![]() Deutsche Pfandbriefbank AGMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Geschäftsbericht 2015Konzern Deutsche PfandbriefbankDie pbb Deutsche Pfandbriefbank ist eine Spezialbank für die gewerbliche Immobilienfinanzierung und die Öffentliche Investitionsfinanzierung. Wir sind in ausgewählten europäischen Ländern aktiv, der Schwerpunkt liegt in Deutschland sowie Großbritannien, Frankreich, den nordischen Ländern und einzelnen Ländern in Mittel- und Osteuropa. Immobilienfinanzierung (REF)Wir strukturieren für professionelle Immobilieninvestoren mittlere bis größere Finanzierungen insbesondere in den Immobilienarten Büro, Einzelhandel, Wohnungen und Logistik. Unsere Kunden profitieren von lokaler Expertise und länderübergreifendem Know-how. Öffentliche Investitionsfinanzierung (PIF)Wir finanzieren Investitionen der öffentlichen Hand in die Infrastruktur, zum Beispiel den kommunalen Wohnungsbau, die Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft, Gesundheits- und Pflegeimmobilien sowie Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Außerdem stellen wir öffentlich garantierte Exportfinanzierungen. ![]() ÜberblickKonzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) scroll
1)
Inklusive Prolongationen mit Laufzeit über
einem Jahr
2)
Inklusive stiller Einlage von 1,0 Mrd. €,
die am 6. Juli 2015 zurückgezahlt wurde
3)
Angepasst gemäß IAS 8.14 ff. Details sind
in der Note »Stetigkeit« beschrieben.
4)
Abweichend vom Wert im Bericht 2014 aufgrund
einer rückwirkenden Anpassung
6)
Auf Basis von Vollzeitäquivalenten scroll
1)
Ratings von mandatierten Ratingagenturen Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügig Abweichungen ergeben. InhaltsverzeichnisBrief des Vorstands Bericht des Aufsichtsrats Die Aktie Konzernlagebericht Grundlagen des Konzerns Wirtschaftsbericht Nachtragsbericht Risiko- und Chancenbericht Der pbb Konzern als Arbeitgeber Vergütungsbericht Prognosebericht Sonstige Angaben Konzernabschluss Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Konzern-Gesamtergebnisrechnung Konzern-Bilanz Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals Konzern-Kapitalflussrechnung Anhang (Notes) Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Weitere Informationen Quartals- und Mehrjahresübersicht Finanzkalender Zukunftsgerichtete Aussagen Internet-Service Impressum Brief des VorstandsSehr geehrte Aktionäre, sehr geehrte Geschäftspartner, sehr geehrte Damen und Herren, ein wichtiger Schwerpunkt unserer Aktivitäten im Jahr 2015 lag auf der Privatisierung der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb). Dieses Ziel haben wir in einem herausfordernden Kapitalmarktumfeld mit einem erfolgreichen Börsengang erreicht. 80% des Aktienkapitals wurden im Rahmen einer Sekundärplatzierung in Deutschland und international fast ausschließlich bei institutionellen Investoren platziert. Damit gehört die pbb zu den wenigen börsennotierten Banken in Deutschland. Gleichzeitig entfielen mit der Privatisierung die Auflagen der Europäischen Kommission für die Geschäftstätigkeit der pbb. Die pbb-Aktie ist im Prime Standard des regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Der erste Börsenkurs am 16. Juli 2015 lag mit 11,45 € über dem Ausgabepreis von 10,75 €. Bereits zwei Monate nach Erstnotiz wurde die pbb in den Index MDAX® der mittelkapitalisierten Werte aufgenommen. Im Berichtszeitraum wies die Aktie verglichen mit dem nationalen Bankensektor eine gute relative Performance auf, konnte sich aber dem allgemeinen Markttrend in einem insgesamt schwierigen Marktumfeld nicht entziehen. Auch operativ war der pbb Konzern im Jahr 2015 sehr erfolgreich und erreichte das bislang beste Ergebnis seit dem Neustart im Jahr 2009. Das Neugeschäftsvolumen, bei dem wir auch Prolongationen um mehr als ein Jahr berücksichtigen, stieg um fast 2 Mrd.€ auf den neuen Rekordwert von 12 Mrd.€. Die pbb hat dabei an ihren hohen Risikostandards festgehalten und trotz starken Wettbewerbs die Bruttoneugeschäftsmargen über das Jahr gehalten, wenngleich sich gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von rund 15% ergab. Das Finanzierungsvolumen der strategischen Kreditportfolios in der gewerblichen Immobilienfinanzierung und der öffentlichen Investitionsfinanzierung wuchs um 10% auf 31,3 Mrd.€. Die Qualität des Kreditportfolios blieb auf hohem Niveau. Der Anteil des Portfolios, der nach unseren internen Risikoklassifizierungen als »Investment Grade« einzustufen ist, lag unverändert bei 96%. Das Vorsteuerergebnis erreichte 195 Mio.€. Das normalisierte Vorjahresergebnis betrug 174 Mio.€ vor Wertkorrektur der Forderungen gegenüber Heta Asset Resolution AG in Höhe von 120 Mio.€. Auch im laufenden Geschäftsjahr hat der pbb Konzern signifikante Sondereffekte verarbeitet, unter anderem eine weitere Wertkorrektur auf die Heta-Forderungen auf nunmehr rund 50% des Nominalvolumens. Das sehr gute Ergebnis des Jahres 2015 unterstreicht die operative Stärke und die Widerstandskraft, die die pbb mittlerweile erreicht hat. Durch einen hohen latenten Steuerertrag stieg das Ergebnis nach Steuern auf 230 Mio.€. Auf dieser Basis werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine zeitanteilige Dividende für das Jahr 2015 von 0,43 € je Aktie vorschlagen. Hochgerechnet auf ein Jahr erreichen wir damit bereits bei der ersten Dividendenzahlung nach dem Börsengang eine Ausschüttungsquote von 50% und liegen damit am oberen Rand der angestrebten Quote von 40% bis 50%. Die pbb setzt nach dem Börsengang ihren eingeschlagenen Weg fort: eine Bank mit einer führenden Position in der Finanzierung gewerblicher Immobilien und öffentlicher Investitionen in Europa, die nachhaltig Wert für ihre Aktionäre und Nutzen für ihre Stakeholder schafft. Unsere Stärken sind die kompetente Begleitung unserer Kunden bei ihren Finanzierungsbedürfnissen und das ganzheitliche Management der Kreditrisiken, die wir konservativ und kalkuliert eingehen. Wir sehen uns als verlässlichen Partner und attraktiven Arbeitgeber, der seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Verantwortung annimmt. Der Vorstand der Deutsche Pfandbriefbank AG (von links nach rechts) Andreas Schenk, Andreas Arndt (Co-CEO), Thomas Köntgen (Co-CEO), Dr. Bernhard Scholz Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollten sich im Jahr 2016 weiterhin moderat positiv entwickeln, und wir schätzen die Grundvoraussetzungen an den Märkten - insbesondere in der Immobilienfinanzierung - weiterhin verhältnismäßig günstig ein. Wir erwarten allerdings auch, dass der Wettbewerbsdruck anhält. Zusätzlich erhöhen Veränderungen der regulatorischen Anforderungen die Unsicherheit, vor allem mit Blick auf die seitens der Europäischen Zentralbank und des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht angestrebte Rekalibrierung der Risikomodelle und den damit verbundenen erwarteten Anstieg der Risikoaktiva. Für das Geschäftsjahr 2016 planen wir den weiteren Ausbau unseres Kerngeschäfts und gleichzeitig die weitere Optimierung unserer Prozesse. Wir wollen die Neugeschäftsmarge trotz des hohen Wettbewerbsdrucks auskömmlich halten, indem wir unsere besondere Strukturierungsexpertise bei komplexeren Transaktionen einsetzen. Dabei werden unsere sehr guten und langjährigen Kundenbeziehungen eine weiterhin ausgezeichnete Basis bilden. Auch wollen wir unseren Produkt- und Ländermix vorsichtig und im Rahmen unserer Risikostrategie an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Durch Syndizierung und Platzierung von Kredittranchen wollen wir zusätzliche Erträge erzielen. Bei der Refinanzierung wollen wir uns mit Blick auf Regionen und Produkte stärker diversifizieren. Die pbb hat die Herausforderungen des Jahres 2015 mit dem operativ bislang stärksten Jahr und dem erfolgreichen Börsengang beantwortet. Unseren Kolleginnen und Kollegen in der Bank gebührt größter Dank für ihre besondere Leistung, die diesen Erfolg ermöglicht hat.
Mit freundlichen Grüßen Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Dr. Bernhard Scholz Tour Séquoia Paris480 Mio.€ Öffentliche Investitionsfinanzierung Frankreich März 2015 Nach einer öffentlichen Ausschreibung haben die französische Postbank LaBanque Postal und die pbb den Zuschlag für die Finanzierung des Brockenhauses Tour Séquoia im Pariser Büroviertel La Défense erhalten. In diesem Objekt, das 1990 erbaut und kürzlich vollständig renoviert wurde, sind die Mitarbeiter zweier Ministerien untergebracht. Die Finanzierung über 480 Mio. € wurde als Finanzierungsleasing strukturiert: Damit zahlt der französische Staat während der Laufzeit des Leasingvertrags eine marktübliche Miete und kann das Bürogebäude zum Ende der Mietperiode zu einem nominalen Kaufpreis von einem Euro erwerben. Die pbb nutzt die Synergien, die beide Geschäftsfelder Immobilienfinanzierung und Öffentliche Investitionsfinanzierung bieten, zum Nutzen ihrer Kunden. Finanzierungsleasing gewinnt für öffentliche Körperschaften zunehmend an Bedeutung, weil sie mit dieser Struktur ihre Liquidität für andere Zwecke einsetzen können. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) berichtet nachfolgend über die Schwerpunkte seiner Überwachungs- und Beratungstätigkeit im Geschäftsjahr 2015. Das Geschäftsjahr 2015 war insbesondere durch die Arbeiten rund um den erfolgreichen Börsengang (IPO) geprägt. Trotz eines im Sommer zeitweise unsicheren Kapitalmarktumfelds konnte hier ein für alle Stakeholder sehr gutes Ergebnis erreicht werden. Dies betrachtet der Aufsichtsrat auch als einen Beleg für die nachhaltige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der pbb. Dies wird ebenso deutlich in den Zahlen zur Geschäftsentwicklung in den beiden strategischen Geschäftsfeldern Immobilienfinanzierung und öffentliche Investitionsfinanzierung. Vor einem weiterhin herausfordernden Niedrigzinsumfeld mit hoher Wettbewerbsintensität konnten die Vertriebsstärke wie auch die Segmentergebnisse weiter gestärkt werden. Hier lag ein wesentlicher Schwerpunkt der Aufsichts- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats. Weitere wesentliche Themen waren die umfangreichen Veränderungen im regulatorischen Umfeld, zum Beispiel mit Blick auf den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) sowie die Institutsvergütungsverordnung einschließlich der Implementierung eines neuen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter. Ebenso erforderten die frühzeitig vorangetriebene Trennung zwischen Hypo Real Estate Holding AG (HRE Holding) und pbb sowie der Börsengang neben Entscheidungen über Personalveränderungen im Vorstand der pbb, der bis 31. März 2015 personenidentisch mit dem Vorstand der HRE Holding besetzt war, auch Anpassungen der Unternehmenssatzung und der Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2015 den Vorstand kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Er konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Vorstand ergriffenen Geschäftsleitungsmaßnahmen überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Die Co-Vorstandsvorsitzen- den berichteten darüber hinaus dem Aufsichtsratsvorsitzenden auch zwischen den Sitzungen regelmäßig über sämtliche wesentlichen Entwicklungen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Am 14. August 2015 und am 26. Februar 2016 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die im Internet auf der Seite der pbb (http://www.pfandbriefbank.com/investor-relations/pflichtveroeffentlichungen.html) veröffentlicht ist, nachdem die pbb mit Börsengang nunmehr diesem Kodex unterliegt. Ferner sei an dieser Stelle auf den Vergütungsbericht des Konzerns, abgedruckt in diesem Geschäftsbericht und ebenfalls auf der Internetseite der pbb veröffentlicht, verwiesen. Hinsichtlich der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 111 Abs.5 AktG zur Zielgröße sowie zum aktuellen Anteil von Frauen im Aufsichtsrat sei auf die Tabelle zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie auf die Ausführungen in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289 a HGB verwiesen. Sitzungen des AufsichtsratsIm Jahr 2015 hielt der Aufsichtsrat der pbb zehn Sitzungen ab, davon eine im Rahmen einer Telefonkonferenz. Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage des pbb Konzerns, die jeweils ausführlich mit dem Vorstand erörtert wurde. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der pbb. In den ordentlichen Sitzungen wurde auch über die Risikolage, das Risikomanagement, das Neugeschäft im Konzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern), die Liquiditätslage beziehungsweise -strategie, die Entwicklung des Fundings sowie über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, berichtet. Die beiden außerordentlichen Sitzungen am 23. und 29. Januar 2015 waren von den Privatisierungsvorbereitungen der pbb geprägt. In der ordentlichen Sitzung am 5. März 2015 wurden neben den bereits genannten regelmäßigen Themen schwerpunktmäßig die aktualisierten Geschäfts- und Risikostrategien der pbb erörtert sowie die Anpassung der Geschäftsordnung des Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschusses und die Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes, dem die pbb als mittelbar in 100%-Eigentümerschaft der Bundesrepublik Deutschland befindliches Unternehmen bis zu ihrer Privatisierung unterlag, verabschiedet. In der Bilanzsitzung am 26.März 2015 wurde der Konzernabschluss des Jahres 2014 gebilligt und der Jahresabschluss festgestellt. Darüber hinaus wurden die (ordentliche) Hauptversammlung vorbereitet, der Vergütungsbericht 2014 erörtert und das Grobkonzept für die Anpassung des Vergütungssystems in Folge der bevorstehenden Privatisierung, die Zielvereinbarungen für den Vorstand sowie der Corporate-Governance-Bericht beschlossen. Des Weiteren wurde die Entflechtung von HRE Holding und pbb auch auf Ebene des Vorstands weiter vorangetrieben. Als Folge wurden der Vorstand der pbb verkleinert und der entsprechenden Mandatsniederlegung von Herrn Wolfgang Groth bei der pbb sowie der geänderten Geschäftsverteilung zugestimmt. Gleichzeitig legten, mit Ausnahme von Dr. Bernhard Scholz, welcher erst zum 1. Juni 2015 aus dem Vorstand der HRE Holding ausschied, die übrigen Vorstandsmitglieder der pbb ihre Vorstandsmandate bei der HRE Holding nieder. Die Sitzung am 18. Mai 2015 war von der Berichterstattung über das erste Quartal 2015 des pbb Konzerns sowie die prüferische Durchsicht des Quartalsabschlusses zum 31. März 2015 des pbb Konzerns geprägt. Ferner wurden die Prüfung und Ermittlung der Risk-Taker-Funktionen 2015 sowie das Detailkonzept für die Anpassung des Vergütungssystems und der Transformationsplan zur Wiedereinführung der variablen Vergütung nach erfolgreicher Privatisierung beschlossen. In seiner außerordentlichen Sitzung am 8. Juni 2015 erörterte der Aufsichtsrat insbesondere die Vorbereitungen zum IPO einschließlich der Mandatierung des Präsidial- und Nominierungsausschusses als IPO-Ausschuss sowie der Vorbereitung von Hauptversammlungsbeschlüssen unter anderem zur Neufassung der Satzung, einschließlich einer Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats sowie der Ermächtigung zu Kapitalmaßnahmen. Die neue Satzung wurde anschließend in der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 verabschiedet. In einer weiteren außerordentlichen Sitzung am 18. Juni 2015 setzte der Aufsichtsrat die Privatisierungsvorbereitungen fort, erörterte die Neubesetzung des Aufsichtsrats nach IPO und beschloss die im Hinblick auf die Privatisierung notwendigen Neufassungen der Geschäftsordnungen für den Vorstand sowie den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse. Den Zwischenbericht des pbb Konzerns zum 30. Juni 2015 sowie dessen prüferische Durchsicht diskutierte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. August 2015. Ebenso verabschiedete er in dieser Sitzung die Mehrjahresplanung nach HGB für die pbb sowie die aktualisierten Geschäftsund Risikostrategien nach IPO und legte die Zielgröße für eine Frauenquote für den Aufsichtsrat und den Vorstand der pbb fest. Für die erste und zweite Führungsebene unter dem Leitungsorgan hat der Vorstand eine Frauenquote festgelegt. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit der Nachbesetzung der freien Aufsichtsratsmandate und stimmte der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex zu. In diesem Zusammenhang beschloss der Aufsichtsrat auch die Anpassung der Selbstbehaltsregelung für den Aufsichtsrat in der D&O-Versicherungspolice. Am 11. November 2015 beschloss der Aufsichtsrat die Durchführung der Effizienzprüfung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß §25d Abs.11 KWG. Des Weiteren wurde der Zwischenbericht des pbb Konzerns zum 30. September 2015 sowie dessen prüferische Durchsicht und die Weiterbehandlung des Prüfungsmandats der Abschlussprüfung für 2016ff. erörtert. Beschlossen wurden vom Aufsichtsrat die noch ausstehenden Entscheidungen zum angepassten Vergütungssystem und der Vorstandsvergütung sowie die angepasste Mehrjahresplanung der pbb. In der Sitzung am 14. Dezember 2015 verlängerte der Aufsichtsrat das Vorstandsmandat von Andreas Schenk vorzeitig für fünf weitere Jahre mit Wirkung vom 15. Dezember 2015 bis zum 14. Dezember 2020. Zudem wurden die Dienstverträge von Andreas Arndt, Thomas Köntgen und Dr. Bernhard Scholz mit Wirkung zum 1. Januar 2016 im Hinblick auf die Einführung einer variablen Vergütung angepasst. Beschlossen wurden vom Aufsichtsrat ferner die (variable) Vorstandsvergütung sowie die Zielvereinbarungen für die Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus beschloss er einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds für das noch vakante Mandat eines Anteilseignervertreters zu stellen. Der Aufsichtsrat prüfte die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), erteilte ihm den Prüfungsauftrag und vereinbarte mit ihm sein Honorar. Die Co-Vorstandsvorsitzenden standen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden laufend über wichtige Entwicklungen in Kontakt. Ausschüsse des AufsichtsratsIn der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 hatte der Aufsichtsrat der pbb einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss sowie einen Vergütungskontrollausschuss. In dieser Zeit setzten sich die Ausschüsse wie folgt zusammen: Der Präsidial- und Nominierungsausschuss hielt acht Sitzungen ab - davon drei im Rahmen von Telefonkonferenzen - und war mit Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann und Joachim Plesser besetzt. Er befasste sich mit strategischen und aktuellen Konzernthemen sowie mit Vorstandsangelegenheiten, zu denen er dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Vorschläge unterbreitete. Dies betraf insbesondere die Privatisierung beziehungsweise den Börsengang der pbb, in deren Zusammenhang er durch den Aufsichtsrat auch als IPO-Ausschuss mandatiert wurde. Darüber hinaus beriet er über die 2016 anstehenden Verlängerungen von Vorstandsmandaten und empfahl dem Plenum die vorzeitige Verlängerung des Vorstandsmandats von Andreas Schenk. Zudem bereitete er die Effizienzprüfung des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vor. Des Weiteren befasste er sich mit der Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsrat und Vorstand der pbb und der Nachbesetzung der Aufsichtsratsmandate. Der Prüfungsausschuss hielt insgesamt fünf Sitzungen ab und war mit Dagmar Kollmann (Vorsitzende), Dr. Günther Bräunig, Joachim Plesser und Dr. Hedda von Wedel besetzt. Gegenstand der Sitzungen waren die Prüfung und Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014, die Zwischenberichte sowie die Berichte der internen Revision und des Abschlussprüfers KPMG zu den internen und externen Prüfungsfeststellungen. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Auswirkungen aktueller regulatorischer Themen und wurde über die Entwicklung laufender Prüfungen unterrichtet. Des Weiteren befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Mandat des Abschlussprüfers sowie dessen Prüfungsplan für das Geschäftsjahr 2015. Der Prüfungsausschuss überzeugte sich auch von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Wahl des Abschlussprüfers KPMG für das Geschäftsjahr 2015 vorzuschlagen. Zu den Auswirkungen der aktuellen regulatorischen und geschäftlichen Entwicklungen auf die Bank wurde durch den Vorstand der pbb beziehungsweise KPMG im Hinblick auf verschiedene Einzelthemen, wie zum Beispiel die gesetzlichen Anforderungen für die Bestellung des Wirtschaftsprüfers sowie eine umfangreiche Analyse zum Zinsergebnis, unterrichtet. Darüber hinaus wurde regelmäßig über das interne Kontrollsystem und die Überwachung der eingerichteten Schlüsselkontrollen, laufende Rechtsstreitigkeiten, Compliance-relevante Themen, Datenschutz/IT-Security, bemerkenswerte Rechnungslegungssachverhalte sowie die Prüfungsplanung der internen Revision und deren Umsetzung berichtet. Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) hielt vier reguläre Sitzungen ab und erörterte zusätzlich - in der Regel in monatlichen Telefonkonferenzen - Kreditengagements. Er war mit Joachim Plesser (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dagmar Kollmann und Dr. Hedda von Wedel besetzt. Der RLA unterstützte die Kontrolle des Aufsichtsrats über die Risiko- und Liquiditätssteuerung, überprüfte die Risikoberichterstattung des Vorstands und war in dem durch die Geschäftsordnung festgelegten Umfang in den Kreditgenehmigungsprozess eingebunden. Er erörterte zudem regelmäßig die Neugeschäfts-, Liquiditäts- und Refinanzierungssituation. Im Jahr 2015 beschäftigte sich der RLA zudem mit den Rettungserwerben und Developmentfinanzierungen, den Einzelwertberichtigungen, der Eigenmittelmeldung gemäß SolvV, den Länderlimiten sowie der Aktiv-Passivsteuerung. Darüber hinaus befasste sich der RLA in zahlreichen, in der Regel monatlichen Telefonkonferenzen mit einzelnen Kreditfällen. Hierbei handelte es sich, soweit im Rahmen der Geschäftsordnung des RLA vorlagepflichtig, um regelmäßige Wiedervorlagen sowie um Zustimmungen zu Änderungsanträgen und zu Neugeschäften. Der Vergütungskontrollausschuss hielt fünf Sitzungen - davon eine im Rahmen einer Telefonkonferenz - ab und war mit Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann, Joachim Plesser und Heike Theißing besetzt. Er befasste sich mit erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Vorbereitung der Privatisierung der pbb, dem neuen Vergütungssystem in der pbb, der Neugestaltung der Vorstandsvergütung, dem Vergütungskontrollbericht 2014, den Zielvereinbarungen für den Vorstand sowie der Prüfung und Ermittlung der Risk-Taker-Funktionen. Der Aufsichtsrat der pbb setzte sich vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 wie folgt zusammen:
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Börsengangs der pbb legten alle Anteilseignervertreter der pbb ihr Mandat im Aufsichtsrat der HRE Holding nieder. Zudem kam es hierdurch unterjährig zu Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats der pbb selbst. So legten die vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entsandten Vertreter im Aufsichtsrat, Dr.Ludger Schuknecht und Dr.Jeromin Zettelmeyer, mit Wirkung zum 20.Juli 2015 ihre Mandate nieder. Als Nachfolger von Dr.Ludger Schuknecht trat Dr.Thomas Duhnkrack mit Wirkung zum 21. Juli 2015 als durch den Aufsichtsrat vorgeschlagenes und von der Hauptversammlung gewähltes Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat ein. Die Besetzung des zweiten vakanten Aufsichtsratsmandats erörterte der Aufsichtsrat sowie der Präsidial- und Nominierungsausschuss in mehreren Sitzungen. In seiner Sitzung am 14. Dezember 2015 beschloss der Aufsichtsrat entsprechend die gerichtliche Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds. scroll
Aus- und FortbildungsmaßnahmenMitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. JahresabschlussDer von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer KPMG hat den Jahres- und Konzernabschluss der pbb vom 31. Dezember 2015 sowie die Lageberichte geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die KPMG hat dem Aufsichtsrat eine Erklärung über ihre Unabhängigkeit vorgelegt. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 16. März 2016 mit den Abschlussunterlagen. Die Jahresund Konzernabschlüsse sowie die Lage- und Prüfungsberichte wurden mit dem Vorstand und Vertretern des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers erhoben. In der Bilanzsitzung am 17. März 2016 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt. In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat ebenfalls den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands mit diesem diskutiert. Nach Prüfung schließt sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen Einsatz im Rahmen des erfolgreichen Börsengangs und für die insgesamt im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit. Das Gremium dankt den im Geschäftsjahr 2015 ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats, Dr.Ludger Schuknecht und Dr.Jeromin Zettelmeyer, sowie dem im Geschäftsjahr 2015 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Wolfgang Groth für den hohen Einsatz und die großen Verdienste, die sie sich um die pbb erworben haben. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Für den Aufsichtsrat Dr. Günther Bräunig, Vorsitzender Die AktieBasisinformationen 31. Dezember 2015 scroll
Erfolgreicher Börsengang und MDAX®-Aufnahme Am 16. Juli 2015 startete die pbb-Aktie im Prime Standard des Regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) mit einem Preis von 11,45 € in den ersten Handelstag. Die Erstnotiz lag damit 6,5% über dem Platzierungspreis von 10,75 €. Beim Börsengang wurden 107.580.245 Aktien platziert, davon 6.589.289 im Rahmen einer Mehrzuteilung. Das Angebot war zum Platzierungspreis mehrfach überzeichnet. Die Aktien der pbb wurden nahezu ausschließlich institutionellen Investoren zugeteilt. Basierend auf dem Platzierungspreis belief sich das Platzierungsvolumen inklusive der vollständig ausgeübten Mehrzuteilungsoption auf rund 1,156 Mrd. € und war zu diesem Zeitpunkt der größte Börsengang des Jahres in Deutschland. Der Streubesitz beträgt 80%. Die verbleibenden 20% hält - indirekt über den Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS und die Hypo Real Estate Holding AG (HRE Holding) - die Bundesrepublik Deutschland. Die HRE Holding hat sich über eine Halteverpflichtung und abhängig von bestimmten Ausnahmeregelungen verpflichtet, bis zum 16. Juli 2017 einen Anteil von 20% am Grundkapital der pbb zu halten. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS wird durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet. Die FMSA ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland. ![]() scroll
Deutsche Pfandbriefbank AG Seit dem 21. September 2015 notiert die pbb-Aktie im Index MDAX®. Die pbb gehört damit nach den DAX®-Werten zu den 50 nach Marktkapitalisierung und Orderbuchumsatz größten Unternehmen der klassischen Branchen im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB). Starke relative Performance ![]() Quelle: Bloomberg (Xetra-Schlusskurse) In der ersten Jahreshälfte 2015 waren die europäischen Aktienmärkte vor allem stark von den Unsicherheiten im Zusammenhang mit der fortdauernden Griechenlandkrise, aber auch geopolitischen Krisenherden in der Ukraine und Syrien geprägt. In diesem schwierigen Umfeld ging die pbb im Juli erfolgreich an die Börse. In den Folgewochen des Börsengangs hat sich die Aktie gut behauptet und markierte am 10. August 2015 bei 12,03 € einen Höchststand. Ab Mitte August waren vor allem die schwachen chinesischen Wachstumszahlen ausschlaggebend für eine insgesamt negative Entwicklung der Aktienmärkte und eine erhöhte Volatilität. Allen voran verzeichneten die asiatischen Börsen starke Kursrückgänge. Die Furcht vor einem schwächeren Wachstum in den Schwellenländern sowie die Unsicherheit über eine bevorstehende Zinserhöhung durch die amerikanische Notenbank verstärkten diesen Trend. Die pbb-Aktie konnte sich trotz dieses negativen Marktsentiments anfangs relativ gut behaupten. Ab Mitte September gab die Aktie dem Abwärtsdruck allerdings nach, als neben den Wirtschaftssorgen um China auch der VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte in den USA und globale Konjunkturängste auf die Aktienmärkte drückten. Nach einer allgemeinen Markterholung zum Jahresende schloss die pbb-Aktie das Jahr 2015 bei 11,20€, ein Plus von 4,2% gegenüber dem Platzierungspreis von 10,75 € und nur leicht unter der Erstnotiz von 11,45€ (-2,2%). Im Vergleich zu den relevanten Indizes Prime Banks Performance Index (-24,2%), MDAX® (-0,9%) und DAX® (-8,3%) weist die pbb damit seit Erstnotiz insgesamt eine starke relative Performance auf. Kennzahlen scroll
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Vorschlag an die Hauptversammlung Kapitalmarktkommunikation Die Investor-Relations(IR)-Arbeit im Jahr 2015 war mit höchster Priorität auf eine erfolgreiche Privatisierung gerichtet. Im Hinblick darauf zielten die IR-Aktivitäten primär darauf ab, die pbb und ihren »Investment Case« im Kapitalmarkt bekannter zu machen und potenzielle Investoren zu gewinnen. Im Vorfeld zum Börsengang wurden im In- und Ausland mehrere Roadshows mit dem Management durchgeführt. Im Fokus standen vor allem die internationalen Finanzplätze Frankfurt, London, Paris, Zürich und New York. Insgesamt wurden dabei Gespräche mit rund 150 potenziellen Investoren geführt. Im Jahr 2015 hat die pbb im Rahmen der Veröffentlichung der Jahres- und Zwischenergebnisse vier Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren abgehalten, bei denen der Vorstand ausführlich die Ergebnisse erläutert, über aktuelle Entwicklungen informiert und - mit den Jahresergebnissen - einen strategischen Ausblick gegeben hat. Für Medienvertreter wurden eine separate Jahrespressekonferenz in München sowie zwei Telefonkonferenzen zu den Zwischenergebnissen des zweiten und dritten Quartals abgehalten. Den Dialog mit Investoren und Analysten will die pbb kontinuierlich und offen weiterführen, um die Marktteilnehmer zeitnah und transparent über aktuelle Unternehmensentwicklungen zu informieren. Analysten Studien und Kommentare der Broker- und Analysehäuser stellen eine wichtige Informationsquelle für Investoren dar. Vor diesem Hintergrund widmet die pbb den Finanzanalysten hohe Aufmerksamkeit. So haben neben den fünf für den Börsengang mandatierten Banken bis zum Jahresende 2015 drei weitere Broker- und Analysehäuser die Analystencoverage der pbb aufgenommen. Insgesamt veröffentlichten damit zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs acht Broker- und Analysehäuser Research zur pbb; zum 31. Dezember 2015 bestanden vier Kaufempfehlungen, drei neutrale Empfehlungen und eine Verkaufsempfehlung. Die pbb veröffentlicht die aktuellen Analystenempfehlungen auf ihrer Internetseite. Dividendenpolitik Die Dividendenpolitik der pbb sieht eine allgemeine Ausschüttungsquote von 40% bis 50% des Konzernergebnisses nach Steuern und Minderheitsanteilen gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) vor. Für das Jahr 2015 findet dies zeitanteilig für den Zeitraum nach Börsengang Anwendung. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 13. Mai 2016 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,43 € je Aktie vorschlagen. Auf das Jahr hochgerechnet entspricht dies - bezogen auf das IFRS-Konzernergebnis nach Steuern je Aktie von 1,71 € - einer Ausschüttungsquote von 50%. Die annualisierte Dividendenrendite beträgt damit 7,7% auf Basis des Xetra-Jahresschlusskurses. Patrizia Benelux331 Mio. € Entwicklungs- und Investitionsfinanzierung Benelux Februar 2015 Diese Konsortialfinanzierung war eine der größten Transaktionen im niederländischen Wohnimmobiliensektor im Jahr 2015. Kreditnehmer war ein von der deutschen PATRIZIA-Gruppe verwalteter Immobilienfonds. Den Erwerb dieses Portfolios mit 137 Wohnimmobilien in den Niederlanden - mit insgesamt rund 5.500 Wohneinheiten und einer Mietfläche von insgesamt rund 370.000 Quadratmetern - finanzierte die pbb gemeinsam mit der Deutschen Hypothekenbank und ING Real Estate Finance. Die pbb verfügt über ein Netzwerk von Finanzierungspartnern. Durch die Zusammenarbeit mit diesen Partnern kann die Bank über Konsortialkredite auch größere Finanzierungen darstellen. Mit ihrem grenzüberschreitenden Ansatz begleitet die pbb ihre Kunden in ihrem Heimatmarkt und auch im Ausland. KonzernlageberichtGrundlagen des Konzerns Konzernstruktur Geschäftsmodell und -strategie Wettbewerbsposition Strategische Ausrichtung Steuerungssystem Nachhaltigkeit Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Branchenbezogene Rahmenbedingungen Geschäftsverlauf Ertragslage Vermögenslage Finanzlage Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Zusammenfassung Nachtragsbericht Risiko- und Chancenbericht Organisation und Grundsätze des Risiko- und Kapitalmanagements Risikoarten Adressrisiko Marktrisiko Liquiditätsrisiko Operationelles Risiko (einschließlich Rechtsrisiko) Immobilienrisiko Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess Der pbb Konzern als Arbeitgeber Vergütungsbericht Vorstand Aufsichtsrat Vergütung der Mitarbeiter Vergütungskontrollausschuss und Vergütungsbeauftragter Risk Taker Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Prognose Branchenbezogene Prognosen Unternehmensprognosen Zusammenfassung Sonstige Angaben Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB Grundlagen des KonzernsKonzernstruktur An der Spitze des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) steht die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb). Der Streubesitz beläuft sich auf 80%. Die restlichen 20% hält die Bundesrepublik Deutschland indirekt über den Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS und die Hypo Real Estate Holding AG (HRE Holding) mit Halteverpflichtung bis zum 16. Juli 2017. Bis zum Börsengang war die pbb - indirekt über den Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS und die HRE Holding -zu 100% im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die pbb ist an insgesamt neun Vertriebsstandorten vertreten, fünf davon in Deutschland sowie an vier weiteren Standorten in ihren Kernmärkten; Unternehmenssitz ist München/Unterschleißheim. ![]() Geschäftsmodell und -strategie Die strategischen Geschäftsfelder des pbb Konzerns sind die gewerbliche Immobilienfinanzierung (Real Estate Finance) und die öffentliche Investitionsfinanzierung (Public Investment Finance) mit dem Fokus auf pfandbrieffähiges Geschäft. Geografisch liegt der Schwerpunkt auf den Ländern Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den nordischen Ländern, sowie in einzelnen mittel- und osteuropäischen Ländern. Geschäftspotenziale außerhalb der bisher im Fokus stehenden Märkte werden regelmäßig geprüft, ohne den Geschäftsfokus grundsätzlich zu verändern. Das Kerngeschäft ist das mittel- bis langfristige Kreditgeschäft: hier nimmt der pbb Konzern eine wichtige Aufgabe bei der Kreditversorgung der Immobilienwirtschaft wahr und unterstützt die öffentliche Hand mit Finanzierungen für Projekte zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Der pbb Konzern zielt auf primäres Kundengeschäft ab. Neben klassischen, auf den Kunden zugeschnittenen Finanzierungslösungen bietet der pbb Konzern seinen Kunden Derivateprodukte zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft an. Ein Handelsbuch für Wertpapier- und Derivateportfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht wird nicht geführt. Im Kreditgeschäft ist der pbb Konzern entweder als alleiniger Kreditgeber aktiv oder arbeitet - insbesondere bei großvolumigen Transaktionen - mit Finanzierungspartnern zusammen. Hier verfügt der pbb Konzern über ein breites Netzwerk aus Bankenpartnern und anderen Partnern, zum Beispiel in den Bereichen Versicherungen oder Private Equity. In diesem sogenannten Konsortialgeschäft übernimmt der Konzern teilweise im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit als Konsortialführer (Arranger) zusätzlich die gesamte Koordination zwischen dem Konsortium und dem Kreditnehmer oder als Agent Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung von Konsortialkrediten. Darüber hinaus tritt er als Underwriter auf, indem er Finanzierungen in erster Instanz allein zur Verfügung stellt, um dann Teile dieser Darlehen an interessierte Partner im Rahmen von Syndizierungen zu verkaufen. Diese Aktivitäten beabsichtigt der pbb Konzern zukünftig stärker auszuweiten. Wettbewerbsposition In der gewerblichen Immobilienfinanzierung zählt der pbb Konzern in seinen Zielmärkten und Segmenten zu den führenden Anbietern. In seinen Kernmärkten besitzt der pbb Konzern eine starke lokale Präsenz und Know-how über die gesamte Prozesskette hinweg: mit Immobilienexperten, Immobilienrechtspezialisten und Finanzierungsexperten im Vertrieb bis hin zur Betreuung der Kreditengagements. Diese lokale Expertise nutzt der pbb Konzern aktiv, um Kunden auch bei internationalen Transaktionen zu begleiten. Strategische Portfolios In der gewerblichen Immobilienfinanzierung (Geschäftssegment Real Estate Finance-REF) richtet sich das Angebot primär an mittel- bis langfristig orientierte, professionelle nationale und internationale Immobilieninvestoren, wie Immobilienunternehmen, institutionelle Investoren, Immobilienfonds sowie in Deutschland zusätzlich an regional orientierte Kunden. Der pbb Konzern zielt auf mittlere bis größere Finanzierungsvolumen ab. Dabei stehen die Objektarten Bürogebäude, Einzelhandelsimmobilien, wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien und Logistikimmobilien im Vordergrund. Der regionale Fokus liegt auf den pfandbrieffähigen europäischen Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den nordischen Ländern sowie ausgewählten Ländern in Mittel- und Osteuropa. Der pbb Konzern bietet hier sowohl lokale als auch länderübergreifende Finanzierungsexpertise. Der weit überwiegende Teil der ausgereichten Finanzierungen entfällt auf Investitionskredite, also Kredite für den Erwerb oder die Anschlussfinanzierung von Bestandsimmobilien mit bestehenden Cashflows; Herstellungsfinanzierungen haben eine deutlich untergeordnete Bedeutung; sie haben in der Mehrzahl nicht-spekulativen Charakter und umfassen auch das Bauträgergeschäft in Deutschland. In der öffentlichen Investitionsfinanzierung (Geschäftssegment Public Investment Finance-PIF) finanziert der pbb Konzern mittel- bis langfristige pfandbrieffähige Projekte zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Hier liegt der Schwerpunkt auf öffentlichen Einrichtungen, kommunalem beziehungsweise sozialem Wohnungsbau, Gebäude der Ver- und Entsorgungswirtschaft, Verkehrsinfrastruktur sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus ist der Konzern in der öffentlich garantierten Exportfinanzierung aktiv. Finanzierungen werden an öffentlich-rechtliche Schuldner, Unternehmen in öffentlicher oder privater Rechtsform sowie an Zweckgesellschaften mit öffentlicher Gewährleistung gegeben. Der regionale Schwerpunkt liegt auf Deutschland und Frankreich; daneben ist der pbb Konzern in weiteren ausgewählten europäischen Regionen tätig. Schließlich betreibt der pbb Konzern in diesem Segment das Finanzleasing. Ablaufportfolio Neben den Portfolios der beiden strategischen Geschäftssegmente verfügt der pbb Konzern über ein nicht-strategisches Portfolio, das sogenannte Value Portfolio (VP). Hierbei handelt es sich nahezu vollständig um ein Bestandsportfolio von nicht konkret zweckgebundenen Finanzierungen an die öffentliche Hand (Budgetfinanzierungen). Das Portfolio ist im Wesentlichen fristenkongruent refinanziert. Es generiert Zinserträge und läuft entsprechend der zugrunde liegenden festen Fristen ab. Soweit wirtschaftlich sinnvoll und tragbar, nutzt die Bank mittels Portfolioverkäufen auch Potenziale für einen schnelleren Abbau. In diesem Bereich tätigt die Bank kein Neugeschäft, lediglich zur Verwaltung der Deckungsstöcke oder der Liquiditätssicherung werden vereinzelt Geschäftsabschlüsse vorgenommen. Im VP finden sich zudem noch ein Restbestand voll staatsgarantierter strukturierter Produkte mit einem Nominalvolumen von 0,6 Mrd.€. Refinanzierung Die Refinanzierung von ausgereichten Krediten erfolgt in hohem Maße fristenkongruent und zu einem großen Teil über den Pfandbriefmarkt; sie wird ergänzt durch ungedeckte Refinanzierung. Emissionen werden regelmäßig sowohl am internationalen Kapitalmarkt im Benchmark-Format als auch in Form von Privatplatzierungen getätigt. Privatplatzierungen gestaltet der pbb Konzern nach den Anforderungen der Investoren als Inhaber- oder Namenspapiere, Laufzeit und Zinsstruktur können hier zum Beispiel individuell verhandelt werden. Dem Kreditgeschäft entsprechend werden Emissionen in unterschiedlicher Währung mit einem Schwerpunkt auf Euro denominiert. Die pbb begibt Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe und ist, gemessen am ausstehenden Volumen, die größte Emittentin von Pfandbriefen. Der Pfandbriefmarkt zeichnet sich durch hohe Liquidität und eine breite Investorenbasis aus. Nach dem Markt für Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand ist er der zweitgrößte Markt für festverzinsliche Wertpapiere in Deutschland. Die ungedeckte Refinanzierung erfolgt hauptsächlich über Schuldscheindarlehen und Inhaberschuldverschreibungen. Quelle: vdp Investoren in Schuldtitel sind vor allem Banken, Fonds und Versicherungen, aber auch Zentralbanken und Staatsfonds. Ein direkter Absatz von Schuldtiteln an Privatanleger erfolgt nicht. Seit März 2013 betreibt der pbb Konzern ergänzend das Einlagengeschäft mit Privatanlegern in Deutschland. Über die Online-Plattform www.pbbdirekt.com werden Tages- und Festgeldanlagen mit verschiedenen Laufzeiten angeboten. Strategische Ausrichtung Die Geschäftsstrategie des pbb Konzerns ist nach erfolgreichem Börsengang und Wegfall der Auflagen aus dem Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission nahezu unverändert mit Ausrichtung auf nachhaltigen Geschäftserfolg. Entscheidend für den Geschäftserfolg sind hierbei einerseits die Einschätzung und angemessene Bepreisung des Risikos im Kreditgeschäft und andererseits der Zugang zu den Refinanzierungsmärkten zu adäquaten Konditionen. Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist das Management des Bestandsportfolios mit dem Ziel, sich verändernde Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen abzumildern. Der Vorstand hat sich zum Ziel gesetzt, die Ertragskraft des pbb Konzerns weiter zu stärken. Dazu sollen durch profitables Neugeschäft die strategischen Portfolios wachsen; das nicht-strategische Bestandsvolumen wird weiter abgebaut. Zur Unterstützung der Ertragskraft wird eine stärkere Ausweitung der Syndizierungs- und Platzierungsaktivitäten beabsichtigt. Zudem werden aktuell zusätzliche Geschäftspotenziale außerhalb der aktuell im Fokus stehenden Märkte geprüft. An der grundsätzlichen geographischen Ausrichtung wird festgehalten. Die operative Kostenbasis soll durch Fortführung der strikten Kostendisziplin insgesamt auf niedrigem Niveau gehalten werden. Steuerungssystem Das Steuerungssystem des pbb Konzerns ist darauf ausgerichtet, den Wert des Konzerns unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten und regulatorischen Vorgaben nachhaltig zu steigern. Wesentliches Kriterium ist hierbei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite und Risiko. Die eingegangenen Risiken sollen mit externen und internen Risikotragfähigkeitsrichtlinien vereinbar sein und dabei soll eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital erwirtschaftet werden. Im pbb Konzern basieren die Steuerung und die Messung auf einem konsistenten und integrierten Kennzahlensystem, welches das Management bei der Führung des Konzerns unterstützt. Das Kennzahlensystem setzt sich aus den Dimensionen Profitabilität, Wachstum in den strategischen Portfolios der gewerblichen Immobilienfinanzierung und der öffentlichen Investitionsfinanzierung sowie Risikobegrenzung und Kapital des Konzerns zusammen. Regelmäßige Plan-Ist-Vergleiche mit entsprechenden Analysen zeigen dem Management die Ursachen für Abweichungen bei den zentralen Kennzahlen auf. Ferner werden aktuelle Marktentwicklungen, wie zum Beispiel die Veränderung des Zinsniveaus, dargestellt. Neben der strategischen Gesamtbankplanung gewähren regelmäßige Mittelfristhochrechnungen der Profitabilitätskennzahlen und (Stress-)Szenariorechnungen dem Management einen umfassenden Blick auf die zukünftige Geschäftsentwicklung des Konzerns. Das eingesetzte Steuerungssystem hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren werden nicht explizit gesteuert. Es wurden die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren definiert:
Nachhaltigkeit Unternehmen tragen für ihr Handeln Verantwortung gegenüber dem Umfeld, in dem sie agieren: ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihren Kunden, ihren Investoren sowie der Gesellschaft und der Umwelt. Diese Verantwortung fasst der pbb Konzern unter Corporate Responsibility zusammen. Leitgedanke der Corporate Responsibility im pbb Konzern ist das Prinzip der Nachhaltigkeit, das heißt langfristig orientiertes verantwortungsvolles Handeln unter Berücksichtigung der Folgen für alle Stakeholder des Unternehmens sowie für die Umwelt. Der pbb Konzern ist davon überzeugt, dass nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken eine notwendige Bedingung für die Zukunftssicherung und Wertsteigerung des Unternehmens sind. Compliance Transparentes, faires, verantwortungsbewusstes und ehrliches Verhalten mit dem erforderlichen Grad an Können, Professionalität und Integrität im Verhalten untereinander und im Verhältnis zu Kunden und Geschäftspartnern, Wettbewerbern und der Öffentlichkeit bilden die Grundlage für den Geschäftserfolg der pbb. Die Umsetzung und Einhaltung der relevanten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen sowie internen Vorschriften und sonstigen einschlägigen Gesetze und Regeln schaffen zusätzliches Vertrauen. Neben der Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen legt der Verhaltenskodex des pbb Konzerns intern den ethisch-rechtlichen Rahmen fest. Der Verhaltenskodex ist auf der Internetseite der pbb öffentlich hinterlegt und umfasst die unverzichtbaren Anforderungen, die der pbb Konzern an alle Mitarbeiter stellt. Außerdem gilt für die pbb als börsennotiertes Unternehmen seit dem 16. Juli 2015 der Deutsche Corporate Governance Kodex mit der Maßgabe des Grundsatzes »comply or explain«. Dieser beschreibt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und reflektiert darüber hinaus die aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen und Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Bis zum 15. Juli fand in der pbb als mittelbar vollständig im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehendes Unternehmen der Public Corporate Governance Kodex des Bundes Anwendung. Zahlreiche interne Richtlinien und Fachanweisungen, wie zum Beispiel Richtlinien zur Bekämpfung sonstiger strafbarer Handlungen, Informationssicherheits-Richtlinie, Geldwäscheprävention (Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) sind für alle Mitarbeiter bindend. Die Mitarbeiter des pbb Konzerns werden zudem regelmäßig zur Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen sowie zu allgemeinen Compliance-Themen geschult. Inhalt und Durchführung der Schulungen sind verpflichtend und werden regelmäßig durch die interne und externe Revision geprüft. Mitarbeiter Der pbb Konzern beschäftigt Frauen und Männer aus verschiedenen Nationalitäten und mit unterschiedlichem fachliche Hintergrund. Sie bilden die Basis für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Seit dem Jahr 2010 ist der pbb Konzern Unterzeichner der »Charta der Vielfalt« und bekennt sich damit grundlegend zum wirtschaftlichen Nutzen von Vielfalt, Toleranz und Fairness von Menschen in einem Unternehmen sowie deren Kunden und Geschäftspartner. Sie verpflichtet zur Herstellung eines Arbeitsumfelds frei von Vorurteilen und Ausgrenzung und soll eine offene Unternehmenskultur etablieren, die auf gegenseitigem Respekt und Einbeziehung der Beteiligten basiert. Dieser Ansatz wird aktiv umgesetzt. Der Anteil weiblicher Angestellter in der ersten Managementebene unter dem Vorstand lag im Jahr 2015 bei rund 11 %, im Aufsichtsrat bei rund 38%. Der pbb Konzern will für seine Mitarbeiter die optimale Grundlage für eine fachliche, berufliche aber auch persönliche Weiterentwicklung schaffen. Hierfür bietet der pbb Konzern vielfältige interne Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Stützpfeiler des Aus- und Weiterbildungsprogramms der Bank sind innerbetriebliche Seminarreihen. Mit maßgeschneiderten Programmen zur umfassenden und systematischen Qualifizierung unterstützt und fördert der pbb Konzern die langfristig ausgelegte Weiterbildung seiner Mitarbeiter. Schwerpunkte werden dabei sowohl auf die fachliche Qualifizierung als auch auf den Ausbau der Führungskompetenz zur besseren Wahrnehmung der aktiven Führungsrolle in der Linienfunktion oder in Projekten gelegt. Neben den ständigen Seminarreihen bietet die Bank ein sich kontinuierlich erweiterndes Spektrum an innerbetrieblichen Seminaren zur fachlichen Weiterbildung und Qualifizierung im Bereich der Sozial- und Methodenkompetenz sowie Sprachtrainings an. Darüber hinausgehender Bedarf an Qualifizierungsmaßnahmen wird über externe Anbieter gedeckt. Ein wichtiges Steuerungssystem, um die Aktivitäten und Prioritäten der Mitarbeiter an der Zielerreichung und dem Erfolg des Unternehmens auszurichten, ist das jährliche Mitarbeitergespräch, in dem neben der Leistungsbeurteilung auch Entwicklungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart werden. Mit Wiedereinführung der variablen Vergütung bietet die Bank ein sehr attraktives Vergütungsmodell an und eröffnet den Mitarbeitern gleichzeitig die Möglichkeit, am Erfolg der Bank zu partizipieren. Leistungsfähige und engagierte Beschäftigte sind der zentrale Erfolgsfaktor jedes Unternehmens, daher investiert der pbb Konzern in die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (siehe Kapitel »Der pbb Konzern als Arbeitgeber«). Kunden und Produkte Als Spezialbank finanziert die pbb gewerbliche Immobilienfinanzierungsprojekte und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. In beiden Geschäftsfeldern legt die pbb unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten hohe Standards bei der Kreditvergabe an; dabei werden Finanzierungen priorisiert, die die Anforderungen an Nachhaltigkeit erfüllen. In der gewerblichen Immobilienfinanzierung stehen Objektarten wie Bürogebäude, Einzelhandelsimmobilien, wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien und Logistikimmobilien im Vordergrund. Zur Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Immobilienwirtschaft beziehungsweise im Immobilienfinanzierungsgeschäft engagiert sich der pbb Konzern zum Beispiel in Arbeitskreisen des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp). In der öffentlichen Investitionsfinanzierung leistet die pbb einen hohen sozialen gesellschaftlichen Beitrag durch die Finanzierung von Projekten zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Hier liegt der Schwerpunkt auf öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Verwaltungs- und Zweckeinrichtungen, Bildungs-, Kinderbetreuungs- und Kultureinrichtungen sowie Sportanlagen), kommunalem beziehungsweise sozialem Wohnungsbau, Gebäude der Ver- und Entsorgungswirtschaft (zum Beispiel Energieerzeugung, Wassergewinnung und -Versorgung, Abwasserentsorgung und -aufbereitung, Müllentsorgung und -Verwertung), Verkehrsinfrastruktur sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Investoren Der pbb Konzern ist ein Wirtschaftsunternehmen, das darauf abzielt, seinen Eigentümern eine nachhaltige und adäquate Rendite auf ihre Investition zu erwirtschaften. Die Kriterien für Kredit- und Investitionsentscheidungen sind vorwiegend wirtschaftlicher Natur. Sie beziehen aber auch eine Reihe von Sozial- und Umweltfaktoren mit ein. Institutionelle Investoren beziehen heute in ihre Investitionsentscheidungen verstärkt unabhängige Bewertungen der Leistung eines Emittenten im Bereich Corporate Responsibility ein. Diesen Anforderungen der Investoren entspricht der pbb Konzern aktuell mit zwei aktiv unterstützten Corporate-Responsibility-Ratings der Agenturen oekom und imug/EIRIS. Corporate-Responsibility-Ratings Die Ratingagentur oekom stuft den pbb Konzern aktuell mit »Prime« ein. Mit dem oekom Prime- Status werden Unternehmen ausgezeichnet, die im Rahmen des oekom Corporate-Ratings zu den führenden Unternehmen ihrer Branche zählen und die branchenspezifischen Mindestanforderungen erfüllen. Von den rund 3.500 durch oekom regelmäßig bewerteten Unternehmen zählen derzeit rund 550 Unternehmen zum sogenannten oekom Prime Universe. Von der Ratingagentur imug/EIRIS werden die Schuldtitel der pbb bewertet. Die öffentlichen Pfandbriefe der pbb sind aktuell mit einem »Positiv«-Rating als überdurchschnittlich eingestuft. Die Hypothekenpfandbriefe und ungedeckten Anleihen sind mit »Neutral« durchschnittlich bewertet. Zur Zeit werden vom imug etwa 70 deutsche und europäische Bankanleihenemittenten und Covered Bonds regelmäßig untersucht und bewertet. Gesellschaft Der pbb Konzern widmet sich seiner Verantwortung für die Gesellschaft zum einen über seine beiden gemeinnützigen Stiftungen, die pbb Stiftung Deutsche Pfandbriefbank sowie die pbb Stiftung für Kunst und Wissenschaft. Die Stiftungen, mit Sitz in München, verfügen über eigenständiges, von der Bank vollständig getrenntes Stiftungskapital, dessen Erträge ausschließlich zur Erfüllung der Stiftungszwecke verwendet werden.
