Hitex Industries AG

Tittmoning

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

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Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 484.340,44 372.607,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.443,00 6.434,00
II. Sachanlagen 482.897,44 366.173,50
B. Umlaufvermögen 1.571.983,31 1.538.340,33
I. Vorräte 294.764,76 358.722,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 383.236,30 453.038,86
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 893.982,25 726.578,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 26.950,89 34.328,63
Aktiva 2.083.274,64 1.945.276,46
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Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 1.315.910,41 1.564.925,23
I. Gezeichnetes Kapital 62.783,00 62.783,00
II. Gewinnrücklagen 6.278,30 6.278,30
III. Bilanzgewinn 1.246.849,11 1.495.863,93
B. Rückstellungen 143.091,00 172.554,00
C. Verbindlichkeiten 624.273,23 207.797,23
Summe Passiva 2.083.274,64 1.945.276,46

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024



Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Hitex Industries AG hat ihren Sitz in Tittmoning. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 13072 eingetragen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahres­ab­schluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliede­rung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Dar­über hin­aus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstel­lung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr ei­nen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Anga­ben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden kön­nen, wur­de die Angabe im Anhang ge­wählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vor­schriften unter Be­achtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesonde­re die nachfol­genden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und so­fern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit ab­nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaf­fungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprin­zips.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leis­tungen erfolgt zu Her­stellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nenn­wert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit er­kennbaren Risiken behaftet ist, werden an­gemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbring­li­che Forderungen werden ab­geschrieben.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschluss­stichtag ausgewie­sen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlich­keiten nach ver­nünfti­ger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung er­folgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Da­bei wer­den Rück­stellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entspre­chen­den durch­schnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Die planmäßigen Abschrei­bungen im Anlagevermögen werden nach der voraus­sichtlichen Nut­zungs­dauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden ver­einfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter mit ei­nem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert wer­den nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. So­weit han­delsrecht­lich zulässig, wird die Nut­zungs­dauer der Ver­mö­gensge­gen­stände ent­spre­chend den steuer­li­chen Vor­schriften ge­wählt.

In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen Leistun­gen wer­den nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die Materialkosten, die Fertigungsko­sten und die Sonderko­sten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemein­ko­sten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung veranlasst ist.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresab­schlusses

Die Bilanz wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Forderungen:

Forderungen zum 31.12.2024
Gesamtbetrag TEuro 383,2 (Vorjahr TEuro 453,0)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 283,6 (Vorjahr TEuro 303,0)
> 1 Jahr TEuro 100,0 (Vorjahr TEuro 150,0)

Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

 Die nachfolgende Darstellung zeigt das in der Bilanz aufgeführte Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital   Euro 62.783,00
Kapitalrücklage / gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG)  Euro 6.278,30
Bilanzgewinn (§ 158 Abs. 1 AktG)
Jahresüberschuss Euro 150.985,18
Vortrag aus Vorjahr Euro 1.095.863,93
davon Ausschüttung Euro -400.000,00
Einstellung in gesetzliche Rücklage Euro 0,00

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Bilanzgewinn Euro 1.246.849,11
Eigenkapital Euro 1.315.910,41

Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Hö­he von Euro 1.095.863,93 (Vorjahr: Euro 1.272.455,33)

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten zum 31.12.2024
Gesamtbetrag TEuro 624,3 (Vorjahr TEuro 207,8)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 519,9 (Vorjahr TEuro 207,8)
1 - 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0)
> 5 Jahre TEuro 104,4 (Vorjahr TEuro 0,0)

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 26 Arbeitnehmer.

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, be­stan­den zum Bilanzstichtag nicht.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 646,1.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Vorstand

Bernhard Anfang, CNC-Fräser

geführt.

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:

Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH) Steuerberater (Vorsitzender)
Werner Stielow, Kaufmann (stv. Vorsitzender)
Josef Wendl, Ingenieur

Tittmoning-Kay, den 17. Juni 2025

 Vorstand

gez. Bernhard Anfang

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2025 festgestellt.