Deutsche Pfandbriefbank AG

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Geschäftsbericht 2018

Konzern Deutsche Pfandbriefbank

Geschäftsmodell

pbb Konzern

Daten und Fakten

Transaktionen 2018 (REF & PIF)

210

Neugeschäft

10,5 Mrd. €

26,8 Mrd. €

Finanzierungsvolumen REF

Im Vergleich zum Vorjahr stieg das Finanzierungsvolumen im Hauptgeschäftsfeld REF um 8 % an - bei unverändert strikten Risikokriterien im Neugeschäft.

750

Mitarbeiter

Die pbb beschäftigt 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auf Basis von Vollzeitäquivalenten) an zehn Standorten in Deutschland, Europa und den USA und ist so immer nah an den Kunden und den finanzierten Objekten.

29,5 Mrd. €

ausstehende Pfandbriefe

Pfandbriefe sind gedeckte Wertpapiere und deshalb eine kostengünstige Refinanzierungsquelle. Mit einem ausstehenden Pfandbriefvolumen von 29,5 Mrd. € (nominal) gehört die pbb zu den größten Emittenten.

So hat sich das Neugeschäft in unseren Kern-Assetklassen 2018 entwickelt (in €)

4,6 Mrd.

Bürogebäude

1,5 Mrd.

Wohnungsbau

1,4 Mrd.

Einzelhandel

1,3 Mrd.

Logistik/Lager

0,6 Mrd.

Hotel und Freizeit

0,1 Mrd.

Mixed Use/Sonstige

Überblick

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Konzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) 2018 2017
Ergebniszahlen gemäß IFRS      
Ergebnis vor Steuern in Mio. € 215 204
Ergebnis nach Steuern in Mio. € 179 182
Kennziffern      
Cost-Income-Ratio in % 44,2 47,0
Eigenkapitalrentabilität vor Steuern in % 7,1 7,3
Eigenkapitalrentabilität nach Steuern in % 5,9 6,5
Ergebnis je Aktie in € 1,24 1,35
Dividende je Aktie in € 1,001) 1,07
Neugeschäftsvolumen 2) in Mrd. € 10,5 11,6
Bilanzzahlen gemäß IFRS   31.12.2018 31.12.2017
Bilanzsumme in Mrd. € 57,8 58,0
Eigenkapital in Mrd. € 3,3 2,9
Finanzierungsvolumen Real Estate Finance in Mrd. € 26,8 24,9
Bankenaufsichtsrechtliche Kennzahlen (fully phased-in)   31.12.20183) 31.12.20174)
CET1 Ratio in % 18,5 176
Own Funds Ratio in % 24,9 22,2
Leverage Ratio in % 5,3 4,5
Personal   31.12.2018 31.12.2017
Mitarbeiter (auf Basis von Vollzeitäquivalenten)   750 744
Langfristiges Emittenten-Rating/Ausblick5)6)   31.12.2018 31.12.2017
Standard & Poor’s   A-/Negativ A-/Negativ
DBRS7)   BBB/Positiv BBB/Stabil
Pfandbrief-Ratings von Moody’s6)   31.12.2018 31.12.2017
Öffentliche Pfandbriefe   Aa1 Aa1
Hypothekenpfandbriefe   Aa1 Aa1

1) Vorschlag an die Hauptversammlung am 7. Juni 2019.
2) Inklusive Prolongationen mit Laufzeit von länger als ein Jahr.
3) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung).
4) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Ergebnisverwendung.
5) Die Ratings unbesicherter Verbindlichkeiten können von den Emittenten-Ratings abweichen.
6) Zur ausführlichen Darstellung der Ratings wird auf den Wirtschaftsbericht verwiesen.
7) Das Ratingmandat mit DBRS wurde zum 31. Dezember 2018 beendet.

Titelillustration

Bürogebäude „One Five One“, New York City.

Mehr zu dem Projekt auf der Seite IV.

Hinweis bezüglich Rundungen

Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Erläuterung alternativer Leistungskennzahlen

Zu weiteren Informationen zur Definition, Verwendung und Berechnung der alternativen Leistungskennzahlen siehe Menüpunkt "Investoren/ Finanzberichte“ unter www.pfandbriefbank.com.

Wandel und Beständigkeit

Im Wandel und zugleich von Beständigkeit geprägt: Was zunächst wie ein Widerspruch klingt, ist für die pbb ein Erfolgsrezept. Im Zusammenspiel machen genau diese beiden Faktoren unser Wesen und Wachstum aus.

Die hohe Dynamik von Märkten und Marktakteuren, von Rahmenbedingungen und Kundenbedürfnissen erfordert Flexibilität. Veränderungen gehalten und nutzen wir gezielt, um unser bewährtes Geschäftsmodell weiter zu verbessern und uns zukunftsfähig aufzustellen. So geht unser Wandel immer mit einem Versprechen an unsere Kunden und Partner einher: Auf die Beständigkeit der pbb ist Verlass.

Vorwort des Vorstands

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRE, SEHR GEEHRTE GESCHÄFTSPARTNER,

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

in dem erneut herausfordernden Umfeld des Geschäftsjahres 2018 hat die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) ein gutes Ergebnis erzielt. Das Konzernvorsteuerergebnis übertraf mit 215 Mio. € das Vorjahr um rund 5 % - insbesondere aufgrund von drei Faktoren: stabilen Erträgen im Kreditgeschäft, reduziertem Aufwand für die Refinanzierung sowie fortgesetztem Kostenmanagement. Auf Basis des wiederum guten Ergebnisses wollen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende von 1 € je Aktie vorschlagen. Damit würden den Stammaktionären rund 81 % des ihnen zurechenbaren Konzerngewinns zufließen und die Dividendenrendite bezogen auf den Jahresschlusskurs 11,4 % betragen.

Die Immobilienmärkte zeigten sich erneut in solider Verfassung: Die Transaktionsvolumina waren hoch, Preise und Mieten stabil, und die Leerstände blieben auf niedrigem Niveau - wenngleich die Risiken einer Abkühlung zunahmen. Weiterhin sehr hoch war auch der Wettbewerb unter den Immobilienfinanzierern. So war es nochmals schwieriger, Neugeschäft mit konservativem Risikoprofil und angemessener Rentabilität zu schreiben. Deshalb blieben die Neugeschäftsmargen generell unter Druck, und Finanzierer taten sich schwerer, absichernde Vertragskonditionen durchzusetzen.

Die pbb begegnete dieser Situation mit noch sorgfältigerer Selektion des Neugeschäfts und der klaren Maßgabe, ihre hohen Risikostandards zu halten, im Zweifel zulasten des Volumens. Die pbb erreichte mit 10,5 Mrd. € das gegenüber dem Vorjahr bewusst reduzierte Volumenziel und hielt die durchschnittliche Bruttoneugeschäftsmarge in der Immobilienfinanzierung stabil bei rund 155 Basispunkten. Allerdings mussten wir dafür einen deutlich höheren Aufwand betreiben.

Bisher deuten die Indikatoren für das Jahr 2019 noch nicht auf eine deutliche Marktkorrektur hin. Demgegenüber steht die Wahrnehmung der meisten Akteure, dass die Aufschwungphase des aktuellen Immobilienzyklus mittlerweile sehr lange andauert. Außerdem weisen Teilsegmente wie der Immobilienmarkt im Vereinigten Königreich oder Einzelhandelsimmobilien eine eigene Dynamik auf - erstere geprägt durch die Unsicherheit um den Brexit, letztere strukturell bedingt. Deshalb legt die pbb den Fokus noch stärker auf die Qualität der zu finanzierenden Immobilien und Investoren sowie der Covenants. Letztere sind ein wichtiger Ansatzpunkt für die Finanzierer, auf die schwächer werdende Performance einer Immobilie zu reagieren, und legen für Kreditnehmer und Kreditgeber den Handlungsrahmen fest. Wir steuern außerdem unser Portfolio gezielt, indem wir Geschäft in den USA zulasten des Vereinigten Königreichs übergewichten, Einzelhandelsimmobilien untergewichten und bei Entwicklungsfinanzierungen zurückhaltend bleiben.

Das immer noch starke Kreditgeschäft des Jahres 2018 fand eine Entsprechung in den erfolgreichen Refinanzierungsaktivitäten. Den Zinsaufwand haben wir deutlich verringert, weil der Refinanzierungsbedarf reduziert werden konnte und neue Anleihen günstigere Konditionen aufwiesen als die fälligen Verbindlichkeiten. Letzteres dürfte sich im Jahr 2019 fortsetzen, wenngleich der Kostenvorteil neuer Mittel gegenüber dem Bestand geringer werden dürfte, weil die Risikoaufschläge für Banken wieder steigen. Wir verfügen darüber hinaus über Freiheitsgrade zur Steuerung und Kostenoptimierung unserer Passivseite. Zum einen steht uns seit den gesetzlichen Änderungen mit Preferred-Senior-Anleihen eine neue Fremdkapitalklasse zur Verfügung. Sie rangieren zwischen Pfandbriefen und Non-Preferred-Senior-Anleihen und weisen deshalb strukturell ein besseres Rating und geringere Refinanzierungskosten auf. Zum anderen verfügt die pbb seit einer frühen Digitalisierungsinitiative im Jahr 2013 über die bewährte und skalierbare Plattform pbb direkt für das Einlagengeschäft mit Privatanlegern.

Unser Anspruch an eine nachhaltige Entwicklung der pbb sowie die Dynamik unseres Umfelds erfordern Innovation. Neben kleinen Schritten in vielen Bereichen zeigte sich dies im Jahr 2018 an zwei besonderen Initiativen. Wir haben die Ressourcen aufgebaut, das US-Immobilienfinanzierungsgeschäft auszubauen; deutlichstes Zeichen ist die neue Repräsentanz in New York. Wir weiten an unseren angestammten Ostküsten-Zielmärkten die Aktivitäten auf Primärgeschäft aus und bedienen mit Chicago, Los Angeles, San Francisco und Seattle neue Regionen. Zum anderen haben wir die Digitalisierung vorangetrieben - von der Schaffung eines organisatorischen Rahmens für unsere Digitalisierungsinitiativen über die Vorbereitung eines Kundenportals bis hin zum Start der Plattform CAPVERIANT für öffentliche Finanzierungen. Wir werden diese Entwicklung mit drei Stoßrichtungen vorantreiben: Kundenschnittstellen, Effizienz sowie neue Ertragsquellen.

Diese Innovationen bedingen Investitionen. Im Jahr 2018 lag der Verwaltungsaufwand leicht unter dem Niveau des Vorjahres, weil der Personalaufwand sank. Der Sachaufwand blieb dagegen stabil, obwohl wir Investitionen getätigt haben. Wir werden auch im Jahr 2019 weiter in das US-Geschäft und Digitalisierung investieren. Dem wollen wir erneut Einsparungen gegenüberstellen, indem wir Aufgaben von den dezentralen Standorten in die Zentrale verlagern und das Geschäft in der Öffentlichen Investitionsfinanzierung redimensionieren.

Das Jahr 2018 hat einmal mehr die Notwendigkeit gezeigt, flexibel zu sein, aber an Grundsätzen festzuhalten. Deshalb steht das erste Kapitel des Geschäftsberichts unter der Überschrift „Wandel und Beständigkeit“. Diese Attribute zeichnen auch die Kolleginnen und Kollegen in der pbb aus. Sie machen den Erfolg der Bank aus, und ihnen danken wir herzlich. Selbstverständlich gebührt unser Dank auch unseren Kunden auf der Aktiv- und Passivseite, die auf die Leistung der pbb vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Arndt, Vorsitzender des Vorstands und Chief Financial Officer

Thomas Köntgen, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, Immobilienfinanzierung und öffentliche Finanzierung

Andreas Schenk, Mitglied des Vorstands, Chief Risk Officer

Marcus Schulte, Mitglied des Vorstands, Treasurer

Hohe Ansprüche

Von der Fassade über die Stromversorgung bis zur Beleuchtung: Bei der Modernisierung des New Yorker Büroturms „One Five One“ wird Wert auf Nachhaltigkeit gelegt.

NYC

Green Building

New York:

Der erste grüne Wolkenkratzer

Mitten in Manhattan steht das markante Bürogebäude „One Five One“ (siehe Titelillustration). Der Name leitet sich von der Adresse 151 West 42nd Street ab. Das 1999 erbaute Hochhaus gilt als der erste grüne Wolkenkratzer in den Vereinigten Staaten.

Er war das erste Projekt seiner Größe, das Standards für Energieeffizienz, Raumluftqualität, Mieterkomfort, nachhaltige Materialien und verantwortungsbewusstes Bauen übernahm. Das Gebäude wird jetzt in wesentlichen Teilen auf den neuesten Stand gebracht.

▼ Finanzierung

Als Teil der vor dem Abschluss stehenden Finanzierung in Höhe von insgesamt 900 Mio. US$, wird die pbb im Rahmen einer Syndizierung 100 Mio. US$ bereitstellen.

Kreditnehmer ist die Durst Organisation, eine der ältesten Immobiliengesellschaften im Familienbesitz in New York City. Die Durst Organisation hatte seinerzeit Einzelgrundstücke erworben und zusammengelegt, um die Immobilie zu entwickeln, die sie seit Fertigstellung auch betreibt.

▼ Gebäudekonzept

48-stöckiger Büroturm

Einzelhandel im Erdgeschoss mit Frontseite zum belebten Times Square

Wohlfühletage“ mit Lebensmittelhalle, Kaffee- und Weinbar, gemeinschaftlichen Veranstaltungs- und Tagungsräumen

attraktive Außenterrassen

▼ Nachhaltigkeit

Zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen dieses innovativen Gebäudes zählen unter anderem:

energieeffiziente Beleuchtung

Brennstoffzellen zur emissionsfreien Stromerzeugung aus Erdgas

Raumklima regulierende Fassade

erdgasbetriebene Absorptionskühler/Heizgeräte

integrierte Photovoltaikmodule LEED-Zertifizierung „Gold“

▼ Gesamtfläche

167.000 Quadratmeter

Bewährtes erhalten, mit Augenmaß verändern.

Wir geben unseren Kunden festen Stand in einem bewegten Umfeld.

Digitale Weichen stellen

Die digitale Transformation ist in vollem Gange.

Im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie setzen wir verschiedene Maßnahmen und Projekte um, damit wir angesichts der immer höheren Innovationsgeschwindigkeit flexibel agieren können.

Die Digitalisierung verändert sämtliche Lebens- und Wirtschaftsbereiche - der Bankensektor bildet keine Ausnahme. Kunden erwarten zunehmend, dass Prozesse und Kommunikation vollständig digital zur Verfügung stehen. In diesem Zuge stoßen auch immer mehr neue Anbieter in Bereiche vor, die noch vor wenigen Jahren von Banken bestimmt waren, beispielsweise mit Lösungen zum Zahlungsverkehr oder zur Kreditvermittlung für Privatkunden.

Umso wichtiger ist es für uns, unsere starke Position als führender Anbieter zu halten, unser Geschäft zukunftsfähig auszurichten und die Qualitäten zu nutzen, die uns seit jeher auszeichnen: Fachwissen, Erfahrung, Marktnähe, Netzwerke und der persönliche Kontakt zu unseren Kunden.

„Kunden erwarten zunehmend, dass Prozesse und Kommunikation vollständig digital zur Verfügung stehen".

Die drei Kernziele unserer Digitalisierungsstrategie

Um das komplexe Thema Digitalisierung bei der pbb über alle Bereiche hinweg strukturiert zu gestalten, haben wir eine übergeordnete Digitalisierungsstrategie definiert. Wir verfolgen drei Stoßrichtungen:

Kundenschnittstellen verbessern,

die Effizienz und Qualität der Prozesse innerhalb der pbb erhöhen und

neue Produkte, Geschäftsmodelle sowie Vertriebsansätze definieren, um zusätzliche Ertragsquellen zu generieren.

Innerhalb der pbb stellen wir durch den passenden organisatorischen Rahmen und entsprechende Ressourcen sicher, dass der Digitalisierungsprozess bankweit verankert ist und realisiert werden kann. Das Team des neuen Bereichs Digitalisierung bündelt das Management innovativer Ideen, Technologien und Geschäftsmodelle und begleitet konkrete Maßnahmen in den einzelnen Abteilungen. Ein Digitalisierungs-Board stellt die notwendige Verzahnung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der digitalen Transformation der pbb sicher.

Werksviertel München

Optineo - innovatives Büro- und Geschäftshaus in bester Lage

Mit der Finanzierung einer Büro- und Geschäftsimmobilie für die WÖHR + BAUER GmbH leistet die pbb einen Beitrag zur Entwicklung eines jungen, urbanen Stadtviertels. Seit 2012 entsteht auf einem rund 40 Hektar großen ehemaligen Industriegelände am Münchner Ostbahnhof das sogenannte Werksviertel. In bester Innenstadtlage und mit guter Verkehrsanbindung werden hier Wohn- und Bürogebäude, Läden und Restaurants sowie das neue Münchner Konzerthaus gebaut.

▼ Finanzierung

105 Mio. € Kreditsumme für den Ankauf eines Grundstücks und die Errichtung einer Büro- und Geschäftsimmobilie im Werksviertel München.

▼ Gebäudekonzept

Innovatives Geschäfts- und Bürohaus mit LEED Green Building-Zertifizierung, bestehend aus einem 65 Meter hohen Turm mit 17 Stockwerken und einem angeschlossenen fünfstöckigen Flachbau.

▼ Nutzungsart

Moderne und flexible Büroflächen mit attraktiven Dachterrassen und Loggien über alle Stockwerke sowie Läden und Restaurants im Erdgeschoss.

▼ Gesamtfläche

32.000 Quadratmeter

▼ Geplante Fertigstellung

2022

Kundenportal für sichere Prozesse

Für die sichere und effiziente Kommunikation zwischen Kunden und der pbb haben wir 2018 die erste Stufe unseres internetbasierten Kundenportals gestartet. Darüber können Zahlungsverkehrsdaten und andere Dokumente wie Rechnungen und Kontoauszüge übertragen werden, Zahlungsaufträge lassen sich komfortabel abwickeln. Diese Plattform schafft eine vereinfachte Kundenschnittstelle und optimiert zudem interne Prozesse - somit zahlt das Portal auf zwei der drei Stoßrichtungen unserer Digitalisierungsstrategie ein.

CAPVERIANT: Fintech innerhalb der pbb

Ein weiteres Beispiel ist die von pbb initiierte und betriebene Onlineplattform CAPVERIANT. Das Portal digitalisiert den Markt für öffentliche Finanzierungen in Europa. Dieser war bislang größtenteils lokal organisiert und daher wenig transparent. Hier sorgt CAPVERIANT mit digitaler Reichweite für einen breiteren Marktzugang - sowohl für die öffentliche Hand als auch für institutionelle Investoren.

Kernfunktionalität ist ein Vermittlungs- und Suchmarkt: Vertretern der öffentlichen Hand ermöglicht CAPVERIANT, potenziellen Finanzierungspartnern ihre Projekte zu präsentieren. Im Gegenzug können institutionelle Investoren dort Kreditangebote abgeben. Auf diese Weise

steigen die Refinanzierungschancen und sinken die Refinanzierungskosten für die öffentliche Hand und

ergeben sich neue Investitionsmöglichkeiten für institutionelle Investoren, ohne zwingend Vertriebsstrukturen aufbauen zu müssen.

Darüber hinaus digitalisiert CAPVERIANT den Prozess der Kommunalfinanzierung für beide Seiten und erhöht damit die Effizienz. In Deutschland ist die Plattform seit Mai 2018 erfolgreich in Betrieb, 2019 soll der Marktstart in Frankreich erfolgen.

Als hundertprozentige Tochter der pbb ist CAPVERIANT quasi ein Fintech innerhalb der Bank - und spielt in unserer Digitalisierungsstrategie eine zentrale Rolle. Die beim Aufbau und Betrieb von CAPVERIANT gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sollen in digitale Initiativen im Kerngeschäft der pbb einfließen. Auch eine Nutzung der Plattform für weitere Produkte ist perspektivisch möglich.

Offen für Innovation und Kooperation

In einer zunehmend vernetzten Welt werden Kooperationen immer wichtiger. Die für uns wesentlichen Märkte und ihre Akteure behalten wir permanent im Blick - offen für wertvollen Input und sinnvolle Synergien. 2018 haben wir uns dem Real Estate Innovation Network (RE!N) angeschlossen. Die europaweit ausgerichtete Initiative ermöglicht den Austausch zwischen Start-ups, etablierten Unternehmen und interessierten Marktteilnehmern vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Immobilienwirtschaft.

Von der Beteiligung an der Initiative erwarten wir vor allem neue Impulse und Perspektiven: Welche Technologien werden am Markt angewandt, was stößt bei den Kunden auf Interesse? Welches sind die relevanten Fintechs und Proptechs, wie sehen ihre Innovationen aus? Was können wir von ihren Denk- und Arbeitsweisen lernen?

Digitalisierungsstrategie

Konsequent nachhaltig agieren

Das Ziel unserer Geschäftstätigkeit - dauerhaft wirtschaftlich erfolgreich zu sein - verknüpfen wir mit hohen Ansprüchen an eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Nachhaltigkeit ist dabei ein wesentlicher Aspekt, sowohl in unserem eigenen Denken und Handeln als auch bei der Kreditvergabe.

Als eine führende Spezialbank für die Finanzierung von Investitionen in Gewerbeimmobilien und öffentliche Infrastruktur in Europa und den USA tragen wir auf vielen Ebenen Verantwortung. Unsere Stakeholder sind Kunden und Bankpartner, Investoren in Eigenkapital und Fremdkapital der pbb sowie Dienstleister und Lieferanten - und selbstverständlich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für sie alle wollen wir langfristig Wert schaffen und darüber hinaus Nutzen für die Gesellschaft stiften und natürliche Ressourcen schonen.

Leitgedanke bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung ist das Prinzip der Nachhaltigkeit. Wie sie sich bestmöglich mit wirtschaftlichem Erfolg verbinden lässt, haben wir in unserer Nachhaltigkeitsstrategie definiert. Zentrales Ziel dabei ist, das Nachhaltigkeitsbewusstsein zu festigen, weiter auszubauen und als integralen Bestandteil im pbb Konzern zu verankern.

Der Kunde im Mittelpunkt

Den größten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der pbb haben sektorspezifische Aspekte. Da die Kunden das Fundament unseres Geschäfts bilden, kommt der Kundenorientierung in Form von Dialog, Nähe und Vertrauen besondere Bedeutung zu. Indem wir uns intensiv mit den spezifischen Märkten unserer Kunden befassen, verstehen wir ihre Bedürfnisse und können ihnen mit passgenauen Finanzierungslösungen optimal zur Seite stehen: Mit unseren Vertriebsstandorten in Deutschland sowie weiteren wichtigen Standorten in Europa und den USA sind wir nah an den Kunden und den finanzierten Objekten. Dank unserer Expertenteams bieten wir umfangreiches Know-how zu Spezialthemen der Immobilienfinanzierung.

Nachhaltige Finanzierungslösungen

Durch die Finanzierung von Investitionen, die öffentliche Infrastruktur bereitstellen und verbessern, leistet die pbb einen gesellschaftlichen Beitrag. Viele dieser Projekte haben direkt und nachhaltig positive soziale und umwelttechnische Auswirkungen - beispielsweise Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, in öffentliche Verwaltungsgebäude oder erneuerbare Energien.

Bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten der öffentlichen Hand genauso wie von gewerblichen Immobilieninvestitionen legen wir hohe Standards bei der Kreditvergabe an - auch in puncto Nachhaltigkeit. Ganz gleich, ob Bauvorhaben oder Bestandsimmobilien: Neben wirtschaftlichen spielen auch ökologische Aspekte eine Rolle. Dafür haben wir feste Prozesse installiert zur sorgfältigen Prüfung und Bewertung, vor allem im Hinblick auf Erträge und Bausubstanz.

Wandel in Warschau

Aus dem „Zentralen Kaufhaus“ der 50er-Jahre wurde ein zukunftsweisendes Büro- und Geschäftshaus mit hohem Nachhaltigkeitsstandard.

Warschau CEDET

Warschau:

Modernes Konzept für ein historisches Gebäude

Im Herzen von Warschau liegt CEDET - ein prominentes Beispiel polnischer Nachkriegsarchitektur, früher bekannt als „Zentrales Kaufhaus“. Im Jahr 1952 erbaut, wurde das Gebäude kürzlich durch den belgischen Projektentwickler Immobel vollständig restauriert und erweitert. Während der Charme des historischen Wahrzeichens bewahrt wurde, verfügt es nun über eine erstklassige technische Ausstattung und erfüllt die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards „BREEAM Excellent“. Ein perfektes Beispiel für „Wandel und Beständigkeit“.

▼ Finanzierung

75,4 Mio. € Kreditsumme für die Akquisition des CEDET-Gebäudes - vergeben an ein polnisches Unternehmen, verwaltet von GLL Real Estate Partners GmbH.

pbb als Arranger und einziger Kreditgeber.

▼ Gebäudekonzept

Ehemaliges Kaufhausgebäude im zentralen Geschäftsviertel von Warschau, das unter technischen und nachhaltigen Aspekten aufwendig als Büro- und Geschäftshaus modernisiert und aufgewertet wurde.

▼ Nutzungsart

Verbindung aus hochwertigen Einzelhandels- und Büroflächengeschossen.

▼ Nachhaltigkeit

CEDET erhielt nach dem Umbau das BREEAM-Gütesiegel in der zweithöchsten Stufe „Excellent“.

BREEAM ist ein renommiertes Zertifikat für nachhaltiges Bauen und Sanieren. Vergeben wird es anhand eines Punktesystems in verschiedenen Kategorien wie Energie, Wasser und Materialien.

▼ Gesamtfläche

Rund 23.800 Quadratmeter

CSR Committee: Knotenpunkt für Nachhaltigkeitsthemen

Als wichtiges Instrument dazu wurde 2017 das CSR Committee gegründet. Zusammengesetzt aus Vertretern unterschiedlicher Unternehmensbereiche, ist es maßgeblich dafür zuständig, die Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und zu implementieren. Das CSR Committee beschließt Nachhaltigkeitsziele und die dafür erforderlichen Maßnahmen.

Immobilienprojekt in eigener Sache

Parkring in Garching bei München: An dieser Adresse dreht sich ausnahmsweise nicht alles um ein Immobilienprojekt eines unserer Kunden, sondern um die pbb selbst. Im Sommer 2019 werden wir mit unserer Konzernzentrale von Unterschleißheim auf den Business Campus Garching umziehen. Eine Veränderung, die insbesondere für unsere Mitarbeiter viele Pluspunkte mit sich bringt.

„Im Sommer 2019 werden wir mit unserer Konzernzentrale von Unterschleißheim auf den Business Campus Garching umziehen"

▼ Standortvorteil

Für einen Großteil unserer Mitarbeiter verkürzt sich durch den Umzug der Arbeitsweg. Sie profitieren von der sehr guten Anbindung an den ÖPNV. Die U-Bahn-Linie 6 mit hoher Taktung ist nur wenige Minuten Fußweg von unserer neuen Zentrale entfernt. Zusätzlich gibt es Carsharing-Angebote und Ladestationen für E-Bikes.

▼ Energiekonzept

Das neue Gebäude ist ressourcenschonend ausgelegt: Die Wärmegewinnung erfolgt durch Geothermie und die Stromerzeugung mittels Photovoltaik.

▼ Raum für Ideen

In einem Gebäudeflügel werden wir rund 14.200 Quadratmeter auf sechs Stockwerken nutzen.

▼ Nachbarschaft

Der Business Campus Garching bietet Parkambiente mit Grün- und Wasserflächen sowie eine attraktive Infrastruktur mit einem lebendigen Mix aus Büros, Geschäften, Gastronomie und Dienstleistern.

▼ Gemeinschaftsgefühl

Ein modernes Raumkonzept mit Teambüros und Treffpunkten verkürzt Kommunikationswege und erleichtert die Zusammenarbeit. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll weiter verbessert werden. Die Mitarbeiter bringen sich aktiv bei der Gestaltung der Büro- und Gemeinschaftsräume ein.

Attraktives Arbeitsumfeld

Ab Sommer 2019 ist der Business Campus Garching Sitz unserer Konzernzentrale. Dieser bietet neben einem modernen Arbeitsumfeld ein parkähnliches Ambiente und diverse Einkaufsmöglichkeiten (Gebäudeansicht siehe kleine Bilder oben).

Unser Portfolio marktgerecht gestalten

Die Märkte, auf denen wir agieren, sind ständigen Veränderungen unterworfen. Politische Entscheidungen, wirtschaftliche Trends und veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen haben direkt und indirekt Einfluss auf das Geschäft der pbb. Dies spiegelt sich in unserer Portfoliosteuerung wider.

Gerade in bewegten Zeiten ist es unerlässlich, die politische und wirtschaftliche „Großwetterlage“ immer im Blick zu behalten. Für uns bedeutet das, unsere Aktivitäten - im Neugeschäft wie im Bestandsportfolio - permanent mit den Entwicklungen um uns herum abzugleichen und gegebenenfalls kurz-, mittel- oder langfristige Anpassungen vorzunehmen. Das Ziel ist ein marktgerechter und risikoarmer Portfoliomix.

Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Brexit. Die erheblichen Unsicherheiten rund um die Organisation und Abwicklung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union haben uns vorerst zu einer Zurückhaltung beim UK-Geschäft veranlasst.

Ausbau des US-Geschäfts

Weiter auf dem Vormarsch ist hingegen unser Engagement in den USA. Seit 2016 sind wir auf dem weltweit größten Immobilienmarkt präsent. Während wir uns zunächst auf Beteiligungen an Finanzierungen von strategischen Partnern beschränkt hatten, agieren wir mittlerweile auch auf dem Primärmarkt. Den regionalen Schwerpunkt haben wir ebenfalls ausgeweitet und decken neben der Ostküste auch Chicago sowie die Westküstenmetropolen Los Angeles, San Francisco und Seattle ab.

Voraussetzung für die Ausweitung unserer Aktivitäten war die Eröffnung einer Repräsentanz der pbb in New York, um lokale Expertise zu haben. Wie geplant, hat das Büro 2018 seine Arbeit aufgenommen. Das Team unterstützt unter anderem unsere internationalen Kunden bei ihren Geschäftsaktivitäten in den USA.

Megatrends beeinflussen das Kreditbuch

Wir schauen aber nicht nur auf regionale Märkte, sondern auch auf die Entwicklungen in für uns relevanten Branchen. Beeinflusst von Megatrends wie E-Commerce, Digitalisierung, Globalisierung und demografischer Wandel verändern sich Angebot und Nachfrage sowie Anforderungen im Immobilienbereich, wodurch sich unser Geschäft in einzelnen Segmenten verschiebt. Zuletzt zeigte sich dies beispielsweise an geringerem Neugeschäft im Bereich Einzelhandel. Dem Rückgang bei Einzelhandelsimmobilien stehen marktbedingt wiederum Zuwächse in den Sektoren Büro- und Logistikimmobilien gegenüber (Fortsetzung nächste Seiten).

In sieben wichtigen US-Metropolen sind wir bereits aktiv:

New York

Washington

Boston

Chicago

Seattle

Los Angeles

San Francisco

Den amerikanischen Markt betreuen wir seit 2018 von unserer Repräsentanz in New York aus.

Immobilienbedarf in der Wachstumsbranche Logistik

Der Bereich Logistik ist seit einigen Jahren von Dynamik geprägt, insbesondere im Kurier-, Express- und Paketsegment. Aufgrund des steigenden Anteils von E-Commerce ist Logistik eine Boom-Branche mit hohen Wachstumsraten. Der Aufwärtstrend ist jedoch mit Herausforderungen verbunden: Die Kunden stellen nicht nur beim digitalen Bestellprozess immer höhere Ansprüche, sondern auch im Hinblick auf die Lieferung - Stichworte sind hier Same-Day- oder sogar Same-Hour-Delivery. Eine schnellere und effizientere Versorgung durch die Logistikdienstleister ist nötig, um die Erwartungen an immer kürzere Lieferzeiten erfüllen zu können.

Herausforderung Last-Mile-Logistik

Die Last-Mile-Logistik, also die Zustellung zum Empfänger, wird somit zu einer Schlüsselaufgabe, die stadtnahe oder innerstädtische Immobilien erfordert. Diese werden die bisher gängige Großlogistik vor den Toren der Stadt mit breiter diversifizierten Konzepten ergänzen.

Last-Mile-Logistik-Immobilien könnten in den kommenden Jahren zu einer neuen, stark nachgefragten Assetklasse werden. Die pbb befasst sich intensiv mit dieser Entwicklung und der Ausgestaltung des Systems „Citylogistik“. Parallel finanzieren wir weiterhin klassische Logistikimmobilien.

E-Commerce boomt

4 Mrd. Sendungen

Experten erwarten, dass die Anzahl an Sendungen pro Jahr in Deutschland bis 2021 auf mehr als 4 Mrd. ansteigt - ein Plus von fast 1 Mrd. im Vergleich zum Jahr 2016. Quelle: KEP-Studie 2017

35 Pakete je Einwohner

So lautet die Prognose für das Jahr 2025 allein für die Metropolregion Hamburg. Insgesamt würden dann rund 180 Mio. B2C-Pakete in der Hansestadt befördert. Der Lieferverkehr würde sich damit gegenüber 2016 mehr als verdoppeln.

„Last-Mile-Logistik-Immobilien könnten in den kommenden Jahren zu einer neuen, stark nachgefragten Assetklasse werden."

Günstiger Logistikstandort

Bei Amazon stehen die Zeichen auf Wachstum - passend dazu investiert der Onlineversandhändler in ein neues Logistikcenter nahe Hannover.

Logistikcenter Amazon

Hannover/Garbsen:

Logistik-Hub für einen Versandhandel-Giganten

Mit dem neuen Logistikcenter - dem derzeit modernsten Sortation Center von Amazon in Deutschland - rüstet sich der weltweit größte Onlineversandhändler Amazon für weiteres Wachstum. Der Standort Garbsen bei Hannover ist dafür optimal: Die wichtigen Autobahnen A2 und A7 befinden sich ebenso in direkter Nähe wie der Flughafen Hannover.

▼ Finanzierung

Investmentfinanzierung über 51 Mio. € für den Erwerb der Logistikimmobilie.

Das Investment- und Asset-Management wird durch die L'Etoile Gruppe von Deutschland aus gesteuert.

▼ Gebäudekonzept

Neubau mit modernstem Standard in verkehrsgünstiger Lage.

Neben einem Lager mit mehr als 31.000 Quadratmetern entstehen Büros sowie Parkplätze für Lkw und Pkw.

▼ Nutzungsart

Verteilzentrum im 24/7-Betrieb.

Umschlagart Cross-Docking: Die Waren werden durch den Lieferanten beziehungsweise Absender vorkommissioniert - keine Zwischenlagerung, sondern direkter Weiterversand.

▼ Gesamtfläche

Rund 34.200 Quadratmeter

Inhaltsverzeichnis

An unsere Aktionäre

Bericht des Aufsichtsrates

Die Aktie

Zusammengefasster Lagebericht

Grundlagen des Konzerns

Wirtschaftsbericht

Risiko- und Chancenbericht

Vergütungsbericht

Prognosebericht

Erläuterungen zum HGB-Jahresabschluss der pbb

Sonstige Angaben

Konzernabschluss

Gewinn- und Verlustrechnung

Gesamtergebnisrechnung

Bilanz

Veränderung des Eigenkapitals

Kapitalflussrechnung

Anhang (Notes)

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Weitere Informationen

Nichtfinanzieller Bericht

Finanzkalender

Zukunftsgerichtete Aussagen

Impressum

An unsere Aktionäre

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

trotz zunehmender weltwirtschaftlicher Unsicherheiten und eines zunehmend herausfordernden Marktumfelds konnte der Konzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) auch im Geschäftsjahr 201 8 seine stabile Geschäftsentwicklung fortsetzen und insbesondere seine führende Wettbewerbsposition in der gewerblichen Immobilienfinanzierung behaupten. In einem unverändert intensiven Wettbewerbsumfeld mit gegenüber dem Vorjahr insgesamt herausfordernden Rahmenbedingungen konnte bei weiterhin hohen Risikostandards ein zwar etwas niedrigeres, aber dennoch sehr gutes Neugeschäftsvolumen akquiriert werden. Hierzu trug unter anderem der fortgesetzte Ausbau des Immobilienfinanzierungsgeschäfts in den USA bei. Das Representative Office in New York hat seine Arbeit aufgenommen, was sich auch in einem steigenden Anteil des US-Geschäfts am Neugeschäft der Bank niederschlägt. Daneben wurden die geplanten strategischen Digitalisierungsinitiativen weiter vorangetrieben. Zum einen konnte die Tochtergesellschaft CAPVERIANT GmbH, welche ein Finanzportal für öffentliche Finanzierungen betreibt, ihren Betrieb aufnehmen und erste Geschäftsabschlüsse vermitteln. Zum anderen wurde innerhalb der Bank ein eigenständiger Bereich „Digitalisierung“ errichtet, der sich mit neuen Technologien und Geschäftsmodellen der pbb befasst. Erfolgreich zeigte sich 2018 auch der Bereich Treasury, der mit einer vom Markt gut aufgenommenen Emission von 300 Mio. € an zusätzlichem Kernkapital (AT1) den bestehenden Fundingmix der Bank erweitern konnte. Alle diese Maßnahmen erlauben es der pbb, sich mit den Veränderungen in den Märkten kontinuierlich weiterzuentwickeln, um sich auch weiterhin Handlungsspielräume und Flexibilität zu erhalten.

In der Begleitung der laufenden Geschäftsentwicklung, der Fortentwicklung der Geschäftsstrategie sowie Überwachung der zugehörigen Risiken lag wie immer ein wesentlicher Schwerpunkt der Aufsichts- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats. Daneben befasste sich der Aufsichtsrat im abgelaufenen Jahr auch mit der Nachbesetzung für das Aufsichtsratsmandat von Frau Dr. Hedda von Wedel, welche turnusmäßig mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 aus dem Aufsichtsrat ausschied. Als Nachfolgerin wurde von der Hauptversammlung Frau Dr. Jutta Dönges als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt. Ein weiteres, besonderes Augenmerk legte der Aufsichtsrat im Jahr 2018 auf Fragestellungen des Aufsichtsrechts und der IT.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 hat der Aufsichtsrat der pbb (den bisherigen Generalbevollmächtigten) Herrn Marcus Schulte zum Vorstandsmitglied bestellt. Nach Abschluss der üblichen Einarbeitungsphase entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen konnte Herr Schulte damit planmäßig im Vorstand das Ressort Treasury sowie die Bereiche Portfolio Analysis und Immobilienbewertung zum Jahresbeginn 2019 übernehmen.

CORPORATE GOVERNANCE

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2018 den Vorstand kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten.

Er konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Vorstand ergriffenen Geschäftsleitungsmaßnahmen überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Der Vorstandsvorsitzende berichtete darüber hinaus dem Aufsichtsrats- sowie den jeweiligen Ausschussvorsitzenden auch zwischen den Sitzungen regelmäßig über wesentliche Entwicklungen.

Insbesondere hat der Aufsichtsrat die für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft.

Der Aufsichtsrat prüfte die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), erteilte ihm den Prüfungsauftrag und vereinbarte mit ihm sein Honorar.

Am 15. Februar 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2018, die im Internet auf der Seite der pbb (www.pfand-briefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen/) veröffentlicht ist. Ferner sei an dieser Stelle auf den Vergütungsbericht des Konzerns, abgedruckt in diesem Geschäftsbericht, verwiesen. Hinsichtlich der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 111 Abs. 5 AktG zur Zielgröße sowie zum aktuellen Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und im Vorstand sei auf die Tabelle zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie auf die Ausführungen in der Erklärung zur Unternehmensführung sowie im Nichtfinanziellen Bericht verwiesen.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Im Jahr 2018 hielt der Aufsichtsrat der pbb acht (davon drei außerordentliche) Sitzungen sowie zusätzlich eine ganztägige Strategiesitzung ab und setzte sich wie folgt zusammen:

Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Jutta Dönges (ab 21. Juni 2018), Dr. Thomas Duhnkrack, Dr. Christian Gebauer-Rochholz, Georg Kordick, Joachim Plesser, Oliver Puhl, Heike Theißing und Dr. Hedda von Wedel (bis 21. Juni 2018).

Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage des pbb Konzerns, die jeweils ausführlich mit dem Vorstand erörtert wurde. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des pbb Konzerns. In den ordentlichen Sitzungen wurde auch über die Risikolage, das Risikomanagement, das Neugeschäft, die Liquiditätslage beziehungsweise -strategie, die Entwicklung des Fundings sowie der Aktie, aktuelle regulatorische Themen und Prüfungen sowie über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, berichtet.

Im Rahmen der ordentlichen Sitzung am 1. März 2018 wurden neben den bereits genannten regelmäßigen Themen schwerpunktmäßig die Zielerreichung auf Institutsebene sowie die variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 festgelegt beziehungsweise deren zurückbehaltene variable Vergütung für 2016 (inklusive Malusprüfung & Backtesting) neu festgesetzt. Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren die Entwicklung des US-Geschäfts, das IT-Projektportfolio, der Aufbau der CAPVERIANT GmbH und der Bericht zur Effizienzprüfung, mit dem die Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand für 2017 abgeschlossen wurde. Ferner wurden die jährliche Entsprechenserklärung, der Bericht des Aufsichtsrats, die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB (inklusive Corporate-Governance-Bericht) einschließlich eines Diversitätskonzepts für Aufsichtsrat und Vorstand verabschiedet. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit der Dividendenstrategie und Ausschüttungsquote für das Geschäftsjahr 2017.

In der Bilanzsitzung am 23. März 2018 wurden der Konzernabschluss des Jahres 2017 gebilligt und der Jahresabschluss des Jahres 2017 festgestellt. Der Aufsichtsrat befasste sich dabei auch mit dem erstmals zu veröffentlichenden Nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b f., 315b f. HGB. Darüber hinaus wurden die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2018 vorbereitet und entsprechende Beschlüsse über die Tagesordnung einschließlich der vorgestellten Beschlussvorschläge - insbesondere hinsichtlich der Gewinnverwendung und der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 - gefasst. Zudem fasste der Aufsichtsrat vorsorglich einen Beschluss für eine geplante AT1-Emission. Die Befassungen mit der aktuellen Entwicklung und Strategie des US-Geschäfts sowie die Ausgestaltung regelmäßiger Weiterbildungsmaßnahmen für den Aufsichtsrat bildeten einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung.

Die Sitzung am 9. Mai 2018 war von der Berichterstattung über das erste Quartal 2018 des pbb Konzerns geprägt. Ferner erörterte der Aufsichtsrat die Vergütungsberichte 2017 sowie den Variable Remuneration Plan für 2018. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über den Umsetzungsstand der im Aufbau befindlichen CAPVERIANT GmbH, den aktuellen Status zum Brexit sowie die Umsetzungsplanung zur Institutsvergütungsverordnung (IVV) 3.0 informiert.

In einer außerordentlichen Telefonkonferenz am 22. Mai 2018 beriet der Aufsichtsrat über die Folgen aus der erfolgten Teilveräußerung des indirekten Aktienanteils des Bundes (vermittelt über den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (FMS) und die Hypo Real Estate Holding GmbH) an der pbb sowie vor diesem Hintergrund nochmals über seinen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung für einen Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat.

Im Anschluss an die Hauptversammlung wurde in der Sitzung am 21. Juni 2018 über die Besetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats nach der Wahl von Frau Dr. Dönges in den Aufsichtsrat entschieden.

Den Zwischenbericht sowie die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses und Lageberichts zum 30. Juni 2018 des pbb Konzerns diskutierte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. August 2018. Des Weiteren beschloss er in Teilen die bankinterne Umsetzung der IVV 3.0 und befasste sich mit den neuen Anforderungen der EBA-Leitlinien zur internen Governance und zur Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen.

Aufbauend auf den Diskussionen im Rahmen seiner jährlichen Strategiesitzung am 26. Oktober 2018 erörterte der Aufsichtsrat am 9. November 2018 zunächst die Ergebnisse für das dritte Quartal 2018 des pbb Konzerns und stimmte der vom Vorstand vorgelegten Mehrjahresplanung und Geschäftsstrategie jeweils für 2019 - 2021 sowie der Risiko- und IT-Strategie jeweils für 2019 zu. Ebenso bereitete der Aufsichtsrat die Effizienzprüfung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 25d Abs. 11 KWG vor und legte die Messgrößen für die risikoadjustierte Erfolgsmessung auf Institutsebene sowie die Ziele für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 fest. Ebenso erfolgte die Zustimmung zur Identifizierung der Risk Taker, zur Angemessenheitsprüfung des Vergütungssystems und eine weitere Befassung mit der IVV 3.0 einschließlich der Anpassung der Geschäftsordnung des Vergütungskontrollausschusses. Ebenfalls wurden im Rahmen dieser Sitzung vor dem Hintergrund der neuen EBA-Leitlinien eine Suitability Policy, eine Rahmenrichtlinie zur internen Governance sowie die überarbeiteten Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und aller seiner Ausschüsse beschlossen. Außerdem bestellte der Aufsichtsrat - vorbehaltlich der hierfür erforderlichen aufsichtlichen Genehmigung - Herrn Marcus Schulte mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Mitglied des Vorstands und stimmte der in der Folge entsprechend geänderten Geschäftsverteilung des Vorstands zu. Schließlich wurde der Aufsichtsrat auch über den aktuellen Stand in Bezug auf den Brexit informiert und befasste sich zudem intensiv mit der Verbriefungstransaktion Estate UK-3.

In einer außerordentlichen Telefonkonferenz am 17. Dezember 2018 genehmigte der Aufsichtsrat Konkretisierungen und redaktionelle Änderungen der ab 2019 gültigen Geschäfts- und Risikostrategien und verabschiedete die noch ausstehenden Punkte zur Umsetzung der Novelle der IVV (Clawback).

AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 hatte der Aufsichtsrat der pbb einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss sowie einen Vergütungskontrollausschuss.

Der Präsidial- und Nominierungsausschuss (PNA) hielt sechs Sitzungen (davon zwei außerordentliche telefonische) ab und war mit Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann und Joachim Plesser besetzt.

Er befasste sich mit strategischen und aktuellen regulatorischen Themen sowie mit Vorstandsangelegenheiten, zu denen er dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Vorschläge unterbreitete. Dies betraf insbesondere die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder sowie die Festlegung ihrer variablen Vergütung für 2017 (inklusive Malusprüfung und Backtesting für 2016). Zudem bereitete er die Effizienzprüfung 2018 des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vor, unterrichtete gemäß Geschäftsordnung den Aufsichtsrat in Bezug auf neue Entwicklungen zur Corporate Governance und befasste sich mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB (inklusive Corporate-Governance-Bericht sowie Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex). Darüber hinaus befasste sich der PNA mit der Umsetzung der neuen EBA-Leitlinien zur internen Governance und der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans. Im Rahmen zweier Telefonkonferenzen beriet und entschied der PNA zudem - auf Basis der Beschlussfassung und Delegation durch den Aufsichtsrat am 23. März 2018 - über die Emission einer AT1-Anleihe.

Der Prüfungsausschuss (PA) hielt insgesamt fünf Sitzungen ab und war mit Dagmar Kollmann (Vorsitzende), Dr. Günther Bräunig, Dr. Jutta Dönges (ab 21. Juni 2018), Dr. Thomas Duhnkrack und Dr. Hedda von Wedel (bis 21. Juni 2018) besetzt.

Gegenstand der Sitzungen waren die Prüfung und Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses 2017, die Zwischenberichte beziehungsweise -mitteilungen des Jahres 2018 sowie die Berichte der Internen Revision und des Abschlussprüfers KPMG zu internen und externen Prüfungsfeststellungen. Zudem erörterte der PA mit dem Vorstand die Auswirkungen aktueller regulatorischer Themen und wurde über die Entwicklung laufender Prüfungen unterrichtet. Des Weiteren befasste sich der PA mit dem Mandat des Abschlussprüfers sowie dessen Prüfungsplan für das Geschäftsjahr 2018. Der PA überzeugte sich auch von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Wahl des Abschlussprüfers KPMG für das Geschäftsjahr 2018 vorzuschlagen. Er beschäftigte sich zudem intensiv mit dem Review der Compliance-Organisation, der Verbriefungstransaktion UK 3, der Dividendenstrategie sowie der Anpassung der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses. Hinsichtlich aktueller regulatorischer Themen sowie aufsichtsrechtlicher Prüfungen wurde er durch den Vorstand unter anderem zu IFRS 9, der Überarbeitung des Basel III Regelwerks, den IRBA-Modellen, der IT-Prüfung durch die EZB und dem SREP-Stresstest unterrichtet. Darüber hinaus wurde regelmäßig über das interne Kontrollsystem und die Überwachung der eingerichteten Schlüsselkontrollen, laufende Rechtsstreitigkeiten, Compliancerelevante Themen, Datenschutz/IT-Security, bemerkenswerte Rechnungslegungssachverhalte, die Ergebnisse externer Prüfungen sowie die Prüfungsplanung der internen Revision und deren Umsetzung berichtet.

Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses stellte 2018 die frühzeitige Vorbereitung für die - aufgrund der neuen EU-weiten Anforderungen - erforderliche Rotation des Abschlussprüfers dar. Der Wechsel des Abschlussprüfers der pbb muss dabei spätestens für das Geschäftsjahr 2021 erfolgen. Entsprechend wurde 2018 ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers gestartet. Das Auswahlverfahren wird durch ein Projektteam der pbb begleitet. Neben der regelmäßigen Befassung im Prüfungsausschuss zum Ausschreibungsprozess wurden hierfür auch zwei gesonderte Workshops mit den Projektmitgliedern und der Prüfungsausschussvorsitzenden durchgeführt. Der Auswahlprozess erfüllt dabei die Anforderungen an ein faires, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren. Mit Bekanntmachung des Ausschreibungsverfahrens im Bundesanzeiger im August 2018 erfolgte der Aufruf an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, ihr Interesse an der Teilnahme des Auswahlprozesses zu bekunden. Den Interessenten wurden hiernach weitere detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt sowie im Rahmen eines Q&A-Prozesses die Möglichkeit zur Klärung von Fragen gegeben. Weiter hatte jede Gesellschaft die Gelegenheit, ihre Leistungen sowie ihre voraussichtlich verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich vorzustellen. Die im Prozess verbliebenen Prüfungsgesellschaften haben auf dieser Basis ihre Angebote im Dezember 2018 abgegeben. Diese werden nun in den Sitzungen des Prüfungsausschusses im ersten Quartal 2019 diskutiert.

Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) hielt fünf reguläre Sitzungen ab und erörterte zusätzlich - in der Regel in monatlichen Telefonkonferenzen - die zustimmungspflichtigen Kreditengagements. Er war mit Joachim Plesser (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig (bis 21. Juni 2018), Dr. Jutta Dönges (ab 21. Juni 2018), Dagmar Kollmann (ab 21. Juni 2018), Oliver Puhl und Dr. Hedda von Wedel (bis 21. Juni 2018) besetzt.

Der RLA unterstützte die Kontrolle des Aufsichtsrats über die Risiko- und Liquiditätssteuerung, überprüfte die Risikoberichterstattung des Vorstands und war in dem durch die Geschäftsordnung festgelegten Umfang in den Kreditgenehmigungsprozess eingebunden. Er erörterte zudem regelmäßig die Neugeschäfts-, Liquiditäts- und Refinanzierungssituation sowie das Syndizierungsgeschäft. Im Jahr 2018 beschäftigte sich der RLA zudem mit Berichten zu den Teilportfolien einschließlich der Developmentfinanzierungen, Rettungserwerben, Einzelwertberichtigungen, der Eigenmittelmeldung gemäß SolvV, den Länderlimiten sowie der Aktiv-Passiv-Steuerung. Zudem befasste sich der RLA mit dem Sanierungsplan der pbb, den IRBA-Modellen, den mittelfristig zu erwartenden Entwicklungen auf den Immobilienmärkten, der Aktualisierung der Risikostrategie sowie mit der Geschäftsordnung des Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschusses.

Darüber hinaus befasste sich der RLA in zahlreichen, in der Regel monatlichen Telefonkonferenzen mit einzelnen Kreditfällen. Hierbei handelte es sich, soweit im Rahmen der Geschäftsordnung des RLA vorlagepflichtig, um Neugeschäfte, regelmäßige Wiedervorlagen sowie um Zustimmungen zu Änderungsanträgen.

Der Vergütungskontrollausschuss (VKA) hielt fünf (davon eine außerordentliche telefonische) Sitzungen ab und war mit Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann, Joachim Plesser und Heike Theißing besetzt.

Er befasste sich mit den Vergütungsberichten, der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2017, den Zielerreichungen und Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder sowie dem Variable Remuneration Plan für 2018 für den Vorstand. Des Weiteren bereitete der VKA die Zustimmung zur Ermittlung der Risk-Taker-Funktionen sowie die Festlegung der Messgrößen für die risikoadjustierte Erfolgsmessung auf Institutsebene für den Aufsichtsrat vor. Weitere Schwerpunkte seiner Sitzungen waren das Vergütungssystem der Bank einschließlich deren Angemessenheitsprüfung sowie die Befassung mit regulatorischen Änderungen - hier insbesondere die Umsetzung der 2017 umfassend überarbeiteten Institutsvergütungsverordnung einschließlich der dabei notwendigen Änderung der Dienstverträge der Vorstände - und der Wechsel des stellvertretenden Vergütungsbeauftragten.

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Aufsichtsrat der pbb
Name und Wohnsitz Haupttätigkeit Funktion im Aufsichtsrat und Sitzungsteilnahmen
Dr. Günther Bräunig Vorsitzender des Vorstands der KfW Vorsitzender 8 von 8
Frankfurt am Main    
Dagmar Kollmann Unternehmerin Stellvertretende Vorsitzende 8 von 8
Wien    
Dr. Jutta Dönges Geschäftsführerin der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Mitglied - 4 von 4
Frankfurt am Main    
(ab 21.6.2018)    
Dr. Thomas Duhnkrack Unternehmer Mitglied 8 von 8
Kronberg im Taunus    
Dr. Christian Gebauer-Rochholz Bankangestellter Mitglied 8 von 8
Hochheim    
(Arbeitnehmervertreter)    
Georg Kordick Bankangestellter Mitglied 7 von 8
Poing    
(Arbeitnehmervertreter)    
Joachim Plesser Berater Mitglied 8 von 8
Ratingen    
Oliver Puhl Unternehmer Mitglied 7 von 8
Frankfurt am Main    
Heike Theißing Bankangestellte Mitglied 8 von 8
München    
(Arbeitnehmervertreterin)    
Dr. Hedda von Wedel Präsidentin des Bundesrechnungshofes a. D. Mitglied 4 von 4
Andernach (bis 21.6.2018)    
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Aufsichtsrat der pbb Funktion in den Ausschüssen und Sitzungsteilnahmen
Name und Wohnsitz Präsidial- und Nominierungs ausschuss Prüfungsausschuss
Dr. Günther Bräunig Vorsitzender 5 von 6 Mitglied 5 von 5
Frankfurt am Main    
Dagmar Kollmann Mitglied 6 von 6 Vorsitzende 5 von 5
Wien    
Dr. Jutta Dönges   Mitglied 2 von 2
Frankfurt am Main    
(ab 21.6.2018)    
Dr. Thomas Duhnkrack   Mitglied 5 von 5
Kronberg im Taunus    
Dr. Christian Gebauer-Rochholz    
Hochheim    
(Arbeitnehmervertreter)    
Georg Kordick    
Poing    
(Arbeitnehmervertreter)    
Joachim Plesser Mitglied 5 von 6  
Ratingen    
Oliver Puhl    
Frankfurt am Main    
Heike Theißing    
München    
(Arbeitnehmervertreterin)    
Dr. Hedda von Wedel   Mitglied 3 von 3
Andernach (bis 21.6.2018)    
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Aufsichtsrat der pbb Funktion in den Ausschüssen und Sitzungsteilnahmen
Name und Wohnsitz Risikomanagement- und Liquiditäts strategieausschuss Vergütungskontrollausschuss
Dr. Günther Bräunig Mitglied (bis 21.6.2018) 3 von 3 Vorsitzender 5 von 5
Frankfurt am Main    
Dagmar Kollmann Mitglied (ab 21.6.2018) 2 von 2 Mitglied 5 von 5
Wien    
Dr. Jutta Dönges Mitglied 2 von 2  
Frankfurt am Main    
(ab 21.6.2018)    
Dr. Thomas Duhnkrack    
Kronberg im Taunus    
Dr. Christian Gebauer-Rochholz    
Hochheim    
(Arbeitnehmervertreter)    
Georg Kordick    
Poing    
(Arbeitnehmervertreter)    
Joachim Plesser Vorsitzender 5 von 5 Mitglied 5 von 5
Ratingen    
Oliver Puhl Mitglied 4 von 5  
Frankfurt am Main    
Heike Theißing   Mitglied 5 von 5
München    
(Arbeitnehmervertreterin)    
Dr. Hedda von Wedel Mitglied 3 von 3  
Andernach (bis 21.6.2018)    

AUS- UND FORTBILDUNGSMASSNAHMEN

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr und wurden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Seit dem zweiten Halbjahr 2018 finden zudem im Vorfeld der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen regelmäßig Weiterbildungen durch Vorträge von externen und internen Referenten statt. 2018 befasste man sich hier unter anderem mit den Themen IT-Risiko/IT-Sicherheit und der IVV 3.0 sowie im Rahmen der jährlichen Strategiesitzung des Aufsichtsrats mit den aktuellen Entwicklungen und strukturellen Veränderungen auf den relevanten Immobilienmärkten. Dieses regelmäßige Fortbildungsprogramm für das Gesamtgremium wird fortgeführt.

JAHRESABSCHLUSS

Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer KPMG hat jeweils den Jahres- und den Konzernabschluss der pbb vom 31. Dezember 2018 sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die gemäß §§ 289b f., 315b f. HGB im Lagebericht abzugebende nichtfinanzielle Erklärung hat die Bank in einem gesonderten Nichtfinanziellen Bericht - abgedruckt im vorliegenden Geschäftsbericht - veröffentlicht. Im Rahmen seiner Prüfungspflicht nach § 171 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat dabei von der Möglichkeit einer inhaltlichen externen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 111 Abs. 2 Satz 4 AktG durch KPMG im Rahmen einer gesonderten Beauftragung Gebrauch gemacht.

Die KPMG hat dem Aufsichtsrat eine Erklärung über ihre Unabhängigkeit vorgelegt. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 21. März 2019 mit den Abschlussunterlagen. Die Jahres- und Konzernabschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht und die Prüfungsberichte wurden mit dem Vorstand und Vertretern des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers erhoben. In der Bilanzsitzung am 21. März 2019 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt. In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat ebenfalls den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands mit diesem diskutiert. Nach Prüfung schließt sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung an.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2018. Das Gremium dankt darüber hinaus Dr. Hedda von Wedel, die Mitte 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, für ihren hohen Einsatz und die großen Verdienste, die sie sich um die pbb erworben hat, und wünscht ihr alles Gute für die Zukunft.

 

Für den Aufsichtsrat

Dr. Günther Bräunig, Vorsitzender

Die Aktie

Die Aktie der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) ist im Prime Standard des Regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) notiert und ist im Index MDAX® enthalten. Die pbb-Aktie gehört damit nach den DAX®-Werten zu den 60 nach Marktkapitalisierung und Orderbuchumsatz größten Unternehmen im Prime Standard der FWB.

Basisinformationen

31. Dezember 2018

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WKN 801900
ISIN DE0008019001
Aktiengattung Auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
Anzahl Stammaktien 134.475.308
Börsenkürzel PBB
Börsenplatz Xetra, Frankfurt
Börsensegment Regulierter Markt, Prime Standard
Index MDAX® (seit 21. September 2015)
Erstnotiz 16. Juli 2015

Insgesamt sind 134.475.308 Stammaktien ausgegeben. Der Streubesitz beträgt 100 %. Im Mai 2018 hat der von der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH als Sondervermögen des Bundes verwaltete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) seinen über die Hypo Real Estate Holding GmbH gehaltenen Anteil an der pbb von 20 % auf 3,5 % reduziert. Die Aktien wurden über ein sogenanntes beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren an institutionelle Investoren veräußert. Der FMS will nach eigener Aussage mit den verbleibenden 3,5 % mittel- bis langfristig an der pbb mittelbar beteiligt bleiben.

KURSVERLAUF 2018

Die Aktienmärkte im Jahr 2018 waren stark von geldpolitischen, geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägt. Während sich die Aktienleitindizes im ersten Halbjahr 2018 noch relativ stabil entwickelt haben, hatten die Bankenindizes für Deutschland und Europa deutliche Kursrückgänge zu verzeichnen. Neben Zinsängsten und dem Brexit haben sich insbesondere im zweiten Halbjahr der Haushaltsstreit von Italien mit der EU und der Handelsstreit zwischen den USA und China mit Folgen für die globalen Konjunkturprognosen negativ auf die Aktienkurse ausgewirkt und zu deutlichen Kursverlusten geführt.

Die Aktie der pbb konnte sich zunächst dem negativen Bankentrend weitgehend entziehen, verzeichnete aber im vierten Quartal 2018 ebenfalls deutliche Kursrückgänge. Nach einer positiven Kursentwicklung zu Jahresbeginn, mit dem Jahreshöchstkurs von 15,28 € am 24. Januar 2018, fiel der Kurs bis Ende des ersten Quartals auf das Ausgangsniveau zu Jahresbeginn zurück. Es folgte eine Phase der Seitwärtsbewegung, die bis Anfang Oktober 2018 anhielt. Der durch die Dividendenauszahlung am 22. Juni 2018 bedingte Kursabschlag wurde innerhalb von zwei Wochen wieder aufgeholt, positiv gestützt von der ersten Anhebung der Prognose für das Vorsteuerergebnis für das Geschäftsjahr 2018 am 4. Juli 2018. Im vierten Quartal konnte sich die pbb-Aktie dem allgemeinen Abwärtstrend trotz nochmaliger Prognoseanhebung auf Basis guter Ergebnisse zum dritten Quartal 2018 nicht mehr entziehen und erreichte nach verstärkten Verlusten ihren Jahrestiefstkurs von 8,42 € am 27 Dezember 2018.

Die pbb-Aktie schloss das Jahr 2018 bei 8,74 €, auf Jahressicht ein Minus von 34,6 %. Damit hat sich die pbb-Aktie besser als der relevante deutsche Sektorindex DAXsector Banks (- 52,3 %) entwickelt und liegt nahezu gleichauf mit dem europäischen Sektorindex EURO STOXX Banks (- 33,6 %). Gegenüber den deutschen Gesamtindizes MDAX® (-17,6 %) und DAX® (-18,3 %) hat sich die pbb-Aktie schwächer entwickelt.

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Kennzahlen 2018 2017
Aktienkurse1)      
Jahresendkurs in € 8,74 13,36
Jahreshöchstkurs in € 15,28 13,88
Jahrestiefstkurs in € 8,42 9,11
Marktkapitalisierung 2) in Mio. € 1.175 1.797
Free Float-Marktkapitalisierung 2) in Mio. € 1.175 1.437
Buchwert je Aktie 3) in € 22,00 21,25
Ergebnis je Aktie 4) in € 1,24 1,35
Dividende je Aktie in € 1,005) 1,07
Kurs-Gewinn-Verhältnis2)4) in % 7,05 9,90
Dividendenrendite auf Basis Jahresendkurs2)3) in % 11,4 8,0
Dividendenrendite auf Basis Jahresdurchschnittskurs6) in % 7,9 9,1

1) Xetra-Schlusskurse.
2) Xetra-Jahresschlusskurs.
3) Auf Basis des den Anteilseignern zuzurechnenden Eigenkapitals.
4) Auf Basis des den Stammaktionären zurechenbaren Ergebnisses nach Steuern.
5) Vorschlag an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018.
6) Volumengewichtete Xetra-Tagesschlusskurse.

KAPITALMARKTKOMMUNIKATION

Die pbb misst dem Informationsbedürfnis des Kapitalmarkts eine hohe Bedeutung bei. Auch im Geschäftsjahr 2018 lag der Fokus der Investor-Relations-Arbeit auf der Festigung und Verbreiterung der Analysten- und Investorenbasis. Im Rahmen von zahlreichen Analysten- und Investorengesprächen hat die pbb eine intensive, offene und transparente Kommunikation mit dem Kapitalmarkt gepflegt. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Roadshows durchgeführt und Investmentkonferenzen besucht. Im Mittelpunkt standen dabei vor allem die internationalen Finanzplätze Frankfurt, London und New York, aber auch kleinere europäische Finanzplätze.

Im März 2018 hat die pbb im Rahmen der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2017 eine Analystenkonferenz abgehalten. Zu den Zwischenergebnissen des ersten, zweiten und dritten Quartals 2018 wurden zudem für Analysten Telefonkonferenzen durchgeführt. In diesem Rahmen hat der Vorstand jeweils ausführlich die Ergebnisse erläutert, über aktuelle Entwicklungen informiert und - mit den Jahresergebnissen - einen strategischen Ausblick gegeben.

ANALYSTEN

Studien und Kommentare der Broker- und Analysehäuser stellen eine wichtige Informationsquelle für Investoren dar. Vor diesem Hintergrund widmet die pbb den Finanzanalysten hohe Aufmerksamkeit. Zum 31. Dezember 2018 wurde die pbb von elf Broker- und Analysehäusern gecovert. Es bestanden sechs Kaufempfehlungen, vier neutrale Empfehlungen und eine Verkaufsempfehlung. Die pbb veröffentlicht aktuelle Informationen zu den Analystenempfehlungen auf ihrer Internetseite.

HAUPTVERSAMMLUNG

Die ordentliche Hauptversammlung der pbb fand am 21. Juni 2018 in München statt. Vorstand und Aufsichtsrat berichteten ausführlich zur Geschäftsentwicklung 2017, zum Ergebnis des ersten Quartals 2018 und zum Ausblick für das Geschäftsjahr 2018. Insgesamt waren 62,4 % des Grundkapitals vertreten.

Im Rahmen der Veranstaltung wählten die Aktionäre Frau Dr. Jutta Dönges in den Aufsichtsrat. Frau Dr. Dönges hat das Mandat von Frau Dr. Hedda Wedel übernommen, deren Mandat im Aufsichtsrat der pbb mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 endete. Zudem billigte die Hauptversammlung das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. Auch der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, den im Geschäftsjahr 2017 nach HGB ausgewiesenen Bilanzgewinn von 143.888.579,56 € zur Ausschüttung einer Dividende von 1,07 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, wurde von den Aktionären angenommen. Allen anderen zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkten wurde ebenfalls zugestimmt.

Die pbb veröffentlicht die detaillierten Abstimmungsergebnisse sowie die weiteren Unterlagen zur Hauptversammlung auf ihrer Internetseite.

DIVIDENDENPOLITIK

Die Dividendenpolitik der pbb sieht für die Geschäftsjahre 2017- 2019 eine Ausschüttungsquote von 75 % vor, die sich aus 50 % regulärer Dividende plus 25 % Sonderdividende auf das den Stammaktionären zurechenbare Konzernergebnis nach Steuern und Minderheitsanteilen gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zusammensetzt. Sie steht unter dem Vorbehalt einer regelmäßigen Überprüfung der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben und Erfordernisse sowie der wirtschaftlichen Vertretbarkeit.

Für das Jahr 2018 werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,00 € je Aktie vorschlagen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 81 % bezogen auf das den Stammaktionären zuzurechnende IFRS-Konzernergebnis nach Steuern je Aktie von 1,24 €. Die Dividendenrendite beträgt damit 7,9 % auf Basis des Jahresdurchschnittskurses (volumengewichtete Xetra-Tagesschlusskurse) und 11,4 % auf Basis des Xetra-Jahresschlusskurses von 8,74 €.

Zusammengefasster Lagebericht

Grundlagen des Konzerns

Konzernstruktur

Geschäftsmodell und -strategie

Wettbewerbsposition

Strategische Ausrichtung

Steuerungssystem

Nichtfinanzielle Erklärung

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche

Rahmenbedingungen

Branchenbezogene

Rahmenbedingungen

Geschäftsverlauf

Ertragslage

Vermögenslage

Finanzlage

Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Zusammenfassung

Risiko- und Chancenbericht

Organisation und Grundsätze des Risiko- und Kapitalmanagements

Risikoarten

Internes Kapitiladäquanzverfahren (ICAAP)

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Vergütungsbericht

Vergütungssystem und Vergütungsstrategie des pbb Konzerns

Anpassungen des Vergütungssystems

Vorstand

Aufsichtsrat

Vergütung der Mitarbeiter

Governance-Struktur im Bereich Vergütung

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Prognose

Branchenbezogene Prognosen

Unternehmensprognosen

Zusammenfassung

Erläuterungen zum HGB-Jahresabschluss der pbb

Geschäftsverlauf

Ertragslage

Vermögenslage

Finanzlage

Sonstige Angaben

Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB

Erklärung zur Unternehmensführung/ Corporate-Governance-Bericht

Hinweis bezüglich Rundungen

Aufgrund von Rundungen können sich im Zusammengefassten Lagebericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Grundlagen des Konzerns

Der Lagebericht der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) und der Konzernlagebericht sind gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard (DRS) 20 zusammengefasst. Damit ist neben dem Konzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) auch das Mutterunternehmen Deutsche Pfandbriefbank AG mit Erläuterungen auf Basis des Handelsgesetzbuches (HGB) enthalten. Der Jahresabschluss der pbb nach HGB und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

KONZERNSTRUKTUR

Der pbb Konzern besteht zum ganz überwiegenden Teil aus dem Mutterunternehmen pbb. Die Angaben im vorliegenden zusammengefassten Lagebericht beziehen sich, sofern nicht explizit anders dargestellt, sowohl auf den pbb Konzern als auch auf die pbb.

Der Unternehmenssitz ist in München/Unterschleißheim; zudem unterhält der pbb Konzern in Deutschland Büros an vier weiteren Standorten. In ihren ausländischen Kernmärkten ist er an den fünf Standorten London, Madrid, Paris, Stockholm und New York vertreten. Die Bank betreibt von diesen Standorten aus einen Großteil ihrer Finanzierungsaktivitäten im Ausland.

GESCHÄFTSMODELL UND -STRATEGIE

Die strategischen Geschäftsfelder des pbb Konzerns sind die gewerbliche Immobilienfinanzierung (Real Estate Finance, REF) und ergänzend die Öffentliche Investitionsfinanzierung (Public Investment Finance, PIF) mit dem Fokus auf pfandbrieffähiges Geschäft. Geografisch liegt der Schwerpunkt in Europa. Die wesentlichen Kernmärkte sind Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die nordischen Länder, einzelne mittel- und osteuropäische Länder, Spanien, Benelux sowie die USA. In den USA soll neben Sekundärgeschäft im Zuge der 2018 erfolgten Eröffnung des eigenen Representative Office in New York sukzessive auch das Primärgeschäft ausgebaut werden. Geschäftspotenziale außerhalb der im Fokus stehenden Märkte werden regelmäßig geprüft, ohne den Geschäftsfokus grundsätzlich zu verändern.

Das Kerngeschäft ist das Kreditgeschäft: Hier nimmt der pbb Konzern eine wichtige Aufgabe bei der Kreditversorgung der Immobilienwirtschaft wahr und unterstützt zudem die öffentliche Hand mit Finanzierungen für Projekte zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Der pbb Konzern zielt auf primäres Kundengeschäft ab. Neben klassischen, auf den Kunden zugeschnittenen Finanzierungslösungen bietet der pbb Konzern seinen Kunden Derivateprodukte zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit Kreditgeschäften an. Ein Handelsbuch für Wertpapier- und Derivateportfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht wird nicht geführt.

Im Kreditgeschäft ist der pbb Konzern entweder als alleiniger Kreditgeber aktiv oder arbeitet - insbesondere bei großvolumigen Transaktionen - mit Finanzierungspartnern zusammen. Hier verfügt der pbb Konzern über ein breites Netzwerk aus Bankenpartnern und anderen Partnern, zum Beispiel in den Bereichen Versicherungen oder Private Equity. In diesem sogenannten Konsortialgeschäft übernimmt der pbb Konzern im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit teilweise als Konsortialführer (Arranger) zusätzlich die gesamte Koordination zwischen den Mitgliedern des Konsortiums und dem Kreditnehmer oder als Agent Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung von Konsortialkrediten.

Darüber hinaus tritt der pbb Konzern als Underwriter auf, indem er Finanzierungen in erster Instanz allein zur Verfügung stellt, um dann Teile dieser Darlehen an Partner im Rahmen von Syndizierungen zu verkaufen.

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie hat der pbb Konzern 2018 die digitale Plattform CAPVERIANT im deutschen Markt eingeführt. CAPVERIANT soll Kreditnehmer und Investoren in der öffentlichen Finanzierung zusammenführen, mit Fokus auf der Vermittlung von Budgetfinanzierungen von Gebietskörperschaften. Der pbb Konzern tritt nicht selbst als Kreditgeber auf, sondern als reiner Vermittler. Der Markteintritt in Frankreich ist für 2019 geplant.

Der pbb Konzern will die digitale Transformation weiter vorantreiben. Der dazu im pbb Konzern gewählte Ansatz beinhaltet drei Stoßrichtungen mit Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung der Schnittstellen zum Kunden, der Erhöhung der Effizienz von Prozessen sowie auf neuen Produkten und Geschäftsmodellen. Um die digitale Transformation im pbb Konzern effektiv und effizient voranzutreiben, wurde 2018 ein eigener Bereich „Digitalisierung“ gegründet.

Der pbb Konzern hat in den letzten Jahren seine IT-Landschaft überarbeitet und damit deutlich vereinfacht. Auf Basis dieser Modernisierung wird der pbb Konzern zukünftig neben der fachlichen Weiterentwicklung (unter anderem im Rahmen der Digitalisierungsstrategie) auch in bestimmte branchenspezifische regulatorische Themen wie die Schutzbedarfsanalyse und Überarbeitungen von Outsourcing und Benutzerberechtigungsmanagement sowie den Umzug des IT-Rechenzentrums investieren.

WETTBEWERBSPOSITION

In der gewerblichen Immobilienfinanzierung zählt der pbb Konzern in seinen Zielmärkten und Segmenten zu den führenden Anbietern. In seinen Kernmärkten besitzt der pbb Konzern eine starke lokale Präsenz und Know-how über die gesamte Prozesskette hinweg: mit Immobilienexperten, Immobilienrechtsspezialisten und Finanzierungsexperten bis hin zur Betreuung der Kreditengagements. Diese lokale Expertise nutzt der pbb Konzern aktiv, um Kunden auch bei internationalen Transaktionen zu begleiten.

Um die Wettbewerbsposition der pbb weiter zu stärken, hat sie 2018 die Initiative „Fokus und Investition“ gestartet. Ziel der Initiative ist es, die Aufstellung der pbb prozessual und strategisch weiter zu fokussieren, um somit Möglichkeiten für zusätzliche Investitionen in die Zukunft der pbb und damit in neue Aufgaben und neue Stellen zu schaffen. Die pbb hat in diesem Zusammenhang das PIF-Geschäft reorganisiert und wird Funktionen von anderen Standorten am Hauptsitz in Unterschleißheim zentralisieren. Das bereits angelaufene Investitionsprogramm fokussiert sich derzeit auf einen maßvollen Ausbau des US-Geschäfts und die fortlaufende Entwicklung der digitalen Transformation.

Strategische Portfolios

In der gewerblichen Immobilienfinanzierung richtet sich das Angebot primär an professionelle nationale und internationale Immobilieninvestoren, wie Immobilienunternehmen, institutionelle Investoren und Immobilienfonds, sowie insbesondere in Deutschland an mittelständische Unternehmen und regional ausgerichtete Kunden. Der pbb Konzern zielt auf komplexere Transaktionen mit mittlerem bis größerem Finanzierungsvolumen ab. Finanzierte Objekte sind hauptsächlich Bürogebäude, wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, Einzelhandels- und Logistikimmobilien sowie (Business-) Hotels. Andere Objektarten können zur Portfoliobeimischung finanziert werden. Der regionale Fokus liegt auf den pfandbrieffähigen Kernmärkten in Europa und bestimmten Metropolen in den USA. Der pbb Konzern bietet hier sowohl lokale als auch länderübergreifende Finanzierungsexpertise. Der überwiegende Teil der ausgereichten Finanzierungen entfällt auf Investitionskredite, also Kredite für den Erwerb oder die Anschlussfinanzierung von Bestandsimmobilien mit bestehenden Cashflows. Finanzierungen von Immobilienentwicklungsmaßnahmen (Developmentfinanzierungen) haben eine untergeordnete Bedeutung; sie umfassen auch das Bauträgergeschäft in Deutschland.

In der Öffentlichen Investitionsfinanzierung finanziert der pbb Konzern pfandbrieffähige Projekte zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Kunden in diesem Segment sind unter anderem Regionen, Provinzen, Gemeinden, Stadtentwicklungsgesellschaften, öffentliche Krankenhäuser, Beteiligungs- oder Grundstückgesellschaften. Dazu kommen Public Private Partnerships und andere strukturierte Transaktionen, da diese dem REF-Geschäft sehr nahestehen. Der regionale Schwerpunkt im primären Neugeschäft liegt auf Frankreich. Darüber hinaus ist der Konzern im Sinne einer Beimischung in der langfristigen öffentlich garantierten Exportfinanzierung mit Absicherungen durch staatliche Exportkreditversicherer, sogenannte Export Credit Agencies, aktiv. Abhängig von der Ausgestaltung der jeweiligen Exportkreditgarantie verbleibt ein Selbstbehalt, wobei dieser im Regelfall 5 % -15 % des Kreditrisikos nicht überschreitet. Letztlich fallen in dieses Segment auch Anleihekäufe, auch und insbesondere zur Deckungsstock- und Liquiditätssteuerung. Angesichts der in ganz Europa immer deutlicheren Zurückhaltung der öffentlichen Hand bei (privat finanzierten) Infrastrukturinvestitionen und vor dem Hintergrund der sich weiter verschlechternden Margenentwicklung in der Öffentlichen Investitionsfinanzierung hat der pbb Konzern von der bisherigen strategischen Wachstumsannahme Abstand genommen und die weitere Fortführung des Portfolios auf „Halten“-Basis bei gleichzeitiger Restrukturierung des Geschäfts beschlossen.

Ablaufportfolio

Neben den Portfolios der beiden strategischen Geschäftssegmente verfügt der pbb Konzern über ein nicht strategisches Portfolio, das sogenannte Value Portfolio (VP). Hierbei handelt es sich nahezu vollständig um ein Portfolio von nicht konkret zweckgebundenen Finanzierungen an die öffentliche Hand (Budgetfinanzierungen). In diesem Bereich tätigt der pbb Konzern kein Neugeschäft. Das Portfolio ist im Wesentlichen fristenkongruent refinanziert. Es generiert Zinserträge und läuft entsprechend den zugrunde liegenden vertraglichen Fristen ab. Soweit wirtschaftlich sinnvoll und tragbar, nutzt der pbb Konzern mittels Portfolioverkäufen auch Potenziale für einen schnelleren Abbau.

Refinanzierung

Die Refinanzierung von ausgereichten Krediten erfolgt in hohem Maße fristenkongruent und zu einem großen Teil über den Pfandbriefmarkt; sie wird ergänzt durch ungedeckte Refinanzierung. Emissionen werden regelmäßig sowohl am internationalen Kapitalmarkt im Benchmarkformat als auch in Form von Privatplatzierungen getätigt. Privatplatzierungen gestaltet der pbb Konzern nach den Anforderungen der Investoren als Inhaber- oder Namenspapiere oder in Form von festverzinslichen Einlagen. Laufzeit und Zinsstruktur können hier individuell verhandelt werden. Dem Kreditgeschäft entsprechend werden Emissionen überwiegend in Euro denominiert. Fremdwährungsgeschäft, vor allem in den USA, im Vereinigten Königreich und Schweden, refinanziert der pbb Konzern vorzugsweise direkt in der entsprechenden Währung. Durch diese „natürliche“ währungskongruente Refinanzierung werden Kosten für Währungs- und Devisenswaps vermieden und der Bedarf an unbesichert zu refinanzierender Überdeckung für Pfandbriefe reduziert.

Der pbb Konzern begibt Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe und ist, gemessen am ausstehenden Volumen, einer der größten Emittenten von Pfandbriefen. Der Pfandbriefmarkt zeichnet sich durch hohe Liquidität und eine breite Investorenbasis aus. Nach dem Markt für Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand ist er der zweitgrößte Markt für festverzinsliche Wertpapiere in Deutschland. Die ungedeckte Refinanzierung erfolgt hauptsächlich über Schuldscheindarlehen, Inhaberschuldverschreibungen und festverzinsliche Einlagen. Im Anschluss an gesetzgeberische Maßnahmen in Deutschland kann seit Juli 2018 die unbesicherte Refinanzierung durch entsprechende vertragliche Gestaltung auch als Senior Preferred (derzeit mit A-Rating von Standard & Poor's) erfolgen - neben dem herkömmlichen Senior Non-Preferred (Standard & Poor's Rating BBB-).

Investoren in Schuldtitel sind Banken, Fonds, Versicherungen, Zentralbanken und Staatsfonds. Hierbei setzt der pbb Konzern einen besonderen strategischen Fokus auf die Weiterentwicklung des Refinanzierungsfranchise mit dem Ziel der weiteren Diversifizierung und Ausweitung der Investorenbasis.

Ergänzend betreibt der Konzern das Einlagengeschäft mit Privatanlegern in Deutschland. Über die Onlineplattform der pbb www.pbbdirekt.com sowie Drittanbieter werden Tages- und Festgeldanlagen mit verschiedenen Laufzeiten in Euro und US-Dollar angeboten. Seit August 2017 bietet der pbb Konzern ausgewählte Festgeldanlagen auch auf einer externen Plattform eines Drittanbieters an, die es Kunden ausgewählter anderer Banken ermöglicht, schnell und einfach Festgelder bei der pbb anzulegen, ohne dafür selbst eine Kontoverbindung bei der pbb eröffnen zu müssen.

STRATEGISCHE AUSRICHTUNG

Die Geschäftsstrategie des pbb Konzerns ist auf nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Entscheidend für den Geschäftserfolg sind hierbei einerseits die Einschätzung und angemessene Bepreisung des Risikos im Kreditgeschäft und andererseits der Zugang zu den Refinanzierungsmärkten mit adäquaten Konditionen. Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist das Management des Bestandsportfolios mit dem Ziel, sich verändernde Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen abzumildern.

Der Vorstand hat sich für das Geschäftsjahr 2019 zum Ziel gesetzt, die Ertragskraft des pbb Konzerns zu festigen. Neben dem weiteren Ausbau der Vertriebsaktivitäten im US-amerikanischen Immobilienfinanzierungsmarkt verfolgt der pbb Konzern verschiedene Initiativen mit dem Ziel, die Wertschöpfungskette und die Kundengruppen (auch im Rahmen der Digitalisierung) auszuweiten. Darüber hinaus wird der pbb Konzern weitere Möglichkeiten zur Digitalisierung seines Geschäfts prüfen, insbesondere auch im Bereich der Immobilienfinanzierung. Außerdem prüft der pbb Konzern regelmäßig Möglichkeiten zur Steigerung der Prozess- und Kosteneffizienz.

STEUERUNGSSYSTEM

Das Steuerungssystem des pbb Konzerns ist darauf ausgerichtet, den Wert des Konzerns unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten und regulatorischen Vorgaben nachhaltig zu steigern. Wesentliches Kriterium ist hierbei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite und Risiko. Die eingegangenen Risiken sollen mit externen und internen Risikotragfähigkeitsrichtlinien vereinbar sein und dabei soll eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital erwirtschaftet werden.

Im pbb Konzern basieren die Steuerung und die Messung auf einem konsistenten und integrierten Kennzahlensystem, welches das Management bei der Führung des Konzerns unterstützt. Das Kennzahlensystem setzt sich aus den Dimensionen Profitabilität, Wachstum in der gewerblichen Immobilienfinanzierung sowie Risikobegrenzung und Kapital des Konzerns zusammen. Regelmäßige Plan-Ist-Vergleiche mit entsprechenden Analysen zeigen dem Management die Ursachen für Abweichungen bei den zentralen Kennzahlen auf. Ferner werden aktuelle Marktentwicklungen, wie zum Beispiel die Veränderung des Zinsniveaus, dargestellt. Neben der strategischen Gesamtbankplanung gewähren regelmäßige Mittelfristhochrechnungen der Profitabilitätskennzahlen und (Stress-) Szenariorechnungen dem Management einen umfassenden Blick auf die zukünftige Geschäftsentwicklung des Konzerns.

Das Steuerungssystem ist im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert geblieben. Veränderungen gab es bei den finanziellen Leistungsindikatoren Nominalvolumen der Finanzierungen und Neugeschäftshöhe. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nicht explizit gesteuert. Es wurden die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren definiert:

Eine zentrale Kennzahl für die Profitabilität ist die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern, bei der das IFRS-Ergebnis nach Steuern durch das durchschnittlich im Geschäftsjahr zur Verfügung stehende IFRS-Eigenkapital ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (IAS 39: Neubewertungsrücklage) sowie ohne zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1- Kapital) geteilt wird. Das Ergebnis vor Steuern ist ein weiterer finanzieller Leistungsindikator und soll sowohl durch eine Erhöhung der Erträge als auch durch eine strikte Kostendisziplin gesteigert werden. Die Kostendisziplin und die Effizienz werden mittels der Cost-Income-Ratio, dem Verhältnis von Verwaltungsaufwand zu operativen Erträgen, überwacht.

Das Nominalvolumen der Finanzierungen im Segment Real Estate Finance (REF) ist ein wesentlicher Einflussfaktor auf die zukünftige Ertragskraft. Das Finanzierungsvolumen kann vor allem durch die Neugeschäftshöhe (inklusive Prolongationen mit Laufzeit über einem Jahr) gesteuert werden, die ebenfalls einen finanziellen Leistungsindikator darstellt. Die Neugeschäftssteuerung und -vorkalkulation erfolgt dabei in einem barwertigen Ansatz. Aufgrund der Fokussierung des Geschäfts im Berichtsjahr sind das Nominalvolumen der Finanzierungen im Segment Public Investment Finance (PIF) und die dazugehörige Neugeschäftshöhe keine finanziellen Leistungsindikatoren mehr.

Das Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) des pbb Konzerns basiert auf zwei Risikotragfähigkeitsansätzen, der Normativen und der Ökonomischen Perspektive. Während die Normative Perspektive auf die laufende Erfüllung aller kapitalbezogenen rechtlichen und aufsichtlichen Anforderungen sowie internen Ziele gerichtet ist, betrachtet die Ökonomischen Perspektive alle materiellen Risiken, die die ökonomische Überlebensfähigkeit des Instituts gefährden können. Beide Perspektiven sollen sich ergänzen und die Überlebensfähigkeit des pbb Konzerns sicherstellen. Voraussetzung für den Nachweis der Risikotragfähigkeit in der Normativen Perspektive sind die laufende Einhaltung regulatorischer Mindestanforderungen über einen mittelfristigen Zeitraum hinweg sowie der Nachweis über adäquates internes Kapital zur Deckung darüber hinausgehender, materieller Risiken. In der Ökonomischen Perspektive erfolgt der Nachweis der Risikotragfähigkeit dadurch, dass potenzielle barwertige Verluste durch internes Kapital ausreichend gedeckt sind. Die Methoden und Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsanalyse sind detailliert im Risiko- und Chancenbericht beschrieben.

Die CET1 Ratio als zentrale Steuerungsgröße wird regelmäßig ermittelt, indem das Common Equity Tier 1 (CET1) durch die risikogewichteten Aktiva (RWA) geteilt wird. Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung wird der Advanced Internal Rating Based Approach (Advanced-IRBA) für alle wesentlichen Portfolios angewendet.

NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG

Unternehmen tragen für ihr Handeln Verantwortung gegenüber dem Umfeld, in dem sie agieren. Leitgedanke bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung ist im pbb Konzern das Prinzip der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der Folgen für alle Stakeholder des Unternehmens sowie für die Umwelt.

Der pbb Konzern ist davon überzeugt, dass nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken eine notwendige Bedingung für die Zukunftssicherung und Wertsteigerung des Unternehmens sind.

In seinem gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht (siehe Kapitel „Nichtfinanzieller Bericht“) gemäß § 315b-c in Verbindung mit § 289b-e HGB, welcher nicht Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, geht der pbb Konzern näher auf die für das Unternehmen als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen und -aspekte ein. Dieser wurde im Einklang mit den Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt und wird darüber hinaus im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der nichtfinanzielle Bericht wurde vom Abschlussprüfer nicht geprüft, jedoch von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer Überprüfung mit begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000 unterzogen.

Wirtschaftsbericht

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Aufschwung der Weltwirtschaft hat sich 2018 fortgesetzt. Die wirtschaftliche Dynamik hat jedoch im Jahresverlauf unerwartet abgenommen. Mitverantwortlich für diesen nachlassenden Schwung sind die zunehmend protektionistischen Tendenzen. Die Aufwertung des US-Dollars gegenüber den meisten Währungen hat das wirtschaftliche Wachstum in den Schwellenländern belastet, während die Zunahme politischer Unsicherheit in Europa sich ebenfalls als Belastungsfaktor erwies.

Die Industrieländer, so der IWF, wuchsen im Jahr 2018 voraussichtlich mit einer Rate von 2,3 %. Dies entspricht dem Stand des Vorjahres. Innerhalb der Gruppe der Industrieländer war die Dynamik jedoch ungleich verteilt. Während die USA, unterstützt von fiskalischen Maßnahmen, sich sehr erfreulich entwickelt haben, enttäuschte das Wachstum insbesondere im Euroraum und im Vereinigten Königreich.

Die ungleiche Verteilung der konjunkturellen Dynamik in den Industrieländern verdeutlicht die Sonderrolle der Vereinigten Staaten. Während das US-Wachstum sich von 2,2 % im Jahr 2017 auf voraussichtlich 2,9 % beschleunigt hat, verlangsamte sich der vom IWF erwartete Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts im Euroraum und im Vereinigten Königreich um jeweils 0,6 beziehungsweise 0,4 Prozentpunkte auf 1,8 % und 1,4 %. In den meisten Ländern ist die inländische Nachfrage der Haupttreiber des Wachstums, unterstützt von einer sehr niedrigen Arbeitslosenrate. Diese fiel im November 2018 im Euroraum mit 7,9 % auf den tiefsten Stand seit zehn Jahren.

Innerhalb des Euroraums wird für Deutschland 2018 mit einer Ausdehnung der Wirtschaftsleistung um 1,5 % gerechnet, nach einem Zuwachs von 2,5 % im Jahr 2017 Mitverantwortlich war eine Sondersituation im Automobilsektor, wo neue Abgasemissionsstandards das dritte Quartal überproportional belasteten und zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,2 % führten. Frankreich wuchs geschätzt mit nur noch 1,5 %, nach 2,3 % im Jahr 2017 Hier belasteten unter anderem Proteste gegen die französische Regierung im Frühling und am Jahresende das Wirtschaftswachstum. Für Italien wird ein Wert von nur noch 1,0 % vorhergesagt, und damit 0,6 Prozentpunkte weniger, als im Jahr zuvor verzeichnet wurden. Als Belastungsfaktor dürften sich insbesondere die gestiegene politische Unsicherheit nach den Parlamentswahlen im März und der Konflikt zwischen der Regierung und der EU-Kommission erwiesen haben. Für Spanien wird ein Plus von 2,5 % erwartet, nachdem die Volkswirtschaft in den drei Jahren davor mit mindestens 3 % expandiert hatte.

Die für den pbb Konzern im Fokus stehenden Kernmärkte in Nord- und Osteuropa sowie Nordamerika entwickeln sich den Vorhersagen zufolge solide. In Schweden beträgt der erwartete Zuwachs 2,4 %, ein Plus von 0,3 Prozentpunkten gegenüber der Vorjahresrate. Die amerikanische Volkswirtschaft expandiert voraussichtlich mit 2,9 %, unterstützt von einem starken Arbeitsmarkt und einer prozyklischen Fiskalpolitik.

Die Zuwachsraten der britischen Volkswirtschaft sanken leicht im Jahresverlauf. Die private Nachfrage litt unter der Unsicherheit über den Ausgang der Austrittsverhandlungen mit der EU. Die Verhandlungen erwiesen sich als äußerst zäh, und die ursprünglich für Dezember 2018 geplante Abstimmung über das Verhandlungsergebnis im britischen Parlament wurde wegen der absehbaren Ablehnung ins neue Jahr verschoben. In Summe wird für das Vereinigte Königreich eine Zuwachsrate von lediglich 1,4 % erwartet, nachdem im Jahr davor die Wirtschaft noch ein Plus von 1,8 % verzeichnen konnte.

Die Europäische Zentralbank (EZB) entschied sich dazu, den monatlichen Umfang des Staatsanleihen-Kaufprogramms sukzessive zu verringern und bis zum Jahresende 2018 auslaufen zu lassen. Die Federal Reserve erhöhte den Leitzins in jedem Quartal des Jahres 2018 um 0,25 % auf 2,5 %. Die Notenbank hob das solide Wachstum der amerikanischen Volkswirtschaft hervor und signalisierte im Dezember, dass das Zinsniveau nicht mehr fern vom als neutral erachteten Niveau sei. Die Bank of England erhöhte im August den Leitzins um 0,25 % auf 0,75 % und rechnet mit einer begrenzten und graduellen Verschärfung der Geldpolitik. Im November waren die Preise um nur noch 2,3 % gestiegen, nachdem im Verlauf von 2017 die Inflationsrate auf über 3 % gestiegen war.

Trotz der weniger expansiven Geldpolitik blieben 2018 die Kapitalmarktzinsen sowohl in den USA und im Vereinigten Königreich als auch in der Eurozone vergleichsweise niedrig und überwiegend in der Nähe ihrer Vorjahresstände. Eine Sondersituation ergab sich in Italien. Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen der italienischen Regierung und der Europäischen Kommission stieg die Rendite 10-jähriger Anleihen in der Spitze auf über 3,5 %, den höchsten Stand seit dem Jahr 2014. Eine Kompromisslösung, die im Dezember zu einem von der Kommission akzeptierten Haushaltsentwurf führte, entschärfte die Situation fürs Erste.

An den Währungsmärkten verlor das britische Pfund im Jahresverlauf 1,1 % gegenüber dem Euro. Der US-Dollar konnte gegenüber der europäischen Einheitswährung 4,7 % zulegen, unterstützt von der Geldpolitik der Federal Reserve, der deutlich stärkeren volkswirtschaftlichen Entwicklung und der erhöhten politischen Unsicherheit in Europa.

Quellen: Bloomberg, Europäische Kommission, EZB, IWF Weltbank

BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtsituation der Bankbranche

Der europäische Bankensektor hat seine Kapitalposition im Jahr 2018 weiter verbessert. Gleichzeitig sanken Problemkredite weiter von 4,1 % des Gesamtbestands per Ende 2017 auf 3,4 % im dritten Quartal 2018. Sorgen bereitet allerdings vielen Bankhäusern nach wie vor das operative Umfeld. Die Rentabilität leidet unter dem intensiven Wettbewerb, insbesondere in Ländern mit hoher Bankendichte. Hinzu kommen magere Zinserträge aufgrund des weiterhin bestehenden Niedrigzinsumfelds und die Kosten der Regulierung.

Quellen: Bloomberg, EZB

Gewerbliche Immobilienfinanzierung

Das anhaltend niedrige Zinsumfeld begünstigte nach wie vor die Assetklasse Immobilien gegenüber anderen Anlageformen. Insbesondere der Anlagebedarf von Kapitalsammelstellen wie Pensionsfonds und anderer institutioneller Anleger, wie Versicherungsunternehmen, blieb auf einem sehr hohen Niveau. Immobilien befanden sich weiterhin stark im Fokus der Investoren, sodass die Transaktionsvolumina 2018 sowohl in Europa als auch in den USA erneut weit über den langfristigen, historischen Durchschnittswerten lagen. Mangelnde Bereitschaft an Objektverkäufen guter bis sehr guter Qualität und ein demzufolge knapperes Angebot bei gleichzeitig sinkenden Renditen verhinderten noch höhere Volumina. Die aktuellen (geo-)politischen Unsicherheiten schienen keinen großen Einfluss auf die Aktivität der Immobilieninvestoren zu haben.

