Ad-hoc | 4 February 2000 07:29
Ad hoc-Service: Bayerische Handelsbank
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
Bayerische Handelsbank AG mit höherer Dividende und “Schütt aus-hol zurück”
Das Geschäft der Bayerischen Handelsbank AG ist auch 1999 kräftig gewachsen.
Die Bilanzsumme erhöhte sich um 3,1 Mrd Euro (= 12,7 %) auf 27,2 Mrd Euro.
Der Hypothekenbestand stieg um 8,8 %, die Kommunalkredite erhöhten sich um
13,2 %. Das Betriebsergebnis nach Risikovorsorge konnte um 7,6 % auf 87,4
Mio Euro gesteigert werden. Der Jahresüberschuß erhöhte sich um 17,0 Mio Euro
(= 53,8 %) auf 48,6 Mio Euro.
Der Vorstand der Bayerischen Handelsbank AG beabsichtigt, in der
Aufsichtsratsitzung am 3. März 2000 der am 28. April 2000 stattfindenden
Hauptversammlung vorzuschlagen, die Dividende zu erhöhen und zusätzlich eine
Sonderausschüttung nach dem “Schütt aus-hol zurück”- Verfahren vorzunehmen.
– Die Dividende soll von 0,87 EUR auf 1,– EUR je Stückaktie angehoben werden.
Hinzu kommt die Steuergutschrift von 0,43 EUR.
– Die Sonderausschüttung soll 1,70 EUR je Stückaktie zzgl. 0,73 EUR
Steuergutschrift betragen.
Damit wird der gesamte Jahresüberschuß an die Aktionäre ausgeschüttet.
Die Sonderausschüttung soll der Bank im Zuge einer gleichzeitig durchgeführten
Kapitalerhöhung wiederzufließen zur weiteren Stärkung der Eigenmittel und des
Unternehmenswerts.
Mit dem “Schütt aus-hol zurück”-Verfahren entspricht die Bank den Interessen
ihrer Aktionäre, insbesondere im Hinblick auf die Pläne der Bundesregierung,
die Besteuerung der Aktiengesellschaften und der Aktionäre ab 2001 zu ändern. Ab
dann wird an die Stelle des jetzigen Anrechnungsverfahrens das sog.
Halbeinkünfteverfahren treten mit einer teilweisen Doppelbesteuerung von
Aktionär und Gesellschaft; dabei versteuert der Aktionär lediglich die Hälfte
der ausgeschütteten Gewinne, erhält aber keine Körperschaftssteuergutschrift
mehr.
Dagegen erhalten die Aktionäre nach dem jetzt noch geltenden
Anrechnungsverfahren auf alle ausgeschütteten Beträge bekanntlich eine
Steuergutschrift über die von der Gesellschaft gezahlte Körperschaftssteuer mit
der Maßgabe, den Gesamtzufluß nach der individuellen Situation jedes Aktionärs
unter Anrechnung der Steuergutschrift zu versteuern.
Mit der Sonderausschüttung bietet die Bank ihren Aktionären vor dem Auslaufen
des Anrechnungsverfahrens die Möglichkeit, dessen Vorteile noch zu nutzen.
Ende der Mitteilung