![]() Deutsche Pfandbriefbank AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) und der Konzernlagebericht wurden gemäß § 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2018 des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der pbb für das Geschäftsjahr 2018 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der pbb sowie der Geschäftsbericht des pbb Konzerns stehen zudem im Internet unter www.pfandbriefbank.com zur Verfügung. Jahresabschluss scroll
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AnhangAllgemeine Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung1 Vorschriften zur Rechnungslegung Die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) mit Sitz in München ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 41054). Der Jahresabschluss 2018 der pbb wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den rechtsform- beziehungsweise branchenspezifischen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt Maßgeblich für die Gliederung und den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV). Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) herausgegebenen Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) wurden beachtet. Der Jahresabschluss beinhaltet Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang. Ergänzend wurde ein Lagebericht nach den Vorgaben des § 289 HGB erstellt Die pbb hat vom Wahlrecht des § 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und den Konzernlagebericht mit dem Lagebericht des obersten Muttererunternehmens zusammengefasst Der zusammengefasste Lagebericht ist im Geschäftsbericht 2018 des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) enthalten. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Vorstand der pbb hat den Jahresabschluss am 26. Februar 2019 unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Barreserve Die Barreserve ist zu Nennbeträgen bilanziert. Forderungen Forderungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 340e Abs. 2 HGB angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag ist als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und wird kapital- und zeitanteilig aufgelöst und erfolgswirksam im Zinsergebnis berücksichtigt. Wertberichtigungen Für alle erkennbaren Einzelausfallrisiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen in Höhe der erwarteten Ausfälle vorgesorgt Bei der Ermittlung der Höhe der Wertberichtigungen wurden die mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten erwarteten Rückflüsse herangezogen. Die Methodik der Einzelwertberichtigungen wurde im Berichtsjahr auf Grundlage genauerer Informationen weiterentwickelt, um im Sinne des Vorsichtsprinzips das akute Ausfallrisiko adäquater zu berücksichtigen, indem die individuellen Zahlungsströmen statt auf den wahrscheinlichsten Werten nunmehr auf Basis des Erwartungswerts verschiedener möglicher Szenarien ermittelt werden. Latente Ausfallrisiken im Kreditgeschäft sind durch Pauschalwertberichtigungen abgedeckt. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen wurde im Berichtsjahr ebenfalls auf Grundlage genauerer Informationen umgestellt, um im Sinne des Vorsichtsprinzips alle vorhersahbaren Risiken und Verluste adäquater zu berücksichtigen. Die pbb wendet grundsätzlich ein modellbasiertes Verfahren an, bei dem als Grundlage die regulatorischen Risikoparameter (Ausfallwahrscheinlichkeit/Probability of Default — PD, Ausfallverlustquote/Loss Given Default — LGD) sowie Vertragsinformationen der Forderungen, wie zum Beispiel die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme, verwendet werden. Die regulatorischen Risikoparameter werden geeignet transformiert. Bei Forderungen, die seit der Kreditvergabe eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos erfahren haben, wird statt dem Einjahresverlust der erwartete Verlust der gesamten Restlaufzeit erfasst Aus den Änderungen ergab sich ein Effekt von 37 Mio. € (davon 31 Mio. € bei den Einzelwertberichtigungen und 6 Mio. € bei den Pauschalwertberichtigungen), der im Posten „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft" ausgewiesen ist Die Wahlrechte des § 340f Abs. 3 HGB i.V.m. § 340c Abs. 2 HGB wurden in Bezug auf den kompensatorischen Ausweis von Erträgen und Aufwendungen (sogenannte „Überkreuzkompensation") in Anspruch genommen. Wertpapiere Wertpapiere des Liquiditätsvorsorgebestandes, die nicht Sicherungsgegenstand einer Bewertungseinheit sind, werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und folglich zum Stichtag mit ihrem etwaigen niedrigeren Wert nach § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB bilanziert. Bei Wertpapieren des Liquiditätsvorsorgebestandes in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB wird das strenge Niederstwertprinzip auf die nicht abgesicherten Risiken angewendet. Der Ansatz von Wertpapieren des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten beziehungsweise fortgeführten Anschaffungskosten. Die Bilanzierung erfolgt nach § 253 Abs. 3 HGB i. V. m. § 340e HGB (gemildertes Niederstwertprinzip). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden die Wertpapiere im Anlagevermögen mit dem niedrigeren beizulegendem Wert angesetzt. Die Prüfung auf Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt regelmäßig und wird widerlegbar angenommen, wenn bonitätsbedingt Zweifel an der Einbringlichkeit der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme bestehen. Für latente Ausfallrisiken der Wertpapiere des Anlagevermögens wurde eine pauschale Vorsorge gebildet Die Ermittlung erfolgte auf Basis der erwarteten Verluste. Fällt der Grund für eine vorgenommene Abschreibung weg, sind Zuschreibungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorzunehmen. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte werden grundsätzlich stichtagsbezogene Transaktions-beziehungsweise Börsenkurse herangezogen. Sollten diese nicht vorhanden sein, werden anerkannte Bewertungsmodelle verwendet, bei denen die Modellparameter aus vergleichbaren Markttransaktionen abgeleitet werden. Falls für Transaktionen keine Transaktions- beziehungsweise Börsenpreise vorlagen, wurde auf interne Bewertungsmodelle zurückgegriffen. Bei der Bewertung finden grundsätzlich Marktparameter oder Marktpreise, die aus zwangsweisen Liquidationen oder Notverkäufen stammen, keine Anwendung. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Sofern die Gründe der außerplanmäßigen Abschreibung entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und, sofern notwendig, um außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen werden anhand der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern notwendig, um außerplanmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich geltend gemacht werden. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt für Einbauten in fremde Anwesen 5 bis 15 Jahre, EDV-Anlagen (im weiteren Sinne) 3 bis 5 Jahre und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 25 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 € wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250€ bis 1.000€ wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird über fünf Geschäftsjahre linear abgeschrieben. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung An Mitarbeiter abgetretene Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen stellen Vermögensgegenstände dar, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen. Diese Ansprüche werden daher nach § 253 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen des jeweiligen Versorgungsplans verrechnet Als beizulegende Zeitwerte werden dabei die jeweiligen Rückkaufswerte angesetzt. Entsprechend werden Aufwendungen und Erträge aus den Rückdeckungsversicherungen und aus der Abzinsung der zugehörigen Pensionsrückstellungen verrechnet Aktivüberhänge aus dieser Vermögensverrechnung werden unter der entsprechenden Bezeichnung in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Derivate Derivative Finanzinstrumente dienen überwiegend der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung. Kundenderivate zur Sicherung von Zinsänderungsrisiken werden regelmäßig durch gegenläufige Geschäfte am Interbankenmarkt abgesichert. Zinsbezogene derivative Finanzinstrumente werden überwiegend im Rahmen von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB oder im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos des Bankbuches (Bankbuchsteuerung) abgebildet Währungsbezogene derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Fremdwährungsumrechnung nach § 340h HGB berücksichtigt Zinserträge und -aufwendungen aus derivativen Finanzgeschäften werden brutto ausgewiesen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag der Verbindlichkeiten wird in Ausübung des Wahlrechts nach § 250 Abs. 3 HGB in die Rechnungsabgrenzung eingestellt, kapital- und zeitanteilig aufgelöst und erfolgswirksam im Zinsergebnis berücksichtigt. Der Ansatz von Zero-Bonds erfolgt mit dem Emissionsbetrag zuzüglich anteiliger Zinsen gemäß der Emissionsrendite. Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste werden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sofern die ursprüngliche Restlaufzeit einer Rückstellung mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, restlaufzeitspezifischen Zinssätzen. Sofern sich Drohverlustrückstellungen aus einer Zeitwertbewertung von schwebenden Geschäften auf Basis barwertiger Marktwertberechnungen ergeben, werden diese im Sinne des IDW RS HFA 4 Tz. 44 nicht abgezinst, sondern mit ihrem negativen Zeitwert angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird vom Abzinsungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung des Barwerts der Rückstellungen wird monatsgenau gerechnet. In die Bemessung der Rückstellungen für Rechtsrisiken gehen vor allem der Streitwert und mögliche Inanspruchnahmen ein. Dabei greift die pbb auch auf Gutachten von externen Anwälten zurück. Ergebnisse aus der Auf- und Abzinsung von Rückstellungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach der Projected Unit Credit Method bewertet Bei dieser Methode handelt es sich um ein sachgerechtes Verfahren, welches objektiv nachprüfbare Kriterien zugrunde legt. Für die Berechnungen lagen folgende Prämissen zugrunde: > Abzinsungssatz: 3,21 % p.a (31. Dezember 2017: 3,68% p.a) > Einkommenstrend 1 : 2,50% p.a. (31. Dezember 2017: 2,50% p.a) > Rentendynamik: 1,50% p.a (31. Dezember 2017: 1,50% p.a) > Sterbetafel: K Heubeck „Richttafeln 2018 G" (31. Dezember 2017: „Richttafeln 2005 G") Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen erfolgt für das Geschäftsjahr 2018 gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2018 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen zehn Jahre (3,21 %) sowie des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen sieben Jahre (2,32%) beläuft sich auf 29 Mio. € und ist zur Ausschüttung gesperrt. Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen werden zum Nennbetrag abzüglich gebildeter Rückstellungen unter dem Strich ausgewiesen. Bewertungseinheiten Im Jahresabschluss der pbb werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB abgebildet Hierbei handelt es sich um Mikro-Bewertungseinheiten, bei denen das Zinsänderungsrisiko abgesichert wird. Berücksichtigt werden dabei nur solche Sicherungsbeziehungen, bei denen eine hohe Effektivität hinsichtlich der Sicherungswirkung zu erwarten ist. Der effektive Teil der Wertänderungen wird bei Grund- und Sicherungsgeschäften nicht gebucht (Einfrierungsmethode). Der ineffektive Teil aus dem abgesicherten Risiko von Bewertungseinheiten wird imparitätisch als Drohverlustrückstellung berücksichtigt. Wertänderungen aus nicht abgesicherten Risiken werden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ohne Berücksichtigung der bestehenden Bewertungseinheiten abgebildet Sofern der beizulegende Zeitwert von Derivaten, die nicht Teil einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB sind, unter deren Restbuchwert sinkt, wird in Höhe der Differenz eine Drohverlustrückstellung gebildet, soweit keine Berücksichtigung im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos des Bankbuches erfolgt. Verlustfreie Bewertung Die pbb hat gemäß der Stellungnahme zur verlustfreien Bewertung von zinstragenden Geschäften des Bankbuches (IDW RS BFA 3 n.F.) zum Bilanzstichtag eine verlustfreie Bewertung unter Anwendung der barwertigen Methode durchgeführt. Als Bewertungsobjekt wird — dem Risikomanagement folgend — ein Zinsbuch mit bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften betrachtet Der errechneten barwertigen Marge der Bestandsgeschäfte im Zinsbuch werden darauf entfallende, bis zum Ablauf des Bestandes betrachtete, barwertig ermittelte Verwaltungs- und Risikokosten gegenübergestellt. Zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 bestand kein Verpflichtungsüberschuss aus dem Bewertungsobjekt. Währungsumrechnung Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Schulden und außerbilanzielle Geschäfte werden im Rahmen der besonderen Deckung nach § 340h i.V.m. § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet Die im Rahmen der Währungsumrechnung durch die Bank genutzte Konzeption der besonderen Deckung bezieht lediglich Fremdwährungsaktiva und -passiva ein, die eine Betrags- sowie Währungsidentität aufweisen. Sichergestellt wird die Erfüllung dieser zwei Kriterien durch ein internes Refinanzierungsmodell. Der Ausweis der hieraus resultierenden Umrechnungserträge und -aufwendungen erfolgte, abweichend von § 340a Abs. 1 i.V.m. § 277 Abs. 5 Satz 2 HGB, im Hinblick auf Klarheit und Übersichtlichkeit nicht als gesonderte Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge beziehungsweise sonstige betriebliche Aufwendungen. Die entsprechenden Angaben erfolgten im Anhang unter den GuV-Posten 7 beziehungsweise 10. Offene Fremdwährungspositionen aus Grundgeschäften werden weitestgehend durch Kassageschäfte oder geeignete Derivate geschlossen. Umrechnungsergebnisse aus