Das Transaktionsvolumen gewerblicher Immobilien in Europa in den ersten neun Monaten 2018 war mit circa 177 Mrd. € nahezu unverändert gegenüber dem Rekordniveau des Vorjahres von 179 Mrd. € (Quelle: BNP „At a glance Q3 2018: Main Investment Markets in Europe”).

Maßgeblich für diese Entwicklung war unter anderem der deutsche Immobilienmarkt. Mit einem Investmentumsatz von gut 43 Mrd. € per 30. September 2018 konnte das sehr gute Vorjahresergebnis noch einmal um über 8 % gesteigert werden (Quelle: BNP „At a glance Q3 2018: Investmentmarkt Deutschland“). Das große Investoreninteresse spiegelt sich auch in der Renditeentwicklung wider. Insbesondere an den Top-Standorten haben die Netto-Spitzenrenditen für Büroobjekte nochmals nachgegeben.

Grundsätzlich blieb die Anlagestrategie vieler Investoren in Europa und den USA unverändert und resultierte in Preissteigerungen in etablierten Lagen und für etablierte Objektarten. Allerdings war auf der Suche nach attraktiven Alternativen, die höhere Renditen erwarten lassen, ebenfalls eine deutlich steigende Nachfrage nach Objekten abseits der etablierten Lagen und Nutzungsarten zu beobachten. In diesem Zusammenhang war europaweit auch eine deutlich steigende Nachfrage der Investoren nach Projektentwicklungen erkennbar.

Die hohen Transaktionsvolumina wirkten sich positiv auf das Neugeschäft der finanzierenden Banken und Nichtbanken aus. Allerdings war der Wettbewerbsdruck auf Margen und Kreditbedingungen weiterhin hoch, wenngleich sich die Margen auf niedrigerem Niveau stabilisieren konnten.

Öffentliche Investitionsfinanzierung

Wie die Europäische Kommission in ihrer Herbstprognose schreibt, verharrte der Anteil öffentlicher Investitionen 2017 im Euroraum auf einem Allzeittief von 2,6 % des Bruttoinlandsprodukts. Für das Jahr 2018 erwartet die Kommission einen Zuwachs um 3,3 % und damit einen Anstieg des Anteils der öffentlichen Investitionen auf 2,7 %. Dies wäre immer noch deutlich weniger als vor der Finanzkrise, als der Anteil in den Jahren 2000 - 2007 im Durchschnitt 3,2 % betrug. Die öffentlichen Investitionen profitieren von der Auszahlung von Mitteln aus EU-Finanzierungsprogrammen und dem Investmentplan für Europa, der von der Europäischen Investitionsbank unterstützt wird. Auf der anderen Seite begrenzen die fiskalischen Regeln der EU und Sparzwänge auf Ebene von lokalen Körperschaften und Regionen die Möglichkeiten der öffentlichen Hand, ihre Ausgaben merklich auszubauen.

Value Portfolio

Das nicht strategische Geschäftssegment Value Portfolio (VP) enthält nahezu vollständig öffentliche Budgetfinanzierungen. Im Jahr 2018 haben sich die Credit Spreads der europäischen Peripherie ausgeweitet. Allen voran der Credit Spread Italiens musste eine signifikante negative Entwicklung im zweiten Halbjahr 2018 hinnehmen. Diese Spread-Entwicklung hat vor allem Verkäufe aus dem italienischen Portfolio im Jahr 2018 nicht attraktiv erscheinen lassen.

Refinanzierungsmärkte

Die Kapitalmärkte waren 2018 einerseits von der Geldpolitik der Zentralbanken, andererseits von politischen Unsicherheiten geprägt. Vor dem Hintergrund einer guten Konjunktur und zur weiteren Normalisierung der Geldpolitik erhöhte die US-Notenbank Fed mehrmals die Zinsen. Trotz Unsicherheiten bezüglich der künftigen Entwicklung der US-Wirtschaft wurde der Leitzins zuletzt im Dezember 2018 auf eine Zinsspanne von 2,25 % bis 2,50 % angehoben. Im Gegenzug unternahm die britische Notenbank nur einen Zinsschritt 2018 und erhöhte ihren Leitzins im August 2018 auf 0,75 %.

Im Euroraum hat sich die EZB schrittweise aus dem Anleihekaufprogramm zurückgezogen, was im Jahresverlauf zu einer sichtbaren Ausweitung der Refinanzierungsspreads führte. Die von der EZB angestrebte Inflationsrate von knapp 2 % wurde 2018 grundsätzlich erreicht, dennoch blieb der Leitzins, der seit März 2016 bei 0 % liegt, unverändert. Der aktuelle Satz der Einlagenfazilität der EZB liegt weiterhin bei - 0,40 %.

Bereits im Herbst 2017 hatten sich die EU-Institutionen auf die Harmonisierung der europäischen Insolvenzrichtlinie geeinigt, die die explizite Schaffung einer neuen Kategorie unbesicherter Schuldverschreibungen in der Insolvenzrangfolge vorsah (Trennung in eine „Preferred“-Kategorie und eine „Non-preferred“-Kategorie). Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im Juli 2018.

GESCHÄFTSVERLAUF

Im Geschäftsjahr 2018 übertraf der pbb Konzern mit einem Vorsteuerergebnis von 215 Mio. € deutlich die am Jahresanfang 2018 getroffene Prognose von 150 Mio. € bis 170 Mio. €. Auch die am 4. Juli 2018 aufgrund eines guten ersten Halbjahres 2018 - begünstigt durch einen Sonderertrag aus der Verwertung eines sogenannten Besserungsanspruchs im Zusammenhang mit der Annahme eines Rückkaufangebots für Schuldtitel der Heta Asset Resolution AG (Heta) - angehobene Prognose von 175 Mio. € bis 195 Mio. € wurde damit übertroffen. Dagegen wurde die am 8. November 2018 erneut gesteigerte Prognose von 205 Mio. € bis 215 Mio. € am oberen Ende erreicht.

Grund für die positive Entwicklung waren vor allem das sehr gute Zinsergebnis und eine unter der Erwartung liegende Risikovorsorge, die Belastungen wie die Zuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen überkompensierten.

Das über den Erwartungen liegende Zinsergebnis wirkte sich auch positiv auf die operativen Erträge und infolgedessen auf die Cost-Income-Ratio aus. Daher lag diese Kennzahl mit 44,2 % besser als die Prognose, die eine leichte Erhöhung im Vergleich zur Vorjahreszahl vorsah. Da auch das Nachsteuerergebnis die Erwartungen übertraf, lag die Eigenkapitalrendite nach Steuern mit 5,9 % über der prognostizierten Bandbreite von 4 % bis 5 %.

Das Neugeschäftsvolumen der gewerblichen Immobilienfinanzierung und der Öffentlichen Investitionsfinanzierung (einschließlich Prolongationen länger als ein Jahr) lag mit insgesamt 10,5 Mrd. € innerhalb der angestrebten Bandbreite zwischen 10,0 Mrd. € und 11,0 Mrd. €.

Das Finanzierungsvolumen der Segmente REF und PIF betrug zum 31. Dezember 2018 33,2 Mrd. € und erreichte somit ebenfalls die Prognose, die eine leichte Steigerung des Vorjahreswertes (31,9 Mrd. €) anstrebte.

Bezüglich der Risikotragfähigkeit traten die am Jahresanfang 2018 getroffenen Prognosen ein. In der Normativen Perspektive wurden alle aufsichtlichen Mindestquoten übertroffen und auch die nach Abzug der aufsichtlich geforderten Mindestquoten noch zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse deckte alle weiteren materiellen Risiken ab. Auch in der Ökonomischen Perspektive übertraf das zur Deckung der Risiken zur Verfügung stehende Kapital den ökonomischen Kapitalbedarf.

Zum 31. Dezember 2018 belief sich die CET1 Ratio1 auf 18,5 % und lag, wie prognostiziert, deutlich über der seit Anfang 2018 einzuhaltenden SREP-Quote von 9,125 % zuzüglich des länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffers, der zum 31. Dezember 2018 0,19 % betrug.

1 Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung).

ERTRAGSLAGE

Konzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern)

Mit einem Ergebnis vor Steuern von 215 Mio. € hat der pbb Konzern im Jahr 2018 das Vorjahresergebnis (2017: 204 Mio. €) gesteigert. Die positive Entwicklung ist insbesondere auf die wichtigste Ertragsposition des pbb Konzerns zurückzuführen, das Zinsergebnis.

Der pbb Konzern wendet seit dem 1. Januar 2018 den Rechnungslegungsstandard IFRS 9 an. Aus der Anwendung von IFRS 9 resultierten Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns. Eine Anpassung der Vergleichszahlen wurde im Einklang mit den Übergangsvorschriften des IFRS 9 nicht vorgenommen. Erläuterungen zu den Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Effekten aus der Erstanwendung von IFRS 9 finden sich im Anhang (Notes).

Im Detail stellte sich das Ergebnis folgendermaßen dar:

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pbb Konzern 2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39) Veränderung
Erfolgszahlen        
Operative Erträge in Mio. € 471 453 18
Zinsergebnis in Mio. € 450 407 43
Provisionsergebnis in Mio. € 6 8 -2
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten (Fair-Value-Bewertungsergebnis)1) in Mio. € -9 -5 -4
Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten (Realisationsergebnis)1) in Mio. € 32 45 -13
Darunter: aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten in Mio. € 31 43 -12
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen in Mio. € -1 -1 -
Sonstiges betriebliches Ergebnis in Mio. € -7 -1 -6
Ergebnis aus der Wertberichtigung auf finanzielle Vermögenswerte (Risikovorsorgeergebnis)1) in Mio. € -14 -10 -4
Verwaltungsaufwendungen in Mio. € -193 -199 6
Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben in Mio. € -25 -28 3
Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte in Mio. € -15 -14 -1
Restrukturierungsergebnis in Mio. € -9 2 -11
Ergebnis vor Steuern in Mio. € 215 204 11
Ertragsteuern in Mio. € -36 -22 -14
Ergebnis nach Steuern in Mio. € 179 182 -3
Kennziffern        
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) in € 1,24 1,35  
Cost-Income-Ratio in % 44,2 47,0  
Eigenkapitalrentabilität vor Steuern in % 7,1 7,3  
Eigenkapitalrentabilität nach Steuern in % 5,9 6,5  

1) Nachfolgend wird die in Klammern dargestellte, verkürzte Positionsbezeichnung verwendet.

Die inhaltliche Zusammensetzung der einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ist in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.

Das Zinsergebnis stieg deutlich auf 450 Mio. € (2017: 407 Mio. €). Ursächlich für diesen Anstieg waren positive Entwicklungen sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite. Auf der Aktivseite stieg das durchschnittliche Volumen der gewerblichen Immobilienfinanzierungen von 24,4 Mrd. € auf 25,8 Mrd. €. Auf der Passivseite sanken die Zinsaufwendungen aufgrund eines niedrigeren Refinanzierungsbestands. Zudem konnten auslaufende Verbindlichkeiten zu niedrigeren Sätzen ersetzt werden. Aufgrund des negativen Zinsumfelds profitierte der pbb Konzern wie im Vorjahreszeitraum von Erträgen aus Floors in Kundengeschäften.

Das Provisionsergebnis aus nicht abzugrenzenden Gebühren belief sich auf 6 Mio. € (2017: 8 Mio. €).

Das Fair-Value-Bewertungsergebnis (- 9 Mio. €; 2017: - 5 Mio. €) beinhaltet Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von freistehenden Derivaten (-1 Mio. €; 2017: - 5 Mio. €) und aufgrund der Anwendung von IFRS 9 im Gegensatz zum Vorjahr aus verpflichtend zum Fair Value bewerteten nicht derivativen Finanzinstrumenten (2018: - 8 Mio. €). Im Jahr 2018 wurde es insbesondere aus dem Pull-to-Par-Effekt (Bewegung des Marktwertes über die Laufzeit hin zu null bei Fälligkeit) belastet. Zudem sank der Fair Value der nicht derivativen Finanzinstrumente, unter anderem aufgrund höherer Credit Spreads eines südeuropäischen Wertpapiers. Teilweise kompensiert wurde der Aufwand durch Erträge aus der Bewertung im Zusammenhang mit dem anschließenden Verkauf des Heta-Besserungsanspruchs.

Das Realisationsergebnis lag mit 32 Mio. € deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (2017: 45 Mio. €). Grund für den Rückgang waren zurückgehende Erträge aus vorzeitigen Rückzahlungen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten (26 Mio. €; 2017: 45 Mio. €), die auf geringere vorzeitige Rückzahlungen zurückzuführen waren. Zudem wurde das Realisationsergebnis im Jahr 2018 durch den Verkauf eines PIF-Darlehens mit gestiegenem Ausfallrisiko begünstigt.

Das Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen enthält Hedge-Ineffizienzen innerhalb der zulässigen Bandbreite. Da diese kaum auftraten, war das Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen mit -1 Mio. € wie im Vorjahr (2017: -1 Mio. €) nahezu ausgeglichen.

Das Sonstige betriebliche Ergebnis (- 7 Mio. €; 2017: -1 Mio. €) enthielt im Wesentlichen Aufwendungen aus der Nettozuführung zu Rückstellungen in Höhe von 4 Mio. € (2017: 24 Mio. €), die unter anderem auf Rechtskosten und -risiken und steuerliche Sachverhalte entfielen. Darüber hinaus resultierten Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von 2 Mio. € (2017: 2 Mio. €).

Das Risikovorsorgeergebnis (-14 Mio. €; 2017: -10 Mio. €) resultierte hauptsächlich aus Nettozuführungen von Stufe 3-Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt 19 Mio. €. Ursächlich für diese Zuführungen waren im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Finanzierungen von Einkaufszentren im Vereinigten Königreich. Diese Aufwendungen wurden teilweise durch Nettoauflösungen von Wertberichtigungen der Stufe 2 in Höhe von 9 Mio. € kompensiert, die auf auslaufende Bestände beziehungsweise verkürzte Restlaufzeiten zurückzuführen waren. Weiterhin wurde die Vorsorge für unwiderrufliche Kreditzusagen um netto 5 Mio. € erhöht.

Die Verwaltungsaufwendungen lagen mit 193 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres (2017: 199 Mio. €). Der Personalaufwand sank gegenüber dem Vorjahr, das durch Zuführungen zu Rückstellungen belastet war. Der Sachaufwand lag annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Nach dem Abschluss von regulatorischen Projekten standen im Jahr 2018 zunehmend strategische Maßnahmen wie die Etablierung einer elektronischen Plattform für die Vermittlung von öffentlichen Darlehen oder der Ausbau der US-Aktivitäten im Fokus.

Die Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben (25 Mio. €; 2017: 28 Mio. €) enthielten vor allem die Aufwendungen für die Bankenabgabe unter Berücksichtigung einer 15-prozentigen Sicherheitenstellung (21 Mio. €; 2017: 20 Mio. €). Zudem enthielt der Posten Aufwendungen in Höhe von 4 Mio. € (2017: 8 Mio. €) für die privaten und gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Der Aufwand für die Einlagensicherungsfonds fiel niedriger aus als im Vorjahr, da sich die Berechnungsgrundlagen geändert haben und erstmals jeweils von einer 30-prozentigen Sicherheitenstellung ausgegangen wurde.

Das Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte lag mit -15 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (2017: -14 Mio. €) und resultierte primär aus planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Das Restrukturierungsergebnis (- 9 Mio. €; 2017: 2 Mio. €) beinhaltete Zuführungen zu Rückstellungen im Zusammenhang mit der Reorganisation des Geschäfts in der Öffentlichen Investitionsfinanzierung und der Zentralisierung von Infrastrukturaufgaben. Im Vorjahr war das Ergebnis aus Restrukturierung aufgrund von Auflösungen von Rückstellungen dagegen leicht positiv.

Die Ertragsteuern (Aufwand von 36 Mio. €; 2017: Aufwand von 22 Mio. €) resultierten zum einen aus einem tatsächlichen Steueraufwand in Höhe von 35 Mio. € (2017: Aufwand von 39 Mio. €). Trotz des höheren Ergebnisses lag der tatsächliche Steueraufwand unter dem des Vorjahres, da Rückstellungen für bestimmte drohende Risiken neu eingeschätzt und in der Folge aufgelöst wurden. Zum anderen fiel ein latenter Steueraufwand von 1 Mio. € (2017: Steuerertrag 17 Mio. €) an. Im Vorjahr haben in Summe positive Umkehreffekte zu einem deutlichen Steuerertrag geführt, die so im Berichtsjahr nicht berücksichtigt werden konnten.

Geschäftssegmente

Die Segmentberichterstattung zeigt die Ergebnisse auf Basis der Managementberichterstattung. Die Erläuterungen hierzu sind in der Note „Erläuterungen zur Segmentberichterstattung nach Geschäftssegmenten“ dargestellt.

Real Estate Finance (REF)

Das Geschäftssegment REF umfasst Finanzierungen für professionelle Immobilieninvestoren. Das Neugeschäftsvolumen (inklusive Prolongationen mit Laufzeiten von über einem Jahr) belief sich auf 9,5 Mrd. € (2017: 10,7 Mrd. €). Wie am Jahresanfang 2018 prognostiziert, entfiel das Gesamtergebnis überwiegend auf das Segment REF.

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Real Estate Finance 2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)1) Veränderung
Erfolgszahlen        
Operative Erträge in Mio. € 391 368 23
Zinsergebnis in Mio. € 372 334 38
Provisionsergebnis in Mio. € 6 9 -3
Fair-Value-Bewertungsergebnis in Mio. € -8 - -8
Realisationsergebnis in Mio. € 27 45 -18
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen in Mio. € -1 -1 -
Sonstiges betriebliches Ergebnis in Mio. € -5 -19 14
Risikovorsorgeergebnis in Mio. € -22 - 8 -14
Verwaltungsaufwendungen in Mio. € -154 -158 4
Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben in Mio. € -14 -15 1
Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte in Mio. € -12 -12 -
Restrukturierungsergebnis in Mio. € -7 2 -9
Ergebnis vor Steuern in Mio. € 182 177 5
Kennziffer        
Cost-Income-Ratio in % 42,5 46,2  
Bilanzbezogene Zahlen   31.12.2018 31.12.2017  
Finanzierungsvolumen in Mrd. € 26,8 24,9  
Risikogewichtete Aktiva 2) in Mrd. € 8,3 8,3  
Eigenkapital 3) in Mrd. € 1,4 1,2  

1) Angepasst gemäß IFRS 8.29. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.
2) Inklusive gewichteter Adressenausfallrisikopositionen sowie der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und operationelle Risiken, skaliert mit dem Faktor 12,5.
3) Ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (IAS 39: AfS-Rücklage) sowie ohne zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital). Der Wert zum 31.12.2017 wurde angepasst gemäß IFRS 8.29. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.

Das Zinsergebnis (372 Mio. €; 2017: 334 Mio. €) profitierte von einem Anstieg des durchschnittlichen zinstragenden Finanzierungsvolumens auf 25,8 Mrd. € (2017: 24,4 Mrd. €). Zudem sanken die Zinsaufwendungen aufgrund des niedrigeren Refinanzierungsbestands und aufgrund auslaufender Verbindlichkeiten, die durch niedrigere Sätze ersetzt wurden. Das Fair-Value-Bewertungsergebnis beinhaltet überwiegend allokierte Sachverhalte. Das Realisationsergebnis (27 Mio. €; 2017: 45 Mio. €) entfiel mit 16 Mio. € (2017: 31 Mio. €) auf Vorfälligkeitsentschädigungen und mit insgesamt 11 Mio. € (2017: 14 Mio. €) auf die Realisierung von Gebühren sowie auf positive Effekte aus der Rücknahme von Verbindlichkeiten. Das sonstige betriebliche Ergebnis (- 5 Mio. €; 2017: -19 Mio. €) enthielt Rückstellungsnettozuführungen für rechtliche Sachverhalte und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung.

Das Risikovorsorgeergebnis (- 22 Mio. €; 2017: - 8 Mio. €) setzte sich aus Nettozuführungen von Stufe 3-Wertberichtigungen in Höhe von 19 Mio. €, Nettozuführungen zu Rückstellungen für das außerbilanzielle Kreditgeschäft von 5 Mio. € und Nettoauflösungen von Stufe 2-Wertberichtigungen in Höhe von 2 Mio. € zusammen.

Die Verwaltungsaufwendungen lagen mit 154 Mio. € analog der positiven Entwicklung auf Konzernebene unter dem Wert des Vorjahreszeitraums (2017: 158 Mio. €).

Die Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben (14 Mio. €; 2017: 15 Mio. €) enthielten insbesondere die allokierten Aufwendungen für die Bankenabgabe unter Berücksichtigung einer 15-prozentigen Sicherheitenstellung.

Das Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte (-12 Mio. €; 2017: -12 Mio. €) resultierte primär aus planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Public Investment Finance (PIF)

Das Geschäftssegment PIF umfasst pfandbrieffähige Finanzierungen primär zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur. Das Neugeschäftsvolumen belief sich auf 1,0 Mrd. € (2017: 1,0 Mrd. €). Das Ergebnis vor Steuern betrug 8 Mio. € (2017: -12 Mio. €) und lag aufgrund des guten Zinsergebnisses und des positiven Risikovorsorgeergebnisses über der Prognose, die ein leicht negatives Ergebnis vorsah.

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Public Investment Finance 2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)1) Veränderung
Erfolgszahlen        
Operative Erträge in Mio. € 38 26 12
Zinsergebnis in Mio. € 34 30 4
Provisionsergebnis in Mio. € 1 - 1
Fair-Value-Bewertungsergebnis in Mio. € -2 -2 -
Realisationsergebnis in Mio. € 5 - 5
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen in Mio. € - - -
Sonstiges betriebliches Ergebnis in Mio. € - -2 2
Risikovorsorgeergebnis in Mio. € 4 -6 10
Verwaltungsaufwendungen in Mio. € -27 -27 -
Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben in Mio. € -4 -4 -
Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte in Mio. € -2 -1 -1
Restrukturierungsergebnis in Mio. € -1 - -1
Ergebnis vor Steuern in Mio. € 8 -12 20
Kennziffer        
Cost-Income-Ratio in % 76,3 >100,0  
Bilanzbezogene Zahlen   31.12.2018 31.12.2017  
Finanzierungsvolumen in Mrd. € 6,4 7,0  
Risikogewichtete Aktiva 2) in Mrd. € 1,4 1,6  
Eigenkapital 3) in Mrd. € 0,1 0,2  

1) Angepasst gemäß IFRS 8.29. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.
2) Inklusive gewichteter Adressenausfallrisikopositionen sowie der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und operationelle Risiken, skaliert mit dem Faktor 12,5.
3) Ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (IAS 39: AfS-Rücklage) sowie ohne zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital). Der Wert zum 31.12.2017 wurde angepasst gemäß IFRS 8.29. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.

Der Anstieg des Zinsergebnisses auf 34 Mio. € (2017: 30 Mio. €) resultierte insbesondere aus dem Rückgang der Refinanzierungsaufwendungen. Der Rückgang des durchschnittlichen Finanzierungsvolumens auf 6,7 Mrd. € (2017: 7,4 Mrd. €) konnte teilweise durch einen Anstieg der durchschnittlichen Portfoliomarge kompensiert werden. Das Fair-Value-Bewertungsergebnis resultierte aus allokierten Sachverhalten. Das Realisationsergebnis profitierte vom Verkauf eines Darlehens mit gestiegenem Ausfallrisiko.

Das Risikovorsorgeergebnis (4 Mio. €; 2017: - 6 Mio. €) resultierte insbesondere aus der Nettoauflösung von Wertberichtigungen der Stufe 2 aufgrund auslaufender Bestände beziehungsweise verkürzter Restlaufzeiten.

Die Verwaltungsaufwendungen lagen mit 27 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (2017: 27 Mio. €).

Value Portfolio (VP)

Das Geschäftssegment VP beinhaltet nicht strategische Portfolios und Aktivitäten des pbb Konzerns und wird strategiekonform abgebaut. Das Ergebnis vor Steuern betrug 20 Mio. € (2017: 33 Mio. €) und lag damit unter anderem aufgrund des Heta-Sondereffekts über der Prognose, die von einem leicht negativen Ergebnis ausging.

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Value Portfolio 2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)1) Veränderung
Erfolgszahlen        
Operative Erträge in Mio. € 37 53 -16
Zinsergebnis in Mio. € 39 37 2
Provisionsergebnis in Mio. € -1 -1 -
Fair-Value-Bewertungsergebnis in Mio. € 1 -3 4
Realisationsergebnis in Mio. € - - -
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen in Mio. € - - -
Sonstiges betriebliches Ergebnis in Mio. € -2 20 -22
Risikovorsorgeergebnis in Mio. € 4 4 -
Verwaltungsaufwendungen in Mio. € -12 -14 2
Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben in Mio. € -7 - 9 2
Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte in Mio. € -1 -1 -
Restrukturierungsergebnis in Mio. € -1 - -1
Ergebnis vor Steuern in Mio. € 20 33 -13
Kennziffer        
Cost-Income-Ratio in % 35,1 28,3  
Bilanzbezogene Zahlen   31.12.2018 31.12.2017  
Finanzierungsvolumen in Mrd. € 13,2 13,8  
Risikogewichtete Aktiva 2) in Mrd. € 4,0 3,5  
Eigenkapital 3) in Mrd. € 1,1 1,1  

1) Angepasst gemäß IFRS 8.29. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.
2) Inklusive gewichteter Adressenausfallrisikopositionen sowie der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und operationelle Risiken, skaliert mit dem Faktor 12,5. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Ratingherabstufung eines Sovereigns sowie der zugehörigen Regionalregierungen zurückzuführen.
3) Ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (IAS 39: AfS-Rücklage) sowie ohne zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital). Der Wert zum 31.12.2017 wurde angepasst gemäß IFRS 8.29. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.

Aufgrund niedrigerer Refinanzierungsaufwendungen stieg das Zinsergebnis auf 39 Mio. € (2017: 37 Mio. €), obwohl das Finanzierungsvolumen planmäßig abschmolz. Das Fair-Value-Bewertungsergebnis profitierte von dem Heta-Besserungsanspruch.

Das Risikovorsorgeergebnis (4 Mio. €; 2017: 4 Mio. €) entfiel hauptsächlich auf die Nettoauflösung von Stufe 2-Wertberichtigungen aufgrund auslaufender Bestände beziehungsweise verkürzter Restlaufzeiten.

Die Verwaltungsaufwendungen lagen mit 12 Mio. € analog der Konzernentwicklung unter dem Vorjahreswert (2017: 14 Mio. €).

Consolidation & Adjustments (C&A)

In C&A erfolgt die Überleitung der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis. Neben den Konsolidierungen werden hier bestimmte Aufwendungen und Erträge ausgewiesen, die nicht in den Verantwortungsbereich der operativen Segmente fallen.

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Consolidation & Adjustments 2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)1) Veränderung
Erfolgszahlen        
Operative Erträge in Mio. € 5 6 -1
Zinsergebnis in Mio. € 5 6 -1
Provisionsergebnis in Mio. € - - -
Fair-Value-Bewertungsergebnis in Mio. € - - -
Realisationsergebnis in Mio. € - - -
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen in Mio. € - - -
Sonstiges betriebliches Ergebnis in Mio. € - - -
Risikovorsorgeergebnis in Mio. € - - -
Verwaltungsaufwendungen in Mio. € - - -
Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben in Mio. € - - -
Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte in Mio. € - - -
Restrukturierungsergebnis in Mio. € - - -
Ergebnis vor Steuern in Mio. € 5 6 -1
Bilanzbezogene Zahlen   31.12.2018 31.12.2017  
Risikogewichtete Aktiva 2) in Mrd. € 0,9 1,1  
Eigenkapital 3) in Mrd. € 0,3 0,4  

1) Angepasst gemäß IFRS 8.29. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.
2) Inklusive gewichteter Adressenausfallrisikopositionen sowie der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und operationelle Risiken, skaliert mit dem Faktor 12,5.
3) Ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (IAS 39: AfS-Rücklage) sowie ohne zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital).

Das Zinsergebnis stellte die einzige Ertragskomponente dar und ergab sich aus der Anlage des auf C&A allokierten Eigenkapitals.

VERMÖGENSLAGE

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Vermögenswerte
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Barreserve 1.388 999 999
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.659 1.735 870
Positive Fair Values der freistehenden Derivate 749 870 870
Schuldverschreibungen 258 333 -
Forderungen an Kunden 649 529 -
Als Schuldinstrumente qualifizierte Anteile an Investmentfonds 3 3 -
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.984 2.182 2.385
Schuldverschreibungen 1.564 1.735 2.382
Forderungen an Kreditinstitute 16 17 -
Forderungen an Kunden 404 430 -
Als Schuldinstrumente qualifizierte Anteile an Investmentfonds - - 3
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Wertberichtigungen 50.341 50.323 50.858
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten vor Wertberichtigungen 50.453 50.427 50.942
Schuldverschreibungen 8.039 8.667 8.253
Forderungen an Kreditinstitute 2.231 2.400 2.415
Forderungen an Kunden 40.183 39.360 40.274
Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte -112 -104 -84
Positive Fair Values der Sicherungsderivate 2.207 2.678 2.678
Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting 2 -1 -1
Sachanlagen 4 6 6
Immaterielle Vermögenswerte 37 36 36
Sonstige Vermögenswerte 35 34 34
Tatsächliche Ertragsteueransprüche 26 42 42
Latente Ertragsteueransprüche 86 71 87
Summe der Vermögenswerte 57.769 58.105 57.994

Allgemeine Entwicklung der Vermögenswerte

Die inhaltliche Zusammensetzung der einzelnen Aktivposten ist in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.

Die Bilanzsumme war im Vergleich zum 1. Januar 2018 (IFRS 9) leicht rückläufig. Die Barreserve nahm in der Berichtsperiode aufgrund zurückgezahlter Kommunaldarlehen und Wertpapiere zu. Der Bestand der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte war insgesamt nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr, da sich das Abschmelzen des Bestands der finanziellen Vermögenswerte, die aufgrund der Eigenschaften ihrer vertraglichen Zahlungsströme als erfolgswirksam zum Fair Value bewerten sind, und der Rückgang der Derivatemarktwerte mit dem Anstieg des Syndizierungsgeschäfts weitgehend ausglichen.

Die erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte gingen vor allem aufgrund von Fälligkeiten leicht zurück. Der Buchwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte veränderte sich nicht wesentlich, da sich der Anstieg der gewerblichen Immobilienfinanzierungen und der strategiekonforme Rückgang des Value Portfolios weitgehend kompensierten. Der Fair Value der Sicherungsderivate sank im Einklang mit dem geänderten Zinsniveau.

Investitionen

Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte haben aufgrund des Geschäftsmodells eine untergeordnete Bedeutung für den pbb Konzern. Die Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten betrugen im Berichtsjahr 13 Mio. € (2017: 20 Mio. €). Bei selbst erstellter Software wurden für Entwicklungszwecke Leistungen Dritter in Anspruch genommen. Die Investitionen betrafen alle Segmente des pbb Konzerns.

FINANZLAGE

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Verbindlichkeiten und Eigenkapital
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 881 1.040 956
Negative Fair Values der freistehenden Derivate 881 1.040 956
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 50.714 50.919 50.919
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.867 3.797 3.797
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 24.901 26.244 26.244
Inhaberschuldverschreibungen 21.237 19.876 19.876
Nachrangige Verbindlichkeiten 709 1.002 1.002
Negative Fair Values der Sicherungsderivate 2.538 2.805 2.889
Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting 23 - -
Rückstellungen 268 247 245
Sonstige Verbindlichkeiten 40 70 70
Tatsächliche Ertragsteuerverpflichtungen 48 57 57
Verbindlichkeiten 54.512 55.138 55.136
Anteilseignern der pbb zuzurechnendes Eigenkapital 2.959 2.967 2.858
Gezeichnetes Kapital 380 380 380
Kapitalrücklage 1.637 1.637 1.637
Gewinnrücklagen 760 722 731
Konzerngewinn 179 182 182
Kumuliertes sonstiges Ergebnis 3 46 -72
aus Pensionszusagen -73 -75 -75
aus Cashflow Hedge Accounting - 22 22
aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (IAS 39: AfS-Rücklage) 76 99 -19
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital) 298 - -
Eigenkapital 3.257 2.967 2.858
Summe von Verbindlichkeiten und Eigenkapital 57.769 58.105 57.994

Verbindlichkeiten

Die inhaltliche Zusammensetzung der Passivposten ist in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.

Die Verbindlichkeiten sind insbesondere aufgrund des Rückgangs der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und der negativen Derivate-Fair-Values gesunken. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gingen infolge fällig gewordener Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen zurück. Analog zur Vermögenslage fielen die negativen Fair Values der Derivate aufgrund marktinduzierter Effekte niedriger aus. Die Inhaberschuldverschreibungen stiegen infolge von Pfandbriefemissionen.

Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Note „Eigenkapital“ dargestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 die Ausschüttung einer Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen.

Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlen (fully phased-in)1

Die CET1 Ratio betrug zum Bilanzstichtag 18,5 % (31. Dezember 2017: 17,6 %), die Own Funds Ratio 24,9 % (31. Dezember 2017: 22,2 %) und die Leverage Ratio 5,3 % (31. Dezember 2017: 4,5 %). Zur weiteren Darstellung der bankenaufsichtsrechtlichen Kennzahlen wird auf den Risiko- und Chancenbericht (Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)“) verwiesen.

Liquidität

Grundsätze und Ziele des Liquiditäts- und Finanzmanagements

Hauptziel des Liquiditäts- und Finanzmanagements des pbb Konzerns ist es, die Liquidität der pbb und ihrer Tochterunternehmen so zu sichern und zu steuern, dass die Finanzierungs- und Refinanzierungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Das zentrale Liquiditätsmanagement erfolgt insbesondere mittels Liquiditätsaufnahmen und -anlagen auf dem Geld- und Kapitalmarkt und dem Interbankengeldmarkt sowie bei Zentralbanken.

Innerhalb des pbb Konzerns erfolgt die Liquiditätssteuerung zentral durch den Bereich Treasury. Die Vertriebseinheiten erhalten bei Abschluss von Neugeschäft eine interne 1:1-Refinanzierung. Dadurch werden Risiken gebündelt und zentral gesteuert.

Das Management der Bilanzstruktur des pbb Konzerns erfolgt durch das Group Asset and Liability Committee (ALCO). Die Restlaufzeitengliederung ist in der Note „Restlaufzeiten bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ dargestellt.

Liquiditätskennzahl

Seit dem 1. Januar 2018 ist in den aufsichtlichen Liquiditätsmeldungen (LCR) ein Mindestwert für die Liquiditätsdeckungsquote von 100 % einzuhalten. Die für den pbb Konzern ermittelten Werte lagen in den Jahren 2018 und 2017 deutlich über 100 %. Zum 31. Dezember 2018 lag die Liquiditätsdeckungsquote bei 212 % (31. Dezember 2017: 187 %).

Refinanzierung

Im Geschäftsjahr 2018 hat der pbb Konzern ein neues langfristiges Refinanzierungsvolumen von 5,5 Mrd. € (2017: 6,6 Mrd. €) erreicht. Dem standen Rückkäufe und Kündigungen von insgesamt 0,3 Mrd. € (2017: 1,0 Mrd. €) gegenüber. Das Refinanzierungsvolumen setzt sich aus unbesicherten Verbindlichkeiten und Pfandbriefen zusammen, die sowohl im Benchmarkformat als auch in Form von Privatplatzierungen begeben wurden. Pfandbriefe machten mit 3,6 Mrd. € (2017: 3,8 Mrd. €) etwa zwei Drittel des Volumens aus, auf die unbesicherte Refinanzierung entfielen 1,6 Mrd. € (2017: 2,3 Mrd. €). Weiterhin wurde eine nachrangige Additional Tier 1-Emission über 0,3 Mrd. € (2017: 0,0 Mrd. €) platziert. Nachrangige Tier 2-Emissionen wurden nicht begeben (2017: 0,5 Mrd. €). Die Transaktionen erfolgten überwiegend in Euro und auf festverzinslicher Basis. Offene Zinspositionen wurden in der Regel durch einen Tausch von fixer in variable Verzinsung abgesichert. Zur Minimierung des Währungsrisikos zwischen Aktiv- und Passivseite wurden auch Pfandbriefe in GBP (umgerechnet 0,4 Mrd. €), USD (umgerechnet 0,5 Mrd. €) und SEK (umgerechnet 0,2 Mrd. €) begeben.

1 Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung).

Ratings

Die folgende Tabelle zeigt die von der pbb zum Bilanzstichtag mandatierten Senior Unsecured-Ratings und Ratings für Pfandbriefe:

Senior Unsecured-Ratings und Ratings für Pfandbriefe der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb)1)

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31.12.2018 31.12.2017
Standard & Poor’s DBRS2) Moody’s Standard & Poor’s DBRS2) Moody’s
Langfristiges Emittentn-Rating/Ausblick A-/Negativ BBB/Positiv - A-/Negativ BBB/Stabil -
Kurzfristiges Emittenten-Rating A-2 R-2 (high) - A-2 R-2 (high) -
Langfristiges „Preferred“ Senior Unsecured Debt-Rating 3) A- BBB - A- BBB 5) -
Langfristiges „Non-Preferred“ Senior Unsecured Debt-Rating 4) BBB- BBB (low) - BBB- BBB 5) -
Öffentliche Pfandbriefe - - Aa1 - - Aa1
Hypothekenpfandbriefe - - Aa1 - - Aa1

1) Der Überblick enthält nicht alle Ratings/Ausblicke.
2) Das Ratingmandat mit DBRS wurde zum 31.12.2018 beendet.
3) S&P: „Senior Unsecured Debt“; DBRS: „Senior Debt“.
4) S&P: „Senior Subordinated Debt“; DBRS: „Senior Non-Preferred Debt“.
5) DBRS differenzierte zum 31. Dezember 2017 nicht zwischen „Senior Preferred“- und „Senior Non-Preferred“-Verbindlichkeiten der pbb.

Die Ratingagenturen können Ratings jederzeit ändern oder zurückziehen. Das Rating eines einzelnen, von der pbb begebenen Wertpapiers kann von den oben aufgeführten Ratings abweichen oder kann gar kein Rating tragen. Für die Bewertung und Nutzung der Ratings sollten die jeweils geltenden Kriterien und Erläuterungen der Ratingagenturen herangezogen werden, und die Nutzungsbedingungen sind zu beachten. Ratings sollten nicht als Ersatz für die eigene Analyse dienen. Sie stellen keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren der pbb dar.

Die Unsecured Ratings der pbb wurden zuletzt im Wesentlichen von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und den daraus folgenden Methodenänderungen der Ratingagenturen beeinflusst. Ratingaktionen erfolgten insbesondere angesichts der zunehmenden Konkretisierungen im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) für Banken. Während S&P und Moody's entsprechende Methodenänderungen bereits umgesetzt hatten, vollzog DBRS die Umsetzung im Jahr 2018.2018 kam es unter anderem in diesem Zusammenhang lediglich bei DBRS zu Ratingveränderungen:

Am 25. Juni 2018 bestätigte DBRS die Ratings der Bank und hob den Ratingausblick vor dem Hintergrund des Risikoprofils und der Kapitalisierung der Bank von „stabil“ auf „positiv“ an. Am 4. Juli 2018 setzte DBRS die Long-Term Senior Unsecured-Ratings von sechs deutschen Banken, einschließlich der pbb, vor dem Hintergrund der Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit § 46f KWG unter Überprüfung auf Herabstufung. DBRS beendete die Überprüfung auf Herabstufung am 27. Juli 2018 und senkte das langfristige „Non-Preferred“ Senior Unsecured Debt-Rating der pbb auf BBB (low). Das Rating von „Preferred“ Senior-Instrumenten, das bei DBRS dem neuen „Senior Debt-Rating“ entspricht, wurde mit BBB bestätigt. Der Ratingausblick für beide Ratings blieb positiv. Das an DBRS erteilte Ratingmandat wurde von der Bank zum 31. Dezember 2018 beendet.

Die im Mai 2018 erfolgte Reduzierung der indirekten Teileigentümerschaft des Bundes an der pbb von 20 % auf 3,5 % blieb ohne Auswirkung auf die Ratings.

Die sich weiterhin verändernden regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie auch mögliche Verwerfungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, können im weiteren Verlauf zu Druck auf die Ratings führen.

Außerbilanzielle Verpflichtungen

Die unwiderruflichen Kreditzusagen stellen den wesentlichen Teil der außerbilanziellen Verpflichtungen dar und betrugen zum Bilanzstichtag 4.731 Mio. € (31. Dezember 2017: 4.667 Mio. €). Eventualverbindlichkeiten resultierten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen und beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 76 Mio. € (31. Dezember 2017: 120 Mio. €). Zudem wurden Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von insgesamt 20 Mio. € (31. Dezember 2017: 15 Mio. €) gestellt.

WESENTLICHE GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen durchgeführt. Zu Detailinformationen siehe Note „Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen“.

ZUSAMMENFASSUNG

Aufgrund des guten Zinsergebnisses und einer unter der Erwartung liegenden Kreditrisikovorsorge erzielte der pbb Konzern im Geschäftsjahr 2018 ein Ergebnis vor Steuern von 215 Mio. €, das deutlich über der am Jahresanfang 2018 prognostizierten Bandbreite von 150 Mio. € bis 170 Mio. € lag.

Das durchschnittliche Finanzierungsvolumen im Segment Real Estate Finance konnte in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld im Vergleich zum Vorjahr weiter gesteigert werden, wobei die Rückzahlungen infolge des niedrigen Marktzinsniveaus auf einem hohen Stand blieben.

Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für das Eigenkapital und die Liquidität wurden eingehalten. Für mögliche zukünftige regulatorische Änderungen sieht sich der pbb Konzern gut aufgestellt.

Risiko- und Chancenbericht

Der Risiko- und Chancenbericht zeigt die im Rahmen des implementierten Risikomanagement- und Risikocontrollingsystems identifizierten Risiken und Chancen für die einzelnen Risikoarten auf. Bezüglich übergreifender beziehungsweise allgemeiner unternehmensspezifischer Risiken und Chancen wird darüber hinaus auf die Darstellung im Prognosebericht verwiesen.

ORGANISATION UND GRUNDSÄTZE DES RISIKO- UND KAPITALMANAGEMENTS

Für den pbb Konzern war im Einklang mit den Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG und § 25a KWG ein konzernweites Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem eingerichtet, welches unter anderem eine einheitliche Risikoidentifizierung, -messung und -limitierung ermöglicht. Die Deutsche Pfandbriefbank AG nutzt auf Ebene des Einzelinstituts gemäß § 2a Abs. 2 KWG die Freistellung von den Anforderungen des § 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, 2 und 3 Buchstabe b und c KWG bezüglich der Risikocontrolling-Funktion.

Organisation und Komitees

Der Vorstand der pbb trägt die Verantwortung für das Risikomanagementsystem des pbb Konzerns und entscheidet über die Strategien und die wesentlichen Fragen des Risikomanagements und der Risikoorganisation.

Die Grundsätze, Methoden und Prozesse des Risikomanagementsystems des pbb Konzerns werden zentral vom Risikomanagement und -controlling des pbb Konzerns vorgegeben und finden - vorbehaltlich etwaiger Besonderheiten auf Ebene einzelner Gesellschaften - im pbb Konzern einheitlich Anwendung. Alle wesentlichen Risiken werden nachvollziehbar und systematisch identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert, dokumentiert, überwacht und kommuniziert.

Wesentliche vom Vorstand zu verantwortende Aktivitäten im Risikomanagementsystem sind:

Festlegung, Aktualisierung und Kommunikation von Geschäfts- und Risikostrategien als Grundlage der Geschäftsaktivitäten und Risikobereitschaft für den pbb Konzern

Festlegung und Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen insbesondere für das Risikomanagement zur Gewährleistung der Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken des pbb Konzerns

Verabschiedung von Kreditkompetenzrichtlinien als Entscheidungsrahmen entlang der Kreditprozesse des pbb Konzerns

Entscheidung über (Portfolio-)Steuerungsmaßnahmen außerhalb der übertragenen Kompetenzen

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat über wesentliche Änderungen der Geschäfts- und Risikostrategien sowie über das Risikoprofil des pbb Konzerns. Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) des Aufsichtsrats befasst sich hauptsächlich mit der Steuerung der Gesamtrisikosituation, der Überwachung, Einrichtung und Fortentwicklung eines effizienten Risikomanagementsystems sowie mit der Liquiditätssteuerung und -sicherung des pbb Konzerns und er beschließt über erforderliche Zustimmungen zu Kreditentscheidungen. Der Vorstand informiert das Gremium über alle Erhöhungen und Neubildungen von Einzelwertberichtigungen ab einem Betrag größer 5 Mio. € und in regelmäßigen Abständen über größere und risikoreichere Engagements.

Die nachfolgend dargestellten Komitees sind unter Beteiligung der jeweiligen Kompetenzträger auf pbb Konzernebene eingerichtet.

Das Risk Committee (RC) setzt sich aus dem CRO (Vorsitzender), dem CEO/CFO (stellvertretender Vorsitzender), den Chief Credit Officers REF/PIF (CCO), dem Leiter Projekte Risk Management sowie dem Leiter Risk Management & Control (RMC) zusammen. Das Gremium tagt in der Regel monatlich und erörtert die Risikoentwicklung, verabschiedet Richtlinien, Methoden zur Risikomessung, deren Parametrisierung sowie Methoden der Risikoüberwachung für alle Risikoarten. Das RC ist konzernweit für die Entwicklung einheitlicher Standards für Risikomanagement und -controlling zuständig und überwacht dabei auch die Entwicklung der Risikotragfähigkeit, des ökonomischen Kapitals, der Risikodeckungsmasse und des Kreditportfolios sowie die Einhaltung von Limiten. Im Risk Committee werden Portfolioentwicklungen des pbb Konzerns diskutiert. Unterhalb des Risk Committee sind weitere, nachfolgend erörterte Komitees eingerichtet.

Das Credit Committee findet unter dem Vorsitz des CRO oder eines CCO statt. Das Gremium tagt in der Regel mindestens wöchentlich und trifft Kreditentscheidungen im Hinblick auf Neugeschäft, Prolongationen und kreditmaterielle Veränderungen, sofern diese in die Kompetenz des Gremiums fallen. Es gibt zudem ein Votum ab für alle Kreditentscheidungen, die in die Kompetenz des Vorstands fallen beziehungsweise einer Zustimmung durch den Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss bedürfen. Die verantwortlichen Kompetenzträger stellen sicher, dass die Kreditentscheidungen der jeweils aktuellen Geschäfts- und Risikostrategie entsprechen.

Das Watchlist Committee findet unter dem Vorsitz der CCOs (mit Delegationsmöglichkeit an einen Senior Credit Executive) statt und tagt monatlich. In dem Gremium werden alle im Rahmen des Frühwarnsystems auffällig gewordenen Engagements besprochen und gegebenenfalls individuelle, risikobegrenzende Maßnahmen festgelegt, die nachfolgend von den zuständigen Abteilungen umzusetzen sind. Sofern notwendig, beschließt das Gremium über die Weitergabe von Einzelengagements an die Abteilung CRM REF Workout, die auf Basis einer individuellen Engagementstrategie die notwendigen Schritte zur Restrukturierung oder Abwicklung durchführt. Alle notwendigen Kreditentscheidungen werden von den jeweils verantwortlichen Kompetenzträgern entsprechend der Kreditkompetenzordnung beziehungsweise im Credit Committee getroffen.

Sofern Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität (Stufe 3-Wertberichtigung) gemäß IFRS 9 bei einem Engagement vorliegen, wird das Ergebnis nach erfolgter Ermittlung der Höhe der Wertminderung im Risk Provisioning Committee (RPC) vorgestellt. Den Vorsitz führt der CRO. Das RPC entscheidet im Rahmen einer vorgegebenen Kompetenzordnung und im Einklang mit den IFRS-/ HGB-Vorschriften. Das Komitee gibt Empfehlungen im Hinblick auf die Bildung, den Verbrauch oder die Auflösung von Risikovorsorge, sofern die finale Entscheidung nicht durch das RPC getroffen werden kann. Schließlich entscheidet das Komitee über gegebenenfalls notwendige Rettungserwerbe. Die Empfehlungen des Gremiums bilden die Grundlage für Entscheidungen im Rahmen der jeweils gültigen Kompetenzordnung.

Das New Product Process Committee besteht aus Vertretern der wichtigsten Infrastruktur- und Kontrollabteilungen, die vom RC festgelegt werden. Das Gremium agiert anlassbezogen und stellt sicher, dass vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten und in neuen Märkten die daraus resultierenden Risiken sowie die Auswirkungen auf Prozesse, Kontrollen und Infrastruktur systematisch analysiert und adressiert werden. Erst mit Genehmigung durch das New Product Process Committee erfolgt eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten oder in neuen Märkten.

Das Stress Test Committee ist unter Vorsitz des CRO für die Methodik, Durchführung und Überwachung der internen Stresstests verantwortlich. Zudem wirkt es an der Erarbeitung von Szenarien für den gesetzlich von jedem Institut geforderten Sanierungsplan mit.

Neben dem Risk Committee existieren das Asset and Liability Committee (ALCO) sowie das Legal and Regulatory Risk Committee (LRRC). Aufgaben des ALCO sind das Liquiditätsmanagement, das Management der Bilanzstruktur des pbb Konzerns, die Festlegung langfristiger Finanzierungsstrategien, das Kapitalmanagement und die Steuerung der regulatorischen Kapitalquoten sowie die Marktrisikosteuerung. Das LRRC berät über rechtliche und regulatorische Vorgaben und kann diese nach Beratung verbindlich den Fachbereichen zur Umsetzung zuweisen. Das Outsourcing Committee befasst sich mit der Umsetzung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, der Erstellung und Einhaltung der zugehörigen internen Richtlinien und der übergeordneten Steuerung und Überwachung ausgelagerter Aktivitäten.

Chief Risk Officer (CRO) Neben den oben genannten Komitees bilden folgende Organisationseinheiten des CRO einen integralen Bestandteil des Risikomanagementsystems des pbb Konzerns:

Die Organisation der CRO-Funktion umfasst als Überwachungs- und Marktfolgeeinheit auf Ebene des pbb Konzerns:

 
den Bereich Risk Management & Control, der unter anderem Markt-, Adress-, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken sowie die Risikotragfähigkeit des pbb Konzerns überwacht und für konzernweit einheitliche Risikomessmethoden und Risikoberichte verantwortlich ist. Die Leitung des Bereichs RMC wechselte im Berichtsjahr.

die Bereiche der Chief Credit Officers REF/PIF und Projekte Risk Management des pbb Konzerns, die jeweils die Analyse des Neugeschäfts sowie das Bestandsmanagement zur Aufgabe haben. Der Bereich CRM REF umfasst zudem auch die Einheit Workout (Real Estate), welche die Sanierung oder Abwicklung aller kritischen Engagements im Segment Real Estate Finance zum Ziel hat, und die Stabsstelle Credit Processes, die insbesondere für die Organisation des Credit Committee und für die Umsetzung regulatorischer Vorschriften in den Kreditprozessen verantwortlich ist.

 

den Bereich Operations, zuständig für das weltweite Servicing und die Verwaltung des Kreditportfolios (inklusive technischer Umsetzung der Darlehensvereinbarungen), die Abwicklung der Kapitalmarktgeschäfte, Verwaltung und Bearbeitung der Wertpapier- und Derivatebestände und das Handling des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs.

 

den Bereich Property Analysis & Valuation, der für die Analyse und einheitliche Bewertung der Besicherungsobjekte nach Markt- und Beleihungswertverfahren, die Beobachtung (Research) der regionalen Immobilienmärkte sowie das Monitoring von finanzierten Bauprojekten zuständig ist.

Neben der CRO-Funktion ergänzen die Einheiten Compliance und Group Internal Audit (unabhängig) das Risikomanagementsystem des pbb Konzerns. Compliance hat Systeme sowie Prüf- und Reportingprozesse zu Geldwäsche, Sanktionen, Embargos und sonstigen strafbaren Handlungen sowie für allgemeine Compliance-Themen eingerichtet. Zudem ist hier die zentrale Koordinierung für Schlüsselkontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems angesiedelt. Compliance ist zudem in verschiedenen Komitees vertreten. In den Aufgabenbereich von Group Internal Audit fallen risikoorientierte turnusmäßige sowie anlassbezogene Prüfungen von Prozessen, Kontrollen und Systemen. Dies schließt auch die Überprüfung des Risikomanagementsystems ein. Zudem wird das Risikomanagement bei juristischen Fragen durch den Bereich Legal unterstützt.

Risikostrategie und -Policies

Die Risikostrategie bildet zusammen mit der Geschäftsstrategie die Grundlage für die Planung des pbb Konzerns. Sie wurde auf Basis des konzernweiten Risikoappetits definiert und spiegelt die strategische Ausrichtung des pbb Konzerns als Spezialist für gewerbliche Immobilienfinanzierung und Öffentliche Investitionsfinanzierung mit pfandbrieforientierter Refinanzierung wider. Weiterhin sind in der Risikostrategie die Leitlinien definiert, auf die sich die Risikokultur des pbb Konzerns stützt. Die Risikostrategie gilt - vorbehaltlich etwaiger Besonderheiten auf Ebene einzelner Gesellschaften - für die Geschäftssegmente und rechtlichen Einheiten des pbb Konzerns und wird mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert.

Zu Beginn des Jahres 2018 wurde die Risikostrategie im Rahmen des jährlichen Strategieerstellungsprozesses für 2018 aktualisiert, vom Vorstand verabschiedet und vom Aufsichtsrat genehmigt. Im Wesentlichen betraf diese Änderung Anpassungen im ICAAP-Steuerungskreis im Zusammenhang mit der Normativen und Ökonomischen Perspektive.

Die Operationalisierung der Risikostrategie erfolgt über Risiko-Policies für die einzelnen Geschäftssegmente sowie Rahmenwerke, Richtlinien oder Anweisungen für alle gemäß gültiger Risikoinventur wesentlichen Risikoarten. Die einzelnen Dokumente werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie beinhalten Angaben zur Risikomessung, -überwachung und zum Risikomanagement. Der Limitierungsprozess sowie der Eskalationsprozess im Falle einer Limitüberschreitung sind darin ebenfalls beschrieben.

Risikoberichtswesen

Das Risikoberichtswesen orientiert sich an der Struktur der Geschäftssegmente. Der Vorstand der pbb erhält regelmäßig Risikoberichte, die einen umfassenden Überblick sowie detaillierte Informationen über die Risikosituation pro Risikoart sowie weitere steuerungsrelevante Informationen enthalten. Die Aufsichtsgremien werden ebenfalls in regelmäßigen Abständen über risikorelevante Themen informiert. Darüber hinaus werden anlassbezogen beziehungsweise auf Wunsch des Vorstands oder des Aufsichtsrats Spezialberichte erstellt, die auf spezifische und akute Risikoschwerpunkte eingehen, so zum Beispiel bezogen auf kritische Märkte, Produkte oder Kontrahenten.

Risikoquantifizierung, Risikosteuerung und -management

Der pbb Konzern führt mindestens einmal jährlich eine umfassende Risikoinventur durch, um systematisch potenzielle Risiken zu ermitteln und zu analysieren, die aus dem Geschäftsmodell oder aus dem externen Umfeld des Konzerns resultieren können. Ziel der Risikoinventur ist die Ermittlung des vollständigen Risikoprofils, in dem sämtliche Risiken identifiziert, hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit für den pbb Konzern bewertet und auf mögliche Risikokonzentrationen hin untersucht werden. Soweit möglich, werden Risiken mithilfe entsprechender Risikomodelle oder anderer Verfahren quantifiziert.

Risiken, die nicht oder nur teilweise quantifiziert werden können, werden über dedizierte Kapitalpuffer oder über separate Steuerungsinstrumente sowie über regelmäßige detaillierte Berichte und klare Vorgaben, wie zum Beispiel die Vorschriften zu Compliance und zur Corporate Governance, überwacht und gesteuert.

Die Risiko-, Kapital- und Liquiditätssteuerung des pbb Konzerns basiert auf den Steuerungskreisen ICAAP (Kapital) und ILAAP (Liquidität) in jeweils einer Normativen und einer Ökonomischen Perspektive. Die Normative Perspektive ist auf die laufende Erfüllung aller kapital- und liquiditätsbezogenen rechtlichen und aufsichtlichen Anforderungen sowie interner Ziele gerichtet. Die Ökonomische Perspektive betrachtet alle wesentlichen Risiken, welche die ökonomische Überlebensfähigkeit des pbb Konzerns gefährden können. Dabei steht die barwertige Betrachtung der Risiken im Fokus.

Alle Steuerungskreise beinhalten neben der Messung, Begrenzung und Überwachung von Risiken auch eine regelmäßige Berichterstattung sowie Eskalationsprozesse und werden durch Szenarioanalysen und Stresstests komplettiert. Innerhalb der strategischen Steuerungskreise definiert der pbb Konzern seinen Risikoappetit und den Umfang der Risiken, die der Konzern einzugehen bereit ist. Hieraus generiert der pbb Konzern operative Steuerungsimpulse durch Limitsysteme, Komiteeentscheidungen und sonstige Managemententscheidungen.

Entsprechende Limit- und Frühwarnsysteme sind im Einklang mit dem Risikoappetit innerhalb der einzelnen Risikoarten sowie übergreifend auf Ebene der Kapital-Steuerungskreise implementiert. Die jeweils den Risikoarten zugrunde liegende Strategie, die Risikodefinition, die Risikoberechnungsverfahren sowie das Reporting werden in den nachfolgenden Kapiteln ausführlich beschrieben.

RISIKOARTEN

Der pbb Konzern unterscheidet für die Geschäftsaktivitäten folgende wesentliche Risikoarten:

Adressrisiko

Marktrisiko

Liquiditäts- und Fundingrisiko

Operationelles Risiko (einschließlich Rechtsrisiko)

Geschäfts- und strategisches Risiko

Immobilienrisiko

Pensionsrisiko

Adressrisiko

Definitionen

Das Adressrisiko im Allgemeinen bezeichnet das Risiko eines unerwarteten Ausfalls oder Rückgangs des Marktwerts einer Forderung (Kredit oder Anleihe) oder eines Derivates (alternativ eines ganzen Forderungs- beziehungsweise Derivateportfolios), resultierend aus der Verschlechterung des Besicherungswerts beziehungsweise der Verschlechterung der Bonität eines Landes oder eines Kontrahenten.

Das Adressrisiko umfasst das Ausfallrisiko, das Migrationsrisiko, das Verwertungsrisiko bei ausgefallenen Kunden, das Transfer- und Konvertierungsrisiko, das Mieterrisiko, das Erfüllungsrisiko, das Prolongationsrisiko sowie das Konzentrationsrisiko, die in der Risikostrategie des pbb Konzerns wie folgt definiert sind:

 
Das Ausfallrisiko bezeichnet das Risiko von Ausfällen von Forderungen. Die Definition umfasst sowohl Ausfälle von Krediten und anderen Kreditinstrumenten (Kreditrisiko) als auch Ausfälle von Anleihen oder anderer Wertpapiere (Emittentenrisiko) beziehungsweise Ausfälle von Forderungen aus Derivaten (Kontrahenten-/Wiedereindeckungsrisiko) und von Geldmarktgeschäften (Rückzahlungsrisiko). Der mögliche Ausfall von Staats- oder Regionalregierungen ist als Spezialfall ebenfalls enthalten (Staatsausfallrisiko).

Als Migrationsrisiko wird das Risiko eines Wertrückgangs einer Forderung durch Ratingmigrationen bezeichnet. Das Risiko umfasst sowohl das Risiko von Ratingmigrationen von klassischen Kreditnehmern als auch das Migrationsrisiko von Anleihen und anderen Wertpapieren beziehungsweise von Forderungen aus Derivaten und Geldmarktgeschäften. Die Auswirkungen von Ratingmigrationen bei Staats- oder Regionalregierungen sind als Spezialfall ebenfalls enthalten.

Das Verwertungsrisiko bei ausgefallenen Kunden ist das Risiko, dass sich die gebildete Risikovorsorge im Betrachtungshorizont verändert beziehungsweise im Verwertungsfall abweichende Realisierungen auftreten.

Transferrisiko ist das Risiko, dass eine Regierung oder Zentralbank die Verwendung der Währung auf das eigene Land beschränkt. Dies enthält das Konvertierungsrisiko, das heißt das Risiko, dass eine Regierung oder Zentralbank die eigene Währung für nicht konvertierbar erklärt. Zusammen mit dem Ausfallrisiko von Staaten bilden Transfer- und Konvertierungsrisiko das Länderrisiko.

Mieterrisiko bezeichnet zum einen das Risiko, dass durch eventuell ausfallende Mieteinnahmen bei Objekten die Kapitaldienstfähigkeit der jeweiligen Kreditnehmer negativ beeinflusst wird. Außerdem ist das sekundäre Konzentrationsrisiko (Mieterklumpenrisiko) enthalten, welches dadurch entsteht, dass ein und derselbe Mieter in mehreren von der Bank finanzierten Objekten involviert ist.

-Erfüllungsrisiko ist das Risiko, dass die Bank eine Zahlung leistet beziehungsweise einen verkauften Vermögenswert an einen Kontrahenten liefert, aber eine Zahlungsanforderung beziehungsweise den gekauften Vermögenswert nicht erhält.

– Prolongationsrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich die Haltedauer eines adressrisikorelevanten Vermögensgegenstands unerwartet verlängert.

Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko von Klumpenbildung in Bezug auf einen Risikofaktor oder Kontrahenten beziehungsweise auf eine stark korrelierte Gruppe von Risikofaktoren oder Kontrahenten.

Adressrisikostrategie und -grundsätze

Der pbb Konzern hat sein gesamtes Kreditportfolio in die Segmente Real Estate Finance (REF), Public Investment Finance (PIF), Value Portfolio (VP) und in Consolidation & Adjustments (C&A) aufgeteilt. Dabei entfällt das strategische Geschäft auf die gewerbliche Immobilienfinanzierung (REF) und die Öffentliche Investitionsfinanzierung (PIF). Die Risikostrategie des pbb Konzerns spiegelt diese Struktur ebenfalls wider.

Bezüglich des Geschäftsfokus im Zusammenhang mit den strategischen Portfolios sowie bezüglich der Aussagen zur Strategie im Ablaufportfolio wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Grundlagen des Konzerns“ verwiesen.

Adressrisikoberichte

Das Berichtswesen des pbb Konzerns zu Adressrisiken enthält folgende wesentliche Komponenten:

 
Der pbb Group Risk Report beinhaltet neben der Volumenentwicklung relevante Kreditrisikosteuerungskennzahlen wie die Entwicklung des erwarteten Verlusts sowie des unerwarteten Verlusts über den Value at Risk. Der Bericht zeigt auf pbb Konzernebene das Kreditrisiko im Kontext des Gesamtbankrisikos und der Risikotragfähigkeit auf, berichtet Limitauslastungen und -überschreitungen und zeigt Risikokonzentrationen auf. Wesentliche Kennzahlen wie die Entwicklung des Exposure at Default (EaD), des Expected Loss (EL), des Credit Value at Risk (Credit VaR) sowie der Problemkredite sind in diesem Bericht integriert und werden im Vorstand diskutiert. Der Bericht wird darüber hinaus dem RLA des Aufsichtsrats zur Kenntnis gebracht.

Für Entscheidungen zum Neugeschäft beziehungsweise zu kreditmateriellen Veränderungen bei bestehenden Finanzierungen wie beispielsweise Laufzeitverlängerungen werden wesentliche Kennzahlen, Inhalte und Analysen im Credit Committee vorgestellt und erörtert.

Im laufenden Geschäft unterstützen weitere regelmäßige Berichte das operative Management bei der Steuerung beziehungsweise rechtzeitigen Erkennung von Risiken auf Subportfolioebene.

Auffällige Entwicklungen, die eine wesentliche Verschlechterung der Risikolage eines Einzelengagements bewirken können, werden ad hoc über sogenannte „Credit Issue Notes“ unmittelbar an einen weiter gefassten Kreis bis an den CRO berichtet.

Adressrisikoquantifizierung über das ökonomische Kapital sowie die Risikoaktiva nach Capital Requirements Regulation (CRR)

Kreditportfoliomodell Der pbb Konzern setzt für die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Adressrisiken ein Kreditportfoliomodell ein. Dieses Modell und die Quantifizierung des ökonomischen Adressrisikos werden im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)“ beschrieben.

Stresstests Die Stresstests zum ökonomischen Kapital im Adressrisiko werden im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)“ erörtert.

In Ergänzung zu den Stresstests des ökonomischen Kapitals existieren RWA-Reverse-Stresstests, die untersuchen, um wie viel sich ein bestimmter Risikoparameter (wie zum Beispiel Rating, Loss Given Default (LGD), Währung) verändern kann, bevor eine Mindestquote an hartem Kernkapital (CET1) nicht mehr eingehalten wird. Die Mindestquote an hartem Kernkapital (CET1) leitet sich dabei aus der bankindividuellen SREP CET1-Quote ab. Für alle getesteten Risikoparameter wurden Toleranzveränderungsniveaus definiert, die für ein Bestehen der Tests des pbb Konzerns nicht verletzt werden dürfen.

Adressrisikoquantifizierung nach CRR Die Basel III-Rahmenvereinbarung des Baseler Ausschusses wurde im europäischen Kontext durch die Capital Requirements Regulation (CRR) umgesetzt. Der pbb Konzern nutzt für alle wesentlichen Portfolios den sogenannten Advanced Internal Rating Based Approach (Advanced-IRBA) für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung.

Adressrisikosteuerung, -management und -überwachung

Adressrisikosteuerung Auf Portfolioebene wird die angestrebte Portfoliostruktur mittels Strukturkomponenten in der Risikostrategie festgelegt. Die Limite orientieren sich auch an der verfügbaren Risikodeckungsmasse und beinhalten beispielsweise für den pbb Konzern:

Limitierung von Länderrisiken

Festlegung strategischer Risikoparameter (zum Beispiel Regionen, Finanzierungsdauer)

Kernelemente für die Überwachung der Einhaltung der festgelegten Limite und der angestrebten Risiko- und Ertragsparameter auf Portfolio- und Einzelgeschäftsebene sind folgende Berichte und Maßnahmen:

 
Analyse von Portfolioentwicklungen im Risk Committee

Ermittlung des Credit VaR auf Portfolioebene über ein Kreditportfoliomodell und Limitierung zum Teil auf Segmentebene; Analyse von Konzentrationsrisiken und verschiedenen Stresstests

Zentrale, konzernweite Überwachung von Risikokonzentrationen durch spezielle, regelmäßige und anlassbezogene Auswertungen, beispielsweise regionaler oder produktspezifischer Art Kontinuierliche Analyse des Portfolios und der relevanten Märkte durch die lokalen Credit-Risk-Management-Einheiten

Regelmäßige Bewertung der Kreditsicherheiten

Spezialberichte potenziell gefährdeter Kreditengagements (zum Beispiel Credit Issue Notes)

Ermittlung einer risikoadjustierten Marge anhand des ökonomischen Ertrags nach Steuern

Die Kreditkompetenzordnung legt in Abhängigkeit von Kontrahentengruppe, Expected-Loss-Klasse sowie Engagementhöhe auf GCC-Ebene (Group of Connected Clients) die Kompetenzlevel für Kreditentscheidungen sowohl im Neu- als auch im Bestandsgeschäft fest. Die Ausübung der Kreditkompetenzen wird den einzelnen Mitarbeitern basierend auf der individuellen Erfahrung und Qualifikation übertragen.

Adressrisikomanagement und -überwachung Auf Einzelgeschäftsebene bestimmen die Richtlinien zu Kreditprozessen die notwendigen Schritte der Risikoprüfung bei Neugeschäft und wesentlichen Veränderungen wie Prolongationen oder Krediterhöhungen sowie bei der Übergabe in die Intensivbetreuung beziehungsweise Abwicklung.

Nachfolgend werden Kernprozesse des Adressrisikomanagements und der -überwachung sowie der hierbei involvierten Bereiche der CRO-Funktion beschrieben:

Die CRM-Einheiten führen die erstmalige beziehungsweise jährlich wiederkehrende Risikoanalyse beim Neu- und Bestandsgeschäft durch. Für die Bewertung und die Vorbereitung der Kreditentscheidung im Neu- und Prolongationsgeschäft kommen PD- und LGD-Rating-Tools zum Einsatz, die von Credit Risk im Bereich RMC entwickelt sowie jährlich validiert und kalibriert werden. Bei der Analyse und Bewertung der Sicherheiten unterstützt der Bereich Property Analysis & Valuation (PAV).

Der Bereich Legal ist - gegebenenfalls zusammen mit externen Rechtsanwälten/Kanzleien - für die Vertrags- und Sicherheitengestaltung verantwortlich.

Definierte Frühwarnindikatoren werden von CRM fortlaufend überwacht. Bei wesentlichen Auffälligkeiten wird eine außerordentliche Überprüfung des Adressausfallrisikos (einschließlich Sicherheitenwertüberprüfung) durchgeführt und es werden entsprechende Handlungsalternativen aufgezeigt. Ferner werden die Fälle in einem monatlichen, mindestens aber vierteljährlichen Überwachungsturnus aufgenommen und im Watchlist Committee präsentiert.

Bei Vorliegen von Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität wird die Höhe der Stufe 3-Wertberichtigungen nach IFRS beziehungsweise Einzelwertberichtigungen nach HGB ermittelt. Im Risk Provisioning Committee werden die Ergebnisse diskutiert, und es wird gegebenenfalls über die Bildung beziehungsweise Auflösung von Stufe 3-Wertberichtigungen/Einzelwertberichtigungen entschieden.

Für kritische beziehungsweise Stufe 3-wertberichtigte (IFRS)/einzelwertberichtigte (HGB) Engagements gehen im Rahmen einer individuellen Entscheidung zur Restrukturierung oder Abwicklung Szenarioanalysen zur potenziellen Entwicklung des Kreditnehmers, der Sicherheit beziehungsweise des relevanten Marktes ein. Diese werden im Credit Committee präsentiert und gegebenenfalls genehmigt beziehungsweise höheren Kompetenzträgern zur Genehmigung empfohlen.

Sowohl kritische Engagements (Watchlist) als auch Fälle der Restrukturierung und der Abwicklung (Problemkredite) werden auf komprimierter Basis monatlich im Group Risk Report und im Risk Committee sowie auf Anfrage in Spezialanalysen an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Risikoabsicherung und -minderung durch Kreditsicherheiten

Im Segment REF sind die Finanzierungen in der Regel durch Grundpfandrechte abgesichert. Anlässlich der regelmäßigen Kreditberichte für bereits bestehende Finanzierungen beziehungsweise im Rahmen der Entscheidungsfindung bei Neufinanzierungen werden die Beleihungsausläufe, die Objekt- (unter anderem Mikro- und Makrolage, Vermietungssituation, Gebäudezustand) und Marktgegebenheiten erörtert und bei der Einzelkreditbeurteilung mit berücksichtigt.

Neben den Grundpfandrechten umfassen die Finanzierungssicherheiten im Segment REF in der Regel unter anderem auch Mietzessionen sowie die Abtretung von Versicherungsleistungen und werden von umfangreichen Informations- und Konsultationsverpflichtungen der Kreditnehmer flankiert. Es werden neben den Grundpfandrechten nur wenige weitere ausgewählte Sicherheiten als werthaltig in der Kreditbeurteilung beziehungsweise in der LGD-Kalkulation berücksichtigt, insbesondere Barsicherheiten, ferner unter bestimmten Umständen Bankbürgschaften, sonstige Kreditabsicherungen sowie Garantien öffentlicher Institutionen. Bei Sicherheiten in Fremdwährung, das heißt in einer von der Darlehenswährung abweichenden Währung, werden entsprechende Abschläge vorgenommen, um eventuelle Wechselkursrisiken zu berücksichtigen.

Die Bewertung der Immobilien im REF-Bereich erfolgt unter strengen Qualitätsgesichtspunkten. Die Werte der Immobiliensicherheiten werden bei Neukreditgewährung ermittelt sowie jährlich überprüft. Die pbb unterhält einen eigenständigen, direkt an den CRO berichtenden Bereich mit Immobilienanalysten (PAV) und Gutachtern: Alle Mitarbeiter in PAV, die in die Immobilienanalyse eingebunden sind, verfügen über eine Zertifizierung nach ISO 17024 gemäß Hyp-Zert-Standard und haben überwiegend zusätzliche Qualifikationen (zum Beispiel RICS). Dieser Bereich ist stets in die Erstbewertung bei Neukreditgewährung und regelmäßigen Neubewertungen eingebunden sowie in die mindestens jährlich durchgeführte Überwachung der Werte, wobei diese - in Abhängigkeit von Art und Lage des Objekts, Marktentwicklung und anderen Risikoindikatoren - teilweise auch durch Mitarbeiter der Kreditabteilung anhand festgelegter Parameter und Prozesse durchgeführt wird.

Bei Developmentfinanzierungen werden im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings Planungsstand, Budget, Auftragsvergaben, Bauzeitenplan, Verkaufs-/Vermietungs- und Bautenstand überwacht. Diese Überwachungen werden in der Regel bei komplexen Developments durch renommierte, externe Projektmonitorer im Auftrag der Bank und koordiniert sowie überwacht durch PAV monatlich, wenigstens aber vierteljährlich durchgeführt. Bei Wohnungsbauvorhaben (Bauträger) mit geringerer Komplexität wird mindestens im Drei-Monats-Rhythmus der Baufortschritt durch erfahrene und spezialisierte, interne Property-Analysten überwacht. Die Kostenverfolgung erfolgt stets durch CRM und ermöglicht eine aktuelle Übersicht der Kostensituation sowie eine Prognose der Kostenentwicklung des Developments. Diese wird mit den Ergebnissen des internen (beziehungsweise, sofern vorhanden, des externen) Monitorings abgeglichen. Dadurch können eventuelle Abweichungen vom Projektplan und damit Projektrisiken im Bauverlauf möglichst früh erkannt werden.

Im Segment PIF dienen oft Garantien als Absicherung (zum Beispiel vertragliche Garantien/Bürgschaften von öffentlichen Stellen, Exportkreditgarantien). Zudem bestehen im Bereich der Öffentlichen Investitionsfinanzierung häufig gesetzliche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Anstaltslast oder andere direkte und indirekte Absicherungen, die bei öffentlich-rechtlich organisierten Darlehensnehmern einen Rückgriff auf eine öffentliche Stelle ermöglichen. Manchmal werden die Garantien/ Bürgschaften oder gesetzlichen Rahmenbedingungen im Segment PIF von zusätzlichen Finanzierungssicherheiten und Informations- und Konsultationsverpflichtungen der Kreditnehmer flankiert. Diese zusätzlichen Finanzierungssicherheiten werden in der Regel aber nicht als werthaltig in der Kreditbeurteilung beziehungsweise in der LGD-Kalkulation berücksichtigt.

Im Bereich Treasury werden im Wesentlichen Bareinlagen und Wertpapiere als Sicherheit beim Handel mit anderen Banken zur Verfügung gestellt beziehungsweise hereingenommen. Die Besicherung erfolgt auf Basis von Standardverträgen, die im Einzelfall gegebenenfalls abgeändert beziehungsweise einer individuellen Überprüfung durch die Rechtsabteilung unterzogen werden.

Kreditportfolio

Der gesamte Forderungsbestand des pbb Konzerns wird einheitlich nach dem Exposure at Default (EaD) ermittelt.

Der EaD entspricht bei den meisten Produkten dem IFRS-Buchwert (inklusive aufgelaufener Zinsen). Im Falle einer bestehenden zugesagten freien Linie ist diese - multipliziert mit dem produktspezifischen Kreditkonversionsfaktor (CCF) - als weiterer Bestandteil im EaD enthalten. Der CCF sagt aus, wie viel von der freien Linie innerhalb eines Jahres vor einem möglichen Ausfall erwartungsgemäß in Anspruch genommen werden kann. Eine Ausnahme bilden Derivate und Repo-Geschäfte, bei denen der EaD nicht dem Buchwert entspricht, sondern gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) nach einer anderen Methodik zu ermitteln ist. Dies gilt zum Beispiel für Derivate gemäß der aufsichtlichen Marktbewertungsmethode: Marktwert zuzüglich aufsichtsrechtlich vorgegebenem Add-on für potenzielle, zukünftige Marktwerterhöhungen unter Berücksichtigung etwaiger Effekte aus Netting und Sicherheitenleistungen.

Mit der Einführung von IFRS 9 führten die neuen Regeln zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten vereinzelt zu veränderten Buchwerten und somit auch EaDs. Auch die Höhe der Wertberichtigungen hat sich durch den neuen Standard geändert. Davon abgesehen hatte die Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 keine Auswirkung auf das Risikocontrolling des Adressrisikos.

Der konzernweite EaD des Kreditportfolios betrug zum 31. Dezember 2018 58,1 Mrd. € (31. Dezember 2017: 57,5 Mrd. €).

Überblick über das Gesamtexposure des pbb Konzerns: 58,1 Mrd. € EaD Das Kreditportfolio ist in drei Geschäftssegmente aufgeteilt:

 
Real Estate Finance (REF)

Public Investment Finance (PIF) und

das nicht strategische, zum Abbau bestimmte Segment Value Portfolio (VP).

Daneben wird in Consolidation & Adjustments (C&A) außer den internen Abstimmungs- und Konsolidierungspositionen noch der EaD für Geschäfte ausgewiesen, die nicht unmittelbar den operativen Segmenten zuzurechnen sind. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Vermögenspositionen für die Aktiv- und Passiv-Steuerung.

Der EaD in C&A per 31. Dezember 2018 entfiel fast vollständig (> 99 %; 31. Dezember 2017: > 99 %) auf die EL-Klassen 1 bis 8. Diese entsprechen gemäß interner Zuordnung der Kategorie „Investment Grade“.

Gesamtportfolio: EaD nach Geschäftssegmenten

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Veränderung
in Mrd. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mrd. € in %
Real Estate Finance 29,9 28,3 1,6 5,7
Public Investment Finance 7,6 7,9 -0,3 -3,8
Value Portfolio 16,3 17,0 -0,7 -4,1
Consolidation & Adjustments 4,3 4,3 - -
Insgesamt 58,1 57,5 0,6 1,0

Das Gesamtexposure (EaD) des pbb Konzerns erhöhte sich per 31. Dezember 2018 gegenüber dem Jahresende 2017 um 0,6 Mrd. € auf 58,1 Mrd. €. Insgesamt stieg der Prozentanteil des EaD im strategischen Segment REF erneut an (52 %; Vorjahresende: 49 %), reduzierte sich in PIF leicht (13 %; Vorjahresende: 14 %), während er im nicht strategischen VP weiterhin abnahm (28 %; Vorjahresende: 29 %). Der prozentuale Anteil des EaD in C&A blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 7 %. Erläuterungen zu den Veränderungen in den einzelnen Segmenten finden sich bei der detaillierten Darstellung des jeweiligen Segments.

Risikokennzahlen Der erwartete Verlust (Expected Loss - EL) für einen Zeitraum von einem Jahr wird für das gesamte Exposure ermittelt, außer für Problemkredite, für die eine Risikovorsorge nach Stufe 3 gebucht wurde. Der EL errechnet sich aus den von Basel III vorgegebenen Parametern Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlusthöhe im Falle des Ausfalls (LGD) und Exposure at Default (EaD).

Zum 31. Dezember 2018 betrug der EL für den pbb Konzern 86 Mio. € (31. Dezember 2017: 106 Mio. €). Der Rückgang des erwarteten Verlusts resultierte vor allem aus Rückzahlungen in den Geschäftssegmenten REF, PIF und VP sowie aus LGD-Veränderungen im Segment REF.

Gesamtportfolio: Erwarteter Verlust nach Geschäftssegmenten

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Veränderung
in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mio. € in %
Real Estate Finance 56 65 -9 -13,8
Public Investment Finance 2 9 -7 -77,8
Value Portfolio 28 32 -4 -12,5
Consolidation & Adjustments - - - -
Insgesamt 86 106 -20 -18,9

Künftige Veränderungen, beispielsweise der Konjunktur oder Entwicklungen bei Einzelrisiken, können zu Änderungen der oben genannten EL-Zahlen führen. Auch können die tatsächlich eingetretenen Verluste von den erwarteten Verlusten abweichen.

Ökonomisches Adressrisikokapital Der pbb Konzern setzt für die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Adressrisiken ein Kreditportfoliomodell ein. Die Quantifizierung des ökonomischen Adressrisikos wird im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)“ beschrieben.

Regionale Verteilung des Portfolios Der Schwerpunkt des Exposure des pbb Konzerns lag zum Berichtsstichtag unverändert auf Westeuropa. Auf Deutschland entfiel mit 39 % beziehungsweise 22,7 Mrd. € weiterhin der Hauptanteil des Gesamtexposure. Die EaD-Abnahme in Deutschland um 0,4 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr beruhte im Wesentlichen auf Rückführungen in den Segmenten PIF und VP, die das Neugeschäft des REF-Portfolios überstiegen. Die EaD-Zunahme in Frankreich um 1,1 Mrd. € entfiel zu fast gleichen Teilen auf Neugeschäft in den Segmenten REF und PIF sowie auf in C&A verbuchte Geldmarktgeschäfte mit französischen Kreditinstituten. Im Vereinigten Königreich sowie in Schweden waren fast ausschließlich Rückführungen im REF-Portfolio für den Rückgang des EaD um 0,5 Mrd. € beziehungsweise 0,3 Mrd. € verantwortlich. Das verringerte Exposure gegenüber Spanien resultierte hauptsächlich aus fälligen Schuldverschreibungen beziehungsweise Verkäufen im Segment PIF, die den Anstieg in Höhe von 0,2 Mrd. € im Segment REF überkompensierten.

Die deutliche Erhöhung des Exposure in den USA um 1,0 Mrd. € ist auf Neugeschäft im strategischen Segment REF zurückzuführen.

Die Kategorie „Andere“, auf die mit 1,5 Mrd. € rund 2,6 % des Portfolios entfielen, ist zum Großteil von Bonds sogenannter supranationaler Organisationen geprägt. Die größten Positionen der Kategorie „Andere Europa“ stellten die Niederlande mit 0,8 Mrd. €, Belgien mit 0,4 Mrd. € sowie die Schweiz und Slowenien mit jeweils 0,3 Mrd. € dar (31. Dezember 2017: Niederlande 0,6 Mrd. €, Belgien 0,3 Mrd. €, Schweiz 0,4 Mrd. €, Slowenien 0,3 Mrd. €).

Gesamtportfolio: EaD nach Regionen

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Veränderung
in Mrd. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mrd. € in %
Deutschland 22,7 23,1 -0,4 -1,7
Frankreich 8,7 7,6 1,1 14,5
Österreich 6,3 6,4 -0,1 -1,6
Vereinigtes Königreich 4,8 5,3 -0,5 -9,4
Spanien 2,8 3,1 -0,3 -9,7
Andere Europa1) 2,4 2,0 0,4 20,0
Italien 2,1 2,1 - -
USA 1,9 0,9 1,0 >100,0
Polen 1,6 1,7 -0,1 -5,9
Andere 2) 1,5 1,6 -0,1 -6,3
Schweden 1,3 1,6 -0,3 -18,8
Portugal 0,9 0,9 - -
Finnland 0,5 0,4 0,1 25,0
Tschechien 0,4 0,4 - -
Ungarn 0,2 0,3 -0,1 -33,3
Insgesamt 58,1 57,5 0,6 1,0

1) Per 31. Dezember 2018 enthält die Kategorie „Andere Europa“ die Niederlande, Belgien, die Schweiz, Slowenien, die Slowakei, Rumänien, Dänemark, Luxemburg, Irland, Norwegen und Lettland.
2) Per 31. Dezember 2018 enthält die Kategorie „Andere“ unter anderem supranationale Organisationen, Japan und Kanada.

In Abhängigkeit von den Ergebnissen des internen Ratingverfahrens werden jedem einzelnen Land maximale Limite je Segment zugewiesen, welche die Geschäftsaktivitäten der pbb begrenzen. Sämtliche Länderlimite werden täglich von RMC überwacht.

Real Estate Finance: 29,9 Mrd. € EaD

Im Segment REF befinden sich Immobilienkredite und die entsprechenden Kundenderivate. Der EaD des REF-Portfolios des pbb Konzerns erhöhte sich gegenüber dem 31. Dezember 2017 um insgesamt 1,6 Mrd. € auf 29,9 Mrd. €. Die im Portfolio enthaltenen Kundenderivate beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 0,1 Mrd. € EaD und reduzierten sich somit gegenüber dem Jahresende 2017 um 0,1 Mrd. €.

Die Erhöhung des Exposure im REF-Segment war im Wesentlichen auf Neugeschäft in den USA, Deutschland und Frankreich zurückzuführen, während insbesondere im Vereinigten Königreich und in Schweden EaD-Rückgänge zu verzeichnen waren.

Real Estate Finance: EaD nach Regionen

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Veränderung
in Mrd. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mrd. € in %
Deutschland 14,2 13,9 0,3 2,2
Vereinigtes Königreich 4,3 4,7 -0,4 -8,5
Frankreich 3,7 3,4 0,3 8,8
USA 1,9 0,9 1,0 >100,0
Andere Europa1) 1,5 1,1 0,4 36,4
Polen 1,3 1,4 -0,1 -71
Schweden 1,2 1,6 -0,4 -25,0
Österreich 0,5 0,5 - -
Tschechien 0,4 0,4 - -
Finnland 0,4 0,2 0,2 100,0
Spanien 0,4 0,2 0,2 100,0
Ungarn 0,1 0,2 -0,1 -50,0
Italien 0,1 - 0,1 >100,0
Insgesamt 29,9 28,3 1,6 5,7

1) Per 31. Dezember 2018 enthält die Kategorie „Andere Europa“ die Niederlande, die Schweiz, Belgien, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Luxemburg, Dänemark und Norwegen.

Schwerpunkte des REF-Portfolios nach Objektarten bildeten die Kategorien „Bürogebäude“ mit 13,0 Mrd. € EaD beziehungsweise 43 % (31. Dezember 2017: 10,4 Mrd. € beziehungsweise 37 %), „Einzelhandel“ mit 5,9 Mrd. € EaD beziehungsweise 20 % (31. Dezember 2017: 6,7 Mrd. € beziehungsweise 24 %) sowie die Finanzierung wohnwirtschaftlich genutzter Immobilien mit 5,0 Mrd. € beziehungsweise 17 % (31. Dezember 2017: 4,6 Mrd. € beziehungsweise 16 %).

Real Estate Finance: EaD nach Objektarten

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Veränderung
in Mrd. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mrd. € in %
Bürogebäude 13,0 10,4 2,6 25,0
Einzelhandel 5,9 6,7 -0,8 -11,9
Wohnungsbau 5,0 4,6 0,4 8,7
Logistik/Lager 3,0 3,1 -0,1 -3,2
Hotel/Freizeit 1,5 1,5 - -
Andere 0,9 1,2 -0,3 -25,0
Mixed Use 0,6 0,8 -0,2 -25,0
Insgesamt 29,9 28,3 1,6 5,7

Das Portfolio war zum Jahresende 2018 mit 82 % (31. Dezember 2017: 81 %) nach wie vor von Investmentfinanzierungen dominiert; auf die Finanzierung von Immobilienentwicklungsmaßnahmen (Developmentfinanzierungen) entfielen 16 % des EaD (31. Dezember 2017: 17 %). Im Jahr 2018 bestand nach wie vor eine sehr hohe Nachfrage sowohl nach gewerblichen Immobilieninvestmentkrediten als auch nach Developmentfinanzierungen. Letztere tätigte der pbb Konzern entsprechend der konservativen Risikostrategie ausschließlich mit professionellen Partnern und dem Projekt entsprechenden Auflagen hinsichtlich Eigenkapitaleinsatz, Vorverkauf und Vorvermietung. Unter Investmentfinanzierungen wird die Finanzierung von Immobilien zusammengefasst, deren Kapitaldienstfähigkeit im Wesentlichen aus dem laufenden Objekt-Cashflow erfolgt.

Real Estate Finance: EaD nach Darlehensarten

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Veränderung
in Mrd. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mrd. € in %
Investmentfinanzierungen 24,6 23,0 1,6 7,0
Developmentfinanzierungen 4,9 4,9 - -
Kundenderivate 0,1 0,2 -0,1 -50,0
Andere 0,3 0,2 0,1 50,0
Insgesamt 29,9 28,3 1,6 5,7

Public Investment Finance: 7,6 Mrd. € EaD

Das Portfolio umfasst folgende Finanzierungen:

(I)

Finanzierungen, die direkt mit einem nach dem Pfandbriefgesetz als deckungsfähig anerkannten, öffentlich-rechtlichen Schuldner auf der Basis einer konkreten Verwendungszweckbindung gemäß einem definierten Produktkatalog abgeschlossen werden;

(II)

Finanzierungen an Unternehmen in öffentlicher oder privater Rechtsform und Trägerschaft, die weitestgehend mit einer öffentlichen Gewährleistung im Sinne des Pfandbriefgesetzes besichert werden (Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, Stadtwerke, Zweckverbände, Verwaltungsgesellschaften, Non-Profit-Unternehmen, Verbände) und

(III)

Finanzierungen an Zweckgesellschaften und Unternehmen, die fast vollständig mit einer öffentlichen Gewährleistung im Sinne des Pfandbriefgesetzes besichert werden. Hierunter fallen auch Exportfinanzierungen, die durch Versicherungen/Garantien des Bundes oder anderer pfandbrieffähiger Exportversicherungsagenturen gedeckt sind.

Zusätzlich umfasst das Portfolio einige wenige Finanzierungen von öffentlichen Einrichtungen ohne öffentliche Gewährleistung.

Die EaD-Abnahme im Segment PIF gegenüber dem Vorjahresende um 0,3 Mrd. € ist insbesondere auf fällige Darlehen und Schuldverschreibungen beziehungsweise Rückzahlungen in Deutschland und Spanien zurückzuführen, die das Neugeschäft mit Schwerpunkt in Frankreich überkompensierten.

Public Investment Finance: EaD nach Regionen

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Veränderung
in Mrd. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mrd. € in %
Frankreich 3,9 3,5 0,4 11,4
Deutschland 1,7 1,9 -0,2 -10,5
Spanien 1,0 1,5 -0,5 -33,3
Andere Europa1) 0,3 0,3 - -
Österreich 0,3 0,3 - -
Vereinigtes Königreich 0,2 0,2 - -
Finnland 0,1 0,1 - -
Andere 2) 0,1 0,1 - -
Schweden 3) - - - -
Insgesamt 7,6 7,9 -0,3 -3,8

1) Per 31. Dezember 2018 enthält die Kategorie „Andere Europa“ Belgien, die Niederlande und die Schweiz.
2) Per 31. Dezember 2018 enthält die Kategorie „Andere“ unter anderem Kanada und Bonds supranationaler Organisationen.
3) Schweden (31. Dezember 2018): 43 Mio. €.

Unter „Öffentliche Kreditnehmer“ werden Forderungen gegenüber Staaten (27 %), Unternehmen des öffentlichen Sektors (20 %) sowie Regionalregierungen und Kommunen (53 %) zusammengefasst. Die Definition beinhaltet dabei auch von diesen Kontrahenten garantierte Forderungen.

Public Investment Finance: EaD nach Kontrahenten

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Veränderung
in Mrd. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mrd. € in %
Öffentliche Kreditnehmer 7,5 7,7 -0,2 -2,6
Unternehmen/Zweckgesellschaften1) 0,1 0,2 -0,1 -50,0
Finanzinstitute 2) - - - -
Insgesamt 7,6 7,9 -0,3 -3,8

1) Weitestgehend durch Bürgschaften und Garantien besichert.
2) Finanzinstitute mit staatlichem Hintergrund oder Garantie.

99 % des EaD (31. Dezember 2017: 97 %) entfielen auf die EL-Klassen 1 - 8 und waren damit gemäß interner Zuordnung der Kategorie „Investment Grade“ zuzurechnen. 1 % (31. Dezember 2017: 3 %) entfiel auf die Kategorie „Non-Investment Grade“ (EL-Klassen 9 -18). Ursache für diese Veränderung war die Rückzahlung eines fälligen Bonds im Bereich des „Non-Investment Grade“ im ersten Halbjahr 2018.

Public Investment Finance: EaD nach Expected-Loss-Klassen

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Veränderung
in Mrd. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mrd. € in %
EL-Klassen 1-5 7,5 7,5 - -
EL-Klassen 6-8 0,1 0,2 -0,1 -50,0
EL-Klassen 9-18 - 0,2 -0,2 -100,0
Insgesamt 7,6 7,9 -0,3 -3,8

Value Portfolio: 16,3 Mrd. € EaD

Das Value Portfolio beinhaltet nicht strategische Portfolios des pbb Konzerns.

Die weitere strategiekonforme Abnahme des Exposure per 31. Dezember 2018 gegenüber dem 31. Dezember 2017 resultierte hauptsächlich aus Rückführungen in Deutschland. In der Kategorie „Andere“ war ein leichter Rückgang beim Exposure gegenüber supranationalen Organisationen zu verzeichnen. Österreich und Deutschland stellten nach wie vor den Schwerpunkt im Portfolio dar.

Value Portfolio: EaD nach Regionen

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Veränderung
in Mrd. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mrd. € in %
Österreich 5,6 5,6 - -
Deutschland 4,4 4,8 -0,4 -8,3
Italien 2,0 2,0 - -
Spanien 1,2 1,2 - -
Andere1) 1,0 1,1 -0,1 -9,1
Portugal 0,9 0,9 - -
Frankreich 0,7 0,7 - -
Polen 0,2 0,2 - -
Andere Europa 2) 0,2 0,2 - -
Ungarn 0,1 0,1 - -
Tschechien 3) - - - -
Finnland 3) - - - -
Insgesamt 16,3 17,0 -0,7 -4,1

1) Per 31. Dezember 2018 enthält die Kategorie „Andere“ supranationale Organisationen und Japan.
2) Per 31. Dezember 2018 enthält die Kategorie „Andere Europa“ Slowenien und Dänemark.
3) Tschechien (31. Dezember 2018): 11 Mio. €; Finnland (31. Dezember 2018): 9 Mio. €.

Der EaD nach Kontrahenten wird unter Berücksichtigung der regulatorisch anrechenbaren Garantien beziehungsweise sonstigen Unterstützungen dargestellt.

Value Portfolio: EaD nach Kontrahenten

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Veränderung
in Mrd. € 31.12.2018 31.12.2017 in Mrd. € in %
Öffentliche Kreditnehmer 14,8 15,4 -0,6 -3,9
Finanzinstitute1) 1,5 1,5 - -
Unternehmen - - - -
Insgesamt 16,3 17,0 -0,7 -4,1

1) Hauptsächlich gedeckte spanische Schuldverschreibungen.

Strukturierte Produkte

Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2018 einen Restbestand an einer durch eine Regionalregierung garantierten Mortgag e-backed Security mit einem Nominalvolumen von 0,5 Mrd. € (31. Dezember 2017: 0,5 Mrd. €) und einem aktuellen Fair Value von 0,5 Mrd. € (31. Dezember 2017: 0,5 Mrd. €).

Die Bewertung erfolgte über am Markt verfügbare Preise.

Bilanzielles und außerbilanzielles Geschäft nach Ratingklassen

In den folgenden Tabellen werden die Bruttobuchwerte der nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte (ohne Barreserve) sowie das Ausfallrisiko der unwiderruflichen Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten den internen Ratingklassen und den Wertberichtigungsstufen zugeordnet. Die Aufgliederung erfolgt gemäß internen Ratingklassen des pbb Konzerns. Die Ausfalldefinition richtet sich nach Art. 178 CRR.

Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (ohne Barreserve) nach internen Ratingklassen und Wertberichtigungsstufen zum 31. Dezember 2018

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in Mrd. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 FVPL Insgesamt
Klasse 1 0,7 - - - 0,7
Klasse 2 14,3 - - 0,4 14,7
Klasse 3 0,3 - - - 0,3
Klasse 4 - - - - -
Klasse 5 0,3 - - - 0,3
Klasse 6 - - - - -
Klasse 7 1,6 - - - 1,6
Klasse 8 2,2 - - - 2,2
Klasse 9 6,4 - - 0,1 6,5
Klasse 10 3,7 - - - 3,7
Klasse 11 5,8 0,7 - - 6,5
Klasse 12 6,1 0,1 - 0,2 6,4
Klasse 13 2,7 0,5 - - 3,2
Klasse 14 1,6 - - - 1,6
Klasse 15 1,4 0,1 - - 1,5
Klasse 16 1,3 0,1 - 0,1 1,5
Klasse 17 0,4 - - - 0,4
Klasse 18 0,5 - - - 0,5
Klasse 19 0,2 0,2 - - 0,4
Klasse 20 0,1 0,1 - - 0,2
Klasse 21 0,1 0,2 - - 0,3
Klasse 22 0,1 0,1 - - 0,2
Klasse 23-24 - - - - -
Klasse 25 - 0,1 - - 0,1
Klasse 26 - - - - -
Klasse 27 - 0,2 - - 0,2
Ausgefallen - - 0,3 - 0,3
Insgesamt 49,7 2,4 0,3 0,9 53,3

Unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten nach internen Ratingklassen und Wertberichtigungsstufen zum 31. Dezember 2018

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in Mrd. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Insgesamt
Klasse 1 - - - -
Klasse 2 0,4 - - 0,4
Klasse 3 0,2 - - 0,2
Klasse 4-7 - - - -
Klasse 8 0,2 - - 0,2
Klasse 9 0,2 - - 0,2
Klasse 10 0,2 - - 0,2
Klasse 11 0,3 0,1 - 0,4
Klasse 12 0,5 - - 0,5
Klasse 13 0,4 - - 0,4
Klasse 14 0,2 - - 0,2
Klasse 15 0,4 - - 0,4
Klasse 16 0,9 - - 0,9
Klasse 17 0,2 - - 0,2
Klasse 18 0,2 - - 0,2
Klasse 19 0,3 - - 0,3
Klasse 20 0,1 - - 0,1
Klasse 21-27 - - - -
Ausgefallen - - - -
Insgesamt 4,7 0,1 - 4,8

Watchlist- und Problemkredite

Frühwarnsystem Im Frühwarnsystem des pbb Konzerns sind Kriterien beziehungsweise Schwellenwerte (Trigger) für die Aufnahme in die Intensivbetreuung (Watchlist) und in die Problemkreditbetreuung definiert (zum Beispiel Zahlungsverzug, Nichteinhaltung von Finanzkennzahlen - beispielsweise Loan to Value [LTV], Interest Service Coverage [ISC]). Ob ein Trigger ausgelöst wurde, wird fortlaufend überwacht. Bei Auffälligkeiten wird das Engagement analysiert und gegebenenfalls zeitnah in die Intensiv- oder Problemkreditbetreuung überführt. Dabei wird ebenfalls überprüft, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen.

Watchlist- und Problemkredite (Restructuring und Workout Loans) sind wie folgt abgegrenzt:

Watchlist Loans Es besteht ein Zahlungsverzug größer 60 Tage beziehungsweise ein anderes definiertes Frühwarnsignal (zum Beispiel die Insolvenz eines Hauptmieters im Segment REF) trifft zu.

Restructuring Loans Es besteht ein Default (ausgelöst beispielsweise durch einen Zahlungsverzug von länger als 90 Tagen beziehungsweise die Insolvenz des Kreditnehmers) oder ein anderer vertraglicher beziehungsweise regulatorischer Trigger trifft zu. Bei der Restrukturierung liegt der Fokus auf der aktiven Implementierung eines Restrukturierungskonzepts mit dem Ziel entweder einer Rückführung in die Regelkreditbetreuung oder der freihändigen Verwertung von Sicherheiten ohne Zwangsmaßnahmen. Es wird stets ein SLLP-Test durchgeführt und, sofern erforderlich, nach IFRS-Stufe 3 eine Wertberichtigung beziehungsweise nach HGB eine Einzelwertberichtigungen gebildet.

Workout Loans Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass das Darlehen saniert werden kann. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind beziehungsweise werden eingeleitet. Sofern erforderlich, sind nach IFRS-Stufe 3 Wertberichtigungen beziehungsweise nach HGB Einzelwertberichtigungen gebildet.

Die Einheit CRM REF Workout ist auch für die Überprüfung von Wertminderungen im Einklang mit den diesbezüglichen Bilanzierungsvorschriften (HGB und IFRS) verantwortlich.

Entwicklung der Watchlist- und Problemkredite des pbb Konzerns

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31.12.2018
EaD
in Mio. €
REF PIF VP Insgesamt1)
Workout Loans 16 - - 16
Restructuring Loans 332 - - 332
Problemkredite 348 - - 348
Watchlist Loans 1 38 167 206
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31.12.2017 Veränderung
EaD
in Mio. €
REF PIF VP Insgesamt1) in Mio. € in %
Workout Loans 15 - - 15 1 6,7
Restructuring Loans 233 - - 233 99 42,5
Problemkredite 248 - - 248 100 40,3
Watchlist Loans 24 112 224 360 -154 - 42,8

1) Kein Volumen für C&A.

Die Watchlist- und Problemkredite reduzierten sich per saldo vom 31. Dezember 2017 auf den 31. Dezember 2018 um insgesamt 54 Mio. €.

Die Watchlist-Kredite verringerten sich per saldo um 154 Mio. €. Zugängen in Höhe von 8 Mio. € standen Exposure-Reduzierungen in Höhe von 162 Mio. € gegenüber. Die 162 Mio. € verteilten sich mit 145 Mio. € auf Rückführungen von im Wesentlichen drei Engagements sowie mit 17 Mio. € auf Saldoveränderungen im Bestandsgeschäft.

Die Problemkredite haben sich im Berichtsjahr per saldo um 100 Mio. € erhöht. Im Segment REF wurden zwei Engagements im Vereinigten Königreich mit insgesamt 156 Mio. € in die Problemkreditbearbeitung übertragen. Dem stehen erfolgreiche Abwicklungen/Restrukturierungen beziehungsweise Exposure-Reduzierungen von in Summe 56 Mio. € gegenüber.

Wertberichtigungen und Rückstellungen

Die Angaben zu Wertberichtigungen und Rückstellungen einschließlich deren Bildung und Entwicklung sind im Anhang (Notes) dargestellt.

Chancen

Die Parametrisierung der Risikomaße für das Adressrisiko erfolgt mit statistischen Methoden auf Basis zahlreicher historischer Beobachtungen. Die Risikomaße hängen zudem von Annahmen über zukünftige Entwicklungen von makroökonomischen Gegebenheiten sowie von Entwicklungen auf den Kreditmärkten ab. Solche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich positiver als angenommen entwickeln und daher können die möglichen Verluste aus dem Adressrisiko theoretisch niedriger ausfallen als durch die Risikomaße quantifiziert. Solche möglichen positiven Entwicklungen stellen dann Chancen für den pbb Konzern dar, die zur Risikoreduktion genutzt werden können.

Chancen bestehen konkret dann, wenn in der Zukunft weniger Kredite Leistungsstörungen erfahren, als im Rahmen der Risikoquantifizierung angenommen wird.

Chancen bestehen auch dann, wenn in der Zukunft weniger Migrationen zu schlechteren Ratingklassen als angenommen erfolgen.

Weiterhin bestehen Chancen, wenn in der Zukunft die Verlustquoten von leistungsgestörten Krediten niedriger sind, als im Rahmen der Risikoquantifizierung angenommen wird. Niedrigere Verlustquoten können hierbei durch verschiedene positive Entwicklungen ausgelöst werden. Zum einen ist es möglich, dass bei der Verwertung von Sicherheiten höhere Erlösquoten erzielt werden, als in der Risikoquantifizierung angenommen ist. Zum anderen ist es möglich, dass ein größerer Anteil von leistungsgestörten Krediten ohne Verlust gesundet, als das in der Vergangenheit der Fall war.

Neben positiven Entwicklungen bei Ausfallraten oder Verlustquoten bestehen im Kontext des Adressrisikos theoretisch und ungeachtet anderer Unternehmensziele auch dann Chancen, wenn sich Exposure-Werte im Portfolio rückläufig entwickeln sollten. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Kreditnehmer ihre Kredite schneller tilgen oder zurückzahlen, als das vertraglich oder gemäß historischen Erfahrungswerten zu erwarten war. Rückläufige Exposure-Werte können sich im Derivateportfolio dann ergeben, wenn Veränderungen bestimmter Marktparameter wie Zinsen oder Wechselkurse dazu führen, dass die Marktwerte derjenigen Positionen, die mit einem Wiedereindeckungsrisiko verknüpft sind, sinken.

Marktrisiko

Definition

Marktrisiko beschreibt die Gefahr eines Marktwertverlusts oder einer negativen Veränderung des periodischen Zinsergebnisses aufgrund von Schwankungen der Marktpreise von Finanzinstrumenten. Geschäfte des pbb Konzerns unterliegen hauptsächlich folgenden Marktrisikoarten:

Allgemeines Zinsänderungsrisiko (Risiko durch Veränderung von allgemeinen Marktzinssätzen)

Credit-Spread-Risiko (Risiko durch Veränderung von Credit Spreads)

Volatilitätsrisiko (Risiko durch Veränderung von impliziten Volatilitäten)

Fremdwährungsrisiko (Risiko durch Veränderung von Fremdwährungskursen)

Basisrisiko (Risiko durch Veränderung von Tenor Spreads oder Cross-Currency-Basis-Spreads)

Konzentrationsrisiko (Risiko von zusätzlichen Verlusten aufgrund einseitiger Portfoliozusammensetzung)

Marktrisikostrategie

Der pbb Konzern verfolgt die nachfolgend aufgeführten grundlegenden Prinzipien in Bezug auf Marktrisiken:

Es dürfen nur Geschäfte in Finanzinstrumenten abgeschlossen werden, die den Neuproduktprozess erfolgreich durchlaufen haben und für die Marktwerte beobachtet beziehungsweise über ein Modell ermittelt werden können.

Alle eingegangenen Positionen unterliegen einer handelsunabhängigen täglichen Sensitivitäts-, Value-at-Risk- und Performance-überwachung.

Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book [IRRBB]) erfolgen sowohl in der barwertigen Perspektive als auch in Bezug auf das periodische Ergebnis. Dabei dient die barwertige Perspektive als primärer Ansatz für die operative Zinsrisikosteuerung, welche durch Integration der Zinsänderungsrisiken des periodischen Zinsergebnisses auf Quartalsbasis vervollständigt wird.

Organisation der Marktrisikosteuerung

Die Überwachung der Positionen erfolgt durch den vom Handel aufbauorganisatorisch bis zur Ebene der Geschäftsführung getrennten Bereich RMC.

Marktrisikoberichte

RMC erstellt täglich ausführliche Marktrisikoberichte für das Management und die operative Steuerung. Der tägliche Marktrisikobericht ist insbesondere an den Vorstand des pbb Konzerns adressiert und enthält unter anderem:

Marktrisiko-Value-at-Risks (VaR) und Inanspruchnahmen von VaR-Limiten auf allen relevanten Ebenen der Portfoliostruktur.

Sensitivitäten der Marktrisikofaktoren auf unterschiedlichen Detailebenen sowie die Überwachung von Sensitivitäts-Triggerlimiten.

Darstellung der ökonomischen Performance-Messung und Dekomposition nach Risikofaktoren.

Für die Überwachung des periodischen Zinsänderungsrisikos werden quartärlich die Veränderungen im Zinsergebnis unter vorgegebenen Zinsszenarien und konstanter Bilanz (Static NII) berichtet.

Marktrisikomessung und -limitierung

Marktrisiko-Value-at-Risk RMC ermittelt täglich den Marktrisiko-VaR auf Gesamt- und Teilportfolioebene anhand eines historischen Simulationsmodells. Es werden alle Positionen in die VaR-Ermittlung mit einbezogen, wobei das Credit-Spread-Risiko von Positionen, die der IFRS-Kategorie Amortized Costs (AC) zugeordnet sind, nicht im Marktrisiko, sondern im Kreditrisiko berücksichtigt wird.

 
Das Simulationsmodell basiert auf einer Marktdatenhistorie der letzten zehn Jahre, die gleich gewichtet in die Simulation eingehen.

Die einzelnen Marktrisikoarten werden zu einem Gesamt-VaR aggregiert, der die Basis für die Limitüberwachung darstellt.

Für die tägliche operative Risikosteuerung bezieht sich der VaR auf eine zehntägige Halteperiode und ein einseitiges 99 %-Konfidenzintervall.

Am Jahresende 2018 betrug der Marktrisiko-VaR unter Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zwischen den einzelnen Marktrisikoarten 35 Mio. € (Ende 2017: 66 Mio. €). Der Rückgang des Marktrisiko-VaR gegenüber dem Wert vom Jahresende 2017 ist primär auf ein reduziertes Credit-Spread-Risiko zurückzuführen. Credit-Spread-Risiken werden für alle Aktiva einbezogen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Through Profit or Loss [at FVPL]) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Through Other Comprehensive Income [at FVOCI]) bewertet werden.

Gemäß IFRS 9 sind einige finanzielle Vermögenswerte der vormaligen Bewertungskategorie Available for Sale nunmehr zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost) zu bewerten. Da Credit-Spread-Risiken nur für Geschäfte der Bewertungskategorien FVOCI beziehungsweise FVPL im Marktrisiko-VaR enthalten sind, reduzierte sich der Gesamtmarktrisiko-VaR zum IFRS 9-Umstellungszeitpunkt am Jahresanfang 2018. Andere Effekte auf den Marktrisiko-VaR neben denen der Erstanwendung des IFRS 9-Rechungslegungsstandards waren von untergeordneter Bedeutung. Dementsprechend wurde das Marktrisiko-VaR-Limit zum Jahresbeginn 2018 von 100 Mio. € auf 80 Mio. € gesenkt.

Im Berichtszeitraum gab es keine Marktrisiko-VaR-Limitüberschreitung auf pbb Konzern-Ebene.

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung des Marktrisiko-VaR und seiner Komponenten im Vergleich zum Marktrisiko-Limit im Jahresverlauf:

Weitere Instrumente wie Sensitivitätsanalysen, Stresstesting und Backtesting sowie periodische Zinsänderungsrisiken ergänzen die VaR-Betrachtung.

Sensitivitätsanalysen Bei der für die Sensitivitätsermittlung relevanten Bewertung werden Overnight-Zinskurven herangezogen. Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen wird quantifiziert, welchen Effekt eine Veränderung einzelner Marktparameter auf den Wert der Positionen hat. So gibt beispielsweise die Credit-Spread-Sensitivität Aufschluss darüber, welche ökonomische Barwertänderung aus der isolierten Erhöhung der für die Bewertung relevanten Credit Spreads um einen Basispunkt resultiert.

Stresstests Während die VaR-Messung das Marktrisiko unter „normalen“ Marktbedingungen abbildet und nicht als Maß für einen potenziellen Maximalverlust zu verstehen ist, zeigen Stress-Szenarien das Marktrisiko unter erschwerten oder gar extremen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Im pbb Konzern werden spezifische hypothetische Marktrisiko-Stress-Szenarien auf monatlicher Basis für wesentliche Risikotreiber gerechnet. Hierbei werden die Auswirkungen starker bis extremer Veränderungen von Marktdaten (Zinskurven, Fremdwährungskurse, Credit Spreads, Volatilitäten und Tenor Spreads) auf den ökonomischen Barwert ermittelt. Zusätzlich werden die Auswirkungen historischer sowie regulatorisch vorgegebener Stress-Szenarien simuliert.

Eine Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach oben beziehungsweise nach unten (soweit anwendbar) hätte für alle zinssensitiven Positionen (ohne das Eigenkapital) des pbb Konzerns per Jahresende 2018 einen maximalen Marktwertverlust von 221 Mio. € ergeben (Jahresende 2017: 239 Mio. €).

Ein extremer Anstieg der relevanten Credit Spreads in den unterstellten Szenarien hätte per Jahresende 2018 einen Marktwertverlust von 173 Mio. € zur Folge.

Der Vorstand und die entsprechenden Gremien werden über die Ergebnisse der StresstestSzenarien regelmäßig informiert.

Backtesting Durch die tägliche Gegenüberstellung von Ein-Tages-VaR und anschließend tatsächlich eingetretenen täglichen Barwertveränderungen des Portfolios wird die Qualität der eingesetzten Risikomessmethoden laufend überprüft. Der pbb Konzern verwendet zur Einschätzung der Güte des Risikomodells die Ampelsystematik der Baseler Eigenkapitalübereinkunft. Hierbei werden die Backtesting-Ausreißer innerhalb eines Zeitraums von 250 Handelstagen gezählt. In den 250 Handelstagen bis zum Jahresende 2018 wurden keine Ausreißer beobachtet. Damit weist das Risikomodell des pbb Konzerns im Sinne der Ampelsystematik der Baseler Eigenkapitalübereinkunft eine grüne Ampelfarbe auf.

Periodische Zinsänderungsrisiken werden mittels Delta Static NII beschrieben. Dabei werden Veränderungen des periodischen Zinsergebnisses simuliert, die sich bei konstanter Bilanz und unter vorgegebenen Zinsszenarien ergeben würden. Die Berechnung erfolgt jeweils zum Quartalsultimo mit einem Simulationshorizont der folgenden vier Quartale. Die negativen Abweichungen vom Basiswert NII werden mit einem Triggerlimit (2018: 80 Mio. €) überwacht.

Ökonomisches Marktrisikokapital Details zur Berechnung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken werden ebenso wie die Quantifizierung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)“ beschrieben.

Abbildung ökonomischer Sicherungsbeziehungen als bilanzielle Sicherungsbeziehungen

Unter Hedge Accounting sind die speziellen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen der IFRS zu verstehen, deren Ziel die weitgehend kompensierende Erfassung der Wertänderungen der abgesicherten Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente ist. Für die bilanzielle Erfassung von Sicherungsbeziehungen müssen die Voraussetzungen der IFRS erfüllt sein. Diese Voraussetzungen wie zum Beispiel die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung stimmen teilweise nicht mit den in der Banksteuerung verwendeten Methoden überein. Daher kann es zu Abweichungen zwischen den ökonomischen und den bilanziellen Sicherungsbeziehungen kommen.

Marktrisikosteuerung, -überwachung und -minderung

Der pbb Konzern steuert und überwacht das Marktrisiko anhand eines Drei-Säulen-Ansatzes:

 
Management der Positionen im Bereich Treasury

Handelsunabhängige Risikomessung und Überwachung der Limiteinhaltung

Eskalationsprozesse über alle Entscheidungsgremien bis hin zum Vorstand

Die Überwachung des Marktrisikos erfolgt für alle Positionen handelsunabhängig durch eine Kombination von VaR-Limiten und Sensitivitäts-Triggern. Finanzderivate werden überwiegend zu Sicherungszwecken eingesetzt.

Allgemeines Zinsänderungsrisiko Das allgemeine barwertige Zinsänderungsrisiko betrug zum Jahresende 2018 36 Mio. € (Vergleichswert von Ende 2017: 38 Mio. €). Ergänzend dazu lag das periodische Zinsänderungsrisiko bei Annahme konstanter Bilanz (Delta Static NII) zum Ende 2018 bei - 22 Mio. € (Vergleichswert von Ende 2017: -18 Mio. €).

Volatilitätsrisiken Der VaR betrug 3 Mio. € per Jahresende 2018 (Ende 2017: 4 Mio. €).

Credit-Spread-Risiko Das Credit-Spread-Risiko spiegelt die potenzielle Änderung des Barwerts von Positionen aufgrund von Veränderungen der jeweiligen Credit Spreads wider. Der überwiegende Teil des Credit-Spread-Risikos ist auf deckungsfähige Vermögenswerte für Pfandbriefe zurückzuführen. Risikomesssysteme zur Ermittlung von Credit-Spread-Risiken existieren für alle relevanten Positionen. Der VaR-Limitierung unterliegen nur die Credit-Spread-Risiken der FVOCI- beziehungsweise FVPL-Bestände, nicht jedoch der AC-Positionen. Wie oben erläutert sind unter IFRS 9 einige finanzielle Vermögenswerte der vormaligen Bewertungskategorie Available for Sale nun zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, was zum Jahresanfang 2018 zu einem Rückgang des Credit-Spread-Risikos führte. So belief sich der Credit-Spread-VaR der FVOCI- beziehungsweise FVPL-Bestände zum Jahresende 2018 auf 28 Mio. € (Ende 2017: 88 Mio. €). Andere Effekte auf das Credit-Spread-Risiko waren von untergeordneter Bedeutung.

Sonstige Marktrisiken Das barwertig gerechnete Fremdwährungsrisiko lag zum Jahresende 2018 bei 1 Mio. € (Ende 2017: 11 Mio. €). Als Basisrisiken werden Cross-Currency-Spread- und Tenor-Spread-Basisrisiken (einschließlich OIS- und Libor-Euribor-Basisrisiken) im Rahmen des VaR-Modells quantifiziert und ausgewiesen. Alle Basisrisiken fließen in den Gesamt-VaR ein und unterliegen damit der Marktrisiko-Limitierung. Zum Berichtsstichtag wurden Overnight-Index-Risiken (6 Mio. €), Tenor-Spread-Risiken (1 Mio. €) und Cross-Currency-Spread-Risiken (2 Mio. €) ausgewiesen.

Ausblick

Auch in den nächsten Jahren werden regulatorische Themen und Schwerpunktsetzungen weitere Anpassungen des Managements von Marktrisiken erfordern. An erster Stelle ist insbesondere die Einführung der EBA-Leitlinie EBA/GL/2018/02 zum Themenkomplex Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch von Bedeutung, deren Umsetzung zum 30. Juni 2019 erforderlich ist. Außerdem sind Veränderungen im Risikomanagement zu erwarten, die aus der zum Jahresende 2018 noch nicht abgeschlossenen Überarbeitung von CRD V/CRR II resultieren. Insoweit sich aus neuen oder veränderten regulatorischen Anforderungen weiterer Handlungsbedarf ergibt, werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um eine fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten.

Chancen

Wie dargestellt ergibt sich aus Sensitivitäten ein VaR, also ein möglicher künftiger (ökonomischer) Verlust im Falle einer ungünstigen Marktentwicklung. Dieselben Sensitivitäten können im Fall einer günstigen Marktentwicklung auch zu ökonomischen Gewinnen führen. So stellen beispielsweise wie beschrieben hohe negative Credit-Spread-Sensitivitäten ein Risiko dar. Im Falle einer Verringerung der relevanten Credit Spreads ergeben sich aus diesen Credit-Spread-Sensitivitäten allerdings ökonomische Gewinne, was wiederum eine Chance darstellt.

Aus ökonomischer Sicht offene Zinsrisikopositionen können sich im periodischen Zinsänderungsrisiko als neutrale oder sogar ertragssteigernde Komponente erweisen, zum Beispiel aktivische Festzinsdarlehen mit mittlerer oder langer Laufzeit.

Liquiditäts- und Fundingrisiko

Definition

Liquiditätsrisiko ist das Risiko, bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nach Umfang und zeitlicher Struktur nicht, nicht vollständig beziehungsweise nicht fristengerecht nachkommen zu können.

Liquiditäts- und Bewertungsprozess

Die pbb hat im Einklang mit dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) einen ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) durchgeführt, welcher vom Vorstand überprüft und genehmigt wurde. Der ILAAP stellt sicher, dass alle wesentlichen Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken identifiziert, gemessen und überwacht werden können und notfalls rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden.

Liquiditätsrisikostrategie

Der Vorstand legt die Risikostrategie sowie den Risikoappetit des pbb Konzerns fest. Die Liquiditätsrisikostrategie ist wesentlicher Bestandteil der Risikostrategie und wird in verschiedene Bausteine (unterschiedliche Liquiditätsszenarien unter gegebenen Markt- und Stressbedingungen) unterteilt. Dabei wird sichergestellt, dass sowohl die kurzfristige als auch die mittelfristige Refinanzierung mittels eines Limitsystems überwacht und gesteuert wird. Die Festlegung der Limite ist Teil des jährlichen Geschäftsplanungsprozesses und wird vom Vorstand genehmigt.

Organisation der Liquiditätsrisikosteuerung

RMC identifiziert, misst, berichtet und überwacht das Liquiditätsrisiko. Die Steuerung des Risikos obliegt dem von RMC unabhängigen Bereich Treasury. Die verwendeten Prozesse und Methoden werden regelmäßig vom Risk Committee und vom Asset Liability Committee überprüft. Das Liquiditätsrisiko kann nicht auf Segmentbasis kalkuliert und berichtet werden.

Liquiditätsrisikobericht

Es werden täglich Berichte zur Liquiditätssteuerung erstellt und an den gesamten Vorstand sowie unter anderem an die Joint Supervisory Teams (JST) der EZB und nationalen Aufsichtsbehörden berichtet. Die Berichte beinhalten die tagesaktuelle Liquiditätssituation sowie Projektionen auf Basis vertraglicher Geldflüsse und getroffener Annahmen zu künftigen, die voraussichtliche Liquiditätsentwicklung beeinflussenden Ereignissen.

Liquiditätsrisikomessung und -limitierung

Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken wurde ein System zur Messung und Begrenzung kurzfristiger und mittelfristiger Abweichungen innerhalb der Zahlungsströme installiert. Neben vertraglichen Zahlungsströmen werden auch optionale Zahlungsströme erfasst. Diese Daten werden regelmäßig einem Backtesting unterzogen.

Die Liquiditätsposition, die sich aus der Liquiditätsreserve sowie den vertraglichen und optionalen Zahlungsströmen ergibt, wird in unterschiedlichen Szenarien gemessen. Auf täglicher Basis werden dabei verschiedene Liquiditätspositionen berechnet. Die drei Liquiditätspositionen unterstellen

 
konstante Markt- und Refinanzierungsbedingungen (Base-Szenario),

Risk-Szenario (modifiziertes [historic] Stress-Szenario) und

Liquiditätsstress ([historic] Stress-Szenario).

Im Risk- und (historic) Stress-Szenario wird zum Beispiel mögliches Kundenverhalten in „Stresssituationen“ simuliert. Dabei werden auf Basis historischer Zeitreihen 95 %- beziehungsweise 99 %- Quantile errechnet.

Für das Liquiditätsrisiko wurden im Base-Szenario Trigger (Frühwarnindikatoren) über einen Zeitraum von 24 Monaten definiert. Die Limite im Risk- und [historic] Stress-Szenario gelten über einen Zeitraum von sechs beziehungsweise drei Monaten.

Das Limitsystem besteht aus:

Limit auf das Liquiditätsstressprofil (Risk-Szenario und [historic] Stress-Szenario) und

Trigger für das Base-Szenario sowie das 6-Monats-Bucket des [historic] Stress-Szenarios.

Als Ergänzung zur Berichterstattung verwendet der pbb Konzern regelmäßig durchgeführte Stresstests zur Untersuchung zusätzlich auftretender Stressereignisse auf die Liquiditätsposition.

Im Rahmen der Szenarioanalysen werden mögliche Auswirkungen makroökonomischer, geldpolitischer und politischer Krisen auf die Liquiditätssituation simuliert.

Die Szenarien werden an den Vorstand der pbb sowie an externe Stellen wie zum Beispiel die Joint Supervisory Teams (JST) der EZB und nationalen Aufsichtsbehörden berichtet.

Liquiditätsrisikoüberwachung und -management

Die Überwachung der Liquiditätsrisiken wird durch das tägliche Reporting der Liquiditätssituation und durch einen definierten Eskalationsprozess sichergestellt. In diesem Rahmen wurde unter anderem ein Liquiditätsnotfallplan verabschiedet, der den fachlichen und organisatorischen Rahmen für die Behandlung von Liquiditätsengpässen bildet. Der Liquiditätsnotfallplan ist Bestandteil des Sanierungsplans der pbb und wird mindestens jährlich aktualisiert.

Das Liquiditätsrisikomanagement basiert auf verschiedenen ineinandergreifenden Komponenten (tägliche und monatliche Liquiditätsberichte), die auf einer vom Vorstand festgelegten „Liquiditätsrisikotoleranz“ aufbauen. Damit wird sichergestellt, dass der pbb Konzern über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt.

Liquiditätsrisikoabsicherung und -minderung

Die Begrenzung des Liquiditätsrisikos wird über ein Risikotoleranzsystem gesichert. Die Risikotoleranz ist in den Liquiditätsmanagementprozess über Trigger (Limitsystem) integriert, um eine „Überlebensperiode“ des pbb Konzerns im Stressfall zu gewährleisten.

Die Grenzen für die Risikotoleranz werden im Rahmen von Stress-Szenarien ermittelt und regelmäßig angepasst.

Entwicklung der Risikoposition des pbb Konzerns

Die im Zuge der Liquiditätsrisikomessung per 31. Dezember 2018 ermittelte kumulierte Liquiditätsposition (liquide Assets sowie prognostizierter Saldo der Zahlungsströme) im Base-Szenario betrug auf Sicht von zwölf Monaten 5,0 Mrd. €. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich unter Betrachtung des entsprechenden Zeitraums ein Rückgang um 2,0 Mrd. €. Diese Veränderung erfolgte im Rahmen einer planmäßigen Rückführung der Überschussliquidität. Per 31. Dezember 2018 betrug die kumulierte Liquiditätsposition im Risk-Szenario in der 6-Monats-Vorschau 2,6 Mrd. € (31. Dezember 2017: 2,5 Mrd. €). Die kumulierte Liquiditätsposition im Stress-Szenario in der 6-Monats-Vorschau betrug per 31. Dezember 2018 0,9 Mrd. € (31. Dezember 2017: 1,2 Mrd. €).

Aufsichtliche Liquiditätsdeckungsanforderungen (Liquidity Coverage Ratio, LCR)

Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) berechnet sich aus dem Verhältnis des Liquiditätspuffers („liquide Aktiva“) zu den Netto-Liquiditätsabflüssen während einer Stressphase von 30 Tagen. In den aufsichtlichen Liquiditätsmeldungen ist ein Mindestwert für die Liquiditätsdeckungsquote von 100 % einzuhalten.

Die für den pbb Konzern ermittelten Werte lagen 2018 deutlich über 100 %. Die Liquiditätsdeckungsquote per 31. Dezember 2018 lag bei 212 %.

Refinanzierungsmärkte

Die Entwicklung an den Refinanzierungsmärkten sowie die Veränderung des Refinanzierungsvolumens der pbb wird im Wirtschaftsbericht erläutert.

Prognostizierter Liquiditätsbedarf

Neben dem prognostizierten Liquiditätsbedarf für Neugeschäftsaktivitäten ist die Höhe des zukünftigen Liquiditätsbedarfs noch von einer Vielzahl externer Faktoren abhängig:

Weitere Entwicklungen in der europäischen Finanzkrise/Brexit-Verhandlungen und mögliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft

Zukünftige Entwicklung der Abschläge bei Wertpapieren bei den Repo-Finanzierungen am Markt und bei den Zentralbanken

Eventuell zusätzliche Sicherheitenanforderungen aufgrund von sich ändernden Marktparametern (wie Zinssätzen und Fremdwährungskursen)

Entwicklung der Anforderungen für Absicherungsgeschäfte

Veränderte Anforderungen der Ratingagenturen hinsichtlich der erforderlichen Überdeckung in den Deckungsstöcken

Refinanzierungsbedarf der Immobilieninvestoren

Refinanzierungsrisiko

Das Refinanzierungsrisiko als Teil des Geschäfts- und strategischen Risikos wird im Abschnitt „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)“ beschrieben.

Marktliquiditätsrisiko

Quantitative Angaben zur besseren Einschätzung des Marktliquiditätsrisikos können für Finanzinstrumente der Darstellung der drei Levels der Fair-Value-Hierarchie im Anhang (Notes) entnommen werden. Für LaR-Bestände besteht unter Liquiditätssteuerungsgesichtspunkten grundsätzlich keine Verkaufsabsicht, da für diese überwiegend über Einbringung in Deckungsstöcke, Refinanzierungsmöglichkeiten der Zentralbank oder Repo-Transaktionen Liquidität generiert werden kann. Die Berücksichtigung des Marktliquiditätsrisikos erfolgt in der internen Steuerung im Rahmen des Marktrisikos.

Chancen

Die im Abschnitt „Entwicklung der Risikoposition des pbb Konzerns“ per 31. Dezember 2018 aufgeführte kumulierte Liquiditätsposition im Base-Szenario auf Sicht von zwölf Monaten in Höhe von 5,0 Mrd. € eröffnet grundsätzlich die Chance, insbesondere im Hinblick auf mögliches Neugeschäft flexibel reagieren zu können.

Für den Fall, dass sich die im Abschnitt „Prognostizierter Liquiditätsbedarf“ genannten externen Faktoren für den pbb Konzern in Summe positiv entwickeln sollten, würde dies per se zu einem geringeren zukünftigen Liquiditätsbedarf führen.

Operationelles Risiko (einschließlich Rechtsrisiko)

Definition

Der pbb Konzern definiert das operationelle Risiko gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) als „das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiko“. Des Weiteren werden innerhalb des operationellen Risikos die Unterrisikoarten Verhaltensrisiko, Reputationsrisiko, Outsourcing-Risiko, Modellrisiko sowie System-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiko (System-ICT-Risiko) berücksichtigt.

Strategie für operationelles Risiko

Das Management von operationellem Risiko hat das Ziel, operationelle Risikoereignisse zu verhindern und den definierten Risikoappetit einzuhalten. Wesentliche Erfolgsfaktoren dabei sind die Früherkennung, die systematische Erfassung und Bewertung von operationellem Risiko, die Durchführung von Maßnahmen zur Risikomitigierung und eine zeitnahe Berichterstattung an die Geschäftsleitung. Die Strategie für das Management von operationellem Risiko wird als Teil der Gesamtrisikostrategie jährlich vom Vorstand, nach Votierung im Risk Committee, verabschiedet. Sie beschreibt den Steuerungsrahmen und die Maßnahmen des pbb Konzerns im Hinblick auf operationelles Risiko.

Organisation des Managements von operationellem Risiko einschließlich Rechtsrisiko

Der pbb Konzern steuert das operationelle Risiko aktiv auf Basis eines konzernweit konsistenten Rahmenwerks basierend auf dem Prinzip der drei Verteidigungslinien, wobei die Risikoeigner, das heißt die Bereichsleiter, das Management von operationellem Risiko und die Umsetzung von Maßnahmen zur Risikobegrenzung innerhalb der verschiedenen Geschäftsfelder verantworten (erste Verteidigungslinie). Insbesondere sind der Bereich Legal für das Management des Rechtsrisikos, der Bereich Finance für das Management des Outsourcing-Risikos und die Bereiche IT und Corporate Office für das Management des System-ICT-Risikos verantwortlich.

Die zweite Verteidigungslinie wird durch Compliance und RMC dargestellt. Innerhalb von RMC ist die Einheit Operational Risk für einheitliche Verfahren, Instrumente und Methoden für die Identifizierung, Beurteilung, Überwachung, Quantifizierung und Berichterstattung von operationellem Risiko innerhalb des Konzerns verantwortlich. Die dritte Verteidigungslinie ist durch die interne Revision vertreten.

Risikoberichte, Überwachung und Management von operationellem Risiko einschließlich Rechtsrisiko

Die Risikosteuerung erfolgt gesamthaft für alle Geschäftsprozesse. Insbesondere werden operationelle Risiken explizit innerhalb der wesentlichen Entscheidungsprozesse (wie dem Neuproduktprozess oder Outsourcing-Vereinbarungen) analysiert und bewertet.

Wesentliche Bestandteile des Managements von operationellem Risiko sind die Erfassung und Analyse von internen und externen Verlustdaten, die Selbsteinschätzung bezüglich des operationellen Risikos (Operational Risk Self-Assessment, ORSA) und die Szenarioanalyse.

Ein strukturiertes und zentrales Berichtswesen ermöglicht, dass der Vorstand und die Bereichsleiter, das Risk Committee sowie die Aufsichtsorgane regelmäßig, zeitnah und umfassend über Risikoereignisse unterrichtet werden. Die Berichte werden sowohl ad hoc (Eskalation von materiellen Risikoereignissen) als auch auf monatlicher (Group Risk Report), quartalsweiser (Key-Risk-Indikator-Report) beziehungsweise jährlicher (Annual Risk Report) Basis erstellt und sind Teil der Risikoberichterstattung an den Vorstand und die Bereichsleiter. Das Berichtswesen des operationellen Risikos umfasst die wesentlichen Verlustereignisse und Beinaheverluste, Ursachenanalysen, die Top-Risikothemen, die Entwicklung der Risikoindikatoren, die Entwicklung des Kapitalbedarfs sowie Ergebnisse aus ORSA und Szenarioanalyse.

Das Management des System-ICT-Risikos integriert sich vollständig in das operationelle Risikomanagement und damit in die Risiko- und Compliance-Struktur der Bank. Das Risikomanagement des System-ICT-Risikos findet grundsätzlich auf Prozessebene statt. Wichtige Elemente sind die jährlich durchgeführte Schutzbedarfsanalyse, das quartärliche Reporting relevanter Informationen und Metriken wie Key-Performance-Indikatoren (KPIs) sowie das IT-Security-Management.

Das Management beziehungsweise die Steuerung des Rechtsrisikos durch den Bereich Legal dient vor allem der Vermeidung von Verlusten, die dadurch entstehen, dass die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns nicht rechtssicher gestaltet wird. Eine rechtssichere Ausgestaltung der Geschäftstätigkeit dient auch dem Schutz der Integrität und der Reputation des pbb Konzerns. Um dies zu erreichen, begleitet der Bereich Legal die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns durch eine vorausschauende, umfassende sowie geschäfts- und lösungsorientierte Rechtsberatung.

Der Bereich Legal unterstützt die verschiedenen Bereiche bei der Überwachung von Entwicklungen in der relevanten Gesetzgebung und Rechtsprechung und prüft deren Auswirkungen auf das Neu- und Bestandsgeschäft. Die Ergebnisse werden mit den verantwortlichen Bereichen und/oder im Legal and Regulatory Risk Committee präsentiert und erörtert. Die „Legal Policy“ beschreibt die Rolle und Verantwortlichkeiten von Legal im pbb Konzern und dient als Leitlinie für die Mitarbeiter im Bereich Legal.

Darüber hinaus gibt der Bereich Legal gegenüber den jeweils betroffenen Fachbereichen eine Einschätzung zum Rückstellungsbedarf für offene Rechtsfälle ab. Rückstellungen für Rechtsrisiken werden gemäß IAS 37 und § 249 HGB gebildet, sofern für den pbb Konzern mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit eine Verpflichtung existiert und eine Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Gemäß IAS 3715 gibt es vereinzelt Fälle, bei denen unklar ist, ob eine gegenwärtige Verpflichtung existiert. In solchen Fällen entscheidet die pbb unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Informationen, einschließlich der Meinung von Sachverständigen, ob zum Abschlussstichtag Rückstellungen gebildet werden.

Zusätzlich werden Verluste und Rückstellungen für Rechtsrisiken, die im Zusammenhang mit operationellen Risikoereignissen zu sehen sind, in der OpRisk Schadensfalldatenbank erfasst. Insgesamt wird das Rechtsrisiko als Teil des bestehenden Rahmenwerks für das operationelle Risiko berücksichtigt und ist unter anderem ein fester Bestandteil des Key-Risk-Indikator-Reports, des ORSA und bei der Analyse und Berichterstattung von Risikoereignissen sowie bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs.

Risikomessung

Details zur Quantifizierung des operationellen Risikos einschließlich des Rechtsrisikos sowie die Berechnungsergebnisse für das ökonomische Kapital für operationelles Risiko sind im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)“ beschrieben.

Die regulatorische Eigenkapitalunterlegung für operationelles Risiko, die jeweils einmal jährlich zum Jahresende berechnet wird, betrug entsprechend dem Standardansatz gemäß Artikel 317 ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 70 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (72 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

Operationelles Risikoprofil des pbb Konzerns

Im Jahr 2018 ergab sich für den pbb Konzern ein Verlust von insgesamt 6 Mio. € aufgrund von operationellem Risiko einschließlich Rechtsrisiko (2017: 20 Mio. €). Insgesamt wird das Risikoprofil für operationelles Risiko einschließlich Rechtsrisiko als stabil bewertet.

Chancen

Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Rahmenwerks für operationelles Risiko sowie durch die fortlaufende Optimierung von Prozessen verfolgt der pbb Konzern das Ziel, mögliche operationelle Risiken weitestgehend zu reduzieren.

Geschäfts- und strategisches Risiko

Das Geschäfts- und strategische Risiko im pbb Konzern bezeichnet die Gefahr von negativen Abweichungen der Erträge und Aufwendungen von ihren Planwerten, die sich aus strategischen Entscheidungen, nicht zutreffenden Planannahmen oder unerwarteten Veränderungen der externen Rahmenbedingungen ergeben und die nicht bereits durch andere Risikoarten wie Markt-, Adress- oder operationelles Risiko abgedeckt sind. Details zur Quantifizierung sowie die Berechnungsergebnisse für das ökonomische Kapital für Geschäfts- und strategische Risiken sind im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)“ beschrieben.

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko ist definiert als potenziell negative Wertveränderung des unternehmenseigenen Immobilienbestands durch eine Verschlechterung der allgemeinen Immobiliensituation oder eine negative Veränderung der speziellen Eigenschaften der einzelnen Immobilie bedingt durch Leerstände, veränderte Nutzungsmöglichkeiten, Bauschäden, Erfordernis von Investitionen, rechtlich-wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie weiterer Faktoren.

Zum 31. Dezember 2018 verfügt die pbb über keine Objekte im unternehmenseigenen Immobilienbestand.

Pensionsrisiko

Das Pensionsrisiko ist definiert als das Risiko zusätzlicher Aufwendungen durch unzureichend kapitalisierte Pensionszusagen aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Details zur Quantifizierung sowie die Berechnungsergebnisse für das ökonomische Kapital für Pensionsrisiken sind im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)“ beschrieben.

INTERNES KAPITALADÄQUANZVERFAHREN (ICAAP)

Der pbb Konzern ist gemäß § 91 Abs. 2 AktG und § 25 a Abs. 1 KWG verpflichtet, angemessene und wirksame interne Verfahren einzurichten, um die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen. Das interne Kapitaladäquanzverfahren, auch ICAAP genannt (Internal Capital Adequacy Assessment Process), ist Gegenstand aufsichtlicher Prüfungen (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) und ergänzt die in CRR und CRD IV festgelegten aufsichtlichen Verfahren der Säule 1 des Basel III-Rahmenwerks.

Gemäß dem im Februar 2017 von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten „Multi-year plan on SSM Guides on ICAAP and ILAAP“ und dem im November 2018 veröffentlichten Leitfaden „ECB Guide to the internal capital adequacy assessment process (ICAAP)“ erwartet die Aufsicht zwei sich ergänzende Perspektiven im ICAAP, eine Normative und eine Ökonomische Perspektive. Während die Normative Perspektive auf die laufende Erfüllung aller kapitalbezogenen rechtlichen und aufsichtlichen Anforderungen sowie internen Ziele gerichtet ist, betrachtet die Ökonomische Perspektive alle materiellen barwertigen Risiken, die die ökonomische Überlebensfähigkeit des Instituts gefährden können.

Beide Perspektiven sollen die Überlebensfähigkeit des Finanzinstituts sicherstellen. Sie basieren auf den internen Beurteilungen des Kapitals, das zur Sicherung der Existenzfähigkeit benötigt wird. Mit Inkrafttreten der neuen Risikostrategie 2018 wurden beide Perspektiven im pbb Konzern implementiert.

Innerhalb der Normativen Perspektive bilden die Metriken Harte Kernkapitalquote, Kernkapitalquote, Eigenmittelquote, Leverage Ratio sowie Regelungen zu MREL (Minimum Requirements on Own Funds and Eligible Liabilities) und Großkreditgrenzen die kapitalbezogenen aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus hat der pbb Konzern den Going-Concern-Ansatz als zusätzlichen Bestandteil der Normativen Perspektive beibehalten, da dieser ebenfalls auf die Erfüllung der regulatorischen Mindestquoten abzielt.

Die 2018 implementierte Ökonomische Perspektive unterscheidet sich vom Gone-Concern-Ansatz des Vorjahres, da jetzt die Sicherung der Existenzfähigkeit im Vordergrund steht. Daher berücksichtigt der pbb Konzern zum 31. Dezember 2018 für die Ökonomische Perspektive keine Nachrangpositionen mehr in der Risikodeckungsmasse. Die Risikomessung innerhalb der Ökonomischen Perspektive basiert im Wesentlichen auf dem Ansatz des Vorjahres, jedoch mit dem Unterschied, dass der pbb Konzern das Konfidenzniveau von 99,91 % (2017) auf 99,9 % (2018) geringfügig verringert hat, um die Vergleichbarkeit mit den aufsichtlichen Kapitalanforderungen zu erhöhen.

Der pbb Konzern hat für beide Perspektiven eine Risikotragfähigkeitsanalyse etabliert, die neben der Ermittlung der aufsichtlichen Kennzahlen auch das Konzept des ökonomischen Kapitals zur Quantifizierung des Risikos im Going-Concern-Ansatz und in der Ökonomischen Perspektive verwendet. Das ökonomische Kapital ist definiert als das Kapital, welches zur Deckung der finanziellen Risiken mit einer vordefinierten Wahrscheinlichkeit (dem Konfidenzniveau) und einem Betrachtungshorizont von einem Jahr notwendig ist. Es wird für alle relevanten Risikoarten berechnet und zu einem gesamten ökonomischen Kapital nach Diversifikationseffekten aggregiert. Das zur Deckung des Gesamtrisikos vorhandene Kapital wird in beiden Ansätzen ermittelt und dem ökonomischen Kapital gegenübergestellt.

Die Risikoinventur hat als wesentliche kapital- und ertragswirksame Risiken für das Jahr 2018 das Marktrisiko, das Adressrisiko, das Geschäfts- und strategische Risiko, das operationelle Risiko und das Immobilienrisiko als übergeordnete Risikoarten identifiziert, sodass diese fünf Risikoarten in den ICAAP aufgenommen und mithilfe von Modellen oder anderen Verfahren das ökonomische Kapital dieser Risikoarten quantifiziert wird. Innerhalb dieser Risikoarten existieren auf granularer Ebene weitere wesentliche Unterrisiken, die im Berichtszeitraum im ICAAP berücksichtigt wurden. Einige wesentliche Risikoarten, wie beispielsweise das Prolongationsrisiko, das Erfüllungsrisiko, das Verwertungsrisiko ausgefallener Kredite oder auch das Pensionsrisiko, werden in Form von regelmäßig validierten Puffern innerhalb des ICAAP integriert. Das Refinanzierungsrisiko ist im Geschäfts- und strategischen Risiko enthalten.

Neben der Risikotragfähigkeitsanalyse umfasst der ICAAP zusätzliche Steuerungselemente, wie ein System von Limiten und Frühwarnschwellenwerten auf Risiko- und Kapitalkennzahlen und einen umfassenden, monatlichen Überwachungs- und Berichtsprozess. Zudem werden innerhalb von Basis- und Stress-Szenarien ausgewählte Kennzahlen über einen mittelfristigen Zeitraum von bis zu drei Jahren prognostiziert und ebenfalls mit Limiten und Frühwarnschwellenwerten belegt. Die Einhaltung der Limite, zusammen mit einem effektiven Eskalationsprozess, unterstützt die fortlaufende Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung des pbb Konzerns.

Dem Gesamtvorstand und dem Risk Committee werden die Ergebnisse des ICAAP und der Stresstests regelmäßig vorgestellt. Die Inhalte der Risikotragfähigkeitsanalyse werden dort diskutiert und gegebenenfalls weitere Steuerungsmaßnahmen festgelegt.

Die Berechnungsmethoden des ökonomischen Kapitals für die einzelnen Risikoarten sowie die Stichtagswerte der Kennziffern werden in den nachfolgenden Unterabschnitten sowie im Kapitel „Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse“ näher erläutert.

Quantifizierung des ökonomischen Kapitals einzelner Risikoarten

Für die interne Beurteilung des Kapitaladäquanzverfahrens gemäß der Ökonomischen Perspektive und des Going-Concern-Ansatzes der Normativen Perspektive wird das ökonomische Kapital der quantifizierbaren Risiken über Modelle oder Szenarioanalysen ermittelt und unter Berücksichtigung von spezifischen Korrelationen zwischen Markt- und Adressrisiken mithilfe eines mathematischstatistischen Ansatzes zum Gesamtbankrisiko aggregiert. Dabei werden die Risiken für einen Zeitraum von einem Jahr und zu einem Konfidenzniveau von 99,9 % in der Ökonomischen Perspektive und 95 % im Going-Concern-Ansatz berechnet.

Nachfolgend wird die Berechnungsmethodik des ökonomischen Kapitals für die einzelnen materiellen Risikoarten für 2018 erläutert.

Ökonomisches Kapital für Adressrisiko

Zur Berechnung des Adressrisikos auf Portfolioebene setzt der pbb Konzern ein Kreditportfoliomodell ein, das dem Ansatz eines sogenannten Asset-Value-Modells folgt. Der wesentliche Grundgedanke besteht darin, dass über die wiederholte Simulation korrelierter Ratingmigrationen der Kreditnehmer und über die damit einhergehende Neubewertung des Portfolios eine statistische Verteilung von Verlusten hergeleitet werden kann. Aus der so ermittelten Verlustverteilung lässt sich dann das ökonomische Kapital als unerwarteter Verlust ableiten. Dieses beziffert den auf einem vorgegebenen Konfidenzniveau berechneten maximalen unerwarteten Verlust, der sich aufgrund von Ratingmigrationen (inklusive Ausfällen) im Kreditgeschäft innerhalb eines Jahres ergeben kann. Neben der Verlustverteilung des Kreditportfolios ist ein wesentliches Ergebnis die risikoadäquate Allokation des so gemessenen Adressrisikokapitals auf die einzelnen Kreditnehmereinheiten nach dem sogenannten Expected-Shortfall-Prinzip. Hierbei wird eine verursachungsgerechte Zuordnung auf die Kreditnehmer gewährleistet und damit ein wesentlicher Baustein zur risikoorientierten Steuerung des Kreditportfolios gelegt. Im Betrachtungszeitraum wurden die Korrelationen zwischen Schuldnern, Schuldnergruppen und Regionen innerhalb des regelmäßigen Validierungsprozesses überprüft und im vierten Quartal 2018 aktualisierte Korrelationen angewendet.

Das ausgewiesene Adressrisiko beinhaltet dabei das Ausfall- und Migrationsrisiko, das Transfer- und Konvertierungsrisiko sowie das Konzentrationsrisiko. Einige Elemente des Adressrisikos, wie das Verwertungsrisiko bei ausgefallenen Kunden, das Erfüllungsrisiko und das Prolongationsrisiko, werden nicht direkt im Adressrisiko ausgewiesen, sondern als Abzugspositionen in der Risikodeckungsmasse berücksichtigt. Die Angemessenheit dieser Abzugspositionen wird dabei regelmäßig mithilfe des Kreditportfoliomodells überprüft. Des Weiteren wird das Mieterrisiko mittels eines Puffers für nicht oder nur teilweise quantifizierbare Risiken in der Risikotragfähigkeit kapitalisiert.

Ökonomisches Kapital für Marktrisiko (inklusive Pensionsrisiko)

Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für das Marktrisiko dient dazu, mögliche finanzielle Verluste aus Preisänderungen aller Positionen zu erfassen. Dabei werden die potenziellen unsystematischen Verluste aus einer Analyse historischer Zeitreihen bestimmter Einflussfaktoren (Risikofaktoren) wie zum Beispiel Zinsen, Wechselkurse und Credit Spreads über die letzten zehn Jahre abgeleitet. Der historische Betrachtungszeitraum der Risikofaktoren, der der Berechnung des Marktrisikos zugrunde liegt, wurde 2018 von sieben auf zehn Jahre verlängert, sodass auch für die Bank ungünstige ökonomische Konjunkturphasen nach wie vor angemessen berücksichtigt und durch das Modell erfasst werden. Schließlich wird mittels eines Simulationsverfahrens und unter Verwendung der Sensitivitäten der Finanzinstrumente gegenüber Risikofaktoren die Jahresverlustverteilung des Portfoliomarktwerts ermittelt, woraus sich das ökonomische Kapital zum festgelegten Konfidenzniveau bestimmen lässt.

Der ICAAP berücksichtigt neben den im Kapitel „Marktrisiko“ beschriebenen Risikoarten auch das Pensionsrisiko, welches jedoch nicht direkt im Marktrisiko ausgewiesen wird, sondern über einen regelmäßig validierten Puffer von der Risikodeckungsmasse abgezogen wird.

Ökonomisches Kapital für operationelles Risiko

Die Quantifizierung des operationellen Risikos im Rahmen des ICAAP erfolgt nach dem sogenannten Verlustverteilungsansatz (LDA). Die Verteilungen für Schadenshöhe und Schadensfrequenz werden dabei separat mithilfe der internen Verlustdaten aus der Schadensfalldatenbank bestimmt. Zusätzlich fließen auch externe Daten und Szenariodaten in die Modellierung ein. Die gesamte Verlustverteilung wird mithilfe von Monte-Carlo-Simulation erzeugt, Diversifikationseffekte zwischen den verschiedenen Unterrisikoarten und Modellierungskategorien werden nicht berücksichtigt. Des Weiteren wird sichergestellt, dass der berechnete Wert für das ökonomische Kapital eine bestimmte Untergrenze nicht unterschreitet. Diese Untergrenze entspricht 90 % des adjustierten regulatorischen Kapitals, das gemäß dem Standardansatz der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) berechnet wird. Nicht oder nur teilweise quantifizierbare Unterrisikoarten des operationellen Risikos, wie beispielsweise das Modellrisiko, werden über einen Kapitalpuffer abgedeckt.

Ökonomisches Kapital für Geschäfts- und strategisches Risiko

Die Quantifizierung des Geschäfts- und strategischen Risikos im ICAAP erfolgt mittels eines Mischansatzes, bestehend aus einer Monte-Carlo-Simulation des Zinsergebnisses sowie einer Szenarioanalyse für andere Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung. Der pbb Konzern berücksichtigt im Rahmen der Ableitung der Risikodeckungsmasse keine geplanten Gewinne. Somit wird mindestens ein Puffer in Höhe des gesamten positiven Planergebnisses für das Geschäfts- und strategische Risiko reserviert, da diese Risikoart gemäß Definition als potenzielle negative Abweichung von den geplanten Erträgen und Aufwendungen verstanden wird. Sollte im Rahmen der Quantifizierung des Geschäfts- und strategischen Risikos ein höherer Betrag als die geplanten Gewinne ausgerechnet werden, wird der Betrag des Geschäfts- und strategischen Risikos, der den geplanten Jahresgewinn des pbb Konzerns übersteigt, als Risiko ausgewiesen.

Die Anwendung der im Berichtsjahr neu entwickelten Methodik erfolgte erstmalig zum 31. Dezember 2018. Wesentliche Änderungen gegenüber dem bis dahin verwendeten Verfahren bestehen hauptsächlich in einer Neukonzeption der Unterrisikoarten des Geschäfts- und strategischen Risikos, die eine genauere Modellierung der Risikoursachen erlaubt, sowie in der Neuentwicklung der Quantifizierungsmethode mittels einer Monte-Carlo-Simulation des Zinsergebnisses und einer Szenarioanalyse für die restlichen Gewinn- und Verlustpositionen. Im Ergebnis erfolgt mit der neuen Methodik eine Verbesserung im Hinblick auf Vollständigkeit und Genauigkeit der Messmethode für Geschäfts- und strategische Risiken.

Liquiditätsrisiko im ICAAP

Eine Kapitalisierung von Liquiditätsrisiken im engeren Sinne ist nicht möglich. Liquiditätsrisiken im weiteren Sinne, das heißt eine Erhöhung der Refinanzierungskosten für einen unerwarteten potenziellen Finanzierungsbedarf, sind im ökonomischen Kapital für das Geschäfts- und strategische Risiko abgebildet.

Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse

Normative Perspektive

Die Normative Perspektive ist auf die laufende Erfüllung aller kapitalbezogenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie internen Ziele gerichtet. Für eine detaillierte Darstellung der zum Stichtag gemessenen Werte der bankaufsichtsrechtlichen Kennzahlen CET1 Ratio, Tier 1 Ratio, Own Funds Ratio, MREL und Leverage Ratio verweisen wir auf das Kapitel „Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlen (fully phased-in)“. Die gemessenen Werte dieser Kennzahlen lagen zum Stichtag im unkritischen Bereich. In der aufsichtlich geforderten, zukunftsgerichteten Mittelfristanalyse der wesentlichen kapitalbezogenen Quoten haben sich darüber hinaus weder im Basisszenario noch in den Stress-Szenarien kritische Werte gemäß Limitsystem gezeigt.

Die internen Ziele der Normativen Perspektive liegen in dem Nachweis der Risikotragfähigkeit gemäß dem Going-Concern-Ansatz. Dieser Steuerungskreis verfolgt ebenfalls den Schutz der regulatorischen Mindestkapitalquoten und zeigte folgende Ergebnisse:

Going-Concern

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Adressrisiko 189 238 -49
Marktrisiko 133 175 -42
Operationelles Risiko 24 25 -1
Geschäfts- und strategisches Risiko - - -
Summe vor Diversifikationseffekten 346 438 -93
Summe nach Diversifikationseffekten 320 403 -84
Risikodeckungsmasse (freies Kapital) 1.419 987 432
Überdeckung 1.099 584 516

Mit der erstmaligen Anwendung der IFRS 9-Bilanzierungsregeln hat der Konzern die vormalige Marktbewertung einiger finanzieller Vermögenswerte durch eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ersetzt. Dadurch wiesen diese Positionen 2018 kein Credit-Spread-Risiko mehr aus, wodurch das gesamte Marktrisiko zurückging. Der geänderte bilanzielle Bewertungsansatz reduzierte auch das Adressrisiko, weil das Ratingmigrationsrisiko der betreffenden Instrumente nicht mehr von Belang war, sondern nur noch das Ausfallrisiko. Eine im Vergleich zum Jahresabschluss 2017 geringere Laufzeit und die Rückzahlung fälliger Wertpapiere haben im Berichtszeitraum zusätzlich zum Rückgang des Adressrisikos beigetragen. Hinzu kam im ersten Quartal 2018 ein positiver Effekt durch eine stärkere Berücksichtigung geringerer Ausfallkorrelationen kleiner und mittlerer Unternehmen im Kreditportfoliomodell. Das operationelle Risiko wird regelmäßig einmal jährlich ermittelt und hat sich leicht reduziert. Der Immobilienbestand wies während des Berichtszeitraums keine Objekte auf. Daher entfällt die Angabe zum Immobilienrisiko. Die Rückgänge des Markt- und Adressrisikos waren somit hauptverantwortlich für die Reduktion des Gesamtrisikos nach Diversifikationseffekten.

Das sogenannte freie Kapital steht als Risikodeckungsmasse dem Gesamtrisiko nach Diversifikationseffekten gegenüber. Im Berichtszeitraum hat sich die Risikodeckungsmasse erhöht. Hauptgründe für den Anstieg waren neben der erstmaligen Anwendung der IFRS 9-Bilanzierungsregeln, welche über gestiegene Buchwerte von Finanzanlagen zu einem höheren CET1-Kapital führten, auch die Emission einer Nachranganleihe (AT1) und Anpassungen der aufsichtlich festgelegten SREP-Mindestkapitalquoten.

Der Rückgang des ökonomischen Kapitals nach Diversifikationseffekten und der Anstieg der Risikodeckungsmasse führten in Summe zu einem Anstieg der Überdeckung. Insgesamt konnte die Risikotragfähigkeit in diesem Ansatz zum Stichtag nachgewiesen werden.

Going-Concern: Risiko nach Segmenten

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Real Estate Finance 133 155 -22
Public Investment Finance 12 20 -8
Value Portfolio 95 141 -46
Consolidation & Adjustments 79 87 -8
Gesamtbank 320 403 -84

Die Reduktion des Risikos im VP war vor allem von einem niedrigeren Marktrisiko bestimmt, da die oben beschriebenen Effekte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9-Bilanzierungsregeln insbesondere in diesem Segment zu einem Rückgang der Credit-Spread-Risiken und Adressrisiken führten. In REF und PIF war das gesunkene Adressrisiko Haupttreiber für den Rückgang des Risikos. Das Adressrisiko in PIF reduzierte sich dabei durch geringere Laufzeiten sowie die Rückzahlung fälliger Wertpapiere, während die Reduktion in REF hauptsächlich durch stärkere Gewichtung geringerer Korrelationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie durch geringere Verlustquoten im Berechnungsmodell getrieben wurde.

Ökonomische Perspektive

Der bis einschließlich 2017 implementierte Steuerungskreis „Gone-Concern-Ansatz“ ging 2018 in der Ökonomischen Perspektive auf, bei der die Sicherung der Existenzfähigkeit im Vordergrund steht. Die Änderungen beinhalteten neben einer geringfügigen Anpassung des Konfidenzniveaus (von 99,91 % auf 99,9 %) auch den Wegfall einiger Komponenten der Risikodeckungsmasse. Im Folgenden werden die Jahresendwerte von 2017 des Gone-Concern-Ansatzes mit den Stichtagswerten der Ökonomischen Perspektive verglichen:

Ökonomische Perspektive

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Adressrisiko 1.245 1.213 33
Marktrisiko 658 883 -225
Operationelles Risiko 85 78 7
Geschäfts- und strategisches Risiko - 21 -21
Summe vor Diversifikationseffekten 1.988 2.195 -207
Summe nach Diversifikationseffekten 1.814 1.990 -176
Risikodeckungsmasse vor Abzug stiller Lasten (netto) 2.909 3.179 -270
Stille Lasten (netto) -8 - -8
Risikodeckungsmasse 2.901 3.179 -278
Überdeckung 1.087 1.189 -102

In der Ökonomischen Perspektive kam es im Berichtszeitraum zu einem Rückgang des Gesamtrisikos nach Diversifikationseffekten vor allem wegen der Rückgänge des Marktrisikos sowie des Geschäfts- und strategischen Risikos. Die Reduktion des Marktrisikos (Credit-Spread-Risiko) war teilweise auf verringerte Marktwerte und kürzere Laufzeiten zurückzuführen. Diese Entwicklung wurde jedoch maßgeblich verstärkt durch die Verlängerung des für die Berechnung des Marktrisikos zugrunde liegenden historischen Betrachtungszeitraums, der ungünstige ökonomische Konjunkturphasen weiterhin berücksichtigt, jedoch mit geringerer Gewichtung. Die Anpassung des Konfidenzniveaus hatte im Marktrisiko nur untergeordnete Effekte (- 9 Mio. €). Das Geschäfts- und strategische Risiko sank durch die Verwendung der neu entwickelten Methode auf null, weil geplante Gewinne das Risiko aus unerwarteten Verlusten aus dieser Risikoklasse überstiegen. Die Haupttreiber der Adressrisikoerhöhung waren interne Ratingverschlechterungen einiger öffentlicher südeuropäischer Schuldner, die teilweise durch Fälligkeiten, geringere Restlaufzeiten von Finanzanlagen sowie eine verbesserte Wertpapierbewertung im Kreditportfoliomodell und die beschriebene Anpassung des Konfidenzniveaus (- 33 Mio. €) kompensiert wurden. Das operationelle Risiko stieg durch die Berücksichtigung neuer Daten und Analysen an. Der Immobilienbestand wies zum Berichtsstichtag keine Objekte auf. Die Angabe zum Immobilienrisiko entfällt somit.

Demgegenüber steht die Risikodeckungsmasse, die sich im Berichtszeitraum maßgeblich durch Anpassungen zur Erfüllung der Anforderungen an die Ökonomische Perspektive gemäß ICAAP-Leitfaden der EZB reduziert hat. Dazu gehört im Wesentlichen die Nichtberücksichtigung der Tier 2-Instrumente bei der Berechnung der Risikodeckungsmasse. Dieser Effekt wurde nur teilweise durch das höhere IFRS-Kapital aufgrund der Neuemission eines AT1-Instruments und der erstmaligen Anwendung von IFRS 9-Bilanzierungsregeln kompensiert. Im Vergleich zum Jahresende 2017 hat sich somit die Überdeckung verringert, die Risikotragfähigkeit konnte jedoch auch für die Ökonomische Perspektive zum Berichtsstichtag nachgewiesen werden.

Falls sich die europäische Staatsschuldenkrise weiter verschärfen und sich infolgedessen die Credit Spreads und Bonitätsbeurteilungen öffentlicher europäischer Schuldner verschlechtern sollten, ist ungeachtet etwaiger Gegensteuerungsmaßnahmen sowohl mit einer entsprechenden Erhöhung der Adressrisiken als auch der Reduktion der Risikodeckungsmasse durch Erhöhung der stillen Lasten (netto) und verringertem Eigenkapital zu rechnen.

Ökonomische Perspektive: Risiko nach Segmenten

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Real Estate Finance 620 656 -36
Public Investment Finance 175 173 3
Value Portfolio 778 865 -86
Consolidation & Adjustments 240 296 -56
Gesamtbank 1.814 1.990 -176

Das Risiko im VP reduzierte sich vor allem durch ein niedrigeres Credit-Spread-Risiko und Adressrisiko. In C&A war neben dem geringeren Marktrisiko auch die oben erwähnte neue Methodik des Geschäfts- und strategischen Risikos verantwortlich für den Rückgang. Die Entwicklung in REF war maßgeblich auf verringertes Adressrisiko zurückzuführen, welches der stärkeren Berücksichtigung geringerer Korrelationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie den Rückgängen bei Verlustquoten im Kreditportfoliomodell geschuldet war.

Chancen

Im Verlauf des Jahres 2018 beobachtete der pbb Konzern einen Anstieg der Credit Spreads auf den Anleihenmärkten einiger südeuropäischer Länder und interne Bonitätsbeurteilungen wurden teilweise angepasst. Kehrt das Vertrauen in die europäischen Staatsfinanzen zurück, könnten Credit-Spread-Rückgänge und systematische Ratingverbesserungen öffentlicher Emittenten zu einer Reduktion des Risikos führen, die Risikodeckungsmasse wieder stärken und somit die Überdeckung im ICAAP weiter erhöhen.

Stresstests

Stresstests spielen sowohl aufsichtsrechtlich als auch im Rahmen der bankinternen Steuerung eine wichtige Rolle. Innerhalb des direkt an das Risk Committee berichtenden Stress Test Committee werden sämtliche Aktivitäten, Entwicklungen und Entscheidungen auf dem Gebiet der Stresstests gebündelt.

Im Rahmen eines integrierten Ansatzes wurde im Berichtszeitraum die Auswirkung von makroökonomischen Stress-Szenarien auf alle wesentlichen Risiken und die Risikodeckungsmasse unter gestressten Marktparametern über einen mehrjährigen Zeithorizont hinweg ermittelt. Der Fokus dieser Szenarien liegt auf den Auswirkungen von Protektionismus und Handelsbarrieren sowie einer ungünstigen Entwicklung auf den Immobilienmärkten.

Des Weiteren werden Stresstests in Bezug auf das ökonomische Kapital und die Risikodeckungsmasse eingesetzt, um ein tieferes Verständnis für die Sensitivität der Risikotragfähigkeitsrechnung auf adverse Bewegungen der ökonomischen Einflussfaktoren zu entwickeln. Darüber hinaus werden regelmäßig auch sogenannte inverse Stresstests durchgeführt, die als Ergebnis bestimmte Parameterkonstellationen beschreiben, bei denen die Risikotragfähigkeit gefährdet wäre.

SREP

Ziel des aufsichtlichen Überprüfungs- und Überwachungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) ist eine ganzheitliche Analyse der von der EZB beaufsichtigten Institute. Diese umfasst die Beurteilung des Geschäftsmodells, der Risk- und Corporate Governance, der Risikosituation sowie der Kapital- und Liquiditätsausstattung.

Auf Basis der Analyseergebnisse sowie anhand von Benchmarkvergleichen kann die EZB über die bereits bestehenden aufsichtlichen Vorgaben hinausgehende Anforderungen an die Mindestkapitalausstattung oder an die Liquiditätsausstattung des Instituts erlassen. Als wesentliches Ergebnis des SREP hatte der pbb Konzern für 2018 eine CET1-Mindestquote von 9,125 % (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer von 0,19 % per 31. Dezember 2018) vorzuhalten. Diese Anforderung basiert auf den Basel III-Übergangsregelungen und setzt sich aus einer Säule 1-Mindestkapitalanforderung (4,5 %), einer Säule 2-Kapitalanforderung (Pillar 2 Requirement, P2R: 2,75 %) und dem Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer, CCB: 1,875 % phase-in für 2018) zusammen. Darüber hinaus hatte der pbb Konzern im Jahr 2018 eine Gesamtkapitalanforderung in Höhe von 12,625 % zu erfüllen (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer). Sie basiert auf den Basel III-Übergangsregelungen und setzt sich aus einer Säule 1-Mindesteigenmittelanforderung (8,0 %), einer Säule 2-Kapitalanforderung (2,75 %) und dem Kapitalerhaltungspuffer (1,875 % phase-in für 2018) zusammen. Beide Anforderungen hat der Konzern im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

Gegen Ende des Berichtsjahres (Entwurf) sowie im Februar 2019 (finaler Beschluss) wurde der pbb Konzern im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Neufestsetzung von der EZB über die neuen Mindestkapitalanforderungen für 2019 unterrichtet. Ab dem 1. März 2019 hat der pbb Konzern eine CET1-Mindestquote von 9,5 % (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer von 0,19 % per 31. Dezember 2018) vorzuhalten. Diese Anforderung basiert auf dem finalen Stand der Basel III-Anforderungen (ohne Übergangsregelungen) und setzt sich aus einer Säule 1-Mindestkapitalanforderung (4,5 %), einer Säule 2-Kapitalanforderung (Pillar 2 Requirement, P2R: 2,5 %) und dem Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer, CCB: 2,5 %) zusammen. Die für 2019 gültige CET1-Mindestkapitalanforderung stellt zugleich die Schwelle dar, unterhalb derer die Berechnung eines sogenannten ausschüttungsfähigen Höchstbetrags (Maximum Distributable Amount, MDA) verpflichtend ist. Dieser begrenzt grundsätzlich Ausschüttungen auf das CET1-Kapital, neue erfolgsabhängige Vergütungen sowie Zinszahlungen auf ergänzendes Kernkapital.

Die ab 1. März 2019 gültige Gesamtkapitalanforderung beträgt 13,0 % (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer von 0,19 % per 31. Dezember 2018). Sie basiert auf dem finalen Stand der Basel III-Anforderungen (ohne Übergangsregelungen) und setzt sich aus einer Säule 1-Mindesteigenmittelanforderung (8,0 %), einer Säule 2-Kapitalanforderung (2,5 %) und dem Kapitalerhaltungspuffer (2,5 %) zusammen.

Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlen (fully phased-in)

Seit 1. Januar 2014 gilt die Kapitaladäquanzverordnung (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; CRR). Die CRR bildet zusammen mit der Eigenkapitalrichtlinie (Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen; CRD IV) die Grundlage zur Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Kapitalausstattung. Die Regelungen betreffen neben den Mindestkapitalquoten auch die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Kapitalinstrumenten sowie die verpflichtende Ermittlung des aufsichtsrechtlichen Kapitals analog zum verwendeten Bilanzierungsstandard. Aus diesem Grund werden seit 1. Januar 2014 die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen auf IFRS-Basis ermittelt.

Mit Genehmigung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Dezember 2016 nutzt der pbb Konzern die Waiver-Regelung nach Art. 7 Abs. 3 CRR und ist daher davon befreit, die Eigenmittelanforderungen auf Ebene des Einzelinstituts zu ermitteln.

Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung wird der Advanced Internal Rating Based Approach (Advanced-IRBA) für alle wesentlichen Portfolios angewendet.

Die Vorgaben hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten wurden im Berichtsjahr jederzeit erfüllt.

Own Funds

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in Mio. € 31.12.2018 Basel III1)2)3) 31.12.2017 Basel III3)4)
CET1 2.698 2.552
Additional Tier 1 298 -
Tier 1 2.996 2.552
Tier 2 643 675
Own Funds 3.639 3.227

1) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung).
2) Mit der Einführung von IFRS 9 wirken sich die neuen Regeln zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und zur Bilanzierung von Wertminderungen auf das aufsichtsrechtliche Kapital aus. Der pbb Konzern wendet die optionalen IFRS 9- Übergangsregelungen nicht an.
3) Nach Auslaufen aller Basel III-Übergangsregelungen.
4) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Ergebnisverwendung.

Risikogewichtete Aktiva (RWA)

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in Mio. € 31.12.2018 Basel III1) 31.12.2017 Basel III1)
Marktrisiken 229 370
Davon Zinsrisiken - -
Davon Währungsrisiken 229 370
Operationelle Risiken 870 899
Kreditrisiken 13.285 13.099
Davon CVA Charge 262 294
Sonstige RWA 203 147
RWA gesamt 14.587 14.515

1) Nach Auslaufen aller Basel III-Übergangsregelungen.

Kapitalquoten

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in % 31.12.2018 Basel III1)2)3) 31.12.2017 Basel III3)4)
CET1 Ratio 18,5 17,6
Tier 1 Ratio 20,5 17,6
Own Funds Ratio 24,9 22,2

1) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung).
2) Mit der Einführung von IFRS 9 wirken sich die neuen Regeln zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und zur Bilanzierung von Wertminderungen auf das aufsichtsrechtliche Kapital aus. Der pbb Konzern wendet die optionalen IFRS 9- Übergangsregelungen nicht an.
3) Nach Auslaufen aller Basel III-Übergangsregelungen.
4) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Ergebnisverwendung.

Leverage Ratio

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in % 31.12.2018 Basel III1) 31.12.2017 Basel III2)
Leverage Ratio 5,3 4,5

1) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung).
2) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Ergebnisverwendung.

MREL

Im Rahmen des neuen Abwicklungs- und Sanierungsregimes (BRRD) sind die Institute dazu verpflichtet, zusätzlich zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln in Eigenkapital umwandelbare Verbindlichkeiten in Höhe der sogenannten MREL-Quote (Minimum Requirements for Own Funds and Eligible Liabilities) vorzuhalten. Der Möglichkeit der Umwandlung von Verbindlichkeiten (Bail-in-Fähigkeit) sind hierbei klare Grenzen gesetzt. Insbesondere besteht der Grundsatz, dass hierbei kein Kapitalgeber schlechter als durch das nationale Insolvenzrecht gestellt werden darf. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Einlagen, die durch den nationalen Einlagensicherungsfonds gesichert werden, nicht Bail-in-fähig und damit von der Umwandlung ausgeschlossen sind. Die genaue Höhe dieser Quote wird von der Aufsicht institutsspezifisch festgelegt und momentan nicht offengelegt. Die pbb-spezifische MREL-Anforderung liegt unter 8 % - bezogen auf TLOF (Total Eligible Liabilities and Own Funds); die pbb übererfüllt diese Anforderung deutlich.

Sanierungs- und Abwicklungsplanung

Sanierungs- und Abwicklungsplanung

Ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Bankenunion ist ein einheitliches Abwicklungsregime von Kreditinstituten. Mit der BRRD, die die Sanierungs- und Abwicklungsinstrumente in der EU harmonisiert, und der Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) wurden hierfür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. In Deutschland wurde die BRRD mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzt.

Sanierungsplanung

Gemäß § 12 Abs. 1 SAG hat jedes Institut einen Sanierungsplan zu erstellen und der Aufsicht vorzulegen. Der Sanierungsplan des pbb Konzerns basiert auf dem IFRS-Zahlenwerk und berücksichtigt eine Vielzahl von Richtlinien, unter anderem die BRRD einschließlich der zugehörigen Leitlinien und technischen Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die SRM-Verordnung und das SAG. Zielsetzung der Sanierungsplanung ist die Ausarbeitung der Fragestellung, mit welchen von dem Institut zu treffenden Maßnahmen die finanzielle Stabilität gesichert oder wiederhergestellt werden kann, falls sich seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in theoretisch anzunehmenden Krisenfällen erheblich verschlechtert und diese Verschlechterung zu einer Bestandsgefährdung führen kann. Dabei werden auch mögliche Auswirkungen auf den Finanzsektor als Ganzes betrachtet.

Die Überwachung der Sanierungsindikatoren sowie die Sanierungsgovernance sind sowohl organisatorisch als auch operativ innerhalb des pbb Konzerns verankert und Bestandteil der Banksteuerung.

Der Sanierungsplan wird mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen unter Berücksichtigung der geltenden regulatorischen Anforderungen aktualisiert.

Abwicklungsplanung

Die Abwicklungsplanung und Abwicklungsbefugnis liegt bei EZB-beaufsichtigten Instituten beim Single Resolution Board (SRB) in Brüssel, das hierbei mit der nationalen Abwicklungsbehörde (in Deutschland Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/Abwicklungsbehörde) zusammenarbeitet. Bei ihrem Auftrag, einen Abwicklungsplan gemäß der BRRD-Richtlinie und dem SAG zu erstellen, unterstützt der pbb Konzern die Abwicklungsbehörden.

INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Konzeption

Das interne Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess („IKS“) umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Ziel des IKS ist es, die Regelkonformität des Konzernabschlusses sicherzustellen. Risiken, die diesem übergeordneten Ziel entgegenstehen, werden im Prozess identifiziert und bewertet; erkannte Risiken werden begrenzt und auf ihren Einfluss auf den Abschluss und die entsprechende Abbildung dieser Risiken hin überprüft. Das IKS ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems. Es soll durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Ein IKS kann jedoch keine absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der Ziele geben.

Beim pbb Konzern spiegelt sich das IKS in der Aufbau- und der Ablauforganisation wider. Aufbauorganisatorisch umfasst das IKS vor allem den Vorstand, den Aufsichtsrat als Kontrollorgan des Vorstands, den vom Aufsichtsrat gebildeten Prüfungsausschuss, den an den Vorsitzenden/CFO berichtenden Bereich Finance sowie das Group Finance Committee (GFC).

Der Vorstand stellt einen Konzernabschluss und einen zusammengefassten Lagebericht auf. Der Gesamtvorstand der pbb trägt im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einführung eines konzernweiten IKS auch die Verantwortung für die Ausgestaltung, das heißt die Konzeption, Implementierung, Aufrechterhaltung sowie Überwachung eines angemessenen und wirksamen IKS. Der Gesamtvorstand entscheidet hierzu über alle Strategien auf Vorschlag des Vorsitzenden/CFO oder des GFC.

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu überwachen. Daneben hat der Aufsichtsrat Prüfungspflichten und Berichtspflichten. Der Aufsichtsrat der pbb hat zur Unterstützung seiner Tätigkeit einen Prüfungsausschuss gebildet. Gemäß § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand in den Gebieten Rechnungslegung oder Prüfung verfügen. Die sogenannte EU-Abschlussprüferreform stellt seit dem 17 Juni 2016 erweiterte Anforderungen an den Prüfungsausschuss der pbb, zum Beispiel muss dieser als Gesamtes über weitreichende Kenntnisse der Bankenbranche verfügen (Sektorvertrautheit). Durch die einschlägige Berufserfahrung jedes einzelnen Prüfungsausschussmitglieds ist die vorgeschriebene Sektorvertrautheit des Prüfungsausschusses gewährleistet.

Der Bereich Group Internal Audit unterstützt den Vorstand und den Aufsichtsrat in seiner Kontrollfunktion durch unabhängige Prüfungen.

Der Vorsitzende/CFO leitete am 31. Dezember 2018 die Bereiche Communications, Compliance, Corporate Office/Corporate Development, Digitalisation, Finance, Group Internal Audit, Human Resources, Information Technology und Legal. Der Bereich Finance beinhaltet die Abteilungen Accounting, Financial Reporting, Procurement Services & Corporate Controlling, Regulatory Reporting, Tax sowie die übergreifende Funktion Data Governance. Im Bereich Finance werden der Einzelabschluss gemäß HGB und der Konzernabschluss gemäß IFRS (wie sie in der EU anzuwenden sind) erstellt und die rechnungslegungsrelevanten Kapitalmarktinformationen bereitgestellt. Die Gesellschaften und Niederlassungen des pbb Konzerns erstellen ihre Abschlüsse nach den jeweiligen lokalen rechtlichen Anforderungen. Für Konzernrechnungslegungszwecke werden die Abschlüsse auf konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IFRS vereinheitlicht. Jede einbezogene Einheit meldet daraufhin die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Anhangangaben (Notes) über die konzerneinheitliche Konsolidierungssoftware an das zentrale Konzernrechnungswesen. Im Konzernrechnungswesen werden die Daten plausibilisiert, analysiert und konsolidiert. Für den Einzelabschluss werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß HGB in den Abschlüssen der Zentrale und der Filialen auf Basis eines HGB-Bilanzierungshandbuchs vereinheitlicht.

Das GFC gibt Empfehlungen an den Vorstand. Dazu gehören unter anderem die Festlegung und Überwachung der Richtlinien und Abläufe für das Rechnungs- und Berichtswesen für alle Einheiten und Segmente. Das GFC setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern, dem Generalbevollmächtigten (bis 31. Dezember 2018) sowie den Bereichsleitern Finance, Risk Management & Control und Treasury zusammen.

Ablauforganisatorisch basiert das IKS auf einer angestrebten weitgehenden Standardisierung von Prozessen und eingesetzter Software. Für Kernaktivitäten und -prozesse existiert ein Richtlinienwesen. Danach ist das Vieraugenprinzip für wesentliche Vorgänge verpflichtend anzuwenden. Daten und EDV-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. Ferner werden bestimmte relevante Informationen nur Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die diese Informationen für ihre Arbeit benötigen. Ergebnisse werden, soweit notwendig, bereichsübergreifend abgestimmt.

Implementierung

Der pbb Konzern hat das Konzept des IKS zur Identifizierung, Bewertung und Begrenzung der Risiken implementiert.

Zur Stärkung des IKS hat der pbb Konzern einen sogenannten Control-Attestation-Prozess eingeführt. Hierbei werden risikoadjustiert alle wesentlichen Kontrollen sämtlicher Fachbereiche des pbb Konzerns erfasst und kontrolliert. Diese Schlüsselkontrollen sind in einem regelmäßigen Meldeprozess von den Fachbereichen zu überprüfen und zu bestätigen. Die Bereiche Compliance und Group Internal Audit überprüfen diese in einem nachgelagerten Prozess.

Innerhalb des Bereichs Finance herrscht eine klare Funktionstrennung. Das GFC und weitere Komitees sowie Abteilungsbesprechungen bilden Klammerfunktionen zwischen den verschiedenen Aufgaben. Darüber hinaus sind ausführende, buchende und verwaltende Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Zahlungen und die Buchung der Zahlungen, klar getrennt oder unterliegen dem Vieraugenprinzip. Ferner melden die in den Konzernabschluss einbezogenen Einheiten die Daten an eine zentrale Stelle innerhalb des Konzerns, sodass die Weiterverarbeitung in einem einheitlichen Prozess bewirkt wird.

Innerhalb der Ablauforganisation bestehen systembasierte und nicht systembasierte Maßnahmen zum Management der Risiken und für interne Kontrollen. Systembasiert wird zur Vermeidung von Fehlern so weit wie möglich Standardsoftware für die Buchung, Abstimmung, Kontrolle und das Berichten der Daten eingesetzt. Das gilt auch für die Konsolidierung, die mithilfe einer im Markt weit verbreiteten Software durchgeführt wird. Die Konsolidierungssoftware unterstützt technisch die Abstimmung der konzerninternen Beziehungen in einem klar geregelten Prozess, um die vollständige und richtige Eliminierung dieser konzerninternen Beziehungen zu gewährleisten. Die Daten der einbezogenen Einheiten werden in einem einheitlichen standardisierten Positionsplan gemeldet. Automatisierte Plausibilitätsprüfungen werden zum Beispiel bei der Zumeldung der Daten der Tochterunternehmen für die Konsolidierung genutzt. Der weit überwiegende Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird vom Mutterunternehmen pbb gehalten. Die Saldovorträge werden systemunterstützt geprüft. Zum Schutz vor Verlust werden die Daten der Konsolidierungssoftware täglich gesichert und die Sicherung auf Band ausgelagert. Allgemein ist die Software des pbb Konzerns gegen unbefugte Zugriffe durch eine klar geregelte Administration und Freigabe von Berechtigungen geschützt.

Neben den systembasierten Maßnahmen hat der pbb Konzern manuelle beziehungsweise nicht systembasierte Verfahren implementiert. So werden die Zumeldungen in einem standardisierten Prozess auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Dazu werden unter anderem Abweichungsanalysen im Zeitablauf durchgeführt. Darüber hinaus werden die konsolidierte Bilanz und die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung auf monatlicher Basis ermittelt. Ferner werden Hoch- und Planungsrechnungen erstellt. Als eine weitere Kontrollhandlung werden die Finanzinstrumentepositionen und somit der weit überwiegende Teil der Bilanz auf Basis der Nebenbücher auf Einzelgeschäftsebene runtergebrochen und mit den konsolidierten Werten abgestimmt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden beispielsweise das Zinsergebnis und das Provisionsergebnis im Rahmen der Ergebnistransparenzrechnung und das Fair-Value-Bewertungsergebnis im Rahmen der monatlichen Analysen auf Basis der Einzelgeschäfte in den Nebenbüchern nachvollzogen. Eine weitere Abstimmung betrifft den Verwaltungsaufwand, bei dem der konsolidierte Wert zu den Einzelkonten im Nebenbuch übergeleitet wird. Darüber hinaus wird die Kapitalkonsolidierung zusätzlich zur automatischen standardsystembasierten Konsolidierung auf Einzelbuchungsebene in einer Kontrolldatei plausibilisiert.

Konzernweit verbindlich anzuwendende Rechnungslegungsvorgaben werden definiert und kommuniziert, unter anderem in Form eines Handbuchs. Diese Vorgaben umfassen die Analyse und Auslegung der neuen und bestehenden IFRS-Standards und -Interpretationen, um eine konzernweit einheitliche Bilanzierung und Bewertung zu ermöglichen. Es kommen allgemein anerkannte Bewertungsverfahren zum Einsatz. Die angewandten Verfahren sowie die zugrunde liegenden Parameter werden regelmäßig kontrolliert und, soweit erforderlich, angepasst.

Zur Erhöhung der Kontrollqualität sind verschiedene Bereiche in bestimmte Prozesse eingebunden und zur Abstimmung verpflichtet. Zum Beispiel dienen der bereichsübergreifende Neuproduktprozess und die Überprüfung der bestehenden Produkte mit Vetorecht durch die Bereiche Finance und Risk Management & Control der Sicherstellung einer einheitlichen und systematischen bilanziellen Abbildung der Produkte. Zudem werden die Verfahren der durch Risk Management & Control vorgenommenen Marktbewertungen im GFC abgestimmt. Ein weiteres Beispiel für die bereichsübergreifende Abstimmung ist der Prozess zur Erstellung der Geschäfts- und Zwischenberichte. Alle beteiligten Bereiche müssen den Inhalt dieser Berichte vor der Aufstellung durch den Vorstand bestätigen (sogenannter Subcertification-Prozess), wodurch eine weitere Kontrollstufe für die offenzulegenden Produkte erreicht wird. Im Vorfeld stimmen alle wesentlich betroffenen Bereiche in Redaktionssitzungen die Inhalte bedeutender Teile der Geschäfts- und Zwischenberichte ab.

Im Rahmen des IKS ergreift der pbb Konzern Maßnahmen zur Abwehr von betrügerischen Handlungen und bewussten Verstößen zulasten des pbb Konzerns. Als betrügerische Handlung zulasten des pbb Konzerns werden zum Beispiel Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue gezählt. In Bezug auf den Konzernrechnungslegungsprozess wird darüber hinaus auch die bewusste falsche Bilanzierung als betrügerische Handlung definiert. Der pbb Konzern identifiziert und bewertet die Risiken und stellt Maßnahmen zur Abwehr solcher betrügerischen Handlungen und bewussten Verstöße auf. Durch ein systembasiertes Konzept werden darüber hinaus die Mitarbeiter in Compliance-Regelungen geschult.

Aufrechterhaltung

Der pbb Konzern überprüft und verbessert sein IKS fortlaufend unter anderem im Rahmen der Sitzungen des Vorstands und des GFC zur Sicherstellung einer möglichst richtigen und umfassenden Identifizierung, Bewertung und Begrenzung der Risiken. Als Ergebnis werden auch Anpassungen des IKS an neue Gegebenheiten wie zum Beispiel bei Veränderungen in der Struktur und im Geschäftsmodell des pbb Konzerns oder an neue gesetzliche Anforderungen vorgenommen.

Das Risiko betrügerischer Handlungen und bewusster Verstöße wird regelmäßig analysiert, um Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Dazu werden unter anderem auffällige Vorkommnisse und Veränderungen in der Situation des pbb Konzerns und einzelner Mitarbeiter berücksichtigt.

Die bei Änderung der Gesetze notwendigen Anpassungen der Prozesse und IT-Systeme werden gegebenenfalls in eigenen Projekten abteilungsübergreifend und mit klarer Funktionszuordnung umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wird auch das IKS an die geänderten Vorschriften angepasst.

Überwachung

Dem Bereich Group Internal Audit kommt insbesondere die Aufgabe zu, Prozesse und Vorgänge auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen und Unwirtschaftlichkeit, Unregelmäßigkeiten oder Manipulationen aufzudecken. Dabei prüft der Bereich Group Internal Audit entsprechend den Regeln der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie anderen anwendbaren Regularien unabhängig und risikoorientiert auch die Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie deckt gegebenenfalls Schwächen in der Identifizierung, Bewertung und Reduzierung der Risiken auf. Darin eingeschlossen ist auch eine Prüfung der IT-Systeme sowie der Prozesse und Kontrollen in den Finance-Funktionen. Zur Abarbeitung der aufgedeckten Mängel werden konkrete Maßnahmenpläne mit konkreten Terminvorgaben erstellt und nachgehalten. Der Bereich Group Internal Audit ist als unabhängiger Bereich weder in den Arbeitsablauf integriert noch für das Ergebnis des zu prüfenden Prozesses verantwortlich. Zur Wahrung seiner Aufgaben hat der Bereich Group Internal Audit ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht über die Aktivitäten und Prozesse sowie die IT-Systeme.

Als Kontroll- und Beratungsgremium des Vorstands kann der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 2 AktG die Bücher und die Vermögenswerte der Gesellschaft einsehen und prüfen. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig an den Aufsichtsrat. Der Bereich Group Internal Audit berichtet in angemessenen Abständen, mindestens aber vierteljährlich an den Gesamtvorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann unmittelbar bei den Leitern der Bereiche Group Internal Audit und Risk Management & Control gemäß § 25d Abs. 8 KWG Auskünfte einholen. Das IKS ist Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag für den Konzernabschluss, den Einzelabschluss und den zusammengefassten Lagebericht. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten und vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer testierten Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht.

Der Abschlussprüfer nimmt an den abschlussbezogenen Sitzungen des Aufsichtsrats und an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses des pbb Konzerns teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, unter anderem auch über wesentliche Schwächen des IKS. Sofern relevant, berichtet der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Prüfung ergeben. Im Vorfeld bespricht der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Prüfung.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und enthält die Angaben gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben (Handelsgesetzbuch, HGB) beziehungsweise der International Financial Reporting Standards (IFRS).

Der Vergütungsbericht erläutert zunächst die Struktur, Ausgestaltung und Höhe der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sodann werden das Vergütungssystem und die Vergütungsstrukturen für die Mitarbeiter im pbb Konzern erläutert. Nicht Gegenstand dieses Vergütungsberichts sind hingegen quantitative Informationen zur Vergütung der Mitarbeiter gemäß Art. 450 Capital Requirements Regulation (CRR) in Verbindung mit § 16 Institutsvergütungsverordnung (IVV). Diese Informationen sind erst nach Abschluss der insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der variablen Vergütung noch offenen Vergütungsrunde für das Jahr 2018 verfügbar und werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 im IVV-Vergütungsbericht separat offengelegt. Sie können ab diesem Zeitpunkt im Internet unter www.pfandbriefbank.com eingesehen werden. Im dritten Teil wird die Governance-Struktur im Bereich der Vergütung erläutert.

VERGÜTUNGSSYSTEM UND VERGÜTUNGSSTRATEGIE DES pbb KONZERNS

Das Vergütungssystem und die Vergütungsstrategie des pbb Konzerns sind integrale Bestandteile der Geschäfts- und Risikostrategie des pbb Konzerns. Die Vergütungsstrategie gibt den Rahmen für die Leistung und Vergütung von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern des pbb Konzerns vor. Sie wurde im Rahmen der Abstimmung der Geschäfts- und Risikostrategie mit allen wesentlichen Bereichen unter Einbindung des Vergütungsbeauftragten abgestimmt. Sie wurde zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert und ist allen Mitarbeitern des pbb Konzerns über das Intranet zugänglich. Die Überprüfung der Vergütungsstrategie erfolgt regelmäßig sowie insbesondere bei Veränderungen der Geschäfts- und Risikostrategie auch anlassbezogen.

Ziel der Vergütungsstrategie ist die Gewährleistung einer angemessenen und leistungsorientierten Vergütung, die darauf ausgerichtet ist, die in der Geschäfts- und Risikostrategie verankerten Ziele zu erreichen. Ein integraler Bestandteil der auf eine nachhaltige Erhöhung der Profitabilität unter Beibehaltung einer stringenten Risikopolitik gerichteten Geschäftssteuerung stellt die Erfolgsmessung auf Institutsebene der pbb dar. Bei der Bemessung des Institutserfolgs werden von den im Rahmen der geltenden Geschäfts- und Risikostrategie sowie der Geschäftsplanung definierten wesentlichen (Kern-)Steuerungsgrößen solche für die Erfolgsmessung auf Institutsebene verwendet, die die definierte Geschäfts- und Risikostrategie in besonderem Maße reflektieren und dabei den regulatorischen Anforderungen an die Berücksichtigung von Risiken, Kapital und Liquidität genügen sowie transparent und nachvollziehbar sind. Der auf der Grundlage dieser Kernsteuerungsgrößen bemessene Institutserfolg definiert die Höhe der für die Auszahlung zur Verfügung stehenden variablen Vergütung. Damit wird die variable Vergütung von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern in ihrem Kern unmittelbar mit der Geschäfts- und Risikostrategie verknüpft und von dieser maßgeblich geprägt. Auch die regulatorisch geforderte Gewährleistung der Kompatibilität der Vergütungssysteme mit der Kapital- und Liquiditätsplanung wird dadurch erreicht. Auf den beiden anderen Ebenen der Erfolgsmessung, der Ressort- beziehungsweise Bereichsebene und der individuellen Ebene, sind zudem die festgelegten Ziele mit der Geschäfts- und Risikostrategie konform ausgestaltet.

Die Vergütungsstrategie ist ein integraler Bestandteil der Personalstrategie. Das Geschäftsmodell des pbb Konzerns stellt an die Mitarbeiter hohe fachliche Anforderungen und verlangt Expertenwissen. Zentrales Ziel der Personalstrategie ist daher die Gewinnung, Bindung und langfristig ausgelegte Entwicklung von Mitarbeitern mit großem Expertenwissen, Qualität, Kundenorientierung, Führungskompetenz und einer hohen Bereitschaft zu flexiblem Einsatz und unternehmerischem Denken. Leistungsfähige und engagierte Mitarbeiter tragen maßgeblich zur Steigerung der Ertragsbasis bei Beibehaltung der stringenten Risikoorientierung bei. Grundlage für die Umsetzung der Personalstrategie ist neben einer differenzierten Personalplanung, Rekrutierungsstrategie und vielfältigen internen und externen Qualifikationsprogrammen die variable Vergütung, die Anreize für individuelle Leistungen setzt und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen, Abteilungen und Teams fördert und verbessert. Den Mitarbeitern wird mit der variablen Vergütung unmittelbar die Möglichkeit eröffnet, am Erfolg des pbb Konzerns zu partizipieren.

