![]() Deutsche Börse AGFrankfurt am MainJahresabschluss Deutsche Börse AG Einzel 2018Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018Der Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Konzernlagebericht der Gruppe Deutsche Börse wurden gem. § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Absatz 2 HGB und DRS 20 Tz. 22 zusammengefasst und im Konzernabschluss der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2018 werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Bilanz zum 31.12.2018der Deutsche Börse AG, Frankfurt am MainAktivseite scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Mainscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2018Allgemeine Angaben zur GesellschaftDie Deutsche Börse AG ("die Gesellschaft") mit Sitz in Frankfurt am Main wird im Handelsregister B des Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 32232 geführt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Absatz 3 HGB. Zinsaufwendungen auf Grund der Anlage von Geldern zu negativen Zinssätzen sind im Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Zinserträge auf Grund der Aufnahme von Geldern zu negativen Zinssätzen sind im Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" berücksichtigt. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Von dem Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwerte werden im Zugangszeitpunkt aktiviert und im Anschluss planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Sachanlagen wurden linear über die steuerliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei beweglichen Anlagegütern wurden die steuerlichen Vereinfachungsregeln hinsichtlich des Abschreibungsbeginns in ihrer jeweils zum Anschaffungszeitpunkt gültigen Form angewendet. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 € bis zu 800 € werden gem. § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Es wurde insoweit nicht vom Wahlrecht nach § 6 Absatz 2a EStG Gebrauch gemacht. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Ausleihungen sind zu Nennwerten, gegebenenfalls abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, bilanziert. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bewertet. Sofern die Gründe, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Finanzanlagen geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten. Posten des Anlagevermögens in fremder Währung sind zu historischen Wechselkursen des Anschaffungszeitpunktes in Euro umgerechnet; bei dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Umrechnung zum Stichtagskurs. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken sind einzelwertberichtigt. Latente Risiken sind pauschalwertberichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten in fremder Währung sind unter Berücksichtigung von § 256a HGB zum Referenzkurs der EZB bzw. zu Kursen von Bloomberg zum Bilanzstichtag umgerechnet. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. RückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwert unter Anwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Versicherungsmathematische Annahmenscroll
Der sich zum Bilanzstichtag ergebende Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 246 Absatz 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient ("Planvermögen"), verrechnet. Die kumulierten Anschaffungskosten dieses Vermögens betragen 200.440 T€ (i.Vj. 181.781 T€). Die Ermittlung der Rückstellungswerte für das Aktientantiemenprogramm und den langfristigen Nachhaltigkeitsplan ("Long-term Sustainable Instrument", "LSI") basiert auf dem Stichtagskurs der Aktie der Deutsche Börse AG. Für den Co-Performance Investment Plan (CPIP) wurde die Rückstellung zeitanteilig gebildet. Für die Bewertung wurde ein Optionspreismodell, das die wesentlichen Parameter des Programms berücksichtigt, zu Grunde gelegt. Die Rückstellungen für Jubiläen und Vorruhestand wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag bzw. bei Vorruhestandsgeldempfängern mit dem Barwert bewertet. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected Unit Credit-Methode) angewendet. Im Berichtsjahr wurde der vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte Rechnungszinsfuß von 2,32 % (i. Vj. 2,80 %) zugrunde gelegt. Als Rechnungsgrundlagen dienten modifizierte "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Deutsche Börse AG nimmt für alle Sicherungsbeziehungen im Sinne des § 254 HGB das Wahlrecht in Anspruch, Sicherungsbeziehungen nur insoweit bilanziell darzustellen, soweit die Sicherungsbeziehung ineffektiv ist und ein negatives Ergebnis entsteht (kompensatorische Bewertung/Einfrierungsmethode). In diesem Fall wird eine Drohverlustrückstellung bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Marktzinssätze entsprechend ihrer Restlaufzeit gem. § 253 Absatz 2 HGB abgezinst. VerbindlichkeitenGemäß § 253 Absatz 1 HGB sind die Verbindlichkeiten mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden unter Berücksichtigung von § 256a HGB zum Referenzkurs der EZB bzw. zu Kursen von Bloomberg zum Bilanzstichtag umgerechnet. Latente SteuernLatente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Passive latente Steuern werden nur ausgewiesen, soweit sie aktive Steuerlatenzen übersteigen. Aufgrund des bestehenden ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisses zur Clearstream Holding AG wurden temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen dieser Gesellschaft auf Ebene des Organträgers Deutsche Börse AG berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des erwarteten, kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Deutsche Börse AG von derzeit 27,5 %. Zum 31.12.2018 betrug der Überhang der aktiven latenten Steuern 59,4 Mio. € (i. Vj. 57,7 Mio. €). Der Überhang aktiver latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus Buchwertdifferenzen in immateriellen Vermögensgegenständen, den Rückstellungen für Pensionen, dem diesbezüglichen Deckungsvermögen und in den Restrukturierungsrückstellungen. Auf den Bilanzausweis des Überhangs der aktiven latenten Steuern wird gem. § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB verzichtet. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in Deutschland zum Zeitpunkt der Realisation gelten bzw. erwartet werden. Derzeit gilt ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 27,5 Prozent. Zum Bilanzstichtag waren keine steuerlichen Verlustvorträge vorhanden. BewertungseinheitenDie Gesellschaft macht grundsätzlich von dem Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten Gebrauch. Sie sichert sich hierbei insbesondere gegen Zins- oder Währungsrisiken ab, indem sie Bewertungseinheiten zwischen Vermögensgegenständen, Schulden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen sowie geeigneten Sicherungsgeschäften bildet. Die Überwachung der Effektivität erfolgt mittels geeigneter Methoden, wie beispielsweise der Critical Term Match-Methode oder der hypothetischen Derivatemethode. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2018 wurden außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. 2,3 Mio. € (i. Vj. 7,0 Mio. €) auf Finanzanlagen vorgenommen. Aufgrund der unbefriedigenden wirtschaftlichen Entwicklung der figo GmbH, Hamburg, und der Deutsche Börse Asia Holding Pte. Ltd., Singapur, wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. € (i. Vj. 6,9 Mio. €) vorgenommen. Geschäfts- oder FirmenwertDer in 2011 entgeltlich im Rahmen eines Asset-Deals erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine betriebliche Nutzungsdauer von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben. Anteile an verbundenen UnternehmenDie Deutsche Börse AG hält per 31. Dezember 2018 folgende Anteile an verbundenen Unternehmen: scroll
