VZ VermögensZentrum Bank AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

VZ VermögensZentrum Bank AG

Inhalt

1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

3. Risikomanagement

4. Ausblick

1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

Aktionärsstruktur

Die VZ VermögensZentrum Bank AG (VZöBa) verfügt seit dem 14. Juni 2017 über die Erlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2, 4, 5 und 9 KWG, § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a und 3 KWG sowie § 32 Abs. 1a KWG.

Das Grundkapital wird zu 100 % von der VZ Holding AG, Zürich, Schweiz gehalten. Die VZ Holding AG hat für die VZöBa eine Patronatserklärung abgegeben, welche die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen jederzeit garantiert. Der Sitz der VZöBa ist in München. Darüber hinaus unterhält die VZöBa Niederlassungen in Frankfurt, Düsseldorf, Nürnberg und Lörrach.

Geschäftsbereiche

Die VZöBa konzentriert sich auf das Privatkundengeschäft. Dabei sind zwei Geschäftsbereiche zu unterscheiden: die unabhängige Beratung und die Umsetzung von Wertpapierdienstleistungen sowie Festgeldanlagen.

Die Beratung umfasst nicht nur die Geldanlage, sondern auch die Bereiche Altersvorsorge, Ruhestandsplanung, Nachlassplanung sowie die Strukturanalyse des Gesamtvermögens inklusive Immobilien.

Die Beratungsdienstleistungen werden gegen Honorar erbracht. Die Abrechnung erfolgt in der Regel als Pauschalhonorar, das sich aus dem erwarteten Beratungsaufwand ergibt. Die Empfehlungen erfolgen unabhängig vom Anbieter. Auf Vertriebsprovisionen wird verzichtet.

Für die Umsetzung von Wertpapieranlagen werden zwei Varianten angeboten: die Vermögensverwaltung und die Depotführung. In der Vermögensverwaltung werden Wertpapierportfolios diskretionär bewirtschaftet. Die Vermögensverwaltungsmandate unterscheiden sich in den Risikoprofilen und in der Ausrichtung. Bei der Depotführung nutzt der Kunde ausschließlich das Depotangebot, trifft seine Anlageentscheidungen eigenständig und setzt diese auch selbst um.

Die Vermögensverwaltung sowie die Depotführung werden quartalsweise mit einem prozentualen Satz in Abhängigkeit des Volumens vergütet. Bei der Depotführung fallen zusätzlich Transaktionskosten an, wenn Wertpapiere umgeschichtet werden.

Darüber hinaus bietet die VZöBa ihren Kunden ein Anlagekonto (Festgeld) an. Die Kunden können Geld für unterschiedliche Laufzeiten (2023 für 3 Monate, ab 2024 bis 3 Jahre) zu einem festen Zins anlegen.

Steuerungsgrößen und Dienstleistungserbringung

Die VZöBa hat die folgenden Kennzahlen (KPI: Key Performance Indicators) für ihr Geschäftsmodell als zentrale Steuerungsgrößen festgelegt: Assets under Management (AuM), Netto-Neugeld (NNG), Geschäftsergebnis vor Steuern und Gesamtkapitalquote (GKQ).

Zentrale Größe für den Geschäftserfolg der VZöBa sind die AuM, d.h. bei der VZöBa verwahrtes und im Rahmen der Vermögensverwaltung verwaltetes Kundenvermögen. Wesentlicher Treiber für den Geschäftserfolg und die Entwicklung der AuM ist das NNG, welches die Zu- und Abflüsse der Kundengelder misst.

Das Geschäftsergebnis hat direkten Einfluss auf die Eigenmittel und die GKQ. Die GKQ beschreibt das prozentuale Verhältnis der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag (RWA) und stellt den zentralen KPI zur Einhaltung der Eigenmittelanforderungen und Abdeckung der gewichteten Risiken dar.

Für die Erbringung einzelner Dienstleistungen arbeitet die VZöBa eng mit Schwestergesellschaften innerhalb der VZ Gruppe sowie mit externen Partnern zusammen. Die VZöBa hat unter anderem die Funktionen Treasury und Execution Desk (bei der VZ Depotbank AG, Zug/Schweiz), IT-Basisdienstleistungen und E-Banking (VZ Corporate Services AG, Zürich), Zahlungsverkehr und den Betrieb der Kernbankenapplikation (CPB Software GmbH, Wien), sowie die Interne Revision (Grant Thornton AG, Düsseldorf) ausgelagert.

Geschäftsleitung und Gremien

Die VZöBa wurde im Geschäftsjahr 2023 von den Vorständen Thomas Friess, Christian Brändli, Michael Huber, Anton Zimmermann und Christian Lange geführt.

Christian Brändli und Thomas Friess sind zum 31. Januar 2023 bzw. 31. Oktober 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Michael Huber wurde zum 1. Februar 2023 in den Vorstand berufen, Christian Lange zum 1. November 2023. Der Vorsitz des Vorstands wurde ab 1. November 2023 von Michael Huber übernommen.

Als Folge dieser Änderungen wurden die Zuständigkeiten im Vorstand teilweise neu verteilt. Michael Huber verantwortet die Geschäftsbereiche Asset Management, Operations, Marketing und Legal & Compliance. Christian Lange ist für die Geschäftsbereiche Client Services, HR und IT verantwortlich. Anton Zimmermann war bis 31. März 2024 für die Geschäftsbereiche Rechnungswesen, Meldewesen, Risk Office, Execution Desk, Treasury und Interne Revision zuständig. Ab 1. April 2024 hat Herr Zimmermann die VZöBa in den Ruhestand verlassen und diese Bereiche wurden von Michael Huber übernommen. Spätestens am 01. Oktober 2024 übernimmt Herr Winfried Müller (aktueller CFO der BMW Bank) die Position als CFO.

Die Überwachung des Vorstandes und der geschäftlichen Entwicklung obliegt dem Aufsichtsrat. Zum 1. Februar 2023 wurde dieser mit Christian Brändli und Ralph Slowig auf neu sechs Mitglieder erweitert.

Regulatorische Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 wurde regulatorisch durch weitere Neuerungen sowie durch Konkretisierungen bestehender Anforderungen geprägt, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit, insbesondere im Rahmen der 7. MaRisk-Novelle, oder DORA (Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors).

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Für das Geschäftsergebnis der VZöBa sind nicht nur die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern vor allem die Entwicklung der Anlagemärkte wichtig. Diese verlaufen nicht parallel zur wirtschaftlichen Entwicklung, sondern laufen der (erwarteten) wirtschaftlichen Entwicklung voraus.

Die Weltwirtschaft hat die Zinswende bislang besser gemeistert als erwartet - unter anderem, weil die befürchtete Energiekrise in Europa ausgeblieben ist. Außerdem expandierte die US-Wirtschaft überraschend kräftig - der starken geldpolitischen Straffung zum Trotz.1 Im Vergleich zu früheren Leitzins-Straffungen erwies sich der Abschwung in Europa als moderat. Deutschlands Wirtschaft ist allerdings über das Gesamtjahr 2023 um 0,3% geschrumpft.2 Besonders stark eingetrübt hat sich die Stimmung in der Bauwirtschaft.3

Die Notenbanken haben ihre Geldpolitik im Jahr 2023 weiter gestrafft. Die US-Notenbank (Fed) und die Europäische Zentralbank (EZB) haben ihre Leitzinsen bis zum dritten Quartal nochmals deutlich angehoben: das Fed von 4,5 auf 5,5% (oberes Ende des Zielbands)4 und die EZB von 2,5 auf 4,5%5. Die Inflation hat sich in der Folge abgeschwächt. In Deutschland verringerte sie sich von 8,7% im Januar 2023 auf 2,9% im Januar 20246, in der Währungsunion resultierte ein Rückgang von 8,6 auf 2,8%.7 Die Notenbanken signalisierten Ende des Jahres erstmals, dass die Leitzinsen hoch genug sind, um die Inflation mittelfristig auf 2% zurückzuführen. 2024 ist deshalb mit ersten Leitzinssenkungen zu rechnen.

Der rasante Anstieg des Zinsniveaus blieb jedoch nicht ohne Folgen: In den USA mussten mehrere Regionalbanken staatlich gerettet werden, weil sie ihre Bilanzen ungenügend gegen steigende Zinsen abgesichert hatten. In der Schweiz geriet die Credit Suisse (CS) in einen Liquiditätsengpass, nachdem ihr die Kunden und die Finanzmärkte zunehmend das Vertrauen entzogen hatten. Die CS wurde von der UBS übernommen, wobei die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgenossenschaft den Zusammenschluss mit Garantien und Liquiditätshilfen unterstützten.8

Der Untergang der CS belastete das Vertrauen in andere europäische Großbanken - auch die Aktien der Deutschen Bank und der Commerzbank gerieten zwischenzeitlich unter Abgabedruck. Die CS erwies sich jedoch als Sonderfall: Wegen Management-Fehlern verlor die CS schon seit Jahren an Substanz. Befürchtungen, dass weitere Großbanken in Schieflage geraten könnten, bewahrheiteten sich bislang nicht.

Der Überfall der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 sorgte kurzfristig für eine starke Eintrübung der Stimmung an den Märkten. Der Konflikt um den Gaza-Streifen hat die Spannungen im Nahen und Mittleren Osten verstärkt. Die befürchtete Ausweitung des Krieges auf die Anrainerstaaten ist jedoch ausgeblieben. Der Ölpreis hat sich nicht wesentlich verteuert.9 Gleichzeitig ließen die Inflationssorgen weltweit nach.

