![]() Deutsche Börse AGFrankfurt am MainJahresabschluß Deutsche Börse AG - Einzel -Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013Der Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Konzernlagebericht der Gruppe Deutsche Börse wurden gem. § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 289 Abs. 3 HGB und DRS 20 TZ. 22 zusammengefasst und im Konzernabschluss der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2013 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2013 werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2013der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainAktivseite scroll
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 05. März 2014 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Reto Francioni Andreas Preuß Gregor Pottmeyer Hauke Stars Jeffrey Tessler Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Mainscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2013Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Positionen des Anlagevermögens in fremder Währung sind zu historischen Wechselkursen des Anschaffungszeitpunktes in Euro umgerechnet; bei dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Umrechnung zum Stichtagskurs. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind zum Referenzkurs der EZB bzw. zu Kursen von Bloomberg zum Bilanzstichtag umgerechnet. Weisen die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger auf, wurden § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet. Aufwendungen und Erträge wurden am Buchungstag zum Referenzkurs der EZB bzw. zu Kursen von Bloomberg umgerechnet. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Von dem Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Sachanlagen wurden linear über die steuerliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Im Geschäftsjahr 2013 wurden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € gemäß § 6 Abs. 2 EStG direkt abgeschrieben. Es wurde insoweit nicht vom Wahlrecht nach § 6 Abs. 2a EStG zur Bildung eines Sammelpostens Gebrauch gemacht. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Ausleihungen an verbundene Unternehmen und sonstige Ausleihungen sind zu Nennwerten, gegebenenfalls abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, bilanziert. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bewertet. Sofern die Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken sind einzelwertberichtigt. Latente Risiken sind pauschalwertberichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwert unter Anwendung modifizierter "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Versicherungsmathematische Annahmenscroll
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Bis zum Alter von 50 Jahren, danach 0,00
% Für das mitarbeiterfinanzierte Deferred Compensation Programm erfolgt die Ermittlung der Verpflichtung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwert unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 4,90 % (i. Vj. 5,06 %) sowie modifizierter "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der sich zum Bilanzstichtag ergebende Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Alterversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient ("Planvermögen"), verrechnet. Die kumulierten Anschaffungskosten dieses Vermögens betragen 138,4 Mio. € (i. Vj. 131,5 Mio. €). Das verrechnete Vermögen, das dem Anteil von 67,9 % (i. Vj. 68,5 %) an einem inländischen Alternativen Investmentfonds i.S.d. § 1 Abs. 10 KAGB entspricht, weist zum Bilanzstichtag einen beizulegenden Zeitwert i.H.v. 145,2 Mio. € (i. Vj. 128,7 Mio. €) auf, der dem Marktwert i.S.d. § 278 i.V.m. § 168 KAGB entspricht. Beim Spezial-Sondervermögen handelt es sich um einen internationalen Mischfonds (Gemischtes Sondervermögen) mit gesetzlichen Anlagegrenzen. Neben der Replikation des DJ STOXX 600 Europa für einen Teil des Spezial-Sondervermögens ist ein Wertsicherungskonzept unter Einsatz eines prognosefreien Trendfolgesystems für die Portfoliosteuerung maßgebend. Im Berichtsjahr erfolgte eine Entnahme in Höhe von 3,8 Mio. € (i. Vj. 2,9 Mio. €), die den laufenden Rentenzahlungen entspricht und die in der Folge sofort wieder zugeführt wurde. Dem Sondervermögen wurde im Berichtsjahr ein Betrag von insgesamt 10,7 Mio. € (i. Vj. 12,2 Mio. €) zugeführt. Das Vermögen ist dem Zugriff aller Gläubiger entzogen und damit nicht täglich fällig. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Marktzinssätze entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. Die Ermittlung der Rückstellungswerte für das Aktientantiemeprogramm basiert auf dem Stichtagskurs der Aktie der Deutsche Börse AG. Die Rückstellungen für Jubiläen und Vorruhestand wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag bzw. bei Vorruhestandsgeldempfängern mit dem Barwert bewertet. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected Unit Credit-Methode) angewendet. Im Berichtsjahr wurde der vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte Rechnungszinsfuß von 4,90 % (i. Vj. 5,06 %) zugrunde gelegt. Als Rechnungsgrundlagen dienten modifizierter "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Deutsche Börse AG nimmt für alle Sicherungsbeziehungen im Sinne des § 254 HGB das Wahlrecht in Anspruch, Sicherungsbeziehungen nur insoweit bilanziell darzustellen, soweit die Sicherungsbeziehung ineffektiv ist und ein negatives Ergebnis entsteht (kompensatorische Bewertung/Einfrierungsmethode). In diesem Fall wird eine Drohverlustrückstellung bilanziert. Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Passive latente Steuern werden nur insoweit ausgewiesen, wie sie aktive Steuerlatenzen übersteigen. Aufgrund des bestehenden ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisses zur Clearstream Holding AG wurden temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen dieser Gesellschaft auf Ebene des Organträgers Deutsche Börse AG berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Deutsche Börse AG von derzeit 25,76 %. Zum 31.12.2013 betrug der Überhang der aktiven latenten Steuern 12,8 Mio. €. Der Überhang aktiver latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus Buchwertdifferenzen in den Rückstellungen für Pensionen dem diesbezüglichen Deckungsvermögen und Restrukturierungsrückstellungen. Auf den Bilanzausweis des Überhangs der aktiven latenten Steuern wird nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in Deutschland zum Zeitpunkt der Realisation gelten beziehungsweise erwartet werden. Derzeit gilt ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 25,76 Prozent. Zum Bilanzstichtag waren keine steuerlichen Verlustvorträge vorhanden. Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind die Verbindlichkeiten mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Zum 31. Dezember 2013 bestanden Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 868,3 Mio. € (i. Vj. 996,9 Mio. €). Der Betrag 868,3 Mio. € (i. Vj. 846,9 Mio. €) entfällt auf ein von der Eurex Frankfurt AG im Zusammenhang mit dem Erwerb der International Securities Exchange Holdings, Inc. (ISE) emittiertes Genussrecht. Aufgrund des positiven Ergebnisses der Eurex Frankfurt AG erfolgte eine teilweise Wertaufholung in Höhe von 21,3 Mio. € (i. Vj. 56,7 Mio. €). Das Genussrecht nimmt in voller Höhe an den Verlusten der Emittentin Eurex Frankfurt AG teil. Anteile an verbundenen UnternehmenDie Deutsche Börse AG hält per 31. Dezember 2013 folgende Anteile an verbundenen Unternehmen: scroll
BeteiligungenFolgende Beteiligungen mit einer Höhe von mehr als 20 % der Anteile hält die Deutsche Börse AG unmittelbar oder mittelbar zum 31. Dezember 2013: scroll
Zum 31. Dezember 2013 hält die Deutsche Börse AG unmittelbar oder mittelbar mehr als 5 Prozent der Stimmrechte an den folgenden Gesellschaften: scroll
Forderungen gegen verbundene UnternehmenDie Position beinhaltet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 47,4 Mio. € (i. Vj. 31,4 Mio. €) sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 109,9 Mio. € (i. Vj. 221,9 Mio. €). 102,1 Mio. € (i. Vj. 215,4 Mio. €) der sonstigen Vermögensgegenstände resultieren aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Clearstream Holding AG. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtDer Posten umfasst im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Angaben zu Finanzinstrumenten und Sicherungsgeschäften gemäß § 285 Nr. 19 und Nr. 23 HGBZum Bilanzstichtag bestehen keine Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten. Im Vorjahr bestanden folgende Finanzinstrumente, die im Rahmen von Sicherungsbeziehungen designiert waren: scroll
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Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken im Zusammenhang mit geplanten Emissionen von langfristigen Fremdkapitalinstrumenten hatte die Deutsche Börse AG im Geschäftsjahr 2010 eine Swaption und einen Forward-Zinsswap mit Laufzeit bis 2018 über jeweils nominal 150,0 Mio. € abgeschlossen. Die Swaption wurde im Geschäftsjahr 2013 nicht ausgeübt. Der Zinsswap wurde mit Zahlung eines Aufhebungsentgelts in Höhe von 14,3 Mio. € beendet. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Disagien für begebene Anleihen gemäß § 250 Abs. 3 HGB in Höhe von 7,9 Mio. € (i. Vj. 5,4 Mio. €). Aktive latente SteuernDie Deutsche Börse AG macht von dem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern keinen Gebrauch. EigenkapitalDas voll eingezahlte Grundkapital beläuft sich auf 193,0 Mio. € (i. Vj. 193,0 Mio. €). Es ist eingeteilt in 193.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die sich zum Jahresende im Bestand befindlichen 8.884.343 eigenen Aktien (i. Vj. 8.921.326 Aktien) entsprechen 4,6 % des Grundkapitals. Im Geschäftsjahr 2013 wurden im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen 64.144 Aktien zu einem Verkaufspreis von 3,1 Mio. € veräußert. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms wurden 27.161 Stück zu einem Kaufpreis von 1,3 Mio. € erworben. Auf Basis des Aktienkurse per 31. Dezember 2013 in Höhe von 60,20 € beläuft sich der bewertete Bestand auf 534,8 Mio. €. Er resultiert im Wesentlichen aus dem Rückkauf von Aktien seit 2005. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand dazu berechtigt, das Grundkapital um folgende Beträge zu erhöhen: scroll
