![]() aap Implantate AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Lagebericht 2009 der aap Implantate AGIm Folgenden wird über die Verhältnisse der aap Implantate AG unter Verwendung der
Begriffe "aap", "Gesellschaft", "Unternehmen" berichtet. Bei den nachfolgend dargestellten Zahlenangaben können technische Rundungsdifferenzen
bestehen, die die Gesamtaussage nicht beeinträchtigen. A) Geschäfts- und Rahmenbedingungen1. Organisatorische und rechtliche Struktur![]() Die aap Implantate AG ist Obergesellschaft der aap-Gruppe. Nach wirtschaftlicher Darstellung
verfügt die aap-Gruppe zum 31. Dezember 2009 über folgende operativ tätige Gesellschaften:
aap Implantate AG, aap Biomaterials GmbH, ADC Advanced Dental Care GmbH (ADC GmbH)
und die Tochtergesellschaft der aap bio implants Netherlands B.V. - European Medical
Contract Manufacturing (EMCM) B.V. Tochterunternehmenaap Biomaterials GmbHIn der aap Biomaterials GmbH sind alle deutschen Entwicklungs- und Produktionsaktivitäten
im Bereich medizinischer Biomaterialien zusammengefasst. Sitz der Gesellschaft ist
Dieburg bei Frankfurt am Main, ein weiterer Standort befindet sich in Obernburg nahe
Aschaffenburg. aap bio implants markets GmbHIn der aap bio implants markets GmbH wurden ursprünglich alle, die Biomaterialien
von aap betreffenden, Marketing- und Vertriebsfunktionen zusammengefasst. Im Rahmen
der Umstrukturierung der aap-Gruppe und damit zusammenhängenden Bildung eines Center
of Excellence für den Bereich Marketing & Vertrieb am Standort Berlin wurde zunächst
die Sitzverlegung der Gesellschaft von Düsseldorf nach Berlin beschlossen. Die Eintragung
im Handelsregister erfolgte am 16. März 2009. In einem zweiten Schritt wurde mit Eintragung
vom 2. September 2009 die aap bio implants markets GmbH auf die aap Implantate AG,
zum Stichtag 1. Januar 2009, verschmolzen. Die Firma ist erloschen. aap bio implants Netherlands B.V.Diese Gesellschaft bildet die Holding der niederländischen Unternehmensgruppe mit
Sitz in Nijmegen. European Medical Contract Manufacturing (EMCM) B.V.In der EMCM mit Sitz in Nijmegen sind die niederländischen Entwicklungs- und Produktionsfunktionen
im Bereich medizinischer Biomaterialien zusammengefasst. Bactimm B.V. und Farmalyse B.V.Bactimm (mikrobiologische Analysen, Sitz Nijmegen) und Farmalyse (chemische Analysen,
Sitz Zaandam) waren Gesellschaften, die für aap selbst und für Dritte im Bereich Analytics
tätig waren. Im Zuge der Umstrukturierung von aap wurde der Bereich Analytics Anfang
2009 als Nichtkernbereich definiert. Im Zuge der Umsetzung dieser Strategie wurden
die Gesellschaften am 17. Dezember 2009 für einen Enterprise Value von 3,1 Mio. €
an einen niederländischen Investor verkauft. Weitere 100 %ige Tochtergesellschaften der aap bio implants Netherlands B.V. sind
die Tissue Processing International B.V. (TPI), welche eine Tissue- & Bone Bank-Lizenz
hält und die Broockeville Corporation N.V., welche die Patente der niederländischen
Gesellschaften besitzt. ADC Advanced Dental Care GmbHDie aap Implantate AG hält eine Mehrheit in Höhe von 54 % an der ADC Dental Care GmbH,
einer Vertriebsgesellschaft im Dentalbereich. Zur Vereinfachung der Unternehmensstruktur
ist die ADC GmbH & Co. KG mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Juli 2008 in die ADC
Verwaltungs-GmbH eingebracht worden und firmiert unter Beibehaltung der Beteiligungsverhältnisse
als ADC Advanced Dental Care GmbH. Die Löschung der KG ist am 2. April 2009 erfolgt,
die Eintragung der Umfirmierung und der Sitzverlegung der GmbH von Elsenfeld nach
Dieburg erfolgte am 13. August 2009. BeteiligungenAEQUOS Endoprothetik GmbHNach der Erhöhung des Stammkapitals aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung
vom 27. Mai 2009 (Eintragung ins Handelsregister am 18. Januar 2010) hat sich der
Anteil der aap Implantate AG an der AEQUOS Endoprothetik GmbH von 5,60 % auf 5,32
% verringert. Die Gesellschaft besitzt und vertreibt das durch die aap Implantate
AG mitentwickelte und produzierte innovative Kniesystem AEQUOS®. OrganeVorstandDer Vorstand der aap Implantate AG besteht aus zwei Mitgliedern. Herr Biense Visser
wurde zum 1. Januar 2009 bestellt und gleichzeitig zum Vorstandsvorsitzenden (CEO)
ernannt. Neben seiner Tätigkeit als CEO zeichnet er auch für den Finanzbereich verantwortlich. Herr Bruke Seyoum Alemu ist COO (Chief Operating Officer) und verantwortet in der
Unternehmensgruppe die Bereiche Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Marketing. AufsichtsratDer stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Jürgen Krebs, ist nach langjährigem
Engagement für die aap Implantate AG auf der Hauptversammlung am 7. August 2009 aus
dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Neues Aufsichtratsmitglied wurde Dr. Winfried Weigel;
er ist deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz und zudem Geschäftsführer
der CleanTech Capital GmbH mit Sitz in Baar (Schweiz). In seiner im Anschluss an die
Hauptversammlung abgehaltenen konstituierenden Sitzung hat der Aufsichtsrat seinen
Vorsitzenden Herrn Rubino Di Girolamo weiterhin bestätigt, neuer stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender wurde Herr Ronald Meersschaert. 2. Wichtigste Produkte und GeschäftsprozesseAm Unternehmenssitz in Berlin fertigt aap Produkte der Osteosynthese, Endoprothesen
und Instrumente für den Bereich Traumatologie & Orthopädie. Im Rahmen der strategischen
Neuausrichtung sind durch die Zusammenführung der Geschäftsbereiche und die Lenkung
aller Geschäftsbereiche unter einem Dach Geschäftsprozesse neu strukturiert worden.
Cross-Functional-Teams sorgen dafür, dass die Geschäftsprozesse kontinuierlich optimiert
werden. Am Hauptsitz von aap in Berlin ist ein Center of Excellence für den Bereich
Marketing und Vertrieb gebildet worden, um diese Funktionen effizienter und effektiver
zu gestalten. Damit vertreibt die aap neben den Produkten der Traumatologie und Orthopädie
ebenfalls Produkte aus dem Bereich Biomaterialien. Daneben übt aap in ihrer Funktion als geschäftsleitende Holding neben zentralen Aufgaben
des Finanz- und Rechnungswesens, IT sowie Geschäftsführung der Tochtergesellschaften
auch die Finanzierungsfunktion für sämtliche Unternehmen der aap-Gruppe aus. aap stellte sein Produktsortiment auch in 2009 auf den wichtigsten internationalen
Messen vor, wie der Arab Health in Dubai und der A.A.O.S. (American Academy of Orthopaedic
Surgeons) in Las Vegas. In Wien präsentierte sich aap mit seinen Produkten auf dem 28th Annual Meeting of
European Bone Joint Society (EBJIS). In Deutschland war aap u.a. auf der Medica 2009
in Düsseldorf, dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in München und
der Jahrestagung der Süddeutschen Orthopäden in Baden-Baden präsent. Im Vordergrund der Aktivitäten der aap in 2009 stand der Ausbau des Produktportfolios
mit Fokus auf Traumatologie durch die Erweiterung von Standardsystemen wie des Lochschrauben-Systems
und die Weiterentwicklung der winkelstabilen Plattensysteme. Daneben konnten mit diversen
Produkten im Bereich der Hüftsysteme, u. a. VarioLoc®-Hüftsystems und zementfreie
Pressfit-Hüftpfanne VarioCup®, eine verstärkte Marktdurchdringung erreicht werden. Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden diverse Produkte in internationalen Wachstumsmärkten
zugelassen bzw. registriert. Für die sterilen Lochschrauben 2.7 bis 7.5, die Produkterweiterung
des 9 mm Schafts für das Trauma-Schulter-System, das Lochschraubenset 2.0 für die
Hand- und Fußchirurgie, das neue Radius System 2.5 und die Lochschrauben 2.0/2.7 und
einen Vertebroplastiezement wurden CE-Zulassungen erteilt. Daneben konnte im Geschäftsjahr
die Höherqualifizierung in die Klasse III der Endoprothetikprodukte erfolgreich abgeschlossen
werden. Zur langfristigen Absicherung der Produktionsfähigkeiten bildet die aap Implantate
AG nach wie vor eigene Facharbeiter aus. 3. Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbspositionenaap verfügt über drei Vertriebskanäle. Im Vordergrund steht der Direktvertrieb an
Krankenhäuser, Einkaufsgemeinschaften und Verbundkliniken. Zusätzlich erfolgt der
Vertrieb über ein internationales Distributionsnetzwerk mit Partnern in über 20 Ländern
und OEM-Partnerschaften mit nationalen und internationalen Kunden. Der konsequente
Ausbau dieser Vertriebswege mit bestehenden und neuen Produkten hat zu einer überproportionalen
Umsatzentwicklung in diesem Bereich geführt. Die internationalen Vertriebsaktivitäten
konzentrierten sich auf Osteuropa, den Mittleren Osten und die USA. Neben den Primär-Zulassungen (CE-Zeichen) hat aap verschiedene Großkunden bei der
Zulassung ihrer durch aap produzierten Produkte unterstützt. 4. Wesentliche rechtliche und wirtschaftliche EinflussfaktorenIn den meisten Märkten der Welt sind behördliche Registrierungen und Zulassungen eine
Voraussetzung für die Vermarktung medizinischer Produkte. Da die Produkte der aap
grundsätzlich für eine weltweite Vermarktung bestimmt sind, basiert das Qualitätsmanagement-System
auf den Anforderungen international harmonisierter Normung und europäischer Verordnungen.
Dementsprechend wird die aap-Gruppe regelmäßig auditiert und entsprechend zertifiziert,
so dass die Produkte mit dem CE-Kennzeichen versehen und vertrieben werden dürfen.
Darüber hinaus erfolgt die Produktion weitestgehend FDA-konform und zu großen Teilen
unter GMP/GLP (Good Manufacturing Practice/Good Laboratory Practice). aap ist nach der für Medizinproduktehersteller relevanten DIN EN ISO 13485:2003 und
der Richtlinie 93/42/EWG zertifiziert. aap ist zusätzlich freiwillig nach EN ISO 9001:2008
zertifiziert. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit werden alle relevanten Umweltschutzvorschriften
beachtet. Sowohl von der Produktion als auch den Produkten der aap gehen keine mittel-
oder unmittelbaren Gefährdungen für die Umwelt aus. 5. Forschungs- und Entwicklungsaktivitätena) Trends in der MedizintechnologieDie Entwicklung der Medizintechnologie ist mit dem Ende des 20. Jahrhunderts noch
lange nicht beendet. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass der Fortschritt noch rasanter
werden wird. Eine Reihe weiterer hochinnovativer Technologien ist bereits im Stadium
der klinischen Prüfung oder kurz davor. Die "meist forcierten Forschungsgebiete" der Medizinprodukte-Industrie sind aus Expertensicht:
Orthopädie (v. a. Wirbelsäulenchirurgie und Biomaterialien), Kardiologie (v. a. Beschichtungsverfahren
von Medizinprodukten und minimal-invasive Verfahren) und Innere Medizin (v. a. Endoskopie,
Diabetes). Die internationalen Entwicklungen in der Medizintechnologie sind u. a. gekennzeichnet
durch fortschreitende Miniaturisierung, verstärkten Einsatz von IT-Technologien, die
Entwicklung neuer Biomaterialien mit verbesserter Verträglichkeit und die Integration
biotechnologischer Verfahren. Nur solche Entwicklungen werden dauerhafte Zukunftschancen
für neue Produkte bieten, die auch einen messbaren Beitrag zu größerer Leistungsfähigkeit
oder Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erbringen. Die frühzeitige Abschätzung
dieser Leistungsfähigkeit macht besondere Verfahren auf dem Wege der Produktentwicklungen
sinnvoll und erforderlich. Viele Experten erwarten, dass die Medizintechnik für die regenerative Medizin deutlich
an Gewicht gewinnt. Eine Ursache dafür liegt darin, dass die Zell- und Gewebetechnik
in den kommenden Jahren den Schritt von der Grundlagenforschung zur Anwendung vollziehen
kann. Die Entwicklung von neuen funktionellen Biomaterialien muss dabei einbezogen
werden. Sie sollen bessere biomimetische (also natürliche Vorgaben nachahmende) Eigenschaften
besitzen, die eine einfachere Zellbesiedlung und Integration in den Körper ermöglichen.
Implantate sollen zusätzliche Funktionalität im Sinne von "Regeneration der biologischen
Funktion" erhalten. Forschergruppen in vielen Teilen der Welt arbeiten bereits daran,
Nanopartikel für "Drug Delivery" zu entwickeln und zu nutzen. b) Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aapaap wendete im Geschäftsjahr 2009 erhebliche Mittel für Forschung und Entwicklung
auf, 15 % (Vorjahr: 12 %) der gesamten Mitarbeiterzahl (17, Vorjahr: 16) sind den
Bereichen F&E, Clinical Affairs, Regulatory und Quality Management zuzuordnen. aap
investiert wie im Vorjahr ca. 8 % des Umsatzes in die Entwicklung neuer Produkte.
Neben den eigenen F&E-Aktivitäten kooperiert aap mit einer Vielzahl akademischer Institutionen
(Forschungsinstitute, Unikliniken) bei Neu- sowie Weiterentwicklungen und klinischen
Studien. aap bildet entsprechend dem Produktportfolio folgende F&E-Schwerpunkte:
Grundsätzlich werden alle Produkte in enger Zusammenarbeit mit ärztlichen Anwendern,
oft sogar auf deren Initiative hin entwickelt. Da die aap-Produktpipeline verstärkter
Wettbewerbsbeobachtung unterliegt, können die folgenden Kommentare jedoch nur allgemein
gehalten werden. Die Entwicklung der aap konzentrierte sich wie in den Vorjahren im Bereich der Traumatologie
auf die Erweiterung der winkelstabilen Systeme für verschiedene anatomische Regionen
basierend auf patentierten bzw. patentwürdigen Technologien und im Bereich der Orthopädie
auf die Erweiterung der Hüft-, Schulter- und Kniesysteme. 6. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische RahmenbedingungenEinschätzung des Vorstands, wie sich die gesamtwirtschaftliche/branchenspezifische
Entwicklung
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| Mio. € | 31.12.2009 | 31.12.2008 |
| Brutto-Inanspruchnahme Kreditlinien | - 3,4 | - 2,9* |
| Guthaben unter Kreditlinien | 2,3 | 0 |
| Netto-Inanspruchnahme Kreditlinien | -1,1 | - 2,9 |
*
davon 0,4 Mio. € aap Biomaterials GmbH
Zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung der gesamten Unternehmensgruppe führte
aap im März 2009 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1.267.357 EUR durch. Daneben konnte
aap im Geschäftsjahr 2009 durch die Übernahme einer Finanzierungsverpflichtung durch
einen Gesellschafter einen Nettozufluss in Höhe von 2,0 Mio. € erzielen. Des Weiteren
konnte mit verschiedenen globalen Kunden der aap eine Reduktion der Zahlungsziele,
bei gleichzeitiger Einräumung günstigerer Abnahmekonditionen, erreicht werden. Verschiedene
Lieferanten der Gesellschaft erklärten sich mit der vorübergehenden Verlängerung der
eingeräumten Zahlungsziele einverstanden. Diese Maßnahmen sind Bestandteil von aap's
gruppenweitem Performancesteigerungsprogramm zur Förderung eines profitablen Unternehmenswachstums,
welches neben der Optimierung der Kapitalstruktur auch weitere Maßnahmen wie Kostensenkung,
die Vereinfachung der Unternehmensstruktur, Desinvestitionen von Nicht-Kerngeschäftsbereichen
sowie die Aufrechterhaltung der bisherigen Innovationsgeschwindigkeit zum Inhalt hat.
