EV Digital Invest Assets Management AG (vormals: wevest Vermögensverwaltung AG)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Entwicklung des Anlagevermögens
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die EV Digital Invest Assets Management AG hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 182950 eingetragen. Der Jahresabschluss der EV Digital Invest Assets Management AG, Berlin (durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Februar 2024 von wevest Vermögensverwaltung AG, Berlin, in EV Digital Invest Assets Management AG, Berlin, umfirmiert) zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Bestimmungen der §§ 266 ff., 275 ff. und 340 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet. Da die Gesellschaft über eine Erlaubnis nach § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) verfügt, hat sie nach § 340a Abs. 1 HGB die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. 2. Erläuterungen zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Bilanzierungsmethoden Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Gesellschaft die Erlaubnis erteilt Wertdienstleistungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 und 9 WpIG zu erbringen. Sie gilt damit als Wertpapierinstitut im Sinne der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV). Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der RechKredV in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt worden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Sachanlagen weisen nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 2.2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten werden wie folgt bewertet und erläutert: 2.2.1. Aktiva Die Forderungen an Kreditinstitute entsprechen dem Stand der vorgelegten Kontoauszüge zum 31. Dezember 2023. Die Forderungen an Kunden werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens werden vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die den Aufwand für das Jahr 2024 darstellen. 2.2.2. Passiva Die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB, die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind, bestehen zum 31.12.2023 nicht. 2.3. Bilanz- Gewinn- und Verlustrechnung Die Forderungen an Kunden haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die sonstigen Rückstellungen enthalten vor allem die Kosten gesetzlicher Prüfungen sowie Beiträge. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 50.000,-- ist in 50.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je einem Euro eingeteilt. Der Kapitalrücklage wurde im Berichtsjahr ein Betrag in Höhe von EUR 30.000,-- als sonstige Zuzahlung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zugeführt. Die gesetzliche Rücklage beträgt zum Ende des Berichtsjahres unverändert zum Vorjahr EUR 5.000,--. Die anderen Gewinnrücklagen betragen zum Ende des Berichtsjahres unverändert zum Vorjahr EUR 109.652,40. Sämtliche Provisionserträge wurden im Inland erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Fremdleistungen im Zusammenhang mit dem Vermittlungs- und Provisionsgeschäft. 3. Sonstige Angaben 3.1. Geschäftsführung Dem Vorstand gehörte im Geschäftsjahr an:
Die Vorstände sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3.2. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
3.3. Leistungen des Abschlussprüfers Für Leistungen des Abschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr 2023 folgende Honorare berechnet:
3.4. Arbeitnehmerzahl Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug ohne die beiden Vorstände 3 (Vj. 3).
3.5. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Bilanzverlust in Höhe von EUR ./. 82.519,70 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3.6. Mehrheitsaktionäre Die EV Digital Invest AG, Berlin, hat uns mitgeteilt, dass sie 100% der Anteile an unserer Gesellschaft hält. 3.7. Vorgänge mit Bedeutung auf die Finanzlage Die Gesellschaft darf kostenlos die Büroräume der EV Digital Invest AG, Berlin, nutzen. Dies stellt ein nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenes Geschäft mit einem nahestehenden Unternehmen dar, das Auswirkung auf die Beurteilung der Finanzlage hat.