Positionsspitzen in einer Währung werden grundsätzlich imparitätisch behandelt Erträge und Aufwendungen in fremder Währung werden mit dem Kurs ihres Entstehungstages erfasst In diesem Gesamtkontext wurden die Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4) vollumfänglich beachtet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt Für den Ansatz latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB nimmt die pbb grundsätzlich die Möglichkeit der Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern in Anspruch. Ein Überhang aktiver über passive latente Steuern wird nicht angesetzt. Aktive Latenzen entstehen bei der pbb insbesondere durch die Bildung steuerlich nicht anerkannter sonstiger Rückstellungen, aus einer steuerrechtlich abweichenden Bewertung von Pensionsrückstellungen, Bewertungsdifferenzen aufgrund sogenannter einseitiger Terminierungen von aufgelösten Hedgebeziehungen, dem unterschiedlichen Ansatz einer nicht verzinsten Verbindlichkeit sowie aufgrund unterschiedlicher Ansätze bei der Risikovorsorge. Zum Bilanzstichtag bestanden passive Latenzen vor allem aufgrund von Bewertungsdifferenzen bei sogenannten einseitigen Terminierungen von aufgelösten Hedgebeziehungen. Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge erhöhen die aktiven Steuerlatenzen in Höhe ihrer Nutzbarkeit Die Bewertung der latenten Steuer erfolgt durch einen kombinierten Ertragsteuersatz von 27,7% (2017: 27,7%), der die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag umfasst. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 250 Abs. 1, 2 HGB Ausgaben beziehungsweise Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand beziehungsweise Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die pbb weist als aktive Rechnungsabgrenzungsposten das Disagio aus Schuldverschreibungen und das Agio aus Forderungen und als passive Rechnungsabgrenzungsposten das Damnum aus Forderungen und das Agio aus Schuldverschreibungen und aufgenommenen Darlehen aus. Bei Derivaten ergeben sich Rechnungsabgrenzungsposten aus Options- und Upfrontprämien. Abschlussprüferhonorare Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der pbb sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmen einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen die Erteilung von Comfort Letters im Zusammenhang mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen, die betriebswirtschaftliche Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts der pbb und andere erforderliche Bestätigungsleistungen zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden. Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen qualitätssichernde Leistungen zu gesetzlichen und regulatorischen Neuerungen sowie im Rahmen des aufsichtlichen Stresstests, welche nicht im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- oder Risikomanagementverfahren stehen. Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der Deutsche Pfandbriefbank enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Hinweis Der Abschluss wird in Euro erstellt und grundsätzlich auf Millionen Euro (Mio. €) gerundet Bei der Angabe von Informationen wird der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet Bei Zahlenangaben können sich bei Summenbildungen aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben. Alle Beträge unter 500.000 € werden als Null beziehungsweise als Nullsalden mit einem Strich dargestellt. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung3 Zinsüberschuss (GuV Pos. 1 und 2) Die Zinsaufwendungen aus Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und sonstigen Schuldverschreibungen betrugen 896 Mio. € (2017: 1.009 Mio. €). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen werden unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen und beliefen sich auf 1 Mio.€ (2017: 1 Mio. €). Negative Zinserträge ergaben sich in Höhe von 10 Mio. € (2017: 16 Mio. €) und positive Zinsaufwendungen in Höhe von 20 Mio.€ (2017: 16 Mio.€). Von den positiven Zinsaufwendungen entfielen 15 Mio.€ (2017: 3 Mio. €) saldiert auf Swap-Transaktionen. Der Saldo aus den Erträgen aus der Rückdeckungsversicherung und Aufwendungen aus den Pensionsverpflichtungen betrug 1 Mio. € (2017: 1 Mio. €). 4 Provisionsüberschuss (GuV Pos. 5 und 6) Die Provisionserträge enthalten im Wesentlichen Vorausgebühren in Höhe von 6 Mio. € (2017: 9 Mio. €) und Erträge aus Bürgschaftsprovisionen von 2 Mio. € (2017: 2 Mio. €). Die Provisionsaufwendungen beinhalten als größten Posten Aufwendungen für Gebühren aus dem Wertpapier-und Depotgeschäft in Höhe von 1 Mio. € (2017: 2 Mio. €). 