Durch die dargestellten Maßnahmen und die erhaltenen Mittelzuflüsse von der aap bio
implants Netherlands B.V. in Höhe von 1,4 Mio. € für die Tilgung eines langfristigen
Darlehens konnte der negative Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe
von 3 Mio. € vollständig kompensiert werden.
Unter Zugrundelegung des für 2010 geplanten Budgets beurteilt aap die Liquiditätssituation
aufgrund der stark verbesserten Liquiditätssituation zum Ende des Jahres 2009 sowie
der vorhandenen Kreditzusagen als ausreichend. aap geht davon aus, 2010 mit einem
positiven Cash-Flow abzuschließen.
Unter Berücksichtigung der Verschmelzung der aap bio implants markets GmbH auf die
aap mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2009 beträgt die vergleichbare Bilanzsumme
zum 31.12.2008 52.422 T€.
Unter Berücksichtigung der Übernahme des Warenbestands an fertigen Erzeugnissen der
aap bio implants markets sank das Vorratsvermögen von 1 1.223 T€ auf 9.210 T€. Die
Verringerung war maßgeblich durch den Abbau der unfertigen Erzeugnisse und Waren (-1.306
T€) sowie der fertigen Erzeugnisse (-576 T€) gekennzeichnet. Die adäquate Steuerung
des Vorratsvermögens wird für aap auch in Zukunft ein zentrales Element des Working-Capital-Managements
darstellen, insbesondere mit dem Ziel die Kapitalbindung im Vorratsvermögen zu reduzieren.
Die Bestand an Forderungen an Lieferungen und Leistungen verringerte sich im Jahresvergleich
von 4.723 T€ auf 3.196 T€, was zum einen auf ein verbessertes Debitorenmanagement
sowie aber auch auf den Umsatzrückgang zurückzuführen ist.
Die Verringerung des Anlagevermögens um 1.686 T€ auf 31.258 T€ ist vor allem auf die
Tilgung von Ausleihungen von verbundenen Unternehmen zurückzuführen.
Mit Beschluss vom 16.03.2009 wurde das Grundkapital der aap Implantate AG von € 26.614.513,00
um € 1.267.357,00 auf € 27.881.870,00 durch Ausgabe von 1.267.357 Inhaberstückaktien
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 € erhöht. Die Kapitalerhöhung
erfolgte gegen Bareinlage aus dem genehmigten Kapital. Die neuen Aktien sind ab dem
01.01.2009 gewinnbezugsberechtigt. Der Ausgabebetrag beträgt 1,00 €. Die Eintragung
in das Handelsregister ist am 23.03.2009 erfolgt.
Weitere größere Veränderungen des Bilanzbildes ergeben sich in den Verbindlichkeiten,
die sich im Jahresvergleich von 15.916 T€ (inkl. aap bio implants markets GmbH) auf
10.140 T€ verringert haben.
Unter Berücksichtigung der Verschmelzungsbuchungen stieg die Eigenkapitalquote von
66 % auf 74 %.
aap übernimmt in ihrer Funktion als geschäftsleitende Holding auch die Bereitstellung
von Mitteln zur Finanzierung von Investitionen für Tochterunternehmen, die sich in
den leicht gesunkenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und nahezu unveränderten
Zinsaufwendungen widerspiegeln.
In der Zeit zwischen dem Ende des Geschäftsjahres bis zur Erstellung dieses Berichts
haben sich keine wesentlichen Geschäftsvorfälle ereignet.
Das Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es,
durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewähren, dass
ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Die aap Implantate AG stellt ihren
Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes
(AktG) auf.
Bezogen auf das rechnungslegungsbezogene IKS kann es nur eine relative und keine absolute
Sicherheit geben, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder
aufgedeckt werden.
Die Steuerung der Prozesse zur Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
erfolgen bei der aap durch den Zentralbereich Finanzen. Gesetze, Rechnungslegungsstandards
und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen
auf den Jahresabschluss analysiert. Relevante Anforderungen werden kommuniziert und
bilden zusammen mit dem gültigen Abschlusskalender die Grundlage für den Abschlusserstellungsprozess.
In der Organisation des IKS nimmt der Vorstand eine übergreifende Zuständigkeit wahr.
Von den vielfältigen Kontrollprozessen in der Rechnungslegung sind einige als wesentlich
hervorzuheben. Wesentliche Instrumentarien sind:
| ― |
Bilanzierungsrichtlinien für besonders relevante Rechnungslegungsvorschriften sowohl auf Einzelabschlussebene als auch im Rahmen des Beteiligungscontrollings |
| ― |
Einbeziehung externer Sachverständiger - soweit erforderlich |
| ― |
Verwendung geeigneter IT-Finanzsysteme und Anwendung von detaillierten Berechtigungskonzepten zur Sicherstellung aufgabengerechter Befugnisse |
| ― |
Aufgabentrennung zwischen Eingaben von Vorgängen sowie deren Prüfung und Freigabe |
| ― |
Klare Zuordnung von wichtigen Aufgaben durch Planung der operativen Abschlussprozesse -etwa die Abstimmung von Forderungen und Verbindlichkeiten durch Saldenbestätigungen |
| ― |
Berücksichtigung von im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken in den Jahresabschlüssen, soweit dies nach bestehenden Bilanzierungsregeln erforderlich ist |
| ― |
Strikte Verfügungsberechtigungen im Rahmen der Autorisierung von Verträgen, Gutschriften und Ähnlichem sowie ein durchgehend implementiertes "Vier-Augen-Prinzip" |
| ― |
Kontierungsanweisungen für wesentliche Geschäftsvorfälle |
| ― |
Klare Vorgaben für den Prozess der Vorratsinventur |
| ― |
Regelmässige Schulung der in den Rechnungslegungs- und Jahresabschlusserstellungsprozess involvierten Mitarbeiter |
Alle beschriebenen Strukturen und Prozesse unterliegen der ständigen Überprüfung durch
die jeweiligen Risikoverantwortlichen. Darüber hinaus betreibt aap ein aktives Benchmarking
zu Best-Practice-Beispielen anderer Unternehmen. Identifizierte Verbesserungspotenziale
setzen wir zielgerichtet um.
aap ist im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit naturgemäß einer Vielzahl von Risiken
ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.
Das Risikomanagement von aap ist fester Bestandteil der Unternehmensführung und basiert
auf drei wesentlichen Komponenten:
| ― |
Zertifiziertes Qualitätsmanagement: Klar strukturierte und eindeutig dokumentierte Prozesse im Rahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätskontrolle sind eine Vorbedingung für die Zulassung und Inverkehrbringung von Medizinprodukten. Ziel ist die Risikoprävention. Das von der aap angewendete Qualitätssicherungssystem wurde von der DEKRA (aap Implantate AG, Berlin), dem TÜV und dem LGA Bayern (aap Biomaterials GmbH) und der niederländischen KEMA (aap bio implants NL-Gruppe) zertifiziert. |
| ― |
Controlling-Instrumente: Das Controlling der aap informiert Vorstand, Aufsichtsrat und Entscheidungsträger der aap regelmäßig und zeitnah via Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsdarstellungen sowie Kennzahlen über den wirtschaftlichen Stand des Unternehmens und den Stand von Risikopotentialen. |
| ― |
Risikomanagement-System: Um Risiken zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, hat aap ein Risikomanagement-System entwickelt. Wichtiger Bestandteil ist eine regelmäßige Erfassung, Systematisierung und Auswertung möglicher Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadenspotentiale. |
Der Wettbewerb im Markt der Medizintechnik im Allgemeinen und im Markt orthopädischer
und biologischer Implantate im Besonderen wird weiter zunehmen. Grundsätzlich besteht
deshalb das Risiko, dass aap im Vergleich zu Wettbewerbern nicht rechtzeitig mit neuen
Produkten bzw. mit Anpassungen bestehender Produkte auf Marktentwicklungen reagiert.
Daraus können sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
sowie eine Verschlechterung der Marktposition ergeben.
aap begegnet diesem Risiko aktiv, indem erhebliche Investitionen im Bereich Forschung
und Entwicklung getätigt werden, sowie ein konstantes Markt- und Technologie-Screening
betrieben wird.
Weiterhin können sich staatliche Eingriffe in das Gesundheitssystem negativ auf das
Umsatzvolumen und die Ertragslage der Gruppe auswirken. aap begegnet diesem Risiko
durch eine stetige Internationalisierung des Umsatzes sowie einer intensiven Beobachtung
des deutschen Gesundheitssystems mit dem Ziel, negative Entwicklungen antizipieren
und entgegensteuern zu können.
Auf dem Weltmarkt findet konstant eine Unternehmenskonsolidierung statt, durch die
aap auch kundenseitig betroffen ist. aap begegnet dieser Branchenkonsolidierung durch
die Kooperation mit einer Vielzahl von Unternehmen und baut konstant neue Partnerschaften
auf.
In der Medizintechnik und im Gesundheitswesen bestehen strenge und national unterschiedliche
Zulassungsvoraussetzungen. Die Versagung oder die verzögerte Erteilung von Zulassungen
für die Produkte des Unternehmens könnten sich negativ auf zukünftige Umsätze und
Erträge der aap auswirken.
Um solche Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu
können, verfolgt die Gesellschaft Entwicklungen auf diesem Gebiet äußerst genau und
überwacht Zulassungsverfahren im Rahmen ihres implementierten Qualitätsmanagementsystems
sehr detailliert.
Die Zulassungsanforderungen für Produkte der aap steigen. Für Implantate, welche im
Körper der Patienten verbleiben (Endoprothesen, Knochenzement, resorbierbare Regenerationsmaterialien)
werden zum Teil klinische Studien als Voraussetzung zur Zulassung verlangt. aap reagiert
auf diese Entwicklung mit einem Ausbau der Bereiche Regulatory und Clinical Affairs
und der zunehmenden Internationalisierung der Umsätze, damit erhöhte Aufwendungen
durch höhere Produktionsvolumina gedeckt werden.
Die Höherklassifizierung der künstlichen Gelenke im Bereich Hüfte, Knie und Schulter
durch die Richtlinie 2005/50/EG der Kommission vom 11. August 2005 zur Neuklassifizierung
von Gelenkersatz für Hüfte, Knie und Schulter im Rahmen der Richtlinie 93/42/EWG über
Medizinprodukte barg ein potentielles Risiko, da bis zum 31.08.2009 ein Konformitätbewertungsverfahren
nach Anhang II Absatz 4 der Richtlinie 93/42/EWG durchlaufen worden sein musste. Alle
davon bei aap betroffenen Produkte erhielten bis Ende Dezember 2009 die entsprechenden
Konformitätserklärungen.
Zunehmend lässt sich in der öffentlichen Diskussion die Forderung beobachten, dass
die Zulassungsvoraussetzungen für Medizinprodukte den wesentlich strengeren Zulassungsvoraussetzungen
von Arzneimitteln gleichgestellt werden sollten. Um der Medizintechnikbranche gerecht
zu werden, müssen die Unterschiede zur Pharmaindustrie verstanden und beachtet werden:
| ― |
Bei Arzneimitteln wird die Hauptwirkung auf pharmakologischem Weg erreicht. Die Effekte von Medizinprodukten auf den menschlichen Körper sind dagegen meist physikalischer Natur. Der Begriff der Wirksamkeit ist bei Medizinprodukten daher im Sinne der Funktionalität zu verstehen. |
| ― |
Arzneimittel greifen in komplexe biologische Systeme ein und ihre therapeutische Wirkung ist eine Wechselwirkung zwischen Arzneistoffen und dem menschlichen Körper. Medizinprodukte wirken dagegen auf den menschlichen Körper - und nicht umgekehrt. |
| ― |
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind häufig nicht vorhersehbar. Es sind keine Aussagen möglich, wann sie eintreten, wie schwer sie sind und ob sie reversibel sind. Unerwünschte Effekte von Medizinprodukten sind dagegen in stärkerem Maße vorhersehbar und in der Regel reversibel. Zudem sind die klinischen Effekte bei Medizinprodukten in der Regel von den Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den Erfahrungen des Anwenders abhängig. |
Deshalb müssen Medizinprodukte und Arzneimittel auch unterschiedlich behandelt werden.
Neben den eigenentwickelten und -produzierten Produkten vervollständigt die aap ihr
Produktportfolio auch durch Handelswaren (z.B. Instrumente, Lavage-Systeme). Verschiedene
aap-Produkte werden, wenn die Produktionskompetenz nicht vorhanden ist, durch Dritte
Zulieferer hergestellt (z.B. Spritzguss, Polymere). Eine solche Partnerschaft bedeutet
eine verstärkte Abhängigkeit von der Qualität und der Lieferbereitschaft dieses Lieferanten.
Durch die strategische Zusammenarbeit mit wenigen qualifizierten Lieferanten und deren
konstanter Qualifizierung sichert sich aap gegen dieses Risiko bestmöglich ab.
aap erzielte 2009 bedingt durch das rückläufige Geschäft mit einem US-amerikanischen
OEM-Partner nur noch 18 % (Vorjahr: 42 %) des Umsatzes mit den drei größten Kunden
des Unternehmens. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht aap davon aus, dass der Umsatz
mit diesem OEM-Partner sich in 2010 weiter verringern wird. Der kurzfristige Wegfall
oder eine mögliche Zahlungsunfähigkeit eines dieser Kunden können Ertrags- und Finanzlage
des Unternehmens gefährden. Aus diesem Grund hat aap im Geschäftsjahr anderen global
agierenden Unternehmen dieses Produktportfolio vorgestellt und befindet sich in fortgeschrittenen
Verhandlungen. Daneben hat aap durch die Übernahme des Gesamtvertriebs der unter aap-Label
vertriebenen Produkte aus dem Bereich Biomaterialien eine Größe erreicht, die nicht
in gleichem Maße anfällig für kurzfristige Umsatzschwankungen ist. Weiterhin hat aap
durch personelle Verstärkung des Vertriebs- und Marketingbereichs die Grundlage für
Wachstum in 2010 in allen Produktbereichen gelegt.
aap begegnet diesem Risiko durch eine weitere Internationalisierung und Gewinnung
weiterer Großkunden (Stabilität, Vertriebsstärke, Finanzkraft).