Diesen in erster Linie kulturellen und wissenschaftlichen Einsatz ergänzt der pbb Konzern durch soziales Engagement. Er unterstützt das Kinderhospiz St. Nikolaus im Allgäu, eine Anlauf- und Erholungsstätte für Familien mit unheilbar und lebensbegrenzt erkrankten Kindern. Im Vordergrund steht dort die Begleitung der betroffenen Kinder und deren Familie unter den Gesichtspunkten der Entlastung, der ganzheitlichen medizinischen Versorgung, der professionellen Pflege sowie sonstiger Hilfestellung. Daneben fördert der Konzern Projekte an den Standorten des Unternehmens. Dazu gehört seit dem Jahr 2013 am Unternehmensstandort Unterschleißheim das Jugendzentrum »JugendKultur-Haus Gleis 1«, wo in ersten Projekten die mobile Jugendarbeit, die Anschaffung von IT-Ausrüstung für ein »Bewerbungsterminal« sowie ein Hockeyteam unterstützt wurden. Finanziell unterstützt hat der pbb Konzern im Berichtsjahr zudem den Helferkreis Asyl Unterschleißheim. Die Spende wurde für die Betreuung von Flüchtlingen eingesetzt, die kurzfristig in der Turnhalle der Beruflichen Oberschule in Unterschleißheim untergebracht wurden. Darüber hinaus werden die Spendengelder auch Flüchtlingsfamilien zugutekommen, die ab Februar 2016 in einem Wohnheim untergebracht werden sollen. Mit der Spende werden Deutschkurse unterstützt, aber auch Fahrkarten, Bildungsmaterialien, Hygieneartikel oder Kleidung beschafft, die die Menschen dringend benötigen. Zusätzlich fördert der pbb Konzern persönliches, ehrenamtliches Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Belangen. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch die pbb ist privates Engagement der Mitarbeiter bei gemeinnützigen Einrichtungen, beispielsweise Arbeit mit Kranken, Alten, Jugendlichen und sozial schwächer Gestellten, aber etwa auch im Rahmen von Projekten zu Themen wie Umweltschutz oder Integration ausländischer Mitbürger. Der pbb Konzern hat zudem seine Sammlung mit historischem württembergischem Papiergeld als Dauerleihgabe an die HVB Stiftung Geldscheinsammlung übergeben. Sie umfasst rund 8.000 Scheine aus allen Perioden der württembergischen Geldgeschichte und gilt als die größte und bedeutendste Spezialsammlung von württembergischem Papiergeld. In der Geldscheinsammlung der HVB Stiftung bleibt die Sammlung des pbb Konzerns als Ganzes erhalten und ist für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich. Umwelt Über den Verhaltenskodex hat sich der pbb Konzern zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Abwicklung seiner Geschäfte und zu einer Identifizierung von Umweltrisiken verpflichtet, die bei seiner Geschäftstätigkeit entstehen könnten. Der Konzern ist sich bewusst, dass bestimmte Ressourcen limitiert sind und damit verantwortungsbewusst umgegangen werden muss. Er erstellt derzeit zwar keinen expliziten Umweltbericht, hat sich aber dennoch zum Ziel gesetzt, den Energie- und Rohstoffbedarf zu minimieren, um somit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der pbb Konzern hat in diesem Zusammenhang folgende wesentliche Initiativen vorangetrieben: Die angemieteten Gebäude der Konzernzentrale in Unterschleißheim bei München weisen eine hohe Energieeffizienz auf. So verfügen diese beispielsweise über energieeffiziente Kühldecken anstatt konventioneller Klimaanlagen. Der gesamte Strombedarf wird dort seit dem Jahr 2011 vollständig über Ökostrom gedeckt. Arbeitsabläufe sind papiersparend ausgelegt; zum Einsatz kommt ausschließlich als umweltfreundlich zertifiziertes Papier. Die Aktenvernichtung wird zu 100% recycelt. Zudem kommen vielfältige elektronische Systeme zum Einsatz, die weitestgehend papierbasierte Prozesse ersetzen: zum Beispiel elektronische Mitarbeiter-Services (Arbeitszeiterfassung, Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbelege, Reisekostenabrechnungen usw.), ein elektronisches Rechnungs- und Vertragsmanagement, elektronische Kreditakten und Dokumentenräume. Darüber hinaus verzichtet der pbb Konzern seit dem Jahr 2014 für Zwischenberichte auf die Erstellung von Druckexemplaren. So lag der Papierverbrauch im Jahr 2015 erneut deutlich (-17%) unter dem Niveau des Vorjahrs. In seiner Travel Policy gibt der pbb Konzern vor, zwischen den Unternehmensstandorten in München/Unterschleißheim und Frankfurt/Eschborn grundsätzlich die Bahn zu nutzen; auch andere innerdeutsche Reisen sollen nach Möglichkeit mit der Bahn durchgeführt werden. 2015 hat sich das Flugaufkommen der Mitarbeiter auf der genannten Strecke gegenüber dem Vorjahr um 31% reduziert, seit Einführung der neuen Travel Policy im September 2013 damit bereits um 42%. Auch die Ausstattung des Unternehmens mit Videokonferenzanlagen unterstützt die Reduzierung des Dienstreiseaufkommens. Dienstwagen müssen im Sinne der ökologischen Verträglichkeit bezüglich des CO2-Ausstoßes gewisse Grenzen einhalten. Fahrzeuge mit einem höheren CO2-Ausstoß als 155g/km werden mit einem finanziellen Malus belegt. Liegt der CO2-Ausstoß bei mehr als 180g/km, darf dieses Fahrzeug nicht angeschafft werden. Die Regelungen sind auf den aktuellen Entwicklungsstandard ausgelegt und können mit technischem Fortschritt angepasst werden. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das globale Wirtschaftswachstum konnte im Jahr 2015 zwar nicht an Fahrt hinzugewinnen, jedoch hat sich das Wachstum in den für den pbb Konzern entscheidenden Industrieländern erneut beschleunigt. In seinem Januar 2016 Update geht der Internationale Währungsfonds (IWF) davon aus, dass sich das Wachstum in den Industrieländern (»Advanced Economies«) im Jahr 2015 nur leicht auf 1,9% beschleunigt hat (nach 1,8% im Jahr 2014). In den relevanten Ländern war bei privaten und staatlichen Investitionen in 2015 eine leichte Erholung festzustellen, jedoch waren die Zuwächse erneut verhalten. Dagegen war die Entwicklung bei den Konsumausgaben der privaten Haushalte aufgrund rückläufiger Arbeitslosenquoten positiv. In der Eurozone sollte das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2015 um 1,5% gestiegen sein, was eine deutliche Verbesserung der konjunkturellen Entwicklung im Vergleich zum schwachen Wirtschaftswachstum von nur knapp 1 % des Vorjahres darstellen würde. Zwar ist die Entwicklung der einzelnen Länder der Eurozone immer noch divergierend, allerdings in vermindertem Grade verglichen zum Vorjahr. Das Wachstum in Deutschland entwickelte sich wie im letzten Prognosebericht beschrieben, was sich im Jahr 2015 in einer Ausdehnung der deutschen Wirtschaftsleistung um 1,7% niederschlug. Erfreulicherweise konnte die Eurozone im Allgemeinen die Wachstumslücke mit der deutschen Volkswirtschaft fast schließen. Frankreich hat im Jahr 2015 mit Realwachstum von 1,1% die wirtschaftliche Stagnation der Vorjahre erfolgreich hinter sich gelassen und auch in Italien hat sich die reale Wirtschaftsleistung zum ersten Mal seit 2011 mit 0,7% wieder leicht erhöht Positive Entwicklungen sind weiterhin aus der spanischen Wirtschaft zu vermelden, welche im Jahr 2015 mit 3,2% eine starke Wachstumsrate verzeichnen konnte. In Großbritannien hat sich die Erholung der letzten Jahre in leicht abgeschwächter Form nochmals bestätigt. Gleichzeitig hat sich die konjunkturelle Lage in Schweden erneut verbessert. Die Entwicklung der Wirtschaft in einigen Märkten in Mittel- und Osteuropa, wie zum Beispiel in Polen und in der Tschechischen Republik, war ebenfalls erneut erfreulich. Die Zinsniveaus in den relevanten Märkten des pbb Konzerns bewegten sich im Jahr 2015 auf neue historische Tiefstände zu. Im Euroraum beließ die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf seinem Rekordtief von 0,05% und senkte den Einlagezinssatz für Banken von -0,2% im Jahr 2014 auf -0,3%. Auch die Inflation in der Eurozone tendierte 2015 von bereits sehr tiefen Vorjahresniveaus gegen Null. Die Währungsmärkte reflektierten die Zentralbankentscheidungen für eine lockerere Geldpolitik in der Eurozone, gepaart mit Erwartungen über eine zukünftige Straffung der Geldpolitik in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien. Der Euro büßte im ersten Quartal 2015 stark an Wert gegenüber dem US-Dollar ein, da sich der Renditevorsprung von Anlagen in US-Dollar - in Antizipation des EZB-Anleihenkaufprogramms und der US-Leitzinserhöhung - erneut vergrößerte. Im restlichen Jahresverlauf erwies sich das Währungspaar EUR/USD zwar weiterhin als volatil, der Euro schloss das Jahr 2015 gegenüber dem US-Dollar aber trotzdem leicht über dem Schlusskurs des ersten Quartals ab, was über das ganze Jahre 2015 einem Kursverlust des Euros in Höhe von knapp 12% gegenüber dem US-Dollar entsprach. Auch gegenüber dem britischen Pfund tendierte der Euro in 2015 erneut schwächer. Der für die wirtschaftliche Entwicklung relevante handelsgewichtete Euro Kurs hat gegenüber den Währungen der Haupthandelspartner des Eurowährungsgebiets über das Jahr 2015 7% an Wert eingebüßt. Quellen: Bloomberg, EZB, IWF Branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtsituation der Bankbranche Trotz der umfangreichen Versorgung mit Liquidität sieht sich der internationale Bankensektor weiter einem schwierigen operativen Umfeld ausgesetzt. In der Eurozone leiden im Besonderen die Banken aus den Eurokrisenstaaten unter der Last von Problemkrediten. Der negative Ratingdruck auf den Bankensektor hat sich etwas abgeschwächt, beschränkt sich jedoch nicht ausschließlich auf die Krisenländer, sondern betrifft den europäischen Bankensektor im Allgemeinen. Die immer noch relativ verhaltene Kreditnachfrage und die erneut gesunkenen Zinsniveaus setzen der Rentabilität enge Schranken. Die schrittweise Umsetzung der Pläne, Investoren nachrangiger Anleihen bei Abwicklungen stark einzubeziehen, wirken sich negativ auf die Kapitalkosten der Banken aus. Im Allgemeinen hat die zunehmend strengere Regulierung weiterhin einen negativen Einfluss auf die Rentabilität des Sektors. Quellen: Bloomberg, EZB Gewerbliche Immobilienfinanzierung Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld wurden insbesondere gewerbliche Immobilien als Kapitalanlage stark nachgefragt. Insbesondere die Anlage durch Kapitalsammelstellen, Versicherer und andere institutionelle Anleger stieg deutlich an. Entsprechend sind die Transaktionsvolumina gewerblicher Immobilien in den meisten europäischen Ländern, insbesondere auch in Deutschland, 2015 weiter gestiegen. Eine positive Unterstützung erfuhr das Investment-Interesse nach wie vor auch durch die vorhandene Kreditvergabebereitschaft von Banken und ein insgesamt positives Umfeld auf der Seite der Zentralbanken. Dabei konzentrierte sich die Nachfrage der Investoren in der jüngeren Vergangenheit lange auf hochwertige Immobilien in besten Lagen, bei denen es angesichts des begrenzten Angebots zu deutlichen Preissteigerungen gekommen ist. Inzwischen hat der Risikoappetit vieler Immobilienanleger wieder deutlich zugenommen. Die Investoren sind mit Blick auf ein limitiertes Angebot an Top-Immobilien deshalb bereit, verstärkt in Objekte mit einem höheren Risikoprofil hinsichtlich Lage, Objektqualität und Mietsituation zu investieren. Der Eigenkapitaleinsatz der Investoren blieb aber auch weiterhin hoch. Vor diesem Hintergrund waren die Investitionsrenditen für erstklassige Gewerbeimmobilien in zahlreichen Wirtschaftszentren Europas in 2015 rückläufig gegenüber 2014. In Deutschland hat sich die bereits 2014 zu beobachtende Dynamik der Investment-Märkte 2015 weiter fortgesetzt. Das Transaktionsvolumen lag im Berichtsjahr bei über 55 Mrd.€ und hat damit das Vorjahresvolumen um etwa 40% überstiegen. Das Wachstum lässt sich überwiegend auf Interesse an Sekundär-Objekten und -Lagen zurückführen. Ähnliche Entwicklungen lassen sich auch in den anderen europäischen Kernmärkten beobachten. Die Immobiliennachfrage wirkte sich auch positiv auf das Geschäft der finanzierenden Banken und Nichtbanken aus. Insbesondere die deutschen Pfandbriefbanken konnten ihr Neugeschäft gegenüber dem Vorjahr steigern. Die Steigerung des Neugeschäftsvolumens betraf alle Nutzungsarten. Allerdings sorgte der Wettbewerb für anhaltenden Druck auf die Kreditmargen und die Kreditbedingungen. Zu dem verstärkten Wettbewerb haben auch alternative Kreditgeber, wie Versicherungen, Versorgungswerke oder Fonds, beigetragen. Quellen: Research von Cushman & Wakefield, BNP Paribas Real Estate, CBRE, Verband deutscher Pfandbriefbanken Öffentliche Investitionsfinanzierung Die Lage in allen Marktsegmenten der Kommunalfinanzierung hat sich normalisiert. Das in der Kommunalfinanzierung von privaten Banken und Förderbanken bereitgestellte Finanzierungsangebot reichte in allen Ländern, in denen der pbb Konzern aktiv ist, aus, um den Großteil aller relevanten kommunalen Investitionsvorhaben zu finanzieren. Auch in Ländern, die noch vor einem Jahr von finanzierenden Banken und Investoren kritisch betrachtet wurden, wie Spanien und Irland, wird wieder ein steigender Finanzierungsanteil von privaten Banken und Investoren gedeckt. In Spanien sorgt zusätzlich die Liquiditätsversorgung durch den Zentralstaat für einen hohen Margendruck. In Deutschland bot der Markt ausreichend Nachfrage nach öffentlichen Investitionsfinanzierungen. Allerdings wurden weiterhin Finanzierungen mit sehr langen Laufzeiten angefragt und vor allem von öffentlich-rechtlichen Banken und Förderbanken zu sehr niedrigen Margen gewährt. Der Markt in der klassischen öffentlichen Investitionsfinanzierung bleibt dadurch für die anderen Anbieter sehr herausfordernd. Im französischen Markt war der Wettbewerb wieder intensiver, was sich vor allem im Jahresverlauf in sinkenden Margen niederschlug. Value Portfolio Das nicht-strategische Geschäftssegment Value Portfolio (VP) enthält überwiegend öffentliche Budgetfinanzierungen, in denen der pbb Konzern kein Neugeschäft tätigt. Die Renditen für Staatsanleihen haben sich in fast allen europäischen Ländern stark eingeengt und damit zu steigenden Martktpreisen geführt. Bei zahlreichen Ländern, die in der Vergangenheit höhere Renditen bieten mussten, zum Beispiel Spanien, Italien und Portugal, sind die Risikoaufschläge bis Ende 2015 stark zurückgegangen. Refinanzierungsmärkte Dem Trend der Vorjahre folgend, setzte sich auch im ersten Quartal 2015 der Rückgang der Zinsen weiter fort. Erst nach Beginn der beiden Quantitative-Easing-Maßnahmen »Public Sector Purchase Program« (PSPP) und »Covered Bond Purchase Program 3« (CBPP3) der Europäischen Zentralbank (EZB) im März stoppte dieser Trend. Eine nachhaltige Wende hin zu höheren Zinsen ist jedoch noch nicht absehbar. Somit blieben die Kapitalmärkte weiter im Spannungsfeld von hoher Liquidität auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten und geringen Renditen. Aus Investorensicht verschärfte sich die Lage im Vergleich zu den Vorjahren nochmals deutlich. Neben dem Rückgang des allgemeinen Zinsniveaus gingen getrieben durch das CBPP3 die Credit Spreads auf gedeckte Emissionen weiter zurück. Bei ungedeckten Emissionen kam die Unsicherheit in Bezug auf die Umsetzung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) in nationales Recht hinzu. In jener wird die Vorrangigkeit gedeckter Emissionen und durch Sicherungssysteme gedeckter Einlagen definiert. Je nach Umsetzung in nationales Recht könnte die Repofähigkeit ungedeckter Emissionen bei der zuständigen nationalen Zentralbank verloren gehen. Ungewöhnlich viele geopolitische Risiken und Veränderungen entfalteten sich im Laufe des Jahres 2015. Dennoch waren die Zins- und Geldpolitiken der großen Zentralbanken Federal Reserve (FED) in den USA und EZB marktbestimmend. Die FED sorgte mit ihrer Kommunikation zur ersten Zinsanhebung seit neun Jahren für Verunsicherung und somit Zurückhaltung bei den Investoren. Die EZB hingegen drängte Investoren durch ihr QE und eine weitere Zinssenkung im Dezember in Anlagen mit längeren Laufzeiten oder in riskantere Anlagen. GeschäftsverlaufDas Geschäftsjahr 2015 ist für den pbb Konzern erfolgreich verlaufen. Aufgrund des erfreulichen Geschäftsverlaufs der ersten neun Monate wurde die im Geschäftsbericht 2014 getroffene Prognose für das Vorsteuerergebnis im Zwischenbericht zum 30. September 2015 angehoben: nachdem zu Beginn des Jahres 2015 noch eine leichte Steigerung des Vorsteuerergebnisses gegenüber dem um die Heta-Wertkorrektur adjustierten Vorjahresergebnis von 174 Mio.€ angestrebt wurde, ging der pbb Konzern nunmehr von einer Verstärkung dieser positiven Tendenz aus. Das Ergebnis vor Steuern belief sich für das Geschäftsjahr 2015 auf 195 Mio.€ und erreichte somit die erhöhte Prognose. Die Cost-Income-Ratio konnte im Geschäftsjahr auf 51,8% reduziert werden und traf damit die ebenfalls angepasste Prognose, nach der eine deutliche Verbesserung des um die Heta-Wertkorrektur bereinigten Vorjahreswertes von 57,3% angestrebt wurde. Die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern lag mit 7,4% (begünstigt durch einen Ertrag aus latenten Steuern) im Rahmen der Erwartungen vom Jahresanfang 2015: gegenüber dem im Jahr 2014 ausgewiesenen Wert (0,1%) und dem um die Wertkorrektur für das Heta-Exposure bereinigten Wert (3,4%) war eine deutliche Verbesserung vorgesehen. Beim Neugeschäftsvolumen (inklusive Prolongationen länger einem Jahr) erzielte der pbb Konzern mit 12,0 Mrd.€ einen neuen Höchststand seit dem Neustart im Jahr 2009 und erreichte die im November 2015 nach oben angepasste Prognose, nach der das Neugeschäft für das Jahr 2015 den Vorjahreswert von 10,2 Mrd.€ nunmehr deutlich übertreffen sollte. Bei den REF- und PIF- Nominalvolumen wurde eine deutliche Steigerung auf 31,3 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 28,4 Mrd.€) verzeichnet (REF: 10,1%; PIF: 10,6%), während die Prognose eine leichte Zunahme vorsah. Bezüglich der Risikotragfähigkeit trafen die Vorjahresprognosen im Berichtsjahr ein: Nach der Going-Concern-Perspektive überstieg die nach Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestquoten noch zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse den ökonomischen Kapitalbedarf und nach der Gone-Concern-Perspektive übertraf das zur Deckung der Risiken zur Verfügung stehende Kapital den ökonomischen Kapitalbedarf. Zum 31. Dezember 2015 belief sich die CET1 Ratioa) auf 18,9% und lag, wie prognostiziert, insbesondere aufgrund der Rückzahlung der stillen Einlage deutlich unter dem Vorjahreswert von 21,7%, aber deutlich über der aufsichtsrechtlich geforderten Grenze sowie deutlich über der vom pbb Konzern angestrebten Mindestgrenze von 12,5%. Für die Bilanzsumme wurde ein leichter Anstieg prognostiziert. Entgegen dieser Prognose hat sie sich unter anderem aufgrund marktinduzierter Effekte und dem verstärkten Abschmelzen des nicht-strategischen Value Portfolios um 10,9% auf 66,8 Mrd.€ reduziert ErtragslageKonzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) Das Ergebnis stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: pbb Konzern scroll
Operative Erträge Der Zinsüberschuss lag mit 426 Mio. € etwa auf dem Niveau des Vorjahrs (2014: 421 Mio.€). Das durchschnittliche strategische Portfoliovolumen lag mit 30,2Mrd.€ über dem Wert der Vorjahresperiode von 27,5 Mrd.€, wozu das hohe Neugeschäftsvolumen (inklusive Prolongationen länger einem Jahr) von 12,0 Mrd.€ (2014:10,2 Mrd.€) beitrug. Jedoch waren die Margen des Aktivgeschäfts aufgrund der intensiveren Wettbewerbssituation gegenüber 2014 rückläufig, wenn auch im Jahresverlauf 2015 auf einem stabilen Niveau. Bei der Refinanzierung führten neue gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer einheitlichen europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsrichtlinie für Banken zu höheren Kosten. Positive Effekte entstanden aus Erträgen durch die Veräußerung von Schuldscheindarlehen (34 Mio.€; 2014: 0 Mio.€) und aus Vorfälligkeitsentschädigungen (18 Mio.€; 2014: 51 Mio.€). Im Geschäftsjahr 2014 resultierte ein Sondereffekt in Höhe von 15 Mio.€ aus der Rücknahme von Verbindlichkeiten gegenüber der DEPFA Finance N.V. vor Fälligkeit. Der Anstieg des Provisionsüberschusses auf 14 Mio.€ (2014:1 Mio.€) resultierte unter anderem aus einem Ertrag in Höhe von 5 Mio.€ aus einer inzwischen vollständig getilgten Finanzierung im REF-Portfolio. Darüber hinaus wurden unter dieser Position Vermittlungsgebühren vereinnahmt, die beispielsweise im Zusammenhang mit Syndizierungen generiert werden. Das Handelsergebnis (15 Mio.€; 2014: -30 Mio.€) wurde durch zins- und währungsinduzierte Bewertungseffekte von Derivaten stark begünstigt (20 Mio.€; 2014: 3 Mio.€). Weitere Erträge ergaben sich aus der Folgebewertung von Derivaten unter Berücksichtigung des bilateralen Credit Value Adjustments (CVA) in Höhe von 20 Mio.€ (2014: Aufwand von 12 Mio.€). Eine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung bei der Ermittlung des CVA für Kundenderivate führte zu einem Aufwand von 6 Mio.€. Darüber hinaus ergaben sich Belastungen in Höhe von 19 Mio.€ (2014: 21 Mio.€) aus dem sogenannten Pull-to-Par-Effekt, der Bewegung des Derivatebarwerts über die Laufzeit hin zu Null bei Fälligkeit. Das Finanzanlageergebnis (-32 Mio.€; 2014: -77 Mio.€) wurde in Höhe 73 Mio.€ (2014:109 Mio.€) durch eine zusätzliche Wertkorrektur auf Wertpapiere der Heta Asset Resolution AG (Heta) belastet. Damit entsprachen zum 31. Dezember 2015 die kumulierten Aufwendungen aus Heta-Korrekturen im Finanzanlageergebnis und in der Kreditrisikovorsorge 50% des Heta-Nominalvolumens von 395 Mio.€. Aus dem Verkauf eines Wertpapiers mit einem Nominalvolumen von 200 Mio.GBP wurden Erträge in Höhe von umgerechnet 55 Mio.€ generiert. Weitere AfS- und LaR-Wertpapierverkäufe führten zu Nettoaufwendungen in Höhe von insgesamt 15 Mio.€ (2014: Nettoertrag von 27 Mio.€). Die verkauften Wertpapiere waren überwiegend Bestandteil des nicht-strategischen Value Portfolios (VP). Der pbb Konzern hat durch die Verkäufe die nicht-strategischen Bestände gezielt weiter reduziert und damit durch die verbundene Kapitalentlastung Potenzial für weiteres Wachstum in den strategischen Portfolios geschaffen. Aufgrund einer geänderten Risikoeinschätzung bestimmter südeuropäischer Länder konnten portfoliobasierte Wertberichtigungen von netto 1 Mio.€ (2014: 5 Mio.€) aufgelöst werden. Das Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen (11 Mio.€; 2014: -3 Mio. €) entfiel mit 10 Mio.€ auf Erträge aus Hedge-Ineffizienzen von Fair-Value-Hedge-Beziehungen innerhalb der nach IAS 39 zulässigen Bandbreite von 80% bis 125% (2014: Aufwand von 4 Mio. €) und mit 1 Mio. € (2014:1 Mio.€) auf Erträge aus erfolgswirksamen Ineffizienzen im Cashflow Hedge Accounting. Im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen ist ein Ertrag in Höhe von 5 Mio. € aus einer Schätzänderung bei der Bewertung von Optionen im dritten Quartal 2015 enthalten. Der Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen (-34 Mio.€; 2014:14 Mio.€) enthielt Belastungen aus der Bankenabgabe, die sich auf 25 Mio. € (2014:1 Mio. €) belief. Durch die Stellung erfolgsneutral zu erfassender Barsicherheiten in Höhe von 30% der Bankenabgabe ergab sich ein erfolgswirksamer Aufwand von lediglich 18 Mio.€. Positiv wirkte sich hingegen ein Vorsteuergewinn aus der Veräußerung einer übernommenen Immobilie in Japan aus einem früheren Kreditengagament in Höhe von 39 Mio.€ aus. Weitere Erträge von 5Mio.€ (2014: 4Mio.€) resultierten aus der Währungsumrechnung. Aus übernommenen Immobilien wurden Mieteinnahmen in Höhe von 10 Mio.€ (2014:10 Mio.€) und aus der Leistungsverrechnung mit der HRE Holding bis zur Jahresmitte 2015 Erträge in Höhe von 4 Mio.€ (2014: 7 Mio.€) generiert. Kreditrisikovorsorge Die Kreditrisikovorsorge war im Geschäftsjahr 2015 nahezu ausgeglichen (1 Mio.€; 2014: -21 Mio.€). Sie resultierte aus Nettozuführungen zu Einzelwertberichtigungen (16 Mio. €; 2014:32 Mio.€), Nettoauflösungen von portfoliobasierten Wertberichtigungen (13 Mio. €; 2014: 5 Mio. €), erfolgswirksam zu vereinnahmenden Zahlungseingängen auf abgeschriebene Forderungen von 3 Mio.€ (2014: 6 Mio.€) und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (1 Mio.€; 2014: 0 Mio.€). Die Einzelwertberichtigungen bezogen sich mit einer Nettozuführung von 10 Mio. € auf nur wenige Engagements des Segments Real Estate Finance (REF) und mit 6 Mio.€ auf unter den Forderungen an Kunden ausgewiesene Schuldscheindarlehen gegenüber der Heta im Segment VP. Auf Public-Investment-Finance(PIF)-Finanzierungen waren, wie im Vorjahr, keine Einzelwertberichtigungen zu bilden. Portfoliobasierte Wertberichtigungen werden nur für Forderungen gebildet, bei denen keine Hinweise auf eine individuelle Wertminderung festgestellt wurden. Nettoauflösungen konnten unter anderem aufgrund Ratingverbesserungen von Kreditnehmern vorgenommen werden. Verwaltungsaufwand Den Verwaltungsaufwand hat der pbb Konzern deutlich auf 207 Mio. € reduziert (2014: 251 Mio.€). Hierzu hat die strikte Kostendisziplin des pbb Konzerns beigetragen. Zudem konnte der pbb Konzern Tätigkeiten, die nicht zum Kerngeschäft gehören, wie zum Beispiel das Erbringen von Dienstleistungen für andere Unternehmen wie der DEPFA, bis auf geringfügige Restarbeiten beenden. Im Berichtszeitraum hat die Verringerung des Sachaufwands die leichte Erhöhung des Personalaufwands deutlich überkompensiert. Der Personalaufwand (112 Mio.€; 2014:110 Mio.€) erhöhte sich geringfügig bei nahezu unveränderter durchschnittlicher Mitarbeiterzahl (832; 2014: 838). Ursache waren unter anderem höhere Nettoaufwendungen für die Altersversorgung aufgrund des niedrigen Zinsniveaus. Die Reduzierung des Sachaufwands von 141 Mio.€ auf 95 Mio.€ ergab sich vor allem durch niedrigere IT- und Beratungsaufwendungen. Die gesunkenen IT-Aufwendungen resultierten insbesondere durch den weitgehenden Wegfall der IT-Dienstleistungen für die DEPFA sowie durch einen neu abgeschlossenen Rahmenvertrag mit einem externen Dienstleister. Die geringeren Aufwendungen aus den IT-Dienstleistungen gingen mit niedrigeren Erträgen im Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen einher. Die rückläufigen Beratungsaufwendungen resultierten im Wesentlichen aus der verringerten Projektanzahl. Im Laufe des Jahres 2015 stiegen die Beratungsaufwendungen jedoch wieder etwas an, da ein Projekt zur Umsetzung der externen regulatorischen Anforderungen sowie der Erhöhung der IT-Verarbeitungseffizienz, vor allem in den Bereichen Finance und Risk Management & Control, aufgesetzt wurde. Saldo übrige Erträge/Aufwendungen Der Saldo übrige Erträge/Aufwendungen (1 Mio.€; 2014: 0 Mio.€) ergab sich aus sonstigen Steuererträgen sowie aus der Nettozuführung von Restrukturierungsrückstellungen unter anderem für die geplante Schließung des Tochterunternehmens Hypo Real Estate Capital Japan Corp., Tokio. Ertragsteuern Ein Aufwand aus tatsächlichen Steuern in Höhe von 48 Mio. € (2014: 44 Mio. €) und ein Ertrag aus latenten Steuern von 83 Mio.€ (2014: Aufwand von 6 Mio. €) ergaben einen Gesamtsteuerertrag von 35 Mio. € (2014: Gesamtsteueraufwand von 50 Mio.€). Der tatsächliche Steueraufwand für das Inland von 28 Mio.€ (2014: 38 Mio.€) entfiel mit 6 Mio. € (2014: 22 Mio. €) auf das Geschäftsjahr 2015 und mit 22 Mio.€ (2014: 16 Mio.€) auf Vorjahre. Von dem tatsächlichen Steueraufwand für das Ausland entfielen 9 Mio.€ auf die Tochtergesellschaft Hayabusa Godo Kaisha, Tokio. Ursächlich für diesen Steueraufwand war insbesondere die Veräußerung einer Immobilie in Japan. In Frankreich wurde die die Vorsorge für steuerliche Risiken aus Vorjahren um 7 Mio.€ erhöht. Der latente Steuerertrag von 83 Mio. € (2014: Aufwand von 6 Mio.€) resultierte zum einen aus einem latenten Steuerertrag von 154 Mio.€ (2014: 31 Mio.€) aus der Verminderung temporärer Differenzen, im Wesentlichen verursacht durch die Aufdeckung stiller Reserven im Einzelabschluss nach HGB im Inland. Dagegen ergab sich ein latenter Steueraufwand aus der Minderung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 71 Mio. € (2014:37 Mio. €). Geschäftssegmente In der Segmentberichterstattung ermitteln sich die Erträge als vereinnahmter Kundenzinssatz abzüglich der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen fristenkongruenten Refinanzierungssätze. Die benötigten Inputparameter werden zum Zeitpunkt des Neugeschäftsabschlusses im Rahmen der Einzelgeschäftskalkulation bestimmt. Darüber hinaus erfolgen auf Segmentebene die Verrechnung der Erträge aus der Eigenmittelanlage und der kalkulatorischen Kosten für die Bevorratung von Liquidität nach Inanspruchnahme. Weitere anfallende Erträge oder Aufwendungen, die nicht eindeutig dem einzelnen aktivischen Kundengeschäft zugeordnet werden können, werden auf die Geschäftssegmente allokiert (insbesondere das Ergebnis aus der Veräußerung von Vermögenswerten der Liquiditätssteuerung, aus Vorfälligkeitsentschädigungen, aus marktinduzierten Effekten im Handelsergebnis, aus Sicherungszusammenhängen und aus der Bankenabgabe). Die Allokation erfolgt in der Regel proportional zum Finanzierungsvolumen. Die Allokation des Eigenkapitals (ohne Neubewertungsrücklage) erfolgt proportional zur Verteilung des diversifizierten ökonomischen Kapitals im Gone-Concern-Ansatz in der Risikosteuerung. Real Estate Finance (REF) Das Geschäftssegment REF umfasst sämtliche strategischen gewerblichen Immobilienfinanzierungen des pbb Konzerns. Das Neugeschäftsvolumen (inklusive Prolongationen mit Laufzeiten von über einem Jahr) übertraf mit 10,4 Mrd.€ trotz des anhaltenden Wettbewerbsdrucks den Vorjahreswert (2014: 9,0 Mrd.€) deutlich und unterstreicht die gute Position der pbb am Markt. Real Estate Finance scroll
2)
Nominalia der gezogenen Teile der ausgereichten
Kredite und Teile des Wertpapierportfolios
6)
Zu Details siehe Risiko- und Chancenbericht Operative Erträge Der Zinsüberschuss wurde auf 308 Mio.€ gesteigert (2014: 294 Mio.€). Zwar konnte das durchschnittliche Finanzierungsvolumen von 21,3Mrd.€ im Jahr 2014 auf 23,2 Mrd.€ im Berichtsjahr erhöht werden, jedoch waren in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorfällige Ablösungen hochmargiger Geschäfte sowie Teilprolongationen zu reduzierten Margen in erheblichem Umfang zu verzeichnen. Bei vergleichsweise stabiler Neugeschäftsmarge im Jahresverlauf 2015 reduzierte sich dadurch die Durchschnittsmarge des Portfolios. Erträge aus Vorfälligkeitsentschädigungen (9 Mio.€; 2014: 22 Mio.€) wirkten sich in geringerem Maße positiv aus. Der Anstieg des Provisionsüberschusses auf 14 Mio.€ (2014: 2 Mio.€) ergab sich unter anderem aus einen Ertrag in Höhe von 5 Mio.€ aus einer inzwischen vollständig getilgten Finanzierung. Darüber hinaus wurden Vermittlungsgebühren vereinnahmt, die beispielsweise bei Syndizierungen anfallen. Verkaufserlöse von Wertpapieren führten zu einem Anstieg des Finanzanlageergebnisses auf 18 Mio.€ (2014: 14 Mio.€). Das Handelsergebnis (14 Mio.€; 2014: -13 Mio.€) profitierte von positiven Derivate-Bewertungseffekten sowie vom CVA-Effekt. Aufwendungen ergaben sich aus einer Schätzänderung bei der Ermittlung des CVA für Kundenderivate und aus dem Pull-to-Par-Effekt. Der Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen (-1 Mio.€; 2014: -13 Mio.€) stieg gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Erträge aus dem Verkauf einer Immobilie in Japan an. Gegenläufig wirkte sich vor allem die allokierte Bankenabgabe aus. Kreditrisikovorsorge In der Kreditrisikovorsorge wurden insgesamt netto 7 Mio.€ aufgelöst (2014: Zuführungen von 14 Mio.€). Den Einzelwertberichtigungen wurden aufgrund weniger Einzelfälle netto 10 Mio.€ (2014: 24 Mio.€) zugeführt. Dagegen konnten bei den portfoliobasierten Wertberichtigungen saldiert 13 Mio.€ aufgelöst werden (2014: 4 Mio.€). Zusätzlich ergaben sich Erträge aus Eingängen auf abgeschriebene Forderungen in Höhe von 3 Mio. € (2014: 6 Mio. €) und aus der Auflösung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen von 1 Mio. €(2014:0 Mio. €). Verwaltungsaufwand Der Verwaltungsaufwand blieb mit 160 Mio.€ unverändert. Public Investment Finance (PIF) Das Geschäftssegment PIF umfasst pfandbrieffähige Finanzierungen zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur. Trotz des anhaltenden Wettbewerbsdrucks im Bereich der öffentlichen Investitionsfinanzierungen konnte das Neugeschäftsvolumen auf 1,6 Mrd.€ (2014:1,2 Mrd.€) gesteigert werden. Public Investment Finance scroll
2)
Nominalia der gezogenen Teile der ausgereichten
Kredite und Teile des Wertpapierportfolios
6)
Zu Details siehe Risiko- und Chancenbericht Operative Erträge Mit 44 Mio.€ übertraf der Zinsüberschuss den Vorjahreswert von 40 Mio.€. Während das durchschnittliche Finanzierungsvolumen auf 7,0Mrd.€ gesteigert werden konnte (2014: 6,2 Mrd.€), wirkten sich geringere Vorfälligkeitsentschädigungen (3 Mio.€; 2014: 7 Mio.€) gegenläufig aus. Das Finanzanlageergebnis in Höhe von 5 Mio.€ (2014: 3 Mio.€) resultierte aus Erträgen aus Wertpapierveräußerungen. Unter anderem die allokierte Bankenabgabe führte zu einem negativen Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen von -10 Mio.€ (2014: -4 Mio.€). Kreditrisikovorsorge In den Geschäftsjahren 2015 und 2014 waren keine Zuführungen oder Auflösungen erforderlich. Verwaltungsaufwand Der Verwaltungsaufwand lag mit 28 Mio.€ aufgrund niedrigerer Sachaufwendungen unter dem Vorjahreswert (2014: 31 Mio.€). Value Portfolio (VP) Das Geschäftssegment VP beinhaltet alle nicht-strategischen Portfolios und Aktivitäten des pbb Konzerns. Neugeschäft wird in diesem Segment nicht abgeschlossen. Value Portfolio scroll
2)
Nominalia der gezogenen Teile der ausgereichten
Kredite und Teile des Wertpapierportfolios
5)
Zu Details siehe Risiko- und Chancenbericht Operative Erträge Aufgrund des abschmelzenden Finanzierungsvolumens und aufgrund rückläufiger Vorfälligkeitsentschädigungen (6 Mio.€; 2014: 22 Mio.€) ging der Zinsüberschuss von 79 Mio. € 2014 auf 68 Mio. € im Berichtsjahr zurück. Beim Finanzanlageergebnis (-55Mio.€; 2014: -94 Mio.€) wirkten sich in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 jeweils Wertkorrekturen das Heta-Exposure belastend aus (73 Mio.€; 2014: 109 Mio.€). Diese konnten teilweise durch Nettoerträge aus Wertpapierverkäufen kompensiert werden. Der negative Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen von -23 Mio.€ (2014: 31 Mio.€) entstand unter anderem aus der allokierten Bankenabgabe. Da die IT-Dienstleistungen gegenüber der DEPFA Ende 2014 bis auf kleinere Nacharbeiten beendet wurden, war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Kreditrisikovorsorge Die Zuführung zur Kreditrisikovorsorge (6 Mio.€; 2014: 7Mio.€) resultierte aus der Einzelwertberichtigung von Heta-Schuldscheindarlehen. Verwaltungsaufwand Der Verwaltungsaufwand wurde mit 19 Mio.€ gegenüber dem Vorjahreswert (2014: 60 Mio.€) deutlich reduziert. Verantwortlich für den Rückgang sind insbesondere die weitgehend eingestellten IT-Dienstleistungen gegenüber der DEPFA. Consolidation & Adjustments (C&A) In C&A erfolgt die Überleitung der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis. Neben den Konsolidierungen werden hier bestimmte Aufwendungen und Erträge ausgewiesen, die nicht in den Verantwortungsbereich der operativen Segmente fallen. Consolidation & Adjustments scroll
4)
Zu Details siehe Risiko- und Chancenbericht Der Zinsüberschuss stellte die einzige Ertragskomponente dar und ergab sich aus der Anlage des auf C&A allokierten Eigenkapitals. VermögenslageAktiva scroll
Allgemeine Entwicklung der Vermögenswerte Die Bilanzsumme des pbb Konzerns betrug zum Bilanzstichtag 66,8 Mrd.€ und war damit um 10,9% niedriger als am Vorjahresende (31. Dezember 2014: 74,9 Mrd.€). In der Berichtsperiode steigerte der pbb Konzern das strategische Portfoliovolumen auf Nominalbasis auf 31,3 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 28,4 Mrd.€). Der Anstieg resultierte sowohl aus der Zunahme des REF-Portfolios um 2,2 Mrd.€ als auch aus der Zunahme des PIF-Portfolios um 0,7Mrd.€. Die nicht-strategischen Portfolios nahmen in Folge von Fälligkeiten auf 18,7 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 22,7 Mrd.€) und aufgrund des aktiven Portfolioabbaus ab. Die Entwicklung je Bilanzposten war wie folgt: Die Forderungen an Kreditinstitute gingen von 6,8 Mrd.€ auf 2,7 Mrd.€ zurück, unter anderem aufgrund geringerer Geldanlagen sowie reduzierter gestellter Barsicherheiten. Da das ausbezahlte Neugeschäft die Rückzahlungen überstieg, kam es zu einer Erhöhung der Forderungen an Kunden. Im Geschäftsjahr 2015 wendete der pbb Konzern das Portfolio Fair Value Hedge Accounting erstmalig an. In dem Bilanzposten Aktivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting werden die aktivischen beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten Grundgeschäftsportfolios ausgewiesen. Die Finanzanlagen sanken auf 14,9 Mrd. € (31. Dezember 2014: 20,5 Mrd.€) vor allem aufgrund von Fälligkeiten (nominal -3,3 Mrd.€) und von aktiven Portfolioverkäufen (nominal -1,6 Mrd.€). Marktzinsinduzierte Schwankungen führten zu einem Rückgang der Handelsaktiva und der sonstigen Aktiva. Investitionen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte haben aufgrund des Geschäftsmodells eine untergeordnete Bedeutung. Dennoch hat der pbb Konzern im Jahr 2015 auch in diesen Bereichen investiert. Die Zugänge der erworbenen und selbst erstellten Software betrugen im Berichtsjahr 5 Mio.€ (2014: 4 Mio.€) und der Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 Mio.€ (7 Mio.€). Die Investitionen betrafen alle Segmente des pbb Konzerns. FinanzlagePassiva scroll
Verbindlichkeiten Die bilanziellen Verbindlichkeiten betrugen 64,0 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 71,4 Mrd.€). Die verbrieften Verbindlichkeiten gingen insbesondere aufgrund von Pfandbrieffälligkeiten sowie auf aus dem Hedge Accounting resultierenden geringeren Fair-Value-Anpassungen auf 42,6 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 47,8 Mrd.€) zurück. In dem Bilanzposten Passivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting werden die passivischen beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten Grundgeschäftsportfolios ausgewiesen. Weiterhin führten marktinduzierte Fair-Value-Veränderungen zu einem Rückgang der Handelspassiva und der sonstigen Passiva. Kapital Entwicklung des bilanziellen Eigenkapitals Das den Anteilseignern zuzurechnende Eigenkapital entwickelte sich folgendermaßen: Bilanzielles Eigenkapital nach IFRS scroll
1)
Korrigiert gemäß IAS 8.42. Details sind in
der Note »Stetigkeit« beschrieben. Das bilanzielle Kapital belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 2,7 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 3,5 Mrd.€). Der Rückgang ist insbesondere auf die vollständige Rückzahlung der stillen Einlage des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS zum Nennwert von 1,0 Mrd. € am 6. Juli 2015 zurückzuführen. Die Gewinnrücklagen reduzierten sich hierdurch um 1 Mio.€. Das gezeichnete Kapital der pbb betrug zum 31. Dezember 2015 unverändert 380.376.059,67 € und unterteilt sich in 134.475.308 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von rund 2,83 € je Stückaktie. Im Rahmen der Rückzahlung der stillen Einlage, die nach IFRS und HGB unterschiedlich zu bilanzieren ist, kam es aufgrund eines durchgeführten Ausweisangleichs zu einer Umgliederung in Höhe von 908 Mio.€ aus der Kapitalrücklage in die Gewinnrücklagen. Zur Kompensation der Verlustvorträge sowie zur Auffüllung des Bilanzgewinns auf den zur Ausschüttung vorgesehenen Betrag (58 Mio.€) wurde eine Entnahme der freien Kapitalrücklage nach §272 Abs.2 Nr.4 HGB in Höhe von 720Mio.€ vorgenommen. Im IFRS-Konzernabschluss ergab sich eine Verringerung der Kapitalrücklage um 720 Mio.€ und in selbiger Höhe eine Erhöhung der Gewinnrücklagen. Im Geschäftsjahr 2014 wurde zum teilweisen Ausgleich des Bilanzverlusts im Einzelabschluss nach HGB eine Entnahme der Kapitalrücklagen nach §272 Abs.2 Nr. 1-3 HGB in Höhe von 1.771 Mio.€ durchgeführt. Im IFRS-Konzernabschluss reduzierte sich hierdurch die Kapitalrücklage um 1.771 Mio.€ und die Gewinnrücklagen stiegen in selber Höhe. Die Position Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen erhöhte das Eigenkapital um 8 Mio.€, da der zur Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen verwendete Abzinsungssatz im Einklang mit dem Marktzinsniveau von 2,00% zum 31. Dezember 2014 auf 2,25% zum 31. Dezember 2015 stieg. Die Verbesserung der AfS-Rücklage ergab sich aus Spread-Verbesserungen südeuropäischer Anleihen, die der IFRS-Kategorie AfS zugeordnet waren. Die Cashflow-Hedge-Rücklage sank vor allem durch das Abschmelzen der Grundgeschäfte. Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlena) Die CET1 Ratio betrug zum 31. Dezember 2015 18,9% (31. Dezember 2014: 22,2%), die Own Funds Ratio betrug 23,4% (31. Dezember 2014: 26,6%). Fully phased-in, also nach Auslaufen aller Basel-III-Übergangsregelungen, betrug die CET1 Ratio 18,2% (31. Dezember 2014:13,8%) und die Own Funds Ratio 19,9% (31. Dezember 2014: 22,5%). Zur weiteren Darstellung der bankenaufsichtsrechtlichen Kennzahlen wird auf den Risiko- und Chancenbericht verwiesen. Liquidität Grundsätze und Ziele des Liquiditäts- und Finanzmanagements Hauptziel des Liquiditäts- und Finanzmanagements des pbb Konzerns ist es, die Liquidität der pbb und ihrer Tochterunternehmen so zu sichern und zu steuern, dass die Finanzierungs- und Refinanzierungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Das zentrale Liquiditätsmanagement erfolgt insbesondere mittels Liquiditätsaufnahmen und -anlagen auf dem Geld- und Kapitalmarkt und dem Interbankengeldmarkt sowie bei Zentralbanken. Restlaufzeiten Das Management der Bilanzstruktur des pbb Konzerns erfolgt durch das Group Asset and Liability Committee (ALCO). In der folgenden Aufstellung werden die Restlaufzeiten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gegenübergestellt: scroll
Liquiditätsmanagement Innerhalb des pbb Konzerns erfolgt die Liquiditätssteuerung zentral durch die Treasury. Die Vertriebseinheiten erhalten bei Abschluss von Neugeschäft eine interne 1:1-Refinanzierung. Dadurch werden Risiken gebündelt und zentral gesteuert. Die Liquiditätskennziffer wird in der pbb gemäß Liquiditätsverordnung auf Einzelinstitutsebene berechnet und betrug zum Bilanzstichtag 2,9 (31. Dezember 2014: 4,4). Damit lag sie deutlich über der gesetzlichen Mindestgrenze von 1,0. Die Überwachung ausländischer Vorschriften für Betriebsstätten an die Liquiditätskennziffer ist ebenfalls erfüllt, sofern dies von lokalen Aufsichtsbehörden verlangt wird. Refinanzierung Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein neues langfristiges Refinanzierungsvolumen von 4,5 Mrd. € (2014: 6,0 Mrd.€) erreicht. Mit 2,6 Mrd. € wurde mehr als die Hälfte ungedeckt begeben, die Emission von Pfandbriefen trug mit 1,9 Mrd. € zur Refinanzierung bei. Vorzeitige Rückzahlungen auf der Aktivseite und eine komfortable Liquiditätsausstattung erlaubten eine Reduzierung der Aktivitäten im gedeckten Bereich. Auf Benchmark-Neuemissionen sowie Aufstockungen bestehender Transaktionen entfielen 2,2 Mrd. € (2014: 2,6 Mrd.€). Das verbleibende Refinanzierungsvolumen wurde über Privatplatzierungen insbesondere über Schuldscheindarlehen erzielt. Als erste Benchmark nach Privatisierung hat die pbb Ende Juli ein Hypothekenpfandbrief über 500 Mio.€ erfolgreich platziert. Die Emissionen erfolgten überwiegend auf festverzinslicher Basis. Offene Zinspositionen werden in der Regel durch einen Tausch von fixer in variable Verzinsung abgesichert. Über das Kapitalmarktfunding hinaus werden zur Erweiterung der unbesicherten Refinanzierungsbasis Tages- und Festgeldanlagen für Privatanleger angeboten; diese Einlagen über »pbb direkt« beliefen sich zum 31. Dezember 2015 auf 2,6 Mrd.€ (31. Dezember 2014:1,5 Mrd.€). Benchmark-Emissionen scroll
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Aufstockung einer unbesicherten Benchmarkanleihe
von ursprünglich 300 Mio.€ vom 10.September 2014 Ratings Die folgende Tabelle zeigt die von der pbb zum Berichtstichtag mandatierten Senior-Unsecured- Ratings und Ratings für Pfandbriefe der pbb: scroll
Die Ratingagenturen können Ratings jederzeit ändern oder zurückziehen. Für die Bewertung und Nutzung der Ratings sollten die jeweils geltenden Kriterien und Erläuterungen der Ratingagenturen herangezogen werden, und die Nutzungsbedingungen sind zu beachten. Ratings sollten nicht als Ersatz für die eigene Analyse dienen. Sie stellen keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren der pbb dar. Im Geschäftsjahr 2015 wurden die Ratings der Bank sowohl von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und den daraus folgenden Methodenänderungen der Ratingagenturen als auch von der Privatisierung beeinflusst. Insbesondere angesichts der Umsetzung der einheitlichen europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) für Banken haben die Ratingagenturen ihre Annahmen bezüglich der in den Senior-Unsecured-Ratings enthaltenen Unterstützungskomponenten angepasst oder Anpassungen angekündigt. Darüber hinaus bezogen die Ratingagenturen zunehmend mögliche Ratingeffekte aus der Privatisierung der Bank und der damit einhergehenden Kontrollaufgabe des Bundes in die Analyse ein und überprüften anlässlich des angekündigten beziehungsweise im Juli 2015 erfolgten Börsengangs und somit Eigentümerwechsels ihre Ratings. Dabei wurde auch die auf eine Dauer von mindestens zwei Jahren ab Börsengang angelegte indirekte Minderheitsbeteiligung des Bundes berücksichtigt. Im Berichtsjahr hat die Bank entschieden, ihre Ratingmandate zu konsolidieren. In diesem Zusammenhang hat die Bank die Mandate für die Unsecured-Ratings mit Fitch Ratings und mit Moody's beendet. Gleichzeitig beauftragte die Bank die Ratingagentur DBRS mit der Erteilung von Bankratings. Darüber hinaus beendete die Bank das Mandat für die Pfandbrief-Ratings mit Standard & Poor's und stärkte das von Moody's erteilte Rating ihrer Hypothekenpfandbriefe. Die von den Mandatsbeendigungen betroffenen Ratings wurden von den Ratingagenturen jeweils zurückgezogen. Im Geschäftsjahr 2015 kam es im Hinblick auf die Bankratings zu folgenden wesentlichen Ratingereignissen der zum Berichtsstichtag mandatierten Ratingagenturen: Standard & Poor’s
DBRS
Bezüglich der zum Berichtsstichtag mandatierten Pfandbriefratings kam es im Geschäftsjahr 2015 zur folgenden wesentlichen Ratingänderung:
Die Auswirkungen möglicher Ratingänderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der pbb werden im Prognosebericht näher erläutert. Außerbilanzielle Verpflichtungen Die unwiderruflichen Kreditzusagen stellen den wesentlichen Teil der außerbilanziellen Verpflichtungen dar und betrugen zum 31. Dezember 2015 2,9 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 2,2 Mrd.€). Eventualverbindlichkeiten resultierten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen und beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 0,2 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 0,1 Mrd.€). Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenIm Berichtsjahr hat die pbb eine Vereinbarung mit der HRE Holding getroffen, sämtliche Chancen und Risiken aus einer im Auftragsverhältnis angemieteten Immobilie von der pbb auf die HRE Holding zu übertragen. Im Gegenzug verpflichtete sich die pbb zu der Zahlung eines Abgeltungsbetrags an die HRE Holding über 24 Mio.€. Die bisher gebildete Restrukturierungsrückstellung wurde in gleicher Höhe verbraucht. Zum 31. Dezember 2015 bestand gegenüber der HRE Holding eine Nettoverbindlichkeit von 0,0 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 0,3 Mrd.€). Die HRE Holding hatte zum 31. Dezember 2015 keine Finanzanlagen vom pbb Konzern (31. Dezember 2014: 0,8 Mrd.€) im Bestand. Der Zinsüberschuss des pbb Konzerns gegenüber der HRE Holding betrug im Berichtsjahr -2 Mio.€ (2014: -12 Mio.€). Ein Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen in Höhe von 4 Mio.€ (2014: 7 Mio.€) entstand aus der Leistungsverrechnung des pbb Konzerns mit der HRE Holding bis zur Jahresmitte 2015. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Privatisierung der pbb müssen nach aktueller Rechtsprechung vom Verkäufer, der HRE Holding, getragen werden. Die pbb ist Partei eines sogenannten Underwriting Agreement zwischen der pbb, der HRE Holding und der den Börsengang der pbb begleitenden Konsortialbanken. Im Zuge der Privatisierung hat sich die HRE Holding dazu verpflichtet, mit einem Anteil von mindestens 20% am Grundkapital der pbb bis mindestens zwei Jahre nach deren Börsengang beteiligt zu bleiben. Ferner hat sich die HRE Holding vertraglich dazu verpflichtet, keinen beherrschenden Einfluss auf die pbb auszuüben. Sie hat schließlich die bislang von ihr zugunsten der pbb herausgelegte Patronatserklärung am 20. Juli 2015 zurückgenommen. Am 6. Juli 2015 wurde die stille Einlage des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS zum Nennwert von 1,0 Mrd. € zurückgezahlt. Alle weiteren Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen waren insgesamt von untergeordneter Bedeutung für den pbb Konzern. ZusammenfassungDer pbb Konzern blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2015 zurück: das Ergebnis vor Steuern konnte deutlich auf 195 Mio. € gesteigert werden und erreichte damit die im Zwischenbericht zum 30. September 2015 angehobene Prognose. Hierzu trug das hohe Neugeschäftsvolumen (inklusive Prolongationen länger einem Jahr) bei, das mit 12,0 Mrd.€ einen neuen Höchststand seit dem Neustart im Jahr 2009 darstellt. Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahresende um 8,1 Mrd.€ reduziert. Die Vorgaben sowohl hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten als auch hinsichtlich der Liquiditätskennziffer wurden während des gesamten Geschäftsjahres 2015 eingehalten. NachtragsberichtAm 20. Januar 2016 hat der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds gemäß § 2a FinStaG den Gläubigern der HETA Angebote zum Rückkauf ihrer Verbindlichkeiten unterbreitet. Die Angebote unterscheiden zwischen erstrangigen und nachrangigen Verbindlichkeiten und stehen unter den Bedingungen, dass (i) beide Angebote jeweils von zumindest einem Viertel des Gesamtnominals der vom Angebot erfassten Schuldtitel angenommen wird und (ii) dadurch auch eine qualifizierte Mehrheit von zumindest zwei Dritteln des Gesamtnominals der von den Angeboten gemeinsam erfassten Schuldtitel zugestimmt hat. Das Angebot für die erstrangigen Verbindlichkeiten beträgt 75% zuzüglich eines bedingten zusätzlichen Kaufpreises (der sich möglicherweise aus der Abwicklung der HETA ergibt und wenn dann frühestens im Jahr 2020 zur Auszahlung käme). Die Angebote an die Gläubiger sind bis zum 11. März 2016 gültig. Die pbb hält nur erstrangige Verbindlichkeiten mit einem Nominalvolumen von insgesamt 395 Mio.€. Die pbb hat beschlossen, das Rückkaufangebot nicht anzunehmen. Darüber hinaus ergaben sich nach dem 31. Dezember 2015 keine wesentlichen Ereignisse. Risiko- und ChancenberichtDer Risiko- und Chancenbericht zeigt die im Rahmen des implementierten Risikomanagement- und Risikocontrollingsystems bei den einzelnen Risikoarten identifizierten Risiken und auch Chancen auf. Bezüglich übergreifender beziehungsweise allgemeiner unternehmensspezifischer Risiken und Chancen wird darüber hinaus auf die Darstellung im Prognosebericht verwiesen. Organisation und Grundsätze des Risiko- und Kapitalmanagements Für den pbb Konzern war nach erfolgter Privatisierung im Einklang mit den Anforderungen gemäß § 25a KWG ein konzernweites Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem eingerichtet, welches unter anderem eine einheitliche Risikoidentifizierung, -messung und -limitierung ermöglicht. Anfang Juli 2015 lagen die Voraussetzungen zur Anwendung des Waivers nach Art. 7 CRR (vormals §2a KWG) nicht mehr vor. Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, SAG) hat jedes Institut einen Sanierungsplan zu erstellen und der Aufsicht vorzulegen. Sanierungspläne sind gemäß §14 SAG sowie den »Regulatory Technical Standards« der European Banking Authority (EBA) zu erstellen. Nach der Privatisierung ist somit ein Sanierungsplan für den pbb Konzern nach IFRS-Rechnungslegungsstandard zu erstellen. Unter Beachtung der oben genannten Gesetze und Leitlinien legt der pbb Konzern dar, mit welchen Maßnahmen die Finanzlage nach Eintritt potenziell bestandsgefährdender Szenarien durch das Institut wieder hergestellt werden kann. Die Sanierungsplanung inklusive deren Governance werden in der Organisations- und Governance-Struktur des pbb Konzerns verankert. Der Sanierungsplan wird zukünftig grundsätzlich jährlich, unter Berücksichtigung der geltenden regulatorischen Anforderungen, aktualisiert. Sollten sich unterjährig maßgebliche strategische Änderungen ergeben, wäre der Sanierungsplan ebenfalls anzupassen. Organisation und Komitees Der Vorstand der pbb trägt die Verantwortung für das Risikomanagementsystem des pbb Konzerns und entscheidet über die Strategien und die wesentlichen Fragen des Risikomanagements und der Risikoorganisation. Die Grundsätze, Methoden und Prozesse des Risikomanagementsystems des pbb Konzerns werden zentral vom Risikomanagement und -controlling der pbb vorgegeben und finden im pbb Konzern Anwendung. Alle wesentlichen Risiken werden nachvollziehbar und systematisch identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert, dokumentiert, überwacht und kommuniziert. Wesentliche, vom Vorstand zu verantwortende Aktivitäten im Risikomanagementsystem im Überblick:
Der Vorstand der pbb informiert den Aufsichtsrat der pbb über wesentliche Änderungen der Geschäfts- und Risikostrategien sowie über das Risikoprofil des pbb Konzerns. Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) des Aufsichtsrats befasst sich hauptsächlich mit der Steuerung der Gesamtrisikosituation, der Überwachung, Einrichtung und Fortentwicklung eines effizienten Risikomanagementsystems sowie mit der Liquiditätssteuerung und -Sicherung des pbb Konzerns und beschließt über erforderliche Zustimmungen zu Kreditentscheidungen. Der Vorstand informiert das Gremium über alle Erhöhungen und Neubildungen von Einzelwertberichtigungen über 5 Mio.€ und in regelmäßigen Abständen über größere und risikoreichere Engagements. Die nachfolgend dargestellten Komitees sind unter Beteiligung der jeweiligen Kompetenzträger auf pbb Konzernebene eingerichtet. Das Risk Committee (RC) setzt sich aus dem Chief Risk Officer (CRO; Vorsitzender), dem Chief Financial Officer (CFO; stellvertretender Vorsitzender), den Chief Credit Officern REF/PIF (CCO) sowie dem Leiter Risk Management & Control (RMC) zusammen. Das Gremium tagt in der Regel monatlich und erörtert die Risikoentwicklung, verabschiedet Richtlinien, Methoden zur Risikomessung, deren Parametrisierung sowie Methoden der Risikoüberwachung für alle Risikoarten. Das Risk Committee ist konzernweit für die Entwicklung einheitlicher Standards für Risikomanagement und -Controlling zuständig und überwacht dabei auch die Entwicklung der Risikotragfähigkeit, des ökonomischen Kapitals, der Risikodeckungsmasse und des Kreditportfolios sowie die Einhaltung von Limiten. Im Risk Committee werden Portfolioentwicklungen des pbb Konzerns diskutiert. Das Credit Committee findet unter dem Vorsitz des CRO statt. Das Gremium tagt in der Regel mindestens wöchentlich und trifft Kreditentscheidungen im Hinblick auf Neugeschäft, Prolongationen und materielle Veränderungen, sofern diese in die Kompetenz des Gremiums fallen. Es gibt zudem ein Votum ab für alle Kreditentscheidungen, die in die Kompetenz des Vorstands fallen beziehungsweise einer Zustimmung durch den Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss bedürfen. Die verantwortlichen Kompetenzträger stellen sicher, dass die Kreditentscheidungen der jeweils aktuellen Geschäfts- und Risikostrategie entsprechen. Das Watchlist Committee findet unter dem Vorsitz der CCOs statt und tagt monatlich. In dem Gremium werden alle im Rahmen des Frühwarnsystems aufgefallenen Engagements besprochen und gegebenenfalls individuelle, risikobegrenzende Maßnahmen festgelegt, die nachfolgend von den zuständigen Abteilungen umzusetzen sind. Sofern notwendig, beschließt das Gremium über die Engagementübergabe an die Abteilung CRM Workout, die auf Basis einer Engagementstrategie die notwendigen Schritte zur Restrukturierung und Abwicklung durchführt. Alle notwendigen Kreditentscheidungen werden von den jeweils verantwortlichen Kompetenzträgern entsprechend der Kreditkompetenzordnung beziehungsweise im Credit Committee getroffen. Sofern Hinweise auf eine objektive Wertminderung bei einem Engagement vorliegen, wird das Ergebnis nach erfolgter Ermittlung der Höhe der Wertminderung im Risk Provisioning Committee (RPC) vorgestellt. Den Vorsitz führt der CRO. Das RPC entscheidet im Rahmen einer vorgegebenen Kompetenzordnung und im Einklang mit den IFRS-/HGB-Vorschriften beziehungsweise gibt Empfehlungen im Hinblick auf die Bildung und Auflösung von Risikovorsorge sowie gegebenenfalls notwendige Rettungserwerbe. Die Empfehlungen des Gremiums bilden die Grundlage für Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der jeweils gültigen Kompetenzordnung. Das New Product Process Committee stellt sicher, dass vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten und in neuen Märkten die daraus resultierenden Risiken sowie die Auswirkungen auf Prozesse, Kontrollen und Infrastruktur systematisch analysiert und adressiert werden. Erst mit Genehmigung durch das New Product Process Committee erfolgt eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten oder in neuen Märkten. Das Stress Test Committee als Unterausschuss des Risk Committees ist unter Vorsitz des CROs für die Methodik, Durchführung und Überwachung der internen Stresstests verantwortlich. Neben dem Risk Committee existieren das Asset and Liability Committee (ALCO) sowie das Legal and Regulatory Risk Committee (LRRC). Aufgabe des ALCO ist das Liquiditätsmanagement, das Management der Bilanzstruktur des pbb Konzerns, die Festlegung langfristiger Finanzierungsstrategien, das Kapitalmanagement und die Steuerung der regulatorischen Kapitalquoten sowie die Marktrisikosteuerung. Das LRRC berät über rechtliche und regulatorische Vorgaben und kann diese nach Beratung verbindlich an die Fachbereiche zur Umsetzung zuweisen. ![]() Chief Risk Officer (CRO) Neben den oben genannten Komitees bilden folgende Organisationseinheiten des CRO einen integralen Bestandteil des Risikomanagementsystems des pbb Konzerns: ![]() Die Organisation der CRO-Funktion umfasst als Überwachungs- und Marktfolgeeinheit auf Ebene des pbb Konzerns:
Neben der CRO-Funktion ergänzen die Einheiten Corporate Office/Compliance und Group Internal Audit (unabhängig) das Risikomanagementsystem des pbb Konzerns. In den Aufgabenbereich von Group Internal Audit fallen risikoorientierte turnusmäßige sowie anlassbezogene Prüfungen von Prozessen und Systemen. Dies schließt auch die Überprüfung des Risikomanagementsystems mit ein. Zudem wird das Risikomanagement bei juristischen Fragen durch den Bereich Legal unterstützt. Risikostrategie und Policies Die Risikostrategie basiert auf der Geschäftsstrategie, der Risikoinventur und den Ergebnissen des konzernweiten Finanzplanungsprozesses. Sie gilt für die Geschäftssegmente und rechtlichen Einheiten des pbb Konzerns und spiegelt die strategische Ausrichtung des pbb Konzerns als Spezialist für Immobilienfinanzierung und Öffentliche Investitionsfinanzierung in Deutschland und ausgewählten Ländern in Europa mit pfandbrieforientierter Refinanzierung wider. Sie wird mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Nach der jährlichen Überarbeitung der Risikostrategie im Februar 2015 wurde diese in Vorbereitung auf die Privatisierung der pbb nochmals im Juni 2015 aktualisiert und trat am 15. Juli 2015 in Kraft. Die Risikostrategie wurde dem Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss des Aufsichtsrats zur Kenntnisnahme vorgelegt und vom Aufsichtsratsplenum genehmigt. Die Operationalisierung der Risikostrategie erfolgt über Risiko-Policies für die einzelnen Geschäftssegmente sowie für alle wesentlichen Risikoarten (Adress-, Markt-, Liquiditäts-, Geschäfts-, Immobilien- und operationelles Risiko). Darin werden die Risikomessung und -Überwachung sowie das Risikomanagement, der Limitierungsprozess und der Eskalationsprozess im Falle einer Limitüberschreitung beschrieben. Die Policies werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert Risikoberichtswesen Das Risikoberichtswesen orientiert sich an der Struktur der Geschäftssegmente. Der Vorstand der pbb erhält regelmäßig Risikoberichte, die einen umfassenden Überblick sowie detaillierte Informationen über die Risikosituation pro Risikoart und Gesellschaft sowie weitere steuerungsrelevante Informationen enthalten. Die Aufsichtsgremien werden ebenfalls in regelmäßigen Abständen über risikorelevante Themen informiert. Darüber hinaus werden anlassbezogen beziehungsweise auf Wunsch des Vorstands oder des Aufsichtsrats Spezialberichte erstellt, die auf spezifische und akute Risikoschwerpunkte eingehen, so zum Beispiel bezogen auf kritische Märkte, Produkte oder Kontrahenten. Risikoquantifizierung, Risikosteuerung und -management Der pbb Konzern führt zum Zwecke der Risikoquantifizierung mindestens jährlich eine Risikoinventur durch um potenzielle Risiken, die aus dem Geschäftsmodell oder aus dem externen Umfeld des Konzerns resultieren können, systematisch zu ermitteln und zu analysieren. Diese Risiken werden bezüglich ihrer Wesentlichkeit für den pbb Konzern bewertet und, falls möglich, im Rahmen entsprechender Risikomodelle oder anderer Verfahren quantifiziert, zu einem Gesamtrisiko aggregiert und mit vorhandener Risikodeckungsmasse verglichen. Dabei wird ein internes Kapitaladäquanzverfahren (Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP) genutzt, welches die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung des Konzerns im Verhältnis zu seinem Risikoprofil ermittelt und nachhaltig sicherstellt. Risiken, die nicht quantifiziert werden können oder nicht sinnvoll über Risikodeckungsmasse begrenzt werden können, werden über separate Steuerungsinstrumente und/oder regelmäßige, detaillierte Berichte und klare Vorgaben, wie zum Beispiel die Vorschriften zu Compliance und zur Corporate Governance, gesteuert und begrenzt. Das Liquiditätsrisiko wird nicht innerhalb der Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt, da es durch separate Steuerungsinstrumente abgedeckt wird. Im Rahmen der Risikostrategie hat der pbb Konzern vier Steuerungskreise zur Risiko- und Kapitalsteuerung implementiert, die neben Risikomodellen auch Szenario-Analysen/Stresstests beinhalten. Innerhalb dieser strategischen Steuerungskreise definiert der pbb Konzern seine Risikotoleranz, welche festlegt, in welchem Umfang der pbb Konzern bereit ist, Risiken einzugehen. Das Risikomanagement des pbb Konzerns basiert auf den folgenden Steuerungskreisen/Zielsetzungen: 1. Sicherstellung der internen Kapitaladäquanz durch den primären ICAAP-Steuerungskreis »Going-Concern« mit dem Ziel der Geschäftsfortführung und somit der Einhaltung regulatorisch geforderter Mindestquoten 2. Sicherstellung der internen Kapitaladäquanz durch den begleitenden ICAAP-Ansatz »Gone-Concern« mit dem Ziel des Schutzes der vorrangigen Gläubiger im Falle einer Unternehmensliquidation 3. Sicherstellung der regulatorischen Kapitalausstattung zur Überwachung der Eigenmittelquote sowie der CET 1-Quote 4. Überwachung der Liquiditätsposition zur jederzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des pbb Konzerns Die operative Risikosteuerung der materiellen Risikoarten erfolgt auf Basis der definierten Risikotoleranz innerhalb der genannten Steuerungskreise. Die Risikosteuerung und das Risikomanagement erfolgen auf Portfolio- und Einzelgeschäftsebene durch:
Entsprechende Limit- und Frühwarnsysteme sind in Einklang mit der Risikotoleranz innerhalb der einzelnen Risikoarten sowie übergreifend auf Ebene der Kapital-Steuerungskreise implementiert. Die jeweils den Risikoarten zugrunde liegende Strategie, die Risikodefinition, die Risikoberechnungsverfahren sowie das Reporting werden in den nachfolgenden Kapiteln ausführlich beschrieben. Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) Kreditinstitute sind gemäß § 25 a Abs. 1 KWG verpflichtet, angemessene und wirksame interne Verfahren einzurichten, um ihre Risikotragfähigkeit zu ermitteln und nachhaltig sicherzustellen. Das interne Kapitaladäquanzverfahren, auch ICAAP genannt, ist Gegenstand aufsichtlicher Prüfungen (»Supervisory Review and Evaluation Process«, SREP) und ergänzt die in der CRR, CRD IV festgelegten aufsichtlichen Verfahren der Säule 1 des Basel-III-Rahmenwerks. Die Risikoinventur hat als kapitalwirksame wesentliche Risiken das Marktrisiko, das Adressrisiko, das Geschäftsrisiko, das operationelle Risiko und das Immobilienrisiko identifiziert, sodass diese fünf eigenständigen Risikoarten in den ICAAP aufgenommen und kapitalisiert werden. Der pbb Konzern hat innerhalb des ICAAP eine Risikotragfähigkeitsanalyse etabliert, die zur Quantifizierung des Risikos das Konzept des ökonomischen Kapitals verwendet. Das ökonomische Kapital ist eine Messgröße, die das notwendige Kapital darstellt, das mit einer vordefinierten Wahrscheinlichkeit (dem Konfidenzniveau) ausreicht, die Verluste eines Jahres aus dieser Risikoart aufzufangen. Es wird für alle relevanten Risikoarten berechnet und zu einem gesamten ökonomischen Kapital nach Diversifikationseffekten aggregiert. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit wird das gesamte diversifizierte ökonomische Kapital den entsprechenden Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Übersteigen die Risikodeckungsmassen das gesamte diversifizierte ökonomische Kapital so ist der Nachweis der Risikotragfähigkeit gegeben. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit verwendet der pbb Konzern einen Going-Concern-Ansatz als primären Steuerungskreis. Er stellt explizit auf eine Geschäftsfortführung unter Einhaltung der aufsichtsrechtlich geforderten Mindestkapitalquoten gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) ab und stellt damit sicher, dass der pbb Konzern selbst nach Eintreten eines adversen ökonomischen Szenarios und der damit verbundenen Verluste die geforderten Mindestkapitalquoten einhält. Mit dem Gone-Concern-Ansatz hat der pbb Konzern einen weiteren Steuerungskreis implementiert, der den Schutz der vorrangigen Gläubiger in einem hypothetischen Liquidationsszenario und nach Eintritt extremer Verluste sicherstellt. Neben einem im Vergleich zum Going-Concern-Ansatz wesentlich höheren Konfidenzniveau unterscheidet sich der Gone-Concern-Ansatz auch hinsichtlich der im Liquidationsszenario zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse und der zu berücksichtigen Risiken. Aufgrund der Liquidationshypothese erlangen stille Lasten sowie Credit-Spread-Risiken bei Wertpapieren im Anlagebuch besondere Bedeutung. Die Berechnungsmethoden des ökonomischen Kapitals für die einzelnen Risikoarten sowie aktuelle Kennziffern sind im Kapitel »Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse« näher erläutert. Neben der Risikotragfähigkeitsanalyse umfasst der ICAAP noch zusätzliche Steuerungselemente, wie ein System von Limiten und Frühwarnschwellenwerten auf Risiko- und Kapitalkennzahlen und einen umfassenden Überwachungs- und Berichtsprozess. Zudem werden über Stresstests hypothetische Entwicklungen in ihrer Wirkung auf die Risikotragfähigkeit analysiert. Dem Gesamtvorstand und dem Risk Committee werden die Ergebnisse des ICAAP und der Stresstests regelmäßig vorgestellt. Die Ergebnisse werden dort diskutiert, und es werden gegebenenfalls Steuerungsmaßnahmen festgelegt. RisikoartenDer pbb Konzern unterscheidet für die Geschäftsaktivitäten folgende wesentliche Risikoarten:
Wesentliche Risikoarten des pbb Konzerns, die nicht quantifiziert, jedoch über geeignete Berichte, Vorgaben und Policies begrenzt werden, sind:
AdressrisikoDefinitionen Das Adressrisiko im Allgemeinen bezeichnet das Risiko eines unerwarteten Ausfalls oder Rückgangs des Fair-Value-Werts einer Forderung oder eines Derivates, resultierend aus der Verschlechterung der Absicherungssituation beziehungsweise der Verschlechterung der Bonität eines Landes oder eines Kontrahenten. Das Adressrisiko umfasst das Kredit-, Kontrahenten-, Emittenten-, Länder-, Konzentrations-, Erfüllungs- und Mieterrisiko sowie das Verwertungsrisiko bei ausgefallenen Kunden, die in der Risikostrategie des pbb Konzerns wie folgt definiert sind:
Adressrisikostrategie und -grundsätze Der pbb Konzern hat sein gesamtes Kreditportfolio in die Segmente Real Estate Finance (REF), Public Investment Finance (PIF), Value Portfolio (VP) und in Consolidation & Adjustments (C&A) aufgeteilt. Dabei entfällt das strategische Geschäft auf die Immobilienfinanzierung (REF) und die Öffentliche Investitionsfinanzierung (PIF). Die Risikostrategie des pbb Konzerns spiegelt diese Struktur ebenfalls wider. Das Neugeschäft im Segment REF fokussiert weitestgehend auf pfandbrieffähige gewerbliche Immobilienfinanzierungen mit nachhaltigem Cashflow innerhalb ausgewählter Länder Europas. Zielkunden sind hauptsächlich professionelle Investoren, institutionelle Kunden, Real Estate Funds oder selektiv Bauträger/Developer. Im Segment PIF beschränkt sich das Neugeschäft auf pfandbrieffähige Öffentliche Investitionsfinanzierungen in ausgewählten Ländern Europas. Finanzierungen außerhalb Europas sind ebenfalls möglich, beschränken sich aber auf Exportfinanzierungen bei denen der Exportkreditversicherer beziehungsweise dessen Agentur in Europa sitzt. Die Refinanzierung des Neugeschäfts soll möglichst fristenkongruent erfolgen und größtenteils über Pfandbriefemissionen dargestellt werden. Adressrisikoberichte Das Berichtswesen des pbb Konzerns zu Adressrisiken enthält folgende wesentliche Komponenten:
Adressrisikoquantifizierung über das ökonomische Kapital sowie die Risikoaktiva nach Capital Requirements Regulation (CRR) Kreditportfoliomodell Der pbb Konzern setzt für die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Adressrisiken ein Kreditportfoliomodell ein. Dieses Modell und die Quantifizierung des ökonomischen Adressrisikos werden im Kapitel »Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse« näher beschrieben. Stresstests Die Stresstests zum ökonomischen Kapital im Adressrisiko sind im Kapitel »Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse« näher erörtert. In Ergänzung zu den Stresstests des ökonomischen Kapitals existieren RWA-Reverse-Stresstests, die untersuchen, um wie viel sich ein bestimmter Risikoparameter (wie zum Beispiel Rating, LGD, Währung) verändern kann, bevor die Mindestquote an hartem Kernkapital (CET1) von 9% nicht mehr eingehalten wird. Für alle getesteten Risikoparameter wurden Toleranzveränderungsniveaus definiert, die für ein Bestehen der Tests des pbb Konzerns nicht verletzt werden dürfen. Adressrisikoquantifizierung nach CRR Die Basel-III-Rahmenvereinbarung des Baseler Ausschusses wurde im europäischen Kontext durch die Capital Requirements Regulation (CRR) umgesetzt. Der pbb Konzern nutzt den sogenannten Advanced Internal Rating based Approach (Advanced-IRBA) für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung. Adressrisikosteuerung, -management und -überwachung Adressrisikosteuerung Auf Portfolioebene wird die angestrebte Portfoliostruktur mittels Strukturkomponenten in der Risikostrategie festgelegt. Die Limite orientieren sich auch an der verfügbaren Risikodeckungsmasse und beinhalten beispielsweise für den pbb Konzern:
Kernelemente für die Überwachung der Einhaltung der festgelegten Limite und der angestrebten Risiko- und Ertragsparameter auf Portfolio- und Einzelgeschäftsebene sind folgende Berichte und Maßnahmen:
Die Kreditkompetenzordnung legt in Abhängigkeit von Kontrahentengruppe, Expected-Loss-Klasse sowie Engagementhöhe auf GCC-Ebene (Group of Connected Clients) die Entscheidungskompetenzen der einzelnen Credit Officer im Neu- und Bestandsgeschäft fest. Adressrisikomanagement und -überwachung Auf Einzelgeschäftsebene bestimmen die Richtlinien zu Kreditprozessen die notwendigen Schritte der Risikoprüfung bei Neugeschäft und Prolongationen sowie bei der Übergabe in die Intensivbetreuung beziehungsweise Abwicklung. Nachfolgend werden Kernprozesse des Adressrisikomanagements und der -Überwachung sowie der hierbei involvierten Bereiche der CRO-Funktion beschrieben: Die CRM-Einheiten führen die erstmalige beziehungsweise jährlich wiederkehrende Risikoanalyse beim Neu- und Bestandsgeschäft durch. Für die Bewertung und die Vorbereitung der Kreditentscheidung im Neu- und Prolongationsgeschäft kommen PD- und LGD-Rating-Tools zum Einsatz, die von Credit Risk im Bereich Risk Management&Control (RMC) entwickelt sowie jährlich validiert und kalibriert werden. Bei der Analyse und Bewertung der Sicherheiten unterstützt der Bereich Property Analysis & Valuation (PAV). Der Bereich Legal ist- gegebenenfalls zusammen mit externen Rechtsanwälten/Kanzleien - verantwortlich für die Vertrags- und Sicherheitengestaltung. Definierte Frühwarnindikatoren werden von CRM fortlaufend überwacht. Bei wesentlichen Auffälligkeiten wird eine außerordentliche Überprüfung des Adressausfallrisikos (einschließlich Sicherheitenwertüberprüfung) durchgeführt und es werden entsprechende Handlungsalternativen aufgezeigt. Ferner werden die Fälle in einem meist monatlichen, mindestens aber vierteljährlichen Überwachungsturnus aufgenommen und im Watchlist Committee präsentiert. Bei Vorliegen eines objektiven Hinweises für eine Wertminderung wird die Höhe der Wertminderung ermittelt. Im Risk Provisioning Committee werden die Ergebnisse diskutiert, und es wird gegebenenfalls über die Bildung beziehungsweise Auflösung von Wertberichtigungen entschieden. Für kritische beziehungsweise wertberichtigte Engagements wird ein Restrukturierungsplan beziehungsweise ein Abwicklungsplan erarbeitet. In die Entscheidung zur Restrukturierung oder Abwicklung gehen Szenarioanalysen zur potenziellen Entwicklung des Kreditnehmers, der Sicherheit beziehungsweise des relevanten Marktes ein. Diese werden im Credit Committee präsentiert und gegebenenfalls genehmigt. Sowohl kritische Engagements (Watchlist) als auch Fälle der Restrukturierung und der Abwicklung (Problemkredite) werden auf komprimierter Basis monatlich im Group Risk Report und im Risk Committee sowie auf Anfrage in Spezialanalysen an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Risikoabsicherung und -minderung durch Kreditsicherheiten Im Segment REF sind die Finanzierungen in der Regel durch Grundpfandrechte abgesichert. Anlässlich der regelmäßigen Kreditberichte für bereits bestehende Finanzierungen beziehungsweise im Rahmen der Entscheidungsfindung bei Neufinanzierungen werden die Beleihungsausläufe, die Objekt- (Mikro- und Makrolage, Vermietungssituation, Gebäudezustand) und Marktgegebenheiten erörtert und bei der Einzelkreditbeurteilung mit berücksichtigt. Neben den Grundpfandrechten umfassen die Finanzierungssicherheiten im Segment REF in der Regel auch Mietzessionen und die Abtretung von Versicherungsleistungen flankiert von umfangreichen Informations- und Konsultationsverpflichtungen der Kreditnehmer. Es werden neben den Grundpfandrechten nur wenige weitere ausgewählte Sicherheiten als werthaltig in der Kreditbeurteilung beziehungsweise in der LGD-Kalkulation berücksichtigt, insbesondere Barsicherheiten, Bankbürgschaften, sonstige Kreditabsicherungen sowie Garantien öffentlicher Institutionen. Bei Sicherheiten in Fremdwährung werden entsprechende Abschläge vorgenommen, um eventuelle Wechselkursrisiken zu berücksichtigen. Die Bewertung der Immobilien im Real-Estate-Finance-Bereich erfolgt unter strengen Qualitätsgesichtspunkten. Die Werte der Immobiliensicherheiten werden bei Neukreditgewährung ermittelt sowie jährlich überprüft. Die pbb unterhält eine eigenständige, direkt an den Risikovorstand berichtende Abteilung mit Immobilienanalysten und Gutachtern, deren Mitglieder ganz überwiegend HypZert-Ausbildung/Zertifizierung und zum großen Teil zusätzliche vergleichbare ausländische Qualifikation (zum Beispiel RICS) aufweisen. Diese Abteilung ist stets in die Erstbewertung bei Neukreditgewährung und regelmäßigen Neubewertungen eingebunden, sowie in die mindestens jährlich durchgeführten Wertüberprüfungen, wobei diese - in Abhängigkeit von Art und Lage des Objekts, Marktentwicklung und anderen Risikoindikatoren - teilweise auch durch besonders qualifizierte Mitarbeiter der Kreditabteilung anhand festgelegter Parameter und Prozesse durchgeführt wird. Bei Development-Finanzierungen werden im Rahmen eines Monitorings des Projekts regelmäßig Planungsstand, Budget, Auftragsvergaben, Bauzeitplan, Verkaufs-/Vermietungsstand überwacht. Diese Überwachungen werden in der Regel bei komplexen Developments durch renommierte, externe Baucontroller, im Auftrag der Bank und koordiniert durch PAV, monatlich durchgeführt. Bei Wohnungsbauvorhaben (Bauträger) mit geringer Komplexität wird in der Regel im drei Monatsrhythmus der Baufortschritt durch erfahrene, interne Property-Analysten überwacht. Die Kostenverfolgung erfolgt durch CRM und stellt eine tagesgenaue Prognose der Kostenentwicklung der Developments sicher, die mit den Ergebnissen des ex-/internen Monitorings abgeglichen wird. Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass Abweichungen vom Projektplan und damit Projektrisiken im Bauverlauf möglichst früh erkannt werden. Im Segment PIF dienen oft Garantien als Absicherung (zum Beispiel vertragliche Garantien/Bürgschaften von öffentlichen Stellen, Exportkreditgarantien usw.). Zudem bestehen im Bereich der öffentlichen Investitionsfinanzierung gesetzliche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Anstaltslast oder andere direkte und indirekte Absicherungen, die bei öffentlich-rechtlich organisierten Darlehensnehmern einen Rückgriff auf eine öffentliche Stelle ermöglichen. Im Bereich Treasury werden Einlagen und Wertpapiere als Sicherheit beim Handel mit anderen Banken zur Verfügung gestellt beziehungsweise hereingenommen. Die Besicherung erfolgt auf Basis von Standardverträgen, die im Einzelfall gegebenenfalls abgeändert beziehungsweise einer individuellen Überprüfung durch die Rechtsabteilung unterzogen werden. Kreditportfolioa) Der gesamte Forderungsbestand des pbb Konzerns wird einheitlich nach dem Exposure at Default (EaD) ermittelt. Der EaD entspricht bei den meisten Produkten dem IFRS-Buchwert (inklusive aufgelaufener Zinsen). Im Falle einer bestehenden zugesagten freien Linie ist diese - mit dem produktspezifischen Kreditkonversionsfaktor (CCF) multipliziert - als weiterer Bestandteil im EaD enthalten. Der CCF sagt aus, wie viel von der freien Linie innerhalb eines Jahres vor einem möglichen Ausfall erwartungsgemäß in Anspruch genommen werden kann. Eine Ausnahme bilden Derivate und Repo-Geschäfte, bei denen der EaD nicht dem Buchwert entspricht, sondern gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) nach einer anderen Methodik zu ermitteln ist (zum Beispiel für Derivate gemäß sogenannter Marktbewertungsmethode: Marktwert zuzüglich aufsichtsrechtlich vorgegebenem Add-on für potenzielle, zukünftige Marktwerterhöhungen, unter Berücksichtigung etwaiger Effekte aus Netting und Sicherheitenleistungen). Der konzernweite EaD des Kreditportfolios betrug zum 31. Dezember 2015 61,6 Mrd.€ (EaD 31.Dezember 2014: 65,5 Mrd.€). Darin enthalten waren nicht als Kernexposure des pbb Konzerns betrachtete Vermögensgegenstände mit einem EaD von 0,2 Mrd.€ (EaD 31. Dezember 2014: 0,3 Mrd.€), die für eine Übertragung auf die FMS Wertmanagement selektiert wurden, jedoch aufgrund unterschiedlicher Gründe zunächst nicht rechtlich übertragen werden konnten. Im Jahr 2010 wurde das Adressrisiko dieser Vermögensgegenstände mittels von der FMS Wertmanagement gestellter Garantien übertragen, sodass für den pbb Konzern im Zusammenhang mit diesen Positionen letztlich ein Kontrahentenrisiko gegenüber der FMS Wertmanagement und damit indirekt gegenüber der BRD verblieb. Um das tatsächliche wirtschaftliche Risiko im pbb Konzern adäquat abzubilden, werden diese Positionen in den nachfolgenden Übersichten zur Portfolioentwicklung und -Struktur nicht dargestellt. Der EaD für das Gesamfexposure des pbb Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 61,4 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 65,2 Mrd.€). Im EaD zum 31. Dezember 2015 ist ein Rückgang in Höhe von 0,8 Mrd.€ als Resultat der Überprüfung der Kreditkonversionsfaktoren (CCF) im Segment Real Estate Finance in Folge der jährlichen Validierung des CCF-Modells enthalten, welcher zum 31. Dezember 2014 noch keine Berücksichtigung fand. Bereinigt um den Effekt aus der Anpassung der Kreditkonversionsfaktoren wäre der EaD zum 31. Dezember 2015 um 0,8 Mrd.€ höher. Überblick über das Gesamtexposure des pbb Konzerns: 61,4 Mrd.€ EaD Das Kreditportfolio ist in die Geschäftssegmente
Daneben wird in Consolidation&Adjustments (C&A) außer den internen Abstimmungs- und Konsolidierungspositionen noch der EaD für Geschäfte ausgewiesen, die nicht unmittelbar den operativen Segmenten zuzurechnen sind. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Vermögenspositionen für die Aktiv- und Passivsteuerung. Per 31. Dezember 2015 entfielen 71 %(31. Dezember 2014: 54%) des EaDs in C&A auf die Ratingklassen AAA bis AA- und 13% (31. Dezember 2014: 24%) des EaDs auf die Ratingklassen A+ bis A-. 16% (31. Dezember 2014: 22%) des EaDs befanden sich in den Ratingklassen BBB+ bis BBB-. Der Anteil des EaDs in den Ratingklassen BB+ und schlechter lag unter 1% (31. Dezember 2014: <1 %). scroll
Das Gesamtexposure (EaD) des pbb Konzerns reduzierte sich per 31. Dezember 2015 gegenüber dem Jahresende 2014 um 3,8 Mrd.€ auf 61,4 Mrd.€. Insgesamt stieg der %-Anteil der EaDs in den strategischen Segmenten REF (42%; Vorjahresende: 37%) und PIF (14%; Vorjahresende: 12%)., während er im nicht-strategischen VP abnahm (35%; Vorjahresende: 40%). Der prozentuale Anteil des EaDs in C&A sank ebenfalls von 11 % per Jahresende 2014 auf 9% per 31. Dezember 2015. Erläuterungen zu den Veränderungen in den einzelnen Segmenten finden sich bei der detaillierten Darstellung des jeweiligen Segments. Risikokennzahlen Erwarteter Verlust Der erwartete Verlust (EL) für einen Zeitraum von einem Jahr wird für das gesamte Exposure außer für Problemkredite, für die bereits eine Einzelwertberichtigung gebucht wurde, ermittelt. Dieser errechnet sich aus den von Basel III vorgegebenen Parametern Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlusthöhe im Falle des Ausfalls (LGD) und Exposure at Default (EaD). Der erwartete Verlust betrug für den pbb Konzern 73 Mio. € zum 31. Dezember 2015 (31. Dezember 2014:146 Mio.€). Der Rückgang des erwarteten Verlusts ist in erster Linie auf die erfolgreiche Restrukturierung von drei größeren Finanzierungen des REF Segments zurückzuführen. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung für eine weitere größere Real-Estate-Finance-Finanzierung trug ebenfalls zum Rückgang des erwarteten Verlusts bei. Im VP ist der Rückgang des erwarteten Verlustes u.a. auf den LGD-Rückgang einer portugiesischen Regionalregierung und auf den Verkauf von italienischen Anleihen im Zuge der Optimierung des VP zurückzuführen. Die Kennzahl verteilte sich wie folgt auf die Segmente: scroll
Grundsätzlich ist anzumerken, dass künftige Veränderungen beispielsweise der Konjunktur oder Entwicklungen bei Einzelrisiken zu Änderungen der oben genannten EL-Zahlen führen können. Auch können die tatsächlich eingetretenen Verluste von den erwarteten Verlusten abweichen. Ökonomisches Adressrisikokapital Der pbb Konzern setzt für die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Adressrisiken ein Kreditportfoliomodell ein. Die Quantifizierung des ökonomischen Adressrisikos wird im Kapitel »Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse« näher beschrieben. Regionale Verteilung des Portfolios Der Schwerpunkt des Exposures des pbb Konzerns lag zum Berichtsstichtag unverändert auf Westeuropa. Auf Deutschland entfiel mit 41% beziehungsweise 25,4 Mrd.€ weiterhin der Hauptanteil des Gesamtexposures. Die EaD-Abnahme in Deutschland um 1,9 Mrd.€ gegenüber dem Vorjahr beruhte hauptsächlich auf der Fälligkeit und Rückführung von Wertpapieren und Schuldscheindarlehen im VP sowie in C&A. Der Rückgang des Italien-Exposures in Höhe von 1,0 Mrd.€ ist hauptsächlich auf den Verkauf italienischer Wertpapiere zurückzuführen. In Polen führte im Wesentlichen die Fälligkeit von Wertpapieren im ersten Halbjahr 2015 zu einer Reduktion des Exposures in Höhe von 0,5 Mrd.€. Daneben wurden in Polen Immobilienkredite in Höhe von 0,3 Mrd. € fällig, welche durch entsprechendes Neugeschäft nahezu kompensiert wurden. In Spanien ist die Reduzierung des Portfolios um 1,0Mrd.€zu einem Großteil der Fälligkeit von Wertpapieren und Schuldscheindarlehen geschuldet. Die Erhöhung des Exposures in Frankreich ist auf Neugeschäft in den beiden strategischen Segmenten REF und PIF zurückzuführen. In Tschechien, Schweden und im Vereinigten Königreich führte insbesondere das Neugeschäft im Segment REF zu einer Erhöhung des Exposures. Die Kategorie Andere, auf die mit 2,4 Mrd.€ rund 4% des Portfolios entfielen, ist zum Großteil von Bonds sogenannter Supranationaler Organisationen geprägt. Die größten Positionen der Kategorie Andere Europa stellten die Schweiz und Belgien mit jeweils 0,4 Mrd. € dar (31. Dezember 2014: Schweiz 0,4 Mrd.€, Belgien 0,5 Mrd.€). scroll
Tschechien und Finnland waren im Geschäftsbericht 2014 ebenfalls in der Kategorie »Andere Europa« enthalten und werden nun gesondert ausgewiesen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen des internen Ratingverfahrens werden jedem einzelnen Land maximale Limite je Segment zugewiesen, welche die Geschäftsaktivitäten der pbb begrenzen. Sämtliche Länderlimite werden täglich von RMC überwacht. Real Estate Finance: 25,8 Mrd.€ EaD Portfolioentwicklung und -struktur Im Segment REF befinden sich Immobilienkredite und die entsprechenden Kundenderivate. Der EaD des REF-Portfolios des pbb Konzerns erhöhte sich gegenüber dem 31. Dezember 2014 um insgesamt 1,5 Mrd.€ auf 25,8 Mrd.€. Im EaD zum 31. Dezember 2015 ist zudem ein Rückgang in Höhe von 0,8 Mrd.€ als Resultat der Überprüfung der Kreditkonversionsfaktoren (CCF) im Segment REF in Folge der jährlichen Validierung des CCF- Modells enthalten, welcher zum 31. Dezember 2014 noch keine vollständige Berücksichtigung fand. Bereinigt um den Effekt aus der Anpassung der Kreditkonversionsfaktoren wäre der EaD vom 31. Dezember 2014 bis zum 31. Dezember 2015 um insgesamt 2,3 Mrd.€ gestiegen. Die im Portfolio enthaltenen Kundenderivate beliefen sich zum 31. Dezember 2015 auf 0,4 Mrd.€ EaD gegenüber 0,5 Mrd.€ EaD zum Jahresende 2014. Die Erhöhung des Exposures im REF-Segment ist hauptsächlich auf Neugeschäft im Vereinigten Königreich, in Frankreich, in Tschechien und in Schweden zurückzuführen. Weiterhin ergab sich per se aufgrund des Neugeschäfts in Deutschland eine Erhöhung des EaDs, welche jedoch vom EaD- Rückgang aus der Anpassung der Kreditkonversionsfaktoren überkompensiert wurde (Effekt der Anpassung für Deutschland: -0,7 Mrd.€). scroll
1)
Aufteilung inklusive Kundenderivaten über
ca, 0,4 Mrd.€
2)
Aufteilung inklusive Kundenderivaten über
ca, 0,5 Mrd.€ Die Verteilung des Portfolios nach Objektarten per 31. Dezember 2015 veränderte sich gegenüber dem Jahresende 2014 nur leicht. Schwerpunkte bildeten nach wie vor die Objektarten »Bürogebäude« mit 8,5 Mrd.€ EaD beziehungsweise 33% des gesamten REF-Portfolios (31.Dezember 2014: 7,2Mrd.€ beziehungsweise 30%) und »Einzelhandel« mit 7,5Mrd.€ EaD beziehungsweise 29% des REF-Portfolios (31.Dezember 2014: 6,7 Mrd.€ beziehungsweise 28%). Der prozentuale Anteil der Finanzierung wohnwirtschaftlich genutzter Immobilien lag mit 16% unter dem Anteil zum Jahresende 2014 (19%). Nennenswert ist weiterhin der leicht gestiegene Anteil von 10% (31. Dezember 2014:9%) der Objektart »Logistik/ Lager« am Gesamtportfolio REF sowie die deutliche Verringerung von gemischt genutzten Objekten in der Kategorie »Mixed Use« von 7% per 31. Dezember 2014 auf 4% zum 31.Dezember 2015. scroll
Das Portfolio war zum Jahresende 2015 mit 90% (31. Dezember 2014: 89%) nach wie vor von Investment-Finanzierungen dominiert; auf die Finanzierung von Immobilienentwicklungsmaßnahmen (Development-Finanzierungen) entfielen nur 7% des EaDs (31. Dezember 2014: 8%). Der Rückgang gegenüber dem Jahresende 2014 ist auf die Anpassung der Kreditkonversionsfaktoren zurückzuführen. Unter Investment-Finanzierungen wird die Finanzierung von Immobilien zusammengefasst, deren Kapitaldienstfähigkeit im Wesentlichen aus dem laufenden Objekt-Cashflow erfolgt. scroll
Public Investment Finance: 8,3Mrd.€ EaD Portfolioentwicklung und -struktur Das Portfolio umfasst folgende Finanzierungen: (I) Finanzierungen, die direkt mit einem nach dem deutschen Pfandbriefgesetz als deckungsfähig anerkannten, öffentlich-rechtlichen Schuldner auf der Basis einer konkreten Verwendungszweckbindung gemäß eines definierten Produktkatalogs abgeschlossen werden; (II) Finanzierungen an Unternehmen in öffentlicher oder privater Rechtsform und Trägerschaft, die weitestgehend mit einer öffentlichen Gewährleistung im Sinne des Pfandbriefgesetzes besichert werden (Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, Stadtwerke, Zweckverbände, Verwaltungsgesellschaften, Non-Profit-Unternehmen, Verbände) und (III) Finanzierungen an Zweckgesellschaften und Unternehmen, die fast vollständig mit einer öffentlichen Gewährleistung im Sinne des Pfandbriefgesetzes besichert werden. Hierunter fallen auch Exportfinanzierungen die durch Versicherungen/Garantien des Bundes oder anderer pfandbrieffähiger Exportversicherungsagenturen gedeckt sind. Das Segment PIF beinhaltet zu 77% Darlehen inklusive Schuldscheindarlehen und zu 18% Wertpapiere. Die restlichen 5% bestehen aus anderen Finanzierungsformen wie Leasing oder Darlehen. Italienische Wertpapiere mit einem EaD in Höhe von 1,5 Mrd.€ wurden zu Beginn des Jahres 2015 vom Segment PIF in das VP übertragen, da Italien in PIF keinen strategischen Markt darstellt. Die in den Tabellen dargestellten Vergleichswerte per 31.Dezember 2014 zeigen den EaD nach Umsegmentierung. Der EaD im Segment PIF stieg gegenüber dem Vorjahresende aufgrund von Neugeschäft in Frankreich und Deutschland. Dem gegenüber stand eine Verringerung in Spanien aufgrund von fälligen Wertpapieren und Darlehen, sodass es im Segment PIF zu einem Nettoanstieg in Höhe von 0,5 Mrd.€ kam. scroll
3)
Kategorie »Andere« besteht fast zu 100% aus
Bonds Supranationaler Organisationen. Der EaD nach Kontrahenten wurde bisher ohne Berücksichtigung von Basel II anrechenbaren Garantien beziehungsweise sonstigen Unterstützungen betrachtet. Um das tatsächliche wirtschaftliche Risiko besser darzustellen, werden diese Sicherheiten nun ebenfalls berücksichtigt und die Kontrahentenstruktur auf den finalen Risikoträger angepasst. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit wird die Kontrahentenstruktur einmal analog dem Geschäftsbericht 2014 ohne Berücksichtigung und einmal in der neuen Darstellungsform gezeigt. Die Spalten in der nachfolgenden Tabelle sind entsprechend gekennzeichnet. Unter »Öffentliche Kreditnehmer« werden Forderungen gegenüber Staaten beziehungsweise von diesen garantierten (26%), Unternehmen des öffentlichen Sektors beziehungsweise von diesen garantierten (19%) sowie Regionalregierungen und Kommunen beziehungsweise von diesen garantierten (55%) zusammengefasst. scroll
4)
Weitestgehend durch Bürgschaften und Garantien
besichert
5)
Finanzinstitute mit staatlichem Hintergrund
oder Garantie Der Anteil des EaDs im Segment PIF, der auf die Ratingklassen AAA bis AA- entfiel, erhöhte sich unter anderem aufgrund von abgeschlossenem Neugeschäft gegenüber dem Vorjahr auf 52% (31. Dezember 2014: 50%). scroll
Value Portfolio: 21,7 Mrd.€ EaD Portfolioentwicklung und -struktur Das VP beinhaltet nicht-strategische Portfolios des pbb Konzerns und besteht zu 55% aus Wertpapieren und zu 45% aus Schuldscheindarlehen. Zu Beginn des Jahres 2015 erfolgte eine Umsegmentierung von italienischen Wertpapieren mit einem EaD in Höhe von 1,5 Mrd.€ aus dem PIF-Segment in das VP, da Italien in PIF keinen strategischen Markt darstellt. Die in den Tabellen dargestellten Vergleichswerte per 31. Dezember 2014 zeigen den EaD nach Umsegmentierung. Die weitere strategiekonforme Abnahme des Exposures per 31. Dezember 2015 gegenüber dem 31. Dezember 2014 war hauptsächlich auf Reduzierungen aufgrund von Fälligkeit von Wertpapieren und Schuldscheindarlehen in Deutschland und den Verkauf italienischer Wertpapiere zurückzuführen, wobei Deutschland nach wie vor den Schwerpunkt im Portfolio darstellte. In Polen führte im wesentlichen die Fälligkeit von Bonds im ersten Halbjahr 2015 zu einer Reduktion des Exposures in Höhe von 0,5 Mrd.€. scroll
2)
Kategorie »Andere« enthält Japan und Supranationale
Organisationen.
3)
Kategorie »Andere Europa« enthält Slowenien,
Belgien, die Schweiz und Dänemark. Der EaD nach Kontrahenten wurde bisher ohne Berücksichtigung von Basel II anrechenbaren Garantien beziehungsweise sonstigen Unterstützungen betrachtet. Um das tatsächliche wirtschaftliche Risiko besser darzustellen, werden diese Sicherheiten nun ebenfalls berücksichtigt und die Kontrahentenstruktur auf den finalen Risikoträger angepasst. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit wird die Kontrahentenstruktur einmal analog dem Geschäftsbericht 2014 ohne Berücksichtigung und einmal in der neuen Darstellungsform gezeigt. Die Spalten in der nachfolgenden Tabelle sind entsprechend gekennzeichnet. scroll
Strukturierte Produkte Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2015 einen Restbestand von einer Regionalregierung garantierter Collateralised Debt Obligations mit einem Nominalvolumen von 0,6 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 0,7 Mrd.€) und einem aktuellen Fair Value von 0,6 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 0,7 Mrd.€). Der Restbestand des pbb Konzerns an nicht staatsgarantierten strukturierten Wertpapieren, der auf Credit Linked Investments in Form von Collateralised Debt Obligations (CDOs im engeren Sinne) entfiel, wurde Anfang des dritten Quartals 2015 im Nominalvolumen von 85 Mio.€ komplett verkauft. Die Bewertung erfolgte über am Markt verfügbare Preise. Watchlist- und Problemkredite Frühwarnsystem Im Frühwarnsystem des pbb Konzerns sind Trigger (= Kriterien) für die Aufnahme in die Intensivbetreuung (Watchlist) und in die Problemkreditbetreuung definiert (zum Beispiel Zahlungsverzug, Nichteinhaltung von Covenants - beispielsweise Loan to Value [LTV], Interest Service Coverage [ISC]). Ob ein Trigger ausgelöst wurde, wird fortlaufend überwacht. Bei Auffälligkeiten wird die Adresse analysiert und gegebenenfalls zeitnah in die Intensiv- oder Problemkreditbetreuung überführt. Watchlist- und Problemkredite (Restructuring und Workout Loans) sind wie folgt abgegrenzt:
Die Problemkreditbearbeitung ist auch für die Überprüfung von Wertminderungen im Einklang mit den diesbezüglichen Bilanzierungsvorschriften verantwortlich. Entwicklung der Watchlist- und Problemkredite des pbb Konzerns Bestand der Watchlist- und Problemkredite des pbb Konzerns scroll
1)
Zusätzlich bestand zum 31, Dezember 2014
ein EaD in Höhe von 1 Mio.€ in C&A. Die Watchlist- und Problemkredite verringerten sich per Saldo vom 31. Dezember 2014 auf den 31. Dezember 2015 um insgesamt 391 Mio.€. Die Watchlist-Kredite verringerten sich um 25 Mio.€ netto. Im Segment REF wurden fünf Engagements in Höhe von insgesamt 112 Mio.€ zurückgeführt beziehungsweise in die Regelbetreuung zurückgegeben und im Gegenzug neun Engagements in Höhe von insgesamt 87 Mio. € in die Watchlist-Betreuung übernommen. Die Problemkredite konnten um 400 Mio.€ bruttoa) beziehungsweise um 366 Mio.€ netto reduziert werden. Diese Entwicklung war im Wesentlichen durch drei Effekte geprägt. Erstens durch erfolgreiche Restrukturierungen und Rückführungen in Höhe von insgesamt 298 Mio.€, zweitens aufgrund der EaD-Reduzierung um 72 Mio.€ durch eine weitere Wertkorrektur im VP auf das Heta-Exposure und drittens wurde im Berichtszeitraum eine Immobilie mit einem Finanzierungsvolumen von 30 Mio.€ als Rettungserwerb in den Eigenbestand übernommen und war somit sowohl nach IFRS als auch bankaufsichtsrechtlich zu konsolidieren. Als gegenläufiger Effekt wurden Engagements mit einem Volumen von insgesamt 21 Mio.€ neu in die Problemkreditbetreuung übergeben und Wechselkursänderungen trugen zu einer Saldoerhöhung von 13 Mio.€ bei. Wertberichtigungen und Rückstellungen Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierte Wertberichtigungen Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, werden regelmäßig auf Wertminderung überprüft. Dabei wird zunächst untersucht, ob ein objektiver Hinweis für eine Wertminderung besteht. Anschließend wird die Höhe der Wertminderung als Differenz des Buchwerts, bei AfS-Vermögenswerten zuzüglich der AfS-Rücklage, zum Barwert der künftig erwarteten Cashflows ermittelt. Portfoliobasierte Wertberichtigungen werden unter Verwendung Basel-III-konformer Risikoparameter wie Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und Verlustquote (LGD) bestimmt. Der sich hieraus ergebende erwartete Verlust, bezogen auf einen Zeithorizont von einem Jahr, wird mit einem IFRS- konformen Umrechnungsfaktor auf denjenigen Zeitraum skaliert, der im Mittel zur Identifizierung des Wertminderungsereignisses bei der pbb benötigt wird. Sollten aufgrund des Marktumfelds in einzelnen Portfolios der Geschäftssegmente Abweichungen zwischen langjährigen Durchschnittswerten für die Parameter PD und LGD einerseits und die aktuellen Ausfall- und Verlustquoten andererseits erkannt werden, so werden diese entsprechend berücksichtigt. Die Genehmigung der Einzelwertberichtigungen erfolgt im Risk Provisioning Committee. Risikovorsorgebestand des pbb Konzerns Eine Übersicht über die Entwicklung der Risikovorsorge und der Rückstellungen findet sich im Anhang (Notes). Abschirmquote der Problemkrediteb) Die Abschirmquote ist das Verhältnis zwischen der auf die Problemengagements (inklusive des im Value Portfolio gebuchten Restbestands an strukturierten Produkten) gebildeten Vorsorge und dem EaD beziehungsweise - im Hinblick auf strukturierte Produkte und Wertpapiere - dem Nominalbetrag. Die Problemengagements des pbb Konzerns waren per 31. Dezember 2015 zu 44% abgeschirmt (31. Dezember 2014: 30%). Die Verbesserung resultierte vor allem daraus, dass das Volumen der Problemkredite verhältnismäßig stärker gesunken ist als der Bestand an Wertberichtigungen.
a)
Ohne Berücksichtigung von gegenläufigen Effekten
b)
Nicht enthalten sind synthetisch verbriefte
Anteile einer Finanzierung. Die Problemkredite waren im Segment REF zu 40% abgeschirmt (31. Dezember 2014: 24%). Die Verbesserung resultierte aus erfolgreichen Restrukturierungen und Abwicklungen von Problemengagements. Das Segment PIF enthielt zum 31. Dezember 2015 wie im Vorjahr keine Problemkredite. Im Value Portfolio ergab sich die Erhöhung der Abschirmquofe auf 46% (31. Dezember 2014: 37%) hauptsächlich aufgrund von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit den Heta- Engagements. Unter Einbezug von gestellten Sicherheiten waren die Problemkredite vollständig abgeschirmt. Chancen Die Parametrisierung der Risikomaße für das Adressrisiko erfolgt mit statistischen Methoden auf Basis zahlreicher historischer Beobachtungen. Die Risikomaße hängen zudem von Annahmen über zukünftige Entwicklungen von makroökonomischen Gegebenheiten sowie von Entwicklungen auf den Kreditmärkten ab. Es liegt in der Natur der Sache und ist im Einklang mit historischen Erfahrungen, dass sich solche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen positiver als angenommen entwickeln und daher die möglichen Verluste aus dem Adressrisiko niedriger ausfallen können als durch die Risikomaße quantifiziert. Solche möglichen positiven Entwicklungen stellen dann Chancen für den pbb Konzern dar, die zur Risikoreduktion genutzt werden können. Chancen bestehen konkret dann, wenn in der Zukunft weniger Kredite Leistungsstörungen erfahren, als im Rahmen der Risikoquantifizierung angenommen wird. Chancen bestehen auch dann, wenn in der Zukunft weniger Migrationen zu schlechteren Ratingklassen als angenommen erfolgen. Weiterhin bestehen Chancen, wenn in der Zukunft die Verlustquoten von leistungsgestörten Krediten niedriger sind, als im Rahmen der Risikoquantifizierung angenommen wird. Niedrigere Verlustquoten können hierbei durch verschiedene positive Entwicklungen ausgelöst werden. Zum einen ist es möglich, dass bei der Verwertung von Sicherheiten höhere Erlösquoten erzielt werden, als in der Risikoquantifizierung angenommen ist. Zum anderen ist es möglich, dass ein größerer Anteil von leistungsgestörten Krediten ohne Verlust gesundet, als das in der Vergangenheit der Fall war. Neben positiven Entwicklungen bei Ausfallraten oder Verlustquoten bestehen im Kontext des Adressrisikos Chancen auch dann, wenn sich die Exposurewerte im Portfolio rückläufig entwickeln sollten. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Kreditnehmer ihre Kredite schneller tilgen oder zurückzahlen, als das vertraglich oder gemäß historischer Erfahrungswerte zu erwarten war. Rückläufige Exposure-Werte können sich im Derivateportfolio dann ergeben, wenn Veränderungen bestimmter Marktparameter wie Zinsen oder Wechselkurse dazu führen, dass die Marktwerte derjenigen Positionen, die mit einem Wiedereindeckungsrisiko verknüpft sind, sinken. MarktrisikoDefinition Marktrisiko beschreibt die Gefahr eines Wertverlusts aufgrund von Schwankungen der Marktpreise von Finanzinstrumenten. Geschäfte des pbb Konzerns unterliegen hauptsächlich folgenden Marktrisikoarten:
Marktrisikostrategie Der pbb Konzern verfolgt folgende grundlegende Prinzipien in Bezug auf Marktrisiken:
Organisation der Marktrisikosteuerung Die Überwachung der Positionen erfolgt durch den vom Handel aufbauorganisatorisch bis zur Ebene der Geschäftsführung getrennten Bereich RMC. Marktrisikoberichte RMC erstellt täglich ausführliche Marktrisikoberichte für diverse Berichtsempfänger:
Marktrisikomessung und -limitierung Marktrisiko-Value-at-Risk RMC ermittelt täglich den Marktrisiko-VaR auf Gesamt- und Teilportfolioebene anhand eines historischen Simulationsmodells. Es werden alle Positionen in die VaR-Ermittlung mit einbezogen, wobei der Credit-Spread-VaR aus Positionen, die der IFRS-Kategorie Loans & Receivables zugeordnet sind, nicht im Marktrisiko, sondern im Kreditrisiko berücksichtigt wird.
