Deutsche Börse AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31.12.2021der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainAktivseite scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Mainscrollen
Anlagenspiegel zum 31.12.2021scrollen
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Anhang für das Geschäftsjahr 2021Allgemeine Angaben zur GesellschaftDie Deutsche Börse AG ("die Gesellschaft") mit Sitz in Frankfurt am Main wird im Handelsregister B des Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 32232 geführt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Absatz 3 HGB. Zinsaufwendungen auf Grund der Anlage von Geldern zu negativen Zinssätzen sind im Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Zinserträge auf Grund der Aufnahme von Geldern zu negativen Zinssätzen sind im Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" berücksichtigt. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Lizenzen und ähnliche Rechte für EDV/Software werden über eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren abgeschrieben. Von dem Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Einbauten in fremde Grundstücke werden nach Dauer der jeweiligen Mietverträge abgeschrieben. Abnutzbare Sachanlagen wurden linear über die steuerliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei beweglichen Anlagegütern wurden die steuerlichen Vereinfachungsregeln hinsichtlich des Abschreibungsbeginns in ihrer jeweils zum Anschaffungszeitpunkt gültigen Form angewendet. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird über eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 19 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 € bis zu 800 € werden gem. § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Es wurde insoweit nicht vom Wahlrecht nach § 6 Absatz 2a EStG Gebrauch gemacht. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Ausleihungen sind zu Nennwerten, gegebenenfalls abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, bilanziert. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bewertet. Sofern die Gründe, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Finanzanlagen geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten. Posten des Anlagevermögens in fremder Währung sind zu historischen Wechselkursen des Anschaffungszeitpunktes in Euro umgerechnet; bei dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Umrechnung zum Stichtagskurs. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken sind einzelwertberichtigt. Latente Risiken sind pauschalwertberichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten in fremder Währung werden zu Kursen von Bloomberg zum jeweiligen Zugangszeitpunkt und Bilanzstichtag umgerechnet. Aktive RechnungsabgrenzungspostenIn aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag berücksichtigt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. RückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwert unter Anwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Versicherungsmathematische Annahmenscrollen
Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB eröffnet das Wahlrecht, für die Abzinsung des Gesamtbestands den durchschnittlichen Marktzinssatz bezogen auf eine angenommene Duration von 15 Jahren zu verwenden. Dieses Wahlrecht wurde in Anspruch genommen. Die Ermittlung und Bekanntgabe der Abzinsungssätze werden von der Deutschen Bundesbank durchgeführt. Die Ermittlungsmethodik und die Veröffentlichungsmodalitäten richten sich dabei nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der sich zum Bilanzstichtag ergebende Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 246 Absatz 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient ("Planvermögen"), verrechnet. Die kumulierten Anschaffungskosten dieses Vermögens betragen 253.388 T€ (i.Vj. 234.071 T€). Die Ermittlung der Rückstellungswerte für das Aktientantiemenprogramm und den langfristigen Nachhaltigkeitsplan ("Long-term Sustainable Instrument", "LSI") basiert auf dem Stichtagskurs der Aktie der Deutsche Börse AG. Für den Co-Performance Investment Plan (CPIP) wurde die Rückstellung zeitanteilig gebildet. Für die Bewertung wurde ein Optionspreismodell, das die wesentlichen Parameter des Programms berücksichtigt, zu Grunde gelegt. Die Rückstellungen für Jubiläen und Vorruhestand wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag bzw. bei Vorruhestandsgeldempfängern mit dem Barwert bewertet. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected Unit Credit-Methode) angewendet. Im Berichtsjahr wurde der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinsfuß von 1,35 % (i. Vj. 1,60 %) zugrunde gelegt. Als Rechnungsgrundlagen dienten modifizierte "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Auch in diesem Fall wurde die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Anspruch genommen. Die Deutsche Börse AG nimmt für alle Sicherungsbeziehungen im Sinne des § 254 HGB das Wahlrecht in Anspruch, Sicherungsbeziehungen nur insoweit bilanziell darzustellen, soweit die Sicherungsbeziehung ineffektiv ist und ein negatives Ergebnis entsteht (kompensatorische Bewertung/Einfrierungsmethode). In diesem Fall wird eine Drohverlustrückstellung bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Marktzinssätze entsprechend ihrer Restlaufzeit gem. § 253 Absatz 2 HGB abgezinst. Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Derzeit gilt ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich in diesem Jahr ein Gesamtsteuersatz von 27,4 Prozent. Gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2021 ist die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6% für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig und für Verzinsungszeiträume ab 2019 in verfassungskonformer Weise neu zu regeln. Die Deutsche Börse AG bewertet daher Zinsrückstellungen und -forderungen für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 mit jährlich 3%. VerbindlichkeitenGemäß § 253 Absatz 1 HGB sind die Verbindlichkeiten mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zu Kursen von Bloomberg zum jeweiligen Zugangszeitpunkt und Bilanzstichtag umgerechnet. Passive RechnungsabgrenzungspostenIn passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich Einnahmen vor dem Abschlussstichtag berücksichtigt, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente SteuernLatente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Passive latente Steuern werden nur ausgewiesen, soweit sie aktive Steuerlatenzen übersteigen. Aufgrund des bestehenden ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisses zur Clearstream Holding AG wurden temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen dieser Gesellschaft auf Ebene des Organträgers Deutsche Börse AG berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des erwarteten, kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Deutsche Börse AG von derzeit durchschnittlich 27,5 %. Zum 31.12.2021 betrug der Überhang der aktiven latenten Steuern 78,3 Mio. € (i. Vj. 54,3 Mio. €). Der Überhang aktiver latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus Buchwertdifferenzen in begebenen Schuldverschreibungen, in den Rückstellungen für Pensionen und dem diesbezüglichen Deckungsvermögen, in den immateriellen Vermögensgegenständen sowie in den Restrukturierungsrückstellungen. Auf den Bilanzausweis des Überhangs der aktiven latenten Steuern wird gem. § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB verzichtet. Zum Bilanzstichtag waren keine steuerlichen Verlustvorträge vorhanden. BewertungseinheitenIm Rahmen des Erwerbs einer Mehrheitsbeteiligung an der Institutional Shareholder Services Inc. (ISS) hat die Deutsche Börse AG im Februar 2021 ein Darlehen in Höhe von 93,5 Mio. EUR (113,8 Mio. USD) an die Deutsche Börse Systems Inc. (DBS Inc.) begeben. Um das Fremdwährungsrisiko des Darlehens abzusichern, hat die DBS Inc. mit der Deutsche Börse AG einen sog. "Non-Deliverable FX Forward (NDF)" in Höhe von 90,5 Mio. EUR (113,8 Mio. USD) abgeschlossen. Ein NDF ist ein auf Nettobasis abgerechnetes Devisentermingeschäft, wobei sich die jeweilige Gegenpartei dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem kontrahierenden NDF-Kurs und dem Kassakurs in bar auszugleichen. Um das daraus resultierende Fremdwährungsrisiko in der Deutschen Börse AG abzusichern, hat die Deutsche Börse AG zu den gleichen Konditionen widerum ein NDF mit einer externen Gegenpartei abgeschlossen. Beide NDF-Geschäfte wurden gemäß § 254 HGB zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Es handelt sich hierbei um einen Mikro-Hedge, der das Fremdwährungsrisiko absichern soll. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird zu Beginn sowie über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung beurteilt, um zu gewährleisten, dass eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft besteht. Hierfür wird wie "Critical Term Match-Methode" angewandt. Die Laufzeit der Sicherungsbeziehung endet am 31.05.2024. Die Devisentermingeschäfte wurden so abgeschlossen, dass alle relevanten vertraglich fixierten Parameter mit denen des Grundgeschäfts übereinstimmen. Ineffektivität, die aufgrund von Änderungen des Ausfallrisikos der Deutsche Börse oder der Gegenpartei des Sicherungsgeschäfts entsteht, wird als vernachlässigbar eingeschätzt. Effektivitätsmessungen finden regelmäßig zu den Berichtszeitpunkten statt. Die Deutsche Börse AG verwendet hierfür die "Critical Term Match-Methode". Zum Bilanzstichtag wurden Fremdwährungsrisiken in Höhe von 6,8 Mio. EUR abgesichert. Weiterhin läuft am 05.10.2022 eine begebene Anleihe der Deutsche Börse AG in Höhe von 600 Mio. EUR aus. Für die Refinanzierung dieser begebenen Anleihe plant die Deutsche Börse AG eine oder mehrere neue Anleihen über eine Laufzeit von 10 Jahren auszugeben. Die geplante Emission (Grundgeschäft) wird als hochwahrscheinlich eingestuft. Um das Zinsrisiko aus der geplanten Neuemission abzusichern, hat die Deutsche Börse AG drei Zins-Swaps (Sicherungsgeschäft) am 03.12.2021 über ein Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR abgeschlossen. Das Grundgeschäft und die Sicherungsgeschäfte wurden gemäß § 254 HGB zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Es handelt sich hierbei um einen Mikro-Hedge, der das Zahlungsstromänderungsrisiko aus der erwarteten Refinanzierung absichern soll. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird zu Beginn sowie über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung beurteilt, um zu gewährleisten, dass eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft besteht. Hierfür wird die "Critical Term Match-Methode" angewandt. Die Laufzeit der Sicherungsbeziehungen endet zum geplanten Emissionszeitpunkt am 27.09.2022 Die Zinssicherungsgeschäfte wurden so abgeschlossen, dass alle relevanten vertraglich fixierten Parameter mit denen des erwarteten Grundgeschäfts übereinstimmen. Ineffektivität, die aufgrund von Änderungen des Ausfallrisikos der Deutsche Börse oder der Gegenpartei des gesicherten Sicherungsgeschäfts entsteht, wird als vernachlässigbar eingeschätzt. Effektivitätsmessungen finden regelmäßig zu den Berichtszeitpunkten statt. Die Deutsche Börse verwendet hierfür die hypothetische Derivate-Methode. Zum Bilanzstichtag wurden Zinsrisiken in Höhe von 11,6 Mio. EUR abgesichert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen (i. Vj. 3,1 Mio. €) auf Finanzanlagen vorgenommen. Anteile an verbundenen UnternehmenDie Deutsche Börse AG hält per 31.12.2021 folgende Anteile an verbundenen Unternehmen: scrollen
1) Enthält Kapital- und
Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag und ggf.
weitere Bestandteile nach den jeweils geltenden nationalen
Rechnungslegungsvorschriften.
Für die Umrechnung der Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis aus Fremdwährungen wurde der Devisenbriefkurs auf Basis der Referenzkurse von Bloomberg zum 31.12.2020 verwendet. BeteiligungenDie Deutsche Börse AG hält zum 31.12.2021 folgende Beteiligungen: scrollen
1) Enthält Kapital- und
Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag und ggf.
weitere Bestandteile nach den jeweils geltenden nationalen
Rechnungslegungsvorschriften.
Für die Umrechnung der Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis aus Fremdwährungen wurde der Devisenbriefkurs auf Basis der Referenzkurse von Bloomberg zum 31.12.2020 verwendet. Forderungen gegen verbundene UnternehmenDer Posten gliedert sich wie folgt: scrollen
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtDer Posten i.H.v. 0,5 Mio. € (i. Vj. 0,4 Mio. €) umfasst ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vorwiegend Ausgaben für Lieferungen und Leistungen vor dem Abschlussstichtag in Höhe von 45,8 Mio. € (i.Vj. 40,7 Mio. €), soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Daneben sind Disagien für begebene Anleihen gemäß § 250 Absatz 3 HGB in Höhe von 9,1 Mio. € (i. Vj. 10,4 Mio. €) enthalten. Aktive latente SteuernZum 31.12.2021 betrug der Überhang der aktiven latenten Steuern 78,3 Mio. € (i. Vj. 54,3 Mio. €). Die Deutsche Börse AG macht von dem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern keinen Gebrauch. EigenkapitalDas voll eingezahlte Grundkapital beläuft sich auf 190,0 Mio. € (i. Vj. 190 Mio. €). Es ist eingeteilt in 190.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die sich zum Jahresende im Bestand befindlichen 6.381.218 eigenen Aktien (i. Vj. 6.478.743 Aktien) entsprechen 6.381.218 EUR (i. Vj. 6.478.743 EUR) bzw. 3,4 % (i. Vj. 3,4 %) des Grundkapitals. Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen 97.525 Aktien zu einem Verkaufspreis von 7,0 Mio. € veräußert. Die veräußerten Aktien entsprechen 97.525 EUR bzw. 0,05 % des Grundkapitals. Auf Basis des Aktienkurses per 31.12.2021 in Höhe von 147,10 € beläuft sich der bewertete Bestand auf 938,7 Mio. €. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand dazu berechtigt, das Grundkapital um folgende Beträge zu erhöhen: scrollen
Bedingtes KapitalMit Beschluss der Hauptversammlung vom 08.05.2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07.05.2024 ein- oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 5.000.000.000 € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 17.800.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen bzw. der Bedingungen der den Optionsschuldverschreibungen beigefügten Optionsscheine zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG in folgenden Fällen auszuschließen: (i) Zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, (ii) sofern der Ausgabepreis einer Schuldverschreibung den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet und die Summe der Aktien, die auf diese Schuldverschreibungen entfallen, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt, (iii) um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf Aktien der Deutsche Börse AG zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach der Ausübung dieser Rechte zustünden. Die Schuldverschreibungen können auch durch mit der Deutsche Börse AG gemäß §§ 15ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen mit Sitz im In- oder Ausland begeben werden. Dementsprechend wurde das Grundkapital um bis zu 17.800.000 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Weitere Rechte zum Bezug von Aktien waren weder zum 31.12.2021 noch zum 31.12.2020 vorhanden. Die Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklagen der Gesellschaft haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Da der Marktpreis des Planvermögens die Anschaffungskosten übersteigt, besteht unter Berücksichtigung passiver latenter Steuern eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 33,7 Mio. € (i. Vj. 25,6 Mio. €). Der Bilanzgewinn zum 31.12.2021 umfasst keinen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. Es ist ein Gewinnvortrag i. H. v. 39,4 Mio. € aus dem Vorjahr in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss der Deutsche Börse AG ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 620.000.000 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von 3,20 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt EUR 587.580.102,40 und Einstellung eines Betrages in Höhe von EUR 32.419.897,60 in "andere Gewinnrücklagen". Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den weiteren Erwerb eigener Aktien (mit und ohne anschließende Einziehung der erworbenen Aktien) oder durch die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 3,20 EUR der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDas verrechnete Vermögen, das dem Anteil von 72,0 % (i. Vj. 72,0 %) an einem inländischen Alternativen Investmentfonds i.S.d. § 1 Abs. 10 KAGB entspricht, weist zum Bilanzstichtag einen beizulegenden Zeitwert i.H.v. 299,8 Mio. € (i. Vj. 269,3 Mio. €) auf, der dem Marktwert i.S.d. § 278 i.V.m. § 168 KAGB entspricht. Beim Spezial-Sondervermögen handelt es sich um einen internationalen Mischfonds (Gemischtes Sondervermögen) mit gesetzlichen Anlagegrenzen. Entsprechend der Anlagerichtlinie findet ein Absolute-Return-Ansatz mit Wertsicherungsmechanismus Anwendung, wobei die Anlage in verschiedenen Anlageklassen erfolgen kann. Im Berichtsjahr erfolgten Entnahmen in Höhe von 9,5 Mio. € (i. Vj. 11,3 Mio. €). Davon entfielen 9,1 Mio. € auf die laufenden Rentenzahlungen, die in der Folge sofort wieder zugeführt wurden und 0,4 Mio € betreffen Auflösungen aus dem Verkauf von Anteilswerten zur Deckung der laufenden Verwaltungsgebühren. Dem Sondervermögen wurde im Berichtsjahr ein Betrag von insgesamt 28,7 Mio. € (i. Vj. 27,9 Mio. €) zugeführt. Das Vermögen ist dem Zugriff aller Gläubiger entzogen und nicht täglich fällig. Vermögensverrechnung unter Anw. d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGBscrollen
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Erfolgswirksame Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Finanzergebnis erfasst. Aufgrund einer Änderung im Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie werden die Pensionsrückstellungen ab 2016 mit einem 10-Jahres-Durchschnittszins (bis 2015: 7-Jahres-Durchschnittszins) abgezinst. Die daraus resultierende Differenz stellt sich wie folgt dar: scrollen
Der Unterschiedsbetrag darf gemäß §253 Abs. 6 HGB abzüglich latenter Steuern nicht ausgeschüttet werden. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 297,3 Mio. € (i. Vj. 319,9 Mio. €) setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Der sich zum Bilanzstichtag ergebende Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus dem Programm für Altersteilzeit wurde gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient ("Planvermögen") verrechnet. Die kumulierten Anschaffungskosten dieses Vermögens betragen 2,4 Mio. € (i. Vj. 1,3 Mio. €). Der den Erfüllungsbetrag übersteigende Betrag des Planvermögens wurde gemäß § 246 Abs. 2 HGB als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung als Aktivposition erfasst. Vermögensverrechnung unter Anw. d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGBscrollen
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VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gliedern sich wie nachfolgend dargestellt. scrollen
Pfandrechte oder ähnliche Rechte wurden für Verbindlichkeiten nicht bestellt. Passiver RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vorwiegend Einahmen aus Lieferungen und Leistungen vor dem Abschlussstichtag in Höhe von 2,7 Mio. € (i.Vj. 8,6 Mio. €), soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Daneben sind Agien für begebene Anleihen gemäß § 250 Absatz 2 HGB in Höhe von 4,0 Mio. € (i. Vj. 0,0 Mio. €) enthalten. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt: scrollen
Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Regionen wie folgt: scrollen
Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt: scrollen
Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scrollen
Honorar des AbschlussprüfersDie Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG einbezogen. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind gemäß § 285 Nr. 17 HGB Bestandteil des Konzernanhangs der Deutsche Börse Aktiengesellschaft. Neben dem Jahresabschluss hat der Abschlussprüfer auch den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Prüfungsintegriert erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen. Andere erbrachte Bestätigungsleistungen betrafen ISAE 3000-Berichte und gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungsleistungen. Weiterhin wurden Steuerberatungsleistungen erbracht. Diese umfassten Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen sowie die Würdigung von und Beratung zu Steuersachverhalten. Im Rahmen von sonstigen Leistungen hat der Abschlussprüfer die Deutsche Börse AG mit qualitätssichernden Unterstützungsleistungen unterstützt. Sonstige AngabenAngaben zu derivativen Finanzinstrumenten und SicherungsgeschäftenZum Bilanzstichtag vorhandene derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte der Deutsche Börse AG sind im Abschnitt "Bewertungseinheiten" erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäftescrollen
Seit dem 15.06.2016 besteht eine Patronatserklärung (Letter of Comfort) der Deutsche Börse AG zugunsten der Eurex Clearing AG. Die Deutsche Börse AG verpflichtet sich darin, der Eurex Clearing AG diejenigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Der aggregierte Maximalbetrag, der gemäß der Patronatserklärung zur Verfügung zu stellen ist, beträgt 600 Mio. €. Leistet die Deutsche Börse AG auf Grund der Patronatserklärung vom 15.06.2016 Zahlungen an die Eurex Clearing AG in Form von Fremdkapital, so werden diese Zahlungen der Eurex Clearing AG als unverzinsliches Darlehen zur Verfügung gestellt. Dritten stehen aus der Patronatserklärung keine Rechte zu. Die Patronatserklärung der Deutsche Börse AG vom 15.06.2016 ersetzt die Patronatserklärung vom 20.11.2012. Auf Grund des von der Eurex Clearing AG implementierten Risikomanagementsystems, insbesondere der Lines of Defence, sowie der Tatsache, dass auch in der Vergangenheit bei Ausfall eines Clearingmitgliedes und in anderen Situationen keine Inanspruchnahme der Deutsche Börse AG erfolgt ist, geht die Deutsche Börse AG derzeit davon aus, dass eine Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung nicht wahrscheinlich ist. Des Weiteren wurde gemäß § 5 Absatz 10 des Statuts des Einlagensicherungsfonds eine der Höhe nach uneingeschränkte Verpflichtungserklärung für die Clearstream Banking AG abgegeben. Demnach verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, den Bundesverband deutscher Banken e.V. von allen Verlusten freizustellen. Die Deutsche Börse AG schätzt die Wahrscheinlichkeit für die Inanspruchnahme als sehr gering ein, da bis zum derzeitigen Zeitpunkt keine Inanspruchnahme erfolgt ist. Ferner bestehen Kreditzusagen der Deutsche Börse AG gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 254,3 Mio. € (davon 75 Mio. USD) (i. Vj. 158 Mio. €) Die auf die Deferred Compensation entfallenden Rückstellungen wurden mitarbeiterbezogen in den einzelnen Tochtergesellschaften bilanziert. Da die Deutsche Börse AG Versorgungsschuldner gegenüber den teilnehmenden Mitarbeitern ist, besteht in Höhe der bei den einzelnen Tochtergesellschaften gebildeten Rückstellungen von 64,5 Mio. € (i. Vj. 58,7 Mio. €) eine Eventualverpflichtung. AufsichtsratDem Aufsichtsrat gehören an: scrollen
Die gewährten Bezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 2,6 Mio. €. Der Aufsichtsrat hat die folgenden Ausschüsse eingerichtet: PrüfungsausschussBarbara Lambert (Vorsitz) Prof. Dr. Nadine Absenger (bis 19.05.2021) Dr. Markus Beck (bis 17.11.2021) Katrin Behrens (seit 01.12.2021) Dr. Andreas Gottschling Oliver Greie (vom 19.05.2021 bis 17.11.2021) Achim Karle (seit 01.12.2021) Susann Just-Marx (seit 01.12.2021) Michael Rüdiger Jutta Stuhlfauth (bis 17.11.2021) NominierungsausschussMartin Jetter (Vorsitz) Prof. Dr. Nadine Absenger (seit 19.05.2021) Dr. Markus Beck Dr. Anja Greenwood (seit 01.12.2021) Michael Rüdiger Jutta Stuhlfauth (bis 17.11.2021) Clara-Christina Streit (seit 19.05.2021) Gerd Tausendfreund (bis 19.05.2021) Amy Yip (bis 19.05.2021) RisikoausschussDr. Andreas Gottschling (Vorsitz) Susann Just-Marx Cornelis Johannes Nicolaas Kruijssen (bis 17.11.2021) Barbara Lambert Daniel Vollstedt (seit 01.12.2021) Strategie- und NachhaltigkeitsausschussMartin Jetter (Vorsitz) Dr. Anja Greenwood (seit 01.12.2021) Susann Just-Marx (bis 01.12.2021) Achim Karle Peter Sack (seit 01.12.2021) Dr. Carsten Schäfer (bis 17.11.2021) Charles Stonehill Clara-Christina Streit (bis 19.05.2021) Chong Lee Tan (seit 19.05.2021) TechnologieausschussKarl-Heinz Flöther (Vorsitz) Dr. Andreas Gottschling (seit 19.05.2021) Achim Karle Cornelis Johannes Nicolaas Kruijssen (bis 17.11.2021) Peter Sack (seit 01.12.2021) Dr. Carsten Schäfer (bis 17.11.2021) Charles Stonehill Amy Yip (bis 19.05.2021) Daniel Vollstedt (seit 01.12.2021) VermittlungssausschussMartin Jetter (Vorsitz) Dr. Markus Beck (seit 08.12.2021) Katrin Behrens (seit 08.12.2021) Karl-Heinz Flöther Susann Just-Marx (bis 08.12.2021) Jutta Stuhlfauth (bis 17.11.2021) PräsidialausschussMartin Jetter (Vorsitz) Dr. Nadine Absenger Dr. Markus Beck (seit 08.12.2021) Clara-Christina Streit Jutta Stuhlfauth (bis 17.11.2021) VorstandDem Vorstand gehören an: scrollen
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen 2021 20,0 Mio. € (i. Vj. 19,4 Mio. €). In den Gesamtbezügen sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 4,0 Mio. € enthalten. Die festgelegte Anzahl der Aktien in Höhe von 29.040 Stück basiert auf dem Kurs der Aktie der Deutsche Börse AG in Höhe von 138,22 €, der sich als Durchschnittskurs des Kalendermonats Dezember 2020 ergab. Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebenen beliefen sich 2021 auf 6,5 Mio. € (i. Vj. 8,3 Mio €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind insgesamt 79,3 Mio. € (i. Vj. 86,0 Mio €) zurückgestellt. MitarbeiterAm 31.12.2021 waren in der Deutsche Börse AG 1.686 (i. Vj. 1.636) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Durchschnittszahl der während des Geschäftsjahres 2021 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.664 (i. Vj. 1.572). scrollen
Unternehmensverträge und weitere VerträgeIm Rahmen des am 13.03.2019 zwischen der Clearstream Holding AG und der Deutsche Börse AG abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages ist die Clearstream Holding AG verpflichtet, ihren gesamten Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der nach § 300 AktG in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist, an die Deutsche Börse AG abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, jeden bei der Clearstream Holding AG während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag durch Verlustübernahme auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer eingestellt worden sind. Am 02.03.2010 hat die Deutsche Börse AG mit der Clearstream Banking AG einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages unterstellt die Clearstream Banking AG die Leitung ihrer Gesellschaft der Deutschen Börse AG und die Deutsche Börse AG ist berechtigt, dem Vorstand der Clearstream Banking AG hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Zwischen der Deutsche Börse AG und Eurex Global Derivatives AG besteht ein Aktionärsbindungsvertrag, welcher insbesondere die Zusammenarbeit der Eurex-Gesellschaften (EFAG und ECAG), die Umsatzverteilung und die Erstattung der Betriebsführungsaufwendungen regelt. In Bezug auf die Deutsche Börse AG sind insbesondere der Betriebsführungsvertrag mit der Eurex Frankfurt AG sowie der Geschäftsbesorgungsvertrag "Clearing" zwischen Eurex Frankfurt AG und Eurex Clearing AG hervorzuheben. Es bestehen gleichlautende Verträge zwischen Eurex Global Derivatives AG und Eurex Frankfurt AG und Eurex Clearing AG. Aus Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages "Clearing" vereinahmt die Eurex Clearing AG die kombinierten Handels- und Clearingentgelte für den Betrieb und das Clearing am Terminmarkt Eurex im eigenen Namen und auf fremde Rechnung für die Deutsche Börse AG und Eurex Global Derivatives AG. Die entsprechenden Entgelte werden im Verhältnis 85:15 der Deutsche Börse AG und Eurex Global Derivatives AG aufgeteilt. Entgelte für die Anbindung von Handelsteilnehmern an die Eurex-Systeme werden zentral bei der EurexFrankfurt für sämtliche Eurex-Gesellschaften fakturiert und vollständig im Verhältnis 85:15 weitergeleitet. Auf Basis des Aktionärsbindungsvertrags wurde zwischen der Deutsche Börse AG und der Eurex Global Derivatives AG geregelt, dass die entstandenen Betriebsführungsaufwendungen der Eurex Frankfurt AG und der Eurex Clearing AG durch die Deutsche Börse AG und Eurex Global Derivatives AG im Verhältnis 85:15 übernommen werden. Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Deutsche Börse AG und der Lagebericht zum Konzernabschluss der Deutsche Börse AG wurden gemäß § 315 Absatz 5 HGB in Verbindung mit § 298 Absatz 2 HGB und DRS 20 Tz. 22 zusammengefasst. KonzernzugehörigkeitDie Deutsche Börse AG mit Sitz in Frankfurt am Main (oberstes Mutterunternehmen) stellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen der Gesellschaft erhältlich. BesitzverhältnisseDie Deutsche Börse AG hat die folgenden Mitteilungen gemäß § 33 WpHG erhalten: scrollen
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NachtragsberichtDie Deutsche Börse AG hat am 16. Februar 2022 erfolgreich eine Hybridanleihe in Höhe von 500,0 Mio. € platziert. Die Hybridanleihe hat eine Laufzeit von 26,25 Jahren mit einem ersten Kündigungstermin nach 6 Jahren und einem Koupon von 2,00 Prozent jährlich bis Juni 2028. Die Hybridanleihe wird zur Refinanzierung von M&A-Aktivitäten des letzten Jahres verwendet. Deutscher Corporate Governance KodexAm 08.12.2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG erneuert und den Aktionären auf der Internetseite der Deutsche Börse Aktiengesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Frankfurt am Main, den 28. Februar 2022 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Theodor Weimer Dr. Christoph Böhm Dr. Thomas Book Heike Eckert Dr. Stephan Leithner Gregor Pottmeyer Zusammengefasster Lagebericht Zum 31.12.20211. Was wir 2021 erreicht habenscrollen
1) ESG-Nettoerlöse gemäß Gruppe
Deutsche Börse-interner Definition - siehe "Definition
unserer ESG-Nettoerlöse".
2. Über diesen BerichtDer vorliegende zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Konzern Gruppe Deutsche Börse als auch auf die Deutsche Börse AG und enthält die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung. Er erfüllt die Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 (DRS 20). Die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung sind - mit Ausnahme der als nicht geprüft gekennzeichneten Kennzahlen zur CO 2 -Bilanz - Gegenstand der Abschlussprüfung von PwC. Integrierte Berichterstattung nichtfinanzieller ThemenFür das Berichtsjahr 2021 integrieren wir erstmals unseren zusammengefassten Lagebericht und unsere zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung in einen Bericht. Unseren wichtigsten Stakeholdern wie Kunden, Mitarbeitende und Aktionär*innen ermöglichen wir so einen ganzheitlichen Blick auf unsere Unternehmensleistung. Zu dieser zählen neben wirtschaftlichen auch gesellschaftliche und ökologische Themen. Bei der Erstellung des Berichts greifen wir die Empfehlungen des International Integrated Reporting Council (IIRC) zur Darstellung des Wertschöpfungsprozesses auf (siehe Grafik "Unser Wertschöpfungsprozess"). Aus den regulatorischen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung und der engeren Zusammenarbeit und Verzahnung der bedeutenden Standardsetzer Global Reporting Initiative (GRI), Sustainability Accounting Standard Board (SASB), Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und IIRC entsteht derzeit ein sehr dynamisches Umfeld für die Unternehmensberichterstattung. Daher werden wir diese in den nächsten Jahren weiterentwickeln. Inhalt, Aufbau und MaterialitätDie Informationen zu unserer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beruhen auf den Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) und, soweit anwendbar, des deutschen Handelsrechts (HGB) sowie der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS). Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die Gruppe Deutsche Börse und das Mutterunternehmen Deutsche Börse AG ist in den zusammengefassten Lagebericht integriert und erfüllt die Vorgaben des § 289b-e bzw. 315b-c HGB und der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im folgenden EU-Taxonomieverordnung). Sie orientiert sich hinsichtlich der Wesentlichkeitsanalyse und der Beschreibung der Managementansätze sowie ausgewählter KPIs an den Standards (Option "Core") der GRI. Für eine ausführliche Übersicht über die kompletten GRI-Indikatoren (GRI-Index) siehe unsere Homepage. Weiterführende Informationen außerhalb dieses Berichts, auf die im Folgenden verwiesen wird, sind nicht Bestandteil dieses zusammengefassten Lageberichts. Sofern keine expliziten Aussagen für die Muttergesellschaft getroffen werden, gelten qualitative Angaben im Sinne des zusammengefassten Lageberichts gleichermaßen für den Konzern Gruppe Deutsche Börse wie für die Muttergesellschaft Deutsche Börse AG. Quantitative Angaben zur Muttergesellschaft werden an einzelnen Stellen gesondert ausgewiesen. Im Rahmen unserer Materialitätsanalyse ermitteln und bewerten wir die Erwartungen und Anforderungen von relevanten in- und externen Anspruchsgruppen fortlaufend. So haben wir im Jahr 2021 mehrere interne und externe Stakeholder befragt. Dieser Prozess dient zur Ermittlung der Themen, die für das Verständnis der Lage des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind. Dies versetzt uns in die Lage, Chancen und Risiken unserer Kerngeschäftstätigkeit frühzeitig zu identifizieren und in konkrete unternehmerische Handlungsfelder zu überführen. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung erläutert Ziele, Maßnahmen, angewandte Due Diligence-Prozesse, die Einbindung der Konzernleitung und weiterer Interessensträger sowie Ergebnisse unserer Konzepte. Die Berichterstattung zu unseren wesentlichen Themen erfolgt entlang unseres Wertschöpfungsprozesses, den wir im Kapitel "Wie wir Wert schaffen" erläutern. Für eine tabellarische Darstellung der Inhalte nach den TCFD-Empfehlungen verweisen wir auf unseren TCFD Index (siehe Homepage). Alle in unserer Materialitätsanalyse identifizierten Themen sind somit maßgeblich für die weitere Struktur dieses Berichts. Für eine Übersicht der Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung (NFE) verweisen wir auf die Tabelle "Angaben zur nicht-finanziellen Erklärung gemäß § 289b-e bzw. 315b-c HGB". Wir stellen die wesentlichen Themen und die damit verbundene Steuerungsparameter in den Abschnitten "Wie wir Wert schaffen" und "Unsere Strategie und Steuerungsparameter" vor. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aspekte "Umweltbelange" und "Achtung der Menschenrechte" neu als wesentlich erfasst worden. Gründe hierfür sind neben den Ergebnissen unserer Stakeholderbefragung auch die Aufnahme von ESG-Kriterien in die Vorstandsvergütung sowie regulatorische Entwicklungen (z.B. Lieferkettengesetz in Deutschland). Unberührt davon ist das Thema Umwelt weiterhin hochrelevant bei der Gestaltung einzelner Produkte oder Dienstleistungen. Die hierzu getroffenen Maßnahmen werden im Abschnitt "Unsere Kunden und Märkte" näher beschrieben. Angaben zur nicht-finanziellen Erklärung gemäß § 289b-e bzw. 315b-c HGBscrollen
3. Deutsche Börse: Grundlegendes zum KonzernGeschäftstätigkeit und KonzernstrukturDie Deutsche Börse AG wurde 1992 gegründet und ist ein globales Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland. Sie ist das Mutterunternehmen der Gruppe Deutsche Börse. Insgesamt beschäftigen wir über 10.000 Mitarbeitende mit 109 Nationalitäten an 69 Standorten. Als einer der größten Anbieter von Marktinfrastruktur weltweit stellen wir unseren Kunden ein breites Produkt- und Dienstleistungsspektrum zur Verfügung. Es deckt die gesamte Prozesskette von Finanzmarkttransaktionen ab: beginnend mit dem ESG-Geschäft, Indizes und Analytiklösungen (Pre-Trading) über die darauf aufbauenden Dienstleistungen für Handel und Verrechnung (Trading & Clearing) und die Abwicklung der Aufträge bis zur Verwahrung von Wertpapieren und Fonds sowie zu Dienstleistungen für das Liquiditäts- und Sicherheitenmanagement (Post-Trading). Zudem entwickeln und betreiben wir die IT-Systeme, die alle diese Prozesse unterstützen. Neben Wertpapieren werden über unsere Plattformen Devisen, Commodities, Derivate und digitale Vermögenswerte gehandelt. Unser Geschäft ist in acht Segmenten organisiert, die wir in Pre-Trading, Trading & Clearing sowie Post-Trading gliedern. Diese Struktur dient der internen Konzernsteuerung und ist die Basis unserer Finanzberichterstattung. Pre-TradingIndexgeschäftÜber unsere Tochtergesellschaft Qontigo bieten wir eine innovative Palette an Index- und Analytics-Produkten mit globaler Abdeckung an, darunter STOXX® und DAX®. AnalytikgeschäftDas Angebot an Axioma-Produkten umfasst Lösungen für das Investmentmanagement, darunter marktführende Portfolio- und Risikoanalyse-Software, anlageklassenübergreifendes Unternehmensrisikomanagement, Portfoliokonstruktion, Performance-Attribution und regulatorische Berichterstattung. ESG-GeschäftÜber unsere Tochtergesellschaft Institutional Shareholder Services (ISS) bieten wir unabhängiges ESG- und Governance-Research, Stimmrechtsvertretungslösungen, Ratings und Daten sowie Marktinformationen und redaktionelle Inhalte für institutionelle Investoren und Unternehmen an, und zwar weltweit. Das Segment ISS wurde im Jahr 2021 eingeführt und wies im zweiten Quartal seinen ersten vollständigen Berichtszeitraum aus. Trading & ClearingFinanzderivateDie Terminbörse Eurex ist eine der weltweit größten Plattformen für den Handel und das Clearing von Finanzderivaten. Sie bietet eine breite Palette internationaler Benchmarkprodukte an, wie Zinsderivate (z.B. Euro-Bund Futures) und Aktienindexderivate (z.B. EURO STOXX 50® Index Futures). CommoditiesIn der EEX Group bieten wir den Teilnehmenden eine Marktplattform für Energie- und Rohstoffprodukte in mehr als 30 Ländern weltweit. Das Angebot umfasst Kontrakte auf Strom, Gas und Emissionsberechtigungen sowie Fracht- und Agrarprodukte. DevisenhandelUnser Tochterunternehmen 360T ist der weltweit führende Anbieter webbasierter Handelstechnologie, die es unseren Kunden ermöglicht, außerbörslich (OTC) gehandelte Finanzinstrumente, insbesondere Devisen- und kurzfristige Geldmarktprodukte sowie Devisen- und Zinsderivate, zu handeln. WertpapierhandelWir sind Träger der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®). Diese betreibt mit ihrem Handelsplatz Xetra® den weltweiten Referenzmarkt für deutsche Aktien und ist europaweit die Nummer eins beim Handel börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs). Post-TradingNachhandel (Abwicklung, Verwahrung, Sicherheiten- und Liquiditätsmanagement)Clearstream betreibt den deutschen Zentralverwahrer, den Zentralverwahrer in Luxemburg sowie einen internationalen Zentralverwahrer. Darüber hinaus bieten wir Dienstleistungen für die Wertpapierfinanzierung und das Sicherheitenmanagement sowie für besicherte Geldmarktgeschäfte, Repo-Geschäfte und Wertpapierleihe an. Investment Fund Services (IFS)Clearstream bietet Dienstleistungen für Investmentfonds an, die auf der Sicherheit der Vermögenswerte und der Vertriebseffizienz basieren. Die Fondsverarbeitungsplattform Vestima® bietet Zugang zu allen Fondstypen, von Investmentfonds über ETFs bis hin zu Hedgefonds. Clearstream bietet auch Dienstleistungen zur Unterstützung des Fondsvertriebs für Vermögensverwaltende und Fondsvertriebsgesellschaften weltweit an. Für weitere Details verweisen wir auf die Segmentberichterstattung im Abschnitt "Ertragslage". Um die Komplexität der Finanzberichterstattung zu reduzieren und die Wachstumsbereiche der Gruppe deutlicher hervorzuheben, werden wir unsere Segmentberichterstattung im Einklang mit der internen Unternehmenssteuerung zum ersten Quartal 2022 anpassen: Die bisherigen acht Segmente werden künftig in den vier Segmenten "Data & Analytics" (darin enthalten Qontigo und ISS), "Trading & Clearing" (Eurex, EEX, 360T und Xetra), "Fund Services" (IFS) sowie "Securities Services" (Clearstream) zusammengefasst. Der vollständige Konsolidierungskreis der Gruppe Deutsche Börse wird in Erläuterung 34 des Konzernanhangs dargestellt. Eine vollständige Auflistung unserer Markenrechte finden Sie auf unserer Homepage. UnternehmensleitungAls deutsche Aktiengesellschaft verfügt die Deutsche Börse AG über die Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand mit jeweils eigenen Zuständigkeitsbereichen. Die Hauptversammlung entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns, sie bestellt die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und beschließt über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem entscheidet sie über Kapitalmaßnahmen und andere durch das Aktiengesetz (AktG) geregelte Angelegenheiten. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Darüber hinaus billigt er den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss. Die Amtsdauer eines Aufsichtsratsmitglieds beträgt drei Jahre, wobei die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen kann. Der Aufsichtsrat ist gemäß den Bestimmungen des deutschen Mitbestimmungsgesetzes besetzt. Um den im Zusammenhang mit dem Wachstum der Gesellschaft und der Gruppe gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit gerecht zu werden, insbesondere im Hinblick auf die Diversität und die Internationalisierung der Aufsichtsratsarbeit, setzt sich der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG aus jeweils acht Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Weitere Details sind im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" erläutert. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, wobei der Vorstandsvorsitzende die Arbeit der Vorstandsmitglieder koordiniert. Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich der Vorstand der Deutsche Börse AG aus sechs Mitgliedern zusammen. Das Vergütungssystem und die individualisierten Bezüge der Vorstandsmitglieder werden im "Vergütungsbericht" erläutert. OrganisationsstrukturUnsere Organisation ist in sechs Vorstandsressorts gegliedert, die sich wie folgt darstellen: Vorstandsressortsscrollen
4. ESG: Verpflichtung und Chance für die Deutsche BörseNachhaltigkeit bedeutet für uns nicht nur eine Verpflichtung für unser eigenes Geschäftsmodell, sondern ist zudem auch ein wichtiges Leitmotiv bei der Gestaltung der Kapitalmärkte. In diesem Sinne betrachten wir Nachhaltigkeit aus zwei Perspektiven: Zum einen berücksichtigen wir Nachhaltigkeit als Priorität für unsere internen Prozesse. Zum anderen bieten wir als Marktinfrastrukturanbieter Lösungen an, mit denen unsere Kunden selbst nachhaltiger wirtschaften können. Diese Dualität manifestiert sich auch in unserer Nachhaltigkeitsstrategie, die wir im Jahr 2021 nach einer umfassenden Befragung unserer Stakeholder aktualisiert haben. Sie ist wesentlicher Bestandteil des vorliegenden Berichts. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie bildet das Thema Nachhaltigkeit sowohl in unserer Konzernstrategie als auch entlang unserer Geschäftsbereiche ab. Sie lässt sich in vier Ambitionen zusammenfassen. 1. Mit gutem Beispiel vorangehen. Mit der Integration von vier ESG-Zielen (Mitarbeitendenzufriedenheit, ESG-Nettoerlöse 1 , CO 2 -Neutralität und ESG-Ratings) in unsere Vorstandsvergütung nehmen wir unsere unternehmerische Verantwortung ganzheitlich wahr. Unser integrierter Bericht sowie die Tatsache, dass wir unseren Bericht fast 2 vollständig mit hinreichender Sicherheit prüfen lassen, unterstreichen unsere Ambition, mit gutem Beispiel voranzugehen. 2. Transparenz erhöhen. Mit unseren Handelsplätzen und Berichtstandards (Prime Standard und Richtlinien) schaffen wir Klarheit im Markt und geben Anlegern sowie Investoren Orientierung. Für weitere Ausführungen hierzu siehe den Abschnitt "Transparente Märkte". 3. Lösungen anbieten. Mit unseren Produkten ermöglichen wir es unseren Kunden in Finanz- und Realwirtschaft, ihre grüne Transformation wirtschaftlich und effizient zu gestalten. Rund 7 Prozent unserer Nettoerlöse haben wir im Jahr 2021 mit ESG-Produkten verdient. 1 Für eine weitere Beschreibung siehe den Abschnitt "Definition unserer ESG-Nettoerlöse". 4. Wirkung messen. Alle unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten überprüfen wir systematisch auf ihre Wirksamkeit. Um die Bedeutung für den Gesamtkonzern zu unterstreichen, sind Nachhaltigkeitsindikatoren mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2021 Teil unserer Steuerungsparameter geworden. Im nachfolgenden Kapitel "Wie wir Wert schaffen" gehen wir konkret auf unseren Wertschöpfungsprozess ein. Seit 2021 wird unser Vorstand regelmäßig über relevante Markt- und Absatzentwicklungen im Bereich ESG informiert und bestimmt auf dieser Basis die strategische Ausrichtung. Die Überwachung und Steuerung erfolgt dabei hauptsächlich über unseren CEO und CFO sowie über die Segmente: Das im Bereich des Vorstandsvorsitzenden verankerte Team Group ESG Strategy steuert die ESG-Aktivitäten operativ innerhalb der Gruppe und das Reporting. Es setzt unsere Klimastrategie um, analysiert Markttrends und arbeitet eng mit den Geschäftsbereichen an der Umsetzung ihrer Produktstrategien. Die Umsetzung der ESG-Strategie überwacht das Group Sustainability Board. Das Gremium tagt viermal im Jahr und setzte sich 2021 aus je einem Vertretenden pro Vorstandsbereich sowie dem Head of Group ESG Strategy und einem Vertretenden des Vorstandes (2021: CFO) zusammen. Die konkrete Umsetzung der ESG-Business-Strategie liegt bei den einzelnen Geschäftsbereichen. Neben den einzelnen Produktbereichen ist auch unser Risikomanagement beim Thema ESG involviert. Auf Aufsichtsratsebene beschäftigt sich vorwiegend der neu aufgesetzte Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss mit dem Thema ESG und berät den Vorstand in Angelegenheiten von strategischer Bedeutung. Hierzu zählen u. a. die nachhaltige Unternehmensführung sowie unsere ESG-Geschäftsaktivitäten.