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Ansprüche aus Verletzung gewerblicher
Schutzrechte gegenüber aap in der Zukunft geltend machen. Eine solche Verletzung könnte
unter Umständen die Auslieferung von Produkten verzögern. Im Falle eines negativen
Verfahrensausganges könnte aap verpflichtet sein, Gebühren- oder Lizenzvereinbarungen
einzugehen. Auf diese Weise könnte eine Klage wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte
gegen die aap die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig
beeinflussen.
Die Produkte von aap sind für die Einbringung und teilweise für den Verbleib im menschlichen
Körper bestimmt. Aufgrund unterschiedlichen Heilungsverhaltens, aber auch unterschiedlicher
Erfahrung der anwendenden Ärzte kann eine Fehlfunktion dieser Produkte nicht völlig
ausgeschlossen werden. Bis heute wurden keine bedeutenden Schadensersatzansprüche
aus Produkthaftung gegen aap geltend gemacht, dieses kann jedoch für die Zukunft nicht
ausgeschlossen werden.
aap sichert sich gegen mögliche Produkthaftungsklagen durch eine hohe Qualitätskontrolle
und durch eine Produkthaftpflichtversicherung ab. Dabei besteht ein Restrisiko, dass
der bestehende Versicherungsschutz für die Absicherung potentieller Ansprüche speziell
in den USA nicht ausreichend ist.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der aap Implantate AG am 15. Februar 2007
wurde zur Übernahme der Fame Holding B.V. eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage beschlossen.
Die Eintragung im Handelsregister hatte sich aufgrund von Klagen einzelner Aktionäre
verzögert. aap beschritt daraufhin den Weg des 2006 neu geschaffenen "fast track proceedings",
welches Unternehmen, die von Hauptversammlungsklagen betroffen sind, eine größere
Rechtssicherheit und Verfahrensgeschwindigkeit verschaffen soll. Nachdem aap das Verfahren
in erster Instanz gewonnen hatte, sind die bis dato anhängigen Verfahren im dritten
Quartal 2009 beendigt worden, da die Kläger entweder keine Berufung eingelegt hatten
oder die Berufung zurückgenommen haben.
Am 13. Februar 2009 ist der aap Biomaterials GmbH eine Klage wegen behaupteter unbefugter
Weitergabe und Verwertung von Betriebsgeheimnissen mit einem vorgeschlagenen Streitwert
von 30 Mio. € zugegangen. Da aap lediglich Vertragspartner bzw. Lohnhersteller für
ein anderes angeklagtes Unternehmen ist, geht aap derzeit davon aus, dass die Klage
gegen aap abgewiesen wird und keine Verpflichtung auf Zahlung von Schadenersatz besteht.
Preisänderungsrisiken können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diesen begegnet
aap durch eine Verlagerung des Umsatzes hin zu eigenentwickelten und -produzierten
Produktinnovationen mit höheren Margen.
Mögliche Risiken von Ausfällen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Darüber hinaus bildet aap hierfür
regelmäßig eine ausreichende Risikovorsorge. Insgesamt kann das Risiko jedoch als
äußerst begrenzt angesehen werden, da die Abschreibungen auf Forderungen im Berichtsjahr
nur 15 T€ (0,1 % der Umsatzerlöse) betrugen.
Im Rahmen der abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge hat die aap Implantate AG
nicht nur Anspruch auf die abzuführenden Gewinne sondern ist auch verpflichtet, etwaige
Verluste der aap Biomaterials GmbH auszugleichen.
Die Finanzierungssituation der aap Implantate AG kann trotz des Bestandes an Barmitteln
von 191 T€ zum Bilanzstichtag 31.12.2009 als ausreichend eingeschätzt werden. Dem
deutschen Arm der aap-Gruppe stehen Kontokorrentlinien in Höhe von 3,5 Mio. € zur
Verfügung von denen zum Bilanzstichtag 1.159 T€ in Anspruch genommen wurden.
| Mio. € | 31.12.2009 | 31.12.2008 |
| Brutto-Inanspruchnahme Kreditlinien | - 3,4 | - 2,9* |
| Guthaben unter Kreditlinien | 2,3 | 0 |
| Netto-Inanspruchnahme Kreditlinien | -1,1 | - 2,9 |
*
davon 0,4 Mio. € aap Biomaterials GmbH
Zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung der gesamten aap-Gruppe führte aap
im März 2009 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1.267.357 € durch. Daneben konnte aap
durch die Übernahme einer Finanzierungsverpflichtung durch einen Gesellschafter einen
Nettozufluss in Höhe von 2,0 Mio. € erzielen. Des Weiteren konnte mit verschiedenen
globalen Kunden der aap eine Reduktion der Zahlungsziele bei gleichzeitiger Einräumung
günstigerer Abnahmekonditionen sowie mit ausgewählten Zulieferern eine Ausweitung
der Zahlungsziele erreicht werden. aap unterliegt keinen erheblichen Zahlungsstromschwankungen.
aap schließt derzeit nur interne Fremdwährungssicherungsgeschäfte ab, da zum jetzigen
Zeitpunkt nur ein geringes Währungsrisiko besteht und sich im Geschäftsjahr 2009 US-Dollar-Forderungen
und Verbindlichkeiten weitestgehend ausgeglichen haben. Zukünftig plant aap jedoch,
bei höheren Umsätzen auf US-Dolar-Basis, eine Absicherung dieser Forderungen vorzunehmen.
Der Medizintechnikmarkt ist angetrieben von einer immer älter werdenden Gesellschaft.
Trotz seines konstanten Volumenwachstums beobachten wir auf Kundenseite ein steigendes
Kostenbewusstsein, das sich u.a. auch in dem gebündelten Bestellverfahren von Einkaufsgenossenschaften
widerspiegelt.
Das Geschäftsmodell von aap basiert auf der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung
innovativer Produkte und Technologien. Wir sind überzeugt, dass die Qualität sowie
die Breite und Tiefe unseres Produktportfolios unsere Kunden mit einzigartigen Lösungen
versorgt. So entwickeln wir derzeit innovative Kombinationen aus klassischen Traumaprodukten
und Biomaterialen unter Verwendung neuartiger Materialien und bioaktiver Wirkstoffe.
Für das Jahr 2010 erwarten wir ein Wachstum in den Produktumsätzen. Die Realisierung
dieses Ziels erfordert Wachstum aus existierenden Produkten mit vorhandenen und neuen
Kunden (z. B. Adcon® und Ostim®) sowie aus neuen Produkten. Wachstumsträger sollen
dabei die anatomischen winkelstabilen Plattensysteme mit Gleitloch-Fixationstechnologie
(WSG) und die Erweiterungen bei den Endoprothetik-Produkten Schulter, Hüfte und Knie.
Projektumsätze planen wir insbesondere mit der Technologie WSG. In der gesamten aap-Gruppe
ist im Rahmen unseres F&E-Partnerprogramms der erfolgreiche Abschluss von zwei Projekten
mit semiexklusiven Lizenzabkommen geplant.
Mit der Zusammenlegung aller Vertriebsaktivitäten unter dem Dach der aap erwarten
wir die Erreichung einer kritischen Masse in den Umsatzerlösen verbunden mit der Realisierung
von Kostensynergien. Das eingesetzte Working Capital muss weiter reduziert und die
derzeitigen Kreditverpflichtungen durch neue Verträge mit niedrigeren Zinssätzen und
Zahlungszielen ersetzt werden.
Das Fundament des zukünftigen Erfolges von aap steht auf vier Säulen:
| ― |
"Customer focused Marketing & Sales": aap wird seinen Kundenfokus nicht nur durch den Ausbau der eigenen Personalkapazitäten und Kundenservice verbessern, sondern auch durch die Bildung von stark spezialisierten Teams und die vermehrte Durchführung von Workshops und Seminaren mit interessierten Kunden. |
| ― |
"Peoples Excellence": Das Potential von aap basiert auf den Fähigkeiten seiner Mitarbeiter, der Stärke der Teamleistung und dem Austausch des internen wie auch durch externe Netzwerke erworbenen Wissens untereinander. aap hat professionelle Berater eingebunden, um seine Führungsfähigkeiten und Unternehmenskultur weiter zu entwickeln und zu festigen. |
| ― |
"Partnerships for Innovations": aap verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von internationalen Forschungszentren (Universitäten und andere wissensbasierende Organisationen) und sowohl akademischen als auch nicht-akademischen Krankenhäusern. Dies stellt einen beträchtlichen Multiplikator in Bezug auf den unternehmenseigenen Wissenspool dar. |
| ― |
"Operational Excellence": aap verpflichtet sich die Effektivität und Effizienz seiner Prozesse kontinuierlich zu verbessern sowohl im internen als auch im externen Vergleich. |
Wird sind der festen Überzeugung, dass nur eine aufeinander abgestimmte Teamleistung
die gewünschten Ergebnisse liefern wird. Dies erfordert eine klare Kundenorientierung,
angetrieben durch Innovation zur Entwicklung neuer Produkte und Prozesse und einer
klaren Verpflichtung zur Qualität.
aap ist bestrebt gegenseitig vorteilhafte Partnerschaften mit allen Interessengruppen
wie Patienten, Ärzten und Krankenpflegepersonal aber auch Lieferanten und Investoren
einzugehen. Hierbei wird aap nur korrekte und anerkannte Geschäftsprinzipien anwenden
und ethische Standards einhalten.
Auch für das Jahr 2011 geht der Vorstand der aap von der Fortsetzung des Umsatzwachstums
im Produktbereich aus. Getragen wird dieses Wachstum vor allem aus stark steigenden
Umsätzen von IP-geschützten und unter aap-Label vertriebenen Produkten.
Um das internationale Wachstum von aap-eigenen Produkten auch nachhaltig sichern zu
können, wird aap beginnend mit 2011 seine Vertriebs- und Marketingaktivitäten durch
Aufbau entsprechender eigener Kapazitäten außerhalb des deutschsprachigen Raumes stützen.
Bei der Ausweitung des Personalbestands stellen Diversität, Professionalität und Nachhaltigkeit
die wesentlichen Eigenschaften der neuen Mitarbeiter dar. Daneben werden die Strukturen
in den Bereichen Finance und IT weiter professionalisiert, um insbesondere unseren
Forschungs- und Entwicklungsbereich sowie Marketing und Sales-Bereich effektiv und
effizient unterstützen zu können.
Insgesamt tragen allen vorgenannten Maßnahmen dem langfristig übergeordneten Ziel
der nachhaltigen Steigerung des Ergebnisses pro Aktie und des Unternehmenswerts bei.
Am 16. März 2009 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Erhöhung des
Grundkapitals aus genehmigtem Kapital um ca. 5 % bzw. 1.267.357 € beschlossen. Die
neuen Aktien wurden unter Ausschluss des Bezugsrechts im Wege einer Privatplatzierung
gegen Bareinlage zu einem Preis von 1,00 € ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft
erhöht sich mit Eintragung vom 23. März 2009 von 26.614.513 € um 1.267.357 € auf 27.881.870
€.
Zum 31. Dezember 2009 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 27.881.870,00 € und
war in 27.881.870 voll eingezahlte Inhaberstückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt
in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts
bestehen außer den gesetzlichen Beschränkungen in bestimmten Fällen nicht. Es gibt
keine unterschiedlichen Stimmrechte.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie ihre Struktur wird vom Aufsichtsrat festgelegt.
Ziel ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen
zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den
Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen. Der Vorstandsvertrag
von Herrn Visser hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010, der von Herrn Alemu
bis zum 31. Dezember 2012.
Die Vorstandsvergütung wurde mit Wirkung zum 01.01.2009 neu geregelt. Die neuen Vorstandsverträge
haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2012. Die Gesamtbarvergütung setzt sich aus einem
fixen und einem erfolgsbezogenen variablen Bestandteil zusammen, wobei der variable
Gehaltsbestandteil der Höhe nach auf den fixen Gehaltsbestandteil begrenzt ist. Die
Bezugsgröße für den variablen Gehaltsbestandteil bildet das EBIT wie es in dem nach
IFRS aufgestellten Konzernabschluss ausgewiesen wird. Im Falle außerordentlich hoher
positiver Gewinnveränderungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr kann der Aufsichtsrat
nach freiem Ermessen eine weitere angemessene außerordentlich Gewinnbeteiligung für
den Vorstand beschließen. Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder
Sach- und sonstige Bezüge, so vor allem die nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden
Werte für die Dienstwagennutzung und Prämien zur Unfallversicherung und Altersversorgung.
Außerdem stehen den Vorstandsmitgliedern Optionen aus dem Aktienoptionsplan 2008 der
aap Implantate AG in Höhe von insgesamt 800.000 Stück zu, deren Zuteilung zeitlich
an die Veröffentlichung einzelner Quartalsabschlüsse gebunden ist.
Zu den Konsequenzen auf die Vorstandsvergütung im Falle von Übernahmeangeboten siehe
unten, Punkt 7.
Sofern aap ein anderes Unternehmen erwirbt oder mit einem solchen verschmolzen wird,
das mehr als 50 % des Umsatzes des Bereiches Traumatologie & Orthopädie oder Biomaterialien
im Jahr 2008 repräsentiert (maßgeblich ist, zu welchem Bereich das akquirierte Unternehmen
gehört), erhält der Vorstand zur Kompensation des damit verbundenen Aufwands weitere
75.000 Optionen der aap Implantate AG, die nach Abschluss der Transaktion entsprechend
den Regularien des Beschlusses der Hauptversammlung 2008 zum Optionsprogramm auf den
nächstmöglichen Termin bezogen werden können, sofern noch eine ausreichende Anzahl
an Optionen für den Vorstand nach dem maßgeblichen Hauptversammlungsbeschluss zur
Verfügung steht bzw. sofern die Optionsquote für den Vorstand noch nicht vollständig
benutzt wurde. Sollten nicht mehr genügend Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm
2008 zur Verfügung stehen, werden die verbliebenen Bestände verteilt.
Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2009 betrugen:
|
|
Vergütungskomponenten in T€ |
|
||
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|
erfolgsunabhängig | erfolgsbezogen | mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamt |
| Biense Visser | 152 | 135 | 19 | 306 |
| Bruke Seyoum Alemu | 275 | 135 | 57 | 467 |
|
|
|
|
|
773 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen pro Sitzung
eine Vergütung von je 1.250 €; der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter
das Eineinhalbfache dieses Betrages.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 ist der Vorstand - soweit
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der
Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2008 für die Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der
Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Aktienoptionsprogramme
aufzulegen und Optionsrechte auf bis zu 1.200.000 Stück Aktien der Gesellschaft mit
einer Laufzeit von bis zu vier Jahren ab Ausgabetag zu gewähren. In einem Kalenderjahr
sollen durch Aktienoptionsprogramme lediglich Optionsrechte, die zum Bezug eines Höchstbetrages
von 600.000 Aktien berichtigen, herausgegeben werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre
der Gesellschaft besteht nicht. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach
Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2006/I oder
durch etwaige künftig zu beschließende Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien der
Gesellschaft erfolgen.
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich auf die berechtigte Personengruppe
wie folgt:
| ― |
65 % auf die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der verbundenen Unternehmen |
| ― |
35 % auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Die Aktienoptionen werden an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10.
und dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der
Gesellschaft ausgegeben.
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis
richtet sich nach dem Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap
Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen
funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am
Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten
Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG, mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden
anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert
des Schlussauktionspreises der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem
an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems)
an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor
dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen den Ausübungspreis um
mindestens 10 % seit dem Ausgabetag übersteigt.