Im dritten Quartal 2015 wurde eine neue Methodik zur Ermittlung des VaR eingeführt; diese verwendet eine siebenjährige Marktdatenhistorie, die in ein historisches Simulationsmodell zur VaR-Ermittlung eingeht. Durch die längere Historie erhöhten sich teilweise die ermittelten VaR-Werte. Gleichzeitig wurde die Bewertung der Volatilitätsrisiken (nicht-linearen Zinsrisiken) dem aktuellen Zinsumfeld (mit niedrigen beziehungsweise negativen Zinsen) teilweise angepasst. Am 31. Dezember 2015 betrug der Marktrisiko-VaR unter Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zwischen den einzelnen Marktrisikoarten 67 Mio.€ (Vergleichswert 31. Dezember 2014: 57 Mio.€). Der Vergleich mit den Vorjahreswerten ist wegen der Modellumstellung nur bedingt möglich, der Anstieg ist im Wesentlichen in der oben genannten Umstellung des VaR-Modells begründet. Im Berichtszeitraum gab es keine Marktrisiko-VaR-Limitüberschreitung auf pbb Konzern- Ebene. Das Marktrisikolimit des pbb Konzerns wurde zum Jahresbeginn 2015 von 120 Mio.€ auf 90 Mio.€ gesenkt. Im Jahresverlauf 2015 wurde die Entwicklung des Marktrisiko-VaR und seiner Komponenten neben der oben erwähnten Umstellung auf eine siebenjährige Marktdatenhistorie und der Veränderung von Credit-Spread-Volatilitäten hauptsächlich dadurch geprägt, dass im März 2015 eine inflationsbasierte Anleihe aus dem Eigenkapitalanlagebuch veräußert wurde. Dies führte - bei weitgehend unverändertem Marktrisiko-VaR - zu einem deutlichen Absinken von Zins- und Inflations-VaR. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung des Marktrisiko-VaR und seiner Komponenten im Vergleich zum Marktrisiko-Limit im Jahresverlauf: ![]() Weitere Instrumente wie Sensitivitätsanalysen sowie Stresstesting und Backtesting ergänzen die VaR-Betrachtung. Sensitivitätsanalysen Bei der für die Sensitivitätsermittlung relevanten Bewertung werden Overnight-Zinskurven herangezogen. Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen wird quantifiziert, welchen Effekt eine Veränderung einzelner Marktparameter auf den Wert der Positionen hat. So gibt beispielsweise die Credit- Spread-Sensitivität Aufschluss darüber, welche ökonomische Barwerfänderung aus der isolierten Veränderung der für die Bewertung relevanten Credit Spreads um einen Basispunkt resultiert. Stresstests Während die VaR-Messung das Marktrisiko unter »normalen« Marktbedingungen abbildet und nicht als Maß für einen potenziellen Maximalverlust zu verstehen ist, zeigen Stress-Szenarien das Marktrisiko unter extremen Bedingungen. Im pbb Konzern werden hypothetische Stress-Szenarien auf monatlicher Basis für wesentliche Risikotreiber gerechnet. Hierbei werden die Auswirkungen extremer Veränderungen von Zinskurven, Fremdwährungskursen, Credit Spreads, Inflationsraten und Volatilitäten auf den ökonomischen Barwert des gesamten Portfolios des pbb Konzerns ermittelt. Zusätzlich werden historische Stress-Szenarien simuliert. Die regulatorisch geforderte Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach oben hätte für alle Positionen des pbb Konzerns per 31. Dezember 2015 einen Marktwertverlust von 116 Mio.€ (Ende 2014: 509 Mio. €) zur Folge gehabt. Eine entgegengesetzte Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach unten hätte einen Marktwertgewinn in Höhe von 19 Mio.€ (Ende 2014: 245 Mio.€) zur Folge. Die Asymmetrie zwischen Gewinn- und Verlustpotenzial ergibt sich vor allem dadurch, dass die beschriebene 200-Basispunkte-Verschiebung maximal bis zu einem Zinssatz von 0% erfolgt. Ein extremer Anstieg der relevanten Credit Spreads hätte per 31. Dezember 2015 einen Marktwertverlust von 298 Mio. € zur Folge. Der Vorstand und die entsprechenden Gremien werden über die Ergebnisse der Stresstest-Szenarien regelmäßig informiert. Backtesting Durch die tägliche Gegenüberstellung von Ein-Tages-VaR und anschließend tatsächlich eingetretenen täglichen Barwertveränderungen des Portfolios wird die Qualität der eingesetzten Risikomessmethoden laufend überprüft. Der pbb Konzern verwendet zur Einschätzung der Güte des Risikomodells die Ampelsystematik der Baseler Eigenkapitalübereinkunft. Hierbei werden die Backtesting-Ausreißer innerhalb eines Zeitraums von 250 Handelstagen gezählt. Insgesamt wurden per 31. Dezember 2015 für die zurückliegenden 250 Handelstage bezogen auf das neue VaR-Modell zwei Ausreißer beobachtet, die jeweils auf außergewöhnlich starke Bewegungen von Credit Spreads zurückzuführen waren. Damit weist das Risikomodell des pbb Konzerns im Sinne der Ampelsystematik der Baseler Eigenkapitalübereinkunft eine grüne Ampelfarbe auf. Ökonomisches Marktrisikokapital Details zur Berechnung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken sind ebenso wie die Quantifizierung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken im Kapitel »Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse« näher beschrieben. Abbildung ökonomischer Sicherungsbeziehungen als bilanzielle Sicherungsbeziehungen Unter Hedge Accounting sind die speziellen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen des IAS 39 zu verstehen, deren Ziel die weitgehend kompensierende Erfassung der Wertänderungen der abgesicherten Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente ist. Für die bilanzielle Erfassung von Sicherungsbeziehungen müssen die Voraussetzungen des IAS 39 erfüllt sein. Diese Voraussetzungen wie zum Beispiel die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung stimmen teilweise nicht mit den in der Banksteuerung verwendeten Methoden überein. Daher kann es zu Abweichungen zwischen den ökonomischen und den bilanziellen Sicherungsbeziehungen kommen. Marktrisikosteuerung, -überwachung und -minderung Der pbb Konzern steuert und überwacht das Marktrisiko anhand eines Drei-Säulen-Ansatzes:
Die Überwachung des Marktrisikos erfolgt für alle Positionen durch eine Kombination von VaR- Limiten sowie eine Kontrolle der Sensitivitäten durch den handelsunabhängigen Bereich RMC. Allgemeines Zinsänderungsrisiko Das allgemeine Zinsänderungsrisiko betrug zum 31. Dezember 2015 21 Mio.€ und lag damit deutlich unter dem Vergleichswert vom 31. Dezember 2014 in Höhe von 36Mio.€. Abgesehen vom Eigenkapitalanlagebuch lag das allgemeine Zinsänderungsrisiko im Jahr 2015 durchgängig auf niedrigem Niveau. Volatilitätsrisiken Der VaR zur Messung der Volatilitätsrisiken (nicht-linearen Zinsrisiken) erhöhte sich per 31. Dezember 2015 auf 9 Mio.€ (31. Dezember 2014: 49 Tsd.€). Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die Erfassung von Zinsuntergrenzen (legal Floors) bei variabel verzinslichen PIF-Darlehen zurückzuführen, die verhindern, dass negative Zinsen zu zukünftigen Zinszahlungen an den jeweiligen Darlehensnehmer führen. Credit-Spread-Risiko Das Credit-Spread-Risiko spiegelt die potenzielle Änderung des Barwerts von Positionen aufgrund von Veränderungen der jeweiligen Credit Spreads wider. Der überwiegende Teil des Credit-Spread-Risikos ist auf deckungsstockfähige Vermögenswerte für Pfandbriefe zurückzuführen. Risikomesssysteme zur Ermittlung von Credit-Spread-Risiken existieren für alle relevanten Positionen. Der VaR-Limitierung unterliegen nur die Credit-Spread-Risiken der AfS-Bestände, nicht jedoch der LaR-Positionen. So belief sich der Credit-Spread-VaR der AfS-Bestände Ende Dezember 2015 auf 82 Mio.€ und lag, vor allem aufgrund der oben beschriebenen Modellumstellung im dritten Quartal 2015, über dem Wert des Vorjahrs (31. Dezember 2014: 56 Mio.€). Sonstige Marktrisiken Das barwertig gerechnete Fremdwährungsrisiko lag zum 31. Dezember 2015 bei 2 Mio.€ (31. Dezember 2014: 5 Mio. €), Inflationsrisiken waren nicht mehr existent (wegen des oben erwähnten Verkaufs einer Position des Eigenkapitalanlagebuchs). Als Basisrisiken werden OIS-, Cross-Currency-Spread- und Tenor-Spread-Basisrisiken (einschließlich Libor-Euribor-Basisrisiken) im Rahmen des VaR-Modells quantifiziert und ausgewiesen. Alle Basisrisiken fließen in den Gesamt-VaR ein und unterliegen damit der Marktrisiko-Limitierung. Zum Berichtsstichtag wurden Overnight-Index-Risiken (7 Mio.€), Tenor-Spread-Risiken (1 Mio.€) und Cross-Currency-Spread-Risiken (4 Mio.€) ausgewiesen. Aktienkurs- und Rohwarenrisiken liegen nicht vor; Finanzderivate werden überwiegend zu Sicherungszwecken eingesetzt. Chancen Wie dargestellt ergibt sich aus Sensitivitäten ein VaR, also ein möglicher künftiger (ökonomischer) Verlust im Falle einer ungünstigen Marktentwicklung. Dieselben Sensitivitäten können im Fall einer günstigen Marktentwicklung auch zu ökonomischen Gewinnen führen. So ergeben sich beispielsweise wie beschrieben hohe negative Credit-Spread-Sensitivitäten, die ein Risiko darstellen. Im Falle einer Verringerung der relevanten Credit Spreads ergeben sich aus diesen Credit-Spread- Sensitivitäten allerdings ökonomische Gewinne, was wiederum eine Chance darstellt. Im Rahmen der regulatorisch geforderten Stress-Szenarien ergibt sich beispielsweise für eine Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach unten (unter Anwendung eines Floors von 0%) die Chance auf einen Marktwertgewinn in Höhe von 19 Mio.€. LiquiditätsrisikoDefinition Liquiditätsrisiko ist das Risiko, bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nach Umfang und zeitlicher Struktur nicht, nicht vollständig beziehungsweise nicht fristengerecht nachkommen zu können. Liquiditätsrisikostrategie Die Liquiditätsrisikostrategie ist wesentlicher Bestandteil der Risikostrategie und wird in verschiedene Bausteine (unterschiedliche Liquiditätsszenarien unter gegebenen Markt- und Stressbedingungen) unterteilt. Dabei wird sichergestellt, dass sowohl die kurzfristige als auch die mittelfristige Refinanzierung mittels eines Limitsystems überwacht und gesteuert wird. Die Festlegung der Limite ist Teil des jährlichen Geschäftsplanungsprozesses. Organisation der Liquiditätsrisikosteuerung RMC identifiziert, misst, berichtet und überwacht das Liquiditätsrisiko. Die Steuerung des Risikos obliegt dem von RMC unabhängigen Bereich Treasury. Die verwendeten Prozesse und Methoden werden regelmäßig vom Risk Committee und vom Asset Liability Committee überprüft. Das Liquiditätsrisiko kann nicht auf Segmentbasis kalkuliert und berichtet werden. Liquiditätsrisikobericht Es werden täglich Berichte zur Liquiditätssteuerung erstellt und an den gesamten Vorstand sowie unter anderem an die Joint Supervisory Teams (JST) der EZB und nationalen Aufsichtsbehörden berichtet. Die Berichte beinhalten die tagesaktuelle Liquiditätssituation sowie Projektionen auf Basis vertraglicher Geldflüsse und getroffener Annahmen zu künftigen, die voraussichtliche Liquiditätsentwicklung beeinflussenden Ereignissen. Liquiditätsrisikomessung und -limitierung Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken wurde ein System zur Messung und Begrenzung kurzfristiger und mittelfristiger Abweichungen innerhalb der Zahlungsströme installiert. Neben vertraglichen Zahlungsströmen werden auch optionale Zahlungsströme erfasst. Diese Daten werden regelmäßig einem Backtesting unterzogen. Die Liquiditätsposition, die sich aus der Liquiditätsreserve sowie den vertraglichen und optionalen Zahlungsströmen ergibt, wird in unterschiedlichen Szenarien gemessen. Auf täglicher Basis werden dabei verschiedene Liquiditätspositionen berechnet. Die drei Liquiditätspositionen unterstellen
Im Risk- und (historic) Stress-Szenario wird zum Beispiel mögliches Kundenverhalten in »Stress- Situationen« simuliert. Dabei werden auf Basis historischer Zeitreihen 95%- beziehungsweise 99%-Quantile errechnet. Für das Liquiditätsrisiko wurden im Base-Szenario Trigger über einen Zeitraum von zwölf Monaten beziehungsweise 24 Monaten definiert. Die Limite Im Risk- und [historic] Stress-Szenario gelten über einen Zeitraum von sechs Monaten. Das Limitsystem besteht aus:
Als Ergänzung zur Berichterstattung verwendet der pbb Konzern regelmäßig durchgeführte Stresstests zur Untersuchung zusätzlich auftretender Stressereignisse auf die Liquiditätsposition. Im Rahmen der Szenarioanalysen werden mögliche Auswirkungen makroökonomischer, geldpolitischer und politischer Krisen auf die Liquiditätssituation simuliert. Die Szenarien werden an den Vorstand der pbb sowie an externe Gremien wie zum Beispiel die Joint Supervisory Teams (JST) der EZB und nationalen Aufsichtsbehörden berichtet. Liquiditätsrisikoüberwachung und -management Die Überwachung der Liquiditätsrisiken wird durch das tägliche Reporting der Liquiditätssituation und durch einen definierten Eskalationsprozess sichergestellt. In diesem Rahmen wurde unter anderem ein Liquiditätsnotfallplan verabschiedet, der den fachlichen und organisatorischen Rahmen für die Behandlung von Liquiditätsengpässen bildet. Das Liquiditätsrisikomanagement basiert auf verschiedenen ineinandergreifenden Komponenten (tägliche und monatliche Liquiditätsberichte), die auf einer vom Vorstand festgelegten »Liquiditätsrisikotoleranz« aufbauen. Damit wird sichergestellt, dass der pbb Konzern über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt. Liquiditätsrisikoabsicherung und -minderung Die Begrenzung des Liquiditätsrisikos wird über ein Risikotoleranzsystem gesichert. Die Risikotoleranz ist in den Liquiditätsmanagementprozess über Trigger (Limitsystem) integriert, um eine »Überlebensperiode« des pbb Konzerns im Stressfall zu gewährleisten. Die Grenzen für die Risikotoleranz werden im Rahmen von Stress-Szenarien ermittelt und regelmäßig angepasst. Entwicklung der Risikoposition des pbb Konzerns Die im Zuge der Liquiditätsrisikomessung per 31. Dezember 2015 ermittelte kumulierte Liquiditätsposition (liquide Assets sowie prognostizierter Saldo der Zahlungsströme) im Base-Szenario betrug auf Sicht von zwölf Monaten 6,0 Mrd.€. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich unter Betrachtung des entsprechenden Zeitraums ein Anstieg um 1,7 Mrd.€. Per 31. Dezember 2015 betrug die kumulierte Liquiditätsposition im Risk-Szenario in der Sechs-Monats-Vorschau 4,0 Mrd.€ (Vorjahr: 1,8 Mrd. €). Die Liquiditätskennziffer gemäß Liquiditätsverordnung betrug zum 31. Dezember 2015 in der pbb 2,9 und lag damit über der gesetzlichen Mindestgrenze von 1,0. Aufsichtliche Liquiditätsdeckungsanforderungen (LCR) Seit 1. Oktober 2015 ist in den aufsichtlichen Liquiditätsmeldungen (LCR) ein Mindestwert für die Liquiditätsdeckungsquote von 60% einzuhalten. Dieser Wert steigt bis zum 1. Januar 2018 auf 100% an. Die (intern) für den pbb Konzern ermittelten Werte lagen deutlich über 100%. Refinanzierungsmärkte Dem Trend der Vorjahre folgend, setzte sich auch im ersten Quartal 2015 der Rückgang der Zinsen weiter fort. Erst nach Beginn der beiden Quantitative-Easing-Maßnahmen »Public Sector Purchase Program« (PSPP) und »Covered Bond Purchase Program 3« (CBPP3) der Europäischen Zentralbank (EZB) im März stoppte dieser Trend. Eine nachhaltige Wende hin zu höheren Zinsen ist jedoch noch nicht absehbar. Somit blieben die Kapitalmärkte weiter im Spannungsfeld von überbordender Liquidität auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten und geringen Renditen. Aus Investorensicht verschärfte sich die Lage im Vergleich zu den Vorjahren nochmals deutlich. Neben dem Rückgang des allgemeinen Zinsniveaus gingen getrieben durch das CBPP3 die Credit Spreads auf gedeckte Emissionen weiter zurück. Bei ungedeckten Emissionen kam die Unsicherheit in Bezug auf die Umsetzung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) in nationales Recht hinzu. In jener wird die Vorrangigkeit gedeckter Emissionen und durch Sicherungssysteme gedeckter Einlagen definiert. Je nach Umsetzung in nationales Recht könnte die Repofähigkeit ungedeckter Emissionen bei der zuständigen nationalen Zentralbank verloren gehen. Ungewöhnlich viele geopolitische Risiken und Veränderungen entfalteten sich im Laufe des Jahres 2015. Griechenland-Krise, Ukraine-Krise, Syrien-Konflikt, IS und islamischer Terror seien hier nur stellvertretend genannt. Dennoch waren die Zins- und Geldpolitiken der großen Zentralbanken Federal Reserve (FED) in den USA und EZB marktbestimmend. Die FED sorgte mit ihrer Kommunikation zur ersten Zinsanhebung für Verunsicherung und somit Zurückhaltung bei den Investoren. Die EZB hingegen drängte Investoren durch ihr Quantitative Easing und eine weitere Zinssenkung im Dezember in Anlagen mit längeren Laufzeiten oder in riskantere Anlagen. Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein neues langfristiges Refinanzierungsvolumen von 4,5 Mrd.€ (2014: 6,0 Mrd.€) erreicht. Mehr als die Hälfte, 2,6 Mrd.€, wurde ungedeckt begeben, die Emission von Pfandbriefen trug mit rund 1,9 Mrd.€ zur Refinanzierung bei. Vorzeitige Rückzahlungen auf der Aktivseite und eine komfortable Liquiditätsausstattung erlaubten eine Reduzierung der Aktivitäten im gedeckten Bereich. Auf Benchmark-Neuemissionen sowie Aufstockungen bestehender Transaktionen entfielen 2,2 Mrd.€ (2014: 2,6 Mrd.€). Das verbleibende Refinanzierungsvolumen wurde über Privatplatzierungen erzielt. Als erste Benchmark nach Privatisierung hat die pbb Ende Juli einen Hypothekenpfandbrief über 500 Mio. € erfolgreich platziert. Die Emissionen erfolgten überwiegend auf festverzinslicher Basis. Offene Zinspositionen werden in der Regel durch einen Tausch von fixer in variable Verzinsung abgesichert. Über das Kapitalmarktfunding hinaus werden zur Erweiterung der unbesicherten Refinanzierungsbasis Tages- und Festgeldanlagen für Privatanleger angeboten; diese Einlagen über »pbb direkt« beliefen sich zum 31. Dezember 2015 auf 2,6 Mrd.€ (31. Dezember 2014:1,5 Mrd.€). Prognostizierter Liquiditätsbedarf Neben dem prognostizierten Liquiditätsbedarf für Neugeschäftsaktivitäten ist die Höhe des zukünftigen Liquiditätsbedarfs noch von einer Vielzahl externer Faktoren abhängig:
Refinanzierungsrisiko Bezüglich des Refinanzierungsrisikos verweisen wir auf die Darstellung des Geschäftsrisikos im Abschnitt »Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse«. Marktliquiditätsrisiko Quantitative Angaben zur besseren Einschätzung des Marktliquiditätsrisikos können für Finanzinstrumente, die zum Fair Value bewertet werden, der Darstellung der drei Levels der Fair-Value- Hierarchie dem Anhang (Notes) entnommen werden. Für LaR-Bestände besteht unter Liquiditätssteuerungsgesichtspunkten grundsätzlich keine Verkaufsabsicht, da für diese überwiegend über Einbringung in Deckungsstöcke, Refinanzierungsmöglichkeiten der Zentralbank oder Repo-Transaktionen Liquidität generiert werden kann. Die Berücksichtigung des Marktliquiditätsrisikos erfolgt in der internen Steuerung im Rahmen des Marktrisikos. Chancen Die im Abschnitt »Entwicklung der Risikoposition des pbb Konzerns« per 31. Dezember 2015 aufgeführte kumulierte Liquiditätsposition im Base-Szenario auf Sicht von zwölf Monaten in Höhe von 6,0 Mrd.€ eröffnet grundsätzlich die Chance, insbesondere im Hinblick auf mögliches Neugeschäft, flexibel reagieren zu können. Für den Fall, dass sich die im Abschnitt »Prognostizierter Liquiditätsbedarf« genannten externen Faktoren für den pbb Konzern in Summe positiv entwickeln sollten, würde dies per se zu einem geringeren zukünftigen Liquiditätsbedarf führen. Operationelles Risiko (einschließlich Rechtsrisiko)Definition Der pbb Konzern definiert das operationelle Risiko als »die Gefahr von Verlusten, verursacht durch unzureichende oder fehlende Prozesse, menschliche Fehler, Technologieversagen oder externe Ereignisse«. Die Definition beinhaltet Rechts-, Modell-, Verhaltens-, Reputations- und Outsourcingrisiken. Strategie für operationelle Risiken Im Rahmen des Managements von operationellen Risiken ist das oberste Ziel des pbb Konzerns die Minimierung von finanziellen Verlusten aus potenziellen operationellen Risikoereignissen. Wesentliche Eckpfeiler dieser Strategie sind die Früherkennung, die Erfassung, die Beurteilung sowie die Überwachung und Verhinderung, beziehungsweise Begrenzung von operationellen Risiken sowie ein zeitnaher und aussagekräftiger Bericht an die Geschäftsleitung. Organisation des Managements von operationellen Risiken Im Bereich RMC ist die Einheit Operational Risk für konzernweit einheitliche Prozesse, Instrumente und Methoden zur Erfassung, Beurteilung, Überwachung und Berichterstattung operationeller Risiken im pbb Konzern zuständig. Besonderheiten bei der Organisation des Managements von Rechtsrisiken Entsprechend den MaRisk müssen wesentliche Risiken in Finanzinstituten von einer von Front Office und den Handelsbereichen unabhängigen Einheit bewertet werden. Da das Rechtsrisiko als wesentlich erachtet wird, ist der Bereich Legal verantwortlich für das Management von Rechtsrisiken und somit ein fester Bestandteil des Risikomanagements. Das Hauptziel des Managements von Rechtsrisiken durch Legal ist es, Transaktionen rechtlich durchführbar und sicher zu gestalten. Dies beinhaltet den Schutz der Integrität und Reputation des pbb Konzerns. Demzufolge unterstützt Legal die Transaktionen des pbb Konzerns durch proaktive, geschäftsorientierte Beratung. Ebenso unterstützt Legal die Bereiche innerhalb des pbb Konzerns bei der Überwachung von Entwicklungen in der relevanten Gesetzgebung und Rechtsprechung und prüft deren Auswirkungen auf das Neu- und Bestandsgeschäft. Die Ergebnisse werden mit den verantwortlichen Bereichen und/oder im Legal and Regulatory Risk Committee präsentiert und erörtert. Die »Legal Policy« beschreibt die Rolle und Verantwortlichkeiten von Legal innerhalb des pbb Konzerns und dient als Leitlinie für die Mitarbeiter innerhalb des pbb Konzerns. Das Rechtsrisiko wird im Rahmen des bestehenden OpRisk-Rahmenwerks mit einbezogen und überwacht. Hierzu gehören der Key Risk Indikator Report, das Operational Risk Self Assessment und die Analyse von Risikoereignissen. Das Rechtsrisiko wird ebenso in allen wichtigen Risikodokumenten berücksichtigt und beschrieben. Es wird als wesentlich für den Konzern erachtet und als teilweise kapitalisierbares Risiko im ICAAP berücksichtigt. Die Quantifizierung innerhalb der Säule II erfolgt, ergänzend zu Expertenschätzungen, auch über das im ICAAP verwendete interne Risikomodell für operationelle Risiken. Ergänzend zu den beschriebenen Maßnahmen des Managements, der Nachverfolgung und der Kapitalisierung von Rechtsrisiken treffen sich die Bereiche Legal und Finance quartalsweise, um offene Rechtsfälle im Hinblick auf einen Rückstellungsbedarf beziehungsweise deren Offenlegung zu erörtern. Der Bereich Legal stellt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses pro Rechtsfall dar. Rückstellungen für Rechtsrisiken werden gemäß IAS 37 gebildet. Rückstellungen werden für Verbindlichkeiten gebildet, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Rückstellungen sind dann anzusetzen, wenn einem Unternehmen aus einem Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung nach vernünftiger Abwägung aller Umstände hinreichend wahrscheinlich und eine Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Gemäß IAS 37.15 gibt es vereinzelt Fälle, in denen unklar ist, ob eine gegenwärtige Verpflichtung existiert. In diesen Fällen führt ein Ereignis der Vergangenheit zu einer gegenwärtigen Verpflichtung, wenn unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise für das Bestehen einer gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag mehr dafür als dagegen spricht. In Ausnahmefällen, zum Beispiel in einem Rechtsstreit, kann über die Frage gestritten werden, ob bestimmte Ereignisse eingetreten sind oder diese zu einer gegenwärtigen Verpflichtung geführt haben. In diesem Fall bestimmt die pbb unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise, einschließlich zum Beispiel der Meinung von Sachverständigen, ob zum Abschlussstichtag eine gegenwärtige Verpflichtung besteht. Zur Darstellung der Rechtsrisiken wird auf den Prognosebericht und die Note »Rückstellungen« verwiesen. Risikoberichte, Überwachung und Management von operationellen Risiken Operationelle Risiken werden durch ein Netzwerk, bestehend aus Kontrollen, Verfahren, Berichten und Verantwortlichkeiten, überwacht. Innerhalb des pbb Konzerns übernimmt jeder einzelne Fachbereich sowie jede Führungsebene die Verantwortung für die eigenen operationellen Risiken und stellt entsprechende Ressourcen und Prozesse zu deren Begrenzung zur Verfügung. Der Fokus liegt dabei vielmehr auf der proaktiven Früherkennung, Minderung und Steuerung der Risiken als lediglich auf der Messung, Überwachung und Reaktion auf Risiken. Informationen werden auf zusammengefasster Basis verwendet, um das operationelle Risikoprofil des pbb Konzerns und die notwendigen Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu bestimmen. Dies geschieht auch mithilfe von Operational-Risk-Szenario-Analysen, welche auf jährlicher Basis durchgeführt werden. Regelmäßige Berichte werden für den CRO und das Risk Committee erstellt. Der monatliche Group Risk Report enthält operationelle Schadensfälle und Verluste sowie wesentliche risikorelevante Sachverhalte mit Auswirkung auf den pbb Konzern. Zudem weist ein vierteljährlicher Bericht zu wesentlichen Risikoindikatoren den Vorstand auf potenzielle Risikoquellen hin. Auf jährlicher Basis wird ein Operational-Risk-Jahresbericht erstellt, der eine Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse des laufenden Jahres und zudem die Ergebnisse des Operational-Risk-Self-Assessment- Prozesses beinhaltet. Dieser Bericht wird an den Vorstand der pbb verteilt und im Risk Committee präsentiert. Risikomessung Details zur Berechnung des ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken sind ebenso wie die Quantifizierung des ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken im Kapitel »Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse« beschrieben. Die regulatorische Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken, die jeweils einmal jährlich zum Jahresende berechnet wird, betrug, entsprechend dem Standardansatz 64 Mio. € zum 31. Dezember 2015 (81 Mio.€ zum 31. Dezember 2014). Operationelles Risikoprofil des pbb Konzerns Im Jahr 2015 ergaben sich für den pbb Konzern Verluste von insgesamt 2,8 Mio.€ aus operationellen Risiken (2014:10,9 Mio.€). Die operationellen Verluste verteilen sich zu 54% auf das Segment REF, zu 26% auf das Segment PIF sowie zu 20% auf das Segment VP. Die Basel-II-Ereigniskategorie »Abwicklung, Lieferung und Prozessmanagement« war im Jahr 2015 die Kategorie mit sowohl der höchsten Anzahl an Ereignissen (68%) als auch die Kategorie, der nahezu alle finanziellen Auswirkungen zugeordnet werden (94%). Dieses Ergebnis wurde auch im Operational-Risk-Self-Assessment-Prozess sichtbar, der eine detaillierte Risikoeinschätzung darstellt, die von jedem Geschäftsbereich in der Bank durchgeführt wird. Das operationelle Risikoprofil des pbb Konzerns hat sich im Laufe der letzten Jahre u.a. durch die erfolgreiche Privatisierung des pbb Konzerns und diverse Projekte, welche auch zu einer Stabilisierung und Vereinheitlichung der IT-Systeme führten, kontinuierlich verbessert. Chancen In den vergangenen Jahren wurde in den Geschäftsberichten erläutert, dass im pbb Konzern eine erhöhte Abhängigkeit von Schlüsselpersonen besteht. Auch nach der erfolgten Privatisierung geht der pbb Konzern davon aus, dass dieses Risiko weiterhin auf diesem Niveau bestehen bleibt. Es besteht jedoch die Chance, dass sich dieses Risiko in den kommenden Quartalen unter anderem aufgrund der Einführung des neuen Vergütungssystems und der Zukunft des pbb Konzerns verringern wird. ImmobilienrisikoImmobilienrisiken sind definiert als potenziell negative Wertveränderungen des unternehmenseigenen Immobilienbestands durch eine Verschlechterung der allgemeinen Immobiliensituation oder eine negative Veränderung der speziellen Eigenschaften der einzelnen Immobilie bedingt durch Leerstände, veränderte Nutzungsmöglichkeiten, Bauschäden, Erfordernis von Investitionen, rechtlich-wirtschaftliche Rahmenbedingungen usw. Der unternehmenseigene Immobilienbestand (fast ausschließlich Rettungserwerbe durch Tochtergesellschaften) des pbb Konzerns ist auf wenige Einzelfälle beschränkt. Rettungserwerbe werden nicht als Unternehmensziel im Sinne der Geschäftsstrategie verstanden, sondern unterliegen einer einzelfallbezogenen Beurteilung. Grundsätzliches Ziel ist es hierbei, diese Immobilien unter ganzheitlichen immobilienwirtschaftlichen Gesichtspunkten, wie zum Beispiel Kosten-/Ertragssituation, Erhöhung von Vermietungsständen, Optimierung von Nutzungsmöglichkeiten, Weiterentwicklung des Standorts, zu entwickeln, entsprechende Lösungen für den Einzelfall zu erarbeiten beziehungsweise anschließend möglichst wertschonend zu veräußern. Immobilienrisiken werden in ihrer Gesamtheit durch die Berechnung des ökonomischen Kapitals auf Einzeltransaktionsebene dargestellt und regelmäßig überwacht. Die Verwaltung bzw. das aktive Risikomanagement der Rettungserwerbe erfolgt durch das auf dieses Geschäftsfeld spezialisierte Rescue Deal Management der Bank. Ergebnis der RisikotragfähigkeitsanalyseGoing-Concern Der Going-Concern-Ansatz stellt explizit auf den Schutz der regulatorischen Mindestkapitalisierung und damit auf die Fortführbarkeit der Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns in schweren ökonomischen Abschwungphasen ab. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit wird dabei zunächst das ökonomische Kapital auf einem Konfidenzniveau von 95% berechnet. Enthalten sind die vom pbb Konzern als wesentlich definierten Risikoarten Adressrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko, das Refinanzierungsrisiko im Geschäftsrisiko und das Immobilienrisiko. Going-Concern: ökonomisches Kapital scroll
Die Verringerung des gesamten ökonomischen Kapitals nach Diversifikationseffekten war hauptsächlich vom Rückgang des Marktrisikos dominiert, das durch den Verkauf eines staatlich garantierten Wertpapiers (Großbritannien) und der damit einhergehenden Auflösung von Zins-, Inflationsund Fremdwährungsrisiken reduziert wurde. Zusätzlich wurde durch Verkäufe von Wertpapieren öffentlicher Schuldner in Italien das Credit-Spread-Risiko zurückgefahren. Zu einem kleineren Teil war die Reduktion auch auf methodische Weiterentwicklungen des Marktrisikomodells zurückzuführen. Trotz der Weiterentwicklung des Modells für operationelle Risiken ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Risikobeitrag im Vergleich zu 2014. Neben dem Verkauf einer japanischen Immobilie im ersten Halbjahr 2015 kam es zu Teilwertabschreibungen auf Immobilien des Rettungsportfolios, sodass sich das Immobilienrisiko ebenfalls reduzierte. Das Adressrisiko zeigte im Jahresverlauf nur einen leichten Anstieg. Dem gegenüber steht als Risikodeckungsmasse das sogenannte freie Kapital, welches im Wesentlichen aus dem vorhandenen CET1 zuzüglich aufgelaufener Gewinne und abzüglich des zur Abdeckung der aufsichtsrechtlichen Mindestquoten notwendigen CET1 (gemäß Verordnung [EU] Nr. 575/2013 [CRR]) und zusätzlicher Korrekturposten besteht. Bei der Bestimmung des so definierten aufsichtlich notwendigen CET 1 wird gemäß dem Vorsichtsprinzip ein Sicherheitsaufschlag auf die risikogewichteten Aktiva berücksichtigt. Die Berechnung des freien Kapitals wird sowohl auf den aktuellen Zahlen durchgeführt, als auch auf den geplanten Werten über einen Zeithorizont von einem Jahr. Das geringere freie Kapital aus diesen Berechnungen wird als Risikodeckungsmasse im Going-Concern-Ansatz verwendet. Der signifikante Anstieg des freien Kapitals ist hauptursächlich auf die im Jahr 2015 aufgelaufenen Gewinne zurückzuführen. Der Rückgang des ökonomischen Kapitals nach Diversifikationseffekten und der gleichzeitige Anstieg der Risikodeckungsmasse führten zu einem weiteren Ausbau der Überdeckung. Somit war die Risikotragfähigkeit in diesem Ansatz zum Stichtag nachgewiesen. Auf Segmentebene ergibt sich folgendes Bild: Going-Concern: ökonomisches Kapital nach Segmenten scroll
Die wichtigsten Entwicklungen auf Segmentebene im Berichtszeitraum 2015 fanden in C&A und im VP statt. Der Rückgang des ökonomischen Kapitals in diesen beiden Segmenten war auf die Wertpapierverkäufe im ersten Halbjahr zurückzuführen. In C&A war hauptsächlich der Verkauf eines staatlich garantierten Wertpapiers eines englischen Schuldners für den Rückgang verantwortlich, während sich der Verkauf von Wertpapieren öffentlicher Schuldner in Italien im Rückgang des ökonomischen Kapitals im VP niederschlug. Der Rückgang in REF wurde hauptursächlich durch positive Entwicklungen von Risikoparametern (LGD) und durch eine Rekalibrierung des systematischen Risikoanteils von Real-Estate-Schuldnern innerhalb des Kreditportfoliomodells verursacht. Eine Ratingveränderung eines öffentlichen Schuldners trug maßgeblich zu der Erhöhung des Risikos im PIF-Segment bei. Gone-Concern Ergänzend zum Going-Concern-Ansatz verwendet der pbb Konzern einen Gone-Concern-Ansatz (Liquidationsperspektive) als zusätzlichen, parallelen Steuerungsansatz. Der Gone-Concern-Ansatz hat zum Ziel, den Schutz des erstrangigen Fremdkapitalgebers in einem hypothetischen Liquidationsszenario mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten. Der pbb Konzern hat hierbei ein Konfidenzniveau von 99,91 % gewählt, das sich homogen in die generell konservative Parametrisierung der Modelle einfügt. In diesem Liquidationsszenario wird jedoch nicht, wie beispielsweise aufgrund des Pfandbriefgesetzes geboten, von einer opportunistischen Abwicklung der Portfolios ausgegangen, sondern von einem sofortigen Verkauf der zum Fair Value bilanzierten Aktiva und der Wertpapiere des Anlagebuchs. Entsprechend dieser Prämisse werden neben den bereits genannten wesentlichen Risiken aus dem Going-Concern-Ansatz zusätzlich noch Credit- Spread-Risiken aus Wertpapieren des Anlagebuchs im Marktrisiko bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals berücksichtigt und gleichzeitig die netto stillen Lasten dieser Wertpapiere bei der Bestimmung der Risikodeckungsmasse in Abzug gebracht. Gone-Concern: ökonomisches Kapital scroll
Der Rückgang des diversifizierten ökonomischen Kapitals im Berichtszeitraum ist maßgeblich auf den Rückgang des Marktrisikos und des Adressrisikos zurückzuführen. Das Marktrisiko reduzierte sich im Wesentlichen aufgrund der gleichen Entwicklungen wie im Going-Concern-Ansatz. Sowohl der Verkauf von italienischen Staatsanleihen im VP, als auch der Verkauf eines staatlich garantierten Wertpapiers (Großbritannien) und die damit einhergehende Auflösung von Inflationsrisiken, Zinsrisiken und Fremdwährungsrisiken haben die Reduktion des Risikos maßgeblich beeinflusst. Der Rückgang des Adressrisikos wurde hauptursächlich durch Verkäufe von Wertpapieren öffentlicher Schuldner in Italien hervorgerufen, die sich über den Abbau von Risikokonzentrationen positiv auf die Adressrisikoposition ausgewirkt haben. Daneben haben aber auch verbesserte Verwertungsquotenparameter, eine Rekalibrierung des systematischen Risikoanteils von Real-Estate- Schuldnern innerhalb des Kreditportfoliomodells und geringere Umrechnungsfaktoren für bestimmte ungezogene Kreditlinien zu einer Reduktion des Adressrisikos geführt. Das Geschäftsrisiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls verringert. Ursächlich hierfür ist der durch geringere Überdeckungsanforderungen des Hypothekendeckungsstocks verursachte Rückgang des Refinanzierungsrisikos als Teil des Geschäftsrisikos. Das Immobilienrisiko verringerte sich durch den Verkauf einer japanischen Immobilie im April 2015 sowie durch Teilwertabschreibungen im Rettungsportfolio. Trotz der Weiterentwicklung des Modells für operationelle Risiken ergeben sich hier keine wesentlichen Änderungen im Risikobeitrag im Vergleich zu 2014. Als Folge der oben erläuterten Veränderungen verringerte sich das gesamte ökonomische Kapital nach Diversifikationseffekten deutlich. Die Rückzahlung der stillen Einlage im dritten Quartal 2015 führte bei der Risikodeckungsmasse zu einem signifikanten Rückgang im Vergleich zum 31. Dezember 2014. Insgesamt verringerte sich die Risikodeckungsmasse stärker als das ökonomische Kapital, sodass die Überdeckung in 2015 gefallen ist. Mit einer immer noch deutlichen Überdeckung wurde die Risikotragfähigkeit auch für den Gone-Concern-Ansatz zum Berichtsstichtag nachgewiesen. Falls sich die europäische Staatsschuldenkrise verschärfen und sich in Folge dessen die Credit Spreads vieler europäischer Schuldner wieder erhöhen sollten, ist ungeachtet etwaiger Gegensteuerungsmaßnahmen mit einer entsprechenden Erhöhung sowohl der Credit-Spread-Risiken als auch der netto stillen Lasten zu rechnen. Auf Segmentebene ergibt sich folgendes Bild: Gone-Concern: ökonomisches Kapital nach Segmenten scroll
Der Rückgang im Segment VP war größtenteils auf den Verkauf von Wertpapieren öffentlicher Schuldner zurückzuführen. Zusätzlich hat eine Weiterentwicklung der Marktrisikomodellierung insbesondere in den Segmenten VP und REF zu einer Verringerung des ökonomischen Kapitals geführt, da hier die verbesserte Assetbewertung von Bondpositionen bei starken Parameteränderungen positiven Einfluss hatte. Im Segment REF wurde der Rückgang maßgeblich durch verbesserte Verwertungsquotenparameter, geringere Umrechnungsfaktoren für bestimmte ungezogene Kreditlinien sowie eine Rekalibrierung des systematischen Risikoanteils von Real-Estate-Schuldnern innerhalb des Kreditportfoliomodells bestimmt. Die Weiterentwicklung der Marktrisikomodellierung im zweiten Quartal bezüglich der verbesserten Berücksichtigung negativer Zinsen und Verwendung von Sensitivitäten, die sich stärker am Liquidationsansatz orientieren, führte insbesondere in C&A zu einer Erhöhung des Marktrisikos, da hier die Eigenmittelanlagen mit Zinspositionen enthalten sind. Diese Erhöhung kompensierte den positiven Effekt des Verkaufs eines staatlich garantierten Wertpapiers (Großbritannien) mehr als vollständig. Insgesamt verringerte sich jedoch im Berichtszeitraum das ökonomische Kapital in C&A, da die zurückgegangene Überdeckungsanforderung des Hypothekendeckungsstocks dazu führte, dass das Geschäftsrisiko im Gone-Concern-Stress-Szenario im vierten Quartal einen signifikanten Rückgang zu verzeichnen hatte. Chancen Im Verlauf des Jahres 2015 beobachtete der pbb Konzern als Ergebnis des Krisenmanagements der EZB eine Beruhigung auf den europäischen Anleihemärkten. Kehrt das Vertrauen in die europäischen Staatsfinanzen vollständig zurück, könnten systematische Ratingverbesserungen öffentlicher Emittenten zu einer Reduktion des Risikos führen und somit die Überdeckung im ICAAP weiter erhöhen. Methodik der einzelnen Risikoarten Das ökonomische Kapital jeder Risikoart wird über einen quantitativen Ansatz ermittelt und unter Berücksichtigung von spezifischen Korrelationen zum Gesamtbankrisiko aggregiert. Gemäß gängigem Marktstandard werden die Risikoarten für einen Zeitraum von einem Jahr und zu einem bestimmten Konfidenzniveau (99,91 % im Gone-Concern, 95% im Going-Concern) berechnet. Nachfolgend wird die Berechnungsmethodik des ökonomischen Kapitals für die einzelnen materiellen Risikoarten für 2015 erläutert. Adressrisiko Zur Berechnung des Adressrisikos auf Portfolioebene setzt der pbb Konzern ein Kreditportfoliomodell ein, das dem Ansatz eines sogenannten Asset-Value-Modells folgt. Der wesentliche Grundgedanke dieses Ansatzes besteht darin, dass über die wiederholte Simulation korrelierter Ratingmigrationen und Ausfälle der Kreditnehmer sowie eine Berechnung hieraus resultierender Wertveränderungen über eine entsprechende Neubewertung des Portfolios Wahrscheinlichkeitsaussagen über potenzielle Verluste aus dem Kreditgeschäft getroffen werden können. Aus der auf diesem Weg berechneten Verlustverteilung lässt sich dann das ökonomische Adressrisikokapital als unerwarteter Verlust ableiten. Dieses beziffert den auf einem vorgegebenen Konfidenzniveau berechneten maximalen unerwarteten Verlust, der sich aufgrund von Ratingmigrationen und Ausfällen im Kreditgeschäft innerhalb eines Jahrs ergeben kann. Neben der Verlustverteilung des Kreditportfolios ist ein wesentliches Ergebnis die risikoadäquate Allokation des so gemessenen Adressrisikokapitals auf die einzelnen Kreditnehmereinheiten nach dem sogenannten Expected-Shortfall-Prinzip. Hierbei wird eine verursachungsgerechte Zuordnung auf die Kreditnehmer gewährleistet und damit ein wesentlicher Baustein zur risikoorientierten Steuerung des Kreditportfolios gelegt. Marktrisiko Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für das Marktrisiko dient dazu, mögliche finanzielle Verluste aus Preisänderungen aller Positionen zu erfassen. Dabei werden die potenziellen unsystematischen Verluste aus einer Analyse historischer Zeitreihen bestimmter Einflussfaktoren (Risikofaktoren) wie zum Beispiel Zinsen, Wechselkurse und Credit Spreads über die letzten sieben Jahre abgeleitet. Der Zeitraum von sieben Jahren stellt sicher, dass auch für die Bank ungünstige ökonomische Konjunkturphasen berücksichtigt und durch das Modell erfasst werden. Schließlich wird mittels eines Simulationsverfahrens und unter Verwendung der linearen Sensitivitäten der Finanzinstrumente die Jahresverlustverteilung des Portfoliomarktwertes ermittelt, woraus sich das ökonomische Kapital zum Konfidenzniveau von 95% und 99,91% bestimmen lässt. Im zweiten Quartal 2015 wurde die Marktrisikomethodik weiter entwickelt, um zum einen die am Markt beobachtbaren negativen Zinsätzen besser abbilden zu können und zum Zweiten, um Wertveränderungen von Bonds aufgrund von großen Marktschwankungen genauer zu erfassen. Zusätzlich wurde für den Gone-Concern-Ansatz die Berechnung der Sensitivitäten konsequent an die Liquidationssichtweise in diesem Steuerungskreis angepasst. Operationelles Risiko Im zweiten Halbjahr 2015 wurde das Verfahren zur Berücksichtigung von operationellen Risiken im ICAAP überarbeitet und unter anderem auch an die neuen Anforderungen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) angepasst. Grundsätzlich werden zur Quantifizierung der operationellen Risiken sowohl Daten aus internen und externen historischen Verlustfällen, als auch Szenariodaten und Expertenschätzungen herangezogen. Der mathematische Rechenkern des Modells folgt dabei einem standardisierten Ansatz, bei dem durch die getrennte Schätzung von Schadenshöhe und Schadenshäufigkeit eine Verlustverteilung unter Verwendung einer Monte-Carlo-Simulation berechnet wird. Zusätzlich wird die Verteilung durch expertenbasierte Informationen ergänzt, um insbesondere die, nicht vollständig durch Modelle erfassbaren Teilrisiken, wie beispielsweise das Rechtsrisiko, zu erfassen. Weiterhin werden die nicht oder nur teilweise quantifizierbaren Teilrisiken des operationellen Risikos, wie beispielsweise das Reputationsrisiko oder das Verhaltensrisiko durch einen Kapitalpuffer gedeckt. Bei dem Ausweis des ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken wird zudem sichergestellt, dass dieses mindestens 90% der über den Standardansatz für operationelle Risiken gemäß CRR Art. 317 ff. berechneten Kapitalanforderung beträgt. Geschäftsrisiko Das Geschäftsrisiko wird im pbb Konzern allgemein definiert als das Risiko von Gewinneinbußen aufgrund von Veränderungen des externen Geschäftsumfelds, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bank beeinflussen. Dazu gehören neben nicht quantifizierbaren Risiken, wie etwa regulatorisches Risiko und strategisches Risiko, auch Risiken von erhöhten Refinanzierungskosten beziehungsweisese eines erhöhten Refinanzierungsbedarfs sowie Ertragsrisiken. Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für das Geschäftsrisiko beinhaltet einen Szenario-basierten Anstieg der Finanzierungskosten infolge eines gestiegenen Finanzierungsbedarfs, bei einer gleichzeitigen Erhöhung des unbesicherten Refinanzierungszinssatzes. Dem Ertragsrisiko wird unter anderem auch dadurch Rechnung getragen, dass geplante Erträge aus Neugeschäft nicht in der Risikodeckungsmasse berücksichtigt werden. Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko des pbb Konzerns wird mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Modells berechnet, welches es erlaubt, Wahrscheinlichkeitsaussagen über potenzielle Wertverluste von Immobilien im Eigenbestand zu treffen. Die Parametrisierung des Modells basiert im Wesentlichen auf Zeitreihen repräsentativer Immobilienindizes für das Portfolio. Liquiditätsrisiko Eine Kapitalisierung von Liquiditätsrisiken im engeren Sinne ist nicht möglich. Liquiditätsrisiken im weiteren Sinne einer Erhöhung der Refinanzierungskosten für potenzielle Finanzierungslücken sind im ökonomischen Kapital für das Geschäftsrisiko abgebildet. Stresstests Stresstests spielen sowohl aufsichtlich als auch im Rahmen der bankinternen Steuerung eine wichtige Rolle. Innerhalb des direkt an das Risik Committee berichtenden Stresstest Comittees werden sämtliche Aktivitäten, Entwicklungen und Entscheidungen auf dem Gebiet der Stresstests gebündelt. Im Rahmen eines integrierten Ansatzes wurde im Berichtszeitraum die Auswirkung von makroökonomischen Stress-Szenarien auf alle wesentlichen Risiken und die Risikodeckungsmasse unter gestressten Marktparametern über einen mehrjährigen Zeithorizont hinweg ermittelt. Der Fokus dieser Szenarien liegt auf einer Verschärfung der Staatsschuldenkrise und einer ungünstigen Entwicklung auf den Immobilienmärkten. Des Weiteren werden Stresstests in Bezug auf das ökonomische Kapital und die Risikodeckungsmasse eingesetzt, um ein tieferes Verständnis für die Sensitivität der Risikotragfähigkeitsrechnungen auf adverse Bewegungen der ökonomischen Einflussfaktoren zu entwickeln. Darüber hinaus werden regelmäßig auch sogenannte inverse Stresstests durchgeführt, die als Ergebnis bestimmte Parameterkonstellationen beschreiben, bei denen die Risikotragfähigkeit gefährdet wäre. SREP Am 19. Dezember 2014 hat die EBA die finale Leitlinie (EBA/GL/2014/13) zum aufsichtlichen Überprüfungs- und Überwachungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) nach einer vorangegangenen Konsultationsphase veröffentlicht. Zielsetzung des SREP ist eine ganzheitliche Analyse der Institute, welche u.a. eine umfassende Analyse des Geschäftsmodells, der Risk und Corporate Governance, der Risikosituation sowie der Kapital- und Liquiditätsausstattung umfasst. Gemäß dem Proportionalitätsprinzip stehen Intensität und Frequenz der Prüfungen in Zusammenhang mit der Kategorisierung der Institute anhand Größe, Bedeutung und Geschäftsaktivitäten. Wesentliches Ergebnis des SREP ist die abgestufte Bonitätsbeurteilung (SREP-Score) des Instituts. Der SREP-Score ist dabei das Ergebnis, welches sich aus den Einzel-Scores zu den zuvor genannten Themenkomplexen Geschäftsmodell, Governance, Kapital und Liquidität zusammensetzt, wobei die Aufseher nicht an die einfache Mittelwertbildung gebunden sind. Der SREP läuft also auf eine ganzheitliche Bewertung eines Instituts hinaus und endet mit einer gesamthaften fünfstufigen (1-4, F) Bonitätseinordnung eines Instituts, die am Ende der Skala auch zu der Einstufung F bzw. »failing or likely to fail« führen kann. Damit bildet der SREP künftig die Brücke zwischen der bisherigen Säule II nach den Artikeln 76-87,97 der CRD IV und der auf Abwicklung und Sanierung ausgerichteten BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive - EU- Richtlinie 2014/59). Auf Basis der Analyseergebnisse sowie anhand von Benchmark-Vergleichen kann die EZB über die bereits bestehenden aufsichtlichen Vorgaben hinausgehende Anforderungen an die Mindestkapitalausstattung oder an die Liquiditätsausstattung des Instituts erlassen. Als wesentliches Ergebnis des SREP wurde dem pbb Konzern eine CET 1-Mindestquote vorgegeben, die der Konzern zum 31. Dezember 2015 einhält. Die fortlaufende Einhaltung der SREP-Quote wird über ein Limitsystem sichergestellt. Über ein Ampelsystem und die regelmäßige Berichterstattung im Group Risk Report wird sichergestellt, dass eine potenzielle Unterschreitung der Kapitalquote frühzeitig identifiziert wird und die Geschäftsleitung entsprechend informiert werden kann. Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlen Die pbb war im Berichtszeitraum bis zu ihrer Privatisierung gemäß der Waiver-Regelung nach Art.7 Capital Requirements Regulation (CRR) davon befreit, auf Institutsebene wie auch auf Ebene des pbb Konzerns die Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen zu ermitteln. Bis zu diesem Zeitpunkt legte der pbb Konzern diese Zahlen freiwillig offen. Nach Entfall des Waivers im Juli 2015 muss die pbb gem. § 10a Abs. 1 KWG i.V.m. Art. 11 ff. CRR die Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen für das Einzelinstitut sowie auf zusammengefasster Ebene ermitteln. Seit 1. Januar 2014 gilt die Verordnung (EU) Nr.575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Diese Regelungen (CRR/CRDIV) bilden die Grundlage zur Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Kapitalausstattung. Die Regelungen betreffen neben den Mindestkapitalquoten auch die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Kapitalinstrumenten sowie die verpflichtende Ermittlung des aufsichtsrechtlichen Kapitals analog zum verwendeten Bilanzierungsstandard. Aus diesem Grund werden seit 1. Januar 2014 die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen auf IFRS-Basis ermittelt Der Vorstand steuert die Kapitalausstattung auf Basis der Vorgaben für die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten gemäß CRR. Nach der CRR darf 2015 die CET1 Ratio (Common Equity Tier 1/risikogewichtete Aktiva) 4,5% nicht unterschreiten, die Tier 1 Ratio (Tier 1/risikogewichtete Aktiva) 6,0% nicht unterschreiten sowie die Own Funds Ratio (Own Funds/risikogewichtete Aktiva) 8,0% nicht unterschreiten. Im Jahr 2016 beginnt zudem der Aufbau des sogenannten »Kapitalerhaltungspuffers«, wodurch ein Zuschlag auf die jeweiligen Quoten von 0,625% (anwachsend auf 2,5% bis 2019) eingehalten werden muss. Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung wird der Advanced Internal Rating Based Approach (Advanced-IRBA) für alle wesentlichen Portfolios angewendet. scroll
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Nach Auslaufen aller Basel-III-Übergangsregelungen
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Konsolidiert gemäß CRR (inklusive Ergebnisverwendung
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Nach Auslaufen aller Basel-III-Übergangsregelungen
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Nach Auslaufen aller Basel-III-Übergangsregelungen
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Konsolidiert gemäß CRR (inklusive Ergebnisverwendung
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Abweichend vom Wert im Bericht 2014 aufgrund
