Deutsche Börse AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019Der Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Konzernlagebericht der Gruppe Deutsche Börse wurden gem. § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Absatz 2 HGB und DRS 20 Tz. 22 zusammengefasst und im Konzernabschluss der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2019 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2019 werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Bilanz zum 31.12.2019der Deutsche Börse AG, Frankfurt am MainAktivseite scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Mainscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2019Allgemeine Angaben zur GesellschaftDie Deutsche Börse AG ("die Gesellschaft") mit Sitz in Frankfurt am Main wird im Handelsregister B des Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 32232 geführt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Absatz 3 HGB. Zinsaufwendungen auf Grund der Anlage von Geldern zu negativen Zinssätzen sind im Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Zinserträge auf Grund der Aufnahme von Geldern zu negativen Zinssätzen sind im Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" berücksichtigt. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Von dem Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte werden im Zugangszeitpunkt aktiviert und im Anschluss planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Sachanlagen wurden linear über die steuerliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei beweglichen Anlagegütern wurden die steuerlichen Vereinfachungsregeln hinsichtlich des Abschreibungsbeginns in ihrer jeweils zum Anschaffungszeitpunkt gültigen Form angewendet. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 € bis zu 800 € werden gem. § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Es wurde insoweit nicht vom Wahlrecht nach § 6 Absatz 2a EStG Gebrauch gemacht. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Ausleihungen sind zu Nennwerten, gegebenenfalls abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, bilanziert. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bewertet. Sofern die Gründe, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Finanzanlagen geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten. Posten des Anlagevermögens in fremder Währung sind zu historischen Wechselkursen des Anschaffungszeitpunktes in Euro umgerechnet; bei dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Umrechnung zum Stichtagskurs. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken sind einzelwertberichtigt. Latente Risiken sind pauschalwertberichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten in fremder Währung sind unter Berücksichtigung von § 256a HGB zum Referenzkurs der EZB bzw. zu Kursen von Bloomberg zum Bilanzstichtag umgerechnet. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. RückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwert unter Anwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Versicherungsmathematische Annahmenscroll
Der sich zum Bilanzstichtag ergebende Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 246 Absatz 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient ("Planvermögen"), verrechnet. Die kumulierten Anschaffungskosten dieses Vermögens betragen 216.780 T€ (i.Vj. 200.440 T€). Die Ermittlung der Rückstellungswerte für das Aktientantiemenprogramm und den langfristigen Nachhaltigkeitsplan ("Long-term Sustainable Instrument", "LSI") basiert auf dem Stichtagskurs der Aktie der Deutsche Börse AG. Für den Co-Performance Investment Plan (CPIP) wurde die Rückstellung zeitanteilig gebildet. Für die Bewertung wurde ein Optionspreismodell, das die wesentlichen Parameter des Programms berücksichtigt, zu Grunde gelegt. Die Rückstellungen für Jubiläen und Vorruhestand wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag bzw. bei Vorruhestandsgeldempfängern mit dem Barwert bewertet. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected Unit Credit-Methode) angewendet. Im Berichtsjahr wurde der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinsfuß von 1,97 % (i. Vj. 2,32 %) zugrunde gelegt. Als Rechnungsgrundlagen dienten modifizierte "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Deutsche Börse AG nimmt für alle Sicherungsbeziehungen im Sinne des § 254 HGB das Wahlrecht in Anspruch, Sicherungsbeziehungen nur insoweit bilanziell darzustellen, soweit die Sicherungsbeziehung ineffektiv ist und ein negatives Ergebnis entsteht (kompensatorische Bewertung/Einfrierungsmethode). In diesem Fall wird eine Drohverlustrückstellung bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Marktzinssätze entsprechend ihrer Restlaufzeit gem. § 253 Absatz 2 HGB abgezinst. VerbindlichkeitenGemäß § 253 Absatz 1 HGB sind die Verbindlichkeiten mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden unter Berücksichtigung von § 256a HGB zum Referenzkurs der EZB bzw. zu Kursen von Bloomberg zum Bilanzstichtag umgerechnet. Latente SteuernLatente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Passive latente Steuern werden nur ausgewiesen, soweit sie aktive Steuerlatenzen übersteigen. Aufgrund des bestehenden ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisses zur Clearstream Holding AG wurden temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen dieser Gesellschaft auf Ebene des Organträgers Deutsche Börse AG berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des erwarteten, kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Deutsche Börse AG von derzeit 27,5 %. Zum 31.12.2019 betrug der Überhang der aktiven latenten Steuern 62,6 Mio. € (i. Vj. 59,4 Mio. €). Der Überhang aktiver latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus Buchwertdifferenzen in immateriellen Vermögensgegenständen, den Rückstellungen für Pensionen, dem diesbezüglichen Deckungsvermögen und in den Restrukturierungsrückstellungen. Auf den Bilanzausweis des Überhangs der aktiven latenten Steuern wird gem. § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB verzichtet. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in Deutschland zum Zeitpunkt der Realisation gelten bzw. erwartet werden. Derzeit gilt ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 27,4 Prozent. Zum Bilanzstichtag waren keine steuerlichen Verlustvorträge vorhanden. BewertungseinheitenDie Gesellschaft macht grundsätzlich von dem Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten Gebrauch. Sie sichert sich hierbei insbesondere gegen Zins- oder Währungsrisiken ab, indem sie Bewertungseinheiten zwischen Vermögensgegenständen, Schulden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen sowie geeigneten Sicherungsgeschäften bildet. Die Überwachung der Effektivität erfolgt mittels geeigneter Methoden, wie beispielsweise der Critical Term Match-Methode oder der hypothetischen Derivatemethode. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2019 wurden außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. 0,8 Mio. € (i. Vj. 2,3 Mio. €) auf Finanzanlagen vorgenommen. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Trifacta, San Francisco und der Illuminate LLP, London wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 0,8 Mio. € (i. Vj. 0,0 Mio. €) vorgenommen. Geschäfts- oder FirmenwertDer in 2011 entgeltlich im Rahmen eines Asset-Deals erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine betriebliche Nutzungsdauer von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben. Anteile an verbundenen UnternehmenDie Deutsche Börse AG hält per 31. Dezember 2019 folgende Anteile an verbundenen Unternehmen: scroll
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Enthält Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss
bzw. Jahresfehlbetrag und ggf. weitere Bestandteile nach den jeweils geltenden nationalen
Rechnungslegungsvorschriften Für die Umrechnung der Angaben Eigenkapital und Jahresergebnis aus Fremdwährungen, wurde der Devisenbriefkurs zum 31.12.2019 verwendet. Die Vorjahresangaben werden zum Devisenbriefkurs vom 31.12.2018 umgerechnet. BeteiligungenDie Deutsche Börse AG hält zum 31. Dezember 2019 folgende Beteiligungen: scroll
Für die Umrechnung der Angaben Eigenkapital und Jahresergebnis aus Fremdwährungen, wurde der Devisenbriefkurs zum 31.12.2019 verwendet. Forderungen gegen verbundene UnternehmenDer Posten gliedert sich wie folgt: scroll
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtDer Posten i.H.v. 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,4 Mio. €) umfasst im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Disagien für begebene Anleihen gemäß § 250 Absatz 3 HGB in Höhe von 9,3 Mio. € (i. Vj. 10,9 Mio. €). Aktive latente SteuernZum 31.12.2019 betrug der Überhang der aktiven latenten Steuern 62,6 Mio. € (i. Vj. 59,4 Mio. €). Die Deutsche Börse AG macht von dem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern keinen Gebrauch. EigenkapitalDas voll eingezahlte Grundkapital beläuft sich auf 190,0 Mio. € (i. Vj. 190 Mio €). Es ist eingeteilt in 190.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die sich zum Jahresende im Bestand befindlichen 6.570.965 eigenen Aktien (i. Vj. 6.652.955 Aktien) entsprechen 3,5 % des Grundkapitals. Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen 81.990 Aktien zu einem Verkaufspreis von 8,9 Mio. € veräußert. Auf Basis des Aktienkurses per 31. Dezember 2019 in Höhe von 140,15 € beläuft sich der bewertete Bestand auf 920,9 Mio. €. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand dazu berechtigt, das Grundkapital um folgende Beträge zu erhöhen: scroll
Bedingtes KapitalMit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Mai 2024 ein- oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 5.000.000.000 € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 17.800.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen bzw. der Bedingungen der den Optionsschuldverschreibungen beigefügten Optionsscheine zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG in folgenden Fällen auszuschließen: (i) Zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, (ii) sofern der Ausgabepreis einer Schuldverschreibung den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet und die Summe der Aktien, die auf diese Schuldverschreibungen entfallen, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt, (iii) um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach der Ausübung dieser Rechte zustünden. Die Schuldverschreibungen können auch durch mit der Deutsche Börse AG gemäß §§ 15ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen mit Sitz im In- oder Ausland begeben werden. Dementsprechend wurde das Grundkapital um bis zu 17.800.000 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Weitere Rechte zum Bezug von Aktien waren weder zum 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018 vorhanden. Die Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklagen der Gesellschaft haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Da der Marktpreis des Planvermögens die Anschaffungskosten übersteigt, besteht unter Berücksichtigung passiver latenter Steuern eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 26,8 Mio. € (i. Vj. 15,3 Mio. €). Der Bilanzgewinn zum 31.12.2019 umfasst keinen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. Es ist ein Gewinnvortrag i. H. v. 19,9 Mio. € aus dem Vorjahr in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss der Deutsche Börse AG ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 560.000.000 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 2,90 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt EUR 531.944.201,50 und Einstellung eines Betrages in Höhe von EUR 28.055.798,50 in "andere Gewinnrücklagen". Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den weiteren Erwerb eigener Aktien (mit und ohne anschließende Einziehung der erworbenen Aktien) oder durch die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 2,90 der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDas verrechnete Vermögen, das dem Anteil von 72,2 % (i. Vj. 72,0 %) an einem inländischen Alternativen Investmentfonds i.S.d. § 1 Abs. 10 KAGB entspricht, weist zum Bilanzstichtag einen beizulegenden Zeitwert i.H.v. 253,8 Mio. € (i. Vj. 221,6 Mio. €) auf, der dem Marktwert i.S.d. § 278 i.V.m. § 168 KAGB entspricht. Beim Spezial-Sondervermögen handelt es sich um einen internationalen Mischfonds (Gemischtes Sondervermögen) mit gesetzlichen Anlagegrenzen. Entsprechend der Anlagerichtlinie findet ein Absolute-Return-Ansatz mit Wertsicherungsmechanismus Anwendung, wobei die Anlage in verschiedenen Anlageklassen erfolgen kann. Im Berichtsjahr erfolgten Entnahmen in Höhe von 12,6 Mio. € (i. Vj. 6,3 Mio. €). Davon entfielen 12,2 Mio. € auf die laufenden Rentenzahlungen, die in der Folge sofort wieder zugeführt wurde. Dem Sondervermögen wurde im Berichtsjahr ein Betrag von insgesamt 28,9 Mio. € (i. Vj. 24,8 Mio. €) zugeführt. Das Vermögen ist dem Zugriff aller Gläubiger entzogen und nicht täglich fällig. Vermögensverrechnung unter Anw. d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGBscroll
Verrechnung von Gewinnen und Verlustenscroll
Aufgrund einer Änderung im Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie werden die Pensionsrückstellung ab 2016 mit einem 10-Jahres-Durchschnittszins (bis 2015: 7-Jahres-Durchschnittszins) abgezinst. Die daraus resultierende Differenz stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Unterschiedsbetrag darf gemäß §253 Abs. 6 HGB abzüglich latenter Steuern nicht ausgeschüttet werden. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 304,0 Mio. € (i. Vj. 309,8 Mio. €) setzen sich wie folgt zusammen: scroll
VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gliedern sich wie nachfolgend dargestellt. scroll
Pfandrechte oder ähnliche Rechte wurden für Verbindlichkeiten nicht bestellt. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt: scroll
Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt: scroll
Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen Betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scroll
Honorar des AbschlussprüfersDie Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG einbezogen. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind gemäß § 285 Nr. 17 HGB Bestandteil des Konzernanhangs der Deutsche Börse Aktiengesellschaft. Sonstige AngabenAngaben zu derivativen Finanzinstrumenten und SicherungsgeschäftenZum Bilanzstichtag weist die Deutsche Börse AG keine derivativen Finanzinstrumente aus. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäftescroll
Seit dem 15. Juni 2016 besteht eine Patronatserklärung (Letter of Comfort) der Deutsche Börse AG zugunsten der Eurex Clearing AG. Die Deutsche Börse AG verpflichtet sich darin, der Eurex Clearing AG diejenigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Der aggregierte Maximalbetrag, der gemäß der Patronatserklärung zur Verfügung zu stellen ist, beträgt 600 € Mio. Leistet die Deutsche Börse AG auf Grund der Patronatserklärung vom 15. Juni 2016 Zahlungen an die Eurex Clearing AG in Form von Fremdkapital, so werden diese Zahlungen der Eurex Clearing AG als unverzinsliches Darlehen zur Verfügung gestellt. Dritten stehen aus der Patronatserklärung keine Rechte zu. Die Patronatserklärung der Deutsche Börse AG vom 15. Juni 2016 ersetzte ihre Patronatserklärung vom 20. November 2012. Auf Grund des von der Eurex Clearing AG implementierten Risikomanagementsystems, insbesondere der Lines of Defence, sowie der Tatsache, dass auch in der Vergangenheit bei Ausfall eines Clearingmitgliedes und in anderen Situationen keine Inanspruchnahme der Deutsche Börse AG erfolgt ist, geht die Deutsche Börse AG derzeit davon aus, dass eine Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung nicht wahrscheinlich ist. Des Weiteren wurde gemäß § 5 Absatz 10 des Statuts des Einlagensicherungsfonds eine der Höhe nach uneingeschränkte Verpflichtungserklärung für die Clearstream Banking AG abgegeben. Demnach verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, den Bundesverband deutscher Banken e.V. von allen Verlusten freizustellen. Ferner bestehen Kreditzusagen der Deutsche Börse AG gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 98 Mio. €. Die auf die Deferred Compensation entfallenden Rückstellungen wurden mitarbeiterbezogen in den einzelnen Tochtergesellschaften bilanziert. Da die Deutsche Börse AG Versorgungsschuldner gegenüber den teilnehmenden Mitarbeitern ist, besteht in Höhe der bei den einzelnen Tochtergesellschaften gebildeten Rückstellungen von 51,9 Mio. € (i. Vj. 44,1 Mio. €) eine Eventualverpflichtung. AufsichtsratDem Aufsichtsrat gehören an: scroll
Die gewährten Bezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 2,3 Mio. €. Der Aufsichtsrat hat die folgenden Ausschüsse eingerichtet: PrüfungsausschussBarbara Lambert (Vorsitz) Dr. Nadine Absenger Dr. Markus Beck Karl-Heinz Flöther Prof. Dr. Joachim Nagel Jutta Stuhlfauth NominierungsausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Dr. Markus Beck Richard Berliand (bis 08.05.2019) Martin Jetter Jutta Stuhlfauth Gerd Tausendfreund Amy Yip (seit 08.05.2019) RisikoausschussProf. Dr. Joachim Nagel (Vorsitz) Barbara Lambert Susann Just-Marx Cornelis Johannes Nicolaas Kruijssen StrategieausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner (bis 08.05.2019) Susann Just-Marx Achim Karle Dr. Carsten Schäfer Charles Stonehill (seit 08.05.2019) Clara Streit (seit 08.05.2019) Amy Yip (bis 08.05.2019) TechnologieausschussRichard Berliand (Vorsitz) (bis 08.05.2019) Martin Jetter (Vorsitz ab 08.05.2019) Karl-Heinz Flöther Achim Karle Cornelis Johannes Nicolaas Kruijssen Dr. Carsten Schäfer Amy Yip (seit 08.05.2019) VermittlungssausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Karl-Heinz Flöther (seit 08.05.2019) Martin Jetter (seit 08.05.2019) Susann Just-Marx Jutta Stuhlfauth PräsidialausschussDr. Joachim Faber (Vorsitz) Dr. Nadine Absenger Richard Berliand (bis 08.05.2019) Martin Jetter (seit 08.05.2019) Jutta Stuhlfauth Chairman Selction Committee (seit 19.09.2019)Barbara Lambert (Vorsitz) Dr. Markus Beck Dr. Joachim Faber Jutta Stuhlfauth Gerd Tausendfreund Amy Yip VorstandDem Vorstand gehören an: scroll