Die gewährten Optionsrechte können frühestens zwei Jahre nach dem Ausgabetag ausgeübt
werden.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. September 2008 ist der Vorstand
und - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen
gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 28. September 2013
für diejenigen Personen, die einer der in nachstehender Ziffer 1 genannten Personengruppe
angehören, Aktienoptionsprogramme aufzulegen und bis zu 1.200.000 Stück Aktienoptionen
mit Bezugsrechten auf jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft mit einer Laufzeit
von bis zu fünf Jahren ab dem Ausgabetag im Sinne der nachstehenden Ziffer 3 zu gewähren.
Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Aktienoptionen können
auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung
der Gesellschaft an die einzelnen, gemäß nachstehender Ziffer 1 berechtigten Personen
zu übertragen; auch in diesem Fall können die Optionen nur von der berechtigten Person
selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl
der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des unter nachstehend lit. b) zur Beschlussfassung
vorgeschlagenen bedingten Kapitals 2008/I oder durch eigene Aktien der Gesellschaft
erfolgen. Die Gewährung der Optionen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft und die
Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:
Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen und berechtigt zum Bezug von Aktien der Gesellschaft
sind
| ― |
(i) die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, |
| ― |
(ii) die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der mit der Gesellschaft im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen (im Folgenden "verbundene Unternehmen"), |
| ― |
(iii) Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich wie folgt:
| bis zu 800.000 Stück Aktienoptionen: |
auf die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, |
| bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: |
auf die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der verbundenen Unternehmen, |
| bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: |
auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Über die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang
des Jahresabschlusses unter Angabe der Namen der begünstigten Vorstandsmitglieder
und der jeweiligen Anzahl der an diese ausgegebenen Aktienoptionen zu berichten. Dasselbe
gilt für die Anzahl der von den Mitgliedern des Vorstands im jeweils abgelaufenen
Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die dabei gezahlten Ausübungspreise
sowie die Zahl der von Vorstandsmitgliedern zum Jahresabschluss noch gehaltenen Aktienoptionen.
Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber der Option das Recht, eine auf den Inhaber lautende
Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß Ziffer 4 zu erwerben.
Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das
zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung
über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
Die Ausgabe der Aktienoptionen soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen erfolgen,
mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfasst. Die
Aktienoptionen können an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10. und
dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der Gesellschaft
ausgegeben werden (der Tag, an dem die von der Gesellschaft unterzeichnete Optionsvereinbarung
an den Berechtigten ausgehändigt wird, wird als der "Ausgabetag" bezeichnet).
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis
entspricht dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate
AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während
der letzten 20 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten Ausgabebetrag
nach § 9 Abs. 1 AktG und liegt mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden
anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Die Optionsbedingungen können für den Fall von Maßnahmen während der Laufzeit der
Aktienoptionen, die den Wert der Optionen beeinflussen (Kapitalerhöhung unter Einräumung
eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts für Aktionäre der Gesellschaft,
Veräußerung von eigenen Aktien, Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder
Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft), Anpassungen des Ausübungspreises und/oder
des Bezugsverhältnisses vorsehen. Eine Ermäßigung erfolgt nicht, wenn der berechtigten
Person ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder eigenen
Aktien oder neuen Schuldverschreibungen eingeräumt wird, das sie so stellt, als hätte
sie die Option ausgeübt. Die Optionsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung
der Optionsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und
Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) oder einer
Zusammenlegung von Aktien sowie bei Boni und außerordentlichen Bar- und/oder Sachausschüttungen
entsprechend den Usancen an der deutschen und an internationalen Terminbörsen vorsehen.
§ 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert
der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem
an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem)
an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsentage vor
dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen mindestens 20 % über
dem Ausübungspreis liegt (absolute Hürde).
Die den einzelnen berechtigten Personen jeweils gewährten Optionsrechte können frühestens
nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt
werden. Dabei können - jeweils frühestens - zwei Jahre nach dem Ausgabetag 25 %, drei
Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 %, vier Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25
% und fünf Jahre nach dem Ausgabetag die letzten 25 % ausgeübt werden.
Nach Ablauf der vorstehenden Wartezeiten können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen
jederzeit ausgeübt werden, jedoch nicht innerhalb folgender Zeiträume:
| ― |
in der Zeit ab dem letzten Tag, an dem sich Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft anmelden können, bis zum dritten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dieser Hauptversammlung; |
| ― |
in der Zeit ab dem Tag der Veröffentlichung eines Bezugsangebotes auf neue Aktien oder auf Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft in einem Pflichtblatt der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main bis zum Tage, an dem die Bezugsfrist endet; |
| ― |
in der Zeit von vier Wochen vor der Veröffentlichung des jeweiligen Quartals- oder Jahresabschlusses. |
Die Aktienoptionen können nur durch die berechtigte Person selbst ausgeübt werden.
Dies gilt auch dann, wenn die Aktienoptionen von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen berechtigten
Personen zu übertragen. Die Verfügung über die Aktienoptionen ist ausgeschlossen,
insbesondere sind sie nicht übertragbar. Die Aktienoptionen sind jedoch vererblich.
Die Optionsbedingungen können abweichend hiervon besondere Regelungen vorsehen für
den Fall, dass die berechtigte Person verstirbt oder in den Ruhestand tritt oder ihr
Anstellungs- bzw. Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft bzw. dem verbundenen Unternehmen
in sonstiger nicht kündigungsbedingter Weise endet oder das verbundene Unternehmen
aus der aap-Gruppe ausscheidet.
| ― |
(a) Die Aktienoptionen verfallen sechs Jahre nach dem Ausgabetag. |
| ― |
(b) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen des Weiteren beim Zugang der schriftlichen Kündigung der Optionsrechtsvereinbarung durch die Gesellschaft. Eine solche Kündigung, die mit einer Frist von einem Monat erfolgen kann, ist möglich, wenn entweder von einem Gläubiger des Bezugsberechtigten die Zwangsvollstreckung in seine Aktienoptionen betrieben wird, wenn über das Vermögen des Bezugsberechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn der Bezugsberechtigte wesentliche Pflichten nach dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft oder seinem Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen oder der Optionsrechtsvereinbarung verletzt. |
| ― |
(c) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen außerdem, sobald das jeweilige Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit dem Bezugsberechtigten - sei es als Mitglied des Vorstands, ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer der Gesellschaft oder als Geschäftsführer, ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer eines verbundenen Unternehmens - gekündigt oder aufgehoben wird oder aus sonstigen Gründen, insbesondere durch Zeitablauf endet; bei Kündigung oder Aufhebung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder der des wirksamen Abschlusses der Aufhebungsvereinbarung maßgebend, auch wenn die Beendigungswirkung erst in der Zukunft eintritt. Die einem Mitglied des Vorstands der Gesellschaft oder der Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmens in dieser Eigenschaft gewährten Aktienoptionen erlöschen auch mit dessen Amtsniederlegung oder der Abberufung dieses Vorstandsmitglieds oder dieses Mitglieds der Geschäftsführung des verbundenen Unternehmens. |
| ― |
(d) Sofern die Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen mit der Aufnahme eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen im Zusammenhang steht, verfallen die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen jedoch nicht. Entsprechendes gilt für die Beendigung der Organstellung, wenn im Zusammenhang damit eine Neubestellung in der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen erfolgt. |
| ― |
(e) Die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen verfallen ferner nicht, wenn sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis durch Erreichen der Altersgrenze oder durch Invalidität oder Tod endet. In diesen Fällen kann der Optionsberechtigte bzw. können die Erben des verstorbenen Optionsberechtigten die Optionsrechte nach Ablauf der Wartezeit nach Ziffer 7 Satz 1 und unter Beachtung der Staffelung gemäß Ziffer 7 Satz 2 innerhalb des jeweils nächsten Ausübungszeitraums ausüben. Werden sie nicht in diesem Ausübungszeitraum ausgeübt, erlöschen sie. |
Anstelle des Bezugs neuer Aktien kann dem Berechtigten ein Barausgleich gewährt werden.
Über die Ausübung des Wahlrechts entscheidet der Vorstand, soweit Vorstandsmitglieder
betroffen sind, der Aufsichtsrat. Der Barausgleich entspricht der Differenz zwischen
dem Ausübungspreis und dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der
aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen
funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am
Main während der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts
aus den Aktienoptionen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe von Aktien
aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms
einschließlich der Optionsbedingungen für die berechtigten Personengruppen festzulegen;
abweichend hiervon entscheidet für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auch
insoweit der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zu diesen weiteren Einzelheiten gehören
insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Optionsrechte innerhalb der berechtigten
Personengruppen, den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, das Verfahren
für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Optionsrechte
sowie weitere Verfahrensregelungen.
Dem Vorstand ist bekannt, dass gewisse Zeichner der Sachkapitalerhöhung des Jahres
2004 sich zu einem Pool zusammengeschlossen hatten. Gegenstand des Pools war die Abstimmung
des Stimmverhaltens in der Hauptversammlung, Verfügungsbeschränkungen wurden nicht
vereinbart. Die Poolmitglieder hielten gemäß letzter Meldung insgesamt 32,06 % der
Aktien von aap per 31.12.2008 (Vorjahr: 32,06 %). Der Pool hat sich am 13. Januar
2009 aufgelöst.
An der aap Implantate AG wird nach unseren Kenntnissen zum 31. Dezember 2009 folgende
direkte und indirekte Beteiligung von über 10 % am Grundkapital in Höhe von 27.881.870,00
€ gehalten:
| Name | Stimmrechte in % |
| 1. Noes Beheer B.V. | 19,12 |
| 2. Elocin B.V. | 12,87 |
| 3. Jürgen W. Krebs | 11,79 |
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§
84 f. AktG sowie der Satzung der Gesellschaft. Gemäß der Satzung der Gesellschaft
besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt
die Zahl der Vorstandsmitglieder und bestellt diese. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied
des Vorstands zum Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden
des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat hat zum 1. Januar 2009 Herrn Biense Visser
zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder des
Vorstands ab. Die Vorstandsmitglieder werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine
wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit für jeweils bis zu weiteren
fünf Jahren ist zulässig. Aus wichtigem Grund kann der Aufsichtsrat die Bestellung
eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf von dessen Amtszeit widerrufen, etwa bei grober
Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder wenn die
Hauptversammlung dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht, es sei denn, der Vertrauensentzug
erfolgte aus offenbar unsachlichen Gründen.
Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff. AktG sowie der Satzung
der Gesellschaft. Nach der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen
der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
zum 10. Juni 2010 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre
kann ausgeschlossen werden. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung
nunmehr noch 4.192.786 €.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. August 2012
das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 2.988.935
€ gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007/I) und dabei,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei
kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen
werden. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch 1.721.578
€.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. August 2014
das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 8.026.571
gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I) und dabei, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei
kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen
werden.
Die Hauptversammlung vom 27. August 2007 hat die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugrechts ermächtigt.
Es konnten eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 1.000.000
€ am Grundkapital erworben werden. Diese Ermächtigung bestand bis zum 26. Februar
2009. Auf der Hauptversammlung in 2009 wurde eine neue Ermächtigung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 7. August 2009 hat die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugrechts ermächtigt.
Es können eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 1.000.000
€ am Grundkapital erworben werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen
eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§
71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals
entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt
werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte auf
Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 4. Februar
2011. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines
öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe
eines solchen Angebots.
| ― |
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. |
| ― |
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot oder eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist oder im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit sie Anwendung finden. |
Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung
erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den
folgenden Zwecken zu verwenden:
I. Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung
eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten
Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags
der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung
kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung
zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten
Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung
ermächtigt.
II. Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot
an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis
veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft
zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf
die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit neuen Aktien, die seit Erteilung
dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben
worden sind, insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.
III. Die Aktien können gegen Sachleistung ausgegeben werden, insbesondere auch im
Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen
sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen.
IV. Die Aktien können auch zur Erfüllung von Umtauschrechten aus von der Gesellschaft
aufgrund der von der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 beschlossenen Ermächtigung
(UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen
verwendet werden. Die Eckpunkte der Bedingungen der Ermächtigung vom 30. Juni 2006
sind Bestandteil der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung vom 30. Juni
2006 und können als solche beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen
werden.
Die Ermächtigungen unter lit. d), II. bis IV. erfassen auch die Verwendung von Aktien
der Gesellschaft, die auf Grund von § 71 d Satz 5 AktG erworben wurden.
Die Ermächtigungen unter lit. d) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen,
einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. d), II. bis IV. können auch
durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder
auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt
werden. Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft
nach einer Ermächtigung gemäß lit. d) II. und III. veräußert oder ausgegeben werden,
darf den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktien der aap Implantate
AG im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse
Frankfurt/Main am Tag der Veräußerung oder der verbindlichen Vereinbarung mit dem
Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung),
zu dem Aktien der Gesellschaft nach der Ermächtigung gemäß lit. d) IV. verwendet werden,
muss mindestens 80 % des Durchschnittswertes der Schlussauktionspreise der Aktien
der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
an der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main während der letzten 10 Börsentage vor dem
Tag der Beschlussfassung des Vorstands über die Begebung der Wandel- oder Optionsschuldverschreibung
betragen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen,
wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. d), II. bis IV. verwendet
werden.
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands auf Grund dieses Hauptversammlungsbeschlusses
nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
Der Gesellschaft sind im März 2009 2,0 Mio. € unter einer Finanzierungsverpflichtung
zugeflossen. Das Gesellschafterdarlehen valutiert zum 31.12.2009 nominal mit 1,5 Mio.
€. Im Falle einer Übernahme ist das Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig. Als Übernahme
ist der Tag zu verstehen, an dem öffentlich bekannt gemacht wird, dass mehr als 50
% der Aktien von aap von einer Person oder Gesellschaft, oder verschiedenen Personen
oder Gesellschaften, die im Sinne des § 30 Abs. 2 WpÜG abgestimmt handeln, übernommen
werden.
Der Gesellschaft (Schuldner) wurde unter einem Darlehensvertrag (Schuldschein) ein
Betrag von 1,0 Mio. € gewährt, der endfällig getilgt werden muss. Jeder Gläubiger
(Darlehensgeber und etwaige Zessionare nach Abtretung) ist berechtigt, seinen Anteil
am Darlehen ganz oder teilweise aus wichtigem Grund nach §§ 490, 314 BGB zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt u. a. insbesondere dann vor, wenn ein qualifizierter Gesellschafterwechsel
eintritt, sofern nicht vorher die Zustimmung des Gläubigers eingeholt wurde. Ein qualifizierter
Gesellschafterwechsel liegt vor, wenn ein Wechsel im direkten oder indirekten Aktionärs-,
Gesellschafter- oder Inhaberkreis eines Schuldners eintritt, der dazu führt, dass
der bei Abschluss des Darlehensvertrags bestehende direkte oder indirekte Aktionärs-,
Gesellschafter- oder Inhaberkreis die Kontrolle über diesen Schuldner aufgibt oder
eine Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen mehr als 50 % der
Stimmrechte und/oder mehr als 50 % des Kapitals an dem betreffenden Schuldner erwerben.
Davon abgesehen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter
der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen.
Sollte es zu einer Übernahme der Gesellschaft kommen, werden dem Vorstand gegebenenfalls
noch nicht gewährte Aktienoptionen ausgegeben.