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Enthält Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn-
bzw. Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag und
ggf. weitere Bestandteile nach den jeweils geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften Für die Umrechnung der Angaben Eigenkapital und Jahresergebnis aus Fremdwährungen, wurde der Devisenbriefkurs zum 31.12.2018 verwendet. BeteiligungenDie Deutsche Börse AG hält zum 31. Dezember 2018 folgende Beteiligungen: scroll
Für die Umrechnung der Angaben Eigenkapital und Jahresergebnis aus Fremdwährungen, wurde der Devisenbriefkurs zum 31.12.2018 verwendet. Forderungen gegen verbundene UnternehmenDer Posten gliedert sich wie folgt: scroll
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtDer Posten i.H.v. 0,4 Mio. € umfasst im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Disagien für begebene Anleihen gemäß § 250 Absatz 3 HGB in Höhe von 10,9 Mio. € (i. Vj. 6,8 Mio. €). Aktive latente SteuernZum 31.12.2018 betrug der Überhang der aktiven latenten Steuern 59,4 Mio. € (i. Vj. 57,7 Mio. €). Die Deutsche Börse AG macht von dem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern keinen Gebrauch. EigenkapitalDas voll eingezahlte Grundkapital beläuft sich auf 190,0 Mio. € (i. Vj. 193,0 Mio €). Es ist eingeteilt in 190.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Im November 2018 wurden 3,0 Mio. Aktien eingezogen. Die sich zum Jahresende im Bestand befindlichen 6.652.955 eigenen Aktien (i. Vj. 6.389.842 Aktien) entsprechen 3,5 % des Grundkapitals. Im Geschäftsjahr 2018 wurden im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen 91.839 Aktien zu einem Verkaufspreis von 9,7 Mio. € veräußert. Darüber hinaus wurden im Zeitraum Januar bis November 2018 3.354.952 eigene Aktien zu einem Kaufpreis von 364,2 Mio. € erworben. Auf Basis des Aktienkurses per 31. Dezember 2018 in Höhe von 104,95 € beläuft sich der bewertete Bestand auf 698,2 Mio. €. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand dazu berechtigt, das Grundkapital um folgende Beträge zu erhöhen: scroll
Bedingtes KapitalMit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2014 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2019 ein- oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.500.000.000 € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 19.300.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen bzw.der Bedingungen der den Optionsschuldverschreibungen beigefügten Optionsscheine zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG in folgenden Fällen auszuschließen: (i) Zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, (ii) sofern der Ausgabepreis einer Schuldverschreibung den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet und die Summe der Aktien, die auf diese Schuldverschreibungen entfallen, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt, (iii) um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach der Ausübung dieser Rechte zustünden. Die Schuldverschreibungen können auch durch mit der Deutsche Börse AG gemäß §§ 15ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen mit Sitz im In- oder Ausland begeben werden. Dementsprechend wurde das Grundkapital um bis zu 19.300.000 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Weitere Rechte zum Bezug von Aktien waren weder zum 31. Dezember 2018 noch zum 31. Dezember 2017 vorhanden. Die Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklagen der Gesellschaft haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Da der Marktpreis des Planvermögens die Anschaffungskosten übersteigt, besteht unter Berücksichtigung passiver latenter Steuern eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 15,3 Mio. € (i. Vj. 23,3 Mio. €). Der Bilanzgewinn zum 31.12.2018 umfasst keinen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. Es ist ein Gewinnvortrag i. H. v. 16,7 Mio. € aus dem Vorjahr in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss der Deutsche Börse AG ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 515.000.000 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 2,70 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt EUR 495.037.021,50 und Einstellung eines Betrages in Höhe von EUR 19.962.978,50 in "andere Gewinnrücklagen". Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den weiteren Erwerb eigener Aktien (mit und ohne anschließende Einziehung der erworbenen Aktien) oder durch die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 2,70 der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDas verrechnete Vermögen, das dem Anteil von 72,0 % (i. Vj. 71,4 %) an einem inländischen Alternativen Investmentfonds i.S.d. § 1 Abs. 10 KAGB entspricht, weist zum Bilanzstichtag einen beizulegenden Zeitwert i.H.v. 221,6 Mio. € (i. Vj. 214,0 Mio. €) auf, der dem Marktwert i.S.d. § 278 i.V.m. § 168 KAGB entspricht. Beim Spezial-Sondervermögen handelt es sich um einen internationalen Mischfonds (Gemischtes Sondervermögen) mit gesetzlichen Anlagegrenzen. Entsprechend der Anlagerichtlinie findet ein Absolute-Return-Ansatz mit Wertsicherungsmechanismus Anwendung, wobei die Anlage in verschiedenen Anlageklassen erfolgen kann. Im Berichtsjahr erfolgten Entnahmen in Höhe von 6,3 Mio. € (i. Vj. 6,2 Mio. €). Davon entfielen 5,9 Mio. € auf die laufenden Rentenzahlungen, die in der Folge sofort wieder zugeführt wurde. Dem Sondervermögen wurde im Berichtsjahr ein Betrag von insgesamt 24,8 Mio. € (i. Vj. 14,1 Mio. €) zugeführt. Das Vermögen ist dem Zugriff aller Gläubiger entzogen und nicht täglich fällig. Vermögensverrechnung unter Anwendung des § 246 Absatz 2 HGBscroll
Verrechnung von Gewinnen und Verlustenscroll
Aufgrund einer Änderung im Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie werden die Pensionsrückstellung ab 2016 mit einem 10-Jahres-Durchschnittszins (bis 2015: 7-Jahres-Durchschnittszins) abgezinst. Die daraus resultierende Differenz stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Unterschiedsbetrag darf gemäß §253 Abs. 6 HGB abzüglich latenter Steuern nicht ausgeschüttet werden. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 309,8 Mio. € (i. Vj. 221,3 Mio. €) setzen sich wie folgt zusammen: scroll
VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gliedern sich wie nachfolgend dargestellt. scroll
Pfandrechte oder ähnliche Rechte wurden für Verbindlichkeiten nicht bestellt. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt: scroll
Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt: scroll
Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen Betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scroll
Honorar des AbschlussprüfersDie Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG einbezogen. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind gemäß § 285 Nr. 17 HGB Bestandteil des Konzernanhangs der Deutsche Börse Aktiengesellschaft. Sonstige AngabenAngaben zu derivativen Finanzinstrumenten und SicherungsgeschäftenZum Bilanzstichtag weist die Deutsche Börse AG keine derivativen Finanzinstrumente aus. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäftescroll
Seit dem 15. Juni 2016 besteht eine Patronatserklärung (Letter of Comfort) der Deutsche Börse AG zugunsten der Eurex Clearing AG. Die Deutsche Börse AG verpflichtet sich darin, der Eurex Clearing AG diejenigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Der aggregierte Maximalbetrag, der gemäß der Patronatserklärung zur Verfügung zu stellen ist, beträgt 600 € Mio. Leistet die Deutsche Börse AG auf Grund der Patronatserklärung vom 15. Juni 2016 Zahlungen an die Eurex Clearing AG in Form von Fremdkapital, so werden diese Zahlungen der Eurex Clearing AG als unverzinsliches Darlehen zur Verfügung gestellt. Dritten stehen aus der Patronatserklärung keine Rechte zu. Die Patronatserklärung der Deutsche Börse AG vom 15. Juni 2016 ersetzte ihre Patronatserklärung vom 20. November 2012. Auf Grund des von der Eurex Clearing AG implementierten Risikomanagementsystems, insbesondere der Lines of Defence, sowie der Tatsache, dass auch in der Vergangenheit bei Ausfall eines Clearingmitgliedes und in anderen Situationen keine Inanspruchnahme der Deutsche Börse AG erfolgt ist, geht die Deutsche Börse AG derzeit davon aus, dass eine Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung nicht wahrscheinlich ist. Des Weiteren wurde gemäß § 5 Absatz 10 des Statuts des Einlagensicherungsfonds eine der Höhe nach uneingeschränkte Verpflichtungserklärung für die Clearstream Banking AG abgegeben. Demnach verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, den Bundesverband deutscher Banken e.V. von allen Verlusten freizustellen. Ferner bestehen Kreditzusagen der Deutsche Börse AG gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 78 Mio. €. Die auf die Deferred Compensation entfallenden Rückstellungen wurden mitarbeiterbezogen in den einzelnen Tochtergesellschaften bilanziert. Da die Deutsche Börse AG Versorgungsschuldner gegenüber den teilnehmenden Mitarbeitern ist, besteht in Höhe der bei den einzelnen Tochtergesellschaften gebildeten Rückstellungen von 44,1 Mio. € (i. Vj. 36,9 Mio. €) eine Eventualverpflichtung. AufsichtsratDem Aufsichtsrat gehören an: scroll
Die gewährten Bezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 1,8 Mio. €. Der Aufsichtsrat hat die folgenden Ausschüsse eingerichtet: PrüfungsausschussDr. Erhard Schipporeit (Vorsitz bis 16.05.2018) Karl-Heinz Flöther Dr. Monica Mächler (bis 16.05.2018) Johannes Witt (bis 16.05.2018) Barbara Lambert (Vorsitz seit 16.05.2018) Prof. Dr. Joachim Nagel (seit 24.05.2018) Dr. Nadine Absenger (seit 16.05.2018) Hans-Peter Gabe (von 16.05.2018 bis 15.08.2018) Jutta Stuhlfauth (seit 16.05.2018) Dr. Markus Beck (seit 04.09.2018) NominierungsausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner (bis 16.05.2018) Amy Yip (bis 16.05.2018) Richard Berliand (seit 16.05.2018) Martin Jetter (seit 24.05.2018) Marion Fornoff (von 01.01.2018 bis 15.08.2018) Dr. Markus Beck (seit 04.09.2018) Jutta Stuhlfauth (seit 16.05.2018) Gerd Tausendfreund (seit 16.05.2018) Personalausschuss (Ausschuss endete zum 03.01.2018)Dr. Joachim Faber (Vorsitz) Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner Marion Fornoff Amy Yip RisikoausschussRichard Berliand (Vorsitz bis 24.05.2018) Dr. Monica Mächler (bis 16.05.2018) Dr. Erhard Schipporeit (bis 16.05.2018) Jutta Stuhlfauth (bis 16.05.2018) Prof. Dr. Joachim Nagel (Vorsitz seit 24.05.2018) Barbara Lambert (seit 16.05.2018) Dr. Nadine Absenger (von 16.05.2018 bis 04.09.2018) Hans-Peter Gabe (von 16.05.2018 bis 15.08.2018) Susann Just-Marx (seit 04.09.2018) Kees Kruijssen (seit 04.09.2018) StrategieausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner Richard Berliand (bis 16.05.2018) Hans-Peter Gabe (bis 16.05.2018) Jutta Stuhlfauth (bis 16.05.2018) Amy Yip Marion Fornoff (von 16.05.2018 bis 15.08.2018) Florian Rodeit (von 16.05.2018 bis 15.08.2018) Susann Just-Marx (seit 04.09.2018) Achim Karle (seit 04.09.2018) Carsten Schäfer (seit 04.09.2018) TechnologieausschussRichard Berliand (Vorsitz) Karl-Heinz Flöther Craig Heimark (bis 16.05.2018) Johannes Witt (bis 16.05.2018) Marion Fornoff (von 16.05.2018 bis 15.08.2018) Hans-Peter Gabe (von 16.05.2018 bis 15.08.2018) Florian Rodeit (von 16.05.2018 bis 15.08.2018) Achim Karle (seit 04.09.2018) Dr. Carsten Schäfer (seit 04.09.2018) Kees Kruijssen (seit 04.09.2018) Vermittlungsausschuss (neu seit 16.05.2018)Dr. Joachim Faber (Vorsitz seit 16.05.2018) Martin Jetter (seit 24.05.2018) Jutta Stuhlfauth (seit 16.05.2018) Marion Fornoff (von 16.05.2018 bis 15.08.2018) Susann Just-Marx (seit 04.09.2018) Präsidialausschuss (neu seit 16.05.2018)Dr. Joachim Faber (Vorsitz seit 16.05.2018) Richard Berliand (seit 16.05.2018) Jutta Stuhlfauth (seit 16.05.2018) Dr. Nadine Absenger (seit 16.05.2018) VorstandDem Vorstand gehören an: scroll
VorstandDie Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen 2018 21,0 Mio. €. In den Gesamtbezügen sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 3,9 Mio. € enthalten. Die festgelegte Anzahl der Aktien in Höhe von 39.763 Stück basiert auf dem Kurs der Aktie der Deutsche Börse AG in Höhe von 97,36 €, der sich als Durchschnittskurs des Kalendermonats Dezember 2017 ergab. Zu weiteren Erläuterungen hinsichtlich der Vorstandsvergütung verweisen wir auf den Lagebericht der Deutsche Börse AG. Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebenen beliefen sich 2018 auf 9,6 Mio. €. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind insgesamt 67,5 Mio. € zurückgestellt. MitarbeiterAm 31. Dezember 2018 waren in der Deutsche Börse AG 1.469 (i. Vj. 1.395) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Durchschnittszahl der während des Geschäftsjahres 2018 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.437 (i. Vj. 1.368). scroll