Die war ein wesentlicher Grund dafür, dass sich die Stimmung an den Finanzmärkten zum Jahresende hin wieder stark aufgehellt hat und die Kursentwicklung der wichtigsten Indizes im Aktien- wie auch im Anleihenbereich sehr positiv verlaufen ist. Über das Gesamtjahr 2023 verzeichnete der Euro Stoxx 50 einen Kursgewinn von 19,2%. Dividenden eingerechnet betrug der Ertrag sogar 23,2%. Der DAX avancierte 20,3%. Der Barclays Euro Aggregate Bond Index, der die Entwicklung von europäischen Staats- und Unternehmensanleihen widerspiegelt, konnte im Jahr 2023 5,13% zulegen, wobei der Zuwachs nahezu vollständig in das vierte Quartal 2023 fiel. Auch die Währungen entwickelten sich im Jahresverlauf volatil. Der Euro schwächte sich im Herbst 2023 auf 1,05 Dollar ab, erholte sich zum Jahresende auf 1,10 Dollar.10

2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Geschäftsverlauf

Für die VZöBa verlief das Geschäftsjahr 2023 insgesamt zufriedenstellend. Die AuM stiegen im Betrachtungszeitraum um 16% auf EUR 1.060 Mio.. Das NNG (Zu- und Abflüsse der Kundengelder) belief sich dabei auf EUR 58 Mio. (Vorjahr EUR 101 Mio.). Die Zuflüsse bewegten sich dabei auf der Höhe des Vorjahres, die Abflüsse fielen hingegen deutlich höher aus. Der Grund dafür lag vor allem darin, dass Kundengelder von der Vermögensverwaltung in Tages- und Festgeldangebote von anderen Bankinstituten umgeschichtet wurden. Die Gesamtkapitalquote (GKQ) belief sich auf 53,1% (VJ: 53,9%).

Nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der KPIs:

31.12.22 31.12.23
Asset under Management (AuM) in EUR Mio. 916 1.060
Netto-Neu-Geld in EUR Mio. 101 58
Geschäftsergebnis vor Steuern in TEUR 919 1.113
Gesamtkapitalquote in % 43,3% 53,1%

Ertragslage

Nachfolgend werden die aus unserer Sicht wesentlichen Zahlen zur Ertragslage dargestellt sowie kurz erläutert:

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
Zinsergebnis 1.419.684 77.781
Provisionsergebnis 14.143.205 13.843.582
Sonstiges betriebliches Ergebnis 892.423 992.799
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -15.342.374 -13.995.390
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.113.045 918.864
Steuern vom Einkommen und Ertrag -36.529 -2.900
Jahresüberschuss 1.076.516 915.964

Das Zinsergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Einlagezinsen bei der Bundesbank in Höhe von EUR 0,9 Mio. (VJ: EUR -0,06 Mio.) und den Zinserträgen aus der Anlage von Festgeldern in Höhe von EUR 0,5 Mio. (VJ: EUR 0,06 Mio.).

Der Provisionsertrag beläuft sich auf EUR 15,1 Mio. (VJ: EUR 14,7 Mio.), wovon EUR 2,7 Mio. (VJ: EUR 2,9 Mio.) aus dem Wertpapierkommissionsgeschäft, EUR 0,1 Mio. (VJ: EUR 0,1 Mio.) aus Depotverwaltung, EUR 11,9 Mio. (VJ: EUR 11,4 Mio.) aus Vermögensverwaltung sowie EUR 0,4 Mio. (VJ: EUR 0,3 Mio.) aus Honoraren und sonstigen Finanzdienstleistungen stammen.

Davon wird EUR 0,2 Mio. (VJ: EUR 0,1 Mio.) Provisionsertrag in der Schweiz generiert. Dieser wird durch Retrozessionen von der Clearstream Fund Centre AG und durch Beratungsdienstleistungen für Schweizer Kunden erzielt.

Der Provisionsaufwand beläuft sich auf EUR 1,0 Mio. (VJ: EUR 0,8 Mio.), wovon EUR 0,5 Mio. (VJ: EUR 0,5 Mio.) für das Wertpapierkommissionsgeschäft, EUR 0,2 Mio. (VJ: EUR 0,1 Mio.) für Kosten für die Depotverwaltung und den Zahlungsverkehr sowie EUR 0,3 Mio. (VJ: EUR 0,2 Mio.) für die Transaktionskostenpauschalen angefallen sind.

Das Provisionsergebnis beläuft sich damit auf EUR 14,1 Mio. (VJ: EUR 13,8 Mio.).

Die sonstigen betrieblichen Erträge von EUR 0,9 Mio. (VJ: EUR 1,0 Mio.) resultieren insbesondere aus Steuererstattungen für frühere Jahre EUR 0,7 Mio. (VJ: EUR 0,3 Mio.), aus der Auflösung von diversen Rückstellungen EUR 0,1 Mio. (VJ: EUR 0,1 Mio.) sowie aus der Währungsumrechnung EUR 0,0 Mio. (VJ: EUR 0,1 Mio.).

Der Personalaufwand einschließlich der Sozialabgaben beträgt EUR 7,0 Mio. (VJ: EUR 5,5 Mio.) und die anderen Verwaltungsaufwendungen betragen EUR 8,1 Mio. (VJ: EUR 8,2 Mio.).

Das Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit beläuft sich auf EUR 1,11 Mio., was einer Steigerung von 21,1% gegenüber dem Jahr entspricht. Unter Berücksichtigung des Steueraufwands ergibt sich ein Jahresüberschuss von EUR 1,077 Mio. (VJ: 0,916 Mio.).

Der Vorstand erachtet die Ertragslage als zufriedenstellend.

Finanz- und Vermögenslage

Nachfolgend werden die aus unserer Sicht wesentlichen Bilanzpositionen dargestellt sowie kurz erläutert:

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
Barreserve 1.047.663 1.525.065
Forderungen an Kreditinstitute 50.211.474 44.965.697
Forderungen an Kunden 3.731.629 3.355.354
Schuldverschreibungen und andere fest verzinsliche Wertpapiere 20.292.203 15.762.172
Immaterielle Vermögensgegenstände 405.573 421.563
Sonstige Vermögensgegenstände 360.858 847.180
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 56.186.225 48.872.384
Sonstige Verbindlichkeiten 504.718 628.572
Rückstellungen 2.275.377 1.278.367
Eigenkapital 17.485.436 16.408.920
Bilanzsumme 76.451.757 67.188.242

Bei der Barreserve über EUR 1,0 Mio. handelt es sich überwiegend um täglich fällige Guthaben bei der Bundesbank, welche die nicht in den nachfolgenden Positionen angelegten Kundengelder und Eigenmittel beinhalten.

Von den Forderungen an Kreditinstitute über EUR 50,2 Mio. sind EUR 42,1 Mio. täglich fällig und EUR 8,1 Mio. fällig innerhalb 12 Monaten. Bei den täglich fälligen Forderungen handelt es sich um das Übernachtguthaben bei der Bundesbank, um die für die Abwicklung des Bankgeschäfts notwendige Liquidität und um Festgeldanlagen bis 12 Monaten bei Schweizer Kantonalbanken mit Staatsgarantie.

In den Forderungen an Kunden über EUR 3,7 Mio. ist die Abgrenzung der Gebühren aus der Vermögensverwaltung für das 4. Quartal 2023 i.H.v. EUR 3,6 Mio. enthalten.

Die Schuldverschreibungen über EUR 20,3 Mio. sind ausschließlich in hochliquide Wertpapiere (HQLA 1 und 2) investiert und weisen eine Durchschnittslaufzeit von 4,1 Jahren auf.

Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten ausschließlich die von der VZöBa selbsterstellte Software im Wesentlichen für die Kernbankenapplikation.

Zum Abschlussstichtag wurden Investitionen i.H.v. EUR 0,3 Mio. u. a. für die Erweiterung des Kernbankensystems sowie für den Aufbau der neuen Niederlassung in Lörrach getätigt. Im Jahr 2024 sind Investitionen i.H.v. EUR 0,5 Mio. für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die technische Optimierungen für das Tagesgeschäft sowie die Weiterentwicklung des Finanzportals sowie des CRM-Systems geplant.

Die sonstigen Vermögensgegenständen i.H.v. EUR 0,4 Mio. beinhalten unter anderem geleisteten Mietkautionen i.H.v. EUR 0,2 Mio. sowie Forderungen aus der Kapitalertragssteuer i. H. v. EUR 0,1 Mio. gegen das Finanzamt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich um EUR 7,3 Mio. auf EUR 56,2 Mio. erhöht. Davon entfallen EUR 11,2 Mio. auf das Produkt Anlagekonto (Festgeld).

Bei den Rückstellungen handelt es sich unter anderem um Optionsrückstellungen i.H v. EUR 1,1 Mio. (VJ: EUR 0,2 Mio.), Steuerrückstellungen i.H.v. EUR 0,03 Mio. (VJ: EUR 0,05 Mio.) und Personalrückstellungen i.H.v. EUR 0,7 Mio. (VJ: EUR 0,7 Mio.).

Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital über EUR 20,0 Mio., den Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 5,7 Mio. und dem Bilanzverlust i.H.v. EUR 8,2 Mio. Daraus ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 eine Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 S. 4 KWG von 1,4%. Die Gesamtkapitalquote beträgt 53,1%.

Die frei verfügbaren Eigenmittel, als Unterschied der Eigenmittel per 31.12.23 im Vergleich zur festgelegten Mindestanforderung bei einer Gesamtkapitalquote i.H.v. 22,5%, betragen EUR 9,1 Mio.

Die Liquidität wird täglich anhand des Liquidity Coverage Ratios (LCR) überwacht und gesteuert. Im Berichtsjahr war jederzeit ausreichende Liquidität vorhanden.

Der Vorstand erachtet die Finanz- und Vermögenslage als zufriedenstellend.

3. Risikomanagement

Organisation des Risikomanagements

Für die VZöBa hat ein adäquater Umgang mit Risiken oberste Priorität. Innerhalb der VZöBa trägt der Vorstand die Verantwortung für das Risikomanagement. Er ist für die Definition und Implementierung des gesamten Rahmenwerks für das Risikomanagement verantwortlich. Dies umfasst neben der Festlegung einer angemessenen Aufbau- und Ablauforganisation sowie Risikoidentifikations-, Risikomess-, Steuerungs-, Überwachungsverfahren und Risikoberichterstattung auch eine entsprechende personelle und technische Ausstattung.

