Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Köln
Wir laden unsere Aktionäre zur
59. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 8. Mai 2012, um 10.00 Uhr,
in die LANXESS arena,
Willy-Brandt-Platz 1,
50679 Köln, ein.
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
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2.
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Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
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3.
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Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
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4.
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Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
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5.
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Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Eurowings GmbH
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6.
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Satzungsänderungen zum Gegenstand des Unternehmens, zur Einberufung des Aufsichtsrats und zur Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
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7.
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers zur prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten
für das Geschäftsjahr 2012
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II.
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Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
Es findet keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 14. März 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands
mit den Erläuterungen u. a. zu den übernahmerechtlichen Angaben und dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem sind
der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer Beschlussfassung bedarf.
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2.
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Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
Euro 114.484.393,00 zur Zahlung einer Dividende in Höhe von Euro 0,25 je auf den Namen lautende Stückaktie, das sind insgesamt
Euro 114.484.393,00, zu verwenden.
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3.
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Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands des Geschäftsjahres 2011 für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4.
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Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats des Geschäftsjahres 2011 für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5.
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Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Eurowings GmbH
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
zwischen der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft und der Eurowings GmbH zuzustimmen.
Die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft und die Eurowings GmbH haben einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird erst mit Zustimmung der Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft
wirksam. Die Gesellschafterversammlung der Eurowings GmbH hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits zugestimmt.
Den wesentlichen Inhalt des Vertrags machen Vorstand und Aufsichtsrat wie folgt bekannt:
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Die Eurowings GmbH unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft. Diese ist demnach
berechtigt, der Geschäftsführung der Eurowings GmbH Weisungen zu erteilen. Der Geschäftsführung der Eurowings GmbH obliegt
weiterhin die Führung der Geschäfte und die Vertretung der Eurowings GmbH.
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Die Eurowings GmbH ist verpflichtet, ihren Jahresüberschuss an die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft abzuführen.
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Die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ist verpflichtet, etwaige Verluste der Eurowings GmbH entsprechend § 302 AktG auszugleichen.
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Die Eurowings GmbH kann nur mit Zustimmung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft Teile des Jahresüberschusses in andere
Gewinnrücklagen einstellen.
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Während der Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages
zu verwenden oder als Gewinn abzuführen, wenn die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft dies verlangt.
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Der Beherrschungsvertrag wird nach Zustimmung der Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft und mit der
Eintragung in das Handelsregister der Eurowings GmbH wirksam und wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Einhaltung
einer Frist von zwei Wochen zum Geschäftsjahresende der Eurowings GmbH oder aus wichtigem Grund gekündigt werden.
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Der Gewinnabführungsvertrag wird nach Zustimmung der Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft und mit der
Eintragung in das Handelsregister der Eurowings GmbH wirksam und mit wirtschaftlicher Wirkung vom 1. Januar 2012 bis einschließlich
31. Dezember 2016 abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend um jeweils ein Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer
Frist von zwei Wochen vor seinem Ablauf oder aus wichtigem Grund gekündigt wird.
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Mangels außenstehender Gesellschafter bei der Eurowings GmbH hat die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft weder Ausgleichszahlungen
nach § 304 AktG noch Abfindungen nach § 305 AktG zu gewähren.
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Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist im gemeinsamen Bericht des Vorstands der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft
und der Geschäftsführung der Eurowings GmbH näher erläutert und begründet.
Unter der Internetadresse www.lufthansa.com/hauptversammlung sind neben weiteren Hauptversammlungsinformationen folgende Unterlagen
zugänglich:
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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft und der Eurowings GmbH;
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Jahresabschlüsse und Lageberichte der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre;
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Jahresabschlüsse und Lageberichte der Eurowings GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre;
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Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Eurowings GmbH.
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Eine Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch einen Vertragsprüfer ist entbehrlich, weil sich das gesamte
Stammkapital der Eurowings GmbH in der Hand der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft befindet.