1 ESG-Nettoerlöse gemäß Gruppe
Deutsche Börse-interner Definition - siehe "Definition
unserer ESG-Nettoerlöse".
5. Wie wir Wert schaffenUnser Unternehmenszweck lautet "Bei der Deutschen Börse schaffen wir Vertrauen in die Märkte von heute und morgen". Vertrauen ist eine der Grundbedingungen für funktionierende Märkte und eine zukunftsfähige Wirtschaft. Wir sorgen für transparente, verlässliche und stabile Infrastrukturen, die Sicherheit und Effizienz auf den Märkten weltweit garantieren. Indem wir Märkte betreiben, tragen wir zum Wachstum und damit zum Wohlstand künftiger Generationen bei. Dies geschieht im Zusammenspiel mehrerer Input-Faktoren unserer Wertschöpfung, die wir im Folgenden gemäß dem Rahmenwerk des IIRC darstellen. Unser Wertschöpfungsprozess
Zur Umsetzung unseres Geschäftsmodells benötigen wir gemäß IIRC-Terminologie im Wesentlichen vier sog. "Kapitalien" (Input-Faktoren), die wir innerhalb eines verbindlichen regulatorischen Rahmens einsetzen: Intellektuelles Kapital, Humankapital, Finanzkapital und Partnerschaften. Mit ihnen können wir über unser Geschäftsmodell kurz-, mittel- und langfristigen Wert schaffen. Das Ergebnis lässt sich den folgenden vier Outcome-Dimensionen zuordnen: Kunden und Märkte:Mit unseren Produkten und Dienstleistungen tragen wir dazu bei, dass sich die Transparenz für Marktteilnehmende erhöht und sie damit Marktentwicklungen, -veränderungen oder -transformationen ein- und bepreisen können. Somit ermöglichen wir besser informierte Entscheidungen. Mitarbeitende:Als Arbeitgeber ergreifen wir umfassende Maßnahmen, um das Potenzial unseres Humankapitals voll auszuschöpfen. Weiterhin stärken wir unsere Mitarbeitendenzufriedenheit und -bindung. All dies stärkt unsere Arbeitgebermarke, die verdeutlicht, warum sich Talente dafür entscheiden sollten, für uns zu arbeiten. Wirtschaftliche Lage:Als wachstumsstarkes Unternehmen schaffen wir finanziellen Wert, Substanz und Rendite, auf die unsere Investoren, Mitarbeitenden, Kunden und die Gesellschaft bauen können. Soziales Umfeld:Weiterhin geht unsere Wertschöpfung weit über das hinaus, was uns als Unternehmen unmittelbar betrifft - wie bspw. unser eigener CO 2 -Ausstoß, Menschenrechtsthemen in der Lieferkette oder Mitwirkung an Finanzplatzinitiativen. Dieser stilisierte Wertschöpfungsprozess bildet die Grundlage für die weiteren Kapitel dieses zusammengefassten Lageberichts und für unsere Steuerungsparameter entlang verschiedener KPIs, die wir im nächsten Kapitel darstellen. 6. Unsere Strategie und SteuerungsparameterUnsere gute Marktposition und Zukunftsfähigkeit sichern wir über unsere mittelfristige Wachstumsstrategie Compass 2023, welche die strategische Richtung und Ziele für die kommenden Jahre vorgibt. Der Markttrend vom außerbörslichen zum börslichen Handel, die höhere Nachfrage nach ESG-Dienstleistungen, die zunehmende Bedeutung der Buy-Side, passive Investments und die Digitalisierung des Finanzsektors zählen dabei zu den wichtigsten strukturellen Wachstumstreibern. Zudem soll das anorganische Wachstum einen wichtigen Beitrag liefern. Insgesamt streben wir bis 2023 ein Wachstum der Nettoerlöse von durchschnittlich rund 10 Prozent pro Jahr an. Dabei sollen strukturelle Initiativen und M&A jeweils einen Wachstumsbeitrag von ca. 5 Prozent leisten. Ebenso sollen das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie das Ergebnis je Aktie vor Kaufpreisallokationseffekten (Cash EPS) im Durchschnitt jeweils um rund 10 Prozent pro Jahr steigen. Mit der Umsetzung dieser Strategie haben wir mit dem Ablauf des letzten Geschäftsjahres deutliche Fortschritte gemacht. Wichtige Meilensteine und weiterführende Informationen sind auf unserer Homepage zu finden. In einem kontinuierlichen Prozess überprüfen wir unsere organischen Wachstumsinitiativen, mit denen wir insbesondere auf die Expansion in strukturell wachsenden Märkten und Anlageklassen setzen. Bei den externen Wachstumsoptionen liegt der Fokus darauf, bestehende Wachstumsfelder weiter zu stärken und neue Anlageklassen sowie Dienstleistungen anzubieten. Die wesentlichen Initiativen sowie Wachstumstreiber sind im "Chancenbericht" dargestellt. Dazu setzt auch das Vergütungssystem für Vorstand und Führungskräfte u. a. Anreize für Wachstum in den einzelnen Geschäftsbereichen. Eine detaillierte Darstellung aller Zielvorgaben zeigt der "Vergütungsbericht". Im Jahr 2021 haben wir erstmals auch ESG-Ziele - wie Klimaneutralität der Gruppe Deutsche Börse, ein gutes Abschneiden in ESG-Ratings, Mitarbeitendenzufriedenheit und das Wachstum der Nettoerlöse mit ESG-Produkten - in das Vergütungssystem des Vorstands integriert. Unsere Ziele haben wir in Leistungsindikatoren (KPI) überführt, die wir unseren vier Wertschöpfungskategorien zuordnen: Übersicht Kapitel & Leistungsindikatorenscrollen
1) Gruppenweites Ziel auf oberer
Führungsebene.
Steuerungsparameter Kunden und MärkteAls Marktinfrastrukturanbieter stellen wir integre, transparente und sichere Marktplätze bereit. In diesem Kontext nutzen wir unsere Systemverfügbarkeit als Leistungsindikator. Bei der Systemverfügbarkeit wird ein Wert größer 99,5 Prozent angestrebt (siehe Kapitel "Unsere Kunden und Märkte"). Steuerungsparameter MitarbeitendeZur Steuerung der Mitarbeitenden verwenden wir zwei Leistungsindikatoren: Zum einen erheben wir jährlich die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden und leiten daraus unmittelbare Maßnahmen ab. Zum anderen ermitteln wir jährlich den Anteil von Frauen in Führungspositionen. Bei der Mitarbeitendenzufriedenheit haben wir als Zielwert ein Ergebnis in der jährlichen Mitarbeitendenbefragung von mehr als 71,5 Prozent Zustimmung definiert. Beim Anteil von Frauen in Führungspositionen war das Ziel zum Jahresende 2021, einen Anteil von über 20 Prozent in der oberen Führungsebene zu erreichen. Zum Stichtag 31.12.2021 lag der Frauenanteil in der oberen Führungsebene bei 21 Prozent. Für 2022 haben wir uns eine Selbstverpflichtung als Ziel gesetzt, die die Vorgaben gemäß §76 Absatz 4 AktG übersteigt. So wollen wir einen Anteil von Frauen in Führungspositionen von 22 Prozent im oberen Management (die ersten drei Führungsebenen unterhalb des Vorstands) sowie von 30 Prozent im unteren Management erreichen (siehe Kapitel "Unsere Mitarbeitenden"). Steuerungsparameter Wirtschaftliche LageZu den bedeutsamsten Leistungsindikatoren zur Steuerung unserer wirtschaftlichen Lage gehören die Nettoerlöse und das EBITDA, da diese für die erfolgreiche Umsetzung unserer Wachstumsstrategie von zentraler Bedeutung sind und Anreize für ein profitables Wachstum setzen. Grundlage sind die Nettoerlöse gemäß Konzernabschluss. Hierbei handelt es sich um die Umsatzerlöse zuzüglich des Treasury-Ergebnisses aus dem Bankgeschäft und ähnlichen Geschäften sowie der sonstigen betrieblichen Erträge abzüglich der volumenabhängigen Kosten. Aufgrund des strategischen Fokus auf Wachstum sind die Nettoerlöse für unsere Gruppe von zentraler Bedeutung. Eine der wichtigsten Säulen der Unternehmensstrategie ist neben dem absoluten Wachstum auch die Profitabilität dieses Wachstums. Um diese strategische Relevanz abzubilden, ist das EBITDA eine der zentralen Kennzahlen zur Steuerung unserer Gruppe sowie zur Umsetzung der Unternehmensstrategie. Das EBITDA beschreibt das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung und reflektiert damit unsere Ertragskraft. Es stellt eine gängige Kennzahl zur Messung der Profitabilität dar. Ein weiteres bedeutsames finanzielles Steuerungskriterium ist das Ergebnis je Aktie vor Kaufpreisallokationseffekten (Cash EPS), da sich alle Gewinn- und Verlustrechnungseffekte in dieser Kenngröße niederschlagen und sie somit zur Messung der erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie herangezogen werden kann. Die ESG-Nettoerlöse 3 sind der Indikator für das ESG-Geschäft im Rahmen unserer Wachstumsstrategie. Ziel ist, das ESG-Geschäft weiter auszubauen und in diesem Bereich weiter zu wachsen. Dazu streben wir ein jährliches Wachstum von 10 Prozent unserer Nettoerlöse mit ESG-Produkten an (siehe Kapitel "Unsere wirtschaftliche Lage"). Steuerungsparameter Soziales UmfeldUnser Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 netto-klimaneutral zu werden. Diese Bemühungen werden wir von der Science Based Target Initiative bis Ende 2023 überprüfen lassen. Wir stellen die Klimaneutralität unseres Konzerns sicher, indem wir zum einen bis 2022 mindestens 70 Prozent unserer CO 2 -Emissionen pro Arbeitsplatz vermeiden und den verbleibenden Anteil unserer Emissionen über Emissionsminderungsprojekte ausgleichen (siehe Kapitel "Unser soziales Umfeld"). Outside-in-Steuerungsparameter: RatingsAls weitere Steuerungsgrößen beziehen wir unsere Ergebnisse der Kredit- und ESG-Ratingagenturen ein. Diese Outside-in-Sicht dient uns als externe Evaluierung unseres Handelns sowie unserer Ergebnisse und Vorhaben und übernimmt daher eine wichtige Steuerungsfunktion. Bei den Kreditratings streben wir auf Gruppenebene ein Verhältnis der Nettoschulden zum EBITDA von höchstens 1,75 und der Free Funds from Operations (FFO) zur Nettoverschuldung größer bzw. gleich 50 Prozent an, um das mit dem derzeitigen AA-Rating konsistente "Minimal Financial Risk Profile" gemäß S&P Global Ratings-Methodik zu erreichen. Weiterhin wird ein Zinsdeckungsgrad von mindestens 14 für die Gruppe Deutsche Börse gemäß dieser Methodik angestrebt (siehe "Kreditratings" im Abschnitt Finanzlage). Bezüglich der ESG-Ratings ist es unser Ziel, eine Platzierung im 90. Perzentil in drei führenden unabhängigen ESG-Ratings (S&P, Sustainalytics, MSCI) zu erreichen. Neben den aktuellen ESG-Ratingergebnissen beobachten wir daher sehr eng die Entwicklung unserer ESG-Ratings über mehrere Jahre, um systematisch Verbesserungspotenziale zu identifizieren und zu realisieren (siehe Abschnitt Unser Stakeholder-Engagement). 7. Unsere Kunden und MärkteAls Marktinfrastrukturanbieter sieht die Gruppe Deutsche Börse ihre originäre Verantwortung darin, die Stabilität sowie den wirtschaftlichen Erfolg der Kapitalmärkte zu fördern. Dieser Verantwortung kommen wir zum einen nach, indem wir unsere Systeme verfügbar halten und dabei für Sicherheit sorgen - und somit dem Vertrauen unserer Kunden gerecht werden, dass wir stabile und sichere Handelsplätze anbieten. Zum anderen schaffen wir Markttransparenz über unsere Daten- und Analytikdienstleistungen sowie unsere Zulassungsvoraussetzungen und Richtlinien. Hierbei unterscheiden wir verpflichtende Anforderungen und unverbindliche Richtlinien für Emittenten. Auf diese Aspekte geht dieses Kapitel ein und verweist dort, wo es sich anbietet, auf einzelne ESG-Produkte. Ausgewählte Informationen zu unseren Märktenscrollen
Unsere MarktinfrastrukturAls international tätige Börsenorganisation und innovativer Marktinfrastrukturanbieter decken wir mit unseren Produkten, Dienstleistungen und Technologien die gesamte Wertschöpfungskette im Finanzgeschäft ab. Unsere Geschäftsfelder umfassen das Angebot von Index- und ESG-Daten, Analyse- und Researchlösungen, den Handel und das Clearing (die Verrechnung) von Anlageinstrumenten, die Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten, das Sicherheiten- und Liquiditätsmanagement sowie Investment Fund Services. Unsere Produkte ermöglichen es Marktteilnehmenden, fundierte Entscheidungen zu treffen und ESG-Merkmale ein- und bepreisen zu können. Auf unsere einzelnen Produkte und die finanziellen Ergebnisse, die wir in den Berichtssegmenten erzielen, gehen wir in der Segmentberichterstattung im Abschnitt "Ertragslage" ein. Für weitere Ausführungen zu unseren (ESG-)Produkten verweisen wir auf unsere Homepage. Stabile und sichere MärkteUm unseren Kunden ein verlässlicher Partner zu sein, sind uns Systemstabilität und -verfügbarkeit, Informationssicherheit sowie der Schutz von Daten sehr wichtig. Daher testen wir unsere Systemsicherheit und entwickeln sie in enger Abstimmung mit Leitungsgremien und Vorstand ständig weiter. Systemstabilität und -verfügbarkeitDie Verfügbarkeit unserer kundenseitigen Handelssysteme ist ein wichtiger Indikator für die Gesamtqualität, die wir bei der Entwicklung und dem Betrieb unserer Systeme erreichen. Die Deutsche Börse AG betreibt die Handelssysteme im Kassa- und Derivatemarkt als redundante Serverinstallationen, verteilt über zwei geografisch getrennte, sichere Rechenzentren. Fiele ein Handelssystem aus, würde es aus dem anderen Rechenzentrum betrieben werden. Dieser Fall und auch die Auswirkungen von lokalen Störungen wurden 2021 zusammen mit Kunden beim FIA-Test (jährliche "disaster recovery exercise" der Futures Industry Association zum Testen der Systemwiederherstellung) erfolgreich durchgespielt. Weitere solche Wiederanlauftests werden seit dem Berichtsjahr nach jedem größeren Software-Release durchgeführt. Andere Störfälle wie der Ausfall von Arbeitsplätzen und Personal wurden ebenso geübt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind seit März 2020 durchgehend auch die Arbeitsplätze in der Notfalllokation in Benutzung. Die vielfachen Tests der eingesetzten Software, deren geprüfte Einführung sowie die lückenlose Überwachung von Servern, Netzwerk und Anwendungen brachten das Verfügbarkeitsniveau der kundenseitigen Handelssysteme wieder auf einen Wert von 99,9 Prozent. Weitere Maßnahmen, um die Fehlertoleranz nochmals zu erhöhen, sind für das Jahr 2022 geplant. InformationssicherheitUnser Ansatz zur Vermeidung von Angriffen auf informationstechnische Systeme und deren Daten folgt dem Modell der drei Verteidigungslinien. Die erste Verteidigungslinie ist in der IT-Organisation und den Geschäftsbereichen angesiedelt, die zweite Verteidigungslinie in der Risikomanagementfunktion. Diese Rollenverteilung ermöglicht wirksame Kontrollmechanismen und vermeidet Interessenkonflikte im Rahmen des Managements der Informationssicherheit. Die interne Revision überprüft als dritte Verteidigungslinie unabhängig die beiden vorgelagerten Verteidigungslinien (siehe Kapitel "Risikomanagement"). Im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate und Aufgaben berichten die für die erste und zweite Verteidigungslinie verantwortlichen Führungskräfte an die jeweils fachlich zuständigen Vorstände und Gremien, wie beispielsweise das Group Risk Committee (mindestens vierteljährlich). Mindestens einmal jährlich berichten beide Verteidigungslinien an den Gesamtvorstand und an den Risiko- und Technologieausschuss des Aufsichtsrates. Um die Integrität der Daten unserer Gruppe zu erhalten und um die Risiken zu reduzieren und zu kontrollieren, setzen wir stetig Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit um. Dazu zählen beispielweise die regelmäßige Analyse der Bedrohungslage und die systematische Überprüfung unserer Anwendungen auf Schwachstellen. Ziel ist eine an die aktuelle Bedrohungslage und regulatorische Erfordernisse angepasste, proaktive Erhöhung der Robustheit von Verfahren, Anwendungen und Technologien gegenüber Cyber-Kriminalität und anderen potenziellen Angriffen. Die Grundlage hierfür bilden ein umfangreiches Richtlinien- und Prozessrahmenwerk und spezifische Kontrollen basierend auf dem internationalen Sicherheitsstandard ISO/IEC 27001. Die Informationssicherheitsfunktion kontrolliert, dass die Anforderungen der Informationssicherheit und des Information-Security-Risikomanagements eingehalten werden, und überwacht die systemische Integration und Beachtung der Sicherheitsrichtlinien im Rahmen der Produkt- und Anwendungsentwicklung. Die Gruppe betreibt ein Lagezentrum (Computer Emergency Response Team, CERT), das Bedrohungen im Bereich der Cyber-Kriminalität frühzeitig erkennt, bewertet und Maßnahmen zur Risikominderung in Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen koordiniert. Zudem betreiben wir gruppenweit ein Programm, um unsere Mitarbeitenden für den verantwortungsvollen Umgang mit Informationen zu sensibilisieren, ihre Aufmerksamkeit für Informationssicherheitsaspekte zu schärfen sowie Sicherheitsvorfälle zeitnah dem CERT zu melden. In Summe verfolgen wir einen ganzheitlichen, an ISO/IEC 27001 als Ordnungsgröße angelehnten Sicherheitsansatz, der sowohl die Entwicklungs- als auch die Betriebsphase absichert. Wir sind darüber hinaus Vollmitglied in nationalen Verbänden (Cyber Security Sharing and Analytics, CSSA), Branchenverbänden (World Federation of Exchanges) und internationalen Netzwerken (Financial Services Information Sharing and Analysis Center, FS-ISAC), die wesentlich zu einem vorausschauenden Umgang mit Cyber-Bedrohungen und der Entwicklung von Strategien zu deren Abwehr beitragen. Für die Beschreibung der Risiken verweisen wir auf den Abschnitt "Risiken im Zusammenhang mit Informationssicherheit". Datenschutz/Schutz personenbezogener DatenDie Gruppe Deutsche Börse kommt aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit mit einer Vielzahl sensibler Informationen in Berührung. Auch 2021 haben wir Maßnahmen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die angemessene und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten, ergriffen und kontinuierlich weiterentwickelt. Hierfür hat der Vorstand einen Datenschutzbeauftragten bestellt und eine Gruppendatenschutzfunktion etabliert, die ihn bei der Einhaltung des Datenschutzrahmenwerks auf Grundlage der Prinzipien der EU-Datenschutz-Grundverordnung unterstützt. Im Rahmen dessen unterrichtet und berät die Datenschutzfunktion die jeweiligen Gruppenunternehmen zu den Mindestanforderungen des Datenschutzes. Ferner ist die Datenschutzfunktion Kontaktperson für die Datenschutzaufsichtsbehörden und unterstützt die Geschäftseinheiten bei ihren Risikobewertungen zum Datenschutz. Die Weiterentwicklung der Datenschutzkultur in der Gruppe Deutsche Börse unterstützt die Datenschutzfunktion durch Sensibilisierung und Schulungen der Datenschutzinhalte unter Berücksichtigung der entsprechenden Geschäftstätigkeit der Gruppe und aktueller Rechtsentwicklungen. Das Kontrollrahmenwerk der Datenschutzorganisation ist als zweite Verteidigungslinie bezüglich Datenschutz in die Struktur unserer Compliance-Sicherungsmaßnahmen integriert. Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet den Vorstand jährlich und anlassbezogen über den Stand des Datenschutzes im Unternehmen und die Maßnahmen zur Erweiterung des Datenschutzrahmenwerks. Transparente MärkteAuf den Märkten, die wir bereitstellen, werden über Angebot und Nachfrage Preise, Mengen und Erwartungen offensichtlich. Unser Ziel ist es, die Transparenz unserer Marktteilnehmenden aus einer Emittentenperspektive zu erhöhen und dabei gleichzeitig ein neutraler Anbieter für Marktinfrastruktur zu bleiben. Hierzu verfolgen wir folgende Maßnahmen: scrollen
Für weitere Ausführungen zu unseren ESG-Produkten verweisen wir auf unsere Homepage. Verpflichtende Transparenzanforderungen§ 42 Absatz 1 Börsengesetz (BörsG) ermächtigt Börsen, für Teilbereiche des regulierten Marktes zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen und weitere Unterrichtungspflichten für Aktienemittenten zu schaffen. Von dieser Ermächtigungsgrundlage hat die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) in ihrer Börsenordnung (IV. Abschnitt, 2. Teilabschnitt) Gebrauch gemacht und im Jahr 2003 den "Prime Standard" ins Leben gerufen. Der Prime Standard zeichnet sich durch besondere Zulassungsfolgepflichten aus, die von der FWB überwacht und - bei Nichtbeachtung - von ihrem Sanktionsausschuss sanktioniert werden. Prime-Standard-Emittenten müssen zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihre Finanzberichte (Jahres- und Halbjahresfinanzberichte) und ihre Quartalsmitteilungen (erstes und drittes Quartal) in deutscher und/oder englischer Sprache innerhalb festgelegter Fristen an die FWB übermitteln. Jahresfinanzberichte für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben, müssen außerdem im European Single Electronic Format (ESEF) an die FWB übermittelt werden. Daneben müssen Prime-Standard-Emittenten ihre Unternehmenskalender mit den wesentlichen Terminen an die FWB übermitteln, mindestens einmal jährlich eine Veranstaltung für Analyst*innen durchführen und alle Insiderinformationen auch in englischer Sprache veröffentlichen. Alle Übermittlungen an die FWB haben dabei über das sog. Exchange Reporting System (ERS®) zu erfolgen. Diese elektronische Schnittstelle ermöglicht das effiziente Sortieren und Anzeigen der Daten, sodass sich eine bevorstehende nicht fristgemäße Erfüllung leicht erkennen lässt. So kann die FWB ihre Emittenten bereits vor Ablauf einer Frist durch Erinnerungsmails bestmöglich bei der Erfüllung ihrer Transparenzpflichten unterstützen. Auf die bereits im Jahr 2020 entwickelten Handlungsempfehlungen, die es ermöglichen, Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beim Emittenten auftreten und die Auswirkung auf die Einhaltung der Fristen zur Veröffentlichung von Finanzberichten haben, greift die FWB weiterhin zurück. Auf die 2020 entwickelten Handlungsempfehlungen im Fall von Schwierigkeiten, die beim Emittenten im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auftreten und sich auf die Einhaltung der Fristen zur Veröffentlichung von Finanzberichten auswirken können, greift die FWB weiterhin zurück. Alle an die FWB übermittelten Berichte und Daten werden anschließend auf der Website www.boerse-frankfurt.de unter dem jeweiligen Emittentennamen veröffentlicht und so dem interessierten Anleger kompakt und leicht auffindbar zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise wird eine besondere Markttransparenz im Prime Standard geschaffen. Die Übermittlung über das ERS ermöglicht eine lückenlose und zeitnahe Kontrolle der fristgerechten Erfüllung der Transparenzpflichten. Die Gruppe Deutsche Börse sieht sich darüber hinaus in der Pflicht, das Vertrauen in den Kapitalmarkt weiter zu stärken. Daher haben wir uns entschlossen, unsere Regelwerke unter Einbindung der verschiedenen Regulatoren einer vertieften Prüfung zu unterziehen und zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde z.B. in der Börsenordnung für die FWB ausdrücklich geregelt, dass bei der Zulassung von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten zum Prime Standard ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des jeweiligen Emittenten weder beantragt noch eröffnet worden sein darf. Entsprechend hat der Emittent, dessen Aktien oder Aktien vertretende Zertifikate zum Prime Standard zugelassen sind, die Pflicht, der Geschäftsführung der FWB unverzüglich anzuzeigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde. Der Geschäftsführung der FWB wurde außerdem explizit die Möglichkeit eingeräumt, die Zulassung der Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikate eines Emittenten, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, zum Prime Standard zu widerrufen. Zum 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber außerdem eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es der Geschäftsführung der FWB ermöglicht, Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen nach § 22 Absatz 2 Satz 1 und 2 und § 42 Absatz 2 Satz 1 Börsengesetz u. a. gegen Emittenten auf der Internetseite der Börse bekannt zu machen. Bis zum 31. Dezember 2021 wurden acht Bekanntmachungen zu ergangenen Sanktionen gegen Emittenten auf der Internetseite der Börse veröffentlicht. Unsere Maßnahmen und Vorschläge zur Förderung der Transparenz am Kapitalmarkt verfolgen u. a. das Ziel, Sanktionsverfahren zu beschleunigen, Strafen bei Verstößen zu erhöhen und den Anlegern transparente Informationen bezüglich der betroffenen Emittenten sowie der gegen diese eingeleiteten Maßnahmen und Sanktionen bereitzustellen. Die Gruppe Deutsche Börse hat im November 2018 ein Segment für Green Bonds an der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt - sog. grüne Anleihen, mit denen Projekte für den Klima- und Umweltschutz finanziert oder refinanziert werden. In diesem Segment sind derzeit 315 Anleihen enthalten, die internationalen Standards wie den Green Bond Principles der International Capital Market Association entsprechen. Dazu zählen die Verwendung des Emissionserlöses, der Prozess der Projektauswahl, das Management und das fortlaufende Reporting. Mit diesem Angebot trägt die Deutsche Börse der global steigenden Nachfrage nach nachhaltiger Finanzierung Rechnung. Anleger, denen neben ökonomischen auch ökologische Aspekte wichtig sind, finden Anleihen mit entsprechenden Strategien unter www.boerse-frankfurt.de > Anleihen > Green Bonds. Die Anleihen notieren an verschiedenen europäischen Börsen und sind in den Handel an der Börse Frankfurt einbezogen. ESG Best Practice GuideVor dem Hintergrund der nationalen Ausgestaltung der seit 2017 geltenden EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir unseren ESG Best Practice Guide im Rahmen diverser Dialogveranstaltungen mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft als Orientierungshilfe für von der Regulierung betroffene Unternehmen positioniert. Der Guide bündelt international gültige Reportingmethoden inkl. ausgewählter Best Practice-Beispiele und bietet mit sieben Empfehlungen eine strukturierte Anleitung für einen intelligenten und v. a. effizienten Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalmarktkommunikation. Er ist daher insbesondere für kleinere und mittelgroße Unternehmen sowie für Reporting-Neueinsteiger geeignet. Produktqualität und KundenzufriedenheitMit unserer gruppenweiten Wachstumsstrategie Compass 2023 (siehe Abschnitt "Unsere Strategie und Steuerungsparameter") wollen wir agiler, ambitionierter und effektiver werden sowie unseren Kundenfokus stärken. Mit organisatorischen Verbesserungen wollen wir den sich verändernden Bedürfnissen unserer Kunden besser gerecht werden und im gesamten Konzern bei Marketing, Vertrieb, Innovation und Produktentwicklung schrittweise ungenutztes Potenzial realisieren. Intern stellen wir Produktqualität und Kundenzufriedenheit über funktionierende interne Kontrollprozesse (siehe "Risikomanagement") und eine funktionierende IT-Sicherheit (siehe "Stabile und sichere Märkte") sicher. Als externe Qualitätssicherung führen wir regelmäßig Kundenumfragen durch. Ein Beispiel dafür ist die Kundenservice-Umfrage von Clearstream, die darauf abzielt, Kundenbedürfnisse zu identifizieren sowie Verbesserungsanfragen zu priorisieren und zu bearbeiten, um Produkte und Dienstleistungen weiter zu verbessern. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden vom Clearstream Management Committee aufgegriffen, das konkrete Maßnahmen zur Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen einleitet. Im Jahr 2020 wurden die Umfragen bei EEX, Eurex, 360T und Clearstream vereinheitlicht; sie beinhalten nun auch einen standardisierten "Net Promoter Score (NPS)". Dabei befragen die Unternehmen ihre Kunden nach ihrer Bereitschaft, den Dienstleister weiterzuempfehlen - mit dem Ziel, den Vorstand des jeweiligen Gruppenunternehmens und die Mitarbeitenden kurz nach Abschluss der Umfrage über die Ergebnisse zu informieren. 8. Unsere MitarbeitendenDas Engagement und die Kompetenz unserer Mitarbeitenden bilden eine wichtige Grundlage für die Gruppe Deutsche Börse. Zusammen mit unseren Unternehmenswerten Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Offenheit und Verantwortung prägen sie unsere Unternehmenskultur und sind Fundament unseres geschäftlichen Erfolges. Deshalb verfolgen wir eine aktive Personalstrategie, fördern Vielfalt und Inklusion und messen systematisch unsere Arbeitgeberattraktivität. PersonalstrategieEntlang ihrer vier strategischen Dimensionen zielt unsere Personalstrategie darauf ab, Talente anzuwerben ("Attract"), sie zu fördern ("Develop"), es ihnen zu ermöglichen, effektiv zu arbeiten ("Engage") und sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln ("Lead"). Diese vier Dimensionen bilden das Fundament für drei langfristig angelegte Projekte, in deren Rahmen wir eine flexible und nachhaltige Arbeitsumgebung gestalten möchten, die unseren Mitarbeitenden optimale Arbeitsbedingungen bietet. Dimensionen unserer Personalstrategie auf einen Blick
Mit "Trust@Work" möchten wir die Voraussetzungen für effektive Zusammenarbeit in einer hybriden Arbeitswelt über Teamgrenzen und Projekte hinaus schaffen. Wir arbeiten in diesem Kontext daran, eine flexible Arbeitsumgebung zu schaffen, die unsere Büros in einen Raum für Zusammenarbeit, Kreativität und Innovation verwandelt. Flankiert wird dieser Prozess von "DigitizeHR", in dessen Rahmen wir die vollständige Digitalisierung unserer operativen HR-Prozesse anstreben. Unter dem Dach von "MissionGrow!" optimieren wir die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Mitarbeitenden. Nach wie vor setzen wir auf Transparenz, Chancengleichheit und eine kontinuierliche Feedback-Kultur. Um den richtigen Rahmen für die Umsetzung der strategischen Ziele unserer Projekte zu schaffen, haben wir die Personalabteilung neu organisiert. Sie wurde um ein Business-Partner-Team sowie ein strategisches Konzept- und Projektteam erweitert. Zusätzlich haben wir ein globales HR Services Team geschaffen, das kontinuierlich ausgebaut wird. ArbeitgeberattraktivitätWir können nur dann nachhaltig erfolgreich bleiben, wenn wir Toptalente für die Gruppe Deutsche Börse gewinnen und sie langfristig für uns begeistern. In diesem Bewusstsein haben wir unsere Arbeitgebermarke neu definiert und unsere Employer Value Proposition unter dem Leitsatz "Share value" ausformuliert. Sie transportiert die Botschaft, dass neue Talente bei uns Teil eines internationalen Teams werden, das positiven Wandel vorantreibt und sich durch Aufgeschlossenheit und Neugierde auszeichnet. Wir heißen Menschen unterschiedlichster Herkunft, Altersklassen und mit unterschiedlichen persönlichen Hintergründen willkommen und möchten ihnen die Möglichkeit geben, mit uns gemeinsam zu wachsen. Dies erreichen wir über eine Reihe von Ausbildungs- und Traineeprogrammen. Interne Weiterbildungen - etwa zu Cloudcomputing, agilen Entwicklungsmethoden und Digitalisierung - setzen diese Ausbildungsprogramme logisch fort und werden mit Mentorenprogrammen und persönlichkeitsbezogenen Trainingsangeboten, beispielsweise zu Kommunikation, Verantwortungsübernahme oder Teamfähigkeit, ergänzt. Für unsere Führungskräfte haben wir 2021 unser bestehendes Angebot spezifischer Trainings erweitert. Diese Programme dienen u. a. dazu, sie in ihrer Rolle als Feedback-Geber und in der Personalentwicklung zu unterstützen. Weiterhin bieten wir seit 2021 nach Bedarf die Möglichkeit zur Teilnahme an einem 360-Grad-Feedback an. In diesem Rahmen können Führungskräfte gezielt Feedback von Mitarbeitenden, "Peers" sowie der eigenen Führungskraft zu Stärken und Entwicklungsfeldern erhalten. Weitere Informationen zur Teilnahme unserer Mitarbeitenden und Führungskräfte an Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind der Tabelle "Kennzahlen zur Belegschaft der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2021" zu entnehmen. Im Rahmen unserer jährlichen Mitarbeitendenumfrage, des People Survey, die u. a. auch Themen wie Strategieverständnis und Zusammenarbeit behandelt, wird die Arbeitgeberattraktivität positiv bewertet (85 Prozent Zustimmung). Das mehrheitlich positive Feedback, das wir hier sammeln konnten, unterstreicht, dass wir für ein Arbeitsumfeld stehen, in dem sich Beruf und Privatleben gut vereinbaren lassen - so etwa über flexible Arbeitszeitmodelle, Zuschüsse für Kinderbetreuung, Studieren neben dem Beruf oder Teilzeitmodelle. Deshalb verwenden wir unsere Mitarbeitendenumfrage als Steuerungsparameter unserer Mitarbeitenden: Wir erheben dazu jährlich den Durchschnittswert der beiden Themen Strategieverständnis und Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, einen Wert von größer als 71,5 Prozent zu erzielen. Im Jahr 2021 haben wir einen Wert von 75 Prozent erreicht. In der folgenden Grafik "Ergebnisse unserer jährlichen People Survey 2021" ist angegeben, wie die Mitarbeitenden zu den Themen Strategieverständnis und Zusammenarbeit gegenüberstehen. Ergebnisse unserer jährlichen "People Survey 2021"Strategic Alignment & Organisational Framework
Team Effectiveness & Collaboration
Förderung von Vielfalt und InklusionDie Gruppe Deutsche Börse ist weltweit tätig. An 69 Standorten rund um den Globus beschäftigen wir über 10.000 Mitarbeitende mit den unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen. Unsere Vielfalt spiegelt sich aber nicht nur in der Herkunft unserer Mitarbeitenden, sondern auch in der Vielfalt ihrer beruflichen Expertise und vielen weiteren Unterschieden, die jede einzelne Persönlichkeit, die Teil unseres Teams ist, auszeichnen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Vielfalt für unseren globalen Erfolg entscheidend ist. Wir sehen in der Fülle an individuellen Eigenschaften und Stärken den Schlüssel zur Erfüllung unseres Unternehmenszwecks. Deshalb setzen wir uns dafür ein, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle willkommen fühlen und in das alle selbstverständlich ihre Ideen einbringen können. Wir sind Unterzeichner der "Charta der Vielfalt" und bekennen uns mit unserem Verhaltenskodex zu unserer gruppenweiten sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung. Ein öffentliches "Diversity & Inclusion Statement" in welchem wir unsere Wertschätzung für alle gegenwärtigen und zukünftige Mitarbeitenden zum Ausdruck bringen sowie eine umfassende Diversity & Inclusion Policy bilden weitere Säulen unseres vielfältigen und inklusiven Arbeitsumfelds. Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigung, sexueller Orientierung oder Identität, ethnischer Herkunft und Glauben wird bei uns nicht geduldet -weder beim Verhalten der Mitarbeitenden untereinander noch bei der Auftragsvergabe an Dritte. Daher haben wir Prozesse implementiert, um bei der Personalauswahl den Aspekt der Gleichbehandlung sicherzustellen und im Falle des Verdachts auf Diskriminierung sofort handeln zu können. Im zurückliegenden Berichtsjahr 2021 wurden keine Diskriminierungsfälle in unserem Hinweisgebersystem gemeldet, die weitere Maßnahmen erforderlich gemacht hätten. Wir haben uns des Weiteren bewusst gegen eine zentrale Aussteuerung unseres Programms für Vielfalt und Inklusion entschieden. Stattdessen haben wir im vergangenen Jahr ein gruppenübergreifendes Diversity & Inclusion Council gegründet. Die Mitglieder des Council repräsentieren unsere globale Belegschaft und unsere verschiedenen Minderheiten, informieren und beraten den Vorstand über Initiativen und fungieren als Vertrauens- und Kontaktpersonen für Mitarbeitende. Das Council setzt sich dafür ein, unser tägliches Arbeitsumfeld als einen Ort zu erhalten, an dem sich jede*r Einzelne wertgeschätzt fühlt und die verdienten Chancen erhält. Die Chancengleichheit von Männern und Frauen wird bei uns als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung seit Langem gelebt, weil wir auf die Wissensressourcen und Kompetenzen von weiblichen Führungskräften und die Leistungspotenziale in diversifizierten Teams nicht verzichten möchten. In diesem Sinne ist es uns weiterhin ein besonderes Anliegen, den Frauenanteil auf Führungsebenen zu steigern. Unsere verschiedenen Programme zur Talentförderung - und damit auch zur Qualifizierung von Frauen für Führungspositionen - tragen zu einer langfristig orientierten Förderung von Frauen bei. Weitere Maßnahmen beinhalten zum Beispiel eine gezielte Nachfolgeplanung sowie interne wie externe Mentoring- und Trainingsprogramme. Im Rahmen eines internen Frauennetzwerkes wird der Austausch unter Kolleginnen gefördert. Darüber hinaus bietet unsere Capital Markets Academy u. a. Trainings zu den Themen Finanzplanung, Geldanlage und Altersvorsorge speziell für Frauen an. Informationen zu den Zielgrößen für den Frauenanteil können dem Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung - Zielgrößen für den Frauenanteil unterhalb des Vorstands" und dem "Vergleich mit der Prognose für 2021" entnommen werden. Die Ergebnisse unserer Mitarbeitendenumfrage zu den Themen Vielfalt und Inklusion bestätigen, dass sich unsere Mitarbeitenden bei uns willkommen (92 Prozent positiv) und von ihren Führungskräften unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, dem Geschlecht oder der kulturellen Herkunft fair und respektvoll behandelt fühlen (95 Prozent Zustimmung). Dieses positive Feedback bestärkt uns darin, unser Programm für Vielfalt & Inklusion im Sinne unseres Ziels, eine vollständig integrative Arbeitsumgebung zu schaffen, zukünftig noch weiter auszubauen. Entwicklung der BelegschaftGruppe Deutsche Börse: Unsere Belegschaft
Am 31. Dezember 2021 beschäftigte die Gruppe Deutsche Börse 10.200 Mitarbeitende (Frauen: 4.124; Männer: 6.068, keine Angabe: 8; 31. Dezember 2020: 7.238) mit 109 Nationalitäten an 69 Standorten weltweit. Durchschnittlich waren im Berichtsjahr 9.347 Mitarbeitende (2020: 6.996) beschäftigt. Auf Gruppenebene entspricht dies einem Anstieg von etwa 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Fluktuationsrate der Gruppe Deutsche Börse lag bei 12,7 Prozent (31. Dezember 2020: 6,3 Prozent). Die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit zum Ende des Berichtsjahres betrug 7,3 Jahre (2020: 8 Jahre). In der Deutsche Börse AG stieg die Zahl der Mitarbeitenden im Berichtsjahr um 50 und lag zum 31. Dezember 2021 bei 1.743 (664 Frauen, 1.079 Männer; 31. Dezember 2020: 1.693 Mitarbeitende). Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2021 waren 1.715 Mitarbeitende für die Deutsche Börse AG tätig (2020: 1.605). Die Mitarbeitenden der Deutsche Börse AG waren zum 31. Dezember 2021 an sechs Standorten beschäftigt. Weitere Informationen können der Tabelle "Kennzahlen zur Belegschaft der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2021" entnommen werden. Kennzahlen zur Belegschaft der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2021 (Teil 1)scrollen
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Kennzahlen zur Belegschaft der Gruppe Deutsche Börse zum 31. Dezember 2021 (Teil 2)scrollen
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9. Unsere wirtschaftliche LageDie dritte Dimension unseres integrierten Berichts ist die wirtschaftliche Lage. Sie ist ein Ergebnis der Entwicklungen unserer Kunden und Märkte und des Einsatzes unserer Mitarbeitenden. Im Folgenden gehen wir daher auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, den Geschäftsverlauf, unsere Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und relevante finanzielle Kenngrößen ein. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenStrukturelle Wachstumsfaktoren sind ein zentraler Bestandteil unserer Strategie. Diese können wir planen, steuern und an externe Gegebenheiten anpassen. Zudem wirken sich aber auch gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen, die wir nicht beeinflussen können, auf unsere Geschäftsentwicklung aus. Mit Blick auf das Berichtsjahr sind in diesem Zusammenhang im Wesentlichen der Verlauf der COVID-19-Pandemie sowie die damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Virusinfektion und deren ökonomische Auswirkungen zu nennen. Im Einzelnen sind hervorzuheben: scrollen
Für das Jahr 2021 geht der Internationale Währungsfonds (IWF) in seiner Januarschätzung (2022) von einem globalen Wirtschaftswachstum von 5,9 Prozent aus. Für die Eurozone wird mit einem Wachstum von 5,2 Prozent, für Deutschland von 2,7 Prozent gerechnet. GeschäftsverlaufAuch das Geschäftsjahr 2021 war primär vom Verlauf der COVID-19-Pandemie geprägt. Der in der ersten Jahreshälfte 2021 einsetzende Konjunkturoptimismus war einerseits das Resultat einer positiven Berichtssaison und damit höherer Gewinnerwartungen der Unternehmen, andererseits basierte er auf den Erfolgen der weltweit breit angelegten Impfkampagnen. Diese Umstände trugen insgesamt zu einer Beruhigung vieler Marktteilnehmenden bei. In der Folge bewegten sich die wichtigsten globalen Aktienindizes im Bereich von Höchstständen, während die Marktvolatilität sich in einem nahezu konstanten Seitwärtsverlauf auf niedrigem Niveau befand. Vor diesem Hintergrund reduzierten sich die Marktaktivität, der Absicherungsbedarf von Portfolios und damit das Handelsvolumen in verschiedenen Assetklassen. Dies betraf insbesondere die handelsnahen Segmente, die sich zudem an hohen Vergleichswerten aus der Vorjahresperiode messen lassen mussten. In der zweiten Jahreshälfte 2021 entstand durch die neu aufkommende COVID-Delta-Variante erneute Unsicherheit bezüglich der daraus resultierenden ökonomischen Folgen an den Märkten. Hohe Inflationsraten beidseits des Atlantiks überraschten zudem und führten zu einer Aufwärtskorrektur der Inflationserwartungen an den Finanzmärkten. Dies ging mit der Einschätzung der Marktteilnehmenden einher, dass Notenbanken ihre geldpolitische Ausrichtung zügiger als erwartet ändern werden. Infolgedessen stiegen global die nominalen Zinsen vor allem im kurzen Laufzeitbereich. Auf Gesamtjahressicht wirkte sich das ausgeprägte Niedrigzinsumfeld dennoch negativ auf die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft im Segment Clearstream aus. ErtragslageUnser Geschäftsjahr 2021 stand im Zeichen einer anhaltenden Phase niedriger Marktvolatilität und damit zurückhaltender Marktaktivität. Dadurch verringerten sich die Nettoerlöse insbesondere in den handelsnahen Segmenten Eurex und Xetra. Zudem gingen die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft im Segment Clearstream aufgrund der US-Zinsentwicklung weiter zurück und konnten nur teilweise durch das Wachstum in den Bereichen der Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren kompensiert werden. Damit reduzierten sich die zyklisch bedingten Nettoerlöse der Gruppe um rund 4 Prozent. Dem entgegen standen starkes strukturelles Wachstum und M&A-Effekte. So stiegen die strukturell bedingten Nettoerlöse der Gruppe um 6 Prozent. Das stärkste strukturelle Wachstum erzielte das Segment IFS. Dies ist zum einen auf das solide Wachstum im Bereich der Fondsabwicklung und Fondsverwahrung, zum anderen auf die erfreuliche Entwicklung des Bereiches Fondsdistribution zurückzuführen. Das Segment IFS profitierte außerdem im Rahmen des Erwerbs der restlichen 49 Prozent der Anteile an Clearstream Fund Centre von UBS von einem positiven einmaligen Bewertungseffekt von rund 40 Mio. €, welcher ebenfalls in den Nettoerlösen enthalten ist. Die Verunsicherung der Marktteilnehmenden bezüglich der weiteren Preisentwicklung auf den Strom- und Gasmärkten trieb speziell in der zweiten Jahreshälfte 2021 den Handel mit Strom- und Gasprodukten und führte zu einem Nettoerlösrekord im Segment EEX. Im Geschäftsjahr 2021 erhöhten sich somit die Nettoerlöse gegenüber dem Vorjahr um 9 Prozent auf 3.509,5 Mio. € (2020: 3.213,8 Mio. €). ESG-bezogene Nettoerlöse 4 auf Gruppenebene wurden im Geschäftsjahr 2021 zu 93 Prozent von den Segmenten ISS und EEX erzielt. Hierunter fallen im Wesentlichen Nettoerlöse aus den Bereichen Governance Solutions, Corporate Solutions und ESG im Segment ISS sowie der Handel mit Produkten aus dem Bereich erneuerbare Energien im Segment EEX. Insgesamt liegt der Anteil ESG-bezogener Nettoerlöse an den gesamten Nettoerlösen der Gruppe Deutsche Börse bei 7 Prozent. Die operativen Kosten lagen mit -1.551,6 Mio. € (2020: - 1.368,7 Mio. €) um 13 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg ist dabei vollständig auf das M&A-bezogene Wachstum, insbesondere auf den Erwerb der ISS, zurückzuführen. Die Personalkosten stiegen in diesem Zusammenhang auf - 1.002,1 Mio. € (2020: - 822,9 Mio. €), die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit - 549,5 Mio. € (2020: - 545,8 Mio. €) auf dem Niveau der Vorjahresperiode. Das Ergebnis aus Finanzanlagen erhöhte sich auf 85,2 Mio. € (2020: 24,3 Mio. €). Dazu trug die positive Entwicklung verschiedener Minderheitsbeteiligungen bei. Auf die Beteiligung an der Clarity AI Inc. entfielen dabei Bewertungseffekte von rund 45 Mio. €. Dementsprechend stieg das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) gegenüber dem Vorjahreswert um 9 Prozent auf 2.043,1 Mio. € (2020: 1.869,4 Mio. €). Die Abschreibungen und Wertminderungen, welche getrennt von den operativen Kosten berichtet werden, lagen in der Berichtsperiode bei -293,7 Mio. € (2020: -264,3 Mio. €). Die Veränderung stammt hauptsächlich aus Kaufpreisallokationseffekten erworbener Unternehmen. Kompensierend wirkte sich die Anpassung der Abschreibungsdauern an die entsprechenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern aus (siehe Erläuterung 3). Das Finanzergebnis verbesserte sich auf - 40,1 Mio. € (2020: - 76,9 Mio. €) und profitierte von einem positiven Effekt aus einer Anpassung des erwarteten Zinssatzes für mögliche Steuernachzahlungen. Zudem hatte das Finanzergebnis im Vorjahr Kosten im Zusammenhang mit der Begebung einer Hybridanleihe enthalten. Die Konzernsteuerquote lag mit 26 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres. Im Geschäftsjahr 2021 lag damit der den Anteilseignern der Gruppe Deutsche Börse zuzurechnende Periodenüberschuss bei 1.209,7 Mio. € (2020: 1.079,9 Mio. €), ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie belief sich auf 6,59 € (2020: 5,89 €) bei durchschnittlich 183,5 Mio. Aktien. Das Ergebnis je Aktie vor Kaufpreisallokationseffekten (Cash EPS) lag bei 6,98 € (2020: 6,07 €). Der den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnende Periodenüberschuss lag bei 55,2 Mio. € (2020: 45,2 Mio. €) und umfasst hauptsächlich die Gewinnanteile der nicht beherrschenden Gesellschafter der EEX-Gruppe, der ISS HoldCo Inc. sowie der Qontigo GmbH. Entwicklung der RentabilitätDie Konzern-Eigenkapitalrentabilität stellt das Verhältnis des Ergebnisses nach Steuern zum Eigenkapital dar, das dem Konzern im Jahr 2021 durchschnittlich zur Verfügung stand. Sie lag im Berichtsjahr bei 18,2 Prozent (2020: 18,1 Prozent). Vergleich der Ertragslage mit der Prognose für 2021Für das Geschäftsjahr 2021 prognostizierten wir auf Basis unseres diversifizierten Geschäftsmodells und der daraus abgeleiteten Wachstumschancen einen Anstieg der Nettoerlöse auf rund 3,5 Mrd. €, wobei das Wachstum der strukturellen Nettoerlöse mindestens 5 Prozent betragen sollte. Einen weiteren Nettoerlösbeitrag erwarteten wir aus den Akquisitionen von Clearstream Fund Centre sowie von ISS. Demgegenüber sahen wir Rückgänge der zyklisch bedingten Nettoerlöse u.a. mit Blick auf die Zinsentwicklung und den Verlauf der Marktvolatilität als wahrscheinlich an. Zum Zeitpunkt der Prognosefeststellung waren die weitere Entwicklung besorgniserregender Coronavirusvarianten sowie die sich daraus ergebenden makroökonomischen Folgen nicht absehbar. Gleichwohl konnten wir im Geschäftsjahr 2021 einen Anstieg der Nettoerlöse um 9 Prozent auf 3.509,5 Mio. € erzielen, wobei sich der Anteil des strukturellen Nettoerlöswachstums auf 6 Prozent belief. Damit haben wir unsere Prognose erfüllt. Des Weiteren rechneten wir mit einem Anstieg des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf rund 2,0 Mrd. €. Eine am Ertragswachstum ausgerichtete und klar definierte Steuerung der operativen Kosten sowie positive Bewertungseffekte im Ergebnis aus Finanzanlagen führten zu einem EBITDA-Wachstum von 9 Prozent auf 2.043,1 Mio. €. Dies entspricht ebenfalls der ausgewiesenen Prognose. Infolge des bereits oben genannten M&A-Wachstums, insbesondere durch die Akquisition einer Mehrheitsbeteiligung an ISS, ergab sich zum Ende des Geschäftsjahres eine Überschreitung der Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDA auf 2,0 gegenüber der maximal angestrebten Grenze von 1,75. Wie erwartet erzielte die Gruppe einen deutlich positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Die geplanten Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen von rund 200 Mio. € beliefen sich wie vorgesehen auf 206,4 Mio. €. Basierend auf dem Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung von 3,20 € je Aktie, wird die Ausschüttungsquote von 49 Prozent wie geplant in der Mitte der Bandbreite von 40 bis 60 Prozent liegen. Gegenüberstellung Prognose 2021 mit dem Geschäftsjahr 2021scrollen
Segment Qontigo (Index- und Analytikgeschäft)Kennzahlen des Segments Qontigo (Index- und Analytikgeschäft)scrollen
Im Segment Qontigo (Index- und Analytikgeschäft) berichten wir über die Entwicklung unserer Tochtergesellschaft Qontigo, die durch den Zusammenschluss des Indexgeschäfts STOXX und DAX mit Axioma im September 2019 entstanden ist. Im Indexgeschäft bietet Qontigo Emittenten ein umfangreiches Angebot an Indizes und damit eine Fülle von Möglichkeiten, Finanzprodukte für unterschiedlichste Anlagestrategien aufzulegen. Während die ETF-Lizenzerlöse von dem in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) auf STOXX®- und DAX®-Indizes investierten Volumen abhängen, ergeben sich die Börsen-Lizenzerlöse hauptsächlich aus dem Handelsvolumen in Indexderivaten auf STOXX- und DAX-Indizes an der Eurex. Lizenzerlöse aus strukturierten Produkten werden als Teil der sonstigen Lizenzerlöse ausgewiesen. Im Bereich Analytik bietet Qontigo seinen Kunden Software für Risikoanalyse und Portfoliomanagement. Durch die Lizenzierung von nachhaltigen Indexlösungen trägt Qontigo zu ESG bei. Das Geschäftsjahr 2021 war bestimmt von zunehmendem wirtschaftlichem Optimismus in Verbindung mit einer expansiven Fiskalpolitik, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Dies führte zu Rekordständen bei den Indizes STOXX und DAX. Dementsprechend stieg das durchschnittliche verwaltete Vermögen in ETFs auf STOXX- und DAX-Indizes deutlich an und trug positiv zu den Nettoerlösen bei. Die Erlöse aus Börsenlizenzen nahmen im Berichtszeitraum jedoch aufgrund der Abhängigkeit von den Handelsvolumina in STOXX- und DAX-Indexderivaten an der Eurex leicht ab. Besagte Handelsvolumina waren im Jahr 2020 außerordentlich hoch gewesen und gingen im Jahr 2021 aufgrund der geringen Marktvolatilität zurück. Die sonstigen Lizenzerlöse profitierten vom Wachstum des Geschäfts mit Buy-Side-Kunden und Emittenten strukturierter Produkte. Im Analytikgeschäft stiegen die Nettoerlöse leicht an, obwohl die Restriktionen, die zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie auferlegt wurden, die Vertriebsaktivität durch reduzierte Reisetätigkeit, Telearbeit und eine geringere Bereitschaft der Kunden zur Durchführung von IT-Projekten weiterhin bremsten. Außerdem wirkten sich die Wechselkurse aufgrund der Abwertung des USD gegenüber dem Euro im Vergleich zu 2020 ungünstig aus. Die Nettoerlöse in diesem Bereich werden teilweise im Voraus am Tag der Transaktion verbucht, unabhängig vom Cashflow-Profil des Vertrags. Das führt zu positiven und negativen Abweichungen der verbuchten Einnahmen von der mit dem bestehenden Kundenportfolio verbundenen Run Rate. Aus der bisherigen At-Equity-Bewertung der Clarity AI, Inc. ergab sich für das Gesamtjahr ein positiver Effekt von rund 45 Mio. € auf das Ergebnis aus Finanzanlagen. Segment ISS (Institutional Shareholder Services)Kennzahlen des Segments ISS (Institutional Shareholder Services)scrollen
1) Vollkonsolidierung erfolgte zum 25.02.2021,
siehe Erläuterung 2.
