![]() Deutsche Pfandbriefbank AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016INHALTSVERZEICHNIS
Hinweis bezüglich Rundungen Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Erläuterung alternativer Leistungskennzahlen Zu weiteren Informationen zur Definition, Verwendung und Berechnung der alternativen Leistungskennzahlen siehe Menüpunkt ‚Investor Relations/ Finanzberichte unter www.pfandbriefbank.com. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) berichtet nachfolgend über die Schwerpunkte seiner Überwachungs- und Beratungstätigkeit im Geschäftsjahr 2016. Das Geschäftsjahr 2016 war wie bereits das Vorjahr durch hohen Wettbewerb und das Niedrigzins-umfeld geprägt Begleitet wurde es zudem von sich stetig weiterentwickelnden Herausforderungen auf der regulatorischen Seite und in der Rechnungslegung. Hier seien beispielhaft die Themen Basel IV und neue Risikogewichte (Risk Weighted Assets, RWA), SREP Stresstest und IFRS 9 genannt Der Konzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) konnte aber auch in diesem Umfeld seine stabile Geschäftsentwicklung fortsetzen und insbesondere seine führende Wettbewerbsposition in der Immobilienfinanzierung weiter festigen. Dabei wurden auch neue Märkte und Geschäftsfelder erschlossen, wie zum Beispiel die eingeleitete Wiederaufnahme der Immobilienfinanzierung in den USA belegt. In der Begleitung der laufenden Geschäftsentwicklung lag wie immer ein wesentlicher Schwerpunkt der Aufsichts- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats. Daneben legte der Aufsichtsrat besonderes Augenmerk auf aufsichtsrechtliche Fragestellungen der Bank. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat frühzeitig mit der zukünftigen Besetzung und Geschäftsverteilung des Vorstands beschäftigt und im Mai Andreas Arndt und Thomas Köntgen für jeweils fünf Jahre als Mitglieder des Vorstands wiederbestellt. Dr. Bernhard Scholz wird hingegen auf eigenen Wunsch mit Ablauf seines Vertrags Ende April 2017 aus dem Vorstand ausscheiden und sich neuen Aufgaben außerhalb des pbb Konzerns widmen. Der Aufsichtsrat dankt Dr. Scholz bereits jetzt für seinen hohen Einsatz und die großen Verdienste, die er sich um die pbb erworben hat. Verbunden mit diesen Änderungen wurden die Zuständigkeiten im Vorstand angepasst und Andreas Arndt vom Aufsichtsrat zum alleinigen Vorstandsvorsitzenden und Thomas Köntgen zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat im Jahr 2016 die Besetzung eines neuen Treasury-Vorstands eingeleitet: Marcus Schulte trat zum 1. Januar 2017 zunächst als Generalbevollmächtigter in die pbb ein und soll nach der üblichen Einarbeitungsphase entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Vorstand das Ressort Treasury übernehmen. Ein weiteres wesentliches Thema war die Durchführung der ersten Publikums-Hauptversammlung nach der erfolgreichen Privatisierung am 13. Mai 2016. Dabei bestellten die Aktionäre die Anteils-eignervertreter wieder sowie auf Vorschlag der Verwaltung Oliver Puhl erstmalig zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Zuvor hatte bereits die Belegschaft bei der Wahl im April die bisherigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wiedergewählt. CORPORATE GOVERNANCEDer Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2016 den Vorstand kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Er konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Vorstand ergriffenen Geschäftsleitungsmaßnahmen überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Die beiden Co-Vorstandsvorsitzenden beziehungsweise später der Vorstandsvorsitzende berichteten darüber hinaus dem Aufsichtsrats-sowie den jeweiligen Ausschussvorsitzenden auch zwischen den Sitzungen regelmäßig über sämtliche wesentlichen Entwicklungen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat die für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Am 24. März 2017 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2017, die in diesem Geschäftsbericht sowie im Internet auf der Seite der pbb (http://www.pfandbriefbank.com/investor-relations/pflichtveroeffentlichungen. html) veröffentlicht ist Ferner sei an dieser Stelle auf den Vergütungsbericht des Konzerns, abgedruckt in diesem Geschäftsbericht, verwiesen. Hinsichtlich der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 111 Abs. 5 AktG zur Zielgröße sowie zum aktuellen Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und im Vorstand sei auf die Tabelle zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie auf die Ausführungen im Corporate-Governance-Bericht und der Erklärung zur Unternehmensführung verwiesen. SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATSIm Jahr 2016 hielt der Aufsichtsrat der pbb acht (davon eine konstituierende und zwei außerordentliche) Sitzungen ab und setzte sich wie folgt zusammen: Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Thomas Duhnkrack, Dr. Christian Gebauer-Rochholz, Georg Kordick, Joachim Plesser, Oliver Puhl (ab 13. Mai 2016), Heike Theißing, Dr. Hedda von Wedel. Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage des pbb Konzerns, die jeweils ausführlich mit dem Vorstand erörtert wurde. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des pbb Konzerns. In den ordentlichen Sitzungen wurde auch über die Risikolage, das Risikomanagement, das Neugeschäft, die Liquiditätslage beziehungsweise -strategie, die Entwicklung des Fundings sowie über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, berichtet. In der ordentlichen Sitzung am 26. Februar 2016 wurden neben den bereits genannten regelmäßigen Themen schwerpunktmäßig die aktualisierte Geschäftsstrategie erörtert und die Risikostrategie sowie der Sanierungsplan beschlossen. Des Weiteren wurden die Entsprechenserklärung zum Cor-porate Governance Kodex für das Jahr 2016 verabschiedet, die Vergütungsberichte erörtert, über den Umsetzungsstand des neuen Vergütungssystems informiert sowie über den Fortschritt wesentlicher (IT-)Projekte zur besseren Verbindung der Risiko- und Finance-Funktionen und der Implementierung aufsichtsrechtlicher Vorgaben berichtet Zudem entschied der Aufsichtsrat über den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers an die Hauptversammlung, befasste sich mit dem Bericht zur Effizienzprüfung und schloss damit die Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand für 2015 ab. In der Bilanzsitzung am 17. März 2016 wurden der Konzernabschluss des Jahres 2015 gebilligt und der Jahresabschluss festgestellt Darüber hinaus wurden die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2016 vorbereitet, die Geschäftsstrategie und die Personalplanung verabschiedet sowie über die Wiederaufnahme des Real-Estate-Finance-Geschäftes in den USA diskutiert und entschieden. Ein weiterer Schwerpunkt war die Beratung über die zukünftige Besetzung und Ressortverteilung des Vorstands. Die außerordentliche Sitzung am 11. Mai 2016 stand im Fokus der Verlängerung der Vorstandsverträge für Andreas Arndt und Thomas Köntgen. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die Suche nach einem neuen Treasury-Vorstand eingeleitet. Die Sitzung am Folgetag, 12. Mai 2016, war von der Berichterstattung über das erste Quartal 2016 des pbb Konzerns geprägt Ferner erörterte der Aufsichtsrat die Altersversorgung für zukünftig erstmals bestellte Vorstandsmitglieder auf Basis eines beitragsorientierten Systems und diskutierte die Neuerungen und Entwicklungen im Bereich der regulatorischen Anforderungen (unter anderem Finanz-marktnovellierungsgesetz, Marktmissbrauchsrichtlinie/-verordnung, zukünftige Risikogewichte). Im Anschluss an die Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung am 13. Mai 2016 wählte der Aufsichtsrat am gleichen Tag in seiner konstituierenden Sitzung Dr. Günther Bräunig wieder zu seinem Vorsitzenden und Dagmar Kollmann zu seiner Stellvertreterin. Zudem entschied der Aufsichtsrat über die Besetzung seiner Ausschüsse. Den Zwischenbericht sowie die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses zum 30. Juni 2016 des pbb Konzerns diskutierte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. August 2016. Des Weiteren beschloss er die Anpassung der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses vor dem Hintergrund der EU-Reform der gesetzlichen Abschlussprüfung und beschäftigte sich mit aktuellen regulatorischen Entwicklungen sowie möglichen Auswirkungen des Brexit-Referendums. Ferner wurden die — aufgrund der Änderung der Geschäftsverteilung erforderliche — Zwischenzielfeststellung für die Vorstände, die Anbieterauswahl für die Altersversorgung auf Basis eines beitragsorientierten Systems für neue Vorstandsmitglieder und die Aktualisierung der Risikostrategie 2016 verabschiedet. Am Vortag zur regulären Aufsichtsratssitzung wurden zudem im Rahmen einer Strategiesitzung Entwicklungen des Marktumfelds und strategische Initiativen beispielsweise im Bereich der Digitalisierung diskutiert. In seiner außerordentlichen Sitzung am 22. September 2016 beschloss der Aufsichtsrat die künftige Neubesetzung des Treasury-Ressorts mit Marcus Schulte und stimmte der Erteilung einer Generalvollmacht bis zu seiner Berufung in den Vorstand zu. Am 11. November 2016 erörterte der Aufsichtsrat die Ergebnisse für das dritte Quartal 2016 des pbb Konzerns und beschloss die Mehrjahresplanung und die Geschäftsstrategie für 2017 bis 2019. Ebenso legte der Aufsichtsrat das Vorgehen für die Effizienzprüfung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 25d Abs. 11 KWG fest Des Weiteren wurden die Messgrößen für die risikoadjustierte Erfolgsmessung auf Institutsebene sowie die Ziele des Vorstands 2017 bestimmt Ebenso erfolgten die Zustimmung zur Identifizierung der Risk Taker, ein Bericht zur Entwicklung des neu aufgenommenen USA-Geschäfts, die jährliche Befassung mit Themen der Corporate Governance, die Angemessenheitsprüfung der Vergütungssysteme für 2017 sowie ein Bericht zu Personalentwicklungsmaßnahmen und Gender Balance. Der Aufsichtsrat prüfte die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), erteilte ihm den Prüfungsauftrag und vereinbarte mit ihm sein Honorar. Die beiden Co-Vorstandsvorsitzenden beziehungsweise ab dem 12. Mai 2016 der Vorstandsvorsitzende standen mit dem Aufsichtsrats- beziehungsweise den jeweiligen Ausschussvorsitzenden laufend über wichtige Entwicklungen in Kontakt. AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATSIn der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 hatte der Aufsichtsrat der pbb einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss sowie einen Vergütungskontrollausschuss. In dieser Zeit setzten sich die Ausschüsse wie folgt zusammen: Der Präsidial- und Nominierungsausschuss (PNA) hielt sechs (davon eine außerordentliche) Sitzungen ab und war mit Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann und Joachim Plesser besetzt. Er befasste sich mit strategischen und aktuellen Themen sowie mit Vorstandsangelegenheiten, zu denen er dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Vorschläge unterbreitete. Dies betraf insbesondere die genannte Verlängerung der Vorstandsverträge, die in mehreren Sitzungen vorbereitete perspektivische Neubesetzung des Ressorts Treasury im Vorstand mit Marcus Schulte sowie die Anpassung der Geschäftsverteilung des Vorstands. Darüber hinaus beriet er über den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung zur Aufsichtsratswahl der Anteilseignervertreter einschließlich eines Wahlvorschlages für das seinerzeit unbesetzte Aufsichtsratsmandat Zudem bereitete er die Effizienzprüfung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vor, unterrichtete den Aufsichtsrat in Bezug auf neue Entwicklungen zur Corporate Governance und befasste sich mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB (inklusive Corporate-Governance-Bericht). Der Prüfungsausschuss (PA) hielt insgesamt fünf Sitzungen ab und war mit Dagmar Kollmann (Vorsitzende), Dr. Günther Bräunig, Dr. Thomas Duhnkrack (ab 13. Mai 2016), Joachim Plesser (bis 13. Mai 2016) und Dr. Hedda von Wedel besetzt. Gegenstand der Sitzungen waren die Prüfung und Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015, die Zwischenberichte des Jahres 2016 sowie die Berichte der internen Revision und des Abschlussprüfers KPMG zu internen und externen Prüfungsfeststellungen. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Auswirkungen aktueller regulatorischer Themen und wurde über die Entwicklung laufender Prüfungen unterrichtet Des Weiteren befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Mandat des Abschlussprüfers sowie dessen Prüfungsplan für das Geschäftsjahr 2016. Der Prüfungsausschuss überzeugte sich auch von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Wahl des Abschlussprüfers KPMG für das Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen. Zu den Auswirkungen der aktuellen regulatorischen Entwicklungen auf die Bank wurde er durch den Vorstand der pbb beziehungsweise KPMG im Hinblick auf verschiedene Einzelthemen, wie zum Beispiel die gesetzlichen Anforderungen für die Bestellung des Wirtschaftsprüfers, IFRS 9, Basel IV und den SREP Stresstest, unterrichtet Darüber hinaus wurde regelmäßig über das interne Kontrollsystem und die Überwachung der eingerichteten Schlüsselkontrollen, laufende Rechtsstreitigkeiten, Compliance-relevante Themen, Datenschutz/IT-Security, bemerkenswerte Rechnungslegungssachverhalte, die Ergebnisse externer Prüfungen sowie die Prüfungsplanung der internen Revision und deren Umsetzung berichtet. Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) hielt vier reguläre Sitzungen ab und erörterte zusätzlich — in der Regel in monatlichen Telefonkonferenzen — die zustimmungspflichtigen Kreditengagements. Er war mit Joachim Plesser (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dagmar Kollmann (bis 13. Mai 2016), Oliver Puhl (ab 13. Mai 2016) und Dr. Hedda von Wedel besetzt. Der RLA unterstützte die Kontrolle des Aufsichtsrats über die Risiko- und Liquiditätssteuerung, überprüfte die Risikoberichterstattung des Vorstands und war in dem durch die Geschäftsordnung festgelegten Umfang in den Kreditgenehmigungsprozess eingebunden. Er erörterte zudem regelmäßig die Neugeschäfts-, Liquiditäts- und Refinanzierungssituation sowie das Syndizierungsgeschäft. Im Jahr 2016 beschäftigte sich der RLA zudem mit Berichten zu den Teilportfolien einschließlich der Developmentfinanzierungen, Rettungserwerbe, Einzelwertberichtigungen, der Eigenmittelmeldung gemäß SolvV, den Länderlimiten sowie der Aktiv-Passivsteuerung. Zudem befasste sich der RLA mit den mittelfristig zu erwartenden Entwicklungen auf den Immobilienmärkten und den Aktualisierungen der Risikostrategie. Darüber hinaus befasste sich der RLA in zahlreichen, in der Regel monatlichen Telefonkonferenzen mit einzelnen Kreditfällen. Hierbei handelte es sich, soweit im Rahmen der Geschäftsordnung des RLA vorlagepflichtig, um Neugeschäfte, regelmäßige Wiedervorlagen sowie um Zustimmungen zu Änderungsanträgen. Der Vergütungskontrollausschuss (VKA) hielt vier Sitzungen ab und war mit Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann, Joachim Plesser und Heike Theißing besetzt. Er befasste sich mit der Umsetzung des neuen Vergütungssystems und den Auswirkungen regulatori-scher Neuerungen, den Vergütungsberichten für 2015, der Bestellung der Vergütungsbeauftragten, den Zielvereinbarungen für die Mitglieder des Vorstands, der Zwischenzielfeststellung aufgrund der Änderung der Geschäftsverteilung, den Ruhegehaltszusagen (auf Basis eines beitragsorientierten Systems) für neue Vorstandsmitglieder sowie den Angemessenheitsprüfungen für das Vergütungssystem 2017. Des Weiteren bereitete der VKA die Zustimmung zur Ermittlung der Risk-Taker-Funktionen sowie Festlegung der Messgrößen für die risikoadjustierte Erfolgsmessung auf Institutsebene für den Aufsichtsrat vor. Aufsichtsrat der pbb scroll
AUS- UND FORTBILDUNGSMASSNAHMENMitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. JAHRESABSCHLUSSDer von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer KPMG hat den Jahres- und Konzernabschluss der pbb vom 31. Dezember 2016 sowie die Lageberichte geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die KPMG hat dem Aufsichtsrat eine Erklärung über ihre Unabhängigkeit vorgelegt Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 23. März 2017 mit den Abschlussunterlagen. Die Jahres-und Konzernabschlüsse sowie die Lage- und Prüfungsberichte wurden mit dem Vorstand und Vertretern des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers erhoben. In der Bilanzsitzung am 24. März 2017 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat ebenfalls den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands mit diesem diskutiert. Nach Prüfung schließt sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen Einsatz und die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit
Für den Aufsichtsrat Dr. Günther Bräunig, Vorsitzender Lagebericht
Hinweis bezüglich Rundungen Aufgrund von Rundungen können sich im Lagebericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Grundlagen der pbbSTRUKTUR DER GESELLSCHAFT An der Spitze des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) steht die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb). Die pbb ist an insgesamt neun Vertriebsstandorten vertreten: Der Unternehmenssitz ist in München/Unterschleißheim; zudem unterhält sie in Deutschland Büros an vier weiteren Standorten. In ihren ausländischen Kernmärkten ist sie an den vier Standorten London, Madrid, Paris und Stockholm mit Zweigniederlassungen vertreten. Die pbb betreibt von ihren Zweigniederlassungen aus einen Großteil ihrer Finanzierungsaktivitäten im Ausland. ![]() GESCHÄFTSMODELL UND -STRATEGIE Die strategischen Geschäftsfelder der pbb sind die gewerbliche Immobilienfinanzierung (Real Estate Finance, REF) und die öffentliche Investitionsfinanzierung (Public Investment Finance, PIF) mit dem Fokus auf pfandbrieffähiges Geschäft Geografisch liegt der Schwerpunkt auf den Ländern Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, den nordischen Ländern sowie auf einzelnen mittel- und osteuropäischen Ländern. Ergänzend zu den europäischen Märkten ist die pbb seit dem zweiten Halbjahr 2016 im US-amerikanischen Immobilienmarkt mit Fokus auf den Metropolen an der Ostküste tätig, primär im Rahmen von Beteiligungen an Finanzierungen von strategischen Partnern. Geschäftspotenziale außerhalb der bisher im Fokus stehenden Märkte werden regelmäßig geprüft, ohne den Geschäftsfokus grundsätzlich zu verändern. Das Kerngeschäft ist das mittel- bis langfristige Kreditgeschäft: Hier nimmt die pbb eine wichtige Aufgabe bei der Kreditversorgung der Immobilienwirtschaft wahr und unterstützt die öffentliche Hand mit Finanzierungen für Projekte zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Die pbb zielt auf primäres Kundengeschäft ab. Neben klassischen, auf den Kunden zugeschnittenen Finanzierungslösungen bietet die pbb ihren Kunden Derivateprodukte zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit Kreditgeschäften an. Ein Handelsbuch für Wertpapier- und Derivateportfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht wird nicht geführt. Im Kreditgeschäft ist die pbb entweder als alleiniger Kreditgeber aktiv oder arbeitet—insbesondere bei großvolumigen Transaktionen—mit Finanzierungspartnern zusammen. Hier verfügt die pbb über ein breites Netzwerk aus Bankenpartnern und anderen Partnern, zum Beispiel in den Bereichen Versicherungen oder Private Equity. In diesem sogenannten Konsortialgeschäft übernimmt die pbb im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit teilweise als Konsortialführer (Arranger) zusätzlich die gesamte Koordination zwischen dem Konsortium und dem Kreditnehmer oder als Agent Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung von Konsortialkrediten. Darüber hinaus tritt die pbb als Underwriter auf, indem sie Finanzierungen in erster Instanz allein zur Verfügung stellt, um dann Teile dieser Darlehen an Partner im Rahmen von Syndizierungen zu verkaufen. WETTBEWERBSPOSITION In der gewerblichen Immobilienfinanzierung zählt die pbb in ihren Zielmärkten und Segmenten zu den führenden Anbietern. In ihren Kernmärkten besitzt die pbb eine starke lokale Präsenz und Know-how über die gesamte Prozesskette hinweg: mit Immobilienexperten, Immobilienrechtsspezialisten und Finanzierungsexperten bis hin zur Betreuung der Kreditengagements. Diese lokale Expertise nutzt die pbb aktiv, um Kunden auch bei internationalen Transaktionen zu begleiten. Strategische Portfolios In der gewerblichen Immobilienfinanzierung richtet sich das Angebot primär an mittel- bis langfristig orientierte, professionelle nationale und internationale Immobilieninvestoren, wie Immobilienunternehmen, institutionelle Investoren und Immobilienfonds. Die pbb zielt auf mittlere bis größere Finanzierungsvolumen ab. Dabei stehen die Objektarten Bürogebäude, Einzelhandelsimmobilien, wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien und Logistikimmobilien im Vordergrund. Der regionale Fokus liegt auf den pfandbrieffähigen Kernmärkten Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, den nordischen Ländern, ausgewählten Ländern in Mittel- und Osteuropa sowie seit dem zweiten Halbjahr 2016 auch den USA mit Fokus auf Metropolen an der Ostküste. Die pbb bietet hier sowohl lokale als auch länderübergreifende Finanzierungsexpertise. Der weit überwiegende Teil der ausgereichten Finanzierungen entfällt auf Investitionskredite, also Kredite für den Erwerb oder die Anschlussfinanzierung von Bestandsimmobilien mit bestehenden Cashflows. Finanzierungen von Immobilienentwicklungsmaßnahmen (Developmentfinanzierungen) haben eine deutlich untergeordnete Bedeutung; sie haben in der Regel nichtspekulativen Charakter und umfassen auch das Bauträgergeschäft in Deutschland. In der öffentlichen Investitionsfinanzierung finanziert die pbb mittel- bis langfristige pfandbrieffähige Projekte zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Hier liegt der Schwerpunkt auf öffentlichen Einrichtungen, kommunalem beziehungsweise sozialem Wohnungsbau, Gebäuden der Ver- und Entsorgungswirtschaft, Verkehrsinfrastruktur sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus ist die pbb in der öffentlich garantierten Exportfinanzierung aktiv. Finanzierungen werden an öffentlich-rechtliche Schuldner, Unternehmen in öffentlicher oder privater Rechtsform sowie an Zweckgesellschaften mit öffentlicher Gewährleistung gegeben. Der regionale Schwerpunkt im Neugeschäft liegt derzeit primär auf Frankreich; daneben ist die pbb in weiteren ausgewählten europäischen Regionen tätig. Ablaufportfolios Neben den Portfolios der beiden strategischen Geschäftssegmente verfügt die pbb über ein nichtstrategisches Portfolio, das sogenannte Value Portfolio (VP). Hierbei handelt es sich nahezu vollständig um ein Portfolio von nicht konkret zweckgebundenen Finanzierungen an die öffentliche Hand (Budgetfinanzierungen). In diesem Bereich tätigt die pbb kein Neugeschäft. Lediglich zur Verwaltung der Deckungsstöcke oder der Liquiditätssicherung werden vereinzelt Geschäftsabschlüsse vorgenommen. Das Portfolio ist im Wesentlichen fristenkongruent refinanziert. Es generiert Zinserträge und läuft entsprechend den zugrunde liegenden vertraglichen Fristen ab. Im VP findet sich noch ein Restbestand voll staatsgarantierter strukturierter Produkte mit einem Nominalvolumen von 0,6 Mrd. €. Soweit wirtschaftlich sinnvoll und tragbar, nutzt die pbb mittels Portfolioverkäufen auch Potenziale für einen schnelleren Abbau. Refinanzierung Die Refinanzierung von ausgereichten Krediten erfolgt in hohem Maße fristenkongruent und zu einem großen Teil über den Pfandbriefmarkt; sie wird ergänzt durch ungedeckte Refinanzierung. Emissionen werden regelmäßig sowohl am internationalen Kapitalmarkt im Benchmarkformat als auch in Form von Privatplatzierungen getätigt Privatplatzierungen gestaltet die pbb nach den Anforderungen der Investoren als Inhaber- oder Namenspapiere, Laufzeit und Zinsstruktur können hier individuell verhandelt werden. Dem Kreditgeschäft entsprechend werden Emissionen in unterschiedlicher Währung mit Schwerpunkt auf Euro denominiert. Die pbb begibt Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe und ist, gemessen am ausstehenden Volumen, die größte Emittentin von Pfandbriefen. Der Pfandbriefmarkt zeichnet sich durch hohe Liquidität und eine breite Investorenbasis aus. Nach dem Markt für Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand ist er der zweitgrößte Markt für festverzinsliche Wertpapiere in Deutschland. Die ungedeckte Refinanzierung erfolgt hauptsächlich über Schuldscheindarlehen und Inhaberschuldverschreibungen. Quelle: vdp Investoren in Schuldtitel sind vor allem Banken, Fonds und Versicherungen, aber auch Zentralbanken und Staatsfonds. Seit März 2013 betreibt die pbb ergänzend das Einlagengeschäft mit Privatanlegern in Deutschland. Über die Onlineplattform www.pbbdirekt.com werden Tages- und Festgeldanlagen mit verschiedenen Laufzeiten angeboten. Mitte 2016 hat die pbb ihr Onlineangebot um Festgeldanlagen in US-Dollar mit Laufzeiten von 1, 2, 3, 5 und 10 Jahren ausgeweitet. STRATEGISCHE AUSRICHTUNG Die Geschäftsstrategie der pbb ist auf nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Entscheidend für den Geschäftserfolg sind hierbei einerseits die Einschätzung und angemessene Bepreisung des Risikos im Kreditgeschäft und andererseits der Zugang zu den Refinanzierungsmärkten mit adäquaten Konditionen. Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist das Management des Bestandsportfolios mit dem Ziel, sich verändernde Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen abzumildern. Der Vorstand hat sich für das Geschäftsjahr 2017 zum Ziel gesetzt, die Ertragskraft der pbb zu festigen. Dazu wird ein Wachstum der strategischen Portfolios angestrebt; das nicht strategische Bestandsvolumen soll weiter abgebaut werden. Die pbb will das Jahr 2017 auch nutzen, um strategische Weichenstellungen vorzunehmen. Dazu gehören Initiativen mit dem Ziel, das bestehende Geschäft entlang der Risikostandards weiter zu diversifizieren — wie bereits im zweiten Halbjahr 2016 durch den Markteintritt in die USA geschehen. Die pbb will die Wertschöpfungskette ausweiten und Plattformen und Prozesse mit Blick auf eine Digitalisierung ihres Geschäfts überprüfen. Außerdem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um auf regulatorische Veränderungen schnell reagieren zu können. Schließlich wird die pbb mit gezielten Maßnahmen einem zukünftigen Anstieg der Kostenbasis entgegenwirken. STEUERUNGSSYSTEM Die pbb wird grundsätzlich nicht auf der Ebene der Einzelgesellschaft gesteuert, sondern auf Konzernebene. Der pbb Konzern besteht zum weit überwiegenden Teil aus dem Mutterunternehmen pbb. Die Tochterunternehmen dienen vor allem der Abwicklung von Rettungserwerben, der Refinanzierung einer Hybridemission oder sollen liquidiert werden. Die Messung der Profitabilität basiert daher nicht auf den im Jahresabschluss und Lagebericht der pbb dargelegten HGB-Werten, sondern auf den Werten nach International Financial Reporting Standards (I FRS) des pbb Konzerns. Das Nominalvolumen der gewerblichen Immobilienfinanzierungen und der öffentlichen Investitionsfinanzierungen ist ein wesentlicher Einflussfaktor auf die zukünftige Ertragskraft. Das Finanzierungsvolumen kann vor allem durch die Neugeschäftshöhe inklusive Prolongationen mit Laufzeit über einem Jahr gesteuert werden. Die Neugeschäftssteuerung und -vorkalkulation erfolgt dabei in einem barwertigen Ansatz. Jedes Neugeschäft soll konsistent zur Gesamtbanksteuerung nach Abzug aller Kosten (Vollkostenansatz) einen positiven Wertbeitrag zum Gesamtbankerfolg liefern. Die Risikosteuerung basiert auf der Risikotragfähigkeitsanalyse der pbb. NACHHALTIGKEIT Unternehmen tragen für ihr Handeln Verantwortung gegenüber dem Umfeld, in dem sie agieren: ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihren Kunden, ihren Investoren sowie der Gesellschaft und der Umwelt Diese Verantwortung fasst die pbb unter Corporate Responsibility zusammen. Leitgedanke der Corporate Responsibility in der pbb ist das Prinzip der Nachhaltigkeit, das heißt langfristig orientiertes verantwortungsvolles Handeln unter Berücksichtigung der Folgen für alle Stakeholder des Unternehmens sowie für die Umwelt. Die pbb ist davon überzeugt, dass nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken eine notwendige Bedingung für die Zukunftssicherung und Wertsteigerung des Unternehmens sind. Governance Verhaltenskodex und ethische Grundsätze Transparentes, faires, verantwortungsbewusstes und ehrliches Verhalten mit dem erforderlichen Grad an Expertise, Professionalität und Integrität im Verhalten untereinander und im Verhältnis zu Kunden und Geschäftspartnern, Wettbewerbern und der Öffentlichkeit sind in der pbb fest verankert. Die Umsetzung und Einhaltung der relevanten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen sowie internen Vorschriften und sonstigen einschlägigen Gesetze und Regeln sind dabei Grundvoraussetzung. Intern legt der Verhaltenskodex der pbb den ethisch-rechtlichen Rahmen fest. Dieser ist auf der Internetseite der pbb veröffentlicht und umfasst die unverzichtbaren Anforderungen, die die pbb an alle Mitarbeiter stellt. Der Verhaltenskodex enthält unter anderem klare Anweisungen zu den Themen Beziehung zu Kunden, Lieferanten, Aktionären, Investoren und Wettbewerbern, Interessenkonflikten, Bestechung, Vorteilsgewährung, Geldwäscheprävention und Marktmissbrauch. Die pbb unterstützt keinerlei Geschäftspraktiken, die ihrer Reputation schaden können oder bei denen der Verdacht besteht, dass der Kunde gegen die ethischen Standards der pbb verstößt oder ungesetzlich handelt. Zudem bilden die geltende Rechtsordnung und alle behördlichen Vorschriften, die in den jeweiligen Rechtsräumen gelten, in denen die pbb tätig ist, die Grundlage für alle Unternehmensentscheidungen und das tägliche Handeln. Ergänzt werden diese um ein internes Regelwerk sowie detaillierte Prozessanweisungen. Außerdem gilt für die pbb als börsennotiertes Unternehmen der Deutsche Corporate Governance Kodex mit der Maßgabe des Grundsatzes „Comply or Explain". Dieser beschreibt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und reflektiert darüber hinaus die aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen und Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Compliance Compliance hat zum Ziel, durch vorbeugende Unternehmensorganisation und andere Maßnahmen die Einhaltung gesetzlicher und anderer Rechtspflichten sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für Rechtspflichten im Zusammenhang mit oder bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Deren Einhaltung dient dem Kunden-/Investorenschutz und damit auch unmittelbar dem Schutz der Reputation des Unternehmens. Zum Kernbereich der einzuhaltenden Normen gehören die Markt-missbrauchsverordnung, das Wertpapierhandelsgesetz und die darauf basierenden Verordnungen und Richtlinien. Zu den Compliance-Risiken gehören Sanktionen, finanzielle Verluste und Reputationsverluste, die sich aus Verstößen gegen diese Regeln ergeben können. Zahlreiche interne Richtlinien und Fachanweisungen, wie zum Beispiel Richtlinien zur Bekämpfung sonstiger strafbarer Handlungen, Informationssicherheits-Richtlinie, Geldwäscheprävention (Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) sind für alle Mitarbeiter bindend. Zur Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter der pbb sind diese verpflichtet, regelmäßig an Compliance-Schulungen zu den Themen Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen wie zum Beispiel Korruption (einschließlich Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit), Geheimnisverrat und Steuerstraftaten sowie zu allgemeinen Compliance-Themen teilzunehmen. Die erfolgreiche Teilnahme wird nach einem Test mit einem Zertifikat bestätigt Die Durchführung der Schulungen wird regelmäßig durch Group Internal Audit geprüft. Zum Schutz vor Korruption hat die pbb klare Grundsätze festgelegt. Diese enthalten Richtlinien für ein korrektes und professionelles Verhalten beispielsweise bei Interessenkonflikten, im Kampf gegen Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit Einen Schwerpunkt bilden die Vorgaben für die Annahme und Gewährung von Vergünstigungen und Geschenken. Auch im Umgang mit Vertretern von Regierungen und öffentlichen Stellen müssen alle Handlungen unterlassen werden, die deren Entscheidungen unrechtmäßig beeinflussen könnten. Vor allem sind Geldzuwendungen, Geschenke oder andere Vergünstigungen an Amtsträger zu unterlassen, die in irgendeiner Form als unzulässige Beeinflussung, Bestechung oder Korruption ausgelegt werden könnten. Jede Form von politischen Spenden im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit ist im Konzern grundsätzlich unerwünscht. Datenschutz Der sensible Umgang mit vertraulichen Daten zum Schutz der Kunden hat höchste Priorität Die Regelungen hierfür finden sich im Bundesdatenschutzgesetz, in den nationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen, in den vertraglich vereinbarten Vertraulichkeitsklauseln (inklusive des sogenannten „Bankgeheimnisses") sowie in den internen Fachanweisungen zum Datenschutz. Um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen, sind Kontrollen und Sanktionen implementiert. Das Thema Datenschutz ist Bestandteil eines jeden Dienstvertrags. Die Mitarbeiter werden regelmäßig zum Thema Datenschutz geschult Jeder Verstoß gegen die Vorschriften des Datenschutzes kann disziplinarische Konsequenzen haben. Emittenten und in ihrem Auftrag oder für ihre Rechnung handelnde Personen müssen laut Art. 18 MMVO Verzeichnisse über solche Personen führen, die für sie tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben. Die in den Verzeichnissen geführten Personen sind durch die pbb über die rechtlichen Pflichten, die sich aus dem Zugang zu Insiderinformationen ergeben, sowie über die Rechtsfolgen von Verstößen aufgeklärt. Mitarbeiter Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf geschlechtsspezifische Doppelbezeichnungen (beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) verzichtet So schließt der Begriff Mitarbeiter explizit Frauen und Männer ein. Vielfalt und Chancengleichheit Die pbb achtet die Menschenwürde, Menschenrechte und die Privatsphäre. Sie respektiert alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, sozialem Hintergrund, Fähigkeiten, sexueller Ausrichtung oder Religion und fördert die Diversität der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter werden mit Fairness, Würde und Respekt behandelt Ungerechte Behandlung oder die Diskriminierung von Mitarbeitern wird nicht toleriert. Bei der Auswahl und Entwicklung der Mitarbeiter ist die pbb der Chancengleichheit verpflichtet, ohne nach Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Schwangerschaft, Religion, Zivilstand oder sonstigen Merkmalen zu diskriminieren. Die Beurteilung der Mitarbeiter erfolgt aufgrund ihrer Leistung. Seit dem Jahr 2010 ist die pbb Unterzeichner der „Charta der Vielfalt" und bekennt sich damit grundlegend zum wirtschaftlichen Nutzen von Vielfalt, Toleranz und Fairness. Damit verpflichtet sich die pbb zur Herstellung eines Arbeitsumfelds frei von Vorurteilen und Ausgrenzung und zur Etablierung eines vertrauensvollen Umgangs miteinander, der auf gegenseitigem Respekt und Einbeziehung der Beteiligten basiert. Dieser Ansatz wird aktiv umgesetzt Jeder Mitarbeiter soll, wenn nötig, Probleme am Arbeitsplatz ohne Befürchtung von Nachteilen für sich selbst ansprechen können. Die pbb pflegt eine offene Unternehmenskultur, die die Einbindung der Mitarbeiter in den Entscheidungsfindungsprozess in angemessenem Umfang unter Wahrung der Diskretion vorsieht Es wird sichergestellt, dass angemessene Verfahren im Konzern existieren, um Probleme am Arbeitsplatz vertraulich und schnell zu lösen. Personalentwicklung Die pbb will für ihre Mitarbeiter die optimale Grundlage für eine fachliche, berufliche, aber auch persönliche Weiterentwicklung schaffen. Hierfür bietet die pbb vielfältige interne Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Mit zusätzlichen maßgeschneiderten Programmen zur umfassenden und systematischen Qualifizierung unterstützt und fördert die pbb die langfristig ausgelegte Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Schwerpunkte werden dabei sowohl auf die fachliche Qualifizierung als auch auf den Ausbau der Führungskompetenz zur besseren Wahrnehmung der aktiven Führungsrolle in der Linienfunktion oder in Projekten gelegt. Neben den ständigen Seminarreihen bietet die pbb ein sich kontinuierlich erweiterndes Spektrum an innerbetrieblichen Seminaren zur fachlichen Weiterbildung und Qualifizierung im Bereich der Sozial- und Methodenkompetenz sowie Sprachtrainings an. Darüber hinausgehender Bedarf an Qualifizierungsmaßnahmen wird über externe Anbieter gedeckt. Ein wichtiges Steuerungssystem, um die Fähigkeiten der Mitarbeiter an den Zielen und dem Erfolg des Unternehmens auszurichten, ist das jährliche Mitarbeitergespräch, in dem neben der Leistungsbeurteilung auch Entwicklungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart werden. Mit Wiedereinführung der variablen Vergütung im Jahr 2016 besteht ein Vergütungsmodell, welches den Mitarbeitern die Möglichkeit bietet, am Erfolg der pbb zu partizipieren. Leistungsfähige und engagierte Beschäftigte sind der zentrale Erfolgsfaktor jedes Unternehmens. Daher investiert die pbb auch in die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (siehe Kapitel „Die pbb als Arbeitgeber"). Kunden und Produkte Kunden Die Kunden der pbb sind der Geschäftsgrundstein. Alle Mitarbeiter müssen sich jederzeit integer, transparent und ehrlich im Umgang mit Kunden und allen anderen Parteien, mit denen die pbb verkehrt, verhalten. Die pbb verpflichtet sich zu einer offenen und professionellen Handlungsweise mit erstklassigem Service für ihre Kunden. Dazu gehören auch ein hoher Leistungsstandard sowie ein angemessenes und gutes Beschwerdemanagement, das eine effiziente, zielgerichtete und schnelle Bearbeitung von Beschwerden sicherstellt. Transparenz stellt die pbb durch regelmäßigen Austausch mit ihren Kunden sicher. Neben dem persönlichen Kontakt im Rahmen der Geschäftsbeziehung bietet die pbb ihren Kunden auch regelmäßig auf Veranstaltungen die Möglichkeit zum Austausch. Produkte Als Spezialbank finanziert die pbb gewerbliche Immobilieninvestitionen und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. In beiden Geschäftsfeldern legt die pbb unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten hohe Standards bei der Kreditvergabe an; dabei werden Finanzierungen priorisiert, die die Anforderungen an Nachhaltigkeit erfüllen. In der gewerblichen Immobilienfinanzierung stehen Objektarten wie Bürogebäude, Einzelhandelsimmobilien, wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien und Logistikimmobilien im Vordergrund. Zur Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Immobilienwirtschaft beziehungsweise im Immobilien-finanzierungsgeschäft engagiert sich die pbb zum Beispiel in Arbeitskreisen des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp). In der öffentlichen Investitionsfinanzierung leistet die pbb einen gesellschaftlichen Beitrag durch die Finanzierung von Projekten zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Investoren Die pbb zielt darauf ab, für ihre Aktionäre eine nachhaltige und adäquate Rendite auf ihre Investitionen zu erwirtschaften. Institutionelle Investoren beziehen heute in ihre Investitionsentscheidungen verstärkt unabhängige Bewertungen der Leistung eines Emittenten im Bereich Corporate Responsibility ein. Diesen Anforderungen der Investoren entspricht die pbb aktuell mit zwei regelmäßig aktiv unterstützten Corporate-Responsibility- Ratings der Agenturen oekom und imug/EIRIS. Corporate Responsibility Ratings Die Ratingagentur oekom stuft die pbb aktuell mit „Prime" ein. Mit dem oekom Prime-Status werden Unternehmen ausgezeichnet, die im Rahmen des oekom Corporate-Ratings zu den führenden Unternehmen ihrer Branche zählen und die branchenspezifischen Mindestanforderungen erfüllen. Von den rund 6.200 durch oekom regelmäßig bewerteten Unternehmen zählen derzeit rund 550 Unternehmen zum sogenannten oekom Prime Universe. Die Ratingagentur imug/EIRIS bewertet die Schuldtitel der pbb. Die öffentlichen Pfandbriefe der pbb sind aktuell mit einem „Positiv“-Rating überdurchschnittlich eingestuft. Die Hypothekenpfandbriefe und ungedeckten Anleihen sind mit „Neutral“ durchschnittlich bewertet. Zurzeit werden vom imug/EIRIS etwa 70 deutsche und europäische Bankanleihenemittenten und Covered Bonds regelmäßig untersucht und bewertet. Gesellschaft Die pbb widmet sich ihrer Verantwortung für die Gesellschaft unter anderem über ihre beiden gemeinnützigen Stiftungen, die pbb Stiftung Deutsche Pfandbriefbank sowie die pbb Stiftung für Kunst und Wissenschaft. Die Stiftungen verfügen über eigenständiges, von der pbb vollständig getrenntes Stiftungskapital, dessen Erträge ausschließlich zur Erfüllung der Stiftungszwecke verwendet werden.
