![]() Deutsche Börse AktiengesellschaftFrankfurt am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Zusammengefasster LageberichtDer vorliegende zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Konzern Gruppe Deutsche Börse als auch auf die Deutsche Börse AG und enthält die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung gemäß der CSR-Richtlinie. Er erfüllt die Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 (DRS 20). Zudem berücksichtigt der vorliegende Lagebericht die Anforderungen des sog. Practice Statement "Management Commentary" des International Accounting Standards Board (IASB). Grundlagen des KonzernsÜberblick über die Gruppe Deutsche BörseGeschäftstätigkeit und KonzernstrukturDie Deutsche Börse AG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ist das Mutterunternehmen der Gruppe Deutsche Börse. Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2018 insgesamt 5.964 Mitarbeiter an 37 Standorten in 26 Ländern. Als einer der größten Anbieter von Marktinfrastruktur weltweit bietet die Gruppe ihren Kunden ein breites Produkt- und Dienstleistungsspektrum. Es deckt die gesamte Prozesskette von Finanzmarkttransaktionen ab: beginnend mit der Bereitstellung von Marktinformationen und Indizes (Pre-Trading), den darauf aufbauenden Dienstleistungen für Handel und Verrechnung (Trading und Clearing) sowie die Abwicklung (Settlement) der Aufträge bis zur Verwahrung (Custody) von Wertpapieren und Dienstleistungen für das Liquiditäts- und Sicherheitenmanagement (Post-Trading). Zudem entwickelt und betreibt die Gruppe die IT-Systeme, die all diese Prozesse unterstützen. Die Deutsche Börse AG vermarktet die Kurs- und Referenzdaten der Systeme und Plattformen der Gruppe Deutsche Börse sowie andere handelsrelevante Informationen. Über ihre Tochtergesellschaft STOXX Ltd. entwickelt und vermarktet sie zudem Indizes. Darüber hinaus betreibt die Deutsche Börse AG den Terminmarkt Eurex Exchange über die Eurex Frankfurt AG. Die Spot- und Terminmärkte im Commodities-Sektor werden von der unmittelbar gehaltenen Tochtergesellschaft European Energy Exchange AG (EEX) betrieben. Über die Tochtergesellschaft 360 Treasury Systems AG (360T) bietet die Deutsche Börse AG eine Plattform für den Handel von Devisen. Zudem betreibt die Gruppe den Kassamarkt der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB(r)) mit dem vollelektronischen Handelsplatz Xetra(r) und bietet über die Börse Frankfurt Zertifikate AG den Handel von strukturierten Produkten (Zertifikaten und Optionsscheinen) in Deutschland an. Hinzu kommen Clearingleistungen für den Kassa- und den Terminmarkt (Eurex Clearing AG). Alle Dienstleistungen, die die Gruppe Deutsche Börse nach dem Handel der Wertpapiere erbringt, sind bei der Clearstream Holding AG bzw. deren Tochtergesellschaften (Clearstream Holding-Gruppe) gebündelt. Sie umfassen die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren sowie Dienste für Investmentfonds und zur globalen Wertpapierfinanzierung. Die Deutsche Börse AG und die Clearstream Services S.A. entwickeln und betreiben die technische Infrastruktur der Gruppe Deutsche Börse. Die Grafik "Beteiligungsübersicht der Gruppe Deutsche Börse" gibt einen Überblick über die wichtigsten Beteiligungen der Gruppe Deutsche Börse; der vollständige Konsolidierungskreis wird in Erläuterung 2 des Konzernanhangs dargestellt. Beteiligungsübersicht der Gruppe Deutsche Börse![]()
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Vereinfachte Darstellung der wichtigsten Beteiligungen (gerundete Werte), Stand: 1.
Januar 2019 BerichtssegmenteSeit dem 1. Januar 2018 gliedert die Gruppe Deutsche Börse ihr Geschäft in neun Segmente:
Diese Struktur dient der internen Konzernsteuerung und ist die Basis für die Finanzberichterstattung (Details der Zuordnung der verschiedenen Geschäftsfelder zu den einzelnen Segmenten zeigt die folgende Tabelle "Berichtssegmente der Gruppe Deutsche Börse"). Diese detailliertere Segmentberichterstattung schafft zusätzliche Transparenz und hebt die Wachstumsbereiche hervor. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung einiger Geschäftsfelder werden diese seit dem Geschäftsjahr 2018 als eigenständige Berichtssegmente geführt und somit auch deren Kostenbasis und EBITDA berichtet. Berichtssegmente der Gruppe Deutsche Börsescroll
UnternehmensleitungAls deutsche Aktiengesellschaft verfügt die Deutsche Börse AG über die Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand mit jeweils eigenen Zuständigkeitsbereichen. Die Hauptversammlung entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns, sie bestellt die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat und beschließt über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem entscheidet sie über Kapitalmaßnahmen und andere durch das Aktiengesetz (AktG) geregelte Angelegenheiten. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Darüber hinaus billigt er den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss. Die Amtsdauer eines Aufsichtsratsmitglieds beträgt drei Jahre, wobei die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen kann. Nachdem die Belegschaft der Deutsche Börse AG in Deutschland mittlerweile die Schwelle von 2.000 Mitarbeitern überschritten hat, ist der Aufsichtsrat gemäß den Bestimmungen des deutschen Mitbestimmungsgesetzes zu besetzen. Um den im Zusammenhang mit dem Wachstum der Gesellschaft und der Gruppe gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit gerecht zu werden, insbesondere im Hinblick auf die Diversität und die Internationalisierung der Aufsichtsratsarbeit, setzt sich der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG seit der ordentlichen Hauptversammlung 2018 aus jeweils acht Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Bis dahin hatten dem Aufsichtsrat zwölf Mitglieder angehört: acht Vertreter der Anteilseigner und vier Arbeitnehmervertreter. Weitere Details sind im Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht" erläutert. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2018 setzte sich der Vorstand der Deutsche Börse AG bis Ende Juni 2018 aus fünf Mitgliedern zusammen. Seit dem Ausscheiden von Jeffrey Tessler und dem Eintritt von Dr. Thomas Book und Dr. Stephan Leithner Anfang Juli besteht das Gremium aus sechs Mitgliedern. Am 31. Oktober 2018 schied Andreas Preuß aus dem Vorstand aus. Dr. Christoph Böhm wurde zum 1. November 2018 sein Nachfolger. Das Vergütungssystem und die individualisierten Bezüge der Vorstandsmitglieder der Deutsche Börse AG werden im Vergütungsbericht erläutert. OrganisationsstrukturDer Vorstandsvorsitzende (Chief Executive Officer, CEO) verantwortet u. a. die Strategie und M&A-Aktivitäten der Gruppe, die Kommunikation, den Bereich Recht sowie regulatorische Angelegenheiten und die interne Revision (Group Audit). Zu den Aufgaben des Finanzvorstands (Chief Financial Officer, CFO) gehören u. a. die Finanzberichterstattung und das Controlling, das Risikomanagement, Compliance und Investor Relations. Das Vorstandsressort Trading & Clearing bündelt den Handel mit Derivaten und die Clearinghäuser der Gruppe Deutsche Börse. Die elektronische Devisenhandelsplattform 360T(r) sowie die EEX Group sind ebenfalls in diesem Vorstandsressort angesiedelt. Im Vorstandsressort Post-Trading, Data & Index sind das Abwicklungs- und Verwahrgeschäft (Settlement und Custody) von Clearstream sowie die Berichtssegmente IFS (Investment Fund Services), GSF (Sicherheitenmanagement) zusammengefasst. Auch das Index- und Datengeschäft werden hier verantwortet. Der Kassamarkt der Gruppe Deutsche Börse mit den Handelsplätzen Xetra, Börse Frankfurt und dem Zertifikate- und Optionsscheingeschäft ist dem Vorstandsressort Cash Market, Pre-IPO & Growth Financing zugeordnet. Des Weiteren betreut das Ressort den Aufbau eines vorbörslichen Marktes (Pre-IPO-Markt) und von Instrumenten zur Wachstumsfinanzierung. Das Personalwesen komplettiert diesen Verantwortungsbereich. Im Ressort des Chief Information Officer/Chief Operating Officer fasst die Gruppe Deutsche Börse ihre IT-Tätigkeiten sowie den Betrieb ihrer Marktbereiche zusammen. Technologische Transformation und Digitalisierung sind zentrale Themen, die das Ressort vorantreibt. Die Grafik "Führungsstruktur der Gruppe Deutsche Börse zum 1. Februar 2019" zeigt die aktuelle Organisationsstruktur der Gruppe Deutsche Börse. Führungsstruktur der Gruppe Deutsche Börse zum 1. Februar 2019![]() Ziele und StrategienZiele und Strategie der Gruppe Deutsche BörseDie Gruppe Deutsche Börse ist einer der größten Anbieter von Marktinfrastruktur weltweit. Mit ihrem Geschäftsmodell steigert die Gruppe die Stabilität, Effizienz und Integrität der Kapitalmärkte. Emittenten profitieren davon durch niedrige Kapitalbeschaffungskosten, Investoren durch hohe Liquidität und geringe Transaktionskosten. Gleichzeitig steht die Deutsche Börse für transparente und sichere Kapitalmärkte, die sich durch einen geordneten Handel mit freier Preisbildung auszeichnen. Das Geschäftsmodell der Gruppe Deutsche Börse setzt auf ein breit diversifiziertes Produkt- und Serviceangebot, mit dem die Wertschöpfungskette von Finanzmarkttransaktionen vollständig abgedeckt wird. Es zielt darauf ab, den Kunden verlässliche Dienstleistungen effizient und kostengünstig anzubieten und dabei von der hohen Skalierbarkeit des Geschäfts zu profitieren, und basiert auf den folgenden Eckpunkten:
Die Gruppe Deutsche Börse ist in vergleichbaren Produkten weltweit einer der günstigsten Anbieter für Handel, Verrechnung und Abwicklung - ein Beleg für die Effizienz ihres Geschäftsmodells. Aufgrund ihrer effizienten Kostenbasis und der hohen Skalierbarkeit des Geschäfts erzielt sie seit Jahren einen starken Mittelzufluss (Cashflow) aus dem operativen Geschäft. Um ihre führende Position unter den Börsenorganisationen zu behaupten und auszubauen, verfolgt die Gruppe Deutsche Börse die Wachstumsstrategie "Roadmap 2020". Um dieses strategische Ziel zu erreichen, fokussiert sich die Deutsche Börse auf strukturelles, organisches Wachstum und forciert andererseits in fünf definierten Geschäftsfeldern auch anorganisches Wachstum durch Zukäufe. Der dritte Pfeiler der Strategie besteht aus der Stärkung bzw. dem weiteren Ausbau ihrer führenden Stellung im Bereich IT. Vor diesem Hintergrund hat die Gruppe ihre organischen Wachstumsinitiativen im Berichtsjahr 2018 intensiv überprüft und teilweise neu priorisiert. Die Gruppe Deutsche Börse setzt insbesondere auf die Expansion in strukturell wachsenden Märkten und Anlageklassen und misst der konsequenten und erfolgreichen Umsetzung der angestoßenen Initiativen höchste Bedeutung bei. Die wesentlichen Initiativen sowie Wachstumstreiber sind im Chancenbericht dargestellt. Daneben setzt das Vergütungssystem für Vorstand und Führungskräfte u. a. Anreize für Wachstum in den einzelnen Geschäftsbereichen. Für eine detaillierte Darstellung aller Zielvorgaben siehe den Vergütungsbericht. Bei den externen Wachstumsoptionen liegt der Fokus darauf, bestehende Wachstumsfelder zu stärken und neue Anlageklassen und Dienstleistungen anzubieten. Das Geschäftsmodell der Gruppe Deutsche Börse ist skalierbar, d. h. höhere Volumina lassen sich zu vergleichsweise geringen zusätzlichen Kosten realisieren - mit dem Resultat, dass bei gutem Geschäftsverlauf und organischem oder externem Wachstum die Erlöse stärker steigen als die Kosten. Zur Untermauerung der Skalierbarkeit ihres Geschäftsmodells hat die Gruppe klare Ziele für das Nettoerlös- und Gewinnwachstum eingeführt. Auf Basis des aktuellen Geschäftsportfolios kalkuliert sie bis 2020 mit einem Wachstum der auf strukturellen Treibern basierenden Nettoerlöse von mindestens 5 Prozent pro Jahr. Beim Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung (EBITDA) und dem Periodenüberschuss, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, hat sich die Gruppe ein Wachstum in einer Größenordnung von durchschnittlich 10 bis 15 Prozent pro Jahr bis 2020 zum Ziel gesetzt. Zu den Faktoren, die einen wesentlichen Einfluss auf das organische Wachstum der Gruppe Deutsche Börse haben, zählen u. a.:
Die Gruppe Deutsche Börse setzt sich für transparente, zuverlässige und liquide Finanzmärkte ein; allerdings hat sie keinen Einfluss auf die Entwicklung der Volumentreiber, d. h. den zyklischen Faktoren dieser Märkte. Die weiteren Faktoren kann sie ganz oder teilweise beeinflussen, z. B. kann sie durch Lobbying auf günstige gesetzliche Rahmenbedingungen für die Finanzmärkte hinwirken oder sie kann Produkte und Dienstleistungen entwickeln, die Kunden in ihrem Geschäft unterstützen. Auf diese Weise kann sie auch ihre Abhängigkeit von den nicht beeinflussbaren Faktoren reduzieren. Managementansatz für das gruppenweite NachhaltigkeitsengagementZu den Zielen und Strategien der Gruppe Deutsche Börse gehört, ihre unternehmerische Verantwortung ganzheitlich wahrzunehmen. Ihr Managementansatz umfasst daher drei handlungsorientierte Leitmotive mit dem Ziel, den volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen der Gruppe Deutsche Börse nachhaltig zu stärken und zu sichern:
2016 hat die Deutsche Börse das Group Sustainability Board eingerichtet, das die unternehmensweite Nachhaltigkeitsstrategie entlang der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich weiterentwickelt und den Vorstand in Nachhaltigkeitsfragen berät. Das Gremium tagt zweimal jährlich und setzte sich 2018 aus 15 Vertretern der Vorstandsbereiche sowie dem Head of Group Sustainability zusammen. Aufgrund der 2018 stattgefundenen Restrukturierung der Vorstandsbereiche tagte das Gremium im Berichtsjahr nur einmal. KonzernsteuerungSteuerungssystemeZur Steuerung des Konzerns verwendet die Gruppe Deutsche Börse die bereinigten Kennzahlen aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (Nettoerlöse, operative Kosten ohne Abschreibung und Wertminderungsaufwand, EBITDA, den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnender Periodenüberschuss) sowie verschiedene Kenngrößen aus der Konzernbilanz und der Konzern-Kapitalflussrechnung (Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, Liquidität, Eigenkapital abzüglich immaterieller Vermögenswerte). Darüber hinaus werden zusätzlich Kennzahlen einbezogen, die sich aus den Steuerungsgrößen der bereinigten Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz ableiten (Zinsdeckungsgrad, verzinsliche Bruttoschulden / EBITDA, Eigenkapital-Rentabilität). Die Nettoerlöse ergeben sich aus den Umsatzerlösen zuzüglich der Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft und der sonstigen betrieblichen Erträge, abzüglich der volumenabhängigen Kosten. Die Umsatzerlöse mit externen Kunden hängen grundsätzlich von den oben genannten Wachstumsfaktoren ab (regulatorische und strukturelle Änderungen, Innovationskraft der Gruppe sowie Entwicklung der Finanzmärkte). Die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft hängen zum einen von der Entwicklung des internationalen Abwicklungsgeschäfts bei Clearstream und zum anderen von der Entwicklung der kurzfristigen Zinsen ab, insbesondere in den USA und im Euroraum. Zudem enthalten sie neben Erträgen, die im Segment Clearstream entstehen, auch Zinserträge bzw. -aufwendungen aus dem Segment Eurex. Diese Erträge erzielen die Clearinghäuser im Rahmen der Anlage von Barsicherheiten ihrer Kunden. Die sonstigen betrieblichen Erträge stammen u. a. aus Währungsdifferenzen. Die volumenabhängigen Kosten korrelieren in der Regel mit der Geschäftsentwicklung in den jeweiligen Geschäftsbereichen, z. B. Provisionen aus dem Bankgeschäft und Kauf von Kursdaten. Des Weiteren tragen diverse Lizenzentgelte, z. B. für Indexlizenzen, zu den volumenabhängigen Kosten bei. Um transparent über die Kosten und das Ergebnis zu berichten und die Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern zu erhöhen, weist die Gruppe Deutsche Börse seit dem zweiten Quartal 2017 die operativen Kosten getrennt von Abschreibung und Wertminderungsaufwand aus. Zudem berichtet sie die Kenngröße Ergebnis vor EBITDA. Folglich umfassen die operativen Kosten den Personalaufwand sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, aber nicht den Abschreibungs- und Wertminderungsaufwand. Der Personalaufwand setzt sich aus den Löhnen und Gehältern sowie den sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersvorsorge zusammen. Er unterliegt inflationsbedingten Anpassungen und hängt teilweise von der Entwicklung des Unternehmens ab, da er auch die variable Vergütung enthält. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich hauptsächlich aus Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der technologischen Infrastruktur der Gruppe, aus Büroinfrastrukturkosten und aus Marketingkosten zusammen. Die Position "Abschreibung und Wertminderungsaufwand" enthält die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Rund 75 Prozent der Kosten der Gruppe Deutsche Börse sind Fixkosten (unbereinigt). Deshalb kann der Konzern zusätzliche Geschäftsvolumina ohne einen signifikanten Anstieg seiner Gesamtkosten abwickeln. Umgekehrt hat ein Rückgang der Geschäftsvolumina direkte Auswirkungen auf die Profitabilität des Konzerns. Rund 25 Prozent der Kosten der Gruppe setzen sich aus volumenabhängigen Kosten zusammen. Über die Nettoerlöse und operativen Kosten steuert die Gruppe Deutsche Börse ihr EBITDA. Auf Konzernebene dient darüber hinaus der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnende Periodenüberschuss als Kenngröße zur Steuerung der Ertragslage des Konzerns. Zu den Steuerungsgrößen aus der Konzernbilanz und der Konzern-Kapitalflussrechnung zählen der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, eine zuvor festgelegte Zielliquidität sowie das Eigenkapital abzüglich immaterieller Vermögenswerte. Ziel der Liquiditätsplanung ist es, eine Liquidität in ungefähr der Größenordnung der operativen Kosten eines Quartals vorzuhalten; diese Zielliquidität liegt derzeit in der Spanne von 150 Mio. € bis 250 Mio. €. Das Eigenkapital abzüglich immaterieller Vermögenswerte steuert der Konzern nicht mit der Absicht, einen definierten Zielwert zu erreichen, sondern es soll vielmehr grundsätzlich ein positiver Wert erzielt werden. Der Zinsdeckungsgrad zeigt das Verhältnis von EBITDA zu Zinsaufwendungen aus Finanzierungstätigkeit. Die Gruppe plant, mit ihrem Kapitalmanagementprogramm einen Zinsdeckungsgrad von mindestens 16 für die Gruppe Deutsche Börse zu erreichen. Ebenfalls auf Gruppenebene wird zudem ein Verhältnis der verzinslichen Bruttoschulden zum EBITDA von höchstens 1,5 angestrebt. Insbesondere die letzte Kennzahl ist derzeit wesentlich, um das gegenwärtige AA-Rating auf Gruppenebene zu sichern. Für den Clearstream-Teilkonzern gilt als Ziel ein Zinsdeckungsgrad von 25 sowie weitere Eigenkapitalgrößen, um das derzeitige AA-Rating aufrechtzuerhalten. Für den Clearstream-Teilkonzern wird derzeit kein Zinsdeckungsgrad berechnet, da im Berichtsjahr wie im Vorjahr bei Clearstream keine Finanzverbindlichkeiten aus dem Nichtbankgeschäft bestanden. Ab dem Geschäftsjahr 2019 nutzt die Gruppe neue Steuerungskennzahlen aus der Konzernbilanz, da die Ratingagentur S&P Global Ratings (S&P) sowohl die betrachteten Kenngrößen als auch deren Berechnungsmethodik angepasst hat. Die wesentlichen neuen Kenngrößen sind Free Funds from Operations (FFO) im Verhältnis zur Nettoverschuldung, Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDA sowie weiterhin der Zinsdeckungsgrad, dessen Berechnung allerdings angepasst wurde. Um das mit einem AA-Rating konsistente "Minimal Financial Risk Profile" gemäß S&P-Methodik zu erreichen, strebt das Unternehmen ein Verhältnis der FFO zur Nettoverschuldung von mindestens 50 Prozent, eine Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDA von nicht größer als 1,75 und einen Zinsdeckungsgrad in Höhe von mindestens 14 an. Die Gruppe wird die genannten Kennzahlen ab dem ersten Quartal 2019 in ihre Berichterstattung integrieren. Details zur Ermittlung der Werte für 2018 und ein Vergleich zu der bisherigen Berechnungsmethodik werden im Abschnitt "Finanzlage" dargestellt. Für die Priorisierung und Steuerung von Projekten in der Gruppe werden strategische und finanzwirtschaftliche Kriterien herangezogen sowie projektspezifische Risiken berücksichtigt. Die strategische Attraktivität von Projekten bemisst sich dabei in erster Linie nach ihrem (erwarteten) Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele der Gruppe Deutsche Börse und ihrer Geschäftsbereiche. Bei der finanzwirtschaftlichen Beurteilung wird insbesondere auf Kenngrößen wie den Nettobarwert (Net Present Value, NPV), den Zeitraum bis zur Amortisation (Payback-Periode) und die Rendite nach Steuern zurückgegriffen. Diese werden auf Basis der Projekt- bzw. Geschäftspläne berechnet. Die Risiken werden auf allen Ebenen der Projektarbeit betrachtet, d. h. bei der Projektpriorisierung und -steuerung gleichermaßen wie im laufenden Projektmanagement. Details zu den von der Gruppe Deutsche Börse genutzten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden im Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung" dargestellt. Internes Kontrollsystem im RechnungslegungsprozessDie Deutsche Börse verfügt über ein gruppenweites internes Kontrollsystem (IKS). Das IKS besteht aus Regelungen zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten und aus Richtlinien, in denen die Überwachung dieses Regelwerks festgelegt ist. Die Überwachung geschieht sowohl prozessintegriert (organisatorische Sicherungsmaßnahmen, Kontrollen) als auch prozessunabhängig. Alle Geschäftsbereiche sind dafür verantwortlich, dass die gruppenweiten Vorgaben zum IKS in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden. Das rechnungslegungsbezogene IKS verfolgt das Ziel, eine ordnungsgemäße Rechnungslegung sicherzustellen. Die Rechnungslegung für die Deutsche Börse AG und die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften übernehmen der Zentralbereich "Financial Accounting and Controlling" (FA&C) sowie dezentrale Einheiten auf Basis der Vorgaben von FA&C. Für die Ermittlung der Steuerpositionen im Rahmen der Rechnungslegung ist "Group Tax" verantwortlich. Die jeweils zuständigen Bereichsleiter verantworten die zugehörigen Prozesse, einschließlich wirksamer Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen. So sollen Risiken im Rechnungslegungsprozess frühzeitig erkannt werden, um zeitnah Abhilfe schaffen zu können. Um eine einheitliche und stetige Rechnungslegung zu gewährleisten, stellt FA&C bei der Erstellung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Deutsche Börse AG regelmäßig aktualisierte Bilanzierungshandbücher zur Verfügung, zudem Richtlinien und Arbeitsanweisungen für wesentliche Prozesse, die für die Rechnungslegung relevant sind. Alle Mitarbeiter des FA&C-Bereichs können auf diese Dokumentationen sowie die Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien zugreifen und sich so informieren, welche Ermessensspielräume und Bilanzierungswahlrechte die Gruppe Deutsche Börse nutzt. Darüber hinaus überwacht und analysiert die Gruppe Deutsche Börse ständig, welche Rahmenbedingungen der Rechnungslegung sich ändern und passt ihre Prozesse entsprechend an. Dies gilt insbesondere für die nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Ein weiterer wesentlicher Baustein des IKS ist das Prinzip der Funktionstrennung: Aufgaben und Kompetenzen sind organisatorisch eindeutig zugeordnet und voneinander abgegrenzt. Unvereinbare Tätigkeiten, wie die Änderung von Stammdaten einerseits und die Anweisung von Zahlungen andererseits, werden funktional klar getrennt. Eine unabhängige Kontrollstelle weist den einzelnen Mitarbeitern ihre Zugriffsrechte auf die Buchhaltungssysteme zu und überwacht diese fortlaufend mittels einer sog. Inkompatibilitätsmatrix. Geschäftsvorfälle werden zunächst auf Grundlage des Kontenplans und der Kontierungsrichtlinien im Hauptbuch bzw. in den jeweiligen Nebenbüchern erfasst. Die Hauptbücher wesentlicher Tochterunternehmen der Gruppe Deutsche Börse werden im selben System geführt und konsolidiert. Die Buchhaltungsdaten der übrigen Gesellschaften werden mittels Daten-Upload in die Konsolidierung einbezogen. Schulden, Aufwand und Ertrag werden je Geschäftsvorfall unter Angabe der Partnergesellschaft auf gesonderten Konten erfasst. Etwaige Differenzen bei der Konsolidierung werden zentral ausgewertet und zur Klärung an die Buchhaltungsabteilungen der jeweiligen Gesellschaften weitergeleitet. Die beschriebenen Prozesse, Systeme und Kontrollen stellen sicher, dass die Rechnungslegung in Einklang mit den entsprechenden Grundsätzen und Gesetzen steht. Um zu überprüfen, ob das IKS angemessen und wirksam ist, führen Compliance und Internal Audit als weitere Kontrollinstanzen risikoorientierte und prozessunabhängige Kontrollen durch. Der Vorstand und der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss unterrichten sich regelmäßig über die Wirksamkeit des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Forschungs- und EntwicklungstätigkeitAls Dienstleistungsunternehmen betreibt die Gruppe Deutsche Börse keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung. Daher entfällt ein detaillierter Teilbericht. Allerdings entwickelt die Deutsche Börse die durch sie betriebenen Handels- und Clearingsysteme sowie Systemlösungen für die Umsetzung ihrer strukturellen Wachstumsziele kontinuierlich weiter. Vor diesem Hintergrund arbeitet das Unternehmen beständig daran, die Technologieführerschaft und Stabilität seiner elektronischen Systeme aufrechtzuerhalten und weiter zu steigern - im Interesse seiner Kunden und im Interesse der systemischen Stabilität der Finanzmärkte. Deshalb hat die Deutsche Börse ihre Handels- und Clearingtechnologie unter den Markennamen T7(r) und C7(r) in den Jahren 2014 bis 2018 grundlegend erneuert. Im Berichtsjahr wurde die Handelstechnologie T7 für Commodities bei der US-amerikanischen Nodal Exchange eingeführt, die seit Mai 2017 zur Gruppe Deutsche Börse gehört. Hinzu kamen im abgelaufenen Geschäftsjahr weitere technologisch anspruchsvolle Projekte wie die Umsetzung der zunehmenden Reportingverpflichtungen nach EMIR und MiFID II sowie die Einführung der europäischen Stromplattform (XBID) und der Clearingfunktionalitäten für den Devisenhandel. 2018 fielen für Forschung und Entwicklung Aufwendungen in Höhe von 130,8 Mio. € an (2017: 154,4 Mio. €); davon entfielen rund 61 Prozent (2017: 56 Prozent) auf Entwicklungskosten, die als selbst erstellte Software aktiviert wurden. Die Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich damit auf 5 Prozent der Nettoerlöse (2017: 6 Prozent). Zudem wurden 36,8 Mio. € an aktivierten Entwicklungskosten im Jahr 2018 abgeschrieben. Details sind den Erläuterungen 7 und 24 des Konzernanhangs zu entnehmen. Weitere Aktivitäten zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sind im Chancenbericht sowie im Prognosebericht näher beschrieben. Übernahmerelevante AngabenAngaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch und ErläuterungenGemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) macht die Deutsche Börse AG zum 31. Dezember 2018 die folgenden Angaben: Das Grundkapital der Deutsche Börse AG betrug zum oben genannten Stichtag 190,0 Mio. € und war eingeteilt in 190 Mio. auf den Namen lautende Stückaktien. Neben diesen Stammaktien bestehen keine weiteren Aktiengattungen. Das Grundkapital ist um bis zu 19,3 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 19,3 Mio. auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2014). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2014 zu Punkt 5 lit. a) der Tagesordnung von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 14. Mai 2019 begeben werden, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs- bzw. Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 7 der Satzung der Deutsche Börse AG. Dem Vorstand sind lediglich die Stimmrechtsbeschränkungen bekannt, die sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergeben. Danach sind die von § 136 AktG betroffenen Aktien vom Stimmrecht ausgeschlossen. Weiterhin können auch aus eigenen Aktien, die die Deutsche Börse AG im Bestand hält, gemäß § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) muss jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. Der niedrigste Schwellenwert für diese Anzeigepflicht beträgt 3 Prozent. Der Deutsche Börse AG sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Arbeitnehmer, die am Kapital der Deutsche Börse AG beteiligt sind, üben ihre Rechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Mitglieder des Vorstands werden gemäß §§ 84, 85 AktG und § 6 der Satzung der Deutsche Börse AG bestellt und abberufen. Über Änderungen der Satzung der Deutsche Börse AG beschließt gemäß § 119 Abs. 1 Ziffer 5 AktG die Hauptversammlung. Nach § 12 Abs. 4 der Satzung der Deutsche Börse AG ist dem Aufsichtsrat die Befugnis eingeräumt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Nach § 18 Abs. 1 der Satzung der Deutsche Börse AG werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz darüber hinaus zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 13,3 Mio. € zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nach der Ermächtigung allerdings nur zulässig, wenn die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten. Die vollständige Ermächtigung, insbesondere die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, ergibt sich aus § 4 Abs. 3 der Satzung der Deutsche Börse AG. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt, das Grundkapital bis zum 12. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19,3 Mio. € zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, das der Vorstand in bestimmten Fällen jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen kann. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: (1) bei Barkapitalerhöhungen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, (2) bei Sachkapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder (3) bei Spitzenbeträgen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nach der Ermächtigung allerdings nur zulässig, wenn die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten. Die vollständige Ermächtigung, insbesondere die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, ergibt sich aus § 4 Abs. 4 der Satzung der Deutsche Börse AG. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, das Grundkapital bis zum 12. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 38,6 Mio. € zu erhöhen (genehmigtes Kapital III). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, das der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nur für Spitzenbeträge ausschließen kann. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nach der Ermächtigung allerdings nur zulässig, wenn die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten. Der genaue Inhalt dieser Ermächtigung ergibt sich aus § 4 Abs. 5 der Satzung der Deutsche Börse AG. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 6,0 Mio. € zu erhöhen (genehmigtes Kapital IV). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern nicht der Vorstand von der ihm eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nach der Ermächtigung nur zulässig, wenn die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten. Die vollständige Ermächtigung ergibt sich aus § 4 Abs. 6 der Satzung der Deutsche Börse AG. Der Vorstand ist ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen allerdings zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 16. Mai 2019 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals von der Gesellschaft ausgeübt werden. Sie kann aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse, (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, (3) durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder (4) durch den Einsatz von Derivaten (Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkäufe oder eine Kombination von Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufen) erfolgen. Der vollständige und genaue Wortlaut der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, insbesondere die zulässigen Verwendungszwecke, ergibt sich aus den Tagesordnungspunkten 5 und 6 der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind:
Es bestehen darüber hinaus Vereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands zur Entschädigung im Fall eines Kontrollwechsels. Eine Beschreibung dieser Vereinbarungen, die national und international üblich sind, kann dem Vergütungsbericht entnommen werden. Die Aktie der Deutsche Börse AGSeit dem erstmaligen öffentlichen Angebot der Aktie im Jahr 2001 liegt die durchschnittliche Jahresrendite bei rund 14 Prozent. Damit stellt die Aktie der Deutsche Börse AG langfristig ein attraktives Investment dar. Das Jahr 2018 schloss sie mit einem Plus von 8 Prozent ab und lag damit besser als der Dow Jones Global Exchanges Index, der die Entwicklung von anderen Börsenorganisationen misst und 2018 um 4 Prozent zulegte, und deutlich über der Kursentwicklung des Bluechip-Index DAX(r) (minus 21 Prozent beim Preisindex) sowie auch über der des STOXX(r) Europe 600 Financials Return (minus 21 Prozent) (siehe Grafik "Die Entwicklung des Aktienkurses der Deutsche Börse AG und der Referenzindizes im Jahr 2018"). Kennzahlen der Aktie der Deutsche Börse AGscroll
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Bereinigt um Sondereffekte Die Entwicklung des Aktienkurses der Deutsche Börse AG und der Referenzindizes im Jahr 2018Indexiert auf den Schlusskurs des 29. Dezember 2017 ![]() WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenMakroökonomische Rahmenbedingungen hatten und haben einen erheblichen Einfluss auf das Handelsgeschehen an den Märkten. Das gesamtwirtschaftliche Marktumfeld stellte sich für die Gruppe Deutsche Börse im Berichtsjahr vielschichtig dar - einige Faktoren wirkten sich stimulierend auf das Geschäft aus, andere verunsicherten die Marktteilnehmer und bremsten ihre Geschäftsaktivität:
Vor diesem Hintergrund wuchs die Wirtschaft 2018 in den Industrieländern nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit 2,3 Prozent in etwa auf dem Niveau des Vorjahrs (2,4 Prozent). Das globale Wirtschaftswachstum lag im Jahr 2018 insgesamt bei 3,7 Prozent (2017: real 3,8 Prozent). Trotz der Verlangsamung des Wachstums ab Mitte des Jahres 2018 hielt der Aufschwung in Deutschland zwar an, die Zunahme des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland fiel nach ersten Schätzungen 2018 aber deutlich geringer als im Vorjahr aus. Der IWF schätzte in seiner im Januar 2019 veröffentlichten Prognose das Wachstum der Wirtschaftsleistung in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2018 auf 1,5 Prozent (2017: real 2,5 Prozent). Die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Eurozone hat sich 2018 ebenfalls abgeschwächt. 2018 befand sich zwar kein Land in einer Rezession; das Wirtschaftswachstum in einigen Ländern des europäischen Wirtschaftsraums verlangsamte sich jedoch, insbesondere in Deutschland, Frankreich und Italien. Für die Wirtschaftsleistung der USA erwartet der IWF, dass diese 2018 um 2,9 Prozent gestiegen ist nach 2,2 Prozent im Jahr zuvor. Da sich die Lage am Arbeitsmarkt weiter verbesserte und für 2019 ein weiterhin hohes Wirtschaftswachstum erwartet wird, hat die US-amerikanische Notenbank ihren Leitzins im Jahr 2018 in 4 Schritten weiter angehoben. Er liegt nun in einer Spanne von 2,25 bis 2,50 Prozent. Der Handel an den europäischen Kapitalmärkten profitierte im vergangenen Jahr vom Wirtschaftswachstum in Europa und den USA, den großen politischen Unsicherheitsfaktoren und der anhaltenden Niedrigzinspolitik der EZB. Die Gruppe verzeichnete hohe Zuwächse im Handel mit Aktien, Aktienindexderivaten und Zinsderivaten, sodass die Volumina an der Eurex Exchange in Summe erheblich über denen des Vorjahres lagen. Entwicklung der Handelsaktivität an ausgewählten europäischen Kassamärktenscroll
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Teil der London Stock Exchange Group Quelle: Angeführte Börsen Entwicklung der gehandelten Kontrakte an ausgewählten Terminmärktenscroll
Quelle: Angeführte Börsen Regulatorisches UmfeldZehn Jahre nach der Finanzkrise sind die Finanzmärkte heute stabiler als vor der Krise. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Finanzmarktregulierung seither deutlich zugenommen hat: Die G20-Länder haben sich auf Maßnahmen verständigt, in deren Zentrum eine regulierte Finanzmarktinfrastruktur steht, wie die Gruppe Deutsche Börse sie schon seit vielen Jahren betreibt. Zum Schutz der Transparenz, Sicherheit und Stabilität der Finanzmärkte gilt es nun, die neu etablierten Regeln, Aufsichtsstrukturen und Verhaltensweisen durchzusetzen. Marktteilnehmer, Regulatoren und Aufsichtsbehörden sind sich einig, dass eine Finanzkrise wie in den Jahren 2007/2008 künftig verhindert werden muss und sich eine Rettung von Banken mit öffentlichen Mitteln nicht wiederholen darf. Nun geht es darum, einzelne regulatorische Dossiers weiterzuentwickeln und einen stabilen und wettbewerbsfähigen Markt in der Europäischen Union (EU) zu schaffen. Insbesondere im Europawahljahr 2019 gilt es verschiedene Herausforderungen, die mehr oder weniger direkt die Finanzmärkte betreffen, zu bewältigen. Der Brexit, der europaweit zunehmende nationalistisch ausgerichtete Populismus, eine drohende übermäßige Staatsverschuldung, Cyberrisiken und die Deregulierung sind nur einige Beispiele. Finanzmärkte sind globale Märkte. Daher müssen gemeinsam globale Standards geschaffen werden, die auch konsequent umgesetzt werden. Ziel müssen offene, aber auch sichere Märkte sein; es geht darum, Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der EU sicherzustellen. Dies ist gerade vor dem Hintergrund des Brexits wichtig. Regulierung der FinanzmarktinfrastrukturenRegulierung der Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II, MiFIR)MiFID II und MiFIR verändern den europäischen Finanzmarkt grundlegend, indem sie die Transparenzanforderungen erhöhen, die Stabilität und Integrität der Marktinfrastruktur ausbauen, die Mikrostruktur des Marktes einer Revision unterziehen sowie die Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten verbessern sollen. Die Gruppe Deutsche Börse begrüßt die aktuellen politischen Bestrebungen, die Anpassungen der Märkte an die neuen Regeln zu beobachten, und die Bereitschaft, weiterbestehende Schlupflöcher zu schließen. Nur so kann sichergestellt werden, dass möglichst viele Marktteilnehmer transparent handeln und damit zu Preisentwicklung und fairem Wettbewerb beitragen. Im Zuge des Brexits müssen viele Grenzwerte, die essenzielle Bestandteile von MiFID II sind und ohne die Transparenz- und Handelsplatzpflichten nicht wie vorgesehen funktionieren, neu kalibriert werden, da der größte europäische Finanzplatz nicht mehr Teil der EU-27 sein wird. Das Vereinigte Königreich wird seine EU-Zugangsrechte verlieren und den Status eines Drittstaates erhalten. Bis zum Inkrafttreten neuer Regeln für den Marktzugang von Unternehmen aus Drittstaaten, müssen Übergangsregeln sicherstellen, dass bestehende Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich fortgeführt werden können und diese Unternehmen weiterhin an Handelsplätzen innerhalb der EU tätig sein können. EMIR: Implementierung und ÜberarbeitungDie European Market Infrastructure Regulation (EMIR) ist als die wesentliche Regulierung für zentrale Gegenparteien 2012 in Kraft getreten. Die im Sommer 2017 veröffentlichten Überarbeitungsvorschläge der Verordnung (EMIR Review) haben das Ziel, einerseits die Effizienz zu steigern und andererseits auch nach dem Brexit die Sicherheit und Stabilität der Finanzmärkte sicherzustellen. Die Vorschläge beziehen sich beispielsweise auf Anpassungen der Berichterstattung und auf die Erleichterung des Zugangs zu zentralem Clearing für kleinere Marktteilnehmer. Des Weiteren ist auch die Überarbeitung der Aufsichtsstruktur für zentrale Kontrahenten (Central Counterparties, CCPs) innerhalb und außerhalb der EU ein wichtiges Thema. Die Gruppe Deutsche Börse begrüßt die Überarbeitung, sieht darin Chancen für sich und bietet ihren Kunden diesbezüglich marktorientierte Dienstleistungen und Produkte an. Sanierungs- und Abwicklungsregulierung für zentrale KontrahentenDie Entwicklung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für CCPs ist der nächste logische legislative Schritt nach der EU-Marktinfrastrukturverordnung EMIR, um zentrale Kontrahenten noch sicherer und stabiler zu machen. Ein zentraler Aspekt der Regulierung ist die Erarbeitung solider Anreizstrukturen auf europäischer und globaler Ebene, um einen Gleichlauf der Interessen der involvierten Anspruchsgruppen zu schaffen. Eine Finalisierung der Verordnung wird nicht vor dem vierten Quartal 2019 erwartet. Regulierung von Wertpapierzentralverwahrern (CSDR)Mit der Central Securities Depositories Regulation (CSDR) wurde im September 2014 erstmals ein einheitliches europäisches Regelwerk für Wertpapierzentralverwahrer geschaffen. Die offiziellen technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) wurden zwischen März 2017 und Mai 2018 veröffentlicht. Die RTS zur Abwicklungsdisziplin bildeten den finalen Baustein und werden im September 2020 in Kraft treten. Die CSDR führt zu einer Vereinheitlichung der Wertpapierabwicklungssysteme und der Aufsichtsregeln für Zentralverwahrer in Europa. Das stärkt das Geschäftsmodell von Clearstream, zumal es weiterhin erlaubt sein wird, integrierte Bankdienstleistungen anzubieten. Die Gruppe Deutsche Börse wird ihre Kunden mit bestehenden und erweiterten Serviceangeboten dabei unterstützen, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Verordnung über Benchmarks und IndizesAm 30. Juni 2016 trat die Verordnung über Indizes in Kraft, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert verwendet werden (Benchmark-Verordnung). Der endgültige Anwendungstermin der Verordnung war der 1. Januar 2018. Dementsprechend müssen Administratoren von Benchmarks aus EU- und Nicht-EU-Ländern bis zum 1. Januar 2020 zugelassen bzw. anerkannt werden. Die Benchmark-Verordnung ist weitgehend an die global geltenden Prinzipien für finanzielle Benchmarks der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) angelehnt. Um Manipulationen relevanter Referenzzinssätze zu vermeiden, beauftragten die G20-Staaten das Financial Stability Board zudem mit der Überprüfung von relevanten Referenzzinssätzen. Die für den Euro maßgeblichen Referenzzinssätze sind der Euro Overnight Index Average (EONIA) und der Euro Interbank Offered Rate (Euribor), die beide in ihrer aktuellen Form nicht den Vorgaben der Benchmark-Verordnung entsprechen. Während der Administrator dieser Zinssätze plant, Euribor entsprechend anzupassen, wurde ESTER (Euro Short-term Rate) als Nachfolger von EONIA im Rahmen einer Marktkonsultation ausgewählt. Die EZB plant, ESTER ab Oktober 2019 zur Verfügung zu stellen. Eine Verlängerung der Übergangsphase der Benchmark-Verordnung für kritische Benchmarks bis Ende 2021 wird aktuell diskutiert. Die Gruppe Deutsche Börse, die sowohl für ihre DAX(r)-Indizes als auch für die Indizes ihres Tochterunternehmens STOXX Ltd. die IOSCO-Prinzipien im Jahr 2014 erfolgreich umgesetzt hat, begrüßt die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Die konkreten Auswirkungen der EU-Verordnung auf die Geschäftsaktivitäten der Gruppe hängen von den Implementierungsmaßnahmen ab, die derzeit von der EU-Kommission und der European Securities and Markets Authority (ESMA) noch in Form delegierter Rechtsakte und technischer Standards erarbeitet werden. KapitalmarktunionDie Europäische Kommission hat mit der Kapitalmarktunion den Fokus auf Wachstum und Industriepolitik gelegt. Hauptziele sind die nachhaltige Förderung von Wachstum und Arbeitsplätzen sowie die Entwicklung eines diversifizierten Finanzsystems, das die Bankfinanzierung durch hochentwickelte Kapitalmärkte ergänzt. Eine erfolgreiche Kapitalmarktunion ist wichtiger denn je für die anstehenden Herausforderungen (Finanzierung von Digitalisierung, Partizipation an Wachstumsunternehmen, Aktienkultur, Altersvorsorge), insbesondere da die EU im globalen Wettbewerb bei vielen Kennzahlen zurückfällt. Gelingt es, attraktive, integrierte paneuropäische Kapitalmärkte zu schaffen, wird dies europaweit inaktives Kapital freisetzen, da Sparer zwischen mehr Investitionsformen wählen können und Unternehmen gleichzeitig bessere Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Im März 2018 hatte die Europäische Kommission ihre Aktionspläne zu Fintech und nachhaltiger Finanzierung (Sustainable Finance) veröffentlicht. Die Kapitalmarktunion beeinflusst die gesamte Wertschöpfungskette der Gruppe Deutsche Börse. Daher unterstützt die Gruppe das Vorhaben seit Beginn, beteiligt sich aktiv an der politischen Debatte und trägt dazu bei, einen sicheren und integrierten EU-27-Kapitalmarkt zu schaffen. BrexitDie Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, hat weitreichende Auswirkungen auf die Finanzmärkte und ihre Teilnehmer. Das wichtigste Ziel der Gruppe Deutsche Börse ist es, sichere und wettbewerbsfähige Märkte zu gewährleisten. Die Gruppe steht daher im fortlaufenden und engen Kontakt mit ihren Kunden, Aufsichtsbehörden und Verbänden, um die Auswirkungen des Brexits zu analysieren und die Bedürfnisse all ihrer Interessengruppen zu erkennen. Zudem entwickelt die Gruppe Lösungen, die ihre Kunden während des Verhandlungsprozesses und nach dem Brexit dabei unterstützen, die Folgen der Austrittsentscheidung soweit wie möglich abzumildern. Daneben bereitet sie sich auch selbst auf den Brexit vor. Sie ist der festen Überzeugung, dass sie auch nach dem Brexit für alle Parteien Wert schaffen kann - mit ihren bestehenden Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Börsenhandels (Vorhandel, Handelsausführung und Nachhandel) und zusätzlichen Angeboten. Hierzu zählt u. a. das im Januar 2018 eingeführte Partnerschaftsprogramm von Eurex Clearing. Überarbeitung der europäischen Aufsichtsstrukturen (ESAs Review)Aufgrund der aus der Finanzkrise 2007/2008 gewonnenen Einsichten ist die EU bestrebt, eine effizientere, stärker integrierte europäische Aufsicht zu etablieren. Mit der Einführung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (European System of Financial Supervision, ESFS) im Jahr 2010 wurde mit den drei europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) eine neue Aufsichtsstruktur auf europäischer Ebene geschaffen. Die Effektivität dieser Aufsichtsstruktur wird von der Europäischen Kommission alle drei Jahre überprüft. Überblick über regulatorische Initiativen und ihre Auswirkungen auf die Geschäftsfelder der Gruppe Deutsche Börsescroll
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(X) = indirekte Auswirkungen des ESAs Review Als Teil dieser regelmäßigen Überprüfung hat die Europäische Kommission im September 2017 einen Gesetzesvorschlag veröffentlicht. Vor dem Hintergrund des Brexits erscheint es der Kommission von höchster Dringlichkeit, die europäischen Aufsichtsstrukturen an die neuen politischen Gegebenheiten anzupassen und innerhalb der EU-27 für bestimmte grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen stärker zu integrieren. Die Arbeit der ESAs, insbesondere der ESMA, hat Auswirkungen auf Teile der Wertschöpfungskette der Gruppe Deutsche Börse. Derzeit befindet sich der EU-Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der europäischen Aufsichtsstrukturen noch im Legislativprozess. Effiziente Aufsicht mit klaren Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozessen bleibt besonders mit Blick auf die beschriebenen Herausforderungen (z.B. Brexit) ein wichtiges Thema. Die Überarbeitung der europäischen Aufsichtsstrukturen sollte ein Wachstum förderndes Umfeld sicherstellen und das bestehende Aufsichtsregime, wo nötig, sorgfältig anpassen, um Finanzstabilität, aber auch Rechtssicherheit und operative Funktionalität beaufsichtigter Unternehmen sicherzustellen. Regelungen für Banken und Wertpapierfirmen Basel IIIInfolge der globalen Finanzkrise 2007/2008 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) aufgrund entsprechender Vereinbarungen der G20 die bisherigen Regeln für Banken (Basel II) erheblich überarbeitet. Seit den ersten Eckpfeilern im Jahr 2011 wurden weitere Änderungen veröffentlicht und das überarbeitete Regelwerk nunmehr als Basel III am 7. Dezember 2017 weitgehend abgeschlossen. Folgende Änderungen wurden bereits umgesetzt:
Mit den im Dezember 2017 beschlossenen Maßnahmen treten bis zum 1. Januar 2022 sukzessive überarbeitete Regelungen im Wesentlichen für die Kapitalunterlegung des Kredit- und operationellen Risikos in Kraft. Dabei wurden zusätzlich zum Kreditrisikorahmen sowohl der standardisierte als auch der modellbasierte Ansatz substanziell überarbeitet und die Regelungen zum operationellen Risiko auf einen modifizierten Standardansatz beschränkt. Ergänzend wurde eine Untergrenze für die Kapitalanforderungen zum Kreditrisiko festgelegt, sofern diese nach internen Modellen berechnet werden. Der sog. Output Floor wurde auf 72,5 Prozent der Kapitalanforderung nach dem Standardansatz festgelegt. Der BCBS hat zudem erste Vorschläge vorgelegt, wie Forderungen an öffentliche Stellen künftig behandelt werden sollen. Diese wird der BCBS in Ergänzung zu den Basel III-Regelungen weiterentwickeln und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft setzen. Im Januar 2018 hat der Baseler Ausschuss zudem überarbeitete Standards zu Mindestkapitalanforderungen für das Marktrisiko veröffentlicht. Diese beinhalten eine grundlegende Überarbeitung der Regelungen für das Handelsbuch, insbesondere die Zuordnung von Finanzinstrumenten zum Handels- bzw. Bankbuch, je nach Art des Instruments sowie der zugrundeliegenden Handelsabsicht. CRD V/CRR IIUm den laufenden Änderungen an Basel III und weiteren Elementen der Bankenregulierung Rechnung zu tragen, schlug die EU-Kommission im November 2016 Änderungen an der Kapitaladäquanzrichtlinie und -verordnung CRD IV/CRR vor. Diese beziehen sich u. a. auf die Mindestanforderungen an Eigenkapital und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten ("minimum requirements for equity and eligible liabilities", MREL) sowie die Fähigkeit, Gesamtverluste zu absorbieren ("total loss-absorbing capacity", TLAC); sie ziehen auch Änderungen in der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) und der dazu ergangenen Verordnung nach sich. Neben den Änderungen zu MREL und TLAC betreffen die Vorschläge der EU-Kommission insbesondere folgende Punkte:
Ende November 2018 haben Kommission, Parlament und Rat der Europäischen Union eine generelle Einigung über die Entwürfe der CRD V/CRR II erzielt. Die Gruppe Deutsche Börse erwartet, dass die finalen Gesetzestexte im Verlauf des zweiten Quartals 2019 in Kraft treten werden und die entsprechenden Anforderungen ab Mitte 2021 anzuwenden sind. Die Gruppe Deutsche Börse beteiligt sich aktiv und kontinuierlich an der Diskussion zur Modifikation der Bankenregulierung. In diesem Rahmen weist sie auf die Auswirkungen auf Finanzmarktinfrastrukturanbieter mit (eingeschränkter) Banklizenz und auf die Notwendigkeit einer spezifischen Behandlung der regulierten Gesellschaften hin, um die Stabilität des Finanzmarktes hinsichtlich bankspezifischer Anforderungen nicht negativ zu beeinflussen. Darüber hinaus hat die Gruppe die Kapitalausstattung ihrer regulierten Konzerneinheiten im Blick und greift bei Bedarf ein, um eine adäquate Risikoabdeckung zu gewährleisten. Durch Anpassungen der CRD V/CRR II durch den Investment Firm Review sollen künftig nur noch systemrelevante Wertpapierfirmen unter die Regelungen der Bankenregulierung fallen. Kleine und mittelgroße Wertpapierfirmen sollen demnach unter die neu entwickelten Regelungen für europäische Wertpapierfirmen (siehe die folgenden Erläuterungen) fallen. CRD VI/CRR IIIZum 1. Januar 2014 traten die CRD IV/CRR zur Umsetzung erster Elemente von Basel III in Kraft. Generell sah das erste Basel III-Paket Übergangsregelungen bis zum 1. Januar 2019 vor. Die vom BCBS im Dezember 2017 beschlossenen Maßnahmen zum Abschluss von Basel III sowie voraussichtlich die nachfolgend getroffenen Regelungen zu Marktrisiken und zu Forderungen an öffentliche Stellen werden in einem neuen CRD VI/CRR III-Paket aufgenommen. Der zugehörige Gesetzesentwurf der EU-Kommission wird voraussichtlich Anfang 2020 veröffentlicht. Regeln für europäische Wertpapierfirmen (Investment Firm Review, IFR)Mit dem Investment Firm Review (IFR) entwickelt die Europäische Kommission neue aufsichtsrechtliche Regeln für europäische Wertpapierfirmen. Der aufsichtsrechtliche Rahmen soll dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen und die Kapitalanforderungen an Größe, Risiko und Art des Geschäftsmodells ausrichten. Die Gruppe Deutsche Börse begrüßt den Ansatz, den Beitrag dieser Marktteilnehmer zu Liquidität, Preisfindung und Transparenz zu berücksichtigen. Der neue Aufsichtsrahmen betrifft auch die Gruppenunternehmen Eurex Repo GmbH und 360 Treasury Systems AG. Transparenz von WertpapierfinanzierungsgeschäftenDie Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTR) wurde am 23. Dezember 2015 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie sieht eine Berichtspflicht für Wertpapierleihegeschäfte und Repo-Transaktionen an sog. zentrale Transaktionsregister vor. Des Weiteren macht sie Vorgaben hinsichtlich der Weiterverpfändung von Sicherheiten und für Berichtspflichten von Investmentfondsanbietern, die in der Wertpapierleihe tätig sind. Die Einführung einer umfassenden Berichtspflicht für Wertpapierleihegeschäfte hat auf den Clearstream-Teilkonzern, die Eurex Clearing AG und die REGIS-TR S.A. verschiedene Auswirkungen. Für die eigenen Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind höhere Aufwände und somit auch Kosten zu erwarten. Durch die Meldepflicht an Transaktionsregister ergeben sich jedoch auch Geschäftspotenziale für REGIS-TR. Die ESMA hat entsprechende Durchführungsstandards entworfen und am 31. März 2017 der EU-Kommission vorgelegt. Weitere Informationen zu regulatorischen Themen sind auf der Website der Gruppe Deutsche Börse unter www.deutsche-boerse.com/regulierung zu finden. GeschäftsverlaufDie am Anfang des Wirtschaftsberichts beschriebenen Rahmenbedingungen führten in Summe dazu, dass sich die Lage auf den Kapitalmärkten für Finanzdienstleister wie die Gruppe Deutsche Börse im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserte. So wurde die globale wirtschaftliche Lage zu Beginn des Jahres überwiegend positiv beurteilt. Seit Beginn des zweiten Quartals 2018 trübte sich dieses Bild jedoch zunehmend ein. Die wesentlichen Gründe hierfür waren der Handelsstreit zwischen den USA und der EU, China und weiteren wichtigen Handelspartnern sowie die von den jeweiligen Parteien verhängten Strafzölle auf die Einfuhr von Rohstoffen oder Waren. Dieses Vorgehen nährte die Sorge vor einem globalen Handelskrieg und dämpfte die Erwartungen hinsichtlich der Wirtschaftsentwicklung insgesamt und speziell für Deutschland, dessen Wirtschaft in besonderem Maße vom Welthandel abhängt. Auch die Entscheidung der US-Regierung, das Atomabkommen mit dem Iran zu kündigen, blieb makroökonomisch nicht ohne Konsequenzen. Der Ölpreis stieg im Zuge dieser Entscheidung auf den höchsten Stand seit 2014, was sich ebenfalls dämpfend auf die konjunkturelle Entwicklung auswirkte. Die am Volatilitätsindex VDAX gemessene Volatilität - einer der Haupttreiber der Handelsaktivität auf den Kassa- und Terminmärkten - lag im Jahresdurchschnitt über der des Vorjahres. Gleichzeitig sind die Stände der Leitindizes DAX und STOXX(r) bis zur Jahresmitte gestiegen um anschließend, insbesondere zum Ende des vierten Quartals, deutlich zu fallen. In Summe führte dies zu einem starken Anstieg des Handelsvolumens auf den Kassamarkt- und Terminhandelsplätzen der Gruppe Deutsche Börse. Gleichzeitig stimulierte die Zinspolitik der Zentralbanken das Marktumfeld positiv. So kündigte die Europäische Zentralbank zunächst an, ihr Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen (QE-Programm, Quantitative Easing) in den letzten drei Monaten 2018 auf 15 Mrd. € pro Monat zu reduzieren. Zum Ende des Jahres 2018 wurde das Programm komplett eingestellt. Zudem straffte die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) erneut ihre Geldpolitik und erhöhte die Leitzinsen in vier Schritten um jeweils 0,25 Prozentpunkte auf zuletzt 2,25 bis 2,50 Prozent. Dies belebte das Geschäft der Eurex mit Zinsderivaten und auch die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft stiegen deutlich. Weiterhin positiv entwickelten sich die strukturellen Wachstumsbereiche der Gruppe. Als Treiber erwiesen sich die Segmente Eurex (Finanzderivate) inklusive dem außerbörslichen ("over the counter", OTC-) Clearing, EEX (Commodities), 360T (Devisenhandel), IFS (Investment Fund Services) sowie STOXX (Indexgeschäft). Vergleichbarkeit von AngabenDetailliertere SegmentberichterstattungZum ersten Quartal 2018 hat die Gruppe Deutsche Börse ihre interne Segmentsteuerung angepasst. Die jetzt detailliertere Gliederung der Berichtssegmente schafft zusätzliche Transparenz und hebt die Wachstumsbereiche hervor. Für weitere Informationen siehe den Abschnitt "Überblick über die Gruppe Deutsche Börse - Berichtssegmente". Änderungen im KonsolidierungskreisDie Gruppe Deutsche Börse hat zum 29. Juni 2018 das GTX Electronic Communications Network (ECN)-Geschäft der US-amerikanischen GAIN Capital Holdings, Inc. übernommen. Im Rahmen der Transaktion gründete die 360 Treasury Systems AG, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, das Tochterunternehmen 360TGTX, Inc., welches das Geschäft erwarb. Die 360TGTX, Inc. wird seit dem 29. Juni 2018 in den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG einbezogen. Erlöse und Kosten werden im Segment 360T (Devisenhandel) berichtet. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 hat die Clearstream International S.A. 100 Prozent der Anteile an der Swisscanto Funds Centre Ltd., London, Vereinigtes Königreich, erworben. Die Gesellschaft wird seit diesem Zeitpunkt voll in den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG einbezogen. Zum 2. November 2018 wurde die Gesellschaft in Clearstream Funds Centre Ltd. umbenannt. Mit der Transaktion erweitert Clearstream sein Dienstleistungsangebot im Investmentfondsbereich um zusätzliche Distributionswege. Dank der neuen Dienstleistungen, die die Verwaltung von Vertriebsverträgen und die Datenaufbereitung umfassen, kann Clearstream seine globale Geschäftsstrategie weiter ausbauen. ErtragslageDie Gruppe Deutsche Börse blickt auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Die strukturellen Treiber des Geschäfts waren überwiegend positiv und trugen wesentlich zum Wachstum der Erlöse und des Ergebnisses bei. Hiervon profitierte v. a. der Handel mit Strom- und Gasprodukten (Commodities), das Investmentfunds-Geschäft (IFS) und das Clearing von OTC gehandelten Zinsderivaten. Das STOXX Indexgeschäft sowie neue, innovative Terminmarktprodukte sind ebenfalls strukturell gewachsen. Zudem waren auch die zyklischen Treiber überwiegend intakt, sodass die Gruppe von einer höheren Aktienmarktvolatilität, aber auch von einem sich weiterhin bewegenden Zinsumfeldes profitierte. Vor diesem Hintergrund verzeichnete die Gruppe deutliches Wachstum im Handel mit Indexderivaten. Ferner stiegen die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft weiter deutlich, da die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) in insgesamt vier Schritten den Leitzins auf nunmehr 2,25 bis 2,50 Prozent anhob. Insgesamt verzeichnete die Gruppe Deutsche Börse ein Wachstum der Nettoerlöse um 13 Prozent auf 2.779,7 Mio. €. Diese enthalten Erlöse aufgrund von Versicherungsleistungen in Höhe von 9,3 Mio. €. Um diese bereinigt, steigerte die Gruppe ihre Nettoerlöse im Geschäftsjahr 2018 ebenfalls um 13 Prozent auf 2.770,4 Mio. € Davon gingen jeweils rund 6 Prozentpunkte auf strukturelle Faktoren sowie auf zyklisch bedingte Faktoren zurück. Darüber hinaus trugen auch Konsolidierungseffekte in geringem Umfang zu den gestiegenen Nettoerlösen bei. Wesentliche Kennzahlen der Segmente (bereinigt)scroll
Am Terminmarkt spiegelte sich die erhöhte und zeitweise sehr hohe Volatilität in einem deutlichen Anstieg der Handelsvolumina mit Indexderivaten, dem größten Geschäftsfeld der Eurex Exchange, wider. Zudem nahm das Handelsvolumen mit Zinskontrakten erneut zu, im Wesentlichen infolge der Erwartung, dass auch die EZB ihre Zinspolitik mittelfristig ändern wird und der politischen Unsicherheit in Europa, insbesondere hinsichtlich der neuen italienischen Regierung. Insgesamt wurden an Eurex Exchange 16 Prozent mehr Futures und Optionen gehandelt als im Jahr 2017. Die Nettoerlöse im Segment Eurex (Finanzderivate) lagen in Summe um 17 Prozent über denen des Vorjahres. Im Commodities-Geschäft, das über die European Energy Exchange und deren Tochtergesellschaften (EEX Group) betrieben wird, verzeichnete die Deutsche Börse im Handel mit Stromprodukten deutliches Wachstum. So konnte EEX Marktanteile im deutschen Strom-Terminmarkt zurückgewinnen, nachdem die Ankündigung der Trennung der deutsch-österreichischen Preiszone im Vorjahr für große Unsicherheit im Markt gesorgt hatte. Über das gesamte Jahr betrachtet, legte der Handel mit Stromprodukten an der EEX daher 19 Prozent zu. Im Devisenhandel, den die Deutsche Börse über ihre Tochtergesellschaft 360T betreibt, trug v. a. das Geschäft von Neukunden dazu bei, dass 360T in einem stagnierenden Markt wachsen konnte. Zudem profitierte 360T von der Erstkonsolidierung von GTX, einer US-amerikanischen Devisenhandelsplatform, ab dem zweiten Quartal 2018. Der Kassamarkt legte gegenüber dem Vorjahr auf allen Handelsplattformen deutlich zu. Zurückzuführen war dies einerseits auf die äußerst robuste wirtschaftliche Lage in Deutschland im ersten Halbjahr, die mit Rekordständen des Leitindex DAX Mitte des Jahres einherging. Andererseits konnte die Gruppe Deutsche Börse im Handel mit DAX-Werten gegenüber anderen Handelsplattformen Marktanteile gewinnen. Das niedrige Zinsniveau macht zudem Investments in Aktien und andere Wertpapiere mit variabler Rendite im Vergleich zu festverzinslichen Anlageformen attraktiver. Die Nettoerlöse stiegen um 5 Prozent. Das Segment Clearstream (Nachhandel) erzielte mit seinen dem Handel nachgelagerten Dienstleistungen ein Wachstum der Nettoerlöse von 8 Prozent. Das Segment profitierte überwiegend von den gestiegenen Zinsen in den USA in Form von deutlich höheren Zinserträgen und gleichzeitig von der höheren Bewertung der verwahrten Wertpapiere im Kassamarkt. Den Geschäftsbereich IFS (Investment Fund Services) konnte die Gruppe weiter ausbauen, v. a. durch die Steigerung des Werts der verwahrten Wertpapiere - hauptsächlich aufgrund neuer Kunden, die IFS für ihre Dienstleistungen für Investmentfonds gewinnen konnte. Zudem profitierte IFS von der Übernahme und Vollkonsolidierung der Swisscanto Funds Centre Ltd., London, (SFCL) ab Oktober 2018. Im Segment GSF (Sicherheitenmanagement) lagen die Erlöse auf dem Niveau des Vorjahres. Dies war durch die im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufigen durchschnittlich ausstehenden Volumen im Repo-Markt bedingt, da Finanzinstitute weiterhin Liquidität größtenteils über die Zentralbank bezogen und nicht den besicherten Geldmarkt nutzten. Eine ähnliche Entwicklung war auch in der Wertpapierleihe zu beobachten. Da die Volumen überproportional in Produkten mit niedrigen Margen zurückgingen, blieben die Erlöse aufgrund des verbesserten Produktmixes stabil. Das Indexgeschäft der Gruppe Deutsche Börse (Segment STOXX) zeigte v. a. Zuwächse bei Lizenzerlösen börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs) und Börsenlizenzerlösen. Das Datengeschäft (Segment Data) erzielte Wachstum im Absatz von Daten der Kassa- und Terminmärkte sowie mit den zu Jahresbeginn eingeführten Dienstleistungen hinsichtlich regulatorischer Berichtspflichten. Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung stiegen die Nettoerlöse im Segment STOXX um 13 Prozent und die des Segments Data um 10 Prozent jeweils deutlich. Die operativen Kosten der Gruppe Deutsche Börse setzen sich zusammen aus dem Personalaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Personalkosten stiegen im Berichtjahr auf 824,0 Mio. € (2017: 650,5 Mio. €). Der deutliche Anstieg ist überwiegend auf Sondereffekte in Höhe von 158,2 Mio. € (2017: 26,4 Mio. €) zurückzuführen. Diese entstanden v. a. im Zuge der Umsetzung des im Jahr 2018 beschlossenen Programms zur Reduzierung struktureller Kosten (Structural Performance Improvement Programme, SPIP), das die eine Verschlankung der Managementstruktur und die Verbesserung von Prozessen vorsieht. In den Segmentkapiteln erklären diese Sondereffekte im Wesentlichen den Anstieg der operativen Kosten. Die bereinigten Personalkosten stiegen um 7 Prozent auf 665,8 Mio. € (2017: 624,1 Mio. €), wofür mehrere Gründe anzuführen sind:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reflektieren hauptsächlich die Kosten für die Weiterentwicklung und den Betrieb der technologischen Infrastruktur der Gruppe Deutsche Börse. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die eigene IT und für externe IT-Dienstleister. Ferner enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen die Kosten für die Büroinfrastruktur an sämtlichen Standorten der Gruppe sowie Reisekosten, die weitgehend vor dem Hintergrund von Vertriebsaktivitäten anfallen. Aufgrund des Geschäftsmodells des Konzerns und der Tatsache, dass das Unternehmen in der Regel seine Produkte und Dienstleistungen nicht an Endkunden vertreibt, machen Werbe- und Marketingkosten nur einen kleinen Teil der operativen Kosten aus. Die operativen Kosten stiegen im Berichtsjahr auf 516,2 Mio. € (2017: 481,1 Mio. €). Der Anstieg von rund 7 Prozent ist überwiegend auf Sondereffekte in Höhe von 86,0 Mio. € (2017: 65,7 Mio. €) zurückzuführen. Auch diese entstanden v. a. im Zuge der Umsetzung der Unternehmensstrategie "Roadmap 2020", organisatorischen Restrukturierungsmaßnahmen sowie Kosten für Rechtsstreitigkeiten. Um Sondereffekte bereinigt lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr um 4 Prozent über denen des Vorjahres. In Summe stiegen damit die operativen Kosten der Gruppe um 18 Prozent auf 1.340,2 Mio. € (2017: 1.131,6 Mio. €). Die bereinigten operativen Kosten stiegen wie geplant um 5 Prozent auf 1.096,0 Mio. € (2017: 1.039,5). Das Ergebnis strategischer Beteiligungen der Gruppe Deutsche Börse belief sich auf 4,2 Mio. € (2017: 197,8 Mio. €). Der deutliche Rückgang war maßgeblich auf einmalige Erträge im Zusammenhang mit der vollständigen Veräußerung der Anteile an der BATS Global Markets, Inc. im ersten Quartal 2017 sowie der Veräußerung der Anteile an der ICE US Holding Company L.P. im vierten Quartal 2017 zurückzuführen. Bereinigt um diese einmaligen Erträge betrug das Beteiligungsergebnis 4,2 Mio. € (2017: 8,3 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung (EBITDA) sank um 6 Prozent. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die oben genannten Sondereffekte zurückzuführen. Bereinigt stieg das EBITDA um 17 Prozent deutlich an. Dieser Anstieg ist auf das Wachstum der Nettoerlöse bei gleichzeitig unterproportionalem Anstieg der operativen Kosten zurückzuführen. Abschreibungen und Wertminderungsaufwand berichtet die Gruppe getrennt von den operativen Kosten. Letztere stiegen im Berichtsjahr um 32 Prozent auf 210,5 Mio. € (2017: 159,9 Mio. €). Sie enthalten Sondereffekte in Höhe von insgesamt 20,6 Mio. € (2017: 2,6 Mio. €). Der Hauptgrund ist die außerordentliche Minderung des Wertes einer technologischen Infrastruktur, in Höhe von 15,9 Mio. €. Bereinigt um diese Effekte stiegen Abschreibungen und Wertminderungsaufwand um 21 Prozent auf 189,9 Mio. € (2017: 157,3 Mio. €). Der deutliche Anstieg ist auf die leicht höheren regulären Abschreibungen sowie Wertminderungen auf Software, insbesondere in den Segmenten Clearstream, IFS und GSF, zurückzuführen. Geschäftszahlen der Gruppe Deutsche Börsescroll
Das Finanzergebnis der Gruppe belief sich im Berichtsjahr auf -76,4 Mio. € (2017: -79,7 Mio. €). Bereinigt um Sondereffekte lag das Finanzergebnis im Vorjahr bei -69,7 Mio. €. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Rückstellungen für Zinsen auf mögliche Steuernachzahlungen. Die effektive Konzernsteuerquote für 2018 lag bei 26,3 Prozent, bereinigt betrug sie wie erwartet 27 Prozent. Bei dem den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnenden Periodenüberschuss verzeichnete die Gruppe einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 6 Prozent, bereinigt stieg dieser deutlich um 17 Prozent auf 1.002,7 Mio.€ (2017: 857,1 Mio.€). Der den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnende Periodenüberschuss belief sich auf 28,2 Mio. € (2017: 21,7 Mio. €). Dieser umfasst hauptsächlich die Gewinnanteile der nicht beherrschenden Gesellschafter der EEX Group. Auf Basis des gewichteten Durchschnitts von 184,9 Mio. Aktien belief sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie auf 4,46 € (2017: 4,68 € bei durchschnittlich 186,8 Mio. ausstehenden Aktien). Bereinigt stieg das unverwässerte Ergebnis je Aktie auf 5,42 € (2017: 4,59 €). Kennzahlen nach Quartalen (bereinigt)scroll
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Vergleich der Ertragslage mit der Prognose für 2018Für das Jahr 2018 hatte die Gruppe Deutsche Börse auf Basis ihrer vielfältigen strukturellen Wachstumsinitiativen einen Anstieg der strukturellen Nettoerlöse von mindestens 5 Prozent erwartet. Zudem wurde mit einem weiteren Anstieg des Wirtschaftswachstums, eines verbesserten zyklischen Marktumfelds, insbesondere einer höheren Aktienmarktvolatilität und weiter steigender Zinsen in den USA gerechnet. Insgesamt entwickelte sich die Weltwirtschaft wie erhofft, während die Aktienmarktvolatilität im Jahresdurchschnitt deutlich über der des Vorjahres lag. Zudem wurden in den USA die Zinsen in insgesamt vier Schritten gemäß den Markterwartungen erhöht. Die eingangs im Abschnitt "Geschäftsverlauf" geschilderten Rahmenbedingungen übertrafen somit in Teilen die Annahmen der Gruppe, die der Prognose zugrunde lagen. Auf Basis ihres breit diversifizierten Geschäftsmodells steigerte die Gruppe Deutsche Börse ihre Nettoerlöse um insgesamt 13 Prozent. Von diesem Anstieg gehen jeweils rund 6 Prozent auf strukturelle und zyklische Wachstumsfaktoren zurück. Zudem ist ein kleiner Anteil auf Konsolidierungseffekte zurückzuführen. Die Prognose für das strukturelle Wachstum wurde somit leicht übertroffen. Wesentliche Treiber dieses Wachstums waren die Segmente Eurex (Finanzderivate), EEX (Commodities), IFS (Investment Fund Services), STOXX (Indexgeschäft) sowie Data. Zyklische Faktoren gaben der Gruppe Deutsche Börse Rückenwind im Bankgeschäft von Clearstream, beim Handel von Zinsderivaten im Terminmarkt sowie insbesondere beim Handel von Aktienindexderivaten. Ihre um Sondereffekte bereingten operativen Kosten steuert die Gruppe Deutsche Börse nach Prinzipien, die die Skalierbarkeit ihres Geschäftsmodells gewährleisten, und zwar in Abhängigkeit von der Entwicklung der Nettoerlöse. Mit einem Anstieg der bereinigten operativen Kosten um 5 Prozent hat die Gruppe dieses Ziel erreicht. Bei einem Anstieg der strukturell getriebenen Nettoerlöse von mindestens 5 Prozent und einer Kostenentwicklung in einer hiervon abhängigen Bandbreite hatte die Gruppe Deutsche Börse mit einem Anstieg des Periodenüberschusses, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, von mindestens 10 Prozent gerechnet. Zudem rechnete das Unternehmen bei den operativen Kosten mit Sondereffekten in Höhe von rund 80 Mio. €: Sie entfallen mehrheitlich auf die Integration akquirierter Unternehmen, aber auch auf Kosten für Effizienzmaßnahmen und Restrukturierung sowie Kosten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Clearstream Banking S.A. in den USA. Im Rahmen der Ankündigung des Strategieprogramms "Roadmap 2020" Ende April 2018 gab die Gruppe bekannt, ihre strukturellen Kosten bis Ende 2020 um jährlich rund 100 Mio. € zu senken. Hierfür rechnete das Unternehmen mit zusätzlichen Kosten von insgesamt rund 200 Mio. €, von denen rund 150 Mio. € im Jahr 2018 anfallen würden. Somit erwartete die Gruppe für das Geschäftsjahr 2018 insgesamt Sondereffekte in Höhe von rund 230 Mio. €. Mit insgesamt 244,2 Mio. € lagen die Sondereffekte bei den operativen Kosten im Berichtsjahr schließlich über den Erwartungen, u. a. aufgrund der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Börse AG, Carsten Kengeter, sowie gegen die Deutsche Börse AG selbst als Nebenbeteiligte. Die operativen Kosten beliefen sich in Summe auf rund 13 Mio. € und enthielten das Bußgeld sowie Rechtsberatungskosten. Die Gruppe Deutsche Börse erzielte ein Ergebnis, das deutlich über der Prognose lag. Dies ist v. a. auf den Anstieg der strukturell bedingten Nettoerlöse, die leicht über den Erwartungen lagen, auf zusätzlichen zyklischen Rückenwind sowie den Anstieg der bereinigten operativen Kosten, die mit dem Ziel der Skalierbarkeit gesteuert wurden, zurückzuführen. Die Gruppe Deutsche Börse erzielte auf bereinigter Basis ein Plus von 17 Prozent beim Periodenüberschuss, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist. Zudem erzielte sie mit 1,2 ein Verhältnis der verzinslichen Bruttoschulden zum bereinigten EBITDA deutlich unter dem angestrebten Wert von maximal 1,5. Die bereinigte Steuerquote lag mit 27,0 Prozent genau auf dem angestrebten Niveau. Wie erwartet erzielte die Gruppe Deutsche Börse einen deutlich positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lagen mit 160,0 Mio. € leicht unter der Prognose. Auch die Dividendenausschüttungsquote, die die Gruppe im Einklang mit den höheren Ergebniszielen auf einen Wert in der Mitte der Bandbreite von 40 bis 60 Prozent des (bereinigten) Periodenüberschusses, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, angepasst hatte, wird - basierend auf dem Vorschlag an die Hauptversammlung - mit 49 Prozent erreicht. Vergleich der Steuerungskennzahlen mit der Prognose für 2018scroll
Segment Eurex (Finanzderivate)Kennzahlen des Segments Eurex (Finanzderivate)scroll
Im Segment Eurex (Finanzderivate) berichtet die Gruppe Deutsche Börse über die Geschäftsentwicklung im Handel und Clearing von Finanzderivaten an der Terminbörse Eurex Exchange. Das Clearingvolumen von OTC-Zinsderivaten, einem der strukturellen Wachstumsfaktoren der Gruppe Deutsche Börse, wird innerhalb des Segments als gesonderte Position ausgewiesen. Die Geschäftsentwicklung des Segments Eurex wird im Wesentlichen durch die Handelsaktivität institutioneller Investoren und den Eigenhandel professioneller Marktteilnehmer bestimmt. Die Hälfte der Nettoerlöse des Segments (50 Prozent) entfiel im Berichtsjahr auf das Geschäft mit Aktienindexderivaten. Zinsderivate und Aktienderivate hatten einen Anteil von 25 Prozent bzw. 5 Prozent. Das schnell wachsende Clearinggeschäft von OTC-Zinsderivaten konnte seinen Nettoerlösanteil auf über 3 Prozent steigern und damit mehr als verdoppeln. Bearbeitungsentgelte für von Kunden hinterlegte Barsicherheiten trugen 5 Prozent zu den Nettoerlösen bei. Darüber hinaus erzielte das Segment Eurex sonstige Erlöse (12 Prozent) im Wesentlichen für Konnektivität und aus Teilnehmerentgelten. Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr höheren Volatilität an den Finanzmärkten verzeichnete das Segment Eurex im Berichtsjahr ein Wachstum des Handelsvolumens von insgesamt 16 Prozent auf 1.951,8 Mio. Kontrakte (2017: 1.675,9 Mio.). Prozentual am stärksten wuchs das Geschäft mit Derivaten auf Einzelaktien (35 Prozent) sowie mit Aktienindexderivaten (16 Prozent). Die zunehmenden Sorgen vieler Marktteilnehmer über die schwelenden globalen Handelskonflikte, politische Unsicherheitsfaktoren und Befürchtungen einer sich abkühlenden Konjunktur führten zu dem Anstieg von Absicherungsgeschäften. Das Geschäft mit Zinsderivaten verzeichnete einen Anstieg des Handelsvolumens von 8 Prozent. Impulse gingen hier zum einen von den insgesamt vier Zinsanhebungen der Fed im Jahresverlauf 2018 aus. Zum anderen signalisierte die Entscheidung der EZB, ihr Anleiheankaufprogramm zum Jahresende auslaufen zu lassen, die Aussicht auf ein absehbares Ende des extrem niedrigen Zinsumfelds in der Eurozone. Eurex-Derivate auf italienische BTP-Anleihen erreichten mit 50,1 Mio. Kontrakten in 2018 einen Rekordumsatz. Die hohen Volumina wurden zunächst durch die Ereignisse rund um die Regierungsbildung ausgelöst; für weitere Unsicherheit an den Märkten sorgte in der Folge der Haushaltsentwurf der neuen Regierung. Im Dezember 2018 führte die Eurex Clearing AG erstmals eine Kompression (Multilateral Portfolio Compression) für OTC-Zinsderivate durch. Mit einer Kompression können Investoren den Nominalwert ihres Portfolios reduzieren, indem Transaktionen innerhalb des eigenen Portfolios oder mit anderen Marktteilnehmern verrechnet werden. Da die Kapitalvorschriften und die Leverage Ratio nach Basel III auf Brutto-Nominalwerten basieren, senkt eine Kompression die Kapitalanforderungen für das Derivategeschäft. Zudem reduziert es das operationelle Risiko sowie das Kreditrisiko. Bei der von der Eurex Clearing durchgeführten Dreiparteien-Portfolio-Kompression konnte das ausstehende Volumen der OTC-Zinsderivate um 16 Prozent verringert werden. Das im Vorjahr angekündigte Partnerschaftsprogramm der Eurex Clearing nahm im Geschäftsjahr 2018 Fahrt auf. Ziel des Programms ist es, eine liquide, in den EU-27-Staaten angesiedelte Alternative für die Verrechnung von Euro-denominierten Zinsswaps zu schaffen. Bislang sind dem Programm 33 Teilnehmer aus den USA, dem Vereinigten Königreich, Asien und Kontinentaleuropa beigetreten. Das geclearte Volumen im Zinsderivatesegment stieg vor diesem Hintergrund signifikant gegenüber dem Vorjahr. Dementsprechend lag auch das ausstehende Nominalvolumen Ende Dezember 2018 deutlich über dem Niveau am Jahresende 2017. Am 1. Februar 2016 wurde die Eurex Clearing bei der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) als Derivatives Clearing Organisation (DCO) für das Clearing von OTC-Zinsswaps von US-amerikanischen Clearingmitgliedern gemäß dem Commodity Exchange Act eingetragen. Demzufolge dürfen seit dem 22. Dezember 2018 jetzt auch Kundengeschäfte von US-amerikanischen Clearingmitgliedern durch die Eurex Clearing verrechnet werden. Darüber hinaus ist für 2019 ein weiterer Ausbau der Clearingdienstleistungen, der Zugangsmodelle und des globalen Vertriebsnetzes für außerbörsliche Zinsderivate vorgesehen. Zum Jahresende 2018 wurde die Ausweitung des Partnerschaftsprogramms auf das Repo-Segment im ersten Quartal 2019 angekündigt. Neben dem Clearing des Repo-Geschäfts für Pensionskassen und Assetmanager zielt die Initiative insbesondere darauf ab, das Repo-Geschäft im Interbankenmarkt in europäischen Staatsanleihen an der Eurex auszubauen. Die Nettoerlöse aus dem OTC-Clearing stiegen im Berichtsjahr um 137 Prozent. Dabei entsprach sowohl die Erlös- als auch die Volumenentwicklung voll den Erwartungen. Insgesamt stiegen die Nettoerlöse des Segments Eurex im Jahr 2018 um 18 Prozent. Zu dieser positiven Entwicklung trug auch die Aufhebung der temporären Reduzierung der Bearbeitungsentgelte für durch Kunden hinterlegte Barsicherheiten zum 1. April 2018 bei. Auf Barsicherheiten wird seitdem wieder ein Bearbeitungsentgelt von 20 Basispunkten erhoben, wodurch die entsprechenden Zinserträge gegenüber dem Vorjahr deutlich anzogen. Im Vergleich zu den Nettoerlösen nahmen die bereinigten operativen Kosten nur unterdurchschnittlich um 3 Prozent zu. Entsprechend verbesserte sich das bereinigte EBITDA um 25 Prozent. Nettoerlöse im Segment Eurex (Finanzderivate)in Mio.€ ![]()
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Unter anderem Konnektivität und Gebühren der Marktteilnehmer Segment EEX (Commodities)Kennzahlen des Segments EEX (Commodities)scroll
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Inkl. Handelsvolumen an der Nodal Exchange seit Mai 2017 Im Segment EEX (Commodities) berichtet die Gruppe Deutsche Börse über die Handelsaktivität auf den Plattformen der EEX Group mit Standorten in Europa, Asien und Nordamerika. Die EEX Group bietet zentrale Marktplätze für Energie- und Commodity-Produkte und verbindet 600 Handelsteilnehmer weltweit. Das Angebot umfasst Kontrakte auf Energie, Metalle, Umwelt-, Fracht- und Agrarprodukte. Die wichtigsten Erlösträger des Segments sind der Strom-Spotmarkt und -Terminmarkt mit einem Anteil von 26 Prozent bzw. 32 Prozent sowie der Gasmarkt (Anteil 14 Prozent). Im Strom-Spotmarkt konnte die EEX Group trotz eines anspruchsvollen Marktumfelds das Handelsvolumen im Jahr 2018 um 6 Prozent ausweiten. Ein Meilenstein im kurzfristigen Stromhandel war der Start einer grenzüberschreitenden Lösung zur Kopplung der Intraday-Märkte (XBID) - ein von der Europäischen Kommission initiiertes Projekt. Die Deutsche Börse hatte die Ausschreibung für Entwicklung und Betrieb dieser Plattform Ende 2013 gewonnen. Das Vertragswerk dazu wurde im Juni 2015 von der Deutsche Börse AG und vier führenden Strombörsen Europas (EPEX SPOT, GME, Nord Pool und OMIE) unterzeichnet. Der Start von XBID markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem integrierten europäischen Intraday-Strommarkt. Durch XBID werden die nationalen Märkte für den Wettbewerb geöffnet. Für 2019 ist außerdem - analog zu den Intraday-Märkten - ein Liquiditätspooling für die Day-Ahead-Märkte geplant. An den Strom-Terminmärkten der EEX Group stieg das Volumen um 36 Prozent. In den Märkten für Deutschland und Österreich hat die EEX ihre Position im Jahr 2018 wieder verbessert, nachdem 2017 die Debatte über Preiszonen und die erwartete Trennung der gemeinsamen deutsch-österreichischen Preiszone zu einem deutlichen Rückgang der Volumina ab dem zweiten Quartal 2017 geführt hatte. Inzwischen hat die EEX den Marktanteil wieder gefestigt, welchen sie im alten Produkt für einen gemeinsamen deutsch-österreichischen Markt hatte. Insgesamt stiegen die Handelsvolumina in diesen Märkten im vergangenen Jahr um 7 Prozent. Inzwischen hat die EEX den Marktanteil in Deutschland übertroffen, den sie vor der Ankündigung der Preiszonenteilung hatte. Auch in anderen europäischen Kernmärkten der EEX - Frankreich, Italien und Spanien - konnten die Marktanteile ausgehend von einem bereits hohen Niveau deutlich ausgebaut werden. Starkes Wachstum erzielte die EEX zudem in den Niederlanden und in den osteuropäischen Strom-Futures. Ebenfalls erfreulich entwickelte sich die US-amerikanische Nodal Exchange, die die EEX Group im Mai 2017 übernommen hatte. In einem rückläufigen Gesamtmarkt konnte Nodal die Handelsvolumina stabilisieren und somit ihren Marktanteil gegenüber den Wettbewerbern ausbauen. Im Berichtsjahr führte die Nodal Exchange das T7(r)-Handelssystem ein, was eine wichtige technische Grundlage für die Einführung neuer Produkte und Assetklassen ist. Der Gasmarkt zeigte im Berichtsjahr mit einem nahezu unveränderten Handelsvolumen eine gemischte Entwicklung. Während die EEX Group im Spotmarkt deutliche Zuwächse verzeichnete, waren die Volumina im Terminmarkt rückläufig. Über alle Produktgruppen hinweg steigerte die EEX Group ihre Nettoerlöse im vergangenen Jahr um 21 Prozent. Das bereinigte EBITDA des Segments stieg um 26 Prozent. Nettoerlöse im Segment EEX (Commodities)in Mio.€ ![]()
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Unter anderem Konnektivität, Gebühren der Marktteilnehmer und Emissionshandel Segment 360T (Devisenhandel)Kennzahlen des Segments 360T (Devisenhandel)scroll
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Inkl. Handelsvolumen der GTX seit Juli 2018 Im Segment 360T (Devisenhandel) berichtet die Gruppe Deutsche Börse über die Geschäftsentwicklung im Devisenhandel, der auf den Plattformen ihrer Tochtergesellschaft 360T abgewickelt wird. Als einen wichtigen Schritt im Hinblick auf den weiteren Ausbau des Devisengeschäfts schloss die Gruppe Deutsche Börse am 29. Juni 2018 die Übernahme des GTX Electronic Communication Network (ECN)-Geschäfts der GAIN Capital Holdings, Inc. ab. Der Kaufpreis belief sich auf 100,1 Mio. US$. Mit der Übernahme der US-amerikanischen ECN-Plattform für den Devisenhandel baute 360T seine Position im globalen Währungsmarkt und seine Präsenz im US-Markt aus. Die Akquisition ist zudem ein weiterer Schritt der "Roadmap 2020", mit der die Deutsche Börse ihr Geschäft gezielt erweitert. Die Transaktion schaffte einen größeren und diversifizierteren außerbörslichen Devisenhandel für 360T. Mit GTX ergänzt 360T eine Spotplattform für den Interbankenmarkt, deren Produktpalette und Kundenstamm komplementär zum bestehenden Geschäft sind. Die Integration des Unternehmens in die Strukturen der Gruppe Deutsche Börse schritt im Berichtsjahr planmäßig voran und war zum Jahresende 2018 bereits weitgehend abgeschlossen. Die Zahlen im Bericht reflektieren die Übernahme ab dem Zeitpunkt des Closings. Die Nettoerlöse des Segments 360T werden im Wesentlichen durch die Handelsaktivität institutioneller Investoren und international agierender Unternehmen sowie die Bereitstellung von Liquidität durch sog. Liquidity Provider bestimmt. Im Berichtsjahr entfielen 81 Prozent der Segmenterlöse auf den Devisenhandel und 19 Prozent auf die Bereitstellung sonstiger Dienstleistungen. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen (inkl. GTX ECN) stieg im Jahresvergleich um 13 Prozent und profitierte v. a. von der Gewinnung zahlreicher Neukunden sowie auch von einer leicht gestiegenen Handelsaktivität der Marktteilnehmer. Dazu trugen sowohl die Zinsschritte der Fed bei als auch die Ankündigung der EZB, ihr Anleiheankaufprogramm zum Jahresende 2018 auslaufen zu lassen. Auch die Verhängung gegenseitiger Strafzölle seitens der amerikanischen und chinesischen Regierungen und ihre Auswirkungen auf die globalen Handelsströme sowie die anhaltende Unsicherheit über das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bedingten zeitweise höhere Volatilität. Zudem erreichte 360T, zusammen mit dem Handels- und Clearingbereich der Eurex, im Berichtsjahr wichtige Meilensteine im Hinblick auf das Erzielen von FX-Erlössynergien: Neben dem zentralen Orderbuch für OTC-Transaktionen, welches sich in der Einführungsphase befindet und die ersten Praxistests ("proof of concept") abgeschlossen hat, konnten im vierten Quartal 2018 weitere Teilnehmer sowohl als Liquidity Provider als auch als Clearingmitglied für die an der Eurex(r) gelisteten FX Futures gewonnen werden. Durch die Erweiterung der Quotierungsabdeckung auf 23 Stunden pro Tag stieg das Handelsvolumen entsprechend an. Mit dem erwarteten Abschluss des Testbetriebs im ersten Halbjahr 2019 können zudem erstmals Marktteilnehmer Clearingdienstleistungen für außerbörslich gehandelte Devisengeschäfte nutzen. Gemeinsam mit dem Segment Data hat 360T ein Produkt auf den Markt gebracht, das sowohl Daten zum Spotmarkt als auch zum Swapmarkt für Devisen bereitstellt. Das neue Produkt wird von den Marktteilnehmern bislang sehr gut angenommen. Auf vergleichbarer Basis, d. h. ohne Berücksichtigung der Effekte aus der erstmaligen Einbeziehung des GTX ECN-Geschäfts, stiegen die Nettoerlöse im Geschäftsjahr 2018 um 10 Prozent auf 73,0 Mio. €. Der prozentual stärkere Anstieg im Vergleich zur Entwicklung der Handelsumsätze ist im Wesentlichen die Folge des Produktmixes mit höheren Volumina in Produkten, die eine höhere Marge erzielen. Das GTX-Geschäft trug Nettoerlöse von 5,8 Mio. € bei. Das bereinigte EBITDA des Segments 360T verbesserte sich um 11 Prozent. Nettoerlöse im Segment 360T (Devisenhandel)in Mio.€ ![]()
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Unter anderem Konnektivität und Gebühren der Marktteilnehmer Segment Xetra (Wertpapierhandel)Kennzahlen des Segments Xetra (Wertpapierhandel)scroll