Das Segment ISS (Institutional Shareholder Services) wurde im Jahr 2021 eingeführt und wies im zweiten Quartal seinen ersten vollständigen Berichtszeitraum aus. Hier berichten wir über die Entwicklung unserer Tochtergesellschaft Institutional Shareholder Services, Inc. mit Sitz in den USA, die ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für Corporate Governance und nachhaltiges Investieren, Marktinformationen und redaktionellen Inhalten für institutionelle Investoren und Unternehmen ist. ISS arbeitet unabhängig, und wir haben Grundsätze zum Schutz der Selbstständigkeit und Integrität des ISS-Research verabschiedet. Die Transaktion wurde am 25. Februar 2021 abgeschlossen, daher beinhalten die Finanzkennzahlen einige transaktionsbezogene Effekte. Die unter ESG zusammengefassten Nettoerlöse beinhalten die Geschäftsbereiche Corporate Solutions, ESG Analytics und Governance Solutions. Damit leistete ISS im Jahr 2021 den größten Beitrag zu den ESG-Nettoerlösen 5 innerhalb unserer Gruppe. Die Non-ESG-Nettoerlöse umfassen die Geschäftsbereiche Market Intelligence, Media sowie u.a. die Einheiten FWW (Fondsdaten), LiquidMetrix und SCAS (Securities Class Action Services). Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete der Bereich Corporate Solutions ein starkes Wachstum, das auf die gestiegene Nachfrage von Unternehmen zurückzuführen ist, die die Marktstandards einhalten wollen. Als führender Anbieter unterstützt ISS seine Kunden bei der Gestaltung und Verwaltung der Bereiche Corporate Governance, Vergütung von Führungskräften, Nachhaltigkeit und Cyber-Risiko-Programme. ESG Analytics ist der am schnellsten wachsende Bereich innerhalb von ISS und trug als solcher sehr positiv zu den Nettoerlösen im Jahr 2021 bei. Dieser Geschäftsbereich ermöglicht es institutionellen Investoren, verantwortungsvolle Anlagestrategien zu entwickeln und zu integrieren, sich für nachhaltige Investitionen zu engagieren und die Praktiken sowie die Leistung von Portfoliounternehmen durch Screening-Lösungen, Cyber-Risiko-Bewertungen und die proprietäre Finanzkennzahl Economic Value Added zu überwachen. Der Bereich Governance Solutions entwickelte sich im Berichtszeitraum ebenfalls gut. Er umfasst die etablierten Dienstleistungen von ISS und bietet institutionellen Kunden Lösungen für die Anwendung ihrer Corporate Governance-Ansätze, die Identifizierung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken und die Verwaltung ihres gesamten Bedarfs in Sachen Stimmrechtsausübung auf globaler Ebene. Der Bereich ISS Market Intelligence, der in der Berichtskategorie Non-ESG enthalten ist, zeigte eine stabile Entwicklung. Dieser Service liefert wichtige Daten, Einblicke und Workflow-Lösungen für globale Vermögensverwalter, Versicherungsgesellschaften und Vertriebsunternehmen und steuert damit die Strategie und die datengestützte Entscheidungsfindung für eine breite Palette von Finanzprodukten. Um sich als Marktführer in diesem Bereich zu positionieren, hat ISS im Jahr 2021 zwei Akquisitionen getätigt: Zunächst wurde am 1. September 2021 Rainmaker Information übernommen, eine führende Plattform, die Daten, Forschung, Veranstaltungen und Medienlösungen für den australischen Finanzdienstleistungsmarkt bereitstellt. Danach erfolgte die Akquisition von Discovery Data, die am 9. Dezember 2021 abgeschlossen wurde. Das Unternehmen ist ein marktführender Anbieter von geschäftskritischen Finanzintermediärdaten für die Finanzdienstleistungsbranche und bedient die Verkaufs-, Vertriebs- und Rekrutierungsabteilungen von US-amerikanischen Vermögensverwaltern und Versicherern. Segment Eurex (Finanzderivate)Kennzahlen des Segments Eurex (Finanzderivate)scrollen
Im Segment Eurex (Finanzderivate) berichten wir maßgeblich über die Geschäftsentwicklung im Handel und Clearing von Finanzderivaten an der Terminbörse Eurex Exchange. Das Clearingvolumen von OTC-Zinsderivaten, einer unserer strukturellen Wachstumsfaktoren, wird innerhalb des Segments als gesonderte Position ausgewiesen. Unter Eurex Daten werden die Vermarktung von Lizenzen für Eurexspezifische Handels- und Marktsignale in Echtzeit sowie die Bereitstellung von historischen Daten und Analytics berichtet. Das Segment bietet eine breite Produktpalette im Bereich nachhaltiger Investitionsmöglichkeiten an: ESG-Aktienindexderivate und ESG-Zinsderivate, die auf der Eurex-Plattform gehandelt werden, sowie Finanzierungsprodukte mit ESG Bezug auf Eurex Repo (z.B. Green Bond General Collateral Baskets). Die Geschäftsentwicklung des Segments Eurex wird im Wesentlichen von der Handelsaktivität institutioneller Investoren und dem Eigenhandel professioneller Marktteilnehmenden bestimmt. Im Geschäftsjahr 2021 war der Derivatehandel primär von einem starken Rückgang der Marktvolatilität, insbesondere im Vergleich zum COVID-19 bedingt außergewöhnlich volatilen Vorjahr, geprägt. In einem Umfeld von positiver als erwartet ausfallenden Konjunktursignalen hatten negative Einflussfaktoren nur temporäre Auswirkungen auf die Kurse, sodass der Absicherungsbedarf mit Finanzderivaten geringer war und Handelsvolumina entsprechend rückläufig ausfielen. Dies zeigte sich insbesondere beim Handel mit Aktienindexderivaten. Bei den Zinsderivaten hingegen führten die gestiegene Inflationserwartung in den USA und in Europa und die damit einhergehende Befürchtung erhöhter langfristiger Zinsen zu einer verstärkten Marktaktivität und einem entsprechenden Wachstum der Handelsvolumina. Die Nettoerlöse aus dem Aktienderivate-Handel bewegten sich leicht über dem Niveau des Vorjahres, wobei ein höheres gehandeltes Volumen teilweise von einem veränderten Produktmix kompensiert wurde. Aufgrund der niedrigen Marktvolatilität reduzierten sich auch die für den Handel mit Finanzderivaten zu hinterlegenden Sicherheiten bei der Eurex Clearing. Der Anstieg der sonstigen Nettoerlöse ist im Wesentlichen auf die Akquisition von Quantitative Brokers zurückzuführen. Das Wachstum beim Clearing von OTC-Derivaten setzte sich auch im Geschäftsjahr 2021 fort. Trotz der erneuten Verlängerung der Äquivalenzperiode für UK-Clearinghäuser übertraf das durchschnittlich ausstehende Nominalvolumen erneut den Vorjahreswert. Entsprechend stieg der Marktanteil der Eurex Clearing an den weltweit in Euro denominierten OTC-Zinsderivaten auf rund 20 Prozent (2020: 17,5 Prozent). Mit der Weiterentwicklung der Anreizprogramme für die Übertragung von ZinsderivatePortfolios auf die Eurex Clearing werden Kunden weiterhin zielgerichtet bei der Migration ihrer Positionen in die EU-27 unterstützt. Segment EEX (Commodities)Kennzahlen des Segments EEX (Commodities)scrollen
Im Segment EEX (Commodities) berichten wir über die Handelsaktivität auf den Plattformen der EEX Group mit Standorten in Europa, Asien und Nordamerika. Die EEX Group betreibt Marktplätze und Clearinghäuser für Energie- und Commodity-Produkte und verbindet mehr als 800 Handelsteilnehmer weltweit. Das Angebot umfasst Kontrakte auf Energie-, Umwelt-, Fracht- und Agrarprodukte. Die wichtigsten Erlösträger der EEX Group sind die Strom-Spot- und -Terminmärkte sowie die Gasmärkte. Im Fokus der Aktivitäten steht zudem die Entwicklung nachhaltiger Commodity-Märkte. In diesem Bereich gab es 2021 verschiedene Initiativen der EEX, die damit den zweitgrößten Beitrag der Gruppe zu den ESG-Nettoerlösen 6 leistete. Dazu zählen Produkte wie Strom-Derivate, Emissionsrechtehandel und Herkunftszertifikate. 7
6 ESG-Nettoerlöse gemäß Gruppe
Deutsche Börse-interner Definition - siehe "Definition
unserer ESG-Nettoerlöse".
Wie viele andere Geschäftsbereiche war die EEX zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 mit COVID-19 bedingt außergewöhnlich hohen Vergleichswerten aus 2020 konfrontiert, insbesondere im StromTerminmarkt. Im weiteren Verlauf des Jahres, insbesondere ab September, wurden starke Preissteigerungen im Strom- und Gasmarkt verzeichnet, zeitweise mit Rekordpreisen. Dies lag an der angespannten Situation im Gasmarkt, die auf niedrige Speicherfüllstände, eine sich weltweit erholende Wirtschaft mit erhöhtem Gasverbrauch sowie einen globalen Preiswettbewerb bei Erdgas mit der sich noch schneller erholenden asiatischen Wirtschaft zurückzuführen ist. Die daraus resultierende hohe Volatilität führte zu einem Anstieg der Handelsaktivität und des Absicherungsbedarfs, was sich wiederum in höheren Handelsvolumina in Strom- und insbesondere Gasprodukten bei der EEX äußerte. Aufgrund einer positiven Entwicklung auf den nordischen Märkten (Markteintritt im Jahr 2020) und den Intraday-Märkten lag das Handelsvolumen im Strom-Spotmarkt leicht über dem Vorjahresniveau. Die Zugewinne wurden teilweise durch reduzierte Day-ahead-Volumina, insbesondere in Deutschland und dem Vereinigten Königreich, kompensiert. Insgesamt verzeichnete der Strom-Spotmarkt einen leichten Nettoerlösrückgang, der auf gesunkene Volumina in den französischen Kapazitätsauktionen sowie Anreizprogramme insbesondere in den Day-ahead-Märkten zurückzuführen ist. Das Handelsvolumen im Strom-Terminmarkt verzeichnete im Geschäftsjahr 2021 einen leichten Zugewinn. Der Rückgang der europäischen Volumina resultierend aus der anfänglich zögerlichen Handelsaktivität, wurde teilweise durch das hohe Handelsvolumen ab September ausgeglichen. Dies galt auch insbesondere für den US-amerikanischen Strom-Terminmarkt, der mit einem starken Anstieg der Handelsvolumina von 28 Prozent einen positiven Effekt auf die Nettoerlöse der EEX hatte. Marktanteilsgewinne und eine Stärkung der Wettbewerbsposition in Europa, Japan und den USA verdeutlichen den kontinuierlichen Ausbau im Handel mit Stromderivaten. Besonders erwähnenswert ist hierbei der japanische Markt, auf dem sich die EEX binnen zwölf Monaten als Marktführer für den Handel mit Stromderivaten etabliert hat und 2021 einen Börsen-Marktanteil von 87 Prozent erzielen konnte. Die europäischen Gasmärkte erreichten unterdessen im Oktober und Dezember 2021 neue Volumenhöchststände und wuchsen aus den anfangs beschriebenen Gründen, im Vorjahresvergleich um insgesamt 28 Prozent. Die höheren Handelsvolumina wurden hierbei auf fast allen Gas-Spot- und -Terminmärkten erzielt, insbesondere jedoch in Deutschland und den Niederlanden. Auch auf den US-amerikanischen Gasmärkten wuchsen die Volumina außergewöhnlich stark. Insgesamt konnte die EEX ihre Position als führende Gas-Spotbörse in Europa weiter ausbauen und einen deutlichen Anstieg der Nettoerlöse im Gasbereich erreichen. Segment 360T (Devisenhandel)Kennzahlen des Segments 360T (Devisenhandel)scrollen
Im Segment 360T (Devisenhandel) berichten wir über die Geschäftsentwicklung im Devisenhandel, der auf den Plattformen der 360T-Tochtergesellschaften 360 Treasury Systems AG und 360TGTX Inc. abgewickelt wird. Die Nettoerlöse des Segments 360T werden im Wesentlichen von der Handelsaktivität von institutionellen Investoren, Banken und international agierenden Unternehmen sowie der Bereitstellung von Liquidität durch sog. Liquidity Provider bestimmt. Im Berichtsjahr entfielen 78 Prozent der Segmenterlöse auf den Devisenhandel und 22 Prozent auf die Bereitstellung sonstiger Dienstleistungen. Während das Segment im ersten Quartal noch mit außerordentlich hohen Vergleichsvolumina aus dem Vorjahr konfrontiert war, konnte ein Wachstum im zweiten Quartal dies mehr als ausgleichen. Im zweiten Halbjahr verstärkte sich dieser Trend weiter, sodass die 360T-Gruppe ab September konstant zweistellige Wachstumsraten bei dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen erzielte. Währenddessen zeichnete sich im Berichtszeitraum eine niedrige Volatilität im FX-Spotmarkt ab, welche sich insbesondere negativ auf die Handelsvolumina im 360TGTX-Spotgeschäft auswirkte. Im Jahresdurchschnitt wuchs die Handelsaktivität um rund 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und die Nettoerlöse stiegen nahezu im selben Maße. Ein anhaltendes Kundenwachstum über alle Segmente und Regionen hinweg und die damit einhergehenden Neuanbindungen bzw. zusätzlichen Handelsvolumina (z.B. starker Handel in Forward- und Swap-Produkten) auf den 360T-Handelsplattformen sowie die positive Entwicklung im Bereich der Vermarktung von Marktdaten und FX-Handelstechnologie und -Infrastruktur wirkten den negativen zyklischen Effekten entgegen. Dies verdeutlicht, dass die strukturellen Wachstumstreiber der 360T-Gruppe intakt sind, und bestätigt das weitere Wachstumspotenzial. Der Eurex-FX-Markt zeigte weiterhin solides Wachstum mit einem Anstieg des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens um 19 Prozent. Hier spielte sowohl ein höheres Engagement bestehender Kunden eine Rolle als auch die Gewinnung von Neukunden, mittlerweile auch verstärkt aus den USA und Asien. Ebenso trugen zwei erfolgreiche Produktinitiativen zur positiven Entwicklung bei: einerseits die Einführung skandinavischer Währungspaare und andererseits die Einführung eines Partnerschaftsproduktes mit der Korea Exchange KRX im Bereich FX Future (USD/KRW FX Future). Segment Xetra (Wertpapierhandel)Kennzahlen des Segments Xetra (Wertpapierhandel)scrollen
1) Enthält seit 15. Dezember 2021 Crypto
Finance.
Im Segment Xetra (Wertpapierhandel) berichten wir über die Entwicklung auf unseren Handelsplätzen im Kassamarkt (Xetra®, Börse Frankfurt und Tradegate). Neben Erträgen aus Handel und Verrechnung (Clearing) erzielt das Segment Erlöse aus der fortlaufenden Notierung und aus Neuzulassungen von Unternehmen (Listings), aus der Vermarktung von Handelsdaten sowie aus der Anbindung von Kunden an die Handelsplätze und durch Services für Partnerbörsen. Seit Dezember 2021 werden im Segment Xetra auch die Aktivitäten der neu erworbenen Crypto Finance AG berichtet. Durch die Übernahme der Mehrheitsbeteiligung an dem Anbieter von Services zum Handel, zur Verwahrung und Anlage in digitale Vermögenswerte wurde eine neue Assetklasse erschlossen. Xetra trägt durch Produkte im Zusammenhang mit dem Handel von Green Bonds und ESG-ETFs zu den ESG-Nettoerlösen 8 bei. Der Wertpapierhandel im Geschäftsjahr 2021 war geprägt von positiver als erwartet ausfallenden Konjunktursignalen, während negative Einflussfaktoren nur temporäre Auswirkungen auf die Kurse hatten. Dies äußerte sich in einem Umfeld niedriger Marktvolatilität, gemessen am VSTOXX-Index, und einer damit einhergehenden reduzierten Handelsaktivität, trotz zeitweiser Höchststände bei Aktien und ETPs (Exchange-Traded Products). In der Folge führte dies an den Handelsplätzen des Segments insgesamt zu einem Rückgang des Orderbuchvolumens von 5 Prozent, gemessen an außerordentlich starken Vergleichswerten aus dem Vorjahr, die aus der Corona-Pandemie bedingt hohen Volatilität resultierten. Dementsprechend sanken die Handels- und Clearingerlöse, sodass das Segment Xetra insgesamt einen Ergebnisrückgang verzeichnete. Die niedrige Marktvolatilität ging mit steigendem Wettbewerb im Wertpapierhandel mit paneuropäischen Handelsplätzen einher, sodass der Marktanteil von Xetra als Referenzmarkt für den Handel mit DAX-Titeln mit 69 Prozent auf das Niveau von 2018 zurückging (-4 Prozentpunkte gegenüber 2020). Im Geschäftsjahr fanden 23 Börsengänge statt (2020: neun). Das Emissionsvolumen betrug insgesamt ca. 10 Mrd. € (2020: 1,2 Mrd. €). Das strukturelle Wachstum des Bereichs Listing aus der verstärkten Eintrittsaktivität in den regulierten Markt konnte den Nettoerlösrückgang im Segment teilweise auffangen. Aus dem Verkauf der Regulatory Services GmbH - unseres Regulatory Reporting Hub - an MarketAxess Holdings Inc. im November 2020 ergaben sich nachgelagerte Erlöse in Höhe von rund 16 Mio. €, welche dem Bereich Xetra Daten zugeordnet wurden. Aus der At-Equity-Bewertung der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, deren Geschäft im Berichtsjahr 2021 aufgrund der kontinuierlich hohen Aktivität von Privatanlegern weiter auf hohem Niveau lag, entstand ein positiver Effekt auf das Ergebnis aus Finanzanlagen von rund 28 Mio. €. Segment Clearstream (Nachhandel)Kennzahlen des Segments Clearstream (Nachhandel)scrollen
Im Segment Clearstream (Nachhandel) bündeln wir die Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren. Mit der dem Handel nachgelagerten Infrastruktur für Eurobonds und weitere Märkte begleitet und betreut Clearstream die Emission, Abwicklung, Verwaltung und Verwahrung für Wertpapiere aus 59 nationalen Märkten sowie für den internationalen Markt. Die Nettoerlöse in diesem Segment werden hauptsächlich von dem Volumen und dem Wert der verwahrten Wertpapiere bestimmt, woraus sich die Depotentgelte ableiten. Das Abwicklungsgeschäft hängt in erster Linie von der Anzahl der Transaktionen ab, die Clearstream über die Börsen und den außerbörslichen Handel (OTC) vornimmt. Dieses Segment enthält auch die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft. Der Beitrag von Clearstream zu ESG liegt in Dienstleistungen im Bereich Weisungen zur Stimmrechtsausübung und in den Vertriebsdienstleistungen, die als Teil der Anlegerservices angeboten werden und Kunden dabei unterstützen, die Anforderungen der Regulierung, der guten Unternehmensführung und der Marktstandards sowie die Erwartungen der Interessengruppen zu erfüllen. Im Berichtsjahr 2021 war eine anhaltend hohe Emissionstätigkeit am Anleihemarkt zu verzeichnen, insbesondere seitens der öffentlichen Hand. Dies führte zu einem höheren durchschnittlichen Wert der verwahrten Wertpapiere im nationalen Zentralverwahrer (CSD) und im internationalen Zentralverwahrer (ICSD), der im Juni 2021 zum ersten Mal die Marke von 13 Bio. € überschritt. Höhere Handelsvolumina insbesondere im ICSD-Bereich führten zu einer höheren Anzahl von Abwicklungstransaktionen, mit einem neuen Rekordvolumen im März von 8,3 Mio. Transaktionen. Beide Entwicklungen wirkten sich positiv auf die Nettoerlöse aus der Verwahrung und der Abwicklung aus. Clearstream hat im Dezember 2021 die restlichen Anteile an LuxCSD S.A., dem Luxemburger Zentralverwahrer, erworben. Für Clearstream stellt die vollständige Übernahme von LuxCSD eine natürliche und komplementäre Ergänzung des Portfolios dar. So wird das Angebot für Emittenten vervollständigt, Clearstream als globalen Emittenten-Hub zu nutzen. Die geldpolitischen Maßnahmen der Zentralbanken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, insbesondere in den USA, führten zu Referenzzinssätzen um oder sogar unter null. Die im Jahr 2020 eingeführte Bearbeitungsgebühr zur Abwicklung von Bareinlagen in US-Dollar von 30 Basispunkten konnte dies nur teilweise ausgleichen. Dementsprechend gingen die Nettozinserträge aus dem Bankgeschäft erwartungsgemäß zurück. Das durchschnittlich ausstehende Volumen im Sicherheitenmanagement und Wertpapierleihegeschäft stieg im Berichtsjahr leicht an, was zu leicht erhöhten Nettoerlösen in diesem Bereich führte. Die sonstigen Nettoerlöse im Clearstream-Segment profitierten von einem Einmaleffekt im Zusammenhang mit der Forderung auf Erstattung von Rechtskosten in Höhe von rund 17 Mio. €. Segment IFS (Investment Fund Services)Kennzahlen des Segments IFS (Investment Fund Services)scrollen
Im Segment IFS (Investment Fund Services) fassen wir das Orderrouting sowie die Abwicklung und Verwahrung von Publikums-, börsengehandelten und alternativen Fonds über Clearstream zusammen. Kunden können ihr gesamtes Fondsportfolio über die Fondsverarbeitungsplattform Vestima® von Clearstream abwickeln und verwahren. Der Bereich Fondsdistribution umfasst das Fondsplattformgeschäft von Clearstream Fund Centre, eine Fusion des bestehenden Clearstream Fund Desk mit dem 2021 vollständig übernommenen Geschäft der UBS Fondcenter AG. Die ESG-Produktpalette von IFS besteht aus Verwahrungs- und Abwicklungsdienstleistungen für ETFs, bei denen Anleger Nachhaltigkeitsmerkmale sehen. Die Nettoerlöse im IFS-Segment hängen weitgehend vom Wert der verwahrten Wertpapiere und von der Anzahl der bearbeiteten Aufträge und Transaktionen ab. Das Geschäftsjahr 2021 war von einer anhaltend hohen Aktivität auf dem Fonds-Retailmarkt -insbesondere in Deutschland - und einer entsprechend hohen Nachfrage nach Anlegerservices geprägt, selbst wenn man die außerordentlichen Volumina Anfang 2020 im Zusammenhang mit COVID-19 berücksichtigt. Zusammen mit der organischen Produktentwicklung im IFS-Segment einschließlich der Ausweitung der Marktabdeckung führte dies zu stetig steigenden Volumina und Erlösen in allen Sparten, was den anhaltenden Wachstumstrend im Geschäft mit Investment Fund Services bestätigt. Die verwahrten Vermögenswerte nahmen auch infolge höherer Marktindexstände zu. Der verbleibende Anteil von 49 Prozent an Clearstream Fund Centre, das im vierten Quartal 2020 durch die Zusammenlegung der Fondsvertriebsplattform von UBS mit unserem entsprechenden Geschäft gegründet worden war, wurde früher als geplant zum 1. Juni 2021 erworben. Damit sind wir nun alleiniger Anteilseigner der in Zürich ansässigen Fondsvertriebsplattform, was zu einem positiven einmaligen Bewertungseffekt in Höhe von rund 40 Mio. € führte, der unter "Sonstiges" als Nettoerlös ausgewiesen wurde. Die Dienstleistungen von Clearstream Fund Centre, die separat im Geschäftsbereich "Fondsdistribution" ausgewiesen werden, entwickelten sich aus den bereits erwähnten Gründen sehr positiv, einschließlich des strukturellen Wachstums durch die Gewinnung neuer Kunden. Der Geschäftsbereich gilt als einer der weltweit führenden Marktanbieter und als Kompetenzzentrum für den globalen Fondsvertrieb innerhalb unserer Gruppe mit einem verwalteten Vermögen (Assets under Distribution) von rund 400 Mrd. € zum Ende des Berichtszeitraums. Fondsdistributoren haben Zugang zu Verträgen, die mehr als 76.000 Fonds weltweit abdecken. Normalerweise ressourcenintensive vertriebsunterstützende Dienstleistungen wie Gebührenmanagement und Research sowie die Verwaltung von Fondsdaten und -dokumentation können durch die Nutzung der Dienstleistungen von Clearstream Fund Centre effizienter gestaltet werden. Rund 600 Vermögensverwalter weltweit profitieren von Clearstreams globalem Kundennetzwerk und erzielen so eine höhere Reichweite und mehr Effizienz beim Vertrieb von Investmentfonds. Angaben nach Artikel 8 der EU-TaxonomieverordnungGemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung müssen nach §289b HGB berichtspflichtige Unternehmen offenlegen, inwiefern ihre Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomieverordnung darstellen. Für diese Beurteilung wurden im delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der EU-Taxonomieverordnung ((EU) 2021/2139) technische Bewertungskriterien vorgegeben, die sich zurzeit ausschließlich auf Wirtschaftsaktivitäten konzentrieren, die zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Für das Geschäftsjahr 2021 muss gemäß dem delegierten Rechtsakt von Unternehmen der Anteil der taxonomiefähigen (eligible) und nicht taxonomiefähigen Umsätze sowie der Investitions- und Betriebsausgaben berichtet werden. Als Unternehmen, das zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist, berichten wir für das Geschäftsjahr 2021 auf Gruppenebene unsere Umsatzerlöse, Betriebskosten und Investitionsausgaben, die unter die EU-Taxonomieverordnung fallen. Für das Geschäftsjahr 2021 haben wir keine Wirtschaftstätigkeiten identifiziert, die vom delegierten Rechtsakt abgedeckt sind. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2021 keine wesentlichen Investitions- oder Betriebsausgaben identifiziert, die in den Anwendungsbereich des delegierten Rechtsakts fallen. Unsere Quoten an taxonomiefähigen bzw. nicht taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten bzw. Investitions- und Betriebsausgaben sind in der folgenden Tabelle dargestellt: EU-Taxonomiescrollen
Grundlagen für die Ermittlung der QuotenDie Quoten wurden gemäß den Anforderungen des Annex I zu Artikel 8 des delegierten Rechtsakts ermittelt. Die Ermittlung der taxonomiefähigen Quoten basiert auf den folgenden Grundlagen: UmsatzerlöseDer Quote der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten wurde ermittelt, indem die Umsatzanteile taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten (Zähler) durch den Gesamtumsatz (Nenner) dividiert wurde. Der Nenner basiert auf den Umsatzerlösen gemäß IAS 1.82(a), wie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Für weitere Details verweisen wir auf unseren Konzernabschluss (siehe Erläuterung 4, Nettoerlöse Tabelle "Zusammensetzung unserer Nettoerlöse (Teil 1-4)" Spalte "Umsatzerlöse 2021"). Wir haben die Anwendung der EU-Taxonomieverordnung auf unser Geschäftsmodell anhand der Auflistung von Wirtschaftsaktivitäten des delegierten Rechtsakts überprüft. Unser Geschäftsmodell beruht im Wesentlichen auf folgenden Tätigkeiten: scrollen
Die o.g. Pfeiler unser Geschäftsmodells sind nicht explizit in den Wirtschaftsaktivitäten und Vorgaben des delegierten Rechtsakts aufgeführt. Unsere Analyse beschränkte sich daher ausschließlich auf folgende Wirtschaftstätigkeiten: scrollen
Wie bereits erwähnt haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr keine taxonomiefähigen Umsatzanteile identifiziert. Betriebskosten und InvestitionsausgabenDie Quote der taxonomiefähigen Betriebskosten haben wir ermittelt, indem wir unsere betrieblichen Aufwendungen (siehe Erläuterung 6, Tabelle "Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen" Zeile "IT-Kosten" und Zeile "Raumkosten") mit den Wirtschaftstätigkeiten des Anhang I, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, abgeglichen haben. Analog dazu haben wir die Quote der taxonomiefähigen Investitionsausgaben ermittelt. Investitionsausgaben sind alle Zugänge an immateriellen und materiellen Vermögenswerten (siehe Erläuterung 10, Tabelle "Immaterielle Vermögenswerte" Spalte "Andere immaterielle Vermögenswerte" und Erläuterung 11, Tabelle "Sachanlagen (inkl. Nutzungsrechten)" Zeilen "Zugänge") ohne Abschreibungen, ohne Neubewertungen und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Goodwill ist ebenfalls nicht in der Berechnung taxonomiefähiger Investitionsausgaben enthalten, da es sich nicht um einen immateriellen Vermögenswert nach IAS 38 handelt. Betriebskosten und Investitionsausgaben betrachten wir als taxonomiefähig, wenn der Output aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit stammt. Wir haben im delegierten Rechtsakt die folgenden Wirtschaftstätigkeiten identifiziert und analysiert, die grundsätzlich zu taxonomiefähigen Betriebskosten bzw. Investitionsausgaben führen könnten: scrollen
Wie bereits erwähnt haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr keine taxonomiefähigen Betriebskosten bzw. Investitionsausgaben identifiziert. Definition unserer ESG-NettoerlöseDie EU-Taxonomie findet unmittelbar keine Anwendung auf unser Geschäftsmodell und ist daher nicht als Referenzrahmen geeignet, unsere Produkte und Dienstleistungen mit Blick auf Nachhaltigkeit zu klassifizieren. Im Rahmen eines Strategiedialogs haben wir daher eine eigene Definition für ESG-Nettoerlöse erarbeitet. Seit Anfang dieses Jahres messen wir explizit unsere ESG-Nettoerlöse nach dieser Definition, die wir nachfolgend näher beschreiben. Unsere Produkte und Dienstleistungen der jeweiligen Segmente generieren in unterschiedlichen Teilen des Finanzsektors und der Realwirtschaft wirtschaftlichen Wert und sind oft nicht vergleichbar. Dies erfordert einen weitreichenden Definitionsrahmen der ESG-Nettoerlöse aus Gruppensicht, der dann auf Segmentebene weiter detailliert wird. Aus Konzernsicht gelten Nettoerlöse als ESG-Nettoerlöse, wenn die zugehörigen Produkte einen Bezug zur Transformation der Real- und/oder Finanzwirtschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung haben. Dieser Zusammenhang ist gegeben, wenn unsere Produkte die allgemeine Informationstransparenz -nicht nur für Investoren, Gründer, Vermögensverwalter und Unternehmen auf den Märkten, sondern auch für externe Beobachter - entlang der drei ESG-Dimensionen erhöhen: scrollen
Entlang dieser drei Dimensionen kann jedes Geschäftssegment der Gruppe Deutsche Börse die Informationstransparenz erhöhen, indem es ESG-Faktoren in sein Produktportfolio einbezieht - sei es durch die Integration von ESG-Ratings, -Daten und/oder -Analysen oder durch das Reporting von Daten zu Handelsvolumina bei Wertpapieren, Derivaten, erneuerbaren Energien und/oder Commodities. Im Einzelnen kann unsere Produktpalette die Informationstransparenz erhöhen, indem sie allgemein akzeptierte Indikatoren als Marktsignale bereitstellt. Im Konkreten fallen pro Segment folgende Tätigkeiten in unseren ESG-Referenzrahmen: ESG-Nettoerlöse nach Segmentenscrollen
FinanzlageCashflowKonzern-Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)scrollen
Der Finanzmittelbestand und damit die Liquidität der Gruppe Deutsche Börse umfasst den Kassenbestand und die Bankguthaben, soweit diese nicht aus der Wiederanlage der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Bardepots der Marktteilnehmenden resultieren, sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft, deren ursprüngliche Fristigkeit drei Monate nicht übersteigt. Die Veränderung des Kassenbestands und sonstiger Bankguthaben war neben Mittelzuflüssen aus dem operativen Geschäft durch Mittelabflüsse aus Akquisitionen geprägt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 1.181,4 Mio. € (2020: 1.523,0 Mio. €) vor Veränderung der stichtagsbezogenen CCP-Positionen und resultierte maßgeblich aus dem Periodenüberschuss in Höhe von 1.264,9 Mio. € (2020: 1.125,1 Mio. €) sowie aus Zahlungsmittelabflüssen aus der Veränderung des Working Capital. Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit 2.168,0 Mio. € (2020: 787,7 Mio. €) und waren vor allem durch die Akquisition der ISS, der Discovery Data sowie von Crypto Finance geprägt, aus denen insgesamt ein Mittelabfluss in Höhe von 1.843,0 Mio. € resultierte. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lagen mit 206,4 Mio. € (2020: 195,4 Mio. €) auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit führte zu Mittelzuflüssen in Höhe von 798,7 Mio. € (2020: Mittelabflüsse in Höhe von 254,2 Mio. €) und beinhaltet im Wesentlichen die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 550,6 Mio. € (2020: Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 531,9 Mio. €), die Emission zweier Anleihen zum Erwerb der ISS in Höhe von 1,0 Mrd. € sowie die Emission von Commercial Papers, die zu einem Nettomittelzufluss in Höhe von 0,8 Mrd. € führten. Aus dem Erwerb der restlichen 48,8 Prozent der Anteile an der Clearstream Fund Centre resultierte zudem ein Mittelabfluss in Höhe von 356,0 Mio. €. Der Cashflow für das Geschäftsjahr 2021 als Saldogröße aller Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, den Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit belief sich auf - 460,5 Mio. € (2020: 370,0 Mio. €) und war insbesondere durch M&A-Aktivitäten geprägt. Aufgrund des positiven Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, ausreichender Kreditlinien sowie unserer flexiblen Steuerungs- und Planungssysteme sind wir für das Geschäftsjahr 2022 weiterhin solide mit Liquidität ausgestattet. Für weitere Details zum Cashflow siehe "Konzern-Kapitalflussrechnung" sowie Erläuterung 21 des Konzernanhangs. LiquiditätssteuerungUnseren operativen Liquiditätsbedarf decken wir in erster Linie durch Innenfinanzierung, indem wir erwirtschaftete Mittel einbehalten. Unser Ziel ist es, Liquidität in ausreichender Höhe vorzuhalten, um alle unsere Zahlungsverpflichtungen entsprechend ihrer Fälligkeit erfüllen zu können. Wir unterhalten einen konzerninternen Cash Pool, um unsere überschüssige Liquidität, soweit regulatorisch und rechtlich zulässig, zu bündeln. Liquide Mittel legen wir prinzipiell kurzfristig an, damit sie schnell verfügbar sind, sowie weitgehend besichert durch liquide Anleihen erstklassiger Emittenten. Wir haben zudem Zugang zu externen Finanzierungsquellen, wie bilateralen und syndizierten Kreditlinien, und verfügen über ein Commercial Paper-Programm (siehe Erläuterung 24 unseres Konzernanhangs für Details zum Finanzrisikomanagement). Um unseren strukturellen Finanzierungsbedarf zu decken, nutzten wir in den vergangenen Jahren unseren Zugang zum Kapitalmarkt und emittierten Unternehmensanleihen. Schuldverschreibungen der Deutsche Börse AG (zum 31. Dezember 2021 ausstehend)scrollen
KapitalmanagementGenerell erwarten unsere Kunden von uns, dass wir konservative Zinsdeckungs- und Verschuldungsgrade aufweisen und somit ein gutes Kreditrating erzielen. Wir verfolgen das Ziel, das mit einem AA-Rating konsistente "Minimal Financial Risk Profile" gemäß S&P Global Ratings-Methodik zu erreichen. Ferner streben wir an, die starken AA-Kreditratings unserer Tochtergesellschaften Clearstream Banking S.A. und Clearstream Banking AG aufrechtzuerhalten, um den nachhaltigen Erfolg des in der Wertpapierverwahrung und -abwicklung tätigen Segments Clearstream sicherzustellen. Darüber hinaus verlangen die Aktivitäten unserer Tochtergesellschaft Eurex Clearing AG eine hohe Bonität. Im Rahmen unseres Kapitalmanagements streben wir folgende relevante Kenngrößen an: scrollen
Bei der Berechnung dieser Kenngrößen orientieren wir uns eng an der von S&P Global Ratings angewandten Methodik: scrollen
Die folgende Tabelle "Relevante Kenngrößen" veranschaulicht unsere Berechnungsmethodik und weist die Werte für das Berichtsjahr aus. Relevante Kenngrößenscrollen
Aufgrund der Akquisitionen im Jahr 2021, insbesondere des Erwerbs einer Mehrheitsbeteiligung an ISS und des Erwerbs der restlichen Anteile an Clearstream Fund Centre, kommt es zu einer Unterschreitung der Zielgröße FFO im Verhältnis zur Nettoverschuldung sowie zu einer Überschreitung der Kenngröße Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDA. Wir haben die Absicht, bei der Clearstream Banking S.A. ein sog. Tangible Equity (Eigenkapital abzüglich immaterieller Vermögenswerte) von 1.100 Mio. € nicht zu unterschreiten. Im Berichtsjahr hat die Clearstream Banking S.A. dieses mit einem Wert von 1.468 Mio. € übertroffen. S&P Global Ratings legt für die Berechnung der Kennzahlen jeweils den gewichteten Durchschnitt aus den berichteten bzw. erwarteten Werten der letzten vorangegangenen, der aktuellen und der folgenden Berichtsperiode zugrunde. Um die Nachvollziehbarkeit der Kennzahlen sicherzustellen, berichten wir diese auf Basis der jeweils aktuellen Berichtsperiode. Dividende und AktienrückkäufeGenerell streben wir eine Dividendenausschüttungsquote von 40 bis 60 Prozent des Periodenüberschusses, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, an. Innerhalb dieser Bandbreite steuern wir die tatsächliche Ausschüttungsquote im Wesentlichen in Abhängigkeit von unserer Geschäftsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von Kontinuitätsgesichtspunkten. Darüber hinaus planen wir, die verbleibenden verfügbaren Mittel primär in unsere komplementäre externe Weiterentwicklung zu investieren. Sofern diese Mittel nicht durch die Gruppe investiert werden können, stellen zusätzliche Ausschüttungen, insbesondere in Form von Aktienrückkäufen, eine weitere Möglichkeit der Mittelverwendung dar. Für das Geschäftsjahr 2021 schlagen wir auf unserer Hauptversammlung vor, eine Dividende von 3,20 € je Stückaktie zu zahlen (2020: 3,00 €). Diese Dividende entspricht einer Ausschüttungsquote von 49 Prozent des unseren Anteilseignern zuzurechnenden Periodenüberschusses. Auf Basis von 183,6 Mio. dividendenberechtigten Stückaktien ergäbe sich damit eine Dividendensumme von 587,6 Mio. € (2020: 550,6 Mio. €). Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien ergibt sich aus unserem Grundkapital von 190,0 Mio. Aktien abzüglich 6,4 Mio. Aktien im Eigenbestand. KreditratingsKreditratingsscrollen
Unsere Kreditwürdigkeit wird regelmäßig von S&P Global Ratings überprüft, die der Clearstream Banking S.A. von den Ratingagenturen Fitch Ratings und S&P Global Ratings sowie die der Clearstream Banking AG von S&P Global Ratings. Am 5. Juli 2021 bestätigte Fitch Ratings das AA-Kreditrating der Clearstream Banking S.A. mit einem stabilen Ausblick. Das Rating spiegelt die führende Position im Nachhandelsgeschäft, das umsichtige Liquiditätsmanagement und die einwandfreie Kapitalausstattung der Bank wider. Am 18. Januar 2022 bestätigte S&P Global Ratings die AA-Kreditratings der Deutsche Börse AG, der Clearstream Banking AG und der Clearstream Banking S.A. Das Rating der Deutsche Börse AG spiegelt die Annahme wider, dass die Gruppe ihre Wachstumsstrategie fortführt. Das Rating der Clearstream Banking S.A. spiegelt das starke Risikomanagement, die minimale Verschuldung sowie die starke Positionierung im internationalen Kapitalmarkt - insbesondere durch das internationale Verwahr- und Transaktionsgeschäft - wider. Zum 31. Dezember 2021 waren wir eines von nur zwei im DAX gelisteten Unternehmen, die über ein AA-Rating von S&P Global Ratings verfügten. VermögenslageIm Folgenden werden wesentliche Änderungen in der Vermögenslage beschrieben. Die komplette Konzernbilanz finden Sie im Konzernabschluss. Konzernbilanz (Auszüge)AKTIVA scrollen
Die Bilanzsumme der Gruppe Deutsche Börse hat sich gegenüber dem Vorjahr um 46 Prozent erhöht. Der Anstieg der immateriellen Vermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus den Akquisitionen von Institutional Shareholder Services und Crypto Finance. Hierdurch stiegen vor allem die Geschäfts- oder Firmenwerte und anderen immateriellen Vermögenswerte deutlich an. Der deutliche Anstieg der Bilanzsumme resultierte insbesondere aus der stichtagsbezogenen Volatilität der Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung und der Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten. Das Eigenkapital der Gruppe ist gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent gestiegen. Ursache dafür war insbesondere der Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres 2021 abzüglich der Dividendenzahlung für das vorangegangene Geschäftsjahr 2020. Insgesamt investierte die Gruppe Deutsche Börse im Berichtsjahr 206,4 Mio. € (2020: 195,4 Mio. €) in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (Capital Expenditure, CAPEX). Die größten Investitionen tätigte das Unternehmen in den Segmenten Clearstream und Eurex. Betriebskapital (Working Capital)Das Working Capital ergibt sich aus der Saldierung der kurzfristigen Vermögenswerte und der kurzfristigen Schulden ohne die stichtagsbedingten Bilanzpositionen. Die kurzfristigen Vermögenswerte ohne stichtagsbedingte Positionen beliefen sich dabei auf 1.387,7 Mio. € (2020: 875,6 Mio. €). Da die Gruppe Deutsche Börse die Entgelte für den Großteil ihrer Dienstleistungen monatlich einzieht, waren die in den kurzfristigen Vermögenswerten enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zu den Nettoerlösen mit 969,4 Mio. € zum 31. Dezember 2021 relativ gering (31. Dezember 2020: 616,6 Mio. €). Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergab sich insbesondere aus stichtagsbezogenen offenen Posten aus der hohen Marktvolatilität der Spotmärkte innerhalb der EEX Gruppe, denen gleichzeitig ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüberstand. Die kurzfristigen Schulden der Gruppe ohne stichtagsbedingte Positionen beliefen sich auf 1.214,8 Mio. € (2020: 959,4 Mio. € ohne stichtagsbedingte Positionen). Aus diesem Grund hatte die Gruppe zum Jahresende ein Betriebskapital in Höhe von 173,0 Mio. € (2020: negatives Betriebskapital in Höhe von 83,8 Mio. €). Stichtagsbedingte BilanzpositionenDie Bilanzposition "Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten" entsteht durch die Funktion der Eurex Clearing AG, der European Commodity Clearing AG sowie der Nodal Clear, LLC: Da sie als zentrale Kontrahenten für die verschiedenen Märkte der Gruppe Deutsche Börse agieren, werden ihre Finanzinstrumente zum Fair Value in der Bilanz erfasst. Die Finanzinstrumente der zentralen Kontrahenten sind ausführlich im Abschnitt "Risikomanagement" im zusammengefassten Lagebericht und in den Erläuterungen 12 und 24 des Konzernanhangs dargestellt. Die an die Clearinghäuser der Gruppe angeschlossenen Marktteilnehmenden erbringen Sicherheitsleistungen teilweise in Form von Bardepots, die täglich angepasst werden. Das Geld wird von den zentralen Kontrahenten über Nacht in der Regel besichert angelegt und unter der Position "Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung" bilanziert. Der Wert der Bardepots an den für das Berichtsjahr relevanten Bilanzstichtagen (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) variierte zwischen 32,9 Mrd. € und 78,3 Mrd. € (2020: zwischen 38,2 Mrd. € und 62,2 Mrd. €). Gesamtaussage des Vorstands zur wirtschaftlichen LageAuch das Geschäftsjahr 2021 war im Wesentlichen vom Verlauf der COVID-19-Pandemie und die daraus resultierenden globalökonomischen Folgen geprägt. Eine niedrige Marktvolatilität und damit eine geringere Aktivität der Marktteilnehmenden führten zu spürbarem zyklischem Gegenwind in den handelsnahen Segmenten. Entgegengesetzt führte der rege Handel auf den Gas- und Strommärkten sowie im Bereich der Investmentfondsdienstleistungen zu deutlich positivem strukturellem Wachstum. Überdies unterstützen zusätzliche Nettoerlöse aus M&A-Wachstum, insbesondere der ISS, das Gruppenwachstum. Demnach konnte das strukturelle Wachstum von 6 Prozent die zyklischen Effekte von -4 Prozent überkompensieren. Das Nettoerlöswachstum aus M&A-Aktivitäten belief sich auf 7 Prozent und führte damit wie vom Vorstand erwartet zu einem Nettoerlöswachstum auf Gruppenebene von insgesamt 9 Prozent auf 3.509,5 Mio. €. Dabei konnten die ESG-bezogenen Nettoerlöse 9 der Gruppe, insbesondere durch die Akquisition von ISS, um 210 Prozent gesteigert werden. Der Anstieg der Kosten resultierte vollständig aus dem angestrebten M&A-Wachstum der Gruppe. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg ebenfalls um 9 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode auf 2.043,1 Mio. € und entsprach damit den Erwartungen des Vorstands. Der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnende Periodenüberschuss der Gruppe stieg um 12 Prozent auf 1.209,7 Mio. €. Der Vorstand beurteilt auf dieser Basis die Finanzlage der Gruppe Deutsche Börse im Berichtsjahr als weiterhin sehr solide. Das Unternehmen erzielte wie in den Vorjahren einen hohen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Mit einem Wert von 2,0 wurde die angestrebte Grenze der Nettoschulden im Verhältnis zum EBITDA von maximal 1,75 infolge von M&A-Aktivitäten maßgeblich aufgrund der ISS Akquisition leicht überschritten. Wie in den letzten Jahren bieten wir unseren Aktionär*innen auch für das Geschäftsjahr 2021 eine steigende Dividende. Der Dividendenvorschlag liegt bei 3,20 € (2020: 3,00 €), ein Anstieg um 7 Prozent im Vergleich zur Vorjahresperiode. Mehrjahresübersicht der Gruppe Deutsche Börsescrollen
1) Im Folgejahr fällige Anleihen werden
unter "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten"
ausgewiesen.
