Hitex Industries AG

Tittmoning

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 372.607,50 439.270,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.434,00 11.426,00
II. Sachanlagen 366.173,50 427.844,50
B. Umlaufvermögen 1.538.340,33 1.717.330,83
I. Vorräte 358.722,75 282.609,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 453.038,86 443.055,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 726.578,72 991.665,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.328,63 28.158,14
Aktiva 1.945.276,46 2.184.759,47
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.564.925,23 1.841.516,63
I. Gezeichnetes Kapital 62.783,00 62.783,00
II. Gewinnrücklagen 6.278,30 6.278,30
III. Bilanzgewinn 1.495.863,93 1.772.455,33
B. Rückstellungen 172.554,00 178.710,16
C. Verbindlichkeiten 207.797,23 164.532,68
Passiva 1.945.276,46 2.184.759,47

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Hitex Industries AG hat ihren Sitz in Tittmoning. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 13072 eingetragen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.

In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen Leistungen werden nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung veranlasst ist.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanz wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Forderungen:

Forderungen zum 31.12.2023
Gesamtbetrag TEuro 453,0 (Vorjahr TEuro 443,1)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 303,2 (Vorjahr TEuro 293,1)
> 1 Jahr TEuro 150,0 (Vorjahr TEuro 150,0)

Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die nachfolgende Darstellung zeigt das in der Bilanz aufgeführte Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital   Euro 62.783,00
Kapitalrücklage /​ gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG)  Euro 6.278,30
Bilanzgewinn (§ 158 Abs. 1 AktG)
Jahresüberschuss Euro 223.408,60
Vortrag aus Vorjahr Euro 1.272.455,33
davon Ausschüttung Euro -500.000,00
Einstellung in gesetzliche Rücklage Euro 0,00

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Bilanzgewinn Euro 1.495.863,93
Eigenkapital Euro 1.564.925,23

Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 1.272.455,33 (Vorjahr: Euro 1.602.746,04).

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten zum 31.12.2023
Gesamtbetrag TEuro 207,8 (Vorjahr TEuro 164,5)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 207,8 (Vorjahr TEuro 157,0)
1 - 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 7,5)
> 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0)

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 25 Arbeitnehmer.

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 961,8.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Vorstand

Bernhard Anfang, CNC-Fräser

geführt.

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:

Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH) Steuerberater (Vorsitzender)
Werner Stielow, Kaufmann (stv. Vorsitzender)
Josef Wendl, Ingenieur



 

Tittmoning-Kay, den 30. Juli 2024


Vorstand

gez. Bernhard Anfang

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2024 festgestellt.