Durch die eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozesse verfolgt die VZöBa das Ziel, potenzielle Risiken zu identifizieren und proaktiv gegenzusteuern. Zudem sollen die wesentlichen in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken zu jedem Zeitpunkt durch die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sein, damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die Compliance-Funktion ist für die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie der Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens der VZöBa ergeben können, unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten zuständig. Als prozessunabhängige Überwachungsstelle dient die Interne Revision. Sie überwacht unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.

Die VZöBa führt jährlich eine Risikoinventur unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie, der Risikostrategie und der Prozesse durch, wobei Risiken identifiziert und auf Wesentlichkeit überprüft werden. Die VZöBa stuft folgende Risikoarten als wesentlich ein: Adressausfallrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko.

Das strategische Risiko wurde im Rahmen der Risikoinventur als grundsätzlich relevant, allerdings als nicht wesentlich beurteilt. Die VZöBa definiert strategische Risiken als Risiken, die sich auf die Geschäftsstrategie oder die strategischen Ziele des Unternehmens auswirken. Die Geschäftsentwicklung wird u.a. durch Abweichung zu Planwerten permanent überwacht und Geschäftsrisiken in den Stresstests und der Kapitalplanung über adverse Szenarien abgebildet.

Unter den sonstigen Risiken fasst die VZöBa Risiken zusammen, welche nicht den anderen Kategorien zugeordnet werden, aber die VZöBa grundsätzlich als relevant erachtet. Dazu gehören das regulatorische Risiko und das Reputationsrisiko. Diese Risiken werden durch organisatorische Maßnahmen begrenzt, gesteuert und als nicht wesentlich beurteilt.

Die VZöBa definiert ESG-Risiken (Environmental Social Governance - Risiken) als Ereignisse oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte. Neben sozialen Risiken wird in transitorische und physische Risiken unterschieden. Transitorische Risiken entstehen aus der Transformation der Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Physische Risiken ergeben sich aus Klimawandel-induzierten Faktoren (Naturkatastrophen wie Fluten, Dürren etc.).

Grundsätzlich erachtet die VZöBa ESG-Risiken durch ihre unmittelbare Tätigkeit als nicht hoch, durch ihre mittelbare Wirkung auf die Kunden aber als relevant. Sie ergeben sich vor allem mittelbar durch die Investitionsentscheidungen der VZöBa für Rechnung ihrer Kunden bzw. durch entsprechende Empfehlungen in der Anlageberatung, soweit diese erbracht wird. Darüber hinaus unterliegt die VZöBa transitorischer und physischer Risiken mit geringer Relevanz.

Die Auswirkung von ESG-Risiken auf die bestehenden wesentlichen Risikoarten wurde im Rahmen der Risikoinventur überprüft und als nicht wesentlich beurteilt. Es wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung von ESG-Risiken definiert. Die VZöBa verfolgt die regulatorischen Entwicklungen im Bereich ESG aktiv.

Die VZöBa steuert die Risikotragfähigkeit (ICAAP) aus normativer und ökonomischer Perspektive. Die Berechnung der Limiten und deren Auslastungen sind nachfolgend aufgeführt. Die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse im Geschäftsjahr 2023 war stabil und deckte die aggregierten wesentlichen Risiken unterjährig und auch zum Berichtsstichtag solide ab.

Adressausfallrisiko

Als Adressausfallrisiko definiert die VZöBa das Risiko, dass ein Kreditnehmer seine Vertragsverpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllen kann und der VZöBa deshalb weniger Erträge beziehungsweise Verluste entstehen. Das Migrationsrisiko, wesentlich als Teil des Adressausfallrisiko, ist das Risiko, dass sich die Bonität der Kreditnehmer verschlechtert und deshalb der Buchwert der Aktiva sinkt, wobei die VZöBa einen Verlust in Höhe der Änderung erleidet.

Die VZöBa definiert Länderrisiken grundsätzlich als alle Risiken internationaler Geschäfte, deren unmittelbare Risikoursachen aus dem ökonomischen, sozialen und/oder politischen Umfeld eines bestimmten Landes hervorgehen und die spezifisch für das betrachtete Land bzw. die geographische Region sind, in der sich das Land befindet.

Ausleihungen sind grundsätzlich im Rahmen von vorgegebenen Länderlimiten sowie Limiten gegenüber der Bundesbank, Gegenparteien im Interbankenmarkt und Emittenten von Bonds auf HQLA 1 und 2 Level zugelassen. Für Sichtgelder bei anderen Banken kann der Vorstand Ausnahmen genehmigen und informiert in diesem Fall den Aufsichtsrat.

Adressenausfallrisiken aus dem Kundengeschäft (Kreditrisiko) sind nur in geringem Umfang zugelassen, da Überziehungen auf den Wertpapierverrechnungskonten nur valutarisch zwischen einzelnen Transaktionen zugelassen werden. Den Kunden werden keine Kreditlimite eingeräumt.

Konzentrationen innerhalb der Adressausfallrisiken werden vermieden durch die Vergabe von Limiten auf der Stufe jeder einzelnen Gegenpartei.

Die Anlagen wurden im Berichtsjahr auf Sicht bei der Bundesbank, bei Bankinstituten sowie in Anleihen mit einem Rating von besser oder gleich A- gehalten. Die Bewertung der Gegenparteien erfolgt durch international anerkannte Ratingagenturen und den entsprechenden Daten zur Ausfallwahrscheinlichkeit als Grundlage für die Berechnung der erwarteten Wertminderung. Die Zuordnung der relevanten Ratings erfolgt nach den Regeln des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die Limite wurden laufend überwacht. Es gab weder einen Kreditausfall noch musste eine Risikovorsorge gebildet werden.

ESG-Risiken im Zusammenhang mit Adressausfallrisiken sind durch die unmittelbare Tätigkeit der VZöBa gering, da die VZöBa kein klassisches Kreditgeschäft (Ausleihungen an Kunden) betreibt. Eine Relevanz besteht im Zusammenhang mit den Gegenparteien und Eigenanlagen der VZöBa. Die VZöBa legt Kundengelder bei Emittenten höchster Qualität an und begrenzt ESG-Risiken über Mindeststandards. Die VZöBa tätigt keine Investitionen mit erhöhtem ESG-Risiko wie z.B. in Unternehmen mit direkten Aktivitäten in besonders klimaschädliche fossile Energieträger oder in Branchen mit hohen Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus erfolgt i.d.R. keine Zusammenarbeit mit Gegenparteien außerhalb des Europäischen Raumes.

Die Ermittlung der Adressausfallsrisiken erfolgt in der normativen Perspektive über die RWA. Für die ökonomische Perspektive setzt die VZöBa ein separates Modell zur Berechnung von Adressausfallrisiken ein, mittels dessen auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten der erwartete und unerwartete Verlust per Auslastung der Gegenpartei ermittelt wird. Die Auslastung der Limite über EUR 1,2 Mio. für das Adressausfallrisiko betrug 39 % per 31.12.23 (31.12.22: 58% der Limite über EUR 1,3 Mio.).

Marktpreisrisiko

Mit Marktpreisrisiko bezeichnet die VZöBa einen potenziellen Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern.

Zinsänderungsrisiken sind Risiken, ökonomische Verluste aufgrund nachteiliger Veränderungen der Marktzinsen zu erleiden. Sie entstehen durch die unterschiedliche Zinsbindung der Bilanzpositionen auf der Aktiv- und Passivseite. Dies betrifft auch die Absicherung von Bilanzpositionen ohne definierte Laufzeiten (replizierte Kundeneinlagen) und Positionen mit fester Zinsbindung auf der Aktivseite (Anlagen in Festgeldern und festverzinslichen Wertpapieren).

Die VZöBa geht nur unwesentliche Währungsrisiken ein, da die Geschäftstätigkeit in Deutschland stattfindet und überwiegend in der Währung Euro erfolgt und somit Fremdwährungsrisiken nur in sehr geringem Umfang entstehen können.

Die Fremdwährungspositionen, welche im Zusammenhang mit den Wertpapierverrechnungskonten vorwiegend in US-Dollar und Schweizer Franken entstehen, werden auf täglicher Basis durch entsprechende Gegengeschäfte geschlossen. Restbestände werden limitiert und aktiv überwacht.

Die VZöBa verfügt über kein Handelsbuch. Die Restpositionen im Zusammenhang mit der Abwicklung und Zuteilung von Wertpapieren aufgrund von Kundentransaktionen werden im Rahmen von Limiten bewirtschaftet und überwacht.

Die Zinsänderungsrisiken werden in der ökonomischen Perspektive als barwertigen Verlust des Eigenkapitals gemäß Rundschreiben 06/2019 (BA) Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch, mit Hilfe eines speziellen Zinsänderungs-Tools, ermittelt. Die Überwachung der Zinsänderungsrisiken erfolgt im Wesentlichen durch die Limitierung der per oben genanntem Rundschreiben vorgegebenen Szenarien zur Veränderung der Zinsstruktur, mit dem Fokus auf das jeweils schlechteste Szenario. Die Auslastung der Limite über EUR 1,4 Mio. für das Marktpreisrisiko betrug 52% per 31.12.23 (31.12.22: 38% der Limite über EUR 1,4 Mio.).

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne ist das Risiko, nicht allen Zahlungsverpflichtungen zum erforderlichen Zeitpunkt in der richtigen Währung in voller Höhe nachkommen zu können. Das Refinanzierungsrisiko beinhaltet die Gefahr, dass die VZöBa nicht in der Lage ist, ihre Aktiva zu refinanzieren, beispielsweise wenn längerfristige Ausleihungen durch kurzfristige Mittel im Passivgeschäft (z.B. Sichtgelder) refinanziert werden.

Die Passivseite wird durch kurzfristige Sichteinlagen der gesamten Kundenbasis sowie durch einen hohen Anteil an Eigenkapital bestimmt. Auf der Aktivseite werden nur Überziehungen im Zusammenhang mit den Transaktionen des Vermögensverwaltungsgeschäfts und mit einer Laufzeit von max. 15 Tagen geduldet.

Der Passivüberhang wurde auf dem Bundesbank-Konto, in kurzfristigen Einlagen bei Bankinstituten sowie in Anleihen mit sehr hoher Liquidität gehalten.

