Hitex Industries AGTittmoningJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva scroll
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr ei- nen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Be- achtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und so- fern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit ab- nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringli- che Forderungen werden abgeschrieben. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, für Zinsaufwendungen und für Nachlässe wird eine Pau- schalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewie- sen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünfti- ger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt: Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem ge- ringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben: Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 410 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vor- schriften gewählt. Bezüglich der Ausübung der bestehenden Wahlrechte bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen verweisen wir auf die Ausführungen unter „Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten“. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Der Rechnungsabrenzungsposten enthält ein Disagio im Sinne von § 250 Abs. 3 HGB in Höhe von Euro 531,02. Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten scroll
Die nachfolgende Darstellung zeigt das in der Bilanz aufgeführte Eigenkapital. Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 501.658,44. Für die aufgrund der Neubewertung gemäß dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2010 notwendige Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, wurde das Wahlrecht genutzt, die Zuführungsbeträge bis spätestens zum 31. Dezember 2024 anzusammeln, wobei jedes Jahr mindestens 1/15 des Anpassungsbetrags zu verbuchen ist. Zum 1. Januar 2013 ergab sich ein Anpassungsbetrag in Höhe von Euro 44.131,00. Im Geschäftsjahr wurde davon ein Betrag von Euro 4.012,00 erfolgswirksam zugeführt. Der bisher noch nicht zugeführte Betrag (Unterdeckung) be- trägt zum Stichtag Euro 40.119,00. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Anwartschafts- barwertverfahren gebildet. Der Berechnung wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Der verwendete Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre für ei- ne pauschal zugrunde gelegte Laufzeit von 15 Jahren. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigem Ver- mögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt: scroll
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten zum 31.12.2014 Gesamtbetrag 218,6 TEuro davon mit einer Restlaufzeit kleiner 1 Jahr 98,6 TEuro scroll
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 340,11 enthalten. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die Vorstände Walter Anfang, Kaufmann Bernhard Anfang, CNC-Fräser geführt. Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder: Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH), Steuerberater (Vorsitzender) Werner Stielow, Kaufmann (stv. Vorsitzender) Josef Wendl, Ingenieur Mit der Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 6.278,30 Euro entspricht die gesetzliche Rücklage den durch § 150 Abs. 2 AktG geforderten zehnten Teil des Grundkapitals. Regelungen in der Satzung der Hitex Industries AG zur gesetzlichen Rücklage bestehen nicht. Der Bestand an Aktien beziehungsweise das Grundkapital ist eingeteilt in 62.783 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien im Nennbetrag von 62.783,00 Euro.
Tittmoning-Kay, den 5. Oktober 2015 Vorstände gez. Walter Anfang gez. Bernhard Anfang sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2015 festgestellt. |
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