Die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an die Vergütung in Banken ist ein weiteres prägendes Element der Vergütungsstrategie. Ziel des Vergütungssystems ist es, dem Grundsatz der Angemessenheit der einzelnen Vergütungskomponenten in Bezug auf Höhe und Struktur Rechnung zu tragen. Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken sollen vermieden werden. Sowohl die Gesamtvergütung als auch die einzelnen Vergütungselemente werden mit Blick auf ein angemessenes Verhältnis zu Funktion und Leistung sowie zur Lage des pbb Konzerns auch in Zukunft regelmäßig geprüft.

ANPASSUNGEN DES VERGÜTUNGSSYSTEMS

Im Jahr 2018 wurde vor dem Hintergrund der Neufassung der IVV vom 4. August 2017 geprüft, ob und in welchem Umfang Anpassungen des Vergütungssystems regulatorisch erforderlich und mit Blick auf Geschäftsmodell und Risikosituation des pbb Konzerns sowie im Marktvergleich sinnvoll und angemessen sind. Die Umsetzung des insoweit identifizierten Anpassungsbedarfs ist für den Vorstand zum Datum dieses Geschäftsberichts bereits erfolgt und wird für die Mitarbeiter derzeit vorbereitet.

Schwerpunkt der Änderungen war die Einführung einer Rückforderungsmöglichkeit für bereits ausgezahlte variable Vergütungen (sogenannter Clawback). Weiterer Änderungsbedarf wurde bei der Gewichtung der Kriterien der Erfolgsmessung für die Vorstandsvergütung, bei der Ausgestaltung der im Rahmen der pbb-Messgröße relevanten Modifier, mit denen unter engen Voraussetzungen die variable Vergütung innerhalb bestimmter Spannen verändert werden kann, sowie bei der Frage der Festlegung eines institutsspezifischen Schwellenwerts zur Erhöhung der zurückbehaltenen variablen Vergütung für Risk Taker, die Arbeitnehmer sind, identifiziert. Diese Änderungen werden in diesem Vergütungsbericht an anderer Stelle noch näher erläutert.

Die Umsetzung der identifizierten Änderungsnotwendigkeiten wurde im Wesentlichen im August beziehungsweise November 2018 vom Vorstand, vom Vergütungskontrollausschuss und vom Aufsichtsrat beschlossen. Die Ausgestaltung des Clawbacks wurde nach eingehender Vorbereitung im Dezember 2018 vom Vorstand sowie anschließend vom Vergütungskontrollausschuss und vom Aufsichtsrat final entschieden. Die Vereinbarung zum Clawback wurde für die Vorstandsmitglieder rückwirkend zum 1. Januar 2018 implementiert. Im Übrigen ist eine Implementierung der Änderungen für das Jahr 2019 vorgesehen. Entsprechende Umsetzungsvorbereitungen wurden im Jahr 2018 getroffen.

VORSTAND

Grundsatz

Die Festlegung der Vergütung für die Vorstandsmitglieder der pbb soll eine leistungsorientierte Bezahlung sicherstellen und die Größe des Unternehmens sowie seine internationale Geschäftstätigkeit berücksichtigen. Dabei findet neben einem Vergleich mit der Vergütung von Vorstandsmitgliedern bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland und der Vergütung der Bereichsleiter sowie der übrigen Mitarbeiter im pbb Konzern auch die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens Berücksichtigung.

Vergütungsbestandteile

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten folgende Vergütungselemente:

Erfolgsunabhängige Vergütung (monetäre Vergütung) zuzüglich Sachbezügen

Erfolgsbezogene variable Vergütung

Pensionszusage

Der Vergütungskontrollausschuss des Aufsichtsrats sowie das Aufsichtsratsplenum haben sich im Geschäftsjahr 2018 unter Hinzuziehung externer Berater erneut mit der Struktur, Höhe und Angemessenheit der Vorstandsvergütung befasst.

Erfolgsunabhängige Vergütung

Die Festvergütung wird anhand eines externen Marktvergleichs in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine automatische Anpassung erfolgt nicht. Die Festvergütung betrug im Jahr 2018 für alle Vorstandsmitglieder einheitlich unverändert 500.000 € brutto pro Jahr.

Darüber hinaus gewährt die pbb den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen (Sachbezüge) im üblichen Rahmen. Diese Leistungen beinhalten unter anderem die Stellung eines Dienstwagens mit Fahrer (inklusive der Übernahme aller in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten) sowie bei doppelter Haushaltsführung die grundsätzlich auf zwei Jahre befristete Übernahme der Kosten für eine Zweitwohnung am Dienstsitz. Zusätzlich besteht für die Vorstandsmitglieder eine Gruppenunfallversicherung. Auf geldwerte Vorteile entfallende Steuern für sämtliche Leistungen tragen die Vorstandsmitglieder selbst.

Erfolgsbezogene variable Vergütung

Die variable Vergütung entspricht den regulatorischen Anforderungen nach der CRD IV und dem Kreditwesengesetz (KWG) sowie den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des DCGK. Zudem wurden vertragliche Vorgaben sowie die Vergütungsgrundsätze des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS vom Februar 2012 beachtet. Anpassungen des Vergütungssystems aufgrund der Neufassung der IVV wurden im Jahr 2018 geprüft, entschieden und umgesetzt.

Die variable Vergütung wird in bar ausgezahlt. Die Höhe der variablen Vergütung ist dabei teilweise von der Entwicklung des Aktienkurses der pbb abhängig (anteilsbasiertes Vergütungssystem). Wie in den Vorjahren wurden auch im Jahr 2018 keine Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands gewährt.

Die variable Vergütung wird auf Basis eines individuellen kalkulatorischen Referenzwerts festgelegt. Dabei handelt es sich um einen Rechenwert, der die Höhe der Zumessung variabler Vergütung auf einer 100 %-Performance-Basis auf allen relevanten Leistungsebenen widerspiegelt. Der kalkulatorische Referenzwert für das Jahr 2018 beträgt für den Vorsitzenden des Vorstands 240.000 € und für die übrigen Mitglieder des Vorstands jeweils 200.000 €. Mit der Erhöhung des kalkulatorischen Referenzwerts des Vorstandsvorsitzenden wird in einem angemessenen Umfang bei der pbb die marktübliche Differenzierung der Vergütung zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den übrigen Vorstandsmitgliedern hergestellt und dem Markttrend bei der Vergütung von Vorstandsvorsitzenden Rechnung getragen.

Die variable Vergütung eines Vorstandsmitglieds kann sich auf maximal 150 % des individuellen kalkulatorischen Referenzwerts belaufen.

Gemäß § 25a Abs. 5 Satz 2 KWG darf die variable Vergütung in keinem Fall 100 % der fixen Vergütung überschreiten. Durch Beschluss der Hauptversammlung der pbb könnte dies auf bis zu 200 % angehoben werden, § 25a Abs. 5 Satz 5 KWG. Die pbb hat bislang keinen solchen Hauptversammlungsbeschluss herbeigeführt.

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen zudem eine betragsmäßige Höchstgrenze gemäß Ziffer 4.2.3 DCGK vor. Die für die Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds insgesamt gewährte Vergütung für ein Kalenderjahr (Jahresgrundvergütung, variable Vergütung und Nebenleistungen) beträgt danach für den Vorstandsvorsitzenden maximal 910.000 € und für die übrigen Vorstandsmitglieder maximal 850.000 € jährlich.

Voraussetzungsprüfung nach § 7 IVV

Voraussetzung für die Gewährung einer variablen Vergütung an die Vorstandsmitglieder ist die vorherige Festsetzung eines Gesamtbetrags variabler Vergütungen durch den Aufsichtsrat (unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 7 IVV). Dieser wird zum Ende eines jeden Geschäftsjahres in einem formalisierten, transparenten und nachvollziehbaren Prozess bestimmt. Für das Jahr 2018 hat der Aufsichtsrat die Prüfung im Jahr 2019 mit einem positiven Ergebnis vorgenommen. Als Indikatoren zieht der pbb Konzern relevante Sanierungsschwellenwerte aus dem Sanierungsplan nach SRM-VO/SAG heran. Sind die Voraussetzungen erfüllt und liegt zudem auch ein positives IFRS-Konzernergebnis vor, wird ein Gesamtbetrag für variable Vergütung zur Verfügung gestellt. Bei einem negativen Gesamterfolg - insbesondere wenn dieser mit einem Verzehr des Unternehmenswerts einhergehen würde - dürfte dagegen in der Regel kein Gesamtbetrag für eine variable Vergütung zur Verfügung gestellt werden.

Erfolgsmessung

Die Höhe der jeweiligen variablen Vergütung wird für das Jahr 2018 auf drei Ebenen bestimmt: Institutserfolg, Erfolg der Organisationseinheit (jeweiliges Vorstandsressort) und individueller Erfolg des Vorstandsmitglieds.

Zur Erfolgsmessung wird zunächst die Summe der durch die Festlegung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen neu bestimmten kalkulatorischen Referenzwerte der Vorstandsmitglieder auf die drei Ebenen der Erfolgsmessung verteilt, wobei bis einschließlich 2018 auf den Institutspool 80 %, auf das jeweilige Vorstandsressort 10 % und den individuellen Erfolg des jeweiligen Vorstandsmitglieds 10 % entfallen. Sodann wird der Erfolg auf den drei Ebenen Institut, Ressort und individuelle Ebene bewertet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied der jeweilige Anteil des kalkulatorischen Referenzwerts rechnerisch zugemessen (Envisaged-Personal-Reward-Wert [„EPR-Wert“]).

Ab dem Jahr 2019 wird der Institutserfolg mit 60% und der Ressort-/individuelle Erfolg als eine gemeinsame Ebene mit 40% gewichtet. Damit wird zum einen der Anforderung der Aufsicht nach einer balancierten Gewichtung der Ebenen der Erfolgsmessung Rechnung getragen. Zum anderen wird in angemessener Weise weiterhin die Gesamtverantwortung des Vorstands für den Erfolg der Bank berücksichtigt.

Im Rahmen der Zielvereinbarung für das Jahr 2018 hat der Aufsichtsrat im November 2017 zur Leistungsbestimmung für die Vorstandsmitglieder die Institutsziele, Ressort- und individuellen Ziele festgelegt und die Zielerreichung im Februar/März 2019 geprüft und festgestellt. Der Institutserfolg für das Jahr 2018 ermittelt sich wie Jahr 2017 additiv aus dem Zielerreichungsgrad des IFRS-Konzernergebnisses vor Steuern (bereinigt) sowie der Ertrags-Risiko-Relation als Quotient aus Nettomarge mal durchschnittliches Portfoliovolumen und Risikogewichteten Aktiva. Zudem können mit dem Verwaltungsaufwand/Effizienzprojekten und der Gesamtkapitalquote zusätzliche Modifier das Ergebnis der Zielerreichung auf Institutsebene beeinflussen.

Ab dem Jahr 2019 werden die Modifier lediglich im Fall von unvorhersehbaren und nicht beeinflussbaren Veränderungen des externen Umfelds zur Anwendung kommen. Als Modifier können daher kurzfristige Veränderungen von für den pbb Konzern wesentlichen allgemeinen regulatorischen Anforderungen, kurzfristige grundlegende makroökonomische Ereignisse, außenwirtschaftliche Beschränkungen und Sondereffekte aus der Akquisition oder Veräußerung von wesentlichen Unternehmensteilen, insbesondere bei extern ausgelöster M&A-Tätigkeit, das Ergebnis der Zielerreichung auf Institutsebene beeinflussen.

Die für die variable Vergütung für das Jahr 2018 relevante Zielerreichung auf Institutsebene ist jeweils zu einem Drittel abhängig vom Institutserfolg für die drei Geschäftsjahre 2016 bis 2018. Damit hat die variable Vergütung auch eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und knüpft an den langfristigen Unternehmenserfolg des pbb Konzerns an.

Die Festlegung der Ressort- und individuellen Ziele wurde aus den Unternehmenszielen und den Planungen für das jeweilige Geschäftsjahr abgeleitet. Im Jahr 2018 wurden mit den Vorstandsmitgliedern neben Zielen zu Neugeschäft, Risikomanagement und Funding insbesondere Ziele zu strategischen Projekten vereinbart, wie beispielsweise der Umsetzung der Geschäftsstrategie in den USA, zur Talent- und Frauenförderung, zur Verbreiterung und Diversifizierung der Investorenbasis und zur Weiterentwicklung des Geschäftsmodells der pbb.

Auszahlungssystem variable Vergütung Vorstandsmitglieder

(beispielhaft; auf Basis 100 % Zielerreichung)

Auszahlungsstruktur

Als bedeutendes Institut im Sinne des § 17 IVV hat die pbb insbesondere die Anforderungen des § 20 IVV an die variable Vergütung von Risk Takern zu beachten. Vorstandsmitglieder sind Risk Taker. Die Auszahlungsstruktur der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder unterliegt daher grundsätzlich folgenden Rahmenbedingungen:

Der EPR-Wert wird unterteilt in einen Auszahlungsanteil und einen Deferral-Anteil, wobei letzterer unter anderem dazu dient, eine mehrjährige Bemessungsgrundlage zu etablieren und - ebenso wie die mehrjährige Bemessung des Institutserfolgs - die variable Vergütung am langfristigen Unternehmenserfolg auszurichten.

Der Auszahlungsanteil beträgt für Vorstandsmitglieder 40 % des jeweiligen EPR-Werts, der Deferral-Anteil 60 %. 50 % der Auszahlungsanteile werden bei Erreichen der Auszahlungsvoraussetzungen in bar gewährt. Die verbleibenden 50 % werden nach einer Haltefrist von einem Jahr ausgezahlt, wobei dieser Betrag entsprechend der Entwicklung des Aktienkurses der pbb angepasst wird (virtuelle Aktien; kein physisches Aktienoptionsprogramm). Dabei wird der entsprechende Betrag in eine äquivalente Anzahl an virtuellen Aktien umgerechnet. Für die Berechnung der Anzahl der virtuellen Aktien gilt der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der pbb-Aktie im Monat Februar des Folgejahres des Geschäftsjahres, für das die variable Vergütung gewährt wird (Bezugskurs). Die so ermittelten virtuellen Aktien werden nach Ablauf einer Haltefrist von einem Jahr automatisch in einen Barbetrag umgerechnet und mit der variablen Vergütung des Auszahlungsjahres ausgezahlt. Die Umrechnung erfolgt zum durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der pbb-Aktie im Monat Februar des Jahres der Auszahlung (Auszahlungskurs). Der von der Nachhaltigkeit abhängige Anteil des EPR-Werts nimmt damit an der Kursentwicklung der pbb-Aktie während der Haltefrist unmittelbar teil.

Der Aufschiebungszeitraum für den Deferral-Anteil beträgt für Vorstandsmitglieder insgesamt fünf Jahre. Der Aufsichtsrat entscheidet in den fünf auf die Festsetzung des EPR-Werts folgenden Jahren jährlich über die Gewährung von jeweils einem Fünftel des Deferral-Anteils. Bis zum Ende des jeweiligen Aufschiebungszeitraums besteht auf die betroffenen Vergütungsbestandteile kein Anspruch. Werden die aufgeschobenen Vergütungsbestandteile für die Vorstandsmitglieder zu einem Anspruch, wird die Hälfte des jeweiligen Deferral-Anteils in bar ausgezahlt. Die andere Hälfte wird für ein weiteres Jahr zurückbehalten und hängt während dieser weiteren Haltefrist von einer nachhaltigen Wertentwicklung der pbb gemäß der vorstehend dargestellten Nachhaltigkeitskomponente ab.

Bei seiner Entscheidung über die Gewährung eines Deferral-Anteils berücksichtigt der Aufsichtsrat im Rahmen einer rückschauenden Überprüfung der variablen Vergütung (Ex-post-Risikoadjustierung) nachträgliche negative Abweichungen in Bezug auf den Institutserfolg, den Erfolg der Organisationseinheit und den individuellen Erfolg („Backtesting“), etwaiges sitten- und pflichtwidriges Verhalten, etwaige negative Erfolgsbeiträge im Sinne des § 18 Abs. 5 IVV („Malusprüfung“) und die relevanten finanziellen Auszahlungsbedingungen nach § 7 IVV.

Insgesamt wird die Hälfte der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder im Rahmen der Nachhaltigkeitskomponente wirtschaftlich mit der Entwicklung des Aktienkurses verknüpft.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurden die Voraussetzungen für Rückforderungsmöglichkeit für bereits ausgezahlte variable Vergütung (Clawback) vertraglich mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Danach muss ein Clawback insbesondere dann erfolgen, wenn das Vorstandsmitglied an einem Verhalten maßgeblich beteiligt war oder dafür verantwortlich gewesen ist, das für das Institut zu erheblichen Verlusten oder einer wesentlichen regulatorischen Sanktion geführt hat. Dasselbe gilt, wenn das Vorstandsmitglied relevante externe oder interne Regelungen in Bezug auf Eignung und Verhalten in schwerwiegendem Maß verletzt hat. Die nähere Konkretisierung der in der IVV aufgestellten Kriterien für den Clawback berücksichtigt die Vorgaben der Aufsicht und wendet diese - vor dem Hintergrund der Besonderheiten von Geschäftsmodell und Risikoprofil des pbb Konzerns - mit Blick auf die Nachhaltigkeit des Unternehmenserfolgs und Synchronität von Unternehmenserfolg und Bonifizierung an. Ein Clawback ist bis zu sieben Jahre nach Auszahlung des Auszahlungsanteils einer variablen Vergütung möglich.

Abschluss beziehungsweise Beendigung von Dienstverträgen

Im Jahr 2018 wurden keine neuen Dienstverträge abgeschlossen.

Mit Beginn der Bestellperiode von Marcus Schulte ist zum 1. Januar 2019 der vorbereitete Vorstandsvertrag in Kraft getreten. Die Festvergütung von Marcus Schulte beträgt wie bei den anderen Vorstandsmitgliedern 500.000 € brutto pro Jahr. Der kalkulatorische Referenzwert für das Jahr 2019 beträgt 200.000 €. Nebenleistungen (Sachbezüge) werden Marcus Schulte in demselben Umfang wie den anderen Vorstandsmitgliedern gewährt.

Darstellung der Vorstandsvergütung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Gemäß Ziffer 4.2.5 DCGK, der durch entsprechende, dem DCGK beigefügte Mustertabellen konkretisiert wird, sollen für jedes im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstandsmitglied zum einen die im Berichtsjahr abstrakt gewährten Zuwendungen (Ziel- beziehungsweise Erwartungswerte) und zum anderen der konkret erfolgte Zufluss ausgewiesen werden. Dabei sollen sowohl gewährte Zuwendungen als auch der erfolgte Zufluss getrennt nach Festvergütung, Nebenleistungen, variabler Vergütung und Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand nach IAS 19) angegeben werden. Dies erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst in nur einer Tabelle für jedes der im Jahr 2018 amtierenden Vorstandsmitglieder.

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Andreas Arndt Vorsitzender/CFO Gewährte Zuwendungen Zufluss
in Tsd.€ 2018 Minimalwert Maximalwert 2017 2018 2017
Festvergütung 500 500 500 500 500 500
Nebenleistungen1) 13 13 13 18 13 18
Summe 513 513 513 518 513 518
Einjährige variable Vergütung für das Jahr 2018 60 - 72 - - -
Mehrjährige variable Vergütung für das Jahr 2018            
Auszahlungsanteil mit Haltefrist 2018 (2. Quartal 2020) 2) 60 - 72 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2020) 2) 36 - 43 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2021) 2) 36 - 43 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2022) 2) 36 - 43 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2023) 2) 36 - 43 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2024) 2) 36 - 43 - - -
Einjährige variable Vergütung für das Jahr 2017 - - - 50 50 -
Mehrjährige variable Vergütung für das Jahr 2017            
Auszahlungsanteil mit Haltefrist 2017 (2. Quartal 2019) 2) - - - 50 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2019) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2020) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2021) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2022) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2023) - - - 30 - -
Einjährige variable Vergütung für das Jahr 2016 - - - - - 49
Mehrjährige variable Vergütung für das Jahr 2016            
Auszahlungsanteil mit Haltefrist 2016 (2. Quartal 2018) - - - - 72 -
Deferral 2016 (2. Quartal 2018) - - - - 15 -
Summe 813 513 872 768 650 567
Versorgungsaufwand 3) 631 631 631 696 631 696
Gesamtvergütung 1.444 1.144 1.503 1.464 1.281 1.263

1) Darin enthalten: Sachaufwand für Nebenleistungen im üblichen Rahmen, die der Versteuerung unterliegen.
2) Die angegebenen Maximalbeträge können im Zufluss durch positive Aktienkursentwicklungen überschritten werden.
3) Der Versorgungsaufwand nach HGB betrug im Jahr 2018 503 Tsd. € (2017: 446 Tsd. €).

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Thomas Köntgen Stellvertretender Vorsitzender, Treasury und Immobilienfinanzierung Gewährte Zuwendungen Zufluss
in Tsd. € 2018 Minimalwert Maximalwert 2017 2018 2017
Festvergütung 500 500 500 500 500 500
Nebenleistungen1) 19 19 19 25 19 25
Summe 519 519 519 525 519 525
Einjährige variable Vergütung für das Jahr 2018 50 - 60 - - -
Mehrjährige variable Vergütung für das Jahr 2018            
Auszahlungsanteil mit Haltefrist 2018 (2. Quartal 2020) 2) 50 - 60 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2020)2) 30 - 36 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2021)2) 30 - 36 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2022)2) 30 - 36 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2023)2) 30 - 36 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2024)2) 30 - 36 - - -
Einjährige variable Vergütung für das Jahr 2017 - - - 50 50 -
Mehrjährige variable Vergütung für das Jahr 2017            
Auszahlungsanteil mit Haltefrist 2017 (2. Quartal 2019) 2) - - - 50 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2019) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2020) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2021) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2022) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2023) - - - 30 - -
Einjährige variable Vergütung für das Jahr 2016 - - - - - 49
Mehrjährige variable Vergütung für das Jahr 2016            
Auszahlungsanteil mit Haltefrist 2016 (2. Quartal 2018) - - - - 72 -
Deferral 2016 (2. Quartal 2018) - - - - 15 -
Summe 769 519 819 775 656 574
Versorgungsaufwand 3) 583 583 583 663 583 663
Gesamtvergütung 1.352 1.102 1.402 1.438 1.239 1.237

1) Darin enthalten: Sachaufwand für Nebenleistungen im üblichen Rahmen, die der Versteuerung unterliegen.
2) Die angegebenen Maximalbeträge können im Zufluss durch positive Aktienkursentwicklungen überschritten werden.
3) Der Versorgungsaufwand nach HGB betrug im Jahr 2018 388 Tsd. € (2017: 343 Tsd. €).

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Andreas Schenk CRO Gewährte Zuwendungen Zufluss
in Tsd.€ 2018 Minimalwert Maximalwert 2017 2018 2017
Festvergütung 500 500 500 500 500 500
Nebenleistungen1) 9 9 9 9 9 9
Summe 509 509 509 509 509 509
Einjährige variable Vergütung für das Jahr 2018 50 - 60 - - -
Mehrjährige variable Vergütung für das Jahr 2018            
Auszahlungsanteil mit Haltefrist 2018 (2. Quartal 2020) 2) 50 - 60 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2020) 2) 30 - 36 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2021) 2) 30 - 36 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2022) 2) 30 - 36 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2023) 2) 30 - 36 - - -
Deferral 2018 (2. Quartal 2024) 2) 30 - 36 - - -
Einjährige variable Vergütung für das Jahr 2017 - - - 50 50 -
Mehrjährige variable Vergütung für das Jahr 2017            
Auszahlungsanteil mit Haltefrist 2017 (2. Quartal 2019) 2) - - - 50 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2019) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2020) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2021) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2022) - - - 30 - -
Deferral 2017 (2. Quartal 2023) - - - 30 - -
Einjährige variable Vergütung für das Jahr 2016 - - - - - 49
Mehrjährige variable Vergütung für das Jahr 2016            
Auszahlungsanteil mit Haltefrist 2016 (2. Quartal 2018) - - - - 72 -
Deferral 2016 (2. Quartal 2018) - - - - 15 -
Summe 759 509 809 759 646 558
Versorgungsaufwand 3) 526 526 526 611 526 611
Gesamtvergütung 1.285 1.035 1.335 1.370 1.172 1.169

1) Darin enthalten: Sachaufwand für Nebenleistungen im üblichen Rahmen, die der Versteuerung unterliegen.
2) Die angegebenen Maximalbeträge können im Zufluss durch positive Aktienkursentwicklungen überschritten werden.
3) Der Versorgungsaufwand nach HGB betrug im Jahr 2018 317 Tsd. € (2017: 277 Tsd. €).

Pensionszusagen

Den im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands sind einzelvertragliche Ruhegehaltszusagen auf Altersruhegeld und für den Fall des Eintritts von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit erteilt worden.

Andreas Arndt erhält pro vollendetes Dienstjahr als Vorstandsmitglied der pbb ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2 % der Jahresgrundvergütung, maximal jedoch 60 %. Die Anwartschaften auf Ruhegehalt sind dem Grunde nach sofort unverfallbar. Sie können ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden.

Thomas Köntgen erhält pro vollendetes Dienstjahr als Vorstandsmitglied der pbb ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2 % der Jahresgrundvergütung, maximal jedoch 55 %. Die Anwartschaften auf Ruhegehalt sind dem Grunde nach sofort unverfallbar. Sie können ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden.

Andreas Schenk erhält pro vollendetes Dienstjahr als Vorstandsmitglied der pbb ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2 % der Jahresgrundvergütung, maximal jedoch 50 %. Die Ruhegehaltsansprüche sind dem Grunde nach sofort unverfallbar. Sie können ab dem vollendeten 63. Lebensjahr bezogen werden.

Hinsichtlich der Anpassungsprüfung der Pensionsbezüge nach Eintritt in den Ruhestand gilt § 16 des Betriebsrentengesetzes.

Für Marcus Schulte gilt ab dem 1. Januar 2019 eine beitragsorientierte Versorgungszusage mit einem jährlichen Versorgungsbeitrag von 250.000 €. Die Ruhegehaltsansprüche können ab dem vollendeten 63. Lebensjahr bezogen werden. Ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen findet eine Garantieanpassung von 1% p. a. statt.

Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds erhält dessen hinterbliebener Ehe-/Lebenspartner 60 % der Ruhegehaltsansprüche. Darüber hinaus besteht eine Halbwaisen- beziehungsweise Vollwaisenversorgung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Kinder. Sofern ein Kind sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in Berufsausbildung befindet, wird das Waisengeld bis zum Abschluss der Berufsausbildung gezahlt, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Solange der hinterbliebene Ehegatte/Lebenspartner Hinterbliebenenbezüge erhält, dürfen die Gesamtbezüge der Halbwaisen 30 % der Ruhegehaltsbezüge des verstorbenen Elternteils nicht übersteigen. Vollwaisen erhalten zusammen bis zu 60 % des Ruhegehalts des verstorbenen Elternteils. Hinterbliebene Ehegatten/Lebenspartner und Kinder aus einer Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft, die ein Vorstandsmitglied nach dem Übertritt in den Ruhestand schließt, haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenbezug und Waisengelder.

Pensionszusagen an im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstandsmitglieder der pbb1) nach IFRS 2)

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2018
in Tsd. € Barwert der im Geschäftsjahr erdienten Pensionsansprüche Zinsaufwand Nachzuver rechnender Dienstzeit aufwand Pensionsverpflichtung per 31.12.2018
Andreas Arndt 631 36 - 2.575
Thomas Köntgen 583 36 - 2.445
Andreas Schenk 526 30 - 2.054
Insgesamt 1.740 102 - 7.074
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2017
in Tsd. € Barwert der im Geschäftsjahr erdienten Pensionsansprüche Zinsaufwand Nachzuver rechnender Dienstzeit aufwand Pensionsverpflichtung per 31.12.2017
Andreas Arndt 696 21 - 1.904
Thomas Köntgen 663 22 - 1.867
Andreas Schenk 611 18 - 1.546
Insgesamt 1.970 61 - 5.317

1) Die Angaben zu den Pensionszusagen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen finden sich im Anhang.
2) Angaben ohne Entgeltumwandlung.

Pensionszusagen an im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstandsmitglieder der pbb1) nach HGB 2)

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2018 2017
in Tsd. € Pensionsrückstellungen per 31.12.2018 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen Pensionsrückstellungen per 31.12.2017 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen
Andreas Arndt 2.121 704 1.417 553
Thomas Köntgen 1.836 621 1.215 464
Andreas Schenk 1.450 530 920 381
Insgesamt 5.407 1.855 3.552 1.398

1) Die Angaben zu den Pensionszusagen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen finden sich im Anhang.
2) Angaben ohne Entgeltumwandlung.

Sonstige Regelungen

Sämtliche Vorstandsmitglieder haben mit dem Abschluss ihrer aktuell gültigen Dienstverträge auf die Vereinbarung eines Übergangsgelds verzichtet.

Ansprüche auf die Zahlung einer Abfindung sind in den Dienstverträgen der Mitglieder des Vorstands nicht begründet. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund gilt für eine etwaige dann vereinbarte Abfindung der Vorstandsmitglieder eine Obergrenze in Höhe von zwei Jahresvergütungen, wobei sich die zwei Jahresvergütungen wie folgt berechnen: Die zwei Jahresvergütungen stellen die doppelte Summe aus der Jahresgrundvergütung für das vorangegangene Kalenderjahr und dem Anteil der für das vorangegangene Kalenderjahr rechnerisch zugemessenen variablen Vergütung, der ausschließlich auf den Institutserfolg entfällt, dar. Die pbb ist berechtigt, den für ein Kalenderjahr zu berücksichtigenden Anteil an der rechnerisch zugemessenen variablen Vergütung höher oder niedriger festzulegen, wenn hinreichende Tatsachen vorliegen, dass der Institutserfolg im laufenden Kalenderjahr höher oder niedriger als der Institutserfolg im vorangegangenen Kalenderjahr ausfallen wird. Die Abfindung ist ferner insoweit begrenzt, als sie nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten darf.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat nach Kenntnis der Gesellschaft kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten in Bezug auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied der pbb erhalten. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Regelung zu einer Abfindung infolge eines Inhaberwechsels (Change of Control).

Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB, die mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen sind, bestehen nicht.

AUFSICHTSRAT

Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine jährliche Grundvergütung in Höhe von 30.000 € p. a., der Vorsitzende das Zweieinhalbfache der Grundvergütung, seine Stellvertreterin das Eineinhalbfache. Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erhält das einzelne Mitglied jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von jährlich 10.000 € je Ausschussmitgliedschaft und der jeweilige Vorsitzende des Ausschusses jeweils das Doppelte dieser Vergütung. Der Vergütungsanspruch besteht jeweils anteilig für den Zeitraum der Tätigkeit.

Darüber hinaus erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats Sitzungsgelder in Höhe von 500 € für jede Sitzung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses des Aufsichtsrats, an der die Mitglieder teilnehmen. Dies gilt nicht für Telefon- oder Videokonferenzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ihre Vergütung und ihre Sitzungsgelder zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz für ihre angemessenen Auslagen.

Die pbb kann zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung bis zur Höhe einer Deckungssumme von 200 Mio. € Gesamtversicherungssumme p. a. abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit (einschließlich der Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats) sowie gegebenenfalls die gesetzliche Haftpflicht für Organfunktionen der Aufsichtsratsmitglieder in nachgeordnet verbundenen Unternehmen abdeckt.

Die pbb hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die neben den Aufsichtsratsmitgliedern auch die Vorstandsmitglieder und bestimmte andere Mitarbeiter des pbb Konzerns mit einschließt und deren Deckungssumme 175 Mio. € beträgt. Die pbb ist davon überzeugt, dass die Deckungssumme angesichts ihres Risikoprofils ausreichend ist. Die Kosten dieser Versicherung trägt die pbb.

Vergütung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats1)

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2018 2017
in € Grundvergütung und Vergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgelder Zwischensumme Umsatzsteuer (19 %) Insgesamt Insgesamt
Dr. Günther Bräunig 129.712,33 11.000,00 140.712,33 26.735,34 167.447,67 176.715,00
Dr. Jutta Dönges (ab 21.6.2018) 26.575,34 3.500,00 30.075,34 5.714,32 35.789,66 -
Dr. Thomas Duhnkrack 40.000,00 5.500,00 45.500,00 8.645,00 54.145,00 52.955,00
Dr. Christian Gebauer-Rochholz 2) 30.000,00 3.000,00 33.000,00 6.270,00 39.270,00 39.270,00
Dagmar Kollmann 3) 90.315,07 10.500,00 100.815,07 19.154,86 119.969,93 114.835,00
Georg Kordick 2) 30.000,00 2.500,00 32.500,00 6.175,00 38.675,00 39.270,00
Joachim Plesser 70.000,00 9.500,00 79.500,00 15.105,00 94.605,00 96.390,00
Oliver Puhl 40.000,00 4.500,00 44.500,00 8.455,00 52.955,00 52.955,00
Heike Theißing 2) 40.000,00 5.000,00 45.000,00 8.550,00 53.550,00 53.550,00
Dr. Hedda von Wedel (bis 21.6.2018) 23.561,64 4.500,00 28.061,64 5.331,71 33.393,36 68.425,00
Insgesamt 520.164,38 59.500,00 579.664,38 110.136,23 689.800,62 694.365,00

1) Die Kosten der auch zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossenen D&O-Versicherung sind in dieser Tabelle nicht gesondert ausgewiesen, da die pbb hierzu eine Gruppenversicherung abgeschlossen hat. Diese erfasst neben den Aufsichtsratsmitgliedern auch die Mitglieder des Vorstands und bestimmte andere Mitarbeiter des pbb Konzerns. Die Gesamtkosten dieser D&O-Versicherung belaufen sich auf rund 1,44 Mio. € p. a zuzüglich Versicherungssteuer. Ebenfalls nicht ausgewiesen sind die Vergütungen, die die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgrund der mit ihnen vereinbarten Arbeitsverträge erhalten.
2) Arbeitnehmervertreter
3) Aufgrund des Wohnorts im Ausland keine Umsatzsteuer. Die pbb führt die Aufsichtsratssteuer zulasten des Aufsichtsratsmitglieds ab.

VERGÜTUNG DER MITARBEITER

Im Jahr 2018 wurde vor dem Hintergrund der Neufassung der IVV vom 4. August 2017 - ebenso wie für das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder - geprüft, ob und in welchem Umfang Anpassungen des Vergütungssystems für die Mitarbeiter regulatorisch erforderlich und mit Blick auf Geschäftsmodell und Risikosituation des pbb Konzerns sowie im Marktvergleich sinnvoll und angemessen sind. Die Umsetzung des insoweit identifizierten Anpassungsbedarfs läuft derzeit.

Vergütungsbestandteile

Die Gesamtvergütung der Führungskräfte sowie der Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2018 setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:

 
Erfolgsunabhängige Vergütung (monetäre Vergütung) inklusive Sozial- und Nebenleistungen

Erfolgsbezogene variable Vergütung

Erfolgsunabhängige Vergütung

Alle Mitarbeiter erhalten ein jährliches Festgehalt, welches grundsätzlich in einem jährlichen Regelprozess überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Bei der Festlegung des Festgehalts orientiert sich der pbb Konzern an funktions- und länderspezifischen Marktvergleichen. Die Angemessenheit sowie die Marktfähigkeit der Festgehälter und die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben wird durch externe, unabhängige Vergütungs- und Rechtsberater geprüft.

Unter Beachtung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften werden zudem weitere Sozial- und Nebenleistungen gewährt. Hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bestehen verschiedene betriebliche Altersversorgungssysteme.

Erfolgsbezogene variable Vergütung

Die zentralen Elemente des variablen Vergütungssystems sind einheitlich für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter ausgestaltet. Dies gilt für folgende Elemente:

Voraussetzungsprüfung für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütungen und

die Messgröße für die risikoadjustierte Erfolgsmessung auf Institutsebene,

Maximaler Zielerreichungsgrad (150 %),

Auszahlungsstruktur für Risk Taker,

Festlegung der variablen Vergütungskomponente auf Basis eines individuellen kalkulatorischen Referenzwerts.

Erfolgsmessung

Auch bei den Mitarbeitern wird die Erfolgsmessung auf drei Ebenen vorgenommen: Institut, Organisationseinheit (Bereich) und individueller Erfolg. Die Zumessung der variablen Vergütung erfolgt auf Bereichs- und auf individueller Ebene auf Basis der Zielerreichung qualitativer und quantitativer Ziele - soweit möglich mit Bezug zur Geschäfts- und Risikostrategie des pbb Konzerns - für jeden Bereich und für jeden Mitarbeiter.

Die qualitativen und quantitativen Bereichsziele werden jährlich aus den Unternehmenszielen und der Planung für das jeweilige Geschäftsjahr abgeleitet und festgelegt. Hierfür werden durch den Vorstand in einem ersten Schritt übergreifende strategische Schwerpunkte für die Bereichsziele als Steuerungsunterstützung vorgegeben (Corporate Strategic Priorities). Auf dieser Grundlage werden vor allem die qualitativen Bereichsziele festgelegt. In einem zweiten Schritt werden quantitativ messbare Ziele erarbeitet. Diese müssen grundsätzlich einen Bezug zu wirtschaftlichen Kennzahlen (zum Beispiel Neugeschäftsvolumen, Neugeschäftsmargen, Kostenbudgets) haben und sind eng an die (Mehr-)Jahresplanung angelehnt. Auch für qualitative Ziele sind nach Möglichkeit messbare Indikatoren festzulegen und die 100 % Zielwerte in Messgrößen abzubilden. Für jedes Bereichsziel wird jeweils die Verbindung zur Geschäfts- und Risikostrategie geprüft und dokumentiert. Damit wird sichergestellt, dass die Bereichsziele aus den strategischen Zielen der Geschäfts- und Risikoplanung abgeleitet und mit diesen synchronisiert sind. Die Bereichsziele werden im Gesamtvorstand der pbb verabschiedet und allen Mitarbeitern des jeweiligen Bereichs zu Jahresbeginn kommuniziert.

Auf individueller Ebene wird für jeden Mitarbeiter jährlich eine Zielvereinbarung mit qualitativen und quantitativen Zielen für das laufende Geschäftsjahr geschlossen. Auch auf individueller Ebene werden die Ziele aus den Messgrößen für den Institutserfolg und den Bereichszielen abgeleitet. Insbesondere die quantitativen und qualitativen fachlichen Arbeitsziele müssen der Geschäfts- und Risikostrategie entsprechen und geeignet sein, zur Erreichung der Ziele der Geschäfts- und Risikostrategie beizutragen. Für jedes Ziel werden entsprechende Messgrößen definiert, die nach Ablauf des Geschäftsjahres eine transparente Leistungsbeurteilung ermöglichen sollen. Auf dieser Basis erfolgt die individuelle Zumessung einer variablen Vergütung.

Für die Bemessung der variablen Vergütung werden die drei Ebenen der Erfolgsmessung miteinander verknüpft. Die pbb fasst hierzu die kalkulatorischen Referenzwerte der Mitarbeiter in einen Bonuspool, dessen Höhe sich nach dem Institutserfolg richtet. Dieser Pool wird zu 50 % auf Grundlage des Bereichserfolgs und zu 50 % auf der Grundlage des Institutserfolgs auf die Bereiche verteilt. Die derart gebildeten Bereichspools werden nach dem individuellen Erfolgsbeitrag auf die jeweils zum Bereich zugehörigen Mitarbeiter verteilt. Der so bestimmte Anteil des jeweils maßgeblichen Bereichspools wird dem jeweiligen Mitarbeiter als Envisaged Personal Reward-Wert („EPR-Wert“) rechnerisch zugemessen. Grundsätzlich kann die rechnerische Zumessung des EPR-Werts für den einzelnen Mitarbeiter im Minimum 0 % und im Maximum 150 % des jeweils maßgeblichen individuellen kalkulatorischen Referenzwerts betragen.

Auszahlungsstruktur

Hinsichtlich der Auszahlungsstruktur wird grundsätzlich zwischen Mitarbeitern, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des pbb Konzerns hat (sogenannte „Risk Taker“), und sonstigen Mitarbeitern (sogenannte „Non-Risk Taker“) differenziert. Wird ein Mitarbeiter unterjährig mindestens drei Monate als Risk Taker eingestuft, so sind die Regelungen für Risk Taker auf die im gesamten Geschäftsjahr erdiente variable Vergütung anzuwenden.

Für Non-Risk Taker entspricht der EPR-Wert der variablen Vergütung. Sie wird grundsätzlich in bar zum Ende des ersten Halbjahres des Jahres gewährt, das dem Geschäftsjahr folgt, für das die variable Vergütung gewährt wird.

Die für Risk Taker geltenden Anforderungen des § 20 IVV an die Auszahlung variabler Vergütung werden für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter einheitlich umgesetzt. Dies betrifft insbesondere:

 

die Aufschiebungsquote (60 % bei Vorstandsmitgliedern und Führungskräften der zweiten Ebene; 40 % bei sonstigen Risk Takern),

 
den Aufschiebungszeitraum (fünf Jahre bei Vorstandsmitgliedern und Führungskräften der zweiten Ebene; drei Jahre bei sonstigen Risk Takern) und die Regelung zum Vesting der Deferrals (ratierlich),

Backtesting und Malus-Prüfung sowie - derzeit in Umsetzung - Clawback und

die Nachhaltigkeitskomponente.

Für Arbeitnehmer, die Risk Taker sind, wurde ein mit Wirkung ab dem Jahr 2019 umzusetzender institutsspezifischer Schwellenwert für die jährliche variable Vergütung beschlossen, ab dem sich der Deferral für Risk Taker von 40 % auf 60 % erhöht (Mitarbeiter mit besonders hoher variabler Vergütung, § 20 Abs. 3 IVV). Für Mitarbeiter in Vertriebsfunktionen wurde der Schwellenwert auf 150.000 € festgelegt. Der Schwellenwert für Mitarbeiter in Nicht-Vertriebsfunktionen beträgt mit Blick auf deren üblicherweise geringere variable Vergütung 100.000 €.

Die vorgenannte Aufteilung der variablen Vergütung in einen Auszahlungs- und einen Deferral-Anteil gilt jedoch dann nicht, wenn der für ein Geschäftsjahr festgelegte Betrag des EPR-Werts eines Mitarbeiters unterhalb des jeweils aufsichtsrechtlich festgelegten Schwellenwerts liegt. Derzeit beläuft sich dieser auf 50.000 € p. a. pro Person.

Die Identifizierung der Risk Taker erfolgt gemäß § 18 IVV anhand der in der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 604/2014 niedergelegten Kriterien. Diese Kriterien beziehen sich vor allem auf:

die Funktion als Geschäftsleiter oder Mitglied des Senior Managements,

Kreditvergabekompetenzen,

das Stimmrecht in wesentlichen Ausschüssen und

die Vergütungshöhe des Mitarbeiters.

In Summe sind 2018 neben den drei Mitgliedern des Vorstands weitere 100 Mitarbeiter (2017: vier Vorstandsmitglieder und 91 Mitarbeiter) als Risk Taker identifiziert worden. Der Vorstand der pbb hat den Aufsichtsrat über das Ergebnis dieser Identifizierung informiert. Die Details der internen Risikoanalyse wurden entsprechend dokumentiert.

Weitere Regelungen des angepassten Vergütungssystems

Vergütung von Mitarbeitern in Kontrolleinheiten (§ 9 IVV)

Die Vergütung der Mitarbeiter in den Kontrolleinheiten im Sinne des § 1 Abs. 11 IVV ist so ausgestaltet, dass der Schwerpunkt jeweils auf der Festvergütung liegt. Der Anteil der variablen Vergütung der betroffenen Mitarbeiter beträgt durchgängig maximal ein Drittel der Gesamtvergütung. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten bestimmt sich die Höhe der variablen Vergütung hier zudem nicht nach gleichlaufenden Vergütungsparametern wie bei den Mitarbeitern der von ihnen kontrollierten Organisationseinheiten.

Verbot von Absicherungsmaßnahmen (§ 8 IVV)

Die Risikoadjustierung der variablen Vergütung darf nicht durch Absicherungs- oder sonstige Gegenmaßnahmen eingeschränkt oder aufgehoben werden. Unzulässig sind daher unter anderem Verträge mit Dritten, die die dritte Partei zu direkten oder indirekten Ausgleichszahlungen an den Mitarbeiter in Höhe der erlittenen Reduzierung der variablen Vergütung verpflichten (Versicherung), sowie Derivategeschäfte zur Absicherung von Kursverlusten von Finanzinstrumenten der pbb.

Der pbb Konzern hat Maßnahmen getroffen, um entsprechende Absicherungs- und sonstige Gegenmaßnahmen zu verhindern. Das Verbot von Absicherungsgeschäften und sonstigen Gegenmaßnahmen ist zudem sowohl kollektivrechtlich (für Arbeitnehmer in Deutschland) als auch mit jedem Mitarbeiter individualvertraglich (Arbeitnehmer, Führungskräfte der zweiten Ebene und Mitarbeiter im Ausland) geregelt. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird stichprobenartig überprüft.

Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme (§ 12 IVV)

Im Falle von Änderungen der Geschäfts- oder Risikostrategie werden jeweils die Vergütungsstrategie und die Ausgestaltung des Vergütungssystems überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Darüber hinaus überprüft der pbb Konzern sein Vergütungssystem und die zugrunde gelegten Parameter mindestens einmal jährlich auf Angemessenheit, insbesondere auch hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Strategien, und nimmt erforderlichenfalls Anpassungen vor.

GOVERNANCE-STRUKTUR IM BEREICH VERGÜTUNG

Im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes hat die pbb eine zweistufige Organbeziehungsweise Führungsstruktur. Diese besteht aus dem Aufsichtsrat als unabhängigem Aufsichtsgremium und dem Vorstand, der die Verantwortung hat, die Gesellschaft zu leiten. Der Aufsichtsrat überwacht, verantwortet und bestimmt die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und der Vorstand überwacht, verantwortet und bestimmt die Vergütungssysteme für Führungskräfte und Mitarbeiter des pbb Konzerns und ratifiziert Höhe und Verteilung der Vergütungen. Der Aufsichtsrat hat einen Zustimmungsvorbehalt für das Vergütungssystem der Mitarbeiter nach § 111 Abs. 4 AktG eingeführt.

Die Vergütungsgovernance der pbb besteht entsprechend den regulatorischen Anforderungen des KWG und der IVV aus einem vom Aufsichtsrat eingerichteten Vergütungskontrollausschuss und dem vom Vorstand bestellten Vergütungsbeauftragten.

Der Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Vergütung der Vorstandsmitglieder vor. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung der Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung, zur Festlegung von angemessenen Vergütungsparametern, Erfolgsbeiträgen, Leistungs- und Zurückbehaltungszeiträumen und der Voraussetzungen für einen vollständigen Verlust beziehungsweise Rückforderung oder teilweise Reduzierung der variablen Vergütung. Zudem unterstützt der Vergütungskontrollausschuss den Aufsichtsrat bei der regelmäßigen, mindestens jedoch jährlichen Überprüfung, ob die vom Aufsichtsrat beschlossenen Festlegungen zur Ausgestaltung des Vergütungssystems noch angemessen sind.

Darüber hinaus überwacht der Vergütungskontrollausschuss die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter und insbesondere die angemessene Ausgestaltung der Vergütungen für die Leiter der Risikocontrolling-Funktion und der Compliance-Funktion sowie Risk Taker. Dabei bewertet der Vergütungskontrollausschuss auch die Auswirkungen des Vergütungssystems auf das Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Der Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat zudem bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme. Er bewertet die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf die Risiko-, Kapital- und Liquiditätssituation und stellt sicher, dass die Vergütungssysteme an der auf die nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichteten Geschäftsstrategie und an den daraus abgeleiteten Risikostrategien sowie an der Vergütungsstrategie auf Instituts- und Gruppenebene ausgerichtet sind.

Der Vergütungskontrollausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, seiner Stellvertreterin sowie je einem weiteren Mitglied der Anteilseigner- und der Arbeitnehmervertreter. Im Jahr 2018 fanden insgesamt fünf Sitzungen des Vergütungskontrollausschusses statt.

Zur Sicherstellung einer angemessenen, dauerhaften und wirksamen Kontrolle der Vergütung der Mitarbeiter wurden ein Vergütungsbeauftragter und ein Stellvertreter bestellt. Aufgabe des Vergütungsbeauftragten ist die ständige Überwachung der Angemessenheit der Vergütungssysteme der Mitarbeiter. Zu diesem Zweck wird der Vergütungsbeauftragte in die laufenden Prozesse der Vergütungssysteme eingebunden, sowohl hinsichtlich der konzeptionellen Neu- und Weiterentwicklung als auch hinsichtlich der laufenden Anwendung der Vergütungssysteme. Der Vergütungsbeauftragte hat ohne Zwischenschaltung des Vorstands einen institutionalisierten direkten Berichtsweg zum Vorsitzenden des Vergütungskontrollausschusses. Der Vergütungsbeauftragte hat mindestens einmal jährlich einen Vergütungskontrollbericht vorzulegen, in dem die Angemessenheit des Vergütungssystems für die Mitarbeiter bewertet wird (§ 24 IVV).

Prognosebericht

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE PROGNOSE

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dürften sich im Jahr 2019 trotz abschwächender Wachstumsraten weiterhin positiv entwickeln. So betont der IWF in seinem Ausblick, dass die Abwärtsrisiken zugenommen haben. Das weltwirtschaftliche Wachstum dürfte sich demzufolge 2019 um 0,2 Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2018 mit einem Zuwachs von 3,5 % bewegen.

Die Gruppe der Industrieländer hat ihren wirtschaftlichen Hochpunkt bereits überschritten. Der Internationale Währungsfonds rechnet mit einer Verlangsamung des Wachstums von 2,3 % im Jahr 2018 auf 2,0 % im Jahr 2019. Diese Prognose ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass das starke Wachstum der Vorjahre die zyklische Erholung nach der Finanzkrise reflektiert hat und allmählich an seine Grenzen stößt. Hinzu kommen die Effekte der geldpolitischen Normalisierung und geopolitische Unsicherheit. Die Inflation dürfte in einem Umfeld abnehmender freier Ressourcen, insbesondere am Arbeitsmarkt, weiter Aufwind haben. Für 2019 wird ein Preisanstieg von 1,7 % erwartet, nach 2,0 % im Vorjahr.

Das Wachstum in der Eurozone wird sich voraussichtlich unter dem Vorjahreswert bewegen. Der IWF prognostiziert ein Plus von 1,6 %, während im Vorjahr der Zuwachs geschätzte 1,8 % betrug. Treiber des Wachstums bleibt die inländische Nachfrage, allen voran der private Konsum, unterstützt durch steigende Beschäftigung und höhere Löhne. Innerhalb der Eurozone wird die Wachstumsrate in Frankreich auf Höhe des Vorjahreswerts von 1,5 % gesehen. In Deutschland dürften Schwierigkeiten im Automobilsektor und nachlassende Exportnachfrage zu einem etwas schwächeren Wachstum von nur noch 1,3 % im Jahr 2019 führen und damit 0,2 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Für Italien wird eine deutliche Abnahme der wirtschaftlichen Dynamik von 1,0 % 2018 auf 0,6 % erwartet, in Spanien wird ebenfalls mit einem ausgeprägten Rückgang von 2,5 % im Jahr 2018 auf 2,2 % gerechnet.

Die wirtschaftliche Lage im Vereinigten Königreich ist eng verbunden mit dem Ausgang der Austrittsverhandlungen („Brexit“). Ein Austritt am 29. März 2019 ohne ein Abkommen über die zukünftige Beziehung zur Europäischen Union (EU) hätte auch für die verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten negative Konsequenzen. Für 2019 erwartet der Internationale Währungsfonds einen leichten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts auf 1,5 %, im Vergleich zu 1,4 % im vergangenen Jahr.

In Schweden dürfte die Wachstumsdynamik weiter nachlassen mit einem erwarteten Rückgang von geschätzten 2,4 % im Vorjahr auf 2,2 % im Jahr 2019. Hingegen werden sich die Wachstumsraten in Osteuropa vermutlich weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen, wie in Tschechien mit 3,0 %, Ungarn mit 3,3 %, Slowenien mit 3,4 % und Polen mit 3,5 %.

Die USA dürften im Jahr 2019 mit einem Wachstum von voraussichtlich 2,5 % aufwarten. Die Effekte der 2017 verabschiedeten Steuerreform und anderer fiskalischer Maßnahmen unterstützen nach wie vor das Wachstum, allerdings weniger stark als 2018, als das Wachstumsplus fast 3 % betragen hatte. Mit ein Grund für die etwas geringere Dynamik dürfte die Geldpolitik sein, die im Jahr 2018 ihren Kurs der geldpolitischen Normalisierung fortgesetzt hatte.

In der Eurozone dürfte sich die Inflationsrate mit 1,7 % auf Höhe der Vorjahresrate bewegen und damit in der Nähe des Inflationsziels der EZB von etwa 2 %. Im Anschluss an das im Dezember 2018 beendete Kaufprogramm von Staatsanleihen werden fällige Anleihen reinvestiert. Die Dauer dieser Reinvestitionen ist noch unbestimmt, allerdings hat die Notenbank kommuniziert, dass diese wenigstens eine gute Weile nach dem ersten Zinsschritt andauern werden. Dieser wird nicht vor dem Herbst 2019 erwartet.

Die Bank of England strebt danach, die Geldpolitik zu verschärfen, um der Verfehlung ihres 2 %-Inflationsziels zu begegnen. 2018 betrug der durchschnittliche Preisanstieg voraussichtlich 2,5 %, und auch in diesem Jahr wird ein Anstieg der Inflationsrate um 2,2 % erwartet. Die nächsten Schritte werden jedoch wesentlich durch den Ausgang der Brexit-Verhandlungen bestimmt werden. Ein harter Brexit könnte die Zentralbank veranlassen, erneut den Leitzins zu senken.

Die US-Notenbank FED geht von zwei weiteren Zinsschritten in diesem Jahr aus, und charakterisiert das derzeitige Niveau von 2,5 % als nahe dem von ihr als neutral erachteten Niveau. Mit Blick auf die Abkühlung des weltwirtschaftlichen Wachstums und die Verwerfungen an den Finanzmärkten kündigte die Notenbank zu Jahresbeginn an, ihren Normalisierungskurs in den kommenden Monaten deutlich zu verlangsamen. Die Inflationsrate wird im Jahr 2019 bei 2,1 % erwartet, ein Rückgang im Vergleich zum geschätzten Anstieg von 2,4 % im Vorjahr.

Der in allen Industrieländern, mit Ausnahme Japans, zu beobachtende Trend hin zur Straffung der geldpolitischen Zügel dürfte sich auch auf die Zinslandschaft auswirken und mit einem Anstieg der langfristigen Zinsen einhergehen.

Quellen: Bloomberg, EZB, IWF

BRANCHENBEZOGENE PROGNOSEN

Gesamtsituation der Bankbranche

Trotz der Erfolge bezüglich Kapitalaufnahme und Abbau von Problemkrediten sieht sich der europäische Bankensektor im Jahr 2019 weiterhin einem schwierigen operativen Umfeld ausgesetzt.

Viele Banken in der Eurozone, insbesondere in Italien, kämpfen noch mit Problemkrediten, obwohl deren Anteil seit Längerem rückläufig ist. Hinzu kommt der Druck auf die Rentabilität durch scharfen Wettbewerb, das Niedrigzinsumfeld und die Kosten der Regulierung. Turbulenzen an den Finanzmärkten, ausgelöst durch geopolitische Risiken, aufgrund einer Krise in den Schwellenländern oder im Markt für Anleihen von Unternehmen mit geringer Bonität, können sich als zusätzliche Belastung erweisen.

Quellen: Bloomberg, EZB

Gewerbliche Immobilienfinanzierung

Die Aussichten der europäischen Immobilienmärkte sowie des US-Immobilienmarkts werden im Allgemeinen als noch stabil gesehen. Wenn das Wachstum in der EU sich jedoch weiter verlangsamen sollte und sich die wirtschaftliche Verbesserung in den Peripherieländern der Eurozone der vergangenen Jahre als nicht nachhaltig erweist, könnten sich die stärkeren Volkswirtschaften anstecken. Dies könnte dann zu stärkeren Auswirkungen auf den einzelnen Immobilienmärkten im Vergleich zur heutigen Situation führen. Konservative Investoren betrachten die relativ stabilen Märkte für erstklassige europäische Immobilien nach wie vor als interessant, auch in Zentral- und Nordeuropa. Nicht zuletzt dürfte das anhaltende niedrige Zinsniveau die Assetklasse Immobilien weiterhin begünstigen.

Die Finanzierung durch Kreditinstitute und alternative Kreditgeber dürfte in der Regel weiterhin im ausreichenden Maße vorhanden sein, wenngleich viele Anbieter zu planen scheinen, ihr Neugeschäft zu reduzieren beziehungsweise allenfalls noch stabil zu halten. Der pbb Konzern rechnet in der Folge mit einem anhaltenden Margendruck.

Quellen: Research von Jones Lang Lasalle, BNP Paribas Real Estate

Öffentliche Investitionsfinanzierung

Während sich die Märkte hauptsächlich auf Staatskredite konzentrieren, stehen lokale und regionale Regierungen in einigen Fällen (zum Beispiel hinsichtlich Ratings und Wirtschaftsleistung pro Kopf) besser da als der jeweilige Zentralstaat.

Der Wettbewerb durch die zuletzt extrem lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und das damit einhergehende Niedrigzinsumfeld ist nach wie vor sehr hoch. Obgleich die Zentralbank im Dezember 2018 ihr Ankaufprogramm für Staatsanleihen beendet hat, wird sie weiterhin in fällig werdende Anleihen reinvestieren. Zudem wird mit einer Anpassung des Leitzinses frühestens im Herbst 2019 gerechnet. Insofern sollte sich das Zinsumfeld wenig ändern und die Renditesuche der Investoren auch weiterhin bestimmend sein. Weiter verschärft wird der Wettbewerb dadurch, dass öffentliche Banken und Förderbanken in vielen Kernmärkten des pbb Konzerns weiterhin einen wesentlichen Anteil der Kommunalfinanzierung darstellen. Darüber hinaus führt der Markteintritt von institutionellen Investoren als direkte Darlehensgeber für die öffentliche Hand und öffentliche Investitionen zu einem wachsenden Wettbewerb.

Gleichzeitig ist zu beobachten, dass öffentliche Investitionen aufgrund von Budgetrestriktionen, aber auch von lokalen Gegebenheiten (zum Beispiel Fusion von französischen Regionen, Brexit) verschoben werden. Insofern muss das Marktumfeld für das Neugeschäft innerhalb der EU mittel- und langfristig vorsichtig betrachtet werden.

Vor diesem Hintergrund erwartet die Europäische Kommission für das Jahr 2019 einen Anstieg der öffentlichen Investitionen im Euroraum um 3,0 % und damit etwas weniger als das geschätzte Plus von 3,3 % im Jahr 2018.

Value Portfolio

Für 2019 erwartet der pbb Konzern aufgrund existierender Unsicherheiten ein angespanntes Marktumfeld. Eine Verbesserung - allen voran der Peripherie - ist vor diesem Hintergrund nicht zu erwarten. Der italienische Credit Spread wird in diesem Zusammenhang eine Sonderrolle einnehmen.

Refinanzierungsmärkte

Die Zinssätze der EZB dürften mindestens über den Sommer 2019 auf dem aktuellen Niveau bleiben. In den Vereinigten Staaten rechnet die US-Notenbank Fed mit einem etwas moderateren Wirtschaftswachstum, sodass der Zinsanstieg 2019 weniger stark ausfallen könnte. In der Notenbanksitzung im Dezember 2018 gingen die Mitglieder des Notenbankrats FOMC von zwei Zinsschritten im Jahr 2019 aus. Für das Vereinigte Königreich wird der Brexit das marktbeherrschende Thema bleiben, von dem die weiteren geldpolitischen Maßnahmen der Bank of England abhängen werden.

Die schrittweise Reduzierung des EZB-Kaufprogramms hat seit Mitte 2018 zu deutlichen Spread-Ausweitungen bei Pfandbriefen und Unsecured Bonds geführt, welche durch die rege Emissionstätigkeit am Anfang des ersten Quartals 2019 verstärkt wurden. Aufgrund der Beendigung des Kaufprogramms sowie politischer Risiken erwartet der pbb Konzern in Zukunft volatilere Finanzmärkte.

UNTERNEHMENSPROGNOSEN

Die Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des pbb Konzerns stellen Einschätzungen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen dar. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken und Chancen nicht in kalkulierter Höhe eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen wesentlich abweichen.

Zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Für die im Kapitel „Steuerungssystem“ definierten Leistungsindikatoren wird im Geschäftsjahr 2019 Folgendes angestrebt:

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Leistungsindikator Ausgangslage (Geschäftsjahr 2018) Prognose (Geschäftsjahr 2019)
Neugeschäftsvolumen Real Estate Finance (inklusive Prolongationen länger einem Jahr) 9,5 Mrd. € Es wird ein Volumen zwischen 8,5 Mrd. € und 9,5 Mrd. € angestrebt.
Finanzierungsvolumen Real Estate Finance 26,8 Mrd. € Es wird eine leichte Erhöhung angestrebt.
Ergebnis vor Steuern 215 Mio. € Es wird ein Ergebnis in der Bandbreite zwischen 170 Mio. € und 190 Mio. € angestrebt.
Cost-Income-Ratio 44,2 % Es wird von einer leichten Erhöhung ausgegangen.
Eigenkapitalrentabilität nach Steuern 5,9 % Es wird eine Quote zwischen 3,5 % und 4,5 % angestrebt.
CET1 Ratio 18,5 % Die CET1 Ratio soll deutlich über der einzuhaltenden SREP-Quote von 9,5 % zuzüglich des länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffers liegen.

Eine wichtige Nebenbedingung bei der Erreichung der Ertrags- und Rentabilitätsziele des pbb Konzerns ist die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit: Hinsichtlich der Normativen Perspektive wird angestrebt, dass aufsichtlich geforderte Mindestkapitalquoten auch unter Zugrundelegung eines adversen ökonomischen Szenarios eingehalten werden. Bezüglich der Ökonomischen Perspektive strebt der pbb Konzern an, dass das zur Deckung der Risiken zur Verfügung stehende Kapital den ökonomischen Kapitalbedarf angemessen übersteigt. Dieses Ziel wird voraussichtlich erreicht werden, sofern keine weiteren deutlichen Ausweitungen der Spreads beispielsweise bedingt durch den Brexit oder andere gesamtwirtschaftliche Entwicklungen erfolgen, die zu einer weiteren Erhöhung der stillen Lasten führen würden.

Das Ergebnis vor Steuern sollte im Geschäftsjahr 2019 erneut überwiegend auf das Segment REF entfallen. In den Segmenten PIF und VP wird jeweils von einem leicht positiven Vorsteuerergebnis ausgegangen.

Chancen und Risiken

Politik

Aktuelle wirtschafts- und geopolitische Spannungen könnten - je nach Ausgang - zu Verwerfungen auf den für den pbb Konzern relevanten Märkten führen mit belastenden Wirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Gleichwohl könnten besser als angenommen verlaufende zukünftige Entwicklungen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage positiv beeinflussen. So können sich beispielsweise Ratingveränderungen von Wirtschaftsregionen auf den Vorsorgebedarf des pbb Konzerns auswirken.

Konjunktur

Eine positive konjunkturelle Entwicklung im Euroraum und dabei insbesondere in Deutschland wird sich voraussichtlich begünstigend auf die Ertragslage auswirken, da der pbb Konzern beispielsweise nur eine moderate Vorsorge bei der Übernahme von Kreditrisiken vornehmen muss und die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte steigen könnten. Eine sich abkühlende Konjunktur oder eine Rezession könnten zu einem höheren Vorsorgebedarf, niedrigeren beizulegenden Zeitwerten der finanziellen Vermögenswerte und einem geringeren Neugeschäftsvolumen führen und somit die Ertragslage belasten.

Zinsen

Sollten die Marktzinssätze im Euroraum wieder steigen, könnte sich die Ertragslage beispielsweise durch die Anlage der Liquiditätsreserve und der Eigenmittel verbessern; gleichzeitig würde sich die Refinanzierung verteuern und die Erträge aus Floors im Kundengeschäft sinken. Ein gegenteiliger Effekt träte möglicherweise für den Fall ein, wenn die Niedrigzinspolitik längerfristig fortgesetzt würde. Zudem ist in einem Niedrigzinsumfeld von vorzeitigen Rückzahlungen ausgereichter Kredite auszugehen. Dies könnte die Ertragslage kurzfristig zwar begünstigen, zum Beispiel aufgrund von Vorfälligkeitsentschädigungen, langfristig allerdings wegen des geringeren Finanzierungsvolumens belastend wirken.

Wettbewerb

Der intensive Wettbewerb insbesondere in der gewerblichen Immobilienfinanzierung und der daraus resultierende Margendruck werden auch im Jahr 2019 voraussichtlich anhalten oder sich sogar verstärken. Dies kann die Ertragslage des pbb Konzerns negativ beeinflussen. Umgekehrt wäre ein Nachlassen der Wettbewerbsintensität - zum Beispiel durch Konsolidierungen in der Bankenbranche - der Ertragslage zuträglich.

Digitalisierung

Angesichts eines steigenden Kostenwettbewerbs im Bankenumfeld, verstärkt durch sogenannte Fintech- und Proptech-Unternehmen, sowie zur Erschließung neuer Ertragsquellen rücken digitale Geschäftsprozesse und -modelle in den Fokus des pbb Konzerns. Aus der Digitalisierung können sich in Zukunft gleichwohl Chancen und Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, die insbesondere vom Erfolg digitaler Geschäftsmodelle und der weiteren informationstechnologischen Entwicklung abhängen.

Regulatorisches Umfeld

Der pbb Konzern ist verpflichtet, eine Vielzahl von rechtlichen und aufsichtlichen Vorgaben und Vorschriften einzuhalten. Die Fortentwicklung der Vorgaben kann positive und negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, auf die Kapitalanforderungen, die Refinanzierung und die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns haben. Zudem entstehen in der Regel Kosten für die Umsetzung der Vorgaben.

Im Rahmen des SREP wurde der pbb sowohl eine CET1-Mindestquote als auch eine Eigenmittel-Mindestquote vorgegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die EZB zukünftig eine höhere Eigenkapitalausstattung und höhere Eigenkapitalquoten fordert. Hierdurch können sich Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Weitere relevante regulatorische Anforderungen, die den pbb Konzern wahrscheinlich betreffen werden und zu einer deutlichen RWA-Erhöhung führen können, sind die Überarbeitung des Basel III-Regelwerks und Initiativen mit Bezug auf die Ermittlung von Risiken (zum Beispiel die Novellierung des Kreditrisiko-Standardansatzes und das TRIM-Verfahren). Im Bereich der IFRS-Rechnungslegung könnten vor allem die angedachten Überarbeitungen der Regelungen zum Macro Hedge Accounting und zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten für den pbb Konzern relevant werden.

IT-Sicherheit

Die Sicherheit der Informationssysteme hat für den pbb Konzern einen hohen Stellenwert. Ziel ist es, die IT-Systeme konstant zu betreiben und unberechtigte Zugriffe auf die System- und Datenbestände zu vermeiden. Trotz ergriffener Maßnahmen zur IT-Sicherheit können die Ertragslage negativ beeinflussende Risiken nicht ausgeschlossen werden.

Personalbereich

Die pbb hat in den letzten Jahren ihre Attraktivität als Arbeitgeber weiter gesteigert. Hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte können gewonnen und im pbb Konzern gehalten werden und sich an der Erreichung der ambitionierten Konzernziele maßgeblich beteiligen. Flankiert wird dies von einem Weiterbildungs- und Personalentwicklungsangebot und von einem systematischen Gesundheitsmanagement. Allerdings können Risiken aus Mitarbeiterabgängen und dem damit verbundenen Wissensverlust nicht völlig ausgeschlossen werden. Zudem wird sich die Mitarbeitergewinnung zukünftig wahrscheinlich weiter erschweren, vor allem vor dem Hintergrund einer hohen Nachfrage nach Spezialisten in der Bankenbranche bei gleichzeitig weiter fortschreitendem demografischen Wandel. Um dem zu begegnen, entwickelt der pbb Konzern innovative Instrumente zur Mitarbeitergewinnung, die kurzfristig die Ertragslage zwar belasten können, langfristig jedoch den Erfolg des pbb Konzerns sicherstellen sollen.

Rechtliche Sachverhalte

Für Rechtsrisiken hat der pbb Konzern in angemessenem Umfang Rückstellungen gebildet. Allerdings ist es möglich, dass gerichtliche Entscheidungen anders als vom pbb Konzern erwartet ausfallen, sodass die Ressourcenabflüsse von den gebildeten Rückstellungen positiv oder negativ abweichen können. Je nach Art der Abweichung können sich daraus Chancen oder Risiken für die Ertragslage ergeben. Dies gilt unter anderem für folgende Sachverhalte:

Betriebsprüfungen durch Finanzbehörden können zu steuerlichen Mehrergebnissen und somit zu einem Anstieg von Steueraufwendungen aus früheren Perioden führen. Obwohl der pbb Konzern für derartige Risiken im angemessenen Umfang Rückstellungen gebildet hat, ist es nicht auszuschließen, dass diese nicht ausreichen und somit die zukünftige Ertragslage negativ beeinflusst wird. Andererseits besteht auch die Möglichkeit einer besser als erwarteten Prüfungsentwicklung, was der Ertragslage in Form von Rückstellungsauflösungen förderlich wäre.

Die pbb, Rechtsnachfolgerin der Hypo Real Estate Bank International AG, Stuttgart, ist Emittentin von Credit Linked Notes aus der synthetischen Verbriefungstransaktion „ESTATE UK-3“ („Credit Linked Notes“). Diese Credit Linked Notes sichern das Ausfallrisiko aus bestimmten Kreditforderungen der pbb ab, soweit die Voraussetzungen für eine Verlustzuweisung nach den Bedingungen der Credit Linked Notes erfüllt sind. Bei einer der abgesicherten Forderungen („Reference Claim No. 3“) ist ein ausfallbedingter Verlust in Höhe von circa 113 Mio. GBP entstanden. Die pbb beabsichtigt, diesen Verlust den Credit Linked Notes zuzuweisen. Die Zuweisung dieses Verlusts würde zu einem vollständigen Ausfall der Credit Linked Notes der Klassen A2, B, C, D und E führen und den Nominalbetrag der Klasse A1 + von 400.000 GBP um etwa 0,1 % reduzieren. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in ihrer Funktion als Trustee der ESTATE UK-3-Transaktion hat der pbb am 13. Dezember 2016 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht Zweifel bestehen, ob die von der pbb beabsichtigte Verlustzuweisung zulässig ist, und der Trustee nach den Bedingungen der ESTATE UK-3-Transaktion einen Gutachter („Expert“) bestellen wird, der über die Zulässigkeit der Verlustzuweisung entscheiden soll. Sollte die Verlustzuweisung ganz oder teilweise unzulässig sein, wäre der Verlust insoweit von der pbb zu tragen und würde sich somit negativ auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Der Trustee hat den Experten im Juni 2017 bestellt; der entsprechende Prüfungsprozess läuft derzeit noch. Die pbb ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die geplante Verlustzuweisung vorliegen.

Brexit

Seit der Entscheidung des Vereinigten Königreichs über den Brexit beschäftigt sich der pbb Konzern intensiv mit dieser Thematik. Insbesondere analysiert der pbb Konzern fortlaufend die Auswirkungen beziehungsweise Risiken des Brexits auf den pbb Konzern und dessen Geschäftsmodell/-strategie. Neben der Beurteilung der volkswirtschaftlichen Entwicklung im Vereinigten Königreich und entsprechender Auswirkungen auf die Immobilienmärkte wird als wesentlicher Bestandteil analysiert, ob und, wenn ja, welche neuen, regulatorischen Anforderungen für die Londoner Niederlassung der pbb bei den britischen Aufsichtsbehörden (PRA und FCA) einzuhalten sein werden, um nach Wirksamwerden des Brexits, voraussichtlich 2019, weiter im Vereinigten Königreich Geschäft betreiben zu können. Auf dieser Basis plant die pbb, sich für den Fall eines ungeordneten „harten“ Brexits um eine vorübergehende Autorisierung nach dem Temporary Permissions Regime von FCA/PRA zu bewerben.

Zusätzlich zu den zuvor genannten internen Analysen haben die EZB wie auch die britische Bankenaufsicht ein Regelreporting für die Vorbereitung der Banken auf den Brexit implementiert. Den jeweiligen Reportingpflichten ist die pbb nachgekommen.

Aufgrund der derzeitigen organisatorischen und operationellen Aufstellung sieht der pbb Konzern keinen unmittelbaren Handlungsbedarf im Geschäftsmodell und in der Anpassung der Geschäftsorganisation. Aufgrund seines spezialisierten Geschäftsansatzes kann der pbb Konzern jedoch relativ kurzfristig auf eventuelle Anpassungsnotwendigkeiten reagieren und ein an neue Rahmenbedingungen angepasstes Betriebsmodell im Vereinigten Königreich umsetzen.

Ökonomisch hat der Brexit zu einer Periode anhaltender Unsicherheit im Vereinigten Königreich geführt, verbunden mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, dass sich die gesamtwirtschaftliche Nachfrage abschwächt. Sollten die Austrittsverhandlungen mit der EU scheitern, könnte die Abschwächung in eine Rezession münden, Objektwerte fallen und die Anzahl der Transaktionen im gewerblichen Immobilienmarkt deutlich abnehmen. Diese Faktoren könnten in diesem Fall im Bestandsportfolio zu einer möglichen Verschlechterung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Marktwerten führen. Daher hat der pbb Konzern die Überwachung des Portfolios im Vereinigten Königreich verstärkt.

Gegenwärtig ging und geht der pbb Konzern jedoch weiter davon aus, dass der britische Immobilienmarkt attraktiv bleiben wird. Das Neugeschäft im Vereinigten Königreich wurde deshalb 2018 fortgesetzt. Dabei wurde allerdings eine stärkere Selektion vorgenommen. Im Jahr 2019 wird die Entwicklung des Neugeschäfts davon abhängen, inwieweit dieses auch nach dem Brexit noch pfandbrieffähig sein wird. Hierzu ist eine gesetzliche Lösung noch ausstehend. Darüber hinaus wird das Neugeschäft von den Entwicklungen am Immobilienmarkt abhängig sein. Das unsichere Gesamtumfeld dürfte dazu beitragen, dass sich die Nachfrage wohl nur verhalten entwickeln wird. Dies gilt insbesondere für den Einzelhandel.

ZUSAMMENFASSUNG

In einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld, bei einem daraus resultierenden Margendruck und vor dem Hintergrund steigender regulatorischer Anforderungen sieht sich der pbb Konzern gut positioniert und dafür aufgestellt, auch in Zukunft profitabel zu arbeiten. Diese Einschätzung setzt voraus, dass keine Risiken eintreten werden, die sich zum Beispiel aus nicht beeinflussbaren Faktoren ergeben. Insgesamt strebt der pbb Konzern unter Abwägung der Chancen und Risiken für das Jahr 2019 ein Vorsteuerergebnis zwischen 170 Mio. € und 190 Mio. € an.

Erläuterungen zum HGB-Jahresabschluss der pbb

GESCHÄFTSVERLAUF

Im Geschäftsjahr 2018 hat die pbb im Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) ein Vorsteuerergebnis von 186 Mio. € erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr (2017: 277 Mio. €) nahm das Ergebnis vor Steuern zwar deutlich ab, allerdings war das Vorjahresergebnis in stärkerem Umfang von Sondereffekten geprägt als das Berichtsjahr. Dabei handelte es sich im Jahr 2017 insbesondere um Erträge aus der Terminierung und Novation von Derivaten sowie der Vorjahresausschüttung durch ehemals verbundene Unternehmen. Die Risikovorsorge wurde im Jahr 2018 durch Wertberichtigungen auf Finanzierungen von Einkaufszentren im Vereinigten Königreich und die Weiterentwicklung der Ermittlungsmethodik belastet.

Das Neugeschäftsvolumen sowie die Finanzierungsvolumina der pbb entsprechen den im Wirtschaftsbericht des pbb Konzerns dargelegten Informationen.

ERTRAGSLAGE

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Ertragslage
in Mio. €
2018 2017 Veränderung
Zinsüberschuss 444 484 -40
Provisionsüberschuss 6 8 -2
Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge/Aufwendungen -11 18 -29
Operative Erträge 439 510 -71
Verwaltungsaufwand -215 -240 25
Personalaufwand -118 -122 4
Sachaufwand -97 -118 21
Betriebsergebnis (vor Risikovorsorge) 224 270 -46
Risikovorsorge -37 9 -46
Ergebnis aus Finanzanlagen 8 -5 13
Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken - - -
Betriebsergebnis 195 274 -79
Außerordentliches Ergebnis -9 3 -12
Ergebnis vor Steuern 186 277 -91
Steuern -35 -40 5
Jahresüberschuss 151 237 -86

Operative Erträge

Der Rückgang des Zinsüberschusses von 484 Mio. € im Vorjahr auf 444 Mio. € im Jahr 2018 resultierte vor allem aus niedrigeren Erträgen aus der Terminierung und Novation von Derivaten (5 Mio. €; 2017: 38 Mio. €). Der laufende Zinsüberschuss lag über dem Vorjahresniveau. Grund hierfür waren der Anstieg des durchschnittlichen Finanzierungsvolumens der gewerblichen Immobilienfinanzierung sowie der niedrigere Refinanzierungsbestand und die Neuaufnahme von auslaufenden Verbindlichkeiten zu niedrigeren Sätzen. Aufgrund des negativen Zinsumfelds profitierte die pbb wie im Vorjahr von Erträgen aus Floors im Kundengeschäft. Im Vorjahr resultierten Erträge von 22 Mio. € aus einer Ausschüttung durch ehemals verbundene Unternehmen.

Der Provisionsüberschuss aus nicht abzugrenzenden Gebühren belief sich auf 6 Mio. € (2017: 8 Mio. €).

Der Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen (-11 Mio. €; 2017: 18 Mio. €) wurde insbesondere durch die Aufwendungen aus der Bankenabgabe belastet (- 21 Mio. €; 2017: - 20 Mio. €). Aus verschiedenen Sachverhalten, die insbesondere zu Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen führten, ergab sich insgesamt ein leicht positives Ergebnis. Insgesamt begünstigten derartige Sondereffekte den Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen im geringeren Umfang als im Vorjahr.

Verwaltungsaufwand

Der Verwaltungsaufwand lag aufgrund eines niedrigeren Personal- und Sachaufwands mit 215 Mio. € unter dem Vorjahreswert (2017: 240 Mio. €). Der Personalaufwand reduzierte sich gegenüber dem durch Zuführungen zu Rückstellungen belasteten Vorjahr auf 118 Mio. € (2017: 122 Mio. €). Der Sachaufwand sank deutlich aufgrund geringerer Zuführungen zu Rückstellungen sowie aufgrund geringerer Beratungsaufwendungen.

Risikovorsorge

Aus der Risikovorsorge entstanden im Berichtsjahr Nettoaufwendungen in Höhe von insgesamt 37 Mio. € (2017: Nettoerträge in Höhe von 9 Mio. €). Hauptursache für den Anstieg der Risikovorsorge waren Wertberichtigungen auf Finanzierungen von Einkaufszentren im Vereinigten Königreich und die Weiterentwicklung der Ermittlungsmethodik der Wertberichtigungen. Diese Weiterentwicklung betraf zum einen die Methodik der Einzelwertberichtigungen, nach der die individuellen Zahlungsströme statt auf den wahrscheinlichsten Werten nunmehr auf Basis des Erwartungswerts verschiedener möglicher Szenarien ermittelt werden. Zum anderen wird bei Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen, die seit der Kreditvergabe eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos erfahren haben, nunmehr der erwartete Verlust der gesamten Restlaufzeit als Risikovorsorge erfasst. Teilweise kompensiert wurden die Aufwendungen durch Erträge aus dem Verkauf des Heta-Besserungsanspruchs.

Ergebnis aus Finanzanlagen

Das Ergebnis aus Finanzanlagen lag bei 8 Mio. € (2017: - 5 Mio. €) und enthielt im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen für Wertpapiere des Anlagevermögens. Im Vorjahr wurde das Ergebnis aus Finanzanlagen vor allem durch Verlustübernahmen und Beteiligungsbuchwertabschreibungen belastet.

Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken

Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurden wie im Vorjahr keine Beträge zugeführt oder entnommen.

Außerordentliches Ergebnis

Das Außerordentliche Ergebnis von - 9 Mio. € (2017: 3 Mio. €) beinhaltete Zuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen im Zusammenhang mit der Reorganisation des Geschäfts in der Öffentlichen Investitionsfinanzierung und der Zentralisierung von Infrastrukturaufgaben. Im Vorjahr war das Außerordentliche Ergebnis aufgrund von Nettoauflösungen von Restrukturierungsrückstellungen leicht positiv.

Ergebnis vor Steuern

2018 hat die pbb ein Ergebnis vor Steuern von 186 Mio. € (2017: 277 Mio. €) erzielt.

Steuern

Der Steueraufwand belief sich auf 35 Mio. € (2017: 40 Mio. €) und resultierte aus Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag.

Jahresüberschuss

Für 2018 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 151 Mio. € (2017: 237 Mio. €) ausgewiesen.

VERMÖGENSLAGE

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Vermögenslage
in Mio. €
31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Barreserve 1.388 999 389
Forderungen an Kreditinstitute 2.734 3.008 -274
Forderungen an Kunden 39.260 38.310 950
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 9.558 10.454 -896
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2 2 -
Beteiligungen - - -
Anteile an verbundenen Unternehmen 20 15 5
Treuhandvermögen - - -
Immaterielle Anlagewerte 10 8 2
Sachanlagen 4 6 -2
Sonstige Vermögensgegenstände 137 145 -8
Rechnungsabgrenzungsposten 340 388 -48
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung - 6 -6
Summe der Aktiva 53.453 53.341 112

Allgemeine Entwicklung der Vermögenslage

Die Bilanzsumme der pbb betrug zum Bilanzstichtag 53,5 Mrd. € und war damit gegenüber dem Vorjahreswert nahezu unverändert. Der Anstieg der Forderungen an Kunden wurde durch den Rückgang der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere kompensiert.

FINANZLAGE

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Finanzlage
in Mio. €
31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.316 4.276 40
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 22.425 23.581 -1.156
Verbriefte Verbindlichkeiten 22.092 20.836 1.256
Treuhandverbindlichkeiten - - -
Sonstige Verbindlichkeiten 31 34 -3
Rechnungsabgrenzungsposten 568 619 -51
Rückstellungen 305 310 -5
Nachrangige Verbindlichkeiten 711 1.002 -291
Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals 312 - 312
Fonds für allgemeine Bankrisiken 47 47 -
Verbindlichkeiten 50.807 50.705 102
Eigenkapital 2.646 2.636 10
Summe der Passiva 53.453 53.341 112

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 50,8 Mrd. € (31. Dezember 2017: 50,7 Mrd. €). Während die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden unter anderem aufgrund fällig gewordener Schuldscheindarlehen um 1,2 Mrd. € rückläufig waren, stiegen die verbrieften Verbindlichkeiten infolge von Pfandbriefemissionen um 1,3 Mrd. € an.

Unter den Instrumenten der zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals ist das AT1-Kapital im Gesamtnennbetrag von 300 Mio. € und mit einem Buchwert von 312 Mio. € inklusive Zinsabgrenzung ausgewiesen. Die Anleihe, die die pbb am 12. April 2018 begeben hat, ist mit einem anfänglichen Kupon von 5,75 % p. a. ausgestattet und hat keine Endfälligkeit. Die Kuponzahlungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der pbb Konzern ergänzt mit der Emission sein regulatorisches Kapital um zusätzliches Kernkapital und stärkt damit auch die Leverage Ratio.

Eigenkapital

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Eigenkapital
in Mio. €
31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Grundkapital 380 380 -
Kapitalrücklage 1.639 1.639 -
Gewinnrücklagen 493 473 20
Bilanzgewinn 134 144 -10
Eigenkapital 2.646 2.636 10

Das Grundkapital betrug in den gesamten Geschäftsjahren 2018 und 2017 380.376.059,67 €, eingeteilt in 134.475.308 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund 2,83 € je Stückaktie. Die Kapitalrücklage blieb unverändert. Den Gewinnrücklagen wurden im Geschäftsjahr 2018 20 Mio. € (2017: 97 Mio. €) zugeführt. Der Bilanzgewinn in Höhe von 134 Mio. € (31. Dezember 2017: 144 Mio. €) resultiert aus dem Jahresüberschuss von 151 Mio. € (2017: 237 Mio. €), aus den Einstellungen in die Gewinnrücklagen in Höhe von - 20 Mio. € (2017: - 97 Mio. €) und der Entnahme aus dem Genussrechtskapital in Höhe von 3 Mio. € (2017: 4 Mio. €).

Bankenaufsichtsrechtliche Kennzahlen

Die pbb wurde nach Art. 7 Abs. 3 CRR von den Anforderungen aus den Teilen 2 bis 5 und 8 der CRR im Hinblick auf Eigenmittel, Kapitalanforderungen, Großkredite, Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken und Offenlegungen befreit.

Sonstige Angaben

ANGABEN NACH § 315A ABS. 1 HGB1

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals ist in der Note „Eigenkapital“ dargestellt. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Eigene Aktien, die nicht stimmberechtigt wären, hat die pbb derzeit nicht im Bestand. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte zu, die Kontrollbefugnisse gegenüber der pbb verleihen.

Beschränkungen betreffend die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Für die Ausübung und Übertragung des Stimmrechts gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Die Stimmrechte sind nicht der Höhe nach begrenzt. Sämtliche Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts nachgewiesen haben, sind zur Ausübung des Stimmrechts aus allen von ihnen gehaltenen und angemeldeten Aktien berechtigt. Soweit die pbb eigene Aktien in ihrem Bestand hält, können daraus gemäß § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden.

Zwischen der HRE Holding und der pbb besteht ein Entherrschungsvertrag zur Vermeidung einer Kontrolle über die pbb. Die HRE Holding hat sich darin verpflichtet, bei Beschlussfassungen über die Wahl und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie bei Beschlussfassungen im Rahmen der Geschäftsführung aufgrund der §§ 83,111 Abs. 4 S. 3 bis 5,119 Abs. 2 oder 179a AktG die Stimmrechte aus den der HRE Holding insgesamt im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entherrschungsvereinbarung und in Zukunft gehörenden Aktien an der pbb nur in einem Umfang von maximal 49 % der stimmberechtigten Präsenz auszuüben, der Hauptversammlung keine Beschlussvorschläge, insbesondere Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, zu machen und nicht für die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats der pbb zu stimmen, die nicht sowohl von der HRE Holding, dem Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS, der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (vormals: FMSA) und der Bundesrepublik Deutschland unabhängig sind, mit Ausnahme von bis zu zwei von der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH gegenüber der pbb vorgeschlagenen Mitgliedern.

Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der pbb nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital von mehr als 10 % der Stimmrechte (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Zum 31. Dezember 2018 war nach Kenntnis der pbb kein Aktionär in Höhe von mindestens 10 % an der pbb beteiligt.

Die von der pbb veröffentlichten Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG können im Internet unter anderem unter www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen/mitteilungen-nach-33-ff-wphg.html abgerufen werden.

1 Die Sonstigen Angaben des § 315a Abs. 1 HGB für den pbb Konzern entsprechen den Sonstigen Angaben des § 289a Abs. 1 HGB für die pbb.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Die Arbeitnehmer, die Aktien der pbb halten, üben ihre Rechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung (§ 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Nach § 84 AktG und § 6 der Satzung der pbb werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Nach der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Mitgliedern. Vorstandsmitglieder dürfen für höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. In dringenden Fällen hat das Amtsgericht München auf Antrag eines Beteiligten ein fehlendes Vorstandsmitglied zu bestellen (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Der BaFin, der EZB und der Bundesbank muss nachgewiesen werden, dass die Vorstandsmitglieder zuverlässig, fachlich geeignet und in ausreichendem Maße zeitlich verfügbar sind. Die BaFin kann nach den in § 45c KWG geregelten Voraussetzungen einen Sonderbeauftragten bestellen und diesem die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Vorstands übertragen. Die BaFin kann Mitgliedern des Vorstands die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen oder beschränken.

Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, wofür gemäß § 17 der Satzung grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit erfordert. In den Fällen, in denen das Gesetz - in nicht zwingender Form - eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung berechtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der pbb in der Zeit bis zum 9. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 190.188.029,83 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der pbb ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 um bis zu 190.188.029,83 €, eingeteilt in bis zu 67.237.653 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten, wandelbaren hybriden Schuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussrechten, die von der pbb oder Konzernunternehmen (§ 18 Abs. 1 AktG), die der pbb nachgeordnet sind, auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 (Ermächtigung 2015) bis zum 9. Juni 2020 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder ihre entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von einer Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht und nicht andere Erfüllungsformen gewählt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung 2015 jeweils zu bestimmenden Options- und Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise durch Erfüllung entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten beziehungsweise durch Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe der in § 4 der Satzung vorgesehenen Kapitalmaßnahmen (genehmigtes und bedingtes Kapital) festzulegen.

Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und hybride Schuldverschreibungen

Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 9. Juni 2020 einmalig oder mehrmals Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder hybride Schuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Bar- oder Sachleistung auszugeben. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung begebenen Finanzinstrumente darf insgesamt 3.000.000.000,00 € nicht überschreiten. Den Inhabern beziehungsweise Gläubigern der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen sind nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Finanzinstrumente Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen, die zum Bezug von Stückaktien der pbb in einer Gesamtzahl von bis zu 67.237653 Stück mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt höchstens 190.188.029,83 € nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juni 2015 berechtigen beziehungsweise verpflichten. Entsprechende Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten können auch den Inhabern der Genussrechte oder hybriden Schuldverschreibungen gewährt beziehungsweise auferlegt werden.

Eigene Aktien

Die pbb ist ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des am 10. Juni 2015 oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann unmittelbar durch die Gesellschaft, durch Konzernunternehmen (§ 18 Abs. 1 AktG), die der Gesellschaft nachgeordnet sind, oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung nachgeordneter Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in letzterem Fall auch mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 9. Juni 2020. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, im Weg eines öffentlichen Kaufangebots oder im Weg einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juni 2015.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehend skizzierten Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, gegen Barzahlung zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht wesentlich unterschreitet, gegen Sachleistung zu veräußern oder sie einzuziehen. Nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juni 2015 kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden.

Zum 31. Dezember 2018 hatte die pbb weder eigene Aktien noch Eigenkapitalderivate im Bestand.

Wesentliche Vereinbarungen der pbb, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Es wurden keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen der pbb mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots (§ 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB)

Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 315 Abs. 4 Nr. 9 HGB, die mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen sind, bestehen nicht.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG/ CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT1

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Seit dem 16. Juli 2015 sind die Aktien der Deutsche Pfandbriefbank AG („pbb“) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die pbb unterliegt seither der Berichtspflicht nach § 161 AktG. Die erstmalige Entsprechenserklärung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex vom 14. August 2015 sowie alle nachfolgenden Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen.html veröffentlicht. Die zuletzt von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung datiert vom 15. Februar 2019.

Vorstand und Aufsichtsrat der pbb haben gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht („Comply or Explain“).

Vorstand und Aufsichtsrat der pbb erklären insoweit, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 im Geschäftsjahr 2018 entsprochen wurde und auch jetzt entsprochen wird.

 

München, 15. Februar 2019

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

1 Das Kapitel „Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate-Governance-Bericht“ ist vom Abschlussprüfer nicht geprüft worden.

Corporate-Governance-Bericht

Die pbb ist eine führende europäische Spezialbank für die gewerbliche Immobilienfinanzierung und zählt zu den größten Emittenten von Pfandbriefen. Die pbb ist seit dem 16. Juli 2015 eine im Prime Standard des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse notierte, börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie gehört seit dem 21. September 2015 dem MDAX® an. Die pbb hält jährlich mindestens eine Hauptversammlung ab.

Die pbb hat in einem Rahmenwerk „Interne Governance“ die wesentlichen, im pbb Konzern geltenden Regelungen zusammengefasst. Dieses ist neben Vorstand und Aufsichtsrat auch allen Mitarbeitern zugänglich und befasst sich unter anderem mit der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Leitungsorgans und seiner Ausschüsse, den internen Kontrollrichtlinien, dem Verhaltenskodex und dem Umgang mit Interessenkonflikten.

Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die aktuelle sowie die vorangegangenen Entsprechenserklärungen der Gesellschaft nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) sind dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen.html zugänglich.

Beschreibung der Arbeitsweise von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse regelmäßig und zeitnah über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des pbb Konzerns. In den Sitzungen wird auch über die Risikolage, das Risikomanagement, das Neugeschäft, die Liquiditätsstrategie sowie über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, berichtet.

Der Vorstandsvorsitzende steht mit dem Aufsichtsrats- und den Ausschussvorsitzenden laufend über wichtige Entwicklungen in Kontakt. Regelmäßig erörtert werden im Aufsichtsrat beziehungsweise seinen Ausschüssen zudem die Entwicklung im Kreditgeschäft und die Kreditpolitik insgesamt, alle berichtspflichtigen Kreditengagements, die Risikoentwicklung, die Risikosteuerung, die geschäftspolitische Ausrichtung sowie die Entwicklungen und Tendenzen der Märkte im Aktiv- und Passivgeschäft.

Vorstand

Der Vorstand leitet die pbb in eigener Verantwortung nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Zudem unterwirft er sich den selbst gesetzten Regelungen des für alle Mitarbeiter geltenden internen Verhaltenskodex, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

Im Berichtsjahr waren die Mitglieder des Vorstands der pbb jeweils für die folgenden Ressorts zuständig:

Andreas Arndt, Vorsitzender und CFO

Thomas Köntgen, stellvertretender Vorsitzender, Immobilienfinanzierung und Treasurer

Andreas Schenk, CRO

Zum 1. Januar 2019 wurde Marcus Schulte als weiteres Mitglied des Vorstands bestellt.

Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse der pbb verpflichtet, dürfen bei ihren Entscheidungen persönliche Interessen nicht verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für die pbb einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, nicht für sich nutzen. Die Vorstandsmitglieder müssen ihre Vorstandskollegen auf die Möglichkeit eines Interessenkonflikts hinweisen und tatsächlich auftretende Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat beziehungsweise dem Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats gegenüber unverzüglich offenlegen. Im Berichtsjahr ist kein derartiger Fall aufgetreten.

Die pbb gewährt keine Kredite an Mitglieder des Vorstands.

Nach Kenntnis der pbb hielten die Vorstandsmitglieder sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen im Berichtsjahr keine Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente in einem meldepflichtigen Umfang.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand kontinuierlich und berät diesen regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Er besteht satzungsgemäß aus neun Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder von den Anteilseignern und drei Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß DrittelBG zu wählen sind. Die aktuellen Wahlperioden und Amtszeiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat enden mit Ablauf der Hauptversammlung 2021, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Die nächsten regulären Wahlen zum Aufsichtsrat auf der Arbeitnehmerseite finden im Jahr 2021 statt.