UnternehmensverträgeIm Rahmen des am 4. März 2008 zwischen der Clearstream Holding AG und der Deutsche Börse AG abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages ist die Clearstream Holding AG verpflichtet, ihren gesamten Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der nach § 300 AktG in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist, an die Deutsche Börse AG abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, jeden bei der Clearstream Holding AG während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag durch Verlustübernahme auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer eingestellt worden sind. Am 2. März 2010 hat die Deutsche Börse AG mit der Clearstream Banking Aktiengesellschaft einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages unterstellt die Clearstream Banking Aktiengesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Deutschen Börse AG und die Deutsche Börse AG ist berechtigt, dem Vorstand der Clearstream Banking Aktiengesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Lagebericht zum Konzernabschluss der Deutsche Börse AG wurden gemäß § 315 Absatz 5 HGB in Verbindung mit § 298 Absatz 2 HGB und DRS 20 Tz. 22 zusammengefasst. KonzernzugehörigkeitDie Deutsche Börse AG mit Sitz in Frankfurt am Main stellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen der Gesellschaft erhältlich. BesitzverhältnisseDie Deutsche Börse AG hat die folgenden Mitteilungen gemäß § 21 WpHG erhalten: scroll
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Deutscher Corporate Governance KodexAm 06.12.2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG erneuert und den Aktionären auf der Internetseite der Deutsche Börse Aktiengesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Frankfurt am Main, den 05. März 2019 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Theodor Weimer Dr. Christoph Böhm Dr. Thomas Book Dr. Stephan Leithner Gregor Pottmeyer Hauke Stars Anlagenspiegel zum 31.12.2018scroll
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Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG befasste sich im Berichtsjahr intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens. Dabei nahmen wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr: Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle grundlegenden Entscheidungen waren wir eingebunden. Das Geschäftsjahr 2018 war durch wichtige Veränderungen in den Leitungsorganen geprägt. Zwei Drittel des Vorstandes waren im Geschäftsjahr neu besetzt und auch im Aufsichtsrat waren von den heute 16 Mitgliedern zehn Mitglieder neu zu berufen. 2018 haben wir insgesamt zehn Sitzungen des Plenums abgehalten, davon drei außerordentliche Sitzungen und eine konstituierende Sitzung. Zusätzlich fanden fünf Workshops zu den Themen Technologie (März und September), Strategie (April), Recht, Regulatorik und Compliance (Juni) sowie zur Geschäftsentwicklung und Strategie unseres Nachhandelsbereichs (Clearstream-Teilkonzern) (Juni) statt. In unseren Sitzungen unterrichtete uns der Vorstand ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Themen waren der Gang der Geschäfte, die Lage von Gesellschaft und Konzern sowie Strategie und Planung des Unternehmens. Dazu gehörte auch regelmäßig die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Aufgrund der Berichte des Vorstands sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen befassten wir uns mit allen für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgängen. Durch die enge zeitliche Taktung sowohl der Plenums- als auch der Ausschusssitzungen und Workshops war der Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sehr eng. Der Vorstandsvorsitzende hat den Aufsichtsratsvorsitzenden zudem fortlaufend über die Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven informiert und diese mit ihm erörtert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat alle nach Gesetz, Satzung oder den Geschäftsordnungen zustimmungspflichtigen Maßnahmen vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat diesen Maßnahmen zugestimmt. Auch im Übrigen hat sich der Aufsichtsrat von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands überzeugt. Die durchschnittliche Teilnahmequote sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse lag im Berichtszeitraum bei 99 Prozent. Die Mitglieder haben hierbei auch jeweils an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Im Einzelnen nahmen die Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen wie folgt teil: Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen im Jahr 2018 scroll
Die Themen im AufsichtsratsplenumIm Berichtsjahr haben wir uns sehr intensiv mit der weiteren strategischen Ausrichtung der Gruppe Deutsche Börse befasst. In die Entwicklung der Wachstumsstrategie "Roadmap 2020" wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand frühzeitig eingebunden und hat diese umfassend beratend begleitet. Wir befassten uns im Rahmen ihrer Implementierung regelmäßig mit der Neuausrichtung der Geschäftsaktivitäten sowie der Organisationsstruktur der Gruppe und begleiteten diese umfassend. Für Details zur Wachstumsstrategie siehe den Abschnitt "Ziele und Strategie der Gruppe Deutsche Börse" im zusammengefassten Lagebericht. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit im Berichtsjahr waren die umfassenden personellen und strukturellen Veränderungen sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat. Neue Vorstandsmitglieder waren zu bestellen, nachdem die Verträge der beiden langjährigen Vorstandsmitglieder Jeffrey Tessler und Andreas Preuß ausliefen. Die Neubestellung erfolgte im Rahmen eines beabsichtigten, umfassenden Neuzuschnitts der Vorstandsressorts der Gesellschaft. Diese neue Ressortaufteilung führte zu einer Erweiterung des Vorstands von fünf auf sechs Mitglieder. Die drei vom Aufsichtsrat im Berichtsjahr neu bestellten Vorstandsmitglieder sind Dr. Thomas Book (Handels- und Clearinggeschäft), Dr. Stephan Leithner (Nachhandels-, Daten- und Indexgeschäft) und Dr. Christoph Böhm als Chief Information Officer (CIO) und Chief Operating Officer (COO). Die Bestellungen erfolgten auf Grundlage einer umfassenden Kandidatenliste und nach ausführlicher Beratung zunächst im Nominierungsausschuss und anschließend im Plenum des Aufsichtsrats. Für Details hierzu siehe den Abschnitt "Personalia". Auch im Aufsichtsrat ergaben sich im Berichtsjahr wesentliche strukturelle und personelle Veränderungen. Die Mitarbeiterzahlen bei der Deutsche Börse AG und ihren Konzernunternehmen in Deutschland sind dauerhaft gestiegen. Daher war der Aufsichtsrat bei den Neuwahlen in der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 nach den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zu besetzen. Das entsprechende Wahlverfahren auf Seiten der