VZ Depotbank Deutschland AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.05.2016 bis zum 31.12.20161. Wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse
Die Gesellschaft unterliegt auf Grund Ihrer Tätigkeit der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Nach den Größenklassen lt. § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 ist noch nicht erfolgt. Ergebnisverwendung Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Fehlbetrag diesen Jahres von € 575.662,67 auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Bilanz zum 31.12.2016(alle Angaben in Euro)AKTIVA
3. AnhangGrundlagen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der VZ Services AG, München, HRB 226641 Amtsgericht München, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handels-gesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes und gemäß § 16 Satzung vom 22. Mai 2016 nach den Regeln für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der VZ Holding AG, Zürich/Schweiz (kleinster und größter Konsolidierungskreis) zum 31. Dezember 2016 einbezogen. Der Jahresabschluss der VZ Services AG wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und bekannt gemacht, der Konzernabschluss wird auf der Homepage des Stammhauses www.vermoegenszentrum.ch veröffentlicht. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. HGB. Die Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die die Bildung von Einzelwertberichtigung erforderlich machen, lagen nicht vor. Eine Pauschalwer-tberichtigung für latente Ausfallrisiken wurde nicht vorgenommen. Das gilt auch für entsprechende Wertberichtigungen für Länderrisiken. Die selbst geschaffenen immateriellen Anlagewerte wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten angesetzt. Als voraussichtliche Nutzungsdauer werden 5 Jahre zugrunde gelegt. Die planmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB werden nach der vorgesehenen Erteilung der Banklizenz sowie der Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit ab Mitte 2017 vorgenommen. Für außerplanmäßige Ab- bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. Aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens besteht nach § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von 412.847,51 EUR. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung und werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurden für den bestehenden Überhang aktiver Steuerlatenzen aktive latente Steuern in Höhe von 282.000,00 EUR bilanziert. Das Eigenkapital besteht aus dem eingezahlten gezeichneten Kapital und dem Bilanzverlust. Es ist zum Nennwert ausgewiesen. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 890.128,21 EUR weisen eine Laufzeit bis drei Monate auf. Forderungen mit unbestimmter Laufzeit bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Immaterielle Anlagewerte Die Aufgliederung und Entwicklung der immateriellen Anlagenwerte in Höhe von 412.847,51 EUR ist nach § 284 Abs. 3 HGB aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Aktive latente Steuern Die Position Aktive latente Steuern begründet sich aus dem zum 31.12.2016 verbleibenden körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvortrag des Geschäftsjahres in Höhe von 575.662,67 EUR. Die Berechnung der aktiven latenten Steuern erfolgte für die Körperschaftsteuer zum aktuell geltenden Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag (15% bzw. 5,5%) und für die Gewerbesteuer mit dem nach den Betriebsstätten gewichteten geltenden Hebesatz von 478%. Der zum 31.12.2016 aktivierte Betrag in Höhe von 282.000,00 EUR (VJ: 282.000,00 EUR) unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB. Eigenkapital Das Grundkapital von 2.000.000,00 EUR ist eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Der rechnerische Wert je Stückaktie beträgt 1,00 EUR. Sämtliche Aktien werden von der VZ Holding AG, Zug/Schweiz gehalten. Am Bilanzstichtag besteht kein genehmigtes Kapital (Angabe nach § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 875.974,40 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB für das Geschäftsjahr 2017 (2.597.135,80 EUR für die Restlaufzeit) davon 314.400,00 EUR gegenüber verbundenen Unternehmen (943.200,00 EUR für die Restlaufzeit). Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Die Organe der VZ Depotbank Deutschland AG sind die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Namen der Vorstände
Auf die Angabe der Organbezüge wird verzichtet, da die in § 286 Abs. 4 HGB genannten Voraussetzungen als erfüllt angesehen werden. Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats Die VZ Depotbank Deutschland AG hat als 100-prozentige Tochtergesellschaft der VZ Holding AG gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung einen Aufsichtsrat, der aus mindestens drei und maximal 15 Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Er hat umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte und kann Weisungen an die Geschäftsführung erteilen. Der Aufsichtsrat besteht im Geschäftsjahr aus nachfolgenden Personen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten in 2016 für ihre Aufsichtsratstätigkeit keinerlei Bezüge (§ 285 Nr. 9). Zum 31. Dezember 2016 wurden an Mitglieder des Aufsichtsrates keine Kredite gewährt (§ 285 Nr. 9c). Der Vorstand schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben.
München, 15.01.2018 Christian Brändli, Chief Executive Officer Toni Zimmermann, Chief Financial Officer/Chief Risk Officer Hinweis: Der Jahresabschluss wurde der VZ Services AG wurde am 18.04.2018 festgestellt |
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