Die Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklagen der Gesellschaft haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Da der Marktpreis des Planvermögens die Anschaffungskosten übersteigt, besteht unter Berücksichtigung passiver latenter Steuern eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 5,1 Mio. €. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenVermögensverrechnung unter Anwendung des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGBscroll
Verrechnung von Gewinnen und Verlustenscroll
Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 163,1 Mio. € (i. Vj. 131,8 Mio. €) setzen sich wie folgt zusammen: scroll
VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gliedern sich wie nachfolgend dargestellt. Pfandrechte oder ähnliche Rechte wurden für Verbindlichkeiten nicht bestellt. scroll
Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse in Höhe von 1.076,8 Mio. € (i. Vj. 1.110,3 Mio. €) betreffen im Wesentlichen mit 625,8 Mio. € (i. Vj. 660,2 Mio. €) die elektronische Terminhandelsplattform Eurex, mit 279,3 Mio. € (i. Vj. 196,6 Mio. €) die Kursvermarktung und den Vertrieb von Informationen sowie die Indexentwicklung und -vermarktung und mit 157,4 Mio. € (i. Vj. 232,4 Mio. €) den Kassamarkt mit dem elektronischen Handelssystem Xetra und dem Präsenzhandel sowie dem Zentralen Kontrahenten für Aktien. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge betragen 112,3 Mio. € (i. Vj. 109,2 Mio. €). Der Posten umfasst im Wesentlichen Erträge aus der Geschäftsbesorgung gegenüber verbundenen Unternehmen (83,5 Mio. €; i. Vj. 82,4 Mio. €), Erträge aus Fremdwährungsumrechnung (18,1 Mio. €, i. Vj. 13,5 Mio. €) sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (2,2 Mio. €; i. Vj. 6,9 Mio. €). Darüber hinaus sind in der Position Mieterträge (0,6 Mio. €; i. Vj. 0,7 Mio. €) und periodenfremde Erträge aus in Vorjahren einzelwertberichtigten Forderungen (0,6 Mio. €; i. Vj. 0,5 Mio. €) enthalten. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 540,7 Mio. € (i. Vj. 522,1 Mio. €) und setzen sich insbesondere aus Geschäftsbesorgungsentgelten an verbundene Unternehmen (222,3 Mio. €; i. Vj. 201,8 Mio. €), Rechts- und Beratungskosten (108,0 Mio. €; i. Vj. 101,5 Mio. €), Aufwendungen für EDV-Dienstleistungen (48,1 Mio. €; i. Vj. 60,9 Mio. €), Raumkosten (39,5 Mio. €; i. Vj. 40,0 Mio. €), Aufwendungen aus der Kursvermarktung (27,5 Mio. €; i. Vj. 26,8 Mio. €), Aufwendungen für Xetra Market Services (16,3 Mio. €, i. Vj. 15,8 Mio. €), Aufwendungen für das Kommunikationsnetzwerk (10,8 Mio. €; i. Vj. 12,9 Mio. €), Werbe- und Marketingkosten (8,3 Mio. €; i. Vj. 9,3 Mio. €), Aufwendungen für Kurse von Regionalbörsen und Kursmakler (7,5 Mio. €; i. Vj. 8,3 Mio. €), Aufwendungen für die Abwicklung CCP (5,9 Mio. €; i. Vj. 4,5 Mio. €) und Aufwendungen aus nicht abzugsfähiger Vorsteuer (5,9 Mio. €, i. Vj. 2,8 Mio. €) zusammen. Bei den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung entfallen 5,7 Mio. € (i. Vj. 4,6 Mio. €) auf Aufwendungen aus Kursdifferenzen. Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind gemäß § 285 Nr. 17 HGB Bestandteil des Konzernanhangs der Deutsche Börse Aktiengesellschaft. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteSonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen Miet-, Leasing-, Wartungs- und sonstige Verträge. Bei den Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen in 2014 (46,8 Mio. €; i. Vj. 47,6 Mio. €) handelt es sich hauptsächlich um langfristig abgeschlossene Verträge zur Anmietung von Geschäftsräumen in Höhe von 23,1 Mio. €. (i. Vj. 23,1 Mio. €) sowie Softwarewartungsverträgen in Höhe von 19,8 Mio. € (i. Vj. 16,5 Mio. €). Die übrigen Verpflichtungen in Höhe von 3,9 Mio. € (i. Vj. 8,0 Mio. €) betreffen diverse sonstige Wartungsverträge i. H. v. 2,9 Mio € (i. Vj. 5,5 Mio €), sowie sonstige Miet-, Leasingverträge (1,0 Mio. €; i. Vj. 2,5 Mio. €). Des Weiteren sind aus diesen Verträgen für Geschäftsjahre ab 2015 voraussichtlich 223,5 Mio. € (i. Vj. 257,6 Mio. €) aufzuwenden. Im Geschäftsjahr 2013 entstanden sonstige Aufwendungen aus Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen im Wesentlichen mit der Eurex Frankfurt AG in Höhe von 197,7 Mio. € (i. Vj. 178,4 Mio. €) und der Market News International in Höhe von 19,6 Mio. € (i. Vj. 19,4 Mio. €). Die Deutsche Börse AG geht davon aus, dass die Verpflichtungen aus Geschäftsbesorgungsverträgen mit der Eurex Frankfurt AG und der Market News International in der Zukunft nicht wesentlich von den in 2013 erfassten Werten abweichen werden. Die Verpflichtungen gegenüber der Eurex Frankfurt AG und der Market News International sind Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Aus sonstigen Verträgen, insbesondere Dienstleistungsverträgen, bestehen in 2014 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 11,4 Mio. € (i. Vj. 14,0 Mio €), davon entfallen 7,2 Mio. € (i. Vj. 10,2 