Erwirbt eine Person oder Gesellschaft oder mehrere zusammenarbeitende Personen oder
Gesellschaften (acting in concert i.S.d. WpÜG) mehr als 50 % der Aktien der Gesellschaft
("Change of Control") steht dem Vorstand ein Bonus zu.
Die Höhe des Bonus orientiert sich an der Anzahl der dem Vorstand zustehenden Aktienoptionen
und der Differenz aus dem im Übernahmeangebot angebotenen Preis pro Aktie (bzw. dem
durchschnittlich gezahlten Preis bei anderen Erwerben) und dem Ausübungspreis für
die Optionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2008.
Im Falle eines Change of Control steht dem Vorstand ein Change of Control Bonus zu,
der in Abhängigkeit vom vereinbarten Kaufpreis berechnet wird. Der Bonus wird am Tag
des Closing des Change of Control zur Zahlung fällig.
Der Vorstand der aap Implantate AG hat mit Datum vom 25. März 2010 eine Erklärung
zur Unternehmensführung nach § 289a HGB abgegeben und diese auf der Internetseite
unter www.aap.de/de/Investor/Corporate_Governance/Erklaerung_Unternehmensfuehrung/
allgemein zugänglich gemacht.
Berlin, 25. März 2010
Der Vorstand
Biense Visser
Vorstandsvorsitzender/CEO
Bruke Seyoum Alemu
Vorstand/COO
| Vorjahr | angepasste Vorjahres- vergleichszahlen |
||||
| Anhang | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| 1. Umsatzerlöse | (11) |
|
14.605 | 12.119 | 18.770 |
| 2. Verminderung/Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen |
|
|
-192 | 296 | 296 |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen |
|
|
0 | 28 | 28 |
| 4. Gesamtleistung |
|
|
14.413 | 12.443 | 19.094 |
| 5. Sonstige betriebliche Erträge | (12) |
|
1.767 | 1.836 | 2.189 |
| 6. Materialaufwand |
|
|
|
|
|
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren |
|
-6.594 |
|
-3.733 | -8.490 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen |
|
-614 |
|
-994 | -994 |
|
|
|
|
-7.208 | -(4.727) | -(9.484) |
| 7. Personalaufwand |
|
|
|
|
|
| a) Löhne und Gehälter |
|
-5.278 |
|
-4.925 | -5.696 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
|
-799 |
|
-768 | -893 |
|
|
|
|
-6.077 | -(5.693) | -(6.589) |
| 8. Abschreibungen |
|
|
|
|
|
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebes |
|
|
-644 | -766 | -780 |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
|
-5.307 | -4.319 | -6.451 |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | (17) |
|
39 | 58 | 58 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen T€ 39 (Vorjahr: T€ 58) |
|
|
|
|
|
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
|
437 | 517 | 508 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: T€ 432 (Vorjahr:T€ 511) |
|
|
|
|
|
| 12. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
|
-663 | -385 | -645 |
| - davon gegenüber verbundene Unternehmen: T€ 165 (Vorjahr: T€ 14) |
|
|
|
|
|
| 13. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen (Vorjahr: Aufwendungen aus Verlustübernahme) |
|
|
1.516 | -2.740 | -1.675 |
| 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
|
|
-1.728 | -3.776 | -3.775 |
| 15. Außerordentliche Aufwendungen | (15) |
|
-135 | 0 | 0 |
| 16. Außerordentliches Ergebnis |
|
|
-135 | 0 | 0 |
| 17. Sonstige Steuern |
|
|
-2 | -1 | -2 |
| 18. Jahresfehlbetrag |
|
|
-1.865 | -3.777 | -3.777 |
| 19. Verlustvortrag |
|
|
-18.884 | -15.107 | -15.242 |
| 20. Bilanzverlust |
|
|
-20.749 | -18.884 | -19.019 |
AKTIVA
|
|
Anhang |
|
|
Vorjahr | angepaßte Vj.vergleichs- zahlen |
|
|
|
T€ | T€ | T€ | T€ |
| Anlagevermögen | (3) |
|
|
|
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
|
50 |
|
49 | 50 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert |
|
0 |
|
0 | 0 |
|
|
|
|
50 | (49) | (50) |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke und Bauten |
|
466 |
|
473 | 473 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen |
|
1.482 |
|
1.748 | 1.748 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
|
373 |
|
293 | 368 |
|
|
|
|
2.321 | (2.514) | (2.589) |
| III. Finanzanlagen | (4) |
|
|
|
|
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | (17) | 24.196 |
|
24.221 | 24.196 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
|
4.453 |
|
5.871 | 5.871 |
| 3. Beteiligungen | (17) | 238 |
|
238 | 238 |
| 4. Sonstige Ausleihungen |
|
0 |
|
0 | 0 |
|
|
|
|
28.887 | (30.330) | (30.305) |
| B. Umlaufvermögen | (5) |
|
|
|
|
| I. Vorräte |
|
|
|
|
|
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
|
1.241 |
|
1.372 | 1.372 |
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
|
904 |
|
2.210 | 2.210 |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren |
|
7.065 |
|
4.048 | 7.642 |
|
|
|
|
9.210 | (7.630) | (11.224) |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
3.196 |
|
2.297 | 4.723 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | (17) | 1.368 |
|
2.407 | 2.462 |
| 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | (17) | 0 |
|
1 | 1 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände |
|
526 |
|
653 | 944 |
|
|
|
|
5.090 | (5.358) | (8.130) |
| III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten |
|
|
191 | 69 | 69 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | (6) |
|
113 | 46 | 55 |
|
|
|
|
45.862 | 45.996 | 52.422 |
PASSIVA
| Anhang |
|
|
Vorjahr | angepaßte Vj.vergleichs- zahlen |
|
|
|
T€ | T€ | T€ | T€ | |
| A. Eigenkapital | (7) |
|
|
|
|
| I. Gezeichnetes Kapital |
|
|
27.882 | 26.614 | 26.614 |
| II. Kapitalrücklagen |
|
|
26.706 | 26.485 | 26.485 |
| III. Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
| 1. Gesetzliche Rücklagen |
|
42 |
|
42 | 42 |
| 2. Andere Gewinnrücklagen |
|
219 |
|
219 | 219 |
|
|
|
|
261 |
|
|
| IV. Bilanzverlust |
|
|
-20.749 | -18.884 | -19.019 |
|
|
|
|
34.100 | (34.476) | (34.341) |
| B. Sonderposten mit Rücklageanteil |
|
|
89 | 118 | 118 |
|
|
|
|
|
(118) | (118) |
| C. Rückstellungen |
|
|
|
|
|
| 1. Sonstige Rückstellungen | (9) |
|
1.533 | 1.342 | 2.047 |
|
|
|
|
|
(1.342) | (2.047) |
| D. Verbindlichkeiten | (10) |
|
|
|
|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
|
6.420 |
|
5.464 | 7.153 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen |
|
0 |
|
144 | 144 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
|
579 |
|
1.133 | 1.333 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen |
|
1.059 |
|
2.866 | 6.733 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
|
4 |
|
22 | 22 |
| 6. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
|
1.592 |
|
71 | 71 |
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten |
|
486 |
|
360 | 460 |
| davon aus Steuern: € 135.092,21 (Vj.: € 84.551,16) |
|
|
|
|
|
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 106,47 (Vj.: € 857,48) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
10.140 | (10.060) | (15.916) |
|
|
|
|
45.862 | 45.996 | 52.422 |
| Historische Anschaffungskosten | |||||
| Stand 01.01.2009 |
Zugang Verschmelzung |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2009 |
|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes | 639 | 0 | 0 | 0 | 639 |
| B. Anlagevermögen | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.671 | 1 | 29 | 0 | 2.701 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 51 | 0 | 0 | 0 | 51 |
| 2.722 | 1 | 29 | 0 | 2.752 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 864 | 0 | 0 | 0 | 864 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 8.295 | 0 | 235 | 0 | 8.530 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.415 | 91 | 113 | -78 | 1.541 |
| 10.574 | 91 | 348 | -78 | 10.935 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 24.221 | 0 | 0 | -25 | 24.196 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 5.871 | 0 | 330 | -1.748 | 4.453 |
| 3. Beteiligungen | 238 | 0 | 0 | 0 | 238 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 38 | 0 | 0 | 0 | 38 |
| 30.368 | 0 | 330 | -1.773 | 28.925 | |
| Summe | 44.302 | 92 | 708 | -1.851 | 43.251 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2009 |
Zugang Verschmelzung |
Abschreibungen Geschäftsjahr |
Abgänge | Stand 31.12.2009 |
|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes | 639 | 0 | 0 | 0 | 639 |
| B. Anlagevermögen | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.622 | 1 | 28 | 0 | 2.651 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 51 | 0 | 0 | 0 | 51 |
| 2.673 | 1 | 28 | 0 | 2.702 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 391 | 0 | 7 | 0 | 398 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 6.546 | 0 | 502 | 0 | 7.048 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.122 | 16 | 108 | -78 | 1.168 |
| 8.059 | 16 | 617 | -78 | 8.614 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 38 | 0 | 0 | 0 | 38 |
| 38 | 0 | 0 | 0 | 38 | |
| Summe | 11.409 | 17 | 645 | -78 | 11.993 |
| Buchwerte | ||
| Stand 31.12.2009 |
Stand 31.12.2008 |
|
| T€ | T€ | |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes | 0 | 0 |
| B. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 50 | 49 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 |
| 50 | 49 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 466 | 473 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.482 | 1.748 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 373 | 293 |
| 2.321 | 2.514 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 24.196 | 24.221 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.453 | 5.871 |
| 3. Beteiligungen | 238 | 238 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 |
| 28.887 | 30.330 | |
| Summe | 31.258 | 32.893 |
| Historische Anschaffungskosten | |||||
| Stand 01.01.2008 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2008 |
|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes | 639 | 0 | 0 | 0 | 639 |
| B. Anlagevermögen | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.615 | 56 | 0 | 0 | 2.671 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 51 | 0 | 0 | 0 | 51 |
| 2.666 | 56 | 0 | 0 | 2.722 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 864 | 0 | 0 | 0 | 864 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 7.618 | 676 | 0 | 0 | 8.294 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.912 | 237 | 8 | -726 | 1.415 |
| 10.394 | 913 | 8 | -726 | 10.573 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 22.208 | 2.013 | 0 | 0 | 24.221 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6.232 | 1.639 | 2.000 | 0 | 5.871 |
| 3. Beteiligungen | 238 | 0 | 0 | 0 | 238 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 38 | 0 | 0 | 0 | 38 |
|
|
28.716 | 3.652 | 2.000 | 0 | 30.368 |
| Summe | 42.415 | 4.621 | 2.008 | -726 | 44.302 |
| Kummulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2008 |
Abschreibungen Geschäftsjahr |
Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2008 |
|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes | 639 | 0 | 0 | 0 | 639 |
| B. Anlagevermögen | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.591 | 31 | 0 | 0 | 2.622 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 51 | 0 | 0 | 0 | 51 |
| 2.642 | 31 | 0 | 0 | 2.673 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 384 | 7 | 0 | 0 | 391 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 6.001 | 545 | 0 | 0 | 6.546 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.156 | 183 | 8 | -209 | 1.122 |
| 7.541 | 735 | 8 | -209 | 8.059 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 38 | 0 | 0 | 0 | 38 |
|
|
38 | 0 | 0 | 0 | 38 |
| Summe | 10.860 | 766 | 8 | -209 | 11.409 |
| Buchwerte | ||
| Stand 31.12.2008 |
Stand 31.12.2007 |
|
| T€ | T€ | |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes | 0 | 0 |
| B. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 49 | 24 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 |
| 49 | 24 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 473 | 480 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.748 | 1.617 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 293 | 756 |
| 2.514 | 2.853 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 24.221 | 22.208 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 5.871 | 6.232 |
| 3. Beteiligungen | 238 | 238 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 |
|
|
30.330 | 28.678 |
| Summe | 32.893 | 31.555 |
1)
Umgliederung in das Umlaufvermögen (vgl. Punkt II.(3))
|
|
|
Gewinnrücklagen |
|
|
||
| Gezeichnetes Kapital |
Kapital- rücklage |
Gesetzliche Rücklage |
andere Gewinn- rücklagen |
Bilanzverlust | Gesamt | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Stand 01.01.2008 | 25.347 | 24.553 | 42 | 219 | -15.107 | 35.054 |
| Kapitalerhöhung | 1.267 | 1.496 |
|
|
|
2.763 |
| Aktienoptionen |
|
436 |
|
|
|
436 |
| Jahresfehlbetrag |
|
|
|
|
-3.777 | -3.777 |
| Stand 31.12.2008/01.01.2009 | 26.614 | 26.485 | 42 | 219 | -18.884 | 34.476 |
| Kapitalerhöhung | 1.267 |
|
|
|
|
1.267 |
| Aktienoptionen |
|
222 |
|
|
|
222 |
| Jahresfehlbetrag |
|
|
|
|
-1.865 | -1.865 |
| Stand 31.12.2009 | 27.881 | 26.707 | 42 | 219 | -20.749 | 34.100 |
Bedingtes Kapital: T€ 8.400 (Vorjahr: T€ 8.400)
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Stand 01.01.2009 |
Zugang Verschmelzung |
Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2009 |
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T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Verpflichtungen Mitarbeiter | 610 | 73 | -545 | -56 | 802 | 884 |
| Boni und Provisionen | 64 | 12 | -75 | -1 | 47 | 47 |
| Ausstehende Rechnungen | 460 | 102 | -252 | -207 | 234 | 337 |
| Jahresabschluss und Prüfung | 150 | 8 | -158 | 0 | 185 | 185 |
| Lizenzen | 58 | 0 | -58 | 0 | 52 | 52 |
| Kosten aufgrund Aufbewahrungspflichten | 0 | 0 | 0 | 0 | 28 | 28 |
| Restrukturierungsaufwand | 0 | 510 | -363 | -147 | 0 | 0 |
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1.342 | 705 | -1.451 | -411 | 1.348 | 1.533 |
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Restlaufzeit |
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31.12.2009 insgesamt |
bis 1 Jahr |
1 - 5 Jahre |
mehr als 5 Jahre |
Vorjahr | angepaßte Vorjahres- vergleichszahlen |
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T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 6.420 | 4.584 | 1.836 | 0 | 5.464 | 7.153 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 144 | 144 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 579 | 579 | 0 | 0 | 1.133 | 1.333 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.059 | 809 | 250 | 0 | 2.866 | 6.733 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | (101) | (101) | (0) | (0) | (0) | (1.442) |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 4 | 4 | 0 | 0 | 22 | 22 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 1.592 | 1.557 | 35 | 0 | 71 | 71 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 486 | 486 | 0 | 0 | 360 | 460 |
| davon aus Steuern | (135) | (135) | (0) | (0) | (85) | (153) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (0) | (0) | (0) | (0) | (1) | (24) |
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10.140 | 8.019 | 2.121 | 0 | 10.060 | 15.916 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch folgende Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert:
Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
| 1. Gesamtschuldnerische Haftung mit der aap Biomaterials GmbH | 1.000.000,00 € |
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(Vorjahr: 1.000.000,00 €) |
| 2. Schuldbeitritt | 875.000,00 € |
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(Vorjahr: 1.875.000,00 €) |
| 3. Gesamtschuldnerische Haftung mit der aap Biomaterials GmbH Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus Warenlieferungen und -leistungen |
3.411.760,17 € |
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(Vorjahr: 810.576,70 €) |
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 für alle Kaufleute sowie die ergänzenden
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. wurden beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266
und 275 HGB.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und werden planmäßig über drei Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar,
unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Den Abschreibungen werden
Nutzungsdauern von 2 -15 Jahren zugrunde gelegt.
