![]() Deutsche Börse AktiengesellschaftFrankfurt am MainDeutsche Börse AG Einzelabschluss 2016Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016Der Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Konzernlagebericht der Gruppe Deutsche Börse wurden gem. § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 289 Abs. 3 HGB zusammengefasst und im Konzernabschluss der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2016 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2016 werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2016der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainAktivseite scroll
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 10. März 2017 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Carsten Kengeter Andreas Preuß Gregor Pottmeyer Hauke Stars Jeffrey Tessler Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Mainscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2016Allgemeine Angaben zur GesellschaftDie Deutsche Börse AG ("die Gesellschaft") mit Sitz in Frankfurt am Main wird im Handelsregister B des Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 32232 geführt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Absatz 3 HGB. Zinsaufwendungen auf Grund der Anlage von Geldern zu negativen Zinssätzen sind im Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Zinserträge auf Grund der Aufnahme von Geldern zu negativen Zinssätzen sind im Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" berücksichtigt. Die Form der Darstellung und die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wurden nicht beibehalten. Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes ("BilRUG") ist die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen eingeschränkt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderten Rechnungslegungsvorschriften angepasst. Wir verweisen insbesondere auf unsere Ausführungen zu den Umsatzerlösen. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Von dem Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwerte werden im Zugangszeitpunkt aktiviert und im Anschluss planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Sachanlagen wurden linear über die steuerliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Im Geschäftsjahr 2016 wurden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € gemäß § 6 Absatz 2 EStG direkt abgeschrieben. Es wurde insoweit nicht vom Wahlrecht nach § 6 Absatz 2a EStG zur Bildung eines Sammelpostens Gebrauch gemacht. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Ausleihungen an Beteiligungen und sonstige Ausleihungen sind zu Nennwerten, gegebenenfalls abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, bilanziert. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bewertet. Sofern die Gründe, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Finanzanlagen geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten. Positionen des Anlagevermögens in fremder Währung sind zu historischen Wechselkursen des Anschaffungszeitpunktes in Euro umgerechnet; bei dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Umrechnung zum Stichtagskurs. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken sind einzelwertberichtigt. Latente Risiken sind pauschalwertberichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten in fremder Währung sind unter Berücksichtigung von § 256a HGB zum Referenzkurs der EZB bzw. zu Kursen von Bloomberg zum Bilanzstichtag umgerechnet. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. RückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwert unter Anwendung modifizierter "Richttafeln 2005 G mit Vollanpassung 2011" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Versicherungsmathematische Annahmenscroll
Der sich zum Bilanzstichtag ergebende Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 246 Absatz 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Alterversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient ("Planvermögen"), verrechnet. Die Ermittlung der Rückstellungswerte für das Aktientantiemenprogramm und den langfristigen Nachhaltigkeitsplan ("Long-term Sustainable Instrument", "LSI") basiert auf dem Stichtagskurs der Aktie der Deutsche Börse AG. Für den Co-Performance-Investment-Plan ("CPIP") wurde die Rückstellung zeitanteilig unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen abgelaufener Wartezeit und Gesamtlaufzeit der Tranchen gebildet. Für die Bewertung wurde ein Optionspreismodell, das die wesentlichen Parameter des Programms berücksichtigt, zu Grunde gelegt. Die Rückstellungen für Jubiläen und Vorruhestand wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag bzw. bei Vorruhestandsgeldempfängern mit dem Barwert bewertet. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected Unit Credit-Methode) angewendet. Im Berichtsjahr wurde der vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte Rechnungszinsfuß von 3,24 % (i. Vj. 3,89 %) zugrunde gelegt. Als Rechnungsgrundlagen dienten modifizierte "Richttafeln 2005 G mit Vollanpassung 2011" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Deutsche Börse AG nimmt für alle Sicherungsbeziehungen im Sinne des § 254 HGB das Wahlrecht in Anspruch, Sicherungsbeziehungen nur insoweit bilanziell darzustellen, soweit die Sicherungsbeziehung ineffektiv ist und ein negatives Ergebnis entsteht (kompensatorische Bewertung/Einfrierungsmethode). In diesem Fall wird eine Drohverlustrückstellung bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Marktzinssätze entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. VerbindlichkeitenGemäß § 253 Absatz 1 HGB sind die Verbindlichkeiten mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind unter Berücksichtigung von § 256a HGB zum Referenzkurs der EZB bzw. zu Kursen von Bloomberg zum Bilanzstichtag umgerechnet. Latente SteuernLatente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Passive latente Steuern werden nur ausgewiesen, soweit sie aktive Steuerlatenzen übersteigen. Aufgrund des bestehenden ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisses zur Clearstream Holding AG wurden temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen dieser Gesellschaft auf Ebene des Organträgers Deutsche Börse AG berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des erwarteten, kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Deutsche Börse AG von derzeit 27,5 %. Zum 31.12.2016 betrug der Überhang der aktiven latenten Steuern 19,9 Mio. € (i. Vj. 31,1 Mio. €). Der Überhang aktiver latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus Buchwertdifferenzen in den Rückstellungen für Pensionen, dem diesbezüglichen Deckungsvermögen und in den Restrukturierungsrückstellungen. Auf den Bilanzausweis des Überhangs der aktiven latenten Steuern nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB wird verzichtet. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in Deutschland zum Zeitpunkt der Realisation gelten bzw. erwartet werden. Derzeit gilt ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 27,5 Prozent. Zum Bilanzstichtag waren keine steuerlichen Verlustvorträge vorhanden. BewertungseinheitenDie Gesellschaft macht von dem Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten Gebrauch. Sie sichert sich hierbei insbesondere gegen Zins- oder Währungsrisiken ab, indem sie Bewertungseinheiten zwischen Vermögensgegenständen, Schulden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen sowie geeigneten Sicherungsgeschäften bildet. Die Überwachung der Effektivität erfolgt mittels geeigneter Methoden, wie beispielsweise der Critical Term Match-Methode oder der hypothetischen Derivatemethode. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2016 wurden außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. 18,0 Mio. € (i. Vj. 41,9 Mio. €) auf Finanzanlagen vorgenommen. Aufgrund der unbefriedigenden wirtschaftlichen Entwicklung von Global Markets Exchange Group International LLP, Bondcube Ltd., R5FX Ltd. und Impendium Systems Ltd. wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 11,3 Mio. € vorgenommen. Des Weiteren wurde ein Darlehen, das im Rahmen eines Asset Deals gewährt wurde, wegen voraussichtlicher Uneinbringlichkeit (6,5 Mio €) abgeschrieben. Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, (0,2 Mio. €) vorgenommen. Geschäfts- oder FirmenwertFür den in 2011 entgeltlich im Rahmen eines Asset-Deals erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert wird eine betriebliche Nutzungsdauer von 10 Jahren angenommen. Anteile an verbundenen UnternehmenDie Deutsche Börse AG hält per 31. Dezember 2016 folgende Anteile an verbundenen Unternehmen: scroll
1)
Enthält Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn-
bzw. Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag und
ggf. weitere Bestandteile nach den jeweils geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften Für die Umrechnung der Angaben Eigenkapital und Jahresergebnis aus Fremdwährungen, wurde der Devisenbriefkurs zum 31.12.2016 verwendet. BeteiligungenDie Deutsche Börse AG hält zum 31. Dezember 2016 folgende Beteiligungen: scroll
Für die Umrechnung der Angaben Eigenkapital und Jahresergebnis aus Fremdwährungen, wurde der Devisenbriefkurs zum 31.12.2016 verwendet. Forderungen gegen verbundene UnternehmenDer Posten gliedert sich wie folgt: scroll
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtDer Posten umfasst im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Disagien für begebene Anleihen gemäß § 250 Absatz 3 HGB in Höhe von 8,7 Mio. € (i. Vj. 10,5 Mio. €). Aktive latente SteuernDie Deutsche Börse AG macht von dem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern keinen Gebrauch. EigenkapitalDas voll eingezahlte Grundkapital beläuft sich auf 193,0 Mio. €. Es ist eingeteilt in 193.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die sich zum Jahresende im Bestand befindlichen 6.194.985 eigenen Aktien (i. Vj. 6.276.014 Aktien) entsprechen 3,2 % des Grundkapitals. Im Geschäftsjahr 2016 wurden im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen 81.029 Aktien zu einem Verkaufspreis von 5,9 Mio. € veräußert. Auf Basis des Aktienkurses per 31. Dezember 2016 in Höhe von 77,62 € beläuft sich der bewertete Bestand auf 480,9 Mio. €. Er resultiert im Wesentlichen aus dem Rückkauf von Aktien seit 2005. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand dazu berechtigt, das Grundkapital um folgende Beträge zu erhöhen: scroll