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6.
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Satzungsänderungen zum Gegenstand des Unternehmens, zur Einberufung des Aufsichtsrats und zur Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
§ 2 Abs. 1 der Satzung regelt den Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist der Luftverkehr im In- und
Ausland und der Betrieb aller mit der Luftfahrt und ihrer Förderung zusammenhängenden Geschäfte und Einrichtungen. Um sicherzustellen,
dass die Gesellschaft sowie ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wirtschaftlich sinnvolle Geschäfte im Zusammenhang
mit ihrem jeweiligen Kerngeschäft ohne rechtliche Zweifel vornehmen können, ohne durch den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft
limitiert zu sein, wird eine erweiterte Fassung des Gegenstands des Unternehmens vorgeschlagen.
§ 10 Abs. 2 Satz 1 der Satzung regelt, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, wenn die Mitglieder unter der zuletzt bekanntgegebenen
Anschrift schriftlich oder telegrafisch eingeladen sind und weitere Voraussetzungen gegeben sind. Zeitgemäß ist inzwischen
auch die Einberufung des Aufsichtsrats per E-Mail. Um größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten, soll zudem die Möglichkeit
der fernmündlichen Einberufung ergänzt werden. Die bislang noch vorgesehene telegrafische Einberufung findet dagegen in der
Praxis nicht mehr statt. Entsprechend soll § 10 Abs. 2 Satz 1 der Satzung neu gefasst werden.
§ 13 der Satzung regelt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre
Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von Euro 50.000 (Fixum) sowie eine variable Vergütung (Variable) in Abhängigkeit von dem
auf die Aktionäre entfallenden Konzernergebnis. Die Vergütung aus Fixum und Variable darf Euro 100.000 im Jahr nicht übersteigen.
Der Vorsitzende erhält das Dreifache, der stellvertretende Vorsitzende das Anderthalbfache der Vergütung. Darüber hinaus erhält
das Mitglied eines Ausschusses 25 Prozent, der Vorsitzende eines Ausschusses 50 Prozent der Vergütung. Auf eine erfolgsabhängige
Vergütung des Aufsichtsrats soll ab dem Geschäftsjahr 2013 verzichtet und allein eine fixe Vergütung in Höhe von Euro 80.000
gewährt werden, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats weiter zu stärken. Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Stellvertreter,
Ausschussvorsitzende und Mitglieder in Ausschüssen sollen in Orientierung am Aufwand auch weiterhin eine höhere, jetzt aber
eine fixe Vergütung erhalten. Die vorgeschlagene Neuregelung trägt der aktuellen Entwicklung in der Corporate-Governance-Diskussion
Rechnung. Denn die von der Regierungskommission am 1. Februar 2012 vorgeschlagene Neufassung der Ziffer 5.4.6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sieht vor, dass dem Aufsichtsrat zur Stärkung der Unabhängigkeit allein eine fixe Vergütung gewährt
und auf eine Variable verzichtet werden kann. Schließlich soll für den Fall eines unterjährigen Ausscheidens von Mitgliedern
aus dem Aufsichtsrat oder einer mit einer zusätzlichen Vergütung verbundenen Tätigkeit in einem seiner Ausschüsse klarstellend
eine anteilige Vergütungsregelung ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
§ 2 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Gegenstand des Unternehmens ist der Luftverkehr im In- und Ausland und der Betrieb von mit der Luftfahrt und ihrer Förderung
zusammenhängenden oder verwandten Geschäften und Einrichtungen.’
§ 10 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder unter der zuletzt bekanntgegebenen Anschrift schriftlich, fernmündlich
oder mittels elektronischer Kommunikation mit einer Frist von einer Woche eingeladen sind und wenn mindestens die Hälfte der
Mitglieder anwesend oder gemäß § 108 Abs. 3 AktG abstimmungsberechtigt vertreten ist.’