Der Aufsichtsrat hat Dr. Günther Bräunig zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Dagmar Kollmann zu seiner Stellvertreterin gewählt.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2018 folgende Personen an:

Aufsichtsrat der pbb

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Name und Wohnsitz Funktion im Aufsichtsrat Haupttätigkeit Funktion in den Ausschüssen des Aufsichtsrats Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften beziehungsweise sonstige wesentliche Mandate in Aufsichtsgremien im Jahr 2018
Dr. Günther Bräunig Vorsitzender des Vorstands der KfW True Sale International GmbH, Frankfurt am Main - Vorsitzender des Gesellschafterbeirats (bis 30.4.2018)
Frankfurt am Main Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses sowie des Vergütungskontrollausschusses, Mitglied im Prüfungsausschuss Mitglied im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (bis 21.6.2018) Deutsche Post AG, Bonn - Mitglied des Aufsichtsrats (ab 17.3.2018)
Vorsitzender   Deutsche Telekom AG, Bonn - Mitglied des Aufsichtsrats (ab 21.3.2018)
Dagmar Kollmann Unternehmerin Deutsche Telekom AG, Bonn - Mitglied des Aufsichtsrats
Wien Vorsitzende des Prüfungsausschusses und Mitglied im Präsidial- und Nominierungsausschuss, im Vergütungskontrollausschuss sowie im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (ab 21.6.2018) KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats
Stellvertretende Vorsitzende   Bank Gutmann AG, Wien - Mitglied des Aufsichtsrats
    Unibail-Rodamco SE, Paris - Mitglied des Aufsichtsrats
Dr. Jutta Dönges Geschäftsführerin der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH FMS Wertmanagement AöR, München - Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats
Frankfurt am Main Mitglied Mitglied im Prüfungsausschuss sowie im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (ab 21.6.2018) Erste Abwicklungsanstalt AöR, Düsseldorf - Mitglied des Verwaltungsrats
(ab 21.6.2018)   Eurex Clearing AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats (ab 27.6.2018)
Dr. Thomas Duhnkrack Unternehmer Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats
Kronberg im Taunus Mitglied im Prüfungsausschuss  
Mitglied    
Dr. Christian Gebauer-Rochholz Bankangestellter -
Hochheim    
Arbeitnehmervertreter    
Georg Kordick Bankangestellter -
Poing    
Arbeitnehmervertreter    
Joachim Plesser Berater Commerz Real Investmentgesellschaft mbH, Wiesbaden - Mitglied des Aufsichtsrats
Ratingen Vorsitzender des Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschusses, Mitglied im Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie im Vergütungskontrollausschuss DIC Beteiligungs AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied   GEG German Estate Group AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats Pandion AG, Köln - Vorsitzender des Aufsichtsrats
Oliver Puhl Unternehmer -
Frankfurt am Main Mitglied im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss  
Mitglied    
Heike Theißing Bankangestellte -
München Mitglied im Vergütungskontrollausschuss  
Arbeitnehmervertreterin    
Dr. Hedda von Wedel Präsidentin des Bundesrechnungshofes a.D. -
Andernach Mitglied im Prüfungsausschuss sowie im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (bis 21.6.2018)  
Mitglied (bis 21.6.2018)    

Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des DCGK in seiner Geschäftsordnung konkrete Ziele für seine Zusammensetzung gegeben und 2017 ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium beschlossen. Ergänzt werden diese Ziele durch einen Kriterienkatalog für neu zu bestellende Aufsichtsratsmitglieder, welcher speziell die unternehmensspezifischen und fachlichen Anforderungen berücksichtigt. Diese Vorgaben hat der Aufsichtsrat bei seinem Wahlvorschlag von Frau Dr. Dönges - zur Vertreterin der Anteilseigner im Aufsichtsrat - an die Hauptversammlung 2018 entsprechend berücksichtigt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat 2018 eine Leitlinie zum Bestellungsprozess und zur Eignungsbewertung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie für Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen („Suitability Policy“) verabschiedet, welche die bisherigen Regelungen zusammenfasst und - zum Beispiel in Bezug auf die laufende Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung - weiter konkretisiert. Ergänzt wird diese durch eine Richtlinie zur Förderung der Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat.

Grundsätzlich sollen dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Dem Aufsichtsrat sollen auch nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Ehemalige Mitglieder des Vorstands sollen nicht den Vorsitz des Aufsichtsrats oder den Vorsitz eines Ausschusses übernehmen. Mit Ausnahme von Dr. Jutta Dönges und Oliver Puhl wurden sämtliche Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat erstmals zu einem Zeitpunkt der vollständigen Eigentümerschaft durch die Hypo Real Estate Holding GmbH und damit mittelbar durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds und die Bundesrepublik Deutschland bestellt. Gleichwohl sehen sich alle Aufsichtsratsmitglieder mit der Ausnahme von Dr. Günther Bräunig und Dr. Jutta Dönges als unabhängig an. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft an.

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse eingerichtet (einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss sowie einen Vergütungskontrollausschuss).

Die Ausschüsse setzen sich wie folgt zusammen:

Dem Präsidial- und Nominierungsausschuss gehören an:

 

Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann und Joachim Plesser

Dem Prüfungsausschuss gehören an:

 

Dagmar Kollmann (Vorsitzende), Dr. Günther Bräunig, Dr. Jutta Dönges (ab 21.6.2018),

 

Dr. Thomas Duhnkrack und Dr. Hedda von Wedel (bis 21.6.2018)

Dem Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) gehören an:

 

Joachim Plesser (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig (bis 21.6.2018), Dr. Jutta Dönges (ab 21.6.2018), Dagmar Kollmann (ab 21.6.2018), Oliver Puhl und Dr. Hedda von Wedel (bis 21.6.2018)

Dem Vergütungskontrollausschuss gehören an:

 

Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann, Joachim Plesser und Heike Theißing

Der Präsidial- und Nominierungsausschuss befasst sich mit strategischen und aktuellen Konzernthemen sowie mit Vorstandsangelegenheiten, zu denen er dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Vorschläge unterbreitet. Darüber hinaus berät er den Aufsichtsrat in Fragen der Personal-/Nachfolgeplanung im Vorstand, der individuellen Gestaltung der Vorstandsverträge und unterbreitet entsprechende Empfehlungen für den Aufsichtsrat. Zudem bereitet er die Effizienzprüfung des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vor. Des Weiteren beschäftigt er sich mit der Umsetzung der Frauenquote in Aufsichtsrat und Vorstand der pbb und Vorschlägen zur Nachbesetzung der durch die Anteilseigner zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder.

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit Fragen zur Rechnungslegung sowie zur Prüfung des pbb Konzerns und der pbb. Er ist verantwortlich für die Vorbereitung und überwacht die Durchführung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, der Zwischenberichte sowie der Berichte der internen Revision und des Abschlussprüfers zu den internen und externen Prüfungsfeststellungen. Zudem erörtert der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Auswirkungen aktueller regulatorischer Themen und befasst sich mit dem Mandat des Abschlussprüfers sowie dessen Prüfungsplanung, unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung des Abschlussprüfers und bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Daneben obliegt dem Prüfungsausschuss die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie der eingerichteten Schlüsselkontrollen. Er lässt sich über laufende Rechtsstreitigkeiten, Compliance-relevante Themen, Datenschutz/IT-Security, bemerkenswerte Rechnungslegungssachverhalte sowie die Prüfungsplanung der internen Revision und deren Umsetzung regelmäßig berichten.

Der RLA unterstützt die Kontrolle des Aufsichtsrats über die Risiko- und Liquiditätssteuerung, überprüft die Risikoberichterstattung des Vorstands und ist in dem durch die Geschäftsordnung festgelegten Umfang in den Kreditgenehmigungsprozess eingebunden. Er erörtert regelmäßig die Neugeschäfts-, Liquiditäts- und Refinanzierungssituation und befasst sich mit allen Risikoarten des Bankgeschäfts wie Kredit-, Markt-, Liquiditäts- sowie den operationellen Risiken unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Er beschäftigt sich zudem mit dem Syndizierungsgeschäft, den Rettungserwerben und Developmentfinanzierungen, den Einzelwertberichtigungen, der Eigenmittelmeldung gemäß SolvV, den Länderlimiten sowie der Aktiv-Passiv-Steuerung. Darüber hinaus befasst sich der RLA mit einzelnen Kreditfällen, sofern diese nach Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig sind, mit Neugeschäften, regelmäßigen Wiedervorlagen sowie mit Zustimmungen zu Änderungsanträgen.

Der Vergütungskontrollausschuss ist zuständig für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Vorstandsmitglieder und die Mitarbeiter. Er befasst sich mit dem Vergütungsbericht, den Zielvereinbarungen für die Vorstandsmitglieder sowie der Prüfung und Identifizierung der Risk-Taker-Funktionen.

Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Vorstand ergriffenen Geschäftsleitungsmaßnahmen überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen.

Insbesondere hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr. Dabei werden sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Seit dem zweiten Halbjahr 2018 finden zudem im Vorfeld der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen regelmäßig Weiterbildungen für Aufsichtsrat und Vorstand durch Vorträge von externen und internen Referenten statt. Dieses regelmäßige Fortbildungsprogramm für das Gesamtgremium wird fortgeführt.

Interessenkonflikte seitens der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen, können sich grundsätzlich bei einigen Mitgliedern des Aufsichtsrats aus ihren Mandaten bei anderen Kreditinstituten und Immobilieninvestoren ergeben. Soweit seitens der Aufsichtsratsmitglieder oder ihnen nahestehender Personen tatsächlich Interessenkonflikte bestehen oder drohen, insbesondere in Bezug auf Kundenbeziehungen und/oder Beziehungen zu anderen Kreditinstituten, sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Regelungen zur Handhabung und Minimierung dieser Interessenkonflikte vor, wie zum Beispiel die Offenlegung des drohenden Interessenkonflikts und die Nichtausübung des Stimmrechts.

Die pbb gewährt keine Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats.

Nach Kenntnis der pbb hielten die Aufsichtsratsmitglieder sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen im Berichtsjahr keine Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente in einem meldepflichtigen Umfang.

Der Aufsichtsrat überprüfte im abgelaufenen Geschäftsjahr die Effizienz seiner Arbeit gemäß den Anforderungen des § 25d Abs. 11 KWG mit externer Unterstützung. Die Ergebnisse der Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand für das Jahr 2018 wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. Februar 2019 diskutiert und hieraus Handlungsempfehlungen abgeleitet und beschlossen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat in Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss inne. Diese Position wird vielmehr durch Frau Kollmann wahrgenommen. Sie erfüllt die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats genannten Voraussetzungen, wonach der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Anforderungen von § 25d Abs. 9 Satz 3 KWG und Ziffer 5.3.2 des DCGK erfüllen und insbesondere über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen muss.

Der Aufsichtsrat überprüft für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung gemäß der Suitability Policy, dass der jeweilige Kandidat die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für das Mandat erfüllt und die konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats aus dem Kompetenzprofil für das Gesamtgremium unter Berücksichtigung der individuellen Kenntnisse des konkreten Kandidaten erfüllt sind beziehungsweise wären. Zudem versichert er sich bei dem jeweiligen Kandidaten, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Weitere Details der Arbeit des Aufsichtsrats werden im Bericht des Aufsichtsrats dargestellt, der in diesem Geschäftsbericht veröffentlicht ist.

Sonstige Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Transparenz

Die pbb stellt auf ihrer Internetseite unter anderem alle wichtigen Informationen zum Konzern- und Jahresabschluss, zum Halbjahresbericht, zu den Quartalsmitteilungen sowie den Finanzkalender zur Verfügung. Im Rahmen der Investor-Relations-Aktivitäten wie Presse-/Analystenkonferenzen sowie Roadshows und der Unternehmenskommunikation wird zudem regelmäßig über aktuelle Unternehmensentwicklungen einschließlich Pflichtmitteilungen, wie zum Beispiel Stimmrechts- und Ad-hoc-Mitteilungen, informiert. Der Corporate-Governance-Bericht unter Einschluss der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wird dauerhaft auf der Internetseite der pbb veröffentlicht.

Risikomanagement

Risikomanagement und -controlling sind zentrale Aufgaben der Gesamtbanksteuerung in der pbb. Der Vorstand setzt über die Geschäfts- und Risikostrategie den Rahmen der Geschäftsaktivitäten in Bezug auf Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit. In monatlichen Risikoberichten an den Vorstand wird die Gesamtrisikosituation der Bank umfassend analysiert und, falls erforderlich, werden Anpassungen vorgenommen. Der Aufsichtsrat wird über die Risikosituation regelmäßig, mindestens einmal pro Quartal, ausführlich informiert.

Compliance

Transparentes, faires, verantwortungsbewusstes und ehrliches Verhalten mit dem erforderlichen Grad an Können, Professionalität und Integrität im Verhalten untereinander und im Verhältnis zu Kunden und Geschäftspartnern, Wettbewerbern und der Öffentlichkeit bilden die Grundlage für den Geschäftserfolg der pbb. Dieses Vertrauen basiert nicht zuletzt auf der Umsetzung und Einhaltung der relevanten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen sowie internen Vorschriften. Neben der Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen legt der Verhaltenskodex intern den ethischrechtlichen Rahmen fest. Dieser dient der freiwilligen Selbstkontrolle und stellt eine Orientierungshilfe für die Mitarbeiter dar. Er umfasst die unverzichtbaren Anforderungen, die die pbb an alle Mitarbeiter stellt. Zusätzlich existieren im Rahmen der Compliance-Organisation insbesondere Vorkehrungen zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sowie zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insiderhandel und sonstigen verbotenen und/oder strafbaren Handlungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der pbb werden zudem regelmäßig zur Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen und zu Compliance-Themen geschult.

Vergütungsbericht

Als Teil des Geschäftsberichts der pbb beschreibt der Vergütungsbericht die Systematik der Vergütungssysteme für Aufsichtsrat, Vorstand sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für den Aufsichtsrat wird die satzungsgemäße Vergütung und für den Vorstand werden die einzelnen Vergütungsbestandteile (monetäre Vergütung, Nebenleistungen sowie Altersversorgung) in individualisierter Form dargestellt. Hinsichtlich konkreter Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft wird an dieser Stelle auf den Vergütungsbericht der pbb verwiesen. Die gemäß Art. 450 Capital Requirements Regulation (CRR) in Verbindung mit § 16 Institutsvergütungsverordnung (IVV) offenzulegenden quantitativen Vergütungsinformationen im Hinblick auf die Mitarbeiter werden nach Abschluss der Vergütungsrunde für das Jahr 2018 voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 im Vergütungsbericht nach der IVV dauerhaft offengelegt und können dann im Internet unter www.pfandbriefbank.com eingesehen werden.

Geschäfte mit nahestehenden Dritten

Die Geschäfte mit nahestehenden Dritten sind im Anhang (Notes) des Konzernabschlusses dargestellt.

Bilanzierung und Rechnungslegung

Die pbb wendet für die Bilanzierung des Jahresabschlusses die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs an und für die Bilanzierung des Konzernabschlusses die International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind (IFRS). Der Vorstand stellt Jahresabschluss und Konzernabschluss auf. Der Aufsichtsrat lässt sich vom Abschlussprüfer über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses berichten. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 hat die Hauptversammlung die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) gewählt. Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überzeugt, den Abschlussprüfer beauftragt und die Prüfungsschwerpunkte des Aufsichtsrats festgelegt. Die Darstellung der an den Abschlussprüfer gezahlten Honorare ist im Anhang (Notes) des Konzernabschlusses enthalten.

Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer KPMG hat den Jahres- und Konzernabschluss der pbb vom 31. Dezember 2018 sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die gemäß §§ 315b f. und §§ 289b f. HGB im Lagebericht abzugebende nichtfinanzielle Erklärung hat die Bank in einem gesonderten Nichtfinanziellen Bericht - abgedruckt im vorliegenden Geschäftsbericht - veröffentlicht. Im Rahmen seiner Prüfungspflicht nach § 171 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat dabei von der Möglichkeit einer inhaltlichen externen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 111 Abs. 2 Satz 4 AktG durch KPMG im Rahmen einer gesonderten Beauftragung Gebrauch gemacht. Die KPMG hat dem Aufsichtsrat eine Erklärung über ihre Unabhängigkeit vorgelegt.

Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte rechtzeitig zugesandt. Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 21. März 2019 mit den Abschlussunterlagen. Die Jahres- und Konzernabschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht und die Prüfungsberichte wurden mit dem Vorstand und Vertretern des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers erhoben und in der Bilanzsitzung am 21. März 2018 den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt. Für die Prüfungshandlungen und Ergebnisse wird auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

Diversität und Angaben gem. § 289f Abs. 2 Nr. 4 bis 6 HGB

Der pbb Konzern hat sich in seinem, unter anderem im Internet veröffentlichten Verhaltenskodex dazu verpflichtet, alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, sozialem Hintergrund, Fähigkeiten, sexueller Ausrichtung oder Religion zu respektieren, und begrüßt und fördert ausdrücklich die Diversität seiner Mitarbeiter und Leitungsorgane. Damit verbunden sind das Prinzip der Chancengleichheit sowie die Ablehnung jeglicher Diskriminierung. Seit dem Jahr 2010 ist die pbb Unterzeichner der „Charta der Diversität“ und bekennt sich damit grundlegend zum wirtschaftlichen Nutzen von Diversität, Toleranz und Fairness von Menschen in einem Unternehmen sowie deren Kunden und Geschäftspartnern. Diversität hinsichtlich unterschiedlichem Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund ist eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Unternehmenserfolg des pbb Konzerns.

Aufsichtsrat und Vorstand achten gemeinsam im Rahmen ihrer langfristigen Nachfolgeplanung und Besetzungsentscheidung bei der Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand auch auf Vielfalt (Diversity). Unter Diversität in Aufsichtsrat und Vorstand versteht der pbb Konzern vor allem unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen - auch im internationalen Bereich - sowie eine angemessene Vertretung aller Geschlechter in den Gremien. Der Aufsichtsrat hat über seine Geschäftsordnung sowie über Kriterienkataloge zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an neu zu bestellende Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder Vorgaben zur Zusammensetzung und Qualifikation von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedet. Ergänzt werden diese durch das im Jahr 2017 verabschiedete Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium und die im Jahr 2018 verabschiedeten Richtlinien zur Eignungsbewertung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie zur Förderung der Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat.

Grundsätzlich muss jeder Kandidat zuverlässig und ausreichend qualifiziert sowie eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit zur Ausübung des Mandats gewährleistet sein. Neben den fachlichen Kompetenzen in Bezug auf Branchen- und Führungserfahrung soll es sich bei den Kandidaten um vertrauenswürdige und integre Persönlichkeiten handeln. Ebenso sind bei der Auswahl die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Mandatsträger zu beachten. Im Falle mehrerer geeigneter Kandidaten wird darüber hinaus die Zielsetzung einer möglichst großen Vielfalt berücksichtigt. Nach Möglichkeit soll die Zusammensetzung der Gremien dabei auch die internationale Tätigkeit des pbb Konzerns sowie die Zusammensetzung der Belegschaft widerspiegeln.

Konkrete Vorgaben zur Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand bestehen hinsichtlich Alter und Geschlecht. So sollen die Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 60 Jahre sein. Diese Anforderung wird mit Ausnahme von Andreas Arndt erfüllt, der während der aktuellen Bestelldauer die Altersgrenze von 60 Jahren überschritten hat. Der Aufsichtsrat hat dies bewusst in Kauf genommen, um einerseits die personelle Stabilität im Vorstand nach Abschluss der Privatisierung zu wahren und andererseits die langjährigen Erfahrungen von Andreas Arndt für die pbb zu sichern.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein und die Amtsperiode eines Aufsichtsratsmitglieds in der Regel mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt, enden. Die maximale Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats soll in der Regel drei volle Amtsperioden im Sinne von § 102 Abs. 1 AktG nicht übersteigen. Diese Regelungen werden derzeit grundsätzlich eingehalten.

Lediglich in einem Fall endet die Amtsperiode später als mit der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt (Joachim Plesser, dessen Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung 2021, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, endet).

Ein wesentlicher Fokus des verfolgten Diversitätskonzepts liegt auf dem Thema Gender-Balance. So strebt der pbb Konzern grundsätzlich bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen eine angemessene Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts an. Entsprechend hat der Aufsichtsrat zuletzt im November 2017 folgende Zielgrößen festgelegt beziehungsweise bestätigt, die bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen:

Planungsziel zum Frauenanteil im Aufsichtsrat: 30 %

Planungsziel zum Frauenanteil im Vorstand: 20 %

Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat gegenüber dem Vorjahresstichtag unverändert 33,3 %. Nach turnusgemäßem Ausscheiden von Dr. Hedda von Wedel wurde Dr. Jutta Dönges als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt. Im zum 31. Dezember 2018 personell gegenüber dem Vorjahresstichtag unveränderten Vorstand beträgt der Frauenanteil weiterhin 0 %. Der Aufsichtsrat ist weiterhin bestrebt, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht bei entsprechender Eignung und Befähigung bei Nachbesetzungen im Vorstand gezielt zu berücksichtigen. Aufgrund der Laufzeiten der mindestens bis 2020 laufenden Dienstverträge der Vorstandsmitglieder und im Hinblick auf den nach zweijähriger Einarbeitungsphase zum 1. Januar 2019 erfolgten Eintritt von Marcus Schulte in den Vorstand ist eine Änderung der bestehenden Situation in nächster Zeit jedoch nicht zu erwarten.

Der Vorstand hat zudem zuletzt im Oktober 2017 die bisherigen Zielgrößen für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands bestätigt, die bis zum 30. Juni 2022 erfüllt werden sollen:

Planungsziel zum Frauenanteil erste Führungsebene: 15 %

Planungsziel zum Frauenanteil zweite Führungsebene: 15 %

Sowohl auf der ersten als auch auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands hat sich der Frauenanteil wie schon im Berichtszeitraum 2017 erneut erhöht, auch wenn die Ziele vor dem Hintergrund einer stabilen Belegschaft und niedrigen Fluktuation in der pbb noch nicht erreicht werden konnten. Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene 13,6 % und auf der zweiten Führungsebene 12,7 %. Die pbb hält weiterhin an ihrer Absicht fest, die Anzahl an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und bei der Besetzung vakanter Stellen Frauen bei entsprechender Eignung und Befähigung gezielt zu berücksichtigen. Dazu tragen unter anderem eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema über alle Ebenen hinweg und die Etablierung einer entsprechenden Führungs- und Unternehmenskultur bei. Die pbb bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zudem attraktive arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit der Telearbeit, die dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Im Jahr 2019 wird der pbb Konzern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch neue praktische und alltagsbezogene Unterstützungsmaßnahmen weiter fördern. Weitere Details hierzu finden sich auch im Nichtfinanziellen Bericht.

Angaben nach § 289a Abs. 2 Nr. 5 HGB

Die Gesellschaft unterliegt dem DrittelBG. Angaben nach § 289a Abs. 2 Nr. 5 HGB sind daher nicht zu machen.

Konzernabschluss

Gewinn- und Verlustrechnung

Gesamtergebnisrechnung

Bilanz

Veränderung des Eigenkapitals

Kapitalflussrechnung

Anhang (Notes)

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Segmentberichterstattung

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Bilanz (Aktiva)

Angaben zur Bilanz (Passiva)

Angaben zur Kapitalflussrechnung

Angaben zu derivativen Geschäften und Grundgeschäften im Hedge Accounting

Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten

Sonstige Angaben

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlusprüfers

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Gewinn- und Verlustrechnung

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Gewinn- und Verlustrechnung1)
in Mio. €
Note 2018 2017
Zinsergebnis 34 4502) 407
Provisionsergebnis 35 6 8
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten (Fair-Value-Bewertungsergebnis) 3) 36 -9 -5
Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten (Realisationsergebnis) 3) 37 32 45
Darunter: aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten   31 43
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen 38 -1 -1
Sonstiges betriebliches Ergebnis 39 -7 -1
Ergebnis aus der Wertberichtigung auf finanzielle Vermögenswerte (Risikovorsorgeergebnis) 3) 40 -14 -10
Verwaltungsaufwendungen 41 -193 -199
Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben 42 -25 -28
Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte 43 -15 -14
Restrukturierungsergebnis 44 -9 2
Ergebnis vor Steuern   215 204
Ertragsteuern 45 -36 -22
Ergebnis nach Steuern   179 182
zuzurechnen:      
Anteilseignern   179 182

1) Ausweisstruktur der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst gemäß IAS 8.14. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.
2) In den Zinserträgen in Höhe von insgesamt 1.834 Mio. € sind Zinserträge aus nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Finanzinstrumenten in Höhe von 1.310 Mio. € enthalten (IAS 1.82a).
3) Nachfolgend wird die in Klammern dargestellte, verkürzte Positionsbezeichnung verwendet.

Ergebnis je Aktie

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in € Note 2018 2017
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 47 1,24 1,35
Verwässertes Ergebnis je Aktie 47 1,24 1,35

Gesamtergebnisrechnung

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Gesamtergebnisrechnung
in Mio. €
2018 2017
Ergebnis nach Steuern 179 182
Kumuliertes sonstiges Ergebnis -43 3
Zukünftig nicht erfolgswirksam umgliederbare Sachverhalte, nach Steuern 2 7
Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen, vor Steuern 3 10
Ertragsteuern auf nicht erfolgswirksam umgliederbare Sachverhalte -1 -3
Zukünftig erfolgswirksam umgliederbare Sachverhalte, nach Steuern -45 -4
Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung, vor Steuern - 1
Unrealisierte Gewinne/Verluste - -
Erfolgswirksam umgegliederte Gewinne/Verluste - 1
Gewinne/Verluste aus dem Cashflow Hedge Accounting, vor Steuern -31 -30
Unrealisierte Gewinne/Verluste - -
Erfolgswirksam umgegliederte Gewinne/Verluste -31 -30
Gewinne/Verluste aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten, vor Steuern -31 23
Unrealisierte Gewinne/Verluste -31 19
Erfolgswirksam umgegliederte Gewinne/Verluste - 4
Ertragsteuern auf erfolgswirksam umgliederbare Sachverhalte 17 2
Gesamtergebnis der Periode nach Steuern 136 185
zuzurechnen:    
Anteilseignern 136 185

Bilanz

Aktiva1)

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in Mio. € Note 31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39) 1.1.2017 (IAS 39)
Barreserve 9, 48 1.388 999 999 1.136
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 10, 49 1.659 1.735 870 1.089
Positive Fair Values der freistehenden Derivate   749 870 870 1.089
Schuldverschreibungen   258 333 - -
Forderungen an Kunden   649 529 - -
Als Schuldinstrumente qualifizierte Anteile an Investmentfonds   3 3 - -
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 11, 50 1.984 2.182 2.385 3.311
Schuldverschreibungen   1.564 1.735 2.382 3.308
Forderungen an Kreditinstitute   16 17 - -
Forderungen an Kunden   404 430 - -
Als Schuldinstrumente qualifizierte Anteile an Investmentfonds   - - 3 3
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Wertberichtigungen 12, 51 50.341 50.323 50.858 53.391
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten vor Wertberichtigungen   50.453 50.427 50.942 53.531
Schuldverschreibungen   8.039 8.667 8.253 9.544
Forderungen an Kreditinstitute   2.231 2.400 2.415 2.841
Forderungen an Kunden   40.183 39.360 40.274 41.146
Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte   -112 -104 -84 -140
Positive Fair Values der Sicherungsderivate 13, 52 2.207 2.678 2.678 3.492
Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting 14, 53 2 -1 -1 2
Sachanlagen 15, 54 4 6 6 8
Immaterielle Vermögenswerte 16, 55 37 36 36 24
Sonstige Vermögenswerte 17 35 34 34 80
Tatsächliche Ertragsteueransprüche 27 26 42 42 47
Latente Ertragsteueransprüche 27 86 71 87 71
Summe der Aktiva   57.769 58.105 57.994 62.651

Passiva1)

         
in Mio. € Note 31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39) 1.1.2017 (IAS 39)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 18, 58 881 1.040 956 1.355
Negative Fair Values der freistehenden Derivate   881 1.040 956 1.355
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 19, 59 50.714 50.919 50.919 54.395
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten   3.867 3.797 3.797 3.779
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden   24.901 26.244 26.244 28.978
Inhaberschuldverschreibungen   21.237 19.876 19.876 20.752
Nachrangige Verbindlichkeiten   709 1.002 1.002 886
Negative Fair Values der Sicherungsderivate 20, 60 2.538 2.805 2.889 3.719
Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting 21, 61 23 - - 1
Rückstellungen 22, 62 268 247 245 242
Sonstige Verbindlichkeiten 23 40 70 70 66
Tatsächliche Ertragsteuerverpflichtungen 27 48 57 57 59
Verbindlichkeiten   54.512 55.138 55.136 59.837
Anteilseignern der pbb zuzurechnendes Eigenkapital 24, 64 2.959 2.967 2.858 2.814
Gezeichnetes Kapital   380 380 380 380
Kapitalrücklage   1.637 1.637 1.637 1.637
Gewinnrücklagen   760 722 731 674
Konzerngewinn   179 182 182 197
Kumuliertes sonstiges Ergebnis   3 46 -72 -74
Darunter: Wertberichtigungen auf erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte   1 1 - -
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital)   298 - - -
Eigenkapital   3.257 2.967 2.858 2.814
Summe der Passiva   57.769 58.105 57.994 62.651

1) Ausweisstruktur der Aktiva angepasst gemäß IAS 8.14. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.
1) Ausweisstruktur der Passiva angepasst gemäß IAS 8.14. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.

Veränderung des Eigenkapitals

Veränderung des Eigenkapitals

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Anteilseignern zuzurechnendes Eigenkapital
Kumuliertes sonstiges Ergebnis aus:
in Mio. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Konzerngewinn
Bestand zum 1.1.2017 380 1.637 674 197
Ausschüttung - - - -141
Gesamtergebnis der Periode - - 1 182
Ergebnis nach Steuern - - - 182
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern - - 1 -
Einstellung in die Gewinnrücklagen - - 56 - 56
Bestand zum 31.12.2017 380 1.637 731 182
IFRS 9-Erstanwendungseffekt - - - 9 -
Bestand zum 1.1.2018 380 1.637 722 182
Kapitalerhöhung - - - -
Transaktionskosten - - - -
Ausschüttung - - - -144
Gesamtergebnis der Periode - - - 179
Ergebnis nach Steuern - - - 179
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern - - - -
Einstellung in die Gewinnrücklagen - - 38 - 38
Bestand zum 31.12.2018 380 1.637 760 179
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Anteilseignern zuzurechnendes Eigenkapital
Kumuliertes sonstiges Ergebnis aus:
in Mio. € Pensions zusagen Cashflow Hedge Accounting Erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (IAS 39: AfS-Rücklage) Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital) Eigenkapital
Bestand zum 1.1.2017 - 82 44 - 36 - 2.814
Ausschüttung - - - - -141
Gesamtergebnis der Periode 7 - 22 17 - 185
Ergebnis nach Steuern - - - - 182
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern 7 - 22 17 - 3
Einstellung in die Gewinnrücklagen - - - - -
Bestand zum 31.12.2017 - 75 22 -19 - 2.858
IFRS 9-Erstanwendungseffekt - - 118 - 109
Bestand zum 1.1.2018 - 75 22 99 - 2.967
Kapitalerhöhung - - - 300 300
Transaktionskosten - - - - 2 - 2
Ausschüttung - - - - -144
Gesamtergebnis der Periode 2 - 22 - 23 - 136
Ergebnis nach Steuern - - - - 179
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern 2 - 22 - 23 - - 43
Einstellung in die Gewinnrücklagen - - - - -
Bestand zum 31.12.2018 - 73 - 76 298 3.257

Kapitalflussrechnung

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Kapitalflussrechnung1)
in Mio. €
2018 2017
Ergebnis nach Steuern 179 182
Abschreibungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 15 14
Abschreibungen und Zuschreibungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Finanzinstrumente 8 7
Abgangsergebnis aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Wertpapieren - -
Abgangsergebnis aus zu Fair Value OCI bewerteten finanziellen Wertpapieren 1 -1
Ergebnis anderer zahlungsunwirksamer Posten 139 137
Sonstige Anpassungen -414 -384
Zwischensumme -72 -45
Veränderung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der operativen Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Vorgänge    
Zugänge Vermögenswerte/Abgänge Verbindlichkeiten (-)    
Abgänge Vermögenswerte/Zugänge Verbindlichkeiten (+)    
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente und positive/negative Fair Values der Sicherungsderivate -167 14
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 8 -
Finanzielle Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten (ohne nachrangige Verbindlichkeiten) -298 -1.967
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit - -126
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit -106 -106
Erhaltene Zinsen 2.120 1.731
Gezahlte Zinsen -1.702 -1.335
Ertragsteuerzahlungen/-erstattungen -28 -35
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit -245 -1.869
Einzahlungen aus der Veräußerung von Wertpapieren 775 2.582
Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren - -815
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten -14 -20
Cashflow aus Investitionstätigkeit 761 1.747
Einzahlungen aus zusätzlichen Eigenkapitalinstrumenten (AT1-Kapital) 298 -
Dividendenzahlungen -144 -141
Einzahlungen/Auszahlungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten -281 126
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -127 -15
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode 999 1.136
+/- Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit -245 -1.869
+/- Cashflow aus Investitionstätigkeit 761 1.747
+/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -127 -15
+/- Effekte aus Wechselkursänderungen - -
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 1.388 999

1) Erläuterungen sind in der Note „Erläuterungen zu den Positionen der Kapitalflussrechnung“ dargestellt.

Anhang (Notes)

1 Allgemeine Informationen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2 Grundsätze

3 Stetigkeit

4 Konsolidierung

5 Angaben zu Beteiligungen an Tochterunternehmen

6 Angaben zu Anteilen an assoziierten Unternehmen

7 Finanzinstrumente

8 Leasingverhältnisse

9 Barreserve

10 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

11 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

12 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Wertberichtigungen

13 Positive Fair Values der Sicherungsderivate

14 Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting

15 Sachanlagen

16 Immaterielle Vermögenswerte

17 Sonstige Vermögenswerte

18 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

19 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

20 Negative Fair Values der Sicherungsderivate

21 Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting

22 Rückstellungen

23 Sonstige Verbindlichkeiten

24 Eigenkapital

25 Anteilsbasierte Vergütung

26 Währungsumrechnung

27 Ertragsteuern

28 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

29 Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Segmentberichterstattung

30 Erläuterungen zur Segmentberichterstattung nach Geschäftssegmenten

31 Erfolgsrechnung nach Geschäftssegmenten

32 Bilanzbezogene Steuerungsgrößen nach Geschäftssegmenten

33 Aufgliederung der operativen Erträge

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

34 Zinsergebnis

35 Provisionsergebnis

36 Fair-Value-Bewertungsergebnis

37 Realisationsergebnis

38 Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen

39 Sonstiges betriebliches Ergebnis

40 Risikovorsorgeergebnis

41 Verwaltungsaufwendungen

42 Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben

43 Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte

44 Restrukturierungsergebnis

45 Ertragsteuern

46 Nettogewinne/Nettoverluste

47 Ergebnis je Aktie

Angaben zur Bilanz (Aktiva)

48 Barreserve

49 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

50 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

51 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Wertberichtigungen

52 Positive Fair Values der Sicherungsderivate

53 Aktivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting

54 Sachanlagen

55 Immaterielle Vermögenswerte

56 Pensionsgeschäfte

57 Eigene Verbriefungsgeschäfte (Securitisation)

Angaben zur Bilanz (Passiva)

58 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

59 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

60 Negative Fair Values der Sicherungsderivate

61 Passivische Wertanpassungen im Portfolio Hedge Accounting

62 Rückstellungen

63 Restlaufzeiten bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

64 Eigenkapital

65 Treuhandgeschäfte

Angaben zur Kapitalflussrechnung

66 Erläuterungen zu den Positionen der Kapitalflussrechnung

Angaben zu derivativen Geschäften und Grundgeschäften im Hedge Accounting

67 Derivative Geschäfte

68 Grundgeschäfte im Hedge Accounting

Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten

69 Undiskontierte Zahlungsströme der Verbindlichkeiten

70 Als Sicherheit übertragene Vermögenswerte

71 Sicherheiten, die weiterverkauft oder verpfändet werden können

72 Übertragung von finanziellen Vermögenswerten

73 Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) der Finanzinstrumente

74 Restrukturierte Forderungen

75 Saldierung von Finanzinstrumenten

Sonstige Angaben

76 Eventualverbindlichkeiten, andere Verpflichtungen und Eventualforderungen

77 Leasingverhältnisse

78 Bankenaufsichtsrechtliche Kennzahlen

79 Honorare für den Konzernabschlussprüfer

80 Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

81 Mitarbeiter

82 Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands

83 Anteilsbesitz der pbb

84 Country-by-Country-Reporting

85 Nachtragsbericht

1 Allgemeine Informationen

Die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) mit Sitz in München ist ein führender Finanzierer für gewerbliche Immobilienfinanzierungen und Öffentliche Investitionsfinanzierung. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 41054) und stellt das Mutterunternehmen des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) dar.

Der Abschluss wird in Euro, der Darstellungswährung des pbb Konzerns, erstellt und grundsätzlich auf Millionen Euro (Mio. €) gerundet. Bei der Angabe von Informationen wird der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet. Bei Zahlenangaben können sich bei Summenbildungen aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben. Alle Beträge unter 500.000 € werden als Null beziehungsweise als Nullsalden mit einem Strich dargestellt.

Der Vorstand der pbb hat den vorliegenden Konzernabschluss am 26. Februar 2019 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2 Grundsätze

Die pbb hat den vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die IFRS sind die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und Interpretationen. Im Einzelnen sind dies die IFRS, die International Accounting Standards (IAS) und die Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) beziehungsweise des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC). Ferner liegen dem Konzernabschluss die handelsrechtlichen Vorschriften zugrunde, die nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwenden sind.

Der Konzernabschluss basiert auf den IFRS, die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Endorsement-Prozesses in europäisches Recht übernommen wurden. Mit Ausnahme bestimmter Vorschriften zum Fair Value Hedge Accounting für einen Portfolio-Hedge von Zinsrisiken im IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement wurden alle IFRS, die vom IASB veröffentlicht und verpflichtend anzuwenden sind, von der Europäischen Union (EU) vollständig anerkannt. Der Konzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) wendet im Einklang mit dem Wahlrecht gemäß IFRS 9.7.2.21 weiterhin die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in IAS 39 anstelle der Vorschriften in Kapitel 6 des IFRS 9 an. Im Rahmen des Fair Value Hedge Accountings für einen Portfolio-Hedge von Zinsrisiken nutzt der pbb Konzern einen Teil der nach europäischem Recht zulässigen Erleichterungen. Der vorliegende Konzernabschluss ist daher mit den in der EU anzuwendenden IFRS konform, jedoch nicht mit den gesamten vom IASB verabschiedeten IFRS.

Außerdem wurden die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) herausgegebenen Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) beachtet, sofern sie den IFRS nicht entgegenstehen.

Im Geschäftsjahr 2018 erstmals anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Im Geschäftsjahr 2018 hat der pbb Konzern alle verpflichtend anzuwendenden Standards, Interpretationen und Änderungen berücksichtigt, sofern sie in europäisches Recht übernommen wurden. Der pbb Konzern hat die folgenden neuen und angepassten IFRS und veröffentlichten IFRIC erstmalig im Geschäftsjahr 2018 angewendet:

IFRS 9: Financial Instruments

IFRS 15: Revenue from Contracts with Customers und Clarifications to IFRS 15

IFRIC 22: Foreign Currency Transactions and Advance Consideration

Amendments to IFRS 2: Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions

Amendments to IFRS 4: Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts

Amendments to IAS 40: Transfers of Investment Properties

Annual Improvements to IFRS Standards 2014 - 2016 Cycle (Amendments to IFRS 1 and IAS 28)

IFRS 9: Financial Instruments Der pbb Konzern wendet seit 1. Januar 2018 IFRS 9 (Financial Instruments) in der von der Europäischen Union verabschiedeten Fassung an, der die vorher gültigen Regelungen des IAS 39 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten abgelöst hat. Der Standard setzt sich aus den größtenteils grundlegend überarbeiteten Bereichen Recognition and Derecognition (Ansatz und Ausbuchung), Classification (Klassifizierung), Measurement (Bewertung) und Hedge Accounting (Bilanzierung von Sicherungsgeschäften) zusammen. IFRS 9 führte außerdem zu wesentlichen Änderungen an IFRS 7 (Financial Instruments: Disclosures), aufgrund derer die Angaben zu Finanzinstrumenten an die neuen Anforderungen angepasst wurden.

Die Erstanwendung des IFRS 9 wurde zum 1. Januar 2018 rückwirkend bilanziert, jedoch wurden die Vergleichszahlen des Vorjahres im Einklang mit IFRS 9 nicht angepasst. Die Erstanwendungseffekte waren somit erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Der pbb Konzern wendet im Einklang mit dem Wahlrecht gemäß IFRS 9.7.2.21 weiterhin die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in IAS 39 anstelle der Vorschriften in Kapitel 6 des IFRS 9 an.

In Summe ergab sich zum 1. Januar 2018 aus der IFRS 9-Erstanwendung eine Erhöhung des IFRS-Eigenkapitals um 126 Mio. € vor latenten Steuern und um 109 Mio. € nach latenten Steuern. Aus der Klassifizierung und Bewertung ergab sich ein positiver IFRS 9-Erstanwendungseffekt im Eigenkapital von 158 Mio. € vor latenten Steuern. Für finanzielle Verbindlichkeiten und Derivate ergeben sich für den pbb Konzern keine Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung und Bewertung nach IAS 39. Der IFRS 9-Erstanwendungseffekt aus der Bilanzierung von Wertminderungen im Eigenkapital belief sich auf - 32 Mio. € vor latenten Steuern.

Die konkrete Umsetzung des IFRS 9 durch den pbb Konzern und detailliertere Informationen zu den Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind in der Note „Finanzinstrumente“ dargestellt.

IFRS 15: Revenue from Contracts with Customers und Clarifications to IFRS 15 IFRS 15 regelt, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Der Änderungsstandard Clarification to IFRS 15 enthält zudem einige Klarstellungen und Vereinfachungen bezüglich des Übergangs auf den neuen Standard. Die Bilanzierungsvorschriften haben keine Auswirkungen auf die Vereinnahmung von Erträgen, die im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten des Regelungsbereichs von IFRS 9 entstehen. Umsatzerlöse sind nach IFRS 15 dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen daraus ziehen kann. Für die bestehenden Produkte und vertraglichen Vereinbarungen des pbb Konzerns haben sich der Realisationszeitpunkt und die Realisierungshöhe der Umsatzerlöse gegenüber den vorherigen Regelungen des IAS 18 Revenue nicht wesentlich geändert. Aus der modifizierten retrospektiven Anwendung von IFRS 15 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des pbb Konzerns.

IFRIC 22: Foreign Currency Transactions and Advance Considerations Die Interpretation enthält Anwendungshinweise zur Bestimmung des Wechselkurses, wenn bei Fremdwährungstransaktionen Vorauszahlungen erfolgen. Aus der Erstanwendung hatte der pbb Konzern keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 2: Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions Die Änderungen an IFRS 2 wurden als Antwort auf Zweifelsfragen hinsichtlich der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung veröffentlicht. Aus der Erstanwendung hatte der pbb Konzern keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 4: Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts Die Anpassungen betreffen die Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherer. Für den pbb Konzern ergaben sich keine Auswirkungen.

Amendments to IAS 40: Transfers of Investment Properties Die Änderungen dienen der Klarstellung der Vorschriften in Bezug auf Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Da der pbb Konzern in den Jahren 2017 und 2018 keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Bestand hatte, ergaben sich aus der Erstanwendung keine Auswirkungen.

Annual Improvements to IFRS Standards 2014 - 2016 Cycle Die jährlichen Verbesserungen beinhalteten mehrere kleinere Anpassungen von Standards, insbesondere IAS 1 und IAS 28, aus denen sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den pbb Konzern ergaben.

In europäisches Recht übernommene Standards, Interpretationen und Änderungen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind

Der pbb Konzern plant keine frühzeitige Anwendung von erst in späteren Geschäftsjahren verpflichtenden Standards, Interpretationen und Änderungen. Die folgenden Standards, Interpretationen und Änderungen waren zum Bilanzstichtag in europäisches Recht übernommen, sind jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden:

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Bezeichnung Veröffentlichung Erstanwendung Erwartete Auswirkungen
IFRS 16 Leases 13.1.2016 1.1.2019 Siehe Beschreibung
IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments 7.6.2017 1.1.2019 Siehe Beschreibung
Amendments to IFRS 9: Prepayment Features with Negative Compensation 12.10.2017 1.1.2019 Die Änderungen sollen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert auch für solche finanziellen Vermögenswerte mit vorzeitiger Rückzahlungsoption ermöglichen, bei denen eine Partei bei Kündigung eine angemessene Entschädigung erhält oder zahlt (angemessenes negatives Entgelt). Es wird voraussichtlich keine Auswirkungen geben, da der pbb Konzern keine für den Anwendungsbereich der Anpassung relevanten Verträge im Bestand hat.

IFRS 16 Leases Der neue Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen löst IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC 15 und SIC 27 ab. Nach den neuen Regelungen müssen Leasingnehmer künftig die meisten Leasingverhältnisse bilanziell erfassen. Davon ausgenommen sind durch Wahlrechte Leasingverträge mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten sowie geringwertige Vermögenswerte. Von diesen Wahlrechten wird der pbb Konzern Gebrauch machen. Die Bilanzierung durch den Leasinggeber bleibt weitgehend unverändert zu IAS 17. Weiterhin enthält der Standard Regelungen zu Sale-und-Leaseback-Transaktionen sowie Vorschriften zur Bilanzierung bei Modifikationen von Leasingverträgen und zu Neueinschätzungen ohne Vertragsänderung. Zudem wurden die Anhangangaben für Leasingnehmer und Leasinggeber gegenüber IAS 17 erweitert. IFRS 16 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. IFRS 16 kann wahlweise vollständig retrospektiv im Sinne des IAS 8 oder modifiziert retrospektiv auf Basis der im Standard definierten Übergangsregeln angewendet werden.

Der pbb Konzern wird IFRS 16 zum 1. Januar 2019 modifiziert retrospektiv anwenden. Die Vorjahresangaben für das Geschäftsjahr 2018 bleiben dabei unverändert. Die Verträge werden so erfasst, als würden sie am 1. Januar 2019 beginnen - mit identischen Werten für Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrechte-Vermögenswerten. Dadurch ergibt sich aus der Erstanwendung von IFRS 16 kein kumulierter Effekt in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019.

Bezüglich seiner Aktivitäten als Leasinggeber rechnet der pbb Konzern lediglich mit einer Erweiterung der Anhangangaben. Sale-and-Leaseback-Transaktionen hat der pbb Konzern bislang nicht getätigt und plant solche Transaktionen auch nicht zukünftig. Die größten Auswirkungen werden sich für den pbb Konzern in seiner Rolle als Leasingnehmer ergeben. Die Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten und die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten, die die Verpflichtung zur Leistung der Mietzahlungen darstellen, werden in Höhe des Barwerts der Leasingraten zu erfassen sein, wodurch sich die Bilanz verlängern wird. Relevant sind hierbei Leasingverträge für selbst genutzte Grundstücke und Objekte. Bei Optionen zur Verlängerung oder vorzeitigen Kündigung der Mietverhältnisse berücksichtigt der pbb Konzern das derzeit nach seiner Einschätzung wahrscheinlichste Szenario. Für die Bewertung der Leasingverbindlichkeit zinst der pbb Konzern die einbezogenen Leasingzahlungen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz ab. Das zu aktivierende Nutzungsrecht und die zu passivierenden Leasingverbindlichkeiten haben zum 1. Januar 2019 - dem Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 - einen Buchwert von 9 Mio. €. Dementsprechend wird sich die Bilanzsumme des pbb Konzerns zum 1. Januar 2019 um diesen Betrag erhöhen.

In der Folgeanwendung des Standards wird die Gesamtauswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung voraussichtlich in Relation zum Ergebnis vor und nach Steuern von untergeordneter Bedeutung sein. Es wird jedoch im Vergleich zum bisherigen Ausweis in geringfügigem Umfang Verschiebungen zwischen den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung geben, insbesondere eine Verringerung des Verwaltungsaufwands, eine Belastung des Ergebnisses aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte und eine geringfügige Belastung des Zinsergebnisses.

Der pbb Konzern hat im Jahr 2016 ein Projekt zur Umsetzung der neuen Anforderungen des IFRS 16 aufgesetzt. Die Software zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer wurde im Jahr 2018 in Betrieb genommen, sodass der pbb Konzern fristgerecht zum 1. Januar 2019 IFRS 16 anwenden kann.

IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments Durch die Interpretation soll insbesondere in steuerlich unsicheren Situationen eine klare und einheitliche Bilanzierung hinsichtlich der Erfassung und Bewertung von Steuerschulden und -ansprüchen erreicht werden. Es ist daher möglich, dass sich künftig für noch nicht bestandskräftig veranlagte Zeiträume Auswirkungen ergeben können.

Veröffentlichte, aber noch nicht in europäisches Recht übernommene Standards, Interpretationen und Änderungen

Die folgenden Standards, Interpretationen oder Änderungen sind zum Bilanzstichtag noch nicht in europäisches Recht übernommen worden:

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Bezeichnung Veröffentlichung Erstanwendung Erwartete Auswirkungen
Amendments to IAS 28: Long-term Interests in Associates and Joint Ventures 12.10.2017 1.1.2019 Die Änderungen von IAS 28 stellen klar, dass IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt. Der pbb Konzern bilanziert derartige Anteile im Einklang mit IFRS 9 bereits erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, so dass keine Auswirkungen erwartet werden.
Amendments to IAS 19: Plan Amendment, Curtailment or Settlement 7.2.2018 1.1.2019 Die Änderungen betreffen die Bilanzierung einer Anpassung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans. Derartige Änderungen von Versorgungsplänen sind im pbb Konzern eher ungewöhnlich. Für den pbb Konzern werden daher keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.
Annual Improvements to IFRS Standards 2015 - 2017 Cycle 12.12.2017 1.1.2019 Die Änderungen beinhalten aus Sicht des IASB weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den pbb Konzern erwartet.
Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards 29.3.2018 1.1.2020 Das angepasste Rahmenkonzept enthält überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden und neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Es werden keine Auswirkungen für den pbb Konzern erwartet.
Amendment to IFRS 3 Business Combinations 22.10.2018 1.1.2020 Die Änderungen dienen der Identifikation von Geschäftsbetrieben im Sinne des IFRS 3 im Gegensatz zu Gruppen von Vermögenswerten. Auswirkungen können sich für den pbb Konzern in Abhängigkeit von zukünftigen Erwerben ergeben.
Amendments to IAS 1 and IAS 8: Definition of Material 31.10.2018 1.1.2020 Das IASB hat die Definition des Begriffs „wesentlich“ geschärft und verschiedene Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst vereinheitlicht. Für den pbb Konzern werden sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.
IFRS 17 Insurance Contracts 18.3.2017 1.1.2022 IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge. Es werden derzeit keine wesentlichen Auswirkungen erwartet, da der pbb Konzern nicht als Versicherungsgeber fungiert.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ist in diesem Geschäftsbericht sowie im Internet auf der Seite der pbb (www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen.html) veröffentlicht.

Zusammengefasster Lagebericht

Der zusammengefasste Lagebericht erfüllt die Anforderungen des § 315 Abs. 1 und 2 HGB und des DRS 20. Er umfasst einen Bericht über die Grundlagen des Konzerns, einen Wirtschaftsbericht, einen Risiko- und Chancenbericht, einen Prognosebericht, Erläuterungen zum HGB-Jahresabschluss der pbb und Sonstige Angaben. Der Risiko- und Chancenbericht enthält Angaben, die nach IFRS 7 verpflichtend offenzulegen sind.

3 Stetigkeit

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wendet der pbb Konzern dem Rahmenkonzept der IFRS sowie dem IAS 1 und IAS 8 folgend stetig an.

Änderung der Ausweisstruktur der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz

Der pbb Konzern hat im Einklang mit IAS 8.14 die Struktur seines Ausweises und die Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sowie in den dazugehörigen Anhangangaben (Notes) ab dem Geschäftsjahr 2018 geändert. Dadurch wurde auch die Charakteristik der in den Positionen enthaltenen Geschäfte angepasst. Der Ausweis ist in der ersten Stufe nicht mehr an der vormals in Deutschland üblicheren produktbezogenen Logik angelehnt, sondern orientiert sich an der international üblicheren Darstellung nach Bewertungskategorien. In der zweiten Stufe des Bilanzausweises ist die Gliederung nach Produkten dargestellt.

Die neue Struktur ist weitgehend an die bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben des Financial Reportings (abgekürzt FinRep) angelehnt, einem Verfahren für einen vom Committee of European Banking Supervisors und anschließend der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Bericht zur standardisierten finanziellen Berichterstattung und -übermittlung für Finanz- und Kreditinstitutionen. Durch die Änderung erhöht der pbb Konzern die Transparenz seiner Berichterstattung, da die Anwendung unterschiedlicher Bewertungsgrundlagen für verschiedene Gruppen von Vermögenswerten im Einklang mit IAS 1.59 vermuten lässt, dass sie sich in ihrer Art und Funktion unterscheiden.

Im Folgenden sind die jeweiligen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz in der neuen Struktur erläutert. Darüber hinaus werden die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 und die Bilanz zum 31. Dezember 2017 von der alten zur neuen Struktur übergeleitet.

Die einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung beinhalten Folgendes:

 
Das „Zinsergebnis“ beinhaltet primär die laufenden Zinserträge und -aufwendungen, jedoch keine Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten oder der vorzeitigen Rücknahme von Verbindlichkeiten sowie keine Vorfälligkeitsentschädigungen. Zudem enthält die Position keine Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen mit Zinscharakter.

Das im Vergleich zum bisherigen Ausweis unveränderte „Provisionsergebnis“ zeigt die nicht abzugrenzenden Gebühren.

Das „Fair-Value-Bewertungsergebnis“ enthält die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Stand-alone-Derivate und der gemäß dem Zahlungsstromkriterium und dem Geschäftsmodellkriterium des IFRS 9 verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte.

Das „Realisationsergebnis“ enthält die Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten zum Beispiel im Rahmen von Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten, Rücknahmen von Verbindlichkeiten, Vorfälligkeitsentschädigungen oder Modifikationen mit Ausbuchung des bisherigen Finanzinstruments und Einbuchung des modifizierten Finanzinstruments.

Das im Vergleich zum bisherigen Ausweis unveränderte „Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen“ enthält Hedge-Ineffizienzen innerhalb der zulässigen Bandbreite.

Das „Sonstige betriebliche Ergebnis“ beinhaltet Teile des bisherigen sonstigen betrieblichen Ergebnisses wie beispielsweise Mieterträge, Effekte aus dem Abgang von nicht finanziellen Vermögenswerten und aus der Währungsumrechnung sowie Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen. Nicht mehr enthalten ist der Aufwand für Bankenabgaben.

Das „Risikovorsorgeergebnis“ enthält Zuführungen und Auflösungen der Risikovorsorge aller drei Stufen für alle nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Forderungen und auf Wertpapiere. Die Zuführungen und Auflösungen bei Forderungen wurden zuvor in der Position Kreditrisikovorsorge und bei Wertpapieren im Finanzanlageergebnis ausgewiesen.

Die "Verwaltungsaufwendungen“ sind weitgehend unverändert zum bisherigen Ausweis. Nicht mehr enthalten sind jedoch Ab- und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte, die in einer eigenen Zeile ausgewiesen werden.

In der Position „Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Aufwendungen“ werden hauptsächlich Aufwendungen für Bankenabgaben und Einlagensicherung ausgewiesen.

Das „Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte“ beinhaltet Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte.

Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung für den 1. Januar bis 31. Dezember 2017 von alter zu neuer Struktur

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Ausweis nach bisheriger Struktur
in Mio. €
Abschreibungen1) Portfoliobasierte Wertberichtigungen2) Bankenabgabe/ Einlagensicherung3)
Zinsüberschuss 435 - - -
Provisionsüberschuss 8 - - -
Handelsergebnis - 5 - - -
(bisher keine entsprechende Position) - - - -
Finanzanlageergebnis - 4 - 4 -
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen -1 - - -
Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen - 9 4 - 20
Kreditrisikovorsorge - 6 - - 4 -
Verwaltungsaufwand - 216 10 - 8
(bisher keine entsprechende Position) - - - - 28
(bisher keine entsprechende Position) - -14 - -
Saldo übrige Erträge/Aufwendungen 2 - - -
Ergebnis vor Steuern 204 - - -
Ertragsteuern - 22 - - -
Ergebnis nach Steuern 182 - - -
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Ausweis nach bisheriger Struktur
in Mio. €
Abgang von Finanzinstrumenten4) Rückstellungen mit Zinscharakter5) Anpassungen aufgrund von Rundungen Ausweis nach neuer Struktur
in Mio. €
Zinsüberschuss - 45 17 - 407 Zinsergebnis
Provisionsüberschuss - - - 8 Provisionsergebnis
Handelsergebnis - - - - 5 Fair-Value-Bewertungsergebnis
(bisher keine entsprechende Position) 45 - - 45 Realisationsergebnis
Finanzanlageergebnis - - - - (weggefallen)
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen - - - -1 Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen - -17 1 -1 Sonstiges betriebliches Ergebnis
Kreditrisikovorsorge - - - -10 Risikovorsorgeergebnis
Verwaltungsaufwand - - -1 -199 Verwaltungsaufwendungen
(bisher keine entsprechende Position) - - - - 28 Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben
(bisher keine entsprechende Position) - - - -14 Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte
Saldo übrige Erträge/Aufwendungen - - - 2 Restrukturierungsergebnis
Ergebnis vor Steuern - - - 204 Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern - - - - 22 Ertragsteuern
Ergebnis nach Steuern - - - 182 Ergebnis nach Steuern

1) Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte (vor allem Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) sowie Abschreibungen auf Rettungserwerbe werden nicht wie bisher in der Position ,Verwaltungsaufwand“ beziehungsweise „Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen“ ausgewiesen, sondern in der Position „Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte“.
2) Die portfoliobasierten Wertberichtigungen auf Wertpapiere werden nicht wie bisher in der Position „Finanzanlageergebnis“ ausgewiesen, sondern in der Position „Kreditrisikovorsorge“.
3) Aufwendungen für Bankenabgaben werden nicht mehr wie bisher in der Position „Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen“ ausgewiesen und Aufwendungen für die Einlagensicherung nicht mehr wie bisher in der Position „Verwaltungsaufwand“, sondern separat in der Position „Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben“.
4) Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Forderungen (Vorfälligkeitsentschädigungen, Verkaufsgewinne und -verluste, Auflösung nicht abgegrenzter Gebühren) und aus dem Abgang von Verbindlichkeiten werden nicht mehr in der Position „Zinsüberschuss“ ausgewiesen, sondern im „Realisationsergebnis“.
5) Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen mit Zinscharakter werden nicht mehr in der Position „Zinsüberschuss“ ausgewiesen, sondern in der Position „Sonstiges betriebliches Ergebnis“.

Die einzelnen Positionen der Aktivseite beinhalten Folgendes:

 
Die im Vergleich zum bisherigen Ausweis unveränderte Position „Barreserve“ enthält Guthaben bei Zentralnotenbanken.

Die Position „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ beinhaltet die positiven Marktwerte der Stand-alone-Derivate und finanziellen Vermögenswerte, die aufgrund des Zahlungsstromkriteriums oder des Geschäftsmodellkriteriums des IFRS 9 der Bewertungskategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ zugehören. Die Bestände waren bisher in den Positionen „Handelsaktiva“, „Forderungen“ und „Finanzanlagen“ ausgewiesen. In der zweiten Gliederungsebene werden „Positive Fair Values der freistehenden Derivate“, „Schuldverschreibungen“, „Forderungen an Kunden“ und „Sonstige erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Vermögenswerte“ gezeigt.

Die Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ besteht aus den finanziellen Vermögenswerten der Bewertungskategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“. Finanzielle Vermögenswerte dieser Bewertungskategorie werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Bestände waren bisher in der Position „Finanzanlagen (AfS)“ enthalten. In der zweiten Gliederungsebene werden „Schuldverschreibungen“, „Forderungen an Kreditinstitute“, „Forderungen an Kunden“ und „Sonstige erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte“ gezeigt. Die Position „Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten vor Wertberichtigungen“ enthält finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten“. Diese finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Bestände waren bisher in den Positionen „Forderungen“ und „Finanzanlagen“ enthalten. In der zweiten Gliederungsebene werden „Schuldverschreibungen“, „Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“ gezeigt. Der Abzugsposten „Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ enthält die Wertberichtigungen aller drei Stufen auf alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Wertberichtigungen können sich auf Forderungen und auf Wertpapiere beziehen. Wertberichtigungen auf Forderungen wurden bisher in der Position „Wertberichtigungen auf Forderungen“ gezeigt. Wertberichtigungen auf Wertpapiere wurden, direkt mit dem Buchwert des Wertpapiers verrechnet, in den Finanzanlagen ausgewiesen (31. Dezember 2017: 13 Mio. €).

Die im Vergleich zum bisherigen Ausweis unveränderte Position „Positive Fair Values der Sicherungsderivate“ besteht aus Derivaten mit positivem beizulegendem Zeitwert, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Micro Fair Value Hedges oder des Portfolio Hedges von Zinsänderungsrisiken verwendet werden.

Die im Vergleich zum bisherigen Ausweis unveränderte Position „Aktivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting“ enthält die beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der abgesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows der aktivischen Grundgeschäftsportfolios. Die Position „Sonstige Vermögenswerte“ beinhaltet sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte. Insbesondere sind hier im Vergleich zum bisherigen Ausweis nicht mehr die Sicherungsderivate enthalten.

Die Positionen „Sachanlagen“, „Immaterielle Vermögenswerte“ sowie „Tatsächliche Ertragsteueransprüche“ und „Latente Ertragsteueransprüche“ sind in Bezug auf ihre Zusammensetzung und ihren Charakter unverändert im Vergleich zum bisherigen Ausweis.

Die einzelnen Positionen der Passivseite beinhalten Folgendes:

Die Position „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ enthält Stand-alone-Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert. Die Position ist unverändert zur bisherigen Position „Handelspassiva“.

Die Position „Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten“ enthält finanzielle Verbindlichkeiten der Bewertungskategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten“. Die Bestände waren bisher in den Positionen „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ und „Nachrangkapital“ ausgewiesen und werden nun separat in der zweiten Gliederungsebene dargestellt. In der zweiten Gliederungsebene werden Namensschuldverschreibungen nunmehr in „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ und „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ unterteilt, anstatt unter den „Verbrieften Verbindlichkeiten“ ausgewiesen zu werden. Infolgedessen werden die „Inhaberschuldverschreibungen“ nun in einer separaten Position gezeigt. Zum 31. Dezember 2017 wurden Namensschuldverschreibungen in Höhe von 517 Mio. € (1. Januar 2017: 600 Mio. €) in die „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ und 17969 Mio. € (1. Januar 2017: 19.029 Mio. €) in die „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ umgegliedert.

Die Position „Negative Fair Values der Sicherungsderivate“ besteht aus Derivaten mit negativen beizulegenden Zeitwerten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen des Micro Fair Value Hedges oder des Portfolio Hedges von Zinsänderungsrisiken verwendet werden.

Die im Vergleich zum bisherigen Ausweis unveränderte Position „Passivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting“ enthält die beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der abgesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows der passivischen Grundgeschäftsportfolios.

Die Position „Rückstellungen“ ist in Bezug auf ihre Zusammensetzung und ihren Charakter nahezu unverändert im Vergleich zum bisherigen Ausweis. Sie enthält seit dem 1. Januar 2018 die Rückstellungen im Kreditgeschäft (1. Januar 2018: 2 Mio. €), die bis zum 31. Dezember 2017 unter den „Wertberichtigungen auf Forderungen“ ausgewiesen waren.

Die Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ beinhaltet sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten. Insbesondere sind hier im Vergleich zum bisherigen Ausweis die Sicherungsderivate nicht mehr enthalten.

Die Positionen „Tatsächliche Ertragsteuerverpflichtungen“ und „Latente Ertragsteuerverpflichtungen“ sind in Bezug auf ihre Zusammensetzung und ihren Charakter unverändert im Vergleich zum bisherigen Ausweis.

Die Zusammensetzung des „Eigenkapitals“ ist gegenüber der bisherigen Ausweisstruktur weitgehend unverändert. Das kumulierte sonstige Ergebnis setzt sich aus erfolgsneutral zu erfassenden Gewinnen und Verlusten aus Pensionszusagen, aus dem Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten zusammen.

Überleitung der Bilanz zum 31. Dezember 2017/1. Januar 2018 von alter zu neuer Struktur

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Ausweis nach bisheriger Struktur Buchwert IAS 39 31.12.2017
in Mio. €
Ausweis nach neuer Struktur Buchwert IAS 39 31.12.2017
in Mio. €
Barreserve 999 Barreserve 999
Handelsaktiva (HfT) 870 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Positive Fair Values der freistehenden Derivate 870
Forderungen an Kreditinstitute (LaR) 2.415 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten - Forderungen an Kreditinstitute 2.415
       
Forderungen an Kunden (LaR) 40.274 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten - Forderungen an Kunden 40.274
       
       
Wertberichtigungen auf Forderungen - 71 Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte - 84
Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting -1 Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting -1
Finanzanlagen (LaR) 8.240 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten - Schuldverschreibungen 8.253
       
       
Finanzanlagen (AfS) 2.385 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Schuldverschreibungen 2.385
       
       
Sachanlagen 6 Sachanlagen 6
Immaterielle Vermögenswerte 36 Immaterielle Vermögenswerte 36
Sonstige Aktiva 2.712 Sonstige Vermögenswerte 34
Davon: Positive Marktwerte der Sicherungsderivate 2.678 Positive Fair Values der Sicherungsderivate 2.678
Ertragsteueransprüche 129 Ertragsteueransprüche 129
Tatsächliche Steueransprüche 42 Tatsächliche Steueransprüche 42
Latente Steueransprüche 87 Latente Steueransprüche 87
Summe der Aktiva 57.994   57.994
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Ausweis nach bisheriger Struktur Ausweis nach neuer Struktur Buchwert IFRS 9 1.1.2018
in Mio. €
Neubewertung (IFRS 9- Erstanwendungseffekt)
in Mio. €
Barreserve Barreserve 999 -
Handelsaktiva (HfT) Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Positive Fair Values der freistehenden Derivate 870 -
Forderungen an Kreditinstitute (LaR) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten - Forderungen an Kreditinstitute 2.400 2
  Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Forderungen an Kreditinstitute 17  
Forderungen an Kunden (LaR) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten - Forderungen an Kunden 39.360 -3
  Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Forderungen an Kunden 430 62
  Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Forderungen an Kunden 529 -14
Wertberichtigungen auf Forderungen Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte -104 -22
Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting -1 -
Finanzanlagen (LaR) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten - Schuldverschreibungen 6.961 4
  Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Schuldverschreibungen 992 23
  Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Schuldverschreibungen 333 6
Finanzanlagen (AfS) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten - Schuldverschreibungen 1.706 68
  Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Schuldverschreibungen 743 -1
  Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Sonstige erfolgswirksame zum Fair Value bewertete Vermögenswerte 3 -
Sachanlagen Sachanlagen 6 -
Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte 36 -
Sonstige Aktiva Sonstige Vermögenswerte 34 -
Davon: Positive Marktwerte der Sicherungsderivate Positive Fair Values der Sicherungsderivate 2.678 -
Ertragsteueransprüche Ertragsteueransprüche 113 -
Tatsächliche Steueransprüche Tatsächliche Steueransprüche 42 -
Latente Steueransprüche Latente Steueransprüche 71 -16
Summe der Aktiva   58.105 109
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Ausweis nach bisheriger Struktur Buchwert IAS 39 31.12.2017
in Mio. €
Ausweis nach neuer Struktur Buchwert IAS 39 31.12.2017
in Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (fortgeführte Anschaffungskosten) 3.280 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.797
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (fortgeführte Anschaffungskosten) 8.275 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 26.244
Verbriefte Verbindlichkeiten (fortgeführte Anschaffungskosten) 38.362 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - Inhaberschuldverschreibungen 19.876
Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting - Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting -
Handelspassiva (HfT) 956 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten - Negative Fair Values der freistehenden Derivate 956
Rückstellungen 245 Rückstellungen 245
Sonstige Passiva 2.959 Sonstige Verbindlichkeiten 70
Darunter: Negative Marktwerte der Sicherungsderivate 2.889 Negative Fair Values der Sicherungsderivate 2.889
Ertragsteuerverpflichtungen 57 Ertragsteuerverpflichtungen 57
Tatsächliche Steuerverpflichtungen 57 Tatsächliche Steuerverpflichtungen 57
Nachrangkapital 1.002 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - Nachrangige Verbindlichkeiten 1.002
Verbindlichkeiten 55.136   55.136
Anteilseignern zuzurechnendes Eigenkapital 2.858   2.858
Gezeichnetes Kapital 380 Gezeichnetes Kapital 380
Kapitalrücklage 1.637 Kapitalrücklage 1.637
Gewinnrücklagen 731 Gewinnrücklagen 731
Konzerngewinn 182 Konzerngewinn 182
Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen und Neubewertungsrücklage - 72 Kumuliertes sonstiges Ergebnis - 72
Eigenkapital 2.858   2.858
Summe der Passiva 57.994   57.994
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Ausweis nach bisheriger Struktur Ausweis nach neuer Struktur Buchwert IFRS 9 1.1.2018
in Mio. €
Neubewertung (IFRS 9- Erstanwendungseffekt)
in Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (fortgeführte Anschaffungskosten) Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.797 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (fortgeführte Anschaffungskosten) Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 26.244 -
Verbriefte Verbindlichkeiten (fortgeführte Anschaffungskosten) Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - Inhaberschuldverschreibungen 19.876 -
Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting - -
Handelspassiva (HfT) Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten - Negative Fair Values der freistehenden Derivate 1.040 84
Rückstellungen Rückstellungen 247 -
Sonstige Passiva Sonstige Verbindlichkeiten 70 -
Darunter: Negative Marktwerte der Sicherungsderivate Negative Fair Values der Sicherungsderivate 2.805 - 84
Ertragsteuerverpflichtungen Ertragsteuerverpflichtungen 57 -
Tatsächliche Steuerverpflichtungen Tatsächliche Steuerverpflichtungen 57 -
Nachrangkapital Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - Nachrangige Verbindlichkeiten 1.002 -
Verbindlichkeiten   55.138 -
Anteilseignern zuzurechnendes Eigenkapital   2.967 109
Gezeichnetes Kapital Gezeichnetes Kapital 380 -
Kapitalrücklage Kapitalrücklage 1.637 -
Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen 722 - 9
Konzerngewinn Konzerngewinn 182 -
Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen und Neubewertungsrücklage Kumuliertes sonstiges Ergebnis 46 118
Eigenkapital   2.967 109
Summe der Passiva   58.105 109

Segmentberichterstattung

Basis für die Segmentberichterstattung ist die interne Unternehmenssteuerung. Der pbb Konzern hat zum 1. Januar 2018 die Struktur seiner internen Organisation auf eine Art und Weise geändert, die die Höhe des Ergebnisses vor Steuern und den Betrag des allokierten Eigenkapitals der berichtspflichtigen Segmente verändert. Die Änderungen betreffen die Allokation der im Zinsergebnis ausgewiesenen Kosten der Bevorratung von Liquidität, der im Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten ausgewiesenen Vorfälligkeitsentschädigungen sowie des Eigenkapitals auf die Geschäftssegmente und damit einhergehend auch der Erträge aus der Eigenmittelanlage enthalten im Zinsergebnis.

 
Das Zinsergebnis ermittelt sich, wie bisher auch, als vereinnahmter Kundenzinssatz abzüglich der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen fristenkongruenten Refinanzierungssätze. Die benötigten Inputparameter werden zum Zeitpunkt des Neugeschäftsabschlusses im Rahmen der Einzelgeschäftskalkulation bestimmt. Angepasst wurde die Allokation der Kosten für die Bevorratung von Liquidität auf die Geschäftssegmente, die nunmehr nur noch am Einzelgeschäft über den Transferpreismechanismus abgebildet werden und nicht mehr wie bisher auch kalkulatorisch auf Portfolioebene den Segmenten in Rechnung gestellt werden.

Die vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen werden am Einzelgeschäft den Segmenten zugeschlüsselt und nicht mehr wie bisher in Abhängigkeit von der Größe der Segmente zugeordnet. Das Eigenkapital wird proportional zur Verteilung des diversifizierten ökonomischen Kapitals unter der Prämisse der Geschäftsfortführung auf die Geschäftssegmente allokiert und berücksichtigt zudem auch die Auswirkungen der geänderten Risikoparameter aus der Harmonisierung der Risikomodelle. Als Ergebnis wird insbesondere dem Segment Real Estate Finance (REF) ein höherer Betrag an Eigenkapital zugewiesen. Vorher erfolgte die Allokation des Eigenkapitals proportional zur Verteilung des diversifizierten ökonomischen Kapitals im Gone-Concern-Ansatz in der Risikosteuerung.

Der pbb Konzern hat die Segmentierung der Erträge und Aufwendungen der Vorjahresvergleichsperiode und des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2017 im Einklang mit IFRS 8.29 angepasst. Aus den Umstellungen stieg das Ergebnis vor Steuern des Segments Real Estate Finance (REF) und das Ergebnis vor Steuern der Segmente Public Investment Finance (PIF) und Value Portfolio (VP) sank.

Abgesehen von den zuvor beschriebenen Änderungen wendet der pbb Konzern zum 31. Dezember 2018 die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 an.

4 Konsolidierung

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Anzahl Unternehmen/Einheiten1) Vollkonsolidierte (Tochter-)Unternehmen Nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen2)
Insgesamt Davon Zweckgesellschaften Insgesamt Davon Zweckgesellschaften
1.1.2017 9 3 1 -
Zugänge 1 - - -
Abgänge -5 -3 - -
Verschmelzungen/Anwachsungen -1 - - -
31.12.2017 4 - 1 -
1.1.2018 4 - 1 -
Zugänge 1 - - -
Abgänge - - -1 -
Verschmelzungen/Anwachsungen -1 - - -
31.12.2018 4 - - -
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Anzahl Unternehmen/Einheiten1) Assoziierte Unternehmen und Anteile an Unternehmen
Assoziierte Unternehmen Anteile an Unternehmen Insgesamt
1.1.2017 3 3 16
Zugänge - - 1
Abgänge - -1 - 6
Verschmelzungen/Anwachsungen - - -1
31.12.2017 3 2 10
1.1.2018 3 2 10
Zugänge - - 1
Abgänge -1 -1 -3
Verschmelzungen/Anwachsungen - - -1
31.12.2018 2 1 7

1) pbb, Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen.
2) Keine Vollkonsolidierung wegen Unwesentlichkeit.

Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen beherrscht wird. Beherrschung liegt vor, wenn die pbb die Entscheidungsmacht hat, relevante Tätigkeiten zu steuern, ein Anrecht auf die signifikanten Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen besitzt und ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen kann, die Höhe der signifikanten variablen Rückflüsse zu beeinflussen.

Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, beispielsweise wenn sich die Stimmrechte lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn das strukturierte Unternehmen beherrscht wird.

Zu Beginn des Jahres 2018 wurde die bislang wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidierte Immo Immobilien Management Beteiligungsgesellschaft mbH, München, an der die pbb 100% der Anteile hält, erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Die bislang konsolidierte IMMO Immobilien Management GmbH & Co. KG, München, ist im Mai 2018 auf die Immo Immobilien Management Beteiligungsgesellschaft mbH (seit Oktober 2018 in Liquidation) angewachsen. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des pbb Konzerns.

Darüber hinaus ergaben sich im Jahr 2018 keine Änderungen im Konsolidierungskreis des pbb Konzerns.

Konzerneinheitliche Bilanzierung

Die Einzelabschlüsse der konsolidierten in- und ausländischen Unternehmen gehen unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in den Konzernabschluss der pbb ein.

Konsolidierungsgrundsätze

Zum Erwerbszeitpunkt werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses verteilt, indem die identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens, die die Ansatzkriterien gemäß IFRS 3.10 erfüllen, zu ihren zu dem Zeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerten angesetzt werden. Jegliche Differenzen zwischen den Anschaffungskosten für den Unternehmenszusammenschluss und dem Anteil des Erwerbers an dem beizulegenden Nettozeitwert der auf diese Weise angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten werden gemäß IFRS 3.32- 36 als Geschäfts- oder Firmenwert oder als Überschuss des Anteils des Erwerbers an dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens über die Anschaffungskosten bilanziert. Übersteigt der Anteil an der Summe der beizulegenden Zeitwerte die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses, werden die identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sowie die Bemessung der Anschaffungskosten des Zusammenschlusses erneut beurteilt, und der nach der erneuten Beurteilung noch verbleibende Überschuss wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Geschäftsbeziehungen innerhalb des Konsolidierungskreises werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse aus konzerninternen Geschäften eliminiert.

Es bestehen keine wesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen oder gemeinsame Vereinbarungen beziehungsweise Gemeinschaftsunternehmen. Die aus Konzernsicht unwesentlichen Anteile werden nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at Fair Value Through Profit or Loss, FVPL) bilanziert.

5 Angaben zu Beteiligungen an Tochterunternehmen

Dieser Konzernabschluss enthält in der Note „Anteilsbesitz der pbb“ eine Anteilsbesitzliste. Dort werden die Tochterunternehmen und der sonstige Anteilsbesitz aufgeführt. Alle vollkonsolidierten Unternehmen haben als Geschäftsjahr grundsätzlich das Kalenderjahr. Bei der Immo Immobilien Management Beteiligungsgesellschaft in Liquidation handelt es sich um ein Rumpfgeschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2018. Zum 31. Dezember 2018 hat der pbb Konzern keine nicht konsolidierten Tochterunternehmen.

Wesentliche Beschränkungen hinsichtlich Nutzbarkeit von Vermögensgegenständen innerhalb des Konzerns

Gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen sowie Schutzrechte nicht beherrschender Anteile können den Konzern in seiner Fähigkeit beschränken, Zugang zu den Vermögenswerten zu erhalten und diese an oder von andere(n) Unternehmen ungehindert innerhalb des Konzerns zu transferieren und Schulden des Konzerns zu begleichen. Zum Stichtag bestanden keine für den Konzern wesentlichen Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Bei allen Unternehmen, die die pbb im Sinne der IFRS beherrscht, werden 100 % der Stimmrechte gehalten. Folglich existieren keine erheblichen Beschränkungen aufgrund von Schutzrechten zugunsten fremder Dritter.

6 Angaben zu Anteilen an assoziierten Unternehmen

Nach dem Abgang der WISUS Beteiligungs GmbH & Co. Zweite Vermietungs-KG, München, zu einem Verkaufspreis von weniger als 1 Mio. € und ohne Auswirkung auf die Ertragslage hielt der pbb Konzern Anteile an zwei assoziierten Unternehmen (31. Dezember 2017: drei). Diese Anteile werden aufgrund ihrer Unwesentlichkeit für den pbb Konzern nicht nach der At-Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen, sondern nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Die Summe der Beteiligungsbuchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen betrug 0 Mio. € (31. Dezember 2017: 0 Mio. €). Die Summe der Anteile des Konzerns am Gewinn oder Verlust der einzeln betrachtet unwesentlichen Beteiligungen an assoziierten Unternehmen betrug 1 Mio. € (2017: 1 Mio. €).

7 Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist gemäß IAS 32 ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Ansatz und Ausbuchung

Der pbb Konzern setzt einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit nur dann in seiner Bilanz an, wenn eine Konzerngesellschaft Vertragspartei des Finanzinstruments wird.

Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert. Agien und Disagien werden periodengerecht in die Position Zinsergebnis eingestellt. Das primäre Abgangskonzept des IFRS 9 sieht vor, einen finanziellen Vermögenswert auszubuchen, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen werden. Werden im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an dem übertragenen finanziellen Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken weder übertragen noch zurückbehalten und wird weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert ausgeübt, so hat das Unternehmen den Vermögenswert in Höhe des sogenannten anhaltenden Engagements zu aktivieren. Geschäftsvorfälle, die zu einer partiellen Ausbuchung aufgrund eines anhaltenden Engagements führen, liegen im pbb Konzern nicht vor.

Im Fall von echten Pensionsgeschäften und synthetischen Verbriefungen dürfen die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht werden, da die Abgangskriterien nach IFRS 9 nicht erfüllt sind.

Sicherheiten mit demselben Kontrahenten und den gleichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel ISDA-Rahmenabkommen) werden auf Nettobasis dargestellt. Demzufolge wird nur der saldierte Betrag ausgewiesen.

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet sowie bei finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzüglich oder abzüglich von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit zuzurechnen sind.

Die fortgeführten Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung.

Für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, basiert die Bewertung, falls vorhanden, auf Börsenkursen oder sonstigen Marktpreisen (Level 1). Liegt kein Preis von einem aktiven Markt vor, werden beobachtbare Marktpreise vergleichbarer Finanzinstrumente verwendet (Level 2). Sind keine Preise vergleichbarer Instrumente verfügbar, werden Bewertungsmodelle auf Basis von am Markt beobachtbaren Parametern verwendet. Falls auch dies nicht möglich ist, werden die Finanzinstrumente auf Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren Parametern bewertet (Level 3). Bei den verwendeten Bewertungsmodellen handelt es sich um Marktstandardmodelle, auf die in der Note „Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) der Finanzinstrumente“ im Zusammenhang mit den Produkten eingegangen wird.

Der beste Beleg für den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments ist beim erstmaligen Ansatz normalerweise der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert des gegebenen oder erhaltenen Entgelts. Stellt der pbb Konzern fest, dass der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz vom Transaktionspreis abweicht, wird das Finanzinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn dieser beizulegende Zeitwert durch einen in einem aktiven Markt notierten Preis für einen identischen Vermögenswert beziehungsweise eine identische Verbindlichkeit belegt wird (Level 1) oder auf einer Bewertungstechnik basiert, die nur Daten aus beobachtbaren Märkten verwendet (Level 2). Der pbb Konzern erfasst in diesen Fällen die Differenz als Gewinn oder Verlust. In allen anderen Fällen ist die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis (sogenannter Day one Profit) abzugrenzen. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 bestanden keine wesentlichen Day one Profits.

Die Klassifizierung und Folgebewertung von Finanzinstrumenten hat sich nach IFRS 9 grundlegend im Vergleich zum IAS 39 geändert. Die bisher nach IAS 39 gültigen Bewertungskategorien Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at Fair Value Through Profit or Loss) - bestehend aus Held for Trading (HfT) und designated at Fair Value through Profit or Loss (dFVTPL) -, bis zur Endfälligkeit zu halten (Held to Maturity, HtM), Kredite und Forderungen (Loans and Receivables, LaR) sowie zur Veräußerung verfügbar (Available for Sale, AfS) wurden im IFRS 9 durch die folgenden Bewertungskategorien ersetzt:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at Fair Value Through Profit or Loss, FVPL)

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (at Fair Value Through Other Comprehensive Income, FVOCI)

Zu fortgeführten Anschaffungskosten (at Amortised Cost, AC)

Die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte (Geschäftsmodellkriterium) und von den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte (Zahlungsstromkriterium) beim erstmaligen Ansatz.

Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) zu bewerten, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten.

Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein finanzieller Vermögenswert ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht; und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wird, ist erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) zu bewerten. Allerdings kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz bestimmter Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die ansonsten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unwiderruflich die Wahl treffen, im Rahmen der Folgebewertung die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Eigenkapitalinstrumente hat der pbb Konzern nur in unwesentlichem Umfang im Bestand. Diese werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Im ersten Schritt erfolgt die Kategorisierung auf Basis des Geschäftsmodellkriteriums. Die Festlegung des Geschäftsmodells eines Unternehmens erfolgt auf einer Ebene, die widerspiegelt, wie Gruppen von finanziellen Vermögenswerten gemeinsam gesteuert werden, um ein bestimmtes Geschäftsziel zu erreichen. Die Klassifizierung ist nicht auf Ebene des einzelnen Instruments vorzunehmen, sondern auf einer höheren Aggregationsebene. Dazu sind zum Zeitpunkt der Beurteilung alle verfügbaren relevanten Hinweise in Betracht zu ziehen. Solche relevanten Hinweise schließen unter anderem ein:

wie die Ergebnisse des Geschäftsmodells und der nach diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen Vermögenswerte ausgewertet und dem Management in Schlüsselpositionen des Unternehmens berichtet werden;

die Risiken, die sich auf die Ergebnisse des Geschäftsmodells (und der nach diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken, und insbesondere die Art und Weise, wie diese Risiken gesteuert werden;

wie die Manager vergütet werden (zum Beispiel ob die Vergütung auf dem beizulegenden Zeitwert der gesteuerten Vermögenswerte oder auf den vereinnahmten vertraglichen Zahlungsströmen basiert);

die erwartete Häufigkeit, den Wert und den Zeitpunkt von Verkäufen in vorherigen Perioden, die Gründe für diese Verkäufe und die Erwartungen in Bezug auf zukünftige Verkaufsaktivitäten.

Der pbb Konzern aggregiert seine finanziellen Vermögenswerte zur Festlegung des Geschäftsmodellkriteriums grundsätzlich auf die Segmentebene. Allerdings bilden im Segment Real Estate Finance (REF) und Public Investment Finance (PIF) die zu syndizierenden Geschäfte Sonderportfolien. Zudem ist das Segment Value Portfolio (VP) in ein Portfolio mit Halteabsicht und ein Portfolio mit Halte- und Verkaufsabsicht unterteilt. Darüber hinaus beinhaltet Consolidation & Adjustments (C&A) neben Portfolios mit Halteabsicht das Liquiditätsportfolio, für das eine Halte- und Verkaufsabsicht besteht.

Im Einklang mit IFRS 9 B4.1.3A kann das Geschäftsmodell selbst dann das Halten von Vermögenswerten zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme sein, wenn das Unternehmen finanzielle Vermögenswerte in bestimmten Situationen verkauft. Derartige Ausnahmen können durch ein gestiegenes Ausfallsrisiko des finanziellen Vermögenswerts bedingt sein, was der pbb Konzern unter anderem am Loan-to-Value der Finanzierung oder einem Wechsel in das Non-Investment Grade misst. Weitere Ausnahmen sind Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten mit einer kurzen Restlaufzeit, sofern die erzielbaren Einnahmen die verbleibenden Zahlungsströme approximieren. Zudem sind Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten mit dem Geschäftsmodell Halten von Vermögenswerten zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme vereinbar, wenn die Verkäufe selten (auch wenn von signifikantem Wert) sind oder wenn sie sowohl einzeln als auch insgesamt von nicht signifikantem Wert sind (auch wenn häufig). Zur Bestimmung der Signifikanz setzt der pbb Konzern unter anderem das Volumen der verkauften Bestände ins Verhältnis zum Gesamtvolumen des Portfolios, dem die Vermögenswerte angehörten.

Der pbb Konzern muss finanzielle Vermögenswerte reklassifizieren, wenn das Geschäftsmodell für die Steuerung dieser finanziellen Vermögenswerte geändert wird. Änderungen dieser Art, die erwartungsgemäß nach IFRS 9 nur sehr selten auftreten sollten, werden vom leitenden Management infolge von externen oder internen signifikanten und extern nachweisbaren Änderungen festgelegt. Beispiele können Änderungen des Geschäftsmodells im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen oder der Einstellung von Geschäft sein. Im Jahr 2018 gab es keine Reklassifzierungen von finanziellen Vermögenswerten.

Als zweiten Schritt der Kategorisierung hat ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert auf der Grundlage der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme zu klassifizieren (Zahlungsstromkriterium). Hierzu ist zu bestimmen, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dabei entspricht der Kapitalbetrag dem beizulegenden Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts beim erstmaligen Ansatz. Zinsen umfassen das Entgelt für den Zeitwert des Geldes, für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, für andere grundlegende Kreditrisiken (beispielsweise Liquiditätsrisiko) und Kosten des Kreditgeschäfts sowie eine Gewinnmarge. Bei der Beurteilung der vertraglichen Zahlungsströme berücksichtigt der pbb Konzern auch in ein Grundgeschäft eingebettete Derivate. Sollte beispielsweise eine Hebelwirkung die Variabilität der vertraglichen Zahlungsströme verstärken, wäre das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt. Zudem ist bei Finanzierungen von strukturierten Einheiten ohne Rückgriffsrechte (Non-Recourse) auf bestimmte Vermögenswerte des Schuldners oder Zahlungen aus diesen Vermögenswerten zu beurteilen, ob der pbb Konzern primär ein Kreditausfall- oder ein Investitionsrisiko hat. Sollte primär ein Investitionsrisiko und nicht primär Kreditausfallrisiko bestehen, ist das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt. Der pbb Konzern beurteilt diese Abgrenzung am Loan to Value zum Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts.

Ein Unternehmen kann einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designieren, wenn dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz, die entstehen, wenn die Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von daraus resultierenden Gewinnen und Verlusten auf unterschiedlicher Grundlage erfolgt, beseitigt oder signifikant verringert werden (sogenannte Fair Value Option). Der pbb Konzern nutzt die Fair Value Option für finanzielle Vermögenswerte nicht.

Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, es sei denn, sie werden zu Handelszwecken gehalten oder freiwillig zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 keine zusammengesetzten Finanzinstrumente mit mehreren eingebetteten Derivaten emittiert.

Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten designierten Verbindlichkeiten (Fair Value Option) sind Wertänderungen, die auf die Veränderung des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, erfolgsneutral im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) und die übrigen Änderungen erfolgswirksam zu erfassen. Der pbb Konzern hat keine nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Fair Value bewertet werden, und nutzt die Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten nicht. Derivate sind nach IFRS 9 wie bisher erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten, es sei denn, sie werden als Sicherungsinstrumente im Rahmen des Cashflow Hedge Accountings genutzt.

Im Rahmen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) ergibt sich eine Clearingpflicht für standardisierte Over-The-Counter (OTC)-Derivate. Eurex Clearing ist hierzu die von der pbb genutzte zentrale Clearingstelle für Derivate. Für Eurex-cleared-Geschäfte wird ein bilanzielles Netting angewandt. Das bilanzielle Netting wird pro Währung durchgeführt und beinhaltet neben den DerivateBuchwerten auch die in diesem Zusammenhang von Eurex Clearing ermittelten und erhobenen beziehungsweise gutgeschriebenen Margen. Die Nettobeträge werden unter den Positionen „Positive Fair Values der Sicherungsderivate“ und „Negative Fair Values der Sicherungsderivate“ ausgewiesen.

Im Einvernehmen mit dem Kunden kann es im Bestandsgeschäft dazu kommen, dass der pbb Konzern vertragliche Zahlungsströme eines Finanzinstruments neu verhandelt oder anderweitig abändert. Derartige Anpassungen eines bestehenden Vertragsverhältnisses während der Vertragslaufzeit werden als Modifikation bezeichnet. Modifikationen können marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder bonitätsbedingt zur Verhinderung von größeren Kreditausfällen durchgeführt werden. Bei Modifikationen ist zu prüfen, ob sie signifikant oder nicht signifikant sind.

Signifikante Modifikationen sind so umfassend, dass es sich faktisch um ein neues Finanzinstrument handelt. Die Modifikation kann aus qualitativen (zum Beispiel Wechsel des Schuldners oder der Währung) oder aus quantitativen Gründen signifikant sein. Bei einer signifikanten Modifikation ist das bisherige Finanzinstrument auszubuchen und modifiziert als neues Finanzinstrument einzubuchen. Der erfolgswirksame Effekt aus der Ausbuchung des bisherigen Finanzinstruments wird im Realisationsergebnis ausgewiesen. Im Jahr 2018 hat der pbb Konzern keine signifikanten Modifikationen durchgeführt.

Bei nicht signifikanten Modifikationen sind die vereinbarten Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme zu diskontieren und die Differenz zwischen dem so ermittelten Barwert der modifizierten vertraglichen Zahlungen und dem Buchwert (Barwert der vertraglichen Zahlungen vor Modifikation) erfolgswirksam zu vereinnahmen. Im Jahr 2018 ergaben sich keine wesentlichen Effekte aus nicht signifikanten Modifikationen.

Ausfallgefährdete Forderungen werden - sofern eine positive Fortführungsprognose des jeweiligen Kreditengagements gegeben ist - bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Kreditnehmers vom pbb Konzern restrukturiert. Dies geschieht durch eine Änderung der zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse beziehungsweise Nebenabreden mittels einseitiger oder gegenseitiger Willenserklärung(en). Restrukturierungsvereinbarungen sollen die Chancen für den pbb Konzern erhöhen, die ausstehenden Forderungen zu realisieren beziehungsweise zumindest das Ausfallrisiko des Engagements zu reduzieren. Sie beinhalten üblicherweise unter anderem Stillhaltevereinbarungen, Laufzeitverlängerungen, geänderte Zinszahlungs-/Tilgungstermine, Zins-/Tilgungsreduzierungen oder auch das Aussetzen von vertraglichen Vereinbarungen (zum Beispiel Financial Covenants), damit der Kreditnehmer seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllen kann. Die Steuerung des Adressrisikos von restrukturierten Darlehen erfolgt durch die Credit-Risk-Management-Einheiten des Konzerns. Eine Darstellung der Risikomessung und Steuerungsmethodik ist im Risiko- und Chancenbericht im Kapitel „Adressrisiko“ enthalten. Details sind in der Note „Restrukturierte Forderungen“ dargestellt.

Gemäß IFRS 9 sind die nicht derivativen Finanzinstrumente des pbb Konzerns wie folgt aggregiert, klassifiziert und bewertet:

Segment Real Estate Finance (REF): Nicht derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (Geschäftsmodell: Zielsetzung besteht darin, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten). Ausnahmen sind:

Finanzielle Vermögenswerte oder Teile von finanziellen Vermögenswerten, für die eine Syndizierungsabsicht besteht (Geschäftsmodell: Zielsetzung besteht weder darin, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme oder in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte). Diese sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht das Zahlungsstromkriterium erfüllen und daher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind.

Segment Public Investment Finance (PIF): Nicht derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (Geschäftsmodell: Zielsetzung besteht darin, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten). Ausnahmen sind finanzielle Vermögenswerte oder Teile von finanziellen Vermögenswerten, für die eine Syndizierungsabsicht besteht (Geschäftsmodell: Zielsetzung besteht weder darin, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme oder in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte). Diese sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.

Segment Value Portfolio (VP): Nicht derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (Geschäftsmodell: Zielsetzung besteht darin, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten). Ausnahmen sind:

Finanzielle Vermögenswerte oder Teile von finanziellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Diese sind erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht das Zahlungsstromkriterium erfüllen und daher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind.

Portfolios in Consolidation & Adjustments (C&A): Nicht derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (Geschäftsmodell: Zielsetzung besteht darin, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten). Ausnahmen sind:

Finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Diese finanziellen Vermögenswerte des Liquiditätsportfolios sind erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht das Zahlungsstromkriterium erfüllen und daher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind.

Im Rahmen der IFRS 9-Erstanwendung waren am 1. Januar 2018 als Folge der geänderten Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten einige Forderungen und Wertpapiere des pbb Konzerns anders zu bilanzieren als nach den bisherigen Regelungen des IAS 39:

22 Geschäfte, die nach IAS 39 der Bewertungskategorie Loans and Receivables angehörten und daher zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet waren, erfüllen nicht das Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 und waren somit nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.

Für Teile von fünf Geschäften lag zum 1. Januar 2018 eine Syndizierungsabsicht vor. Diese Teile wurden aufgrund des Geschäftsmodellkriteriums erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Sechs Geschäfte, die nach IAS 39 der Bewertungskategorie Available for Sale angehörten und daher erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren waren, sind nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren.

55 Geschäfte, die nach IAS 39 der Bewertungskategorie Loans and Receivables angehörten und daher zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet waren, sind nach IFRS 9 aufgrund des Geschäftsmodells des zugrunde liegenden Portfolios erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.

27 Geschäfte wurden im Jahr 2008 von der Bewertungskategorie Available for Sale in die Bewertungskategorie Loans and Receivables umgegliedert. Die noch bestehende AfS-Rücklage dieser Geschäfte, die nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, war nach IFRS 9 aufzulösen.

Anteile an Investmentfonds und an nicht konsolidierten beziehungsweise nicht at Equity bewerteten Unternehmen, die nach IAS 39 der Bewertungskategorie Available for Sale angehörten, wurden in die IFRS 9-Bewertungskategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert umgegliedert.

Die vertraglichen Zahlungsströme von drei Geschäften wurden in der Vergangenheit modifiziert, sodass der Buchwert nach IFRS 9 anzupassen war.

Bei allen übrigen finanziellen Vermögenswerten ergab sich keine Änderung in der Bewertung gegenüber der Bilanzierung nach IAS 39.

Die für die Vergleichszahlen 2017 noch relevanten Regelungen des IAS 39 sahen vor, alle Finanzinstrumente in die dort definierten Kategorien einzustufen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit von der Kategorisierung zu bewerten:

Held for Trading (HfT): HfT-Finanzinstrumente wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts wurden erfolgswirksam erfasst. Nicht derivative Handelsinstrumente hatte der pbb Konzern nicht im Bestand. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wurde als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn dieser/diese

hauptsächlich mit der Absicht erworben oder eingegangen wurde, das Finanzinstrument kurzfristig zu verkaufen oder zurückzukaufen,

Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam gemanagter Finanzinstrumente war, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnmitnahmen bestanden, oder

ein Derivat war (mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv waren).