VorstandDie Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen 2019 19,5 Mio. €. In den Gesamtbezügen sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 4,0 Mio. € enthalten. Die festgelegte Anzahl der Aktien in Höhe von 37.040 Stück basiert auf dem Kurs der Aktie der Deutsche Börse AG in Höhe von 108,36 €, der sich als Durchschnittskurs des Kalendermonats Dezember 2018 ergab. Zu weiteren Erläuterungen hinsichtlich der Vorstandsvergütung verweisen wir auf den Lagebericht der Deutsche Börse AG. Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebenen beliefen sich 2019 auf 9,7 Mio. €. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind insgesamt 84,8 Mio. € zurückgestellt. MitarbeiterAm 31. Dezember 2019 waren in der Deutsche Börse AG 1.515 (i. Vj. 1.469) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Durchschnittszahl der während des Geschäftsjahres 2019 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.472 (i. Vj. 1.437). scroll
UnternehmensverträgeIm Rahmen des am 4. März 2008 zwischen der Clearstream Holding AG und der Deutsche Börse AG abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages ist die Clearstream Holding AG verpflichtet, ihren gesamten Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der nach § 300 AktG in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist, an die Deutsche Börse AG abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, jeden bei der Clearstream Holding AG während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag durch Verlustübernahme auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer eingestellt worden sind. Am 2. März 2010 hat die Deutsche Börse AG mit der Clearstream Banking Aktiengesellschaft einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages unterstellt die Clearstream Banking Aktiengesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Deutschen Börse AG und die Deutsche Börse AG ist berechtigt, dem Vorstand der Clearstream Banking Aktiengesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Lagebericht zum Konzernabschluss der Deutsche Börse AG wurden gemäß § 315 Absatz 5 HGB in Verbindung mit § 298 Absatz 2 HGB und DRS 20 Tz. 22 zusammengefasst. KonzernzugehörigkeitDie Deutsche Börse AG mit Sitz in Frankfurt am Main stellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen der Gesellschaft erhältlich. BesitzverhältnisseDie Deutsche Börse AG hat die folgenden Mitteilungen gemäß § 40 WpHG erhalten: scroll
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Deutscher Corporate Governance KodexAm 10.12.2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG erneuert und den Aktionären auf der Internetseite der Deutsche Börse Aktiengesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Frankfurt am Main, den 02. März 2020 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Theodor Weimer Dr. Christoph Böhm Dr. Thomas Book Dr. Stephan Leithner Gregor Pottmeyer Hauke Stars Deutsche Börse AG, Frankfurt am MainAnlagenspiegel zum 31.12.2019scroll
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Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG befasste sich im Berichtsjahr intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens. Dabei nahmen wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr: Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle grundlegenden Entscheidungen waren wir eingebunden. Im Geschäftsjahr 2019 bereiteten wir die für die Leitungsorgane anstehenden wesentlichen Personalentscheidungen vor. Martin Jetter wurde als künftiger Vorsitzender des Aufsichtsrats nominiert. Die langfristige Verlängerung der Amtszeit von Dr. Theodor Weimer als Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse AG haben wir in die Wege geleitet. In unseren Sitzungen unterrichtete uns der Vorstand ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Durch die enge zeitliche Taktung sowohl der Plenums- als auch der Ausschusssitzungen und Workshops war der Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sehr eng. Der Vorstandsvorsitzende hat den Aufsichtsratsvorsitzenden zudem fortlaufend über die Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven informiert und diese mit ihm erörtert. 2019 haben wir insgesamt acht Sitzungen des Plenums abgehalten, davon zwei außerordentliche Sitzungen. Zusätzlich fanden fünf Workshops zu den Themen Technologie (März und April), Strategie (April), Sustainable Finance und Nachhaltigkeit (Juni) sowie Recht und Compliance (September) statt. Die durchschnittliche Teilnahmequote sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse lag im Berichtszeitraum bei 98 Prozent. Im Einzelnen nahmen die Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen wie folgt teil: Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen im Jahr 2019scroll
Die Themen im AufsichtsratsplenumIm Berichtsjahr haben wir uns intensiv mit zahlreichen Vorhaben zur Umsetzung der Wachstumsstrategie "Roadmap 2020" befasst. Im Mittelpunkt stand dabei zum einen die Erweiterung unseres Geschäfts durch externe Zukäufe und Partnerschaften wie den Erwerb der Axioma, Inc., eines führenden Anbieters von Portfolio- und Risikomanagementlösungen, oder des Fondsvertriebsgeschäfts von der UBS AG zur Erweiterung unseres Geschäftsbereichs Investment Funds Services. Zum anderen befassten wir uns mit der Ausrichtung unserer Informationstechnologie (IT) auf die Herausforderungen der Zukunft sowie mit den Möglichkeiten, neue Technologien für unsere Geschäftsaktivitäten nutzbar zu machen. Die hierzu erforderliche Neuausrichtung von Geschäftsaktivitäten sowie der Organisationsstruktur der Gruppe begleiteten wir umfassend. Für Details zur Wachstumsstrategie siehe den Abschnitt "Ziele und Strategie der Gruppe Deutsche Börse" im zusammengefassten Lagebericht. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit im Berichtsjahr war die Vorbereitung wichtiger personeller Entscheidungen sowohl im Aufsichtsrat als auch für den Vorstand. Im Berichtsjahr sprach sich der Aufsichtsrat dafür aus, die Amtszeit von Dr. Theodor Weimer als Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse AG vorzeitig bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Entsprechende Beschlussfassungen sind zum Beginn des Jahres 2020 erfolgt. Zudem befassten wir uns mit der Nachfolge von Hauke Stars, die nach Auslaufen ihrer Bestellung Ende November 2020 nicht für eine dritte Amtszeit als Mitglied des Vorstands der Deutsche Börse AG zur Verfügung steht. Für Details hierzu siehe den Abschnitt "Personalia". Der Aufsichtsrat hat Martin Jetter als Kandidaten für die Nachfolge im Aufsichtsratsvorsitz der Gesellschaft nominiert. Die Wahl von Martin Jetter zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats soll unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung der Deutsche Börse AG am 19. Mai 2020 erfolgen. Mit Ablauf dieser Hauptversammlung wird Herr Dr. Faber aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, dem er seit 2009 angehört und den er seit 2012 als Vorsitzender leitet. Zuvor waren durch die Hauptversammlung am 8. Mai 2019 Charles Stonehill und Clara-Christina Streit in den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gewählt worden. Für Details hierzu siehe den Abschnitt "Personalia". Der Aufsichtsrat befasste sich weiterhin mit der vom Vorstand entwickelten neuen Personalstrategie für die kommenden Jahre. Er beschloss zudem, das Vorstandsvergütungssystem auch vor dem Hintergrund sich ändernder Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex und gesetzlicher Vorgaben anzupassen und der Hauptversammlung im Jahr 2020 zur Billigung vorzulegen. Für Details hierzu siehe den Abschnitt "Vergütungsbericht . Im Berichtsjahr befasste sich der Aufsichtsrat außerdem intensiv und regelmäßig mit einem laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln in Bezug auf die Konzeption und Durchführung von Wertpapiertransaktionen von Marktteilnehmern über den Dividendenstichtag (Cum-Ex-Transaktionen), die diese nach Ansicht der Ermittlungsbehörde zur Geltendmachung von unberechtigten Steuererstattungsansprüchen genutzt haben. Dieses Ermittlungsverfahren betrifft auch derzeitige und frühere Mitarbeiter von Gruppengesellschaften der Gruppe Deutsche Börse. Ein weiteres zentrales Thema unserer Aufsichtsratsarbeit im Jahr 2019 war der Wechsel des Abschlussprüfers der Deutsche Börse AG zum Geschäftsjahr 2021. Das Auswahlverfahren begleiteten wir über das gesamte Jahr sehr eng und wählten am Jahresende den künftigen Abschlussprüfer, welcher der Hauptversammlung 2021 zur Wahl vorgeschlagen werden wird, mit der erforderlichen Sorgfalt aus. Wir befassten uns zudem mit der Angemessenheit, Wirksamkeit und Effizienz der internen Kontrollsysteme sowie mit dem Umgang mit Feststellungen interner Kontrollfunktionen und externer Prüfer und Regulierungsbehörden. Im Herbst traf sich der Aufsichtsratsvorsitzende zudem mit institutionellen Investoren, um mit diesen zu aktuellen Governance-Themen betreffend den Aufsichtsrat und den Vorstand, insbesondere zu den anstehenden Verlängerungs- und Nachfolgeentscheidungen sowie zu den geplanten Anpassungen des Vorstandsvergütungssystems, zu sprechen. Er berichtete in der Plenumssitzung im Dezember über seinen Dialog mit den Investoren. Im Einzelnen standen in unseren Plenumssitzungen und Workshops im Berichtszeitraum folgende Themen im Vordergrund: In unserer ordentlichen Sitzung am 8. Februar 2019 befassten wir uns mit dem vorläufigen Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 sowie mit dem Dividendenvorschlag des Vorstands für 2018. Zudem legten wir nach eingehender Erörterung die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 fest. Wir beschlossen darüber hinaus die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance-Bericht 2018. Der Vorstand informierte uns außerdem ausführlich über aktuelle M&A-Projekte. Ferner erörterten wir die Personalsituation in der Gruppe Deutsche Börse aus strategischer Sicht. Wir befassten uns weiterhin mit der Nachfolgeplanung für das Management auf oberster Führungsebene. Letztlich haben wir die bestehenden Richtlinien zum Aktienbesitz (Share Ownership Guidelines) für die Mitglieder des Vorstands klarstellend neu gefasst. Im Technologieworkshop am 8. März 2019 beschäftigten wir uns intensiv mit den umfassenden Veränderungen bei der Ausstattung der Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter in Bezug auf Software-Anwendungen und Geräteausstattung. Hierdurch wird die Nutzung von Cloud-Technologie vereinfacht und die Anwenderfreundlichkeit, Datensicherheit und operative Stabilität erhöht. In der ordentlichen Sitzung am 8. März 2019 befassten wir uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss 2018 der Deutsche Börse AG sowie dem Konzernabschluss 2018. Wir erörterten zudem den Vergütungsbericht. Mit der Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018 folgten wir nach eingehender eigener Prüfung der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Dieser hatte die Unterlagen zuvor einer intensiven vorbereitenden Prüfung unterzogen. Außerdem beschlossen wir den Bericht des Aufsichtsrats für 2018, die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance-Bericht in einer ergänzten Fassung sowie die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2018. Ferner fassten wir Beschluss, welche Kandidaten der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollten. Wir befassten uns im Detail mit dem Programm zur IT-Transformation und erörterten den Personalbericht. In der außerordentlichen Sitzung am 5. April 2019 stimmten wir nach eingehender Beratung dem geplanten Erwerb der Axioma, Inc. und der Zusammenführung mit dem Indexgeschäft der Gruppe Deutsche Börse zu einem vollintegrierten Informationsanbieter zu. In einer weiteren außerordentlichen Sitzung am 29. April 2019 befassten wir uns mit Fragen der Vorstandsvergütung. Im Strategieworkshop des Aufsichtsrats am 29. April 2019 erörterten wir im Detail die Strategie für das Index- und Datengeschäft und befassten uns ausführlich mit laufenden M&A-Projekten. Der Vorstand informierte uns zudem über die Vorbereitung des Investor Day 2019. Die Ergebnisse der jährlichen Mitarbeiterbefragung wurden dem Aufsichtsrat vorgestellt und im Kontext der Erarbeitung einer neuen, mehrjährigen Personalstrategie durch den Vorstand diskutiert. Letztlich befassten wir uns mit dem Vorhaben, eine Marktinfrastruktur für digitale Assets auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) zu schaffen. In einem weiteren Technologieworkshop des Aufsichtsrats am 30. April 2019 informierten wir uns über den Stand der Technik sowie künftige Anwendungsmöglichkeiten von Quantum Computing in der Finanzindustrie. In der ordentlichen Sitzung am 8. Mai 2019 erörterten wir mit dem Vorstand die bevorstehende Hauptversammlung, an der die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner und Richard