Die Abgänge werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibung zum
Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht.
Selbständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
über € 150,00 aber nicht über € 1.000,00 werden entsprechend steuerrechtlicher Vorschriften
in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung
und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst. Im Falle des Ausscheidens eines solchen Vermögensgegenstandes wird der
Sammelposten nicht gemindert. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und
zugleich im Jahr ihrer Anschaffung als Abgang behandelt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit ihren Anschaffungskosten
bzw. mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Die verzinslichen Ausleihungen
sind zu Nennwerten bilanziert.
Die Bestände des Vorratsvermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe erfolgte zu den Einstandspreisen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse
wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten die nach § 255 Abs. 2 S. 2
HGB aktivierungspflichtigen Einzelkosten und gem. § 255 Abs. 2 S. 3 HGB angemessene
Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs
des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Die Kosten der
allgemeinen Verwaltung werden gemäß § 255 Abs. 2 S. 4 HGB in die Herstellungskosten
einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt
unter Zugrundelegung des FIFO-Verfahrens als Verbrauchsfolgefiktion. Zur Einhaltung
des Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 3 HGB wurden Abschläge wegen eingeschränkter
Verwertbarkeit vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bzw. zum niedrigeren
Stichtagswert gemäß § 253 Abs. 3 S. 2 HGB bewertet. Unverzinsliche Forderungen mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wird durch einen pauschalen Abschlag in Höhe von 1 % des nicht einzelwertberichtigten
Forderungsbestandes Rechnung getragen.
Forderungen in fremder Währung wurden zu einem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt
der Erstverbuchung maßgeblich war; es sei denn, es lag ein niedrigerer Stichtagskurs
vor. Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt.
Zugewendete Investitionszuschüsse werden als Sonderposten für Investitionszuschüsse/-zulagen
passiviert. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt linear entsprechend der Nutzungsdauer
der begünstigten Vermögensgegenstände.
Die an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung gewährten Aktienoptionen wurden
entsprechend dem Positionspapier des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) einerseits
als Personalaufwand und andererseits in analoger Anwendung von § 272 Abs. 2 Nr. 2
HGB als Einlage in die Kapitalrücklage erfasst. Die Zuführung in die Kapitalrücklage
erfolgte über den Leistungszeitraum, der der vertraglich vereinbarten Sperrfrist von
zwei Jahren entspricht. Die Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen erfolgte zum
Zeitpunkt ihrer Gewährung nach dem Binomialmodell.
Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe bewertet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Umrechnung
der Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgte zum Rückzahlungskurs beim Eingehen
der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurs. Verluste aus Kursänderungen zum
Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen
Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist.
Sie werden in der Bilanz nicht erfasst. Die angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen
dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Zur Entwicklung des Anlagevermögens 2009 wird auf den als Anlage beigefügten Anlagenspiegel
verwiesen.
Mit Vertrag vom 15.12.2008 wurde die Verschmelzung der aap Biomaterials GmbH & Co.
KG durch Aufnahme auf die aap Biomaterials GmbH mit Wirkung auf den 01.07.2008 beschlossen.
Der Verschmelzung wurde die Bilanz der aap Biomaterials GmbH & Co. KG zum 30.06.2008
zu Grunde gelegt. Die Einbringung des Vermögens erfolgte zu Buchwerten gegen Ausgabe
eines Geschäftsanteils an der aap Biomaterials GmbH zum Nennwert von € 95.000,00 nach
einem Umtauschverhältnis von € 1,00 Pflichteinlage an der aap Biomaterials GmbH &
Co. KG zu € 1,00 Geschäftsanteil an der aap Biomaterials GmbH. Das Stammkapital der
aap Biomaterials GmbH wurde mit Beschluss vom 15.12.2008 für Zwecke der Verschmelzung
um € 95.000,00 erhöht. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister beider
Gesellschaften erfolgte am 04.02.2009.
Mit Vertrag vom 23.1 1.2007 haben die bisherigen Kommanditisten der ADC GmbH & Co.
KG ihre Kommanditanteile an die ADC Advanced Dental Care Verwaltungs-GmbH mit wirtschaftlicher
Wirkung ab dem 01.07.2008 an die aap Implantate AG abgetreten. Die Übertragungen standen
unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der aap Implantate AG als Rechtsnachfolgerin
der früheren Kommanditisten der ADC GmbH & Co. KG. Die aufschiebenden Bedingung ist
am 02.04.2009 durch die Eintragung der aap Implantate AG als Rechtsnachfolgerin der
früheren Kommanditisten der ADC GmbH & Co. KG in das Handelsregister rückwirkend zum
15.07.2008 eingetreten. Die ADC GmbH & Co. KG ist mit Eintritt der aufschiebenden
Bedingung ohne Liquidation beendet.
Der erweiterten Anwachsung wurde die Bilanz der ADC GmbH & Co. KG zum 30.06.2008 zu
Grunde gelegt. Die Abtretungen der Kommanditanteile erfolgten als Sacheinlage gegen
Gewährung von Gesellschaftsrechten aufgrund der am 23.1 1.2007 beschlossenen Erhöhung
des Stammkapitals der ADC GmbH um € 25.000,00 auf € 50.000,00. Die Kapitalerhöhung
wurde im Dezember 2008 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Die Eintragung
ist am 13.08.2009 erfolgt.
Mit Vertrag vom 07.08.2009 und Zustimmungsbeschluss vom 31.08.2009 erfolgte die Verschmelzung
der aap bio implants markets GmbH durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung
ohne Abwicklung als Ganzes auf die aap Implantate AG mit Wirkung auf den 01.01.2009
(Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzung wurde die Bilanz der aap bio implants
markets GmbH zum 31.12.2008 zu Grunde gelegt. Die Einbringung des Vermögens erfolgte
zu Buchwerten. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aap Implantate
AG erfolgte am 02.09.2009.
Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit werden als Vorjahreswerte sowohl die Werte
der aap Implantate AG zum 31.12.2008 als auch die angepassten Vorjahreszahlen zum
31.12.2008, die die Daten der aap bio implants markets GmbH beinhalten, ausgewiesen.
Eine Kapitalkonsolidierung ist hierfür nicht erfolgt; Aufrechnungseffekte wurden berücksichtigt.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wird u. a. eine Forderung aus Garantieverletzungen
gegenüber den einbringenden Gesellschaftern der Anteile an der aap Biomaterials GmbH
& Co. KG, aap Biomaterials GmbH und CORIMED Kundenorientierte Medizinprodukte GmbH
in Höhe von T€ 406 ausgewiesen.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio nach § 250 Abs. III HGB
in Höhe von T€ 8 enthalten.
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 31.12.2009 € 27.881.870,00 und war in
27.881.870 Inhaberstückaktien eingeteilt.
Mit Beschluss vom 16.03.2009 wurde das Grundkapital der aap Implantate AG von € 26.614.513,00
um € 1.267.357,00 auf € 27.881.870,00 durch Ausgabe von 1.267.357 Inhaberstückaktien
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils € 1,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung
erfolgte gegen Bareinlage aus dem genehmigten Kapital. Die neuen Aktien sind ab dem
01.01.2009 gewinnbezugsberechtigt. Der Ausgabebetrag beträgt € 1,00. Die Eintragung
in das Handelsregister ist am 23.03.2009 erfolgt.
Die gesetzliche Rücklage beträgt zum Ende des Geschäftsjahres € 41.703,95 und übersteigt
gemeinsam mit der Kapitalrücklage den zehnten Teil des Grundkapitals.
Die Hauptversammlung vom 30.06.2006 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals von
bis zu 1.200.000 Stück neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien der Gesellschaft
beschlossen. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab Beginn des Geschäftsjahres,
in dem sie ausgegeben werden (bedingtes Kapital 2006/I). Das bedingte Kapital 2006/I
dient der Erfüllung von ausgeübten Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 30.06.2006 bis zum 31.12.2008 gewährt wurden. Durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 30.06.2006 wird das Grundkapital der Gesellschaft um € 6.000.000,00
durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht
(bedingtes Kapital2006/II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der
Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibung, die
bis zum 29.06.2011 von der Gesellschaft begeben werden.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch
der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandelungspflichten
ausgestattet sind. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem
sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandelungsrechten oder durch Erfüllung von Wandelungspflichten
entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Die Hauptversammlung vom 29.09.2008 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals von
bis zu 1.200.000 Stück neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien der Gesellschaft
beschlossen. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab Beginn des Geschäftsjahres,
in dem sie ausgegeben werden (bedingtes Kapital 2008/I). Das bedingte Kapital 2008/I
dient der Erfüllung von ausgeübten Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 29.09.2008 bis zum 28.09.2013 gewährt werden.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 ist der Vorstand - soweit
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der
Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2008 für die Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der
Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Aktienoptionsprogramme
aufzulegen und Optionsrechte auf bis zu 1.200.000 Stück Aktien der Gesellschaft mit
einer Laufzeit von bis zu vier Jahren ab Ausgabetag zu gewähren. In einem Kalenderjahr
sollen durch Aktienoptionsprogramme lediglich Optionsrechte, die zum Bezug eines Höchstbetrages
von 600.000 Aktien berichtigen, herausgegeben werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre
der Gesellschaft besteht nicht. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach
Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2006/I oder
durch etwaige künftig zu beschließende Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien der
Gesellschaft erfolgen.
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich auf die berechtigte Personengruppe
wie folgt:
| ― |
65 % auf die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der verbundenen Unternehmen |
| ― |
35 % auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Die Aktienoptionen werden an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10.
und dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der
Gesellschaft ausgegeben.
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis
richtet sich nach dem Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap
Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen
funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am
Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten
Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG, mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden
anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert
des Schlussauktionspreises der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem
an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems)
an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor
dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen den Ausübungspreis um
mindestens 10 % seit dem Ausgabetag übersteigt.
Die gewährten Optionsrechte können frühestens zwei Jahre nach dem Ausgabetag ausgeübt
werden.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. September 2008 ist der Vorstand
und - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen
gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 28. September 2013
für diejenigen Personen, die einer der in nachstehender Ziffer 1 genannten Personengruppe
angehören, Aktienoptionsprogramme aufzulegen und bis zu 1.200.000 Stück Aktienoptionen
mit Bezugsrechten auf jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft mit einer Laufzeit
von bis zu fünf Jahren ab dem Ausgabetag im Sinne der nachstehenden Ziffer 3 zu gewähren.
Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Aktienoptionen können
auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung
der Gesellschaft an die einzelnen, gemäß nachstehender Ziffer 1 berechtigten Personen
zu übertragen; auch in diesem Fall können die Optionen nur von der berechtigten Person
selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl
der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des unter nachstehend lit. b) zur Beschlussfassung
vorgeschlagenen bedingten Kapitals 2008/I oder durch eigene Aktien der Gesellschaft
erfolgen. Die Gewährung der Optionen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft und die
Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:
Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen und berechtigt zum Bezug von Aktien der Gesellschaft
sind
(i) die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft,
(ii) die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung
- diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der mit der
Gesellschaft im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen (im Folgenden "verbundene
Unternehmen"),
(iii) Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen.
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich wie folgt:
| bis zu 800.000 Stück Aktienoptionen: |
auf die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, |
| bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: |
auf die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitgliederder Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der verbundenen Unternehmen, |
| bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: |
auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen |
Über die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang
des Jahresabschlusses unter Angabe der Namen der begünstigten Vorstandsmitglieder
und der jeweiligen Anzahl der an diese ausgegebenen Aktienoptionen zu berichten. Dasselbe
gilt für die Anzahl der von den Mitgliedern des Vorstands im jeweils abgelaufenen
Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die dabei gezahlten Ausübungspreise
sowie die Zahl der von Vorstandsmitgliedern zum Jahresabschluss noch gehaltenen Aktienoptionen.
Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber der Option das Recht, eine auf den Inhaber lautende
Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß Ziffer 4 zu erwerben.
Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das
zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung
über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
Die Ausgabe der Aktienoptionen soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen erfolgen,
mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfasst. Die
Aktienoptionen können an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10. und
dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der Gesellschaft
ausgegeben werden (der Tag, an dem die von der Gesellschaft unterzeichnete Optionsvereinbarung
an den Berechtigten ausgehändigt wird, wird als der "Ausgabetag" bezeichnet).
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis
entspricht dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate
AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während
der letzten 20 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten Ausgabebetrag
nach § 9 Abs. 1 AktG und liegt mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden
anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Die Optionsbedingungen können für den Fall von Maßnahmen während der Laufzeit der
Aktienoptionen, die den Wert der Optionen beeinflussen (Kapitalerhöhung unter Einräumung
eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts für Aktionäre der Gesellschaft,
Veräußerung von eigenen Aktien, Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder
Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft), Anpassungen des Ausübungspreises und/oder
des Bezugsverhältnisses vorsehen. Eine Ermäßigung erfolgt nicht, wenn der berechtigten
Person ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder eigenen
Aktien oder neuen Schuldverschreibungen eingeräumt wird, das sie so stellt, als hätte
sie die Option ausgeübt. Die Optionsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung
der Optionsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und
Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) oder einer
Zusammenlegung von Aktien sowie bei Boni und außerordentlichen Bar- und/oder Sachausschüttungen
entsprechend den Usancen an der deutschen und an internationalen Terminbörsen vorsehen.
§ 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert
der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem
an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem)
an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsentage vor
dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen mindestens 20 % über
dem Ausübungspreis liegt (absolute Hürde).
Die den einzelnen berechtigten Personen jeweils gewährten Optionsrechte können frühestens
nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt
werden. Dabei können -jeweils frühestens - zwei Jahre nach dem Ausgabetag 25 %, drei
Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 %, vier Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25
% und fünf Jahre nach dem Ausgabetag die letzten 25 % ausgeübt werden.
Nach Ablauf der vorstehenden Wartezeiten können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen
jederzeit ausgeübt werden, jedoch nicht innerhalb folgender Zeiträume:
| ― |
in der Zeit ab dem letzten Tag, an dem sich Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft anmelden können, bis zum dritten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dieser Hauptversammlung; |
| ― |
in der Zeit ab dem Tag der Veröffentlichung eines Bezugsangebotes auf neue Aktien oder auf Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft in einem Pflichtblatt der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main bis zum Tage, an dem die Bezugsfrist endet; |
| ― |
in der Zeit von vier Wochen vor der Veröffentlichung des jeweiligen Quartals- oder Jahresabschlusses. |
Die Aktienoptionen können nur durch die berechtigte Person selbst ausgeübt werden.
Dies gilt auch dann, wenn die Aktienoptionen von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen berechtigten
Personen zu übertragen. Die Verfügung über die Aktienoptionen ist ausgeschlossen,
insbesondere sind sie nicht übertragbar. Die Aktienoptionen sind jedoch vererblich.
Die Optionsbedingungen können abweichend hiervon besondere Regelungen vorsehen für
den Fall, dass die berechtigte Person verstirbt oder in den Ruhestand tritt oder ihr
Anstellungs- bzw. Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft bzw. dem verbundenen Unternehmen
in sonstiger nicht kündigungsbedingter Weise endet oder das verbundene Unternehmen
aus der aap-Gruppe ausscheidet.
