Ad-hoc | 18 March 2016 11:30
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EQS Group-Ad-hoc: Zur Rose Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Frauenfeld, 18. März 2016 Medienmitteilung Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe vom Eidg. Parlament beschlossen Der Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist jetzt rechtssicher fester Bestandteil des Versorgungsmix Das eidgenössische Parlament hat gesprochen: Nach einem mehrere Jahre dauernden Gesetzgebungsprozess haben National- und Ständerat letzte noch vorhandene Differenzen ausgeräumt und mit ihrem Ja in der Schlussabstimmung grünes Licht für die vom Bundesrat angeregte zweite Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes HMG gegeben. Für die Versandapotheken ist der Befund durchzogen. Während der früher stets heftig umstrittene Versandkanal für verschreibungspflichtige Arzneimittel jetzt einen festen Platz in der Schweizer Medikamentenversorgung erhält, setzte sich in der Frage, ob der Versand auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (OTC) geöffnet werden sollte, die Lobby der Ladenapotheker und Drogerien durch: Der Versand von OTC ist zwar auch nach neuem Recht grundsätzlich erlaubt, allerdings unter derart schikanösen Voraussetzungen, dass er sich auch unter dem Regime des revidierten HMG am Markt nicht wird entfalten können. Die Geprellten sind die Patientinnen und Patienten und die Krankenversicherer. Die Gesetzesrevision, ursprünglich als innovativ angepriesen und mit dem Versprechen verbunden, das neue Recht würde dereinst die Interessen der Patientinnen und Patienten besser schützen als das derzeit geltende, verkam im Laufe der vierjährigen Beratungen leider fast vollkommen zum reinen Verteidigungskampf um den Erhalt angestammter Privilegien. Wesentliches wurde dabei vom Parlament aus den Augen verloren, und ganz am Schluss wurde an nicht wenigen Stellen Einzelinteressen der Vorzug vor dem Gemeinwohl und der Medikamentensicherheit gegeben. In einem solchen Klima spielte sich bedauerlicherweise auch die zähe Diskussion rund um die Leitplanken für den Versandhandel ab. Einem zu mehr Fortschrittlichkeit bereiten Ständerat stand dabei stets ein von den Interessen der Ladenbesitzer dominierter Nationalrat gegenüber.
OTC-Versand: Schikanen zwingen Online-Bestellende vorerst, ins Ausland auszuweichen
Hoffen auf baldige Nachbesserung des HMG
Situation in den Nachbarländern
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Zur Rose Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist mit ihren Marken «Zur Rose» und «DocMorris» Europas grösste Online-Apotheke und führende Ärztegrossistin in der Schweiz. Mit ihrem Geschäftsmodell trägt sie zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen pharmazeutischen Versorgung bei. Sie zeichnet sich zudem aus durch die Entwicklung von innovativen Dienstleistungen im Bereich Arzneimittelmanagement, um die Wirksamkeit des Medikationsprozesses zu erhöhen. Dieses Schaffen von Mehrwerten, die ausgeprägte Patientenorientierung sowie der Anspruch einer kostengünstigen Medikamentenversorgung machen die Unternehmensgruppe zu einem wichtigen strategischen Partner für Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie. Der operative Sitz der Zur Rose-Gruppe befindet sich in Frauenfeld, von wo aus auch der Schweizer Markt bedient wird. In Deutschland und Österreich ist die Gruppe mit Tochtergesellschaften in Heerlen (NL) und Halle an der Saale (DE) aktiv. 2015 übernahm sie eine Mehrheitsbeteiligung an BlueCare in Winterthur, dem marktführenden Anbieter von vernetzenden Systemen im Schweizer Gesundheitswesen. Die Zur Rose-Gruppe beschäftigt an den verschiedenen Standorten über 800 Mitarbeitende und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2014 einen Umsatz von 916 Millionen Franken. Die Aktien der Zur Rose Group AG (Valor 4261528, ISIN CH0042615283) werden auf den Handelsplattformen OTC-X der Berner Kantonalbank, eKMU-X der Zürcher Kantonalbank sowie der Lienhardt & Partner Privatbank Zürich AG gehandelt. Die im Zusammenhang mit der Finanzierung der DocMorris-Akquisition im November 2012 begebene Unternehmensanleihe über 50 Millionen Franken ist an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 19972936, ISIN CH0199729366, Ticker ZRO12). zurrosegroup.com Ende der Ad-hoc-Mitteilung 2016-03-18 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG. www.eqs.com – Medienarchiv unter http://switzerland.eqs.com/de/News Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. |
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