Hitex Industries AG

Tittmoning

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

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Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 474.678,72 451.915,20
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 165,50 345,50
II. Sachanlagen 144.282,00 116.291,50
III. Finanzanlagen 330.231,22 335.278,20
B. Umlaufvermögen 727.945,29 621.188,27
I. Vorräte 516.273,92 456.721,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 89.174,19 137.290,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 122.497,18 27.176,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.705,60 11.621,91
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.212.329,61 1.084.725,38

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Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 330.433,92 224.826,63
I. gezeichnetes Kapital 62.783,00 62.783,00
II. Gewinnrücklagen 6.278,30 6.278,30
III. Bilanzgewinn 261.372,62 155.765,33
B. Rückstellungen 719.558,71 709.696,12
C. Verbindlichkeiten 158.272,22 150.202,63
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.064,76 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.212.329,61 1.084.725,38

Anhang


 
zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009


Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:
 - Beteiligungen zu Anschaffungskosten
 - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
 - Ausleihungen zum Nennwert
 - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
 - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Soweit die Rückstellung einen Zinsanteil enthält, erfolgt die Bewertung zum Barwert.

Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Wirtschafsgüter im Sinne des § 6 EStG wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften bilanziert und abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen wird soweit zum Bilanzstichtag eine Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen werden alle Fertigungseinzelkosten sowie die notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen auf das Anlagevermögen einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung werden nicht eingerechnet.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt zum versicherungsmathematischen Teilwert nach § 6a EStG unter Berücksichtigung der Sterbetafeln von Dr. Heubeck von 2005 G und eines Zinssatzes von 6%.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen:

Forderungen   112,73 Euro


Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag  in Höhe von Euro 155.765,33.

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.

 Art der Verbindlichkeit zum 31.12.2009
 Gesamtbetrag 158,3 TEuro
 davon mit einer Restlaufzeit
 kleiner 1 Jahr 116,7 TEuro
 1 bis 5 Jahre 29,3 TEuro
 größer 5 Jahre 12,3 TEuro

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die
Vorstände

 Walter Anfang, Kaufmann
 Bernhard Anfang, CNC-Fräser

geführt.

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:

 Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH), Steuerberater (Vorsitzender)
 Werner Stielow, Kaufmann (stv. Vorsitzender)
 Josef Wendl, Ingenieur



Tittmoning - Kay, den 25. Mai 2010


 Vorstände:



 gez. Walter Anfang gez. Bernhard Anfang