Designated at Fair Value Through Profit or Loss (dFVTPL): Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten konnten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende/-r finanzieller Vermögenswert beziehungsweise finanzielle Verbindlichkeit eingestuft werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren. Im Geschäftsjahr 2017 hatte der pbb Konzern keine Vermögenswerte und keine Verbindlichkeiten in der Kategorie dFVTPL.

Held to Maturity (HtM): Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen waren nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit halten wollte und konnte. HtM-Finanzinvestitionen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der pbb Konzern hatte im Geschäftsjahr 2017 keine HtM-Bestände.

Loans and Receivables (LaR): Kredite und Forderungen waren nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert waren. Die Kredite und Forderungen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Available for Sale (AfS): Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte waren solche nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert waren und nicht als Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, eingestuft waren. Der pbb Konzern kategorisierte im Geschäftsjahr 2017 keine Kredite und Forderungen in die Kategorie AfS, sondern nur Wertpapiere. AfS-Vermögenswerte wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts wurden erfolgsneutral in einer gesonderten Position des Eigenkapitals erfasst (AfS-Rücklage), bis der Vermögenswert verkauft, eingezogen oder anderweitig abgegangen wurde oder eine Wertminderung für den finanziellen Vermögenswert gemäß IAS 39.58 ff. festgestellt wurde, sodass zu diesem Zeitpunkt der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulative Gewinn oder Verlust erfolgswirksam wurde.

Bilanzierung von Wertminderungen

Die im Vergleich zum IAS 39 grundlegend geänderten Regelungen zur Wertminderung unter IFRS 9 sind relevant für „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ oder „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie für außerbilanzielle Verpflichtungen, wie Kreditzusagen und Finanzgarantien. Die Regelungen sind nicht für Eigenkapitalinstrumente heranzuziehen. Für finanzielle Vermögenswerte, deren Folgebewertung erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfolgt, ist eine Wertberichtigung im beizulegenden Zeitwert impliziert. Das maximale Ausfallrisiko ist bei derivativen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten im Nominalwert und bei nicht derivativen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten im Buchwert widergespiegelt. Während das Wertberichtigungsmodell des IAS 39 eine Erfassung von Kreditausfällen erst bei Eintritt eines auslösenden Ereignisses vorsah, beinhaltet IFRS 9 ein Modell, bei dem Wertberichtigungen für Kreditausfälle bereits bei Erstansatz des finanziellen Vermögenswerts (oder dem Zeitpunkt, an dem der pbb Konzern Vertragspartner der Kreditzusage oder der Finanzgarantie wird) auf Basis der zu diesem Zeitpunkt erwarteten Kreditausfälle gebildet werden. Gemäß IFRS 9 handelt es sich um einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, für dessen Ermittlung verschiedene Zustände und Szenarien zu berücksichtigen sind. IFRS 9 stellt klar, dass es sich um einen wahrscheinlichkeitsgewichteten Mittelwert und nicht um den wahrscheinlichsten Betrag handelt.

Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft bei Erstansatz basiert auf den erwarteten Kreditausfällen innerhalb der nächsten zwölf Monate (sogenannte Stufe 1). Der erwartete Zwölf-Monats-Kreditverlust ist der Teil der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallereignissen entspricht, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos des finanziellen Vermögenswerts in der Folgebewertung (Stufe 2) oder bei einer Bonitätsbeeinträchtigung (Stufe 3) muss die Risikovorsorge die zu erwartenden Kreditausfälle über die gesamte Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts (Lifetime Expected Credit Loss) widerspiegeln. Der pbb Konzern wendet bei Forderungen aus Leasingverhältnissen nicht den vereinfachten Ansatz an, sondern unterteilt auch hierbei in die Wertberichtigungsstufen 1 und 2.

Unter IFRS 9 wird die gleiche Ausfalldefinition wie für regulatorische Zwecke verwendet. Dabei wird von einem Ausfall ausgegangen, falls

 

es unwahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommt, oder

 

- der Kreditnehmer mehr als 90 Tage mit wesentlichen Rückständen überfällig ist.

Der pbb Konzern ermittelt die erwarteten Kreditverluste auf individueller Basis.

Für die Zuordnung zu den drei Wertberichtigungsstufen des IFRS 9 hat der pbb Konzern Prüfkriterien entwickelt, die sehr eng verknüpft sind mit den im pbb Konzern eingesetzten Methoden und Instrumenten der Bonitäts- und Risikoüberwachung. Die Praxis des Kreditrisikomanagements führt außerdem zu einer Intensivierung der Überwachung mit steigender Wertberichtigungsstufe. Jeder nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswert ist bei Erstansatz der Stufe 1 zuzuordnen, sofern seine finanzielle Bonität nicht beeinträchtigt ist. Ein finanzieller Vermögenswert wechselt in die Stufe 2, wenn sich dessen Kreditrisiko zwar signifikant erhöht, er jedoch keine beeinträchtigte Bonität hat. Dies ist der Fall, wenn

als widerlegbare Vermutung ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vorliegt oder

der finanzielle Vermögenswert nicht Investment Grade ist und die Mehrjahresausfallwahrscheinlichkeit am Bilanzstichtag um mindestens den Faktor 2,5 über der Mehrjahresausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des Erstansatzes des finanziellen Vermögenswerts liegt.

Das Kriterium des 30-tägigen Zahlungsverzugs kann zum Beispiel bei sogenannten technischen Überfälligkeiten widerlegt werden, unter anderem wenn der Kreditnehmer den geschuldeten Betrag auf ein falsches Konto überweist und dieses kurzfristig korrigiert.

Kontrahenten von Forderungen und Wertpapieren, deren Bonität sich zwar gegenüber dem Zeitpunkt des Erstansatzes verschlechtert hat, die aber noch über eine Investment-Grade-Ratingstufe verfügen und bei denen kein 30-Tage-Zahlungsverzug vorliegt, werden bei der Zuordnung der Wertberichtigungsstufen als sehr risikoarm eingestuft.

Wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts mit einem vormals signifikant erhöhten Kreditrisiko zum Bilanzstichtag nicht mehr signifikant gegenüber dem Zeitpunkt des Erstansatzes erhöht ist, wechselt der finanzielle Vermögenswert zurück in die Stufe 1.

Die Kriterien für einen Wechsel von der Stufe 2 in die Stufe 3 unterscheiden sich nicht wesentlich von den objektiven Hinweisen nach IAS 39, die zur Bildung einer Einzelwertberichtigung führten. Ein Wechsel in die Stufe 3 ist notwendig, wenn der finanzielle Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität aufweist. Die Bonität eines finanziellen Vermögenswerts ist beeinträchtigt, wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme dieses finanziellen Vermögenswerts eingetreten sind. Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind unter anderem beobachtbare Daten zu den folgenden Ereignissen:

signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers;

ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen;

Zugeständnisse, die der pbb Konzern dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, andernfalls aber nicht in Betracht ziehen würde;

wenn es wahrscheinlich wird, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht;

das durch finanzielle Schwierigkeiten bedingte Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert; oder

der Kauf oder die Ausreichung eines finanziellen Vermögenswerts mit einem hohen Disagio, das die eingetretenen Kreditverluste widerspiegelt.

Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (Purchased or Originated Credit Impaired, POCI) sind zum Abschlussstichtag nur die kumulierten Änderungen der seit dem erstmaligen Ansatz über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertberichtigung zu erfassen. Für derartige finanzielle Vermögenswerte werden die erwarteten Kreditverluste unter Anwendung des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes, der beim erstmaligen Ansatz festgelegt wurde, abgezinst. Ab dem erstmaligen Ansatz wird der bonitätsangepasste Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten angewendet. Die Vereinnahmung des Zinsertrags ist auf diese Weise über die komplette Laufzeit des Vermögenswerts zu ermitteln, auch für den Fall der Gesundung des Kreditnehmers. Der Zinsertrag ist dem POCI-Vermögenswert zuzuschreiben, erhaltene Zahlungen sind analog einer Tilgung zu erfassen. Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2018 und zum 1. Januar 2018 keine finanziellen Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität.

Für die Ermittlung der Höhe des erwarteten Kreditverlusts wendet die pbb grundsätzlich ein modellbasiertes Verfahren an. Für die Wertberichtigungen der Stufe 1 und 2 werden als Grundlage die regulatorischen Risikoparameter (Ausfallwahrscheinlichkeit/Probability of Default [PD], Ausfallverlustquote/Loss Given Default [LGD]) sowie Vertragsinformationen, wie zum Beispiel die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme, der Finanzinstrumente verwendet. Aus dem Vergleich der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme und den zu erwartenden Zahlungsströmen ergibt sich unter anderem das Exposuremaß, mit dem die zuvor genannten Risikoparameter bei der Ermittlung der erwarteten Verluste verknüpft werden. In den erwarteten Zahlungsströmen sind außerdem Erwartungen über vorzeitige Tilgungen (sogenannte Prepaymentraten), erwartete Verlängerungen von Krediten (sogenannte Prolongationsraten) und erwartete Ziehungen von bisher noch nicht gezogenen Linienanteilen (sogenannter Credit Conversion Factor, CCF) berücksichtigt. Der Risikoparameter PD wird Kreditnehmer-individuell mithilfe kundenspezifischer Ratingverfahren ermittelt. Zu den Inputfaktoren dieser Ratingverfahren zählen mehrere kundenspezifische Risikofaktoren wie zum Beispiel Verschuldungsgrad, Rendite-Kennziffern und ähnliche quantitative Kennzahlen. Der Risikoparameter LGD wird mithilfe spezifischer LGD-Modelle ermittelt, in denen insbesondere die erwartete Erlösquote bei der Verwertung von Sicherheiten oder sonstigen Vermögensteilen, das transaktionsspezifische Verhältnis zwischen aktuellem Sicherheitenwert und aktuellem Buchwert der Forderung sowie die erwartete Dauer bis zum Erlöseingang als wesentliche Inputfaktoren eingehen. Diese PD-Ratingverfahren und LGD-Modelle sind zugleich die Verfahren, die im Kreditrisikomanagement im pbb Konzern standardmäßig zur Risikobewertung und Risikosteuerung herangezogen werden. Die regulatorischen Risikoparameter werden geeignet transformiert, sodass diese die Anforderungen des IFRS 9 erfüllen. Hierzu zählen unter anderem das Herausrechnen von konservativen Anpassungen, die für regulatorische Zwecke vorgenommen wurden, der Einbezug von makroökonomischen Faktoren zum Zwecke der sogenannten Point-in-Time-Transformation und der Wechsel vom regulatorischen Diskontierungszins auf den von IFRS 9 geforderten Effektivzins. Insbesondere wird mit diesen Transformationen sichergestellt, dass die Risikoparameter erwartungstreu sind. Für die Ermittlung der Mehrjahresausfallwahrscheinlichkeiten werden historische Daten über die Ratingmigration zusammen mit Prognosen über die makroökonomische Entwicklung (zum Beispiel das Wirtschaftswachstum pro Land und - bei Immobilienfinanzierungen - die Entwicklung von Sicherheitenmarktwerten, differenziert nach Objekttypen und Regionen) verwendet. Hierbei werden die je nach Kundentyp passenden Informationen herangezogen. Bei der Prognose von relevanten Indikatoren wie beispielsweise der Marktwertentwicklung oder dem Wirtschaftswachstum stützt sich der pbb Konzern sowohl auf interne Analysen als auch auf extern verfügbare Daten. Mögliche Nichtlinearitätseffekte werden bei der Ermittlung der Höhe des erwarteten Kreditverlusts berücksichtigt. Der Zinsertrag wird unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert, also den Buchwert vor Risikovorsorge, des finanziellen Vermögenswerts ermittelt.

Bei der Ermittlung von Point-in-Time-Ausfallwahrscheinlichkeiten werden beispielsweise Prognosen für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Internationalen Währungsfonds (IWF) verwendet. Für Geschäfte der Wertberichtigungsstufe 1 wird lediglich auf das BIP für das Jahr 2019 zurückgegriffen. Bei Geschäften der Wertberichtigungsstufe 2 werden die IWF-Prognosen bis zum Jahr 2023 verwendet. Ab dem Jahr 2024 wird eine Konvergenz zum langfristigen BIP-Durchschnitt modelliert.

Der erwartete Kreditverlust der Wertberichtigungsstufe 3 wird auf Basis von individuellen Zahlungsströmen in mehreren wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien ermittelt. Die Risikovorsorge entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Letzterer wird anhand des ursprünglichen Effektivzinssatzes errechnet. Die erwarteten künftigen Zahlungsströme berücksichtigen die Verwertbarkeit der gestellten Sicherheiten wie zum Beispiel Grundschulden/Hypotheken. Der Zinsertrag wird unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts ermittelt.

Ein finanzieller Vermögenswert ist gegebenenfalls unter Inanspruchnahme einer bereits gebildeten Wertberichtigung abzuschreiben, sofern nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr gegeben ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn im Zuge einer Sicherheitenverwertung absehbar ist, dass eine Restforderung verbleibt und vom Schuldner keine weiteren Beiträge zu erwarten sind (zum Beispiel wegen Insolvenz/Vermögenslosigkeit). In begründeten Einzelfällen wird bei den abgeschriebenen Forderungen versucht, mittels Vollstreckungsmaßnahmen die Restforderung ganz oder zumindest teilweise einzutreiben.

Gemäß den für die Vergleichszahlen 2017 noch relevanten Regelungen des IAS 39 war für alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet wurden, regelmäßig zu untersuchen, ob objektive Hinweise für eine Wertminderung vorlagen. Die Kriterien zur Feststellung eines solchen objektiven Hinweises waren insbesondere:

erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers

überfällige vertragliche Zins- oder Tilgungszahlungen oder andere Vertragsbrüche

eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder in ein sonstiges Sanierungsverfahren gehen wird

Neuverhandlungen aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Abnahme des Fair Values eines finanziellen Vermögenswerts unter seine (fortgeführten) Anschaffungskosten

Zwei Arten von Wertberichtigungen wurden unterschieden:

Einzelwertberichtigungen: Für alle erkennbaren Ausfallrisiken entsprach die Risikovorsorge der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme.

Portfoliobasierte Wertberichtigungen: Nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte, für die keine Einzelwertberichtigungen gebildet wurden, wurden gemäß IAS 39.64 zu risikoinhärenten Portfolios zusammengefasst. Portfoliobasierte Wertberichtigungen wurden unter Verwendung Basel III-konformer Risikoparameter wie Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und Verlustquote (LGD) bestimmt. Der sich hieraus ergebende erwartete Verlust, bezogen auf einen Zeithorizont von einem Jahr, wird mit einem IFRS-konformen Umrechnungsfaktor auf denjenigen Zeitraum skaliert, der im Mittel zur Identifizierung des Wertminderungsereignisses bei der pbb benötigt wurde. Sollten aufgrund des Marktumfelds in einzelnen Portfolios der Geschäftssegmente Abweichungen zwischen langjährigen Durchschnittswerten für die Parameter PD und LGD einerseits und den aktuellen Ausfall- und Verlustquoten andererseits erkannt werden, so wurden diese entsprechend berücksichtigt.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen/Hedge Accounting

Durch Neuregelungen im Bereich des Hedge Accounting soll sich die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen stärker an der ökonomischen Risikosteuerung eines Unternehmens orientieren. Solange noch kein Regelwerk zur Bilanzierung von Macro Hedges verabschiedet wurde, räumt der IASB dem bilanzierenden Unternehmen die Möglichkeit ein, die Hedge-Accounting-Regelungen des IAS 39 beizubehalten. Beim Hedge Accounting hat der pbb Konzern das Bilanzierungswahlrecht des IFRS 9 ausgeübt und die bisherigen Regelungen des IAS 39 beibehalten. Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen/Hedge Accounting ist im Abschnitt „Angaben zu derivativen Geschäften und Grundgeschäften im Hedge Accounting“ dargestellt.

Ausweis/Anhangangaben

Im Rahmen der Veröffentlichung von IFRS 9 wurde auch IFRS 7 (Financial Instruments: Disclosures) geändert. Dabei wurden vor allem viele Ausweisvorschriften zur Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie zur Art und zum Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, geändert oder ergänzt.

Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Bilanz unter „Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen, anstatt den Buchwert dieses Vermögenswerts zu mindern. Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorie Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert werden im Eigenkapitalbestandteil „Kumuliertes sonstiges Ergebnis“ offengelegt.

IFRS 7 und IFRS 13 schreiben Angaben aufgegliedert nach Klassen von Finanzinstrumenten vor. Der pbb Konzern hat als Klassen überwiegend die IFRS 9-Bewertungskategorien - unterteilt in die Produkte Forderungen und Schuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangige Verbindlichkeiten, unwiderrufliche Kreditzusagen, Finanzgarantien, Sicherungsderivate und die Barreserve sowie Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen - definiert.

Bestimmte nach IFRS 7 auszuweisende Angaben sind im Risiko- und Chancenbericht ausgewiesen, unter anderem zum Adressrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko.

Überleitung der Bilanz zum 31. Dezember 2017 auf die Bilanz zum 1. Januar 2018

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die für den pbb Konzern relevanten Überleitungen der Bilanz zum 31. Dezember 2017 nach IAS 39 auf die Bilanz zum 1. Januar 2018 nach IFRS 9 gemäß IFRS 7.42A.

Änderung der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

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in Mio. € IAS 39-Buchwerte 31.12.2017 IFRS 9-Buchwerte nach Bewertungskategorie
IAS 39 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Bewertungskategorien Buchwert Im Buchwert enthaltene Risikovorsorge Bruttobuchwert AC
Forderungen an Kreditinstitute 2.415 - 2.415 2.400
LaR 2.415 - 2.415 2.400
LaR zu FVOCI 15 - 15 -
LaR zu AC 2.400 - 2.400 2.400
Forderungen an Kunden 40.274 - 40.274 39.360
LaR 40.052 - 40.052 39.138
LaR zu FVPL 543 - 543 -
LaR zu FVOCI 368 - 368 -
LaR zu AC 39.141 - 39.141 39.138
Leasing1) 222 - 222 222
Finanzanlagen 10.625 -13 10.638 8.667
AfS 2.385 - 2.385 1.706
AfS zu FVPL 3 - 3 -
AfS zu FVOCI 744 - 744 -
AfS zu AC 1.638 - 1.638 1.706
LaR 8.240 -13 8.253 6.961
LaR zu FVPL 327 - 327 -
LaR zu FVOCI 969 - 969 -
LaR zu AC 6.944 -13 6.957 6.961
Handelsaktiva 870 - 870 -
HfT 870 - 870 -
Sonstige Aktiva 2.678 - 2.678 -
HfT 2.678 - 2.678 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.280 - 3.280 3.280
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 8.275   8.275 8.275
Verbriefte Verbindlichkeiten 38.362 - 38.362 38.362
Nachrangige Verbindlichkeiten 1.002 - 1.002 1.002
Handelspassiva 956 - 956 -
HfT 956 - 956 -
Sonstige Passiva 2.889 - 2.889 -
HfT 2.889 - 2.889 -
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in Mio. € IFRS 9-Buchwerte nach Bewertungskategorie Änderung Buchwerte durch Übergang in IFRS 9-Bewertungskategorie durch Reklassifizierung 1.1.2018
IAS 39 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Bewertungskategorien FVPL FVOCI Neubewertung aufgrund ehemals reklassifizierter Geschäfte 1.1.2018 AC FVPL FVOCI
Forderungen an Kreditinstitute - 17 - - - 2
LaR - 17 - - - 2
LaR zu FVOCI - 17 - - - 2
LaR zu AC - - - - - -
Forderungen an Kunden 529 430 - - 3 -14 62
LaR 529 430 - - 3 -14 62
LaR zu FVPL 529 - - - -14 -
LaR zu FVOCI - 430 - - - 62
LaR zu AC - - - - 3 - -
Leasing1) - - - - - -
Finanzanlagen 336 1.735 4 72 6 22
AfS 3 743 - 68 - -1
AfS zu FVPL 3 - - - - -
AfS zu FVOCI - 743 - - - -1
AfS zu AC - - - 68 - -
LaR 333 992 4 4 6 23
LaR zu FVPL 333 - - - 6 -
LaR zu FVOCI - 992 - - - 23
LaR zu AC - - 4 4 - -
Handelsaktiva 870 - - - - -
HfT 870 - - - - -
Sonstige Aktiva 2.678 - - - - -
HfT 2.678 - - - - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - - - - - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - - - - - -
Verbriefte Verbindlichkeiten - - - - - -
Nachrangige Verbindlichkeiten - - - - - -
Handelspassiva 1.040 - - - 84 -
HfT 1.040 - - - 84 -
Sonstige Passiva 2.805 - - - -84 -
HfT 2.805 - - - -84 -

1) Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen im Anwendungsbereich des IAS 17.

In der alten Ausweisstruktur wurden die Wertberichtigungen auf Forderungen an Kreditinstitute und Kunden brutto ausgewiesen, wohingegen sie bei den Wertpapieren (Finanzanlagen) direkt vom Buchwert abgezogen wurden. In der neuen Ausweisstruktur werden die Wertberichtigungen auf alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Forderungen und Wertpapiere brutto dargestellt.

Überleitung der Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte nach IAS 39 und Rückstellungen nach IAS 37 zum 31. Dezember 2017 auf die Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte zum 1. Januar 2018 nach IFRS 9

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in Mio. €
Änderung Bewertungs kategorie (Darstellung: IAS 39- zu IFRS 9-Kategorie) Risikovorsorge nach IAS 39/ Rückstellungen nach IAS 37 zum 31.12.2017 Einzelwertberichtigungen Portfolio basierte Wertberichtigungen
Forderungen an Kreditinstitute - - -
LaR zu AC - - -
LaR zu FVOCI - - -
LaR zu FVPL - - -
Forderungen an Kunden 69 24 45
LaR zu AC 60 15 45
LaR zu FVOCI - - -
LaR zu FVPL 9 9 -
Finanzanlagen 13 - 13
AfS zu FVOCI - - -
AfS zu AC - - -
LaR zu AC 12 - 12
LaR zu FVOCI 1 - 1
LaR zu FVPL - - -
Handelsaktiva - - -
HfT zu FVOCI - - -
Eventualverbindlichkeiten -    
Unwiderrufliche Kreditzusagen 2    
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in Mio. € Risikovorsorge nach IFRS 9 zum 1.1.2018
Änderung Bewertungs kategorie (Darstellung: IAS 39- zu IFRS 9-Kategorie) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Effekt auf Risikovorsorge aus Änderung der Bewertungskategorie nach IFRS 9 zum 1.1.2018
Forderungen an Kreditinstitute - - - -
LaR zu AC - - - -
LaR zu FVOCI - - - -
LaR zu FVPL - - - -
Forderungen an Kunden 11 43 39 24
LaR zu AC 11 43 39 33
LaR zu FVOCI - - - -
LaR zu FVPL - - - - 9
Finanzanlagen 1 10 - - 2
AfS zu FVOCI - - - -
AfS zu AC - - - -
LaR zu AC 1 9 - - 2
LaR zu FVOCI - 1 - -
LaR zu FVPL - - - -
Handelsaktiva - - - -
HfT zu FVOCI - - - -
Eventualverbindlichkeiten - - - -
Unwiderrufliche Kreditzusagen 1 - - -1

Effekte aus der Reklassifizierung von nach IAS 39 zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (IFRS 742M)

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in Mio. € Ergebnis (aus Fair-Value-Änderung) ohne Reklassifizierung 1.1. - 31.12.2018
Aus IAS 39 Fair-Value-Bewertungskategorien reklassifizierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Fair Value zum 31.12.2018 Gewinn- und Verlustrechnung Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Reklassifizierung in Amortised Cost (durch IFRS 9-Umstellung) aus:      
Finanzanlagen      
AfS 1.567 - - 59

8 Leasingverhältnisse

Gemäß IAS 17 ist ein Leasingverhältnis eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Leasingverträge sind in Finanzierungsleasing- und Operating-Leasing-Verhältnisse zu klassifizieren. Ein Leasinggeschäft wird als Operating-Leasing eingestuft, wenn der wesentliche Anteil der Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt. Demgegenüber gelten als Finanzierungsleasing solche Vertragsverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswerts auf den Leasingnehmer übertragen werden.

pbb Konzern als Leasinggeber

Operating-Leasing Bei Operating-Leasing-Verhältnissen sind die an den Leasingnehmer vermieteten Vermögenswerte dem Leasinggeber zuzurechnen und von diesem weiterhin zu bilanzieren. Der pbb Konzern hat keine Operating-Leasing-Objekte als Leasinggeber.

Finanzierungsleasing Bei Finanzierungsleasingverträgen hat der Leasinggeber eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer zu aktivieren. Der Ausweis der Forderung erfolgt in Höhe des Nettoinvestitionswerts in das Leasingverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die erhaltenen Leasingraten werden in einen ertragswirksamen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil aufgespalten. Die Zinserträge werden über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Weise vereinnahmt, dass sie grundsätzlich eine konstante periodische Verzinsung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis widerspiegeln; der Tilgungsanteil mindert als Kapitalrückzahlung die noch ausstehende Forderung.

pbb Konzern als Leasingnehmer

Operating-Leasing Die vom Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Leasing-Verhältnissen gezahlten Leasingraten werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst und als sonstiger betrieblicher Aufwand oder im Verwaltungsaufwand ausgewiesen, sofern es sich um Mietaufwendungen handelt. Die Mietdauer beginnt, sobald der Leasingnehmer die physische Nutzung des Leasingobjekts kontrolliert. Die entsprechenden Leasinggegenstände werden vom Leasingnehmer nicht aktiviert. Der pbb Konzern hat als Operating-Leasingnehmer im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude.

Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing weist der Leasingnehmer die angemieteten Vermögenswerte in seiner Bilanz aus. Der pbb Konzern hat keine Finanzierungsleasingverträge als Leasingnehmer.

9 Barreserve

Die Barreserve enthält Guthaben bei Zentralnotenbanken und wird zu Anschaffungskosten bewertet.

10 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte beinhalten die positiven Marktwerte der freistehenden Derivate und die folgenden finanziellen nichtvderivativen Vermögenswerte:

Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen, Anteile an Investmentfonds und an aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht at Equity bewerteten Unternehmen, die nicht das Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 erfüllen.

Teile von Forderungen, für die eine Syndizierungsabsicht vorliegt.

Finanzielle Vermögenswerte dieser Bilanzposition werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer Periode werden erfolgswirksam in der Position Fair-Value-Bewertungsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Zinszahlungen und -abgrenzungen aus diesen Positionen werden im Zinsergebnis gezeigt.

11 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Position Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte besteht aus Forderungen und Wertpapieren der Bewertungskategorie Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Hierbei handelt es sich um nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die das Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 erfüllen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Beim pbb Konzern erfüllen Teile der Schuldverschreibungen und der Forderungen des Value Portfolios und von Consolidation & Adjustments diese Kriterien.

Finanzielle Vermögenswerte dieser Bilanzposition werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer Periode werden erfolgsneutral in der Eigenkapitalposition „Kumuliertes sonstiges Ergebnis“ ausgewiesen. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus dieser Position werden im Zinsergebnis gezeigt. Wertberichtigungen aller drei Stufen nach IFRS 9 auf diese Bestände werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Risikovorsorgeergebnis und in der Bilanz offen im kumulierten sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Realisationsergebnis gezeigt.

12 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Wertberichtigungen

Die Position Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Wertberichtigungen enthält Forderungen und Wertpapiere der Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten. Hierbei handelt es sich um nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die das Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 erfüllen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Beim pbb Konzern erfüllen Schuldverschreibungen und Forderungen der Segmente Real Estate Finance, Public Investment Finance und Teile des Value Portfolios und von Consolidation & Adjustments diese Kriterien.

Die Bestände dieser Position werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus dieser Position werden im Zinsergebnis gezeigt. Wertberichtigungen aller drei Stufen nach IFRS 9 auf diese Bestände werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Risikovorsorgeergebnis ausgewiesen. In der Bilanz werden die Bestände vor und nach Berücksichtigung der Risikovorsorge dargestellt. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Realisationsergebnis gezeigt.

13 Positive Fair Values der Sicherungsderivate

Die Position Positive Fair Values der Sicherungsderivate beinhaltet die beizulegenden Zeitwerte der Derivate, die als Sicherungsbeziehung im Hedge Accounting abgebildet werden und einen positiven Marktwert haben. Da der pbb Konzern keine Derivate in den Cashflow Hedge Accounting mehr designiert, sind nur Derivate des Micro Fair Value Hedge Accountings oder des Portfolio Hedges von Zinsänderungsrisiken enthalten. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer Periode werden erfolgswirksam in der Position Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Zinszahlungen und -abgrenzungen aus diesen Positionen werden im Zinsergebnis gezeigt.

14 Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting

Die Position Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting enthält die Zeitwerte hinsichtlich der abgesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows der aktivischen Grundgeschäftsportfolios. Im Portfolio Fair Value Accounting werden Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis sowohl aus Forderungen als auch aus Verbindlichkeiten abgesichert.

15 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Buchwerte werden (ausgenommen bei Grundstücken) um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer gemindert. Darüber hinaus werden Sachanlagen mindestens einmal jährlich auf Anhaltspunkte für eine außerplanmäßige Wertminderung geprüft. Sofern eine Wertminderung eingetreten ist, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung, werden Zuschreibungen maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Wirtschaftliche Nutzungsdauer

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Einbauten in fremde Anwesen 5-15 Jahre
EDV-Anlagen (im weiteren Sinne) 3-5 Jahre
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-25 Jahre

Nachträglich angefallene Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden aktiviert, sofern dem Unternehmen ein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Aufwendungen für Maßnahmen zum Erhalt der Sachanlagen werden in dem Geschäftsjahr, in dem sie entstanden sind, erfolgswirksam erfasst.

16 Immaterielle Vermögenswerte

Unter den immateriellen Vermögenswerten ist im Wesentlichen erworbene und selbst erstellte Software ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte, Markennamen und Kundenbeziehungen sind nicht aktiviert.

Software stellt immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer dar. Erworbene Software wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Selbst erstellte Software aktiviert der pbb Konzern, wenn es wahrscheinlich ist, dass der pbb Konzern daraus wirtschaftliche Vorteile ziehen kann, und sich die Aufwendungen zuverlässig bestimmen lassen. Die aktivierungsfähigen Aufwendungen für selbst erstellte Software umfassen externe, direkt zurechenbare Kosten für Material und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen für Mitarbeiter, die unmittelbar mit der Erstellung von selbst genutzter Software befasst sind. Software wird über erwartete Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben. Darüber hinaus werden immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer jährlich oder wenn es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte, auf Werthaltigkeit beziehungsweise Verkürzung der Restnutzungsdauer geprüft.

17 Sonstige Vermögenswerte

Die Sonstigen Aktiva enthalten als größten Posten die Sicherheiten, die für die Bankenabgabe gestellt wurden. Die Sicherheiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

18 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten die negativen Fair Values der freistehenden Derivate. Finanzielle Verbindlichkeiten dieser Bilanzposition werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer Periode werden erfolgswirksam in der Position Fair-Value-Bewertungsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Zinszahlungen und -abgrenzungen aus diesen Positionen werden im Zinsergebnis gezeigt.

19 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

Die Position Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten enthält alle nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten. Die Bestände dieser Position werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus dieser Position werden im Zinsergebnis gezeigt. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden im Realisationsergebnis ausgewiesen. Derartige Abgänge resultieren zum Beispiel aus vorzeitigen Rückzahlungen.

Die Position Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhaltet unter anderem die nachrangigen Verbindlichkeiten. Nachrangige Verbindlichkeiten dürfen im Falle der Insolvenz oder der Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Bei einigen Instrumenten der nachrangigen Verbindlichkeiten nehmen die Inhaber an einem etwaigen Jahresfehlbetrag beziehungsweise Bilanzverlust teil. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen der Zinsanspruch entfallen oder sich reduzieren. Bei anderen Instrumenten entfällt bei einem Jahresfehlbetrag beziehungsweise Bilanzverlust lediglich die Verzinsung, wobei diese, je nach Gestaltungsform, wieder aufgeholt werden kann.

Die von Unternehmen des pbb Konzerns emittierten nachrangigen Instrumente werden gemäß IAS 32 als finanzielle Verbindlichkeit oder als Eigenkapitalinstrument entsprechend der wirtschaftlichen Substanz der vertraglichen Vereinbarung und den Begriffsbestimmungen für finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente klassifiziert.

20 Negative Fair Values der Sicherungsderivate

Die Position Negative Fair Values der Sicherungsderivate beinhaltet die beizulegenden Zeitwerte der Derivate, die als Sicherungsbeziehung im Hedge Accounting abgebildet werden und einen negativen Marktwert haben. Da der pbb Konzern keine Derivate in den Cashflow Hedge Accounting mehr designiert, sind nur Derivate des Mikro Fair Value Hedge Accountings oder des Portfolio-Hedges von Zinsänderungsrisiken enthalten. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer Periode werden erfolgswirksam in der Position Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Zinszahlungen und -abgrenzungen aus diesen Positionen werden im Zinsergebnis gezeigt.

21 Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting

Die Position Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting enthält die Zeitwerte hinsichtlich der abgesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows der passivischen Grundgeschäftsportfolios. Im Portfolio Fair Value Accounting werden Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis sowohl aus Forderungen als auch aus Verbindlichkeiten abgesichert.

22 Rückstellungen

Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Rückstellungen sind dann anzusetzen, wenn einem Unternehmen aus einem Ereignis eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Gemäß IAS 3715 gibt es vereinzelt Fälle, in denen unklar ist, ob eine gegenwärtige Verpflichtung existiert. In diesen Fällen führt ein Ereignis der Vergangenheit zu einer gegenwärtigen Verpflichtung, wenn unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise mehr für das Bestehen einer gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag spricht als dagegen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel in einem Rechtsstreit, kann über die Frage gestritten werden, ob bestimmte Ereignisse eingetreten sind oder diese zu einer gegenwärtigen Verpflichtung geführt haben. In diesem Fall bestimmt die pbb unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise, einschließlich der Meinung zum Beispiel von Sachverständigen, ob zum Abschlussstichtag eine gegenwärtige Verpflichtung besteht.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wird die bestmögliche Schätzung nach IAS 3736 ff. verwendet. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst mit einem Zinssatz, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie auf die für die Schuld typischen Risiken widerspiegelt.

Die Risikovorsorge auf Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen werden auf Basis der Wertberichtigungsregeln des IFRS 9 gebildet und werden unter den Rückstellungen ausgewiesen.

Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten gemäß IAS 19 gebildet. Die Berechnung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren). Die Höhe der Rückstellung entspricht der sogenannten Nettoschuld als Differenz zwischen dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert eines Planvermögens. Die pbb hat ein Planvermögen in Form einer qualifizierenden Versicherungspolice abgeschlossen, mit dem sie sich gegen Teile der Risiken aus den leistungsorientierten Pensionszusagen abgesichert hat. Die Rückdeckungsversicherungen sind an die Versorgungsberechtigten verpfändet.

Die Ermittlung der Nettoschuld basiert auf demografischen und finanziellen versicherungsmathematischen Annahmen. Eine demografische Annahme ist beispielsweise die Sterbewahrscheinlichkeit, für die die pbb Richttafeln verwendet. Bei den finanziellen versicherungsmathematischen Annahmen hat der Abzinsungssatz die größte Auswirkung auf die Höhe der Nettoschuld. Der Zinssatz, der zur Bewertung herangezogen wird, ist auf der Grundlage der Renditen zu bestimmen, die am Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden.

Die Nettozinsen auf die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan werden ermittelt, indem die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan mit dem Abzinsungssatz multipliziert wird. Die Ermittlung erfolgt zu Beginn des Geschäftsjahres. Alle während der Periode aufgrund von Beiträgen oder Leistungsauszahlungen erfolgten Änderungen der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan werden berücksichtigt. Die Nettozinsen auf die Nettoschuld werden wie die übrigen erfolgswirksamen Effekte aus den leistungsorientierten Pensionszusagen und dem Planvermögen in der Position Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung im Verwaltungsaufwand ausgewiesen.

Neubewertungen der Nettoschuld resultieren aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und dem Ertrag aus dem Planvermögen mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan enthalten sind. Neubewertungen der Nettoschuld sind im Eigenkapital in der Position Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen auszuweisen. Veränderungen der Neubewertungen der Nettoschuld in einer Periode werden als Komponenten der Gesamtergebnisrechnung gezeigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen aus Erhöhungen oder Verminderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung aufgrund von Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen und der erfahrungsbedingten Anpassungen. Auswirkungen aus einer Änderung des Abzinsungssatzes haben in der Regel den größten Effekt auf die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste.

Der pbb Konzern ist mit anderen Finanzinstituten in Deutschland Mitgliedsunternehmen des BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (BVV). Sowohl der pbb Konzern als Arbeitgeber als auch die berechtigten Arbeitnehmer leisten regelmäßig Altersvorsorgebeiträge an den BVV. Die Tarife des BVV sehen feste Rentenzahlungen mit Überschussbeteiligungen vor. Für den BVV gilt die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers in Bezug auf die eigenen Mitarbeiter. Der pbb Konzern klassifiziert den BVV-Plan als leistungsorientierten Plan und behandelt ihn in der Rechnungslegung als beitragsdefinierten Plan, da die verfügbaren Informationen für eine Bilanzierung als leistungsorientierter Plan nicht ausreichen. Der pbb Konzern erachtet die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung als äußerst gering und bildet für diesen Sachverhalt keine Rückstellung.

23 Sonstige Verbindlichkeiten

Abgegrenzte Verbindlichkeiten (Accruals) sind der wesentlichste Posten in den Sonstigen Verbindlichkeiten. Hierzu gehören auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, zum Beispiel Gleitzeitguthaben und Urlaubsansprüche. Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt worden. Sofern die hier aufgezählten Verpflichtungen am Abschlussstichtag noch nicht genau quantifizierbar und die Voraussetzungen des IAS 37 zur Bildung von Rückstellungen erfüllt sind, sind die Verpflichtungen unter den Rückstellungen auszuweisen.

24 Eigenkapital

Das Eigenkapital besteht aus dem den Anteilseignern der pbb zuzurechnenden Eigenkapital und den zusätzlichen Eigenkapitalinstrumenten (AT1-Kapital). Das den Anteilseignern der pbb zuzurechnende Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen, dem Konzerngewinn und dem kumulierten sonstigen Ergebnis zusammen. Das kumulierte sonstige Ergebnis beinhaltet die Rücklagen aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen (Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen), die Cashflow-Hedge-Accounting-Rücklage und die Rücklage aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (FVOCI).

Das AT1-Kapital wird als Eigenkapital klassifiziert, da weder eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Emission noch eine Verpflichtung zur laufenden Bedienung besteht. Die der Emission direkt zurechenbaren Transaktionskosten und gezahlte Kupons werden erfolgsneutral vom Eigenkapital abgezogen.

25 Anteilsbasierte Vergütung

Der pbb Konzern hat für Vorstandsmitglieder und bestimmte Mitarbeiter seit dem Geschäftsjahr 2016 eine anteilsbasierte Vergütung vereinbart. Gemäß den Bedingungen des Vergütungssystems wird im Rahmen der Nachhaltigkeitskomponente die variable Vergütung wirtschaftlich von der Kursentwicklung der pbb-Aktie beeinflusst. Die Auszahlungsstruktur wird dabei unterteilt in einen Auszahlungsanteil und einen sogenannten Deferral-Anteil, der dazu dient, eine mehrjährige Bemessungsgrundlage zu etablieren und so die variable Vergütung dieser Personen am langfristigen Unternehmenserfolg auszurichten. Der Aufschiebungszeitraum für den Deferral-Anteil beträgt je nach Vereinbarung drei beziehungsweise fünf Jahre. Die Ausgestaltung des anteilsbasierten Vergütungssystems ist detailliert im Vergütungsbericht dargestellt. Der Umfang der anteilsbasierten Vergütung ist in der Note „Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen“ ausgewiesen.

26 Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften des IAS 21. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die Berichtswährung ist Euro. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit ihrem Anschaffungskurs angesetzt.

Erträge und Aufwendungen, die sich aus der Währungsumrechnung der Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften in die funktionale Währung ergeben, werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Position Sonstiges betriebliches Ergebnis erfasst.

Aufgrund der Zentralisierung von wesentlichen Funktionen in Unterschleißheim kam es ab 1. Januar 2018 zu einem Wechsel der funktionalen Währung der Filialen in London und Stockholm von britischen Pfund beziehungsweise schwedischen Kronen auf Euro. Aus dem Wechsel der funktionalen Währung ergaben sich keine wesentlichen Effekte. Somit haben alle in den Konzernabschluss einbezogenen Einheiten Euro als funktionale Währung. Der Konsolidierungskreis schließt keine Einheiten aus Hochinflationsländern ein.

27 Ertragsteuern

Die Bilanzierung und Bewertung von Ertragsteuern erfolgt gemäß IAS 12. Latente Steuern werden bis auf die im Standard festgelegten Ausnahmen für alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den Steuerwerten sowie auf die Unterschiedsbeträge, die sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergeben, gebildet (bilanzorientiertes Vorgehen). Latente Steueransprüche aufgrund von ungenutzten steuerlichen Verlustvorträgen, Zinsvorträgen und Steuergutschriften werden angesetzt, soweit dies nach IAS 12.34 ff. notwendig ist und dem nicht die Änderung des Steuerstatus nach SIC-25 entgegensteht.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen nationalen Steuersätzen, die zum Zeitpunkt des Ausgleichs der Differenzen erwartet werden, da die Konzeption der latenten Steuern auf der Darstellung zukünftiger Steueransprüche beziehungsweise Steuerverpflichtungen beruht (Liability-Methode). Änderungen der Steuersätze sind berücksichtigt.

28 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Gemäß IFRS 5 ist ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Für die Umklassifizierung als zur Veräußerung gehalten müssen bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Vor allem muss eine konkrete Veräußerungsabsicht vorliegen, der Vermögenswert sofort verfügbar sein und die Veräußerung hochwahrscheinlich sein. Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 keine zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte im Bestand.

29 Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Abschlusses trifft der pbb Konzern zukunftsbezogene Ermessensentscheidungen und Schätzungen. Dadurch kann das beträchtliche Risiko entstehen, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erforderlich wird und dadurch die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflusst wird. Die den vorzunehmenden Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter basieren auf einer sachgerechten Ausübung von Ermessensspielräumen.

Unternehmensfortführung

Der Abschluss des pbb Konzerns basiert auf der Ermessensentscheidung, den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Die Risiken der voraussichtlichen Entwicklung sind im Prognosebericht beschrieben.

Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Zur Bewertung sind finanzielle Vermögenswerte in die drei Bewertungskategorien erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten zu klassifizieren. Diese Klassifizierung erfolgt auf Basis des Geschäftsmodellkriteriums und des Zahlungsstromkriteriums. Der Beurteilung der beiden Kriterien liegen Ermessensentscheidungen zugrunde, die in der Note „Finanzinstrumente“ beschrieben sind. Beispielsweise betrifft dies beim Geschäftsmodellkriterium die Ermessensentscheidung der Halteabsicht von finanziellen Vermögenswerten in der Zukunft und beim Zahlungsstromkriterium die Beurteilung der vertraglichen Regelungen der finanziellen Vermögenswerte.

Wertberichtigungen

Die pbb hat bei einem finanziellen Vermögenswert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet wird, einer Forderung aus Leasingverhältnissen, einem Vertragsvermögenswert oder bei bestimmten Kreditzusagen und finanziellen Garantien eine Wertminderung für erwartete Kreditverluste zu erfassen. Dabei sind angemessene und belastbare Informationen, einschließlich zukunftsorientierter Informationen, zu berücksichtigen.

Erwartete Kreditverluste sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste, das heißt des Barwerts aller erwarteten Zahlungsausfälle, über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments. Ein Zahlungsausfall ist die Differenz zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt. Die Risikovorsorge bei Erstansatz basiert auf den erwarteten Kreditausfällen innerhalb der nächsten zwölf Monate (sogenannte Stufe 1). Der erwartete Zwölf-Monats-Kreditverlust ist der Teil der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallereignissen entspricht, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos des finanziellen Vermögenswerts in der Folgebewertung (Stufe 2) oder bei einer Bonitätsbeeinträchtigung (Stufe 3) muss die Risikovorsorge die zu erwartenden Kreditausfälle über die gesamte Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts (Lifetime Expected Credit Loss) widerspiegeln.

Die Methoden und Ermessensentscheidungen, einschließlich der zukunftsgerichteten Informationen, zur Beurteilung eines Wechsels der Wertberichtigungsstufe und die Schätzung der Höhe der Wertberichtigung werden mindestens jährlich überprüft.

Beizulegende Zeitwerte von originären und derivativen Finanzinstrumenten

Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die nicht auf aktiven Märkten notiert sind, werden mithilfe von Bewertungsmodellen ermittelt. In solchen Fällen erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, ob die Bewertungsmodelle einen vergleichbaren Maßstab für die aktuellen Marktpreise liefern. In den Bewertungsmodellen können nur quantifizierbare Faktoren (zum Beispiel Zahlungsströme, Diskontierungssätze) berücksichtigt werden, die gleichwohl Schätzungen erfordern. Änderungen der Einschätzung dieser Faktoren könnten die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente beeinflussen.

Hedge Accounting

Beziehungen zwischen Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten können im Hedge Accounting abgebildet werden. Eine Beziehung qualifiziert sich nur dann für das Hedge Accounting, wenn bestimmte Bedingungen gemäß IAS 39.88 erfüllt sind. Unter anderem muss die Absicherung hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows in Bezug auf das abgesicherte Risiko als in hohem Maße wirksam gelten.

Die Ermittlung der Wirksamkeit der Risikoabsicherung ist abhängig von Risikomessmethoden, den verwendeten Parametern und Schätzungen zur Eintrittswahrscheinlichkeit. Diese Methoden und Parameter werden im Einklang mit den Risikomanagementzielsetzungen und -strategien weiterentwickelt.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen unterliegt im pbb Konzern Schätzungsunsicherheiten, vor allem bei der Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern und der damit einhergehenden Abschreibungshöhe der Periode.

Rückstellungen

Die Bewertung von Rückstellungen ist im pbb Konzern mit Schätzungen verbunden. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich insbesondere bei der Einschätzung der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse und des Zeithorizonts sowie der Höhe des Diskontierungszinssatzes.

Ertragsteuern

Der pbb Konzern unterliegt bei der Kalkulation der Ertragsteuern den unterschiedlichsten nationalen Steuerregelungen. Zur Beurteilung des Steueraufwands sind jeweils Schätzungen erforderlich, die mit den zum Abschlussstichtag vorhandenen Erkenntnissen eng an der im folgenden Geschäftsjahr zu erstellenden Jahressteuererklärung orientiert sind. In einigen Ländern sind die tatsächlichen Steuerlasten, die auf das laufende Geschäftsjahr entfallen, erst nach entsprechender Steuerprüfung endgültig festzustellen. Diese Abweichungen vom geschätzten Steueraufwand können den Steueraufwand in zukünftigen Geschäftsjahren positiv oder negativ beeinflussen.

Bei der Aktivierung von Verlustvorträgen und sonstigen Steuergutschriften unterliegen sowohl die Höhe als auch die tatsächliche Verfügbarkeit Schätzungen. Wesentliche Verlustvorträge sind dem deutschen Steuerrecht zuzuordnen und hängen in ihrer Verfügbarkeit unter anderem von den Einschränkungen der § 10d EStG, § 8c KStG beziehungsweise § 10 a GewStG ab. Einschränkungen aufgrund einer Änderung des Steuerstatus (SIC 25) infolge der realisierten Privatisierung im Jahr 2015 sind zum Bilanzstichtag nicht eingetreten. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge sind deshalb in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können.

Infolge der Neubewertung der Steuerrückstellungen aufgrund der geänderten Auffassung bezüglich der steuerlichen Behandlung einer nicht verzinsten Verbindlichkeit resultierte im Berichtsjahr ein Steueraufwand in Höhe von 34 Mio. €.

Konsolidierung

Unternehmen und strukturierte Einheiten sind zu konsolidieren, wenn die pbb unmittelbar oder mittelbar Beherrschung über sie hat. Beherrschung liegt vor, wenn die pbb die Entscheidungsmacht hat, die relevanten Tätigkeiten zu steuern, ein Anrecht auf die signifikanten Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen besitzt und ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen kann, die Höhe der signifikanten variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Der Grad der Beherrschung wird auf Basis der vertraglichen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Unternehmen beziehungsweise der strukturierten Einheit beurteilt. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung oder maßgeblicher Einfluss auf Gesellschaften vorliegt, kann es zu Ermessensspielräumen kommen.

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

30 Erläuterungen zur Segmentberichterstattung nach Geschäftssegmenten

Die Segmentberichterstattung wurde für das Geschäftsjahr 2018 nach den Regelungen des IFRS 8 Geschäftssegmente erstellt. Dem Management-Approach des IFRS 8 folgend legt die Segmentberichterstattung die steuerungsrelevanten Finanzinformationen segmentbezogen offen, die auch vom Vorstand als verantwortlicher Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker) regelmäßig zur Entscheidung über die Allokation von Ressourcen sowie zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente herangezogen werden. Beim pbb Konzern werden auf Grundlage der nach den unterschiedlichen Produkten und Dienstleistungen ausgerichteten Organisationsstruktur in Übereinstimmung mit der internen Managementberichterstattung drei Geschäftssegmente bestimmt.

In der Segmentberichterstattung ermitteln sich die Erträge als vereinnahmter Kundenzinssatz abzüglich der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen fristenkongruenten Refinanzierungssätze. Die benötigten Inputparameter werden zum Zeitpunkt des Neugeschäftsabschlusses im Rahmen der Einzelgeschäftskalkulation bestimmt. Darüber hinaus erfolgt auf Segmentebene die Verrechnung der Erträge aus der Eigenmittelanlage. Die Allokation der Liquiditätskosten auf die Geschäftssegmente wird über den Transferpreismechanismus am Einzelgeschäft abgebildet.

Erträge oder Aufwendungen, die nicht eindeutig dem einzelnen Segment zugeordnet werden können (insbesondere das Ergebnis aus der Veräußerung von Vermögenswerten der Liquiditätssteuerung, aus marktinduzierten Effekten im Fair-Value-Bewertungsergebnis, aus Sicherungszusammenhängen und aus der Bankenabgabe), werden auf die Geschäftssegmente allokiert. Die Allokation erfolgt in der Regel proportional zum Finanzierungsvolumen.

Bei der Verteilung des Verwaltungsaufwands auf die Geschäftssegmente wird zwischen direkt zurechenbaren und nicht direkt zurechenbaren Aufwendungen unterschieden. Direkt zuordenbare Aufwendungen (zum Beispiel der Vertriebseinheiten) lassen sich mittels der Kostenstelle eindeutig den Segmenten zuordnen. Die nicht direkt zurechenbaren Aufwendungen (zum Beispiel der Zentralbereiche) werden über Allokationsschlüssel je Kostenstelle auf die Segmente verteilt. Das Restrukturierungsergebnis ist im gleichen Verhältnis wie die Verwaltungsaufwendungen auf die Segmente allokiert.

Die risikogewichteten Aktiva (RWA) der Segmente ermitteln sich auf Einzelgeschäftsbasis (zum Beispiel Kreditrisiko) und gemäß allokierten Risikoarten (zum Beispiel operationelle Risiken). Die nicht direkt zurechenbaren Risikoarten werden nach definierten Schlüsseln den Segmenten zugeordnet.

Das Eigenkapital ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (IAS 39: AfS-Rücklage) sowie ohne AT1-Kapital wird in seiner vollen Höhe auf die Segmente und die Überleitungsspalte Consolidation & Adjustments (C&A) ohne Ausweis eines Überschusskapitals allokiert. Die Allokation des Eigenkapitals auf die Geschäftssegmente und C&A erfolgt proportional und damit konsistent zur Verteilung des diversifizierten ökonomischen Kapitals im Going-Concern-Ansatz in der Risikosteuerung. Zudem berücksichtigt die Allokation die Auswirkungen der geänderten Risikoparameter aus der Harmonisierung der Risikomodelle.

Real Estate Finance (REF)

Das Geschäftssegment REF umfasst Finanzierungen für professionelle Immobilieninvestoren. Hierzu zählen nationale und internationale Immobilienunternehmen, institutionelle Investoren und Immobilienfonds sowie insbesondere in Deutschland mittelständische Unternehmen und regional orientierte Kunden. Finanzierte Objekte sind hauptsächlich Bürogebäude, wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, Einzelhandels- und Logistikimmobilien sowie (Business-)Hotels.

Public Investment Finance (PIF)

Das Geschäftssegment PIF umfasst pfandbrieffähige Finanzierungen primär zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Kunden in diesem Segment sind unter anderem Regionen, Provinzen, Gemeinden, Stadtentwicklungsgesellschaften, öffentliche Krankenhäuser, Beteiligungs- oder Grundstücksgesellschaften. Darüber hinaus ist der Konzern in der langfristigen öffentlich garantierten Exportfinanzierung mit Absicherungen durch staatliche Exportkreditversicherer aktiv. Auch Anleihekäufe insbesondere zur Deckungsstock- und Liquiditätssteuerung fallen in dieses Segment.

Value Portfolio (VP)

Das Geschäftssegment VP beinhaltet nicht strategische Portfolios und Aktivitäten des pbb Konzerns. Hierbei handelt es sich nahezu vollständig um nicht konkret zweckgebundene Finanzierungen an die öffentliche Hand (Budgetfinanzierungen).

In Consolidation & Adjustments (C&A) erfolgt die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis. Die Spalte enthält unter anderem Erträge aus der Anlage des allokierten Eigenkapitals.

31 Erfolgsrechnung nach Geschäftssegmenten

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Erträge/Aufwendungen
in Mio. €
REF PIF VP C&A pbb Konzern
Operative Erträge 2018 391 38 37 5 471
  20171) 368 26 53 6 453
Zinsergebnis 2018 372 34 39 5 450
  20171) 334 30 37 6 407
Provisionsergebnis 2018 6 1 -1 - 6
  20171) 9 - -1 - 8
Fair-Value-Bewertungsergebnis 2018 -8 -2 1 - -9
  20171) - -2 -3 - -5
Realisationsergebnis 2018 27 5 - - 32
  20171) 45 - - - 45
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen 2018 -1 - - - -1
  20171) -1 - - - -1
Sonstiges betriebliches Ergebnis 2018 -5 - -2 - -7
  20171) -19 -2 20 - -1
Risikovorsorgeergebnis 2018 -22 4 4 - -14
  20171) -8 -6 4 - -10
Verwaltungsaufwendungen 2018 -154 -27 -12 - -193
  20171) -158 -27 -14 - -199
Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben 2018 -14 -4 -7 - - 25
  20171) -15 -4 -9 - -28
Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte 2018 -12 -2 -1 - -15
  20171) -12 -1 -1 - -14
Restrukturierungsergebnis 2018 -7 -1 -1 - -9
  20171) 2 - - - 2
Ergebnis vor Steuern 2018 182 8 20 5 215
  20171) 177 -12 33 6 204

1) Angepasst gemäß IFRS 8.29. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.

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Cost-Income-Ratio1)
in %
REF PIF VP pbb Konzern
Cost-Income-Ratio 2018 42,5 76,3 35,1 44,2
  2017 46,2 >100,0 28,3 47,0

1) Die Cost-Income-Ratio ist das Verhältnis aus der Summe der Verwaltungsaufwendungen und dem Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte zu den operativen Erträgen.

32 Bilanzbezogene Steuerungsgrößen nach Geschäftssegmenten

Der Vorstand steuert bilanzbezogene Größen nach Geschäftssegmenten auf Basis des Finanzierungsvolumens, der risikogewichteten Aktiva und des Eigenkapitals.

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Bilanzbezogene Steuerungsgrößen nach Geschäftssegmenten
in Mrd. € REF PIF VP C&A pbb Konzern
Finanzierungsvolumen1) 31.12.2018 26,8 6,4 13,2 - 46,4
  31.12.2017 24,9 7,0 13,8 - 45,7
Risikogewichtete Aktiva 2) 31.12.2018 8,3 1,4 4,0 0,9 14,6
  31.12.2017 8,3 1,6 3,5 1,1 14,5
Eigenkapital 3) 31.12.2018 1,4 0,1 1,1 0,3 2,9
  31.12.20174) 1,2 0,2 1,1 0,4 2,9

1) Nominalia der gezogenen Teile der ausgereichten Kredite und Teile des Wertpapierportfolios.
2) Inklusive gewichteter Adressausfallrisikopositionen sowie der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und operationelle Risiken, skaliert mit dem Faktor 12,5.
3) Ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Falue bewerteten finanziellen Vermögenswerten (IAS 39: AfS-Rücklage) sowie ohne AT1-Kapital.
4) Angepasst gemäß IFRS 8.29. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben.

33 Aufgliederung der operativen Erträge

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Operative Erträge nach Produkten
in Mio. €
Real-Estate-Finanzierungen Public-Investment Finanzierungen Sonstige Produkte pbb Konzern
Operative Erträge 2018 391 38 42 471
  2017 368 26 59 453

Operative Erträge nach Regionen

Der pbb Konzern unterscheidet die Regionen Deutschland, sonstiges Europa und Amerika/Asien. Die Zurechnung der Werte zu den Regionen richtet sich nach dem Sitz der Konzernunternehmen beziehungsweise deren Niederlassungen.

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Operative Erträge nach Regionen
in Mio. €
Deutschland Sonstiges Europa Amerika und Asien pbb Konzern
Operative Erträge 2018 415 55 1 471
  2017 390 64 -1 453

Operative Erträge nach Kunden

In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 gab es keine wesentlichen Kunden im Sinne des IFRS 8.34.

ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

34 Zinsergebnis

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Zinsergebnis
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Zinserträge 1.834 1.980
aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten 316 316
aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten 65 85
aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.245 1.333
aus Sicherungsderivaten (netto)1) 210 245
aus sonstigen Vermögenswerten 5 7
negative Zinserträge aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten -7 -6
Zinsaufwendungen -1.384 -1.573
aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten -366 -365
aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -1.020 -1.208
aus sonstigen Verbindlichkeiten - -3
positive Zinsaufwendungen aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten 2 3
Insgesamt 450 407

1) Enthält positive Zinsaufwendungen (netto) aus Sicherungsderivaten in Höhe von 15 Mio. € (2017: 3 Mio. €).

35 Provisionsergebnis

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Provisionsergebnis
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Provisionserträge 8 11
aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten und nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten 8 11
Sonstiges Kreditgeschäft 8 11
Provisionsaufwendungen -2 -3
aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten und nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten -2 -3
Wertpapier- und Depotgeschäft -1 -2
Sonstiges Kreditgeschäft -1 -1
Insgesamt 6 8

Um den neuen Angabepflichten des IFRS 15 zu entsprechen, wurde eine Aufteilung in Provisionserträge und -aufwendungen vorgenommen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Die Vereinnahmung der Provisionserträge erfolgt zeitpunktbezogen bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung, also bei Erbringung der Dienstleistung, durch den pbb Konzern. Die Provisionserträge wurden im Segment REF generiert.

36 Fair-Value-Bewertungsergebnis

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Fair-Value-Bewertungsergebnis
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Ergebnis aus freistehenden Derivaten -1 -5
Zinsderivate -1 -
Währungsderivate - -5
Ergebnis aus sonstigen erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten -8 -
Schuldinstrumente -8 -
Schuldverschreibungen -15 -
Forderungen 7 -
Insgesamt -9 -5

37 Realisationsergebnis

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Realisationsergebnis
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Erträge aus der Ausbuchung von Finanzinstrumenten 33 49
aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten - 1
aus Verkauf - 1
aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten 31 46
aus Verkauf 5 1
aus vorzeitiger Rückzahlung 26 45
aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2 2
aus vorzeitiger Rückzahlung 2 2
Aufwendungen aus der Ausbuchung von Finanzinstrumenten -1 -4
aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten -1 -
aus vorzeitiger Rückzahlung -1 -
aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten - -1
aus Verkauf - -1
aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - -2
aus vorzeitiger Rückzahlung - -2
aus Entkonsolidierung von Tochterunternehmen - -1
Insgesamt 32 45

38 Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen

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Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Ergebnis aus Micro Fair Value Hedge Accounting - -1
aus Grundgeschäften 77 106
aus Sicherungsinstrumenten -77 -107
Ergebnis aus Portfolio Hedge Accounting -1 -
aus Grundgeschäften -22 -1
aus Sicherungsinstrumenten 21 1
Insgesamt -1 -1

39 Sonstiges betriebliches Ergebnis

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Sonstiges betriebliches Ergebnis
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Ergebnis aus der Währungsumrechnung -2 -2
Ergebnis aus Rückstellungen außerhalb des Kreditgeschäfts -4 -24
Übriges sonstiges betriebliches Ergebnis -1 25
Insgesamt -7 -1

40 Risikovorsorgeergebnis

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Risikovorsorgeergebnis nach Stufen
in Mio. €
2018 (IFRS 9)
Aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten -10
Stufe 1 -
Stufe 2 9
Stufe 3 -19
Erträge aus Eingängen bei abgeschriebenen finanziellen Vermögenswerten 1
Nettozuführungen zu Rückstellungen für außerbilanzielles Kreditgeschäft -5
Insgesamt -14

Risikovorsorgeergebnis

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in Mio. € 2017 (IAS 39)
Wertberichtigungen auf Forderungen -7
Einzelwertberichtigungen -3
Portfoliobasierte Wertberichtigungen -4
Portfoliobasierte Wertberichtigungen auf Wertpapiere -4
Erträge aus Eingängen bei abgeschriebenen finanziellen Vermögenswerten 1
Insgesamt -10

41 Verwaltungsaufwendungen

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Verwaltungsaufwendungen
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Personalaufwendungen -114 -119
Löhne und Gehälter -93 -92
Soziale Abgaben -13 -13
Aufwendungen für Altersversorgung und ähnliche Unterstützungsleistungen -10 -11
Sonstige Personalaufwendungen/-erträge 2 -3
Sachaufwendungen -79 -80
Raum- und Betriebsaufwendungen -10 -10
Beratungsaufwendungen -15 -20
IT-Aufwendungen -39 -31
Sonstige Sachaufwendungen -15 -19
Insgesamt -193 -199

42 Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben

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Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben1)
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Bankenabgaben -21 -20
Einlagensicherungsfonds -3 -6
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken -1 -2
Insgesamt -25 -28

1) Enthält für die Abgaben in Rechnung gestellte Verwaltungsaufwendungen.

43 Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte

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Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Planmäßige Abschreibungen -14 -10
Sachanlagen -3 -2
Immaterielle Vermögenswerte -11 -8
Außerplanmäßige Abschreibungen -1 -4
Immaterielle Vermögenswerte -1 -
Rettungserwerbe - -4
Insgesamt -15 -14

44 Restrukturierungsergebnis

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Restrukturierungsergebnis
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Erträge aus der Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen - 2
Aufwendungen aus der Zuführung zu Restrukturierungsrückstellungen -9 -
Insgesamt -9 2

45 Ertragsteuern

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Zusammensetzung
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Tatsächliche Steuern -35 -39
Latente Steuern -1 17
Darunter: Latente Steuern auf Verlustvorträge -83 2
Insgesamt -36 -22

Die tatsächlichen Steuern enthalten einen Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von 4 Mio. € (2017: Steuerertrag von 8 Mio. €). Der Steueraufwand für Vorjahre setzt sich im Wesentlichen zusammen aus einem Steuerertrag von 28 Mio. € aufgrund von Auswirkungen steuerlicher Betriebsprüfungen sowie einem Steueraufwand von 34 Mio. € aufgrund der steuerlichen Behandlung einer nicht verzinsten Verbindlichkeit.

Die Bemessung der latenten Steuern erfolgte bei den inländischen Gesellschaften mit dem zukünftigen einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,0 % zuzüglich des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % und des vom jeweiligen Hebesatz abhängigen Gewerbesteuersatzes (die Messzahl beträgt 3,5 %). Es ergibt sich damit bei der pbb ein Gesamtbewertungssatz für latente Steuern von 27,67 % (2017: 27,67 %).

Die Entwicklung der bilanzierten latenten Steuern ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

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Entwicklung der latenten Steuern
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Bilanzansatz latenter Steuern 86 87
Unterschied gegenüber dem Vorjahr -1 16
Davon: erfolgswirksam -1 17
Kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Pensionszusagen -1 -3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (2017: Verrechnung mit AfS-Rücklage) 9 -6
Kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting 8 8
IFRS 9-Erstanwendungseffekt -16 -

Die erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern bezüglich des kumulierten sonstigen Ergebnisses aus Pensionszusagen von -1 Mio. € (2017: - 3 Mio. €) ist in den latenten Steuern für die Bilanzposition Rückstellungen enthalten.

Die erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern bezüglich des kumulierten sonstigen Ergebnisses aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten von 9 Mio. € (2017: AfS-Rücklage - 6 Mio. €) ist in den latenten Steuern der Bilanzposition Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte enthalten.

Die erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern bezüglich des kumulierten sonstigen Ergebnisses aus Cashflow Hedge Accounting von 8 Mio. € (2017: 8 Mio. €) ist in den latenten Steuern der Bilanzpositionen Positive/Negative Fair Values der Sicherungsderivate enthalten.

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Überleitungsrechnung in Mio. € (soweit nicht anders angegeben) 2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Ergebnis vor Steuern 215 204
Anzuwendender (gesetzlicher) Steuersatz in % 27,67 27,67
Erwarteter (rechnerischer) Steueraufwand -59 -56
Steuereffekte    
aus Steuersatzunterschieden - -1
aus steuerfreien Erträgen - -1
aus steuerlichen Hinzu- und Abrechnungen 82 -15
aus Wertanpassungen und dem Nichtansatz latenter Steuern -55 43
aus Vorjahren -4 8
Ausgewiesene Ertragsteuern -36 -22
Konzernsteuerquote in % 16,74 10,78

Bei Euro-genauer Ermittlung ergibt sich eine Konzernsteuerquote von 16,71 % (2017: 11,13 %).

Der für das Berichtsjahr anzuwendende Steuersatz inklusive Solidaritätszuschlag beträgt 27,67 % (2017: 27,67 %) und setzt sich zusammen aus dem aktuell geltenden deutschen Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 11,843 % (2017: 11,843 %).

Die ausländischen Steuersätze bewegen sich in einer Bandbreite zwischen 19,0 % und 35,6 %.

Die Effekte aus steuerlichen Hinzu- und Abrechnungen betreffen vor allem steuerliche Mehrergebnisse sowie steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, die aufgrund der permanenten Differenz nicht mit latenten Steuern zu berücksichtigen waren, aber die Besteuerungsbasis gemindert oder erhöht haben.

In der Position Effekte aus Wertanpassungen und dem Nichtansatz latenter Steuern sind zum einen Effekte aus der Abschreibung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und zum anderen gegenläufige Effekte aus der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge enthalten.

Die Position Effekte aus Vorjahren beinhaltet tatsächliche Steuern der Vorjahre, die aufgrund von Betriebsprüfungen oder einer Neubeurteilung der Steuerpflicht entstanden sind.

Die Konzernsteuerquote ist der Quotient aus der ausgewiesenen Ertragsteuer (tatsächliche und latente Steuern) und dem Ergebnis vor Steuern.

Die latenten Steuerverpflichtungen beziehungsweise die latenten Steueransprüche verteilen sich auf folgende Positionen:

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Latente Steuerverpflichtungen/-ansprüche
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Wertberichtigungen 36 - 5
Positive Fair Values der Sicherungsderivate 70 157 -
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten 113 - 49
Sonstige Aktiva/Passiva 21 83 107
Latente Steuerverpflichtungen vor Saldierung 240 240 161
Saldierung -240 -240 -161
Latente Steuerverpflichtungen nach Saldierung - - -
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 46 - 44
Positive/Negative Fair Values der Sicherungsderivate 122 150 -
Rückstellungen 104 36 38
Sonstige Aktiva/Passiva 36 24 83
Verlustvorträge 18 101 83
Latente Steueransprüche vor Saldierung 326 311 248
Saldierung -240 -240 -161
Latente Steueransprüche nach Saldierung 86 71 87

Zum Abschlussstichtag bestehen nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge bei der Körperschaftsteuer in Höhe von insgesamt 3.314 Mio. € (2017: 3.550 Mio. €) und bei der Gewerbesteuer in Höhe von 3.397 Mio. € (2017: 3.591 Mio. €). Auf einen Anteil von 64 Mio. € (2017: 341 Mio. €) bei der Körperschaftsteuer und 64 Mio. € (2017: 241 Mio. €) bei der Gewerbesteuer wurden latente Steueransprüche angesetzt, da die Kriterien für einen Ansatz gemäß IAS 12.34 ff. erfüllt waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge basiert auf einer Steuerplanung, welche aus der allgemeinen Unternehmensplanung abgeleitet wurde. Die Verlustvorträge sind vorbehaltlich eines etwaigen schädlichen Gesellschafterwechsels zeitlich unbegrenzt nutzbar. Auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen wurde im Geschäftsjahr 2018 eine Wertberichtigung von 0 Mio. € vorgenommen (2017: 0 Mio. €). Aus dem Entstehen und der Umkehr von temporären Differenzen resultierte ein latenter Steuerertrag in Höhe von 82 Mio. € (2017: latenter Steuerertrag von 15 Mio. €).

Steuersatzänderungen führen sowohl im laufenden als auch im Vorjahr zu keinen wesentlichen latenten Steueraufwendungen beziehungsweise Erträgen.

Die Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste führte zu keiner Minderung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands (2017: ebenfalls kein Ertragsteueraufwand). Aus der Neuentstehung sowie der Abwertung bislang angesetzter Verlustvorträge ergab sich ein latenter Steueraufwand in Höhe von 83 Mio. € (2017: latenter Steuerertrag 2 Mio. €).

2018 bestanden keine Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften (2017: ebenfalls keine Unterschiede). Auf Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden im Vorjahr keine latenten Steuerschulden angesetzt, da die Möglichkeit und die Absicht bestanden, Gewinne dauerhaft in den Tochtergesellschaften zu investieren.

46 Nettogewinne/Nettoverluste

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält folgende erfolgswirksame Nettogewinne/Nettoverluste nach Bewertungskategorien:

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Nettogewinne/Nettoverluste nach Bewertungskategorien
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Finanzielle Vermögenswerte    
Erfolgswirksam zum Fair Value -9 -5
aus freistehenden Derivaten -1 -5
aus Schuldinstrumenten -8 -
Erfolgsneutral zum Fair Value -1 1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 22 35
Finanzielle Verbindlichkeiten    
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 2 -

Die Nettogewinne und -verluste beinhalten Zuführungen und Auflösungen von Wertberichtigungen, Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung sowie erfolgswirksame Fair-Value-Bewertungsergebnisse von Finanzinstrumenten.

47 Ergebnis je Aktie

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Ergebnis je Aktie 2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Eigentümern der pbb zurechenbares Ergebnis nach Steuern in Mio. € 179 182
Davon Stammaktionären zurechenbar in Mio. € 167 182
Davon AT1-Investoren zurechenbar in Mio. € 12 -
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Stammaktien in Stück 134.475.308 134.475.308
Angepasste durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Stammaktien in Stück 134.475.308 134.475.308
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € 1,24 1,35
Verwässertes Ergebnis je Aktie in € 1,24 1,35

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des den Stammaktionären zurechenbaren Ergebnisses nach Steuern durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien berechnet. Dabei erfolgt die Ergebniszuordnung unter der Annahme einer zeitanteiligen Abgrenzung der Verzinsung des AT1-Kapitals.

ANGABEN ZUR BILANZ (AKTIVA)

48 Barreserve

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Barreserve
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Guthaben bei Zentralnotenbanken 1.388 999 999
Insgesamt 1.388 999 999

Der Kassenbestand betrug zum 31. Dezember 2018 wie im Vorjahr 0 Mio. €.

49 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

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Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Positive Fair Values der freistehenden Derivate 749 870 870
Als Schuldinstrumente qualifizierte Anteile an Investmentfonds 3 3 -
Schuldverschreibungen 258 333 -
Anleihen 258 333 -
Öffentliche Emittenten 81 83 -
Sonstige Emittenten 177 250 -
Forderungen an Kunden 649 529 -
Öffentliche Finanzierungen 327 401 -
Immobilienfinanzierungen 322 128 -
Insgesamt 1.659 1.735 870

50 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte

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Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Schuldverschreibungen 1.564 1.735 2.382
Anleihen 1.564 1.735 2.382
Öffentliche Emittenten 676 782 1.970
Sonstige Emittenten 888 953 412
Forderungen an Kreditinstitute 16 17 -
Öffentliche Finanzierungen 16 17 -
Forderungen an Kunden 404 430 -
Öffentliche Finanzierungen 404 430 -
Als Schuldinstrumente qualifizierte Anteile an Investmentfonds - - 3
Insgesamt 1.984 2.182 2.385

51 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Wertberichtigungen1

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Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten vor Wertberichtigungen
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Schuldverschreibungen 8.039 8.667 8.253
Anleihen 8.039 8.667 8.253
Öffentliche Emittenten 5.550 4.849 3.686
Sonstige Emittenten 2.489 3.818 4.567
Forderungen an Kreditinstitute 2.231 2.400 2.415
Öffentliche Finanzierungen 544 691 706
Sonstige Forderungen an Kreditinstitute 1.687 1.709 1.709
Forderungen an Kunden 40.183 39.360 40.274
Öffentliche Finanzierungen 13.458 14.343 15.112
Immobilienfinanzierungen 26.512 24.793 24.934
Sonstige Forderungen an Kunden 1 2 6
Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen 212 222 222
Insgesamt 50.453 50.427 50.942

Entwicklung der Wertberichtigungen

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in Mio. € 1.1.2018 (IFRS 9) Transfer Stufe 1 Transfer Stufe 2 Transfer Stufe 3
Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte -105 - - -
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet -1 - - -
Schuldverschreibungen -1 - - -
Stufe 2 -1 - - -
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet -104 - - -
Schuldverschreibungen -10 - - -
Stufe 1 -1 - - -
Stufe 2 -9 - - -
Forderungen an Kunden -94 - - -
Stufe 1 -12 -1 - -
Stufe 2 -43 1 - -
Stufe 3 -39 - - -
Rückstellungen für außerbilanzielles Kreditgeschäft (Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen) -2 - - -
Stufe 1 -2 - - -
Stufe 2 - - - -
Insgesamt -107 - - -
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in Mio. € Neugeschäft und Zugänge Rückzahlungen und Abgänge Verbrauch Änderungen des Kreditrisikos (netto) Sonstige 31.12.2018 (IFRS 9)
Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte -9 4 1 -5 1 -113
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet - - - - - -1
Schuldverschreibungen - - - - - -1
Stufe 2 - - - - - -1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet -9 4 1 -5 1 -112
Schuldverschreibungen - - - 5 - -5
Stufe 1 - - - - - -1
Stufe 2 - - - 5 - -4
Forderungen an Kunden -9 4 1 -10 1 -107
Stufe 1 -9 3 - 6 - -13
Stufe 2 - 1 - 3 - -38
Stufe 3 - - 1 -19 1 -56
Rückstellungen für außerbilanzielles Kreditgeschäft (Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen) -1 1 - -5 - -7
Stufe 1 -1 1 - -4 - -6
Stufe 2 - - - -1 - -1
Insgesamt -10 5 1 -10 1 -120

Wenn alle finanziellen Vermögenswerte der Stufe 1 in der Stufe 2 wären, würde der Bestand der Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2018 um 25 Mio. € steigen. Für das außerbilanzielle Geschäft ergäbe sich eine Erhöhung um 9 Mio. €.

Wenn alle finanziellen Vermögenswerte der Stufe 2 in der Stufe 1 wären, würde der Bestand der Wertberichtigungen um 28 Mio. € sinken. Für das außerbilanzielle Geschäft ergäbe sich eine Reduzierung um 1 Mio. €.

1 Einschließlich Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen.

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Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorien LaR und AfS
in Mio. €
Einzelwertberichtigungen Portfolio basierte Wertberichtigungen Insgesamt
Wertberichtigungen auf Forderungen zum 1.1.2017 (IAS 39) -86 -44 -130
Erfolgswirksame Veränderungen -2 -4 -6
Erfolgsneutrale Veränderungen 64 1 65
Inanspruchnahme von bestehenden Wertberichtigungen 64 1 65
Auswirkungen aus der Währungsumrechnung und andere Veränderungen - - -
Wertberichtigungen auf Forderungen zum 31.12.2017 (IAS 39) -24 -47 -71

Der Buchwert der Finanzanlagen (LaR) wurde zum 31. Dezember 2017 um portfoliobasierte Wertberichtigungen in Höhe von 13 Mio. € gemindert.

Entwicklung der Bruttobuchwerte

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in Mio. € 1.1.2018 (IFRS 9) Transfer Stufe 1 Transfer Stufe 2 Transfer Stufe 3
Bruttobuchwerte der finanziellen Vermögenswerte 52.609 - - -
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet 2.182 - - -
Schuldverschreibungen 1.735 - - -
Stufe 1 1.446 - - -
Stufe 2 289 - - -
Forderungen an Kreditinstitute 17 - - -
Stufe 1 17 - - -
Forderungen an Kunden 430 - - -
Stufe 1 430 - - -
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 50.427 - - -
Schuldverschreibungen 8.667 - - -
Stufe 1 7.663 248 - -
Stufe 2 1.004 -248 - -
Forderungen an Kreditinstitute 2.400 - - -
Stufe 1 2.400 - - -
Forderungen an Kunden 39.360 - - -
Stufe 1 36.782 688 -620 -67
Stufe 2 2.384 -688 620 -90
Stufe 3 194 - - 157
Außerbilanzielles Geschäft 1) 4.665 - - -
Stufe 1 4.540 68 -93 -
Stufe 2 122 -68 93 -
Stufe 3 3 - - -
Insgesamt 57.274 - - -
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in Mio. € Neugeschäft und Zugänge Rückzahlungen und Abgänge Direktabschreibungen Sonstige 31.12.2018 (IFRS 9)
Bruttobuchwerte der finanziellen Vermögenswerte 10.144 -10.147 -1 -168 52.437
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet 3 -147 - -54 1.984
Schuldverschreibungen 3 -140 - -34 1.564
Stufe 1 3 -140 - -27 1.282
Stufe 2 - - - -7 282
Forderungen an Kreditinstitute - - - -1 16
Stufe 1 - - - -1 16
Forderungen an Kunden - - 7 - -19 404
Stufe 1 - - 7 - -19 404
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 10.141 -10.000 -1 -114 50.453
Schuldverschreibungen 67 -604 - -91 8.039
Stufe 1 67 -401 - -81 7.496
Stufe 2 - -203 - -10 543
Forderungen an Kreditinstitute 328 -501 - 4 2.231
Stufe 1 328 -501 - 4 2.231
Forderungen an Kunden 9.746 -8.895 -1 -27 40.183
Stufe 1 9.746 -8.202 - -38 38.289
Stufe 2 - -662 - 14 1.578
Stufe 3 - -31 -1 -3 316
Außerbilanzielles Geschäft 1) 4.142 -4.123 - 7 4.691
Stufe 1 4.142 -4.020 - 1 4.638
Stufe 2 - -100 - 6 53
Stufe 3 - -3 - - -
Insgesamt 14.286 -14.270 -1 -161 57.128

1) Nominalbetrag der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen.

Das maximale Ausfallrisiko, dem der pbb Konzern ausgesetzt ist, spiegelt sich in den in der Bilanz dargestellten Nettobuchwerten wider. Die Sicherheiten bestehen weit überwiegend aus Grundschulden. Die Forderungen an Kunden der Stufe 3 waren zum Bilanzstichtag in Höhe von 260 Mio. € besichert.

Im pbb Konzern bestanden bei finanziellen Vermögenswerten, die im Jahr 2018 abgeschrieben wurden und noch einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen, vertragsrechtlich ausstehende Beträge von 0 Mio. € (2017: 0 Mio. €).

Bei Finanzinstrumenten mit beeinträchtigter Bonität mit einem Buchwert von 3 Mio. € hat der pbb Konzern zum 31. Dezember 2018 aufgrund der Sicherheiten keine Wertberichtigung der Stufe 3 gebildet.

Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 keine Rettungserwerbe oder andere in Besitz genommene Sicherheiten im Bestand.

52 Positive Fair Values der Sicherungsderivate

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Positive Fair Values der Sicherungsderivate
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Positive Marktwerte von Derivaten im Hedge Accounting 2.207 2.678 2.678
Insgesamt 2.207 2.678 2.678

53 Aktivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting

In dem Bilanzposten Aktivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting werden die beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten aktivischen Grundgeschäftsportfolios ausgewiesen. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 2 Mio. € (31. Dezember 2017: -1 Mio. €).

54 Sachanlagen

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Entwicklung der Sachanlagen
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anschaffungs-/Herstellungskosten    
Stand zum 1.1. 21 21
Zugänge 1 -
Stand zum 31.12. 22 21
Ab- und Zuschreibungen    
Stand zum 1.1. -15 -13
Planmäßige Abschreibungen -3 -2
Stand zum 31.12. -18 -15
Buchwerte    
Stand zum 31.12. 4 6

55 Immaterielle Vermögenswerte Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte

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2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
in Mio. € Erworbene Software Selbst erstellte Software Sonstige immaterielle Vermögenswerte Insgesamt Insgesamt
Anschaffungs-/Herstellungskosten          
Stand zum 1.1. 47 58 9 114 94
Zugänge 2 8 3 13 20
Umbuchungen - 9 -9 - -
Abgänge -26 - - -26 -
Stand zum 31.12. 23 75 3 101 114
Ab- und Zuschreibungen          
Stand zum 1.1. -42 -36 - -78 -70
Planmäßige Abschreibungen -1 -10 - -11 -8
Außerplanmäßige Abschreibungen - -1 - -1 -
Abgänge 26 - - 26 -
Stand zum 31.12. -17 -47 - -64 -78
Buchwerte          
Stand zum 31.12. 6 28 3 37 36

Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die als Aufwand erfasst wurden, beliefen sich auf 8 Mio. € (2017: 4 Mio. €).

56 Pensionsgeschäfte

Als Pensionsgeber echter Pensionsgeschäfte hat der pbb Konzern Vermögenswerte mit einem Buchwert von 2,1 Mrd. € (31. Dezember 2017: 2,0 Mrd. €) verpensioniert. Die Wertpapiere sind weiterhin Bestandteil der Aktiva. Die erhaltenen Gegenwerte betragen 1,9 Mrd. € (31. Dezember 2017: 1,9 Mrd. €). Sie werden ausschließlich in den finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Bei den Pensionsgeschäften handelt es sich um die einzigen übertragenen Vermögenswerte, die der Erwerber ohne Zahlungsverzug weiterveräußern oder -verpfänden kann.

57 Eigene Verbriefungsgeschäfte (Securitisation)

Zum 31. Dezember 2018 bestand das synthetische Verbriefungsgeschäft „Estate UK-3“ mit einer Transaktionslaufzeit von 15 Jahren (Fälligkeit 2022) und einem Kreditvolumen von 127 Mio. € (31. Dezember 2017: 178 Mio. €). Sicherungsnehmerin der Transaktion mit gewerblichen Immobiliendarlehen ist die pbb. Die Credit Linked Notes sind vollständig an die Investoren verkauft. Insgesamt wurde eine Entlastung des Expected Loss nach Basel III von 153 Mio. € (31. Dezember 2017: 154 Mio. €) erzielt. Die Zulässigkeit einer von der pbb beabsichtigten Verlustzuweisung in Höhe von circa 113 Mio. GBP wird vom Trustee der Verbriefungstransaktion bezweifelt. Der Trustee hat entsprechend den vertraglichen Vorgaben der Verbriefungstransaktion einen Gutachter („Expert“) bestellt, der über die Verlustzuweisung entscheiden wird. Die pbb ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die geplante Verlustzuweisung vorliegen. Sollte die Verlustzuweisung ganz oder teilweise unzulässig sein, hätte die pbb diese Verluste insoweit zu tragen.

ANGABEN ZUR BILANZ (PASSIVA)

58 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

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Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Negative Fair Values der freistehenden Derivate 881 1.040 956
Insgesamt 881 1.040 956

59 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

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Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.867 3.797 3.797
Zentralbankverbindlichkeiten 1.886 1.894 1.894
Hypotheken-Namenspfandbriefe 228 290 290
Öffentliche Namenspfandbriefe 290 203 203
Sonstige Namenspapiere 23 24 24
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.440 1.386 1.386
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 24.901 26.244 26.244
Hypotheken-Namenspfandbriefe 4.550 4.790 4.790
Öffentliche Namenspfandbriefe 10.194 10.847 10.847
Sonstige Namenspapiere 2.427 2.332 2.332
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 7.730 8.275 8.275
Inhaberschuldverschreibungen 21.237 19.876 19.876
Geldmarktpapiere 35 - -
Hypothekenpfandbriefe 12.376 9.963 9.963
Öffentliche Pfandbriefe 4.680 5.740 5.740
Sonstige Inhaberschuldverschreibungen 4.146 4.173 4.173
Nachrangige Verbindlichkeiten 709 1.002 1.002
Verbriefte nachrangige Verbindlichkeiten 649 761 761
Nicht verbriefte nachrangige Verbindlichkeiten 60 241 241
Insgesamt 50.714 50.919 50.919

60 Negative Fair Values der Sicherungsderivate

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Negative Fair Values der Sicherungsderivate
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Negative Marktwerte von Derivaten im Hedge Accounting 2.538 2.805 2.889
Insgesamt 2.538 2.805 2.889

61 Passivische Wertanpassungen im Portfolio Hedge Accounting

In dem Bilanzposten Passivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting werden die passivischen beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten Grundgeschäftsportfolios ausgewiesen. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 23 Mio. € (31. Dezember 2017: 0 Mio. €).

62 Rückstellungen

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Rückstellungen
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 1.1.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 84 86 86
Restrukturierungsrückstellungen 11 3 3
Rückstellungen im Kreditgeschäft 7 2 -
Sonstige Rückstellungen 166 156 156
Insgesamt 268 247 245

Für die Mitarbeiter des pbb Konzerns in Deutschland bestehen beitragsorientierte und leistungsorientierte Pensionspläne. Bei den beitragsorientierten Plänen leistet die pbb Zuwendungen für Zusagen von überbetrieblichen Einrichtungen. In fast allen nicht deutschen Einheiten wird im Zuge eines Defined Contribution Pension Scheme ein definierter Prozentsatz des Festgehalts in einen extern gemanagten Pensionsfonds einbezahlt. Der Aufwand für beitragsorientierte Pläne betrug 3 Mio. € (2017: 2 Mio. €). Im Jahr 2019 dürfte der Aufwand weitgehend konstant bleiben. Der Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne für Personen, die Schlüsselpositionen im Konzern ausüben, belief sich auf weniger als 1 Mio. € (2017: weniger als 1 Mio. €). Der Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Rentenversicherung belief sich auf 5 Mio. € (2017: 6 Mio. €).

Leistungsorientierte Pensionszusagen bestehen für eine Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland. In den nicht deutschen Einheiten existieren keine leistungsorientierten Pensionszusagen. Beim leistungsorientierten Plan erhalten die Mitarbeiter eine Direktzusage der jeweiligen Gesellschaft. Der Rentenplan sieht insbesondere die Gewährung von Altersrenten, Invalidenrenten und Hinterbliebenenrenten vor. Der Bezug der Alters- beziehungsweise Invalidenrente setzt nach erfüllter Wartezeit, frühestens nach Vollendung eines Mindestalters beim Eintritt von teilweiser oder voller Erwerbsminderung, spätestens beim Übertritt in den Ruhestand nach Vollendung in der Regel des 65. Lebensjahres ein. Im Bereich der aktiven Mitarbeiter handelt es sich überwiegend um zeitgemäße Rentenbausteinpläne. Für die übrigen Anspruchsberechtigten bestehen auch endgehaltsabhängige leistungsorientierte Zusagen. Der jährliche Rentenbaustein hängt unter anderem vom gezahlten Bruttojahresgehalt und der Beitragszeit für den Mitarbeiter ab. Die Hinterbliebenenrente beläuft sich in der Regel auf 60 % der vom Ehegatten bezogenen Rente beziehungsweise der Anwartschaft hierauf. Der Pensionsplan wird von der pbb unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters bei der Administration selber verwaltet.

Für die Verpflichtungen aus Direktzusagen werden Pensionsrückstellungen gebildet. Der leistungsorientierte Pensionsplan wurde grundsätzlich für Neueintritte seit 1. April 2004 geschlossen. In den Jahren 2018 und 2017 ergaben sich keine Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen.

In Abhängigkeit von der Gesamthöhe der Pensionsverpflichtungen ist das Insolvenzrisiko im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen beim Pensionssicherungsverein a. G. abgedeckt.

Zur Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen verwendet:

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Versicherungsmathematische Annahmen
in %
31.12.2018/ 1.1.2019 31.12.2017/ 1.1.2018
Abzinsungssatz 2,02 1,93
Rentendynamik 1,50 1,50
Gehalts- bzw. Anwartschaftsdynamik1) 2,50 2,50

1) Vor dem Hintergrund der 2015 vorgenommenen Anpassungen der Jahresgrundgehälter auf einheitlich 500.000 € und der Einführung der variablen Vergütung wird auch mit Blick auf die Angemessenheit der Vorstandsvergütung für die in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder von einer Gehalts- bzw. Anwartschaftsdynamik von 0 % ausgegangen.

Am 20. Juli 2018 hat die HEUBECK AG die neuen Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Diese Sterbetafeln lösen die bislang vom pbb Konzern der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen) zugrunde gelegten Richttafeln RT 2005 G ab. Der pbb Konzern hat im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 seine Pensionsverpflichtungen auf Basis der neuen Richttafeln vom Aktuar bewerten lassen.

Die Karrieredynamik beträgt für Vorstandsmitglieder unverändert 0,0 % (31. Dezember 2017: 0,0 %), für Direktoren und außertarifliche Mitarbeiter 1,5 % (31. Dezember 2017: 1,5 %) und für tarifliche Mitarbeiter 0,5 % (31. Dezember 2017: 0,5 %). Als biometrische Grundlagen werden die Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck verwendet.

Die leistungsorientierten Pensionszusagen der pbb beinhalten keine ungewöhnlichen oder unternehmensspezifischen Risiken. Die pbb ist den allgemeinen demografischen Risiken, wie zum Beispiel aus Langlebigkeit oder Invalidität der anspruchsberechtigten Mitarbeiter, und den allgemeinen finanziellen Risiken, wie zum Beispiel einer Veränderung des Abzinsungssatzes, ausgesetzt. Die pbb hat durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung Teile dieser Risiken abgesichert. Die Rückdeckungsversicherung stellt eine qualifizierende Versicherungspolice gemäß IAS 19 dar und ist somit ein Planvermögen. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens ist als Bestandteil der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan vom Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzuziehen. Die Rückdeckungsversicherung enthält keine ungewöhnlichen oder planspezifischen Risiken.

Die Rentenzahlungen für die rückgedeckten Pensionsverpflichtungen werden grundsätzlich mit den Erträgen aus dem Planvermögen refinanziert. Sollten die Erträge nicht ausreichen, sind die Rentenzahlungen aus Mitteln der pbb zu leisten. Auch bei den nicht rückgedeckten Pensionsverpflichtungen erfolgt die Zahlung aus eigenen Mitteln.

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Bilanzbestand (Nettoverpflichtung)
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 272 279
Fair Value des Planvermögens -188 -193
Insgesamt 84 86
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Entwicklung der Nettoverpflichtung
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Stand zum 1.1. 86 95
Mitarbeitertransfers - -
Pensionsaufwand 5 5
Neubewertungen (Remeasurements) -3 -10
Umgliederungen in Erstattungsansprüche - -
Einzahlungen in das Planvermögen - -
Auszahlungen an Begünstigte -4 -4
Stand zum 31.12. 84 86
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Entwicklung der Pensionsverpflichtungen
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Stand zum 1.1. 279 291
Mitarbeitertransfers - -
Dienstzeitaufwand 3 3
Zinsaufwand 5 5
Neubewertungen (Remeasurements) -2 -7
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus demografischen Annahmen 3 -
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus finanziellen Annahmen -3 -7
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Erfahrungsanpassungen -2 -
Abwicklungszahlungen (Settlements) - -
Auszahlungen an Begünstigte -13 -13
Stand zum 31.12. 272 279

Das Planvermögen besteht ausschließlich aus an die Versorgungsberechtigten verpfändeten Rückdeckungsversicherungen. Das Planvermögen enthält somit keine eigenen Finanzinstrumente und keine eigengenutzten Sachanlagen. Es sind im Jahr 2019 keine wesentlichen weiteren Beiträge in das Planvermögen angestrebt. Die pbb setzt keine besonderen Strategien der Aktiv-Passiv-Steuerung zum Managen der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen ein.

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Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Stand zum 1.1. 193 196
Mitarbeitertransfers - -
Zinsertrag 3 3
Neubewertungen (Remeasurements) 1 3
Einzahlungen in das Planvermögen - -
Auszahlungen an Begünstigte -9 -9
Umgliederungen in/aus Erstattungsansprüche(n) - -
Stand zum 31.12. 188 193
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Entwicklung des Pensionsaufwands
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Dienstzeitaufwand 3 3
Barwert der im Geschäftsjahr erdienten Pensionsansprüche (Current Service Costs) 3 3
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (Past Service Costs) - -
Dienstzeitaufwand auf Plankürzungen - -
Dienstzeitaufwand auf Abwicklungen - -
Nettozinsaufwand 2 2
Zinsaufwand aus der Pensionsverpflichtung 5 5
Zinsertrag aus dem Planvermögen -3 -3
Insgesamt 5 5

Für das Jahr 2019 wird im Vergleich zu 2018 von weitgehend konstanten Pensionsaufwendungen ausgegangen. Der Pensionsaufwand ist Bestandteil der Verwaltungsaufwendungen.

Neubewertungen der Nettoschuld resultieren aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und dem Ertrag aus dem Planvermögen mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan enthalten sind.

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Neubewertungen im sonstigen Ergebnis (Eigenkapital)
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus demografischen Annahmen -3 -
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus finanziellen Annahmen 3 7
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Erfahrungsanpassungen 2 -
Neubewertungen aus Planvermögen 1 3
Insgesamt 3 10
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Entwicklung der Erstattungen
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Stand zum 1.1. 2 2
Abgänge - -
Stand zum 31.12. 2 2

Die Erstattungen ergeben sich aus unverpfändeten Rückdeckungsversicherungen.

Die quantitative Sensitivitätsanalyse, für die dieselben Bewertungsmethoden wie für die in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtung verwendet wurden, stellte sich für die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wie folgt dar:

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Versicherungsmathematische Annahmen Bruttoverpflichtung
in Mio. € Veränderung des Sensitivitätsniveaus (+ Anstieg/- Rückgang) 31.12.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Ausgangswert für die Sensitivitätsberechnung     272 279
Abzinsungssatz in %-Pkt. +0,5 254 260
  in %-Pkt. -0,5 293 300
Rentendynamik in %-Pkt. +0,5 287 295
  in %-Pkt. -0,5 258 264
Gehalts- beziehungsweise Anwartschaftsdynamik in %-Pkt. +0,5 273 279
  in %-Pkt. -0,5 272 279

Die Annahme der Sterblichkeit hat nur eine unwesentliche Auswirkung, da das Langlebigkeitsrisiko überwiegend durch das Planvermögen abgedeckt ist.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen belief sich am 31. Dezember 2018 auf 15 Jahre (31. Dezember 2017: 15 Jahre).

