Hitex Industries AG
Tittmoning
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Hitex Industries AG hat ihren Sitz in Tittmoning. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Traunstein unter HRB 13072 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt
die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde die Angabe im Anhang gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften
unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag.
Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt
genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter
mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanz wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Ausleihungen:
Forderungen Euro 36.000,00
Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt das in der Bilanz aufgeführte Eigenkapital.
Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 1.043.611,97 (Vorjahr: Euro 990.254,50).
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigem Vermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden Euro 389.892,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte Euro 0,00
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten zum 31.12.2018
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe
von Euro 720.250,00 enthalten.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 27 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 974.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Vorstand
Bernhard Anfang, CNC-Fräser
geführt.
Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:
Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH) Steuerberater (Vorsitzender) Werner Stielow, Kaufmann (stv. Vorsitzender) Josef Wendl, Ingenieur
Tittmoning-Kay, den 4. April 2019
Vorstand:
gez. Bernhard Anfang
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2019 festgestellt.
|