5 Sonstige betriebliche Erträge (GuV Pos. 7) Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Auflösungen von sonstigen Rückstellungen im Nichtkreditgeschäft in Höhe von 25 Mio. € (2017: 19 Mio.€) und periodenfremde Erträge von 1 Mio. € (2017: 17 Mio. €). Im Vorjahr resultierten Erträge in Höhe von 3 Mio. € aus der Währungsumrechnung. 6 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (GuV Pos. 8) Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus Personalaufwendungen in Höhe von 118 Mio. € (2017: 122 Mio. €) und anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 91 Mio. € (2017: 114 Mio. €) zusammen. 7 Sonstige betriebliche Aufwendungen (GuV Pos. 10) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten im Wesentlichen Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen im Nichtkreditgeschäft in Höhe von 18 Mio. € (2017: 23 Mio. €) und Aufwendungen für die Bankenabgabe in Höhe von 21 Mio. € (2017: 20 Mio. €) unter Berücksichtigung einer Sicherheitenstellung in Höhe von 15% der gesamten Bankenabgabe. Aus der Währungsumrechnung entstanden Aufwendungen in Höhe von 1 Mio. €. 8 Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (GuV Pos. 13 und 14) Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich Nettoerträge in Höhe von 8 Mio. € (2017: keine Nettoerträge/ -aufwendungen) aus Zuschreibungen, Verkaufsgewinnen beziehungsweise Abschreibungen bei Wertpapieren des Anlagevermögens. Aus Anteilen an Beteiligungen und an verbundenen Unternehmen fielen keine Nettoerträge/-aufwendungen (2017: Nettoaufwendungen von 2 Mio. €) an. 9 Außerordentliches Ergebnis (GuV Pos. 20) Das außerordentliche Ergebnis enthält wie im Vorjahr vor allem Zuführungen und Auflösungen von Restrukturierungsrückstellungen. 10 Steuern vom Einkommen und Ertrag (GuV Pos. 21) Von den Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von insgesamt 35 Mio. € (2017: 40 Mio. €) entfielen Aufwendungen von 24 Mio. € (2017: 45 Mio. €) auf das laufende Jahr und Aufwendungen von 11 Mio. € (2017: Erträge von 5 Mio. €) auf Vorjahre. Angaben zur Bilanz11 Hypothekendarlehen (Aktivpos. 2 und 3)/Pfandbriefumlauf (Passivpos. 1, 2 und 3) Deckungsrechnung scroll
12 Restlaufzeiten ausgewählter Bilanzposten Restlaufzeiten ausgewählter Bilanzposten scroll
13 Nachrangige Vermögensgegenstände (Aktivpos. 2, 3, 4 und 11) Zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 existierten keine nachrangigen Vermögensgegenstände. 14 Aufteilung der börsenfähigen Wertpapiere und Finanzanlagen (Aktivpos. 4, 5, 6 und 7) Die in den entsprechenden Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere teilen sich nach börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapieren wie folgt auf: Börsenfähigkeit von Wertpapieren und Finanzanlagen scroll
15 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivpos. 4) Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (Aktivpos. 4) hat die pbb fremde Anleihen mit einem Bilanzwert in Höhe von 8.540 Mio. € (31. Dezember 2017: 9.247 Mio. €) im Bestand. Davon waren 7.747 Mio. € (31. Dezember 2017: 8.271 Mio. €) wie Anlagevermögen und 793 Mio. € (31. Dezember 2017: 976 Mio. €) wie Umlaufvermögen bewertet. Insgesamt waren Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 3.759 Mio. € (31. Dezember 2017: 3.965 Mio. €) nicht mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert von 3.465 Mio. € (31. Dezember 2017: 3.659 Mio. €) bewertet Die unterlassenen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert in Höhe von 294 Mio. € (31. Dezember 2017: 306 Mio. €) teilen sich auf die folgenden Emittentengruppen auf: Unterlassene Abschreibungen nach Emittenten scroll
Bei allen Wertpapieren mit unterlassenen Abschreibungen geht die pbb davon aus, dass der Zeitwert lediglich vorübergehend unter dem Buchwert liegt Zahlungsstörungen beziehungsweise Zweifel an der Einbringlichkeit dieser Wertpapiere bestehen nicht. 16 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktivpos. 6 und 7) Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktivpos. 7) scroll
1) Finanzzahlen aus dem Geschäftsjahr 2017. Die IMMO Immobilien Management GmbH & Co. KG, München, ist im Mai 2018 auf die Immo Immobilien Management Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. angewachsen. Die Anteile an der WISUS Beteiligungs GmbH & Co. Zweite Vermietungs-KG, München, wurden im September 2018 veräußert. Bei keinem der unter den Posten Beteiligungen (Aktivpos. 6) und Anteilen an verbundenen Unternehmen (Aktivpos. 7) ausgewiesenen Unternehmen war die pbb unbeschränkt haftender Gesellschafter. Alle anderen Eigenkapitalanteile an Unternehmen lagen unter 20%. Es lagen keine Anteile an großen Kapitalgesellschaften vor, bei denen 5% der Stimmrechte überschritten wurden. 