§ 13 der Satzung wird mit Wirkung zum 1. Januar 2013 wie folgt neu gefasst:
‘Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von Euro 80.000. Der Vorsitzende
erhält Euro 240.000, der stellvertretende Vorsitzende Euro 120.000. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich
Euro 60.000, sonstige Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich Euro 30.000. Vorsitzende anderer Ausschüsse erhalten
zusätzlich Euro 40.000, sonstige Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten zusätzlich Euro 20.000. Vergütungen für Ausschusstätigkeiten
stehen unter dem Vorbehalt, dass der Ausschuss im Geschäftsjahr mindestens einmal getagt hat.
Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats den Ersatz ihrer baren Auslagen (insbesondere Reisekosten) und ein Sitzungsgeld
in Höhe von Euro 500 für jede Sitzung. Die Gesellschaft vergütet darüber hinaus die Versicherungsprämie im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung
und erstattet die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer.
Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat oder einer mit einer zusätzlichen
Vergütung verbundenen Tätigkeit in einem seiner Ausschüsse aus, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die zeitanteilige
Vergütung für Ausschusstätigkeiten steht unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Ausschuss bereits mindestens einmal getagt
hat.’
Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen unverzüglich nach der Hauptversammlung, die Neufassung des § 13 der Satzung
dagegen erst im Januar 2013 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
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7.
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers zur prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten
für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses der Hauptversammlung vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
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III.
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Weitere Angaben zur Einberufung
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1.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
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Von den insgesamt ausgegebenen 457.937.572 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
alle teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Unterschiedliche Aktiengattungen
bestehen nicht.
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2.
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Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (inklusive der Ausübung des Stimmrechts mittels Briefwahl)
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind
und deren Anmeldung der Gesellschaft bis spätestens zum
1. Mai 2012 (24.00 Uhr)
unter einer der nachfolgenden Adressen
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Post:
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Hauptversammlung Deutsche Lufthansa AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20797 Hamburg
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Fax:
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+49 (0) 69 25 62-7049
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E-Mail:
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hauptversammlung@dlh.de
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Internet:
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www.lufthansa.com/hauptversammlung
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in deutscher oder englischer Sprache zugeht.
Aktionäre, welche die Online-Services unter der oben genannten Internetadresse nutzen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer
und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung
registriert haben, erhalten mit der Einladungs-E-Mail ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes
Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer
und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt.
Die Unterlagen zur Anmeldung sowie die Tagesordnung zur Hauptversammlung wird die Gesellschaft an die bis zum 24. April 2012
(0.00 Uhr) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Versandadressen übermitteln. Auch neue Aktionäre, die nach dem
24. April 2012 (0.00 Uhr) bis einschließlich 1. Mai 2012 (24.00 Uhr) in das Aktienregister eingetragen werden, können sich
gemäß den oben genannten Möglichkeiten anmelden. Dabei bitten wir um Nennung der Aktionärsnummer, des Namens, der Adresse
und des Geburtsdatums. Vom 2. Mai 2012 (0.00 Uhr) bis einschließlich 8. Mai 2012 (24.00 Uhr) werden keine Umschreibungen von
Aktionären im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
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3.
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Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl
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a)
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Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
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Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Erteilung einer
Vollmacht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist immer eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes nach den
vorstehenden Bestimmungen unter III.2. erforderlich.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären als besonderen Service auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung
weisungsgebunden aus. Ohne Weisung des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung
befugt.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Das Anmeldeformular für
die Hauptversammlung können die Aktionäre auch zur Vollmachts- und Weisungserteilung nutzen. Dieses Formular wird den im Aktienregister
ordnungsgemäß eingetragenen Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesendet. Das Formular kann zudem unter den
oben unter III.2. genannten Anmeldeadressen postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Die Aktionäre werden gebeten,
möglichst dieses Formular für Bevollmächtigung sowie zur Erteilung von Weisungen zu nutzen.