Im Segment Xetra (Wertpapierhandel) berichtet die Gruppe Deutsche Börse über die Entwicklung auf ihren Handelsplätzen im Kassamarkt (Xetra(r), Börse Frankfurt und Tradegate). Neben Handel und Verrechnung (Clearing) erzielt das Segment Erlöse aus der bestehenden Notierung von Unternehmen und Neuzulassungen (Listings) sowie aus der Anbindung von Kunden an ihre Handelsplätze und durch Services für Partnerbörsen. Das Segment Xetra erzielte im Berichtsjahr den überwiegenden Teil (75 Prozent) seiner Nettoerlöse aus dem Handel und der Verrechnung von Wertpapieren. Listinggebühren und sonstige Erlöse steuerten 8 Prozent bzw. 18 Prozent bei. Das Handelsvolumen im Kassamarkt stieg im Jahr 2018 um 17 Prozent und markierte damit den höchsten Wert seit 2008. Auch gemessen an anderen europäischen Handelsplattformen schnitten die Handelsplätze der Gruppe Deutsche Börse 2018 äußerst erfolgreich ab und legten stärker zu als ihre relevanten Mitbewerber. Zudem konnte Xetra seine Position als Referenzmarkt für den Handel mit DAX-Aktien festigen und seinen Marktanteil (68 Prozent) auf hohem Niveau weiter ausbauen (2017: 65 Prozent). Gefördert wurde die Attraktivität des börslichen Handels auf Xetra u. a. durch die neue Handelstechnologie T7, die im Juli 2017 eingeführt worden war und den Kunden zahlreiche Vorteile bietet. Durch den Einsatz von T7 verringert sich beispielsweise erneut die Latenz im Handel, also die Laufzeit einer Order innerhalb des Systems. Auch im Hinblick auf Börsengänge verzeichnete das Segment Xetra im Geschäftsjahr 2018 eine erfreuliche Entwicklung. Insgesamt fanden 18 Initial Public Offerings (IPOs) mit einem Gesamtemissionsvolumen von 11,6 Mrd. € statt. 16 Unternehmen entschieden sich für ein Listing im Prime Standard, zwei Emittenten wählten das Segment Scale für kleine und mittlere Unternehmen. Der mit Abstand größte Börsengang des Jahres war derjenige der Siemens Healthineers AG mit 4,2 Mrd. € im März 2018, gefolgt von denen der Knorr-Bremse AG und der DWS Group GmbH & Co. KGaA. Zudem lagen die Handelsvolumina der börsengehandelten Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs) mit 151,1 Mrd. € (2017: 132,2 Mrd. €) über denen des Vorjahres. Damit blieb die Deutsche Börse der führende Marktplatz in Europa im Handel mit ETFs. Zum 31. Dezember 2018 waren insgesamt 1.368 ETFs gelistet (2017: 1.205 ETFs). Das von den Emittenten über ETFs verwaltete Fondsvermögen belief sich zum Jahresende 2018 auf 524,2 Mrd. € (2017: 527,1 Mrd. €) und damit auf dem Vorjahresniveau. Als neue ETF-Emittenten konnten J.P. Morgan AM, Expat und HANetf gewonnen werden. Das Zinstief und die allgemeine Marktlage haben die Nachfrage nach Xetra-Gold(r) als Anlageinstrument auch 2018 weiter steigen lassen. Die Inhaberschuldverschreibung ist mit physischem Gold hinterlegt. Der Goldbestand erreichte zum Ende des Geschäftsjahres 2018 einen Rekordstand von 181,4 Tonnen (2017: 175,0 Tonnen), dies entspricht einem Gegenwert des verwahrten Goldes von rund 6,5 Mrd. € (2017: 6,0 Mrd. €). Von den auf Xetra handelbaren Rohstoffen (Exchange Traded Commodities, ETCs) ist Xetra-Gold das mit Abstand umsatzstärkste Wertpapier. Im Berichtsjahr 2018 lag der Orderbuchumsatz auf Xetra insgesamt bei rund 2,66 Mrd. €. Die Nettoerlöse im Segment Xetra stiegen im Berichtsjahr 2018 um 5 Prozent und blieben damit hinter dem Wachstum des Handelsvolumens zurück. Dies war im Wesentlichen bedingt durch die Einführung des neuen Handelssystems T7 und der damit verbundenen Anpassung des Preismodells. Entsprechend erreichten die Durchschnittsmargen nicht die Vorjahreshöhe. Das bereinigte EBITDA des Segments nahm um 9 Prozent zu. Nettoerlöse im Segment Xetra (Wertpapierhandel)in Mio.€ ![]()
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Unter anderem Konnektivität und Gebühren der Marktteilnehmer Segment Clearstream (Nachhandel)Kennzahlen des Segments Clearstream (Nachhandel)scroll
Im Segment Clearstream (Nachhandel) bündelt die Gruppe Deutsche Börse die Abwicklung (Settlement) und Verwahrung (Custody) von Wertpapieren. Mit der dem Handel nachgelagerten Infrastruktur für den Eurobond-Markt begleitet und betreut Clearstream die Emission, Abwicklung, Verwaltung und Verwahrung für Wertpapiere aus über 50 Märkten weltweit. Die Nettoerlöse des Segments werden im Wesentlichen durch das Volumen und den Wert der verwahrten Wertpapiere bestimmt - hierüber definieren sich die Depotentgelte. Das Abwicklungsgeschäft (Settlement) hängt vorrangig von der Anzahl der Transaktionen ab, die Clearstream über börsliche und außerbörsliche Handelsplätze abwickelt. Diesem Segment ebenfalls zugeordnet werden die Nettozinserträge, die Clearstream im Bankgeschäft erzielt. Als internationaler Zentralverwahrer (International Central Securities Depository, ICSD) erbringt Clearstream Abwicklungs- und Verwahrleistungen für in Luxemburg verwahrte Wertpapiere. Als Zentralverwahrer (Central Securities Depository, CSD) bedient Clearstream den Markt für deutsche Wertpapiere. Im Berichtsjahr entfielen auf Verwahrleistungen 53 Prozent der Nettoerlöse des Segments, 11 Prozent wurden mit Abwicklungsleistungen erzielt. Die Nettozinserträge aus dem Clearstream-Bankgeschäft trugen 22 Prozent bei. Darüber hinaus umfasst das Segment Third-Party Services wie Dienstleistungen zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Meldepflichten (4 Prozent der Nettoerlöse) und sonstige Leistungen wie Konnektivität und Kontoführung (11 Prozent der Nettoerlöse). Der Wert der über den CSD und ICSD verwahrten Wertpapiere stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1 Prozent leicht an. Die Zahl der internationalen Abwicklungstransaktionen stieg 2018 um 8 Prozent. Im April 2018 migrierten fünf Märkte (Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) auf das neue Investor-CSD-Modell von Clearstream für TARGET2-Securities (T2S) - die europaweite Abwicklungsplattform der EZB für Zentralbankgeld. Dank des Investor-CSD-Modells von Clearstream können Kunden ihre Geld- und Wertpapierbewegungen an den T2S-Märkten konsolidieren und von einer höheren Liquidität, besseren Finanzierungsmöglichkeiten und reduziertem Risiko profitieren. Damit bringt Clearstream das erste wirklich grenzüberschreitende Volumen auf die europaweite Wertpapierabwicklungsplattform der EZB. Clearstream ist der erste Zentralverwahrer, der seinen Kunden mit einer umfassenden Investor-CSD-Strategie Zugriff auf alle T2S-Märkte (mittels Zentralbankgeld) sowie auf internationale Märkte ermöglicht - und dies über einen einzigen Zugang. Seit Dezember 2018 ist das neue Modell mit Abdeckung aller Wertpapierklassen auch in Österreich verfügbar. Zum Jahresende 2018 waren rund 80 Prozent des Verwahr- und Abwicklungsvolumens der T2S-Märkte über das Investor-CSD-Modell von Clearstream zugänglich. Der wichtigste Wachstumstreiber für das Segment 2018 war der Zuwachs von 46 Prozent der Nettozinserträge, die Clearstream mit den Bareinlagen ihrer Kunden erzielt. Der wesentliche Grund hierfür sind steigende Zinsen in den USA, denn rund 52 Prozent der Bareinlagen lauten auf US-Dollar. Im Jahresverlauf hat die US-Notenbank Federal Reserve den Leitzins viermal angehoben - zuletzt im Dezember auf eine Spanne von 2,25 bis 2,50 Prozent. Die durchschnittlichen Kundenbarmittel waren im Berichtsjahr um 4 Prozent rückläufig. Auch das Geschäft mit Dienstleistungen zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Meldepflichten ist im Geschäftsjahr 2018 deutlich gewachsen. Clearstream bietet diese regulatorischen Dienstleistungen für Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden über REGIS-TR an, ein Gemeinschaftsunternehmen mit der spanischen Iberclear. Die Nettoerlöse sind in den Third-Party Services erfasst; diese stiegen im Jahresvergleich um 4 Prozent. Die Gesamtnettoerlöse des Segments Clearstream stiegen 2018 um 9 Prozent, einschließlich Erlösen aufgrund von Versicherungsleistungen in Höhe von 9,3 Mio. €. Bereinigt um diesen Sondereffekt stiegen die Nettoerlöse im Jahresvergleich um 8 Prozent. Die um Sondereffekte bereinigten operativen Kosten stiegen um 3 Prozent, woraus sich ein Zuwachs des bereinigten EBITDA von 11 Prozent ergab. Nettoerlöse im Segment Clearstream (Nachhandel)in Mio.€ ![]()
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Unter anderem Konnektivität und Kontoführung Segment IFS (Investment Fund Services)Kennzahlen des Segments IFS (Investment Fund Services)scroll
Im Segment IFS (Investment Fund Services) fasst die Gruppe Deutsche Börse die Abwicklung und Verwahrung von börsengehandelten Investment- und Hedgefonds über Clearstream zusammen. Kunden können ihr gesamtes Fondsportfolio über die Fondsverarbeitungsplattform Vestima(r) von Clearstream abwickeln und verwahren. Die Nettoerlöse des Segments IFS werden im Wesentlichen vom Wert der verwahrten Wertpapiere und der Anzahl der Abwicklungstransaktionen bestimmt - hierüber definieren sich die Entgelte. Das Segment IFS ist einer der entscheidenden strukturellen Wachstumstreiber der Gruppe Deutsche Börse. Im Berichtsjahr generierten Verwahrleistungen des Segments 43 Prozent der Nettoerlöse, während Abwicklungsleistungen 32 Prozent beitrugen. Außerdem sind weitere Leistungen wie Konnektivität, Order Routing und Berichtswesen Teil des Segments, mit denen 25 Prozent der Nettoerlöse erzielt wurden. Trotz der schwachen Entwicklung am Aktienmarkt stieg der Wert der verwahrten Wertpapiere im Geschäftsjahr 2018 um 7 Prozent. Das Wachstum war v. a. einer Reihe großer Neukunden zu verdanken, die Clearstream für IFS akquirieren konnte, darunter renommierte Institute wie die Banque Internationale à Luxembourg (BIL), SIX SIS und Lombard Odier. Diese Kunden unterstützt Clearstream künftig als strategischer Partner bei der Konsolidierung ihres Fondsgeschäfts. Die BIL hat bereits 2018 ihre Investmentfondsbestände migriert und beabsichtigt auch ihre Hedgefondsbestände zu übertragen. Die SIX SIS plant diesen Transfer in naher Zukunft. Der Anstieg der Abwicklungstransaktionen spiegelt die Handelsaktivität neuer Kunden wider; auch die im Vergleich zum Vorjahr allgemein stärkere Handelstätigkeit - insbesondere im internationalen Geschäft - trug dazu bei. Um ihr Angebot an Fondsdiensten weiter auszubauen, hat Clearstream 2018 die in London ansässige Swisscanto Funds Centre Ltd. (SFCL) von der Zürcher Kantonalbank erworben. Die Transaktion im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich wurde zum 1. Oktober 2018 abgeschlossen. Zum 2. November 2018 wurde die Gesellschaft in Clearstream Funds Centre Ltd. umbenannt. Mit dem Zukauf erweitert Clearstream ihr Dienstleistungsangebot im Fondsbereich um das Management von Vertriebsverträgen und die Datenverarbeitung. Neben der bestehenden Kundenbasis von SFCL wird Clearstream das Dienstleistungsangebot der Gesellschaft auch ihrer internationalen Kundenbasis anbieten können. Durch diese Ausweitung der Angebotspalette erwartet Clearstream in diesem Segment zusätzliche Umsatzerlöse im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Zudem sollen Cross-Selling-Synergien erzielt werden. Aufgrund von mehr verwahrten Vermögenswerten, einer steigenden Zahl der Abwicklungstransaktionen sowie der vollständigen Übernahme von SFCL mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 erzielte das Segment IFS im zurückliegenden Geschäftsjahr einen Zuwachs der Nettoerlöse von 12 Prozent. Dank des skalierbaren Geschäftsmodells des Segments stieg das bereinigte EBITDA um 21 Prozent. Nettoerlöse im Segment IFS (Investment Fund Services)in Mio.€ ![]()
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Unter anderem Konnektivität, Orderrouting und Gebühren für Reporting Segment GSF (Sicherheitenmanagement)Kennzahlen des Segments GSF (Sicherheitenmanagement)scroll
Im Segment GSF (Sicherheitenmanagement) betrachtet die Gruppe Deutsche Börse die Geschäftsentwicklung von Clearstream-Leistungen im Bereich Wertpapierfinanzierung und Sicherheitenmanagement. Im Repo-Geschäft - zu dem die Bereiche Tri-Party Repo, GC Pooling(r) und das Sicherheitenmanagement zählen - wurden 52 Prozent der Nettoerlöse des Segments erwirtschaftet. Der Bereich Wertpapierleihe erzielte 48 Prozent der Nettoerlöse. Nettoerlöse im Segment GSF (Sicherheitenmanagement)in Mio.€ ![]() Im Segment GSF sank das durchschnittliche ausstehende Volumen im Repo-Markt um 6 Prozent. Seitdem die EZB im Rahmen ihrer Maßnahmen zur quantitativen Lockerung (Quantitative Easing, QE) zusätzliche Liquidität am Markt bereitstellt, gehen die Volumina weiter zurück, insbesondere im Bereich GC Pooling. Zugleich konnten die Erlöse aus der Wertpapierleihe (Programme für strategische Kreditvergabe sowie für fehlgeschlagene Lieferungen) die rückläufigen Sicherheitenvolumina mehr als ausgleichen, wodurch die Nettoerlöse des Segments GSF gegenüber 2017 um insgesamt 2 Prozent zulegten. Das bereinigte EBITDA des Segments war im Berichtsjahr um 5 Prozent rückläufig, da die bereinigten operativen Kosten überproportional anstiegen. Segment STOXX (Indexgeschäft)Kennzahlen des Segments STOXX (Indexgeschäft)scroll
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Unter anderem Lizenzen auf strukturierte Produkte Im Segment STOXX (Indexgeschäft) berichtet die Gruppe Deutsche Börse über die Entwicklung ihres Indexgeschäfts, das sie über ihre Tochtergesellschaft STOXX Ltd. betreibt. Das Unternehmen bietet mit einem umfangreichen Indexangebot eine Vielzahl von Möglichkeiten für Emittenten, Finanzprodukte für unterschiedlichste Investitionsstrategien aufzulegen. Von den Nettoerlösen des Segments STOXX entfielen im vergangenen Jahr 30 Prozent auf ETF-Lizenzerlöse, 22 Prozent auf Börsen-Lizenzerlöse und 48 Prozent auf sonstige Lizenzerlöse. Während die ETF-Lizenzerlöse von der Höhe des Vermögens abhängen, das weltweit in ETFs auf STOXX- und DAX-Indizes investiert wird, bestimmen sich die Börsen-Lizenzerlöse maßgeblich durch das Handelsvolumen von Indexderivaten auf STOXX- und DAX-Indizes bei der Eurex. Lizenzerlöse aus strukturierten Produkten werden unter den sonstigen Lizenzerlösen ausgewiesen. Mit der Einführung des STOXX(r) Europe 600 ESG-X-Index, der ein standardisiertes Screening nach ESG-Ausschlusskriterien enthält, trieb das Segment STOXX die Entwicklung innovativer Produkte weiter voran. Das Screening basiert auf Kriterien von institutionellen Investoren und dient dazu, Reputationsrisiken und idiosynkratrische Risiken zu reduzieren. Des Weiteren adressiert STOXX mit der Einführung von Rentenindizes auf das sog. Liability-driven Investing (LDI) im zweiten Quartal 2018 einen Markt mit einem Volumen von ca. 1 Bio. £. Diese Indizes können leistungsorientierten Pensionsplänen (Defined Benefit-Plänen) als unabhängige Referenzpunkte dienen; sie können als flexible und investierbare Bausteine für LDI-Portfolios herangezogen werden. Die Indexmethodologie erlaubt es Rentenversicherungen, ihr Vermögen im Zeitverlauf besser auf ihre Verbindlichkeiten abzustimmen. Nach einem dynamischen Jahresauftakt führten das schwächere Marktumfeld und vor allem die Umschichtung von Anlagegeldern aus Europa in andere Regionen im weiteren Jahresverlauf zu einer Abschwächung des Wachstums bei ETF-Lizenzerlösen. Durch die anziehende Volatilität und die dadurch gestiegenen Handelsvolumina an der Eurex stiegen die Nettoerlöse aus Börsenlizenzen deutlich. In Summe legten die Nettoerlöse des Segments im Gesamtjahr um 13 Prozent zu. Das bereinigte EBITDA des Segments verbesserte sich im Berichtsjahr um 17 Prozent. Nettoerlöse im Segment STOXX (Indexgeschäft)in Mio.€ ![]()
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Unter anderem Lizenzen auf strukturierte Produkte Segment Data (Datengeschäft)Kennzahlen des Segments Data (Datengeschäft)scroll
Im Segment Data (Datengeschäft) berichtet die Gruppe Deutsche Börse über die Entwicklung ihres Geschäfts mit der Vermarktung von Lizenzen für Handels- und Marktsignale in Echtzeit sowie für die Bereitstellung von historischen Daten und Analytics. Die wichtigsten Produkte sind Orderbuchdaten aus den Kassa- und Derivatemärkten, aber auch Referenzdaten der Deutschen Börse sowie Daten ihrer Kooperationspartner. Das Segment erzielt einen Großteil seiner Nettoerlöse auf Basis langfristiger Kundenbindungen und ist dabei relativ unabhängig von den Handelsvolumina und der Volatilität an den Kapitalmärkten. Dem Segment werden auch die Erlöse aus regulatorischen Dienstleistungen zugeordnet. Im Berichtsjahr entfielen 67 Prozent der Nettoerlöse des Segments auf die Bereitstellung von Daten aus den Kassa- und Derivatemärkten und 10 Prozent auf regulatorische Dienstleistungen; sonstige Leistungen trugen 23 Prozent bei. Trotz eines Rückgangs der Abonnementzahlen steigerte das Segment im abgelaufenen Geschäftsjahr die Nettoerlöse mit Daten aus den Kassa- und Derivatemärkten um 4 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Segment das Lizenzmodell weiterentwickelt hat. Dieses wurde insbesondere bezüglich der automatisierten Verarbeitung von Daten nutzungsspezifisch differenziert. Die Nettoerlöse im Bereich der regulatorischen Dienstleistungen nahmen im Geschäftsjahr 2018 um 66 Prozent zu. Hier profitierte die Geschäftsentwicklung insbesondere vom Regulatory Reporting Hub, der Anfang Januar 2018 eingeführt wurde. Der Hub bietet Kunden gebündelt Lösungen für deren Berichtsverpflichtungen, v. a. gemäß der überarbeiteten EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Insgesamt steigerte das Segment seine Nettoerlöse 2018 um 11 Prozent und das bereinigte EBITDA um 17 Prozent. Nettoerlöse im Segment Data (Datengeschäft)in Mio.€ ![]()
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Unter anderem CEF(r)-Datendienste Entwicklung der RentabilitätDie Konzern-Eigenkapitalrentabilität stellt das Verhältnis des Ergebnisses nach Steuern zum Eigenkapital dar, das dem Konzern im Jahr 2018 durchschnittlich zur Verfügung stand. Sie lag im Berichtsjahr mit 17,1 Prozent unter dem Vorjahr (2017: 18,8 Prozent). Bereinigt um die in der Ertragslage erläuterten Effekte lag die Eigenkapitalrendite bei 20,8 Prozent (2017: 18,4 Prozent). FinanzlageCashflowKonzern-Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)scroll
Der Finanzmittelbestand der Gruppe Deutsche Börse umfasst den Kassenbestand und die Bankguthaben, soweit diese nicht aus der Wiederanlage der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Bardepots der Marktteilnehmer resultieren, sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft, deren ursprüngliche Fristigkeit drei Monate nicht übersteigt. Der Finanzmittelbestand belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 1.839,0 Mio. € (31. Dezember 2017: 580,2 Mio. €). Die Position Kassenbestand und sonstige Bankguthaben betrug 1.322,3 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (31. Dezember 2017: 1.297,6 Mio. €). Die Gruppe Deutsche Börse erzeugte über das Jahr 2018 einen positiven Cashflow von 1.257,3 Mio. € (2017: 737,1 Mio. €). Die Aussagekraft des Cashflows ist bei der Gruppe Deutsche Börse eingeschränkt, da er insbesondere die stichtagsbezogenen, stark schwankenden CCP-Positionen sowie Zuflüsse und Abflüsse, die aus dem Bankgeschäft resultieren, enthält. Bereinigt um diese technischen Effekte erläutert sich der Cashflow im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen wie folgt: Die Gruppe erzielte einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, vor Veränderung der stichtagsbezogenen CCP-Positionen, von 1.176,5 Mio. € (2017: 1.107,2 Mio. €). Dieser wird indirekt ermittelt und ergibt sich aus dem Periodenüberschuss in Höhe von 852,5 Mio. € (2017: 896,0 Mio. €), der um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, wie Abschreibungen und latente Steuererträge, korrigiert wird. Zusätzlich resultiert aus der Veränderung des Working Capital ein positiver Beitrag zum Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 105,7 Mio. € (2017: 156,6 Mio. €), insbesondere im Zusammenhang mit dem Programm zur Umsetzung der Unternehmensstrategie "Roadmap 2020", das im Geschäftsjahr in Höhe von insgesamt 108,3 Mio. € zum Anstieg der Rückstellungen beigetragen hat. Dem starken positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit stehen im Wesentlichen der Erwerb des GTX Electronic Communication Network-Geschäfts für 85,9 Mio. € und der Swisscanto Funds Centre Ltd. für 83,3 Mio. €, Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen mit 160,0 Mio. €, ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 364,2 Mio. € sowie die Auszahlung einer Dividende der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 453,3 Mio. € (Dividende für das Geschäftsjahr 2016: 439,0 Mio. €) gegenüber. Aufgrund des positiven Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, ausreichender Kreditlinien sowie ihrer flexiblen Steuerungs- und Planungssysteme geht die Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 wie schon in den Vorjahren von einer soliden Liquiditätsausstattung aus. Für weitere Details zum Cashflow siehe die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie Erläuterung 22 des Konzernanhangs. Operating Leasing-VerträgeDie Gruppe Deutsche Börse nutzt Operating Leasing, und zwar in erster Linie für das Bürogebäude in Eschborn, das die Gruppe in der zweiten Jahreshälfte 2010 bezog, und für die Gebäude der Clearstream International S.A. in Luxemburg (für Details siehe Erläuterung 27 des Konzernanhangs). LiquiditätssteuerungDie Gruppe Deutsche Börse deckt ihren operativen Liquiditätsbedarf in erster Linie durch Innenfinanzierung, indem sie erwirtschaftete Mittel einbehält. Ziel ist es, Liquidität in ungefähr der Höhe der operativen Kosten eines Quartals vorzuhalten; diese Zielliquidität liegt derzeit in einer Spanne von 150 Mio. € bis 250 Mio. €. Es existiert ein konzerninterner Cash Pool, um überschüssige Liquidität, soweit regulatorisch und rechtlich zulässig, zu bündeln. Die liquiden Mittel werden ausschließlich kurzfristig angelegt, damit sie schnell verfügbar sind, sowie weitgehend besichert durch liquide Anleihen erstklassiger Emittenten. Die Deutsche Börse AG hat zudem Zugang zu externen Finanzierungsquellen, wie bilateralen und syndizierten Kreditlinien, und ein Commercial Paper-Programm (siehe Erläuterung 25 des Konzernanhangs für Details zum Finanzrisikomanagement). Um ihren strukturellen Finanzierungsbedarf zu decken, nutzte die Deutsche Börse AG in den vergangenen Jahren ihren Zugang zum Kapitalmarkt und emittierte Unternehmensanleihen. Schuldverschreibungen der Deutsche Börse AG (zum 31. Dezember 2018 ausstehend)scroll
KapitalmanagementGenerell erwarten die Kunden der Gesellschaft, dass diese konservative Zinsdeckungs- und Verschuldungsgrade aufweist und damit ein gutes Kreditrating erzielt. Die Gruppe verfolgt daher das Ziel, einen Zinsdeckungsgrad (Verhältnis von bereinigtem EBITDA zu Zinsaufwendungen aus Finanzierungstätigkeit) von mindestens 16 auf Gruppenebene zu erreichen. Die Gruppe Deutsche Börse hat dieses Ziel 2018 mit einem Zinsdeckungsgrad von 40,8 erreicht (2017: 32,7). Diesem Wert liegt ein relevanter Zinsaufwand von 41,2 Mio. € und ein bereinigtes EBITDA von 1.678,6 Mio. € zugrunde. Um die Zinsdeckung zu berechnen, werden u. a. die Zinsaufwendungen für die Finanzierung der Gruppe Deutsche Börse herangezogen, abzüglich der Zinsaufwendungen der Konzerngesellschaften, die auch als Finanzinstitute tätig sind. Zu diesen gehören die Clearstream Banking S.A., die Clearstream Banking AG und die Eurex Clearing AG. Zinsaufwendungen, die nicht im Zusammenhang mit der Finanzierung der Gruppe stehen, werden nicht in die Zinsdeckung einbezogen. Zinsdeckungsgrad der Gruppe Deutsche Börsescroll
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Am 26. März 2018 fällig und vollständig zurückgezahlt Zudem hat die Deutsche Börse im Berichtsjahr auf Gruppenebene ein Verhältnis der verzinslichen Bruttoschulden zum bereinigten EBITDA von höchstens 1,5 angestrebt. Im Jahr 2018 hat die Gruppe das angestrebte Verhältnis der Bruttoschulden zum bereinigten EBITDA mit einem Wert von 1,2 erreicht. Diesem Wert liegt eine Bruttoverschuldung von 1.982,2 Mio. € sowie ein bereinigtes EBITDA von 1.678,6 Mio. € zugrunde. Die Bruttoverschuldung umfasst verzinsliche Verbindlichkeiten in Höhe von 1.982,2 Mio. €. Gemäß Definition der Ratingagentur wird die Hybridanleihe der Gruppe sowohl zur Ermittlung der Bruttoschulden als auch der Zinsaufwendungen nur zu 50 Prozent angerechnet. Das Unternehmen strebt ferner an, das starke AA-Kreditrating der Tochtergesellschaft Clearstream Banking S.A. aufrechtzuerhalten, um den nachhaltigen Erfolg des in der Wertpapierverwahrung und -abwicklung tätigen Segments Clearstream sicherzustellen. Darüber hinaus verlangen die Aktivitäten der Tochtergesellschaft Eurex Clearing AG eine hohe Bonität. Die Deutsche Börse AG hat ihre Absicht erklärt, bei Clearstream-Gesellschaften bestimmte weitere Kenngrößen einzuhalten, die nach ihrer Einschätzung mit einem Rating von AA vereinbar sind. So soll das sog. Tangible Equity (Eigenkapital abzüglich immaterieller Vermögenswerte) der Clearstream International S.A. einen Wert von 700 Mio. € und das der Clearstream Banking S.A. einen Wert von 400 Mio. € nicht unterschreiten. Im Berichtsjahr hat die Clearstream International S.A. diese Kenngröße mit einem Wert von 1.337,0 Mio. € (2017: 1.206,6 Mio. €) und die Clearstream Banking S.A. mit einem Wert von 1.253,3 Mio. € (2017: 1.213,6 Mio. €) übertroffen. Im Clearstream-Teilkonzern soll, sofern Finanzverbindlichkeiten aus dem Nichtbankgeschäft bestehen, ein Zinsdeckungsgrad von mind. 25 aufrechterhalten werden. Wie im Vorjahr bestanden bei Clearstream im Berichtsjahr keine Finanzverbindlichkeiten aus dem Nichtbankgeschäft, sodass kein Zinsdeckungsgrad angegeben wird. Diese Zielgrößen der Gruppe Deutsche Börse basieren seit 2007 auf der von der Ratingagentur S&P Global Ratings (S&P) angewandten Berechnungsmethodik. Da S&P die Methodik für die Bewertung von Marktinfrastrukturanbietern angepasst hat, ergeben sich künftig die unten aufgeführten neuen Kenngrößen. Um das mit einem AA-Rating konsistente "Minimal Financial Risk Profile" gemäß S&P Methodik zu erreichen, strebt das Unternehmen folgende Zielgrößen bei den neuen Kennzahlen an:
Die Gruppe Deutsche Börse wird sich bei der Berechnung dieser Kenngrößen eng an der von S&P angewandten Methodik orientieren:
S&P legt für die Berechnung der Kennzahlen jeweils den gewichteten Durchschnitt aus den berichteten bzw. erwarteten Werten der letzten vorangegangenen, der aktuellen und der folgenden Berichtsperiode zugrunde. Um die Nachvollziehbarkeit der Kennzahlen sicherzustellen, berichtet die Gruppe Deutsche Börse diese auf Basis der jeweils aktuellen Berichtsperiode. Die folgenden Tabellen "Relevante Kenngrößen nach der bisherigen Berechnungsmethodik" und "Relevante Kenngrößen nach der angepassten Berechnungsmethodik" veranschaulichen die Berechnungsmethodik und zeigen die Unterschiede zwischen den alten und neuen Werten für das Berichtsjahr auf. Ab dem ersten Quartal 2019 wird die Gruppe Deutsche Börse ausschließlich nach der geänderten Methodik berichten. Relevante Kenngrößen nach der bisherigen Berechnungsmethodikscroll
Relevante Kenngrößen nach der angepassten Berechnungsmethodikscroll
Dividende und AktienrückkäufeGenerell strebt die Gruppe Deutsche Börse eine Dividendenausschüttungsquote von 40 bis 60 Prozent des bereinigten Periodenüberschusses, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, an. Innerhalb dieser Bandbreite steuert die Gruppe die tatsächliche Ausschüttungsquote im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von Kontinuitätsgesichtspunkten. Darüber hinaus plant das Unternehmen, die verbleibenden verfügbaren Mittel primär in die organische, aber auch in die komplementäre externe Weiterentwicklung der Gruppe zu investieren. Sofern diese Mittel nicht durch die Gruppe investiert werden können, stellen zusätzliche Ausschüttungen, insbesondere in Form von Aktienrückkäufen, eine weitere Möglichkeit der Mittelverwendung dar. Für das Geschäftsjahr 2018 schlägt die Deutsche Börse AG der Hauptversammlung vor, eine Dividende von 2,70 € je Stückaktie zu zahlen (2017: 2,45 €). Diese Dividende entspricht einer Ausschüttungsquote von 49 Prozent des den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnenden Periodenüberschusses, bereinigt um die in der Ertragslage beschriebenen Sondereffekte (2017: 53 Prozent, ebenfalls bereinigt). Auf Basis von 183,3 Mio. dividendenberechtigten Stückaktien ergäbe sich damit eine Dividendensumme von 495,0 Mio. € (2017: 456,4 Mio. €). Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien ergibt sich aus einem Grundkapital von 190,0 Mio. Aktien abzüglich 6,7 Mio. Aktien im Eigenbestand. Darüber hinaus hatte die Deutsche Börse AG im April 2017 angekündigt, im zweiten Halbjahr 2017 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von rund 200 Mio. € aufzulegen. Dieses Programm wurde vom 27. November 2017 bis 28. März 2018 durchgeführt. Darüber hinaus hatte die Gruppe am 5. Dezember 2017 bekannt gegeben, im Laufe des Jahres 2018 ein weiteres Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von ebenfalls rund 200 Mio. € aufzulegen. Dieses Programm wurde vom 13. August 2018 bis 2. November 2018 durchgeführt. Für weitere Informationen zum Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG siehe den Abschnitt "Eigenkapital" im Anhang zum Jahresabschluss der Deutsche Börse AG. KreditratingsKreditratingsscroll
Die Deutsche Börse AG lässt ihre Kreditwürdigkeit regelmäßig von S&P überprüfen, die der Clearstream Banking S.A. von den Ratingagenturen Fitch und S&P. Am 13. September 2018 bestätigte Fitch Ratings das AA-Kreditrating der Clearstream Banking S.A. mit einem stabilen Ausblick. Das Rating spiegelt die führende Position im Nachhandelsgeschäft und das umsichtige Liquiditätsmanagement sowie die einwandfreie Kapitalausstattung der Bank wider. Am 20. November 2018 bestätigte S&P das AA-Kreditrating der Deutsche Börse AG. Das Rating spiegelt die Annahme wider, dass die Gruppe ihre Wachstumsstrategie fortführt und zumindest das untere Ende der Wachstumsziele erreicht. Am selben Tag bestätigte S&P das AA-Kreditrating der Clearstream Banking S.A. mit einem stabilen Ausblick. Das Rating spiegelt das starke Risikomanagement, die minimale Verschuldung sowie die starke Positionierung im internationalen Kapitalmarkt, insbesondere durch das internationale Verwahr- und Transaktionsgeschäft, wider. Die Deutsche Börse AG war zum 31. Dezember 2018 eines von nur zwei in DAX gelisteten Unternehmen, die über ein AA-Rating der Agentur S&P verfügten. Die Historie der Ratings von Deutsche Börse AG und Clearstream Banking S.A. sind in der Mehrjahresübersicht dargestellt. VermögenslageIm Folgenden werden wesentliche Änderungen in der Vermögenslage beschrieben. Die komplette Konzernbilanz finden Sie im Konzernabschluss. Konzernbilanz (Auszüge)scroll
Die Bilanzsumme der Gruppe Deutsche Börse hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht - insbesondere bedingt durch den stichtagsbezogenen Anstieg der Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten. Die immateriellen Vermögenswerte sind nur moderat vor dem Hintergrund der beiden Akquisitionen, die zu einem Anstieg der Geschäfts- und Firmenwerte geführt haben, gestiegen. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich - bereinigt um den Anstieg der Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten - aufgrund des stichtagsbezogenen Anstiegs der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldinstrumente, die im Wesentlichen die Aktivitäten des Clearstream-Teilkonzerns umfassen. Das Eigenkapital der Gruppe bewegt sich im Wesentlichen auf dem Niveau des Vorjahres. Dem Anstieg der angesammelten Gewinne steht insbesondere die Erhöhung des Bestands an eigenen Aktien gegenüber. Die langfristigen Schulden haben sich, bereinigt um den Anstieg der Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten, aufgrund der Emission der 10-jährigen Euroanleihe in Höhe von 600 Mio. € erhöht. Der Anstieg der kurzfristigen Schulden ist insbesondere auf die Entwicklung der Einlagen aus dem Wertpapierabwicklungsgeschäft des Clearstream-Teilkonzerns zurückzuführen. Insgesamt investierte die Gruppe Deutsche Börse im Berichtsjahr 160,0 Mio. € (2017: 149,2 Mio. €) in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (Capital Expenditure, CAPEX). Die größten Investitionen tätigte das Unternehmen in den Segmenten Clearstream und Eurex. Betriebskapital (Working Capital)Das Betriebskapital ergibt sich aus der Saldierung der kurzfristigen Vermögenswerte und der kurzfristigen Schulden ohne die stichtagsbedingten Bilanzpositionen. Die kurzfristigen Vermögenswerte ohne stichtagsbedingte Positionen beliefen sich dabei auf 1.098,3 Mio. € (2017: 1.020,9 Mio. €). Da die Gruppe Deutsche Börse die Entgelte für den Großteil ihrer Dienstleistungen monatlich einzieht, waren die in den kurzfristigen Vermögenswerten enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zu den Nettoerlösen mit 397,5 Mio. € zum 31. Dezember 2018 relativ gering (31. Dezember 2017: 331,9 Mio. €). Die kurzfristigen Schulden der Gruppe ohne stichtagsbedingte Positionen beliefen sich auf 1.468,5 Mio. € (2017: 1.280,1 Mio. € ohne stichtagsbedingte Positionen). Aus diesem Grund hatte die Gruppe zum Jahresende ein leicht negatives Betriebskapital in Höhe von 370,2 Mio. € (2017: 259,2 Mio. €). Stichtagsbedingte BilanzpositionenDie Bilanzposition "Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten" entsteht durch die Funktion der Eurex Clearing AG sowie der European Commodity Clearing AG: Da sie als zentrale Kontrahenten für die verschiedenen Märkte der Gruppe Deutsche Börse agieren, werden ihre Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz erfasst. Die Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten sind ausführlich im Risikobericht und in den Erläuterungen 3, 13 und 25 des Konzernanhangs dargestellt. Die an die Clearinghäuser der Gruppe angeschlossenen Marktteilnehmer erbringen Sicherheitsleistungen teilweise in Form von Bardepots, die täglich angepasst werden. Das Geld wird von den zentralen Kontrahenten über Nacht in der Regel besichert angelegt und unter der Position "Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung" bilanziert. Der Wert der Bardepots an den für das Berichtsjahr relevanten Bilanzstichtagen (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) variierte zwischen 28 und 30 Mrd. € (2017: zwischen 27 und 35 Mrd. €). Wertschöpfung: Verteilung der UnternehmensleistungDie Wertschöpfung ergibt sich aus der Unternehmensleistung nach Abzug von Abschreibung und Fremdkosten. Im Jahr 2018 betrug die Wertschöpfung der Gruppe Deutsche Börse 2.028,3 Mio. € (2017: 1.974,8 Mio. €). Die Verteilung der Wertschöpfung macht deutlich, dass große Teile der erwirtschafteten Wertschöpfung zurück in die Volkswirtschaft fließen: 25 Prozent (509,8 Mio. €) kommen den Aktionären in Form von Dividendenzahlungen zugute, der Personalaufwand in Form von Gehältern und weiteren Vergütungsbestandteilen belief sich auf 41 Prozent (824,0 Mio. €). Steuern wurden in Höhe von 15 Prozent (304,3 Mio. €) entrichtet. 2 Prozent (47,5 Mio. €) entfielen auf Fremdkapitalgeber. Die im Unternehmen verbliebene Wertschöpfung in Höhe von 17 Prozent (342,7 Mio. €) wird beispielsweise für Investitionen in Wachstumsinitiativen eingesetzt, siehe Grafiken "Entstehung der Wertschöpfung" und "Verwendung der Wertschöpfung". Entstehung der WertschöpfungUnternehmensleistung: 2.755,0 Mio.€ ![]() Verwendung der WertschöpfungWertschöpfung: 2.028,3 Mio.€ ![]() Gesamtaussage des Vorstands zur wirtschaftlichen LageDas wirtschaftliche Umfeld blieb 2018 sowohl in Europa als auch global günstig, wobei sich die Aussichten mit Beginn des zweiten Halbjahres eintrübten, insbesondere aufgrund von Handelskonflikten sowie dem bevorstehenden Brexit. Trotzdem stiegen die Zinsen in den USA nochmals an, während die EZB die Anleihekäufe in der Eurozone Ende Dezember auslaufen ließ. Gleichzeitig lag die Volatilität im Aktienmarkt im Jahresmittel auf einem im Vergleich zum Vorjahr höheren Niveau. Vor diesem Hintergrund stiegen die Volumina in Aktienindexderivaten deutlich und auch der Aktienhandel profitierte von diesem Umfeld. Gleichzeitig nahmen die Volumina in Zinsderivaten zu und auch die Nettozinserträge des Segments Clearstream verbesserten sich aufgrund der höheren Zinsen auf die in US-Dollar gehaltenen täglich verfügbaren Kundengelder. Neben diesen zyklischen Faktoren legten auch die strukturellen Nettoerlöse der Gruppe um 6 Prozent zu. Die wesentlichen Gründe hierfür waren die positive Entwicklung neuer Produkte sowie das OTC-Clearing im Segment Eurex, der Gewinn weiterer Marktanteile im Energiemarkt sowie der weitere Ausbau des Investmentfonds- und Indexgeschäfts. In Summe führten diese Faktoren dazu, dass sich die Ertragslage der Gruppe Deutsche Börse im Geschäftsjahr 2018 sehr positiv entwickelte und die Nettoerlöse leicht über der vom Vorstand erwarteten Spanne lagen. Die Gruppe verzeichnete einen Anstieg der Nettoerlöse um 13 Prozent. Die bereinigten operativen Kosten lagen im Berichtsjahr um 5 Prozent über dem Vorjahreswert. Dies lag maßgeblich an höheren Personalkosten aufgrund der gestiegenen Anzahl an Mitarbeitern sowie der höheren variablen Vergütung. Darüber hinaus trug die Vollkonsolidierung von zwei im Jahresverlauf akquirierten Unternehmen zum Anstieg der Kosten bei. Der bereinigte, den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnende Periodenüberschuss der Gruppe wuchs um 17 Prozent und übertraf damit ebenfalls die prognostizierte Spanne von 10 bis 15 Prozent. Der Vorstand beurteilt die Finanzlage der Gruppe Deutsche Börse im Berichtsjahr als äußerst solide. Das Unternehmen erzielte wie im Vorjahr einen hohen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Aufgrund des Anstiegs des bereinigten EBITDA konnte die Deutsche Börse auf Gruppenebene das Verhältnis der verzinslichen Bruttoschulden zum EBITDA weiter verbessern: Mit einem Wert von 1,2 wurde der Zielwert von 1,5 deutlich unterschritten. Ratingagenturen haben die Kreditwürdigkeit des Konzerns 2018 erneut mit Top-Ratings bewertet. Am 20. November 2018 bestätigte S&P Global Ratings (S&P) das AA-Kreditrating der Deutsche Börse AG. Am gleichen Tag bestätigte S&P, wie bereits Fitch Ratings am 13. September 2018, das AA-Kreditrating der Clearstream Banking S.A., jeweils mit einem stabilen Ausblick. Die Deutsche Börse AG bietet ihren Aktionären seit Jahren eine attraktive Dividendenrendite - so auch für das Geschäftsjahr 2018. Mit einem Dividendenvorschlag von 2,70 € (2017: 2,45 €) liegt die Ausschüttung an die Aktionäre über der des Vorjahres. Infolge des verbesserten Ergebnisses sinkt die Ausschüttungsquote von 53 Prozent im Vorjahr auf 49 Prozent im Berichtsjahr (jeweils bereinigt um Sondereffekte) und liegt somit wie erwartet in der Mitte der vom Vorstand angestrebten Spanne von 40 und 60 Prozent. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ist als sehr geordnet zu bewerten. Mehrjahresübersicht der Gruppe Deutsche Börsescroll
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Wert für 2015 ohne Berücksichtigung der International Securities Exchange (ISE), die
durch den Verkauf zum 30. Juni 2016 eine nicht fortgeführte Geschäftstätigkeit darstellt NachtragsberichtWesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten. Zusammengefasste nichtfinanzielle ErklärungDiese zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die Gruppe Deutsche Börse und das Mutterunternehmen, Deutsche Börse AG, ist in den zusammengefassten Lagebericht integriert und erfüllt die Vorgaben der §§ 289b-e bzw. 315b-c Handelsgesetzbuch (HGB). Sie orientiert sich gleichfalls an den Standards (Option "Core") der Global Reporting Initiative (GRI). Für eine ausführliche Übersicht über die kompletten GRI-Indikatoren (GRI-Index) siehe www.deutsche-boerse.com > Nachhaltigkeit > Reporting > GRI. Weiterführende Informationen, auf die in der nichtfinanziellen Erklärung verwiesen wird, sind nicht Bestandteil derselben. Sofern keine expliziten Aussagen für die Muttergesellschaft getroffen werden, gelten qualitative Angaben im Sinne des zusammengefassten Lageberichts gleichermaßen für den Konzern Gruppe Deutsche Börse wie für die Muttergesellschaft Deutsche Börse AG. Quantitative Angaben zur Muttergesellschaft werden an einzelnen Stellen gesondert ausgewiesen. Neben den im Abschnitt "Konzernsteuerung" erläuterten Finanzkennzahlen nutzt die Gruppe Deutsche Börse auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren für die Steuerung des Konzerns. Diese sind zum einen die Systemverfügbarkeit ihrer Handelssysteme im Kassa- und Derivatemarkt und zum anderen der Anteil von Frauen in Führungspositionen. Für eine ausführliche Darstellung der dabei verfolgten Ziele und der im Berichtsjahr erzielten Ergebnisse siehe die Abschnitte "Sozialbelange - Systemverfügbarkeit" und "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht - Zielgrößen für den Frauenanteil unterhalb des Vorstands". Fester Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe Deutsche Börse ist eine Materialitätsanalyse, in der die Erwartungen und Anforderungen von relevanten in- und externen Anspruchsgruppen fortlaufend analysiert und bewertet werden. Dieser Prozess dient zur Ermittlung der Themen, die für das Verständnis der Lage des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind. Dies versetzt die Gruppe in die Lage, Chancen und Risiken ihrer Kerngeschäftstätigkeit frühzeitig zu identifizieren und in konkrete unternehmerische Handlungsfelder zu überführen. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung erläutert Ziele, Maßnahmen, angewandte Due-Diligence-Prozesse, Einbindung der Konzernleitung und weiterer Interessensträger sowie Ergebnisse der Konzepte in Bezug auf Arbeitnehmerbelange (siehe den Abschnitt "Mitarbeiter"), Compliance (einschließlich Bekämpfung von Korruption und Bestechung), Sozialbelange und Produktbelange. Die Gruppe Deutsche Börse berichtet freiwillig über Menschen- und Arbeitnehmerrechte, da der aktive Schutz von Menschenrechten ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung der Gruppe ist und daher an verschiedenen Punkten der Wertschöpfungskette adressiert wird. In dieser nichtfinanziellen Erklärung wird hierüber v. a. im Abschnitt "Mitarbeiter" und im Abschnitt "Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette" berichtet, der das Beschaffungsmanagement der Gruppe in den Blick nimmt. Als Dienstleistungsunternehmen mit dem Fokus auf das Bereitstellen einer elektronischen Marktinfrastruktur sind betriebliche Umweltbelange für die Gruppe Deutsche Börse von untergeordneter Bedeutung. Daher entfällt ein detaillierter Bericht in dieser zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. Gleichwohl fühlt sich die Gruppe der Umwelt und dem schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen verpflichtet. Ihre ökologischen Grundsätze legt die Gruppe in ihrem Verhaltenskodex für das Geschäftsleben dar. Kennzahlen zu ihrer umweltbezogenen Nachhaltigkeitsleistung finden sich auf www.deutsche-boerse.com > Nachhaltigkeit > Reporting > ESG-Kennzahlen. Zudem gewinnt das Thema Umwelt bei der Gestaltung einzelner Produkte oder Dienstleistungen eine zunehmende Bedeutung. Die hierzu getroffenen Maßnahmen werden im Abschnitt "Produktbelange" näher beschrieben. Des Weiteren arbeitet die Gruppe Deutsche Börse an der Erstellung einer Klimastrategie entlang der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Als internationaler Kapitalmarktorganisator hat sich die Deutsche Börse zum Ziel gesetzt, das Vertrauen der Marktteilnehmer in ihre Marktstrukturen auf- und auszubauen. Als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft ist sie bestrebt, die Kompetenzen, mit denen sie ihr Kerngeschäft erfolgreich betreibt, auch darüber hinaus einzusetzen, um zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beizutragen. Dabei will sie mit gutem Beispiel vorangehen. Für eine ausführliche Beschreibung des Geschäftsmodells der Gruppe Deutsche Börse siehe den Abschnitt "Grundlagen des Konzerns". Mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie "Zukunftsorientiert handeln" definiert die Deutsche Börse AG ihr Verständnis von unternehmerischer Verantwortung und legt den Handlungsrahmen für die gesamte Gruppe fest; siehe hierzu auch den Abschnitt "Managementansatz für das gruppenweite Nachhaltigkeitsengagement". Als Mitglied des United Nations Global Compact (UNGC) und der Sustainable Stock Exchange-Initiative (SSE) hat sich die Gruppe Deutsche Börse dazu verpflichtet, die 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der "2030 Agenda for Sustainable Development" der Vereinten Nationen umzusetzen. Einen Überblick über den Beitrag der Gruppe Deutsche Börse zu den korrespondierenden Zielen finden Sie in der Tabelle "Überblick zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten". Überblick zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspektenscroll
MitarbeiterDieses Kapitel gibt einen Überblick über die Entwicklung von zentralen Kennzahlen zur Belegschaft der Gruppe Deutsche Börse und erfüllt zugleich die Anforderungen an ein Reporting über Arbeitnehmerbelange im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung. Entwicklung der BelegschaftAm 31. Dezember 2018 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse 5.964 Mitarbeiter (31. Dezember 2017: 5.640) mit 96 Nationalitäten an 37 Standorten weltweit. Durchschnittlich waren im Berichtsjahr 5.800 Mitarbeiter (2017: 5.567) beschäftigt. Auf Gruppenebene entspricht dies einem Anstieg von etwa 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag, was v. a. auf den Aufbau von Kontrollfunktionen und die Konsolidierung der Clearstream Funds Centre Ltd. (ehemals Swisscanto Funds Centre Ltd.) und der US-Devisenhandelsplattform GTX zurückzuführen ist. Unter Berücksichtigung von Teilzeitkräften betrug die Mitarbeiterkapazität im Jahresdurchschnitt 5.397 (2017: 5.183). Zum Stichtag 31. Dezember 2018 war der Anteil der Teilzeitkräfte in der Belegschaft höher als im Management und bei Frauen höher als bei Männern. Informationen zu den genauen Anteilen nach Standorten können der Tabelle "Kennzahlen zur Belegschaft der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2018" entnommen werden. Mitarbeiter nach Ländern/Regionenscroll
Mitarbeiter nach Segmentenscroll
797 Kollegen traten in die Gruppe ein (ohne Konsolidierungseffekte). Demgegenüber haben 507 Mitarbeiter den Konzern im Verlauf des Jahres verlassen (ohne Dekonsolidierungseffekte und ohne Kollegen, die im Rahmen der Effizienzprogramme eines der Angebote des Unternehmens angenommen haben und ausgeschieden oder in den Vorruhestand gegangen sind). Die Fluktuationsrate lag bei 8,7 Prozent (unbereinigt: 9,3 Prozent) und damit über dem Wert des Vorjahres (2017: 7,4 bzw. 8,7 Prozent). Die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit zum Ende des Berichtsjahres betrug 9,5 Jahre (2017: 9,4 Jahre). In der Deutsche Börse AG stieg die Zahl der Mitarbeiter im Berichtsjahr um 69 und lag zum 31. Dezember 2018 bei 1.502 (555 Frauen, 947 Männer; 31. Dezember 2017: 1.433 Mitarbeiter). Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2018 waren 1.465 Mitarbeiter für die Deutsche Börse AG tätig (2017: 1.392). Die Deutsche Börse AG beschäftigte zum 31. Dezember 2018 Mitarbeiter an sechs Standorten weltweit. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2018 haben 69 Mitarbeiter die Deutsche Börse AG verlassen; damit lag die bereinigte Fluktuationsrate bei 4,6 Prozent (unbereinigt: 5,4 Prozent). Ein- und Austritte im Jahr 2018 nach Geschlechtscroll
Ein- und Austritte im Jahr 2018 nach Alterscroll
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PersonalstrategieDas Engagement und die Kompetenz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine wichtige Grundlage für den unternehmerischen Erfolg der Gruppe Deutsche Börse. Die Unternehmenskultur ist geprägt von Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit. Die Gruppe Deutsche Börse will sicherstellen, dass Mitarbeiter mit diesen Qualitäten auch künftig zum Unternehmen finden und diesem möglichst langfristig erhalten bleiben. Die Einbindung des Vorstands der Gruppe Deutsche Börse in Mitarbeiterbelange erfolgt in Form der Personalunion von Arbeitsdirektorin und Vorstandsmitglied sowie durch weitere regelmäßige Berichtsformate. Die Belegschaft ist durch ein hohes Maß an Diversität gekennzeichnet, z. B. bei Nationalität, Alter, Geschlecht, Religion oder kultureller und sozialer Herkunft. Das Unternehmen fördert und nutzt diese Vielfalt und schafft ein integratives Umfeld, von dem die Unternehmenskultur profitiert. Dies ist auch im Geschäftsinteresse der Gruppe Deutsche Börse: Ihre breite Palette verschiedenartiger Produkte und Dienstleistungen sowie die internationale Kundenstruktur stellen Anforderungen sowohl an die fachlichen als auch an die interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiter. Im Rahmen seiner Wachstumsstrategie fördert das Unternehmen eine High-Performance-Kultur, mit einem klaren Fokus auf die Bedürfnisse der Kunden und auf Innovationen. Um diese Kultur zu fördern, gilt für leitende Mitarbeiter ein Vergütungssystem, das Wachstum, Performance und finanzielle Indikatoren stärker als in früheren Jahren berücksichtigt. Die Gruppe Deutsche Börse bietet ihren Mitarbeitern eine Vielzahl von Leistungen über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus (siehe Tabelle "Gesamtausgaben für Leistungen an Mitarbeiter"). Die durchschnittlichen Personalkosten für Mitarbeiter und leitende Angestellte, bereinigt um Kosten für Effizienzprogramme und den Personalaufwand für die Mitglieder des Vorstands, lagen mit 123 T € leicht über dem Niveau des Vorjahres (2017: 118 T€). In der Muttergesellschaft Deutsche Börse AG, auf die der größte Teil der leitenden Angestellten innerhalb der Gruppe entfällt, beliefen sich die Personalkosten pro Mitarbeiter auf 144 T€ (2017: 149 T€). Die Personalkosten enthalten neben dem Basisgehalt u. a. Sozial- und Pensionsaufwendungen sowie variable Vergütungsbestandteile. Der Vorstand der Deutsche Börse AG hat im Geschäftsjahr 2018 eine freiwillige lineare Gehaltserhöhung für die tariflich bezahlten Mitarbeiter in Deutschland von 2,5 Prozent beschlossen. Darüber hinaus wird ein zusätzliches zentrales Budget für individuelle diskretionäre Gehaltserhöhungen bereitgestellt. Alle Gehaltserhöhungen werden im Zuge einer Harmonisierung der Prozesse mit Wirkung zum 1. Januar 2019 durchgeführt anstelle von Juli wie im Vorjahr. Auch an den anderen Standorten wurden Anpassungen der Gehälter vorgenommen. TalentförderungToptalente zu gewinnen, zu motivieren und zu fördern ist ein wichtiges Instrument, damit die Gruppe Deutsche Börse im digitalen Zeitalter nachhaltig erfolgreich bleibt. Mit der Einführung eines neuen Recruiting-Tools konnte der Bewerberprozess vereinfacht sowie die "User Experience" für alle Beteiligten verbessert werden. Im Berichtsjahr wurden weitere innovative Formate zur Talentgewinnung eingeführt. Darüber hinaus gibt es das "Evolving Leaders"-Programm, das den internen Führungsnachwuchs entwickelt, und die "Show Your Talent"-Initiative, die unternehmerisches und innovatives Potenzial der Mitarbeiter aufdeckt und fördert. Gleichzeitig sollen auf diese Weise das Engagement und die Leistungsorientierung der Mitarbeiter gestärkt werden. Auf der Plattform "Meet your Mentor" finden sich Mentoren und Mentees - von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Zusammenkommen der beiden Personen. Erfahrene Kollegen übernehmen Patenschaften für andere Mitarbeiter und erleichtern ihnen so die Arbeit. Als Mentoren helfen sie ihnen, auch außerhalb ihrer eigenen Abteilung Kontakte zu knüpfen und das Unternehmen bereichsübergreifend kennenzulernen und zu verstehen. Das "New Role"-Mentoring-Programm erleichtert Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in eine neue Führungsrolle. Förderung von Vielfalt und Gleichstellung der GeschlechterDie Gruppe Deutsche Börse ist ein global operierendes Unternehmen und tritt für Offenheit und Fairness am Arbeitsplatz ein. Aus diesem Grund hat die Deutsche Börse AG die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet: zur Unterstützung der Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversität in der Arbeitswelt. Für die Gruppe Deutsche Börse ist Vielfalt im Unternehmen die Basis, um eine Kultur des offenen Dialogs, des Vertrauens und der gegenseitigen Akzeptanz zu erreichen. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Behinderung wird nicht geduldet - weder beim Verhalten der Mitarbeiter untereinander noch bei der Auftragsvergabe an Dritte. Die Gleichbehandlung der Mitarbeiter wird durch Gleichstellungsbeauftragte der Gruppe Deutsche Börse gewährleistet. Außerdem hat die Personalabteilung Prozesse implementiert, um bei der Personalauswahl den Aspekt der Gleichbehandlung sicherzustellen und im Falle des Verdachts auf Diskriminierung sofort handeln zu können. 2018 wurden keine Diskriminierungsfälle an den in die Berichterstattung einbezogenen Standorten Frankfurt/Eschborn, Luxemburg, Prag und Cork gemeldet - entsprechend mussten keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Um einer systematischen Benachteiligung von Frauen oder Männern in der Entlohnung entgegenzuwirken, analysiert die Deutsche Börse AG für Mitarbeiter in Deutschland in regelmäßigen Abständen, ob es in der Entlohnung geschlechterspezifische Differenzen gibt. Maßnahmen zur FrauenförderungGrundsätzlich entscheidet die Qualifikation der Bewerber über die Besetzung einer Stelle bei der Gruppe Deutsche Börse. Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern, achtet das Unternehmen allerdings darauf, dass Frauen als Kandidatinnen identifiziert werden. Daneben bietet die Gruppe Deutsche Börse eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zur Förderung von Frauen an: gezielte Nachfolgeplanung sowie ein externes und ein internes Mentoring-Programm. Im Rahmen eines Frauennetzwerks werden regelmäßig Treffen und Trainings für Frauen organisiert. Zielgrößen für den FrauenanteilInformationen zu den Zielgrößen für den Frauenanteil können dem Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht - Zielgrößen für den Frauenanteil unterhalb des Vorstands" entnommen werden. Feedback für Mitarbeiter und FührungskräfteDie Führungskräfte der Gruppe Deutsche Börse führen mit ihren Mitarbeitern jährliche Beurteilungsgespräche, definieren gemeinsam Ziele für das kommende Jahr und dokumentieren diese Gespräche. 96 Prozent der Mitarbeiter, die im internen System zur Mitarbeiterbeurteilung der Gruppe Deutsche Börse erfasst sind, erhielten im vergangenen Jahr eine Beurteilung. Die verbleibenden 4 Prozent resultieren aus folgenden Sonderregelungen:
Das Beurteilungssystem wird gleichermaßen für Frauen und Männer angewandt. Für Führungskräfte existiert ein eigenes Zielvereinbarungssystem. Die Tochtergesellschaften EEX und 360T nutzen eigene Bewertungssysteme. Die von ihnen erhobenen Daten werden derzeit nicht zentral gepflegt oder zur Verfügung gestellt. Langfristig ist es das Ziel, die Bewertungs- und Zielvereinbarungsprozesse über die gesamte Unternehmensgruppe zu vereinheitlichen und so die Verfügbarkeit und Transparenz der erhobenen Daten zu erhöhen. Gesamtausgaben für Leistungen an Mitarbeiterscroll
Training und WeiterbildungTraining und Weiterbildung genießen bei der Deutschen Börse hohe Priorität: Die Mitarbeiter erweitern und erneuern ständig ihr Wissen über die Finanzmärkte. Auch im Hinblick auf ihre kommunikativen und organisatorischen Fähigkeiten steht den Mitarbeitern eine Vielzahl von Schulungsangeboten zur Verfügung. Zudem unterstützt die Deutsche Börse Mitarbeiter und Führungskräfte über ein breites Angebot an internen und externen Weiterbildungsmaßnahmen dabei, ihre individuellen Herausforderungen zu meistern. Der Konzern investierte 2018 insgesamt durchschnittlich 2,9 Tage je Mitarbeiter für Weiterbildung (2017: 3,3 Tage) und führte u. a. 1.175 interne Trainings durch (2017: 1.568 interne Trainings). Davon bezogen sich 37 Prozent auf geschäftliche Inhalte, 34 Prozent auf Fachthemen, 11 Prozent hatten Aspekte der Work-Life-Balance zum Inhalt und 18 Prozent waren IT- oder einführende Trainings. Kennzahlen zur Weiterbildung der Mitarbeiter im Jahr 2018scroll
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Vollzeitäquivalent ("full-time equivalent", FTE) Work-Life-BalanceBeruf und Freizeit in einen ausgewogenen Gleichklang (Work-Life-Balance) zu bringen, ist ein erklärtes Anliegen der Gruppe Deutsche Börse. Im Rahmen der "Job, Life & Family"-Initiative stellt das Unternehmen zahlreiche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bereit wie die Möglichkeit zur Telearbeit, für ein Sabbatical oder Angebote bzw. Zuschüsse zur Kinderbetreuung. Die Gruppe Deutsche Börse gewährt an allen Standorten Elternzeit gemäß den geltenden nationalen Vorschriften (siehe Tabelle "Kennzahlen zur Elternzeit"). Die hohe Quote der Rückkehrer aus der Elternzeit lässt auf ein konstruktives Betriebsklima und gute Arbeitsbedingungen im Unternehmen schließen. Gleichzeitig ist sich die Gruppe Deutsche Börse ihrer Fürsorgepflicht bewusst und legt Wert auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. So bietet sie ihren Mitarbeitern diverse Sport- und Entspannungskurse. Eines der Ziele dieser Maßnahmen ist, dass die Mitarbeiter trotz hoher Arbeitsbelastung gesund bleiben und der Krankenstand im Unternehmen möglichst niedrig ist. So achtet das Unternehmen darauf, dass Mitarbeiter den ihnen zustehenden Erholungsurlaub unterjährig in Anspruch nehmen. In der Gruppe Deutsche Börse betrug der Krankenstand im Berichtsjahr 3,1 Prozent (2017: 3,0 Prozent), in der Muttergesellschaft Deutsche Börse AG 4,0 Prozent (2017: 3,9 Prozent). Kennzahlen zur Elternzeitscroll
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Mitarbeiter, deren Elternzeit 2018 endete und die seitdem im Unternehmen geblieben
sind Kennzahlen zur Belegschaft der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2018 (Teil 1)scroll
Kennzahlen zur Belegschaft der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2018 (Teil 2)scroll
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Compliance einschließlich Bekämpfung von Korruption und BestechungVerantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln beruht zum einen auf der Einhaltung von Regeln und Gesetzen, zum anderen auf dem Grundsatz eines stets integren und ethisch einwandfreien Verhaltens. Die Gruppe Deutsche Börse hat ein den aufsichtlichen Anforderungen unterliegendes Compliancemanagement-System mit dem Ziel implementiert, Fehlverhalten vorzubeugen und Haftungs- und Reputationsrisiken für die Gruppe, ihre gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte und Mitarbeiter zu vermeiden. Über die geschäftsbezogenen Complianceerfordernisse hinaus steht hierbei die Stärkung einer konzernweit einheitlichen Compliancekultur - insbesondere die Stärkung des Compliancebewusstseins innerhalb der Gruppe Deutsche Börse - im Fokus. Das vom Vorstand der Deutsche Börse AG verantwortete und geförderte Compliancemanagement-System ist daher ein unverzichtbares Element guter Corporate Governance (Compliance). Ein solches System stellt die Grundlage für eine nachhaltige Risikotransparenz dar und ermöglicht insbesondere die Risiken in den Bereichen Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung, Datenschutz, Korruption, Marktmanipulation und Insiderhandel zu mitigieren sowie die Vorgaben für Finanzsanktionen und Embargos zu überwachen. Das Compliancemanagement-System gilt für die Deutsche Börse AG sowie für die in- und ausländische Gesellschaften, an denen die Deutsche Börse AG direkt oder indirekt Mehrheitsbeteiligungen hält. Mit ihrem gruppenweiten Complianceansatz gewährleistet die Gruppe Deutsche Börse die Einhaltung geltenden Rechts und aufsichtlicher Anforderungen durch die jeweiligen Gruppenunternehmen. Die Compliancefunktionen und die jeweiligen Chief Compliance Officer der einzelnen Gruppenunternehmen sind über eine einheitliche Berichtslinie direkt dem Group Chief Compliance Officer unterstellt. Dieser berichtet wiederum direkt an den Vorstand der Deutsche Börse AG. Die Compliance-Berichterstattung umfasst die relevanten Compliance-Risikothemenfelder im Rahmen des Compliancemanagement-Systems. Das Compliancemanagement-System der Gruppe Deutsche Börse wird kontinuierlich weiterentwickelt, um der steigenden Komplexität und den zunehmenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Zur Vermeidung von Compliancerisiken, insbesondere im Hinblick auf die Themen Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung, Finanzsanktionen und Embargos sowie Marktmanipulation, Insiderhandel und Datenschutz, hat die Gruppe Deutsche Börse präventive, aufdeckende und sanktionierende Maßnahmen aufgesetzt. Hierbei orientiert sich die Gruppe Deutsche Börse an den Empfehlungen eines international anerkannten Standards (ISO 19600 "Compliance Management Systems - Guidelines"). Auf der Grundlage dieses Standards werden durch die Compliancefunktion der Gruppe Deutsche Börse Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert, um das Compliancemanagement an sich entwickelnde Anforderungen anzupassen. 2018 wurden im Rahmen einer extern begleiteten systematischen Gap-Analyse im Hinblick auf die Angemessenheit Potenziale identifiziert, deren Umsetzung bereits im Geschäftsjahr 2018 begonnen wurde und sich im Jahr 2019 fortsetzen wird. Als Mitglied des UN Global Compact hat sich die Deutsche Börse AG zu dessen Prinzipien verpflichtet, so u. a. auch zu dem Prinzip, dass Unternehmen gegen alle Arten von Korruption (einschließlich Erpressung und Bestechung) eintreten sollen. Gemäß ihres Code of Business Conduct untersagt die Gruppe Deutsche Börse ihren Mitarbeitern die Beteiligung an Korruption oder an Handlungen, die den Anschein erwecken, dass die Gruppe unzulässige Vorteile verspricht, vermittelt, leistet, erhält oder darum ersucht. Bestechung und Schmiergeldzahlungen sind verboten. Leitbild der Gruppe Deutsche Börse ist es, dass Entscheidungen und Handlungen aller Mitarbeiter objektiv und integer getroffen werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Management zu. Die Gruppe Deutsche Börse ist sich der großen Bedeutung des sog. "tone from the top" (von der Unternehmensleitung kommuniziertes und gelebtes Leitbild) bewusst, um eine hohe Aufmerksamkeit für die Vermeidung von Compliancerisiken innerhalb des Konzerns wie auch unter den Marktteilnehmern zu erreichen. Um dieses Leitbild dauerhaft gruppenweit zu verankern und die Gruppe Deutsche Börse und ihre Mitarbeiter vor rechtlichen und rufschädigenden Konsequenzen zu schützen, hat Compliance verschiedenartige Präventionsmaßnahmen risikoorientiert implementiert. ComplianceorganisationDie Verantwortlichkeiten zur Identifikation und Steuerung gruppenweiter Compliancerisiken sind in Compliance gebündelt. Compliance erarbeitet risikoorientiert Maßnahmen zur Begrenzung und zum Umgang mit den entsprechenden Risiken, kommuniziert über Risiken, Vorfälle sowie die Effektivität der Maßnahmen und stellt eine kontinuierliche Verbesserung des Compliancemanagement-Systems durch regelmäßige Anpassungen der relevanten internen Richtlinien und Prozesse sicher. Wesentliche Compliancethemen werden im Group Compliance Committee der Gruppe Deutsche Börse besprochen. Diesem Komitee gehören Mitglieder der obersten Führungsebene der Geschäftsbereiche sowie der relevanten gruppenweiten Kontrollfunktionen an. Verhaltenskodex für das GeschäftslebenDie wichtigsten Aspekte im Hinblick auf Unternehmensethik und Compliance sowie diesbezüglich angemessene Verhaltensweisen sind im Verhaltenskodex für das Geschäftsleben der Gruppe Deutsche Börse zusammengefasst. Dieser wird an Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse kommuniziert. Darüber hinaus stellt Compliance den Mitarbeitern der Gruppe Deutsche Börse über die entsprechende Intranetseite compliancerelevante Informationen zur Verfügung, sofern der Bereitstellung keine besonderen Vertraulichkeitserwägungen entgegenstehen. Für Details siehe den Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht". ComplianceregelwerkCompliance hat gruppenweit geltende Richtlinien erlassen, welche die jeweiligen lokalen Anforderungen abdecken und deren Zweck es ist, dass die internen Stakeholdergruppen, die im Auftrag der Gruppe Deutsche Börse handeln, den darin vorgeschriebenen Verhaltensregeln entsprechen, um gruppenweit präventiv, aufdeckend und sanktionierend Complianceverstößen zu begegnen. Die gruppenweite Kommunikation über das Intranet ist darauf ausgerichtet, dass die Mitarbeiter (einschließlich Mitglieder des Vorstands und Managing Directors) die für ihre tägliche Arbeit notwendigen Leitlinien erhalten und sich zu deren Einhaltung verpflichten. Darüber hinaus müssen alle externen Mitarbeiter und Dienstleister ein Formular unterzeichnen, mit dem sie sich zur Einhaltung der Complianceregelungen der Gruppe Deutsche Börse, einschließlich der Regelungen zur Korruptionsbekämpfung, verpflichten. ComplianceschulungenRegelmäßige Complianceschulungen sind elementar für die Compliancekultur in der Gruppe Deutsche Börse. Weltweit werden die Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse zu den relevanten Compliancethemen geschult. Dabei werden insbesondere auch die Themen Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung, Datenschutz, Korruption, Marktmanipulation und Insiderhandel abgedeckt. Das Management, das aufgrund seiner Tätigkeit einem höheren Compliancerisiko ausgesetzt ist, erhält bedarfsorientierte Zusatzschulungen. Die Teilnahme an den Schulungen zu den o. g. Compliancethemen sind für die Mitarbeiter sowie die Mitglieder der Unternehmensführung verpflichtend. HinweisgebersystemZur Meldung potentieller oder tatsächlicher Verstöße gegen aufsichtsrechtliche oder regulatorische Vorschriften und ethische Standards dient das Hinweisgebersystem der Gruppe Deutsche Börse. Hier können Mitarbeiter Meldungen telefonisch oder per E-Mail übermitteln. Die Anonymität der Hinweisgeber ist grundsätzlich gewährleistet. Die Gruppe Deutsche Börse unterstützt durch das gelebte Compliance-bewusstsein einen offenen Umgang mit Fehlverhalten, weshalb eingehende Meldungen häufig direkt an die zuständige Abteilungsleitung oder Compliance weitergeleitet werden. Im Jahr 201B gab es fünf Meldungen über das Hinweisgebersystem oder direkt über Vorgesetzte bzw. Kontrollfunktionen (z. B. Compliance). Analyse der CompliancerisikenEntsprechend der regulatorischen Anforderungen analysiert die Gruppe Deutsche Börse mindestens jährlich im Rahmen von Risikoanalysen bzw. -bewertungen, das Risiko, zu Zwecken der Geldwäsche/ Terrorismusfinanzierung, Korruption, Marktmanipulation oder des Insiderhandels, missbraucht zu werden. Diese Risikoanalysen bzw. -bewertungen umfassen die eigene Geschäftstätigkeit einschließlich der Geschäftsbeziehungen, Marktteilnehmer, Produkte und Dienstleistungen. Aus der Identifizierung der Compliancerisiken werden entsprechende Risikomitigierungsmaßnahmen abgeleitet. Due Diligence/Überprüfung von Kunden, Marktteilnehmern, Gegenparteien, Geschäftspartnern und TransaktionsmonitoringDie Gruppe Deutsche Börse verbessert stetig ihre Prozesse zur Aufnahme von Neukunden und Überprüfung von Bestandskunden (Know-your-Customer). In Abhängigkeit von der jeweiligen Einstufung des Kundenrisikos unterliegen Kundenbeziehungen entsprechenden Sorgfaltspflichten in Bezug auf deren Aufnahme, Aktualisierung und Überwachung. Kundenbeziehungen, bei denen die Risiken zu hoch sind, werden nicht aufgenommen. Die Gruppe Deutsche Börse analysiert Transaktionsdaten, um Geschäftsvorfälle zu erkennen, die auf Geldwäsche hindeuten könnten. In der Gruppe Deutsche Börse besteht das Risiko, dass Geschäftspartner Sanktionen unterliegen. Ferner besteht das Risiko der Bestechung und Bestechlichkeit. Hierzu führt die Gruppe Überprüfungen ihrer Geschäftspartner durch, indem diese gegen einschlägig relevante Datenquellen (beispielsweise Embargo-, Sanktions-, PEP-, Terror- und andere "schwarze" Listen) abgeglichen werden. Entsprechende Maßnahmen im Falle einer Übereinstimmung sind vorgesehen. Zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikatoren: Korruption und Datenschutzscroll
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Anti-Bestechung und -Korruption Datenschutz/Schutz personenbezogener DatenDie Gruppe Deutsche Börse kommt aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit mit einer Vielzahl von Daten in Berührung und nimmt den Schutz von Daten, inklusive den Schutz personenbezogener Daten, sehr ernst. Maßnahmen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wurden ergriffen, insbesondere im Hinblick auf die rechtmäßige, angemessene und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten. Hierfür hat der Vorstand einen Datenschutzbeauftragten bestellt und eine Datenschutzorganisation etabliert, die u. a. auf die Einhaltung des Datenschutzrahmenwerks und der Prinzipien der 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung ausgerichtet ist. Im Rahmen dessen unterrichtet und berät die Datenschutzorganisation die jeweiligen Gruppenunternehmen zum Thema Datenschutz. Darüber hinaus überwacht sie risikobasiert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Zuständigkeiten. Ferner ist die Datenschutzorganisation Ansprechpartner für die Datenschutzbehörden und unterstützt die Risikobewertung der Geschäftseinheiten zum Datenschutz. Die Weiterentwicklung der Datenschutzkultur in der Gruppe Deutsche Börse unterstützt sie durch Sensibilisierung und Schulungen der Datenschutzinhalte unter Berücksichtigung der entsprechenden Geschäftstätigkeit der Gruppe. Im Jahr 2018 wurden die im Vorjahr begonnen Implementierungsmaßnahmen weitergeführt und umgesetzt. Im Jahr 2019 wird die Datenschutzorganisation ihr Kontrollrahmenwerk als zweite Verteidigungslinie bzgl. Datenschutz in die Struktur der Compliance-Sicherungsmaßnahmen integrieren. Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet die Unternehmensleitung jährlich über die ergriffenen Maßnahmen. InsiderinformationenIn ihrer eigenen Funktion als Wertpapieremittent hat die Gruppe Deutsche Börse Zugang zu Informationen, die gemäß den rechtlichen Anforderungen als Insiderinformationen klassifiziert werden können. Gruppenweit sind daher 2018 weitergehende Maßnahmen zur Sensibilisierung der betroffenen Mitarbeiter eingeführt worden. Diese mitigieren im Wesentlichen das Risiko der Marktmanipulation und des Insiderhandels bei der Ausführung von Mitarbeitergeschäften und sind darauf ausgerichtet, im Umgang mit diesen Informationen ein Höchstmaß an Sensibilität zu gewährleisten. Compliance führt eine gruppenweite sog. Restricted List (Sperrliste), in die Emittenten oder Finanzinstrumente aufgenommen werden, wenn besonders sensible, compliancerelevante Informationen vorliegen. Für diese kann Compliance grundsätzliche Handelsverbote oder ein Verbot bestimmter Transaktionstypen festlegen. Compliancerelevante Informationen über andere Emittenten und/oder Finanzinstrumente werden in einer vertraulichen Watch List (Beobachtungsliste) zusammengefasst. Mitarbeitergeschäfte und Informationsschranken werden durch Compliance insbesondere mit Hilfe dieser Listen überwacht. Interne/externe PrüfungMindestens einmal pro Jahr werden Maßnahmen und Konzepte des Compliancemanagement-Systems risikobasiert durch die Interne Revision auf die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben geprüft. Zudem unterliegen die regulierten Einheiten gesetzlich vorgeschriebenen externen Prüfungen. SozialbelangeAls Marktinfrastrukturanbieter sieht die Gruppe Deutsche Börse ihre originäre Verantwortung darin, für Transparenz auf den Kapitalmärkten zu sorgen und dadurch die Stabilität und den wirtschaftlichen Erfolg dieser Märkte zu fördern. Dabei orientiert sie sich an den Bedürfnissen der Marktteilnehmer. Die Einbeziehung des Mangements erfolgt durch das Group Sustainability Board und ist darüber hinaus im Abschnitt "Managementansatz für das gruppenweite Nachhaltigkeitsengagement" eingehend beschrieben. Nachhaltige FinanzmarktinitiativenIm April 2018 wurde die Nachhaltigkeitsinitiative "Accelerating Sustainable Finance" der Gruppe Deutsche Börse mit dem Green Finance Cluster Frankfurt des Hessischen Wirtschaftsministeriums zum "Green and Sustainable Finance Cluster Germany e. V." (GSFCG) zusammengeschlossen. Ziel des neuen Clusters ist es, die Finanzmarktexpertise rund um Sustainable Finance weiterzuentwickeln, effizient zu nutzen und konkrete Handlungsansätze für die Zukunftsfähigkeit nationaler und internationaler Finanzmarktstrukturen zu formulieren und umzusetzen. Entlang vier zentraler Handlungsfelder (Sustainable Finance - Status quo und Innovation, Daten und Digitalisierung, Metriken und Standardisierung, Dialog und Wissensaufbau) koordiniert das Cluster die Aktivitäten der beteiligten Finanzinstitute und begleitet den Austausch mit Politik, Aufsichtsbehörden, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Auf europäischer Ebene ist das Cluster aktiv in den Action Plan on Sustainable Finance der Europäischen Kommission eingebunden (als Mitglied der Technical Expert Group) und unterstützt dessen Umsetzung. Stabile, transparente und faire Märkte SystemverfügbarkeitDie Deutsche Börse AG betreibt die Handelssysteme im Kassa- und Derivatemarkt als redundante Serverinstallationen verteilt über zwei geografisch getrennte, sichere Rechenzentren. Fiele ein Handelssystem aus, würde es aus dem anderen Rechenzentrum betrieben werden. Dieser Fall und auch die Auswirkungen von lokalen Störungen wurden zusammen mit Kunden beim FIA-Test (jährliche "disaster recovery exercise" der Futures Industry Association zum Testen der Systemwiederherstellung) erfolgreich durchgespielt. Andere Störfälle wie der Ausfall von Arbeitsplätzen und Personal wurden ebenso geübt. Die vielfachen Tests der eingesetzten Software, deren geprüfte Einführung sowie die lückenlose Überwachung von Servern, Netzwerk und Anwendungen ermöglichte eine Systemverfügbarkeit des Kassamarkthandelssystems von 99,912 Prozent und des Derivatehandelssystems von 99,963 Prozent. Dies entspricht einer Ausfallzeit von rund 178 Minuten bzw. 84 Minuten bezogen auf das gesamte Jahr. Markttransparenz§ 42 Abs. 1 Börsengesetz (BörsG) ermächtigt Börsen für Teilbereiche des regulierten Marktes zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen und weitere Unterrichtungspflichten für Aktienemittenten zu schaffen. Von dieser Ermächtigungsgrundlage hat die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB(r)) in ihrer Börsenordnung (IV. Abschnitt, 2. Teilabschnitt) Gebrauch gemacht und im Jahr 2003 den "Prime Standard" ins Leben gerufen. Der Prime Standard zeichnet sich zum einen durch besondere Zulassungsfolgepflichten aus, die von der FWB überwacht und - bei Nichtbeachtung - von ihrem Sanktionsausschuss sanktioniert werden; zum anderen ist die Zulassung zum Prime Standard grundsätzlich Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutsche Börse AG. Prime Standard-Emittenten müssen zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihre Finanzberichte (Jahres- und Halbjahresfinanzberichte) und ihre Quartalsmitteilungen (erstes und drittes Quartal) in der deutschen und/oder englischen Sprache innerhalb festgelegter Fristen an die FWB übermitteln. Daneben müssen Prime Standard-Emittenten ihre Unternehmenskalender mit den wesentlichen Terminen an die FWB übermitteln, mindestens einmal jährlich eine Analystenveranstaltung durchführen und alle Insiderinformationen auch in englischer Sprache veröffentlichen. Alle Übermittlungen an die FWB haben dabei über das sog. Exchange Reporting System (ERS(r)) zu erfolgen. Diese elektronische Schnittstelle ermöglicht das effiziente Sortieren und Anzeigen der Daten, sodass sich eine bevorstehende nicht fristgemäße Erfüllung leicht erkennen lässt. So kann die FWB ihre Emittenten bereits vor Ablauf einer Frist durch Erinnerungsmails bestmöglich bei der Erfüllung ihrer Transparenzpflichten unterstützen. Alle an die FWB übermittelten Berichte und Daten werden anschließend auf der Website www.boerse-frankfurt.de unter dem jeweiligen Emittentennamen veröffentlicht und so dem interessierten Anleger kompakt und leicht auffindbar zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise wird eine besondere Markttransparenz im Prime Standard geschaffen. Die Übermittlung über das ERS ermöglicht eine lückenlose und zeitnahe Kontrolle der fristgerechten Erfüllung der Transparenzpflichten. Die 2018 vorgenommene Umsetzung und konkrete Anwendung des erhöhten Ordnungsgeldrahmens in § 22 Abs. 2 BörsG erlaubt eine noch wirkungsvollere Durchsetzung der Folgepflichten: Der Ordnungsgeldrahmen in § 22 Abs. 2 BörsG wurde im Sommer 2017 durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz von 250.000 € auf 1,0 Mio. € erhöht. Entsprechend dieser Gesetzesänderung schlägt die Geschäftsführung der FWB seit Mai 2018 erhöhte Ordnungsgelder zur Sanktionierung von Verstößen gegen die Folgepflichten im Rahmen ihrer Abgabeschreiben gegenüber dem Sanktionsausschuss vor. Im Jahr 2018 mussten sechs Verfahren aufgrund nicht fristgerecht veröffentlichter Informationen an den Sanktionsausschuss der FWB abgegeben werden. Mit Ablauf des Stichtags 23. Januar 2019 sind drei Verfahren abgeschlossen: In zwei der Verfahren wurden Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 46.600 € verhängt und in einem der Verfahren wurde der Emittent mit einem Verweis belegt. Durch die zeitnahe und lückenlose Überwachung der Folgepflichten und durch die seit 2018 noch wirkungsvollere Sanktionierung der Verletzungen von Folgepflichten hinsichtlich der Finanzberichte gelang es, die Prime Standard-Emittenten noch eindringlicher zur Einhaltung ihrer Transparenzpflichten anzuhalten. Die Gruppe Deutsche Börse hat im November 2018 ein neues Segment für Green Bonds an der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt - sog. grüne Anleihen, mit denen Projekte für den Klima- und Umweltschutz finanziert werden. In diesem "Schaufenster" waren zum Start rund 150 Anleihen enthalten, die den Green Bond Principles der International Capital Markets Association entsprechen. Dazu zählen die Verwendung des Emissionserlöses, der Prozess der Projektauswahl, das Management und das fortlaufende Reporting. Mit diesem Angebot trägt die Deutsche Börse der global steigenden Nachfrage nach nachhaltiger Finanzierung Rechnung. Anleger, denen neben ökonomischen auch ökologische Aspekte wichtig sind, finden Anleihen mit entsprechenden Strategien jetzt unter www.boerse-frankfurt.de > Anleihen > Green Bonds. Die Anleihen notieren an verschiedenen europäischen Börsen und sind in den Handel an der Börse Frankfurt einbezogen. Stabile FinanzmärkteZu den volkswirtschaftlichen Kernfunktionen einer Börse gehört es, wirtschaftliche Prosperität zu erhalten und die Rahmenbedingungen für Wachstum zu schaffen. Die Gruppe Deutsche Börse betreibt als globaler Marktinfrastrukturanbieter Märkte, die Unternehmen aller Größen dazu dienen, Eigen- und Fremdkapital zu beschaffen: mit dem Ziel zu wachsen, Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern und zu höherer Wertschöpfung beizutragen. Die Eurex Clearing AG wird als zentraler Kontrahent (Central Counterparty, CCP) ihrer Verantwortung gerecht, nachhaltiges globales Wirtschaftswachstum und stabile Finanzmärkte zu fördern. In ihrer Funktion als Clearinghaus agiert sie als unabhängiger Risikomanager und stellt eine neutrale Bewertung der Risikopositionen der jeweiligen Clearingmitglieder sicher. Zudem schützt sie andere Mitglieder beim Ausfall eines Marktteilnehmers und minimiert so die Risiken. Gleichzeitig wird damit die Effizienz des Handels und die Stabilität der Finanzmärkte gesteigert. Durch die Bündelung von Ausfallrisiken lassen sich zugleich hohe Nettingeffekte erzielen, die wiederum nachhaltige Kostenersparnisse für den gesamten Markt ermöglichen. Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, verursacht seit dem Referendum vom 23. Juni 2016 erhebliche Unsicherheiten für den gesamten europäischen Finanzsektor. Ein zentrales Thema ist hierbei die Verrechnung (Clearing) von außerbörslich gehandelten Zinsderivaten, die mit einem offenen Volumen von ca. 292 Bio. € den größten Finanzderivatemarkt nach dem Markt für Währungsderivate bilden [Quelle: BIS, Semiannual OTC Derivatives Statistics, Juni 2018, Anpassung der Kennzahl der Bank for International Settlement (www.bis.org > Statistics > Derivatives > OTC derivatives statistics) von rund 413 Bio. € durch Abzug doppelt gezählter Interdealer-Volumen (Quelle: www.clarusft.com); Wechselkurs vom 30. Juni 2018: 1,1658 US$/€; Deutsche Bundesbank)]. Derzeit verhandeln die EU und das Vereinigte Königreich die Bedingungen für einen Austritt der Briten. Künftige Zugänge zu Clearinghäusern außerhalb der EU-27-Staaten werden derzeit kontrovers diskutiert; dies führt zu einer starken Verunsicherung der Marktteilnehmer. Die Eurex Clearing AG hat eine Lösung entwickelt, um die potenziell notwendige Verlagerung des Euroclearings in die EU-27-Staaten für alle Marktteilnehmer so einfach wie möglich zu gestalten: das Eurex Clearing-Partnerschaftsprogramm. Mit diesem Programm bietet die Eurex Clearing AG dem Markt nicht nur eine Alternative zum Clearing von Zinsderivaten außerhalb von London und innerhalb der EU-27-Staaten, sondern antizipiert auch mögliche Marktturbulenzen und steuert diesen frühzeitig aktiv entgegen. Risikomilderung durch Netting und Besicherungin Mrd.€, Stichtag 31. Dezember 2018 ![]()
1)
Nominal ausstehendes VolumenZum Stichtag 31. Dezember 2018 beliefen sich Transaktionen,
die von Eurex Clearing verrechnet werden, auf ein nominal ausstehendes Volumen von
6.848,7 Mrd. €. Zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikatoren: Sozialbelangescroll
1)
Marktkapitalisierung der im Prime Standard für Aktien gelisteten Unternehmen in Relation
zur Marktkapitalisierung der insgesamt an der Frankfurter Wertpapierbörse gelisteten