Ihre Sammlung mit historischem württembergischem Papiergeld hat die pbb als Dauerleihgabe an die HVB Stiftung Geldscheinsammlung übergeben. Sie umfasst rund 8.000 Scheine aus allen Perioden der württembergischen Geldgeschichte und gilt als die größte und bedeutendste Spezialsammlung von württembergischem Papiergeld. In der Geldscheinsammlung der HVB Stiftung bleibt die Sammlung der pbb als Ganzes erhalten und ist für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich. Diesen in erster Linie kulturellen und wissenschaftlichen Einsatz ergänzt die pbb durch soziales Engagement Sie unterstützt das Kinderhospiz St Nikolaus im Allgäu, eine Anlauf- und Erholungsstätte für Familien mit unheilbar und lebensbegrenzt erkrankten Kindern. Im Vordergrund steht dort die Begleitung der betroffenen Kinder und deren Familien unter den Gesichtspunkten der Entlastung, der ganzheitlichen medizinischen Versorgung, der professionellen Pflege sowie sonstiger Hilfestellung. Daneben fördert die pbb Projekte an den Standorten des Unternehmens. Dazu gehört seit dem Jahr 2013 am Unternehmensstandort Unterschleißheim das Jugendzentrum „JugendKulturHaus Gleis 1". Dort wurden die mobile Jugendarbeit, die Anschaffung von IT-Ausrüstung für ein „Bewerbungsterminal" sowie ein Rollhockeyteam unterstützt. Im Jahr 2016 kamen weitere Mittel der pbb der Förderung von Flüchtlingskindern beim Spracherwerb und Weiterbildung an einer lokalen Grundschule zugute. Zusätzlich fördert die pbb persönliches, ehrenamtliches Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Belangen. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch die pbb ist privates Engagement der Mitarbeiter bei gemeinnützigen Einrichtungen, beispielsweise Arbeit mit Kranken, Alten, Jugendlichen und sozial schwächer Gestellten, aber etwa auch im Rahmen von Projekten zu Themen wie Umweltschutz oder Integration. Darüber hinaus engagiert sich die pbb seit dem Jahr 2016 mit einem Freiwilligenprogramm („Cor-porate Volunteering") zusammen mit dem Dominik-Brunner-Haus der Johanniter im Münchner Stadtteil Ramersdorf. Dort werden Kinder individuell gefördert, die häufig aus einem sozial benachteiligten Umfeld stammen. Im Rahmen ihres Engagements bieten Kolleginnen und Kollegen aus der pbb Englischunterricht und Konversation in englischer Sprache für die Jugendlichen im Kinderhaus an. Umwelt Über den Verhaltenskodex hat sich die pbb zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Abwicklung ihrer Geschäfte und zu einer Identifizierung von Umweltrisiken verpflichtet, die bei ihrer Geschäftstätigkeit entstehen könnten. Die pbb geht mit natürlichen Ressourcen verantwortungsbewusst um und hat sich zum Ziel gesetzt, den Energie- und Rohstoffbedarf zu minimieren, um somit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die angemieteten Gebäude der Konzernzentrale in Unterschleißheim bei München weisen eine hohe Energieeffizienz auf. So verfügen diese beispielsweise über energieeffiziente Kühldecken anstatt konventioneller Klimaanlagen. Der gesamte Strombedarf wird dort bereits seit dem Jahr 2011 vollständig über Ökostrom gedeckt. Dienstwagen müssen im Sinne der ökologischen Verträglichkeit bezüglich des CO2-Ausstoßes gewisse Grenzen einhalten. Fahrzeuge mit einem höheren CO2-Ausstoß als 155 g/km werden mit einem finanziellen Malus belegt. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß über 180 g/km dürfen nicht angeschafft werden. Die Regelungen sind auf den aktuellen Entwicklungsstandard ausgelegt und können mit technischem Fortschritt angepasst werden. Die pbb will Autos mit Elektromotoren in ihre Dienstwagenflotte aufnehmen. WirtschaftsberichtGESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Das moderate globale Wirtschaftswachstum setzte sich im Jahr 2016 fort, jedoch hat sich die wirtschaftliche Dynamik in den für die pbb entscheidenden Industrieländern etwas verlangsamt Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seinem Ausblick aus dem Januar 2017 für das Jahr 2016 davon aus, dass das Wachstum in den Industrieländern („Advanced Economies") 1,6% beträgt nach 2,1% im Jahr 2015. In den relevanten Ländern war bei privaten und staatlichen Investitionen im Jahr 2016 eine leichte Erholung festzustellen, jedoch waren die Zuwächse verhalten. Dagegen war die Entwicklung bei den Konsumausgaben der privaten Haushalte aufgrund rückläufiger Arbeitslosenquoten positiver. In der Eurozone ist das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2016 um 1,7% gestiegen, was eine Verschlechterung der konjunkturellen Entwicklung im Vergleich zum Wirtschaftswachstum von 2% des Vorjahres darstellt. Das Wachstum in Deutschland mit einer Ausdehnung der Wirtschaftsleistung um 1,9% wurde vor allem durch privaten Konsum getrieben. Frankreich hat den schwachen Wachstumskurs des Vorjahres im Jahr 2016 mit einem Realwachstum von 1,2% fortgeführt und auch in Italien hat sich die reale Wirtschaftsleistung mit 0,9% im Vergleich zu 0,7% im Vorjahr wieder leicht erhöht Positive Entwicklungen sind weiterhin aus der spanischen Wirtschaft zu vermelden, welche im Jahr 2016, wie im Vorjahr, mit 3,2% eine erneut starke Wachstumsrate verzeichnen konnte. Die Volkswirtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) expandierte 1,6% im Jahr 2016, was eine Verminderung der Wachstumsgeschwindigkeit von 1 Prozentpunkt verglichen zum Vorjahr bedeutet. Im Vereinigten Königreich hat sich die Konjunktur trotz des Referendums zum Austritt aus der Europäischen Union im zweiten Halbjahr 2016 solide entwickelt, sodass die reale Wirtschaft mit 2% Wachstum nur 0,2 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr wuchs. Die konjunkturelle Lage in Schweden blieb gut mit einem leicht geringeren Wachstum von 3,3%, nach einem sehr hohen Wachstum von 4,1 % im Jahr 2015. Die Entwicklung der Wirtschaft in Polen, in dem ein reales Wachstum der Wirtschaft von 2,8% (nach 3,9% im Vorjahr) erwartet wird, und in Rumänien, für das eine reale Expansion des Bruttoinlandsprodukts von 4,9% (nach 3,9% im Vorjahr) prognostiziert wird, ist ebenfalls erneut erfreulich. Die Zinsniveaus in den relevanten Märkten der pbb bewegten sich im Jahr 2016 auf neue historische Tiefstände zu. Im Euroraum senkte die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf ein Rekordtief von 0% und den Einlagezinssatz für Banken von —0,3% im Jahr 2015 auf —0,4%. Die Inflation war in der ersten Jahreshälfte 2016 sehr niedrig, stieg allerdings parallel zu den sich erhöhenden Energiepreisen in der zweiten Jahreshälfte und vor allem im Dezember deutlich an. Die Währungsmärkte reflektierten die Zentralbankentscheidung einer lockereren Geldpolitik in der Eurozone in Verbindung mit Erwartungen an eine zukünftige Straffung der Geldpolitik sowie an eine expansivere Fiskalpolitik der Vereinigten Staaten. Der Euro verlor vor allem im letzten Quartal 2016 an Wert gegenüber dem US-Dollar, da sich der Renditevorsprung von Anlagen in US-Dollar — in Antizipation der Verlängerung des EZB-Anleiheankaufprogramms und der US-Leitzinserhöhung —erneut vergrößerte. Im Vereinigten Königreich wird nach einer Halbierung des Leitzinses auf 0,25% im August eine Straffung der Geldpolitik erwartet um die durch die Abwertung des Pfundes steigende Inflation einzudämmen. Das britische Pfund wertete im Jahr 2016 gegenüber dem Euro, getrieben durch das Referendum über den Austritt aus der Europäischen Union, um 15,8% ab. Der für die wirtschaftliche Entwicklung des Eurowährungsraums relevante Euro-Kurs gegenüber einem Korb der global wichtigsten Währungen hat über das Jahr 2016 rund 1,0% an Wert eingebüßt. Quellen: Bloomberg, EZB, IWF BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN Gesamtsituation der Bankbranche Der internationale Bankensektor ist trotz umfangreicher Versorgung mit Liquidität einem schwierigen operativen Umfeld ausgesetzt. In der Eurozone leiden vor allem die Banken aus den Eurokrisen-staaten unter der Last von Problemkrediten. Der negative Ratingdruck auf den Bankensektor hat sich etwas abgeschwächt, beschränkt sich jedoch nicht ausschließlich auf die Krisenländer, sondern betrifft den europäischen Bankensektor im Allgemeinen. Der intensive Wettbewerb und die Nullzinsen setzen der Rentabilität enge Schranken. Ein weiterer Faktor, der die Rentabilität begrenzt, ist die zunehmend strengere Regulierung. Die Umsetzung der Pläne, Investoren nachrangiger Anleihen bei Abwicklungen stark einzubeziehen (sogenanntes „Bail-in"), wirkt sich negativ auf die Kapitalkosten der Banken aus. Quellen: Bloomberg, EZB Gewerbliche Immobilienfinanzierung Wie schon im Vorjahr war infolge des anhaltenden Niedrigzinsumfelds das Aktivitätsniveau auf den gewerblichen Immobilienmärkten hoch. Die hohe Liquidität insbesondere von professionellen Immobilieninvestoren, Kapitalsammelstellen, Versicherern und anderen institutionellen Anlegern sorgte dafür, dass die Transaktionsvolumina weit über den langfristigen Durchschnittswerten lagen. Möglicherweise hat auch die Verunsicherung der Investoren durch die politischen Risiken im Jahr 2016, wie die Brexit-Thematik, dazu geführt, dass auf den kontinentaleuropäischen Märkten eine hohe Nachfrage zu verzeichnen war. Allein in Deutschland wurden insbesondere aufgrund eines außergewöhnlich starken Schlussquartals im Berichtsjahr 52,9 Mrd. € (2015: 55,1 Mrd. €) mit Gewerbeimmobilien umgesetzt. Damit lag der Umsatz noch deutlich über dem Durchschnittswert der Jahre 2011 bis 2016, der sich auf 37,9 Mrd. € belief. Der Schwerpunkt lag wie im Vorjahr auf den Segmenten Büro- und Handelsimmobilien. Die Spitzenrenditen in den meisten Segmenten waren weiter rückläufig. So gingen beispielsweise im Immobiliensegment Büro die Spitzenrenditen von 4,2% zum 31. Dezember 2015 auf 3,6% zum Bilanzstichtag zurück. Bemerkenswert ist, dass im zweiten Halbjahr 2016 Deutschland zum ersten Mal ein leicht höheres Investmentvolumen in den gewerblichen Immobilienmärkten aufwies als das Vereinigte Königreich. Der Rückgang des Investmentvolumens im Vereinigten Königreich hing mit der Kaufzurückhaltung im Umfeld der Brexit-Entscheidung zusammen. Zum Jahresende 2016 zogen die Umsätze aber schon wieder an, insbesondere durch die starke asiatische Nachfrage. Insgesamt kam es nur zu relativ niedrigen Preisrückgängen von etwa 2% bis 4% Prozent Auch die Mieten blieben weitgehend stabil. Damit war London nach wie vor der Spitzenreiter bei den Büromieten in Europa. In Frankreich war das Investmentvolumen in den gewerblichen Immobilienmärkten mit 31 Mrd. € um 2% geringer als im Jahr 2015, aber immer noch auf hohem Niveau. Die Renditen waren rückläufig und erreichten in Spitzenlagen von Paris nur noch 3,2% gegenüber 4% im Vorjahr. Amsterdam legte hinsichtlich des Immobilienumsatzes und der Büromieten deutlich zu. Auch Madrid und Barcelona konnten sich von den Tiefständen der vergangenen Jahre weit lösen und Bürovermietungen sowie die Büromieten steigern. Insgesamt blieb die Anlagestrategie vieler Investoren grundsätzlich unverändert und resultierte in Preissteigerungen bei den etablierten Lagen und Typen. Allerdings ist auf der Suche nach attraktiven und lukrativen Alternativen, die höhere Renditen erwarten lassen, ebenfalls eine deutlich steigende Nachfrage nach Objekten abseits der etablierten Lagen und Nutzungen zu beobachten gewesen. Begehrt waren insbesondere Immobilien in den Branchen Logistik, Hotels, betreiberorientierte Immobilien und alternative Wohnkonzepte wie Mikro-Apartments. In diesem Zusammenhang war europaweit auch eine deutlich steigende Nachfrage der Investoren bei Projektentwicklungen erkennbar. Die Immobiliennachfrage wirkte sich auch positiv auf das Geschäft der finanzierenden Banken und Nichtbanken aus. Allerdings war der Wettbewerbsdruck weiterhin sehr hoch, wenngleich sich die Margen etwas stabilisieren konnten. Auffallend war der hohe Grad an Kreditrückführungen bei Bestandsfinanzierungen bei nahezu allen Wettbewerbern in Kombination mit hohen neuen Immobilienkreditzusagen. Quellen: Research von Cushman & Wakefield, BNP Paribas Real Estate, CBRE, Verband deutscher Pfandbriefbanken, Jones Lang Lasalle, WSJ, RCA Öffentliche Investitionsfinanzierung Trotz rekordtiefer Zinsen sieht sich der öffentliche Sektor weiterhin mit großen Herausforderungen konfrontiert. Die Konjunktur im Jahr 2016 wurde durch Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung Chinas und den Brexit eingetrübt. Außerdem wurde das Wachstum in den entwickelten Ländern durch die anhaltende Schwäche der externen Nachfrage in den Schwellenländern und den insgesamt schwachen Welthandel beschränkt. Das geringe nominale Wachstum in vielen Industrieländern lässt dem Staat eine entscheidende Rolle in der Wiederbelebung der Wirtschaft bei unverändert hohen Schuldenständen zukommen. Der Markt für öffentliche Investitionsfinanzierungen war im Geschäftsjahr 2016 ungewöhnlich ruhig. Dies beruhte im Wesentlichen auf den folgenden beiden Gründen: Dem Referendum über den Brexit am 23. Juni 2016 und der Ankündigung des französischen Staates einer „Betriebs-Finanzhilfe" an seine lokalen Behörden. In Deutschland gab es zwar eine ausreichende Nachfrage nach öffentlichen Investitionsfinanzierungen. Allerdings wurden Finanzierungen mit sehr langen Laufzeiten angefragt und vor allem von öffentlich-rechtlichen Banken und Förderbanken zu sehr niedrigen Margen gewährt. Im französischen Markt war der Wettbewerb wieder intensiver, was sich in niedrigen Margen niederschlug. Value Portfolio Das nicht strategische Value Portfolio enthält nahezu vollständig öffentliche Budgetfinanzierungen. Im Jahr 2016 sind die Marktwerte etwas zurückgegangen. Nur vereinzelt konnten Länder (zum Beispiel Spanien) den positiven Trend aus 2015 fortsetzen und auch im Jahr 2016 Renditen weiter senken. Refinanzierungsmärkte Wie schon in den Vorjahren blieben die Zentralbanken sowohl die bestimmenden als auch die unterstützenden Marktkräfte. Die amerikanische Federal Reserve wirkte konjunkturell weiter unterstützend, indem sie auf eine Bilanzverringerung verzichtete und die amerikanische Präsidentenwahl vor einer weiteren Zinsanhebung abwartete. Die Bank of England sah sich nach dem Brexit-Referendum gezwungen, die Leitzinsen auf das Rekordtief von 0,25% zu senken. Die Europäische Zentralbank (EZB) kündigte im März 2016 eine weitere Senkung der Leitzinsen und eine Ausweitung der monatlichen Wertpapierankäufe von 60 Mrd. € auf 80 Mrd. € an. Der aktuelle Satz der Einlagen-fazilität der EZB liegt seit März 2016 bei —0,40%. Neben einer Erhöhung der Wertpapierkäufe wurde eine Ausdehnung derselben auf den Bereich der Unternehmensanleihen beschlossen. Diese Maßnahmen der EZB erschwerten das Umfeld für Investoren weiter, welches durch ein stetig abnehmendes Anlageangebot und weiter fallende Zinsen und Risikoaufschläge bis in das dritte Quartal 2016 geprägt war. Gegen Ende des Berichtszeitraums stiegen die Zinsen für mittlere und lange Laufzeiten deutlich an, was zu einer leichten Ausweitung der Refinanzierungsspreads für unbesicherte Bankanleihen und Pfandbriefe führte. Am 23. November 2016 hat die Europäische Kommission Vorschläge zu Änderungen der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD IV), der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und der „Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten" (BRRD) veröffentlicht Obgleich die deutsche Gesetzgebung durch Anpassung des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Insolvenzordnung bereits Klarheit bezüglich der Einordnung ausstehender Emissionen geschaffen hat, sehen die neuesten Vorschläge der Europäischen Kommission die explizite Schaffung einer weiteren Stufe in der Haftungskaskade für zukünftige Emissionen vor. Der Zeitpunkt von deren Umsetzung in nationales Recht — sowie etwaiger Änderungen, die im Europäischen Parlament beziehungsweise Ministerrat eingebracht werden — ist noch offen. GESCHÄFTSVERLAUF Die pbb hat im Geschäftsjahr 2016 mit 312 Mio. € in Relation zum Eigenkapital von 2,5 Mrd. € ein sehr gutes Ergebnis vor Steuern erzielt Das Vorsteuerergebnis des Vorjahres (2015: 821 Mio. €) war in wesentlichem Umfang durch Einmaleffekte begünstigt Für das Jahr 2016 wurde hingegen nicht von ähnlich hohen begünstigenden Effekten ausgegangen. Daher stellte das sehr gute Ergebnis vor Steuern des Jahres 2016 — entsprechend der am Jahresanfang 2016 kommunizierten Prognose — einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr dar. Zu Anfang des Jahres wurde von einem Neugeschäftsvolumen (einschließlich Prolongationen von mehr als einem Jahr) auf Vorjahreshöhe (2015: 12,0 Mrd. €) und für das Volumen der gewerblichen Immobilienfinanzierungen und der öffentlichen Investitionsfinanzierungen von einer deutlichen Steigerung gegenüber dem Vorjahr (2015: 31,3 Mrd. €) ausgegangen. Im Konzernzwischenlagebericht des pbb Konzerns zum 30. Juni 2016 wurde die Prognose für Neugeschäfts- und Finanzierungsvolumen in den strategischen Portfolios der gewerblichen Immobilienfinanzierung und der öffentlichen Investitionsfinanzierung reduziert. Für das Neugeschäftsvolumen wurde nunmehr für das Gesamtjahr 2016 von einem deutlich unter dem Vorjahr liegenden Niveau ausgegangen und für das Finanzierungsvolumen von einer stabilen Entwicklung oder einem moderaten Wachstum. Die beiden Kennzahlen Neugeschäftsvolumen und Finanzierungsvolumen sind in pbb und pbb Konzern deckungsgleich. Das im Jahr 2016 generierte Neugeschäftsvolumen (einschließlich Prolongationen von mehr als einem Jahr) lag zwar mit 10,5 Mrd. € entgegen der Prognose im Lagebericht 2015 der pbb deutlich unter dem Wert von 2015 (12,0 Mrd. €), entsprach aber der im Konzernzwischenlagebericht reduzierten Prognose. Ursächlich für den Rückgang war ein weiterhin risikokonservativer Neugeschäftsansatz vor dem Hintergrund eines weiter steigenden Wettbewerbsdrucks, sehr anspruchsvoller Kreditmärkte und Finanzierungsanfragen, die vermehrt nicht mehr den Risikoertragserwartungen der pbb genügten. Das Finanzierungsvolumen in den strategischen Portfolios der gewerblichen Immobilienfinanzierung und der öffentlichen Investitionsfinanzierung befand sich mit 31,5 Mrd. € zum Bilanzstichtag auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2015: 31,3 Mrd. €). Dieses Ergebnis lag damit deutlich unterhalb der im Lagebericht 2015 der pbb formulierten Erwartungshaltung, jedoch innerhalb der im Konzern-zwischenlagebericht adjustierten Prognose. Das Finanzierungsvolumen im nicht strategischen Value Pottfolio hat sich im Geschäftsjahr 2016 erwartungsgemäß merklich auf 15,8 Mrd. € reduziert (31. Dezember 2015: 18,7 Mrd. €). ERTRAGSLAGE Die pbb hat im Geschäftsjahr 2016 mit 312 Mio. € ein deutlich positives Ergebnis vor Steuern erzielt. Dieses Ergebnis unterstreicht die Erfolge der pbb im abgelaufenen Jahr. Gegenüber dem Vorjahr (2015: 821 Mio. €) nahm das Ergebnis vor Steuern ab. Grund für den Rückgang waren vor allem deutlich geringere Einmaleffekte. Im Vorjahr wirkten sich vor allem Erträge aus Close-Outs und Novationen von Derivaten sowie eine Ausschüttung eines verbundenen Unternehmens positiv auf das Ergebnis vor Steuern aus. Dagegen profitierte das Ergebnis vor Steuern im Jahr 2016 von einem Sonderertrag infolge der Einigung mit der Republik Österreich bezüglich der Verbindlichkeiten der Heta Asset Resolution AG („Heta"), aus der ein positiver Effekt in Höhe von 104 Mio. € (davon 95 Mio. € im Ergebnis aus Finanzanlagen und 9 Mio. € in der Risikovorsorge) resultierte. Im Detail stellt sich die Gewinn- und Verlustrechnung in der Ertragslage wie folgt dar: scroll
Operative Erträge Die operativen Erträge betrugen 386 Mio. € (2015: 973 Mio. €). Ursächlich für den Rückgang war zum weit überwiegenden Teil der weniger durch Einmaleffekte begünstigte Zinsüberschuss. Zinsüberschuss Der Zinsüberschuss belief sich auf 373 Mio.€. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2015: 929 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus deutlich geringeren Einmaleffekten. Infolge von Close-Outs und Novationen von Derivaten entstanden im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 25 Mio.€, wohingegen sich daraus im Vorjahr Erträge in Höhe von 340 Mio. € ergaben. Zudem hatte sich im Vorjahr eine Ausschüttung eines verbundenen Unternehmens in Höhe von 135 Mio. € als Einmaleffekt begünstigend auf den Zinsüberschuss ausgewirkt Rückläufig waren außerdem die Zinserträge aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, hauptsächlich weil sich der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren im Geschäftsjahr 2016 aufgrund von Fälligkeiten um 2,3 Mrd.€ verringerte (31. Dezember 2016: 12,9 Mrd. €, 31. Dezember 2015: 15,2 Mrd. €). Grund für den Rückgang des Bestandes an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren war vor allem das planmäßige Abschmelzen des nicht-strategischen Value Portfolios. Im strategischen Geschäft, das aus den gewerblichen Immobilienfinanzierungen und den öffentlichen Investitionsfinanzierungen besteht, profitierte hingegen der Zinsüberschuss vom Anstieg des ausbezahlten Durchschnittvolumens der Finanzierungen im Jahr 2016 auf 31,3 Mrd.€ (2015: 30,2 Mrd. €). Provisionsüberschuss Der Provisionsüberschuss sank im Geschäftsjahr 2016 auf 8 Mio. € (2015: 34 Mio. €). Die Provisionserträge enthielten Einnahmen aus Vorausgebühren aus dem Kreditgeschäft in Höhe von 8 Mio.€ (2015: 8 Mio.€), Gebühren für die Übernahme des Kreditrisikos der von einer Tochtergesellschaft gewährten Kredite in Höhe von 1 Mio. € (2015: 27 Mio. €) sowie Provisionen aus Garantien in Höhe von 1 Mio.€ (2015: 2 Mio. €). Die Gebühren für die Übernahme des Kreditrisikos gingen zurück, da im Vorjahr ein Einmalertrag aus der erfolgreichen Verwertung eines Objekts in einem Tochterunternehmen begünstigend wirkte. Die Provisionsaufwendungen bestanden unter anderem aus Gebühren im Wertpapier- und Depotgeschäft in Höhe von 2 Mio.€ (2015: 2 Mio.€). Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen Der Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen ging im Berichtsjahr auf 5 Mio. € (2015: 10 Mio. €) zurück Den Rückstellungen, die unter anderem für rechtliche Sachverhalte zu bilden waren, wurden im Berichtsjahr netto 15 Mio.€ zugeführt (2015: Nettoauflösung von 10 Mio. €). Der Aufwand für die Bankenabgabe betrug 21 Mio. € (2015: 18 Mio. €). Die insgesamt zu erbringende Bankenabgabe in Höhe von 24 Mio. € (2015: 25 Mio. €) wurde dabei durch die Stellung von Sicherheiten in Höhe von 15% (2015:30%) reduziert Aus der Währungsumrechnung entstanden Erträge in Höhe von 7 Mio. € (2015: 5 Mio. €). Zudem enthielt der Saldo nachlaufende Erträge aus dem Abgang eines Wertpapiers. Verwaltungsaufwand Den Verwaltungsaufwand hat die pbb auf 207 Mio.€ reduziert (2015: 221 Mio.€). Zwar stieg der Sachaufwand leicht auf 99 Mio. € (2015: 95 Mio. €), jedoch konnte der Personalaufwand von 126 Mio. € im Vorjahr auf 108 Mio.€ deutlich verringert werden. Der Sachaufwand enthielt Investitionen für ein bankweites Projekt zur Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen und zur Steigerung der Effizienz unter anderem im Abschlussprozess. Zur Reduzierung des Personalaufwands führten eine geringere durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (795; 2015: 818) und Auszahlungen, für die bereits in Vorperioden Rückstellungen gebildet und die bis zum Jahresende 2016 vollständig verbraucht wurden. Risikovorsorge Aus der Risikovorsorge entstanden im Berichtsjahr Nettoerträge in Höhe von insgesamt 53 Mio. € (2015: 70 Mio.€). Davon entfielen auf das Kreditgeschäft Nettoaufwendungen von 8 Mio. € (2015: Nettoerträge von 9 Mio.€) und auf Wertpapier- und Schuldscheingeschäft Nettoerträge von 61 Mio. € (2015: 61 Mio.€). Im Kreditgeschäft wurden die Nettoerträge aus Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen auf Darlehen von 4 Mio. € (2015: Nettoaufwendungen von 5 Mio.€) durch die Nettozuführungen zu Pauschalwertberichtigungen von 12 Mio. € (2015: Nettoauflösungen von 13 Mio. €) überkompensiert. Im Wertpapier- und Schuldscheingeschäft entfielen Nettoerträge von 51 Mio. € (2015: 44 Mio. €) auf fremde Schuldverschreibungen, davon wiederum 48 Mio.€ (2015: 27 Mio.€) auf Nettozuschreibungen und 3 Mio. € (2015: 17 Mio. €) auf Verkaufsgewinne. Die Nettoerträge aus eigenen Schuldverschreibungen in Höhe von 8 Mio.€ (2015: Nettoaufwendungen von 12 Mio. €) setzen sich zusammen aus Verkaufsgewinnen von 5 Mio. € (2015: Verkaufsverluste von 11 Mio. €) und aus Nettozuschreibungen von 3 Mio. € (2015: Nettoabschreibungen von 1 Mio. €). Zudem wurden im Berichtsjahr Verkaufsgewinne aus Darlehen in Höhe von 2 Mio. € (2015: 29 Mio. €) realisiert. Ergebnis aus Finanzanlagen Das Ergebnis aus Finanzanlagen lag bei 86 Mio. € (2015: 1 Mio. €) und besteht aus Nettoerträgen aus Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 93 Mio. € (2015: Nettoaufwendungen von 2 Mio. €) sowie aus Aufwendungen aufgrund von Verlustübernahmen in Höhe von 7 Mio.€ (2015: 1 Mio.€). Zudem enthielt das Vorjahresergebnis einen Nettoertrag aus der Zuschreibung von Beteiligungen in Höhe von 4 Mio. €. Die Nettoerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens waren weitgehend auf einen Sondereffekt im Jahr 2016 im Zusammenhang mit Heta (95 Mio. €) zurückzuführen. Kompensierend wirkten Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens von 3 Mio. € (2015: 46 Mio. €), wobei der hohe Vorjahreswert hauptsächlich auf Abschreibungen im Zusammenhang mit Heta zurückzuführen war. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens fielen im Berichtsjahr nicht an (2015: 41 Mio. €). Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB wurden wie im Vorjahr keine Beträge zugeführt oder entnommen. Betriebsergebnis Nach Risikovorsorge und Ergebnis aus Finanzanlagen ergab sich ein Betriebsergebnis in Höhe von 318 Mio. € (2015: 823 Mio. €). Außerordentliches Ergebnis Das Außerordentliche Ergebnis belief sich auf -6 Mio. € (2015: -2 Mio. €) und entstand hauptsächlich aus Nettozuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen. Die personalrelevanten Restrukturierungsrückstellungen sind erforderlich, um die weitere Optimierung einer effizienten und schlanken Personalaufstellung der pbb zu unterstützen. Ergebnis vor Steuern Im Jahr 2016 hat die pbb ein Ergebnis vor Steuern von 312 Mio. € (2015: 821 Mio. €) erzielt. Steuern Der Steueraufwand von 60 Mio. € (2015: 40 Mio. €) setzte sich zusammen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 59 Mio. € (2015: 40 Mio. €) und sonstigen Steuern in Höhe von 1 Mio. € (2015: 0 Mio. €). Dabei entfielen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 35 Mio. € (2015: 13 Mio. €) auf das laufende Jahr und in Höhe von 24 Mio. € (2015: 27 Mio. €) auf Vorjahre. Jahresüberschuss Nach Steuern wird ein Jahresüberschuss für 2016 in Höhe von 252 Mio. € (2015: 781 Mio. €) ausgewiesen. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn in Höhe von 141 Mio. € (2015: 58 Mio. €) resultiert aus dem Jahresüberschuss von 252 Mio. € (2015: 781 Mio.€), aus den Einstellungen in die Gewinnrücklagen in Höhe von - 97 Mio. € (2015: 0 Mio. €) und der Veränderung des Genussrechtskapitals von -14 Mio. € (2015: - 61 Mio. €). Der Bilanzgewinn des Vorjahres enthielt zudem einen Verlustvortrag von -1.382 Mio. €, eine Entnahme aus der Kapitalrücklage von 1.628 Mio. € sowie die Wiederauffüllung einer stillen Beteiligung von -908 Mio. €. VERMÖGENSLAGE scroll
Allgemeine Entwicklung der Vermögenslage Die Bilanzsumme der pbb betrug zum Bilanzstichtag 56,8 Mrd. € und ist damit gegenüber dem Vor-jahresende (2015: 59,6 Mrd. €) um 2,8 Mrd. € gesunken. Die Bilanzsummenverkürzung resultierte hauptsächlich aus fällig gewordenen Schuldverschreibungen und anderen festversinslichen Wertpapieren, die um 2,3 Mrd. € auf 12,9 Mrd. € (2015: 15,2 Mrd. €) zurückgingen. Das Nominalvolumen der strategischen Portfolios blieb zum Stichtag mit 31,5 Mrd. € (31. Dezember 2015: 31,3 Mrd. €) stabil. Das Nominalvolumen des nicht strategischen Value Portfolios schmolz wie vorgesehen auf 15,8 Mrd. € (31. Dezember 2015: 18,7 Mrd. €) ab. Investitionen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte haben aufgrund des Geschäftsmodells eine untergeordnete Bedeutung. FINANZLAGE scroll
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2016 54,3 Mrd.€ (31. Dezember 2015: 57,2 Mrd. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und die verbrieften Verbindlichkeiten gingen insbesondere aufgrund von fällig gewordenen Pfandbriefen auf 25,8 Mrd. € (31. Dezember 2015: 28,1 Mrd.€) beziehungsweise 22,1 Mrd.€ (31. Dezember 2015: 23,1 Mrd. €) zurück. Eigenkapital scroll
Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2016 auf 2,5 Mrd. € (31. Dezember 2015: 2,4 Mrd. €) aufgrund des in der Periode erzielten Bilanzgewinns und der Einstellungen in die Gewinnrücklagen. Das Grundkapital betrug zum 31. Dezember 2016 unverändert 380.376.059,67 € und unterteilt sich in 134.475.308 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von rund 2,83 € je Stückaktie. Bankenaufsichtsrechtliche Kennzahlen Gemäß Beschluss der EZB vom 15. Dezember 2016 wurde die pbb nach Artikel 7 Abs. 3 CRR von den Anforderungen aus den Teilen 2 bis 5 und 8 der CRR im Hinblick auf Eigenmittel, Kapitalanforderungen, Großkredite, Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken und Offenlegungen befreit. Liquidität Grundsätze und Ziele des Liquiditäts- und Finanzmanagements Hauptziel des Liquiditäts- und Finanzmanagements ist es, die Liquidität so zu sichern und zu steuern, dass die Finanzierungs- und Refinanzierungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist Das zentrale Liquiditätsmanagement erfolgt insbesondere mittels Liquiditätsaufnahmen und -anlagen auf dem Geld- und Kapitalmarkt und dem Interbankengeldmarkt sowie bei Zentralbanken. Restlaufzeiten Das Management der Bilanzstruktur erfolgt durch das Group Asset and Liability Committee (ALCO), das gleichzeitig für die pbb tätig ist In der folgenden Aufstellung werden die Restlaufzeiten der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten gegenübergestellt: scroll
1)
Aktien und andere nicht verzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen, Anteile an verbundenen
Unternehmen, Treuhandvermögen, Immaterielle Anlagewerte, Sachanlagen, Sonstige Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Liquiditätsmanagement Die Liquiditätssteuerung erfolgt zentral durch den Bereich Treasury. Die Vertriebseinheiten erhalten bei Abschluss von Neugeschäft eine interne 1:1-Refinanzierung. Dadurch werden Risiken gebündelt und zentral gesteuert. Die Liquiditätskennziffer betrug zum Bilanzstichtag 1,6 (31. Dezember 2015: 2,9). Damit lag sie deutlich über der gesetzlichen Mindestgrenze von 1,0. Die Überwachung ausländischer Vorschriften für Betriebsstätten an die Liquiditätskennziffer ist ebenfalls erfüllt, sofern dies von lokalen Aufsichtsbehörden verlangt wird. Refinanzierung Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein neues langfristiges Refinanzierungsvolumen von 5,6 Mrd. € (2015: 4,5 Mrd. €) erreicht Dieses setzt sich aus unbesicherten Emissionen und der Emission von Pfandbriefen zusammen, die sowohl als Benchmarkemissionen als auch als Privatplatzierungen emittiert wurden. Auf unbesicherte Emissionen entfielen 2,7 Mrd. € (2015: 2,6 Mrd. €). Davon wurden 1,2 Mrd. € (2015: 1,2 Mrd. €) als Benchmarkemissionen begeben und 1,5 Mrd. € (2015: 1,4 Mrd. €) als Privatplatzierungen. Auf Pfandbriefe entfielen 2,9 Mrd. € (2015: 1,9 Mrd. €). Die Pfandbriefemissionen setzten sich zu 2,3 Mrd. € (2015: 1,0 Mrd. €) aus Benchmarkemissionen und zu 0,6 Mrd. € (2015: 0,9 Mrd. €) aus Privatplatzierungen zusammen. Die Emissionen erfolgten überwiegend auf festverzinslicher Basis. Offene Zinspositionen werden in der Regel durch einen Tausch von fixer in variable Verzinsung abgesichert. Tages- und Festgeldanlagen von Privatanlegern über „pbb direkt" beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 3,5 Mrd. € (31. Dezember 2015: 2,6 Mrd. €). scroll
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Aufstockung einer unbesicherten Anleihe von ursprünglich 300 Mio. € vom 10. September
2014. Ratings Die folgende Tabelle zeigt die von der pbb mandatierten Senior Unsecured-Ratings und Ratings für Pfandbriefe der pbb: Senior Unsecured-Ratings und Ratings für Pfandbriefe der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb)1) scroll
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Der Überblick enthält nicht alle Ratings. Die Ratingagenturen können Ratings jederzeit ändern oder zurückziehen. Das Rating eines einzelnen, von der pbb begebenen Wertpapiers kann von den oben aufgeführten Ratings abweichen oder kann gar kein Rating tragen. Für die Bewertung und Nutzung der Ratings sollten die jeweils geltenden Kriterien und Erläuterungen der Ratingagenturen herangezogen werden, und die Nutzungsbedingungen sind zu beachten. Ratings sollten nicht als Ersatz für die eigene Analyse dienen. Sie stellen keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren der pbb dar. Im Geschäftsjahr 2016 wurden die Unsecured Ratings der Bank im Wesentlichen von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und den daraus folgenden Methodenänderungen der Ratingagenturen beeinflusst. Insbesondere angesichts der zunehmenden Konkretisierungen im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) für Banken erfolgten Ratingaktionen oder Ankündigungen weiterer möglicher Ratingänderungen. Standard & Poor's (S & P) Im Zusammenhang mit den regulatorischen Entwicklungen in Bezug auf die BRRD beabsichtigt S&P eine Aufteilung der Ratingklasse für „Senior Unsecured“-Verbindlichkeiten. Solche Verbindlichkeiten werden – in Abhängigkeit von der künftigen Rangfolge in einem „Bail-In“- oder Insolvenzszenario – entweder einer neuen Ratingklasse „Senior Subordinated“ zugeordnet oder in der bisherigen Ratingklasse „Senior Unsecured“ belassen. Vor diesem Hintergrund leitete S & P am 15. Dezember 2016 die Überprüfung der für unbesicherte Refinanzierungsinstrumente erteilten Ratings von 13 deutschen Banken sowie der unbesicherten langfristigen Emittenten-Ratings der hierin enthaltenen vier systemrelevanten Banken inklusive der pbb ein. Als Grund für die vorgeschlagenen Anpassungen führte S & P insbesondere die ab 1. Januar 2017 in Deutschland geltende gesetzliche Nachrangigkeit bestimmter unbesicherter Verbindlichkeiten an. Bei der pbb kam es zu folgenden Veränderungen:
DBRS Die von DBRS erteilten Unsecured Ratings der pbb wurden am 20. Juni 2016 bei weiterhin stabilem Ausblick bestätigt Zu Ratingaktionen nach dem Bilanzstichtag im Hinblick auf nachrangige Schuldverschreibungen verweisen wir auf den Nachtragsbericht. Moody's Die von Moody's erteilten Pfandbriefratings blieben im Geschäftsjahr 2016 unverändert. Gründe für mögliche künftige Ratingänderungen sowie deren mögliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden im Prognosebericht näher erläutert. Außerbilanzielle Verpflichtungen Die unwiderruflichen Kreditzusagen stellen den wesentlichen Teil der außerbilanziellen Verpflichtungen dar und betrugen zum 31. Dezember 2016 3,8 Mrd. € (31. Dezember 2015: 2,9 Mrd. €). Eventualverbindlichkeiten resultierten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen und beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 0,2 Mrd. € (31. Dezember 2015: 0,2 Mrd. €). Verbundene Unternehmen nach § 17 AktG Die pbb wird von keinem anderen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar im Sinne des § 17 AktG beherrscht. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die HRE Holding in einem Entherrschungsvertrag verpflichtet hat, keinen beherrschenden Einfluss auf die pbb auszuüben. ZUSAMMENFASSUNG Die pbb blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2016 zurück, was sich in einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von 312 Mio. € ausdrückt Zwar lag das Vorsteuerergebnis deutlich unter dem Niveau des Vorjahres, allerdings war die Gewinn-und-Verlustrechnung im Jahr 2015 in erheblich größerem Umfang von Einmaleffekten begünstigt. Im strategischen Geschäft, das aus den gewerblichen Immobilienfinanzierungen und den öffentlichen Investitionsfinanzierungen besteht, konnte das durchschnittliche Finanzierungsvolumen im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesteigert werden, obwohl beim Neugeschäft nicht von der risikobewussten Politik abgewichen wurde und die Rückzahlungen infolge des niedrigen Marktzinsniveaus auf einem hohen Stand blieben. NachtragsberichtAm 13. Januar 2017 setzte DBRS nachrangige Schuldverschreibungen von 27 europäischen Banken, einschließlich der pbb, auf „Under Review with Negative Implications". Die Ratingagentur erwartet eine Herabstufung um eine Ratingstufe mit der Begründung, dass die Wahrscheinlichkeit von Verlusten unter der BRRD für alle nachrangigen Verbindlichkeiten gestiegen ist Der Review soll innerhalb von 90 Tagen aufgelöst werden. Darüber hinaus ergaben sich nach dem 31. Dezember 2016 keine wesentlichen Ereignisse. RisikoberichtORGANISATION UND GRUNDSÄTZE DES RISIKO- UND KAPITALMANAGEMENTS Für die pbb war im Einklang mit den Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG und § 25 a KWG ein konzernweites Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem eingerichtet, welches unter anderem eine einheitliche Risikoidentifizierung, -messung und -limitierung ermöglicht. Organisation und Komitees Der Vorstand der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) trägt die Verantwortung für das Risikomanagementsystem der pbb und entscheidet über die Strategien und die wesentlichen Fragen des Risikomanagements und der Risikoorganisation. Die Grundsätze, Methoden und Prozesse des Risikomanagementsystems der pbb werden zentral vom Risikomanagement und -controlling der pbb vorgegeben und finden in der pbb Anwendung. Alle wesentlichen Risiken werden nachvollziehbar und systematisch identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert, dokumentiert, überwacht und kommuniziert. Wesentliche, vom Vorstand zu verantwortende Aktivitäten im Risikomanagementsystem sind:
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat über wesentliche Änderungen der Geschäfts- und Risikostrategien sowie über das Risikoprofil der pbb. Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieaus-schuss (RLA) des Aufsichtsrats befasst sich hauptsächlich mit der Steuerung der Gesamtrisikosituation, der Überwachung, Einrichtung und Fortentwicklung eines effizienten Risikomanagement-systems sowie mit der Liquiditätssteuerung und -sicherung der pbb und beschließt über erforderliche Zustimmungen zu Kreditentscheidungen. Der Vorstand informiert das Gremium über alle Erhöhungen und Neubildungen von Einzelwertberichtigungen über 5 Mio. € und in regelmäßigen Abständen über größere und risikoreichere Engagements. Die nachfolgend dargestellten Komitees sind unter Beteiligung der jeweiligen Kompetenzträger der pbb auf pbb Konzernebene eingerichtet. Das Risk Committee (RC) setzt sich aus dem CRO (Vorsitzender), dem CFO (stellvertretender Vorsitzender), den Chief Credit Officern REF/PIF (CCO) sowie dem Leiter Risk Management & Control (RMC) zusammen. Das Gremium tagt in der Regel monatlich und erörtert die Risikoentwicklung, verabschiedet Richtlinien, Methoden zur Risikomessung, deren Parametrisierung sowie Methoden der Risikoüberwachung für alle Risikoarten. Das RC ist konzernweit für die Entwicklung einheitlicher Standards für Risikomanagement und -controlling zuständig und überwacht dabei auch die Entwicklung der Risikotragfähigkeit, des ökonomischen Kapitals, der Risikodeckungsmasse und des Kreditporffolios sowie die Einhaltung von Limiten. Im Risk Committee werden Portfolioentwicklungen der pbb diskutiert. Unterhalb des Risk Committees sind weitere, nachfolgend erörterte Komitees eingerichtet. Das Credit Committee findet unter dem Vorsitz des CRO oder eines CCOs statt. Das Gremium tagt in der Regel mindestens wöchentlich und trifft Kreditentscheidungen im Hinblick auf Neugeschäft, Prolongationen und kreditmaterielle Veränderungen, sofern diese in die Kompetenz des Gremiums fallen. Es gibt zudem ein Votum ab für alle Kreditentscheidungen, die in die Kompetenz des Vorstands fallen beziehungsweise einer Zustimmung durch den Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss bedürfen. Die verantwortlichen Kompetenzträger stellen sicher, dass die Kreditentscheidungen der jeweils aktuellen Geschäfts- und Risikostrategie entsprechen. Das Watchlist Committee findet unter dem Vorsitz der CCOs (mit Delegationsmöglichkeit an einen Senior Credit Executive) statt und tagt monatlich. In dem Gremium werden alle im Rahmen des Frühwarnsystems auffällig gewordenen Engagements besprochen und gegebenenfalls individuelle, risikobegrenzende Maßnahmen festgelegt, die nachfolgend von den zuständigen Abteilungen umzusetzen sind. Sofern notwendig, beschließt das Gremium über die Engagementübergabe an die Abteilung CRM REF Workout, die auf Basis einer individuellen Engagementstrategie die notwendigen Schritte zur Restrukturierung oder Abwicklung durchführt. Alle notwendigen Kreditentscheidungen werden von den jeweils verantwortlichen Kompetenzträgern entsprechend der Kreditkompetenzordnung beziehungsweise im Credit Committee getroffen. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminderung bei einem Engagement vorliegen, wird das Ergebnis nach erfolgter Ermittlung der Höhe der Wertminderung im Risk Provisioning Committee (RPC) vorgestellt Den Vorsitz führt der CRO. Das RPC entscheidet im Rahmen einer vorgegebenen Kompetenzordnung und im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften beziehungsweise gibt Empfehlungen im Hinblick auf die Bildung und Auflösung von Risikovorsorge - sofern die finale Entscheidung nicht durch das RPC getroffen werden kann - sowie gegebenenfalls notwendige Rettungserwerbe. Die Empfehlungen des Gremiums bilden die Grundlage für Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der jeweils gültigen Kompetenzordnung. Das New Product Process Committee stellt sicher, dass vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten und in neuen Märkten die daraus resultierenden Risiken sowie die Auswirkungen auf Prozesse, Kontrollen und Infrastruktur systematisch analysiert und adressiert werden. Erst mit Genehmigung durch das New Product Process Committee erfolgt eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten oder in neuen Märkten. Das Stress Test Committee als Unterausschuss des Risk Committees ist unter Vorsitz des CROs für die Methodik, Durchführung und Überwachung der internen Stresstests verantwortlich. Zudem wirkt es an der Erarbeitung von Szenarien für den gesetzlich von jedem Institut geforderten Sanierungsplan mit. Neben dem Risk Committee existieren das Asset and Liability Committee (ALCO) sowie das Legal and Regulatory Risk Committee (LRRC). Aufgabe des ALCO sind das Liquiditätsmanagement, das Management der Bilanzstruktur der pbb, die Festlegung langfristiger Finanzierungsstrategien, das Kapitalmanagement und die Steuerung der regulatorischen Kapitalquoten sowie die Marktrisikosteuerung. Das LRRC berät über rechtliche und regulatorische Vorgaben und kann diese nach Beratung verbindlich an die Fachbereiche zur Umsetzung zuweisen. Das Outsourcing Committee befasst sich mit der Erstellung und Einhaltung von Richtlinien mit Bezug zur Auslagerung von Aktivitäten. ![]() Chief Risk Officer (CRO) Neben den oben genannten Komitees bilden folgende Organisationseinheiten des CRO einen integralen Bestandteil des Risikomanagementsystems der pbb: ![]() Die Organisation der CRO-Funktion umfasst als Überwachungs- und Marktfolgeeinheit auf Ebene der pbb
Neben der CRO-Funktion ergänzen die Einheiten Corporate Office/Compliance und Group Internal Audit (unabhängig) das Risikomanagementsystem der pbb. Compliance hat Systeme sowie Prüf-und Reportingprozesse zu Geldwäsche, Sanktionen, Embargos und sonstigen strafbaren Handlungen, sowie für allgemeine Compliance-Themen eingerichtet Zudem ist hier die zentrale Koordinierung für Schlüsselkontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems angesiedelt Corporate Office/Compliance ist zudem in verschiedenen Komitees vertreten. In den Aufgabenbereich von Group Internal Audit fallen risikoorientierte turnusmäßige sowie anlassbezogene Prüfungen von Prozessen, Kontrollen und Systemen. Dies schließt auch die Überprüfung des Risikomanagement-systems mit ein. Zudem wird das Risikomanagement bei juristischen Fragen durch den Bereich Legal unterstützt. Risikostrategie und -Policies Die Risikostrategie bildet zusammen mit der Geschäftsstrategie die Grundlage für die weitere Planung der pbb. Sie wurde auf Basis des konzernweiten Risikoappetits definiert und spiegelt die strategische Ausrichtung der pbb als Spezialist für gewerbliche Immobilienfinanzierung und öffentliche Investitionsfinanzierung mit pfandbrieforientierter Refinanzierung wider. Die Risikostrategie gilt — vorbehaltlich etwaiger Besonderheiten auf Ebene einzelner Gesellschaften — für die Geschäftssegmente der pbb und wird mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Im Februar 2016 wurde die Risikostrategie im Rahmen des jährlichen Strategieerstellungsprozesses 2016 überarbeitet und am 23. Februar 2016 vom Vorstand verabschiedet Sie wurde dem Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss des Aufsichtsrats zur Kenntnisnahme vorgelegt und am 26. Februar 2016 vom Aufsichtsratsplenum genehmigt Im dritten Quartal des Berichtsjahres wurde die Risikostrategie unterjährig aktualisiert und am 26. Juli 2016 vom Vorstand verabschiedet. Die Genehmigung durch den Aufsichtsrat erfolgte am 12. August 2016. Weitere unterjährige Aktualisierungen gab es im Jahr 2016 nicht. Die nächste Aktualisierung erfolgt plangemäß innerhalb des jährlichen Strategieerstellungsprozesses für 2017. Die Operationalisierung der Risikostrategie erfolgt über Risiko-Policies für die einzelnen Geschäftssegmente sowie für alle wesentlichen Risikoarten (Adress-, Markt-, Liquiditäts-, Geschäfts-, Immobilien-, Pensions- und operationelles Risiko). Darin werden die Risikomessung, -überwachung und das -management, der Limitierungsprozess sowie der Eskalationsprozess im Falle einer Limitüberschreitung beschrieben. Die Policies werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Risikoberichtswesen Das Risikoberichtswesen orientiert sich an der Struktur der Geschäftssegmente. Der Vorstand der pbb erhält regelmäßig Risikoberichte, die einen umfassenden Überblick sowie detaillierte Informationen über die Risikosituation pro Risikoart sowie weitere steuerungsrelevante Informationen enthalten. Die Aufsichtsgremien werden ebenfalls in regelmäßigen Abständen über risikorelevante Themen informiert. Darüber hinaus werden anlassbezogen beziehungsweise auf Wunsch des Vorstands oder des Aufsichtsrats Spezialberichte erstellt, die auf spezifische und akute Risikoschwerpunkte eingehen, so zum Beispiel bezogen auf kritische Märkte, Produkte oder Kontrahenten. Risikoquantifizierung, Risikosteuerung und -management Die pbb führt mindestens einmal jährlich eine umfassende Risikoinventur durch, um potenzielle Risiken, die aus dem Geschäftsmodell oder aus dem externen Umfeld der pbb resultieren können, systematisch zu ermitteln und zu analysieren. Ziel der Risikoinventur ist die Schaffung eines vollständigen und aussagekräftigen Risikoprofils, in dem sämtliche identifizierte Risiken hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit für die pbb bewertet und, falls möglich, im Rahmen entsprechender Risikomodelle oder anderer Verfahren quantifiziert werden. Risiken, die nicht oder nur teilweise quantifiziert werden können, werden über dedizierte Kapitalpuffer oder über separate Steuerungsinstrumente sowie über regelmäßige, detaillierte Berichte und klare Vorgaben, wie zum Beispiel die Vorschriften zu Compliance und zur Corporate Governance, überwacht und gesteuert. Im Rahmen der Risikostrategie hat die pbb vier Steuerungskreise für Risiken und Kapital implementiert, die unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. Neben zwei Ansätzen des internen Kapitaladäquanzverfahrens (ICAAP) werden gemäß der Risikostrategie auch ein Ansatz für regulatorische Kapitalausstattung und ein Ansatz mit dem Fokus auf die Liquiditätsposition der pbb verfolgt. Das Risikomanagement der pbb basiert somit auf den folgenden Steuerungskreisen:
Alle Steuerungskreise beinhalten neben der Messung, Begrenzung und Überwachung von Risiken auch die regelmäßige Berichterstattung sowie Eskalationsprozesse und werden durch Szenario-Analysen und Stresstests komplettiert. Innerhalb dieser strategischen Steuerungskreise definiert die pbb ihren Risikoappetit, der festlegt, in welchem Umfang die pbb bereit ist, Risiken einzugehen. Entsprechende Limit- und Frühwarnsysteme sind im Einklang mit dem Risikoappetit innerhalb der einzelnen Risikoarten sowie übergreifend auf Ebene der Kapital-Steuerungskreise implementiert. Die jeweils den Risikoarten zugrunde liegende Strategie, die Risikodefinition, die Risikoberechnungsverfahren sowie das Reporting werden in den nachfolgenden Kapiteln ausführlich beschrieben. RISIKOARTEN Die pbb unterscheidet für die Geschäftsaktivitäten folgende übergeordnete wesentliche Risikoarten:
Wesentliche Risikoarten der pbb, die nicht quantifiziert, jedoch über geeignete Berichte, Vorgaben und Policies begrenzt werden, sind:
Adressrisiko Definitionen Das Adressrisiko im Allgemeinen bezeichnet das Risiko eines unerwarteten Ausfalls oder Rückgangs des Fair-Value-Werts einer Forderung (Kredit oder Anleihe) oder eines Derivates, resultierend aus der Verschlechterung der Absicherungssituation beziehungsweise der Verschlechterung der Bonität eines Landes oder eines Kontrahenten. Das Adressrisiko umfasst das Kredit-, Kontrahenten-, Emittenten-, Länder-, Konzentrations-, Erfüllungs-, Mieter- und Verwertungsrisiko sowie das Prolongationsrisiko bei ausgefallenen Kunden, die in der Risikostrategie der pbb wie folgt definiert sind:
Adressrisikostrategie und -grundsätze Die pbb hat ihr gesamtes Kreditportfolio in die Segmente Real Estate Finance (REF), Public Investment Finance (PIF), Value Portfolio (VP) und in Consolidation & Adjustments (C & A) aufgeteilt. Dabei entfällt das strategische Geschäft auf die Immobilienfinanzierung (REF)und die öffentliche Investitionsfinanzierung (PIF). Die Risikostrategie der pbb spiegelt diese Struktur ebenfalls wider. Bezüglich des Geschäftsfokus im Zusammenhang mit den strategischen Portfolios sowie bezüglich der Aussagen zur Strategie im Ablaufportfolio wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Grundlagen der pbb" verwiesen. Adressrisikoberichte Das Berichtswesen der pbb zu Adressrisiken enthält folgende wesentliche Komponenten:
Adressrisikoquantifizierung über das ökonomische Kapital sowie die Risikoaktiva nach Capital Requirements Regulation (CRR) Kreditportfoliomodell Die pbb setzt für die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Adressrisiken ein Kreditportfoliomodell ein. Dieses Modell und die Quantifizierung des ökonomischen Adressrisikos werden in den Kapiteln „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)" und „Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse" näher beschrieben. Stresstests Die Stresstests zum ökonomischen Kapital im Adressrisiko sind im Kapitel „Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse" näher erörtert. In Ergänzung zu den Stresstests des ökonomischen Kapitals existieren RWA-Reverse-Stresstests, die untersuchen, um wie viel sich ein bestimmter Risikoparameter (wie zum Beispiel Rating, Loss Given Default (LGD), Währung) verändern kann, bevor eine Mindestquote an hartem Kernkapital (CET1) nicht mehr eingehalten wird. Die Mindestquote an hartem Kernkapital (CET1) leitet sich dabei aus der bankindividuellen SREP CET1 -Quote ab. Für alle getesteten Risikoparameter wurden Toleranz-veränderungsniveaus definiert, die für ein Bestehen der Tests der pbb nicht verletzt werden dürfen. Adressrisikoquantifizierung nach CRR Die Basel-III-Rahmenvereinbarung des Baseler Ausschusses wurde im europäischen Kontext durch die Capital Requirements Regulation (CRR) umgesetzt. Die pbb nutzt den sogenannten Advanced Internal Rating based Approach (Advanced-IRBA) für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung. Adressrisikosteuerung, -management und -überwachung Adressrisikosteuerung Auf Portfolioebene wird die angestrebte Portfoliostruktur mittels Strukturkomponenten in der Risikostrategie festgelegt Die Limite orientieren sich auch an der verfügbaren Risikodeckungsmasse und beinhalten beispielsweise für die pbb:
Kernelemente für die Überwachung der Einhaltung der festgelegten Limite und der angestrebten Risiko- und Ertragsparameter auf Portfolio- und Einzelgeschäftsebene sind folgende Berichte und Maßnahmen:
Die Kreditkompetenzordnung legt in Abhängigkeit von Kontrahentengruppe, Expected-Loss-Klasse sowie Engagementhöhe auf GCC-Ebene (Group of Connected Clients) die Entscheidungskompetenzen der einzelnen Credit Officer im Neu- und Bestandsgeschäft fest. Darüber hinaus sind Kompetenzen im Neugeschäft über Einzelkreditrisiken definiert. Adressrisikomanagement und -überwachung Auf Einzelgeschäftsebene bestimmen die Richtlinien zu Kreditprozessen die notwendigen Schritte der Risikoprüfung bei Neugeschäft und Prolongationen sowie bei der Übergabe in die Intensivbetreuung beziehungsweise Abwicklung. Nachfolgend werden Kernprozesse des Adressrisikomanagements und der -überwachung sowie der hierbei involvierten Bereiche der CRO-Funktion beschrieben: Die CRM-Einheiten führen die erstmalige beziehungsweise jährlich wiederkehrende Risikoanalyse beim Neu- und Bestandsgeschäft durch. Für die Bewertung und die Vorbereitung der Kreditentscheidung im Neu- und Prolongationsgeschäft kommen PD- und LGD-Rating-Tools zum Einsatz, die von Credit Risk im Bereich RMC entwickelt sowie jährlich validiert und kalibriert werden. Bei der Analyse und Bewertung der Sicherheiten unterstützt der Bereich Property Analysis & Valuation (PAV). Der Bereich Legal ist — gegebenenfalls zusammen mit externen Rechtsanwälten/Kanzleien — für die Vertrags- und Sicherheitengestaltung verantwortlich. Definierte Frühwarnindikatoren werden von CRM fortlaufend überwacht Bei wesentlichen Auffälligkeiten wird eine außerordentliche Überprüfung des Adressausfallrisikos (einschließlich Sicherhei-tenwertüberprüfung) durchgeführt und es werden entsprechende Handlungsalternativen aufgezeigt. Ferner werden die Fälle in einem monatlichen, mindestens aber vierteljährlichen Überwachungsturnus aufgenommen und im Watchlist Committee präsentiert. Bei Vorliegen eines objektiven Hinweises für eine Wertminderung wird die Höhe der Wertminderung ermittelt Im Risk Provisioning Committee werden die Ergebnisse diskutiert, und es wird gegebenenfalls über die Bildung beziehungsweise Auflösung von Wertberichtigungen entschieden. Für kritische beziehungsweise wertberichtigte Engagements wird im Rahmen einer individuellen Strategie ein Restrukturierungsplan beziehungsweise ein Abwicklungsplan erarbeitet In die Entscheidung zur Restrukturierung oder Abwicklung gehen Szenarioanalysen zur potenziellen Entwicklung des Kreditnehmers, der Sicherheit beziehungsweise des relevanten Marktes ein. Diese werden im Credit Committee präsentiert und gegebenenfalls genehmigt beziehungsweise höheren Kompetenzträgern zur Genehmigung empfohlen. Sowohl kritische Engagements (Watchlist) als auch Fälle der Restrukturierung und der Abwicklung (Problemkredite) werden auf komprimierter Basis monatlich im Group Risk Report und im Risk Committee sowie auf Anfrage in Spezialanalysen an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Risikoabsicherung und -minderung durch Kreditsicherheiten Im Segment REF sind die Finanzierungen in der Regel durch Grundpfandrechte abgesichert. Anlässlich der regelmäßigen Kreditberichte für bereits bestehende Finanzierungen beziehungsweise im Rahmen der Entscheidungsfindung bei Neufinanzierungen werden die Beleihungsausläufe, die Objekt- (unter anderem Mikro- und Makrolage, Vermietungssituation, Gebäudezustand) und Marktgegebenheiten erörtert und bei der Einzelkreditbeurteilung mit berücksichtigt. Neben den Grundpfandrechten umfassen die Finanzierungssicherheiten im Segment REF in der Regel unter anderem auch Mietzessionen und die Abtretung von Versicherungsleistungen flankiert von umfangreichen Informations- und Konsultationsverpflichtungen der Kreditnehmer. Es werden neben den Grundpfandrechten nur wenige weitere ausgewählte Sicherheiten als werthaltig in der Kreditbeurteilung beziehungsweise in der LGD-Kalkulation berücksichtigt, insbesondere Barsicherheiten, ferner unter bestimmten Umständen Bankbürgschaften, sonstige Kreditabsicherungen sowie Garantien öffentlicher Institutionen. Bei Sicherheiten in Fremdwährung, das heißt in einer von der Darlehenswährung abweichenden Währung, werden entsprechende Abschläge vorgenommen, um eventuelle Wechselkursrisiken zu berücksichtigen. Die Bewertung der Immobilien im REF-Bereich erfolgt unter strengen Qualitätsgesichtspunkten. Die Werte der Immobiliensicherheiten werden bei Neukreditgewährung ermittelt sowie jährlich überprüft. Die pbb unterhält einen eigenständigen, direkt an den CRO berichtenden Bereich mit Immobilienanalysten und Gutachtern, deren Mitglieder ganz überwiegend Hyp-Zert-Ausbildung/Zertifizierung und zum großen Teil zusätzliche vergleichbare ausländische Qualifikation (zum Beispiel RICS) aufweisen. Diese Abteilung ist stets in die Erstbewertung bei Neukreditgewährung und regelmäßigen Neubewertungen eingebunden sowie in die mindestens jährlich durchgeführten Folgebewertungen, wobei diese — in Abhängigkeit von Art und Lage des Objekts, Marktentwicklung und anderen Risikoindikatoren — teilweise auch durch Mitarbeiter der Kreditabteilung anhand festgelegter Parameter und Prozesse durchgeführt wird. Bei Development-Finanzierungen werden im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings des Projekts unter anderem Planungsstand, Budget, Auftragsvergaben, Bauzeitplan, Verkaufs-/Vermietungs- und Bautenstand überwacht Diese Überwachungen werden in der Regel bei komplexen Developments durch renommierte, externe Projektmonitorer im Auftrag der Bank und koordiniert durch PAV monatlich, wenigstens aber vierteljährlich durchgeführt. Bei Wohnungsbauvorhaben (Bauträger) mit geringerer Komplexität wird in der Regel im Drei-Monats-Rhythmus der Baufortschritt durch erfahrene, interne Property-Analysten überwacht Die Kostenverfolgung erfolgt stets durch CRM und ermöglicht eine aktuelle Übersicht der Kostensituation sowie eine Prognose der Kostenentwicklung des Developments. Diese wird mit den Ergebnissen des internen (beziehungsweise, sofern vorhanden, des externen) Monitorings abgeglichen. Dadurch können eventuelle Abweichungen vom Projektplan und damit Projektrisiken im Bauverlauf möglichst früh erkannt werden. Im Segment PI F dienen oft Garantien als Absicherung (zum Beispiel vertragliche Garantien/Bürgschaften von öffentlichen Stellen, Exportkreditgarantien). Zudem bestehen im Bereich der öffentlichen Investitionsfinanzierung häufig gesetzliche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Anstaltslast oder andere direkte und indirekte Absicherungen, die bei öffentlich-rechtlich organisierten Darlehensnehmern einen Rückgriff auf eine öffentliche Stelle ermöglichen. Im Bereich Treasury werden Einlagen und Wertpapiere als Sicherheit beim Handel mit anderen Banken zur Verfügung gestellt beziehungsweise hereingenommen. Die Besicherung erfolgt auf Basis von Standardverträgen, die im Einzelfall gegebenenfalls abgeändert beziehungsweise einer individuellen Überprüfung durch die Rechtsabteilung unterzogen werden. Kreditportfolio Der gesamte Forderungsbestand der pbb wird einheitlich nach dem Exposure at Default (EaD) ermittelt Der EaD entspricht bei den meisten Produkten dem IFRS-Buchwert (inklusive aufgelaufener Zinsen). Im Falle einer bestehenden zugesagten freien Linie ist diese — mit dem produktspezifischen Kredit-konversionsfaktor (CCF) multipliziert — als weiterer Bestandteil im EaD enthalten. Der CCF sagt aus, wie viel von der freien Linie innerhalb eines Jahres vor einem möglichen Ausfall erwartungsgemäß in Anspruch genommen werden kann. Eine Ausnahme bilden Derivate und Repo-Geschäfte, bei denen der EaD nicht dem Buchwert entspricht, sondern gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) nach einer anderen Methodik zu ermitteln ist (zum Beispiel für Derivate gemäß der aufsichtlichen Marktbewertungsmethode: Marktwert zuzüglich aufsichtsrechtlich vorgegebenem Add-on für potenzielle, zukünftige Marktwerterhöhungen, unter Berücksichtigung etwaiger Effekte aus Netting und Sicherheitenleistungen). Der unternehmensweite EaD des Kreditportfolios betrug zum 31. Dezember 2016 60,8 Mrd. € (EaD 31. Dezember 2015: 61,7 Mrd. €). Darin enthalten waren nicht als Kernexposure der pbb betrachtete Vermögensgegenstände mit einem EaD von 0,2 Mrd. € (EaD 31. Dezember 2015: 0,2 Mrd. €), die für eine Übertragung auf die FMS Wertmanagement selektiert wurden, jedoch aufgrund unterschiedlicher Gründe zunächst nicht rechtlich übertragen werden konnten. Im Jahr 2010 wurde das Adressrisiko dieser Vermögensgegenstände mittels von der FMS Wertmanagement gestellter Garantien übertragen, sodass für die pbb im Zusammenhang mit diesen Positionen letztlich ein Kontrahentenrisiko gegenüber der FMS Wertmanagement und damit indirekt gegenüber der BRD verblieb. Um das tatsächliche wirtschaftliche Risiko in der pbb adäquat abzubilden, werden diese Positionen in den nachfolgenden Übersichten zur Portfolioentwicklung und -struktur nicht dargestellt Der um diese Positionen korrigierte EaD für das Gesamtexposure der pbb belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 60,6 Mrd. € (31. Dezember 2015: 61,5 Mrd. €). Überblick über das Gesamtexposure der pbb: 60,6 Mrd. € EaD Das Kreditportfolio ist in die Geschäftssegmente
Daneben wird in Consolidation & Adjustments (C & A) außer den internen Abstimmungs- und Konsolidierungspositionen noch der EaD für Geschäfte ausgewiesen, die nicht unmittelbar den operativen Segmenten zuzurechnen sind. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Vermögenspositionen für die Aktiv- und Passivsteuerung. Per 31. Dezember 2016 entfielen 57% (31. Dezember 2015: 71%) des EaDs in C & A auf die Ratingklassen AAA bis AA— und 27% (31. Dezember 2015: 13%) des EaDs auf die Ratingklassen A+ bis A—. 14% (31. Dezember 2015: 16%) des EaDs befanden sich in den Ratingklassen BBB+ bis BBB—. Der Anteil des EaDs in den Ratingklassen BB+ und schlechter lag bei 2% (31. Dezember 2015: <1 %). Für die Verteilung des EaDs auf Ratingklassen wurden interne Ratingklassen auf externe Ratingklassen übergeleitet. Gesamtexposure: EaD nach Geschäftssegmenten scroll
Das Gesamtexposure (EaD) der pbb reduzierte sich per 31. Dezember 2016 gegenüber dem Jahresende 2015 um 0,9 Mrd. € auf 60,6 Mrd. €. Insgesamt stieg der Prozentanteil der EaDs in den strategischen Segmenten REF (45%; Vorjahresende: 42%) und PI F (14%; Vorjahresende: 14%) während er im nicht strategischen VP abnahm (32%; Vorjahresende: 35%). Der prozentuale Anteil des EaDs in C & A blieb mit 9% gegenüber dem Jahresende 2015 stabil. Erläuterungen zu den Veränderungen in den einzelnen Segmenten finden sich bei der detaillierten Darstellung des jeweiligen Segments. Risikokennzahlen Der erwartete Verlust (EL) für einen Zeitraum von einem Jahr wird für das gesamte Exposure außer für Problemkredite, für die bereits eine Einzelwertberichtigung gebucht wurde, ermittelt. Dieser errechnet sich aus den von Basel III vorgegebenen Parametern Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlusthöhe im Falle des Ausfalls (LGD) und Exposure at Default (EaD). Der erwartete Verlust betrug für die pbb 83 Mio. € zum 31. Dezember 2016 (31. Dezember 2015: 73 Mio. €). Der Anstieg des erwarteten Verlustes resultierte vor allem aus dem Downgrade einer ausländischen Regionalregierung. Dieser wurde teilweise durch Rückzahlungen und die Aktualisierung der Parameter des LG D-Modells (im Zuge der jährlichen Validierung) für inländische Immobilienfinanzierungen kompensiert. Die Kennzahl verteilte sich wie folgt auf die Segmente: Gesamtportfolio: Erwarteter Verlust nach Geschäftssegmenten scroll
Grundsätzlich ist anzumerken, dass künftige Veränderungen beispielsweise der Konjunktur oder Entwicklungen bei Einzelrisiken zu Änderungen der oben genannten EL-Zahlen führen können. Auch können die tatsächlich eingetretenen Verluste von den erwarteten Verlusten abweichen. Ökonomisches Adressrisikokapital Die pbb setzt für die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Adressrisiken ein Kreditportfoliomodell ein. Die Quantifizierung des ökonomischen Adressrisikos wird im Kapitel „Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse" näher beschrieben. Regionale Verteilung des Portfolios Der Schwerpunkt des Exposures der pbb lag zum Berichtsstichtag unverändert auf Westeuropa Auf Deutschland entfiel mit 41 % beziehungsweise 25,1 Mrd. € weiterhin der Hauptanteil des Gesamtexposures. Die EaD-Abnahme in Deutschland um 0,4 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr beruhte im Wesentlichen auf der Rückführung von fälligen Schuldscheindarlehen im VP. Die Erhöhung des Exposures in Frankreich war durch Neugeschäft in den beiden strategischen Segmenten PI F und REF bedingt Die Reduzierung des Österreich-Exposures war hauptsächlich auf den Verkauf von Heta-Anleihen zurückzuführen, wobei sich Exposure-Erhöhungen aufgrund von Fair Value Adjustments teilweise kompensierend auswirkten. Der geringfügige EaD-Rückgang im Vereinigten Königreich war durch FX-Effekte bedingt während Bondkäufe im Rahmen der Liquiditätsreserve einen leichten EaD-Anstieg in Spanien verursachten. In der Kategorie „Andere Europa" kam es aufgrund von Neugeschäft in den Niederlanden im Segment REF zu einer Erhöhung des Exposures. Die Kategorie „Andere", auf die mit 2,1 Mrd. € rund 4% des Portfolios entfielen, ist zum Großteil von Bonds sogenannter Supranationaler Organisationen geprägt. Die größten Positionen der Kategorie Andere Europa stellten die Niederlande mit 0,8 Mrd. €, die Schweiz mit 0,4 Mrd. € sowie Slowenien und Belgien mit jeweils 0,3 Mrd.€ dar (31. Dezember 2015: Niederlande 0,3 Mrd.€, Schweiz 0,4 Mrd. €, Slowenien 0,3 Mrd. € und Belgien 0,4 Mrd.€. In Tschechien bewirkten Rückzahlungen einen EaD-Rückgang in Höhe von 0,3 Mrd. €. Gesamtportfolio: EaD nach Regionen scroll
1)
„Andere“ enthält u. a. supranationale Organisationen, die Vereinigten Staaten von
Amerika und Japan. In Abhängigkeit von den Ergebnissen des internen Ratingverfahrens werden jedem einzelnen Land maximale Limite je Segment zugewiesen, welche die Geschäftsaktivitäten der pbb begrenzen. Sämtliche Länderlimite werden täglich von RMC überwacht. Real Estate Finance: 27,1 Mrd. € EaD Im Segment REF befinden sich Immobilienkredite und die entsprechenden Kundenderivate. Der EaD des REF-Portfolios der pbb erhöhte sich gegenüber dem 31. Dezember 2015 um insgesamt 1,2 Mrd. € auf 27,1 Mrd. €. Die im Pottfolio enthaltenen Kundenderivate beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 0,4 Mrd. € EaD und blieben somit gegenüber dem Jahresende 2015 konstant. Die Erhöhung des Exposures im REF-Segment ist im Wesentlichen auf Neugeschäft in Deutschland sowie in Frankreich und den Niederlanden zurückzuführen. Als Folge einer aufsichtsrechtlichen Überprüfung wurde darüber hinaus der Credit Conversion Factor (CCF) für Hypothekendarlehen im vierten Quartal 2016 erhöht, wodurch sich der EaD für noch nicht gezogene Zusagen insbesondere des Neugeschäfts erhöhte. In Tschechien bewirkten Rückzahlungen einen EaD-Rückgang in Höhe von 0,2 Mrd. €. Real Estate Finance: EaD nach Regionen scroll
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Aufteilung inklusive Kundenderivaten über ca. 0,4 Mrd. € Die Verteilung des Pottfolios nach Objektarten per 31. Dezember 2016 veränderte sich gegenüber dem Jahresende 2015 nur leicht. Schwerpunkte bildeten nach wie vor die Objektarten „Bürogebäude" mit 8,9 Mrd.€ EaD beziehungsweise 33% des gesamten REF-Portfolios (31. Dezember 2015: 8,5 Mrd. € beziehungsweise 33%) und „Einzelhandel" mit 7,1 Mrd. € EaD beziehungsweise 26% des REF-Portfolios (31. Dezember 2015: 7,5 Mrd. € beziehungsweise 29%). Der prozentuale Anteil der Finanzierung wohnwirtschaftlich genutzter Immobilien blieb mit 16% gegenüber Jahresende 2015 konstant Der Anteil in der Objektart „Logistik/Lager" lag bei 11% (31. Dezember 2015: 10 %). Die Kategorie der gemischt genutzten Objekte - genannt „Mixed Use" - wies per 31. Dezember 2016 einen Anteil von 4% (31. Dezember 2015: 4%), die Objektart „Hotel/Freizeit" von 5% (31. Dezember 2015: 4%) im REF-Gesamtportfolio auf. Real Estate Finance: EaD nach Objektarten scroll
Das Portfolio war zum Jahresende 2016 mit 85% (31. Dezember 2015: 90%) nach wie vor von Investment-Finanzierungen dominiert; auf die Finanzierung von Immobilienentwicklungsmaßnahmen (Development-Finanzierungen) entfielen 13% des EaDs (31. Dezember 2015: 7%). Unter Investment-Finanzierungen wird die Finanzierung von Immobilien zusammengefasst, deren Kapitaldienst-fähigkeit im Wesentlichen aus dem laufenden Objekt-Cashflow erfolgt. Real Estate Finance: EaD nach Darlehensarten scroll
Public Investment Finance: 8,5 Mrd. € EaD Das Portfolio umfasst folgende Finanzierungen:
Der EaD im Segment PIF stieg gegenüber dem Vorjahresende insbesondere aufgrund von Neugeschäft in Frankreich. Dem gegenüber stand, neben einer EaD-Abnahme in Deutschland, insbesondere eine Verringerung des EaDs in Spanien aufgrund von fälligen Wertpapieren und Darlehen, sodass es im Segment PIF insgesamt zu einem Nettoanstieg in Höhe von 0,2 Mrd. € kam. Public Investment Finance: EaD nach Regionen scroll
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Kategorie „Andere Europa“ besteht aus Belgien und den Niederlanden. Unter „Öffentliche Kreditnehmer" werden Forderungen gegenüber Staaten (25%), Unternehmen des öffentlichen Sektors (20%) sowie Regionalregierungen und Kommunen (55%) zusammengefasst Die Definition beinhaltet dabei auch von diesen Kontrahenten garantierte Forderungen. Public Investment Finance: EaD nach Kontrahenten scroll
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Weitestgehend durch Bürgschaften und Garantien besichert. Der Anteil des EaDs im Segment PIF, der auf die Ratingklassen AAA bis AA- entfiel, verringerte sich gegenüber dem Vorjahr auf 48% (31. Dezember 2015: 52%). Der Anteil in den Ratingklassen A+ bis A- erhöhte sich dagegen auf 46% (31. Dezember 2015: 37%) während sich der Anteil in den Ratingklassen BBB+ und schlechter insgesamt reduzierte. Für die Verteilung des EaDs auf Ratingklassen wurden interne Ratingklassen auf externe Ratingklassen übergeleitet. Public Investment Finance: EaD nach internen Ratings scroll
Value Portfolio: 19,5 Mrd. € EaD Das Value Pottfolio beinhaltet nicht strategische Portfolios der pbb. Die weitere strategiekonforme Abnahme des Exposures per 31. Dezember 2016 gegenüber dem 31. Dezember 2015 war hauptsächlich auf Reduzierungen in Deutschland, Österreich, Portugal und Polen zurückzuführen, wobei Österreich und Deutschland nach wie vor den Schwerpunkt im Portfolio darstellten. Der Rückgang in Österreich war im Wesentlichen auf den Verkauf von Heta-Anleihen zurückzuführen. Value Portfolio: EaD nach Regionen scroll
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Kategorie „Andere“ enthält supranationale Organisationen und Japan. Der EaD nach Kontrahenten wird unter Berücksichtigung der unter Basel II anrechenbaren Garantien beziehungsweise sonstigen Unterstützungen dargestellt. Value Portfolio: EaD nach Kontrahenten scroll
Strukturierte Produkte Die pbb hatte zum 31. Dezember 2016 einen Restbestand von einer Regionalregierung garantierter Collateralised Debt Obligations mit einem Nominalvolumen von 0,6 Mrd.€ (31. Dezember 2015: 0,6 Mrd. €) und einem aktuellen Fair Value von 0,6 Mrd. € (31. Dezember 2015: 0,6 Mrd. €). Die Bewertung erfolgte über am Markt verfügbare Preise. Watchlist- und Problemkredite Frühwarnsystem Im Frühwarnsystem der pbb sind Kriterien beziehungsweise Schwellenwerte (Trigger) für die Aufnahme in die Intensivbetreuung (Watchlist) und in die Problemkreditbetreuung definiert (zum Beispiel Zahlungsverzug, Nichteinhaltung von Finanzkennzahlen — beispielsweise Loan to Value [LTV], Interest Service Coverage [ISC]). Ob ein Trigger ausgelöst wurde, wird fortlaufend überwacht Bei Auffälligkeiten wird die Adresse analysiert und gegebenenfalls zeitnah in die Intensiv- oder Problemkreditbetreuung überführt. Watchlist- und Problemkredite (Restructuring und Workout Loans) sind wie folgt abgegrenzt:
Die Problemkreditbearbeitung ist auch für die Überprüfung von Wertminderungen im Einklang mit den diesbezüglichen Bilanzierungsvorschriften verantwortlich. Entwicklung der Watchlist- und Problemkredite der pbb scroll
Die Watchlist- und Problemkredite verringerten sich per saldo vom 31. Dezember 2015 auf den 31. Dezember 2016 um insgesamt 450 Mio. €. Die Problemkredite reduzierten sich um 389 Mio. € netto beziehungsweise ohne Berücksichtigung von gegenläufigen Effekten um 444 Mio. € brutto. Diese Entwicklung war im Wesentlichen durch zwei Effekte geprägt: erstens aus dem Verkauf der garantierten Heta-Anleihen in Höhe von insgesamt 241 Mio. € und zweitens durch erfolgreiche Restrukturierungen und Rückführungen in Höhe von insgesamt 203 Mio. €. Als gegenläufiger Effekt wurden Engagements mit einem Volumen von insgesamt 55 Mio. € neu in die Problemkreditbetreuung aufgenommen. Die Watchlist-Kredite verringerten sich um 61 Mio. € netto. Im Segment REF wurden drei Engagements in Höhe von insgesamt 48 Mio. € in die Regelbetreuung überführt, zwei Engagements in Höhe von insgesamt 6 Mio. € wurden zurückgeführt und drei Engagements in Höhe von insgesamt 35 Mio. € wurden in die Problemkreditbetreuung übergeben. Daneben verringerte sich im Segment VP das Watchlist-Volumen um 7 Mio. € aufgrund von Tilgungen. Im Gegenzug wurde im Segment REF ein Engagement in Höhe von insgesamt 13 Mio. € neu in die Watchlist-Betreuung aufgenommen und ein Engagement in Höhe von 22 Mio. € wurde restrukturiert und aus der Problemkredit-betreuung nach Watchlist heraufgestuft. Wertberichtigungen und Rückstellungen Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist jede Forderung als selbständiger Vermögensgegenstand grundsätzlich einzeln zu bewerten. Die Bewertung von Forderungen erfolgt zum beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB. Soweit Zweifel an der Einbringlichkeit einer Forderung bestehen, wurde den erkennbaren Ausfallrisiken durch Bildung von Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen werden gebildet, um akuten Ausfallrisiken Rechnung zu tragen. Akute Ausfallrisiken zeichnen sich dadurch aus, dass das Kreditverhältnis aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers gestört ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein vollständiger oder teilweiser Ausfall der Kapital- beziehungsweise Zinsforderung droht. Latente Ausfallrisiken im Kreditgeschäft, insbesondere wegen möglicher künftiger Veränderungen der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sicherheitenerlösen, sind durch Pauschalwertberichtigungen abgedeckt. Marktrisiko Definition Marktrisiko beschreibt die Gefahr eines Wertverlusts aufgrund von Schwankungen der Marktwerte von Finanzinstrumenten. Geschäfte der pbb unterliegen hauptsächlich folgenden Marktrisikoarten:
Marktrisikostrategie Die pbb verfolgt die nachfolgend aufgeführten grundlegenden Prinzipien in Bezug auf Marktrisiken:
Organisation der Marktrisikosteuerung Die Überwachung der Positionen erfolgt durch den vom Handel aufbauorganisatorisch bis zur Ebene der Geschäftsführung getrennten Bereich RMC. Marktrisikoberichte RMC erstellt täglich ausführliche Marktrisikoberichte für diverse Berichtempfänger:
Marktrisikomessung und -limitierung Marktrisiko-Value-at-Risk RMC ermittelt täglich den Marktrisiko-VaR auf Gesamt- und Teilportfolioebene anhand eines historischen Simulationsmodells. Es werden alle Positionen in die VaR Ermittlung mit einbezogen, wobei der Credit-Spread-VaR von Positionen, die der Kategorie Loans & Receivables zugeordnet sind, nicht im Marktrisiko, sondern im Kreditrisiko berücksichtigt wird.
