Lufthansa Technik Aktiengesellschaft

Hamburg

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Zu Punkt 5. der ordentlichen Hauptversammlung der Lufthansa Technik AG vom 31. August 2015:

Inanspruchnahme von Erleichterungen im Zusammenhang mit der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung und -prüfung gem. § 264 Abs. 3 HGB

Die Hauptversammlung der Lufthansa Technik AG vom 31. August 2015 beschließt, dass die Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2015 im Zusammenhang mit der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung und -prüfung folgende Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch nimmt: Aufstellung von Bilanz und GuV nach den allgemeinen Vorschriften des HGB (Vorschriften für alle Kaufleute), Verzicht auf Erstellung eines Lageberichts und Anhangs sowie auf die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und die Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB.

Die Gesellschaft wird als Tochterunternehmen der Deutsche Lufthansa AG (Konzernmutter) in deren Konzernabschluss einbezogen.

 

Hamburg, den 4. September 2015

Lufthansa Technik AG

Der Vorstand