DBG Advising GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Gesellschafterbeschluss

der DBG Advising GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

(AG Frankfurt, HRA 49572)

Die DBG Advising Verwaltungs GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin („Komplementärin“) der DBG Advising GmbH & Co. KG („Gesellschaft“).

Kommanditisten der Gesellschaft sind die Deutsche Beteiligungs AG sowie Tom Alzin und Jannick Hunecke.

Soweit die Gesellschaft Inhaberin der Geschäftsanteile an der Komplementärin ist, sind statt der Komplementärin gem. § 8 des Gesellschaftsvertrags die weiteren Kommanditisten zur Wahrnehmung der Rechte der Gesellschaft aus oder an diesen Geschäftsanteilen befugt.

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung, Ankündigung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie von Beschlussfassungen innerhalb und außerhalb von Gesellschafterversammlungen beschließen die Gesellschafter was folgt:

Der Inanspruchnahme der Befreiungen gemäß § 264b HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 wird zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Deutsche Beteiligungs AG, Frankfurt am Main, einbezogen und wird gemäß § 264b HGB von der Möglichkeit der Befreiung der Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 Gebrauch machen. Die Befreiung wird im Konzernabschluss der Deutsche Beteiligungs AG angegeben.

 

Frankfurt am Main, 17. September 2025

Deutsche Beteiligungs AG

Melanie Wiese, Vorstand

Florian Döring, Prokurist

Tom Alzin

Jannick Hunecke