einer rückwirkenden Anpassung Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den KonzernrechnungslegungsprozessKonzeption Das interne Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Ziel des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess ist es, die Regelkonformität des Konzernabschlusses sicherzustellen. Risiken, die diesem übergeordneten Ziel entgegenstehen, werden im Prozess identifiziert und bewertet; erkannte Risiken werden begrenzt und auf ihren Einfluss auf den Abschluss und die entsprechende Abbildung dieser Risiken hin überprüft. Das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems. Es soll durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess kann jedoch keine absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der Ziele geben. Beim pbb Konzern spiegelt sich das interne Kontrollsystem und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess in der Aufbau- und der Ablauforganisation wider. Aufbauorganisatorisch umfasst das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess vor allem den Vorstand, den Aufsichtsrat als Kontrollorgan des Vorstands, den vom Aufsichtsrat gebildeten Prüfungsausschuss, den an den Co-Vorsitzenden/CFO berichtenden Bereich Finance sowie das Group Finance Committee (GFC). Der Vorstand hat einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Gesamtvorstand der pbb trägt im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einführung eines konzernweiten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems auch die Verantwortung für die Ausgestaltung, das heißt die Konzeption, Implementierung, Aufrechterhaltung sowie Überwachung eines angemessenen und wirksamen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Der Gesamtvorstand entscheidet hierzu über alle Strategien auf Vorschlag des Co-Vorsitzenden/CFO oder des GFC. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu überwachen. Daneben hat der Aufsichtsrat Prüfungspflichten und Berichtspflichten. Der Aufsichtsrat der pbb hat zur Unterstützung seiner Tätigkeit einen Prüfungsausschuss gebildet. Gemäß § 100 Abs.5 AktG muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand in den Gebieten Rechnungslegung oder Prüfung verfügen. Die sogenannte EU-Abschlussprüferreform stellt ab 17. Juni 2016 erweiterte Anforderungen an den Prüfungsausschuss der pbb, zum Beispiel muss dieser als Gesamtes über weitreichende Kenntnisse der Bankenbranche verfügen (Sektorvertrautheit). Durch die einschlägige Berufserfahrung jedes einzelnen Prüfungsausschussmitglieds ist die zukünftig vorgeschriebene Sektorvertrautheit des Prüfungsausschusses bereits gegenwärtig gegeben. Der Bereich Group Internal Audit unterstützt den Vorstand und den Aufsichtsrat in seiner Kontrollfunktion durch unabhängige Prüfungen. Der Co-Vorsitzende/CFO leitete am 31. Dezember 2015 die Bereiche Communications, Corporate Office/Compliance, Finance und Legal. Der Bereich Finance beinhaltet die Abteilungen Accounting, Financial Reporting, Procurement Services & Corporate Controlling, Regulatory Reporting und Tax. Im Bereich Finance wird der Konzernabschluss gemäß IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt und die rechnungslegungsrelevanten Kapitalmarktinformationen werden bereitgestellt. Die Gesellschaften des pbb Konzerns erstellen ihre Abschlüsse nach den jeweiligen lokalen rechtlichen Anforderungen. Für Konzernrechnungslegungszwecke werden die Abschlüsse auf konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IFRS vereinheitlicht. Jede einbezogene Einheit meldet daraufhin die Bilanz, die Gewinn-und-Verlust-Rechnung und die Anhangangaben (Notes) über die konzerneinheitliche Konsolidierungssoftware an eine zentrale Stelle im Konzernrechnungswesen. Im Konzernrechnungswesen werden die Daten der Fremdwährungspositionen mithilfe der Konsolidierungssoftware in Euro umgerechnet. Darüber hinaus werden die Daten plausibilisiert, analysiert und konsolidiert. Das GFC gibt Empfehlungen an den Vorstand. Dazu gehören unter anderem die Festlegung und Überwachung der Richtlinien und Abläufe für das Rechnungs- und Berichtswesen für alle Einheiten und Segmente. Das GFC setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern sowie den Bereichsleitern Finance, Risk Management & Control und Treasury zusammen. Ablauforganisatorisch basiert das Interne Kontrollsystem und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess auf einer angestrebten weitgehenden Standardisierung von Prozessen und eingesetzter Software. Für Kernaktivitäten und -prozesse existieren ein Richtlinienwesen und ein Verhaltenskodex. Danach ist das Vieraugenprinzip für wesentliche Vorgänge verpflichtend anzuwenden. Daten und EDV-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. Ferner werden bestimmte relevante Informationen nur Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die diese Informationen für ihre Arbeit benötigen. Ergebnisse werden, soweit notwendig, bereichsübergreifend abgestimmt. Implementierung Der pbb Konzern hat das Konzept des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zur Identifizierung, Bewertung und Begrenzung der Risiken implementiert. Zur Stärkung des internen Kontrollsystems hat der pbb Konzern einen sogenannten Control-Attestation-Prozess eingeführt. Hierbei werden risikoadjustiert alle wesentlichen Kontrollen sämtlicher Fachbereiche des pbb Konzerns erfasst und kontrolliert. Diese Schlüsselkontrollen sind in einem regelmäßigen Meldeprozess von den Fachbereichen zu überprüfen und zu bestätigen. Die Bereiche Corporate Office/Compliance und Group Internal Audit überprüfen diese in einem nachgelagerten Prozess. Innerhalb des Bereichs Finance herrscht eine klare Funktionstrennung. Das GFC und weitere Komitees sowie Abteilungsbesprechungen bilden Klammerfunktionen zwischen den verschiedenen Aufgaben. Darüber hinaus sind ausführende, buchende und verwaltende Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Zahlungen und die Buchung der Zahlungen, klar getrennt oder unterliegen dem Vieraugenprinzip. Ferner melden die in den Konzernabschluss einbezogenen Einheiten die Daten an eine zentrale Stelle innerhalb des Konzerns, sodass die Weiterverarbeitung in einem einheitlichen Prozess bewirkt wird. Innerhalb der Ablauforganisation bestehen systembasierte und nicht systembasierte Maßnahmen zum Management der Risiken und für interne Kontrollen. Systembasiert wird zur Vermeidung von Fehlern so weit wie möglich Standardsoftware für die Buchung, Abstimmung, Kontrolle und das Berichten der Daten eingesetzt. Das gilt auch für die Konsolidierung, die mithilfe einer im Markt weit verbreiteten Software durchgeführt wird. Die Konsolidierungssoftware unterstützt technisch die Abstimmung der konzerninternen Beziehungen in einem klar geregelten Prozess, um die vollständige und richtige Eliminierung dieser konzerninternen Beziehungen zu gewährleisten. Die Daten der einbezogenen Einheiten werden in einem einheitlichen standardisierten Positionsplan gemeldet. Automatisierte Plausibilitätsprüfungen werden zum Beispiel bei der Zumeldung der Daten der Tochterunternehmen für die Konsolidierung genutzt. Der weit überwiegende Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird vom obersten Mutterunternehmen pbb gehalten. Die Saldovorträge werden systemunterstützt geprüft. Zum Schutz vor Verlust werden die Daten der Konsolidierungssoftware täglich gesichert und die Sicherung auf Band ausgelagert. Allgemein ist die Software des pbb Konzerns gegen unbefugte Zugriffe durch eine klar geregelte Administration und Freigabe von Berechtigungen geschützt. Neben den systembasierten Maßnahmen hat der pbb Konzern manuelle beziehungsweise nicht systembasierte Verfahren implementiert. So werden die Zumeldungen in einem standardisierten Prozess auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Dazu werden unter anderem Abweichungsanalysen in Form von Soll-Ist-Vergleichen durchgeführt. Darüber hinaus werden die konsolidierte Bilanz und die konsolidierte Gewinn-und-Verlust-Rechnung auf monatlicher Basis ermittelt. Ferner werden Hoch- und Planungsrechnungen erstellt. Konzernweit verbindlich anzuwendende Rechnungslegungsvorgaben werden definiert und kommuniziert, unter anderem in Form eines Handbuchs. Diese Vorgaben umfassen die Analyse und Auslegung der neuen und bestehenden IFRS-Standards und -Interpretationen, um eine konzernweit einheitliche Bilanzierung und Bewertung zu ermöglichen. Es kommen allgemein anerkannte Bewertungsverfahren zum Einsatz. Die angewandten Verfahren sowie die zugrunde liegenden Parameter werden regelmäßig kontrolliert und, soweit erforderlich, angepasst. Zur Erhöhung der Kontrollqualität sind verschiedene Bereiche in bestimmte Prozesse eingebunden und zur Abstimmung verpflichtet. Zum Beispiel dienen der bereichsübergreifende Neuproduktprozess und die Überprüfung der bestehenden Produkte mit Vetorecht durch den Bereich Finance der Sicherstellung einer einheitlichen und systematischen bilanziellen Abbildung der Produkte. Zudem werden die Verfahren der durch den Bereich Risk Management&Control vorgenommenen Marktbewertungen im GFC abgestimmt. Ein weiteres Beispiel für die bereichsübergreifende Abstimmung ist der Prozess zur Erstellung der Geschäfts- und Zwischenberichte. Alle beteiligten Bereiche müssen diese Berichte vor der Aufstellung durch den Vorstand bestätigen (sogenannter Subcertification-Prozess), wodurch eine weitere Kontrollstufe für die offenzulegenden Produkte erreicht wird. Im Vorfeld stimmen alle wesentlich betroffenen Bereiche in Redaktionssitzungen die Inhalte bedeutender Teile der Geschäfts- und Zwischenberichte ab. Im Rahmen des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess ergreift der pbb Konzern Maßnahmen zur Abwehr von betrügerischen Handlungen und bewussten Verstößen zulasten des Konzerns. Als betrügerische Handlung zulasten des pbb Konzerns werden zum Beispiel Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue gezählt. In Bezug auf den Konzernrechnungslegungsprozess wird darüber hinaus auch die bewusste falsche Bilanzierung als betrügerische Handlung definiert. Der pbb Konzern identifiziert und bewertet die Risiken und stellt Maßnahmen zur Abwehr solcher betrügerischen Handlungen und bewussten Verstöße auf. Durch ein systembasiertes Konzept werden darüber hinaus die Mitarbeiter in Compliance-Regelungen geschult. Aufrechterhaltung Der pbb Konzern überprüft und verbessert sein internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess fortlaufend unter anderem im Rahmen der Sitzungen des Vorstands und des GFC zur Sicherstellung einer möglichst richtigen und umfassenden Identifizierung, Bewertung und Begrenzung der Risiken. Als Ergebnis werden auch Anpassungen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess an neue Gegebenheiten wie zum Beispiel bei Veränderungen in der Struktur und im Geschäftsmodell des pbb Konzerns oder auf neue gesetzliche Anforderungen vorgenommen. Das Risiko betrügerischer Handlungen und bewusster Verstöße wird regelmäßig analysiert, um Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Dazu werden unter anderem auffällige Vorkommnisse und Veränderungen in der Situation des pbb Konzerns und einzelner Mitarbeiter berücksichtigt. Die bei Änderung der Gesetze notwendigen Anpassungen an die Prozesse und IT-Systeme werden gegebenenfalls in eigenen Projekten abteilungsübergreifend und mit klarer Funktionszuordnung umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wird auch das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess an die geänderten Vorschriften angepasst. Die IT-Landschaft des pbb Konzerns wird kontinuierlich weiterentwickelt. Im Berichtsjahr wurde ein Projekt zur weiteren Optimierung der Finance-und-Risk-IT-Zielarchitektur aufgesetzt. In diesem Projekt sind unter anderem die Umsetzung von Anforderungen wie IFRS9 und regulatorischen Neuerungen sowie die Anpassung der IT-Systeme und der Prozesse im Abschlusserstellungsprozess zusammengefasst. Im Jahr 2014 wurde die Anzahl der Buchungskreise reduziert und das Hauptbuch verbessert. Überwachung Der Bereich Group Internal Audit berichtet an den Co-Vorsitzenden/Treasurer. Ihm kommt insbesondere die Aufgabe zu, Prozesse und Vorgänge auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen und Unwirtschaftlichkeit, Unregelmäßigkeiten oder Manipulationen aufzudecken. Dabei prüft der Bereich Group Internal Audit entsprechend den Regeln der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) unabhängig und risikoorientiert auch die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sowie deckt gegebenenfalls Schwächen in der Identifizierung, Bewertung und Reduzierung der Risiken auf. Darin eingeschlossen ist auch eine Prüfung der IT-Systeme sowie der Prozesse und Kontrollen in den Finance-Funktionen. Zur Abarbeitung der aufgedeckten Mängel werden konkrete Maßnahmenpläne mit konkreten Terminvorgaben erstellt und nachgehalten. Der Bereich Group Internal Audit ist als unabhängiger Bereich weder in den Arbeitsablauf integriert noch für das Ergebnis des zu prüfenden Prozesses verantwortlich. Zur Wahrung seiner Aufgaben hat der Bereich Group Internal Audit ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht über die Aktivitäten und Prozesse sowie die IT-Systeme. Als Kontroll- und Beratungsgremium des Vorstands kann der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 2 AktG die Bücher und die Vermögenswerte der Gesellschaft einsehen und prüfen. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig an den Aufsichtsrat. Der Bereich Group Internal Audit berichtet in angemessenen Abständen, mindestens aber vierteljährlich an den Gesamtvorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann unmittelbar bei den Leitern der Bereiche Group Internal Audit und Risk Management & Control gemäß § 25d Abs.8 KWG Auskünfte einholen. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess ist Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten und vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer testierten Konzernabschluss und Konzernlagebericht. Der Abschlussprüfer nimmt an den abschlussbezogenen Sitzungen des Aufsichtsrats und an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses des pbb Konzerns teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, unter anderem auch über wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Sofern relevant, berichtet der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Prüfung ergeben. Im Vorfeld bespricht der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Prüfung. Der pbb Konzern als ArbeitgeberDer pbb Konzern beschäftigte Ende 2015 insgesamt 824 Mitarbeiter (2014: 844). Die bereinigte Fluktuation betrug im pbb Konzern im Jahr 2015 8,42% (2014: 14,0%). Im Rahmen der Vorbereitung der Privatisierung des pbb Konzerns und der damit einhergehenden Entflechtung und Trennung von HRE Holding einerseits und pbb Konzern andererseits wurden auch im Jahr 2015 organisatorische Veränderungen durchgeführt und erfolgreich umgesetzt. Dabei stand wie im Vorjahr die Umsetzung einer Organisationsstruktur mit effizienten Prozessen im Fokus des pbb Konzerns. Da der pbb Konzern mit seinem Geschäftsmodell in hohem Maße auf sehr gut qualifizierte Experten baut, sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im pbb Konzern ein integraler Bestandteil der Personalentwicklung. Daher wurde das Weiterbildungsangebot im Jahr 2015 weitergeführt und den Fortbildungsbedürfnissen der Fachbereiche und Mitarbeiter laufend angepasst. Schwerpunkte bildeten wieder interne Führungsseminare, Schulungen der Mitarbeiter sowie externe Schulungen und Trainings zu verschiedenen Fachthemen, etwa im Zusammenhang mit den regulatorischen Anforderungen und Neuerungen im Kapitalmarktrecht, Kreditrisiko und Zinsderivaten, als auch zu Anforderungen in den Bereichen Sozial- und Methodenkompetenz. Für interne und externe Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter wurden im Jahr 2015 0,7 Mio.€ (2014: 0,8 Mio. €) aufgewendet. Auf jeden Mitarbeiter entfielen dabei durchschnittlich 3,2 Trainingstage, auf jeden der 208 Teilnehmer an den Qualifizierungsmaßnahmen durchschnittlich 9,4 Tage. Der pbb Konzern unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies erfolgt unter anderem durch eine in hohem Maße flexible Gestaltung der Arbeitszeit. Im Jahr 2015 arbeiteten 15% der Mitarbeiter in Teilzeit. Dabei lag der Frauenanteil mit rund 34% allerdings deutlich höher bei den Männern. Auch die Tatsache, dass 99% der Stellen im Unternehmen unbefristet sind, macht den pbb Konzern zu einem attraktiven Arbeitgeber. ![]() Gesundheitsförderung Der pbb Konzern hat seine Unterstützung in Maßnahmen der Gesundheitsförderung ausgeweitet und unterstützt individuelle private Maßnahmen sowie durch Mitarbeiterinitiative entstandene Gruppenmaßnahmen aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressprävention mit einem jährlichen Sonderbudget für Gesundheitsmaßnahmen. Für 2015 wurde ein Budget von insgesamt 80.000€ zur Verfügung gestellt. Förderung soziales Engagement Das soziale Engagement ihrer Mitarbeiter ist dem pbb Konzern wichtig. Deshalb fördert der pbb Konzern hier ebenfalls entsprechende Initiativen der Mitarbeiter. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch den pbb Konzern für soziale Projekte ist privates Engagement der Mitarbeiter bei gemeinnützigen Einrichtungen, beispielsweise Arbeit mit Kranken, Alten, Jugendlichen und sozial Schwachen, aber etwa auch im Rahmen von Projekten zu Themen wie Umweltschutz oder Integration ausländischer Mitbürger. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und beinhaltet die Angaben nach den Maßgaben des deutschen Handelsrechts (Handelsgesetzbuch, HGB) beziehungsweise der International Financial Reporting Standards (IFRS). Er gibt Überblick über die einzelnen Bestandteile der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zu den Grundsätzen der Mitarbeitervergütung. Das Vergütungssystem des pbb Konzerns sah auch im Jahr 2015 ausschließlich feste Vergütungsbestandteile vor. Bis zu seiner Privatisierung im Juli 2015 war es dem pbb Konzern aufgrund von § 10 Abs.2a FMStFG untersagt, seinen Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern eine variable Vergütung zu zahlen. Auch waren die Fixgehälter der Höhe nach auf einen Betrag von 500.000 € p.a. beschränkt. Diese Vorgaben, die für bestimmte der im Zuge der Finanzkrise staatlich gestützten Banken gelten, stehen im Widerspruch zu den Vergütungsregelungen, welche die Institutsvergütungsverordnung sowie Art.92 ff. CRD IV für Banken normalerweise vorsehen. Mit Privatisierung des pbb Konzerns war daher eine Anpassung der Vergütungssysteme bei Vorstand und Mitarbeitern erforderlich. Auf Grundlage der bereits im Vorjahr vorgenommenen Analyse der insoweit bestehenden Anpassungsnotwendigkeiten wurde im Jahr 2015 das Vergütungssystem unter Einführung variabler Vergütung marktgerecht, gesetzeskonform und für den pbb Konzern in seiner derzeitigen Situation angemessen neu gestaltet. Dieses angepasste Vergütungssystem wurde mit Wirkung ab dem Jahr 2016 implementiert. Der pbb Konzern verfolgte dabei das Ziel einer weitgehend einheitlichen inhaltlichen Umsetzung des angepassten Vergütungssystems für alle Mitarbeiter im In- und Ausland und für die Vorsfandsmitglieder, soweit dies inhaltlich sinnvoll sowie vertraglich und regulatorisch zulässig ist. VorstandGrundsatz Die Festlegung der Vergütung für die Vorstandsmitglieder der pbb soll grundsätzlich eine leistungsorientierte Bezahlung sicherstellen und berücksichtigt dabei die Größe des Unternehmens sowie seine internationale Geschäftstätigkeit. Dabei findet neben einem Vergleich mit der Vorstandsvergütung bei entsprechenden Unternehmen im In- und Ausland und der Vergütung des oberen Führungskreises sowie der ansonsten im pbb Konzern geltenden Vergütung auch die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens Berücksichtigung. Der Vergütungskontrollausschuss des Aufsichtsrats sowie das Aufsichtsratsplenum befassen sich unter Hinzuziehung externer Berater regelmäßig mit der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung. Mit Blick auf den bis zur Privatisierung der pbb anwendbaren § 10 Abs.2 a FMStFG wurde für das Jahr 2015 keine variable Vergütung implementiert und gezahlt. Insofern wurde auch für das Jahr 2015 vom Grundsatz der leistungsorientierten Bezahlung abgewichen. Die Vorstandsmitglieder der pbb waren bis zum 31. März 2015 bzw. im Falle von Dr. Bernhard Scholz bis zum 1. Juni 2015 zugleich auch Vorstandsmitglieder der HRE Holding. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder bestehen seit dem Jahr 2014 mit der pbb. Bis zur Umsetzung der Entflechtung von pbb Konzern und HRE Holding am 31. März 2015 erfolgte jedoch eine Kostenverrechnung der Vorstandsbezüge von der pbb zur HRE Holding. Weiter wurden die Bezüge von Dr. Bernhard Scholz für die Monate April und Mai 2015 aufgrund erbrachter Leistungen für die HRE Holding noch in Höhe von 10,82% verrechnet. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder tragen den derzeit weiterhin geltenden Vergütungsgrundsätzen des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS Rechnung, während die Beschränkungen des § 10 Abs.2a, 2b FMStFG nach der Privatisierung des pbb Konzerns keine Anwendung mehr finden. Vergütungsbestandteile Aus den mit den Vorstandsmitgliedern abgeschlossenen Dienstverträgen ergeben sich grundsätzlich folgende Vergütungselemente:
Erfolgsunabhängige Vergütung Die Festvergütung wird anhand eines externen Marktvergleichs in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine automatische Anpassung erfolgt nicht. Im Rahmen der im Jahr 2015 vorgenommenen Überprüfung der Angemessenheit der bestehenden Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde die Festvergütung von Andreas Arndt, Thomas Köntgen und Andreas Schenk an die Festvergütung von Dr. Bernhard Scholz angeglichen. Die Festvergütung beträgt für alle Vorstandsmitglieder damit mit Wirkung zum 1. November 2015 einheitlich 500.000€ brutto pro Jahr. Darüber hinaus gewährte die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen (Sachbezüge) im üblichen Rahmen. Diese Leistungen beinhalteten unter anderem die Stellung eines Dienstwagens mit Fahrer inklusive der Übernahme aller in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sowie bei doppelter Haushaltsführung die auf maximal zwei Jahre befristete Übernahme der Kosten für eine Zweitwohnung am Dienstsitz. Zusätzlich besteht für die Vorstandsmitglieder eine Gruppenunfallversicherung. Auf den geldwerten Vorteil entfallende Steuern für diese Leistungen tragen die Vorstandsmitglieder. Etwaige Aufsichtsrats-, Verwaltungsrats- oder Geschäftsführungsmandate, die einzelne Vorstandsmitglieder innerhalb des pbb Konzerns wahrnehmen, werden nicht gesondert vergütet. Die Vorstandsmitglieder haben auf die vertraglich in Aussicht gestellte Zahlung für den erfolgreichen Abschluss der Privatisierung der pbb verzichtet. Variable Vergütung Für das Jahr 2015 wurde keine variable Vergütung an den Vorstand gezahlt. Im Anschluss an die Privatisierung des pbb Konzerns und den damit einhergehenden Wegfall der Beschränkungen des § 10 Abs. 2a, 2b FMStFG wurde eine variable Vergütung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 eingeführt. Abschluss von neuen Dienstverträgen beziehungsweise Beendigungsvereinbarungen Der Aufsichtsrat hat das Vorstandsmandat von Andreas Schenk mit Wirkung ab dem 15. Dezember 2015 für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren bis zum Ablauf des 14. Dezember 2020 vorzeitig verlängert. Dies erfolgte um die bisher im Wesentlichen gleichlaufenden Beendigungszeitpunkte aller Vorstandsdienstverträge im Interesse der Stabilität der Gesellschaft zu entzerren. In diesem Zusammenhang wurde mit Andreas Schenk ein neuer Dienstvertrag abgeschlossen. Dieser bildet mit einer der Bestellperiode entsprechenden Laufzeit auch die Regelungen der ab dem 1. Januar 2016 geltenden variablen Vergütung ab. Die Dienstverträge mit Andreas Arndt, Thomas Köntgen und Dr. Bernhard Scholz wurden im Dezember 2015 durch Abschluss einer Änderungsvereinbarung unter anderem an die Regelungen der ab dem 1. Januar 2016 geltenden variablen Vergütung und die Anforderungen des DCGK zu betragsmäßigen Höchstgrenzen der Vergütung der Vorstandsmitglieder (Ziffer 4.2.3 Abs.2 DCGK) sowie zum Abfindungs-Cap (Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGK) angepasst. Entsprechendes gilt auch für den neuen Dienstvertrag mit Andreas Schenk. Wolfgang Groth hat sein Amt als Vorstandsmitglied der pbb zum 31. März 2015 in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat niedergelegt und eine Vereinbarung zur Beendigung des Dienstvertrages geschlossen. Eine einmalige Sonderzahlung, eine Abfindung oder ein Übergangsgeld wurde nicht gewährt. Darstellung der Vorstandsvergütung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Gemäß Ziffer 4.2.5 DCGK in der Fassung vom 5. Mai 2015, der durch entsprechende, dem DCGK beigefügte Mustertabellen konkretisiert wird, sollen für jedes Vorstandsmitglied zum einen die im Berichtsjahr gewährten Zuwendungen (Ziel- beziehungsweise Erwartungswerte), zum anderen der Zufluss (tatsächliche Auszahlungsbeträge für das Berichtsjahr) ausgewiesen werden. Dabei sollen sowohl gewährte Zuwendungen als auch Zufluss getrennt nach Festvergütung, Nebenleistungen, variabler Vergütung und Versorgungsaufwand (das heißt Dienstzeitaufwand nach IAS 19) angegeben werden. Die nachfolgende Tabelle folgt diesen Vorgaben, aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit jedoch zusammengefasst in nur einer Tabelle für jedes der im Jahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder. scroll
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Die Ruhegehaltsansprüche werden erst mit
Ablauf des Dienstvertrags unverfallbar. scroll
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Die Ruhegehaltsansprüche werden erst mit
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Es besteht keine einzelvertragliche Zusage
auf Altersversorgung. Pensionszusagen Den im Jahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands sind bis auf Wolfgang Groth einzelvertragliche Ruhegehaltszusagen auf Altersruhegeld und für den Fall des Eintritts von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit erteilt worden. Andreas Arndt und Thomas Köntgen erhalten pro vollendetes Dienstjahr als Vorstandsmitglied ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2% der Jahresgrundvergütung, maximal jedoch 60%. Die Ruhegehaltsansprüche werden mit Ablauf des dreijährigen Dienstvertrags unverfallbar. Sie können ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden. Andreas Schenk erhält mit dem Inkrafttreten des neuen Dienstvertrags vom 15. Dezember 2015 als Sockelbetrag eine Anwartschaft auf Ruhegehalt in Höhe von 5,2% der Jahresgrundvergütung und pro vollendetes, auf den 15. Dezember 2015 folgendes Dienstjahr als Vorstandsmitglied ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2% der Jahresgrundvergütung, maximal jedoch 50%. Die Ruhegehaltsansprüche sind dem Grunde nach sofort unverfallbar. Sie können ab dem vollendeten 63. Lebensjahr bezogen werden. Dr. Bernhard Scholz erhält aufgrund der bereits im HRE Konzern erdienten unverfallbaren Anwartschaft ein jährliches Ruhegehalt von 1 % der Jahresgrundvergütung pro vollendetes Dienstjahr als Vorstandsmitglied, maximal 15% der Jahresgrundvergütung. Für den Zeitraum ab dem 1. September 2016 bis zum Ablauf des derzeitigen Vertrags zum 30.April 2017 wird der Steigerungsprozentsatz pro rata temporis ermittelt und beträgt daher für diesen Zeitraum 0,67%. Die Ruhegehaltsansprüche können ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden. Hinsichtlich der Anpassungsprüfung der Pensionsbezüge nach Eintritt in den Ruhestand gilt § 16 des Betriebsrentengesetzes. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds erhält dessen hinterbliebener Ehepartner 60% der Ruhegehaltsansprüche. Darüber hinaus besteht eine Halbwaisen- beziehungsweise Vollwaisenversorgung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs der Kinder. Sofern ein Kind sich nach Vollendung des 18. Lebensjahrs noch in Berufsausbildung befindet, wird das Waisengeld bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt. Solange der hinterbliebene Ehegatte Hinterbliebenenbezüge erhält, dürfen die Gesamtbezüge der Halbwaisen 30% der Ruhegehaltsbezüge des verstorbenen Elternteils nicht übersteigen. Vollwaisen erhalten zusammen bis zu 60% des Ruhegehalts des verstorbenen Elternteils. Hinterbliebene Ehegatten und Kinder aus einer Ehe, die das Vorstandsmitglied nach dem Übertritt in den Ruhestand schließt, haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenbezug und Waisengelder. scroll
Sonstige Regelungen Für den Fall der Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses durch die Gesellschaft aus Gründen, die nicht in der Person des Vorstandsmitglieds liegen, enthalten die Dienstverträge von Andreas Arndt und Thomas Köntgen eine Klausel, nach der sie entsprechend der Vergütungsgrundsätze des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS ein Übergangsgeld in Höhe einer halben Jahresgrundvergütung pro fünf vollendete Dienstjahre als Mitglied des Vorstands der pbb erhalten. Die vertragliche Regelung von Dr.Bernhard Scholz sieht entsprechend seines ursprünglichen Dienstvertrags im vorgenannten Fall ab Mai 2017 bis zum Ablauf des Monats, in dem er sein 60. Lebensjahr vollendet (Februar 2018), ein Übergangsgeld in Höhe von monatlich 50.000,00 € brutto vor. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund gilt für die Abfindung der Vorstandsmitglieder eine Obergrenze in Höhe von zwei Jahresvergütungen, wobei sich die zwei Jahresvergütungen wie folgt berechnen: Die zwei Jahresvergütungen stellen die doppelte Summe aus der Jahresgrundvergütung für das vorangegangene Kalenderjahr und dem Anteil der für das vorangegangene Kalenderjahr rechnerisch zugemessenen variablen Vergütung, der ausschließlich auf den Institutserfolg entfällt, dar. Die pbb ist dabei berechtigt, den für ein Kalenderjahr zu berücksichtigenden Anteil an der rechnerisch zugemessenen variablen Vergütung höher oder niedriger festzulegen, wenn hinreichende Tatsachen vorliegen, dass der Institutserfolg im laufenden Kalenderjahr höher oder niedriger als der Institutserfolg im vorangegangenen Kalenderjahr ausfällt. Die Abfindung ist ferner insoweit begrenzt, als sie nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten darf. Ansprüche auf die Zahlung einer Abfindung selbst sind in den Dienstverträgen der Mitglieder des Vorstands nicht begründet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten in Bezug auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Regelung zu einer Abfindung infolge eines Inhaberwechsels (change of control). Entschädigungsvereinbarungen i.S.d. §315 Abs.4 Nr. 9 HGB, die mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen sind, bestehen nicht. Grundzüge des angepassten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder ab 2016 Nach erfolgter Privatisierung und dem damit einhergehenden Wegfall der Beschränkungen des § 10 Abs.2a, 2b FMStFG wurde ein angepasstes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder im Laufe des Jahres 2015 entwickelt und eine variable Vergütung mit Wirkung zum 1. Januar 2016 eingeführt. Das angepasste System der variablen Vergütung wurde als ein angemessenes, transparentes und nachhaltig die Entwicklung der pbb berücksichtigendes System ausgestaltet. Im Rahmen der Anpassung des Vergütungssystems wurde insbesondere den regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme nach den neuen bzw. geänderten Regelungen der CRDIV, des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der Institutsvergütungsverordnung und in Bezug auf die Vorstandsmitglieder den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des DCGK Rechnung getragen. Zudem wurden (rahmen)vertragliche Vorgaben sowie die Vergütungsgrundsätze des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS in der derzeit gültigen Fassung (Stand: Februar 2012) beachtet. Die variable Vergütung wird in bar gezahlt. Es besteht kein aktienbasiertes variables Vergütungssystem, wobei im Rahmen der Nachhaltigkeitskomponente die variable Vergütung wirtschaftlich von der Kursentwicklung der pbb-Aktie beeinflusst wird. Die variable Vergütungskomponente wird auf Basis eines individuellen kalkulatorischen Referenzwerts festgelegt. Dieser stellt einen Rechenwert dar, der die Höhe der Zumessung variabler Vergütung auf einer 100%-Performance-Basis auf allen relevanten Leistungsebenen widerspiegelt. Der kalkulatorische Referenzwert beträgt für die Mitglieder des Vorstands einheitlich jeweils 200.000 €. Die für ein Jahr erdiente variable Vergütung eines Vorstandsmitglieds kann sich auf maximal 150% der vorgenannten individuellen kalkulatorischen Referenzwerte belaufen. Die Gesellschaft hat keinen Hauptversammlungsbeschluss nach §25a Abs.5 Satz5 KWG herbeigeführt, sodass die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder jeweils 100% ihrer fixen Vergütung nicht übersteigen darf. Voraussetzung für die Gewährung einer variablen Vergütung ist die vorherige Festsetzung eines Gesamtbetrags variabler Vergütungen (unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 7 Institutsvergütungsverordnung). Der Gesamtbetrag der variablen Vergütungen wird vom Aufsichtsrat zum Ende eines jeden Geschäftsjahres in einem formalisierten, transparenten und nachvollziehbaren Prozess bestimmt. Die Höhe der variablen Vergütung bemisst sich auf Grundlage einer Erfolgsmessung auf drei Ebenen: Institutserfolg, Erfolg der Organisationseinheit (jeweiliges Vorstandsressort) und individueller Erfolg des Vorstandsmitglieds. Zur Erfolgsmessung wird zunächst die Summe der durch die Festlegung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen neu bestimmten kalkulatorischen Referenzwerte der Vorstandsmitglieder auf die drei Ebenen der Erfolgsmessung verteilt. Dabei werden 80% einem ausschließlich den Institutserfolg berücksichtigenden Institutspool, 10% einem ausschließlich den Erfolg des jeweiligen Vorstandsressorts berücksichtigenden Ressortpool und 10% einem ausschließlich den individuellen Erfolg des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigenden Individualpool zugeordnet. Ausgehend von diesen kalkulatorischen Pools wird der dem Institutspool zugemessene Anteil der kalkulatorischen Referenzwerte der Vorstandsmitglieder zu gleichen Anteilen auf die Vorstandsmitglieder verteilt. Auf den beiden weiteren Ebenen wird der diesen Ebenen jeweils zugewiesene Anteil der kalkulatorischen Referenzwerte der Vorstandsmitglieder zunächst durch die Anzahl der Vorstandsmitglieder geteilt und anschließend für die jeweilige Ebene der individuelle Anteil im Verhältnis zur jeweiligen Zielerreichung des Vorstandsmitglieds berechnet. Die so berechneten anteiligen kalkulatorischen Referenzwerte werden dem Vorstandsmitglied addiert als Envisaged-Personal-Reward-Wert (»EPR-Wert«) rechnerisch zugemessen. Grundsätzlich kann die variable Vergütung im Minimum 0% und im Maximum 150% des jeweils maßgeblichen individuellen kalkulatorischen Referenzwerts betragen. Als bedeutendes Institut im Sinne des §17 Institutsvergütungsverordnung hat die pbb insbesondere die Anforderungen des § 20 Institutsvergütungsverordnung an die variable Vergütung von sogenannten Risk-Takern zu beachten. Vorstandsmitglieder sind Risk-Taker im Sinne der Delegiertenverordnung (EU) Nr. 604/2014. Die Auszahlungsstruktur der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder unterliegt daher grundsätzlich folgenden Rahmenbedingungen: Der EPR-Wert wird unterteilt in einen Auszahlungsanteil und einen Deferral-Anteil, wobei letzteres u.a. dazu dient, eine mehrjährige Bemessungsgrundlage im Sinn des Aktienrechts zu etablieren und so die Vorstandsmitglieder am langfristigen Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Der Auszahlungsanteil beträgt für Vorstandsmitglieder 40% des jeweiligen EPR-Werts, der Deferral-Anteil 60% des jeweiligen EPR-Werts. 50% der Auszahlungsanteile werden bei Erreichen der Auszahlungsvoraussetzungen in bar gewährt. Die anderen 50% werden nach Ablauf eines Jahres gestreckt ausgezahlt, wobei gemäß der anzuwendenden Nachhaltigkeitskomponente eine Anpassung des Betrags stattfindet. Die Gewährung der von der Nachhaltigkeit abhängigen Anteile findet über virtuelle Optionen statt, wodurch die Vorstandsmitglieder wirtschaftlich an der Kursentwicklung der pbb- Aktie teilnehmen. Der Aufschiebungszeitraum für den Deferral-Anteil beträgt für Vorstandsmitglieder fünf Jahre. Die Unverfallbarkeit (Vesting) des Deferral-Anteils entspricht dabei den derzeit geltenden regulatorischen Anforderungen (ratierliches Vesting, synchronisierter Ansatz). Die Malusprüfung, welche zu einer Kürzung des Deferral-Anteils führen kann, berücksichtigt nachträgliche negative Erfolgsbeiträge in Bezug auf den Institutserfolg, den Erfolg der Organisationseinheit und den individuellen Erfolg (»Backtesting«), individuelles persönliches Fehlverhalten (»Knock outs«) und die relevanten finanziellen Auszahlungsbedingungen nach § 7 Institutsvergütungsverordnung. Der nach Durchführung der Malusprüfung maßgebliche jeweilige Deferral Anteil unterliegt zur Hälfte einer weiteren Zurückbehaltung von einem Jahr und hängt während dieser weiteren Haltefrist von einer nachhaltigen Wertentwicklung der pbb gemäß der anzuwendenden Nachhaltigkeitskomponente ab. AufsichtsratDie Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen, mit der auch die Regelung zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der pbb geändert wurde. Mit Eintragung in das Handelsregister am 18. Juni 2015 wurde die neue Satzung wirksam. Für das Geschäftsjahr 2015 berechnet sich die Vergütung des Aufsichtsrats anteilig für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 17. Juni 2015 (168/365) nach der bis zum 17. Juni 2015 geltenden Satzung und anteilig für den Zeitraum vom 18. Juni 2015 bis 31. Dezember 2015 (197/365) nach der Satzung vom 18. Juni 2015. Vergütung des Aufsichtsrats nach der bis zum 17. Juni 2015 gültigen Satzung Gemäß § 10 Absatz 1 der bis zum 17. Juni 2015 gültigen Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung von 10.000€ zuzüglich einer darauf gegebenenfalls entfallenden Umsatzsteuer. Die Ausschusstätigkeit wird nicht gesondert vergütet. Der Vergütungsanspruch besteht jeweils anteilig für den Zeitraum der Tätigkeit. Die Gesellschaft erstattet die Reisekosten und sonstige Auslagen; Sitzungsgelder werden nicht bezahlt. Die Gesellschaft kann zugunsten der der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) bis zur Höhe einer Deckungssumme von 200 Mio.€ Gesamtversicherungssumme p.a. abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit (einschließlich der Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats) sowie gegebenenfalls die gesetzliche Haftpflicht für Organfunktionen der Aufsichtsratsmitglieder in nachgeordnet verbundenen Unternehmen abdeckt. Die Kosten dieser Versicherung trägt die Gesellschaft. Vergütung des Aufsichtsrats nach der ab dem 18. Juni 2015 gültigen Satzung Gemäß § 11 Abs.1 der ab dem 18. Juni 2015 gültigen Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine jährliche Grundvergütung in Höhe von von 30.000 € p.a., der Vorsitzende das Zweieinhalbfache der Grundvergütung, seine Stell vertrete rin das Eineinhalbfache. Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrat erhält das einzelne Mitglied jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von jährlich 10.000 € je Ausschussmitgliedschaft und der jeweilige Vorsitzende des Ausschusses jeweils das Doppelte dieser Vergütung. Der Vergütungsanspruch besteht jeweils anteilig für den Zeitraum der Tätigkeit. Darüber hinaus erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats Sitzungsgelder in Höhe von 500€ für jede Sitzung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses des Aufsichtsrats, an der die Mitglieder teilnehmen. Dies gilt nicht für Telefon- oder Videokonferenzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ihre Vergütung und ihre Sitzungsgelder zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Weiter erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz für ihre angemessenen Auslagen. Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung bis zur Höhe einer Deckungssumme von 200 Mio.€ Gesamtversicherungssumme p.a. abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit (einschließlich der Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats) sowie gegebenenfalls die gesetzliche Haftpflicht für Organfunktionen der Aufsichtsratsmitglieder in nachgeordnet verbundenen Unternehmen abdeckt. Die Kosten dieser Versicherung trägt die Gesellschaft. scroll
Vergütung der MitarbeiterDie Vergütung der Mitarbeiter erfolgt unter Beachtung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Art. 92ff. CRDIV, des FMStFG sowie der Institutsvergütungsverordnung. Das im Geschäftsjahr 2010 eingeführte Vergütungssystem wurde im Rahmen der Implementierung dieser Anforderungen an die speziellen Regelungen und Anforderungen zum Verbot variabler Vergütung angepasst. Das System der variablen Vergütung wurde suspendiert und lediglich als Zielsystem aufrechterhalten. Auch für das Jahr 2015 wurde keine variable Vergütung gezahlt. Den unter anderem aus der Institutsvergütungsverordnung abgeleiteten regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf zum Beispiel Langfristigkeit, Nachhaltigkeit oder aber auch an angemessene steuerungs- und verhaltensanreizbietende Wirkung konnte daher unverändert nicht vollumfänglich Rechnung getragen werden. Zur Aufrechterhaltung der operativen Handlungsfähigkeit wurde im Jahr 2011 unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen eine Funktionszulage eingeführt, die jedoch hinter der ursprünglich vorgesehenen variablen Vergütung in Summe und im Einzelfall deutlich zurückbleibt. Grundzüge des angepassten Vergütungssystems der Mitarbeiter ab 2016 Im Anschluss an die Privatisierung des pbb Konzerns und den damit einhergehenden Wegfall der Beschränkungen des § 10 Abs.2 a, 2 b FMStFG wird mit Wirkung ab dem 1. Juli 2016 auch für Mitarbeiter wieder eine variable Vergütung gemäß den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung vom 16. Dezember 2013 eingeführt. Die vertragliche Vorbereitung der Umsetzung erfolgte bereits im Jahr 2015. Die Gesellschaft hat keinen Hauptversammlungsbeschluss nach §25a Abs.5 Satz5 KWG herbeigeführt, sodass die variable Vergütung der Mitarbeiter jeweils 100% ihrer fixen Vergütung nicht übersteigen darf. Ziel ist ein möglichst einheitliches Modell der variablen Vergütung für alle Mitarbeiter und Geschäftsleiter auf allen Ebenen im In- und Ausland, soweit dies inhaltlich sinnvoll sowie vertraglich und regulatorisch zulässig ist. Zentrale Elemente des variablen Vergütungssystems sind daher einheitlich für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter ausgestaltet:
Erfolgsmessung Auch bei den Mitarbeitern wird die Erfolgsmessung auf drei Ebenen vorgenommen: Institut, Organisationseinheit (Bereich) und individueller Erfolg. Die drei Ebenen der Erfolgsmessung sind für die Mitarbeiter dadurch miteinander verknüpft sind, dass die kalkulatorischen Referenzwerte der Mitarbeiter in einen Bonuspool gefasst werden, dessen Höhe sich nach dem Institutserfolg richtet, dieser Pool sodann zu 50% auf Grundlage des Erfolgs der jeweiligen Organisationseinheit (Bereich) und zu 50% auf der Grundlage des Institutserfolgs auf die Bereiche verteilt wird und die derart gebildeten Bereichspools nach dem individuellen Erfolgsbeitrag eines jeden Mitarbeiters auf die jeweiligen zum Bereich zugehörigen Mitarbeiter verteilt werden. Der so bestimmte Anteil des jeweils maßgeblichen Bereichstopfs wird dem jeweiligen Mitarbeiter als EPR-Wert rechnerisch zugemessen. Grundsätzlich kann die rechnerische Zumessung des EPR-Werts für den einzelnen Mitarbeiter im Minimum 0% und im Maximum 150% des jeweils maßgeblichen individuellen kalkulatorischen Referenzwerts betragen. Vergütungskontrollausschuss und VergütungsbeauftragterIm Aufsichtsrat besteht ein Vergütungskontrollausschuss. Es wurden zwei Vergütungsbeauftragte bei gegenseitiger Vertretung benannt. Risk TakerDie im Vorjahr zugrunde gelegten Kriterien zur Identifizierung von Funktionen mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Bank (sogenannte Risk Taker) gemäß § 18 Institutsvergütungsverordnung wurden soweit erforderlich an die in der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 604/2014 niedergelegten Kriterien angepasst. In Summe sind 2015 neben den fünf Mitgliedern des Vorstands weitere 94 Mitarbeiter (2014: fünf Vorstandsmitglieder und 127 Mitarbeiter) als Inhaber risikobegründender Funktionen identifiziert worden. Die Reduzierung der Anzahl der als Risk Taker identifizierten Mitarbeiter ergibt sich insbesondere aus der Anpassung von Committee-Strukturen im Zuge der Entflechtung von HRE Holding und pbb. Die für Risk Taker geltenden Anforderungen des §20 Institutsvergütungsverordnung an die variable Vergütung wurden einheitlich wie für die Vorstandsmitglieder umgesetzt. Dies betrifft insbesondere:
Diese gemäß den regulatorischen Anforderungen ausgestaltete Auszahlungsstruktur gilt nicht, wenn der für ein Geschäftsjahr festgelegte Betrag des EPR-Werts unterhalb eines gesetzlich oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegten Schwellenwerts liegt, der aus Verhältnismäßigkeitserwägungen die Auszahlungsstruktur für RiskTaker entbehrlich macht (zur Zeit weniger als 50.000€ p.a. pro Person). PrognoseberichtGesamtwirtschaftliche Prognose Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollten sich im Jahr 2016 weiterhin positiv entwickeln. Die Weltwirtschaft dürfte trotz der derzeitigen geopolitischen Krisenherde in Abwesenheit weiterer finanzieller, wirtschaftlicher oder politischer Schocks etwas an Dynamik gewinnen. Der IWF erwartet für die Gruppe der Industrieländer eine Beschleunigung des realen Wirtschaftswachstums von geschätzten 1,9% im Jahr 2015 auf 2,1% im Jahr 2016. Allerdings wird die wirtschaftliche Erholung in der Eurozone unvermindert schleppend, und zudem von Land zu Land stark differenziert verlaufen. Der fiskalpolitische Konsolidierungskurs dürfte auch weiterhin das kurzfristige Wachstumspotenzial der Mitgliedsstaaten belasten. Im Umkehrschluss sollte der Konsolidierungskurs der Staatshaushalte aber die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen positiv beeinflussen. Das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der Eurozone im Jahr 2016 sollte sich dabei im Besonderen aufgrund einer Stabilisierung der Investitionsnachfrage sowie des Außenbeitrags - auch angesichts des derzeit schwächeren Euros - weiter leicht beschleunigen. Die Europäische Kommission und der IWF erwarten eine leichte Beschleunigung des Wirtschaftswachstums auf 1,7% im Jahr 2016. Das Wachstum in Deutschland dürfte weiterhin etwas über dem Potenzialwachstum liegen, hauptsächlich gestützt durch einen robusten Arbeitsmarkt und stetiges Wachstum der Konsumausgaben. Die Exportschwäche gegenüber China wird hierbei durch die gestiegene Exportnachfrage im europäischen und nordamerikanischen Raum wettgemacht. Für Spanien dürften die Wachstumsraten dabei erneut höher liegen als für Frankreich und Italien, welche beide jedoch ihren volkswirtschaftlichen Stillstand überwunden haben. Eine entscheidende Rolle kommt hierbei der US-amerikanischen Volkswirtschaft zu, deren erwartete Beschleunigung einen positiven Einfluss auf den Außenbeitrag in der Eurozone haben sollte. In Großbritannien ist nach dem starken Wachstum im Vorjahr mit einer Abkühlung der Konjunktur zu rechnen, allerdings auf vergleichsweise hohem Niveau. Auch in Schweden sowie der Region Mittelund Osteuropa werden sich die Wachstumsraten vermutlich weiterhin auf erfreulich hohen Niveaus bewegen. Die Inflation dürfte sich in der Weltwirtschaft, und speziell in der Eurozone, im Jahr 2016 weiterhin sehr gemächlich entwickeln. Eine Stabilisierung der Energiepreise sollte jedoch zu spürbar höheren Inflationsraten führen. Angesichts des anhaltenden disinflationären Trends, dürfte die EZB an Ihrem Aufkaufprogramm für Finanzaktivahauptsächlich von Staatsanleihen der Eurozone - festhalten, sowie der Liquiditätszuteilung für den Bankensektor weiterhin oberste Priorität einräumen. Sollten Energiepreise und Rohstoffpreise hingegen weiter schwächer tendieren, ist mit einem Verharren der Inflation auf den Niveaus des Vorjahrs und mit einer noch stärkeren Expansion der Geldpolitik in Europa zu rechnen. Aufgrund der nach wie vor expansiven Geldpolitik der EZB sollte sich eine weitere Abkopplung der kurz- und langfristigen Zinsen zwischen dem Euro- und dem Dollarraum ergeben. Während die kurzfristigen Zinsen im Euroraum relativ nah bei ihren historischen Tiefständen verharren sollten, muss in den USA mit einem weiteren Anstieg der kurzfristigen Zinsen, sowie mit einem Anstieg der langfristigen Zinsen gerechnet werden. Quellen: Bloomberg, EZB, IWF Branchenbezogene PrognosenGesamtsituation der Bankbranche Trotz der umfangreichen Versorgung mit Liquidität sieht sich der internationale Bankensektor im Jahr 2016 weiter einem schwierigen operativen Umfeld ausgesetzt. In der Eurozone leiden die Banken aus den Eurokrisenstaaten immer noch unter der Last von Problemkrediten, obwohl in mehreren Ländern der Anteil der Problemkredite inzwischen rückläufig ist. Historisch betrachtet bleibt der Anteil der Problemkredite jedoch hoch und limitiert somit die Rentabilität der Banken signifikant. Der negative Ratingdruck auf den Bankensektor - welcher nicht ausschließlich auf die Krisenländer beschränkt war, sondern den europäischen Bankensektor im Allgemeinen betraf - scheint sich abgeschwächt zu haben. Die Pläne, Investoren nachrangiger Anleihen bei Abwicklungen stark einzubeziehen, dürften inzwischen in den meisten Bankratings reflektiert sein, wirken sich aber weiter negativ auf die Kapitalkosten der Banken aus. Steigende Anforderungen seitens der Bankenregulierung und die immer noch relativ schwache wirtschaftliche Dynamik begrenzen außerdem die Rentabilität des Sektors. Finanzmärkte beurteilen das Kreditausfallrisiko der größten europäischen Banken nach wie vor relativ optimistisch, allerdings haben sich Kreditausfallversicherungen für den Sektor auf Jahressicht leicht verteuert. Während das operative Umfeld der Banken herausfordernd bleibt, dürfte die weiterhin starke Ausdehnung der Bilanz der Europäischen Zentralbank - verbunden mit einer noch höheren Überschussliquidität für den Bankensektor - das von den Märkten implizierte Kreditausfallrisiko des Sektors weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau halten. Im Jahr 2015 ist die Intensität der geopolitischen Konflikte weiter gestiegen. Eine zukünftige Verschärfung oder Ausweitung der Konflikte könnte die Finanzmärkte und somit das operative Umfeld des Bankensektors belasten. Quellen: Bloomberg, EZB Gewerbliche Immobilienfinanzierung Die Grundvoraussetzungen auf den gewerblichen Immobilienmärkten in Europa sind für 2016 weiterhin günstig. Insbesondere vor dem Hintergrund des allgemein niedrigen Zinsniveaus und mangelnden renditeträchtigen Anlagealternativen planen Investoren weiterhin hohe Zuflüsse in die Anlageklasse Immobilien. Umfragen und Pressestatements deuten darauf hin, dass insbesondere institutionelle Investoren (wie beispielsweise Versicherer) 2016 die Immobilienquote in ihren Portfolios weiter erhöhen möchten. Unverändert sollte das Hauptinteresse der Investoren auf den eher liquiden Märkten in Deutschland, Frankreich und Großbritannien liegen, gefolgt von den skandinavischen und osteuropäischen Märkten. Durch das weiter steigende Interesse von eher opportunistischen Investoren sollten sich aber auch die Märkte in Ländern wie Spanien oder in den Niederlanden weiter günstig entwickeln. Von dieser positiven Entwicklung auf der Eigenkapitalseite werden auch die finanzierenden Institute profitieren können. Die niedrigen Renditen und der schon lange anhaltende Investmentanstieg lassen aber eine selektive Kreditauswahl ratsam erscheinen. Zumal aufgrund der zunehmenden Bereitschaft auch von Nichtbanken, Kreditfinanzierungen anzubieten, von einem anhaltenden Druck im Wettbewerb auszugehen ist. Quellen: Research von Cushman & Wakefield, BNP Paribas Real Estate Öffentliche Investitionsfinanzierung Die finanzierenden Banken in der öffentlichen Investitionsfinanzierung werden in absehbarer Zeit weiterhin hohe Transparenzanforderungen an die öffentlichen Kreditnehmer stellen. Neben der transparenten Offenlegung der finanziellen Situation und der Analyse des genauen Investitionszwecks der angefragten Finanzierung werden vor allem wirtschaftliche Lage und Ausblick bei einer Finanzierungsentscheidung maßgeblich sein. In diesem Marktumfeld wird es auch weiterhin deutliche Bewegung bei Wettbewerbern geben mit der Konsequenz, dass ehemals zurückhaltende Banken länderabhängig wieder stärker in Finanzierungen eintreten oder Finanzierungen zum Teil von anderen Marktteilnehmern wie Versicherungen und Kreditfonds angeboten werden. Die Situation auf den Märkten Deutschland und Frankreich dürfte gegenüber dem Jahr 2015 im Wesentlichen unverändert bleiben. Der deutsche Markt wird nach wie vor von den öffentlich-rechtlichen Banken und Förderbanken bei niedrigem Margenniveau dominiert werden. In Frankreich hat sich der intensive Wettbewerb in sinkenden Margen niedergeschlagen, dieser Trend könnte sich auch im nächsten Jahr fortsetzen. Allerdings bleibt der französische Markt ein sehr fragmentierter Markt, in dem die Kreditnehmer weiterhin sehr viel Wert auf die Diversifizierung der Finanzierungsquellen legen. Das spiegelt sich in einer stetig absinkende Durchschnittsgröße der abgeschlossenen Transaktionen wider. Im Bereich der Exportfinanzierungen wird es auch in Zukunft ausreichend Möglichkeiten für Neugeschäft geben, teilweise aufgrund einer veränderten strategischen Ausrichtung von ehemals sehr aktiven Banken. Die Auswirkung von niedrigeren Wachstumsraten in den BRICS-Ländern auf das Exportgeschäft, insbesondere im Euler Hermes gedeckten Geschäft, könnte das Geschäft leicht dämpfen. Value Portfolio Die Positionen des Value Portfolio (VP) umfassen überwiegend risikoarme, mit geringer Marge verzinste Kredite, Anleihen und Schuldscheindarlehen. Die strategische Ausrichtung für das Portfolio-Management hat das Ziel, die Positionen des VP durch opportunistische Maßnahmen wertschonend abzubauen. Im Wesentlichen wird die Abbaugeschwindigkeit durch die Entwicklung der Risikoaufschläge für europäische Staatschulden beeinflusst. Sollte sich die positive Entwicklung des Jahres 2015 fortsetzen, könnten sich weitere Möglichkeiten zu Erhöhung der Abbaugeschwindigkeit durch Verkäufe ergeben. Ein beschleunigter Abbau des VP ermöglicht dem pbb Konzern eine weitere Erhöhung der Profitabilität, da Positionen mit niedriger Marge durch strategisches Neugeschäft in den Segmenten REF und PIF ersetzt werden sollen. Refinanzierungsmärkte Taktgeber bleibt in Europa weiterhin die EZB, welche ihre Ankaufprogramme für Staatsanleihen und Covered Bonds bis mindestens März 2017 weiterführen wird. Dies sowie die bis auf weiteres geltende Niedrigzinspolitik sollten die Nachfrage nach gedeckten Emissionen hoch und die Refinanzierungskosten auf niedrigen Niveaus halten. Gleichzeitig führen die Maßnahmen der EZB jedoch zu einer spürbaren Abnahme der Sekundärmarktliquidität gedeckter Emissionen und zu einer massiven Verdrängung der bisherigen Investorenschicht. Das regulatorische Umfeld hat sich in den letzten Jahren stark verändert und wird auch weiterhin Emittenten wie Investoren vor große Herausforderungen stellen. Bei ungedeckten Anleihen könnte sich das regulatorische Umfeld negativ auf die Platzierbarkeit auswirken. So könnte die Umsetzung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) in nationales Recht den Verlust der Repo- fähigkeit ungedeckter Bankanleihen bei der zuständigen nationalen Zentralbank bedeuten. Hinzu kommen mit der BRRD verbundene regulatorische Vorgaben wie Minimum Requirement on Eligible Liabilities (MREL) und Total Loss Absorbing Capital (TLAC). Diese Vorgaben sollen zukünftig das Risiko der Steuerzahler minimieren, eine Bank mit Steuergeldern auffangen zu müssen. Das Risiko soll stattdessen explizit sowohl von Eigen- als auch von Fremdkapitalgebern getragen werden. Daher definieren die beiden genannten regulatorischen Vorgaben jene Passiva einer Bankbilanz, welche zum Auffangen einer Bank in Form von Verlustbeteiligungen herangezogen werden können. Dies kann auch ungedeckte Anleihen betreffen. Banken könnten daher ihre Bilanzstrukturen durch die Emission nachrangiger Eigenkapitalprodukte anpassen. UnternehmensprognosenDie Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des pbb Konzerns stellen Einschätzungen dar, die auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken und Chancen nicht in kalkulierter Höhe eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen wesentlich abweichen. Angesichts der erhöhten Volatilität an den Kapitalmärkten, insbesondere bei Finanztiteln, den Kreditrisiko-Aufschlägen für Staatsrisiken sowie zum Teil sich signifikant ändernden Refinanzierungsaufschlägen der Banken sind Prognosen zum Jahresverlauf 2016 mit besonderer Vorsicht zu treffen. Zusätzliche Unsicherheit resultiert aus den nicht absehbaren Folgen der expansiven monetären Politik der EZB und sich seit Jahresbeginn abzeichnenden höheren Anforderungen der Aufsichtsbehörden. Letzteres betrifft insbesondere die Kapitalunterlegung von Risiken aus dem Aktivgeschäft und hier eine Rekalibrierung der Risikomodelle über eine neu zu definierende Untergrenze bis hin zum vollständigen Übergang auf Standardansätze. Dies wird nicht ohne Folgen für die Kapitalquoten sowie die Kapitalkosten der Banken bleiben, wobei das Ausmaß möglicher Veränderungen bisher nur schwer abschätzbar ist. Hinzu kommt - bei insgesamt stabiler Lage der Immobilienfinanzierungsmärkte - eine weitere Verdichtung der Wettbewerbssituation. Zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vor diesem Hintergrund hat der pbb Konzern noch in 2015 Initiativen gestartet, die - trotz weiter zunehmenden Drucks auf das Zinsergebnis - für den Prognosezeitraum 2016 ein Vorsteuerergebnis leicht unterhalb des guten Vorjahreswertes von 195 Mio.€ in Aussicht nehmen. Dabei geht der pbb Konzern von einer sich in 2016 normalisierenden Kreditrisikovorsorge in Höhe des Expected Loss von zehn bis zwölf Basispunkten auf das strategische REF-Portfolio aus. Im Geschäftsjahr 2015 waren dagegen keine Nettozuführungen zur Kreditrisikovorsorge notwendig. Außerdem wird im Geschäftsjahr 2016 erwartet, dass das Ergebnis vor Steuern erneut überwiegend auf das Segment Real Estate Finance (REF) entfällt. Im Segment Public Investment Finance (PIF) wird ein leicht positives Ergebnis vor Steuern angestrebt und im Segment Value Portfolio (VP) wird von einem nahezu ausgeglichenen Vorsteuerergebnis ausgegangen. Die Rendite vor Steuern auf das durchschnittlich gebundene Eigenkapital (2015: 6,2%) soll stabil bleiben. Die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern wurde im Jahr 2015 durch einen hohen latenten Steuerertrag begünstigt. Für das Jahr 2016 wird hingegen nicht von derartigen begünstigenden Effekten ausgegangen, sodass die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern bei Annahme einer normalisierten Steuerquote deutlich unter dem Wert des Jahres 2015 in Höhe von 7,4% liegen dürfte. Der pbb Konzern strebt an, dass sich die Cost-Income-Ratio für 2016 auf dem Niveau des Jahres 2015 (51,8%) stabilisiert. Beim Neugeschäft (einschließlich Prolongationen über einem Jahr) strebt der pbb Konzern ein Volumen auf Vorjahresniveau (2015:12,0 Mrd.€) an. In den strategischen Segmenten REF und PIF will der pbb Konzern die Finanzierungsvolumen (2015: 31,3 Mrd.€) deutlich steigern, wobei im Vergleich zum Vorjahr von deutlich geringeren vorzeitigen Rückzahlungen ausgegangen wird. Das Finanzierungsvolumen im nicht-strategischen VP soll sich, gegebenenfalls über die vertraglichen Fälligkeiten hinaus, weiter merklich reduzieren. Insgesamt wird ein leichter Anstieg der Bilanzsumme gegenüber dem Jahr 2015 (66,8 Mrd.€) erwartet. Eine wichtige Nebenbedingung bei der Erreichung der Ertrags- und Rentabilitätsziele der pbb ist die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit: Hinsichtlich der Going-Concern-Perspektive wird angestrebt, dass die aufsichtsrechtlich geforderten Mindestkapitalquoten auch unter Zugrundelegung eines adversen ökonomischen Szenarios eingehalten werden. Bezüglich der Gone-Concern-Perspektive strebt der pbb Konzern an, dass das zur Deckung der Risiken zur Verfügung stehende Kapital den ökonomischen Kapitalbedarf übersteigt. Dieses Ziel wird voraussichtlich erreicht, sofern keine deutliche Ausweitung der Spreads der europäischen Länder im Fokus erfolgt, was zu einer Erhöhung der stillen Lasten führen würde. Die CET1 Ratio wird im Jahr 2016 voraussichtlich deutlich über der in der CRR geforderten Quote von 5,125% und deutlich über der angestrebten CET1 Ratio von 12,5% liegen. Basierend auf den aktuellen Kapitalquoten verfügt der pbb Konzern mit einer CET 1-Quote von 18,2% (fully phased-in, einschließlich Gewinnverwendung 2015) über einen soliden Puffer für den Fall höherer Anforderungen an die Risikogewichte. Chancen Für die Zukunft ergeben sich insbesondere die folgenden Chancen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Risiken Allerdings sind auch zukünftig Belastungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht auszuschließen. Die Höhe der möglichen Belastungen wird insbesondere beeinflusst durch den Eintritt oder Nichteintritt beziehungsweise den Grad der Materialisierung insbesondere der nachfolgend genannten, möglicherweise eintretenden Risiken:
ZusammenfassungIn einem immer schwieriger werdenden Marktumfeld mit steigenden regulatorischen Anforderungen und abnehmenden Margen aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs sieht sich der pbb Konzern bisher gut positioniert und dafür aufgestellt, auch in Zukunft profitabel zu arbeiten. Diese Einschätzung setzt voraus, dass Risiken nicht schlagend werden, die sich zum Beispiel aus nicht beeinflussbaren Faktoren ergeben. Insgesamt nimmt der pbb Konzern unter Abwägung der Chancen und Risiken für das Jahr 2016 ein Vorsteuerergebnis leicht unterhalb des guten Vorjahreswerts von 195 Mio.€ in Aussicht. Sonstige AngabenAngaben nach §315 Absatz 4 HGB Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals ist in der Note »Eigenkapital« dargestellt. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Eigene Aktien hat die pbb derzeit nicht im Bestand. Beschränkungen betreffend die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Soweit die Gesellschaft eigene Aktien in ihrem Bestand hält, können daraus gemäß § 71 b AktG keine Rechte ausgeübt werden. Die HRE Holding hat sich im Rahmen einer Haltevereinbarung - vorbehaltlich bestimmter vertraglich näher geregelter Ausnahmen - verpflichtet, bis zum 16. Juli 2017 mindestens 20% der Aktien der pbb zu halten. Zwischen der HRE Holding und der pbb besteht ferner ein Entherrschungsvertrag zur Vermeidung einer Kontrolle der HRE Holding über die pbb. Der Entherrschungsvertrag gilt erstmals für die ordentliche Hauptversammlung der pbb im Jahr 2016 und ist für die Zeit bis zum Ende der fünften darauf folgenden ordentlichen Hauptversammlung abgeschlossen, in jedem Fall jedoch für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem 16.Juli 2015. Bis dahin ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Danach verlängert sich die Entherrschungsvereinbarung jeweils bis zum Ende der folgenden ordentlichen Hauptversammlung, wenn sie nicht von einem Vertragspartner spätestens zwei Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird. Die HRE Holding hat sich unter dem Entherrschungsvertrag verpflichtet, a) bei Beschlussfassungen über die Wahl und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie bei Beschlussfassungen im Rahmen der Geschäftsführung aufgrund der §§ 83,111 Abs.4 S.3 bis 5,119 Abs. 2 oder 179 a AktG die Stimmrechte aus den der HRE Holding insgesamt im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entherrschungsvereinbarung und in Zukunft gehörenden Aktien an der pbb nur in einem Umfang von maximal 49% der stimmberechtigten Präsenz (ausweislich des vor der ersten oder etwaiger weiterer Abstimmungen allen Teilnehmern zugänglich gemachten Teilnehmerverzeichnisses) auszuüben, b) der Hauptversammlung der pbb keine Beschlussvorschläge, insbesondere Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, zu machen (das Vorschlagsrecht gemäß nachfolgender lit. c) im Einklang mit dem neuen, zwischen pbb, FMSA und Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS geschlossenen Rahmenvertrag wird hierdurch nicht berührt) und c) nicht für die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats der pbb zu stimmen, die nicht sowohl von der HRE Holding, dem Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS, der FMSA und der Bundesrepublik Deutschland unabhängig sind, mit Ausnahme von bis zu zwei von der FMSA im Einklang mit dem neuen Rahmenvertrag gegenüber der pbb vorgeschlagenen Mitgliedern, wobei auch insoweit vorstehende lit. a) unberührt bleibt. Als Aktien an der pbb, die der HRE Holding gehören, gelten dabei auch Aktien, die der HRE Holding nach Maßgabe von § 16 Abs.4 AktG zugerechnet werden. Die HRE Holding verpflichtet sich, in solchen Fällen die Einhaltung der hier skizzierten Beschränkungen der Stimmrechtsausübung durch von ihr abhängige Unternehmen sicherzustellen. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt. Beteiligung am Kapital von mehr als 10% der Stimmrechte Zum 31. Dezember 2015 war nach Kenntnis der Gesellschaft nur die Bundesrepublik Deutschland, vermittelt über den Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS und die Hypo Real Estate Holding AG, mit mehr als 10% der Aktien an der Gesellschaft beteiligt. Die Beteiligung belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 20,000001%. Zum 31. Dezember 2015 hat darüber hinaus Morgan Stanley der pbb nach § 25a WpHG gemeldet, dass ihr über verbundene Unternehmen insgesamt 3,47% Stimmrechte und 7,03% Optionen i.S.d. §25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG, insgesamt also 10,50%, zugerechnet würden. Die von der Gesellschaft nach § 26 WpHG veröffentlichten Mitteilungen nach §§21 ff. WpHG können im Internet unter »http://www.pfandbriefbank.com/investor-relations/pflichtveroeffentlichungen/stimmrechtsmitteilungen.html« abgerufen werden. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Die Arbeitnehmer, die Aktien der pbb halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung Nach § 84 AktG und § 6 der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Nach der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Mitgliedern. Vorstandsmitglieder dürfen für höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. In dringenden Fällen hat das Amtsgericht München auf Antrag eines Beteiligten ein fehlendes Vorstandsmitglied zu bestellen (§85 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Solche Gründe sind namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung - es sei denn, dass das Vertrauen aus offensichtlich unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der BaFin, der EZB und der Bundesbank muss nachgewiesen werden, dass die Vorstandsmitglieder zuverlässig, fachlich geeignet und in ausreichendem Maße zeitlich verfügbar sind. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass sie in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den Geschäften der Bank sowie Leitungserfahrung haben (§§24 Abs.1 Nr. 1,25 c Abs.1 KWG). Die BaFin kann einen Sonderbeauftragten bestellen und diesem die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse einzelner Mitglieder des Vorstands übertragen, wenn diese Mitglieder nicht zuverlässig sind oder nicht die erforderliche fachliche Eignung haben oder wenn das Kreditinstitut nicht mehr über die erforderliche Anzahl von Vorstandsmitgliedern verfügt. Wenn Mitglieder des Vorstands nicht zuverlässig sind oder nicht die erforderliche Sachkunde besitzen oder wenn ihnen wesentliche Verstöße gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung verborgen geblieben sind oder sie festgestellte Verstöße nicht beseitigt haben, kann die BaFin dem Sonderbeauftragten die Aufgaben und Befugnisse des Vorstands insgesamt übertragen. In allen diesen Fällen ruhen die Aufgaben und Befugnisse des Vorstands oder der betroffenen Vorstandsmitglieder (§45c Abs.1 bis 3 KWG). Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstituts gegenüber seinen Gläubigern oder der begründete Verdacht, dass eine wirksame Aufsicht über das Kreditinstitut nicht möglich ist, kann die BaFin zur Abwendung dieser Gefahr einstweilige Maßnahmen treffen. Sie kann dabei auch Mitgliedern des Vorstands die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen oder beschränken (§46 Abs. 1 KWG). Jede Satzungsänderung bedarf gemäß §179 Abs.1 Satz 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse gemäß § 17 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit erfordert. In den Fällen, in denen das Gesetz - in nicht zwingender Form - eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 9 Abs.3 der Satzung berechtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 9. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 190.188.029,83 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs.5 S.1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 um bis zu 190.188.029,83 €, eingeteilt in bis zu 67.237.653 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten, wandelbaren hybriden Schuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussrechten, die von der Gesellschaft oder Konzernunternehmen (§ 18 Abs. 1 AktG), die der Gesellschaft nachgeordnet sind, auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 (Ermächtigung 2015) bis zum 9. Juni 2020 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder ihre entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von einer Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht und nicht andere Erfüllungsformen gewählt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung 2015 jeweils zu bestimmenden Options- und Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise durch Erfüllung entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten beziehungsweise durch Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von §60 Abs.2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe der in § 4 der Satzung vorgesehenen Kapitalmaßnahmen (genehmigtes und bedingtes Kapital) festzulegen. Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und hybride Schuldverschreibungen 1. Ermächtigungszeitraum; Nennbetrag; Aktienzahl; Laufzeit; Verzinsung Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 9. Juni 2020 einmalig oder mehrmals Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder hybride Schuldverschreibungen (der Begriff »hybride Schuldverschreibungen« bezeichnet in dieser Ermächtigung hybride Schuldverschreibungen, welche die Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung als zusätzliches Kernkapital (»Additional Tier 1 Capital — AT1 Capital«) erfüllen, aber rechtlich möglicherweise nicht als Genussrechte einzuordnen sind) (mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht beziehungsweisepflicht beziehungsweise Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft, sämtliche vorgenannten Finanzinstrumente nachfolgend zusammenfassend auch »Finanzinstrumente«), mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Bar- oder Sachleistung auszugeben. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung begebenen Finanzinstrumente darf insgesamt 3.000.000.000,00€ nicht überschreiten. Die Finanzinstrumente können auf den Inhaber oder auf den Namen lauten. Den Inhabern beziehungsweise Gläubigern (nachfolgend zusammen »Inhaber«) der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen sind nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Finanzinstrumente Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen, die zum Bezug von Stückaktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 67.237.654 Stück mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt höchstens 190.188.029,83 € berechtigen beziehungsweise verpflichten. Entsprechende Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten können auch den Inhabern der Genussrechte oder hybriden Schuldverschreibungen gewährt beziehungsweise auferlegt werden. Die Gesellschaft kann auf die Gewährung eines Wandlungs- oder Optionsrechts an die Inhaber dieser Finanzinstrumente verzichten, wenn das AktG dies zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung gestattet. Die jeweilige Laufzeit der Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten darf die Laufzeit der jeweiligen Finanzinstrumente nicht übersteigen. Die Verzinsung der Finanzinstrumente kann variabel ausgestaltet werden; sie kann auch vollständig oder teilweise von Gewinnkennzahlen der Gesellschaft oder ihres Konzerns (unter Einschluss des Bilanzgewinns oder der durch Gewinnverwendungsbeschlüsse festgesetzten Dividende für Aktien der Gesellschaft) abhängig sein. Ferner können die Anleihebedingungen der Finanzinstrumente eine Nachzahlung für in Vorjahren ausgefallene Leistungen vorsehen. 2. Währung; Ausgabe durch Konzernunternehmen; Anerkennung als zusätzliches Kernkapital oder sonstige bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel a) Die Finanzinstrumente können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines anderen OECD-Landes ausgegeben werden. b) Die Finanzinstrumente können auch durch Konzernunternehmen (§ 18 Abs.1 AktG), die der Gesellschaft nachgeordnet sind, ausgegeben werden. Für den Fall der Ausgabe der Finanzinstrumente durch Konzernunternehmen ist der Vorstand ermächtigt, für die Gesellschaft die Garantie für die Finanzinstrumente abzugeben, der Gesellschaft eine Ersetzungsbefugnis nach Ziffer 4 lif.a) einzuräumen und den Inhabern solcher Finanzinstrumente Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten auf Aktien der Gesellschaft einzuräumen oder zu garantieren. c) Die Finanzinstrumente können so ausgestaltet werden, dass sie zum Zeitpunkt der Ausgabe als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1 Capital -AT1 Capital) oder sonst als bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden. 3. Wandlungs- und Optionsrecht a) Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber einer einzelnen Schuldverschreibung (nachfolgend auch »Teilschuldverschreibung« genannt) das Recht, nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen ihre Teilschuldverschreibung(en) in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Daraus resultierende rechnerische Bruchteile von Aktien werden in Geld ausgeglichen; ferner können eine in bar zu leistende Zuzahlung und die Zusammenlegung oder ein Ausgleich für nicht wandlungsfähige Spitzen festgelegt werden. Die Anleihebedingungen können auch ein variables Wandlungsverhältnis und eine Bestimmung des Wandlungspreises (vorbehaltlich des unter Ziffer 5 bestimmten Mindestpreises) innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kurses der Aktie der Gesellschaft während der Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen vorsehen. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei der Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag beziehungsweise den unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. b) Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhabern der Teilschuldverschreibung(en) das Recht einräumen, nach Maßgabe der Optionsbedingungen Aktien der Gesellschaft gegen Leistung einer Bar- oder Sacheinlage zu beziehen. Die Optionsbedingungen können ferner vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen erfüllt werden kann. In diesem Fall ergibt sich das Bezugsverhältnis aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Aus dem Bezugsverhältnis resultierende rechnerische Bruchteile von Aktien werden in Geld ausgeglichen; ferner können diese Bruchteile nach Maßgabe der Options- oder Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden. Die Optionsbedingungen können auch vorsehen, dass der Optionspreis (vorbehaltlich des unter Ziffer 5 bestimmten Mindestpreises) innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kurses der Aktie der Gesellschaft während der Laufzeit der Optionsschuldverschreibungen verändert werden kann. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Optionsausübung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag beziehungsweise den unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. c) Für den Fall der Ausgabe von Genussrechten oder hybriden Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten gilt Ziffer 3 a), für den Fall der Ausgabe von Genussrechten oder hybriden Schuldverschreibungen mit Optionsrechten gilt Ziffer 3 b) entsprechend. 4. Wandlungs- oder Optionspflicht sowie Ersetzungsbefugnis; Gewährung neuer oder bestehender Aktien; Geldzahlung a) Die Anleihebedingungen der Finanzinstrumente können die unbedingte oder bedingte Verpflichtung begründen, die Wandlungs- oder Optionsrechte zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt (jeweils auch »Endfälligkeit« genannt) auszuüben, oder bei Endfälligkeit eine Verpflichtung der Gesellschaft zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft anstelle einer Rückzahlung in Geld vorsehen (Wandlungs- oder Optionspflicht). Die Endfälligkeit kann auch ergänzend oder ausschließlich durch ein künftiges, zum Zeitpunkt der Begebung der Finanzinstrumente noch ungewisses Ereignis oder die Ausübung eines Kündigungsrechts bestimmt werden. Die Anleihebedingungen können ferner das Recht der Gesellschaft begründen, den Inhabern von Finanzinstrumenten bei Endfälligkeit ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren (Ersetzungsbefugnis). Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Endfälligkeit auszugebenden Aktien darf auch in diesen Fällen den Nennbetrag oder einen geringeren Ausgabebetrag der Finanzinstrumente nicht übersteigen. Auf die Bestimmung der Anzahl der bei Finanzinstrumenten mit Wandlungs- oder Optionspflicht bei Endfälligkeit auszugebenden Aktien finden (i) bezogen auf die Wandlungspflicht die Regelungen zum Wandlungsverhältnis, zum Ausgleich für nicht wandlungsfähige Bruchteile oder Spitzen, zur Zuzahlung, zum variablen Wandlungsverhältnis sowie zur Bestimmung des Wandlungspreises innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite (Ziffer 3 lit.a)) und (ii) bezogen auf die Optionspflicht die Regelungen zur Übertragung von Teilschuldverschreibungen zur Erfüllung des Optionspreises, zum Bezugsverhältnis, zum Ausgleich für nicht zum Bezug berechtigende Bruchteile, zum Bezug ganzer Aktien auf Basis aufaddierter Bruchteile sowie zur Bestimmung des Optionspreises innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite (Ziffer 3 lit.b)) nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Finanzinstrumente entsprechende Anwendung. b) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Fall der Wandlung (auch bei Wandlung im Fall einer entsprechenden Wandlungspflicht) oder Optionsausübung (auch bei Optionsausübung im Fall einer entsprechenden Optionspflicht) oder Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft nach ihrer Wahl entweder neue Aktien oder bereits bestehende Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Anleihebedingungen der Finanzinstrumente mit Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise -pflichten können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der Wandlung oder Optionsausübung beziehungsweise bei Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten nicht Aktien der Gesellschaft zu gewähren, sondern den Gegenwert in Geld zu zahlen. Der Wert der Aktien der Gesellschaft bemisst sich insoweit nach dem arithmetischen Mittel der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Entscheidung der Gesellschaft, den Gegenwert der Aktien in Geld zu zahlen. 5. Wandlungs- und Optionspreis; wertwahrende Anpassung des Wandlungs- und Optionspreises a) Der jeweils festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft muss aa) mindestens 50% des arithmetischen Mittels der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Finanzinstrumente mit Wandlungs- oder Optionsrecht betragen, oder bb) für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts mindestens 50% des arithmetischen Mittels der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem in dem Zeitraum vom Beginn der Bezugsfrist bis einschließlich des Tages vor der Bekanntmachung der endgültigen Festlegung der Konditionen gemäß § 186 Abs.2 AktG betragen, oder cc) für den Fall der Emission von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Einbringung von Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder ähnlichen Forderungen von Vorstandsmitgliedern, Mitgliedern der Geschäftsführung oder Mitarbeitern der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen i. S. v. § 15 AktG, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder auf die die Gesellschaft einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, dem arithmetischen Mittel der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem an sämtlichen Börsenhandelstagen in Frankfurt am Main in dem Referenzzeitraum von Dezember eines abgelaufenen Geschäftsjahres bis einschließlich Februar des folgenden Geschäftsjahres, in dem der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen beschließt, entsprechen. b) Abweichend von lit. a) aa) und bb) kann der Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis in den Fällen einer Wandlungs- oder Optionspflicht oder einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft (Ziffer 4 lit. a)) dem arithmetischen Mittel der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem während der zehn Börsenhandelstage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit der Finanzinstrumente entsprechen, auch wenn dieser Durchschnittskurs den oben genannten Mindestwandlungs- oder Optionspreis (50%) unterschreitet. c) § 9 Abs.1 und §199 Abs.2 AktG bleiben unberührt. d) Sofern während der Laufzeit von Finanzinstrumenten, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht enthalten, Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten eintreten, können die Wandlungs- oder Optionspreise - unbeschadet § 9 Abs.1 AktG - wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. Insbesondere kann der Wandlungs- oder Optionspreis nach näherer Bestimmung in den Anleihebedingungen der Finanzinstrumente gemäß beziehungsweise entsprechend §216 Abs.3 AktG dann wertwahrend angepasst werden, wenn die Gesellschaft während der Wandlungs- beziehungsweise Optionsfrist (i) durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ausgabe neuer Aktien das Grundkapital erhöht oder (ii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder eigene Aktien veräußert (ungeachtet eines etwaigen Ausschlusses des Bezugsrechts für Spitzenbeträge) oder (iii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre weitere Finanzinstrumente mit Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht oder Wandlungs- beziehungsweise Optionspflicht oder Ersetzungsbefugnis ausgibt, gewährt oder garantiert (ungeachtet eines etwaigen Ausschlusses des Bezugsrechts für Spitzenbeträge) und in den Fällen (i) bis (iii) den Inhabern schon bestehender Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte oder Wandlungs- beziehungsweise Optionspflichten oder Finanzinstrumenten mit Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft hierfür kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungs- beziehungsweise Optionspflicht oder nach Ausübung der Ersetzungsbefugnis kraft Gesetzes zustehen würde. e) Anstelle der wertwahrenden Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises können die Anleihebedingungen der Finanzinstrumente für alle vorgenannte Fälle und darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen beziehungsweise Ereignisse, die mit einer wirtschaftlichen Verwässerung des Werts der bestehenden Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten verbunden sind (beispielsweise Umwandlungsmaßnahmen, Aktiensplits, Dividendenzahlungen, Kontrollerlangung durch Dritte), eine Anpassung der Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten oder der Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft vorsehen. Insbesondere können nach näherer Bestimmung in den Anleihebedingungen der Finanzinstrumente in allen vorgenannten Fällen auch die Zahlung eines entsprechenden Betrags durch die Gesellschaft bei Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise bei Erfüllung entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten in Geld vorgesehen oder den Inhabern der Finanzinstrumente Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden. Soweit zum Verwässerungsschutz erforderlich, können die Anleihebedingungen der Finanzinstrumente für alle vorgenannten Fälle auch vorsehen, dass die Anzahl der Wandlungs- oder Optionsrechte oder Wandlungs- oder Optionspflichten je Teilschuldverschreibung angepasst wird. §9 Abs.1 und §199 Abs.2 AktG bleiben unberührt. 6. Bezugsrecht; Bezugsrechtsausschluss a) Die Finanzinstrumente sind den Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich zum Bezug anzubieten, soweit ein gesetzliches Bezugsrecht besteht. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die Finanzinstrumente von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach §186 Abs.5 S.1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden die Finanzinstrumente von einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben, so hat die Gesellschaft das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft entsprechend sicherzustellen. b) Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente auszuschließen, aa) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; bb) soweit der Bezugsrechtsausschluss erforderlich ist, um den Inhabern von zu einem früheren Zeitpunkt ausgegebenen Finanzinstrumenten (mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten oder einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft) in dem Umfang ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts (beziehungsweise nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht) oder nach Ausübung einer Ersetzungsbefugnis als Aktionär zustehen würde; cc) wenn die Finanzinstrumente gegen Barzahlung ausgegeben und so ausgestaltet werden, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Der Umfang dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ist jedoch auf die Ausgabe von Finanzinstrumenten beschränkt, die Wandlungs- oder Optionsrechte oder -pflichten oder eine Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von nicht mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung gewähren. Dieser Höchstbetrag vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage anderer Ermächtigungen zur Veräußerung oder zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder von Finanzinstrumenten mit dem Recht oder der Pflicht zum Bezug solcher Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs.3 S.4 AktG veräußert oder ausgegeben worden sind; dd) soweit die Finanzinstrumente gegen Sachleistung ausgegeben werden; ee) im Fall der Ausgabe von Genussrechten oder hybriden Schuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrechte oder -pflichten (oder ohne eine Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft), soweit diese obligationsähnlich ausgestaltet sind, d. h. (i) keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, (ii) keine Beteiligung am Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren und (iii) die Höhe der Verzinsung nicht auf der Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende der Gesellschaft berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder hybriden Schuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für vergleichbare Mittelaufnahmen entsprechen. 7. Ermächtigung zur Festlegung weiterer Einzelheiten der Finanzinstrumente Der Vorstand ist ermächtigt, im vorgenannten Rahmen die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Finanzinstrumente, insbesondere Volumen, Zeitpunkt der Ausgabe, Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabebetrag, mögliche Variabilität von Wandlungsverhältnis oder Optionspreis, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie Wandlungs- und Optionszeitraum - im Fall der Ausgabe der Finanzinstrumente durch Konzernunternehmen (§ 18 Abs.1 AktG), die der Gesellschaft nachgeordnet sind, mit der Zustimmung ihrer Organe -festzulegen. Eigene Aktien Die pbb ist ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des am 10. Juni 2015 oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 d und 71 e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann unmittelbar durch die Gesellschaft, durch Konzernunternehmen (§ 18 Abs.1 AktG), die der Gesellschaft nachgeordnet sind, oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung nachgeordneter Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in letzterem Fall auch mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 9. Juni 2020. a) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands aa) über die Börse oder bb) im Weg eines öffentlichen Kaufangebots oder cc) im Weg einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten. aa) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dem arithmetischen Mittel der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an seine Stelle tretenden elektronischen Handelssystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag des Erwerbs um nicht mehr als 10% über- beziehungsweise unterschreiten. bb) Im Fall eines öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre darf der gebotene und gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dem arithmetischen Mittel der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an seine Stelle tretenden elektronischen Handelssystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem nachfolgend beschriebenen Stichtag um nicht mehr als 10% über- beziehungsweise unterschreiten. Stichtag ist der Tag, an dem der Vorstand der Gesellschaft endgültig über das formelle Angebot entscheidet. Im Fall einer Angebotsanpassung, die zulässig ist, wenn sich nach Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursabweichungen vom maßgeblichen Kurs ergeben, ist Stichtag der Tag, an dem der Vorstand endgültig formell über die Anpassung entscheidet. Das Volumen des öffentlichen Kaufangebots kann begrenzt werden. Sofern ein öffentliches Kaufangebot überzeichnet ist, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der jeweils angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; insoweit wird das Recht der Aktionäre ausgeschlossen, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen. Darüber hinaus können eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien sowie eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Stück je Aktionär) vorgesehen werden. In den in diesem Unterabsatz genannten Fällen wird ein weiter gehendes Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. cc) Soweit der Erwerb im Weg einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgt, legt der Vorstand der Gesellschaft eine Kaufpreisspanne je Aktie fest, innerhalb derer Offerten abgegeben werden können. Die Kaufpreisspanne kann angepasst werden, wenn sich während der Angebotsfrist erhebliche Abweichungen vom Kurs zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten ergeben. Der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten), den die Gesellschaft aufgrund der eingegangenen Verkaufsofferten ermittelt, darf dem arithmetischen Mittel der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an seine Stelle tretenden elektronischen Handelssystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem nachfolgend beschriebenen Stichtag um nicht mehr als 10% überbeziehungsweise unterschreiten. Stichtag ist der Tag, an dem der Vorstand der Gesellschaft endgültig formell über die Annahme der Verkaufs Offerten entscheidet. Das Volumen der Annahme kann begrenzt werden. Sofern von mehreren gleichartigen Verkaufsofferten wegen der Volumenbegrenzung nicht sämtliche angenommen werden, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der jeweils angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; insoweit wird das Recht der Aktionäre ausgeschlossen, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen. Darüber hinaus können eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien sowie eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Stück je Aktionär) vorgesehen werden. In den in diesem Unterabsatz genannten Fällen wird ein weiter gehendes Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. b) Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung nach lit. a) erworben werden, neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden: aa) Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung in entsprechender Anwendung des §186 Abs.3 S.4 AktG nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit den neuen Aktien, die seit Erteilung dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs.3 S.4 AktG ausgegeben worden sind, insgesamt 10% des am 10. Juni 2015 oder - falls der Wert geringer ist - bei Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten, wandelbaren hybriden Schuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussrechten mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs.3 S.4 AktG ausgegeben worden sind. bb) Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen. cc) Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedürfen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft gemäß §8 Abs.3 AktG erhöht. Der Vorstand wird in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. c) Die Ermächtigungen unter lit. b) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71 d S.5 AktG oder durch nachgeordnete Konzernunternehmen (§ 18 Abs.1 AktG) der Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung eines nachgeordneten Konzernunternehmens (§ 18 Abs. 1 AktG) der Gesellschaft erworben werden. d) Das Bezugsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen, wie die eigenen Aktien gemäß den Ermächtigungen unter lit. b), aa) und bb) verwendet werden. Darüber hinaus kann der Vorstand im Fall der Veräußerung der eigenen Aktien durch Angebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen. Unter der vorstehend beschriebenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien darf der Aktienerwerb außer auf den dort beschriebenen Wegen auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen oder Terminkaufverträgen (im Folgenden zusammen auch »Eigenkapitalderivate«) durchgeführt werden. Die Gesellschaft kann auf physische Belieferung gerichtete Eigenkapitalderivate abschließen, wenn durch die Derivatbedingungen sichergestellt ist, dass diese Eigenkapitalderivate nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5% des am 10. Juni 2015 über diese Ermächtigung vorhandenen oder- falls dieser Wert geringer ist-zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der Eigenkapitalderivate muss so gewählt werden, dass der Aktienerwerb aufgrund der Eigenkapitalderivate beziehungsweise deren Ausübung spätestens am 9. Juni 2020 erfolgt. Der bei Ausübung der Put-Optionen beziehungsweise bei Fälligkeit des Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf das arithmetische Mittel der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an seine Stelle tretenden elektronischen Handelssystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Abschluss des betreffenden Optionsgeschäfts beziehungsweise Terminkaufs nicht um mehr als 10% überschreiten und 10% dieses Mittelwerts nicht unterschreiten, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen Optionsprämie. Eine Ausübung der Call-Optionen darf nur erfolgen, wenn der zu zahlende Kaufpreis das arithmetische Mittel der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an seine Stelle tretenden elektronischen Handelssystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb der Aktien nicht um mehr als 10% überschreitet und 10% dieses Mittelwerts nicht unterschreitet, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der bezahlten Optionsprämie. Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte und für Put-Optio- nen vereinnahmte Optionsprämie darf von dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen nicht mehr als 5% abweichen. Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Eigenkapitalderivate mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs.3 S.4 AktG ausgeschlossen. Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien gegenüber der Gesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Eigenkapitalderivaten zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen. Für die Veräußerung und Einziehung von Aktien, die unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erworben werden, gelten die unter a) bis d) skizzierten Regeln. Zum 31. Dezember 2015 hatte die Gesellschaft weder eigene Aktien noch Eigenkapitalderivate im Bestand. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Es wurden keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots Die Angaben zu Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots sind im Vergütungsbericht enthalten. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach §289a HGB ist auf der Internetseite der pbb (www.pfandbriefbank.com) veröffentlicht. HORIZON Düsseldorf150 Mio. € Entwicklungs- und Investitionsfinanzierung Deutschland September 2015 Die pbb hat einer Objektgesellschaft von die developer Projektentwicklung GmbH (»die developer«) ein Darlehen für den Erwerb eines Grundstücks sowie des Baus eines 60 Meter hohen Bürogebäudes in bester Lage am Kennedydamm in Düsseldorf zur Verfügung gestellt. Die gesamte Entwicklung hat ein Volumen von rund 150 Mio. €. Das Darlehen der pbb deckt davon einen wesentlichen Teil ab. Der etablierte Bürostandort Kennedydamm wird durch die besondere Architektur des neuen Gebäudes und einen starken Ankermieter weiter gestärkt. »die developer« entwarfen das außergewöhnliche Gebäude gemeinsam mit dem bekannten Düsseldorfer Architekturbüro HPP Architekten. Die starke regionale Präsenz in Deutschland unterstreicht die Bedeutung des Heimatmarktes für die pbb: Mit Standorten in München, Berlin, Düsseldorf Frankfurt/Eschborn und Hamburg verfügt die pbb über das notwendige Knowhow für anspruchsvolle, komplexe Finanzierungsprojekte. Gleichzeitig unterstützt die Bank ihre Kunden mit detaillierten Kenntnissen auf regionaler Ebene. KonzernabschlussKonzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Konzern-Gesamtergebnisrechnung Konzern-Bilanz Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals Konzern-Kapitalflussrechnung Anhang (Notes) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Segmentberichterstattung Angaben zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Angaben zur Konzern-Bilanz (Aktiva) Angaben zur Konzern-Bilanz (Passiva) Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung Angaben zu Finanzinstrumenten Sonstige Angaben Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnungscroll
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Komponenten der Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
Konzern-BilanzAktiva scroll
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitalsscroll
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Wie im Konzernabschluss 2014 ausgewiesen
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Details sind in der Note »Stetigkeit« beschrieben. Konzern-Kapitalflussrechnung1)scroll
Anhang (Notes)Note 1 Allgemeine Informationen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2 Grundsätze 3 Stetigkeit 4 Konzerneinheitliche Bilanzierung 5 Konsolidierung 6 Angaben zu Beteiligungen an Tochterunternehmen 7 Angaben zu Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 8 Finanzinstrumente 9 Leasingverhältnisse 10 Barreserve 11 Handelsaktiva 12 Forderungen 13 Wertberichtigungen auf Forderungen und Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen (Risikovorsorge) 14 Finanzanlagen 15 Sachanlagen 16 Immaterielle Vermögenswerte 17 Sonstige Aktiva 18 Verbindlichkeiten 19 Handelspassiva 20 Rückstellungen 21 Sonstige Passiva 22 Nachrangkapital 23 Stille Einlage 24 Aktienbasierte Vergütung 25 Währungsumrechnung 26 Ertragsteuern 27 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 28 Ermessensentscheidungen und Schätzungen Segmentberichterstattung 29 Erläuterungen zur Segmentberichterstattung nach Geschäftssegmenten 30 Erfolgsrechnung nach Geschäftssegmenten 31 Bilanzbezogene Steuerungsgrößen nach Geschäftssegmenten 32 Aufgliederung der operativen Erträge Angaben zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 33 Zinsüberschuss 34 Provisionsüberschuss 35 Handelsergebnis 36 Finanzanlageergebnis 37 Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen 38 Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen 39 Kreditrisikovorsorge 40 Verwaltungsaufwand 41 Saldo übrige Erträge/Aufwendungen 42 Ertragsteuern 43 Nettogewinne/Nettoverluste 44 Ergebnis je Aktie Angaben zur Konzern-Bilanz (Aktiva) 45 Barreserve 46 Handelsaktiva 47 Forderungen an Kreditinstitute 48 Forderungen an Kunden 49 Wertberichtigungen auf Forderungen 50 Aktivische Wertanpassungen im Portfolio Hedge Accounting 51 Finanzanlagen 52 Sachanlagen 53 Immaterielle Vermögenswerte 54 Sonstige Aktiva 55 Ertragsteueransprüche 56 Nachrangige Vermögenswerte 57 Pensionsgeschäfte 58 Eigene Verbriefungsgeschäfte (Securitisation) Angaben zur Konzern-Bilanz (Passiva) 59 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 60 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 61 Verbriefte Verbindlichkeiten 62 Passivische Wertanpassungen im Portfolio Hedge Accounting 63 Handelspassiva 64 Rückstellungen 65 Sonstige Passiva 66 Ertragsteuerverpflichtungen 67 Nachrangkapital 68 Eigenkapital 69 Treuhandgeschäfte Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung 70 Erläuterungen zu den Positionen der Konzern-Kapitalflussrechnung Angaben zu Finanzinstrumenten 71 Derivative Geschäfte 72 Cashflow Hedge Accounting 73 Undiskontierte Zahlungsströme der Verbindlichkeiten 74 Als Sicherheit übertragene Vermögenswerte 75 Sicherheiten, die weiterverkauft oder verpfändet werden könne 76 Übertragung von finanziellen Vermögenswerten 77 Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) der Finanzinstrumente 78 Überfällige, aber nicht wertberichtigte Bestände 79 Restrukturierte Forderungen 80 Saldierung von Finanzinstrumenten Sonstige Angaben 81 Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen 82 Leasingverhältnisse 83 Bankenaufsichtsrechtliche Kennzahlen 84 Honorare für den Konzernabschlussprüfer 85 Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen 86 Mitarbeiter 87 Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands 88 Anteilsbesitz der pbb 89 Country-by-Country Reporting 1 Allgemeine InformationenDie Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) mit Sitz in München ist ein führender Finanzierer für gewerbliche Immobilienfinanzierungen und öffentliche Investitionsfinanzierung und gleichzeitig größter Pfandbriefemittent und wichtiger Emittent von Covered Bonds in Europa. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 41054) und stellt das oberste Mutterunternehmen des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) dar. Im Juli 2015 hat die Hypo Real Estate Holding AG (HRE Holding) als damaliger, alleiniger Eigentümer der pbb aus dem eigenen Bestand im Rahmen eines Börsengangs insgesamt 107.580.245 Aktien, davon 6.589.289 Aktien im Rahmen einer Mehrzuteilungsoption, bei Investoren platziert. Die HRE Holding hält nach vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption einen Anteil von 20% am Grundkapital der pbb. Seit dem 16. Juli 2015 werden die Aktien unter dem Börsenkürzel »PBB« und der ISIN DE0008019001 im Prime Standard des regulierten Marktes an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Mit Wirkung zum 21. September 2015 wurde die Aktie der pbb in den MDAX® aufgenommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden2 GrundsätzeDie pbb hat den vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die IFRS sind die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und Interpretationen. Im Einzelnen sind dies die International Financial Reporting Standards (IFRS), die International Accounting Standards (IAS) und die Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) beziehungsweise des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC). Ferner liegen dem Konzernabschluss die handelsrechtlichen Vorschriften zugrunde, die nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwenden sind. Der Konzernabschluss basiert auf den IFRS, die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Endorsement-Prozesses in Europäisches Recht übernommen wurden. Mit Ausnahme bestimmter Vorschriften zum Fair Value Hedge Accounting für einen Porffolio-Hedge von Zinsrisiken im IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement wurden alle IFRS, die vom IASB veröffentlicht und verpflichtend anzuwenden sind, von der Europäischen Union (EU) vollständig anerkannt. Der pbb Konzern wendet im Rahmen des Fair Value Hedge Accounting für einen Portfolio-Hedge von Zinsrisiken einen Teil der nach Europäischem Recht zulässigen Erleichterungen an. Der vorliegende Konzernabschluss ist daher mit den in der EU anzuwendenden IFRS konform, jedoch nicht mit den gesamten vom IASB verabschiedeten IFRS. Außerdem wurden die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) herausgegebenen Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) beachtet, sofern sie den IFRS nicht entgegenstehen. Der Vorstand der pbb hat den vorliegenden Konzernabschluss am 1. März 2016 unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Erstmals anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen Die folgenden Interpretationen und Änderungen fanden im Geschäftsjahr 2015 erstmals Anwendung:
IFRIC Interpretation 21 IFRIC 21 klärt, wann eine gegenwärtige Verpflichtung bei durch die öffentliche Hand erhobenen Abgaben entsteht. In der Interpretation wird das verpflichtende Ereignis für den Ansatz einer Verbindlichkeit als die Aktivität Identifiziert, welche die Zahlung nach der einschlägigen Gesetzgebung auslöst. Annual Improvements to IFRSs 2011-2013 Cycle Annual Improvements to IFRSs 2011-2013 nimmt Änderungen an IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40 vor. Sämtliche Anpassungen sind für den pbb Konzern entweder nicht relevant oder von untergeordneter Bedeutung, sodass sich im vorliegenden Konzernabschluss keine wesentlichen Auswirkungen ergaben. In Europäisches Recht übernommene Standards, Interpretationen und Änderungen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind Der pbb Konzern plant keine frühzeitige Anwendung von erst in späteren Geschäftsjahren verpflichtend anzuwendenden Standards, Interpretationen oder Änderungen. Die folgenden Änderungen waren zum Bilanzstichtag in Europäisches Recht übernommen, sind jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden:
Amendments to IFRS 11 Bei den Änderungen an IFRS 11 handelt es sich um eine Klarstellung, dass Erwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen, auch nach den Prinzipien des IFRS 3 zu bilanzieren sind. Die Änderungen sind erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden davon abhängen, ob zukünftig Anteile an gemeinschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des IFRS 11 gehalten werden. Im Geschäftsjahr 2015 war dies nicht der Fall. Amendments to IAS 1 Durch die Änderungen an IAS 1 wird vor allem das Konzept der Wesentlichkeit deutlicher hervorgehoben mit dem Ziel, den IFRS-Abschluss von unwesentlichen Informationen zu entlasten und somit die Vermittlung relevanter Informationen zu fördern. Dazu wird klargestellt, dass das Konzept der Wesentlichkeit auf alle Bestandteile des IFRS-Abschlusses anzuwenden ist, was eine Verschiebung irrelevanter Informationen aus anderen Teilen des Abschlusses in den Anhang verhindern soll. Korrespondierend hierzu wird klargestellt, dass unwesentliche Informationen auch dann nicht separat darzustellen sind, wenn ihre Darstellung in einem IFRS explizit verlangt wird. Das gilt sogar dann, wenn bestimmte Mindestposten gefordert sind. Zudem werden in den Änderungen an IAS 1 weiterhin geregelt, klargestellt oder angeregt:
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Der pbb Konzern plant, die Angaben im Konzernabschluss vor dem Hintergrund des Amendments to IAS 1 zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Amendments to IAS 16 and IAS 41 Die Änderungen regeln die Bilanzierung sogenannter produzierender Pflanzen und sind erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1.Januar 2016 beginnen. Da der pbb Konzern keine Vermögenswerte im Sinne des IAS 41 im Bestand hat, werden sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. Amendments to IAS 16 and IAS 38 Die Änderungen an IAS 16 und IAS38 klären, dass eine Abschreibung von Sachanlagen und immaterieller Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer auf Basis von Umsatzerlösen der durch sie hergestellten Güter grundsätzlich nicht sachgerecht ist. Die Änderungen sind erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Da der pbb Konzern Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte linear auf Basis der angenommenen Nutzungsdauern vornimmt und auch künftig vornehmen wird, werden sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. Amendments to IAS 19 (revised 2011) Die Änderungen an IAS 19 stellen die Vorschriften klar, die sich mit der Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen beziehungsweise Beiträgen von dritten Parteien zu den Dienstleistungsperioden beschäftigen, wenn die Beiträge mit der Dienstzeit verknüpft sind. Darüber hinaus werden Erleichterungen geschaffen, wenn die Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. Im vorliegenden Konzernabschluss ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen. Amendments to IAS 27 Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen können im IFRS-Einzelabschluss künftig auch nach der Equity- Methode bilanziert werden. Die Änderungen sind erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Da die Regelungen ausschließlich Einzelabschlüsse betreffen, werden sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. Annual Improvements Project Die von Annual Improvements to IFRSs 2010-2012 betroffenen Standards sind IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 38 sowie IAS 24. Annual Improvements to IFRSs 2012-2014 passen die Standards IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34 an. Die Anpassungen müssen erstmals auf Berichtsperioden angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Veröffentlichte, aber noch nicht in Europäisches Recht übernommene Standards, Interpretationen und Änderungen Weiterhin wurden Standards und Änderungen veröffentlicht, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht in Europäisches Recht übernommen und vom pbb Konzern nicht vorzeitig angewendet wurden. Die Erstanwendungszeitpunkte der folgenden Standards und Änderungen sind vorbehaltlich einer Übernahme in Europäisches Recht:
IFRS 9 Der IASB hat sein Projekt zur Ablösung von IAS 39 durch die Veröffentlichung des IFRS 9 im Juli 2014 abgeschlossen. Der Standard enthält in der nunmehr endgültigen Fassung die grundlegend überarbeiteten Bereiche Classification and Measurement, Impairment Methology und Hedge Accounting, letzterer aber ohne Regelungen zum sogenannten Macro Hedge. Der Teil Classification and Measurement sieht zur Einordnung der Finanzinstrumente folgende Bewertungskategorien vor:
Die Kategorisierung der finanziellen Schuldinstrumente auf der Aktivseite ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte (Geschäftsmodellkriterium) und von den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte (Zahlungsstromkriterium). Zum erstmaligen Ansatz wird der jeweilige finanzielle Vermögenswert entweder als »zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn-und- Verlust-Rechnung«, als »zu fortgeführten Anschaffungskosten« oder als »zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen« klassifiziert. Eigenkapitalinstrumente sind dagegen generell zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wobei für Nicht-Handelsbestände ein Wahlrecht besteht, die Wertänderungen in der Gewinn-und- Verlust-Rechnung oder in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen zu zeigen. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verpflichtungen unter IFRS 9 bleibt weitgehend unverändert zu den derzeitigen Regelungen des IAS 39. Diejenigen nicht derivativen Verbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, die nicht Handelszwecken dienen oder freiwillig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei den FVTPL-Verbindlichkeiten sind Wertänderungen, die auf die Veränderung des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen zu erfassen. Die Regelungen zur Wertminderung unter IFRS 9 sind relevant für zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen bewertete Vermögenswerte sowie für außerbilanzielle Verpflichtungen, wie Kreditzusagen und Finanzgarantien. Während das Wertberichtigungsmodell gemäß IAS 39 die Erfassung von Kreditausfällen bei Eintritt eines auslösenden Ereignisses vorsieht, beinhaltet IFRS 9 ein Modell, bei dem Rückstellungen für Kreditausfälle bei Erstansatz des finanziellen Vermögenswerts (oder dem Zeitpunkt, an dem der Konzern Vertragspartner der Kreditzusage oder der Finanzgarantie wird) auf Basis der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Erwartungen potenzieller Kreditausfälle erfasst werden. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft bei Erstansatz basiert auf den erwarteten Kreditausfällen für die ersten zwölf Monate (sogenannte Stufe 1). Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos des finanziellen Vermögenswertes in der Folgebewertung muss die Risikovorsorge die über die Laufzeit zu erwartenden gesamten Kreditausfälle des finanziellen Vermögenswerts (Lifetime Expected Loss) widerspiegeln (sogenannte Stufe 2 und Stufe 3). Durch die Neuregelungen im Hedge Accounting soll sich die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen stärker an der ökonomischen Risikosteuerung eines Unternehmens orientieren. Grundsätzlich sind einige der Einschränkungen der derzeitigen Regelungen beseitigt worden, sodass eine größere Auswahl von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen verfügbar wird. Zudem sind nicht mehr zwingend quantitative Effektivitätsnachweise einer Sicherungsbeziehung zu liefern, vielmehr kann der Nachweis auch rein qualitativ erfolgen. Solange noch kein Regelwerk zur Bilanzierung von Macro Hedges verabschiedet wurde, räumt der IASB ein Bilanzierungswahlrecht ein, wonach die bisherigen Regelungen des IAS 39 beibehalten werden können. IFRS 9 ist erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1.Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, allerdings werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt. Eine freiwillige frühere Anwendung ist zulässig. Da die Bilanz des pbb Konzerns weit überwiegend aus Finanzinstrumenten besteht, wird die Erstanwendung des IFRS 9 weitreichende Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Aufgrund der neuen Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden einige der bisher zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zukünftig voraussichtlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen. Hierunter fallen zum Beispiel finanzielle Vermögenswerte, die aufgrund ihrer vertraglichen Regelung nicht das Zahlungsstromkriterium erfüllen und daher zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung bilanziert werden müssen. Ein weiteres Beispiel stellt das Liquiditätsportfolio dar, das voraussichtlich zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen ausgewiesen werden muss. Im Gegenzug werden einige Wertpapiere, die nach IAS 39 als Available-for-Sale-Bestand zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Der Effekte aus der Umstellung der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden unter anderem vom Geschäftsmodell der Portfolios zum IFRS-9-Erstanwendungszeitpunkt abhängen. Zudem werden die Bilanzierungsprozesse von Wertminderungen entsprechend den neuen Regelungen in erheblichem Umfang anzupassen sein, was zu einem höheren Bestand an Wertberichtigungen führen dürfte. Grund hierfür ist die Anforderung zum Ansatz einer Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditausfälle für die ersten zwölf Monate auch für solche Instrumente, bei denen sich das Kreditrisiko seit Erstansatz nicht wesentlich erhöht hat, und in Höhe des Lifetime Expected Loss für finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko signifikant erhöht hat. Die auf dieser Basis gebildeten Wertberichtigungen dürften den Bestand der nach IAS 39 auf Basis der eingetretenen Verlustereignisse gebildeten Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierten Wertberichtigungen übersteigen. Die Ertragslage dürfte darüber hinaus volatiler werden als derzeit nach Anwendung der Regelungen gemäß IAS 39 wegen der größeren Anzahl zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte und der neuen Regelungen zu den Wertberichtigungen nach IFRS 9. Unter anderem aufgrund der derzeit noch bestehenden Unsicherheiten und Interpretationsmöglichkeiten ist jedoch noch keine verlässliche Quantifizierung der Effekte möglich. Der pbb Konzern hat im Jahr 2011 ein Projekt zur Umsetzung von IFRS9 gestartet. Dieses Projekt wurde im Jahr 2012 unterbrochen, da sich die Finalisierung der IFRS-9-Regelungen verzögerte und somit Rechtsunsicherheit bestand. Nach Finalisierung des Standards wurde das Umsetzungsprojekt im Jahr 2014 wieder aufgenommen. Das IFRS-9-Projekt ist untergliedert in Teilprojekte zur Klassifizierung und Bewertung, zur Risikovorsorgeermittlung der Stufen 1 und 2 sowie zur Risikovorsorgeermittlung der Stufe 3. Das IFRS-9-Projekt ist eng verknüpft mit der Umsetzung von anderen Anforderungen wie zum Beispiel neuen regulatorischen Meldeerfordernissen. Zur Umsetzung der neuen Regeln zur Klassifizierung und Bewertung wurde der Bestand an Forderungen und Wertpapieren gemäß dem Zahlungsstromkriterium klassifiziert. Zudem erfolgte die Analyse der Portfolios auf Basis des derzeitigen Geschäftsmodells. Mit der technischen Spezifikation zur Umsetzung der Anforderungen für die Vorsysteme wurde begonnen. Zur Umsetzung der neuen Wertberichtigungsregeln entwickelt der pbb Konzern ein System zur Ermittlung der Wertberichtigungshöhe für die Stufen 1 und 2 und sieht sich insgesamt auf einem guten Weg, IFRS 9 zum 1. Januar 2018 erstmalig anzuwenden. IFRS 14 Durch den neuen Standard wird es IFRS-Erstanwendern ermöglicht, bestimmte regulatorische Abgrenzungsposten bei preisregulierten Tätigkeiten im IFRS-Abschluss beizubehalten. Der aktuell vorliegende Standard ist vom IASB bis zur endgültigen Veröffentlichung der Bilanzierungsregeln für preisregulierte Tätigkeiten als Interimslösung angedacht. Der aktuelle IFRS 14 ist erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Europäische Kommission wird ausschließlich den endgültigen IFRS 14 in Europäisches Recht übernehmen, nicht jedoch die derzeitige Interimslösung. Auf den Konzernabschluss werden sich aber in keinem Fall Auswirkungen ergeben, da der pbb Konzern kein IFRS-Erstanwender ist. IFRS 15 Der neue Standard ersetzt IAS 18 und IAS 11, die derzeitigen Standards zur Umsatzrealisierung. Umsatzerlöse sind nach IFRS 15 dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen daraus ziehen kann. IFRS 15 ist erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Aufgrund des Geschäftsmodells, der bestehenden Produkte und vertraglichen Regelungen des pbb Konzerns werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 28 Die Änderungen stellen die Befreiungsmöglichkeiten von der Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses gemäß IFRS 10.4 (a) klar und schreiben vor, dass Investmentgesellschaften, die ihre Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewerten, in den Anwendungsbereich des IFRS 12 fallen. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Aufgrund des Geschäftsmodells des pbb Konzerns werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Amendments to IFRS 10 and IAS 28 Hierdurch wird eine Inkonsistenz zwischen IFRS 10 und IAS 28 beseitigt und die Erfassung nicht realisierter Erfolge aus einer Veräußerung oder einer Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder einem Joint Venture klargestellt. Die Änderungen sollten ursprünglich erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden sein, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Allerdings hat der IASB den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben, da ein Konflikt zwischen den neuen und den bestehenden Regelungen des IAS 28 festgestellt wurde. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden davon abhängen, ob zukünftig derartige Transaktionen durchgeführt werden. Im Geschäftsjahr 2015 war dies nicht der Fall. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ist auf der Internetseite (www.pfandbhefbank.com) veröffentlicht. Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht erfüllt die Anforderungen des § 315 Abs. 1 und 2 HGB und des DRS 20. Er umfasst einen Bericht über die Grundlagen des Konzerns, einen Wirtschaftsbericht, einen Nachtragsbericht, einen Risiko- und Chancenbericht, einen Prognosebericht und sonstige Angaben. Der Risiko- und Chancenbericht enthält Angaben, die nach IFRS 7 verpflichtend offenzulegen sind. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind im Nachtragsbericht aufgeführt. 3 StetigkeitDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wendet der pbb Konzern dem Rahmenkonzept der IFRS sowie den IAS 1 und IAS 8 folgend stetig an. Im Geschäftsjahr 2015 wurde die Bilanzierung der latenten Steueransprüche und -Verbindlichkeiten gemäß IAS 8.14 ff. geändert. Aufgrund der Anpassung an die herrschende Bilanzierungspraxis gemäß IAS 12.74 werden die latenten Steueransprüche und -Verbindlichkeiten seit dem 30. Juni 2015 saldiert ausgewiesen. Die Darstellung der Vorjahreszahlen wurde analog angepasst. Zum 31. Dezember 2015 betrugen die aktiven latenten Steuern 516 Mio.€ (31. Dezember 2014:631 Mio.€; 1. Januar 2014: 1.125 Mio. €) und die passiven latenten Steuern 432 Mio. € (31. Dezember 2014: 630 Mio.€; 1. Januar 2014:1.124 Mio.€), was saldiert zu einem Ausweis aktiver latenter Steuern von 84 Mio.€ (31. Dezember 2014:1 Mio. €, 1. Januar 2014:1 Mio.€) führte. In einer vor der frühesten in diesem Konzernabschluss dargestellten Periode wurden die latenten Ertragsteueransprüche irrtümlich zu niedrig ausgewiesen, was im vierten Quartal 2015 gemäß IAS 8.42 korrigiert wurde. In diesem Zusammenhang wurden die latenten Ertragsteueransprüche und die Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2014 und zum 1. Januar 2014 um jeweils 6 Mio.€ angepasst. Nach der Korrektur betrugen die latenten Ertragsteueransprüche zum 31. Dezember 2014 und zum 1. Januar 2014 jeweils 1 Mio.€ und die Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2014 -1.148 Mio.€ beziehungsweise zum 1. Januar 2014 -3.109 Mio.€. Darüber hinaus wendet der pbb Konzern zum 31. Dezember 2015 die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 an. 4 Konzerneinheitliche BilanzierungDie Einzelabschlüsse der konsolidierten in- und ausländischen Unternehmen gehen unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in den Konzernabschluss der pbb ein. 5 Konsolidierungscroll
scroll
1)
pbb, Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen
und sonstige Beteiligungen
2)