Berliand letztmalig teilnahmen. Wir befassten uns zudem erneut mit Fragen der Vorstandsvergütung. In der ordentlichen Sitzung am 18. Juni 2019 beschäftigten wir uns eingehend mit der neuen, mehrjährigen Personalstrategie sowie mit der Nachfolgeplanung für den Vorstand der Deutsche Börse AG. Der Vorstand informierte uns zudem über den Stand der Vorbereitung hinsichtlich des anstehenden Wechsels des Abschlussprüfers, welcher durch die Hauptversammlung im Jahr 2021 beschlossen werden soll. Zudem befassten wir uns mit dem aktuellen Stand eines Ermittlungsverfahrens in Bezug auf Wertpapiertransaktionen von Marktteilnehmern über den Dividendenstichtag (Cum-Ex-Transaktionen) und verschafften uns einen aktuellen Überblick über den Stand der Rechtsstreitigkeiten der Clearstream in den USA. Wir erörterten ferner die Prüfungsergebnisse zur Erfüllung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) bei Clearstream und Eurex Clearing sowie sonstiger aufsichtsbehördlicher Feststellungen und befassten uns mit den diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen. Darüber hinaus fassten wir Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand zur Herabsetzung des Schwellenwertes, ab dem ein Unternehmenserwerb die Zustimmung durch den Aufsichtsrat erfordert. In einem Workshop des Aufsichtsrats am 18. Juni 2019 befassten wir uns im Detail mit dem Thema Sustainable Finance und den Nachhaltigkeitsaktivitäten der Gruppe Deutsche Börse. Dabei informierten uns externe Experten auch über den EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und über die Bedeutung von ESG-Leistungen von Unternehmen aus der Investorenperspektive. In der ordentlichen Sitzung am 19. September 2019 befassten wir uns intensiv mit der Strategie für das Post-Trading-Geschäft. Wir informierten uns erneut umfassend über den aktuellen Stand der Ermittlungsverfahren betreffend Cum-Ex-Transaktionen in der Gruppe Deutsche Börse und erörterten diesen gemeinsam mit dem Vorstand. Wir beriefen mit dem Chairman Selection Komitee zudem einen Ausschuss ein, dessen Aufgabe darin bestand, dem Aufsichtsrat einen Kandidaten für die Nachfolge im Aufsichtsratsvorsitz ab der Hauptversammlung 2020 vorzuschlagen. Den Vorsitz dieses vorübergehend gebildeten Ausschusses übernahm Barbara Lambert, gleichzeitig Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Wir befassten uns zudem mit Fragen des Vorstandsvergütungssystems sowie mit einer möglichen Anpassung der Grundvergütungen im Aufsichtsrat. Letztlich verabschiedeten wir eine aktualisierte Fassung der Richtlinie zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen und zur Privatnutzung betrieblicher Arbeitsmittel für den Vorstand der Deutsche Börse AG. In einem Workshop des Aufsichtsrats am 18. September 2019 zu den Themen Recht und Compliance befassten wir uns nochmals intensiv mit den Rechtsstreitigkeiten der Clearstream in den USA. Am 7. November 2019 beschloss der Aufsichtsrat auf Grundlage unserer vorherigen intensiven Befassung sowie einer entsprechenden Empfehlung des Prüfungsausschusses, der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer ab dem Geschäftsjahr 2021 vorzuschlagen. In der ordentlichen Sitzung am 5. Dezember 2019 verabschiedeten wir das Budget für 2020 und nominierten Martin Jetter als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz ab der Hauptversammlung 2020. Wir befassten uns ferner mit dem geplanten Erwerb der Fondcenter AG, einer Ausgliederung des Fondsvertriebsgeschäfts der UBS AG, und stimmten diesem zu. Wir verschafften uns einen Überblick über die Entwicklung der zuletzt erworbenen Gesellschaften sowie der Beteiligungen im Rahmen der Corporate-Venture-Aktivitäten der Gesellschaft. Zudem befassten wir uns erneut mit dem Stand der Ermittlungsverfahren betreffend Cum-Ex-Transaktionen. Der Vorstand informierte uns weiterhin über den Stand der Bearbeitung von Feststellungen aus den regulatorischen Prüfungen. Wir erörterten und verabschiedeten die Ergebnisse unserer jährlichen Effektivitätszprüfung nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex, das jährliche Suitability Assessment des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie den Trainingsplan für den Aufsichtsrat für das kommende Jahr. Zudem beschlossen wir die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) für das Geschäftsjahr 2019. Diese ist unter www.deutsche-boerse.com/entsprerklaerung zugänglich. Wir erörterten zudem die Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung in Bezug auf die Vorstandsvergütung. Wir verabschiedeten Änderungen des Vorstandsvergütungssystems zum Anfang des Jahres 2020 und beschlossen ferner, der Hauptversammlung eine Anpassung der Grundvergütungen im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Die Sitzungen des Aufsichtsrats fanden im Berichtsjahr sowohl am Unternehmenssitz als auch an unserem Standort in Luxemburg statt. Nach jeder Sitzung haben wir uns im Aufsichtsrat ohne die Anwesenheit der Vorstandsmitglieder offen und effektiv untereinander ausgetauscht. Arbeit der AusschüsseIm Berichtsjahr verfügte der Aufsichtsrat über sieben ständige Ausschüsse sowie zusätzlich für eine begrenzte Zeit mit dem Chairman Selection Komitee über einen weiteren Ausschuss. Die Ausschüsse haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für das Plenum vorzubereiten. Soweit gesetzlich zulässig, wurden auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. In den Plenumssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden jeweils ausführlich über die Ausschussarbeit. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte den Vorsitz im Nominierungsausschuss, im Strategieausschuss sowie im Präsidialausschuss und im Vermittlungsausschuss. Die beiden letztgenannten wurden mit Erweiterung des Gremiums und Einführung der paritätischen Besetzung im Jahr 2018 neu geschaffen. Die personelle Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse für 2019 finden sich im Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht" im zusammengefassten Lagebericht. Insbesondere wurden folgende Themen in den Ausschüssen bearbeitet: Prüfungsausschuss (6 Sitzungen im Berichtsjahr)
Nominierungsausschuss (5 Sitzungen im Berichtsjahr)