Aktionäre können über die oben unter III.2. angegebene Internetadresse unter Nutzung der Online-Services bis zum Ende der
Anmeldefrist Vollmachten an Dritte und Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen. Die über die Online-Services erteilten
Weisungen an Stimmrechtsvertreter können über die Online-Services noch bis zum Beginn der Generaldebatte geändert werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten
Person können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören,
als deren Inhaber sie aber im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können
vor der Hauptversammlung
per Post oder Fax
an die oben unter III.2. angegebenen Adressen
bis zum 7. Mai 2012 (15.00 Uhr)
eingehend übermittelt werden. Später eingehende Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie Weisungen an Stimmrechtsvertreter
per Post oder Fax werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre haben zudem – auch über den 7. Mai 2012 (15.00 Uhr) hinaus –
bis zum Beginn der Generaldebatte
der Hauptversammlung die Möglichkeit der Übermittlung von Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweisen sowie von Weisungen an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
per E-Mail
an die oben unter III.2. angegebene Adresse. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Nachweis einer Bevollmächtigung
in Textform am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zu erbringen.
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b)
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Stimmabgabe durch Briefwahl
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Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Briefwahl ausüben.
Auch im Fall der Briefwahl ist immer eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes nach den vorstehenden Bestimmungen
unter III.2. erforderlich.
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft bis einschließlich 1. Mai (24.00 Uhr) an die oben unter III.2. angegebenen Adressen
übermittelt werden. Das Anmeldeformular für die Hauptversammlung können die Aktionäre auch zur Briefwahl nutzen. Dieses Formular
wird den im Aktienregister ordnungsgemäß eingetragenen Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesendet. Das Formular
kann zudem unter den oben unter III.2. genannten Anmeldeadressen postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Die
Aktionäre werden gebeten, möglichst dieses Formular zur Briefwahl zu nutzen. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der
Hauptversammlung nicht aus.
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a)
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Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 500.000 (dies entspricht 195.313 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft
spätestens am 7. April 2012 (24.00 Uhr) eingehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage
beiliegen. Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden
Adressen zu richten:
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Post:
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Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
– Vorstand –
z. Hd. Investor Relations (HV)
Lufthansa Aviation Center
Airportring
60546 Frankfurt
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Fax:
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+49 (0) 69 696-90990
|
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E-Mail:
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hv-service@dlh.de
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Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung – also mindestens seit dem 8. Februar 2012 (0.00 Uhr) – Inhaber der Aktien sind.
Bei der Berechnung dieser drei Monate bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit ausdrücklich
hingewiesen wird. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht
wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger in der gesamten Europäischen Union bekanntgemacht.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.lufthansa.com/hauptversammlung bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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b)
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Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
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Aktionäre können der Gesellschaft bis spätestens zum 23. April 2012 (24.00 Uhr) unter Angabe ihres Namens begründete Anträge
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie
unter Angabe ihres Namens Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG übersenden. Diese Anträge und/oder Wahlvorschläge
von Aktionären sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen zu richten:
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Post:
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Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
– Vorstand –
z. Hd. Investor Relations (HV)
Lufthansa Aviation Center
Airportring
60546 Frankfurt
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Fax:
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+49 (0) 69 696-90990
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E-Mail:
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hv-service@dlh.de
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Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge und/oder
Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.lufthansa.com/hauptversammlung
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
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c)
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Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
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In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich grundsätzlich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auch hier ist aber Voraussetzung, dass
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.
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5.
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Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
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Der Inhalt dieser Einberufung inklusive der Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst
werden soll, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen inklusive des Geschäftsberichts, die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, der Versammlung unverzüglich zugänglich zu machende Verlangen von Aktionären
auf Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG und zahlreiche weitere Informationen zur Hauptversammlung befinden
sich unter der Internetadresse www.lufthansa.com/hauptversammlung.
Diese Einberufung ist am 20. März 2012 im elektronischen Bundesanzeiger in der gesamten Europäischen Union bekanntgemacht
worden.
Köln, den 20. März 2012
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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