Arbeitnehmervertreter wurde am 15. August 2018 abgeschlossen. Zuvor waren mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung durch gerichtlichen Beschluss vorläufig sechs Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat bestellt worden. Darüber hinaus beschloss die Hauptversammlung eine Erweiterung des Aufsichtsrats von zwölf auf 16 Mitglieder. Hierdurch wird dessen paritätischer Besetzung, dem Wachstum der Gesellschaft sowie den gestiegenen regulatorischen Anforderungen an die Überwachungsfunktion des Gremiums Rechnung getragen. Die Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats trat am 24. Mai 2018 in Kraft. Für Details zur grundlegenden personellen Erneuerung des Gremiums im Rahmen der Neuwahlen im Berichtsjahr siehe den Abschnitt "Personalia". Im zweiten Halbjahr forderte erneut das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Carsten Kengeter unsere Aufmerksamkeit. Dieses hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot und einer angeblich unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung eingeleitet. Wir nahmen den Beschluss des Vorstands, den von der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellten, angepassten Bußgeldbescheid zu akzeptieren, zustimmend zur Kenntnis. Dies geschah nach intensiver Diskussion mit dem Vorstand zu dessen ausführlicher Abwägung der Vor- und Nachteile für das Wohl der Gesellschaft und einer eingehenden Beratung innerhalb des Aufsichtsrats. Ein weiteres zentrales Thema unserer Aufsichtsratsarbeit im Jahr 2018 war die Befassung mit den Vorbereitungen der Gruppe Deutsche Börse auf den bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") sowie den sich hieraus ergebenden Chancen und Risiken. Effizienz, Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme sowie der Umgang mit Feststellungen interner Kontrollfunktionen und externer Prüfer und Regulierungsbehörden bildete einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit. Außerdem informierte uns der Vorstand regelmäßig über die Entwicklung des Aktienkurses und weiterer Finanzkennzahlen der Deutsche Börse AG und ihrer Wettbewerber. Ferner berichtete er uns über die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Börse AG, deren Beteiligungsgesellschaften sowie der Gruppe insgesamt. Zu Jahresbeginn und im Herbst traf sich der Aufsichtsratsvorsitzende zudem mit institutionellen Investoren, um mit diesen zu aktuellen Governance-Themen betreffend den Aufsichtsrat zu sprechen. Er berichtete in den Plenumssitzungen zusammenfassend über seinen Dialog mit den Investoren. Im Einzelnen standen in unseren Plenumssitzungen und Workshops im Berichtszeitraum folgende Themen im Vordergrund: In unserer ordentlichen Sitzung am 19. Februar 2018 befassten wir uns mit dem vorläufigen Ergebnis des Geschäftsjahres 2017 sowie mit dem Dividendenvorschlag des Vorstands für 2017. Zudem legten wir nach eingehender Erörterung die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 fest. Wir beschlossen zudem den Corporate Governance-Bericht und der Erklärung zur Unternehmensführung für 2017. Gleichzeitig verabschiedeten wir Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Effizienz unserer Arbeit. Ferner erörterten wir den aktuellen Stand der Rechtsstreitigkeiten und Verfahren der Clearstream Banking S.A. in den USA und Luxemburg im Zusammenhang mit Kunden und Vermögenswerten des Iran. Wir befassten uns zudem mit den bevorstehenden Änderungen durch die künftige Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes und beschlossen eine Änderung unserer Geschäftsordnung mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung 2018. Letztlich stimmten wir der Refinanzierung einer im Frühjahr des Jahres auslaufenden Unternehmensanleihe in Höhe von 600 Mio. € zu. Im Technologieworkshop am 9. März 2018 beschäftigten wir uns intensiv mit den Veränderungen im Bereich der Energiemärkte. Wir erörterten mögliche Produktentwicklungen und -innovationen sowie die sich hieraus ergebenden Perspektiven für die Gruppe Deutsche Börse. In der ordentlichen Sitzung am 9. März 2018 befassten wir uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss der Deutsche Börse AG sowie dem Konzernabschluss 2017. Wir erörterten zudem den Vergütungsbericht. Mit der Billigung von Jahres- und Konzernabschluss 2017 folgten wir nach eingehender eigener Prüfung der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Dieser hatte die Unterlagen zuvor einer intensiven vorbereitenden Prüfung unterzogen. Außerdem beschlossen wir den Bericht des Aufsichtsrats für 2017, die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance-Bericht in einer ergänzten Fassung sowie die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2018. Ferner verschafften wir uns einen detaillierten Überblick über die Geschäftsentwicklungen bei den Teilkonzernen 360T und EEX Group. In der außerordentlichen Sitzung am 25. April 2018 bestellten wir drei neue Mitglieder in den Vorstand. Für den Bereich Trading & Clearing wurde Dr. Thomas Book als interner Kandidat zum Mitglied des Vorstands bestellt. Dr. Stephan Leithner wurde zum Mitglied des Vorstands für den Bereich Post-Trading, Data & Index bestellt und trat im Nachhandelsbereich die Nachfolge von Jeffrey Tessler an. Beide Bestellungen erfolgten zu Anfang Juli 2018 für die Dauer von drei Jahren. Darüber hinaus wurde Dr. Christoph Böhm als Mitglied des Vorstands bestellt. Er übernahm als Nachfolger von Andreas Preuß den Aufgabenbereich als CIO/COO zum 1. November 2018. Auch er wurde für drei Jahre bestellt. Jeffrey Tessler und Andreas Preuß erklärten sich mit einer frühzeitigen Niederlegung ihrer Vorstandsmandate mit Amtsantritt der neu bestellten Vorstandsmitglieder bereit. Im Strategieworkshop am 25. April 2018 erörterten wir mit dem Vorstand intensiv die von ihm vorgestellten Grundzüge der Wachstumsstrategie "Roadmap 2020" und ihre geplante Umsetzung. Wir befassten uns ferner mit der mittelfristigen Finanzplanung. In der ordentlichen Sitzung am 16. Mai 2018 erörterten wir mit dem Vorstand die bevorstehende Hauptversammlung, an der die Aufsichtsratsmitglieder Craig Heimark, Dr. Monica Mächler, Dr. Erhard Schipporeit und Johannes Witt letztmalig teilnahmen. Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats am 16. Mai 2018 fand unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung statt. Wir beschlossen die Neubesetzung der bestehenden und der neu geschaffenen Aufsichtsratsausschüsse, wobei die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes und der hieraus resultierenden paritätischen Besetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt wurden. An der Sitzung nahmen die neu gewählten Anteilseignervertreter Martin Jetter, Barbara Lambert und Prof. Dr. Joachim Nagel sowie die aufgrund des zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Arbeitnehmerwahlverfahrens zunächst gerichtlich bestellten Arbeitnehmervertreter teil. Die von der Hauptversammlung vorbehaltlich der Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats auf 16 Mitglieder gewählten Anteilseignervertreter Richard Berliand und Amy Yip enthielten sich bis zum Abschluss der Wahl und der Bestellung aller Arbeitnehmervertreter am 28. August 2018 ihrer Stimme. Dadurch wurde faktisch die nach Mitbestimmungsgesetz bereits geltende paritätische Besetzung des Aufsichtsrats sichergestellt. Ebenfalls als Folge der nunmehr geltenden mitbestimmungsrechtlichen Regelungen wurde Jutta Stuhlfauth als Vertreterin der Arbeitnehmer zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Der Aufsichtsrat ernannte zudem Hauke Stars mit Wirkung zum 1. Juni 2018 zur Arbeitsdirektorin. Im Rahmen des Trainings- und Weiterbildungsprogramms des Aufsichtsrats fanden weitere Workshops statt. In einem Workshop am 19. Juni 2018 wurde ausführlich die Strategie im Nachhandelsbereich erörtert, mit Blick auf das Kerngeschäft von Clearstream sowie auf die Segmente IFS (Investment Funds Services) und GSF (Sicherheitenmanagement) erörtert. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Organisation von und ausgewählten Themen aus Risikomanagement und Compliance des Clearstream-Teilkonzerns. In einem weiteren Workshop am 20. Juni 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Verhaltenskodex der Gruppe Deutsche Börse sowie der aktuellen regulatorischen Strategie. Zudem wurden Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder vertieft behandelt. In der ordentlichen Sitzung am 20. Juni 2018 beschäftigten wir uns erneut mit der Wachstumsstrategie "Roadmap 2020" im Nachgang zur Präsentation der Unternehmensstrategie auf dem Investorentag am 30. Mai 2018 in London. Zudem befassten wir uns mit den geplanten Maßnahmen zu einem verbesserten und schnelleren Austausch von Daten innerhalb der Gruppe (Datafizierung) und ersten Anwendungsbeispielen (Use Cases). Wir erörterten ferner die Prüfungsergebnisse zur Erfüllung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) bei Clearstream und Eurex Clearing aus dem Vorjahr. Darüber hinaus fassten wir Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand, die u. a. aufgrund der Anwendbarkeit des Mitbestimmungsgesetzes erforderlich wurde. Ferner erörterte der Aufsichtsrat die Regelungen für das Ausscheiden von Jeffrey Tessler aus dem Vorstand und fasste hierüber gemäß dem Vorschlag des Nominierungsausschusses Beschluss. Nach Abschluss des Wahlverfahrens für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat am 15. August 2018 sowie der gerichtlichen Bestellung von zwei weiteren Arbeitnehmervertretern am 28. August 2018 trat der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Sitzung am 4. September 2018 zusammen und beschloss erneut über die Neubesetzung der Aufsichtsratsausschüsse. Zudem wählte er erneut Frau Stuhlfauth zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Im Technologieworkshop am 20. September 2018 befassten wir uns intensiv mit der Fragestellung, welche Kernanforderungen an ein Software-Unternehmen bestehen und welche Bedeutung diese für die Zukunft der Gruppe Deutsche Börse haben. In der ordentlichen Sitzung am 20. September 2018 befassten wir uns mit den Reorganisationen in den im Berichtsjahr neu geschaffenen Vorstandsbereichen Trading & Clearing sowie Post-Trading, Data & Index. Der Vorstand informierte uns über die Entwicklung des Portfolios wesentlicher Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen der Gruppe Deutsche Börse. Ferner informierte uns der Chief Compliance Officer der Gruppe detailliert über die auch für den Aufsichtsrat relevanten Complianceregeln. Wir befassten uns ferner mit dem Management von Feststellungen aus den regelmäßigen regulatorischen Prüfungen von Gruppengesellschaften unter der MaRisk. Zudem wurden wir über die Prüfungsergebnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der European Commodity Clearing AG, dem Clearinghaus der EEX, informiert. Ferner gaben wir uns eine nach Neukonstituierung und erstmalig paritätischer Besetzung angepasste Geschäftsordnung. Abschließend erörterten wir die Regelungen für das Ausscheiden von Andreas Preuß aus dem Vorstand und fassten gemäß dem Vorschlag des Nominierungsausschusses Beschluss. In der außerordentlichen Sitzung am 15. November 2018 wurden wir vom Vorstand über die aktuellen Entwicklungen im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Carsten Kengeter wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot und einer angeblich unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung informiert. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen gegenüber dem Jahr 2017 angepassten Bußgeldbescheid gegen die Gesellschaft als Voraussetzung für die Verfahrenseinstellung vorgelegt. Die damalige Verfahrenseinstellung scheiterte an der Ablehnung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main. Die Entscheidung des Vorstands, diesen angepassten Bußgeldbescheid letztlich zu akzeptieren, und die dieser Entscheidung zugrundeliegende Abwägung wurden ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hatte sich zum Umfang seiner Rechte und Pflichten und zu seinem Beurteilungsspielraum in dieser Frage umfassend beraten lassen. Letztlich nahmen wir die Entscheidung des Vorstands für eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft zustimmend zur Kenntnis. In der ordentlichen Sitzung am 5. und 6. Dezember 2018 verabschiedeten wir das Budget für 2019, befassten uns mit der Strategie für den Kassamarkt, mit der IT-Organisation aus der Sicht des seit November neu bestellten CIO/COO Dr. Christoph Böhm sowie mit der Organisation der Kundenbeziehungen in der Gruppe. Zudem informierte uns der Vorstand über den Stand der Bearbeitung von Feststellungen aus den regulatorischen Prüfungen. Wir erörterten und verabschiedeten die Ergebnisse unserer jährlichen Effizienzprüfung nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex, das jährliche Suitability Assessment des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie den Trainingsplan für den Aufsichtsrat für das kommende Jahr. Zudem beschlossen wir die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) für das Geschäftsjahr 2018. Diese ist unter www.deutsche-boerse.com/entsprerklaerung zugänglich. Die Sitzungen des Aufsichtsrats fanden sowohl am Unternehmenssitz als auch an anderen Standorten der Gruppe Deutsche Börse, im Berichtsjahr erstmals auch an unserem Standort in Prag, statt. Nach jeder Sitzung haben wir uns im Aufsichtsrat ohne die Anwesenheit der Vorstandsmitglieder offen und effektiv untereinander ausgetauscht. Arbeit der AusschüsseIm Berichtsjahr verfügte der Aufsichtsrat über acht Ausschüsse, wobei der Personalausschuss und der Nominierungsausschuss zum 3. Januar 2018 mit Inkrafttreten des neu gefassten Börsengesetzes zusammengelegt wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt fanden keine Sitzungen des Personalausschusses statt. Die Ausschüsse haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für das Plenum vorzubereiten. Soweit gesetzlich zulässig, sind auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. In den Plenumssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden jeweils ausführlich über die Ausschussarbeit. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte den Vorsitz im Nominierungsausschuss, im Strategieausschuss sowie im Präsidialausschuss und im Vermittlungsausschuss. Die beiden letztgenannten wurden mit Erweiterung des Gremiums und Einführung der paritätischen Besetzung neu geschaffen. Die personelle Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse für 2018 finden sich im Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht" im zusammengefassten Lagebericht. Insbesondere wurden folgende Themen in den Ausschüssen bearbeitet: Prüfungsausschuss (sechs Sitzungen im Berichtsjahr)
Personalausschuss (keine Sitzungen im Berichtsjahr)Mit Inkrafttreten des neu gefassten Börsengesetzes am 3. Januar 2018 wurde der Personalausschuss mit dem Nominierungsausschuss zusammengelegt. Im Berichtsjahr fand keine Sitzung des Personalausschusses statt. Nominierungsausschuss (fünf Sitzungen im Berichtsjahr)
Risikoausschuss (fünf Sitzungen im Berichtsjahr, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Technologieausschuss)
Strategieausschuss (eine Sitzung im Berichtsjahr)
Technologieausschuss (vier Sitzungen im Berichtsjahr, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Risikoausschuss)
Präsidialausschuss (eine Sitzung im Berichtsjahr)Der Präsidialausschuss tritt auf Initiative des Aufsichtsratsvorsitzenden bei eilbedürftigen Angelegenheiten zusammen und bereitet die entsprechenden Plenumssitzungen vor. Im Berichtsjahr stimmte der Präsidialausschuss die Art und Weise ab, wie sich der Aufsichtsrat mit den Entwicklungen im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Carsten Kengeter befasst. Vermittlungsausschuss (keine Sitzung im Berichtsjahr)Der Vermittlungsausschuss ist gesetzlich einzurichten. Gemäß § 31 Abs. 3 MitbestG unterbreitet er dem Aufsichtsrat Vorschläge, wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern keine Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. Der Vermittlungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Im Berichtsjahr bestand keine Notwendigkeit für den Vermittlungsausschuss zu einer Sitzung zusammenzukommen. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDie KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (KPMG) hat den Jahresabschluss der Deutsche Börse AG, ihren Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht (einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung) für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht als Teil des Halbjahresfinanzberichts 2018 wurden einer prüferischen Durchsicht durch KPMG unterzogen. Die Abschlussunterlagen und Berichte von KPMG wurden uns rechtzeitig zur Einsicht und Prüfung ausgehändigt. Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer waren Klaus-Ulrich Pfeiffer und Sven-Olaf Leitz. Sie haben sowohl an den entsprechenden Sitzungen des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des gesamten Aufsichtsrats teilgenommen. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Insbesondere erläuterten sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Abschlussprüfer berichteten zudem, dass ihnen keine Erkenntnisse über wesentliche Schwächen des Kontroll- und Risikomanagementsystems v. a. bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlagen. Die Prüfung hinsichtlich der Beachtung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen blieb ohne Beanstandung. KPMG informierte über die Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit der Abschlussprüfer befürchten lassen, lagen nicht vor. Der Prüfungsausschuss hat die Abschlussunterlagen und die Berichte von KPMG intensiv mit dem Abschlussprüfer erörtert und einer eigenen sorgfältigen Prüfung unterzogen. Er ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Berichte insbesondere den gesetzlichen Anforderungen aus §§ 317, 321 HGB genügen. Über die Prüfung hat der Ausschuss dem Aufsichtsrat berichtet und ihm die Billigung von Jahresabschluss und Konzernabschluss empfohlen. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung) 2018 im Plenum hatten wir keine Einwendungen. Wir stimmten daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigten wir in der Sitzung vom 8. März 2019 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Damit ist der Jahresabschluss der Deutsche Börse AG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns diskutierte der Prüfungsausschuss eingehend mit dem Vorstand. Aspekte der Diskussion waren die Liquidität der Gesellschaft, ihre Finanzplanung sowie die Aktionärsinteressen. Der Prüfungsausschuss hat sich nach dieser Diskussion und eigener Prüfung für den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns ausgesprochen. Auch im Plenum des Aufsichtsrats haben wir uns nach eigener Prüfung dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen. PersonaliaIm Aufsichtsrat ergaben sich im Berichtsjahr folgende personellen Änderungen. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 endete die turnusgemäße Amtszeit des Aufsichtsrats. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand der Aufsichtsrat satzungsgemäß aus zwölf Mitgliedern. Mit Eintragung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2018 einer entsprechenden Satzungsänderung besteht der Aufsichtsrat nun aus 16 Mitgliedern. Auf Seiten der Anteilseignervertreter wurden drei von insgesamt acht Mitgliedern neu in den Aufsichtsrat gewählt: Martin Jetter, Barbara Lambert, und Prof. Dr. Joachim Nagel wurden von der Hauptversammlung erstmals als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Craig Heimark, Dr. Monica Mächler und Dr. Erhard Schipporeit stellten sich nicht erneut zur Wahl, sodass ihre Mandate mit Ablauf der Hauptversammlung endeten. Frau Prof. Dr. Dr. Achleitner stand zur Wiederwahl für eine einjährige Amtszeit zur Verfügung. Die verbleibenden vier Mitglieder der Anteilseignerseite wurden jeweils für eine erneute, volle Amtszeit wiedergewählt. Martin Jetter und Prof. Nagel wurden aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Satzungsänderung über die Erweiterung des Aufsichtsrats gewählt. Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter wurden sieben von insgesamt acht Mitgliedern neu in den Aufsichtsrat gewählt. Sie arbeiten in unterschiedlichen Gruppengesellschaften und Geschäftsbereichen und bringen eine breite Palette an fachlicher und praktischer Erfahrung aus ihren Tätigkeiten in das Gremium ein. In Aufsichtsratsfragen erfahrene Arbeitnehmervertreter, darunter nun auch Gewerkschaftsvertreter, ergänzen das Kompetenzprofil. Johannes Witt schied mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 aus dem Gremium aus. Bis zum Abschluss der Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat am 15. August 2018 wurden Jutta Stuhlfauth, Marion Fornoff, Hans-Peter Gabe, Florian Rodeit, Dr. Nadine Absenger und Gerd Tausendfreund zunächst gerichtlich in das Gremium bestellt. Den mit Ablauf der Hauptversammlung geltenden Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes entsprechend, wurden Herr Rodeit als Vertreter der leitenden Angestellten sowie Frau Dr. Absenger und Herr Tausendfreund als Gewerkschaftsvertreter bestellt. Am 15. August 2018 standen dann mit Jutta Stuhlfauth, Dr. Markus Beck, Susann Just-Marx, Cornelis Kruijssen, Dr. Nadine Absenger und Gerd Tausendfreund die von den Arbeitnehmern gewählten Vertreter im Aufsichtsrat fest. Aufgrund der zu Beginn des Arbeitnehmerwahlverfahrens noch nicht beschlossenen Erweiterung des Aufsichtsrats konnten aus rechtlichen Gründen zunächst nur sechs Arbeitnehmervertreter direkt von den Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gewählt werden. Zwei weitere Arbeitnehmervertreter, Achim Karle und Dr. Carsten Schäfer, wurden entsprechend der im Wahlverfahren auf sie entfallenen Stimmen als weitere Arbeitnehmervertreter am 28. August 2018 gerichtlich in den Aufsichtsrat bestellt. Damit war die paritätische Besetzung des Gremiums durch Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter erreicht. Wir danken allen im Jahr 2018 ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats außerordentlich für die bereichernde und konstruktive Zusammenarbeit im Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG. In Bezug auf den Vorstand ergaben sich im Jahr 2018 folgende personellen Veränderungen:
Umgang mit Interessenkonflikten in EinzelfällenIm Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder auf. Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die gute geleistete Arbeit im Jahr 2018.
Frankfurt am Main, den 8. März 2019 Für den Aufsichtsrat: Dr. Joachim Faber, Vorsitzender des Aufsichtsrats Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 08. März 2019 festgestellt. Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 08. März 2019 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Theodor Weimer Dr. Christoph Böhm Dr. Thomas Book Dr. Stephan Leithner Gregor Pottmeyer Hauke Stars Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung, die in Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Bilanzierung von konzerninternen DienstleistungenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang. Angaben zu den konzerninternen Dienstleistungen finden sich im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Deutsche Börse AG (Erläuterungen auf Basis des HGB)". DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Deutsche Börse AG ist die Muttergesellschaft des Deutsche Börse Konzerns. Ihre Geschäftsaktivitäten umfassen im Wesentlichen den Kassa- und Terminmarkt sowie den Bereich Informationstechnologie und Market Data + Services. Im Rahmen dieser Geschäftsaktivitäten besteht eine Vielzahl von Leistungsbeziehungen zu Tochterunternehmen innerhalb der Gruppe, wobei die Gesellschaft sowohl Leistungen erbringt als auch bezieht. Die Leistungsbeziehungen sind durch Verträge bzw. Service-Level Agreements geregelt, wobei teilweise auch Weiterverlagerungen bestehen. Je nach Leistungsbeziehung erfolgen die Abrechnungen nach verschiedenen Bemessungsgrößen sowie zu verschiedenen Zeitpunkten. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Leistungsbeziehungen sowie der unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten besteht das Risiko, dass die Erträge bzw. Aufwendungen aus konzerninternen Dienstleistungen ohne entsprechende Vertragsgrundlage bzw. nicht vollständig oder nicht richtig erfasst werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGBasierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil ausschließlich auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Zunächst haben wir uns einen Überblick über die wesentlichen Leistungsbeziehungen zwischen der Deutsche Börse AG und den Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse sowie der zugehörigen vertraglichen Grundlagen verschafft. Im Rahmen der aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir auf Basis einer repräsentativen Stichprobe die periodengerechte und vertragskonforme Erfassung der Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Dienstleistungen durch den Abgleich der Abrechnungen mit den zugehörigen Leistungs- bzw. Aufwandsnachweisen beurteilt. Sofern die Vergütung keinen vereinbarten Betrag vorsieht, haben wir die Berechnungsgrundlagen geprüft. Die Vollständigkeit der konzerninternen Erträge und Aufwendungen haben wir durch eine Abstimmung der gebuchten Salden zwischen den Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse sichergestellt. Die zum Bilanzstichtag aus den konzerninternen Dienstleistungen resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten haben wir ebenfalls stichprobenhaft mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen der entsprechenden Gruppenunternehmen abgestimmt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Leistungsbeziehungen mit den anderen Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse werden sachgerecht erfasst und im Jahresabschluss ausgewiesen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2018 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind unter Beachtung der Übergangsbestimmungen des Artikel 41 Abs. 2 EU-APrVO ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001 als Abschlussprüfer der Deutsche Börse AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Neben dem Jahresabschluss haben wir den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Prüfungsintegriert erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen sowie projektbegleitende Prüfungen bei der Umsetzung neuer Rechnungslegungsstandards. Andere Bestätigungsleistungen betreffen ISAE 3402- und ISAE 3000-Berichte, Comfort Letters und gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen wie Prüfungen nach WpHG, KWG und andere vertraglich vereinbarte Bestätigungsleistungen. Die Steuerberatungsleistungen umfassen Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen, die steuerliche Würdigung und Beratung zu Einzelsachverhalten sowie die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Außenprüfung. Zudem haben wir qualitätssichernd die Umsetzung regulatorischer Anforderungen unterstützt. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus-Ulrich Pfeiffer.
Frankfurt am Main, den 8. März 2019 KPMG AG Leitz, Wirtschaftsprüfer Pfeiffer, Wirtschaftsprüfer |
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