Mio €) auf die Bereiche IT und Anwendungsunterstützung. Für Geschäftsjahre ab 2015 fallen aus diesen Verträgen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von 18,7 Mio. € (i. Vj. 16,2 Mio. €) an. Die Gesellschaft hat zugunsten der Eurex Clearing AG eine Patronatserklärung abgegeben. Demnach verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, die Eurex Clearing AG auf ihr erstes Anfordern mit denjenigen finanziellen Mitteln auszustatten, welche die Eurex Clearing AG zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus ihrer Tätigkeit und in ihrer Eigenschaft als zentraler Kontrahent (Central Counterparty, CCP) für die Abwicklung von an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Wertpapieren, an den Börseneinrichtungen Eurex Deutschland und Eurex Zürich gehandelten Terminkontrakten, über das System der Eurex Bonds GmbH gehandelten Kontrakten sowie über das System der Eurex Repo GmbH gehandelten echten Pensionsgeschäften im Sinne von § 340b Abs. 1 und 2 HGB benötigt. Die Patronatserklärung ist der Höhe nach auf 700,0 Mio. € beschränkt. Auf Grund des von der Eurex Clearing AG implementierten Risikomanagementsystems, insbesondere der Lines of Defence, sowie der Tatsache, dass auch in der Vergangenheit bei Ausfall eines Clearing-Teilnehmers keine Inanspruchnahme der Deutsche Börse AG erfolgt ist, geht die Deutsche Börse AG derzeit davon aus, dass eine Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung nicht wahrscheinlich ist. Des Weiteren wurde gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts des Einlagensicherungsfonds eine der Höhe nach uneingeschränkte Verpflichtungserklärung für die Clearstream Banking AG abgegeben. Demnach verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, den Bundesverband deutscher Banken e.V. von allen Verlusten freizustellen. Ferner bestehen Kreditzusagen der Deutsche Börse AG gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 69 Mio. € bzw. 2,5 Mio. €. Die auf die Deferred Compensation entfallenden Rückstellungen wurden mitarbeiterbezogen in den einzelnen Tochtergesellschaften bilanziert. Da die Deutsche Börse AG aber Versorgungsschuldner gegenüber den teilnehmenden Mitarbeitern ist, besteht in Höhe der bei den einzelnen Tochtergesellschaften gebildeten Rückstellungen von 20,8 Mio. € (i. Vj. 17,3 Mio. €) eine Eventualverpflichtung. Sonstige AngabenAufsichtsratDem Aufsichtsrat gehören an: scroll
Die gewährten Bezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 2,2 Mio. €. Der Aufsichtsrat hat die folgenden Ausschüsse eingerichtet: PrüfungsausschussDr. Erhard Schipporeit (Vorsitz) Friedrich Merz Heinz-Joachim Neubürger Johannes Witt PersonalausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Marion Fornoff Richard M. Hayden Gerhard Roggemann Ausschuss für StrategieangelegenheitenDr. Joachim Faber (Vorsitz) Richard Berliand Karl-Heinz Floether Hans-Peter Gabe Heinz-Joachim Neubürger Gerhard Roggemann Jutta Stuhlfauth Ausschuss für TechnologiefragenCraig Heimark (Vorsitz) Karl-Heinz Floether David Krell Martin Ulrici Ausschuss für Fragen von Clearing und SettlementRichard Berliand (Vorsitz) Irmtraud Busch Dr. Monica Mächler Thomas Neiße NominierungsausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Richard M. Hayden Gerhard Roggemann Interimistischer Ausschuss Risiko Management Roadmap (seit Februar 2014)Dr. Erhard Schipporeit (Vorsitz) Richard Berliand Dr. Joachim Faber Craig Heimark Friedrich Merz Heinz-Joachim Neubürger Johannes Witt VorstandDem Vorstand gehören an: scroll
Ehemaliges Mitglied des Vorstands:scroll
VorstandDie Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen 2013 8,3 Mio. €. In den Gesamtbezügen sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 2,1 Mio. € enthalten. Die Aktien wurden mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bewertet. Die am Gewährungsstichtag festgelegte Anzahl der Aktien in Höhe von 43.351 Stück basiert auf dem Kurs der Aktie der Deutsche Börse AG i.H.v. 47,68 €, der sich als Durchschnittskurs der ersten zwei Kalendermonate des Geschäftsjahres 2013 ergab. Zu weiteren Erläuterungen hinsichtlich der Vorstandsvergütung verweisen wir auf den Lagebericht der Deutsche Börse AG. Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebenen beliefen sich in 2013 auf 1,9 Mio. € (i. Vj. 1,6 Mio. €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind insgesamt 42,3 Mio. € (i. Vj. 34,1 Mio. €) zurückgestellt. MitarbeiterDie Durchschnittszahl der während des Geschäftsjahres 2013 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.014 (i. Vj. 1.001). Am 31. Dezember 2013 waren in der Deutsche Börse AG ohne Vorstand 1.028 (i. Vj. 1.012) Arbeitnehmer beschäftigt. Von den 1.028 Arbeitnehmern haben 11 Mitarbeiter zeitlich befristete Arbeitsverträge und 149 Arbeitnehmer sind Teilzeitbeschäftigte. 