Bedingtes KapitalMit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2014 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2019 ein- oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.500.000.000 € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 19.300.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen bzw. der Bedingungen der den Optionsschuldverschreibungen beigefügten Optionsscheine zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG in folgenden Fällen auszuschließen: (i) Zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, (ii) sofern der Ausgabepreis einer Schuldverschreibung den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet und die Summe der Aktien, die auf diese Schuldverschreibungen entfallen, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt, (iii) um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach der Ausübung dieser Rechte zustünden. Die Schuldverschreibungen können auch durch mit der Deutsche Börse AG gemäß §§ 15ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen mit Sitz im In- oder Ausland begeben werden. Dementsprechend wurde das Grundkapital um bis zu 19.300.000 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Weitere Rechte zum Bezug von Aktien waren weder zum 31. Dezember 2016 noch zum 31. Dezember 2015 vorhanden. Die Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklagen der Gesellschaft haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Gemäß § 268 Absatz 8 HGB ist ein Betrag in Höhe von 27,2 Mio. € generell ausschüttungsgesperrt, dieser entfällt auf die folgenden Komponenten: scroll
Da die frei verfügbaren Rücklagen die ausschüttungsgesperrten Beträge aber übersteigen, besteht gemäß § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB und § 268 Absatz 8 HGB diese Ausschüttungssperre nicht. Im Geschäftsjahr 2016 ist ein Gewinnvortag i. H. v. 4,9 Mio. € aus dem Vorjahr vorhanden. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss der Deutsche Börse AG ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 445.000.000 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 2,35 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt EUR 438.991.785,25 und Einstellung eines Betrages in Höhe von EUR 6.008.214,75 in "andere Gewinnrücklagen". Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den weiteren Erwerb eigener Aktien (mit und ohne anschließende Einziehung der erworbenen Aktien) oder durch die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 2,35 der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie kumulierten Anschaffungskosten des Planvermögens betragen 173,8 Mio. €. (i. Vj. 161,0 Mio €). Das verrechnete Vermögen, das dem Anteil von 71,4 % (i. Vj. 69,9 %) an einem inländischen Alternativen Investmentfonds i.S.d. § 1 Abs. 10 KAGB entspricht, weist zum Bilanzstichtag einen beizulegenden Zeitwert i.H.v. 187,4 Mio. € (i. Vj. 167,2 Mio. €) auf, der dem Marktwert i.S.d. § 278 i.V.m. § 168 KAGB entspricht. Beim Spezial-Sondervermögen handelt es sich um einen internationalen Mischfonds (Gemischtes Sondervermögen) mit gesetzlichen Anlagegrenzen. Entsprechend der Anlagerichtlinie findet ein Absolute-Return-Ansatz mit Wertsicherungsmechanismus Anwendung, wobei die Anlage in verschiedenen Anlageklassen erfolgen kann. Im Berichtsjahr erfolgten Entnahmen in Höhe von 7,6 Mio. € (i. Vj. 3,9 Mio. €). Davon entfielen 6,1 Mio. € auf die laufenden Rentenzahlungen die in der Folge sofort wieder zugeführt wurde. Dem Sondervermögen wurde im Berichtsjahr ein Betrag von insgesamt 20,3 Mio. € (i. Vj. 19,1 Mio. €) zugeführt. Das Vermögen ist dem Zugriff aller Gläubiger entzogen und damit nicht täglich fällig. Vermögensverrechnung unter Anwendung des § 246 Absatz 2 HGBscroll
Verrechnung von Gewinnen und Verlustenscroll
Aufgrund einer Änderung im Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie werden die Pensionsrückstellung ab 2016 mit einem 10-Jahres-Durchschnittszins (bis 2015: 7-Jahres-Durchschnittszins) abgezinst. Die daraus resultierende Differenz stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Unterschiedsbetrag darf gemäß §253 Abs. 6 HGB abzüglich latenter Steuern nicht ausgeschüttet werden. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 199,1 Mio. € setzen sich wie folgt zusammen: scroll
VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gliedern sich wie nachfolgend dargestellt. Pfandrechte oder ähnliche Rechte wurden für Verbindlichkeiten nicht bestellt. scroll
Pfandrechte oder ähnliche Rechte wurden für Verbindlichkeiten nicht bestellt. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseUnter Berücksichtigung der für das Geschäftsjahr 2016 geltenden Definition der Umsatzerlöse hätten sich für das vorangegangene Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 1.280,5 Mio. € ergeben. Die Abweichung in Höhe von 98,6 Mio. € resultiert insbesondere aus der Einstufung von nicht betriebsüblichen Dienstleistungen als Umsatzerlöse nach BilRUG. Bisher waren diese Entgelte als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt: scroll
Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt: scroll
Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen Betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scroll
Periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1,8 Mio. € sind ebenfalls in dem Posten "Sonstige" enthalten. Hierbei handelt es sich um Forderungsverluste. Periodenfremde Aufwendungenscroll
Honorar des AbschlussprüfersDie Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG einbezogen. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind gemäß § 285 Nr. 17 HGB Bestandteil des Konzernanhangs der Deutsche Börse Aktiengesellschaft. Sonstige AngabenAngaben zu derivativen Finanzinstrumenten und SicherungsgeschäftenZum Bilanzstichtag weist die Deutsche Börse AG derivative Finanzinstrumente aus; diese werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und sind teilweise im Rahmen von Sicherungsbeziehungen designiert. Die Deutsche Börse AG hat im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags Zahlungen geleistet, deren Rückzahlung von dem Eintritt zukünftiger Ereignisse abhängig ist. Diese Bedingungen stehen nicht in einem engen Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Vertrag, insoweit wurde das eingebettete Derivat gesondert bilanziert. Es weist zum 31. Dezember 2016 einen negativen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 3,3 Mio. EUR aus. Angaben zu BewertungseinheitenZum Bilanzstichtag bestehen folgende Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten, die Gegenstand einer Bewertungseinheit i. S. d. § 254 HGB sind: scroll