Unternehmen Durch ihr wirtschaftliches Handeln trägt die Gruppe Deutsche Börse zum privaten und öffentlichen Einkommen in Form von Löhnen und Gehältern sowie Steuern bei - dieser Beitrag wird durch die Wertschöpfungsrechnung transparent. Siehe hierzu den Abschnitt "Wertschöpfung: Verteilung der Unternehmensleistung". Für das Berichtsjahr ist eine regionsspezifische Ausweisung der Kosten aus technischen Gründen nicht darstellbar. Das Unternehmen prüft das aktuelle Verfahren auf Verbesserungspotenziale. ProduktbelangeKundenzufriedenheitMit der Umsetzung ihrer gruppenweiten Wachstumsstrategie will die Gruppe Deutsche Börse agiler, ambitionierter und effektiver werden sowie ihren klaren Kundenfokus stärken. Mit organisatorischen Verbesserungen will die Gruppe den sich verändernden Bedürfnissen ihrer Kunden besser gerecht werden - und im gesamten Konzern bei Marketing, Vertrieb, Innovation und Produktentwicklung schrittweise ungenutztes Potenzial realisieren. Im Jahr 2018 wurden Umfragen gruppenweit vereinheitlicht; es kommen einheitliche Fragen sowie ein standardisierter "Net Promoter Score" zum Einsatz, bei dem Kunden nach ihrer Bereitschaft gefragt werden, einen Anbieter weiterzuempfehlen. In der zweiten Hälfte des Berichtsjahres führten alle einschlägigen Produkt- und Servicebereiche ihre Kundenzufriedenheitsumfragen zur gleichen Zeit durch. Ziel war es, der oberen Führungsebene und Mitarbeitern die Ergebnisse kurz nach Abschluss der Umfrage zur Verfügung stellen zu können. Jeder Bereich informiert die obere Führungsebene und das jeweilige Vorstandsmitglied hinsichtlich der Umfrageergebnisse und Analysen. Die Ergebnisse werden zudem auf der Ebene von Group Sustainability konsolidiert, um in den Geschäftsbericht aufgenommen zu werden. Auch den Kunden sollen die Erkenntnisse aus den neu konzipierten Erhebungen über entsprechende Kanäle zur Verfügung gestellt werden. Gleichermaßen werden die Ergebnisse auf Gruppenebene analysiert. Ein Beispiel für die Kundenorientierung der Gruppe Deutsche Börse ist die jährliche Kundenserviceumfrage von Clearstream. Diese Umfrage zielt darauf ab, Kundenbedürfnisse zu identifizieren und Verbesserungsanfragen zu priorisieren und zu bearbeiten, um Produkte und Dienstleistungen weiter zu verbessern. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden vom Clearstream Client Committee aufgegriffen, zu dem auch die Geschäftsleitung gehört, und konkrete Maßnahmen zur Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen werden eingeleitet. Die Geschäftsleitung von Clearstream erhält einen Überblick über die in der Umfrage angesprochenen Punkte (Kundenbedürfnisse/Beschwerden) und Informationen über die in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Produktbereichen ergriffenen Maßnahmen. Im Laufe des Jahres werden Aktualisierungen in den verschiedenen Managementforen bereitgestellt. Nachhaltige IndexprodukteSTOXX Ltd., ein Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse, berechnet und vertreibt über 11.000 Indizes. Immer mehr dieser Indizes werden anhand von Nachhaltigkeitsaspekten konzipiert. 900 Indizes, deren Wiedereinführung für 2019 geplant ist, werden derzeit überarbeitet. Das Spektrum der STOXX-Nachhaltigkeitsindizes ist diversifiziert und umfasst ESG-, Klimawandel- und CO2-basierte Produkte. Die Grundlage bilden jeweils Internal Research und die Evaluierung der Nachfrage im Markt. Das oberste Ziel bei allen Indizes besteht darin, Lösungen für die Anleger bereitzustellen, die Nachhaltigkeit als ein Schlüsselelement in ihrer Anlagestrategie betrachten. Die STOXX(r)- und iSTOXX(r)-Indizes konzentrieren sich auf solche Kennzahlen, die quantitativ bewertet werden können und von spezialisierten Researchanbietern zusammengestellt werden. Im Rahmen dieses Ansatzes strebt STOXX an, die Unternehmen zu selektieren, die auf Basis ausgewählter Kennzahlen besser als ihre Mitbewerber abschneiden, und richtet im Folgenden die Allokation gezielt auf diese Unternehmen aus. Die neueste Erweiterung der STOXX-ESG-Indizes erfolgte im November 2018 mit der Einführung des STOXX(r) Europe 600 ESG-X-Index. Bei diesem Index handelt es sich um eine um ESG-Ausschlussfilter erweitere Variante des STOXX Europe 600, einer der wichtigsten Benchmarks Europas. Die Auswahlfilter orientieren sich an den Richtlinien für verantwortungsbewusstes Investieren führender Investoren und sollen sowohl Reputationsrisiken als auch idiosynkratische Risiken reduzieren. Konkret werden Unternehmen ausgeschlossen, die Sustainalytics als nicht konform mit den Prinzipien des UN Global Compact einschätzt und/oder deren Geschäft umstrittene Waffen oder Tabak umfasst und/oder die Einnahmen aus der Exploration von, dem Abbau von oder der Stromerzeugung mit Kraftwerkskohle erzielen. Der STOXX Europe 600 ESG-X-Index eignet sich für Basismandate, passive Fonds, ETFs, strukturierte Produkte und börsennotierte Derivate mit dem Ziel, die Liquidität zu erhöhen und die Handelskosten zu senken. STOXX-NachhaltigkeitsindizesDie Familien der STOXX-Nachhaltigkeitsindizes verschaffen Anlegern Zugang zu Unternehmen, die in Bezug auf ESG-Kriterien führend sind. Sie sind sowohl für den europäischen Markt (STOXX Europe Sustainability) als auch für den Euroraum (EURO STOXX(r) Sustainability) verfügbar. Die Einzelwerte werden anhand ihres jeweiligen Nachhaltigkeitsratings aus den STOXX Europe 600-Indizes ausgewählt. Der EURO STOXX Sustainability-Index bietet eine einheitliche, flexible und anlagefähige Aufstellung der in Bezug auf Nachhaltigkeit führenden Unternehmen des Euroraums mit langfristig guten Leistungen im ESG-Bereich. Die Anzahl der Einzelwerte im EURO STOXX Sustainability-Index ist variabel, die Titel stammen aus den folgenden elf Ländern des Euroraums: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Indexfamilie STOXX Global ESG Leaders and ESG Specialized LeadersDie STOXX Global ESG Specialized Leaders-Indexfamilie umfasst die Einzelindizes STOXX Global ESG Environmental Leaders, STOXX Global ESG Social Leaders und STOXX Global ESG Governance Leaders. Gemein ist diesen Indizes, dass sie Unternehmen abbilden, die in jeweils einer der drei Nachhaltigkeitsdimensionen führend sind und in allen anderen Kriterien überdurchschnittlich abschneiden. Alle Einzelwerte dieser spezialisierten Indizes bilden gemeinsam den STOXX Global ESG Leaders-Index. Um den Anforderungen verantwortungsbewusster Investoren gerecht zu werden, schließt STOXX Unternehmen aus dem Indexuniversum aus, die sich mit umstrittenen Waffen beschäftigen oder gegen mindestens einen der Grundsätze des UN Global Compact verstoßen. Die ESG-Bluechip-Indizes werden aus dem STOXX Global ESG Leaders-Index abgeleitet und decken jeweils die regionalen Indexwerte mit der größten Marktkapitalisierung ab. In allen genannten ESG-Indizes werden die Werte anhand ihrer ESG-Punktzahl gewichtet: je höher die Punktzahl, desto höher die Gewichtung im Index. Die ESG-Daten werden von Sustainalytics bereitgestellt. Indexfamilie STOXX ClimateFür die Indizes STOXX Global Climate Impact Ex Global Compact and Controversial Weapons sowie STOXX Global Climate Impact Ex Global Compact Controversial Weapons & Tobacco werden Unternehmen ausgewählt, die beim Kampf gegen den Klimawandel als führend gelten. Diese qualifizieren sich durch besondere Maßnahmen oder erbringen den Nachweis, dass sie sich der Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf das Klima bewusst sind und Maßnahmen zur Steuerung ergriffen haben. Die STOXX-Indizes Climate Awareness Ex Global Compact Controversial Weapons sowie Climate Awareness Ex Global Compact Controversial Weapons & Tobacco enthalten darüber hinaus Unternehmen, die sich mit den Auswirkungen des Klimawandels für und auf ihre Geschäftstätigkeit auseinandergesetzt haben und hohes Kontextwissen zu Umweltthemen aufweisen. Alle emissionsbezogenen Daten werden vom CDP (ehemals bekannt als "Carbon Disclosure Project") bereitgestellt. Der STOXX Global Climate Change Leaders-Index beinhaltet Unternehmen, die im Kampf gegen den Klimawandel als führend gelten. Diese qualifizieren sich durch besondere Maßnahmen und können auch auf allen anderen Ebenen der CDP-Scoring-Matrix mit hohen Werten aufwarten. Das Scoring erfordert detaillierte unternehmensspezifische Erläuterungen. Die Einzelwerte werden aus der CDP A-List ausgewählt. Indexfamilie STOXX Low CarbonDer Fokus der STOXX Low Carbon-Indexfamilie liegt auf der Auswahl von Aktien mit einem niedrigen CO2-Emissionsfaktor; bei der Gewichtung werden die Größe und das Emissionsaufkommen des jeweiligen Unternehmens herangezogen. Indexfamilie ESG ImpactFür die ESG Impact-Indizes kommen Unternehmen infrage, die sich bestimmten, wesentlichen Kriterien der Unternehmensführung verschrieben haben - z. B. Zielwerten zur Senkung der CO2-Emissionen, einem Anteil unabhängiger Vorstandsmitglieder oder einer Frauenquote in Leitungsgremien, Grundsätzen gegen Kinderarbeit oder der Begrenzung sog. "goldener Handschläge". Neben den genannten STOXX-Indizes fokussiert sich der ÖkoDAX(r)-Index der Deutschen Börse auf deutsche Unternehmen, die im Geschäft mit erneuerbaren Energien aktiv sind. iSTOXX ESG-SpektrumUnter der Dachmarke iSTOXX bietet STOXX auch eine breite Palette von ESG-Indizes an, die spezifischen Kundenanforderungen entsprechen und mit denen sich innerhalb des breiteren STOXX-Universums spezifische Strategien für verantwortungsbewusstes Investieren umsetzen lassen. Sie bilden Unternehmen ab, die aus Nachhaltigkeitssicht beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und einer gerechteren und besseren Welt Pionierarbeit leisten oder die größten Fortschritte machen. Das STOXX-Indexspektrum beinhaltet auch die Indizes iSTOXX North America ESG Select 30, iSTOXX Global Women Leadership Select 30 und iSTOXX Global Industry Neutral ESG 600. Alle von STOXX eingesetzten Datenanbieter und Dienstleister werden - entsprechend der von der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) und der European Securities and Markets Authority (ESMA) herausgegebenen Regelwerke - regelmäßig überwacht. Da STOXX-Indizes vollständig regelbasiert sind, ist bei der Überprüfung der Indexzusammensetzung weder ein Ausschuss involviert noch werden Kunden hierbei konsultiert. Nachhaltigkeitsindikatoren im Anlageprozess erfreuen sich zunehmender Beliebtheit; die Nachfrage steigt. STOXX hat mehrere Indexfamilien mit Fokus auf unterschiedlichen Nachhaltigkeitsaspekten aufgelegt und forscht weiter daran, wie Nachhaltigkeitskriterien bei der Portfoliostrukturierung zum Einsatz kommen können, denn auch auf diesem Gebiet will STOXX seinen Kunden immer neue Lösungen der Spitzenklasse anbieten. Mit dem aktuellen Indexspektrum hat sich STOXX deutlich im Markt etabliert. Dadurch ist der Indexanbieter in einer guten Ausgangslage, um zeitnah auf die nächsten Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit reagieren zu können. Als Indexanbieter ist STOXX verpflichtet, die ökonomische Realität abzubilden, in der sich Finanzmarktakteure bewegen. Derzeit machen nachhaltige Investitionen nur einen Bruchteil des Anlagevolumens aus und werden überwiegend eher als Beimischung denn als zentraler Baustein einer Anlagestrategie angesehen. Um auf eine Verschiebung der Anlagekultur vorbereitet zu sein - und diese aktiv zu unterstützen -, entwickelt und unterhält STOXX ein breites Spektrum von Nachhaltigkeitsindizes und reagiert damit auf die aktuelle wie auch die erwartete Nachfrage. Dank der Fülle verfügbarer Lösungen lassen sich auch Geschäftsrisiken reduzieren, wenn Investoren größere Teile ihrer Anlagen auf nachhaltigkeitsorientierte Lösungen verlagern - eine Entscheidung, die auch auf anlegerspezifische oder externe Regularien zurückzuführen sein kann. Energiemärkte und energienahe MärkteDie Gruppe Deutsche Börse hält eine Mehrheitsbeteiligung an der European Energy Exchange AG (EEX) mit Sitz in Leipzig. Das Produkt- und Dienstleistungsangebot der EEX und ihrer Tochtergesellschaften konzentriert sich auf Energie- und energienahe Märkte (z. B. Strom, Gas, Emissionsrechte). Durch die Bereitstellung liquider, sicherer und transparenter Märkte spielt die EEX Group eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Effizienz und Funktion dieser Märkte, die unmittelbar mit Fragen des Klimawandels verbunden sind. Dazu gehört die kontinuierliche Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie die Bereitstellung von Marktlösungen zur Unterstützung des langfristigen Übergangs des deutschen und europäischen Energiesystems hin zu einem höheren Anteil kohlenstofffreier, erneuerbarer Energiequellen. Für die deutsche Energiewende und die breitere EU-Klima- und Energiepolitik, zu der auch die langfristigen klima- und energiepolitischen Ziele bis 2030 und 2050 gehören, entwickelt die EEX ständig neue unterstützende Maßnahmen. Zusätzlich zu den Strommärkten betreibt die EEX einen regulierten Markt für Emissionszertifikate. Darüber hinaus führt sie als zentrale Plattform für das EU-Emissionshandelssystem regelmäßig Auktionen im Auftrag der EU-Kommission für 25 teilnehmende EU-Mitgliedsstaaten sowie separate Auktionen für Deutschland und Polen durch - insgesamt somit für 27 EU-Länder. Darüber hinaus entwickelt die EEX neue Sicherungsinstrumente, um den Auswirkungen der zunehmenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu begegnen. Beim laufenden Übergang zu einem Energiesystem mit einem höheren Anteil an erneuerbaren Energien übernimmt die EEX eine aktive Rolle, indem sie neue Produkte zur Unterstützung dieses Prozesses einführt und bestehende Produkte anpasst. Ein Beispiel für Letzteres ist die Einführung kürzerer Vorlaufzeiten für den Stromhandel, durch die die Integration erneuerbarer Energien vorangetrieben werden soll. Durch die Erweiterung der Mitgliederbasis unterstützt die EEX aktiv neue Akteure im Energiemarkt - eine Grundvoraussetzung für den effizienten Übergang zu einem neuen Energiesystem. Das Angebot der EEX ist global. So gaben am 16. November 2018 das EEX-Tochterunternehmen Nodal Exchange und IncubEx den erfolgreichen Start ihrer ersten Tranche nordamerikanischer Umweltkontrakte bekannt. Mit den neuen, auf dem T7(r)-System gehandelten Kontrakten erstreckt sich die Produktpalette der Nodal Exchange nun auch auf Umweltmärkte. Die neuen Kontrakte umfassen: Futures und Optionen auf California Carbon Allowances, Regional Greenhouse Gas Initiative Allowances (RGGI), New Jersey Solar Renewable Energy Certificates, PJM Tri-Qualified Renewable Energy Certificates sowie elf weitere Emissions- und Renewable-Kontrakte. Die indirekten wirtschaftlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse, insbesondere ihrer Handelsaktivitäten und gehandelten Kontrakte, im Vergleich zu anderen Börsenbetreibern finden Sie im Wirtschaftsbericht in diesem zusammengefassten Lagebericht (siehe Tabellen "Entwicklung der Handelsaktivität an ausgewählten europäischen Kassamärkten" und "Entwicklung der gehandelten Kontrakte an ausgewählten europäischen Terminmärkten"). Zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikatoren: nachhaltige Indexproduktescroll
Achtung der Menschenrechte in der LieferketteDie Gruppe Deutsche Börse ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und hat sich den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet. Als gelistetes Unternehmen hat sie den Anspruch, durch eine ganzheitlich wahrgenommene Unternehmensverantwortung und deren Offenlegung mit gutem Beispiel voranzugehen. Der Managementansatz für das gruppenweite Nachhaltigkeitsengagement umfasst daher sowohl die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette als auch innerhalb des Unternehmens. Neben ihren Mitarbeitern sollen auch ihre Lieferanten und Dienstleister diese Grundsätze beachten. Um das zu gewährleisten, hat die Gruppe Deutsche Börse den Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister (Code of Conduct) eingeführt, der ökologische, soziale und Governance-Kriterien umfassen. Die wesentlichen Warengruppen für die Gruppe Deutsche Börse sind Energie, Informations- und Kommunikationstechnik, IT-Dienstleistungen und Büroausstattung. Zudem werden Marketingdienstleistungen und Werbematerialien von Lieferanten und Dienstleistern bezogen. Die Gruppe strebt eine möglichst zuverlässige Lieferstrategie und ein stabiles Beschaffungswesen an und will sicherstellen, dass alle Lieferanten und Hersteller das vereinbarte Preis-/Leistungsverhältnis der Produkte und Dienstleistungen liefern. Bei der Auswahl ihrer Lieferanten und Dienstleister konzentriert sie sich geografisch auf Anbieter aus Europa und achtet darauf, dass diese sich ethisch korrekt verhalten. Die Funktion Corporate Purchasing verbessert kontinuierlich das Beschaffungsmanagement im Rahmen der im Code of Conduct festgelegten Vereinbarungen. Dazu analysiert sie in regelmäßigen Abständen die von ihr betreuten Lieferanten und nimmt eine Kategorisierung gemäß ABC-Analyse vor. Die Einteilung erfolgt dabei in drei Blöcke à 70, 20 und 10 Prozent in Bezug auf das Ausgabenvolumen. Ziel ist es, dass mindestens 90 Prozent des globalen Beschaffungsvolumens von Lieferanten bezogen werden, die die im Code of Conduct festgelegten Vereinbarungen erfüllen (d. h. alle A- und B-Lieferanten müssen die Vereinbarung unterzeichnen). Selbstverständlich werden auch größere C-Lieferanten zur Unterzeichnung angehalten. Derzeit liegen Vereinbarungen im Rahmen des Code of Conduct bei Lieferanten vor, die für rund 98,8 Prozent des Beschaffungsvolumens verantwortlich sind. Neue Lieferanten müssen standardmäßig den Code of Conduct der Gruppe Deutsche Börse unterzeichnen oder (in Ausnahmefällen) zumindest über eine Selbstverpflichtung verfügen. Aus diesem Grund steigt die Zahl der Lieferanten, die sich zur Einhaltung des Code of Conduct verpflichtet haben, stetig an. Die Verpflichtung der Lieferanten und Dienstleister, den Code of Conduct zu erfüllen, ist nur ein Element im Bestreben der Gruppe, verantwortungsbewusste Geschäftspartner auszuwählen. Die A-Lieferanten werden kontinuierlich in einem gruppenweiten Evaluationsprozess bewertet. Zu den bewerteten Kriterien zählt auch die ökonomische, ökologische, soziale und ethische Nachhaltigkeit der Lieferanten. In Kooperation mit einem externen Dienstleister überwacht und überprüft die Gruppe die A- und B-Lieferanten nach verschiedenen Risikokriterien. Der Risikoradar überwacht Risiken entlang der gesamten Lieferkette - vom (Sub-)Lieferanten über logistische Knotenpunkte bis zum Endkunden. Hierbei werden alle Arten von Risiken berücksichtigt: Lieferantenrisiken (z. B. Compliance, finanzielle Stabilität und Qualität), Standortrisiken (z. B. Streiks und Naturkatastrophen), Länderrisiken (z. B. politische Risiken und Sanktionen) und Warengruppenrisiken (z. B. Einfuhrbestimmungen). Das Frühwarnsystem sendet im Risikofall Warnmeldungen per E-Mail (611 in 2018). Diese werden manuell bewertet und in Abhängigkeit des Auswirkungsgrades sucht die Gruppe den aktiven Austausch mit den Vertragsparteien. Analysen ermöglichen zudem, latente Risikosituationen oder negative Trends (ohne Schadenseintritt) zu untersuchen, um passgenau mit dem Ziel aktiv werden zu können, diese Risiken zu vermeiden. Über diese Maßnahme hinaus analysiert die Gruppe Deutsche Börse, in welchem Umfang ihre Lieferanten eigene Richtlinien - wie einen Verhaltenskodex für Mitarbeiter oder Lieferanten und Dienstleister -vorweisen können oder anerkannte Sozialstandards akzeptiert haben. Dazu wurde im Jahr 2018 erneut eine Umfrage unter den von General Purchasing betreuten Lieferanten durchgeführt. Ziel war es, Risiken in Bezug auf Umwelt und Sozialbelange, insbesondere Menschenrechte, zu identifizieren und mögliche Lücken zu schließen. Zusätzlich wurde analysiert, ob Lieferanten in Ländern aktiv sind, die hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen als kritisch zu betrachten sind, oder Dienstleistungen oder Güter aus diesen Länder beziehen. Die Dienstleister, die sich an der Befragung beteiligt haben, decken 52 Prozent des Beschaffungsvolumens 2018 ab. Diese bilden die Stichprobe der Analyse. Diese ergab, dass 67 Prozent aller teilnehmenden Lieferanten einen eigenen Verhaltenskodex für Mitarbeiter bzw. für Lieferanten und Dienstleister vorweisen können oder mindestens einen Sozialstandard (Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation, UK Modern Slavery Act, UN Global Compact, UN-Menschenrechtscharta) anerkannt haben. Bei den teilnehmenden und als Kategorie A identifizierten Lieferanten lag dieser Anteil bei 76 Prozent. Analog dazu war dies bei 78 Prozent der B-Lieferanten und 58 Prozent der C-Lieferanten der Fall. Die Lieferantenbefragung ergab weiterhin, dass 20 Prozent der teilnehmenden Lieferanten in Ländern aktiv sind, die in Bezug auf Menschenrechte durch die UN Environment Programme Finance Initiative als risikobehaftet bewertet werden. Von diesen können 86 Prozent einen Verhaltenskodex für Mitarbeiter bzw. Lieferanten und Dienstleister vorweisen oder haben mindestens einen der o. g. Sozialstandards anerkannt. Jene Unternehmen, die in risikobehafteten Ländern aktiv sind und/oder Lieferanten in diesen Ländern haben und keine Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards implementiert haben, haben den Code of Coduct der Gruppe Deutsche Börse unterzeichnet. Zentraler nichtfinanzieller Leistungsindikator: Achtung der Menschenrechtescroll
Vergleich mit der Prognose für 2018Was die für 2018 prognostizierte Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren angeht, so konnte die Gruppe die Systemverfügbarkeit nur teilweise auf dem Niveau des Vorjahres halten. Die Verfügbarkeit des Handelssystems im Kassamarkt lag bei 99,912 Prozent (2017: 99,968 Prozent) und für den Derivatemarkt T7 bei 99,963 Prozent (2017: 99,967 Prozent). Im Bestreben, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, hatte sich der Vorstand bereits 2010 im Rahmen einer Selbstverpflichtung das Ziel gesetzt, im Konzern bis 2020 einen Frauenanteil von 20 Prozent im oberen und mittleren Management und von 30 Prozent im unteren Management zu erreichen. An dieser Ambition hält die Gruppe weiterhin fest. Abweichend von der gesetzlichen Verpflichtung wurde die Selbstverpflichtung umfangreicher gefasst. Zum einen beziehen sich die hier festgelegten Zielgrößen auf die Gruppe Deutsche Börse weltweit, zum anderen wurden die Führungsebenen (Managementpositionen) umfangreicher definiert, sodass z. B. auch Teamleiterpositionen darunter fallen. Weltweit lagen diese Quoten zum 31. Dezember 2018 bei der Gruppe Deutsche Börse bei 14 Prozent für das obere und mittlere Management (2017: 14 Prozent) bzw. bei 29 Prozent für das untere Management (2017: 29 Prozent). Für Deutschland lagen die Quoten bei 14 Prozent (2017: 15 Prozent) bzw. 26 Prozent (2017: 26 Prozent). RisikoberichtZur Kernkompetenz der Gruppe Deutsche Börse gehören Lösungen, mit denen ihre Kunden effizient Risiken steuern und Sicherheiten verwalten können. Umso wichtiger ist es für die Gruppe, sich selbst vor Gefahren zu schützen. Dieser Abschnitt des zusammengefassten Lageberichts zeigt, wie sie mit Risiken und Bedrohungen umgeht. Die Gruppe Deutsche Börse stellt jederzeit eine solide Kapitalbasis sicher. Das Verhältnis Risiko zur Risikotragfähigkeit ist im Geschäftsjahr 2018 leicht gesunken. Während das Risiko der Gruppe Deutsche Börse um 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist, wurde die Risikotragfähigkeit um 12 Prozent erhöht. Neue Risiken entstanden hauptsächlich in den Bereichen Steuern und Cyber-Kriminalität. Der erste Abschnitt des Risikoberichts erläutert die Risikostrategie der Gruppe Deutsche Börse und zeigt, wie sie ihre Risiken steuert. Im zweiten Abschnitt dieses Risikoberichts werden die Ansätze und Methoden der Risikoüberwachung beschrieben. Der dritte Abschnitt erläutert die verschiedenen Arten der für die Gruppe bestehenden Risiken und deren Steuerung. Der vierte Abschnitt stellt die Risikolage zusammenfassend dar und gibt einen Ausblick über die künftigen Entwicklungen im Risikomanagement der Gruppe Deutsche Börse. Ergänzend zum Risikobericht stellt die Unternehmensleitung im Chancenbericht ihre Perspektiven vor. Zur Gruppe Deutsche Börse gehören folgende als Kreditinstitut regulierte Unternehmen: die Clearstream Banking S.A. und die Clearstream Banking AG (im Folgenden "Clearstream" inkl. Clearstream Holding AG) sowie die Eurex Clearing AG. Darüber hinaus sind die Eurex Clearing AG und die European Commodity Clearing AG als zentrale Kontrahenten zugelassen und unterliegen den Anforderungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR). Zudem verfügen weitere Gesellschaften der Gruppe über unterschiedliche Zulassungen zur Erbringung regulierter Tätigkeiten in der Finanzbranche. Diese Unternehmen unterliegen damit umfassenden gesetzlichen Vorgaben, u. a. zum Risikomanagement (für weitere Einzelheiten zu den regulierten Gesellschaften siehe Erläuterung 15 des Konzernanhangs). Neben den gesetzlichen Anforderungen u. a. aus den EU-Richtlinien (CRD IV und MiFID II) bzw. deren nationalen Umsetzungen sind hier insbesondere die EU-Verordnungen (CRR und EMIR) sowie die nationalen Vorgaben der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie das Rundschreiben 12/552 der luxemburgischen Finanzaufsicht (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) zu nennen. Wesentliche Teile des Risikomanagements sind in diesem Zusammenhang für eine Reihe von Unternehmen der Gruppe im Rahmen der sog. zweiten Säule von Basel III definiert. Darüber hinaus sind für Clearstream und die Eurex Clearing AG auf Basis der EU-Bankensanierungs- und -Abwicklungsrichtlinie (Banking Recovery and Resolution Directive, BRRD) nationale Vorschriften für die Erstellung von Sanierungsplänen maßgeblich. Die Gruppe Deutsche Börse orientiert sich im Risikomanagement an internationalen Standards (z. B. COSO) und wendet diese auch ohne gesetzliche Vorgaben bzw. über derartige Vorgaben hinaus an. Das Risikomanagement folgt daher gruppenweit hohen Standards. Da die Eurex Clearing AG und Clearstream unter die Bankenregulierung fallen, gelten für sie die höchsten regulatorischen Standards innerhalb der Gruppe. Deshalb und aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung wird auf diese Tochtergesellschaften in diesem Risikobericht ein verstärkter Fokus gelegt. Während des Berichtsjahres hat die Gruppe Deutsche Börse ihre personelle Ausstattung sowohl im zentralen Risikomanagement wie auch in den regulierten Tochtergesellschaften Eurex Clearing AG und Clearstream erhöht. Mit ihrem Angebot an Risikomanagement-Services verfolgt die Gruppe Deutsche Börse das Ziel, einen nachhaltigen Beitrag zur systemischen Stabilität der Kapitalmärkte zu leisten. Das geschieht in erster Linie, indem die Deutsche Börse als Kapitalmarktorganisator für integre und sichere Märkte sorgt und durch ihre Preisfindungsfunktion die Verteilungseffizienz der Märkte erhöht. Darüber hinaus übernimmt die Gruppe Deutsche Börse wichtige Funktionen für das Risikomanagement ihrer Kunden, indem sie beispielsweise einen zentralen Kontrahenten (Eurex Clearing AG) betreibt. Risikostrategie und RisikosteuerungDie Gruppe Deutsche Börse richtet ihre Risikostrategie an ihrem Geschäftsmodell und an ihrer Unternehmensstrategie aus. Sie stellt die Infrastruktur für verlässliche und sichere Kapitalmärkte bereit, wirkt bei deren Regulierung konstruktiv mit und nimmt in allen ihren Geschäftsfeldern eine führende Rolle ein. Die Risikostrategie der Gruppe Deutsche Börse folgt dabei drei Grundsätzen: 1. Risikobegrenzung - Liquidationsschutz und gesicherte Fortführung des Betriebs"Das Eigenkapital soll höchstens einmal in 5.000 Jahren erschöpft sein, ein negatives Betriebsergebnis darf höchstens einmal in hundert Jahren eintreten." Ziel ist also einerseits, dass in den nächsten zwölf Monaten mit einer Wahrscheinlichkeit größer gleich 99,98 Prozent kein Verlust des gesamten Kapitals eintritt. Und andererseits, dass mit einer Wahrscheinlichkeit größer gleich 99,0 Prozent das Jahresergebnis auf Ebene des EBITDA mindestens neutral ist. Dieser Grundsatz legt also zum einen fest, wie viel Risiko die Gruppe tragen kann, und zum anderen, wie groß ihr Risikoappetit ist. 2. Unterstützung des Wachstums in den Geschäftsfeldern"Das Risikomanagement unterstützt die Geschäftsbereiche beim Ausbau ihres Geschäfts, indem in Zusammenarbeit die Risiken umfassend erkannt und transparent dargestellt werden." Mit diesem Grundsatz will die Gruppe strategische Entscheidungen bewusst im Umfang des selbst festgelegten Risikoappetits fällen. 3. Angemessenes Verhältnis von Risiko zu Rendite"Die Eigenkapitalrendite soll den Eigenkapitalkostensatz übersteigen." Die Gruppe Deutsche Börse setzt sich zum Ziel, dass Risiko und Rendite nicht nur für jeden Geschäftsbereich im Allgemeinen, sondern auch für jede Region, jedes Produkt und jeden Kunden im Speziellen in einem angemessenen Verhältnis stehen sollen. Grundlage für das interne Risikomanagement ist die konzernweite Erfassung und Steuerung von Risiken, die sich am sog. Risikoappetit ausrichten, siehe die Grafik "Geschäftsstrategie und Risikostrategie sind miteinander verzahnt". Der Vorstand der Gruppe Deutsche Börse trägt die Gesamtverantwortung und gibt das Rahmenwerk für das gruppenweite Risikomanagement vor. Im Rahmen dieser gruppenweiten Risikomanagementvorgaben steuert jedes Geschäftsfeld bzw. jede regulierte Gesellschaft seine/ ihre Risiken eigenverantwortlich. Dieses abgestimmte Verfahren stellt z. B. sicher, dass die Gruppe und ihre Unternehmen beim gleichzeitigen Ausfall mehrerer Systeme ebenso rasch und wirksam handeln wie beim Ausfall eines einzelnen Systems. Geschäftsstrategie und Risikostrategie sind miteinander verzahnt![]() Verankerung in Aufbau- und AblauforganisationDie Risikostrategie gilt für die gesamte Gruppe Deutsche Börse. Die Funktionen, Abläufe und Verantwortlichkeiten des Risikomanagements gelten verbindlich für alle Mitarbeiter und organisatorischen Einheiten der Gruppe Deutsche Börse. Damit alle Mitarbeiter bewusst mit Risiken umgehen, ist das Risikomanagement fest in der Aufbau- und Ablauforganisation verankert und wird durch entsprechende Maßnahmen unterstützt, etwa durch Schulungen zum Risikomanagement. Insgesamt verantwortet der Vorstand das Risikomanagement, in den Einzelunternehmen jeweils die Unternehmensleitung; die nachfolgend aufgeführten Gremien erhalten zeitnah vollständige Informationen über die Risiken. Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG beurteilt die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, dessen fortlaufende Entwicklung und überwacht das Monitoring der Risiken. Die Evaluierung hat der Aufsichtsrat an seinen Risikoausschuss delegiert, der regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems beurteilt. Zusätzlich dazu überprüft er jährlich die Risikostrategie und den Risikoappetit. Der Vorstand der Deutsche Börse AG legt die gruppenweite Risikostrategie und den Risikoappetit fest und verteilt diesen auf die Geschäftsfelder bzw. Unternehmenseinheiten. Er stellt sicher, dass der Risikoappetit mit der kurz- und langfristigen Unternehmensstrategie, der Geschäfts- und Kapitalplanung, der Risikotragfähigkeit und den Vergütungssystemen vereinbar ist und bleibt. Der Vorstand der Deutsche Börse AG bestimmt auch, anhand welcher Messgrößen die Risiken eingeschätzt werden und wie das Risikokapital zugeteilt wird. Er sorgt dafür, dass jede Geschäftseinheit diese Anforderungen an Risikostrategie, -appetit und -grenze einhält. Das Group Risk Committee (GRC) überprüft jeden zweiten Monat die Risikoposition der Gruppe und involviert bei allen entscheidenden Fragen den Vorstand. Das GRC ist ein gruppeninternes Risikokomitee und wird vom Finanzvorstand geleitet. Es prüft regelmäßig sämtliche Parameter auf ihre Eignung und ihren aktuellen Stand und empfiehlt dem Chief Risk Officer (CRO) bzw. dem Vorstand bei Bedarf, mit welchen Maßnahmen diese angepasst werden sollten. Das Group Risk Management (GRM) arbeitet unter der Leitung des CRO die Vorschläge für die Risikostellhebel aus: für die entsprechende Risikostrategie, den Risikoappetit, die Messgrößen, die Kapitalzuteilung und die Vorgehensweisen. GRM analysiert und bewertet die Risiken kontinuierlich und berichtet quantitativ und qualitativ: sechsmal jährlich an das GRC, monatlich an den Vorstand, vierteljährlich an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats und zweimal jährlich an den Aufsichtsrat. So können die verantwortlichen Gremien regelmäßig prüfen, ob die vorgegebenen Risikolimits konsequent eingehalten werden. Darüber hinaus empfiehlt GRM Maßnahmen, mit denen sich die Risiken entsprechend steuern lassen. Die regulierten Tochtergesellschaften verfahren analog, wobei sie stets darauf achten, dass sie den Vorgaben der Gruppe entsprechen. Insbesondere halten sie sich an den Rahmen des Risikoappetits, den ihnen die Gruppe Deutsche Börse zuteilt. Die jeweiligen Aufsichtsräte und ihre Ausschüsse sind ebenso involviert wie die Vorstände und die Risikomanagement-Funktionen in den Bereichen. Clearstream und die Eurex Clearing AG setzen die Risikostrategie mit eigenen daraus abgeleiteten Ausprägungen um. Folglich verwenden sie auch Messgrößen und Berichtsformate, die auf die übergeordnete gruppenweite Struktur abgestimmt sind. Grundsätzlich ist die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft für ihr Risikomanagement verantwortlich; diese wird vom Aufsichtsrat ihres Kreditinstituts überwacht. Aufbauorganisation und Berichtswege des Risikomanagements![]() Zentral koordiniertes Risikomanagement in fünf SchrittenDas Risikomanagement wird in einem Prozess mit fünf Schritten umgesetzt. Alle potenziellen Verluste sollen rechtzeitig erkannt, zentral erfasst und möglichst quantitativ bewertet werden; im Bedarfsfall sind dann Steuerungsmaßnahmen zu empfehlen und deren Umsetzung nachzuhalten (siehe die Grafik "Ablauf des Risikomanagements in fünf Schritten"): Im ersten Schritt werden Gefahren und mögliche Ursachen für Verluste oder Betriebsstörungen ermittelt. Im zweiten melden die Geschäftsbereiche regelmäßig -in dringenden Fällen unverzüglich - die Risiken, die sie ermitteln und quantifizieren, an GRM. Im dritten Schritt bewertet GRM das Gefährdungspotenzial, im vierten steuern die Geschäftsbereiche die Risiken durch Vermeidung, Minderung oder Übertragung bzw. durch bewusstes Eingehen. Im fünften und letzten Schritt werden beispielsweise verschiedene Risikometriken überwacht und, wenn nötig, die verantwortlichen Vorstandsmitglieder und Gremien über erhebliche Risiken, deren Bewertung sowie mögliche Sofortmaßnahmen unterrichtet. Neben den regelmäßigen monatlichen und vierteljährlichen Berichten erstellt GRM Ad-hoc-Berichte für Vorstände und Aufsichtsräte. Bei Clearstream und der Eurex Clearing AG erstellen die entsprechenden Risikomanagement-Funktionen Berichte an die Vorstände und Aufsichtsräte. Die interne Revision überprüft, dass das Risikomanagementsystem eingehalten wird. Ablauf des Risikomanagements in fünf Schritten![]() Ansätze und Methoden der RisikoüberwachungDie Gruppe Deutsche Börse nutzt quantitative und qualitative Ansätze und Methoden der Risikoüberwachung, um jederzeit ein möglichst vollständiges Bild ihrer aktuellen Risikolage zeichnen zu können. Um das zu erreichen, werden kontinuierlich sowohl unternehmensinterne Ereignisse hinsichtlich ihrer Risikoeigenschaften untersucht als auch regionale und globale Entwicklungen berücksichtigt. So kann die Gruppe bestehende Risiken erkennen und analysieren sowie zugleich schnell und angemessen auf entstehende Risiken und Veränderungen des Marktes und des geschäftlichen Umfelds reagieren. Bestehende RisikenMit einer Reihe von Werkzeugen überwacht und bewertet die Gruppe Deutsche Börse fortlaufend ihre operationellen, finanziellen und Geschäftsrisiken. Anhand des sog. "Value at Risk" (VaR) werden die Risiken auf verschiedene Konfidenzniveaus quantifiziert. Im Rahmen dieser Quantifizierung werden das Liquidationsprinzip und das Fortführungsprinzip berücksichtigt. Des Weiteren wird für die Eurex Clearing AG und Clearstream der regulatorische Kapitalbedarf für die oben genannten Risiken ermittelt. Darüber hinaus werden sog. Stresstests durchgeführt, um extreme, aber plausible Ereignisse und ihre Auswirkung auf die Risikotragfähigkeit der Gruppe zu simulieren. Eine weitere Risikoüberwachungsmethode sind komplementäre Risikometriken, die als Frühwarnsystem betriebseigener quantifizierter und nichtquantifizierter Risiken dienen. Diese Risikometriken beziehen sich auf IT- und Sicherheitsrisiken, potenzielle Verluste sowie Kredit-, Liquiditäts- und Geschäftsrisiken. RisikomessungBerechnet wird das erforderliche ökonomische Kapital (Required Economic Capital, REC) gemäß dem Liquidationsprinzip und das regulatorische Kapital (Regulatory Capital, RC) für die Kreditinstitute der Gruppe Deutsche Börse. Um die Einhaltung des Fortführungsprinzips zu überwachen, werden die risikobehafteten Erträge (Earnings at Risk, EaR) berechnet. 1. Liquidationsprinzip: Welches Risiko kann das Kapital tragen?Nach dem ersten Teil von Grundsatz 1 der Risikostrategie soll die Gruppe Deutsche Börse ihre Risikotragfähigkeit höchstens in 0,02 Prozent aller Jahre erschöpfen. Das so berechnete REC bei Clearstream und der Eurex Clearing AG erfüllt zudem die Vorschriften der zweiten Säule von Basel III. Die Gruppe Deutsche Börse ermittelt ihre Risikotragfähigkeit anhand des bilanzierten Eigenkapitals nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wobei sie den Wert aus Vorsichtsgründen anpasst, u. a. um zu berücksichtigen, dass immaterielle Vermögenswerte in einer extremen Belastungssituation eventuell nicht zum Buchwert verwertet werden können. Clearstream und die Eurex Clearing AG verwenden ihr regulatorisches Kapital, um ihre Risikotragfähigkeit zu ermitteln (für Details siehe Erläuterung 15 des Konzernanhangs). Zur Steuerung ermittelt GRM regelmäßig als Kennzahl die Höhe des REC im Verhältnis zur Risikotragfähigkeit, die sog. Auslastung der Risikotragfähigkeit. Es beantwortet damit eine entscheidende Frage des Risikomanagements: Wie viel Risiko kann sich die Gruppe leisten und welchem Risiko setzt sie sich derzeit aus? Das Verhältnis REC zu Risikotragfähigkeit lag im Berichtsjahr stets unter dem festgesetzten Höchstmaß an Risiko. Wenn dies nicht der Fall wäre, würde die Gruppe im ungünstigsten Fall ihre gesamte Risikotragfähigkeit aufbrauchen und abgewickelt werden ("gone concern"). 2. Fortführungsprinzip: Welche Risiken kann das Ergebnis auffangen?Die Gruppe Deutsche Börse verwendet einen Ansatz, der von einer geordneten Fortführung der Gruppe ausgeht ("going concern"). Als Kennzahl dienen die EaR. Diese Kennzahl entspricht dem zweiten Teil von Grundsatz 1 der Risikostrategie der Gruppe, welcher besagt, dass ein negatives Betriebsergebnis in der Höhe des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibung (EBITDA) höchstens einmal in hundert Jahren eintreten darf. Mit einer Wahrscheinlichkeit größer gleich 99,0 Prozent sollte das EBITDA also mindestens neutral sein. Die EaR werden im Fortführungsprinzip dem Risikoappetit gegenübergestellt, der wiederum durch das geplante EBITDA festgelegt wird. Die EaR-Kennzahl wird für die Eurex Clearing AG und die Clearstream Holding AG mit gleicher Zielsetzung ermittelt und überwacht. 3. Regulatorischer KapitalbedarfClearstream und die Eurex Clearing AG müssen ihren Kapitalbedarf für unterschiedliche Risikoarten (siehe die Grafik "Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse") darüber hinaus entsprechend der ersten Säule von Basel III berechnen. Zusätzlich muss die Eurex Clearing AG die Kapitalanforderungen gemäß EMIR erfüllen. Für die Analyse und Bewertung von Kredit- und Marktpreisrisiken verwenden Clearstream und die Eurex Clearing AG einen Standardansatz. Bei diesem Ansatz werden Risikogewichte für das Adressenausfallrisiko gemäß dem Rating der Vertragspartner angewandt. Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse![]() Für die operationellen Risiken verfahren die Eurex Clearing AG und Clearstream unterschiedlich: Clearstream verwendet hier seit 2008 in sämtlichen Unternehmenseinheiten den fortgeschrittenen Messansatz (Advanced Measurement Approach, AMA). So erfüllt sie die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken laut der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR). Wie bei der Berechnung des REC wurde das verwendete Modell 2016 grundlegend überarbeitet und verbessert. Nach der von der BaFin zugelassenen und regelmäßig überprüften Methode berechnen die regulierten Einheiten das benötigte Kapital. Die Eurex Clearing AG hingegen verwendet bei den operationellen Risiken den Basisindikatoransatz, um den regulatorischen Eigenkapitalbedarf zu berechnen (für Details siehe Erläuterung 15 des Konzernanhangs). StresstestsStresstests dienen dazu, extreme, aber plausible Szenarien für alle materiellen Risikoarten zu simulieren. Diese Belastungsprobe spielt das Auftreten extremer Verluste oder die Häufung großer Verluste innerhalb eines Jahres durch. Es werden dabei sowohl hypothetische als auch historische Szenarien berechnet. Um das Liquiditätsrisiko zu untersuchen, werden zudem Liquiditätsstresstests und sog. inverse Stresstests durchgeführt. In diesen umgekehrten Belastungsprüfungen wird ermittelt, welche Verlustszenarien eintreten müssten, damit die Risikotragfähigkeit überschritten wird. RisikometrikenRisikometriken quantifizieren die wichtigsten betriebsinternen Risiken gegen festgelegte Limits. Sie sind komplementär zum VaR-Ansatz und dienen dazu, andere Faktoren sowie nichtquantifizierbare Risiken zu überwachen. Werden sie überschritten, dient dies als Frühwarnsignal und wird monatlich direkt an den Vorstand und andere Gremien berichtet. Eine solche Überschreitung setzt umgehend notwendige Prozesse zur Risikominderung in Gang. Entstehende RisikenDie Gruppe Deutsche Börse verfolgt in ihrem Risikomanagement eine nachhaltige und langfristige Strategie, indem sie zusätzlich auch Risiken über einen Horizont von zwölf Monaten hinaus betrachtet. Hierfür hat sie sog. Risk Maps entwickelt, die sich insbesondere auf erwartete bzw. kommende regulatorische Anforderungen sowie IT- und Informationssicherheitsrisiken konzentrieren. Darüber hinaus werden auch andere operationelle und finanzielle Risiken über einen Horizont von zwölf Monaten hinaus bewertet. Die Risk Maps kategorisieren die Risiken nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie nach ihrem potenziellen finanziellen Schaden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist untergliedert in vier Kategorien: unwahrscheinlich (kleiner 1 Prozent), möglich (zwischen 1 und 10 Prozent), wahrscheinlich (von 10 bis 50 Prozent) und fast sicher (zwischen 50 und 100 Prozent). Die geschätzten finanziellen Auswirkungen sind ebenfalls in Kategorien unterteilt: gering (bis zu 20 Mio. €), wesentlich (zwischen 20 Mio. € und 100 Mio. €) und kritisch (über 100 Mio. €). Die Betrachtungsperiode beträgt fünf Jahre und ergibt sich aus dem Entwicklungszeitraum der für die Gruppe Deutsche Börse relevanten operationellen Risiken: Regulierung und IT. Regulatorische Anforderungen benötigen typischerweise einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren vom ersten Entwurf bis hin zur Implementierung. Dieser Zeithorizont eignet sich auch für die Betrachtung von Risiken bedingt durch technologische Entwicklungen, da diese einen ähnlich langen Zeitraum benötigen, bis sie eine konkrete Anwendung finden. Langfristige EntwicklungenFür die Gruppe Deutsche Börse bestehen Risiken, die über eine längere Betrachtungsperiode relevant sind, hauptsächlich darin, nicht oder zu spät auf globale Veränderungen und Megatrends der Finanzmärkte und des geschäftlichen Umfelds zu reagieren. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, hat die Gruppe Deutsche Börse das Ziel, Vordenker zu sein und Branchenstandards zu setzen. Dies wird u. a. durch den wechselseitigen Austausch mit Regulatoren und Marktteilnehmern erreicht (z. B. in Form von White Papers). Es ist aber auch zu beobachten, dass junge, aufstrebende Unternehmen ein Innovationspotenzial entwickeln, mit dem sie Märkte beeinflussen können. Daher investiert die Gruppe Deutsche Börse mit der DB1 Ventures aktiv in solche Unternehmen und bietet ihnen zudem mit dem Deutsche Börse Venture Network(r) eine Plattform, sich auszutauschen und Investoren zu finden. Beschreibung der RisikenDer folgende Abschnitt beschreibt, welche Risikoarten die Gruppe Deutsche Börse grundsätzlich steuern muss, und zeigt, welche Risiken konkret bestehen. Zudem werden Maßnahmen erläutert, mit denen die Gruppe Deutsche Börse das Eintreten von Vorfällen zu vermeiden und ihre finanziellen Auswirkungen zu minimieren sucht. Zunächst jedoch wird kurz das Risikoprofil erläutert, das sich von den meisten anderen Finanzdienstleistern abhebt, da bei der Gruppe Deutsche Börse die finanziellen Risiken eine vergleichsweise geringe Rolle spielen. RisikoprofilDas Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse unterscheidet sich grundlegend von dem anderer Finanzdienstleister. Im Gegensatz zu Banken hat die Gruppe Deutsche Börse ein niedriges Risikoprofil, da sie nur geringe finanzielle Risiken besitzt. Ebenso sind das ökonomische Kapital und das bilanzielle Eigenkapital im Vergleich zu Banken niedrig (siehe die Grafik "Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse im Vergleich zu deutschen Universalbanken"). Die Gruppe Deutsche Börse unterscheidet zwischen den drei klassischen Risikoarten: operationelle Risiken, finanzielle Risiken und Geschäftsrisiken. Hinzu kommen Projektrisiken, die sie aber nicht eigens quantifiziert, da sich deren Wirkung bereits in den drei klassischen Risikoarten niederschlägt. Die Mehrheit der Risiken sind operationelle Risiken (siehe die Grafiken "Erforderliches ökonomisches Kapital deutscher Universalbanken nach Risikoarten" und " Erforderliches ökonomisches Kapital der Gruppe Deutsche Börse nach Risikoarten"). Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse im Vergleich zu deutschen Universalbankenin Mrd. € ![]() Erforderliches ökonomisches Kapital deutscher Universalbanken nach Risikoarten![]() Erforderliches ökonomisches Kapital der Gruppe Deutsche Börse nach Risikoarten![]() Operationelle Risiken größer als finanzielle und GeschäftsrisikenFür die gesamte Gruppe Deutsche Börse werden in erster Linie die Auslastungen der Risikotragfähigkeit im Rahmen des Liquidationsprinzips und des Risikoappetits im Rahmen des Fortführungsprinzips als interne Steuerungskennzahlen verwendet (siehe den Abschnitt "Ansätze und Methoden der Risikoüberwachung" für die Erklärung der Begriffe). Neben den bereits oben genannten finanziellen und operationellen Risiken werden dabei auch Geschäftsrisiken erfasst und bewertet. Unter Geschäftsrisiken werden v. a. Umsatzrisiken (z. B. Preisdruck oder Marktanteilsverluste), aber auch Kostenrisiken verstanden. Bei der Anwendung des Liquidationsprinzips zeigt sich, dass die finanziellen Risiken ca. 23 Prozent aller Risiken der Gruppe Deutsche Börse ausmachen. Die Geschäftsrisiken schlagen bei der Gruppe mit 10 Prozent zu Buche. Ungleich wichtiger ist für die Gruppe Deutsche Börse die dritte klassische Risikoart: Das operationelle Risiko macht mit 67 Prozent zwei Drittel des Gesamtrisikos gemäß Liquidationsansatz aus. Die weit überwiegende Mehrheit der regulatorischen Kapitalanforderungen der Gruppe Deutsche Börse stammt aus operationellen Risiken. Die darüber hinaus bestehenden Kapitalanforderungen anderer Tochtergesellschaften sind in Erläuterung 15 des Konzernanhangs dargestellt. Größere Teile der Risiken liegen - entsprechend der Größe des Geschäfts gemessen an Umsatz und Ergebnis - bei den Segmenten Clearstream (Nachhandel) und Eurex (Finanzderivate); siehe hierzu die Tabelle "Erforderliches ökonomisches Kapital nach Segmenten zum 31.12.2018". Erforderliches ökonomisches Kapital nach Segmenten zum 31.12.2018scroll
Das erforderliche ökonomische Kapital enthält die folgenden Risikoarten, die mit konkreten Beispielen illustriert und anschließend im Detail erläutert werden: 1. Operationelle Risiken
2. Finanzielle Risiken
3. Geschäftsrisiken
Bestandsgefährdende Risiken könnten nur Kombinationen von Extremereignissen bergen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr niedrig eingeschätzt wird:
Diese Extremereignisse, die nach Maßnahmen zur Verlustreduzierung zu einem Schaden von mehr als 100 Prozent des jährlichen EBITDA führen können, werden mit einer Wahrscheinlichkeit von deutlich weniger als 0,1 Prozent eingeschätzt. Solche Extremereignisse sind bisher nicht eingetreten; sie werden auch als Tail Risks bezeichnet. Tail Risks können für einzelne Tochtergesellschaften bestandsgefährdend werden, wenn beispielsweise gegen Sanktionsvorschriften vorsätzlich verstoßen wird. GRM bewertet diese Risiken kontinuierlich und berichtet seine Einschätzung regelmäßig in seinen Risikoberichten an den Vorstand der Gruppe Deutsche Börse. Operationelle RisikenOperationelle Risiken bestehen für die Gruppe Deutsche Börse insbesondere hinsichtlich der Nichtverfügbarkeit der Systeme, mangelhafter Verarbeitung, Beschädigung von materiellen Gütern sowie Rechtsstreitigkeiten und Geschäftspraktiken (siehe die Grafik "Operationelle Risiken der Gruppe Deutsche Börse"). Ebenso wie andere operationelle Risiken werden auch Personalrisiken quantifiziert. Die operationellen Risiken haben ein Gewicht von 67 Prozent des Gesamtrisikos der Gruppe. Operationelle Risiken der Gruppe Deutsche Börse![]() Nichtverfügbarkeit der SystemeBetriebsmittel wie die Handelssysteme Xetra(r) und T7(r) sind für das Leistungsangebot der Gruppe Deutsche Börse unabdingbar. Sie sollten nie ausfallen, damit die Marktteilnehmer jederzeit und unverzüglich mit Wertpapieren oder Derivaten handeln können. Als wichtige Risikokennzahl ermittelt die Gruppe daher die Verfügbarkeit dieser Systeme. Entsprechend der Risikostrategie der Gruppe obliegt die Kontrolle dieser Risikokennzahlen den Geschäftsbereichen. Der potenzielle Schaden wäre größer, je länger eines dieser Systeme ausfallen würde. Ein Ausfall könnte dabei durch Software- oder Hardwareprobleme verursacht werden oder in seltenen Fällen könnte die Verfügbarkeit auch durch Cyber-Kriminalität oder einen Terroranschlag beeinträchtigt werden. In der Vergangenheit ist es sowohl bei Xetra als auch bei T7 und seinem Vorgängersystem nur zu begrenzten Ausfällen gekommen. Ein Systemausfall für mehr als einen Tag ist in der Praxis noch nie vorgekommen. Die Gruppe Deutsche Börse hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das Risiko eines Ausfalls von einem Tag oder länger weiter zu minimieren. Dies unterstützt die Einschätzung, dass die Wahrscheinlichkeit eines derartigen Systemausfalls bei einer sehr hohen Volatilität des Marktes sehr niedrig ist. Die mögliche finanzielle Auswirkung könnte jedoch dann erheblich sein, wenn Schadenersatzansprüche berechtigt sind und geltend gemacht werden. Allgemein stellt das Verfügbarkeitsrisiko für die Gruppe Deutsche Börse das größte operationelle Risiko dar. Deswegen ist das Verfügbarkeitsrisiko Gegenstand regelmäßiger Tests. Dabei werden die Auswirkungen beim Ausfall eigener Systeme sowie der Ausfall von Zulieferern simuliert. Mangelhafte VerarbeitungRisiken können auch entstehen, wenn eine Dienstleistung für Kunden mangelhaft erbracht wird und dies zu Beanstandungen oder Rechtsstreitigkeiten führt, etwa in der Abwicklung von Wertpapiergeschäften aufgrund von Produkt- und Prozessmängeln oder fehlerhaften manuellen Eingaben. Ein weiteres Beispiel sind Fehler bei der Sicherheitenverwertung beim Ausfall eines großen Clearingkunden. Bisher sind solche Fehler im seltenen Fall eines Ausfalls noch nicht aufgetreten. Die damit verbundenen Prozesse werden mindestens jährlich getestet. Deshalb wird die Wahrscheinlichkeit als sehr gering eingeschätzt. Der mögliche finanzielle Schaden wird als mittel eingeschätzt. Weitere Fehlerquellen können bei Zulieferern liegen oder in schadhaften Produkten, Fehlern, die zum Verlust von Kundenaktiva führen können, oder Fehlern bezüglich der Rechnungslegung. Die Gruppe erfasst alle Beschwerden und Anfechtungen als eine wesentliche Kennzahl für das Verarbeitungsrisiko. Beschädigung von materiellen GüternAuch Naturkatastrophen, Unfälle, Terrorismus oder Sabotage zählen zu den operationellen Risiken, durch die z. B. ein Rechenzentrum oder ein Bürogebäude zerstört oder stark beschädigt werden könnten. Die Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity Management, Physical Security), siehe die gleichnamige Grafik), sollen dabei wesentliche finanzielle Schäden abwenden. Rechtsstreitigkeiten und GeschäftspraktikenVerluste können sich auch aus laufenden rechtlichen Verfahren ergeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses operationellen Risikos stuft die Deutsche Börse zwar als mittel ein, die Schäden können jedoch erheblich sein. GRM behält daher ständig den Überblick über laufende Rechtsstreitigkeiten. Sie können auftreten, wenn die Gruppe Deutsche Börse gegen Gesetze oder Vorgaben verstößt, unzulängliche Vertragsbedingungen eingeht oder die Rechtsprechung nicht genügend beachtet. Zu den rechtlichen Risiken zählen auch Verluste aufgrund von Betrug sowie arbeitsrechtliche Fragen. Dazu gehören z. B. Verluste infolge unzureichender Kontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche, von Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen das Bankgeheimnis. Auch wenn staatliche Sanktionen nicht eingehalten werden, z. B. für den Fall, dass Vorgaben aus verschiedenen Staaten nicht vereinbar sind, können solche operationellen Risiken entstehen, oder wenn gegen andere staatliche oder übergeordnete regulatorische Vorgaben verstoßen wurde. In ihrem Unternehmensbericht 2012 informierte die Gruppe Deutsche Börse über eine Sammelklage Peterson vs. Clearstream Banking S.A., dem ersten Peterson-Verfahren, auf die Herausgabe bestimmter Kundenpositionen im Sammeldepot der Lagerstelle der Clearstream Banking S.A. bei Citibank NA sowie auf Schadenersatz gegen die Clearstream Banking S.A. in Höhe von 250,0 Mio. US$. Ein Vergleich wurde zwischen der Clearstream Banking S.A. und den Klägern geschlossen und die Schadenersatzforderungen gegen die Clearstream Banking S.A. zurückgenommen. Im Juli 2013 ordnete das US-Gericht in seinem Urteil die Herausgabe der Kundenpositionen an die Kläger an und stellte fest, dass diese im Eigentum von Bank Markazi, der iranischen Zentralbank, stünden. Bank Markazi legte Berufung ein. Die Entscheidung wurde am 9. Juli 2014 von dem zuständigen Berufungsgericht (Second Circuit Court of Appeals) und anschließend am 20. April 2016 vom Obersten US-Bundesgericht bestätigt. Sobald das Verfahren über die Verteilung der Positionen an die Kläger abgeschlossen ist, sollte auch der hieran angelehnte Fall Heiser vs. Clearstream Banking S.A., der die Herausgabe derselben Positionen zum Gegenstand hat, abgeschlossen sein. Am 30. Dezember 2013 erhoben verschiedene US-Kläger des ersten Peterson-Verfahrens sowie weitere Kläger Klage, die auf die Herausgabe bestimmter Vermögenswerte, die die Clearstream Banking S.A. als Verwahrer in Luxemburg hält, gerichtet ist. Die Beklagten in diesem Verfahren, einschließlich der Clearstream Banking S.A., hatten 2014 Klageabweisung beantragt. Am 19. Februar 2015 erließ das US-Gericht die Entscheidung, die Klage abzuweisen. Die Kläger legten Berufung gegen die Entscheidung beim zuständigen Berufungsgericht (Second Circuit Court of Appeals) ein, das am 21. November 2017 weite Teile der Entscheidung des Ausgangsgerichts bestätigt hat. Das Berufungsgericht hat den Fall in einem anderen Punkt an das Ausgangsgericht zurückverwiesen. Dieses soll beurteilen, ob die Vermögenswerte in Luxemburg der Vollstreckung in den USA unterliegen. Die Clearstream Banking S.A. hat hiergegen am 8. Mai 2018 Beschwerde vor dem Obersten US-Bundesgericht eingelegt. Am 14. Oktober 2016 erhoben mehrere Kläger aus den USA Klage gegen die Clearstream Banking S.A. und weitere juristische Personen; die Klage in diesem Verfahren (Havlish vs. Clearstream Banking S.A.) basiert auf ähnlichen Vermögensgegenständen und Vorwürfen wie in den Peterson-Verfahren. Die Klage ist auf die Herausgabe bestimmter Vermögensgegenstände gerichtet, die die Clearstream Banking S.A. als Verwahrer in Luxemburg hält. Darüber hinaus werden in der Klage direkte Forderungen gegen die Clearstream Banking S.A. und weitere Beklagte auf Schadenersatz von bis zu rund 6,6 Mrd. US$ (zuzüglich Strafschadenersatz und Zinsen) erhoben. Das Verfahren ist wegen der laufenden Beschwerde vor dem Obersten US-Bundesgericht im zweiten Peterson-Verfahren ausgesetzt. Die Clearstream Banking S.A. wurde am 2. April 2014 darüber informiert, dass der US-Staatsanwalt des Southern District von New York (United States Attorney for the Southern District of New York) gegen die Clearstream Banking S.A. ein Ermittlungsverfahren wegen der Geschäftstätigkeit der Clearstream Banking S.A. mit dem Iran und anderen Ländern im Hinblick auf US-Sanktionsvorschriften eingeleitet hat. Die Clearstream Banking S.A. kooperiert mit dem US-Staatsanwalt. Im Zusammenhang mit den laufenden Rechtsstreitigkeiten betreffend Vermögensgegenstände der Bank Markazi ist der Clearstream Banking S.A. am 17. Januar 2018 eine Klage der Bank Markazi zugestellt worden, in der die Banca UBAE S.P.A. und die Clearstream Banking S.A. als Beklagte benannt sind. Die bei den luxemburgischen Gerichten eingereichte Klage ist in erster Linie auf die Herausgabe von Vermögens gegenständen der Bank Markazi über rund 4,9 Mrd. US$ zuzüglich Zinsen gerichtet, die gemäß Behauptung der Klage auf Konten der Banca UBAE S.P.A. und der Bank Markazi bei der Clearstream Banking S.A. gehalten werden. Alternativ verlangt die Bank Markazi Schadenersatz in gleicher Höhe. Die verlangten Vermögensgegenstände betreffen Vermögen über rund 1,9 Mrd. US$, das gemäß einem bindenden und vollstreckbaren Urteil eines US-amerikanischen Gerichts aus dem Jahre 2013 im Rahmen eines Verfahrens, an dem die Bank Markazi als Partei beteiligt war, an US-Kläger herausgegeben wurde. Die Klage betrifft auch Kundenvermögen in Höhe von rund 2 Mrd. US$, das bei der Clearstream Banking S.A. gehalten wird und das derzeit Gegenstand von durch US-Kläger erhobenen Klagen in den USA und Luxemburg ist, sowie Vermögen, das bereits in der Vergangenheit von der Clearstream Banking S.A. an die Banca UBAE S.P.A. übertragen wurde. Am 15. Juni 2018 hat die Banca UBAE S.p.A. Klage gegen die Clearstream Banking S.A. vor den luxemburgischen Gerichten erhoben. Diese Rückgriffsklage steht mit der gegen die Clearstream Banking S.A. und die Banca UBAE S.p.A. erhobenen Klage der Bank Markazi in Verbindung und verlangt von der Clearstream Banking S.A., die Banca UBAE S.p.A. für den Fall schadlos zu halten, dass die Banca UBAE S.p.A. in der Klage der Bank Markazi unterliegt und zur Zahlung von Schadensersatz an die Bank Markazi verurteilt wird. Am 26. Dezember 2018 erhoben zwei Kläger aus den USA Klage gegen die Clearstream Banking S.A. und weitere juristische Personen; die Kläger halten Forderungen gegen den Iran und iranische Behörden und Personen in Höhe von rund 28,8 Mio. US$. Die Klage in diesem Verfahren (Levin vs. Clearstream Banking S.A.) basiert auf ähnlichen Vermögensgegenständen und Vorwürfen wie in dem zweiten Peterson- und dem Havlish-Verfahren. Die Klage ist auf die Herausgabe bestimmter Vermögensgegenstände gerichtet, die die Clearstream Banking S.A. als Verwahrer in Luxemburg hält. Darüber hinaus werden in der Klage direkte Forderungen gegen die Clearstream Banking S.A. und weitere Beklagte auf Schadenersatz von bis zu rund 28,8 Mio. US$ (zuzüglich Strafschadenersatz und Zinsen) erhoben. Beginnend am 16. Juli 2010 erhoben die Insolvenzverwalter der auf den Britischen Jungferninseln domizilierten Fonds Fairfield Sentry Ltd. und Fairfield Sigma Ltd. Klagen vor einem US-amerikanischen Insolvenzgericht (US Bankruptcy Court for the Southern District of New York) gegen mehr als 300 Finanzinstitute gerichtet auf Rückgewähr von an Investoren der Fonds gezahlte Beträge, die diese für die Rückgaben von Anteilen vor dem Dezember 2008 erhalten haben. Am 14. Januar 2011 erhoben die Insolvenzverwalter der Fonds gerichtlich Ansprüche gegen Clearstream Banking S.A. in Höhe von 13,5 Mio. US$ auf Rückgewähr von Zahlungen für die Rückgabe von Fondsanteilen, die die Fonds an Investoren unter Nutzung des Abwicklungssystems der Clearstream Banking S.A. geleistet haben. Das Verfahren, welches über mehrere Jahre ausgesetzt war, dauert an. Bezüglich einer Anleihe der MBB Clean Energy AG (MBB), die durch die Clearstream Banking AG verwahrt ist, ist es zu rechtlichen Auseinandersetzungen gekommen. MBB hat eine erste Tranche der Anleihe im April 2013 und eine zweite Tranche der Anleihe im Dezember 2013 begeben. Die Globalurkunden für beide Tranchen der Anleihe wurden der Clearstream Banking AG durch die Zahlstelle des Emittenten geliefert. Die rechtlichen Auseinandersetzungen drehen sich darum, dass die Anleihe nicht bedient wurde und angeblich ungültig ist. Die Rolle der Clearstream Banking AG im Kontext der angeblich ungültigen Anleihe der MBB besteht vorrangig darin, die Globalurkunde als nationaler Zentralverwahrer zu verwahren. Über den Emittenten MBB ist zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Wie der Clearstream Banking AG und der Clearstream Banking S.A. im September 2017 bekannt wurde, führt die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Mitarbeiters der Clearstream Banking AG an der Umsetzung von Transaktionen von Marktteilnehmern über den Dividendenstichtag (Cum/Ex-Transaktionen). Mit Schreiben vom 22. Januar 2018 an die Clearstream Banking AG hat die Staatsanwaltschaft Köln die Clearstream Banking AG und die Clearstream Banking S.A. als mögliche Nebenbeteiligte angehört. Aufgrund des frühen Verfahrensstadiums ist es nicht möglich, Zeitpunkt, Ausmaß und Umfang sowie Folgen einer etwaigen Entscheidung vorherzusagen. Die Gesellschaften kooperieren mit den zuständigen Behörden. Im November 2018 erhob ein Kunde eines Handelsteilnehmers der Frankfurter Wertpapierbörse gegen die Deutsche Börse AG Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Der Kläger fordert Schadenersatz in Höhe von ca. 2,6 Mio. € von der Deutsche Börse AG. Der behauptete Schaden soll daraus entstanden sein, (i) dass die Deutsche Börse AG am 7. Juli 2016 über das Xetra-System ein unzutreffendes Ex-Dividendendatum bezüglich eines Finanzinstruments veröffentlichte und (ii) dass ein Kunde des Klägers sich beim Abschließen von Transaktionen auf diese unzutreffende Information verließ. Am 19. Dezember 2018 übermittelte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Deutsche Börse AG in einem Bußgeldverfahren ein Anhörungsschreiben. Das Bußgeldverfahren bezieht sich auf den Vorwurf einer angeblich unterbliebenen Selbstbefreiung oder alternativ einer angeblich unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung. Konkret habe es die Deutsche Börse AG im Rahmen der Suche nach einem Nachfolger für Carsten Kengeter wenige Tage vor der Bestellung von Dr. Theodor Weimer im November 2017 unterlassen, bereits den Umstand, dass zwei geeignete und interessierte CEO-Kandidaten ermittelt worden seien und eine Beschlussfassung über die Bestellung geplant war, als kursrelevanten Zwischenschritt zu qualifizieren. Die Deutsche Börse AG ist auch nach Hinzuziehung externer Experten der Auffassung, dass dieser Vorwurf unbegründet ist. Am 21. Dezember 2018 informierte die Deutsche Börse AG, dass das Landgericht Frankfurt am Main am selben Tage nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihren früheren Vorstandsvorsitzenden, Carsten Kengeter, einen Bußgeldbeschluss gegen die Deutsche Börse AG als Nebenbeteiligte erließ. Der entsprechende Beschluss sieht Geldbußen gegen die Deutsche Börse AG in Höhe von 5 Mio. € und von 5,5 Mio. € wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot im Dezember 2015 sowie wegen einer angeblichen Unterlassung einer Ad-hoc-Mitteilung im Januar 2016 vor. Mit der Entscheidung des Landgerichts ist das Verfahren abgeschlossen. Der Vorstand der Deutsche Börse AG hatte zuvor nach eingehender Beratung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, nicht gegen einen entsprechenden Bußgeldbeschluss des Landgerichts vorzugehen. Die Gesellschaft ist unverändert der festen Überzeugung, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Dies stützt das Unternehmen auch auf die Ergebnisse umfangreicher Prüfungen durch mehrere unabhängige externe Experten. Nach eingehender Prüfung und unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte hatte die Deutsche Börse AG jedoch entschieden, dass eine Beendigung des Verfahrens mit der gefundenen Lösung im besten Interesse des Unternehmens ist. Trotz der oben beschriebenen laufenden Verfahren ist eine wesentliche Änderung der Risikosituation des Konzerns für den Vorstand derzeit nicht erkennbar. Maßnahmen zur Minderung der operationellen RisikenUm die operationellen Risiken zu mindern, ergreift die Gruppe Deutsche Börse gezielte Maßnahmen. Dazu zählen Notfall- und Krisenpläne, Versicherungsverträge, Maßnahmen zur Informationssicherheit und zur physischen Sicherheit von Mitarbeitern und Gebäuden sowie die Vorsorge, dass Vorschriften eingehalten werden (sog. Compliance). Notfall- und KrisenpläneFür die Gruppe Deutsche Börse ist es entscheidend, ihre Produkte und Services mit größtmöglicher Zuverlässigkeit zu erbringen. Sie muss ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und gegen Notfälle und Katastrophen absichern. Wenn ihre Kernprozesse und -ressourcen nicht verfügbar sind, ist dies ein erhebliches Risiko für die gesamte Gruppe und sogar ein potenzielles Systemrisiko für die Finanzmärkte im Allgemeinen. Daher hat die Gruppe Deutsche Börse im gesamten Konzern ein System von Notfall- und Katastrophenplänen etabliert (Business Continuity Management, BCM). Es umfasst sämtliche Abläufe, die im Not- oder Krisenfall den fortlaufenden Betrieb sicherstellen, und verringert das Verfügbarkeitsrisiko deutlich. Dazu zählen Vorkehrungen für alle wesentlichen Ressourcen (Systeme, Arbeitsplätze, Mitarbeiter, Zulieferer), einschließlich der doppelten (redundanten) Auslegung aller entscheidenden IT-Systeme und der technischen Infrastruktur, sowie Notfallmaßnahmen für den Ausfall von Mitarbeitern oder Arbeitsplätzen in Kernfunktionen in allen wichtigen Betriebsstätten. Beispiele für diese Vorkehrungen sind in der folgenden Grafik "Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity Management)" aufgeführt. Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity Management)![]() Vorbereitung auf Notfälle und KrisenDie Gruppe hat einen Managementprozess eingeführt und erprobt, mit dem sie zügig im Notfall und in Krisen reagieren und koordiniert vorgehen kann. Dieser Prozess soll die Auswirkungen auf die Geschäftsabläufe und auf den Markt minimieren und die rasche Rückkehr zum regulären Geschäftsbetrieb ermöglichen. Alle Geschäftsfelder haben Notfallmanager ernannt, die in Notfällen oder Krisen als zentrale Kontaktstellen und Verantwortliche agieren. Die Notfallmanager informieren den Vorstand bzw. alarmieren ihn bei schwerwiegenden Vorfällen. Im Krisenfall agiert das zuständige Mitglied des Vorstands als Krisenmanager. Die Notfall- und Krisenpläne werden regelmäßig durch realitätsnahes Durchspielen kritischer Situationen getestet. Diese Tests werden in der Regel unangekündigt durchgeführt. Die Testergebnisse werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
InformationssicherheitAngriffe auf informationstechnische Systeme und deren Daten, insbesondere durch Cyber-Kriminalität, stellen operationelle Risiken für die Gruppe Deutsche Börse dar. Für sie gilt eine allgemeine und stetig steigende Bedrohungslage, genau wie für andere Finanzdienstleister und die Industrie. Durch die Angriffe können unberechtigte Zugriffe, Veränderungen und Verluste von Informationen sowie Nichtverfügbarkeit von Informationen und Diensten entstehen. Beispielhaft seien Phishing-, Distributed Denial of Service (DDoS)- und Ransomware-Angriffe genannt. Hierbei ist anzumerken, dass es 2018 keinen erfolgreichen Angriff auf die Kernsysteme der Gruppe Deutsche Börse gab. Um die Integrität der Gruppe Deutsche Börse als Transaktionsdienstleister zu erhalten und um die Risiken zu reduzieren und kontrollieren, werden stetig Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit umgesetzt. Ziel ist eine der Bedrohungslage und regulatorischen Erfordernissen frühzeitig angepasste Erhöhung der Robustheit von Verfahren, Applikationen und Technologien gegenüber Cyber-Kriminalität. Grundlage bilden ein Information Security Management System (ISMS) und spezifische Kontrollen basierend auf den etablierten internationalen Sicherheitsstandards ISO/IEC 27000. Die Informationssicherheitsfunktion kontrolliert, dass die Anforderungen zur Informationssicherheit und des Risikomanagements eingehalten werden und überwacht die systemische Integration und Beachtung von Sicherheitsstandards im Rahmen der Produkt- und Anwendungsentwicklung. Die Gruppe betreibt ein Lagezentrum (Computer Emergency Response Team, CERT), das in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Meldestellen Bedrohungen im Bereich der Cyber-Kriminalität frühzeitig erkennt, bewertet und Maßnahmen zur Risikoreduktion in Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen koordiniert. Information Security betreibt gruppenweit ein umfangreiches Programm, um Mitarbeiter für den verantwortungsvollen Umgang mit Informationen zu sensibilisieren und ihr Verhalten zu verbessern. In Summe verfolgt die Gruppe Deutsche Börse einen ganzheitlichen, an ISO 27000 als Ordnungsgröße angelehnten Sicherheitsansatz, der sowohl die Entwicklungs- als auch Betriebsphase absichert. Die Gruppe Deutsche Börse ist darüber hinaus Vollmitglied in nationalen Verbänden (Cyber Security Sharing and Analytics, CSSA), Branchenverbänden (World Federation of Exchanges) und internationalen Netzwerken (Financial Services Information Sharing and Analysis Center, FS-ISAC), die wesentlich zu einem vorausschauenden Umgang mit Cyber-Bedrohungen und der Entwicklung von Strategien zu deren Abwehr beitragen. Physische SicherheitDie physische Sicherheit hat, vor dem Hintergrund der sich stetig wandelnden weltweiten Sicherheitsrisiken und Bedrohungen, einen hohen Stellenwert bei der Gruppe Deutsche Börse. Die Konzernsicherheit hat ein ganzheitliches Sicherheitskonzept entwickelt, um den Konzern, seine Mitarbeiter und Werte vor internen und externen Angriffen sowie Bedrohungen proaktiv und reaktiv zu schützen: Hoch qualifizierte Analysten beurteilen die Sicherheitslage an den Standorten der Gruppe Deutsche Börse permanent und stehen in engem Kontakt zu Behörden (Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz etc.), Sicherheitsdienstleistern und den Sicherheitsabteilungen anderer Unternehmen. Mehrstufige Sicherheitsprozesse und -kontrollen gewährleisten die physische Sicherheit an den Standorten der Gruppe Deutsche Börse. Der physische Zugang zu Gebäuden und Werten wird permanent überwacht und baut auf dem Zugangsgrundsatz "least privilege" (need-to-have) auf. Die Effizienz und Effektivität sowie die Qualität der Sicherheitsprozesse an den Standorten werden regelmäßig u. a. durch Penetrationstests überprüft. Im zunehmenden Wettbewerb auf dem globalen Markt können Know-how und interne Betriebsgeheimnisse eines Unternehmens für Außenstehende oder auch Wettbewerber einen großen finanziellen Vorteil bedeuten. Die Deutsche Börse schützt sich mit modernster Technik dagegen, dass sie z. B. abgehört und ihr Wissen illegal genutzt wird. Zudem gehört es zu den Aufgaben der Konzernsicherheit, die Mitarbeiter auf Reisen und Auslandseinsätzen gegen Risiken in den Bereichen Kriminalität, zivile Unruhen, Terrorismus und Naturkatastrophen zu schützen und zu betreuen: In diesem Kontext wurde ein weltweites "Travel Security Programme" etabliert, welches eine Gefährdungsanalyse vor, während und nach der Reise mit Hilfe eines Systems zur Reisenachverfolgung und einer zentralen 24/7-Notfallnummer gewährleistet. VersicherungsverträgeOperationelle Risiken, welche die Gruppe Deutsche Börse nicht selbst tragen kann oder will, werden an Versicherungen übertragen, wenn dies zu einem angemessenen Preis möglich ist. Die Versicherungsverträge werden einzeln überprüft und vom Finanzvorstand der Deutsche Börse AG genehmigt. ComplianceCompliance in der Gruppe Deutsche Börse hat die Aufgabe, Rechtseinheiten bei der Einhaltung/Erfüllung regulatorischer Anforderungen zu unterstützen und im Allgemeinen die Gruppe vor finanziellen und nichtfinanziellen Risiken zu schützen, beispielsweise vor Reputationsrisiken in den Zielmärkten, im Dialog mit den Aufsichtsbehörden oder der Öffentlichkeit. Group Compliance agiert einerseits unabhängig von den Geschäftsbereichen, andererseits erfüllt der Bereich seinen Auftrag, den Geschäftsbereichen Geschäftsbeziehungen zu ermöglichen und sich hierbei auf die Kunden und Märkte zu konzentrieren, die die Gruppe bedienen möchte. Dabei muss Compliance die notwendigen Schritte einleiten, um Compliancerisiken systematisch und präventiv entgegenzutreten. Dies setzt die Identifikation der Compliancerisiken und eine risikobasierte Ableitung von Maßnahmen voraus. Mit ihrem unternehmensweiten Complianceansatz gewährleistet die Gruppe Deutsche Börse die Einhaltung geltenden Rechts und aufsichtsrechtlicher Anforderungen durch die jeweiligen Gruppenunternehmen. Die Compliancefunktionen der einzelnen Gruppenunternehmen berichten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen regelmäßig dem jeweiligen Vorstandsmitglied, das für Compliance verantwortlich ist. Die Compliancefunktionen und ihre Mitarbeiter sind darüber hinaus dem Group Chief Compliance Officer über eine einheitliche Berichtsstruktur unterstellt. Der Complianceansatz erfolgt grundsätzlich und soweit darstellbar synergetisch und holistisch durch gruppenweit geltende Compliancerichtlinien und -standards, um eine entsprechende Ausstrahlungswirkung sicherzustellen. In den vergangenen Jahren wurde die Compliancefunktion der Gruppe Deutsche Börse kontinuierlich gestärkt. Im Verlauf des Jahres 2Q18 hat die Gruppe Deutsche Börse ihre personellen Ressourcen in Compliance an den wesentlichen Standorten weltweit signifikant mit dem Ziel erhöht, eine Verstärkung der Compliancefunktion der einzelnen Rechtseinheiten als auch die Verzahnung der Complianceverantwortlichen mit den Kontrollfunktionen der einzelnen Rechtseinheiten und weiterer aufsichtsrechtlich vorgeschriebener Kontrollfunktionen zu koordinieren und zu fördern. Durch die enge Verzahnung wurde die zweite Verteidigungslinie verstärkt. Um präventiv agieren zu können und die genannten Compliancerisiken zu mitigieren, investiert die Gruppe fortwährend in IT-gestützte Tools und deren Weiterentwicklung. So kann die Gruppe Compliancerisiken konsistent und angemessen auf einer validierten Datenbasis begegnen. 2Q18 lag der Fokus darauf, die Complianceprozesse, die Auswirkung auf die relevanten Geschäftsbereiche haben, zu standardisieren und zu digitalisieren. Auch ihre Due-Diligence-Prozesse im Hinblick auf Kunden, Marktteilnehmer, Gegenparteien und Geschäftspartner hat die Gruppe Deutsche Börse weiter verbessert. Group Compliance stärkt fortwährend das Bewusstsein für regelkonformes, ethisch einwandfreies und integres Verhalten der Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse. Dies findet u. a. Ausdruck in der Sensibilisierung für und Stärkung der compliancerelevanten Aspekte in den jeweiligen Geschäftsbereichen und in den aufsichtsrechtlich erforderlichen Kontrollfunktionen innerhalb der Gruppe. Der neue Code of Business Conduct umschließt die vorgenannten Aktivitäten und entfaltet darüber hinaus eine ganzheitliche Regelungswirkung für die Gruppe Deutsche Börse. Die Gruppe Deutsche Börse hat sich in den vergangenen Jahren der Entwicklung eines marktführenden Compliancestandards verschrieben. Die Gruppe fördert und reflektiert diesen Standard für ihre gesamte produktseitige Wertschöpfungskette, insbesondere aus der Sicht eines global führenden Finanzmarktinfrastrukturanbieters. Als wesentlichen nächsten Schritt - mit dem Ziel der gruppenweiten Nutzung von Synergien und über das Maß aufsichtsrechtlicher Anforderungen hinausgehend - hat die Deutsche Börse AG Ende 2Q18 beschlossen, sich hinsichtlich ihres Compliance Management-Systems am global anerkannten Standard ISO 196QQ auszurichten. Diese Bemühungen werden im Jahr 2Q19 weiter fortgesetzt. Ein besonderes Hauptaugenmerk liegt hierbei auf Compliance Monitoring und Kontrollen unter einem gruppenweiten verankerten Prozessansatz. Finanzielle RisikenDie finanziellen Risiken gliedert die Gruppe Deutsche Börse in Kredit-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken (siehe Grafik "Finanzielle Risiken der Gruppe Deutsche Börse"). Gruppenweit stellen diese Risiken ca. 23 Prozent des gesamten Risikoprofils dar (diese Angabe enthält nur Kredit- und Marktpreisrisiken; Liquiditätsrisiken werden nicht im REC quantifiziert; siehe Erläuterung 25 des Konzernanhangs). Sie treten in erster Linie bei den Instituten der Gruppe auf. Daher konzentriert sich die Darstellung auf Clearstream und die Eurex Clearing AG. Finanzielle Risiken der Gruppe Deutsche Börse![]() KreditrisikoDas Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Vertragspartner seine Verbindlichkeiten nicht oder nicht vollständig erfüllt. Zu den Messkriterien zählen hier der Ausschöpfungsgrad des Kreditrahmens, die hinterlegten Sicherheiten und das Konzentrationsrisiko. Clearstream und die Eurex Clearing AG haben zwar insgesamt immer wieder kurzfristige Forderungen gegenüber Vertragspartnern in Höhe mehrerer Milliarden Euro, diese sind aber grundsätzlich durch hinterlegte Sicherheiten der Marktteilnehmer abgesichert. Außerdem bewertet die Gruppe regelmäßig, wie zuverlässig ihre Notfallpläne bei Clearstream und der Eurex Clearing AG bei Ausfällen von Kunden und dem daraus resultierenden Kreditrisiko sind. Die Clearstream Banking S.A. geht ferner im Rahmen des strategischen Wertpapierleihegeschäfts (ASLplus) Kreditrisiken ein. Als Entleiher sind nur ausgewählte Banken tätig. Alle Leihetransaktionen sind vollständig besichert. Zur Besicherung sind ausschließlich ausgewählte Anleihen zugelassen. Diese Anleihen müssen mindestens mit einem BBB - der Ratingagentur S&P Global Ratings bewertet sein bzw. mit einer entsprechend hohen Wertung anderer Agenturen. Bei kurz laufenden Wertpapieren ohne Einzelbewertung gilt, dass deren Emittenten mindestens eine Bewertung von A-1 erreichen müssen. Clearstream vergibt an seine Kunden Kredite, um die Abwicklung effizienter zu gestalten. Dieses Kreditgeschäft unterscheidet sich jedoch grundlegend vom klassischen Kreditgeschäft. Zum einen werden die Kredite ausschließlich sehr kurzfristig und grundsätzlich untertägig vergeben; zum anderen werden sie grundsätzlich besichert und an Kunden mit hoher Bonität vergeben. Darüber hinaus sind eingeräumte Kreditrahmen jederzeit widerrufbar. Die Eurex Clearing AG schließt gemäß ihren Geschäftsbedingungen nur mit ihren Clearingmitgliedern Geschäfte ab. Das Clearing bezieht sich hauptsächlich auf festgelegte Wertpapiere, Bezugsrechte und Derivate, die an bestimmten Börsen gehandelt werden. Auch für einige außerbörslich ("over-the-counter", OTC) gehandelte Produkte, z. B. für Zinsswaps und Forward Rate Agreements, bietet die Eurex Clearing AG diese Dienstleistung an. Sie stellt sich als zentraler Kontrahent zwischen die Geschäftsparteien. Durch die Verrechnung von Forderungen und die Anforderung an die Clearingmitglieder, Sicherheiten zu hinterlegen, reduziert die Eurex Clearing AG das Kreditrisiko ihrer Kunden. Bis heute führte noch kein Zahlungsausfall eines Kunden mit einem besicherten Kreditrahmen zu einem finanziellen Verlust für die Gruppe Deutsche Börse. Die Gruppe sieht die Wahrscheinlichkeit daher als niedrig an, dass einer ihrer Kunden zahlungsunfähig wird und daraus Verluste für die Gruppe entstehen. So lange der zugehörige Kreditrahmen besichert ist, sieht sie die Auswirkungen als gering an; ist er jedoch unbesichert, als mittel. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde eines unbesicherten Kredits ausfällt, wird als sehr niedrig eingeschätzt, da eine hohe Bonität von Kunden angefordert wird und die Laufzeiten kurzfristig (hauptsächlich täglich) sind. Die finanziellen Auswirkungen könnten erheblich sein, wenn gleichzeitig mehrere große systemrelevante Banken ausfallen würden. Die Wahrscheinlichkeit dieses Szenarios wird als sehr niedrig eingeschätzt. Des Weiteren können Kreditrisiken bei der Anlage von Geldern entstehen. Zuständig ist der Bereich Treasury, der mit gruppenweiten Kompetenzen ausgestattet ist. Dabei legt Treasury sowohl Gelder der Gesellschaften der Gruppe als auch von Kunden hinterlegte Gelder von Clearstream und der Eurex Clearing AG überwiegend besichert an. Bisher ist bei einem Zahlungsausfall eines Kontrahenten kein Verlust für die Gruppe entstanden. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Zahlungsausfall eines Kontrahenten einer unbesicherten Geldanlage kommt, wird als niedrig eingeschätzt, der finanzielle Schaden könnte allerdings von mittlerer Auswirkung sein. Anlageverluste bezogen auf Währungen, für die die Eurex Clearing AG keinen Zugang zu Zentralbanken hat, werden anteilig von der Eurex Clearing AG und anteilig von denjenigen Clearingmitgliedern getragen, die in der Währung aktiv sind, in der die Verluste entstanden sind (Pro-rata-Basis). Der maximale Betrag, den auf diese Weise jedes Clearingmitglied zu leisten hat, ist der Gesamtbetrag, der vom Clearingmitglied in bar in dieser Währung als Sicherheit bei der Eurex Clearing AG hinterlegt wurde. Der maximale Betrag, der von der Eurex Clearing AG zu leisten ist, beträgt 50 Mio. €. Minderung des KreditrisikosBevor Clearstream und die Eurex Clearing AG Geschäftsbeziehungen aufnehmen, wird die Bonität potenzieller Kunden bzw. Gegenparteien einer Geldanlage bewertet. Die Gesellschaften gehen dabei einheitlich vor. Sie bestimmen den Kreditrahmen jedes Kreditnehmers aufgrund von Kundenbedürfnissen und regelmäßiger Bonitätsprüfungen, die sie anlassbezogen um Ad-hoc-Analysen ergänzen. Sie legen für Wertpapiersicherheiten je nach Risiko Sicherheitsabschläge fest, deren Angemessenheit sie fortlaufend überprüfen. Bei der Feststellung des Abschlags beziehen sie alle relevanten Risikofaktoren ein. Jedem einzelnen dieser Faktoren wird ein spezifischer Abschlag zugewiesen. Für Clearstream ergibt sich der gesamte Abschlag durch Addition der einzelnen Abschläge für die entsprechenden Risikofaktoren. Die Eurex Clearing AG hat wegen der Höhe und Volatilität der Verbindlichkeiten ihrer Kunden ein Sicherheitenmanagement entwickelt, das auch höchsten Ansprüchen genügt. Dieses System wird im folgenden Abschnitt ausführlich beschrieben. Sicherheit für Teilnehmer und ClearinghausJedes Clearingmitglied muss ein haftendes Eigenkapital oder, im Falle von Fonds, ein verwaltetes Vermögen mindestens jeweils in der Höhe nachweisen, die die Eurex Clearing AG für die verschiedenen Märkte festgelegt hat. Die Höhe des nachzuweisenden Eigenkapitals, bzw. des verwalteten Vermögens, hängt vom Risiko ab. Um das Risiko der Eurex Clearing AG abzusichern, dass Clearingmitglieder vor ihrer Erfüllung offener Geschäfte ausfallen, sind diese verpflichtet, täglich Sicherheiten in Form von Geld oder Wertpapieren (Margins) zu hinterlegen und ggf. auch untertägig nachzuschießen. Als hinterlegte Sicherheiten lässt die Eurex Clearing AG ausschließlich solche mit hoher Bonität und Liquidität zu. Sie prüft fortlaufend, welche Sicherheiten sie zulässt, und deckt das Marktpreisrisiko mit einem Konfidenzniveau von mindestens 99,9 Prozent durch entsprechende Abschläge ab. Somit ergeben sich für Wertpapiere von Emittenten mit geringerer Kreditqualität höhere Sicherheitsabschläge als für Wertpapiere mit höchster Kreditqualität. Sicherheiten mit unzureichender Qualität werden im Zweifel ausgeschlossen. Die Risikoparameter werden regelmäßig überprüft und die Sicherheitsabschläge werden für jedes Wertpapier täglich neu berechnet. Zusätzlich gilt für alle Wertpapiere ein Mindestsicherheitsabschlag. Die Margins werden getrennt für die Konten der Clearingmitglieder und ihrer Kunden berechnet. Der Gewinn und Verlust, der während des Tages aus Wertveränderungen der Finanzinstrumente entstanden ist, wird zwischen den Kontrahenten entweder in Geld ausgeglichen (Variation Margin) oder vom Verkäufer als Sicherheitsleistung aufgrund des veränderten Gegenwertes der Position bei der Eurex Clearing AG hinterlegt (Premium Margin). Im Falle von Anleihe-, Repo- oder Aktiengeschäften wird die Margin entweder vom Käufer oder vom Verkäufer erhoben (Current Liquidating Margin), je nachdem wie sich der Transaktionspreis gegenüber dem aktuellen Wert der Finanzinstrumente verhält. Diese Margins sollen bereits aufgelaufene Gewinne und Verluste ausgleichen. Zusätzlich sichert sich die Eurex Clearing AG vor dem Zahlungsausfall eines Clearingmitglieds mit weiteren Sicherheiten gegen das Risiko ab, dass sich der Wert der im Konto enthaltenen Positionen bis zur Glattstellung des Kontos negativ entwickelt. Diese weiteren Sicherheiten heißen Initial Margin. Das angestrebte Konfidenzniveau beträgt dabei mindestens 99,0 Prozent und die Halteperiode mindestens zwei Tage für börsengehandelte Transaktionen bzw. 99,5 Prozent und fünf Tage für OTC-Transaktionen. Die Eurex Clearing AG überprüft regelmäßig, ob die Margins dem geforderten Konfidenzniveau entsprechen. Die Initial Margin wird derzeit nach zwei Methoden berechnet: sowohl nach der herkömmlichen Risk-based Margining-Methode als auch nach der Eurex Clearing Prisma(r)-Methode. Diese Methode steht für alle gehandelten Derivatekontrakte zur Verfügung. Sie berücksichtigt das gesamte Portfolio des Clearingmitglieds und berechnet die Marginanforderung unter Berücksichtigung von historischen Szenarien und Stressszenarien. Marktschwankungen werden dabei über die gesamte Verwertungsdauer bis zur Kontoglattstellung abgedeckt. Die Risk-based Margining-Methode wird aktuell noch für Produkte des Kassamarktes, physische Lieferungen sowie Wertpapierleihe- und Repo-Transaktionen verwendet. Künftig soll die Prisma-Methode das Risk-based Margining vollständig ablösen. Über die Margins für laufende Transaktionen hinaus zahlt jedes Clearingmitglied in einen Ausfallfonds ein, je nach seinem individuellen Risikoprofil. Dieser Fonds haftet solidarisch für die finanziellen Folgen des Ausfalls eines Clearingmitglieds, soweit diese nicht durch dessen individuelle Margin, seine eigenen Beiträge zum Ausfallfonds sowie einen eigenen Beitrag der Eurex Clearing AG gedeckt werden können. Die Eurex Clearing AG überprüft in regelmäßigen Stresstests, ob ihr Ausfallfonds angemessen ist, um den Ausfall der zwei größten Clearingmitglieder aufzufangen. Hierzu werden alle laufenden Transaktionen sowie die hinterlegten Sicherheiten Marktpreisschwankungen auf einem Konfidenzniveau von mindestens 99,9 Prozent unterworfen. Um potenzielle Verluste ermitteln zu können, die über die individuellen Margins eines Clearingmitglieds hinausgehen, wird die Auswirkung eines potenziellen Ausfalls auf den Ausfallfonds simuliert. Die Eurex Clearing AG hat Limits definiert, bei deren Überschreitung sie den Umfang des Ausfallfonds unverzüglich anpassen kann. Für den Fall, dass ein Clearingmitglied seinen Verpflichtungen gegenüber der Eurex Clearing AG wegen Verzug oder Ausfall nicht nachkommt, stehen ihr die folgenden Verteidigungslinien zur Verfügung:
Fällt ein Clearingmitglied aus, führt die Eurex Clearing AG ihren erprobten Default Management Process (DMP) durch, um den zentralen Kontrahenten wieder in die Balance zurückzuführen. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit und Integrität der Kapitalmärkte bei, sondern schützt auch die nicht ausgefallenen Clearingmitglieder vor möglichen negativen Auswirkungen, die aus dem Teilnehmerausfall resultieren. Im Kern besteht der DMP darin, dass Produkte, die vergleichbare Risikoeigenschaften aufweisen, gemeinschaftlich glattgestellten Liquidationsgruppen zugeordnet werden. Innerhalb einer Liquidationsgruppe bringt sich die Eurex Clearing AG wieder ins Gleichgewicht, indem sie die ausgefallenen Positionen entweder durch Auktionen oder per bilateralem freihändigen Verkauf auf andere Clearingmitglieder überträgt. In der Vergangenheit kam der DMP der Eurex Clearing AG bislang viermal zur Anwendung: Gontard & MetallBank (2002), Lehman Brothers (2008), MF Global (2011) und Maple Bank (2016). Die vom ausgefallenen Clearingmitglied als Sicherheit hinterlegten Mittel haben dabei in jedem der oben genannten Fälle ausgereicht, um die entstandenen Verluste aus der Glattstellung abzudecken und einen signifikanten Anteil der Ressourcen an das ausgefallene Clearingmitglied zurückzugeben. Bei der Anlage von Geldern der Gesellschaften der Gruppe sowie von Kunden hinterlegten Geldern mindert die Gruppe Deutsche Börse ihr Risiko, indem sie Anlagen auf mehrere Kontrahenten mit ausschließlich hoher Bonität verteilt, für jeden Kontrahenten Höchstgrenzen definiert sowie die Gelder überwiegend kurzfristig und möglichst besichert anlegt. Auf Grundlage regelmäßiger Bonitätsprüfungen sowie im Rahmen anlassbezogener Ad-hoc-Analysen werden Höchstgrenzen für jeden Kontrahenten festgelegt. Seit Erweiterung ihrer Lizenz als Einlagen- und Kreditinstitut gemäß dem deutschen Kreditwesengesetz kann die Eurex Clearing AG auch die ständigen Fazilitäten der Deutschen Bundesbank und der Schweizer Nationalbank nutzen und ist somit in der Lage, den größten Teil der Kundengelder im Zentralbankumfeld zu verwalten. Bei Clearstream und der Eurex Clearing AG werden Stresstests durchgeführt, um zu analysieren, wie sich z. B. der Ausfall des größten Kunden auswirken würde. Die so ermittelten Werte werden mit Limits verglichen, die als Teil der verfügbaren Risikodeckungsmasse definiert sind. Darüber hinaus wird für die Eurex Clearing AG die Wirkung eines gleichzeitigen Ausfalls mehrerer Kontrahenten aus dem Clearinggeschäft analysiert. Ein spezieller Stresstest untersucht die Kreditrisiken der Clearstream Banking S.A. aus dem Abwicklungsprozess mit Euroclear. Zusätzlich werden inverse Stresstests durchgeführt, um zu ermitteln, wie viele Kunden ausfallen müssten, damit die Verluste die Risikodeckungsmasse überschreiten. Die im Geschäftsjahr 2018 im Rahmen der Stresstestberechnungen identifizierten Risiken wurden weiter analysiert und entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduzierung eingeleitet. Grundsätzlich erfasst die Gruppe Deutsche Börse verschiedene Risikokennzahlen neben den Risikomaßen REC, EaR und den durchgeführten Stresstests zum Kreditrisiko. Dazu zählt u. a., wie stark einzelne Kunden ihre Kreditrahmen nutzen und wo sich die Kredite konzentrieren. MarktpreisrisikoMarktpreisrisiken umfassen Risiken einer nachteiligen Entwicklung von Zinsen, Währungen oder sonstigen Marktpreisen. Die Gruppe Deutsche Börse misst diese Risiken mittels Monte Carlo-Simulationen auf Basis historischer Preise sowie durch entsprechende Stresstests. Clearstream und Eurex Clearing AG investieren Teile ihres Eigenkapitals in Wertpapiere mit höchster Bonität. Zum großen Teil sind diese Wertpapiere variabel verzinst, das Zinsänderungsrisiko ist gering. Die Gruppe meidet offene Währungspositionen, wo dies möglich ist. Marktpreisrisiken können außerdem aus dem insolvenzgesicherten Fondsvermögen zur Rückdeckung bestehender Versorgungspläne der Gruppe Deutsche Börse entstehen (Contractual Trust Arrangement, CTA, Pensionsfonds von Clearstream in Luxemburg). Mit ihrer Entscheidung, einen überwiegenden Anteil des CTA auf Basis eines Wertsicherungsmechanismus zu investieren, hat die Gruppe das Risiko von extremen Verlusten reduziert. LiquiditätsrisikoEin Liquiditätsrisiko tritt auf, wenn ein Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse tägliche Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur zu erhöhten Refinanzierungskosten erfüllen kann. Der operative Liquiditätsbedarf wird in erster Linie durch Innenfinanzierung gedeckt, indem erwirtschaftete Mittel einbehalten werden. Ziel ist es, Liquidität in ungefähr der Höhe der operativen Kosten eines Quartals vorzuhalten; die Zielliquidität liegt derzeit in der Spanne von 150 bis 250 Mio. €. Es existiert ein konzerninterner Cash Pool, um überschüssige Liquidität von Tochtergesellschaften, soweit regulatorisch und rechtlich zulässig, auf Ebene der Deutsche Börse AG zu bündeln. Die liquiden Mittel werden kurzfristig angelegt, um ihre Verfügbarkeit sicherzustellen. Die kurzfristigen Anlagesummen sind zudem weitgehend besichert durch liquide Anleihen erstklassiger Emittenten. Die Deutsche Börse AG hat Zugang zu kurzfristigen externen Finanzierungsquellen, etwa durch vereinbarte Kreditrahmen mit Einzelbanken oder Konsortien, und durch ein Commercial Paper-Programm. Um ihren strukturellen Finanzierungsbedarf zu decken, nutzte die Deutsche Börse AG in den vergangenen Jahren ihren Zugang zum Kapitalmarkt und emittierte Unternehmensanleihen. Für Clearstream zielt die Anlagestrategie darauf ab, die Kundeneinlagen jederzeit zurückzahlen zu können. Die Liquiditätslimits sind entsprechend vorsichtig gesetzt. Zusätzlich stehen jederzeit umfangreiche Finanzierungsformen bereit, etwa ein ständiger Zugang zu den Liquiditätsfazilitäten der Deutschen Bundesbank und der Banque Centrale du Luxembourg. Die Eurex Clearing AG hat aufgrund ihrer Eigenschaft als zentraler Kontrahent strenge Liquiditätsvorgaben. Die Anlagepolitik ist entsprechend konservativ. Regelmäßige Analysen stellen die Angemessenheit dieser Liquiditätsvorgaben sicher. Zudem kann die Eurex Clearing AG die ständigen Fazilitäten der Deutschen Bundesbank nutzen. Für die Gruppe Deutsche Börse besteht das zentrale Liquiditätsrisiko im Ausfall eines Kunden. Bei Ausfall eines Clearingteilnehmers der Eurex Clearing AG wird dessen Teilnehmerposition verwertet. Bei Ausfall eines Kunden von Clearstream würde der zur Erhöhung der Abwicklungseffizienz eingeräumte, in der Regel besicherte und untertägige Kreditrahmen fällig gestellt, mit einer sich anschließenden Verwertung der durch den Kunden bereitgestellten Sicherheiten. Die Gruppe Deutsche Börse schätzt die Wahrscheinlichkeit eines Liquiditätsengpasses als gering ein, bei einem möglicherweise mittleren finanziellen Verlust. Ein aus einer Marktstörung resultierender Rückgang der Marktliquidität würde das Liquiditätsrisiko für die Gruppe Deutsche Börse erhöhen. Clearstream und die Eurex Clearing AG errechnen täglich den Liquiditätsbedarf, der durch den Ausfall der zwei größten Kunden entstehen würde, und halten ausreichend Liquidität vor, um den ermittelten Bedarf zu decken. Um verschiedene Szenarien in Betracht zu ziehen, wird das Liquiditätsrisiko von Clearstream und der Eurex Clearing AG regelmäßig Stresstests unterzogen. Die im Geschäftsjahr 2018 im Rahmen der Stresstestberechnungen identifizierten Risiken wurden weiter analysiert und entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduzierung eingeleitet. GeschäftsrisikenDas Geschäftsrisiko spiegelt wider, dass die Gruppe von der gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklung abhängig ist sowie von anderen äußeren Ereignissen beeinflusst wird, etwa wenn sich das Wettbewerbsumfeld verändert oder regulatorische Initiativen aufkommen. Damit drückt es die Umfeld- und Branchenrisiken der Gruppe aus. Darüber hinaus umfasst es das unternehmensstrategische Risiko, also den Einfluss von Risiken auf die Geschäftsstrategie und deren mögliche Anpassung. Diese Geschäftsrisiken werden als Plan/Ist-Vergleich beim EBITDA dargestellt und von den Unternehmensbereichen ständig überwacht. Sie haben für die Gruppe ein Gewicht von rund 10 Prozent am Gesamtrisiko. Geschäftsrisiken können etwa bewirken, dass der Umsatz hinter den Planzahlen zurückbleibt oder dass die Kosten höher ausfallen. Zu den Geschäftsrisiken gehört z. B. das Risiko, dass Wettbewerber erfolgreich Marktanteile in den börslichen oder außerbörslichen europäischen Handelsmärkten gewinnen, etwa die Börsen Euronext, Singapore Exchange (SGX), ICE Futures Europe und Mercado Español de Futuros Financieros (MEFF) als Betreiber von Derivatemärkten. Die Gruppe Deutsche Börse stuft die Wahrscheinlichkeit eines geringen Marktanteilsverlusts als mittel ein, schätzt dessen Auswirkungen jedoch als eher gering ein. Weitere Geschäftsrisiken können aus regulatorischen Vorgaben sowie dem geopolitischen oder ökonomischen Umfeld entstehen. Beispiele hierzu sind eine innereuropäische Krise der Währungsunion oder ein Zollstreit mit negativen Auswirkungen auf die Handelsaktivität. Dies könnte ebenfalls die Kunden der Gruppe Deutsche Börse negativ beeinflussen und deren künftiges Handelsvolumen verringern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür sieht die Gruppe derzeit noch als niedrig an, die möglichen Auswirkungen auf das Kundengeschäft als mittel. Jedoch besteht ein signifikantes Restrisiko makroökonomischer Art für den Fall, dass politische oder finanzielle Turbulenzen zu einem Kursrückgang an den Aktienmärkten führen sollten. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") wurde hinsichtlich der Risiken für Kunden, Produkte und unternehmensinterne Prozesse analysiert. Zur Milderung dieser Risiken wurden Lizenzen für den britischen Binnenmarkt beantragt sowie ein Steering Committee einberufen, um die Risiken regelmäßig zu bewerten. Die Gruppe Deutsche Börse sieht sich gut auf den Brexit vorbereitet und sieht u. a. im OTC-Clearing von Interest Rate Swaps eine Opportunität. Die Eurex Clearing AG hat bereits den Großteil seiner im Vereinigten Königreich ansässigen Clearingmitglieder über eine in der EU-27 ansässige Konzerneinheit zugelassen bzw. ist dabei, diese vor Ende März 2019 zuzulassen. Die weiterhin von einigen europäischen Staaten angestrebte Einführung einer Transaktionssteuer auf Finanzgeschäfte könnte sich negativ auf das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse auswirken. Auch eine nachhaltig geringe Handelsaktivität im Markt, z. B. nach einem signifikanten Kursrückgang an den Aktienmärkten, stellt unabhängig von den kausalen Zusammenhängen ein Risiko für die Gruppe dar. ProjektrisikenProjektrisiken sind ein Risikotreiber mit wesentlichen Auswirkungen auf eine oder mehrere der drei oben erläuterten Risikokategorien (operationelle, finanzielle und Geschäftsrisiken). Die Projektrisiken werden nicht weiter untergliedert. Durch ständige Überwachung und Kontrolle werden die Risiken der Projekte laufend analysiert und bewertet. Gesamtaussage des Vorstands zur RisikosituationDer Vorstand der Deutsche Börse AG ist gruppenweit verantwortlich für das Risikomanagement und überprüft regelmäßig die Risikosituation der gesamten Gruppe. Sein Fazit für die Situation im Jahr 2018 zieht er hier und blickt abschließend kurz auf das kommende Geschäftsjahr. ZusammenfassungIm zurückliegenden Geschäftsjahr haben sich weitere externe Risikofaktoren für das Geschäft der Gruppe Deutsche Börse ergeben. Insbesondere in den Bereichen Cyber-Kriminalität und Steuern führt die veränderte Lage zu einem Anstieg der operationellen Risiken. 2018 standen den Risiken der Gruppe Deutsche Börse stets Deckungsmassen in ausreichender Höhe gegenüber, d. h. die zugeordneten Höchstgrenzen des Risikoappetits wurden eingehalten. Das Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse hat sich nicht wesentlich geändert. Zum 31. Dezember 2018 betrug das REC der Gruppe Deutsche Börse 2.573 Mio. €, es ist gegenüber dem Vorjahr um 9 Prozent gestiegen (31. Dezember 2017: 2.362 Mio. €). Die verfügbare Risikodeckungsmasse ist im gleichen Zeitraum um 12 Prozent auf 4.619 Mio. € gestiegen (31. Dezember 2017: 4.128 Mio. €). Die EaR betrugen 1.121 Mio. € zum 31. Dezember 2018, der Risikoappetit 1.941 Mio. € auf Basis des angepassten budgetierten EBITDA 2018. Der Vorstand der Deutsche Börse AG ist überzeugt, dass das Risikomanagementsystem wirkt. Er stärkt es und die zuständige Kontrollfunktion weiterhin. Grundlage für das interne Risikomanagement ist die konzernweite Strategie zur Erfassung und Steuerung von Risiken, die sich am sog. Risikoappetit ausrichtet. Sie ist in den drei Grundsätzen kodifiziert, die im Abschnitt "Risikostrategie und Risikosteuerung" beschrieben sind. AusblickDie Gruppe Deutsche Börse bewertet fortlaufend ihre Risikosituation. Aus Stresstests, berechnetem REC sowie mittels des Risikomanagementsystems schließt der Vorstand der Deutsche Börse AG, dass die verfügbare Risikodeckungsmasse ausreicht. Er kann zudem kein Risiko erkennen, welches die Gruppe in ihrem Bestand gefährdet. Auch 2019 will die Gruppe Deutsche Börse das konzernweite Risikomanagement und interne Kontrollsystem, unterstützt durch weitere personelle Ressourcen und strukturelle Maßnahmen, erneut stärken. Des Weiteren wird eine bereichsübergreifende Initiative zum Thema Risikokultur im Unternehmen durchgeführt. Ebenso sollen Vorkehrungen ausgebaut werden, damit das Geschäft im Not- oder Krisenfall fortgeführt bzw. ein ordnungsgemäßer Ablauf im Sanierungs- und Abwicklungsfall für regulierte Institute sichergestellt werden kann. ChancenberichtOrganisation des ChancenmanagementsSinn und Zweck des Chancenmanagements der Gruppe Deutsche Börse ist es, Chancen für die Gruppe frühestmöglich zu erkennen, zu bewerten, zu ergreifen - und in geschäftliche Erfolge zu verwandeln. Die Gruppe Deutsche Börse evaluiert die organischen Wachstumschancen in den einzelnen Geschäftsbereichen laufend, d. h. unterjährig; auf Gruppenebene werden diese Chancen systematisch im Rahmen der jährlichen Budgetplanung bewertet. Den Ausgangspunkt dieser Bewertung bilden jeweils die Vorschläge für neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien aus den einzelnen Geschäftsbereichen. Am Anfang steht jedoch die sorgfältige Analyse des Marktumfeldes, bei der neben den Kundenwünschen auch Marktentwicklungen, Wettbewerber und regulatorische Veränderungen betrachtet werden. Die Ideen für Wachstumsinitiativen werden anhand gruppenweit einheitlicher Vorlagen weiter ausgearbeitet und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen. Die qualitativen Aspekte werden in einem Businessplan festgehalten, und auch die Entwicklung von Erlösen und Kosten wird detailliert über mehrere Jahre hinweg geplant. Auf Basis eines Businessplans und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung entscheidet schließlich der Vorstand der Deutsche Börse AG darüber, welche Initiativen in die Tat umgesetzt werden. Dies kann im Rahmen des jährlichen Budgetplanungsprozesses, aber auch in einer der regelmäßigen Sitzungen zur Haushaltsprüfung geschehen. Genehmigte Wachstumsinitiativen werden budgetiert und umgesetzt. Ihr Fortschritt wird im Rahmen der allgemeinen Budgetsteuerungsmechanismen der Gruppe nachverfolgt und mit der im Businessplan prognostizierten Entwicklung verglichen. Ein wesentliches Steuerungselement sind die regelmäßigen Berichte zur Entwicklung der Initiativen, die durch Zentralfunktionen koordiniert und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Projekten aus den Geschäftsbereichen erstellt werden. Wird aus den Berichten ein entsprechender Bedarf ersichtlich, kann die Finanzplanung angepasst, Prognosen aktualisiert und Veränderungen am Projektumfang transparent gemacht werden. Auch dienen sie als Kontrollmechanismus, mit dem sich leicht nachvollziehen lässt, ob Meilensteine erreicht, projektspezifische Risiken identifiziert und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergriffen wurden. Organische WachstumschancenDie Gruppe Deutsche Börse verfügt über ein sehr breites Produkt- und Dienstleistungsportfolio, mit dem sie alle Bereiche der Wertschöpfungskette eines Marktinfrastrukturanbieters abdeckt. Diese sind:
Mit diesem Portfolio ist die Gruppe eine der am breitesten aufgestellten Börsenorganisationen und zählt auch im Hinblick auf ihre Handelsvolumina zu den führenden Anbietern weltweit. Um diese Position zu behaupten und auszubauen, verfolgt das Unternehmen die Wachstumsstrategie "Roadmap 2020". Dabei konzentriert sich die Gruppe Deutsche Börse aktuell im Wesentlichen auf organische Wachstumschancen, um ihre strategischen Ziele zu erreichen. Die Gruppe unterscheidet grundsätzlich zwischen strukturellen und zyklischen Chancen: Strukturelle Chancen entstehen beispielsweise durch regulatorische Änderungen, neue Kundenbedürfnisse wie die steigende Nachfrage nach börslichen Lösungen für außerbörslich ("over the counter", OTC) getätigte Geschäfte oder durch den Trend, dass immer mehr Anlagevermögen in passiven Anlagestrategien (z. B. Indexfonds) allokiert wird. Diese Chancen kann das Unternehmen aktiv nutzen. Zyklische Chancen hingegen sind nicht direkt durch das Unternehmen beeinflussbar und ergeben sich durch makroökonomische Veränderungen. Zudem sieht die Gruppe Deutsche Börse langfristig Chancen für sich aus der technologischen Transformation. Strukturelle WachstumschancenDer Fokus der Gruppe Deutsche Börse bei der Nutzung struktureller Wachstumschancen liegt auf Produkt- und Dienstleistungsinitiativen, die auf sich ändernde Kundenbedürfnisse und regulatorische Anforderungen abzielen. Um für diese Chancen bestmöglich positioniert zu sein und um weitere Chancen zu erschließen, hat sich die Gruppe 2018 mit ihrer Wachstumsstrategie neu ausgerichtet. So hat die Gruppe klare Zuständigkeiten auf der Führungsebene direkt unter dem Vorstand implementiert. Diese verantwortet nicht nur das Nettoerlöswachstum, sondern auch die Kosten und damit das Ergebniswachstum der einzelnen Geschäftsbereiche. Diese Ausrichtung ermöglicht der Gruppe eine engere Steuerung der Prozesse sowie der Zielerreichung auf Ebene der Geschäftsbereiche, und damit auch der Gruppe insgesamt. Dies spiegelt sich zudem in schlankeren Hierarchien, dem verstärkten Konsequenzen-Management sowie der auf Wachstum ausgerichteten Vergütungsstruktur wider. Außerdem wurde die Zahl der Berichtssegmente von vier auf neun erhöht, womit zusätzliche Transparenz für die Wachstumsbereiche der Gruppe geschaffen wurde. Darüber hinaus prüft die Gruppe regelmäßig, ob sie Wachstum in aussichtsreichen Anlageklassen, Produkten oder Dienstleistungen besser organisch oder durch externe Zukäufe sowie Kooperationen erzielen kann. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen die folgenden fünf Geschäftsfelder definiert, in denen es über die organischen Chancen hinaus auch auf externes Wachstum abzielt: Commodities, Devisenhandel, Investment Funds Services, Daten- und Indexgeschäft sowie der Handel mit festverzinslichen Anleihen. Die Gruppe erwartet in den kommenden Jahren den größten Erlöszuwachs im Handel und Clearing, u. a. durch das Clearing von OTC-Derivaten und weiteres Wachstum im Handel mit Strom- und Gasprodukten. Zusätzlich soll der Devisenhandel über 360T zum Wachstum der Nettoerlöse beitragen. Im Nachhandel liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung des Investmentfondsgeschäfts, der grenzüberschreitenden Wertpapierabwicklung über TARGET2-Securities (T2S) sowie dem Sicherheiten- und Liquiditätsmanagement. Im Pre-Trading liegt der Wachstumsfokus auf der Erweiterung des Index- und Datengeschäfts. Im Folgenden wird das Geschäftspotenzial der hier genannten Initiativen detaillierter beschrieben. Clearing von OTC-DerivatenDie Liquiditätsschwierigkeiten großer Marktteilnehmer im Zuge der Finanzkrise wurden durch die Nichterfüllung von OTC-Geschäften ausgelöst, die weitgehend unbesichert waren und bilateral ausgeführt wurden. Vor diesem Hintergrund haben sich die führenden Industriestaaten (G20) darauf verständigt, wirksame Regularien zu schaffen, um OTC-Derivategeschäfte transparenter und sicherer zu machen. Als Konsequenz hat die Europäische Union die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) erarbeitet. Deren Ziel ist es, den OTC-Handel mit Derivateprodukten zu regulieren. EMIR umfasst folgende Punkte:
Mit dem Inkrafttreten und der schrittweisen Umsetzung von EMIR seit Juni 2016 sind Marktteilnehmer verpflichtet, deren Anforderungen zu erfüllen. Die Eurex Clearing AG hatte im Vorgriff auf die Clearingverpflichtung einen zentralen Kontrahenten für das Clearing von OTC-Derivategeschäften aufgebaut. Das Angebot richtet sich v. a. an institutionelle Kunden und deren Geschäfte in Zinsderivaten (Interest Rate Swaps). Es legt besonderes Augenmerk auf Sicherheit und Effizienz und ermöglicht den Kunden, die gesamten Vorzüge der Services von Eurex Clearing im Risiko- und Sicherheitenmanagement auch für ihre OTC-Geschäfte zu nutzen. Wie erwartet sind die Clearingvolumina der Eurex in OTC-Zinsderivaten seit Anfang 2018 deutlich angestiegen. Der Brexit und die daraus resultierende Unsicherheit, ob Euro-denominierte Zinsswaps künftig von einem Clearinghaus außerhalb der EU-Regulierung gecleart werden dürfen, stellt für Eurex Clearing eine weitere Möglichkeit dar, ihren Marktanteil in diesem Produktbereich auszubauen: Mit dem im Oktober 2017 gestarteten Partnerschaftsprogramm hat Eurex Clearing eine Alternative für das Clearing von Zinsswaps in der EU geschaffen. Das Programm stößt auf breite Akzeptanz: Bis Anfang Februar 2019 hatten sich bereits 33 Marktteilnehmer aus den USA, dem Vereinigten Königreich, Asien und Kontinentaleuropa für die Teilnahme entschieden. 2018 hat daher das Wachstum des ausstehenden Nominalvolumens (notional outstanding) an der Eurex Clearing im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen. Für 2019 erwartet das Unternehmen einen weiteren signifikanten Anstieg. Im Rahmen des leistungsbasierten Partnerschaftsprogramms teilt die Eurex Clearing AG einen bedeutenden Teil des wirtschaftlichen Erfolgs ihres Zinsswap-Segments mit den zehn aktivsten Teilnehmern. Zusätzlich erhalten diese jeweils einen Sitz im Aufsichtsrat der Eurex Clearing AG oder im neu gegründeten Fixed Income and Currency ("FIC") Board Advisory Committee. Auf diese Weise sind die Kunden direkt in die Weiterentwicklung der Strategie und die Ausweitung der Produkte und Dienstleistungen des Clearinghauses eingebunden. Ende 2018 gab Eurex Clearing bekannt, dass eine Erweiterung des Partnerschaftsprogramms auf das Repogeschäft und den Devisenhandel geplant ist. Handel und Clearing von Strom- und Gasprodukten an der EEXMit der European Energy Exchange AG (EEX), Leipzig, bietet die Gruppe Deutsche Börse ein breites Produktangebot für den Handel und das Clearing von Spot- und Terminmarktprodukten auf Strom und Gas sowie Emissionszertifikate. Dabei profitiert die EEX von der deutlich gestiegenen Nachfrage nach Handels- und Clearingdienstleistungen im Energiesektor. Die zweistelligen Zuwachsraten in diesem Bereich erklären sich aus externem Wachstum, aber auch aus strukturellem organischen Wachstum aufgrund der guten Marktpositionierung. So hat sich die EEX zum zentralen Markt für Energie, energienahe und Commodity-Produkte in Kontinentaleuropa entwickelt und deckt u. a. die Märkte Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Italien und Spanien mit ihrem Produktangebot ab. Zudem ist sie durch die Akquisition der Nodal Exchange seit Mai 2017 auch im US-Markt aktiv. Auch organisch wuchs die EEX v. a. im Energie- und Gasgeschäft deutlich. Dieses Wachstum basiert auf der sich ändernden Bedeutung der erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung, insbesondere der Windenergie. Die daraus resultierenden Zugewinne in der Verfügbarkeit von Strom sind jedoch nur schwer planbar. Das liegt auch darin begründet, dass der europäische Energiemarkt stark fragmentiert ist und die Marktteilnehmer überwiegend außerbörslich handeln. Aufgrund der hohen Fragmentierung sowie der Ineffizienz des OTC-Marktes wurden in den vergangenen Jahren jedoch vermehrt börsliche Lösungen für den Handel und das Clearing dieser Transaktionen nachgefragt. Am 12. Juni 2018 startete die europäische Stromplattform (XBID) - ein von der Europäischen Kommission initiiertes Projekt. Die Deutsche Börse hatte die Ausschreibung für Entwicklung und Betrieb dieser grenzüberschreitenden Intraday-Handelsplattform Ende 2013 gewonnen. Der Start von XBID und damit die Öffnung der nationalen europäischen Märkte für den Wettbewerb markieren einen wichtigen Schritt hin zu einem integrierten europäischen Intraday-Strommarkt. In diesem veränderten Wettbewerbsumfeld sieht sich die EEX gut aufgestellt, um durch die Bereitstellung effizienter Lösungen im Bereich Handel und Clearing strukturelles Wachstum zu erzielen und weitere Marktanteile zu gewinnen. In den letzten Jahren konnte die EEX ihren Marktanteil bereits deutlich steigern. Ende 2018 lag dieser beispielsweise in Stromderivaten bei rund 37 Prozent. Wachstum im Handel von Devisen (360T)Mit der vollständigen Übernahme von 360T gelang der Deutsche Börse AG der Markteintritt in eine neue Anlageklasse, den Devisenhandel. 360T(r) ist eine führende, weltweit agierende Devisenhandelsplattform. Zur breiten Kundenbasis von 360T gehören Unternehmen, Buy-Side-Kunden und Banken. Durch die Übernahme lassen sich mittelfristig Erlössynergien im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erzielen, indem 360T das internationale Vertriebsnetzwerk und die Expertise der Gruppe Deutsche Börse für den Ausbau seines Geschäfts nutzt. Durch die Verbindung der Kenntnisse und Erfahrungen von 360T im Devisenmarkt mit der IT-Kompetenz der Gruppe Deutsche Börse kann sich die Gruppe zusätzliche Erlöspotenziale erschließen. So ist 360T mit verschiedenen Maßnahmen zum Erzielen von Synergien vorangekommen: Das zentrale Orderbuch ist technologisch fertiggestellt und befindet sich in der Einführungsphase. Die Pilotphase von Clearingdienstleistungen für außerbörsliche Devisengeschäfte wird im ersten Halbjahr 2019 starten. Nach erfolgreicher Beendigung des Testbetriebs werden im Anschluss erstmalig Marktteilnehmer Clearingdienstleistungen für außerbörslich gehandelte Devisengeschäfte nutzen können. Das dritte Projekt ist die Einführung der Rolling Spot-Futures und Classic-Futures, die Anfang Juni 2018 ausgerollt wurden. Bei allen drei Maßnahmen wird es für 360T in den nächsten Monaten darum gehen, Marktteilnehmer zu gewinnen, die das Angebot regelmäßig nutzen, und somit sukzessive Liquidität aufzubauen. Aufgrund seiner führenden Stellung profitiert 360T zudem von einem strukturellen Trend: Zwar wird derzeit der weit überwiegende Teil der täglich gehandelten Devisen noch außerbörslich abgewickelt, doch steigt die Nachfrage nach elektronischen und transparenten Handelsplattformen wie 360T, an die mehrere Banken angebunden sind. Die Gruppe Deutsche Börse erwarb vor diesem Hintergrund im Jahr 2018 das GTX Electronic Communication Network (ECN)-Geschäft der GAIN Capital Holdings, Inc. und baute so ihre Position im globalen Währungsmarkt sowie ihre Präsenz im US-Markt aus. Die Akquisition ist ein weiterer Schritt von 360T zur Erweiterung ihres Geschäfts. Mit GTX gewinnt 360T eine Spotplattform für den Interbankhandel, deren Produktpalette und Kundenstamm komplementär zum bestehenden Geschäft sind. Bis jetzt wurden regulatorische Verpflichtungen wie EMIR noch nicht auf den Devisenmarkt ausgeweitet. Sollte dies in naher Zukunft geschehen, ergeben sich für die Gruppe Deutsche Börse weitere Chancen aus ihrem umfangreichen Portfolio an Produkten und Dienstleistungen, die sie im Kontext regulatorischer Anforderungen anbietet. Grenzüberschreitende Abwicklung von InvestmentfondsKunden der Gruppe Deutsche Börse können ihr gesamtes Fondsportfolio - von traditionellen Investmentfonds über börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs) bis zu Hedgefonds - über Clearstream abwickeln und verwahren. Da auch die Aufsichtsbehörden effizientere Abwicklungs- und Verwahrlösungen fordern, um höchste Sicherheit für das verwahrte Kundenvermögen zu gewährleisten, erwartet die Gruppe in Zukunft weitere Kundenportfolios gewinnen zu können. Im Jahr 2018 konnten bereits Portfolien von z.B. SIX SIS, Lombard Odier sowie Bank International de Luxembourg akquiriert werden. Darüber hinaus erweitert die Gruppe fortlaufend ihre Produkt- und Dienstleistungsangebot. So hat Clearstream S.A. im Berichtsjahr die Swisscanto Funds Centre Ltd., London, Vereinigtes Königreich (SFCL), von der Zürcher Kantonalbank übernommen. Zum 2. November 2018 wurde die Gesellschaft in Clearstream Funds Centre Ltd. umbenannt. Mit der Akquisition erweitert Clearstream ihr Dienstleistungsangebot im Fondsbereich mit dem Management von Vertriebsverträgen und der Datenaufbereitung. Neben den bestehenden Kunden von Clearstream Funds Centre Ltd. plant Clearstream, das Dienstleistungsangebot der neuen Gesellschaft auch den Clearstreamkunden anzubieten. Durch diese Ausweitung der Angebotspalette erwartet Clearstream zusätzliche Nettoerlöse durch die Realisierung von Cross-Selling-Synergien. Grenzüberschreitende Wertpapierabwicklung (T2S)Das von der EZB initiierte Projekt T2S harmonisiert die grenzüberschreitende Wertpapierabwicklung in Zentralbankgeld in Europa. Für die Gruppe Deutsche Börse ergibt sich daraus die Chance, neue Kunden für innovative Dienstleistungen von Clearstream wie etwa das globale Liquiditätsmanagement zu gewinnen. Die Gruppe erwartet durch T2S langfristig auch ein höheres verwahrtes Volumen und weitere neue Dienstleistungen, die nur Clearstream mit dem integrierten internationalen Zentralverwahrer (International Central Securities Depository, ICSD) anbieten kann. Kunden können Clearstream nun als zentralen Zugangspunkt nutzen, um inländische und internationale Abwicklungen sowohl in Zentralbank- als auch Geschäftsbankengeld vorzunehmen. Die nationalen Zentralverwahrer (Central Securities Depository, CSD) - die Clearstream Banking AG in Deutschland und die LuxCSD S.A. in Luxemburg - bieten ihren Kunden die Abwicklung über T2S zu EZB-Konditionen ohne zusätzlichen Preisaufschlag an. Die volle Interoperabilität zwischen nationalem und internationalem CSD wird für ein verbessertes Liquiditäts- und Sicherheitenmanagement sorgen. Sicherheiten- und LiquiditätsmanagementMit dem Angebot für das Sicherheiten- und Liquiditätsmanagement hilft Clearstream ihren Kunden, die strukturellen Veränderungen zu bewältigen, die u. a. infolge der zusätzlichen Liquiditätsanforderungen nach Basel III und der seit Dezember 2015 gültigen Clearingverpflichtung nach EMIR auf sie zukommen. Banken können die Vermögenswerte, die Clearstream in ihrem Auftrag verwahrt, effizient über verschiedene Plattformen und Länder hinweg nutzen. Erweiterung des IndexgeschäftsIm Indexgeschäft verfolgt die Gruppe Deutsche Börse das Ziel, den in Europa bereits etablierten Indexanbieter STOXX noch globaler auszurichten, um ergänzend zu den Indexfamilien DAX(r) und STOXX(r) weitere Indizes zu entwickeln und weltweit zu vermarkten. Durch die Diversifizierung der Indexpalette sollen sowohl neue Kundengruppen innerhalb Europas als auch in Asien und Amerika erschlossen werden. Zudem wird das Indexgeschäft weiter den strukturellen Trend hin zu passiven Investmentprodukten (ETFs) für sich nutzen. Immer mehr Endkunden und Vermögensverwalter setzen auf diesen Trend aufgrund der niedrigeren Kosten und des teilweise unterdurchschnittlichen Erfolgs von aktiven Anlagestrategien. Sonstige strukturelle WachstumschancenÜber diese Initiativen hinaus sieht die Gruppe eine Reihe weiterer struktureller Faktoren, die den künftigen Geschäftserfolg positiv beeinflussen könnten.
Zyklische ChancenNeben den strukturellen Wachstumschancen ergeben sich für die Gruppe Deutsche Börse auch zyklische Chancen, beispielsweise bei einer positiven makroökonomischen Entwicklung. Das Unternehmen hat keinen direkten Einfluss auf diese zyklischen Chancen; sie haben aber das Potenzial, die Nettoerlöse der Gruppe Deutsche Börse und den Periodenüberschuss, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, mittelfristig bedeutend zu steigern:
Technologische ChancenNeue Entwicklungen u. a. bei Cloud-Diensten, im Kontext künstlicher Intelligenz (KI), Big Data, Robotik, Blockchain-Technologie in Verbindung mit dem Innovationspotenzial von Fintech-Unternehmen treiben den Wandel in der Finanzbranche voran. Diese neue Technologiewelle könnte dabei helfen, Barrieren in der Harmonisierung der Märkte zu überwinden und gleichzeitig zusätzliche Effizienz zu schaffen und Risiken zu mindern. Diese Entwicklung wird voraussichtlich die nächsten zehn Jahre andauern: Digitalisierungstrends werden sich beschleunigen und die Herausforderung für etablierte Anbieter besteht darin, den richtigen Weg im Hinblick auf neue Geschäftsmodelle und innovative Technologien zu finden. Bei Cloud-Diensten hat die Gruppe insbesondere interne Prozesse optimiert. So werden u. a. HR-Prozesse, der Einkauf sowie die Abrechnung von Reisekosten in der Cloud abgewickelt. Dies führte zu einer deutlichen Verschlankung der Prozesse und hat zudem einen positiven Effekt auf die Kosten der Gruppe. Darüber hinaus arbeitet die Gruppe daran, Dienstleistungen und Prozesse mit Kunden in die Cloud zu überführen. So könnten z. B. die Einführung neuer Handelsplattformen bzw. die Aktualisierung bestehender Infrastrukturen in der Cloud vorab durch Kunden getestet werden. Dies würde die Gruppe in ihren Prozessen deutlich agiler machen, da Neuerungen in kürzeren Zeitabständen eingeführt werden könnten und die Gruppe somit besser auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen könnte. Um dies erfolgreich umzusetzen, bedarf es allerdings der Zustimmung der Regulatoren. Die Gruppe befindet sich derzeit in enger Abstimmung sowohl mit Regulatoren als auch Anbietern von Cloud-Diensten, um den aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Neben Cloud-Anwendungen macht die Gruppe auch Fortschritte im Bereich Robotik. Insbesondere im Rahmen von Abstimmungstätigkeiten oder dem standardisierten Erstellen von Rechnungen, Berichten für Kunden etc. wird die Gruppe diese Technologie einsetzen. Um das Verbesserungspotenzial in diesem Bereich zu heben, hat die Gruppe ein Team aufgebaut, deren Mitarbeiter zum einen über das notwendige Fachwissen verfügen und zum anderen ausschließlich auf die Entwicklung und Umsetzung der entsprechenden Prozesse fokussiert sind. Ein weiterer Bestandteil der technologischen Chancen ist die Blockchain-Technologie. Diese gilt bisweilen als disruptive Technologie, deren Chancen die Finanzbranche derzeit aber verstärkt auslotet. Durch ihren dezentralen Charakter ermöglicht sie die direkte Interaktion zwischen Teilnehmern und hat dadurch das Potenzial, komplexe Prozesse zu vereinfachen. Etablierte Marktinfrastrukturanbieter wie die Gruppe Deutsche Börse, die die gesamte Wertschöpfungskette aus einer Hand abdecken, spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, dieses Potenzial auszuschöpfen und gleichzeitig geltende Branchenstandards zu erfüllen. Hierzu zählen neben rechtlichen und regulatorischen Vorgaben auch das Einhalten von Sicherheitsstandards, Risikobegrenzungs- und Kosteneffizienzaspekte. Die Gruppe Deutsche Börse verfolgt im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie einen kooperativen Ansatz im Hinblick auf neue technologische Entwicklungen. Mit diesem Ansatz möchte die Gruppe ihre führende technologische Rolle weiter stärken und das Potenzial neuer Technologien entlang der Wertschöpfungskette (Wertpapieremission, Handel, Clearing und Abwicklung) ausloten. Vor diesem Hintergrund hat die Gruppe beispielsweise gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank, dem zentralen Kontrahenten Eurex Clearing und weiteren Zentralverwahrern verschiedene Blockchain-Prototypen entwickelt, um zu zeigen, wie diese Technologie zur Lösung von Geschäftsproblemen eingesetzt werden könnte. So hat die Gruppe ein Konzept für die risikolose Übertragung von Geschäftsbankgeld auf Basis der Blockchain-Technologie entwickelt. Durch die Integration der Blockchain-Technologie in die Infrastruktur für den Nachhandel der Gruppe sollen Effizienzsteigerungen erzielt werden. Über den zentralen Kontrahenten der Gruppe Deutsche Börse lassen sich die in Verbindung mit dem Transfer von digitalisiertem Geschäftsbankgeld verbundenen Kreditrisiken verringern. Durch die Schnittstelle zwischen Eurex Clearing und Clearstream, dem Zentralverwahrer der Gruppe, könnte dieses neue Konzept außerdem dazu beitragen, Effizienzsteigerungen bei dem Handel nachgelagerten Prozessen wie Dienstleistungen für die Abwicklung und das Management von Vermögenswerten (Asset Servicing) zu realisieren. Zudem hat die Gruppe Deutsche Börse zum 7. August 2018 eine Minderheitsbeteiligung an der HQLAx S.à r.l. erworben, einem Fintech-Unternehmen mit Spezialisierung auf das Liquiditäts- und Sicherheitenmanagement institutioneller Kunden auf den internationalen Wertpapierleihe- und Repomärkten. Damit stärkt die Gruppe ihre Zusammenarbeit mit HQLAx, um mit innovativen Technologien die Effizienz im fragmentierten Wertpapierleihemarkt zu erhöhen. So kündigte die Gruppe an, dass sie mit HQLAx an der Entwicklung einer Lösung für die Wertpapierleihe auf Basis einer Blockchain-Plattform arbeitet. Die ersten Banken befinden sich im Anbindungsprozess; mit den zuständigen Aufsichtsbehörden finden ausführliche Gespräche statt. Weitere Projekte sind das neu geschaffene Content Lab zur besseren Nutzung von Daten bei der Bereitstellung von Diensten für Kunden und das Product Development Lab, das sich mit der Entwicklung von Microservices befasst. Darüber hinaus prüft die Gruppe Deutsche Börse derzeit die Bereitstellung von API-Anbindungen zu ihren Systemen, um Kunden mithilfe von Cloud-Technologien neue Daten und Analyselösungen anbieten zu können. PrognoseberichtDer Prognosebericht beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Gruppe Deutsche Börse im Geschäftsjahr 2019. Er enthält Aussagen und Informationen über Vorgänge, die in der Zukunft liegen, und beruht auf Erwartungen und Annahmen des Unternehmens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts. Diese unterliegen bekannten und unbekannten Chancen, Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, beeinflussen den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse des Konzerns. Sollten Chancen oder Risiken eintreten oder eine der Ungewissheiten Realität werden oder sollte sich erweisen, dass eine der zugrunde liegenden Annahmen unzutreffend war, kann die tatsächliche Entwicklung des Konzerns sowohl positiv als auch negativ von den Erwartungen und Annahmen in den zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen dieses Prognoseberichts abweichen. Entwicklung der RahmenbedingungenMakroökonomisches UmfeldNachdem sich das Wachstum der Weltwirtschaft bereits im Jahreslauf 2018 verlangsamte, die Inflation anstieg und die Geldmarktpolitik, insbesondere in den USA, restriktiver wurde, rechnet die Gruppe Deutsche Börse für den Prognosezeitraum mit einer weiteren Abschwächung des globalen Wachstums. Gründe hierfür sind u. a. der anhaltende Handelskonflikt, maßgeblich zwischen China und den USA, der Druck auf die Schwellenländer aufgrund der strafferen US-Zinspolitik und des gestiegenen US-Dollar, sowie die politische Lage in Europa, insbesondere der anstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund ist mit einer steigenden Unsicherheit unter den Markteilnehmern und ggf. zeitweise höherer Volatilität an den Märkten zu rechnen. Stabilisierend auf die Märkte und positiv auf das Wirtschaftswachstum würde sich eine Beilegung des Handelsstreits, eine Stabilisierung der politischen Lage in Europa und eine klare Richtung der Geldmarktpolitik der Zentralbanken auswirken. Für die Zinsentwicklung erwartet der Konzern in Europa keine grundsätzliche Abkehr von der derzeitigen Niedrigzinspolitik. Das Anleihenkaufprogramm der EZB lief zwar zum Jahresende 2018 aus, die EZB stellte aber in Aussicht, dass der Einlagezins mindestens bis zum Sommer 2019 weiterhin bei -0,4 Prozent bleiben wird. In den USA hat die Notenbank ihre Politik der graduellen Zinserhöhungen im Jahr 2018 fortgesetzt und für 2019 weitere Zinsschritte angedeutet, falls die Wirtschaft weiter wächst und die Inflation zunimmt. Bei der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2019 geht der Internationale Währungsfonds (IWF) in einer im Januar 2019 veröffentlichten Prognose von einem Anstieg von rund 1,6 Prozent für die Eurozone und 1,3 Prozent für Deutschland aus, was einen deutlichen Rückgang der Erwartungen gegenüber Oktober 2018 darstellt. Für die USA liegen die Erwartungen über denen für die Eurozone; es wird hier mit einem Wachstum der Wirtschaft von rund 2,5 Prozent gerechnet. Das mit Abstand größte Wirtschaftswachstum 2019 - rund 6,3 Prozent - wird weiterhin in Erwartung der hohen Binnennachfrage für die asiatischen Länder, insbesondere Indien und China, prognostiziert. Als Folge der sehr unterschiedlichen Schätzungen für die verschiedenen Wirtschaftsräume wird für das Jahr 2019 ein weltweites Wirtschaftswachstum von rund 3,5 Prozent angenommen. Regulatorisches UmfeldUm den Finanzsektor zu stabilisieren und künftig systemische Krisen zu verhindern, streben Regierungen und Zentralbanken seit 2008 eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte an. Das Spektrum der geplanten und zum Teil bereits umgesetzten Maßnahmen reicht von der Überarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Bankgeschäfte und Eigenkapitalanforderungen über Regeln zum Clearing von außerbörslichen ("over the counter", OTC) Derivategeschäften bis hin zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht (für Details siehe den Abschnitt "Regulatorisches Umfeld" im Wirtschaftsbericht). Für die Gruppe Deutsche Börse haben die verschiedenen Regulierungsvorhaben sowohl positive als auch negative Auswirkungen. In Summe sieht die Gruppe das sich verändernde regulatorische Umfeld jedoch als Chance, ihr Geschäft weiter auszubauen (siehe den Chancenbericht). Entwicklung der ErtragslageDie Gruppe Deutsche Börse sieht sich mit ihrem diversifizierten Geschäftsmodell und ihren vielfältigen Erlösquellen weiterhin in einer sehr guten Position und rechnet mittel- und langfristig mit einer positiven Entwicklung ihrer Ertragslage. Diese Erwartung basiert u. a. auf den strukturellen Wachstumschancen, die das Unternehmen nutzen wird. Für den Prognosezeitraum erwartet die Gruppe einen weiteren Anstieg der Nettoerlöse. Diese Annahme basiert im Wesentlichen auf weiter steigenden Beiträgen aus ihren strukturellen Wachstumsinitiativen sowie der Nutzung von neuen Wachstumschancen (für Details siehe den Chancenbericht). Zudem könnten Spekulationen der Marktteilnehmer über die künftige Zinsentwicklung in den USA und Europa den Handel von Zinsderivaten an der Terminbörse Eurex im Jahr 2019 weiter beflügeln und die gestiegenen bzw. möglicherweise weiter steigenden US-Zinsen könnten zu einem neuerlichen Anstieg der Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft des Segments Clearstream (Nachhandel) führen. Aussagen zur weiteren Entwicklung der im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich gestiegenen Aktienmarktvolatilität lassen sich zum Jahresauftakt 2019 nur schwer treffen. Auf der einen Seite rechnet das Unternehmen weiterhin mit einer hohen Unsicherheit an den Märkten, u.a. aufgrund zahlreicher ungelöster politischer Probleme. Auf der anderen Seite hat die Vergangenheit gezeigt, dass ein zu hohes Maß an Unsicherheit auch zu einer deutlichen Zurückhaltung der Marktteilnehmer und damit geringen Handelsvolumina führen kann. Aufgrund der Verlangsamung des globalen Wirtschaftswachstums, gestiegener ökonomischer Risiken sowie der politischen Unwägbarkeiten, insbesondere in Europa, sind die Erwartungen des Unternehmens an das Marktumfeld des Geschäftsjahrs 2019 etwas verhaltener im Vergleich zu 2018. Wie bereits für 2018 erwartet die Gruppe Deutsche Börse auch im Prognosezeitraum einen Anstieg der Nettoerlöse aus strukturellen Wachstumschancen von mindestens 5 Prozent. Dieses Wachstum treibt die Gruppe durch Investitionen voran. Dabei verfolgt sie das Ziel, weitere Marktanteile aus dem außerbörslichen Handel und Clearing in den börslichen Bereich zu verlagern sowie durch die Einführung neuer Produkte und Funktionalitäten ihre Positionen in bestehenden Anlageklassen weiter auszubauen (siehe den Chancenbericht). Demgegenüber hängt die Entwicklung der von zyklischen Faktoren abhängenden Geschäftsfelder maßgeblich vom Grad der Spekulation hinsichtlich der künftigen Zinsentwicklung in Europa, sowie der Höhe der Aktienmarktvolatilität ab. Hierbei können sich sowohl weitere positive als auch negative Auswirkungen auf das Wachstum der Nettoerlöse der Gruppe ergeben. Die Basis für das erwartete Nettoerlöswachstum im Prognosezeitraum bilden die 2018 erreichten bereinigten Nettoerlöse in Höhe von 2.770,4 Mio. €. Sollten sich die Rahmenbedingungen wider Erwarten wesentlich ungünstiger entwickeln als eingangs beschrieben und die Kunden, insbesondere in den von der Entwicklung der Handelsvolumina abhängigen Geschäftsbereichen, ihre Geschäftsaktivitäten deutlich zurückfahren, sieht sich die Gruppe Deutsche Börse aufgrund ihres erfolgreichen Geschäftsmodells sowie ihrer Kostendisziplin dennoch in der Lage, ihr Geschäft weiterhin sehr profitabel zu betreiben. Im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie verfolgt die Gruppe Deutsche Börse klar definierte Prinzipien zur Steuerung der operativen Kosten. Kernbestandteil dieser Prinzipien ist es, die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells der Gruppe zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, steuert das Unternehmen die um Sondereffekte bereinigten operativen Kosten kontinuierlich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Nettoerlöse. Die notwendige Flexibilität bei der Steuerung der operativen Kosten erreicht die Gruppe im Wesentlichen durch zwei verschiedene Initiativen zur Verbesserung der operativen Effizienz. Zum einen hat das Unternehmen einen kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung der operativen Abläufe implementiert. Durch die stärkere Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse werden die Qualität und Effizienz der angebotenen Dienstleistungen ständig weiter optimiert. Gleichzeitig führt dies dazu, dass gruppeninterne Prozesse vereinfacht und Kosten eingespart werden. Zum anderen hat das Unternehmen im Jahr 2018 eine Reihe von strukturellen Kostenreduktionen beschlossen und mit der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen begonnen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses zusammengefassten Lageberichts rechnet das Unternehmen bei den operativen Kosten mit Sondereffekten im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von rund 100 Mio. €. Diese werden mehrheitlich auf Kosten für Restrukturierungs- und Effizienzmaßnahmen, Kosten in Zusammenhang mit bestehenden strafrechtlichen Ermittlungen sowie auf die Integration bereits akquirierter Unternehmen entfallen. Aufgrund des erwarteten Anstiegs der strukturell getriebenen Nettoerlöse von mindestens 5 Prozent, der Skalierbarkeit des Geschäftsmodells und des effizienten Kostenmanagements wird für den bereinigten Periodenüberschuss, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, im Prognosezeitraum mit einem Wachstum von rund 10 Prozent gerechnet. Sofern sich die Aktienmarktvolatilität gegenüber 2018 nicht deutlich verringert, könnte das Wachstum des bereinigten Periodenüberschusses auch etwas höher ausfallen. Gleichzeitig könnte bei einem Rückgang der Aktienmarktvolatilität im Vergleich zu 2018 trotz der Möglichkeit, dass bei den operativen Kosten gegensteuernd eingegriffen werden kann, das Wachstum des Periodenüberschusses etwas weniger als 10 Prozent betragen. Basis für diese Prognose ist der bereinigte Wert von 1.002,7 Mio. € im Jahr 2018. Zudem bestätigt die Gruppe im Rahmen der "Roadmap 2020" ihre mittelfristigen Wachstumsziele von durchschnittlich 10 bis 15 Prozent pro Jahr für den bereinigten Periodenüberschuss, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist. Prognose der Ertragslage für 2019scroll
Segment Eurex (Finanzderivate)Die Gruppe Deutsche Börse geht davon aus, dass strukturelle Wachstumsfaktoren langfristig zu einem Anstieg der Handelsvolumina im Markt für Finanzderivate über alle Produktsegmente hinweg führen wird (für Details siehe den Chancenbericht). Kurzfristig könnte eine weitere Zunahme der Aktienmarktvolatilität zu einem deutlicheren Anstieg der Handelsvolumina führen, insbesondere im Bereich der Aktienindexderivate. Spekulationen hinsichtlich der Geldmarktpolitik, insbesondere in Europa, könnten sich zudem positiv auf den Handel von Zinsderivaten auswirken. Im Prognosezeitraum wird Eurex weiter konsequent in den Ausbau des Produktangebots investieren, um von strukturellen Treibern wie Regulierung und veränderten Kundenbedürfnissen zu profitieren. Der Schwerpunkt wird darauf liegen, Geschäft zu gewinnen, das derzeit noch nicht börslich gehandelt oder über ein Clearinghaus abgewickelt wird. Regulatorische Anforderungen, wie z.B. die 2016 endgültig in Kraft getretene Vorgabe, OTC-Derivategeschäfte über eine zentrale Gegenpartei zu verrechnen, können dabei wesentliche Impulse setzen. Die Gruppe plant die Nettoerlöse aus dem OTC-Derivategeschäft 2019 weiter zu steigern. Mittel- bis langfristig erwartet die Gruppe, in diesem Geschäft erhebliche Erlöse erwirtschaften zu können, nicht zuletzt aufgrund des zusätzlichen Potenzials, welches sich aus der Unsicherheit über den Ausgang des laufenden Brexit-Prozesses und den möglicherweise daraus resultierenden Veränderungen für das Clearing von Euro-denominierten Zinsswaps ergeben könnte. Segment EEX (Commodities)Aufgrund des anhaltend positiven Marktumfelds für den Handel mit Strom- und Gasprodukten erwartet die Gruppe für den Prognosezeitraum, dass die Geschäftsaktivität im Commodities-Sektor strukturell weiter steigen wird, u. a. durch den Gewinn von Marktanteilen zu Lasten der OTC-Energiemärkte und durch einen weiteren Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Segment 360T (Devisenhandel)Im Devisenhandel erwartet die Gruppe, dass die steigende Nachfrage nach Plattformen, an die mehrere Banken angebunden sind, zu einem weiteren Anstieg der Handelsvolumina an der Devisenhandelsplattform 360T(r) im Jahr 2019 führen wird. Diese hat mit der Einführung des vollelektronischen Devisenhandels und des Clearings weiter an Attraktivität gewonnen. Das Unternehmen rechnet daher im laufenden Geschäftsjahr damit, die mit der Akquisition von 360T angestrebten Umsatzsynergien zunehmend zu realisieren. Segment Xetra (Wertpapierhandel)Neben der Weiterentwicklung des Kassamarktes wird das Unternehmen auch künftig Veränderungen im wettbewerblichen Umfeld in Europa aufmerksam verfolgen. Das Unternehmen sieht sich gut positioniert, um Marktführer im Handel deutscher Bluechip-Aktien zu bleiben und seinen Kunden weltweit ein attraktives Spektrum von Produkten und Services für den Kassahandel in deutschen und europäischen Aktien sowie für das Aktienclearing anzubieten. Aufgrund des gestiegenen Wettbewerbs im Kassamarkt ist nicht auszuschließen, dass sich die Marktanteile aller Wettbewerber in den kommenden Jahren verschieben werden. Im Segment Xetra (Wertpapierhandel) wird die Entwicklung der Nettoerlöse im Prognosezeitraum maßgeblich von den zyklischen Trends an den Aktienmärkten und deren Volatilität abhängen. Segment Clearstream (Nachhandel)Vor dem Hintergrund steigender regulatorischer Anforderungen und der starken Position im TARGET2-Securitites (T2S)-Netzwerk erwartet Clearstream mittel- bis langfristig ein Wachstum der Nachfrage nach seinen T2S-Dienstleistungen. Nachdem sich Clearstream 2017 an T2S angebunden hat, geht die Gruppe erst für 2019 von einem moderaten Beitrag dieser Aktivitäten zu den Nettoerlösen aus. Dies ist u. a. auf die langsamere Anbindung von Kunden im Vergleich zur ursprünglichen Planung zurückzuführen. Auch im Prognosezeitraum wird die Geldmarktpolitik der Zentralbanken das Geschäft von Clearstream beeinflussen. Trotz des Auslaufens des Ankaufprogramms von Staats- und Unternehmensanleihen durch die EZB im abgelaufenen Jahr könnte sich die Zinspolitik weiter dämpfend auf die Emissionstätigkeit im Wertpapierbereich auswirken. Sollte die Geldmarktpolitik wider Erwarten restriktiver werden, hätte dies positive Folgen für die Emissionstätigkeit und die Nettozinserträge im Bankgeschäft. Der seit Ende 2016 anhaltende Trend steigender Zinsen in den USA wird die Nettozinserträge 2019 - bei unverändertem Liquiditätsbestand - steigen lassen, da ein signifikanter Teil der Kundengelder in US-Dollar gehalten wird. Die Gruppe Deutsche Börse steht im Bereich der Abwicklung und Verwahrung von internationalen Anleihen in einem besonders intensiven Wettbewerb, rechnet für den Prognosezeitraum aber dennoch nicht mit größeren negativen Auswirkungen des Wettbewerbs auf ihre Nettoerlöse bzw. Marktanteile. Segment IFS (Investment Fund Services)Der Clearstream-Teilkonzern deckt das gesamte Fondsportfolio - von traditionellen Investmentfonds über börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs) bis zu Hedgefonds ab. Da auch die Aufsichtsbehörden effizientere Abwicklungs- und Verwahrlösungen fordern, um höchste Sicherheit für das verwahrte Kundenvermögen zu gewährleisten, erwartet die Gruppe Deutsche Börse, weitere Kundenportfolios zu gewinnen. Entsprechend rechnet das Segment IFS (Investment Fund Services) aufgrund der Attraktivität seiner Fondsdienstleistungen mit einer Fortsetzung seines Wachstums im Prognosezeitraum. In Bezug auf die Kundenstruktur geht das Segment davon aus, dass sich die Konsolidierung in der Finanzbranche fortsetzen wird und sich Kunden im nationalen und internationalen Geschäft von Clearstream zusammenschließen werden. Die dann größeren Kunden würden von höheren Rabatten profitieren, was zu einem Rückgang der durchschnittlichen Entgelte führen könnte. Segment GSF (Sicherheitenmanagement)Im Prognosezeitraum wird die Geldmarktpolitik der Zentralbanken das Sicherheitenmanagement, insbesondere die Aktivität im Repogeschäft aber auch im Bereich Wertpapierleihe, weiterhin maßgeblich beeinflussen. Trotz des Auslaufens des Ankaufprogramms von Staats- und Unternehmensanleihen durch die EZB könnte sich die Zinspolitik weiter dämpfend auf das Liquiditätsmanagement auswirken. Diese zyklische Entwicklung könnte durch eine positive Veränderung des Produktmixes teilweise kompensiert werden. Sollte die Geldmarktpolitik wider Erwarten restriktiver werden, hätte dies positive Folgen für die Nutzung der Dienstleistungen im Sicherheiten- und Liquiditätsmanagement. Segment STOXX (Indexgeschäft)Im Prognosezeitraum rechnet das Unternehmen mit einem weiteren Anstieg der Nettoerlöse im Bereich STOXX. Diese Erwartung beruht auf der kontinuierlichen Erweiterung der Produktpalette in allen Bereichen und der zunehmenden Vermarktung dieser Produkte in Wachstumsregionen. Von dieser Entwicklung sollte insbesondere das Indexgeschäft der Gruppe profitieren. Zudem sieht die Gruppe in dem strukturell deutlich wachsenden Markt für passiv verwaltete Vermögen einen zusätzlichen Wachstumstreiber, der die Nachfrage nach Indexlizenzen für ETFs weiter stärken sollte. Neben dem Vertrieb der Indexlizenzen partizipiert die Gruppe auch an wachsenden Anlagevolumina in diesen Produkten. Die Gruppe sieht sich vor diesem Hintergrund gut aufgestellt, ihre global ausgerichtete Indexpalette zunehmend auch im asiatischen Markt positionieren zu können. Segment Data (Datengeschäft)Ziel des Segments ist der beschleunigte Ausbau der Technologieführerschaft und der Expertise im Marktdatenbereich, indem alle entsprechenden Kräfte im Unternehmen in einer eigenen, marktorientierten Geschäftseinheit zusammengeführt sind. Dies soll mittel- bis langfristig neue Wachstumspotenziale eröffnen. Im Prognosezeitraum erwartet das Segment zusätzliches Wachstum im Zuge des 2018 eingeführten Regulatory Reporting Hub. Er wurde in Zusammenarbeit mit den Kunden der Gruppe entwickelt und bietet diesen gebündelt Lösungen für deren Reportingverpflichtungen gemäß MiFID II. Weiterentwicklung der PreismodelleFür den Prognosezeitraum rechnet die Gruppe Deutsche Börse mit anhaltendem Preisdruck in einigen ihrer Geschäftsbereiche. Das Ziel des Unternehmens ist dabei, den Preisdruck über die kontinuierliche Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen sowie über selektive Anreize für preiselastisches Geschäft abzufedern. Langfristig gesehen ist damit zu rechnen, dass die durchschnittlichen Nettoerlöse pro relevanter Einheit (z. B. Handels- oder Clearingentgelte pro Transaktion oder Entgelte für Verwahrdienstleistungen) in allen Bereichen der Gruppe leicht zurückgehen. Dies resultiert aus den gestaffelten Preismodellen, die bei einem Wachstum der Geschäftsaktivität der Kunden dazu führen, dass der Ertrag pro Einheit zurückgeht. Entwicklung der nichtfinanziellen LeistungsindikatorenAuch im Prognosezeitraum stehen zur Sicherung des gesellschaftlichen Wertbeitrags der Gruppe Deutsche Börse Initiativen zur Förderung der Transparenz und Sicherheit der Märkte im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund erwartet das Unternehmen auch im Prognosezeitraum, dass die Verfügbarkeit der Handelssysteme für den Kassa- und Terminmarkt auf dem sehr hohen Niveau der vergangenen Jahre liegen wird. Als Dienstleistungsunternehmen hat verantwortungsbewusstes, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtetes Management für die Gruppe Deutsche Börse einen hohen Stellenwert. Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel und den damit einhergehenden Fachkräftemangel will sich das Unternehmen weiterhin adäquat aufstellen und setzt u. a. auf die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. Im Einklang mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Vorstand der Deutsche Börse AG gemäß § 76 Abs. 4 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, jeweils bezogen auf die Deutsche Börse AG, festgelegt. Bis 31. Dezember 2021 soll der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 15 Prozent und auf der zweiten Führungsebene bei 20 Prozent liegen. Daneben hatte sich der Vorstand im Rahmen einer Selbstverpflichtung bereits 2010 das Ziel gesetzt, bis 2020 einen Anteil von Frauen in Führungspositionen von 20 Prozent im oberen und mittleren Management und von 30 Prozent im unteren Management zu erreichen. An dieser Ambition hält die Gruppe weiterhin fest. Abweichend von der gesetzlichen Verpflichtung wurde die Selbstverpflichtung umfangreicher gefasst. Zum einen beziehen sich die hier festgelegten Zielgrößen auf die Gruppe Deutsche Börse weltweit, zum anderen wurden die Führungsebenen (Managementpositionen) umfangreicher definiert, sodass z. B. auch Teamleiterpositionen erfasst sind. Entwicklung der FinanzlageDas Unternehmen erwartet, auch künftig einen deutlich positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zu generieren; er ist das primäre Finanzierungsinstrument der Gruppe Deutsche Börse. In Bezug auf die Veränderung der Liquidität rechnet die Gruppe mit zwei wesentlichen Einflussfaktoren im Prognosezeitraum. Zum einen plant das Unternehmen rund 180 Mio. € auf Gruppenebene in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zu investieren. Die Investitionen sollen hauptsächlich der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen in den Segmenten Eurex (Finanzderivate) und Clearstream (Nachhandel) dienen. Die Summe umfasst im Wesentlichen Investitionen in Handelsinfrastruktur und Funktionalitäten im Bereich Risikomanagement. Zum anderen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG der Hauptversammlung im Mai 2019 vorschlagen, eine Dividende je Aktie in Höhe von 2,70 € zu zahlen. Dies würde einem Mittelabfluss von rund 495 Mio. € entsprechen. Vor dem Hintergrund der Wachstumsstrategie erwartet das Unternehmen, dass verfügbare Mittel künftig auch verstärkt in die komplementäre externe Weiterentwicklung der Gruppe fließen. Darüber hinaus werden zum Zeitpunkt der Erstellung des zusammengefassten Lageberichts keine weiteren wesentlichen Einflussfaktoren auf die Liquidität der Gruppe erwartet. Aufgrund des positiven Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, ausreichender Kreditlinien (für Details siehe Erläuterung 25 des Konzernanhangs) sowie ihrer flexiblen Steuerungs- und Planungssysteme geht die Gruppe wie schon in den Vorjahren von einer soliden Liquiditätsausstattung im Prognosezeitraum aus. Generell strebt die Gruppe Deutsche Börse eine Dividendenausschüttungsquote von 40 bis 60 Prozent des bereinigten Periodenüberschusses, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, an. Innerhalb dieser Bandbreite steuert die Gruppe die tatsächliche Ausschüttungsquote im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von Kontinuitätsgesichtspunkten. Darüber hinaus plant das Unternehmen, die verbleibenden verfügbaren Mittel primär in die organische, aber auch in die komplementäre externe Weiterentwicklung der Gruppe zu investieren. Sofern diese Mittel nicht durch die Gruppe investiert werden können, stellen zusätzliche Ausschüttungen, insbesondere Aktienrückkäufe, eine weitere Möglichkeit der Mittelverwendung dar. Um die starken Kreditratings auf Gruppenebene zu erhalten, strebt das Unternehmen ein Verhältnis der Nettoschulden zum EBITDA von höchstens 1,75 sowie der Free Funds from Operations im Verhältnis zu den Nettoschulden von mind. 50 Prozent an. Die Muttergesellschaft Deutsche Börse AG plant im Prognosezeitraum Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von rund 50 bis 60 Mio. €. Gesamtaussage des VorstandsDer Vorstand der Deutsche Börse AG sieht das Unternehmen dank seines umfassenden Angebots entlang der Wertschöpfungskette im Wertpapierhandel und dank seiner Innovationskraft im internationalen Wettbewerb weiterhin sehr gut positioniert und rechnet vor diesem Hintergrund langfristig mit einer positiven Entwicklung der Ertragslage. Die Maßnahmen im Rahmen der Wachstumsstrategie sollen das Wachstum der Gruppe weiter beschleunigen. Die Gruppe verfolgt dabei das Ziel, agiler, effektiver und mit verstärktem Kundenfokus zu agieren und langfristig zum weltweit präferierten Marktinfrastrukturanbieter mit Spitzenposition in allen ihren Tätigkeitsfeldern zu werden. Während für den Prognosezeitraum die Unsicherheit bezüglich des Verhaltens der Kapitalmarktteilnehmer in Bezug auf die wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen weiterhin vorhanden ist und somit eine konkrete Prognose des zyklischen Nettoerlöswachstums nicht möglich ist, strebt die Gruppe Deutsche Börse an, die strukturellen Wachstumsfelder weiter auszubauen und deren Nettoerlösbeitrag nochmals um mindestens 5 Prozent zu steigern. Gleichzeitig plant die Gruppe für den Prognosezeitraum, die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells zu gewährleisten. Hierzu wird der Vorstand die operativen Kosten in der Form proaktiv steuern, dass der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnende Periodenüberschuss stärker wächst als die Nettoerlöse. Es wird hierbei im Prognosezeitraum mit einem Wachstum (ohne Sondereffekte) von rund 10 Prozent gerechnet. Insgesamt geht der Vorstand auf dieser Basis von einem deutlich positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und damit wie schon in den Vorjahren von einer soliden Liquiditätsausstattung aus. Die Gesamtaussage des Vorstands gilt für den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses zusammengefassten Lageberichts. Deutsche Börse AG (Erläuterungen auf Basis des HGB)Der Jahresabschluss der Deutsche Börse AG wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er liegt den folgenden Erläuterungen zugrunde. Geschäfts- und RahmenbedingungenAllgemeine Lage der GesellschaftDie Deutsche Börse AG ist die Muttergesellschaft der Gruppe Deutsche Börse. Die Geschäftsaktivitäten der Muttergesellschaft umfassen vor allem den Betrieb des Kassa- und Terminmarktes, der sich in den Segmenten Eurex (Finanzderivate) und Xetra (Wertpapierhandel) widerspiegelt, sowie das Daten- und Indexgeschäft. Darüber hinaus betreibt die Deutsche Börse AG wesentliche Teile der Informationstechnologie der Gruppe Deutsche Börse. Die Entwicklung des Segments Clearstream (Nachhandel) der Gruppe Deutsche Börse spiegelt sich in der wirtschaftlichen Entwicklung der Deutsche Börse AG überwiegend aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der Clearstream Holding AG wider. Dagegen spielen die Beiträge der Segmente IFS (Investment Fund Services) und GSF (Sicherheitenmanagement) der Gruppe Deutsche Börse für die Deutsche Börse AG eine eher untergeordnete Rolle. Gleichwohl entsprechen das Geschäft und die Rahmenbedingungen der Deutsche Börse AG im Wesentlichen denen der Gruppe Deutsche Börse. Diese werden im Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen" beschrieben. Überblick über den Geschäftsverlauf der Deutsche Börse AG im BerichtsjahrDie Umsatzerlöse der Gesellschaft stiegen im Geschäftsjahr 2018 um 3,6 Prozent und lagen damit leicht unter den Erwartungen des Unternehmens. Gleichzeitig sind die Gesamtkosten (Personalaufwand, Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie sonstige betriebliche Aufwendungen) um 0,7 Prozent gestiegen. Der Jahresüberschuss ist gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Jahresüberschuss 2017 wurde u. a. durch die Veräußerung der Anteile an der Eurex Zürich AG an die Eurex Global Derivatives AG in Höhe von 139,5 Mio. € positiv beeinflusst. Auf bereinigter Basis, d. h. ohne den erwähnten Einmalerlös im Vorjahr, stieg der Jahresüberschuss der Gesellschaft um 11,8 Prozent und übertraf somit die Erwartung einer Zunahme um mindestens 10 Prozent. Vor diesem Hintergrund beurteilt der Vorstand der Deutsche Börse AG die Entwicklung im Geschäftsjahr 2018 als zufriedenstellend. Geschäftszahlen der Deutsche Börse AGscroll
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Berechnung auf Basis des gewichteten Durchschnitts der Aktien in Umlauf Ertragslage der Deutsche Börse AGDie Umsatzerlöse der Deutsche Börse AG sind im Jahr 2018 um 3,6 Prozent auf 1.396,5 Mio. € gestiegen (2017: 1.348,0 Mio. €). Das Segment Eurex (Finanzderivate) lieferte den größten Beitrag zum Umsatz mit 836,6 Mio. € (2017: 780,9 Mio. €). Die Tabelle "Umsatzerlöse nach Segmenten" zeigt die Verteilung der Erlöse auf die einzelnen Segmente der Gesellschaft. Umsatzerlöse nach Segmentenscroll
Zur Entwicklung des Segments Eurex (Finanzderivate) wird ergänzend auf den Abschnitt "Segment Eurex (Finanzderivate)" verwiesen. Die Umsatzbeiträge der Segmente EEX (Commodities) und 360T (Devisenhandel) umfassen insbesondere IT-Leistungen; insoweit betreffen die Ausführungen in den Abschnitten "Segment EEX (Commodities)" und "Segment 360T (Devisenhandel)" die Deutsche Börse AG nur indirekt. Die Ertragslage der Segmente Data (Datengeschäft) und STOXX (Indexgeschäft) ist in den Abschnitten "Segment Data (Datengeschäft)" und "Segment STOXX (Indexgeschäft)" dargestellt. Zu beachten ist hierbei, dass v. a. die Geschäftsentwicklung des Tochterunternehmens STOXX Ltd. keine direkte Auswirkung auf den Geschäftsverlauf der Deutsche Börse AG hat. Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung im Segment Xetra (Wertpapierhandel) lassen sich weitestgehend aus den Ausführungen im Abschnitt "Segment Xetra (Wertpapierhandel)" entnehmen. Die Umsatzerlöse, die auf die Segmente Clearstream (Nachhandel), IFS (Investment Fund Services) und GSF (Sicherheitenmanagement) entfallen, resultieren aus IT-Dienstleistungen, die die Deutsche Börse AG für Unternehmen aus dem Teilkonzern der Clearstream Holding AG erbringt. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Berichtsjahr auf 54,3 Mio. € (2017: 43,3 Mio. €, bereinigt um den Erlös aus der Veräußerung der Anteile an der Eurex Zürich AG in Höhe von 139.5 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge des Berichtsjahrs betreffen im Wesentlichen den Verkauf von Lizenzen in Höhe von 38,7 Mio. €. Die Gesamtkosten der Gesellschaft lagen mit 921,2 Mio. € um 0,7 Prozent über den Kosten des Vorjahres (2017: 915,3 Mio. €). Ihre Zusammensetzung ist der folgenden Tabelle "Überblick Gesamtkosten" zu entnehmen. Der Personalaufwand stieg im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 33,5 Prozent auf 301,5 Mio. € (2017: 225,9 Mio. €). Der Anstieg resultierte insbesondere aus dem im Geschäftsjahr 2018 initiierten Restrukturierungsprogramm; hierfür wurden 47,3 Mio. € aufgewendet. Des Weiteren nahmen die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen um 26,9 Mio. € zu. Die Mitarbeiterzahl ist von durchschnittlich 1.368 auf 1.469 im Geschäftsjahr 2018 gestiegen. Bereinigt um Sondereffekte verringerten sich die Gesamtkosten um 69,0 Mio. € auf 802,0 Mio. € (2017: 871,0 Mio. €). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf das Restrukturierungsprogramm sowie die Verschlankung der Managementstruktur zurückzuführen. Überblick Gesamtkostenscroll
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erhöhten sich im Berichtsjahr auf 57,8 Mio. € (2017: 37,3 Mio. €) zu. Der Anstieg der Abschreibungen resultierte aus der Übernahme der Handels- und Clearingsysteme im Rahmen der Verschmelzung der Finnovation Software GmbH auf die Deutsche Börse AG mit Wirkung zum 1. Oktober 2017. Im Berichtsjahr 2018 wurde die 2017 erworbene Software erstmalig für das gesamte Geschäftsjahr abgeschrieben. Dadurch nahmen die Abschreibungen auf erworbene Software um 18,9 Mio. € auf 31,2 Mio. € (2017: 12,3 Mio. €) zu. Der Buchwert der immateriellen Vermögensgegenstände reduzierte sich auf 117,9 Mio. € (2017: 126,6 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 Prozent auf 561,9 Mio. € (2017: 652,1 Mio. €). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus dem niedrigeren Entgelt für Betriebsführung in Höhe von 158,6 Mio. € (2017: 200,8 Mio. €); die von der Eurex Clearing AG und der Eurex Frankfurt AG genutzte Software der Deutsche Börse AG sowie der Eurex Global Derivatives AG wird seit dem 1. Januar 2018 seitens der Deutsche Börse AG und der Eurex Global Derivatives AG den Nutzern unentgeltlich im Rahmen der Betriebsführung zur Verfügung gestellt. Zudem sind die Geschäftsbesorgungsentgelte an verbundene Unternehmen auf 25,2 Mio. € (2017: 67,2 Mio. €) gesunken. Das Ergebnis strategischer Beteiligungen der Deutsche Börse AG im Geschäftsjahr 2018 betrug 242,3 Mio. € (2017: 346,6 Mio. €). Es umfasst u.a. Dividendenerträge (90,6 Mio. €; 2017: 129,7 Mio. €) sowie Erträge aus der Gewinnabführung der Clearstream Holding AG 152,7 Mio. € (2017: 84,7 Mio. €). Der Vorjahresertrag beinhaltete u. a. den Ertrag aus der Veräußerung der Anteile an der Eurex Zürich AG an die Eurex Global Derivatives AG in Höhe von 139,5 Mio. €. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung (EBITDA) verringerte sich auf 831,2 Mio. € (2017: 887,8 Mio. €). Das bereinigte EBITDA erhöhte sich um 22,2 Prozent auf 949,4 Mio. € (2017: 777,1 Mio.€). Dieser Anstieg resultiert aus dem Wachstum der Nettoerlöse bei gleichzeitigem Rückgang der bereinigten operativen Kosten. Der Jahresüberschuss betrug 532,2 Mio. € und verminderte sich um 13,6 Prozent (2017: 615,7 Mio. €). Der Rückgang des berichteten EBITDA sowie des berichteten Jahresüberschusses resultierte jeweils aus dem Wegfall des Erlöses aus der Veräußerung der Anteile an der Eurex Zürich AG im Vorjahr. Entwicklung der RentabilitätDie Eigenkapitalrentabilität der Deutsche Börse AG stellt das Verhältnis des Ergebnisses nach Steuern zum Eigenkapital dar, das der Gesellschaft 2018 durchschnittlich zur Verfügung stand. Die Eigenkapitalrentabilität hat sich gegenüber 2017 aufgrund des gesunkenen Ergebnisses von 24 Prozent auf 21 Prozent vermindert. Finanzlage der Deutsche Börse AGZum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2018 beliefen sich die liquiden Mittel auf 716,5 Mio. € (2017: 912,0 Mio. €) und enthielten das Bankguthaben in laufender Rechnung sowie Festgelder und andere kurzfristige Geldanlagen. Die Deutsche Börse AG verfügt über externe Kreditlinien in Höhe von 605,0 Mio. € (2017: 605,0 Mio. €), die zum 31. Dezember 2018 nicht in Anspruch genommen waren. Zudem verfügt die Gesellschaft über ein Commercial Paper-Programm, das flexible und kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten von bis zu 2,5 Mrd. € in verschiedenen Währungen ermöglicht. Zum Jahresende waren keine Commercial Paper im Umlauf. Die Deutsche Börse AG gewährleistet über ein konzernweites Cash-Pooling-Verfahren eine optimale Allokation der Liquidität innerhalb der Gruppe Deutsche Börse und sorgt so dafür, dass alle Tochterunternehmen jederzeit in der Lage sind, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Deutsche Börse AG hat drei Unternehmensanleihen mit einem Nominalvolumen von jeweils 600 Mio. € und eine Unternehmensanleihe mit einem Nominalvolumen von 500 Mio. € begeben. Für weitere Details zu den Anleihen wird auf den Abschnitt "Finanzlage" verwiesen. Die Deutsche Börse AG erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 642,3 Mio. € (2017: 700,1 Mio. €). Der Rückgang ist insbesondere auf den niedrigen Jahresüberschuss und die höheren Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -444,1 Mio. € (2017: 688,8 Mio. €). Der Rückgang hängt v. a. mit dem Kauf der Anteile an der European Energy Exchange (EEX) (356,4 Mio. €) und der Taiwan Futures Exchange (TAIFEX) (34,8 Mio. €) von der Eurex Zürich AG zusammen. Des Weiteren wurde ein Darlehen in Höhe von 70,0 Mio. US$ an die 360TGTX ausgegeben. Im Vorjahr war der Cashflow aus Investitionstätigkeit insbesondere durch die Herabsetzung des Kapitals an der Eurex Frankfurt AG (435,0 Mio. €) und dem Verkauf von Anteilen an der Eurex Zürich AG (308,4 Mio. €) beeinflusst. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtsjahr -807,8 Mio. € (2017: -835,0 Mio. €). Neben der Zahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 453,3 Mio. € wurden 3,4 Mio. Aktien in Höhe von 364,2 Mio. € zurückgekauft. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 belief sich der Finanzmittelbestand auf -906,6 Mio. € (2017: -297,1 Mio. €). Er setzt sich zusammen aus liquiden Mitteln in Höhe von 716,5 Mio. € (2017: 912,0 Mio. €), abzüglich Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling in Höhe von 1.623,1 Mio. € (2017: 1.209,1 Mio. €). Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)scroll
Vermögenslage der Deutsche Börse AGZum 31. Dezember 2018 betrug das Anlagevermögen der Deutsche Börse AG 5.892,9 Mio. € (2017: 5.509,9 Mio. €). Mit 5.520,9 Mio. € entfiel der größte Teil auf Anteile an verbundenen Unternehmen (2017: 5.235,7 Mio. €), hauptsächlich aus der Beteiligung an der Clearstream Holding AG, der STOXX Ltd. sowie der Beteiligung an der Eurex Frankfurt AG. Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen resultierte im Wesentlichen aus dem Erwerb von 75,05 Prozent der Anteile an der EEX von der Eurex Zürich AG zu einem Kaufpreis in Höhe von 356,4 Mio. €. Anlagevermögen (Kurzfassung)scroll
Die Investitionen der Deutsche Börse AG in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen im Berichtsjahr 56,1 Mio. € (2017: 155,2 Mio. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr steht insbesondere im Zusammenhang mit der Übernahme von Vermögensgegenständen in Höhe von 120,0 Mio. € durch die Deutsche Börse AG im Rahmen der Verschmelzung der Finnovation Software GmbH in 2017. Die Abschreibungen beliefen sich 2018 auf 57,8 Mio. € (2017: 37,3 Mio. €). Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten die Abrechnungen für konzerninterne Leistungen und die Beträge, die im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen durch die Deutsche Börse AG angelegt werden. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen hauptsächlich aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags mit der Clearstream Holding AG; sie belaufen sich auf 152,7 Mio. € (2017: 84,7 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren vornehmlich aus dem Cash-Pooling in Höhe von 1.623,1 Mio. € (2017: 1.209,1 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 43,9 Mio. € (2017: 52,3 Mio. €). Das Betriebskapital (Working Capital) belief sich im Berichtsjahr 2018 auf -1.652,9 Mio. € (2017: -1.844,7 Mio. €). Die Veränderung ist hauptsächlich auf die Rückzahlung der Anleihe und dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Mitarbeiter der Deutsche Börse AGIm Berichtsjahr stieg die Zahl der Mitarbeiter der Deutsche Börse AG um 74 und lag zum 31. Dezember 2018 bei 1.469 (31. Dezember 2017: 1.395 Mitarbeiter). Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2018 waren 1.437 Mitarbeiter für die Deutsche Börse AG tätig (2017: 1.368). Im Verlauf des Geschäftsjahres 2018 haben 70 Mitarbeiter die Deutsche Börse AG verlassen; damit lag die Fluktuationsrate bei 5 Prozent. Die Deutsche Börse AG beschäftigte zum 31. Dezember 2018 Mitarbeiter an sechs Standorten weltweit. Angaben zu den Ländern/Regionen, der Altersstruktur und der Betriebszugehörigkeit sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Mitarbeiter nach Ländern/Regionenscroll
Altersstruktur der Mitarbeiterscroll
Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterscroll
Zum 31. Dezember 2018 betrug die Akademikerquote in der Deutsche Börse AG 77 Prozent. Die Quote ergibt sich aus der Anzahl der Mitarbeiter mit einem Abschluss an einer Universität, Fachhochschule oder einer Berufsakademie sowie der Mitarbeiter, die ein Auslandsstudium absolviert haben. Insgesamt investierte das Unternehmen im Jahr 2018 je Mitarbeiter durchschnittlich 3,3 Tage in die Weiterbildung. Vergütungsbericht der Deutsche Börse AGDie Grundsätze zur Struktur und Ausgestaltung des Vergütungssystems entsprechen denen der Gruppe Deutsche Börse, sodass auf den Vergütungsbericht verwiesen wird. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB entspricht jener der Gruppe Deutsche Börse, sodass auf den Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht" verwiesen wird. Chancen und Risiken der Deutsche Börse AGDie Chancen und Risiken der Deutsche Börse AG, sowie die Maßnahmen und Prozesse zum Umgang mit diesen Risiken und Chancen entsprechen im Wesentlichen denen der Gruppe Deutsche Börse, sodass auf den Risikobericht und den Chancenbericht verwiesen wird. An den Chancen und Risiken ihrer Beteiligungen und Tochterunternehmen partizipiert die Deutsche Börse AG grundsätzlich entsprechend ihrer Beteiligungsquote. Potenziell existenzgefährdende Risiken, die das Tochterunternehmen Eurex Clearing AG betreffen könnten, hätten durch eine Patronatserklärung, die die Deutsche Börse AG abgegeben hat, einen direkten Einfluss auf die Deutsche Börse AG. Zum Bilanzstichtag lagen keine existenzgefährdenden Risiken vor. Zu weiteren Ausführungen hinsichtlich der Patronatserklärung gegenüber der Eurex Clearing AG wird auf den Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte" im Anhang zum Jahresabschluss der Deutsche Börse AG verwiesen. Die gemäß § 289 Abs. 4 HGB geforderte Beschreibung des internen Kontrollsystems (IKS) erfolgt im Abschnitt "Konzernsteuerung". Prognosebericht der Deutsche Börse AGDie voraussichtliche Geschäftsentwicklung der Deutsche Börse AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Einflüssen wie die der Gruppe Deutsche Börse. Für die Deutsche Börse AG wurden die im Prognosebericht dargestellten Faktoren hinsichtlich des zyklischen Umfelds und der strukturellen Wachstumsinitiativen in der Planung berücksichtigt. Demnach rechnet die Deutsche Börse AG für 2019 mit Umsatzerlösen, die mindestens 5 Prozent über dem Niveau des Vorjahres liegen (2018: 1.396,5 Mio. €). Aufgrund des erwarteten Anstiegs der Umsatzerlöse und eines effizienten Kostenmanagements wird für den bereinigten Jahresüberschuss (2018: 621,0 Mio. €) der Deutsche Börse AG im Prognosezeitraum mit einem Wachstum (ohne Sondereffekte) von rund 10 Prozent gerechnet. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
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Für Details zu den Anpassung siehe Erläuterung 3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
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Davon Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: 295,8 Mio. € (2017: 299,6 Mio. €) Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Konzern-Eigenkapitalentwicklung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
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KonzernanhangGrundlagen und Methoden1. Allgemeine GrundsätzeUnternehmensinformationenDie Deutsche Börse AG ("die Gesellschaft") mit Sitz in Frankfurt am Main wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 32232 geführt. Die Deutsche Börse AG ist das Mutterunternehmen der Gruppe Deutsche Börse. Die Deutsche Börse AG und ihre Tochtergesellschaften betreiben Kassa- und Derivatemärkte. Ihre Geschäftsfelder reichen von Dienstleistungen im vorbörslichen Umfeld und der Wachstumsfinanzierung sowie der Wertpapierzulassung über den Handel, die Verrechnung und Abwicklung bis hin zur Verwahrung von Wertpapieren. Zudem werden IT-Dienstleistungen erbracht und Marktinformationen vertrieben. Für Details zur internen Organisation und Berichterstattung siehe Erläuterung 24. Grundlagen der BerichterstattungDer Konzernabschluss 2018 wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglich veröffentlichten Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die nach § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) erforderlichen Angaben wurden im Konzernanhang und im Vergütungsbericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. Der Konzernabschluss orientiert sich auch an den vom Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) beschlossenen Interpretationen, solange keine gegenteilige Regelung vom IFRIC oder dem IASB beschlossen wird. Neue Rechnungslegungsstandards - im Berichtsjahr umgesetztDie folgenden vom IASB veröffentlichten und von der EU-Kommission übernommenen Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2018 auf die Gruppe Deutsche Börse angewandt. Die Anwendung erfolgte nicht vorzeitig. Änderungen IFRS 2 "Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen" (Juni 2016)Die Änderungen betreffen die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich. Die wesentlichste Änderung bzw. Ergänzung besteht darin, dass IFRS 2 nun Vorschriften enthält, die die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes derjenigen Verpflichtungen betreffen, die aus anteilsbasierten Vergütungen resultieren. IFRS 9 "Finanzinstrumente" (Juli 2014)Mit IFRS 9 werden neue Regeln für die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten eingeführt. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" (Mai 2014 und Klarstellung April 2016)IFRS 15 enthält Regelungen zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Die Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 ergeben, sind in Erläuterung 3 beschrieben. Änderungen aus dem "Annual Improvements Project 2014-2016" (Dezember 2016)Die Änderungen betreffen drei Standards; die Änderungen zu IFRS 1 und IAS 28 waren im Jahr 2018 erstmalig anzuwenden. IAS 28 stellt klar, dass das Wahlrecht zur Bewertung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, das von einer Wagniskapitalgesellschaft oder einem anderen qualifizierenden Unternehmen gehalten wird, je Beteiligung unterschiedlich ausgeübt werden kann. IFRIC 22 "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen" (Dezember 2016)IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen". Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen enthalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. die entsprechende Schuld erstmals erfasst wird. Die Anwendung der oben genannten Standards und Interpretationen hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung des Konzernabschlusses. Änderungen im Rahmen des IAS 40 "Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien" haben keinen Einfluss auf die Darstellung des Konzernabschlusses. Neue Rechnungslegungsstandards - bisher nicht umgesetztFolgende für die Gruppe Deutsche Börse relevante Standards und Interpretationen, die die Gruppe für das Jahr 2018 nicht vorzeitig anwendet, wurden bis zum Datum der Veröffentlichung dieses Finanzberichts vom IASB veröffentlicht und teilweise von der EU-Kommission anerkannt. Die folgenden Standards wurden bereits von der EU-Kommission anerkannt: IFRS 16 "Leasingverträge" (Januar 2016)IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten von Leasingverhältnissen. Er zielt darauf ab, dass Leasingnehmer und Leasinggeber relevante Informationen hinsichtlich der Auswirkungen von Leasingverhältnissen zur Verfügung stellen. Der Standard ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, und erlaubt eine vorzeitige Anwendung. Die Gruppe Deutsche Börse wird den Standard ab dem 1. Januar 2019 anwenden. Der Standard wurde am 31. Oktober 2017 von der EU übernommen. Als Leasingnehmer erwartet die Gruppe Deutsche Börse durch die erstmalige Anwendung der neuen Vorschriften für Leasingverträge wesentliche Anpassungseffekte im Konzernabschluss. IFRS 16 führt ein einheitliches Modell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind: zum einen das Nutzungsrecht ("right-of-use asset"), d. h. das Recht des Leasingnehmers auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes; zum anderen die Schuld des Leasingnehmers aus dem Leasingverhältnis, d. h. seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen. Durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten und den entsprechenden Leasingverbindlichkeiten wird sich die Bilanzsumme der Gruppe Deutsche Börse zum Zeitpunkt der Umstellung voraussichtlich um einen Eurobetrag von rund 300 Mio. € erhöhen. Davon werden rund 5 Mio. € auf Leasingverträge über Firmenwagen entfallen, der restliche Betrag betrifft langfristige Verträge für Büroimmobilien und Rechenzentren. Ferner wird sich die Art der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Leasingverhältnissen ändern: Die Gruppe Deutsche Börse erfasst künftig Abschreibungen für Nutzungsrechte sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten anstelle von Miet- bzw. Leasingaufwendungen als Teil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Diese Verschiebungen werden voraussichtlich in einer Höhe von rund 55 Mio. € liegen und letztlich zu einer Verbesserung des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) führen. Die Gruppe Deutsche Börse wird von folgenden allgemeinen Anwendungserleichterungen des IFRS 16 Gebrauch machen:
Die in den Leasingzahlungen enthaltene Umsatzsteuer wird weder in die Leasingverbindlichkeiten noch in den Buchwert des Nutzungsrechts einbezogen, unabhängig davon, ob die Gruppe Deutsche Börse zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht. Zum Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 wird die Gruppe Deutsche Börse wie folgt vorgehen:
Änderungen IFRS 9 bezüglich Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Oktober 2017)Die Änderungen bezüglich Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist erlaubt. Die Änderungen wurden am 22. März 2018 von der EU übernommen. IFRIC 23 "Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" (Juni 2017)Diese Interpretation erläutert die Bilanzierung laufender und latenter Steuerschulden und -ansprüche, bei denen Unsicherheiten hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. IFRIC 23 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist erlaubt. Die Interpretation wurde am 23. Oktober 2018 von der EU übernommen. Änderungen IAS 28 "Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" (Oktober 2017)Die Änderungen sollen klarstellen, dass ein Unternehmen IFRS 9 auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestitionen in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, die jedoch nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist erlaubt. Die Änderungen wurden am 8. Februar 2019 von der EU übernommen. Die folgenden Standards wurden bisher nicht von der EU-Kommission anerkannt: Änderungen IFRS 3 "Definition eines Geschäftsbetriebs" (Oktober 2018)Die Änderungen zielen darauf ab, die Unsicherheiten zu beseitigen, die bestehen, wenn ein Unternehmen bestimmen muss, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Änderungen sind für Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt. Die Änderungen wurden bisher nicht von der EU übernommen. Änderungen IAS 1 und IAS 8 "Definition von wesentlich" (Oktober 2018)Die Definition des Ausdrucks "wesentlich" in Bezug auf die Wesentlichkeit von Informationen wird geschärft. Zudem werden die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst vereinheitlicht. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen wurden bisher nicht von der EU übernommen. Änderungen IFRS 10 und IAS 28 "Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture" (September 2014)Durch die Änderungen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb darstellen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. IFRS 17 "Versicherungsverträge" (Mai 2017)IFRS 17 regelt Ansatz, Bewertung und Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge. Ziel ist die Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen, was zu einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge führen soll. Der Standard ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Der Standard wurde bisher nicht von der EU übernommen. Änderungen aus dem "Annual Improvements Project 2015-2017" (Dezember 2017)Die Änderungen betreffen vier Standards: Die Änderungen zu IFRS 3 stellen klar, dass ein Unternehmen bei Erlangung der Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb, an dem es zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, die Grundsätze für sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden hat. Der bislang vom Erwerber gehaltene Anteil ist neu zu bewerten. In IFRS 11 wird festgelegt, dass eine Partei bei Erlangung einer gemeinschaftlichen Führung (joint control) an einem Geschäftsbetrieb, an dem sie zuvor im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, den bisher gehaltenen Anteil nicht neu bewertet. IAS 12 wird dahingehend geändert, dass alle ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen. Zuletzt wird im IAS 23 festgelegt, dass bei der Bestimmung des Finanzierungskostensatzes, wenn ein Unternehmen allgemein Mittel für die Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen hat, Kosten für Fremdkapital, das speziell im Zusammenhang mit der Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen wurde, bis zu deren Fertigstellung nicht zu berücksichtigen sind. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Änderungen wurden bisher nicht von der EU übernommen. Änderungen IAS 19 "Planänderung, -kürzung oder -abgeltung" (Februar 2018)Die Änderungen regeln, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld angewandt wurden. Ferner werden Ergänzungen aufgenommen, die klarstellen, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist erlaubt. Die Änderungen wurden bisher nicht von der EU übernommen. Überarbeitetes Rahmenkonzept in IFRS-StandardsDas überarbeitete Rahmenkonzept gliedert sich in eine einführende Erläuterung zu "Status und Zweck des Rahmenkonzepts", acht Kapitel und ein Glossar. Enthalten sind überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden und neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards angepasst. Die Gruppe Deutsche Börse erwartet aus der Anwendung der oben genannten Standards und Interpretationen keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung des Konzernabschlusses - mit Ausnahme der Anwendung von IFRS 16, deren Auswirkungen oben beschrieben sind. 2. KonsolidierungskreisDer in den Konsolidierungskreis aufgenommene Anteilsbesitz der Deutsche Börse AG an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2018 geht aus den folgenden Tabellen hervor. Die Finanzinformationen in diesen Tabellen stehen, soweit nicht anders angegeben, im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften des Landes, in dem die jeweilige Gesellschaft ihren Sitz hat. Tochterunternehmen, die voll in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden (Teil 1)scroll
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Angaben basieren auf vorläufigen Zahlen vor Abschlußprüfer-Testat und können sich
daher ggf. nachträglich ändern. Tochterunternehmen, die voll in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden (Teil 2)scroll
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Angaben basieren auf vorläufigen Zahlen vor Abschlussprüfer-Testat und können sich
daher ggf. nachträglich ändern. Veränderungen im Konsolidierungskreisscroll
Die Eurex Repo GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auf die Eurex Bonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, (eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Eurex Frankfurt AG) verschmolzen und anschließend in Eurex Repo GmbH umfirmiert. Da die Eurex Frankfurt AG, Frankfurt am Main, Deutschland, (eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG) alleiniger Anteilseigner der Eurex Repo GmbH ist, wird weiterhin von einem beherrschenden Einfluss im Sinne des IFRS 10 ausgegangen und die Gesellschaft voll in den Konzernabschluss einbezogen. Die Agricultural Commodity Exchange GmbH, die EEX Power Derivatives GmbH und die Global Environmental Exchange GmbH (alle drei Leipzig, Deutschland) wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auf die European Energy Exchange AG, Leipzig, Deutschland, verschmolzen. Da die Deutsche Börse AG unverändert einen beherrschenden Einfluss auf die European Energy Exchange AG (EEX) ausüben kann, wird die Gesellschaft weiterhin voll in den Konzernabschluss einbezogen. Die Gruppe Deutsche Börse übernahm zum 29. Juni 2018 das GTX Electronic Communication Network (ECN)-Geschäft der GAIN Capital Holdings, Inc., Bedminster, USA. Im Rahmen der Transaktion hat die 360 Treasury Systems AG, Frankfurt am Main, Deutschland, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, das Tochterunternehmen 360TGTX, Inc., New York, USA, gegründet, welches das GTX-ECN-Geschäft zu einem Kaufpreis in Höhe von 100,1 Mio. US$ (85,9 Mio. €) im Rahmen eines Asset Deal erwarb. Das Geschäft der 360TGTX wurde zum 29. Juni 2018 erstmals in den Konsolidierungskreis der Gruppe Deutsche Börse einbezogen. Auf Basis der zum Bilanzstichtag vorläufigen Kaufpreisallokation ergeben sich die folgenden Effekte: Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss mit dem GTX-ECN-Geschäft scroll