Risikoausschuss (5 Sitzungen im Berichtsjahr, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Technologieausschuss)
Strategieausschuss (2 Sitzungen im Berichtsjahr)
Technologieausschuss (4 Sitzungen im Berichtsjahr, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Risikoausschuss)
Chairman Selection Komitee (drei Sitzungen im Berichtsjahr)
Präsidialausschuss (keine Sitzung im Berichtsjahr)Der Präsidialausschuss tritt auf Initiative des Aufsichtsratsvorsitzenden bei eilbedürftigen Angelegenheiten zusammen und bereitet die entsprechenden Plenumssitzungen vor. Im Berichtsjahr bestand keine Notwendigkeit für den Präsidialausschuss, zu einer Sitzung zusammenzukommen. Vermittlungsausschuss (keine Sitzung im Berichtsjahr)Der Vermittlungsausschuss ist gesetzlich einzurichten. Gemäß § 31 Abs. 3 MitbestG unterbreitet er dem Aufsichtsrat Vorschläge, wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern keine Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. Der Vermittlungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Im Berichtsjahr bestand keine Notwendigkeit für den Vermittlungsausschuss, zu einer Sitzung zusammenzukommen. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDie KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (KPMG) hat den Jahresabschluss der Deutsche Börse AG, ihren Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht (einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung) für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht als Teil des Halbjahresfinanzberichts 2019 wurden einer prüferischen Durchsicht durch KPMG unterzogen. Die Abschlussunterlagen und Berichte von KPMG wurden uns rechtzeitig zur Einsicht und Prüfung ausgehändigt. Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer waren Klaus-Ulrich Pfeiffer und Sven-Olaf Leitz. Sie haben sowohl an den entsprechenden Sitzungen des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des gesamten Aufsichtsrats teilgenommen. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Insbesondere erläuterten sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Abschlussprüfer berichteten zudem, dass ihnen keine Erkenntnisse über wesentliche Schwächen des Kontroll- und Risikomanagementsystems v.a. bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlagen. Die Prüfung hinsichtlich der Beachtung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen blieb ohne Beanstandung. KPMG informierte über die Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit der Abschlussprüfer befürchten lassen, lagen nicht vor. Der Prüfungsausschuss hat die Abschlussunterlagen und die Berichte von KPMG intensiv mit dem Abschlussprüfer erörtert und einer eigenen sorgfältigen Prüfung unterzogen. Er ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Berichte insbesondere den gesetzlichen Anforderungen aus §§ 317, 321 HGB genügen. Über die Prüfung hat der Ausschuss dem Aufsichtsrat berichtet und ihm die Billigung von Jahresabschluss und Konzernabschluss empfohlen. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung) 2019 im Plenum hatten wir keine Einwendungen. Wir stimmten daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigten wir in der Sitzung vom 6. März 2020 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Damit ist der Jahresabschluss der Deutsche Börse AG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns diskutierte der Prüfungsausschuss eingehend mit dem Vorstand. Aspekte der Diskussion waren die Liquidität der Gesellschaft, ihre Finanzplanung sowie die Aktionärsinteressen. Der Prüfungsausschuss hat sich nach dieser Diskussion und eigener Prüfung für den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns ausgesprochen. Auch im Plenum des Aufsichtsrats haben wir uns nach eigener Prüfung dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen. PersonaliaIm Aufsichtsrat ergaben sich im Berichtsjahr folgende personellen Änderungen. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus 16 Mitgliedern. Auf Seiten der Anteilseignervertreter wurden mit Charles Stonehill und Clara-Christina Streit zwei von insgesamt acht Mitgliedern neu in den Aufsichtsrat gewählt. Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner und Richard Berliand schieden zur Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Richard Berliand legte sein Mandat zur Hauptversammlung nieder. Das Mandat von Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner endete mit Ablauf der Hauptversammlung. Wir danken Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner und Richard Berliand außerordentlich für die bereichernde und konstruktive Zusammenarbeit im Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG. Charles Stonehill und Clara-Christina Streit wurden zu Beginn ihrer Aufsichtsratstätigkeit ausführlich in ihr Amt eingeführt. In Bezug auf den Vorstand ergaben sich im Jahr 2019 keine personellen Veränderungen. Wir sprachen uns im Berichtsjahr jedoch dafür aus, die Amtszeit von Dr. Theodor Weimer als Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse AG langfristig bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Hierüber wird der Aufsichtsrat zu Beginn des Jahres 2020 Beschluss fassen. Im Jahr 2024 wird Herr Dr. Weimer das 65. Lebensjahr vollenden. Maßgeblich für die langfristige Verlängerung sind die umfassende Erfahrung von Herrn Dr. Weimer in der Finanzindustrie, die seit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2018 unter Beweis gestellten fachlichen und persönlichen Qualifikationen sowie die besondere Rolle des Vorsitzenden des Vorstands. Vor diesem Hintergrund entschieden wir uns gegen eine nur jährliche Verlängerung der Amtszeit gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen flexiblen Altersgrenze für Vorstandsmitglieder. Im Berichtsjahr hat uns Hauke Stars mitgeteilt, dass sie nach Auslaufen ihrer Bestellung Ende November 2020 nicht für eine dritte Amtszeit als Mitglied des Vorstands der Deutsche Börse AG zur Verfügung steht. Mit der Suche nach einer geeigneten Nachfolgerin für Hauke Stars haben wir bereits im Berichtsjahr begonnen. Umgang mit Interessenkonflikten in EinzelfällenIm Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder auf. Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die gute geleistete Arbeit im Jahr 2019.