10. Unser soziales UmfeldDie vierte und damit letzte Kategorie unserer Wertschöpfung haben wir in "Unser soziales Umfeld" zusammengefasst. Wir verstehen uns als fester Teil der Gesellschaft und möchten auch hier positive Beiträge leisten. Entsprechend gehen wir in diesem heterogenen Themengebiet mit unserem Engagement gezielt über Themen hinaus, die uns als Unternehmen direkt betreffen - wie bspw. unser eigener CO 2 -Ausstoß oder Menschenrechtsthemen in der Lieferkette. Unser Wertbeitrag ist daher sehr weit gefasst. So nehmen wir aktiv an Finanzmarktinitiativen teil oder bieten - teilweise kostenlos -Schulungen an, um das Verständnis für unsere Marktfunktion sowie unsere Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen. Als Mitglied des UN Global Compact (UNGC) und der UN Sustainable Stock Exchanges Initiative (SSE) hat sich die Gruppe Deutsche Börse dazu verpflichtet, die 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der "2030 Agenda for Sustainable Development" der Vereinten Nationen umzusetzen. Unser Stakeholder-EngagementIn regelmäßigen Abständen überprüfen wir die gesetzlichen Anforderungen sowie die Anforderungen, die Ratingagenturen sowie (selbst-)verpflichtende Marktstandards und -initiativen an uns stellen. Wir suchen kontinuierlich und systematisch den Austausch mit unseren internen und externen Stakeholdern und bestimmen so die thematischen Schwerpunkte unserer Arbeit - über Investorentage, Mitarbeitenden- und Kundenbefragungen, den Dialog mit Ratingagenturen und der Gesellschaft insgesamt, über die Mitarbeit in verschiedenen Initiativen oder über unsere regelmäßige Materialitätsanalyse, in der wir unsere Stakeholder zu unserem Unternehmen und unserem Einfluss auf Gesellschaft und Wirtschaft befragen. Die Abteilung Group Regulatory Strategy im CEO-Bereich ist verantwortlich für die ganzheitliche Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu politischen und regulatorischen Entwicklungen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene. Sie beobachtet, analysiert und befasst sich mit regulatorischen Erlösrisiken sowie -opportunitäten. Ausgehend von unseren spezifischen Kenntnissen als Anbieter von Finanzmarktinfrastruktur bringen wir unsere Expertise in die Diskussion um die Fortentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen ein und leisten damit einen stetigen Beitrag zur Stärkung der Finanzmarktinfrastruktur und der Kapitalmärkte als kritisches Vehikel, um übergeordnete gesellschaftliche Zielsetzungen zu erreichen. So beteiligen wir uns beispielsweise an Konsultationen zu politischen oder regulatorischen Initiativen und legen in Stellungnahmen und Positionspapieren die Implikationen bestimmter Regulierungsvorschläge für die Gruppe Deutsche Börse, unsere Kunden, den Finanzmarkt und die Gesellschaft als Ganzes dar. Durch White Paper und Studien tragen wir zudem zu einem verbesserten Verständnis von Finanzmarktregulierungsaspekten bei. Im Rahmen von Fachveranstaltungen und über die Mitarbeit in Expertengruppen und Verbänden suchen wir außerdem den Austausch mit Experten aus Politik, Aufsichtsbehörden, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Wir setzen uns für effektive Regulierung ein, die der Zielsetzung effizienter, transparenter und stabiler Finanzmärkte gerecht wird und gleichzeitig unsere Unternehmensinteressen wahrt. Die von uns unterstützten Initiativen müssen nicht zwangsläufig einen finanzwirtschaftlichen oder Kapitalmarkthintergrund haben, sondern sollten sich mit Fragestellungen auseinandersetzen, denen die Gruppe Deutsche Börse große Bedeutung beimisst. Dies gilt beispielsweise für das "Green and Sustainable Finance Cluster Germany", eine Nachhaltigkeitsinitiative am Finanzplatz Deutschland. Das Cluster verfolgt das Ziel, die nachhaltige Entwicklung und den damit verbundenen Transformationsprozess in der Finanzbranche weiter voranzutreiben. Die bereits erwähnte Sustainable Stock Exchanges (SSE) Initiative ist eine Peer-to-Peer-Lernplattform, die es ermöglicht zu erforschen, wie Börsen in Zusammenarbeit mit Investoren, Regulierungsbehörden und Unternehmen ihre Leistung in Bezug auf ESG-Faktoren erhöhen und nachhaltige Investitionen fördern können. Inhaltlich breiter gefasst ist unser Engagement in anderen Foren, exemplarisch sei hier econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e.V. genannt, ein Zusammenschluss global agierender Unternehmen und Organisationen der deutschen Wirtschaft. Der Fokus liegt hierbei auf der grundlegenden Integration von Nachhaltigkeitsthemen in Unternehmensaktivitäten. Ein weiteres wichtiges Element unseres Stakeholder-Engagements ist der Austausch mit Ratingagenturen. In zahlreichen Nachhaltigkeitsratings werden Unternehmen von unabhängigen Institutionen hinsichtlich ihres Umgangs mit ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Chancen und Risiken bewertet. Diese externe Validierung unserer eigenen ESG-Bemühungen nutzen wir, um unser ESG-Profil stetig zu verbessern und zu schärfen. So sind beispielsweise die Erkenntnisse aus den ESG-Ratingverfahren u.a. auch in unsere Materialitätsanalyse eingeflossen. Folgende Ratingagenturen bzw. -projekte und Indizes erfassen jährlich die Nachhaltigkeitsleistungen der Deutsche Börse AG und stehen bei uns besonders im Fokus: ESG-Ratingsscrollen
Bei der Verlängerung unserer revolvierender Kreditfazilität (RCF) in 2019 wurde die Preisgestaltung an die Entwicklung unseres ESG-Ratings von der Agentur Sustainalytics gebunden. Die Kreditfazilität wurde ursprünglich am 28. März 2017 von uns und unserem Tochterunternehmen Clearstream Banking S.A. mit einem Bankenkonsortium in Höhe von insgesamt bis zu 750 Mio. € geschlossen. Klimastrategie und BerichterstattungAuf unserer Hauptversammlung im Mai 2021 haben wir unsere neue Klimastrategie bekannt gegeben. Unser Ziel ist es, bis 2025 klimaneutral zu werden, d.h., wir werden unsere CO 2 -Emissionen pro Arbeitsplatz bis 2022 um mindestens 70 Prozent senken (Basisjahr: 2019). Der Ausgleich der verbleibenden Emissionen soll durch externe Emissionsminderungsprojekte erfolgen. Hierbei gehen wir wie folgt vor: In einem ersten Schritt sollen die CO 2 -Emissionen pro Arbeitsplatz um mehr als 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 gesenkt werden. Dies wird durch direkte Maßnahmen geschehen, die helfen, CO 2 -Emissionen zu vermeiden. Dazu gehören eine Umstellung der Energieversorgung von Bürogebäuden auf erneuerbare Energien sowie ein Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität vor Ort. In einem zweiten Schritt sollen diese Maßnahmen weiter ausgebaut werden, um die Emissionen bis 2023 noch einmal um mindestens 20 Prozentpunkte zu reduzieren. Derzeit gehen wir davon aus, dass dieses Ziel bereits im Jahr 2022 erreicht wird (siehe "Prognosebericht"). In einem dritten Schritt werden ab 2025 die verbleibenden jährlichen Emissionen durch eine reale Kompensation im Rahmen externer Projekte, z.B. Aufforstung, ausgeglichen. Unseren Weg zur Klimaneutralität planen wir durch die Sciene Based Targets initiative (SBTi) zu validieren. Des Weiteren haben wir einen TCFD-Index veröffentlicht, der sich an den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) orientiert. Informationen zu unserem Umgang mit Klimarisiken und -chancen sind in diesem Index zusammengefasst. Hierfür verweisen wir auf unsere Homepage. Für weitere Nachhaltigkeitsindikatoren verweisen wir auf unseren GRI-Index auf unserer Homepage. MenschenrechtsbelangeDie Gruppe Deutsche Börse ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und hat sich den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet. Wir haben den Anspruch, durch eine ganzheitlich wahrgenommene Unternehmensverantwortung und deren Offenlegung mit gutem Beispiel voranzugehen. Unser Managementansatz für das gruppenweite Nachhaltigkeitsengagement umfasst daher sowohl die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette als auch innerhalb des Unternehmens. Um das zu gewährleisten, gilt unsere Erklärung zu den Menschenrechten für alle Aktivitäten der Gruppe Deutsche Börse und ihrer konsolidierten Entitäten, einschließlich unserer Beziehungen zu Mitarbeitenden, Lieferunternehmen und unseren Kunden. Darüber hinaus haben wir einen Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister (Code of Conduct) eingeführt, der einen umfassenden Kriterienkatalog aus dem Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social and Governance, ESG) umfasst. Derzeit liegen Vereinbarungen im Rahmen des Code of Conduct bei Lieferanten vor, die für rund 99,3 Prozent unseres Beschaffungsvolumens verantwortlich sind. Neue Lieferanten müssen standardmäßig den Code of Conduct der Gruppe Deutsche Börse unterzeichnen oder (in Ausnahmefällen) zumindest über eine Selbstverpflichtung verfügen. Capital Markets AcademyIn unserer Capital Markets Academy bieten wir Schulungen rund um den Kapitalmarkt an. Hierzu zählen u. a. Fachseminare, Zertifikatslehrgänge, Systemschulungen und Händlerprüfungen. Daneben veranstaltet die Börse Frankfurt regelmäßig kostenlose Webinare zu aktuellen Themen für Privatanleger*innen, in denen sie die Inhalte in Erklärvideos anschaulich, einfach und verständlich darstellt. Mit diesem kostenlosen Angebot wollen wir den Zugang zu komplexen Sachverhalten rund um den Kapitalmarkt vereinfachen und die ökonomische Bildung der Gesellschaft verstärken. 11. RisikomanagementDas Risikomanagement für die Deutsche Börse AG und die Risikoberichterstattung über die gesamte Gruppe Deutsche Börse an den Vorstand erfolgen zentral aus dem Bereich des Chief Risk Officer (CRO). Die Deutsche Börse AG orientiert sich beim Risikomanagement an den gleichen Maßstäben, die für unsere als Kreditinstitute regulierten Tochterunternehmen gelten. Dies umfasst u. a. eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand über eine Reihe von Metriken, die neben operationellen Risiken (bspw. Systemverfügbarkeiten oder Rechtsstreitigkeiten) auch finanzielle Risiken, Geschäftsrisiken und weitere spezielle Risiken abdecken. Für all diese Bereiche hat der Vorstand einen sog. Risikoappetit definiert, dessen Einhaltung mittels der monatlichen Berichterstattung überwacht wird. Teil der ausführlichen Berichterstattung an den Vorstand ist darüber hinaus die Kapital- und Liquiditätssituation in der Gruppe. Hierdurch wird eine kontinuierliche Überprüfung der Effektivität der Kapital- und Liquiditätsplanung gewährleistet. In den nachfolgenden Abschnitten werden die vorgenannten Aspekte näher beleuchtet. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung gehen wir dabei insbesondere auf die größten regulierten Kreditinstitute unserer Gruppe, namentlich die Clearstream Banking S.A. und die Clearstream Banking AG (im Folgenden "Clearstream" inkl. Clearstream Holding AG) sowie die Eurex Clearing AG, näher ein. Neben der Orientierung an internationalen Standards und der Einhaltung der extern durch die Regulierung vorgegebenen Mindestkapitalanforderungen (Capital Requirements Regulation, CRR) stellen für unsere Kreditinstitute insbesondere die internen Prozesse zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals und der Liquiditätssituation (Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP, bzw. Internal Liquidity Adequacy Assessment Process, ILAAP) inklusive der zugehörigen internen Stresstests einen Hauptbestandteil des grundsätzlichen Risikomanagementansatzes dar. Die Clearstream Banking AG und die Clearstream Banking S.A. unterliegen darüber hinaus zusätzlich den Anforderungen der Central Securities Depositories Regulation (CSDR). Des Weiteren unterliegen die Clearstream-Unternehmen ab 2022 ebenso den Anforderungen der Minimum Requirements for Own Funds and Eligible Liabilities (MREL). Die Eurex Clearing AG und die European Commodity Clearing AG sind als zentrale Kontrahenten zugelassen und unterliegen dadurch den Anforderungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR). Zudem verfügen weitere Tochtergesellschaften über unterschiedliche Zulassungen zur Erbringung regulierter Tätigkeiten in der Finanzbranche. Diese Unternehmen unterliegen damit umfassenden gesetzlichen Vorgaben, u. a. zum Risikomanagement (für weitere Einzelheiten zu den regulierten Gesellschaften siehe Abschnitt "Regulatorischer Kapitalbedarf und regulatorische Eigenmittelquoten"). Neben den oben genannten gesetzlichen Anforderungen sind an dieser Stelle auch insbesondere die nationalen Vorgaben der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie das Rundschreiben 12/552 der luxemburgischen Finanzaufsicht (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) zu nennen. Wesentliche Teile des Risikomanagements sind in diesem Zusammenhang für eine Reihe von Unternehmen unserer Gruppe im Rahmen der sog. zweiten Säule von Basel III definiert. Darüber hinaus stellen die Clearstream und die Eurex Clearing AG über ihre weitreichende Sanierungs- und Abwicklungsplanung die Einhaltung der EU-Bankensanierungs- und -Abwicklungsrichtlinie (Banking Recovery and Resolution Directive, BRRD) sicher. Den zweiten Hauptbestandteil unseres Risikomanagementansatzes stellt das sog. Modell der drei Verteidigungslinien (Three Lines of Defense, 3LoD) dar, welches sowohl in der Deutsche Börse AG als auch in unseren regulierten Gruppenunternehmen (Kreditinstitute und Wertpapierfirmen) etabliert ist. Hierdurch werden klare Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen den operativen Geschäftsbereichen (erste Verteidigungslinie), dem Risikomanagement (zweite Verteidigungslinie) sowie der internen Revision (dritte Verteidigungslinie) definiert. Die wesentlichen Aspekte der 3LoD werden im Abschnitt "Zentral koordiniertes Risikomanagement in fünf Schritten" vertieft dargestellt. Risikomanagementansatz und RisikosteuerungWir richten unseren Risikomanagementansatz an unserem Geschäftsmodell und an unserer Unternehmensstrategie aus. Als Gruppe Deutsche Börse stellen wir die Infrastruktur für verlässliche und sichere Kapitalmärkte bereit, wirken bei deren Regulierung konstruktiv mit und streben in all unseren Geschäftsfeldern eine führende Rolle an. Unser Risikomanagementansatz folgt dabei drei Grundsätzen: 1. Risikobegrenzung - Liquidationsschutz und gesicherte Fortführung des Betriebs"Das Eigenkapital soll höchstens einmal in 1.000 Jahren erschöpft sein." Ziel ist also, dass in den nächsten zwölf Monaten mit einer Wahrscheinlichkeit größer/gleich 99,9 Prozent kein Verlust eintritt, der das zur Risikoabdeckung verfügbare Kapital übersteigt. Dieser Ansatz spiegelt eine ökonomische Sichtweise auf die Risikobewertung der Gruppe Deutsche Börse wider. Er legt zum einen fest, wie viel Risiko wir tragen können, und zum anderen, wie groß unser Risikoappetit ist. Zur gesicherten Fortführung des Betriebs gehört darüber hinaus auch die Erfüllung regulatorischer Kapitalanforderungen für die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der Gruppe, die eine normative Sichtweise auf die Risikobewertung darstellt. 2. Unterstützung der Geschäftsstrategie"Das Risikomanagement unterstützt die Geschäftsbereiche in der risikoappetitskonformen Umsetzung der Strategie." Dabei werden Risiken identifiziert, klar kommuniziert und die Einhaltung des Risikoappetits überwacht. Dies beinhaltet Risiken aus organischem Wachstum, M&A-Aktivitäten und dem Einsatz von Transformationstechnologien. Ziel ist dabei, fundierte strategische Entscheidungen im Rahmen des definierten Risikoappetits zu treffen. 3. Angemessenes Verhältnis von Risiko zu Rendite"Höhere Risiken werden nur bei angemessener Vergütung toleriert." Wir setzen uns zum Ziel, dass Risiko und Rendite nicht nur für jeden Geschäftsbereich im Allgemeinen, sondern auch für jede Region, jedes Produkt und jeden Kunden im Speziellen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Grundlage für das interne Risikomanagement ist die konzernweite Erfassung und Steuerung von Risiken, die sich am sog. Risikoappetit ausrichten, siehe Grafik "Geschäftsstrategie und Risikomanagementansatz sind miteinander verzahnt". Der Vorstand der Gruppe Deutsche Börse trägt die Gesamtverantwortung und gibt das Rahmenwerk für das gruppenweite Risikomanagement vor. Im Rahmen dieser gruppenweiten Risikomanagementvorgaben steuert jedes Geschäftsfeld bzw. jede unserer regulierten Tochtergesellschaften seine/ihre Risiken eigenverantwortlich. Geschäftsstrategie und Risikomanagementansatz sind miteinander verzahnt
Verankerung in Aufbau- und AblauforganisationUnser Risikomanagementansatz gilt für die gesamte Gruppe Deutsche Börse. Die Funktionen, Abläufe und Verantwortlichkeiten des Risikomanagements gelten verbindlich für all unsere Mitarbeitenden und organisatorischen Einheiten. Damit alle Mitarbeitenden bewusst mit Risiken umgehen, ist das Risikomanagement fest in der Aufbau- und Ablauforganisation verankert. Darüber hinaus werden regelmäßige verpflichtende Trainings durchgeführt, die im Rahmen eines Projekts zur Stärkung der Risikokultur aller Mitarbeitenden entwickelt wurden. Insgesamt verantwortet der Vorstand das Risikomanagement, in unseren Tochterunternehmen jeweils die Unternehmensleitung; die nachfolgend aufgeführten Gremien erhalten regelmäßig Informationen über die Risikosituation. Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG beurteilt und überwacht die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie dessen fortlaufende Entwicklung. Die Evaluierung hat der Aufsichtsrat an seinen Prüfungsausschuss delegiert. Zusätzlich überprüft der Risikoausschuss jährlich den Risikomanagementansatz und den Risikoappetit. Der Vorstand der Deutsche Börse AG legt den gruppenweiten Risikomanagementansatz sowie den Risikoappetit fest und verteilt diesen auf die Geschäftsfelder bzw. die Unternehmenseinheiten. Er stellt sicher, dass der Risikoappetit mit der kurz- und langfristigen Unternehmensstrategie, der Geschäfts- und Kapitalplanung, der Risikotragfähigkeit und den Vergütungssystemen vereinbar ist und bleibt. Aufbauorganisation und Berichtswege des Risikomanagements
Der Vorstand der Deutsche Börse AG bestimmt auch, anhand welcher Messgrößen die Risiken eingeschätzt werden und wie das Risikokapital zugeteilt wird. Er sorgt dafür, dass die Anforderungen an den Risikomanagementansatz und den Risikoappetit eingehalten werden. Das Group Risk Committee (GRC) überprüft regelmäßig die Risikoposition der Gruppe und involviert bei allen entscheidenden Fragen den Vorstand. Das GRC ist ein gruppeninternes Risikokomitee und wird vom Finanzvorstand geleitet. Unter der Leitung des Chief Risk Officer werden die Vorschläge für den Risikomanagementansatz, den Risikoappetit, die Ansätze und Methoden der Risikoüberwachung und -steuerung, die Kapitalzuteilung sowie die dazugehörigen Vorgehensweisen entwickelt. Risiken werden kontinuierlich analysiert, bewertet sowie quantitativ und qualitativ berichtet: regelmäßig an das GRC, monatlich sowie bei Bedarf ad hoc an den Vorstand, vierteljährlich an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats und einmal jährlich an den Aufsichtsrat. Ebenso berichtet unser CRO jährlich über die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems an den Prüfungsausschuss. So können die verantwortlichen Gremien regelmäßig prüfen, ob die vorgegebenen Risikogrenzen konsequent eingehalten werden. Unsere regulierten Tochtergesellschaften verfahren analog, wobei sie stets darauf achten, dass sie den Vorgaben der Gruppe entsprechen. Insbesondere halten sie sich an den Rahmen des Risikoappetits, den ihnen die Gruppe Deutsche Börse zuteilt. Die jeweiligen Aufsichtsräte und ihre Ausschüsse sind ebenso involviert wie die Vorstände und die entsprechenden Risikomanagementfunktionen. Clearstream und die Eurex Clearing AG setzen den Risikomanagementansatz mit eigenen daraus abgeleiteten Ausprägungen um. Folglich verwenden sie auch Messgrößen und Berichtsformate, die auf die übergeordnete gruppenweite Struktur abgestimmt sind. Grundsätzlich ist die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft für deren Risikomanagementansatz und Risikoappetit verantwortlich; die Einhaltung wird vom jeweils zuständigen Aufsichtsrat überwacht. Zentral koordiniertes Risikomanagement in fünf SchrittenUnser Risikomanagement wird in einem Prozess mit fünf Schritten umgesetzt. Alle potenziellen Verluste sollen rechtzeitig erkannt, zentral erfasst und möglichst quantitativ bewertet werden. Im Bedarfsfall sind dann Steuerungsmaßnahmen zu empfehlen und deren Umsetzung nachzuhalten (siehe Grafik "Ablauf des Risikomanagements in fünf Schritten"). Im ersten Schritt werden Gefahren und mögliche Ursachen für Verluste oder Betriebsstörungen ermittelt. Im zweiten Schritt melden die Geschäftsbereiche (erste Verteidigungslinie) regelmäßig - in dringenden Fällen unverzüglich - die Risiken, die sie ermitteln und quantifiziert haben. Diese Meldung erfolgt an die Risikomanagementfunktion (Teil der zweiten Verteidigungslinie), welche das Gefährdungspotenzial in einem dritten Schritt bewertet. Im vierten Schritt steuern die Geschäftsbereiche die Risiken durch Vermeidung, Minderung oder Übertragung bzw. durch bewusstes Eingehen. Im fünften und letzten Schritt werden verschiedene Risikometriken überwacht und, wenn nötig, die verantwortlichen Vorstandsmitglieder und Gremien über erhebliche Risiken, deren Bewertung sowie mögliche Sofortmaßnahmen unterrichtet. Neben den regelmäßigen monatlichen und vierteljährlichen Berichten werden im Verantwortungsbereich des CROs ebenfalls Ad-hoc-Berichte für Vorstände und Aufsichtsräte erstellt. Bei Clearstream und der Eurex Clearing AG erstellen die entsprechenden Risikomanagementfunktionen Berichte an die Vorstände und Aufsichtsräte. Die interne Revision (dritte Verteidigungslinie) überprüft als unabhängige Instanz sowohl die Geschäftsbereiche als auch die Risikomanagementfunktionen. Ablauf des Risikomanagements in fünf Schritten
Ansätze und Methoden der RisikoüberwachungWir nutzen quantitative und qualitative Ansätze bzw. Methoden der Risikoüberwachung, um jederzeit ein möglichst vollständiges Bild unserer aktuellen Risikolage zeichnen zu können. Um das zu erreichen, werden kontinuierlich sowohl unternehmensinterne Ereignisse hinsichtlich ihrer Risikoeigenschaften untersucht als auch regionale und globale Entwicklungen berücksichtigt. So können wir bestehende Risiken erkennen und analysieren, sowie zugleich schnell und angemessen auf entstehende Risiken und Veränderungen des Marktes bzw. des geschäftlichen Umfelds reagieren. Bestehende RisikenMit einer Reihe von Instrumenten bewerten und überwachen wir fortlaufend operationelle, finanzielle und Geschäftsrisiken. Dabei nutzen wir die ökonomische Perspektive, um Risiken zu quantifizieren und zu aggregieren. Bei den nachfolgend auch im Fokus stehenden Kreditinstituten - wie insbesondere Clearstream und Eurex Clearing AG - sowie den Wertpapierinstituten in der Gruppe kommt noch die normative Perspektive hinzu. Als Hauptinstrument zur Quantifizierung verwenden wir das sog. "Value at Risk (VaR)"-Modell. Es dient dazu, bei einem vorab definierten Konfidenzniveau und einem Zeitfenster von zwölf Monaten das Kapital zu ermitteln, welches benötigt wird, um sehr unwahrscheinliche, aber mögliche Verluste auszugleichen, die innerhalb eines Jahres anfallen können. Darüber hinaus führen wir sog. Stresstests durch, um extreme, aber plausible Ereignisse und ihre Auswirkung auf die Risikotragfähigkeit der Gruppe zu simulieren. Eine weitere Risikoüberwachungsmethode sind komplementäre Risikometriken, die als Frühwarnsystem betriebseigener quantifizierter und nichtquantifizierbarer Risiken dienen. Diese Risikometriken beziehen sich auf IT- und Sicherheitsrisiken, potenzielle Verluste sowie Kredit-, Liquiditäts- und Geschäftsrisiken. 1. Ökonomische Perspektive: Welches Risiko kann das Kapital tragen?Die ökonomische Perspektive bewertet Risikopositionen, die aus dem regulären Geschäftsbetrieb heraus entstehen, nur auf Grundlage qualitativer und quantitativer Kriterien, unabhängig von einzelnen bilanzrechtlichen oder regulatorischen Modellvorgaben. Somit ergibt sich aus dieser Perspektive eine Mindestanforderung an die Höhe des benötigten ökonomischen Kapitals (Required Economic Capital, REC). Gemäß Grundsatz 1 unseres Risikomanagementansatzes wollen wir unsere Risikotragfähigkeit höchstens in 0,1 Prozent aller Jahre erschöpfen. Das auf dieser Basis berechnete REC unserer Tochtergesellschaften Clearstream und Eurex Clearing AG erfüllt zudem die Vorschriften der zweiten Säule von Basel III. Auf Gruppenebene ermitteln wir unsere Risikotragfähigkeit anhand des bilanzierten Eigenkapitals nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Clearstream und die Eurex Clearing AG verwenden hingegen ihr regulatorisches Kapital, um ihre Risikotragfähigkeit zu ermitteln (für Details siehe Abschnitt "Regulatorischer Kapitalbedarf und regulatorische Eigenmittelquoten"). Als Steuerungskennzahl ermittelt die Risikomanagementfunktion regelmäßig die Höhe des REC im Verhältnis zum Risikodeckungspotenzial, die sog. Auslastung der Risikotragfähigkeit, und beantwortet damit eine repetitive, aber entscheidende Frage des Risikomanagements: Wie viel Risiko können wir uns leisten und welchem Risiko sind wir derzeit ausgesetzt? Das Verhältnis REC zu Risikodeckungspotenzial lag im Berichtsjahr stets unter dem festgesetzten Höchstmaß, d. h., wir konnten die Angemessenheit unseres Risikodeckungspotenzials sicherstellen und waren zu keinem Zeitpunkt der Gefahr einer Insolvenz ausgesetzt. 2. Normative Perspektive und weiterer regulatorischer KapitalbedarfUnsere Kreditinstitute Clearstream und Eurex Clearing AG berechnen ihren Kapitalbedarf für unterschiedliche Risikoarten (siehe Grafik "Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse") darüber hinaus entsprechend der ersten Säule von Basel III. Zusätzlich erfüllt die Eurex Clearing AG die Kapitalanforderungen gemäß EMIR, während für die Clearstream Banking AG und die Clearstream Banking S.A. seit der Autorisierung als CSD durch die BaFin und die CSSF in den Jahren 2020 bzw. 2021 die Kapitalanforderungen nach CSDR gelten. Für die Analyse und Bewertung von Kredit- und Marktpreisrisiken verwenden Clearstream und die Eurex Clearing AG den sog. Standardansatz. Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse
Für die operationellen Risiken verfahren beide Institute unterschiedlich: Clearstream verwendet in sämtlichen Unternehmenseinheiten den wesentlich komplexeren fortgeschrittenen Messansatz (Advanced Measurement Approach, AMA). So erfüllt sie die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken laut der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR). Nach der von der BaFin zugelassenen und regelmäßig überprüften Methode wird den regulierten Einheiten das benötigte Kapital zugeordnet. Die Eurex Clearing AG hingegen verwendet bei den operationellen Risiken den Basisindikatoransatz, um den regulatorischen Eigenkapitalbedarf zu berechnen (für Details siehe Abschnitt "Regulatorischer Kapitalbedarf und regulatorische Eigenmittelquoten"). Wie bereits im Halbjahresfinanzbericht 2021 dargelegt, haben wir zum 1. Januar 2021 das definierte Konfidenzniveau für die Bestimmung des erforderlichen ökonomischen Kapitals von 99,98 Prozent auf 99,9 Prozent bei gleichbleibendem Zeitfenster reduziert. Diese Anpassung erlaubt eine bessere Vergleichbarkeit und somit bessere Risikosteuerung, da nun die Kapitalanforderungen in der ökonomischen und der normativen Perspektive einer einheitlichen Konfidenzannahme unterliegen. 3. StresstestsStresstests dienen dazu, extreme, aber plausible Szenarien für alle materiellen Risikoarten sowohl separat als auch übergreifend zu simulieren. Diese Belastungsprobe spielt das Auftreten extremer Verluste oder die Häufung großer Verluste innerhalb eines Jahres durch. Es werden dabei für die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der Gruppe sowohl hypothetische als auch historische Szenarien verwendet bzw. berechnet. Ebenfalls werden inverse Stresstests durchgeführt. In den umgekehrten Belastungsprüfungen wird ermittelt, welche Verlustszenarien oder Liquiditätsengpässe eintreten müssten, damit die Risikotragfähigkeit aus Kapital- oder Liquiditätssicht nicht mehr sichergestellt ist. Für die normative Sicht der Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden zusätzlich noch sog. adverse Szenarien simuliert. Darüber hinaus enthalten auch die Sanierungsplanungen der Kreditinstitute weitere Recovery-Stressszenarien. 4. RisikometrikenRisikometriken quantifizieren die wichtigsten betriebsinternen Risiken gegen festgelegte Grenzwerte. Sie sind komplementär zum VaR-Ansatz und dienen dazu, andere Faktoren sowie nichtquantifizierbare Risiken zu überwachen. Werden sie über- oder unterschritten, dient dies als Frühwarnsignal und wird monatlich direkt an den Vorstand berichtet. Eine solche Über- oder Unterschreitung setzt umgehend notwendige Prozesse zur Ursachenanalyse und Risikominderung in Gang. Entstehende RisikenUnser Risikomanagementansatz sieht auch eine nachhaltige und langfristige Komponente vor, indem wir neben den aktuell bestehenden Risiken auch Risiken über einen Horizont von zwölf Monaten hinaus betrachten. Hierfür haben wir sog. Risk Maps entwickelt, die sich insbesondere auf erwartete bzw. kommende regulatorische Anforderungen sowie IT- und Informationssicherheitsrisiken fokussieren. Darüber hinaus werden auch andere operationelle, geschäftliche und finanzielle Risiken über einen Horizont von zwölf Monaten hinaus bewertet. Die Risk Maps kategorisieren die Risiken nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie nach ihrem potenziellen finanziellen Schaden. Zudem findet im Rahmen des Group Risk Committee ein Überprüfungsprozess zur Environmental-Social-Governance-(ESG-)Relevanz statt. Ausgestaltung des internen KontrollsystemsDie Deutsche Börse verfügt über ein gruppenweites internes Kontrollsystem (IKS), das Mindestanforderungen für alle Einheiten der Gruppe definiert. Das IKS besteht aus Regelungen zur Steuerung unserer Unternehmensaktivitäten und aus Richtlinien, in denen die Überwachung dieses Regelwerks festgelegt ist. Die Überwachung geschieht sowohl prozessintegriert (organisatorische Sicherungsmaßnahmen, Kontrollen) als auch prozessunabhängig. Hervorzuheben ist, dass die Überwachung sowohl die finanziellen als auch die nichtfinanziellen Effekte von Risiken, insbesondere auf der prozessualen Ebene, umfasst. Alle Geschäftsbereiche sind dafür verantwortlich, dass die gruppenweiten Vorgaben zum IKS in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden. Unser rechnungslegungsbezogenes IKS verfolgt das Ziel, eine ordnungsgemäße Rechnungslegung sicherzustellen. Die Rechnungslegung für die Deutsche Börse AG und die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften übernehmen der Zentralbereich "Financial Accounting and Controlling" (FA&C) sowie dezentrale Einheiten auf Basis der Vorgaben von FA&C. Für die Ermittlung der Steuerpositionen im Rahmen der Rechnungslegung ist "Group Tax" verantwortlich. Die jeweils zuständige Bereichsleitung verantwortet die zugehörigen Prozesse, einschließlich wirksamer Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen. So sollen Risiken im Rechnungslegungsprozess frühzeitig erkannt werden, um zeitnah Abhilfe schaffen zu können. Um eine einheitliche und stetige Rechnungslegung zu gewährleisten, stellt FA&C bei der Erstellung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Deutsche Börse AG regelmäßig aktualisierte Bilanzierungshandbücher sowie Richtlinien und Arbeitsanweisungen für wesentliche Prozesse, die für die Rechnungslegung relevant sind, zur Verfügung. Alle Mitarbeitenden des FA&C-Bereichs wie auch der dezentralen Einheiten können auf diese Dokumentationen sowie die Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien zugreifen und sich so informieren, welche Ermessensspielräume und Bilanzierungswahlrechte die Gruppe Deutsche Börse nutzt. Darüber hinaus überwachen und analysieren wir ständig, welche Rahmenbedingungen der Rechnungslegung sich ändern, und passen unsere Prozesse entsprechend an. Dies gilt insbesondere für die nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Ein weiterer wesentlicher Baustein unseres IKS ist das Prinzip der Funktionstrennung: Aufgaben und Kompetenzen sind organisatorisch eindeutig zugeordnet und voneinander abgegrenzt. Unvereinbare Tätigkeiten, wie die Änderung von Stammdaten einerseits und die Anweisung von Zahlungen andererseits, werden funktional klar getrennt. Eine unabhängige Kontrollstelle weist den einzelnen Mitarbeitenden ihre Zugriffsrechte auf die Buchhaltungssysteme zu und überwacht diese fortlaufend mittels einer sog. Inkompatibilitätsmatrix. Geschäftsvorfälle werden zunächst auf Grundlage des Kontenplans und der Kontierungsrichtlinien im Hauptbuch bzw. in den jeweiligen Nebenbüchern erfasst. Die Hauptbücher wesentlicher Tochterunternehmen der Gruppe Deutsche Börse werden im selben System geführt und konsolidiert. Buchhaltungsdaten der übrigen Gesellschaften werden mittels Daten-Upload in die Konsolidierung einbezogen. Forderungen, Schulden, Aufwand und Ertrag werden je Geschäftsvorfall unter Angabe der Partnergesellschaft auf gesonderten Konten erfasst. Etwaige Differenzen aus der Konsolidierung werden zentral ausgewertet und zur Klärung an die Buchhaltungsabteilungen der jeweiligen Gesellschaften weitergeleitet. Die beschriebenen Prozesse, Systeme und Kontrollen stellen sicher, dass unsere Rechnungslegung in Einklang mit den entsprechenden Grundsätzen und Gesetzen steht. Um zu überprüfen, ob das IKS angemessen und wirksam ist, führen Compliance und die interne Revision als weitere Kontrollinstanzen risikoorientierte und prozessunabhängige Kontrollen durch. Der Vorstand und der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss unterrichten sich regelmäßig über die Wirksamkeit des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Beschreibung der RisikenDer folgende Abschnitt beschreibt, welche Risikoarten wir grundsätzlich steuern müssen, und zeigt, welche Risiken konkret bestehen. Zudem werden Maßnahmen erläutert, mit denen wir versuchen, das Eintreten von Vorfällen zu vermeiden und ihre finanziellen Auswirkungen zu mindern. RisikoprofilUnser Risikoprofil unterscheidet sich grundlegend von dem anderer Finanzdienstleister. Wir differenzieren zwischen den drei Risikoarten: operationelle Risiken, finanzielle Risiken und Geschäftsrisiken. Hinzu kommen Projektrisiken, die wir aber nicht eigens quantifizieren, da sich deren Wirkung bereits in den drei Risikoarten niederschlägt. Im Gegensatz zu den Risiken traditioneller Finanzdienstleister ist die Mehrheit unserer Risiken operationeller Natur (siehe die folgenden Grafiken "Erforderliches ökonomisches Kapital deutscher Universalbanken nach Risikoarten" und "Erforderliches ökonomisches Kapital der Gruppe Deutsche Börse nach Risikoarten"). Erforderliches ökonomisches Kapital deutscher Universalbanken nach Risikoarten
Erforderliches ökonomisches Kapital der Gruppe Deutsche Börse nach Risikoarten
Operationelle Risiken größer als finanzielle und GeschäftsrisikenFür die gesamte Gruppe verwenden wir in erster Linie die Auslastung der Risikotragfähigkeit im Rahmen der ökonomischen Perspektive als interne Steuerungskennzahl (siehe den Abschnitt "Ansätze und Methoden der Risikoüberwachung" für die Erklärung der Begriffe). Neben den bereits oben genannten finanziellen und operationellen Risiken werden dabei auch Geschäftsrisiken erfasst und bewertet. Unter Geschäftsrisiken verstehen wir v. a. Umsatzrisiken (z. B. Preisdruck oder Marktanteilsverluste), aber auch Kostenrisiken. Aus der ökonomischen Perspektive zeigt sich, dass die finanziellen Risiken (inklusive Pensionsrisiken als Teil des Marktrisikos) ca. 36 Prozent aller Risiken der Gruppe ausmachen. Die Geschäftsrisiken müssen zum Bilanzstichtag nicht mehr mit Eigenkapital unterlegt werden. Dieser Umstand erklärt sich durch eine interne Modellanpassung im Geschäftsjahr zur Bestimmung dieser Geschäftsrisiken. Als Nebeneffekt dieser Modellanpassung steigt nun aber auch der ausgewiesene relative Anteil der finanziellen Risiken im Vergleich zum Vorjahr. Details hierzu werden im weiteren Verlauf ausführlicher erläutert. Ungleich wichtiger ist für uns die dritte Risikoart: Operationelle Risiken machen mit 64 Prozent etwa zwei Drittel des REC aus. Die darüber hinaus bestehenden Kapitalanforderungen unserer Tochtergesellschaften sind in dem Abschnitt "Regulatorischer Kapitalbedarf und regulatorische Eigenmittelquoten" dargestellt. Die drei für uns anwendbaren Risikoarten werden nachfolgend in der Reihenfolge ihrer Relevanz beschrieben. Operationelle RisikenOperationelle Risiken bestehen für uns insbesondere hinsichtlich der Nichtverfügbarkeit der Systeme, mangelhafter Verarbeitung, der Beschädigung von materiellen Gütern sowie in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten und Geschäftspraktiken (siehe die folgende Grafik "Operationelle Risiken der Gruppe Deutsche Börse"). Ebenso wie andere operationelle Risiken werden auch Personalrisiken quantifiziert. Operationelle Risiken werden anhand von Szenarien bewertet. Der Anteil der operationellen Risiken am REC beträgt 64 Prozent zum 31. Dezember 2021. Operationelle Risiken der Gruppe Deutsche Börse
Nichtverfügbarkeit der SystemeBetriebsmittel wie z. B. das Handelssystem T7® sind für unser Leistungsangebot unabdingbar. Sie sollten nie ausfallen, damit die Marktteilnehmenden jederzeit und unverzüglich mit Wertpapieren oder Derivaten handeln können. Als wichtige Risikokennzahl ermitteln wir daher die Verfügbarkeit dieser Systeme. Entsprechend unserem Risikomanagementansatz obliegt die Kontrolle dieser Risikokennzahlen den Geschäftsbereichen. Der potenzielle Schaden ist umso größer, je länger eines dieser Systeme ausfällt. Ein Ausfall könnte dabei durch Software- oder Hardwareprobleme verursacht werden, in seltenen Fällen könnte die Verfügbarkeit auch durch Cyber-Kriminalität oder einen Terroranschlag beeinträchtigt werden. In der Vergangenheit ist es bei T7 nur zu begrenzten Ausfällen gekommen. Ein Systemausfall für mehr als einen Tag ist in der Praxis noch nie vorgekommen. Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das Risiko eines Ausfalls von einem Tag oder länger weiter zu minimieren, z. B. die Redundanz der Netzwerkinfrastruktur. Allerdings können trotz aller mitigierender Maßnahmen Fehlfunktionen der IT-Infrastruktur niemals völlig ausgeschlossen werden. Im Falle derartiger Ereignisse werden kurzfristig Gegenmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Vorfälle zu adressieren. Da das Verfügbarkeitsrisiko für die Gruppe das größte operationelle Risiko darstellt, ist es Gegenstand regelmäßiger Tests. Dabei simulieren wir die Auswirkungen beim Ausfall eigener Systeme sowie beim Ausfall von Zulieferern. Mangelhafte VerarbeitungRisiken können auch entstehen, wenn eine Dienstleistung für Kunden mangelhaft erbracht wird und dies zu Beanstandungen oder Rechtsstreitigkeiten führt, etwa in der Abwicklung von Wertpapiergeschäften aufgrund von Produkt- und Prozessmängeln oder fehlerhaften manuellen Eingaben. Ein zweites Beispiel sind Fehler bei der Sicherheitenverwertung im Falle eines Ausfalls eines großen Clearingmitglieds. Bisher sind solche Fehler im seltenen Fall eines Ausfalls noch nicht aufgetreten. Die damit verbundenen Prozesse werden mindestens einmal jährlich getestet. Weitere Fehlerquellen können bei Zulieferern liegen oder in schadhaften Produkten. Hinzu kommen Fehler, die zum Verlust von Kundenaktiva führen können, oder Fehler bezüglich der Rechnungslegung. Wir erfassen alle Beschwerden und Anfechtungen als eine wesentliche Kennzahl für das Verarbeitungsrisiko. Beschädigung von materiellen GüternAuch Naturkatastrophen, Unfälle, Terrorismus oder Sabotage zählen zu den operationellen Risiken, durch die z. B. ein Rechenzentrum zerstört oder stark beschädigt werden könnte. Die Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity Management, siehe die Grafik "Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs") sollen dabei wesentliche finanzielle Schäden abwenden. Rechtsstreitigkeiten und GeschäftspraktikenVerluste können sich auch aus laufenden rechtlichen Verfahren ergeben. Sie können auftreten, wenn die Gruppe Deutsche Börse gegen Gesetze oder Vorgaben verstößt, unzulängliche Vertragsbedingungen eingeht oder die Rechtsprechung nicht genügend beachtet. Zu den rechtlichen Risiken zählen auch Verluste aufgrund von Betrug sowie arbeitsrechtliche Fragen. Dazu gehören z. B. Verluste infolge unzureichender Kontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche sowie von Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen das Bankgeheimnis. Auch wenn staatliche Sanktionen nicht eingehalten werden - z. B. im Fall, dass Vorgaben aus verschiedenen Staaten nicht vereinbar sind -, können solche Risiken entstehen, oder wenn gegen andere staatliche oder übergeordnete regulatorische Vorgaben verstoßen wurde. Die in den nachfolgend dargestellten Rechtsstreitigkeiten gegen die Gruppe Deutsche Börse geltend gemachten Ansprüche wurden nicht in die eigentliche Berichtswährung Euro umgerechnet. Rechtsstreitigkeiten der Clearstream Banking S.A. im Zusammenhang mit der iranischen ZentralbankClearstream Banking S.A. ist in verschiedene Rechtsstreitigkeiten in Luxemburg und den USA involviert, die im Zusammenhang mit der iranischen Zentralbank, Bank Markazi stehen. Dabei verlangen einerseits verschiedene Klägergruppen, die jeweils US-Gerichtsurteile gegen den Iran und/oder die Bank Markazi erwirkt haben, die Herausgabe von Vermögenswerten, die die Clearstream Banking S.A. als Verwahrerin in Luxemburg hält und die der Bank Markazi zugerechnet werden. Mehrere dieser Klägergruppen erheben zudem direkte Forderungen gegen die Clearstream Banking S.A auf Schadenersatz. Auf der anderen Seite verklagt die Bank Markazi u.a. die Clearstream Banking S.A. in Luxemburg im Zusammenhang mit von der Clearstream Banking S.A. aktuell oder in der Vergangenheit als Verwahrer gehaltenen Vermögenswerten. Aufgrund eines bindenden und vollstreckbaren US-Urteils aus dem Jahr 2013 wurden bereits Vermögenswerte von rund 1,9 Mrd. US$ an eine Klägergruppe aus einem US-Verfahren ("Peterson I") herausgegeben, an dem auch die Bank Markazi als Partei beteiligt war. Aktuell dauern folgende durch die erwähnten Klägergruppen initiierten Verfahren an, deren Gegenstand in erster Linie der Bank Markazi zugerechnetes Kundenvermögen ist: scrollen
