Lufthansa Technik Aktiengesellschaft
Hamburg
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Zu Punkt 5. der ordentlichen Hauptversammlung der Lufthansa Technik AG vom 31. August
2015:
Inanspruchnahme von Erleichterungen im Zusammenhang mit der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung
und -prüfung gem. § 264 Abs. 3 HGB
Die Hauptversammlung der Lufthansa Technik AG vom 31. August 2015 beschließt, dass
die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 im Zusammenhang mit der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung und -prüfung
folgende Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch nimmt: Aufstellung von
Bilanz und GuV nach den allgemeinen Vorschriften des HGB (Vorschriften für alle Kaufleute),
Verzicht auf Erstellung eines Lageberichts und Anhangs sowie auf die Prüfung durch
einen Wirtschaftsprüfer und die Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329
HGB.
Die Gesellschaft wird als Tochterunternehmen der Deutsche Lufthansa AG (Konzernmutter)
in deren Konzernabschluss einbezogen.
Hamburg, den 4. September 2015
Lufthansa Technik AG
Der Vorstand
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