![]() Deutsche Börse AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss DBAG Einzel 2017Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017Der Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Konzernlagebericht der Gruppe Deutsche Börse wurden gem. § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Absatz 2 HGB und DRS 20 Tz. 22 zusammengefasst und im Konzernabschluss der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 201 7 werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Anlage: Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß § 21 Entgelttransparenzgesetz für das Jahr 2016Nach § 21 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) berichtet die Deutsche Börse AG über ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen sowie über ihre Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer. Der Berichtszeitraum dieser Anlage ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 6. Juli 2017, demnach das Jahr 2016. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und MännernUm den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern, achtet das Unternehmen darauf, dass Frauen bei der Karriereentwicklung explizit unterstützt und berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist allerdings die Qualifikation ausschlaggebend für die Stellenbesetzung. Daneben bietet die Gruppe Deutsche Börse eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zur Förderung von Frauen an: gezielte Nachfolgeplanung, ein externes und ein internes Mentoring-Programm, ein Frauennetzwerk sowie Trainings speziell für Frauen. Die Gleichbehandlung von Mitarbeitern in einer von Vielfalt geprägten Unternehmenskultur wird durch Gleichstellungsbeauftragte der Gruppe Deutsche Börse gewährleistet. Außerdem hat die Personalabteilung Prozesse implementiert, um bei der Personalauswahl angemessen vorzugehen und im Falle des Verdachts auf Diskriminierung sofort handeln zu können. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und MännerUm einer systematischen Benachteiligung von Frauen oder Männern in der Entlohnung entgegenzuwirken, analysiert die Deutsche Börse AG für Mitarbeiter in Deutschland in regelmäßigen Abständen, ob es in der Entlohnung geschlechterspezifische Differenzen gibt. Mitarbeiter der Deutsche Börse AGscroll
Berechnung der Mitarbeiterzahlen gemäß IFRS Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainAktivseite scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Mainscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2017Allgemeine Angaben zur GesellschaftDie Deutsche Börse AG ("die Gesellschaft") mit Sitz in Frankfurt am Main wird im Handelsregister B des Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 32232 geführt. Vergleichbarkeit mit Vorjahreszahlen aufgrund der Verschmelzung der Finnovation Software GmbH auf die Deutsche Börse AGAm 22. Dezember 2017 wurde die Finnovation Software GmbH, Eschborn, rückwirkend zum 1. Oktober 2017 auf die Deutsche Börse AG zu Buchwerten verschmolzen. Zuvor wurde die Finnovation S.A., Luxemburg, die Eigentümer wesentlicher IT-Systeme, wie z.B. T7, C7, Prisma war, auf die Finnovation Software GmbH ebenfalls mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 verschmolzen. Die in Folge der Verschmelzungen resultierenden Zugänge von Vermögenswerten und Schulden sind in der Bilanz der Deutsche Börse AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält die seit dem 1. Oktober 201 7 erfassten Erträge und Aufwendungen der ehemals rechtlich selbständigen Gesellschaften. Die Vorjahreszahlen der Deutsche Börse AG wurden nicht angepasst. Soweit dies für ein besseres Verständnis erforderlich ist, sind die Verschmelzungseffekte bei der Erläuterung der jeweiligen Bilanz- und GuV-Posten gesondert dargestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Absatz 3 HGB. Zinsaufwendungen auf Grund der Anlage von Geldern zu negativen Zinssätzen sind im Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Zinserträge auf Grund der Aufnahme von Geldern zu negativen Zinssätzen sind im Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" berücksichtigt. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Von dem Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwerte werden im Zugangszeitpunkt aktiviert und im Anschluss planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Sachanlagen wurden linear über die steuerliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Im Geschäftsjahr 2017 wurden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € gemäß § 6 Absatz 2 EStG direkt abgeschrieben. Es wurde insoweit nicht vom Wahlrecht nach § 6 Absatz 2a EStG zur Bildung eines Sammelpostens Gebrauch gemacht. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Ausleihungen an Beteiligungen und sonstige Ausleihungen sind zu Nennwerten, gegebenenfalls abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, bilanziert. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bewertet. Sofern die Gründe, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Finanzanlagen geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten. Positionen des Anlagevermögens in fremder Währung sind zu historischen Wechselkursen des Anschaffungszeitpunktes in Euro umgerechnet; bei dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Umrechnung zum Stichtagskurs. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken sind einzelwertberichtigt. Latente Risiken sind pauschalwertberichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten in fremder Währung sind unter Berücksichtigung von § 256a HGB zum Referenzkurs der EZB bzw. zu Kursen von Bloomberg zum Bilanzstichtag umgerechnet. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. RückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwert unter Anwendung modifizierter "Richttafeln 2005 G mit Vollanpassung 2011" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Versicherungsmathematische Annahmenscroll