Die Bank Markazi hat am 17. Januar 2018 eine Klage in Luxemburg im Zusammenhang mit die Bank Markazi betreffenden Vermögensgegenständen erhoben, in der Clearstream Banking S.A. und Banca UBAE S.p.A. als Beklagte benannt sind. Die Klage ist in erster Linie auf die Herausgabe von Vermögensgegenständen in Höhe von rund 4,9 Mrd. US$ (zuzüglich Zinsen) gerichtet, die gemäß Behauptung der Klage auf Konten der Banca UBAE S.p.A. und der Bank Markazi bei der Clearstream Banking S.A. gehalten werden. Alternativ verlangt die Bank Markazi Schadenersatz in gleicher Höhe. In einem weiteren Verfahren hat am 30. April 2021 ein erstinstanzliches luxemburgisches Gericht auf Antrag der Bank Markazi ein Feststellungsurteil gegen die Clearstream Banking S.A. im Zusammenhang u.a. mit der oben erwähnten, in den USA rechtshängigen Peterson II-Klage erlassen. Das Urteil vom 30. April 2021 stellt eine Übertragung von der Bank Markazi zugerechneten Vermögenswerten auf Grundlage eines US-Urteils unter den mit einer Strafzahlung in Höhe von 10 Mio. € bewehrten Vorbehalt einer gerichtlichen Anerkennung in Luxemburg. Clearstream Banking S.A. hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Am 15. Juni 2018 hat die Banca UBAE S.p.A. Klage gegen die Clearstream Banking S.A. vor einem luxemburgischen Gericht erhoben. Diese Rückgriffsklage steht mit der vorerwähnten gegen die Clearstream Banking S.A. und die Banca UBAE S.p.A. erhobenen Klage der Bank Markazi in Verbindung und verlangt von der Clearstream Banking S.A., die Banca UBAE S.p.A. für den Fall schadlos zu halten, dass die Banca UBAE S.p.A. in der Klage der Bank Markazi unterliegt und zur Zahlung von Schadenersatz an die Bank Markazi verurteilt wird. Unabhängig davon, ob die Clearstream Banking S.A. zur Herausgabe von der Bank Markazi zugerechneten Vermögenswerten in den USA verpflichtet werden sollte, geht der Vorstand nicht davon aus, vor US- oder luxemburgischen Gerichten erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden zu können. Daher wurden zum 31. Dezember 2021 unverändert zum Vorjahr keine Rückstellungen für die vorgenannten Sachverhalte gebildet. Weitere Rechtsstreitigkeiten und VerfahrenRechtsstreitigkeitenBeginnend am 16. Juli 2010 erhoben die Insolvenzverwalter der auf den Britischen Jungferninseln domizilierten Fonds Fairfield Sentry Ltd. und Fairfield Sigma Ltd. Klagen vor einem US-amerikanischen Insolvenzgericht (US Bankruptcy Court for the Southern District of New York) gegen mehr als 300 Finanzinstitute. Die Klagen richten sich auf Rückgewähr von an Investoren der Fonds gezahlten Beträgen, die diese für die Rückgabe von Anteilen vor dem Dezember 2008 erhalten haben. Am 14. Januar 2011 erhoben die Insolvenzverwalter der Fonds gerichtlich Ansprüche gegen die Clearstream Banking S.A. in Höhe von 13,5 Mio. US$ auf Rückgewähr von Zahlungen für die Rückgabe von Fondsanteilen, welche die Fonds an Investoren unter Nutzung des Abwicklungssystems der Clearstream Banking S.A. geleistet haben. Das Verfahren, welches über mehrere Jahre ausgesetzt war, dauert an. Bezüglich einer Anleihe der MBB Clean Energy AG (MBB), die durch die Clearstream Banking AG verwahrt ist und die an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gelistet war, hat eine Erwerberin der MBB-Anleihe im März 2019 Klage auf Schadenersatz in Höhe von 33 Mio. € gegen die Clearstream Banking AG, die Deutsche Börse AG sowie weitere Parteien vor einem niederländischen Gericht erhoben. Die Klage wurde im Oktober 2020 in erster Instanz abgewiesen; gegen das Urteil hat die Klägerin Rechtsmittel eingelegt. Am 23. Juli 2021 wurde der Clearstream Banking AG die mit Ad hoc-Meldung der Air Berlin PLC i.I. vom 25. Juni 2021 angekündigte Klage zugestellt. Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air Berlin PLC i.I. beantragt hierin, aufgrund des Brexits nunmehr die Clearstream Banking AG als persönlich haftende Gesellschafter der Air Berlin PLC auf Zahlung von rund 497,8 Mio. € zu verurteilen sowie festzustellen, dass die Clearstream Banking AG für die Verbindlichkeiten haftet, die nicht bereits im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin PLC zur Tabelle festgestellt wurden. Am 24. Januar 2022 wurde der Clearstream Banking AG eine Klage zugestellt, in der die Clearstream Banking AG und zwei weitere Parteien als gesamtschuldnerisch haftende Beklagte benannt werden. Die Klage zielt auf Schadensersatz in Höhe von ca. 216 Mio. € (zuzüglich Zinsen) sowie die Feststellung ab, dass die Beklagten für künftige Schäden haften. Die mit der Klage verfolgten Ansprüche stehen im Zusammenhang mit Instruktionen zum Übertrag von Wertpapieren, die u.a. aufgrund behördlicher Maßnahmen nicht ausgeführt wurden. Der Vorstand geht auch bei diesen Sachverhalten nicht davon aus, dass Gruppengesellschaften erfolgreich als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden können und eine wesentliche Änderung der Risikosituation des Konzerns ist für den Vorstand derzeit nicht erkennbar. VerfahrenDie Clearstream Banking S.A. wurde am 2. April 2014 darüber informiert, dass der US-Staatsanwalt des Southern District von New York (United States Attorney for the Southern District of New York) gegen die Clearstream Banking S.A. ein Ermittlungsverfahren wegen der Geschäftstätigkeit der Clearstream Banking S.A. mit dem Iran und anderen Ländern im Hinblick auf US-Sanktionsvorschriften eingeleitet hat. Die Clearstream Banking S.A. kooperiert mit dem US-Staatsanwalt. Im September 2017 wurde der Clearstream Banking AG und der Clearstream Banking S.A. bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Mitarbeiters der Clearstream Banking AG an der Umsetzung von Transaktionen von Marktteilnehmern über den Dividendenstichtag (Cum-Ex-Transaktionen) führt. Mit Schreiben vom 22. Januar 2018 an die Clearstream Banking AG hat die Staatsanwaltschaft Köln die Clearstream Banking AG und die Clearstream Banking S.A. als mögliche Nebenbeteiligte angehört. Ab dem 27. August 2019 fanden Durchsuchungsmaßnahmen in den Geschäftsräumen der Clearstream Banking AG, der Clearstream Banking S.A. und weiterer Gesellschaften und Stellen der Gruppe Deutsche Börse seitens der Staatsanwaltschaft Köln und diese unterstützender weiterer Behörden statt. Die Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse erlangten dabei Kenntnis darüber, dass die Staatsanwaltschaft Köln in dem von ihr geführten Ermittlungsverfahren den Kreis der Beschuldigten um ehemalige und derzeitige Mitarbeiter der Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse sowie Vorstandsmitglieder von Tochtergesellschaften der Deutsche Börse AG erweitert hat. In 2020 erlangte die Deutsche Börse Kenntnis von einer abermaligen Erweiterung des Kreises der Beschuldigten bei den derzeitigen und früheren Mitarbeitern der Tochtergesellschaften der Deutsche Börse AG. Aufgrund des immer noch frühen Verfahrensstadiums ist es weiterhin nicht möglich, Zeitpunkt, Ausmaß und Umfang sowie Folgen einer etwaigen Entscheidung vorherzusagen. Die betroffenen Gesellschaften kooperieren mit den zuständigen Behörden. Sie gehen nicht davon aus, erfolgreich als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden zu können. Maßnahmen zur Minderung der operationellen RisikenUm die operationellen Risiken zu mindern, ergreifen wir gezielte Maßnahmen. Dazu zählen Notfall- und Krisenpläne, Maßnahmen zur Informationssicherheit und zur physischen Sicherheit von Mitarbeitenden und Gebäuden sowie Compliance-Vorschriften und -Verfahren. Des Weiteren verfügen wir über Versicherungsverträge, um mögliche finanzielle Folgen von operationellen Schadensfällen teilweise abzusichern. Notfall- und KrisenpläneFür unsere Gruppe ist es entscheidend, unsere Produkte und Services mit größtmöglicher Zuverlässigkeit zu erbringen. Wir müssen unseren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und gegen Notfälle und Krisen absichern. Wenn unsere Kernprozesse und -ressourcen nicht verfügbar sind, ist dies ein erhebliches Risiko für die gesamte Gruppe und sogar ein potenzielles Systemrisiko für die Finanzmärkte im Allgemeinen. Daher haben wir im gesamten Konzern ein System von Notfall- und Krisenplänen etabliert (Business Continuity Management, BCM). Es umfasst sämtliche Abläufe, die im Not- oder Krisenfall den fortlaufenden Betrieb sicherstellen, und verringert das Nichtverfügbarkeitsrisiko deutlich. Dazu zählen Vorkehrungen für alle wesentlichen Ressourcen (Systeme, Arbeitsplätze, Mitarbeitende, Zuliefernde), einschließlich der doppelten (redundanten) Auslegung aller entscheidenden IT-Systeme und der technischen Infrastruktur, sowie Notfallmaßnahmen für den Ausfall von Mitarbeitenden oder Arbeitsplätzen in Kernfunktionen. Dies beinhaltet ebenso die Nichtverfügbarkeit aufgrund von pandemiebasierten Ereignissen wie dem Ausbruch des Coronavirus in 2020. Die Situation wird im Rahmen des "Incident and Crisis Management"-Prozesses der Gruppe gehandhabt. Maßnahmen werden zentral koordiniert, um die Kontinuität der geschäftskritischen Abläufe der Gruppe sowie die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Beispiele für die Vorkehrungen für den Notoder Krisenfall sind in der folgenden Grafik "Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity Management)" aufgeführt. Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity Management)
Vorbereitung auf Notfälle und KrisenUnsere Gruppe hat einen Managementprozess eingeführt und erprobt, mit dem wir im Notfall und in Krisensituationen zügig reagieren und koordiniert vorgehen können. Dieser Prozess soll die Auswirkungen auf die Geschäftsabläufe und auf den Markt minimieren und die rasche Rückkehr zum regulären Geschäftsbetrieb ermöglichen. Alle Geschäftsfelder haben Mitarbeitende (Notfallmanager) benannt, die in Notfällen oder Krisen als zentrale Kontaktstellen und Verantwortliche agieren. Die Notfallmanager informieren den Vorstand bzw. alarmieren ihn bei schwerwiegenden Vorfällen. Im Krisenfall agiert das zuständige Mitglied des Vorstands als Krisenmanager bzw. delegiert diese Rolle. Unsere Notfall- und Krisenpläne werden regelmäßig getestet, indem wir kritische Situationen realitätsnah durchspielen. Diese Tests führen wir in der Regel unangekündigt durch. Die Testergebnisse werden nach den folgenden Kriterien bewertet: scrollen
Risiken im Zusammenhang mit InformationstechnologieWie bereits im Abschnitt zur Informationssicherheit angedeutet, stellen Angriffe auf informationstechnische Systeme und deren Daten, insbesondere durch Cyber-Kriminalität, operationelle Risiken für die Gruppe dar. Für uns gilt eine allgemeine und stetig steigende Bedrohungslage, genau wie für andere Finanzdienstleister und die Industrie im Ganzen. Durch derartige Angriffe können unberechtigte Zugriffe, Veränderungen und Verluste von Informationen sowie Nichtverfügbarkeit von Informationen und Diensten entstehen. Beispielhaft seien Phishing-, Denial-of-Service- und Ransomware-Angriffe genannt. Im Jahr 2021 gab es keinen erfolgreichen Angriff auf die Kernsysteme der Gruppe. Physische SicherheitDie physische Sicherheit hat einen hohen Stellenwert für uns vor dem Hintergrund der sich stetig wandelnden weltweiten Sicherheitsrisiken und Bedrohungen. Die Konzernsicherheit hat ein ganzheitliches Sicherheitskonzept entwickelt, um den Konzern, seine Mitarbeitenden und Werte vor internen und externen Angriffen sowie Bedrohungen proaktiv und reaktiv zu schützen: Analyst*innen beurteilen die Sicherheitslage an unseren Standorten permanent und stehen in engem Kontakt zu Behörden (Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz etc.), Sicherheitsdienstleistern und den Sicherheitsabteilungen anderer Unternehmen. Mehrstufige Sicherheitsprozesse und -kontrollen gewährleisten die physische Sicherheit an unseren Standorten. Der physische Zugang zu Gebäuden und Werten wird permanent überwacht und baut auf dem Zugangsgrundsatz "least privilege" ("need-to-have basis") auf. Die Effizienz und Effektivität sowie die Qualität der Sicherheitsprozesse an unseren Standorten werden regelmäßig u. a. durch Penetrationstests überprüft. Im zunehmenden Wettbewerb auf dem globalen Markt können Know-how und interne Betriebsgeheimnisse eines Unternehmens für Außenstehende oder auch Wettbewerber einen großen finanziellen Vorteil bedeuten. Wir schützen uns daher mit modernster Technik dagegen, dass wir z. B. abgehört werden und unser Wissen illegal genutzt wird. Zudem gehört es zu den Aufgaben der Konzernsicherheit, unsere Mitarbeitenden auf Reisen und bei Auslandseinsätzen gegen Risiken in den Bereichen Kriminalität, zivile Unruhen, Terrorismus und Naturkatastrophen zu schützen sie und zu betreuen. In diesem Kontext haben wir ein weltweites "Travel Security Programme" etabliert, welches eine Gefährdungsanalyse vor, während und nach der Reise mit Hilfe eines Systems zur Reisenachverfolgung und einer zentralen 24/7-Notfallnummer gewährleistet. VersicherungsverträgeOperationelle Risiken, welche wir nicht selbst tragen können oder wollen, übertragen wir an Versicherungen, wenn dies zu einem angemessenen Preis möglich ist. Alle Versicherungsverträge werden dabei einzeln und regelmäßig hinsichtlich ihres Optimierungspotenzials überprüft. Finanzielle RisikenDie finanziellen Risiken gliedern wir in Kredit-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken (siehe folgende Grafik "Finanzielle Risiken der Gruppe Deutsche Börse"). Gruppenweit stellen diese Risiken ca. 36 Prozent des REC dar (diese Angabe enthält nur Kredit- und Marktpreisrisiken; Liquiditätsrisiken werden nicht im REC quantifiziert; siehe Erläuterung 24 des Konzernanhangs). Sie treten in erster Linie bei unseren Tochterunternehmen auf, die Kreditinstitute sind. Daher konzentriert sich die Darstellung auf unsere Tochterunternehmen in den Bereichen "Trading & Clearing" (Eurex Clearing AG) sowie "Post-Trading" (Clearstream). Durch die Aufnahme der Crypto Finance-Gruppe wurde erstmals ein Handelsbuchinstitut mit eigener Risikostruktur integriert. Das Gruppenportfolio wurde um ein Brokerage-Geschäft ergänzt, welches sich durch eine umfassend gegen Marktpreisrisiken abgesicherte Geschäftsart auszeichnet. Somit wird das bestehende Risikoprofil der Gruppe nicht wesentlich verändert. Finanzielle Risiken der Gruppe Deutsche Börse
KreditrisikoDas Kreditrisiko bzw. Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass einer unserer Vertragsparteien seine Verbindlichkeiten nicht oder nicht vollständig erfüllt. Zu den Messkriterien zählen hier die Bonität der Vertragsparteien, der Ausschöpfungsgrad des Kreditrahmens, die hinterlegten Sicherheiten und das Konzentrationsrisiko. Clearstream und die Eurex Clearing AG haben zwar insgesamt immer wieder kurzfristige Forderungen gegenüber Vertragsparteien in Höhe mehrerer Milliarden Euro, diese sind aber grundsätzlich durch hinterlegte Sicherheiten der Marktteilnehmenden abgesichert. Jedoch können bei Clearstream kurzfristige unbesicherte Guthaben bei Korrespondenzbanken im Rahmen der Wertpapierabwicklung entstehen. Clearstream vergibt an ihre Kunden Kredite, um die Wertpapierabwicklung effizienter zu gestalten. Dieses Kreditgeschäft unterscheidet sich jedoch grundlegend vom klassischen Kreditgeschäft. Zum einen werden die Kredite ausschließlich untertägig vergeben; zum anderen werden sie grundsätzlich besichert und an Kunden mit hoher Bonität vergeben. Darüber hinaus können eingeräumte Kreditrahmen jederzeit widerrufen werden. Die Clearstream Banking S.A. geht ferner im Rahmen des strategischen Wertpapierleihegeschäfts (ASLplus) Kreditrisiken ein. Als Entleiher sind nur ausgewählte Banken tätig. Alle Leihetransaktionen sind vollständig besichert. Zur Besicherung sind ausschließlich ausgewählte Anleihen mit hoher Bonität zugelassen. Die Eurex Clearing AG schließt gemäß ihren Geschäftsbedingungen nur mit ihren Clearingmitgliedern Geschäfte ab. Das Clearing bezieht sich hauptsächlich auf festgelegte Wertpapiere, Bezugsrechte und Derivate, die an bestimmten Börsen gehandelt werden. Auch für außerbörslich ("over the counter", OTC) gehandelte Produkte, z. B. für Zinsswaps und Forward Rate Agreements, bietet die Eurex Clearing AG diese Dienstleistung an. Sie steht als zentraler Kontrahent zwischen den Geschäftsparteien. Durch die Verrechnung von Forderungen und die Anforderung an die Clearingmitglieder, Sicherheiten zu hinterlegen, reduziert die Eurex Clearing AG das Kreditrisiko. Bis heute führte noch kein Zahlungsausfall eines unserer Kunden mit einem besicherten Kreditrahmen zu einem finanziellen Verlust für uns. Wir erachten die Wahrscheinlichkeit daher als niedrig, dass uns materielle Verluste aus dem Zahlungsausfall eines Kunden entstehen. Darüber hinaus bewerten wir regelmäßig, wie zuverlässig die Sanierungspläne bei unseren Töchtern Clearstream und Eurex Clearing AG in verschiedenen Szenarien (u. a. Vertragspartnerausfälle) und bei dem daraus resultierenden Kreditrisiko sind. Des Weiteren können Kreditrisiken bei der Anlage von Geldern entstehen. Zuständig ist der Bereich Treasury, der mit gruppenweiten Kompetenzen ausgestattet ist. Dabei legt Treasury überwiegend besichert sowohl unsere Gelder als auch von unseren Kunden bei unseren Tochtergesellschaften hinterlegte Gelder an. Aus diesen Anlagegeschäften ist für uns bisher kein Verlust entstanden. Bei Clearstream und der Eurex Clearing AG werden Stresstests durchgeführt, um zu analysieren, wie sich z. B. der Ausfall des größten Kunden auswirken würde. Die so ermittelten Werte werden mit Limits verglichen, die als Teil der verfügbaren Risikodeckungsmasse definiert sind. Darüber hinaus wird für die Eurex Clearing AG die Wirkung eines gleichzeitigen Ausfalls mehrerer Kontrahenten aus dem Clearinggeschäft analysiert. Zusätzlich werden inverse Stresstests durchgeführt, um zu ermitteln, wie viele Kunden ausfallen müssten, damit die Verluste die Risikodeckungsmasse überschreiten. Im Geschäftsjahr 2021 wurden speziell vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie und der potenziell daraus resultierenden zukünftigen Kreditausfälle bei Banken die bereits im Vorjahr erstellten erweiterten Stressszenarien simuliert, deren Ergebnisse fortlaufend analysiert und in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Grundsätzlich erfassen wir verschiedene Risikokennzahlen neben den Risikomaßen REC, regulatorischen Eigenkapitalanforderungen und den durchgeführten Stresstests zum Kreditrisiko. Dazu zählen u. a., wie stark einzelne Kunden ihre Kreditrahmen nutzen und wo sich die Kredite konzentrieren. Minderung des KreditrisikosBevor unsere Tochterunternehmen Geschäftsbeziehungen aufnehmen, wird die Bonität potenzieller Kunden bzw. Gegenparteien einer Geldanlage bewertet. Wir gehen dabei einheitlich vor und bestimmen den Kreditrahmen jedes Kreditnehmers aufgrund von Kundenbedürfnissen und regelmäßigen Bonitätsprüfungen, die unsere Tochterunternehmen anlassbezogen um Ad-hoc-Analysen ergänzen. Unsere Tochterunternehmen legen für Sicherheiten je nach Risiko Sicherheitsabschläge fest, deren Angemessenheit dann fortlaufend überprüft wird. Bei der Anlage unserer sowie der von Kunden hinterlegten Gelder mindern wir das Risiko, indem Anlagen auf mehrere Kontrahenten mit ausschließlich hoher Bonität verteilt, für jeden Kontrahenten Höchstgrenzen definiert sowie die Gelder überwiegend kurzfristig und möglichst besichert angelegt werden. Auf Grundlage mindestens jährlicher Bonitätsprüfungen sowie im Rahmen anlassbezogener Ad-hoc-Analysen werden Höchstgrenzen für jeden Kontrahenten festgelegt. Seit Erweiterung der Lizenz als Einlagen- und Kreditinstitut gemäß dem deutschen Kreditwesengesetz kann die Eurex Clearing AG auch die ständigen Fazilitäten der Deutschen Bundesbank nutzen und ist somit in der Lage, den größten Teil der Kundengelder im Zentralbankumfeld zu verwalten. Anlageverluste bezogen auf Währungen, für die die Eurex Clearing AG keinen Zugang zu Zentralbanken hat, werden anteilig von der Eurex Clearing AG und von denjenigen Clearingmitgliedern getragen, die in der Währung aktiv sind, in der die Verluste entstanden sind (Pro-rata-Basis). Der maximale Betrag, den auf diese Weise jedes Clearingmitglied zu leisten hat, ist der Gesamtbetrag, der vom Clearingmitglied in bar in dieser Währung als Sicherheit bei der Eurex Clearing AG hinterlegt wurde. Der maximale Betrag, der von der Eurex Clearing AG zu leisten ist, ist 50 Mio. €. Die Eurex Clearing AG hat wegen der Höhe und Volatilität der Verbindlichkeiten ihrer Kunden ein Sicherheitenmanagement entwickelt, das auch hohen Ansprüchen genügt. Dieses System wird im folgenden Abschnitt ausführlich beschrieben. Sicherheit für Teilnehmer und ClearinghausJedes Clearingmitglied muss ein haftendes Eigenkapital oder, im Falle von Fonds, ein verwaltetes Vermögen mindestens jeweils in der Höhe nachweisen, die die Eurex Clearing AG für die verschiedenen Märkte festgelegt hat. Die Höhe des nachzuweisenden Eigenkapitals bzw. verwalteten Vermögens hängt vom Risiko ab. Um das Risiko der Eurex Clearing AG abzusichern, dass Clearingmitglieder vor ihrer Erfüllung offener Geschäfte ausfallen, sind diese verpflichtet, täglich Sicherheiten in Form von Geld oder Wertpapieren ("Margins") zu hinterlegen und ggf. auch untertägig nachzuschießen. Als Wertpapiersicherheiten für die Erfüllung von Marginforderungen lässt die Eurex Clearing AG ausschließlich solche mit hoher Bonität und Liquidität zu. Zur Bestimmung der Bonität werden neben einer internen Bewertung auch externe Ratings herangezogen. Auf Basis dieser konsolidierten Ratings werden dann nur jene Wertpapiere zugelassen, die mindestens als "Investment Grade" eingestuft werden. Für Bankanleihen sind die Grenzen aufgrund der potenziellen "Wrong Way"-Risiken sogar auf mindestens "A-" angehoben. Die Zulassungskriterien werden fortlaufend überprüft. Zudem wird das Marktpreisrisiko mit einem Konfidenzniveau von mindestens 99,9 Prozent durch entsprechende Abschläge abgedeckt. Somit ergeben sich für Wertpapiere von Emittenten mit geringerer Kreditqualität höhere Sicherheitsabschläge als für Wertpapiere mit höherer Kreditqualität. Sollten bereits zulässige Sicherheiten zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr den hohen Bonitätsanforderungen entsprechen (z. B. aufgrund eines neuen konsolidierten Ratings), werden sie ausgeschlossen. Die Risikoparameter werden monatlich überprüft und die Sicherheitsabschläge für jedes Wertpapier täglich neu berechnet. Zusätzlich gilt für alle Wertpapiere ein Mindestsicherheitsabschlag. Die Margins werden getrennt für die Konten der Clearingmitglieder und ihrer Kunden berechnet. Der Gewinn und Verlust, der während des Tages aus Wertveränderungen der Finanzinstrumente entstanden ist, wird zwischen den Kontrahenten entweder in Geld ausgeglichen (Variation Margin) oder vom Verkäufer als Sicherheitsleistung aufgrund des veränderten Gegenwertes der Position bei der Eurex Clearing AG hinterlegt (Premium Margin). Im Falle von Anleihe-, Repo- oder Aktiengeschäften wird die Margin entweder vom Käufer oder vom Verkäufer erhoben (Current Liquidating Margin), je nachdem wie sich der Transaktionspreis gegenüber dem aktuellen Wert der Finanzinstrumente verhält. Diese Margins sollen bereits aufgelaufene Gewinne und Verluste ausgleichen. Zusätzlich sichert sich die Eurex Clearing AG vor dem Zahlungsausfall eines Clearingmitglieds mit weiteren Sicherheiten gegen das Risiko ab, dass sich der Wert der im Konto enthaltenen Positionen bis zur Glattstellung des Kontos negativ entwickelt. Diese weiteren Sicherheiten heißen Initial Margin. Das angestrebte Konfidenzniveau beträgt dabei mindestens 99,0 Prozent und die Halteperiode mindestens zwei Tage für börsengehandelte Transaktionen bzw. 99,5 Prozent und fünf Tage für OTC-Transaktionen. Die Eurex Clearing AG überprüft täglich, ob die Margins dem geforderten Konfidenzniveau entsprechen. Die Initial Margin wird derzeit nach zwei Methoden berechnet: sowohl nach der Risk-based-Margining-Methode als auch nach der Eurex-Clearing-Prisma-Methode. Die Eurex-Clearing-Prisma-Methode steht für alle gehandelten Derivatekontrakte zur Verfügung. Sie berücksichtigt das gesamte Portfolio des Clearingmitglieds und berechnet die Marginforderung unter Berücksichtigung von historischen Szenarien und Stressszenarien. Marktschwankungen werden dabei über die gesamte Verwertungsdauer bis zur Kontoglattstellung abgedeckt. Die Risk-based-Margining-Methode berücksichtigt im Gegensatz zur EurexClearing-Prisma-Methode nur zu einem begrenzten Teil Portfolioeffekte bei der Bestimmung der Marginforderung und wird aktuell noch für Produkte des Kassamarktes, physische Lieferungen sowie Repo-Transaktionen verwendet. Über die Margins für laufende Transaktionen hinaus zahlt jedes Clearingmitglied in einen Ausfallfonds ein, je nach seinem individuellen Risikoprofil. Dieser Fonds haftet solidarisch für die finanziellen Folgen des Ausfalls eines Clearingmitglieds, soweit diese nicht durch dessen individuelle Margin, seine eigenen Beiträge zum Ausfallfonds sowie einen eigenen Beitrag der Eurex Clearing AG gedeckt werden können. Die Eurex Clearing AG überprüft in täglichen Stresstests, ob ihr Ausfallfonds angemessen ist, um den Ausfall der zwei größten Clearingmitglieder aufzufangen. Hierzu werden alle laufenden Transaktionen sowie die hinterlegten Sicherheiten Marktpreisschwankungen auf einem Konfidenzniveau von mindestens 99,9 Prozent unterworfen. Um potenzielle Verluste ermitteln zu können, die über die individuellen Margins eines Clearingmitglieds hinausgehen, wird die Auswirkung eines potenziellen Ausfalls auf den Ausfallfonds simuliert. Die Eurex Clearing AG hat Grenzwerte definiert, bei deren Überschreitung sie den Umfang des Ausfallfonds unverzüglich anpassen kann. Für den Fall, dass ein Clearingmitglied seinen Verpflichtungen gegenüber der Eurex Clearing AG wegen Verzug oder Ausfall nicht nachkommt, stehen ihr die folgenden Verteidigungslinien zur Verfügung: scrollen
Im Falle des Ausfalls eines Clearingmitglieds (Default) führt die Eurex Clearing AG einen DefaultManagement-Prozess (DMP) durch. Das Ziel des DMP liegt in der Glattstellung aller durch den Ausfall übernommenen Positionen. Dabei werden Kosten, die im Zusammenhang mit der Glattstellung entstehen, über die zur Verfügung stehenden Sicherheiten aus den Verteidigungslinien der Eurex Clearing AG abgesichert. Im Kern besteht der DMP darin, dass Produkte, die vergleichbare Risikoeigenschaften aufweisen, gemeinschaftlich glattgestellten Liquidationsgruppen zugeordnet werden. Innerhalb einer Liquidationsgruppe bringt sich die Eurex Clearing AG wieder ins Gleichgewicht, indem sie die ausgefallenen Positionen entweder durch Auktionen oder per bilateralem freihändigen Verkauf auf andere Clearingmitglieder überträgt. Mögliche Forderungen gegenüber der Eurex Clearing AG, die sich aus der Glattstellung der vom ausgefallenen Clearingmitglied übernommenen Positionen ergeben, werden durch die zur Verfügung stehenden Sicherheiten aus der Kaskade von Verteidigungslinien gedeckt. Im Bedarfsfall werden diese Sicherheiten im Markt über bilaterale freihändige Verkäufe veräußert, um die offenen Forderungen aus der Glattstellung der offenen Positionen zu decken. Somit trägt der DMP nicht nur zur Sicherheit und Integrität der Kapitalmärkte bei, sondern schützt auch die nicht ausgefallenen Clearingmitglieder vor möglichen negativen Auswirkungen, die aus dem Teilnehmerausfall resultieren. In der Vergangenheit kam der DMP der Eurex Clearing AG viermal zur Anwendung: Gontard & MetallBank (2002), Lehman Brothers (2008), MF Global (2011) und Maple Bank (2016). Die vom ausgefallenen Clearingmitglied als Sicherheit hinterlegten Mittel haben dabei in jedem der oben genannten Fälle ausgereicht, um die entstandenen Verluste aus der Glattstellung abzudecken und einen signifikanten Anteil der Ressourcen an das ausgefallene Clearingmitglied zurückzugeben. Die European Commodity Clearing AG nimmt in der Gruppe die Funktion als zentraler Kontrahent für das Clearing von Commodity-Kontrakten wahr. Ähnlich wie bei der Eurex Clearing AG werden Kreditrisiken gemäß den Vorgaben der EMIR-Verordnung und den gruppenweiten Risikomanagementvorgaben durch ein mehrstufiges System von Maßnahmen gesteuert. Das zentrale Element zur Minderung des Kreditrisikos sind hochliquide Sicherheiten, welche als Initial Margin sowie als Beiträge zum Ausfallfonds von den Clearingmitgliedern angefordert werden. Sicherheiten werden primär in Form von Geld hinterlegt. Aufgrund der geopolitischen Lage sowie von Angebots- und Nachfrageeffekten kam es bei vielen durch die European Commodity Clearing AG geclearten Gas- und Stromkontrakten seit September 2021 zu erheblichen Preis- und Volatilitätsanstiegen. Die zur Berechnung der Initial Margin verwendeten Modelle spiegeln diese Preis- und Volatilitätsanstiege wider. Im Ergebnis führte dies zu einem erheblichen Anstieg der Initial Margin auf insgesamt 39.203 Mio. € zum 31. Dezember 2021. Es kam zu keinen Ausfällen von Clearingmitgliedern oder anderweitigen wesentlichen Störungen des Geschäftsbetriebes. MarktpreisrisikoMarktpreisrisiken umfassen Risiken einer nachteiligen Entwicklung von Zinsen, Währungen oder sonstigen Marktpreisen sowie Pensionsrisiken. Wir messen diese Risiken mittels Monte-Carlo-Simulationen auf Basis historischer Preise sowie durch entsprechende Stresstests. Unsere Tochtergesellschaften Clearstream und die Eurex Clearing AG investieren Teile ihres Eigenkapitals in Wertpapiere mit höchster Bonität. Zum Teil sind diese Wertpapiere variabel verzinst, das Zinsänderungsrisiko ist gering. Wir meiden offene Währungspositionen, wo dies möglich ist. Marktpreisrisiken können außerdem aus dem insolvenzgesicherten Fondsvermögen zur Rückdeckung bestehender Versorgungspläne für unsere Mitarbeitenden entstehen (Contractual Trust Arrangement (CTA), Pensionsfonds von Clearstream in Luxemburg). Mit der Entscheidung, einen überwiegenden Anteil des CTA auf Basis eines Wertsicherungsmechanismus zu investieren, haben wir das Risiko von extremen Verlusten reduziert. Die Pensionen unserer derzeitigen und ehemaligen Mitarbeitenden werden über eine Reihe von Pensionsplänen verwaltet. Das Pensionsrisiko ergibt sich aus den Änderungen der wichtigsten Parameter: Diskontierungszinssatz, Gehaltswachstum, Inflationsanstieg und Lebenserwartung der Mitarbeitenden. Der größte Teil dieses Risikos ergibt sich aus den Auswirkungen von Änderungen des Diskontierungszinssatzes auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen und des Pensionsplanvermögens. LiquiditätsrisikoEin Liquiditätsrisiko tritt auf, wenn ein Unternehmen unserer Gruppe anstehende Zahlungsverpflichtungen potenziell nicht fristgerecht und uneingeschränkt oder nur zu erhöhten Refinanzierungskosten erfüllen kann. Der operative Liquiditätsbedarf wird in erster Linie durch Innenfinanzierung gedeckt, indem erwirtschaftete Mittel einbehalten werden. Ziel ist es, Liquidität in ausreichender Höhe vorzuhalten, um all unsere Zahlungsverpflichtungen entsprechend deren Fälligkeit erfüllen zu können. Es existiert ein konzerninterner Cash Pool, um überschüssige Liquidität unserer Tochtergesellschaften, soweit regulatorisch und rechtlich zulässig, auf Ebene der Deutsche Börse AG zu bündeln. Die liquiden Mittel werden kurzfristig angelegt, um ihre Verfügbarkeit sicherzustellen. Die kurzfristigen Anlagen sind zudem weitgehend besichert durch liquide Anleihen erstklassiger Emittenten. Wir haben Zugang zu kurzfristigen externen Finanzierungsquellen, etwa durch vereinbarte Kreditrahmen mit einzelnen Geschäftsbanken oder Konsortien und durch ein Commercial Paper-Programm. Um unseren strukturellen Finanzierungsbedarf zu decken, haben wir in den vergangenen Jahren unseren Zugang zum Kapitalmarkt zur Ausgabe von Unternehmensanleihen genutzt. Für Clearstream zielt die Anlagestrategie darauf ab, die Kundeneinlagen jederzeit zurückzahlen zu können. Die Limits für Fristentransformation sind entsprechend vorsichtig gesetzt. Zusätzlich stehen jederzeit umfangreiche Finanzierungsquellen bereit, etwa ein ständiger Zugang zu den Liquiditätsfazilitäten der Deutschen Bundesbank und der Banque centrale du Luxembourg. Die Eurex Clearing AG hat aufgrund ihrer Eigenschaft als zentraler Kontrahent strenge Liquiditätsvorgaben. Die Anlagepolitik ist entsprechend konservativ. Regelmäßige Analysen stellen die Angemessenheit dieser Liquiditätsvorgaben sicher. Zudem kann die Eurex Clearing AG die ständigen Fazilitäten der Deutschen Bundesbank nutzen. Auf Ebene der Gruppe kann es zu einem Liquiditätsrisiko im Falle eines Kundenausfalls kommen. Bei Ausfall eines Clearingteilnehmers der Eurex Clearing AG wird dessen Teilnehmerposition verwertet. Bei Ausfall eines Kunden von Clearstream würde der zur Erhöhung der Abwicklungseffizienz eingeräumte, besicherte und in der Regel untertägige Kreditrahmen fällig gestellt, mit einer sich anschließenden Verwertung der durch den Kunden bereitgestellten Sicherheiten. Ein aus einer Marktstörung resultierender Rückgang der Marktliquidität würde das Liquiditätsrisiko auf Gruppenebene erhöhen. Clearstream und die Eurex Clearing AG errechnen täglich mittels Stresstests den Liquiditätsbedarf, der durch den Ausfall der jeweiligen zwei größten Kunden entstehen würde, und berichten diesen monatlich. Sie halten ausreichend Liquidität vor, um den hierbei ermittelten Bedarf zu decken. Im Rahmen der Stresstestberechnungen werden identifizierte potenzielle Risiken analysiert und falls notwendig entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduzierung eingeleitet. Im Berichtsjahr 2021 verfügten die Eurex Clearing AG und Clearstream über alle Währungen aggregiert stets über ausreichend Liquidität zur Deckung des tatsächlich angefallenen Liquiditätsbedarfs. Risiken aus der Verwendung von FinanzinstrumentenDa die Anlagepolitik sowohl für die Clearstream als auch für die Eurex Clearing AG konservativ ist, werden derivative Finanzinstrumente wie bspw. Zins- oder Währungsswaps ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt und tragen damit nicht zu einer Erhöhung etwaiger finanzieller Risiken bei. GeschäftsrisikoDas Geschäftsrisiko beschreibt den unerwarteten Restverlust, der entsteht, wenn die Earnings at Risk den erwarteten Jahresüberschuss nach Steuern übersteigen, was auf das Wettbewerbsumfeld (z. B. Kundenverhalten, Investitionsausfall, Branchenentwicklung), gesamtwirtschaftliche und geopolitische Entwicklungen oder auf strategische Fehlentscheidungen des Managements zurückzuführen sein kann. Einflussfaktoren für diesen Restverlust sind beispielsweise geringere Umsatzerlöse oder höhere Kosten im Vergleich zu den entsprechenden Planzahlen. Das Geschäftsrisiko wird ausgewiesen, wenn der berechnete Value at Risk höher ist als der geplante Nettogewinn für die nächsten vier Quartale. Die Definition und Modellierung der Geschäftsrisiken unterscheidet sich von der Betrachtungsweise aus dem letzten Jahr und verzichtet auf eine komplexe Szenarioanalyse. Der neue Ansatz basiert stattdessen auf der Nutzung historischer Planzahlen und tatsächlich realisierter Aufwendungen und Erträge, wodurch das Modell sowohl objektiver als auch einfacher zu interpretieren ist. Als Folge dieser Modellanpassung haben sich jedoch die ausgewiesenen Verhältnisse der Risikoarten im Gesamtrisikoprofil verändert, ohne dass sich das tatsächliche Risikoprofil der Gruppe im Vergleich zum Vorjahr wesentlich geändert hat. Geschäftsrisiken werden von den Unternehmensbereichen ständig überwacht und sind für die Gruppe nach dem geänderten internen Modellansatz zum Bilanzstichtag nicht mit Kapital zu unterlegen. Geschäftsrisiken können etwa bewirken, dass der Umsatz hinter den Planzahlen zurückbleibt oder dass die Kosten höher ausfallen. Zu den Geschäftsrisiken gehört z. B. das Risiko, dass Wettbewerber erfolgreich Marktanteile in den börslichen oder außerbörslichen europäischen Handelsmärkten gewinnen, etwa die Börsen Euronext, Singapore Exchange (SGX), ICE Futures Europe und Mercado Español de Futuros Financieros (MEFF) als Betreiber von Derivatemärkten. Weitere Geschäftsrisiken können aus regulatorischen Vorgaben sowie dem geopolitischen oder ökonomischen Umfeld entstehen. Beispiele hierzu sind eine innereuropäische Krise der Währungsunion, Auswirkungen negativer Zinsen oder ein Zollkonflikt mit negativen Auswirkungen auf die Handelsaktivität. Im Kontext des Austritts des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) ("Brexit") haben wir in den vergangenen Jahren Maßnahmen zur Minderung der unmittelbaren Risiken implementiert. Diese fokussierten sich auf den Kundenzugriff auf die Systeme der Gruppe, auf den Marktzugang unserer Geschäftseinheiten zum VK sowie auf die Etablierung eines alternativen Liquiditätspools für das Clearing von in Euro denominierten Zinsswaps innerhalb der EU-27. Trotzdem gilt es die zukünftigen Beziehungen beider Seiten im Blick zu behalten. Diese Beziehungen dürften sich auf Fragen bezüglich des allgemeinen Marktzuganges sowie auf die Entwicklung der regulatorischen Rahmenwerke beider Seiten auswirken. Letztere könnten sich mittel- bis langfristig auseinanderentwickeln und so den Marktzugang gefährden oder zu gesteigerten operativen Kosten führen. Dies könnte auch zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen, welches in Unsicherheit, Mehrkosten und Umsatzeinbußen für unsere Gruppe und Marktteilnehmende resultieren könnte. Im Bereich von politisch diskutierten Steuermaßnahmen stellt die von einigen europäischen Staaten angestrebte Einführung einer Transaktionssteuer auf Finanzgeschäfte (FTT) eine Variable dar, welche sich negativ auf unser Geschäft auswirken könnte. Die im Rahmen der OECD/G20 erzielte Einigung zur internationalen Reform der Unternehmensbesteuerung nimmt Finanzdienstleistungen vom Anwendungsbereich der Säule 1 (teilweise Neuzuordnung der Besteuerungsrechte) aus. In diesem Zusammenhang bleiben europäische Vorstöße zur Einführung einer Digitalabgabe oder einer EU-einheitlichen Besteuerung von Finanzdienstleistungen abzuwarten und könnten sich, abhängig von der Ausgestaltung des Anwendungsbereichs, negativ auf unser Geschäft auswirken. Darüber hinaus sehen wir uns als Gruppe einem umsatzsteuerlichen Risiko, resultierend aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. Mai 2021 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen der Börsenbetreiber, ausgesetzt, wonach eine seit Einführung von vollelektronischen Handelssystemen Mitte der 1990er Jahre bundesweit einheitliche Besteuerungspraxis beendet wurde. Diesem Schreiben folgend, werden ab dem 1. Juli 2021 alle börslichen und außerbörslichen Leistungen für den Handel mit Wertpapieren im Kassamarkt ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Da das Schreiben zudem auch rückwirkend Anwendung finden soll, besteht für die noch nicht bestandskräftig veranlagten Jahre ein Risiko, dass die Finanzverwaltung eine Umqualifizierung von bisher umsatzsteuerpflichtigen in umsatzsteuerfreie Leistungen vornimmt und insoweit den bisher vorgenommenen Vorsteuerabzug unter Berücksichtigung einer Nichtbeanstandung für Umsätze mit Inlandskunden versagt. Ferner besteht eine Reihe von regulatorischen Risiken in Zusammenhang mit der bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinie sowie der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II/MiFIR). Im Bereich des Handels ergeben sich insbesondere Risiken für die Umsatzvolumina bei unserer Terminbörse Eurex sowie bei unserem Kassamarkt, sollten etwaige Wettbewerbsnachteile zu einer Abwanderung der Handelsaktivitäten zu alternativen Ausführungsplätzen führen. Ferner könnten die Regeln zum diskriminierungsfreien Zugang zum Clearing sowie zum Handel von börsengehandelten Derivaten einen negativen Einfluss auf Handelsvolumina und Umsätze bedeuten, sollten jene Vorschriften durch die Überarbeitung des Gesetzestextes nicht, wie aktuell von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, gelöscht werden. Letztlich gilt es auch zu beachten, dass die Vorschläge auf EU-Ebene zu einem konsolidierten Datenticker, insbesondere in Verbund mit einer möglicherweise strengeren Preisregulierung von Marktdaten, zu Geschäftsrisiken für unser Marktdatengeschäft führen könnten. Im Kontext der Überprüfung der Verordnung für Zentralverwahrer (CSDR) ergeben sich ferner Risiken für die Geschäftsentwicklung der Eurex Securities Transactions Services GmbH, insbesondere durch die weitere Verzögerung der an das "settlement discipline"-Regime geknüpften Bedingungen für die Nutzung von "mandatory buy-in agents". Darüber hinaus ergibt sich eine Reihe von Risiken für die Wertpapierverwahrer der Gruppe, die u. a. potenzielle Änderungen an ihrer Organisationsstruktur nach sich ziehen könnten. Auch könnte die Überprüfung des Rahmenwerkes zu Wettbewerbsverzerrungen führen und somit ein Umsatzrisiko darstellen. Letztlich könnten die Wertpapierverwahrer der Gruppe auch ein Umsatzrisiko durch die Arbeit der bei der Europäischen Zentralbank angesiedelten Kontaktgruppe für den Emissionsmarkt erleiden. Im Bereich Clearing ergeben sich für die Gruppe einige Risiken bezüglich der finalen Ausgestaltung des Rahmenwerkes zur Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien sowie der Weiterentwicklung globaler Standards. Jene beziehen sich insbesondere auf die Eigenkapitalanforderungen von Betreibern von zentralen Gegenparteien und könnten somit ein Umsatz- und Kostenrisiko für die Gruppe darstellen. Darüber hinaus hat die weitere Ausgestaltung der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen 2.2 (EMIR 2.2) über die Arbeit der Europäischen Kommission sowie des ESMA-Aufsichtsausschusses für zentrale Gegenparteien Einfluss auf die Weiterentwicklung des Eurex-Clearing-Partnerschaftsprogramms im Bereich der Zinsderivate. Auch die weitere Ausgestaltung globaler Standards und der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen 2.1 (EMIR 2.1) könnte zu Wettbewerbsverzerrungen durch Änderungen der Anreize für Marktteilnehmende mit Blick auf zentrales Clearing, der bestehenden Clearingmandate, der Anforderungen an behördliche Genehmigungsverfahren oder der Anforderungen an CCP-Modelle führen und somit Umsatzeinbußen verursachen. Weitere Geschäftsrisiken ergeben sich mittelfristig aus den legislativen Initiativen der Europäischen Kommission zum Digital Finance Package. Um die "distributed ledger technology" (DLT) in den Finanzmärkten zu fördern, schlägt die Europäische Kommission innerhalb von limitierten und experimentellen Pilotregelungen, den sog. DLT Pilot Regimes, u. a. die Einführung von dezidierten multilateralen Handelssystemen (Multilateral Trading Facilities, MTF), sog. "DLT MTF", aber auch von sog. "DLT SSS" (Settlementsystemen) als neuartige DLT-Marktinfrastrukturen vor. Diesen würde es u. a. ermöglicht, durch DLT übertragbare Wertpapiere zum Handel zuzulassen, die nicht bei einem Zentralverwahrer, sondern stattdessen im "Distributed Ledger" desselben DLT MTF oder DLT SSS verbucht sind. Daraus folgen potenzielle Risiken für bestehende Geschäftsmodelle der Gruppe, sofern sich die vorgeschlagenen Ausnahmen im bestehenden Regulierungsrahmen etablieren würden. Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors ist zudem die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), die Risiken für Investoren reduzieren, Anlegerschutz und Finanzstabilität gewährleisten und neue innovative Geschäftsmodelle rund um Kryptowerte ermöglichen soll. Ein weiterer Vorschlag der EU-Kommission, der Digital Operational Resilience Act (DORA), sieht eine EU-weite Harmonisierung von Anforderungen an die digitale operative Resilienz aller Finanzmarktakteure hinsichtlich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) vor. Zudem beinhaltet der Vorschlag ein neues Aufsichtsregime für IKT-Drittanbieter und kritische IKT-Dienstleistungen, inklusive Cloud-Dienstleistungen. DORA birgt die Gefahr von zunehmenden Kosten sowie wachsender Komplexität im Betrieb der IT-Infrastruktur der Gruppe und der Abgrenzung von weiteren industrieübergreifenden Richtlinien, die ebenfalls Infrastruktursicherheit gewährleisten sollen. Darüber hinaus könnte der Vorschlag negative Konsequenzen in unserer gruppenweiten Multi-Cloud-Strategie durch eine erschwerte Nutzung von Cloud-Dienstleistungen in der Finanzbranche bedeuten. Ähnliche Risiken stellen sich für die Gruppe potenziell auch durch die deutsche Implementierung der EU-Richtlinie zur Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) bzw. die aktuelle Überarbeitung der NIS-Richtlinie auf europäischer Ebene. Die Bestimmungen des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0) sind für betroffene Firmen als bedeutsam zu bewerten. Neben neuen Standards und Anforderungen werden dort auch neue Aufgaben sowie technische Zugriffs- und Weisungsbefugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie Anordnungsbefugnisse des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) definiert. Nach aktuellem Stand würde die Gruppe im Sinne des Gesetzes als Unternehmen von "besonderem öffentlichen Interesse" klassifiziert. Auch die Handelssysteme würden neu in den Anwendungsbereich fallen, was potenziell neuartige Haftungsrisiken, Pflichten sowie Mehrkosten mit sich bringen könnte. Im Bereich der fortschreitenden Regulierung in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance, ESG) ergibt sich ferner eine Reihe von Risiken für unser Marktdaten-, Derivate- und Indexgeschäft. Diese beinhalten ebenfalls zu erwartende europäische und nationale Gesetzesinitiativen zur Regulierung von ESG-Daten und Ratinganbietern. Darüber hinaus könnte eine stringente und präskriptive regulatorische Ausgestaltung der Umweltstandards im Finanzwesen zu einer Verwerfung der traditionellen Geschäftsbereiche der Gruppe führen und somit Fragestellungen zu Marktqualität, Markttiefe, Bepreisung und Risikomanagement nach sich ziehen. Diese Geschäftsrisiken könnten insbesondere durch einen angekündigten europäischen Richtlinienvorschlag zur nachhaltigen Unternehmensführung unterstützt werden und somit Umsatzrisiken bedeuten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft regelmäßig eine etwaige Einordnung der Deutsche Börse AG als Finanzholdinggesellschaft. Derzeit sind wir nicht als Finanzholdinggesellschaft eingestuft. Eine entsprechende Einstufung könnte sich u. a. auf unsere Eigenmittelausstattung auswirken. Abschließend sei festgehalten, dass weitere regulatorische Maßnahmen interventionistischer Natur, die im Kontext künftiger COVID-19-Entwicklungen getroffen werden könnten, möglicherweise unsere Erlöse beeinflussen. Im Rahmen der aktuellen geopolitischen Ereignisse in der Ukraine und den daraus potenziell resultierenden wirtschaftspolitischen Folgen haben wir als Gruppe analysiert, welche grundsätzlichen Risiken in den einzelnen Geschäftsfeldern zum Tragen kommen könnten. Dies betrifft alle Risiken für Gruppenunternehmen, die in den betroffenen Ländern (Ukraine, Russland) Geschäftsbeziehungen zu dort ansässigen Unternehmen führen, Vermögenswerte halten oder anderweitige Verbindungen sowohl wirtschaftlicher als auch technischer Natur besitzen. Aufgrund der geringen Geschäftsbeziehungen mit den betroffenen Ländern und der damit einhergehenden geringen Zahl an potenziell betroffenen Vermögenswerten wurde zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Berichts festgestellt, dass die Gruppe Deutsche Börse insgesamt nur einem geringen direkten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist. Indirekte Risiken, welche bspw. aus wirtschaftlichen Engagements unserer Kunden in den Ländern erwachsen, sowie mittel- und langfristige Risiken, welche bspw. aus weiteren noch nicht absehbaren Wirtschaftssanktionen entstehen können, werden fortwährend überwacht und ggfs. durch weitere Risikominderungsmaßnahmen kontrolliert. Compliance einschließlich Bekämpfung von Korruption und BestechungVerantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln beruht zum einen auf der Einhaltung von Regeln und Gesetzen, zum anderen auf dem Grundsatz eines stets integren und ethisch einwandfreien Verhaltens. Wir haben ein den aufsichtlichen Anforderungen unterliegendes Compliance-Management-System mit dem Ziel implementiert, Fehlverhalten vorzubeugen und Haftungs- sowie Reputationsrisiken für die Gruppe, ihre gesetzlichen Vertretenden, Führungskräfte und Mitarbeitende zu vermeiden. Über die geschäftsbezogenen Compliance-Erfordernisse hinaus steht hierbei die Stärkung einer konzernweit einheitlichen Compliance-Kultur - insbesondere die Stärkung des Compliance-Bewusstseins innerhalb der Gruppe Deutsche Börse - im Fokus. Das vom Vorstand der Deutsche Börse AG verantwortete und geförderte Compliance-Management-System ist daher ein unverzichtbares Element guter Corporate Governance (Compliance). Ein solches System stellt die Grundlage für eine nachhaltige Risikotransparenz dar und ermöglicht uns insbesondere, Risiken in den Bereichen Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen (Betrug), Datenschutz, Korruptionsprävention, Marktmanipulation, Interessenkonflikte und Insiderhandel zu mitigieren sowie die Vorgaben für Finanzsanktionen und Embargos zu überwachen. Das Compliance-Management-System gilt für uns sowie für unsere in- und ausländischen Tochtergesellschaften, an denen wir eine Mehrheitsbeteiligung halten. Mit unserem gruppenweiten Compliance-Ansatz wirken wir auf die Einhaltung geltenden Rechts und aufsichtlicher Anforderungen durch unsere Gruppenunternehmen hin. Die jeweiligen Chief Compliance Officer unserer bankenregulierten Gruppenunternehmen haben funktionale Berichtslinien an den Group Chief Compliance Officer. Gleiches gilt für die Chief Compliance Officer von Qontigo, ECC/EEX und 360T. Als eine unter dem Investment Advisors Act regulierte Gesellschaft hat die ISS in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen eine Compliance-Funktion eingerichtet und einen Chief Compliance Officer benannt, wobei aufgrund der Geschäftsentscheidung, die ISS "at arm's length" zu führen, zum aktuellen Zeitpunkt keine funktionelle Berichtslinie zum Chief Compliance Officer der Gruppe existiert. Im Rahmen der Umsetzung des gruppenweiten Compliance-Ansatzes wurden aber bereits Maßnahmen zur Implementierung von Compliance-Gruppenstandards (sog. Gruppenmindeststandards) in der ISS angestoßen. Der Group Chief Compliance Officer berichtet wiederum direkt an den Vorstand der Deutsche Börse AG. Die Compliance-Berichterstattung umfasst die relevanten Compliance-Risikothemenfelder im Rahmen des Mandats der Compliance-Funktion. Wir entwickeln unser gruppenweites Compliance-Management-System kontinuierlich weiter, um der steigenden Komplexität und den zunehmenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Mit entsprechenden Maßnahmen können wir Compliance-Risiken identifizieren und managen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Themen Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen (Betrug), Datenschutz, Korruptionsprävention, Marktmanipulation, Interessenkonflikte und Insiderhandel sowie Finanzsanktionen und Embargos. Hierbei orientieren wir uns an den anwendbaren aufsichtsrechtlichen Gesetzen und regulatorischen Anforderungen sowie Empfehlungen international anerkannter Standards bezogen auf materielle Compliance-Risikobereiche. Auf der Grundlage dieser Standards identifiziert unsere Compliance-Funktion Handlungsfelder und Maßnahmen, um das Compliance-Management-System an sich ändernde Anforderungen anzupassen. Als Mitglied des UN Global Compact haben wir uns zu dessen Prinzipien bekannt, so vor allem auch zu dem Prinzip, gegen alle Arten von Korruption (einschließlich Erpressung und Bestechung) einzutreten. Gemäß ihrem Verhaltenskodex für das Geschäftsleben (Code of Business Conduct) untersagt die Gruppe ihren Mitarbeitenden die Beteiligung an Korruption oder an Handlungen, die den Anschein erwecken, dass die Gruppe unzulässige Vorteile verspricht, vermittelt, leistet, erhält oder darum ersucht. Bestechung und Schmiergeldzahlungen sind verboten. Leitbild unserer Gruppe ist es, dass alle Mitarbeitenden objektiv und integer Entscheidungen treffen und danach handeln. Eine besondere Rolle spielt dabei das Management. Wir sind uns der großen Bedeutung des sog. "tone from the top" (von der Unternehmensleitung kommuniziertes und gelebtes Leitbild) bewusst, mit dem sich eine hohe Aufmerksamkeit für das Management von Compliance-Risiken - innerhalb des Konzerns wie auch unter Marktteilnehmenden - erreichen lässt. Um dieses Leitbild nachhaltig gruppenweit zu verankern und die Gruppe und ihre Mitarbeitenden vor rechtlichen und rufschädigenden Konsequenzen zu schützen, hat Group Compliance verschiedenartige Präventionsmaßnahmen risikoorientiert implementiert. Compliance-OrganisationGroup Compliance setzt Standards für die wesentlichen entitätsübergreifenden Compliance-Risiken innerhalb der Gruppe. Dabei erarbeitet Group Compliance risikoorientiert Maßnahmen zur Begrenzung und zum Umgang mit den identifizierten Risiken, kommuniziert über Risiken, Vorfälle sowie die Effektivität der Maßnahmen und stellt eine kontinuierliche Verbesserung des Compliance-Management-Systems durch regelmäßige Anpassungen der relevanten internen Richtlinien und Prozesse sicher. Wesentliche Compliance-Themen werden im Group Compliance Committee der Gruppe besprochen. Diesem Komitee gehören Mitglieder der obersten Führungsebene der Geschäftsbereiche sowie der relevanten gruppenweiten Kontrollfunktionen an. Verhaltenskodex für das GeschäftslebenDie wichtigsten Aspekte im Hinblick auf Unternehmensethik und Compliance sowie diesbezüglich angemessene Verhaltensweisen sind im Verhaltenskodex für das Geschäftsleben unserer Gruppe zusammengefasst. Dieser wird an alle Mitarbeitenden der Gruppe kommuniziert. Im Mittelpunkt des Kodex stehen Grundsätze, die eine Entscheidungshilfe bieten sollen - und nicht Regeln oder Listen mit Ge- und Verboten. Darüber hinaus stellt Group Compliance den Mitarbeitenden der Gruppe über die entsprechenden Intranetseiten Compliance-relevante Informationen zur Verfügung, sofern der Bereitstellung keine besonderen Vertraulichkeitserwägungen entgegenstehen. Für Details siehe den Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung". Compliance-RegelwerkGroup Compliance hat gruppenweit geltende Richtlinien aufgesetzt, deren Zweck es ist, sicherzustellen, dass die im Auftrag der Gruppe handelnden internen Stakeholdergruppen die darin vorgeschriebenen Verhaltensregeln befolgen. So soll gruppenweit präventiv, aufdeckend und sanktionierend Compliance-Verstößen begegnet werden. Die gruppenweite Kommunikation über das Intranet ist darauf ausgerichtet, dass Mitarbeitende (einschließlich Mitgliedern des Vorstands und Führungskräften) die für ihre tägliche Arbeit notwendigen Leitlinien erhalten und deren Einhaltung sicherstellen. Compliance-SchulungenRegelmäßige Compliance-Schulungen sind elementar für zur Förderung unserer Compliance-Kultur. Weltweit werden unsere Mitarbeitenden regelmäßig zu den relevanten Compliance-Themen geschult. Dabei decken wir insbesondere auch die Themen Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung, sonstige strafbare Handlungen (Betrug), Finanzsanktionen und Embargos sowie Marktmanipulation, Insiderhandel und Datenschutz ab. Das Management, das aufgrund seiner Tätigkeit einem höheren Compliance-Risiko ausgesetzt ist, erhält bedarfsorientierte Zusatzschulungen. Die Teilnahme an den Schulungen zu den oben genannten Compliance-Themen ist sowohl für unsere Mitarbeitenden als auch für das Management verpflichtend. HinweisgebersystemZur Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße gegen aufsichtsrechtliche oder regulatorische Vorschriften und ethische Standards dient das Hinweisgebersystem (BKMS) der Gruppe Deutsche Börse. Hier können Mitarbeitende, Dienstleistende und Dritte Meldungen telefonisch oder per E-Mail übermitteln. Die Anonymität der Hinweisgebenden ist gewährleistet. Wir unterstützen durch das gelebte Compliance-Bewusstsein einen offenen Umgang mit Fehlverhalten, weshalb Bedenken auch häufig direkt an die zuständige Abteilungsleitung oder Group Compliance weitergeleitet werden. Analyse der Compliance-RisikenEntsprechend den regulatorischen Anforderungen führen wir regelmäßig - und bei Bedarf auch ad-hoc -Risikoanalysen durch, um relevante Risiken verstehen und bewerten zu können bzw. aus den Erkenntnissen Maßnahmen abzuleiten. Diese Risikoanalysen bzw. -bewertungen umfassen die eigene Geschäftstätigkeit einschließlich aller Geschäftsbeziehungen, Marktteilnehmenden, Produkte und Dienstleistungen. Aus den identifizierten Compliance-Risiken werden entsprechende Risikominderungsmaßnahmen abgeleitet. Im Rahmen der aktuellen geopolitischen Ereignisse in der Ukraine und den daraus potenziell resultierenden wirtschaftspolitischen Folgen analysiert die Gruppe, welche Risiken in den einzelnen Geschäftsfeldern zum Tragen kommen könnten. Dies betrifft alle Risiken für Gruppenunternehmen, die in den betroffenen Ländern (Ukraine, Russland) Geschäftsbeziehungen zu dort ansässigen Unternehmen führen, Vermögenswerte halten oder anderweitige Verbindungen sowohl wirtschaftlicher als auch technischer Natur besitzen. Die Gruppe Deutsche Börse hat ein solides und flexibles System zum Management möglicher Sanktions- und Embargorisiken implementiert. Dedizierte Sanktionsexperten überwachen sorgfältig die aktuellen Entwicklungen und sind im regelmäßigem Austausch mit Interessenvertretern und den Geschäftsbereichen der Gruppe Deutsche Börse, um zeitnah auf Restriktionen reagieren zu können. Zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikatoren: Korruptionsprävention und Datenschutzscrollen
Regulatorischer Kapitalbedarf und regulatorische EigenmittelquotenDie Clearstream Banking S.A., die Clearstream Banking AG und die Eurex Clearing AG unterliegen in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitute wie in der Vergangenheit der Solvenzaufsicht durch die deutsche bzw. luxemburgische Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, bzw. Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF). Dies gilt ebenfalls für die Clearstream HoldingGruppe auf der Ebene der aufsichtsrechtlichen Gruppe. Die Eurex Repo GmbH, Eurex Securities Transactions Services GmbH und die 360 Treasury Systems AG fallen gleichfalls unter die Regelungen der Solvenzaufsicht der BaFin, die für bestimmte Wertpapierfirmen gelten. Seit der Erteilung einer Zulassung als zentrale Gegenpartei im Jahr 2014 unterliegen sowohl die Eurex Clearing AG als auch die European Commodity Clearing AG den Kapitalanforderungen nach Artikel 16 EMIR. Diese Anforderungen gelten für die Eurex Clearing AG als zentrale Gegenpartei parallel zu den Anforderungen der Solvenzaufsicht, die jeweils höhere Anforderung ist einzuhalten. Im Gegensatz hierzu unterliegt die European Commodity Clearing AG, ungeachtet ihrer Einstufung als Spezial-Kreditinstitut nach deutschem Recht, lediglich den Kapitalanforderungen nach EMIR. Seit der Erteilung der Zulassungen als Zentralverwahrer unterliegen die Clearstream Banking AG sowie die Clearstream Banking S.A. den Kapitalanforderungen gemäß Artikel 47 CSDR. Diese Anforderungen gelten für die beiden Clearstream Zentralverwahrer parallel zu den Anforderungen der Solvenzaufsicht; die jeweils höhere Anforderung ist einzuhalten. Durch die ergänzenden Zulassungen zu bankähnlichen Nebendienstleistungen gemäß Artikel 54 CSDR haben die Clearstream Banking AG und die Clearstream Banking S.A. künftig über die oben genannten Kapitalanforderungen hinaus zusätzliche Eigenkapitalanforderungen für die Gewährung von Innertageskrediten nach Artikel 54 Absatz 3 lit. d CSDR einzuhalten. Die Nodal Clear, LLC ist eine durch die US-amerikanische Commodity Futures Trading Commission (CFTC) regulierte Derivatives Clearing Organisation (DCO). Die REGIS-TR S.A. unterliegt als Transaktionsregister gemäß EMIR der Beaufsichtigung durch die Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA). Die Crypto Finance (Brokerage) AG ist als Wertpapierhaus nach Artikel 41 des Schweizer Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) zugelassen, während die Crypto Finance (Asset Management) AG als Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen nach dem Kollektivanlagengesetz (KAG) autorisiert ist. Beide Firmen unterliegen der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Marktpreisrisikopositionen bestehen lediglich als relativ kleine offene Fremdwährungspositionen. Bei der Gesellschaft Crypto Finance (Brokerage) AG bestehen zum 31. Dezember 2021 unwesentliche Marktpreisrisikopositionen, die aus Positionen in digitalen Vermögenswerten resultieren. Hinsichtlich des Adressenausfallrisikos wenden die betreffenden Unternehmen einheitlich den Standardansatz an. Aufgrund des spezifischen Geschäfts der Zentralverwahrer und zentralen Gegenparteien der Gruppe Deutsche Börse sind deren Bilanzaktiva starken Schwankungen unterworfen. Dies führt insbesondere bei den Clearstream-Gesellschaften auch zu einer entsprechenden Volatilität der Gesamtkapitalquote, die im Jahresverlauf erheblichen täglichen Schwankungen unterliegt. Die Eigenkapitalanforderungen für die Kreditrisiken der Eurex Clearing AG und der European Commodity Clearing AG sind aufgrund des hohen Grades an besicherten oder nullgewichteten Geldanlagen im Jahresverlauf trotz der volatilen Bilanzsumme relativ stabil. Für die Berechnung des operationellen Risikos wird bei der Eurex Clearing AG und der European Commodity Clearing AG der Basisindikatoransatz eingesetzt, während für die Clearstream-Gesellschaften der fortgeschrittene Messansatz (Advanced Measurement Approach, AMA) Verwendung findet. Aufgrund der spezifischen Regelungen der im Juni 2021 in Kraft getretenen Wertpapierfirmenregulierung (Investment Firm Regulation, IFR) und des neu geschaffenen Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) errechnen die Wertpapierfirmen 360 Treasury Systems AG und Eurex Securities Transactions Services GmbH ihre Eigenmittelanforderung anhand des jeweils höheren Betrages von a) 25 Prozent der fixen Gemeinkosten, b) einer fixierten Mindestkapitalanforderung oder c) sog. K-Faktoren. Die Eurex Repo GmbH als kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirma ermittelt ihre Eigenmittelanforderung anhand des jeweils höheren Betrages von a) 25 Prozent der fixen Gemeinkosten oder b) ihrer fixierten Mindestkapitalanforderung. Im Berichtsjahr waren für die genannten Unternehmen die Kapitalanforderung auf Basis der fixen Gemeinkosten maßgeblich. Keine der Konzerngesellschaften, die der Solvenzaufsicht unterliegen, verfügt über zusätzliches Kernkapital (Tier-1-Kapital) oder über aufsichtsrechtliches Ergänzungskapital (Tier-2-Kapital). Für die Gesamtkapitalquote der unter die CRR fallenden Institute gilt grundsätzlich eine Mindestgröße von 8 Prozent. Gemäß CRD IV wurden verschiedene Kapitalpuffer eingerichtet, die von den beaufsichtigten (Kredit-)Instituten grundsätzlich über die Mindestgröße der Gesamtkapitalquote von 8 Prozent hinaus einzuhalten sind, vorübergehend aber unterschritten werden können. Der Kapitalerhaltungspuffer beträgt aktuell 2,5 Prozent. Der bankenspezifische antizyklische Bedarf an Kapitalpuffer belief sich für die Clearstream Banking S.A. zum 31. Dezember 2021 auf 0,05 Prozent der risikogewichteten Aktiva, für die Clearstream Banking AG auf 0,14 Prozent sowie für die Clearstream Holding Gruppe auf 0,05 Prozent, während die Eurex Clearing AG 0,07 Prozent vorzuhalten hatte. Weder in Luxemburg noch in Deutschland haben die zuständigen Behörden einen Puffer für systematischen Risikopuffer zum 31. Dezember 2021 festgelegt. Zudem wurde keine der Konzerngesellschaften als global systemrelevant eingestuft. Seit 1. Januar 2018 hat die CSSF die Clearstream Banking S.A. gemäß der Verordnung CSSF Nr. 20-07 als "Sonstiges systemrelevantes Institut" (A-SRI) eingestuft und einen zusätzlichen Puffer in Höhe von 0,5 Prozent auferlegt. Die Eigenkapitalausstattung der einzelnen Unternehmen trägt der Schwankung der Risikoaktiva ausreichend Rechnung. Zudem werden Puffer berücksichtigt, die die in den Sanierungsplänen festgelegten Sanierungsindikatoren abdecken. Ziel dieser Indikatoren ist es, das Auslösen des Sanierungsfalls zu verhindern. Die so ermittelten Kapitalanforderungen werden für die mittelfristige Kapitalplanung verwendet. Die Eigenmittelanforderungen der Clearstream Holding-Gruppe sowie ihrer Tochtergesellschaften Clearstream Banking AG und Clearstream Banking S.A. sind im Berichtsjahr gesunken. Die Änderungen der Eigenmittelanforderungen ergaben sich vor allem aus operationellen Risiken, sowohl auf Einzelgesellschafts- als auch auf Gruppenebene. Die Clearstream Holding-Gruppe erwartet mittel- bis langfristig einen ansteigenden Eigenmittelbedarf auf der Ebene der aufsichtsrechtlichen Gruppe. Die Gründe hierfür sind: scrollen
Die Eigenmittelanforderungen der Eurex Clearing AG haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Aufgrund der steigenden Erlöse in den letzten Jahren erhöhten sich modellbedingt die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko. Die Eigenmittelanforderungen für Kredit- und Marktpreisrisiken stiegen ebenfalls. Das interne Risikomodell der Eurex Clearing AG ermittelt für operationelle Risiken einen höheren aufsichtsrechtlichen Kapitalbedarf, als sich nach dem Basisindikatoransatz der CRR, der auf der Gewinn- und Verlustrechnung basiert, ergibt. Die Eurex Clearing AG hat daher seit jeher für derartige Risiken einen Kapitalpuffer über die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen hinaus vorgehalten. Im Jahr 2011 wirkte die Bankenaufsicht vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Eurex Clearing AG die Basis für die Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderung um einen angemessenen Clearinganteil, der im eigenen Namen für Rechnung anderer Konzerngesellschaften vereinnahmten Entgelte erhöht. Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden auf Basis des Dreijahresdurchschnitts historischer Erträge einschließlich der angenommenen Clearingerlöse einmal jährlich berechnet und sind deshalb keinen täglichen Schwankungen ausgesetzt. Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestgröße ist dabei aufgrund des ausreichend vorhandenen Kapitalpuffers für unbesicherte Geldanlagen zu jeder Zeit gewährleistet. Zusammensetzung der Eigenmittelanforderungenscrollen
Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten keine Kapitalzuführungen, jedoch sind solche für die nächsten Jahre geplant, um die Kapitalausstattung zu stärken. Aufsichtsrechtliche Quoten nach CRRscrollen
Die Kapitalanforderungen der Clearstream Banking AG nach CSDR liegen derzeit deutlich über den Anforderungen nach CRR und CRD IV. Die Kapitalanforderungen nach Artikel 47 CSDR sehen keine explizite Kennzahl vor. Stattdessen wird die Summe aus Stammkapital und Rücklagen den Kapitalanforderungen gegenübergestellt und muss diesen mindestens entsprechen. CSDR-Kapitalausstattungscrollen
Die Kapitalanforderungen der Eurex Clearing AG nach EMIR liegen derzeit deutlich über den Anforderungen nach CRR und CRD IV. Die Kapitalanforderungen nach Artikel 16 EMIR sehen analog zu den CSDR-Anforderungen keine explizite Kennzahl vor. Sowohl für die Eurex Clearing AG als auch für die European Commodity Clearing AG bedeutet dies, dass eine EMIR-Kapitaldeckung von mindestens 100 Prozent vorliegen muss. Eine Berichtspflicht an die zuständige Aufsichtsbehörde (hier: BaFin) besteht, wenn die Deckung unter 110 Prozent fällt. Die Kapitalausstattung der Eurex Clearing AG und der European Commodity Clearing AG liegt aktuell deutlich über der regulatorischen Anforderung. Das bilanzielle Eigenkapital der beiden Entitäten kann zum Bilanzstichtag vollständig zur Abdeckung der Risiken nach Artikel 16 EMIR verwendet werden, da dieses liquide verfügbar ist. Der Eigenbeitrag der Eurex Clearing AG zum Ausfallfonds beträgt 200,0 Mio. €. Der Eigenbeitrag zum Ausfallfonds der European Commodity Clearing AG stieg um 8,0 Mio. € auf 23,0 Mio. € und lag damit auch über der regulatorischen Mindestanforderung. EMIR-Kapitalausstattungscrollen
Gemäß Investment Firm Regulation muss die Eurex Securities Transactions Services GmbH sowie die 360 Treasury Systems AG Eigenkapital in Höhe des jeweils höheren Betrages von a) 25 Prozent der fixen Gemeinkosten des Vorjahres, b) dem Anfangskapital der Entität und c) den Eigenmittelanforderungen gemäß der K-Faktoren der Investment Firm Regulation vorhalten. Die Eurex Repo GmbH ermittelt ihre Eigenmittelanforderungen aufgrund ihrer Klassifizierung anhand des höheren Betrages von a) oder b). Aktuell entspricht die Eigenmittelanforderung sowohl für ESTS, 360T also auch für die Eurex Repo jeweils 25 Prozent der jeweiligen fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Zusammensetzung der Eigenmittel-/Eigenkapitalanforderungenscrollen
Erfüllung der Eigenmittelanforderungenscrollen
Gemäß Artikel 21 (b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 150/2013 muss die REGIS-TR S.A. Eigenkapital in Höhe von mindestens 50 Prozent der operativen Kosten eines Jahres vorhalten. Die EEX Asia Pte. Limited hat gemäß den Vorschriften der MAS entweder 18 Prozent der jährlichen operativen Erlöse oder 50 Prozent der jährlichen operativen Kosten als Eigenmittel vorzuhalten; es gilt der jeweils höhere Betrag. Die regulatorischen Anforderungen wurden im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Unter Berücksichtigung der erwarteten Geschäftsentwicklung wird mit leicht steigenden Eigenmittelanforderungen gerechnet. Bei Bedarf wird die Kapitalbasis angepasst. Die Nodal Clear, LLC muss gemäß § 39.11 des Code for Federal Regulation (CFR) über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um laufende Kosten über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu decken, wobei hochliquide Vermögenswerte mindestens sechs Monate laufende Kosten decken müssen. Den regulatorischen Mindestanforderungen wurde im gesamten Geschäftsjahr entsprochen. Erfüllung der Eigenmittelanforderungenscrollen
Die regulatorischen Mindestanforderungen wurden von allen Gesellschaften während des Berichtsjahres und bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses zu jeder Zeit eingehalten. Gesamtaussage des Vorstands zur RisikosituationDer Vorstand der Deutsche Börse AG ist gruppenweit verantwortlich für das Risikomanagement und überprüft regelmäßig die Risikosituation der gesamten Gruppe. Der Vorstand der Deutsche Börse AG bestätigt die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. ZusammenfassungDas Risikoprofil der Gruppe Deutsche Börse hat sich im Geschäftsjahr 2021 nicht wesentlich geändert. Dem über alle Risikoarten (operationelles, finanzielles und Geschäftsrisiko) aggregierten Gesamtrisiko der Gruppe Deutsche Börse stand stets eine Deckungsmasse in ausreichender Höhe gegenüber. Zum 31. Dezember 2021 betrug das REC der Gruppe Deutsche Börse 1.827 Mio. €, es ist gegenüber dem Vorjahr um ca. 17 Prozent gefallen (31. Dezember 2020: 2.203 Mio. €, gemessen zum jetzt gültigen 99,9-Prozent-Konfidenzniveau). AusblickDie Gruppe Deutsche Börse bewertet fortlaufend ihre Risikosituation. Aus Stresstests, berechnetem REC sowie mittels des Risikomanagementsystems schließt der Vorstand der Deutsche Börse AG, dass die verfügbare Risikodeckungsmasse sowie die Liquiditätsausstattung angemessen sind. Es ist aktuell nicht ersichtlich, dass die Risikodeckungsmasse für das Geschäftsjahr 2022 angepasst werden müsste. Es ist zudem kein Risiko zu erkennen, welches die Gruppe in ihrem Bestand gefährden würde. Auch 2022 wollen wir das konzernweite Risikomanagement und interne Kontrollsystem (IKS) weiter stärken und ausbauen. Hierzu gehören z. B. der weitere Ausbau des Informationssicherheitsmanagements, methodische Verbesserungen im Risikomanagement und im IKS sowie eine engere Verzahnung der Kontrollfunktionen - auch unter Nutzung eines gruppenweiten Governance, Risk & Compliance Tools. 12. ChancenberichtOrganisation des ChancenmanagementsSinn und Zweck unseres Chancenmanagements ist es, Chancen für die Gruppe frühestmöglich zu erkennen, zu bewerten, zu ergreifen - und in geschäftliche Erfolge zu verwandeln. Wir evaluieren die organischen und anorganischen Wachstumschancen in den einzelnen Geschäftsbereichen laufend, d. h. unterjährig. Auf Gruppenebene werden diese Chancen systematisch im Rahmen der jährlichen Budgetplanung und der strategischen Überprüfungen bewertet. Am Anfang dieser Bewertung steht die sorgfältige Analyse des Marktumfeldes, bei der neben den Kundenwünschen auch Marktentwicklungen, Wettbewerber und regulatorische Veränderungen betrachtet werden. Die Ideen für Wachstumsinitiativen werden anhand gruppenweit einheitlicher Vorlagen weiter ausgearbeitet und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen. Auf dieser Basis entscheidet schließlich unser Vorstand darüber, welche Initiativen in die Tat umgesetzt werden. Organische WachstumschancenWir verfügen über ein sehr breites Produkt- und Dienstleistungsportfolio, mit dem wir alle Bereiche der Wertschöpfungskette eines Marktinfrastrukturanbieters abdecken. Damit sind wir eine der am breitesten aufgestellten Börsenorganisationen weltweit. Um diese Position zu behaupten und auszubauen, verfolgen wir die mittelfristige Wachstumsstrategie Compass 2023. Dabei konzentrieren wir uns u. a. auf organische Wachstumschancen, um unsere strategischen Ziele zu erreichen. Wir unterscheiden hier grundsätzlich zwischen strukturellen und zyklischen Chancen: Strukturelle Chancen entstehen beispielsweise durch regulatorische Änderungen, neue Kundenbedürfnisse wie die steigende Nachfrage nach börslichen Lösungen für außerbörslich ("over the counter", OTC) getätigte Geschäfte oder durch den Trend, dass immer mehr Anlagevermögen in passiven Anlagestrategien (z. B. Indexfonds) allokiert wird. Diese Chancen nutzen wir gezielt und aktiv. Zyklische Chancen hingegen sind nicht direkt durch uns beeinflussbar und ergeben sich durch makroökonomische Veränderungen. Zudem sehen wir langfristig Chancen für uns, die aus der technologischen Transformation resultieren. Diese sind insbesondere die an Bedeutung gewinnende Distributed Ledger Technologie (DLT) oder öffentliche Cloud-Lösungen zum Betrieb von IT-Infrastruktur. Strukturelle WachstumschancenUnser Fokus bei der Nutzung struktureller Wachstumschancen liegt auf Produktinnovationen, Marktanteilssteigerungen und der Gewinnung neuer Kunden. Wir erwarten bis 2023 den größten Erlöszuwachs im Handel und Clearing, u. a. durch neue Finanzderivate, das Clearing von OTC-Derivaten und weiteres Wachstum im Handel mit Strom- und Gasprodukten. Zusätzlich soll der Devisenhandel über 360T zum Wachstum der Nettoerlöse beitragen. Im Nachhandel liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung des Investmentfondsgeschäfts. Im Pre-Trading liegt der Wachstumsfokus auf der Erweiterung des Index-, Analytik- und ESG-Geschäfts. Im Folgenden wird das Geschäftspotenzial der hier genannten Initiativen detaillierter beschrieben. Neue Finanzderivate:Mit der Eurex betreiben wir eine der weltweit führenden Derivatebörsen. Neben der breiten Palette an etablierten internationalen Benchmarkprodukten haben wir über die letzten Jahre auch eine Vielzahl von neuen Produkten wie MSCI-, Total Return-, Dividenden- sowie ESG-Derivaten eingeführt. Mit diesen neuen Produkten tragen wir sich ändernden Kundenbedürfnissen und regulatorischen Anforderungen Rechnung. Bei diesen und künftig noch eingeführten Produkten rechnen wir in den nächsten Jahren mit weiterem deutlichem Wachstum. Clearing von OTC-Derivaten:Die Liquiditätsschwierigkeiten großer Marktteilnehmender im Zuge der Finanzkrise wurden durch die Nichterfüllung von OTC-Geschäften ausgelöst, die weitgehend unbesichert waren und bilateral ausgeführt wurden. Vor diesem Hintergrund haben sich die führenden Industriestaaten (G20) darauf verständigt, wirksame Regularien zu schaffen, um OTC-Derivategeschäfte transparenter und sicherer zu machen. Als Konsequenz hat die Europäische Union die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) erarbeitet. EMIR umfasst u. a. die Verpflichtung zum Clearing von standardisierten OTC-Derivategeschäften mittels einer zentralen Gegenpartei. Die Eurex Clearing AG hat dazu in Partnerschaft mit Marktteilnehmenden eine Alternative für das Clearing von Zinsswaps in der EU geschaffen und baut seitdem ausstehendes Nominalvolumen ("notional outstanding") und Marktanteil kontinuierlich aus. Handel und Clearing von Strom- und Gasprodukten an der EEX:Mit der European Energy Exchange AG (EEX) bieten wir ein breites Produktangebot für den Handel und das Clearing von Spot- und Terminmarktprodukten im Bereich Strom und Gas sowie Emissionszertifikate. Die EEX hat sich zum zentralen Markt für Energie in Kontinentaleuropa entwickelt und deckt u. a. die Märkte Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Italien und Spanien mit ihrem Produktangebot ab. Zudem ist sie durch die Akquisition der Nodal Exchange auch im US-Markt aktiv. Das Wachstum der EEX basiert maßgeblich auf der sich ändernden Bedeutung der erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung. Aufgrund der hohen Fragmentierung sowie der Ineffizienz des OTC-Marktes wurden in den vergangenen Jahren zudem vermehrt börsliche Lösungen für den Handel und das Clearing nachgefragt. In diesem veränderten Wettbewerbsumfeld sieht sich die EEX gut aufgestellt, strukturelles Wachstum zu erzielen und weitere Marktanteile zu gewinnen. Wachstum im Handel von Devisen (360T):360T ® ist eine führende, weltweit agierende Devisenhandelsplattform. Zur breiten Kundenbasis von 360T gehören Unternehmen, Buy-Side-Kunden und Banken. Durch die Verbindung der Kenntnisse und Erfahrungen von 360T im Devisenmarkt mit unserer IT-Kompetenz haben wir uns zusätzliches Erlöspotenzial erschlossen. So sind wir mit verschiedenen Maßnahmen zur Erzielung von Synergien, wie der Einführung von FX-Futures und Clearingdienstleistungen, vorangekommen. Zudem profitieren wir langfristig von einem strukturellen Trend: Zwar wird derzeit der weit überwiegende Teil der täglich gehandelten Devisen noch außerbörslich abgewickelt, doch steigt die Nachfrage nach elektronischen und transparenten Handelsplattformen, an die mehrere Banken angebunden sind. Grenzüberschreitende Abwicklung von Investmentfonds:Unsere Kunden können ihr gesamtes Fondsportfolio - von traditionellen Investmentfonds über börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs) bis hin zu Hedgefonds - über uns abwickeln und verwahren. Da auch die Aufsichtsbehörden effizientere Abwicklungs- und Verwahrlösungen fordern, um höchste Sicherheit für das verwahrte Kundenvermögen zu gewährleisten, erwarten wir, in Zukunft weitere Kundenportfolios durch Auslagerungsvereinbarungen gewinnen zu können. Darüber hinaus erweitern wir fortlaufend unser Produkt- und Dienstleistungsangebot. So haben wir beispielsweise unser Dienstleistungsangebot im Fondsbereich mit dem Management von Vertriebsverträgen und der Datenaufbereitung durch Akquisitionen deutlich ausgeweitet. Dadurch erwarten wir zusätzliche Nettoerlöse durch die Realisierung von Umsatzsynergien. Erweiterung des Index- und Analytikgeschäfts:Im Indexgeschäft verfolgen wir das Ziel, den in Europa bereits etablierten Indexanbieter STOXX noch globaler auszurichten, um ergänzend zu den Indexfamilien DAX® und STOXX® weitere Indizes zu entwickeln und weltweit zu vermarkten. Zudem wird das Indexgeschäft weiter den strukturellen Trend hin zu passiven Investmentprodukten (ETFs) für sich nutzen. Immer mehr Endkunden und Vermögensverwalter setzen auf diesen Trend aufgrund der niedrigeren Kosten und des teilweise unterdurchschnittlichen Erfolgs von aktiven Anlagestrategien. Um diese Trends noch besser zu unterstützen, haben wir Axioma erworben, einen führenden Anbieter von Portfolio- und Risikomanagementlösungen. Der Zusammenschluss hat mit Qontigo einen vollintegrierten führenden Informationsanbieter für institutionelle Investoren geschaffen, der die wachsende Marktnachfrage nach Produkten und Analysen in diesem Bereich bedient. ESG:Der Trend zur nachhaltigen Wirtschaft und Kapitalanlage stellt für uns eine immer weiter an Bedeutung gewinnende strukturelle Wachstumschance dar, die durch die COVID-19-Pandemie verstärkt wurde. Unser Ziel ist es, Marktteilnehmenden mit hochqualitativen ESG-Daten, -Analysen, spezialisierten ESG-Indizes und entsprechenden Handels- und Absicherungsmöglichkeiten zu unterstützen. Einen großen Schritt in diese Richtung haben wir mit der 2021 abgeschlossenen Akquisition von Institutional Shareholder Services (ISS) gemacht. Dadurch erwarten wir weiteres strukturelles Wachstum durch die Entwicklung neuer Produkte und die Gewinnung neuer Kunden über unser ganzes Unternehmen hinweg. Zyklische ChancenNeben den strukturellen Wachstumschancen ergeben sich für uns auch zyklische Chancen, beispielsweise bei einer positiven makroökonomischen Entwicklung. Wir haben keinen direkten Einfluss auf diese zyklischen Chancen - sie bergen aber das Potenzial, unsere Nettoerlöse mittelfristig bedeutend zu steigern: scrollen