Zur Überwachung der Liquidität erstellt die VZöBa einen 10-jährigen Liquiditätsplan. Um Lücken in der Refinanzierung frühzeitig zu erkennen, erstellt die VZöBa einen Refinanzierungsplan.

In der ökonomischen Perspektive wird das Liquiditätsrisiko auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz beurteilt. Die liquiden Mittel überstiegen den (Netto-)Liquiditätsabfluss per 31.12.23 und folglich wurde das Liquiditätsrisiko mit Null bewertet. In der normativen Perspektive findet eine laufende Überwachung der regulatorischen Liquiditätskennzahlen (LCR, NSFR) statt. Es wird überprüft, ob diese sich in den vorgegebenen Parametern (Mindestanforderungen bzw. Warnschwellen) bewegen. Die Erfordernisse wurden in 2023 stets übererfüllt. Das Liquidity Coverage Ratio betrug 2.221% per 31.12.23 und die Net Stable Funding Rate 881% (NSFR ab 31.12.23 durch Wegfall SNCI Status, vorher sNSFR).

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko ist das Risiko, in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens interner Verfahren, Menschen (inkl. Fraud) und Systeme oder in Folge externer Ereignisse, Verluste zu erleiden, insbesondere in der Geschäftsabwicklung und in der Beziehung mit Kunden und Banken.

Die Berichterstattung über die operationellen Risiken, insbesondere über aufgetretene Schadensfälle, Abwicklungsverluste, etc. erfolgt periodisch im Rahmen der Sitzungen des Vorstands, welcher seinerseits periodisch den Aufsichtsrat informiert, sowie über den Bericht Gesamtbanksteuerung.

Der Überwachung und Steuerung operationeller Risiken wird primär mit organisatorischen Maßnahmen in den betrieblichen Arbeitsabläufen Rechnung getragen. Diese beinhalten u.a. die laufende Aktualisierung der Handbücher, Weisungen und Arbeitsbeschreibungen, die Hinterfragung und Verbesserung der Arbeitsabläufe sowie die Anpassung und Weiterentwicklung des IKS. Die über eine Expertenschätzung definierten Limite beinhalten mögliche erwartete sowie unerwartete Verluste, werden regelmäßig überprüft und fortlaufend überwacht.

Das Cyberrisiko wird als größtes potenzielles Risiko beurteilt und umfasst alle Risiken, die sich aus einem Angriff von außen auf die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit der IT-Systeme sowie auf mögliche Verluste von Daten oder Vermögenswerten ergeben. Um Technologie- und Cyberrisiken zu vermeiden oder zu minimieren, werden verschiedene Instrumente des Risikomanagements eingesetzt. Diese orientieren sich an nationalen und internationalen Standards und einer vorausschauenden Risikoerkennung. Die regelmäßige Schulung und die Kompetenz der verantwortlichen Mitarbeitenden, der Betrieb einer widerstandsfähigen Infrastruktur, die Förderung des Risikobewusstseins sowie die Zusammenarbeit mit spezialisierten externen Partnern sind weitere zentrale Bausteine zur Risikominimierung.

Für die Risiken aus Compliance-Vergehen, Geldwäsche und Betrug sind entsprechende Regelungen durch die Abteilung Compliance und den Geldwäsche- sowie Fraud-Beauftragten erlassen, deren Überprüfung und Einhaltung regelmäßig erfolgt.

Die ausgelagerten Bereiche sind in das interne Kontrollsystem der VZöBa eingebunden, die Überwachung erfolgt auf der Basis von Verträgen mit den Dienstleistern und entsprechenden internen Regelungen.

Im Beschwerderegister der VZöBa wurde in 2023 drei Beschwerden erfasst. Es handelt sich nicht um systematische oder wesentliche Fälle, für die zusätzliche Rückstellungen gebildet werden müssen und die somit für die Beurteilung der operationellen Risiken von Relevanz wären. Das operationelle Risiko wird in der normativen Perspektive gemäß Säule 1 ermittelt. In der ökonomischen Perspektive werden operative Verluste von potenziellen Ereignissen mittels eines Self-Risk-Assessments auf Basis von Expertenschätzung quantifiziert. Die Ergebnisse des Self-Risk-Assessments und die tatsächlich erzielten operativen Verluste werden bei der Ermittlung der Risikobeiträge berücksichtigt.

Physische Risiken als Folge von Naturkatastrophen (Überschwemmungen, globale Erwärmung) werden als nicht relevant beurteilt (Standorte in sicherer Lage) und grundsätzlich im Rahmen des Business Continuity Managements berücksichtigt. Des Weiteren sind ESG-Risiken durch die unmittelbare Tätigkeit der VZöBa nicht hoch, durch ihre mittelbare Wirkung auf die Kunden aber relevant (Empfehlungen in der Anlageberatung). Die Geeignetheitsprüfung berücksichtigt Nachhaltigkeitswünsche der Kunden und legt Interessenskonflikte offen. Es besteht keine unmittelbare Auswirkung von ESG-Risiken auf operationelle Risiken.

Die Auslastung der Limite über EUR 1,2 Mio. für die operationellen Risiken betrug 97% per 31.12.23 (31.12.22: 87% der Limite über EUR 1,1 Mio.). Die Warnschwelle für operationelle Risiken i.H.v. 90% wurde aufgrund der Verbuchung eines einmaligen Korrekturbetrags im Zusammenhang mit zu viel belasteten Devisenspreads (Jahre 2017-2023) i.H.v. EUR 0,12 Mio. im Dezember 2023 überschritten.

Zusammenfassung

Die Eigenmittelausstattung ist auf komfortablem Niveau, aufsichtsrechtliche sowie interne Limite wurden eingehalten. Die Adressausfallrisiken sind aufgrund des konservativen Portfolios mit Anlagen hoher Bonität unverändert vertretbar. Die Zinsänderungsrisiken haben sich durch getätigte Anlagen im Vergleich zum Vorjahr erhöht, bleiben aber insgesamt ebenfalls vertretbar. Die Liquidität war zu jederzeit ausreichend gegeben, es ergaben sich keine Risiken aus der Refinanzierung. Die operationellen Risiken werden über Prozesse und implementierten Kontrollen gesteuert, neben der oben genannten Korrektur im Zusammenhang mit Devisenspreads gab es keine nennenswerten Schadensfälle. Es sind keine negativen Entwicklungen beim Ausbau der Kundenbasis mit Auswirkung auf die Geschäftsentwicklung erkennbar, es konnte positives Netto-Neugeld erzielt werden.

Durch die systematische Messung und Überprüfung der Risikoarten konnte die Einhaltung der im Rahmen der Risikotragfähigkeit vorgegebenen Limite im abgelaufenen Geschäftsjahr sichergestellt werden.

In der ökonomischen Perspektive bestand insgesamt ein für alle wesentlichen Risikoarten aggregiertes Limit über EUR 3,9 Mio. per 31.12.23. Die Auslastung in Summe über dieses aggregierte Limit betrug zwischen 56% und 59% während dem Berichtsjahr und 61% per 31.12.23 (31.12.22: 59 % der Limite über EUR 3,8 Mio.).

Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel betrugen EUR 15,8 Mio. per 31.12.23 (31.12.22: EUR 16,0 Mio.). Ab 2023 hat sich der SREP-Zuschlag für die VZöBa reduziert und die von Aufsichtsbehörden vorgeschriebenen zusätzlichen Kapitalanforderungen und regulatorische Anpassungen belaufen sich insgesamt auf 21,7% (bisher 25,5%) der risikogewichteten Aktiva (RWA). Dies beinhaltet neben den Mindestanforderungen gemäß Art. 92 CRR, die kombinierten Kapitalpufferanforderung aus § 10i KWG (Kapitalerhaltungspuffer und antizyklischer Kapitalpuffer), sowie den SREP-Zuschlag und die Eigenmittelempfehlung per § 6c KWG und § 6d KWG. Der Antizyklische Kapitalpuffer auf Basis § 10d KWG belief sich per 31.12.23 auf 0,697%. Als Steuerungsgröße wurde der Antizyklische Kapitalpuffer institutsspezifisch mit 1,5% festgelegt und es ergibt sich somit eine Gesamtkapitalanforderung von 22,5%. Diese wurde per 31.12.23 mit einer Gesamtkapitalquote von 53,1% erfüllt. Die VZöBa legt auch zukünftig die Gesamtkapitalanforderung, mit der Annahme eines leicht erhöhten Antizyklischen Puffer von 1,5% (aufgerundet), auf mindestens 22,5% fest. Neben der Gesamtkapitalquote ist das Leverage Ratio für die normative Betrachtung der Risikotragfähigkeit relevant und mit 20,8% per 31.12.23 auf hohem Niveau.

Die VZöBa hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren definiert und steuert folglich auch nicht nach diesen.

4. Ausblick

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft dürfte auch 2024 nur moderat expandieren. Die hohen Zinsen werden die Nachfrage weiterhin hemmen. Europa verharrt vorerst in einer Stagnation, in China werden die Probleme am Immobiliensektor die Konjunktur belasten: Chinas Wirtschaftswachstum wird niedriger ausfallen als vor der Pandemie. In den USA dürfte sich die Konjunktur ebenfalls abschwächen, weil die höheren Zinsen ihre volle Wirkung erst noch entfalten werden.

Die EZB und das Fed werden ihre Leitzinsen aber wohl spätestens im Sommer erstmals wieder senken können, weil die Inflation an Breite eingebüßt hat und die Preise der Kerngüter seit Mitte 2023 wesentlich langsamer steigen.11

Die absehbare geldpolitische Lockerung wird die Konjunkturperspektiven verbessern. Für Aktien und Anleihen stellt die Kombination aus sinkenden Zinsen und sanfter Landung der Wirtschaft grundsätzlich ein attraktives Umfeld dar.

Risiken gehen vom Immobilienmarkt aus. Das Segment der US-Gewerbeimmobilien ist unter Druck, was auch auf den deutschen Bankenmarkt abstrahlt. Im Februar 2024 stufen Ratingagenturen die Bonität der Deutschen Pfandbriefbank und der Aareal Bank herab.12

Auch geopolitische Risiken bleiben bestehen. Neben dem Ukraine-Krieg bleibt auch am Roten Meer die Sicherheitslage instabil, was ein auch ein Risiko für die Inflationsbekämpfung darstellen kann. Auf einigen Schifffahrts-Routen haben sich die Frachtkosten spürbar verteuert.13.