Der Anstieg insbesondere des Zinsänderungsrisikos im dritten Quartal 2016 wurde durch Erfassung und Bewertung eingebetteter Zinsuntergrenzen bei variabel verzinslichen Aktiv- und Passivpositionen verursacht. Diese Zinsuntergrenzen aus rechtlichen Regelungen beziehungsweise vertraglichen Vereinbarungen verhindern, dass negative Zinsen zu Zinszahlungen an einen Darlehensnehmer oder Emittenten einer Inhaberschuldverschreibung führen. Durch entsprechende Absicherungsgeschäfte wurde dieses Risiko im Laufe des zweiten Halbjahres 2016 wieder verringert Auf den Gesamt-VaR hatte dies nur geringe Auswirkungen. Im vierten Quartal 2016 erfolgte eine Anpassung des Modells zur Berechnung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken, das aus Konsistenzgründen in das VaR-Modell integriert wurde und zu einem erhöhten Credit Spread und Gesamt-VaR führte. Am Jahresende 2016 betrug der Marktrisiko-VaR unter Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zwischen den einzelnen Marktrisikoarten 74 Mio. € (Ende 2015: 67 Mio. €). Im Berichtszeitraum gab es keine Marktrisiko-VaR-Limitüberschreitung auf pbb-Ebene. Das Marktrisikolimit der pbb wurde im Rahmen der turnusmäßigen Anpassung zum Jahresbeginn 2016 von 90 Mio. € auf 100 Mio. € erhöht. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung des Marktrisiko-VaR und seiner Komponenten im Vergleich zum Marktrisiko-Limit im Jahresverlauf: ![]() Weitere Instrumente, wie Sensitivitätsanalysen sowie Stresstesting und Backtesting, ergänzen die VaR-Betrachtung. Sensitivitätsanalysen Bei der für die Sensitivitätsermittlung relevanten Bewertung werden Over-night-Zinskurven herangezogen. Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen wird quantifiziert, welchen Effekt eine Veränderung einzelner Marktparameter auf den Wert der Positionen hat. So gibt beispielsweise die Credit-Spread-Sensitivität Aufschluss darüber, welche ökonomische Barwert-änderung aus der isolierten Erhöhung der für die Bewertung relevanten Credit Spreads um einen Basispunkt resultiert. Stresstests Während die VaR-Messung das Marktrisiko unter „normalen" Marktbedingungen abbildet und nicht als Maß für einen potenziellen Maximalverlust zu verstehen ist, zeigen Stress-Szenarien das Marktrisiko unter extremen Bedingungen. In der pbb werden hypothetische Stress-Szenarien auf monatlicher Basis für die wesentlichen Marktrisikoarten gerechnet Hierbei werden die Auswirkungen extremer Veränderungen von Zinskurven, Fremdwährungskursen, Credit Spreads und Volatilitäten auf den ökonomischen Barwert des gesamten Portfolios der pbb ermittelt. Zusätzlich werden historische Stress-Szenarien simuliert. Die regulatorisch geforderte Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach oben hätte für alle Positionen der pbb per Jahresende 2016 einen Marktwertgewinn von 84 Mio.€ (Ende 2015: Marktwertverlust von 116 Mio.€) zur Folge. Eine entgegengesetzte Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach unten hätte einen Marktwertverlust in Höhe von 60 Mio. € (Ende 2015: Marktwertgewinn von 19 Mio. €) zur Folge. Um die aktuell gängige aufsichtliche Praxis darzustellen, wurden erstmals auch Kundenmargen in die Berechnung aufgenommen, was im Wesentlichen die Veränderungen gegenüber den Vorjahreszahlen erklärt. Die Abdiskontierung erfolgt nun über Diskontkurven, die das jeweilige Kreditrisiko der Geschäfte widerspiegeln, während in der Vergangenheit ausschließlich mittels Swapkurven abdiskontiert wurde. Die Asymmetrie zwischen Gewinn- und Verlustpotenzial ergibt sich vor allem dadurch, dass die beschriebene 200-Basispunkte-Verschiebung nach unten maximal bis zu einem Zinssatz von 0 % erfolgt. Ein extremer Anstieg der relevanten Credit Spreads hätte per Jahresende 2016 einen Marktwertverlust von 267 Mio. € zur Folge. Der Vorstand und die entsprechenden Gremien werden über die Ergebnisse der Stresstest-Szenarien regelmäßig informiert. Backtesting Durch die tägliche Gegenüberstellung von Ein-Tages-VaR und anschließend tatsächlich eingetretenen täglichen Barwertveränderungen des Portfolios wird die Qualität der eingesetzten Risikomessmethoden laufend überprüft. Die pbb verwendet zur Einschätzung der Güte des Risikomodells die Ampelsystematik der Baseler Eigenkapitalübereinkunft. Hierbei werden die Backtesting-Ausreißer innerhalb eines Zeitraums von 250 Handelstagen gezählt Insgesamt wurden in den 250 Handelstagen bis zum Jahresende 2016 zwei Ausreißer beobachtet, die hauptsächlich auf außergewöhnlich starke Bewegungen von Credit Spreads zurückzuführen waren. Damit weist das Risikomodell der pbb im Sinne der Ampelsystematik der Baseler Eigenkapitalübereinkunft eine grüne Ampelfarbe auf. Ökonomisches Marktrisikokapital Details zur Berechnung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken sind ebenso wie die Quantifizierung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken im Kapitel „Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse" näher beschrieben. Abbildung ökonomischer Sicherungsbeziehungen als bilanzielle Sicherungsbeziehungen Im Jahresabschluss der pbb werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB abgebildet Hierbei handelt es sich um Mikro-Bewertungseinheiten, bei denen das Zinsänderungsrisiko abgesichert wird. Berücksichtigt werden dabei nur solche Sicherungsbeziehungen, bei denen eine hohe Effektivität hinsichtlich der Sicherungswirkung zu erwarten ist. Der effektive Teil der Wertänderungen wird bei Grund- und Sicherungsgeschäften nicht gebucht (Einfrierungsmethode). Der ineffektive Teil aus dem abgesicherten Risiko von Bewertungseinheiten wird imparitätisch als Drohverlustrückstellung berücksichtigt Wertänderungen aus nicht abgesicherten Risiken werden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ohne Berücksichtigung der bestehenden Bewertungseinheiten abgebildet Sofern der beizulegende Zeitwert von Derivaten, die nicht Teil einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB sind, unter deren Restbuchwert sinkt, wird in Höhe der Differenz eine Drohverlustrückstellung gebildet, soweit keine Berücksichtigung im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos des Bankbuches erfolgt. Marktrisikosteuerung, -überwachung und -minderung Die pbb steuert und überwacht das Marktrisiko anhand eines Drei-Säulen-Ansatzes:
Die Überwachung des Marktrisikos erfolgt für alle Positionen durch eine Kombination von VaR-Limiten sowie eine Kontrolle der Sensitivitäten durch den handelsunabhängigen Bereich RMC. Credit-Spread-Risiko Das Credit-Spread-Risiko spiegelt die potenzielle Änderung des Barwerts von Positionen aufgrund von Veränderungen der jeweiligen Credit Spreads wider. Der überwiegende Teil des Credit-Spread-Risikos ist auf deckungsstockfähige Vermögenswerte für Pfandbriefe zurückzuführen. Risikomesssysteme zur Ermittlung von Credit-Spread-Risiken existieren für alle relevanten Positionen. Der VaR-Limitierung unterliegen nur die Credit-Spread-Risiken von Beständen der Kategorie Available for Sale (AfS). So belief sich der Credit-Spread-VaR der AfS-Bestände Ende Dezember 2016 auf 100 Mio. € und lag, vor allem aufgrund der oben beschriebenen Modellanpassung im vierten Quartal 2016, über dem Wert des Vorjahres (Ende 2015: 82 Mio. €). Allgemeines Zinsänderungsrisiko Das allgemeine Zinsänderungsrisiko betrug zum Jahresende 2016 33 Mio. € und lag damit deutlich über dem Vergleichswert von Ende 2015 in Höhe von 21 Mio. €. Wie oben beschrieben wurde der Anstieg des Zinsänderungsrisikos durch Erfassung und Bewertung eingebetteter Zinsuntergrenzen bei variabel verzinslichen Aktiv- und Passivpositionen verursacht. Volatilitätsrisiken Der VaR zur Messung der Volatilitätsrisiken betrug 9 Mio. € per Jahresende 2016 (Ende 2015: 9 Mio. €). Der zwischenzeitliche Anstieg der Volatilitätsrisiken im zweiten Halbjahr 2016 ist wie oben erläutert vor allem auf die Erfassung und Bewertung von rechtlichen beziehungsweise vertraglichen Zinsuntergrenzen von variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zurückzuführen. Durch entsprechende Absicherungsgeschäfte erfolgte anschließend ein Rückgang der Volatilitätsrisiken. Sonstige Marktrisiken Das barwertig gerechnete Fremdwährungsrisiko lag zum Jahresende 2016 bei 12 Mio. € (Ende 2015: 2 Mio. €). Der Anstieg im Jahresverlauf ist im Wesentlichen auf die oben beschriebene Erfassung und Bewertung von eingebetteten rechtlichen beziehungsweise vertraglichen Zinsuntergrenzen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zurückzuführen. Als Basisrisiken werden OIS-, Cross-Currency-Spread- und Tenor-Spread-Basisrisiken (einschließlich Libor-Euribor-Basisrisiken) im Rahmen des VaR-Modells quantifiziert und ausgewiesen. Alle Basisrisiken fließen in den Gesamt-VaR ein und unterliegen damit der Marktrisiko-Limitierung. Zum Berichtsstichtag wurden Overnight-Index-Risiken (8 Mio. €), Tenor-Spread-Risiken (0,4 Mio. €) und Cross-Currency-Spread-Risiken (2 Mio. €) ausgewiesen. Aktienkurs- und Rohwarenrisiken liegen nicht vor; Finanzderivate werden überwiegend zu Sicherungszwecken eingesetzt. Liquiditätsrisiko Definition Liquiditätsrisiko ist das Risiko, bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nach Umfang und zeitlicher Struktur nicht, nicht vollständig beziehungsweise nicht fristengerecht nachkommen zu können. Liquiditätsrisikostrategie Die Liquiditätsrisikostrategie ist wesentlicher Bestandteil der Risikostrategie der pbb und wird in verschiedene Bausteine (unterschiedliche Liquiditätsszenarien unter gegebenen Markt- und Stressbedingungen) unterteilt. Dabei wird sichergestellt, dass sowohl die kurzfristige als auch die mittelfristige Refinanzierung der pbb mittels eines Limitsystems überwacht und gesteuert wird. Die Festlegung der Limite ist Teil des jährlichen Geschäftsplanungsprozesses. Organisation der Liquiditätsrisikosteuerung RMC identifiziert, misst, berichtet und überwacht das Liquiditätsrisiko. Die Steuerung des Risikos obliegt dem von RMC unabhängigen Bereich Treasury. Die verwendeten Prozesse und Methoden werden regelmäßig vom Risk Committee der pbb und vom Asset Liability Committee der pbb überprüft. Das Liquiditätsrisiko kann nicht auf Segmentbasis kalkuliert und berichtet werden. Liquiditätsrisikobericht Es werden täglich Berichte zur Liquiditätssteuerung erstellt und an den gesamten Vorstand sowie unter anderem an die Joint Supervisory Teams (JST) der EZB und nationalen Aufsichtsbehörden berichtet Die Berichte beinhalten die tagesaktuelle Liquiditätssituation sowie Projektionen auf Basis vertraglicher Geldflüsse und getroffener Annahmen zu künftigen, die voraussichtliche Liquiditätsentwicklung beeinflussenden Ereignissen. Liquiditätsrisikomessung und -limitierung Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken wurde ein System zur Messung und Begrenzung kurzfristiger und mittelfristiger Abweichungen innerhalb der Zahlungsströme installiert. Neben vertraglichen Zahlungsströmen werden auch optionale Zahlungsströme erfasst Diese Daten werden regelmäßig einem Backtesting unterzogen. Die Liquiditätsposition, die sich aus der Liquiditätsreserve sowie den vertraglichen und optionalen Zahlungsströmen ergibt, wird in unterschiedlichen Szenarien gemessen. Auf täglicher Basis werden dabei verschiedene Liquiditätspositionen berechnet Die drei Liquiditätspositionen unterstellen
Im Risk- und (historic) Stress-Szenario wird zum Beispiel mögliches Kundenverhalten in „Stresssituationen" simuliert. Dabei werden auf Basis historischer Zeitreihen 95%- beziehungsweise 99 %-Quantile errechnet. Für das Liquiditätsrisiko wurden im Base-Szenario Trigger (Frühwarnindikatoren) über einen Zeitraum von 24 Monaten definiert. Die Limite im Risk- und [historic] Stress-Szenario gelten über einen Zeitraum von sechs beziehungsweise drei Monaten. Das Limitsystem besteht aus:
Als Ergänzung zur Berichterstattung verwendet die pbb regelmäßig durchgeführte Stresstests zur Untersuchung zusätzlich auftretender Stressereignisse auf die Liquiditätsposition. Im Rahmen der Szenarioanalysen werden mögliche Auswirkungen makroökonomischer, geldpolitischer und politischer Krisen auf die Liquiditätssituation simuliert. Die Szenarien werden an den Vorstand der pbb sowie an externe Stellen wie zum Beispiel die Joint Supervisory Teams (JST) der EZB und nationalen Aufsichtsbehörden berichtet. Liquiditätsrisikoüberwachung und -management Die Überwachung der Liquiditätsrisiken wird durch das tägliche Reporting der Liquiditätssituation und durch einen definierten Eskalationsprozess sichergestellt In diesem Rahmen wurde unter anderem ein Liquiditätsnotfallplan verabschiedet, der den fachlichen und organisatorischen Rahmen für die Behandlung von Liquiditätsengpässen bildet. Das Liquiditätsrisikomanagement basiert auf verschiedenen ineinandergreifenden Komponenten (tägliche und monatliche Liquiditätsberichte), die auf einer vom Vorstand festgelegten „Liquiditätsri-sikotoleranz" aufbauen. Damit wird sichergestellt, dass die pbb über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt. Liquiditätsrisikoabsicherung und -minderung Die Begrenzung des Liquiditätsrisikos wird über ein Risikotoleranzsystem gesichelt Die Risikotoleranz ist in den Liquiditätsmanagementprozess über Trigger (Limitsystem) integriert, um eine „Überlebensperiode" der pbb im Stressfall zu gewährleisten. Die Grenzen für die Risikotoleranz werden im Rahmen von Stress-Szenarien ermittelt und regelmäßig angepasst. Entwicklung der Risikoposition der pbb Die im Zuge der Liquiditätsrisikomessung per 31. Dezember 2016 ermittelte kumulierte Liquiditätsposition (liquide Assets sowie prognostizierter Saldo der Zahlungsströme) im Base-Szenario betrug auf Sicht von zwölf Monaten 6,8 Mrd. €. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich unter Betrachtung des entsprechenden Zeitraumes ein Anstieg um 0,8 Mrd. €. Per 31. Dezember 2016 betrug die kumulierte Liquiditätsposition im Risk-Szenario in der Sechs-Monats-Vorschau 3,5 Mrd.€ (31. Dezember 2015: 4,0 Mrd. €). Die Liquiditätskennziffer gemäß Liquiditätsverordnung betrug zum 31. Dezember 2016 in der Deutschen Pfandbriefbank AG 1,6 und lag damit über der gesetzlichen Mindestgrenze von 1,0. Aufsichtliche Liquiditätsdeckungsanforderungen (LCR) Seit 1. Januar 2016 ist in den aufsichtlichen Liquiditätsmeldungen (LCR) ein Mindestwert für die Liquiditätsdeckungsquote von 70% einzuhalten. Dieser Wert steigt bis zum 1. Januar 2018 auf 100% an. Die (intern) für die pbb ermittelten Werte lagen im Berichtszeitraum deutlich über 100%. Refinanzierungsmärkte Wie schon in den Vorjahren blieben die Zentralbanken sowohl die bestimmenden als auch die unterstützenden Marktkräfte. Die amerikanische Federal Reserve (FED) wirkte konjunkturell weiter unterstützend, indem sie auf eine Bilanzverringerung verzichtete und die amerikanische Präsidentenwahl für eine weitere Zinsanhebung abwartete. Die Bank of England (BoE) sah sich nach dem Brexit- Referendum gezwungen, die Leitzinsen auf das Rekordtief von 0,25% zu senken. Die Europäische Zentralbank (EZB) kündigte im März 2016 eine weitere Senkung der Leitzinsen und eine Ausweitung der monatlichen Wertpapierankäufe von 60 Mrd. € auf 80 Mrd. € an. Der aktuelle Satz der Einlagenfazilität der EZB liegt seit März 2016 bei -0,40%. Neben einer Erhöhung der Wertpapierkäufe wurde eine Ausdehnung derselben auf den Bereich der Unternehmensanleihen beschlossen. Diese Maßnahmen der EZB erschwerten das Umfeld für Investoren weiter, welches durch ein stetig abnehmendes Anlageangebot und weiter fallende Zinsen und Risikoaufschläge bis in das dritte Quartal 2016 geprägt war. Gegen Ende des Berichtszeitraumes stiegen die Zinsen für mittlere und lange Laufzeiten deutlich an, was zu einer leichten Ausweitung der Refinanzierungsspreads für unbesicherte Bankanleihen und Pfandbriefe führte. Es gelang der pbb, dieses Umfeld erfolgreich zu nutzen. Im Geschäftsjahr 2016 wurde in der pbb ein neues langfristiges Refinanzierungsvolumen von 5,6 Mrd. € (2015: 4,5 Mrd. €) erreicht. Dieses setzt sich aus unbesicherten Emissionen und der Emission von Pfandbriefen zusammen, die sowohl als Benchmarkemissionen als auch als Privatplatzierungen emittiert wurden. Auf unbesicherte Emissionen entfielen 2,7 Mrd. € (2015: 2,6 Mrd. €). Davon wiederum wurden 1,2 Mrd. € (2015: 1,2 Mrd. €) als Benchmarkemissionen begeben und 1,5 Mrd. € (2015: 1,4 Mrd. €) als Privatplatzierungen. Auf Pfandbriefe entfielen 2,9 Mrd. € (2015: 1,9 Mrd. €). Die Pfandbriefemissionen setzten sich zu 2,3 Mrd. (2015: 1,0 Mrd. €) aus Benchmarkemissionen und zu 0,6 Mrd. € (2015: 0,9 Mrd. €) aus Privatplatzierungen zusammen. Die Emissionen erfolgten überwiegend auf festverzinslicher Basis. Offene Zinspositionen werden in der Regel durch einen Tausch von fixer in variable Verzinsung abgesichert. Über das Kapitalmarktfunding hinaus werden zur Erweiterung der unbesicherten Refinanzierungsbasis Tages- und Festgeldanlagen für Privatanleger angeboten; diese Einlagen über „pbb direkt" beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 3,5 Mrd. € (31. Dezember 2015: 2,6 Mrd. €). Am 23. November 2016 hat die Europäische Kommission Vorschläge zu Änderungen der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD IV), der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und der „Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten" (BRRD) veröffentlicht. Der Zeitpunkt von deren Umsetzung in nationales Recht - sowie etwaiger Änderungen, die im EU-Parlament beziehungsweise -Ministerrat eingebracht werden - kann heute nicht abgeschätzt werden. Für deutsche Banken kann sich daraus unter anderem eine Aufspaltung der ungedeckten Refinanzierung in zwei Risikoklassen ergeben. Prognostizierter Liquiditätsbedarf Neben dem prognostizierten Liquiditätsbedarf für Neugeschäftsaktivitäten ist die Höhe des zukünftigen Liquiditätsbedarfs noch von einer Vielzahl externer Faktoren abhängig:
Refinanzierungsrisiko Bezüglich des Refinanzierungsrisikos verweisen wir auf die Darstellung des Geschäftsrisikos im Abschnitt „Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse". Marktliquiditätsrisiko Für LaR-Bestände besteht unter Liquiditätssteuerungsgesichtspunkten grundsätzlich keine Verkaufsabsicht, da für diese überwiegend über Einbringung in Deckungsstöcke, Refinanzierungsmöglichkeiten der Zentralbank oder Repo-Transaktionen Liquidität generiert werden kann. Die Berücksichtigung des Marktliquiditätsrisikos erfolgt in der internen Steuerung im Rahmen des Marktrisikos. Operationelles Risiko (einschließlich Rechtsrisiko) Definition Die pbb definiert das operationelle Risiko gemäß CRR als „das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiko". Des Weiteren werden innerhalb des operationellen Risikos die Unterrisikoarten Verhaltensrisiko, Reputationsrisiko, Outsourcing-Risiko, Modellrisiko, System-Informations- und Kommunikationstechnologierisiko Risiko (ICT-Risiko) sowie Datenqualitätsrisiko berücksichtigt Strategie für operationelles Risiko Das Management von operationellem Risiko hat das Ziel, operationelle Risikoereignisse zu verhindern und den definierten Risikoappetit einzuhalten. Wesentliche Erfolgsfaktoren dabei sind die Früherkennung, die systematische Erfassung und Bewertung von operationellem Risiko, die Durchführung von Maßnahmen zur Risikomitigierung und eine zeitnahe Berichterstattung an die Geschäftsleitung. Organisation des Managements von operationellem Risiko einschließlich Rechtsrisiko Im Bereich RMC ist die Einheit Operational Risk für konzernweit einheitliche Prozesse, Instrumente und Methoden zur Erfassung, Beurteilung, Überwachung, Quantifizierung und Berichterstattung von operationellem Risiko zuständig. Verantwortlich für das Management von operationellem Risiko innerhalb der unterschiedlichen Geschäftsbereiche sind die jeweiligen Risikoeigner, unter anderem ist der Bereich Legal verantwortlich für das Management des Rechtsrisikos und ist in diesem Zusammenhang fester Bestandteil des Risikomanagements. Ebenso sind die Bereiche IT und Corporate Office/Compliance für das Management des System-ICT-Risikos verantwortlich. Risikoberichte, Überwachung und Management von operationellem Risiko einschließlich Rechtsrisiko Die pbb steuert das operationelle Risiko aktiv auf Basis eines konzernweit konsistenten Rahmenwerks mit dem Ziel, ein gesamthaftes Risikoprofil systematisch zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikomitigierung zu definieren, zu priorisieren und umzusetzen. Die Risikosteuerung erfolgt dabei gesamthaft für alle Geschäftsprozesse. Zudem werden operationelle Risiken explizit innerhalb der wesentlichen Entscheidungsprozesse (wie dem Neuproduktprozess oder Outsourcing-Vereinbarungen) analysiert und bewertet. Die Strategie für das Management von operationellem Risiko wird als Teil der Gesamtrisikostrategie jährlich vom Vorstand, nach Votierung im Risk Committee, verabschiedet. Sie beschreibt den Steuerungsrahmen und die Maßnahmen der pbb im Hinblick auf operationelles Risiko. Die wesentlichen von der pbb eingesetzten Methoden und Verfahren sind die Erfassung und Historisierung von Schadensfällen, die konzernweit durchgeführte interne Selbsteinschätzung (Operational-Risk-Self-Assessment, ORSA) sowie die Analyse theoretisch möglicher Szenarien. Weitere Kernelemente des Managements von operationellem Risiko sind die Quantifizierung von operationellen Risiken durch die Bestimmung des ökonomischen und regulatorischen Kapitalbedarfs sowie Schulungen der Mitarbeiter zur Schaffung eines Risikobewusstseins und eines vertieften Verständnisses im Umgang mit operationellem Risiko. Ein strukturiertes und zentrales Berichtswesen ermöglicht, dass das Management der Bank und der verschiedenen Bereiche, das Risk Committee sowie die Aufsichtsorgane regelmäßig, zeitnah und umfassend über operationelles Risiko unterrichtet werden. Diese Berichte werden auf monatlicher und quartalsweiser (Group Risk Report), quartalsweiser (KRI Report) beziehungsweise jährlicher (Annual Risk Report) Basis erstellt und sind Teil der Risikoberichterstattung an den Gesamtvorstand beziehungsweise die Bereichsleiter. Sie beinhalten eine Darstellung der aktuellen Risikoeinschätzung der Bereiche, die wesentlichen Verlustereignisse, die Top-Risikothemen, Aussagen zur Entwicklung der Risikoindikatoren, den Status der eingeleiteten Maßnahmen und die Entwicklung des Kapitalbedarfs. Das Management von Rechtsrisiken durch den Bereich Legal dient vor allem der Vermeidung von Verlusten die dadurch entstehen, dass die Geschäftstätigkeit der pbb nicht rechtlich durchführbar und sicher gestaltet wird, sowie dem Schutz der Integrität und der Reputation der pbb. Um dies zu erreichen, begleitet der Bereich Legal die Geschäftstätigkeit der pbb durch eine vorausschauende, geschäftsorientierte und umfassende Beratung. Der Bereich Legal unterstützt die verschiedenen Bereiche der pbb bei der Überwachung von Entwicklungen in der relevanten Gesetzgebung und Rechtsprechung und prüft deren Auswirkungen auf das Neu- und Bestandsgeschäft. Die Ergebnisse werden mit den verantwortlichen Bereichen und/oder im Legal and Regulatory Risk Committee präsentiert und erörtert. Die „Legal Policy" beschreibt die Rolle und Verantwortlichkeiten von Legal in der pbb und dient als Leitlinie für die Mitarbeiter im Bereich Legal. Ergänzend zu den beschriebenen Maßnahmen des Managements bestimmen die Bereiche Legal und Finance den Rückstellungsbedarf für offene Rechtsfälle sowie deren Offenlegung. Rückstellungen für Rechtsrisiken werden handelsrechtlich für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet In unklaren Fällen entscheidet die pbb unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Informationen, einschließlich der Meinung von Sachverständigen, ob zum Abschlussstichtag Rückstellungen gebildet werden. Das Rechtsrisiko wird im Rahmen des bestehenden Rahmenwerks für das Management von operationellem Risiko berücksichtigt und ist unter anderem ein fester Bestandteil des Key Risk Indikator Reports, des Operational Risk-Self-Assessments und bei der Analyse von Risikoereignissen. Risikomessung Details zur Quantifizierung des operationellen Risikos einschließlich des Rechtsrisikos sowie die Berechnungsergebnisse für das ökonomische Kapital für operationelles Risiko sind im Kapitel „Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse" beschrieben. Die regulatorische Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken, die jeweils einmal jährlich zum Jahresende berechnet wird, betrug entsprechend dem Standardansatz gemäß Artikel 317 ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 89 Mio.€ zum 31. Dezember 2016 (73 Mio.€ zum 31. Dezember 2015). Operationelles Risikoprofil der pbb Im Jahr 2016 ergaben sich für die pbb Verluste von insgesamt 0,3 Mio. € aus operationellen Risiken ohne Rechtsrisiken (2015: 2,8 Mio. €). Für das Rechtsrisiko ergab sich ein Verlust von 3,0 Mio. €, der hauptsächlich aus Zuführungen zu Risikorückstellungen resultierte (31. Dezember 2015: 8,2 Mio. €). Verluste aufgrund von operationellem Risiko entstanden hauptsächlich in den regulatorischen Ereigniskategorien „Abwicklung, Lieferung und Prozessmanagement" sowie „Kunden, Produkte, Geschäftsgepflogenheiten". Die interne Risikoselbsteinschätzung (Operational-Risk-Self-Assessment) kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko ist definiert als potenziell negative Wertveränderung des unternehmenseigenen Immobilienbestands durch eine Verschlechterung der allgemeinen Immobiliensituation oder eine negative Veränderung der speziellen Eigenschaften der einzelnen Immobilie bedingt durch Leerstände, veränderte Nutzungsmöglichkeiten, Bauschäden, Erfordernis von Investitionen, rechtlich-wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie weiterer Faktoren. Der unternehmenseigene Immobilienbestand (ausschließlich Rettungserwerbe durch Tochtergesellschaften) der pbb ist auf wenige Einzelfälle beschränkt. Rettungserwerbe werden nicht als Unternehmensziel im Sinne der Geschäftsstrategie verstanden, sondern unterliegen einer einzelfallbezogenen Beurteilung. Grundsätzliches Ziel ist es hierbei, diese Immobilien unter ganzheitlichen immobilienwirtschaftlichen Gesichtspunkten, wie zum Beispiel Kosten-/Ertragssituation, Erhöhung von Vermietungsständen, Optimierung von Nutzungsmöglichkeiten, Weiterentwicklung des Standorts, zu entwickeln, entsprechende Lösungen für den Einzelfall zu erarbeiten beziehungsweise anschließend möglichst wertschonend zu veräußern. Immobilienrisiken werden in ihrer Gesamtheit durch die Berechnung des ökonomischen Kapitals auf Portfolioebene im internen Kapitaladäquanzverfahren quantifiziert, überwacht und berichtet. Die Verwaltung beziehungsweise das aktive Risikomanagement der Rettungserwerbe erfolgt auch auf Einzeltransaktionsebene durch das auf dieses Geschäftsfeld spezialisierte Rescue Deal Management. INTERNES KAPITALADÄQUANZVERFAHREN (ICAAP) Kreditinstitute sind gemäß § 91 Abs. 2 AktG und § 25 a Abs. 1 KWG verpflichtet, angemessene und wirksame interne Verfahren einzurichten, um ihre Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen. Das interne Kapitaladäquanzverfahren, auch ICAAP genannt (Internal Capital Adequacy Assessment Process), ist Gegenstand aufsichtlicher Prüfungen (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) und ergänzt die in der CRR, CRD IV festgelegten aufsichtlichen Verfahren der Säule 1 des Basel III-Rahmenwerks. Die Risikoinventur von 2016 hat als wesentliche kapital- und ertragswirksame Risiken das Marktrisiko, das Adressrisiko, das Geschäftsrisiko, das operationelle Risiko und das Beteiligungsrisiko als übergeordnete Risikoarten identifiziert, sodass diese fünf eigenständigen Risikoarten in den ICAAP aufgenommen und mithilfe von Modellen oder anderer Verfahren kapitalisiert werden. Innerhalb dieser Risikoarten existieren auf granularer Ebene weitere wesentliche Unterrisiken, die im Berichtszeitraum im ICAAP berücksichtigt wurden. Einige wesentliche Risikoarten, wie beispielsweise das Prolongationsrisiko, das Erfüllungsrisiko, das Verwertungsrisiko ausgefallener Kredite oder auch das Pensionsrisiko, werden in Form von regelmäßig validierten Puffern innerhalb des ICAAP integriert. Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne wird nicht innerhalb der Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt, da die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch einen separaten Steuerungskreis abgedeckt wird. Die pbb hat innerhalb des ICAAP eine Risikotragfähigkeitsanalyse etabliert, die zur Quantifizierung des Risikos das Konzept des ökonomischen Kapitals verwendet. Das ökonomische Kapital ist eine Messgröße, die das notwendige Kapital darstellt, das mit einer vordefinierten Wahrscheinlichkeit (dem Konfidenzniveau) ausreicht, die Verluste eines Jahres aus dieser Risikoart aufzufangen. Es wird für alle relevanten Risikoarten berechnet und zu einem gesamten ökonomischen Kapital nach Diversifikationseffekten aggregiert. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit wird das gesamte diversifizierte ökonomische Kapital den entsprechenden Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Übersteigen die Risikodeckungsmassen das gesamte diversifizierte ökonomische Kapital, so ist die Risikotragfähigkeit nachgewiesen. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit verwendet die pbb einen Going-Concern-Ansatz als einen von zwei Steuerungskreisen. Er stellt explizit auf eine Geschäftsfortführung unter Einhaltung der aufsichtsrechtlich geforderten bankspezifischen Mindestkapitalquoten gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) ab, und soll somit sicherstellen, dass die pbb selbst nach Eintreten eines adversen ökonomischen Szenarios und der damit verbundenen Verluste ausreichend kapitalisiert ist. Mit dem Gone-Concern-Ansatz hat die pbb einen weiteren Steuerungskreis implementiert, der den Schutz der vorrangigen Gläubiger in einem hypothetischen Liquidationsszenario und nach Eintritt extremer Verluste sicherstellen soll. Neben einem im Vergleich zum Going-Concern-Ansatz höheren Konfidenzniveau unterscheidet sich der Gone-Concern-Ansatz auch hinsichtlich der im Liquidationsszenario zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse und der zu berücksichtigenden Risiken. Aufgrund der Liquidationshypothese werden zusätzlich stille Lasten und Credit-Spread-Risiken von Wertpapieren im Anlagebuch berücksichtigt Obwohl die pbb die Rechnungslegung gemäß HGB durchführt, wird für den Gone-Concern-Ansatz auf die internationale Rechnungslegung gemäß I FRS zurückgegriffen. Dadurch werden Fair-Value-Effekte stärker berücksichtigt, die in einem Liquidationsansatz relevant sind. Die Berechnungsmethoden des ökonomischen Kapitals für die einzelnen Risikoarten sowie aktuelle Kennziffern werden in den nachfolgenden Unterabschnitten sowie im Kapitel „Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse" näher erläutert. Neben der Risikotragfähigkeitsanalyse umfasst der ICAAP noch zusätzliche Steuerungselemente, wie ein System von Limiten und Frühwarnschwellenwerten auf Risiko- und Kapitalkennzahlen und einen umfassenden, monatlichen Überwachungs- und Berichtsprozess. Zudem werden über Stresstests hypothetische Entwicklungen in ihrer Wirkung auf die Risikotragfähigkeit analysiert. Dem Gesamtvorstand und dem Risk Committee werden die Ergebnisse des ICAAP und der Stresstests regelmäßig vorgestellt Die Ergebnisse werden dort diskutiert und es werden gegebenenfalls Steuerungsmaßnahmen festgelegt. Methodik der einzelnen Risikoarten Das ökonomische Kapital der wesentlichen quantifizierbaren Risiken wird über Modelle oder Szenario-Analysen ermittelt und unter Berücksichtigung von spezifischen Korrelationen zwischen Markt-und Adressrisiken mithilfe eines mathematisch-statistischen Ansatzes zum Gesamtbankrisiko aggregiert. Die Risikoarten werden für einen Zeitraum von einem Jahr und zu einem Konfidenzniveau von 99,91 % im Gone-Concern-Ansatz und 95% im Going-Concern-Ansatz berechnet. Nachfolgend wird die Berechnungsmethodik des ökonomischen Kapitals für die einzelnen materiellen Risikoarten für 2016 erläutert. Adressrisiko im ICAAP Zur Berechnung des Adressrisikos auf Portfolioebene setzt die pbb ein Kreditportfoliomodell ein, das dem Ansatz eines sogenannten Asset-Value-Modells folgt. Der wesentliche Grundgedanke besteht darin, dass über die wiederholte Simulation korrelierter Ratingmigrationen der Kreditnehmer und die damit einhergehenden Neubewertung des Portfolios eine statistische Verteilung von Verlusten hergeleitet werden kann. Aus der so ermittelten Verlustverteilung lässt sich dann das ökonomische Kapital als unerwarteter Verlust ableiten. Dieses beziffert den auf einem vorgegebenen Konfidenzniveau berechneten maximalen unerwarteten Verlust, der sich aufgrund von Ratingmigrationen (inklusive Ausfällen) im Kreditgeschäft innerhalb eines Jahres ergeben kann. Neben der Verlustverteilung des Kreditportfolios ist ein wesentliches Ergebnis die risikoadäquate Allokation des so gemessenen Adressrisikokapitals auf die einzelnen Kreditnehmereinheiten nach dem sogenannten Expected-Shortfall-Prinzip. Hierbei wird eine verursachungsgerechte Zuordnung auf die Kreditnehmer gewährleistet und damit ein wesentlicher Baustein zur risikoorientierten Steuerung des Kreditportfolios gelegt Im Betrachtungszeitraum wurden die Korrelationen zwischen Schuldnern, Schuldnergruppen und Regionen innerhalb des regelmäßigen Validierungsprozesses überprüft und im vierten Quartal 2016 aktualisierte Korrelationen angewendet. Das ausgewiesene Adressrisiko beinhaltet dabei das Ausfall- und Migrationsrisiko, das Transfer-und Konvertierungsrisiko sowie das Konzentrationsrisiko. Einige Elemente des Adressrisikos, wie das Verwertungsrisiko bei ausgefallenen Kunden, das Erfüllungsrisiko und das Prolongationsrisiko, werden nicht direkt im Adressrisiko ausgewiesen, sondern als Abzugspositionen von der Risikodeckungsmasse berücksichtigt Die Angemessenheit dieser Abzugspositionen wird dabei regelmäßig mithilfe des Kreditportfoliomodells überprüft. Des Weiteren wird das Mieterrisiko mittels eines Puffers für nicht oder nur teilweise quantifizierbare Risiken in der Risikotragfähigkeit kapitalisiert. Marktrisiko im ICAAP (inklusive Pensionsrisiko) Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für das Marktrisiko dient dazu, mögliche finanzielle Verluste aus Preisänderungen aller Positionen zu erfassen. Dabei werden die potenziellen unsystematischen Verluste aus einer Analyse historischer Zeitreihen bestimmter Einflussfaktoren (Risikofaktoren) wie zum Beispiel Zinsen, Wechselkursen und Credit Spreads über die letzten sieben Jahre abgeleitet. Der Zeitraum von sieben Jahren stellt sicher, dass auch für die Bank ungünstige ökonomische Konjunkturphasen berücksichtigt und durch das Modell erfasst werden. Schließlich wird mittels eines Simulationsverfahrens und unter Verwendung der Sensitivitäten der Finanzinstrumente gegenüber Risikofaktoren die Jahresverlustverteilung des Portfoliomarktwerts ermittelt, woraus sich das ökonomische Kapital zum festgelegten Konfidenzniveau bestimmen lässt. Im Berichtszeitraum wurde die Marktrisikomethodik weiterentwickelt. Eine Änderung bestand in der Berücksichtigung von rechtlichen Bestimmungen bezüglich negativer Zinsen bei der Bewertung von Finanzinstrumenten. Des Weiteren wurde im Marktrisikomodell die Spread-Risikomessung liquider Bonds derjenigen von illiquiden Bonds angeglichen, sodass nun dem Marktstandard entsprechend alle Spreads relativ zu einer OIS-Kurve (Overnight-Indexed-Swaps-Kurve) definiert werden. Zudem wurden im Berichtszeitraum die Risiken aus den CVA (Credit Valuation Adjustments), DVA (Debt Valuation Adjustments) und FVA (Funding Valuation Adjustments) bei Derivatepositionen erstmals in die Marktrisikomodellierung integriert. Mit dem Pensionsrisiko wurde 2016 eine weitere Facette des Marktrisikos in die Risikotragfähigkeitsanalyse aufgenommen. Beim Pensionsrisiko handelt es sich um das Risiko zusätzlicher Aufwendungen durch unzureichend kapitalisierte Pensionszusagen aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Diese Risikoart wird am stärksten durch Änderungen des Abzinsungssatzes beeinflusst und über eine Simulation mithilfe historischer Zinsentwicklungen im Marktrisikomodell quantifiziert. Das Pensionsrisiko wird jedoch nicht direkt im Marktrisiko ausgewiesen, sondern über einen regelmäßig validierten Puffer von der Risikodeckungsmasse abgezogen. Operationelles Risiko im ICAAP Die Quantifizierung des operationellen Risikos im Rahmen des ICAAP erfolgt nach dem standard Verlustverteilungsansatz (LDA). Die Verteilungen für Schadenshöhe und Schadensfrequenz werden dabei separat mithilfe der internen Verlustdaten aus der Schadensfalldatenbank bestimmt. Zusätzlich fließen auch externe und Szenario-Daten in die Modellierung ein. Die gesamte Verlustverteilung wird mithilfe von Monte-Carlo-Simulation erzeugt, Diversifikationseffekte zwischen den verschiedenen Unterrisikoarten und Modellierungskategorien werden nicht berücksichtigt. Des Weiteren wird sichergestellt, dass der berechnete Wert für das ökonomische Kapital für operationelles Risiko eine bestimmte Untergrenze nicht unterschreitet. Diese Untergrenze entspricht 90 % des adjustierten regulatorischen Kapitals, das gemäß dem Standardansatz der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) berechnet wird. Nicht oder nur teilweise quantifizierbare Unterrisikoarten des operationellen Risikos, wie beispielsweise das Modellrisiko, werden über einen Kapitalpuffer abgedeckt. Geschäftsrisiko im ICAAP Das Geschäftsrisiko wird in der pbb allgemein definiert als das Risiko von Gewinneinbußen aufgrund von Veränderungen des externen Geschäftsumfelds, welche die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bank beeinflussen. Es enthält Ertragsrisiken, die auch Konzentrationsrisiken umfassen, sowie das Refinanzierungsrisiko. Geplante Erträge aus Neugeschäft werden konservativ vollständig aus der Risikodeckungsmasse ausgeschlossen. Das Refinanzierungsbedarfsrisiko, das die unerwartete Erhöhung der Refinanzierungskosten aufgrund eines erhöhten Refinanzierungsbedarfs darstellt, und das Funding-Spread-Risiko, das die Erhöhung der Refinanzierungskosten durch gestiegene Funding-Spreads beschreibt, bilden das Refinanzierungsrisiko und werden im Geschäftsrisiko über szenariobasierte Ansätze quantifiziert und ausgewiesen. Nicht quantifizierbare Risiken, wie das regulatorische Risiko und das strategische Risiko, werden über einen Puffer für nicht oder nur teilweise quantifizierbare Risiken als Abzugsposition von der Deckungsseite kapitalisiert. Beteiligungsrisiko im ICAAP Das Beteiligungsrisiko enthält Risiken, die den Wert der Beteiligungen der pbb negativ beeinflussen können. Es enthält derzeit hauptsächlich Immobilienrisiken der Beteiligungen mit Immobilienbestand sowie konservativ abgeschätzte Verluste von risikobehafteten Beteiligungsbuchwerten. Die Messung des Risikos von Wertveränderungen von Beteiligungen erfolgt über die Bewertung der zu Grunde liegenden Risiken (Immobilienrisiko, Adressrisiko und andere Risiken, die zur Wertänderung der Beteiligungen führen können). Das Beteiligungsrisiko wird monatlich überwacht und das ökonomische Kapital geht in die Risikotragfähigkeitsrechnung ein. Immobilienrisiko im ICAAP Das Immobilienrisiko der pbb wird mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Modells berechnet, welches es erlaubt, Wahrscheinlichkeitsaussagen über potenzielle Wertverluste von Immobilien im Eigenbestand zu treffen. Die Parametrisierung des Modells basiert im Wesentlichen auf Zeitreihen repräsentativer Immobilienindizes für die einzelnen Objekte des Pottfolios und auf die Einzelbewertung der Immobilien. Die pbb hält Immobilien ausschließlich über Beteiligungen und somit geht das Immobilienrisiko als wesentlichster Teil in das Beteiligungsrisiko ein. Liquiditätsrisiko im ICAAP Eine Kapitalisierung von Liquiditätsrisiken im engeren Sinne ist nicht möglich. Liquiditätsrisiken im weiteren Sinne, das heißt die Erhöhung der Refinanzierungskosten für einen unerwarteten potenziellen Finanzierungsbedarf, sind im ökonomischen Kapital für das Geschäftsrisiko abgebildet. ERGEBNIS DER RISIKOTRAGFÄHIGKEITSANALYSE Going-Concern Der Going-Concern-Ansatz stellt explizit auf den Schutz der regulatorischen Mindestkapitalisierung und damit auf die Fortführbarkeit der Geschäftstätigkeit der pbb in schweren ökonomischen Abschwungphasen ab. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit wird dabei zunächst das ökonomische Kapital auf einem Konfidenzniveau von 95 % berechnet. Enthalten sind die von der pbb als wesentlich definierten Risikoarten Adressrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko, das Refinanzierungsrisiko im Geschäftsrisiko und das Immobilienrisiko. Going-Concern: ökonomisches Kapital scroll