Berlin, 27. März 2024 EV Digital Invest Assets Management AG Lars Kalwitzke, Vorstand Björn Siegismund, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die wevest Vermögensverwaltung AG, Berlin VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der wevest Vermögensverwaltung AG, Berlin, - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der wevest Vermögensverwaltung AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein-stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-schädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Frankfurt am Main, den 31. Mai 2024 Baker Tilly GmbH & Co. KG Sandra Köhler, Wirtschaftsprüferin Dr. Stefan Fischer, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats 2023Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die Entwicklung der Gesellschaft begleitet und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand außerdem auch außerhalb der Sitzungen und Beschlussfassungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über aktuelle Vorgänge, die Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftsführung überwacht und in der Unternehmensleitung begleitet und sich regelmäßig, auch durch die vom Vorstand gemäß §90 AktG erstatteten Berichte, über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Aufsichtsrat und Ausschüsse Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2023 keine Ausschüsse gebildet. Beschließende Ausschüsse waren stets mit dem Gesamtaufsichtsrat identisch. Sämtliche Themen der Aufsichtsratstätigkeit sind im Geschäftsjahr 2023 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt worden. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 zwei ordentliche Sitzungen abgehalten. An der Sitzung und den Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2023 haben alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Beratungen im Aufsichtsrat Die Lage der Gesellschaft, insbesondere die Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Wirtschaftslage der Gesellschaft, waren Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Fortentwicklung der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 unterstützt. Jahresabschluss der wevest Vermögensverwaltung AG Der seitens der bakertilly geprüfte Jahresabschluss 2023 der EV Digital Invest Assets Management AG ist den Aufsichtsratsmitgliedern vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats, die am 27.06.2024 stattgefunden hat, übersandt worden. Die im Anschluss an den Bericht des Vorstands vom Aufsichtsrat durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses für die EV Digital Invest Assets Management AG hat nach deren abschließendem Ergebnis keine Einwendungen hervorgebracht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 weist eine Bilanzsumme von EUR 176.217,64 und einen Jahresfehlbetrag von EUR ./. 77.211,24 aus. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 Dem Aufsichtsrat gehörten die Herren Andreas Leckelt(Vorsitz), Karl Poerschke sowie Frau Christine Holzheu an. Vorübergehende Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2023 nicht aufgetreten. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand der EV Digital Invest Assets Management AG für seinen persönlichen Einsatz und die erbrachte Leistung im Geschäftsjahr 2023.
Berlin, 01.12.2024
Andreas Leckelt, Vorsitzender des AR LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Gesellschaft die Erlaubnis erteilt, Wertpapierdienstleistungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 und 9 WpIG zu erbringen. Sie gilt damit als Wertpapierinstitut im Sinne der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Die Gesellschaft betreut im Rahmen einer digitalen (Robo-Advisor) sowie persönlichen Vermögensverwaltung vor allem Privatkunden und Gesellschaften in Deutschland. Das Produktangebot umfasst standardisierte ETF-Portfolios sowie individuelle Wertpapier-Portfolios. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Aussicht auf sinkende Leitzinsen trieb eine Jahresendrally an den Börsen an, in der Indizes wie der DAX und Dow Jones neue Allzeithochs erreichten. Mit sinkenden Energiepreise ließ auch der Inflationsdruck weiter nach. In der Eurozone sank die Inflationsrate im November auf 2,4 Prozent. Dieser Wert hatte im Vorjahr noch 10,1 Prozent betragen. Die aktuelle Inflationsrate liegt hingegen schon nahe dem Zielwert der Europäischen Zentralbank EZB von 2,0 Prozent. Die großen Notenbanken reagierten und signalisierten erstmals mögliche Zinssenkungen, was die Zuversicht an den Börsen weiter steigerte. Zwar ließ der US-Zentralbankchef Jerome Powell den Leitzins mit einer Spanne von 5,25 bis 5,50 Prozent noch unverändert, gab jedoch positive Signale für eine Zinswende im kommenden Jahr. Für die USA gehen die Marktteilnehmer