15 Arbeitnehmer(innen) befanden sich im Mutterschutz bzw. waren als Bezieher von Elterngeld freigestellt. Unter Berücksichtigung von Teilzeitkräften betrug die Arbeitnehmerkapazität im Jahresdurchschnitt 949 (i. Vj. 933). UnternehmensverträgeIm Rahmen des am 4. März 2008 zwischen der Clearstream Holding AG und der Deutsche Börse AG abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages ist die Clearstream Holding AG verpflichtet, ihren gesamten Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der nach § 300 AktG in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist, an die Deutsche Börse AG abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, jeden bei der Clearstream Holding AG während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag durch Verlustübernahme auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer eingestellt worden sind. Am 2. März 2010 hat die Deutsche Börse AG mit der Clearstream Banking Aktiengesellschaft einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages unterstellt die Clearstream Banking Aktiengesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Deutschen Börse AG und die Deutsche Börse AG ist berechtigt, dem Vorstand der Clearstream Banking Aktiengesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Lagebericht zum Konzernabschluss der Deutsche Börse AG wurden gem. § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 289 Abs. 3 HGB und DRS 20 TZ. 22 zusammengefasst. KonzernzugehörigkeitDie Deutsche Börse AG stellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen der Gesellschaft erhältlich. BesitzverhältnisseDie Deutsche Börse AG hat die folgenden Mitteilungen gemäß § 21 WpHG erhalten: scroll
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Deutscher Corporate Governance KodexAm 09. Dezember 2013 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG erneuert und den Aktionären auf der Internetseite der Deutsche Börse Aktiengesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Frankfurt am Main, den 05. März 2014 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Reto Francioni Andreas Preuß Gregor Pottmeyer Hauke Stars Jeffrey Tessler Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 05. März 2014 festgestellt. Anlagenspiegel zum 31.12.2013scroll
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Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den zusammengefassten Lagebericht der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 5. März 2014 KPMG AG Braun, Wirtschaftsprüfer Dielehner, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG befasste sich im Berichtsjahr intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens und nahm dabei die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr: Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht; in alle grundlegenden Entscheidungen waren wir eingebunden. Soweit nach Gesetz, Satzung oder den Geschäftsordnungen geboten, haben wir jeweils nach gründlicher Prüfung Beschluss gefasst. Insgesamt gab es 2013 zehn Plenumssitzungen, davon sechs ordentliche und vier außerordentliche. Zusätzlich fanden zwei Strategieworkshops statt, in denen sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Wachstumsstrategie der Gruppe Deutsche Börse beschäftigte. In unseren Sitzungen unterrichtete uns der Vorstand ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - schriftlich und mündlich - über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance) sowie über die Strategie und Planung des Unternehmens. Wir erörterten sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis der Berichte des Vorstands im Plenum und in den Aufsichtsratsausschüssen. Durch die enge zeitliche Taktung sowohl der Plenums- als auch der Ausschusssitzungen fand ein reger Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand statt. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen berichtete der Vorstand zu Einzelfragen in schriftlicher Form und erörterte einzelne Themen in Gesprächen mit uns. Der Vorstandsvorsitzende hat den Aufsichtsratsvorsitzenden darüber hinaus fortlaufend über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven und Überlegungen zu sich möglicherweise anbahnenden Entwicklungen informiert und diese mit ihm erörtert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat alle nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnungen zustimmungspflichtigen Maßnahmen vorgelegt und der Aufsichtsrat hat diesen Maßnahmen zugestimmt. Auch im Übrigen hat sich der Aufsichtsrat von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands überzeugt. Im Jahr 2013 haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils an mindestens der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wie nachfolgend dargestellt teil: Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen im Jahr 2013scroll
