Hitex Industries AG
Tittmoning
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Hitex Industries AG hat ihren Sitz in Tittmoning. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Trauns- tein unter HRB 13072 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahres-
abschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften
des HGB aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt
die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr ei- nen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Soweit Wahlrechte für Anga- ben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde die Angabe im Anhang gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften
unter Be- achtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und so- fern sie der Abnutzung unterliegen,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit ab- nutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringli- che Forderungen werden
abgeschrieben.
Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, für Zinsaufwendungen und für Nachlässe
wird eine Pau- schalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewie- sen, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünfti-
ger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag.
Da- bei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entspre- chenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben
Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt
genutzt: Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungs- dauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem geringen
Wert wer- den vereinfachend wie folgt abgeschrieben: Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu
Euro 150 werden so- fort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von Euro 150
bis Euro 1.000 werden in einen Sam- melposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben.
Soweit handelsrechtlich zulässig, wird die Nut- zungsdauer der Vermögensgegenstände
entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.
Bezüglich der Ausübung der bestehenden Wahlrechte bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen
verweisen wir auf die Ausführungen unter „Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten“.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanz wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt das in der Bilanz aufgeführte Eigenkapital.
Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 990.254,50 (Vorjahr: Euro 815.140,29).
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigem Ver- mögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten zum 31.12.2017 Gesamtbetrag TEuro 257,5 (Vorjahr TEuro 281,8) davon mit einer Restlaufzeit = 1 Jahr TEuro 133,1 (Vorjahr TEuro 162,9) 1 - 5 Jahre TEuro 85,8 (Vorjahr TEuro 102,8) > 5 Jahre TEuro 39,0 (Vorjahr TEuro 16,1)
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe
von Euro 1.495,37 enthalten.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 25 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, be- standen zum
Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 994,6.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch
den Vorstand
Bernhard Anfang, CNC-Fräser geführt. Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:
Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH) Steuerberater (Vorsitzender) Werner Stielow, Kaufmann
(stv. Vorsitzender) Josef Wendl, Ingenieur
Tittmoning-Kay, den 25. Juli 2018
gez. Bernhard Anfang, Vorstand
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2018 festgestellt.
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