Geschäftsentwicklung

Für die VZöBa verlief das Geschäftsjahr 2023 insgesamt zufriedenstellend. Die AuM stiegen im Betrachtungszeitraum um 16% auf EUR 1.060 Mio., lagen somit aber etwas unterhalb der anvisierten Zielmarke von 1.074 Mio. Euro. Dies ist primär auf das gegenüber der Prognose niedrigere NNG (Zu- und Abflüsse der Kundengelder) zurückzuführen (Prognose 109 Mio. Euro, effektiv 58 Mio. Euro). weil Kundengelder von der Vermögensverwaltung in Tages- und Festgeldangebote von anderen Bankinstituten umgeschichtet wurden. Das Provisionsergebnis lag mit 14,1 Mio. Euro im Rahmen der anvisierten Zielgröße von 14,0 Mio. Euro. Auch aufgrund von Sondereffekten lag der Jahresüberschuss mit EUR 1,077 Mio. oberhalb der Planungsgröße von EUR 0,3 Mio. Die Gesamtkapitalquote (GKQ) belief sich auf 53,1% (Plan: 43,3%).

Die VZöBa geht für das Jahr 2024 von einem weiteren Kundenwachstum sowie höheren AuM aus. Dies resultiert vor allem aus erfolgreichen Marketingmaßnahmen zur Neukundengewinnung und einer geringen Fluktuation von Bestandskunden. Im Vergleich zum Vorjahr wurde das Festgeldangebot ausgebaut, indem auch längere Laufzeiten angeboten werden. Damit kann auch die VZöBa auch Kunden, die sich gegen eine Wertpapieranlage entscheiden, ein attraktives Angebot zur Geldanlage unterbreiten. Ebenfalls neu eingeführt wird das Nießbrauchdepot, ein Gestaltungsinstrument zur vorweggenommenen Erbfolge. Die VZöBa erwartet dadurch die Stärkung der Kundenbindung bei Bestandskunden sowie eine stärkere Nachfrage von Neukunden. Ebenfalls einzahlen auf das Neukundenwachstum soll der Ausbau der Videoberatung sowie die Eröffnung eines neuen Standortes im norddeutschen Raum, was für das laufende Jahr 2024 geplant ist.

Die VZöBa hat eine solide Ertragslage erreicht und ist sehr gut kapitalisiert. Dadurch, dass die VZöBa kein Kreditgeschäft betreibt, ist sie grundsätzlich weniger anfällig für makroökonomische Krisen oder Verwerfungen in bestimmten Sektoren wie dem Immobilienbereich.

Die größten Risiken für das Wachstum der VZöBa resultieren aus der Unsicherheit in Bezug auf das globale Wachstum, die Inflationsentwicklung sowie die Geldpolitik der führenden Zentralbanken, allen voran die Fed und die EZB. Dazu kommt das Risiko hoher Energiepreise bedingt durch geopolitische Spannungen.

Die nicht nachlassende Regulationsdichte stellt für die VZöBa weiterhin eine Herausforderung dar, welche auch die Kosten beeinflussen wird. Beschäftigen werden die VZöBa unter anderem Themen wie Updates zu MiFID II, Nachhaltigkeit, das Kleinanlegerschutzgesetz oder Neuerungen im Zusammenhang mit Vergütungen. Zudem wird DORA die VZöBa im Bereich IT beschäftigen. Andere regulatorische Neuerungen, die erst nach 2024 in Kraft treten, müssen aufgrund des Aufwands bereits im Jahr 2024 aktiv angegangen werden. Hierunter fallen bspw. FIDA oder Instant Payments.

Die AuM sind mit EUR 1.175 Mio. geplant, was einer Steigerung zum Vorjahr von 11 % entspricht. Dabei geht die VZöBa davon aus, ein Netto-Neugeld in Höhe von EUR 123 Mio. zu erreichen. Das Provisionsergebnis wird mit EUR 14,8 Mio. leicht über Vorjahresniveau erwartet. Das Geschäftsergebnis vor Steuern ist mit EUR 1,3 Mio. geplant und somit höher zum Vorjahr. Es wird eine Gesamtkapitalquote von über 45,3% erwartet.

Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG

Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse eines verbundenen Unternehmens wurden im berichtspflichtigen Zeitraum nicht getroffen oder unterlassen.

 

München, 16. Mai 2024

Michael Huber, Vorstand Vorsitz

Christian Lange, Vorstand

1 Quelle : Bureau of Economic Analysis ()
2 Quelle: Destatis, Pressemitteilung vom 30. Januar 2024
3 Quelle: S&P Global, Pressemitteilung zum HCOB Bau-Index vom 5. Januar 2024
4 Quelle: Federeal Reserve (www.federalreserve.gov)
5 Quelle: Europäische Zentralbank (www.ecb.europa.eu)
6 Quelle: Destatis, Pressemitteilung vom 31. Januar 2024
7 Quelle: Eurostat, Pressemitteilung vom 1. Feburar 2024
8 Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD):
9 Quelle: Bloomberg, ICE-Daten
10 Quelle: Bloomberg
11 Quelle: Bloomberg, Daten von Destatis, Eurostat und Bureau of Labor Statistics
12 Quelle: FAZ.DE, Krise der Pfandbriefbank spitzt sich zu, 15. Februar 2024
13 Quelle: Drewry World Container Index (drewry.co.uk)

Bilanz zum 31.12.23

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
1. Barreserve 1.047.663,19 1.525.064,82
a) Kassenbestand 2.009,01 1.166,63
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 1.045.654,18 1.523.898,19
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 1.045.654,18 1.523.898,19
3. Forderungen an Kreditinstitute 50.211.473,80 44.965.697,33
a) täglich fällig 42.067.424,63 21.905.282,06
b) andere Forderungen 8.144.049,17 23.060.415,27
4. Forderungen an Kunden 3.731.628,97 3.355.353,59
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 20.292.203,18 15.762.171,98
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 6.872.095,55 4.136.334,35
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 6.872.095,55 3.219.535,15
bb) von anderen Emittenten 13.420.107,63 11.625.837,63
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 13.420.107,63 11.625.837,63
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 20.006,85 16.937,34
7. Immaterielle Anlagewerte 405.573,01 421.562,77
a) selbstgeschaffene gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 393.779,00 416.320,00
11.794,01 5.242,77
b) geleistete Anzahlungen
8. Sachanlagen 311.494,00 227.571,00
9. Sonstige Vermögensgegenstände 360.858,45 847.180,35
10. Rechnungsabgrenzungsposten 70.855,42 66.702,80
76.451.756,87 67.188.241,98

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 56.186.225,42 48.872.383,69
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 44.979.378,77 44.532.134,87
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 11.206.846,65 4.340.248,82
2. Sonstige Verbindlichkeiten 504.717,87 628.572,08
3. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
4. Rückstellungen 2.275.377,44 1.278.366,53
a) Steuerrückstellungen 30.151,00 49.973,71
b) andere Rückstellungen 2.245.226,44 1.228.392,82
5. Eigenkapital 17.485.436,14 16.408.919,68
a) Gezeichnetes Kapital 20.000.000,00 20.000.000,00
b) Kapitalrücklage 5.709.615,58 5.709.615,58
c) Bilanzverlust -8.224.179,44 -9.300.695,90
76.451.756,87 67.188.241,98

Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Alle Angaben in Euro

2023 2022
1. Zinserträge aus 1.611.079,74 80.995,21
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 1.397.675,86 -8.501,98
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 213.403,88 89.497,19
2. Zinsaufwendungen -191.395,50 -3.214,58
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 107,06 92,00
4. Provisionserträge 15.114.391,19 14.661.288,00
5. Provisionsaufwendungen -971.186,43 -817.706,03
6. Sonstige betriebliche Erträge 931.215,44 1.027.894,92
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -15.116.738,11 -13.621.827,01
a) Personalaufwand -7.007.311,31 -5.457.306,48
aa) Löhne und Gehälter -5.969.942,32 -4.640.276,10
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.037.368,99 -817.030,38
darunter für Altersversorgung -176.611,66 -160.061,19
b) Andere Verwaltungsaufwendungen -8.109.426,80 -8.164.520,53
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -225.635,46 -373.562,95
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen -38.792,54 -35.095,98
10. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapiere sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0,00
11. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.113.045,39 918.863,58
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag -36.528,93 -2.900,00
darunter latente Steuern EUR -4,52
13. Jahresüberschuss 1.076.516,46 915.963,58
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -9.300.695,90 -10.216.659,48
15. Bilanzverlust -8.224.179,44 -9.300.695,90

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Grundlagen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der VZ VermögensZentrum Bank AG (VZöBa) München, HRB 226641 Amtsgericht München, wurde gemäß § 340a Handelsgesetzbuch, §§ 150 ff. des Aktiengesetzes, § 16 der Satzung vom 16. Juni 2018 und in der Fassung vom 25. Oktober 2021 nach den Regeln für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Seit dem 14. Juni 2017 besitzt die VZ VermögensZentrum Bank AG die Erlaubnis zur Durchführung des Bankgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 und 1a Kreditwesengesetz (KWG) im Umfang des Einlagen-, Kredit-, Finanzkommissions-, Depot-, Scheck- Wechseleinzugs- und Reisescheckgeschäfts sowie der Anlageberatung, der Finanzportfolioverwaltung und des Eigengeschäfts (§ 32 Abs. 1a KWG).

Aufgrund dieser Erlaubnis werden die Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV, zuletzt geändert am 7. August 2021) angewendet.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der VZ Holding AG, Zürich/Schweiz (kleinster und größter Konsolidierungskreis) zum 31. Dezember 2023 einbezogen.

Der Jahresabschluss der VZöBa wird beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und bekannt gemacht, der Konzernabschluss wird auf der Homepage des Stammhauses www.vermoegenszentrum.ch veröffentlicht.