Der sich zum Bilanzstichtag ergebende Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 246 Absatz 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Alterversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient ("Planvermögen"), verrechnet. Die Ermittlung der Rückstellungswerte für das Aktientantiemenprogramm und den langfristigen Nachhaltigkeitsplan ("Long-term Sustainable Instrument", "LSI") basiert auf dem Stichtagskurs der Aktie der Deutsche Börse AG. Für den Co-Performance-Investment-Plan ("CPIP") und den Performance Share Plan ("PSP") wurde die Rückstellung zeitanteilig unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen abgelaufener Wartezeit und Gesamtlaufzeit der Tranchen gebildet. Für die Bewertung wurde ein Optionspreismodell, das die wesentlichen Parameter des Programms berücksichtigt, zu Grunde gelegt. Die Rückstellungen für Jubiläen und Vorruhestand wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag bzw. bei Vorruhestandsgeldempfängern mit dem Barwert bewertet. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected Unit Credit-Methode) angewendet. Im Berichtsjahr wurde der vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte Rechnungszinsfuß von 2,80 % (i. Vj. 3,24 %) zugrunde gelegt. Als Rechnungsgrundlagen dienten modifizierte "Richttafeln 2005 G mit Vollanpassung 2011" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Deutsche Börse AG nimmt für alle Sicherungsbeziehungen im Sinne des § 254 HGB das Wahlrecht in Anspruch, Sicherungsbeziehungen nur insoweit bilanziell darzustellen, soweit die Sicherungsbeziehung ineffektiv ist und ein negatives Ergebnis entsteht (kompensatorische Bewertung/Einfrierungsmethode). In diesem Fall wird eine Drohverlustrückstellung bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Marktzinssätze entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. VerbindlichkeitenGemäß § 253 Absatz 1 HGB sind die Verbindlichkeiten mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind unter Berücksichtigung von § 256a HGB zum Referenzkurs der EZB bzw. zu Kursen von Bloomberg zum Bilanzstichtag umgerechnet. Latente SteuernLatente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Passive latente Steuern werden nur ausgewiesen, soweit sie aktive Steuerlatenzen übersteigen. Aufgrund des bestehenden ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisses zur Clearstream Holding AG wurden temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen dieser Gesellschaft auf Ebene des Organträgers Deutsche Börse AG berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des erwarteten, kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Deutsche Börse AG von derzeit 27,5 %. Zum 31.12.2017 betrug der Überhang der aktiven latenten Steuern 57,7 Mio. € (i. Vj. 19,9 Mio. €). Der Überhang aktiver latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus Buchwertdifferenzen in immateriellen Vermögensgegenständen, den Rückstellungen für Pensionen, dem diesbezüglichen Deckungsvermögen und in den Restrukturierungsrückstellungen. Auf den Bilanzausweis des Überhangs der aktiven latenten Steuern nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB wird verzichtet. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in Deutschland zum Zeitpunkt der Realisation gelten bzw. erwartet werden. Derzeit gilt ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 27,5 Prozent. Zum Bilanzstichtag waren keine steuerlichen Verlustvorträge vorhanden. BewertungseinheitenDie Gesellschaft macht von dem Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten Gebrauch. Sie sichert sich hierbei insbesondere gegen Zins- oder Währungsrisiken ab, indem sie Bewertungseinheiten zwischen Vermögensgegenständen, Schulden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen sowie geeigneten Sicherungsgeschäften bildet. Die Überwachung der Effektivität erfolgt mittels geeigneter Methoden, wie beispielsweise der Critical Term Match-Methode oder der hypothetischen Derivatemethode. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2017 wurden außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. 7,0 Mio. € (i. Vj. 18,0 Mio. €) auf Finanzanlagen vorgenommen. Aufgrund der unbefriedigenden wirtschaftlichen Entwicklung der Deutsche Börse Asia Holding Pte. Ltd., Singapur, und der R5FX Ltd., London, wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 6,9 Mio. € vorgenommen. Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 0,1 Mio. € vorgenommen. Geschäfts- oder FirmenwertFür den in 2011 entgeltlich im Rahmen eines Asset-Deals erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert wird eine betriebliche Nutzungsdauer von 10 Jahren angenommen. Anteile an verbundenen UnternehmenDie Deutsche Börse AG hält per 31. Dezember 2017 folgende Anteile an verbundenen Unternehmen: scroll
1)
Enthält Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn-
bzw. Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag und
ggf. weitere Bestandteile nach den jeweils geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften Für die Umrechnung der Angaben Eigenkapital und Jahresergebnis aus Fremdwährungen, wurde der Devisenbriefkurs zum 31.12.2017 verwendet. BeteiligungenDie Deutsche Börse AG hält zum 31. Dezember 2017 folgende Beteiligungen: scroll
Für die Umrechnung der Angaben Eigenkapital und Jahresergebnis aus Fremdwährungen, wurde der Devisenbriefkurs zum 31.12.2017 verwendet. Forderungen gegen verbundene UnternehmenDer Posten gliedert sich wie folgt: scroll
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtDer Posten umfasst im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Disagien für begebene Anleihen gemäß § 250 Absatz 3 HGB in Höhe von 6,8 Mio. € (i. Vj. 8,7 Mio. €). Aktive latente SteuernDie Deutsche Börse AG macht von dem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern keinen Gebrauch. EigenkapitalDas voll eingezahlte Grundkapital beläuft sich auf 193,0 Mio. €. Es ist eingeteilt in 193.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die sich zum Jahresende im Bestand befindlichen 6.389.842 eigenen Aktien (i. Vj. 6.194.985 Aktien) entsprechen 3,3 % des Grundkapitals. Im Geschäftsjahr 2017 wurden im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen 98.603 Aktien zu einem Verkaufspreis von 4,9 Mio. € veräußert. Darüber hinaus wurden im Zeitraum November und Dezember 2017 293.460 eigene Aktien zu einem Kaufpreis von 28,2 Mio. € erworben. Auf Basis des Aktienkurses per 31. Dezember 2017 in Höhe von 96,80 € beläuft sich der bewertete Bestand auf 618,5 Mio. €. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand dazu berechtigt, das Grundkapital um folgende Beträge zu erhöhen: scroll