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Die Bilanzierung erfolgt nach der Durchbuchungsmethode. Die Sicherungsbeziehung war im Berichtszeitraum vollumfänglich effektiv. Auf Grund der Entwicklung des USD gegenüber dem Euro wurde ein Aufwand von 6,0 Mio EUR aus dem Sicherungsgeschäft ergebniswirksam erfasst; diesem steht ein korrespondierender Ertrag aus der Fremdwährungsbewertung des Darlehens gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäftescroll
Seit dem 15. Juni 2016 besteht eine Patronatserklärung (Letter of Comfort) der Deutsche Börse AG zugunsten der Eurex Clearing AG. Die Deutsche Börse AG verpflichtet sich darin, der Eurex Clearing AG diejenigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Der aggregierte Maximalbetrag, der gemäß der Patronatserklärung zur Verfügung zu stellen ist, beträgt 600 € Mio. Leistet die Deutsche Börse AG auf Grund der Patronatserklärung vom 15. Juni 2016 Zahlungen an die Eurex Clearing AG in Form von Fremdkapital, so werden diese Zahlungen der Eurex Clearing AG als unverzinsliches Darlehen zur Verfügung gestellt. Dritten stehen aus der Patronatserklärung keine Rechte zu. Die Patronatserklärung der Deutsche Börse AG vom 15. Juni 2016 ersetzte ihre Patronatserklärung vom 20. November 2012. Auf Grund des von der Eurex Clearing AG implementierten Risikomanagementsystems, insbesondere der Lines of Defence, sowie der Tatsache, dass auch in der Vergangenheit bei Ausfall eines Clearingmitgliedes und in anderen Situationen keine Inanspruchnahme der Deutsche Börse AG erfolgt ist, geht die Deutsche Börse AG derzeit davon aus, dass eine Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung nicht wahrscheinlich ist. Des Weiteren wurde gemäß § 5 Absatz 10 des Statuts des Einlagensicherungsfonds eine der Höhe nach uneingeschränkte Verpflichtungserklärung für die Clearstream Banking AG abgegeben. Demnach verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, den Bundesverband deutscher Banken e.V. von allen Verlusten freizustellen. Ferner bestehen Kreditzusagen der Deutsche Börse AG gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 80 Mio. € und 0,3 Mio. GBP. Die auf die Deferred Compensation entfallenden Rückstellungen wurden mitarbeiterbezogen in den einzelnen Tochtergesellschaften bilanziert. Da die Deutsche Börse AG aber Versorgungsschuldner gegenüber den teilnehmenden Mitarbeitern ist, besteht in Höhe der bei den einzelnen Tochtergesellschaften gebildeten Rückstellungen von 31,0 Mio. € (i. Vj. 29,6 Mio. €) eine Eventualverpflichtung. AufsichtsratDem Aufsichtsrat gehören an: scroll
Ehemalige Aufsichtsratsmitgliederscroll
Die gewährten Bezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 1,8 Mio. €. Der Aufsichtsrat hat die folgenden Ausschüsse eingerichtet: PrüfungsausschussDr. Erhard Schipporeit (Vorsitz) Karl-Heinz Flöther Dr. Monica Mächler Johannes Witt NominierungsausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner (seit 11.05.2016) Gerhard Roggemann (bis 11.05.2016) Amy Yip PersonalausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner (seit 11.05.2016) Marion Fornoff Gerhard Roggemann (bis 11.05.2016) Amy Yip RisikoausschussRichard Berliand (Vorsitz) Dr. Monica Mächler Dr. Erhard Schipporeit Jutta Stuhlfauth StrategieausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner (seit 11.05.2016) Richard Berliand Hans-Peter Gabe Gerhard Roggemann (bis 11.05.2016) Jutta Stuhlfauth Amy Yip TechnologieausschussRichard Berliand (Vorsitz) Karl-Heinz Flöther Craig Heimark Johannes Witt VorstandDem Vorstand gehören an: scroll
VorstandDie Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen 2016 20,4 Mio. €. In den Gesamtbezügen sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 3,6 Mio. € enthalten. Die Aktien wurden mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bewertet. Die am Gewährungsstichtag festgelegte Anzahl der Aktien in Höhe von 46.393 Stück basiert auf dem Kurs der Aktie der Deutsche Börse AG in Höhe von 78,35 €, der sich als Durchschnittskurs des Kalendermonats Dezember 2015 ergab. Zu weiteren Erläuterungen hinsichtlich der Vorstandsvergütung verweisen wir auf den Lagebericht der Deutsche Börse AG. Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebenen beliefen sich 2016 auf 4,5 Mio. € Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind insgesamt 66,0 Mio. € zurückgestellt. MitarbeiterAm 31. Dezember 2016 waren in der Deutsche Börse AG 1.132 (i. Vj. 1.153) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Durchschnittszahl der während des Geschäftsjahres 2016 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.118 (i. Vj. 1.131). scroll