Das Aktienkapital wird zu 100 % von der VZ Holding AG, Zürich, Schweiz gehalten. Die VZ Holding AG hat für die VZöBa eine Patronatserklärung abgegeben, welche die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen jederzeit garantiert. Die VZ Holding AG ist an der Schweizer Börse notiert. Der Sitz der VZöBa ist in München und es bestehen Zweigstellen in Frankfurt, Düsseldorf, Nürnberg und Lörrach.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und §§ 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung. Es wurden im Berichtsjahr keine Bewertungswahlrechte neu ausgeübt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach den Formblättern 1 und 3. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt.

Die Barreserve ist zum Nennwert bilanziert.

Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden zum Nennbetrag angesetzt. Abzugrenzende Zinsen wurden bei der entsprechenden Bilanzposition berücksichtigt. Erkennbare Einzelrisiken, die die Bildung von Einzelwertberichtigung erforderlich machen, lagen nicht vor. Eine Pauschalwertberichtigung gemäß IDW RS BFA 7 für Forderungen an Kreditinstitute war aufgrund ihrer hohen Bonität und damit geringen Adressenausfallrisiken nicht erforderlich. Eine Pauschalwertberichtigung für die Kundenforderungen wurde aufgrund der gegebenen Bonität der Kunden und der in Vergangenheit beobachteten schnellen Zahlungen nicht vorgenommen. Das gilt auch für entsprechende Wertberichtigungen für Länderrisiken. Eine Risikovorsorge nach § 340f HGB wurde nicht gebildet.

Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die zu Anlagevermögen zugeordnet worden sind, werden gemäß § 253 Abs. 1 und 3 HGB zu den Anschaffungskosten aktiviert und am Bilanzstichtag nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.

Bilanzierte Werte der Wertpapiere im Eigenbestand bleiben bis zum Ende deren Laufzeit unverändert beibehalten und sind bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB) auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben.

Handelt es sich um eine voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung, so darf auf den niedrigeren Wert, der am Bilanzstichtag beizulegen ist, abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Dieses Abschreibungswahlrecht wird von der VZöBa nicht ausgeübt.

Die Agio- und Disagio-Buchungen werden auf die gesamte Restlaufzeit der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens verteilt und finden monatlich bis zu Ende deren Laufzeit statt.

Die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere sind der Liquiditätsreserve zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Für die Bewertung der Wertpapiere werden die von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellten Marktpreise herangezogen.

Die selbst geschaffenen immateriellen Anlagewerte wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu ihren Herstellungskosten angesetzt und nach § 253 Abs. 3 HGB um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Als voraussichtliche Nutzungsdauer wurden 5 Jahre zugrunde gelegt. Für außerplanmäßige Ab- bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. Aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens besteht nach § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 405.573,01.

Die Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten angesetzt und nach § 253 Abs. 3 HGB um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen sind nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt worden. Die Nutzungsdauer wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt und beträgt je nach Vermögensgegenstandzwischen 3 und 13 Jahren. Für außerplanmäßige Ab- bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.

Die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Anlagegüter (Anschaffungskosten bis EUR 800,00) werden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben. Gleichzeitig wurde unterstellt, dass im Jahr des Zugangs sofort der Abgang erfolgte.

Die übrigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktiv- bzw. Passivseite Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Es wurden im Berichtsjahr keine Bewertungswahlrechte neu ausgeübt und das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern wird nicht ausgeübt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag zuzüglich kapitalisierter Zinsen angesetzt.

Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Versorgungszusage der VZöBa (Nachfolgend: Pensionszusage) für die Mitglieder der Geschäftsleitung ist eine wertpapiergebundene beitragsorientierte Leistungszusage im Durchführungsweg der Direktzusage. Die Pensionszusage wurde im Jahr 2017 mit Wirkung zum 01.01.2018 eingeführt. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt bis zu einem Grundgehalt in Höhe von 8.333,33 EUR 5%, für den Teil des Grundgehaltes oberhalb 8.333,33 EUR beträgt er 10%. Der monatliche Arbeitgeberbeitrag beträgt maximal 1.250,00 €. Arbeitnehmerbeiträge können im Rahmen einer Entgeltumwandlungsvereinbarung geleistet werden.

Die monatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge werden in Wertpapieren investiert. Die Wertpapier-Rückdeckung der Pensionszusage im Versicherungsmantel der myLife Lebensversicherung AG wird im Rahmen einer Rückdeckungsversicherung umgesetzt. Die Vorgaben für die Investition erfolgt durch das VZ im Rahmen eines Smart Rebalancing Modells mit Aktien- und Anleihen ETFs (Indexfonds). Die Aktienquote wird entsprechend eines Lebenszyklusmodells gesteuert. Im jährlichen Anlageausschuss kann die Aktienquote (Anlegerprofile) für die fünf Altersgruppen vom Unternehmen angepasst werden. Für jeden Versorgungsberechtigten gibt es eine separate Rückdeckungsversicherung bei der myLife Lebensversicherung AG. Zur Zweckbindung der Vermögensmittel zur Erfüllung der Pensionszusage ist jede Rückdeckungsversicherung bei der myLife Lebensversicherung AG an die Versorgungsberechtigten und Hinterbliebenen verpfändet.

Im Todesfall vor Bezug einer Leistung im Erlebensfall und im Erlebensfall (Altersleistung) erwerben die Versorgungsberechtigten einen Versorgungsanspruch. Die Höhe der Leistung bestimmt sich nach dem Wert der Rückdeckungsversicherung zum Eintritt des Versorgungsfalles. Als Mindestleistung erhalten die Versorgungsberechtigten jedoch die Summe der eingezahlten Beiträge bis zum Eintritt des Versorgungsfalles (Garantieleistung).

Die Höhe der Pensionsverpflichtung zum Bilanzstichtag entspricht gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen bei der myLife Lebensversicherung AG zum Bilanzstichtag. Aufgrund der zweckgebundenen Verwendung der Vermögensmittel durch die Verpfändung der Rückdeckungsversicherungen erfolgt eine Saldierung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Durch die deckungsgleiche Saldierung der Vermögensmittel mit der Pensionsverpflichtung, sowie der Aufwendungen und Erträge ist kein Bilanzausweis zum Bilanzstichtag erforderlich.

Das Eigenkapital besteht aus dem eingezahlten gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage sowie dem Bilanzverlust. Es ist zum Nennwert ausgewiesen.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen geändert:

Das Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von EUR 40.000.000,00 wird zum 31. Dezember 2023 unter den Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen. Im Vorjahr wurde das Übernachtguthaben in Höhe von EUR 18.000.000,00 unter der Barreserve ausgewiesen. Der Vorjahreswert wird zur Verbesserung der Klarheit entsprechend von der Barreserve in die Forderungen an Kreditinstitute umgegliedert.

Die mit den Festgeldern im Zusammenhang stehende Zinsabgrenzung in Höhe von EUR 144.049,17 wird zum 31. Dezember 2023 unter den Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen. Im Vorjahr wurde die entsprechende Zinsabgrenzung in Höhe von EUR 60.415,27 unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Der Vorjahreswert wird zur Verbesserung der Klarheit entsprechend von dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in die Forderungen an Kreditinstitute umgegliedert.

Die Zinsabgrenzung für Kundenfestgelder in Höhe von EUR 45.836,32 wird zum 31. Dezember 2023 unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen. Im Vorjahr wurde die entsprechende Zinsabgrenzung in Höhe von EUR 3.248,82 unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Der Vorjahreswert wird zur Verbesserung der Klarheit entsprechend von dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten in die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden umgegliedert.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit den Referenzkursen (Devisenkassamittelkurse) der Europäischen Zentralbank vom 31. Dezember 2023 umgerechnet. Aufgrund der Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt eine volle erfolgswirksame Erfassung der Umrechnungsergebnisse gemäß § 256a Satz 2 HGB. Insgesamt beträgt der EUR-Gegenwert der Vermögensgegenstände in Fremdwährung (USD, GBP, CHF, DKK, NOK, SEK, AUD, ZAR, CAD, NZD, JPY, SGD, und HKD) EUR 914.794,16 (VJ: EUR 2.603.704,83) und der Verbindlichkeiten in Fremdwährung (USD, GBP, CHF, AUD, CAD, SGD) EUR 3.954.016,74 (VJ: EUR 5.215.416,69).

Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs

Die VZöBa hat eine verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 durchgeführt. Zur Bestimmung, ob eine Drohverlustrückstellung nach § 340a i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB gebildet werden muss, erfolgte eine Überprüfung der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches auf der Grundlage des IDW RS BFA 3 nach der GuV-orientierten Methode unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten. Gemäß dieser Berechnung war zum Bilanzstichtag keine Bildung einer Drohverlustrückstellung erforderlich.

Fremdwährungsswaps

Die VZöBa schließt zu Absicherungszwecken OTC-Derivate in Form von Fremdwährungsswaps ab. Die Fremdwährungsswaps werden dem Nichthandelsbestand zugeordnet und mittels Diskontierung der kalkulierten Zahlungsströme auf der Basis von Referenzkursen (Devisenkassakurs) der Europäischen Zentralbank bewertet. Zum Jahresende bestanden drei Fremdwährungsswaps und zwei Devisenkassageschäfte.

Zum Stichtag betrug der negative Marktwert für die Terminkomponente EUR - 23.293,64 und wurde als Rückstellung für drohende Verluste aus nicht abgewickelten Termingeschäften erfasst (VJ: EUR - 6.718,88). Alle getätigten Fremdwährungsswaps werden mit einer finanziellen Gegenpartei abgeschlossen.