Schwerpunkte der AufsichtsratstätigkeitDer Vorstand informierte den Aufsichtsrat kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen und Initiativen. Dabei wurden sowohl für das Unternehmen relevante Projekte als auch Marktentwicklungen und regulatorische Veränderungen erörtert. Im Berichtsjahr haben wir uns schwerpunktmäßig mit strategischen Wachstumsinitiativen in Asien, v. a. für die Gesellschaften der Eurex- und Clearstream-Teilkonzerne, beschäftigt. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Neuausrichtung der Informationstechnologie der Gruppe Deutsche Börse sowie bereichsübergreifende strategische Initiativen, insbesondere im Verrechnungs- und Verwahrgeschäft (Clearing und Custody). Dritter Schwerpunkt unserer Beratungen war die Frage, wie sich das interne Kontrollsystem inkl. der Compliance- und Risikomanagementprozesse erweitern und stärken lässt. Darüber hinaus haben wir besonderes Augenmerk auf die regulatorischen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene gelegt und mögliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Gruppe Deutsche Börse erörtert. In diesem Zusammenhang diskutierten wir die European Market Infrastructure Regulation (EMIR), die Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II/MiFIR), die Regulierung von Zentralverwahrern (CSDR), die Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD IV) sowie die Finanztransaktionssteuer (FTT) und die Regulierung des Hochfrequenzhandels (HFT) auf nationaler Ebene. Im Berichtsjahr haben wir uns außerdem intensiv mit den Ermittlungen der US-amerikanischen Exportkontrollbehörde Office of Foreign Assets Control ("OFAC") wegen angeblicher Verletzungen von US-Sanktionsvorschriften durch die Clearstream Banking S.A. ("Clearstream") und den Maßnahmen zur weiteren Verstärkung der Compliancefunktionen beschäftigt. Im Rahmen der Ermittlungen hatte OFAC die Unterhaltung eines Sammelkontos durch Clearstream in den Vereinigten Staaten sowie bestimmte Wertpapierübertragungen innerhalb des Abwicklungssystems von Clearstream im Jahr 2008 untersucht. Diese Wertpapierübertragungen hingen mit einer Entscheidung von Clearstream aus dem Jahr 2007 zusammen, die Konten ihrer iranischen Kunden zu schließen. Wir haben uns im Jahr 2013 mehrfach und intensiv über den Stand dieser Ermittlungen durch den Vorstand berichten lassen. Den Vergleich, mit dem die Angelegenheit beigelegt wurde, ohne dass das Vorliegen eines Verstoßes durch Clearstream festgestellt wurde, haben wir sorgfältig geprüft und seinem Abschluss sodann in unserer außerordentlichen Sitzung am 7. November 2013 zugestimmt. Zudem haben wir uns im Berichtsjahr ausführlich mit einem Vergleich beschäftigt, den die Clearstream mit US-Klägern abgeschlossen hat. Im Jahr 2008 wurde in den USA ein Vollstreckungsverfahren gegen Clearstream eingeleitet. Das Vollstreckungsverfahren basierte auf Urteilen, die mehrere Gruppen von Klägern gegen den Iran erstritten hatten. In dem Vollstreckungsverfahren ließen die Kläger bestimmte Positionen im Depot von Clearstream bei deren US-Intermediärsbank einfrieren und beantragten die Herausgabe dieser Vermögenswerte. Zusätzlich hatten im Jahr 2011 die Kläger unmittelbar gegen Clearstream gerichtete Schadenersatzklagen in Höhe von 250 Mio. US$ in Verbindung mit einem angeblich unberechtigten Transfer der eingefrorenen Positionen erhoben. Auch diesen Vergleich, der insbesondere die Erledigung dieser unmittelbar gegen Clearstream gerichteten Schadensersatzklagen beinhaltet, haben wir sorgfältig geprüft und seinem Abschluss in unserer außerordentlichen Sitzung am 9. September 2013 zugestimmt. Daneben wurden wir regelmäßig über die Entwicklung des Aktienkurses der Deutsche Börse AG - auch im Vergleich zu ihren Wettbewerbern - informiert. Ferner berichtete uns der Vorstand über die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Börse AG, deren Beteiligungsgesellschaften sowie der Gruppe Deutsche Börse insgesamt. In unseren Plenumssitzungen standen im Berichtszeitraum folgende Themen im Vordergrund: In unserer ersten ordentlichen Sitzung im Berichtszeitraum am 19. Februar 2013 befassten wir uns mit dem vorläufigen Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 sowie dem Dividendenvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012. Zudem beschlossen wir nach eingehender Erörterung die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012. Wir stimmten der überarbeiteten Version des Budgets für das Jahr 2013 zu und befassten uns mit einem Statusbericht zu aktuellen Klageverfahren und den Ermittlungen der OFAC. Der Aufsichtsrat verabschiedete ferner die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie den Corporate Governance-Bericht und den Vergütungsbericht für 2012. In der ordentlichen Sitzung am 13. März 2013 befassten wir uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft und dem Konzernabschluss 2012 sowie dem zusammengefassten Lagebericht. Mit der Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2012 folgten wir der Empfehlung des Prüfungsausschusses, der die Unterlagen zuvor einer intensiven Prüfung unterzogen hatte. Außerdem wurde über den Bericht des Aufsichtsrats für 2012 und die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2013 Beschluss gefasst. Nach Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung legten wir den Ziel-Konzernjahresüberschuss 2013 als Grundlage der Bestimmung der variablen Bartantieme für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 fest. In der unmittelbar vor der Hauptversammlung am 15. Mai 2013 stattfindenden ordentlichen Sitzung haben wir