Der aus der Transaktion resultierende Geschäfts- oder Firmenwert spiegelt im Wesentlichen die erwarteten Kosten- und Umsatzsynergien aus dem Unternehmenszusammenschluss wider. Die Vollkonsolidierung des GTX-ECN-Geschäfts hat zu einer Erhöhung der Nettoerlöse um 5,5 Mio. € sowie des Ergebnisses nach Steuern in Höhe von 0,9 Mio. € geführt. Aufgrund der Transaktionsstruktur (Asset Deal) können keine Pro-forma-Angaben zu Effekten einer potenziellen Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2018 gemacht werden. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 hat die Clearstream International S.A., Luxemburg, 100 Prozent der Anteile an der Swisscanto Funds Centre Ltd., London, Vereinigtes Königreich, erworben. Die Gesellschaft wird seit diesem Zeitpunkt voll in den Konzernabschluss der Gruppe Deutsche Börse einbezogen. Zum 2. November 2018 wurde die Gesellschaft in Clearstream Funds Centre Ltd. umbenannt. Mit der Transaktion erweitert Clearstream sein Dienstleistungsangebot im Investmentfondsbereich um zusätzliche Distributionswege. Die Gegenleistung für den Erwerb der Anteile betrug 95,0 Mio. CHF (83,3 Mio. €), woraus sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 36,5 Mio. € ergibt. Auf Basis der zum Bilanzstichtag vorläufigen Kaufpreisallokation ergeben sich die folgenden Effekte: Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der Swisscanto Funds Centre Ltd.scroll
Der aus der Transaktion resultierende Geschäfts- oder Firmenwert spiegelt im Wesentlichen erwartete Umsatzsynergien bei Bestandskunden wider. Durch die Ausweitung der Angebotspalette erwartet Clearstream Umsatzerlöse im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich aus Cross-Selling-Synergien. Die Vollkonsolidierung der Clearstream Funds Centre Ltd. (vormals Swisscanto Funds Centre Ltd.) hat zu einer Erhöhung der Nettoerlöse um 3,3 Mio. € sowie des Ergebnisses nach Steuern in Höhe von 0,8 Mio. € geführt. Wäre die Gesellschaft bereits zum 1. Januar 2018 voll konsolidiert worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Nettoerlöse um 12,5 Mio. € sowie des Ergebnisses nach Steuern um 2,0 Mio. € geführt. Die Eurex Zürich AG, Zürich, Schweiz, wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 auf die Eurex Global Derivatives AG, Zug, Schweiz, verschmolzen. Da die Deutsche Börse AG unverändert alleiniger Anteilseigner an der Eurex Global Derivatives AG bleibt, wird weiterhin von einem beherrschenden Einfluss im Sinne des IFRS 10 ausgegangen und die Gesellschaft voll in den Konzernabschluss einbezogen. Die EPEX SPOT Belgium S.A., Brüssel, Belgien, wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 auf die EPEX SPOT SE, Paris, Frankreich, verschmolzen. Da die European Energy Exchange AG (eine 75prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG) indirekt über die Powernext SAS (40,31 Prozent) sowie direkt (10,69 Prozent) einen beherrschenden Einfluss im Sinne des IFRS 10 ausübt, wird die Gesellschaft weiterhin voll in den Konzernabschluss einbezogen. Folgende drei Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2018 liquidiert und entkonsolidiert: die APX Shipping B.V.i.L. (zum 16. April 2018), die APX Commodities Limited (zum 18. September 2018) und die Impendium Systems Ltd. (zum 4. Dezember 2018). Mit Kaufvertrag vom 14. Dezember 2018 erwarb die Clearstream Holding AG, Frankfurt am Main, Deutschland, (eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG) alle Anteile an der Skylinehöhe 96 VV AG, Frankfurt am Main, Deutschland, zu einem Kaufpreis in Höhe von 57 T €. Die Gesellschaft wurde anschließend in Clearstream Beteiligungs AG umfirmiert. Da die Deutsche Börse AG indirekt 100 Prozent der Anteile hält, wird von einem beherrschenden Einfluss im Sinne des IFRS 10 ausgegangen und die Gesellschaft voll in den Konzernabschluss einbezogen. Assoziierte UnternehmenDie folgende Tabelle fasst die wesentlichen Finanzinformationen der assoziierten Unternehmen zusammen, wobei die Angaben jeweils das Unternehmen insgesamt, nach den geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften, und nicht die anteiligen Werte aus Sicht der Gruppe Deutsche Börse umfassen. Assoziierte Unternehmen (Teil 1)scroll
Assoziierte Unternehmen (Teil 2)scroll
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Angaben basieren auf vorläufigen Zahlen vor dem Testat des Abschlussprüfers und können
sich daher ggf. nachträglich ändern. Am 1. Februar 2018 erwarb die European Energy Exchange AG einen stimmberechtigten Anteil von 40,0 Prozent an der enermarket GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland. Dies führte zu einem mittelbaren Beteiligungsanteil der Deutsche Börse AG von 30,02 Prozent. Am 4. Juli 2018 veräußerte die Deutsche Börse AG einen Teil ihrer Anteile an der PHINEO gAG, Berlin, Deutschland, an die Phineo Pool GbR, Berlin, Deutschland, was zu einem Rückgang des stimmberechtigten Anteils auf 4 Prozent führte. Somit ist PHINEO gAG nicht mehr als assoziiertes Unternehmen eingestuft und nach der Equity-Methode bilanziert. Am 7. August 2018 erwarb die Deutsche Börse AG einen stimmberechtigten Anteil von 10,0 Prozent an der HQLAx S.à r.l., Luxemburg. Am 5. Dezember 2018 folgte der Erwerb einer zweiten Tranche, was zu einem stimmberechtigten Anteil der Deutsche Börse AG von insgesamt 28,76 Prozent führte. Am 19. September 2018 wurden die Beteiligungsanteile der Deutsche Börse AG an der Switex GmbH, Hamburg, Deutschland, veräußert. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 wurde der Kaufvertrag zur Veräußerung der Anteile der Deutsche Börse AG an der Digital Vega FX Ltd., London, Vereinigtes Königreich, unterzeichnet. Dieser bedarf allerdings noch der Zustimmung der Financial Conduct Authority (FCA, britische Finanzmarktaufsichtsbehörde), London, Vereinigtes Königreich, bevor er in Kraft tritt. Sofern der Stimmrechtsanteil der Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse weniger als 20 Prozent beträgt, wird der maßgebliche Einfluss der Gruppe Deutsche Börse im Einklang mit IAS 28.6 (a) durch Vertreter der Gruppe im Aufsichtsrat oder im Board of Directors der folgenden Unternehmen sowie durch entsprechende Überwachungssysteme ausgeübt:
3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss der Deutsche Börse AG wurde in Euro, der funktionalen Währung der Deutsche Börse AG, aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Aufgrund von Rundungen können sich Abweichungen zu den nicht gerundeten Beträgen ergeben. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen liegen die im Folgenden dargestellten konzernweiten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auf der Basis von IFRS zugrunde. Sie wurden für die dargestellten Perioden konsistent angewandt. Anpassung der Darstellung der Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungZur Verbesserung der Transparenz werden die personalbezogenen Aufwendungen für Weiterbildung, Essen und Getränke seit dem 1. Januar 2018 im Personalaufwand ausgewiesen. Bislang waren die entsprechenden Kosten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Für Details hierzu siehe Erläuterung 5 und Erläuterung 6. Im Rahmen einer umfassenden Analyse der Kundenverträge aufgrund der Erstanwendung von IFRS 15 seit dem 1. Januar 2018 wurde der Ausweis von Anbindungs- und Wartungsentgelten innerhalb der Gruppe Deutsche Börse harmonisiert. Für das Geschäftsjahr 2017 wurden in diesem Zusammenhang 5,1 Mio. € aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse umgegliedert. Für Details hierzu siehe Erläuterung 4. Auswirkungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente"Die Deutsche Börse AG hat IFRS 9 zum 1. Januar 2018 umgesetzt. Daraus resultieren Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze sowie Anpassungen der im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge. Darüber hinaus hat die Deutsche Börse AG die Darstellung der Konzernbilanz angepasst, um die Transparenz im Hinblick auf die eingesetzten Finanzinstrumente zu erhöhen. In der neuen Struktur werden die Bewertungskategorien nach IFRS 9 direkt in der Konzernbilanz ersichtlich. Klassifizierung von finanziellen Vermögenswertenscroll
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Zur Veräußerung verfügbare ("available for sale", AFS) finanzielle Vermögenswerte Aus der Umklassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ergaben sich zum 1. Januar 2018 folgende Auswirkungen auf die Neubewertungsrücklage und die angesammelten Gewinne der Gruppe Deutsche Börse: Auswirkung auf das Konzerneigenkapitalscroll
Umklassifizierung von Eigenkapitalinstrumenten aus der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" in die Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)"Bis zum 31. Dezember 2017 wurden Eigenkapitalinstrumente der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" (99,4 Mio. €) in den anderen Beteiligungen ausgewiesen. Seit 1. Januar 2018 erfolgt der Ausweis in der Position "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Beteiligungen (FVOCI)". Die Gruppe Deutsche Börse hat zum 1. Januar 2018 sämtliche Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet ausgewiesen. Eigenkapitalinstrumente, für die kein aktiver Markt bestand und für die keine alternative Bewertungsmethode angewandt werden konnte, wurden nach IAS 39 zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Gruppe hat für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte solcher finanziellen Vermögenswerte Bewertungsmodelle entwickelt, aus denen sich eine Erhöhung der in der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Beteiligungen (FVOCI)" ausgewiesenen Beträge um 2,2 Mio. € ergibt. Im Zusammenhang mit der Einstufung von Eigenkapitalinstrumenten als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" wurden Fremdwährungseffekte in Höhe von 1,0 Mio. € von den angesammelten Gewinnen in die Neubewertungsrücklage umgegliedert. Umklassifizierung von Schuldinstrumenten aus der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" in die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten"Die Geschäftsleitung der Gruppe hat das Geschäftsmodell der nach IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte zum 1. Januar 2018 überprüft. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Überprüfung wurden sämtliche Schuldinstrumente, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die die Kriterien des Geschäftsmodells "Halten" erfüllen, in die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" umklassifiziert. Sie werden fortan in der Position "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente" ausgewiesen. 2017 wurden diese Instrumente in den langfristigen und kurzfristigen Forderungen und Wertpapieren aus dem Bankgeschäft (1.563,0 Mio. € bzw. 254,5 Mio. €) sowie in den sonstigen langfristigen Finanzinstrumenten (14,5 Mio. €) ausgewiesen. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Gewinne aus den beizulegenden Zeitwerten in Höhe von 8,5 Mio. € wurden zum 1. Januar 2018 aus dem sonstigen Ergebnis und den entsprechenden finanziellen Vermögenswerten ausgebucht. Zum 31. Dezember 2018 hatten die ursprünglich in der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" ausgewiesenen Schuldinstrumente einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 1.617,9 Mio. €. Wären diese Instrumente auch zum 31. Dezember als "zur Veräußerung verfügbar" bilanziert worden, wäre ein unrealisierter Gewinn in Höhe von 2,4 Mio. € im sonstigen Ergebnis auszuweisen gewesen. Umklassifizierung von Schuldinstrumenten aus der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVPL)"Schuldinstrumente, die die Kriterien für den Ausweis zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäß IFRS 9 nicht erfüllen, da ihre Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, wurden in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVPL)" umgegliedert (15,1 Mio. €). Da die Gruppe Deutsche Börse für Instrumente ohne aktiven Markt von der unter IAS 39 zulässigen Ausnahmeregelung (Ausweis zu Anschaffungskosten) Gebrauch gemacht hat, führte die Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert zu einer Reduzierung der angesammelten Gewinne um 0,4 Mio. €. Darüber hinaus führte die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei bisher bereits zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten zu einer Reduzierung der Neubewertungsrücklage um 2,0 Mio. € und einem entsprechenden Anstieg der angesammelten Gewinne in gleicher Höhe. Zum 31. Dezember 2018 hatten die ursprünglich in der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" ausgewiesenen Schuldinstrumente einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 14,6 Mio €. Wären diese Instrumente auch zum 31. Dezember als "zur Veräußerung verfügbar" bilanziert worden, wäre ein unrealisierter Verlust in Höhe von 1,6 Mio € im sonstigen Ergebnis auszuweisen gewesen. Veränderung der Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und LeistungenFür die Ermittlung der erwarteten künftigen Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nutzt die Gruppe den vereinfachten Ansatz, dem zufolge eine Risikovorsorge für die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste zu bilden ist. Durch den Übergang vom Modell der eingetretenen Verluste (Incurred Loss Model) gemäß IAS 39 auf das Modell der erwarteten künftigen Verluste (Expected Loss Model) gemäß IFRS 9 gingen die auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Wertminderungen um 1,5 Mio. € zurück, während die angesammelten Gewinne um den gleichen Betrag zunahmen. Die zum 31. Dezember 2017 gebildeten Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen 5,2 Mio. €. Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete SchuldinstrumenteZu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente werden grundsätzlich als Positionen mit geringen Risiken eingestuft. Daher wird die Risikovorsorge in Höhe der in den kommenden zwölf Monaten erwarteten Verluste gebildet. Die entsprechende Risikovorsorge wurde zum 1. Januar 2018 in einer Höhe von 0,3 Mio. € ermittelt, während die Gewinnrücklage um den gleichen Betrag abnahm. Anpassung des Ausweises von hybriden FinanzinstrumentenDa eine Trennung hybrider Finanzinstrumente aufgrund des neuen Standards nicht mehr vorgesehen ist, hat die Gruppe Deutsche Börse insgesamt 2,9 Mio. € von den sonstigen Verbindlichkeiten in die Positionen "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Finanzinstrumente" bzw. "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" umgegliedert. Die Umgliederung hatte keine Auswirkungen auf das Eigenkapital der Gruppe. Veränderung der latenten SteueransprücheDie Veränderung der latenten Steuern geht hauptsächlich auf die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten zurück, die unter IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar ausgewiesen wurden und unter IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten auszuweisen sind. Auswirkungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 15Die Gruppe Deutsche Börse hat IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" in der Fassung vom Mai 2014 einschließlich der im April 2016 veröffentlichten Klarstellungen umgesetzt. IFRS 15 ersetzt die folgenden Standards und Interpretationen:
Gemäß den Überleitungsvorschriften von IFRS 15 wendet die Gruppe Deutsche Börse die neuen Rechnungslegungsgrundsätze nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz an. Anpassung der Erfassung von Erlösen aus Einführung, Einbeziehung und Zulassung von WertpapierenBis zum 31. Dezember 2017 wurden die Dienstleistungen Zulassung, Einführung und Einbeziehung von Wertpapieren als separate Leistungsverpflichtungen behandelt und die Erlöse wurden realisiert, sobald die zugesagte Dienstleistung übertragen worden war und der Käufer die Verfügungsgewalt über die zugesagte Leistung erlangte. Dies war der Zeitpunkt, an dem die Geschäftsführung über die Zulassung beschloss bzw. die erstmalige Notierung des Wertpapiers erfolgte. In seinen Stellungnahmen aus dem September 2018 und dem Januar 2019 führt das IFRS IC an, dass bestimmte Entgelte für die Zulassung (sowie die Einbeziehung und die Einführung) von Wertpapieren an einer Börse kein eigenständiges Leistungsversprechen an den Kunden darstellen und somit nicht von der nachfolgenden Notierung eigenständig abgrenzbar sind. Die Diskussion zur bilanziellen Behandlung dieser der Notierung vorgelagerten Dienstleistungen wurde und wird weltweit zwischen Börsenbetreibern, Abschlussprüfern und weiteren Interessengruppen sehr kontrovers diskutiert. Gemäß der offiziellen Verlautbarung des IFRS IC wird die Gruppe Deutsche Börse rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 die Entgelte für die Einführung von Wertpapieren in den Freiverkehr sowie die Gebühren für die Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren mit bestimmter Laufzeit in den geregelten Markt über die voraussichtliche Notierungsdauer der zugrunde liegenden Wertpapiere verteilen. Der Anpassungseffekt aus der Änderung der Bilanzierungsmethode zum 1. Januar 2018 beträgt 9,3 Mio. € und wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Für das Geschäftsjahr 2018 führt die Methodenänderung zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 0,1 Mio. €. Anpassung der Erfassung von Erlösen aus einer StaffelpreisvereinbarungEs existiert eine Staffelpreisvereinbarung für eine kontinuierliche Dienstleistungsbereitstellung im Kassamarkt. Für die Erlösrealisierung wird ein Durchschnittspreis ermittelt. Aufgrund dessen, dass zu Vertragsbeginn der Kunde eine verhältnismäßig höhere Gegenleistung schuldet als ihm Dienstleistungen übertragen werden, ist eine vertragliche Schuld zu bilanzieren und bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzulösen. Der Anpassungseffekt aus der Änderung der Bilanzierungsmethode zum 1. Januar 2018 beträgt 1,4 Mio. € und wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Für das Geschäftsjahr 2018 führt die Methodenänderung zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 0,7 Mio. €. Erfassung von Erlösen und AufwendungenErlöse aus Verträgen mit KundenDie bilanzielle Behandlung der wichtigsten Leistungsverpflichtungen in den einzelnen Segmenten der Gruppe Deutsche Börse wird im Folgenden dargestellt. Eurex (Finanzderivate)Die Gruppe Deutsche Börse betreibt eine der weltweit führenden Terminbörsen sowie eines der weltweit führenden Clearinghäuser. Erlöse werden im Derivategeschäft hauptsächlich durch Entgelte erzielt, die im Zusammenhang mit dem Matching bzw. der Registrierung, der Verwaltung und Regulierung von Transaktionen erhoben werden, die über das Orderbuch von Eurex Deutschland bzw. außerhalb des Orderbuchs zustande kommen. Zusätzlich werden Anbindungsentgelte erhoben. Die Entgelte sowie ggf. gewährte Vergünstigungen in Form von Abschlägen oder Nachlässen sind in Preislisten bzw. in Rundschreiben festgelegt. Die Gewährung von monatlichen Nachlässen für die Bereitstellung eines bestimmten Volumens oder eines bestimmten Liquiditätsniveaus hängt von den monatlichen Gesamtvolumina bzw. der monatlichen Erfüllung bestimmter Vorgaben zur Liquiditätsbereitstellung ab. Erlöse aus Transaktionen von gelisteten Finanzderivaten werden mit dem Matching bzw. der Registrierung eines Kontrakts ausgewiesen; d. h. wenn gegenüber Kunden keine unerfüllten Verpflichtungen bestehen. Forderungen werden erfasst, wenn die zugesagte Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird und der Anspruch auf Gegenleistung allein vom Zeitverlauf abhängt. Transaktionsentgelte werden monatlich in Rechnung gestellt und sind mit der Rechnungstellung fällig. Da Nachlässe im Wesentlichen auf monatlicher Basis gewährt werden, ist der Ansatz einer vertraglichen Schuld nicht erforderlich. Zahlungen werden grundsätzlich unmittelbar nach Rechnungstellung von den Clearingmitgliedern eingezogen, womit keine Finanzierungskomponenten bestehen. Ebenfalls werden Erlöse mit Clearing- und Abwicklungsleistungen außerbörslicher ("over the counter", OTC-) Transaktionen generiert. Hauptsächlich werden diese in Form von Buchungs- und Verwaltungsentgelten erzielt. Diese Entgelte sowie ggf. gewährte Vergünstigungen in Form von Abschlägen oder Nachlässen sind in Preislisten bzw. Rundschreiben der Eurex Clearing AG festgelegt. Für OTC-Transaktionen werden Buchungsentgelte mit Novation realisiert. Diese Entgelte werden zeitpunktbezogen erfasst; und zwar dann, wenn die zugesagte Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird und der Anspruch auf Gegenleistung allein vom Zeitverlauf abhängt. Entgelte für die Verwaltung von OTC-Positionen werden zeitraumbezogen realisiert, da die Dienstleistung bis zu dem Zeitpunkt erbracht wird, an dem eine Transaktion geschlossen, gekündigt oder ausgelaufen ist. Forderungen werden monatlich auf Basis der Inanspruchnahme im entsprechenden Monat erfasst - vorausgesetzt, dass die Positionen zum Ende des Monats noch offen sind. Zahlungen werden grundsätzlich unmittelbar von den Clearingmitgliedern eingezogen, womit keine Finanzierungskomponenten bestehen. Die Gruppe Deutsche Börse stellt eine Vielzahl von technischen Anbindungen an ihre Handels- und Clearinginfrastruktur bereit. Dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu; er nutzt die Leistung, während diese über die Vertragslaufzeit erbracht wird. Da die kleinste Berichtseinheit mit der Vertragslaufzeit übereinstimmt, entspricht der Leistungsfortschritt der vollständigen Leistungserfüllung. Die hieraus generierten Anbindungserlöse werden in der Regel mit Rechnungstellung monatlich realisiert. EEX (Commodities)Das Segment betreibt den zentralen Marktplatz für Energie- und andere Commodity-Produkte in Europa. Zum Produktportfolio gehören Kontrakte auf Strom und Gas, auf Emissionszertifikate sowie auf Frachtraten und Agrarprodukte. Erlöse werden hauptsächlich durch Entgelte erzielt, die auf den börslichen Handel und das Clearing von Commodity-Produkten erhoben werden. Die Transaktionsentgelte sind in der Preisliste festgelegt. Nachlässe werden hauptsächlich in Form von monatlichen Nachlässen für die Bereitstellung eines bestimmten Volumens bzw. Liquiditätsniveaus gewährt. Solche Nachlässe hängen von den monatlichen Gesamtvolumina bzw. der monatlichen Erfüllung bestimmter Vorgaben zur Liquiditätsbereitstellung ab. Die Erlöse werden mit dem Matching bzw. der Registrierung eines Kontrakts ausgewiesen; d. h. wenn gegenüber Kunden keine unerfüllten Verpflichtungen bestehen, denn zu diesem Zeitpunkt wurde die Dienstleistung bereits erbracht. EEX weist Forderungen aus, wenn die zugesagte Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird und der Anspruch auf Gegenleistung allein vom Zeitverlauf abhängt. Die Mehrzahl der in Rechnung gestellten Beträge wird unmittelbar von den Clearingmitgliedern eingezogen, womit keine Finanzierungskomponenten bestehen. 360T (Devisenhandel)Über die 360T-Gruppe betreibt das Segment eine der weltweit größten unabhängigen Multibank-Handelsplattformen für verschiedene Instrumente. 360T ist ein Anbieter von optimierten Dienstleistungen für den gesamten Handelsprozess von Devisenprodukten und generiert Provisionen in Form von Transaktions- und Zugangsentgelten, die für die Nutzung der Handelsplattform erhoben werden. Darüber hinaus erzielt 360T Installationsentgelte im Rahmen der Anbindung von Kunden an das Handelssystem, Entgelte für die Einrichtung von Nutzerkonten sowie für Programmierung und Instandhaltung bzw. Wartung der notwendigen Schnittstellen. Erlöse werden mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung an den Kunden erfasst. Erlöse aus der Nutzung der Plattform sowie aus Wartungsentgelten werden auf Pro-rata-Basis erfasst. Zugangsentgelte, Transaktionsentgelte sowie Entgelte für die Nutzung der Handelsplattform enthalten unterschiedliche Nachlässe auf monatlicher Basis. Diese Nachlässe werden im Monat der Erbringung entsprechend berücksichtigt und mindern die Umsatzerlöse der Periode. Sie werden monatlich in Rechnung gestellt. Wartungsentgelte werden jährlich in Rechnung gestellt. Xetra (Wertpapierhandel)Wertpapiere, die im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) notiert werden sollen, bedürfen grundsätzlich der Zulassung und Einführung oder der Einbeziehung durch die Geschäftsführung der FWB. Für diese Dienstleistungen (Zulassung, Einführung, Einbeziehung und Notierung) im regulierten Markt werden von der Deutsche Börse AG als Betreiber der öffentlich-rechtlichen Börse hoheitliche Gebühren erhoben. Die Gebühren für Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren mit bestimmter Laufzeit in den geregelten Markt werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Wertpapiere realisiert. Ebenfalls werden die Entgelte für die Einführung von Wertpapieren in den Freiverkehr über die voraussichtliche Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Wertpapiere realisiert. Die Methode zur Bestimmung des Leistungsfortschritts anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer stellt den Leistungsfortschritt bis zur vollständigen Erfüllung der Leistungsverpflichtung zutreffend dar. Die Rechnungstellung an den Kunden erfolgt quartalsweise und Forderungen sind mit Rechnungstellung fällig. Notierungsgebühren werden für die Tätigkeit aller Organe der FWB erhoben, die den Handel und die Börsengeschäftsabwicklung überwachen sowie den ordnungsgemäßen Ablauf des Handels gewährleisten (dauerhafte Nutzungsmöglichkeit der Börseneinrichtung). Die Notierungsgebühr ist eine wiederkehrende Gebühr, die für zeitraumbezogene Dienstleistungen erhoben wird und auf Pro-rata-Basis realisiert wird. Analog hierzu werden auch die Entgelte für Notierungen im Freiverkehr realisiert. Im Segment Xetra (Wertpapierhandel) gelten für Verträge über den Handel von Kassamarktprodukten die gleichen Bilanzierungsbedingungen wie sie im Abschnitt "Eurex (Finanzderivate)" beschrieben sind. Clearstream (Nachhandel)Clearstream bietet Infrastruktur und Dienstleistungen für das Nachhandelsgeschäft an und ist für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften sowie für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren verantwortlich. Die Entgelte richten sich nach den in der Preisliste festgelegten Preisen sowie den entsprechend gewährten Nachlässen. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen Kunden von Clearstream an einem Lastschriftverfahren teil. Dementsprechend fallen keine Finanzierungskomponenten an. Kunden im Verwahrgeschäft erhalten den Nutzen aus der erbrachten Leistung und verbrauchen diesen gleichzeitig mit der Erfüllung der Leistung während der Vertragslaufzeit. Die hieraus generierten Erlöse werden in der Regel monatlich mit Rechnungstellung realisiert. Für die Verwaltung von Wertpapieren sowie Dienstleistungen zur Abwicklung werden Entgelte mit der Erbringung der zugesagten Leistung an den Kunden erfasst. Das ist dann der Fall, wenn die Instruktionen eingegangen und Transaktionen verarbeitet werden. Die Leistung gilt zu diesem Zeitpunkt als erbracht. Forderungen werden erfasst, wenn die zugesagte Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird und der Anspruch auf Gegenleistung allein vom Zeitverlauf abhängt. Da Nachlässe im Wesentlichen auf monatlicher Basis gewährt werden, ist der Ansatz einer vertraglichen Schuld nicht erforderlich. Kunden erhalten eine monatliche Rechnung, die Gegenleistung ist nach Rechnungstellung zahlbar. IFS (Investment Fund Services)Das Segment bietet Dienstleistungen zur Standardisierung der Fondsverarbeitung und zur Steigerung von Effizienz und Sicherheit im Bereich der Investmentfonds an. Die angebotenen Services umfassen Orderrouting, Abwicklung, Vermögensverwaltung und Verwahrdienstleistungen. Erlöse werden mit der Erbringung der zugesagten Dienstleistung an den Kunden erfasst. Das ist dann der Fall, wenn die Instruktionen eingegangen und Transaktionen verarbeitet werden. Die Leistung gilt zu diesem Zeitpunkt als erbracht. Die Erlöserfassung beruht auf den in der Preisliste festgelegten Preisen sowie den entsprechend gewährten Nachlässen. Kunden erhalten eine monatliche Rechnung, die Gegenleistung ist nach Rechnungstellung zahlbar. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen Kunden von Clearstream an einem Lastschriftverfahren teil. Dementsprechend fallen keine Finanzierungskomponenten an. GSF (Sicherheitenmanagement)Die Gruppe Deutsche Börse bietet über Clearstream eine breite Palette an Diensten zur globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities Financing, GSF) an. Hierzu zählen insbesondere das Sicherheitenmanagement sowie Dienste zur Wertpapierleihe. Kunden im Sicherheitenmanagement erhalten den Nutzen aus der erbrachten Leistung und verbrauchen diesen gleichzeitig mit der Erfüllung der Leistung. Die Erlöse werden mit der Erbringung der Leistungen im Sicherheitenmanagement über einen bestimmten Zeitraum hinweg erfasst. Leistungen im Wertpapierleihgeschäft werden hingegen zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht. STOXX (Indexgeschäft)STOXX ist der globale Indexanbieter der Gruppe Deutsche Börse; er berechnet und verbreitet eine umfassende Palette an Indizes. Das Angebot des Segments reicht von Bluechip-, Benchmark-, und Strategieindizes über Nachhaltigkeitsindizes bis zu Smart-Beta-Indizes. Die Gruppe erzielt Erlöse aus der Berechnung und Vermarktung von Indizes, die von Finanzmarktteilnehmern als Basiswerte oder Benchmark für die Performance von Investmentfonds genutzt werden. Kunden von STOXX erhalten den Nutzen aus der erbrachten Leistung und verbrauchen diesen gleichzeitig mit der Erfüllung der Leistung während der Vertragslaufzeit. Die Erfassung von Erlösen aus Indexlizenzen beruht auf Festpreisen, variablen Preisen (nutzungsbasierte Volumenerfassung, meist verwaltetes Vermögen) oder einer Kombination aus beiden. Bei variablen Zahlungen wird die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung dokumentiert und im jeweiligen Folgequartal in Rechnung gestellt. Die Gruppe Deutsche Börse weist monatliche Schätzungen aus, die entweder auf dem durchschnittlichen Nutzungsverhalten der letzten zwölf Monate des jeweiligen Kunden - angepasst um jüngste Marktentwicklungen - oder auf den tatsächlichen Marktdaten auf Kundenebene beruhen. Die Erlösschätzungen werden angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. Dabei werden die entsprechenden Erhöhungen oder Minderungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Periode ausgewiesen, in der die Geschäftsleitung von den entsprechenden Umständen erfährt, welche die Anpassung erforderlich machen. Für zwei Entgeltbestandteile (Mindestentgelt und Nutzungsentgelt) wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen, die sich gemäß der monatlichen Nutzung reduziert. Kunden erhalten auf Quartalsbasis eine Rechnung, die Gegenleistung ist nach Rechnungstellung zahlbar. Data (Datengeschäft)Marktteilnehmer nutzen Leistungen für den Bezug von Echtzeit-Handelsdaten oder Marktsignalen, oder sie lizenzieren diese Leistungen zur eigenen Nutzung, Verarbeitung oder Verbreitung. Kunden erhalten den Nutzen aus der erbrachten Leistung und nutzen diesen gleichzeitig mit der Erfüllung der Leistung während der Vertragslaufzeit. Die von den Kunden in Anspruch genommene Leistung wird dokumentiert und im jeweiligen Folgemonat in Rechnung gestellt. Die Gruppe Deutsche Börse realisiert monatliche Schätzungen, die auf der Entwicklung der vorangegangenen Monate beruhen. Die Erlösschätzungen werden angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. Dabei werden die entsprechenden Erhöhungen oder Minderungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Periode ausgewiesen, in der die Geschäftsleitung von den entsprechenden Umständen erfährt, welche die Anpassung erforderlich machen. Die Erlöserfassung beruht auf den in der Preisliste festgelegten Preisen. Kunden erhalten auf monatlicher Basis eine Rechnung, die Gegenleistung ist nach Rechnungstellung zahlbar. Volumenabhängige KostenIm Posten "volumenabhängige Kosten" werden Aufwendungen erfasst, die insbesondere von der Anzahl bestimmter Handels- und Abwicklungstransaktionen, vom Verwahrvolumen oder vom Volumen im Rahmen der globalen Wertpapierfinanzierung (Global Securities Financing) oder vom Umfang erworbener Daten abhängen oder die aus "Revenue Sharing"-Vereinbarungen oder Maker-Taker-Preismodellen resultieren. Volumenabhängige Kosten entfallen, wenn die entsprechenden Erlöse nicht mehr erzielt werden. Zinserträge und -aufwendungenZinserträge und -aufwendungen werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments erfasst. Zinserträge werden erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Unternehmen zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinsaufwendungen werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Zinserträge und -aufwendungen aus dem Bankgeschäft werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung saldiert und in Erläuterung 4 gesondert ausgewiesen. DividendenerträgeDividendenerträge werden im Ergebnis aus strategischen Beteiligungen erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden als laufender Aufwand in der Periode ihrer Entstehung gebucht. Entwicklungskosten eines selbst erstellten immateriellen Vermögenswertes werden nur dann aktiviert, wenn die Definitions- und Ansatzkriterien eines immateriellen Vermögenswertes und die Ansatzkriterien eines aus der Entwicklung entstehenden immateriellen Vermögenswertes erfüllt sind. Ein immaterieller Vermögenswert ist dann anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Deutsche Börse Gruppe der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes verlässlich bewertet werden können. Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist dann anzusetzen, wenn die Gruppe Deutsche Börse Folgendes nachweisen kann:
Die zu aktivierenden Entwicklungskosten enthalten direkt zurechenbare Kosten für Arbeitnehmer, bezogene Dienstleistungen und Arbeitsplatzumgebungen, inklusive anteiliger indirekter Kosten, die der Vorbereitung zur Nutzung des Vermögenswertes direkt zugeordnet werden können, wie die Kosten der Infrastruktur zur Softwareentwicklung. Entwicklungskosten, die die Voraussetzungen einer Aktivierung nicht erfüllen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Zinsaufwendungen, die nicht einer der jeweiligen Entwicklungen direkt zugerechnet werden konnten, wurden im Berichtsjahr erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst und nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Sofern eine Trennung von Forschungs- und Entwicklungskosten nicht möglich ist, werden die Ausgaben erfolgswirksam in der Periode ihrer Entstehung erfasst. Alle Entwicklungskosten (primäre Kosten und Folgekosten) werden auf Projekte gebucht. Um zu entscheiden, welche Kostenanteile zu aktivieren sind und welche Anteile nicht aktiviert werden dürfen, werden die Projekte in folgende Phasen untergliedert: 1. Konzeption
2. Detailspezifikation
3. Bauen und Testen
4. Abnahme
5. Simulation
6. Markteinführung (Roll-out)
Gemäß IAS 38 werden nur die Aufwendungen aktiviert, die in den Phasen "Detailspezifikation" und "Bauen und Testen" anfallen. Alle übrigen Phasen der Projekte zur Softwareentwicklung werden als Aufwand erfasst. Immaterielle VermögenswerteAktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Beginn der Softwarenutzung über deren voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für selbst erstellte Software wird grundsätzlich eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf Jahren angenommen, für neu entwickelte Handelsplattformen und Clearing- oder Settlementsysteme sowie bestimmte Weiterentwicklungen dieser Systeme wird eine Nutzungsdauer von sieben Jahren zugrunde gelegt. Entgeltlich erworbene Software wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und ggf. Wertminderungsaufwendungen, bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder höchstens bis zum Erlöschen des Nutzungsrechts. Nutzungsdauer Softwarescroll
Bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist, werden die immateriellen Vermögenswerte ausgebucht. Die Abschreibungsperiode für immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer wird mindestens zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft. Sofern sich die erwartete Nutzungsdauer von vorangegangenen Schätzungen unterscheidet, wird die Abschreibungsperiode entsprechend angepasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft. Die anderen immateriellen Vermögenswerte wurden v. a. im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben und betreffen insbesondere Börsenlizenzen, Markennamen und Kundenbeziehungen. Die Anschaffungskosten entsprechen den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt. Sofern die Vermögenswerte eine begrenzte Laufzeit haben, werden sie um planmäßige Abschreibungen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer gemindert. In Abhängigkeit von der jeweiligen Erwerbstransaktion beläuft sich die voraussichtliche Nutzungsdauer für Markennamen auf 5 Jahre, für Teilnehmer- und Kundenbeziehungen auf 4 bis 24 Jahre sowie bei weiteren immateriellen Vermögenswerten auf 2 bis 20 Jahre. Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer - Börsenlizenzen und transaktionsabhängig Markennamen - werden mindestens jährlich auf Wertminderung getestet. Da die erworbenen Börsenlizenzen keine zeitlich begrenzte Gültigkeit aufweisen und zudem für die zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Börsenlizenzen die Absicht besteht, sie im Rahmen der allgemeinen Geschäftsstrategie beizubehalten, wird von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen. Des Weiteren wird für den Markennamen STOXX, bestimmte Markennamen von 360T sowie für bestimmte von der EEX Group registrierte Markennamen ebenfalls von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen. Diese Dachmarken weisen einen hohen Bekanntheitsgrad auf und werden im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit genutzt, sodass keine Hinweise auf eine begrenzte Nutzungsdauer vorliegen. SachanlagenAbnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen, bilanziert. Planmäßige Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten wurden im Berichtsjahr nicht angesetzt, da sie keiner bestimmten Herstellung direkt zugerechnet werden konnten. Nutzungsdauer Sachanlagenscroll
Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand gebucht. Sofern es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe ein mit einer Sachanlage verbundener, künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, und wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können, werden nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Zeitpunkt ihres Anfallens als Buchwert-Zugang erfasst. Der Buchwert jener Teile, die ersetzt wurden, wird ausgebucht. Wertminderung auf Sachanlagen und immaterielle VermögenswerteBestimmte langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte werden auf Wertminderung überprüft. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag (der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten) gegenübergestellt, um die Höhe der ggf. vorzunehmenden Wertminderung zu ermitteln. Der Nutzungswert wird auf Basis der abgezinsten geschätzten künftigen Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswertes und aus seiner letztendlichen Veräußerung vor Steuern geschätzt. Zu diesem Zweck werden die Abzinsungssätze auf Grundlage der gültigen gewichteten Kapitalkosten geschätzt und um Steuereffekte bereinigt. Wenn für einen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheit (ZGE) ermittelt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag des Vermögenswertes oder der ZGE niedriger ist als der entsprechende Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst und der Nettobuchwert des Vermögenswertes bzw. der ZGE auf seinen geschätzten erzielbaren Betrag verringert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Erwerbszeitpunkt den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Zahlungsmittel generierende Einheiten) oder Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, die voraussichtlich Synergien aus der jeweiligen Erwerbstransaktion ziehen, zugeordnet. Sofern sich Änderungen in der Struktur der Zahlungsmittel generierenden Einheiten ergeben, beispielsweise durch eine Neusegmentierung, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte unter Berücksichtigung der relativen beizulegenden Zeitwerte der neu definierten Zahlungsmittel generierenden Einheiten allokiert. Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, werden diese mindestens jährlich auf der niedrigsten Stufe auf Wertminderung überprüft, auf der die Gruppe Deutsche Börse den jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert überwacht. Sofern der Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, einschließlich dieses Geschäfts- oder Firmenwertes höher ist als der erzielbare Betrag dieser Gruppe von Vermögenswerten, ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Der Wertminderungsaufwand wird zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und danach den anderen Vermögenswerten im Verhältnis ihrer Buchwerte. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine in den Vorjahren vorgenommene Wertminderung für langfristige Vermögenswerte (außer für Geschäfts- oder Firmenwerte) nicht mehr zutreffend ist. In diesem Fall wird der Buchwert des Vermögenswertes erfolgswirksam erhöht. Der Höchstbetrag dieser Zuschreibung ist begrenzt auf den Buchwert, der sich ergeben hätte, ohne dass eine Wertminderung in Vorperioden erfasst worden wäre. Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen. Ermittlung des beizulegenden ZeitwertesZur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes eines Finanzinstruments werden quotierte Marktpreise herangezogen, sofern diese verfügbar sind. Sofern keine Börsenpreise vorliegen, finden beobachtbare Marktpreise beispielsweise für Zinssätze oder Devisenkurse Verwendung. Diese beobachtbaren Marktparameter dienen dann als Inputfaktoren für finanzmathematische Modelle, z. B. Optionspreismodelle oder Discounted Cashflow-Modelle. In Einzelfällen wird der beizulegende Zeitwert ausschließlich auf Basis interner Bewertungsmodelle ermittelt. Anteile an assoziierten Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenAnteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten angesetzt und im Rahmen der Folgebewertung nach der Equity-Methode bilanziert. FinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte seit 1. Januar 2018Finanzielle Vermögenswerte: Erfassung und AusbuchungFinanzielle Vermögenswerte werden erfasst, wenn der Konzern oder eine seiner Gesellschaften Vertragspartei für ein Finanzinstrument wird. Der regelmäßige Kauf und Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird grundsätzlich zum Handelstag erfasst bzw. ausgebucht. Der Kauf und Verkauf von zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesenen Schuldinstrumenten sowie von Aktien, deren Abwicklung über eine zentrale Gegenpartei der Gruppe Deutsche Börse erfolgt, wird zum Erfüllungstag erfasst bzw. ausgebucht. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf die Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen, oder wenn die Gesellschaft diese Rechte in einer Transaktion überträgt, in der im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes übertragen werden. Die Clearstream Banking S.A. tritt im Zusammenhang mit dem Wertpapierleihesystem ASLplus als Vertragspartner bei der Wertpapierleihe auf. Dabei tritt sie rechtlich zwischen Ver- und Entleiher, ohne wirtschaftlicher Vertragspartner zu werden (durchlaufender Posten). Bei diesen Transaktionen stimmen die entliehenen und die verliehenen Wertpapiere überein. Folglich werden diese Transaktionen nicht in der Konzernbilanz erfasst. Finanzielle Vermögenswerte: BewertungSeit 1. Januar 2018 weist die Gruppe Deutsche Börse ihre finanziellen Vermögenswerte den folgenden Bewertungskategorien zu:
Die Zuordnung zu den einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des Geschäftsmodells, nach dem die finanziellen Vermögenswerte verwaltet werden, und aufgrund der vertraglichen Bedingungen der Zahlungsströme. Die im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten entstehenden Gewinne oder Verluste werden entweder direkt erfolgswirksam erfasst ("fair value through profit or loss", FVPL) oder im sonstigen Ergebnis ausgewiesen ("fair value through other comprehensive income", FVOCI). Bei Anlagen in Schuldinstrumente hängt der Ausweis von dem Geschäftsmodell ab, dem die jeweilige Anlage zugeordnet wird. Bei Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, hängt die Zuordnung davon ab, ob die Gruppe Deutsche Börse im Rahmen des erstmaligen Ansatzes von der Option Gebrauch gemacht hat, die entsprechende Position erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert auszuweisen. Diese Zuordnung darf in Folgeperioden nicht geändert werden. Der Konzern nimmt eine Umklassifizierung von Schuldinstrumenten nur dann vor, wenn sich das Geschäftsmodell zur Verwaltung solcher Positionen ändert. Finanzielle Vermögenswerte: ErstbewertungBei der Erstbewertung weist die Gruppe Deutsche Börse finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert aus. Wird ein finanzieller Vermögenswert erfolgsneutral ausgewiesen, fließen in den Wertansatz auch die Transaktionskosten ein, die unmittelbar dem Erwerb dieses Vermögenswertes zugeordnet werden können. Die Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerten werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden bei der Beurteilung, ob die Zahlungsflüsse ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, ganzheitlich betrachtet. Finanzielle Vermögenswerte: Folgebewertung von SchuldinstrumentenDie Folgebewertung von Schuldinstrumenten richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Konzerns hinsichtlich der Verwaltung des jeweiligen Vermögenswertes und den Eigenschaften der Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit diesem entstehen. Die Gruppe Deutsche Börse ordnet jedes Schuldinstrument einer der folgenden Bewertungskategorien zu:
Finanzielle Vermögenswerte: Folgebewertung von EigenkapitalinstrumentenDie Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Wurde für den Ausweis eines Eigenkapitalinstruments von der Option Gebrauch gemacht, die Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis auszuweisen, so erfolgt bei der Ausbuchung der entsprechenden Position keine erfolgswirksame Umgliederung dieser Gewinne und Verluste. Die Dividenden aus solchen Anlagen werden erfolgswirksam im Ergebnis aus strategischen Beteiligungen ausgewiesen, sobald der Konzern zum Erhalt der entsprechenden Zahlungen berechtigt ist. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes finanzieller Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus strategischen Beteiligungen ausgewiesen. Wertminderungen (und deren Aufholung) auf erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht gesondert von anderen Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes ausgewiesen. Zum Stichtag dieses Abschlusses hat die Gruppe Deutsche Börse sämtliche Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. WertminderungenDie Gruppe Deutsche Börse nimmt für die zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Schuldinstrumente eine Schätzung der erwarteten künftigen Kreditausfälle vor. Wertminderungen werden anhand des Wertes ausgewiesen, der entweder dem erwarteten Verlust der kommenden zwölf Monate oder dem erwarteten Verlust über die gesamte Restlaufzeit des entsprechenden Instruments entspricht. Die Entscheidung, welcher Wertminderungsansatz zu verwenden ist, hängt davon ab, ob es zu einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos gekommen ist. Sofern sich das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der in den kommenden zwölf Monaten erwarteten Verluste gebildet. Die Vorgaben von IFRS 9 sehen vor, dass wertgeminderte Positionen - also solche, bei denen ein oder mehrere Ereignisse stattgefunden haben, die eine deutliche Auswirkung auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes haben - als Ausfall eingestuft werden, womit solche Positionen zwangsläufig der Stufe 3 des Risikovorsorgemodells zuzuweisen sind. Die Gruppe Deutsche Börse hat die folgenden drei Ausfallereignisse identifiziert, die eine Zuweisung in Stufe 3 des Risikovorsorgemodells auslösen:
IFRS 9 geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass dann ein Ausfall anzunehmen ist, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen mehr als 90 Tage nicht nachgekommen ist. Die Gruppe Deutsche Börse wendet diesen Ansatz lediglich als Behelfsmittel an, da der potenzielle Ausfall eines Schuldners anhand der zuvor genannten Kriterien bereits vor der 90-Tage-Schwelle erkannt werden sollte. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird ein Ausfallereignis angenommen, wenn die entsprechenden Beträge mehr als 360 Tage überfällig sind. Bei finanziellen Vermögenswerten wird ein geringes Kreditrisiko angenommen, wenn die entsprechenden börsengehandelten Anleihen oder sonstigen Finanzanlagen bzw. Gegenparteien über ein "Investment Grade"-Kreditrating verfügen. Für finanzielle Vermögenswerte mit einem schlechten Kreditrating wird eine Risikovorsorge in Höhe der in den kommenden zwölf Monaten erwarteten Verluste berechnet. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nutzt die Gruppe Deutsche Börse den nach IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz, dem zufolge bereits zum erstmaligen Ausweis einer Forderung die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste ausgewiesen werden. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, sofern eine Erfüllung bzw. eine Rückzahlung nicht zu erwarten ist. Hierzu werden u. a. folgende Kriterien für eine Beurteilung herangezogen:
Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Sie unterliegen nur geringen Wertschwankungen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung umfassen Bardepots von Marktteilnehmern, die größtenteils über Nacht im Wesentlichen bei Zentralbanken oder im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements bei Banken angelegt werden. Finanzielle Vermögenswerte bis 31. Dezember 2017Die Gruppe hat IFRS 9 retrospektiv angewendet, aber auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Dies führt dazu, dass die dargestellten Vergleichsinformationen weiterhin in Einklang mit den zuvor angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte bilanziert wurden. Diese werden im Folgenden erläutert: Finanzielle Vermögenswerte: Erfassung und AusbuchungFinanzielle Vermögenswerte wurden erfasst, wenn eine Konzerngesellschaft Vertragspartei der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Der regelmäßige Kauf und Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wurde grundsätzlich zum Handelstag erfasst bzw. ausgebucht. Der Kauf und Verkauf von zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesenen Schuldinstrumenten sowie von Aktien, deren Abwicklung über eine zentrale Gegenpartei der Gruppe Deutsche Börse erfolgt, wurde zum Erfüllungstag erfasst bzw. ausgebucht. Finanzielle Vermögenswerte wurden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf die Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert ausliefen oder wenn die Gesellschaft diese Rechte in einer Transaktion übertrug, in der im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts übertragen wurden. Finanzielle Vermögenswerte: ErstbewertungFinanzielle Vermögenswerte wurden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und im Falle eines finanziellen Vermögenswertes, der in Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurde, einschließlich der Transaktionskosten bewertet. Sofern sie innerhalb eines Jahres erfüllt wurden, wurden sie den kurzfristigen Vermögenswerten zugeordnet, ansonsten den langfristigen. Finanzielle Vermögenswerte: Folgebewertung von finanziellen VermögenswertenDie Folgebewertung von Finanzinstrumenten erfolgte anhand der im Folgenden erläuterten Kategorien. Die Gruppe Deutsche Börse hatte bis Ende 2016 keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen" zuzuordnen. 2017 hatte die Gruppe erstmalig von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren (Fair Value-Option), für eine Wandelanleihe Gebrauch gemacht. Die finanziellen Vermögenswerte wurden den einzelnen Kategorien zugeordnet, wenn sie das erste Mal erfasst wurden. Zu Handelszwecken gehaltene VermögenswerteDerivate, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert waren, sowie die Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten (ausgenommen noch nicht eingezogene Sicherheitsleistungen der Clearingteilnehmer) wurden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste wurden, sofern sie aus dem Bankgeschäft resultierten, unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten "sonstige betriebliche Erträge", "sonstige betriebliche Aufwendungen" oder in den Posten "Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft" bzw. - sofern sie außerhalb des Bankgeschäfts anfallen - im Posten "Finanzerträge" bzw. "Finanzaufwendungen" erfasst. Kredite und ForderungenKredite und Forderungen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von ggf. notwendigen Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. Agios und Disagios waren in den fortgeführten Anschaffungskosten des entsprechenden Instruments enthalten und wurden nach der Effektivzinsmethode ab- bzw. zugeschrieben und waren - sofern sie das Bankgeschäft betrafen - im Posten "Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft" bzw. in den Posten "Finanzerträge" oder "Finanzaufwendungen" enthalten. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassten im Wesentlichen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden konnten. Sie unterlagen nur geringen Wertschwankungen. Die Bewertung erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung umfassten Bardepots von Marktteilnehmern, die größtenteils über Nacht im Wesentlichen bei Zentralbanken oder im Rahmen von Reverse Repurchase Agreements bei Banken angelegt wurden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteAls "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" waren nichtderivative finanzielle Vermögenswerte klassifiziert, die nicht den Kategorien "Kredite und Forderungen" und "zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte" zuzuordnen waren. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte wurden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, der auf einem aktiven Markt beobachtbar war. Nicht realisierte Gewinne und Verluste wurden erfolgsneutral im Posten "Neubewertungsrücklage" erfasst. Hiervon ausgenommen waren Wertminderungen und Effekte aus der Währungsumrechnung von monetären Posten; diese Effekte wurden erfolgswirksam erfasst. Eigenkapitalinstrumente, für die kein aktiver Markt existierte, wurden (sofern verfügbar) auf Grundlage aktueller vergleichbarer Markttransaktionen bewertet. Wurde ein Eigenkapitalinstrument nicht auf einem aktiven Markt gehandelt und waren alternative Bewertungsmethoden für dieses Eigenkapitalinstrument nicht anwendbar, wurde es vorbehaltlich eines Wertminderungstests zu Anschaffungskosten bilanziert. Realisierte Gewinne und Verluste wurden grundsätzlich als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen erfasst. Zinserträge im Zusammenhang mit Schuldinstrumenten des Bankgeschäfts wurden nach der Effektivzinsmethode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft" erfasst. Sonstige realisierte Gewinne und Verluste wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Ausbuchung von finanziellen VermögenswertenFinanzielle Vermögenswerte wurden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows erlöscht waren oder wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum der finanziellen Vermögenswerte übertragen wurden. Die Clearstream Banking S.A. tritt im Zusammenhang mit dem Wertpapierleihesystem ASLplus als Vertragspartner bei der Wertpapierleihe auf. Dabei tritt sie rechtlich zwischen Ver- und Entleiher, ohne wirtschaftlicher Vertragspartner zu werden (durchlaufender Posten). Bei diesen Transaktionen stimmen die entliehenen und die verliehenen Wertpapiere überein. Folglich wurden diese Transaktionen nicht in der Konzernbilanz erfasst. Wertminderung finanzieller VermögenswerteZu jedem Bilanzstichtag wurde für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorlagen. Die Gruppe Deutsche Börse hatte Kriterien für die Beurteilung objektiver Hinweise auf das Vorliegen eines möglichen Wertminderungsaufwands festgelegt; diese umfassten insbesondere finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners und Vertragsverletzungen. Bei Eigenkapitalinstrumenten wurden zudem die Dauer und die Höhe der Wertminderung im Vergleich zu den Anschaffungskosten berücksichtigt. Sofern der Wertrückgang mindestens 20 Prozent der Anschaffungskosten betrug, für mindestens neun Monate andauerte oder ein Wertrückgang für mindestens sechs Monate in Höhe von mindestens 15 Prozent der Anschaffungskosten auftrat, beurteilte die Gruppe Deutsche Börse dies als objektiven Hinweis auf eine Wertminderung. Bei Schuldinstrumenten wurde eine Wertminderung vermutet, sofern ein Kursrückgang auf eine deutliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Emittenten zurückzuführen war. Die Höhe der Wertberichtigung für einen finanziellen Vermögenswert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurde, ergab sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme, diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Eine spätere Wertaufholung war maximal bis zum Buchwert, der sich ohne vorherige Wertminderung ergeben hätte, zu erfassen. Die Höhe der Wertberichtigung für einen finanziellen Vermögenswert, der zu Anschaffungskosten bewertet wurde, (Eigenkapitalinstrumente, die nicht börsennotiert waren) ergab sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme, diskontiert mit einem aktuellen Marktzins. Eine spätere Wertaufholung war nicht zulässig. Bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ermittelte sich die Wertminderung als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert. Eine ggf. bereits im Eigenkapital erfasste Verringerung des beizulegenden Zeitwertes war bei Feststellung der Wertminderung erfolgswirksam umzubuchen. Eine spätere Wertaufholung war nur bei Fremdkapitalinstrumenten erfolgswirksam zu erfassen, wenn der Grund für die ursprünglich vorgenommene Abschreibung entfallen war. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn eine Konzerngesellschaft Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Kassamarktgeschäfte in Aktien über den zentralen Kontrahenten Eurex Clearing AG werden analog zu den finanziellen Vermögenswerten zum Erfüllungstag erfasst. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und VerbindlichkeitenFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden miteinander verrechnet und nur der Nettobetrag wird in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn ein Gruppenunternehmen gegenwärtig über ein einklagbares Recht zur Verrechnung der erfassten Beträge verfügt und entweder beabsichtigt, auf Nettobasis abzurechnen oder den finanziellen Vermögenswert zu realisieren und gleichzeitig die Verbindlichkeit zu erfüllen. Finanzverbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werdenFinanzverbindlichkeiten, die nicht zu Handelszwecken dienen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die im Zusammenhang mit der Platzierung der Finanzverbindlichkeiten angefallenen Finanzierungskosten werden, soweit sie direkt zurechenbar sind, im Rahmen der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Disagien werden periodisch abgegrenzt. Finanzverbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenEin Termingeschäft mit einem nicht beherrschenden Gesellschafter über den Erwerb von Minderheitsanteilen, das durch Barausgleich oder Lieferung von anderen finanziellen Vermögenswerten erfüllt wird, ist eine finanzielle Verbindlichkeit, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt wird. Die Folgebewertung wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Der der Transaktion zugrunde liegende Anteil eines nicht beherrschenden Gesellschafters wird so bilanziert, als ob er zum Zeitpunkt der Transaktion bereits erworben wurde. Derivative und Sicherungsgeschäfte seit 1. Januar 2018Derivate werden erstmals zum beizulegenden Zeitwert an dem Tag angesetzt, an dem ein Terminkontrakt abgeschlossen wird; die Folgebewertung erfolgt am Ende jedes Berichtszeitraums ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Die Erfassung von nachgelagerten Änderungen des beizulegenden Zeitwertes hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument ausgewiesen wird. Die Gruppe weist Währungs- und Zinsderivate als Sicherungsinstrumente für Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit den Cashflows sehr wahrscheinlicher Transaktionen und Zinsswaps aus, um bei Bedarf eine Absicherung gegen Zinsrisiken vorzunehmen, die im Rahmen der geplanten Ausgabe festverzinslicher Anleihen entstehen können (beides Cashflow-Hedges). 2017 und 2018 hat die Gruppe Deutsche Börse keine Absicherungsgeschäfte von beizulegenden Zeitwerten (Fair Value Hedges) abgeschlossen. Beim Abschluss einer zu Sicherungszwecken designierten Transaktion dokumentiert die Gruppe Deutsche Börse das wirtschaftliche Verhältnis zwischen dem Sicherungsinstrument und der abgesicherten Position. Die Dokumentation enthält auch Angaben über die Erwartungen der Gruppe, inwiefern das Sicherungsinstrument zu einem Ausgleich der Schwankungen der mit der abgesicherten Position erzielten Zahlungsströme beiträgt. Darüber hinaus dokumentiert die Gruppe die zum jeweiligen Zeitpunkt definierten Ziele und die Strategie des Risikomanagements, nach denen die verschiedenen Sicherungsgeschäfte ausgerichtet werden. Der beizulegende Zeitwert eines zu Sicherungszwecken genutzten Derivats wird als langfristiger Vermögenswert oder langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Restlaufzeit der abgesicherten Position über zwölf Monaten liegt. Hingegen wird der beizulegende Zeitwert solcher Derivate als kurzfristiger Vermögenswert oder kurzfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Restlaufzeit der abgesicherten Position nicht mehr als zwölf Monate beträgt. Cashflow-Hedges im Sinne des Hedge AccountingDer effektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Cashflow-Hedge designiert und als solche anerkannt sind, wird im sonstigen Ergebnis ("other comprehensive income", OCI) ausgewiesen; hierbei gilt jedoch eine Begrenzung auf die kumulierte Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten Position auf Basis des Barwertes seit Abschluss des Sicherungsgeschäfts. Der Gewinn oder Verlust aus dem ineffektiven Teil wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst, entweder in den Nettozinserträgen aus dem Bankgeschäft oder in den Finanzerträgen und -aufwendungen. Die im sonstigen Ergebnis kumulierten Beträge werden gemäß folgender Methodik erfolgswirksam umgegliedert, sobald sich aus der abgesicherten Position erfolgswirksame Effekte ergeben:
Falls ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert oder beendet wird, oder das Sicherungsgeschäft die Kriterien des Hedge Accounting nicht mehr erfüllt, beendet die Gruppe das Hedge Accounting. Wenn nicht mehr vom Eintritt der erwarteten Transaktion ausgegangen wird, sind der im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust sowie die abgegrenzten Hedging-Kosten unmittelbar erfolgswirksam aufzulösen. Der ineffektive Teil wird erfolgswirksam erfasst, entweder in den Nettozinserträgen aus dem Bankgeschäft oder in den Finanzerträgen und -aufwendungen. Absicherungen von Nettoinvestitionen in einen ausländischen GeschäftsbetriebDer Teil des mit einem Absicherungsinstrument erzielten Gewinns oder Verlusts, der als effektiv identifiziert wird, ist im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Solche Beträge werden erfolgswirksam mit der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs aufgelöst. Hingegen wird der Teil des mit einem Absicherungsinstrument erzielten Gewinns oder Verlusts, der als ineffektiv identifiziert wird, unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Derivative Finanzinstrumente und Absicherungsgeschäfte bis 31. Dezember 2017Derivative Finanzinstrumente wurden zur Absicherung des Zins- oder Währungsrisikos eingesetzt. Sämtliche derivativen Finanzinstrumente wurden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Hedge Accounting wurde bei derivativen Finanzinstrumenten angewandt, die Teil einer Sicherungsbeziehung waren, die als hoch wirksam eingestuft war und für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren, insbesondere in Bezug auf die Dokumentation der Sicherungsbeziehung und der Risikostrategie sowie die zuverlässige Beurteilung der Effektivität. Zahlungsfluss-Absicherungsgeschäfte (Cashflow-Hedges)Der als hoch wirksam eingestufte Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument wurde erfolgsneutral bilanziert. Dieser Gewinn oder Verlust passte letztlich den Wert des abgesicherten Zahlungsflusses an, d. h. dass der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument erfolgswirksam erfasst wurde, soweit das gesicherte Grundgeschäft in der Bilanz berücksichtigt oder erfolgswirksam war. Der ineffektive Teil des Gewinns oder Verlusts wurde sofort erfolgswirksam erfasst. Marktwert-Absicherungsgeschäfte (Fair Value Hedges)Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument wurde zusammen mit dem Gewinn oder Verlust des gesicherten Vermögenswertes bzw. der gesicherten Verbindlichkeit (Underlying), der bzw. die dem abgesicherten Risiko zuzurechnen war, sofort erfolgswirksam erfasst. Bei Gewinn oder Verlust des gesicherten Underlying wurde sein Buchwert angepasst. Absicherungen von Nettoinvestitionen (Hedges of a Net Investment) in einen ausländischen GeschäftsbetriebDer effektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsgeschäft, das als hoch wirksame Absicherung eingestuft wurde, wurde unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Er wurde zum Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil des Gewinns oder Verlusts wurde sofort erfolgswirksam erfasst. Derivative Finanzinstrumente, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sindGewinne oder Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten, die nicht Teil einer hoch wirksamen Sicherungsbeziehung waren, wurden sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzinstrumente der zentralen KontrahentenDie European Commodity Clearing AG, die Nodal Clear, LLC und die Eurex Clearing AG agieren jeweils als zentrale Kontrahenten:
Die Geschäfte der Clearinghäuser kommen hierbei nur zwischen dem jeweiligen Clearinghaus und einem Clearingmitglied zustande. Kassageschäfte in Aktien und Anleihen über den zentralen Kontrahenten der Eurex Clearing AG werden gemäß IFRS 9 zum Erfüllungstag angesetzt und zeitgleich ausgebucht. Für Produkte, die nach dem Mark-to-Market-Verfahren abgerechnet werden (Futures, Optionen auf Futures sowie OTC-Zinsderivate), buchen die Clearinghäuser börsentäglich Gewinne und Verluste aus offenen Positionen der Clearingteilnehmer. Durch die sog. Variation Margin werden Gewinne und Verluste der offenen Positionen, die durch Marktpreisveränderungen entstehen, täglich ausgeglichen. Der Unterschied zu anderen Margin-Arten besteht darin, dass es sich hier nicht um eine zu hinterlegende Sicherheitsleistung, sondern um einen täglichen Gewinn- und Verlustausgleich in bar handelt. Aus diesem Grund werden Futures und OTC-Zinsderivate nicht in der Konzernbilanz ausgewiesen. Sog. klassische Optionen, für die der Optionskäufer die Optionsprämie in voller Höhe beim Kauf der Option entrichten muss, werden zum beizulegenden Zeitwert in der Konzernbilanz erfasst. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften sowie aus mit Barsicherheiten hinterlegten Wertpapierdarlehenstransaktionen werden als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die "Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten" werden als langfristig ausgewiesen, wenn die Restlaufzeit der zugrunde liegenden Geschäfte zum Bilanzstichtag zwölf Monate überschreitet. Die in der Konzernbilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte basieren auf den täglichen Abrechnungspreisen, die die Clearinghäuser nach in den Kotraktspezifikationen festgelegten Regeln bestimmen und veröffentlichen (siehe auch die Clearingbedingungen des jeweiligen Clearinghauses). Sicherheiten (Collateral) der zentralen Kontrahenten in Geld oder WertpapierenDa die Clearinghäuser der Gruppe Deutsche Börse die Erfüllung aller gehandelten Kontrakte garantieren, haben sie mehrstufige Sicherheitssysteme etabliert. Die zentrale Stütze der Sicherheitssysteme ist die Ermittlung des Gesamtrisikos je Clearingmitglied (Margin), das durch die Hinterlegung von Sicherheiten in Barmitteln oder Wertpapieren (Collateral) abgedeckt wird. Dabei werden die auf Basis aktueller Kurse errechneten Verluste und künftige mögliche Kursrisiken bis zum Zeitpunkt der nächsten Sicherheitsleistung abgedeckt. Über diese täglich zu erbringenden Sicherheitsleistungen hinaus muss jedes Clearingmitglied Beiträge zum jeweiligen Ausfallfonds leisten (siehe hierzu den Risikobericht im zusammengefassten Lagebericht). Sicherheiten in Geld werden in der Konzernbilanz unter der Position "Bardepots der Marktteilnehmer" ausgewiesen, die korrespondierenden Beträge unter "Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung". Sicherheiten in Wertpapieren werden grundsätzlich nicht beim übertragenden Clearingmitglied ausgebucht, da die mit den Wertpapieren zusammenhängenden Chancen und Risiken nicht auf den Sicherungsnehmer übergehen. Ein Ansatz beim Sicherungsnehmer kommt nur in Betracht, sofern sich das übertragende Clearingmitglied im Verzug gemäß dem zugrunde liegenden Vertrag befindet. Eigene AktienDie zum Bilanzstichtag im Bestand der Deutsche Börse AG befindlichen eigenen Aktien werden direkt vom Konzerneigenkapital abgesetzt. Aus eigenen Aktien resultierende Gewinne oder Verluste werden ergebnisneutral ausgewiesen. Die mit dem Erwerb direkt in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten werden als Abzug vom Konzerneigenkapital (gemindert um alle damit verbundenen Ertragsteuervorteile) bilanziert. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und nicht fortgeführte GeschäftstätigkeitEin langfristiger Vermögenswert, der zur sofortigen Veräußerung in seinem gegenwärtigen Zustand verfügbar ist und dessen Veräußerung mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erwartet wird, wird im Posten "zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" ausgewiesen. Eine Transaktion wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet, wenn bereits Maßnahmen zur Veräußerung eingeleitet und entsprechende Beschlüsse von den relevanten Gremien gefasst wurden. Eine Veräußerungsgruppe kann kurz- und langfristige Vermögenswerte sowie zugehörige Verbindlichkeiten umfassen, die in einer Transaktion veräußert und aufgegeben werden sollen und die oben angeführten Kriterien erfüllen. Die Aufwendungen und Erträge aus den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten werden als Bestandteil der fortgeführten Geschäftsaktivitäten ausgewiesen, sofern sie nicht als Ergebnisbeiträge eines aufgegebenen Geschäftsbereichs anzusehen sind. Als aufgegebener Geschäftsbereich werden nur solche Vermögenswerte und Schulden klassifiziert, die im Rahmen eines einzelnen Plans als Gesamtheit oder stückweise veräußert oder durch Stilllegung eingestellt werden. Ein aufgegebener Geschäftsbereich wird ausgewiesen, sofern ein wesentlicher Geschäftszweig oder ein geografischer Bereich, der operativ und für Zwecke der Rechnungslegung abgrenzbar ist, vorliegt. Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen; sie werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Gesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Die zugehörigen Zahlungsströme werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung ebenfalls gesondert ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung wurden entsprechend angepasst. Pensionen und ähnliche VerpflichtungenPensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen beitrags- und leistungsorientierte Pläne. Beitragsorientierte Pläne ("Defined Contribution Plans")Beitragsorientierte Pläne bestehen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über Pensionskassen und vergleichbare Versorgungseinrichtungen sowie in Form von 401(k)-Plänen. Daneben werden Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die Höhe der Beiträge bestimmt sich i. d. R. in Abhängigkeit des Einkommens. Für beitragsorientierte Pläne werden grundsätzlich keine Rückstellungen erfasst. Die gezahlten Beiträge werden im Jahr der Zahlung als Pensionsaufwand ausgewiesen. In mehreren Ländern bestehen beitragsorientierte Pläne für Mitarbeiter. Zudem werden Zuschüsse zu den privaten Rentenversicherungsfonds der Mitarbeiter bezahlt. Gemeinschaftliche Pläne mehrerer ArbeitgeberUnternehmen der Gruppe Deutsche Börse sind neben anderen Finanzinstituten Mitgliedsunternehmen des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin. Aus den regelmäßigen arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Beiträgen werden Rentenbausteine plus zusätzliche Überschüsse ermittelt. Die Höhe der Beiträge berechnet sich durch die Anwendung eines prozentualen Beitragssatzes auf das monatliche Bruttoeinkommen der aktiven Mitarbeiter unter Berücksichtigung einer Zuwendungsbemessungsgrenze. Die Mitgliedsunternehmen haften subsidiär für die Erfüllung der zugesagten Leistungen des BVV. Eine Inanspruchnahme dieser Haftung wird momentan als unwahrscheinlich angesehen. Die Mitgliedschaft im BVV ist in einer Betriebsvereinbarung zur Altersvorsorge geregelt und daher nicht ohne Weiteres kündbar. Prinzipiell sieht der Konzern diesen Plan als leistungsorientierten, gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber an. Allerdings fehlen Informationen zum einen hinsichtlich der Zuordnung der Vermögensanlagen des BVV auf die Mitgliedsunternehmen und den zugehörigen Leistungsberechtigten und zum anderen hinsichtlich des Anteils der Verpflichtungen des Konzerns an den Gesamtverpflichtungen des BVV. Daher wird dieser Plan in der Rechnungslegung des Konzerns als beitragsorientierter Plan ausgewiesen. Nach den derzeitigen Veröffentlichungen des BVV existieren keine Unterdeckungen, die die künftigen Beiträge des Konzerns beeinflussen könnten. Innerhalb des EEX-Teilkonzerns partizipiert die EPEX Netherlands B.V. am ABP-Pensionsfonds. Die Teilnahme ist für die Mitarbeiter verpflichtend. Die Arbeitgeberbeiträge werden direkt von der ABP vorgegeben und ggf. in der Höhe angepasst. Auch dieser Plan lässt sich aufgrund mangelnder Zuordnungsmöglichkeiten des Vermögens auf die teilnehmenden Unternehmen bzw. Leistungsberechtigten nur als beitragsorientierter Plan abbilden. Leistungsorientierte PläneRückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bewertet, wobei die unterschiedlichen Pensionspläne gesondert bewertet werden. Vom Barwert der Pensionsverpflichtungen wird der Zeitwert des Planvermögens, ggf. unter Berücksichtigung der Regelungen zur Wertobergrenze eines Überhangs des Planvermögens über die Verpflichtung (sog. Asset Ceiling), abgezogen, sodass sich die Nettopensionsverpflichtung bzw. der Vermögenswert aus den leistungsorientierten Plänen ergibt. Der Nettozinsaufwand eines Geschäftsjahres wird ermittelt, indem der zu Beginn des Geschäftsjahres ermittelte Diskontierungszinssatz auf die zu diesem Zeitpunkt ermittelte Nettopensionsverpflichtung angewandt wird. Der jeweilige Diskontierungszinssatz wird von der Rendite langfristiger Unternehmensanleihen abgeleitet, wobei die Anleihen zumindest ein Rating von AA (Moody's Investors Service, S&P Global Ratings, Fitch Ratings und Dominion Bond Rating Service) auf Grundlage der von Bloomberg zur Verfügung gestellten Informationen und eine Laufzeit, die annährend mit der Laufzeit der Pensionsverpflichtungen übereinstimmt, aufweisen. Die Anleihen müssen zudem auf die gleiche Währung wie die zugrunde liegende Pensionsverpflichtung lauten. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen in Euro liegt grundsätzlich ein Diskontierungszinssatz von 1,75 Prozent zugrunde, der nach dem aufgrund der aktuellen Marktentwicklung aktualisierten Towers Watson "GlobalRate:Link"-Verfahren ermittelt wurde. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste, die sich aus der Erwartungsänderung hinsichtlich der Lebenserwartung, Rententrends, Gehaltsentwicklungen und des Diskontierungszinses gegenüber der Einschätzung zum Periodenbeginn bzw. gegenüber dem tatsächlichen Verlauf während der Periode ergeben, werden erfolgsneutral unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung der im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in nachfolgenden Perioden ist nicht gestattet. Ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis auszuweisen sind Differenzen zwischen dem am Periodenanfang ermittelten (Zins-)Ertrag aus Planvermögen und dem am Ende der Periode tatsächlich festgestellten Ertrag aus Planvermögen. Die versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste sowie das vom erwarteten Ergebnis abweichende tatsächliche Ergebnis aus dem Planvermögen sind Bestandteil der Neubewertungsrücklage. Andere langfristige fällige Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstände (Erwerbsunfähigkeitsrente, Übergangsgelder und Hinterbliebenenversorgung) werden ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste und ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand werden in voller Höhe sofort erfolgswirksam erfasst. Sonstige RückstellungenRückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe dieser Verpflichtung möglich ist. Die Höhe der Rückstellung entspricht der bestmöglichen Schätzung der Ausgabe, die nötig ist, um die Verpflichtung zum Bilanzstichtag zu erfüllen. Eine Rückstellung für Restrukturierung wird nur dann angesetzt, wenn ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan vorliegt und bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde, dass die Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dies kann durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber erfolgen. Die im Rahmen des im Jahr 2018 beschlossenen Programms zur Reduzierung struktureller Kosten (Structural Performance Improvement Programme, SPIP) erfassten Rückstellungen sowie die Rückstellungen für vertraglich vereinbarte Vorruhestandsvereinbarungen und Abfindungsverträge werden in den sonstigen Rückstellungen erfasst. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht angesetzt; es sind jedoch ergänzende Angaben erforderlich, sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist. Aktienbasierte VergütungDie Gruppe Deutsche Börse verfügt mit dem Group Share Plan (GSP), dem Aktientantiemeprogramm (ATP), dem Co-Performance Investment Plan (CPIP) und dem Performance Share Plan (PSP) sowie dem langfristigen Nachhaltigkeitsplan (Long-term Sustainable Instrument, LSI) und dem "Gesperrte Aktien"-Plan (Restricted Stock Units, RSU) über aktienbasierte Vergütungsbestandteile für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Vorstände. Group Share Plan (GSP)Im Rahmen des GSP werden grundsätzlich nicht leitenden Angestellten der Deutsche Börse AG und teilnehmender Tochterunternehmen, die mindestens seit dem 31. März des Vorjahres unbefristet beschäftigt sind, Aktien zu einem Abschlag gegenüber dem Marktpreis gewährt. Die Aufwendungen für diesen Abschlag werden zum Zeitpunkt der Gewährung erfolgswirksam erfasst. Aktientantiemeprogramm (ATP)Das ATP besteht für leitende Angestellte der Deutsche Börse AG und teilnehmender Tochterunternehmen. Es gewährt eine langfristige Vergütungskomponente in Form von sog. ATP-Aktien. Für diese gelten grundsätzlich die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen, bei denen die Deutsche Börse AG bei bestimmten Tranchen die Wahl zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente hat. Die in Vorjahren fälligen Tranchen wurden jeweils durch Barausgleich erfüllt. Auch für die Tranche 2018 ist die Bedienung durch Barausgleich festgelegt. Vor diesem Hintergrund ergibt sich gemäß IFRS 2 die gegenwärtige Annahme, dass alle ATP-Aktien durch Barausgleich bedient werden. Entsprechend bewertet die Gruppe Deutsche Börse die ATP-Aktien als aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich. Die Kosten der Bezugsrechte werden anhand eines Optionspreismodells (Fair Value-Bewertung) ermittelt und erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst. Ein Anspruch auf Auszahlung einer eventuellen Aktientantieme entsteht erst nach Ablauf des dem Programm zugrunde liegenden Dienst- bzw. Performance-Zeitraums von vier Jahren. Performance Share Plan (PSP)Der PSP wurde im Geschäftsjahr 2016 aufgelegt und besteht für die Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse AG sowie bestimmte Führungskräfte und Mitarbeiter der Deutsche Börse AG und teilnehmender Tochterunternehmen. Die Anzahl der zuzuteilenden virtuellen PSP-Aktien bemisst sich anhand der Anzahl der gewährten Aktien sowie der Erhöhung des Periodenüberschusses, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, und dem Verhältnis der Aktienrentabilität der Deutsche Börse AG gegenüber derjenigen der im STOXX Europe 600 Financials Index geführten Unternehmen. Die Aktien unterliegen einem Performance-Zeitraum von fünf Jahren. Der Auszahlungsbetrag der Aktientantieme wird nach Ablauf des Performance-Zeitraums in bar bedient. Für weitere Details zu diesem Programm siehe den Abschnitt "Grundlagen des PSP und Bewertung der Zielerreichung für die Performance Shares" im Vergütungsbericht. Langfristiger Nachhaltigkeitsplan (Long-term Sustainable Instrument, LSI)Im Rahmen der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen wurde im Geschäftsjahr 2014 ein LSI für sog. Risikoträger (Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Instituten hat) eingeführt (siehe Erläuterung 28). Die LSI-Aktien werden grundsätzlich in bar erfüllt. Für die Tranche 2014 hat die jeweilige Gesellschaft noch die Möglichkeit, ihre Verpflichtung durch Lieferung von Aktien der Deutsche Börse AG zu erfüllen. Die übrigen Tranchen werden durch Barausgleich erfüllt. Entsprechend bewertet die Gruppe Deutsche Börse die LSI-Aktien als aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich. Die Bewertung der Bezugsrechte erfolgt anhand eines Optionspreismodells (Fair Value-Bewertung). Ein Anspruch auf Auszahlung einer eventuellen Aktientantieme entsteht erst nach Ablauf des dem Programm zugrunde liegenden Dienstzeitraums von einem Jahr unter Berücksichtigung bestimmter Wartefristen. "Gesperrte Aktien"-Plan (Restricted Stock Units, RSU)Der RSU-Plan gilt wie der LSI-Plan für die Risikoträger innerhalb der Gruppe Deutsche Börse. Die RSU-Aktien werden in bar erfüllt; entsprechend bewertet die Gruppe Deutsche Börse auch die RSU-Aktien als aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich. Die Bewertung der Bezugsrechte erfolgt anhand eines Optionspreismodells (Fair Value-Bewertung). Ein Anspruch auf Auszahlung einer eventuellen Aktientantieme entsteht erst nach Ablauf des dem Programm zugrunde liegenden Dienstzeitraums von einem Jahr unter zusätzlicher Berücksichtigung einer dreijährigen Sperrfrist sowie einer einjährigen Wartezeit. Latente SteuernDie latenten Steuern werden auf Basis der bilanzorientierten Methode ermittelt. Temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen Wertansatz und dem Wertansatz nach IFRS können bei der künftigen Nutzung bzw. Veräußerung von Aktiva oder bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten zu steuerlichen Be- oder Entlastungen führen. Diese Differenzen werden der Ermittlung der latenten Steuern zugrunde gelegt. Die Abgrenzungen werden mit den Steuersätzen berechnet, die bei Umkehr der zeitlich befristeten Unterschiede nach heutigen Verhältnissen zu erwarten sind und die bis zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern nur in dem Umfang gebildet, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. LeasingLeasingverträge werden entweder als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungs-Leasingverhältnis klassifiziert. Als Finanzierungs-Leasingverhältnis wird ein Vertrag beurteilt, wenn alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Vermögenswertes vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen werden. In den übrigen Fällen handelt es sich um Operating-Leasingverhältnisse. Leasinggegenstände und die zugehörigen Verbindlichkeiten werden mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingraten angesetzt, sofern die Voraussetzungen für Finanzierungsleasing vorliegen. Der Leasinggegenstand wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die kürzere Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. In den Folgeperioden wird die Verbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode bewertet. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Operating-Leasingverträgen anfallen, werden in der Periode ihres Anfallens linear erfolgswirksam erfasst. Zu den Änderungen der Bilanzierung von Leasingverhältnissen ab dem 1. Januar 2019 siehe Erläuterung 1. KonsolidierungIn den Konzernabschluss werden neben der Deutsche Börse AG alle Tochterunternehmen einbezogen, die von der Deutsche Börse AG direkt oder indirekt beherrscht werden. Beherrschung durch die Deutsche Börse AG besteht, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem betroffenen Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen beeinflussen kann. Die erstmalige Einbeziehung von Tochterunternehmen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens werden zu ihren zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Eine positive Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem erworbenen Anteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Netto-Vermögenswerte der Tochtergesellschaft wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen werden miteinander verrechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert, ebenso die innerhalb der Gruppe ausgeschütteten Dividenden. Latente Steuern auf Konsolidierungsvorgänge werden dann gebildet, wenn sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ausgleicht. Auf Konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital werden unter dem "Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" im Eigenkapital ausgewiesen. Sofern sie als "kündbares Instrument" einzustufen sind, werden sie als Verbindlichkeiten ausgewiesen. WährungsumrechnungTransaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung einer Gesellschaft abweichende Währung lauten, werden in die funktionale Währung zum Devisenkassakurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden monetäre Bilanzposten in Fremdwährung zum Devisenkurs am Bilanzstichtag bewertet und nicht monetäre Bilanzposten, die zu ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls fortgeführt. Nicht monetäre, mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertete Bilanzposten werden zu dem Kurs umgerechnet, der am Tag der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig ist. Währungsdifferenzen werden, sofern keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden, als sonstiger betrieblicher Aufwand oder Ertrag in der Periode erfasst, in der sie entstanden sind. Gewinne und Verluste aus einem monetären Posten, der Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ist, werden erfolgsneutral in die Position "angesammelte Gewinne" eingestellt. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden wie folgt in die Berichtswährung umgerechnet: Vermögenswerte und Schulden werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Positionen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden mit Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet. Daraus resultierende Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral in der Position "angesammelte Gewinne" eingestellt. Zum Zeitpunkt der Veräußerung des betreffenden Tochterunternehmens werden diese Währungsdifferenzen im Konzernergebnis in der Periode erfasst, in der auch der Gewinn oder Verlust aus der Entkonsolidierung erfasst wird. Folgende für die Gruppe Deutsche Börse wesentliche Wechselkurse zum Euro wurden angewandt: Umrechnungskursescroll