Art Laufzeit Nominalwert Marktwert zum Stichtag
Fremdwährungsswap 11. Dezember 2023 bis 3. Januar 2024 700.000,00 USD - 16.460,06 EUR
Fremdwährungsswap 20. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 1.000.000,00 USD - 6.833,58 EUR
Fremdwährungsswap 20. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 1.400.000,00 CHF 26.936,58 EUR
Devisenkassageschäft 28. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024 543.000,00 USD 0,00 EUR
Devisenkassageschäft 29. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024 518.000,00 USD 0,00 EUR

Angaben zur Bilanz

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden

Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 50.067.424,63 (VJ: EUR 44.905.282,06) zuzüglich der Zinsabgrenzung für Festgelder in Höhe von EUR 144.049,17 (VJ: EUR 60.415,27) und die Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 3.731.628,97 (VJ: EUR 3.355.353,59) weisen die folgenden Restlaufzeiten auf (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 RechKredV):

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
31.12.21
EUR
Andere Forderungen an Kreditinstitute
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 8.000.000,00 23.000.000,00 0,00
Forderungen an Kunden
bis 3 Monate 3.731.628,97 3.355.353,59 3.829.615,80

In den Forderungen an Kreditinstituten in Höhe von EUR 50.211.473,80 (VJ: EUR 44.965.697,33) sind EUR 40.000.000,00 Übernachtguthaben im Rahmen der Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank enthalten, das im Vorjahr in Höhe von EUR 18.000.000,00 noch in der Barreserve ausgewiesen.

In den Forderungen an Kreditinstituten ist darüber hinaus auch die Zinsabgrenzung in Höhe von EUR 144.049,17 (VJ: EUR 60.415,27) enthalten, welche im Vorjahr noch unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen war.

Forderungen mit unbestimmter Laufzeit bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 RechKredV lauten EUR 914.794,16 (VJ: EUR 2.603.704,83) der Forderungen an Kreditinstitute auf Fremdwährung.

Es bestanden weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr keine verbrieften Forderungen an verbundenen Unternehmen im.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Zum Abschlussstichtag werden unter dem Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ausschließlich Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von EUR 20.212.137,53 (VJ: EUR 15.710.596,37) zuzüglich der Zinsabgrenzung in Höhe von EUR 80.065,65 (VJ: EUR 51.575,61) ausgewiesen.

Sämtliche Schuldverschreibungen sind börsennotiert (§ 35 I Nr. 1 RechKredV). Der beizulegende Zeitwert gemäß § 285 Nr. 18 HGB betrug EUR 19.669.261,00 (VJ: EUR 14.442.591,00). Eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde nicht vorgenommen, da voraussichtlich keine dauernde Wertminderung der Schuldverschreibungen vorliegt und die Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit besteht.

Von den angegebenen Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 20.212.137,53 werden EUR 1.899.924,69 im Jahr 2024 fällig.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Zum Abschlussstichtag werden Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von EUR 20.006,85 (VJ: EUR 16.937,34) ausgewiesen. Sämtliche Aktien sind börsennotiert (§ 35 Abs, Nr. 1 RechKredV). Der beizulegende Zeitwert gemäß § 285 Nr. 18 HGB betrug EUR 20.006,85 (VJ: EUR 16.937,34).

Immaterielle Anlagewerte

Die Aufgliederung und Entwicklung der immateriellen Anlagewerte in Höhe von EUR 405.573,01 (VJ: EUR421.562,77) ist nach § 34 Abs. 3 RechKredV in Verbindung mit § 284 Abs. 3 HGB aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Sachanlagen

Die Aufgliederung und Entwicklung der Sachanlagen in Höhe von EUR 311.494,00 (VJ: EUR 227.571,00) ist nach § 34 Abs. 3 RechKredV in Verbindung mit § 284 Abs. 3 HGB aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe EUR 360.858,45 (VJ: EUR 847.180,35) umfassen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV die nachfolgenden Beträge:

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
Mietkautionen 224.245,58 219.865,58
Forderungen Finanzamt 103.910,48 586.256,07
Forderungen Bestandsprovisionen 29.495,76 32.645,53
Weitere sonstige Vermögensgegenstände 3.206,63 8.413,17

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrugen EUR 56.140.389,10 (VJ: EUR 48.869.134,87) zuzüglich der Zinsabgrenzung in Höhe von EUR 45.836,32 (VJ: EUR 3.248,82). Im Vorjahr war die Zinsabgrenzung unter dem Passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Davon waren Festgelder in Höhe von EUR 11.011.366,62 (VJ EUR 4.337.000,00) mit der Laufzeit bis 3 Monate vorhanden. Der Anstieg der Festgelder ist insbesondere auf die Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank zurückzuführen. Insgesamt beträgt der EUR-Gegenwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Fremdwährung (USD, GBP, CHF, AUD, CAD, SGD) EUR 3.954.016,74 (VJ: EUR 5.215.416,69).

Sonstige Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 504.717,87 (VJ: EUR 628.572,08) wurden die nachfolgenden Beträge erfasst (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV):

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer 354.450,91 473.927,11
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer 101.856,56 101.960,06
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 47.499,46 52.684,91
Verbindlichkeiten Kapitalertrag-/Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 910,94 0,00

Andere Rückstellungen

Im Posten Andere Rückstellungen in Höhe von EUR 2.245.226,44 (VJ: EUR 1.228.392,82) sind die nachfolgenden Rückstellungen enthalten:

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
Optionsrückstellungen 1.057.000,00 165.000,00
Personalkosten 746.208,00 729.192,00
Abschlusserstellung und Prüfung 315.878,60 224.571,00
Sonstige 57.513,00 51.130,94
Auszuschüttende Bestandsprovisionen 24.500,00 30.700,00
Drohverlustrückstellungen 23.293,64 6.718,88
Interne Revision 19.333,20 18.830,00
Bankgebühren und Negativzins 1.500,00 2.250,00

Der Anstieg der Optionsrückstellungen ist insbesondere auf die Kursentwicklung der VZ - Aktie zurückzuführen.

Steuerrückstellungen

Im Posten Steuerrückstellungen in Höhe von EUR 30.151,00 (VJ: EUR 49.973,71) sind die Rückstellungen für Gewerbe- und Körperschaftssteuer enthalten.

Eigenkapital

Das Eigenkapital i. H. v. EUR 17.485.436,14 (VJ: EUR 16.408.919,68) ist wie folgt aufgeteilt:

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
Gezeichnetes Kapital 20.000.000,00 20.000.000,00
Kapitalrücklage 5.709.615,58 5.709.615,58
Bilanzverlust - 8.224.179,44 -9.300.695,90

Das Gezeichnete Kapital von EUR 20.000.000,00 ist eingeteilt in 20.000.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Der rechnerische Wert je Stückaktie beträgt 1,00 Euro. Sämtliche Aktien werden von der VZ Holding AG, Zug/Schweiz gehalten.

Am Bilanzstichtag besteht kein genehmigtes Kapital (Angabe nach § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beläuft sich auf EUR 1.419.684,24 (VJ: EUR 77.780,63). Der Zinsertrag resultiert aus Kredit- und Geldmarkgeschäften in Höhe von EUR 1.397.675,86 (VJ: EUR - 8.501,98) und aus festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von EUR 213.403,88 (VJ: EUR 89.497,19). Dem gegenüber steht ein Zinsaufwand in Höhe von EUR 191.395,50 (VJ: EUR 3.214,58) für die Anlage der Kundenfestgelder und die kurzfristige Ausschöpfung von Kontokorrentkredit.

Vom Zinsergebnis fallen gem. § 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 RechKredV Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften in Höhe von EUR 472.758,52 (VJ: EUR 48.448,32), Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von EUR 167.721,66 (VJ: EUR 68.982,45) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 238,58 (VJ: EUR 1.009,03) im Ausland an.

Provisionsergebnis

Der Provisionsertrag beläuft sich auf EUR 15.114.391,19 (VJ: EUR 14.661.288,00).

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
Vermögensverwaltung 11.868.120,41 11.364.274,11
Wertpapierkommissionsgeschäft 2.649.282,84 2.899.160,88
Beratungshonorare 428.352,70 290.802,76
Depotverwaltung 91.874,29 91.725,95
Gewinnbeteiligung 61.886,85 8.328,76
Sonstige Finanzdienstleistungen 14.874,10 6.995,54

Der Provisionsertrag wird dabei in Höhe von EUR 173.562,50 (VJ: EUR 143.967,53) im Ausland erzielt (§ 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 RechKredV).

Der Provisionsaufwand in Höhe von EUR 971.186,43 (VJ: EUR 817.706,03) setzt sich zusammen aus dem Wertpapierkommissionsgeschäft, Aufwendungen für Depotverwaltung sowie für den Zahlungsverkehr:

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
Wertpapierkommissionsgeschäft 534.494,26 465.197,45
Transaktionskostenpauschale 265.079,45 211.558,83
Depotverwaltung 101.641,44 80.293,95
Spesen Zahlungsverkehr 69.971,28 60.655,80

Der Provisionsaufwand fällt dabei in Höhe von EUR 864.097,08 (VJ: EUR 703.965,20) im Ausland an (§ 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 RechKredV).

Sonstige betriebliche Erträge

Im Einzelnen ergaben sich folgende sonstige betriebliche Erträge in Höhe von EUR 931.215,44(VJ: EUR 1.027.894,92) (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV):

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
Umsatzsteuererstattungen für frühere Jahre 746.022,92 266.444,64
Erträge aus Auflösung Rückstellungen 102.496,15 637.611,64
Sonstige 38.505,28 48.320,46
Zinserträge aus Steuererstattungen 33.940,00 0,00
Erträge aus der Währungsumrechnung 10.251,09 75.518,18

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 931.215,44 (VJ: EUR 322.818,77) resultieren im Wesentlichen aus den Umsatzsteuererstattungen für die Jahre 2017, 2018 und 2021 in Höhe von EUR 746.022,92.

Der sonstige betriebliche Ertrag fällt dabei in Höhe von EUR 59,79 (VJ: EUR 799,38) im Ausland an (§ 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 RechKredV).

