Ad-hoc | 16 June 1998 17:41


Ad hoc-Service: Drillisch AG Adhoc-Mitteilung 16.06.9

—————————————————————— Ad hoc-Service: Drillisch AG Adhoc-Mitteilung 16.06.9 Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Rückforderungsverlangen der Finanzverwaltung – Altaktionäre erklären sich zum Ausgleich bereit Die Finanzverwaltung hat den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Lieferanten im Zusammenhang mit Großhandelsgeschäften bei einer Tochtergesellschaft der Drillisch Aktiengesellschaft am 15. Juni 1998 zurückgefordert. Insgesamt können aus den Lieferantenrechnungen Rückforderungsansprüche in Höhe von max. DM 9.000.000,– entstehen. Der Drillisch-Konzern hält nach Rücksprache mit seinen Steuerberatern die Rückforderungsansprüche der Finanzverwaltung für mindestens zweifelhaft und wird gegen diese Ansprüche die gebotenen Rechtsmittel einlegen. Die Altaktionäre haben sich gegenüber der Drillisch Aktiengesellschaft im Rahmen einer außerordentlichen Aufsichtsratsitzung bereit erklärt, die strittigen Beträge auszugleichen, falls sich diese Ansprüche als berechtigt erweisen sollten. Die entsprechende notarielle Verpflichtung wird kurzfristig erfolgen. Durch diese Entscheidung soll eine mögliche negative Auswirkung auf das Ergebnis der Drillisch-Gruppe verhindert werden. Ende der Mitteilung