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Entwicklung der Rückstellungen (ohne Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen)
in Mio. €
Restrukturierungsrückstellungen Rückstellung für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Sonstige Rückstellungen
Stand zum 1.1.2017 (IAS 39) 14 - 133
Zuführungen - - 76
Auflösungen -3 - -24
Inanspruchnahmen -8 - -32
Umbuchungen - - 3
Bestand zum 31.12.2017 (IAS 39) 3 - 156
Stand zum 1.1.2018 (IFRS 9) 3 2 156
Zuführungen 9 6 38
Auflösungen - -1 -21
Inanspruchnahmen -1 - -21
Umbuchungen - - 14
Bestand zum 31.12.2018 (IFRS 9) 11 7 166

Mit der von Vorstand und Aufsichtsrat Ende 2018 beschlossenen Initiative „Fokus und Investment“ trägt der pbb Konzern den sich verändernden Markt- und Wettbewerbsbedingungen Rechnung. Die Initiative beinhaltet neben dem Ausbau der Vertriebsaktivitäten im US-amerikanischen Immobilienfinanzierungsmarkt auch die Reorganisation des Geschäfts in der Öffentlichen Investitionsfinanzierung und die Zentralisierung von Infrastrukturaufgaben. Für personalrelevante Maßnahmen in diesem Zusammenhang hat der pbb Konzern im Jahr 2018 eine Restrukturierungsrückstellung in Höhe von 9 Mio. € gebildet. Diese Rückstellung wird voraussichtlich bis zum Jahr 2020 vollständig verbraucht werden. Der Restbestand aus in früheren Jahren gebildeten Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 2 Mio. € für die strategische Neuausrichtung des pbb Konzerns wird voraussichtlich ebenfalls bis zum Jahr 2020 vollständig verbraucht werden.

In den Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sind vor allem Rückstellungen für Avalrisiken, Akkreditive, unwiderrufliche Kreditzusagen und Prozessrisiken im Kreditgeschäft enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Rechts- und Steuerrisiken von 88 Mio. € (31. Dezember 2017: 100 Mio. €) und Rückstellungen für Rechtskosten von 35 Mio. € (31. Dezember 2017: 33 Mio. €).

Rechtsrisiken (Prozessrisiken)

Der pbb Konzern ist verpflichtet, in allen Jurisdiktionen, in denen er seine Geschäftstätigkeit ausübt, eine Vielzahl von rechtlichen und aufsichtlichen Vorgaben und Vorschriften einzuhalten, unter anderem bestimmte Verhaltensgebote zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zur Bekämpfung von Geldwäsche, zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung, zur Verhütung von strafbaren Handlungen, zur Regelung des Außenhandels und zur Wahrung des Bank-, Geschäfts- und Datengeheimnisses. Aufgrund der Natur und der internationalen Erstreckung seiner Geschäftstätigkeit und der Vielzahl der maßgeblichen Vorgaben und Vorschriften sind Gesellschaften des pbb Konzerns in einigen Ländern an Gerichts-, Schieds- und behördlichen Verfahren beteiligt. Zu diesen Fällen gehören auch Strafverfahren sowie die Geltendmachung von Ansprüchen, bei denen die Anspruchshöhe von denen, die entsprechende Ansprüche geltend machen, nicht beziffert wird. Für die ungewissen Verbindlichkeiten aus diesen Verfahren werden Rückstellungen gebildet, wenn der mögliche Ressourcenabfluss hinreichend wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung schätzbar ist. Die Wahrscheinlichkeit für den Ressourcenabfluss, der aber regelmäßig nicht mit Gewissheit eingeschätzt werden kann, hängt in hohem Maße von dem Ausgang der Verfahren ab. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und die Bezifferung der ungewissen Verbindlichkeit hängen überwiegend von Einschätzungen ab. Die tatsächliche Verbindlichkeit kann erheblich von dieser Einschätzung abweichen. Bei der Bilanzierung der einzelnen Fälle werden die Entwicklungen der einzelnen Verfahren wie auch vergleichbarer Verfahren analysiert. Abhängig von der Bedeutung und der Schwierigkeit des konkreten Falls wird hierzu auf die Expertise der Mitarbeiter oder auf Gutachten externer Berater, vor allem Rechtsberater, zurückgegriffen. Die für die Verfahren gebildeten Rückstellungen werden nicht einzeln ausgewiesen, da die Offenlegung deren Ausgang ernsthaft beeinträchtigen könnte.

Durch die in den Jahren 2008 ff. entstandenen Jahresfehlbeträge beziehungsweise die entstandenen Bilanzverluste der pbb entfielen auf die von Vorgängerinstituten emittierten Genussscheine erhebliche Verlustteilnahmen, wodurch sich die Rückzahlungsbeträge reduzierten. Die Verzinsung war deshalb ausgefallen. Einzelne Investoren haben deswegen Klage erhoben und insbesondere einzelne unterschiedliche Klauseln der Verlustbeteiligung und der Wiederauffüllung nach Verlustbeteiligung angegriffen. Hierbei sind vor allem die Fragen relevant, welche Bilanzpositionen bei der Berechnung der Verlustbeteiligung zu berücksichtigen sind und ob eine Wiederauffüllung bei Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Bilanzgewinns oder eines anderweitigen Gewinns vorzunehmen sei. Die befassten Gerichte haben im Hinblick auf die einzelnen Genussscheine Entscheidungen entgegen der Rechtsauffassung der pbb getroffen. Dies führte in diesen Verfahren im Ergebnis zu einer teilweisen oder vollständigen Erhöhung der Rückzahlungsansprüche, zur Nachzahlung ausgefallener Kuponzahlungen und zu Zinsansprüchen. Die pbb strebt vergleichsweise Beilegungen an, schöpft erforderlichenfalls aber die gegebenen Rechtsmittel aus. Derzeit ist eine Klage mit einem Streitwert von circa 20 Mio. € zuzüglich Zinsen rechtshängig. Weitere Klagen können folgen.

Kosten für Prozesse der ersten und zweiten Finanzgerichtsinstanz gegen im Jahr 2016 ergangene Steuerbescheide der Jahre 2003 bis 2008 betreffend strittige Betriebsprüfungsfeststellungen bei einem der Vorgängerinstitute der pbb hat der pbb Konzern aus seiner Sicht derzeit ausreichend bevorsorgt.

Die Hypo Real Estate Bank International AG, ein Vorgängerinstitut der pbb, hat im Februar 2007 im Rahmen der synthetischen Verbriefungstransaktion „Estate UK-3“ (UK-3) Credit Linked Notes (CLN) zur Absicherung eines UK-Kreditportfolios begeben. Das Portfolio bestand aus 13 Darlehen, die 110 Gewerbeimmobilien finanzierten. Die CLNs haben ein Volumen von 113,68 Mio. GBP in sechs Klassen mit sequenzieller Verlustallokation. Der größte Einzelkredit dieses Portfolios in Höhe von rund 176 Mio. GBP wurde später notleidend. Die zugrunde liegenden Sicherheiten wurden im Januar 2016 verwertet. Der erzielte Verwertungserlös lag deutlich unter dem ursprünglichen Wert der Sicherheiten. Der ausfallbedingte Verlust beträgt circa 113 Mio. GBP. Die pbb hat am 30. November 2016 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte als Treuhänder von UK-3 beantragt, dass den Investoren in UK-3 diese Verluste zugewiesen werden. Deloitte hat der pbb am 13. Dezember 2016 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht Zweifel an der Zulässigkeit der Verlustzuweisung bestehen und sie einen Gutachter (Expert) bestellen wird, der über die Verlustzuweisung entscheidet. Im zweiten Quartal 2017 wurde der Gutachter (Expert) bestellt. Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 hat der Gutachter (Expert) noch keine Entscheidung getroffen. Die pbb ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die geplante Verlustzuweisung vorliegen. Sollte die Verlustzuweisung allerdings ganz oder teilweise unzulässig sein, hätte die pbb diese Verluste insoweit zu tragen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Juli 2017 die Unwirksamkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen festgestellt. Die pbb geht weiter davon aus, dass in ihrem Kreditgeschäft mit komplexen Finanzierungsstrukturen auch die Finanzierungsparameter in der Regel individuell ausgehandelt sind. Für mögliche Zweifelsfälle dieser oder vergleichbarer Entgelte hat der pbb Konzern aus seiner Sicht derzeit ausreichend Vorsorge gebildet.

Im Übrigen hat kein gerichtliches Verfahren, bei dem die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen nach der Einschätzung des Vorstands nicht unwahrscheinlich oder das aus anderen Gründen für den pbb Konzern von materieller Bedeutung ist, einen bezifferten Streitwert von mehr als 5 Mio. €. Daneben gibt es aber aufsichtliche Verfahren, bei denen das Risiko eines materiellen Abflusses von Ressourcen gegeben ist.

63 Restlaufzeiten bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (ohne Derivate)

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31.12.2018 (IFRS 9)
in Mio. € täglich fällig/ unbestimmt bis zu drei Monaten mehr als drei Monate bis zu einem Jahr mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren mehr als fünf Jahre Summe
Barreserve 1.388 - - - - 1.388
Erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierte Vermögenswerte 3 142 64 221 480 910
Schuldverschreibungen - 138 - - 120 258
Forderungen an Kunden - 4 64 221 360 649
Als Schuldinstrumente qualifizierte Anteile an Investmentfonds 3 - - - - 3
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - 40 129 1.090 725 1.984
Schuldverschreibungen - 30 100 776 658 1.564
Forderungen an Kreditinstitute - - - 16 - 16
Forderungen an Kunden - 10 29 298 67 404
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten vor Wertberichtigungen 1.715 1.567 4.717 21.036 21.418 50.453
Schuldverschreibungen - 143 461 2.469 4.966 8.039
Forderungen an Kreditinstitute 1.687 - - - 544 2.231
Forderungen an Kunden 28 1.424 4.256 18.567 15.908 40.183
Summe der finanziellen Vermögenswerte 3.106 1.749 4.910 22.347 22.623 54.735
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.193 2.552 7.174 19.485 19.310 50.714
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 899 34 88 2.175 671 3.867
Darunter: Namenspapiere - 30 57 109 345 541
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.280 1.035 2.536 5.846 14.204 24.901
Darunter: Namenspapiere - 382 567 2.868 13.354 17.171
Inhaberschuldverschreibungen 14 1.461 4.550 11.399 3.813 21.237
Nachrangige Verbindlichkeiten - 22 - 65 622 709
Summe der finanziellen Verbindlichkeiten 2.193 2.552 7.174 19.485 19.310 50.714

Restlaufzeiten bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (ohne Derivate)

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31.12.2017 (IAS 39)
in Mio. € täglich fällig/ unbestimmt bis zu drei Monaten mehr als drei Monate bis zu einem Jahr mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren mehr als fünf Jahre Summe
Barreserve 999 - - - - 999
Erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierte Vermögenswerte - - - - - -
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 3 44 51 423 1.864 2.385
Schuldverschreibungen - 44 51 423 1.864 2.382
Als Schuldinstrumente qualifizierte Anteile an Investmentfonds 3 - - - - 3
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten vor Wertberichtigungen 2.887 1.636 3.055 19.650 23.701 50.929
Schuldverschreibungen1) - 144 489 2.264 5.343 8.240
Forderungen an Kreditinstitute 1.709 45 104 15 542 2.415
Forderungen an Kunden 1.178 1.447 2.462 17.371 17.816 40.274
Summe der finanziellen Vermögenswerte 3.889 1.680 3.106 20.073 25.565 54.313
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.386 3.145 3.443 22.506 19.439 50.919
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 991 42 81 2.056 627 3.797
Darunter: Namenspapiere - 23 76 107 311 517
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.395 1.076 2.312 6.920 14.541 26.244
Darunter: Namenspapiere - 374 956 3.169 13.470 17.969
Inhaberschuldverschreibungen - 1.901 868 13.459 3.648 19.876
Nachrangige Verbindlichkeiten - 126 182 71 623 1.002
Summe der finanziellen Verbindlichkeiten 2.386 3.145 3.443 22.506 19.439 50.919

1) Abzüglich portfoliobasierter Wertberichtigungen nach IAS 39.

64 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2018 wie im gesamten Berichtsjahr 380.376.059,67 € und war eingeteilt in 134.475.308 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von rund 2,83 € je Stückaktie. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 hatte die pbb keine eigenen Aktien im Bestand.

Bezüglich des genehmigten und bedingten Kapitals wird auf die Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB im Kapitel „Sonstige Angaben“ des zusammengefassten Lageberichts verwiesen.

Die Kapitalrücklage enthält neben einer Einzahlung in die Rücklagen aus einem vergangenen Geschäftsjahr die Agiobeträge aus der Ausgabe der Aktien und ist bis auf einen Betrag in Höhe von 25.383.131,91 € (31. Dezember 2017: 25.383.131,91 €) gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB frei verfügbar. Als Gewinnrücklagen werden grundsätzlich nur Beträge ausgewiesen, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind.

Das kumulierte sonstige Ergebnis aus Pensionszusagen erhöhte sich um 2 Mio. €. Die Ursachen hierfür waren der Anstieg des Abzinsungssatzes zur Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen von 1,93 % zum Vorjahresultimo auf 2,02 % und geänderte demografische Annahmen. Das planmäßige Abschmelzen der Cashflow-Hedge-Rücklage und der Rückgang der Rücklage aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten reduzierten das kumulierte sonstige Ergebnis um insgesamt 45 Mio. € gegenüber dem 1. Januar 2018.

Im Juni 2018 wurde eine Dividende in Höhe von 144 Mio. € (entsprechend 1,07 € je dividendenberechtigte Stückaktie) an die Aktionäre ausgezahlt. Der nicht ausgeschüttete Konzerngewinn von 38 Mio. € wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Unter den zusätzlichen Eigenkapitalinstrumenten ist das AT1-Kapital im Gesamtnennbetrag von 300 Mio. € abzüglich der Transaktionskosten in Höhe von 2 Mio. € ausgewiesen. Das AT1-Kapital wird als Eigenkapital qualifiziert, da keine Verpflichtung zur Rückzahlung und zur laufenden Bedienung besteht. Die Anleihe, die die pbb am 12. April 2018 begeben hat, ist mit einem anfänglichen Kupon von 5,75 % p. a. ausgestattet und hat keine Endfälligkeit. Die Kuponzahlungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der pbb Konzern ergänzt mit der Emission sein regulatorisches Kapital um zusätzliches Kernkapital und stärkt damit auch die Leverage Ratio. Durch die Emission erhöhte sich sowohl die Kernkapitalquote (Tier 1 Ratio) als auch die Gesamtkapitalquote (Own Funds Ratio) jeweils um rund 2 Prozentpunkte; die Leverage Ratio verbesserte sich auf leicht über 5 %. Aufgrund der Ausgestaltung der Emission als AT1-Instrument ergeben sich keine Auswirkungen auf die harte Kernkapitalquote.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 die Ausschüttung einer Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigte Aktie vorschlagen.

65 Treuhandgeschäfte

Zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 gab es keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Treuhandgeschäfte.

ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

66 Erläuterungen zu den Positionen der Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme des Geschäftsjahres, aufgeteilt in die Bereiche operative Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand entspricht dem Bilanzposten Barreserve und enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Zentralnotenbanken.

Die operative Geschäftstätigkeit wird weit definiert, sodass die Abgrenzung entsprechend dem operativen Ergebnis vorgenommen wird. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit werden Zahlungsvorgänge (Zu- und Abflüsse) aus Erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten/Positiven Fair Values der Sicherungsderivate, Erfolsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten und anderen Aktiva gezeigt. Zu- und Abgänge aus Erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten/Negativen Fair Values der Sicherungsderivate, Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (ohne Einzahlungen/Auszahlungen nachrangiger Verbindlichkeiten) und anderen Passiva gehören ebenfalls zur operativen Geschäftstätigkeit. Auch die aus dem operativen Geschäft resultierenden Zins- und Dividendenzahlungen sind im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Dies betrifft auch die Zinszahlungsströme aus den Nachrangigen Verbindlichkeiten.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beinhaltet Zahlungsvorgänge für den Beteiligungs- und Wertpapierbestand sowie für Sachanlagen. Im Geschäftsjahr 2018 wurde kein Tochterunternehmen veräußert (2017: ein Unternehmen).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasst Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen, Einzahlungen in die Rücklagen und stillen Beteiligungen sowie Ein- und Auszahlungen nachrangiger Verbindlichkeiten.

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Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Nachrangige Verbindlichkeiten    
Bestand zum 1.1. 1.002 886
Zahlungswirksame Veränderungen aus Finanzierungstätigkeit -281 126
Veränderungen aufgrund von Beherrschungserlangung/-verlust bei Geschäftsbetrieben - -
Auswirkungen von Wechselkursänderungen - -
Veränderungen aufgrund von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts - -
Sonstige Veränderungen -12 -10
Bestand zum 31.12. 709 1.002

ANGABEN ZU DERIVATIVEN GESCHÄFTEN UND GRUNDGESCHÄFTEN IM HEDGE ACCOUNTING

Risiken sind die aus der Unvorhersehbarkeit der Zukunft resultierenden, durch Störungen verursachten Möglichkeiten, von geplanten Zielwerten abzuweichen. Für den pbb Konzern sind vor allem Zins- und Währungsrisiken wesentlich. Diese entstehen aus offenen Positionen, beispielsweise bei Inkongruenzen in der Laufzeit oder in der Variabilität beziehungsweise Fixierung des Zinssatzes. Im Hedge Accounting sind Zinsrisiken bilanziell abgebildet. Andere Risiken der Grundgeschäfte wie beispielsweise das Kreditrisiko oder das Währungsrisiko werden nicht im Hedge Accounting berücksichtigt, jedoch konzernweit gesteuert.

Der pbb Konzern sichert Risiken grundsätzlich ab. Jedoch kann dieses im Einzelfall nicht möglich oder sinnvoll sein. Die Absicherungsquote wird unter anderem in Abhängigkeit von der Erwartung beispielsweise des Zinsniveaus oder den Kosten der Absicherung festgelegt. Wenn das Risiko nicht vollständig abgesichert wird, beispielsweise da sich der Zinssatz des Grundgeschäfts nicht vollständig mit dem Zinssatz des Sicherungsinstruments ausgleicht, können Unwirksamkeiten entstehen. Eine weitere Ursache für Unwirksamkeiten können unterschiedliche Kreditrisiken der Kontrahenten des Grund- und Sicherungsinstruments sein.

Sicherungsbeziehungen zwischen Finanzinstrumenten werden gemäß IAS 39 als Fair Value Hedge, Cashflow Hedge oder als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb abgebildet. Zur Absicherung von Zinsrisiken werden Zinsderivate wie zum Beispiel Zins-Swaps und Zinsoptionen verwendet.

Bestimmte nach IFRS 7 auszuweisende Angaben sind im Risiko- und Chancenbericht ausgewiesen, unter anderem zum Adressrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko.

Fair Value Hedge Accounting Gemäß IAS 39 wird bei einem Fair Value Hedge ein bilanzierter Vermögenswert, eine bilanzierte Verbindlichkeit, eine bilanzunwirksame feste Verpflichtung oder ein genau bezeichneter Teil eines solchen Vermögenswerts, einer solchen Verbindlichkeit oder festen Verpflichtung gegen eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert, die auf ein bestimmtes Risiko zurückzuführen ist und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte.

Erfüllt die Absicherung des beizulegenden Zeitwerts im Verlauf der Berichtsperiode die Voraussetzungen des IAS 39.88, so erfolgt die Bilanzierung folgendermaßen:

 

Der Gewinn oder Verlust aus der erneuten Bewertung des Sicherungsinstruments zum beizulegenden Zeitwert (für ein derivatives Sicherungsinstrument) oder die Währungskomponente seines gemäß IAS 21 bewerteten Buchwerts (für nicht derivative Sicherungsinstrumente) wird im Periodenergebnis erfasst und

der Buchwert eines Grundgeschäfts wird um den dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Gewinn oder Verlust aus dem Grundgeschäft erfolgswirksam angepasst. Dies gilt für den Fall, dass das Grundgeschäft ansonsten mit den Anschaffungskosten bewertet wird. Der dem abgesicherten Risiko zuzurechnende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst, wenn es sich bei dem Grundgeschäft um einen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswert handelt. Die Amortisierung des Anpassungsbetrags wird bei Auflösung der Sicherungsbeziehung begonnen.

Das Fair Value Hedge Accounting wird vom pbb Konzern zur Abbildung von Micro- und Macro-Hedge-Beziehungen verwendet.

Im Micro Fair Value Hedge Accounting werden Zinsänderungsrisiken abgesichert. Die Ineffektivitäten innerhalb der nach IAS 39 zulässigen Bandbreite werden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen gezeigt. Die positiven und negativen Marktwerte der Sicherungsinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert in den Positionen Positive Fair Values der Sicherungsderivate beziehungsweise Negative Fair Values der Sicherungsderivate ausgewiesen. Die Anpassung des Buchwerts des Grundgeschäfts um den dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Gewinn oder Verlust wird unmittelbar am Grundgeschäft vorgenommen. Zur retrospektiven Effektivitätsmessung wird die Regressionsanalyse verwendet. Die Dollar-Offset-Methode wird zur Quantifizierung der prospektiven Ineffektivität herangezogen. Wird eine Absicherungsbeziehung aus anderen Gründen als der Ausbuchung der abgesicherten Position beendet, wird die Differenz zwischen dem Buchwert der abgesicherten Position zu diesem Zeitpunkt und dem Wert, den diese Position ohne Absicherung aufgewiesen hätte (die nicht amortisierte Fair-Value-Anpassung), über die verbleibende Restlaufzeit der ursprünglichen Absicherung erfolgswirksam im Zinsergebnis amortisiert. Wird das abgesicherte Instrument beispielsweise infolge von Verkauf oder Rückzahlung ausgebucht, wird die nicht amortisierte Fair-Value-Anpassung sofort erfolgswirksam erfasst.

Im Portfolio Hedge Accounting im Sinne des IAS 39 werden Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis sowohl aus Forderungen als auch aus Verbindlichkeiten abgesichert. Das Portfolio Hedge Accounting dient dazu, die Effekte aus der Macro-Zinssteuerung für die gesicherten Positionen in der Bilanz abzubilden. Die beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows der Grundgeschäftsportfolios werden aktivisch und passivisch jeweils in den Positionen Aktivische beziehungsweise Passivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting ausgewiesen. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der gesicherten Risiken aus den abgesicherten Grundgeschäftsportfolios werden im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen ausgewiesen. Die Marktwerte der Sicherungsinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert in den Positionen Positive Fair Values der Sicherungsderivate beziehungsweise Negative Fair Values der Sicherungsderivate bilanziell erfasst. Die Wertänderungen werden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen gezeigt und kompensieren somit weitestgehend die Ergebniseffekte aus den Bewertungen der Cashflows der Grundgeschäftsportfolios. Die Cashflows der Grundgeschäftsportfolios werden monatlich im Rahmen eines dynamischen Hedge-Designations- und -Auflösungsprozesses bestimmt. Die Amortisierung der daraus jeweils resultierenden Wertanpassungsposten erfolgt über die Restlaufzeit des Laufzeitbands im Zinsergebnis. Bei Abgängen von Cashflows der Grundgeschäfte aus den gesicherten Portfolios erfolgt eine anteilige Auflösung der zugehörigen Wertanpassung im Zinsergebnis.

Cashflow Hedge Accounting Bei einem Cashflow Hedge wird gemäß IAS 39 das Risiko schwankender Zahlungsströme abgesichert, das auf ein bestimmtes, mit dem bilanzierten Vermögenswert oder der bilanzierten Verbindlichkeit (wie beispielsweise ein Teil oder alle künftigen Zinszahlungen einer variabel verzinslichen Schuld) oder mit einer erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbundenes Risiko zurückzuführen ist und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte.

Sicherungsinstrumente werden beim Cashflow Hedge Accounting zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Das Bewertungsergebnis ist in einen effektiven und in einen ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung zu trennen. Zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 waren im pbb Konzern keine Derivate in den Cashflow Hedge designiert. Die aus Designationen verbleibende Cashflow-Hedge-Rücklage wird entsprechend dem Eintreten der gesicherten Zahlungsströme der Grundgeschäfte aufgelöst. In diesem Zusammenhang wird quartalsweise ein prospektiver Effektivitätstest durchgeführt und im Falle einer Ineffektivität die Cashflow-Hedge-Rücklage entsprechend ergebniswirksam aufgelöst.

Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb Die Absicherung einer Nettoinvestition gegen Fremdwährungsrisiken aus der Umrechnung wird auch als Net Investment Hedge bezeichnet. Die Bilanzierung von Net Investment Hedges erfolgt in gleicher Weise wie die von Cashflow Hedges. Der pbb Konzern hat in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 keine Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe abgesichert.

67 Derivative Geschäfte

Zur Minimierung (Reduzierung) sowohl des ökonomischen als auch des regulatorischen Kreditrisikos werden zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen abgeschlossen. Dadurch können die positiven und die negativen Marktwerte der unter einer Aufrechnungsvereinbarung einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet sowie die regulatorischen zukünftigen Risikozuschläge dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen des Nettingprozesses reduziert sich das Kreditrisiko auf eine einzige Nettoforderung an Vertragspartner.

Sowohl für die regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung der Kreditengagements werden derartige risikoreduzierende Techniken nur dann eingesetzt, wenn sie bei Insolvenz des Geschäftspartners in der jeweiligen Rechtsordnung auch für durchsetzbar gehalten werden. Zur Prüfung der Durchsetzbarkeit werden Rechtsgutachten genutzt.

Analog geht der pbb Konzern mit seinen Geschäftspartnern auch Sicherheitenvereinbarungen ein, um die sich nach Netting ergebende Nettoforderung/-verbindlichkeit abzusichern (Erhalt oder Stellung von Sicherheiten). Dieses Sicherheitenmanagement führt in der Regel zur Kreditrisikominderung durch zeitnahe Bewertung und Anpassung des Kundenengagements.

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Derivatevolumen 31. Dezember 2018 (IFRS 9) Nominalbetrag Beizulegender Zeitwert/ Buchwert
Restlaufzeiten Änderung Fair Value für Effektivitätsberechnung
in Mio. € bis 1 Jahr über 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt positiv negativ
Freistehende Derivate1) 6.959 12.221 3.825 23.005 749 881  
Zinsderivate 3.337 11.559 3.778 18.674 713 860  
OTC-Derivate 3.337 11.559 3.778 18.674 713 860  
Zins-Swaps 2.107 5.275 3.564 10.946 707 854  
Zinsoptionen 1.230 6.284 214 7.728 6 6  
Währungsderivate 2.951 - - 2.951 23 8  
OTC-Derivate 2.951 - - 2.951 23 8  
Währungstermingeschäfte 2.951 - - 2.951 23 8  
Sonstige Derivate 671 662 47 1.380 13 13  
Cross Currency Basis Swaps 671 662 47 1.380 13 13  
Derivate im Micro Fair Value Hedge Accounting2)3) 32.800 5.954 15.950 54.704 2.207 2.538 -77
Zinsderivate 32.800 5.954 15.669 54.423 2.204 2.502 -71
OTC-Derivate 32.800 5.954 15.669 54.423 2.204 2.502 -71
Zins-Swaps 32.800 5.302 14.243 52.345 2.204 2.476 -65
Zinsoptionen - 652 1.426 2.078 - 26 -6
Sonstige Derivate - - 281 281 3 36 -6
Cross Currency Basis Swaps - - 281 281 3 36 -6

1) In der Bilanz ausgewiesen unter „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" beziehungsweise „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten".
2) In der Bilanz der ausgewiesen unter „Positive Fair Values der Sicherungsderivate" beziehungsweise „Negative Fair Values der Sicherungsderivate".
3) Inklusive Position gegenüber der Eurex AG nach Netting von Derivaten und Cash Collaterals unabhängig von ihrer Verwendung.

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Derivatevolumen 31. Dezember 2017 (IAS 39) Nominalbetrag Beizulegender Zeitwert/ Buchwert
Restlaufzeiten Änderung Fair Value für Effektivitätsberechnung
in Mio. € bis 1 Jahr über 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt positiv negativ
Freistehende Derivate1) 7.997 14.490 5.288 27.775 870 956  
Zinsderivate 3.457 13.983 5.150 22.590 835 929  
OTC-Derivate 3.457 13.983 5.150 22.590 835 929  
Zins-Swaps 1.708 7.285 4.957 13.950 827 922  
Zinsoptionen 1.749 6.698 193 8.640 8 7  
Währungsderivate 3.794 - - 3.794 29 17  
OTC-Derivate 3.794 - - 3.794 29 17  
Währungstermingeschäfte 3.794 - - 3.794 29 17  
Sonstige Derivate 746 507 138 1.391 6 10  
Cross Currency Basis Swaps 746 507 138 1.391 6 10  
Derivate im Micro Fair Value Hedge Accounting2)3) 25.436 10.431 17.434 53.301 2.678 2.889 -107
Zinsderivate 25.436 10.431 17.167 53.034 2.675 2.870 -113
OTC-Derivate 25.436 10.431 17.167 53.034 2.675 2.870 -113
Zins-Swaps 25.436 9.778 15.698 50.912 2.675 2.845 -130
Zinsoptionen - 653 1.469 2.122 - 25 17
Sonstige Derivate - - 267 267 3 19 6
Cross Currency Basis Swaps - - 267 267 3 19 6

1) In der Bilanz ausgewiesen unter „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" beziehungsweise „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten".
2) In der Bilanz ausgewiesen unter „Positive Fair Values der Sicherungsderivate" beziehungsweise „Negative Fair Values der Sicherungsderivate".
3) Inklusive Position gegenüber der Eurex AG nach Netting von Derivaten und Cash Collaterals unabhängig von ihrer Verwendung.

Die Fair-Value-Änderung für die Effektivitätsberechnung der Derivate im Portfolio Hedge Accounting, die gegenüber der Eurex AG genettet wurden, belief sich im Jahr 2018 auf 21 Mio. € und resultierte aus Zinsderivaten/Zins-Swaps (2017: 1 Mio. € aus Zinsderivaten/Zins-Swaps).

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Kontrahenten
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Beizulegender Zeitwert Beizulegender Zeitwert
positiv negativ positiv negativ
Zentralregierungen und Notenbanken von OECD-Mitgliedsstaaten 250 25 - -
OECD-Banken 2.583 3.234 3.142 3.803
OECD-Finanzinstitute 42 147 - -
Sonstige Unternehmen und Privatpersonen 81 13 406 42
Insgesamt 2.956 3.419 3.548 3.845

Die Rücklage für das Cashflow Hedge Accounting, in das in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 keine Derivate mehr designiert waren, betrug nach latenter Steuer 0 Mio. € (31. Dezember 2017: 22 Mio. €). Im Jahr 2018 wurden - 31 Mio. € (2017: - 30 Mio. €) vor Steuern aus der CashflowHedge-Rücklage in das Zinsergebnis umgegliedert.

68 Grundgeschäfte im Hedge Accounting

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Grundgeschäfte im Hedge Accounting 31. Dezember 2018 (IFRS 9) Micro Fair Value Hedge
Davon:
in Mio. € Buchwert im Buchwert enthaltenes Hedge Adjustment nach Beendigung der Sicherungsbeziehung verbliebenes Hedge Adjustment
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 892 50 72
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 892 50 72
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 19.232 1.346 1.631
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 18.933 1.326 1.631
Währungsbezogene Sicherungsbeziehungen 299 20 -
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 29.738 1.632 1.126
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 29.738 1.632 1.126
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Grundgeschäfte im Hedge Accounting 31. Dezember 2018 (IFRS 9) Micro Fair Value Hedge Portfolio Hedge
in Mio. € Wertänderung für Effektivitätsberechnung in der Periode Wertanpassung Wertänderung für Effektivitätsberechnung in der Periode
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte -4 - -
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen -4 - -
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 31 2 4
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 25 2 4
Währungsbezogene Sicherungsbeziehungen 6 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 50 23 - 26
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 50 23 - 26
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Grundgeschäfte im Hedge Accounting 31. Dezember 2017 (IAS 39) Micro Fair Value Hedge
in Mio. € Buchwert im Buchwert enthaltenes Hedge Adjustment
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.674 147
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 1.429 138
Währungsbezogene Sicherungsbeziehungen 245 9
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 20.473 1.279
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 20.393 1.275
Währungsbezogene Sicherungsbeziehungen 80 4
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 32.097 1.674
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 32.097 1.674
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Grundgeschäfte im Hedge Accounting 31. Dezember 2017 (IAS 39) Micro Fair Value Hedge Portfolio Hedge
Davon:
in Mio. € nach Beendigung der Sicherungsbeziehung verbliebenes Hedge Adjustment Wertänderung für Effektivitätsberechnung in der Periode Wertanpassung Wertänderung für Effektivitätsberechnung in der Periode
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 370 -39 - -
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 370 -33 - -
Währungsbezogene Sicherungsbeziehungen - -6 - -
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.576 -431 -1 -
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 1.576 -431 -1 -
Währungsbezogene Sicherungsbeziehungen - - - -
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.331 576 - -1
Zinsbezogene Sicherungsbeziehungen 1.331 576 - -1

Die Bilanzposition „Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting“ enthält die Zeitwerte hinsichtlich der abgesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows des aktivischen Grundgeschäftsportfolios. Die Bilanzposition „Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting“ enthält die Zeitwerte hinsichtlich der abgesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows des passivischen Grundgeschäftsportfolios.

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Unwirksamkeit der Absicherung1)
in Mio. €
2018 (IFRS 9) 2017 (IAS 39)
Ergebnis aus Micro Fair Value Hedge Accounting (Zinsrisiko) - -1
Ergebnis aus Portfolio Hedge Accounting (Zinsrisiko) -1 -
Insgesamt -1 -1

1) Ausgewiesen im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen.

SONSTIGE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

69 Undiskontierte Zahlungsströme der Verbindlichkeiten

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Vertraglich vereinbarte undiskontierte Zahlungsströme der finanziellen Verbindlichkeiten gemäß IFRS 7.39
in Mrd. €
31.12.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Bis 3 Monate 3 4
Aus derivativen Finanzinstrumenten - -
Aus nicht derivativen Finanzinstrumenten 3 4
Über 3 Monate bis 1 Jahr 8 5
Aus derivativen Finanzinstrumenten - 1
Aus nicht derivativen Finanzinstrumenten 8 4
Über 1 Jahr bis 5 Jahre 23 26
Aus derivativen Finanzinstrumenten 1 1
Aus nicht derivativen Finanzinstrumenten 22 25
Über 5 Jahre 26 24
Aus derivativen Finanzinstrumenten 2 2
Aus nicht derivativen Finanzinstrumenten 24 22
Insgesamt 60 59

Die Darstellung der undiskontierten Zahlungsstromfälligkeiten erfolgt bis zur vertraglichen Endlaufzeit, das heißt, dass Wahlrechte und Kündigungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt werden. Diese Darstellung entspricht nicht der ökonomischen Steuerung, die auf erwarteten Zahlungsströmen basiert. Die Liquiditätsrisikostrategie und das Liquiditätsrisikomanagement des pbb Konzerns sind im Risiko- und Chancenbericht beschrieben.

70 Als Sicherheit übertragene Vermögenswerte

Für folgende Verbindlichkeiten und erhaltene Sicherheiten wurden Vermögenswerte (ohne Barsicherheiten) als Sicherheit übertragen:

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Verbindlichkeiten
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.228 2.185
Insgesamt 2.228 2.185

Für die vorgenannten Verbindlichkeiten wurden folgende Vermögenswerte als Sicherheit übertragen:

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Gestellte Vermögenswerte
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9) 31.12.2017 (IAS 39)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 370 380
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.026 1.875
Insgesamt 2.396 2.255

Die Sicherheitenübertragungen resultieren vor allem aus Pensionsgeschäften. Die Transaktionen wurden unter den handelsüblichen und gebräuchlichen Bedingungen für Pensionsgeschäfte ausgeführt und zu marktgerechten Konditionen abgeschlossen.

Zudem wurden Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von insgesamt 20 Mio. € (31. Dezember 2017: 15 Mio. €) gestellt.

71 Sicherheiten, die weiterverkauft oder verpfändet werden können

Zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 bestanden keine Sicherheiten, die ohne Zahlungsverzug weiterverkauft oder verpfändet werden können.

72 Übertragung von finanziellen Vermögenswerten

Wenn der pbb Konzern finanzielle Vermögenswerte überträgt, die sich nicht für eine Ausbuchung qualifizieren (vergleiche auch Note „Finanzinstrumente“), werden diese weiterhin in der Bilanz gezeigt.

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Übertragung von finanziellen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2018 (IFRS 9)
in Mio. €
Übertragene finanzielle Vermögenswerte, die nicht vollständig ausgebucht wurden
Übertragene Vermögenswerte Zugehörige Verbindlichkeiten
Buchwerte Davon: Pensionsgeschäfte Buchwerte Davon: Pensionsgeschäfte
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 370 370 339 339
Schuldverschreibungen 370 370 339 339
Forderungen an Kreditinstitute - - - -
Forderungen an Kunden - - - -
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.026 1.684 1.889 1.547
Schuldverschreibungen 1.684 1.684 1.547 1.547
Forderungen an Kreditinstitute - - - -
Forderungen an Kunden 342 - 342 -
Insgesamt 2.396 2.054 2.228 1.886
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Übertragung von finanziellen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2017 (IAS 39)
in Mio. €
Übertragene finanzielle Vermögenswerte, die nicht vollständig ausgebucht wurden
Übertragene Vermögenswerte Zugehörige Verbindlichkeiten1)
Buchwerte Davon: Pensionsgeschäfte Buchwerte Davon: Pensionsgeschäfte
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 380 380 365 365
Schuldverschreibungen 380 380 365 365
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.875 1.590 1.814 1.529
Schuldverschreibungen 1.590 1.590 1.529 1.529
Forderungen an Kunden 285 - 285 -
Insgesamt 2.255 1.970 2.179 1.894

1) Anpassung der Vorjahresbeträge: Die ursprünglich ausgewiesenen Buchwerte beliefen sich auf 1.153 Mio. € (davon 876 Mio. € Pensionsgeschäfte).

Der Fair Value der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten betrug zum Bilanzstichtag 1.989 Mio. € (31. Dezember 2017: 1.896 Mio. €). Der Fair Value der zugehörigen Verbindlichkeiten belief sich auf 1.878 Mio. € (31. Dezember 2017: 1.796 Mio. €). Die Nettoposition aus den Fair Values der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten betrug 111 Mio. € (31. Dezember 2017: 100 Mio. €). Der pbb Konzern bucht die finanziellen Vermögenswerte nicht aus, da nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken (insbesondere das Kreditrisiko) übertragen worden.

Darüber hinaus wurden Wertpapiere mit einem Buchwert in Höhe von 125 Mio. € (31. Dezember 2017: 67 Mio. €) als Sicherheit für Clearing Fund Contribution und Initial Margin für Derivategeschäfte an die Eurex transferiert.

Der pbb Konzern hat grundsätzlich kein anhaltendes Engagement in übertragenen und ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten.

73 Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) der Finanzinstrumente

Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente entsprechen nach Auffassung des pbb Konzerns den Preisen, die man in einer gewöhnlichen Transaktion in dem Hauptmarkt (oder dem vorteilhaftesten Markt) am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (Abgangspreis). Die beizulegenden Zeitwerte wurden stichtagbezogen auf Basis der zur Verfügung stehenden Marktinformationen sowie anhand der hier dargestellten Bewertungsmethoden ermittelt.

Der pbb Konzern teilt alle regelmäßig oder einmalig zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die drei Levels der Fair-Value-Hierarchie ein. Umklassifizierungen innerhalb der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode vorgenommen. Die dreistufige Hierarchie basiert auf der Beobachtbarkeit der Bewertungsparameter:

Level 1 - in aktiven Märkten notierte Marktpreise (unbereinigt) für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Börsenkurse)

Level 2 - Bewertungsverfahren mittels direkt oder indirekt beobachtbarer, marktbasierter Parameter, die aber nicht als notierte Kurse des Levels 1 gelten

Level 3 - Bewertungsverfahren, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen (nicht beobachtbare Parameter)

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Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) und Fair-Value-Hierarchie der Finanzinstrumente
in Mio. €
31.12.2018 (IFRS 9)
Fair Value
Buchwert Fair Value Level 1 Level 2 Level 3
Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 13 57.581 58.868 8.181 20.071 30.616
Bilanziell zum Fair Value bewertet 5.850 5.850 1.328 3.896 626
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.659 1.659 11 1.178 470
Positive Fair Values der freistehenden Derivate 749 749 - 749 -
Schuldverschreibungen 258 258 8 214 36
Forderungen 649 649 - 215 434
Als Schuldinstrumente qualifizierte Anteile an Investmentfonds 3 3 3 - -
Erfolgsneutral zum Fair Value zu bewertende finanzielle Vermögenswerte 1.984 1.984 1.317 511 156
Schuldverschreibungen 1.564 1.564 1.317 93 154
Forderungen 420 420 - 418 2
Positive Fair Values der Sicherungsderivate 2.207 2.207 - 2.207 -
Bilanziell nicht zum Fair Value bewertet 51.731 53.018 6.853 16.175 29.990
Barreserve 1.388 1.388 1.388 - -
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten1) 50.341 51.630 5.465 16.175 29.990
Schuldverschreibungen 8.035 8.029 3.833 2.939 1.257
Forderungen 42.306 43.601 1.632 13.236 28.733
Davon: Forderungen aus dem Finanzierungsleasing 212 220 - 220 -
Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting 2 - - - -
Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 13 54.156 54.976 19.772 4.970 30.234
Bilanziell zum Fair Value bewertet 3.419 3.419 - 3.404 15
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 881 881 - 866 15
Negative Fair Values der freistehenden Derivate 881 881 - 866 15
Negative Fair Values der Sicherungsderivate 2.538 2.538 - 2.538 -
Bilanziell nicht zum Fair Value bewertet 50.737 51.557 19.772 1.566 30.219
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 50.714 51.557 19.772 1.566 30.219
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.867 3.875 899 - 2.976
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 24.901 25.577 222 1 25.354
Inhaberschuldverschreibungen 21.237 21.385 18.134 1.529 1.722
Nachrangige Verbindlichkeiten 709 720 517 36 167
Passivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting 23 - - - -

1) Abzüglich Wertberichtigungen.

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Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) und Fair-Value-Hierarchie der Finanzinstrumente
in Mio. €
31.12.2017 (IAS 39)
Fair Value
Buchwert Fair Value Level 1 Level 2 Level 3
Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 13 57.789 59.852 9.011 21.361 29.480
Bilanziell zum Fair Value bewertet 5.933 5.933 2.385 3.548 -
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 870 870 - 870 -
Positive Fair Values der freistehenden Derivate 870 870 - 870 -
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 2.385 2.385 2.385 - -
Schuldverschreibungen1) 2.385 2.385 2.385 - -
Positive Fair Values der Sicherungsderivate 2.678 2.678 - 2.678 -
Bilanziell nicht zum Fair Value bewertet 51.856 53.919 6.626 17.813 29.480
Barreserve 999 999 999 - -
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten2) 50.858 52.920 5.627 17.813 29.480
Schuldverschreibungen 8.240 8.423 3.918 2.902 1.603
Forderungen 42.618 44.497 1.709 14.911 27.877
Davon: Forderungen aus dem Finanzierungsleasing 222 231 - 231 -
Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting -1 - - - -
Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 13 54.794 56.199 17.883 4.039 34.277
Bilanziell zum Fair Value bewertet 3.845 3.845 - 3.828 17
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 956 956 - 956 -
Negative Fair Values der freistehenden Derivate 956 956 - 956 -
Negative Fair Values der Sicherungsderivate 2.889 2.889 - 2.872 17
Bilanziell nicht zum Fair Value bewertet 50.949 52.354 17.883 211 34.260
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 50.949 52.354 17.883 211 34.260
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.797 3.796 990 - 2.806
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 26.244 27.333 240 - 27.093
Inhaberschuldverschreibungen 19.876 20.144 16.280 - 3.864
Nachrangige Verbindlichkeiten 1.002 1.051 373 211 467
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 30 30 - - 30
Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting - - - - -

1) Enthält Anteile an Investmentfonds in Höhe von 3 Mio. €.
2) Abzüglich Wertberichtigungen.

Bei den zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten gab es 2018 eine Umgliederung von Level 2 nach Level 1 in Höhe von 8 Mio. € für einen finanziellen Vermögenswert wegen des nun vorhandenen, liquiden Marktpreises. Weiterhin wurden 2018 zum Fair Value bilanzierte finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 58 Mio. € von Level 3 in Level 2 umgegliedert und umgekehrt 36 Mio. € von Level 2 in Level 3, aufgrund der geänderten Beurteilung zur Beobachtbarkeit von Inputparametern für die Bewertung. Im Vergleich dazu gab es 2017 für Fair Value bilanziertes Geschäft Umgliederungen von Level 3 in Level 2 für Sicherungsderivate mit positivem Fair Value in Höhe von 40 Mio. € und für Sicherungsderivate mit negativem Fair Value in Höhe von 5 Mio. €.

Bei der Bewertung von gedeckten Pfandbriefen hat sich die Wesentlichkeit der Level 3-Inputparameter gegenüber dem Vorjahr deutlich zugunsten von Level 1-Inputparametern verringert, sodass bei den Emissionen, bei denen weiterhin die Bewertung aus externen Parametern abgeleitet wird, eine Anpassung der Level von 3 auf 2 im Volumen und Fair Value von 1,5 Mrd. € erfolgte.

Angaben zu den Bewertungsmethoden und den Eingangsparametern

Bewertungsprozess Beim Bewertungsprozess sind insbesondere die Bereiche Finance und Risk Management & Control beteiligt. Der Bereich Finance stellt rechnungslegungsbezogene Daten zur Verfügung. Darunter fallen:

 
Identifikationsdaten, wie Geschäftsidentifikationsnummern oder International Securities Identification Numbers (ISI Ns)

statische Daten, wie Nominalbeträge, Name und Land des Kontrahenten sowie (Rest-)Laufzeiten

bilanzierungsrelevante Daten, wie Buchwerte, Accruals (Abgrenzungen) und Hedge-Accounting-Effekte

Der Bereich Risk Management & Control ermittelt zusätzliche, in die Fair-Value-Bewertung einfließende Daten, zum Beispiel Zinssätze, Credit Spreads und Marktpreise, sowie für bestimmte Finanzinstrumente interne Ratings und Verlustquoten (LGDs).

Mit diesen ermittelten Inputparametern berechnet Risk Management & Control auf Basis anerkannter und validierter Bewertungsmethoden die Fair Values beziehungsweise Bewertungskurse der Finanzinstrumente und stellt diese dem Bereich Finance zur Verfügung. Die Daten werden von Finance für Bilanzierungs- und Berichtszwecke mit den bilanzierungsrelevanten Daten zusammengeführt und auf Vollständigkeit geprüft.

Bilanziell zum Fair Value ausgewiesene Level 2-Instrumente zum 31.12.2018

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Bewertungsmethoden Beobachtbare Parameter
DCF-Methode Inflationsraten der Eurozone
  Referenzzinssätze
  Saisonalitäten von Inflationsraten der Eurozone
  Wechselkurse am Spotmarkt
  Zins(struktur)kurven
Optionspreismodelle Cap-Volatilitäten
  CMS Spread Options (Ausübungspreise)
  CMS Spread Options (Optionspreise)
  Inflationsraten der Eurozone
  Referenzzinssätze
  Saisonalitäten von Inflationsraten der Eurozone
  Swaption-Volatilitäten
  Wechselkurse am Spotmarkt
  Wechselkursvolatilitäten
  Zins(struktur)kurven

Bilanziell zum Fair Value ausgewiesene Level 3-Instrumente zum 31.12.2018

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Bewertungsmethoden Nicht beobachtbare Parameter Bandbreite
Discounted-Cashflow-Methoden Historische Index-Index-Korrelationen +/- 25 % der Korrelationen
  Historische Index-Wechselkurs-Korrelationen +/- 25 % der Korrelationen
  PD/LGD Model Spread +/- 2 Ratingstufen für PD; +/- 0,1 für LGD
Proxy-Modell Proxy-Modelle +/- dreifache Standardabweichung

Bilanziell nicht zum Fair Value ausgewiesene Finanzinstrumente zum 31.12.2018

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Bewertungsmethoden Beobachtbare Parameter (Level 2) Nicht beobachtbare Parameter (Level 3)
DCF-Modelle (Discounted Cash Flows) (Eigene) Credit Spreads und gegebenenfalls Liqui-AddOns Interne Ratingklassen
  Referenzzinssätze Recovery Rates
  Risikofreier Zinssatz Geschätzte Restlaufzeiten
  Beobachtbare zukünftige Cashflows Geschätzte zukünftige Cashflows
  Benchmark-Zinskurven (Eigene) Credit Spreads (Secondary Market Grid)
Bachelier Cap-Floor-Modell (für gefloorte Plain Vanilla Floater) Zusätzliche Cap-Volatilitäten inklusive Smile Zusätzliche Cap-Volatilitäten inklusive Smile
Bachelier Cap-Floor-Modell (für Optionen auf fixe Coupons) Zusätzliche Swaption-Volatilitäten inklusive Smile Zusätzliche Swaption-Volatilitäten inklusive Smile
Preise auf nicht aktiven Märkten Preisnotierungen von Proxy Trades -

Sensitivitäten

Die Sensitivitätsberechnung basiert auf alternativen Annahmen zu nicht beobachtbaren Parametern für Level 3 Finanzinstrumente, welche zum Fair Value angesetzt sind. Diese Beträge sind unabhängig voneinander berechnet worden.

Für eine Forderung mit einer EUR/GBP-Quantostruktur bestanden jedoch Wechselwirkungen zwischen den verwendeten, nicht beobachtbaren Inputparametern (EUR-GBP/Zins- beziehungsweise Zins/EUR-GBP-FX-Korrelationen). Dies ist auch der Fall für das zugehörige Derivat, welches den Vermögenswert ökonomisch absichert. Die Sensitivität des Vermögenswerts (+/- 57 Mio. €) und das zugehörige Derivat (+/- 60 Mio. €) stehen gegeneinander.

Daneben werden FVOCI-Wertpapiere mit einem Proxy-Ansatz bewertet. Aus geänderten Inputparametern ergab sich eine Änderung von +8 Mio. € beziehungsweise -7 Mio. €. Ebenfalls mit einem Proxy-Ansatz werden FVOCI-Forderungen und FVPL-Wertpapiere bewertet. Im Alternativszenario ergaben sich geringfügige Änderungen (+/- weniger als 1 Mio. €).

Für die Bewertung von zur Syndizierung vorgesehenen Drawings werden nicht beobachtbare Spreads in Rahmen eines PD (Probability of Default)/LGD (Loss Given Default)-Modells verwendet. Die Veränderungen der Spreads ergaben eine Fair-Value-Änderung von +2 Mio. € beziehungsweise -5 Mio. €.

Veränderung der erfolgswirksam bewerteten Level 3-Instrumente

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in Mio. € Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Stand zum 1.1.2017 (IAS 39) 40 - 21
Gewinn- und Verlustrechnung - - 1
Reklassifizierungen aus Level 3 -40 - -5
Stand zum 31.12.2017 (IAS 39) - - 17
IFRS 9-Erstanwendungseffekt 304 225 -
Stand zum 1.1.2018 (IFRS 9) 304 225 17
Gewinn- und Verlustrechnung - 6 -53 -2
Zugänge (Neugeschäft) 291 - -
Verkäufe/Rückzahlungen -97 -16 -
Reklassifizierungen in Level 3 36 - -
Reklassifizierungen aus Level 3 -58 - -
Stand zum 31.12.2018 (IFRS 9) 470 156 15

74 Restrukturierte Forderungen

Zum 31. Dezember 2018 entfielen restrukturierte Forderungen überwiegend auf Stillhaltevereinbarungen und auf das Aussetzen von vertraglichen Vereinbarungen.

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Restrukturierte Forderungen zum 31.12.2018 (IFRS 9) Bruttobuchwerte der restrukturierten Vermögenswerte Kumulierte Wertberichtigungen, kumulierte negative Fair-Value-Änderungen aus Kreditrisiken und Rückstellungen
in Mio. € Restrukturierte Forderungen, die nicht notleidend sind Restrukturierte Forderungen, die notleidend sind Summe Restrukturierte Forderungen, die nicht notleidend sind Restrukturierte Forderungen, die notleidend sind
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - 45 45 - -14
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - - - - -
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten - 139 139 - - 28
Kreditzusagen - - - - -

75 Saldierung von Finanzinstrumenten

Die folgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten, die Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge sowie die in der Bilanz ausgewiesenen Nettobeträge der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Zudem werden die Aufrechnungsmöglichkeiten ausgewiesen, die zu keiner bilanziellen Saldierung geführt haben, sowie die für finanzielle Vermögenswerte erhaltenen Sicherheiten, die für finanzielle Verbindlichkeiten gestellten Sicherheiten und die nach der Anwendung der Aufrechnungsvereinbarungen und nach Abzug der Sicherheiten verbleibenden Nettobeträge der finanziellen Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten.

Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge

Über die Eurex Clearing AG abgewickelte Derivate führten durch eine bilanzielle Saldierung zu einer Verringerung der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 in Höhe von insgesamt 1,7 Mrd. € (31. Dezember 2017: 1,6 Mrd. €).

Aufrechnungsvereinbarungen

Um sowohl das Rechtsrisiko als auch das ökonomische und das regulatorische Adressenausfallrisiko zu minimieren, schließt der pbb Konzern im Derivategeschäft üblicherweise standardisierte zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen ab. Die hierbei verwendeten nationalen beziehungsweise internationalen Verträge sind der Deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte und das ISDA Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association. Bilanziell können die Derivate nicht saldiert werden, da sie unterschiedliche Konditionen haben (zum Beispiel unterschiedliche Laufzeiten oder Währungsunderlyings).

Sicherheiten

Zudem geht der pbb Konzern zusätzlich zu den Aufrechnungsvereinbarungen auch Sicherheitenvereinbarungen ein, um die sich nach der Saldierung mit den Aufrechnungsvereinbarungen ergebenden Nettoforderungen beziehungsweise Nettoverbindlichkeiten abzusichern (erhaltene beziehungsweise gestellte Sicherheiten). Als Sicherheiten werden überwiegend Barsicherheiten verwendet, teilweise aber auch Wertpapiere im Wege der Vollrechtsübertragung. Auch die Sicherheitenvereinbarungen sind bilanziell nicht mit den Derivaten saldierbar.

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Saldierung von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2018 (IFRS 9)
in Mrd. € Bruttobuchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge
Finanzielle Vermögenswerte 4,7 1,7
Positive Fair Values der Derivate 4,7 1,7
Finanzielle Verbindlichkeiten 5,1 1,7
Negative Fair Values der Derivate 5,1 1,7
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Saldierung von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2018 (IFRS 9)
in Mrd. € In der Bilanz ausgewiesene Nettobeträge Aufrech nungsmöglichkeiten, die zu keiner bilanziellen Saldierung geführt haben Erhaltene bzw. gestellte Sicherheiten Verbleibender Nettobetrag
Finanzielle Vermögenswerte 3,0 1,7 1,0 0,3
Positive Fair Values der Derivate 3,0 1,7 1,0 0,3
Finanzielle Verbindlichkeiten 3,4 1,7 1,7 -
Negative Fair Values der Derivate 3,4 1,7 1,7 -
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Saldierung von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2017 (IAS 39)
in Mrd. € Bruttobuchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge In der Bilanz ausgewiesene Nettobeträge Aufrech nungsmöglichkeiten, die zu keiner bilanziellen Saldierung geführt haben Erhaltene bzw. gestellte Sicherheiten Verbleibender Nettobetrag
Finanzielle Vermögenswerte 5,2 1,6 3,6 2,1 1,2 0,3
Negative Fair Values der Derivate 5,2 1,6 3,6 2,1 1,2 0,3
Finanzielle Verbindlichkeiten 5,4 1,6 3,8 2,1 1,7 -
Positive Fair Values der Derivate 5,4 1,6 3,8 2,1 1,7 -

SONSTIGE ANGABEN

76 Eventualverbindlichkeiten, andere Verpflichtungen und Eventualforderungen

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Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen
in Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Eventualverbindlichkeiten 76 120
aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 76 120
Andere Verpflichtungen 4.731 4.667
Unwiderrufliche Kreditzusagen 4.731 4.667
Verpflichtungen aus Bankenabgaben 20 15
Gestellte Sicherheiten1) 20 15
Insgesamt 4.827 4.802

1) Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Darüber hinaus ist der pbb Konzern verpflichtet, auf Anforderung Nachschüsse zur Bankenabgabe zu leisten.

Im pbb Konzern sind unwiderrufliche Kreditzusagen die größten Posten in der Position Andere Verpflichtungen. Zu den unwiderruflichen Kreditzusagen zählen alle Verpflichtungen eines Kreditgebers, die zu einem späteren Zeitpunkt einen Kredit gewähren und somit zu einem Kreditrisiko führen können. Dieses sind überwiegend nicht vollständig ausbezahlte Kredite.

Zum Bilanzstichtag belief sich der Fair Value der Eventualverbindlichkeiten auf 76 Mio. € (31. Dezember 2017: 120 Mio. €) und der unwiderruflichen Kreditzusagen auf 4.750 Mio. € (31. Dezember 2017: 4.680 Mio. €). Im Rahmen der Weiterentwicklung von Schätzmethoden hat der pbb Konzern zum 1. Oktober 2018 das Schätzverfahren für die Ermittlung der Fair Values von unwiderruflichen Kreditzusagen auf den aktuellen Standard zur Bewertung für ausbezahlte Darlehen verfeinert. Die Weiterentwicklung führte bei einem Gesamtportfolio von 4.139 Mio. € zum 30. September 2018 an unwiderruflichen Kreditzusagen zu einer Erhöhung des Fair Values von 4.146 Mio. € auf 4.165 Mio. €.

Die Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen stellen das maximale Ausfallrisiko im Sinne des IFRS 7 dar. Im Falle einer Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit hat der pbb Konzern einen Aufwendungsersatzanspruch. Zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 bestanden keine wesentlichen Eventualforderungen.

77 Leasingverhältnisse

Leasingnehmer bei Operating-Leasing-Verhältnissen

Der pbb Konzern ist Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Leasing-Verhältnissen. Zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 bestanden unkündbare Operating-Leasing-Verhältnisse für Grundstücke und Gebäude sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung.

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Zukünftige Mindestleasingzahlungen nach Fristen
in Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
bis 1 Jahr 8 7
über 1 Jahr bis 5 Jahre 21 24
über 5 Jahre 10 13
Insgesamt 39 44

Die vom pbb Konzern abgeschlossenen Operating-Leasing-Verhältnisse wurden zu geschäftsüblichen Konditionen getätigt und beziehen sich im Wesentlichen auf die Miete von Grundstücken und Gebäuden. Die Verträge enthalten teilweise Verlängerungsoptionen, mit denen die Mietdauer um mehrere Perioden verlängert werden kann, sowie Preisanpassungsklauseln in Form von Staffelmieten oder Indexklauseln und auch Ausstiegsklauseln. Die Mietaufwendungen einschließlich Nebenkosten beliefen sich im Berichtsjahr auf 7 Mio. € (2017: 6 Mio. €).

Leasinggeber bei Finance-Leasing-Verhältnissen

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Überleitung
in Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Bruttoinvestitionswert 244 256
Unrealisierter Finanzertrag -32 -34
Nettoinvestitionswert/Barwert der Mindestleasingzahlungen 212 222
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Aufteilung nach Fristen
in Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Bruttoinvestitionswert 244 256
bis 1 Jahr 16 15
über 1 Jahr bis 5 Jahre 63 62
über 5 Jahre 165 179
Barwert der Mindestleasingzahlungen 212 222
bis 1 Jahr 12 11
über 1 Jahr bis 5 Jahre 50 48
über 5 Jahre 150 163

Die Finance-Leasing-Verhältnisse resultieren aus der Strukturierung einer Finanzierung eines Bürogebäudes als Finanzierungsleasing.

78 Bankenaufsichtsrechtliche Kennzahlen

Der Vorstand steuert die Kapitalausstattung auf Basis der Vorgaben für die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten gemäß CRR sowie von der EZB darüber hinaus festgelegten Vorgaben für die Kapitalausstattung aus dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Überwachungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP).

Auf Basis der Analyseergebnisse sowie anhand von Benchmarkvergleichen kann die EZB über die bereits bestehenden aufsichtlichen Vorgaben hinausgehende Anforderungen an die Mindestkapitalausstattung oder an die Liquiditätsausstattung des Instituts erlassen. Als wesentliches Ergebnis des SREP hatte der pbb Konzern für 2018 eine CET1-Mindestquote von 9,125 % (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer von 0,19 % per 31. Dezember 2018) vorzuhalten. Diese Anforderung basiert auf den Basel III-Übergangsregelungen und setzt sich aus einer Säule 1-Mindestkapitalanforderung (4,5 %), einer Säule 2-Kapitalanforderung (Pillar 2 Requirement, P2R: 2,75 %) und dem Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer, CCB: 1,875 % phase-in für 2018) zusammen. Darüber hinaus hatte der pbb Konzern im Jahr 2018 eine Gesamtkapitalanforderung in Höhe von 12,625 % zu erfüllen (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer). Sie basiert auf den Basel III-Übergangsregelungen und setzt sich aus einer Säule 1-Mindesteigenmittelanforderung (8,0 %), einer Säule 2-Kapitalanforderung (2,75 %) und dem Kapitalerhaltungspuffer (1,875 % phase-in für 2018) zusammen. Beide Anforderungen hat der Konzern im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

Gegen Ende des Berichtsjahres (Entwurf) sowie im Februar 2019 (finaler Beschluss) wurde der pbb Konzern im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Neufestsetzung von der EZB über die neuen Mindestkapitalanforderungen für 2019 unterrichtet. Ab dem 1. März 2019 hat der pbb Konzern eine CET1-Mindestquote von 9,5 % (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer von 0,19 % per 31. Dezember 2018) vorzuhalten. Diese Anforderung basiert auf dem finalen Stand der Basel III-Anforderungen (ohne Übergangsregelungen) und setzt sich aus einer Säule 1-Mindestkapitalanforderung (4,5 %), einer Säule 2-Kapitalanforderung (Pillar 2 Requirement, P2R: 2,5 %) und dem Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer, CCB: 2,5 %) zusammen. Die für 2019 gültige CET1-Mindestkapitalanforderung stellt zugleich die Schwelle dar, unterhalb derer die Berechnung eines sogenannten ausschüttungsfähigen Höchstbetrags (Maximum Distributable Amount, MDA) verpflichtend ist. Dieser begrenzt grundsätzlich Ausschüttungen auf das CET1-Kapital, neue erfolgsabhängige Vergütungen sowie Zinszahlungen auf ergänzendes Kernkapital.

Die ab 1. März 2019 gültige Gesamtkapitalanforderung beträgt 13,0 % (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer von 0,19 % per 31. Dezember 2018). Sie basiert auf den Basel III-Übergangsregelungen und setzt sich aus einer Säule 1-Mindesteigenmittelanforderung (8,0 %), einer Säule 2-Kapitalanforderung (2,5 %) und dem Kapitalerhaltungspuffer (2,5 %) zusammen.

Hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Kennzahlen wird auf den Risiko- und Chancenbericht verwiesen.

79 Honorare für den Konzernabschlussprüfer

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Honorare für den Konzernabschlussprüfer
in Tsd. €
2018 2017
Abschlussprüfungen 1.798 1.945
Andere Bestätigungsleistungen 252 271
Steuerberatungsleistungen - -
Sonstige Leistungen 53 1.392
Insgesamt 2.103 3.608

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der pbb sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmen einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen.

Andere Bestätigungsleistungen betreffen die Erteilung von Comfort Letters im Zusammenhang mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen, die betriebswirtschaftliche Prüfung des zusammengefassten gesonderten Nichtfinanziellen Berichts der pbb und andere erforderliche Bestätigungsleistungen zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden.

Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen qualitätssichernde Leistungen zu gesetzlichen und regulatorischen Neuerungen sowie im Rahmen des aufsichtlichen Stresstests, welche nicht im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- oder Risikomanagementverfahren stehen.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit der Verschmelzung von Hypo Real Estate Bank AG und DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG zur pbb im Jahr 2009 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für die pbb tätig. Auch für Vorgängerinstitute der Hypo Real Estate Bank AG war die KPMG bereits als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellt. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichneten die Jahresabschlüsse Herr Wiechens und, seit dem Geschäftsjahr 2012, Frau Schmidt. Im Geschäftsjahr 2015 waren die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer die Herren Mock und Haider. In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 waren die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer Herr Dielehner, der bereits den Abschluss der Gesellschaft im Jahr 2009 unterzeichnet hat, und Herr Winner. Für das Geschäftsjahr 2018 sind als unterzeichnende Wirtschaftsprüfer die Herren Dielehner und Winner vorgesehen.

80 Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Definition von nahestehenden Unternehmen und Personen umfasst nach IAS 24 (Related Party Disclosures) unter anderem Unternehmen beziehungsweise Personen, die direkt oder indirekt das berichtende Unternehmen beherrschen oder von diesem beherrscht werden, aufgrund einer Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben können oder die gemeinsame Führung innehaben. Darüber hinaus fallen auch Altersversorgungspläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer unter nahestehende Unternehmen.

Nahestehende Unternehmen

Der Anteil der Hypo Real Estate Holding GmbH (HRE Holding) an der pbb belief sich zum 31. Dezember 2018 nach Kenntnis der pbb auf 3,5 % (31. Dezember 2017: 20,0 % plus eine Aktie), nachdem sie im Mai 2018 16,5 % des Grundkapitals der pbb verkauft hat. Damit betrachtet der pbb Konzern die HRE Holding und alle Unternehmen, die unter der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder dem maßgeblichen Einfluss der Bundesrepublik Deutschland (als mittelbaren Gesellschafter der HRE Holding) stehen, seit diesem Zeitpunkt nicht mehr als nahestehend im Sinne des IAS 24.

Gegenüber nicht nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen hatte der pbb Konzern zum Bilanzstichtag Forderungen von 20 Mio. € (31. Dezember 2017: 27 Mio. €) und unverändert keine Verbindlichkeiten.

Wie im Vorjahr beliefen sich zum 31. Dezember 2018 die Verbindlichkeiten gegenüber beitragsorientierten Altersversorgungsplänen auf weniger als 1 Mio. €.

Nahestehende Personen

Zu den nahestehenden Personen zählt der pbb Konzern neben den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitarbeiter der zweiten Führungsebene der pbb sowie Geschäftsleitungsmitglieder der Tochtergesellschaften der pbb sowie jeweils deren nahe Angehörige und verbundene Unternehmen.

Für das Jahr 2018 beliefen sich die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen auf 4.896 Tsd. € (2017: 4.926 Tsd. €). Die Bezüge der im Berichtsjahr amtierenden Aufsichtsratsmitglieder betragen 690 Tsd. € (2017: 694 Tsd. €); dabei handelt es sich ausschließlich um Fixbezüge (einschließlich Vergütung für Ausschusstätigkeiten).

Erdiente Bezüge der Personen, die Schlüsselpositionen im Konzern ausüben (Senior Management)1)

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2018 2017
in Tsd. € Kurzfristig fällige Leistungen Leistungen nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses Andere langfristig fällige Leistungen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anteilsbasierte Vergütung Insgesamt Insgesamt
Insgesamt 9.174 2.182 665 - 1.284 13.305 14.623

1) Die Berichterstattung folgt dem sogenannten „Erdientprinzip“: Es werden die Vergütungsbestandteile berichtet, die im relevanten Berichtszeitraum 2018 erdient wurden.

Pensionsverpflichtungen gegenüber Personen, die Schlüsselpositionen im pbb Konzern ausüben (Senior Management)

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in Tsd. € 31.12.2018 31.12.2017
Insgesamt 1) 77.752 80.172

1) Davon 57.812 Tsd. € (2017: 61.204 Tsd. €) für Pensionäre und deren Hinterbliebene.

Angaben gem. § 314 Nr. 6 HGB der pbb nach Personengruppen

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Bezüge der Vorstandsmitglieder der pbb
in Tsd. €
Bezüge 20181)Insgesamt
Im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstandsmitglieder 2.341 2.341
Vor dem Geschäftsjahr 2018 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder - -
Insgesamt 2.341 2.341

1) Die Bezüge der im Jahr 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder betrugen im Jahr 2017 2.557 Tsd. €. Im Jahr 2017 haben vor dem Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder keine Bezüge erhalten.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegenüber nahestehenden Personen aus Krediten oder Vorschüssen oder aus Haftungsverhältnissen.

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Rückstellungen für Pensionen
in Tsd. €
Zuführungen/ Auflösungen 20181)Insgesamt
Im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstandsmitglieder 1.425 7.074
Vor dem Geschäftsjahr 2018 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder -3.392 57.812
Insgesamt -1.967 64.886

1) Die Rückstellungen für Pensionen für im Geschäftsjahr 2017 amtierende Vorstandsmitglieder betrugen 5.649 Tsd. €. Für vor dem Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder betrugen die Rückstellungen für Pensionen per 31.12.2017 61.204 Tsd. €.

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Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder
in Tsd. €
20181)Fixbezüge gesamt
Im Geschäftsjahr 2018 amtierende Aufsichtsratsmitglieder 690
Vor dem Geschäftsjahr 2018 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder -
Insgesamt 690

1) Die Bezüge der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder betrugen im Jahr 2017 694 Tsd. €. Auch im Jahr 2017 haben vor dem Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder keine Bezüge erhalten.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre jeweilige Organtätigkeit ist (inklusive entsprechender Tabellen) individualisiert im Vergütungsbericht dargestellt. Mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die von der pbb für ihre Tätigkeiten im Rahmen ihrer Arbeitsverträge naturgemäß auch vergütet werden, erhielten Mitglieder des Aufsichtsrats der pbb im Jahr 2018 keine Bezüge für persönlich erbrachte Leistungen im Sinne der Ziffer 5.4.6 DCGK.

Angaben gemäß Art. 19 MMVO

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen hielten nach Kenntnis der pbb am 31. Dezember 2018 und am 31. Dezember 2017 keine Aktien der pbb in einem meldepflichtigen Umfang. In den Jahren 2018 und 2017 wurden nach Kenntnis der pbb von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen keine Aktien der pbb oder sich darauf beziehenden Derivate in einem meldepflichtigen Umfang erworben oder veräußert.

Umfang der anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich

Der Gesamtbestand an ausstehenden virtuellen Aktien aus den anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen hat sich wie folgt entwickelt:

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Umfang der anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich
Anzahl
(Stück)
2018 2017
Bestand (ausstehend) per 1.1. 59.090 -
In der Berichtsperiode gewährt 104.240 59.090
In der Berichtsperiode verfallen - -
In der Berichtsperiode ausgeübt 23.630 -
Bestand (ausstehend) per 31.12. 139.700 59.090
Davon: ausübbar - -

Der beizulegende Zeitwert der in der Berichtsperiode gewährten virtuellen Aktien beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 1 Mio. € (2017: 1 Mio. €).

Die in der Berichtsperiode ausgeübten virtuellen Aktien wurden zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktie der pbb in Höhe von 14,11 € (2017: 9,71 €) umgetauscht.

Im Geschäftsjahr 2018 ergab sich ein Gesamtaufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen in Höhe von 1 Mio. € (2017: 1 Mio. €). Bezüglich einer detaillierten Aufgliederung des auf die Mitglieder des Vorstands entfallenden Anteils am Gesamtaufwand wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.

Für frühere Mitglieder des Vorstands wurden 0 Mio. € aufgewendet (2017: 0 Mio. €).

Der innere Wert der am Bilanzstichtag ausübbaren virtuellen Aktien belief sich auf 0 Mio. € (2017: 0 Mio. €), da zu diesem Zeitpunkt keine ausübbaren virtuellen Aktien bestanden. Die Verpflichtung aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 1 Mio. € (2017: 1 Mio. €). Sie wird in der Bilanz unter den Rückstellungen ausgewiesen.

81 Mitarbeiter

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Durchschnittlicher Personalstand 2018 2017
Mitarbeiter (ohne Auszubildende) 786 777
Darunter: Leitende Angestellte in Deutschland 19 18
Insgesamt 786 777

82 Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands Aufsichtsrat der pbb

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Name und Wohnsitz Funktion im Aufsichtsrat Haupttätigkeit Funktion in den Ausschüssen des Aufsichtsrats Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften beziehungsweise sonstige wesentliche Mandate in Aufsichtsgremien im Jahr 2018
Dr. Günther Bräunig Vorsitzender des Vorstands der KfW True Sale International GmbH, Frankfurt am Main - Vorsitzender des Gesellschafterbeirats (bis 30.4.2018)
Frankfurt am Main Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses sowie des Vergütungskontrollausschusses, Mitglied im Prüfungsausschuss, Mitglied im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (bis 21.6.2018) Deutsche Post AG, Bonn - Mitglied des Aufsichtsrats (ab 17.3.2018)
Vorsitzender   Deutsche Telekom AG, Bonn - Mitglied des Aufsichtsrats (ab 21.3.2018)
Dagmar Kollmann Unternehmerin Deutsche Telekom AG, Bonn - Mitglied des Aufsichtsrats
Wien Vorsitzende des Prüfungsausschusses und Mitglied im Präsidial- und Nominierungsausschuss, im Vergütungskontrollausschuss sowie im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (ab 21.6.2018) KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats
Stellvertretende Vorsitzende   Bank Gutmann AG, Wien - Mitglied des Aufsichtsrats Unibail-Rodamco SE, Paris - Mitglied des Aufsichtsrats
Dr. Jutta Dönges Geschäftsführerin der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH FMS Wertmanagement AöR, München - Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats
Frankfurt am Main Mitglied im Prüfungsausschuss sowie im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (ab 21.6.2018) Erste Abwicklungsanstalt AöR, Düsseldorf - Mitglied des Verwaltungsrats
Mitglied (ab 21.6.2018)   Eurex Clearing AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats (ab 27.6.2018)
Dr. Thomas Duhnkrack Unternehmer Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats
Kronberg im Taunus Mitglied im Prüfungsausschuss  
Mitglied    
Dr. Christian Gebauer-Rochholz Bankangestellter  
Hochheim    
Arbeitnehmervertreter    
Georg Kordick Bankangestellter  
Poing    
Arbeitnehmervertreter    
Joachim Plesser Berater Commerz Real Investmentgesellschaft mbH, Wiesbaden - Mitglied des Aufsichtsrats
Ratingen Vorsitzender des Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschusses, Mitglied im Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie im Vergütungskontrollausschuss DIC Beteiligungs AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied   GEG German Estate Group AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats
    Pandion AG, Köln - Vorsitzender des Aufsichtsrats
Oliver Puhl Unternehmer  
Frankfurt am Main Mitglied im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss  
Mitglied    
Heike Theißing Bankangestellte  
München Mitglied im Vergütungskontrollausschuss  
Arbeitnehmervertreterin    
Dr. Hedda von Wedel Präsidentin des Bundesrechnungshofes a.D.  
Andernach Mitglied im Prüfungsausschuss sowie im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (bis 21.6.2018)  
Mitglied (bis 21.6.2018)    

Vorstand der pbb im Geschäftsjahr 2018

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Name und Wohnsitz Funktion im Vorstand Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften
Andreas Arndt Vorsitzender/CFO -
München    
Thomas Köntgen Stellvertretender Vorsitzender, Treasury und Immobilienfinanzierung -
Frankfurt am Main    
Andreas Schenk CRO -
Dreieich    

83 Anteilsbesitz der pbb

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Anteilsbesitz der pbb zum 31. Dezember 2018 Kapitalanteil
in %
Zusatzangabe nach HGB Name Sitz und Land Geschäftszweck Insgesamt (§ 16 Abs. 4 AktG) Davon mittelbar
Konsolidierte Unternehmen      
CAPVERIANT GmbH München, Deutschland Kommunalfinanzierungsmarktplatz 100,00 -
Immo Immobilien Management Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. München, Deutschland Grundstücksgesellschaft 100,00 -
IMMO Invest Real Estate GmbH1) München, Deutschland Rettungserwerb 100,00 -
Wegen untergeordneter Bedeutung nicht at Equity bewertete assoziierte Unternehmen      
SANO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Dresden KG 2) Düsseldorf, Deutschland Bankbeteiligungsmodell 33,33 -
SOMA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Darmstadt KG 2) Düsseldorf, Deutschland Bankbeteiligungsmodell 33,33 -
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Anteilsbesitz der pbb zum 31. Dezember 2018
Zusatzangabe nach HGB Name Sitz und Land Abweichende Stimmrechte
in %
Währung Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
in Tsd.
Konsolidierte Unternehmen        
CAPVERIANT GmbH München, Deutschland - EUR 6.138 - 5.144
Immo Immobilien Management Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. München, Deutschland - EUR 7 -
IMMO Invest Real Estate GmbH1) München, Deutschland - EUR 8.448 -
Wegen untergeordneter Bedeutung nicht at Equity bewertete assoziierte Unternehmen        
SANO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Dresden KG 2) Düsseldorf, Deutschland 25,00 % EUR - 676 737
SOMA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Darmstadt KG 2) Düsseldorf, Deutschland 25,00 % EUR - 6.762 2.103

1) Ergebnisübernahme durch Gesellschafter aufgrund Ergebnisübernahmevertrag.
2) Finanzzahlen aus dem Geschäftsjahr 2017.

84 Country-by-Country-Reporting

Die Anforderungen aus Art. 89 der EU-Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive CRD IV) zum sogenannten Country-by-Country-Reporting wurden durch § 26a KWG (Gesetz über das Kreditwesen) in deutsches Recht übernommen. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 erhielt kein Unternehmen beziehungsweise keine Niederlassung oder Repräsentanz der pbb öffentliche Beihilfen. Der Quotient aus Nettogewinn/-verlust und Bilanzsumme des pbb Konzerns betrug zum 31. Dezember 2018 0,3 % (31. Dezember 2017: 0,3 %). Die weiteren Angaben des § 26a KWG sind in der folgenden Tabelle enthalten:

Country-by-Country-Reporting (Zusatzangaben nach § 26a KWG)

31. Dezember 2018

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Art der Tätigkeit Name und Ort Land Anzahl der Mitarbeiter1) Umsatz2)3)
(in Mio. €)
Gewinn oder Verlust vor Steuern3)
(in Mio. €)
Steuern auf Gewinn oder Verlust3)
(in Mio. €)
Einlagenkreditinstitut          
Deutsche Pfandbriefbank AG, München Deutschland 614 417 197 -41
Niederlassung eines Einlagenkreditinstituts          
Deutsche Pfandbriefbank AG, Niederlassung London Vereinigtes Königreich 58 20 7 -1
Deutsche Pfandbriefbank AG, Niederlassung Madrid Spanien 14 4 - -
Deutsche Pfandbriefbank AG, Niederlassung Paris Frankreich 42 23 11 7
Deutsche Pfandbriefbank AG, Niederlassung Stockholm Schweden 9 8 6 -1
Repräsentanz eines Einlagenkreditinstituts          
Deutsche Pfandbriefbank AG, Repräsentanz New York USA 4 1 -1 -
Anbieter von Nebendienstleistungen          
CAPVERIANT GmbH, München Deutschland 9 -2 -5 -
Immo Immobilien Management Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., München Deutschland - - - -
IMMO Invest Real Estate GmbH, München Deutschland - - - -

1) Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende, ohne Praktikanten/Werkstudenten und ohne befristete Mitarbeiter mit einer Befristung < 1 Jahr.
2) Operative Erträge als Umsatzäquivalent.
3) Angaben vor Konsolidierung.

85 Nachtragsbericht

Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 Marcus Schulte zum Vorstandsmitglied bestellt.

Darüber hinaus ergaben sich nach dem 31. Dezember 2018 keine wesentlichen Ereignisse.

 

München, den 26. Februar 2019

Deutsche Pfandbriefbank AG

Der Vorstand

Andreas Arndt

Thomas Köntgen

Andreas Schenk

Marcus Schulte

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

München, den 26. Februar 2019

Deutsche Pfandbriefbank AG

Der Vorstand

Andreas Arndt

Thomas Köntgen

Andreas Schenk

Marcus Schulte

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Deutsche Pfandbriefbank AG, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Deutsche Pfandbriefbank AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Veränderung des Eigenkapitals und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang (Notes), einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Deutsche Pfandbriefbank AG und des Konzerns („zusammengefasster Lagebericht“) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate-Governance-Bericht“ im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Ermittlung der Stufe-3-Risikovorsorge im Segment Real Estate Finance

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf die Angaben im Anhang (Notes), Abschnitt 7 „Bilanzierung von Wertberichtigungen“.

Das Risiko für den Abschluss

Der Konzern Deutsche Pfandbriefbank hat entsprechend den Anforderungen mit Beginn des Geschäftsjahrs 2018 erstmals den neuen Rechnungslegungsstandard „IFRS 9 - Finanzinstrumente“ angewendet. Zu den wesentlichen Neuerungen aus IFRS 9 gehört, dass die Bemessung der Risikovorsorge generell auf Grundlage von wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien erfolgt und dies folglich auch für Schuldinstrumente mit beeinträchtigter Bonität (sog. Stufe 3-Risikovorsorge) gilt. In diesem Kontext ist auch der Einfluss von makroökonomischen Faktoren auf die Ausfallrisiken zu berücksichtigen. Das Kreditgeschäft des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank umfasst weit überwiegend großteilige gewerbliche Immobilienfinanzierungen, für die der Konzern Deutsche Pfandbriefbank die Risikovorsorge mithilfe einer Einzelfallbetrachtung ermittelt.

Der Konzern Deutsche Pfandbriefbank weist zum 31. Dezember 2018 Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von EUR 107 Mio (1. Januar 2018 EUR 94 Mio) aus. Hiervon entfallen EUR 56 Mio (1. Januar 2018 EUR 39 Mio) auf Stufe-3-Risikovorsorge im Segment Real Estate Finance. Diese Erhöhung der Stufe-3-Risikovorsorge in Höhe von EUR 17 Mio ist - kompensiert durch reduzierende Effekte - in Höhe von netto EUR 19 auf Veränderungen des Kreditrisikos zurückzuführen.

Bei der Bestimmung von Szenarien nach Zahl und Inhalt, der Ableitung von erwarteten Zahlungsströmen im jeweiligen Szenario und der Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten ist in wesentlichem Umfang Ermessen auszuüben.

Daher war es für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung, dass die Anzahl der betrachteten Szenarien im Einklang mit der Komplexität der die Ausfallrisiken im Einzelfall bestimmenden Verhältnisse einschließlich der Abhängigkeit von makroökonomischen Faktoren stand. Ebenso als bedeutend haben wir angesehen, dass die Auswahl der konkreten Szenarien, die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit pro Szenario und die Schätzung der in den Szenarien jeweils erwarteten Cashflows nachvollziehbar, sachlich begründet und widerspruchsfrei durchgeführt und dokumentiert wurden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

In einem ersten Schritt haben wir uns einen vertieften Einblick in die Entwicklung des Kreditportfolios, die damit verbundenen adressausfallbezogenen Risiken sowie das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Adressausfallrisiken im Kreditportfolio verschafft.

Unsere Prüfung schloss Aufbau- und Funktionsprüfungen des internen Kontrollsystems ein, wobei wir einen Schwerpunkt bei der Beurteilung der Konzeption der internen Bilanzierungsmethodik hinsichtlich der Bewertung von bonitätsbeeinträchtigten Krediten sowie hinsichtlich der Anzahl, Herleitung und Bewertung von Szenarien setzten.

Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme und individuellen Datenverarbeitungssysteme haben wir zuvor die Wirksamkeit der Regelungen und Verfahrensweisen, die sich auf eine Vielzahl von IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von Anwendungskontrollen unterstützen, unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse haben wir im Rahmen unserer unter Risiko- und Wesentlichkeitsaspekten definierten Auswahl von Kreditengagements auch die Angemessenheit von Anzahl und Inhalt der verwendeten Szenarien sowie die diesen Szenarien zugeordneten Eintrittswahrscheinlichkeiten beurteilt. Dabei haben wir die Komplexität der jeweiligen Finanzierung und die den weiteren Engagementverlauf voraussichtlich bestimmenden Faktoren berücksichtigt und beachtet, ob die den Szenarien zu Grunde liegenden Annahmen mit den beim Konzern Deutsche Pfandbriefbank verwendeten Prognosen der makroökonomischen Rahmenbedingungen im Einklang standen.

Anschließend haben wir die für die Szenarien abgeleiteten Zahlungsströme einschließlich der angesetzten Zahlungszeitpunkte gewürdigt. In unsere Würdigung haben wir, in Abhängigkeit von der verfolgten Engagementstrategie des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank, die Bewertung von Kreditsicherheiten eingeschlossen.

Im Rahmen der Prüfung der Werthaltigkeit der zu Grunde liegenden Kreditsicherheiten haben wir in unserem Urteil Wertgutachten unabhängiger Sachverständiger verwendet und anhand öffentlich verfügbarer Daten beurteilt, ob die Annahmen in den Gutachten sachgerecht abgeleitet wurden. Insbesondere durch Befragungen, Einsichtnahme in die Beauftragung und anhand öffentlich verfügbarer Informationen über die beauftragten Sachverständigen haben wir uns ferner von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität der Sachverständigen überzeugt.

Abschließend haben wir die korrekte Berechnung des Erwartungswerts für den Kreditverlust nachvollzogen.

Unsere Schlussfolgerungen

Im Rahmen der von uns geprüften Auswahl von Kreditengagements, die der Stufe 3-Risikovorsorge im Segment Real Estate Finance zuzuordnen waren, kamen wir zum Ergebnis, dass die Ermessensentscheidungen bei der Auswahl der konkreten Szenarien, die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit pro Szenario und die Schätzung der in den Szenarien jeweils erwarteten Cashflows nachvollziehbar, sachlich begründet und widerspruchsfrei durchgeführt und dokumentiert worden waren.

Beurteilung der Verlustzuweisung im Zusammenhang mit der Verbriefungstransaktion Estate UK-3 für Zwecke der Berücksichtigung in der Risikovorsorgeermittlung gemäß IFRS 9

Hinsichtlich der Ausführungen zur Verbriefungstransaktion Estate UK-3 verweisen wir auf Abschnitt 62 „Rückstellungen“ des Anhangs (Notes) sowie Abschnitt „Prognosebericht“ des zusammengefassten Lageberichts.

Das Risiko für den Abschluss

Die Deutsche Pfandbriefbank AG, Rechtsnachfolgerin der Hypo Real Estate Bank International AG, Stuttgart, ist Emittentin von Credit Linked Notes im Rahmen der Verbriefungstransaktion Estate UK-3. Diese Credit Linked Notes sichern das Ausfallrisiko eines UK-Kreditportfolios der Deutsche Pfandbriefbank AG ab, sofern die Voraussetzungen für eine Verlustzuweisung nach den Bedingungen der Credit Linked Notes erfüllt sind. Bei einer der abgesicherten Forderungen („Reference Claim No. 3“) ist ein ausfallbedingter Verlust in Höhe von circa GBP 113 Mio entstanden und die Verlustzuweisung auf die Credit Linked Notes durch die Deutsche Pfandbriefbank AG beantragt worden. Der Trustee der Transaktion hat Zweifel an der Zulässigkeit der Verlustzuweisung angemeldet und einen Gutachter („Expert“) bestellt, der über die Verlustzuweisung entscheiden wird.

Wesentliche Ermessenspielräume im Zusammenhang mit Estate UK-3 ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten der beantragten Verlustzuweisung im Rahmen des Expertverfahrens. Gestützt auf Gutachten externer Rechtsanwaltsgesellschaften geht der Konzern Deutsche Pfandbriefbank zum 31. Dezember 2018 davon aus, dass die Vertragsbedingungen eingehalten wurden und demzufolge der Expert die beantragte Verlustzuweisung bestätigt.

Ein Risiko für den Konzernabschluss besteht, wenn die Ermessensentscheidungen in Bezug auf die Erfolgsaussichten der Verlustzuweisung nicht angemessen bei der Ermittlung der Rsikovorsorge berücksichtigt werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Unsere Risikoeinschätzung und Beurteilung der Fehlerrisiken basieren insbesondere auf einer Einschätzung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems bezüglich Kreditausfallrisiken sowie auf unserem Verständnis der Transaktion und ihrer vertraglichen Grundlagen. Ausgehend hiervon haben wir unser Prüfungsurteil auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

Wir haben Bestätigungen von Rechtsanwälten, die von der Bank mit der rechtlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten der beantragten Verlustzuweisung beauftragt wurden, eingeholt und gewürdigt. Durch Befragungen des Managements der Deutsche Pfandbriefbank AG und anhand öffentlich verfügbarer Informationen über die beauftragten Rechtsanwälte haben wir uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität der Rechtsanwälte überzeugt. Mit der Beurteilung der Erfolgsaussichten haben wir ferner Sachverständige der KPMG Rechtsanwalts GmbH beauftragt und deren Einschätzung im Rahmen unserer Würdigung der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Deutsche Pfandbriefbank AG verwertet.

Unsere Schlussfolgerungen

Die Ermessensentscheidungen in Bezug auf die Erfolgsaussichten der Verlustzuweisung im Rahmen der Ermittlung der Risikovorsorge im Zusammenhang mit dem Reference Claim No. 3 sind zum 31. Dezember 2018 angemessen ausgeübt worden.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Erklärung zur Unternehmensführung und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

 
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum zusammengefassten Lagebericht und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. November 2018 von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit mehr als 20 Jahren als Abschlussprüfer der Deutsche Pfandbriefbank AG beziehungsweise deren Rechtsvorgängern tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Dielehner.

 

München, den 27. Februar 2019

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Winner, Wirtschaftsprüfer

Dielehner, Wirtschaftsprüfer

Weitere Informationen

Nichtfinanzieller Bericht

Nachhaltigkeitsstrategie

Wesentlichkeitsanalyse

Risiken und Chancen

Sektorspezifische Aspekte

Corporate Governance

Arbeitnehmerbelange

Umwelt

Finanzkalender

Zukunftsgerichtete Aussagen

Impressum

Nichtfinanzieller Bericht

Gemäß § 315b-c in Verbindung mit § 289b-e HGB gibt die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) diesen gesonderten zusammengefassten Nichtfinanziellen Bericht ab, der sich am Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientierend im Einklang mit den Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt wurde.

NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE

Die pbb ist eine führende Spezialbank für die Finanzierung von Investitionen in Gewerbeimmobilien und öffentliche Infrastruktur in Europa und den USA. Als Finanzierungspartner der Immobilienwirtschaft und der öffentlichen Hand nimmt sie eine wichtige realwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Funktion wahr. Zugleich zählt die pbb zu den größten Pfandbriefemittenten und ist damit auch ein wichtiger Emittent von Covered Bonds in Europa. Sie bündelt so Mittel für die Kreditvergabe und transformiert illiquide Kredite mit konzentrierten Risiken in Anlagemöglichkeiten mit diversifizierter Risikostruktur und hoher Fungibilität (für Details zur Konzernstruktur, zum Geschäftsmodell sowie zur strategischen Ausrichtung siehe zusammengefasster Lagebericht 2018 „Grundlagen des Konzerns“).

Bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit trägt der pbb Konzern Verantwortung gegenüber seinem Umfeld:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Kunden und Bankpartner

Investoren in Eigenkapital und Fremdkapital der pbb

Dienstleister und Lieferanten

Gesellschaft und Umwelt.

Leitgedanke bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung ist das Prinzip der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit definiert der pbb Konzern als das Selbstverständnis, mit dem eigenen Handeln einen essenziellen Beitrag für die langfristige Zukunftssicherung zu leisten und die Folgen für alle Stakeholder des Unternehmens sowie die Umwelt zu berücksichtigen. Der pbb Konzern ist davon überzeugt, dass gesetzestreues und integres Verhalten, verantwortungsvolle Unternehmensführung und die Wahrung hoher ethischer Grundsätze dabei eine notwendige Bedingung bilden. Deshalb will der pbb Konzern dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg und Nachhaltigkeitsaspekte in bestmöglicher Weise verbinden und somit langfristigen Wert für alle Stakeholder schaffen, Nutzen für die Gesellschaft stiften und natürliche Ressourcen schonen. Angesichts eines stetigen Wandels von Märkten und von Anforderungen der Stakeholder erachtet der pbb Konzern dabei einen regelmäßigen und offenen Dialog für unabdingbar, um die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen frühzeitig erkennen und in den Entscheidungsfindungsprozessen berücksichtigen zu können.

Dem pbb Konzern ist es ein besonderes Anliegen, den Entwicklungsprozess zur Nachhaltigkeit aktiv zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist die Nachhaltigkeitsstrategie des pbb Konzerns auch darauf ausgelegt, durch geeignete Maßnahmen das Nachhaltigkeitsbewusstsein stetig zu festigen und weiter auszubauen sowie Nachhaltigkeitsaspekte als integralen Bestandteil im Unternehmen zu verankern. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist auf solche Aspekte fokussiert, die sowohl einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit beziehungsweise den Geschäftserfolg haben als auch durch den pbb Konzern wesentlich beeinflussbar sind. Diese wesentlichen Aspekte werden jährlich im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse ermittelt.

Im Jahr 2018 hat das CSR Committee, das im Unternehmen das maßgebliche Gremium für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ist, entschieden, die Nachhaltigkeitsstrategie des pbb Konzerns unter Berücksichtigung der Sustainable Development Goals (SDGs) zu optimieren. Ziel ist, durch die Schaffung einer soliden Basis nachhaltiges Wachstum und somit eine erfolgreiche Zukunft aktiv mitzugestalten.

Zunächst wurde hierzu eine Priorisierung der SDGs vorgenommen. Die Einteilung erfolgte in drei Gruppen: Der pbb Konzern kann einen starken positiven Beitrag leisten, der pbb Konzern kann einen direkten oder indirekten positiven Beitrag leisten und der pbb Konzern kann negative Auswirkungen vermeiden.

Vor diesem Hintergrund wurden vier SDGs für die Steigerung des Wertbeitrags von Nachhaltigkeit als wesentlich erachtet. Auf diese wird im Folgenden näher eingegangen:

Solide Basis schaffen

Um langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu sein, ist es unabdingbar, eine solide Basis zu schaffen, auf der sich der nachhaltige Erfolg begründen kann. Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Kernkompetenzen zu stärken und weiter zu vertiefen. Im Hinblick auf die SDGs kann der pbb Konzern hier insbesondere im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter sowie auf Industrie, Innovation und Infrastruktur einen starken positiven Beitrag leisten.

Geschlechtergleichstellung

Der pbb Konzern hat sich in seinem Verhaltenskodex, der im Internet veröffentlicht ist (www.pfandbriefbank.com/unternehmen/corporate-responsibility.html), verpflichtet, alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, sozialem Hintergrund, Fähigkeiten, sexueller Ausrichtung oder Religion zu respektieren. Damit untrennbar verbunden ist das Prinzip der Chancengleichheit und somit auch der Gleichstellung der Geschlechter. Dies wird unterstützt durch erhöhte Sensibilisierung über alle Ebenen hinweg, die Etablierung einer entsprechenden Führungs- und Unternehmenskultur sowie die interne Verpflichtung zur gezielten Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts bei der Besetzung offener Stellen bei entsprechender Eignung und Befähigung.

Industrie, Innovation und Infrastruktur

Der pbb Konzern leistet durch die Finanzierung von Gewerbeimmobilien und von öffentlicher Infrastruktur einen wesentlichen Beitrag. In der Gewerbeimmobilienfinanzierung spielt die Schaffung von Wohnraum, Büroflächen, aber auch Nahversorgungszentren eine wichtige Rolle. Bei der Öffentlichen Investitionsfinanzierung liegt der Schwerpunkt auf dem kommunalen Wohnungsbau, der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft, Gesundheits- und Pflegeimmobilien sowie Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus ist der pbb Konzern in der öffentlich garantierten Exportfinanzierung aktiv.

Nachhaltiges Wachstum fördern

Der pbb Konzern will langfristig und dauerhaft erfolgreich sein und legt daher Wert auf ein gesundes und nachhaltiges Wachstum. Dabei ist die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen ein Kernelement.

Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Das Geschäftsmodell des pbb Konzerns erfordert Mitarbeiter mit hohen fachlichen Kenntnissen und Expertenwissen. Zentrales Ziel des pbb Konzerns ist daher die Gewinnung, Bindung und langfristig ausgelegte Entwicklung von Mitarbeitern mit großem Wissen, Kundenorientierung, Führungskompetenz in der Linienfunktion oder in Projekten und einer hohen Bereitschaft zu flexiblem Einsatz und unternehmerischem Denken. Der pbb Konzern respektiert alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, sozialem Hintergrund, Fähigkeiten, sexueller Ausrichtung oder Religion. Es werden keine Formen der ungerechten Behandlung oder Diskriminierung toleriert. Wesentliche Grundlage zur Prävention bildet die Verpflichtung aller Mitarbeiter auf den Verhaltenskodex, der jedem Mitarbeiter die vom pbb Konzern als unverzichtbar angesehenen Anforderungen vermittelt. In der pbb existiert eine interne Stelle, die den Mitarbeitern als Ansprechpartner bei etwaigen Benachteiligungen im Rahmen des AGG dient.