Zum Stichtag war im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung des diversifizierten Risikos zu beobachten. Der Anstieg des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken, hauptsächlich verursacht durch die Berücksichtigung von rechtlichen Untergrenzen bei negativen Zinszahlungen wurde durch den Rückgang im Adressrisiko und im operationellen Risiko nur teilweise kompensiert. Dabei reduzierte sich das Adressrisiko hauptsächlich durch die Aktualisierung von Korrelationen im Kreditportfoliomodell im 4. Quartal 2016. Der Rückgang des operationellen Risikos war Modellaktualisierungen geschuldet. Der Rückgang im Beteiligungsrisiko ist maßgeblich auf die Reduktion des Immobilienrisikos, insbesondere auf den Verkauf einer Immobilie in Ungarn sowie Teilwertabschreibungen von Rettungserwerben in Spanien und Deutschland zurückzuführen. Dem gegenüber steht als Risikodeckungsmasse das sogenannte freie Kapital, welches im Wesentlichen aus dem vorhandenen CET1 zuzüglich aufgelaufener Gewinne und abzüglich des zur Abdeckung der aufsichtsrechtlichen bankspezifischen Mindestquoten notwendigen CET1 (gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 [CRR]) und zusätzlicher Korrekturposten besteht. Bei der Bestimmung des so definierten, aufsichtlich notwendigen CET1 wird gemäß dem Vorsichtsprinzip ein Sicherheitsaufschlag auf die risikogewichteten Aktiva berücksichtigt. Die Berechnung des freien Kapitals wird sowohl auf den aktuellen Zahlen durchgeführt als auch auf den geplanten Werten über einen Zeithorizont von einem Jahr. Das geringere freie Kapital aus diesen Berechnungen wird als Risikodeckungsmasse im Going-Concern-Ansatz verwendet. Der Rückgang des freien Kapitals ist hauptsächlich auf die Verwendung erhöhter regulatorischer Mindestquoten und aktualisierter Planzahlen gemäß der im zweiten Halbjahr verabschiedeten Geschäftsplanung zurückzuführen. Die regulatorischen Quoten wurden gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) über einen gestiegenen Kapitalerhaltungspuffer und einen antizyklischen Kapitalpuffer erhöht, so dass in Verbindung mit höheren geplanten RWAs ein größerer Anteil des CET1 für regulatorische Zwecke gebunden wurde. Im Gegenzug ging das ungebundene, freie Kapital zurück. Der Rückgang des ökonomischen Kapitals nach Diversifikationseffekten und die gleichzeitige Verringerung der Risikodeckungsmasse führten insgesamt zwar zu einem Abbau der Überdeckung, die Risikotragfähigkeit in diesem Ansatz konnte dennoch zum Stichtag nachgewiesen werden. Gone-Concern Ergänzend zum Going-Concern-Ansatz verwendet die pbb einen Gone-Concern-Ansatz (Liquidationsperspektive) als zusätzlichen, parallelen Steuerungsansatz. Der Gone-Concern-Ansatz hat zum Ziel, den Schutz des erstrangigen Fremdkapitalgebers in einem hypothetischen Liquidationsszenario mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten. Die pbb hat hierbei ein Konfidenzniveau von 99,91% gewählt, das sich homogen in die generell konservative Parametrisierung der Modelle einfügt. In diesem Liquidationsszenario wird jedoch nicht, wie beispielsweise aufgrund des Pfandbriefgesetzes geboten, von einer opportunistischen Abwicklung der Portfolios ausgegangen, sondern von einem sofortigen Verkauf der zum Fair Value bilanzierten Aktiva und der Wertpapiere des Anlagebuchs. Entsprechend dieser Prämisse werden neben den bereits genannten wesentlichen Risiken aus dem Going-Concern-Ansatz zusätzlich Credit-Spread-Risiken aus Wertpapieren des Anlagebuchs im Marktrisiko bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals berücksichtigt und gleichzeitig der Nettobetrag stiller Lasten dieser Wertpapiere bei der Bestimmung der Risikodeckungsmasse in Abzug gebracht. Des Weiteren werden als Teil des Adressrisikos Rating-Migrationsrisiken für sämtliche Positionen des Kreditportfolios berücksichtigt. Obwohl die pbb gemäß HGB Rechnungslegungsstandards bilanziert, wird für den ICAAP im Gone-Concern-Ansatz (Liquidationsansatz) der stärker marktwertorientierte internationale Rechnungslegungsstandard zur Überwachung der Risikotragfähigkeit verwendet. Gone-Concern: ökonomisches Kapital scroll
Das diversifizierte ökonomische Kapital ist im Berichtszeitraum zurückgegangen, hauptsächlich durch verringertes Marktrisiko, Adressrisiko und Geschäftsrisiko. Das Marktrisiko reduzierte sich im Wesentlichen aufgrund der erstmaligen Berücksichtigung der rechtlich relevanten Untergrenzen für negative Zinszahlungen wie auch der Anpassung von Bewertungen liquider Bonds mit Hilfe von Overnight-Indexed-Swap-Kurven. Dieser Rückgang wurde durch die Einführung der CVA-, DVA- und FVA-Risiken nur teilweise kompensiert. Der Rückgang im Adressrisiko wurde maßgeblich durch Anrechnungen von Garantien eines österreichischen Bundeslandes und ein generell verringertes Exposure im Value Portfolio verursacht Insbesondere die verringerte Konzentration portugiesischer öffentlicher Schuldner führte zu einem Rückgang des ökonomischen Kapitals. Dieser Effekt wurde nur teilweise durch die aktualisierten, höheren Korrelationen zwischen öffentlichen Schuldnern im Kreditportfoliomodell reduziert. Das Geschäftsrisiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr durch verringertes Refinanzierungsrisiko reduziert. Gründe hierfür waren hauptsächlich die Emissionen unbesicherter Benchmarkanleihen, die Reduktion von Überdeckungsanforderungen für Pfandbriefe sowie der Verkauf nicht zentralbankfähiger Wertpapiere (Heta). Der Rückgang im Beteiligungsrisiko ist, wie im Going-Concern-Ansatz auch, maßgeblich auf den Verkauf einer Immobilie in Ungarn sowie Teilwertabschreibungen von Rettungserwerben in Spanien und Deutschland zurückzuführen. Trotz der Aktualisierung des Modells für operationelle Risiken ergeben sich hier keine wesentlichen Änderungen im Risikobeitrag im Vergleich zu 2015. Als Folge der oben erläuterten Veränderungen verringerte sich das gesamte ökonomische Kapital nach Diversifikationseffekten. Trotz eines Rückgangs im anrechenbaren Nachrangkapital hat sich die Risikodeckungsmasse durch Gewinne leicht erhöht Insgesamt konnte eine Erhöhung der Überdeckung im Jahr 2016 verzeichnet werden und somit die Risikotragfähigkeit auch für den Gone-Concern-Ansatz zum Berichtsstichtag nachgewiesen werden. Falls sich die europäische Staatsschuldenkrise verschärfen und sich infolgedessen die Credit Spreads und Bonitätsbeurteilungen vieler europäischer Schuldner verschlechtern sollten, ist ungeachtet etwaiger Gegensteuerungsmaßnahmen mit einer entsprechenden Erhöhung sowohl der Adressrisiken als auch des Nettobetrages stiller Lasten zu rechnen. Stresstests Stresstests spielen sowohl aufsichtsrechtlich als auch im Rahmen der bankinternen Steuerung eine wichtige Rolle. Innerhalb des direkt an das Risk Committee berichtenden Stress Test Committees werden sämtliche Aktivitäten, Entwicklungen und Entscheidungen auf dem Gebiet der Stresstests gebündelt. Im Rahmen eines integrierten Ansatzes wurde im Berichtszeitraum die Auswirkung von makroökonomischen Stress-Szenarien auf alle wesentlichen Risiken und die Risikodeckungsmasse unter gestressten Marktparametern über einen mehrjährigen Zeithorizont hinweg ermittelt. Der Fokus dieser Szenarien liegt auf einer Verschärfung der Staatsschuldenkrise und einer ungünstigen Entwicklung auf den Immobilienmärkten. Des Weiteren werden Stresstests in Bezug auf das ökonomische Kapital und die Risikodeckungsmasse eingesetzt, um ein tieferes Verständnis für die Sensitivität der Risikotragfähigkeitsrechnun-gen auf adverse Bewegungen der ökonomischen Einflussfaktoren zu entwickeln. Darüber hinaus werden regelmäßig auch sogenannte inverse Stresstests durchgeführt, die als Ergebnis bestimmte Parameterkonstellationen beschreiben, bei denen die Risikotragfähigkeit gefährdet wäre. Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlen Gemäß Beschluss der EZB vom 15. Dezember 2016 wurde die pbb nach Artikel 7 Abs. 3 CRR von den Anforderungen aus den Teilen 2 bis 5 und 8 der CRR im Hinblick auf Eigenmittel, Kapitalanforderungen, Großkredite, Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken und Offenlegungen befreit. INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS Konzeption Das interne Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess („IKS") umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Ziel des IKS ist es, die Regelkonformität des Jahresabschlusses sicherzustellen. Risiken, die diesem übergeordneten Ziel entgegenstehen, werden im Prozess identifiziert und bewertet; erkannte Risiken werden begrenzt und auf ihren Einfluss auf den Abschluss und die entsprechende Abbildung dieser Risiken hin überprüft. Das IKS ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems. Es soll durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Ein IKS kann jedoch keine absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der Ziele geben. In der pbb spiegelt sich das IKS in der Aufbau- und der Ablauforganisation wider. Aufbauorganisatorisch umfasst das IKS vor allem den Vorstand, den Aufsichtsrat als Kontrollorgan des Vorstands, den vom Aufsichtsrat gebildeten Prüfungsausschuss, den an den Vorsitzenden/CFO berichtenden Bereich Finance sowie das Group Finance Committee (GFC). Der Vorstand hat einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Gesamtvorstand der pbb trägt im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einführung eines IKS auch die Verantwortung für die Ausgestaltung, das heißt die Konzeption, Implementierung, Aufrechterhaltung sowie Überwachung eines angemessenen und wirksamen IKS. Der Gesamtvorstand entscheidet hierzu über alle Strategien auf Vorschlag des Vorsitzenden/CFO oder des GFC. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu überwachen. Daneben hat der Aufsichtsrat Prüfungspflichten und Berichtspflichten. Der Aufsichtsrat der pbb hat zur Unterstützung seiner Tätigkeit einen Prüfungsausschuss gebildet Gemäß § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand in den Gebieten Rechnungslegung oder Prüfung verfügen. Die sogenannte EU-Abschlussprüferreform stellt seit dem 17. Juni 2016 erweiterte Anforderungen an den Prüfungsausschuss der pbb, zum Beispiel muss dieser als Gesamtes über weitreichende Kenntnisse der Bankenbranche verfügen (Sektorvertrautheit). Durch die einschlägige Berufserfahrung jedes einzelnen Prüfungsausschussmitglieds ist die vorgeschriebene Sektorvertrautheit des Prüfungsausschusses gewährleistet. Der Bereich Group Internal Audit unterstützt den Vorstand und den Aufsichtsrat in seiner Kontrollfunktion durch unabhängige Prüfungen. Der Vorsitzende/CFO leitete am 31. Dezember 2016 die Bereiche Communications, Corporate Office/Compliance, Finance, Group Internal Audit, Human Resources und Legal. Der Bereich Finance beinhaltet die Abteilungen Accounting, Financial Reporting, Procurement Services & Corporate Controlling, Regulatory Reporting und Tax. Im Bereich Finance wird der Einzelabschluss gemäß HGB erstellt und die rechnungslegungsrelevanten Kapitalmarktinformationen werden bereitgestellt. Für Rechnungslegungszwecke werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß HGB in den Abschlüssen der Zentrale und der Niederlassungen vereinheitlicht. Hierfür ist ein HGB-Bilanzierungshandbuch in das Prozess-/Anweisungswesen („ATLAS“) der pbb eingestellt. Jede einbezogene Einheit meldet daraufhin die Bilanz, Gewinn-und-Verlustrechnung und die Anhangangaben an eine zentrale Stelle im Rechnungswesen. Dort werden die Daten der Fremdwährungspositionen IT-unterstützt in Euro umgerechnet. Darüber hinaus werden die Daten plausibilisiert und analysiert. Das GFC gibt Empfehlungen an den Vorstand. Dazu gehören unter anderem die Festlegung und Überwachung der Richtlinien und Abläufe für das Rechnungs- und Berichtswesen für alle Einheiten. Das GFC setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern sowie den Bereichsleitern Finance, Risk Management & Control und Treasury zusammen. Ablauforganisatorisch basiert das IKS auf einer angestrebten weitgehenden Standardisierung von Prozessen und eingesetzter Software. Für Kernaktivitäten und -prozesse existiert ein Richtlinienwesen. Danach ist das Vieraugenprinzip für wesentliche Vorgänge verpflichtend anzuwenden. Daten und EDV-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt Ferner werden bestimmte relevante Informationen nur Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die diese Informationen für ihre Arbeit benötigen. Ergebnisse werden, soweit notwendig, bereichsübergreifend abgestimmt. Implementierung Die pbb hat das Konzept des IKS zur Identifizierung, Bewertung und Begrenzung der Risiken implementiert. Zur Stärkung des IKS hat die pbb einen sogenannten Control Attestation Process eingeführt. Hierbei werden risikoadjustiert alle wesentlichen Kontrollen sämtlicher Fachbereiche der pbb erfasst und kontrolliert. Diese Schlüsselkontrollen sind in einem regelmäßigen Meldeprozess von den Fachbereichen zu überprüfen und zu bestätigen. Die Bereiche Corporate Office/Compliance und Group Internal Audit überprüfen diese in einem nachgelagerten Prozess. Innerhalb des Bereichs Finance herrscht eine klare Funktionstrennung. Das GFC und weitere Komitees sowie Abteilungsbesprechungen bilden Klammerfunktionen zwischen den verschiedenen Aufgaben. Darüber hinaus sind ausführende, buchende und verwaltende Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Zahlungen und die Buchung der Zahlungen, klar getrennt oder unterliegen dem Vieraugenprinzip. Innerhalb der Ablauforganisation bestehen systembasierte und nicht systembasierte Maßnahmen zum Management der Risiken und für interne Kontrollen. Systembasiert wird zur Vermeidung von Fehlern so weit wie möglich Standardsoftware für die Buchung, Abstimmung, Kontrolle und das Berichten der Daten eingesetzt. Zum Schutz vor Verlust werden die Daten der Buchhaltungssysteme täglich gesichert und die Sicherung auf Band ausgelagert. Allgemein ist die Software der pbb gegen unbefugte Zugriffe durch eine klar geregelte Administration und Freigabe von Berechtigungen geschützt. Neben den systembasierten Maßnahmen hat die pbb manuelle beziehungsweise nicht systembasierte Verfahren implementiert. So werden die Zumeldungen in einem standardisierten Prozess auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Dazu werden unter anderem Abweichungsanalysen in Form von Soll-Ist-Vergleichen durchgeführt. Darüber hinaus werden die Bilanz und die Gewinn-und-Verlustrechnung auf monatlicher Basis ermittelt Ferner werden Hoch- und Planungsrechnungen erstellt Unternehmensweit verbindlich anzuwendende Rechnungslegungsvorgaben werden definiert und kommuniziert, unter anderem in Form eines Handbuchs. Diese Vorgaben umfassen die Analyse und Auslegung der relevanten Vorschriften, um eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung zu ermöglichen. Es kommen allgemein anerkannte Bewertungsverfahren zum Einsatz Die angewandten Verfahren sowie die zugrunde liegenden Parameter werden regelmäßig kontrolliert und, soweit erforderlich, angepasst. Zur Erhöhung der Kontrollqualität sind verschiedene Bereiche in bestimmte Prozesse eingebunden und zur Abstimmung verpflichtet. Zum Beispiel dienen der bereichsübergreifende Neuproduktprozess und die Überprüfung der bestehenden Produkte mit Vetorecht durch die Bereiche Finance und Risk Management & Control der Sicherstellung einer einheitlichen und systematischen bilanziellen Abbildung der Produkte. Zudem werden die Verfahren der durch Risk Management & Control vorgenommenen Marktbewertungen im GFC abgestimmt Ein weiteres Beispiel für die bereichsübergreifende Abstimmung ist der Prozess zur Erstellung des Geschäftsberichts. Alle beteiligten Bereiche müssen den Bericht vor der Aufstellung durch den Vorstand bestätigen (sogenannter Subcertification-Prozess), wodurch eine weitere Kontrollstufe für die offenzulegenden Produkte erreicht wird. Im Vorfeld stimmen alle wesentlich betroffenen Bereiche in Redaktionssitzungen die Inhalte bedeutender Teile des Geschäftsberichts ab. Im Rahmen des IKS ergreift die pbb Maßnahmen zur Abwehr von betrügerischen Handlungen und bewussten Verstößen zulasten der pbb. Als betrügerische Handlung zulasten der pbb werden zum Beispiel Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue gezählt In Bezug auf den Rechnungslegungsprozess wird darüber hinaus auch die bewusste falsche Bilanzierung als betrügerische Handlung definiert. Die pbb identifiziert und bewertet die Risiken und stellt Maßnahmen zur Abwehr solcher betrügerischen Handlungen und bewussten Verstöße auf. Durch ein systembasiertes Konzept werden darüber hinaus die Mitarbeiter in Compliance-Regelungen geschult. Aufrechterhaltung Die pbb überprüft und verbessert ihr IKS fortlaufend unter anderem im Rahmen der Sitzungen des Vorstands und des GFC zur Sicherstellung einer möglichst richtigen und umfassenden Identifizierung, Bewertung und Begrenzung der Risiken. Als Ergebnis werden auch Anpassungen des IKS an neue Gegebenheiten wie zum Beispiel bei Veränderungen in der Struktur und im Geschäftsmodell der pbb oder an neue gesetzliche Anforderungen vorgenommen. Das Risiko betrügerischer Handlungen und bewusster Verstöße wird regelmäßig analysiert, um Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Dazu werden unter anderem auffällige Vorkommnisse und Veränderungen in der Situation der pbb und einzelner Mitarbeiter berücksichtigt. Die bei Änderung der Gesetze notwendigen Anpassungen der Prozesse und IT-Systeme werden gegebenenfalls in eigenen Projekten abteilungsübergreifend und mit klarer Funktionszuordnung umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wird auch das IKS an die geänderten Vorschriften angepasst. Die IT-Landschaft der pbb wird kontinuierlich weiterentwickelt Im Berichtsjahr wurde an einem Projekt zur weiteren Optimierung der Finance- und Risk-IT-Zielarchitektur gearbeitet, das im Jahr 2015 aufgesetzt wurde. In diesem Projekt sind unter anderem die regulatorischen Neuerungen sowie die Anpassung der IT-Systeme und der Prozesse im Abschlusserstellungsprozess zusammengefasst. Überwachung Dem Bereich Group Internal Audit kommt insbesondere die Aufgabe zu, Prozesse und Vorgänge auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen und Unwirtschaftlichkeit, Unregelmäßigkeiten oder Manipulationen aufzudecken. Dabei prüft der Bereich Group Internal Audit entsprechend den Regeln der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) unabhängig und risikoorientiert auch die Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie deckt gegebenenfalls Schwächen in der Identifizierung, Bewertung und Reduzierung der Risiken auf. Darin eingeschlossen ist auch eine Prüfung der IT-Systeme sowie der Prozesse und Kontrollen in den Finance-Funktionen. Zur Abarbeitung der aufgedeckten Mängel werden konkrete Maßnahmenpläne mit konkreten Terminvorgaben erstellt und nachgehalten. Der Bereich Group Internal Audit ist als unabhängiger Bereich weder in den Arbeitsablauf integriert noch für das Ergebnis des zu prüfenden Prozesses verantwortlich. Zur Wahrung seiner Aufgaben hat der Bereich Group Internal Audit ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht über die Aktivitäten und Prozesse sowie die IT-Systeme. Als Kontroll- und Beratungsgremium des Vorstands kann der Aufsichtsrat gemäß § 1 1 1 Abs. 2 AktG die Bücher und die Vermögenswerte der Gesellschaft einsehen und prüfen. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig an den Aufsichtsrat Der Bereich Group Internal Audit berichtet in angemessenen Abständen, mindestens aber vierteljährlich an den Gesamtvorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann unmittelbar bei den Leitern der Bereiche Group Internal Audit und Risk Management & Control gemäß § 25d Abs. 8 KWG Auskünfte einholen. Das IKS ist Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten und vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss und Lagebericht. Der Abschlussprüfer nimmt an den abschlussbezogenen Sitzungen des Aufsichtsrats und an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses der pbb teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, unter anderem auch über wesentliche Schwächen des IKS. Sofern relevant, berichtet der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Prüfung ergeben. Im Vorfeld bespricht der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Prüfung. Die pbb als ArbeitgeberDie pbb beschäftigte Ende 2016 insgesamt 789 Mitarbeiter (2015: 811). Die bereinigte Fluktuation betrug in der pbb im Jahr 2016 7,53% (2015: 8,18%), die Quote der Eigenkündigungen 4,01% (2015: 5,75%). Im Nachgang zur Privatisierung der pbb wurden auch im Jahr 2016 weitere organisatorische Maßnahmen umgesetzt, die die effiziente und schlanke Ausgestaltung von Prozessen weiter verbessert haben. PERSONALENTWICKLUNG Weiterbildung und Personalentwicklung von Mitarbeitern der pbb sowohl fachlich als auch hinsichtlich ihrer Führungs- und Sozialkompetenzen wurden weiter fortgesetzt und auch im Jahr 2016 ausgebaut, um die Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter auch zukünftig aktiv zu unterstützen. Im Rahmen zentraler Initiativen zum Ausbau der Personalentwicklung wurden neue Maßnahmen konzipiert und implementiert. Der Fokus lag auf der Stärkung der vernetzten, interdisziplinären (bereichs- und standortübergreifenden) Zusammenarbeit, Maßnahmen zur Stärkung von Führungs- und Sozialkompetenz in einem modernen Arbeitsumfeld sowie auf einer über das eigene Fachgebiet hinausgehenden Befassung mit Themen in der pbb. Für interne und externe Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter wurden im Jahr 2016 0,7 Mio. € (2015:0,7 Mio. €) aufgewendet Auf jeden Mitarbeiter entfielen dabei durchschnittlich 2,1 Trainingstage, auf jeden der 284 Teilnehmer an den Qualifizierungsmaßnahmen durchschnittlich 5,7 Tage. Auch die Tatsache, dass 99% der Stellen im Unternehmen unbefristet sind und ein sehr hoher Anteil von vakanten Stellen intern besetzt wird, macht die pbb zu einem attraktiven Arbeitgeber und trägt zur Mitarbeiterbindung bei. ![]() ARBEITSSICHERHEIT, GESUNDHEITSSCHUTZ UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG Leistungsfähige und engagierte Beschäftigte sind der zentrale Erfolgsfaktor jedes Unternehmens, daher investiert die pbb in die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der in Deutschland implementierte Arbeitsschutzausschuss (ASA), dem neben einem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch Vertreter des Betriebsrats und die Sicherheitsbeauftragten angehören, tritt regelmäßig zusammen, um sich über den Stand der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen zu beraten und Maßnahmen zur Verbesserung im Arbeitsschutz und bei Unfallverhütungsmaßnahmen zu beschließen. An den Standorten Unterschleißheim und Eschborn stehen den Mitarbeitern die Betriebsärzte in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung und als freiwillige Leistung des Arbeitgebers wird u.a die Möglichkeit hausinterner Grippeschutzimpfungen angeboten. Die Kosten hierfür übernimmt die pbb. Alle Führungskräfte werden von der Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig zu Themen der Arbeitssicherheit geschult Zudem bietet die Bank jährlich Ersthelferkurse bzw. Weiterbildungen für Ersthelfer an, die unter anderem auch den Umgang mit automatisierten externen Defibrillatoren umfassen. Ebenso werden jährliche Brandschutzhelfer-Ausbildungen und alle zwei Jahre Auffrischungsfortbildungen durchgeführt. Seit 2015 hat das Unternehmen seine Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zudem ausgeweitet und unterstützt individuelle private Angebote sowie durch Mitarbeiterinitiative entstandene Gruppenmaßnahmen aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressprävention. Die pbb unterstützt dabei sowohl gemeinschaftliche Sportaktivitäten wie Lauftraining, Rennradfahren, Teilnahme an Firmenläufen sowie die Teilnahme an einem Beachvolleyball-Turnier zugunsten der Kinderorgan-transplantationshilfe als auch Präventionsmaßnahmen externer Physiotherapeuten, die an den Standorten Unterschleißheim und Eschborn in den Räumen der pbb stattfinden. FÖRDERUNG SOZIALEN ENGAGEMENTS Das soziale Engagement ihrer Mitarbeiter ist der pbb wichtig. Deshalb fördert die pbb hier ebenfalls entsprechende Initiativen der Mitarbeiter. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch die pbb für soziale Projekte ist privates Engagement der Mitarbeiter bei gemeinnützigen Einrichtungen, beispielsweise Arbeit mit Kranken, Alten, Jugendlichen und sozial Schwachen, aber etwa auch im Rahmen von Projekten zu Themen wie Umweltschutz oder Integration ausländischer Mitbürger. NACHHALTIGKEIT Die pbb beschäftigt Frauen und Männer aus verschiedenen Nationalitäten und mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund. Sie bilden die Basis für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Seit dem Jahr 2010 ist die pbb Unterzeichner der „Charta der Vielfalt" und bekennt sich damit grundlegend zum wirtschaftlichen Nutzen von Vielfalt, Toleranz und Fairness von Menschen in einem Unternehmen sowie deren Kunden und Geschäftspartner. Sie verpflichtet zur Herstellung eines Arbeitsumfelds frei von Vorurteilen und Ausgrenzung und soll eine offene Unternehmenskultur etablieren, die auf gegenseitigem Respekt und Einbeziehung der Beteiligten basiert. Dieser Ansatz wird aktiv umgesetzt. Die pbb legt einen besonderen Fokus auf das Thema Gender-Balance. Eine erhöhte Sensibilisie-rung für das Thema über alle Ebenen hinweg und die Etablierung einer entsprechenden Führungs-und Unternehmenskultur sowie die Verpflichtung zur gezielten Berücksichtigung des unterrepräsentierten Geschlechts bei der Besetzung vakanter Stellen bei entsprechender Eignung und Befähigung unterstützen diesen Fokus. Zudem bietet die pbb durch entsprechende arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen wie z.B. flexible Arbeitszeitmodelle oder die Möglichkeit der Telearbeit attraktive Bedingungen auch für Frauen mit Familie. Ein Anteil von 15,34% der Mitarbeiter in Teilzeitarbeitsverhältnissen (Teilzeitquote Mitarbeiterinnen 35,41%, Teilzeitquote Mitarbeiter 2,69%) verweist ebenfalls auf die flexiblen Arbeitsmöglichkeiten und die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCG K) und beinhaltet die Angaben nach den Maßgaben des deutschen Handelsrechts (Handelsgesetzbuch, HGB). Er gibt Überblick über die einzelnen Bestandteile der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zu den Grundsätzen der Mitarbeitervergütung. Das Vergütungssystem und die Vergütungsstrategie der pbb sind integrale Bestandteile der Geschäfts-und Risikostrategie der pbb. Die Vergütungsstrategie gibt den Rahmen für die Leistung und Vergütung von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern innerhalb der pbb-Governance vor. Ziel der Vergütungsstrategie ist die Gewährleistung einer marktgerechten und leistungsorientierten Vergütung, die darauf ausgerichtet ist, die in der Geschäfts- und Risikostrategie verankerten Ziele zu erreichen. Dabei werden gesetzliche und regulatorische Anforderungen beachtet, die insbesondere an die variable Vergütung gestellt werden. Das Vergütungssystem der pbb wurde mit der Privatisierung und dem damit einhergehenden Wegfall der Vorgaben des § 10 Abs. 2a, 2b FMStFG im Jahr 2015 unter Einführung variabler Vergütung marktgerecht, gesetzeskonform und für die pbb in ihrer derzeitigen Situation angemessen neu gestaltet Dieses angepasste Vergütungssystem wurde mit Wirkung ab dem Jahr 2016 implementiert. Die pbb verfolgte dabei das Ziel einer weitgehend einheitlichen inhaltlichen Umsetzung des angepassten Vergütungssystems für alle Mitarbeiter im In- und Ausland und für die Vorstandsmitglieder, soweit dies inhaltlich sinnvoll sowie vertraglich und regulatorisch zulässig ist. VORSTAND Grundsatz Die Festlegung der Vergütung für die Vorstandsmitglieder der pbb soll eine leistungsorientierte Bezahlung sicherstellen und berücksichtigt dabei die Größe des Unternehmens sowie seine internationale Geschäftstätigkeit Dabei findet neben einem Vergleich mit der Vorstandsvergütung bei entsprechenden Unternehmen im In- und Ausland und der Vergütung des oberen Führungskreises sowie der ansonsten in der pbb geltenden Vergütung auch die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens Berücksichtigung. Der Vergütungskontrollausschuss des Aufsichtsrats sowie das Aufsichtsratsplenum haben sich im Geschäftsjahr 2016 unter Hinzuziehung externer Berater erneut mit der Struktur, Höhe und Angemessenheit der Vorstandsvergütung befasst. Vergütungsbestandteile Die mit den Vorstandsmitgliedern abgeschlossenen Dienstverträge enthalten folgende Vergütungselemente:
Erfolgsunabhängige Vergütung Die Festvergütung wird anhand eines externen Marktvergleichs in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst Eine automatische Anpassung erfolgt nicht. Im Rahmen der im Dezember 2015 vorgenommenen Überprüfung der Angemessenheit der bestehenden Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde die Festvergütung von Andreas Arndt, Thomas Köntgen und Andreas Schenk an die Festvergütung von Dr. Bernhard Scholz angeglichen. Die Festvergütung beträgt damit für alle Vorstandsmitglieder seit 1. November 2015 einheitlich 500.000 € brutto pro Jahr. Darüber hinaus gewährte die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen (Sachbezüge) im üblichen Rahmen. Diese Leistungen beinhalten unter anderem die Stellung eines Dienstwagens (mit Fahrer inklusive der Übernahme aller in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten) sowie bei doppelter Haushaltsführung die grundsätzlich auf zwei Jahre befristete Übernahme der Kosten für eine Zweitwohnung am Dienstsitz Zusätzlich besteht für die Vorstandsmitglieder eine Gruppenunfallversicherung. Auf geldwerte Vorteile entfallende Steuern für sämtliche Leistungen tragen die Vorstandsmitglieder selbst. Variable Vergütung Nach erfolgter Privatisierung und dem damit einhergehenden Wegfall der Beschränkungen der § 10 Abs. 2a, Abs. 2b FMStFG wurde im Laufe des Jahres 2015 ein angepasstes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder entwickelt und eine variable Vergütung mit Wirkung zum 1. Januar 2016 eingeführt. Das angepasste System der variablen Vergütung wurde als ein angemessenes, transparentes und nachhaltig die Entwicklung der pbb berücksichtigendes System ausgestaltet. Im Rahmen der Anpassung des Vergütungssystems wurde insbesondere den regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme nach den neuen bzw. geänderten Regelungen der CRD IV, des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der Institutsvergütungsverordnung und in Bezug auf die Vorstandsmitglieder den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des DCGK Rechnung getragen. Zudem wurden (rahmen-)vertragliche Vorgaben sowie die Vergütungsgrundsätze des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS in der derzeit gültigen Fassung (Stand: Februar 2012) beachtet. Die variable Vergütung wird in bar gezahlt Es besteht ein anteilsbasiertes Vergütungssystem mit Barausgleich, bei dem im Rahmen der Nachhaltigkeitskomponente die variable Vergütung wirtschaftlich von der Kursentwicklung der pbb-Aktie beeinflusst wird. Die variable Vergütungskomponente wird auf Basis eines individuellen kalkulatorischen Referenzwerts festgelegt Dieser stellt einen Rechenwert dar, der die Höhe der Zumessung variabler Vergütung auf einer 100%-Performance-Basis auf allen relevanten Leistungsebenen widerspiegelt. Der kalkulatorische Referenzwert beträgt für die Mitglieder des Vorstands einheitlich jeweils 200.000 €. Die für ein Jahr erdiente variable Vergütung eines Vorstandsmitglieds kann sich auf maximal 150% der vorgenannten individuellen kalkulatorischen Referenzwerte belaufen. Die Gesellschaft hat keinen Hauptversammlungsbeschluss nach § 25 a Abs. 5 Satz 5 KWG herbeigeführt, sodass die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder jeweils 100% ihrer fixen Vergütung nicht übersteigen kann. Voraussetzung für die Gewährung einer variablen Vergütung ist die vorherige Festsetzung eines Gesamtbetrags variabler Vergütungen (unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 7 Institutsvergütungsverordnung). Der Gesamtbetrag der variablen Vergütungen wird vom Aufsichtsrat zum Ende eines jeden Geschäftsjahres in einem formalisierten, transparenten und nachvollziehbaren Prozess bestimmt. Die Höhe der jeweiligen variablen Vergütung wird auf drei Ebenen bestimmt: Institutserfolg, Erfolg der Organisationseinheit (jeweiliges Vorstandsressort) und individueller Erfolg des Vorstandsmitglieds. Zur Erfolgsmessung wird zunächst die Summe der durch die Festlegung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen neu bestimmten kalkulatorischen Referenzwerte der Vorstandsmitglieder auf die drei Ebenen der Erfolgsmessung verteilt Dabei werden 80% einem ausschließlich den Institutserfolg berücksichtigenden Institutspool, 10% einem ausschließlich den Erfolg des jeweiligen Vorstandsressorts berücksichtigenden Ressortpool und 10% einem ausschließlich den individuellen Erfolg des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigenden Individualpool zugeordnet. Ausgehend von diesen kalkulatorischen Pools erfolgt die Erfolgsmessung auf den drei Ebenen Institut, Ressort und individuelle Ebene. Auf der Grundlage dieser Erfolgsmessung wird dem jeweiligen Vorstandsmitglied ein bestimmter Anteil des kalkulatorischen Referenzwerts rechnerisch zugemessen (Envisaged-Personal-Reward-Wert [„EPR-Wert"]). Als bedeutendes Institut im Sinne des § 17 Institutsvergütungsverordnung hat die pbb insbesondere die Anforderungen des § 20 Institutsvergütungsverordnung an die variable Vergütung von sogenannten Risk Takern zu beachten. Vorstandsmitglieder sind Risk Taker im Sinne der Delegierten- Verordnung (EU) Nr. 604/2014. Die Auszahlungsstruktur der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder unterliegt daher grundsätzlich folgenden Rahmenbedingungen: Der EPR-Wert wird unterteilt in einen Auszahlungsanteil und einen Deferral-Anteil, wobei letzterer u. a. dazu dient, eine mehrjährige Bemessungsgrundlage im Sinn des Aktienrechts zu etablieren und so die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder am langfristigen Unternehmenserfolg auszurichten. Der Auszahlungsanteil beträgt für Vorstandsmitglieder 40 % des jeweiligen EPR-Werts, der Deferral-Anteil 60 % des jeweiligen EPR-Werts. 50 % der Auszahlungsanteile werden bei Erreichen der Auszahlungsvoraussetzungen in bar gewährt. Die anderen 50 % werden nach Ablauf eines Jahres ausgezahlt, wobei gemäß der anzuwendenden Nachhaltigkeitskomponente eine Anpassung des Betrags stattfindet. Die Gewährung der von der Nachhaltigkeit abhängigen Anteile wird entlang des Aktienkurses der pbb abgebildet, wodurch die Vorstandsmitglieder wirtschaftlich an der Kursentwicklung der pbb-Aktie teilnehmen. Der Aufschiebungszeitraum für den Deferral-Anteil beträgt für Vorstandsmitglieder fünf Jahre. Die Unverfallbarkeit (Vesting) des Deferral-Anteils entspricht dabei den derzeit geltenden regulatorischen Anforderungen (ratierliches Vesting, synchronisierter Ansatz). Die Malusprüfung, welche zu einer Kürzung des Deferral-Anteils führen kann, berücksichtigt nachträgliche negative Erfolgsbeiträge in Bezug auf den Institutserfolg, den Erfolg der Organisationseinheit und den individuellen Erfolg („Backtesting“), individuelles persönliches Fehlverhalten („Knock outs“) und die relevanten finanziellen Auszahlungsbedingungen nach § 7 Institutsvergütungsverordnung. Der nach Durchführung der Malusprüfung maßgebliche jeweilige Deferral-Anteil unterliegt zur Hälfte einer weiteren Zurückbehaltung von einem Jahr und hängt während dieser weiteren Haltefrist von einer nachhaltigen Wertentwicklung der pbb gemäß der anzuwendenden Nachhaltigkeitskomponente ab. Abschluss von neuen Dienstverträgen Der Aufsichtsrat hat das Vorstandsmandat von Thomas Köntgen mit Wirkung ab dem 12. Mai 2016 für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren bis zum Ablauf des 11. Mai 2021 vorzeitig verlängert. Diese Verlängerung erfolgte mit Blick auf den auslaufenden Dienstvertrag von Dr. Bernhard Scholz im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung der pbb, Sicherstellung von Kontinuität und personeller Stabilität In diesem Zusammenhang wurde mit Thomas Köntgen ein neuer Dienstvertrag abgeschlossen. Andreas Arndt wurde ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren mit Beginn ab dem 15. April 2017 bis zum Ablauf des 14. April 2022 erneut als Vorstandsmitglied bestellt Ein entsprechender Dienstvertrag wurde abgeschlossen. Im November 2016 wurden die Dienstverträge von Andreas Arndt, Andreas Schenk und Dr. Bernhard Scholz um eine Regelung zur Übertragung von in einem Jahr aus geschäftlichen oder betrieblichen Gründen nichtgenommenen Urlaubsansprüchen auf das Folgejahr ergänzt, die die entsprechenden Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes nachbildet. Der neue Dienstvertrag von Thomas Köntgen enthält bereits eine solche Regelung. Die Dienstverträge sämtlicher Vorstandsmitglieder tragen den derzeit geltenden Vergütungsgrundsätzen des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS Rechnung. Darstellung der Vorstandsvergütung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Gemäß Ziffer 4.2.5 DCGK, der durch entsprechende, dem DCGK beigefügte Mustertabellen konkretisiert wird, sollen für jedes Vorstandsmitglied zum einen die im Berichtsjahr gewährten Zuwendungen (Ziel- beziehungsweise Erwartungswerte), zum anderen der Zufluss (tatsächliche Auszahlungsbeträge für das Berichtsjahr) ausgewiesen werden. Dabei sollen sowohl gewährte Zuwendungen als auch Zufluss getrennt nach Festvergütung, Nebenleistungen, variabler Vergütung und Versorgungsaufwand angegeben werden. Dies erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst in nur einer Tabelle für jedes der im Jahr 2016 amtierenden Vorstandsmitglieder. scroll