(a) Die Aktienoptionen verfallen sechs Jahre nach dem Ausgabetag.
(b) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen des Weiteren beim Zugang der schriftlichen
Kündigung der Optionsrechtsvereinbarung durch die Gesellschaft. Eine solche Kündigung,
die mit einer Frist von einem Monat erfolgen kann, ist möglich, wenn entweder von
einem Gläubiger des Bezugsberechtigten die Zwangsvollstreckung in seine Aktienoptionen
betrieben wird, wenn über das Vermögen des Bezugsberechtigten das Insolvenzverfahren
eröffnet wird, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird
oder wenn der Bezugsberechtigte wesentliche Pflichten nach dem Gesetz, der Satzung
der Gesellschaft oder seinem Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen oder der Optionsrechtsvereinbarung verletzt.
(c) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen außerdem, sobald das jeweilige Dienst-
oder Arbeitsverhältnis mit dem Bezugsberechtigten - sei es als Mitglied des Vorstands,
ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer der Gesellschaft oder als Geschäftsführer,
ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer eines verbundenen Unternehmens - gekündigt
oder aufgehoben wird oder aus sonstigen Gründen, insbesondere durch Zeitablauf endet;
bei Kündigung oder Aufhebung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung
oder der des wirksamen Abschlusses der Aufhebungsvereinbarung maßgebend, auch wenn
die Beendigungswirkung erst in der Zukunft eintritt. Die einem Mitglied des Vorstands
der Gesellschaft oder der Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmens in dieser
Eigenschaft gewährten Aktienoptionen erlöschen auch mit dessen Amtsniederlegung oder
der Abberufung dieses Vorstandsmitglieds oder dieses Mitglieds der Geschäftsführung
des verbundenen Unternehmens.
(d) Sofern die Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft
oder einem verbundenen Unternehmen mit der Aufnahme eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses
bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen im Zusammenhang steht, verfallen
die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen jedoch nicht. Entsprechendes
gilt für die Beendigung der Organstellung, wenn im Zusammenhang damit eine Neubestellung
in der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen erfolgt.
(e) Die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen verfallen ferner nicht,
wenn sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis durch Erreichen der Altersgrenze oder durch
Invalidität oder Tod endet. In diesen Fällen kann der Optionsberechtigte bzw. können
die Erben des verstorbenen Optionsberechtigten die Optionsrechte nach Ablauf der Wartezeit
nach Ziffer 7 Satz 1 und unter Beachtung der Staffelung gemäß Ziffer 7 Satz 2 innerhalb
des jeweils nächsten Ausübungszeitraums ausüben. Werden sie nicht in diesem Ausübungszeitraum
ausgeübt, erlöschen sie.
Anstelle des Bezugs neuer Aktien kann dem Berechtigten ein Barausgleich gewährt werden.
Über die Ausübung des Wahlrechts entscheidet der Vorstand, soweit Vorstandsmitglieder
betroffen sind, der Aufsichtsrat. Der Barausgleich entspricht der Differenz zwischen
dem Ausübungspreis und dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der
aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen
funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am
Main während der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts
aus den Aktienoptionen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe von Aktien
aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms
einschließlich der Optionsbedingungen für die berechtigten Personengruppen festzulegen;
abweichend hiervon entscheidet für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auch
insoweit der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zu diesen weiteren Einzelheiten gehören
insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Optionsrechte innerhalb der berechtigten
Personengruppen, den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, das Verfahren
für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Optionsrechte
sowie weitere Verfahrensregelungen.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30.06.2006 ist der Vorstand ermächtigt,
bis zum 29.06.201 1 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den
Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag
von bis € 6.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren zu begeben und den
Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen
Wandlungsrechte auf bis zu 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft
nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (Anleihebedingungen)
zu gewähren.
Die Optionsschuldverschreibungen und/oder die mit Wandlungsrechten und/oder Wandlungspflichten
ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, Spitzenbeträge,
die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre
auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich
ist, um den Inhabern von bereits ausgegebenen oder noch auszugebenden Options- und
Wandlungsrechten bzw. von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen
ein Bezugsrecht auf Aktien der aap Implantate AG in dem Umfang zu gewähren, wie es
ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten
zustehen würde.
Der jeweils festzusetzende Wandelungs- bzw. Optionspreis für eine Stückaktie muss
mindestens 80 % des Durchschnittswertes der Schlussauktionspreise der Aktien der aap
Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen
funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am
Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den
Vorstand über die Begebung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibung betragen. §
9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Die Hauptversammlung vom 27. August 2007 hat die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugrechts ermächtigt.
Es konnten eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 1.000.000
€ am Grundkapital erworben werden. Diese Ermächtigung bestand bis zum 26. Februar
2009. Auf der Hauptversammlung in 2009 wurde eine neue Ermächtigung beschlossen.
Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.08.2009 ermächtigt,
eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt € 1.000.000,00 am Grundkapital
zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien,
die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen
sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum
Zwecke des Handels in eigene Aktien ausgenutzt werden.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der
Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 04.02.2011.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen
Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen
Angebots.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.06.2005 wurde der Vorstand ermächtigt,
bis zum 10.06.2010 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis
zu insgesamt € 7.300.000,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2005/I) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das
Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet
und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet
(§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG),
c) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen
gemäß dem Umwandlungsgesetz),
d) zur Ausgabe an strategische Partner,
e) zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen,
f) zur Ausgabe an Kreditgeber anstelle von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu
solchen (sog. "equity kicker"),
g) zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten.
h) zur Ausgabe an Kreditgeber anstatt von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu solchen (sog. „equity kicker“), insbesondere im Rahmen von Mezzanine-Finanzierungen,
i) zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten.
Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch € 4.192.786,00.
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 27.08.2007 wurde der Vorstand ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26.08.2012 das Grundkapital der Gesellschaft
einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 2.988.935,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007) und dabei, mit Zustimmung des Aufsichtsrates,
die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre
mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausgeschlossen werden
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet
und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet
(§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG),
c) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen
gemäß dem Umwandlungsgesetz),
d) zur Ausgabe an strategische Partner,
e) zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen,
f) zur Ausgabe an Kreditgeber anstelle von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu
solchen (sog. "equity kicker"),
g) zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten.
Das genehmigte Kapital 2007 beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch € 1.721.578,00.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.08.2009 wurde der Vorstand ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 06.08.2014 das Grundkapital der Gesellschaft
einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 8.026.571,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I) und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre
mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet
und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet
(§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG),
c) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen
gemäß dem Umwandlungsgesetz),
d) zur Ausgabe an strategische Partner,
e) zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen,
f) zur Ausgabe an Kreditgeber anstatt von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu
solchen (sog. "equity kicker"), insbesondere im Rahmen von Mezzanine-Finanzierungen,
g) zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten.
Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien, freiwillige Zuzahlungen
von Gesellschaftern sowie Einlagen der Gesellschafter aus der Ausgabe von Aktienoptionen.
Auf die Darstellung des Eigenkapitals in der Anlage wird verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2006 wurde ein konzernweites aktienkursbasiertes Vergütungssystem
mit Eigenkapitalausgleich für die Mitarbeiter der aap Implantate AG und der verbundenen
Unternehmen aufgelegt. In 2008 wurde ein weiteres Aktienoptionsprogramm aufgelegt.
Der Vorstand und die Mitarbeiter der aap haben Aktienoptionen erhalten, die sie bei
Eintritt bestimmter Bedingungen zum Bezug von aap Aktien zu einem vorher bestimmten
Preis berechtigen. aap wird die erforderlichen Aktien über Kapitalerhöhungen schaffen
und verfügt zu diesem Zweck über verschiedene bedingte Kapitale.
Für die Aktienoptionsprogramme gelten die folgenden Bedingungen: Solange in den nachfolgenden
Ausführungen keine explizite Nennung von besonderen Regelungen erfolgt, gelten die
Bedingungen für das Aktienoptionsprogramm 2006 und das Aktienoptionsprogramm 2008
gleichermaßen.
Jede Option gewährt dem Berechtigten das Recht zum Bezug von einer auf den Inhaber
lautenden Stückaktie der aap mit einem rechnerischen Nennbetrag von je 1,00 €.
Mitglieder des Vorstands, sowie ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft und die
Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer
der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen.
Zwei Jahre ab Beschluss über die Zuteilung an den Berechtigten. Unter dem Aktienoptionsprogramm
2008 können dabei - jeweils frühestens - zwei Jahre nach dem Ausgabetag 25 %, drei
Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 %, vier Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25
% und fünf Jahre nach dem Ausgabetag die letzten 25 % ausgeübt werden.
Die Ausübung ist jederzeit nach Ablauf der Wartefrist möglich, jedoch nicht innerhalb
der folgenden Zeiträume:
| ― |
in der Zeit ab dem letzten Tag, an dem sich Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft anmelden können, bis zum 3. Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dieser Hauptversammlung; |
| ― |
in der Zeit ab dem Tag der Veröffentlichung eines Bezugsangebotes auf neue Aktien oder auf Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der aap in einem Pflichtblatt der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main bis zum Tage, an dem die Bezugsfrist endet; |
| ― |
in der Zeit von vier Wochen vor der Veröffentlichung des jeweiligen Quartals- oder Jahresabschlusses |
Bestimmt sich nach dem Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der
aap im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während
der letzten 10 Börsentage (Aktienoptionsprogramm 2006) beziehungsweise 20 Börsentage
(Aktienoptionsprogramm 2008) vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch nach dem geringsten
Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG, mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden
anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Die Ausübung ist nur möglich, wenn der Durchschnittswert des Schlussauktionspreises
der Aktie der aap im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen
funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am
Main während der letzten 10 Börsentage (Aktienoptionsprogramm 2006) beziehungsweise
20 Börsentage (Aktienoptionsprogramm 2008) vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts
aus den Aktienoptionen den Ausübungspreis um mindestens 10 % (Aktienoptionsprogramm
2006) beziehungsweise um mindestens 20 % (Aktienoptionsprogramm 2008) seit dem Ausgabetag
übersteigt.
| Zusagezeitpunkt | Anzahl der gewährten Optionen | Ausübungspreis |
| 22.11.2006 | 385.000 | 2,28 € |
| 18.04.2007 | 152.500 | 2,37 € |
| 30.11.2007 | 477.500 | 2,41 € |
| 17.04.2008 | 131.500 | 2,27 € |
| 10.09.2008 | 96.000 | 2,23 € |
| 01.12.2008 | 200.000 | 1,61 € |
| 26.05.2009 | 487.500 | 1,29 € |
Der durchschnittlich für die neu ausgegebenen Optionen ermittelte beizulegende Zeitwert
belief sich auf:
| 17.04.2008 | 0,87 € |
| 10.09.2008 | 0,74 € |
| 01.12.2008 | 0,55 € |
| 26.05.2009 | 0,48 € |
Die beizulegenden Zeitwerte wurden im Berichtsjahr mittels eines Binomialmodells ermittelt.
Die Volatilität wurde auf Basis von Wochenrenditen ermittelt. Der im Berichtszeitraum
erfasste Aufwand aus aktienbasierter Vergütung betrug insgesamt T€ 222 (Vorjahr: T€
436).
| Aktienoptionsprogramm 2006 | Tranche 2006 |
Tranche 2007 |
Tranche 2008 |
| Ausstehende zu Beginn des Geschäftsjahres | 1.200.000 | 845.000 | 227.500 |
| Ausgegebene im Geschäftsjahr | 385.000 | 630.000 | 227.500 |
| Verfallen | 30.000 | 12.500 | 7.500 |
| Ausgeübt | 0 | 0 | 0 |
| Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres | 845.000 | 227.500 | 7.500 |
| Ausübbar am Ende des Geschäftsjahres | 0 | 0 | 0 |
Aus dem Aktienoptionsprogramm 2006 sind in 2009 190.500 Optionen verfallen.
Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes mit Hilfe des Binomialmodells
wurden die folgenden Parameter berücksichtigt:
| Tranche | Tranche | Tranche | Tranche | Tranche | |
| Aktienoptionen | 11/2006 | 4/2007 | 11/2007 | 4/2008 | 9/2008 |
| Erfolgsziel | 2,64 € | 2,60 € | 2,51 € | 2,50 € | 2,46 € |
| Risikofreier Zinssatz | 3,65 % | 4,11 % | 3,80 % | 3,77 % | 3,89 % |
| Volatilität | 50,50 % | 48,58 % | 41,14 % | 44,14 % | 42,15 % |
| Börsenkurs im Gewährungszeitpunkt | 2,35 € | 2,55 € | 2,27 € | 2,40 € | 2,24 € |
| Aktienoptionsprogramm 2008 | Tranche 2008 |
Tranche 2009 |
| Ausstehende zu Beginn des Geschäftsjahres | 1.200.000 | 1.000.000 |
| Ausgegebene im Geschäftsjahr | 200.000 | 487.500 |
| Verfallen | 0 | 0 |
| Ausgeübt | 0 | 0 |
| Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres | 1.000.000 | 512.500 |
| Ausübbar am Ende des Geschäftsjahres | 0 | 0 |
| Aktienoptionen | Tranche 12/2008 |
Tranche 05/2009 |
| Erfolgsziel | 1,94 € | 1,55 € |
| Risikofreier Zinssatz | 2,26 % | 1,98 % |
| Volatilität | 50,35 % | 55,74 % |
| Börsenkurs im Gewährungszeitpunkt | 1,49 € | 1,20 € |
Die am Ende des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktienoptionen haben eine gewichtete
durchschnittliche Restlaufzeit von 2,65 Jahren (Vorjahr: 2,92).
Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt
dar:
| Stand 01.01.2009 |
Zugang Verschmelzung |
Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2009 |
|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Verpflichtungen Mitarbeiter | 610 | 73 | -545 | -56 | 802 | 884 |
| Boni und Provisionen | 64 | 12 | -75 | -1 | 47 | 47 |
| Ausstehende Rechnungen | 460 | 102 | -252 | -207 | 234 | 337 |
| Jahresabschluss und Prüfung | 150 | 8 | -158 | 0 | 185 | 185 |
| Lizenzen | 58 | 0 | -58 | 0 | 52 | 52 |
| Restrukturierungsaufwand | 0 | 510 | -363 | -147 | 0 | 0 |
| Archivierungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 28 | 28 |
|
|
1.342 | 705 | -1.451 | -411 | 1.348 | 1.533 |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
| Gesamt | Unter 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | Über 5 Jahre | Vorjahr | Angepaßte Vorjahres- vergleichszahlen |
|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 6.420 | 4.584 | 1.836 | 0 | 5.464 | 7.153 |
| Erhaltene Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 144 | 144 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 579 | 579 | 0 | 0 | 1.133 | 1333 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.059 | 809 | 250 | 0 | 2.866 | 6.733 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | (101) | (101) | (0) | (0) | (0) | (1.442) |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 4 | 4 | 0 | 0 | 22 | 22 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 1.592 | 1.557 | 35 | 71 | 71 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 486 | 486 | 0 | 0 | 360 | 460 |
| (davon aus Steuern) | (135) | (135) | (0) | (0) | (85) | (153) |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | (0) | (0) | (0) | (0) | (1) | (24) |
|
|
10.140 | 8.019 | 2.121 | 0 | 10.060 | 15.916 |
| 1. Gesamtschuldnerische Haftung mit der aap Biomaterials GmbH | 1.000.000,00 € |
|
|
(Vorjahr: 1.000.000,00 €) |
| 2. Schuldbeitritt | 875.000,00 € |
|
|
(Vorjahr: 1.875.000,00 €) |
| 3. Gesamtschuldnerische Haftung mit der aap Biomaterials GmbH Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus Warenlieferungen und -leistungen |
3.411.760,17 € |
|
|
(Vorjahr: 810.576,70 €) |
In Abweichung zum Vorjahr werden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in einem
gesonderten Bilanzposten und nicht unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Vorjahresvergleichzahlen wurden entsprechend angepasst.
Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende geographisch bestimmte Märkte:
| 2009 | 2008 | Angepasste VJ.-Vergleichszahlen |
|
| T€ | T€ | T€ | |
| Inland | 5.199 | 5.439 | 5.660 |
| Europa | 3.552 | 2.373 | 5.760 |
| Übriges Ausland | 6.329 | 4.817 | 7.866 |
| Erlösschmälerungen | ./. 475 | ./. 510 | ./. 515 |
|
|
14.605 | 12.119 | 18.771 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
mit Rücklageanteil in Höhe von T€ 29 enthalten.
| 2009 | 2008 | Angepasste VJ.-Vergleichszahlen |
||
| Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer: | 113 | 109 | 126 | |
| davon | gewerbliche Arbeitnehmer | 63 | 61 | 63 |
| Angestellte | 46 | 52 | 80 | |
| Vollzeitkräfte | 103 | 107 | 120 | |
| Teilzeitkräfte | 6 | 6 | 6 | |
| 109 | 113 | 126 | ||
| Verwaltung | 17 | 12 | 17 | |
| Vertrieb | 16 | 22 | 33 | |
| Produktion | 62 | 64 | 62 | |
| Entwicklung | 9 | 8 | 9 | |
| Qualitätsmanagement | 5 | 7 | 5 | |
| 109 | 113 | 126 | ||
Im Geschäftsjahr sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 57 angefallen, die im
Wesentlichen aus der Rückerstattung von Beiträgen aus dem Vorjahr und der Ausbuchung
von verjährten Verbindlichkeiten resultieren.
Die periodenfremden Aufwendungen des Geschäftsjahres betragen T€ 334 und betreffen
vor allem die Nachzahlung von Betriebskosten, Aufwendungen aus Warenrücknahme, Boni
2008, Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung 2008 sowie Gutschriften zu Rechnungen
aus Vorjahren.
Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 135 resultieren aus der Verschmelzung
der aap bio implants markets GmbH auf die aap Implantate AG.
Die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr entfällt nach §
285 Nr. 17 HGB n. F., da die Angaben in dem Konzernabschluss der aap Implantate AG
enthalten sind.
| Name | Sitz | Beteiligungsanteil | Eigenkapital | Ergebnis |
| % | T€ | T€ | ||
| 1. aap Biomaterials GmbH | Dieburg | 100 | 2.140 | 0 |
| 2. OSARTIS Verwaltungs-GmbH | Elsenfeld | 100 | 23 | -2 |
| 3. ADC Advanced Dental Care-GmbH | Dieburg | 54 | 191 | 3 |
| 4. aap bio implants Netherlands B.V. | Nijmegen | 100 | 4.504 | 3.121 |
Die ADC Advanced Dental Care GmbH & Co. KG ist aufgrund der erweiterten Anwachsung
durch Übertragung aller Anteile auf die ADC Advanced Dental Care-GmbH übergegangen.
Die Beteiligungsquote beträgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung 54 %.
Die aap bio implants markets GmbH wurde mit Vertrag vom 07.08.2009 durch Übertragung
ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die aap Implantate
AG verschmolzen.
Auf Punkt II (4) Finanzanlagen wird verwiesen.
| Name | Sitz | Beteiligungsanteil | Eigenkapital | Ergebnis |
| % | T€ | T€ | ||
| 5. AEQUOS Endoprothetik GmbH | München | 5,32 | 703 | -1.336 |
| 6. Cybernetic Vision AG Health Monitoring Technologies | Berlin | 5,69 | - |
- |
Der Jahresabschluss der Cybernetic Vision AG Health Monitoring Technologies zum 31.12.2009
liegt nicht vor. Die Angabe zur AEQUOS Endoprothetik GmbH betrifft den Jahresabschluss
zum 31.12.2009. Nach der Erhöhung des Stammkapitals aufgrund Beschluss der Gesellschafterversammlung
vom 27. Mai 2009 (Eintragung ins Handelsregister am 18. Januar 2010) hat sich der
Anteil der aap Implantate AG an der AEQUOS Endoprothetik GmbH von 5,60 % auf 5,32
% verringert.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cybernetic Vision AG Health Monitoring
Technologies wurde am 01.12.2000 eröffnet und ist noch nicht abgeschlossen.
Eventualverbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 116 aufgrund erhaltener Investitionszuschüsse.
Danach müssen die finanzierten Vermögenswerte mindestens 5 Jahre nach Abschluss des
Investitionsvorhabens in der Berliner Betriebsstätte verbleiben. Die hergestellten
Güter dürfen nicht überwiegend überregional abgesetzt werden.
Gegen ein Konzernunternehmen ist derzeit ein außergerichtliches Verfahren wegen behaupteter
unrechtmäßiger Kündigung eines Vertriebsvertrages mit einem vorgeschlagenen Streitwert
von 30 Mio. € anhängig. Der Vorstand geht aufgrund rechtlicher Beratung davon aus,
dass das vorgebrachte Argument der unberechtigten Kündigung haltlos ist und eine außergerichtliche
Einigung zugunsten des Konzernunternehmens innerhalb der nächsten 12 Monate erreicht
wird.
Für ein Mietverhältnis eines Tochterunternehmens hat die Gesellschaft eine Mietbürgschaft
in Höhe von T€ 30 übernommen. Die Mietbürgschaft wurde im Januar 2010 aufgelöst.
Für Verbindlichkeiten der aap bio implants Netherlands-Gruppe gegenüber Kreditinstituten
hat die Gesellschaft Bürgschaften in Höhe von insgesamt T€ 950 übernommen.
Mit der aap Biomaterials GmbH besteht ein Berherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Danach ist die aap Biomaterials GmbH verpflichtet den gesamten Gewinn an die aap Implantate
AG (Organträgerin) abzuführen. Die Organträgerin ist verpflichtet während der Vertragsdauer
entstehende Jahresfehlbeträge auszugleichen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB ergeben sich aus Mietverträgen
von insgesamt T€ 741, wovon T€ 449 innerhalb von einem Jahr fällig sind, während die
restlichen T€ 292 innerhalb von zwei Jahren fällig sind.
Aus Leasingverträgen ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von
T€ 394, von denen in 2010 T€ 184 und in 2011 bis 2014 T€ 210 zahlbar sind.
Die aap Implantate AG verfügt nur über originäre Finanzinstrumente.
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren im Berichtsjahr
Herr Biense Visser, Kaufmann, Utrecht, Niederlande
Herr Bruke Seyoum Alemu, Dipl.-Ing., Berlin
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen T€ 773.
|
|
Vergütungskomponenten in T€ |
|
||
|
|
erfolgsunabhängig | erfolgsbezogen | mit langfristiger Anreizwirkung |
Gesamt |
| Biense Visser | 152 | 135 | 19 | 306 |
| Bruke Seyoum Alemu | 275 | 135 | 57 | 467 |
|
|
|
|
|
773 |
Die Gesellschaft hat für die Geschäftsführung eine D & O-Versicherung abgeschlossen.
Die Beiträge des Jahres 2009 betrugen T€ 27 (2008: T€ 27).
Von den Mitgliedern des Vorstandes hat nur Herr Visser Aufsichtratsmandate inne. Er
nimmt folgende Mandate wahr:
| Biense Visser | Mediq N.V. (ehemals OPG) HZPC Holland B.V. Kreatech Biotechnology B.V. (seit 10.2.2009) |
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören im Berichtsjahr an:
| Herr Rubino Di Girolamo, Betriebswirt, Oberägeri bei Zug, Schweiz | (Vorsitzender) |
| Herr Jürgen W. Krebs, Betriebswirt, Kilchberg bei Zürich, Schweiz | (stellv. Vorsitzender bis 07.08.2009) |
| Herr Ronald Meersschaert, Kaufmann, Arnhem, Niederlande | (stellv. Vorsitzender seit 07.08.2009) |
| Herr Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Schnettler, Universitätsprofessor, Gießen | |
| Herr Uwe Ahrens, Diplom-Ingenieur, Berlin | |
| Herr Marcel Boekhoorn, Kaufmann, Arnhem, Niederlande | |
| Herr Dr. Winfried Weigel, Kaufmann, Zürich, Schweiz | (seit 07.08.2009) |
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte für die volle satzungsmäßige Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2009 beschließt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr insgesamt T€ 36. Diese setzt
sich wie folgt zusammen:
| Herr Rubino Di Girolamo | T€ | 13 |
| Herr Jürgen W. Krebs (bis 7.8.2009) | T€ | 4 |
| Herr Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Schnettler | T€ | 4 |
| Herr Uwe Ahrens | T€ | 5 |
| Herr Ronald Meersschaert | T€ | 7 |
| Herr Marcel Boekhoorn | T€ | 1 |
| Herr Dr. Windfried Weigel (seit 07.08.2009) | T€ | 2 |
| T€ | 36 |
Im Berichtsjahr erfolgten Auszahlungen in Höhe von T€ 17.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind neben ihrer Tätigkeit für die aap Implantate
AG Mitglied in folgenden weiteren Kontrollgremien:
| Herr Rubino Di Girolamo | Deepblue Holding AG Bastei Privatfinanz AG Metalor Dental Holding AG |
- Verwaltungsratspräsident - |
| Herr Jürgen W. Krebs (bis 7.8.2009) |
Merval Holding AG Basisinvest AG MainFirst Holding AG MainFirst Financial Service AG Reviderm AG |
-Verwaltungsratspräsident - -Verwaltungsratspräsident - |
| Herr Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Schnettler | Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH |
|
| Herr Uwe Ahrens | keine |
|
| Herr Marcel Boekhoorn | Openlot Systems B.V. Motip Dubli Group Toeca International Company B.V. (seit 24.10.2008) |
|
| Herr Ronald Meersschaert | Toeca International Company B.V. Voice Cash Holding B.V Voice Trust AG |
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| Herr Dr. Winfried Weigel (seit 7.8.2009) |
Keine |
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Der Anteilsbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands stellt sich wie
folgt dar:
| Aktien | Optionen | |||
| 2009 | 2008 | 2009 | 2008 | |
| Aufsichtsrat | ||||
| Jürgen W. Krebs (bis 7.8.2009) | 3.287.200 | 3.287.200 | 0 | 0 |
| Rubino Di Girolamo | 1.622.357 | 1.530.000 | 0 | 0 |
| Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Schnettler | 182.094 | 182.094 | 0 | 0 |
| Uwe Ahrens | 858.536 | 1.053.723 | 0 | 0 |
| Marcel Boekhoorn | 3.589.036 | 2.720.500 | 0 | 0 |
| Biense Visser (bis 31.12.2008) | 355.000 | 95.000 | 0 | 0 |
| Dr. Winfried Weigel (seit 7.8.2009) | 0 | 0 | ||
| Ronald Meersschaert | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vorstand | ||||
| Biense Visser | 355.000 | 95.000 | 200.000 | 0 |
| Bruke Seyoum Alemu | 70.000 | 45.000 | 400.000 | 400.000 |
Die beizulegenden Zeitwerte der Optionen im Zeitpunkt der Gewährung liegen zwischen
€ 1,14 und € 0,42.
Der aap AG gingen bis zum Tag der Freigabe des Jahresabschlusses durch den Vorstand
(25. März 2010) folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des WpHG ein:
| Name/Firma | Sitz (nur bei Unternehmen) |
Erreichter, über- oder unterschrittener Schwellenwert |
Tag des Erreichens, Über- oder Unterschreitens |
Höhe des gehaltenen eigenen Stimmrechtsanteils |
| Uwe Ahrens |
|
3 % | 13.01.2010 | 2,82 % |
| Jan Albert de Vries |
|
20 % | 26.03.2009 | 19,48 % |
| Noes Beheer B.V. | Nijmengen | 20 % | 26.03.2009 | 19,48 % |
| Jürgen W. Krebs |
|
15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 12,35 % |
| Merval AG | Zug | 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 1,30 % |
| Rubino Di Girolamo |
|
10, 15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 5,75 % |
| Deepblue Holding AG | Zug | 10, 15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 5,75 % |
| Oliver Bielenstein |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 1,89 % |
| Bruke Alemu |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 0,17 % |
| Bernhard Gottwald |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 0,77 % |
| Oliver Benz |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 0,15 % |
| Carpe Diem Holding AG | Uerikon | 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 0,15 % |
| KST Beteiligungs AG | Stuttgart | 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 2,36 % |
| Hanspeter Schwager |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 % | 13.01.2009 | 2,49 % |
| DZ Bank AG | Frankfurt | 5 % | 05.09.2008 | 4,80 % |
| Ramphastos Investments N.V. | Arnhem | 10 % | 07.05.2008 | 10,04 % |
| Elocin B.V. | Arnhem | 10 % | 07.05.2008 | 10,04 % |
| Martinus Jacobus Johannes Boekhoorn |
|
10 % | 07.05.2008 | 10,04 % |
| Union Investment Luxembourg S.A. | Luxemburg | 3 % | 27.09.2007 | 2,57 % |
| Highclere International Investors Limited | London | 3 % | 26.09.2007 | 2,1 % |
| Highclere International Investors Smaller Companies Fund | Westport | 3 % | 26.09.2007 | 2,1 % |
| Asuncion Barrueto |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 % | 20.09.2007 | 0 % |
| Oliver Borrmann |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 % | 20.09.2007 | 0,01 % |
| Fermann AG | Zürich | 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 % | 20.09.2007 | 0 % |
| Martin Lechner |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 % | 20.09.2007 | 0 % |
| Dr. Frank Husemann |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 % | 20.09.2007 | 0 % |
| Berlex AG | Berlin | 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 % | 20.09.2007 | 0 % |
| Robert Schrödel |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 % | 20.09.2007 | 0 % |
| Christian Walliker |
|
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 % | 20.09.2007 | 0 % |
Die aap Implantate AG hat die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zur Anwendung
des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf unserer
Website (www.aap.de/de/Investor/Corporate_Governance/index_html) zugänglich gemacht.
Berlin, 25. März 2010
Der Vorstand
Biense Visser
Vorstandsvorsitzender/CEO
Bruke Seyoum Alemu
Vorstand/COO
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der aap Implantate
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.1.2009 bis 31.12.2009 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht der aap Implantate
Aktiengesellschaft vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts der aap Implantate Aktiengesellschaft.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht der
aap Implantate Aktiengesellschaft steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Berlin, 26. März 2010
RöverBrönner GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Helmut Schuhmann, Wirtschaftsprüfer
Bettina Grothe, Wirtschaftsprüferin
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt
sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird,
sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft
beschrieben sind."
Berlin, 25. März 2010
Der Vorstand
Biense Visser
Vorstandsvorsitzender/CEO
Bruke Seyoum Alemu
Vorstand/COO