Andreas Preuß als Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands wiederbestellt. Zudem erörterten wir mit dem Vorstand den Ablauf der bevorstehenden Hauptversammlung. In der ordentlichen Sitzung am 13. Juni 2013 befassten wir uns wiederum intensiv mit den Untersuchungen der OFAC, strategischen Initiativen sowie einer Kommunikations- und Imagekampagne der Deutsche Börse AG. Im Anschluss an die ordentliche Sitzung fand am 13. Juni 2013 eine außerordentliche Sitzung statt, in der wir uns mit regulatorischen Fragestellungen der US-amerikanischen Tochtergesellschaft International Securities Exchange (ISE) befassten. In der außerordentlichen Sitzung am 27. Juni 2013 stimmten wir dem Abschluss eines Rechtsberatungsvertrags mit Mayer Brown LLP zu, der das Aufsichtsratsmitglied Friedrich Merz als Partner angehört. Mayer Brown LLP wurde mandatiert, um bei den laufenden Verhandlungen mit OFAC kurzzeitig zu unterstützen. Siehe hierzu auch den → Abschnitt "Umgang mit Interessenkonflikten im Einzelfall". In einer weiteren außerordentlichen Sitzung am 9. September 2013 stimmten wir nach sorgfältiger Prüfung den Konditionen des Vergleichs von Clearstream mit US-Klägern zu. Der Aufsichtsrat befasste sich intensiv mit dem Inhalt des Vergleichs, der insbesondere die Erledigung der unmittelbar gegen Clearstream gerichtete Klagen in Höhe von 250 Mio. US$ beinhaltet. Im Gegenzug verpflichtete sich Clearstream, nicht weiter gegen die Herausgabe eingefrorener Positionen der Kläger vorzugehen. In der ordentlichen Sitzung am 19. September 2013 informierte uns der Vorstand über den Status der strategischen Wachstumsinitiativen in Asien. Ferner beschäftigten wir uns mit Maßnahmen zur Stärkung der Group Compliance-Organisation sowie mit Fragen der Datensicherheit und den von der Gruppe Deutsche Börse implementierten Maßnahmen gegen Cyber-Angriffe. Wir haben zudem beschlossen, die Effizienzprüfung nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2013 von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleiten und unterstützen zu lassen. Darüber hinaus befassten wir uns nochmals mit dem Status der OFAC-Untersuchung und dem Vergleich mit US-Klägern. In der außerordentlichen Sitzung am 7. November 2013 haben wir nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, der vergleichsweisen Beilegung der OFAC-Untersuchung gegen Zahlung eines Betrags von 151,9 Mio. US$ durch Clearstream zuzustimmen. In der ordentlichen Sitzung am 3. Dezember 2013 beschäftigten wir uns mit strategischen Initiativen sowie mit dem strategischen Kapital- und Finanzierungsrahmen. Die Neuausrichtung der Informationstechnologie und die in diesem Rahmen vom Vorstand vorgestellten Maßnahmen haben wir intensiv diskutiert. Des Weiteren erörterten wir die Ergebnisse der Effizienzprüfung 2013 und verabschiedeten das Budget für 2014. Ferner beschlossen wir die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) für das Berichtsjahr sowie die Einführung eines Selbstbehalts für den Aufsichtsrat in der D&O-Versicherung. Die Entsprechenserklärung ist unter www.deutsche-boerse.com/entsprerklaerung zugänglich. In der ordentlichen Sitzung am 19. Februar 2014 beschlossen wir, einen interimistischen Aufsichtsratsausschuss Risikomanagement-Roadmap zu bilden. Der Ausschuss hat insbesondere die Aufgabe, die Implementierung der Optimierung des Risikomanagements der Gruppe Deutsche Börse zu überwachen. Er wurde für die Zeit bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Börse AG im Jahr 2015 gebildet. Arbeit der AusschüsseDie insgesamt sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats im Berichtsjahr haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für das Plenum vorzubereiten. Soweit gesetzlich zulässig, sind auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. In den Plenumssitzungen berichteten die Ausschussvorsitzenden jeweils ausführlich über die Ausschussarbeit. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt den Vorsitz im Personalausschuss, im Nominierungsausschuss sowie im Ausschuss für Strategieangelegenheiten. Die detaillierte personelle Zusammensetzung und die genaue Arbeitsweise aller Aufsichtsratsausschüsse für das Berichtsjahr findet sich in der → Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB. Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr drei Mal, der Ausschuss für Strategieangelegenheiten vier Mal. Der Prüfungsausschuss trat 2013 zu sechs ordentlichen Sitzungen und drei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Der Ausschuss für Technologiefragen traf sich vier Mal. Der Ausschuss für Fragen von Clearing und Settlement hielt 2013 drei Sitzungen ab. Für den Nominierungsausschuss hingegen gab es im Berichtsjahr keine Notwendigkeit zusammenzutreten. Folgende Themen wurden in den Ausschüssen bearbeitet: Personalausschuss
Ausschuss für Strategieangelegenheiten
Prüfungsausschuss
Ausschuss für Technologiefragen
Ausschuss für Fragen von Clearing und Settlement