Frankfurt am Main, den 6. März 2020 Für den Aufsichtsrat Dr. Joachim Faber, Vorsitzender des Aufsichtsrats Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 06. März 2020 festgestellt. Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 06. März 2020 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Theodor Weimer Dr. Christoph Böhm Dr. Thomas Book Dr. Stephan Leithner Gregor Pottmeyer Hauke Stars Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung nach den §§ 289b Abs. 1, 289c, 315b und 315c HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise auf die Internetseiten des Konzerns. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Bilanzierung von konzerninternen DienstleistungenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang. Angaben zu den konzerninternen Dienstleistungen finden sich im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Deutsche Börse AG (Erläuterungen auf Basis des HGB)". DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Deutsche Börse AG ist die Muttergesellschaft des Deutsche Börse Konzerns. Ihre Geschäftsaktivitäten umfassen im Wesentlichen den Kassa- und Terminmarkt sowie den Bereich Informationstechnologie und Market Data + Services. Im Rahmen dieser Geschäftsaktivitäten besteht eine Vielzahl von Leistungsbeziehungen zu Tochterunternehmen innerhalb der Gruppe, wobei die Gesellschaft sowohl Leistungen erbringt als auch bezieht. Die Leistungsbeziehungen sind durch Verträge bzw. Service-Level Agreements geregelt, wobei teilweise auch Weiterverlagerungen bestehen. Je nach Leistungsbeziehung erfolgen die Abrechnungen nach verschiedenen Bemessungsgrößen sowie zu verschiedenen Zeitpunkten. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Leistungsbeziehungen sowie der unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten besteht das Risiko, dass die Erträge bzw. Aufwendungen aus konzerninternen Dienstleistungen ohne entsprechende Vertragsgrundlage bzw. nicht vollständig oder nicht richtig erfasst werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGBasierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Zunächst haben wir uns einen Überblick über die wesentlichen Leistungsbeziehungen zwischen der Deutsche Börse AG und den Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse sowie der zugehörigen vertraglichen Grundlagen verschafft. Für die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems haben wir Befragungen durchgeführt und Einsicht in die relevanten Unterlagen genommen. Die für unsere Prüfung als relevant eingeschätzten Kontrollen zielten insbesondere darauf ab, die Richtigkeit der Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Leistungsbeziehungen sowie deren Zuordnung zu einer vertraglichen Grundlage sicherzustellen. Nach Durchführung dieser Aufbauprüfung haben wir die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen mithilfe von Funktionsprüfungen getestet. Im Rahmen der aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir auf Basis einer repräsentativen Stichprobe die periodengerechte und vertragskonforme Erfassung der Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Dienstleistungen durch den Abgleich der Abrechnungen mit den zugehörigen Leistungs- bzw. Aufwandsnachweisen beurteilt. Sofern die Vergütung keinen vereinbarten Betrag vorsieht, haben wir die Berechnungsgrundlagen geprüft. Die Vollständigkeit der konzerninternen Erträge und Aufwendungen haben wir durch eine Abstimmung der gebuchten Salden zwischen den Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse sichergestellt. Die zum Bilanzstichtag aus den konzerninternen Dienstleistungen resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten haben wir ebenfalls stichprobenhaft mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen der entsprechenden Gruppenunternehmen abgestimmt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise der Gesellschaft zur Erfassung der Leistungsbeziehungen mit den anderen Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse ist sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt "Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht" des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Juni 2019 von der Vorsitzenden des Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind unter Beachtung der Übergangsbestimmungen des Artikels 41 Abs. 2 EU-APrVO ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001 als Abschlussprüfer der Deutsche Börse AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Neben dem Jahresabschluss haben wir den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Prüfungsintegriert erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen ISAE 3402- und ISAE 3000-Berichte und gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen, wie Prüfungen nach WpHG, KWG sowie andere vertraglich vereinbarte Bestätigungsleistungen. Die Steuerberatungsleistungen umfassen Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen, die steuerliche Würdigung und Beratung zu Einzelsachverhalten sowie die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Außenprüfung. Im Rahmen von sonstigen Leistungen haben wir die Deutsche Börse AG mit qualitätssichernden Unterstützungsleistungen und forensischen Dienstleistungen unterstützt. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus-Ulrich Pfeiffer.
Frankfurt am Main, den 6. März 2020 KPMG AG Leitz, Wirtschaftsprüfer Pfeiffer, Wirtschaftsprüfer |
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