HASYTEC Electronics AG
Kiel
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der HASYTEC Electronics AG lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Dienstag, den 12. August 2025 um 12:30 Uhr
in den Räumen der Kanzlei Take Maracke & Partner,
3. OG, Besprechungsraum 1, Westring 455, 24118 Kiel,
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der HASYTEC Electronics AG, Sitz in Kiel,
ein.
BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS – ANMELDUNG
Die im Aktienregister eingetragenen Namensaktionäre sind nach § 15.1 der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bis fünf Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum
Mittwoch, den 06.08.2025 um 24:00 Uhr
, bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung hat
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schriftlich unter der nachstehenden Adresse der Gesellschaft
HASYTEC Electronics AG, Liebigstraße 17, 24145 Kiel,
oder
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per E-Mail an ir@hasytec.com
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in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang. Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht rechtzeitig
angemeldet sind, nicht teilnahmeberechtigt und nicht stimmberechtigt sind.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 513.333,00 und ist eingeteilt in 513.333 Stückaktien. Diese sind vollumfänglich
Stammaktien, die je eine Stimme gewähren, so dass sich die Gesamtanzahl der Stimmrechte auf 513.333 beläuft.
STIMMRECHT – BEVOLLMÄCHTIGUNG
Die Aktionäre sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Gemäß § 134 Abs. 3 AktG bedürfen die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126
BGB). Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung an die E-Mail-Adresse
ir@hasytec.com
TAGESORDNUNG:
1.
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Beschlussfassung über die Änderung der Firma der HASYTEC Electronics AG in HT Electronics Abwicklungs AG und Änderung der
Satzung
Der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Christian Krüger hat nach intensiven Verhandlungen ein Angebot für die
Übernahme der wesentlichen immateriellen und materiellen Assets der Gesellschaft (sanierende Übertragung) vorliegen, welche
die weitere Nutzung der Bezeichnung/Firma HASYTEC durch den Erwerber beinhalten.
Der Insolvenzverwalter wird anregen, dass das Insolvenzverfahren zum 01.07.2025 eröffnet wird und der Verkauf der Assets in
zeitlichem Zusammenhang damit gefördert werden kann.
Daher ist eine Firmenänderung erforderlich, um eine Übertragung der Firma im Rahmen eines solchen Deals zu ermöglichen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
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§ 1.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
1.1 Die Firma der Gesellschaft lautet: HT Electronics Abwicklungs AG
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Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.
– ENDE DER TAGESORDNUNG –
VERLANGEN AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG GEMÄSS § 122 ABS. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals (dies sind EUR 25.666,65) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden („Ergänzungsverlangen“).
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss dem Vorstand spätestens 24 Tage vor der Hauptversammlung unter nachstehender
Adresse zugehen: HASYTEC Electronics AG, Vorstand, Liebigstraße 17, 24145 Kiel.
DATENSCHUTZ
Die HASYTEC Electronics AG, Liebigstraße 17, 24145 Kiel, E-Mail: ir@hasytec.com, verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene
Daten der angemeldeten Aktionäre (Name und Vorname, ggf. Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart
der Aktien, Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten an Bevollmächtigte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der
Bevollmächtigten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die
ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung und für die Stimmrechtsausübung rechtlich zwingend erforderlich
und erfolgt zu diesem Zweck. Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit der HASYTEC Electronics AG in Kontakt treten
(„Anfrage“), verarbeiten wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Anfrage mitgeteilt wurden und die
erforderlich sind, um die Anfrage zu beantworten (z. B. die vom Aktionär oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten wie
etwa E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Widersprüchen,
Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären und deren Bevollmächtigten.
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen
Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ausschließlich nach Weisung der HASYTEC Electronics AG und nur soweit dies
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter
der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten haben und/oder
diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere
wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die
Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
bestehen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen
Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung
zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Soweit Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO ist, steht den Aktionären unter den gesetzlichen Voraussetzungen
zudem ein Widerspruchsrecht zu.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 118 ff. AktG),
jeweils in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DS-GVO. Darüber hinaus verarbeitet die HASYTEC Electronics AG personenbezogene
Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen aus dem Aufsichts-, Steuer- und Handelsrecht. Rechtsgrundlage bildet auch
hier Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DS-GVO.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten
der HASYTEC Electronics AG unter der Anschrift HASYTEC Electronics AG, Liebigstraße 17, 24145 Kiel, und per E-Mail unter
datenschutz@hasytec.com
Kiel, den 23.06.2025
HASYTEC Electronics AG
Vorstand
Jan Kelling, Jessica Schmiede, Andreas Hoffmann
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