![]() Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland)LeverkusenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Geschäftsbericht 2024Zwei-Jahres-Überblick
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir verallgemeinernd das generische Maskulinum. Damit sind selbstverständlich alle gleichberechtigt angesprochen. 1. Verwaltungsorgane der Gesellschaft1.1 Aufsichtsrat
1.2. Vorstand
2. Lagebericht2.1. GeschäftstätigkeitDie Zurich Life Legacy Versicherung Aktiengesellschaft (Deutschland), im Folgenden ZLLAG genannt, gehört zur Zurich Gruppe Deutschland und damit zur internationalen Zurich Insurance Group, Zürich. Durch die Gesellschaft wird ein Bestand überwiegend kapitalbildender Versicherungen verwaltet. Die Gesellschaft betreibt kein aktives Neugeschäft und soll ggf. in den Folgejahren veräußert werden. Die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger hat am 29.08.2023 einen Spaltungs- und Übernahmevertrag mit der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG als übertragendem Rechtsträger geschlossen. Das im Wege dieses Spaltungs- und Übernahmevertrags abzuspaltende Geschäft umfasste grundsätzlich den Teil des Lebensversicherungsgeschäfts des übertragenden Rechtsträgers, überwiegend bestehend aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen mit einem Garantiezins von mehr als 0,9 % und den dazu gehörenden Zusatzversicherungen, einschließlich der Verträge der privaten und betrieblichen Altersversorgung und des Konsortialgeschäfts. Abweichungen von diesem Grundsatz sind in geringem Maße den einzelnen Bestandführungssystemen geschuldet, bei denen man eine ganzheitliche Zuordnung zum Spaltungsbestand dem Spaltungsgrundsatz vorgezogen hat. 2.2. Die ProdukteUnser Produktportfolio umfasst Produkte für die Altersvorsorge und zur Absicherung biometrischer Risiken. Unter die Altersvorsorge-Produkte fallen auch Produkte zur Arbeitskraft- und Hinterbliebenenabsicherung in der privaten und betrieblichen Altersversorgung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Bereich der klassischen Versicherungslösungen mit kollektiven Garantien, wenngleich das Portfolio auch fonds- und indexgebundene Produkte umfasst. 2.3. Die allgemeine wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik Deutschland2.3.1. Deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 im anhaltenden StillstandDie gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland wurde auch im Jahr 2024 von anhaltenden Herausforderungen geprägt und befand sich daher weiterhin in Stagnation. Globale Unsicherheiten und strukturelle Belastungen führten zu einer schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation. Die Energiepreise waren nach der Energiekrise deutlich zurückgegangen, haben sich aber oberhalb des Vor-Corona-Niveaus stabilisiert. Die verhaltene Investitionstätigkeit setzte sich weiterhin fort, während internationale Konkurrenz und eine schwächelnde Exportwirtschaft das Wachstum weiter hemmten. Geopolitische Spannungen, darunter anhaltende Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten, erhöhten die wirtschaftliche Unsicherheit und belasteten die globalen Handelsbeziehungen. Zudem wurde die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr durch innenpolitische Herausforderungen geprägt. Der Bruch der Ampelkoalition im November 2024 führte zu politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten und zahlreiche Gesetzesvorhaben wurden vorerst gestoppt. Der Klimawandel blieb eine zentrale, langfristige Herausforderung und verstärkte die Notwendigkeit eines effizienten und effektiven Klimaschutzes. Damit prägten sowohl konjunkturelle als auch strukturelle Faktoren das Jahr 2024 und beeinflussten eine wirtschaftliche Erholung negativ. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts sank die Wirtschaftsleistung in Deutschland im zweiten Jahr in Folge. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 % zurück. Deutschland ist damit der einzige große EU-Mitgliedsstaat, der einen Rückgang der Wirtschaftsleistung verzeichnete. Verglichen mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 wuchs das BIP in Deutschland 2024 lediglich um 0,3 % und ist damit im europäischen Vergleich weniger stark als in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten gewachsen. Parallel dazu stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nach aktuellen Schätzungen im Jahr 2024 deutlich an. Dem Statistischem Bundesamt folgend haben die Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2024 den Durchschnittswert der Jahre vor der Corona-Pandemie überstiegen. Besonders betroffen waren die Branchen Verkehr und Lagerei, gefolgt vom Baugewerbe, den Unternehmensdienstleistungen und dem Gastgewerbe. Die Dienstleistungsbereiche insgesamt entwickelten sich im Jahr 2024 mit einem Plus von 0,8 % zwar positiv, zeigten jedoch ein uneinheitliches Bild. Während der Einzelhandel und Verkehrsdienstleister Zuwächse verzeichneten, mussten der Kfz- und Großhandel sowie die Gastronomie Rückgänge hinnehmen. Die Bruttowertschöpfung der Unternehmensdienstleistungen stagnierte ebenfalls. Dagegen setzte der Wirtschaftsbereich Information und Kommunikation seinen Wachstumskurs mit einem Plus von 2,5 % fort. Auch die vom Staat geprägten Bereiche wie öffentliche Verwaltung, Erziehung und Unterricht sowie das Gesundheitswesen trugen zusammen mit einem Anstieg der Bruttowertschöpfung um 1,6 % zur positiven Entwicklung bei. Im Verarbeitenden Gewerbe hingegen nahm die Bruttowertschöpfung gegenüber dem Vorjahr um 3,0 % ab. Besonders stark betroffen waren der Maschinenbau und die Automobilindustrie, die deutlich weniger produzierten. Auch in energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie blieb die Produktion auf niedrigem Niveau. Im Baugewerbe fiel der Rückgang mit 3,8 % sogar noch deutlicher aus als im Verarbeitenden Gewerbe. Hohe Baupreise und Zinsen führten dazu, dass insbesondere weniger Wohngebäude errichtet wurden. Auch das Ausbaugewerbe verzeichnete Produktionsrückgänge. Einzig der Tiefbau konnte von der Modernisierung und dem Neubau von Straßen, Bahnverkehrsstrecken und Leitungen profitieren und ein leichtes Plus erzielen. Der deutsche Außenhandel entwickelte sich im Jahr 2024 insgesamt schwach und konnte sich trotz der positiven Entwicklung auf den deutschen Exportmärkten nicht von den Krisenjahren 2020 bis 2022 erholen. Besonders die verschlechterte preisliche Wettbewerbsfähigkeit, vor allem gegenüber China, belastete den deutschen Außenhandel. Nach vorläufigen Berechnungen sanken die Exporte im Jahr 2024 preisbereinigt um 0,2 % und die Importe preisbereinigt um 1,1 %. Trotz eines Anstiegs der Erwerbstätigenzahl zeigte der deutsche Arbeitsmarkt 2024 zunehmend Anzeichen von Belastungen und einer nachlassenden Wachstumsdynamik, die insbesondere gegen Ende des Jahres zum Erliegen kam. Gegenüber dem Wert von 2023 verzeichnete der deutsche Arbeitsmarkt ein Wachstum von 0,2 %, was mit durchschnittlich 46,1 Millionen Erwerbstätigen abermals einen neuen Höchststand markierte. Während die Dienstleistungsbereiche ein Beschäftigungswachstum von 0,4 % verzeichneten und damit als einziger Wirtschaftsbereich zum Wachstum der Erwerbstätigen beitrug, sank die Zahl der Erwerbstätigen im Produzierenden Gewerbe (-0,6 %) und im Baugewerbe (-1,1 %). Die privaten Konsumausgaben stiegen nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamts nur geringfügig um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr, während die Sparquote hoch blieb. Damit liegen sie weiterhin knapp unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-0,1 %). Ursächlich hierfür sind neben wirtschaftlicher Unsicherheit vor allem die weiterhin hohen Verbraucherpreise. Deutlich stärker als die privaten Konsumausgaben erhöhten sich im Jahr 2024 die preisbereinigten Konsumausgaben des Staates mit einem Plus von 2,6 %. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die merklich gestiegenen sozialen Sachleistungen des Staats zurückzuführen. Zusätzliche Treiber waren die erhöhten Ausgaben für Gesundheit, öffentliche Verwaltung sowie Erziehung und Unterricht. Im Jahr 2024 haben sich die Verbraucherpreise in Deutschland laut Prognose des Sachverständigenrats um 2,2 % gegenüber 2023 erhöht. Der Rückgang der Inflationsrate gegenüber den Vorjahren wurde vor allem durch sinkende Energiepreise begünstigt, die bereits seit mehreren Quartalen rückläufig waren. Die Nahrungsmittelpreise blieben jedoch weiterhin auf einem erhöhten Niveau. Trotz der moderateren Inflation belasteten diese Entwicklungen die privaten Haushalte spürbar, da die Kaufkraft angesichts der anhaltenden Unsicherheiten und der eingeschränkten Konsumbereitschaft nur begrenzt profitieren konnte. Die globale Wirtschaft im Jahr 2024 ist weiterhin von den Nachwirkungen der Pandemie, aber vor allem von geopolitischen Spannungen geprägt. Die Energiekrise, ausgelöst durch anhaltende Konflikte, trifft auf eine fragile wirtschaftliche Erholung und verschärft bestehende Ungleichheiten sowie Umwelt- und Sicherheitsrisiken. Regierungen stehen vor der schwierigen Aufgabe, Inflationsdruck, steigende Staatsschulden und soziale Spannungen in Einklang zu bringen, während geopolitische Unsicherheiten den Handlungsspielraum einschränken. In der Eurozone zeigt sich dies besonders in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld, das von anhaltender Inflation und gesellschaftlichen Spannungen geprägt ist. 2.3.2. Entwicklung an den KapitalmärktenRobuste Wachstums- und Inflationszahlen in den USA haben die Fed veranlasst, eine restriktivere Haltung einzunehmen und ein geringeres Tempo der geldpolitischen Lockerung anzukündigen. Dies führte bereits gegen Ende 2024 zu einem Anstieg der globalen Anleiherenditen, was die Finanzmärkte und die Wachstumsaussichten belastet. Wir erwarten jedoch, dass die Inflationsnormalisierung in den meisten Regionen weiterhin auf Kurs bleibt. In den USA wird dies allerdings länger dauern, insbesondere wenn die neue Regierung unter Präsident Trump die während des Wahlkampfs angekündigten Zölle sowie die Abschiebung von illegal eingewanderten Migranten umsetzt, da beides inflationstreibend wirkt. Angesichts weiterhin hoher Inflationsraten und eines unsicheren politischen Ausblicks in den USA erwarten wir, dass die Anleihemärkte in den kommenden Quartalen volatil bleiben werden. Insgesamt gehen wir von einem leichten Rückgang der Renditen globaler Staatsanleihen aus, wenngleich diese insbesondere in den USA immer noch auf einem hohen Niveau verbleiben sollten. Trotz bereits hoher Bewertungen blicken wir insgesamt optimistisch auf die Aktienmärkte, insbesondere auf den amerikanischen. Solide Unternehmensgewinne, ein starker privater Konsum sowie die Aussicht auf eine unterstützende Fiskalpolitik in Form von weiterhin geringen Steuern auf Unternehmensgewinne begünstigen den amerikanischen Aktienmarkt. Die Bewertungen gerade im Technologiesektor sind allerdings ziemlich ausgereizt und haben ein großes Gewicht eingenommen, sodass wir speziell in diesem Sektor auch höhere Volatilität und Bewertungskorrekturen erwarten. Beim europäischen Aktienmarkt gibt es wiederum geringere regionale Unterstützung durch den privaten Konsum sowie die Bedrohung einer restriktiveren Handelspolitik durch die USA in Form von erhöhten Zöllen, weswegen wir etwas weniger optimistisch auf den europäischen Aktienmarkt blicken. Unternehmensanleihen bieten absolut betrachtet attraktive Renditen, weshalb die Nachfrage von Investoren bisher hoch geblieben ist. Die hohen Renditen sind jedoch hauptsächlich auf das allgemein hohe Zinsumfeld zurückzuführen und weniger auf die Risikoaufschläge. Die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen in den USA und Europa befinden sich sogar nahe ihren historischen Tiefständen, sodass wir nur wenig Spielraum für einen weiteren Rückgang der Risikoaufschläge sehen. Daher sind wir der Meinung, dass Unternehmensanleihen Investoren nicht angemessen für das eingegangene Risiko entschädigen, und halten Investitionen in Unternehmensanleihen relativ gesehen für eher unattraktiv. Im Immobilienmarkt erwarten wir eine Fortsetzung der Stabilisierung, wobei die Entwicklung weiterhin von der Inflationsentwicklung sowie vom entsprechenden Zinsniveau und dem Finanzierungsumfeld abhängen wird. Innerhalb der Immobiliensektoren blicken wir immer noch vorsichtiger auf Büroimmobilien in weniger guten Lagen, die weiterhin unter einer geringen Mieternachfrage bedingt durch den Home-Office-Trend leiden. 2.3.3. Die Entwicklung der deutschen Versicherungswirtschaft 2024Das Versicherungsgeschäft wurde wie in den Vorjahren auch im Jahr 2024 maßgeblich von der steigenden Inflation beeinflusst. Gleichzeitig konnte ein moderates Beitragswachstum verzeichnet werden. Über alle Sparten hinweg rechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) in seiner Prognose mit einem leichten Anstieg der Beitragseinnahmen um 5,3 % auf 238,3 Mrd. EUR. Die Entwicklungen des vergangenen Jahres deuten auf eine positive Trendwende hin und werden vom GDV als "überwiegend erfreulich" bewertet. Die "Talsohle" der vergangenen drei Jahre, bedingt durch rasante Zinsanstiege und hohe Unsicherheit, scheint überwunden. Nach ersten Hochrechnungen des GDV verzeichnete die Schaden- und Unfallversicherung ein robustes Wachstum, das maßgeblich auf die Inflationsentwicklung der Vorjahre zurückzuführen ist (Steigerung der Kfz-Reparatur und Baukosten). Die Beitragseinnahmen stiegen in diesem Bereich um 7,8 % auf 92,1 Mrd. EUR, während die Versicherungsleistungen zeitgleich um 6,4 % auf 70,3 Mrd. EUR zunahmen. Damit sind die Schäden im Vergleich zum Vorjahr langsamer gestiegen als die Beitragseinnahmen, was zu einem moderat verbesserten versicherungstechnischen Gewinn von 1,9 Mrd. EUR führte. Dieses Ergebnis wird allerdings weiterhin durch die Kfz-Versicherung belastet. Die kombinierte Schaden- und Kostenquote (Combined Ratio) über alle Schaden- und Unfallversicherungen hinweg verbesserte sich nach Abwicklung um 0,8 Prozentpunkte auf 98 %. In der Kraftfahrtversicherung erhöhten sich die Beitragseinnahmen um 10,9 % auf 33,9 Mrd. EUR. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen in diesem Versicherungszweig im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 % auf 31,2 Mrd. EUR. Obwohl der Anstieg im vergangenen Jahr abgeschwächter ausfiel als im Jahr zuvor (2023: 15,2 %), setzte sich der Trend steigender Aufwendungen weiterhin fort. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die seit mehreren Jahren steigenden Reparaturkosten zurückzuführen. Dies umfasst sowohl die Kosten für Ersatzteile als auch die Arbeitskosten. Verglichen mit dem Vorjahr sind die Preise für Ersatzteile um mehr als 6 % gestiegen. In der Sachversicherung erhöhten sich die gebuchten Bruttobeiträge um 9,3 % auf 31,9 Mrd. EUR. Zeitgleich stiegen die Aufwendungen im vergangenen Jahr deutlich um 10,0 % auf 22,8 Mrd. EUR und liegen damit weiterhin über dem Niveau von 2020 (15,4 Mrd. EUR), dem Jahr vor der Flutkatastrophe "Bernd". Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung sind die inflationsbedingt gestiegenen Preise für Baustoffe und Handwerksleistungen. Für die Allgemeine Haftpflichtversicherung erwartet der GDV einen Anstieg der Beitragseinnahmen um 2,0 % auf 8,7 Mrd. EUR. Die Aufwände stiegen in diesem Versicherungszweig um 4,5 % auf 5,5 Mrd. EUR. Die Private Unfallversicherung verzeichnete nach ersten Berechnungen ein geringes Beitragswachstum von 1,0 % auf 6,8 Mrd. EUR, bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen (+4,0 %). Die Rechtsschutzversicherung erreichte im Vergleich zum Vorjahr ein stärkeres Wachstum von 5,0 % und erzielte Beitragseinnahmen in Höhe von 5,3 Mrd. EUR. Im selben Zeitraum stiegen die Aufwendungen in diesem Versicherungszweig um 7,5 %, stärker als in den meisten anderen Sparten. Die Transport- und Luftfahrtversicherung realisierte ein Beitragsplus von 2,0 % mit gebuchten Bruttobeiträgen in Höhe von 2,6 Mrd. EUR. Im gleichen Zeitraum stiegen die Aufwendungen in diesem Versicherungszweig um 7,0 % auf 1,5 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr erreichte der Versicherungszweig der Kredit-, Kautions- und Vertrauensschadenversicherung ein deutlich geringeres Wachstum von 1,5 % (Vorjahr: 7 %) bei gebuchten Bruttobeiträgen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR. Zugleich verzeichnete dieser Zweig den höchsten Anstieg der Aufwendungen in der Schaden- und Unfallversicherung mit einem deutlichen Plus von 20,0 % auf 1,2 Mrd. EUR. In der Lebensversicherung (inklusive Pensionsfonds und Pensionskassen) stiegen die gebuchten Bruttobeiträge, um 2,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 94,4 Mrd. EUR. Insgesamt verlief das vergangene Geschäftsjahr für Lebensversicherungen, Pensionskassen und -fonds besser als prognostiziert. Zwar war ein trendmäßiger Rückgang der Anzahl der Verträge zu verzeichnen, jedoch stiegen die Versicherungssummen erneut an. Laut den Ergebnissen des GDV erreichten die gebuchten Brutto-Beiträge (ohne Beiträge aus RfB) im Geschäftsjahr 2024 ein Wachstum von 3,1 % auf 91,83 Mrd. EUR. Dies ist vor allem auf die starke Entwicklung des Einmalbeitragsgeschäfts zurückzuführen. Dieses stieg im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 % an. Im Gegensatz zu den Einmalbeiträgen stiegen die laufenden Beiträge nur leicht um 0,2 % auf 64,43 Mrd. EUR. Dieser Entwicklung folgend sank der relative Anteil der laufenden Beiträge an den gesamten Beiträgen auf 70,2 % (Vorjahr: 72,1 %). Im Jahr 2024 verzeichnete die Lebensversicherung einen um 2,9 % geringeren Neuzugang an Versicherungsverträgen mit einer Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 328,71 Mrd. EUR, was im Gegensatz zu der Vertragsanzahl einen Anstieg von 1,9 % entsprach. Basierend auf Neugeschäftsbeiträgen ergibt sich für das Jahr 2024 ein Annual Premium Equivalent (APE) in Höhe von 9,34 Mrd. EUR (+5,0 %). Der Bestand an Hauptversicherungen in der Lebensversicherung umfasste zum 31.12.2024 80,26 Mio. Verträge und sank damit um -1,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Versicherungssumme hingegen stieg um 2,1 % auf 3.715,74 Mrd. EUR und die laufenden Beiträge für ein Jahr verringerten sich leicht um 0,1 % auf 64,70 Mrd. EUR. Der Anteil der fondsgebundenen Versicherungen blieb mit 4,4 % in Bezug auf die Bestandsstruktur (laufender Beitrag) unverändert. Im Gegensatz dazu stiegen Rentenversicherungen als Mischformen mit Garantien leicht um 0,9 Prozentpunkte auf 26,7 %. Damit ergaben beide Versicherungsformen in Summe insgesamt 31,1 %. Die Bedeutung von Rentenversicherungen für das Neugeschäft der Lebensversicherer nahm im vergangenen Jahr erneut leicht zu. Ihr Anteil am Neugeschäft belief sich, gemessen an der Anzahl der Verträge, auf 47,9 % (Vorjahr: 46,1 %) und gemessen an den Beiträgen auf 69,1 % (Vorjahr: 67,3 %). Der Bestand an förderfähigen Riester-Verträgen sank im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr auf 9,66 Mio. Verträge, was einem Rückgang von 3,5 % entspricht. Der laufende Beitrag des gesamten Neuzugangs an Riester-Verträgen betrug 175,63 Mio. EUR (-17,9 %) bei einer versicherten Summe von 4,04 Mrd. EUR, die ebenfalls deutlich um 13,4 % zurückging. Der GDV meldet für das vergangene Jahr 132.300 neu abgeschlossene Basisrenten-Verträge (-1,1 % im Vergleich zum Vorjahr) und einen Anstieg des laufenden Beitrags auf 511,9 Mio. EUR (+1,8 %). Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nach ersten Berechnungen des GDV um 0,6 % gegenüber 2023 auf 19,3 Mrd. EUR. Bei den Pensionsfonds war hingegen ein Rückgang der gebuchten Bruttobeiträge auf ein Niveau von 0,97 Mrd. EUR (-6,2 %) zu verzeichnen. Der gesamte Neuzugang belief sich im vergangenen Jahr auf 52.100 versicherte Personen (-10,4 %). Der laufende Beitrag für ein Jahr aus diesem Neuzugang sank auf 33,99 Mio. EUR (-16,2 %), der Einmalbeitrag sank auf 0,73 Mrd. EUR (-9,7 %). Basierend auf den vorläufigen Neugeschäftsbeiträgen errechnet sich hieraus ein APE von 106,99 Mio. EUR (-11,9 %). Auch bei den Pensionskassen zeichnen sich laut GDV, ähnlich wie bei den Pensionsfonds, rückläufige Tendenzen ab. Die gebuchten Bruttobeiträge der Pensionskassen fielen hier auf 1,82 Mrd. EUR, was einem Rückgang von 5,04 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der laufende Beitrag für ein Jahr (Haupt- und Zusatzversicherungen) ging dabei leicht zurück auf 28,62 Mio. EUR (-3,6 %). Gleichzeitig erreichten hier die entsprechenden Einmalbeiträge ein Niveau von 133,80 Mio. EUR (+3,5 %). Auf Basis dieser Neugeschäftsbeiträge ergibt sich ein APE von 43,13 Mio. EUR, was einen Rückgang von -1,4 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt (2023: 43,75 Mio. EUR). 2.4. Geschäftsverlauf der Zurich Life Legacy Versicherung AG2.4.1. Entwicklung des NeuzugangsDie Gesellschaft verwaltet einen geschlossenen Bestand und verzeichnet somit grundsätzlich kein echtes Neugeschäft. Der Jahresbeitrag des Neugeschäfts inkl. Einmalbeiträgen lag im Geschäftsjahr bei 61,7 Mio. EUR (Vorjahr: 64,2 Mio. EUR). Er ergibt sich im Wesentlichen aus der Erhöhung von Versicherungssummen/Dynamiken bzw. aus Einmalbeiträgen aus dem fremdgeführten Konsortialgeschäft. Der Neugeschäftsbeitrag aus laufendem Beitrag lag dabei bei 11,9 Mio. EUR (Vorjahr: 12,8 Mio. EUR); der Anteil aus Einmalbeiträgen lag bei 49,8 Mio. EUR (Vorjahr: 51,4 Mio. EUR). Gemessen in Beitragssumme erreichte der Neuzugang 183,0 Mio. EUR (Vorjahr: 195,3 Mio. EUR). Das Neugeschäft der betrieblichen Altersversorgung ist darin mit einer Beitragssumme von 53,9 Mio. EUR (Vorjahr: 54,1 Mio. EUR) enthalten. Der Neuzugang gemessen an den laufenden Beiträgen für ein Jahr entfällt zu 58,2 % auf Rentenversicherungen einschließlich Berufsunfähigkeitsversicherungen und zu 33,1 % auf Kapitalversicherungen. Risikoversicherungen waren mit 0,2 %, fondsgebundene Versicherungen mit 0,1 % und Kollektivversicherungen mit 8,4 % am Neugeschäft beteiligt. 2.4.2. Entwicklung des VersicherungsbestandesDer Bestand an selbst abgeschlossenen Versicherungen umfasste zum Ende des Geschäftsjahres 583 Tsd. Verträge (Vorjahr: 628 Tsd. Verträge) mit einer Versicherungssumme von 18,2 Mrd. EUR (Vorjahr: 19,7 Mrd. EUR), was einem summenbezogenen Bestandsrückgang von 7,5 % entspricht. Davon entfielen auf die betriebliche Altersversorgung 189 Tsd. Verträge mit einer Versicherungssumme von 4,5 Mrd. EUR. Der laufende Beitrag für ein Jahr betrug im Bestand 483,6 Mio. EUR (Vorjahr: 532,3 Mio. EUR). Über die betriebenen Versicherungsarten sowie über die Entwicklung und Zusammensetzung des Versicherungsbestandes berichten wir auf den Seiten 23 bis 26 in tabellarischer Form. Der vorzeitige Abgang - die Summe aus Rückkäufen, Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen und sonstige vorzeitige Abgänge, ermittelt anhand des laufenden Beitrags für ein Jahr - belief sich im Jahr 2024 auf 16,9 Mio. EUR (Vorjahr: 17,5 Mio. EUR); gemessen am mittleren laufenden Beitrag für ein Jahr sind das 3,3 % (Vorjahr: 3,3 %). 2.4.3. BeitragsentwicklungDie gebuchten Bruttobeiträge beliefen sich auf 556,4 Mio. EUR nach 608,0 Mio. EUR im Vorjahr. Das entspricht einem Rückgang von 8,5 % gegenüber dem Vorjahr. Die gesamten verdienten Beiträge für eigene Rechnung betrugen im Berichtsjahr 541,7 Mio. EUR (Vorjahr: 581,9 Mio. EUR). Die Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung lagen bei 6,6 Mio. EUR (Vorjahr: 7,4 Mio. EUR). 2.4.4. Entwicklung der LeistungsverpflichtungenDie Leistungen für unsere Kunden setzen sich aus den Auszahlungen des Geschäftsjahres und der Veränderung der Leistungsverpflichtungen zusammen. Die Auszahlungen umfassen die Aufwendungen für Todesfälle, Abläufe, Rückkäufe und Rentenleistungen mit 1.670,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1.669,6 Mio. EUR) und die ausgezahlten Überschussanteile mit 107,0 Mio. EUR (Vorjahr: 106,8 Mio. EUR). Die Leistungsverpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 18.493,3 Mio. EUR (Vorjahr: 19.402,6 Mio. EUR). 2.4.5. KostenentwicklungBezogen auf die Beitragssumme des Neugeschäfts sank der Abschlusskostensatz auf 5,3 % (Vorjahr: 6,0 %); die Abschlusskosten absolut gingen von 11,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 9,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr zurück. Der Verwaltungskostensatz in Bezug auf die gebuchten Bruttobeiträge stieg von 3,0 % auf 4,3 %. Absolut betrachtet sind die Verwaltungsaufwendungen von 18,0 Mio. EUR auf 23,9 Mio. EUR gestiegen. Die Steigerung resultiert überwiegend aus der notwendigen Stabilisierung und Vorbereitung der alten Bestandsysteme zur Erneuerung. 