aap Implantate AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014Überwachung und Beratung durch regelmäßigen Austausch mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen,
die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen. Der Aufsichtsrat hat den
Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten, seine Tätigkeiten fortwährend überwacht
und sich stets von der Rechts-, Zwecks- und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Der Vorstand
ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig,
zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die für das Unternehmen
relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet. Die Berichte beinhalteten alle
relevanten Informationen zur Strategieentwicklung, zur Planung, zur unterjährigen
Geschäftsentwicklung, den Risiken sowie zur Compliance. Außerdem standen neben dem
Aufsichtsratsvorsitzenden auch die anderen beiden Mitglieder des Aufsichtsrats zwischen
den Sitzungen in einem engen und regelmäßigen Informationsaustausch mit den Vorstandsmitgliedern.
Über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz-,
Investitions- und Personalplanung, die Profitabilität der Gesellschaft, das Risikomanagement,
den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzerns sowie über die Fragen der strategischen
Unternehmensentwicklung war der Aufsichtsrat so umfassend und zeitnah informiert.
Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand ebenfalls mit dem
Aufsichtsrat ab. Über wichtige Erkenntnisse sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs
von den genehmigten Plänen wurden spätestens auf der nächsten Sitzung vorgetragen,
begründet und diskutiert. Der Aufsichtsrat erörterte mit dem Vorstand die für das
Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge sowie die Weiterentwicklung des Konzerns.
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender
Bedeutung waren, eingebunden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder
aufgrund von schriftlichen und mündlichen Informationen nach gründlicher Prüfung verabschiedet,
sofern für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetz, Satzung
oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war. An den Sitzungen haben die
Mitglieder des Vorstands regelmäßig teilgenommen. Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2014
zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen an denen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats
teilgenommen haben. Daneben wurden mehrere Telefonkonferenzen und auch sogenannte
Expertenmeetings durchgeführt. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratIm Geschäftsjahr 2014 bestanden keine Ausschüsse, so dass Beratungen des Aufsichtsrats
im Gesamtgremium stattgefunden haben. Neben der gesetzlichen Regelberichterstattung
sind insbesondere folgende Schwerpunktthemen vom Aufsichtsrat intensiv beraten und
geprüft worden:
Gegenstand regelmäßiger Beratungen war die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis und Beschäftigung
der aap Implantate AG, die Finanzlage, die strategischen Perspektiven, die Weiterentwicklung
des Konzern, die Investitionsplanung sowie die Projektgeschäfte, die durch die Veräußerung
von Produkten, die nicht zum Kernbereich des Unternehmens gehören, erzielt werden
sollen. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über
die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte sowie die aktuelle Lage des Konzerns. Der Aufsichtsrat hat sich eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und mit der operativen
und strategischen Entwicklung befasst und über die Weiterentwicklung des Konzerns
beraten. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Umsetzung der Vorschriften
des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Entwicklung der Corporate-Governance-Standards
fortlaufend beobachtet. Im Januar 2015 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat eine aktualisierte
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website
der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Informationen zu Corporate Governance
im Unternehmen sowie einen ausführlichen Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung
von Aufsichtsrat und Vorstand finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung
nach § 289 a HGB, die ebenfalls auf unserer Website zur Verfügung steht. Jahres- und Konzernabschluss, AbschlussprüfungDie von der Hauptversammlung am 13. Juni 2014 zum Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahres
2014 gewählte RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der
aap Implantate AG zum 31. Dezember 2014 sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht
zum 31. Dezember 2014 geprüft und erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie
den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften
entspricht. Unter den Prüfungsschwerpunkten befanden sich die Umsatzrealisation und
die Berichterstattung nach IFRS 5 und IFRS 8. Dem Aufsichtsrat sind neben dem Jahresabschluss
und Lagebericht auch der Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie die Berichte
des Abschlussprüfers ausgehändigt worden. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte
wurden auf den Bilanzsitzungen am 31. März 2015 und 29. April 2015 ausführlich diskutiert.
In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der aap Implantate AG und des Konzerns
erläutert. Der den Prüfungsbericht unterzeichnende Wirtschaftsprüfer hat an den Besprechungen
des Aufsichtsrats und des Vorstands über die Vorlagen teilgenommen, über die wesentlichen
Ergebnisse der Prüfung berichtet und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung
gestanden. Nach eigener Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses,
des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der
Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGBDer Aufsichtsrat hat sich mit den Angaben und dem Bericht zu den Angaben im Lagebericht
gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB auseinandergesetzt. Die entsprechenden Erläuterungen
im Lagebericht hat der Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern für ihr persönliches Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit
in den zurückliegenden ereignisreichen Monaten unseres Unternehmens.
Der Aufsichtsrat |
||||||||||||||||||||||