UnternehmensverträgeIm Rahmen des am 4. März 2008 zwischen der Clearstream Holding AG und der Deutsche Börse AG abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages ist die Clearstream Holding AG verpflichtet, ihren gesamten Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der nach § 300 AktG in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist, an die Deutsche Börse AG abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, jeden bei der Clearstream Holding AG während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag durch Verlustübernahme auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer eingestellt worden sind. Am 2. März 2010 hat die Deutsche Börse AG mit der Clearstream Banking Aktiengesellschaft einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages unterstellt die Clearstream Banking Aktiengesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Deutschen Börse AG und die Deutsche Börse AG ist berechtigt, dem Vorstand der Clearstream Banking Aktiengesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Lagebericht zum Konzernabschluss der Deutsche Börse AG wurden gemäß § 315 Absatz 3 HGB in Verbindung mit § 289 Absatz 3 HGB und DRS 20 Tz. 22 zusammengefasst. KonzernzugehörigkeitDie Deutsche Börse AG mit Sitz in Frankfurt am Main stellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen der Gesellschaft erhältlich. BesitzverhältnisseDie Deutsche Börse AG hat die folgenden Mitteilungen gemäß § 21 WpHG erhalten: scroll
Deutscher Corporate Governance KodexAm 08.12.2016 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG erneuert und den Aktionären auf der Internetseite der Deutsche Börse Aktiengesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. NachtragsberichtAm 1. Februar 2017 gab die Deutsche Börse AG bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bei der Deutsche Börse AG wegen des Aktienerwerbs ihres Vorstandsvorsitzenden am 14. Dezember 2015 zur Umsetzung des vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossenen, neuen Vorstandsvergütungsprogramms ermittelt. Das Programm sieht ein Eigeninvestment des Vorstands in das Unternehmen vor. Das Unternehmen und der Vorstandsvorsitzende kooperieren in vollem Umfang mit der Staatsanwaltschaft. Am 6. Februar 2017 haben die zuständigen Gremien von Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc ("LSEG") beschlossen, die Veräußerung von LCH.Clearnet SA durch die LCH.Clearnet Group Limited förmlich der Europäischen Kommission als Abhilfemaßnahme vorzuschlagen, um wettbewerbsrechtlichen Bedenken seitens der Europäischen Kommission in Bezug auf den Zusammenschluss der beiden Unternehmen zu begegnen. Nach dem Markttest der am 6. Februar 2017 angebotenen Abhilfemaßnahme hat die Europäische Kommission neue Bedenken in Bezug auf die Fähigkeit der LCH SA, als veräußertes Geschäft fortzubestehen, im Hinblick auf den Zugang zu Anleihe- und Repo-Handelsströmen (trading feeds), die LCH SA derzeit von MTS S.p.A., einer italienischen regulierten elektronischen Handelsplattform, zugeleitet werden, geäußert. Die Europäische Kommission hat daher die Deutsche Börse AG und die LSEG aufgefordert, die Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung von LSEG an MTS S.p.A zuzusagen, um die fusionskontrollrechtliche Freigabe sicherzustellen. Die LSEG hat den Beschluss gefasst, die geforderte Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung der LSEG an der MTS S.p.A. nicht zuzusagen. Die Parteien sehen der weiteren Prüfung der Europäischen Kommission entgegen und erwarten derzeit eine Entscheidung der Europäischen Kommission über den Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und LSEG bis spätestens 3. April 2017.
Frankfurt am Main, den 07. März 2017 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Carsten Kengeter Andreas Preuß Gregor Pottmeyer Hauke Stars Jeffrey Tessler Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den zusammengefassten Lagebericht der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 10. März 2017 KPMG AG Braun, Wirtschaftsprüfer Dielehner, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDr. Joachim Faber Vorsitzender des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG befasste sich im Berichtsjahr intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens und nahm dabei die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr: Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht; in alle grundlegenden Entscheidungen waren wir eingebunden. Insbesondere hat uns im Jahr 2016 die wichtige strategische Weichenstellung des beabsichtigten Zusammenschlusses der Deutsche Börse AG mit der London Stock Exchange Group plc beschäftigt. 2016 haben wir insgesamt 13 Sitzungen des Plenums abgehalten, davon sieben außerordentliche Sitzungen. Zusätzlich fanden ein Strategieworkshop sowie zwei Technologieworkshops statt. In unseren Sitzungen unterrichtete uns der Vorstand ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - schriftlich und mündlich - über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance) sowie über die Strategie und Planung des Unternehmens. Wir befassten uns mit sämtlichen für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgängen auf Basis der Berichte des Vorstands im Plenum und in den Aufsichtsratsausschüssen. Durch die enge zeitliche Taktung sowohl der Plenums- als auch der Ausschusssitzungen fand ein reger Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand statt. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen berichtete der Vorstand zu Einzelfragen in schriftlicher Form und erörterte einzelne Themen in Gesprächen mit uns. Der Vorstandsvorsitzende hat den Aufsichtsratsvorsitzenden darüber hinaus fortlaufend über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven und Überlegungen zu sich anbahnenden Entwicklungen informiert und diese mit ihm erörtert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat alle nach Gesetz, Satzung oder den Geschäftsordnungen zustimmungspflichtigen Maßnahmen vorgelegt und der Aufsichtsrat hat diesen Maßnahmen zugestimmt. Auch im Übrigen hat sich der Aufsichtsrat von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands überzeugt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Jahr 2016 jeweils an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie jeweils angehören, teilgenommen. Die durchschnittliche Teilnahmequote sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder im Berichtszeitraum lag bei 95 Prozent. Im Einzelnen nahmen die Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wie folgt teil: Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen im Jahr 2016scroll