2.4.6. RückversicherungsergebnisDer Saldo zuzüglich der Veränderung des Anteils der Rückversicherer an der Brutto-Deckungsrückstellung betrug im Geschäftsjahr -9,0 Mio. EUR (Vorjahr: -12,2 Mio. EUR). 2.4.7. KapitalanlageergebnisDie laufenden Kapitalerträge lagen 2024 bei 525,5 Mio. EUR (Vorjahr: 503,4 Mio. EUR). Die Nettoverluste aus den Abgängen von Vermögenswerten beliefen sich auf 109,2 Mio. EUR (Vorjahr Nettogewinne: 169,2 Mio. EUR). Die Nettoabschreibungen unter Berücksichtigung der Zuschreibungen betrugen 3,3 Mio. EUR (Vorjahr: 95,9 Mio. EUR). Insgesamt verminderte sich das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen im Berichtsjahr von 543,8 Mio. EUR auf 387,6 Mio. EUR. Der Rückgang der Nettogewinne im Vergleich zum Vorjahr resultiert hauptsächlich aus realisierten Verlusten durch die Rückgabe von Anteilsscheinen aus Wertpapierspezialfonds und aus geringeren Gewinnen durch den Verkauf sonstiger Ausleihungen. Im Geschäftsjahr gab es eine Abschreibung auf den Immobilienspezialfonds und Zuschreibungen auf Wertpapierspezialfonds, während im Vorjahr nur Abschreibungen auf Spezialfonds vorgenommen wurden. Die Nettoverzinsung lag bei 2,0 %, die laufende Durchschnittsverzinsung lag bei 2,6 %. 2.4.8. Rohüberschuss und ÜberschussverwendungDie Gesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr einen Rohüberschuss in Höhe von 92,0 Mio. EUR (Vorjahr: 239,1 Mio. EUR). Vom Rohüberschuss wurden den Versicherungsnehmern 23,8 Mio. EUR (Vorjahr: 19,6 Mio. EUR) als Direktgutschrift gutgeschrieben und 50,0 Mio. EUR (Vorjahr: 147,1 Mio. EUR) der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Mit der Übernahme eines großen Teils des traditionellen Lebensversicherungsportfolios von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft hat die Gesellschaft einen hohen Anteil an ungebundener Rückstellung für Beitragsrückerstattung übertragen bekommen. Zudem erwarten wir wegen der höheren laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen in Verbindung mit der Auflösung der Zinszusatzreserve künftig ein nachhaltig besseres Kapitalanlageergebnis. Dies bietet Spielraum für eine langfristig höhere Überschussbeteiligung. Die Gesellschaft hat sich entschieden, das Niveau der Zinsüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer für 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % zu erhöhen. Einzelheiten hierzu sind der Aufstellung "Überschussanteilsätze 2025" auf den Seiten 61 bis 233 zu entnehmen. Nach Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde im Geschäftsjahr aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft als abführendem Unternehmen und der DEUTSCHER HEROLD AG als empfangendem Unternehmen ein Betrag von 18,2 Mio. EUR abgeführt. Der Gewinnvortrag in Höhe von 1.782.850 EUR aus dem Jahr 2023 wurde der gesetzlichen Rücklage zugeführt. Nach Gewinnabführung und Zuführung der gesetzlichen Rücklage endet das Geschäftsjahr mit einem Bilanzgewinn von 0 EUR. 2.4.9. Vermögens- und FinanzlageDie gesamten Aktiva beliefen sich am Bilanzstichtag auf 19,4 Mrd. EUR (Vorjahr: 20,3 Mrd. EUR). Die Kapitalanlagen ohne das fondsgebundene Geschäft reduzierten sich von 19,8 Mrd. EUR auf 18,9 Mrd. EUR und stellen somit 97,4 % der Bilanzsumme. Unter anderem durch Nettoabgänge bei Spezialfondsanteilen in Höhe von 1,8 Mrd. EUR und Nettozugänge bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 0,9 Mrd. EUR ging der Kapitalanlagenbestand im Laufe des Jahres um 0,9 Mrd. EUR zurück. Das Neuanlagevolumen im Geschäftsjahr betrug 2,7 Mrd. EUR (Vorjahr: 723,7 Mio. EUR). Die stärksten Anlagenkategorien im Portfolio sind weiterhin Mischfonds (37,2 %, Vorjahr 47,4 %) und die direkt gehaltenen Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere (36,8 %, Vorjahr 30,5 %) sowie die sonstigen Ausleihungen (15,9 %, Vorjahr 18,9 %). Der Rückgang des Marktzinsniveaus (Swapsatz (EUR) 10 Jahre lag zum Jahresende 2024 bei 2,4 %, Vorjahr 2,5 %) führte bei zinssensitiven Anlagen, die über den Swapsatz gepreist werden, zu einem leichten Anstieg der Marktwerte. Allerdings stieg die Rendite von insbesondere deutschen und französischen Staatsanleihen, so dass diese über das Gesamtjahr gesehen Marktwertrückgänge aufwiesen. Die stillen Nettolasten, bezogen auf den Buchwert des Kapitalanlagebestandes, betrugen 9,5 % zum 31.12.2024 und stiegen damit um 1,3 Prozentpunkte auf 1,8 Mrd. EUR (stille Nettolasten Vorjahr: 1,6 Mrd. EUR). Inklusive der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko für Inhaber von Lebensversicherungspolicen betrug der Anteil der Kapitalanlagen an der Bilanzsumme 98,4 %. Der Buchwert der Anlagen für Rechnung und Risiko für Inhaber von Lebensversicherungspolicen belief sich auf 157,8 Mio. EUR (Vorjahr: 154,8 Mio. EUR). Die versicherungstechnischen Rückstellungen betrugen zum Jahresende 18,3 Mrd. EUR. Bei diesen Rückstellungen bildet die Deckungsrückstellung mit 94,0 % den größten Teil. Hinzu kommen die Rückstellung, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, in Höhe von 157,8 Mio. EUR. Die Deckungsrückstellung beinhaltet eine Zinszusatzreserve in Höhe von 2,0 Mrd. EUR. Die Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) liegen bei 947,4 Mio. EUR. Der Schlussüberschussanteilfonds ist darin mit 245,1 Mio. EUR enthalten. Der freie Teil der RfB beläuft sich auf 635,1 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten betrugen zum Geschäftsjahresende 260,9 Mio. EUR, wobei die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern mit 68,1 % den größten Teil ausmachen. Die Liquidität des Unternehmens wird laufend geprüft und die Hochrechnung monatlich aktualisiert. Es bestanden während des Geschäftsjahres jederzeit ausreichend liquide Mittel. 2.4.10. Finanzielle und nicht-finanzielle LeistungskennziffernDie wesentlichen finanziellen Leistungskennziffern für die Gesellschaft sind der Rohüberschuss und der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung.
Der Rohüberschuss der Gesellschaft beträgt 92 Mio. EUR. Bei einer Direktgutschrift von 23,8 Mio. EUR und einer Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung von 50,0 Mio. EUR ergibt sich ein Jahresüberschuss vor Abführung von 18,2 Mio. EUR. Die wesentliche nicht-finanzielle Leistungskennziffer für die Gesellschaft ist unsere Kundenorientierung, die, mit dem Ziel einer hohen Kundenzufriedenheit, mit der Leistungskennziffer Net Promoter Score überprüft wird. Der Wert wurde für den gesamten Bereich Leben zusammen mit der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ermittelt. Der Gesamtscore für den Bereich Leben der ZGD betrug 46,5. Durch die Abspaltung im Jahr 2023 lagen noch keine Daten für die Gesellschaft im Vorjahr vor. 2.5. Chancen- und Risikobericht2.5.1. RisikomanagementsystemIm Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit wird die Zurich Life Legacy Versicherung AG (ZLLAG) kontinuierlich von Chancen und Risiken begleitet. Um unter diesen Rahmenbedingungen erfolgreich zu agieren, hat die Gesellschaft ein Risikomanagementsystem aufgebaut, das in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse integriert ist. In diesem Zusammenhang wird aus der Geschäftsstrategie die Risikostrategie abgeleitet, das Risikotragfähigkeitskonzept entsprechend definiert und ein Limitsystem im Sinne eines Frühwarnsystems eingerichtet. Darüber hinaus ist das Governance-System mit seinen Schlüsselfunktionen und Funktionstrennungen so aufgebaut, dass es das Risikomanagement unterstützt. Das übergeordnete Ziel des Risikomanagements ist die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit und damit die langfristige und nachhaltige Existenzsicherung der Gesellschaft. Mit zielgerichteten Risikomanagementaktivitäten verfolgt die Gesellschaft die Optimierung ihrer Risikolage, d. h. eine Begrenzung der Risiken auf ein akzeptables Niveau unter Berücksichtigung der ihnen gegenüberstehenden Chancen. Bei den Aktivitäten berücksichtigt die Gesellschaft die aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Durch die regelmäßige Anwendung von konsistenten Risikomanagementverfahren identifiziert und bewertet die Gesellschaft ihr Risikopotenzial und ergreift bei Bedarf Gegensteuerungsmaßnahmen. Überschreiten die Analyseergebnisse dabei den definierten Toleranzbereich, werden risikomindernde Maßnahmen eingeleitet. Deren Umsetzung und Wirksamkeit werden anhand eines systematischen Controllings überwacht. Darüber hinaus wird durch entsprechende Prozesse gewährleistet, dass das Management zeitnah über neu auftretende Risiken informiert wird und erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden. Das Risikomanagement der ZLLAG verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und ist durch die Auslagerung auf die Zürich Beteiligungs-AG (ZBAG) in das Risikomanagement der Zurich Gruppe Deutschland (ZGD) und dessen Aufbauorganisation integriert. Dem zentralen Risikomanagement, einem eigenständigen Bereich, obliegt dabei die Organisation, Verantwortlichkeitsregelung, Koordination, Überwachung und Kommunikation des Risikomanagementprozesses. Gemäß des Jahresplans werden unter anderem in Workshops mittels verschiedener Risikoanalysemethoden die Risikoidentifikation und -bewertung vorgenommen. Die daraus resultierenden Informationen werden zentral in einem System vorgehalten, sodass umfassende und konsistente Risikoanalysen erstellt werden können. Darüber hinaus wird durch das implementierte Limitsystem der vom Vorstand definierte Risikoappetit operationalisiert und durch entsprechende Risikokennzahlen die Risikotragfähigkeit überwacht. Durch adäquate Maßnahmen im Unternehmen sowie durch die Umsetzung der Aktivitäten aus den verschiedenen Risikoanalysemethoden soll eine Risikominderung erreicht werden. Die Erkenntnisse aus dem Risikomanagementprozess werden schließlich im Risikoreporting dargestellt. Das zentrale Risikomanagement agiert somit als unabhängige Risikocontrollingfunktion. Das operative Risikomanagement findet in den Fachbereichen statt und ist somit in die Geschäfts- und Entscheidungsprozesse integriert. Grundsätzlich ist das operative Management für den unmittelbaren Umgang mit Risiken und insbesondere für das Eingehen von Risiken verantwortlich. Risikorelevante Themen werden regelmäßig in den Vorstandssitzungen der Gesellschaft behandelt. Darüber hinaus überprüft ein mit Vorständen besetztes Gremium regelmäßig die Einschätzungen zur Risikosituation der ZGD und beschließt - erforderlichenfalls unter Abstimmung mit der Gesellschaft - gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikoreduktion. Zusammen mit dem zentralen Risikomanagement soll dieses Gremium eine übergreifende und vernetzte Sicht auf alle zur ZGD gehörenden Unternehmen bewirken. Zudem werden spezielle Risikobelange hinsichtlich der Kapitalanlage oder Sicherheitsthemen in verschiedenen Gremien betrachtet. 2.5.2. RisikoprofilResultierend aus dem Geschäftsmodell betreffen die maßgeblichen Risiken der Gesellschaft die versicherungstechnischen Risiken, Risiken aus der Kapitalanlage, Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, operationelle Risiken und sonstige Risiken. Diese werden im Folgenden dargestellt. 2.5.3. Versicherungstechnische Chancen und RisikenDie versicherungstechnischen Risiken umfassen im Wesentlichen die biometrischen Risiken Langlebigkeit, Invalidisierung und Sterblichkeit, das Kostenrisiko, das Zinsgarantierisiko sowie das Stonorisiko. Ferner ist die Möglichkeit der Versicherungsnehmer, ihren Vertrag zu stornieren, mit wirtschaftlichen Risiken für ein Lebensversicherungsunternehmen verbunden. Während die biometrischen Risiken und das Kostenrisiko darin bestehen, dass die tatsächlichen Parameter nachteilig von den Annahmen abweichen, die den Kalkulationen zugrunde gelegt wurden, bezieht sich das Zinsgarantierisiko auf den vertraglich vereinbarten Rechnungszins, der bei ungünstigem Kapitalmarktumfeld nicht erwirtschaftet werden kann. Durch Storno der Versicherungsnehmer kann sich die Zusammensetzung des Bestandes und seiner Risiken günstig oder ungünstig verändern Die Gesellschaft kann z.B. durch unerwartet hohes Storno eingeplante Margenerträge aus dem Bestand verlieren. Umgekehrt kann unerwartet niedriges Storno in Beständen mit hohen Zinsgarantien mehr Solvenzkapital als erwartet erfordern. Die Gesellschaft hat ihren Bestand zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG übernommen und vertreibt keine neuen Versicherungspolicen. Der Bestand setzt sich zusammen aus Sparprodukten mit traditionellen Garantien und aus Risikoprodukten. Bei den Solvabilitätsanforderungen der Module Leben und Kranken ist die Gesellschaft am stärksten Langlebigkeits- und Stornorisiken ausgesetzt. 2.5.3.1. Biometrische RisikenDen biometrischen Risiken begegnet die ZLLAG, indem für die Berechnung und die Bildung der versicherungstechnischen Rückstellungen Rechnungsgrundlagen mit Sicherheitszuschlägen verwendet werden. Bei diesen erfolgt regelmäßig anhand anerkannter aktuarieller Methoden und unter Berücksichtigung von Empfehlungen sowie Hinweisen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Aufsichtsbehörde eine Überprüfung und bei Bedarf eine Anpassung. Zusätzlich werden Bestands- und Leistungsanalysen durchgeführt, die Trends und negative Entwicklungen frühzeitig aufzeigen. Bei Rentenversicherungen ist die Gesellschaft dem Risiko einer dauerhaft sinkenden Sterblichkeit ausgesetzt. Dauerhafte Effekte, die über die bisher verwendeten Sicherheitszuschläge und Trendannahmen hinausgehen, sind aktuell jedoch noch nicht zu beobachten. Der Verantwortliche Aktuar bestätigt, dass aus heutiger Sicht die Sicherheitsmargen in den für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten biometrischen Rechnungsgrundlagen angemessen und ausreichend sind. 2.5.3.2. KostenrisikoZur Überprüfung des Kostenrisikos wird regelmäßig in Anlehnung an den DAV-Fachgrundsatz "Prüfung der Angemessenheit der Rechnungsgrundlage Kosten bei der Berechnung der Deckungsrückstellung durch den Verantwortlichen Aktuar" in einer Modellprojektion die Kostenaufwendungen den Kostendeckungsmitteln gegenübergestellt. Dabei werden auch Inflationseffekte berücksichtigt. In dieser Barwertbetrachtung ergibt sich eine Überdeckung der Aufwendungen, so dass die Rechnungsgrundlage Kosten als angemessen und ausreichend sicher zu bewerten ist. 2.5.3.3. Zinsgarantie- und StonorisikoDer bilanzielle Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen erreicht für jeden Einzelvertrag mindestens die Höhe des Rückkaufswertes, wodurch die Angemessenheit der Rückstellungen im Hinblick auf das Stonorisiko gewährleistet wird. Die dauernde Erfüllbarkeit, der sich aus der Zinsgarantie ergebenden Verpflichtungen, wird regelmäßig überprüft und vom Verantwortlichen Aktuar im Jahresabschluss bestätigt. Dies reicht von der mittelfristigen Betrachtung der periodengerechten bilanziellen Finanzierbarkeit über Stresstests bis hin zur ökonomischen Bewertung des Zinsgarantierisikos im Rahmen des Asset-Liability-Managements, dessen Ergebnisse wesentlich die Zusammensetzung der Kapitalanlagen bestimmen. Weiterhin wurde gemäß aufsichtsrechtlichen Vorgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Zinszusatzreserve mit einem Referenzzinssatz von 1,57 % gebildet. Die Bruttodeckungsrückstellung wird einzelvertraglich unter Berücksichtigung des jeweiligen Garantiezinses berechnet. Weitere Details zu den verwendeten Rechnungsgrundlagen finden sich unter den Angaben zur Bilanzierung und Bewertung. Zum Bilanzstichtag ergab sich folgende Verteilung der Deckungsrückstellung auf Garantiezinsen:
2.5.3.4. Chancen mit Bezug zur VersicherungstechnikDie ZLLAG legt den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit auf die Abwicklung des Bestandes, den sie von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung übernommen hat. Sie kann sich ausrichten, Effizienzpotenziale für die Verwaltung des Bestandes zu heben, und muss kein Neugeschäft finanzieren, weder für den Vertrieb noch für die Entwicklung neuer Produkte und deren Implementierung auf einer Verwaltungsplattform. 2.5.4. Chancen und Risiken aus den KapitalanlagenDie derzeitige Kapitalanlagestrategie beinhaltet Investitionen in die Anlageklassen Immobilien und Zinsträger (z.B. Staats- und Unternehmensanleihen). Besondere Beachtung finden dabei die Kriterien Rendite, Sicherheit und Bonität. Dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht folgend (Prudent Person Principle) werden ausschließlich Kapitalanlagen in Investitionen getätigt, deren Natur und Risiken genau verstanden werden. Unter Berücksichtigung des globalen Kapitalmarkt-Know-hows der Zurich Insurance Group wird jede Anlageklasse und jede Unterkategorie vor einer Investition sorgfältig geprüft. Dabei werden das volkswirtschaftliche Umfeld, die Fundamentaldaten und die technische Lage der Kapitalmärkte analysiert, um das Chancen- und Risikoprofil zu ermitteln. Das Hauptziel besteht darin, überdurchschnittliche risikoadjustierte Renditen zu erzielen und gleichzeitig möglichst stabile Ergebnisse im Zeitverlauf zu gewährleisten. Ein weiteres zentrales Kriterium bei Investitionsentscheidungen ist die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialfaktoren sowie einer guten Unternehmensführung. Beispielsweise werden keine Investitionen in Unternehmen getätigt, die verbotene Waffen wie Streubomben und Landminen herstellen, lagern, vertreiben oder verkaufen. Auch Unternehmen, die mehr als 30 % ihres Umsatzes durch die Förderung von Kohle, Ölsanden und Ölschiefer erzielen, mehr als 20 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr fördern oder mehr als 30 % ihres Stroms aus Kohle erzeugen, werden bei Investitionsentscheidungen ausgeschlossen. Des Weiteren sind Neuinvestitionen in Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus dem Bereich Waffen (Herstellung oder Verkauf von Handwaffen und Munition; Herstellung oder Bereitstellung von Dienstleistungen in der Verteidigungsindustrie) oder aus der Produktion und dem Verkauf von Tabakprodukten erzielen, ausgeschlossen. Das Risiko aus der Kapitalanlage wird unter den Aspekten Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiko betrachtet. 2.5.4.1. MarktrisikoDas Marktrisiko bezieht sich auf die potenziellen finanziellen Verluste, die durch Änderungen in den Marktpreisen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten entstehen können. Dieses Risiko kann verschiedene Formen annehmen und ist in der Regel eine Folge von Schwankungen der Zinssätze, Credit-Spreads, Wechselkursen und Immobilienwerten. Im Rahmen der Risikobewertung und -identifikation erfolgen eine regelmäßige Überwachung und Analyse der Finanzmärkte, um potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren. Eine kontinuierliche Marktbeobachtung erfasst und bewertet aktuelle und zukünftige Entwicklungen. Ergänzend dazu kommen verschiedene quantitative Modelle zum Einsatz, darunter das Zurich Economic Capital Model (ZECM) der Gruppe, der Berechnungsansatz im Rahmen der Standardformel von Solvency II, Stresstests und Szenarioanalysen, um das Marktrisiko präzise zu bewerten. Diese Modelle ermöglichen es, verschiedene Marktszenarien und deren potenzielle Auswirkungen auf das Unternehmen zu simulieren und zu analysieren. Zudem werden regelmäßig im Rahmen des Total Risk Profilings (TRP), eines umfassenden Ansatzes zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken, wesentliche Marktpreisrisiken ermittelt, die Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzielle Auswirkungen bewertet sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung entwickelt. Die Hauptkomponente des Marktrisikos unter Solvency II der ZLLAG besteht im Risiko einer Ausweitung der Risikoaufschläge (Spreads) bei der Bewertung von beispielsweise Unternehmensanleihen, wobei dieses Risiko im Wesentlichen durch die Gestaltung der strategischen Asset-Allokation, begleitende Limite und Vorgaben für die abgeleiteten Portfolios sowie durch die Abstimmung der Laufzeiten- und Fälligkeitsstruktur auf die Struktur der Verbindlichkeiten gesteuert wird. Letzteres ist insbesondere wichtig zur Minimierung des Wiederanlagerisikos. Dabei wird darauf geachtet, dass nur solche Anlagen getätigt werden, die am Markt sinnvoll umgesetzt werden können. Wenn man einen gleichmäßigen Anstieg aller Risikoaufschläge auf festverzinsliche Wertpapiere simuliert, entspricht dies einer Parallelverschiebung der Zinskurve in der gleichen Höhe. Eine Erhöhung oder Senkung der Zinskurve um jeweils absolut +/- 1 Prozent führt dabei bei einer durchschnittlichen Zinssensitivität von 9,6%, gemessen anhand der modifizierten Duration, zu einer Wertänderung von +/- 1,54 Mrd. EUR. Mit einem Immobilienanteil von rund 5% in Bezug auf die Kapitalanlagen zu Marktwerten ist das Risiko aus Wertminderungen von Immobilien insbesondere für die HGB-Ergebnissteuerung begrenzt. Gleichzeitig zeigt sich dieses Risiko in der Solvency II-Betrachtung von nachrangiger Bedeutung. Eine Simulation von Marktwertrückgänge von -10% führen dabei zu Wertverlusten von -85,6 Mio. EUR. Die systematische Analyse des Spread-Änderungsrisikos und der Risiken aufgrund von Bewertungsänderungen bei Immobilien im Rahmen der quantitativen Modelle (ZECM, Solvency-II) sowie die Ableitung entsprechender Maßnahmen spielen eine zentrale Rolle bei der Ermittlung und Steuerung des erforderlichen Risikokapitals. Ergänzend werden dabei auch die qualitativen Risikoeinschätzungen der Kapitalanlageexperten berücksichtigt. Der jährlich veröffentlichte Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) der ZLLAG informiert gemäß den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben über die Kapitalisierung und Risikolage nach Solvency II. 2.5.4.2. KreditrisikoDas Kreditrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Versicherung nicht nachkommen kann. Dies kann zu Verlusten für die Versicherungsgesellschaft führen. Schuldner sind dabei z.B. Emittenten von Anleihen oder Gegenparteien bei derivativen Finanzinstrumenten. Im Detail umfasst das Kreditrisiko die Aspekte Ausfallrisiko (Default Risk), Bonitätsrisiko (Credit Quality Risk) und Konzentrationsrisiko (Concentration Risk). Während das Ausfallrisiko die Möglichkeit beschreibt, dass ein Emittent von Anleihen nicht in der Lage ist, Zinszahlungen oder die Rückzahlung des Kapitals wie vereinbart zu leisten, bezieht sich das Bonitätsrisiko auf die Gefahr, dass sich die Kreditwürdigkeit eines Emittenten verschlechtert, was zu einem Wertverlust der gehaltenen Wertpapiere führen kann. Eine Herabstufung der Bonität durch Rating-Agenturen kann beispielsweise den Marktwert der betreffenden Anleihen senken. Das Konzentrationsrisiko bezieht sich auf das Risiko, das durch eine unzureichende Diversifikation der Kapitalanlagen entsteht. Wenn zu stark in bestimmte Schuldner, Branchen oder geografische Regionen investiert wurde, kann ein Ausfall oder eine Verschlechterung dieser spezifischen Investitionen erhebliche negative Auswirkungen haben. Diese Risken steuert die ZLLAG vor allem über die breit diversifizierte Anlagestrategie und festgelegten Portfoliolimite, z.B. Kontrahentenlimite. Die Bewertung des Ausfallrisikos erfolgt analog dem Marktrisiko durch die quantitativen Modelle, insbesondere Solvency II, sowie im Rahmen des Own Risk and Solvency Assessment (ORSA), die eigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, die auch Ausfallrisiken von Staatsanleihen oder supranationalen Organisationen, wie z.B. der Europäischen Investitionsbank (EIB) in die Bewertung einbezieht. Das Ausfallrisiko ist dabei vor allem durch die durchschnittliche Kreditqualität begrenzt und beruht auf den Markt-Ratings anerkannter Rating-Agenturen. Sofern mehrere und unterschiedliche Ratings vorliegen, wird bei zwei Ratings das schlechtere bzw. bei drei Ratings das mittlere verwendet. Die Steuerung und Begrenzung des Bonitätsrisikos erfolgen über die vorgegebenen Anlagerichtlinien, strenge Auswahlkriterien sowie Anlagehöchstgrenzen unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Das so ermittelte Durchschnittsrating der bewerteten Titel im Anleiheportfolio beträgt AA- (gemäß den Rating-Agenturen Standard & Poor's [S&P], Fitch Ratings und Moody's entspricht dies einer hohen Qualität der Anlage mit einer sehr geringen Ausfallwahrscheinlichkeit) und setzt sich auf Basis der Marktwerte wie folgt zusammen:
Der überwiegende Teil der festverzinslichen Wertpapiere ist in Emissionen mit exzellentem Rating, wie z.B. ausgewählten Staaten der Europäischen Union, den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland oder auch besicherten Inhaberschuldverschreibungen, sogenannten Covered Bonds, investiert. Bonitätsrisiken bzw. Rating-Verschlechterungen werden primär im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit der Anlagen überwacht und bewertet. Unterjährig erfolgt das Monitoring im Kontext der Portfolio-Limite. Im Jahr 2024 sind keine Abschreibungen aufgrund von Ratingverschlechterungen notwendig. 2.5.5. LiquiditätsrisikoUnter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, den Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit mangels ausreichend vorhandener liquider Mittel nicht gerecht werden zu können. Dem Liquiditätsrisiko wird durch eine kontinuierliche Liquiditätsplanung und -steuerung, die sämtliche Liquiditätsströme auf der Aktiv- und Passivseite zusammenführt und die damit verbundenen Wiederanlagerisiken bzw. Risiken durch vorfällige Verkäufe minimiert, begegnet. Das Ziel in der Anlagepolitik ist es, die Laufzeiten der Anlagen, unter Berücksichtigung von z.B. Kuponzahlungen, möglichst passend auf die erwarteten Zeitpunkte der Leistungsauszahlungen abzustimmen. Zudem berücksichtigt das Kapitalanlagenmanagement insgesamt die Veräußerbarkeit der Kapitalanlagen, um auch unerwartete und deutlich höhere Zahlungsverpflichtungen in Stressszenarien bedienen zu können, wobei Preisabschläge bei Verkauf vor allem in parallel gestressten Kapitalmärkten nicht ausgeschlossen werden können. Über regelmäßige Liquiditätstests werden Szenarien mit stark erhöhtem Stornoverhalten der Versicherungsnehmer, z.B. im Rahmen eines Bank-Run-Szenarios, explizit hinsichtlich hinreichender Liquidität geprüft. Diese Tests wurden von der ZLLAG auch im Jahr 2024 bestanden. Unabhängig davon konnte trotz des volatilen Zinsumfelds der letzten Jahre keine besondere Änderung des Stornoverhalten festgestellt werden. 2.5.5.1. Chancen aus KapitalanlagenDie Kapitalanlagestrategie der ZLLAG bietet eine Vielzahl von Chancen, die zur langfristigen Stabilität und zum Erfolg des Unternehmens beitragen können:
Diese Chancen tragen dazu bei, die langfristige Stabilität und den Erfolg der ZLLAG zu sichern, während gleichzeitig die Interessen der Versicherungsnehmer gewahrt bleiben. 2.5.6. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem VersicherungsgeschäftUnter Forderungsausfallrisiken im Versicherungsgeschäft wird das Risiko verstanden, dass eine ausstehende Forderung gegenüber einem Versicherungsnehmer, Versicherungsvermittler oder Rückversicherer nicht vereinnahmt werden kann. Diesen Risiken begegnet die Gesellschaft u.a. mit der systematischen Überwachung der Forderungsbestände sowie der rechtzeitigen Einleitung von Maßnahmen zur Wahrung der Ansprüche bei überfälligen Forderungen. Die Forderungen an Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler mit einer Fälligkeit älter als 90 Tage beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR. Dies entspricht einer Außenstandsquote von 0,09 % (Vorjahr: 0,42 %) des Jahresumsatzes. Der pauschale Wertberichtigungsbedarf auf Forderungen an Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler beträgt zum Bilanzstichtag 359,0 Tsd. EUR (Vorjahr: 493,0 Tsd. EUR). Die Ausfallquote beträgt zum Bilanzstichtag 1,9 % (Vorjahr: 2,1 %). Da die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit ab Oktober 2023 aufgenommen hat, sind die Angaben zum Durchschnitt der vergangenen drei Jahre des pauschalen Wertberichtigungsbedarfs auf Forderungen an Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler sowie die durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre nicht darstellbar. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Abrechnungsforderungen gegenüber externen Rückversicherern. 2.5.7. Operationelle RisikenOperationelle Risiken bezeichnen Risiken, die aus unzulänglichen internen Prozessen, menschlichem Handeln, Systemen oder externen Ereignissen entstehen. Dazu gehören auch Rechtsrisiken sowie Informationssicherheitsrisiken. Diese Risiken können sowohl originär in der Gesellschaft auftreten als auch indirekt über Dienstleister, mit denen die Gesellschaft zusammenarbeitet. Die Gesellschaft arbeitet hauptsächlich mit Zurich- internen Dienstleistern zusammen, aber auch mit externen Dienstleistern, um bestimmte Dienstleistungen und Services abzubilden. Operationelle Risiken ergeben sich aus der unternehmerischen Tätigkeit und sind typischerweise nicht vollständig vermeidbar. Das Risikomanagement ist darauf ausgerichtet, das operationelle Risiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Das operationelle Risiko wird im Solvency-II-Modell quantifiziert, trägt jedoch aufgrund niedriger finanzieller Schadenauswirkungen nur geringfügig zur Solvabilitätskapitalanforderung bei und wird daher vorwiegend qualitativ betrachtet. Im Rahmen der qualitativen Betrachtung wird das operationelle Risiko als wesentlich für die Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft begegnet den operationellen Risiken mit einem adaptierten Rahmenwerk, das eng vernetzte Instrumente und Aktivitäten umfasst und auch für interne Dienstleister gilt. Vom zentralen Risikomanagement gesteuerte systematische Verfahren identifizieren, bewerten und steuern regelmäßig die operationellen Risiken. Als eine zentrale Schutzvorrichtung dient das interne Kontrollsystem, das auf die Reduktion von Risiken in wesentlichen Geschäfts- und Finanzprozessen durch die Implementierung geeigneter Kontrollen und Maßnahmen abzielt. Die Angemessenheit und Wirksamkeit der wesentlichen Kontrollen werden quartalsweise für die wesentlichen Prozesse durch die jeweiligen Fachbereiche überprüft. Zusätzlich wird das interne Kontrollsystem regelmäßig durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Im Hinblick auf die Nutzung von IT ist die Gesellschaft operationellen Risiken ausgesetzt. Dies betrifft Regelungen zur IT-Governance zunächst durch die VAIT auf nationaler Ebene (2020-2025), und ab 2025 durch die DORA, aber auch konkrete Sicherheitsrisiken. Risiken zur Einhaltung von VAIT und DORA sind in Abschnitt 2.5.8 unter "Sonstigen Risiken" als strategische Risken aufgeführt. Das Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) ist das zentrale Instrument zur Erhaltung und Verbesserung der Informationssicherheit und Steuerung von Informationsrisiken. Das ISMS dient vor allem der Abwehr von Cyberangriffen sowie der Reduzierung von IKT-Ausfällen und dem Verlust oder Diebstahl von Daten. Dedizierte Vorkehrungen, wie redundante Systeme und umfangreiche Datensicherungsverfahren sollen die Wiederherstellung kritischer Infrastruktur im Katastrophenfall sicherstellen. Antivirenprogramme, Firewalls, Verschlüsselungstechniken und Berechtigungssysteme schützen vertrauliche Daten. Regelmäßige Tests reduzieren die Fehlerhäufigkeit und besonders schützenswerte Systeme sind gegen DDoS-Angriffe geschützt. Die kontinuierliche Überwachung und Auswertung von Fehlersituationen führt zu Verbesserungsmaßnahmen zur Fehlerminimierung. Das Business Continuity Management der Gesellschaft entwickelt Notfallpläne zur Wiederherstellung kritischer Geschäftsprozesse im Katastrophenfall und minimiert das Risiko längerer Betriebsunterbrechungen. Risiken im Zusammenhang mit der Erbringung externer Dienstleistungen werden systematisch identifiziert und überwacht. Zudem werden Maßnahmen und Kontrollen implementiert, um identifizierte Risiken zu minimieren. Weiterhin werden im Rahmen des Risikomanagements operationelle Schadenereignisse systematisch erfasst und mit entsprechenden Maßnahmen versehen. Im Bereich der operationellen Risiken wurden keine isolierten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert. Zusätzlich bedient sich die Gesellschaft eigener Versicherungen, um bestimmte operationelle Risiken zu reduzieren. 2.5.7.1. RechtsrisikenDas Rechtsrisiko umfasst die potenziellen Verluste aus der unzureichenden Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage, insbesondere aufgrund belastender gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen sowie nachteiliger Gesetzesänderungen. Darüber hinaus umfasst das Rechtsrisiko Verluste aus einer unklaren Rechtslage sowie aus nachteiligen vertraglichen Regelungen. Die Gesellschaft versucht, Risiken aus externen Ereignissen, zu denen sie auch Risiken aus neuen gesetzlichen Regelungen oder für sie ungünstigen Auslegungen durch Gerichte zählt, durch ständige Beobachtung des Branchenumfelds frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Wandel in der Rechtsauffassung, der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und/oder dem Verbraucherschutz wirkt sich, je nach Richtung der Veränderung, positiv oder negativ auf die bereits verkauften Produkte aus, z.B. bezüglich eingerechneter Kostensätze oder der Berechnung von Rückkaufwerten. Bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen besteht außerdem das Risiko der Verletzung der Rechte und Freiheiten der Betroffenen bei bestehenden und neuen Geschäftsprozessen. Hinsichtlich möglicher nachteiliger Veränderungen für die Gesellschaft wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die das Risiko abschwächen. Zudem wurde ein erweiterter Maßnahmenkatalog für Szenarien entwickelt, der bei neuerlichen Änderungen bedarfsweise als Grundlage benutzt wird. 2.5.8. Sonstige RisikenHierunter werden insbesondere Konzentrationsrisiken, Produktrisiken, strategische Risiken und Reputationsrisiken verstanden. Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich dadurch ergibt, dass die Gesellschaft einzelne Großrisiken oder stark korrelierte Risiken eingeht. Produktrisiken sind potenzielle Gefahren oder Nachteile, die mit den angebotenen Versicherungsprodukten verbunden sind und zu finanziellen Verlusten, rechtlichen Problemen oder Reputationsschäden für das Versicherungsunternehmen führen können. Strategische Risiken entstehen aus strategischen Geschäftsentscheidungen oder einem mangelnden Anpassungsvermögen an ein sich veränderndes Wirtschaftsumfeld. Reputationsrisiken resultieren aus einer möglichen Beschädigung des Unternehmensrufs durch negative öffentliche Wahrnehmung, z.B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären oder Behörden. Diesen Risiken begegnet die ZLLAG mit einem regelmäßig durchgeführten Risikokontrollprozess, indem die Risiken identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert, intensiv überwacht und kommuniziert werden. Die Gesellschaft soll Lebensversicherungsbestände mit traditionellen Garantien, die sie 2023 von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG übernommen hat, abwickeln. Ihre Kapitalanlage hat sie überwiegend auf verzinsliche Anlagen, auch mit Kreditrisiken, ausgerichtet. Diese Anlageklassen waren in den vergangenen Jahren hohen Wertschwankungen ausgesetzt, und können in den nächsten Jahren auch kumuliert zu Belastungen für den Solvabilitätsbedarf nach Solvency II oder für das Ergebnis nach IFRS führen. Als Arbeitgeber steht die Gesellschaft im Wettbewerb um fachlich und technisch hochqualifiziertes Personal, insbesondere für IT und aktuarielle Themen. Diesen Herausforderungen begegnet die Gesellschaft mit Förderprogrammen für ihre Mitarbeiter und Talentmanagement. In den vergangenen Jahren konnte sie die Mitarbeiterzufriedenheit deutlich ausbauen. Sie wird inzwischen auch in externen Studien als herausragender Arbeitgeber beurteilt. Das verbessert die Mitarbeiterbindung und stärkt die Attraktivität bei externen Neubesetzungen. Die Gesellschaft muss alle geltenden IT-relevanten regulatorischen Vorgaben, insbesondere die Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) bis einschließlich zum 16.01.2025, einhalten. Regelmäßige interne und externe Prüfungen bewerten den Stand der Compliance und identifizieren Nachholbedarfe. Von besonderem Interesse sind die Bereiche Informationsrisikomanagement (IRM), für den alle Nachholbedarfe geschlossen werden konnten, sowie Berechtigungsmanagement (Identity Access Management bzw. IAM), für das ein dediziertes Projekt aufgesetzt wurde. Mit der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, insbesondere auch des ab dem 17.01.2025 einzuhaltenden Digital Operational Resilience Act (DORA), begegnet die Gesellschaft den Risiken aus der Digitalisierung und Automatisierung, aber auch der Ausgliederung von Prozessen. Mit umfangreichen Anpassungen der Aufbau- und Ablauforganisation wird diesen Anforderungen Rechnung getragen. Zur vollumfassenden Umsetzung der DORA-Regulierung wurde ein Projekt aufgesetzt, welches sich zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch in der Umsetzung befindet. 2.5.9. Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und RisikolageZusammenfassend sieht die Gesellschaft unter Berücksichtigung der bereits ergriffenen Maßnahmen derzeit keine Entwicklungen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bestandsgefährdend beeinträchtigen. Dennoch sind die getroffenen Aussagen und Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung unter dem Vorbehalt zu sehen, dass neben den hier aufgeführten Risiken bisher nicht prognostizierte schwerwiegende Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und -ergebnisse haben können. Nicht prognostizierte Veränderungen können insbesondere aus geopolitischen Risiken und den sich daraus ergebenden gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sowie aus Gesetzesänderungen resultieren. Die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung der ZLLAG erfolgt auf Basis der Solvency-II-Standardformel, wobei die Gesellschaft die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen erfüllt. Der jährlich veröffentlichte Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) der ZLLAG informiert, entsprechend den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, über die Kapitalisierung und Risikolage gemäß Solvency II. 2.6. Prognosebericht2.6.1. Deutschland - Ausblick 2025Nach dem aktuellen Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung befindet sich die deutsche Volkswirtschaft weiterhin in einer Stagnation. Für 2025 wird ein moderates Wirtschaftswachstum mit einer Steigerung des BIPs von 0,4 % prognostiziert. Die Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft dürften vor allem von steigendem Realeinkommen und einer schrittweisen Erholung des privaten Konsums ausgehen. Dies wird zusätzlich durch eine expandierende Weltwirtschaft und eine damit verbundene stärkere Auslandsnachfrage unterstützt. Gleichzeitig dürften verzögerte positive Wachstumsimpulse der geldpolitischen Lockerung der EZB eintreten, während die Fiskalpolitik durch den Abbau struktureller Defizite das Wachstum leicht dämpfen könnte. Im Jahr 2025 wird laut Prognose des Sachverständigenrats die Verbraucherpreisinflation weiter sinken und voraussichtlich 2,1 % betragen. Trotz dieser Annäherung an das 2,0-%-Ziel bleibt die Inflationsentwicklung insbesondere durch hohe Energie- und Lebensmittelpreise sowie Unsicherheiten im globalen Handel geprägt. Gleichzeitig wird erwartet, dass steigende Arbeitseinkommen sowie staatliche Entlastungsmaßnahmen die privaten Konsumausgaben stützen. Aufgrund der anhaltend schwachen wirtschaftlichen Entwicklung dürfte im Jahr 2025 der Anstieg der Effektivlöhne mit einem prognostizierten Wert von 3,5 % geringer ausfallen. Aufgrund der voraussichtlich niedrigen Inflation ergeben sich aus den Nominallohnzuwächsen dennoch kräftige Reallohnzuwächse. Die Prognose für den deutschen Arbeitsmarkt zeigt eine zunehmende Belastung durch die wirtschaftliche Schwäche. Laut dem Sachverständigenrat wird die Arbeitslosenquote geringfügig um 0,1 Prozentpunkte steigen. Gleichzeitig dürfte das Beschäftigungswachstum im Jahr 2025 zum Erliegen kommen. Belastend wirken dabei weiterhin die schwache Industrieproduktion und der globale Wettbewerbsdruck. Im Jahr 2025 bleibt der Klimawandel die zentrale, langfristige Herausforderung, die alle Bereiche der Gesellschaft betrifft. Gleichzeitig stellen geopolitische Konflikte eine zunehmende Bedrohung dar, die die globale Stabilität und die Bemühungen um nachhaltige Entwicklung erschwert. Angesichts der zunehmenden Komplexität dieser Risiken ist es entscheidend, dass die Bekämpfung des Klimawandels und die Lösung geopolitischer Spannungen mit einer integrativen und nachhaltigen Strategie angegangen werden. 2.6.2. Kapitalmärkte - Ausblick 2025Robuste Wachstums- und Inflationszahlen in den USA haben die Fed veranlasst, eine restriktivere Haltung einzunehmen und ein langsameres Tempo der geldpolitischen Lockerung anzukündigen. Dies führte bereits gegen Ende 2024 zu einem Anstieg der globalen Anleiherenditen, was die Finanzmärkte und die Wachstumsaussichten belastet. Wir erwarten jedoch, dass die Inflationsnormalisierung in den meisten Regionen weiterhin auf Kurs bleibt. In den USA wird dies allerdings länger dauern, insbesondere wenn die neue Regierung unter Präsident Trump die während des Wahlkampfs angekündigten Zölle sowie die Abschiebung von illegal eingewanderten Migranten umsetzt, da beides inflationstreibend wirkt. Angesichts weiterhin hoher Inflationsraten und eines unsicheren politischen Ausblicks in den USA erwarten wir, dass die Anleihemärkte in den kommenden Quartalen volatil bleiben werden. Insgesamt gehen wir von einem leichten Rückgang der Renditen globaler Staatsanleihen aus, wenngleich diese insbesondere in den USA immer noch auf einem hohen Niveau verbleiben sollten. Trotz bereits hoher Bewertungen blicken wir insgesamt optimistisch auf die Aktienmärkte, insbesondere auf den amerikanischen. Solide Unternehmensgewinne, ein starker privater Konsum sowie die Aussicht auf eine unterstützende Fiskalpolitik in Form von weiterhin geringen Steuern auf Unternehmensgewinne begünstigen den amerikanischen Aktienmarkt. Die Bewertungen gerade im Technologiesektor sind allerdings ziemlich ausgereizt und haben ein großes Gewicht eingenommen, sodass wir speziell in diesem Sektor auch höhere Volatilität und Bewertungskorrekturen erwarten. Beim europäischen Aktienmarkt gibt es wiederum geringere regionale Unterstützung durch den privaten Konsum sowie die Bedrohung einer restriktiveren Handelspolitik durch die USA in Form von erhöhten Zöllen, weswegen wir etwas weniger optimistisch auf den europäischen Aktienmarkt blicken. Unternehmensanleihen bieten absolut betrachtet attraktive Renditen, weshalb die Nachfrage von Investoren bisher hoch geblieben ist. Die hohen Renditen sind jedoch hauptsächlich auf das allgemein hohe Zinsumfeld zurückzuführen und weniger auf die Risikoaufschläge. Die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen in den USA und Europa befinden sich sogar nahe ihren historischen Tiefständen, sodass wir nur wenig Spielraum für einen weiteren Rückgang der Risikoaufschläge sehen. Daher sind wir der Meinung, dass Unternehmensanleihen Investoren nicht angemessen für das eingegangene Risiko entschädigen und halten Investitionen in Unternehmensanleihen relativ gesehen für eher unattraktiv. Im Immobilienmarkt erwarten wir eine Fortsetzung der Stabilisierung, wobei die Entwicklung weiterhin von der Inflationsentwicklung sowie vom entsprechenden Zinsniveau und dem Finanzierungsumfeld abhängen wird. Innerhalb der Immobiliensektoren blicken wir immer noch vorsichtiger auf Büroimmobilien in weniger guten Lagen, welche weiterhin unter einer geringen Mieternachfrage bedingt durch den Home-Office-Trend leiden. 2.6.3. Deutsche Versicherungswirtschaft - Ausblick 2025Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) blickt mit Zuversicht auf das Jahr 2025 und prognostiziert für die Branche ein stabiles Wachstum. Angesichts des Rückgangs der Inflation von ihren Höchstständen und der allmählichen Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, erwartet der GDV ein spartenübergreifendes Beitragswachstum von 5,0 %, was insgesamt einen Anstieg auf 250 Mrd. EUR bedeutet. Im Segment der Lebensversicherung prognostiziert der GDV für 2025 ein moderates Wachstum, das durch steigende Löhne, eine rückläufige Inflation und die aktuelle Zinsentwicklung begünstigt wird. Die Beitragseinnahmen werden laut Prognose um 1,3 % auf knapp 96 Mrd. EUR steigen. Besonders das Einmalbeitragsgeschäft wird als zentraler Wachstumstreiber gesehen, mit einem erwarteten Zuwachs von 4,8 %, während der laufende Beitrag aufgrund demografischer Entwicklungen leicht rückläufig bleiben dürfte. Nach mehreren Jahren des Rückgangs im Einmalbeitragsgeschäft wird für 2025 eine Fortsetzung der bereits im Vorjahr eingeleiteten Stabilisierung erwartet, wobei maßgeblich die verbesserten Konditionen der Lebensversicherer im Vergleich zu Banken ab dem Frühjahr für neue Impulse sorgen könnten. Zudem dürfte nach Schätzungen des GDV die bereits 2024 eingetretene Normalisierung der Zinsstrukturkurve in Kombination mit den prognostizierten Einkommenssteigerungen die Nachfrage nach langfristigen Anlageprodukten weiter verstärken. Während bei den Pensionskassen mit einem anhaltenden Rückgang von bis zu 6 % gerechnet wird, erwartet der GDV, dass sich die Beiträge bei den Pensionsfonds aufgrund ihrer hohen Volatilität auf dem aktuellen Niveau halten. Darüber hinaus könnten die Zinsentwicklung sowie der steigende Höchstrechnungszins das Neugeschäft zusätzlich beleben und langfristige Anlageprodukte attraktiver machen. Abschließend kennzeichnen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine positive Entwicklung in der Lebensversicherung. 2.6.4. Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) - AusblickDie Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) verwaltet überwiegend einen Bestand von kapitalbildenden Lebensversicherungen ohne aktives Neugeschäft. Die Gesellschaft sollte ursprünglich verkauft werden. Nachdem der potenzielle Käufer, die Viridium Gruppe, zu Beginn des Jahres 2024 mitgeteilt hat, dass sie die Akquisition nicht durchführen wird, wurde der Verkaufsprozess gestoppt. Kurzfristig ist keine Veräußerung mehr geplant. Als Run-off-Gesellschaft ohne Neugeschäft und mit sich reduzierendem Bestand gehen wir davon aus, dass sich die Bruttobeiträge im kommenden Geschäftsjahr im Vergleich zum aktuellen Geschäftsjahr leicht reduzieren werden. Bedingt durch den geplanten Abgang von Deckungskapital und den zuzurechnenden Investments ist für das Ergebnis aus Kapitalanlagen von einem deutlichen Rückgang, bei der Nettoverzinsung und laufenden Durchschnittsverzinsung von einem leichten Rückgang auszugehen. Der Rückgang der Nettoerträge aus Kapitalanlagen wird planmäßig durch einen leichten Rückgang der rechnungsmäßigen Zinsen und einen deutlichen Abbau der Zinszusatzreserve kompensiert. Während sich die Verwaltungsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahrs voraussichtlich leicht erhöhen, wird eine deutliche Verringerung der Abschlussaufwendungen erwartet. Wir gehen insgesamt von einem geringen Anstieg des Rohüberschusses aus. Diese Prognosen stehen unter dem Vorbehalt der Unsicherheiten, wie schwerwiegenden Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, die einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und -ergebnisse haben können. Nicht prognostizierte Veränderungen können insbesondere aus geopolitischen Risiken und den daraus entstehenden gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen, aus Extremwetterlagen und aus Gesetzesänderungen resultieren. Maßnahmen zur Begegnung dieser Unsicherheiten werden im Risikobericht beschrieben. 2.7. Dank an die MitarbeiterDas Jahr 2024 war für unsere Gesellschaft äußerst ereignisreich und besonders herausfordernd. Durch die Fachkompetenz und den unermüdlichen Einsatz aller Mitarbeiter, die für unsere Gesellschaft tätig sind, konnten wir uns in einem sehr anspruchsvollen Umfeld erfolgreich behaupten. Zudem machen wir weiterhin große Fortschritte bei der Erreichung unserer strategischen Ziele. Dank des Engagements unserer Mitarbeiter und ihrer konstruktiven Teamarbeit konnten wir gemeinsame die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft schaffen. Gleichermaßen gilt unser Dank den Interessenvertretungen des Hauses für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.