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1)
Darin enthalten: Sachaufwand für Nebenleistungen im üblichen Rahmen, die der Versteuerung
unterliegen. scroll
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1)
Darin enthalten: Sachaufwand für Nebenleistungen im üblichen Rahmen, die der Versteuerung
unterliegen. Pensionszusagen Den im Jahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands sind einzelvertragliche Ruhegehaltszusagen auf Altersruhegeld und für den Fall des Eintritts von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit erteilt worden. Andreas Arndt erhält pro vollendetem Dienstjahr als Vorstandsmitglied ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2% der Jahresgrundvergütung, maximal jedoch 60 %. Im Zusammenhang mit der erneuten Bestellung und Vertragsverlängerung von Andreas Arndt wurden die Anwartschaften auf Ruhegehalt mit Blick auf die weitere Bindung an die pbb dem Grunde nach sofort unverfallbar gestellt Sie können ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden. Thomas Köntgen erhält pro vollendetem Dienstjahr als Vorstandsmitglied ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2% der Jahresgrundvergütung, wobei der maximale Versorgungsgrad im neuen Dienstvertrag einvernehmlich auf 55% der Jahresgrundvergütung festgelegt wurde. In diesem Zusammenhang wurden die Jahresscheiben für die Ruhegehaltszusage auf die aufgrund der vorzeitigen Neubestellung geänderte Bestellperiode wertgleich umgestellt Die Ruhegehaltsansprüche können ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden und wurden mit Blick auf die weitere Bindung an die pbb dem Grunde nach sofort unverfallbar gestellt. Andreas Schenk erhält pro vollendetem Dienstjahr als Vorstandsmitglied ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2% der Jahresgrundvergütung, maximal jedoch 50%. Die Ruhegehaltsansprüche sind dem Grunde nach sofort unverfallbar. Sie können ab dem vollendeten 63. Lebensjahr bezogen werden. Dr. Bernhard Scholz erhält ein jährliches Ruhegehalt von 1% der Jahresgrundvergütung pro vollendetem Dienstjahr als Vorstandsmitglied, maximal 15% der Jahresgrundvergütung. Für den Zeitraum ab dem 1. September 2016 bis zum Ablauf des derzeitigen Vertrags zum 30. April 2017 wird der Steigerungsprozentsatz pro rata temporis ermittelt und beträgt daher für diesen Zeitraum 0,67 %.Die Ruhegehaltsansprüche können ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden. Hinsichtlich der Anpassungsprüfung der Pensionsbezüge nach Eintritt in den Ruhestand gilt § 16 des Betriebsrentengesetzes. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds erhält dessen hinterbliebener Ehe-/Lebenspartner 60 % der Ruhegehaltsansprüche. Darüber hinaus besteht eine Halbwaisen- beziehungsweise Vollwaisenversorgung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Kinder. Sofern ein Kind sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in Berufsausbildung befindet, wird das Waisengeld bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt. Solange der hinterbliebene Ehegatte/ Lebenspartner Hinterbliebenenbezüge erhält, dürfen die Gesamtbezüge der Halbwaisen 30 % der Ruhegehaltsbezüge des verstorbenen Elternteils nicht übersteigen. Vollwaisen erhalten zusammen bis zu 60 % des Ruhegehalts des verstorbenen Elternteils. Hinterbliebene Ehegatten/Lebenspartner und Kinder aus einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft, die ein Vorstandsmitglied nach dem Übertritt in den Ruhestand schließt, haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenbezug und Waisengelder. Pensionszusagen an aktuelle amtierende Vorstandsmitglieder der pbb 1) scroll
Sonstige Regelungen Für den Fall der Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses durch die Gesellschaft aus Gründen, die nicht in der Person des Vorstandsmitglieds liegen, enthält der Dienstvertrag von Andreas Arndt eine Klausel, nach der er entsprechend der Vergütungsgrundsätze des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS ein Übergangsgeld in Höhe einer halben Jahresgrundvergütung pro fünf vollendete Dienstjahre als Mitglied des Vorstands der pbb erhält Im Rahmen des Abschlusses des neuen, ab dem 15. April 2017 geltenden Dienstvertrages hat Andreas Arndt auf die erneute Vereinbarung eines Übergangsgelds verzichtet Die vertragliche Regelung von Dr. Bernhard Scholz sieht entsprechend seinem ursprünglichen Dienstvertrag im vorgenannten Fall ab Mai 2017 bis zum Ablauf des Monats, in dem er sein 60. Lebensjahr vollendet (Februar 2018), ein Übergangsgeld in Höhe von monatlich 50.000 € brutto vor. Thomas Köntgen und Andreas Schenk hatten im Rahmen der im Jahr 2015 bzw. 2016 abgeschlossenen, neuen Dienstverträge auf die Vereinbarung eines Übergangsgelds verzichtet. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund gilt für die Abfindung der Vorstandsmitglieder eine Obergrenze in Höhe von zwei Jahresvergütungen, wobei sich die zwei Jahresvergütungen wie folgt berechnen: Die zwei Jahresvergütungen stellen die doppelte Summe aus der Jahresgrundvergütung für das vorangegangene Kalenderjahr und dem Anteil der für das vorangegangene Kalenderjahr rechnerisch zugemessenen variablen Vergütung, der ausschließlich auf den Institutserfolg entfällt, dar. Die pbb ist dabei berechtigt, den für ein Kalenderjahr zu berücksichtigenden Anteil an der rechnerisch zugemessenen variablen Vergütung höher oder niedriger festzulegen, wenn hinreichende Tatsachen vorliegen, dass der Institutserfolg im laufenden Kalenderjahr höher oder niedriger als der Institutserfolg im vorangegangenen Kalenderjahr ausfällt Die Abfindung ist ferner insoweit begrenzt, als sie nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten darf. Ansprüche auf die Zahlung einer Abfindung selbst sind in den Dienstverträgen der Mitglieder des Vorstands nicht begründet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten in Bezug auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Regelung zu einer Abfindung infolge eines Inhaberwechsels (Change of Control). Entschädigungsvereinbarungen i. S. d. § 315 Abs. 4 Nr. 9 HGB, die mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen sind, bestehen nicht. AUFSICHTSRAT Gemäß § 11 Abs. 1 der seit dem 18. Juni 2015 gültigen Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine jährliche Grundvergütung in Höhe von 30.000€ p.a, der Vorsitzende das Zweieinhalbfache der Grundvergütung, seine Stellvertreterin das Eineinhalbfache. Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erhält das einzelne Mitglied jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von jährlich 10.000 € je Ausschussmitgliedschaft und der jeweilige Vorsitzende des Ausschusses jeweils das Doppelte dieser Vergütung. Der Vergütungsanspruch besteht jeweils anteilig für den Zeitraum der Tätigkeit. Darüber hinaus erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats Sitzungsgelder in Höhe von 500 € für jede Sitzung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses des Aufsichtsrats, an der die Mitglieder teilnehmen. Dies gilt nicht für Telefon- oder Videokonferenzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ihre Vergütung und ihre Sitzungsgelder zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Weiter erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz für ihre angemessenen Auslagen. Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung bis zur Höhe einer Deckungssumme von 200 Mio.€ Gesamtversicherungssumme p.a abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit (einschließlich der Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats) sowie gegebenenfalls die gesetzliche Haftpflicht für Organfunktionen der Aufsichtsratsmitglieder in nachgeordnet verbundenen Unternehmen abdeckt Die Gesellschaft hat demgemäß eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Deckungssumme 150 Mio. € beträgt Die Gesellschaft ist davon überzeugt, dass die Deckungssumme angesichts ihres Risikoprofils ausreichend ist Die Kosten dieser Versicherung trägt die Gesellschaft. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der pbb 2016 1) scroll
1)
Die Kosten der zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossenen D & O-Versicherung
sind in dieser Tabelle nicht gesondert ausgewiesen, da die Gesellschaft hierzu eine
Gruppenversicherung abgeschlossen hat. Diese erfasst neben den Aufsichtsratsmitgliedern
auch die Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener
Unternehmen. Die Gesamtkosten dieser D & O-Versicherung belaufen sich auf rund 1,26
Mio. € p.a. zzgl. Versicherungssteuer. Bis zur Privatisierung der pbb wurde die Aufsichtsratsvergütung vornehmlich von der HRE Holding als Muttergesellschaft der pbb gewährt, bei einem bis auf die Arbeitnehmervertreter im Wesentlichen personenidentischen Aufsichtsrat von pbb und HRE Holding. Für die Aufsichtsratstätigkeit in der pbb wurde lediglich eine geringe zusätzliche Grundvergütung gewährt. Im Zuge der Privatisierung hat die Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 eine Neufassung der Satzung beschlossen, so dass nunmehr in der pbb selbst eine der Aufsichtstätigkeit angemessene Vergütung für die Vertreter der Anteilseigner und die Arbeitnehmervertreter gewährt wird. VERGÜTUNG DER MITARBEITER Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt unter Beachtung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Ad. 92 ff. CRD IV, des FMStFG sowie der Institutsvergütungsverordnung. Im Anschluss an die Privatisierung der pbb und den damit einhergehenden Wegfall der Beschränkungen des § 10 Abs. 2a, Abs. 2b FMStFG wurde mit Wirkung ab dem 1. Juli 2016 auch für Mitarbeiter wieder eine variable Vergütung gemäß den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung vom 16. Dezember 2013 eingeführt. Die vertragliche Vorbereitung der Umsetzung erfolgte bereits im Jahr 2015. Die zur Aufrechterhaltung der operativen Handlungsfähigkeit im Jahr 2011 eingeführte Funktionszulage wurde lediglich bis zum 30. Juni 2016 gewährt. Die Gesellschaft hat keinen Hauptversammlungsbeschluss nach § 25 a Abs. 5 Satz 5 KWG herbeigeführt, sodass die variable Vergütung der Mitarbeiter jeweils 100% ihrer fixen Vergütung nicht übersteigen kann. Zentrale Elemente des variablen Vergütungssystems sind einheitlich für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter ausgestaltet:
Erfolgsmessung Auch bei den Mitarbeitern wird die Erfolgsmessung auf drei Ebenen vorgenommen: Institut, Organisationseinheit (Bereich) und individueller Erfolg. Die drei Ebenen der Erfolgsmessung sind für die Mitarbeiter dadurch miteinander verknüpft, dass die kalkulatorischen Referenzwerte der Mitarbeiter in einen Bonuspool gefasst werden, dessen Höhe sich nach dem Institutserfolg richtet, dieser Pool sodann zu 50% auf Grundlage des Erfolgs der jeweiligen Organisationseinheit (Bereich) und zu 50% auf der Grundlage des Institutserfolgs auf die Bereiche verteilt wird und die derart gebildeten Bereichspools nach dem individuellen Erfolgsbeitrag eines jeden Mitarbeiters auf die jeweiligen zum Bereich zugehörigen Mitarbeiter verteilt werden. Der so bestimmte Anteil des jeweils maßgeblichen Bereichstopfs wird dem jeweiligen Mitarbeiter als EPR-Wert rechnerisch zugemessen. Grundsätzlich kann die rechnerische Zumessung des EPR-Werts für den einzelnen Mitarbeiter im Minimum 0 % und im Maximum 150% des jeweils maßgeblichen individuellen kalkulatorischen Referenzwerts betragen. VERGÜTUNGSKONTROLLAUSSCHUSS UND VERGÜTUNGSBEAUFTRAGTER Der Aufsichtsrat hat einen Vergütungskontrollausschuss eingerichtet. Zwei Mitarbeiter der Gesellschaft wurden als Vergütungsbeauftragte bestellt, die sich gegenseitig vertreten. RISK TAKER Die Identifizierung von Funktionen mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Bank (sogenannte Risk Taker) erfolgte gemäß § 18 Institutsvergütungsverordnung anhand der in der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 604/2014 niedergelegten Kriterien. In Summe sind 2016 neben den vier Mitgliedern des Vorstands weitere 74 Mitarbeiter (2015: fünf Vorstandsmitglieder und 94 Mitarbeiter) als Inhaber risikobegründender Funktionen identifiziert worden. Die für Risk Taker geltenden Anforderungen des § 20 Institutsvergütungsverordnung an die variable Vergütung wurden für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter einheitlich umgesetzt. Dies betrifft insbesondere:
Diese gemäß den regulatorischen Anforderungen ausgestaltete Auszahlungsstruktur gilt nicht, wenn der für ein Geschäftsjahr festgelegte Betrag des EPR-Werts unterhalb eines gesetzlich oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegten Schwellenwerts liegt, der aus Verhältnismäßigkeitserwägungen die Auszahlungsstruktur für Risk Taker entbehrlich macht (zur Zeit weniger als 50.000 € p. a. pro Person). PrognoseberichtGESAMTWIRTSCHAFTLICHE PROGNOSE Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollten sich im Jahr 2017 weiterhin positiv entwickeln. Die Weltwirtschaft dürfte trotz der derzeitigen geopolitischen Krisenherde etwas an Dynamik gewinnen, wenn nicht finanzielle, wirtschaftliche oder politische Schocks eintreten. Der IWF erwartet für die Gruppe der Industrieländer eine Beschleunigung des realen Wirtschaftswachstums von 1,6% im Jahr 2016 auf 1,9% im Jahr 2017. Allerdings sollte die wirtschaftliche Erholung in der Eurozone weiterhin moderat und zudem von Land zu Land stark differenziert verlaufen. Der fiskalpolitische Konsolidierungskurs dürfte auch weiterhin das kurzfristige Wachstumspotenzial der Mitgliedsstaaten belasten. Im Umkehrschluss sollte der Konsolidierungskurs der Staatshaushalte aber die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen positiv beeinflussen. Das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der Eurozone im Jahr 2017 sollte sich dabei im Besonderen aufgrund einer Stabilisierung der Investitionsnachfrage sowie des Außenbeitrags — auch angesichts des schwächeren Euros — weiter leicht beschleunigen. Die Europäische Kommission und der IWF erwarten eine leichte Verminderung des Wirtschaftswachstums der Eurozone auf 1,6% im Jahr 2017. Es wird erwartet, dass die Wachstumsdynamik moderat bleibt und durch den robusten Arbeitsmarkt und leicht wachsende Konsumausgaben angetrieben wird. Die anhaltende Schwäche der globalen Wirtschaft und der geringe Export in das Vereinigte Königreich durch die Abwertung des Pfundes schränken das Exportwachstum ein. Für Spanien dürften die Wachstumsraten dabei erneut höher liegen als für Frankreich und Italien, welche jedoch ihren volkswirtschaftlichen Stillstand überwunden haben. Die moderate wirtschaftliche Entwicklung der USA und die Unsicherheit über ihre zukünftige Handelspolitik sollten das Wachstum des Außenbeitrages der Eurozone beschränken. Im Vereinigten Königreich ist nach dem deutlich über den Erwartungen liegenden Wachstum im Vorjahr mit einer Abkühlung der Konjunktur zu rechnen, allerdings auf vergleichsweise hohem Niveau. In Schweden dürfte die Wachstumsdynamik ein wenig nachlassen, aber in Osteuropa werden sich die Wachstumsraten vermutlich weiterhin auf einem erfreulich hohen Niveau bewegen. Die Inflationsraten dürften sich in den entwickelten Ländern und speziell in der Eurozone im Jahr 2017 erholen, aber voraussichtlich unter dem Inflationsziel der EZB bleiben. Diese Entwicklung wird vor allem von einer Stabilisierung der Energiepreise getrieben. Angesichts des anhaltenden disinflationären Trends dürfte die EZB an ihrem Aufkaufprogramm für Finanzaktiva — hauptsächlich von Staatsanleihen der Eurozone — festhalten sowie der Liquiditätszuteilung für den Bankensektor weiterhin oberste Priorität einräumen. Während eine positive wirtschaftliche Entwicklung erwartet wird, gibt es signifikante politische Risiken, die von der Erstarkung nationalistischer und protektionistischer Bewegungen ausgehen. Die politische Agenda der neuen Regierung der USA fokussiert sich auf eine abschirmende Wirtschafts- und Außenhandelspolitik, welche das Wachstum der Weltwirtschaft, globale Investitionen und internationale Beziehungen belasten könnte. Bei den Parlamentswahlen in den Niederlanden im März 2017 und den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Frankreich, welche von April bis Juni 2017 abgehalten werden, haben rechte Parteien voraussichtlich große Zustimmung in der Bevölkerung. Diese Situation stellt ein Risiko für die Eurozone dar, da diese Parteien für den Austritt aus der Europäischen Währungs- und Wirtschaftsunion werben. In Deutschland könnte die AfD die zukünftige Regierungsbildung mindestens erschweren und die politische Stabilität belasten. Aufgrund der nach wie vor expansiven Geldpolitik der EZB sollte sich eine weitere Abkopplung der kurz- und langfristigen Zinsen zwischen dem Euro- und dem Dollarraum ergeben. Während die kurzfristigen Zinsen im Euroraum relativ nah bei ihren historischen Tiefständen verharren sollten, muss in den USA mit einem weiteren Anstieg der kurz- und langfristigen Zinsen gerechnet werden. Quellen: Bloomberg, EZB, IWF BRANCHENBEZOGENE PROGNOSEN Gesamtsituation der Bankbranche Trotz der umfangreichen Versorgung mit Liquidität sieht sich der internationale Bankensektor im Jahr 2017 weiter einem schwierigen operativen Umfeld ausgesetzt. In der Eurozone leiden die Banken in Italien, Spanien und Portugal immer noch unter der Last von Problemkrediten, obwohl deren Anteil in mehreren Ländern inzwischen rückläufig ist Historisch betrachtet bleibt der Anteil der Problemkredite jedoch hoch und limitiert die Rentabilität der Banken signifikant. Der negative Ratingdruck auf den Bankensektor — welcher nicht ausschließlich auf die Krisenländer beschränkt ist, sondern den europäischen Bankensektor im Allgemeinen betrifft — scheint sich abgeschwächt zu haben. Die Pläne, Investoren nachrangiger Anleihen bei Abwicklungen stark einzubeziehen, dürften inzwischen in den meisten Bankratings reflektiert sein. Sie wirken sich aber weiterhin negativ auf die Kapitalkosten der Banken aus. Weiter steigende Anforderungen seitens der Bankenregulierung und die anhaltend moderate wirtschaftliche Dynamik begrenzen die Rentabilität des Sektors zusätzlich. Finanzmärkte haben erhöhte Kreditausfallrisiken der größten europäischen Banken im Jahr 2016 eingepreist, was branchenweit zu niedrigeren Börsenkursen und einer Verteuerung der Kreditaus-fallversicherungen für den Sektor geführt hat Während das operative Umfeld der Banken herausfordernd bleibt, dürfte die weiterhin starke Ausdehnung der Bilanz der EZB — verbunden mit einer noch höheren Überschussliquidität für den Bankensektor — das von den Märkten implizierte Kredit-ausfallrisiko des Sektors jedoch beschränken. Im Jahr 2016 ist die Intensität der geopolitischen Konflikte in Europa weiter gestiegen. Eine weitere Verschärfung oder Ausweitung der Konflikte könnte die Finanzmärkte und somit das operative Umfeld des Bankensektors belasten. Quellen: Bloomberg, EZB Gewerbliche Immobilienfinanzierung Die Transaktionsumsätze an den meisten europäischen, gewerblichen Immobilienmärkten werden im Jahr 2017 eventuell nicht mehr die sehr hohen Volumina des Berichtsjahres erreichen, aber voraussichtlich noch deutlich über den langfristigen Durchschnittswerten liegen. Bedingt durch das niedrige Zinsumfeld in Kombination mit einer anhaltenden Suche nach Rendite sollte sich die Assetklasse daher gut behaupten können. Umfragen1 lassen den Schluss zu, dass die potenziellen Investoren beabsichtigen, ihren Bestand an Immobilien auszubauen. In diesem Zusammenhang wird speziell der deutsche Immobilienmarkt attraktiv für Investoren bleiben. Aber auch kleinere Märkte wie die Niederlande oder Spanien dürften ausreichend Investoreninteresse auf sich ziehen. Eine gewisse Zurückhaltung der Investoren erwarten die professionellen Marktbeobachter für den Immobilienmarkt im Vereinigten Königreich, wenngleich manche Analysten auch positive Überraschungen nicht ausschließen. Bremsend wirken das schon fortgeschrittene Preisniveau und das geringe Angebot an fertigen Objekten zu auskömmlichen Preisen sowie die Unsicherheit bezüglich der EU-Austrittsbestrebungen. Die Suche nach Rendite sollte sich weiterhin günstig auf die Nachfrage nach eher opportunistischen Immobilienlagen und -typen wie zum Beispiel Hotels, Studentischem Wohnen oder Projektentwicklungen allgemein auswirken. Die Finanzierungsbedingungen werden verglichen mit ihren langlaufenden Durchschnittswerten weiterhin als günstig eingestuft, wenngleich der anhaltende Druck im Wettbewerb weiter bestehen sollte. Auch spekulative Projekte oder Projekte mit schwächeren Kreditbedingungen werden zunehmend finanziell. Quellen: Research von Cushman & Wakefield, BNP Paribas Real Estate Öffentliche Investitionsfinanzierung In den entwickelten Ländern wird für 2017 aufgrund einer höheren zu finanzierenden Staatsverschuldung mit einer leichten Steigerung des Finanzbedarfs im öffentlichen Sektor gerechnet In Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Spanien und Italien sollten nach einer Untersuchung von Moody's im Durchschnitt jährlich 171 Mrd. € für den Zeitraum von 2016 bis 2018 benötigt werden. Lediglich in entwickelten Staaten, die viele Flüchtlinge aufgenommen haben, wie Deutschland, Schweden, Österreich und Finnland, wird mit erhöhten Ausgaben für die Unterbringung und Integration der Migranten gerechnet Außerdem können Ausgaben in einzelnen Ländern, welchen vonseiten der Europäischen Kommission eine größere fiskalpolitische Flexibilität im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeräumt wurde, einen größeren Beitrag zum Wirtschaftswachstum leisten. Im Bereich der Exportfinanzierungen wird es auch in Zukunft ausreichend Möglichkeiten für Neugeschäft geben. Die wichtigste Wachstumsregion für 2017 wird voraussichtlich der Mittlere Osten sein, da dort eine Reihe von Großprojekten geplant sind. Neben dem Mittleren Osten wird Asien als weiteres Wachstumsgebiet gesehen. Value Portfolio Die zukünftige Abbaugeschwindigkeit des Value Portfolios wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Risikoaufschläge für europäische Staatsschulden beeinflusst. Je nach Entwicklung können sich weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der Abbaugeschwindigkeit durch Verkäufe ergeben. Refinanzierungsmärkte Das bereits in den vergangenen Jahren existierende Spannungsfeld zwischen hoher Liquidität auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten und geringen Renditen hat sich während des Kalenderjahres 2016 weiter verschärft. Bei einer Fortführung der aktuellen Geld- und Zinspolitik der EZB ist auch für 2017 keine deutliche Veränderung absehbar, zumal im März 2017 die Zuteilung des letzten von insgesamt vier „Targeted Longer Term Refinancing Operations" (TLTRO) mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren erfolgen wird. Allgemein wird mit einer hohen Nachfrage seitens der Geschäftsbanken gerechnet, da der zu zahlende Zinssatz im besten Fall dem aktuellen negativen Zinssatz der Einlagenfazilität entspricht. In diesem Umfeld sollten die Refinanzierungskosten für Banken voraussichtlich weiter gering bleiben. Gleichzeitig muss aber auch mit einer weiteren Abnahme der Sekundärmarktliquidität, insbesondere von Pfandbriefen, gerechnet werden. Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Änderung der „Kapitaladäquanzrichtlinie" (CRD IV), der „Kapitaladäquanzverordnung" (CRR) und der „Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten" (BRRD) sollten nach erfolgter Umsetzung in nationales Recht die Haftungskaskade im Insolvenz-fall abschließend definiert haben. Unsicherheit besteht jedoch sowohl hinsichtlich des finalen Inhalts als auch des Zeitpunkts der Umsetzung und der Reaktion der Ratingagenturen auf das neue regulatorische Umfeld. Europäische Banken dürften in den kommenden Jahren somit ihre individuelle Refinanzierungsstrategie hinsichtlich der neuen Regelungen anpassen. UNTERNEHMENSPROGNOSEN Die Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der pbb stellen Einschätzungen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen dar. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken und Chancen nicht in kalkulierter Höhe eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen wesentlich abweichen. Zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Für die in der unten aufgeführten Tabelle enthaltenen Kennzahlen wird im Geschäftsjahr 2017 Folgendes angestrebt: scroll
Chancen Für die Zukunft ergeben sich insbesondere die folgenden Chancen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Risiken Allerdings sind auch zukünftig Belastungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht auszuschließen. Die Höhe der möglichen Belastungen wird insbesondere beeinflusst durch den Eintritt oder Nichteintritt beziehungsweise den Grad der Materialisierung insbesondere der nachfolgend genannten, möglicherweise eintretenden Risiken:
ZUSAMMENFASSUNG In einem immer schwieriger werdenden Marktumfeld mit steigenden regulatorischen Anforderungen und abnehmenden Margen aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs sieht sich die pbb gut positioniert und dafür aufgestellt, auch in Zukunft profitabel zu arbeiten. Diese Einschätzung setzt voraus, dass keine Risiken eintreten werden, die sich zum Beispiel aus nicht beeinflussbaren Faktoren ergeben. Insgesamt geht die pbb unter Abwägung der Chancen und Risiken von einem Vorsteuerergebnis für das Jahr 2017 aus, das deutlich unter dem maßgeblich vom Heta-Sondereffekt positiv beeinflussten Vorsteuerergebnis der Berichtsperiode (2016: 312 Mio. €) liegen dürfte. Sonstige AngabenANGABEN NACH § 289 ABS. 4 HGB Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB) Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals ist in der Anhangangabe „Gezeichnetes Kapital (Passivpos. 11a)" dargestellt In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Eigene Aktien hat die pbb derzeit nicht im Bestand. Beschränkungen betreffend die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien (§ 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB) In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Soweit die Gesellschaft eigene Aktien in ihrem Bestand hält, können daraus gemäß § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden. Die HRE Holding hat sich im Rahmen einer Haltevereinbarung — vorbehaltlich bestimmter vertraglich näher geregelter Ausnahmen — verpflichtet, bis zum 16. Juli 2017 mindestens 20% der Aktien der pbb zu halten. Zwischen der HRE Holding und der pbb besteht ferner ein Entherrschungsvertrag zur Vermeidung einer Kontrolle der HRE Holding über die pbb. Der Entherrschungsvertrag gilt erstmals für die ordentliche Hauptversammlung der pbb im Jahr 2016 und ist für die Zeit bis zum Ende der fünften darauf folgenden ordentlichen Hauptversammlung abgeschlossen, in jedem Fall jedoch für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem 16. Juli 2015. Bis dahin ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Danach verlängert sich die Entherrschungsvereinbarung jeweils bis zum Ende der folgenden ordentlichen Hauptversammlung, wenn sie nicht von einem Vertragspartner spätestens zwei Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird. Die HRE Holding hat sich unter dem Entherrschungsvertrag verpflichtet,
Als Aktien an der pbb, die der HRE Holding gehören, gelten dabei auch Aktien, die der HRE Holding nach Maßgabe von § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden. Die HRE Holding verpflichtet sich, in solchen Fällen die Einhaltung der hier skizzierten Beschränkungen der Stimmrechtsausübung durch von ihr abhängige Unternehmen sicherzustellen. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der pbb nicht bekannt. Beteiligungen am Kapital von mehr als 10% der Stimmrechte (§ 289 Abs. 4 Nr. 3 HGB) Zum 31. Dezember 2016 waren nach Kenntnis der Gesellschaft nur die Bundesrepublik Deutschland, vermittelt über den Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS, Frankfurt am Main, und die HRE Holding, München, mit mehr als 10% der Aktien an der Gesellschaft beteiligt. Die Beteiligung belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 20,000001 %. Die von der Gesellschaft veröffentlichten Mitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG können im Internet unter anderem unter http://www.pfandbriefbank.com/investor-relations/pflichtveroeffentlichungen/stimmrechtsmitteilungen.html abgerufen werden. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 289 Abs. 4 Nr. 4 HGB) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 289 Abs. 4 Nr. 5 HGB) Die Arbeitnehmer, die Aktien der pbb halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung (§ 289 Abs. 4 Nr. 6 HGB) Nach § 84 AktG und § 6 der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt Nach der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Mitgliedern. Vorstandsmitglieder dürfen für höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. In dringenden Fällen hat das Amtsgericht München auf Antrag eines Beteiligten ein fehlendes Vorstandsmitglied zu bestellen (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt Solche Gründe sind namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung — es sei denn, dass das Vertrauen aus offensichtlich unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der BaFin, der EZB und der Bundesbank muss nachgewiesen werden, dass die Vorstandsmitglieder zuverlässig, fachlich geeignet und in ausreichendem Maße zeitlich verfügbar sind. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass sie in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den Geschäften der Bank sowie Leitungserfahrung haben (§§ 24 Abs. 1 Nr. 1, 25c Abs. 1 KWG). Die BaFin kann einen Sonderbeauftragten bestellen und diesem die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse einzelner Mitglieder des Vorstands übertragen, wenn diese Mitglieder nicht zuverlässig sind oder nicht die erforderliche fachliche Eignung haben oder wenn das Kreditinstitut nicht mehr über die erforderliche Anzahl von Vorstandsmitgliedern verfügt Wenn Mitglieder des Vorstands nicht zuverlässig sind oder nicht die erforderliche Sachkunde besitzen oder wenn ihnen wesentliche Verstöße gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung verborgen geblieben sind oder sie festgestellte Verstöße nicht beseitigt haben, kann die BaFin dem Sonderbeauftragten die Aufgaben und Befugnisse des Vorstands insgesamt übertragen. In allen diesen Fällen ruhen die Aufgaben und Befugnisse des Vorstands oder der betroffenen Vorstandsmitglieder (§ 45c Abs. 1 bis 3 KWG). Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstituts gegenüber seinen Gläubigern oder der begründete Verdacht, dass eine wirksame Aufsicht über das Kreditinstitut nicht möglich ist, kann die BaFin zur Abwendung dieser Gefahr einstweilige Maßnahmen treffen. Sie kann dabei auch Mitgliedern des Vorstands die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen oder beschränken (§ 46 Abs. 1 KWG). Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse gemäß § 17 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit erfordert In den Fällen, in denen das Gesetz — in nicht zwingender Form — eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung berechtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB) Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 9. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 190.188.029,83 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 S. 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 um bis zu 190.188.029,83 €, eingeteilt in bis zu 67.237.653 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten, wandelbaren hybriden Schuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussrechten, die von der Gesellschaft oder Konzernunternehmen (§ 18 Abs. 1 AktG), die der Gesellschaft nachgeordnet sind, auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 (Ermächtigung 2015) bis zum 9. Juni 2020 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder ihre entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von einer Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht und nicht andere Erfüllungsformen gewählt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung 2015 jeweils zu bestimmenden Options- und Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise durch Erfüllung entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten beziehungsweise durch Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe der in § 4 der Satzung vorgesehenen Kapitalmaßnahmen (genehmigtes und bedingtes Kapital) festzulegen. Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und hybride Schuldverschreibungen 1. Ermächtigungszeitraum; Nennbetrag; Aktienzahl; Laufzeit; Verzinsung Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 9. Juni 2020 einmalig oder mehrmals Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder hybride Schuldverschreibungen (der Begriff „hybride Schuldverschreibungen" bezeichnet in dieser Ermächtigung hybride Schuldverschreibungen, welche die Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung als zusätzliches Kernkapital („Additional Tier 1 Capital, AT1 Capital") erfüllen, aber rechtlich möglicherweise nicht als Genussrechte einzuordnen sind) (mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht beziehungsweise -pflicht beziehungsweise Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft, sämtliche vorgenannten Finanzinstrumente nachfolgend zusammenfassend auch „Finanzinstrumente") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Bar- oder Sachleistung auszugeben. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung begebenen Finanzinstrumente darf insgesamt 3.000.000.000,00 € nicht überschreiten. Die Finanzinstrumente können auf den Inhaber oder auf den Namen lauten. Den Inhabern beziehungsweise Gläubigern (nachfolgend zusammen „Inhaber") der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen sind nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Finanzinstrumente Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen, die zum Bezug von Stückaktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 67.237.653 Stück mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt höchstens 190.188.029,83 € berechtigen beziehungsweise verpflichten. Entsprechende Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten können auch den Inhabern der Genussrechte oder hybriden Schuldverschreibungen gewährt beziehungsweise auferlegt werden. Die Gesellschaft kann auf die Gewährung eines Wandlungs- oder Optionsrechts an die Inhaber dieser Finanzinstrumente verzichten, wenn das AktG dies zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung gestattet. Die jeweilige Laufzeit der Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten darf die Laufzeit der jeweiligen Finanzinstrumente nicht übersteigen. Die Verzinsung der Finanzinstrumente kann variabel ausgestaltet werden; sie kann auch vollständig oder teilweise von Gewinnkennzahlen der Gesellschaft oder ihres Konzerns (unter Einschluss des Bilanzgewinns oder der durch Gewinnverwendungsbeschlüsse festgesetzten Dividende für Aktien der Gesellschaft) abhängig sein. Ferner können die Anleihebedingungen der Finanzinstrumente eine Nachzahlung für in Vorjahren ausgefallene Leistungen vorsehen. 2. Währung; Ausgabe durch Konzernunternehmen; Anerkennung als zusätzliches Kernkapital oder sonstige bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel
3. Wandlungs- und Optionsrecht
4. Wandlungs- oder Optionspflicht sowie Ersetzungsbefugnis; Gewährung neuer oder bestehender Aktien; Geldzahlung
5. Wandlungs- und Optionspreis; wertwahrende Anpassung des Wandlungs- und Optionspreises
6. Bezugsrecht; Bezugsrechtsausschluss
7. Ermächtigung zur Festlegung weiterer Einzelheiten der Finanzinstrumente Der Vorstand ist ermächtigt, im vorgenannten Rahmen die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Finanzinstrumente, insbesondere Volumen, Zeitpunkt der Ausgabe, Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabebetrag, mögliche Variabilität von Wandlungsverhältnis oder Optionspreis, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie Wandlungs- und Optionszeitraum — im Fall der Ausgabe der Finanzinstrumente durch Konzernunternehmen (§ 18 Abs. 1 AktG), die der Gesellschaft nachgeordnet sind, mit der Zustimmung ihrer Organe — festzulegen. Eigene Aktien Die pbb ist ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des am 10. Juni 2015 oder — falls dieser Wert geringer ist — zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann unmittelbar durch die Gesellschaft, durch Konzernunternehmen (§ 18 Abs. 1 AktG), die der Gesellschaft nachgeordnet sind, oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung nachgeordneter Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in letzterem Fall auch mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 9. Juni 2020.