davon aus, dass der Leitzins im Jahr 2024 um bis zu 0,75 Prozentpunkte sinken könnte. Gleichzeitig zeigen sich die Konjunkturdaten in den meisten Industrieländern robust. Die US-Finanzministerin Janet Yellen geht davon aus, dass der US-Notenbank eine „sanfte Landung“ der Konjunktur gelingen dürfte. Im US-Wahljahr um die Präsidentschaft ist die Vermeidung einer Rezession sicherlich auch politisch gewollt. In diesem Umfeld konnten die internationalen Aktienmärkte im Jahr 2023 deutliche Gewinne verzeichnen. Vor allem die aufkeimende Hoffnung auf eine Verringerung des Inflationsdrucks und sinkende Zinsen im vierten Quartal trieben die Märkte an. Der EURO STOXX 50 Index und der deutsche DAX legten um etwa 19 bzw. 20 Prozent zu, während der britische FTSE mit knapp 4 Prozent Zuwachs verhaltener war. In den USA verzeichnete der S&P 500 Index einen Anstieg von rund 24 Prozent. Der technologielastige NASDAQ Composite Index legte mit einem Jahresplus von 43 Prozent besonders deutlich zu. In Asien zeigte sich ein gemischtes Bild: Beeinflusst durch den schwachen Yen und die anhaltende Niedrigzinspolitik konnte der japanischen Nikkei-Index einen Anstieg um 28 Prozent verzeichnen. In China hingegen drückte eine schwächere globale Nachfrage und die anhaltende Immobilienkrise auf die Stimmung und sorgte beim chinesischen Leitindex CSI-300 für einen Rückgang um 11 Prozent. Abseits der Aktienmärkte erzielten einige andere Anlageklassen ebenfalls starke Gewinne im Jahr 2023. An den Anleihenmärkten stiegen die Kurse aufgrund der Erwartung sinkender Zinsen. Die Renditen von zehnjährigen deutschen Staatsanleihen fielen nach über einem Jahr zeitweise unter 2,0 Prozent. Der Goldpreis erreichte im Dezember neue Rekordstände von rund 2.140 US-Dollar je Feinunze. Auch Kryptowährungen konnten sich deutlich von den schmerzlichen Verlusten aus dem Jahr 2022 erholen. Die bedeutendste Kryptowährung Bitcoin legte um 150 Prozent zu. Der Rohölpreis ging zuletzt dagegen spürbar zurück: Der Preis für ein Fass (159 Liter) der Referenzölsorte Brent fiel von knapp 95 Dollar im September bis Jahresschluss auf Niveaus zwischen 75 und 80 Dollar. 2.2. Geschäftsverlauf und Lage 2.2.1. Wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Von der positiven Marktstimmung konnten die ETF-Portfolios profitieren und eine positive Jahresentwicklung liefern. Für Aktien-Nebenwerte hingegen blieb das Umfeld hoher Marktzinsen herausfordernd, so dass die WEALTH-Mandate eine leicht negative Wertentwicklung im Jahr 2023 erzielten. Im Zuge der leicht negativen Portfolioentwicklung konnte im Jahr 2023 keine performanceabhängige Gebühr in Rechnung gestellt werden. Im Dezember 2023 wurde das Verfahren gemäß WpIG-Abschnitt 3 zur vollständigen Übernahme der Gesellschaft durch die EV Digital Invest AG abgeschlossen und die gesamten Aktien der Gesellschaft übertragen. 2.2.2. Auftragsentwicklung Die Zahl der Depot-Mandate reduzierte sich um 35 auf 495. Das verwaltete Vermögen stieg nur leicht um EUR +1,61 Mio. Die Planzahlen hinsichtlich der erzielten Umsatzerlöse für 2023 konnten somit nicht erreicht werden. Die Verwaltungskosten erhöhten sich im Jahr 2023 um gut 20 TEUR, so dass ein Jahresfehlbetrag erzielt wurde. 2.2.3. Ertragslage Den Mandanten wird eine feste Verwaltungsgebühr monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt, welche auf dem durchschnittlich verwalteten Vermögen basiert. Die erfolgsabhängige Gebühr - sofern vereinbart - wird nur einmal jährlich zum 31. Dezember berechnet. Die Provisionserträge betrugen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt EUR 368.826,05 (im Vorjahr EUR 379.154,85). Die jährlich wiederkehrenden Erträge konnten im Vergleich zum Vorjahr stabil gehalten werden (+0,23% ggü. dem Vorjahr). Die Löhne und Gehälter erhöhten sich um EUR 63.033,52 auf EUR 344.158,23. 2.2.4. Finanzlage Mit der Erhöhung der Personalkosten sowie der Verwaltungskosten konnten die laufenden fixen Kosten im Jahr 2023 nicht durch die wiederkehrenden Erträge gedeckt werden. Das Risiko, dass die Gesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, bestand zu keinem Zeitpunkt. Zur Stärkung des Eigenkapitals wurden im Jahr 2023 EUR 30.000,00 in die Kapitalrücklage eingezahlt. 2023 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 77.211,24 (im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von EUR 5.308,46) erzielt. 2.2.5. Vermögenslage Die Gesellschaft verfügt über eine stabile Vermögenslage. Die Eigenkapitalquote beträgt 86% (Vorjahr 62%). Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Forderungen gegenüber Kunden wurden im ersten Quartal 2024 im Rahmen der turnusmäßigen Verwaltungsprovisionsabrechnungen realisiert, so dass die Gesellschaft kurze Zeit nach dem Bilanzstichtag über einen hohen Stand an Liquidität verfügt. 