Jahres- und KonzernabschlussprüfungDie KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (KPMG) hat den Jahresabschluss der Deutsche Börse AG, ihren Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht als Teil des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2013 wurden einer prüferischen Durchsicht durch KPMG unterzogen. Die Abschlussunterlagen und Berichte von KPMG wurden uns rechtzeitig zur Einsicht und Prüfung ausgehändigt. Der Abschlussprüfer hat sowohl an den entsprechenden Sitzungen des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des gesamten Aufsichtsrats teilgenommen. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung; insbesondere erläuterte er die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer berichtete außerdem, dass ihm keine Erkenntnisse über wesentliche Schwächen des Kontroll- und Risikomanagementsystems v. a. bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlagen. Die Prüfung hinsichtlich der Beachtung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen blieb ohne Beanstandung. KPMG informierte über die Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers befürchten lassen, lagen nicht vor. Der Prüfungsausschuss hat die Abschlussunterlagen und die Berichte von KPMG intensiv mit dem Abschlussprüfer erörtert und einer eigenen sorgfältigen Prüfung unterzogen. Er ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Berichte insbesondere den gesetzlichen Anforderungen aus §§ 317, 321 HGB genügen. Über die Prüfung hat der Ausschuss dem Aufsichtsrat berichtet und ihm die Billigung von Jahresabschluss und Konzernabschluss empfohlen. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts 2013 im Plenum hatten wir keine Einwendungen zu erheben und stimmten dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Wir haben den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss in der Sitzung vom 5. März 2014 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Deutsche Börse AG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat der Prüfungsausschuss, insbesondere vor dem Hintergrund der Liquidität der Gesellschaft und ihrer Finanzplanung sowie der Berücksichtigung der Aktionärsinteressen, eingehend mit dem Vorstand diskutiert. Der Prüfungsausschuss hat sich nach dieser Diskussion und eigener Prüfung für den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns ausgesprochen. Auch im Plenum des Aufsichtsrats haben wir uns nach eigener Prüfung dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen. PersonaliaWährend es im Berichtszeitraum keine personellen Änderungen im Aufsichtsrat zu verzeichnen gab, kam es im Vorstand zu folgenden Änderungen:
Umgang mit Interessenkonflikten in EinzelfällenBereits am 11. Juni 2012 stimmten wir dem Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen betreffend der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen im Bereich des Derivatehandels und -clearings mit der Richard Berliand Limited zu, deren Geschäftsführer das Aufsichtsratsmitglied Richard Berliand ist. Herr Berliand war weder bei der Erörterung der Verlängerung des Beratervertrags im Aufsichtsrat anwesend, noch hat er an der Beschlussfassung über den Beratervertrag teilgenommen. Der Vertrag endete mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2013. Am 19. Februar 2013 haben wir einem Beratervertrag zwischen der Deutsche Börse AG und dem IT-Beratungsunternehmen Cohesive Flexible Technologies Corporation ("Cohesive FT") zugestimmt. An der Diskussion über die Mandatierung von Cohesive FT und der Beschlussfassung über die Zustimmung zu diesem Vertrag hat sich das Aufsichtsratsmitglied Craig Heimark, der an Cohesive FT beteiligt ist, wegen eines möglichen Interessenkonflikts nicht beteiligt. Der Vertrag ist noch im Berichtsjahr abgelaufen. Die internationale Rechtsanwaltskanzlei Mayer Brown LLP hat im Geschäftsjahr 2013 im Rahmen des Vergleichs mit der OFAC beraten. Das Aufsichtsratsmitglied Friedrich Merz ist einer der Partner von Mayer Brown LLP. Der Aufsichtsrat hat der Mandatierung von Mayer Brown in seiner außerordentlichen Sitzung vom 27. Juni 2013 zugestimmt. Herr Merz hat weder an der Diskussion über die Mandatierung von Mayer Brown LLP noch an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats hierüber teilgenommen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für ihr Engagement und die geleistete Arbeit im Jahr 2013.
Frankfurt am Main, den 5. März 2014 Für den Aufsichtsrat Dr. Joachim Faber, Vorsitzender des Aufsichtsrats GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss der Deutsche Börse AG ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 400.000.000 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 2,10 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt EUR 386.642.459,70 und Einstellung eines Betrages in Höhe von EUR 13.357.540,30 in "andere Gewinnrücklagen". Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den weiteren Erwerb eigener Aktien (mit und ohne anschließende Einziehung der erworbenen Aktien) oder durch die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 2,10 der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. |
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