Unter der vorstehend beschriebenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien darf der Aktienerwerb außer auf den dort beschriebenen Wegen auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen oder Terminkaufverträgen (im Folgenden zusammen auch „Eigenkapitalderivate") durchgeführt werden. Die Gesellschaft kann auf physische Belieferung gerichtete Eigenkapitalderivate abschließen, wenn durch die Derivatbedingungen sichergestellt ist, dass diese Eigenkapitalderivate nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5% des am 10. Juni 2015 über diese Ermächtigung vorhandenen oder — falls dieser Wert geringer ist — zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt Die Laufzeit der Eigenkapitalderivate muss so gewählt werden, dass der Aktienerwerb aufgrund der Eigenkapitalderivate beziehungsweise deren Ausübung spätestens am 9. Juni 2020 erfolgt. Der bei Ausübung der Put-Optionen beziehungsweise bei Fälligkeit des Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf das arithmetische Mittel der volumengewichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an seine Stelle tretenden elektronischen Handelssystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Abschluss des betreffenden Optionsgeschäfts beziehungsweise Terminkaufs nicht um mehr als 10% überschreiten und 10% dieses Mittelwerts nicht unterschreiten, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen Optionsprämie. Eine Ausübung der Call-Op-tionen darf nur erfolgen, wenn der zu zahlende Kaufpreis das arithmetische Mittel der volumenge-wichteten Durchschnittspreise (VWAP) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an seine Stelle tretenden elektronischen Handelssystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb der Aktien nicht um mehr als 10% überschreitet und 10% dieses Mittelwerts nicht unterschreitet, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der bezahlten Optionsprämie. Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte und für Put-Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf von dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen nicht mehr als 5% abweichen. Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Eigenkapitalderivate mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgeschlossen. Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien gegenüber der Gesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Eigenkapitalderivaten zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist Ein etwaiges weiter gehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen. Für die Veräußerung und Einziehung von Aktien, die unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erworben werden, gelten die unter a) bis d) skizzierten Regeln. Zum 31. Dezember 2016 hatte die Gesellschaft weder eigene Aktien noch Eigenkapitalderivate im Bestand. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (§ 289 Abs. 4 Nr. 8 HGB) Es wurden keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots (§ 289 Abs. 4 Nr. 9 HGB) Die Angaben zu Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots sind im Vergütungsbericht enthalten. JAHRESABSCHLUSS
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AnhangALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG1 Vorschriften zur Rechnungslegung Die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) mit Sitz in München ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB41054). Der Jahresabschluss 2016 der pbb wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvor-schriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den rechtsform- beziehungsweise branchenspezifischen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Pfand-briefgesetzes (PfandBG) aufgestellt Maßgeblich für die Gliederung und den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV). Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) herausgegebenen Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) wurden beachtet. Der Jahresabschluss beinhaltet Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang. Ergänzend wurde ein Lagebericht nach den Vorgaben des § 289 HGB aufgestellt. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Vorstand der pbb hat den Jahresabschluss am 7. März 2017 unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Barreserve Die Barreserve ist zu Nennbeträgen bilanziert. Forderungen Forderungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 340e Abs. 2 HGB angesetzt Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag ist als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und wird kapital- und zeitanteilig aufgelöst und erfolgswirksam im Zinsergebnis berücksichtigt. Wertberichtigungen Für alle erkennbaren Einzelausfallrisiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen vorgesorgt Latente Ausfallrisiken im Kreditgeschäft sind durch Pauschalwertberichtigungen (PWB) gedeckt. Die Ermittlung erfolgte auf Basis der erwarteten Verluste. Die Wahlrechte gemäß § 340f Abs. 3 i.V.m. § 340c Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen. Wertpapiere Die Wertpapiere des Liquiditätsvorsorgebestandes werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip bilanziert, soweit sie nicht Gegenstand einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB sind oder zinsinduzierten Wertänderungen im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos des Bankbuches unterliegen. Unabhängig davon werden bonitätsbedingte Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Der Ansatz von Wertpapieren des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten beziehungsweise fortgeführten Anschaffungskosten. Die Bilanzierung erfolgt nach § 253 HGB i. V. m. § 340e HGB (gemildertes Niederstwertprinzip). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden die Wertpapiere im Anlagevermögen mit dem niedrigeren beizulegendem Wert angesetzt Die Prüfung auf Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt regelmäßig und wird widerlegbar angenommen, wenn bonitätsbedingt Zweifel an der Einbringlichkeit der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme bestehen. Für latente Ausfallrisiken der Wertpapiere des Anlagevermögens wurde eine pauschale Vorsorge gebildet. Die Ermittlung erfolgte auf Basis der erwarteten Verluste. Fällt der Grund für eine vorgenommene Abschreibung weg, sind Zuschreibungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorzunehmen. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte werden grundsätzlich stichtagsbezogene Transaktions-beziehungsweise Börsenkurse herangezogen. Sollten diese nicht vorhanden sein, werden anerkannte Bewertungsmodelle verwendet, bei denen die Modellparameter aus vergleichbaren Markttransaktionen abgeleitet werden. Falls für Transaktionen keine Transaktions- beziehungsweise Börsenpreise vorlagen, wurde auf interne Bewertungsmodelle zurückgegriffen. Bei der Bewertung finden grundsätzlich Marktparameter oder Marktpreise, die aus zwangsweisen Liquidationen oder Notverkäufen stammen, keine Anwendung. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern die Gründe der außerplanmäßigen Abschreibung entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und, sofern notwendig, um außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen werden anhand der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern notwendig, um außerplanmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich geltend gemacht werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150 € wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150 € bis 1.000 € wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet Dieser Sammelposten wird über fünf Geschäftsjahre linear abgeschrieben. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung An Mitarbeiter abgetretene Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen stellen Vermögensgegenstände dar, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen. Diese Ansprüche werden daher nach § 253 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen des jeweiligen Versorgungsplans verrechnet Als beizulegende Zeitwerte werden dabei die jeweiligen Rückkaufswerte angesetzt. Entsprechend werden Aufwendungen und Erträge aus den Rückdeckungsversicherungen und aus der Abzinsung der zugehörigen Pensionsrückstellungen verrechnet Aktivüberhänge aus dieser Vermögensverrechnung werden unter der entsprechenden Bezeichnung in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Derivate Derivative Finanzinstrumente dienen überwiegend der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung. Kundenderivate zur Sicherung von Zinsänderungsrisiken werden abgeschlossen, die regelmäßig durch gegenläufige Geschäfte am Interbankenmarkt abgesichert werden. Zinsbezogene derivative Finanzinstrumente werden überwiegend im Rahmen von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB oder im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos des Bankbuches (Bankbuchsteuerung) abgebildet Währungsbezogene derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Fremdwährungsumrechnung nach § 340h HGB berücksichtigt. Zinserträge und -aufwendungen aus derivativen Finanzgeschäften werden brutto ausgewiesen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Erfüllungs-und Ausgabebetrag der Verbindlichkeiten wird in Ausübung des Wahlrechts nach § 250 Abs. 3 HGB in die Rechnungsabgrenzung eingestellt, kapital- und zeitanteilig aufgelöst und erfolgswirksam im Zinsergebnis berücksichtigt. Der Ansatz von Zero-Bonds erfolgt mit dem Emissionsbetrag zuzüglich anteiliger Zinsen gemäß der Emissionsrendite. Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste werden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sofern die ursprüngliche Restlaufzeit einer Rückstellung mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, restlaufzeitspezifischen Zinssätzen. Sofern sich Drohverlustrückstellungen aus einer Zeitwertbewertung von schwebenden Geschäften auf Basis barwertiger Marktwertberechnungen ergeben, werden diese im Sinne des IDW RS HFA 4 Tz. 44 nicht abgezinst, sondern mit ihrem negativen Zeitwert angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird vom Abzinsungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung des Barwerts der Rückstellungen wird monatsgenau gerechnet. In die Bemessung der Rückstellungen für Rechtsrisiken gehen vor allem der Streitwert und mögliche Inanspruchnahmen ein. Dabei greift die pbb auch auf Gutachten von externen Anwälten zurück. Ergebnisse aus der Auf- und Abzinsung von Rückstellungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach der Projected Unit Credit Method bewertet Bei dieser Methode handelt es sich um ein sachgerechtes Verfahren, welches objektiv nachprüfbare Kriterien zugrunde legt. Für die Berechnungen lagen folgende Prämissen zugrunde:
1 Für die im Geschäftsjahr 2016 und 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder wurde von einem Einkommenstrend von 0% ausgegangen. Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen erfolgt für das Geschäftsjahr 2016 erstmals gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dabei wird der Zinssatz in Höhe von 4,01 % verwendet. Im Vorjahr erfolgte die Abzinsung pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre; dabei wurde der Zinssatz in Höhe von 3,89 % verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2016 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen 10 Jahre (4,01 %) sowie des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen 7 Jahre (3,24 %) beläuft sich auf 22 Mio. € und ist zur Ausschüttung gesperrt. Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen werden zum Nennbetrag abzüglich gebildeter Rückstellungen unter dem Strich ausgewiesen. Bewertungseinheiten Im Jahresabschluss der pbb werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB abgebildet Hierbei handelt es sich um Mikro-Bewertungseinheiten, bei denen das Zinsänderungsrisiko abgesichert wird. Berücksichtigt werden dabei nur solche Sicherungsbeziehungen, bei denen eine hohe Effektivität hinsichtlich der Sicherungswirkung zu erwarten ist. Der effektive Teil der Wertänderungen wird bei Grund- und Sicherungsgeschäften nicht gebucht (Einfrierungsmethode). Der ineffektive Teil aus dem abgesicherten Risiko von Bewertungseinheiten wird imparitätisch als Drohverlustrückstellung berücksichtigt. Wertänderungen aus nicht abgesicherten Risiken werden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ohne Berücksichtigung der bestehenden Bewertungseinheiten abgebildet Sofern der beizulegende Zeitwert von Derivaten, die nicht Teil einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB sind, unter deren Restbuchwert sinkt, wird in Höhe der Differenz eine Drohverlustrückstellung gebildet, soweit keine Berücksichtigung im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos des Bankbuches erfolgt. Verlustfreie Bewertung Die pbb hat gemäß der Stellungnahme zur verlustfreien Bewertung von zinstragenden Geschäften des Bankbuches (IDW RS BFA 3) zum Bilanzstichtag eine verlustfreie Bewertung unter Anwendung der barwertigen Methode durchgeführt. Als Bewertungsobjekt wird — dem Risikomanagement folgend — ein Zinsbuch mit bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften betrachtet Der errechneten barwertigen Marge der Bestandsgeschäfte im Zinsbuch werden darauf entfallende, bis zum Ablauf des Bestandes betrachtete, barwertig ermittelte Verwaltungs- und Risikokosten gegenübergestellt. Zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 bestand kein Verpflichtungsüberschuss aus dem Bewertungsobjekt. Währungsumrechnung Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Schulden und außerbilanzielle Geschäfte werden im Rahmen der besonderen Deckung nach § 340h i.V.m. § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet Die im Rahmen der Währungsumrechnung durch die Bank genutzte Konzeption der besonderen Deckung bezieht lediglich Fremdwährungsaktiva und -passiva ein, die eine Betrags- sowie Währungsidentität aufweisen. Sichergestellt wird die Erfüllung dieser zwei Kriterien durch ein internes Refinanzierungsmodell. Der Ausweis der hieraus resultierenden Umrechnungserträge und -aufwendungen erfolgte, abweichend von § 340a Abs. 1 i.V.m. § 277 Abs. 5 Satz 2 HGB, im Hinblick auf Klarheit und Übersichtlichkeit, nicht als gesonderte Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge beziehungsweise sonstige betriebliche Aufwendungen. Die entsprechenden Angaben erfolgten im Anhang unter den GuV-Posten 7 beziehungsweise 10. Offene Fremdwährungspositionen aus Grundgeschäften werden weitestgehend durch Kassageschäfte oder geeignete Derivate geschlossen. Umrechnungsergebnisse aus Positionsspitzen in einer Währung werden grundsätzlich imparitätisch behandelt. Erträge und Aufwendungen in fremder Währung werden mit dem Kurs ihres Entstehungstages erfasst. In diesem Gesamtkontext wurden die Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4) vollumfänglich beachtet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt Für den Ansatz latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB nimmt die pbb grundsätzlich die Möglichkeit der Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern in Anspruch. Ein Überhang aktiver über passive latente Steuern wird nicht angesetzt. Aktive Latenzen entstehen bei der pbb insbesondere durch die nur teilweise Ausübung des steuerlichen Wahlrechts bezüglich der Teilwertabschreibung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens, die Bildung steuerlich nicht anerkannter sonstiger Rückstellungen und aus einer steuerrechtlich abweichenden Bewertung von Pensionsrückstellungen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine passiven Latenzen. Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge erhöhen die aktiven Steuerlatenzen in Höhe ihrer Nutzbarkeit Die Bewertung der latenten Steuer erfolgt durch einen kombinierten Ertragsteuersatz von 27,7% (Vorjahr 27,7%), der die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag umfasst. Abschlussprüferhonorare Im Falle des § 285 Nr. 17 HGB zur Angabe des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wurde die Erleichterung in Anspruch genommen. Die Angabe ist im Konzernabschluss enthalten. Hinweise Der Jahresabschluss wird ab dem Geschäftsjahr 2016 in Millionen Euro (Mio. €) erstellt Die Vorjahresangaben wurden entsprechend angepasst Rundungsbedingt können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentwerten geringfügige Abweichungen ergeben. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG3 Zinsüberschuss (GuV Pos. 1 und 2) Im Hinblick auf die Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen, abweichend von § 340a Abs. 1 i.V.m. § 277 Abs. 5 Satz 1 HGB, nicht gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 1 Mio. € (2015: 3 Mio. €) sind unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Negative Zinserträge ergaben sich in Höhe von 15 Mio. € (2015:8 Mio. €) und positive Zinsaufwendungen in Höhe von 14 Mio. € (2015: 10 Mio. €) und resultierten hauptsächlich aus Swap-Transaktionen. Der Saldo aus den Erträgen aus der Rückdeckungsversicherung und Aufwendungen aus den Pensionsverpflichtungen betrug —2 Mio. € (2015: —7 Mio. €). 4 Provisionsüberschuss (GuV Pos. 5 und 6) Die Provisionserträge enthalten im Wesentlichen Vorausgebühren in Höhe von 8 Mio.€ (2015: 8 Mio. €) und Gebühren für die Übernahme des Kreditrisikos aus von einer Tochtergesellschaft gewährten Krediten in Höhe von 1 Mio. € (2015: 27 Mio. €). Die Provisionsaufwendungen beinhalten unter anderem Aufwendungen für Gebühren aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft in Höhe von 2 Mio. € (2015: 2 Mio. €). 5 Sonstige betriebliche Erträge (GuV Pos. 7) In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind unter anderem folgende Einzelposten enthalten: scroll
6 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (GuV Pos. 8) Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus Personalaufwendungen in Höhe von 108 Mio. € (2015: 126 Mio. €) und anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 95 Mio. € (2015: 89 Mio. €) zusammen. 7 Sonstige betriebliche Aufwendungen (GuV Pos. 10) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten im Wesentlichen Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen im Nichtkreditgeschäft in Höhe von 24 Mio. € (2015: 3 Mio. €) und Aufwendungen für die Bankenabgabe in Höhe von 21 Mio. € (2015: 18 Mio. €). 8 Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (GuV Pos. 13 und 14) In dem GuV-Posten sind Nettoerträge aus Zuschreibungen, Verkaufsgewinnen beziehungsweise Abschreibungen bei Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 93 Mio.€ (2015: Nettoaufwendungen von 2 Mio. €) enthalten. Aus Anteilen an Beteiligungen und an verbundenen Unternehmen fielen Nettoerträge in Höhe von weniger als 1 Mio. € (2015: 4 Mio. €) an. 9 Außerordentliches Ergebnis (GuV Pos. 20) Das Außerordentliche Ergebnis enthält wie im Vorjahr vor allem Zuführungen und Auflösungen von Restrukturierungsrückstellungen. 10 Steuern vom Einkommen und Ertrag (GuV Pos. 21) Von den Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von insgesamt 59 Mio. € (2015: 40 Mio. €) entfielen 35 Mio. € (2015: 13 Mio. €) auf das laufende Jahr und 24 Mio. € (2015: 27 Mio. €) auf Vorjahre. ANGABEN ZUR BILANZ11 Hypothekendarlehen (Aktivpos. 2 und 3)/Pfandbriefumlauf (Passivpos. 1, 2 und 3) Deckungsrechnung scroll
12 Restlaufzeiten ausgewählter Bilanzposten Restlaufzeiten ausgewählter Bilanzpositionen scroll
13 Nachrangige Vermögensgegenstände (Aktivpos. 2, 3, 4 und 11) In der Bilanz sind, wie auch im Vorjahr, keine nachrangigen Vermögensgegenstände enthalten. 14 Aufteilung der börsenfähigen Wertpapiere und Finanzanlagen (Aktivpos. 4, 5, 6 und 7) Die in den entsprechenden Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere teilen sich nach börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapieren wie folgt auf: Börsenfähigkeit von Wertpapieren und Finanzanlagen scroll
15 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivpos. 4) Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (Aktivpos. 4) hat die pbb fremde Anleihen mit einem Bilanzwert in Höhe von 11.149 Mio. € (2015: 13.091 Mio. €) im Bestand. Davon sind 9.275 Mio. € (2015: 10.919 Mio. €) wie Anlagevermögen und 1.874 Mio. € (2015: 2.172 Mio. €) wie Umlaufvermögen bewertet. Insgesamt sind Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 6.079 Mio. € (2015: 7.378 Mio. €) nicht mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert von 5.640 Mio. € (2015: 6.953 Mio. €) bewertet Die unterlassenen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert in Höhe von 439 Mio. € (2015: 425 Mio. €) teilen sich auf die folgenden Emittentengruppen auf: Unterlassene Abschreibungen nach Emittenten scroll
Bei allen Wertpapieren mit unterlassenen Abschreibungen geht die pbb davon aus, dass der Zeitwert lediglich vorübergehend unter dem Buchwert liegt Zahlungsstörungen beziehungsweise Zweifel an der Einbringlichkeit dieser Wertpapiere bestehen nicht. Im folgenden Jahr werden vom Bestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere 2.876 Mio. € (2015: 2.576 Mio. €) fällig. 16 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktivpos. 6 und 7) Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktivpos. 7) scroll
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Finanzzahlen aus dem Geschäftsjahr 2015. Sonstige Beteiligungen (Aktivpos. 6) scroll
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Finanzzahlen aus dem Geschäftsjahr 2015. Die Gesellschaft Gfi-Gesellschaft für Immobilienentwicklung und -verwaltung mbH i.L., Stuttgart, wurde am 14. Dezember 2016 endgültig liquidiert. Die Gesellschaft Hayabusa Godo Kaisha i.L., Tokio, wurde am 28. Juni 2016 endgültig liquidiert. Bei der Ragnarök Vermögensverwaltung AG & Co. KG, München, erfolgte eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert in Höhe von 291 Tsd. €. Bei der IMMO Immobilien Management GmbH & Co. KG, München, erfolgte eine Wertaufholung in Höhe von 226 Tsd.€. Bei den Beteiligungen (Aktivpos. 6) und den Anteilen an verbundenen Unternehmen (Aktivpos. 7) war die Bank mit Ausnahme der Ragnarök Vermögensverwaltung AG & Co. KG, München, bei keinem Unternehmen unbeschränkt haftender Gesellschafter. Alle anderen Beteiligungen liegen unter 20 %. Weitere Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, bei denen die Beteiligung 5 % der Stimmrechte überschreitet, liegen nicht vor. Devisenkurse zum 31. Dezember 2016 scroll
17 Treuhandgeschäfte (Aktivpos. 8 und Passivpos. 4) Das Treuhandvermögen und die Treuhandverbindlichkeiten beliefen sich wie im Vorjahr auf weniger als 1 Mio. €. 18 Immaterielle Anlagewerte (Aktivpos. 9) Im ausgewiesenen Wert der immateriellen Anlagewerte ist entgeltlich erworbene Software mit 4 Mio. € (2015: 6 Mio. €) enthalten. 19 Sachanlagen (Aktivpos. 10) Im ausgewiesenen Wert der Sachanlagen ist die Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 8 Mio. € (2015: 11 Mio. €) enthalten. 20 Entwicklung des Anlagevermögens – Anlagespiegel – (Aktivpos. 4, 6, 7, 9 und 10) Anlagenspiegel scroll
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Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. 21 Sonstige Vermögensgegenstände (Aktivpos. 11) Der Posten enthält im Wesentlichen Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von 47 Mio. € (2015: 21 Mio. €) und einen Ausgleichsposten aus der Bewertung der gesicherten Fremdwährungsgeschäfte in Höhe von 31 Mio. € (2015: 114 Mio. €). Zudem wurden im Rahmen der Bankenabgabe geleistete Barsicherheiten in Höhe von 11 Mio. € (2015: 8 Mio. €) in diesem Posten ausgewiesen. Aufgrund des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden in den sonstigen Vermögensgegenständen nicht verpfändete Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen für Pensionen in Höhe von 2 Mio. € (2015: 7 Mio. €) ausgewiesen. Die Zeitwerte der verpfändeten Ansprüche aus Altersversorgungsverpflichtungen werden — sofern vorhanden — nach Verrechnung mit den rückgedeckten Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Altersteilzeit in der Position „aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. 22 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Aktivpos. 13) Zum 31. Dezember 2016 wurde wie im Vorjahr kein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB ausgewiesen. 23 Rechnungsabgrenzung (Aktivpos. 12 und Passivpos. 6) Rechnungsabgrenzungsposten scroll
24 Sonstige Verbindlichkeiten (Passivpos. 5) Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen den Ausgleichsposten aus Währungsderivaten in Höhe von 143 Mio. € (2015: 35 Mio. €). 25 Pensionsrückstellungen (Passivpos. 7a) Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unter diesem Posten ausschließlich Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Verrechnung des Deckungsvermögens ausgewiesen (Pensionsrückstellung 215 Mio. € [2015: 225 Mio. €]), davon mit Deckungsvermögen in Höhe von 196 Mio. € (2015: 178 Mio. €) verrechnet. Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene betrugen 62 Mio. € (2015: 64 Mio. €). 26 Andere Rückstellungen (Passivpos. 7c) In den anderen Rückstellungen sind folgende wesentlichen Einzelposten enthalten:
27 Nachrangige Verbindlichkeiten (Passivpos. 8) Es handelt sich bei diesem Posten um Schuldscheindarlehen, Inhaberschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen. Für die festverzinslichen Emissionen liegt die Verzinsung zwischen 3,25% p.a und 8,06% p.a Die Fälligkeitstermine liegen in den Jahren 2017 bis 2037. Bei den nachrangigen Verbindlichkeiten sind Zinsaufwendungen in Höhe von 53 Mio. € (2015: 66 Mio. €) angefallen. In der Bilanz sind unter diesem Posten anteilige Zinsen in Höhe von 31 Mio. € (2015: 38 Mio. €) enthalten. Zwei in diesem Posten enthaltene und in Euro begebene Emissionen übersteigen 10% des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten: scroll
Die Bedingungen der Mittelaufnahmen sind so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des § 10 Abs. 5 KWG entsprechen. Die vorzeitige Rückzahlung ist bis zum 14. Juni 2017 vorbehaltlich des Eintritts bestimmter Rückzahlungsereignisse (sog. Company Redemption Events) grundsätzlich ausgeschlossen. 28 Genussrechtskapital (Passivpos. 9) Zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 hatte die pbb kein Genussrechtskapital im Bestand. 29 Fonds für allgemeine Bankrisiken (Passivpos. 10) Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurden im Geschäftsjahr 2016 wie im Vorjahr keine Beträge zugeführt oder entnommen, sodass sich der Fonds unverändert auf 47 Mio. € belief. 30 Entwicklung des Eigenkapitals (Passivpos. 11) Das gezeichnete Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist Die Kapitalrücklage enthält neben einer Einzahlung in die Rücklagen aus einem vergangenen Geschäftsjahr die Agiobeträge aus der Ausgabe der Aktien. Als Gewinnrücklagen werden grundsätzlich nur Beträge ausgewiesen, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche Gewinnrücklagen und andere Gewinnrücklagen. scroll
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31 Gezeichnetes Kapital (Passivpos. 11a) Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag 380 Mio. € (2015: 380 Mio. €). Das Grundkapital (Passivpos. 11 aa) betrug in den gesamten Geschäftsjahren 2016 und 2015 380.376.059,67 €, eingeteilt in 134.475.308 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund 2,83 € je Stückaktie. Eigene Aktien hatte die pbb in den gesamten Geschäftsjahren 2016 und 2015 nicht im Bestand. Bezüglich des genehmigten und bedingten Kapitals wird auf die Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB unter den Sonstigen Angaben im Lagebericht verwiesen. 32 Kapitalrücklage (Passivpos. 11b) Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Einzahlungen in die Kapitalrücklage oder Entnahmen aus der Kapitalrücklage vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2015 wurde aus der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eine Entnahme in Höhe von 1.628 Mio. € vorgenommen, um die Verlustvorträge zu kompensieren und den Bilanzgewinn auf die Höhe des zur Ausschüttung vorgesehenen Betrags von 58 Mio. € aufzufüllen. 33 Gewinnrücklagen (Passivpos. 11c) In den Geschäftsjahren 2016 und 2015 blieb die gesetzliche Rücklage unverändert. Den anderen Gewinnrücklagen wurde ein Betrag von 97 Mio. € zugeführt (2015: 0 Mio. €). 34 Fremdwährungspositionen Der Gesamtbetrag an Vermögensgegenständen in Fremdwährung belief sich auf 8.259 Mio. € (2015: 8.635 Mio. €). Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestanden zum Jahresende in Höhe von 8.247 Mio. € (2015: 8.643 Mio. €). 35 Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Folgende Vermögensgegenstände wurden für eigene Verbindlichkeiten als Sicherheit übertragen: Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände scroll
Alle in der Tabelle aufgeführten Vermögensgegenstände wurden für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragen. Zudem wurden zum Bilanzstichtag Barsicherheiten im Zusammenhang mit Bankenabgaben in Höhe von 11 Mio. € (2015: 8 Mio. €) gestellt. 36 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen scroll
SONSTIGE ANGABEN37 Ergänzende Angaben nach § 28 Pfandbriefgesetz (PfandBG) Umlaufende Hypothekenpfandbriefe und dafür verwendete Deckungswerte scroll
Laufzeitstruktur (Restlaufzeit) nominal scroll
Weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe zum 31. Dezember 2016 scroll
Weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe zum 31. Dezember 2015 scroll
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen, und nach Nutzungsart 31. Dezember 2016 scroll
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Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen, und nach Nutzungsart 31. Dezember 2015 scroll
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Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen scroll
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Größengruppen scroll
Kennzahlen zu Hypothekenpfandbriefen und dafür verwendeter Deckungswerte scroll
Zwangsmaßnahmen (Aktivpos. 2 und 3) scroll
Eingesteigerte beziehungsweise übernommene Objekte (Aktivpos. 10 und 11): Im Berichtsjahr hat die pbb wie auch im Vorjahr keinen Rettungserwerb zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken tätigen müssen. Zinsrückstände (Aktivpos. 2 und 3): Der Gesamtbetrag der Rückstände auf die von Hypothekenschuldnern zu entrichtenden Zinsen, soweit diese nicht in Vorjahren abgeschrieben wurden, betrug 2016 und 2015 für gewerbliche Nutzungen weniger als 1 Mio. € und zu Wohnzecken dienend weniger als 1 Mio. €. Umlaufende öffentliche Pfandbriefe und dafür verwendete Deckungswerte scroll
Laufzeitstruktur (Restlaufzeit) nominal scroll
Zur Deckung von öffentlichen Pfandbriefen verwendete Forderungen 31. Dezember 2016 scroll
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Zur Deckung von öffentlichen Pfandbriefen verwendete Forderungen 31. Dezember 2015 scroll
Zum Bilanzstichtag gab es wie im Vorjahr keine mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen und sowie keine Forderungen, bei denen der jeweilige Rückstand mindestens 5% der Forderung beträgt. Zur Deckung von öffentlichen Pfandbriefen verwendete Forderungen nach Größengruppen scroll
Kennzahlen zu öffentlichen Pfandbriefen und dafür verwendeter Deckungswerte scroll
38 Eventualverbindlichkeiten (Passivpos. 1 b unter dem Strich) Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 171 Mio. € (2015: 184 Mio. €) wurden im Rahmen des Bankgeschäfts gewährt Vor Gewährung erfolgt eine sorgfältige Bonitätsprüfung der potenziellen Bürgschafts- beziehungsweise Garantienehmer. Nachfolgende Bonitätsverschlechterungen werden intensiv beobachtet Ihnen wird gegebenenfalls durch eine entsprechende Rückstellungsbildung Rechnung getragen. Latente Risiken aus den Bürgschafts- beziehungsweise Gewährleistungsverträgen werden durch zusätzliche Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt Für weitergehende zukünftige Ausfälle in diesem Zusammenhang hat die pbb keine Anhaltspunkte. 39 Andere Verpflichtungen (Passivpos. 2c unter dem Strich) In den ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 3.802 Mio. € (2015: 2.946 Mio. €) sind Hypothekendarlehenzusagen in Höhe von 3.253 Mio. € (2015: 2.513 Mio. €) und an den öffentlichen Sektor gewährte Darlehenszusagen in Höhe von 540 Mio. € (2015: 433 Mio. €) enthalten. Vor Zusageerteilung erfolgt eine sorgfältige Bonitätsprüfung der potenziellen Darlehensnehmer. Nachfolgende Bonitätsverschlechterungen werden intensiv beobachtet Ihnen wird gegebenenfalls durch eine entsprechende Rückstellung Rechnung getragen. Latente Risiken in den unwiderruflichen Kreditzusagen werden durch zusätzliche Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Für weitergehende zukünftige Ausfälle hat die pbb keine Anhaltspunkte. 40 Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 bestanden unkündbare Mietverhältnisse für Grundstücke und Gebäude sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zukünftige Mindestmietzahlungen nach Fristen scroll
