Deutsche Pfandbriefbank AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Gewinnverwendungsbeschluss
Deutsche Pfandbriefbank AG Unterschleißheim ISIN DE0008019001
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG vom 13. Mai 2016 hat
beschlossen, den im Geschäftsjahr 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Deutsche Pfandbriefbank
AG von EUR 57.824.382,44 in Höhe von EUR 57.824.382,44 zur Ausschüttung einer Dividende
von EUR 0,43 je dividendenberechtigter Stückaktie und zur Einstellung des restlichen
Betrags in Höhe von EUR 0,00 in andere Gewinnrücklagen zu verwenden.
Die Dividende wird ab dem 17. Mai 2016 grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer
sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%)
und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG
jeweils durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Die Steuerbeträge können
unter Vorlage der Steuerbescheinigung ggf. auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung
festgesetzte Steuer angerechnet werden.
Als Zahlstelle fungiert die Deutsche Bank AG.
Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung
des für Sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben, wird die Dividende im Rahmen
der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer
Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene
Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht
ist.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären, kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung
erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag. Mit dem Antrag ist auch
die Steuerbescheinigung vorzulegen.
München, im Mai 2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
Der Vorstand
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