Keine Vollkonsolidierung wegen Unwesentlichkeit Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen beherrscht wird. Beherrschung liegt vor, wenn die pbb die Entscheidungsmacht hat, relevante Tätigkeiten zu steuern, ein Anrecht auf die signifikanten Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen besitzt und ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen kann, die Höhe der signifikanten variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, beispielsweise wenn sich die Stimmrechte lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn das strukturierte Unternehmen beherrscht wird. Im Geschäftsjahr 2015 kam es zu einer Änderung im Konsolidierungskreis, da am 17. Dezember 2015 ein finanziertes Objekt in den Niederlanden veräußert wurde, das die pbb aufgrund vertraglicher Regelungen mit dem Eigentümer am 12. November 2014 erstkonsolidiert hatte. Der Verkaufspreis in Höhe von 15 Mio.€ entsprach dem Buchwert, sodass sich in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung kein wesentlicher Effekt ergab. In der Bilanz kam es zu einem Aktivtausch, wodurch die Forderungen an Kreditinstitute um 15 Mio.€ stiegen, während die Position Sonstige Aktiva um denselben Betrag sank. Darüber hinaus ergaben sich zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2015 keine Änderungen des Konsolidierungskreises. Konsolidierungsgrundsätze Zum Erwerbszeitpunkt werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses verteilt, indem die identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens, die die Ansatzkriterien gemäß IFRS 3.10 erfüllen, zu ihren zu dem Zeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerten angesetzt werden. Jegliche Differenzen zwischen den Anschaffungskosten für den Unternehmenszusammenschluss und dem Anteil des Erwerbers an dem beizulegenden Nettozeitwert der auf diese Weise angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten werden gemäß IFRS 3.32-36 als Geschäfts- oder Firmenwert oder als Überschuss des Anteils des Erwerbers an dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens über die Anschaffungskosten bilanziert. Übersteigt der Anteil an der Summe der beizulegenden Zeitwerte die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses, werden die identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sowie die Bemessung der Anschaffungskosten des Zusammenschlusses erneut beurteilt, und der nach der erneuten Beurteilung noch verbleibende Überschuss wird sofort erfolgswirksam erfasst. Geschäftsbeziehungen innerhalb des Konsolidierungskreises werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse aus konzerninternen Geschäften eliminiert. Es bestehen keine wesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen oder gemeinsame Vereinbarungen beziehungsweise Gemeinschaftsunternehmen. Die Anteile sind als AfS-Finanzinstrumente bilanziert. 6 Angaben zu Beteiligungen an TochterunternehmenDieser Konzernabschluss enthält in der Note »Anteilsbesitz der pbb« eine Anteilsbesitzliste. Dort werden die Tochterunternehmen danach gegliedert, ob sie konsolidiert worden sind oder nicht. Zudem ist der sonstige Anteilsbesitz aufgeführt. Alle vollkonsolidierten Unternehmen haben als Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Die Auswirkungen der vertraglichen Beziehungen der Konzernunternehmen zu den nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss enthalten. Der pbb Konzern kann für zwei Beteiligungen an Tochterunternehmen (31. Dezember 2014: zwei), die wegen untergeordneter Bedeutung für den Konzern nicht einbezogen werden, einen beizulegenden Zeitwert nicht verlässlich ermitteln. Anteile an diesen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH sind nicht auf einem aktiven Markt gehandelt und sind daher zu Anschaffungskosten bewertet und in den AfS-Finanzanlagen bilanziert. Die Summe der Beteiligungsbuchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an Tochterunternehmen betrug 0 Mio.€ (31. Dezember 2014:0 Mio.€). Die zusammengefassten Bilanzsummen der nicht konsolidierten Tochterunternehmen beliefen sich wie im Vorjahr auf weniger als 0,1% der Konzernbilanzsumme. Die Summe der Anteile des Konzerns am Gewinn oder Verlust der einzeln betrachtet unwesentlichen Beteiligungen an Tochterunternehmen betrug 0 Mio.€ (31. Dezember 2014: 0 Mio.€). Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Finanzanlagen ausgebucht, deren Fair Value nicht verlässlich ermittelt werden kann (2014: 0 Mio.€). Zwei konsolidierte und ein wegen untergeordneter Bedeutung für den pbb Konzern nicht konsolidiertes Tochterunternehmen befinden sich im Liquidationsverfahren. Die Bilanzsummen dieser Unternehmen betrugen insgesamt 72 Mio.€ (31. Dezember 2014: 0 Mio.€). Es wird erwartet, dass die Liquidationen im ersten Quartal 2017 abgeschlossen werden können. Wesentliche Beschränkungen hinsichtlich Nutzbarkeit von Vermögensgegenständen innerhalb des Konzerns Gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen sowie Schutzrechte nicht beherrschender Anteile können den Konzern in seiner Fähigkeit beschränken, Zugang zu den Vermögenswerten zu erhalten und diese an oder von andere(n) Unternehmen ungehindert innerhalb des Konzerns zu transferieren und Schulden des Konzerns zu begleichen. Zum Stichtag bestanden keine für den Konzern wesentlichen Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Bei allen Unternehmen, über die die pbb Beherrschung hat, werden 100% der Stimmrechte gehalten. Folglich existieren keine erheblichen Beschränkungen aufgrund von Schutzrechten zugunsten fremder Dritter. Als eine Auflage des von der Europäischen Kommission aus dem Beihilfeverfahren aus dem Jahre 2011 geforderten Burden Sharing wurden Gewinne bis zur Privatisierung im pbb Konzern thesauriert und zur Rückführung der stillen Einlage der Bundesrepublik Deutschland verwendet. Insbesondere durften keine rechtlich nicht gebotenen Rückzahlungen von sonstigen Eigenmittelinstrumenten (zum Beispiel Hybridkapital-Instrumente, Genussscheine) vorgenommen werden. Mit der Privatisierung im Jahr 2015 ist diese Auflage entfallen. 7 Angaben zu Beteiligungen an assoziierten UnternehmenEin assoziiertes Unternehmen ist aufgrund des Beteiligungsbuchwertes und des anteiligen Ergebnisses des Beteiligungsunternehmens für den Konzern von wesentlicher Bedeutung. Der pbb Konzern hielt Anteile an drei assoziierten Unternehmen (31. Dezember 2014: drei). Derzeit existieren im pbb Konzern aufgrund untergeordneter Bedeutung keine nach der at-Equity-Methode einzubeziehenden Beteiligungen an assoziierten Unternehmen. Anteile an diesen Gesellschaften in der Rechtsform der Personengesellschaft sind zu Anschaffungskosten bewertet und in den AfS- Finanzanlagen bilanziert. Die Summe der Beteiligungsbuchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen betrug 0 Mio.€ (31. Dezember 2014: 0 Mio. €). Die Summe der Anteile des Konzerns am Gewinn oder Verlust der einzeln betrachtet unwesentlichen Beteiligungen an assoziierten Unternehmen betrug im Geschäftsjahr 2015 1 Mio.€ (2014: unter 1 Mio.€). 8 FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument ist gemäß IAS 32 ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Ansatz und Ausbuchung Der pbb Konzern setzt einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit nur dann in seiner Bilanz an, wenn eine Konzerngesellschaft Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert. Agien und Disagien werden periodengerecht in die Position Zinsüberschuss eingestellt. Das primäre Abgangskonzept des IAS 39 sieht vor, einen finanziellen Vermögenswert auszubuchen, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen werden. Werden im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an dem übertragenen finanziellen Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken weder übertragen noch zurückbehalten und wird weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert ausgeübt, so hat das Unternehmen den Vermögenswert in Höhe des sogenannten anhaltenden Engagements zu aktivieren. Geschäftsvorfälle, die zu einer partiellen Ausbuchung aufgrund eines anhaltenden Engagements führen, liegen im pbb Konzern nicht vor. Im Fall von echten Pensionsgeschäften und synthetischen Verbriefungen dürfen die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht werden, da die Abgangskriterien nach IAS 39 nicht erfüllt sind. Sicherheiten mit demselben Kontrahenten und den gleichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel ISDA-Rahmenabkommen) werden gemäß IAS 32 auf Nettobasis dargestellt. Demzufolge wird nur der saldierte Betrag ausgewiesen. Kategorien gemäß IAS 39 Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Folgebewertung fordert IAS 39, alle Finanzinstrumente in die dort definierten Kategorien einzustufen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit von der Kategorisierung zu bewerten: Held for Trading (HfT) Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn dieser/diese
HfT-Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden erfolgswirksam erfasst. HfT-Finanzinstrumente werden in den Positionen Handelsaktiva und Handelspassiva ausgewiesen. Die Zinserträge und -aufwendungen aus diesen Finanzinstrumenten werden im Zinsüberschuss gezeigt. Sollte am Handelstag ein Unterschied zwischen Transaktionspreis und Marktwert bestehen und dieser Unterschied auf nicht beobachtbare Parameter zurückzuführen sein, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung eines Finanzinstruments haben, so wird dieser Differenzbetrag (sogenannter Day one Profit) nicht direkt in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, sondern über die Laufzeit der Transaktion verteilt. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird erst dann vereinnahmt, wenn die Bewertungsparameter beobachtbar werden oder die Transaktion ausläuft beziehungsweise beendet wird. In den Geschäftsjahren 2015 und 2014 bestanden keine wesentlichen Day one Profits. Designated at Fair Value Through Profit or Loss (dFVTPL) Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten können beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende/-r finanzieller Vermögenswert beziehungsweise finanzielle Verbindlichkeit eingestuft werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Designation ist zulässig, wenn durch die Nutzung der Bewertungskategorie entweder eine Ansatz- und Bewertungsinkonsistenz vermieden oder erheblich reduziert wird, das Management und die Performance- Messung eines Portfolios aus Finanzinstrumenten auf Basis der Fair Values erfolgt oder es sich um ein Instrument handelt, das ein trennungspflichtiges eingebettetes Derivat enthält. dFVTPL-Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden erfolgswirksam erfasst. Zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 hatte der pbb Konzern keine Vermögenswerte und keine Verbindlichkeiten in der Kategorie dFVTPL. Held to Maturity (HtM) Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit halten will und kann. HtM-Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der pbb Konzern hatte in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 keine HtM-Bestände. Loans and Receivables (LaR) Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Die Kredite und Forderungen enthalten Schuldscheindarlehen. Kredite und Forderungen werden in den Positionen Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und Finanzanlagen bilanziert und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus Krediten und Forderungen werden in der Position Zinsüberschuss ausgewiesen. Bei Forderungen an Kunden und Forderungen an Kreditinstitute werden marktpreisinduzierte Nettogewinne und Nettoverluste aus Vorfälligkeitsentschädigungen und Veräußerungen in der Position Zinsüberschuss gezeigt. Derartige Nettogewinne und Nettoverluste bei Finanzanlagen werden im Finanzanlageergebnis erfasst. Erfolgswirksam zu erfassende bonitätsinduzierte Wertminderungen werden in der Kreditrisikovorsorge beziehungsweise bei den Finanzanlagen im Finanzanlageergebnis ausgewiesen. Available for Sale (AfS) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert sind und nicht als Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eingestuft sind. Der pbb Konzern kategorisiert keine Kredite und Forderungen in die Kategorie AfS, sondern nur Wertpapiere. AfS-Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden erfolgsneutral in einer gesonderten Position des Eigenkapitals erfasst (AfS-Rücklage), bis der Vermögenswert verkauft, eingezogen oder anderweitig abgegangen ist oder eine Wertminderung für den finanziellen Vermögenswert gemäß IAS 39.58 ff. festgestellt wurde, sodass zu diesem Zeitpunkt der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulative Gewinn oder Verlust erfolgswirksam wird. Ist der objektive Grund für die Wertminderung eines AfS-Schuldinstruments weggefallen, ist die Wertberichtigung erfolgswirksam rückgängig zu machen. Erfolgswirksam erfasste Wertberichtigungen für ein AfS-Eigenkapitalinstrument dürfen hingegen nicht erfolgswirksam rückgängig gemacht werden. AfS-Vermögenswerte werden in der Position Finanzanlagen ausgewiesen. Die Zinserträge aus den AfS-Vermögenswerten werden in der Position Zinsüberschuss ausgewiesen. Nettogewinne und Nettoverluste aus der Veräußerung sowie aus erfolgswirksam zu erfassenden Bewertungsänderungen von AfS-Finanzinstrumenten wegen Impairment oder Zuschreibungen werden im Finanzanlageergebnis gezeigt Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten sind solche nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert kategorisiert sind. Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Unverbriefte finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in den Positionen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen, verbriefte, nicht nachrangige Verbindlichkeiten unter den verbrieften Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten im Nachrangkapital. Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Position Zinsüberschuss gezeigt Darüber hinaus enthält die Position Zinsüberschuss Nettogewinne und Nettoverluste aus Rückkäufen und Rücknahmen vor Fälligkeit sowie Ab- und Zuschreibungen von finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Derivate Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst, sofern die Derivate nicht im Cashflow Hedge Accounting abgebildet werden. Die Bewertungsergebnisse aus Stand-alone-Derivaten werden im Handelsergebnis gezeigt und jene aus Sicherungsderivaten im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen. In der Bilanz werden die Stand-alone-Derivate in den Handelsaktiva und Handelspassiva ausgewiesen und die Sicherungsderivate in den Sonstigen Aktiva und Sonstigen Passiva. Trennungspflichtige eingebettete derivative Finanzinstrumente innerhalb eines strukturierten Produkts werden - außerhalb der Kategorien Held for Trading und dFVTPL- vom Basisvertrag getrennt und als eigenständiges derivatives Finanzinstrument erfasst. Der Basiskontrakt wird anschließend in Abhängigkeit von der getroffenen Kategorisierung bilanziert. Die Wertänderung aus den abgetrennten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Derivaten wird erfolgswirksam erfasst. Klassen IFRS 7 und IFRS 13 schreiben Angaben aufgegliedert nach Klassen von Finanzinstrumenten vor. Der pbb Konzern hat als Klassen überwiegend die IAS-39-Bewertungskategorien, unwiderrufliche Kreditzusagen, Finanzgarantien, Sicherungsderivate und die Barreserve sowie Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen definiert. Bewertungsmethoden Für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, basiert die Bewertung, falls vorhanden, auf Börsenkursen oder sonstigen Marktpreisen. Liegt kein Preis von einem aktiven Markt vor, werden beobachtbare Marktpreise vergleichbarer Finanzinstrumente verwendet. Sind keine Preise vergleichbarer Instrumente verfügbar, werden Bewertungsmodelle auf Basis von am Markt beobachtbaren Parametern verwendet. Falls auch dies nicht möglich ist, werden die Finanzinstrumente auf Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren Parametern bewertet. Bei den verwendeten Bewertungsmodellen handelt es sich um Marktstandardmodelle, auf die in der Note »Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) der Finanzinstrumente« im Zusammenhang mit den Produkten eingegangen wird. Wertminderung Gemäß IAS 39.58 sind alle finanziellen Vermögenswerte auf Wertminderung zu prüfen. Mindestens zu jedem Bilanzstichtag untersucht der pbb Konzern einzelfallbezogen, ob objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen. Die Kriterien zur Feststellung eines solchen objektiven Hinweises sind insbesondere
Ausfallgefährdete Forderungen werden - sofern eine positive Fortführungsprognose des jeweiligen Kreditengagements gegeben ist - bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Kreditnehmers vom pbb Konzern restrukturiert. Dies geschieht durch eine Änderung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses beziehungsweise Nebenabreden mittels einseitiger oder gegenseitiger Willenserklärung. Restrukturierungsvereinbarungen sollen die Chancen für den pbb Konzern erhöhen, die ausstehende Forderungen zu realisieren beziehungsweise zumindest das Ausfallrisiko des Engagements zu reduzieren. Sie beinhalten üblicherweise unter anderem Stillhaltevereinbarungen, Laufzeitverlängerungen, geänderte Zinszahlungs-/Tilgungstermine, Zins-/Tilgungsreduzierungen oder auch das Aussetzen von vertraglichen Vereinbarungen (zum Beispiel financial covenants), damit der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllen kann. Die Steuerung des Adressrisikos von restrukturierten Darlehen erfolgt durch die Credit-Risk-Management-Einheiten des Konzerns. Eine Darstellung der Risikomessung und Steuerungsmethodik ist im Risiko- und Chancenbericht im Kapitel »Adressrisiko« enthalten. Details sind in der Note »Restrukturierte Forderungen« dargestellt. Zwei Arten von Wertberichtigungen werden unterschieden: Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierte Wertberichtigungen. Wertberichtigungen auf Forderungen werden in einem eigenen Sonderkonto (Wertberichtigungen auf Forderungen) ausgewiesen, anstatt den Buchwert dieses Vermögenswertes zu mindern. Der Aufwand wird in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter der Kreditrisikovorsorge gezeigt. Veränderungen einer bereits erfassten Wertminderung werden als Veränderung der Wertberichtigung erfasst und ebenfalls in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Bestandteil der Kreditrisikovorsorge ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen auf AfS-Finanzanlagen sowie Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierte Wertberichtigungen auf LaR-Finanzanlagen mindern direkt den Buchwert des Vermögenswertes. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird der Aufwand im Finanzanlageergebnis ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte, deren Folgebewertung erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfolgt, ist ein Impairment im beizulegenden Zeitwert impliziert. Der pbb Konzern wertberichtigt Forderungen und Finanzanlagen, deren Konditionen neu verhandelt wurden, falls objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen. Zur Bemessung der Höhe der Wertberichtigung werden insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigt:
Wenn keine realistische Aussicht auf Rückzahlung der Forderung besteht und die Sicherheiten verwertet beziehungsweise auf den pbb Konzern übertragen wurden, werden die Forderung und die zugehörige Wertberichtigung abgeschrieben. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, für die keine Einzelwertberichtigungen identifiziert wurden, werden zur Berechnung von portfoliobasierten Wertberichtigungen zu kreditrisikoinhärenten Portfolios zusammengefasst. Die portfoliobasierten Wertberichtigungen berücksichtigen eingetretene Wertminderungen, die noch nicht identifiziert wurden. Die zur Bemessung der portfoliobasierten Wertberichtigungen verwendeten Parameter werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Wertminderungen werden insbesondere durch Berücksichtigung folgender Faktoren bestimmt:
Hedge Accounting Sicherungsbeziehungen zwischen Finanzinstrumenten werden gemäß IAS 39 als Fair Value Hedge, Cashflow Hedge oder als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb abgebildet. Zur Absicherung von Zinsrisiken werden Zinsderivate wie zum Beispiel Zins- Swaps und -Optionen verwendet. Fair Value Hedge Gemäß IAS 39 wird bei einem Fair Value Hedge ein bilanzierter Vermögenswert, eine bilanzierte Verbindlichkeit, eine bilanzunwirksame feste Verpflichtung oder ein genau bezeichneter Teil eines solchen Vermögenswertes, einer solchen Verbindlichkeit oder festen Verpflichtung gegen eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert, die auf ein bestimmtes Risiko zurückzuführen ist und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte. Erfüllt die Absicherung des beizulegenden Zeitwerts im Verlauf der Berichtsperiode die Voraussetzungen des IAS 39.88, so erfolgt die Bilanzierung folgendermaßen:
Das Fair Value Hedge Accounting wird vom pbb Konzern zur Abbildung von Micro- und Macro- Hedge-Beziehungen verwendet. Im Micro FairValue Hedge Accounting werden Zinsänderungsrisiken abgesichert. Die Ineffektivitäten innerhalb der nach IAS 39 zulässigen Bandbreite werden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen gezeigt. Die positiven und negativen Marktwerte der Sicherungsinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert in den Posten sonstige Aktiva beziehungsweise sonstige Passiva ausgewiesen. Die Anpassung des Buchwerts des Grundgeschäfts um den dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Gewinn oder Verlust wird unmittelbar am Grundgeschäft vorgenommen. Zur retrospektiven Effektivitätsmessung wird die Regressionsanalyse verwendet. Die Dollar-Offset-Methode wird zur Quantifizierung der prospektiven Ineffektivität herangezogen. Wird eine Absicherungsbeziehung aus anderen Gründen als der Ausbuchung der abgesicherten Position beendet, wird die Differenz zwischen dem Buchwert der abgesicherten Position zu diesem Zeitpunkt und dem Wert, den diese Position ohne Absicherung aufgewiesen hätte (die nicht-amortisierte Fair-Value-Anpassung), über die verbleibende Restlaufzeit der ursprünglichen Absicherung erfolgswirksam im Zinsergebnis amortisiert. Wird das abgesicherte Instrument beispielsweise infolge von Verkauf oder Rückzahlung ausgebucht, wird die nicht-amortisierte Fair-Value-Anpassung sofort erfolgswirksam erfasst. Im Portfolio Hedge Accounting im Sinne des IAS 39 werden Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis sowohl aus Forderungen als auch aus Verbindlichkeiten abgesichert. Die beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows der Grundgeschäftsportfolios werden aktivisch und passivisch jeweils in den Posten Aktivische beziehungsweise Passivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting ausgewiesen. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der gesicherten Risiken aus den abgesicherten Grundgeschäftsportfolios werden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen ausgewiesen. Die positiven und negativen Marktwerte der Sicherungsinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert in den Posten sonstige Aktiva beziehungsweise sonstige Passiva bilanziell erfasst. Die Wertänderungen werden im Posten Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen gezeigt und kompensieren somit weitestgehend die Ergebniseffekte aus den Bewertungen der Cashflows der Grundgeschäftsportfolios. Die Cashflows der Grundgeschäftsportfolios werden monatlich im Rahmen eines dynamischen Hedge-Designations- und -auflösungsprozesses bestimmt. Die Amortisierung der daraus jeweils resultierenden Wertanpassungsposten erfolgt über die Restlaufzeit des Laufzeitbandes im Zinsergebnis. Bei Abgängen von Cashflows der Grundgeschäfte aus den gesicherten Portfolios erfolgt eine anteilige Auflösung der zugehörigen Wertanpassung im Zinsergebnis. Cashflow Hedge Bei einem Cashflow Hedge wird gemäß IAS 39 das Risiko schwankender Zahlungsströme abgesichert, das auf ein bestimmtes, mit dem bilanzierten Vermögenswert oder der bilanzierten Verbindlichkeit (wie beispielsweise ein Teil oder alle künftigen Zinszahlungen einer variabel verzinslichen Schuld) oder mit einer erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbundenes Risiko zurückzuführen ist und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte. So werden die zukünftigen variablen Zinszahlungen für zinsvariable Forderungen und Verbindlichkeiten vorwiegend mittels Zins-Swaps in feste Zahlungen getauscht. Sicherungsinstrumente werden beim Cashflow Hedge Accounting zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Das Bewertungsergebnis ist in einen effektiven und in einen ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung zu trennen. Der effektive Teil des Sicherungsinstruments wird erfolgsneutral in einer gesonderten Position des Eigenkapitals (Cashflow-Hedge-Rücklage) erfasst. Der ineffektive Teil des Sicherungsderivats wird erfolgswirksam im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen erfasst. Eine Sicherungsbeziehung gilt als effektiv, wenn zu Beginn und über die gesamte Laufzeit der Geschäfte Änderungen der Zahlungsströme der Grundgeschäfte nahezu vollständig (Bandbreite von 80% bis 125%) durch Änderungen der Zahlungsströme der Sicherungsinstrumente kompensiert werden. Um die Effektivität nachzuweisen, werden vierteljährlich die zukünftigen variablen Zinszahlungen aus den zu sichernden Forderungen und Verbindlichkeiten den variablen Zinszahlungen aus den Zinsderivaten in detaillierten Laufzeitbändern gegenübergestellt. Zur Effektivitätsmessung wird die Dollar-Offset-Methode verwendet. Falls eine Cashflow-Absicherung für eine vorgesehene Transaktion als nicht mehr wirksam erachtet oder die Absicherungsbeziehung beendet wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust auf dem Absicherungsinstrument, der ursprünglich direkt im Eigenkapital gebucht worden war, noch so lange dort behalten, bis die vereinbarte oder vorgesehene Transaktion erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam gebucht. Der pbb Konzern verwendet beim Cashflow Hedge Accounting einen Makro-Ansatz. Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb Die Absicherung einer Nettoinvestition gegen Fremdwährungsrisiken aus der Umrechnung wird auch als Net Investment Hedge bezeichnet. Die Bilanzierung von Net Investment Hedges erfolgt in gleicher Weise wie die von Cashflow Hedges. Der pbb Konzern hat in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 keine Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe abgesichert. 9 LeasingverhältnisseGemäß IAS 17 ist ein Leasingverhältnis eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Leasingverträge sind in Finanzierungsleasing- und Operating-Leasingverhält- nisse zu klassifizieren. Ein Leasinggeschäft wird als Operating-Leasing eingestuft, wenn der wesentliche Anteil der Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt. Demgegenüber gelten als Finanzierungsleasing solche Vertragsverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswerts auf den Leasingnehmer übertragen werden. pbb Konzern als Leasinggeber Operating-Leasing Bei Operating-Leasingverhältnissen sind die an den Leasingnehmer vermieteten Vermögenswerte dem Leasinggeber zuzurechnen und von diesem weiterhin zu bilanzieren. Der pbb Konzern hat keine Operating-Leasing-Objekte als Leasinggeber. Finanzierungsleasing Bei Finanzierungsleasingverträgen hat der Leasinggeber eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer zu aktivieren. Der Ausweis der Forderung erfolgt in Höhe des Nettoinvestitionswerts in das Leasingverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die erhaltenen Leasingraten werden in einen ertragswirksamen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil aufgespalten. Die Zinserträge werden über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Weise vereinnahmt, dass sie grundsätzlich eine konstante periodische Verzinsung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis widerspiegeln; der Tilgungsanteil mindert als Kapitalrückzahlung die noch ausstehende Forderung. pbb Konzern als Leasingnehmer Operating-Leasing Die vom Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen gezahlten Leasingraten werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst und als sonstiger betrieblicher Aufwand oder im Verwaltungsaufwand ausgewiesen, sofern es sich um Mietaufwendungen handelt. Die Mietdauer beginnt, sobald der Leasingnehmer die physische Nutzung des Leasingobjekts kontrolliert. Die entsprechenden Leasinggegenstände werden vom Leasingnehmer nicht aktiviert. Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing weist der Leasingnehmer die angemieteten Vermögenswerte in seiner Bilanz aus. Der pbb Konzern hat keine Finanzierungsleasingverträge als Leasingnehmer. 10 BarreserveDie Barreserve enthält Guthaben bei Zentralnotenbanken und wird zu Anschaffungskosten bewertet. 11 HandelsaktivaDie Handelsaktiva enthalten positive Marktwerte von Stand-alone-Derivaten des Bankbuchs. Nicht-derivative Handelsinstrumente hat der pbb Konzern nicht im Bestand. Handelsaktiva werden mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet. Bewertungs- und Realisierungsgewinne und -Verluste aus Handelsaktiva werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Handelsergebnis ausgewiesen. 12 ForderungenForderungen werden in den Positionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesen und gemäß IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern es sich nicht um dFVTPL-Forderungen, AfS-Forderungen oder Grundgeschäfte eines Fair Value Hedge handelt. Zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 hatte der pbb Konzern keine Forderungen der Kategorien AfS und dFVTPL im Bestand. Die Zuführungen zu den Wertberichtigungen auf Forderungen werden in der Gewinn-und-Verlust- Rechnung in dem eigenen Posten Kreditrisikovorsorge gezeigt. Aus Sicherungsbeziehungen resultierende Wertänderungen werden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen auswiesen. Alle übrigen Erträge und Aufwendungen aus Forderungen inklusive der Nettogewinne und Nettoverluste werden in der Position Zinsüberschuss ausgewiesen. 13 Wertberichtigungen auf Forderungen und Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen (Risikovorsorge)Eine Risikovorsorge für Kreditrisiken wird gebildet, wenn objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass nicht der gesamte gemäß den ursprünglichen vertraglichen Bedingungen geschuldete Betrag eingebracht werden kann. Der Bemessung der Risikovorsorge liegen im Wesentlichen Erwartungen hinsichtlich Kreditausfällen, der Struktur und Qualität der Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren auf Einzel- und Portfoliobasis zugrunde. Einzelwertberichtigungen Für alle erkennbaren Ausfallrisiken entspricht die Risikovorsorge der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows. Letzterer wird anhand des ursprünglichen Effektivzinssatzes errechnet. Marktzinsänderungen wirken sich dabei nicht aus. Die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung des Barwertes einer wertberichtigten Forderung (sogenanntes Unwinding) wird als Zinsertrag ausgewiesen. Portfoliobasierte Wertberichtigungen Forderungen, für die keine Einzelwertberichtigungen gebildet wurden, werden gemäß IAS 39.64 zu risikoinhärenten Portfolios zusammengefasst. Für diese werden portfoliobasierte Wertberichtigungen gebildet, deren Höhe sich nach aktuellen Ereignissen, Informationen über signifikante Änderungen im technologischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld mit nachteiligen Folgen sowie nach historischen Ausfallquoten bemisst. Die Risikovorsorge unterteilt sich in Wertberichtigungen auf Forderungen und Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen wie noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen. Eine Wertberichtigung auf Forderungen wird als Abzugsposten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wohingegen eine Rückstellung für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen auf der Passivseite der Bilanz gezeigt wird. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden grundsätzlich alle Effekte in der Position Kreditrisikovorsorge ausgewiesen. Lediglich der Ertrag aus der durch Zeitablauf bedingten Erhöhung des Barwertes der wertberichtigten Forderungen wird in der Position Zinsüberschuss gezeigt. 14 FinanzanlagenIn den Finanzanlagen werden LaR- und AfS-Wertpapiere bilanziert. AfS-Finanzanlagen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von AfS-Finanzanlagen werden erfolgsneutral in einer gesonderten Position des Eigenkapitals erfasst (AfS-Rücklage), bis der Vermögenswert verkauft, eingezogen oder anderweitig abgegangen ist oder eine Wertminderung für den finanziellen Vermögenswert gemäß IAS 39.58ff. festgestellt wurde, so- dass zu diesem Zeitpunkt der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulative Gewinn oder Verlust erfolgswirksam wird. Einzelwertberichtigungen auf AfS-Finanzanlagen mindern direkt den Buchwert des Vermögenswertes. Portfoliobasierte Wertberichtigungen sind nicht auf AfS-Finanzanlagen zu bilden. Wertänderungen von AfS-Finanzanlagen, die effektiv gegen Marktpreisrisiken abgesichert sind, werden im Rahmen des Hedge Accounting abgebildet. LaR-Finanzanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierte Wertberichtigungen auf LaR-Finanzanlagen mindern direkt den Buchwert des Vermögenswertes. In den Geschäftsjahren 2015 und 2014 hatte der pbb Konzern keine HtM- und dFVTPL-Finanzanlagen. 15 SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Buchwerte werden (ausgenommen bei Grundstücken) um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer gemindert. Darüber hinaus werden Sachanlagen mindestens einmal jährlich auf Anhaltspunkte für eine außerplanmäßige Wertminderung geprüft. Sofern eine Wertminderung eingetreten ist, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung, werden Zuschreibungen maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Wirtschaftliche Nutzungsdauer scroll
Nachträglich angefallene Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden aktiviert, sofern dem Unternehmen ein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Aufwendungen für Maßnahmen zum Erhalt der Sachanlagen werden in dem Geschäftsjahr, in dem sie entstanden sind, erfolgswirksam erfasst. 16 Immaterielle VermögenswerteUnter den immateriellen Vermögenswerten ist im Wesentlichen erworbene und selbst erstellte Software ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte, Markennamen und Kundenbeziehungen sind nicht aktiviert. Software stellt immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer dar. Erworbene Software wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Selbst erstellte Software aktiviert der pbb Konzern, wenn es wahrscheinlich ist, dass der pbb Konzern daraus wirtschaftliche Vorteile ziehen kann und sich die Aufwendungen zuverlässig bestimmen lassen. Die aktivierungsfähigen Aufwendungen für selbst erstellte Software umfassen externe, direkt zurechenbare Kosten für Material und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen für Mitarbeiter, die unmittelbar mit der Erstellung von selbst genutzter Software befasst sind. Software wird über erwartete Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben. Darüber hinaus sind immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer jährlich oder, wenn es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte, auf Werthaltigkeit zu prüfen. 17 Sonstige AktivaUnter den Sonstigen Aktiva werden vor allem die positiven beizulegenden Zeitwerte aus derivativen Finanzinstrumenten (Sicherungsderivate) und Rettungserwerbe ausgewiesen. Rettungserwerbe werden wie Vorräte gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. 18 VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten, die nicht Grundgeschäfte eines effektiven Fair Value Hedge sind und nicht der Kategorie dFVTPL angehören, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Agien und Disagien werden dabei anteilig berücksichtigt. Unverzinsliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Barwert angesetzt. Der pbb Konzern hat Verbindlichkeiten nicht in die Bewertungskategorie dFVTPL designiert. Aus Sicherungszusammenhängen resultierende Wertänderungen werden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen ausgewiesen. Alle übrigen Erträge und Aufwendungen aus Verbindlichkeifen inklusive der als Nettogewinne und Nettoverluste gezeigten Einlösungsgewinne und -Verluste werden in der Position Zinsüberschuss gezeigt. 19 HandelspassivaUnter den Handelspassiva sind negative Marktwerte von Stand-alone-Derivaten des Bankbuchs ausgewiesen. Handelspassiva werden mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet. Bewertungsund Realisierungsgewinne und -Verluste aus Handelspassiva werden in der Gewinn-und-Verlust- Rechnung im Handelsergebnis ausgewiesen. 20 RückstellungenEine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Rückstellungen sind dann anzusetzen, wenn einem Unternehmen aus einem Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Gemäß IAS 37.15 gibt es vereinzelt Fälle, in denen unklar ist, ob eine gegenwärtige Verpflichtung existiert. In diesen Fällen führt ein Ereignis der Vergangenheit zu einer gegenwärtigen Verpflichtung, wenn unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise für das Bestehen einer gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag mehr dafür als dagegen spricht. In Ausnahmefällen, zum Beispiel in einem Rechtsstreit, kann über die Frage gestritten werden, ob bestimmte Ereignisse eingetreten sind oder diese zu einer gegenwärtigen Verpflichtung geführt haben. In diesem Fall bestimmt die pbb unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise, einschließlich der Meinung zum Beispiel von Sachverständigen, ob zum Abschlussstichtag eine gegenwärtige Verpflichtung besteht. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wird die bestmögliche Schätzung nach IAS 37.36ff. verwendet. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst mit einem Zinssatz, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie auf die für die Schuld typischen Risiken widerspiegelt. Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten gemäß IAS 19 gebildet. Die Berechnung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren). Die Höhe der Rückstellung entspricht der sogenannten Nettoschuld als Differenz zwischen dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert eines Planvermögens. Die pbb hat ein Planvermögen in Form einer qualifizierenden Versicherungspolice abgeschlossen, mit dem sie sich gegen Teile der Risiken aus den leistungsorientierten Pensionszusagen abgesichert hat. Die Rückdeckungsversicherungen sind an die Versorgungsberechtigten verpfändet. Die Ermittlung der Nettoschuld basiert auf demografischen und finanziellen versicherungsmathematischen Annahmen. Eine demografische Annahme ist beispielsweise die Sterbewahrscheinlichkeit, für die die pbb Richttafeln verwendet. Bei den finanziellen versicherungsmathematischen Annahmen hat der Abzinsungssatz die größte Auswirkung auf die Höhe der Nettoschuld. Der Zinssatz, der zur Bewertung herangezogen wird, ist auf der Grundlage der Renditen zu bestimmen, die am Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden. Die Nettozinsen auf die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan werden ermittelt, indem die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan mit dem Abzinsungssatz multipliziert wird. Die Ermittlung erfolgt zu Beginn des Geschäftsjahres. Alle während der Periode aufgrund von Beiträgen oder Leistungsauszahlungen erfolgten Änderungen der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan werden berücksichtigt. Die Nettozinsen auf die Nettoschuld werden wie die übrigen erfolgswirksamen Effekte aus den leistungsorientierten Pensionszusagen und dem Planvermögen in der Position Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung im Verwaltungsaufwand ausgewiesen. Neubewertungen der Nettoschuld resultieren aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und dem Ertrag aus dem Planvermögen mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan enthalten sind. Neubewertungen der Nettoschuld sind im Eigenkapital in der Position Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen auszuweisen. Veränderungen der Neubewertungen der Nettoschuld in einer Periode werden als Komponenten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen aus Erhöhungen oder Verminderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung aufgrund von Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen und der erfahrungsbedingten Anpassungen. Auswirkungen aus einer Änderung des Abzinsungssatzes haben in der Regel den größten Effekt auf die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste. 21 Sonstige PassivaUnter den Sonstigen Passiva werden neben den negativen beizulegenden Zeitwerten aus im Hedge Accounting abgebildeten Derivaten unter anderem abgegrenzte Verbindlichkeiten ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten für erhaltene oder gelieferte Güter oder Dienstleistungen, die weder bezahlt noch vom Lieferanten in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurden. Hierzu gehören auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, zum Beispiel Gleitzeitguthaben und Urlaubsansprüche. Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt worden. Sofern die hier aufgezählten Verpflichtungen am Abschlussstichtag noch nicht genau quantifizierbar und die Voraussetzungen des IAS 37 zur Bildung von Rückstellungen erfüllt sind, sind die Verpflichtungen unter den Rückstellungen auszuweisen. 22 NachrangkapitalNachrangkapital darf im Falle der Insolvenz oder der Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Das Nachrangkapital des pbb Konzerns umfasst nachrangige Verbindlichkeiten, Genussrechtskapital und hybride Kapitalinstrumente. Bei einigen Instrumenten des Nachrangkapitals nehmen die Inhaber an einem etwaigen Jahresfehlbetrag beziehungsweise Bilanzverlust teil. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen der Zinsanspruch entfallen oder sich reduzieren. Bei anderen Instrumenten entfällt bei einem Jahresfehlbetrag beziehungsweise Bilanzverlust lediglich die Verzinsung, wobei diese, je nach Gestaltungsform, wieder aufgeholt werden kann. Die von Unternehmen des pbb Konzerns emittierten Nachrangkapitalinstrumente werden gemäß IAS 32 als finanzielle Verbindlichkeit oder als Eigenkapitalinstrument entsprechend der wirtschaftlichen Substanz der vertraglichen Vereinbarung und den Begriffsbestimmungen für finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente klassifiziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem das Nachrangkapital beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie abzüglich etwaiger erwarteter Minderungen am Zins- und/oder Kapitaldienst. 23 Stille EinlageIm Jahr 2009 hat der Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS der pbb eine stille Einlage in Höhe von 1,0 Mrd.€ abzüglich Transaktionskosten zur Verfügung gestellt. In Übereinstimmung mit der wirtschaftlichen Substanz der vertraglichen Vereinbarung und den Regelungen des IAS 32 wurde die stille Einlage beim erstmaligen Ansatz als Eigenkapitalinstrument klassifiziert. Die Bewertung der stillen Einlage zum Zugangszeitpunkt erfolgte zu Anschaffungskosten, die dem Fair Value der erhaltenen Gegenleistung entsprach. Der pbb Konzern hat die stille Einlage am 6. Juli 2015 zum Nennwert von 1,0 Mrd. € zurückgeführt. Hierdurch reduzierten sich die Gewinnrücklagen um 1 Mio.€. Im Rahmen der Rückzahlung der stillen Einlage, die nach IFRS und HGB unterschiedlich zu bilanzieren war, kam es aufgrund eines Ausweisangleichs zu einer Umgliederung in Höhe von 908 Mio.€ aus der Kapitalrücklage in die Gewinnrücklagen. 24 Aktienbasierte VergütungZum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 hat kein Unternehmen des pbb Konzerns aktienbasierte Vergütungen zugesagt. 25 WährungsumrechnungDie Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften des IAS 21. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die Berichtswährung ist Euro. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit ihrem Anschaffungskurs angesetzt. Erträge und Aufwendungen, die sich aus der Währungsumrechnung der Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften in die funktionale Währung ergeben, werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Position Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen erfasst. Im vorliegenden Konzernabschluss sind die Bilanzpositionen der Tochterunternehmen, soweit diese nicht in Euro bilanzieren, mit marktgerechten Kursen am Abschlussstichtag umgerechnet. Für die Umrechnung der Aufwendungen und Erträge dieser Tochterunternehmen werden Durchschnittskurse verwendet. Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und sind in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals in der Währungsrücklage ausgewiesen. Der Konsolidierungskreis schließt keine Unternehmen aus Hochinflationsländern ein. 26 ErtragsteuernDie Bilanzierung und Bewertung von Ertragsteuern erfolgt gemäß IAS 12. Latente Steuern werden bis auf die im Standard festgelegten Ausnahmen für alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den Steuerwerten sowie auf die Unterschiedsbeträge, die sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergeben, gebildet (bilanzorientiertes Vorgehen). Latente Steueransprüche aufgrund von ungenutzten steuerlichen Verlustvorträgen, Zinsvorträgen und Steuergutschriften werden angesetzt, soweit dies nach IAS 12.34ff. notwendig ist und dem nicht die Änderung des Steuerstatus nach SIC-25 entgegensteht. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen nationalen Steuersätzen, die zum Zeitpunkt des Ausgleichs der Differenzen erwartet werden, da die Konzeption der latenten Steuern auf der Darstellung zukünftiger Steueransprüche beziehungsweise Steuerverpflichtungen beruht (Liability-Methode). Änderungen der Steuersätze sind berücksichtigt. Die Auszahlung des per 31. Dezember 2006 aktivierten Körperschaftsteuerminderungsguthabens erfolgt seit dem 1. Januar 2008 unabhängig von einer Dividendenzahlung über einen Zeitraum von zehn Jahren. Der unverzinsliche Anspruch war mit dem Barwert zu bewerten. Für die Diskontierung wurde ein Zinssatz von unverändert 3,7% p.a. verwendet. 27 Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteGemäß IFRS 5 ist ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Für die Umklassifizierung als zur Veräußerung gehalten müssen bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Vor allem muss eine konkrete Veräußerungsabsicht vorliegen, der Vermögenswert sofort verfügbar sein und die Veräußerung hochwahrscheinlich sein. Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 keine zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte im Bestand. 28 Ermessensentscheidungen und SchätzungenBei der Aufstellung des Abschlusses trifft der pbb Konzern zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen. Dadurch kann das beträchtliche Risiko entstehen, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erforderlich wird. Die den vorzunehmenden Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter basieren auf einer sachgerechten Ausübung von Ermessensspielräumen. Unternehmensfortführung Der Abschluss des pbb Konzerns basiert auf der Annahme, den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Die Risiken der voraussichtlichen Entwicklung sind im Prognosebericht beschrieben. Wertberichtigungen Das Portfolio des pbb Konzerns wird mindestens jährlich auf Wertminderungen überprüft. Es ist zu beurteilen, ob die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme niedriger sind als die tatsächlich vereinbarten Zahlungsströme. Dabei ist abzuschätzen, ob beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme hinweisen. Hinweise umfassen beispielsweise beobachtbare Daten, die auf eine nachteilige Veränderung beim Zahlungsstand von Kreditnehmern schließen lassen, sowie volkswirtschaftliche oder wirtschaftliche Faktoren, die mit Ausfällen des Portfolios korrelieren. Die Methoden und die Annahmen zur Schätzung der Höhe und des zeitlichen Verlaufs der Zahlungsströme werden regelmäßig überprüft, damit die Differenzen zwischen geschätzten und tatsächlichen Ausfällen möglichst gering gehalten werden können. Der Ermittlung der portfoliobasierten Wertberichtigungen zugrunde liegen ferner die Annahme der Verlust-Bestimmungs-Periode (Loss Identification Period) wie auch das erwartete Volumen, basierend auf statistischen Daten. Beizulegende Zeitwerte von originären und derivativen Finanzinstrumenten Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die nicht auf aktiven Märkten notiert sind, werden mithilfe von Bewertungsmodellen ermittelt. In solchen Fällen erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, ob die Bewertungsmodelle einen vergleichbaren Maßstab für die aktuellen Marktpreise liefern. In den Bewertungsmodellen können nur quantifizierbare Faktoren (z.B. Zahlungsströme, Diskontierungssätze) berücksichtigt werden, die gleichwohl Schätzungen erfordern. Änderungen von Annahmen über diese Faktoren könnten die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente beeinflussen. Gemäß IAS 8.34 sind rechnungslegungsbezogene Schätzungen zu ändern, wenn sich die Umstände, auf deren Grundlage die Schätzung erfolgt ist, oder als Ergebnis von neuen Informationen oder zunehmender Erfahrung ändern. Im dritten Quartal 2015 hat der pbb Konzern angesichts der Euro-Zinsen nahe Null die Bewertung von Optionen vom klassischen Black-Scholes-Ansatz auf die Bachelier-Formel umgestellt. Die Änderungen führen zur Verwendung von »normalen« Volatilitäten mit Smile anstatt lognormaler Volatilitäten (ohne Smile). Aus der Umstellung ergab sich in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein positiver Effekt in Höhe von 5 Mio.€ im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen. Zudem wurde eine rechnungslegungsbezogene Schätzung bei der Ermittlung der Credit Value Adjustments für Kundenderivate angepasst. Anstelle der historischen PDs wurden erstmalig marktimplizite CDS Spread Proxies verwendet. Die Zuordnung der Proxy-Spreads zu den einzelnen Kunden geschieht auf Basis des internen Kundenratings. Aus der Umstellung ergab sich in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein negativer Effekt in Höhe von 6 Mio.€ im Handelsergebnis. Eingebettete Derivate Ein eingebettetes Derivat ist gemäß IAS 39.11 vom Basisvertrag zu trennen und separat zu bewerten, wenn neben anderen Kriterien die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind. Um das Vorliegen einer Trennungspflicht zu prüfen, werden die wirtschaftlichen Risiken von Grundgeschäft und eingebettetem Derivat beurteilt. Hedge Accounting Beziehungen zwischen Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten können im Hedge Accounting abgebildet werden. Eine Beziehung qualifiziert sich nur dann für das Hedge Accounting, wenn bestimmte Bedingungen gemäß IAS 39.88 erfüllt sind. Unter anderem muss die Absicherung hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes oder der Cashflows in Bezug auf das abgesicherte Risiko als in hohem Maße wirksam gelten. Die Ermittlung der Wirksamkeit der Risikoabsicherung ist abhängig von Risikomessmethoden, den verwendeten Parametern und Annahmen zur Eintrittswahrscheinlichkeit. Diese Methoden und Parameter werden im Einklang mit den Risikomanagement-Zielsetzungen und -Strategien weiterentwickelt. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Die Bilanzierung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen unterliegt im pbb Konzern Schätzunsicherheiten, vor allem bei der Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern und der damit einhergehenden Abschreibungshöhe der Periode. Rückstellungen Die Bewertung von Rückstellungen ist im pbb Konzern mit Schätzungen verbunden. Schätzunsicherheiten ergeben sich insbesondere bei der Einschätzung der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse und des Zeithorizonts sowie der Höhe des Diskontierungszinssatzes. Ertragsteuern Der pbb Konzern unterliegt bei der Kalkulation der Ertragsteuern den unterschiedlichsten nationalen Steuerregelungen. Zur Beurteilung des Steueraufwands sind jeweils Schätzungen erforderlich, die mit den zum Abschlussstichtag vorhandenen Erkenntnissen eng an der im folgenden Geschäftsjahr zu erstellenden Jahressteuererklärung orientiert sind. In einigen Ländern sind die tatsächlichen Steuerlasten, die auf das laufende Geschäftsjahr entfallen, erst nach entsprechender Steuerprüfung endgültig festzustellen. Diese Abweichungen vom geschätzten Steueraufwand können den Steueraufwand in zukünftigen Geschäftsjahren positiv oder negativ beeinflussen. Bei der Aktivierung von Verlustvorträgen und sonstigen Steuergutschriften unterliegen sowohl die Höhe als auch die tatsächliche Verfügbarkeit Schätzungen. Wesentliche Verlustvorträge sind dem deutschen Steuerrecht zuzuordnen und hängen in ihrer Verfügbarkeit unter anderem von den Einschränkungen der §§ 10d EStG, 8c KStG beziehungsweise § 10a GewStG ab. Einschränkungen aufgrund einer Änderung des Steuerstatus (SIC-25) infolge der realisierten Privatisierung in 2015 sind zum Bilanzstichtag nicht eingetreten. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge sind deshalb in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Konsolidierung Unternehmen und strukturierte Einheiten sind zu konsolidieren, wenn die pbb unmittelbar oder mittelbar Beherrschung über sie hat. Beherrschung liegt vor, wenn die pbb die Entscheidungsmacht hat, die relevanten Tätigkeiten zu steuern, ein Anrecht auf die signifikanten Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen besitzt und ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen kann, die Höhe der signifikanten variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Der Grad der Beherrschung wird auf Basis der vertraglichen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Unternehmen beziehungsweise der strukturierten Einheit beurteilt. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung oder maßgeblicher Einfluss auf Gesellschaften vorliegt, sind Schätzungen erforderlich beziehungsweise kann es zu Ermessensspielräumen kommen. Segmentberichterstattung 29 Erläuterungen zur Segmentberichterstattung nach GeschäftssegmentenDie Segmentberichterstattung wurde für das Geschäftsjahr 2015 nach den Regelungen des IFRS 8 Geschäftssegmente erstellt. Dem Management Approach des IFRS 8 folgend legt die Segmentberichterstattung die steuerungsrelevanten Finanzinformationen segmentbezogen offen, die auch vom Management regelmäßig zur Entscheidung über die Allokation von Ressourcen sowie zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente herangezogen werden. Beim pbb Konzern werden auf Grundlage der nach den unterschiedlichen Produkten und Dienstleistungen ausgerichteten Organisationsstruktur in Übereinstimmung mit der internen Management-Berichterstattung drei Geschäftssegmente bestimmt. In der Segmentberichterstattung ermitteln sich die Erträge als vereinnahmter Kundenzinssatz abzüglich der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen fristenkongruenten Refinanzierungssätze. Die benötigten Inputparameter werden zum Zeitpunkt des Neugeschäftsabschlusses im Rahmen der Einzelgeschäftskalkulation bestimmt. Darüber hinaus erfolgen auf Segmentebene die Verrechnung der Erträge aus der Eigenmittelanlage und der kalkulatorischen Kosten für die Bevorratung von Liquidität nach Inanspruchnahme. Weitere anfallende Erträge oder Aufwendungen, die nicht eindeutig dem einzelnen aktivischen Kundengeschäft zugeordnet werden können (insbesondere das Ergebnis aus der Veräußerung von Vermögenswerten der Liquiditätssteuerung, aus Vorfälligkeitsentschädigungen, aus marktinduzierten Effekten im Handelsergebnis, aus Sicherungszusammenhängen und aus der Bankenabgabe), werden auf die Geschäftssegmente allokiert. Die Allokation erfolgt in der Regel proportional zum Finanzierungsvolumen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurden öffentliche Investitionsfinanzierungen mit Zuordnung zum Land Italien als nicht-strategische Aktivitäten eingestuft. In der Segmentberichterstattung wurde daher ein Portfolio mit einem Nominalvolumen von 1,3 Mrd.€ vom strategischen Segment Public Investment Finance (PIF) in das nicht-strategische Segment Value Portfolio (VP) umgegliedert. Weiterhin erfolgte mit Beginn des Geschäftsjahrs 2015 eine Änderung der Methodik zur Allokation des IFRS-Kapitals auf die Geschäftssegmente. Wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Ansatz sind:
Die Zahlen der Vorjahresperiode wurden gemäß IFRS 8.29 angepasst. Aus den Umstellungen wird das Ergebnis vor Steuern des Segments VP begünstigt und das Ergebnis vor Steuern des Segments PIF sowie der Überleitungsspalte C&A belastet. Real Estate Finance (REF) Das Geschäftssegment REF umfasst Finanzierungen für mittel- bis langfristig orientierte professionelle Immobilieninvestoren. Hierzu zählen nationale und internationale Immobilienunternehmen, institutionelle Investoren, Immobilienfonds sowie in Deutschland zusätzlich regional orientierte Kunden. Dabei sind auskömmliche Losgrößen und risikoadäquate Beleihungsausläufe Voraussetzung. Strategische Partnerschaften werden mit anderen Instituten mit dem Ziel geschlossen, durch Syndizierungen und Konsortialfinanzierungen für Kunden auch höhere Beleihungsausläufe und größere Volumina zu ermöglichen. Public Investment Finance (PIF) Das Geschäftssegment PIF umfasst pfandbrieffähige Finanzierungen zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur. Hier liegt der Schwerpunkt auf öffentlichen Einrichtungen, kommunalem beziehungsweise sozialem Wohnungsbau, Gebäude der Ver- und Entsorgungswirtschaft, Verkehrsinfrastruktur sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus ist der pbb Konzern in der öffentlich garantierten Exportfinanzierung aktiv. Finanzierungen werden an öffentlich-rechtliche Schuldner, Unternehmen in öffentlicher oder privater Rechtsform sowie an Zweckgesellschaften mit öffentlicher Gewährleistung gewährt. Value Portfolio (VP) Das Geschäftssegment VP beinhaltet alle nicht-strategischen Portfolios und Aktivitäten des pbb Konzerns. Insbesondere umfasst das Segment Budgetfinanzierungen als nicht-strategisch eingestufte öffentliche Investitionsfinanzierungen und ausgewählte strukturierte Produkte. In Consolidation&Adjustments (C&A) erfolgt die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis. Die Spalte enthält unter anderem Erträge aus der Anlage des allokierten Eigenkapitals. 30 Erfolgsrechnung nach Geschäftssegmentenscroll
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31 Bilanzbezogene Steuerungsgrößen nach GeschäftssegmentenDer Vorstand steuert bilanzbezogene Größen nach Geschäftssegmenten auf Basis des Finanzierungsvolumens, der risikogewichteten Aktiva und des Eigenkapitals. Bilanzbezogene Steuerungsgrößen nach Geschäftssegmenten scroll
1)
Nominalia der gezogenen Teile der ausgereichten
Kredite und Teile des Wertpapierportfolios 32 Aufgliederung der operativen ErträgeOperative Erträge nach Produkten scroll
Operative Erträge nach Regionen Der pbb Konzern unterscheidet die Regionen Deutschland, sonstiges Europa und Amerika/Asien. Die Zurechnung der Werte zu den Regionen richtet sich nach dem Sitz der Konzernunternehmen beziehungsweise deren Niederlassungen. Operative Erträge nach Regionen scroll
Operative Erträge nach Kunden In den Geschäftsjahren 2015 und 2014 gab es keine wesentlichen Kunden im Sinne des IFRS 8.34. Angaben zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung33 Zinsüberschuss Zinsüberschuss nach Ertrags-/Aufwandsartscroll
Die Gesamtzinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, betrugen 1,8 Mrd.€ (2014: 2,0Mrd.€). Die Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beliefen sich auf 1,6 Mrd.€ (2014:1,9 Mrd.€). Nettoerträge aus negativen Zinsen beliefen sich im Berichtsjahr auf 2 Mio.€ (2014: 0 Mio.€) und waren mit -1 Mio. € unter Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften, mit 4 Mio.€ im laufenden Ergebnis aus Swap-Geschäften und mit -1 Mio.€ unter Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden ausgewiesen. 34 ProvisionsüberschussProvisionsüberschuss scroll
Der Provisionsüberschuss resultierte ausschließlich aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. 35 Handelsergebnisscroll
36 FinanzanlageergebnisIm Finanzanlageergebnis werden die Erfolge aus der Veräußerung sowie erfolgswirksam zu erfassende Bewertungsänderungen von Wertpapieren der Bewertungskategorien AfS und LaR ausgewiesen. Finanzanlagen der Bewertungskategorie HtM bestanden in den Jahren 2015 und 2014 nicht. Nach Bewertungskategorien ergibt sich folgende Aufteilung des Finanzanlageergebnisses: Finanzanlageergebnis aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 scroll
Im Vorjahr resultierte ein Ertrag von 21 Mio.€ aus dem Verkauf der DEPFA Finance N.V. 37 Ergebnis aus SicherungszusammenhängenErgebnis aus Sicherungszusammenhängen scroll