Leverkusen, den 24. März 2025 Der Vorstand Dr. Schildknecht Bohnhoff Christmann Nussbaumer Dr. Utecht 2.8. Anlage zum LageberichtBewegung und Struktur des Bestandes an Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2024A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2024
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
3. Betriebene Versicherungszweige und -artenSelbst abgeschlossenes VersicherungsgeschäftWir betreiben folgende Versicherungsarten als Einzelversicherungen oder im Rahmen von Gruppen- bzw. Kollektivverträgen: 1. Kapitalbildende Lebensversicherunga) Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall b) Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Teilauszahlungen c) Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt d) Kapitalversicherung auf den Heiratsfall e) Lebenslängliche Todesfallversicherung f) Einzel-Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall nach dem Vermögensbildungsgesetz g) Einzel-Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall nach dem Vermögensbildungsgesetz mit Teilauszahlungen 2. Risikoversicherunga) Kurzfristige Todesfallversicherung b) Kurzfristige Todesfallversicherung für Nichtraucher/Raucher c) Kollektiv-Bauspar-Risikoversicherung d) Kollektiv-Restschuldversicherung 3. Fondsgebundene Lebensversicherunga) Fondsgebundene Kapitalversicherung b) Fondsgebundene Rentenversicherung c) Fondsgebundene Rentenversicherung nach dem AltZertG 4. Rentenversicherunga) Sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag b) Aufgeschobene Rentenversicherung c) Aufgeschobene Rentenversicherung nach dem AltZertG 5. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherunga) Berufsunfähigkeitsversicherung b) Erwerbsunfähigkeitsversicherung 6. PflegerentenversicherungPflegerentenversicherung 7. Zusatzversicherunga) Risiko-Zusatzversicherung b) Unfall-Zusatzversicherung c) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung d) Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung e) Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung f) Pflegerenten-Zusatzversicherung g) Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung 4. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 20244.1. Bilanz zum 31.12.2024Aktiva
Bestätigungsvermerk des Verantwortlichen Aktuars:Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B. II. und C. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 17.12.2024 bzw. am 02.01.2025 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Leverkusen, den 13. März 2025 Dr. Jens Wagener, Verantwortlicher Aktuar Bestätigungsvermerk des Treuhänders:Gemäß § 128 Abs. 5 VAG bestätige ich, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt ist.
Leverkusen, den 24. März 2025 Gero Tuchan Treuhänder 4.2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
4.3. Anhang4.3.1. Angaben zur Bilanzierung und BewertungDie Angaben im Geschäftsbericht erfolgen generell in Euro und gerundet. Rundungsdifferenzen werden billigend in Kauf genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB, VAG, AktG und den für Versicherungsunternehmen geltenden Sondervorschriften aufgestellt. Die Darlehen in den Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB nach den Vorschriften für das Anlagevermögen mit den Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet. Die Bewertung der kurzfristigen Ausleihungen erfolgte zum Nominalwert. Für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere erfolgte die Bewertung gemäß § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 und 5 HGB nach den Vorschriften für die Bewertung des Umlaufvermögens mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag, soweit sie nicht in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB wie Anlagevermögen bewertet wurden. Für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie die unter dem Posten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesenen Anteile an Spezialfonds, die wie Anlagevermögen bewertet wurden, erfolgte die Bewertung gemäß § 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 5 HGB nach den Vorschriften für das Anlagevermögen mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Agien bei festverzinslichen Schuldtiteln wurden linear über die Restlaufzeit amortisiert. Für unter dem Posten Inhaberschuldverschreibungen ausgewiesene Nullkuponanleihen wurden die Disagien über die Restlaufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wurde auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Zur Feststellung, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorlag, wandten wir systematische Methoden gemäß IDW RS VFA 2 an. Indizien für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung waren u. a. der Umfang und die Dauer der Wertminderung sowie eine zum Stichtag vorliegende stille Last auf Investmentanteile. Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurde beachtet. Für Anteile an Wertpapierspezialfonds richtete sich die Beurteilung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung bei einer zum Stichtag vorliegenden stillen Last auf dem Investmentanteil nach den im Spezialfonds gehaltenen Vermögensgegenständen und Schulden (Durchschau). Dabei wurde für den Investmentanteil als beizulegender Wert der Substanzwert ermittelt, indem Schuldtitel bei entsprechender Bonität des Emittenten mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt wurden, ansonsten mit dem Zeitwert. Derivate wurden mit ihrem Zeitwert angesetzt. Sicherungseffekte aus Derivaten waren nicht zu berücksichtigen. Der beizulegende Wert eines Fondsanteilscheins ergab sich aus der Summe der im Rahmen der Durchschau ermittelten beizulegenden Werte seiner Vermögensgegenstände und Schulden, geteilt durch die Anzahl der Anteile. Lag nach den Bestandsanalysen eine voraussichtlich dauernde Wertminderung für einen Spezialfondsanteil vor, wurde auf den höheren Wert aus aktuellem Rücknahmepreis der Fondsanteile und dem in der Durchschau ermittelten beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgeperioden der im Rahmen der Bestandsanalysen ermittelte beizulegende Wert über dem Buchwert lag, wurden die Fondsanteile auf den in der Durchschau ermittelten beizulegendem Wert, höchstens jedoch auf die Anschaffungskosten zugeschrieben. Beim Immobilienspezialfonds wurde beim Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wird bei Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der Abschreibungsbetrag im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgelegt. Die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) hat bei der Beurteilung des Vorliegens einer voraussichtlich dauernden Wertminderung in Bezug auf Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Bonitätsprüfungen der Emittenten sowie die Entwicklungen von Ratings herangezogen. Die stillen Lasten stellten nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB keine voraussichtlich dauernde Wertminderung dar. Daher waren Abschreibungen nicht erforderlich. Die Gesellschaft rechnete aufgrund der Bonität der Emittenten nicht mit Zahlungsausfällen. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB nach den Vorschriften für das Anlagevermögen mit den Anschaffungskosten bilanziert. Das Verfahren zur Ermittlung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei verbrieften Hypothekenforderungen entsprach demjenigen von Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c Abs. 1 HGB mit dem Nennbetrag abzüglich Tilgungen bewertet. Agiobeträge wurden aktiv abgegrenzt und linear auf die Laufzeit verteilt. Das Verfahren zur Ermittlung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung entsprach demjenigen von Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden gemäß § 341c Abs. 3 HGB mit den fortgeführten Anschaffungskosten zuzüglich/abzüglich der kumulierten Amortisation eines Unterschiedsbetrages zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Das Verfahren zur Ermittlung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Schuldscheinforderungen und Darlehen entsprach demjenigen von Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. Der Ausweis der Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine erfolgte zum Nennbetrag abzüglich Tilgungen. Übrige Ausleihungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB nach den Vorschriften für das Anlagevermögen mit den fortgeführten Anschaffungskosten aktiviert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet. Die Bewertung der Einlagen bei Kreditinstituten erfolgte zum Nominalwert. Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden mit den Rücknahmepreisen der Investmentanteile am Bewertungsstichtag angesetzt. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert. Zu den Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet, die sich auf voraussichtlich nicht einbringliche Außenstände bei Vermittlern und Beitragsaußenstände beziehen. Vorräte wurden, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten unter Anwendung eines anerkannten Verbrauchsfolgeverfahrens angesetzt. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DEUTSCHER HEROLD AG als empfangendem Unternehmen und der Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) als abführendem Unternehmen. Da von der notwendigen Mindestvertragslaufzeit des Ergebnisabführungsvertrags von fünf Jahren nicht sicher ausgegangen werden kann, kommt es zu keinem ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnis. Die Zurich Gruppe Deutschland bildet eine Mindeststeuergruppe gemäß § 3 Abs. 1 MinStG, mit der Zürich Beteiligungs-AG (Deutschland) als Gruppenträgerin. Die ZLLAG ist Teil dieser Mindeststeuergruppe. Die Gruppenträgerin schuldet die Mindeststeuer und ist verpflichtet, die entsprechende Steuererklärung in Deutschland einzureichen. Auf Grundlage der bisherigen Datenanalysen geht die Zurich Gruppe Deutschland nicht davon aus, dass auf Ebene der in Deutschland ansässigen Geschäftseinheiten eine Mindeststeuer anfällt. Nicht einzeln erwähnte Aktivwerte wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt. Als uneinbringlich identifizierte Posten, soweit vorhanden, wurden einzelwertberichtigt. Die Bruttobeitragsüberträge des selbst abgeschlossenen Geschäfts wurden für jeden Versicherungsvertrag einzeln unter Zugrundelegung des tatsächlichen Beginns des Versicherungsjahres und der vereinbarten Zahlungsweise berechnet. Dabei wurden die steuerlichen Bestimmungen beachtet. Die Berechnung der Bruttodeckungsrückstellung erfolgte nach der prospektiven Methode für jeden Versicherungsvertrag einzeln. Es wurde mindestens der gesetzlich oder vertraglich garantierte Rückkaufswert zurückgestellt. Die Deckungsrückstellung enthält auch die Verwaltungskostenrückstellung für die beitragsfreie Zeit. Die Verwaltungskosten für die beitragspflichtige Zeit wurden implizit berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung der Bonus-Versicherungen wurde mit den gleichen Methoden und Rechnungsgrundlagen wie die Deckungsrückstellung der zugehörigen Versicherung berechnet. Die Ermittlung der Deckungsrückstellung wurde im Wesentlichen mit folgenden Berechnungsgrundlagen durchgeführt: Für Hauptversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter wurden die Sterbetafeln DAV 2008 T, 1994 T, 1986, 1967 bzw. 1924/26 und ein Rechnungszins von 4,00 %, 3,50 %, 3,25 %, 3,00 %, 2,75 %, 2,25 %, 1,75 % bzw. 1,25 % verwendet. Für ab 2005 abgeschlossene Hauptversicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter wurde die Sterbetafel DAV 2004 R und ein Rechnungszins von 2,75 %, 2,25 %, 1,75 %, 1,25 %, 0,90 %, 0,50 % bzw. 0,25 % herangezogen. Für vor 2005 abgeschlossene Hauptversicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter wurde die Sterbetafel DAV 2004 R-B20, ein Rechnungszins von 4,00 %, 3,25 % bzw. 2,75 % und restlaufzeitabhängige Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten unter impliziter Berücksichtigung von Storno, die gemäß den Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung ermittelt wurden, verwendet. Die Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten wurden im Wesentlichen gemäß Tafel DAV 1997 I für Männer bzw. Frauen angesetzt. Für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wurde auf Invalidisierungswahrscheinlichkeiten gemäß Tafel DAV 1998 EU zurückgegriffen. Für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen wurde eine Deckungsrückstellung gemäß der Verlautbarung der Aufsichtsbehörde (BaFin) in VerBAV 12/1998 S. 295 f. zusätzlich eingestellt. Für den diesbezüglichen Teilbestand der ehemaligen Zürich Lebensversicherung AG wurde hingegen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde eine pauschale Erhöhung der Deckungsrückstellung um 25 % vorgenommen. Bei Pflegerenten- bzw. Pflegerentenzusatzversicherungen wurde die Deckungsrückstellung unter Berücksichtigung der Richtlinie der Deutschen Aktuarvereinigung vom 4. Dezember 2008 zur Reservierung dieses Teilbestandes berechnet. Für Versicherungen, deren Rechnungszins über dem Referenzzinssatz gemäß der Deckungsrückstellungsverordnung liegt, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Zinszusatzreserve als Teil der Deckungsrückstellung unter Anwendung der sogenannten Korridormethode gestellt. Der dabei zugrunde gelegte Referenzzins gemäß § 5 Abs. 3 DeckRV betrug 1,57 %. Bei der Berechnung der Zinszusatzreserve wurden Storno und Kapitalwahlrechte als Ausscheidegründe berücksichtigt. Bei gezillmerten Tarifen wurde die Deckungsrückstellung um die rechnungsmäßigen Abschlusskosten bei jeder einzelnen Versicherung nur so weit gekürzt, dass kein negativer Wert entsteht bzw. die geschäftsplanmäßige Deckungsrückstellung nicht unterschritten wird. Die darüberhinausgehenden Beträge sind als nicht fällige Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer aktiviert, soweit dies nach § 15 RechVersV zulässig ist. Der Höchstzillmersatz betrug im Neubestand ab 2015 25 ‰ der Beitragssumme bzw. zuvor 40 ‰ der Beitragssumme und im Altbestand 35 ‰ der Versicherungssumme. In der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden die noch nicht ausgezahlten Leistungen für Versicherungsfälle, die bis zum Abschlussstichtag eingetreten sind und die bei der Bestandsfeststellung bekannt waren, für jeden Versicherungsfall einzeln ermittelt. Für die nach dieser Feststellung bekannt gewordenen Versicherungsfälle wird eine Spätschadenrückstellung gebildet. Hierbei wurde bei Tod die Summe aller riskierten Kapitale der Haupt- und Zusatzversicherungen zugrunde gelegt. Für Leistungsanmeldungen zu Berufsunfähigkeitshaupt- und -zusatzversicherungen wurden die jeweiligen riskierten Kapitale zugrunde gelegt und mit einer auf Erfahrung basierenden Anerkennungswahrscheinlichkeit bewertet. Für alle bis zum Bilanzstichtag bereits eingetretenen, aber noch nicht gemeldeten Versicherungsfälle wurde die Schadenrückstellung um eine pauschale (Zu-)Schätzung erhöht. Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde unter Beachtung auch steuerlich anerkannter Pauschalwertmethoden gebildet. Der Schlussüberschussanteilfonds wurde einzelvertraglich und prospektiv unter Berücksichtigung des Jahrestages durch Abzinsen der Anwartschaft mit den unten angegebenen Diskontierungszinssätzen errechnet. Dabei wurde von einer ab Versicherungsbeginn jährlich fortgeschriebenen Anwartschaft entsprechend den tariflichen Besonderheiten und jährlichen Festlegungen zur Überschussbeteiligung ausgegangen. Die Diskontierungszinssätze berücksichtigen implizit die Ausscheidewahrscheinlichkeiten und unterschiedlichen Fälligkeiten. Für den Neubestand erfolgt die Berechnung gemäß den Bestimmungen des § 28 RechVersV. Für kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen wurde ein Diskontierungszinssatz von 1,50 %, für Berufsunfähigkeits- bzw. Pflegerenten-Zusatzversicherungen von bis zu 3,00 % zugrunde gelegt. Für den Altbestand erfolgte die Berechnung nach dem der Aufsichtsbehörde (BaFin) zur Genehmigung vorgelegten Geschäftsplan, zuletzt genehmigt am 13.01.2025. Der Diskontierungszinssatz beträgt für kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen 1,50 %, ansonsten zwischen 1,50 % und 3,00 %. Bei den fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen (Produkte im Sinne des § 125 Abs. 5 VAG) erfolgte die Berechnung der Deckungsrückstellung "im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird", nach einer retrospektiven Methode, da die prospektive Methode nicht angewendet werden kann. Sofern bei Produkten mit Garantien in der Kapitalanlage eine garantierte Mindestleistung vorgesehen ist, wird eine zusätzliche Deckungsrückstellung in Höhe der positiven Differenz von prospektiv berechneter Deckungsrückstellung zum Rechnungszins und dem Zeitwert der zugehörigen Kapitalanlage gebildet. Bei fremdgeführten Konsortialverträgen erfolgt der Ausweis der anteiligen versicherungstechnischen Daten nach Maßgabe der jeweiligen Konsortialführer. Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen wurden entsprechend den vertraglichen Regelungen nach geeigneten Schätzverfahren ermittelt. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Der Ansatz der anderen Verbindlichkeiten und passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Alle Bestände in fremden Währungen außerhalb des Euroraums wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum 31. Dezember 2024 angesetzt. Die auf fremde Währung lautenden Erträge aus Kapitalanlagen wurden mit dem Tageskurs zur Fälligkeit umgerechnet. 4.3.2. Angaben zur BilanzEntwicklung der Kapitalanlagen vom 01.01.2024 - 31.12.2024
Sonstige AusleihungenBei den übrigen Ausleihungen handelt es sich um Anteile am Sicherungsfonds für die Lebensversicherer.
Für die Zeitwerte der Investmentanteile wurden Rücknahmepreise angesetzt. Für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden die Zeitwerte anhand der Börsenkurse am Stichtag ermittelt. Als Zeitwert der verbrieften Hypotheken wurde der Nettoinventarwert angesetzt. Die Zeitwertermittlung für Ausleihungen an verbundene Unternehmen, für Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen erfolgte auf Grundlage unterschiedlicher Zinsstrukturkurven unter Berücksichtigung der Restlaufzeit und der Bonität nach einem finanzmathematischen Bewertungsverfahren. Die Zeitwertermittlung für übrige Ausleihungen erfolgte anhand externer Kursinformationen. Bei kurzfristigen Ausleihungen, Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sowie den Einlagen bei Kreditinstituten wurde als Zeitwert der Buchwert herangezogen. Die Gesamtsumme der Buchwerte inkl. der zugehörigen Agien und Disagien der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen betrug 18,9 Mrd. EUR (Vorjahr:19,8 Mrd. EUR); der Zeitwert dieser Anlagen belief sich auf 17,1 Mrd. EUR (Vorjahr: 18,2 Mrd. EUR), sodass sich ein negativer Saldo von -1,8 Mrd. EUR (Vorjahr: -1,6 Mrd. EUR) ergab. Die Überschussbeteiligung an den stillen Reserven der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen wurde zwei Monate im Voraus, orientiert am Stand zum Monatsultimo, festgelegt. D. h., die zum Jahresabschluss ermittelten Bewertungsreserven, sofern sie positiv sind, wurden herangezogen bei Vertragsbeendigungen im Monat Februar. Bei Rentenversicherungen war die Beendigung der Ansparphase maßgeblich. Der Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesenen Kapitalanlagen entsprechend § 54, § 55 und § 56 RechVersV betrug 16,2 Mrd. EUR (Vorjahr: 16,9 Mrd. EUR). Der Zeitwert der zum Nennwert ausgewiesenen Namensschuldverschreibungen entsprechend § 54 und § 56 RechVersV betrug 882 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mrd. EUR). Die Buchwerte der Investmentanteile sowie Inhaberschuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere, die wie Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB bilanziert wurden, betrugen 14,9 Mrd. EUR (Vorjahr: 15,8 Mrd. EUR). Für die zu den Kapitalanlagen gehörenden Finanzinstrumente, für welche die Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 HGB Satz 6 unterblieben ist, betrug der Buchwert 14,9 Mrd. EUR (Vorjahr: 13,6 Mrd. EUR); der Zeitwert betrug 13,0 Mrd. EUR (Vorjahr: 11,8 Mrd. EUR). Die Abschreibung ist unterblieben, da die Wertminderungen nicht als dauernd eingeschätzt wurden. Wir erachten die Wertminderung als zinsinduziert und nicht bonitätsinduziert. Dadurch waren im laufenden Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von 1,9 Mrd. EUR (Vorjahr: 1,8 Mrd. EUR) nicht erforderlich.