Geschäfts- oder Firmenwerte, die mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs in Zusammenhang stehen, sowie jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus der Erstkonsolidierung stammen, werden in der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs bilanziert und zum Stichtagskurs umgerechnet. Schätzungen, Bewertungsunsicherheiten und ErmessensentscheidungenIm Rahmen der Anwendung von Bilanzierungsgrundsätzen, beim Bilanzausweis und der Erfassung von Erträgen und Aufwendungen muss der Vorstand Ermessensentscheidungen und Schätzungen vornehmen. Anpassungen in diesem Zusammenhang werden in der Periode der Änderung sowie ggf. in folgenden Perioden berücksichtigt. Wertminderungen nichtfinanzieller VermögenswerteDie Gruppe Deutsche Börse überprüft sowohl Geschäfts- oder Firmenwerte als auch immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte mindestens jährlich auf Wertminderung. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags, der regelmäßig auf der Basis von Discounted Cashflow-Modellen bestimmt wird, müssen bestimmte Annahmen getroffen werden. Hierbei dienen die jeweiligen Unternehmensplanungen für einen Detailplanungszeitraum von bis zu fünf Jahren als Basis. Im Rahmen dieser Planungen werden wiederum Annahmen über die künftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung der Vermögenswerte bzw. Zahlungsmittel generierenden Einheiten getroffen. Sofern die tatsächliche Entwicklung von diesen Annahmen abweicht, können sich Anpassungen ergeben. Zu den Auswirkungen von Änderungen des Diskontierungssatzes sowie weiterer Annahmen siehe Erläuterung 11. FinanzinstrumenteAufgrund der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert ergeben sich bei nicht börsennotierten Instrumenten Ermessensspielräume bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes. Hier verwendet die Gruppe Deutsche Börse teilweise interne Bewertungsmodelle, deren Parameter und Annahmen von den tatsächlich in der Zukunft eintretenden Werten abweichen können. Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Bewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien, mittels derer der versicherungsmathematische Barwert der erdienten Anwartschaften ermittelt wird. Zur Ermittlung des Barwertes müssen bestimmte versicherungsmathematische Annahmen (z. B. Diskontierungszinssatz, Fluktuationsrate, Gehalts- und Rententrends) getroffen werden. Auf Basis dieser Annahmen werden der laufende Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand bzw. -ertrag der folgenden Periode ermittelt. Abweichungen von diesen Annahmen, z. B. aufgrund geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, werden im folgenden Geschäftsjahr im "sonstigen Ergebnis" erfasst. Eine Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Einflussfaktoren ist in Erläuterung 17 dargestellt. ErtragsteuernDie Gruppe Deutsche Börse unterliegt den jeweiligen Steuergesetzen der Länder, in denen sie operativ tätig ist und Einkünfte erzielt. Zur Ermittlung der Steuerrückstellungen sind wesentliche Ermessensspielräume auszuüben. Für eine Vielzahl von Transaktionen und Berechnungen liegen zum Zeitpunkt der Ermittlung noch keine finalen steuerlich relevanten Informationen vor. Die Gruppe Deutsche Börse ermittelt für erwartete Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen entsprechende Rückstellungen. Sofern die finalen Ergebnisse dieser Außenprüfungen von den Schätzungen abweichen, werden die daraus resultierenden Effekte auf die laufenden und latenten Steuern in der Periode erfasst, in der sie bekannt wurden. Rechtliche RisikenDie Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse sind Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Solche Rechtsstreitigkeiten können zu Zahlungen durch Unternehmen der Gruppe führen. Wenn ein Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist, werden Rückstellungen angesetzt, die auf einer Schätzung des wahrscheinlichsten Betrags basieren, der notwendig ist, um der Verpflichtung nachzukommen, sofern der Betrag verlässlich geschätzt werden kann. Das Management der betroffenen Gesellschaft muss beurteilen, ob die mögliche Verpflichtung aus Ereignissen in der Vergangenheit resultiert, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses evaluieren sowie dessen Höhe einschätzen. Da der Ausgang eines Rechtsstreits immer unsicher ist, wird die Beurteilung kontinuierlich überprüft. Für weitere Informationen zu den sonstigen Risiken siehe Erläuterung 26. MitarbeiterbeteiligungsprogrammeErläuterung 28 enthält Angaben zum Bewertungsmodell für die Optionen und Bezugsrechte. Sofern die Schätzungen der eingehenden Bewertungsparameter von den tatsächlichen Werten abweichen, die zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionen und Bezugsrechte vorliegen, sind Anpassungen erforderlich, die bezogen auf die aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich in der jeweiligen Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. RückstellungenIm Rahmen der Bildung von Drohverlustrückstellungen für Mietaufwendungen wird die wahrscheinliche Inanspruchnahme geschätzt (siehe Erläuterung 19). Bei der Bildung von personalbezogenen Restrukturierungsrückstellungen wurden bestimmte Annahmen, z. B. über Fluktuationsrate, Diskontierungssatz und Gehaltstrends, getroffen. Sofern die tatsächlichen Werte von diesen Annahmen abweichen, können sich Anpassungen ergeben. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung4. NettoerlöseZusammensetzung der Nettoerlöse (Teil 1)scroll
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Zusammensetzung der Nettoerlöse (Teil 2)scroll
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Zusammensetzung der Nettozinserträge aus dem Bankgeschäftscroll
Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Erträgescroll
Zu den erwarteten Mieterträgen aus Untervermietung siehe Erläuterung 27. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen u. a. Kooperations- und Schulungserlöse, Service-Dienstleistungen nach Projektfortschritt sowie Bewertungskorrekturen. Im Rahmen einer umfassenden Analyse der Kundenverträge aufgrund der Erstanwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 wurde der Ausweis von Anbindungs- und Wartungsentgelten innerhalb der Gruppe Deutsche Börse vereinheitlicht. In diesem Zusammenhang wurde für das Geschäftsjahr 2017 ein Betrag in Höhe von 5,1 Mio. € aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse umgegliedert. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. 5. PersonalaufwandZusammensetzung des Personalaufwandsscroll
Der Personalaufwand enthält Kosten für Effizienzprogramme in Höhe von 158,2 Mio. € (2017: 26,4 Mio. €) sowie Kosten für die Nodal Exchange Holdings, LLC, Tysons Corner, Virginia, USA (Nodal Exchange, seit dem 3. Mai 2017 konsolidiert) in Höhe von 2,0 Mio. € (2017: 3,1 Mio. €), für die 360TGTX Inc., New York, USA, (seit dem 29. Juni 2018 konsolidiert) in Höhe von 3,0 Mio. € (2017: null) und für die Clearstream Funds Centre Ltd. (seit dem 1. Oktober 2018 konsolidiert) in Höhe von 1,0 Mio. € (2017: null). Zur Verbesserung der Transparenz werden die personalbezogenen Aufwendungen für Weiterbildung, Essen und Getränke seit dem 1. Januar 2018 im Personalaufwand ausgewiesen. Bislang waren die Kosten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. 6. Sonstige betriebliche AufwendungenZusammensetzung der sonstigen betrieblichen Aufwendungenscroll
Die Kosten für IT-Dienstleister und sonstige Beratung betreffen im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Software. Zur Analyse der Entwicklungskosten siehe Erläuterung 7. Ferner enthalten diese Kosten Aufwendungen für strategische und rechtliche Beratungsdienstleistungen sowie für Prüfungstätigkeiten. Zur Verbesserung der Transparenz wurden die Vorjahreswerte angepasst, siehe Erläuterung 5. Zusammensetzung der Abschlussprüferhonorarescroll
1)
Davon 0,1 Mio. € für das Jahr 2017 Das Honorar für "Abschlussprüfungsleistungen" der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betraf v.a. die Prüfung des Konzernabschlusses der Deutsche Börse AG nach IFRS und des Jahresabschlusses der Deutsche Börse AG nach HGB sowie der Jahresabschlüsse diverser Tochtergesellschaften nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS. Enthalten sind hier gesetzliche Auftragserweiterungen und mit dem Aufsichtsrat vereinbarte Prüfungsschwerpunkte. Unterjährig erfolgten prüfungsintegrierte prüferische Durchsichten der Zwischenabschlüsse. Die "sonstigen Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen" enthalten Honorare im Zusammenhang mit Leistungen gemäß ISAE 3402 und ISAE 3000. Die Honorare für "Steuerberatungsleistungen" umfassen Unterstützungsleistungen zur Erstellung von Steuererklärungen und umsatzsteuerliche Beratungen zu Einzelsachverhalten. Unter den "sonstigen Leistungen" werden Honorare im Zusammenhang mit Schulungen und qualitätssichernder Unterstützung ausgewiesen. 7. Forschungs- und EntwicklungskostenDie Aufwendungen betreffen ausschließlich Entwicklungskosten für selbst erstellte Software. Es handelt sich in den einzelnen Segmenten um folgende Systeme oder Projekte: Forschungs- und Entwicklungskosten (Teil 1)scroll
Forschungs- und Entwicklungskosten (Teil 2)scroll
8. Ergebnis strategischer BeteiligungenZusammensetzung des Ergebnisses strategischer Beteiligungenscroll
1)
Einschließlich Wertminderungen Das Ergebnis assoziierter Unternehmen enthält einen Wertminderungsaufwand in Höhe von 0,6 Mio. €, der auf die Beteiligung an der Switex GmbH entfällt (2017: 1,1 Mio. € für die Beteiligung an der R5FX Ltd). Die Beteiligung wurde auf den Wert des erzielten Verkaufspreises abgeschrieben. Die Wertminderung ist dem Segment Data (Datengeschäft) zugeordnet; ihr steht ein Ertrag von 0,5 Mio. € aus dem Ergebnis der At-Equity-Bewertung der Switex GmbH gegenüber. Im Berichtsjahr sind Dividenden in Höhe von 3,8 Mio. € (2017: 2,8 Mio. €) aufgrund der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen zugeflossen. Zur Entwicklung des Ergebnisses anderer strategischer Beteiligungen siehe Erläuterung 13.2. 9. FinanzergebnisAufgrund der veränderten Bilanzierungsmethode im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 werden Finanzerträge und Finanzaufwendungen für das Berichtsjahr und das Vorjahr jeweils in separaten Tabellen ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die neue Bilanzierungsmethode angepasst. Zusammensetzung der Finanzerträge im Jahr 2018scroll
Zusammensetzung der Finanzerträge im Jahr 2017scroll
Zusammensetzung der Finanzaufwendungen im Jahr 2018scroll
Zusammensetzung der Finanzaufwendungen im Jahr 2017scroll
1)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 10. Steuern vom Einkommen und vom ErtragZusammensetzung der Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
Verteilung des Ertragsteueraufwands auf Inland und Auslandscroll
Um die Steuern für die deutschen Konzerngesellschaften zu berechnen, wurden im Berichtsjahr Steuersätze von 27,4 bis 31,9 Prozent angewandt (2017: 27,4 bis 31,9 Prozent). Diese berücksichtigen die Gewerbeertragsteuer mit Sätzen von 11,6 bis 16,1 Prozent (2017: 11,6 bis 16,1 Prozent), die Körperschaftsteuer mit 15 Prozent (2017: 15 Prozent) und den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (2017: 5,5 Prozent) auf die Körperschaftsteuer. Für die luxemburgischen Konzerngesellschaften wurde ein Steuersatz von 26,0 Prozent (2017: 27,1 Prozent) angewandt. Dieser berücksichtigt die Gewerbeertragsteuer mit einem Satz von 6,7 Prozent (2017: 6,7 Prozent) und die Körperschaftsteuer mit einem Satz von 19,3 Prozent (2017: 20,4 Prozent). Für die Konzerngesellschaften in den übrigen Ländern (siehe Erläuterung 2) wurden Steuersätze von 10,0 bis 34,0 Prozent (2017: 12,5 bis 46,0 Prozent) angewandt. Im Berichtsjahr wurden keine bislang nicht berücksichtigten steuerlichen Verlustvorträge genutzt (2017: Minderung des tatsächlichen Steueraufwands um 0,1 Mio. €). Der latente Steuerertrag erhöhte sich aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste um 0,7 Mio. € (2017: null). Die folgende Tabelle weist die Wertansätze der latenten Steueransprüche und -schulden zum Bilanzstichtag aufgegliedert nach Bilanzposten und Verlustvorträgen aus. Zusammensetzung der latenten Steuernscroll
1)
Die Aufgliederung der Bilanzposten wurde gegenüber dem Vorjahr modifiziert. Die Vorjahreswerte
wurden entsprechend angepasst. Die latenten Steuern wurden zum 1. Januar 2018 aufgrund
der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 angepasst, siehe Erläuterung 3. Die kurzfristigen Elemente der latenten Steuern wurden in Übereinstimmung mit IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" in der Konzernbilanz in den langfristigen Vermögenswerten bzw. Schulden ausgewiesen. Zum Ende des Berichtsjahres bestanden aufgelaufene, noch nicht genutzte steuerliche Verluste von 30,5 Mio. € (2017: 33,7 Mio. €), für die keine latenten Steueransprüche gebildet wurden. Diese noch nicht genutzten Verluste entfallen zu 0,2 Mio. € auf das Inland und zu 30,3 Mio. € auf das Ausland (2017: Inland 0,9 Mio. €, Ausland 32,8 Mio. €). Die Verluste können in Deutschland unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung zeitlich unbefristet vorgetragen werden. In den USA können Verlustvorträge, soweit sie vor dem 1. Januar 2018 entstanden sind, bis zu 20 Jahre lang vorgetragen werden. Verluste, die nach dem 31. Dezember 2017 entstehen, können infolge der Ende Dezember 2017 verabschiedeten Steuerreform unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung zeitlich unbefristet vorgetragen werden. In den übrigen Ländern unterliegt der Verlustvortrag keinen zeitlichen Restriktionen. Es bestehen keine nicht ausgewiesenen passiven latenten Steuern auf künftige Dividenden von Tochter- und assoziierten Unternehmen sowie auf Gewinne aus der Veräußerung von solchen Unternehmen (2017: null). Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwandscroll
Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird das Ergebnis vor Steuern mit dem für das Jahr 2018 angenommenen Gesamtsteuersatz der Gruppe von 27 Prozent (2017: 27 Prozent) multipliziert. Zum 31. Dezember 2018 lag die berichtete Steuerquote bei 26,3 Prozent (2017: 30,4 Prozent). Erläuterungen zur Konzernbilanz11. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte (Teil 1)scroll
1)
Die Zugänge geleisteter Anzahlungen und Anlagen im Bau im Vorjahr beziehen sich ausschließlich
auf selbst erstellte Software. Immaterielle Vermögenswerte (Teil 2)scroll
Software und geleistete Anzahlungen und Anlagen im BauDie Zugänge bei Software betreffen im Wesentlichen die Implementierung der europäischen Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (Central Securities Depositories Regulation, CSDR) im Segment Clearstream (Nachhandel) und die Entwicklung der Devisenhandelsplattform im Segment 360T (Devisenhandel). Buchwerte von wesentlichen Softwareanwendungen und Anlagen im Bau sowie Restabschreibungsdauern für Softwareanwendungenscroll
1)
Einzelne Releases einer Softwareanwendung werden zusammengefasst und als ein Gesamtvermögenswert
ausgewiesen. Alle immateriellen Vermögenswerte werden anlassbezogen Werthaltigkeitstests unterzogen. Die noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerte werden darüber hinaus mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft. Hieraus ergab sich 2018 ein Wertminderungsbedarf von insgesamt 36,7 Mio. € (2017: 1,3 Mio. €). Der Ausweis erfolgt in der Position "Abschreibung und Wertminderungsaufwand" und betrifft im Wesentlichen die folgenden Vermögenswerte bzw. Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGEs):
Der erzielbare Betrag für die aufgeführten Softwareanwendungen bzw. ZGEs wurde jeweils auf Basis des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten ermittelt; Grundlage hierfür bildeten Discounted Cashflow-Modelle (Inputfaktoren auf Ebene 3). Die angewandten Diskontierungssätze wurden laufzeitäquivalent ermittelt und liegen in einer Bandbreite zwischen 5,8 und 7,2 Prozent. Zur Zuordnung der Wertminderungen auf die Berichtssegmente der Gruppe Deutsche Börse siehe Erläuterung 24. Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte aus UnternehmenszusammenschlüssenAufgrund der zum 1. Januar 2018 geänderten Segmentstruktur und der damit einhergehenden Aufspaltung von (Gruppen von) ZGEs, denen bestimmte Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet waren, hat die Gruppe Deutsche Börse eine Reallokation der entsprechenden Buchwerte vorgenommen. Als Maßstab für die neue Zuodnung diente jeweils das Verhältnis des beizulegenden Zeitwertes der neuen (Gruppe von) ZGE(s) zu denjenigen der bestehenden (Gruppe von) ZGE(s). Die Neuzuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die entsprechende(n) (Gruppe von) ZGE(s) und deren Entwicklung kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte nach (Gruppen von) ZGEs im Jahr 2018scroll
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Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte nach (Gruppen von) ZGEs im Jahr 2017scroll
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Die anderen immateriellen Vermögenswerte gliedern sich in die folgenden Kategorien: Entwicklung der anderen immateriellen Vermögenswerte nach Kategorienscroll
Geschäfts- oder Firmenwerte und bestimmte andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Da diese Vermögenswerte keine Zahlungsmittelzuflüsse generieren, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind, wird der erzielbare Betrag der (Gruppe von) ZGEs, der der Vermögenswert zugeordnet ist, bestimmt. Die Werthaltigkeitstests bei den (Gruppen von) ZGEs mit allokiertem Geschäfts- oder Firmenwert erfolgen jeweils zum 30. September eines Geschäftsjahres. Aufgrund der Akquisition der Swisscanto Funds Centre Ltd. im vierten Quartal 2018 wurde die ZGE IFS (Investment Fund Services) zum 31. Dezember 2018 erneut einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Die erzielbaren Beträge der (Gruppen von) ZGEs wurden jeweils auf Basis des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Nur im Fall, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Buchwert nicht übersteigt, wird der Nutzungswert ermittelt. Da kein aktiver Markt für die (Gruppen von) ZGEs vorliegt, wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten die Discounted Cashflow-Methode zugrunde gelegt (Inputfaktoren der Ebene 3). Der Detailplanungszeitraum erstreckt sich jeweils über einen Zeitraum von fünf Jahren und endet bei (Gruppen von) ZGEs, denen ein Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer zugeordnet ist, in einer ewigen Rente. Die wesentlichen Annahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags sind abhängig von der jeweiligen (Gruppe von) ZGE(s) und sind in der folgenden Tabellen zusammengefasst: Wesentliche Annahmen im Rahmen der Werthaltigkeitstests im Jahr 2018scroll
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1)
CAGR = Compound Annual Growth Rate, dt.: durchschnittliche jährliche Wachstumsrate Wesentliche Annahmen im Rahmen der Werthaltigkeitstests im Jahr 2017scroll
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1)
CAGR = Compound Annual Growth Rate, dt: durchschnittliche Wachstumsrate Zur Diskontierung der geplanten Zahlungsströme werden für jede ZGE bzw. Gruppe von ZGEs individuelle Kapitalkosten ermittelt. Diese basieren auf Daten, welche die Beta-Faktoren, die Fremdkapitalkosten sowie die Kapitalstruktur der jeweiligen Peer Group berücksichtigen. Annahmen zu Preisen, Handelsvolumen, verwahrtem Vermögen, Marktanteilen oder der allgemeinen Geschäftsentwicklung basieren auf Erfahrungswerten oder Daten aus der Marktforschung. Andere wesentliche Annahmen basieren hauptsächlich auf externen Faktoren und decken sich grundsätzlich mit der internen Managementplanung. Wichtige gesamtwirtschaftliche Kennzahlen sind z. B. die Stände und Volatilitäten von Aktienindizes sowie Zinssätze, Wechselkurse, das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Arbeitslosenquoten und die Staatsverschuldung. Bei der Berechnung des Nutzungswertes werden die Planungsrechnungen ggf. um Effekte aus künftigen Restrukturierungen und Erweiterungsinvestitionen bereinigt. Auch bei einer für möglich erachteten Änderung eines der genannten Parameter, jeweils unter Beibehaltung der Annahmen für die anderen Parameter, würde es bei keiner der oben aufgeführten ZGEs bzw. Gruppen von ZGEs zu einer Wertminderung kommen. 12. SachanlagenSachanlagenscroll
13. Finanzinstrumente13.1 Übersicht der FinanzinstrumenteDie Gruppe Deutsche Börse hält die folgenden Finanzinstrumente: Überblick Finanzinstrumentescroll
Verschiedene Risiken, die der Gruppe Deutsche Börse im Zusammenhang mit diesen Finanzinstrumenten entstehen, werden in Erläuterung 25 dargestellt. Das maximale Kreditrisiko, das zum Ende des Berichtszeitraumes entsteht, entspricht dem Buchwert der einzelnen, oben angegebenen Klassen finanzieller Vermögenswerte. 13.2 Erfasste Bewertungen zum beizulegenden ZeitwertDie finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind den folgenden drei Hierarchieebenen zuzuordnen: Der Ebene 1 sind finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zugeordnet, sofern ein Börsenpreis für gleiche Vermögenswerte und Schulden auf einem aktiven, der Entität zugänglichen Markt vorliegt. Die Zuordnung zu Ebene 2 erfolgt, sofern die Parameter, die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes zugrunde gelegt werden, entweder direkt oder indirekt beobachtbare Inputfaktoren darstellen; diese Inputfaktoren müssen auf Markterwartungen beruhen. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in der Ebene 3 ausgewiesen, sofern der beizulegende Zeitwert aus nicht beobachtbaren Parametern ermittelt wird. Im Berichtsjahr fanden keine Verschiebungen zwischen Ebenen für wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten statt. Zum 31. Dezember 2018 sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, folgenden Hierarchieebenen zugeordnet: Fair Value-Hierarchiescroll
Im Vergleich dazu waren die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zum 31. Dezember 2017 den Hierarchieebenen wie folgt zugeordnet: Fair Value-Hierarchiescroll
Die zum 31. Dezember 2018 in den Ebenen 2 und 3 aufgeführten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden wie folgt bewertet:
Der Ebene 3 sind zum Bilanzstichtag folgende Positionen zugeordnet, deren Bewertung sich wie folgt darstellt: Entwicklung der Finanzinstrumente in Ebene 3scroll
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Der Wert der in Ebene 3 ausgewiesenen Beteiligungen wird quartalsweise mittels interner Bewertungsmodelle überprüft. Im Berichtsjahr ergab sich aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ein erfolgsneutraler positiver Effekt in Höhe von 11,3 Mio. € und ein erfolgsneutraler negativer Effekt in Höhe von 3,8 Mio. €. Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente enthalten Investmentfondsanteile. Ihr beizulegender Zeitwert basiert auf dem vom Emittenten ermittelten Nettoinventarwert; hieraus resultierte ein negativer Ergebnisbeitrag in Höhe von 0,2 Mio. €, der im Ergebnis strategischer Beteiligungen erfasst wurde. Diese Position enthielt auch eine Wandelanleihe und ein Darlehen mit einer Option, den Kredit in Eigenkapital zu wandeln, deren Marktwerte jeweils auf Basis interner Bewertungsmodelle ermittelt wurden. Aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ergab sich ein erfolgswirksamer Effekt in Höhe von 0,1 Mio. €, der im Ergebnis strategischer Beteiligungen ausgewiesen wird. Des Weiteren enthielt die Position "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" Finanzinstrumente aus einem Incentive-Programm der Eurex Frankfurt AG, mit einem Buchwert von 0,4 Mio. € zum 31. Dezember 2018. Die Finanzinstrumente werden regelmäßig zu den Quartalsstichtagen unter Anwendung interner Modelle erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aus der Folgebewertung der Finanzinstrumente ergaben sich im Laufe des Berichtsjahres Erträge in Höhe von 0,4 Mio. €, die unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurden. Da es sich um interne Modelle handelt, können die Parameter zum Erfüllungszeitpunkt abweichen; allerdings werden die derivativen Finanzinstrumente einen Wert von 0,8 Mio. € nicht überschreiten. Diese Werte ergeben sich, wenn alle Begünstigten des Incentive-Programms die Bedingungen erfüllen und eine Rückzahlung der Zuschüsse insoweit nicht mehr in Betracht kommt. Der in der Position "derivative Finanzinstrumente" enthaltene beizulegende Zeitwert einer Kaufoption wurde mit Hilfe eines Black-Scholes-Modells auf Basis nicht beobachtbarer Marktdaten ermittelt und betrug zum Bilanzstichtag 0 Mio. €; hieraus resultierte ein unrealisierter Verlust in Höhe von 0,1 Mio. €, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurde. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 waren in der Position "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" zwei bedingte Kaufpreiskomponenten in Höhe von insgesamt 0,8 Mio. € enthalten. Beide Kaufpreiskomponenten basieren auf internen Discounted Cashflow-Modellen, welche die erwarteten künftigen Zahlungsverpflichtungen mit risikoadäquaten Zinssätzen auf den Bewertungsstichtag diskontieren. Die von der Gruppe Deutsche Börse ausgegebenen Schuldverschreibungen haben einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 2.422,9 Mio. € (31. Dezember 2017: 2.451,5 Mio. €) und werden unter den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert ergibt sich aus den Notierungen der Schuldinstrumente. Aufgrund unzureichender Marktliquidität dieser Schuldverschreibungen wurden sie der Ebene 2 zugeordnet. Die von der Gruppe Deutsche Börse gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere haben einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 1.627,0 Mio. €. Sie werden als Teil der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldinstrumente erfasst. Der Marktwert der Wertpapiere wurde unter Bezugnahme auf veröffentlichte Preisnotierungen in einem aktiven Markt ermittelt. Die Wertpapiere wurden der Ebene 1 zugeordnet. Für die nachfolgenden Positionen stellt der jeweilige Buchwert eine angemessene Näherung für den beizulegenden Zeitwert dar:
13.3 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete FinanzanlagenErfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzanlagen umfassen Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und bei denen sich die Gruppe Deutsche Börse beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich dafür entschieden hat, sie in dieser Kategorie zu erfassen. Da diese Instrumente strategische Beteiligungen der Gruppe Deutsche Börse darstellen, werden sie im Einklang mit der Geschäftsintention erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Beteiligungen setzen sich aus den folgenden Beteiligungen zusammen: Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Beteiligungenscroll
2018 hat die Gruppe Deutsche Börse als Ergebnis einer vom Emittenten eingeleiteten Transaktion Teile ihrer Beteiligung an der S.W.I.F.T. SCRL veräußert. Der beizulegende Zeitwert der veräußerten Anteile belief sich auf 0,3 Mio. €; die Gruppe realisierte hieraus einen Gewinn in Höhe von 0,2 Mio. €, der zunächst erfolgsneutral erfasst wurde. Dieser Gewinn wurde zum Zeitpunkt der Veräußerung in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Die Gruppe Deutsche Börse verpfändete keine der Beteiligungen als Sicherheit. Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit den Beteiligungen die folgenden Gewinne/(Verluste) erfolgswirksam und erfolgsneutral erfasst: Erfolgswirksam und erfolgsneutral erfasste Beträgescroll
1)
Die Werte für das Geschäftsjahr 2017 beziehen sich auf zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte. 13.4 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle VermögenswerteDie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthalten die folgenden Schuldinstrumente: Zusammensetzung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswertescroll
1)
Falls aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 im Berichtsjahr keine vergleichbaren
Vorjahreszahlen existieren, ist dies durch den Vermerk "k.A." gekennzeichnet. In den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten sind Wertpapiere in Höhe von 5,1 Mio. € enthalten, die an die IHK Frankfurt am Main verpfändet sind. Alle Schuldverschreibungen, die zum 31. Dezember 2018 gehalten wurden, waren börsennotiert und von staatlichen oder staatlich garantierten Emittenten begeben. Zum 31. Dezember 2018 bestanden wie im Vorjahr keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Kredite aus dem Wertpapierabwicklungsgeschäft sind kurzfristige Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Tagen, die in der Regel durch Sicherheiten gedeckt sind. Die mögliche Konzentration von Kreditrisiken wird durch Kontrahenten-Kreditlimits überwacht (siehe hierzu Erläuterung 25). 13.5 Finanzielle Vermögenswerte, die bisher als "zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert warenDie im Geschäftsjahr 2017 als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierten finanziellen Vermögenswerte umfassten die folgenden Klassen finanzieller Vermögenswerte: Als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierte finanzielle Vermögenswerte im Jahr 2017scroll
Da die Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" unter den von IFRS 9 zum 1. Januar 2018 eingeführten Anforderungen nicht mehr existiert, werden in dieser Erläuterung keine Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesen. In Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 werden im Geschäftsjahr 2018 börsennotierte Schuldinstrumente unter den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten ausgewiesen (siehe Erläuterung 13.4), während börsennotierte und nicht börsennotierte Beteiligungen als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente klassifiziert werden (siehe Erläuterung 13.3). Im Berichtsjahr werden die Investitionen in Fonds in Erläuterung 13.9 dargestellt, da sie als Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. 13.6 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle VerbindlichkeitenDie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung der finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werdenscroll
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten waren weder zum 31. Dezember 2017 noch zum 31. Dezember 2018 durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. 13.7 Finanzinstrumente der zentralen KontrahentenZusammensetzung der Finanzinstrumente der zentralen Kontrahentenscroll
Die Gesamtposition der Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten wird in der Konzernbilanz in lang- und kurzfristig untergliedert. Aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber einem Clearingmitglied werden saldiert ausgewiesen. Aufgrund konzerninterner GC Pooling-Geschäfte wurden finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 212,0 Mio. € (2017: 712,1 Mio. €) herauskonsolidiert. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Saldierungseffekte bei den Finanzinstrumenten der zentralen Kontrahenten: Bruttodarstellung der Saldierungseffekte bei den Finanzinstrumenten der zentralen Kontrahentenscroll
13.8 Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente werden nur zu Zwecken der wirtschaftlichen Absicherung eingesetzt und nicht als spekulative Investitionen. Wenn derivative Finanzinstrumente die Hedge Accounting-Kriterien jedoch nicht erfüllen, werden sie zu Zwecken der Rechnungslegung als "zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Gruppe Deutsche Börse setzt derivative Finanzinstrumente ein, um bestehende oder erwartete Transaktionen abzusichern sowie um das Zins- oder Währungsrisiko zu begrenzen. Zum Bilanzstichtag wurden die folgenden Transaktionen erfasst: Derivative Finanzinstrumentescroll
Derivate Finanzinstrumente, die die Kriterien für die Einstufung als Absicherungsgeschäfte nicht erfüllenDie Gruppe Deutsche Börse ist Geschäfte mit derivativen Finanzinstumenten eingegangen, um Währungsrisiken wirtschaftlich zu begrenzen. Diese Geschäfte wurden nicht als Absicherungsgeschäfte eingestuft. Zum 31. Dezember 2018 bestanden Währungsswaps mit einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten mit einem Nennbetrag von 3.383,2 Mio. € (2017: 2.494,6 Mio. €) und einem negativen beizulegenden Zeitwert von 2,9 Mio. € sowie einem positiven beizulegenden Zeitwert in Höhe von 4,7 Mio. € (2017: negativer beizulegender Zeitwert von 29,0 Mio. € sowie positiver beizulegender Zeitwert von 4,5 Mio. €). Diese Swaps wurden abgeschlossen, um erhaltene Fremdwährungsbeträge aus dem Commercial Paper-Programm in Euro umzuwandeln und um auf Fremdwährung lautende kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Euro wirtschaftlich abzusichern. Zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 hatte die European Energy Exchange AG Termingeschäfte zur Absicherung von Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit den für das folgende Jahr prognostizierten Nettobarmittelabflüssen in britischen Pfund abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2018 lag der Nominalwert dieser Terminkontrakte bei 1,1 Mio. € (1,0 Mio. £); die Kontrakte haben eine Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten. Der beizulegende Zeitwert der Instrumente belief sich auf null. Zum 31. Dezember 2017 lag der Nominalwert der Terminkontrakte bei 4,6 Mio. € (4,0 Mio. £) bei einem negativen beizulegenden Zeitwert von 0,1 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert eines US-Dollar-Swaps mit einem Nominalwert von 0,8 Mio. €, lag zum 31. Dezember 2017 bei null. Alle im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen Kontrakte wurden 2018 erfüllt, ohne dass hieraus ein wesentlicher Effekt auf den Periodenüberschuss, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, resultierte. Zahlungsfluss-Absicherungsgeschäfte (Cashflow-Hedges)Der als wirksam eingestufte Teil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten, die die Kriterien für die Einstufung als Cashflow-Hedges erfüllen und als solche eingestuft sind, wird in der Rücklage für Cashflow-Hedges als Teil der Neubewertungsrücklage erfasst. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts wird sofort erfolgswirksam erfasst. Die Beträge werden anschließend erfolgswirksam umgegliedert. Zur Entwicklung der Neubewertungsrücklage siehe Erläuterung 15. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird zu Beginn sowie über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung beurteilt, um zu gewährleisten, dass eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft besteht. Um Währungsrisiken abzusichern, werden hierzu Sicherungsbeziehungen eingegangen, bei denen alle relevanten Parameter des Sicherungsgeschäfts mit denen des Grundgeschäfts übereinstimmen. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Cashflow-Hedges: Entwicklung der Cashflow-Hedgesscroll
Die Clearstream Banking S.A. hatte 2017 einen Cashflow-Hedge abgeschlossen, um die sich im Geschäftsjahr 2018 aus Euro-US-Dollar-Wechselkursschwankungen ergebenden Auswirkungen auf in US-Dollar denominierte Nettozinserträge einzugrenzen. Die in US-Dollar erzielten Nettozinserträge werden aus den Erträgen der Anlage von auf US-Dollar lautenden Kunden-Barsalden ermittelt, abzüglich der darauf an Kunden geleisteten Zahlungen. Am 16. November 2017 wurden insgesamt zwölf Devisenterminkontrakte abgeschlossen: für jedes Monatsende im Jahr 2018 jeweils ein Kontrakt. Die eingegangene Absicherung gilt als zu 100 Prozent wirksam, da die zur Absicherung eingesetzten Devisentransaktionen unmittelbar mit den in US-Dollar denominierten Nettozinserträgen verrechnet werden können. Zu jedem Monatsende wird die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Devisenterminkontrakte erfolgsneutral erfasst, während der sich aus dem fälligen Devisenterminkontrakt ergebende Gewinn oder Verlust im Zinsergebnis ausgewiesen wird. Zum 31. Dezember 2017 lag der beizulegende Zeitwert der Sicherungsinstrumente bei 0,7 Mio. €. Um sich gegen das US-Dollar-Risiko für das Geschäftsjahr 2019 abzusichern, hat die Clearstream Banking S.A. im Jahr 2019 ähnliche Geschäfte abgeschlossen; zum Bilanzstichtag waren keine derivativen Finanzinstrumente als Cashflow-Hedges eingestuft. 13.9 Andere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete FinanzinstrumenteDie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung der sonstigen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumentescroll
Im Berichtsjahr wurden die folgenden Gewinne bzw. Verluste erfolgswirksam erfasst: In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträgescroll
13.10 Bankguthaben mit VerfügungsbeschränkungBeträge, die auf der Passivseite als Bardepots von Marktteilnehmern gesondert ausgewiesen werden, sind verfügungsbeschränkt. Diese Mittel sind im Wesentlichen mittels bilateraler oder Triparty Reverse Repurchase Agreements und in Form von Tagesgeldanlagen bei Banken angelegt (Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung). Als Sicherheiten für die Reverse Repurchase Agreements sind staatliche und staatlich garantierte Schuldverschreibungen mit einem externen Kreditrating von mindestens AA- zugelassen. Insgesamt werden 29.833,6 Mio. € (2017: 29.392,0 Mio. €) als Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung ausgewiesen. 13.11 Bardepots der MarktteilnehmerZusammensetzung der Bardepots der Marktteilnehmerscroll
14. Sonstige kurzfristige VermögenswerteZusammensetzung der sonstigen kurzfristigen Vermögenswertescroll
15. EigenkapitalDie Veränderungen des Eigenkapitals sind aus der Darstellung der Eigenkapitalentwicklung ersichtlich. Zum 31. Dezember 2018 waren 190.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse AG begeben (31. Dezember 2017: 193.000.000). Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand dazu berechtigt, das Grundkapital um folgende Beträge zu erhöhen: Zusammensetzung des genehmigten Kapitalsscroll
Bedingtes KapitalMit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2014 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2019 ein- oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.500.000.000 € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 19.300.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen bzw. der Bedingungen der den Optionsschuldverschreibungen beigefügten Optionsscheine zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG in folgenden Fällen auszuschließen: (i) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, (ii) sofern der Ausgabepreis einer Schuldverschreibung den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet und die Summe der Aktien, die auf diese Schuldverschreibungen entfallen, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt, (iii) um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach der Ausübung dieser Rechte zustünden. Die Schuldverschreibungen können auch durch mit der Deutsche Börse AG gemäß §§ 15ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen mit Sitz im In- oder Ausland begeben werden. Dementsprechend wurde das Grundkapital um bis zu 19.300.000 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Weitere Rechte zum Bezug von Aktien waren weder zum 31. Dezember 2018 noch zum 31. Dezember 2017 vorhanden. NeubewertungsrücklageDie Entwicklung der Neubewertungsrücklage stellt sich wie folgt dar: Neubewertungsrücklagescroll
scroll
Angesammelte GewinneIn der Position "angesammelte Gewinne" sind Währungsdifferenzen in Höhe von -6,8 Mio. € (2017: -16,4 Mio. €) enthalten. Im Berichtsjahr wurden 8,2 Mio. € (2017: -14,4 Mio. €) aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften und 1,4 Mio. € (2017: -7,1 Mio. €), die im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken standen, zugeführt. Regulatorischer Kapitalbedarf und regulatorische EigenmittelquotenDie Clearstream Banking S.A., die Clearstream Banking AG und die Eurex Clearing AG unterliegen in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitute wie in der Vergangenheit der Solvenzaufsicht durch die deutsche bzw. luxemburgische Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, bzw. Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF). Dies gilt ebenfalls für die Clearstream Holding-Gruppe auf der Ebene der aufsichtsrechtlichen Gruppe. Die Eurex Repo GmbH und die 360 Treasury Systems AG fallen gleichfalls unter die Regelungen der Solvenzaufsicht der BaFin, die für bestimmte Wertpapierfirmen gelten. Bis zur Einstellung ihres Geschäftsbetriebs mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 fiel auch die Eurex Bonds GmbH unter die Aufsicht der BaFin. Nach Rückgabe ihrer Zulassung als "Approved Clearing House" (ACH) im März 2018 unterliegt die Eurex Clearing Asia Pte. Ltd. nicht länger den Kapitalanforderungen des Securities and Futures Act (Singapore) oder den durch die Monetary Authority of Singapore (MAS) erlassenen Anforderungen. Die Eurex Clearing Asia Pte. Ltd. befindet sich aktuell im Prozess der Liquidation. Seit der Erteilung einer Zulassung als zentrale Gegenpartei unter den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) im Jahr 2014 unterliegen sowohl die Eurex Clearing AG als auch die European Commodity Clearing AG den Kapitalanforderungen nach Artikel 16 EMIR. Diese Anforderungen gelten für die Eurex Clearing AG als Kreditinstitut parallel zu den Anforderungen der Solvenzaufsicht; in konkreten Einzelfällen ist die jeweils höhere Anforderung einzuhalten. Im Gegensatz hierzu unterliegt die European Commodity Clearing AG, ungeachtet ihrer Einstufung als Spezial-Kreditinstitut nach deutschem Recht, lediglich den Kapitalanforderungen nach EMIR. Die Clearstream Banking AG, die Clearsteam Banking S.A. und die LuxCSD S.A. sind Wertpapierzentralverwahrer (Central Securities Depositories, CSDs) im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (Central Securities Depositories Regulation, CSDR). Während der noch laufenden Prüfung der eingereichten Zulassungsanträge durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden operieren die Gesellschaften im Rahmen bestehender Übergangsregelungen. Mit Zulassung als CSD nach Artikel 16 CSDR werden die betroffenen Zentralverwahrer den Eigenmittelanforderungen nach Artikel 47 CSDR unterliegen. Für die Clearstream Banking AG und die Clearstream Banking S.A. werden künftig darüber hinaus und parallel zu den Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute zusätzliche Eigenkapitalanforderungen für die Gewährung von Innertageskrediten nach Artikel 54 Absatz 3 lit. d CSDR gelten. Die Nodal Clear, LLC ist eine durch die US-amerikanische Commodity Futures Trading Commission (CFTC) regulierte Derivatives Clearing Organisation (DCO). Als solche muss sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um laufende Kosten über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu decken, wobei hochliquide Vermögenswerte mindestens sechs Monate laufende Kosten decken müssen. Die REGIS-TR S.A. unterliegt als Transaktionsregister gemäß EMIR der Beaufsichtigung der Europäischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA) auf Basis der Bestimmungen des Artikels 21 (b) der delegierten Verordnung (EU) Nr. 150/2013. Schließlich unterliegt die Powernext SAS als regulierter Markt in Frankreich der Aufsicht der Autorité des marchés financiers (AMF) und den regulatorischen Eigenkapitalanforderungen des "Arrêté du 2 juillet 2007 relatif au capital minimum, aux fonds propres et au contrôle interne des entreprises de marché". Die EMIR-Kapitalanforderungen für zentrale Gegenparteien fußen in weiten Teilen auf den EU-Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute (siehe unten), weichen aber sowohl in Bezug auf die Kapitalbestandteile als auch in Bezug auf die Kapitalanforderungskomponenten und Kapitalabzugspositionen im Detail ab. Zudem sieht EMIR keine Kapitalpuffer vor, wie sie mit der Richtlinie (EU) Nr. 36/2013 (Capital Requirements Directive, CRD IV) und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) für Banken eingeführt wurden. Die Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute unterliegen seit dem 1. Januar 2014 im Wesentlichen den EU-weiten Anforderungen der CRR sowie ergänzenden nationalen Vorschriften zur CRD IV, welche die sog. Basel III-Vorschriften in europäisches Recht umgesetzt haben. Alle Gesellschaften, die den CRR-Eigenmittelanforderungen unmittelbar oder über die EMIR-Regelungen mittelbar unterliegen, sind Nichthandelsbuchinstitute. Marktpreisrisikopositionen bestehen lediglich als relativ kleine offene Fremdwährungspositionen. Hinsichtlich des Adressenausfallrisikos wenden die betreffenden Unternehmen einheitlich den Standardansatz an. Aufgrund des spezifischen Geschäfts der Kreditinstitute und zentralen Gegenparteien der Gruppe Deutsche Börse sind deren Bilanzaktiva starken Schwankungen unterworfen. Dies führt bei den Clearstream-Gesellschaften auch zu einer entsprechenden Volatilität der Gesamtkapitalquote, die im Jahresverlauf erheblichen täglichen Schwankungen unterliegt. Die Eigenkapitalanforderungen für die Kredit- und Marktpreisrisiken der Eurex Clearing AG und der European Commodity Clearing AG sind aufgrund des hohen Grades an besicherten oder nullgewichteten Geldanlagen im Jahresverlauf trotz der volatilen Bilanzsumme relativ stabil. Für die Berechnung des operationellen Risikos wird bei der Eurex Clearing AG und der European Commodity Clearing AG der Basisindikatoransatz eingesetzt, während für die Clearstream-Gesellschaften der fortgeschrittene Messansatz (Advanced Measurement Approach, AMA) Verwendung findet. Aufgrund der spezifischen Regelungen für die beiden Wertpapierfirmen Eurex Repo GmbH und 360 Treasury Systems AG wird gemäß Artikel 95 CRR keine explizite Eigenmittelanforderung für operationelle Risiken ermittelt. Stattdessen ergibt sich die Eigenmittelanforderung entweder aus der für das Kredit- und Marktpreisrisiko notwendigen Kapitalunterlegung oder beträgt 25 Prozent der fixen Gemeinkosten; es gilt der jeweils höhere Betrag. Aufgrund der niedrigen Kredit- und Marktpreisrisiken ist dabei für beide Unternehmen die Kapitalanforderung auf Basis der fixen Gemeinkosten maßgeblich. Keine der Konzerngesellschaften, die der Solvenzaufsicht unterliegen, verfügt über aufsichtsrechtliches Ergänzungskapital. Für die Gesamtkapitalquote der unter die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) fallenden Kreditinstitute gilt grundsätzlich eine Mindestgröße von 8 Prozent. Die Kreditinstitute, die unter die CRR fallen, unterteilen sich zum einen in die Clearstream Banking AG, die Clearstream Holding-Gruppe und die Eurex Clearing AG, die als nicht systemrelevant eingeordnet sind, sowie zum anderen in die Clearstream Banking S.A., die zum 1. Januar 2018 als anderweitig sytemrelevantes Institut (A-SRI) eingestuft wurde. Gemäß Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD IV) wurden verschiedene Kapitalpuffer eingerichtet, die von den beaufsichtigten (Kredit-)Instituten grundsätzlich über die Mindestgröße der Gesamtkapitalquote von 8 Prozent hinaus einzuhalten sind, vorübergehend aber unterschritten werden können. Die Einführung dieser Puffer erfolgte bis 1. Januar 2019 stufenweise und abhängig vom ökonomischen Umfeld sowie systemischen Risikokomponenten: Seit 2014 hat die CSSF einheitlich für alle luxemburgischen Kreditinstitute und abweichend von den generellen Übergangsvorschriften der CRD IV einen Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 Prozent des Kernkapitals angeordnet. Die Gesamtkapitalquote muss daher mindestens 10,5 Prozent betragen. Neben dem von der CSSF für alle luxemburgischen Kreditinstitute festgelegten Puffer kommt für alle unter die CRR fallenden regulierten Gesellschaften des Konzerns ein zusätzlicher Kapitalerhaltungspuffer von 1,875 Prozent (2,5 Prozent ab 2019) zur Anwendung, sodass die Gesamtkapitalquote unter Berücksichtigung dieses Puffers mindestens 9,875 Prozent betragen musste. In ähnlicher Weise muss der antizyklische Kapitalpuffer zur Verfügung stehen, um sicherzustellen, dass die Banken während Zeiten des Wirtschaftswachstums in einer bestimmten Region einen Puffer aufbauen, während er im Fall eines wirtschaftlichen Abschwungs in dieser Region auf ein niedrigeres Niveau gesetzt werden kann. Der jeweilige Prozentsatz wird grundsätzlich von der zuständigen Behörde des Landes festgelegt, in dem die (Kredit-)Risikopositionen liegen. Der individuelle Prozentsatz einer Bank ist daher ein kombinierter Satz, der das Gesamtvolumen der Kreditgeschäfte in den verschiedenen Ländern berücksichtigt. Für die Clearstream Banking S.A. belief sich zum 31. Dezember 2018 der bankenspezifische antizyklische Bedarf an Kapitalpuffer auf 0,12 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Darüber hinaus müssen ein Puffer für systemrelevante Institute und ein systemischer Risikopuffer vorgehalten werden, falls die zuständige Behörde dies verlangt. In Luxemburg wurde der systematische Risikopuffer zum 31. Dezember 2018 noch nicht verlangt. Gemäß der Verordnung CSSF Nr. 18-06 muss die Clearstream Banking S.A. jedoch einen Puffer für A-SRIs in Höhe von 0,375 Prozent vorhalten, der mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf 0,5 Prozent gestiegen ist. Die Eigenkapitalausstattung der einzelnen Unternehmen trägt der Schwankung der Risikoaktiva ausreichend Rechnung. Im Rahmen von Stressüberlegungen werden die benötigten Eigenmittel für erwartete Spitzen ermittelt und ergänzende Reserven für unerwartete Ereignisse hinzuaddiert. Darüber hinaus werden Puffer berücksichtigt, die die in den Sanierungsplänen festgelegten Sanierungsindikatoren abdecken und somit auch bei Spitzenwerten der Eigenmittel-/Kapitalanforderungen die Auslösung von Sanierungsszenarien verhindern. Der so ermittelte Sollwert für die Eigenmittel- bzw. Kapitalausstattung wird im Rahmen der mittelfristigen Kapitalplanung bereitgestellt. Da die konkreten Eigenmittel- bzw. Kapitalanforderungen unter den erwarteten Spitzenwerten liegen und diese in der Regel sogar weit unterschreiten, kann dies - insbesondere stichtagsbezogen - zu einer sehr hohen Gesamtkapitalquote bzw. EMIR-Kapitaldeckung führen. Die Eigenmittelanforderungen der Clearstream-Gesellschaften blieben im Berichtsjahr nahezu unverändert. Bei den einzelnen Gesellschaften und auf Gruppenebene haben sich jedoch Änderungen in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko einerseits sowie das Kredit- und Marktpreisrisiko andererseits ergeben. Seit September 2016 verwendet die Clearstream Holding-Gruppe im Zuge des AMA-Ansatzes eine geänderte Methodik zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko. Die Berechnung erfolgt seitdem mit Hilfe des sog. Direct VaR. Die Clearstream Holding-Gruppe hat bereits in der Vergangenheit auf die (erwarteten) steigenden Eigenmittelanforderungen mit einem Programm zur Stärkung der Kapitalbasis reagiert und dies 2017 fortgeführt. Weitere Maßnahmen sind im Rahmen der mittelfristigen Kapitalplanung auch in den nächsten Jahren vorgesehen. Im Berichtsjahr wurde der Kapitalbasis der Clearstream Holding-Gruppe durch Gewinnthesaurierung bei unterschiedlichen Gesellschaften Rechnung getragen. Die Clearstream Holding-Gruppe erwartet mittel- bis langfristig einen moderat ansteigenden Eigenmittelbedarf auf der Ebene der aufsichtsrechtlichen Gruppe. Die Gründe hierfür sind:
Die Eigenmittelanforderungen der Eurex Clearing AG haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Aufgrund der steigenden Erlöse erhöhten sich modellbedingt die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko; auch die Eigenmittelanforderungen für Kredit- und Marktpreisrisiken stiegen deutlich. Das interne Risikomodell der Eurex Clearing AG ermittelt für operationelle Risiken einen höheren Kapitalbedarf, als sich auf der bilanziellen Grundlage des Basisindikatoransatzes aufsichtsrechtlich ergibt. Die Eurex Clearing AG hat daher schon immer einen Kapitalpuffer für derartige Risiken über die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen hinaus vorgehalten. Im Jahr 2011 wirkte die Bankenaufsicht vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Eurex Clearing AG die Basis für die Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderung um einen angemessenen Clearinganteil der auf Rechnung der Betreibergesellschaften vereinnahmten Entgelte erhöht. Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden auf Basis historischer Erträge einschließlich der angenommenen Clearingerlöse aus einem Dreijahresdurchschnitt einmal jährlich berechnet und sind deshalb keinen täglichen Schwankungen ausgesetzt. Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestgröße ist dabei aufgrund des ausreichenden Kapitalpuffers für unbesicherte Geldanlagen zu jeder Zeit gewährleistet. Die Kapitalanforderungen der Eurex Clearing AG nach EMIR liegen derzeit deutlich über den Anforderungen nach Kapitalpuffer gemäß CRD IV. Vor diesem Hintergrund erwartet die Eurex Clearing AG aktuell aus den Kapitalpuffern gemäß CRD IV keinen nennenswerten Einfluss auf ihren Kapitalbedarf. Unabhängig davon wird die Kapitalausstattung der Eurex Clearing AG ständig überprüft und im Rahmen einer mittelfristigen Kapitalplanung überwacht. Die Kapitalrücklage der Eurex Clearing AG wurde daher durch Einzahlungen der Muttergesellschaft Eurex Frankfurt AG um einen Betrag von 100,0 Mio. € im Jahr 2017 sowie weiteren 50,0 Mio. € im Jahr 2018 erhöht. Für die nächsten Jahre sind weitere Kapitalzuführungen geplant, um die Kapitalausstattung der Eurex Clearing AG zu stärken. Zusammensetzung der Eigenmittelanforderungenscroll
Aufsichtsrechtliche Quoten 1)scroll
1)
Aufsichtsrechtliche Quoten nach Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Die Kapitalanforderungen nach Artikel 16 EMIR sehen keine explizite Kennzahl vor. Stattdessen wird die Summe aus Stammkapital und Rücklagen nach Abzug bestimmter Positionen (u. a. eigener Beitrag der zentralen Gegenpartei zum Ausfallfonds) den Kapitalforderungen gegenübergestellt und muss diesen mindestens entsprechen. Anders ausgedrückt muss eine EMIR-Kapitaldeckung von mindestens 100 Prozent vorliegen. Eine Berichtspflicht an die zuständige Aufsichtsbehörde (hier: BaFin) besteht, wenn die Deckung unter 110 Prozent fällt. Von der Einzahlung in die Kapitalrücklage der Eurex Clearing AG in Höhe von 100,0 Mio. € wurde im Jahr 2017 dem Eigenbeitrag der Eurex Clearing AG ein Betrag von 50,0 Mio. € zum Ausfallfonds hinzugefügt. Im Jahr 2018 erfolgte eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Eurex Clearing AG in Höhe von 50,0 Mio. €. Der Eigenbeitrag der Eurex Clearing AG zum Ausfallfonds blieb unverändert. Die Kapitalausstattung der European Commodity Clearing AG liegt aktuell deutlich über der regulatorischen Anforderung. Das bilanzielle Eigenkapital kann zum Bilanzstichtag nicht vollständig zur Abdeckung der Risiken nach Artikel 16 EMIR verwendet werden, da Teile nicht liquide verfügbar sind. Die Kapitalausstattung wird wie bei den anderen Gesellschaften stetig überprüft. Aufgrund eines Anstiegs der regulatorischen Mindesthöhe des Eigenbeitrags zum Ausfallfonds wurde der Beitrag der European Commodity Clearing AG erhöht. Der Eigenbeitrag zum Ausfallfonds erreichte zum 31. Dezember 2018 eine Höhe von 11,5 Mio. € und lag damit über der regulatorischen Mindestanforderung. Für 2019 ist eine weitere Erhöhung des Eigenbeitrags geplant. Abhängig von der weiteren Geschäftsentwicklung, v. a. aber von Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen, können sich Anpassungen an der Kapitalausstattung ergeben; eine solche Anpassung ist für das erste Halbjahr 2019 vorgesehen. EMIR-Kapitalausstattungscroll
Im Rahmen der Verschmelzung der Eurex Repo GmbH auf die Eurex Bonds GmbH und der Umbenennung derselben in Eurex Repo GmbH zum 15. August 2018 ist die Kapitalausstattung der Eurex Repo GmbH signifikant gestiegen und liegt aktuell deutlich über der regulatorischen Anforderung. Eine Notwendigkeit für Kapitalzuführungen ist damit mittelfristig nicht zu erwarten. Zusammensetzung der Eigenmittel-/Eigenkapitalanforderungenscroll
1)
Die Eurex Bonds GmbH hat ihren Geschäftsbetrieb zum 31. Dezember 2017 eingestellt. Erfüllung der Eigenmittelanforderungenscroll
1)
Die Eurex Bonds GmbH hat ihren Geschäftsbetrieb zum 31. Dezember 2017 eingestellt. Nach den Vorschriften der delegierten Verordnung (EU) Nr. 150/2013 muss die REGIS-TR S.A. Eigenkapital in Höhe von mindestens 50 Prozent der operativen Kosten eines Jahres vorhalten. Die Cleartrade Exchange Pte. Limited hat gemäß den Vorschriften der MAS entweder 18 Prozent der jährlichen operativen Erlöse oder 50 Prozent der jährlichen operativen Kosten als Eigenmittel vorzuhalten; es gilt der jeweils höhere Betrag. Die Powernext SAS hat Eigenmittel in Höhe der operativen Kosten für sechs Monate vorzuhalten. Unter Berücksichtigung der erwarteten Geschäftsentwicklung bei der Powernext SAS und der Cleartrade Exchange Pte. Limited wird mit leicht steigenden Eigenmittelanforderungen gerechnet. Während die Powernext SAS dazu aktuell ausreichende Mittel aufweist, wird eine ggf. notwendige Eigenmittelanpassung der Cleartrade Exchange Pte. Limited durch geeignete Maßnahmen situationsabhängig sichergestellt. Erfüllung der Eigenmittelanforderungenscroll
Die regulatorischen Mindestanforderungen wurden von allen Gesellschaften während des Berichtsjahres und bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses zu jeder Zeit eingehalten. 16. Eigenkapital und Gewinnverwendung der Deutsche Börse AGDer Jahresabschluss der Muttergesellschaft Deutsche Börse AG, der zum 31. Dezember 2018 gemäß den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt wurde, weist einen Jahresüberschuss von 532,2 Mio. € (2017: 615,7 Mio. €) und ein Eigenkapital von 2.526,5 Mio. € (2017: 2.800,9 Mio. €) aus. 2018 schüttete die Deutsche Börse AG 453,3 Mio. € (2,45 € je Aktie) aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres aus. Der Periodenüberschuss des Jahres 2018 liegt unter dem Niveau des Vorjahres. Gewinnverwendungsvorschlagscroll
Dividendenberechtigte Stückaktienscroll
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den weiteren Erwerb eigener Aktien oder deren Veräußerung die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei einer Dividende von 2,70 € je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 17. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenLeistungsorientierte PensionspläneDie leistungsorientierten Verpflichtungen der Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse umfassen im Wesentlichen Endgehaltsvereinbarungen und auf Kapitalbausteinen basierende Pläne, die den Mitarbeitern lebenslange Renten oder nach Wahl Kapitalzahlungen auf Basis des zuletzt gezahlten Gehalts garantieren. In der Schweiz bestehen beitragsorientierte Pläne mit Garantie. Die Gruppe Deutsche Börse bedient sich zur Deckung ihrer Pensionsverpflichtungen teilweise externer Treuhandlösungen. Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtungenscroll
Insgesamt umfassen die leistungsorientierten Pläne 2.768 Anspruchsberechtigte (2017: 2.744). Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen teilt sich auf diese wie folgt auf: Aufteilung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung auf die Anspruchsberechtigtenscroll
Im Rahmen der Altersversorgung bestehen im Wesentlichen folgende Altersversorgungspläne: Vorstände von Konzerngesellschaften (Deutschland und Luxemburg)Für Mitglieder der Vorstände von bestimmten Konzerngesellschaften bestehen Einzelzusagen; diese orientieren sich an dem im übernächsten Absatz beschriebenen Plan für leitende Angestellte, d. h. die Gesellschaft stellt in jedem Kalenderjahr einen jährlichen Versorgungsbeitrag zur Verfügung, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in einen sog. Kapitalbaustein umgerechnet wird. Die Summe der in den einzelnen Kalenderjahren erworbenen Kapitalbausteine ergibt das Versorgungskapital, das bei Eintritt eines Versorgungsfalles in eine lebenslang laufende Rentenleistung umgerechnet wird. Darüber hinaus bestehen mit Mitgliedern von Vorständen von Konzerngesellschaften Ruhegeldvereinbarungen, die einen Anspruch auf Ruhegeld nach Vollendung des 63. Lebensjahres und nach erfolgter Wiederbestellung gewähren. Der Versorgungssatz betrug zu Beginn der Amtszeit 30 Prozent des individuellen ruhegeldfähigen Einkommens und erhöhte sich mit jeder Wiederbestellung um 5 Prozentpunkte auf maximal 50 Prozent des ruhegeldfähigen Einkommens. Für Details zu den Versorgungszusagen für Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse AG siehe die Ausführungen im Vergütungsbericht. DeutschlandFür die Mitarbeiter von bestimmten Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse in Deutschland besteht seit dem 1. Juli 1999 ein arbeitnehmerfinanzierter Leistungsplan (Deferred Compensation). Dieser Plan gibt den Mitarbeitern die Möglichkeit, Teile ihrer künftigen Entgeltansprüche in ein wertgleiches Versorgungskapital umzuwandeln. Die Versorgungsleistung besteht in einer Kapitalzahlung bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren oder ggf. zu einem früheren Zeitpunkt aufgrund von Invalidität oder Tod, wobei die Auszahlung bei Fälligkeit in gleichen Jahresraten über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgt. Das Versorgungskapital wird mit 6 Prozent p.a. verzinst. Neuzusagen werden grundsätzlich nur auf Grundlage dieses Leistungsplans getätigt; Mitarbeitern mit Pensionszusagen auf Grundlage von Versorgungsordnungen, die vor dem 1. Juli 1999 gültig waren, wurde die Möglichkeit eingeräumt, unter Umwandlung ihrer alten Pensionsansprüche an der Deferred Compensation teilzunehmen. Leitenden Angestellten in Deutschland wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 30. Juni 2006 die Teilnahme an folgendem Altersversorgungssystem angeboten, das auf Kapitalbausteinen beruht: Basis der Versorgung ist ein jährlich zufließendes Einkommen aus Jahresfixgehalt und variabler Vergütung. Die teilnehmenden Unternehmen stellen jedes Jahr einen Beitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes dieses versorgungsfähigen Einkommens zur Verfügung. Der Beitrag wird mit einem vom Alter abhängigen Kapitalisierungsfaktor multipliziert und ergibt so den jährlichen Kapitalbaustein. Die Summe der in den einzelnen Kalenderjahren erworbenen Kapitalbausteine ergibt das Versorgungskapital, das bei Eintritt des Versorgungsfalls in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Dieser Leistungsplan wurde am 30. Juni 2006 für neue Mitarbeiter geschlossen; die leitenden Angestellten, die im oben genannten Zeitraum tätig waren, können weiterhin Kapitalbausteine erdienen. Im Zuge der Anpassungen der Vergütungssysteme an aufsichtsrechtliche Anforderungen wurden in den Vorjahren Verträge für Teile der leitenden Angestellten angepasst. Für betroffene leitende Angestellte, in deren Verträgen bisher nur das zufließende Einkommen und die variable Vergütung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze als versorgungsfähiges Einkommen angerechnet wurden, wurde das versorgungsfähige Einkommen auf Basis des zugeflossenen Einkommens aus dem Jahr 2016 festgelegt. Dieses wird jährlich um die Steigerung der Lebenshaltungskosten gemäß dem vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verbraucherpreisindex für Deutschland angepasst. Für betroffene leitende Angestellte, deren Kapitalbaustein bisher auf Basis des zugeflossenen Einkommens ohne Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze berechnet wurde, wurde ein Betrag festgelegt, der jährlich vom Aufsichtsrat unter Beachtung geänderter Einkommens- und Kaufkraftverhältnisse geprüft und ggf. angepasst wird. LuxemburgDer Clearstream-Teilkonzern in Luxemburg verfügt über separate leistungsorientierte Pensionspläne. Der einzige noch offene leistungsorientierte Pensionsplan zu Gunsten der luxemburgischen Mitarbeiter der Clearstream International S.A., der Clearstream Banking S.A. und der Clearstream Services S.A. wird durch Barzahlungen an eine "association d'épargne pension" (ASSEP) gemäß luxemburgischem Recht finanziert. Die Versorgungsleistung besteht in einer einmaligen Kapitalzahlung, die grundsätzlich bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren gezahlt wird. Der Leistungsplan deckt Invalidität und Todesfallschutz ("death in service") nicht ab. Die ASSEP wird in voller Höhe durch die teilnehmenden Unternehmen dotiert. Die Beiträge werden jährlich auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt, wobei die Höhe der Verpflichtungen nach luxemburgischem Recht ermittelt wird. Für weitere Mitarbeiter besteht ein Gruppenvertrag mit der Swiss Life (Luxembourg) S.A., der sowohl Pensionen, Invalidität wie auch den Todesfall abdeckt. Der Versicherungsbeitrag wird einmal jährlich vom Arbeitgeber gezahlt. Die von der Dauer der Mitarbeiterzugehörigkeit in den Gruppenunternehmen abhängigen Versorgungsleistungen beginnen mit der Vollendung des 65. Lebensjahres und bestehen aus quartalsweise ausgezahlten Beträgen. Im Todes- und Invaliditätsfall gelten andere Regelungen. Die Verpflichtungen werden jährlich auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. SchweizFür die Mitarbeiter in der Schweiz bestehen auf Basis von Versicherungspolicen ein gesonderter Vorsorgeplan (Basisvorsorge) und ein Plan zur Zusatzversorgung (Bonusplan); beide Pläne umfassen neben der Altersversorgung auch Leistungen bei Invalidität sowie Hinterbliebenenversorgung. Die Beiträge für die Basisvorsorge werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleistet, wobei der Beitrag prozentual gestaffelt vom versicherten Lohn (Jahreslohn abzüglich eines Koordinationsabzugs) abgeleitet wird. Beim Bonusplan bestimmt sich die Höhe der Beiträge prozentual zum Bonus, wobei ebenfalls Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Finanzierung beitragen. Das Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen. Der Begünstigte kann zwischen Rentenbezug und Einmalzahlung wählen. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen kann wie folgt auf die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Rückstellungen übergeleitet werden: Entwicklung der Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtungenscroll
Im Geschäftsjahr 2018 haben Mitarbeiter insgesamt 6,9 Mio. € (2017: 6,4 Mio. €) aus ihren variablen Vergütungen in Ansprüche aus Deferred Compensation gewandelt. AnnahmenRückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren jährlich zum Bilanzstichtag bewertet. Die Annahmen zur Ermittlung der versicherungsmathematischen Verpflichtungen für die Pensionspläne unterscheiden sich je nach den individuellen Rahmenbedingungen der betroffenen Länder und stellen sich wie folgt dar: Versicherungsmathematische Annahmenscroll
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Bis zu einem Alter von 50 Jahren, danach 0 Prozent Hinsichtlich der Lebenserwartung werden in Deutschland die von Prof. Dr. Klaus Heubeck entwickelten "Richttafeln 2018 G" (Generationstafeln) zugrunde gelegt. Für Luxemburg werden Sterbetafeln des Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché du Luxembourg zugrunde gelegt. Für die Schweiz werden die BVG 2015-Generationentafeln angewandt. SensitivitätsanalyseDie im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse berücksichtigt jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, d. h. mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Sensitivitätsanalyse für die leistungsorientierte Verpflichtungscroll
Zusammensetzung des PlanvermögensDeutschlandIn Deutschland wird das Planvermögen durch einen Sicherungstreuhänder für einzelne Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse und für die Berechtigten gehalten: Der Treuhänder erwirbt auf Weisung der Gesellschaft mit den übertragenen Mitteln treuhändisch Wertpapiere, ohne dass eine Beratung seitens des Treuhänders erfolgt. Die Anlage der Beiträge erfolgt dabei entsprechend einer Anlagerichtlinie, die von den im Anlageausschuss vertretenen Gesellschaften angepasst werden kann. Der Treuhänder kann die Ausführung von Weisungen ablehnen, sofern diese nicht in Einklang mit der Zweckbindung oder den Auszahlungsbestimmungen stehen. Entsprechend der Anlagerichtlinie wird ein Wertsicherungsmechanismus angewandt, wobei die Anlage in verschiedenen Anlageklassen erfolgen kann. LuxemburgIn Luxemburg obliegt die Festlegung der Anlagestrategie dem Board of Directors des Clearstream Pension Fund. Ziel ist die Renditemaximierung relativ zu einer Benchmark. Diese leitet sich zu 75 Prozent aus der Rendite von deutschen Bundesanleihen mit einer Laufzeit von fünf Jahren und zu 25 Prozent aus der Rendite des EURO STOXX 50 Index ab. Gemäß Anlagerichtlinie darf der Fonds nur in festverzinsliche sowie variabel verzinste Wertpapiere und börsennotierte Investmentfondsanteile investieren sowie Barvermögen halten, auch in Form von Geldmarktfonds. SchweizDas Vermögen der Vorsorgewerke der betroffenen Gesellschaften wird bei der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge angelegt und entsprechend unter "qualifizierende Versicherungspolicen" ausgewiesen. Zusammensetzung des Planvermögensscroll
Das Planvermögen umfasste zum 31. Dezember 2018 keine eigenen Finanzinstrumente des Konzerns (2017: null). Auch von den Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse genutzte Immobilien oder sonstige Vermögenswerte waren nicht enthalten. RisikenDie mit den leistungsorientierten Verpflichtungen verbundenen Risiken betreffen neben den üblichen versicherungsmathematischen Risiken v. a. finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Planvermögen; diese können insbesondere Adressenausfall- und Marktpreisrisiken enthalten. MarktpreisrisikenDie Rendite des Planvermögens wird in Höhe der Diskontierungssätze angenommen, die auf Basis von Unternehmensanleihen bestimmt werden, deren Bonität mit AA bewertet ist. Sofern die tatsächliche Rendite des Planvermögens die angewandten Diskontierungssätze unterschreitet, erhöht sich die Nettoverpflichtung aus den Pensionsplänen. Bei geringerer Volatilität ist weiterhin davon auszugehen, dass die tatsächliche Rendite mittel- bis langfristig über der Rendite von Unternehmensanleihen guter Bonität liegt. Die Höhe der Nettoverpflichtung wird zudem insbesondere durch die Diskontierungssätze beeinflusst, wobei das gegenwärtig niedrige Zinsniveau zu einer vergleichsweise hohen Nettoverpflichtung beiträgt. Ein erneuter Rückgang der Renditen von Unternehmensanleihen würde zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtungen führen. Eine positive Entwicklung der Marktwerte der im Planvermögen enthaltenen Vermögenswerte könnte dies teilweise kompensieren. Das Aktienkursrisiko, das sich aus derivativen Positionen in Aktienindexfutures im Planvermögen ergibt, erachtet die Gruppe Deutsche Börse als angemessen. Das Unternehmen stützt seine Einschätzung auf das insgesamt überschaubare Volumen der erwarteten Auszahlungen aus den Pensionsplänen in den nächsten Jahren, die ebenfalls überschaubare Gesamthöhe der Verpflichtungen und die Fähigkeit, diese Zahlungen vollständig aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit bedienen zu können. Bei Anpassungen der Anlagerichtlinie wird gleichwohl die Duration der Pensionsverpflichtung und der erwarteten Auszahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren berücksichtigt. InflationsrisikenMögliche Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtungen führen könnten, bestehen insoweit, als es sich bei einigen Plänen um Endgehaltspläne handelt bzw. die jährlichen Kapitalbausteine unmittelbar an die Gehälter gebunden sind, d. h. ein deutlicher Gehaltsanstieg würde sich verpflichtungserhöhend auf diese Pläne auswirken. In Deutschland besteht indes keine vertragliche Vereinbarung im Hinblick auf Inflationsrisiken für diese Pensionspläne. Für den arbeitnehmerfinanzierten Leistungsplan (Deferred Compensation) ist ein Zinssatz von 6 Prozent p.a. vereinbart; eine Regelung für Inflation sieht der Plan nicht vor, sodass davon auszugehen ist, dass der Anreiz für Mitarbeiter, Beiträge in den Leistungsplan einzuzahlen, bei steigender Inflation eher gering ist. In Luxemburg werden die Gehälter maximal einmal pro Jahr auf Basis eines Verbraucherpreisindex um Inflationseffekte angepasst; diese Anpassung wirkt sich entsprechend verpflichtungserhöhend auf den Pensionsplan aus. Aufgrund der Tatsache, dass die Verpflichtung in Form einer Kapitalzahlung erfüllt wird, ergeben sich keine inflationsbedingten Auswirkungen, sobald der Begünstigte die Altersgrenze erreicht hat. In der Schweiz ist für den bei der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge bestehenden Leistungsplan vorgesehen, dass der Stiftungsrat jährlich darüber entscheidet, ob die Altersrenten an die Preisentwicklung angepasst werden. Hierbei werden insbesondere die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung berücksichtigt. Eine automatische Anpassung an Preissteigerungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus, die für bestimmte Hinterlassenen- und Invalidenrenten angewandt werden, ist nicht vorgesehen. Duration und erwartete Fälligkeiten der PensionsverpflichtungenDie gewichtete Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt 16,1 Jahre (2017: 16,6 Jahre) zum 31. Dezember 2018. Erwartete Fälligkeiten der undiskontierten Pensionszahlungenscroll
Die voraussichtlichen Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne für das Geschäftsjahr 2019 betragen etwa 16,5 Mio. € einschließlich der Nettozinsaufwendungen. Beitragsorientierte Pensionspläne und gemeinschaftliche Pläne mehrerer ArbeitgeberIm Berichtsjahr sind Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne und als solche ausgewiesene gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber in Höhe von 39,6 Mio. € (2017: 36,7 Mio. €) angefallen. Für das Jahr 2019 werden etwa 10,2 Mio. € an Beiträgen für die gemeinschaftlichen Pläne mehrerer Arbeitgeber erwartet. 18. Entwicklung der sonstigen RückstellungenEntwicklung der sonstigen Rückstellungen (Teil 1)scroll
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen (Teil 2)scroll
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IHK = Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Rückstellungen für Restrukturierungs- und Effizienzmaßnahmen betreffen in Höhe von 88,1 Mio. € vertraglich vereinbarte Vorruhestandsleistungen und Abfindungszahlungen sowie in Höhe von 1,4 Mio. € Ausgaben, die direkt im Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen. Des Weiteren sind in dieser Position Rückstellungen für die Umsetzung des Restrukturierungsplans in Höhe von 59,0 Mio. € enthalten. Ingesamt betreffen 108,3 Mio. € der Zuführungen zu den Rückstellungen das im Jahr 2018 beschlossene Programm zur Reduzierung struktureller Kosten (Structural Performance Improvement Programme, SPIP). Die Position "sonstige Personalrückstellungen" enthält u. a. zum Bilanzstichtag personalbezogene Rückstellungen für Jubiläen in Höhe von 5,9 Mio. € (2017: 5,8 Mio €) sowie für sonstige Personalkosten in Höhe von 9,0 Mio € (2017: 8,5 Mio. €). Die Position "Übrige" enthält u. a. Drohverlustrückstellungen in Höhe von 10,7 Mio. € (2017: 7,3 Mio. €) und Rückstellungen für Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 2,0 Mio. € (2017: 1,3 Mio. €). Für Details zur aktienbasierten Vergütung siehe Erläuterung 28. 19. Sonstige langfristige RückstellungenSonstige langfristige Rückstellungen haben eine Laufzeit von über einem Jahr. Zusammensetzung der sonstigen langfristigen Rückstellungenscroll
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IHK = Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main 20. Sonstige kurzfristige RückstellungenZusammensetzung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungenscroll
21. Sonstige VerbindlichkeitenDie Gruppe Deutsche Börse weist folgende vertragliche Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden aus: Vertragliche Verbindlichkeitenscroll
Die Anpassungseffekte aus der Änderung der Bilanzierungsmethode zum 1. Januar 2018 betragen für langfristige vertragliche Verbindlichkeiten 10,7 Mio. €; für Details siehe Erläuterung 3. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeitenscroll
Sonstige Erläuterungen22. Erläuterungen zur Konzern-KapitalflussrechnungCashflow aus laufender GeschäftstätigkeitNach Bereinigung des Jahresüberschusses um nicht zahlungswirksame Bestandteile ergibt sich ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ohne CCP-Positionen in Höhe von 1.176,5 Mio. € (2017: 1.107,2 Mio. €). Nach Berücksichtigung der Veränderung der CCP-Positionen beläuft sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit auf 1.298,2 Mio. € (2017: 1.056,2 Mio. €). Zu den Veränderungen siehe den Abschnitt "Finanzlage" des zusammengefassten Lageberichts. Die Gruppe Deutsche Börse weist Zahlungseingänge aus Dividenden (6,7 Mio. €; 2017: 8,6 Mio. €) und Ertragsteuerzahlungen (303,3 Mio. €; 2017: 308,8 Mio. €) im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus. Zinszahlungen werden, soweit sie nicht das Bankgeschäft betreffen, ebenfalls im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Im Berichtsjahr sind insgesamt Zinszahlungen in Höhe von 218,0 Mio. € (2017: 213,9 Mio. €) und erhaltene Zinsen in Höhe von 203,6 Mio. € (2017: 192,6 Mio. €) im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit enthalten. Die übrigen nicht zahlungswirksamen Effekte ergeben sich aus den folgenden Positionen: Zusammensetzung der übrigen nicht zahlungswirksamen Effektescroll
Cashflow aus InvestitionstätigkeitDer Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf 792,0 Mio. € (2017: 181,9 Mio. €). Er war im Geschäftsjahr 2018 insbesondere durch den Zahlungsmittelzufluss im Bankgeschäft gekennzeichnet. Die Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Bankgeschäft des Clearstream-Teilkonzerns stehen und eine ursprüngliche Laufzeit von drei Monaten übersteigen, wird im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. Die Forderungen aus dem Bankgeschäft verringerten sich um 655,1 Mio. € (2017: Anstieg der Forderungen um 47,7 Mio. €), während sich die entsprechenden Verbindlichkeiten um 250,3 Mio. € (2017: null) erhöhten. Darüber hinaus war der Cashflow aus Investitionstätigkeit durch die Akquisition der Swisscanto Funds Centre Ltd., London, Vereinigtes Königreich, (zum 2. November 2018 umbenannt in Clearstream Funds Centre Ltd.) sowie den Erwerb der wesentlichen Vermögenswerte und Schulden des GTX Electronic Communication-Geschäftsbereichs (GTX-ECN) im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses geprägt. Im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der Swisscanto Funds Centre Ltd. mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 sind liquide Mittel in Höhe von 83,3 Mio. € (nach Abzug erworbener Zahlungsmittel in Höhe von 9,4 Mio. €) abgeflossen. Der Erwerb des GTX-ECN-Geschäftsbereichs am 29. Juni 2018 führte zu einem Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 85,9 Mio. €. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wurden in Höhe von 160,0 Mio. € (2017: 149,2 Mio. €) getätigt. Die hierin enthaltenen Maßnahmen im Rahmen der strategischen Wachstumsinitiativen und Infrastrukturprojekte werden als Erweiterungsinvestitionen klassifiziert, während alle sonstigen Investitionen als Ersatzinvestitionen ausgewiesen werden. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen gliedern sich nach Segmenten wie folgt: Auszahlung für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagenscroll
Investitionen in langfristige Finanzinstrumente in Höhe von insgesamt 38,7 Mio. € (2017: 312,4 Mio. €) betrafen in Höhe von 22,2 Mio. € (2017: 292,9 Mio. €) den Erwerb von variabel verzinslichen Wertpapieren. Darüber hinaus wurden Beteiligungen in Höhe von 13,4 Mio. € (2017: 14,5 Mio. €) erworben. Im Berichtsjahr waren langfristige Schuldinstrumente und Eigenkapitalinstrumente im Volumen von insgesamt 259,5 Mio. € (2017: 859,1 Mio. €) fällig bzw. wurden veräußert. Aus der Veräußerung von Anteilen an der BATS Global Markets, Inc. und an einer weiteren Beteiligung resultierte im Geschäftsjahr 2017 ein Zahlungsmittelzufluss in Höhe von insgesamt 274,7 Mio. €. Cashflow aus FinanzierungstätigkeitDer Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf 832,9 Mio. € (2017: 501,0 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2017 zahlte die Deutsche Börse AG Dividenden in Höhe von 453,3 Mio. € (Dividende für das Geschäftsjahr 2016: 439,0 Mio. €). Darüber hinaus umfasste der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit den Erwerb von eigenen Anteilen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms in Höhe von insgesamt 364,2 Mio. € (2017: 28,2 Mio. €) sowie Zahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter in Höhe von -14,9 Mio. € (2017: 39,3 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2018 war eine von der Deutsche Börse AG begebene börsennotierte Anleihe im Volumen von 600,0 Mio. € fällig. Die Deutsche Börse AG hat eine zehnjährige Euroanleihe in gleicher Höhe begeben. Überleitungsrechnung zum FinanzmittelbestandÜberleitungsrechnung zum Finanzmittelbestandscroll
23. Ergebnis je AktieIn Übereinstimmung mit IAS 33 wird das Ergebnis je Aktie ermittelt, indem der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnende Periodenüberschuss durch die gewichtete Durchschnittszahl der ausgegebenen Aktien dividiert wird. Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie werden der durchschnittlichen Aktienanzahl die potenziell verwässernden Stammaktien zugerechnet, die im Rahmen der aktienbasierten Vergütung (siehe hierzu auch Erläuterung 28) erworben werden können. Hierbei werden zur Berechnung der Zahl der potenziell verwässernden Stammaktien die Ausübungspreise um den beizulegenden Zeitwert der Dienstleistungen, die noch zu erbringen sind, korrigiert. Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird - unabhängig von der tatsächlichen Bilanzierung nach IFRS 2 - angenommen, dass die Tranche 2014 des langfristigen Nachhaltigkeitsplans (Long-term Sustainable Instrument, LSI), für die keine Erfüllung durch Barausgleich beschlossen wurde, durch Eigenkapitalinstrumente erfüllt wird. Zum 31. Dezember 2018 gab es folgende ausstehende Bezugsrechte, die zu einer Verwässerung des Gewinns je Aktie hätten führen können: Ermittlung der Anzahl potenziell verwässernder Stammaktienscroll
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Tagesgenauer Durchschnittskurs der Aktie Deutsche Börse auf Xetra in der Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2018 Da der tagesgenaue durchschnittliche Aktienkurs über den angepassten Ausübungspreisen der Tranche 2014 lag, gelten diese Bezugsrechte zum 31. Dezember 2018 im Sinne von IAS 33 als verwässernd. Ermittlung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktiescroll
Wie im Vorjahr lagen 2018 keine Bezugsrechte vor, die von der Berechnung des gewichteten Durchschnitts der potenziell verwässernden Aktien ausgeschlossen wurden, da ihre Auswirkungen im Berichtsjahr bis zum Bilanzstichtag nicht verwässernd waren. 24. SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur. Seit dem 1. Januar 2018 gliedert die Gruppe Deutsche Börse ihr Geschäft in neun Segmente:
Diese Struktur dient der internen Konzernsteuerung und ist die Basis für die Finanzberichterstattung (Details der Zuordnung der verschiedenen Geschäftsfelder zu den einzelnen Segmenten zeigt die Tabelle "Interne Organisations- und Berichtsstruktur". Diese detailliertere Segmentberichterstattung schafft zusätzliche Transparenz und hebt die Wachstumsbereiche hervor. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung einiger Geschäftsfelder werden diese seit dem Geschäftsjahr 2018 als eigenständige Berichtssegmente geführt und somit auch deren Kostenbasis und EBITDA berichtet. Interne Organisations- und Berichtsstrukturscroll
Segmentberichterstattung (Teil 1)scroll
Segmentberichterstattung (Teil 2)scroll
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Ohne Geschäfts- oder Firmenwerte Die Umsatzerlöse werden getrennt nach Erlösen mit fremden Dritten und mit anderen Segmenten ("Innenumsätze") ausgewiesen. Leistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von bewerteten Mengen oder zu Festpreisen verrechnet, z. B. die Datenlieferung vom Segment Eurex (Finanzderivate) an das Segment Data (Datengeschäft). Zahlungsunwirksame Wertberichtigungen auf Forderungen und Ausbuchungen von uneinbringlichen Forderungen stammen aus folgenden Segmenten: Aufteilung der Wertberichtigung und Ausbuchung von Forderungenscroll
Im Berichtsjahr fiel ein außerplanmäßiger Wertminderungsaufwand in Höhe von 0,6 Mio. € in den strategischen Investitionen an (2017: 1,1 Mio. €, siehe Erläuterung 8). Des Weiteren fiel ein außerplanmäßiger Wertminderungsaufwand in Höhe von 36,7 Mio. € an (2017: 1,3 Mio. €, siehe Erläuterung 11 und Erläuterung 12). Davon entfielen 7,2 Mio. € auf das Segment Clearstream (für Future Market Access und Malmo), 6,1 Mio. € auf GSF (für One SecLend, One CMS und LH Connect), 5,4 Mio. € auf IFS (für IFS Arrow) und 16,1 Mio. € auf das Segment Data (für den Regulatory Reporting Hub), 1,3 Mio. € auf das Segment Eurex, 0,4 Mio. € auf Xetra sowie 0,1 Mio. € auf STOXX (für eine zentrale IT-Anwendung). Das Geschäftsmodell der Gruppe Deutsche Börse und aller ihrer Segmente ist auf einen international agierenden Teilnehmerkreis ausgerichtet; die Preise werden nicht nach der Herkunft der Teilnehmer differenziert. Deshalb ist es aus Preis-, Margen- und Risikogesichtspunkten nicht entscheidend, ob Umsatzerlöse mit nationalen oder internationalen Teilnehmern erwirtschaftet werden. Die Risiken und Erträge aus den Aktivitäten der Tochtergesellschaften innerhalb des wirtschaftlichen Umfelds der Europäischen Währungsunion (EWU) unterscheiden sich auf Basis der zu berücksichtigenden Faktoren zur Bestimmung von Informationen über geografische Regionen nach IFRS 8 nicht wesentlich voneinander. Daher hat die Gruppe Deutsche Börse folgende Segmente identifiziert: Eurozone, übriges Europa, Amerika und Asien-Pazifik. Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den einzelnen Regionen erfolgt nach Sitz des Kunden, während Investitionen und langfristige Vermögenswerte nach Sitz des Unternehmens und die Mitarbeiter je nach Standort den Regionen zugeordnet werden. Wie oben beschrieben basiert die Zuordnung der Erlöse auf der Rechnungsadresse des unmittelbaren Kunden. Das bedeutet beispielsweise, dass Umsätze mit einem amerikanischen Investor, der ein Produkt mit asiatischem Underlying über ein europäisches Clearingmitglied handelt, als europäische Umsätze klassifiziert werden. Informationen über geografische Regionenscroll
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Darunter Länder, in denen mehr als 10 Prozent der Umsatzerlöse generiert wurden: Vereinigtes
Königreich (2018: 887,5 Mio. €; 2017: 792,8 Mio. €) und Deutschland (2018: 655,0 Mio.