Die Themen im AufsichtsratsplenumIm Berichtsjahr haben wir uns weiter intensiv mit der Implementierung des gruppenweiten Wachstumsprogramms "Accelerate" befasst, mit dem die Deutsche Börse das Ziel verfolgt, sich noch ambitionierter, effektiver und flexibler sowie mit einem starken Fokus auf ihre Kunden im globalen Wettbewerb der Kapitalmarkt-Infrastrukturanbieter zu positionieren. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Unternehmen ein breites Spektrum an Initiativen umgesetzt. Hierzu gehört auch die Veräußerung sämtlicher Anteile an der U.S. Exchange Holdings, Inc. (und damit der International Securities Exchange, ISE) durch die Deutsche Börse AG und die Eurex Frankfurt AG, die wir mit unserem Rat begleitet und der wir zugestimmt haben. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats lag 2016 zudem in der Begleitung, Prüfung und Genehmigung des potenziellen Zusammenschlusses der Deutsche Börse AG mit der London Stock Exchange Group plc (LSEG), der eine überzeugende Möglichkeit für beide Unternehmen darstellt, einander in einer branchenprägenden Transaktion zu stärken und einen global führenden Anbieter für Marktinfrastruktur zu schaffen. Darüber hinaus haben wir uns intensiv mit den Auswirkungen des technologischen Wandels auf die Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen und die Gruppe Deutsche Börse im Besonderen sowie der Effizienz, Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme befasst. Außerdem hat uns der Vorstand regelmäßig über die Entwicklung des Aktienkurses der Deutsche Börse AG und ihrer Wettbewerber informiert. Ferner berichtete uns der Vorstand über die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Börse AG, deren Beteiligungsgesellschaften sowie der Gruppe Deutsche Börse insgesamt. Im Einzelnen standen in unseren Plenumssitzungen im Berichtszeitraum folgende Themen im Vordergrund: In unserer ersten ordentlichen Sitzung im Berichtszeitraum am 12. Februar 2016 befassten wir uns eingehend mit dem vorläufigen Ergebnis des Geschäftsjahres 2015 sowie dem Dividendenvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015. Zudem beschlossen wir nach eingehender Erörterung die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015. Im Technologieworkshop am 4. März 2016 beschäftigten wir uns intensiv mit dem Thema Cloud-Technologie und deren praktischer und strategischer Bedeutung für die Gruppe Deutsche Börse. In der ordentlichen Sitzung am 4. März 2016 befassten wir uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft sowie dem Konzernabschluss 2015 und dem Vergütungsbericht. Mit der Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2015 folgten wir nach eingehender eigener Prüfung der Empfehlung des Prüfungsausschusses, der die Unterlagen zuvor bereits einer intensiven vorbereitenden Prüfung unterzogen hatte. Außerdem wurde über den Bericht des Aufsichtsrats für 2015, den Corporate Governance-Bericht, die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2015 und die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2016 Beschluss gefasst. Wir befassten uns mit dem Status der Verhandlungen mit der NASDAQ, Inc. über die Veräußerung der ISE. Weiterhin erörterten wir eingehend den potenziellen Zusammenschluss unter Gleichen zwischen Deutsche Börse AG und LSEG. Hierzu beschlossen wir auf Empfehlung des Nominierungsausschusses, der Besetzung des im Rahmen des potenziellen Zusammenschlusses geplanten Referendumsausschusses mit meiner Person, Dr. Joachim Faber, als Vorsitzendem sowie als weiteren Mitgliedern Gerhard Roggemann (bis zum 11. Mai 2016), Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner (ab dem 11. Mai 2016) und Dr. Erhard Schipporeit zuzustimmen. In der außerordentlichen Sitzung am 9. März 2016 beschlossen wir, den Verkauf sämtlicher Anteile an der U.S. Exchange Holdings, Inc. durch die Deutsche Börse AG und die Eurex Frankfurt AG an die NASDAQ, Inc. zu einem Kaufpreis von insgesamt 1,1 Mrd. US$ zu genehmigen. In der außerordentlichen Sitzung am 13. März 2016 erörterten wir erneut ausführlich den Stand der Verhandlungen über einen potenziellen Zusammenschluss unter Gleichen von Deutsche Börse AG und LSEG. Auf Empfehlung des Personalausschusses und vorbehaltlich unserer Zustimmung zum potenziellen Zusammenschluss beschlossen wir zudem eine Änderung des Verfahrens zur Auszahlung der Tranchen 2014 und 2015 der variablen Aktienvergütung für die Mitglieder des Vorstands. In der außerordentlichen Sitzung am 16. März 2016 beschlossen wir sodann, dem Unternehmenszusammenschluss von Deutsche Börse AG und LSEG zuzustimmen. Wir fassten zudem den Beschluss, die formwechselnde Umwandlung der Deutsche Börse AG in eine Societas Europaea (SE) wegen des geplanten