1&1 AG

Montabaur

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

ISIN DE0005545503 / WKN 554 550

Dividendenbekanntmachung

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung der 1&1 AG vom 14. Mai 2025 hat beschlossen, vom im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2024 in Höhe von EUR 790.531.868,35 eine Dividende von EUR 0,05 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 176.299.649 dividendenberechtigte Stückaktien), insgesamt EUR 8.814.982,45, auszuschütten und den verbleibenden Betrag von EUR 781.716.885,90 als Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 19. Mai 2025 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.

 

Montabaur, im Mai 2025

1&1 AG

Der Vorstand