Technologische ChancenNeue Entwicklungen - u. a. bei Cloud-Diensten, im Kontext von künstlicher Intelligenz (KI), Big Data, Robotik und Blockchain-Technologie - in Verbindung mit dem Innovationspotenzial von Fintech-Unternehmen treiben den Wandel in der Finanzbranche voran. Diese neue Technologiewelle könnte dabei helfen, Barrieren in der Harmonisierung der Märkte zu überwinden, zusätzliche Effizienz zu schaffen und Risiken zu mindern. Diese Entwicklung wurde durch die neuen Rahmenbedingungen aufgrund der COVID-19-Pandemie weiter verstärkt und wird voraussichtlich die nächsten Jahre andauern: Digitalisierungstrends werden sich beschleunigen, und die Herausforderung für etablierte Anbieter besteht darin, den richtigen Weg im Hinblick auf neue Geschäftsmodelle und innovative Technologien zu finden. Bei Cloud-Diensten haben wir insbesondere interne Prozesse optimiert. So werden u. a. HR-Prozesse, der Einkauf sowie die Abrechnung von Reisekosten in der Cloud abgewickelt. Dies führte zu einer deutlichen Verschlankung der Prozesse und hat zudem einen positiven Effekt auf die Kosten der Gruppe. Darüber hinaus arbeiten wir daran, Dienstleistungen und Prozesse mit Kunden in die Cloud zu überführen. So könnte z. B. die Einführung neuer Handelsplattformen bzw. die Aktualisierung bestehender Infrastrukturen in der Cloud vorab schneller und besser durch Kunden getestet werden. Dies würde unsere Prozesse deutlich agiler machen, da Neuerungen in kürzeren Zeitabständen eingeführt werden und wir somit besser auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen könnten. Wir haben uns über Vereinbarungen mit einer Reihe wichtiger Cloud-Anbieter an der Spitze der Cloud-Nutzung im europäischen Finanzdienstleistungssektor positioniert. Eine weitere technologische Chance liegt in der Distributed Ledger Technologie (DLT). Diese gilt bisweilen als disruptive Technologie, deren Chancen die Finanzbranche derzeit aber verstärkt auslotet. Durch ihren dezentralen Charakter ermöglicht sie die direkte Interaktion zwischen Teilnehmern und hat dadurch das Potenzial, komplexe Prozesse zu vereinfachen. Etablierte Marktinfrastrukturanbieter wie die Gruppe Deutsche Börse, die die gesamte Wertschöpfungskette aus einer Hand abdecken, spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, dieses Potenzial auszuschöpfen und gleichzeitig geltende Branchenstandards zu erfüllen. Hierzu zählen neben rechtlichen und regulatorischen Vorgaben auch die Einhaltung von Sicherheitsstandards sowie Risikobegrenzungs- und Kosteneffizienzaspekte. Anorganische WachstumschancenEin ebenso wichtiger Bestandteil von Compass 2023 ist anorganisches Wachstum. Wir fokussieren uns dabei auf Bereiche, die einen starken Bezug zu den strategischen Wachstumsfeldern der Gruppe haben, wie etwa das Index- und Analytikgeschäft, ESG, Commodities, der Devisenhandel oder der Handel mit festverzinslichen Anleihen und Investment Fund Services. Ziel ist es, unser Wachstum in diesen Bereichen durch Akquisitionen weiter zu beschleunigen und die Skalierbarkeit unserer Geschäftsfelder weiter zu erhöhen. 13. PrognoseberichtDer Prognosebericht beschreibt die voraussichtliche Entwicklung unserer Gruppe im Geschäftsjahr 2022. Er enthält Aussagen und Informationen über Vorgänge, die in der Zukunft liegen, und beruht auf Erwartungen und Annahmen des Unternehmens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts. Diese unterliegen bekannten und unbekannten Chancen, Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, beeinflussen den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse des Konzerns. Sollten Chancen oder Risiken eintreten oder eine der Ungewissheiten Realität werden oder sollte sich erweisen, dass eine der zugrunde liegenden Annahmen unzutreffend war, kann die tatsächliche Entwicklung des Konzerns sowohl positiv als auch negativ von den Erwartungen und Annahmen in den zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen dieses Prognoseberichts abweichen. Entwicklung der RahmenbedingungenMakroökonomisches UmfeldNachdem sich die Weltwirtschaft im Jahreslauf 2021 wie erwartet relativ deutlich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erholt hat, rechnen wir für den Prognosezeitraum mit weiterem wirtschaftlichem Wachstum. Dies wird allerdings aller Voraussicht nach etwas unterhalb der 2021 erzielten Wachstumsraten liegen, da steigende Inflation und eine erwartete straffere Geldpolitik der Zentralbanken sich dämpfend auswirken könnten. Zusätzlich könnte der sich verschärfende Konflikt zwischen Russland und der Ukraine das makroökonomische Umfeld belasten. Entwicklung der ErtragslageWir sehen uns trotz des außerordentlichen makroökonomischen Umfelds mit unserem diversifizierten Geschäftsmodell und vielfältigen Erlösquellen in einer sehr guten Position, unsere Ertragslage mittel- und langfristig weiter zu verbessern. Diese Erwartung basiert u. a. auf den strukturellen Wachstumschancen, die wir nutzen werden (für Details siehe den "Chancenbericht") sowie auf erwartetem zusätzlichen anorganischen Wachstum. Wie bereits für die vorherigen Jahre erwarten wir auch im Prognosezeitraum einen Anstieg der Nettoerlöse aus strukturellen Wachstumschancen von mindestens 5 Prozent. Dieses Wachstum treiben wir durch Investitionen voran. Dabei verfolgen wir die Ziele, weitere Marktanteile aus dem außerbörslichen Handel und Clearing in den börslichen Bereich zu verlagern, durch die Einführung neuer Produkte und Funktionalitäten unsere Positionen in bestehenden Anlageklassen weiter auszubauen und neue Kunden zu gewinnen. Zudem erwarten wir aus Übernahmen, insbesondere der Akquisition von ISS zum 25. Februar 2021, einen zusätzlichen Nettoerlösbeitrag. Bei den von zyklischen Faktoren abhängigen Geschäftsfeldern werden sich zudem aufgrund der niedrigeren Marktvolatilität im Jahr 2021 und möglicher US-Zinserhöhungen 2022 wahrscheinlich erste leicht positive Effekte auf unsere zyklisch bedingten Nettoerlöse ergeben. In Summe rechnen wir für den Prognosezeitraum mit Nettoerlösen von rund 3,8 Mrd. €. Für die darin enthaltenen ESG-Nettoerlöse 10 erwarten wir in derselben Periode ein Wachstum von mehr als 10 Prozent. Im Rahmen unserer Wachstumsstrategie verfolgen wir klar definierte Prinzipien zur Steuerung der operativen Kosten. Die notwendige Flexibilität erreichen wir dabei im Wesentlichen durch kontinuierlich verbesserte operative Abläufe. Für das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) rechnen wir im Prognosezeitraum mit einem Anstieg auf rund 2,2 Mrd. €. Damit würden wir voll im Rahmen unserer mittelfristigen Wachstumsziele von durchschnittlich 10 Prozent pro Jahr für die Nettoerlöse und das EBITDA im Zeitraum 2019 bis 2023 liegen. Prognose der Ertragslage für 2022scrollen
Entwicklung der nichtfinanziellen LeistungsindikatorenAuch im Prognosezeitraum stehen zur Sicherung unseres gesellschaftlichen Wertbeitrags Initiativen zur Förderung der Transparenz und Sicherheit der Märkte im Vordergrund. Was die für 2021 prognostizierte Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren angeht, so wurde durch die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen, die Teil des Tagesbetriebs wurden, die Systemverfügbarkeit wieder auf die hohen angestrebten Werte gebracht. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass die Verfügbarkeit der kundenseitigen IT-Systeme im Prognosezeitraum weiterhin auf diesem hohen Niveau liegen wird. Arbeitgeberattraktivität ist für unseren nachhaltigen Erfolg wichtig. Wir wollen Toptalente gewinnen und langfristig an uns binden. Durch die im Kapitel Unsere Mitarbeitenden beschriebenen Maßnahmen sind wir gut aufgestellt und gehen davon aus, dass wir unser Ziel zur Mitarbeitendenzufriedenheit von größer 71,5 Prozent halten oder verbessern können. Der Vorstand der Deutsche Börse AG hat gemäß § 76 Abs. 4 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, jeweils bezogen auf die Deutsche Börse AG, festgelegt. Bis 31. Dezember 2022 soll der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 15 Prozent und auf der zweiten Führungsebene bei 22 Prozent liegen. Daneben hatte sich der Vorstand im Rahmen einer Selbstverpflichtung das Ziel gesetzt, bis Ende 2022 gruppenweit einen Anteil von Frauen in Führungspositionen von 22 Prozent im oberen Management und von 30 Prozent im unteren Management zu erreichen. Abweichend von der gesetzlichen Verpflichtung wurde die Selbstverpflichtung umfangreicher gefasst. Die hier festgelegte Zielgröße bezieht sich auf die Gruppe Deutsche Börse weltweit. Das Urteil unabhängiger ESG-Ratingagenturen ist für uns ein wichtiger Gradmesser unserer ESG-Bemühungen. Wir analysieren fortlaufend unser Abschneiden und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Für den Prognosezeitraum erwarten wir, dass wir unsere gute Position bei den ESG-Ratings oberhalb des 90. Perzentils halten können. Weiterhin stellen wir die Klimaneutralität unseres Konzerns sicher, indem wir zum einen bis 2022 mindestens 70 Prozent unserer CO 2 -Emissionen pro Arbeitsplatz vermeiden und zum anderen den verbleibenden Anteil unserer Emissionen über Emissionsminderungsprojekte ausgleichen. All dies steht im Zeichen unserer Klimastrategie, deren Ziel es ist, bis zum Jahr 2025 netto-klimaneutral zu werden. Alle unsere Bemühungen werden wir von der Science Based Target Initiative bis Ende 2023 überprüfen lassen. Prognose der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für 2022scrollen
1) Gruppenweites Ziel auf oberer
Führungsebene.
Entwicklung der FinanzlageWir erwarten auch künftig einen deutlich positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, der unser primäres Finanzierungsinstrument ist. In Bezug auf die Veränderung der Liquidität rechnen wir mit zwei wesentlichen Einflussfaktoren im Prognosezeitraum: Zum einen planen wir, rund 200 Mio. € auf Gruppenebene in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zu investieren. Die Investitionen sollen hauptsächlich der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen in unseren Wachstumsbereichen dienen. Zum anderen werden wir der Hauptversammlung im Mai 2022 vorschlagen, eine Dividende je Aktie in Höhe von 3,20 € zu zahlen. Dies würde einem Mittelabfluss von rund 587 Mio. € entsprechen. Darüber hinaus erwarten wir zum Zeitpunkt der Erstellung des zusammengefassten Lageberichts keine weiteren wesentlichen Einflussfaktoren auf die Liquidität der Gruppe. Aufgrund des positiven Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, ausreichender Kreditlinien (für Details siehe Erläuterung 24 des Konzernanhangs) sowie unserer flexiblen Steuerungs- und Planungssysteme gehen wir wie schon in den Vorjahren von einer soliden Liquiditätsausstattung im Prognosezeitraum aus. Generell streben wir eine Dividendenausschüttungsquote von 40 bis 60 Prozent des Periodenüberschusses, der den Anteilseignern der Deutsche Börse AG zuzurechnen ist, an. Innerhalb dieser Bandbreite steuern wir die tatsächliche Ausschüttungsquote im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von Kontinuitätsgesichtspunkten. Darüber hinaus planen wir, die verbleibenden verfügbaren Mittel primär in die anorganische Weiterentwicklung der Gruppe zu investieren. Sofern diese Mittel nicht investiert werden können, stellen zusätzliche Ausschüttungen, insbesondere Aktienrückkäufe, eine weitere Möglichkeit der Mittelverwendung dar. Um die starken Kreditratings auf Gruppenebene zu erhalten, streben wir ein Verhältnis der Nettoschulden zum EBITDA von höchstens 1,75 sowie der Free Funds from Operations zu den Nettoschulden von mind. 50 Prozent an. Gesamtaussage des VorstandsWir sehen das Unternehmen dank seines umfassenden Angebots entlang der Wertschöpfungskette im Wertpapierhandel und dank seiner Innovationskraft im internationalen Wettbewerb weiterhin sehr gut positioniert und rechnen vor diesem Hintergrund langfristig mit einer positiven Entwicklung unserer Ertragslage. Maßnahmen im Rahmen unserer Wachstumsstrategie sollen dieses Wachstum weiter beschleunigen. Wir verfolgen dabei das Ziel, agiler, effektiver und mit verstärktem Kundenfokus zu agieren und langfristig zum weltweit präferierten Marktinfrastrukturanbieter mit Spitzenpositionen in allen unseren Tätigkeitsfeldern zu werden. Dabei streben wir an, die strukturellen Wachstumsfelder weiter auszubauen und deren Nettoerlösbeitrag nochmals um mindestens 5 Prozent zu steigern. Unter Berücksichtigung weiterer zyklischer und Konsolidierungseffekte planen wir im Prognosezeitraum insgesamt mit einem Anstieg der Nettoerlöse auf rund 3,8 Mrd. €. Beim EBITDA rechnen wir im Prognosezeitraum mit einem Wachstum auf rund 2,2 Mrd. €. Insgesamt gehen wir auf dieser Basis von einem deutlich positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und damit wie schon in den Vorjahren von einer soliden Liquiditätsausstattung aus. Die Gesamtaussage des Vorstands gilt für den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses zusammengefassten Lageberichts. 14. NachtragsberichtDie Deutsche Börse AG hat am 16. Februar 2022 erfolgreich eine Hybridanleihe in Höhe von 500,0 Mio. € platziert. Die Hybridanleihe hat eine Laufzeit von 26,25 Jahren mit einem ersten Kündigungstermin nach 6 Jahren und einem Kupon von 2,0 Prozent jährlich bis Juni 2028. Die Hybridanleihe wird zur Refinanzierung von M&A-Aktivitäten des letzten Jahres verwendet. 15. Erklärung zur UnternehmensführungDie Gruppe Deutsche Börse misst den Prinzipien verantwortungsvoller Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance) hohe Bedeutung bei. Die vorliegende Erklärung berichtet gemäß Grundsatz 22 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance der Deutsche Börse AG. Sie entspricht zudem der von §§ 289f und 315d Handelsgesetzbuch (HGB) geforderten Konzernerklärung zur Unternehmensführung. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktiengesetzAm 8. Dezember 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG folgende Entsprechenserklärung abgegeben: "Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die nachfolgende Entsprechenserklärung bezieht sich auf die aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 (DCGK), die am 20. März 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG erklären, dass den Empfehlungen des DCGK im Geschäftsjahr 2021 bisher vollständig entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen werden wird. In dem Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 3. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde lediglich Empfehlung G.1 erster Spiegelstrich DCGK insoweit nicht entsprochen, als die im Jahr 2020 nicht neu abgeschlossenen oder verlängerten Vorstandsdienstverträge erst seit ihrer Neufassung zum 1. Januar 2021 einen entsprechenden, auch die Nebenleistungen umfassenden Gesamt-Cap enthalten. Im Einzelnen: Empfehlung G.1 erster Spiegelstrich DCGK empfiehlt u.a., dass im Vergütungssystem festgelegt werden soll, welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung). Bereits mit Einführung des angepassten Vergütungssystems für den Vorstand zum 1. Januar 2020 wurde die jährliche Vergütung aus Festgehalt, variablen Vergütungsteilen, Versorgungsaufwand und Nebenleistungen für jedes Vorstandsmitglied insgesamt auf einen Betrag von 9,5 Mio. € brutto begrenzt (Gesamt-Cap), nachdem zuvor Nebenleistungen nicht von dem Gesamt-Cap umfasst waren. Damit wurde schon hinsichtlich der seit dem 1. Januar 2020 neu abgeschlossenen oder verlängerten Vorstandsdienstverträge Empfehlung G.1, erster Spiegelstrich DCGK entsprochen. Alle übrigen Vorstandsdienstverträge wurden zum 1. Januar 2021 auf Grundlage des neuen Vergütungssystems 2021 entsprechend neu gefasst, so dass seitdem Empfehlung G.1 DCGK insgesamt entsprochen wird." Die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG finden Sie auch im Internet unter www.deutsche-boerse.com > Investor Relations > Corporate Governance > Entsprechenserklärung. Ebenso sind dort die Entsprechenserklärungen der vergangenen fünf Jahre verfügbar. Angaben zu vorrangigen gesetzlichen RegelungenVorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG erklären gemäß Empfehlung F.4 DCGK, dass Empfehlung D.5 DCGK aufgrund der vorrangigen gesetzlichen Regelung des § 4b Börsengesetz für die Gesellschaft in 2021 nicht anwendbar war. Gemäß Empfehlung D.5 DCGK soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Anteilseignervertretern besetzt ist. Gemäß § 4b Börsengesetz unterstützt der Nominierungsausschuss den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG u. a. jedoch auch bei der Ermittlung von Bewerbern für den Vorstand. Da diese Aufgabe gemäß geübter Praxis nicht nur von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat wahrgenommen werden soll, gehören dem Nominierungsausschuss auch Arbeitnehmervertreter an. Angaben zu Anregungen des DCGKNeben den Empfehlungen (sog. "soll"-Vorgaben), über deren Einhaltung gemäß §161 AktG im Rahmen der Entsprechenserklärung berichtet wird, sieht der DCGK auch Anregungen vor (sog. "sollte"-Vorgaben). Die Deutsche Börse AG erfüllt diese vollständig. Öffentlich zugängliche Informationen gemäß § 289f Absatz 2 Nr. 1a HGBDer Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 AktG werden veröffentlicht unter www.deutsche-boerse.com > Investor Relations > Corporate Governance > Vergütung. Angaben zu den UnternehmensführungspraktikenVerhaltensrichtlinienDie globale Ausrichtung der Gruppe Deutsche Börse erfordert verbindliche Richtlinien und Verhaltensstandards, die an jedem ihrer Standorte auf der Welt gelten. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zielen insbesondere auf Verantwortung, Respekt und gegenseitige Wertschätzung ab. Auch bei der Umsetzung des Geschäftsmodells kommen sie zum Einsatz. Die Kommunikation mit Kunden, Investoren, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit basiert auf zeitnaher Information und Transparenz. Neben gewinnorientiertem Handeln sind anerkannte soziale Standards die Grundlage für eine nachhaltige Führung der Gruppe Deutsche Börse. Verhaltenskodex für das GeschäftslebenVerantwortungsvolles Handeln setzt ein konzernweites, von allen Mitarbeitenden geteiltes Werteverständnis voraus. Die Deutsche Börse AG hat deshalb einen Verhaltenskodex für das Geschäftsleben, der jährlich überprüft wird. Dieses Dokument, das vom Vorstand beschlossen wurde und gruppenweit gültig ist, legt den Grundstein für zentrale ethische und rechtliche Standards, die u. a. folgende Themen umfassen: scrollen
Der Verhaltenskodex gilt für Mitglieder des Vorstands ebenso wie für alle weiteren Führungskräfte und Mitarbeitende der Gruppe Deutsche Börse. Neben konkreten Regeln enthält der Kodex allgemeine Hinweise darauf, wie Mitarbeitende dazu beitragen können, die festgelegten Werte in ihrem Arbeitsalltag mit Leben zu füllen. Ziel des Verhaltenskodex ist es, Leitlinien für die tägliche gemeinsame Arbeit im Unternehmen zu definieren, zur Lösung von Konflikten beizutragen sowie ethische und rechtliche Herausforderungen zu meistern. Alle neu eingestellten Mitarbeitenden erhalten den Verhaltenskodex als Teil ihrer Arbeitsvertragsunterlagen. Der Kodex ist integraler Bestandteil der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gruppe Deutsche Börse; Verstöße gegen den Kodex können zu disziplinarischen Maßnahmen führen. Das Dokument ist unter www.deutsche-boerse.com > Nachhaltigkeit > Unser ESG-Profil > Mitarbeitende > Leitbild zu finden. Verhaltenskodex für LieferantenDie Einhaltung hoher Standards verlangt die Gruppe Deutsche Börse nicht nur von ihrem Management und ihren Mitarbeitenden, sondern auch von ihren Zulieferern. Der Verhaltenskodex für Lieferanten (Code of Conduct) fordert, Menschen- und Arbeitnehmerrechte zu achten und Mindeststandards zu berücksichtigen. Im Jahr 2016 wurde er auf Basis eines Vorstandsbeschlusses um die Anforderungen des britischen Modern Slavery Act ergänzt, der für alle Unternehmen verpflichtend ist, die im Vereinigten Königreich tätig sind. Ein Großteil der Lieferanten hat diesen Bedingungen zugestimmt; alle übrigen Schlüssellieferanten sind Selbstverpflichtungen eingegangen, die den Standards der Gruppe Deutsche Börse entsprechen oder sogar über sie hinausgehen. Die Unterzeichnung des Code of Conduct oder (in Ausnahmefällen) eine entsprechende Selbstverpflichtung ist zwingende Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung mit der Gruppe Deutsche Börse. Der Code of Conduct wird unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Der Code of Conduct findet sich im Internet unter www.deutsche-boerse.com > Nachhaltigkeit > Unser ESG-Profil > Beschaffungswesen. Nachhaltigkeit und WertmaßstäbeUnser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den Rechtsordnungen und ethischen Standards der Staaten, in denen die Gruppe Deutsche Börse aktiv ist. Besonders die Mitgliedschaft in Initiativen und Organisationen, die allgemein anerkannte ethische Standards vertreten, verdeutlicht, welche Wertvorstellungen für uns dabei von Bedeutung sind. Relevante Mitgliedschaften sind: UN Global Compact www.unglobalcompact.org:Die freiwillige Wirtschaftsinitiative der Vereinten Nationen verfolgt das Ziel, eine nachhaltigere und gerechtere Weltwirtschaft zu verwirklichen. Im Mittelpunkt stehen zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Seit 2009 veröffentlicht die Gruppe Deutsche Börse jährlich einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Global Compact. Charta der Vielfalt www.charta-der-vielfalt.de:Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt verpflichtet sich das Unternehmen, die Vielfalt seiner Belegschaft, seiner Kunden und Geschäftsbeteiligten anzuerkennen, wertzuschätzen und zu fördern - unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Religion, Nationalität, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung und Identität. International Labour Organization www.ilo.org:Die UN-Agentur ist die international verantwortliche Organisation zur Ausarbeitung und Beaufsichtigung weltweiter Gewerkschaftsstandards; sie bringt Regierungsvertretende, Arbeitnehmer und Arbeitgeber an einen Tisch und fördert so die Entwicklung gemeinsamer Richtlinien und Programme. Durch die Ratifizierung verpflichtet sich die Gruppe Deutsche Börse zur Einhaltung dieser Standards. Verankerung von Nachhaltigkeit in der UnternehmensführungNachhaltigkeit ist von zentraler Bedeutung für die Unternehmensstrategie der Gruppe Deutsche Börse. Das Thema ist daher sowohl auf Ebene des Vorstands als auch auf der des Aufsichtsrats fester Bestandteil der Unternehmensführung. Der Vorstand der Deutsche Börse AG trifft alle strategischen Entscheidungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsthemen der Gruppe Deutsche Börse. Unterstützt wird er dabei vom bereichsübergreifend zusammengesetzten Group Sustainability Board, welches vom Finanzvorstand geleitet wird. Dieses Gremium trifft allein oder in Abstimmung mit dem Vorstand grundlegende Entscheidungen zu Unternehmensinitiativen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG). Es prüft und bewertet zudem Nachhaltigkeitsprojekte und legt hierfür quantifizierbare Ziele und Zeitpläne fest. Im Bereich des Vorstandsvorsitzenden unterstützt die Abteilung Group ESG Strategy vor allem bei der Koordination bereichsübergreifender ESG-Produktinitiativen, steuert die ESG-Berichterstattung und überprüft fortlaufend das ESG-Profil sowie die Klimastrategie der Deutsche Börse AG. Auf Ebene des Aufsichtsrats wurde entsprechend der strategischen Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit im Berichtsjahr der Aufgabenbereich des bisherigen Strategieausschusses erweitert und ein "Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss" gebildet. Neben dieser zentralen Verankerung von ESG im Aufsichtsrat ist dieses Thema auch in den weiteren Ausschüssen des Aufsichtsrats, insbesondere dem Prüfungs-, Risiko- und Nominierungsausschuss, sowie dem Gesamtgremium von besonderer Relevanz. Aktuelle, relevante Aspekte von Nachhaltigkeit sind im Rahmen von Workshops und Schulungen regelmäßig auch Gegenstand des Trainingsprogramms von Vorstand und Aufsichtsrat. Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie im Internet unter www.deutsche-boerse.com > Nachhaltigkeit. Zum Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats finden Sie weitere Informationen im Kapitel "Ausschüsse des Aufsichtsrats". Branchenspezifische RichtlinienDie zentrale Rolle der Gruppe Deutsche Börse in der Finanzbranche verlangt einen verantwortungsbewussten Umgang mit Informationen - insbesondere mit sensiblen Daten und Fakten. Um ein entsprechendes Verhalten der Mitarbeitenden sicherzustellen, gelten bei der Gruppe eine Reihe von Regelungen. Diese umfassen sowohl rechtliche Vorgaben als auch spezielle, für das jeweilige Branchensegment geltende Richtlinien wie das Hinweisgebersystem und Richtlinien zum Risiko- und Kontrollmanagement. HinweisgebersystemDie Gruppe Deutsche Börse setzt sich mit Nachdruck für die Bekämpfung von Regelverletzungen ein. Das Hinweisgebersystem (Whistleblowing) ist daher ein Angebot der Gruppe Deutsche Börse, nicht regelkonformes Verhalten zu melden. Die Gruppe Deutsche Börse nutzt dafür das Business Keeper Monitoring System (BKMS®), eine internetbasierte Anwendung, die es Mitarbeitenden, Kunden und Dritten ermöglicht, namentlich oder unter Wahrung ihrer Anonymität, Sachverhalte, die potenziell strafbar sein könnten, und regelwidriges Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder Dritten, die die Geschäfte der Gruppe Deutsche Börse betreffen, rund um die Uhr zu melden. Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem finden Sie im Internet unter www.deutsche-boerse.com > Unternehmen > Kontakt > Hinweisgebersystem. Richtlinien zum Risiko- und KontrollmanagementFunktionsfähige Kontrollsysteme sind wesentlicher Bestandteil stabiler Geschäftsprozesse. Die gruppenweiten Kontrollsysteme der Deutschen Börse sind in ein Gesamtkonzept eingebettet, das u. a. die gesetzlichen Vorschriften, die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, internationale Regelungen und Empfehlungen sowie weitere unternehmensspezifische Richtlinien berücksichtigt. Die zuständigen Verantwortlichen für die einzelnen Elemente des Kontrollsystems stehen untereinander sowie mit dem Vorstand in engem Kontakt und berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat bzw. dessen Ausschüsse. Gleichermaßen verfügt die Gruppe über ein konzernweites Risikomanagementsystem, das Funktionen, Prozesse und Verantwortlichkeiten beschreibt und verbindlich regelt. Details zum internen Kontrollsystem und zum Risikomanagement der Gruppe Deutsche Börse finden sich im Abschnitt "Risikomanagement". Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratEin wesentliches Grundprinzip des deutschen Aktiengesetzes ist das duale Führungsprinzip, das die Organe Vorstand und Aufsichtsrat jeweils mit getrennten eigenständigen Kompetenzen ausstattet. Diese werden in den folgenden Abschnitten zusammen mit ihrer Umsetzung bei der Deutsche Börse AG ausführlich beschrieben. Beide Gremien erfüllen ihre Aufgaben zum Wohl des Unternehmens und mit dem Ziel einer langfristigen und nachhaltigen Wertsteigerung. Grundlage ihres Handelns ist das Prinzip der verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance). Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG arbeiten daher eng und vertrauensvoll zusammen: Der Vorstand setzt den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Lage von Gesellschaft und Konzern und den Gang der Geschäfte in Kenntnis. Darüber hinaus informiert er den Aufsichtsrat regelmäßig über alle Fragen der Unternehmensplanung, der Risikolage und des Risikomanagements, der Compliance sowie der Kontrollsysteme im Unternehmen. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird mit dem Aufsichtsrat eingehend erörtert und abgestimmt und ihre Umsetzung in regelmäßigen Abständen diskutiert. Über Angelegenheiten, die von besonderer Bedeutung für das Unternehmen sind, informiert der Vorstandsvorsitzende den Aufsichtsrat unverzüglich mündlich oder schriftlich. Der Vorstandsvorsitzende informiert den Aufsichtsratsvorsitzenden zudem fortlaufend und regelmäßig über die Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven und erörtert diese mit ihm. Zudem kann der Aufsichtsrat jederzeit vom Vorstand einen Bericht insbesondere über Angelegenheiten und geschäftliche Vorgänge bei der Deutsche Börse AG sowie deren Tochterunternehmen verlangen, die auf die Lage der Deutsche Börse AG erheblichen Einfluss haben können. Die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat regeln die entsprechenden Informationsrechte und -pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat im Detail. Vorstand der Deutsche Börse AGDer Vorstand leitet die Deutsche Börse AG und die Gruppe Deutsche Börse. Im Berichtsjahr gehörten dem Vorstand sechs Mitglieder an. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gremiums zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der nachhaltigen, strategischen Ausrichtung, die Steuerung und Überwachung der operativen Einheiten sowie die Einrichtung und Überwachung eines effizienten Risikomanagementsystems. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung des Jahres- und des Konzernabschlusses sowie die Erstellung der unterjährigen Finanzinformationen der Deutsche Börse AG. Ferner hat er für die Einhaltung von Rechtsvorschriften und behördlichen Regelungen zu sorgen. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder des Vorstands die ihnen im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans zugewiesenen Ressorts selbstständig und in eigener Verantwortung. Zusätzlich zu den Geschäftsbereichen gibt es mit dem Ressort des Vorstandsvorsitzenden (CEO), dem des Finanzvorstands (CFO), dem des Chief Information Officer/Chief Operating Officer (CIO/COO) sowie dem Ressort HR & Compliance funktionale Zuständigkeiten. Die Geschäftsbereiche decken die operativen Geschäftsfelder wie die Kassamarktaktivitäten und das Derivategeschäft, die Wertpapierabwicklung und -verwahrung sowie das Geschäft mit Marktdaten und Finanzinformationen ab. Für Details siehe den "Überblick über die Gruppe Deutsche Börse -Organisationsstruktur". Die nähere Ausgestaltung der Vorstandsarbeit wird durch eine Geschäftsordnung bestimmt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat. Diese regelt u. a. dem Gesamtvorstand vorbehaltene Angelegenheiten, besondere Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie sonstige Verfahrens- und Beschlussmodalitäten. Der Vorstand tagt regelmäßig im Rahmen von Vorstandssitzungen. Diese werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen, der die Arbeit im Vorstand koordiniert. Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen. Der Gesamtvorstand entscheidet gemäß Geschäftsordnung regelmäßig durch Beschluss mit der einfachen Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder. Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorstandsvorsitzenden entscheidend. Weitere Informationen zum Vorstand, die personelle Zusammensetzung sowie die individuellen Mandate und Lebensläufe seiner Mitglieder können unter www.deutsche-boerse.com > Investor Relations > Corporate Governance > Vorstand abgerufen werden. Aufsichtsrat der Deutsche Börse AGDer Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er unterstützt ihn bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen und steht ihm bei Fragen von strategischer Bedeutung zur Seite. Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand definiert. Des Weiteren bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands, setzt deren Gesamtvergütung fest und prüft Jahres- und Konzernabschluss der Deutsche Börse AG sowie den zusammengefassten Lagebericht. Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 werden im Bericht des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern und setzt sich nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus der gleichen Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Amtsperiode der derzeitigen Mitglieder endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2024. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreter, die im Rahmen des Arbeitnehmerwahlverfahrens im Berichtsjahr in den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gewählt wurden. Dieses Wahlverfahren musste aufgrund der COVID-19-Pandemie zwischenzeitlich unterbrochen werden und wurde zum 17. November 2021 abgeschlossen. Im Zeitraum zwischen der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2021 bis zum Abschluss des Arbeitnehmerwahlverfahrens waren die Arbeitnehmervertreter gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Der Aufsichtsrat trifft sich zu mindestens sechs ordentlichen Sitzungen pro Jahr. Nach Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen abgehalten. Die Ausschüsse halten ebenfalls regelmäßig Sitzungen ab. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Satzung etwas anderes vorsehen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird insbesondere durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bestimmt, die im Internet unter www.deutsche-boerse.com >Investor Relations > Corporate Governance > Aufsichtsrat > Geschäftsordnung abrufbar ist. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, mindestens jährlich, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie ihrer jeweiligen Mitglieder sowie die Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung von Vorstand und Aufsichtsrat. Er legt seiner Überprüfung dabei konkrete Zielvorgaben zugrunde. Der Aufsichtsrat überprüft zudem regelmäßig, mindestens jährlich, die Effektivität seiner Tätigkeit, erörtert Verbesserungsmöglichkeiten und beschließt hierzu geeignete Maßnahmen, soweit erforderlich. Die konkreten Zielvorgaben sind im Kapitel "Ziele für die Zusammensetzung sowie Kompetenzprofil des Aufsichtsrats" und die jährliche Effektivitätsprüfung ist im Kapitel "Effektivitätsprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrats" beschrieben. Der Aufsichtsratsvorsitzende stimmt sich regelmäßig jeweils mit den Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat auch außerhalb der Sitzungstermine ab. Ausschüsse des AufsichtsratsMit den Ausschüssen verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, die Effizienz seiner Arbeit zu steigern, indem komplexe Sachverhalte in kleineren Gruppen erörtert und für den Gesamtaufsichtsrat vorbereitet werden. Soweit gesetzlich zulässig, wurden auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Im Berichtsjahr hatte der Aufsichtsrat sieben Ausschüsse. Der Aufgabenbereich des bisherigen Strategieausschusses wurde um das Thema Nachhaltigkeit erweitert und hierzu ein Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats gebildet. Für Details zu den Ausschüssen siehe die Übersicht "Die Ausschüsse des Aufsichtsrats im Berichtsjahr: Zusammensetzung und Zuständigkeiten". Die Zuständigkeiten der Aufsichtsratsausschüsse sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt. Die Verfahrensregeln der Ausschüsse entsprechen denen des Aufsichtsratsplenums. Die aktuellen Aufgaben und die Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse können im Internet unter www.deutsche-boerse.com >Corporate Governance >Investor Relations > Aufsichtsrat > Ausschüsse eingesehen werden. Die Ausschussvorsitzenden berichten jeweils dem Aufsichtsratsplenum über die Gegenstände und Beschlüsse der Ausschusssitzungen. Details zu den konkreten Tätigkeiten und Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr können dem "Bericht des Aufsichtsrats" entnommen werden. Weitere Informationen zum Aufsichtsrat sowie zu den Ausschüssen, die personelle Zusammensetzung, die individuellen Mandate und die Lebensläufe der Mitglieder können im Internet abgerufen werden: www.deutsche-boerse.com > Corporate Governance > Investor Relations > Aufsichtsrat. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats im Berichtsjahr: Zusammensetzung und ZuständigkeitenPrüfungsausschussMitgliederscrollen
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1) Arbeitnehmervertreter
NominierungsausschussMitgliederscrollen
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RisikoausschussMitgliederscrollen
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Strategieausschuss (bis 22. Juni 2021)Mitgliederscrollen
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Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss (ab 22. Juni 2021)Mitgliederscrollen
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TechnologieausschussMitgliederscrollen
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PräsidialausschussMitgliederscrollen
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VermittlungsausschussMitgliederscrollen
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Ziele für die Zusammensetzung sowie Kompetenzprofil des AufsichtsratsMit Blick auf seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat gemäß Empfehlung C.1 DCGK einen Katalog mit konkreten Zielvorgaben einschließlich eines Kompetenzprofils beschlossen, das vor allem der künftigen Nominierung von Mitgliedern zugrunde gelegt werden soll. Diese Zielvorgaben werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Zu diesen gehören Qualifikationserfordernisse ebenso wie im Rahmen eines Diversitätskonzepts umzusetzende Ziele zur Vielfalt der Zusammensetzung. Zudem sollen die Mitglieder über ausreichend Zeit sowie über Integrität und charakterliche Eignung zur Wahrnehmung des Mandats verfügen. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll zudem unabhängig sein. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses die konkreten Zielvorgaben im Bereich der nachfolgend erläuterten allgemeinen Qualifikationserfordernisse erweitert und sie im Übrigen bestätigt. Auch wurde die Erfüllung der Zielvorgaben sowohl hinsichtlich des Gesamtgremiums als auch der einzelnen Mitglieder vom Aufsichtsrat mit Unterstützung seines Nominierungsausschusses überprüft und ebenfalls bestätigt. KompetenzprofilDie Mitglieder des Aufsichtsrats sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen wahrzunehmen. Hierzu hat der Aufsichtsrat individuelle (Basis-) und allgemeine Qualifikationserfordernisse festgelegt. Die allgemeinen Erfordernisse leiten sich aus dem Geschäftsmodell, der konkreten Zielsetzung und aus spezifischen, für die Gruppe Deutsche Börse geltenden Regulierungen ab. Individuelle (Basis-)QualifikationserfordernisseDiese individuellen Qualifikationen liegen idealerweise bei jedem Aufsichtsratsmitglied vor: scrollen
Allgemeine QualifikationserfordernisseDiese allgemeinen Qualifikationen beziehen sich auf den Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit. Mindestens zwei Mitglieder sollten jeweils über fundierte Kenntnisse insbesondere in folgenden Themen verfügen: scrollen
Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung die vorgenannten Qualifikationserfordernisse. Abdeckung der allgemeinen Qualifikationserfordernissescrollen