€; 2017: 641,8 Mio. €) 25. FinanzrisikomanagementIm zusammengefassten Lagebericht (siehe Erläuterungen im Risikobericht) beschreibt die Gruppe Deutsche Börse ausführlich die gemäß IFRS 7 erforderlichen qualitativen Angaben wie die Art und das Ausmaß der aus Finanzinstrumenten entstehenden Risiken sowie Ziele, Strategien und Verfahren zur Risikosteuerung. Finanzielle Risiken treten in der Gruppe Deutsche Börse hauptsächlich in Form von Kreditrisiken und in einem geringeren Umfang in Form von Marktpreisrisiken auf. Sie werden mittels des Konzepts zum ökonomischen Kapital quantifiziert (siehe detaillierte Angaben hierzu im Risikobericht). Das erforderliche ökonomische Kapital wird mit einem Konfidenzniveau von 99,98 Prozent für eine Haltedauer von einem Jahr beurteilt. Es wird mit dem Haftungskapital der Gruppe nach Berücksichtigung immaterieller Vermögenswerte verglichen, um zu testen, ob die Gruppe extreme, unerwartete Verluste auffangen kann. Das erforderliche ökonomische Kapital für finanzielle Risiken wird jeweils zum Ende eines jeden Monats berechnet und lag zum 31. Dezember 2018 bei 601,0 Mio. €, wobei 517,0 Mio. € aus Kreditrisiken und 84,0 Mio. € aus Marktpreisrisiken stammen. Neben der Überwachung für die regulierten Entitäten werden finanzielle Risiken auf Konzernebene sowie auf Segmentebene überwacht. Das erforderliche ökonomische Kapital für finanzielle Risiken in den Segmenten Eurex (Finanzderivate) und Clearstream (Nachhandel) beläuft sich auf 166,0 Mio. € bzw. 285,0 Mio. €; dies entspricht 28 Prozent bzw. 47 Prozent des gesamten erforderlichen ökonomischen Kapitals für finanzielle Risiken der Gruppe Deutsche Börse. Die Gruppe evaluiert fortlaufend ihre Risikosituation. Aus heutiger Sicht ist für den Vorstand keine Gefährdung des Fortbestands der Gruppe erkennbar. KreditrisikenKreditrisiken entstehen in der Gruppe Deutsche Börse aus den folgenden Positionen: Kreditrisiken der Finanzinstrumente (Teil 1)scroll
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In den Positionen "Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung" sowie "Kassenbestand und
sonstige Bankguthaben" ausgewiesen Kreditrisiken der Finanzinstrumente (Teil 2)scroll
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In den Positionen "Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung" sowie "Kassenbestand und
sonstige Bankguthaben" ausgewiesen GeldanlagenDie Gruppe Deutsche Börse ist Kreditrisiken im Zusammenhang mit der Anlage liquider Finanzmittel ausgesetzt. Clearstream (Nachhandel) nimmt Bareinlagen in verschiedenen Währungen von seinen Kunden entgegen und legt diese Mittel in Geldmarktinstrumenten an. Die Eurex Clearing AG (Segment Eurex (Finanzderivate)) erhält von ihren Clearingmitgliedern Geldsicherheiten im Wesentlichen in den Clearingwährungen Euro und Schweizer Franken. Die Gruppe beugt solchen Risiken entweder durch eine - soweit möglich - besicherte Anlage kurzfristiger Gelder vor, z. B. in Form von Wertpapierpensionsgeschäften, oder durch Einlagen bei Zentralbanken. Gemäß den Treasury-Richtlinien werden als Sicherheiten im Wesentlichen hochliquide Finanzinstrumente mit einem Mindestrating von AA- (S&P Global Ratings/Fitch) bzw. Aa3 (Moody's), die von Regierungen oder supranationalen Institutionen begeben oder garantiert werden, akzeptiert. Unbesicherte Geldanlagen sind nur bei Kontrahenten mit einwandfreier Bonität im Rahmen eingeräumter Kontrahentenlimits zulässig. Die Bonität der Kontrahenten wird mit Hilfe eines internen Ratingsystems überwacht. Der Marktwert der im Rahmen von Wertpapierpensionsgeschäften erhaltenen Wertpapiere belief sich auf 7.081,4 Mio. € (2017: 5.493,3 Mio. €). Die Clearstream Banking S.A. und die Eurex Clearing AG sind berechtigt, die erhaltenen Wertpapiere an ihre Zentralbanken weiterzuverpfänden, um geldpolitische Instrumente der Zentralbanken zu nutzen. Die Clearstream Banking S.A. hat zum 31. Dezember 2018 Wertpapiere im Wert von 162,7 Mio. € für Wertpapierpensionsgeschäfte an Zentralbanken verpfändet (2017: keine). Ein Teil der von Clearstream im eigenen Bestand gehaltenen Wertpapiere wurde an Zentralbanken verpfändet und dient als Sicherheit für die erhaltenen Settlement-Kreditlinien. Der Marktwert der verpfändeten Wertpapiere belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 1.205,7 Mio. € (2017: 1.195,9 Mio. €). Die Eurex Clearing AG hat keine Wertpapiere an Zentralbanken verpfändet. Kredite zur Abwicklung von WertpapiertransaktionenClearstream (Nachhandel) räumt den Kunden technische Überziehungskredite ein, um die Abwicklungseffizienz zu maximieren. Diese Abwicklungs-Kreditlinien unterliegen gruppeninternen Bonitätsprüfungen. Die Kreditlinien können nach Ermessen der Gesellschaften des Clearstream-Teilkonzerns jederzeit widerrufen werden und sind in der Regel voll besichert. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 115,2 Mrd. € (2017: 106,6 Mrd. €). Hierin enthalten sind 3,3 Mrd. € (2017: 3,6 Mrd. €), die unbesichert sind; bei diesem Teil handelt es sich ausschließlich um Linien mit auswählten Zentralbanken und multilateralen Entwicklungsbanken im Einklang mit der CSDR-Ausnahme gemäß Artikel 23 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/390 der Kommission. Die effektiven Außenstände am Ende jedes Geschäftstages stellen in der Regel einen kleinen Teil der Kreditlinien dar und beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 2.253,3 Mio. € (2017: 754,7 Mio. €); siehe Erläuterung 13.4. Ferner verbürgt Clearstream (Segment GSF, Sicherheitenmanagement) die Risiken, die durch das von Clearstream den Kunden angebotene "Automated Securities Fails Financing"-Programm entstehen, bei dem Clearstream Banking S.A. als Intermediär zwischen Leiher und Verleiher agiert. Diese Risiken sind besichert. Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die im Rahmen dieses Programms erbrachten Garantien auf 413,2 Mio. € (2017: 597,9 Mio. €). Die Sicherheiten, die im Zusammenhang mit diesen Krediten hinterlegt werden, beliefen sich auf 448,4 Mio. € (2017: 658,9 Mio. €). Zum 31. Dezember 2018 belief sich das Volumen der von verschiedenen Kontrahenten im Rahmen des Wertpapierleihesystems ASLplus an die Clearstream Banking S.A. ausgeliehenen Wertpapiere auf 42.558,3 Mio. € (2017: 52.121,9 Mio. €). Diese Wertpapiere waren vollständig an andere Kontrahenten weitergegeben. Die Sicherheitsleistungen, die die Clearstream Banking S.A. im Zusammenhang mit diesen Ausleihungen erhalten hat, betrugen 42.693,7 Mio. € (2017: 52.603,0 Mio. €). Diese Sicherheitsleistungen wurden an den Verleiher verpfändet, wobei die Clearstream Banking S.A. ihr rechtlicher Eigentümer bleibt. In den Jahren 2017 und 2018 kam es bei keiner der beschriebenen Geschäftsarten zu Verlusten aus Kreditgeschäften. Finanzinstrumente der zentralen KontrahentenZur Absicherung des Risikos der zentralen Kontrahenten der Gruppe für den Fall des Ausfalls eines Clearingmitglieds verpflichten sich die Clearingmitglieder gemäß den Clearingbedingungen zu täglichen bzw. untertägigen Sicherheitsleistungen in Geld oder Wertpapieren (Margins) in der vom jeweiligen Clearinghaus festgelegten Höhe. Darüber hinausgehende Sicherungsmechanismen der zentralen Kontrahenten sind detailliert im Risikobericht erläutert. Die Summe der eingeforderten Margins aus den getätigten Geschäften und Ausfallfondsanforderungen betrug (nach Sicherheitsabschlag) zum Bilanzstichtag 47.969,5 Mio. € (2017: 45.087,3 Mio. €). Tatsächlich wurden Sicherheiten in einer Gesamthöhe von 58.992,9 Mio. € (2017: 54.982,8 Mio. €) hinterlegt. Zusammensetzung der Sicherheiten der zentralen Kontrahentenscroll
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Der Betrag enthält den Ausfallfonds in Höhe von 2.938,3 Mio. € (2017: 2.990,0 Mio.
€). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche VermögenswerteHandels-, Abwicklungs- und Depotentgelte werden in der Regel per Lastschrift zeitnah eingezogen. Entgelte für andere Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Daten und Informationen werden überwiegend per Überweisung beglichen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Anwendung eines Modells, das erwartete künftige Verluste abbildet, (Expected Loss Model) entsprechend des vereinfachten Ansatzes, wie in IFRS 9 dargestellt, analysiert. Um einen erwarteten Verlust zu ermitteln, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte entsprechend der Anzahl der Tage, die sie überfällig sind, gruppiert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen einem insgesamt vergleichbaren Risikoprofil. Die erwarteten Verluste wurden auf Basis der Restlaufzeit der Forderungen bestimmt. Die Ausfallraten resultieren aus dem Zahlungsprofil über einen Zeitraum von fünf Jahren und der in diesem Zeitraum ermittelten Ausfallstatistik. Zum 31. Dezember 2018 hat die Gruppe Deutsche Börse keine vertraglichen Vermögenswerte ausgewiesen. Diesem Ansatz folgend ergaben sich folgende Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2018 und zum 1. Januar 2018: Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2018scroll
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Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 1. Januar 2018scroll
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, sofern eine Rückzahlung nicht zu erwarten ist (siehe auch S Erläuterung 3). 2018 gab es keine wesentlichen Direktabschreibungen aufgrund von Kundenausfällen (31. Dezember 2017: 0,3 Mio. €). 2018 erfolgten Zahlungseingänge in Höhe von 0,1 Mio. € für Forderungen, die zuvor ausgebucht worden waren (2017: null). SchuldverschreibungenAlle Schuldverschreibungen der Gruppe Deutsche Börse, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, weisen ein niedriges Ausfallrisiko auf; entsprechend wird die Wertberichtigung, die im Berichtsjahr angesetzt wurde, in Höhe eines erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von zwölf Monaten ermittelt. Börsennotierte Schuldverschreibungen weisen nach Einschätzung der Gruppe ein niedriges Ausfallrisiko aus, sofern sie mit einem "Investment grade"-Rating einer externen Rating-Agentur bewertet sind. Der erwartete Verlust wird unter Berücksichtigung der Ausfallraten, die sich aus den von einer Rating-Agentur bereitgestellten Ausfallraten ergibt, ermittelt. Die Entwicklung der Wertberichtigungen zu den Schuldverschreibungen ist unten dargestellt. Entwicklung der WertberichtigungenDie Wertberichtigung für die sonstigen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2017 kann wie folgt auf die Wertberichtigung zum 1. Januar 2018 und auf die Wertberichtigung zum 31. Dezember 2018 übergeleitet werden: Entwicklung der Wertberichtigungenscroll
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Wertberichtigung gemäß des Modells der eingetretenen Verluste (Incurred Loss Model)
gemäß IAS 39 KreditrisikokonzentrationenAufgrund des Geschäftsmodells der Gruppe Deutsche Börse und der sich daraus ergebenden Geschäftsbeziehungen konzentrieren sich die Kreditrisiken auf den Finanzsektor. Die mögliche Konzentration von Kreditrisiken auf einzelne Kontrahenten wird durch Kreditlimits für Kontrahenten begrenzt. Die Steuerung der Kreditrisikokonzentration, einschließlich der Konzentration von Sicherheiten, und der sog. Großkredite erfolgt im Einklang mit den anzuwendenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen; hierzu zählen u. a. die Artikel 387-410 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR), Artikel 47 Abs. 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) sowie weitere nationale Anforderungen (siehe auch Erläuterung 15 für Ausführungen zu den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen). Die Anforderungen an Kreditrisikokonzentrationen, die sich aus der Verordnung (EU) 909/2014 (Central Securities Depository Regulation, CSDR) ergeben, werden derzeit als Teil der Zulassung gemäß Art. 16 CSDR der mit der Gruppe Deutsche Börse verbundenen Zentralverwahrer implementiert. Der ökonomische Kapitalbedarf für Kreditrisiken (basierend auf dem sog. "Value at Risk" (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,98 Prozent) wird börsentäglich berechnet; zum 31. Dezember 2018 betrug er 517,0 Mio. € (2017: 467,0 Mio. €). Zur Aufdeckung von Kreditkonzentrationsrisiken wendet die Gruppe Deutsche Börse darüber hinaus weitere Methoden an. Im Jahr 2018 wurden keine nennenswerten nachteiligen Kreditkonzentrationen festgestellt. MarktpreisrisikenMarktpreisrisiken ergeben sich aus Zinsschwankungen, Wechselkursentwicklungen sowie Marktpreisbewegungen. Die Gruppe Deutsche Börse ist in der Regel nur in begrenztem Umfang Marktpreisrisiken ausgesetzt. Für Marktpreisrisiken wird das erforderliche ökonomische Kapital zum Ende jedes Monats ermittelt. Zum 31. Dezember 2018 lag das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken bei 84,0 Mio. € (2017: 87,0 Mio. €). Für strategische Beteiligungen, die nicht in den VaR für Marktpreisrisiken einbezogen sind, wurden im Geschäftsjahr 2018 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 0,6 Mio. € (2017: 1,1 Mio. €) erfolgswirksam erfasst. ZinsänderungsrisikoVeränderungen der Marktzinsen können den Periodenüberschuss, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, negativ beeinflussen. Dieses Risiko entsteht immer dann, wenn sich die Zinskonditionen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterscheiden. Zinssensitive Vermögenswerte umfassen die Geldmarkt- und Anlageportfolios der Gruppe, während zinssensitive Verbindlichkeiten hauptsächlich aus kurzfristigen Schuldinstrumenten bestehen. Das Zinsänderungsrisiko aus langfristigen Verbindlichkeiten der Deutsche Börse AG wird durch die Ausgabe von festverzinslichen Schuldverschreibungen begrenzt. Zur Refinanzierung der bestehenden langfristigen Verbindlichkeiten hat die Deutsche Börse AG im März 2018 erfolgreich eine festverzinslichen Schuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 600,0 Mio. € platziert. Für weitere Details zu den ausstehenden Schuldverschreibungen der Gruppe Deutsche Börse siehe den Abschnitt "Vermögenslage" im zusammengefassten Lagebericht. Bareinlagen von Marktteilnehmern werden hauptsächlich über kurzfristige Reverse Repurchase Agreements und in Form von Tagesgeldern bei Zentralbanken angelegt, wodurch das Risiko einer negativen Auswirkung aufgrund eines veränderten Zinsumfelds begrenzt wird. Die aus Reinvestitionen dieser Bareinlagen entstehende Negativverzinsung wird, nach Anwendung einer zusätzlichen Marge, an die jeweiligen Kunden von Clearstream (Nachhandel) weitergereicht. Für die Eurex Clearing AG werden die Zinssätze für Barsicherheiten grundsätzlich auf Basis eines vordefinierten Referenzsatzes pro Währung nach Abzug eines zusätzlichen Spreads pro Währung berechnet. Darüber hinaus können Konzerngesellschaften eigene Mittel sowie Teile der Kundenbarmittel in liquide Anleihen hochklassiger Emittenten investieren. Das Anleiheportfolio besteht hauptsächlich aus variabel verzinslichen Instrumenten, was zu einem vergleichsweise geringen Zinsänderungsrisiko für den Konzern führt. Das Risiko aus zinstragenden Vermögenswerten und verzinslichen Verbindlichkeiten wird täglich überwacht; hierzu wird ein System verwendet, das Mismatch-Limits in Kombination mit Zinsrisikolimiten und Stop-Loss-Limiten beinhaltet. Die Zinsrisikolimite bestimmen den akzeptablen Maximalverlust, der durch eine hypothetische nachteilige Verschiebung der Zinskurve verursacht wird. Die Stop-Loss-Limite definieren den Marktwert eines Portfolios, der eine Ad-hoc-Überprüfung und risikomindernde Maßnahmen auslöst. Zur Absicherung von Zinsrisiken werden sowohl Zinsswaps als auch Swaptions eingesetzt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Sicherungsbeziehungen hinsichtlich des Zinsänderungsrisikos. WährungsrisikoDie Messung und Steuerung des Währungsrisikos ist wichtig, um das Risiko, dem die Gruppe Deutsche Börse aufgrund von Wechselkursschwankungen ausgesetzt ist, zu reduzieren. Die drei Hauptarten von Währungsrisiken, dem die Gruppe Deutsche Börse ausgesetzt ist, sind Cashflow-, umrechnungs- und transaktionsbezogene Währungsrisiken. Das Cashflow-Risiko spiegelt das Risiko von wechselkursbedingten Schwankungen des Barwerts des zukünftigen Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit der Gruppe Deutsche Börse wider. Das Umrechnungsrisiko umfasst Effekte aus der Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Konzerns in Fremdwährung. Das Transaktionsrisiko ist eng mit dem Cashflow-Risiko verbunden; es kann durch Veränderungen in der Struktur der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe Deutsche Börse in Fremdwährungen entstehen. Der Konzern ist international tätig und in begrenztem Umfang Währungsrisiken ausgesetzt, vor allem in US$, CHF, £ und CZK. Wechselkursschwankungen können sich auf die Gewinnmargen des Konzerns und den Wert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auswirken, die auf eine Währung lauten, die nicht die funktionale Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft ist. Die jeweiligen Währungsrisiken resultieren für die Gruppe Deutsche Börse überwiegend aus betrieblichen Erträgen und Aufwendungen, die auf eine Währung lauten, die nicht die funktionale Währung ist, u. a. aus jenem Teil der Umsatzerlöse und Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft des Segments Clearstream (Nachhandel), die mittelbar oder unmittelbar in US-Dollar erwirtschaftet werden. Das Segment Clearstream (Nachhandel) generierte 21 Prozent seiner Umsatzerlöse und Nettozinserträge (2017: 17 Prozent) mittelbar oder unmittelbar in US-Dollar. Währungsinkongruenzen werden weitestgehend vermieden. Alle Arten von Währungsrisiken werden regelmäßig gemessen und auf Konzernebene sowie auf der Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften überwacht. Für das Cashflow- und Umrechnungsrisiko sind Limite definiert. Die Treasury-Richtlinien der Gruppe Deutsche Börse definiert Risikolimite, die historische Wechselkursschwankungen berücksichtigen. Jedes Risiko, das diese Grenzwerte überschreitet, muss abgesichert werden. Auch Fremdwährungspositionen unterhalb der definierten Limite können abgesichert werden. Die Steuerung der Währungsrisiken erfolgt grundsätzlich auf Konzernebene. Absicherungen auf der Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften können durchgeführt werden, wenn das Währungsrisiko den Fortbestand der einzelnen Konzerngesellschaft gefährdet. Zur Eliminierung von Währungsrisiken setzt die Gruppe Deutsche Börse Finanzinstrumente zur Absicherung bestehender oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteter Transaktionen ein. Der Konzern kann Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen sowie Cross-Currency-Swaps zur Absicherung des Währungsrisikos einsetzen. Gemäß den Richtlinien der Gruppe müssen die wesentlichen Konditionen der Termingeschäfte und Optionen mit den abgesicherten Positionen übereinstimmen. Darüber hinaus sehen die Richtlinien für Clearstream (Nachhandel) vor, dass unterjährig auftretende offene Nettopositionen in Fremdwährungen geschlossen werden, sofern sie 15,0 Mio. € übersteigen. Wie im Vorjahr wurden diese Richtlinien eingehalten; es gab zum 31. Dezember 2018 keine bedeutenden Nettobestände in Fremdwährungen. Sonstige MarktpreisrisikenDarüber hinaus entstehen Marktpreisrisiken aus der Investition in Anleihen, Fonds, Futures und Contractual Trust Arrangements (CTAs) sowie aus der Versorgungskasse von Clearstream in Luxemburg. Investitionen in CTAs sind durch eine vordefinierte Untergrenze abgesichert, wodurch das Risiko größerer Wertverluste für die Gruppe Deutsche Börse beschränkt ist. Zudem bestehen Aktienkursrisiken aufgrund von strategischen Beteiligungen. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken bestehen für die Gruppe aufgrund möglicher Schwierigkeiten, fällige Finanzierungen wie Commercial Paper sowie bilaterale und syndizierte Kredite zu erneuern. Zudem kann die möglicherweise erforderliche Finanzierung unerwarteter Ereignisse zu einem Liquiditätsrisiko führen. Die Geldanlagen der Gruppe sind überwiegend kurzfristiger Natur, um bei einem solchen Finanzierungsbedarf Liquidität zu gewährleisten. Bei der Eurex Clearing AG sind Kundenbarguthaben und Anlagen, die nur in begrenztem Umfang Laufzeiten von bis zu einem Jahr haben können, überwiegend fristenkongruent. Der Clearstream-Teilkonzern kann Kundengelder für maximal ein Jahr in besicherte Geldmarktprodukte anlegen oder in hochklassige Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von unter zehn Jahren unter strenger Kontrolle festgelegter Mismatch- und Zinslimite. Ausgenommen hiervon sind Anlagen in britische Staatsanleihen (UK Gilts), für die eine Höchstlaufzeit von 30 Jahren gilt. Befristete Anlagen können als Wertpapierpensionsgeschäfte gegen hochliquide, bei der Zentralbank hinterlegbare Sicherheiten durchgeführt und bei Bedarf als Liquiditätspuffer verwendet werden. Die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse verfügen über folgende, zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommene Kreditlinien: Vertraglich vereinbarte Kreditlinienscroll
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Von den operativen Kreditlinien der Deutsche Börse AG sind 400,0 Mio. € eine Unterlinie
aus der operativen Kreditlinie der Clearstream Banking S.A. über 750,0 Mio. €. Durch Verpfändung von notenbankfähigen Wertpapieren haben die Eurex Clearing AG und der Clearstream-Teilkonzern die Möglichkeit, sich über ihre jeweilige Zentralbank zu refinanzieren. Zur Besicherung der täglichen Wertpapierlieferungen zwischen der Euroclear Bank S.A./N.V. und der Clearstream Banking S.A. verfügt Clearstream über eine von einem internationalen Konsortium gestellte Bankgarantie (Letter of Credit) zugunsten der Euroclear Bank S.A./N.V. Zum 31. Dezember 2018 betrug diese Garantie 3,0 Mrd. US$ (2017: 3,0 Mrd. US$). Die Euroclear Bank S.A./N.V. stellt ebenfalls eine Garantie zugunsten der Clearstream Banking S.A. in Höhe von 3,0 Mrd. US$ (2017: 3,0 Mrd. US$). Des Weiteren besteht zur Maximierung der Abwicklungseffizienz ein technischer Überziehungskredit der Eurex Clearing AG bei der Euroclear Bank S.A./N.V. in Höhe von 1,6 Mrd. US$ (2017: 1,6 Mrd. US$). Das von der Deutsche Börse AG aufgelegte Commercial Paper-Programm bietet flexible und kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten von bis zu 2,5 Mrd. € in verschiedenen Währungen. Zum Jahresende waren keine Commercial Paper in Umlauf (2017: null). Die Clearstream Banking S.A. hat ebenfalls ein Commercial Paper-Programm im Umfang von 1,0 Mrd. € aufgelegt, das zur Beschaffung zusätzlicher kurzfristiger Liquidität dient. Zum 31. Dezember 2018 waren Commercial Paper im Nennwert von 402,1 Mio. € emittiert (2017: 274,7 Mio. €). Im November 2018 bestätigte S&P Global Ratings (S&P) die Bewertung der Deutsche Börse AG mit einem "AA"-Rating mit stabilem Ausblick. Ende 2018 war die Deutsche Börse AG damit eines von nur zwei in DAX gelisteten Unternehmen, die über ein "AA"-Rating der Agentur S&P verfügten. Zudem wurde das Commercial Paper-Programm der Deutsche Börse AG mit dem bestmöglichen kurzfristigen Rating von A-1+ versehen. Das "AA"-Rating der Clearstream Banking S.A. wurde 2018 durch die Ratingagenturen Fitch und S&P mit stabilem Ausblick bestätigt. Für weitere Details zum Rating der Gruppe Deutsche Börse siehe den Abschnitt "Finanzlage" im zusammengefassten Lagebericht. Fälligkeitsanalyse der Finanzinstrumente (Teil 1)scroll
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Fälligkeitsanalyse der Finanzinstrumente (Teil 2)scroll
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26. Finanzielle Verpflichtungen und sonstige RisikenDie Konzernaufwendungen für langfristig abgeschlossene Verträge stellen sich in den kommenden Geschäftsjahren für Wartungsverträge sowie für sonstige Verträge (ohne Miet- und Leasingverträge, siehe hierzu Erläuterung 27) wie folgt dar: Aufteilung der sonstigen finanziellen Verpflichtungenscroll
Andere Rechtsstreitigkeiten und HaftungsrisikenEventualverbindlichkeiten können aus gegenwärtigen Verpflichtungen und möglichen Verpflichtungen aus Ereignissen in der Vergangenheit entstehen. Die Gruppe Deutsche Börse bildet Rückstellungen für den potenziellen Eintritt von Verlusten nur, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit entsteht, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führt und die verlässlich geschätzt werden kann (siehe hierzu auch Erläuterung 3). Zur Bestimmung, für welches Verfahren die Möglichkeit eines Verlusts mehr als unwahrscheinlich ist, und wie der mögliche Verlust daraus geschätzt wird, berücksichtigt die Gruppe Deutsche Börse eine Vielzahl von Faktoren, einschließlich der Art des Anspruchs und des zugrunde liegenden Sachverhalts, des Standes und des Hergangs der einzelnen Verfahren, der Erfahrung der Gruppe Deutsche Börse, vorausgehende Vergleichsgespräche (soweit bereits geführt) sowie Gutachten und Einschätzungen von Rechtsberatern. Gleichwohl ist es möglich, dass bis zur Freigabe des Konzernabschlusses für ein Verfahren eine verlässliche Schätzung nicht erfolgen kann und insoweit die Bildung einer Rückstellung unterbleibt. Peterson vs. Clearstream Banking S.A., Citibank NA et al. ("Peterson I") und Heiser vs. Clearstream Banking S.A.In ihrem Unternehmensbericht 2012 informierte die Gruppe Deutsche Börse über eine Sammelklage Peterson vs. Clearstream Banking S.A., dem ersten Peterson-Verfahren, auf die Herausgabe bestimmter Kundenpositionen im Sammeldepot der Lagerstelle der Clearstream Banking S.A. bei Citibank NA sowie auf Schadenersatz gegen die Clearstream Banking S.A. in Höhe von 250,0 Mio. US$. Ein Vergleich wurde zwischen der Clearstream Banking S.A. und den Klägern geschlossen und die Schadenersatzforderungen gegen die Clearstream Banking S.A. zurückgenommen. Im Juli 2013 ordnete das US-Gericht in seinem Urteil die Herausgabe der Kundenpositionen an die Kläger an und stellte fest, dass diese im Eigentum von Bank Markazi, der iranischen Zentralbank, stünden. Bank Markazi legte Berufung ein. Die Entscheidung wurde am 9. Juli 2014 von dem zuständigen Berufungsgericht (Second Circuit Court of Appeals) und anschließend am 20. April 2016 vom Obersten US-Bundesgericht bestätigt. Sobald das Verfahren über die Verteilung der Positionen an die Kläger abgeschlossen ist, sollte auch der hieran angelehnte Fall Heiser vs. Clearstream Banking S.A., der die Herausgabe derselben Positionen zum Gegenstand hat, abgeschlossen sein. Peterson vs. Clearstream Banking S.A. ("Peterson II")Am 30. Dezember 2013 erhoben verschiedene US-Kläger des ersten Peterson-Verfahrens sowie weitere Kläger Klage, die auf die Herausgabe bestimmter Vermögenswerte, die die Clearstream Banking S.A. als Verwahrer in Luxemburg hält, gerichtet ist. Die Beklagten in diesem Verfahren, einschließlich der Clearstream Banking S.A., hatten 2014 Klageabweisung beantragt. Am 19. Februar 2015 erließ das US-Gericht die Entscheidung, die Klage abzuweisen. Die Kläger legten Berufung gegen die Entscheidung beim zuständigen Berufungsgericht (Second Circuit Court of Appeals) ein, das am 21. November 2017 weite Teile der Entscheidung des Ausgangsgerichts bestätigt hat. Das Berufungsgericht hat den Fall in einem anderen Punkt an das Ausgangsgericht zurückverwiesen. Dieses soll beurteilen, ob die Vermögenswerte in Luxemburg der Vollstreckung in den USA unterliegen. Die Clearstream Banking S.A. hat hiergegen am 8. Mai 2018 Beschwerde vor dem Obersten US-Bundesgericht eingelegt. Havlish vs. Clearstream Banking S.A. ("Havlish")Am 14. Oktober 2016 erhoben mehrere Kläger aus den USA Klage gegen die Clearstream Banking S.A. und weitere juristische Personen; die Klage in diesem Verfahren (Havlish vs. Clearstream Banking S.A.) basiert auf ähnlichen Vermögensgegenständen und Vorwürfen wie in den Peterson-Verfahren. Die Klage ist auf die Herausgabe bestimmter Vermögensgegenstände gerichtet, die die Clearstream Banking S.A. als Verwahrer in Luxemburg hält. Darüber hinaus werden in der Klage direkte Forderungen gegen die Clearstream Banking S.A. und weitere Beklagte auf Schadenersatz von bis zu rund 6,6 Mrd. US$ (zuzüglich Strafschadenersatz und Zinsen) erhoben. Das Verfahren ist wegen der laufenden Beschwerde vor dem Obersten US-Bundesgericht im zweiten Peterson-Verfahren ausgesetzt. Strafrechtliche Ermittlungen gegen die Clearstream Banking S.A.Die Clearstream Banking S.A. wurde am 2. April 2014 darüber informiert, dass der US-Staatsanwalt des Southern District von New York (United States Attorney for the Southern District of New York) gegen die Clearstream Banking S.A. ein Ermittlungsverfahren wegen der Geschäftstätigkeit der Clearstream Banking S.A. mit dem Iran und anderen Ländern im Hinblick auf US-Sanktionsvorschriften eingeleitet hat. Die Clearstream Banking S.A. kooperiert mit dem US-Staatsanwalt. Bank Markazi vs. Clearstream Banking S.A.Im Zusammenhang mit den laufenden Rechtsstreitigkeiten betreffend Vermögensgegenstände der Bank Markazi ist der Clearstream Banking S.A. am 17. Januar 2018 eine Klage der Bank Markazi zugestellt worden, in der die Banca UBAE S.P.A. und die Clearstream Banking S.A. als Beklagte benannt sind. Die bei den luxemburgischen Gerichten eingereichte Klage ist in erster Linie auf die Herausgabe von Vermögensgegenständen der Bank Markazi über rund 4,9 Mrd. US$ zuzüglich Zinsen gerichtet, die gemäß Behauptung der Klage auf Konten der Banca UBAE S.P.A. und der Bank Markazi bei der Clearstream Banking S.A. gehalten werden. Alternativ verlangt die Bank Markazi Schadenersatz in gleicher Höhe. Die verlangten Vermögensgegenstände betreffen Vermögen über rund 1,9 Mrd. US$, das gemäß einem bindenden und vollstreckbaren Urteil eines US-amerikanischen Gerichts aus dem Jahre 2013 im Rahmen eines Verfahrens, an dem die Bank Markazi als Partei beteiligt war, an US-Kläger herausgegeben wurde. Die Klage betrifft auch Kundenvermögen in Höhe von rund 2 Mrd. US$, das bei der Clearstream Banking S.A. gehalten wird und das derzeit Gegenstand von durch US-Kläger erhobenen Klagen in den USA und Luxemburg ist, sowie Vermögen, das bereits in der Vergangenheit von der Clearstream Banking S.A. an die Banca UBAE S.P.A. übertragen wurde. Banca UBAE S.p.A. vs. Clearstream Banking S.A.Am 15. Juni 2018 hat die Banca UBAE S.p.A. Klage gegen die Clearstream Banking S.A. vor den luxemburgischen Gerichten erhoben. Diese Rückgriffsklage steht mit der gegen die Clearstream Banking S.A. und die Banca UBAE S.p.A. erhobenen Klage der Bank Markazi in Verbindung und verlangt von der Clearstream Banking S.A., die Banca UBAE S.p.A. für den Fall schadlos zu halten, dass die Banca UBAE S.p.A. in der Klage der Bank Markazi unterliegt und zur Zahlung von Schadensersatz an Bank Markazi verurteilt wird. Levin vs. Clearstream Banking S.A.Am 26. Dezember 2018 erhoben zwei Kläger aus den USA Klage gegen die Clearstream Banking S.A. und weitere juristische Personen; die Kläger halten Forderungen gegen den Iran und iranische Behörden und Personen in Höhe von rund 28,8 Mio. US$. Die Klage in diesem Verfahren (Levin vs. Clearstream Banking S.A.) basiert auf ähnlichen Vermögensgegenständen und Vorwürfen wie in dem zweiten Peterson- und dem Havlish-Verfahren. Die Klage ist auf die Herausgabe bestimmter Vermögensgegenstände gerichtet, die die Clearstream Banking S.A. als Verwahrer in Luxemburg hält. Darüber hinaus werden in der Klage direkte Forderungen gegen die Clearstream Banking S.A. und weitere Beklagte auf Schadenersatz von bis zu rund 28,8 Mio. US$ (zuzüglich Strafschadenersatz und Zinsen) erhoben. Fairfield vs. Clearstream Banking S.A.Beginnend am 16. Juli 2010 erhoben die Insolvenzverwalter der auf den Britischen Jungferninseln domizilierten Fonds Fairfield Sentry Ltd. und Fairfield Sigma Ltd. Klagen vor einem US-amerikanischen Insolvenzgericht (US Bankruptcy Court for the Southern District of New York) gegen mehr als 300 Finanzinstitute gerichtet auf Rückgewähr von an Investoren der Fonds gezahlte Beträge, die diese für die Rückgaben von Anteilen vor dem Dezember 2008 erhalten haben. Am 14. Januar 2011 erhoben die Insolvenzverwalter der Fonds gerichtlich Ansprüche gegen Clearstream Banking S.A. in Höhe von 13,5 Mio. US$ auf Rückgewähr von Zahlungen für die Rückgabe von Fondsanteilen, die die Fonds an Investoren unter Nutzung des Abwicklungssystems der Clearstream Banking S.A. geleistet haben. Das Verfahren, welches über mehrere Jahre ausgesetzt war, dauert an. MBB Clean Energy AGBezüglich einer Anleihe der MBB Clean Energy AG (MBB), die durch die Clearstream Banking AG verwahrt ist, ist es zu rechtlichen Auseinandersetzungen gekommen. MBB hat eine erste Tranche der Anleihe im April 2013 und eine zweite Tranche der Anleihe im Dezember 2013 begeben. Die Globalurkunden für beide Tranchen der Anleihe wurden der Clearstream Banking AG durch die Zahlstelle des Emittenten geliefert. Die rechtlichen Auseinandersetzungen drehen sich darum, dass die Anleihe nicht bedient wurde und angeblich ungültig ist. Die Rolle der Clearstream Banking AG im Kontext der angeblich ungültigen Anleihe der MBB besteht vorrangig darin, die Globalurkunde als nationaler Zentralverwahrer zu verwahren. Über den Emittenten MBB ist zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft KölnWie der Clearstream Banking AG und der Clearstream Banking S.A. im September 2017 bekannt wurde, führt die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Mitarbeiters der Clearstream Banking AG an der Umsetzung von Transaktionen von Marktteilnehmern über den Dividendenstichtag (Cum/Ex-Transaktionen). Mit Schreiben vom 22. Januar 2018 an die Clearstream Banking AG hat die Staatsanwaltschaft Köln die Clearstream Banking AG und die Clearstream Banking S.A. als mögliche Nebenbeteiligte angehört. Aufgrund des frühen Verfahrensstadiums ist es nicht möglich, Zeitpunkt, Ausmaß und Umfang sowie Folgen einer etwaigen Entscheidung vorherzusagen. Die Gesellschaften kooperieren mit den zuständigen Behörden. Klage gegen die Deutsche Börse AGIm November 2018 erhob ein Kunde eines Handelsteilnehmers der Frankfurter Wertpapierbörse gegen die Deutsche Börse AG Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Der Kläger fordert Schadenersatz in Höhe von ca. 2,6 Mio. € von der Deutsche Börse AG. Der behauptete Schaden soll daraus entstanden sein, (i) dass die Deutsche Börse AG am 7. Juli 2016 über das Xetra-System ein unzutreffendes Ex-Dividendendatum bezüglich eines Finanzinstruments veröffentlichte und (ii) dass ein Kunde des Klägers sich beim Abschließen von Transaktionen auf diese unzutreffende Information verließ. Nach interner und externer Rechtsprüfung liegt die Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage bei unter 50 Prozent. Ordnungswidrigkeitenverfahren der BaFinAm 19. Dezember 2018 übermittelte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Deutsche Börse AG in einem Bußgeldverfahren ein Anhörungsschreiben. Das Bußgeldverfahren bezieht sich auf den Vorwurf einer angeblich unterbliebenen Selbstbefreiung oder alternativ einer angeblich unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung. Konkret habe es die Deutsche Börse AG im Rahmen der Suche nach einem Nachfolger für Herrn Carsten Kengeter wenige Tage vor der Bestellung von Herrn Dr. Theodor Weimer im November 2017 unterlassen, bereits den Umstand, dass zwei geeignete und interessierte CEO-Kandidaten ermittelt worden seien und eine Beschlussfassung über die Bestellung geplant war, als kursrelevanten Zwischenschritt zu qualifizieren. Die Deutsche Börse AG ist auch nach Hinzuziehung externer Experten der Auffassung, dass dieser Vorwurf unbegründet ist. Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am MainAm 21. Dezember 2018 informierte die Deutsche Börse AG, dass das Landgericht Frankfurt am Main am selben Tag nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihren früheren Vorstandsvorsitzenden, Carsten Kengeter, einen Bußgeldbeschluss gegen die Deutsche Börse AG als Nebenbeteiligte erließ. Der entsprechende Beschluss sieht Geldbußen gegen die Deutsche Börse AG in Höhe von 5 Mio. € und von 5,5 Mio. € wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot im Dezember 2015 sowie wegen einer angeblichen Unterlassung einer Ad-hoc-Mitteilung im Januar 2016 vor. Mit der Entscheidung des Landgerichts ist das Verfahren abgeschlossen. Der Vorstand der Deutsche Börse AG hatte zuvor nach eingehender Beratung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, nicht gegen einen entsprechenden Bußgeldbeschluss des Landgerichts vorzugehen. Die Gesellschaft ist unverändert der festen Überzeugung, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Dies stützt das Unternehmen auch auf die Ergebnisse umfangreicher Prüfungen durch mehrere unabhängige externe Experten. Nach eingehender Prüfung und unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte hatte die Deutsche Börse AG jedoch entschieden, dass eine Beendigung des Verfahrens mit der gefundenen Lösung im besten Interesse des Unternehmens ist. Zusätzlich zu den oben und in früheren Veröffentlichungen erwähnten Sachverhalten ist die Gruppe Deutsche Börse von Zeit zu Zeit in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert, die sich aus dem Verlauf ihres normalen Geschäfts ergeben. Die Gruppe bildet Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtliche Angelegenheiten, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. In solchen Fällen kann sich ein Verlustrisiko ergeben, das höher ist als die entsprechenden Rückstellungen. Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, bildet die Gruppe keine Rückstellungen. Wenn sich eine Rechtsstreitigkeit oder eine aufsichtsrechtliche Angelegenheit entwickelt, bewertet die Gruppe kontinuierlich, ob die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Die Gruppe kann eventuell nicht absehen, wie hoch der mögliche Verlust oder die Verlustspanne im Hinblick auf diese Angelegenheiten sein wird. Auf der Basis aktuell verfügbarer Informationen geht die Gruppe Deutsche Börse insgesamt nicht davon aus, dass das Ergebnis eines dieser Verfahren die Finanzzahlen erheblich beeinträchtigen wird. SteuerrisikenDie Gruppe Deutsche Börse unterliegt aufgrund ihrer Tätigkeit in verschiedenen Ländern Steuerrisiken. Zur Erfassung und Bewertung dieser Risiken wurde ein Prozess entwickelt, bei dem diese zunächst in Abhängigkeit von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit erfasst werden. In einem zweiten Schritt werden diese Risiken mit einem Erwartungswert bewertet. Sofern mehr für als gegen die Eintrittswahrscheinlichkeit spricht, wird eine Steuerrückstellung gebildet. Die Gruppe Deutsche Börse überprüft kontinuierlich, ob die Voraussetzungen für die Bildung entsprechender Steuerrückstellungen erfüllt sind. 27. LeasingverhältnisseFinanzierungsleasingverhältnisseWeder zum 31. Dezember 2018 noch zum 31. Dezember 2017 ergaben sich für die Gruppe Deutsche Börse Mindest-Leasingzahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Operating-Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer)Die Gruppe Deutsche Börse hat Mietverträge abgeschlossen, die aufgrund ihres wirtschaftlichen Gehalts als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren sind, sodass der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen ist. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Mietverhältnisse für Gebäude. Mindest-Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen1)scroll
Im Berichtsjahr wurden Mindest-Leasingzahlungen in Höhe von 71,9 Mio. € (2017: 68,8 Mio. €) als Aufwand erfasst. Für Untermietverträge und bedingte Mieten fiel 2018 wie im Vorjahr kein Aufwand an. Die Operating-Leasingverträge für Gebäude, die zum Teil untervermietet werden, haben eine maximale Restlaufzeit von 30 Jahren. Die Verträge enden in der Regel automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Für einige Verträge bestehen Mietverlängerungsoptionen. Erwartete Erträge aus Untermietverträgen 1)scroll
28. Aktienbasierte VergütungAktientantiemeprogramm (ATP)Im Berichtsjahr legte die Gesellschaft eine weitere Tranche des ATP für leitende Angestellte, die keine Risikoträger sind, auf. Um am ATP teilzunehmen, muss ein Berechtigter einen Bonus erdient haben. Die Anzahl der Aktienbezugsrechte ergibt sich aus dem individuell und leistungsabhängig festgelegten ATP-Bonusbetrag für das Geschäftsjahr und dessen Division durch den durchschnittlichen Börsenpreis (Xetra-Schlusskurs) der Aktie der Deutsche Börse AG im vierten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres. Weder der umgerechnete ATP-Bonus noch die Aktienbezugsrechte werden zum Zeitpunkt der Festlegung des Bonus geleistet. Vielmehr erfolgen die Leistungen üblicherweise drei Jahre nach ihrer Gewährung (sog. Wartezeit). Innerhalb dieser Frist können die Berechtigten keine Aktionärsrechte (insbesondere das Recht auf eine Dividende und auf die Teilnahme an der Hauptversammlung) geltend machen. Ist die Dienstbedingung erfüllt, werden die aus dem ATP resultierenden Ansprüche der Berechtigten am ersten Börsenhandelstag, der auf den letzten Tag der Wartezeit folgt, ermittelt. Dazu wird der an diesem Tag aktuelle Börsenpreis (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) mit der Anzahl der Aktienbezugsrechte multipliziert. Die Bezugsrechte werden in bar erfüllt. Bewertung des ATPFür die Ermittlung des beizulegenden Marktwertes (Fair Value) der Aktienbezugsrechte verwendet die Gesellschaft ein angepasstes Black-Scholes-Modell (Merton-Modell). Bewertungsparameter der ATP-Aktienbezugsrechtescroll
Das Bewertungsmodell berücksichtigt keine Ausübungshürden. Die verwendeten Volatilitäten entsprechen den laufzeitkongruenten Marktvolatilitäten vergleichbarer Optionen. Bewertung der ATP-Aktienbezugsrechtescroll
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Die Anzahl, die Erfüllungsverpflichtung sowie die kurzfristige Rückstellung der Tranche
2015 enthält auch die noch nicht erfüllten Aktien der Tranche 2014. Durchschnittskurs der ausgeübten und verwirkten Aktienbezugsrechtescroll
Im Berichtsjahr wurden die Aktienbezugsrechte der ATP-Tranche 2014 nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt. Für die ATP-Tranchen 2015, 2016 und 2017 wurden im Berichtsjahr im Rahmen von Abfindungen ATP-Stücke an ausgeschiedene Mitarbeiter ausgezahlt. Der Rückstellungsbetrag für das ATP ergibt sich aus der Bewertung der Anzahl der Aktien bezugsrechte mit dem beizulegenden Marktwert (Fair Value) des Schlussauktionspreises der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Bilanzstichtag und dessen ratierlicher Erfassung über den Erdienungszeitraum. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 wurden Rückstellungen für das ATP in Höhe von 3,5 Mio. € ausgewiesen (31. Dezember 2017: 3,9 Mio. €). Der Gesamtaufwand für die Aktienbezugsrechte betrug im Berichtsjahr 2,1 Mio. € (2017: 2,9 Mio. €). Entwicklung der Anzahl der zugeteilten ATP-Aktienbezugsrechtescroll
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Langfristiger Nachhaltigkeitsplan (Long-term Sustainable Instrument, LSI) und "Gesperrte Aktien"-Plan (Restricted Stock Units, RSU)2014 hatte die Gruppe Deutsche Börse einen langfristigen Nachhaltigkeitsplan (LSI) zur aktienbasierten Vergütung eingeführt, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Das Programm wurde 2016 um einen "Gesperrte Aktien"-Plan (RSU) erweitert. Die folgenden Angaben beziehen sich auf beide Programme. Das LSI-Vergütungsmodell sieht vor, dass ein Teil der variablen Vergütung mindestens zur Hälfte in bar und zur Hälfte in virtuellen Aktien der Deutsche Börse AG (LSI-Aktien) erfüllt wird. Dabei wird ein Teil der variablen Vergütung im Folgejahr und weitere Teile über einen Zeitraum von weiteren drei bzw. vier Jahren gewährt. Außerdem wird ein Teil der variablen Vergütung in RSU gewandelt, die einer dreijährigen Sperrfrist nach Gewährung sowie einer einjährigen Wartezeit unterliegen (RSU-Aktien). Die Anzahl der LSI- und RSU-Aktien aus den Tranchen 2014 bis 2017 ergibt sich, indem der anteilige LSI- bzw. RSU-Bonus des jeweiligen Jahres durch den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Deutsche Börse AG im letzten Monat eines Geschäftsjahres dividiert wird. Die Anzahl der LSI- und RSU-Aktien der Tranche 2018 ergibt sich aus dem Schlussauktionspreis der Deutsche Börse-Aktie zum Auszahlungszeitpunkt der Barkomponente der Tranche 2018 im Jahr 2019 bzw. aus dem Schlusskurs des nächstfolgenden Handelstages an der Frankfurter Wertpapierbörse. Für den LSI-Bonus ergeben sich somit einzelne LSI-Tranchen, die Laufzeiten von einem Jahr bis zu fünf Jahren aufweisen. Aus dem RSU-Bonus wird eine Tranche mit einer Laufzeit von vier Jahren gebildet. Die Auszahlung einer jeden Tranche erfolgt jeweils nach einer Wartezeit von einem Jahr. Eine Dienstbedingung ist in den beiden Vergütungssystemen nicht vorgesehen. Nach Ablauf der Wartezeit werden sowohl die LSI- als auch die RSU-Aktien der Tranchen 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktie der Deutsche Börse AG im letzten Monat vor Ablauf der Wartefrist bewertet. LSI- und RSU-Aktien der Tranche 2018 werden zum Schlussauktionspreis des ersten Handelstages im Februar des Jahres, in dem die Haltefrist endet, bewertet. Die Erfüllung erfolgt grundsätzlich durch Barausgleich, wobei der Arbeitgeber für die Tranche 2014 auch das Recht zur Erfüllung durch Lieferung von Aktien der Deutsche Börse AG hat. Bewertung des LSI und des RSUFür die Ermittlung des beizulegenden Marktwertes (Fair Value) der LSI- und RSU-Aktienbezugsrechte verwendet die Gesellschaft ein angepasstes Black-Scholes-Modell (Merton-Modell). Bewertungsparameter der LSI- und RSU-Aktienbezugsrechtescroll
Das Bewertungsmodell berücksichtigt keine Ausübungshürden. Die verwendeten Volatilitäten entsprechen den laufzeitkongruenten Marktvolatilitäten vergleichbarer Optionen. Bewertung der LSI- und RSU-Aktienbezugsrechtescroll
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Der Rückstellungsbetrag für den LSI und den RSU ergibt sich aus der Bewertung der Anzahl der Aktienbezugsrechte mit dem beizulegenden Marktwert (Fair Value) des Schlussauktionspreises der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Bilanzstichtag. Zum 31. Dezember 2018 wurden Rückstellungen in Höhe von 26,5 Mio. € ausgewiesen (31. Dezember 2017: 20,7 Mio. €). Der Gesamtaufwand für die Aktienbezugsrechte betrug im Berichtsjahr 10,1 Mio. € (31. Dezember 2017: 9,7 Mio. €). Entwicklung der Anzahl der zugeteilten LSI- und RSU-Aktienbezugsrechtescroll
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Co-Performance Investment Plan (CPIP) und Performance Share Plan (PSP)Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein separates Programm aufgelegt (Co-Performance Investment Plan, CPIP), das dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Börse AG, Carsten Kengeter, einmalig die Möglichkeit zur Teilnahme einräumte. Die entsprechende Anzahl an virtuellen Aktien bemisst sich anhand der Anzahl der gewährten Aktien sowie der Erhöhung des den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnenden Periodenüberschusses und dem Verhältnis der Aktienrendite der Deutsche Börse AG gegenüber derjenigen der im STOXX Europe 600 Financials Index geführten Unternehmen. Die Performance-Periode für die Messung der Performance-Kriterien begann am 1. Januar 2015 und endet am 31. Dezember 2019. Die Aktien unterliegen einem Performance-Zeitraum von fünf Jahren und einer Wartezeit bis zum 31. Dezember 2019. Der spätere Auszahlungsbetrag der Aktientantieme wird in bar bedient und zum 31. März 2021 vollständig ausgezahlt. Seit dem 1. Januar 2016 gibt es mit dem PSP ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm für den Vorstand der Deutsche Börse AG sowie für bestimmte Führungskräfte und Mitarbeiter der Deutsche Börse AG und teilnehmender Tochterunternehmen. Der 100-Prozent-Zielwert der Aktientantieme für jedes Vorstandsmitglied wurde als Eurobetrag festgelegt. Der 100-Prozent-Zielwert für ausgewählte Führungskräfte und Mitarbeiter der Deutsche Börse AG und teilnehmender Tochterunternehmen wird durch die zuständigen Entscheidungsgremien bestimmt. Aus dem festgelegten 100-Prozent-Zielwert des PSP ergibt sich für jeden Berechtigten die entsprechende Anzahl virtueller Aktien aus der Division des Zielwertes durch den durchschnittlichen Börsenpreis (Xetra-Schlusskurs) der Aktie der Deutsche Börse AG im letzten Kalendermonat vor Beginn des Performance-Zeitraums. Ein Anspruch auf Auszahlung aus dem PSP entsteht erst nach einem Performance-Zeitraum von fünf Jahren. Die endgültige Zahl der Performance Shares wird durch Multiplikation der anfänglichen Zahl der Performance Shares mit dem Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt. Der Gesamtzielerreichungsgrad des PSP bemisst sich nach der Entwicklung von zwei Erfolgsparametern während des Performance-Zeitraums: zum einen der relativen Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) der Aktie der Deutsche Börse AG im Vergleich zum Total Shareholder Return des STOXX Europe 600 Financials Index und zum anderen der Erhöhung des den Anteilseignern der Deutschen Börse AG zuzurechnenden Periodenüberschusses. Diese beiden Erfolgsziele fließen zu jeweils 50 Prozent in die Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrades ein. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus der Multiplikation der endgültigen Zahl der Performance Shares mit dem Durchschnittskurs der Aktie der Deutschen Börse AG (Xetra-Schlusskurs) des letzten Kalendermonats vor Ablauf des Performance-Zeitraums zuzüglich der Summe der während des Performance-Zeitraums gezahlten Dividenden bezogen auf die endgültige Zahl der Performance Shares. Die Erfüllung erfolgt durch Barausgleich. Bewertung des CPIP und des PSPFür die Ermittlung des beizulegenden Marktwertes (Fair Value) der CPIP- und PSP-Aktienbezugsrechte verwendet die Gesellschaft ein angepasstes Black-Scholes-Modell (Merton-Modell). Bewertungsparameter der CPIP- und PSP-Aktienbezugsrechtescroll
Das Bewertungsmodell berücksichtigt keine Ausübungshürden. Die verwendeten Volatilitäten entsprechen den laufzeitkongruenten Marktvolatilitäten vergleichbarer Optionen. Bewertung der CPIP- und PSP-Aktienbezugsrechtescroll
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Die Bezugsrechte der Tranche 2019 wurden im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung gewährt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 wurden Rückstellungen für den CPIP und den PSP in Höhe von 40,1 Mio. € ausgewiesen (31. Dezember 2017: 17,5 Mio. €). Von diesen Rückstellungen entfielen 15,9 Mio. € auf Mitglieder des Vorstands (2017: 14,8 Mio. €). Der Gesamtaufwand für die CPIP- und PSP-Aktienbezugsrechte betrug im Berichtsjahr 23,3 Mio. € (2017: 12,3 Mio. €). Davon entfiel auf Mitglieder des Vorstands ein Aufwand von 13,1 Mio. € (2017: 10,2 Mio. €). Entwicklung der Anzahl der zugeteilten CPIP- und PSP-Aktienbezugsrechtescroll
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Die Bezugsrechte der Tranche 2019 wurden im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung gewährt. Zur Anzahl der Aktienbezugsrechte, die Vorstandsmitgliedern zugeteilt werden, sowie zum Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder, siehe auch den Vergütungsbericht. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group Share Plan, GSP)Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse, die nicht dem Vorstand oder den oberen Führungsebenen angehören, haben im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms die Möglichkeit, Aktien der Deutsche Börse AG mit einem Abschlag auf den Ausgabepreis von 30 bzw. 40 Prozent zu zeichnen. Dieser Nachlass ist von der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der betreffenden Mitarbeiter abhängig. Im Rahmen der GSP-Tranche für das Jahr 2018 konnten die teilnahmeberechtigten Mitarbeiter bis zu 100 Aktien der Gesellschaft erwerben. Die erworbenen Aktien müssen mindestens zwei Jahre gehalten werden. Im Berichtsjahr wurde für den GSP ein Aufwand von insgesamt 4,0 Mio. € (2017: 3,6 Mio. €) im Personalaufwand ausgewiesen. 29. OrganeDie Mitglieder der Organe der Gesellschaft sind in den Kapiteln "Der Vorstand" und "Der Aufsichtsrat" dieses Geschäftsberichts aufgeführt. 30. Corporate GovernanceAm 6. Dezember 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat die neueste Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht (siehe auch die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht). 31. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenAls nahe stehend im Sinne von IAS 24 gelten die Organmitglieder der Deutsche Börse AG sowie sämtliche als assoziiert eingestufte Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Unternehmen, die von Organmitgliedern beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden. Die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Vergütungsbericht individualisiert ausgewiesen. Vorstand2018 betrug die fixe und variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands einschließlich im Geschäftsjahr gewährter Sachbezüge 21,0 Mio. € (2017: 15,3 Mio. €). Im Rahmen der aktienbasierten Vergütung der Vorstandsmitglieder fielen im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 11,8 Mio. € an (2017: 10,2 Mio. €). Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern belief sich am 31. Dezember 2018 auf 28,8 Mio. € (2017: 21,2 Mio. €). Es wurden Aufwendungen in Höhe von 3,1 Mio. € (2017: 1,8 Mio. €) als Zuführung zu den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre HinterbliebenenFür ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen beliefen sich die Bezüge 2018 auf 4,4 Mio. € (2017: 4,3 Mio. €). Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen belief sich am 31. Dezember 2018 auf 67,5 Mio. € (2017: 69,9 Mio. €). Leistungen aus Anlass der Beendigung des ArbeitsverhältnissesIm Zusammenhang mit der Beendigung von Vorstandsmandaten sind Aufwendungen von insgesamt 5,2 Mio. € angefallen. Davon entfallen 4,0 Mio. € auf die aktienbasierte Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder. AufsichtsratDie Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr eine Vergütung von insgesamt 2,2 Mio. € (2017: 1,8 Mio. €) erhalten. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG erhielten im Geschäftsjahr 2018 eine Vergütung (ohne Aufsichtsratsvergütungen) von insgesamt 0,7 Mio. € (2017: 0,5 Mio. €). Dieser Betrag umfasst die fixen und variablen Gehaltsbestandteile der Arbeitnehmervertreter. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenGeschäftsbeziehungen mit nahe stehenden UnternehmenDie folgende Tabelle zeigt die Transaktionen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Unternehmen der Deutsche Börse AG im Geschäftsjahr 2018. Sämtliche Geschäfte erfolgten hierbei zu marktüblichen Bedingungen. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmenscroll
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Monetäre Geschäftsbeziehungen mit Personen in SchlüsselpositionenPersonen in Schlüsselpositionen sind Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten der Gruppe Deutsche Börse direkt oder indirekt zuständig und verantwortlich sind. Für die Gruppe zählen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für Zwecke des IAS 24 zu Personen in Schlüsselpositionen. Die European Commodity Clearing Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, (ECC Luxembourg) - eine Tochtergesellschaft der European Commodity Clearing AG und somit ein Mitglied der EEX Group - hat einen Dienstleistungsvertrag über die Ausübung der Geschäftsführertätigkeit mit der IDS Lux S.à r.l., Luxemburg, abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrags ist es, eine natürliche Person in der Funktion des Geschäftsführers im Management der ECC Luxembourg zu stellen. Dieser Geschäftsführer übt neben seinem Amt als Geschäftsführer der ECC Luxembourg eine Schlüsselposition bei der IDS Lux S.à r.l. aus. Im Geschäftsjahr 2018 hat die ECC Luxembourg Zahlungen in Höhe von rund 14,0 T € für diese Geschäftsführungstätigkeiten geleistet. Ein Mitglied des Verwaltungsrats der STOXX Ltd., Zug, Schweiz, übt gleichzeitig eine Schlüsselposition bei der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Staehelin, Genf, Schweiz, aus. Die Gruppe Deutsche Börse hat im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen in Höhe von rund 779,9 T € gegenüber der Anwaltskanzlei ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2018 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 33,9 T €. Im Board of Directors der Powernext SAS, Paris, Frankreich, eines der Tochterunternehmen der European Energy Exchange AG, Leipzig, Deutschland, sind Repräsentanten der Unternehmen GRTgaz, Bois-Colombes, Frankreich, Mutterunternehmen der 3GRT S.à r.l., Tarascon, Frankreich, und der EDEV S.A., Courbevoie, Frankreich, vertreten. Die Powernext SAS erbrachte im Geschäftsjahr 2018 Dienstleistungen im Rahmen der Entwicklung und Instandhaltung individueller Softwarelösungen für das Market Coupling und Balancing sowie einer elektronischen Handelsplattform für die 3GRT. Im Zuge dieser Dienstleistungen wurden 2018 Erlöse in Höhe von 790,6 T € erwirtschaftet. Zum 31. Dezember 2018 bestanden Forderungen in Höhe von 180,4 T €. Im Verwaltungsrat des, aus Sicht der Gruppe Deutsche Börse, assoziierten Unternehmens LuxCSD S.A., Luxemburg, besetzen zwei Mitglieder des Managements von vollkonsolidierten Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse Schlüsselpositionen. Zur LuxCSD S.A. werden Geschäftsbeziehungen seitens der Clearstream Banking S.A., Luxemburg, der Clearstream Services S.A., Luxemburg, der Clearstream International S.A., Luxemburg, der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Deutschland, und der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, Deutschland, gehalten. Im Rahmen dieser Verträge sind im Berichtsjahr Erlöse in Höhe von 2.327,3 T € und Aufwendungen in Höhe von 1.271,3 T € angefallen. Ferner übt ein Vorstandsmitglied der Clearstream Banking AG zeitgleich eine Führungsposition innerhalb des, aus Sicht der Gruppe Deutsche Börse, assoziierten Unternehmens Deutsche Börse Commodities GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, aus. Die Gruppe Deutsche Börse hat 2018 Erlöse in Höhe von 3.746,8 T € sowie Aufwendungen in Höhe von 16.629,7 T € aus der Geschäftsbeziehung mit der Deutsche Börse Commodities GmbH erwirtschaftet. Zwei Vorstandsmitglieder der Deutsche Börse AG sind im Aufsichtsrat der China Europe International AG (CEINEX), Frankfurt am Main, Deutschland, vertreten. Diese Aktiengesellschaft ist ein gemeinschaftlich gegründetes Unternehmen der Shanghai Stock Exchange Ltd., Shanghai, China, der China Financial Futures Exchange, Shanghai, China, und der Deutsche Börse AG. 2018 wurden Erlöse in Höhe von 73,6 T € sowie Aufwendungen in Höhe von 100,6 T € aus der Geschäftsbeziehung mit CEINEX erwirtschaftet. Im Aufsichtsrat des, aus Sicht der Gruppe Deutsche Börse, bis zum 4. Juli 2018 assoziierten Unternehmens PHINEO gAG, Berlin, Deutschland, besetzt ein Mitglied des Vorstands der Eurex Frankfurt AG eine Schlüsselposition. Im Geschäftsjahr 2018 sind Aufwendungen in Höhe von 250,0 T € in Form einer Spende für das Jahr 2017 an das gemeinnützige Unternehmen angefallen. Sonstige Geschäftsbeziehungen mit Personen in SchlüsselpositionenAusgewählte Führungskräfte der Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse besetzen ebenfalls Schlüsselpositionen innerhalb des Clearstream Pension Fund ("association d'épargne pension", ASSEP). Der leistungsorientierte Pensionsplan zu Gunsten der luxemburgischen Mitarbeiter der Clearstream International S.A., der Clearstream Banking S.A. sowie der Clearstream Services S.A. wird durch Barzahlungen an eine ASSEP gemäß luxemburgischem Recht finanziert. 32. MitarbeiterMitarbeiterscroll
Von den im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmern gehörten 30 (2017: 31) zu den Managing Directors (ohne Vorstand), 333 (2017: 335) zählten zu den sonstigen leitenden Angestellten und 5.437 (2017: 5.201) zu den Mitarbeitern. Unter Berücksichtigung von Teilzeitkräften betrug die Mitarbeiterkapazität im Jahresdurchschnitt 5.397 (2017: 5.183). Siehe hierzu auch den Abschnitt "Mitarbeiter" im zusammengefassten Lagebericht. 33. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagWesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten. 34. Zeitpunkt der Freigabe zur VeröffentlichungDer Vorstand der Deutsche Börse AG hat den Konzernabschluss am 5. März 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, 8. März 2019 Deutsche Börse AG
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung, die in Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht" im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder FirmenwerteZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang, Note 3 (Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) und Note 11 (Immaterielle Vermögenswerte). DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSZum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Geschäfts- oder Firmenwerte auf EUR 2.865,6 Mio (i. Vj. EUR 2.770,9 Mio). Damit repräsentieren die Geschäfts- oder Firmenwerte 1,8 % der Aktiva des Konzerns zum 31. Dezember 2018. Mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen werden Geschäfts- oder Firmenwerte von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) verglichen. Hierfür ermittelt die Deutsche Börse AG die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entweder auf Basis des Nutzungswertes oder auf Basis des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von Annahmen bezüglich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse basierend auf der Unternehmensplanung sowie der festgelegten Parameter abhängig und daher mit Ermessen behaftet. Ein sich möglicherweise ergebender Wertminderungsbedarf kann materielle Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage der Deutsche Börse AG haben, vor diesem Hintergrund kommt der korrekten Ermittlung eines etwaigen Wertminderungsbedarfes eine besondere Bedeutung für den Abschluss zu. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGWir haben mit Unterstützung unserer Bewertungsexperten die von der Gesellschaft verwendeten Bewertungsmodelle sowie die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen hinsichtlich der bewertungsrelevanten Parameter beurteilt. Die bei der Bestimmung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt; darüber hinaus haben wir das zur Ermittlung der Diskontierungssätze verwendete Berechnungsschema nachvollzogen. Die bei den Berechnungen zugrunde gelegten erwarteten Zahlungsmittelzu- und abflüsse (Cashflows) haben wir mit der aktuellen von der Geschäftsleitung genehmigten Budgetplanung abgeglichen. Um die Angemessenheit der im Rahmen der Erstellung der Budgetplanung verwendeten Annahmen zu beurteilen, haben wir diese zunächst in Gesprächen mit der Geschäftsleitung erörtert. Die verwendeten Annahmen haben wir im Anschluss unter anderem mit entsprechenden Peer-Group-Unternehmen verglichen und Analystenreports bezüglich der Marktsegmente ausgewertet. Wir haben weiterhin die Verlässlichkeit der Prognosen in Vorjahren anhand ihres Eintritts gewürdigt. Im Rahmen eigener Sensitivitätsanalysen haben wir ermittelt, ob sich bei möglichen Veränderungen der Annahmen in realistischen Bandbreiten Wertminderungsbedarf ergeben würde. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie von dem Unternehmen verwendete Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die zugrunde liegenden Annahmen über die bewertungsrelevanten Parameter wurden insgesamt ausgewogen ermittelt und liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten. Die Werthaltigkeit der sonstigen immateriellen VermögenswerteZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang, Note 3 (Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) und Note 11 (Immaterielle Vermögenswerte). DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSZum 31. Dezember 2018 beliefen sich die anderen immateriellen Vermögenswerte auf EUR 952,7 Mio. (i. Vj. EUR 911,2 Mio). Damit repräsentieren die sonstigen immateriellen Vermögenswerte 0,6 % der Aktiva des Konzerns zum 31. Dezember 2018. Mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen werden sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Hierfür ermittelt die Deutsche Börse AG die erzielbaren Beträge der immateriellen Vermögenswerte oder im Fall von immateriellen Vermögenswerten, denen keine eigenständigen Zahlungsmittelzuflüsse zugeordnet werden können, der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) entweder auf Basis des Nutzungswertes oder auf Basis des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von Annahmen bezüglich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse basierend auf der Unternehmensplanung sowie den verwendeten Parametern abhängig und daher mit Ermessen behaftet. Ein sich möglicherweise ergebender Wertminderungsbedarf kann materielle Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage der Deutsche Börse AG haben, vor diesem Hintergrund kommt der korrekten Ermittlung eines etwaigen Wertminderungsbedarfes eine besondere Bedeutung für den Abschluss zu. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGWir haben mit Unterstützung von Bewertungsexperten unseres Prüfungsteams die von der Gesellschaft verwendeten Bewertungsmodelle sowie die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen hinsichtlich der bewertungsrelevanten Parameter beurteilt. Die bei der Bestimmung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt; darüber hinaus haben wir das zur Ermittlung der Diskontierungssätze verwendete Berechnungsschema nachvollzogen. Die bei den Berechnungen zugrunde gelegten erwarteten Zahlungsmittelzu- und abflüsse (Cashflows) haben wir mit der aktuellen von der Geschäftsleitung genehmigten Budgetplanung abgeglichen. Um die Angemessenheit der im Rahmen der Erstellung der Budgetplanung verwendeten Annahmen zu beurteilen, haben wir diese in Gesprächen mit der Geschäftsleitung erörtert. Die verwendeten Annahmen haben wir unter anderem mit entsprechenden Peer-Group-Unternehmen verglichen und Analystenreports bezüglich der Marktsegmente ausgewertet. Wir haben weiterhin die Verlässlichkeit der Prognosen in Vorjahren anhand ihres Eintritts gewürdigt. Im Rahmen eigener Sensitivitätsanalysen haben wir ermittelt, ob sich bei möglichen Veränderungen der Annahmen in realistischen Bandbreiten Wertminderungsbedarf ergeben würde. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie von dem Unternehmen verwendete Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die zugrunde liegenden Annahmen hinsichtlich der bewertungsrelevanten Parameter wurden insgesamt ausgewogen ermittelt und liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten. Die Bewertung von Rückstellungen für steuerliche RisikenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang, Note 3 (Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) und Note 10 (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag). Angaben zu den Steuerrückstellungen und -risiken finden sich in Note 26 (Finanzielle Verpflichtungen und sonstige Risiken). DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Deutsche Börse AG ist in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit unterschiedlichen Rechtsordnungen tätig. Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Rückstellungen für steuerliche Risiken auf EUR 334,8 Mio. Die Anwendung der lokalen und internationalen Steuervorschriften sowie der Steuererleichterungen ist komplex und mit Risiken verbunden. Die Ermittlung der Steuerrückstellungen erfordert, dass das Unternehmen bei der Beurteilung von Steuersachverhalten Ermessen ausübt und Schätzungen bezüglich der steuerlichen Risiken vornimmt. Das Ergebnis dieser Beurteilungen ist in hohem Maße von Annahmen bezüglich der künftigen Auslegung von Steuersachverhalten im Rahmen von Betriebsprüfungen sowie von Entscheidungen durch Steuerbehörden und -gerichten zu ähnlichen steuerlichen Sachverhalten abhängig und daher mit Ermessen behaftet. Ein sich möglicherweise ergebender zusätzlicher Steueraufwand kann materielle Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage der Deutsche Börse AG haben, vor diesem Hintergrund kommt der Identifizierung und korrekten Dotierung von Rückstellungen von Steuerrisiken eine besondere Bedeutung für den Abschluss zu. Die Deutsche Börse AG beauftragt dabei teilweise externe Experten mit der Beurteilung von Steuersachverhalten. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGWir haben mit Unterstützung unserer auf lokales und internationales Steuerrecht spezialisierten Mitarbeiter sowohl die Steuerberechnung einschließlich der Risikoeinschätzung der Deutsche Börse AG als auch die teilweise vorliegende Einschätzung der von ihr beauftragten externen Experten gewürdigt. In Gesprächen mit den gesetzlichen Vertretern sowie Mitarbeitern der Steuerabteilung haben wir uns ein Verständnis über bestehende steuerliche Risiken verschafft. Wir haben die Kompetenz und die Objektivität der externen Experten beurteilt und die von ihnen erstellten Dokumente gewürdigt. Außerdem haben wir die Korrespondenz mit den zuständigen Steuerbehörden ausgewertet und die Annahmen zur Ermittlung der Steuerrückstellungen auf der Grundlage unserer Kenntnisse und Erfahrungen über die derzeitige Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch Behörden und Gerichte beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Annahmen zur Ermittlung der Steuerrückstellungen sind sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-AprVOWir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2018 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind unter Beachtung der Übergangsbestimmungen des Artikel 41 Abs. 2 EU-APrVO ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001 als Konzernabschlussprüfer der Deutsche Börse AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Neben dem Konzernabschluss haben wir den Jahresabschluss der Deutsche Börse AG geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Prüfungsintegriert erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen sowie projektbegleitende Prüfungen bei der Umsetzung neuer Rechnungslegungsstandards. Andere Bestätigungsleistungen betreffen ISAE 3402- und ISAE 3000-Berichte, Comfort Letter und gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen wie Prüfungen nach WpHG, KWG und andere vertraglich vereinbarte Bestätigungsleistungen. Die Steuerberatungsleistungen umfassen Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen, die steuerliche Würdigung und Beratung zu Einzelsachverhalten sowie die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Außenprüfung. Zudem haben wir qualitätssichernd die Umsetzung regulatorischer Anforderungen unterstützt. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus-Ulrich Pfeiffer.
Frankfurt am Main, den 8. März 2019 KPMG AG gez. Leitz, Wirtschaftsprüfer gez. Pfeiffer, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG befasste sich im Berichtsjahr intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens. Dabei nahmen wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr: Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle grundlegenden Entscheidungen waren wir eingebunden. Das Geschäftsjahr 2018 war durch wichtige Veränderungen in den Leitungsorganen geprägt. Zwei Drittel des Vorstandes waren im Geschäftsjahr neu besetzt und auch im Aufsichtsrat waren von den heute 16 Mitgliedern zehn Mitglieder neu zu berufen. 2018 haben wir insgesamt zehn Sitzungen des Plenums abgehalten, davon drei außerordentliche Sitzungen und eine konstituierende Sitzung. Zusätzlich fanden fünf Workshops zu den Themen Technologie (März und September), Strategie (April), Recht, Regulatorik und Compliance (Juni) sowie zur Geschäftsentwicklung und Strategie unseres Nachhandelsbereichs (Clearstream-Teilkonzern) (Juni) statt. In unseren Sitzungen unterrichtete uns der Vorstand ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Themen waren der Gang der Geschäfte, die Lage von Gesellschaft und Konzern sowie Strategie und Planung des Unternehmens. Dazu gehörte auch regelmäßig die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Aufgrund der Berichte des Vorstands sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen befassten wir uns mit allen für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgängen. Durch die enge zeitliche Taktung sowohl der Plenums- als auch der Ausschusssitzungen und Workshops war der Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sehr eng. Der Vorstandsvorsitzende hat den Aufsichtsratsvorsitzenden zudem fortlaufend über die Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven informiert und diese mit ihm erörtert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat alle nach Gesetz, Satzung oder den Geschäftsordnungen zustimmungspflichtigen Maßnahmen vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat diesen Maßnahmen zugestimmt. Auch im Übrigen hat sich der Aufsichtsrat von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands überzeugt. Die durchschnittliche Teilnahmequote sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse lag im Berichtszeitraum bei 99 Prozent. Die Mitglieder haben hierbei auch jeweils an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Im Einzelnen nahmen die Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen wie folgt teil: Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen im Jahr 2018scroll
Die Themen im AufsichtsratsplenumIm Berichtsjahr haben wir uns sehr intensiv mit der weiteren strategischen Ausrichtung der Gruppe Deutsche Börse befasst. In die Entwicklung der Wachstumsstrategie "Roadmap 2020" wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand frühzeitig eingebunden und hat diese umfassend beratend begleitet. Wir befassten uns im Rahmen ihrer Implementierung regelmäßig mit der Neuausrichtung der Geschäftsaktivitäten sowie der Organisationsstruktur der Gruppe und begleiteten diese umfassend. Für Details zur Wachstumsstrategie siehe den Abschnitt "Ziele und Strategie der Gruppe Deutsche Börse" im zusammengefassten Lagebericht. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit im Berichtsjahr waren die umfassenden personellen und strukturellen Veränderungen sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat. Neue Vorstandsmitglieder waren zu bestellen, nachdem die Verträge der beiden langjährigen Vorstandsmitglieder Jeffrey Tessler und Andreas Preuß ausliefen. Die Neubestellung erfolgte im Rahmen eines beabsichtigten, umfassenden Neuzuschnitts der Vorstandsressorts der Gesellschaft. Diese neue Ressortaufteilung führte zu einer Erweiterung des Vorstands von fünf auf sechs Mitglieder. Die drei vom Aufsichtsrat im Berichtsjahr neu bestellten Vorstandsmitglieder sind Dr. Thomas Book (Handels- und Clearinggeschäft), Dr. Stephan Leithner (Nachhandels-, Daten- und Indexgeschäft) und Dr. Christoph Böhm als Chief Information Officer (CIO) und Chief Operating Officer (COO). Die Bestellungen erfolgten auf Grundlage einer umfassenden Kandidatenliste und nach ausführlicher Beratung zunächst im Nominierungsausschuss und anschließend im Plenum des Aufsichtsrats. Für Details hierzu siehe den Abschnitt "Personalia". Auch im Aufsichtsrat ergaben sich im Berichtsjahr wesentliche strukturelle und personelle Veränderungen. Die Mitarbeiterzahlen bei der Deutsche Börse AG und ihren Konzernunternehmen in Deutschland sind dauerhaft gestiegen. Daher war der Aufsichtsrat bei den Neuwahlen in der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 nach den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zu besetzen. Das entsprechende Wahlverfahren auf Seiten der Arbeitnehmervertreter wurde am 15. August 2018 abgeschlossen. Zuvor waren mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung durch gerichtlichen Beschluss vorläufig sechs Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat bestellt worden. Darüber hinaus beschloss die Hauptversammlung eine Erweiterung des Aufsichtsrats von zwölf auf 16 Mitglieder. Hierdurch wird dessen paritätischer Besetzung, dem Wachstum der Gesellschaft sowie den gestiegenen regulatorischen Anforderungen an die Überwachungsfunktion des Gremiums Rechnung getragen. Die Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats trat am 24. Mai 2018 in Kraft. Für Details zur grundlegenden personellen Erneuerung des Gremiums im Rahmen der Neuwahlen im Berichtsjahr siehe den Abschnitt "Personalia". Im zweiten Halbjahr forderte erneut das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Carsten Kengeter unsere Aufmerksamkeit. Dieses hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot und einer angeblich unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung eingeleitet. Wir nahmen den Beschluss des Vorstands, den von der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellten, angepassten Bußgeldbescheid zu akzeptieren, zustimmend zur Kenntnis. Dies geschah nach intensiver Diskussion mit dem Vorstand zu dessen ausführlicher Abwägung der Vor- und Nachteile für das Wohl der Gesellschaft und einer eingehenden Beratung innerhalb des Aufsichtsrats. Ein weiteres zentrales Thema unserer Aufsichtsratsarbeit im Jahr 2018 war die Befassung mit den Vorbereitungen der Gruppe Deutsche Börse auf den bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") sowie den sich hieraus ergebenden Chancen und Risiken. Effizienz, Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme sowie der Umgang mit Feststellungen interner Kontrollfunktionen und externer Prüfer und Regulierungsbehörden bildete einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit. Außerdem informierte uns der Vorstand regelmäßig über die Entwicklung des Aktienkurses und weiterer Finanzkennzahlen der Deutsche Börse AG und ihrer Wettbewerber. Ferner berichtete er uns über die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Börse AG, deren Beteiligungsgesellschaften sowie der Gruppe insgesamt. Zu Jahresbeginn und im Herbst traf sich der Aufsichtsratsvorsitzende zudem mit institutionellen Investoren, um mit diesen zu aktuellen Governance-Themen betreffend den Aufsichtsrat zu sprechen. Er berichtete in den Plenumssitzungen zusammenfassend über seinen Dialog mit den Investoren. Im Einzelnen standen in unseren Plenumssitzungen und Workshops im Berichtszeitraum folgende Themen im Vordergrund: In unserer ordentlichen Sitzung am 19. Februar 2018 befassten wir uns mit dem vorläufigen Ergebnis des Geschäftsjahres 2017 sowie mit dem Dividendenvorschlag des Vorstands für 2017. Zudem legten wir nach eingehender Erörterung die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 fest. Wir beschlossen zudem den Corporate Governance-Bericht und der Erklärung zur Unternehmensführung für 2017. Gleichzeitig verabschiedeten wir Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Effizienz unserer Arbeit. Ferner erörterten wir den aktuellen Stand der Rechtsstreitigkeiten und Verfahren der Clearstream Banking S.A. in den USA und Luxemburg im Zusammenhang mit Kunden und Vermögenswerten des Iran. Wir befassten uns zudem mit den bevorstehenden Änderungen durch die künftige Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes und beschlossen eine Änderung unserer Geschäftsordnung mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung 2018. Letztlich stimmten wir der Refinanzierung einer im Frühjahr des Jahres auslaufenden Unternehmensanleihe in Höhe von 600 Mio. € zu. Im Technologieworkshop am 9. März 2018 beschäftigten wir uns intensiv mit den Veränderungen im Bereich der Energiemärkte. Wir erörterten mögliche Produktentwicklungen und -innovationen sowie die sich hieraus ergebenden Perspektiven für die Gruppe Deutsche Börse. In der ordentlichen Sitzung am 9. März 2018 befassten wir uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss der Deutsche Börse AG sowie dem Konzernabschluss 2017. Wir erörterten zudem den Vergütungsbericht. Mit der Billigung von Jahres- und Konzernabschluss 2017 folgten wir nach eingehender eigener Prüfung der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Dieser hatte die Unterlagen zuvor einer intensiven vorbereitenden Prüfung unterzogen. Außerdem beschlossen wir den Bericht des Aufsichtsrats für 2017, die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance-Bericht in einer ergänzten Fassung sowie die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2018. Ferner verschafften wir uns einen detaillierten Überblick über die Geschäftsentwicklungen bei den Teilkonzernen 360T und EEX Group. In der außerordentlichen Sitzung am 25. April 2018 bestellten wir drei neue Mitglieder in den Vorstand. Für den Bereich Trading & Clearing wurde Dr. Thomas Book als interner Kandidat zum Mitglied des Vorstands bestellt. Dr. Stephan Leithner wurde zum Mitglied des Vorstands für den Bereich PostTrading, Data & Index bestellt und trat im Nachhandelsbereich die Nachfolge von Jeffrey Tessler an. Beide Bestellungen erfolgten zu Anfang Juli 2018 für die Dauer von drei Jahren. Darüber hinaus wurde Dr. Christoph Böhm als Mitglied des Vorstands bestellt. Er übernahm als Nachfolger von Andreas Preuß den Aufgabenbereich als CIO/COO zum 1. November 2018. Auch er wurde für drei Jahre bestellt. Jeffrey Tessler und Andreas Preuß erklärten sich mit einer frühzeitigen Niederlegung ihrer Vorstandsmandate mit Amtsantritt der neu bestellten Vorstandsmitglieder bereit. Im Strategieworkshop am 25. April 2018 erörterten wir mit dem Vorstand intensiv die von ihm vorgestellten Grundzüge der Wachstumsstrategie "Roadmap 2020" und ihre geplante Umsetzung. Wir befassten uns ferner mit der mittelfristigen Finanzplanung. In der ordentlichen Sitzung am 16. Mai 2018 erörterten wir mit dem Vorstand die bevorstehende Hauptversammlung, an der die Aufsichtsratsmitglieder Craig Heimark, Dr. Monica Mächler, Dr. Erhard Schipporeit und Johannes Witt letztmalig teilnahmen. Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats am 16. Mai 2018 fand unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung statt. Wir beschlossen die Neubesetzung der bestehenden und der neu geschaffenen Aufsichtsratsausschüsse, wobei die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes und der hieraus resultierenden paritätischen Besetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt wurden. An der Sitzung nahmen die neu gewählten Anteilseignervertreter Martin Jetter, Barbara Lambert und Prof. Dr. Joachim Nagel sowie die aufgrund des zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Arbeitnehmerwahlverfahrens zunächst gerichtlich bestellten Arbeitnehmervertreter teil. Die von der Hauptversammlung vorbehaltlich der Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats auf 16 Mitglieder gewählten Anteilseignervertreter Richard Berliand und Amy Yip enthielten sich bis zum Abschluss der Wahl und der Bestellung aller Arbeitnehmervertreter am 28. August 2018 ihrer Stimme. Dadurch wurde faktisch die nach Mitbestimmungsgesetz bereits geltende paritätische Besetzung des Aufsichtsrats sichergestellt. Ebenfalls als Folge der nunmehr geltenden mitbestimmungsrechtlichen Regelungen wurde Jutta Stuhlfauth als Vertreterin der Arbeitnehmer zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Der Aufsichtsrat ernannte zudem Hauke Stars mit Wirkung zum 1. Juni 2018 zur Arbeitsdirektorin. Im Rahmen des Trainings- und Weiterbildungsprogramms des Aufsichtsrats fanden weitere Workshops statt. In einem Workshop am 19. Juni 2018 wurde ausführlich die Strategie im Nachhandelsbereich erörtert, mit Blick auf das Kerngeschäft von Clearstream sowie auf die Segmente IFS (Investment Funds Services) und GSF (Sicherheitenmanagement) erörtert. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Organisation von und ausgewählten Themen aus Risikomanagement und Compliance des Clearstream-Teilkonzerns. In einem weiteren Workshop am 20. Juni 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Verhaltenskodex der Gruppe Deutsche Börse sowie der aktuellen regulatorischen Strategie. Zudem wurden Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder vertieft behandelt. In der ordentlichen Sitzung am 20. Juni 2018 beschäftigten wir uns erneut mit der Wachstumsstrategie "Roadmap 2020" im Nachgang zur Präsentation der Unternehmensstrategie auf dem Investorentag am 30. Mai 2018 in London. Zudem befassten wir uns mit den geplanten Maßnahmen zu einem verbesserten und schnelleren Austausch von Daten innerhalb der Gruppe (Datafizierung) und ersten Anwendungsbeispielen (Use Cases). Wir erörterten ferner die Prüfungsergebnisse zur Erfüllung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) bei Clearstream und Eurex Clearing aus dem Vorjahr. Darüber hinaus fassten wir Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand, die u. a. aufgrund der Anwendbarkeit des Mitbestimmungsgesetzes erforderlich wurde. Ferner erörterte der Aufsichtsrat die Regelungen für das Ausscheiden von Jeffrey Tessler aus dem Vorstand und fasste hierüber gemäß dem Vorschlag des Nominierungsausschusses Beschluss. Nach Abschluss des Wahlverfahrens für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat am 15. August 2018 sowie der gerichtlichen Bestellung von zwei weiteren Arbeitnehmervertretern am 28. August 2018 trat der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Sitzung am 4. September 2018 zusammen und beschloss erneut über die Neubesetzung der Aufsichtsratsausschüsse. Zudem wählte er erneut Frau Stuhlfauth zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Im Technologieworkshop am 20. September 2018 befassten wir uns intensiv mit der Fragestellung, welche Kernanforderungen an ein Software-Unternehmen bestehen und welche Bedeutung diese für die Zukunft der Gruppe Deutsche Börse haben. In der ordentlichen Sitzung am 20. September 2018 befassten wir uns mit den Reorganisationen in den im Berichtsjahr neu geschaffenen Vorstandsbereichen Trading & Clearing sowie Post-Trading, Data & Index. Der Vorstand informierte uns über die Entwicklung des Portfolios wesentlicher Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen der Gruppe Deutsche Börse. Ferner informierte uns der Chief Compliance Officer der Gruppe detailliert über die auch für den Aufsichtsrat relevanten Complianceregeln. Wir befassten uns ferner mit dem Management von Feststellungen aus den regelmäßigen regulatorischen Prüfungen von Gruppengesellschaften unter der MaRisk. Zudem wurden wir über die Prüfungsergebnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der European Commodity Clearing AG, dem Clearinghaus der EEX, informiert. Ferner gaben wir uns eine nach Neukonstituierung und erstmalig paritätischer Besetzung angepasste Geschäftsordnung. Abschließend erörterten wir die Regelungen für das Ausscheiden von Andreas Preuß aus dem Vorstand und fassten gemäß dem Vorschlag des Nominierungsausschusses Beschluss. In der außerordentlichen Sitzung am 15. November 2018 wurden wir vom Vorstand über die aktuellen Entwicklungen im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Carsten Kengeter wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot und einer angeblich unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung informiert. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen gegenüber dem Jahr 2017 angepassten Bußgeldbescheid gegen die Gesellschaft als Voraussetzung für die Verfahrenseinstellung vorgelegt. Die damalige Verfahrenseinstellung scheiterte an der Ablehnung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main. Die Entscheidung des Vorstands, diesen angepassten Bußgeldbescheid letztlich zu akzeptieren, und die dieser Entscheidung zugrundeliegende Abwägung wurden ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hatte sich zum Umfang seiner Rechte und Pflichten und zu seinem Beurteilungsspielraum in dieser Frage umfassend beraten lassen. Letztlich nahmen wir die Entscheidung des Vorstands für eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft zustimmend zur Kenntnis. In der ordentlichen Sitzung am 5. und 6. Dezember 2018 verabschiedeten wir das Budget für 2019, befassten uns mit der Strategie für den Kassamarkt, mit der IT-Organisation aus der Sicht des seit November neu bestellten CIO/COO Dr. Christoph Böhm sowie mit der Organisation der Kundenbeziehungen in der Gruppe. Zudem informierte uns der Vorstand über den Stand der Bearbeitung von Feststellungen aus den regulatorischen Prüfungen. Wir erörterten und verabschiedeten die Ergebnisse unserer jährlichen Effizienzprüfung nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex, das jährliche Suitability Assessment des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie den Trainingsplan für den Aufsichtsrat für das kommende Jahr. Zudem beschlossen wir die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) für das Geschäftsjahr 2018. Diese ist unter www.deutsche-boerse.com/entsprerklaerung zugänglich. Die Sitzungen des Aufsichtsrats fanden sowohl am Unternehmenssitz als auch an anderen Standorten der Gruppe Deutsche Börse, im Berichtsjahr erstmals auch an unserem Standort in Prag, statt. Nach jeder Sitzung haben wir uns im Aufsichtsrat ohne die Anwesenheit der Vorstandsmitglieder offen und effektiv untereinander ausgetauscht. Arbeit der AusschüsseIm Berichtsjahr verfügte der Aufsichtsrat über acht Ausschüsse, wobei der Personalausschuss und der Nominierungsausschuss zum 3. Januar 2018 mit Inkrafttreten des neu gefassten Börsengesetzes zusammengelegt wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt fanden keine Sitzungen des Personalausschusses statt. Die Ausschüsse haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für das Plenum vorzubereiten. Soweit gesetzlich zulässig, sind auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. In den Plenumssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden jeweils ausführlich über die Ausschussarbeit. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte den Vorsitz im Nominierungsausschuss, im Strategieausschuss sowie im Präsidialausschuss und im Vermittlungsausschuss. Die beiden letztgenannten wurden mit Erweiterung des Gremiums und Einführung der paritätischen Besetzung neu geschaffen. Die personelle Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse für 2018 finden sich im Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht" im zusammengefassten Lagebericht. Insbesondere wurden folgende Themen in den Ausschüssen bearbeitet: Prüfungsausschuss (sechs Sitzungen im Berichtsjahr)
Personalausschuss (keine Sitzungen im Berichtsjahr)Mit Inkrafttreten des neu gefassten Börsengesetzes am 3. Januar 2018 wurde der Personalausschuss mit dem Nominierungsausschuss zusammengelegt. Im Berichtsjahr fand keine Sitzung des Personalausschusses statt. Nominierungsausschuss (fünf Sitzungen im Berichtsjahr)
Risikoausschuss (fünf Sitzungen im Berichtsjahr, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Technologieausschuss)
Strategieausschuss (eine Sitzung im Berichtsjahr)
Technologieausschuss (vier Sitzungen im Berichtsjahr, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Risikoausschuss)
Präsidialausschuss (eine Sitzung im Berichtsjahr)Der Präsidialausschuss tritt auf Initiative des Aufsichtsratsvorsitzenden bei eilbedürftigen Angelegenheiten zusammen und bereitet die entsprechenden Plenumssitzungen vor. Im Berichtsjahr stimmte der Präsidialausschuss die Art und Weise ab, wie sich der Aufsichtsrat mit den Entwicklungen im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Carsten Kengeter befasst. Vermittlungsausschuss (keine Sitzung im Berichtsjahr)Der Vermittlungsausschuss ist gesetzlich einzurichten. Gemäß § 31 Abs. 3 MitbestG unterbreitet er dem Aufsichtsrat Vorschläge, wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern keine Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. Der Vermittlungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Im Berichtsjahr bestand keine Notwendigkeit für den Vermittlungsausschuss zu einer Sitzung zusammenzukommen. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDie KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (KPMG) hat den Jahresabschluss der Deutsche Börse AG, ihren Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht (einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung) für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht als Teil des Halbjahresfinanzberichts 2018 wurden einer prüferischen Durchsicht durch KPMG unterzogen. Die Abschlussunterlagen und Berichte von KPMG wurden uns rechtzeitig zur Einsicht und Prüfung ausgehändigt. Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer waren Klaus-Ulrich Pfeiffer und Sven-Olaf Leitz. Sie haben sowohl an den entsprechenden Sitzungen des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des gesamten Aufsichtsrats teilgenommen. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Insbesondere erläuterten sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Abschlussprüfer berichteten zudem, dass ihnen keine Erkenntnisse über wesentliche Schwächen des Kontroll- und Risikomanagementsystems v. a. bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlagen. Die Prüfung hinsichtlich der Beachtung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen blieb ohne Beanstandung. KPMG informierte über die Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit der Abschlussprüfer befürchten lassen, lagen nicht vor. Der Prüfungsausschuss hat die Abschlussunterlagen und die Berichte von KPMG intensiv mit dem Abschlussprüfer erörtert und einer eigenen sorgfältigen Prüfung unterzogen. Er ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Berichte insbesondere den gesetzlichen Anforderungen aus §§ 317, 321 HGB genügen. Über die Prüfung hat der Ausschuss dem Aufsichtsrat berichtet und ihm die Billigung von Jahresabschluss und Konzernabschluss empfohlen. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung) 2018 im Plenum hatten wir keine Einwendungen. Wir stimmten daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigten wir in der Sitzung vom 8. März 2019 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Damit ist der Jahresabschluss der Deutsche Börse AG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns diskutierte der Prüfungsausschuss eingehend mit dem Vorstand. Aspekte der Diskussion waren die Liquidität der Gesellschaft, ihre Finanzplanung sowie die Aktionärsinteressen. Der Prüfungsausschuss hat sich nach dieser Diskussion und eigener Prüfung für den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns ausgesprochen. Auch im Plenum des Aufsichtsrats haben wir uns nach eigener Prüfung dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen. PersonaliaIm Aufsichtsrat ergaben sich im Berichtsjahr folgende personellen Änderungen. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 endete die turnusgemäße Amtszeit des Aufsichtsrats. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand der Aufsichtsrat satzungsgemäß aus zwölf Mitgliedern. Mit Eintragung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2018 einer entsprechenden Satzungsänderung besteht der Aufsichtsrat nun aus 16 Mitgliedern. Auf Seiten der Anteilseignervertreter wurden drei von insgesamt acht Mitgliedern neu in den Aufsichtsrat gewählt: Martin Jetter, Barbara Lambert, und Prof. Dr. Joachim Nagel wurden von der Hauptversammlung erstmals als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Craig Heimark, Dr. Monica Mächler und Dr. Erhard Schipporeit stellten sich nicht erneut zur Wahl, sodass ihre Mandate mit Ablauf der Hauptversammlung endeten. Frau Prof. Dr. Dr. Achleitner stand zur Wiederwahl für eine einjährige Amtszeit zur Verfügung. Die verbleibenden vier Mitglieder der Anteilseignerseite wurden jeweils für eine erneute, volle Amtszeit wiedergewählt. Martin Jetter und Prof. Nagel wurden aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Satzungsänderung über die Erweiterung des Aufsichtsrats gewählt. Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter wurden sieben von insgesamt acht Mitgliedern neu in den Aufsichtsrat gewählt. Sie arbeiten in unterschiedlichen Gruppengesellschaften und Geschäftsbereichen und bringen eine breite Palette an fachlicher und praktischer Erfahrung aus ihren Tätigkeiten in das Gremium ein. In Aufsichtsratsfragen erfahrene Arbeitnehmervertreter, darunter nun auch Gewerkschaftsvertreter, ergänzen das Kompetenzprofil. Johannes Witt schied mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 aus dem Gremium aus. Bis zum Abschluss der Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat am 15. August 2018 wurden Jutta Stuhlfauth, Marion Fornoff, Hans-Peter Gabe, Florian Rodeit, Dr. Nadine Absenger und Gerd Tausendfreund zunächst gerichtlich in das Gremium bestellt. Den mit Ablauf der Hauptversammlung geltenden Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes entsprechend, wurden Herr Rodeit als Vertreter der leitenden Angestellten sowie Frau Dr. Absenger und Herr Tausendfreund als Gewerkschaftsvertreter bestellt. Am 15. August 2018 standen dann mit Jutta Stuhlfauth, Dr. Markus Beck, Susann Just-Marx, Cornelis Kruijssen, Dr. Nadine Absenger und Gerd Tausendfreund die von den Arbeitnehmern gewählten Vertreter im Aufsichtsrat fest. Aufgrund der zu Beginn des Arbeitnehmerwahlverfahrens noch nicht beschlossenen Erweiterung des Aufsichtsrats konnten aus rechtlichen Gründen zunächst nur sechs Arbeitnehmervertreter direkt von den Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gewählt werden. Zwei weitere Arbeitnehmervertreter, Achim Karle und Dr. Carsten Schäfer, wurden entsprechend der im Wahlverfahren auf sie entfallenen Stimmen als weitere Arbeitnehmervertreter am 28. August 2018 gerichtlich in den Aufsichtsrat bestellt. Damit war die paritätische Besetzung des Gremiums durch Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter erreicht. Wir danken allen im Jahr 2018 ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats außerordentlich für die bereichernde und konstruktive Zusammenarbeit im Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG. In Bezug auf den Vorstand ergaben sich im Jahr 2018 folgende personellen Veränderungen:
Umgang mit Interessenkonflikten in EinzelfällenIm Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder auf. Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die gute geleistete Arbeit im Jahr 2018.