Auch innerhalb der Wertschöpfungskette ist es wichtig, Bedingungen zu schaffen, die ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten. Dies gilt nicht nur für Dienstleister und Lieferanten, sondern auch für das Kreditgeschäft selbst. Es gilt, Arbeitsrechte zu schützen und auf gute Arbeitsbedingungen zu achten. Nicht nur im „Know Your Customer“ (KYC)-Prozess von Kunden und Geschäftspartnern wird dieser Anforderung Rechnung getragen, sondern auch im Kerngeschäft im Rahmen der Wertgutachten eigener oder externer Gutachter.

Die Märkte, Technologien und damit einhergehend auch die Gesellschaft verändern sich immer schneller und in größerem Ausmaß. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, ist es wichtig, dafür geeignete Voraussetzungen zur Gewährleistung nachhaltigen Wachstums zu schaffen. Der pbb Konzern hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, entsprechende Veränderungen und Trends zu erkennen und auf diese zu reagieren. Ein Beispiel hierfür ist die digitale Transformation. Sie zielt auf Kundenschnittstellen, interne Prozesse und neue Produkte und Dienstleistungen.

Erfolgreiche Zukunft gestalten

Die Gestaltung und Sicherung der Zukunft und des Wohlstands für die nachfolgenden Generationen sind eine große Herausforderung. Ökologische Aspekte wie die Schonung natürlicher Ressourcen spielen hierbei eine große Rolle.

Nachhaltige Städte und Gemeinden

Als führende europäische Spezialbank für die Immobilienfinanzierung und die Öffentliche Investitionsfinanzierung leistet der pbb Konzern einen Beitrag bei der Schaffung nachhaltiger Städte und Gemeinden. Es gilt, urbane Lebensräume mit einer funktionellen Infrastruktur zu entwickeln, die dazu beitragen, den Lebensstandard zu verbessern. Darüber hinaus ist es wichtig, auch die Bauweise der Gebäude selbst zu betrachten. Der pbb Konzern beteiligt sich deshalb unter anderem durch sein Engagement in diversen Arbeitskreisen an der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards, um natürliche Ressourcen zu schonen und den ökologischen Fußabdruck dauerhaft zu minimieren.

CSR Committee und Corporate-Governance-Beauftragter

Ein wesentliches Instrument zur Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen im pbb Konzern bildet das CSR Committee, das im Jahr 2017 gegründet wurde. Zweck und Handlungsrahmen des CSR Committee sind in einer Geschäftsordnung festgelegt.

Die Mitglieder des CSR Committee bestellt der Vorstand. Es setzt sich zusammen aus den Leitern der Unternehmensbereiche Communications, Compliance, Corporate Office/Corporate Development, Human Resources, Information Technology sowie der oder dem vom CSR Committee bestimmten CSR-Beauftragten.

Die Mitgliedschaft im CSR Committee ist an die jeweilige Funktion geknüpft. Dadurch ist gewährleistet, dass die unterschiedlichen Unternehmensbereiche stets effektiv im CSR Committee vertreten sind. Vorsitzender des CSR Committee ist der Bereichsleiter Communications.

Das CSR Committee ist maßgeblich für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und die Überwachung von deren Implementierung zuständig. Ferner beschließt das CSR Committee Nachhaltigkeitsziele und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen. Es wird mindestens einmal im Jahr im Rahmen einer ordentlichen Sitzung von dem oder den CSR-Beauftragten über aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Marktanforderungen informiert sowie über den Umsetzungsstand und die Zielerreichung zuvor beschlossener Maßnahmen und Ziele; auf dieser Grundlage beschließt das CSR Committee gegebenenfalls neue Maßnahmen und Ziele. Darüber hinaus können anlassbezogen in einem außerordentlichen Verfahren Beschlüsse gefasst werden. Das CSR Committee folgt in der Bewertung und Priorisierung von Maßnahmen und Zielen grundsätzlich dem Prinzip der Wesentlichkeit.

Über die Sitzungen wird jeweils ein Protokoll erstellt. Der Vorstand wird über die Termine frühzeitig informiert und kann an den Sitzungen teilnehmen. Zudem hat er die Möglichkeit, jederzeit weitere Berichte und Empfehlungen des CSR Committees einzuholen.

Corporate-Governance-Beauftragter auf Vorstandsebene ist Andreas Arndt (CEO/CFO), der im Vorstand für Fragen der Umsetzung und die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Standards im Bereich der Corporate Governance zuständig ist.

Anreizsystem

Ein weiteres wesentliches Instrument zur integralen Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen im pbb Konzern ist das Vergütungssystem, welches in seiner Ausgestaltung explizit eine nachhaltige Entwicklung des pbb Konzerns berücksichtigt. Im Vordergrund steht hierbei der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens (für weiterführende Details siehe zusammengefasster Lagebericht 2018 „Vergütungsbericht“).

WESENTLICHKEITSANALYSE

Zur Ermittlung der für den pbb Konzern und seine Stakeholder wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte hat der pbb Konzern bereits im Jahr 2017 eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt und diese im Jahr 2018 aktualisiert.

In der Sitzung des CSR Committees vom 12. Oktober 2018 hat das Committee die im Rahmen der Stakeholderanalyse für den nichtfinanziellen Bericht 2017 als wesentlich identifizierten Stakeholdergruppen auf Aktualität überprüft und diese für den nichtfinanziellen Bericht 2018 als unverändert gültig erklärt.

Gleiches gilt für die als wesentlich identifizierten Themen und Aspekte, die auf Basis einer sogenannten „Longlist“ überprüft wurden. Neben den allgemeinen Themen Umwelt, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Corporate Governance lag hier wieder ein spezieller Fokus auf der Identifizierung sektorspezifischer beziehungsweise pbb Konzern-spezifischer Aspekte. Die Bewertungen der Themen und Aspekte im Hinblick auf die Geschäftsrelevanz und Auswirkung der Geschäftstätigkeit sowie die Einordnung entlang der Wertschöpfungskette blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert und wurden für die nichtfinanzielle Erklärung 2018 vom CSR-Committee bestätigt.

Die für den pbb Konzern als relevant identifizierten Aspekte wurden im Hinblick auf ihre Wesentlichkeit bewertet. Die Bewertung der Geschäftsrelevanz und Auswirkung der Geschäftstätigkeit gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erfolgte durch die CSR-Beauftragten des pbb Konzerns. Die Relevanz für einzelne Stakeholdergruppen wurde durch eine Simulation von Stakeholderrollen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des pbb Konzerns erhoben. Die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter repräsentierten dabei verschiedene Bereiche und unterschiedliche Funktionen, die mit den relevanten Stakeholdern in engem Kontakt stehen und dadurch bestmöglich die Sichtweise der jeweiligen Stakeholder einnehmen konnten.

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden im CSR Committee vorgestellt und diskutiert. Zwar kam es zu leichten Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr, doch hatten diese keine Auswirkungen auf die zur Auswahl relevanten Schwellenwerte.

Für den Nichtfinanziellen Bericht des pbb Konzerns wurden die folgenden Themen und Aspekte als wesentlich identifiziert:

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Themen Aspekte
Sektorspezifische Aspekte Kundenorientierung Nachhaltige Finanzierungslösungen Risikomanagement
Corporate Governance Compliance Menschenrechte
Arbeitnehmerbelange Vergütung und Sozialleistungen Arbeitsumfeld Aus- und Weiterbildung
Umwelt Mobilität

Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse wurden Sozialbelange als nicht wesentlich identifiziert.

Die Relevanz hinsichtlich Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns, der Beeinflussbarkeit durch den pbb Konzern sowie die Stakeholderrelevanz stellen sich auf Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse dabei wie folgt dar:

Den größten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns haben die sektorspezifischen Aspekte, Corporate-Governance-Aspekte und Arbeitnehmerbelange, während Umweltbelange aufgrund des Geschäftsmodells einen verhältnismäßig geringen Einfluss haben. Zu den wichtigsten sektorspezifischen Aspekten zählt neben der Kundenorientierung und nachhaltigen Finanzierungslösungen ein nachhaltig funktionierendes Risikomanagement. Diese Aspekte haben einen hohen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns. Gleichzeitig können gerade diese Themen beziehungsweise Aspekte auch am effektivsten durch den pbb Konzern selbst beeinflusst werden. Gleiches gilt für die Corporate-Governance-Aspekte, Compliance und Menschenrechte. Die Aspekte Arbeitsumfeld, Aus- und Weiterbildung sowie Vergütung und Sozialleistungen sind die Arbeitnehmerbelange mit der größten Relevanz. Während diese ebenfalls einen hohen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben, sieht der pbb Konzern hier limitierte Möglichkeiten der Beeinflussung. Bei den Umweltbelangen wurde lediglich das Thema Mobilität als relevant bewertet. Allerdings ist der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit eher als gering anzusehen und auch die Möglichkeiten des pbb Konzerns, Einfluss auf dieses Thema auszuüben, sind nur mäßig. Bei der Bewertung durch die Stakeholder wurde vor allem den Aspekten Compliance und Risikomanagement eine hohe Bedeutung zuteil. Allen anderen Themen wurde eine mittlere Relevanz zugesprochen.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die wesentlichen Aspekte entlang der Wertschöpfungskette eingeordnet und die Einflussmöglichkeiten des pbb Konzerns entlang dieser bewertet. Der pbb Konzern erbringt die gesamte Wertschöpfungskette in der gewerblichen Immobilienfinanzierung und Öffentlichen Investitionsfinanzierung weitestgehend selbst. Die Mittel für das Kreditgeschäft beschafft der pbb Konzern primär durch die Emission von Pfandbriefen und unbesicherten Anleihen sowie durch das Einlagengeschäft mit Privatkunden. Im Kreditgeschäft leistet der pbb Konzern die Geschäftsanbahnung, die Kreditbetreuung über den gesamten Kreditlebenszyklus bis zur Kreditrückzahlung oder gegebenenfalls die Sicherheitenverwertung. Folglich sieht der pbb Konzern hier die umfangreichsten Einflussmöglichkeiten.

Die Einflussmöglichkeiten auf vor- und nachgelagerte Tätigkeiten der Wertschöpfungskette beschränken sich dagegen auf nur wenige Aspekte. Als vorgelagerte Tätigkeiten sind hier vor allem Leistungen von Lieferanten und Dienstleistern zu nennen, die aber aufgrund des Geschäftsmodells für den Konzern von untergeordneter Bedeutung sind. Als einen wesentlichen Aspekt sieht der pbb Konzern hier den Aspekt der Menschenrechte, die Möglichkeit der Einflussnahme darauf sieht er aber als relativ gering an. Zu den wesentlichen nachgelagerten Tätigkeiten zählen vor allem die Nutzung und Weiterverwendung der vom pbb Konzern finanzierten Immobilien und Infrastrukturprojekte. Hier sieht der pbb Konzern eine hohe Einflussmöglichkeit im Rahmen der Umsetzung nachhaltiger Finanzierungslösungen.

Für 2019 wurde durch das CSR Committee die konkrete Einbindung von Stakeholdergruppen beschlossen.

RISIKEN UND CHANCEN

Sollte der pbb Konzern die als wesentlich erkannten Nachhaltigkeitsaspekte nicht angemessen berücksichtigen oder gar ignorieren, wären damit insbesondere finanzielle und soziale Risiken verbunden, während ökologische Risiken eine eher untergeordnete Rolle spielen.

Finanzielle Risiken resultieren insbesondere aus den Themen Arbeitnehmerbelange, Corporate Governance und den sektorspezifischen Aspekten. Gleichzeitig bieten sich hier aber auch die größten Chancen für den pbb Konzern. Die Qualifikation und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die wesentliche Grundlage für die Arbeitsqualität und damit für das Potenzial des Unternehmens. Bei der Corporate Governance stehen vor allem mögliche finanzielle Schäden aus Compliance-Sachverhalten im Fokus, während bei den sektorspezifischen Aspekten finanzielle Schäden aus allen wesentlichen Aspekten entstehen können. Kundenorientierung ist für den pbb Konzern ein grundlegender Erfolgsfaktor zur Sicherung des Finanzierungsbestands, nachhaltige Finanzierungslösungen reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Kreditausfällen und erhöhen die Werthaltigkeit der Sicherheiten und das Risikomanagement stellt ein zentrales Überwachungs- und Steuerungssystem dar. Gerade die sektorspezifischen Aspekte sind es aber auch, die es dem pbb Konzern ermöglichen, sich im direkten Vergleich von seinen Mitbewerbern positiv abzuheben.

Potenzielle finanzielle Risiken stehen entlang der Wertschöpfungskette vor allem im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit, sind im Hinblick auf nachhaltige Finanzierungslösungen durch die Bauweise und Nutzung der finanzierten Immobilien und Infrastrukturprojekte aber auch nachgelagert.

Soziale Risiken sieht der pbb Konzern vornehmlich im Zusammenhang mit Corporate Governance sowie sektorspezifischen Aspekten. Hier stehen vor allem Reputationsrisiken im Fokus. Reputationsschäden können erhebliche negative Auswirkungen auf den nachhaltigen Geschäftserfolg des pbb Konzerns haben. Entlang der Wertschöpfungskette stehen die potenziellen sozialen Risiken vor allem im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit, Risiken aus vorgelagerten Tätigkeiten durch Lieferanten und Dienstleister stuft der pbb Konzern dagegen als gering ein.

Ökologische Risiken erkennt der pbb Konzern vor allem im Zusammenhang mit sektorspezifischen Aspekten, hier besonders im Rahmen nachhaltiger Finanzierungslösungen. Im Fokus steht dabei das Risiko aus nicht nachhaltiger Bauweise und Nutzung der finanzierten Immobilien und Infrastrukturprojekte, das heißt, entlang der Wertschöpfungskette sind die potenziellen ökologischen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit primär nachgelagert.

Die Nachhaltigkeitsstrategie des pbb Konzerns ist darauf ausgelegt, die Nachhaltigkeitsrisiken weitestgehend zu minimieren und gleichermaßen die hieraus entstehenden Chancen zu nutzen.

Auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und -aspekte wird im Folgenden näher eingegangen.

SEKTORSPEZIFISCHE ASPEKTE

Kundenorientierung

Die Kunden sind der Grundstein des Geschäfts des pbb Konzerns. Deshalb stehen auch die Kundenbedürfnisse im Fokus der Geschäftstätigkeit. Ziel ist es deshalb, diese bestmöglich mit den Interessen des pbb Konzerns in Einklang zu bringen.

Kundenorientierung ist für den pbb Konzern ein wesentlicher Erfolgsfaktor, um über Neuzusagen oder Prolongationen von Krediten einen Bestand aufzubauen, der den Anforderungen des pbb Konzerns an Ertrag und Risiko entspricht. Kundenorientierung ist dabei nicht nur eine Frage von Prozessen oder Strukturen. Vielmehr ist die Kundenorientierung als oberste Prämisse und im täglichen Handeln aller Mitarbeiter zu verankern und somit auch zu leben. In diesem Zusammenhang spielen die folgenden Aspekte eine zentrale Rolle: Der Dialog mit den Kunden, die Nähe zu den Kunden und das Vertrauensverhältnis zwischen dem pbb Konzern und seinen Kunden.

Der pbb Konzern pflegt einen regelmäßigen und intensiven Austausch mit seinen Kunden, um deren Bedürfnisse zu kennen. Neben dem persönlichen oft langjährigen Kontakt im Rahmen der Geschäftsbeziehung bietet der pbb Konzern seinen Kunden auch regelmäßig auf Veranstaltungen die Möglichkeit zur direkten Kommunikation. Dies gilt zum Beispiel für die großen Immobilienmessen MIPIM in Cannes und Expo Real in München. Darüber hinaus richtet der pbb Konzern regelmäßige Veranstaltungen für Kunden aus den Bereichen gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie Öffentliche Investitionsfinanzierung aus. Im Jahr 2018 hat der pbb Konzern in diesem Rahmen Veranstaltungen für Kunden in Deutschland, Frankreich, den Vereinigten Staaten, Schweden und im Vereinigten Königreich organisiert, an denen insgesamt rund 1.500 professionelle Immobilienkunden und -experten sowie Kunden der Öffentlichen Investitionsfinanzierung teilgenommen haben. Für das Jahr 2019 plant der pbb Konzern Kundenveranstaltungen in ähnlichem Umfang.

Jeder Teilmarkt hat seine lokalen Besonderheiten. Die detaillierte Kenntnis über die individuellen Marktgegebenheiten und -entwicklungen ermöglicht, die Bedürfnisse der Kunden besser zu verstehen und einen tief greifenden Dialog mit den Kunden zu führen. Dies stellt der pbb Konzern vor allem durch ein dichtes Netzwerk aus Vertriebsstandorten in Deutschland sowie weiteren wichtigen Standorten in Europa sicher. Der pbb Konzern ist insgesamt an neun Vertriebsstandorten lokal vertreten. Nach Wiedereintritt in den US-Markt wurde deshalb 2018 eine Repräsentanz in New York eröffnet.

Unterstützt wird diese regionale Kundennähe durch Expertenteams, die sich mit Spezialthemen der Immobilienfinanzierung befassen, besonders mit den Themen Developments, Logistik, Einzelhandel, Portfolio Wohnen, Hotels und Sozialimmobilien. 2018 kam das neu gegründete Expertenteam Real Estate Asset Management dazu. Es kümmert sich um den Aufbau und Transfer von Informationen und Erkenntnissen rund um das Thema Real Estate Asset Management und unterstützt damit die Digitalisierungsoffensive des pbb Konzerns. Auf diese Weise soll das vorhandene Know-how in der Bank gebündelt und gezielt vertieft werden sowie bedarfsgerecht abrufbar sein. Die Teams sind bereichsübergreifend und international besetzt. Ständige Mitglieder sind Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Real Estate Finance, Credit Risk Management, Property Analysis & Valuation sowie Legal. Im Rahmen des Neugeschäftsprozesses kann durch die Entscheidungsgremien festgelegt werden, dass das entsprechende Expertenteam begleitend einzubinden ist oder eine Stellungnahme zu einem fachlichen Thema erstellen soll. Die Expertenteams Developments und Hotels sind grundsätzlich frühzeitig nach positiver Entscheidung des New Deal Committee (NDC) zu beteiligen.

Auf Basis tief greifender Markt- und Produktkenntnis kann der pbb Konzern in einen höchst spezialisierten Dialog mit seinen Kunden treten, um individuelle und auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Finanzierungslösungen mit diesen zu erarbeiten. Durch eine frühe Einbindung und feste strukturelle Verankerung des Risikomanagements (für weiterführende Details siehe zusammengefasster Lagebericht 2018 „Risiko- und Chancenbericht“) sowie des Bereichs Property Analysis & Valuation zur Immobilienbewertung sollen eventuelle Risiken frühzeitig erkannt und so gering wie möglich gehalten werden.

Eine weitere zentrale Rolle kommt dem Kundenvertrauen zu. Als Grundvoraussetzung stellt der pbb Konzern über gebotene Sicherheitsstandards die Vertraulichkeit der Informationen über die Kunden selbst und sämtliche Geschäftsdaten sicher (siehe Kapitel „Datenschutz“). Ein Verhaltenskodex definiert darüber hinaus seit Bestehen des pbb Konzerns die unverzichtbaren Anforderungen, die der pbb Konzern an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit seinen Kunden, aber auch allen anderen Stakeholdern stellt. Er ist nicht nur eine Orientierungshilfe, sondern ein verbindlicher Bestandteil der Arbeitsverträge aller Mitarbeiter und Grundlage für alle Regelwerke im pbb Konzern.

Der Verhaltenskodex findet implizit auch Anwendung auf alle Kunden, potenzielle Kunden oder sonstige Geschäftspartner (zum Beispiel Lieferanten). Sollte demnach ein Mitarbeiter Kenntnis davon erlangen, dass diese möglicherweise in illegale oder rufschädigende Aktivitäten verwickelt sind, sind der zuständige Vorstand und Compliance zu informieren. Der zuständige Vorstand wird - unter Einbindung von Compliance und bedarfsabhängig weiteren Organisationseinheiten (zum Beispiel Revision, Rechtsabteilung, Kreditbereich) im Konzern - jeden Fall individuell prüfen lassen.

Im Jahr 2014 hat der pbb Konzern seine Beschaffungsprozesse mit einer neuen Beschaffungsrichtlinie vereinheitlicht und das sogenannte „Compliance Caution Framework“, kurz CCF-Scout, eingeführt. Der CCF-Scout dient als IT-basierte Suchmaschine dazu, Businesspartner, Kontrahenten, Erwerber oder Lieferanten vor der Eingehung einer neuen oder zur Überprüfung einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf Einträge oder Auffälligkeiten unmittelbar und frühzeitig zu überprüfen. Alle hinterlegten Einträge sind durch einen externen namhaften Dienstleister gesammelte, weltweite Sanktionslisten aus öffentlich zugänglichen Quellen wie EU, OFAC oder Bundesbank. Zudem sind auch relevante Informationen aus Presse und Medien hinterlegt.

Im Hinblick auf Kundenvertrauen ist vor allem auch eine faire Behandlung wichtig. Der pbb Konzern verpflichtet sich zu einer offenen und professionellen Handlungsweise mit erstklassigem Service für seine Kunden.

Dazu gehören auch ein hoher Leistungsstandard sowie ein angemessenes und gutes Beschwerdemanagement für eine effiziente, zielgerichtete und schnelle Bearbeitung von Beschwerden. Beschwerden bieten neben der Möglichkeit, Fehler zu berichtigen und die Kundenzufriedenheit wiederherzustellen, auch die Chance, Hinweise auf Schwachstellen in der Organisation zu erhalten. Deshalb nimmt der pbb Konzern jede Beschwerde ungeachtet ihrer Ursache oder Berechtigung ernst, handhabt sie sorgfältig und dokumentiert sie. Der pbb Konzern hat dazu einen Prozess geschaffen, der den effizienten Umgang mit Beschwerden sicherstellt und über eine für alle Mitarbeiter bindende Fachanweisung verankert ist. Über die verschiedenen Homepages im pbb Konzern (zum Beispiel pbb, pbb direkt) können sich Kunden und sonstige Interessierte über das Verfahren zur Beschwerdebearbeitung informieren (unter anderem Möglichkeiten zur Einreichung einer Beschwerde, Ablauf des Beschwerdeverfahrens, alternative Streitbeilegungsverfahren - www.pfandbriefbank.com/ beschwerden.html). Die für das Beschwerdemanagement zuständige zentrale Stelle im pbb Konzern erfasst alle Beschwerden, wertet diese regelmäßig aus und berichtet unter anderem an Vorstand und Aufsichtsrat. Im Bedarfsfall würde der Vorstand entsprechende Verbesserungsmaßnahmen beschließen. Im Jahr 2018 befand sich die Anzahl der Beschwerden - analog der Vorjahre - im niedrigen zweistelligen Bereich.

Nachhaltige Finanzierungslösungen

Als Spezialbank finanziert der pbb Konzern gewerbliche Immobilieninvestitionen und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. Dabei legt der pbb Konzern unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten hohe Standards bei der Kreditvergabe an. Das Handeln des pbb Konzerns richtet sich hierbei selbstverständlich und grundlegend nach gesetzlichen, insbesondere aufsichtsrechtlichen Normen. Darüber hinaus hat der pbb Konzern weitere ethisch-moralische Grundsätze seines Handelns in einem nachhaltig ausgerichteten Verhaltenskodex definiert. Der pbb Konzern unterstützt keinerlei erkennbare Geschäftspraktiken, die seiner Reputation schaden könnten oder bei denen der Verdacht besteht, dass der Kunde ungesetzlich handelt oder gegen die ethisch-moralischen Grundsätze des pbb Konzerns verstößt. Die Liste illegaler oder sonstiger rufschädigender Aktivitäten beinhaltet unter anderem:

 
Geldwäsche

Terrorismusfinanzierung

Drogenhandel

Handel mit illegalen Waffen

Verletzung der Menschenrechte

Menschenschmuggel

Warenschmuggel

Bestechung von Regierungen oder anderen Amtsträgern

Vorteilsgewährung und -annahme

Steuerdelikte

Illegale oder unberechtigte Nutzung von Eigentum, einschließlich Landbesitz

Marktmissbrauch, zum Beispiel Marktmanipulation oder Insiderhandel

Alle Arten der organisierten Kriminalität

Umweltverschmutzung einschließlich übermäßiger Emission, illegaler Abfallentsorgung sowie jeglicher Art der damit verbundenen Urkundenfälschung

 

Illegale Nutzung von Arbeitskraft einschließlich Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Diese Liste ist nicht vollständig, jedoch repräsentativ dafür, dass der pbb Konzern sich von jeglichen illegalen oder sonstigen rufschädigenden Praktiken distanziert. Die Normen und Grundsätze stehen vor und über dem Ertrag beziehungsweise der Rendite einer einzelnen Transaktion.

In der Finanzierung gewerblicher Bauvorhaben oder von Bestandsimmobilien spielen neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische Aspekte eine wichtige Rolle, im Speziellen die Nachhaltigkeit von Erträgen und Bausubstanz. Sollte der pbb Konzern in diesem Zusammenhang das Prinzip der Nachhaltigkeit ignorieren, wären damit nicht nur für den pbb Konzern selbst hohe potenzielle Risiken im Hinblick auf Zins- und Tilgungsleistungen beziehungsweise die Rückzahlung ausgegebener Kredite verbunden, sondern vielmehr auch erhebliche finanzielle Risiken für die Kunden beziehungsweise Immobilieninvestoren, da diese im Verlustfall mit ihrem investierten Eigenkapital im Risiko bereits vor dem Kredit des pbb Konzerns stehen. Unternehmensinteressen gehen also mit allgemeinen Nachhaltigkeitsinteressen konform. Das Prinzip der ökonomischen Nachhaltigkeit geht dabei über einen klar definierten und sorgfältigen Due-Diligence-Prozess in die Kreditentscheidung unter Beteiligung des Vorstands ein.

Die Nachhaltigkeit von Erträgen wird im Wesentlichen durch die Bewertung relevanter Aspekte beurteilt: Dazu gehören unter anderem wirtschaftliche, demografische und soziografische Faktoren sowie immobilien- (zum Beispiel Objektlage, Abverkauf, Vermietungs- beziehungsweise Leerstand, Mieterstruktur, Mieteinnahmen, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten) und finanzierungsspezifische (zum Beispiel Finanzierungsvolumen und -struktur, Beleihungsauslauf, Finanzierungskonditionen) Faktoren. Die Nachhaltigkeit der Bausubstanz wird im Wesentlichen über die bauliche Qualität unter Einbindung ökologischer Aspekte bewertet: So gehören dazu zum Beispiel Beschaffenheit und Qualität der verwendeten Materialien sowie die Qualität der Bauausführung; aber auch Umweltzertifizierungen wie zum Beispiel Zertifizierungen gemäß den verschiedenen Green-Building-Programmen und Energiezertifizierungen finden Berücksichtigung in der Bewertung. Sollte der pbb Konzern Altlasten ignorieren oder eine ökologisch unverantwortliche Bauweise tolerieren, wäre die Werthaltigkeit der Immobilie beziehungsweise der Hypothekensicherheit gefährdet.

Um die Nachhaltigkeit in der Finanzierung zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit von Vertrieb, Risikomanagement und Property Analysis & Valuation bereits in einem frühen Stadium des Kreditprozesses im pbb Konzern über eine entsprechende Prozessstruktur und Fachanweisungen verankert. Der pbb Konzern beschäftigt 42 eigene Immobiliengutachter und arbeitet darüber hinaus mit externen Gutachtern zusammen. Bei Altlastenverdachtsfällen werden zusätzliche Recherchen betrieben und im Regelfall Spezialgutachten eingeholt. Um die Nachhaltigkeit der zu finanzierenden Objekte sicherzustellen, prüfen die Gutachter die Immobilie umfassend hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und baulichen Risiken. Die Ergebnisse - auch Auffälligkeiten oder abnorme Gegebenheiten - fließen in einen Property Report ein, auf dessen Grundlage unter anderem die Kreditentscheidungen gefällt werden. Das zugehörige Wertermittlungsgutachten berücksichtigt zudem durch das Konzept des Beleihungswerts explizit die Nachhaltigkeit des Immobilienwerts als Finanzierungsobjekt. Konkret werden im Rahmen der Immobilienbewertung Nachhaltigkeitsaspekte wie die Energieeffizienz eines Gebäudes oder eventuelle Altlasten zusätzlich berücksichtigt. Darüber hinaus ist klar definiert, auf welcher Grundlage und in welchen regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Kreditentscheidung erfolgen muss und wie oft beziehungsweise durch wen die Immobilienobjekte zu besichtigen sind. Eine besonders enge bauliche Begleitung und Überwachung erfolgt hier naturgemäß bei neu zu errichtenden Objekten im Rahmen sogenannter Developmentfinanzierungen sowie bei Baumaßnahmen an Bestandsimmobilien (zum Beispiel Modernisierungen oder Sanierungen) im Rahmen von sogenannten Investmentfinanzierungen. Hierbei wird auch auf Auffälligkeiten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen beziehungsweise Menschenrechte geachtet. Durch die enge Verzahnung der verschiedenen Bereiche, insbesondere durch die frühe Einbindung von Property Analysis & Valuation, erfolgt eine effiziente Selektion des Neugeschäfts als wesentliche Grundlage für langfristigen Geschäftserfolg des pbb Konzerns und seiner Kunden sowie zur Vermeidung von negativen Folgen für Umwelt und Gesellschaft.

In der Öffentlichen Investitionsfinanzierung leistet der pbb Konzern einen gesellschaftlichen Beitrag durch die Finanzierung von Investitionen zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Bei vielen der öffentlichen Projekte handelt es sich um Maßnahmen, die einen direkten und nachhaltig positiven sozialen und umwelttechnischen Einfluss haben. So finanziert der pbb Konzern in diesem Zusammenhang zum Beispiel Investitionen in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, in öffentliche Verwaltungsgebäude oder erneuerbare Energien. Der Kreditprozess entspricht hier weitgehend dem der gewerblichen Immobilienfinanzierung, wobei der pbb Konzern in der Öffentlichen Investitionsfinanzierung nicht nur auf Basis von Sachwerten und daraus generierten Erträgen abstellt, sondern zusätzlich auch auf die Bonität von öffentlichen Stellen wie zum Beispiel Städten oder Regionen. Leitgedanke ist auch die Nachhaltigkeit der Transaktion. Durch einen sorgfältigen Due-Diligence-Prozess soll auch hier die langfristige Werthaltigkeit und damit die Fähigkeit zur Zins- und Tilgungsleistung beziehungsweise Rückzahlung des Kredits sichergestellt werden. In die Bewertung fließen auch soziale und umwelttechnische Aspekte mit ein. Das Thema Nachhaltigkeit spielt insbesondere auch im Bereich der öffentlich garantierten Exportfinanzierungen (ECA) eine wesentliche Rolle; hier können werden je nach Einwertung gemäß OECD-Richtlinien und Größe des Objekts zusätzlich externe Berater zur Bewertung von Nachhaltigkeitsthemen involviert werden, so zum Beispiel im Hinblick auf umwelttechnische Aspekte oder aber auch Arbeitsbedingungen beziehungsweise Menschenrechte. Im Jahr 2017 hat der pbb Konzern aufgrund der hohen Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten im ECA-Geschäft neben den allgemeinen Maßgaben des Verhaltenskodex zudem eine ergänzende geschäftsspezifische interne Fachanweisung zur Ermittlung und Bewertung von Risiken hinsichtlich Menschenrechten, Korruption sowie Umweltschutz im Zusammenhang mit ECA-gedeckten Export- und Projektfinanzierungen und Infrastrukturfinanzierungen durch den Vorstand verabschiedet. Nach Abschluss der Finanzierung wird im Rahmen der jährlichen Wiedervorlage eine Aktualisierung der Risikobewertung vorgenommen. Basis dafür bilden in der Regel die für die entsprechenden Finanzierungen zu erstellenden Umweltberichte.

Der pbb Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, einen aktiven Beitrag zur Fortentwicklung von Nachhaltigkeitsstandards zu leisten und diese zu fördern, und ist deshalb in zahlreichen Arbeitskreisen engagiert. In der Immobilienwirtschaft beziehungsweise im Immobilienfinanzierungsgeschäft ist der pbb Konzern beispielsweise in Arbeitskreisen des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) sowie in der Initiative des EMF/ECBC zur Ermittlung von Energieeffizienz bei Gebäuden in Europa vertreten. Durch das Engagement in den Arbeitskreisen und verschiedenen Verbandsgremien konnten Nachhaltigkeitsstandards weiter vorangebracht werden. Eine Folge daraus ist beispielsweise die Aufnahme von Umweltzertifizierungen in die Datenbank des pbb Konzerns. So wurden unter aktiver Beteiligung des pbb Konzerns durch den vdp Bewertungsausschuss Energieeffizienzkriterien im Rahmen eines Objekt- und Marktratings festgelegt, die als zusätzliche Merkmale in die Transaktionsdatenbank des vdp eingeführt werden. In der öffentlichen Finanzierung engagiert sich der pbb Konzern im Arbeitskreis Außenhandels- und Rohstofffinanzierung des BdB, dem Arbeitskreis Exportfinanzierung des vdp sowie in der ICC Export Finance Working Group und im Expertenkreis Euler Hermes.

Risikomanagement

Das Risikomanagement stellt für den pbb Konzern neben der Kundenorientierung einen weiteren elementaren Erfolgsfaktor zur Sicherung des nachhaltigen Unternehmensbestands dar. Im Rahmen des Risikomanagements werden sämtliche potenziellen Risiken im pbb Konzern identifiziert, analysiert und überwacht. Aufgrund der zentralen Bedeutung für den pbb Konzern ist die Risikomanagementfunktion organisatorisch und prozessual als integraler Bestandteil im pbb Konzern verankert. Für die im Rahmen des implementierten Risikomanagement- und Risikocontrollingsystems identifizierten Risiken und Chancen für die einzelnen Risikoarten wird an dieser Stelle auf die detaillierten Ausführungen im Risiko- und Chancenbericht verwiesen (siehe zusammengefasster Lagebericht 2018 „Risiko- und Chancenbericht“).

CORPORATE GOVERNANCE

Verhaltenskodex und ethische Grundsätze

Transparentes, faires, verantwortungsbewusstes und ehrliches Verhalten mit dem erforderlichen Grad an Expertise, Professionalität und Integrität im Verhalten untereinander und im Verhältnis zu Kunden und Geschäftspartnern, Wettbewerbern und der Öffentlichkeit sind im pbb Konzern fest verankert. Die Umsetzung und Einhaltung der relevanten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen sowie internen Vorschriften und sonstigen einschlägigen Gesetze und Regeln sind dabei Grundvoraussetzung.

Intern legt der Verhaltenskodex des pbb Konzerns den ethisch-rechtlichen Rahmen fest und definiert die unverzichtbaren Anforderungen, die der pbb Konzern an seine Mitarbeiter stellt. Er ist nicht nur eine Orientierungshilfe, sondern ein verbindlicher Bestandteil der Arbeitsverträge aller Mitarbeiter und Grundlage für alle Regelwerke im pbb Konzern.

Der Verhaltenskodex enthält unter anderem klare Anweisungen zu den Themen Beziehung zu Kunden, Lieferanten, Aktionären, Investoren und Wettbewerbern wie auch Verhaltensregeln im Falle von Interessenkonflikten, Bestechung, Vorteilsgewährung, Geldwäscheprävention und Marktmissbrauch. Der pbb Konzern versucht keinerlei erkennbare Geschäftspraktiken zu unterstützen, die seiner Reputation schaden können, oder bei denen der Verdacht besteht, dass ein Kunde oder auch ein Lieferant dadurch gegen die ethischen Standards des pbb Konzerns verstößt oder ungesetzlich handelt.

Zudem bilden die geltende Rechtsordnung und alle behördlichen Vorschriften, die in den jeweiligen Rechtsräumen gelten, in denen der pbb Konzern tätig ist, die Grundlage für alle Unternehmensentscheidungen und das tägliche Handeln. Ergänzt werden diese um ein internes Regelwerk sowie detaillierte Prozessanweisungen. Außerdem gilt für die pbb als börsennotiertes Unternehmen der Deutsche Corporate Governance Kodex mit der Maßgabe des Grundsatzes „Comply or Explain“. Dieser beschreibt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und reflektiert darüber hinaus die aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen und Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Compliance

Der Stellenwert, den die Funktion Compliance im pbb Konzern einnimmt, nimmt beständig zu. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, hat sie der pbb Konzern 2018 aus dem Bereich Corporate Office gelöst und dafür einen eigenständigen Bereich geschaffen.

Compliance hat zum Ziel, durch ein wirksames Compliance-Management-System die Einhaltung gesetzlicher und anderer Rechtspflichten sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für Rechtspflichten im Zusammenhang mit und bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Deren Einhaltung dient dem Kunden-/Investorenschutz und damit auch unmittelbar dem Schutz der Reputation des Unternehmens. Zum Kernbereich der einzuhaltenden Normen gehören die Marktmissbrauchsverordnung, das Wertpapierhandelsgesetz und die darauf basierenden Verordnungen und Richtlinien. Zu den Compliance-Risiken gehören Sanktionen, finanzielle Verluste und Reputationsrisiken, die sich aus Verstößen gegen diese Regeln ergeben können. Jegliche betrügerische Handlung wird sowohl aus wirtschaftlichen Gründen wie aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Abwehr dieser Handlungen vom pbb Konzern sehr ernst genommen.

Die pbb und ihre Konzerngesellschaften sehen sich im Hinblick auf Ehrlichkeit, Offenheit und Verantwortung innerhalb der Organisation und bei sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten sehr hohen Standards verpflichtet. Wir müssen uns aufeinander verlassen und unsere Kunden müssen uns vertrauen können. Unseren Mitarbeitern kommt in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle zu. Der pbb Konzern hat daher Whistleblowing-Instrumente für interne und externe Hinweise auf Rechtsverstöße und unerwünschtes Verhalten eingerichtet, über die die Compliance-Funktion regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Zahlreiche interne Richtlinien und Fachanweisungen, wie zum Beispiel der Verhaltenskodex, Richtlinien zur Bekämpfung sonstiger strafbarer Handlungen, Informationssicherheits-Richtlinie, Geldwäscheprävention (Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung), Wettbewerbsrecht, sind für alle Mitarbeiter bindend.

Zur Sensibilisierung und Weiterbildung sind alle Mitarbeiter des pbb Konzerns verpflichtet, regelmäßig an Compliance-Schulungen zu den Themen Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen wie zum Beispiel Korruption (einschließlich Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit), Geheimnisverrat und Steuerstraftaten, Wettbewerbsrecht sowie zu allgemeinen Compliance-Themen teilzunehmen. Die erfolgreiche Teilnahme wird nach einem Test mit einem Zertifikat bestätigt. Die pbb hat sich zum Ziel gesetzt, die Compliance-Schulungen jeweils individuell auf ihr aktuelles Geschäftsmodell abzustimmen und adressatengerecht zu gestalten, unter anderem durch ein übergreifendes Schulungskonzept und individuelle Trainings und Informationen für die relevanten Bereiche. Die Durchführung der Schulungen wird regelmäßig durch Group Internal Audit geprüft.

Um für die Kunden und Geschäftspartner ein hohes Maß an Sicherheit zu schaffen, sind Banken an eine Vielzahl gesetzlicher und behördlicher Anforderungen gebunden. Der pbb Konzern hat deshalb verschiedene Prozesse etabliert, um die Erfüllung seiner Pflichten sicherzustellen. Hierzu dient unter anderem ein zentraler Monitoringprozess für wesentliche Kontrollen und Risiken mit quartalsweiser Berichterstattung aller Fachbereiche an die Compliance-Funktion, der Control Attestation Process. Für diesen Prozess hat die pbb aus der Risikolandkarte Schlüsselrisiken identifiziert und diese mit Kontrollen belegt (sogenannte Key Controls), die einem laufenden Überwachungs- und Bestätigungsprozess unterliegen. Über den Zustand des internen Kontrollsystems aufgrund der Schlüsselkontrollen in allen Fachbereichen wird regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Für die Identifizierung und Einhaltung relevanter Normen für die pbb wurde 2018 ein neues Workflow-System eingeführt. Dieses bietet eine umfangreiche aufgearbeitete und extern qualitätsgesicherte Zulieferung von Normen und soll die Zuordnung, Risikobeurteilung und Überwachung in einem System gewährleisten mit der Möglichkeit der Anbindung an weitere Systeme der Bank. Alle Fachbereiche haben Zugriff auf das System und sind verpflichtet, die für sie relevanten Normen zu identifizieren und unter Risikoaspekten zu bewerten. Für wesentliche Normen greift ein umfangreicher Kontrollmechanismus, zu dem die Fachbereiche an Compliance über Art und Umfang der Erledigung berichten.

Compliance berät die Fachbereiche und überwacht die Bearbeitung, unterstützt durch ein Fachgremium (LRRC), und berichtet hierzu an den Vorstand und Aufsichtsrat.

Emittenten und in ihrem Auftrag oder für ihre Rechnung handelnde Personen müssen laut Art. 18 MMVO Verzeichnisse über solche Personen führen, die für sie tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben. Die in den Verzeichnissen geführten Personen werden durch den pbb Konzern über die rechtlichen Pflichten, die sich aus dem Zugang zu Insiderinformationen ergeben, sowie über die Rechtsfolgen von Verstößen aufgeklärt.

Gemäß der vereinheitlichten Beschaffungsrichtlinie müssen sämtliche relevanten Bestellanforderungen über das IT-basierte Bestell- und Vertragsmanagementsystem abgewickelt werden, welches gleichzeitig als Vertragsdatenbank einschließlich eines Fristenmanagements dient. Die Beschaffungsrichtlinie definiert dabei den mehrstufigen Genehmigungsprozess unter Einbindung der Einkaufseinheit „Sourcing“ und auf Grundlage der Kompetenzordnung. Über regelmäßige Lieferantenbewertungen ist die Bank in der Lage, Lieferanten einzustufen und zu vergleichen, die Leistungsfähigkeit zu überwachen und Schwachstellen beim Lieferanten transparent zu machen.

Zudem werden die relevanten Compliance-Prozesse laufend überprüft mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung, des Ausbaus des Monitoringsystems und des Abgleichs mit Risikoinformationen im pbb Konzern. Eine ausführliche Berichterstattung zu allen Compliance-relevanten Themen erfolgt vierteljährlich sowohl an den Vorstand als auch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der pbb Konzern hat sich der Einhaltung sehr hoher Standards zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschrieben, um den laufenden Neuerungen angemessen Rechnung zu tragen. Er hat umfassende Regelwerke und Prozesse installiert und verlangt von allen Mitarbeitern die Befolgung der Vorgaben. Hierzu gehören zum Beispiel umfassende „Know Your Customer“ (KYC)-Prozesse, laufender Abgleich internationaler Listen unter anderem wegen Sanktionen, Geldwäsche- oder Terrorverdacht, Risikoanalysen und laufendes Berichtswesen. Gesetzliche Grundlage bietet im Wesentlichen das Geldwäschegesetz, dessen Einhaltung in der pbb durch bereichsinterne Kontrollen im Vertrieb, Compliance und die interne Revision im Sinne der drei Verteidigungslinien („Three Lines of Defense“) überwacht und geprüft wird. Die Einhaltung der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegt laufender Aktualisierung und ist Gegenstand jährlicher Prüfungen der Internen Revision und der Jahresabschlussprüfung.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Zum Schutz vor Korruption hat der pbb Konzern klare Grundsätze festgelegt. Diese enthalten Richtlinien für ein korrektes und professionelles Verhalten, beispielsweise bei Interessenkonflikten, im Kampf gegen Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit. Einen Schwerpunkt bilden die Vorgaben für die Annahme und Gewährung von Vergünstigungen und Geschenken.

Auch im Umgang mit Vertretern von Regierungen und öffentlichen Stellen müssen alle Handlungen unterlassen werden, die deren Entscheidungen unrechtmäßig beeinflussen könnten. Vor allem sind Geldzuwendungen, Geschenke oder andere Vergünstigungen an Amtsträger zu unterlassen, die in irgendeiner Form als unzulässige Beeinflussung, Bestechung oder Korruption ausgelegt werden könnten.

Datenschutz

Der sensible Umgang mit vertraulichen Daten zum Schutz der Kunden hat höchste Priorität. Die Regelungen hierfür finden sich unter anderem in der EU-DSGVO, im Bundesdatenschutzgesetz, in den nationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen, in den vertraglich vereinbarten Vertraulichkeitsklauseln (inklusive des sogenannten „Bankgeheimnisses“) sowie in den internen Fachanweisungen zum Datenschutz. Um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen, sind Kontrollen und Sanktionen implementiert. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nimmt als Organ der Unternehmensleitung ebenfalls Kontrollaufgaben wahr. Zudem ist das Thema Datenschutz Bestandteil eines jeden Dienstvertrags.

Die Mitarbeiter werden regelmäßig zum Thema Datenschutz geschult. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften des Datenschutzes kann disziplinarische Konsequenzen haben.

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Der pbb Konzern hat in seinem Verhaltenskodex und in internen Anweisungen strenge Anforderungen an die Einhaltung wettbewerbs- und kartellrechtlicher Anforderungen sowie Regeln für Gespräche mit Wettbewerbern aufgestellt.

Die wettbewerbsrechtlich relevanten Facheinheiten wurden identifiziert und werden regelmäßig detailliert über die Vorgaben geschult. Die zuständigen Leiter der Fachbereiche sind zudem verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zur Einhaltung wettbewerbs- und kartellrechtlicher Anforderungen an Compliance zu berichten. Dies ist im Kontrollkonzept des pbb Konzerns integriert.

Achtung der Menschenrechte

Die Einhaltung von Menschenrechten ist auch im pbb Konzern ein zentrales Anliegen. Neben den rechtlichen Anforderungen, wie zum Beispiel dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) und dem Entgelttransparenzgesetz, hat der pbb Konzern unverzichtbare Anforderungen in einem Verhaltenskodex verankert, bei dessen Erstellung Aspekte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention herangezogen wurden. Der pbb Konzern verpflichtet sich demnach zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Verletzung dieser, sei es durch seine Mitarbeiter oder andere Stakeholdergruppen. Neben Transparenz, Ehrlichkeit und Fairness zählen auch Würde und Respekt zu den wesentlichen Leitmaximen.

Die Achtung der Menschenrechte ist im gesamten Wertschöpfungsprozess des pbb Konzerns von Bedeutung. Daher liegt die Verantwortlichkeit dafür nicht nur zentral an einer Stelle, sondern ist in den Prozessen der relevanten Bereiche, wie zum Beispiel Human Resources, Loan Markets and ECA Finance oder Property Analysis & Valuation verankert.

Der pbb Konzern respektiert alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, sozialem Hintergrund, Fähigkeiten, sexueller Ausrichtung oder Religion und verpflichtet sich zur Förderung der Diversität der Mitarbeiter entsprechend den Möglichkeiten. Es werden keine Formen der ungerechten Behandlung oder Diskriminierung toleriert. Da die Vielfalt der Mitarbeiter ein wichtiges Anliegen im pbb Konzern ist, gilt es, Benachteiligungen gegenüber allen Mitarbeitern im Vorfeld zu verhindern oder abzuschaffen. Wesentliche Grundlage zur Prävention bildet die Verpflichtung aller Mitarbeiter auf den Verhaltenskodex, der jedem Mitarbeiter die vom pbb Konzern als unverzichtbar angesehenen Anforderungen aufzeigt.

In der pbb existiert eine interne Stelle, die den Mitarbeitern als Ansprechpartner bei etwaigen Benachteiligungen im Rahmen des AGG dient. Sollten dort Beschwerden eingehen, werden diese dem Head of Human Resources gemeldet. Es erfolgt eine interne Sachverhaltsaufklärung und Prüfung, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das AGG vorliegt. Je nach Schwere, Auswirkung oder rechtlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Risiken eines Verstoßes erfolgt, soweit erforderlich, auch die Einbindung anderer Stellen wie Datenschutz, Compliance, Legal, dem Vorstand oder dem Betriebsrat. Auf Basis des Prüfungsergebnisses wird über das weitere Vorgehen beziehungsweise zu treffende Maßnahmen beraten beziehungsweise entschieden. Der Beschwerdeführer wird durch die Beschwerdestelle über die Behandlung seiner Beschwerde informiert, bei Zurückweisung der Beschwerde einschließlich einer Begründung. Es erfolgt eine Dokumentation, die getrennt von der Personalakte aufbewahrt wird.

Mitarbeiter, die andere diskriminieren, müssen mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen und disziplinarischen Sanktionen rechnen. Diese reichen von einer Abmahnung über eine eventuelle Versetzung bis hin zu einer möglichen Kündigung. Überdies wird den Mitarbeitern im Intranet der pbb ein Merkblatt mit Informationen zum Schutz vor Benachteiligungen zur Verfügung gestellt.

Aber auch im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen durch andere Stakeholder stehen die Mitarbeiter des pbb Konzerns in der Pflicht. Sollte ein Mitarbeiter Kenntnis davon erlangen, dass ein potenzieller Kunde oder sonstiger Geschäftspartner (zum Beispiel Zulieferer) möglicherweise in illegale oder rufschädigende Aktivitäten verwickelt ist, sind gemäß verpflichtendem Verhaltenskodex der zuständige Vorstand und Compliance zu informieren. Der zuständige Vorstand wird - unter Einbindung von Compliance - jeden Fall individuell prüfen lassen. Zur weiteren Untersuchung können auch zusätzliche Organisationseinheiten im Konzern beigezogen werden (zum Beispiel Revision, Rechtsabteilung, Kreditbereich). Im Rahmen des „Know Your Customer“ (KYC)-Prozesses von Kunden und Geschäftspartnern und bei Länderanalysen für die Identifikation von Zielmärkten wird daher auch dieses Thema bereits präventiv beleuchtet. Ein vergleichbares Vorgehen erfolgt auch in Bezug auf Lieferanten. Auch 2018 hat der pbb Konzern eine Erklärung zum „Modern Slavery Act“ (UK-Recht) abgegeben. Zulieferer und Dienstleister werden in dieser identifiziert und Prozesse aufgezeigt, die die Sicherstellung dieser nur für das Vereinigte Königreich geltenden Erklärung gewährleisten.

Das Thema Menschenrechte ist darüber hinaus auch im Kreditprozess verankert. Auffälligkeiten sind im Rahmen der Bewertung und laufenden Kreditbegleitung in Kreditanträgen zu vermerken oder zu melden.

In der ECA-Finanzierung können je nach Einwertung gemäß OECD-Richtlinien und Größe des Objekts zusätzlich externe Berater zur Bewertung von Nachhaltigkeitsthemen involviert werden. Die externen Gutachten legen einen Fokus auf die sozialen und Umweltauswirkungen des zu finanzierenden Objekts. Anhand der Ergebnisse des Gutachtens werden konkrete Aktionspläne erarbeitet, die bindend sind und über deren Nachhalten jährlich berichtet wird. Sollte es dabei zu Unregelmäßigkeiten kommen, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet und in letzter Konsequenz auch Zahlungen gestoppt.

Vorstand und Prüfungsausschuss werden in einer vierteljährlichen Berichterstattung zu Compliance-Themen informiert, gegebenenfalls über gemeldete beziehungsweise aufgetretene Fälle zu Menschenrechtsverletzungen; bei schwerwiegenden Fällen erfolgt die Berichterstattung kurzfristig.

Weiterführende Informationen zum Thema Menschenrechte finden sich teilweise auch in den Kapiteln zu den einzelnen Nachhaltigkeitsthemen.

Im Geschäftsjahr 2018 sind im pbb Konzern keine Fälle von Menschenrechtsverletzungen bekannt geworden.

ARBEITNEHMERBELANGE

Der pbb Konzern als Arbeitgeber

Der erhöhte Bedarf an Spezialisierung und der demografische Wandel stellen in einem regulatorisch geprägten Umfeld Herausforderungen an die Personalarbeit des pbb Konzerns. Die Grundlage der Personalarbeit des pbb Konzerns ist die HR-Strategie, die sich zukunftsgerichtet an der Geschäfts- und Risikostrategie sowie dem Geschäftsmodell des pbb Konzerns ausrichtet.

Das Geschäftsmodell des pbb Konzerns erfordert Mitarbeiter mit hohen fachlichen Kenntnissen und Expertenwissen. Zentrales Ziel der HR-Strategie des pbb Konzerns ist daher die Gewinnung, Bindung und langfristig ausgelegte Entwicklung von Mitarbeitern mit großem Wissen, Qualität, Kundenorientierung, Führungskompetenz in der Linienfunktion oder in Projekten und einer hohen Bereitschaft zu flexiblem Einsatz und unternehmerischem Denken.

Die Grundlage für die Umsetzung der HR-Strategie ist eine differenzierte, strategische Personalplanung, die im Rahmen der Mehrjahresplanung des pbb Konzerns mittel- und langfristige Änderungen von Personalbestand und Personalbedarf sorgfältig und systematisch bewertet und zukunftsgerichtet lenkt. Besonderer Fokus liegt auf einer effizienten und kundenorientierten Organisation und Arbeitsweise und der stetigen, kostenbewussten Verbesserung der effizient und schlank ausgestalteten Prozesse des pbb Konzerns.

Wesentliche Ausprägungen der HR-Strategie sind zum einen die Rekrutierungsstrategie und die vielfältigen und mit großem Erfolg angebotenen internen und externen Qualifizierungsprogramme, zum anderen die variable Vergütung, die Anreize für individuelle Leistungen setzt und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen, Abteilungen und Teams fördert und verbessert. Damit trägt die HR-Strategie unmittelbar dazu bei, dass der pbb Konzern auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt, sowohl im Wettbewerb mit anderen Banken als auch im Wettbewerb um die besten Talente am Markt.

Mit den Arbeitsbedingungen, Qualifizierungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven im pbb Konzern werden für die Mitarbeiter des pbb Konzerns Möglichkeiten geschaffen, in einem dynamischen Arbeitsumfeld gemeinsam mit den Kunden der pbb individuelle Lösungen zu finden, unternehmerisch und kundenorientiert zu denken und zu handeln.

Zur Gewinnung und langfristigen Bindung talentierter Mitarbeiter und Führungskräfte wird die pbb ihre Attraktivität als moderner und flexibler Arbeitgeber auch im Jahr 2019 weiterhin stärken. Hierzu soll - neben einer weiter verstärkten Rekrutierungsstrategie - insbesondere ein Fokus auf Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur bedarfsgerechten systematischen Personalentwicklung gelegt werden.

Auch im Jahr 2018 hat sich der Personalbestand des pbb Konzerns im Wesentlichen stabil entwickelt. Der pbb Konzern beschäftigte Ende 2018 insgesamt 793 Mitarbeiter1 (2017: 782). Die bereinigte2 Fluktuation betrug im pbb Konzern im Jahr 2018 8,41 % (2017: 9,11 %), die Quote der Eigenkündigungen 5,35 % (2017: 4,23 %).

1 HGB-Headcount (ohne Vorstandsmitglieder, Praktikanten und Werkstudenten). Die pbb AG beschäftigt 784 Mitarbeiter, die CAPVERIANT GmbH 9 Mitarbeiter. Im Folgenden werden Mitarbeiterkennzahlen als Konzernzahlen ausgewiesen.
2 Die bereinigte Fluktuation beinhaltet die arbeitgeber- und arbeitnehmerinitiierte Fluktuation sowie Austritte aufgrund Ablauf befristeter Anstellungsverträge. Grundlage für die Berechnung der bereinigten Fluktuation sind 785 HGB-Durchschnittsköpfe.

Vergütung und Sozialleistungen

Das Vergütungssystem und die Vergütungsstrategie des pbb Konzerns sind integrale Bestandteile der Geschäfts- und Risikostrategie des pbb Konzerns. Ziel des pbb Konzerns im Rahmen seiner Vergütungsstrategie ist die Gewährung einer fairen, marktgerechten und leistungsorientierten Vergütung, die darauf ausgerichtet ist, die in der Geschäfts- und Risikostrategie verankerten Ziele zu erreichen. Für alle Mitarbeiter sollen überdies branchenübliche betriebliche Sozialleistungen unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten des jeweiligen Standorts gewährt werden.

Diese Vergütungsstrategie ist ein integraler Bestandteil der HR-Strategie. Dabei ist insbesondere die variable Vergütung im pbb Konzern so ausgestaltet, dass sie angemessene Anreize für individuelle Leistungen setzt und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen, Abteilungen und Teams fördert und verbessert. Den Mitarbeitern wird mit der variablen Vergütung unmittelbar die Möglichkeit eröffnet, am Erfolg des pbb Konzerns zu partizipieren.

Zudem ist die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an die Vergütung in Banken ein prägendes Element des Vergütungssystems und der Vergütungsstrategie des pbb Konzerns. Dabei wird zum einen dem regulatorisch verankerten Grundsatz der Angemessenheit der einzelnen Vergütungskomponenten in Bezug auf Höhe und Struktur Rechnung getragen mit dem Ziel, Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu vermeiden. Die Gesamtvergütung und die einzelnen Vergütungselemente von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern werden regelmäßig mit Blick auf ein angemessenes Verhältnis zu Funktion und Leistung sowie zur Lage des pbb Konzerns geprüft und die Angemessenheit durch eine unabhängige externe Vergütungsberatung mithilfe externer Benchmarks im Rahmen eines Marktvergleichs zur Vergütungshöhe und -struktur bestätigt. Die Prüfung der Angemessenheit von Vergütungssystem, Struktur und Höhe der Vergütungen wurde auch im Jahr 2018 durchgeführt und von Vorstand und Aufsichtsrat bestätigt.

Zum anderen werden im Vergütungssystem des pbb Konzerns die weiteren regulatorischen Anforderungen an die Vergütung, insbesondere an die variable Vergütung, umgesetzt. Für den pbb Konzern gelten insbesondere die regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme nach Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Anforderungen aus der InstitutsVergV (insbesondere die Anforderungen an die variable Vergütung von Risk Takern und Geschäftsleitern) sowie in Bezug auf den Vorstand die Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Zudem sind derzeit vertragliche Vorgaben sowie die Vergütungsgrundsätze des SoFFin in der Fassung von 2012 einzuhalten. Die Vereinbarkeit des Vergütungssystems mit den zentralen regulatorischen Anforderungen wird regelmäßig von einer unabhängigen externen Vergütungsberatung, externen Rechtsanwälten und dem Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Entsprechende Prozesse sollen gewährleisten, dass sämtliche zukünftigen regulatorischen Änderungen zeitnah umgesetzt werden. Anpassungen des Vergütungssystems aufgrund der Neufassung der Institutsvergütungsverordnung vom 4. August 2017 und der Auslegungshilfe der BaFin vom 15. Februar 2018 wurden im Jahr 2018 geprüft, erarbeitet und sind derzeit in der Umsetzung.

Das Vergütungssystem des pbb Konzerns ist detailliert im Vergütungsbericht als Teil des Geschäftsberichts dargestellt.

Faire Vergütung

Grundlage der Vergütung von Mitarbeitern mit Tarifanstellungsvertrag in der pbb an den deutschen Standorten ist der Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken.

Die pbb ist Mitglied im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes. Die Eingruppierung der Mitarbeiter in die Tarifgruppen erfolgt aufgabenbezogen nach der von ihnen ausgeübten Tätigkeit. Damit wird eine branchenübliche Mindestvergütung unabhängig von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter und sexueller Orientierung sichergestellt, für die Qualifizierung, Aufgaben und Funktion sowie Berufserfahrung der Mitarbeiter die Grundlage sind.

Zur Wahrung der Angemessenheit und Fairness der Vergütung der außertariflich vergüteten Mitarbeiter erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der Marktangemessenheit der Vergütung mithilfe externer Benchmarks auf der Grundlage eines Funktionsklassifizierungssystems. Das Benchmarking basiert auf einer marktgängigen Systematik zur Klassifizierung und Zuordnung von Funktionen (Towers Watson Career Map Model) zu drei verschiedenen sogenannten Karriereleitern (M = Management, P = Professional und T/U = Services/Administration) sowie darin zu verschiedenen Karrierestufen. Die Funktionsklassifizierung bildet die Grundlage für das Marktmatching. Im Jahr 2018 wurde erneut ein umfangreiches Benchmarking durchgeführt, die Marktangemessenheit der Vergütung geprüft und - soweit erforderlich - entsprechende Anpassungen der Vergütungsbänder vorgenommen.

Auch die weitere Entwicklung der Gehälter der außertariflich vergüteten Mitarbeiter erfolgt auf der Grundlage von Qualifizierung, Aufgaben und Funktion, Leistung sowie Berufserfahrung, unabhängig von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter und sexueller Orientierung. Damit wird auch für die außertariflich vergüteten Mitarbeiter eine angemessene und faire Vergütung sichergestellt.

Die grundsätzlich für alle Mitarbeiter des pbb Konzerns - soweit sinnvoll - möglichst einheitlich geltende variable Vergütung wird im pbb Konzern in einem ebenso konzernweit einheitlichen transparenten und formalisierten Prozess bestimmt. Die Zumessung der variablen Vergütung erfolgt auf Bereichs- und auf individueller Ebene auf Basis der Zielerreichung qualitativer und quantitativer Ziele - soweit möglich mit Bezug zur Geschäfts- und Risikostrategie des pbb Konzerns - für jeden Bereich und für jeden Mitarbeiter des pbb Konzerns. Die Festlegung der qualitativen und quantitativen Bereichsziele erfolgt jährlich abgeleitet aus den Unternehmenszielen und der Planung für das jeweilige Geschäftsjahr. Für die Messung des Zielerreichungsgrads eines Bereichs und damit für die Zumessung der variablen Vergütung wird vorab jeweils der 100 %-Zielwert für jedes Ziel definiert. Die Bereichsziele werden im Gesamtvorstand der pbb verabschiedet. Die jeweiligen Bereichsziele werden allen Mitarbeitern des Bereichs zu Jahresbeginn kommuniziert. Auf individueller Ebene wird für jeden Mitarbeiter jährlich eine Zielvereinbarung mit qualitativen und quantitativen Zielen für das laufende Geschäftsjahr geschlossen. Für jedes Ziel werden entsprechende Messgrößen definiert, die nach Ablauf des Geschäftsjahres eine transparente Leistungsbeurteilung ermöglichen. Der pbb Konzern führt im Rahmen eines jährlichen Prozesses Mitarbeitergespräche durch, deren Umsetzung zur Aufgabe der Führungskräfte gehört. Das strukturierte Mitarbeitergespräch wird zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter geführt, um die Leistung des Mitarbeiters für das vergangene Jahr zu bewerten und Ziele für das folgende Geschäftsjahr zu vereinbaren. Das Mitarbeitergespräch ist somit auch ein wichtiges Instrument, um zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern ein gemeinsames Verständnis über die Leistungsmaßstäbe sowie über die konkreten Ziele und die erwarteten Ergebnisse herzustellen. Dabei werden die für das jeweilige Geschäftsjahr prioritären Themen, die mit der Geschäfts- und Risikostrategie in Einklang zu bringen sind beziehungsweise aus ihr abgeleitet werden, besprochen. Mitarbeitergespräch und Leistungsbeurteilung stellen wichtige Steuerungssysteme dar, um die Aktivitäten und Prioritäten der Mitarbeiter an der Zielerreichung und dem Erfolg des Unternehmens auszurichten und eine faire Vergütung zu gewährleisten. Die regelmäßige Durchführung der Mitarbeitergespräche wird durch den Bereich HR begleitet und überwacht. Führungskräften und Mitarbeitern steht im Intranet des pbb Konzerns ein Leitfaden mit wichtigen Hinweisen zur Zielvereinbarung und zum Mitarbeitergespräch zur Verfügung.

Die betriebliche Altersversorgung stellt einen wichtigen Teil der Zusatzleistungen des pbb Konzerns dar. Für die Mitarbeiter des pbb Konzerns in Deutschland bestehen beitragsorientierte und leistungsorientierte Pensionspläne. Bei den beitragsorientierten Plänen leistet der pbb Konzern Zuwendungen für Zusagen von überbetrieblichen Einrichtungen zum Beispiel zum BVV, der insbesondere für Neueintritte seit dem 1. April 2004 als maßgebliche betriebliche Altersversorgung zur Verfügung steht. Auch an den ausländischen Standorten wird in der jeweils lokal üblichen Form eine betriebliche Altersversorgung angeboten, soweit nicht durch gesetzliche oder tarifliche Regelungen abgedeckt.

Betriebliche Sozialleistungen

Im pbb Konzern existieren umfangreiche betriebliche Sozialleistungen. Hierzu zählen - je nach Standort des Mitarbeiters - insbesondere vermögenswirksame Leistungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeldzuschuss, Jubiläumszahlungen, Essenszuschuss, Sonderurlaub wegen besonderer Ereignisse und eine Gruppenunfallversicherung. Abhängig vom firmeninternen Titel beziehungsweise der für dienstliche Fahrten erforderlichen Nutzung eines Kfz gewährt der pbb Konzern vor allem an den deutschen Standorten Dienstfahrzeuge, die auch privat genutzt werden können. Zudem werden an den Standorten Unterschleißheim und Eschborn freiwillige Leistungen im Rahmen der Gesundheitsprävention und -vorsorge (zum Beispiel kostenfreie Grippeschutzimpfung, Gesundheitschecks, Bildschirmbrille) angeboten. So fand am Standort Eschborn im September 2018 ein Präventionstag zum Thema „Bewegung“ statt, an dem sich die Mitarbeiter umfassend zum Thema Rückengesundheit beraten und informieren sowie ihre Körperstabilität und Beweglichkeit messen lassen konnten. Seit 2015 hat der pbb Konzern überdies seine Maßnahmen zur Gesundheitsförderung erheblich ausgeweitet. Die pbb bietet betroffenen Mitarbeitern auf freiwilliger Basis auch ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an.

Im Jahr 2018 konnten die Mitarbeiter des pbb Konzerns in Deutschland weiterhin die Möglichkeit wahrnehmen, hochwertige Kommunikationsgeräte der neuesten Generation wie zum Beispiel PCs, Notebooks, Tablets oder Smartphones zur privaten Nutzung zu attraktiven Konditionen über den pbb Konzern zu leasen. Die monatlichen Leasingraten werden dabei direkt mit dem Bruttogehalt verrechnet und die Mitarbeiter profitieren damit entsprechend ihrem individuellen Grenzsteuersatz von der steuerlichen Förderung der privaten Nutzung von Kommunikationstechnologie durch den Gesetzgeber in Deutschland.

Arbeitsumfeld

Der pbb Konzern bietet seinen Mitarbeitern an jedem der unterschiedlichen Standorte ein modernes, sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Der pbb Konzern beschäftigt Frauen und Männer aus verschiedenen Nationalitäten und mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund. Sie bilden die Basis für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Die Förderung der Vielfalt und individuellen Entfaltung der Mitarbeiter bei fairen Arbeitsbedingungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Personalarbeit des pbb Konzerns. Der pbb Konzern achtet die Menschenwürde, Menschenrechte und die Privatsphäre des einzelnen Mitarbeiters. Die Mitarbeiter werden mit Fairness, Würde und Respekt behandelt. Ungerechte Behandlung oder die Diskriminierung von Mitarbeitern wird nicht toleriert. Bei der Auswahl und Entwicklung der Mitarbeiter ist der pbb Konzern der Chancengleichheit verpflichtet, ohne nach Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter und sexueller Orientierung zu unterscheiden. Beurteilungen der Mitarbeiter erfolgen allein aufgrund ihrer Leistung. Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Mitarbeiter sind in der pbb gewahrt. Diese Werte sind wesentlicher Teil der für die Mitarbeiter aufgrund Betriebsvereinbarung beziehungsweise arbeitsvertraglicher Regelung geltenden Arbeitsanweisung Compliance sowie des Code of Conduct der pbb und Grundlage für die Arbeit von Führungskräften und Mitarbeitern. Die Arbeit und das Verhalten der Führungskräfte und Mitarbeiter - und damit des Unternehmens - basieren auf gegenseitigem Respekt, Offenheit, Ehrlichkeit und dem gemeinsamen Verständnis vertrauensvoller Zusammenarbeit. Der pbb Konzern legt einen besonderen Fokus auf das Thema Gender-Balance. Eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema über alle Ebenen hinweg und die Etablierung einer entsprechenden Führungs- und Unternehmenskultur sowie die interne Verpflichtung zur gezielten Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts bei der Besetzung vakanter Stellen bei entsprechender Eignung und Befähigung unterstützen diesen Fokus. Nähere Informationen hierzu finden sich im aktuellen Corporate-Governance-Bericht der pbb, veröffentlicht als Teil des Geschäftsberichts 2018.

In der pbb existiert eine interne Stelle, die den Mitarbeitern als Ansprechpartner bei etwaigen Benachteiligungen im Rahmen des AGG dient. Überdies wird den Mitarbeitern im Intranet der pbb ein Merkblatt mit Informationen zum Schutz vor Benachteiligungen zur Verfügung gestellt.

Nationalitäten Mitarbeiter (pbb Konzern)

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31. Dezember 2018
Amerikaner 5 Niederländer 3
Australier 1 Österreicher 9
Belgier 2 Polen 5
Briten 47 Rumänen 2
Bulgaren 2 Russen 3
Chinesen 4 Schweden 10
Deutsche 611 Schweizer 1
Franzosen 46 Serben 1
Inder 4 Slowenier 1
Iren 4 Spanier 17
Italiener 5 Tschechen 2
Kroaten 2 Türken 2
Letten 1 Vietnamesen 1
Mazedonier 1 Weißrussen 1
Insgesamt     793

Faire Arbeitsbedingungen

Seit dem Jahr 2010 ist die pbb Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ und bekennt sich damit grundlegend zum wirtschaftlichen Nutzen von Vielfalt, Toleranz und Fairness von Menschen in einem Unternehmen sowie deren Kunden und Geschäftspartnern. Die Charta der Vielfalt verpflichtet zur Herstellung eines Arbeitsumfelds frei von Vorurteilen und Ausgrenzung und soll eine offene Unternehmenskultur etablieren, die auf gegenseitigem Respekt und Einbeziehung der Beteiligten basiert. Dieser Ansatz wird aktiv umgesetzt. So achtet die pbb auf eine ausgewogene demografische Mitarbeiterstruktur und beschäftigt Mitarbeiter mit unterschiedlichem Ausbildungs- und Branchenhintergrund.

Jeder Mitarbeiter soll, wenn nötig, Probleme am Arbeitsplatz ohne Befürchtung von Nachteilen für sich selbst ansprechen können. Der Konzern pflegt eine offene Unternehmenskultur, die die Einbindung der Mitarbeiter in den Entscheidungsfindungsprozess unter Wahrung der Diskretion vorsieht. Es wird sichergestellt, dass Verfahren im Konzern existieren, um Probleme am Arbeitsplatz vertraulich und schnell zu lösen, wie beispielsweise eine AGG-Beschwerdestelle, Ansprechpartner im Bereich Human Resources oder Whistleblowing-Verfahren. Beschwerden zu Arbeitspraktiken und menschenunwürdiger Beschäftigung gab es auch im Jahr 2018 nicht.

Leistungsfähige und engagierte Beschäftigte sind der zentrale Erfolgsfaktor jedes Unternehmens, daher investiert der pbb Konzern in die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der in Deutschland implementierte Arbeitsschutzausschuss (ASA), dem neben einem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch Vertreter des Betriebsrats und die Sicherheitsbeauftragten angehören, tritt regelmäßig zusammen, um sich über den Stand der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes an den deutschen Standorten zu beraten und Maßnahmen zur Verbesserung im Arbeitsschutz und bei Unfallverhütungsmaßnahmen zu beschließen. An den Standorten Unterschleißheim und Eschborn stehen den Mitarbeitern die Betriebsärzte in Sprechstunden zur Verfügung und als freiwillige Leistung des Arbeitgebers werden zahlreiche Gesundheitsmaßnahmen angeboten. Die Kosten hierfür übernimmt der pbb Konzern. So fanden im Jahr 2018 28 Vorsorgeuntersuchungen zum Thema Bildschirmarbeitsplatz, acht betriebliche Gesundheitsförderungen in Form von kostenlosen Gesundheits-Check-ups, zwei ausführliche Beratungen zu individuellen Themen und 101 Impfberatungen/Impfungen statt. Insgesamt haben 139 Mitarbeiter eine Beratung durch den Betriebsarzt in Anspruch genommen.

Alle Führungskräfte werden von der Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig gemäß den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes zu Themen der Arbeitssicherheit geschult. Im Jahr 2018 nahmen 43 % aller Führungskräfte an einer solchen Schulung teil. Zudem bietet die Bank jährlich Ersthelferkurse beziehungsweise Weiterbildungen für Ersthelfer an, die unter anderem auch den Umgang mit automatisierten externen Defibrillatoren umfassen. Ebenso werden jährliche Brandschutzhelfer-Ausbildungen und alle zwei Jahre Auffrischungsfortbildungen durchgeführt.

Seit 2015 hat der pbb Konzern seine Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zudem ausgeweitet und unterstützt individuelle private Angebote aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressprävention. Der pbb Konzern unterstützt dabei sowohl gemeinschaftliche Sportaktivitäten wie die Teilnahme an Firmenläufen oder an einem Beachvolleyball-Turnier zugunsten der Kinderorgantransplantationshilfe als derzeit auch Präventionsmaßnahmen externer Physiotherapeuten, die an den Standorten Unterschleißheim und Eschborn in den Räumen des pbb Konzerns stattfinden. Auch an den internationalen Standorten werden verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen vom pbb Konzern unterstützt, zum Beispiel Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitnessstudios, Sehtests, Ausbildung zu Ersthelfern und Brandschutzbeauftragten, Gesundheitschecks oder Arbeitsplatzbeurteilungen.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Unterstützung der pbb bei der Organisation der Kinderbetreuung gewinnt zunehmend an Bedeutung sowohl im Rahmen der Frauenförderung als auch bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitern und der Erhöhung der Attraktivität der pbb als Arbeitgeber. Der pbb Konzern bietet allen Mitarbeitern durch entsprechende arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle oder die Möglichkeit von Homeoffice, attraktive Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Elternzeit wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährt und im Rahmen der Rückkehr aus Elternzeit wird die Arbeitszeitverteilung vom pbb Konzern mit hoher Flexibilität gehandhabt. Darüber hinaus gelten in der pbb die Regelungen des Tarifvertrags für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, die unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Elternzeit ermöglichen. Kindergartenplätze werden derzeit in Frankreich bezuschusst. Bei Problemen in der Kinderbetreuung bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit, flexibel von zu Hause zu arbeiten oder die Kinder mitzubringen. Die Pflege von Angehörigen wird über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus dadurch unterstützt, dass im Bedarfsfall unbezahlte Freistellungen oder befristete Arbeitszeitreduzierungen vereinbart werden.

Im Jahr 2019 wird der pbb Konzern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter durch praktische alltagsbezogene Unterstützungsmaßnahmen fördern. Hierzu ist für den neuen Standort Garching unter anderem ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen mit kindgerechter Ausstattung für die „Arbeit mit Kind“ geplant. Zudem plant die pbb das Angebot eines Work-Life-Services für alle Mitarbeiter in Deutschland, mit dem den Mitarbeitern Vermittlungsleistungen und punktuelle Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen in Deutschland zukünftig Kinderbetreuungskosten bezuschusst werden: Anstelle der ursprünglich avisierten Beteiligung an einer Kindertagesstätte am neuen Standort Garching (die vereinzelt Mitarbeitern Unterstützung anbietet) wird eine Bezuschussung von Kinderbetreuungskosten für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern geplant.

Ein Anteil von 16,90 % der Mitarbeiter in Teilzeitarbeitsverhältnissen (Teilzeitquote Mitarbeiterinnen 37,26 %, Teilzeitquote Mitarbeiter 3,55 %) verweist ebenfalls auf die flexiblen Arbeitsmöglichkeiten und die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Mitwirkung und Mitbestimmung

Bei der pbb gibt es in Deutschland zwei örtliche Betriebsratsgremien, den Betriebsrat Unterschleißheim und den Betriebsrat Eschborn, sowie eine Schwerbehindertenvertretung. Daneben besteht ein Gesamtbetriebsrat, der einen Wirtschaftsausschuss gebildet hat. Ein Konzernbetriebsrat ist nicht gebildet. In Frankreich gibt es im Jahr 2018 ebenfalls eine Arbeitnehmervertretung. An den übrigen internationalen Standorten gibt es keine Arbeitnehmervertretungen. Der pbb Konzern arbeitet mit den Mitarbeitervertretungen vertrauensvoll und in regelmäßigem Austausch zusammen und beachtet deren Rechte.

Die Mitarbeiter werden sowohl von den Mitarbeitervertretungen als auch vom pbb Konzern regelmäßig über das Intranet oder per E-Mail und in persönlichen Terminen informiert. Alle Mitarbeiter haben die Möglichkeit und das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, und das Recht auf Versammlungsfreiheit. Die Mitarbeiter in Deutschland werden zudem in Betriebsversammlungen regelmäßig und umfassend informiert. Die Teilnahme an den Betriebsversammlungen zählt als Arbeitszeit.

Aus- und Weiterbildung

Das Geschäftsmodell des pbb Konzerns und die zunehmenden Herausforderungen für den pbb Konzern in einem immer komplexer werdenden Marktumfeld erfordern fachlich hoch qualifizierte Mitarbeiter mit einem fundierten Expertenwissen. Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist daher ein wesentlicher Teil der HR-Strategie und für die Erreichung der Unternehmensziele von hoher Bedeutung. Der pbb Konzern verfolgt in der Personalentwicklung einen ganzheitlichen Ansatz, der den individuellen Mitarbeiter betrachtet, ihm Orientierung gibt und bei Bedarf Unterstützung in seiner fachlichen wie persönlichen Qualifizierung und Weiterentwicklung anbietet. Nach dem Prinzip „Führen, fordern, fördern“ umfasst die Personalentwicklung somit neben dem Mitarbeitergespräch die Identifizierung und Planung von Qualifizierungsmaßnahmen, um dem Wissens- und Kompetenzbedarf des einzelnen Mitarbeiters gerecht zu werden. Grundlage für die Erhebung von Qualifizierungsbedarfen stellt im Wesentlichen das jährliche Mitarbeitergespräch dar. Werden dabei entsprechende Maßnahmen vorgesehen, so erfolgt die inhaltliche Auswahl und Planung in der Hauptsache zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter vorwiegend - aber nicht ausschließlich - im Rahmen der Zielvereinbarung. Dabei können On-the-Job-, Near-the-Job- sowie auch Off-the-Job-Maßnahmen geplant werden, welche wiederum entweder intern oder extern angeboten werden. Sollten sich unterjährig Qualifizierungsbedarfe ergeben, so können auch über die im Rahmen des Zielvereinbarungsgesprächs geplanten Maßnahmen hinaus Seminare beziehungsweise Trainings angefragt werden.

Der pbb Konzern bietet vielfältige interne Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Schwerpunkte werden dabei sowohl auf die fachliche Qualifizierung als auch auf den Ausbau der Führungs- und Sozialkompetenz zur besseren Wahrnehmung der Führungsrolle in der Linienfunktion und zu einem guten Verständnis für die Zusammenarbeit im Team gesetzt. Der pbb Konzern hat das Thema der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter im Zuge der Reprivatisierung der pbb neu aufgesetzt und grundlegend vertieft. Die Maßnahmen werden im Folgenden weiter ausgeführt.

Eine weitere systematische Ausgestaltung auf der einen und eine auf der anderen Seite an den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Bereiche und Mitarbeiter ausgerichtete Personalentwicklung werden auch in Zukunft für den pbb Konzern sowohl Herausforderung als auch gewichtiger Maßstab für eine erfolgreiche Personalarbeit sein. Der pbb Konzern ist daher bestrebt, sein Qualifizierungsangebot auch in Zukunft kontinuierlich auszubauen. Mit neuen Initiativen, die die bereits bestehende, breite Auswahl an Maßnahmen ergänzen, werden daher auch im Jahr 2019 und darüber hinaus wichtige Impulse gesetzt werden, um Mitarbeiter in ihrer beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung zeitgemäß und zielgerichtet zu unterstützen.

Weiterbildung

Die Weiterbildung und Personalentwicklung von Mitarbeitern des pbb Konzerns sowohl fachlich als auch hinsichtlich ihrer Führungs- und Sozialkompetenzen wurden weiter fortgesetzt und auch ausgebaut, um die Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter auch zukünftig aktiv zu unterstützen.

Gemeinsame bereichs- und standortübergreifende Projekteinsätze im Rahmen des 2016 eingeführten Förderkreises (Getting-involved-Initiative) sowie das bankweite Mentoringprogramm für Mitarbeiter durch Mentoren der zweiten Ebene unterstützen die Förderung und langfristige Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen. Mit konzipierten Traineeprogrammen wird gezielt Nachwuchs in den pbb Konzern integriert und für spezielle Berufsbilder zielgerichtet weiterqualifiziert und gefördert. Neben ständigen Seminarreihen bietet der pbb Konzern ein sich kontinuierlich erweiterndes Spektrum an innerbetrieblichen Seminaren sowohl zur fachlichen Weiterbildung im eigenen Bereich als auch zur über das eigene Fachgebiet hinausgehenden Befassung mit Themen im pbb Konzern, zur Qualifizierung im Bereich der Sozial- und Methodenkompetenz in einem modernen Arbeitsumfeld sowie Sprachtrainings an. Mit der Leadership Academy hat der pbb Konzern eine Basisqualifizierung für Führungskräfte etabliert. Auf dieser aufbauend unterstützt die Leadership Excellence-Initiative seit 2016 erfahrene Führungskräfte darin, ihre Führungs- und Sozialkompetenzen im zunehmend herausfordernden und komplexen Arbeitsumfeld zu reflektieren und weiter zu verbessern. Mit der Team Excellence-Initiative wurde im Jahr 2018 eine weitere Qualifizierungsmaßnahme in das Inhouseangebot mit aufgenommen, die Mitarbeiter unter Berücksichtigung teamdynamischer Prozesse in einer erfolgreichen Zusammenarbeit im Team sowie in der Reflexion des eigenen Team- und Kommunikationsverhaltens unterstützen soll. Im Jahr 2019 werden darüber hinaus in zwei weiteren Inhouse-Qualifizierungsmaßnahmen Möglichkeiten angeboten werden, die in zahlreichen Prozessen notwendigen Sozial- und Methodenkompetenzen der Präsentation und Moderation weiter zu verbessern und auszubauen. Neben diesen Angeboten wird ebenfalls ein individuelles Coaching für Führungskräfte mit signifikanter Führungsverantwortung auf freiwilliger Basis ermöglicht.

Zusätzlich zu den internen zentral wie dezentral organisierten On-the-Job- oder Near-the-Job-Maßnahmen können Mitarbeiter der pbb ein breites Spektrum an externen Weiterbildungsmaßnahmen nutzen. Die inhaltliche Auswahl des in diesem Falle zumeist fachlichen Weiterbildungsangebots erfolgt bedarfsorientiert und in der Regel im Rahmen des Zielvereinbarungsgesprächs zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter. So ermöglicht der pbb Konzern beispielsweise geeigneten Mitarbeitern unter anderem die international aufgesetzte und auf die Bedürfnisse des pbb Konzerns maßgeschneiderte Ausbildung zum Real Estate Manager (EBS).

Für interne und externe Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter wurden im Jahr 2018 0,88 Mio. € (2017: 0,8 Mio. €) aufgewendet. Auf jeden Mitarbeiter entfielen dabei durchschnittlich 3,7 Trainingstage (basierend auf 785 HGB-Durchschnittsköpfen), auf jeden der 465 Teilnehmer an den Qualifizierungsmaßnahmen durchschnittlich 6,2 Tage.

Wissensmanagement

Um den Einstieg von neuen Mitarbeitern im pbb Konzern zu erleichtern, kommt dem Onboarding verstärkt Aufmerksamkeit zu. Einarbeitungspläne sowie Patenschaften, bei denen ein Mitarbeiter mit entsprechender Erfahrung als Ansprechpartner für die Belange neuer Mitarbeiter zur Verfügung steht, sind systematisch vorgesehen und werden von HR als Standardprozess bei jeder Neueinstellung eingefordert. Um die Integration neuer Mitarbeiter zu verbessern und sie so schnell wie möglich mit dem Geschäft und zentralen, auch bereichsübergreifenden Abläufen in der pbb vertraut zu machen, wird mehrmals im Jahr ein „Welcome Day“ für alle Neuzugänge veranstaltet, bei dem die Organisation, das Geschäftsmodell und der Primärprozess der pbb sowie Wissenswertes aus dem Bereich Human Resources anschaulich erläutert werden. Zudem wurde im Jahr 2018 die Willkommensbroschüre mit wissenswerten Informationen über die Standorte der pbb neu aufgelegt, die neuen Mitarbeitern an ihrem ersten Arbeitstag bei der pbb ausgehändigt wird und im Intranet verfügbar ist. Zusätzlich wurde die Rekrutierungsstrategie im Bereich Social Media und auch das Hochschulnetzwerk weiter ausgebaut und dauerhaft implementiert. So plant die pbb für das Jahr 2019 die Teilnahme an zwölf Rekrutierungsmessen und die weitere Kooperation mit Hochschulen, etwa im Rahmen von Projektstudien der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Technischen Universität München (TUM).

Im pbb Konzern existiert ein Trainee- beziehungsweise Program for Young Professionals. In diesem 12- bis 18-monatigen Programm werden Nachwuchskräfte in den unterschiedlichsten Bereichen (unter anderem Kredit, Finance, Operations) insbesondere im Kreditbereich eingesetzt und erhalten so eine umfassende Ausbildung.

Darüber hinaus bietet der pbb Konzern in vielen Bereichen Werkstudenten die Möglichkeit zu einer studienbegleitenden Tätigkeit, bei entsprechender Eignung auch mit der Möglichkeit einer praxisnahen Bachelor- oder Masterarbeit. Die pbb ist im Jahr 2018 der Fair Company Initiative beigetreten, der größten Arbeitgeberinitiative für faire Praktika, und wurde mit dem Fair Company Siegel ausgezeichnet.

Nachwuchssicherung und Employer Attractiveness

Der pbb Konzern sieht sich einem zunehmenden Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um Fachkräfte gegenüber. Zur Deckung des Bedarfs an Fachkräften in den verschiedenen Fachbereichen der Bank hat der pbb Konzern verschiedene Initiativen zur Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsstärkung initiiert. Dabei legt der pbb Konzern zunehmend mehr Aufmerksamkeit auf eine stärkere Zusammenarbeit mit Schlüsseluniversitäten. Soweit der pbb Konzern kurzfristigen Bedarf zu decken hat, nutzt er neben externen Ressourcen auch verschiedene Rekrutierungsmöglichkeiten für die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dabei steht eine aktive Suche über Netzwerke, insbesondere Social Media, im Vordergrund. Die Passivsuche erfolgt insbesondere über Jobportale, aber auch über Social Media. Darüber hinaus werden im Bedarfsfall auch Agenturen eingeschaltet. Dabei sind die attraktiven Arbeitsbedingungen ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Gewinnung von Fachkräften.

Der pbb Konzern hat zudem Initiativen ergriffen, um die Marke „pbb“ als attraktiver Arbeitgeber für Fach- und Nachwuchskräfte sichtbarer zu machen (zum Beispiel neuer Internetauftritt, Auftritt in den sozialen Medien/Netzwerken, Teilnahme an ausgewählten Karrieremessen).

Auch die Tatsache, dass 99 % der Stellen im Unternehmen unbefristet sind und ein sehr hoher Anteil von vakanten Stellen intern besetzt wird, macht den pbb Konzern zu einem attraktiven Arbeitgeber und trägt zur Mitarbeiterbindung bei. Dies zeigt auch die unverändert niedrige bis durchschnittliche bereinigte Fluktuationsquote1 von unter 10 % im Jahr 2017 und im Jahr 2018.

1 Grundlage für die Berechnung der bereinigten Fluktuation sind 785 HGB-Durchschnittsköpfe.

UMWELT

Der Konzern geht mit natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll um und hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Energie- und Rohstoffbedarf zu minimieren, um somit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Umweltbelastungen zu vermeiden. Dies ist auch im Verhaltenskodex niedergelegt, in dem sich der pbb Konzern zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Abwicklung seiner Geschäfte und zu einer Identifizierung von Umweltrisiken verpflichtet hat, die bei seiner Geschäftstätigkeit entstehen könnten. Wesentliche Ansatzpunkte bieten insbesondere die Gebäude, die der pbb Konzern nutzt, die Organisation von Arbeitsabläufen und die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der für den Bereich Information Technology zuständige Vorstand wird quartalsweise über die Entwicklung verschiedener Themen, wie zum Beispiel Energieverbrauch, Papierverbrauch, aber auch Fuhrpark und Reiseaufkommen, informiert.

Die angemieteten Flächen am Unternehmenssitz in Unterschleißheim bei München sind nach dem internationalen LEED-Standard für energie- und umweltgerechte Gebäudequalität zertifiziert und in die Qualitätsstufe Gold eingeordnet. Sie weisen eine hohe Energieeffizienz auf und verfügen zum Beispiel über energieeffiziente Kühldecken anstatt konventioneller Klimaanlagen. Der gesamte Strombedarf wird dort bereits seit dem Jahr 2011 vollständig aus Ökostrom gedeckt. Da seit 2015 auch an allen anderen deutschen Standorten Ökostrom verwendet wird, ist hier die Stromversorgung CO2-neutral.

Aufgrund einer im Jahr 2018 zusätzlich angemieteten Bürofläche in Unterschleißheim kam es hier zu einem leichten Anstieg des Stromverbrauchs.

Auch die ordentliche Hauptversammlung 2018 wurde klimaneutral durchgeführt. 2019 soll dies auch auf die Bilanzpressekonferenz und die Analystenkonferenz ausgeweitet werden.

Durch eine energieeffiziente Büroausstattung, zum Beispiel Verwendung von Druckern mit Energy Star, sowie ein striktes bedarfsgerechtes Gerätemanagement wird dauerhaft Strom eingespart.

Arbeitsabläufe sind grundsätzlich so papiersparend wie möglich ausgelegt. So kommen vielfältige elektronische Systeme zum Einsatz, die weitestgehend papierbasierte Prozesse ersetzen. Dies gilt zum Beispiel für elektronische Mitarbeiter-Services (Arbeitszeiterfassung, Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbelege, Reisekostenabrechnungen und so weiter), ein elektronisches Rechnungs- und Vertragsmanagement, elektronische Kreditakten und Dokumentenräume. Soweit Papier zum Einsatz kommt, ist dieses umweltfreundlich zertifiziert. Geschäftsberichte werden seit 2015 klimaneutral gedruckt. Zudem verzichtet der pbb Konzern seit dem Jahr 2014 für Zwischenberichte auf die Erstellung von Druckexemplaren. Darüber hinaus überlegt der pbb Konzern, ab dem Geschäftsbericht 2019 auf den Druck von Geschäftsberichten zu verzichten. Durch die Wiederverwendung von Kartons im Versand wird das Recycling weiter unterstützt. 2018 kam es bei der Einkaufsmenge von Papier und Pappe zu einem leichten Anstieg. Dieser resultiert weniger aus einem grundsätzlich erhöhten Papierverbrauch, sondern vielmehr aus Stichtagseffekten aufgrund einer veränderten Bestellsystematik.

1 Deutsche Standorte, ohne Druckerzeugnisse.

Die 2013 eingeführte Travel Policy dient als einheitlicher gruppenweiter Standard für Dienstreisen aller Mitarbeiter. Ziel ist es, neben der Erleichterung einer effektiven Handhabung und Kontrolle der Reisekosten innerhalb des pbb Konzerns auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Für die Einhaltung der Travel Policy sind der Mitarbeiter und seine direkte Führungskraft gemeinsam verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit bestätigen beide durch ihre elektronische Unterschrift im Rahmen der Ein- und Freigabe in einem entsprechenden Online-Tool. Abweichungen von der Travel Policy sind zu vermeiden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Vorgesetzten aus Gründen der Zeit- und Kosteneffizienz möglich.

Das Reiseaufkommen war dabei in den letzten Jahren, sowohl was die Anzahl der gebuchten Flugtickets als auch die Anzahl der zurückgelegten Meilen anbetrifft, zunächst rückläufig. Aufgrund der Eröffnung einer eigenen Dependance in New York, USA, kam es jedoch trotz rückläufiger Ticketanzahl seit 2017 aufgrund der Langstrecke wieder zu einem leichten Anstieg der zurückgelegten Meilen.

Einen weiteren aktiven Beitrag zur Reduzierung von Dienstreisen leistet der pbb Konzern zudem durch die Ausstattung des Unternehmens mit Videokonferenzanlagen.

Dienstwagen müssen gemäß der Dienstwagenregelung im Sinne der ökologischen Verträglichkeit bezüglich des CO2-Ausstoßes festgelegte Grenzen einhalten. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 155 g/km werden mit einem finanziellen Malus belegt. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß über 180 g/km dürfen nicht angeschafft werden. Der pbb Konzern hat es sich zum Ziel gesetzt, die Richtwerte mittelfristig zu überprüfen und an überarbeiteten Messverfahren neu auszurichten. Im Vergleich zum Vorjahr waren sowohl die Anzahl an Dienstwägen mit 105 Fahrzeugen (2017: 109 Fahrzeuge) sowie der durchschnittliche CO2-Ausstoß mit 138 g/km (2017: 140 g/km) leicht rückläufig.

Jede Dienstwagenbestellung ist im Vorfeld durch den jeweiligen Vorgesetzten und die Personalabteilung zu genehmigen. Die Abwicklung der Bestellung wird über das Fuhrparkmanagement/ Corporate Services koordiniert. Die Dienstwagenflotte verfügt aktuell über zwei Elektroautos, für die eine Ladestation eingerichtet wurde. Weitere Anschaffungen sind bis Ende 2019 vorgesehen. Ein E-Mobilitäts-Konzept wird derzeit erarbeitet.

Im Jahr 2019 wird der pbb Konzern seinen Hauptsitz von Unterschleißheim nach Garching verlegen. Auch das neue Gebäude ist auf verantwortungsvollen Umgang mit knappen Ressourcen ausgerichtet. So erfolgen die Wärmegewinnung aus Geothermie sowie die Stromerzeugung aus einer Fotovoltaikanlage. Zudem ist eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gegeben. Eine U-Bahn bietet hohe Taktung und Zuverlässigkeit und macht die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv. Zusätzlich wird es an dem neuen Standort Carsharing-Angebote geben. Der pbb Konzern prüft für den neuen Standort außerdem die Anschaffung von Dienstfahrrädern und plant, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ladestationen für E-Bikes anzubieten.

Finanzkalender

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Finanzkalender 2019
13. Mai 2019 Ergebnisse des ersten Quartals 2019
7. Juni 2019 Hauptversammlung
12. August 2019 Ergebnisse des zweiten Quartals 2019/Zwischenbericht zum 30. Juni 2019
11. November 2019 Ergebnisse des dritten Quartals 2019

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht enthält vorausschauende Aussagen in Form von Absichten, Annahmen, Erwartungen oder Vorhersagen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die dem Vorstand der pbb derzeit zur Verfügung stehen. Vorausschauende Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Der pbb Konzern übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuentwickeln. Vorausschauende Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von vorausschauenden Aussagen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa und den USA, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Verlässlichkeit unserer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie sonstige mit unserer Geschäftstätigkeit verbundene Risiken.

Impressum

Herausgeber

Deutsche Pfandbriefbank AG, München (Copyright 2019)

Konzeption, Design und Realisierung

HGB Hamburger Geschäftsberichte GmbH & Co. KG, www.hgb.de

Bildnachweis

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Seite III: Markus Tedeskino
Seite VII: Wöhr + Bauer GmbH
Seite XI: WORKROOM TECHNOLOGIES Sp. z o. o..
Seite XIII: © wilkendesign
Seite XVII: © Krüger Consult GmbH
Illustrationen: Klaas Horeis

Druck

Hartung Druck + Medien GmbH, Hamburg