2.3. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Gesellschaft wurden keine besonderen Kennzahlen festgelegt. Die Geschäftsführung überwacht laufend die Entwicklung der Liquiditäts- und Vermögenssituation der Gesellschaft. 2.4. Gesamtaussage Die Ertragslage der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2023 aufgrund erhöhter Aufwendungen sowie eines herausfordernden makroökonomischen Umfeldes hinter den Planungen zurück. Die Provisionserträge gingen leicht (- 2,6%) zurück. Aufgrund dessen verschlechterte sich auch die Finanzlage. Nicht zuletzt aufgrund der neu eingezahlten Kapitalrücklage bleibt die Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft solide. 3. Chancen- und Risikobericht Das Management von Chancen und Risiken ist eine fortwährende Aufgabe. Ziel ist es dabei, potenzielle Chancen und Risiken so früh wie möglich zu erkennen. Die Fähigkeit, Risiken, die die Erreichung unser Unternehmensziele gefährden könnten, zu identifizieren, zu bewerten, und zu steuern, ist ein wichtiges Element solider Unternehmensführung. Die Geschäftsleitung der Gesellschaft trägt die Gesamtverantwortung für die Risikostrategie und die internen Grundsätze des Instituts zum Umgang mit Risiken. Sie genehmigt und überprüft regelmäßig die Strategien und die internen Richtlinien zur Risikobereitschaft des Instituts sowie zum Umgang, zur Überwachung und zur Minderung von Risiken, denen das Institut ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte. Drunter fallen Liquiditäts-, Fremdwährungs-, Zinsänderungs-, Kredit-, Ertrags-, Marktpreis- und operationelle Risiken. Als wesentlichsten Risiken erachtet der Vorstand die operationellen Risiken sowie Ertragsrisiken. Regelmäßig erfolgt eine Risikoberichterstattung an den Aufsichtsrat. Es gab keine wesentlichen Veränderungen des Risikomanagementsystems im Vergleich zum Vorjahr. Das Risikodeckungspotenzial entspricht der gesamten Risikotragfähigkeit des Instituts und stellt das Gesamtlimit der zugelassenen Risikopositionen dar. Der Vorstand hat einzelne Risiko-Limite beschlossen, die regelmäßig überwacht werden. Zusätzlich dienen dazu, Informationen über die potenziellen Auswirkungen bestimmter Entwicklungen zu gewinnen, diese Informationen zu kommunizieren und daraufhin Entscheidungen abzuleiten. Weiterhin sind die Erlöse von der Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte abhängig. Zum einen basiert die Berechnung der Verwaltungsvergütung auf dem verwalteten Vermögen, welches sich aufgrund von Kursänderungen reduzieren kann. Zum anderen können performanceabhängige Vergütungen nicht berechnet werden, sollten keine positiven Wertentwicklungen für die Mandanten erzielt werden. Eine Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds könnten zu einem Kursrückgang an den Kapitalmärkten führen und einen Abzug von Kundengeldern bewirken. Auch eine im Vergleich zum Wettbewerb oder zur Benchmark schwächere Wertentwicklung der Kundenportfolios könnte Netto-Mittelabflüsse zur Folge haben. Trotz der grundsätzlich hohen Kundenloyalität und Kundenzufriedenheit hat unter anderem die Einführung der neuen Marke Digital Invest Assets und die Änderung in der Eigentümerstruktur bei den Kunden zu Verunsicherung geführt, was in einer gestiegenen Anzahl an Mandatskündigungen resultierte. Die Neukundengewinnung blieb im Jahr 2023 hinter den Erwartungen. Die monatlichen, gut prognostizierbaren Verwaltungsvergütungen stabilisieren den Cash-Flow und somit auch die Ertragslage. Die für die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft war Kapitalpuffer im Jahr 2023 jederzeit angemessen. Wir sind zuversichtlich, dass wir im Jahr 2024 wieder ein stabiles Wachstum unserer Gesellschaft erreichen. 4. Prognosebericht Trotz des weiterhin herausfordernden Marktumfelds bedingt durch die anhaltend hohen Leitzinsen sowie die Folgen des Ukraine-Krieges erweist sich der Aktienmarkt als sehr widerstandsfähig und konnte im ersten Quartal 2024 die positive Wertentwicklung des Vorjahres weiter fortsetzen. Mit dem bestehenden Produktangebot sehen wir die Gesellschaft gut am Markt aufgestellt, um die Anzahl der Kunden sowie der betreuten Vermögen steigern zu können. Für das Jahr 2024 planen wir das verwaltete Vermögen um EUR +18 Mio. (+23,5% zum Vorjahr) zu steigern. Die wiederkehrenden Provisionserträge erwarten wir für das Jahr 2023 auf einem Niveau von EUR 436.225,00 (+18% zum Vorjahr). 5. Schlusserklärung Wir erklären gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und anderen Maßnahmen nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.
Berlin, den 27.03.2024
Björn Siegismund, Vorstand Lars Kalwitzke, Vorstand |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||