Zusammenschlusses mit der LSEG nicht auf die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 11. Mai 2016 zu nehmen. In der ordentlichen Sitzung unmittelbar vor der Hauptversammlung am 11. Mai 2016 erörterten wir eingehend den Status des beabsichtigten Zusammenschlusses von Deutsche Börse AG und LSEG. Wir befassten uns dabei ausführlich mit der Vorbereitung der gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der neuen Holdinggesellschaft (HLDCO123 PLC) an die Aktionäre der Deutsche Börse AG. Wir beschlossen zudem auf Empfehlung des Nominierungsausschusses neben meiner Person, Dr. Joachim Faber, als stellvertretendem Vorsitzenden und Senior Independent Director, der Nominierung folgender Personen als weitere nicht geschäftsführende Mitglieder des Verwaltungsrats der HLDCO123 PLC zuzustimmen: Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner, Richard Berliand, Christopher A. Cole, Karl-Heinz Flöther, Dr. Erhard Schipporeit und Amy Yip. Weiterhin erörterten wir mit dem Vorstand die bevorstehende Hauptversammlung. Im Nachgang zur Hauptversammlung beschlossen wir, Professorin Achleitner zum Mitglied des Personal- und des Strategieausschusses zu wählen. Als Anteilseignervertreterin im Personalausschuss ist sie zugleich Mitglied des Nominierungsausschusses. In der außerordentlichen Sitzung am 6. Juni 2016 berieten wir erneut ausführlich über den Status des beabsichtigen Zusammenschlusses von Deutsche Börse AG und LSEG und beschlossen zudem die Abgabe und Veröffentlichung einer gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG. In der ordentlichen Sitzung am 14. Juni 2016 erörterten wir den Status der Veräußerung der Anteile an der U.S. Exchange Holdings, Inc. an die NASDAQ, Inc. und genehmigten eine Anpassung der Transaktionsstruktur. Weiterhin stimmten wir der vorzeitigen Rückzahlung einer ausstehenden US-Privatplatzierung in Höhe von 290 Mio. US$ zu. Wir beschäftigten uns mit dem Risikomanagement, der Informationssicherheit und der Internen Revision der Gruppe Deutsche Börse. Darüber hinaus erörterten wir ausführlich das gruppenweite Venture Portfolio Management sowie die Themen Innovation und Blockchain-Technologie. Wir befassten uns zudem mit den neuen Anforderungen der Marktmissbrauchsverordnung und -richtlinie. In der außerordentlichen Sitzung am 5. Juli 2016 erörterten wir die Änderung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG durch den Verzicht auf eine Angebotsbedingung und beschlossen darauf basierend die Abgabe und Veröffentlichung einer ergänzenden gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG zum Übernahmeangebot. Wir befassten uns zudem ausführlich mit dem Ergebnis und den Auswirkungen des Referendums zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. In der außerordentlichen Sitzung am 11. Juli 2016 befassten wir uns mit der Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der HLDCO123 PLC. Nach ausführlicher Erörterung genehmigten wir die Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle von 75 auf bis zu 60 Prozent und beschlossen die Abgabe und Veröffentlichung einer hierauf bezogenen ergänzenden gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat. Im Strategieworkshop am 22. September 2016 informierte uns der Vorstand ausführlich über den Stand der Umsetzung des Wachstumsprogramms "Accelerate", insbesondere in den gruppenweiten Bereichen Vertrieb sowie Geschäfts- und Produktentwicklung. Wir beschäftigten uns darüber hinaus intensiv mit den Initiativen und Entwicklungen der Kerngeschäftsbereiche sowie der 360 Treasury Systems AG und der European Energy Exchange AG. Im Technologieworkshop am 22. September 2016 erörterten wir ausführlich Methoden und Maßnahmen zur Innovation im Bereich der Informationstechnologie und beschäftigten uns insbesondere mit Cloud- und Blockchain-Technologien. In der ordentlichen Sitzung am 23. September 2016 befassten wir uns eingehend mit der Implementierung der Maßnahmen des Wachstumsprogramms "Accelerate" innerhalb der IT-Organisation der Gruppe Deutsche Börse. Außerdem informierte uns der Vorstand über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich Compliance. Wir beschäftigten uns zudem mit unserer jährlichen Effizienzprüfung nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex und beschlossen, diese 2016 mit externer Unterstützung durchzuführen. In der ordentlichen Sitzung am 6. Dezember 2016 beschäftigten wir uns mit dem Stand des beabsichtigten Zusammenschlusses von Deutsche Börse AG und LSEG. Nach ausführlicher Erörterung stimmten wir der Veräußerung der LCH.Clearnet S.A. durch die LSEG und LCH.Clearnet Group Limited (LCH Group) zu, um fusionskontrollrechtliche Bedenken zu adressieren, die von der Europäischen Kommission im Hinblick auf den beabsichtigten Zusammenschluss erhoben wurden. Wir diskutierten und verabschiedeten das Budget für 2017. Zudem erörterten wir das Risikomanagement und befassten uns mit der Entwicklung der Beteiligungen der Gruppe Deutsche Börse. Des Weiteren informierte uns der Vorstand ausführlich über den Stand der US-amerikanischen Klageverfahren gegen die Clearstream Banking S.A. aufgrund ihrer Beziehung zur Bank Markazi als Kunde. Auf Empfehlung des Personalausschusses beschlossen wir eine Anpassung des Performance Bonus Plans und des Performance Share Plans für Berechtigte, die in den USA der Besteuerung auf erzielte Einkünfte unterliegen. Wir erörterten die Ergebnisse unserer jährlichen Effizienzprüfung nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex und beschlossen ferner die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) für das Berichtsjahr 2016. Die Entsprechenserklärung ist unter www.deutsche-boerse.com/entsprerklaerung zugänglich. In der außerordentlichen Sitzung am 27. Dezember 2016 informierte uns der Vorstand vor dem Hintergrund des beabsichtigten Zusammenschlusses von Deutsche Börse AG und LSEG über den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Veräußerung der LCH.Clearnet S.A. durch LSEG und LCH Group. Arbeit der AusschüsseIm Berichtsjahr verfügte der Aufsichtsrat über sechs Ausschüsse. Die Ausschüsse haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für das Plenum vorzubereiten. Soweit gesetzlich zulässig, sind auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. In den Plenumssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden jeweils ausführlich über die Ausschussarbeit. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt den Vorsitz im Personalausschuss, im Nominierungsausschuss sowie im Strategieausschuss. Die detaillierte personelle Zusammensetzung und die Aufgaben der Aufsichtsratsausschüsse für das Berichtsjahr finden sich in der → Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Handelsgesetzbuch (HGB) wieder. Insbesondere wurden folgende Themen in den Ausschüssen bearbeitet: Prüfungsausschuss (sechs Sitzungen im Berichtsjahr)
Nominierungsausschuss (drei Sitzungen im Berichtsjahr)
Personalausschuss (fünf Sitzungen im Berichtsjahr)
Risikoausschuss (vier Sitzungen im Berichtsjahr, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Technologieausschuss)
Strategieausschuss (eine Sitzung im Berichtsjahr)
Technologieausschuss (vier Sitzungen im Berichtsjahr, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Risikoausschuss)
Jahres- und KonzernabschlussprüfungDie KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (KPMG) hat den Jahresabschluss der Deutsche Börse AG, ihren Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht als Teil des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2016 wurden einer prüferischen Durchsicht durch KPMG unterzogen. Die Abschlussunterlagen und Berichte von KPMG wurden uns rechtzeitig zur Einsicht und Prüfung ausgehändigt. Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, Karl Braun (CMO, Mitglied des Vorstands, KPMG) und Andreas Dielehner (Partner, KPMG), haben sowohl an den entsprechenden Sitzungen des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des gesamten Aufsichtsrats teilgenommen. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung; insbesondere erläuterten sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Abschlussprüfer berichteten außerdem, dass ihnen keine Erkenntnisse über wesentliche Schwächen des Kontroll- und Risikomanagementsystems v. a. bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlagen. Die Prüfung hinsichtlich der Beachtung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen blieb ohne Beanstandung. KPMG informierte über die Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit der Abschlussprüfer befürchten lassen, lagen nicht vor. Der Prüfungsausschuss hat die Abschlussunterlagen und die Berichte von KPMG intensiv mit dem Abschlussprüfer erörtert und einer eigenen sorgfältigen Prüfung unterzogen. Er ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Berichte insbesondere den gesetzlichen Anforderungen aus §§ 317, 321 HGB genügen. Über die Prüfung hat der Ausschuss dem Aufsichtsrat berichtet und ihm die Billigung von Jahresabschluss und Konzernabschluss empfohlen. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts 2016 im Plenum hatten wir keine Einwendungen zu erheben und stimmten dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Wir haben den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss in der Sitzung vom 10. März 2017 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Deutsche Börse AG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat der Prüfungsausschuss, insbesondere vor dem Hintergrund der Liquidität der Gesellschaft und ihrer Finanzplanung sowie der Berücksichtigung der Aktionärsinteressen, eingehend mit dem Vorstand diskutiert. Der Prüfungsausschuss hat sich nach dieser Diskussion und eigener Prüfung für den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns ausgesprochen. Auch im Plenum des Aufsichtsrats haben wir uns nach eigener Prüfung dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen. PersonaliaIm Berichtsjahr haben sich im Aufsichtsrat folgende personelle Änderungen ergeben: Am 11. Mai 2016 hat die Hauptversammlung der Deutsche Börse AG Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner als Anteilseignervertreterin in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Gerhard Roggemann ist mit Ablauf der Hauptversammlung am 11. Mai 2016 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Wir danken Herrn Roggemann außerordentlich für seine wertvolle langjährige Arbeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG. Umgang mit Interessenkonflikten in EinzelfällenIm Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder auf. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die gute geleistete Arbeit im Jahr 2016.
Frankfurt am Main, den 10. März 2017 Für den Aufsichtsrat Dr. Joachim Faber, Vorsitzender des Aufsichtsrats Anlagenspiegel zum 31.12.2016scroll
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Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 10. März 2017 festgestellt. |
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