Bezüglich der unterlassenen Abschreibung verweisen wir auf die Ausführungen auf Seite 37 und 38. Mit dem Immobilienfonds werden über das vom General Partner gehaltene Immobilien-Sondervermögen Immobilien mit verschiedener Nutzungsart in den Niederlanden, in Spanien, in Frankreich und in Deutschland gehalten. Das Verhältnis von Gewerbe- zu Wohnimmobilien beträgt 90,39 % zu 9,61 % (Verhältnis Quadratmeter). Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
Forderungen - aus dem selbst abgeschossenenVersicherungsgeschäft-In diesem Posten werden Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern in Höhe von 13.472.644 EUR ausgewiesen. Davon entfallen auf fällige Ansprüche 7.769.805 EUR und auf nicht fällige Ansprüche 5.702.839 EUR. Sonstige Vermögensgegenstände - andere -In diesem Posten werden ausschließlich vorausgezahlte Versicherungsleistungen, insbesondere für Erlebensfälle, Rückkäufe sowie Renten und Leistungen des Konsortialgeschäfts ausgewiesen. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten - aktive -
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 54.000.000 EUR und ist eingeteilt in 54.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1 EUR je Stückaktie. Die Anteile unserer Gesellschaft werden zu 67,54 % von der DEUTSCHER HEROLD AG, Köln, und zu 32,46 % von der Zürich Beteiligungs-AG (Deutschland), Frankfurt am Main, gehalten. Aufgrund des mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages wurde ein Ergebnis in Höhe von 18,2 Mio. EUR an die DEUTSCHER HEROLD AG abgeführt. Der Gewinnvortrag in Höhe von 1.782.850 EUR aus dem Jahr 2023 wurde der gesetzlichen Rücklage zugeführt. Nach Gewinnabführung und Zuführung der gesetzlichen Rücklage endet das Geschäftsjahr mit einem Bilanzgewinn von 0 EUR. Rückstellungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung - erfolgsabhängig -
Andere Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen im Wesentlich die Gewerbesteuer für das Vorjahr. Andere Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern
Es bestehen, mit Ausnahme der gutgeschriebenen Überschussanteile, keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. 4.3.3. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungGebuchte Bruttobeiträge
Die gebuchten Bruttobeiträge aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft stammen überwiegend aus dem Inland. Nettoergebnis aus Kapitalanlagen - ohne Anlagen für fondsgebundene Versicherungen
Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf Anteile an Spezialfonds in Höhe von 30,9 Mio. EUR vorgenommen. Im Geschäftsjahr wurden Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB auf Anteile an Spezialfonds in Höhe von 27,6 Mio. EUR vorgenommen. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
Die nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen spiegeln die Marktwertentwicklung der zum Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wider. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung und DirektgutschriftBei den Aufwendungen in Höhe von 50,0 Mio. EUR (Vj.: 147,1 Mio. EUR) handelt es sich ausschließlich um die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Vom Rohüberschuss wurden den Versicherungsnehmern 23,8 Mio. EUR (Vj.: 19,6 Mio. EUR) als Direktgutschrift gutgeschrieben. Sonstige AufwendungenIn den sonstigen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Aufzinsung von Prozesskostenrückstellungen in Höhe von 8.351 EUR (Vj.: 9.443 EUR) enthalten. Honorar des Abschlussprüfers
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen betreffen die Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, die Prüfung und prüferische Durchsicht von IFRS-Berichtspaketen und die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Das Honorar für andere Bestätigungsleistungen betrifft gesetzlich geforderte Bestätigungsleistungen gegenüber Dritten. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von insgesamt 7.153.151 EUR setzen sich aus einem laufenden Steueraufwand für Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von 1.246.826 EUR (Vj: 30.766.540 EUR) sowie einem latenten Steueraufwand in Höhe von 5.906.325 EUR (Vj: -27.845.163 EUR) zusammen. Der latente Steueraufwand resultiert im Wesentlichen aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz im Kapitalanlagevermögen sowie gegenläufig aus der Bildung aktiver latenter Steuern auf die steuerlichen Verlustvorträge des Geschäftsjahres. Der zugrunde gelegte Steuersatz beträgt 24,60 %. Rückversicherungssaldo
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
GewinnabführungIm Geschäftsjahr wurde aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags ein Gewinn in Höhe von 18,2 Mio. EUR (Vj.: 68,7 Mio. EUR) an die DEUTSCHER HEROLD AG abgeführt. 4.3.4. Allgemeine Angaben4.3.4.1. Identifikation der GesellschaftZurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland), Deutzer Allee 1, 50679 Köln Sitz der Gesellschaft: Leverkusen; Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 110044 4.3.4.2. OrganeDie Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands sind auf den Seiten 5 und 6 aufgeführt. 4.3.4.3. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands, gewährte KrediteDie Mitglieder des Vorstands haben mit der Gesellschaft keinen Dienstvertrag und sind im Geschäftsjahr von anderen Konzernunternehmen vergütet worden. Nur in dem Umfang, in dem sie für die Gesellschaft tätig geworden sind, ist es im Rahmen der allgemeinen Konzernumlage zu einer Belastung unserer Gesellschaft gekommen. Im Geschäftsjahr wurden für ehemalige Vorstände und Hinterbliebene keine Beträge aufgewendet. An den Aufsichtsrat erfolgte im Berichtsjahr keine Vergütung, da alle Aufsichtsratsmitglieder auf eine Vergütung verzichtet haben. 4.3.4.4. MitarbeiterZum Geschäftsjahresende beschäftigte unsere Gesellschaft am Standort Leverkusen zehn Mitarbeiter (Vorjahr: 1). Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2024 beschäftigte unsere Gesellschaft drei Mitarbeiter. 4.3.4.5. Vorgänge nach GeschäftsjahresschlussVorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten. 4.3.4.6. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie ZLLAG ist aus einem Subscription Agreement (Zeichnungsvertrag) verpflichtet, niederländische Hypotheken im Rahmen eines Flexible Mortgage Program zu erwerben und zu diesem Zweck bis zu 250 Mio. EUR zu zahlen. Mit Stand vom 31. Dezember 2024 belief sich diese Zahlungsverpflichtung noch auf 1,3 Mio. EUR. Die Gesellschaft ist gemäß §§ 221 ff. VAG-Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Daraus ergeben sich derzeit keine zukünftigen Verpflichtungen. Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 25,5 Mio. EUR. Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 229,6 Mio. EUR. 4.3.4.7. Verbundene Unternehmen und KonzernzugehörigkeitDie DEUTSCHER HEROLD AG, Köln, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie mit Mehrheit am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Die Zürich Beteiligungs-AG (Deutschland) hält unmittelbar eine Minderheitsbeteiligung und mittelbar eine 100 % ige Beteiligung an unserer Gesellschaft. Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Zürich, und die Zurich Insurance Group Ltd., Zürich, halten jeweils mittelbar eine 100%ige Beteiligung an unserer Gesellschaft. Der Jahresabschluss der Zürich Beteiligungs-AG (Deutschland) und die Jahresabschlüsse ihrer Tochterunternehmen, zu denen auch die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) gehört, werden in den Konzernabschluss der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Zürich, einbezogen. Es handelt sich hierbei um den kleinsten Kreis von Unternehmen, in den unsere Gesellschaft einbezogen ist. Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Zürich, wird einschließlich ihrer Tochterunternehmen, zu denen auch unsere Gesellschaft gehört, in den Konzernabschluss der Zurich Insurance Group Ltd., Zürich, einbezogen; es handelt sich hierbei um den größten Kreis von Unternehmen, in den unsere Gesellschaft einbezogen ist. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Zurich Insurance Group Ltd., Zürich, werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Dabei werden insbesondere wesentliche Teile der Kapitalanlagen meist mit den Marktwerten angesetzt und die versicherungstechnischen Rückstellungen auf Basis der erwarteten risikoadjustierten Cashflows aus den Verträgen im Bestand ermittelt. Die Amortisation des Barwertes der zukünftigen Gewinne erfolgt in Höhe der erbrachten Serviceleistungen innerhalb des Geschäftsjahres. Schwankungs- und Großrisikorückstellungen entfallen. Die Diskontierung bei den Pensionsrückstellungen orientiert sich in IFRS an den Zinssätzen langfristiger Anleihen von Emittenten bester Bonität, während in HGB die Diskontierung pauschal anhand eines von der Bundesbank vorgegebenen Durchschnittszinssatzes erfolgt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Dies zusammen führt gewöhnlich zu einem verstärkten Eigenkapital in IFRS. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Zurich Insurance Group Ltd., Zürich, werden geprüft und zusammen mit dem Bestätigungsvermerk gemäß § 325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Beide Konzernabschlüsse sind zudem bei der Zurich Insurance Group Ltd., Mythenquai 2, CH-8022 Zürich, erhältlich. In Anwendung der §§ 291, 292 HGB ist die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) daher von der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und eines eigenen Konzernlageberichtes befreit. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen vorgenommen. 4.3.4.8. ErgebnisabführungsvertragZwischen unserer Gesellschaft - als abführendes Unternehmen - und der DEUTSCHER HEROLD AG - als empfangendes Unternehmen - besteht ein ausschließlich handelsrechtlich wirksamer Ergebnisabführungsvertrag. Der Ergebnisabführungsvertrag führt mangels einer Mindestvertragslaufzeit von mindestens fünf Jahren nicht zu einem ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnis. 4.3.4.9. HaftungsverhältnisseSonstige Verbindlichkeiten aus der Begebung von Wechseln, aus Bürgschaften oder Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Leverkusen, den 24. März 2025 Der Vorstand Dr. Schildknecht Bohnhoff Christmann Nussbaumer Dr. Utecht 5. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland), Leverkusen -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar, 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Bestimmung des beizulegenden Wertes von Anteilen an Immobilien-SpezialfondsGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDer beizulegende Wert von Immobilien-Spezialfonds wird maßgeblich durch die Zeitwerte der gehaltenen Immobilien bestimmt, die durch externe Sachverständige ermittelt werden. Bei nach den Vorschriften des Anlagevermögens bewerteten Anteilen an Immobilien-Spezialfonds sind bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen. Bei Wegfall der Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben, sind Wertaufholungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorzunehmen. Bei der Bestimmung des für den Umfang von Zu- und Abschreibungen maßgeblichen beizulegenden Wertes dieser Kapitalanlagen besteht Ermessen der gesetzlichen Vertreter. Vor dem Hintergrund der Marktentwicklungen ist die Bestimmung des beizulegenden Wertes zusätzlich mit höherer Unsicherheit und Subjektivität behaftet. Es besteht daher das Risiko für den Abschluss, dass das bei der Bestimmung des beizulegenden Wertes bestehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt wird und erforderliche Zu- und Abschreibungen unterbleiben bzw. in falscher Höhe vorgenommen werden. Aus diesem Grund betrachten wir die Bestimmung des beizulegenden Wertes von Anteilen an Immmobilien-Spezialfonds als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches VorgehenWir haben uns mit den Prozessen zur Bestimmung des beizulegenden Wertes von Anteilen an ImmobilienSpezialfonds befasst. Ferner haben wir die durch externe Sachverständige verwendeten Bewertungsverfahren zur Bestimmung des Zeitwerts der Immobilien auf ihre Eignung beurteilt. Für die von Immobilien-Spezialfonds gehaltenen Objekte wurde die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Bewertungsgutachten angesetzten wesentlichen Bewertungsparameter, insbesondere von der Gesellschaft bereitgestellte Daten zu Flächen und Vertragsmieten durch aussagebezogene Prüfungshandlungen nachvollzogen. Wir haben die der Wertermittlung zugrundeliegenden Gutachten externer Sachverständiger dahingehend untersucht, ob die angewandten Bewertungsverfahren anerkannten Standards entsprechen. Für eine unter Risikogesichtspunkten ausgewählte Stichprobe haben wir in diesem Zusammenhang die in den Gutachten verwendeten Bewertungsparameter, insbesondere Flächen und Vertragsmieten, anhand der Mietverträge nachvollzogen und abhängig von dem verwendeten Bewertungsverfahren Marktmieten, Diskontierungszins, Liegenschaftszins und Bodenrichtwerte anhand öffentlich verfügbarer Marktdaten analysiert. Weiterhin haben wir die Ermittlung der jeweiligen Verkehrswerte rechnerisch nachvollzogen. Zusätzlich haben wir durch aussagebezogene Prüfungshandlungen nachvollzogen, dass sämtliche Immobilien in Höhe ihrer Zeitwerte in die Ermittlung des beizulegenden Wertes der Anteile an Immobilien-Spezialfonds eingeflossen sind. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bestimmung des beizulegenden Wertes von Anteilen an Immobilien-Spezialfonds ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Wertes der Anteile an Immobilien-Spezialfonds sind im Abschnitt "Angaben zur Bilanzierung und Bewertung" des Anhangs enthalten. Ferner sind in den Abschnitten "Angaben zur Bilanz - Zeitwerte" Angaben zur Ermittlung der Zeitwerte und im Abschnitt "Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung - Nettoergebnis aus Kapitalanlagen" Angaben zu den Zu- und Abschreibungen im Anlagevermögen enthalten. Bewertung der Brutto-DeckungsrückstellungGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung erfolgt auf Basis der prospektiven Methode aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und beruht auf verschiedenen Annahmen zur Biometrie (unter anderem Sterblichkeit bzw. Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit), zum Versicherungsnehmerverhalten (Storno- und Kapitalwahlquoten), zu den Kosten und zur Verzinsung der versicherungstechnischen Verpflichtungen. Diese Rechnungsgrundlagen basieren zum einen auf den tariflichen Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation und zum anderen auf aktuellen Annahmen. Letztere können sich aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, z.B. der Referenzzinssatz gemäß der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung (DeckRV), oder aus Veröffentlichungen der Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV). Außerdem fließen unternehmensindividuell abgeleitete Annahmen zu Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten ein. Diese Annahmen leitet der Vorstand mithilfe mathematischer Methoden aus historischen Daten ab, teilweise unter Berücksichtigung langfristiger Annahmen nach den Vorschlägen der DAV. Bei der Ermittlung der Zinszusatzrückstellungen als Teil der Brutto-Deckungsrückstellung werden Wahlrechte ausgeübt. In diesem Zusammenhang werden Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten angesetzt, bei deren Festlegung Ermessensspielräume bestehen. Bei der Ermittlung des biometrischen Nachreservierungsbedarfs für vor dem Jahr 2005 abgeschlossene Rentenversicherungen kommen restlaufzeit-abhängige Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten unter implizierter Berücksichtigung von Storno zur Anwendung. Aufgrund der Schätzvorgänge und der damit verbundenen Ermessensspielräume sowie aufgrund der Höhe der Brutto-Deckungsrückstellung besteht das Risiko, dass es zu einer fehlerhaften Darstellung im Jahresabschluss kommt. Aus diesem Grund haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches VorgehenIm Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den Prozessen zur Ermittlung der Brutto-Deckungsrückstellung einschließlich der Zinszusatzrückstellungen befasst und die implementierten Kontrollen auf ihre Wirksamkeit getestet. Darüber hinaus haben wir analytische und einzelfallbezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Wir haben eine Hochrechnung der Brutto-Deckungsrückstellung auf Basis der Gewinnzerlegungen der vergangenen Jahre und der aktuellen Bestandsentwicklung durchgeführt und diese mit den bilanzierten Werten verglichen. Zur Prüfung der Angemessenheit der Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Brutto-Deckungsrückstellung, insbesondere Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten betreffend, haben wir die Herleitung der Rechnungsgrundlagen auf Basis der historischen und aktuellen Bestandsentwicklung, der Gewinnzerlegung sowie der Erwartung der gesetzlichen Vertreter an das zukünftige Verhalten der Versicherungsnehmer untersucht. Bei unserer Beurteilung der Angemessenheit der angesetzten Rechnungsgrundlagen haben wir insbesondere auch die Empfehlungen und Veröffentlichungen der DAV und der BaFin herangezogen. Des Weiteren haben wir für ausgewählte Teilbestände bzw. Verträge die tarifliche Brutto-Deckungsrückstellung und die Zinszusatzrückstellungen nachgerechnet und diese mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft ermittelten Werten verglichen. Zusätzlich haben wir Kennzahlen- und Zeitreihenanalysen durchgeführt, um die Entwicklung der Brutto-Deckungsrückstellung insgesamt sowie für Teilbestände oder Teilkomponenten im Zeitablauf zu beurteilen. Daneben haben wir für ausgewählte Teilbestände untersucht, ob die Brutto-Deckungsrückstellung gemäß den genehmigten Geschäftsplänen bzw. den Mitteilungen nach § 143 VAG und unter Beachtung der sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften gebildet wurde. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir Spezialisten mit Kenntnissen der Versicherungsmathematik eingesetzt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung unter Berücksichtigung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Zinssatzverpflichtungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 25. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Juni 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland), tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Jahresabschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Alexander Vogt.
Köln, 28.03.2025 EY GmbH & Co. KG Vogt, Wirtschaftsprüfer Offizier, Wirtschaftsprüfer 6. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres über die wesentlichen Geschäftsvorgänge, die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft sowie über grundlegende Fragen der Unternehmensplanung, die Risikosituation, das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und die Compliance durch mündliche und schriftliche Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichten lassen. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden in vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen erörtert. Dabei hat der Vorstand über das Erreichen der geplanten Ziele für das laufende Geschäftsjahr und über die Planung für die künftige Periode berichtet. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat den Vorstand der Gesellschaft laufend überwacht und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets eingebunden. Schwerpunkte der Beratung waren die Anpassung der langfristigen strategischen Planung, insbesondere im Hinblick auf die Fortführung der Gesellschaft in der Zurich Gruppe Deutschland als separates Lebensversicherungsunternehmen mit überwiegend kapitalbildenden Lebensversicherungen sowie Maßnahmen im Bereich Informationssicherheit der Zurich Gruppe Deutschland. Weiterer Schwerpunkt war die Umsetzung von Maßnahmen im Hinblick auf den Digital Operational Resilience Act. Die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende haben in zahlreichen Einzelgesprächen mit dem Vorstand geschäftspolitische Fragen sowie die tagesaktuelle Lage und die Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Der aus der Mitte des Gremiums gebildete Prüfungsausschuss hat im Rahmen der Sitzungen an den Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Beratungen berichtet. Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten. In der Bilanzsitzung hat der Verantwortliche Aktuar dem Aufsichtsrat die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung dargestellt. Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse hat er eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß § 141 Abs. 5 Nr. 2 VAG abgegeben. Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der Bilanzsitzung hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist von der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts der Gesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. In der Bilanzsitzung war der Abschlussprüfer bei der Besprechung des Jahresabschlusses anwesend, hat über die Durchführung der Prüfung berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt ist.
Leverkusen, im Mai 2025 Der Aufsichtsrat Bertogg Backenecker Itschner-Dorn Monnier Moulovasilis Reschke Überschussanteilsätze 2025Aufgrund des Dritten Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Juli 1994 wird der gesamte Versicherungsbestand in den Altbestand (regulierter Bestand) und den deregulierten Bestand aufgeteilt. Im deregulierten Bestand sind die Neuverträge ab 1. Januar 1995 enthalten. Für überschussberechtigte Versicherungsverträge des deregulierten Bestandes erfolgt die Festlegung der Überschussanteilsätze entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit den Versicherungsnehmern. Näheres, wie z. B. die Beschreibung der Bezugsgrößen, regeln die Versicherungsbedingungen. Für überschussberechtigte Versicherungsverträge des Altbestandes werden die Überschussanteilsätze entsprechend den Regelungen des Gesamtgeschäftsplans für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer festgelegt. Es gelten die geschäftsplanmäßig festgelegten Wartezeiten. Auf nicht aufgeführte Überschusskomponenten erfolgt in 2025 keine Zuteilung. Die Direktgutschrift ist in den aufgeführten Überschussanteilsätzen enthalten. Die Direktgutschrift wird wie die laufende Überschussbeteiligung fällig und in gleicher Weise verwendet. Die Direktgutschrift wird auf die laufenden Überschussanteile des jeweiligen Jahres angerechnet und ist durch die laufenden Überschussanteile der Höhe nach begrenzt. Die Angaben in der Währung DM gelten für Verträge, die bis zum Jahr 2001 mit der Währung DM abgeschlossen wurden. Beteiligung an den Bewertungsreserven: Gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erfolgt eine Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Bewertungsreserven. Die Bewertungsreserven werden regelmäßig neu ermittelt und nach einem verursachungsorientierten Verfahren dem Versicherungsvertrag rechnerisch zugeordnet. Bei Beendigung des Vertrages wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Bei Rentenversicherungen ist die Beendigung der Ansparphase der für die Beteiligung an den Bewertungsreserven maßgebliche Zeitpunkt. Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit werden über eine angemessen erhöhte Überschussbeteiligung an den Bewertungsreserven beteiligt. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung bleiben unberührt. Sofern der Schlussüberschussanteil inklusive einer deklarierten Beteiligung an den Bewertungsreserven festgesetzt ist, beträgt die deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven im regulierten Bestand 10 % und im deregulierten Bestand ebenfalls 10 % dieses Überschussanteils. Alle Überschussanteile werden, sofern sie nicht in Form der Direktgutschrift gewährt werden, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Teil I: Tarife mit getrenntgeschlechtlicher KalkulationA Produktgeneration 2012 und Produktgeneration 2009, 2008 bzw. 10/2007Produktgeneration 2012 (Rechnungszins 1,75 %)A. 1 KAPITALVERSICHERUNGENA. 1.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.129
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. A. 1.2 Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.129Versicherungen außer Einmalbeitragsversicherungen
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Einmalbeitragsversicherungen
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. A. 2 RISIKOVERSICHERUNGENA. 2.1 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.229Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.229entfällt A. 3 RISIKO-ZUSATZVERSICHERUNGENA. 3.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.129Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.129entfällt A. 4 RENTENVERSICHERUNGENA. 4.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.450 (Konsortialversicherungen)Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.450 (Konsortialversicherungen)(Bei den Konsortialversicherungen gelten die angegebenen Überschussanteilsätze für den Anteil der Konsortialversicherungen, der auf die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) entfällt.)
Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429 gilt: Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429 sowie in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.450 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.450 gilt: Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. A. 4.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.470 (Konsortialversicherungen)Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.470 (Konsortialversicherungen)Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten auch in der Rentenzahlungszeit für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie und für fondsgebundene Versicherungen. (Bei den Konsortialversicherungen gelten die angegebenen Überschussanteilsätze für den Anteil der Konsortialversicherung, der auf die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) entfällt.)
Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439 gilt: Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439 sowie in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.470 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.470 gilt: Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439 gilt: Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439 sowie in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.470 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.470 gilt: Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. A. 5 RENTENVERSICHERUNGEN ALS KONSORTIALVERSICHERUNGENÜberschussanteilsätze für die Konsortialversicherungen:Die Überschussanteilsätze beruhen auf den jeweiligen von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Überschussanteilsätzen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt auf Basis der entsprechenden Bewertungsreserven der einzelnen Konsortialpartner. A. 5.1 Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung als Konsortialversicherungen
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt.
A. 5.2 Sofort beginnende Rentenversicherungen als KonsortialversicherungenFür Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. A.6 HINTERBLIEBENENRENTEN-ZUSATZVERSICHERUNGENA.6.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. A.6.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. A. 7 SELBSTÄNDIGE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGENA. 7.1 Selbständige BerufsunfähigkeitsversicherungenBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.509Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.509entfällt A. 7.2 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als ErgänzungstarifBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.509Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.509entfällt A. 8 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENA. 8.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.809Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.809Vor LeistungsbezugBeitragspflichtige Versicherungen
Beitragsfreie Versicherungen
Zusatzüberschuss in Abhängigkeit von der gewählten Überschussverwendungsform:
Im Leistungsbezug
Schlussüberschussanteil
A.9 FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNGEN MIT BEITRAGSGARANTIEA. 9.1 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie durch regelbasierte FondsanlageBestandsgruppe 35, Gewinnverband 35.460entfällt A. 10 FONDSGEBUNDENE VERSICHERUNGENA.10.1 Fondsgebundene VersicherungenBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.129entfällt A.10.2 Fondsgebundene Versicherungen durch regelbasierte FondsanlageBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.110entfällt A.10.3 Fondsgebundene Versicherungen mit lebenslangem Todesfallschutz (10/2011)Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109entfällt A.11 RESTSCHULDVERSICHERUNGEN UND ZUGEHÖRIGE ARBEITSUNFÄHIGKEITSZUSATZVERSICHERUNGENA.11.1 RestschuldversicherungenBestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.276Bestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.252entfällt A.11.2 Arbeitsunfähigkeits-ZusatzversicherungenBestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.252entfällt A.12 BESTATTUNGSVORSORGEVERSICHERUNGENA.12.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.190entfällt A.13 PFLEGERENTENVERSICHERUNGENA.13.1 Bestandsgruppe 15, Gewinnverband 15.910entfällt A. 14 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
Produktgeneration 2009, 2008 bzw. 10/2007 (Rechnungszins 2,25 %)A. 15 KAPITALVERSICHERUNGENA. 15.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.129
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. A. 15.2 Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.129Versicherungen außer Einmalbeitragsversicherungen
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Einmalbeitragsversicherungen
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei einer Versicherungsdauer von mindestens 6 Jahren bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. A. 16 RISIKOVERSICHERUNGENA. 16.1 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.229 Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.229entfällt A. 17 RISIKO-ZUSATZVERSICHERUNGENA. 17.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.129Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.129
Bei Versicherungen auf verbundene Leben ergibt sich der Überschussanteilsatz als Mittelwert der jeweiligen Überschussanteilsätze für die einzelnen versicherten Personen. A. 18 RENTENVERSICHERUNGENA.18.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.450 (Konsortialversicherungen)Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.450 (Konsortialversicherungen)(Bei den Konsortialversicherungen gelten die angegebenen Überschussanteilsätze für den Anteil der Konsortialversicherung, der auf die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) entfällt.)
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429 gilt: Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429 sowie in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.450 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.450 gilt: Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903 Rentenbeginnjahr-2018 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951 Rentenbeginnjahr-2020 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. A. 18.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.470 (Konsortialversicherungen)Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.470 (Konsortialversicherungen)Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten auch in der Rentenzahlungszeit für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie und für fondsgebundene Versicherungen. (Bei den Konsortialversicherungen gelten die angegebenen Überschussanteilsätze für den Anteil der Konsortialversicherung, der auf die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) entfällt.)
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439 gilt: Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439 sowie in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.470 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.470 gilt: Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439 gilt: Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439 sowie in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.470 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.470 gilt: Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. A. 19 RENTENVERSICHERUNGEN ALS KONSORTIALVERSICHERUNGENÜberschussanteilsätze für die Konsortialversicherungen: Die Überschussanteilsätze beruhen auf den jeweiligen von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Überschussanteilsätzen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt auf Basis der entsprechenden Bewertungsreserven der einzelnen Konsortialpartner. A. 19.1 Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung als Konsortialversicherungen
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt.
A. 19.2 Sofort beginnende Rentenversicherungen als KonsortialversicherungenFür Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. A.20 HINTERBLIEBENENRENTEN-ZUSATZVERSICHERUNGENA.20.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905 Rentenbeginnjahr-2013 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951 Rentenbeginnjahr-2021 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. A.20.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. A. 21 SELBSTÄNDIGE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGENA.21.1 Selbständige BerufsunfähigkeitsversicherungenBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.509Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.509entfällt A.21.2 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als ErgänzungstarifBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.509Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.509entfällt A.22 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENA.22.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.809Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.809Vor LeistungsbezugBeitragspflichtige Versicherungen
Beitragsfreie Versicherungen
Im Leistungsbezug
A.23 FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNG MIT BEITRAGSGARANTIEA.23.1 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit BeitragsgarantieBestandsgruppe 35, Gewinnverband 35.449entfällt A.23.2 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie durch regelbasierte FondsanlageBestandsgruppe 35, Gewinnverband 35.460entfällt A.24 FONDSGEBUNDENE VERSICHERUNGENA.24.1 Fondsgebundene VersicherungenBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.129entfällt A.24.2 Fondsgebundene Versicherung durch regelbasierte FondsanlageBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.110entfällt A.25 RESTSCHULDVERSICHERUNGEN UND ZUGEHÖRIGE ARBEITSUNFÄHIGKEITSZUSATZVERSICHERUNGENA.25.1 RestschuldversicherungenBestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.275Bestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.251entfällt A.25.2 Arbeitsunfähigkeits-ZusatzversicherungenBestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.275Bestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.251entfällt A.26 BESTATTUNGSVORSORGEVERSICHERUNGENA.26.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.190entfällt A.27 PFLEGERENTENVERSICHERUNGENA.27.1 Bestandsgruppe 15, Gewinnverband 15.910entfällt A. 28 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
B Produktgeneration 1/2007, 7/2007 bzw. 12/2007B.1 KAPITALVERSICHERUNGENB.1.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.126
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. B.1.2 Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.126Versicherungen außer Einmalbeitragsversicherungen
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Einmalbeitragsversicherungen
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei einer Versicherungsdauer von mindestens 6 Jahren bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. B.2 RISIKOVERSICHERUNGENB.2.1 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.226Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.226entfällt B.3 RISIKO-ZUSATZVERSICHERUNGENBestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.126Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.126
Bei Versicherungen auf verbundene Leben ergibt sich der Überschussanteilsatz als Mittelwert der jeweiligen Überschussanteilsätze für die einzelnen versicherten Personen. B.4 RENTENVERSICHERUNGENB.4.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.426Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.426
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903 Rentenbeginnjahr-2018 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. B.4.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.436Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.436Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten auch in der Rentenzahlungszeit für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie und für fondsgebundene Versicherungen. Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. B.5 HINTERBLIEBENENRENTEN-ZUSATZVERSICHERUNGENB.5.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.426Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.426
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905 Rentenbeginnjahr-2013 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951 Rentenbeginnjahr-2020 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951 Rentenbeginnjahr-2021 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2023 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. B.5.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.436Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.436
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. B.6 SELBSTÄNDIGE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGENB.6.1 Selbständige BerufsunfähigkeitsversicherungenBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.508Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.508entfällt B.6.2 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als ErgänzungstarifBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.508Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.508entfällt B.7 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENB.7.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.806Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.806Vor LeistungsbezugBeitragspflichtige Versicherungen
Beitragsfreie Versicherungen
Im Leistungsbezug
Schlussüberschussanteil
B.8 FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNGEN MIT BEITRAGSGARANTIEB.8.1 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit BeitragsgarantieBestandsgruppe 35, Gewinnverband 35.448entfällt B.8.2 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie durch gemanagte FondsanlageBestandsgruppe 35, Gewinnverband 35.460entfällt B.9 FONDSGEBUNDENE VERSICHERUNGENBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.106Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.126entfällt B.10 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
C Tarife der ehemaligen Deutscher Herold Lebensversicherung AktiengesellschaftC.1 Überschussanteilsätze für die Produktgeneration 7/2003, 1/2004, 1/2005 bzw. 1/2006C.1.1 KAPITALVERSICHERUNGENC.1.1.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.126Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. C.1.1.2 Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.126Versicherungen außer EinmalbeitragsversicherungenSchlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. EinmalbeitragsversicherungenSchlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei einer Versicherungsdauer von mindestens 6 Jahren bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
C.1.2 RISIKOVERSICHERUNGENC.1.2.1 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.226Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.226entfällt C.1.3 RISIKO-ZUSATZVERSICHERUNGENBestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.126Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.126
Bei Versicherungen auf verbundene Leben ergibt sich der Überschussanteilsatz als Mittelwert der jeweiligen Überschussanteilsätze für die einzelnen versicherten Personen. C.1.4 RENTENVERSICHERUNGENC.1.4.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.426Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.426Produktgeneration 1/2004 (mit Sterbetafel DAV 1994 R)Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Es werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr weiterhin die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. Produktgeneration 1/2005 (mit Sterbetafel DAV 2004 R)Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Es werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr weiterhin die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951 Rentenbeginnjahr-2020 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. C.1.4.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.436Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.436Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten auch in der Rentenzahlungszeit für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie und für fondsgebundene Versicherungen. Produktgeneration 1/2004 (mit Sterbetafel DAV 1994 R)Für Renten im Rentenbezug mit Rentenzahlungsbeginn ab 2006 gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Für Renten im Rentenbezug mit Rentenzahlungsbeginn in 2004 oder 2005 gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Es werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr weiterhin die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. Produktgeneration 1/2005 (mit Sterbetafel DAV 2004 R)Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Es werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr weiterhin die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert.