Frankfurt am Main, den 8. März 2019 Für den Aufsichtsrat: Dr. Joachim Faber, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-BerichtDie Gruppe Deutsche Börse misst den Prinzipien verantwortungsvoller Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance) hohe Bedeutung bei. Die vorliegende Erklärung berichtet gemäß Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance der Deutsche Börse AG. Sie entspricht zudem der von §§ 289f und 315d Handelsgesetzbuch (HGB) geforderten Konzernerklärung zur Unternehmensführung. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktiengesetzAm 6. Dezember 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG folgende Entsprechenserklärung abgegeben: "Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance KodexDie nachfolgende Entsprechenserklärung bezieht sich auf die aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 7. Februar 2017, die am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG erklären, dass den Empfehlungen des DCGK nahezu vollständig entsprochen wurde und mit wenigen Abweichungen entsprochen werden wird. Im Einzelnen gilt dazu Folgendes: 1. Abfindungs-Caps bei Abschluss von Vorstandsverträgen (Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGK)Alle derzeitigen Vorstandsverträge beinhalten kodexkonforme Abfindungs-Caps, so dass insoweit der Empfehlung nach Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGK entsprochen wurde und entsprochen wird. Wie in der Vergangenheit behält sich der Aufsichtsrat allerdings auch für die Zukunft vor, unter Umständen von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGK abzuweichen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass ein Abweichen in außergewöhnlichen Fällen gegebenenfalls erforderlich sein kann. 2. Betragsmäßige Vergütungshöchstgrenzen (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK) und Darstellung im Vergütungsbericht (Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGK)Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK empfiehlt, dass die Vorstandsvergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Von dieser Empfehlung wurde und wird abgewichen werden. Die jährliche Vergütung aus Festgehalt, variablen Vergütungsteilen und Versorgungsaufwand ist für jedes Vorstandsmitglied insgesamt auf einen Betrag von 9,5 Mio. € begrenzt (Gesamt-Cap). Nebenleistungen sind hiervon nicht erfasst. Diese können schwanken, lassen jedoch außergewöhnliche Ausschläge nicht erwarten, so dass eine Begrenzung im Rahmen des Gesamt-Caps nicht erforderlich ist. Die mehrjährigen variablen Vergütungsteile im Rahmen des Vergütungssystems sind aktienbasiert. Hierbei sind zwar Begrenzungen hinsichtlich der gewährten Stückzahl von Aktien, jedoch keine eigenen betragsmäßigen Höchstgrenzen vorgesehen, da es keinen Cap auf die Aktienkursentwicklung gibt. Außergewöhnlichen Entwicklungen wird jedoch durch den Gesamt-Cap hinreichend Rechnung getragen. Ziffer 4.2.5 Abs. 3 (erster Unterpunkt) DCGK empfiehlt u. a. die Darstellung der erreichbaren Maximalvergütung bei variablen Vergütungsteilen im Vergütungsbericht. Die hinsichtlich der aktienbasierten variablen Vergütungsteile maximal erreichbare Vergütung kann infolge einer insoweit fehlenden eigenen betragsmäßigen Höchstgrenze naturgemäß nicht - wie von Ziffer 4.2.5 Abs. 3 (erster Unterpunkt) DCGK empfohlen - ausgewiesen werden. 3. Besetzung des Nominierungsausschusses (Ziffer 5.3.3 DCGK)Ziffer 5.3.3 DCGK empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bildet, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist. Gemäß § 4b Börsengesetz unterstützt der Nominierungsausschuss den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG unter anderem bei der Ermittlung von Bewerbern für den Vorstand. Da insbesondere diese Aufgabe gemäß geübter Praxis nicht nur von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat wahrgenommen werden soll, gehören dem Nominierungsausschuss auch Arbeitnehmervertreter an. Es wird jedoch sichergestellt, dass die Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nur durch die Anteilseignervertreter im Ausschuss bestimmt werden." Die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG finden Sie auch im Internet unter www.deutsche-boerse.com/entsprerklaerung. Ebenso sind dort die Entsprechenserklärungen der vergangenen fünf Jahre verfügbar. Angaben zu Anregungen des DCGKDie Deutsche Börse AG erfüllt ebenfalls weitgehend vollständig die Anregungen des DCGK und weicht nur in folgenden Punkten davon ab: Gemäß Ziffer 4.1.3 Satz 3 DCGK soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden. Die Deutsche Börse AG hat entsprechend der Empfehlung in Ziffer 4.1.3 Satz 3 DCGK ein Hinweisgebersystem für ihre Mitarbeiter eingerichtet. Dieses Hinweisgebersystem steht auch externen Dienstleistern zur Verfügung. Allerdings wird im Übrigen von der Anregung, das Hinweisgebersystem auch Dritten zugänglich zu machen, abgewichen, v. a. da sonstige Dritte im Falle der Deutsche Börse AG regelmäßig Marktteilnehmer sind, die über andere Wege des Hinweisgebens verfügen und dabei nicht an arbeitsrechtliche Treuepflichten gebunden sind. Gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 9 DCGK sollten mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile nicht vorzeitig ausbezahlt werden. Die Deutsche Börse AG folgt dieser Anregung grundsätzlich, Ausnahmen gelten insoweit jedoch für Fälle von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Tod. Auch behält sich die Gesellschaft vor, in sonstigen außerordentlichen Fällen wie Change-of-Control-Ereignissen hiervon abzuweichen. Angaben zu den UnternehmensführungspraktikenVerhaltensrichtlinienDie globale Ausrichtung der Gruppe Deutsche Börse erfordert verbindliche Richtlinien und Verhaltensstandards, die an jedem ihrer Standorte auf der Welt gelten. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zielen insbesondere auf Verantwortung, Respekt und gegenseitige Wertschätzung ab. Auch bei der Umsetzung des Geschäftsmodells kommen sie zum Einsatz. Die Kommunikation mit Kunden, Investoren, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit basiert auf zeitnaher Information und Transparenz. Neben gewinnorientiertem Handeln sind anerkannte soziale Standards die Grundlage für die Führung der Gruppe Deutsche Börse. Verhaltenskodex für MitarbeiterVerantwortungsvolles Handeln setzt ein konzernweites, von allen Mitarbeitern geteiltes Werteverständnis voraus. 2017 beschloss der Vorstand der Deutsche Börse AG einen erweiterten Verhaltenskodex für das Geschäftsleben. Dieses Dokument, das gruppenweit gültig ist, legt den Grundstein für zentrale ethische und rechtliche Standards, die u. a. folgende Themen umfassen:
Der Verhaltenskodex gilt für Mitglieder des Vorstands ebenso wie für alle weiteren Führungskräfte und Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse. Neben konkreten Regeln enthält der Kodex allgemeine Hinweise darauf, wie Mitarbeiter dazu beitragen können, die festgelegten Werte in ihrem Arbeitsalltag mit Leben zu füllen. Ziel des Verhaltenskodex ist es, Leitlinien für die tägliche gemeinsame Arbeit im Unternehmen zu definieren, zur Lösung von Konflikten beizutragen sowie ethische und rechtliche Herausforderungen zu meistern. Alle neu eingestellten Mitarbeiter erhalten den Verhaltenskodex als Teil ihrer Arbeitsvertragsunterlagen. Mitarbeiter, die bereits vor der Einführung des Kodex im Unternehmen beschäftigt waren, wurden im Jahr 2018 im Rahmen eines Online-Trainings mit der Richtlinie vertraut gemacht und mussten im Anschluss an das Training bestätigen, dass sie diese erhalten und verstanden haben. Der Kodex ist integraler Bestandteil der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gruppe Deutsche Börse; Verstöße gegen den Kodex können zu disziplinarischen Maßnahmen führen. Das Dokument ist unter www.deutsche-boerse.com > Nachhaltigkeit > Vorbild sein > Mitarbeiter > Leitbild zu finden. Verhaltenskodex für Lieferanten und DienstleisterDie Einhaltung hoher Standards verlangt die Gruppe Deutsche Börse nicht nur von ihrem Management und ihren Mitarbeitern, sondern auch von ihren Zulieferern. Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) für Lieferanten und Dienstleister fordert, Menschen- und Arbeitnehmerrechte zu achten und Mindeststandards zu berücksichtigen. Im Jahr 2016 wurde er auf Basis eines Vorstandsbeschlusses um die Anforderungen des britischen Modern Slavery Act ergänzt, der für alle Unternehmen verpflichtend ist, die im Vereinigten Königreich tätig sind. Ein Großteil der Lieferanten hat diesen Bedingungen zugestimmt; alle übrigen Schlüssellieferanten haben sich über Selbstverpflichtungen gebunden, die den Standards der Gruppe Deutsche Börse entsprechen oder sogar über sie hinausgehen. Die Unterzeichnung der Richtlinie durch den Dienstleister oder Lieferanten oder eine entsprechende Selbstverpflichtung ist zwingende Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung mit der Gruppe Deutsche Börse. Die Richtlinie wird unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Der Code of Conduct für Lieferanten und Dienstleister findet sich im Internet unter www.deutsche-boerse.com >Nachhaltigkeit > Vorbild sein > Beschaffungswesen. WertmaßstäbeDas unternehmerische Handeln orientiert sich an den Rechtsordnungen und ethischen Standards der Staaten, in denen die Gruppe Deutsche Börse aktiv ist. Besonders durch den Beitritt zu Initiativen und Organisationen, die allgemein anerkannte ethische Standards vertreten, verdeutlicht die Gruppe, welche Wertvorstellungen für sie dabei von Bedeutung sind. Relevante Mitgliedschaften sind: UN Global Compact www.unglobalcompact.org: Die freiwillige Wirtschaftsinitiative der Vereinten Nationen verfolgt das Ziel, eine nachhaltigere und gerechtere Weltwirtschaft zu verwirklichen. Im Mittelpunkt stehen zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Seit 2009 veröffentlicht die Gruppe Deutsche Börse jährlich einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Global Compact. Charta der Vielfalt www.diversitv-charter.com: Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt verpflichtet sich das Unternehmen, die Vielfalt seiner Belegschaft, Kunden und Geschäftspartner anzuerkennen, wertzuschätzen und zu fördern - unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Religion, Nationalität, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung und Identität. International Labour Organisation www.ilo.org: Die UN-Agentur ist die international verantwortliche Organisation zur Ausarbeitung und Beaufsichtigung weltweiter Gewerkschaftsstandards; sie bringt Regierungsvertreter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber an einen Tisch, um gemeinsam Richtlinien und Programme auszuarbeiten. Durch die Ratifizierung verpflichtet sich die Gruppe Deutsche Börse zur Einhaltung dieser Standards. Frankfurter Erklärung www.deutsche-boerse.com/frankfurter-erklaerung: Die Frankfurter Erklärung bezeugt die Absicht der Unterzeichner, die Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Finanzwirtschaft zu definieren und hierzu konkrete Initiativen am Finanzplatz Frankfurt anzustoßen. Diese zielen beispielsweise auf die Identifikation innovativer Geschäftsfelder sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken. So soll das Potenzial nachhaltiger Finanzmarktinfrastrukturen ganzheitlich gefördert werden, um eine positive Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft bei unbedingtem Schutz der natürlichen Lebensgrundlage zu unterstützen. Branchenspezifische RichtlinienDie zentrale Rolle der Gruppe Deutsche Börse in der Finanzbranche verlangt einen verantwortungsbewussten Umgang mit Informationen - insbesondere mit sensiblen Daten und Fakten. Um ein entsprechendes Verhalten der Mitarbeiter sicherzustellen, gelten bei der Gruppe eine Reihe von Regelungen. Diese umfassen sowohl rechtliche Vorgaben als auch spezielle, für das jeweilige Branchensegment geltende Richtlinien wie das Hinweisgebersystem und Richtlinien zum Risiko- und Kontrollmanagement. HinweisgebersystemDas Hinweisgebersystem (Whistleblowing) ist ein Angebot der Gruppe Deutsche Börse an Mitarbeiter sowie externe Dienstleister, nicht regelkonformes Verhalten zu melden. Die Gruppe Deutsche Börse hat die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte beauftragt, als sog. externer Ombudsmann entsprechende Hinweise per Telefon oder E-Mail entgegenzunehmen. Die Anonymität der Hinweisgeber gegenüber der Gruppe Deutsche Börse bleibt dabei gewahrt. Richtlinien zum Risiko- und KontrollmanagementFunktionsfähige Kontrollsysteme sind wesentlicher Bestandteil stabiler Geschäftsprozesse. Die gruppenweiten Kontrollsysteme der Deutschen Börse sind in ein Gesamtkonzept eingebettet, das u. a. die gesetzlichen Vorschriften, die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, internationale Regelungen und Empfehlungen sowie weitere unternehmensspezifische Richtlinien berücksichtigt. Die zuständigen Verantwortlichen für die einzelnen Elemente des Kontrollsystems stehen untereinander sowie mit dem Vorstand in engem Kontakt und berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat bzw. dessen Ausschüsse. Gleichermaßen verfügt die Gruppe über ein konzernweites Risikomanagementsystem, das Funktionen, Prozesse und Verantwortlichkeiten beschreibt und verbindlich regelt. Details zum internen Kontrollsystem und zum Risikomanagement der Gruppe Deutsche Börse finden sich in den Abschnitten "Konzernsteuerung" und "Risikobericht". Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratEin wesentliches Grundprinzip des deutschen Aktiengesetzes ist das duale Führungsprinzip, das die Organe Vorstand und Aufsichtsrat jeweils mit getrennten eigenständigen Kompetenzen ausstattet. Diese werden in den folgenden Abschnitten zusammen mit ihrer Umsetzung bei der Deutsche Börse AG ausführlich beschrieben. Beide Gremien erfüllen ihre Aufgaben zum Wohl des Unternehmens und mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung. Grundlage ihres Handelns ist das Prinzip der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Governance). Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG arbeiten daher eng und vertrauensvoll zusammen: Der Vorstand setzt den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte in Kenntnis. Darüber hinaus informiert er den Aufsichtsrat regelmäßig über alle Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements, der Compliance sowie der Kontrollsysteme im Unternehmen. Über Angelegenheiten, die von besonderer Bedeutung für das Unternehmen sind, informiert der Vorstandsvorsitzende den Aufsichtsrat unverzüglich mündlich oder schriftlich. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird mit dem Aufsichtsrat eingehend erörtert und abgestimmt und ihre Umsetzung in regelmäßigen Abständen diskutiert. Insbesondere die Vorsitzenden der beiden Gremien halten regelmäßig Kontakt und beraten die Strategie, die Geschäftsentwicklung sowie das Risikomanagement des Unternehmens. Zudem kann der Aufsichtsrat jederzeit vom Vorstand einen Bericht insbesondere über Angelegenheiten und geschäftliche Vorgänge bei der Deutsche Börse AG sowie deren Tochterunternehmen verlangen, die auf die Lage der Deutsche Börse AG von erheblichem Einfluss sein können. Vorstand der Deutsche Börse AGDer Vorstand leitet die Deutsche Börse AG und die Gruppe Deutsche Börse. Im Berichtsjahr gehörten dem Vorstand zunächst fünf, ab 1. Juli 2018 sechs Mitglieder an. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gremiums zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung, die Steuerung und Überwachung der operativen Einheiten sowie die Einrichtung und Überwachung eines effizienten Risikomanagementsystems. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung des Konzern- und des Jahresabschlusses sowie die Erstellung der unterjährigen Finanzinformationen der Deutsche Börse AG. Ferner hat er für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und behördlicher Regelungen zu sorgen. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder des Vorstands die ihnen im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans zugewiesenen Ressorts selbstständig und in eigener Verantwortung. Zusätzlich zu den Geschäftsbereichen gibt es mit dem Ressort des Vorstandsvorsitzenden (CEO), dem des Finanzvorstands (CFO) und dem des Chief Information Officer/Chief Operating Officer (CIO/COO) funktionale Zuständigkeiten. Die Geschäftsbereiche decken die operativen Geschäftsfelder wie die Kassamarktaktivitäten und das Derivategeschäft, die Wertpapierabwicklung und -verwahrung sowie das Marktdatengeschäft ab. Für Details siehe den Abschnitt "Überblick über die Gruppe Deutsche Börse - Organisationsstruktur". Die nähere Ausgestaltung der Vorstandsarbeit wird durch eine Geschäftsordnung bestimmt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat. Diese regelt u. a. dem Gesamtvorstand vorbehaltene Angelegenheiten, besondere Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie sonstige Verfahrens- und Beschlussmodalitäten. Der Vorstand tagt regelmäßig im Rahmen von Vorstandssitzungen. Diese werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen, der die Arbeit im Vorstand koordiniert. Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen. Der Gesamtvorstand entscheidet gemäß Geschäftsordnung regelmäßig durch Beschluss mit der einfachen Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder. Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorstandsvorsitzenden entscheidend. Weitere Informationen zum Vorstand, die personelle Zusammensetzung, sowie die individuellen Mandate und Lebensläufe seiner Mitglieder können unter www.deutsche-boerse.com/vorstand abgerufen werden. Aufsichtsrat der Deutsche Börse AGDer Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er unterstützt ihn bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen und steht ihm bei Fragen von strategischer Bedeutung zur Seite. Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand definiert. Des Weiteren bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands, setzt deren Gesamtvergütung fest und prüft Konzern- und Jahresabschluss der Deutsche Börse AG sowie den zusammengefassten Lagebericht inklusive der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 werden im Bericht des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hatte im Berichtsjahr zunächst zwölf Mitglieder und setzte sich zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Da die Zahl der Arbeitnehmer der Deutsche Börse AG in Deutschland nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zwischenzeitlich die Schwelle von 2.000 Mitarbeitern überschritten hat, ist der Aufsichtsrat seit der ordentlichen Hauptversammlung 2018 paritätisch, d. h. aus der gleichen Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, zusammenzusetzen. Nach Wirksamwerden des satzungsändernden Beschlusses der Hauptversammlung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats gehören diesem zudem seit 24. Mai 2018 insgesamt 16 Mitglieder an. Der Aufsichtsrat trifft sich zu mind. sechs ordentlichen Sitzungen pro Jahr. Nach Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen abgehalten. Die Ausschüsse halten ebenfalls regelmäßig Sitzungen ab. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Satzung etwas anderes vorsehen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung von Vorstand und Ausichtsrat sowie die Effizienz seiner Tätigkeit, erörtert Verbesserungsmöglichkeiten und beschließt hierzu geeignete Maßnahmen, soweit erforderlich. Ausschüsse des AufsichtsratsMit den Ausschüssen verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, die Effizienz seiner Arbeit zu steigern, indem komplexe Sachverhalte in kleineren Gruppen erörtert und für den Gesamtaufsichtsrat vorbereitet werden. Soweit gesetzlich zulässig, sind auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Im Berichtsjahr hatte der Aufsichtsrat zunächst sechs Ausschüsse. Im Hinblick auf § 4b Abs. 5 Börsengesetz hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 3. Januar 2018 beschlossen, den Nominierungs- und den Personalausschuss zu einem gemeinsamen Ausschuss zusammenzufassen. Nach den Vorschriften des MitbestG hat der Aufsichtsrat dann ab 16. Mai 2018 einen Vermittlungsausschuss eingerichtet und zum gleichen Zeitpunkt die Einrichtung eines Präsidialausschusses zur Behandlung eilbedürftiger Angelegenheiten beschlossen. Für Details zu den Ausschüssen siehe die Übersicht "Die Ausschüsse des Aufsichtsrats im Jahr 2018: Zusammensetzung und Zuständigkeiten". Die Zuständigkeiten der Aufsichtsratsausschüsse sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt. Die Verfahrensregeln der Ausschüsse entsprechen denen des Aufsichtsratsplenums. Die aktuellen Aufgaben und Zusammensetzungen der einzelnen Ausschüsse können im Internet unter www.deutsche-boerse.com/ aufsichtsrat > Ausschüsse eingesehen werden. Die Ausschussvorsitzenden berichten jeweils dem Aufsichtsratsplenum über die Gegenstände und Beschlüsse der Ausschusssitzungen. Details zu den konkreten Tätigkeiten und Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr können dem Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden. Weitere Informationen zum Aufsichtsrat sowie zu den Ausschüssen, die personelle Zusammensetzung, die individuellen Mandate und die Lebensläufe der Mitglieder können im Internet abgerufen werden: www.deutsche-boerse.com/aufsichtsrat. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats im Jahr 2018: Zusammensetzung und ZuständigkeitenPrüfungsausschussMitglieder
Zusammensetzung
Zuständigkeiten
Nominierungsausschuss1)Mitglieder
Zusammensetzung
Zuständigkeit
1)
Mit Wirkung zum 3. Januar 2018 wurde der Nominierungsausschuss mit dem bis dato eigenständig
bestehenden Personalausschuss zu einem gemeinsamen Ausschuss zusammengefasst. Mitglieder
des Personalausschusses waren Dr. Joachim Faber als Vorsitzender sowie Prof. Dr. Dr.
Ann-Kristin Achleitner, Marion Fornoff und Amy Yip. Der Aufsichtsratsvorsitzende war
zugleich Vorsitzender des Nominierungsausschusses. Die Aufgaben des Personalausschusses
waren deckungsgleich mit den Aufgaben des zusammengelegten Nominierungsausschusseses,
mit Ausnahme des Vorschlags geeigneter Kandidaten an den Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag
an die Hauptversammlung und verschiedener sonstiger Aufgaben gemäß § 4b Abs. 5 Börsengesetz. RisikoausschussMitglieder
Zusammensetzung
Zuständigkeiten
StrategieausschussMitglieder
Zusammensetzung
Zuständigkeiten
TechnologieausschussMitglieder
Zusammensetzung
Zuständigkeiten
Präsidialausschuss (seit 16. Mai 2018)Mitglieder
Zusammensetzung
Zuständigkeiten
Vermittlungsausschuss (seit 16. Mai 2018)Mitglieder
Zusammensetzung
ZuständigkeitenAufgaben gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG Ziele für die Zusammensetzung sowie Kompetenzprofil des AufsichtsratsMit Blick auf seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK einen Katalog mit konkreten Zielvorgaben einschließlich eines Kompetenzprofils beschlossen, das v. a. der künftigen Nominierung von Mitgliedern zugrunde gelegt werden soll. Dazu gehören Qualifikationserfordernisse ebenso wie im Rahmen eines Diversitätskonzepts umzusetzende Ziele zur Vielfalt der Zusammensetzung. Zudem sollen die Mitglieder über ausreichend Zeit sowie über Integrität und charakterliche Eignung zur Wahrnehmung des Mandats verfügen. Mindestens die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll zudem unabhängig sein. KompetenzprofilDie Mitglieder des Aufsichtsrats sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen wahrzunehmen. Hierzu hat der Aufsichtsrat individuelle (Basis-) und allgemeine Qualifikationserfordernisse festgelegt. Die allgemeinen Erfordernisse leiten sich aus dem Geschäftsmodell, der konkreten Zielsetzung und aus spezifischen, für die Gruppe Deutsche Börse geltenden Regulierungen ab. Individuelle (Basis-)QualifikationserfordernisseDie Basis-Qualifikationsmerkmale liegen idealerweise bei jedem Aufsichtsratsmitglied vor:
Allgemeine QualifikationserfordernisseDie allgemeinen Merkmale beziehen sich auf den Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit. Mindestens zwei Mitglieder sollten jeweils über fundierte Kenntnisse insbesondere in folgenden Themen verfügen:
Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung die vorgenannten Qualifikationserfordernisse. Abdeckung der allgemeinen Qualifikationserfordernissescroll
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UnabhängigkeitDem Aufsichtsrat soll nach Ziffer 5.4.2 DCGK eine nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören. Ein Aufsichtsratsmitglied ist insbesondere dann nicht mehr als unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.2 DCGK anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass mind. die Hälfte seiner Anteilseignervertreter in diesem Sinne unabhängig sein soll. Der Aufsichtsrat hält grundsätzlich sämtliche seiner Anteilseignervertreter für unabhängig. Der Aufsichtsrat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass teilweise die Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds bei einer Amtszeit von mehr als zwölf Jahren in Frage gestellt wird. Herr Berliand, der zum Ablauf der Hauptversammlung am 8. Mai 2019 aus dem Aufsichtsrat ausscheiden wird, gehört diesem bereits seit dem Jahr 2005 an. Seitens des Aufsichtsrats bestehen jedoch keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit und professionellen Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats durch Herrn Berliand, sodass der Aufsichtsrat auch ihn für Zwecke der Ziffer 5.4.2 DCGK als unabhängig ansieht. Im Übrigen bekleidet Herr Berliand derzeit keine Position innerhalb des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG, die zwingend eine Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds erfordert. Diversitätskonzept für Vorstand und AufsichtsratDas vom Aufsichtsrat nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB verabschiedete Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat verfolgt das Ziel, bei der Zusammensetzung beider Gremien eine große Bandbreite von Perspektiven und Erfahrungen zu erreichen. Die Umsetzung des Konzepts erfolgt im Rahmen der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder bzw. bei Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder. Flexible Altersgrenze und ZugehörigkeitsdauerDie vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegte flexible Regelung zur Altersgrenze (Regelaltersgrenze von 70 Jahren) wird bei den Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigt. Des Weiteren sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eine Regelzugehörigkeitsgrenze von nicht länger als zwölf Jahren vor, die der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigen soll. Demzufolge waren Craig Heimark und Dr. Erhard Schipporeit, die seit 2005 dem Aufsichtsrat angehörten, zur Hauptversammlung 2018 ausgeschieden. Um im Rahmen der Neuwahl des Aufsichtsrats einen Ausgleich zwischen der personellen Erneuerung und der Kontinuität in der Arbeit des Aufsichtsrats sicher zu stellen sowie Wissen und Erfahrung im Gremium zu erhalten, hatte der Aufsichtsrat der ordentlichen Hauptversammlung 2018 allerdings die Wiederwahl von Richard Berliand vorgeschlagen. Herr Berliand gehört dem Aufsichtsrat bereits seit Oktober 2005 an. Der Vorschlag zur Verlängerung seiner Amtszeit über die Regelzugehörigkeitsgrenze hinaus gründete insbesondere auf seiner langjährigen und tiefgreifenden Erfahrung mit Börsenunternehmen und deren Abläufen sowie seiner umfassenden Kenntnis der Finanzmarkinfrastrukturindustrie. Die Hauptversammlung folgte diesem Vorschlag und wählte Herrn Berliand erneut in den Aufsichtsrat. Zum Ablauf der Hauptversammlung 2019 wird er nun allerdings aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Die flexible Altersgrenze für Vorstandsmitglieder sieht eine Bestellung bis zum Ende des Monats vor, in dem das Vorstandsmitglied sein 60. Lebensjahr vollendet. Ab dem Monat, nach dem das Vorstandsmitglied das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann es für einen Zeitraum von jeweils einem Jahr erneut bestellt werden. Die letzte Bestellungsperiode soll allerdings mit Ablauf des Monats enden, in dem das Vorstandsmitglied das 65. Lebensjahr vollendet. Bei der Ernennung von Vorstandsmitgliedern verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel einer für die Gesellschaft optimalen Zusammensetzung des Vorstandsgremiums. Dabei spielen Erfahrung und Branchenkenntnisse sowie fachliche und persönliche Qualifikation eine wichtige Rolle. Je nach zu besetzendem Vorstandsressort kommt es dabei nicht nur auf die Breite und Tiefe, sondern auch auf die Aktualität der spezifisch erforderlichen Kenntnisse an. Die flexible Altersgrenze ist ausdrücklich weich formuliert, um dem Aufsichtsrat volle Flexibilität bei seinen Bestellungsentscheidungen zu belassen. Derzeit gehört dem Vorstand kein Mitglied an, das die Altersgrenze von 65 Jahren überschreitet. Der mit Wirkung zum 1. Januar 2018 bestellte Vorstandsvorsitzende Dr. Theodor Weimer wird zum Ende seiner aktuellen Bestellung 61 Jahre alt sein. Frauenanteil in FührungspositionenIm Einklang mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FührposGleichberG) in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt. Die bei der erstmaligen Festlegung gesetzten Mindestzielgrößen von 33,33 Prozent im Aufsichtsrat und 20 Prozent im Vorstand der Deutsche Börse AG wurden bis zum Ende der ersten Umsetzungsfrist am 30. Juni 2017 erfüllt. Der Frauenanteil im Vorstand betrug zu diesem Zeitpunkt 20 Prozent. Im Aufsichtsrat lag er bei 41,67 Prozent und damit über dem selbst gesetzten Mindestziel. Hinsichtlich des Aufsichtsrats gilt mit der Anwendbarkeit des MitbestG auf die Deutsche Börse AG seit der ordentlichen Hauptversammlung 2018 anstelle des selbst festgelegten Mindestziels nach § 111 Abs. 5 AktG die gesetzliche Geschlechterquote von 30 Prozent gemäß § 96 Abs. 2 AktG. Um einer möglichen Ungleichbehandlung von Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertretern vorzubeugen und die Planungssicherheit in den jeweiligen Wahlprozessen zu erhöhen, haben die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Gesamterfüllung der Quote nach § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG widersprochen. Damit ist der Mindestanteil von 30 Prozent für jedes Geschlecht von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Der Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite müssen daher jeweils mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören. Derzeit gehören der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite jeweils drei Frauen an. Die gesetzliche Geschlechterquote wird dementsprechend eingehalten. Für den Vorstand hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Juli 2017 beschlossen, das Ziel eines Frauenanteils von 20 Prozent bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Der Frauenanteil im Vorstand betrug im Berichtsjahr zunächst 20 Prozent. Durch die Vergrößerung des Vorstands auf sechs Personen zum 1. Juli 2018 liegt der Frauenanteil derzeit bei 16,7 Prozent, ohne dass sich die Zahl der weiblichen Mitglieder verändert hätte. Der Aufsichtsrat verfolgt weiterhin das Ziel eines Frauenanteils von mindestens 20 Prozent für den Vorstand und strebt auch hinsichtlich des Aufsichtsrats eine weitere Steigerung des Frauenanteils an, was bei künftigen Besetzungsentscheidungen mitberücksichtigt werden wird. InternationalitätDie Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat soll die Internationalität des Unternehmens widerspiegeln. Mit Richard Berliand, Barbara Lambert und Amy Yip gehören dem Aufsichtsrat seit der ordentlichen Hauptversammlung 2018 drei Mitglieder an, die eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Martin Jetter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, hat jedoch seinen Wohnsitz in den USA. Cornelis Kruijssen, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, hat die niederländische Staatsbürgerschaft. Gleiches gilt für Clara Streit und Charles Stonehill, die der Aufsichtsrat der Hauptversammlung als neue Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl vorgeschlagen hat. Frau Streit besitzt neben der deutschen die US-amerikanische Staatsbürgerschaft, Herr Stonehill ist US-amerikanischer und britischer Staatsbürger. Des Weiteren verfügt eine Vielzahl der derzeitigen und designierten Mitglieder des Aufsichtsrats über langjährige internationale Berufserfahrung bzw. hat sogar dauerhaft ihre Arbeitsstätte im Ausland. Somit erfüllt der Aufsichtsrat seine Ziele hinsichtlich der Internationalität seiner Zusammensetzung. Gleiches gilt für den Vorstand, dem mit Dr. Stephan Leithner ein Mitglied mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit angehört und dessen Mitglieder insgesamt ebenfalls über langjährige internationale Berufserfahrung verfügen. Bildungs- und BerufshintergrundDer Aufsichtsrat hat sich zum Ziel gesetzt, bei seiner eigenen Zusammensetzung und bei der Zusammensetzung des Vorstands eine angemessene Bandbreite von Ausbildungsgängen und beruflichen Hintergründen zu berücksichtigen. Sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand sind entsprechend diesen Zielen besetzt. Neben Berufserfahrungen im Bereich Finanzdienstleistungen gehören Vorstand und Aufsichtsrat auch Mitglieder mit einem Hintergrund in der Unternehmensberatung, dem IT-Sektor, der Verwaltung und Regulierung, der Wissenschaft und der Wirtschaftsprüfung an. Bei der akademischen Bildung überwiegen wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Studiengänge, hinzu kommen u. a. Hintergründe in IT und Ingenieurwesen. Ausbildung und berufliche Erfahrungen tragen insofern auch zur Erfüllung der oben aufgeführten Qualifikationserfordernisse an die Aufsichtsratsmitglieder bei. Sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand der Deutsche Börse AG sind den zuvor genannten Zielen entsprechend zusammengesetzt. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Internet unter www.deutsche-boerse.com/aufsichtsrat. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands können abgerufen werden unter www.deutsche-boerse.com/ vorstand. Vorbereitung der Wahl von Anteilseignervertretern im AufsichtsratDer Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats, dessen Aufgabe es ist, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen, hat sich intensiv mit der Nachfolge für Prof. Dr. Dr. Achleitner und Richard Berliand befasst, die beide im Mai 2019 aus dem Aufsichtsrat ausscheiden werden. Bei der Auswahl geeigneter Kandidaten hat der Ausschuss die oben genannten Kriterien zugrunde gelegt. Nach Vorauswahl und mehreren persönlichen Interviews mit den Kandidaten hat der Nominierungsausschuss beschlossen, Clara Streit und Charles Stonehill dem Aufsichtsrat als Kandidaten zur Wahl durch die Hauptversammlung vorzuschlagen. Clara Streit war viele Jahre als Unternehmensberaterin und Senior Partner bei McKinsey & Company tätig. Sie verfügt zudem über langjährige Erfahrung als unabhängiges Mitglied in Aufsichts- und Verwaltungsräten nationaler und internationaler börsennotierter Unternehmen, insbesondere im Finanzsektor. Derzeit bekleidet sie u. a. ein Mandat im Verwaltungsrat der Vontobel Holding AG, im Aufsichtsrat der Vonovia SE sowie im Aufsichtsrat der NN Group NV. Charles Stonehill verfügt über langjährige Erfahrung in der internationalen Finanzbranche. Seine umfassende Expertise in Fragen des Kapitalmarktes erwarb er u.a. durch leitende Positionen bei JP Morgan, Morgan Stanley, CS First Boston und Lazard Frères Inc. Er gehört mehreren Verwaltungsräten an. Unter anderem ist Herr Stonehill stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Julius Baer Group Ltd. und der Bank Julius Baer & Co. Ltd. und Mitglied des Verwaltungsrats der AXA Equitable Life Insurance Company und der AXA Equitable Holdings Inc. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den AufsichtsratGrundsätzlich haben Aufsichtsratsmitglieder eigenverantwortlich für ihre Aus- und Weiterbildung zu sorgen. Die Deutsche Börse AG folgt der Empfehlung in Ziffer 5.4.5 Abs. 2 DCGK sowie den Vorgaben der Leitlinien der European Securities and Markets Authority (ESMA) zu den Leitungsorganen von Marktbetreibern und Datenbereitstellungsdiensten die Aufsichtsratsmitglieder hierbei zu unterstützen. Dazu bietet sie beispielsweise gezielt Einführungsveranstaltungen für neue Aufsichtsratsmitglieder an und hält Workshops zu ausgewählten Strategie- und bei Bedarf auch Fachthemen ab. So wurden im Berichtsjahr neben einem Strategieworkshop und zwei Technologieworkshops auch Workshops zur regulatorischen Strategie der Gruppe Deutsche Börse, zum Geschäft im Nachhandelsbereich und zu den Pflichten des Aufsichtsrats durchgeführt. Effizienzprüfung der Tätigkeit des AufsichtsratsDie Deutsche Börse AG versteht es als wichtigen Bestandteil guter Corporate Governance, die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit gemäß Ziffer 5.6 DCGK regelmäßig zu überprüfen. Die Effizienzprüfung 2018 widmete sich den Themen Aufgaben des Aufsichtsrats und Mandatswahrnehmung, Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit dem Vorstand sowie Organisation der Arbeit und der Sitzungen des Aufsichtsrats. Die Effizienzprüfung ergab ein in der Gesamtschau positives Bild. Identifizierte Verbesserungsvorschläge wurden im Aufsichtsrat besprochen und Schritte zu deren Umsetzung eingeleitet. Zielgrößen für den Frauenanteil unterhalb des VorstandsIm Einklang mit dem FührposGleichberG in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Vorstand der Deutsche Börse AG gemäß § 76 Abs. 4 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, jeweils bezogen auf die Deutsche Börse AG, festgelegt. Bis 31. Dezember 2021 soll der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 15 Prozent und auf der zweiten Führungsebene bei 20 Prozent liegen. Zum 31. Dezember 2018 lag der Frauenanteil in der Deutsche Börse AG in Deutschland auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 14 Prozent und auf der zweiten Führungsebene bei 16 Prozent. Daneben hatte sich der Vorstand im Rahmen einer Selbstverpflichtung bereits 2010 das Ziel gesetzt, bis 2020 einen Anteil von Frauen in Führungspositionen von 20 Prozent im oberen und mittleren Management und von 30 Prozent im unteren Management zu erreichen. An dieser Ambition hält die Gruppe weiterhin fest. Abweichend von der gesetzlichen Verpflichtung wurde die Selbstverpflichtung umfangreicher gefasst. Zum einen beziehen sich die hier festgelegten Zielgrößen auf die Gruppe Deutsche Börse (weltweit mit Tochtergesellschaften). Zum anderen wurden die Führungsebenen (Managementpositionen) umfangreicher definiert, sodass z. B. auch Teamleiterpositionen erfasst sind. Weltweit lagen diese Quoten zum 31. Dezember 2018 bei der Gruppe Deutsche Börse bei 14 Prozent für das obere und mittlere Management bzw. bei 29 Prozent für das untere Management. Für Deutschland lagen die Quoten bei 14 Prozent bzw. 26 Prozent. Aktionärsbeteiligung, transparente Berichterstattung und KommunikationDie Aktionäre üben ihre Rechte im Rahmen der Hauptversammlung aus. Im Sinne einer guten Corporate Governance ist es dabei ein Anliegen der Deutsche Börse AG, den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte als Anteilseigner möglichst zu erleichtern. Hierzu bietet die Deutsche Börse AG ihren Aktionären etwa an, die Hauptversammlung über das Internet zu verfolgen und sich in der Hauptversammlung durch von der Deutsche Börse AG benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diese üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl oder online über das Internet. Die Hauptversammlung wählt u. a. die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat und beschließt über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie entscheidet des Weiteren über die Verwendung des Bilanzgewinns, über Kapitalmaßnahmen, die Zustimmung zu Unternehmensverträgen sowie Satzungsänderungen der Gesellschaft. In jedem Jahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt, in der Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über das zurückliegende Geschäftsjahr ablegen. Um größtmögliche Transparenz und Informationsgleichheit zu gewährleisten, folgt die Unternehmenskommunikation der Deutsche Börse AG allgemein dem Anspruch, dass alle Zielgruppen alle relevanten Informationen zum selben Zeitpunkt erhalten. In ihrem Finanzkalender informiert die Deutsche Börse AG deshalb Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit über die wichtigsten Termine, wie die Hauptversammlung oder die Veröffentlichung von Finanzkennzahlen. Neben Ad-hoc-Meldungen, Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen (Directors' Dealings) und Stimmrechtsmitteilungen sind auch Unternehmens- und Zwischenberichte sowie Unternehmensnachrichten unter www.deutsche-boerse.com abrufbar. Über den Konzern- und Jahresabschluss informiert die Deutsche Börse AG in einer Bilanzpressekonferenz. Jeweils im Anschluss an die Veröffentlichung der Zwischenberichte bietet sie Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren an. Darüber hinaus erläutert sie ihre Strategie und informiert alle interessierten Parteien unter Beachtung des Grundsatzes zeitgleicher Information für alle Zielgruppen weltweit. Außerdem hat die Deutsche Börse AG für 2018 einen Fortschrittsbericht in Anlehnung an den UN Global Compact abgegeben. Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist für die Gruppe Deutsche Börse von zentraler Bedeutung. Sie befolgt die Prinzipien des Global Compact bereits seit vielen Jahren - seit dem offiziellen Beitritt zur Initiative im Jahr 2009 auch öffentlich nachprüfbar: www.deutsche-boerse.com > Nachhaltigkeit > Unsere Verantwortung > UN Global Compact. Rechnungslegung und AbschlussprüfungIn ihrem Geschäftsbericht informiert die Deutsche Börse AG ihre Anteilseigner und die interessierte Öffentlichkeit detailliert über die geschäftliche Entwicklung der Gruppe Deutsche Börse im Berichtsjahr. Weitere Informationen veröffentlicht die Gesellschaft mit dem Halbjahresfinanzbericht und zwei Quartalsmitteilungen. Die Jahresabschlussunterlagen sowie der Geschäftsbericht erscheinen binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember), die unterjährigen Finanzinformationen (Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen) binnen 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Quartals bzw. Halbjahres. Konzern- und Jahresabschluss werden nach Vorbereitung durch den Prüfungsausschuss im Gesamtaufsichtsrat und mit dem Wirtschaftsprüfer erörtert, geprüft und gebilligt. Den Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal erörtert der Vorstand mit dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vor der Veröffentlichung. Den Halbjahresfinanzbericht unterzieht der Wirtschaftsprüfer einer prüferischen Durchsicht. Die Hauptversammlung 2018 wählte, dem Vorschlag des Aufsichtsrats folgend, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, (KPMG) als Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2018 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Berichtsjahr. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2018 KPMG auch mit einer inhaltlichen Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung beauftragt. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer, Sven-Olaf Leitz, ist seit 2018 für die Prüfung zuständig, der zweite verantwortliche Wirtschaftsprüfer, Klaus-Ulrich Pfeiffer, ebenfalls seit 2018. Der Vorschlag des Aufsichtsrats stützte sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. Vor der Wahl hat der Prüfungsausschuss die erforderliche Unabhängigkeitserklärung von KPMG eingeholt. Demzufolge bestehen keine persönlichen, geschäftlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit begründen können. Der Prüfungsausschuss hat während des Berichtsjahres überwacht, dass diese Unabhängigkeit weiterhin bestand. Zudem hat der Ausschuss 2018 den Rechnungslegungsprozess überwacht. Über seine Arbeit und Erkenntnisse wurde der Aufsichtsrat zeitnah unterrichtet; wesentliche Feststellungen haben sich nicht ergeben. Angaben zu Prüfungsleistungen und -honoraren des Abschlussprüfers sind in Erläuterung 6 des Konzernanhangs nachzulesen. VergütungsberichtDieser Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze des Vergütungssystems für den Vorstand der Deutsche Börse AG und beschreibt Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung. Des Weiteren werden die Grundsätze und die Höhe der Aufsichtsratsvergütung beschrieben. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und folgt den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) bzw. der International Financial Reporting Standards (IFRS) und des Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) 17. Zudem entspricht er nahezu vollständig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK); für Details hierzu siehe das Kapitel "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht". Der Vergütungsbericht gliedert sich in die beiden Teile "Vergütungssystem und Gesamtbezüge für den Vorstand" sowie "Aufsichtsratsvergütung". Vergütungssystem und Gesamtbezüge für den VorstandGrundlagen und ZieleDas System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 vom Aufsichtsrat beschlossen und von der Hauptversammlung am 11. Mai 2016 gemäß § 120 Abs. 4 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Im Geschäftsjahr 2017 vorgenommene Anpassungen am Vergütungssystem werden in den Abschnitten "Grundlagen des PSP und Bewertung der Zielerreichung für die Performance Shares", "Automatisierter Aktienerwerb zur Erfüllung der Planbedingungen sowie der Share Ownership Guidelines" und "Betragsmäßige Begrenzung der Gesamtvergütung" erläutert. Drei zentrale Leitlinien bilden die Grundlage für das Vergütungssystem: Erstens legen eine ausgeprägte Performance-Orientierung und hohe Leistungsdifferenzierung durch ambitionierte interne und externe Zielsetzungen den Fokus auf das überdurchschnittliche Wachstum des Unternehmens. Zweitens vermeiden mehrjährige Bemessungsgrundlagen, Nachhaltigkeitskomponenten und zeitlich gestreckte Auszahlungen Anreize zum Eingehen unverhältnismäßiger Risiken. Drittens zielt das Vergütungssystem auf eine starke Aktienkultur ab und trägt so zur Angleichung der Interessen von Aktionären, Management und weiterer Stakeholder bei. Die Vergütung des Vorstands wird vom gesamten Aufsichtsrat festgelegt, wobei der Nominierungsausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats vorbereitet. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig -spätestens alle zwei Jahre - die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Er berücksichtigt dabei auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt sowie die zeitliche Entwicklung der verschiedenen Gehaltsstufen. Das Vergütungssystem gilt für alle Mitglieder des Vorstands gleichermaßen. Struktur und VergütungskomponentenDas System der Vergütung für die Vorstandsmitglieder besteht aus vier Komponenten:
Zusammensetzung der Gesamtzielvergütung![]() Zudem gelten Aktienhaltevorschriften (sog. Share Ownership Guidelines), welche die Vorstandsmitglieder dazu verpflichten, für die Dauer ihrer Bestellung einen substanziellen Betrag in Aktien der Deutsche Börse AG zu halten. Die einzelnen Komponenten der Vorstandsvergütung werden im Folgenden detailliert beschrieben. Erfolgsunabhängige Grundvergütung Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Grundgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Diese erfolgsunabhängige Vergütung umfasst ca. 30 Prozent der Gesamtzielvergütung eines Jahres. Erfolgsabhängige VergütungskomponentenDie erfolgsabhängige Vergütung umfasst ca. 70 Prozent der Gesamtzielvergütung eines Jahres. Sie gliedert sich in einen Performance-Bonus sowie Performance-Aktien (Performance Shares). Performance-BonusDer Performance-Bonus wird auf Basis des Performance Bonus Plan (PBP) bewertet. Er beträgt rund zwei Drittel der erfolgsabhängigen Vergütung und ca. 45 Prozent der Gesamtzielvergütung. Der Performance-Bonus besteht zu gleichen Teilen aus einem aktienbasierten Anteil (aktienbasierter Performance-Bonus) und aus einem Baranteil. Performance SharesDie Performance Shares werden im Rahmen des sog. Performance Share Plan (PSP) bewertet und zugeteilt. Sie berücksichtigen die Wertentwicklung der Deutsche Börse-Aktie über einen fünfjährigen Performance-Zeitraum, weshalb der Auszahlungszeitpunkt ausgehend vom Berichtsjahr in der Zukunft liegt. Die Performance Shares betragen rund ein Drittel der erfolgsabhängigen Vergütung und ca. 25 Prozent der Gesamtzielvergütung. Im Folgenden werden die Kriterien beschrieben, anhand derer der Aufsichtsrat die Zielerreichung der einzelnen Vorstandsmitglieder bewertet. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung der Höhe des jeweiligen Performance-Bonus wie auch für Anzahl und Wert der Performance Shares. Grundlagen des PBP und Bewertung der Zielerreichung für den Performance-BonusDie Zielerreichung für den Performance-Bonus wird auf Basis des PBP über ein Geschäftsjahr ermittelt. Das zugrunde liegende Bewertungsverfahren basiert auf zwei Komponenten: Zu zwei Dritteln berücksichtigt es das Wachstum des bereinigten Periodenüberschusses, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG für das entsprechende Vergütungsjahr zuzuordnen ist, (im Folgenden Konzern-Jahresüberschuss) und zu einem Drittel die individuellen Leistungen der Vorstandsmitglieder. Hat der Aufsichtsrat die Gesamtzielerreichung aus diesen beiden Komponenten ermittelt, kann er sie abschließend bewerten und mittels eines Leistungsmultiplikators individuell, aber auch für den Vorstand als Ganzes anpassen. Der gesamte Performance-Bonus wird spätestens mit dem regulären Gehaltslauf für den Kalendermonat, der auf die Billigung des Konzern-Jahresabschlusses der Deutsche Börse AG folgt, in bar ausgezahlt. Die Vorstandsmitglieder sind dazu verpflichtet, 50 Prozent der Gesamtauszahlung nach Steuern in Aktien der Deutsche Börse AG zu investieren und diese für mindestens drei Jahre zu halten. Weitere Details zum Prozess des Aktienerwerbs finden Sie im Abschnitt "Automatisierter Aktienerwerb zur Erfüllung der Planbedingungen sowie der Share Ownership Guidelines". Übersicht über den Performance-Bonus![]() Bewertung des Wachstums des bereinigten Konzern-JahresüberschussesDas Wachstum des Konzern-Jahresüberschusses ergibt sich budgetunabhängig durch den Vergleich des bereinigten Konzern-Jahresüberschusses des Vergütungsjahres mit demjenigen des Vorjahres. Die Zielerreichung kann zwischen 0 und 200 Prozent betragen: Ein Rückgang des Konzern-Jahresüberschusses von 20 Prozent und mehr entspricht einer Zielerreichung von 0 Prozent (sog. Floor). Ein stabiler, d. h. dem Vorjahr gegenüber unveränderter Konzern-Jahresüberschuss bedeutet eine Zielerreichung von 75 Prozent. Eine Zunahme des Konzern-Jahresüberschusses in Höhe von 7,5 Prozent kommt einer Zielerreichung von 100 Prozent gleich. Ein Wachstum des Konzern-Jahresüberschusses von 15 Prozent und mehr entspricht einer Zielerreichung von 200 Prozent (sog. Cap). Somit wird ein Wachstum des Konzern-Jahresüberschusses im Bereich zwischen 7,5 und 15 Prozent aufgrund einer steiler ansteigenden Zielerreichungskurve stärker incentiviert (siehe die Grafik "Bewertung des Konzern-Jahresüberschusses für den Performance-Bonus"). Bewertung des Konzern-Jahresüberschusses für den Performance-Bonus![]() Bewertung der individuellen ZielerreichungDie individuellen Erfolgsziele legt der Aufsichtsrat zum Anfang eines Geschäftsjahres für jedes Vorstandsmitglied fest. Sie berücksichtigen generelle Ziele bezogen auf die Unternehmensstrategie sowie Ziele mit besonderer Bedeutung für die einzelnen Vorstandsbereiche (z. B. bezogen auf Finanzkennzahlen, Kunden, Mitarbeiter, Kontrollsysteme). Nach Abschluss des jeweiligen Vergütungsjahres bewertet der Aufsichtsrat die Zielerreichung für jedes Vorstandsmitglied. Wie für den Zielerreichungsgrad im Hinblick auf das Wachstum des Konzern-Jahresüberschusses sind auch in Bezug auf die individuellen Ziele eine Untergrenze von 0 Prozent und eine Obergrenze von 200 Prozent definiert. Festlegung des LeistungsmultiplikatorsDer Leistungsmultiplikator für den Performance-Bonus ermöglicht dem Aufsichtsrat, beispielsweise bei Fusionen, Übernahmen oder Veräußerungen den Grad der Verwässerung des Eigenkapitals oder das Erreichen qualitativer oder quantitativer Ziele (v. a. Integrationskennzahlen) in die abschließende Bewertung der Gesamtzielerreichung einfließen zu lassen. Der Leistungsmultiplikator liegt zwischen mind. 0,8 und max. 1,2 und wird mit dem Leistungsergebnis des Performance-Bonus unter Berücksichtigung der Obergrenze von 200 Prozent multipliziert. Grundlagen des PSP und Bewertung der Zielerreichung für die Performance SharesDer PSP stellt jedem Vorstandsmitglied zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres eine Anzahl von sog. Performance Shares in Aussicht. Die Anzahl dieser anfänglichen (virtuellen) Performance Shares wird ermittelt, indem der Eurobetrag der jeweiligen individuellen Zielvergütung durch den durchschnittlichen Xetra(r)-Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktie im letzten Kalendermonat vor Beginn der Performance-Periode (Zeitwert der Performance Shares) dividiert wird. Nach Ablauf eines fünfjährigen Performance-Zeitraums wird die Zielerreichung in Bezug auf die Performance Shares ermittelt. Die Bewertung erfolgt anhand zweier Komponenten: zum einen auf Basis des Wachstums des bereinigten Konzern-Jahresüberschusses über fünf Jahre und zum anderen anhand der Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) der Deutsche Börse-Aktie im Vergleich zum TSR des branchenspezifischen Index STOXX(r) Europe 600 Financials im gleichen Zeitraum. Die endgültige Anzahl der virtuellen Performance Shares wird mit dem durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktie im letzten Kalendermonat vor Ende der Performance-Periode multipliziert. Diese Multiplikation ergibt den Auszahlungsbetrag für den Erwerb der handelbaren Aktien (unter Berücksichtigung der während der Performance-Periode pro Aktie gezahlten Dividenden). Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurden die Regelungen zur Fälligkeit des Auszahlungsbetrags angepasst. Der Auszahlungsbetrag wird seitdem grundsätzlich in drei gleich großen Tranchen fällig: Die erste Tranche wird spätestens mit dem regulären Gehaltslauf für den Kalendermonat, der auf die Billigung des Konzern-Jahresabschlusses der Deutsche Börse AG nach Ende der jeweiligen Performance-Periode folgt, fällig; die zweite und dritte Tranche zu den entsprechenden Zeitpunkten in den beiden jeweiligen Folgejahren nach Auszahlung der ersten Tranche. Die Vorstandsmitglieder sind dazu verpflichtet, den jeweiligen Auszahlungsbetrag nach Steuern in Aktien der Deutsche Börse AG zu investieren. Weitere Details zum Prozess des Aktienerwerbs finden Sie im Abschnitt "Automatisierter Aktienerwerb zur Erfüllung der Planbedingungen sowie der Share Ownership Guidelines". Der PSP ist in zweifacher Hinsicht variabel:
Grundlagen des Performance Share Plan (PSP)![]()
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Im letzten Kalendermonat vor Beginn der Vesting Perlod Bewertung des Konzern-Jahresüberschusses für die Performance SharesInnerhalb der Performance-Periode von fünf Jahren bestimmt der Aufsichtsrat nach jedem Geschäftsjahr den Zielerreichungsgrad für das Wachstum des bereinigten Konzern-Jahresüberschusses und legt ihn für die Vorstandsmitglieder entsprechend fest. Der Zielerreichungsgrad am Ende des jeweiligen Performance-Zeitraums ist die Summe der über die fünf Jahre erreichten jährlichen Zielerreichungsgrade, dividiert durch fünf. Die Zielerreichung kann zwischen 0 Prozent und 250 Prozent betragen. Verringert sich der Konzern-Jahresüberschuss oder bleibt er gegenüber demjenigen des Vorjahres konstant, entspricht das einer Zielerreichung von 0 Prozent (Floor). Ein Anstieg des Konzern-Jahresüberschusses von 7,5 Prozent bedeutet eine Zielerreichung von 100 Prozent. Eine Zunahme von 15 Prozent und mehr entspricht einer Zielerreichung von 250 Prozent (Cap). Die Vorstandsmitglieder erhalten damit einen zusätzlichen Anreiz, ein zweistelliges Wachstum des Konzern-Jahresüberschusses anzustreben, denn im Bereich zwischen 10 und 15 Prozent steigt ihr Zielerreichungsgrad deutlicher an als im einstelligen Wachstumsbereich des Konzern-Jahresüberschusses (Grafik "Bewertung des Wachstums des Konzern-Jahresüberschusses für die Performance Shares"). Bewertung des Wachstums des Konzern-Jahresüberschusses für die Performance Shares![]() Bewertung der TSR-Performance der Deutsche Börse-AktieDie TSR-Performance der Deutsche Börse-Aktie ergibt sich aus der Positionierung (Ranking) der Deutsche Börse AG im Vergleich zu den im STOXX Europe 600 Financials Index enthaltenen Unternehmen. Die mögliche Zielerreichung der Vorstandsmitglieder reicht von 0 Prozent (Floor) bis max. 250 Prozent (Cap): Eine Zielerreichung von 0 Prozent wird angesetzt, sollte der relative TSR der Deutsche Börse AG über fünf Jahre nicht besser als derjenige von mind. der Hälfte der Unternehmen im Index sein, d. h. unterhalb des Median liegen. Die Zielerreichung beträgt 100 Prozent, wenn sich der TSR der Deutsche Börse AG besser als der TSR von 60 Prozent der im Index enthaltenen Unternehmen entwickelt hat. Entwickelt sich der TSR der Deutsche Börse AG besser als derjenige von mind. 75 Prozent der im Index vertretenen Unternehmen, beträgt die Zielerreichung 175 Prozent. Die Kappungsgrenze (Cap) von 250 Prozent bei der Zielerreichung wird erreicht, wenn der TSR der Deutsche Börse AG den TSR der besten 20 Prozent der Unternehmen im Index erreicht oder diesen übertrifft (anders ausgedrückt: am 80sten Perzentil des Index oder darüber liegt). Siehe hierzu auch die Grafik "Bewertung des Total Shareholder Return (TSR) der Deutsche Börse-Aktie für die Performance Shares". Bewertung des Total Shareholder Return (TSR) der Deutsche Börse-Aktie für die Performance Shares![]() Die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands ist größtenteils aktienbasiert. Zudem wird sie überwiegend auf Basis einer langfristigen Performance-Entwicklung errechnet, indem verschiedene Zielkriterien über fünf Jahre (Performance Shares) bzw. über vier Jahre (aktienbasierter Performance-Bonus: jährliche Auszahlung und dreijährige Haltefrist für zu investierende Aktien) bewertet werden, siehe hierzu auch die Grafik "Grundvergütung sowie jährliche und langfristige Anreizkomponenten". Der Baranteil des Performance-Bonus (jährliche Auszahlung) ist das einzige kurzfristige Element der variablen Vergütung. Grundvergütung sowie jährliche und langfristige Anreizkomponenten![]()
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Die Aktienkursentwicklung ist nicht begrenzt. Vertragliche NebenleistungenDen Mitgliedern des Vorstands stehen vertragliche Nebenleistungen zu. Diese umfassen die Bereitstellung eines angemessenen Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung, wobei der aus der privaten Nutzung entstandene geldwerte Vorteil durch das Vorstandsmitglied zu versteuern ist. Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder steuerpflichtige Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung. Die Gesellschaft schloss ferner Versicherungen für sie ab, so eine Unfallversicherung und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). Pensions- und VersorgungszusagenAltersruhegeldDie Mitglieder des Vorstands haben grundsätzlich mit Erreichen des 60. Lebensjahres Anspruch auf ein Altersruhegeld, sofern das jeweilige Vorstandsmitglied zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Diensten der Deutsche Börse AG steht. Dr. Thomas Book und Andreas Preuß (Vorstandsmitglied bis 31. Oktober 2018) haben mit Erreichen des 63. Lebensjahres Anspruch auf das Altersruhegeld. Das dem Altersruhegeld zugrunde liegende ruhegeldfähige Einkommen wird grundsätzlich vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt. Es sind zwei verschiedene Ruhegeldsysteme für die Mitglieder des Vorstands zu unterscheiden: Vorstandsmitglieder, die vor dem 1. Januar 2009 erstmalig bestellt wurden oder für die eine bestehende Altregelung aus vorherigen Mandaten innerhalb der Gruppe Deutsche Börse fortgeführt wird, erhalten ein leistungsorientiertes Ruhegeld (Defined Benefit). Vorstandsmitglieder, die nach diesem Zeitpunkt erstmalig bestellt wurden, erhalten ein beitragsorientiertes Ruhegeld (Defined Contribution). Das ruhegeldfähige Einkommen und die Barwerte der bestehenden Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 sind in der Tabelle "Altersversorgung" dargestellt. Leistungsorientiertes Ruhegeldsystem:Mitglieder des Vorstands, für die das leistungsorientierte Ruhegeldsystem gilt, erhalten nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze einen bestimmten Prozentsatz (Versorgungssatz) ihres individuellen ruhegeldfähigen Einkommens als Altersruhegeld ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass das jeweilige Vorstandsmitglied mind. drei Jahre im Amt war und mind. einmal wiederbestellt wurde. Das ruhegeldfähige Einkommen wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Der Versorgungssatz betrug zu Beginn der Amtszeit 30 Prozent und erhöhte sich mit jeder Wiederbestellung um 5 Prozentpunkte bis auf max. 50 Prozent. Aus dem Kreis der aktiven Vorstandsmitglieder gelten für Herrn Dr. Book die Regelungen des leistungsorientierten Ruhegeldsystems. Beitragsorientiertes Ruhegeldsystem:Für Mitglieder des Vorstands, für die das beitragsorientierte Ruhegeldsystem gilt, stellt die Gesellschaft in jedem Kalenderjahr der Vorstandstätigkeit einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Form eines Kapitalbausteins zur Verfügung. Dieser Versorgungsbeitrag ergibt sich aus der Anwendung eines individuellen Versorgungssatzes auf das ruhegeldfähige Einkommen. Wie im leistungsorientierten Ruhegeldsystem wird das ruhegeldfähige Einkommen vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Die so ermittelten jährlichen Kapitalbausteine werden mit 3 Prozent jährlich verzinst. Für Dr. Theodor Weimer, Dr. Christoph Böhm, Dr. Stephan Leithner, Gregor Pottmeyer und Hauke Stars gelten die Regelungen des beitragsorientierten Ruhegeldsystems. Vorgezogenes RuhegeldVorstandsmitglieder, die über ein leistungsorientiertes Ruhegeld verfügen, haben Anspruch auf ein vorgezogenes Ruhegeld, sofern die Gesellschaft ihren Vorstandsvertrag nicht verlängert - es sei denn, hierfür liegen Gründe vor, die das Vorstandsmitglied zu verantworten hat oder die eine fristlose Kündigung des Vorstandsvertrags rechtfertigen würden. Die Höhe des vorgezogenen Ruhegeldes ergibt sich, wie beim Altersruhegeld, aus der Anwendung des erreichten Versorgungssatzes auf das jeweilige ruhegeldfähige Einkommen. Voraussetzung ist ebenfalls eine mind. dreijährige Vorstandstätigkeit und mind. eine Wiederbestellung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Vorstandsmitglieder, die über ein beitragsorientiertes Ruhegeld verfügen, erhalten kein vorgezogenes Ruhegeld. Leistungen im Fall von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder TodFür den Fall, dass ein Vorstandsmitglied dauerhaft arbeitsunfähig wird, hat die Gesellschaft das Recht, dieses Vorstandsmitglied in den Ruhestand zu versetzen. Eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn das Vorstandsmitglied länger als sechs Monate außer Stande ist, seiner Tätigkeit nachzugehen und eine Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate nicht zu erwarten ist. Vorstandsmitglieder, auf die das leistungsorientierte Ruhegeldsystem zutrifft, erhalten in diesem Fall den Betrag, der sich aus der Anwendung des erreichten Versorgungssatzes auf das jeweilige ruhegeldfähige Einkommen ergibt. Vorstandsmitglieder mit einem beitragsorientierten Ruhegeldsystem erhalten das bei Eintritt des Versorgungsfalls bereits erworbene Versorgungskapital, das sich um einen Zurechnungsbetrag erhöht. Dieser Zurechnungsbetrag entspricht dem vollen jährlichen Versorgungsbeitrag, der im Jahr des Ausscheidens fällig gewesen wäre, multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die zwischen dem Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls und dem Erreichen des 60. bzw. 63. Lebensjahres liegen. Für den Fall, dass das Vorstandsmitglied stirbt, erhalten der verwitwete Ehepartner 60 Prozent und jedes versorgungsberechtigte Kind 10 Prozent (Vollwaisen: 25 Prozent) des oben dargelegten Betrags, max. jedoch 100 Prozent des Versorgungsbeitrags. ÜbergangszahlungenDie leistungsorientierten Ruhegeldvereinbarungen der Vorstandsmitglieder sehen für den Fall von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zusätzlich zu den oben genannten Leistungen eine Übergangszahlung vor. Die Höhe dieser Zahlung entspricht der Höhe des Zielwertes der variablen Vergütung (Performance-Bonus und Performance Shares) in dem Jahr, in dem der Versorgungsfall eintritt. Sie wird in zwei Tranchen in den beiden Folgejahren ausbezahlt. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds erhält dessen verwitweter Ehepartner 60 Prozent der Übergangszahlung. AbfindungenIm Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund dürfen etwaige an das Vorstandsmitglied geleistete Zahlungen nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten und gleichzeitig den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap). Maßgeblich für die Berechnung dieser Zahlung ist die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres. Der Aufsichtsrat kann in außerordentlichen, begründeten Fällen diese Obergrenze überschreiten. In Aussicht gestellte Performance Shares verfallen, sollte ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Gesellschaft bestehen oder sollte ein Vorstandsmitglied sein Mandat ohne wichtigen Grund oder ohne einvernehmliche Regelung vor Ablauf der Performance-Periode niederlegen. Kontrollwechsel (Change of Control)Sofern ein Vorstandsmitglied im Falle eines Kontrollwechsels innerhalb von sechs Monaten abberufen wird, hat es Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresgesamtvergütungen bzw. in Höhe des Wertes der Restlaufzeit seines Dienstvertrags, sofern diese weniger als zwei Jahre beträgt. Dieser Anspruch kann auf 150 Prozent der Abfindung erhöht werden. Sofern das Vorstandsmitglied innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Kontrollwechsels sein Amt mit der Begründung niederlegt, dass seine Stellung als Vorstandsmitglied durch den Kontrollwechsel erheblich beeinträchtigt wird, liegt es im Ermessen des Aufsichtsrats, ob eine Abfindung in der oben genannten Höhe gewährt wird. Im Falle eines Kontrollwechsels enden sämtliche laufende Performance-Perioden mit dem Tag der Beendigung des Dienstvertrags. Die entsprechenden Performance Shares werden vorzeitig abgerechnet. Richtlinien zum Aktienbesitz (Share Ownership Guidelines)Die Share Ownership Guidelines verpflichten die Mitglieder des Vorstands dazu, während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand ein Vielfaches ihrer durchschnittlichen Grundvergütung dauerhaft in Deutsche BörseAktien zu halten: für den Vorstandsvorsitzenden das Dreifache, für die ordentlichen Vorstandsmitglieder das Zweifache. Zur Erfüllung der Share Ownership Guidelines werden Aktien folgender drei Kategorien berücksichtigt: Aktien aus dem Performance-Bonus, Aktien aus der Auszahlung der Performance Shares sowie Aktien im Privatbesitz. Die Aktienbestände müssen jeweils über drei Jahre hinweg aufgebaut werden. Die Aktienbestände von Herrn Pottmeyer und Frau Stars wurden zum 31. Dezember 2018 bewertet und Erfüllung der Share Ownership Guidelines festgestellt. Für Herrn Dr. Weimer ist der 31. Dezember 2020, für Herrn Dr. Böhm, Herrn Dr. Book sowie Herrn Dr. Leithner ist der 31. Dezember 2021 jeweils als spätester Bewertungszeitpunkt für die Erfüllung der Share Ownership Guidelines maßgeblich. Für Details zum Verfahren des Aktienerwerbs siehe den Abschnitt "Automatisierter Aktienerwerb zur Erfüllung der Planbedingungen sowie der Share Ownership Guidelines". Automatisierter Aktienerwerb zur Erfüllung der Planbedingungen sowie der Share Ownership GuidelinesDer im Performance Bonus Plan sowie im Performance Share Plan festgelegte Aktienerwerb sowie der Aktienerwerb aus privaten Mitteln ist für Mitglieder des Vorstands seit dem Jahr 2017 durch einen von der Deutsche Börse AG bestimmten und vom Berechtigten beauftragten Dienstleister abzuwickeln, der die jeweiligen Investmentbeträge selbstständig, ohne Einflussnahme durch den Berechtigten oder die Gesellschaft, für den Berechtigten in Aktien der Deutsche Börse AG zu investieren hat. Der Aktienerwerb hat im Zeitraum der ersten vier Handelstage im Juni eines jeden Jahres, die unmittelbar aufeinander folgende Kalendertage sind, zu erfolgen. Betragsmäßige Begrenzung der GesamtvergütungDie jährliche Vergütung aus Festgehalt, variablen Vergütungsteilen und Versorgungsaufwand ist für jedes Vorstandsmitglied insgesamt auf einen Betrag von 9,5 Mio. € brutto begrenzt (Gesamt-Cap). Nebenleistungen sind hiervon nicht erfasst. Diese können schwanken, lassen jedoch außergewöhnliche Ausschläge nicht erwarten, sodass eine Begrenzung im Rahmen des Gesamt-Cap nicht erforderlich ist. Im Interesse der Aktionäre werden dem Vorstand damit auch weiterhin wettbewerbsfähige Anreize für gute Leistungen und nachhaltigen Unternehmenserfolg geboten. Gleichzeitig werden mögliche und nicht gewollte Ausschläge verhindert. SonstigesNachvertragliches WettbewerbsverbotFür Vorstandsmitglieder der Deutsche Börse AG, die am oder nach dem 1. Oktober 2014 bestellt oder wiederbestellt wurden, gilt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Danach ist es dem jeweiligen Vorstandsmitglied vertraglich untersagt, für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein oder eine Konkurrenztätigkeit auszuüben. Für die Geltungsdauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird eine Karenzentschädigung in Höhe von 75 Prozent der zuletzt bezogenen Festvergütung und 75 Prozent des zuletzt bezogenen Performance-Bonus gewährt. Auf die Entschädigung werden Leistungen nach dem Pensionsvertrag angerechnet. Im Übrigen wird anderweitiger Verdienst zu 50 Prozent angerechnet, soweit der anderweitige Verdienst zusammen mit der Entschädigung die zuletzt bezogene Vergütung überschreitet. Die Gesellschaft kann vor Beendigung des Dienstvertrags auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verzichten. NebentätigkeitenDie Übernahme von weiteren Mandaten und Nebentätigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder - in bestimmten Fällen -des gesamten Aufsichtsrats, der die Erteilung der Zustimmung an den Nominierungsausschuss delegiert hat. Sofern ein Vorstandsmitglied für die Ausübung eines Mandats in einem mit der Deutsche Börse AG verbundenen Unternehmen eine Vergütung erhält, erfolgt eine Anrechnung auf die Vergütungsansprüche des Vorstandsmitglieds gegenüber der Deutsche Börse AG. Darlehen an VorstandsmitgliederIm Geschäftsjahr 2018 wurden seitens der Gesellschaft keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt. Darlehen oder Vorschüsse an Vorstandsmitglieder aus früheren Jahren bestehen ebenfalls nicht. Zahlungen an ehemalige Mitglieder des VorstandsEhemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen erhielten im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 4,4 Mio. € (2017: 4,3 Mio. €). Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen betrug im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 67,5 Mio. € (31. Dezember 2017: 69,9 Mio. €). Leistungen in Zusammenhang mit der Beendigung von Vorstandsmandaten Der ehemalige stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Herrn Preuß, hat sein Vorstandsmandat zum 31. Oktober 2018 niedergelegt. Sein Dienstvertrag endet mit Ablauf des 31. Mai 2019. Während der Restlaufzeit seines Dienstvertrags im Jahr 2018 (1. November bis 31. Dezember 2018) erhielt er folgende Vergütung:
Das langjährige Vorstandsmitglied, Jeffrey Tessler, hat sein Vorstandsmandat zum 30. Juni 2018 niedergelegt. Sein Dienstvertrag endete regulär mit Ablauf des 31. Dezember 2018. Während der Restlaufzeit seines Dienstvetratgs (1. Juli bis 31. Dezember 2018) erhielt er folgende Vergütung:
Die Gesellschaft hat sowohl bei Herrn Preuß als auch bei Herrn Tessler auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verzichtet. Vergütung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Carsten KengeterDer bis zum 31. Dezember 2017 amtierende Vorstandsvorsitzende, Carsten Kengeter, nahm an einem vom Aufsichtsrat im Jahr 2015 beschlossenen Co-Performance Investment Plan (CPIP) teil. Er hatte in dem durch den CPIP vorgesehenen Investitionszeitraum im Dezember 2015 aus privaten Mitteln einen Betrag von 4.500.000 € in Aktien der Deutsche Börse AG (Investment Shares) investiert. Im Gegenzug zum Erwerb der Investment Shares hatte Herr Kengeter 68.987 Co-Performance-Aktien (Co-Performance Shares) der Gesellschaft erhalten. Die Co-Performance Shares unterliegen grundsätzlich denselben finanziellen Kriterien wie die Performance Shares, die im Abschnitt "Grundlagen des PSP und Bewertung der Zielerreichung für die Performance Shares" erläutert werden. Die Wertentwicklung bemisst sich also zum einen auf Basis des Wachstums des Konzern-Jahresüberschusses der Deutsche Börse AG und zum anderen anhand der Entwicklung des TSR der Deutsche Börse-Aktie im Vergleich zum TSR des branchenspezifischen Index STOXX(r) Europe 600 Financials. Die Performance-Periode für die Co-Performance Shares begann am 1. Januar 2015 und endet am 31. Dezember 2019. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung über Höhe und Auszahlungszeitpunkt wird ihr Gegenwert in drei Schritten zur Auszahlung fällig: zum 31. März 2019 (erste Vorauszahlung), 31. März 2020 (zweite Vorauszahlung) und 31. März 2021 (Endauszahlung). Die Gesellschaft hat auf Grundlage eines Pro-rata-Anspruchs in Höhe von 60 Prozent (d. h. drei Fünftel) für die Dienstzeit von Herrn Kengeter eine Rückstellung in Höhe von 9.594.080,40 € gebildet. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum regulären Ablauf seines Dienstvertrags am 31. März 2018 erhielt Herr Kengeter folgende Vergütung:
Zudem erhielt er, vorbehaltlich der Anrechnung etwaigen anderweitigen Einkommens, die vertraglich vereinbarte Karenzentschädigung in Höhe von 222.087 € brutto pro Monat als Gegenleistung für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot (siehe hierzu auch den Abschnitt "Nachvertragliches Wettbewerbsverbot"). Da die Gesellschaft durch Erklärung im Februar 2018 mit sechsmonatiger Ankündigungsfrist auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verzichtet hatte, reduzierte sich die Karenzentschädigung auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. August 2018. Mit Herrn Kengeter wurde vor seinem Ausscheiden im Jahr 2017 keine Vereinbarung zur Umsetzung des im Abschnitt "Betragsmäßige Begrenzung der Gesamtvergütung" beschriebenen Gesamt-Cap von 9,5 Mio. € brutto mehr geschlossen. Die Vergütung, die ihm im Jahr 2017 zufloss, unterschritt diese betragsmäßige Begrenzung ohnehin. Gleiches gilt für die ihm in 2018 noch zugeflossene Vergütung. Herr Kengeter hat keinen Anspruch auf ein Altersruhegeld. Seine bisherige Anwartschaft ist mit dem Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft verfallen. Höhe der VorstandsvergütungDie folgenden Tabellen enthalten die monetären Angaben zu den auf den vorherigen Seiten dargestellten Komponenten der Vorstandsvergütung für die Geschäftsjahre 2018 und 2017. Die Vergütung je Vorstandsmitglied gemäß den Anforderungen des DCGK Ziffer 4.2.5 Absatz 3 finden Sie in den Tabellen "Gewährte Zuwendungen" und "Zufluss". Die Angaben gemäß § 314 HGB sind in den Tabellen "Zufluss" abgebildet. Altersversorgungscroll
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Gesamtaufwand 2018 für die aktienbasierte Vergütung (Vorjahreszahlen in Klammern)scroll
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Vorstandsvorsitzender bis 31. Dezember 2017 Anzahl der virtuellen Aktienscroll
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Vorstandsvorsitzender bis 31. Dezember 2017 Gewährte Zuwendungenscroll
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Kappung des Zielerreichungsgrads auf 200 Prozent. Keine Begrenzung der Aktienkursentwicklung,
somit keine Maximalangabe (k. M.). Für weitere Informationen hierzu siehe Kapitel
"Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht". Gewährte Zuwendungenscroll
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Gewährte Zuwendungenscroll
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Kappung des Zielerreichungsgrads auf 200 Prozent. Keine Begrenzung der Aktienkursentwicklung,
somit keine Maximalangabe (k. M.). Für weitere Informationen hierzu siehe Kapitel
"Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht". Gewährte Zuwendungenscroll
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Stellvertretender Vorstandsvorsitzender bis 31. Oktober 2018, Dienstvertrag endet
am 31. Mai 2019. Zuflussscroll
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Die Nebenleistungen (sonstigen Bezüge) umfassen Gehaltsbestandteile wie steuerpflichtige
Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung, Dienstwagenregelungen, Reiseregelungen
sowie Steuer- und Rechtsberatungskosten. Zuflussscroll
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Die Nebenleistungen (sonstigen Bezüge) umfassen Gehaltsbestandteile wie steuerpflichtige
Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung, Dienstwagenregelungen, Reiseregelungen
sowie Steuer- und Rechtsberatungskosten. Zuflussscroll
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Die Nebenleistungen (sonstigen Bezüge) umfassen Gehaltsbestandteile wie steuerpflichtige
Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung, Dienstwagenregelungen, Reiseregelungen
sowie Steuer- und Rechtsberatungskosten. AufsichtsratsvergütungDie Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Jahresvergütung von 70 T €. Die Vergütung des Vorsitzenden liegt bei 170 T €. Die Vergütung für den stellvertretenden Vorsitzenden liegt bei 105 T €. Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich für jedes Amt in einem Ausschuss eine weitere feste jährliche Vergütung von 30 T €. Im Falle eines Amtes im Prüfungsausschuss beträgt diese Vergütung 35 T €. Die Vergütung von Ausschussvorsitzenden erhöht sich auf 40 T €, die des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf 60 T €. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied mehreren Aufsichtsratsausschüssen an, so wird nur die Tätigkeit in max. zwei Aufsichtsratsausschüssen vergütet. Dabei wird die Vergütung für die Arbeit in den beiden Ausschüssen mit der jeweils höchsten Vergütung gewährt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils eines Geschäftsjahres angehören, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Mitgliedschaft im entsprechenden Geschäftsjahr ein Zwölftel der festen Jahresvergütung und ggf. anteilig der Vergütung ihrer Ausschusstätigkeit. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede Sitzung des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse, in der sie persönlich als Mitglied oder Gast anwesend sind, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 T €. Für mehrere Sitzungen, die an einem oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gewährt. Vergütungen für Beratungs- und Vermittlungsleistungen für Mitglieder des Aufsichtsrats Im Berichtsjahr bestanden keine Verträge über Beratungs- und Vermittlungsleistungen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG oder Unternehmen, die Mitglieder des Aufsichtsrats beschäftigen oder an denen Mitglieder des Aufsichtsrats beteiligt waren. Aufsichtsratsvergütung1)scroll
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Der Empfänger der Vergütung wird individuell durch die Mitglieder des Aufsichtsrats
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