Ad-hoc | 16 June 1998 17:41
Ad hoc-Service: Drillisch AG
Adhoc-Mitteilung 16.06.9
——————————————————————
Ad hoc-Service: Drillisch AG
Adhoc-Mitteilung 16.06.9
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
Rückforderungsverlangen der Finanzverwaltung – Altaktionäre erklären
sich zum Ausgleich bereit
Die Finanzverwaltung hat den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines
Lieferanten im Zusammenhang mit Großhandelsgeschäften bei einer
Tochtergesellschaft der Drillisch Aktiengesellschaft am 15. Juni 1998
zurückgefordert. Insgesamt können aus den Lieferantenrechnungen
Rückforderungsansprüche in Höhe von max. DM 9.000.000,– entstehen.
Der Drillisch-Konzern hält nach Rücksprache mit seinen Steuerberatern die
Rückforderungsansprüche der Finanzverwaltung für mindestens zweifelhaft
und wird gegen diese Ansprüche die gebotenen Rechtsmittel einlegen.
Die Altaktionäre haben sich gegenüber der Drillisch Aktiengesellschaft im
Rahmen einer außerordentlichen Aufsichtsratsitzung bereit erklärt, die
strittigen Beträge auszugleichen, falls sich diese Ansprüche als berechtigt
erweisen sollten. Die entsprechende notarielle Verpflichtung wird kurzfristig
erfolgen. Durch diese Entscheidung soll eine mögliche negative Auswirkung
auf das Ergebnis der Drillisch-Gruppe verhindert werden.
Ende der Mitteilung