38 Saldo sonstige betriebliche Erträge/AufwendungenSaldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen scroll
Der Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen (-34 Mio.€; 2014:14 Mio.€) enthielt Belastungen aus der Bankenabgabe, die sich auf 25 Mio.€ (2014:1 Mio.€) belief. Durch die Stellung erfolgsneutral zu erfassender Barsicherheiten in Höhe von 30% der Bankenabgabe ergab sich ein erfolgswirksamer Aufwand von lediglich 18 Mio.€. Positiv wirkte sich hingegen ein Vorsteuergewinn aus der Veräußerung einer übernommenen Immobilie in Japan aus einem früheren Kreditengagament in Höhe von 39 Mio.€ aus. Weitere Erträge von 5 Mio.€ (2014: 4 Mio.€) resultierten aus der Währungsumrechnung. Aus übernommenen Immobilien wurden Mieteinnahmen in Höhe von 10 Mio.€ (2014:10 Mio.€) und aus der Leistungsverrechnung mit der HRE Holding bis zur Jahresmitte 2015 Erträge in Höhe von 4 Mio.€ (2014: 7 Mio.€) generiert. 39 KreditrisikovorsorgeKreditrisikovorsorge scroll
Die Bestandsentwicklung der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen und der portfoliobasierten Wertberichtigungen ist in der Note »Wertberichtigungen auf Forderungen« dargestellt 40 VerwaltungsaufwandVerwaltungsaufwand scroll
41 Saldo übrige Erträge/AufwendungenSaldo übrige Erträge/Aufwendungen scroll
42 Ertragsteuernscroll
Die tatsächlichen Steuern enthalten einen Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von 27 Mio. € (2014: 18 Mio. €). Im Vorjahr ergab sich vor allem durch die Auswirkung einer steuerlichen Betriebsprüfung ein tatsächlicher Steueraufwand von 18 Mio. €. Die Entwicklung der bilanzierten latenten Steuern ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Entwicklung der latenten Steuern scroll
Die erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern bezüglich der Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen von -4 Mio.€ (2014:15 Mio.€) ist in den latenten Steuern für die Bilanzposition Rückstellungen enthalten. Die erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern bezüglich der AfS-Rücklage von -36 Mio.€ (2014: -46 Mio. €) ist in den latenten Steuern der Bilanzposition Finanzanlagen enthalten. Die erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern bezüglich der Cashflow-Hedge-Rücklage von 40 Mio.€ (2014: 37 Mio.€) ist in den latenten Steuern der Bilanzposition Sonstige Aktiva/ Passiva enthalten. Überleitungsrechnung scroll
Der für das Berichtsjahr anzuwendende Steuersatz inklusive Solidaritätszuschlag beträgt 27,67% (2014: 27,67%) und setzt sich zusammen aus dem aktuell geltenden deutschen Körperschaftsteuersatz von 15,0%, dem hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5% sowie dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 11,843% (2014:11,843%). Der Effekt aus Steuersatzunterschieden resultiert im Wesentlichen aus unterschiedlichen lokalen Steuersätzen der ausländischen Betriebsstätten. Unter den Effekten aus steuerfreien Erträgen sind Effekte aus steuerfreien Beteiligungserträgen sowie Ausschüttungen im deutschen und internationalen Bereich erfasst. Hierbei wurde jeweils auf die vor Ort geltenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften abgestellt. Die Effekte aus steuerlichen Hinzu- und Abrechnungen betreffen vor allem steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, die aufgrund der permanenten Differenz nicht mit latenten Steuern zu berücksichtigen waren, aber die Besteuerungsbasis gemindert oder erhöht haben. In der Position Effekte aus Wertanpassungen und dem Nichtansatz latenter Steuern sind zum einen Effekte aus der Abschreibung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und zum anderen gegenläufige Effekte aus der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge enthalten. Die Position Effekte aus Vorjahren beinhaltet tatsächliche Steuern der Vorjahre, die aufgrund von Betriebsprüfungen oder einer Neubeurteilung der Steuerpflicht entstanden sind. Die Konzernsteuerquote ist der Quotient aus der ausgewiesenen Ertragsteuer (tatsächliche und latente Steuern) und dem Ergebnis vor Steuern. Die latenten Steuerverpflichtungen beziehungsweise die latenten Steueransprüche verteilen sich auf folgende Positionen: Latente Steuerverpflichtungen/-ansprüche scroll
Die Bemessung der latenten Steuern erfolgte bei den inländischen Gesellschaften mit dem zukünftigen einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,0% zuzüglich des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% und des vom jeweiligen Hebesatz abhängigen Gewerbesteuersatzes (die Messzahl beträgt 3,5%). Es ergibt sich damit bei der pbb ein Gesamtbewertungssatz für latente Steuern von 27,67% (2014: 27,67%). Zum Abschlussstichtag bestehen nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge bei der Körperschaftsteuer in Höhe von insgesamt 3.831 Mio.€ (2014: 3.670 Mio.€) und bei der Gewerbesteuer in Höhe von 3.757 Mio.€ (2014: 3.800 Mio.€). Auf einen Anteil von 424 Mio.€ (2014: 607 Mio.€) bei der Körperschaftsteuer und 324 Mio.€ (2014: 681 Mio.€) bei der Gewerbesteuer wurden latente Steueransprüche angesetzt, da die Kriterien für einen Ansatz gemäß IAS 12.34 ff. erfüllt waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge basiert auf einer Drei-Jahres-Steuerplanung, welche aus der allgemeinen Unternehmensplanung abgeleitet wurde. Die Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt nutzbar. Auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen wurde im Geschäftsjahr 2015 eine Wertberichtigung von -1 Mio. € vorgenommen (2014: keine). Aus dem Entstehen und der Umkehr von temporären Differenzen resultierte ein latenter Steuerertrag in Höhe von 154 Mio.€ (2014: 28 Mio.€). Steuersatzänderungen führen im laufenden als auch im Vorjahr zu keinen wesentlichen latenten Steueraufwendungen beziehungsweise Erträgen. Die Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste führte zu einer Minderung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands in Höhe von 3 Mio.€ (2014:3 Mio.€). Aus der Neuentstehung sowie der Abwertung bislang angesetzter Verlustvorträge ergab sich ein latenter Steueraufwand in Höhe von 71 Mio.€ (2014: 3 Mio.€). Auf Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von 50 Mio. € (2014:160 Mio.€) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da die Möglichkeit und die Absicht besteht, Gewinne dauerhaft in den Tochtergesellschaften zu investieren. 43 Nettogewinne/NettoverlusteDie Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält folgende erfolgswirksame Nettogewinne/Nettoverluste gemäß IFRS 7.20(a): scroll
44 Ergebnis je AktieErgebnis je Aktie1) scroll
Unter der Annahme, dass genehmigtes und bedingtes Kapital voll ausgenutzt wären, würde sich die Anzahl der ausgegebenen Stammaktien verdoppeln und sich somit das Ergebnis je Aktie halbieren. Angaben zur Konzern-Bilanz (Aktiva)45 BarreserveBarreserve scroll
Der Kassenbestand betrug zum 31. Dezember 2015 wie im Vorjahr weniger als 1 Mio. €. 46 HandelsaktivaHandelsaktiva scroll
47 Forderungen an KreditinstituteForderungen an Kreditinstitute nach Geschäftsarten scroll
Forderungen an Kreditinstitute nach Fristen scroll
48 Forderungen an KundenForderungen an Kunden nach Geschäftsarten scroll
Forderungen an Kunden nach Fristen scroll
49 Wertberichtigungen auf Forderungenscroll
Die Wertberichtigungen wurden ausschließlich auf finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorie Loans and Receivables gebildet. 50 Aktivische Wertanpassungen im Portfolio Hedge AccountingIm Geschäftsjahr 2015 wendete der pbb Konzern das Portfolio Hedge Accounting erstmalig an. In dem Bilanzposten Aktivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting werden die aktivischen beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten Grundgeschäftsportfolios ausgewiesen. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2015 auf 1 Mio.€. 51 FinanzanlagenZusammensetzung scroll
Der Buchwert der LaR-Finanzanlagen wurde um portfoliobasierte Wertberichtigungen in Höhe von -8 Mio.€ gemindert (31. Dezember 2014: -9 Mio.€). Finanzanlagen nach Fristen scroll
Der pbb Konzern hat die IASB-Änderungen vom 13.Oktober 2008 zu IAS 39 und IFRS 7 angewendet und rückwirkend zum 1. Juli 2008 Finanzanlagen der Bewertungskategorie AfS in Höhe von 30,2 Mrd.€ umgewidmet. Zum Zeitpunkt der Umwidmung lag der Effektivzins der AfS-Wertpapiere zwischen 0,25% und 34,4%. Die folgenden Tabellen enthalten neben den Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten per 31.Dezember 2015 und 31. Dezember 2014 auch die Gewinne und Verluste aus den Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte, die ohne Umgliederung in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 angefallen wären. scroll
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52 SachanlagenEntwicklung der Sachanlagen scroll
53 Immaterielle Vermögenswertescroll
54 Sonstige AktivaSonstige Aktiva scroll
55 ErtragsteueransprücheErtragsteueransprüche scroll
56 Nachrangige VermögenswerteIn der Bilanz sind keine nachrangigen Vermögenswerte enthalten. 57 PensionsgeschäfteAls Pensionsgeber echter Pensionsgeschäfte hat der pbb Konzern Vermögenswerte mit einem Buchwert von 0,9 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 0,7 Mrd.€) verpensioniert. Die Wertpapiere sind weiterhin Bestandteil der Aktiva. Die erhaltenen Gegenwerte betragen 0,6Mrd.€ (31. Dezember 2014: 0,6 Mrd.€). Sie werden ausschließlich in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Bei den Pensionsgeschäften handelt es sich um die einzigen übertragenen Vermögenswerte, die der Erwerber gemäß IAS 39.37(a) ohne Zahlungsverzug weiterveräußern oder- verpfänden kann. 58 Eigene Verbriefungsgeschäfte (Securitisation)Zum 31. Dezember 2015 bestand das synthetische Verbriefungsgeschäft Estate UK-3 mit einer Transaktionslaufzeit von 15 Jahren (Fälligkeit 2022) und einem Kreditvolumen von 306 Mio.€ (31. Dezember 2014: 323 Mio.€). Sicherungsnehmerin der Transaktion mit gewerblichen Immobiliendarlehen ist die pbb. Die Credit Linked Notes sind vollständig an die Investoren verkauft. Insgesamt wurde eine Entlastung des Expected Loss nach Basel III von 168 Mio.€ (31. Dezember 2014:147Mio.€) erzielt. Angaben zur Konzern-Bilanz (Passiva)59 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenVerbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Fristen scroll
60 Verbindlichkeiten gegenüber KundenVerbindlichkeiten gegenüber Kunden nach Fristen scroll
61 Verbriefte VerbindlichkeitenVerbriefte Verbindlichkeiten nach Geschäftsarten scroll
Verbriefte Verbindlichkeiten nach Fristen scroll
62 Passivische Wertanpassungen im Portfolio Hedge AccountingIm Geschäftsjahr 2015 wendete der pbb Konzern das Portfolio Hedge Accounting erstmalig an. In dem Bilanzposten Passivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting werden die passivischen beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten Grundgeschäftsportfolios ausgewiesen. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2015 auf 1 Mio.€. 63 Handelspassivascroll
64 Rückstellungenscroll
Für die Mitarbeiter des pbb Konzerns in Deutschland bestehen beitragsorientierte und leistungsorientierte Pensionspläne. Bei den beitragsorientierten Plänen leistet die pbb Zuwendungen für Zusagen von überbetrieblichen Einrichtungen wie zum Beispiel der BVV. In fast allen nicht deutschen Einheiten wird im Zuge eines Defined Contribution Pension Schemes ein definierter Prozentsatz des Festgehalts in einen extern gemanagten Pensionsfonds einbezahlt. Der Aufwand für beitragsorientierte Pläne betrug 4 Mio.€ (2014: 4 Mio.€). Im Jahr 2016 dürfte der Aufwand leicht sinken. Der Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne für Personen, die Schlüsselpositionen im Konzern ausüben, belief sich auf weniger als 1 Mio. € (2014:1 Mio.€). Der Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Rentenversicherung belief sich im Jahr 2015 auf 5 Mio.€ (2014: 6 Mio.€). Leistungsorientierte Pensionszusagen bestehen für eine Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland. In den nicht deutschen Einheiten existieren keine leistungsorientierten Pensionszusagen. Beim leistungsorientierten Plan erhalten die Mitarbeiter eine Direktzusage der jeweiligen Gesellschaft. Der Rentenplan sieht insbesondere die Gewährung von Altersrenten, Invalidenrenten und Hinterbliebenenrenten vor. Der Bezug der Altersbeziehungsweise Invalidenrente setzt nach erfüllter Wartezeit, frühestens nach Vollendung eines Mindestalters beim Eintritt von teilweiser oder voller Erwerbsminderung, spätestens beim Übertritt in den Ruhestand nach Vollendung in der Regel des 65. Lebensjahrs ein. Im Bereich der aktiven Mitarbeiter handelt es sich überwiegend um zeitgemäße Rentenbausteinpläne. Für die übrigen Anspruchsberechtigten bestehen auch endgehaltsabhängige leistungsorientierte Zusagen. Der jährliche Rentenbaustein hängt unter anderem vom gezahlten Bruttojahresgehalt und der Beitragszeit für den Mitarbeiter ab. Die Hinterbliebenenrente beläuft sich in der Regel auf 60% der vom Ehegatten bezogenen Rente beziehungsweise der Anwartschaft hierauf. Der Pensionsplan wird von der pbb unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters bei der Administration selber verwaltet. Für die Verpflichtungen aus Direktzusagen werden Pensionsrückstellungen gebildet. Die leistungsorientierten Pensionspläne wurden grundsätzlich für Neueintritte seit 1. April 2004 geschlossen. In den Jahren 2015 und 2014 ergaben sich keine Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen. In Abhängigkeit von der Gesamthöhe der Pensionsverpflichtungen ist das Insolvenzrisiko im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen beim Pensionssicherungsverein a.G. abgedeckt. Zur Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen verwendet: scroll
Die Karrieredynamik beträgt für Vorstandsmitglieder 0,0% (31. Dezember 2014: 0,0%), für Direktoren und außertarifliche Mitarbeiter 1,5% (31. Dezember 2014:1,5%) und für tarifliche Mitarbeiter 0,5% (31. Dezember 2014:0,5%). Als biometrische Grundlagen werden die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck verwendet. Die leistungsorientierten Pensionszusagen der pbb beinhalten keine ungewöhnlichen oder unternehmensspezifischen Risiken. Die pbb ist den allgemeinen demografischen Risiken wie zum Beispiel aus Langlebigkeit oder Invalidität der anspruchsberechtigten Mitarbeiter und den allgemeinen finanziellen Risiken wie zum Beispiel einer Veränderung des Abzinsungssatzes ausgesetzt. Die pbb hat durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung Teile dieser Risiken abgesichert. Die Rückdeckungsversicherung stellt eine qualifizierende Versicherungspolice gemäß IAS 19 dar und ist somit ein Planvermögen. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens ist als Bestandteil der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan vom Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzuziehen. Die Rückdeckungsversicherung enthält keine ungewöhnlichen oder planspezifischen Risiken. Die Rentenzahlungen für die rückgedeckten Pensionsverpflichtungen werden grundsätzlich mit den Erträgen aus dem Planvermögen refinanziert. Sollten die Erträge nicht ausreichen, sind die Rentenzahlungen aus Mitteln der pbb zu leisten. Auch bei den nicht rückgedeckten Pensionsverpflichtungen erfolgt die Zahlung aus eigenen Mitteln. Bilanzbestand (Nettoverpflichtung) scroll
Entwicklung der Nettoverpflichtung scroll
Entwicklung der Pensionsverpflichtungen scroll
Das Planvermögen besteht ausschließlich aus an die Versorgungsberechtigten verpfändeten Rückdeckungsversicherungen. Das Planvermögen enthält somit keine eigenen Finanzinstrumente und keine eigengenutzten Sachanlagen. Es sind im Jahr 2016 keine weiteren Beiträge in das Planvermögen angestrebt. Die pbb setzt keine besonderen Strategien der Aktiv-Passiv-Steuerung zum Managen der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen ein. Entwicklung des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens scroll
Entwicklung des Pensionsaufwands scroll
Für das Jahr 2016 wird aufgrund von einzelnen Neuzusagen von gegenüber 2015 leicht steigenden Pensionsaufwendungen ausgegangen. Der Pensionsaufwand ist Bestandteil des Verwaltungsaufwands. Neubewertungen der Nettoschuld resultieren aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und dem Ertrag aus dem Planvermögen mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan enthalten sind. Neubewertungen im sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) scroll
Entwicklung der Erstattungen scroll
Die quantitative Sensitivitätsanalyse, für die dieselben Bewertungsmethoden wie für die in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtung verwendet wurden, stellte sich für die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen zum 31. Dezember 2015 wie folgt dar: scroll
Die Annahme der Sterblichkeit hat nur eine unwesentliche Auswirkung, da das Langlebigkeitsrisiko überwiegend durch das Planvermögen abgedeckt ist. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen belief sich am 31. Dezember 2015 auf 15 Jahre (31. Dezember 2014:15 Jahre). scroll
Am 19. Dezember 2008 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der pbb die strategische Neuausrichtung und Restrukturierung des Konzerns beschlossen. Für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung und Restrukturierung wurde im vierten Quartal 2008 eine Restrukturierungsrückstellung in Höhe von 120 Mio. € gebildet. Zudem wurden im Jahr 2015 neue Maßnahmen beschlossen. Insgesamt betrug der Bestand der Restrukturierungsrückstellungen zum Bilanzstichtag 15 Mio.€ (31. Dezember 2014: 42 Mio.€). Die Restrukturierungsrückstellung wird voraussichtlich bis zum Jahr 2018 vollständig verbraucht worden sein. In den Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sind vor allem Rückstellungen für Avalrisiken, Akkreditive, unwiderrufliche Kreditzusagen und Prozessrisiken im Kreditgeschäft enthalten. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Rechtsrisiken in Höhe von 87Mio.€ (31. Dezember 2014: 77 Mio.€). Darüber hinaus enthalten sie unter anderem Rückstellungen für sonstige Steuern und langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Rechtsrisiken (Prozessrisiken) Der pbb Konzern ist verpflichtet, in allen Jurisdiktionen, in denen er seine Geschäftstätigkeit ausübt, eine Vielzahl von rechtlichen und aufsichtlichen Vorgaben und Vorschriften einzuhalten, unter anderem bestimmte Verhaltensgebote zur Vermeidung von Interessenskonflikten, zur Bekämpfung von Geldwäsche, zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung, zur Verhütung von strafbaren Handlungen zum Nachteil der Finanzwirtschaft, zur Regelung des Außenhandels und zur Wahrung von Bank-, Geschäfts- und Datengeheimnis. Aufgrund der Natur und der internationalen Erstreckung seiner Geschäftstätigkeit und der Vielzahl der maßgeblichen Vorgaben und Vorschriften ist der pbb Konzern in einigen Ländern an Gerichts-, Schieds- und aufsichtsbehördlichen Verfahren beteiligt. Zu diesen Fällen gehören auch Strafverfahren und behördliche Verfahren sowie die Geltendmachung von Ansprüchen, bei denen die Anspruchshöhe von denen, die entsprechende Ansprüche geltend machen, nicht beziffert wird. Für die ungewissen Verbindlichkeiten aus diesen Verfahren bildet der pbb Konzern Rückstellungen, wenn der mögliche Ressourcenabfluss hinreichend wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung schätzbar ist. Die Wahrscheinlichkeit für den Ressourcenabfluss, der aber regelmäßig nicht mit Gewissheit eingeschätzt werden kann, hängt in hohem Maße von dem Ausgang der Verfahren ab. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und die Bezifferung der ungewissen Verbindlichkeit hängen überwiegend von Einschätzungen ab. Die tatsächliche Verbindlichkeit kann erheblich von dieser Einschätzung abweichen. Bei der Bilanzierung der einzelnen Fälle analysiert der pbb Konzern die Entwicklungen der einzelnen Verfahren wie auch vergleichbarer Verfahren und verlässt sich hierbei, abhängig von der Bedeutung und der Schwierigkeit des konkreten Falls, auf die eigene Expertise oder auf Gutachten externer Berater, vor allem Rechtsberater. Die für die Verfahren gebildeten Rückstellungen werden nicht einzeln ausgewiesen, da der pbb Konzern davon ausgeht, dass die Offenlegung deren Ausgang ernsthaft beeinträchtigen würde. In einem Spruchverfahren anlässlich der Verschmelzung von drei Hypothekenbankenvorgängern der pbb in 2001 ergibt sich auf der Grundlage einer vom Landgericht München I angeordneten Neubegutachtung eine Zuzahlung von durchschnittlich 1,00 € je Aktie. Die möglichen Nachzahlungsansprüche belaufen sich auf bis zu 9,4 Mio.€ zuzüglich Zinsen seit 2001. Das Landgericht München I hat dennoch die Anträge der Antragsteller auf Erhöhung der Abfindung zurückgewiesen. Gegen den Beschluss haben einzelne Antragsteller Beschwerde eingelegt. Nachdem das Landgericht München I der Beschwerde nicht abgeholfen hatte, ist das Beschwerdeverfahren nun beim Oberlandesgericht München anhängig. Durch die seit 2008 entstandenen Jahresfehlbeträge beziehungsweise die seitdem bestehenden Bilanzverluste der pbb entfielen auf die von den Vorgängerinstituten emittierten Genussscheine erhebliche Verlustteilnahmen, wodurch sich die Rückzahlungsbeträge reduzierten. Die Verzinsung war deshalb ausgefallen. Einzelne Investoren haben deswegen Klage erhoben und insbesondere einzelne unterschiedliche Klauseln der Verlustbeteiligung und der Wiederauffüllung nach Verlustbeteiligung angegriffen. Hierbei sind vor allem die Fragen relevant, welche Bilanzpositionen bei der Berechnung der Verlustbeteiligung zu berücksichtigen sind und ob eine Wiederauffüllung bei Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Bilanzgewinns oder eines anderweitigen Gewinns vorzunehmen sei. Die befassten Gerichte haben im Hinblick auf die einzelnen Genussscheine Entscheidungen entgegen der Rechtsauffassung der pbb getroffen. Teils sind die Entscheidungen rechtskräftig, teils hat die Bank Rechtsmittel eingelegt. Die streitbehafteten Genussscheine hatten ein Nominalvolumen von insgesamt 221 Mio.€. Davon sind aus einem Nominalvolumen von 36,5 Mio.€ Verfahren und Mahnbescheide anhängig, in denen die Kläger beziehungsweise Anspruchssteller bezogen auf das Nominalvolumen die Rückzahlung von 42,7Mio.€ zuzüglich weiterer Nebenansprüche fordern. Diese Klagen und Mahnbescheide können im Ergebnis zu einer teilweisen oder vollständigen Erhöhung der Rückzahlungsansprüche, zur Nachzahlung ausgefallener Kuponzahlungen und zu Zinsansprüchen der Kläger führen. Darüber hinaus haben mit einem Nominalvolumen im zweistelligen Euro-Millionenbereich Genussscheininhaber außergerichtlich die teilweise oder vollständige Wiederauffüllung, die Nachzahlung ausgefallener Kuponzahlungen und Zinsen geltend gemacht, weitere Anspruchsstellungen können folgen. Die Bank strebt vergleichsweise Beilegungen an, schöpft erforderlichenfalls aber die gegebenen Rechtsmittel aus. Im Februar 2014 hat die pbb beim Bundeszentralamt für Steuern für die Jahre 2006 bis 2012 einen Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach den Regelungen der EU- Schiedskonvention gestellt. Inhalt dieses Verständigungsverfahrens ist die steuerliche Einkünftezurechnung zur Zweigniederlassung Paris, Frankreich. Diese Beantragung erfolgte, weil zwischen der deutschen und der französischen Finanzverwaltung im Rahmen von Verhandlungen eines »Advanced Pricing Agreements« eine Einigung über die steuerliche Ergebniszuordnung nicht erreicht werden konnte sowie zwischenzeitlich mit der Betriebsprüfung für die Zweigniederlassung Paris eine tatsächliche Verständigung erzielt wurde infolge dessen Steuern inklusive Zinsen von 7,7 Mio.€ für die Jahre 2010 bis 2012 nachzuzahlen sind. Deshalb ist eine doppelte Besteuerung von Einkünften möglich. Eine Rückstellung für die drohenden Steuernachzahlungen und diesbezüglichen Zinsen wurde in entsprechender Höhe gebildet. In Abhängigkeit vom Ausgang des Verständigungsverfahrens kann sich auch ein weiterer Steueraufwand oder Steuerertrag für den pbb Konzern ergeben. Im Übrigen hat kein Verfahren, bei dem die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen bei der Erfüllung nach der Einschätzung des Vorstands nicht unwahrscheinlich oder das aus anderen Gründen für den pbb Konzern von materieller Bedeutung ist, einen bezifferten Streitwert von mehr als 5 Mio.€. 65 Sonstige Passivascroll
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen unter anderem abgegrenzte Verbindlichkeiten nach IAS 37. Diese enthalten vor allem Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen aus noch ausstehenden Rechnungen, kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige abgegrenzte Verbindlichkeiten aus Provisionen, Zinsen, Sachaufwand und Ähnlichem. 66 ErtragsteuerverpflichtungenErtragsteuerverpflichtungen scroll
1)
Angepasst gemäß IAS8.14ff. Details sind in
der Note »Stetigkeit« beschrieben, 67 Nachrangkapitalscroll
Bei allen nachrangigen Verbindlichkeiten kann eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der Emittenten nicht entstehen. Im Falle des Konkurses oder der Liquidation dürfen sie erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. scroll
Aus der Aufzinsung (Unwinding) von wertberichtigten Instrumenten des Nachrangkapitals entstand ein Aufwand von 10 Mio.€ (2014:19 Mio.€). Hybride Kapitalinstrumente Unter den Begriff der hybriden Kapitalinstrumente fallen insbesondere auch Emissionen in Form von sogenannten Preferred Securities, die durch eigens hierfür gegründete Zweckgesellschaften begeben werden. Diese Instrumente unterscheiden sich vom klassischen Ergänzungskapital insbesondere dadurch, dass sie hinsichtlich ihrer Laufzeit strengeren Anforderungen unterliegen. Darüber hinaus dürfen hybride Kernkapitalinstrumente im Konkursfall erst nach Rückzahlung des Ergänzungskapitals (Nachrangverbindlichkeiten, Genussrechtskapital) befriedigt werden. Im Unterschied zu den traditionellen Kernkapitalinstrumenten ist bei hybriden Instrumenten der Gewinnanspruch in Form einer vom Bestehen eines Gewinns abhängigen festen oder variablen Verzinsung vorgesehen. Im Übrigen können hybride Kapitalemissionen sowohl als zeitlich unbegrenzte Instrumente wie auch als langfristig rückzahlbare Emissionen begeben werden. 68 EigenkapitalDas gezeichnete Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2015 wie im gesamten Berichtsjahr 380.376.059,67 € und war eingeteilt in 134.475.308 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von rund 2,83 € je Stückaktie. Zum 31. Dezember 2015 und im gesamten Geschäftsjahr 2015 hatte die pbb keine eigenen Aktien im Bestand. Bezüglich des genehmigten und bedingten Kapitals wird auf die Angaben nach §315 Abs.4 HGB unter den sonstigen Angaben verwiesen. Die Kapitalrücklage enthält neben einer Einzahlung in die Rücklagen aus einem vergangenen Geschäftsjahr die Agiobeträge aus der Ausgabe der Aktien. Als Gewinnrücklagen werden grundsätzlich nur Beträge ausgewiesen, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche Gewinnrücklagen und andere Gewinnrücklagen. Im Rahmen der Rückzahlung der stillen Einlage des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS am 6. Juli 2015 zum Nennwert, die nach IFRS und HGB unterschiedlich zu bilanzieren ist, kam es aufgrund eines durchgeführten Ausweisangleichs zu einer Umgliederung in Höhe von 908 Mio.€ aus der Kapitalrücklage in die Gewinnrücklagen. Zur Kompensation der Verlustvorträge sowie zur Auffüllung des Bilanzgewinns auf den zur Ausschüttung vorgesehenen Betrag (58 Mio.€) wurde eine Entnahme der freien Kapitalrücklage nach §272 Abs.2 Nr.4 HGB in Höhe von 720 Mio.€ vorgenommen. Im IFRS-Konzernabschluss ergab sich eine Verringerung der Kapitalrücklage um 720 Mio. € und in selbiger Höhe eine Erhöhung der Gewinnrücklagen. Im Geschäftsjahr 2014 wurde zum teilweisen Ausgleich des Bilanzverlusts im Einzelabschluss nach HGB eine Entnahme der Kapitalrücklagen nach §272 Abs.2 Nr. 1-3 HGB in Höhe von 1.771 Mio.€ durchgeführt. Im IFRS-Konzernabschluss reduzierte sich hierdurch die Kapitalrücklage um 1.771 Mio.€ und die Gewinnrücklagen stiegen in selber Höhe. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 13. Mai 2016 die Ausschüttung einer Dividende von 0,43 € je Aktie Vorschlägen. 69 TreuhandgeschäfteZum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 gab es keine in der Konzernbilanz nicht ausgewiesenen Treuhandgeschäfte. Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung70 Erläuterungen zu den Positionen der Konzern-KapitalflussrechnungDie Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme des Geschäftsjahres, aufgeteilt in die Bereiche operative Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand entspricht dem Bilanzposten Barreserve und enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Zentralnotenbanken. Die operative Geschäftstätigkeit wird weit definiert, sodass die Abgrenzung entsprechend dem operativen Ergebnis vorgenommen wird. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit werden Zahlungsvorgänge (Zu- und Abflüsse) aus Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie Wertpapiere des Handelsbestands und andere Aktiva gezeigt. Zu- und Abgänge aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, aus verbrieften Verbindlichkeiten und anderen Passiva gehören ebenfalls zur operativen Geschäftstätigkeit. Auch die aus dem operativen Geschäft resultierenden Zins- und Dividendenzahlungen sind im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beinhaltet Zahlungsvorgänge für den Beteiligungs- und Wertpapierbestand sowie für Sachanlagen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasst Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen, Einzahlungen in die Rücklagen und stillen Beteiligungen sowie Ein- und Auszahlungen für Nachrangkapital. Im Berichtsjahr wurden keine Unternehmen veräußert. Im Geschäftsjahr 2014 wurde die DEPFA Finance N.V. verkauft. Der Verkaufspreis von 6 Mio.€ wurde im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. Angaben zu Finanzinstrumenten 71 Derivative GeschäfteZur Minimierung (Reduzierung) sowohl des ökonomischen als auch des regulatorischen Kreditrisikos werden zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen abgeschlossen. Dadurch können die positiven und die negativen Marktwerte der unter einer Aufrechnungsvereinbarung einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet sowie die regulatorischen zukünftigen Risikozuschläge dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen des Netting-Prozesses reduziert sich das Kreditrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner. Sowohl für die regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung der Kreditengagements werden derartige risikoreduzierende Techniken nur dann eingesetzt, wenn sie bei Insolvenz des Geschäftspartners in der jeweiligen Rechtsordnung auch für durchsetzbar gehalten werden. Zur Prüfung der Durchsetzbarkeit werden Rechtsgutachten genutzt. Analog geht der pbb Konzern mit seinen Geschäftspartnern auch Sicherheitenvereinbarungen ein, um die sich nach Netting ergebende Nettoforderung/-verbindlichkeit abzusichern (Erhalt oder Stellung von Sicherheiten). Dieses Sicherheitenmanagement führt in der Regel zur Kreditrisikominderung durch zeitnahe Bewertung und Anpassung des Kundenengagements. scroll
Verwendung der derivativen Geschäfte am 31. Dezember 2015 scroll
scroll
Verwendung der derivativen Geschäfte am 31. Dezember 2014 scroll
Kontrahenten scroll
72 Cashflow Hedge AccountingDie Zahlungsströme der im Cashflow Hedge Accounting abgebildeten Sicherungsinstrumente werden in den folgenden Berichtszeiträumen erwartet: Zahlungsströme der im Cashflow Hedge Accounting abgebildeten Sicherungsinstrumente scroll
Es wird erwartet, dass sich die Zahlungsströme im Laufzeitband ihres Eintretens auf die Konzern- Gewinn-und-Verlust-Rechnung auswirken werden. Die Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage ist in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals enthalten. 73 Undiskontierte Zahlungsströme der VerbindlichkeitenVertraglich vereinbarte undiskontierte Zahlungsströme der finanziellen Verbindlichkeiten gemäß IFRS 7.39 scroll
Die Darstellung der vertraglich vereinbarten undiskontierten Zahlungsstrom-Fälligkeiten erfolgt anforderungsgemäß nach dem Worst-Case-Prinzip, das heißt, bei Vorliegen von Wahlrechten und Kündigungsmöglichkeiten wird der jeweils aus Liquiditätsgesichtspunkten ungünstigste Fall angenommen. Diese Darstellung entspricht nicht der ökonomischen Steuerung, die auf erwarteten Zahlungsströmen basiert. Die Liquiditätsrisikostrategie und das Liquiditätsrisikomanagement des pbb Konzerns sind im Risiko- und Chancenbericht beschrieben. 74 Als Sicherheit übertragene VermögenswerteFür folgende Verbindlichkeifen und erhaltene Sicherheiten wurden Vermögenswerte als Sicherheit übertragen: Verbindlichkeiten scroll
Für die vorgenannten Verbindlichkeiten wurden folgende Vermögenswerte als Sicherheit übertragen: Gestellte Vermögenswerte scroll
Die Sicherheitenübertragungen resultieren vor allem aus Pensionsgeschäften. Die Transaktionen wurden unter den handelsüblichen und gebräuchlichen Bedingungen für Pensionsgeschäfte ausgeführt und zu marktgerechten Konditionen abgeschlossen. Im Berichtsjahr wurden keine Immobilienobjekte übernommen. Im Geschäftsjahr 2014 wurden zwei Immobilienobjekte in Ungarn und eine Immobilie in den Niederlanden mit einem Gesamtbuchwert von 32 Mio.€ übernommen. Das finanzierte Objekt in den Niederlanden mit einem Buchwert von 15 Mio.€ wurde im Geschäftsjahr 2015 verkauft. 75 Sicherheiten, die weiterverkauft oder verpfändet werden könnenZum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 bestanden keine Sicherheiten, die ohne Zahlungsverzug weiterverkauft oder verpfändet werden können. 76 Übertragung von finanziellen Vermögenswertenscroll
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Wenn der ppb Konzern finanzielle Vermögenswerte überträgt, die sich nicht für eine Ausbuchung qualifizieren (vergleiche auch Note »Finanzinstrumente«), so werden diese weiterhin in der Bilanz gezeigt. Bei diesen Transaktionen handelt es sich insbesondere um Wertpapierpensionsgeschäfte (31. Dezember 2015: 861 Mio.€; 31. Dezember 2014: 695 Mio.€) und Darlehen, die gegen Forderungsabtretung gewährt wurden (31. Dezember 2015: 251 Mio.€; 31. Dezember 2014:278 Mio.€). Darüber hinaus wurden Wertpapiere mit einem Buchwert in Höhe von 38 Mio.€ als Sicherheit für Clearing Fund Contribution und Initial Margin für Derivate-Geschäfte an die EUREX transferiert. Der pbb Konzern hat grundsätzlich kein anhaltendes Engagement in übertragenen und ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten. 77 Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) der FinanzinstrumenteDie beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente entsprechen nach Auffassung des pbb Konzerns den Preisen, die man in einer gewöhnlichen Transaktion in dem Hauptmarkt (oder dem vorteilhaftesten Markt) am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (Abgangspreis). Die beizulegenden Zeitwerte wurden stichtagbezogen auf Basis der zur Verfügung stehenden Marktinformationen sowie anhand der hier dargestellten Bewertungsmethoden ermittelt. Der pbb Konzern teilt alle regelmäßig oder einmalig zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die drei Levels der Fair-Value-Hierarchie ein. Umklassifizierungen innerhalb der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode vorgenommen. Die dreistufige Hierarchie basiert auf der Beobachtbarkeit der Bewertungsparameter:
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1)
Abzüglich Wertberichtigungen auf Forderungen
und Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen scroll
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Abzüglich Wertberichtigungen auf Forderungen In den Geschäftsjahren 2015 und 2014 wurden keine zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumente aus Level 1 nach Level 2 beziehungsweise umgekehrt umgegliedert. Von Level 2 in Level 3 wurden finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 6 Mio.€ umgegliedert (2014: finanzielle Vermögenswerte von 8 Mio.€), da nicht mehr alle Input-Daten am Markt beobachtbar waren. Von Level 3 in Level 2 wurden zum Fair Value bilanzierte Vermögenswerte in Höhe von 27 Mio.€ (2014: 17 Mio.€) und finanzielle Verbindlichkeiten von 1 Mio.€ (2014:3 Mio.€) umgegliedert, da die Input-Daten wieder am Markt beobachtbar waren. Angaben zu den Bewertungsmethoden und den Eingangsparametern Bewertungsprozess Beim Bewertungsprozess sind insbesondere die Bereiche Finance und Risk Management & Control beteiligt. Der Bereich Finance stellt rechnungslegungsbezogene Daten zur Verfügung. Darunter fallen:
Der Bereich Risk Management&Control ermittelt zusätzliche, in die Fair Value Bewertung einfließende Daten, zum Beispiel Zinssätze, Credit Spreads und Marktpreise sowie für bestimmte Finanzinstrumente interne Ratings und Verlustquoten (LGDs). Die Daten werden vom Bereich Finance zusammengeführt und auf Vollständigkeit geprüft. Danach erfolgt ebenfalls in Finance die Berechnung der Fair Values der Finanzinstrumente, wobei die Bewertungsmethoden von Risk Management & Control determiniert werden. Im Anschluss an die Bewertung werden die Daten von Finance qualitätsgeprüft und zur weiteren Verwendung freigegeben. Bilanziell zum Fair Value ausgewiesene Level-2-Instrumente zum 31.12.2015 scroll
Bilanziell zum Fair Value ausgewiesene Level-3-Instrumente zum 31.12.2015 scroll
Sensitivitäten Für die zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte ergaben sich zum 31. Dezember 2015 vorteilhafte und nachteilhafte Änderungen von jeweils 1 Mio. € und für die zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten von jeweils weniger als 1 Mio. €. Die Sensitivitätsberechnung für die vier relevanten Derivate, die überwiegend im Hedge Accounting verwendet werden, basiert auf Schockszenarien für Korrelationen und Volatilitäten gemäß vorstehender Tabelle. Bis auf die Spread-Volatilitäten bestehen zwischen den verwendeten Inputparametern Wechselwirkungen. Bei additiver Berücksichtigung der Szenarioeffekte ergibt sich in Summe eine maximale Änderung bei Vermögenswerten von 1 Mio.€ und bei Verbindlichkeiten von 2 Mio.€. Zum 31. Dezember 2014 resultierte die Sensitivitätsanalyse in vorteilhaften und nachteilhaften Änderungen der Verbindlichkeiten von jeweils 1 Mio.€. Diese Beträge sind unabhängig voneinander berechnet worden. Aufgrund von sich kompensierenden Derivaten sowie Sicherungsbeziehungen bestehen Ausgleichseffekte, die sowohl die vorteilhaften als auch die nachteilhaften Änderungen abmildern. Gegenüber dem Vorjahr gibt es keine methodischen Änderungen, allerdings wurde die Wechselkursvolatilität über zehn Jahre als neuer signifikanter nicht beobachtbarer Parameter aufgenommen. Veränderungen der in Level 3 zugeordneten und zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumente scroll
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Die Ergebnisbeiträge aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Handelsaktiva und Handelspassiva werden im Handelsergebnis ausgewiesen, wohingegen die erfolgswirksamen Effekte aus Sicherungszusammenhängen im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen gezeigt werden. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien und Klassen Die Buchwerte spiegeln das maximale bilanzielle Kreditausfallrisiko der Aktiva beziehungsweise die maximale Inanspruchnahme der sonstigen Posten im Sinne des IFRS 7 wider. scroll
78 Überfällige, aber nicht wertberichtigte BeständeIn der nachstehend aufgeführten Tabelle ist der Gesamtbestand der teilweise oder vollständig überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 dargestellt. Es wurde keine Individuelle Wertberichtigung gebildet, da der pbb Konzern keine Probleme bei der Werthaltigkeit dieser Bestände beziehungsweise der diesen Krediten zugrunde liegenden Sicherheiten sieht. Zeitliche Verschiebungen (bis drei Monate) bei der Rückzahlung von fälligen Zahlungsströmen treten im normalen Geschäftsverlauf regelmäßig auf und sind deshalb nicht automatisch ein Anzeichen einer eingeschränkten Werthaltigkelt. scroll
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Der Buchwert der Vermögenswerte, die wegen Konditionenanpassung nicht überfällig oder wertberichtigt sind, belief sich auf 11 Mio.€ (31. Dezember 2014: 88 Mio.€). Der beizulegende Zeitwert der Sicherheiten der einzelwertberichtigten finanziellen Vermögenswerte betrug 0,5 Mrd. € (31. Dezember 2014: 0,6 Mrd.€). Die Sicherheiten bestehen weit überwiegend aus Grundschulden. AfS-Bestände Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 weder überfällige und nicht wertberichtigte noch einzelwertberichtigte AfS-Finanzanlagen im Bestand. 79 Restrukturierte ForderungenZum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 entfielen restrukturierte Forderungen überwiegend auf Stillhaltevereinbarungen und auf das Aussetzen von vertraglichen Vereinbarungen. Restrukturierte Forderungen scroll
Entwicklung der restrukturierten Forderungen scroll
Anteil der restrukturierten Forderungen am Gesamtbestand scroll
Wertberichtigungen auf restrukturierte Forderungen scroll
Verhältnis aus Wertberichtigungen zu Bestand an restrukturierten Forderungen scroll
80 Saldierung von FinanzinstrumentenDie folgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten, die Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge sowie die in der Bilanz ausgewiesenen Nettobeträge der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Zudem werden die Aufrechnungsmöglichkeiten ausgewiesen, die zu keiner bilanziellen Saldierung geführt haben, sowie die für finanzielle Vermögenswerte erhaltenen Sicherheiten, die für finanzielle Verbindlichkeiten gestellten Sicherheiten und die nach der Anwendung der Aufrechnungsvereinbarungen und nach Abzug der Sicherheiten verbleibenden Nettobeträge der finanziellen Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten. Aufrechnungsvereinbarungen Um sowohl das Rechtsrisiko als auch das ökonomische und das regulatorische Adressenausfallrisiko zu minimieren, schließt der pbb Konzern im Derivategeschäft üblicherweise standardisierte zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen ab. Die hierbei verwendeten nationalen beziehungsweise internationalen Verträge sind der Deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte und das ISDA Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association. Bilanziell können die Derivate nicht saldiert werden, da sie unterschiedliche Konditionen haben (zum Beispiel unterschiedliche Laufzeiten oder Währungsunderlyings). Sicherheiten Zudem geht der pbb Konzern zusätzlich zu den Aufrechnungsvereinbarungen auch Sicherheitenvereinbarungen ein, um die sich nach der Saldierung mit den Aufrechnungsvereinbarungen ergebenden Nettoforderungen beziehungsweise Nettoverbindlichkeiten abzusichern (erhaltene beziehungsweise gestellte Sicherheiten). Als Sicherheiten werden überwiegend Barsicherheiten verwendet, teilweise aber auch Wertpapiere im Wege der Vollrechtsübertragung. Auch die Sicherheitenvereinbarungen sind bilanziell nicht mit den Derivaten saldierbar. scroll
Sonstige Angaben81 Eventualverbindlichkeiten und andere VerpflichtungenEventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen scroll
Die pbb als Rechtsnachfolgerin der Hypo Real Estate Bank International AG hat mit Erklärung vom 2. Januar 2006 die unwiderrufliche und bedingungslose Garantie für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten der Hypo Public Finance Bank puc, Dublin, (heute firmierend als DEPFA Public Finance Bank puc) übernommen. Durch den Verkauf sämtlicher Anteile an der Hypo Public Finance Bank puc wurde gemäß Garantievertrag die Haftung auf alle Verbindlichkeiten beschränkt, die bis zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden. Aufgrund der derzeitigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hypo Public Finance Bank puc, ihrer Eigentümerschaft sowie ihrer erwarteten zukünftigen Entwicklung hält die pbb einen Ausfall der Hypo Public Finance Bank puc zwar nicht für ausgeschlossen, jedoch für sehr unwahrscheinlich. Sollte die pbb unter der Garantie in Anspruch genommen werden, kann sie ihrerseits bei der DEPFA Bank plc, Dublin, Regress nehmen. Im pbb Konzern sind unwiderrufliche Kreditzusagen die größten Posten in der Position Andere Verpflichtungen. Zu den unwiderruflichen Kreditzusagen zählen alle Verpflichtungen eines Kreditgebers, die zu einem späteren Zeitpunkt einen Kredit gewähren und somit zu einem Kreditrisiko führen können. Dieses sind überwiegend nicht vollständig ausbezahlte Kredite. 82 LeasingverhältnisseLeasingnehmer bei Operating-Leasing-Verhältnissen Der pbb Konzern ist Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Leasing-Verhältnissen. Zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 bestanden unkündbare Operating-Leasing-Verhältnisse für Grundstücke und Gebäude sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zukünftige Mindestleasingzahlungen nach Fristen scroll
Die vom pbb Konzern abgeschlossenen Operating-Leasing-Verhältnisse wurden zu geschäftsüblichen Konditionen getätigt und beziehen sich im Wesentlichen auf die Miete von Grundstücken und Gebäuden. Die Verträge enthalten teilweise Verlängerungsoptionen, mit denen die Mietdauer um mehrere Perioden verlängert werden kann, sowie Preisanpassungsklauseln in Form von Staffelmieten oder Indexklauseln und auch Ausstiegsklauseln. Die Mietaufwendungen einschließlich Nebenkosten beliefen sich im Berichtsjahr auf 7Mio.€ (2014: 7 Mio.€). Leasinggeber bei Finance-Leasing-Verhältnissen Überleitung scroll
Aufteilung nach Fristen scroll
83 Bankenaufsichtsrechtliche KennzahlenDie pbb war im Berichtszeitraum bis zu ihrer Privatisierung gemäß der Waiver-Regelung nach Art.7 Capital Requirements Regulation (CRR) davon befreit, auf Institutsebene wie auch auf Ebene des pbb Konzerns die Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen zu ermitteln. Bis zu diesem Zeitpunkt legte der pbb Konzern diese Zahlen freiwillig offen. Nach Entfall des Waivers im Juli 2015 muss die pbb gem. § 10a Abs. 1 KWG i.V.m. Art. 11 ff. CRR die Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen für das Einzelinstitut sowie auf zusammengefasster Ebene ermitteln. Seit 1. Januar 2014 gilt die Verordnung (EU) Nr.575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Diese Regelungen (CRR/CRDIV) bilden die Grundlage zur Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Kapitalausstattung. Die Regelungen betreffen neben den Mindestkapitalquoten auch die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Kapitalinstrumenten sowie die verpflichtende Ermittlung des aufsichtsrechtlichen Kapitals analog zum verwendeten Bilanzierungsstandard. Aus diesem Grund werden seit 1. Januar 2014 die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen auf IFRS-Basis ermittelt. Der Vorstand steuert die Kapitalausstattung auf Basis der Vorgaben für die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten gemäß CRR. Nach der CRR darf 2015 die CET1 Ratio (Common Equity Tier 1/risikogewichtete Aktiva) 4,5% nicht unterschreiten, die Tier 1 Ratio (Tier 1/risikogewichtete Aktiva) 6,0% nicht unterschreiten sowie die Own Funds Ratio (Own Funds/risikogewichtete Aktiva) 8,0% nicht unterschreiten. Im Jahr 2016 beginnt zudem der Aufbau des sogenannten »Kapitalerhaltungspuffers«, wodurch ein Zuschlag auf die jeweiligen Quoten von 0,625% (anwachsend auf 2,5% bis 2019) eingehalten werden muss. Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung wird der Advanced Internal Rating Based Approach (Advanced-IRBA) für alle wesentlichen Portfolios angewendet. scroll
2)
Nach Auslaufen aller Basel-III-Übergangsregelungen
3)
Konsolidiert gemäß CRR (inklusive Ergebnisverwendung
2014) scroll
2)
Nach Auslaufen aller Basel-III-Übergangsregelungen
4)
Abweichend vom Wert im Bericht 2014 aufgrund
einer rückwirkenden Anpassung scroll
2)
Nach Auslaufen aller Basel-III-Übergangsregelungen
3)
Konsolidiert gemäß CRR (inklusive Ergebnisverwendung
2014)
4)
Abweichend vom Wert im Bericht 2014 aufgrund
einer rückwirkenden Anpassung 84 Honorare für den KonzernabschlussprüferHonorare für den Konzernabschlussprüfer scroll
Dargestellt sind die Honorare gegenüber dem Konzernabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die KPMGAG, Frankfurt am Main, ist seit der Verschmelzung von Hypo Real Estate Bank AG und DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG zur Deutsche Pfandbriefbank AG im Jahr 2009 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für die pbb tätig. Als Wirtschaftsprüfer Unterzeichneten die Jahresabschlüsse Gero Wiechens und, seit dem Geschäftsjahr 2012, Christine Schmidt. Im Geschäftsjahr 2015 sind die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer Jürgen Mock und Franz Haider. 85 Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenDie Definition von nahestehenden Unternehmen und Personen umfasst nach IAS 24 (Related Party Disclosures) unter anderem Unternehmen beziehungsweise Personen, die direkt oder indirekt das berichtende Unternehmen beherrschen oder von diesem beherrscht werden, aufgrund einer Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben können oder die gemeinsame Führung innehaben. Darüber hinaus fallen auch Altersversorgungspläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer unter nahestehende Unternehmen. Nahestehende Unternehmen Die pbb stand zum 31. Dezember 2015 über ihren größten Anteilseigner HRE Holding mittelbar unter maßgeblichen Einfluss der Bundesrepublik Deutschland, wenngleich aufgrund eines Entherrschungsvertrags seit dem 20. Juli 2015 keine gesellschaftsrechtliche Beherrschung der pbb durch HRE Holding, Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS beziehungsweise Bundesrepublik Deutschland mehr vorlag. Somit galt der pbb Konzern bis zum 20. Juli 2015 als nahestehend zu anderen Unternehmen, die unter der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder dem maßgeblichen Einfluss der Bundesrepublik Deutschland stehen. Nach diesem Zeitpunkt betrachtet sich der pbb Konzern vorsorglich weiterhin als nahestehend zu den vorgenannten Unternehmen. Im Berichtsjahr hat die pbb eine Vereinbarung mit der HRE Holding getroffen, sämtliche Chancen und Risiken aus einer im Auftragsverhältnis angemieteten Immobilie von der pbb auf die HRE Holding zu übertragen. Im Gegenzug verpflichtete sich die pbb zu der Zahlung eines Abgeltungsbetrags an die HRE Holding über 24 Mio.€. Die bisher gebildete Restrukturierungsrückstellung wurde in gleicher Höhe verbraucht. Zum 31. Dezember 2015 bestand gegenüber der HRE Holding eine Nettoverbindlichkeit von 0,0 Mrd.€ (31. Dezember 2014: 0,3 Mrd.€). Die HRE Holding hatte zum 31. Dezember 2015 keine Finanzanlagen vom pbb Konzern (31. Dezember 2014: 0,8 Mrd.€) im Bestand. Der Zinsüberschuss des pbb Konzerns gegenüber der HRE Holding betrug im Berichtsjahr -2 Mio. € (2014:-12 Mio.€). Ein Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen in Höhe von 4 Mio.€ (2014:7Mio.€) entstand aus der Leistungsverrechnung des pbb Konzerns mit der HRE Holding bis zur Jahresmitte 2015. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Privatisierung der pbb müssen nach aktueller Rechtsprechung vom Verkäufer, der HRE Holding, getragen werden. Die pbb ist Partei eines sogenannten Underwriting Agreement zwischen der pbb, der HRE Holding und der den Börsengang der pbb begleitenden Konsortialbanken. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Privatisierung der pbb durch die HRE Holding werden vom Verkäufer, der HRE Holding, getragen. Im Zuge der Privatisierung hat sich die HRE Holding dazu verpflichtet, mit einem Anteil von mindestens 20% am Grundkapital der pbb bis mindestens zwei Jahre nach deren Börsengang beteiligt zu bleiben. Ferner hat sich die HRE Holding vertraglich dazu verpflichtet, keinen beherrschenden Einfluss auf die pbb auszuüben. Sie hat schließlich die bislang von ihr zugunsten der pbb herausgelegte Patronatserklärung am 20. Juli 2015 zurückgenommen. Am 6. Juli 2015 wurde die stille Einlage des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS zum Nennwert von 1,0 Mrd.€ zurückgezahlt. Zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 bestanden gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen keine Forderungen und keine Verbindlichkeiten. Gegenüber nicht nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen hatte der pbb Konzern zum Bilanzstichtag Forderungen von 39 Mio.€ (31. Dezember 2014: 39 Mio.€) und unverändert keine Verbindlichkeiten. Alle weiteren im Berichtsjahr und im Vorjahr durchgeführten Transaktionen mit Unternehmen, die unter der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder dem maßgeblichen Einfluss der Bundesrepublik Deutschland stehen, betrafen ganz überwiegend den operativen Geschäftsbereich und waren insgesamt von untergeordneter Bedeutung für den pbb Konzern. Zum 31. Dezember 2015 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber beitragsorientierten Altersversorgungsplänen in Höhe von 2 Mio.€ (31. Dezember 2014: 2 Mio.€). Nahestehende Personen Zu den nahestehenden Personen zählt der pbb Konzern neben den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitarbeiter der zweiten Führungsebene der pbb sowie Geschäftsleitungsmitglieder der Tochtergesellschaften der pbb sowie jeweils deren nahe Angehörige. Für das Jahr 2015 beliefen sich die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen auf 5.067Tsd.€ (2014: 5.136Tsd.€). Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Berichtsjahr 384 Tsd.€ (2014: 96 Tsd.€). Dabei handelt es sich ausschließlich um Fixbezüge. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegenüber nahestehende Personen aus Krediten oder Vorschüssen. scroll
Pensionsverpflichtungen gegenüber Personen, die Schlüsselpositionen im pbb Konzern ausüben (Senior Management) scroll
1)
Davon 65.034Tsd.€ (2014: 71.154Tsd.€) für
Pensionäre und deren Hinterbliebene Angaben gem. § 314 Nr.6a) + b) HGB der Deutsche Pfandbriefbank AG nach Personengruppen Bezüge an Vorstandsmitglieder der Deutsche Pfandbriefbank AG scroll
Rückstellungen für Pensionen scroll
2)
Auflösungen erfolgten insbesondere aufgrund
Zinseffekts und geringerer Anzahl von Berechtigten. scroll
Mitglieder des Aufsichtsrats der pbb erhielten im Jahr 2015 keine Bezüge für persönlich erbrachte Leistungen. Zum 31. Dezember 2015 bestanden keine Forderungen gegenüber am Abschlussstichtag aktiven Aufsichtsratsmitgliedern. Angaben gemäß § 15a WpHG Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen hielten nach Kenntnis der pbb am 31. Dezember 2015 und am 31. Dezember 2014 keine Aktien der Gesellschaft. In den Jahren 2015 und 2014 wurden nach Kenntnis der Gesellschaft von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen keine Aktien der pbb oder sich darauf beziehende Derivate erworben oder veräußert. 86 MitarbeiterDurchschnittlicher Personalstand scroll
87 Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstandsscroll
scroll
88 Anteilsbesitz der pbbscroll
1)
Finanzzahlen aus dem Geschäftsjahr 2014
2)
Ergebnisübernahme durch Gesellschafter aufgrund
Ergebnisübernahmevertrag
3)
Komplementärhaftung der pbb
4)
Auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses
wurde gem, § 264b HGB verzichtet Devisenkurse scroll
89 Country-by-Country ReportingDie Anforderungen aus Artikel 89 der EU-Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive CRDIV) zum sogenannten Country-by-Country Reporting wurden durch § 26a KWG (Gesetz über das Kreditwesen) in deutsches Recht übernommen. Im Geschäftsjahr 2015 erhielt kein Unternehmen beziehungsweise keine Niederlassung der pbb öffentliche Beihilfen. Der Quotient aus Nettogewinn/-verlust und Bilanzsumme des pbb Konzerns betrug zum 31. Dezember 2015 0,3%. Die weiteren Angaben des §26a KWG sind in der folgenden Tabelle enthalten: scroll
2)
Operative Erträge als Umsatzäquivalent
München, den 1. März 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG Der Vorstand Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Dr. Bernhard Scholz Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 1. März 2016 Deutsche Pfandbrief bank AG Der Vorstand Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Dr. Bernhard Scholz Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Deutsche Pfandbriefbank AG, München, aufgestellten Konzernabschluss- bestehend aus Konzern-Bilanz, Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals, Konzern-Kapitalflussrechnung und Anhang (Notes) - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
München, den 2. März 2016 KPMG AG Mock, Wirtschaftsprüfer Haider, Wirtschaftsprüfer Bicester Village Oxfordshire425 Mio. GBP Entwicklungsfinanzierung im Rahmen eines KonsortiumsGroßbritannienDezember 2015Ein Konsortium aus pbb, Santander, Crédit Agricole, Royal Bank of Scotland und Deutsche Hypothekenbank stellten dem Betreiber Value Retail eine Kreditfazilität über 425 Mio. GBP zur Refinanzierung des Luxus-Einkaufszentrums Bicester Village zur Verfügung. Als eines von neun Einkaufszentren von Value Retail umfasst Bicester Village über 130 Boutiquen weltweit führender Marken. Der Geschäftsschwerpunkt liegt neben Deutschland auf Großbritannien, Frankreich, den nordischen Ländern und Ländern in Mittel- und Osteuropa. In diesen Kernmärkten bietet die pbb Kunden eine starke lokale Präsenz mit Expertise über alle Funktionen des Finanzierungsprozesses hinweg. Weitere InformationenQuartals- und Mehrjahresübersicht Finanzkalender Zukunftsgerichtete Aussagen Internet-Service Impressum Quartals- und Mehrjahresübersichtpbb Konzern scroll
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Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Bericht enthält vorausschauende Aussagen in Form von Absichten, Annahmen, Erwartungen oder Vorhersagen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der Deutsche Pfandbriefbank AG derzeitzur Verfügung stehen. Vorausschauende Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuentwickeln. Vorausschauende Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von vorausschauenden Aussagen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa und den USA, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Verlässlichkeit unserer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie sonstige mit unserer Geschäftstätigkeit verbundene Risiken. Internet-Service Besuchen Sie uns im Web unterwww.pfandbriefbank.com Im Menüpunkt »InvestorRelations«finden Sie Informationen über externe Ratings, Zahlen und Fakten. Herausgeber Deutsche Pfandbriefbank AG, München (Copyright 2016) Konzeption, Design und Realisierung KMS TEAM GmbH, www.kms-team.com Deutsche Pfandbriefbank AG Freisinger Straße 5 85716 Unterschleißheim Deutschland T +49 (0)89 2880-0 F +49(0)89 2880-10319 info@pfandbriefbank.com www.pfandbriefbank.com |
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