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von EUR 15.116.738,11 (VJ: EUR 13.621.827,01) gliedern sich wie folgt:

31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
Löhne und Gehälter 5.969.942,32 4.640.276,10
Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.037.368,99 817.030,38
Dienstleistungen durch Gesellschaften der VZ Gruppe 1.777.987,13 2.282.612,97
Werbekosten 2.338.511,90 2.246.676,15
IT-Aufwand 1.342.054,56 1.205.113,51
Raumkosten und Miete 1.072.072,33 950.725,29
Übrige andere Verwaltungsaufwendungen 769.183,37 673.977,85
Nicht abziehbare Vorsteuer 253.708,37 297.740,62
Abschluss- und Prüfungsaufwendungen 351.786,76 290.770,70
Rechts- und Steuerberatung 79.988,78 135.868,12
Beiträge 124.133,60 81.035,32

In den Verwaltungsaufwendungen aus Dienstleistungen durch Gesellschaften der VZ Gruppe in Höhe von EUR 1.777.987,13 (VJ: EUR 2.282.612,97) ist ein periodenfremder Aufwand aus dem Jahr 2022 in Höhe von EUR 18.883,07 enthalten.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen im Jahr 2023 EUR 36.528,93 (VJ: EUR 2.900,00).

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 1.969.430,00 (VJ: EUR 1.776.500,00) sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB für das Geschäftsjahr 2024 (EUR 616.230,00 für die Restlaufzeit 2025, EUR 177.290,00 für die Restlaufzeit 2026 und EUR 5.340,00 für die Restlaufzeit 2027 mit vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen) davon EUR 0,00 gegenüber verbundenen Unternehmen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:

2024
EUR
2025 (Restlaufzeit)
EUR
2026 (Restlaufzeit)
EUR
2027 (Restlaufzeit)
EUR
Lizenzen und Wartung 1.124.410,00
Büromiete und Infrastruktur 845.020,00 616.230,00 177.290,00 5.340,00

Mitarbeiter

Im Jahr 2023 wurden durchschnittlich 69 Angestellte (VJ: 72) beschäftigt (davon 42 Vollzeitbeschäftigte und 27 Teilzeitbeschäftigte), wovon 16 Angestellte Führungsverantwortung haben.

Organe der Gesellschaft

Die Organe der VZöBa sind die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat.

Namen der Vorstände

Vorstand Funktion Beruflicher Hintergrund Bestellt am Eintragung ins Handelsregister
Thomas Armin Friess Vorstand (Vorsitz) bis 31.10.2023 Betriebsökonom HWV 01.05.2022 27.07.2022
Michael Alexander Huber Vorstand (Vorsitz) seit 01.02.2023 Dipl. Betriebswirt (BA), CFA 01.02.2023 20.02.2023
Christian Beat Lange Vorstand seit 01.11.2023 Finanzökonom (EBS), CFP 01.11.2023 09.11.2023
Christian Jonas Brändli Vorstand (bis 31.01.2023) M.A. HSG in Banking and Finance 25.05.2016 24.06.2016
Anton Franz Zimmermann Vorstand (bis 31.03.2024) Dipl. Kaufmann HKG / Dipl. Wirtschaftsprüfer 25.05.2016 24.06.2016

Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans haben in 2023 Gesamtbezüge gem. § 285 Nr. 9a von 861.204,99 EUR erhalten. Der beizulegende Zeitwert gem. § 285 Nr. 9a der aktienbasierten Vergütung betrug zum Zeitpunkt der Gewährung EUR 19.466,69. Die Anzahl der aktienbasierten Vergütungen beläuft sich auf 1.742 Stück. Im Geschäftsjahr wurden an das Geschäftsführungsorgan keine Bezüge gem. § 285 Nr. 9b, c gewährt.

Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die VZöBa hat als 100-prozentige Tochtergesellschaft der VZ Holding AG gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung einen Aufsichtsrat, der aus mindestens drei und maximal 15 Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Er hat umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte und kann Weisungen an die Geschäftsführung erteilen.

Der Aufsichtsrat besteht im Geschäftsjahr aus nachfolgenden Personen:

Beruflicher Hintergrund Funktion
Marc Harry Weber, Vorsitzender Betriebsökonom HWV Chief Executive Officer VZ Depotbank AG, Zug
Matthias Daniel Reinhart, Diplomkaufmann (Lic. oec. HSG) Präsident des Verwaltungsrats VZ Holding AG, Zürich
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. jur. Albrecht Langhart Rechtsanwalt Blum & Grob Rechtsanwälte Zürich, Zürich
Rafael Pfaffen Betriebsökonom HWV Chief Financial Officer VZ Depotbank AG, Zug
Christian Jonas Brändli (seit 01.02.2023) M.A. HSG in Banking and Finance Head Client Services VZ Depotbank AG, Zug
Ralph Peter Slowig (bis 28.02.2024) Diplom Betriebswirt (FH) Leiter Finance VZ Depotbank AG, Zug

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Jahr 2023 für ihre Aufsichtsratstätigkeit keinerlei Bezüge (§ 285 Nr. 9). Im Geschäftsjahr wurden an Mitglieder des Aufsichtsrates keine Kredite gewährt (§ 285 Nr. 9c).

Nach § 285 Nr. 17 HGB beträgt das Gesamthonorar des Abschlussprüfers im Jahr 2023 insgesamt EUR 313.842,76 (davon EUR 23.830,76 für das Vorjahr), wovon a) EUR 133.129,43 (davon EUR 10.399,43 für das Vorjahr) Abschlussprüfungsleistungen und b) EUR 180.713,33 (davon EUR 13.431,33 für das Vorjahr) andere Bestätigungsleistungen (Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz) betrafen.

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.

Nachtragsbericht

Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben.

 

München, 16. Mai 2024

Michael Huber, Vorstand Vorsitz

Christian Lange, Vorstand

A. Anlagevermögen

Art des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
I. Immaterielle Anlagewerte
selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.540.842,80 117.883,53 0,00
geleistete Anzahlungen 5.242,77 31.946,69 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 2.546.085,57 149.830,22 0,00
II. Wertpapiere des Anlagevermögens
Anleihen und Schuldverschreibungen 15.762.171,98 4.536.103,74 0,00
Summe Wertpapiere des Anlagevermögens 15.762.171,98 4.536.103,74 0,00
III. Sachanlagen
Mietereinbauten 266.344,27 63.666,30 0,00
Anzahlung auf Mietereinbauten 0,00 0,00 0,00
Betriebsausstattung 41.123,69 7.116,56 0,00
Geschäftsausstattung 475.990,38 72.955,64 0,00
Summe Sachanlagen 783.458,34 143.738,50 0,00
Anlagevermögen 19.091.715,89 4.829.672,46 0,00
Art des Anlagevermögens Umbuchungen
EUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Anlagewerte
selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 25.395,45 2.684.121,78
geleistete Anzahlungen -25.395,45 11.794,01
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 2.695.915,79
II. Wertpapiere des Anlagevermögens
Anleihen und Schuldverschreibungen 0,00 20.298.275,72
Summe Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 20.298.275,72
III. Sachanlagen
Mietereinbauten 0,00 330.010,57
Anzahlung auf Mietereinbauten 0,00 0,00
Betriebsausstattung 0,00 48.240,25
Geschäftsausstattung 0,00 548.946,02
Summe Sachanlagen 0,00 927.196,84
Anlagevermögen 0,00 23.921.388,35
Art des Anlagevermögens Kumulierte Abschreibungen 01.01.2023
EUR
Abschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Kumulierte Abschreibungen 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Anlagewerte
selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.124.522,80 165.819,98 0,00 0,00 2.290.342,78
geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 2.124.522,80 165.819,98 0,00 0,00 2.290.342,78
II. Wertpapiere des Anlagevermögens
Anleihen und Schuldverschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Sachanlagen
Mietereinbauten 168.427,27 21.185,30 0,00 189.612,57
Anzahlung auf Mietereinbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsausstattung 31.422,69 2.978,56 0,00 0,00 34.401,25
Geschäftsausstattung 356.037,38 35.651,64 0,00 0,00 391.689,02
Summe Sachanlagen 555.887,34 59.815,50 0,00 0,00 615.702,84
Anlagevermögen 2.680.410,14 225.635,48 0,00 0,00 2.906.045,62
Art des Anlagevermögens Zuschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Buchwert 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Anlagewerte
selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 393.779,00
geleistete Anzahlungen 0,00 11.794,01
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 405.573,01
II. Wertpapiere des Anlagevermögens
Anleihen und Schuldverschreibungen 0,00 20.298.275,72
Summe Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 20.298.275,72
III. Sachanlagen
Mietereinbauten 0,00 140.398,00
Anzahlung auf Mietereinbauten 0,00 0,00
Betriebsausstattung 0,00 13.839,00
Geschäftsausstattung 0,00 157.257,00
Summe Sachanlagen 0,00 311.494,00
Anlagevermögen 0,00 21.015.342,73

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die VZ VermögensZentrum Bank AG , München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VZ VermögensZentrum Bank AG , München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VZ VermögensZentrum Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EUAPrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

• Provisionsergebnis

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

• Sachverhalt und Problemstellung

• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

• Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Provisionsergebnis

• Im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Provisionsergebnis in Höhe von T€ 14.143, welches sich im Wesentlichen aus den Provisionserträgen für die Vermögensverwaltung von Kundengeldern zusammensetzt. Das Provisionsergebnis ist ein wesentlicher Teil der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Erträge und Aufwendungen und hat damit einen maßgeblichen Einfluss auf die Ertragslage der Bank. Daher war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

• Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen im relevanten internen Kontrollsystem der Bank zur Erfassung der Provisionserträge und -aufwendungen beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Darüber hinaus haben wir auf der Basis von Stichproben die von der Gesellschaft in Rechnung gestellten Provisionssätze mit den vertraglich vereinbarten Gebührensätzen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Provisionsabrechnungen nachvollzogen. Auf der Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt davon überzeugen, dass die eingerichteten IT-Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen geeignet sind, eine sachgerechte Erfassung der Provisionserträge und aufwendungen sowie den sachgerechten Ausweis des Provisionsergebnisses zu gewährleisten.

• Die Angaben der Gesellschaft zum Provisionsergebnis sind in Abschnitt „Angaben zur Gewinn und Verlustrechnung“ des Anhangs enthalten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlussesrelevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss,seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Januar 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der VZ VermögensZentrum Bank AG, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Yasmin Palacios Vásquez .

 

München, den 17. Mai 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Axel Menge, Wirtschaftsprüfer

ppa. Yasmin Palacios Vásquez, Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 10.07.2024 festgestellt.