C.1.5 HINTERBLIEBENENRENTEN-ZUSATZVERSICHERUNGENC.1.5.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.426Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.426Während der Rentenzahlungszeit der Hauptversicherung gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Nach Eintritt des Leistungsfalls gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Es werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr weiterhin die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903 Rentenbeginnjahr-2018 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050 Rentenbeginnjahr-2025 multi pli zi ert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. C.1.5.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.436Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.436Während der Rentenzahlungszeit der Hauptversicherung gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Nach Eintritt des Leistungsfalls gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. C.1.6 SELBSTÄNDIGE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGENC.1.6.1 Selbständige BerufsunfähigkeitsversicherungenBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.506entfällt C.1.7 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENC.1.7.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.806Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.806Vor LeistungsbezugBeitragspflichtige Versicherungen
Im Leistungsbezug
Schlussüberschussanteil
C.1.8 FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNGEN MIT BEITRAGSGARANTIEC.1.8.1 Bestandsgruppe 17, Gewinnverband 17.446Bestandsgruppe 26, Gewinnverband 26.446entfällt C.1.8.2 Bestandsgruppe 17, Gewinnverband 17.447Bestandsgruppe 26, Gewinnverband 26.447entfällt C.1.9 RESTSCHULDVERSICHERUNGEN (AB 7/2002)Bestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.265entfällt C.1.10 FONDSGEBUNDENE VERSICHERUNGENBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.106Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.126entfällt C.1.11 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
C.2 Überschussanteilsätze für die Produktgeneration 7/2000 bzw. 10/2000 und für die Produkte 8/2001C.2.1 KAPITALVERSICHERUNGENC.2.1.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.124 und 11.174Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie und beitragspflichtige Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie und beitragspflichtige Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. C.2.1.2 Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.124 und 21.174Versicherungen außer EinmalbeitragsversicherungenSchlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. EinmalbeitragsversicherungenSchlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei einer Versicherungsdauer von mindestens 6 Jahren bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
C.2.2 RISIKOVERSICHERUNGENC.2.2.1 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.224Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.224entfällt C.2.2.2 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.244entfällt C.2.3 RISIKO-ZUSATZVERSICHERUNGENBestandsgruppe 11, Gewinnverbände 11.124 und 11.174Bestandsgruppe 21, Gewinnverbände 21.124 und 21.174
Bei Versicherungen auf verbundene Leben ergibt sich der Überschussanteilsatz als Mittelwert der jeweiligen Überschusssätze für die einzelnen versicherten Personen. C.2.4 RENTENVERSICHERUNGENC.2.4.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.424Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.424Für Rentenversicherungen im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven
In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
A: bei Überschussverwendung "Bonusrente" in der Aufschubzeit B: bei Überschussverwendung "Verzinsliche Ansammlung" in der Aufschubzeit Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. C.2.4.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.434Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.434Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten auch in der Rentenzahlungszeit für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie und für fondsgebundene Versicherungen. Für Rentenversicherungen im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven
In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt.
A: bei Überschussverwendung "Bonusrente" in der Aufschubzeit B: bei Überschussverwendung "Verzinsliche Ansammlung" in der Aufschubzeit Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. C.2.5 FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNGEN MIT BEITRAGSGARANTIEC.2.5.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.444Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.444entfällt C.2.6 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENC.2.6.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.804Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.804Vor LeistungsbezugBeitragspflichtige Versicherungen
Beitragsfreie VersicherungenZusatzüberschuss in Abhängigkeit von der gewählten Überschussverwendungsform:
C.2.7 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
C.3 Überschussanteilsätze für die Produktgeneration 1999C.3.1 RISIKOVERSICHERUNGENC.3.1.1 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.224Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.224entfällt C.3.1.2 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.244entfällt C.3.2 RENTENVERSICHERUNGENC.3.2.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.424Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.424Für Rentenversicherungen im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven
In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit**) in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
A: bei Überschussverwendung "Bonusrente" in der Aufschubzeit B: bei Überschussverwendung "Verzinsliche Ansammlung" in der Aufschubzeit Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit**) in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 4 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 5 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn nach dem 30.09.1999 mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. C.3.2.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.434Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.434Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten auch in der Rentenzahlungszeit für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie und für fondsgebundene Versicherungen. Für Rentenversicherungen im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven
In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt.
A: bei Überschussverwendung "Bonusrente" in der Aufschubzeit B: bei Überschussverwendung "Verzinsliche Ansammlung" in der Aufschubzeit Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert.
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 4 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 5 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der diese Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. C.3.3 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENC.3.3.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.804Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.804Vor LeistungsbezugBeitragspflichtige Versicherungen
Beitragsfreie VersicherungenZusatzüberschuss in Abhängigkeit von der gewählten Überschussverwendungsform:
Im Leistungsbezug
Schlussüberschussanteil
C.3.4 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
C.4 Überschussanteilsätze für die Produktgeneration 1995 / 1996C.4.1 KAPITALVERSICHERUNGENC.4.1.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.104Versicherungen außer Einmalbeitragsversicherungen
A: für Versicherungsjahre in der Ablaufphase B: für beitragsfreie Versicherungsjahre (mit Ausnahme von Aussteuerversicherungen bei Tod des Versorgers und Termfix-Versicherungen bei Tod der versicherten Person) C: für alle anderen Versicherungsjahre Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
EinmalbeitragsversicherungenSchlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem 01.10.1999, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
C.4.1.2 Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.104Versicherungen außer Einmalbeitragsversicherungen
A: für Versicherungsjahre in der Ablaufphase B: für beitragsfreie Versicherungsjahre (mit Ausnahme von Aussteuerversicherungen bei Tod des Versorgers und Termfix-Versicherungen bei Tod der versicherten Person) C: für alle anderen Versicherungsjahre Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
EinmalbeitragsversicherungenSchlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem 01.10.1999, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn nach dem 30.09.1999 und einer vereinbarten Versicherungsdauer von mindestens 12 Jahren, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
C.4.1.3 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.103Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.103 (ohne Sondertarife)Wie Abschnitt C.5.1.1.1 C.4.1.4 Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.103 (nur Sondertarife)Wie Abschnitt C.5.5.1.1 C.4.1.5 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.154Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.154entfällt C.4.1.6 Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.113Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. C.4.2 RISIKOVERSICHERUNGENC.4.2.1 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.204Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfrei gestellte Versicherungen
C.4.2.2 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.203Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.203Wie Abschnitt C.5.1.3.1 C.4.2.3 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.254Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.264entfällt C.4.3 RENTENVERSICHERUNGENC.4.3.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.404Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.404Grundüberschussanteil in % des positiven Deckungskapitals zum Zeitpunkt der Zuteilung
In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt.
A: für beitragsfreie Versicherungsjahre B: für alle anderen Versicherungsjahre Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert.
C.4.3.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.414Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.414Grundüberschussanteil in % des positiven Deckungskapitals zum Zeitpunkt der Zuteilung
In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. C.4.3.3 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.403Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.403 (ohne Sondertarife)Wie Abschnitt C.5.4.1 C.4.3.4 Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.403 (nur Sondertarife)Wie Abschnitt C.5.5.2.1 C.4.4 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENC.4.4.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.803Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.803Vor Leistungsbezug
Im Leistungsbezug
Schlussüberschussanteil
Bei gegenüber der Leistungsdauer abgekürzter Versicherungsdauer wird der bei Beendigung des Vertrages fällige Schlussüberschuss auf die Hälfte herabgesetzt, wenn während der Versicherungsdauer eine Berufsunfähigkeitsleistung in Anspruch genommen wurde. C.4.4.2 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.853Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.853entfällt C.4.5 PFLEGERENTEN-ZUSATZVERSICHERUNGENC.4.5.1 Bestandsgruppe 15, Gewinnverband 15.903Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.903Vor Eintritt des Pflegefalls
Nach Eintritt des Pflegefalls
C.4.5.2 Bestandsgruppe 15, Gewinnverband 15.953Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.953entfällt C.4.6 VERMÖGENSBILDUNGSVERSICHERUNGENBestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.302Wie Abschnitt C.5.3.1 C.4.7 BAUSPAR-RISIKOVERSICHERUNGENBestandsgruppe 22, Gewinnverband 22.253entfällt C.4.8 FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGENC.4.8.1 Fondsgebundene Lebensversicherungen mit überwiegendem TodesfallcharakterBestandsgruppe 31, Gewinnverbände 31.104, 31.114 und 31.124entfällt C.4.8.2 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit überwiegendem ErlebensfallcharakterBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.404 und 31.424entfällt C.4.8.3 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter in der AufschubzeitBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.144entfällt C.4.9 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
C.5 Überschussanteilsätze für in den Abrechnungsverbänden 1 - 7 abgerechnete VersicherungenC.5.1 EINZEL-KAPITALVERSICHERUNGEN (Abrechnungsverband 1)C.5.1.1 Großlebens-EinzelkapitalversicherungenC.5.1.1.1 Tarife mit Sterbetafel 1986 (Gewinnverband 1.103)Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert C.5.1.1.2 Tarife mit Sterbetafel 1967 (Gewinnverband 1.102)Für die Tarife der VARIO-INTERVALL-POLICE gilt im Folgenden als Erlebensfallsumme die Summe der ausstehenden Teilauszahlungen. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf oder Tod in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. C.5.1.1.3 Tarife mit Sterbetafel 1924/26 bzw. älteren Sterbetafeln (Gewinnverband 1.101)entfällt C.5.1.2 Kleinlebensversicherungen (Gewinnverband 1.201)entfällt C.5.1.3 RisikoversicherungenC.5.1.3.1 Tarife mit Sterbetafel 1986 (Gewinnverband 1.303)Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfrei gestellte Versicherungen
C.5.2 FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGEN (Abrechnungsverband 2)entfällt C.5.3 VERMÖGENSBILDUNGSVERSICHERUNGEN (Abrechnungsverband 3)C.5.3.1 Tarife mit Sterbetafel 1967 (Gewinnverband 3.102)Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf oder Tod in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. C.5.4 EINZEL-RENTENVERSICHERUNGEN (Abrechnungsverband 4)C.5.4.1 Gewinnverband 4.403Grundüberschussanteil in % des Deckungskapitals
In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit** ȇ); in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. C.5.4.2 Gewinnverband 4.402Tarif 95 (AR)
Tarif 99 (R)
C.5.5 GRUPPENVERSICHERUNGEN NACH SONDERTARIFEN (Abrechnungsverband 5)C.5.5.1 GruppenkapitalversicherungenC.5.5.1.1 Tarife mit Sterbetafel 1986 (Gewinnverband 5.103)Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. C.5.5.1.2 Tarife mit Sterbetafel 1967 (Gewinnverband 5.102)Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf oder Tod in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. C.5.5.1.3 Tarife mit Sterbetafel 1924/26 bzw. älteren Sterbetafeln (Gewinnverband 5.101)entfällt C.5.5.2 GruppenrentenversicherungenC.5.5.2.1 Gewinnverband 5.403
In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit** in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert C.5.5.2.2 Gewinnverband 5.402Tarif 97 (S)
C.5.6 entfälltC.5.7 MITVERSICHERUNGSVERTRÄGE MIT BESONDEREM ABRECHNUNGSVERBAND (Abrechnungsverband 7)entfällt C.5.8 BERUFSUNFÄHIGKEITS-, DIENSTUNFÄHIGKEITS- UND INVALIDITÄTS-ZUSATZVERSICHERUNGENC.5.8.1 Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ / DUZ) mit Sterbetafel 1967
C.5.8.2 Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ / DUZ) mit älteren Sterbetafeln als Sterbetafel 1967
C.5.9 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
C.6 Überschussanteilsätze für die in den Abrechnungsverbänden G, T, B und V abgerechneten Versicherungen (von der Lebensversicherungs-AG der Deutschen Bank übernommener Bestand)entfällt D Tarife der ehemaligen Zürich Lebensversicherung Aktiengesellschaft (Deutschland)D.1 Produktgeneration 1/2004 bzw. 1/2005 bzw. 1/2006Es gelten die Überschussanteilsätze wie in Abschnitt C.1 D.2 Tarifgenerationen ab dem 1.7.2000D.2.1 Kapitalversicherungen auf den Todes- und ErlebensfallDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und in Prozent des Risikobeitrags bemessen. Als maßgebliches Deckungskapital gilt das vor Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital sowie bei Ablauf der Versicherung das dann vorhandene Deckungskapital. Bei den Tarifen L5, L5U1, L5U2 und L5U3 (Leben Plus) ist das am Ende des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital maßgeblich. Beitragspflichtige Versicherungen nach Leben Plus-Tarifen erhalten darüber hinaus einen von Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer und Beitragszahlungsdauer abhängigen jährlichen Überschussanteil. Bei Versicherungen auf zwei verbundene Leben gelten die Risikoüberschussanteilsätze für Männer. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) bei Ablauf bzw. im Todesfall wird für jedes angefangene Versicherungsjahr in Promille der für dieses Versicherungsjahr maßgebenden Versicherungssumme bemessen. Die für die einzelnen Versicherungsjahre maßgeblichen Anteilsätze sind abhängig von der Versicherungsdauer und dem Zeitraum, in den der Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozent- bzw. Promillesätze für die einzelnen Tarifgenerationen. Die genannten Tabellen sind im Anhang aufgeführt. Für das Jahr 2025 wird für die Kapitalversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist entweder als Schlussüberschussanteil oder als Zinsüberschussanteil deklariert.
D.2.2 Kapitalversicherungen auf den Todesfall (Risikoversicherungen)Der jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Beitrags bemessen. Als maßgeblicher Beitrag gilt die Summe aller vereinbarten Jahresbeiträge ohne Stückkosten dividiert durch die Anzahl der vereinbarten Versicherungsjahre. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
D.2.3entfällt D.2.4 RentenversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals bemessen. Als maßgebliches Deckungskapital gilt das vor Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital. Bei sofort beginnenden Rentenversicherungen (R2, R4) ist das zu Beginn des Versicherungsjahres vorhandene und bei den Tarifen R5, R5U1, R5U2, R5U3 (Rente Plus) sowie bei den Tarifen ER1, ER1U2, ER1U3 (Ergänzungsrente - sicherheitsorientiert) und den Tarifen ER5, ER5U2, ER5U3 (Ergänzungsrente - aktienorientiert) das am Ende des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital maßgeblich. Beitragspflichtige Versicherungen nach Rente Plus-Tarifen sowie beitragspflichtige Versicherungen nach den Tarifen der Ergänzungsrente - aktienorientiert - erhalten darüber hinaus einen von Geschlecht, Eintrittsalter, Aufschubzeit, Beitragszahlungsdauer, Rentengarantiezeit und verstrichener Vertragsdauer abhängigen jährlichen Überschussanteil. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) bei Ablauf der Aufschubzeit bzw. im Todesfall während der Aufschubzeit wird für jedes angefangene Versicherungsjahr in Prozent der für dieses Versicherungsjahr maßgebenden Jahresrente bemessen. Die für die einzelnen Versicherungsjahre maßgeblichen Anteilsätze sind abhängig von der Aufschubzeit und dem Zeitraum, in den der Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Tarifgenerationen. Die genannten Tabellen sind im Anhang aufgeführt. Für das Jahr 2025 wird für die Rentenversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist entweder als Schlussüberschussanteil oder als Zinsüberschussanteil deklariert.
D.2.5 BerufsunfähigkeitsversicherungenWährend der Anwartschaftszeit wird der jährliche Überschussanteil in Prozent des maßgeblichen Beitrags bemessen. Als maßgeblicher Beitrag gilt die Summe aller vereinbarten Jahresbeiträge dividiert durch die Anzahl der vereinbarten Versicherungsjahre. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Während der Rentenbezugszeit wird ab dem nach einem Jahr Rentenbezug beginnenden Versicherungsjahr eine Bonusrente gewährt. Diese wird in Prozent der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
D.2.6 Fondsgebundene Lebens- und RentenversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des Risikobeitrags bemessen. Er wird jeweils zu Beginn eines Monats zugeteilt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
D.2.7 Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenWährend der Anwartschaftszeit wird der jährliche Überschussanteil in Prozent des maßgeblichen Beitrags bemessen. Als maßgeblicher Beitrag gilt die Summe aller vereinbarten Jahresbeiträge (bzw. der Einmalbeitrag) dividiert durch die Anzahl der vereinbarten Versicherungsjahre. Der Überschussanteilsatz bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zur Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung vermindert sich bei unterjährlicher Beitragszahlung um den entsprechenden Ratenzuschlag. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Während der Zeit, in der Leistungen erbracht werden, erfolgt für Leistungen aus der Beitragsbefreiung die Überschussbeteiligung wie während der Anwartschaftszeit. Für laufende Berufsunfähigkeitsrenten wird ab dem nach einem Jahr Rentenbezug beginnenden Versicherungsjahr eine Bonusrente gewährt. Diese wird in Prozent der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente bemessen. Die Schlusszahlung bei Ablauf bzw. im Todesfall wird in Prozent der maßgebenden Beitragssumme bemessen. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit entfallen alle Anwartschaften auf eine Schlusszahlung. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
D.2.8entfällt D.2.9 Todesfall-ZusatzversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Beitrags bemessen. Als maßgeblicher Beitrag gilt die Summe aller vereinbarten Jahresbeiträge dividiert durch die Anzahl der vereinbarten Versicherungsjahre. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
D.2.10 Hinterbliebenenrenten-ZusatzversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals bemessen. Als maßgebliches Deckungskapital gilt dabei das vor Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital. In Verbindung mit sofort beginnenden Rentenversicherungen ist das zu Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital maßgeblich. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze. Für das Jahr 2025 wird für die Hinterbliebenenrentenversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist entweder als Schlussüberschussanteil oder als Zinsüberschussanteil deklariert.
D.2.11 Verzinsung gutgeschriebener ÜberschussanteileDer jährliche Ansammlungszinssatz beträgt 3,5%*. D.2.12 DirektgutschriftFür 2025 erhalten alle in Betracht kommenden kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen aus dem Überschuss des Geschäftsjahres eine Zins-Direktgutschrift von max (2,4% - i ; 0) % ihres maßgebenden Guthabens, dabei ist i der jeweilige Rechnungszins. Darüber hinaus erhalten einige Risikotarife einen Überschussanteil in Form einer Direktgutschrift. Die Direktgutschrift wird wie die laufende Überschussbeteiligung fällig und in gleicher Weise verwendet. Die Direktgutschrift ist in den vorstehenden Überschussanteilsätzen berücksichtigt. D.3 Tarifgenerationen vor dem 1.7.2000D.3.1 Kapitalversicherungen auf den Todes- und ErlebensfallDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und in Prozent des Risikobeitrags bemessen. Als maßgebliches Deckungskapital gilt das vor Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital sowie bei Ablauf der Versicherung das dann vorhandene Deckungskapital. Bei Versicherungen auf zwei verbundene Leben gelten die Risikoüberschussanteilsätze für Männer. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) bei Ablauf bzw. im Todesfall wird für jedes nach 1988 begonnene Versicherungsjahr in Promille der für dieses Versicherungsjahr maßgebenden Versicherungssumme bemessen. Die für die einzelnen Versicherungsjahre maßgeblichen Anteilsätze sind abhängig von der Versicherungsdauer und dem Zeitraum, in den der Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällt. Bei Tarifgenerationen vor '87 erfolgt ab 1991 ein geschäftsplanmäßig festgelegter Abzug. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozent- bzw. Promillesätze für die einzelnen Tarifgenerationen. Die genannten Tabellen sind im Anhang aufgeführt. Für das Jahr 2025 wird für die Kapitalversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist entweder als Schlussüberschussanteil oder als Zinsüberschussanteil deklariert. Die planmäßigen Abläufe im Jahr 2025 sind an der Sonderausschüttung nicht beteiligt.
D.3.2 Kapitalversicherungen auf den Todesfall (Risikoversicherungen)Der jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Beitrags bemessen. Als maßgeblicher Beitrag gilt die Summe aller vereinbarten Jahresbeiträge ohne Stückkosten dividiert durch die Anzahl der vereinbarten Versicherungsjahre. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Todesfallbonus, der im Todesfall zusammen mit der Versicherungssumme zur Auszahlung kommt, wird in Prozent der jeweiligen Versicherungssumme bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Tarifgenerationen.
D.3.3 RentenversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und in Prozent der versicherten Jahresrente bemessen. Bei Tarifen der Tarifgenerationen '94, '90 und vorherige gilt als maßgebliches Deckungskapital das vor Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital bzw. bei aufgeschobenem Rentenbeginn bei Ablauf der Aufschubzeit das dann vorhandene Deckungskapital. Während des Rentenbezugs erhalten Tarife dieser Tarifgenerationen den jährlichen Überschussanteil ab dem 2. Rentenbezugsjahr. Bei Tarifen der Tarifgenerationen ab '96 wird zwischen sofort beginnenden Rentenversicherungen und sonstigen Tarifen unterschieden. Bei sofort beginnenden Rentenversicherungen ist das zu Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital maßgeblich, bei den sonstigen Tarifen das vor Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital. Bei Tarif R5 ist das am Ende des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital maßgeblich. Der in Prozent der Jahresrente bemessene jährliche Überschussanteil wird nur bei beitragspflichtigen Versicherungen nach Tarifen der Tarifgenerationen vor '98 ab dem 2. Versicherungsjahr bis einschließlich Ablauf der Aufschubzeit gewährt. Beitragspflichtige Versicherungen nach Tarif R5 erhalten außerdem einen von Geschlecht, Eintrittsalter, Aufschubzeit, Beitragszahlungsdauer und Rentengarantiezeit abhängigen jährlichen Überschussanteil. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) bei Ablauf der Aufschubzeit bzw. im Todesfall während der Aufschubzeit wird für jedes angefangene Versicherungsjahr in Prozent der für dieses Versicherungsjahr maßgebenden Jahresrente bemessen. Bei Tarifgenerationen vor '90 zählen die ab dem 1.7.1994 begonnenen Versicherungsjahre. Bei den Tarifgenerationen '94 und '90 zählen die Versicherungsjahre ab 1997 nur bei Ausübung des Kapitalwahlrechts. Die für die einzelnen Versicherungsjahre maßgeblichen Anteilsätze sind abhängig von der Aufschubzeit und dem Zeitraum, in den der Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Tarifgenerationen. Die genannten Tabellen sind im Anhang aufgeführt. Für das Jahr 2025 wird für die Rentenversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist entweder als Schlussüberschussanteil oder als Zinsüberschussanteil deklariert. Die planmäßigen Abläufe im Jahr 2025 sind an der Sonderausschüttung nicht beteiligt.
D.3.4 Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenWährend der Anwartschaftszeit wird der jährliche Überschussanteil in Prozent des maßgeblichen Beitrags bemessen. Als maßgeblicher Beitrag gilt die Summe aller vereinbarten Jahresbeiträge (bzw. der Einmalbeitrag) dividiert durch die Anzahl der vereinbarten Versicherungsjahre. Bei den Tarifgenerationen vor '90 wird dieser Überschussanteil nur bei Versicherungen mit einem Endalter von nicht mehr als 60 Jahren gewährt. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Während der Zeit, in der Leistungen erbracht werden, erfolgt für Leistungen aus der Beitragsbefreiung die Überschussbeteiligung wie während der Anwartschaftszeit. Für laufende Berufsunfähigkeitsrenten wird ab dem nach einem Jahr Rentenbezug beginnenden Versicherungsjahr eine Bonusrente gewährt. Diese wird in Prozent der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente bemessen. Die Schlusszahlung bzw. der bei den Tarifgenerationen vor '90 für weibliche versicherte Personen gewährte Schlussüberschussanteil bei Ablauf bzw. im Todesfall wird in Prozent der maßgebenden Beitragssumme für leistungsfreie Jahre bemessen. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit entfallen alle Anwartschaften auf eine Schlusszahlung. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Tarifgenerationen.
D.3.5 Todesfall-ZusatzversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Beitrags bemessen. Als maßgeblicher Beitrag gilt die Summe aller vereinbarten Jahresbeiträge (bzw. der Einmalbeitrag) dividiert durch die Anzahl der vereinbarten Versicherungsjahre. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Bei laufenden Familienrenten wird eine Bonusrente gewährt. Diese wird in Prozent der jährlichen Leistung bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Tarifgenerationen.
D.3.6entfällt D.3.7 Hinterbliebenenrenten-ZusatzversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals bemessen. Als maßgebliches Deckungskapital gilt das vor Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital. In Verbindung mit sofort beginnenden Rentenversicherungen der Tarifgenerationen ab '96 ist das zu Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital maßgeblich. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Für das Jahr 2025 wird für die Hinterbliebenenrentenzusatzversicherung eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist entweder als Schlussüberschussanteil oder als Zinsüberschussanteil deklariert. Die planmäßigen Abläufe im Jahr 2025 sind an der Sonderausschüttung nicht beteiligt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Tarifgenerationen.