Bedingtes KapitalMit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2014 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2019 ein- oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.500.000.000 € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 19.300.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen bzw. der Bedingungen der den Optionsschuldverschreibungen beigefügten Optionsscheine zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG in folgenden Fällen auszuschließen: (i) Zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, (ii) sofern der Ausgabepreis einer Schuldverschreibung den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet und die Summe der Aktien, die auf diese Schuldverschreibungen entfallen, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt, (iii) um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach der Ausübung dieser Rechte zustünden. Die Schuldverschreibungen können auch durch mit der Deutsche Börse AG gemäß §§ 15ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen mit Sitz im In- oder Ausland begeben werden. Dementsprechend wurde das Grundkapital um bis zu 19.300.000 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Weitere Rechte zum Bezug von Aktien waren weder zum 31. Dezember 2017 noch zum 31. Dezember 2016 vorhanden. Die Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklagen der Gesellschaft haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Da der Marktpreis des Planvermögens die Anschaffungskosten übersteigt, besteht unter Berücksichtigung passiver latenter Steuern eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 23,3 Mio. € (i. Vj. 9,9 Mio. €). Der Bilanzgewinn zum 31.12.2017 umfasst keinen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. Es ist ein Gewinnvortrag i. H. v. 6,0 Mio. € aus dem Vorjahr in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss der Deutsche Börse AG ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 470.000.000 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 2,45 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt EUR 457.194.887,10 und Einstellung eines Betrages in Höhe von EUR 12.805.112,90 in "andere Gewinnrücklagen". Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den weiteren Erwerb eigener Aktien (mit und ohne anschließende Einziehung der erworbenen Aktien) oder durch die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 2,45 der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie kumulierten Anschaffungskosten des Planvermögens betragen 181,8 Mio. €. (i. Vj. 173,8 Mio €). Das verrechnete Vermögen, das dem Anteil von 71,4 % (i. Vj. 71,4 %) an einem inländischen Alternativen Investmentfonds i.S.d. § 1 Abs. 10 KAGB entspricht, weist zum Bilanzstichtag einen beizulegenden Zeitwert i.H.v. 214,0 Mio. € (i. Vj. 187,4 Mio. €) auf, der dem Marktwert i.S.d. § 278 i.V.m. § 168 KAGB entspricht. Beim Spezial-Sondervermögen handelt es sich um einen internationalen Mischfonds (Gemischtes Sondervermögen) mit gesetzlichen Anlagegrenzen. Entsprechend der Anlagerichtlinie findet ein Absolute-Return-Ansatz mit Wertsicherungsmechanismus Anwendung, wobei die Anlage in verschiedenen Anlageklassen erfolgen kann. Im Berichtsjahr erfolgten Entnahmen in Höhe von 6,2 Mio. € (i. Vj. 7,6 Mio. €). Davon entfielen 5,6 Mio. € auf die laufenden Rentenzahlungen die in der Folge sofort wieder zugeführt wurde. Dem Sondervermögen wurde im Berichtsjahr ein Betrag von insgesamt 14,1 Mio. € (i. Vj. 20,3 Mio. €) zugeführt. Das Vermögen ist dem Zugriff aller Gläubiger entzogen und nicht täglich fällig. Vermögensverrechnung unter Anwendung des § 246 Absatz 2 HGBscroll
Verrechnung von Gewinnen und Verlustenscroll
Aufgrund einer Änderung im Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie werden die Pensionsrückstellung ab 2016 mit einem 10-Jahres-Durchschnittszins (bis 2015: 7-Jahres-Durchschnittszins) abgezinst. Die daraus resultierende Differenz stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Unterschiedsbetrag darf gemäß §253 Abs. 6 HGB abzüglich latenter Steuern nicht ausgeschüttet werden. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 221,3 Mio. € setzen sich wie folgt zusammen: scroll
VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gliedern sich wie nachfolgend dargestellt. Pfandrechte oder ähnliche Rechte wurden für Verbindlichkeiten nicht bestellt. scroll
Pfandrechte oder ähnliche Rechte wurden für Verbindlichkeiten nicht bestellt. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt: scroll
In den Umsatzerlösen sind folgende periodenfremde Erträge enthalten: scroll
Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt: scroll
Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen Betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scroll
Periodenfremde Aufwendungenscroll
Honorar des AbschlussprüfersDie Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG einbezogen. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind gemäß § 285 Nr. 17 HGB Bestandteil des Konzernanhangs der Deutsche Börse Aktiengesellschaft. Sonstige AngabenAngaben zu derivativen Finanzinstrumenten und SicherungsgeschäftenZum Bilanzstichtag weist die Deutsche Börse AG keine derivative Finanzinstrumente aus. Im Vorjahr hatte die Deutsche Börse AG im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags Zahlungen geleistet, deren Rückzahlung von dem Eintritt zukünftiger Ereignisse abhängig ist. Diese Bedingungen standen nicht in einem engen Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Vertrag, insoweit wurde das eingebettete Derivat gesondert bilanziert. Es hatte zum 31. Dezember 2016 einen negativen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 3,3 Mio. EUR. Da die Bedingung des Derivats in 2017 nicht eingetreten ist, wurde es erfolgswirksam ausgebucht. Angaben zu BewertungseinheitenIm Vorjahr bestanden folgende Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten, die Gegenstand einer Bewertungseinheit i. S. d. § 254 HGB waren: scroll
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Die Bilanzierung erfolgte nach der Durchbuchungsmethode. Die Sicherungsbeziehung war im Berichtszeitraum vollumfänglich effektiv. Auf Grund der Entwicklung des USD gegenüber dem Euro wurde im Geschäftsjahr 2016 ein Aufwand von 6,0 Mio EUR aus dem Sicherungsgeschäft ergebniswirksam erfasst; diesem stand ein korrespondierender Ertrag aus der Fremdwährungsbewertung des Darlehens gegenüber. Im ersten Quartal 2017 wurde das Devisentermingeschäft erfüllt und das Darlehen an die Deutsche Börse AG zurückgezahlt. Hieraus resultierte auf Grund der vollständigen Effektivität der Sicherungsbeziehung kein Ergebniseffekt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäftescroll
Seit dem 15. Juni 2016 besteht eine Patronatserklärung (Letter of Comfort) der Deutsche Börse AG zugunsten der Eurex Clearing AG. Die Deutsche Börse AG verpflichtet sich darin, der Eurex Clearing AG diejenigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Der aggregierte Maximalbetrag, der gemäß der Patronatserklärung zur Verfügung zu stellen ist, beträgt 600 € Mio. Leistet die Deutsche Börse AG auf Grund der Patronatserklärung vom 15. Juni 2016 Zahlungen an die Eurex Clearing AG in Form von Fremdkapital, so werden diese Zahlungen der Eurex Clearing AG als unverzinsliches Darlehen zur Verfügung gestellt. Dritten stehen aus der Patronatserklärung keine Rechte zu. Die Patronatserklärung der Deutsche Börse AG vom 15. Juni 2016 ersetzte ihre Patronatserklärung vom 20. November 2012. Auf Grund des von der Eurex Clearing AG implementierten Risikomanagementsystems, insbesondere der Lines of Defence, sowie der Tatsache, dass auch in der Vergangenheit bei Ausfall eines Clearingmitgliedes und in anderen Situationen keine Inanspruchnahme der Deutsche Börse AG erfolgt ist, geht die Deutsche Börse AG derzeit davon aus, dass eine Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung nicht wahrscheinlich ist. Des Weiteren wurde gemäß § 5 Absatz 10 des Statuts des Einlagensicherungsfonds eine der Höhe nach uneingeschränkte Verpflichtungserklärung für die Clearstream Banking AG abgegeben. Demnach verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, den Bundesverband deutscher Banken e.V. von allen Verlusten freizustellen. Ferner bestehen Kreditzusagen der Deutsche Börse AG gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 80 Mio. €. Die auf die Deferred Compensation entfallenden Rückstellungen wurden mitarbeiterbezogen in den einzelnen Tochtergesellschaften bilanziert. Da die Deutsche Börse AG Versorgungsschuldner gegenüber den teilnehmenden Mitarbeitern ist, besteht in Höhe der bei den einzelnen Tochtergesellschaften gebildeten Rückstellungen von 36,9 Mio. € (i. Vj. 31,0 Mio. €) eine Eventualverpflichtung. Aufsichtsratscroll
Die gewährten Bezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 1,8 Mio. €. Der Aufsichtsrat hat die folgenden Ausschüsse eingerichtet: PrufungsausschussDr. Erhard Schipporeit (Vorsitz) Karl-Heinz Flöther Dr. Monica Mächler Johannes Witt Nominierungsausschuss*Dr. Joachim Faber (Vorsitz) Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner Amy Yip Personalausschuss*Dr. Joachim Faber (Vorsitz) Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner Marion Fornoff Amy Yip RisikoausschussRichard Berliand (Vorsitz) Dr. Monica Mächler Dr. Erhard Schipporeit Jutta Stuhlfauth StrategieausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner Richard Berliand Hans-Peter Gabe Jutta Stuhlfauth Amy Yip TechnologieausschussRichard Berliand (Vorsitz) Karl-Heinz Flöther Craig Heimark Johannes Witt Vorstandscroll
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VorstandDie Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen 2017 15,3 Mio. €. In den Gesamtbezügen sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 3,6 Mio. € enthalten. Die Aktien wurden mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bewertet. Die am Gewährungsstichtag festgelegte Anzahl der Aktien in Höhe von 48.446 Stück basiert auf dem Kurs der Aktie der Deutsche Börse AG in Höhe von 75,03 €, der sich als Durchschnittskurs des Kalendermonats Dezember 2016 ergab. Zu weiteren Erläuterungen hinsichtlich der Vorstandsvergütung verweisen wir auf den Lagebericht der Deutsche Börse AG. Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebenen beliefen sich 2017 auf 4,3 Mio. € Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind insgesamt 69,9 Mio. € zurückgestellt. MitarbeiterAm 31. Dezember 2017 waren in der Deutsche Börse AG 1.395 (i. Vj. 1.132) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Durchschnittszahl der während des Geschäftsjahres 2017 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.368 (i. Vj. 1.118). scroll
UnternehmensverträgeIm Rahmen des am 4. März 2008 zwischen der Clearstream Holding AG und der Deutsche Börse AG abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages ist die Clearstream Holding AG verpflichtet, ihren gesamten Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der nach § 300 AktG in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist, an die Deutsche Börse AG abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, jeden bei der Clearstream Holding AG während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag durch Verlustübernahme auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer eingestellt worden sind. Am 2. März 2010 hat die Deutsche Börse AG mit der Clearstream Banking Aktiengesellschaft einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages unterstellt die Clearstream Banking Aktiengesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Deutschen Börse AG und die Deutsche Börse AG ist berechtigt, dem Vorstand der Clearstream Banking Aktiengesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Lagebericht zum Konzernabschluss der Deutsche Börse AG wurden gemäß § 315 Absatz 5 HGB in Verbindung mit § 298 Absatz 2 HGB und DRS 20 Tz. 22 zusammengefasst. KonzernzugehörigkeitDie Deutsche Börse AG mit Sitz in Frankfurt am Main stellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen der Gesellschaft erhältlich. BesitzverhältnisseDie Deutsche Börse AG hat die folgenden Mitteilungen gemäß § 21 WpHG erhalten: scroll
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Deutscher Corporate Governance KodexAm 12.12.2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG erneuert und den Aktionären auf der Internetseite der Deutsche Börse Aktiengesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Frankfurt am Main, den 06. März 2018 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Theodor Weimer Andreas Preuß Gregor Pottmeyer Hauke Stars Jeffrey Tessler Anlagenspiegel zum 31.12.2017scroll
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*1)
Zugang und Abgang aufgrund der Verschmelzung
