Hitex Industries AG
Tittmoning
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Anhang
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt
die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde die Angabe im Anhang gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften
unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, für Zinsaufwendungen und für Nachlässe
wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei
werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt
genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschafsgüter mit einem geringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 410 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter
mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig wird die Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.
Bezüglich der Ausübung der bestehenden Wahlrechte bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen
verweisen wir auf die Ausführungen unter „Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten“.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Ausleihungen:
Forderungen Euro 20.631,38
Der Rechnungsabrenzungsposten enthält ein Disagio im Sinne von § 250 Abs. 3 HGB in
Höhe von Euro 2.950,81.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 269.446,33.
Für die aufgrund der Neubewertung gemäß dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum
1. Januar 2010 notwendige Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde das Wahlrecht genutzt, die Zuführungsbeträge bis spätestens zum 31.12.2024 anzusammeln,
wobei jedes Jahr mindestens 1/15 des Anpassungsbetrags zu verbuchen ist. Zum 1. Januar
2010 ergab sich ein Anpassungsbetrag in Höhe von Euro 60.179,00. Im Geschäftsjahr
wurde davon ein Betrag von Euro 4.012,00 erfolgswirksam zugeführt. Der bisher noch
nicht zugeführte Betrag (Unterdeckung) beträgt zum Stichtag Euro 52.155,00.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Der Berechnung wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: Zinssatz 6,00 % Rentensteigerung 2,00 % zugrunde gelegte Sterbetafel: Heubeck RT2005G Der verwendete Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten
sieben Jahre für eine pauschal zugrunde gelegte Laufzeit von 15 Jahren.
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigem Vermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden Euro 600.486,31
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte Euro 340.863,00 Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte Euro 340.863,00
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten zum 31.12.2011
Gesamtbetrag 221,0 TEuro davon mit einer Restlaufzeit kleiner 1 Jahr 125,8 TEuro 1 bis 5 Jahre 38,9 TEuro größer 5 Jahre 56,3 TEuro
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch
die Vorstände
Walter Anfang, Kaufmann Bernhard Anfang, CNC-Fräser
geführt.
Der aufsichtsführendeAufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:
Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH), Steuerberater (Vorsitzender) Werner Stielow, Kaufmann (stv. Vorsitzender) Josef Wendl, Ingenieur
Mit der Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 6.278,30 Euro entspricht die gesetzliche Rücklage den durch § 150 Abs.
2 AktG geforderten zehnten Teil des Grundkapitals. Regelungen in der Satzung der Hitex
Industries AG zur gesetzlichen Rücklage bestehen nicht.
Der Bestand an Aktien beziehungsweise das Grundkapital ist eingeteilt in 62.783,00 nennwertlose auf den
Namen lautende Stückaktien im Nennbetrag von 62.783,00 Euro.
Tittmoning-Kay, den 20. Juni 2012
Vorstände:
gez. Walter Anfang gez. Bernhard Anfang
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.08.2012 festgestellt.
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