D.3.8 Witwen- und Waisenrenten-Zusatzversicherungen in Verbindung mit Rentenversicherungen nach GruppensondertarifenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des vor Beginn des Versicherungsjahres vorhandenen Deckungskapitals bemessen, außer bei Waisenrenten-Zusatzversicherungen gegen laufenden Beitrag während der Anwartschaftszeit. Dort wird er in Prozent der versicherten Jahresrente bemessen. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Befindet sich die Hauptversicherung im Rentenbezug, so wird die Waisenrentenanwartschaft in gleichem Maße wie die Hauptversicherungsrente erhöht. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
D.3.9 Verzinsung gutgeschriebener ÜberschussanteileDer jährliche Ansammlungszinssatz beträgt 3,5%*. D.3.10 DirektgutschriftFür 2025 erhalten alle in Betracht kommenden kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen aus dem Überschuss des Geschäftsjahres eine Zins-Direktgutschrift von max (2,4% - i; 0) % ihres maßgebenden Guthabens, dabei ist i der jeweilige Rechnungszins. Darüber hinaus erhalten einige Risikotarife einen Überschussanteil in Form einer Direktgutschrift. Die Direktgutschrift wird wie die laufende Überschussbeteiligung fällig und in gleicher Weise verwendet. Die Direktgutschrift ist in den vorstehenden Überschussanteilsätzen berücksichtigt. D.4 Tarife der ehemaligen Agrippina Lebensversicherung AGDie früher in den Geschäftsberichten der Agrippina Lebensversicherung AG verwendeten Begriffe "Dividende" bzw. "Gewinn" werden im Folgenden durch "Überschussanteil" bzw. "Überschuss" ersetzt. D.4.1 Kapitalversicherungen mit laufendem BeitragDer jährliche Überschussanteil wird bei Tarifen im Gewinnverband E1 und E2 in Promille der Beitragssumme und ansonsten in Promille der Versicherungssumme (Grund- oder Summenüberschussanteil), in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals (Zinsüberschussanteil) und in Prozent des überschussberechtigten Risikobeitrags (Risikoüberschussanteil) bemessen. Die jährlichen Überschussanteile werden zur Bildung einer zusätzlichen beitragsfreien Versicherungssumme (Bonus) verwendet, sofern keine andere Art der Überschussverwendung vereinbart ist. Im Falle der Verwendung der Überschussanteile im Bonussystem sind die hieraus entstehenden Bonussummen mit dem entsprechenden Zinsüberschussanteil überschussberechtigt. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) bei Erleben des Ablaufs oder bei Tod während der Beitragszahlungsdauer wird in Abhängigkeit von der rechnungsmäßigen Beitragszahlungsdauer t für jedes Versicherungsjahr in Promille des im Zeitpunkt der Fälligkeit vorhandenen überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Die für die einzelnen Versicherungsjahre maßgeblichen Anteilsätze sind abhängig von dem Zeitraum, in den der Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällt. Bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung innerhalb der Beitragszahlungsdauer wird der anteilige Wert dieses Schlussüberschussanteils fällig. Der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) erhöht sich entsprechend dem Verhältnis der abgelaufenen zur gesamten Beitragsdauer anteilig um
Für das Jahr 2025 wird für die Kapitalversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist als Schlussüberschussanteil deklariert. Die planmäßigen Abläufe im Jahr 2025 sind an der Sonderausschüttung nicht beteiligt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozent- bzw. Promillesätze für Versicherungen mit laufendem Beitrag für die einzelnen Gewinnverbände. Die genannten Tabellen sind im Anhang aufgeführt.
D.4.2 Kapitalversicherungen mit Einmalbeitrag und beitragsfreie KapitalversicherungenGewinnverbände E1, E2, E, EK02, V2, W3, D, Wn, BnDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals (Zinsüberschussanteil) bemessen und zur Bildung einer zusätzlichen beitragsfreien Versicherungssumme (Bonus) verwendet. Die hieraus entstehenden Bonussummen sind mit dem entsprechenden Zinsüberschussanteil überschussberechtigt. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) bei Erleben des Ablaufs und bei Tod während der Versicherungsdauer (bei Gewinnverband E1, E2 auch bei Rückkauf) wird für jedes beitragsfreie Jahr ab 1984 in Promille des zum Zeitpunkt der Fälligkeit vorhandenen überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Termfix- und Heiratsversicherungen sowie Versicherungen mit einer bei Fälligkeit vorhandenen Versicherungssumme bis zu 5.000 EUR sind nicht schlussüberschussberechtigt. Für das Jahr 2025 wird für die Kapitalversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist als Zinsüberschussanteil deklariert. Die planmäßigen Abläufe im Jahr 2025 sind an der Sonderausschüttung nicht beteiligt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozent- bzw. Promillesätze für Versicherungen mit Einmalbeitrag und für beitragsfreie Versicherungen für die einzelnen Gewinnverbände.
D.4.3 RisikoversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Beitrags bemessen und mit den Beiträgen verrechnet oder verzinslich angesammelt. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Todesfallbonus, der im Todesfall zusammen mit der Versicherungssumme zur Auszahlung kommt, wird in Prozent der jeweiligen Versicherungssumme bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Gewinnverbände.
D.4.4 Rentenversicherungena) Versicherungen in der AnwartschaftszeitDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil und die deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven werden für Versicherungen mit laufendem Beitrag bei Erleben des Ablaufs der Beitragszahlungsdauer oder bei Tod während der Beitragszahlungsdauer (bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung anteilig) gewährt. Beim Gewinnverband R1 wird der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bei einer Aufschubzeit von mindestens 25 Jahren bemessen; der Prozentsatz vermindert sich bei kürzeren Aufschubzeiten für jedes Jahr unter 25 bei Ablauf im Jahr 2023 und später um 0,2425. Beim Gewinnverband R2 wird der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bei einer Aufschubzeit von mindestens 25 Jahren bemessen; der Prozentsatz vermindert sich bei kürzeren Aufschubzeiten für jedes Jahr unter 25 bei Ablauf im Jahr 2023 und später um 0,218. Für den Gewinnverband R2 entfallen der Schlussüberschussanteil und die deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven, wenn nach Ablauf der Aufschubzeit auf die Ausübung des Kapitalwahlrechtes verzichtet wird. Bei den Gewinnverbänden R3 und R4 wird der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) in Promille des überschussberechtigten Deckungskapitals für jedes volle Versicherungsjahr, für das Beiträge gezahlt oder verrechnet sind, bemessen. Beim Gewinnverband R3 erhöht sich der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) entsprechend dem Verhältnis der abgelaufenen zur gesamten Beitragsdauer anteilig bei Ablauf im Jahr 2023 und später um 0,251 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. Beim Gewinnverband R4 erhöht sich der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) entsprechend dem Verhältnis der abgelaufenen zur gesamten Beitragsdauer anteilig bei Ablauf im Jahr 2023 und später um 0,196 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. Für das Jahr 2025 wird für die Rentenversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist entweder als Schlussüberschussanteil oder als Zinsüberschussanteil deklariert. Die planmäßigen Abläufe im Jahr 2025 sind an der Sonderausschüttung nicht beteiligt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozent- bzw. Promillesätze für Versicherungen während der Anwartschaftszeit für die einzelnen Gewinnverbände.
b) Versicherungen mit laufender RentenzahlungDie Überschussanteile werden entweder in Form einer laufenden Rentenerhöhung (dynamische Rente) oder in Form einer (bei unverändertem Deklarationssatz gleichbleibenden) Gewinnrente gewährt. Der Überschussanteil für die dynamische Rente wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Die erste Erhöhung erfolgt bei einer sofort beginnenden Rentenversicherung sofort ab Rentenbeginn. Der Überschussanteilsatz (inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven) beträgt 1,00%. D.4.5 Fondsgebundene Lebensversicherungen mit laufendem BeitragDie jährlichen Überschussanteile werden entweder in Form eines Todesfallbonus oder zum Erwerb zusätzlicher Fondsanteile verwendet. Der jährliche Überschussanteil wird dabei in Prozent des Risikobeitrags (beim Todesfallbonus in Prozent der Risikosumme) bemessen. Der Schlussüberschussanteil bei Erleben des Ablaufs der Beitragszahlungsdauer oder bei Tod während der Beitragszahlungsdauer wird in Promille der Abschlusssumme für jedes Jahr der Beitragszahlung bemessen. Bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung wird nach anteiligen Bemessungsgrundlagen gerechnet. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozent- bzw. Promillesätze für die einzelnen Gewinnverbände.
D.4.6 RisikozusatzversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Beitrags bemessen und mit den Beiträgen verrechnet oder verzinslich angesammelt. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Todesfallbonus, der im Todesfall zusammen mit der Versicherungssumme zur Auszahlung kommt, wird in Prozent der jeweiligen Versicherungssumme bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Gewinnverbände.
D.4.7 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Beginn ab Juni 1994a) Versicherungen mit laufendem BeitragDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrags bemessen. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer, Tod oder Umtausch der zugrundeliegenden Risikoversicherung wird in Prozent der gezahlten, gewichteten, überschussberechtigten Jahresbeiträge bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
b) Versicherungen mit Einmalbeitrag und beitragsfrei gestellte VersicherungenDie Bonusrente bei Berufsunfähigkeit wird in Prozent der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente bemessen. Der Schlussüberschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer, Tod oder Umtausch der zugrundeliegenden Risikoversicherung wird in Prozent der gezahlten oder anzurechnenden, gewichteten, überschussberechtigten Jahresbeiträge bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
c) Versicherungen mit laufender RentenzahlungDie jährliche Erhöhung wird in Prozent der jeweiligen Vorjahresrente bemessen. Der Überschussanteilsatz beträgt 0 %. Die Überschussbeteiligung des Beitragsbefreiungsteils entspricht der der Anwartschaftszeit. D.4.8 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Beginn vor Juni 1994a) bei Eintritt von BerufsunfähigkeitDie Bonusrente bei Berufsunfähigkeit und Fälligkeit einer Berufsunfähigkeitsrente (für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung nur für Versicherungsbeginn ab 1992) wird in Prozent der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente bemessen. Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten wird die jährliche Erhöhung in Prozent der jeweiligen Vorjahresrente bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
b) bei Beendigung einer VersicherungDer Schlussüberschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer wird in Prozent der gezahlten, gewichteten, überschussberechtigten Jahresbeiträge bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
D.4.9 PflegeversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil bei Tod wird in Prozent der Todesfallleistung bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
D.4.10 Pflegerenten-Zusatzversicherungena) Versicherungen mit laufendem BeitragDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrags bemessen. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil wird in Prozent der für die PRZ insgesamt zu zahlenden überschussberechtigten Jahresbeiträge für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
b) Versicherungen mit Einmalbeitrag und beitragsfrei gestellte VersicherungenDer jährliche Überschussanteil wird bei Eintritt der Leistungspflicht fällig und in Prozent der im Vorjahr erreichten Jahresrente bemessen. Der Schlussüberschussanteil wird in Prozent der für die PRZ insgesamt zu zahlenden überschussberechtigten Jahresbeiträge für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze.
c) Versicherungen mit laufender RentenzahlungDie jährliche Erhöhung wird in Prozent der jeweiligen Vorjahresrente bemessen. Der Überschussanteilsatz beträgt 0 %. Die Überschussbeteiligung des Beitragsbefreiungsteils entspricht der der Anwartschaftszeit. D.4.11 Verzinsung gutgeschriebener ÜberschussanteileDer jährliche Ansammlungszinssatz beträgt 3,5%*. D.4.12 DirektgutschriftFür 2025 erhalten alle in Betracht kommenden kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen aus dem Überschuss des Geschäftsjahres eine Zins-Direktgutschrift von max (2,4% - i ; 0) % ihres maßgebenden Guthabens, dabei ist i der jeweilige Rechnungszins. Darüber hinaus erhalten einige Risikotarife einen Überschussanteil in Form einer Direktgutschrift. Die Direktgutschrift wird wie die laufende Überschussbeteiligung fällig und in gleicher Weise verwendet. Die Direktgutschrift ist in den vorstehenden Überschussanteilsätzen berücksichtigt. D.5 Tarife der ehemaligen Deutsche Allgemeine Leben Versicherung AktiengesellschaftD.5.1 Kapitalversicherungen auf den Todes- und ErlebensfallDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und in Promille der Versicherungssumme bemessen. Als maßgebliches Deckungskapital gilt das vor Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital sowie bei Ablauf der Versicherung das dann vorhandene Deckungskapital. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) bei Ablauf bzw. im Todesfall wird für jedes angefangene Versicherungsjahr in Promille der für dieses Versicherungsjahr maßgebenden Versicherungssumme bemessen. Die für die einzelnen Versicherungsjahre maßgeblichen Anteilsätze sind abhängig von der Versicherungsdauer und dem Zeitraum, in den der Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällt. Für das Jahr 2025 wird für die Kapitalversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist als Schlussüberschussanteil deklariert. Die planmäßigen Abläufe im Jahr 2025 sind an der Sonderausschüttung nicht beteiligt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozent- bzw. Promillesätze für die einzelnen Tarifgenerationen. Die genannten Tabellen sind im Anhang aufgeführt.
D.5.2 Kapitalversicherungen auf den Todesfall (Risikoversicherungen)Der jährliche Überschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen wird in Prozent des maßgeblichen Beitrags bemessen. Als maßgeblicher Beitrag gilt die Summe aller vereinbarten Jahresbeiträge ohne Stückkosten dividiert durch die Anzahl der vereinbarten Versicherungsjahre. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Todesfallbonus für beitragsfreie Versicherungen, der im Todesfall zusammen mit der Versicherungssumme zur Auszahlung kommt, wird in Prozent der jeweiligen Versicherungssumme bemessen. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Tarifgenerationen.
D.5.3 RentenversicherungenDer jährliche Überschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und in Prozent der versicherten Jahresrente bemessen. Als maßgebliches Deckungskapital gilt das vor Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Deckungskapital. Bei Tarifen der Tarifgeneration '94 ist bei aufgeschobenem Rentenbeginn bei Ablauf der Aufschubzeit das dann vorhandene Deckungskapital maßgeblich. Während des Rentenbezugs erhalten Tarife dieser Tarifgeneration den jährlichen Überschussanteil ab dem 2. Rentenbezugsjahr. Der in Prozent der Jahresrente bemessene jährliche Überschussanteil wird nur bei beitragspflichtigen Versicherungen (außer bei Ablauf der Aufschubzeit) gewährt. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Der Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) bei Ablauf der Aufschubzeit bzw. im Todesfall während der Aufschubzeit wird für jedes angefangene Versicherungsjahr in Prozent der für dieses Versicherungsjahr maßgebenden Jahresrente bemessen. Bei den Tarifen der Tarifgeneration '94 werden ein für Versicherungsjahre ab 1997 erworbener Schlussüberschussanteil und die deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Ablauf der Aufschubzeit jedoch nur bei Ausübung des Kapitalwahlrechts gewährt. Die für die einzelnen Versicherungsjahre maßgeblichen Anteilsätze sind abhängig von dem Zeitraum, in den der Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällt. Für das Jahr 2025 wird für die Rentenversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist entweder als Schlussüberschussanteil oder als Zinsüberschussanteil deklariert. Die planmäßigen Abläufe im Jahr 2025 sind an der Sonderausschüttung nicht beteiligt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Tarifgenerationen. Die genannten Tabellen sind im Anhang aufgeführt.
D.5.4 Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenWährend der Anwartschaftszeit wird der jährliche Überschussanteil in Prozent des maßgeblichen Beitrags bemessen. Als maßgeblicher Beitrag gilt die Summe aller vereinbarten Jahresbeiträge dividiert durch die Anzahl der vereinbarten Versicherungsjahre. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Während der Zeit, in der Leistungen erbracht werden, erfolgt für Leistungen aus der Beitragsbefreiung die Überschussbeteiligung wie während der Anwartschaftszeit. Für laufende Berufsunfähigkeitsrenten wird ab dem nach einem Jahr Rentenbezug beginnenden Versicherungsjahr eine Bonusrente gewährt. Diese wird in Prozent der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente bemessen. Die Schlusszahlung bei Ablauf bzw. im Todesfall wird in Prozent der maßgebenden Beitragssumme bemessen. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit entfallen alle Anwartschaften auf eine Schlusszahlung. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die einzelnen Tarifgenerationen.
D.5.5 Verzinsung gutgeschriebener ÜberschussanteileDer jährliche Ansammlungszinssatz beträgt 3,5%*. D.5.6 DirektgutschriftFür 2025 erhalten alle in Betracht kommenden kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen aus dem Überschuss des Geschäftsjahres eine Zins-Direktgutschrift von max(2,4% - i; 0) % ihres maßgebenden Guthabens, dabei ist i der jeweilige Rechnungszins. Darüber hinaus erhalten einige Risikotarife einen Überschussanteil in Form einer Direktgutschrift. Die Direktgutschrift wird wie die laufende Überschussbeteiligung fällig und in gleicher Weise verwendet. Die Direktgutschrift ist in den vorstehenden Überschussanteilsätzen berücksichtigt. D.6 Tarife der ehemaligen Neckura Lebensversicherungs-AGD.6.1 Lebensversicherungen, die bis zum 31.7.1994 abgeschlossen sind (ehemals Abrechnungsverband L)D.6.1.1 Kapitalbildende VersicherungenBeitragspflichtige Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile, bestehend aus einem
Beitragsfreie Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Versicherungsnehmer-Guthabens. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Darüber hinaus erhalten die Versicherungen bei Ablauf, nach einer Wartezeit auch bei Tod oder Kündigung, einen Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) in geschäftsplanmäßiger Höhe, die von der Versicherungssumme und der Anzahl der Jahre, die der Vertrag beitragspflichtig bestanden hat, abhängt. Für das Jahr 2025 wird für die Kapitalversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist als Schlussüberschussanteil deklariert. Diese sind in den Tabellen im Anhang aufgeführt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze.
D.6.1.2 Risikoversicherungen und Risiko-ZusatzversicherungenBeitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten ab Beginn einen laufenden Überschussanteil in Prozent des überschussberechtigten Beitrags. Beitragsfreie Versicherungen erhalten Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Versicherungsnehmer-Guthabens. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze.
D.6.1.3 Unfall-ZusatzversicherungenBeitragspflichtige Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer und Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten Zinsüberschussanteile wie für den Gewinnverband der zugehörigen Hauptversicherung unter D.6.1.1 beschrieben. D.6.1.4 Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenBeitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen, die nicht im Leistungsbezug sind, erhalten nach Ablauf einer Wartezeit bei Ablauf eine Schlusszahlung. Bei beitragspflichtigen Versicherungen wird die Schlusszahlung in Prozent der gezahlten Beitragssumme festgelegt. Bei beitragsfreien Versicherungen ist der Beitragsaufwand einer entsprechenden beitragspflichtigen Versicherung maßgebend. Für Versicherungen, die aufgrund einer Verbesserung der Gesundheitsverhältnisse nicht mehr im Leistungsbezug sind (Reaktivierung), wird die Schlusszahlung in Prozent der ab der Reaktivierung gezahlten Beitragssumme festgesetzt. Bei Rückkauf, Tod oder Eintritt der Berufsunfähigkeit wird der für die Schlusszahlung reservierte Betrag ausgezahlt. Bei Versicherungen mit einer gegenüber der Leistungsdauer abgekürzten Risikodauer wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit die Schlusszahlung um 50 % gekürzt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Prozentsätze für die Schlusszahlung.
Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals. Der Überschussanteil wird zur Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Rente verwendet. Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt 0 %. D.6.2 Lebensversicherungen, die ab dem 1.8.1994 abgeschlossen sind (ehemals Bestandsgruppe L)D.6.2.1 Kapitalbildende VersicherungenKapitalbildende Versicherungen besitzen die gleiche Überschusssystematik wie unter D.6.1.1 beschrieben. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze.
D.6.2.2 Risikoversicherungen und Risiko-ZusatzversicherungenRisikoversicherungen und Risiko-Zusatzversicherungen besitzen die gleiche Überschusssystematik wie in D.6.1.2 beschrieben. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze.
D.6.2.3 Unfall-ZusatzversicherungenBeitragspflichtige Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer und Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten Zinsüberschussanteile wie für den Gewinnverband der zugehörigen Hauptversicherung unter D.6.2.1 beschrieben. Der Zinsüberschussanteilsatz für Unfall Zusatzversicherungen, abgeschlossen zu Hauptversicherungen ab 1.7.2000, beträgt einheitlich 0,0 %. D.6.2.4 Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, abgeschlossen bis 31.12.1996, erhalten die gleiche Überschussbeteiligung wie in D.6.1.4 beschrieben. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, abgeschlossen ab 1.1.1997 und bis 30.6.2000, besitzen die gleiche Überschusssystematik wie in D.6.1.4 beschrieben; besitzt die zugehörige Hauptversicherung aber die Überschussverwendungsform "Anlage in Investmentfonds", so werden an Stelle der Schlusszahlung laufende Überschussanteile gewährt. Der jährliche Überschussanteil bemisst sich in Prozent des Jahresbeitrags, diskontiert auf den Zuteilungszeitpunkt. Der Diskontsatz beträgt 6 % p.a. Nach Reaktivierung fällt keine Schlusszahlung mehr an. Anwartschaftlichen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen im Gewinnverband der zugehörigen Hauptversicherung werden Überschussanteilsätze zugewiesen. Der Prozentsatz für die Schlusszahlung bzw. den jährlichen Überschussanteil beträgt 35 %. Versicherungen im Rentenbezug erhalten keinen Überschussanteil. Anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, abgeschlossen ab 1.7.2000, erhalten ab Beginn einen laufenden Überschussanteil in Prozent des überschussberechtigten Beitrags; beitragsfreie Versicherungen erhalten einen Zinsüberschussanteil in Prozent der Deckungsrückstellung zu Beginn des abgelaufenen Jahres. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze.
Versicherungen im Rentenbezug besitzen die gleiche Überschusssystematik wie in D.6.1.4 beschrieben. Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt 0,0 %. D.6.2.5 Erwerbsunfähigkeits-ZusatzversicherungenErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, abgeschlossen ab 1.1.1997, erhalten die gleiche Überschussbeteiligung wie in D.6.2.4 beschrieben. D.6.3 Rentenversicherungen, die bis zum 31.7.1994 abgeschlossen sind (ehemals Abrechnungsverband R)D.6.3.1 Aufgeschobene und sofort beginnende RentenversicherungenBeitragspflichtige Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile, bestehend aus einem Zinsüberschussanteil in Prozent des maßgebenden Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Grundüberschussanteil in Prozent der versicherten Jahresrente. Beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag, Versicherungen im Rentenbezug und sofort beginnende Rentenversicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals (Zinsüberschussanteil). Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Darüber hinaus erhalten beitragspflichtige aufgeschobene Versicherungen bei Rentenbeginn, nach einer Wartezeit auch bei Tod oder Kündigung in reduzierter Höhe, einen Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) in geschäftsplanmäßiger Höhe, dessen Höhe von der versicherten Jahresrente und der Anzahl der Jahre, die der Vertrag beitragspflichtig bestanden hat, abhängt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze. Für das Jahr 2025 wird für die Rentenversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist als Schlussüberschussanteil oder als Zinsüberschussanteil deklariert.
D.6.3.2 Risiko-ZusatzversicherungenRisiko-Zusatzversicherungen erhalten die gleiche Überschussbeteiligung wie in D.6.1.2 beschrieben. D.6.3.3 Unfall-ZusatzversicherungenBeitragspflichtige Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer und Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten Zinsüberschussanteile. Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt 0%. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. D.6.3.4 Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen erhalten die gleiche Überschussbeteiligung wie in D.6.1.4 beschrieben. D.6.4 Rentenversicherungen, die ab 1.8.1994 abgeschlossen sind (ehemals Bestandsgruppe R)D.6.4.1 Aufgeschobene und sofortbeginnende RentenversicherungenAufgeschobene und sofort beginnende Rentenversicherungen besitzen die gleiche Überschusssystematik wie unter D.6.3.1 beschrieben. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze.
D.6.4.2 Risiko-ZusatzversicherungenRisiko-Zusatzversicherungen erhalten die gleiche Überschussbeteiligung wie in D.6.2.2 beschrieben. D.6.4.3 Unfall-ZusatzversicherungenBeitragspflichtige Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer und Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten Zinsüberschussanteile. Für den Gewinnverband R2 beträgt der Zinsüberschussanteilsatz 0 % und für Unfall-Zusatzversicherungen, abgeschlossen zu Hauptversicherungen ab 1.7.2000, einheitlich 0,0 %. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. D.6.4.4 Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen erhalten die gleiche Überschussbeteiligung wie in D.6.2.4 beschrieben. D.6.4.5 Erwerbsunfähigkeits-ZusatzversicherungenErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen erhalten die gleiche Überschussbeteiligung wie in D.6.2.5 beschrieben. D.6.5 Verzinsung gutgeschriebener ÜberschussanteileDer jährliche Ansammlungszinssatz beträgt 3,5%*. D.6.6 DirektgutschriftFür 2025 erhalten alle in Betracht kommenden kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen aus dem Überschuss des Geschäftsjahres eine Zins-Direktgutschrift von max (2,4% - i; 0) % ihres maßgebenden Guthabens, dabei ist i der jeweilige Rechnungszins. Darüber hinaus erhalten Risikotarife Überschussanteile in Form einer Direktgutschrift. Die Direktgutschrift wird wie die laufende Überschussbeteiligung fällig und in gleicher Weise verwendet. Die Direktgutschrift ist in den vorstehenden Überschussanteilsätzen berücksichtigt. D.7 Tarife der ehemaligen Leben Direkt Versicherungs-AGD.7.1 Lebensversicherungen, die ab dem 1.1.1996 abgeschlossen sind (ehemals Bestandsgruppe DL und DLP)D.7.1.1 Kapitalbildende VersicherungenBeitragspflichtige Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile, bestehend aus einem
Beitragsfreie Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Versicherungsnehmer-Guthabens. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Darüber hinaus erhalten die Versicherungen bei Ablauf, nach einer Wartezeit auch bei Tod oder Kündigung, einen Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) in geschäftsplanmäßiger Höhe, die von der Versicherungssumme und der Anzahl der Jahre, die der Vertrag beitragspflichtig bestanden hat, abhängt. Für das Jahr 2025 wird für die Kapitalversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist als Schlussüberschussanteil deklariert. Die planmäßigen Abläufe im Jahr 2025 sind an der Sonderausschüttung nicht beteiligt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze.