mit der Finnovation Software GmbH zum 01.10.2017 Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG hatte in diesem schwierigen und herausfordernden Jahr 2017 drei herausragende Prioritäten. Erstens begleiteten und beaufsichtigten wir den Vorstand bei seinen wichtigen Entscheidungen vor Untersagung der geplanten Fusion mit der London Stock Exchange Group. Dies gilt auch für das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden Carsten Kengeter. Zweitens überwachten wir die Weiterentwicklung der Wachstumsstrategie der Gruppe Deutsche Börse und sorgten für ihre Umsetzung. Gleichzeitig stellten wir die Fortführung des Tagesgeschäfts durch den Vorstand sicher. Drittens sorgten wir nach dem Rücktritt von Carsten Kengeter mit der Bestellung von Dr. Theodor Weimer zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft zügig für eine überzeugende Nachfolge. Darüber hinaus befassten wir uns im Berichtsjahr intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens. Dabei nahmen wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr: Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle grundlegenden Entscheidungen waren wir eingebunden. 2017 haben wir insgesamt 15 Sitzungen des Plenums abgehalten, davon neun außerordentliche Sitzungen. Zusätzlich fanden ein Strategie- sowie zwei Technologieworkshops statt. In unseren Sitzungen unterrichtete uns der Vorstand ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Themen waren der Gang der Geschäfte, die Lage von Gesellschaft und Konzern sowie Strategie und Planung des Unternehmens. Dazu gehörte auch die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Aufgrund der Berichte des Vorstands sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen befassten wir uns mit allen für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgängen. Durch die enge zeitliche Taktung sowohl der Plenums- als auch der Ausschusssitzungen war der Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sehr eng. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen berichtete der Vorstand schriftlich zu Einzelfragen und erörterte einzelne Themen mündlich mit uns. Der Vorstandsvorsitzende hat den Aufsichtsratsvorsitzenden zudem fortlaufend über die Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven informiert und diese mit ihm erörtert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat alle nach Gesetz, Satzung oder den Geschäftsordnungen zustimmungspflichtigen Maßnahmen vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat diesen Maßnahmen zugestimmt. Auch im Übrigen hat sich der Aufsichtsrat von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands überzeugt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen 2017 jeweils an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse, denen sie angehören, teil. Die durchschnittliche Teilnahmequote sämtlicher Mitglieder im Berichtszeitraum lag bei 97 Prozent. Im Einzelnen nahmen die Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen wie folgt teil: Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen im Jahr 2017scroll
Die Themen im AufsichtsratsplenumIm Berichtsjahr haben wir uns außerordentlich intensiv mit der weiteren strategischen Ausrichtung der Gruppe Deutsche Börse befasst. Eine besondere Rolle nahm dabei die letztlich nicht umsetzbare Fusion mit der London Stock Exchange Group plc (LSEG) ein. Hohe Aufmerksamkeit forderte zudem das von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden Carsten Kengeter eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot und einer angeblich unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung. Die Zustimmung zum Beschluss des Vorstands, den von der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellten Bußgeldbescheid zu akzeptieren, gehörte zu den schwierigsten Entscheidungen, die dieser Aufsichtsrat zu fällen hatte. Nach intensiver Diskussion und ausführlicher Abwägung der Vor- und Nachteile für das Wohl der Gesellschaft haben wir zugestimmt. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats lag 2017 zudem in der Begleitung der weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Wachstumsstrategie. Zahlreiche Großprojekte wurden abgeschlossen, neue vorangetrieben und Akquisitionsprojekte fortgeführt. Ein weiteres wichtiges Thema war die Effizienz, Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme. Wir beschäftigten uns auch mit den grundlegenden Änderungen in der Finanzmarktregulierung. Ferner befassten wir uns mit den Themen Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Blockchain und Big Data. Wir haben uns darüber hinaus intensiv mit der Nachfolgeplanung für Aufsichtsrat und Vorstand befasst. Dabei ist es uns insbesondere durch die Bestellung von Dr. Theodor Weimer zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft gelungen, einen geordneten Führungswechsel sicherzustellen. Außerdem informierte uns der Vorstand regelmäßig über die Entwicklung des Aktienkurses der Deutsche Börse AG und ihrer Wettbewerber. Ferner berichtete er uns über die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Börse AG, deren Beteiligungsgesellschaften sowie der Gruppe insgesamt. Im Einzelnen standen in unseren Plenumssitzungen im Berichtszeitraum folgende Themen im Vordergrund: Unsere erste außerordentliche Sitzung im Berichtsjahr fand am 6. Februar 2017 statt. Wir erörterten den aktuellen Stand des EU-Fusionskontrollverfahrens im Rahmen des beabsichtigten Zusammenschlusses mit der LSEG. Wir befassten uns auch sorgfältig mit der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Carsten Kengeter. Nach ausführlichen Gesprächen mit externen Sachverständigen sowie der Analyse der Abläufe im Jahr 2015 sprachen wir Herrn Kengeter auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen unser volles Vertrauen aus. Wir beschlossen zudem die Beauftragung einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei mit der Beratung des Aufsichtsrats. In unserer ordentlichen Sitzung am 15. Februar 2017 befassten wir uns mit dem vorläufigen Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 sowie dem Dividendenvorschlag des Vorstands für 2016. Zudem beschlossen wir nach eingehender Erörterung die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016. Der Vorstand stellte uns mögliche Abhilfemaßnahmen und seine Strategie zur Erlangung aufsichtsrechtlicher Genehmigungen für den beabsichtigten Zusammenschluss mit der LSEG vor. Diese billigten wir durch Beschluss. Wir befassten uns ausführlich mit der aktuellen Sach- und Rechtslage des Ermittlungsverfahrens gegen Carsten Kengeter. Außerdem beschlossen wir den Corporate Governance-Bericht und die Erklärung zur Unternehmensführung für 2016. Gleichzeitig verabschiedeten wir Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Effizienz unserer Arbeit. In der außerordentlichen Sitzung am 21. Februar 2017 befassten wir uns erneut mit dem EU-Fusionskontrollverfahren zum beabsichtigten Zusammenschluss mit der LSEG. Der Vorstand informierte uns über mögliche weitere Abhilfemaßnahmen und seine Strategie, um den wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission zu begegnen. In der außerordentlichen Sitzung am 27. Februar 2017 berichtete uns der Vorstand sodann über den Beschluss der LSEG, eine weitere von der EU-Kommission geforderte Abhilfemaßnahme nicht zuzusagen. Diese hatte zur Genehmigung des Fusionsvorhabens die Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung der LSEG an der MTS S.p.A. verlangt. Im Technologieworkshop am 10. März 2017 beschäftigten wir uns intensiv mit dem Thema Digitalisierung und den hieraus resultierenden Perspektiven für die Gruppe Deutsche Börse. In der ordentlichen Sitzung am 10. März 2017 befassten wir uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft sowie dem Konzernabschluss 2016. Wir erörterten zudem den Vergütungsbericht. Mit der Billigung von Jahres- und Konzernabschluss 2016 folgten wir nach eingehender eigener Prüfung der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Dieser hatte die Unterlagen zuvor bereits einer intensiven vorbereitenden Prüfung unterzogen. Außerdem beschlossen wir den Bericht des Aufsichtsrats für 2016 und die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2017. Wir befassten uns erneut mit der anstehenden Entscheidung der Europäischen Kommission über die Genehmigungsfähigkeit des beabsichtigten Zusammenschlusses mit der LSEG. Wir erörterten die Nachfolgeplanung im Vorstand und im oberen Führungskreis der Gesellschaft. Außerdem beschlossen wir, Gregor Pottmeyer mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 für fünf Jahre erneut zum Vorstandsmitglied zu bestellen. Mit Unterstützung unseres externen Rechtsberaters befassten wir uns zudem mit der Sach- und Rechtslage des Ermittlungsverfahrens gegen Carsten Kengeter. Im Strategieworkshop am 26. April 2017 informierte uns der Vorstand ausführlich über den Stand der Umsetzung der Wachstumsstrategie. Wir befassten uns ferner mit wesentlichen Branchentrends, politischen Entwicklungen, der Positionierung der Gruppe im Wettbewerb sowie organischen und anorganischen Wachstumsmöglichkeiten. In der ordentlichen Sitzung am 17. Mai 2017 erörterten wir mit dem Vorstand die bevorstehende Hauptversammlung. In der außerordentlichen Sitzung am 24. Mai 2017 befassten wir uns erneut mit dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Der Vorstand berichtete uns ausführlich über den Sach- und Rechtsstand sowie die voraussichtlichen weiteren Schritte. Wir erörterten diese sowie unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Angelegenheit mit Unterstützung unseres externen Rechtsberaters. In der ordentlichen Sitzung am 21. Juni 2017 beschäftigten wir uns mit Fragen zum Risikomanagement, zur Informationssicherheit und zum internen Kontroll- und Revisionssystem der Gruppe Deutsche Börse. Ferner erörterten wir die Strategie der Eurex Clearing AG, dem Clearinghaus der Gruppe, im Bereich börslich und außerbörslich gehandelter Derivate. Weitere Themen waren die Reorganisation des Bereichs Informationstechnologie und die Unternehmensstrategie in Bezug auf das Kundenmanagement. Wir fassten Beschluss über die Mindestziele für den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft. Mit Unterstützung unseres externen Rechtsberaters erörterten wir erneut ausführlich das Ermittlungsverfahren gegen Carsten Kengeter. Auch am 26. Juli 2017 und 22. August 2017 hatten alle Aufsichtsratsmitglieder erneut die Möglichkeit, Fragen zur Sach- und Rechtslage des Ermittlungsverfahrens ausführlich und umfassend mit unserem Rechtsberater zu erörtern. In der außerordentlichen Sitzung am 29. August 2017 diskutierten wir eine anorganische Wachstumsmöglichkeit im Bereich Marktdaten, Indizes und Analytics. In einer weiteren außerordentlichen Sitzung am 7. September 2017 war der Bericht des Vorstands zu den Kontroll- und Risikofunktionen der Gruppe Thema. Wir erörterten insbesondere die Ergebnisse eines unabhängigen externen Prüfers zur Einhaltung der Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung im Rahmen der unternehmensinternen Prozesse. Wir berieten zudem erneut ausführlich zum Stand der Sach- und Rechtslage im Ermittlungsverfahren gegen Carsten Kengeter. In der außerordentlichen Sitzung am 13. September 2017 berichtete uns der Vorstand, dass er in Bezug auf das Ermittlungsverfahren beabsichtige, einen von der Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellten Bußgeldbescheid zu akzeptieren. Wir erörterten das Thema umfassend mit dem Vorstand sowie den Rechtsberatern der Gesellschaft und des Aufsichtsrats. Nach ausführlicher Prüfung und Abwägung der Sach- und Rechtslage stimmten wir dem Beschluss des Vorstands zu. Im Technologieworkshop am 21. September 2017 befassten wir uns intensiv mit dem Thema künstliche Intelligenz. Wir erörterten dabei konkrete Anwendungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse. In der ordentlichen Sitzung am 21. September 2017 informierte uns der Vorstand über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich Compliance. Wir beschäftigten uns ausführlich mit der regulatorischen Strategie der Gruppe Deutsche Börse zur Unterstützung der Wachstumsstrategie. Wir erörterten das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz und beschlossen die Beauftragung einer externen Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2017. Wir beschlossen zudem eine Anpassung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Danach ist eine Kappungsgrenze für Auszahlungen in Höhe von jährlich 9.500.000 € brutto für Festvergütung, variable Vergütung und betriebliche Altersvorsorge vorgesehen. Im Zusammenhang mit MiFID II beschlossen wir nach ausführlicher Erörterung für den Aufsichtsrat relevante Maßnahmen zur Umsetzung von Corporate Governance-Anforderungen. Zudem erörterten wir die Nachfolgeplanung für den Vorstand. In der außerordentlichen Sitzung am 26. Oktober 2017 hat uns Carsten Kengeter darüber informiert, mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 als Vorstandsvorsitzender der Deutsche Börse AG zurücktreten zu wollen. Es solle der Gesellschaft ermöglicht werden, ihre Energie wieder umfassend auf ihre Kunden, das Geschäft und ihr Wachstum zu lenken und nicht weiter Belastungen durch das laufende Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu sein. Wir haben den Rücktritt mit großem Bedauern einstimmig akzeptiert und Carsten Kengeter ausnahmslos dafür gedankt, dass er seit 2015 die Gesellschaft neu ausgerichtet und durch die Transformation geführt hat. In der außerordentlichen Sitzung am 16. November 2017 haben wir Dr. Theodor Weimer zum Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Börse AG bestellt. Dies erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2018 und für die Dauer von drei Jahren. Zudem bestellten wir Andreas Preuß mit Wirkung zum 1. Juni 2018 erneut zum Mitglied des Vorstands und stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Jeffrey Tessler bestellten wir mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erneut zum Mitglied des Vorstands. Beide Wiederbestellungen erfolgten für die Dauer von einem Jahr. Ferner haben wir zur Umsetzung der Anpassungen des Vorstandsvergütungssystems Änderungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern und aktualisierte Planbedingungen beschlossen. In der ordentlichen Sitzung am 5. Dezember 2017 diskutierten und verabschiedeten wir das Budget für 2018. Zudem erörterten wir das Risikomanagement und befassten uns mit der Entwicklung der Beteiligungen der Gruppe Deutsche Börse. Wir verabschiedeten weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Corporate Governance-Anforderungen aus MiFID II. Wir erörterten die Ergebnisse unserer Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung sowie unserer jährlichen Effizienzprüfung nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zudem beschlossen wir die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) für das Geschäftsjahr 2017. Diese ist unter♦ www.deutsche-boerse.com/entsprerklaerung zugänglich. Arbeit der AusschüsseIm Berichtsjahr verfügte der Aufsichtsrat über sechs Ausschüsse. Diese haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für das Plenum vorzubereiten. Soweit gesetzlich zulässig, sind auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. In den Plenumssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden jeweils ausführlich über die Ausschussarbeit. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte den Vorsitz im Personalausschuss, Nominierungsausschuss sowie im Strategieausschuss. Die personelle Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse für 2017 finden sich im "ZEICHEN" Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht". Insbesondere wurden folgende Themen in den Ausschüssen bearbeitet: Prüfungsausschuss (sechs Sitzungen im Berichtsjahr)
Nominierungsausschuss (drei Sitzungen im Berichtsjahr)
Personalausschuss (sieben Sitzungen im Berichtsjahr)
Risikoausschuss (fünf Sitzungen im Berichtsjahr, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Technologieausschuss)
Strategieausschuss (drei Sitzungen im Berichtsjahr)
Technologieausschuss (vier Sitzungen im Berichtsjahr, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Risikoausschuss)
Jahres- und KonzernabschlussprüfungDie KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (KPMG) hat den Jahresabschluss der Deutsche Börse AG, ihren Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht (einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung) für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht als Teil des Halbjahresfinanzberichts 2017 wurden einer prüferischen Durchsicht durch KPMG unterzogen. Die Abschlussunterlagen und Berichte von KPMG wurden uns rechtzeitig zur Einsicht und Prüfung ausgehändigt. Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer waren Andreas Dielehner (Partner, KPMG) und Thomas Hommel (Senior Manager, KPMG). Sie haben sowohl an den entsprechenden Sitzungen des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des gesamten Aufsichtsrats teilgenommen. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Insbesondere erläuterten sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Abschlussprüfer berichteten zudem, dass ihnen keine Erkenntnisse über wesentliche Schwächen des Kontroll- und Risikomanagementsystems v. a. bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlagen. Die Prüfung hinsichtlich der Beachtung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen blieb ohne Beanstandung. KPMG informierte über die Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit der Abschlussprüfer befürchten lassen, lagen nicht vor. Der Prüfungsausschuss hat die Abschlussunterlagen und die Berichte von KPMG intensiv mit dem Abschlussprüfer erörtert und einer eigenen sorgfältigen Prüfung unterzogen. Er ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Berichte insbesondere den gesetzlichen Anforderungen aus §§ 317, 321 HGB genügen. Über die Prüfung hat der Ausschuss dem Aufsichtsrat berichtet und ihm die Billigung von Jahresabschluss und Konzernabschluss empfohlen. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung) 2017 im Plenum hatten wir keine Einwendungen. Wir stimmten daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigten wir in der Sitzung vom 9. März 2018 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Damit ist der Jahresabschluss der Deutsche Börse AG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns diskutierte der Prüfungsausschuss eingehend mit dem Vorstand. Aspekte der Diskussion waren die Liquidität der Gesellschaft, ihre Finanzplanung sowie die Aktionärsinteressen. Der Prüfungsausschuss hat sich nach dieser Diskussion und eigener Prüfung für den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns ausgesprochen. Auch im Plenum des Aufsichtsrats haben wir uns nach eigener Prüfung dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen. PersonaliaIn Bezug auf den Vorstand beschlossen wir im Jahr 2017 Folgendes:
Im Aufsichtsrat ergaben sich im Berichtsjahr keine personellen Änderungen. Umgang mit Interessenkonflikten in EinzelfällenIm Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder auf. Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die gute geleistete Arbeit im Jahr 2017. Frankfurt am Main, den 9. März 2018 Für den Aufsichtsrat: Dr. Joachim Faber Vorsitzender des Aufsichtsrats Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 09. März 2018 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Theodor Weimer Andreas Preuß Gregor Pottmeyer Hauke Stars Jeffrey Tessler Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die bilanzielle Abbildung der Verschmelzung der Finnovation S.A. auf die Deutsche Börse AGZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang. Angaben zur Verschmelzung der Finnovation S.A. finden sich im zusammengefassten Lagebericht. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Finnovation S.A., Luxemburg, wurde am 22. Dezember 2017 rückwirkend grenzüberschreitend in zwei Schritten auf die Deutsche Börse AG verschmolzen. Vor der Verschmelzung hielt die Deutsche Börse AG 100 % der Anteile an der Finnovation S.A. in Luxemburg sowie der Finnovation Software GmbH in Deutschland. In einem ersten Schritt erfolgte die Verschmelzung der Luxemburger Gesellschaft auf die Finnovation Software GmbH, bevor diese auf die Deutsche Börse AG verschmolzen wurde. Die Verschmelzungen, die unter Fortführung der Buchwerte erfolgten, wurde rückwirkend mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 durchgeführt. Bei den im Rahmen der Verschmelzung durch die Deutsche Börse AG übernommenen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Software, die von verschiedenen Gruppengesellschaften genutzt werden. Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Buchwert der Software sowie der Anlagen im Bau (noch nicht finalisierte Software bzw. Module) auf insgesamt EUR 116, 3 Mio. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss der Deutsche Börse AG, dass die bilanziellen Auswirkungen, einschließlich steuerlicher Effekte, der Verschmelzung aufgrund der komplexen Vertrags- und Abwicklungsstruktur nicht vollständig identifiziert werden, sowie bilanzielle Auswirkungen nicht sachgerecht erfasst werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGWir haben uns mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Verschmelzung auseinandergesetzt, die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Dokumente gewürdigt sowie ein Verständnis über die Prozesse im Rahmen der Genehmigung der Transaktion gebildet um im Anschluss die sachgerechte Abbildung im Jahresabschluss nachzuvollziehen. Die übernommenen Buchwerte haben wir mit der zugrundeliegenden Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zum 30. September 2017 abgestimmt. Die Entwicklung der Bilanzposten im Vergleich zum letzten geprüften Jahresabschluss der Finnovation S.A. haben wir nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir nachvollzogen, dass die Verbuchung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz der Deutsche Börse AG sachgerecht erfolgt ist. Wir haben uns mit Unterstützung unserer auf lokales und internationales Steuerrecht spezialisierten Mitarbeiter in Gesprächen mit der Geschäftsleitung sowie Mitarbeitern der Steuerabteilung ein Verständnis über bestehende steuerliche Auswirkungen verschafft. Weiterhin haben wir diese Mitarbeiter in unser Prüfungsteam eingebundenen, um die Steuerberechnung einschließlich der Risikoeinschätzung der Deutsche Börse AG sowie die Kompetenz und die Objektivität der einbezogenen externen steuerlichen Experten zu beurteilen und die von ihnen erstellten Dokumente zu würdigen. Außerdem haben wir die Korrespondenz mit den zuständigen Steuerbehörden ausgewertet und die Annahmen über die Auswirkungen auf den Abschluss unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch Behörden und Gerichte beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie anlässlich der Verschmelzung der Finnovation S.A. auf die Deutsche Börse AG erforderliche Übertragung der Vermögensgegenstände und Schulden ist sachgerecht durchgeführt worden. Die Bilanzierung von konzerninternen DienstleistungenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang. Angaben zu den konzerninternen Dienstleistungen finden sich im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Deutsche Börse AG (Erläuterungen auf Basis des HGB)". DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Deutsche Börse AG ist die Muttergesellschaft des Deutsche Börse Konzerns. Ihre Geschäftsaktivitäten umfassen im Wesentlichen den Kassa- und Terminmarkt sowie den Bereich Informationstechnologie und Market Data + Services. Im Rahmen dieser Geschäftsaktivitäten besteht eine Vielzahl von Leistungsbeziehungen zu Tochterunternehmen innerhalb der Gruppe, wobei die Gesellschaft sowohl Leistungen erbringt als auch bezieht. Die Leistungsbeziehungen sind durch Verträge bzw. Service-Level Agreements geregelt, wobei teilweise auch Weiterverlagerungen bestehen. Je nach Leistungsbeziehung erfolgen die Abrechnungen nach verschiedenen Bemessungsgrößen sowie zu verschiedenen Zeitpunkten. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Leistungsbeziehungen sowie der unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten besteht das Risiko, dass die Erträge bzw. Aufwendungen aus konzerninternen Dienstleistungen ohne entsprechende Vertragsgrundlage bzw. nicht vollständig oder nicht richtig erfasst werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZur Prüfung der Erfassung der konzerninternen Dienstleistungen haben wir die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen insbesondere in Bezug auf die vollständige und periodengerechte Ertrags- bzw. Aufwandserfassung beurteilt. Wir haben uns mit den vertraglichen Grundlagen der erbrachten bzw. bezogenen Leistungen auseinandergesetzt und die entsprechenden Dokumente gewürdigt. Weiterhin haben wir im Rahmen einer Stichprobe die periodengerechte und vertragskonforme Erfassung der Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Dienstleistungen durch den Abgleich der Abrechnungen mit den zugehörigen Leistungs- bzw. Aufwandsnachweisen beurteilt. Die zum Bilanzstichtag aus den konzerninternen Dienstleistungen resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten haben wir mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen der entsprechenden Gruppenunternehmen abgestimmt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Dienstleistungen im Jahresabschluss der Deutsche Börse AG bestehen auf entsprechenden Vertragsgrundlagen bzw. wurden vollständig erfasst. Die Leistungen sind richtig in den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. September 2017 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind unter Beachtung der Übergangsbestimmungen des Artikel 41 Abs. 2 EU-APrVO ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001 als Abschlussprüfer der Deutsche Börse AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Neben dem Jahresabschluss haben wir den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Prüfungsintegriert erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen sowie projektbegleitende Prüfungen bei der Umsetzung neuer Rechnungslegungsstandards. Andere Bestätigungsleistungen betreffen ISAE 3402- und ISAE 3000-Berichte, Prüfungen von Abschlüssen im Rahmen von M&A-Aktivitäten und gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen wie Prüfungen nach WpHG, KWG und andere vertraglich vereinbarte Bestätigungsleistungen. Die Steuerberatungsleistungen umfassen Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen, die steuerliche Würdigung und Beratung zu Einzelsachverhalten sowie die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Außenprüfung. Zudem haben wir qualitätssichernd die Umsetzung regulatorischer Anforderungen unterstützt. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Dielehner.
Frankfurt am Main, den 9. März 2018 KPMG AG Dielehner, Wirtschaftsprüfer Hommel, Wirtschaftsprüfer |
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