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Unabhängigkeit der AufsichtsratsmitgliederDem Aufsichtsrat soll nach Empfehlung C.6 DCGK auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören. Vor diesem Hintergrund haben die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat beschlossen, dass mindestens die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig sein soll. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne der Empfehlung C.6 DCGK als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Anteilseigner ist. Ein Aufsichtsratsmitglied ist insbesondere dann nicht mehr als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Empfehlung C.7 DCGK sieht daneben vor, dass jedenfalls mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von Vorstand und Gesellschaft sein soll. Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind sämtliche seiner Anteilseignervertreter unabhängig. Diversitätskonzept für Vorstand und AufsichtsratDas vom Aufsichtsrat nach § 289f Absatz 2 Nr. 6 HGB verabschiedete Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat verfolgt das Ziel, bei der Zusammensetzung beider Gremien eine große Bandbreite von Perspektiven und Erfahrungen zu erreichen. Die Umsetzung des Konzepts erfolgt im Rahmen des Auswahlprozesses und der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder bzw. bei Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder. Flexible Altersgrenze und ZugehörigkeitsdauerDie vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegte flexible Regelung zur Altersgrenze (Regelaltersgrenze von 70 Jahren) wird bei den Kandidierendenvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigt. Des Weiteren sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eine Regelzugehörigkeitsgrenze von nicht länger als zwölf Jahren vor, die der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigen soll. Die flexible Altersgrenze für Vorstandsmitglieder sieht eine Bestellung bis zum Ende des Monats vor, in dem das Vorstandsmitglied sein 60. Lebensjahr vollendet. Ab dem Monat, nach dem das Vorstandsmitglied das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann es für einen Zeitraum von jeweils einem Jahr erneut bestellt werden. Die letzte Bestellungsperiode soll allerdings mit Ablauf des Monats enden, in dem das Vorstandsmitglied das 65. Lebensjahr vollendet. Bei der Ernennung von Vorstandsmitgliedern verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel einer für die Gesellschaft optimalen Zusammensetzung des Vorstandsgremiums. Dabei spielen Erfahrung und Branchenkenntnisse sowie fachliche und persönliche Qualifikation eine wichtige Rolle. Je nach zu besetzendem Vorstandsressort kommt es dabei nicht nur auf die Breite und Tiefe, sondern auch auf die Aktualität der spezifisch erforderlichen Kenntnisse an. Die flexible Altersgrenze ist ausdrücklich weich formuliert, um dem Aufsichtsrat volle Flexibilität bei seinen Bestellungsentscheidungen zu belassen. Derzeit gehört dem Vorstand kein Mitglied an, das die Altersgrenze von 65 Jahren überschreitet. Die Amtszeit von Dr. Theodor Weimer als Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Börse AG läuft bis zum 31. Dezember 2024. Im Jahr 2024 wird Herr Dr. Weimer das 65. Lebensjahr vollenden. Die Amtszeit von Gregor Pottmeyer als Finanzvorstand der Deutsche Börse AG wurde bis zum 30. September 2025 verlängert. Im Jahr 2022 wird Herr Pottmeyer das 60. Lebensjahr vollenden. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und Branchenkenntnisse sowie fachlichen und persönlichen Qualifikationen hat sich der Aufsichtsrat bei Herrn Dr. Weimer und Herrn Pottmeyer, ungeachtet der generellen Beibehaltung der Regelungen zur flexiblen Altersgrenze, gegen eine nur jährliche Verlängerung der Amtszeit ab Vollendung des 60. Lebensjahres entschieden. Frauenanteil in FührungspositionenDie Gruppe Deutsche Börse ist ein international agierendes Unternehmen. Bei uns tätig zu sein bedeutet, an 69 Standorten mit Mitarbeitenden aus mehr als 100 Ländern zusammenzuarbeiten. Wir sind stolz auf die Vielfalt der kulturellen, beruflichen und persönlichen Hintergründe unserer Mitarbeitenden in aller Welt. Wir verpflichten uns, die vielfältige und integrative Kultur der Deutsche Börse AG in allen Dimensionen der Vielfalt zu erhalten, zu unterstützen und zu fördern. Die regulatorischen Vorgaben erfordern es, dass wir in diesem Bericht einen bestimmten Aspekt dieser Vielfalt besonders betrachten: den Anteil von Frauen in Führungspositionen. Die Deutsche Börse AG erfüllt bereits heute in vollem Umfang die gesetzlichen Anforderungen an den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat. Dies gilt insbesondere auch für die erweiterten Diversitätsanforderungen an den Vorstand, die im Jahr 2021 in das deutsche Recht aufgenommen wurden. 30 Prozent der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind Frauen und der Aufsichtsrat ist entschlossen, diesen Anteil weiter zu erhöhen. Was den Vorstand betrifft, ist der Aufsichtsrat ebenfalls entschlossen, den Frauenanteil unter Berücksichtigung der aktuellen Bestellungen weiter zu erhöhen. Derzeit gibt es ein weibliches Mitglied im Vorstand. Künftige Personalentscheidungen werden dies berücksichtigen. Im Detail: Für den Aufsichtsrat gilt die gesetzlich vorgeschriebene Geschlechterquote von 30 Prozent gemäß § 96 Absatz 2 AktG. Um eine mögliche Benachteiligung von Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertretern zu verhindern und die Planungssicherheit in den jeweiligen Wahlverfahren zu erhöhen, haben die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Gesamterfüllung der Quote nach § 96 Absatz 2 Satz 2 AktG widersprochen. So ist bei den Anteilseignervertretern und den Arbeitnehmervertretern der Mindestanteil von 30 Prozent für jedes Geschlecht einzuhalten. Nach der gesetzlich vorgegebenen Berechnungsmethode bedeutet dies, dass sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mindestens zwei Frauen und zwei Männer dem Aufsichtsrat angehören müssen. Derzeit gibt es zwei Frauen bei den Anteilseignervertretern und vier Frauen bei den Arbeitnehmervertretern. Damit wird die gesetzlich vorgeschriebene Geschlechterquote eingehalten. Für den Vorstand wurde mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) vom 10. Juni 2021 eine gesetzliche Mindestbeteiligung eingeführt. Vorstände von börsennotierten Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern müssen mindestens eine Frau und einen Mann umfassen (§ 76 Absatz 3a AktG neue Fassung). Diese gesetzliche Mindestbeteiligungspflicht ersetzt die Verpflichtung der Unternehmen, eine rechtlich nicht bindende Zielquote festzulegen. Obwohl das FüPoG II eine Übergangsfrist für die Einhaltung der erweiterten Regeln einräumt, erfüllt die Deutsche Börse AG bereits die neue gesetzliche Anforderung und berichtet auch nach § 289f Absatz 2 Nr. 5a HGB (neue Fassung). Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG hatte nach bisheriger Rechtslage eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand gemäß § 111 Absatz 5 AktG (alte Fassung) festgelegt. Das erste Mindestziel -20 Prozent der Vorstandsmitglieder sollten Frauen sein - wurde bis zum Ende des Durchführungszeitraums am 30. Juni 2017 erfüllt. Die Frauenquote im Vorstand betrug zu diesem Zeitpunkt 20 Prozent. Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Zielquote von 20 Prozent Frauen im Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Diese Quote ist jedoch durch die Aufstockung des Vorstands auf sechs Mitglieder zum 1. Juli 2018 gesunken, obwohl sich die tatsächliche Anzahl der Frauen im Vorstand nicht verändert hat. Die Frauenquote im Vorstand lag am 31. Dezember 2021 bei 16,7 Prozent. InternationalitätDie Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat soll die Internationalität des Unternehmens widerspiegeln. Mit Barbara Lambert, Charles Stonehill, Clara-Christina Streit und Chong Lee Tan gehören dem Aufsichtsrat vier Anteilseignervertreter an, die eine andere als bzw. nicht ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Cornelis Kruijssen, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bis zum 17. November 2021, hat die niederländische Staatsbürgerschaft. Des Weiteren verfügt eine Vielzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats über langjährige internationale Berufserfahrung bzw. hat dauerhaft ihre Arbeitsstätte im Ausland. Somit erfüllt der Aufsichtsrat seine Ziele hinsichtlich der Internationalität seiner Zusammensetzung. Gleiches gilt für den Vorstand, dem mit Dr. Stephan Leithner ein Mitglied mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit angehört und dessen Mitglieder insgesamt ebenfalls über langjährige internationale Berufserfahrung verfügen. Bildungs- und BerufshintergrundDer Aufsichtsrat hat sich zum Ziel gesetzt, bei seiner eigenen Zusammensetzung und bei der Zusammensetzung des Vorstands eine angemessene Bandbreite von Ausbildungsgängen und beruflichen Hintergründen zu berücksichtigen. Sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand sind entsprechend diesen Zielen besetzt. Neben Mitgliedern mit Berufserfahrungen im Bereich Finanzdienstleistungen gehören Vorstand und Aufsichtsrat auch Mitglieder mit einem Hintergrund in der Unternehmensberatung, dem IT-Sektor, der Wirtschaftsprüfung sowie der Verwaltung und Regulierung an. Bei der akademischen Bildung überwiegen betriebs-/volkswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Studiengänge, hinzu kommen u. a. Hintergründe in IT und Ingenieurwesen. Ausbildung und berufliche Erfahrungen tragen insofern auch zur Erfüllung der oben aufgeführten Qualifikationserfordernisse für die Aufsichtsratsmitglieder bei. Sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand der Deutsche Börse AG sind den zuvor genannten Zielen entsprechend zusammengesetzt. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Internet unter www.deutsche-boerse.com > Investor Relations > Corporate Governance > Aufsichtsrat. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands können abgerufen werden unter www.deutsche-boerse.com > Investor Relations > Corporate Governance > Vorstand. Vorbereitung der Wahl eines Anteilseignervertreters im AufsichtsratDer Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats, dessen Aufgabe es ist, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidierende vorzuschlagen, hat sich intensiv mit der Nachfolge für Karl-Heinz Flöther befasst, der voraussichtlich im Mai 2022 aus dem Aufsichtsrat ausscheiden wird. Herr Flöther hat sich entschieden, sein Mandat niederzulegen, nachdem er dem Aufsichtsrat dann für zehn Jahre seit dem 16. Mai 2012 angehört haben wird. Bei der Auswahl geeigneter Kandidierender hat der Ausschuss die oben genannten Kriterien zugrunde gelegt. Nach Vorauswahl und mehreren persönlichen Interviews mit den Kandidierenden hat der Nominierungsausschuss beschlossen, Shannon A. Johnston dem Aufsichtsrat als Kandidatin zur Wahl durch die Hauptversammlung vorzuschlagen. Weitergehende Informationen zu der Kandidatin samt einem Lebenslauf werden mit der Einberufung für die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Börse AG am 18. Mai 2022 veröffentlicht und können im Vorfeld der Hauptversammlung auch unter www.deutsche-boerse.com > Investor Relations > Hauptversammlung abgerufen werden. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den AufsichtsratGrundsätzlich haben Aufsichtsratsmitglieder eigenverantwortlich für ihre Aus- und Weiterbildung zu sorgen. Die Deutsche Börse AG folgt der Empfehlung D.12 DCGK sowie den Vorgaben der Leitlinien der European Securities and Markets Authority (ESMA) zu den Leitungsorganen von Marktbetreibern und Datenbereitstellungsdiensten, die Aufsichtsratsmitglieder hierbei zu unterstützen. Dazu bietet sie beispielsweise gezielt Einführungsveranstaltungen für neue Aufsichtsratsmitglieder an und hält Workshops zu ausgewählten Strategie-, Nachhaltigkeits- und aktuellen Fachthemen ab. So wurde im Berichtsjahr neben einem Strategieworkshop und zwei Technologieworkshops auch jeweils ein Workshop zu Risiko- und Compliance-Themen durchgeführt. Im Einzelfall übernimmt die Deutsche Börse AG auch die Kosten für Trainingsmaßnahmen durch Dritte beispielsweise im Rahmen des von ihr selbst konzipierten Fortbildungsprogramms "Qualifizierter Aufsichtsrat" für Aufsichtsratsmitglieder. Effektivitätsprüfung der Tätigkeit des AufsichtsratsDie Deutsche Börse AG versteht es als wichtigen Bestandteil guter Corporate Governance, die Effektivität der Aufsichtsratsarbeit gemäß Empfehlung D.13 DCGK regelmäßig zu überprüfen. Die jährliche Selbstbeurteilung wird alle drei Jahre durch einen externen Dienstleister unterstützt, zuletzt im Jahr 2019. Die Effektivitätsprüfung 2021 wurde im dritten Quartal intern mittels eines strukturierten Fragebogens durchgeführt und widmete sich den Themen Aufgaben und Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit dem Vorstand sowie Sitzungen und Ausschüsse des Aufsichtsrats. Im Berichtsjahr wurde der Fragebogen durch aktuelle Themen in Bezug auf ESG-Kriterien in der Aufsichtsratsarbeit, Sitzungsformat, Konferenztechnik sowie das Sitzungsgeld ergänzt. Die Effektivitätsprüfung ergab ein in der Gesamtschau wie auch in den betrachteten Teilbereichen positives Bild. Identifizierte Verbesserungsvorschläge wurden im Aufsichtsrat besprochen und Schritte zu deren Umsetzung eingeleitet. Im Jahr 2020 hatte sich der Aufsichtsrat auf Initiative seines damals neu gewählten Aufsichtsratsvorsitzenden Martin Jetter mit der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit befasst. Unter seiner Leitung haben die Mitglieder des Präsidialausschusses gemeinsam mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie dem Vorsitzenden des Risikoausschusses konkrete Maßnahmen erarbeitet, um die verfügbare Zeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder vor allem auch für die Ausübung ihrer Beratungsfunktion bei geschäfts- und strategiebezogenen Themen zu erhöhen. Eine Überprüfung der Umsetzung der entsprechenden organisatorischen Maßnahmen im Berichtsjahr ergab, dass diese weitestgehend umgesetzt wurden. Langfristige Nachfolgeplanung für den VorstandDer Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Zu diesem Zweck befasst sich der Aufsichtsrat bzw. dessen Nominierungsausschuss regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, mit potenziellen Kandidierenden für den Vorstand. An der Abstimmung nimmt auch der Vorsitzende des Vorstands teil, sofern es nicht um seine eigene Nachfolge geht. Der Aufsichtsrat entwirft jeweils ein Bewerberprofil für offene Positionen im Vorstand. Er achtet darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands unterschiedlich und ausgewogen sind, und verfolgt dabei das von ihm verabschiedete Diversitätskonzept. Zudem lässt sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Nachfolgeplanung für die Ebene unterhalb des Vorstands informieren und berät den Vorstand insoweit. Zielgrößen für den Frauenanteil unterhalb des VorstandsDer Vorstand der Deutsche Börse AG hat gemäß § 76 Absatz 4 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, jeweils bezogen auf die Deutsche Börse AG, festgelegt. Bis 31. Dezember 2021 sollte der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 15 Prozent und auf der zweiten Führungsebene bei 20 Prozent liegen. Zum 31. Dezember 2021 lag der Frauenanteil in der Deutsche Börse AG in Deutschland auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 14 Prozent und auf der zweiten Führungsebene bei 22 Prozent. Daneben hatte sich der Vorstand das Ziel gesetzt, bis zum 31. Dezember 2021 gruppenweit einen Anteil von Frauen in Führungspositionen von 20 Prozent im oberen Management (erste drei Führungsebenen unterhalb des Vorstands) und von 30 Prozent im unteren Management zu erreichen. Abweichend von der gesetzlichen Verpflichtung wurde die Selbstverpflichtung umfangreicher gefasst. Zum einen beziehen sich die hier festgelegten Zielgrößen auf die Gruppe Deutsche Börse (weltweit). Zum anderen wurden die Führungsebenen (Managementpositionen) umfangreicher definiert, sodass z. B. auch Teamleitungspositionen erfasst sind. Weltweit lagen diese Quoten zum 31. Dezember 2021 bei der Gruppe Deutsche Börse bei 21 Prozent für das obere Management bzw. bei 30 Prozent für das untere Management. Aktionärsbeteiligung, transparente Berichterstattung und KommunikationDie Aktionär*innen üben ihre Rechte im Rahmen der Hauptversammlung aus. Im Sinne einer guten Corporate Governance ist es dabei ein Anliegen der Deutsche Börse AG, den Aktionär*innen die Wahrnehmung ihrer Rechte als Anteilseigner möglichst zu erleichtern. Hierzu bietet die Deutsche Börse AG ihren Aktionär*innen etwa an, die Hauptversammlung über das Internet zu verfolgen und sich in der Hauptversammlung durch von der Deutsche Börse AG benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diese üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von dem*der Aktionär*in erteilten Weisungen aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl oder online über das Internet. Die Hauptversammlung wählt u. a. die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und beschließt über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie entscheidet des Weiteren über die Verwendung des Bilanzgewinns, über Kapitalmaßnahmen, die Zustimmung zu Unternehmensverträgen sowie Satzungsänderungen der Gesellschaft und bestellt den Abschlussprüfer. In jedem Jahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt, in der Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über das zurückliegende Geschäftsjahr ablegen. Aufgrund der andauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1, Absatz 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) (verlängert und geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020, BGBl. I S. 3332) entschieden, auch im Berichtsjahr die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Aktionär*innen konnten die Hauptversammlung live und in voller Länge online verfolgen und ihre Stimmrechte durch Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Zudem hat die Gesellschaft auf freiwilliger Basis die Rede des Vorstandsvorsitzenden und die des Aufsichtsratsvorsitzenden im Vorfeld der Hauptversammlung veröffentlicht, um den Aktionär*innen zu ermöglichen, bereits vorab Fragen hierzu einzureichen. Fragen konnten bis einen Tag vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft eingereicht werden und wurden in der Hauptversammlung vollständig beantwortet. Um auch die virtuelle Hauptversammlung interaktiv zu gestalten, wurden im Berichtsjahr zudem erweiterte und neue Funktionen angeboten. Hiermit geht die Deutsche Börse AG, im Sinne der Transparenz und Kommunikation mit ihren Aktionär*innen, deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. So wurde den Aktionär*innen die Möglichkeit eingeräumt, auch noch während der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation etwaige Nachfragen an die Gesellschaft zu richten. Die Gesellschaft gab den Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten zudem die Möglichkeit, vorab schriftlich oder mittels Videobotschaft zur Tagesordnung Stellung zu nehmen. Um größtmögliche Transparenz und Informationsgleichheit zu gewährleisten, folgt die Unternehmenskommunikation der Deutsche Börse AG allgemein dem Anspruch, dass alle Zielgruppen alle relevanten Informationen zum selben Zeitpunkt erhalten. In ihrem Finanzkalender informiert die Deutsche Börse AG deshalb Aktionär*innen, Analyst*innen, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit über die wichtigsten Termine, wie die Hauptversammlung oder die Veröffentlichung von Finanzkennzahlen. Neben Ad-hoc-Meldungen, Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen (Managers' Transactions) und Stimmrechtsmitteilungen sind auch Unternehmens- und Zwischenberichte sowie Unternehmensnachrichten unter www.deutsche-boerse.com abrufbar. Über den Jahres- und Konzernabschluss und die Zwischenberichte informiert die Deutsche Börse AG in Telefonkonferenzen für Analyst*innen und Investoren. Darüber hinaus hält sie regelmäßig einen Investorentag ab und erläutert fortlaufend ihre Strategie und Geschäftsentwicklung allen interessierten Parteien unter Beachtung des Grundsatzes zeitgleicher Information für alle Zielgruppen weltweit. Außerdem hat die Deutsche Börse AG für 2021 einen Fortschrittsbericht in Anlehnung an den UN Global Compact abgegeben. Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist für die Gruppe Deutsche Börse von zentraler Bedeutung. Sie befolgt die Prinzipien des Global Compact bereits seit vielen Jahren - seit dem offiziellen Beitritt zur Initiative im Jahr 2009 auch öffentlich nachprüfbar: www.deutsche-boerse.com > Nachhaltigkeit > Unser ESG-Profil > Globale Initiativen > UN Global Compact. Rechnungslegung und AbschlussprüfungIn ihrem Geschäftsbericht informiert die Deutsche Börse AG ihre Anteilseigner und die interessierte Öffentlichkeit detailliert über die geschäftliche Entwicklung der Gruppe Deutsche Börse im Berichtsjahr. Weitere Informationen veröffentlicht die Gesellschaft mit dem Halbjahresfinanzbericht und zwei Quartalsmitteilungen. Die Jahresabschlussunterlagen sowie der Geschäftsbericht erscheinen binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember), die unterjährigen Finanzinformationen (Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen) binnen 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Quartals bzw. Halbjahres. Jahres- und Konzernabschluss werden nach Vorbereitung durch den Prüfungsausschuss im Gesamtaufsichtsrat und mit dem Wirtschaftsprüfer erörtert, geprüft und gebilligt. Den Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal erörtert der Vorstand mit dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vor der Veröffentlichung. Den Halbjahresfinanzbericht unterzieht der Wirtschaftsprüfer einer prüferischen Durchsicht. Einem ausführlichen Auswahlprozess durch den Aufsichtsrat folgend, wählte die Hauptversammlung 2021 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, (PwC) als neuen Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2021 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Berichtsjahr. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2021 PwC auch mit einer inhaltlichen Prüfung des Vergütungsberichts beauftragt. Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind Marc Billeb und Dr. Michael Rönnberg. Der Vorschlag des Aufsichtsrats stützte sich auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses. Vor der Wahl hatte dieser die erforderliche Unabhängigkeitserklärung von PwC eingeholt. Demzufolge bestehen keine persönlichen, geschäftlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit begründen können. Der Prüfungsausschuss hat während des Berichtsjahres überwacht, dass diese Unabhängigkeit weiterhin bestand. Zudem hat der Ausschuss 2021 den Rechnungslegungsprozess überwacht. Über seine Arbeit und seine Erkenntnisse wurde der Aufsichtsrat zeitnah unterrichtet; wesentliche Feststellungen haben sich nicht ergeben. Angaben zu Prüfungsleistungen und -honoraren des Abschlussprüfers sind in Erläuterung 6 des Konzernanhangs nachzulesen. 16. Deutsche Börse AG (Erläuterungen auf Basis des HGB)Der Jahresabschluss der Deutsche Börse AG wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er liegt den folgenden Erläuterungen zugrunde. Geschäfts- und RahmenbedingungenAllgmeine Lage der GesellschaftDie Deutsche Börse AG ist die Muttergesellschaft der Gruppe Deutsche Börse. Die Geschäftsaktivitäten der Muttergesellschaft umfassen vor allem den Betrieb des Kassa- und Terminmarktes, der sich in den Segmenten Eurex (Finanzderivate) und Xetra (Wertpapierhandel) widerspiegelt. Darüber hinaus betreibt die Deutsche Börse AG wesentliche Teile der Informationstechnologie der Gruppe Deutsche Börse. Die Entwicklung des Segments Clearstream (Nachhandel) der Gruppe Deutsche Börse spiegelt sich in der wirtschaftlichen Entwicklung der Deutsche Börse AG überwiegend aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der Clearstream Holding AG wider. Dagegen spielen die Beiträge des Segments IFS (Investment Fund Services) der Gruppe Deutsche Börse für die Deutsche Börse AG eine eher untergeordnete Rolle. Gleichwohl entsprechen das Geschäft und die Rahmenbedingungen der Deutsche Börse AG im Wesentlichen denen der Gruppe Deutsche Börse. Diese werden im Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen" beschrieben. Überblick über den Geschäftsverlauf der Deutsche Börse AG im BerichtsjahrDie Umsatzerlöse der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2021 um 5,0 Prozent gesunken und trafen damit die Erwartungen des Unternehmens. Demgegenüber sind die Gesamtkosten (Personalaufwand, Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie sonstige betriebliche Aufwendungen) um 4,8 Prozent gestiegen. Der Jahresüberschuss ist gegenüber dem Vorjahr um 18,8 Prozent gesunken. Eine niedrige Marktvolatilität und damit geringere Aktivität der Marktteilnehmenden führten zu zyklischem Gegenwind in den handelsnahen Segmenten (Eurex und Xetra). Im vorangegangenen Berichtsjahr waren zusätzlich einmalige positive Effekte in den Dividendenerträgen enthalten. Auf Basis dieser Entwicklungen beurteilt der Vorstand der Deutsche Börse AG die Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 im Zusammenhang als solide. Geschäftszahlen der Deutsche Börse AGscrollen
1) Berechnung auf Basis des gewichteten
Durschnitts der Aktien im Umlauf
Ertragslage der Deutsche Börse AGDie Umsatzerlöse der Deutsche Börse AG sind im Jahr 2021 um 5,0 Prozent auf 1.485,0 Mio. € gesunken (2020: 1.563,3 Mio. €). Das Segment Eurex (Finanzderivate) lieferte den größten Beitrag zum Umsatz mit 922,7 Mio. € (2020: 1.017,7 Mio. €). Die Tabelle "Umsatzerlöse nach Segmenten" zeigt die Verteilung der Erlöse auf die einzelnen Segmente der Gesellschaft. Die Tabelle "Umsatzerlöse nach Regionen" zeigt die Verteilung der Erlöse nach geografischen Regionen. Zur Entwicklung des Segments Eurex (Finanzderivate) wird ergänzend auf den Abschnitt "Segment Eurex (Finanzderivate)" verwiesen. Die Umsatzbeiträge der Segmente EEX (Commodities) und 360T (Devisenhandel) umfassen insbesondere IT-Leistungen, insoweit betreffen die Ausführungen in den Abschnitten "Segment EEX (Commodities)" und "Segment 360T (Devisenhandel)" die Deutsche Börse AG nur indirekt. Die Ertragslage des Segments Qontigo (Index- und Analytikgeschäft) ist in dem Abschnitt "Segment Qontigo (Index- und Analytikgeschäft)" dargestellt. Zu beachten ist hierbei, dass vor allem die Geschäftsentwicklung des Tochterunternehmens STOXX Ltd. keine direkte Auswirkung auf den Geschäftsverlauf der Deutsche Börse AG hat. Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung im Segment Xetra (Wertpapierhandel) lassen sich weitestgehend den Ausführungen im Abschnitt "Segment Xetra (Wertpapierhandel)" entnehmen. Die Umsatzerlöse, die auf die Segmente Clearstream (Nachhandel) und IFS (Investment Fund Services) entfallen, resultieren aus IT-Dienstleistungen, die die Deutsche Börse AG für Unternehmen aus dem Teilkonzern der Clearstream Holding AG erbringt. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Berichtsjahr auf 39,8 Mio. € (2020: 50,4 Mio. €) gesunken. In den Erträgen der Gesellschaft sind für das Geschäftsjahr 2021 Erträge aus konzerninternen Verrechnungen von 256,3 Mio. € (2020: 232,8 Mio. €) enthalten. Die Gesamtkosten der Gesellschaft lagen mit 1.003,8 Mio. € um 4,8 Prozent über den Kosten des Vorjahres (2020: 957,7 Mio. €). Ihre Zusammensetzung ist der Tabelle "Überblick Gesamtkosten" zu entnehmen. Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 Prozent auf 258,4 Mio. € (2020: 243,1 Mio. €) gestiegen. Der Anstieg der Personalkosten ist im Wesentlichen auf die höhere Mitarbeitendenzahl zurückzuführen. Diese ist von durchschnittlich 1.572 auf 1.664 im Geschäftsjahr 2021 gestiegen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erhöhten sich im Berichtsjahr auf 65,1 Mio. € (2020: 63,2 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent auf 680,3 Mio. € (2020: 651,4 Mio. €). In den Gesamtaufwendungen sind für das Geschäftsjahr 2021 Aufwendungen für konzerninterne Verrechnungen von 347,4 Mio. € (2020: 333,7 Mio. €) enthalten. Das Beteiligungsergebnis der Deutsche Börse AG im Geschäftsjahr 2021 betrug 652,5 Mio. € (2020: 765,2 Mio. €). Es umfasst u.a. Dividendenerträge von 298,1 Mio. € (2020: 348,2 Mio.€) und Erträge aus der Gewinnabführung in Höhe von 349,4 Mio. € (2020: 401,4 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ist auf 1.233,9 Mio. € (2020: 1.470,2 Mio. €) gesunken. Der Jahresüberschuss betrug 943,3 Mio. € und verringerte sich um 18,8 Prozent (2020: 1.161,9 Mio. €). Umsatzerlöse nach Segmentenscrollen
Umsatzerlöse nach Regionenscrollen
Überblick Gesamtkostenscrollen
Entwicklung der RentabilitätDie Eigenkapitalrentabilität der Deutsche Börse AG stellt das Verhältnis des Ergebnisses nach Steuern zum Eigenkapital dar, das der Gesellschaft 2021 durchschnittlich zur Verfügung stand. Die Eigenkapitalrentabilität ist gegenüber 2020 von 37,5 Prozent auf 26,2 Prozent gesunken. Finanzlage der Deutsche Börse AGZum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2021 beliefen sich die liquiden Mittel auf 215,5 Mio. € (2020: 518,4 Mio. €). Sie enthielten das Bankguthaben in laufender Rechnung sowie Festgelder und andere kurzfristige Geldanlagen, wobei der Großteil auf Barmittel entfällt. Die Deutsche Börse AG verfügt über externe Kreditlinien in Höhe von 600,0 Mio. € (2020: 605,0 Mio. €), die zum 31.Dezember 2021 nicht in Anspruch genommen waren. Zudem verfügt die Gesellschaft über ein Commercial-Paper-Programm, das flexible und kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten von bis zu 2,5 Mrd. € in verschiedenen Währungen ermöglicht. Zum Jahresende waren Commercial Paper mit einem Nominalwert von 801,0 Mio. € (2020: 0,0 Mio. €) im Umlauf. Die Deutsche Börse AG gewährleistet über ein konzernweites Cash-Pooling-Verfahren eine optimale Allokation der Liquidität innerhalb der Gruppe Deutsche Börse und sorgt so dafür, dass alle Tochterunternehmen jederzeit in der Lage sind, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Deutsche Börse AG hat drei Unternehmensanleihen mit einem Nominalvolumen von jeweils 600 Mio. € und drei Unternehmensanleihen mit einem Nominalvolumen von jeweils 500 Mio. € begeben. Für weitere Details zu den Anleihen wird auf den Abschnitt "Finanzlage" verwiesen. Die Deutsche Börse AG erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 906,7 Mio. € (2020: 889,9 Mio. €). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -2.978,6 Mio. € (2020: -366,9 Mio. €). Die Minderung hängt insbesondere mit den getätigten Investitionen im laufenden Geschäftsjahr zusammen. So haben sich u.a. die Beteiligungen an der Institutional Shareholder Services Inc. um 1.665,4 Mio. €, an der Clearstream Fund Centre AG um 735,2 Mio. € und an der Crypto Finance AG um 132,1 Mio. € erhöht. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtsjahr 1.261,9 Mio. € (2020: -521,5 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2020 wurde eine Dividende in Höhe von 550,6 Mio. € gezahlt. Dem gegenüber stehen begebene Anleihen mit einem Nominalwert von 1.000 Mio. € und Commercial Paper mit einem Nominalwert von 801 Mio. €. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 belief sich der Finanzmittelbestand auf -761,2 Mio. € (2020: 48,8 Mio. €). Er setzt sich zusammen aus liquiden Mitteln in Höhe von 215,5 Mio. € (2020: 518,4 Mio. €), abzüglich Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling in Höhe von 976,6 Mio. € (2020: 469,6 Mio. €). Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)scrollen
Vermögenslage der Deutsche Börse AGZum 31. Dezember 2021 betrug das Anlagevermögen der Deutsche Börse AG 8.559,5 Mio. € (2020: 5.672,4 Mio. €). Mit 7.842,1 Mio. € entfiel der größte Teil auf Anteile an verbundenen Unternehmen (2020: 5.309,3 Mio. €), hauptsächlich aus der Beteiligung an der Clearstream Holding AG, der Institutional Shareholder Services Inc., der Clearstream Fund Centre AG, der 360 Treasury Systems AG, der Eurex Frankfurt AG sowie der Beteiligung an der Qontigo GmbH. Die Investitionen der Deutsche Börse AG in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen im Berichtsjahr 61,5 Mio. € (2020: 61,4 Mio. €) und blieben damit auf Vorjahresniveau. Die Abschreibungen beliefen sich 2021 auf 65,1 Mio. € (2020: 63,2 Mio. €). Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten die Abrechnungen für konzerninterne Leistungen und die Beträge, die im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen durch die Deutsche Börse AG angelegt werden. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen neben den Abrechnungen für konzerninterne Leistungen größtenteils gegenüber der Clearstream Holding AG für die Gewinnabführung der Gesellschaft in Höhe von 349,4 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren vornehmlich aus dem Cash-Pooling in Höhe von 976,5 Mio. € (2020: 469,6 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 48,8 Mio. € (2020: 135,3 Mio. €). Das Betriebskapital (Working Capital) belief sich im Berichtsjahr 2021 auf -1.852,1 Mio. € (2020: -249,6 Mio. €). Die Veränderung ist hauptsächlich auf den Anstieg der Verbindlichkeiten im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen und die Ausgabe von Commercial Paper zurückzuführen. Anlagevermögen (Kurzfassung)scrollen
Mitarbeitende der Deutsche Börse AGIm Berichtsjahr stieg die Zahl der Mitarbeitenden der Deutsche Börse AG (gemäß HGB) 11 um 50 und lag zum 31. Dezember 2021 bei 1.686 (31. Dezember 2020: 1.636 Mitarbeitende). Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2021 waren 1.664 Mitarbeitende für die Deutsche Börse AG tätig (2020: 1.572). Im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 haben 86 Mitarbeitende die Deutsche Börse AG verlassen; damit lag die Fluktuationsrate bei 5 Prozent. Die Deutsche Börse AG beschäftigte zum 31. Dezember 2021 Mitarbeitende an sechs Standorten weltweit. Angaben zu den Ländern/Regionen, der Altersstruktur und der Betriebszugehörigkeit sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitendenscrollen
Altersstruktur der Mitarbeitendenscrollen
Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitendenscrollen
Vergütungsbericht der Deutsche Börse AGDie Grundsätze zur Struktur und Ausgestaltung des Vergütungssystems entsprechen denen der Gruppe Deutsche Börse, sodass auf den zusammen mit dem Geschäftsbericht veröffentlichenden "Vergütungsbericht" verwiesen wird. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB entspricht jener der Gruppe Deutsche Börse, sodass auf den Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" verwiesen wird. Chancen und Risiken der Deutsche Börse AGDie Chancen und Risiken der Deutsche Börse AG sowie die Maßnahmen und Prozesse zum Umgang mit diesen entsprechen im Wesentlichen denen der Gruppe Deutsche Börse, sodass auf den Abschnitt "Risikomanagement" und den "Chancenbericht" verwiesen wird. An den Chancen und Risiken ihrer Beteiligungen und Tochterunternehmen partizipiert die Deutsche Börse AG grundsätzlich entsprechend ihrer Beteiligungsquote. Potenziell existenzgefährdende Risiken, die das Tochterunternehmen Eurex Clearing AG betreffen könnten, hätten durch eine Patronatserklärung, die die Deutsche Börse AG abgegeben hat, einen direkten Einfluss auf die Deutsche Börse AG. Zum Bilanzstichtag lagen keine existenzgefährdenden Risiken vor. Zu weiteren Ausführungen hinsichtlich der Patronatserklärung gegenüber der Eurex Clearing AG wird auf den Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte" im Anhang zum Jahresabschluss der Deutsche Börse AG verwiesen. Die gemäß § 289 Absatz 4 HGB geforderte Beschreibung des internen Kontrollsystems (IKS) erfolgt im Abschnitt "Risikomanagement". Prognosebericht der Deutsche Börse AGDie voraussichtliche Geschäftsentwicklung der Deutsche Börse AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Einflüssen wie die der Gruppe Deutsche Börse. Jedoch werden die Umsatzerlöse der Deutsche Börse AG maßgeblich durch die handelsnahen Segmente Eurex und Xetra beeinflusst, wobei diese im Wesentlichen im Rahmen der Umsatzweiterleitung über die Eurex Frankfurt AG (EFAG) und Eurex Clearing AG (ECAG) erzielt werden (sog. Betriebsführungskonstrukt). Vor dem Hintergrund der neuen Verrechnungspreisregeln (anwendbar ab 01.01.2022) wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 eine umfassende Verrechnungspreisanalyse für das Eurex-Geschäft durchgeführt. Die Analyse hat gezeigt, dass die Verrechnungspreisgestaltung für das Eurex-Geschäft im Grundsatz beibehalten werden kann. Allerdings sind bestimmte Verrechnungspreisanpassungen erforderlich: scrollen
Infolge der Anpassungen der Verrechnungspreise erhalten EFAG und ECAG ab dem Geschäftsjahr (GJ) 2022 eine höhere Vergütung für den Betrieb des Eurex-Geschäfts. Die verbleibenden Eurex-Gewinne (nach Entschädigung von EFAG und ECAG) werden zwischen DBAG und EGAG nach einem erwarteten Verteilungsschlüssel von 88:12 (statt 85:15 im vorherigen GJ) aufgeteilt. Dies wird einen negativen Einfluss auf das EBITDA für die Zeiträume ab 2022 haben. Im Vergleich zum Berichtsjahr wird hieraus in 2022 ein negativer Effekt in Höhe von ca. 26 Mio. € auf das EBITDA der Deutsche Börse AG erwartet. Zusätzliche Einflussfaktoren auf die zukünftige Ertragslage der Deutsche Börse AG sind Beteiligungserträge aus verbundenen Unternehmen und Erträge aus Gewinnabführungsverträgen. Die Deutsche Börse AG erwartet für das Jahr 2022 ein Wachstum der Umsatzerlöse auf rund 1,60 Mrd. € und ein Wachstum des EBITDA auf rund 1,25 Mrd. €. Weitere Erläuterungen zur Deutsche Börse AG sind im "Prognosebericht" enthalten. 17. Übernahmerelevante AngabenAngaben gemäß §§ 289a Satz 1 und 315a Satz 1 Handelsgesetzbuch und ErläuterungenGemäß §§ 289a Satz 1 und 315a Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) macht die Deutsche Börse AG zum 31. Dezember 2021 die folgenden Angaben: Das Grundkapital der Deutsche Börse AG betrug zum oben genannten Stichtag 190,0 Mio. € und war eingeteilt in 190 Mio. auf den Namen lautende Stückaktien. Neben diesen Stammaktien bestehen keine weiteren Aktiengattungen. Das Grundkapital ist um bis zu 17,8 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 17,8 Mio. auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2019 zu Punkt 8 lit. b der Tagesordnung von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 7. Mai 2024 begeben werden, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs- bzw. Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 7 der Satzung der Deutsche Börse AG. Dem Vorstand sind lediglich die Stimmrechtsbeschränkungen bekannt, die sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergeben. Danach sind die von § 136 AktG betroffenen Aktien vom Stimmrecht ausgeschlossen. Weiterhin können auch aus eigenen Aktien, die die Deutsche Börse AG im Bestand hält, gemäß § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) muss jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. Der niedrigste Schwellenwert für diese Anzeigepflicht beträgt 3 Prozent. Der Deutsche Börse AG sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Arbeitnehmer, die am Kapital der Deutsche Börse AG beteiligt sind, üben ihre Rechte wie andere Aktionär*innen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Mitglieder des Vorstands werden gemäß §§ 84, 85 AktG und § 6 der Satzung der Deutsche Börse AG bestellt und abberufen. Über Änderungen der Satzung der Deutsche Börse AG beschließt gemäß § 119 Abs. 1 Ziffer 6 AktG die Hauptversammlung. Nach § 12 Abs. 4 der Satzung der Deutsche Börse AG ist dem Aufsichtsrat die Befugnis eingeräumt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Nach § 18 Abs. 1 der Satzung der Deutsche Börse AG werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz darüber hinaus zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19,0 Mio. € zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionär*innen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionär*innen auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nach der Ermächtigung allerdings nur zulässig, wenn die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten. Die vollständige Ermächtigung, insbesondere die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen, ergibt sich aus § 4 Abs. 3 der Satzung der Deutsche Börse AG. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19,0 Mio. € zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionär*innen ein Bezugsrecht einzuräumen, das der Vorstand in bestimmten Fällen jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen kann. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionär*innen auszuschließen: (1) bei Barkapitalerhöhungen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, (2) bei Sachkapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder (3) bei Spitzenbeträgen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nach der Ermächtigung allerdings nur zulässig, wenn die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten. Die vollständige Ermächtigung, insbesondere die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen, ergibt sich aus § 4 Abs. 4 der Satzung der Deutsche Börse AG. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19,0 Mio. € zu erhöhen (genehmigtes Kapital III). Dabei ist den Aktionär*innen ein Bezugsrecht einzuräumen, das der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nur für Spitzenbeträge ausschließen kann. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nach der Ermächtigung allerdings nur zulässig, wenn die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten. Der genaue Inhalt dieser Ermächtigung ergibt sich aus § 4 Abs. 5 der Satzung der Deutsche Börse AG. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 6,0 Mio. € zu erhöhen (genehmigtes Kapital IV). Dabei ist den Aktionär*innen ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern nicht der Vorstand von der ihm eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das Bezugsrecht der Aktionär*innen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionär*innen auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nach der Ermächtigung nur zulässig, wenn die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten. Die vollständige Ermächtigung ergibt sich aus § 4 Abs. 6 der Satzung der Deutsche Börse AG. Der Vorstand ist ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen allerdings zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 7. Mai 2024 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals von der Gesellschaft ausgeübt werden. Sie kann aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse, (2) mittels eines an alle Aktionär*innen gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionär*innen der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, (3) durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionär*innen oder (4) durch den Einsatz von Derivaten (PutOptionen, Call-Optionen, Terminkäufe oder eine Kombination von Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufen) erfolgen. Der vollständige und genaue Wortlaut der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, insbesondere der zulässigen Verwendungszwecke, ergibt sich aus den Tagesordnungspunkten 6 und 7 der Hauptversammlung vom 8. Mai 2019. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind: scrollen
Frankfurt am Main, 28. Februar 2022 Deutsche Börse AG Dr. Theodor Weimer Dr. Christoph Böhm Dr. Thomas Book Heike Eckert Dr. Stephan Leithner Gregor Pottmeyer Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 02. März 2022 Deutsche Börse Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Theodor Weimer Dr. Christoph Böhm Dr. Thomas Book Heike Eckert Dr. Stephan Leithner Gregor Pottmeyer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, - bestehend aus den zur Erfüllung der deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgenommenen Inhalten sowie der im Abschnitt "Über diesen Bericht" des Lageberichts enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Bewertung der Anteile an verbundenen UnternehmenUnsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: 1 Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 7.842 Mio (81,8 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte der wesentlichen Anteile werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Anteile sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Planungsrechnungen haben wir zusätzlich Plan-Ist und Plan-Plan Analysen betrachtet. Wir haben zudem die Angemessenheit der Wachstumsannahmen nach dem Prognosezeitraum sowie der angenommen gewichteten Kapitalkosten beurteilt und die rechnerische Richtigkeit der Wertermittlung nachvollzogen. Die Wertermittlung der Gesellschaft wurde ergänzend anhand eines Vergleichs der impliziten Multiplikatoren mit Marktmultiplikatoren gewürdigt. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir eigene Sensitivitätsanalysen bezüglich der Wertermittlung für Beteiligungen mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum ermittelten beizulegenden Zeitwert) durchgeführt. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsmethoden, -parameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in dem Abschnitt "Anteile an verbundenen Unternehmen" des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts: scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHEANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach§ 317Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "Deutsche Boerse AG 2021-12-31 DE.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. April 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Michael Rönnberg.
Frankfurt am Main, den 2. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Marc Billeb, Wirtschaftsprüfer Dr. Michael Rönnberg, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 04. März 2022 festgestellt. |
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