D.7.1.2 RisikoversicherungenBeitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten ab Beginn einen laufenden Überschussanteil in Prozent des überschussberechtigten Beitrags. Beitragsfreie Versicherungen erhalten Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Versicherungsnehmer-Guthabens. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze.
D.7.1.3 Unfall-ZusatzversicherungenBeitragspflichtige Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer und Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten Zinsüberschussanteile wie für den Gewinnverband der zugehörigen Hauptversicherung unter D.7.1.1 beschrieben. D.7.1.4 Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenAnwartschaftliche und nicht planmäßig beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, abgeschlossen ab 1.1.1997 und bis 30.6.2000, erhalten, sofern sie nicht leistungspflichtig gewesen sind, ab Beginn einen laufenden Überschussanteil in Prozent des überschussberechtigten Beitrags. Bei beitragsfreien Versicherungen wird als Maßstab der Beitragsaufwand einer entsprechenden beitragspflichtigen Versicherung zugrunde gelegt. Der Überschussanteilsatz beträgt 30 %. Versicherungen im Rentenbezug erhalten keinen Überschussanteil. Anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, abgeschlossen ab 1.7.2000, erhalten, sofern sie nicht leistungspflichtig gewesen sind, ab Beginn einen laufenden Überschussanteil in Prozent des überschussberechtigten Beitrags; beitragsfreie Versicherungen erhalten einen Zinsüberschussanteil in Prozent der Deckungsrückstellung zu Beginn des abgelaufenen Jahres. Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze.
Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals. Der Überschussanteil wird zur Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Rente verwendet. Der Überschussanteilsatz beträgt 0,0 %. D.7.1.5 Erwerbsunfähigkeits-ZusatzversicherungenErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, abgeschlossen ab 1.1.1997 erhalten die gleiche Überschussbeteiligung wie unter D.7.1.4 beschrieben. D.7.2 Rentenversicherungen, die ab dem 1.5.1995 abgeschlossen sind (ehemals Bestandsgruppe DR)D.7.2.1 Aufgeschobene und sofort beginnende RentenversicherungenBeitragspflichtige Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile, bestehend aus einem Zinsüberschussanteil in Prozent des maßgebenden Versicherungsnehmer-Guthabens. Beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Überschussanteile in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals (Zinsüberschussanteil). Ein zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilter jährlicher Überschussanteil wird während des Versicherungsjahres zeitanteilig verdient, bei Kündigung wird der nicht verdiente Teil zurückgefordert. Darüber hinaus erhalten beitragspflichtige aufgeschobene Versicherungen bei Rentenbeginn, nach einer Wartezeit auch bei Tod oder Kündigung in reduzierter Höhe, einen Schlussüberschussanteil (inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven) in geschäftsplanmäßiger Höhe, dessen Höhe von der versicherten Jahresrente und der Anzahl der Jahre, die der Vertrag beitragspflichtig bestanden hat, abhängt. Für das Jahr 2025 wird für die Rentenversicherungen eine zusätzliche Sonderausschüttung gewährt. Diese bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und ist als Schlussüberschussanteil oder als Zinsüberschussanteil deklariert. Die planmäßigen Abläufe im Jahr 2025 sind an der Sonderausschüttung nicht beteiligt. Die folgende Übersicht enthält die deklarierten Überschussanteilsätze
werden die vorgenannten Leistungen nur fällig, sofern die vertraglich vereinbarte Überschussverwendungsform dies vorsieht. Die in den Überschussanteilsätzen ggf. enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird unabhängig vom Abschluss der Finanzierung der Auffüllung der Deckungsrückstellung nach Sterbetafel DAV 2004 R zugeteilt. D.7.2.2 Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen werden ab 1.1.1997 abgeschlossen. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen erhalten die gleiche Überschussbeteiligung wie unter D.7.1.4 beschrieben. D.7.2.3 Erwerbsunfähigkeits-ZusatzversicherungenErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen werden ab 1.1.1997 abgeschlossen. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen erhalten die gleiche Überschussbeteiligung wie unter D.7.1.4 beschrieben. D.7.3 Verzinsung gutgeschriebener ÜberschussanteileDer jährliche Ansammlungszinssatz beträgt 3,5%*. D.7.4 DirektgutschriftFür 2025 erhalten alle in Betracht kommenden kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen aus dem Überschuss des Geschäftsjahres eine Zins-Direktgutschrift von max (2,4%- i ; 0) % ihres maßgebenden Guthabens, dabei ist i der jeweilige Rechnungszins. Darüber hinaus erhalten Risikotarife einen Überschussanteil in Form einer Direktgutschrift. Die Direktgutschrift wird wie die laufende Überschussbeteiligung fällig und in gleicher Weise verwendet. Die Direktgutschrift ist in den vorstehenden Überschussanteilsätzen berücksichtigt. D.8 Anhang - Maßgebliche AnteilsätzeFür alle nachfolgenden Tabellen mit Ausnahme der Tabellen 3.1.10, 3.1.11, 3.3.5 und 3.3.6 gilt:Die aufgelisteten Schlussüberschussanteilsätze bis einschließlich 2012 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit dem Faktor 0,9905Ablaufjahr-2013 (bei Kapitallebensversicherungen) bzw. 0,9905Rentenbeginnjahr-2013 (bei Rentenversicherungen) multipliziert. Die aufgelisteten Schlussüberschussanteilsätze bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 zusätzlich mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 (bei Kapitallebensversicherungen) bzw. 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 (bei Rentenversicherungen) multipliziert. Die aufgelisteten Schlussüberschussanteilsätze bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 zusätzlich mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 (bei Kapitallebensversicherungen) bzw. 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 (bei Rentenversicherungen) multipliziert. Die aufgelisteten Schlussüberschussanteilsätze bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 zusätzlich mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 (bei Kapitallebensversicherungen) bzw. 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 (bei Rentenversicherungen) multipliziert. Die aufgelisteten Schlussüberschussanteilsätze bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 zusätzlich mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 (bei Kapitallebensversicherungen) bzw. 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 (bei Rentenversicherungen) multipliziert. Die aufgelisteten Schlussüberschussanteilsätze bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 zusätzlich mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 (bei Kapitallebensversicherungen) bzw. 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 (bei Rentenversicherungen) multipliziert. Die aufgelisteten Schlussüberschussanteilsätze bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,00495Ablaufjahr-2025 (bei Kapitallebensversicherungen) bzw. 1,00495Rentenbeginnjahr-2025 (bei Rentenversicherungen) multipliziert. Für die Tabellen 3.1.1, 3.1.2, 3.1.3, 3.1.4, 3.1.5, 3.1.6, 3.1.7, 3.1.8, 3.1.9, 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3, 3.3.4, 4.1.1, 5.1 und 5.3 gilt:Zusätzlich werden die aufgelisteten Schlussüberschussanteilsätze bis einschließlich 2012 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2013 mit folgendem Faktor multipliziert: 0,100 Für die Tabellen 2.1 und 2.4 gilt:Zusätzlich werden die aufgelisteten Schlussüberschussanteilsätze bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit folgenden Faktoren multipliziert: bei Ablauf der Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit im Jahr 2023 oder später: 0,119 Für die Tabellen 2.2 und 2.5 gilt:Zusätzlich werden die aufgelisteten Schlussüberschussanteilsätze bis einschließlich 2022 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2023 mit dem folgenden Faktor multipliziert: bei Ablauf der Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit im Jahr 2023: 0,864 bei Ablauf der Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit im Jahr 2024 oder später: 0,762 Tabelle 2.1
Tabelle 2.2
Tabelle 2.4
Tabelle 2.5
Tabelle 3.1.1
Tabelle 3.1.2
Tabelle 3.1.3
Tabelle 3.1.4
Tabelle 3.1.5
Tabelle 3.1.6
Tabelle 3.1.7
Tabelle 3.1.8
Tabelle 3.1.9
Tabelle 3.1.10
*
außer bei beitragsfreien Versicherungen vom 1.1.1990 bis 31.12.1991 Tabelle 3.1.11
Tabelle 3.1.12
*
außer bei beitragsfreien Versicherungen vom 1.1.1990 bis 31.12.1991 Tabelle 3.1.13
Tabelle 3.3.1
Tabelle 3.3.2
Tabelle 3.3.3
Tabelle 3.3.4
Tabelle 3.3.5
Tabelle 3.3.6
Tabelle 4.1.1
Tabelle 4.1.2
Tabelle 4.1.3
Tabelle 5.1
Tabelle 5.3
Tabelle 6.1.1
Tabelle 6.1.2
Tabelle 6.2.1
Tabelle 6.2.2
Tabelle 6.2.3
Tabelle 6.2.4
Tabelle 6.3.1
Tabelle 6.4.1
Tabelle 6.4.2
Tabelle 6.4.3
Tabelle 6.4.4
Tabelle 7.1.1
Tabelle 7.1.2
Tabelle 7.2.1
Tabelle 7.2.2
Teil II: Unisex-TarifeA Produktgeneration 2013A. 1 KAPITALVERSICHERUNGENA. 1.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.129
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. A. 1.2 Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.129Versicherungen außer Einmalbeitragsversicherungen
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Versicherungsdauer von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Einmalbeitragsversicherungen
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bei einer Versicherungsdauer von mindestens 6 Jahren bei Ablauf oder vorzeitigem Versicherungsfall in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Ablaufjahr-2015 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. A. 2 RISIKOVERSICHERUNGENA. 2.1 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.229Bestandsgruppe 21, Gewinnverband 21.229entfällt A.3 RENTENVERSICHERUNGENA. 3.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.450 (Konsortialversicherungen)Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.450 (Konsortialversicherungen)(Bei den Konsortialversicherungen gelten die angegebenen Überschussanteilsätze für den Anteil der Konsortialversicherungen, der auf die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) entfällt.)
Bei Konsortialrenten wird der obige Prozentsatz von 0,65% für den Grundüberschussanteil um 0,01%-Punkte vermindert. Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429 gilt: Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverbände 13.429 und 13.450 sowie Bestandsgruppe 25, Gewinnverbände 25.429 und 25.450 gilt: Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951 Rentenbeginnjahr-2021 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. A. 3.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.470 (Konsortialversicherungen)Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.470 (Konsortialversicherungen)Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten auch in der Rentenzahlungszeit für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie und für fondsgebundene Versicherungen. (Bei den Konsortialversicherungen gelten die angegebenen Überschussanteilsätze für den Anteil der Konsortialversicherung, der auf die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) entfällt.)
Bei Konsortialrenten wird der obige Prozentsatz von 0,65% für den Grundüberschussanteil um 0,01%-Punkte vermindert. Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429 gilt: Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904 Rentenbeginnjahr-2015 multi pli zi ert. Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverbände 13.429 und 13.470 sowie Bestandsgruppe 25, Gewinnverbände 25.429 und 25.470 gilt: Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429 und Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429 gilt: Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für Verträge in Bestandsgruppe 13, Gewinnverbände 13.429 und 13.470 sowie Bestandsgruppe 25, Gewinnverbände 25.429 und 25.470 gilt: Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951 Rentenbeginnjahr-2020 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050 Rentenbeginnjahr-2025 multi pli zi ert. A. 4 RENTENVERSICHERUNGEN ALS KONSORTIALVERSICHERUNGENÜberschussanteilsätze für die Konsortialversicherungen:Die Überschussanteilsätze beruhen auf den jeweiligen von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Überschussanteilsätzen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt auf Basis der entsprechenden Bewertungsreserven der einzelnen Konsortialpartner. A. 4.1 Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung als Konsortialversicherungen
Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt.
A. 4.2 Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag als Konsortialversicherungen (Basisversorgung)
Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt.
A. 4.3 Sofort beginnende Rentenversicherungen als KonsortialversicherungenFür Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnend Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. A.5 HINTERBLIEBENENRENTEN-ZUSATZVERSICHERUNGENA.5.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2014 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2015 mit dem Faktor 0,9904Rentenbeginnjahr-2015 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Rentenbeginnjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951 Rentenbeginnjahr-2021 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. A.5.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. A. 6 SELBSTÄNDIGE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGENA. 6.1 Selbständige BerufsunfähigkeitsversicherungenSelbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als ErgänzungstarifBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.509Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.509entfällt A.7 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENA.7.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.809Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.809Vor LeistungsbezugBeitragspflichtige Versicherungen
Beitragsfreie Versicherungen
Im Leistungsbezug
A.8 FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNGEN MIT BEITRAGSGARANTIEA.8.1 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie durch regelbasierte Fondsanlage Bestandsgruppe 35, Gewinnverband 35.450entfällt A.9 FONDSGEBUNDENE VERSICHERUNGENA.9.1 Fondsgebundene VersicherungenBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.129entfällt A.9.2 Fondsgebundene Versicherungen durch regelbasierte FondsanlageBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.110entfällt A.9.3 Fondsgebundene Versicherungen mit lebenslangem TodesfallschutzBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109entfällt A.9.4 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit flexiblem AnlagemixBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109entfällt A.10 RESTSCHULDVERSICHERUNGEN UND ZUGEHÖRIGE ARBEITSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENA.10.1 RestschuldversicherungenBestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.277Bestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.253entfällt A.10.2 Arbeitsunfähigkeits-ZusatzversicherungenBestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.253entfällt A.11 BESTATTUNGSVORSORGEVERSICHERUNGENA.11.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.190entfällt A.12 PFLEGERENTENVERSICHERUNGENA.12.1 Bestandsgruppe 15, Gewinnverband 15.910entfällt A. 13 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
B Produktgeneration 2015B. 1 GRUNDFÄHIGKEITSVERSICHERUNGENB. 1.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.569entfällt B. 2 RISIKOVERSICHERUNGENB. 2.1 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.229entfällt B. 3 RENTENVERSICHERUNGENB. 3.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.450 (Konsortialversicherungen)(Bei den Konsortialversicherungen gelten die angegebenen Überschussanteilsätze für den Anteil der Konsortialversicherungen, der auf die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) entfällt.)
Bei Konsortialrenten (Tarif ab 1/2015) wird der obige Prozentsatz von 1,15 % für den Grundüberschussanteil um 0,01 %-Punkte vermindert. Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. B. 3.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.470 (Konsortialversicherungen)Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten auch in der Rentenzahlungszeit für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie und für fondsgebundene Versicherungen.(Bei den Konsortialversicherungen gelten die angegebenen Überschussanteilsätze für den Anteil der Konsortialversicherung, der auf die Zurich Life Legacy Versicherung AG entfällt.)
Bei Konsortialrenten (Tarif ab 1/2015) wird der obige Prozentsatz von 1,15 % für den Grundüberschussanteil um 0,01 %-Punkte vermindert. Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. B. 4 RENTENVERSICHERUNGEN ALS KONSORTIALVERSICHERUNGENÜberschussanteilsätze für die Konsortialversicherungen:Die Überschussanteilsätze beruhen auf den jeweiligen von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Überschussanteilsätzen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt auf Basis der entsprechenden Bewertungsreserven der einzelnen Konsortialpartner. B. 4.1 Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung als Konsortialversicherungen (Tarif ab 1/2015)
Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt.
B.4.2 Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag als Konsortialversicherungen (Basisversorgung) (Tarif ab 1/2015)
Abweichend hiervon beträgt der Grundüberschussanteil bei Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren
Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt.
B.4.3 Sofort beginnende Rentenversicherungen als Konsortialversicherungen (Tarif ab 1/2015)Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. B.4.4 Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung als Konsortialversicherungen (Tarif ab 1/2016)Grundüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1,08 % Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt.
B. 4.5 Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag als Konsortialversicherungen (Basisversorgung) (Tarif ab 1/2016)
Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven auf die Hälfte herabgesetzt. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für Versicherungen mit Übergang in den Rentenbezug in 2025 wird ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze aufhebt. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt.
B. 4.6 Sofort beginnende Rentenversicherungen als Konsortialversicherungen (Tarif ab 1/2016)Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. B.5 HINTERBLIEBENENRENTEN-ZUSATZVERSICHERUNGENB.5.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.429
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen zu aufgeschobenen Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2017 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2018 mit dem Faktor 0,9903Ablaufjahr-2018 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Ablaufjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Ablaufjahr-2025 multipliziert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. B.5.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Leistungszeit gewährt. B. 6 SELBSTÄNDIGE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGENB. 6.1 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (Tarif ab 1/2015)Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als Ergänzungstarif (Tarif ab 1/2015)Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.509entfällt B. 6.2 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (Tarif ab 7/2015)Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als Ergänzungstarif (Tarif ab 7/2015)Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.509entfällt B. 6.3 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (Tarife ab 1/2016 für den stationären Vertrieb)Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.509entfällt B.7 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENB.7.1 Tarife ab 1/2015Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.809Vor LeistungsbezugBeitragspflichtige Versicherungen
Beitragsfreie Versicherungen
Zusatzüberschuss in Abhängigkeit von der gewählten Überschussverwendungsform:
Im Leistungsbezug
B.7.2 Tarife ab 7/2015Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.809Vor LeistungsbezugBeitragspflichtige Versicherungen
Beitragsfreie VersicherungenVersicherungen nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer erhalten einen Grundüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1,15% Zusatzüberschuss in Abhängigkeit von der gewählten Überschussverwendungsform:
Im Leistungsbezug
B.8 FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNGEN MIT BEITRAGSGARANTIEB.8.1 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie durch regelbasierte FondsanlageBestandsgruppe 35, Gewinnverband 35.450entfällt B.9 FONDSGEBUNDENE VERSICHERUNGENB.9.1 Fondsgebundene VersicherungenB.9.1.1 Fondsgebundene Versicherungen - Tarife ab 1/2015Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.129entfällt B.9.1.2 Fondsgebundene Versicherungen - Tarife ab 7/2015Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.129entfällt B.9.2 Fondsgebundene Versicherungen durch regelbasierte FondsanlageB.9.2.1 Fondsgebundene Versicherungen durch regelbasierte Fondsanlage - Tarife ab 1/2015Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.110entfällt B.9.2.2 Fondsgebundene Versicherungen durch regelbasierte Fondsanlage - Tarife ab 7/2015Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.110entfällt B.9.3 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit flexiblem AnlagemixBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109entfällt B.10 RESTSCHULDVERSICHERUNGEN UND ZUGEHÖRIGE ARBEITSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGEN (sofern überschussberechtigt)B.10.1 RestschuldversicherungenBestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.278Bestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.254entfällt B.10.2 Arbeitsunfähigkeits-ZusatzversicherungenBestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.254entfällt B.11 BESTATTUNGSVORSORGEVERSICHERUNGENB.11.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.190entfällt B.12 PFLEGERENTENVERSICHERUNGENB.12.1 Bestandsgruppe 15, Gewinnverband 15.910entfällt B.13 AUFGESCHOBENE RENTENVERSICHERUNGEN MIT INDEXWAHLMÖGLICHKEITB.13.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.480Vor Rentenbeginn
Nach RentenbeginnNach Rentenbeginn gelten die Überschussanteilsätze und Regelungen der Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439 bzw. der Bestandsgruppe 25, Gewinnverband 25.439. B. 14 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
C Produktgeneration 2017C. 1 GRUNDFÄHIGKEITSVERSICHERUNGENC. 1.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.569entfällt C. 2 RISIKOVERSICHERUNGENC. 2.1 Bestandsgruppe 12, Gewinnverband 12.229entfällt C.3 RENTENVERSICHERUNGENC. 3.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429 entfälltBestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.450 (Konsortialversicherungen)(Bei den Konsortialversicherungen gelten die angegebenen Überschussanteilsätze für den Anteil der Konsortialversicherungen, der auf die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) entfällt.)
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951 Rentenbeginnjahr-2020 multi pli zi ert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050 Rentenbeginnjahr-2025 multi pli zi ert. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. C. 3.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439 entfälltBestandsgruppe 17, Gewinnverband 17.461 entfälltBestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.450 (Konsortialversicherungen)Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.470 (Konsortialversicherungen)(Bei den Konsortialversicherungen gelten die angegebenen Überschussanteilsätze für den Anteil der Konsortialversicherung, der auf die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) entfällt.)
Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einem Versicherungsbeginn vor dem 01.01.2020 bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einem Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2020 bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für aufgeschobene Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050 Rentenbeginnjahr-2025 multi pli zi ert. C. 4 RENTENVERSICHERUNGEN ALS KONSORTIALVERSICHERUNGENÜberschussanteilsätze für die Konsortialversicherungen:Die Überschussanteilsätze beruhen auf den jeweiligen von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Überschussanteilsätzen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt auf Basis der entsprechenden Bewertungsreserven der einzelnen Konsortialpartner. C. 4.1.1 Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung als Konsortialversicherungen (Tarif ab 1/2017)
Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Schlussüberschussanteil inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragsfreie Versicherungsjahre für aufgeschobene Rentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit in 2025 bzw. für Tarife mit Todesfallleistung auch bei Tod in der Aufschubzeit in 2025, zusammengesetzt aus
Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2019 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2020 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2020 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2020 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2021 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2021 multipliziert. Für die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Versicherungsjahre werden die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2021 zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2022 mit dem Faktor 0,9951Rentenbeginnjahr-2022 multipliziert. Die obigen Erhöhungen aus Schlussüberschuss bis einschließlich 2024 werden zum Jahrestag des Versicherungsbeginns im Jahr 2025 mit dem Faktor 1,0050Rentenbeginnjahr-2025 multipliziert. Mindestens werden aber die von den einzelnen Versicherungsunternehmen (Konsortialpartnern) für die Konsortialversicherungen beschlossenen Schlussüberschussanteilsätze fällig. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 5 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf null gesetzt. Für Versicherungen mit einer vereinbarten Aufschubzeit von 6 bis 11 Jahren werden die vorgenannten Schlussüberschussanteilsätze inkl. deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungsjahre auf die Hälfte herabgesetzt. Für Versicherungen mit einer Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren und einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 4 Jahren wird beim Übergang in den Rentenbezug in 2025 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil fällig, der die Kürzung der Schlussüberschussanteilsätze bei einer vereinbarten Aufschubzeit von bis zu 11 Jahren aufhebt. Für die im Schlussüberschussanteil enthaltene Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die jeweilige Festlegung der Konsortialpartner berücksichtigt.
C. 4.1.2 Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung als Konsortialversicherungen (Tarif ab 7/2017)entfällt C. 4.2.1 Sofort beginnende Rentenversicherungen als Konsortialversicherungen (Tarif ab 1/2017)Für Renten im Rentenbezug gilt inkl. Beteiligung an den Bewertungsreserven für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr
Außerdem werden für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr auch die lebenslang kalkulierten Leistungen aus den bisherigen Überschüssen der Rentenzahlungszeit gewährt. In der Rentengarantiezeit wird nach dem Todesfall die bei Erleben fällige Leistung aus der Überschussbeteiligung gewährt. C. 4.2.2 Sofort beginnende Rentenversicherungen als Konsortialversicherungen (Tarif ab 7/2017)entfällt C.5 HINTERBLIEBENENRENTEN-ZUSATZVERSICHERUNGENC.5.1 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.429entfällt C.5.2 Bestandsgruppe 13, Gewinnverband 13.439entfällt C. 6 SELBSTÄNDIGE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGENC. 6.1 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und selbständige ErwerbsunfähigkeitsversicherungenBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.509Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.609entfällt C.6.2 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als ErgänzungstarifBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.509entfällt C.6.3 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und selbständige ErwerbsunfähigkeitsversicherungenBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.510Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.610entfällt C.6.4 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als ErgänzungstarifBestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.510entfällt C.7 BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGENC.7.1 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.809entfällt C.7.2 Bestandsgruppe 14, Gewinnverband 14.810entfällt C. 8 FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNGEN MIT BEITRAGSGARANTIEC. 8.1 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie durch regelbasierte FondsanlageBestandsgruppe 35, Gewinnverband 35.451entfällt C.9 FONDSGEBUNDENE VERSICHERUNGENC.9.1.1 Fondsgebundene Versicherungen ab 1/2017Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.129entfällt C.9.1.2 Fondsgebundene Versicherungen ab 7/2017Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109Bestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.129entfällt C.9.2 Regelbasierte Fondsgebundene VersicherungenC.9.2.1 Fondsgebundene Versicherungen durch regelbasierte FondsanlageBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.117entfällt C.9.3 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit flexiblem AnlagemixBestandsgruppe 31, Gewinnverband 31.109entfällt C.10 RESTSCHULDVERSICHERUNGEN UND ZUGEHÖRIGE ARBEITSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNGEN (sofern überschussberechtigt)C.10.1 RestschuldversicherungenBestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.279Bestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.255entfällt C.10.2 Arbeitsunfähigkeits-ZusatzversicherungenBestandsgruppe 23, Gewinnverband 23.255entfällt C.11 BESTATTUNGSVORSORGEVERSICHERUNGENC.11.1 Bestandsgruppe 11, Gewinnverband 11.190entfällt C.12 PFLEGERENTENVERSICHERUNGENC.12.1 Bestandsgruppe 15, Gewinnverband 15.910entfällt C.13 KAPITALISIERUNGSTARIFC.13.1 Tarif KP-LF mit mehrjähriger LaufzeitBestandsgruppe 34, Gewinnverband 001entfällt C. 14 ANSAMMLUNGSZINSSATZ
D Produktgeneration 2021 und 2022 und E Produktgeneration 2024 entfällt Zurich Gruppe - Gesellschaftsstruktur![]() Kennzahlen Zurich Gruppe Deutschland
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Annual Premium Equivalent (Neugeschäft laufende Beiträge plus 10 % der Einmalbeiträge) ImpressumHerausgeber:Zurich Gruppe Deutschland Deutzer Allee 1 50679 Köln Telefon 0221/7715-0 www.zurich.de Zurich Life Legacy Versicherung Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft:Leverkusen Handelsregister:Amtsgericht Köln HRB 110044 |
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