Zudem bestanden zum Bilanzstichtag Verpflichtungen aus Bankenabgaben in Form von gestellten Sicherheiten in Höhe von 11 Mio. € (2015: 8 Mio. €). Andere zum Bilanzstichtag bestehende sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen im geschäftsüblichen Rahmen. 41 Rechtsrisiken (Prozessrisiken) Die pbb ist verpflichtet, in allen Jurisdiktionen, in denen sie ihre Geschäftstätigkeit ausübt, eine Vielzahl von rechtlichen und aufsichtlichen Vorgaben und Vorschriften einzuhalten, unter anderem bestimmte Verhaltensgebote zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zur Bekämpfung von Geldwäsche, zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung, zur Verhütung von strafbaren Handlungen, zur Regelung des Außenhandels und zur Wahrung von Bank-, Geschäfts- und Datengeheimnis. Aufgrund der Natur und der internationalen Erstreckung seiner Geschäftstätigkeit und der Vielzahl der maßgeblichen Vorgaben und Vorschriften ist die pbb in einigen Ländern an Gerichts-, Schieds- und behördlichen Verfahren beteiligt. Zu diesen Fällen gehören auch Strafverfahren sowie die Geltendmachung von Ansprüchen, bei denen die Anspruchshöhe von denen, die entsprechende Ansprüche geltend machen, nicht beziffert wird. Für die ungewissen Verbindlichkeiten aus diesen Verfahren bildet die pbb Rückstellungen, wenn der mögliche Ressourcenabfluss hinreichend wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung schätzbar ist. Die Wahrscheinlichkeit für den Ressourcenabfluss, der aber regelmäßig nicht mit Gewissheit eingeschätzt werden kann, hängt in hohem Maße von dem Ausgang der Verfahren ab. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und die Bezifferung der ungewissen Verbindlichkeit hängen überwiegend von Einschätzungen ab. Die tatsächliche Verbindlichkeit kann erheblich von dieser Einschätzung abweichen. Bei der Bilanzierung der einzelnen Fälle analysiert die pbb die Entwicklungen der einzelnen Verfahren wie auch vergleichbarer Verfahren und verlässt sich hierbei, abhängig von der Bedeutung und der Schwierigkeit des konkreten Falls, auf die eigene Expertise oder auf Gutachten externer Berater, vor allem Rechtsberater. Die für die Verfahren gebildeten Rückstellungen werden nicht einzeln ausgewiesen, da die pbb davon ausgeht, dass die Offenlegung deren Ausgang ernsthaft beeinträchtigen würde. In einem Spruchverfahren anlässlich der Verschmelzung von drei Hypothekenbankenvorgängern der pbb im Jahr 2001 ergibt sich auf der Grundlage einer vom Landgericht München I angeordneten Neubegutachtung eine Zuzahlung von durchschnittlich 1,00 € je Aktie. Die möglichen Nachzahlungsansprüche belaufen sich auf bis zu 9,4 Mio. € zuzüglich Zinsen seit 2001. Das Landgericht München I hat dennoch die Anträge der Antragsteller auf Erhöhung der Abfindung zurückgewiesen. Gegen den Beschluss haben einzelne Antragsteller Beschwerde eingelegt Nachdem das Landgericht München I der Beschwerde nicht abgeholfen hatte, ist das Beschwerdeverfahren seit Mitte 2015 beim Oberlandesgericht München anhängig. Durch die in den Jahren 2008 ff. entstandenen Jahresfehlbeträge beziehungsweise die entstandenen Bilanzverluste der pbb entfielen auf die von den Vorgängerinstituten emittierten Genussscheine erhebliche Verlustteilnahmen, wodurch sich die Rückzahlungsbeträge reduzierten. Die Verzinsung war deshalb ausgefallen. Einzelne Investoren haben deswegen Klage erhoben und insbesondere einzelne unterschiedliche Klauseln der Verlustbeteiligung und der Wiederauffüllung nach Verlustbeteiligung angegriffen. Hierbei sind vor allem die Fragen relevant, welche Bilanzpositionen bei der Berechnung der Verlustbeteiligung zu berücksichtigen sind und ob eine Wiederauffüllung bei Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Bilanzgewinns oder eines anderweitigen Gewinns vorzunehmen sei. Die befassten Gerichte haben im Hinblick auf die einzelnen Genussscheine Entscheidungen entgegen der Rechtsauffassung der pbb getroffen. Teils sind die Entscheidungen rechtskräftig, teils hat die Bank Rechtsmittel eingelegt Derzeit sind Klagen mit einem Streitwert von 65,4 Mio. € rechtshängig. Diese Klagen können im Ergebnis zu einer teilweisen oder vollständigen Erhöhung der Rückzahlungsansprüche, zur Nachzahlung ausgefallener Kuponzahlungen und zu Zinsansprüchen der Kläger führen. Weitere Klagen können folgen. Die Bank strebt vergleichsweise Beilegungen an, schöpft erforderlichenfalls aber die gegebenen Rechtsmittel aus. Für Prozesskosten der ersten und zweiten Finanzgerichtsinstanz gegen kürzlich ergangene Steuerbescheide der Jahre 2003 bis 2008 betreffend strittige Betriebsprüfungsfeststellungen bei einem der Vorgängerinstitute der pbb wurde eine Rückstellung in Höhe von 4,8 Mio. € gebildet. Die Hypo Real Estate Bank International AG hat im Februar 2007 im Rahmen der synthetischen Verbriefungstransaktion „Estate UK-3" (UK-3) Credit Linked Notes (CLN) zur Absicherung eines UK-Kreditportfolios begeben. Das Portfolio bestand aus 13 Darlehen, die 110 Gewerbeimmobilien finanzierten. Die CLNs haben ein Volumen von 113,68 Mio. GBP in sechs Klassen mit sequenzieller Verlustallokation. Der größte Einzelkredit dieses Portfolios in Höhe von rund 176 Mio. GBP wurde später notleidend. Die zugrunde liegenden Sicherheiten wurden im Januar 2016 verwertet Der erzielte Verwertungserlös lag deutlich unter dem ursprünglichen Wert der Sicherheiten. Der ausfallbedingte Verlust beträgt circa 113 Mio. GBP. Die pbb hat am 30. November 2016 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte als Treuhänder von UK-3 beantragt, dass den Investoren in UK-3 diese Verluste zugewiesen werden. Deloitte hat der pbb am 13. Dezember 2016 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht Zweifel an der Zulässigkeit der Verlustzuweisung bestehen, und wird nun einen Gutachter (Expert) bestellen, der über die Verlustzuweisung entscheiden wird. Die pbb ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die geplante Verlustzuweisung vorliegen. Sollte die Verlustzuweisung allerdings ganz oder teilweise unzulässig sein, hätte die pbb diese Verluste insoweit zu tragen. Im Übrigen hat kein gerichtliches Verfahren, bei dem die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen nach der Einschätzung des Vorstands nicht unwahrscheinlich oder das aus anderen Gründen für die pbb von materieller Bedeutung ist, einen bezifferten Streitwert von mehr als 5 Mio. €. Daneben gibt es aber aufsichtliche Verfahren, bei denen das Risiko eines materiellen Abflusses von Ressourcen gegeben ist. 42 Finanzderivate Nachstehend sind die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten derivativen Geschäfte entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses für Bilanzierung des Bundesverbandes deutscher Banken i.V.m. § 285 Nr. 19 HGB dargestellt. Die Finanzderivate werden fast ausschließlich zur Sicherung gegen Zins- und Währungsrisiken (nur OTC-Produkte) im Rahmen der Aktiv-/Passivsteuerung und der Mikro-Steuerung abgeschlossen. Dem negativen Saldo aus den Marktwerten der Finanzderivate stehen insoweit grundsätzlich positive Marktwerte aus den korrespondierenden Bilanzgeschäften gegenüber. Kontrahenten bei den Derivaten sind Staaten, Banken und Finanzinstitute aus dem OECD-Raum sowie Kunden. Die Kundenderivate werden ausschließlich zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft abgeschlossen. Zur Reduzierung sowohl des ökonomischen als auch des regulatorischen Kreditrisikos (Adressen-ausfallrisikos) werden zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen abgeschlossen. Dadurch können die positiven und negativen Marktwerte der unter einer Aufrechnungsvereinbarung einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet (Netting) sowie die regulatorischen zukünftigen Risikozuschläge dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen des Netting-Prozesses reduziert sich das Kreditrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem einzelnen Vertragspartner. Sowohl für die regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung der Kreditengagements werden derartige risikoreduzierende Techniken nur dann eingesetzt, wenn sie bei Insolvenz des Geschäftspartners in der jeweiligen Rechtsordnung auch durchsetzbar sind. Zur Prüfung der Durchsetzbarkeit werden dafür erstellte Rechtsgutachten genutzt. Darüber hinaus geht die pbb mit ihren Geschäftspartnern auch Sicherheitenvereinbarungen ein, um die sich nach einem Netting ergebende Nettoforderung/-verbindlichkeit abzusichern (Erhalt oder Stellung von Sicherheiten). Dieses Sicherheitenmanagement führt zur Kreditrisikominderung durch zeitnahe (meist tägliche) Bewertung und Anpassung des unbesicherten Kreditrisikos je Kontrahent. Das Nominalvolumen der nicht bilanzwirksamen Geschäfte beträgt zum 31. Dezember 2016 85.039 Mio. € (2015: 90.414 Mio. €). Das Adressenausfallrisiko beläuft sich zu diesem Zeitpunkt nach der Marktbewertungsmethode (ungenettet) auf 6.316 Mio. € (2015: 7.612 Mio. €) - entspricht 7,4% des Nominalvolumens (2015: 8,4%). Der beizulegende Zeitwert der Derivate wurde auf der Basis allgemein anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet (Discounted-Cashflow-, Black-Scholes-, Hull-White, Bachelier-Modell). Finanzderivate scroll
Für die Finanzderivate werden folgende Wertkomponenten in der Bilanz gezeigt: scroll
43 Kreditderivate Die pbb tritt wie im Vorjahr weder als Sicherungsgeber noch als Sicherungsnehmer in Form von Kreditderivaten auf. 44 Bewertungseinheiten Bei der pbb werden derzeit nur Zinsrisiken im Rahmen von Bewertungseinheiten abgebildet Die Buchwerte der in Bewertungseinheiten einbezogenen Grundgeschäfte (bei Derivaten der Fair Value) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bewertungseinheiten scroll
Die Höhe der in Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken (entspricht dem risikoinduzierten Fair-Value-Anteil) ergibt sich aus folgender Übersicht: Höhe der abgesicherten Risiken scroll
Der negative unwirksame Teil stellt die aus Bewertungseinheiten mit negativer Ineffektivität resultierenden Effekte dar, für die eine Drohverlustrückstellung aus schwebenden Geschäften zu bilden ist. Im aktuellen Jahr wurden 7 Mio. € an Drohverlustrückstellungen aufgelöst (2015: Auflösung von 11 Mio. €). Zum 31. Dezember 2016 besteht eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 22 Mio. € (2015: 29 Mio. €). Aufgrund der Vorgehensweise der pbb, Grund- und Sicherungsgeschäfte zu analogen oder sehr ähnlichen Konditionen abzuschließen, ist zu erwarten, dass die Risiken der zu Bewertungseinheiten zusammengefassten Geschäfte vergleichbar sind und sich weitestgehend gegenläufig entwickeln. Grundsätzlich werden die Sicherungsbeziehungen bis zur Fälligkeit der Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Frühere Auflösungen oder zeitlich begrenzte Absicherungen sind in Einzelfällen möglich. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen werden Sensitivitäts- und Regressionsanalysen herangezogen. Zur rechnerischen Ermittlung des Betrages der bisherigen Unwirksamkeit werden die risikoinduzierten Werte von Grund- und Sicherungsgeschäft gegenübergestellt. 45 Organe Aufsichtsrat der pbb im Geschäftsjahr 2016 scroll
Vorstand der pbb im Geschäftsjahr 2016 scroll
46 Angaben gemäß § 340a Abs. 4 HGB In den Geschäftsjahren 2016 und 2015 haben neben den gesetzlichen Vertretern auch keine anderen Mitarbeiter Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB wahrgenommen. 47 Mitarbeiter scroll
48 Angaben gemäß § 285 Nr. 9a bis 9c HGB Bezüge an Vorstandsmitglieder der pbb scroll
1)
Die Bezüge der im Jahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder betrugen im Jahr 2015
2.172 Tsd. €. Rückstellungen für Pensionen an Vorstandsmitglieder der pbb scroll
1)
Für im Geschäftsjahr 2015 amtierende Vorstandsmitglieder betrugen die Rückstellungen
für Pensionen per 31.12.2015 1.150 Tsd. €. Bezüge an Aufsichtsratsmitglieder der pbb scroll
1)
Die Bezüge der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder betrugen
im Jahr 2015 € 384 Tsd. Mitglieder des Aufsichtsrats der pbb erhielten im Jahr 2016 keine Bezüge für nicht mandatsbezogene, persönlich erbrachte Leistungen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegenüber amtierenden Organmitgliedern aus Krediten oder Vorschüssen. 49 Haftungsverhältnisse gemäß § 285 Nr. 27 HGB Die Angabe zu Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnisses im Sinne des § 251 HGB erfolgen unterhalb der Bilanz sowie in den Anhangangaben „Eventualverbindlichkeiten (Passivpos. 1 b unter dem Strich)" und „Andere Verpflichtungen (Passivpos. 2c unter dem Strich)" sowie „Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen". 50 Mitteilungen nach § 21ff. WpHG Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die der pbb nach § 21 Abs. 1, 1 a WpHG mitgeteilt worden sind. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus weisen wir in der nachfolgenden Tabelle auch die im Geschäftsjahr 2016 mitgeteilten meldepflichtigen Optionen nach § 25 WpHG und Stimmrechte und Optionen nach § 25a WpHG aus. Sämtliche Beteiligungsmeldungen wurden von der pbb im Geschäftsjahr 2016 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG veröffentlicht und sind unter anderem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pfandbriefbank.com/investor-relations/pflichtveroeffentlichungen unter dem Punkt „Stimmrechtsmitteilungen" abrufbar. Wir weisen darauf hin, dass die Angaben zu den Beteiligungen zwischenzeitlich überholt sein können. scroll
51 Konzernabschluss gemäß § 285 Nr. 14a HGB Die pbb erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht Daneben besteht die Möglichkeit, den Konzernabschluss im Internet unter im Bereich „Investor Relations" unter dem Menüpunkt „Finanzberichte" (httpp://www.pfandbriefbank.com/investor-relations/finanzberichte.html) einzusehen. 52 Einzelne Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung gemäß § 285 Nr. 31 HGB Infolge der Einigung mit der Republik Österreich bezüglich der Wertpapiere der Heta Asset Resolution AG („Heta") resultierte im Berichtsjahr ein positiver Effekt in Höhe von 104 Mio. €. 53 Gewinnverwendungsvorschlag gemäß § 285 Nr. 34 HGB Ausgehend von einem Bilanzgewinn nach handelrechtlichen Vorschriften (HGB) für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 141.199.073,40 €, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 1,05 € je Stückaktie vor, was basierend auf den insgesamt emittierten Aktien von 134.475.308 Stück zu einer Dividendensumme von 141.199.073,40 € führt. 54 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahrs gemäß § 285 Nr. 33 HGB Am 13. Januar 2017 setzte DBRS nachrangige Schuldverschreibungen von 27 europäischen Banken, einschließlich der pbb, auf „Under Review with Negative Implications". Die Ratingagentur erwartet eine Herabstufung um eine Ratingstufe mit der Begründung, dass die Wahrscheinlichkeit von Verlusten unter der BRRD für alle nachrangigen Verbindlichkeiten gestiegen ist Der Review soll innerhalb von 90 Tagen aufgelöst werden. Darüber hinaus ergaben sich nach dem 31. Dezember 2016 keine wesentlichen Ereignisse. 55 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ist auf der Internetseite (http://www.pfandbriefbank.com/investor-relations/pflichtveroeffentlichungen.html) sowie auch in diesem Geschäftsbericht veröffentlicht.
München, den 7. März 2017 Deutsche Pfandbriefbank AG Der Vorstand Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Dr. Bernhard Scholz Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der pbb, München, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Bank so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Bank beschrieben sind.
München, den 7. März 2017 Deutsche Pfandbriefbank AG Der Vorstand Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Dr. Bernhard Scholz Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Deutsche Pfandbriefbank AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
München, den 7. März 2017 KPMG AG Dielehner, Wirtschaftsprüfer Winner, Wirtschaftsprüfer WEITERE INFORMATIONEN
Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur UnternehmensführungENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AktG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Seit dem 16. Juli 2015 ist die Deutsche Pfandbriefbank AG („pbb") börsennotiert und unterliegt seither der Berichtspflicht nach § 161 AktG. Die erstmalige Entsprechenserklärung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex vom 14. August 2015 sowie alle nachfolgenden Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pfandbriefbank.com/investor-relations/pflichtveroeffentlichungen.html veröffentlicht Die zuletzt von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung datiert vom 26. Februar 2016. Vorstand und Aufsichtsrat der pbb (die Gesellschaft) haben gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht („comply or explain"). Vorstand und Aufsichtsrat der pbb erklären insoweit, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 und auch in der künftigen Fassung vom 7. Februar 2017, welche noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, im Geschäftsjahr 2016 entsprochen wurde und auch jetzt entsprochen wird.
München, 24. März 2017
Der Vorstand Der Aufsichtsrat CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT Die pbb ist eine führende europäische Spezialbank für die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die öffentliche Investitionsfinanzierung und zählt zu den größten Emittenten von Pfandbriefen. Die pbb ist seit dem 16. Juli 2015 eine im Prime Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse notierte börsennotierte Aktiengesellschaft Sie gehört seit dem 21. September 2015 dem M DAX® an. Die pbb hält jährlich mindestens eine Hauptversammlung ab. Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex Die aktuelle sowie die vorangegangenen Entsprechenserklärungen der Gesellschaft nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pfandbriefbank.com/investor-relations/pflichtveroeffentlichungen.html zugänglich. Beschreibung der Arbeitsweise von Aufsichtsrat und Vorstand Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse regelmäßig und zeitnah über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des pbb Konzerns. In den Sitzungen wird auch über die Risikolage, das Risikomanagement, das Neugeschäft, die Liquiditätsstrategie sowie über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, berichtet. Der Vorstandsvorsitzende steht mit dem Aufsichtsrats- beziehungsweise den Ausschussvorsitzenden laufend über wichtige Entwicklungen in Kontakt. Regelmäßig erörtert werden im Aufsichtsrat beziehungsweise seinen Ausschüssen zudem die Entwicklung im Kreditgeschäft und die Kreditpolitik insgesamt, alle berichtspflichtigen Kreditengagements, die Risikoentwicklung, die Risikosteuerung, die geschäftspolitische Ausrichtung sowie die Entwicklungen und Tendenzen der Märkte im Aktiv- und Passivgeschäft. Vorstand Der Vorstand leitet die pbb in eigener Verantwortung nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Zudem unterwirft er sich den selbst gesetzten Regelungen des für alle Mitarbeiter geltenden internen Verhaltenskodex, der auf der Internetseite der Bank veröffentlicht ist. Im Berichtsjahr waren die Mitglieder des Vorstands der pbb jeweils für die folgenden Ressorts zuständig:
Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse der pbb verpflichtet, dürfen bei ihren Entscheidungen persönliche Interessen nicht verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für die pbb einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, nicht für sich nutzen. Die Vorstandsmitglieder müssen ihre Vorstandskollegen auf die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes hinweisen und tatsächlich auftretende Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat beziehungsweise Präsidial- und Nominierungsausschuss gegenüber unverzüglich offenlegen. Im Berichtsjahr ist kein derartiger Fall aufgetreten. Die pbb gewährt keine Kredite an Mitglieder des Vorstands. Nach Kenntnis der pbb hielten die Vorstandsmitglieder sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen im Berichtsjahr keine Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumente in einem meldepflichtigen Umfang. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand kontinuierlich und berät diesen regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Er besteht satzungsgemäß aus neun Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder von den Anteilseignern und drei Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß DrittelBG zu wählen sind. Auf der Hauptversammlung am 13. Mai 2016 wurden von den Aktionären die bisherigen Anteilseignervertreter erneut sowie Oliver Puhl erstmals in den Aufsichtsrat gewählt Zuvor hatte bereits die Belegschaft bei der Wahl im April die bisherigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wiedergewählt. Die aktuellen Wahlperioden und Amtszeiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat enden mit einer Ausnahme mit Ablauf der Hauptversammlung 2021, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt Die Amtszeit von Dr. Hedda von Wedel endet hiervon abweichend mit Ablauf der Hauptversammlung 2018, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt Die nächsten regulären Wahlen zum Aufsichtsrat auf der Arbeitnehmerseite finden 2021 statt. Der Aufsichtsrat hat auf seiner konstituierenden Sitzung am 13. Mai 2016 Dr. Günther Bräunig wieder zum Vorsitzenden des Aufsichtrats und Dagmar Kollmann zu seiner Stellvertreterin gewählt. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2016 folgende Personen an: scroll
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des DCGK in seiner Geschäftsordnung konkrete Ziele für seine Zusammensetzung gegeben und plant im laufenden Geschäftsjahr auch die Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium. Ergänzt werden diese Ziele durch einen Kriterienkatalog für neu zu bestellende Aufsichtsratsmitglieder, welcher speziell die unternehmensspezifischen und fachlichen Anforderungen berücksichtigt Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats werden erst mit dem Ende der Amtszeit von Dr. Hedda von Wedel und der Nachwahl auf der Hauptversammlung 2018 erwartet. In der Regel sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht älter als 70 Jahre sein und die Amtsperiode eines Aufsichtsratsmitglieds in der Regel mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt, enden. Die maximale Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats soll in der Regel drei volle Amtsperioden im Sinne von § 102 Abs. 1 AktG nicht übersteigen. Diese Vorgaben werden mit einer Ausnahme hinsichtlich der Altersgrenze (Dr. Hedda von Wedel) derzeit von allen Aufsichtsratsmitgliedern eingehalten. Zudem sollen dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Dem Aufsichtsrat sollen auch nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Ehemalige Mitglieder des Vorstands sollen nicht den Vorsitz des Aufsichtsrats oder den Vorsitz eines Ausschusses übernehmen. Gleichwohl sämtliche Vertreter der Anteilseigner, mit Ausnahme von Oliver Puhl, im Aufsichtsrat noch zum Zeitpunkt der vollständigen Eigentümerschaft durch die HRE Holding GmbH und damit mittelbar durch die Bundesrepublik Deutschland bestellt wurden, sehen sich alle Aufsichtsratsmitglieder mit der Ausnahme von Dr. Günther Bräunig als unabhängig an. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Mitglieder des Vorstands an. Für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht hat der Aufsichtsrat für sich eine Zielquote von 30% festgelegt Aktuell beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat 33,3%. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse eingerichtet (einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss sowie einen Vergütungskontrollausschuss). Die Ausschüsse setzen sich wie folgt zusammen: Dem Präsidial- und Nominierungsausschuss gehören an:
Dem Prüfungsausschuss gehören an:
Dem Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) gehören an:
Dem Vergütungskontrollausschuss gehören an:
Der Präsidial- und Nominierungsausschuss befasst sich mit strategischen und aktuellen Konzernthemen sowie mit Vorstandsangelegenheiten, zu denen er dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Vorschläge unterbreitet Darüber hinaus berät er den Aufsichtsrat in Fragen der Personal-/Nachfolgeplanung im Vorstand, der individuellen Gestaltung der Vorstandsverträge und unterbreitet entsprechende Empfehlungen für den Aufsichtsrat. Zudem bereitet er die Effizienzprüfung des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vor. Des Weiteren beschäftigt er sich mit der Umsetzung der Frauenquote in Aufsichtsrat und Vorstand der pbb und der Nachbesetzung der Aufsichtsratsmandate. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit Fragen zur Rechnungslegung sowie zur Prüfung des Konzerns und der pbb. Er ist verantwortlich für die Vorbereitung und überwacht die Durchführung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, der Zwischenberichte sowie der Berichte der internen Revision und des Abschlussprüfers zu den internen und externen Prüfungsfeststellungen. Zudem erörtert der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Auswirkungen aktueller regulatorischer Themen und befasst sich mit dem Mandat des Abschlussprüfers sowie dessen Prüfungsplanung, unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung des Abschlussprüfers und bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Daneben obliegt dem Prüfungsausschuss die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie der eingerichteten Schlüsselkontrollen. Er lässt sich über laufende Rechtsstreitigkeiten, Compliance-relevante Themen, Datenschutz/IT-Security, bemerkenswerte Rechnungslegungssachverhalte sowie die Prüfungsplanung der internen Revision und deren Umsetzung regelmäßig berichten. Der RLA unterstützt die Kontrolle des Aufsichtsrats über die Risiko- und Liquiditätssteuerung, überprüft die Risikoberichterstattung des Vorstands und ist in dem durch die Geschäftsordnung festgelegten Umfang in den Kreditgenehmigungsprozess eingebunden. Er erörtert regelmäßig die Neugeschäfts-, Liquiditäts- und Refinanzierungssituation und befasst sich mit allen Risikoarten des Bankgeschäfts wie Kredit-, Markt-, Liquiditäts- sowie den operationellen Risiken unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit Er beschäftigt sich zudem mit dem Syndizierungsgeschäft, den Rettungserwerben und Developmentfinanzierungen, den Einzelwertberichtigungen, der Eigenmittel-meldung gemäß SolvV, den Länderlimiten sowie der Aktiv-Passiv-Steuerung. Darüber hinaus befasst sich der RLA mit einzelnen Kreditfällen, sofern diese nach Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig sind, mit Neugeschäften, regelmäßigen Wiedervorlagen sowie mit Zustimmungen zu Änderungsanträgen. Der Vergütungskontrollausschuss ist zuständig für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Vorstandsmitglieder und die Mitarbeiter. Er befasst sich mit dem Vergütungsbericht, den Zielvereinbarungen für die Vorstandsmitglieder sowie der Prüfung und Ermittlung der Risk-Taker-Funktionen. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Vorstand ergriffenen Geschäftsleitungsmaßnahmen überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei werden sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Im Berichtsjahr bestanden seitens der Aufsichtsratsmitglieder keine Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen gewesen wären. Soweit seitens der Aufsichtsratsmitglieder Kundenbeziehungen und/oder Beziehungen zu anderen Kreditinstituten bestehen, sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Regelungen zur Handhabung etwaiger Interessenkonflikte vor. Die pbb gewährt keine Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats. Nach Kenntnis der pbb hielten die Aufsichtsratsmitglieder sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen im Berichtsjahr keine Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumente in einem meldepflichtigen Umfang. Der Aufsichtsrat überprüfte im abgelaufenen Geschäftsjahr die Effizienz seiner Arbeit gemäß den Anforderungen des § 25d Abs. 11 KWG mit externer Unterstützung. Die Ergebnisse und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung für das Jahr 2015 wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. Februar 2016 und für das Jahr 2016 in der Sitzung des Aufsichtsrats am 16. Februar 2017 diskutiert. Aus den Ergebnissen der Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet und beschlossen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss inne. Diese Position wird durch Frau Kollmann wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hatte sich für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die ordentliche Hauptversammlung 2016 bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Weitere Details der Arbeit des Aufsichtsrats werden im Bericht des Aufsichtsrats dargestellt, der in diesem Geschäftsbericht veröffentlicht ist. Sonstige Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Transparenz Die pbb stellt auf ihrer Internetseite unter anderem alle wichtigen Informationen zum Konzern- und Jahresabschluss, zum Halbjahresbericht, zu den Quartalsberichten/-mitteilungen sowie den Finanzkalender zur Verfügung. Im Rahmen der Investor-Relations-Aktivitäten wie Presse-/Analystenkonfe-renzen sowie Roadshows und der Unternehmenskommunikation wird zudem regelmäßig über aktuelle Unternehmensentwicklungen einschließlich Pflichtmitteilungen, wie zum Beispiel Stimmrechts-und Ad-hoc-Mitteilungen, informiert. Der Corporate-Governance-Bericht unter Einschluss der Ent-sprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wird dauerhaft auf der Internetseite der pbb veröffentlicht. Risikomanagement Risikomanagement und -controlling sind zentrale Aufgaben der Gesamtbanksteuerung in der pbb. Der Vorstand setzt über die Geschäfts- und Risikostrategie den Rahmen der Geschäftsaktivitäten in Bezug auf Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit In monatlichen Risikoberichten an den Vorstand wird die Gesamtrisikosituation der Bank umfassend analysiert und, falls erforderlich, werden Anpassungen vorgenommen. Der Aufsichtsrat wird über die Risikosituation regelmäßig, mindestens einmal pro Quartal, ausführlich informiert. Compliance Transparentes, faires, verantwortungsbewusstes und ehrliches Verhalten mit dem erforderlichen Grad an Können, Professionalität und Integrität im Verhalten untereinander und im Verhältnis zu Kunden und Geschäftspartnern, Wettbewerbern und der Öffentlichkeit bilden die Grundlage für den Geschäftserfolg der pbb. Dieses Vertrauen basiert nicht zuletzt auf der Umsetzung und Einhaltung der relevanten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen sowie internen Vorschriften. Neben der Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen legt der Verhaltenskodex intern den ethisch-rechtlichen Rahmen fest. Dieser dient der freiwilligen Selbstkontrolle und stellt eine Orientierungshilfe für die Mitarbeiter dar. Er umfasst die unverzichtbaren Anforderungen, die die pbb an alle Mitarbeiter stellt Zusätzlich existieren im Rahmen der Compliance-Organisation insbesondere Vorkehrungen zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sowie zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismus-finanzierung, Insiderhandel und sonstigen verbotenen und/oder strafbaren Handlungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der pbb werden zudem regelmäßig zur Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen und zu Compliance-Themen geschult. Vergütungsbericht Als Teil des Geschäftsberichts der pbb beschreibt der Vergütungsbericht die Systematik der Vergütungssysteme für Aufsichtsrat, Vorstand sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für den Aufsichtsrat wird die satzungsgemäße Vergütung und für den Vorstand werden die einzelnen Vergütungsbestandteile (monetäre Vergütung, Nebenleistungen sowie Altersversorgung) in individualisierter Form dargestellt Hinsichtlich konkreter Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft wird an dieser Stelle auf den Vergütungsbericht der pbb verwiesen. Der Vergütungsbericht der pbb im Sinne der Institutsvergütungsverordnung wird im Internet unter http://www.pfandbriefbank.com dauerhaft offengelegt. Geschäfte mit nahestehenden Dritten Die Geschäfte mit nahestehenden Dritten sind im Lagebericht und Anhang zum Jahresabschluss beziehungsweise im Konzernlagebericht und Anhang (Notes) zum Konzernabschluss dargestellt. Bilanzierung und Rechnungslegung Die pbb wendet für die Bilanzierung des Jahresabschlusses die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs an und für die Bilanzierung des Konzernabschlusses die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Vorstand stellt Jahresabschluss und Konzernabschluss auf. Der Aufsichtsrat lässt sich vom Abschlussprüfer über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses berichten. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 hat die Hauptversammlung die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) gewählt Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überzeugt, den Abschlussprüfer beauftragt und die Prüfungsschwerpunkte des Aufsichtsrats festgelegt. Die Darstellung der an den Abschlussprüfer gezahlten Honorare ist im Anhang (Notes) des Konzernabschlusses enthalten. Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer KPMG hat den Jahres- und den Konzernabschluss der pbb vom 31. Dezember 2016 sowie die Lageberichte geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats befasste sich in seiner Sitzung am 23. März 2017 mit den Abschlussunterlagen. Die Jahres- und Konzernabschlüsse sowie die Lage- und Prüfungsberichte wurden mit dem Vorstand und Vertretern des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers erhoben. Am 24. März 2017 hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt Für die Prüfungshandlungen und Ergebnisse wird auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen. Festlegungen nach §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG Der pbb Konzern legt einen besonderen Fokus auf das Thema Gender-Balance und strebt insbesondere bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen eine angemessene Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts an. Der Aufsichtsrat hat im August 2015 folgende Zielgrößen festgelegt, die bis zum 30. Juni 2017 gelten und erfüllt sind:
Das aktuelle 2015 beschlossene Planungsziel zum Frauenanteil im Vorstand wurde vor dem Hintergrund der Laufzeiten der bestehenden Dienstverträge festgelegt. Zum 31. Dezember 2016 beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat 33,3% und der Frauenanteil im während des Bezugszeitraums personell unveränderten Vorstand 0%. Die Dienstverträge von Andreas Arndt und Thomas Köntgen wurden im Jahr 2016 verlängert. Im Rahmen der Nachbesetzung des Ressorts Treasury hat der Aufsichtsrat den Auswahlprozess insbesondere auch mit Blick auf weibliche Kandidaten durchgeführt, wobei sich in dem für das Vorstandsressort notwendigen speziellen Fachgebiet insgesamt sehr wenige mögliche weibliche Kandidaten befinden. Ausschlaggebend für die Besetzungsentscheidung war insbesondere die Eignung für das spezielle Fachgebiet und die spezifische Vernetzung im Markt. Mit Marcus Schulte konnte ein ausgewiesener Experte mit hohem Fachwissen und langjähriger Erfahrung gewonnen werden, der zudem über ein sehr gutes internationales Netzwerk bei Banken und Investoren verfügt Marcus Schulte ist zum 1. Januar 2017 zunächst als Generalbevollmächtigter eingetreten und soll im Vorstand das Ressort Treasury nach der entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen üblichen Einarbeitungsphase übernehmen. Der Aufsichtsrat ist weiterhin bestrebt, das unterrepräsentierte Geschlecht bei entsprechender Eignung und Befähigung bei Nachbesetzungen im Vorstand gezielt zu berücksichtigen. Für den Zeitraum nach dem 30. Juni 2017 strebt der Aufsichtsrat derzeit einen Frauenanteil im Vorstand von 20% an. Aufgrund der Laufzeiten der verlängerten Dienstverträge und mit Blick auf die Einarbeitungsphase von Marcus Schulte vor der vorgesehenen Übernahme des Ressorts Treasury ist eine Änderung der bestehenden Situation derzeit jedoch nicht zu erwarten. Der Vorstand hat bereits im Juni 2015 die Zielgrößen für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt, die er bis zum 30. Juni 2017 zu erfüllen anstrebt:
Zum 31. Dezember 2016 beträgt der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene 11% und auf der zweiten Führungsebene 9%. Die pbb hat sich für eine ambitionierte Quote auf der ersten und zweiten Führungsebene entschieden, da es für die Bank ein wichtiges Ziel ist, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen weiter zu steigern. Vor dem Hintergrund der nach der Privatisierung erreichten Stabilisierung der Belegschaft und damit einer niedrigen Fluktuation in der pbb konnte dieses Ziel im Bezugszeitraum allerdings nicht erreicht werden. Die pbb hält an ihrer Absicht fest, die Anzahl an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und bei der Besetzung vakanter Stellen Frauen bei entsprechender Eignung und Befähigung gezielt zu berücksichtigen. Dazu tragen unter anderem eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema über alle Ebenen hinweg und die Etablierung einer entsprechenden Führungs- und Unternehmenskultur bei. Die pbb bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zudem attraktive arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit der Telearbeit, die dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Angaben nach § 289a Abs. 2 Nr. 5 HGB Die Gesellschaft unterliegt dem DrittelBG. Angaben nach § 289a Abs. 2 Nr. 5 HGB sind daher nicht zu machen. Zukunftsgerichtete AussagenDieser Bericht enthält vorausschauende Aussagen in Form von Absichten, Annahmen, Erwartungen oder Vorhersagen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die dem Vorstand der pbb derzeit zur Verfügung stehen. Vorausschauende Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die pbb übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuentwickeln. Vorausschauende Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von vorausschauenden Aussagen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa und den USA, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Verlässlichkeit unserer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie sonstige mit unserer Geschäftstätigkeit verbundene Risiken. |
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