17 Treuhandgeschäfte (Aktivpos. 8 und Passivpos. 4) Das Treuhandvermögen und die Treuhandverbindlichkeiten beliefen sich zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 auf weniger als 1 Mio. €. Unter dem Treuhandvermögen und den Treuhandverbindlichkeiten werden Vermögensgegenstände und Schulden ausgewiesen, die die pbb im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung hält Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. 18 Immaterielle Anlagewerte (Aktivpos. 9) Im ausgewiesenen Wert der immateriellen Anlagewerte war entgeltlich erworbene Software mit 7 Mio. € (31. Dezember 2017: 7 Mio. €) enthalten. 19 Sachanlagen (Aktivpos. 10) Im ausgewiesenen Wert der Sachanlagen war die Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 4 Mio. € (31. Dezember 2017: 6 Mio. €) enthalten. 20 Entwicklung des Anlagevermögens - Anlagespiegel - (Aktivpos. 4, 6, 7, 9 und 10) Anlagenspiegel scroll
21 Sonstige Vermögensgegenstände (Aktivpos. 11) Neben den in der Anhangangabe „Finanzderivate" dargelegten Ausgleichsposten aus Währungsderivaten beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände im Wesentlichen Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von 26 Mio. € (31. Dezember 2017: 41 Mio. €). Zudem wurden Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von insgesamt 20 Mio. € (31. Dezember 2017: 15 Mio. €) gestellt. Aufgrund des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden in den sonstigen Vermögensgegenständen nicht verpfändete Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen für Pensionen in Höhe von 2 Mio. € (31. Dezember 2017: 2 Mio. €) ausgewiesen. Die Zeitwerte der verpfändeten Ansprüche aus Altersversorgungsverpflichtungen werden — sofern vorhanden — nach Verrechnung mit den rückgedeckten Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Altersteilzeit in der Position „aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. 22 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Aktivpos. 13) Zum 31. Dezember 2018 wurde kein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HGB ausgewiesen (31. Dezember 2017: 6 Mio. €). 23 Rechnungsabgrenzung (Aktivpos. 12 und Passivpos. 6) Rechnungsabgrenzung scroll
24 Sonstige Verbindlichkeiten (Passivpos. 5) Neben den in der Anhangangabe „Finanzderivate" dargelegten Ausgleichsposten aus Währungsderivaten beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10 Mio. € (31. Dezember 2017: 19 Mio. €). 25 Pensionsrückstellungen (Passivpos. 7a) Zum 31. Dezember 2018 wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unter diesem Posten ausschließlich Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Verrechnung des Deckungsvermögens ausgewiesen (Pensionsrückstellung 232 Mio.€ [31. Dezember 2017: 221 Mio.€], davon mit Deckungsvermögen in Höhe 188 Mio. € [31. Dezember 2017: 193 Mio. €] verrechnet). Die Verrechnung wird in der Anhangangabe „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Aktivpos. 13)" dargestellt. Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene betrugen 66 Mio. € (31. Dezember 2017: 64 Mio. €). 26 Andere Rückstellungen (Passivpos. 7c) In den anderen Rückstellungen sind unter anderem folgende Einzelposten enthalten:
27 Nachrangige Verbindlichkeiten (Passivpos. 8) Es handelt sich bei diesem Posten um Schuldscheindarlehen, Inhaberschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen. Für die festverzinslichen Emissionen liegt die Verzinsung zwischen 2,875% p.a. und 8,06% p.a. Die Fälligkeitstermine liegen in den Jahren 2019 bis 2032. Bei den nachrangigen Verbindlichkeiten waren Zinsaufwendungen in Höhe von 45 Mio. € (2017: 47 Mio. €) angefallen. In der Bilanz waren unter diesem Posten anteilige Zinsen in Höhe von 29 Mio. € (31. Dezember 2017: 26 Mio. €) enthalten. Ausstehende nachrangige Verbindlichkeiten enthalten keine Bedingungen für die Umwandlung in Kapital oder in eine andere Schuldform. Für die nachrangigen Verbindlichkeiten besteht keine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung durch die pbb. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz gehen die Forderungen und Zinsansprüche aus diesen Verbindlichkeiten den Forderungen aller Gläubiger der pbb, die nicht ebenfalls nachrangig sind, nach. Zwei in diesem Posten enthaltene und in Euro begebene Emissionen übersteigen 10% des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten: scroll
Diese Anleihen haben die folgenden Bedingungen:
28 Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals (Passivpos. 9) Die pbb folgt der Vorgabe des IDW vom 22. Dezember 2014 und weist im Posten „Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals" AT1-Kapital im Gesamtnennbetrag von 300 Mio. € und einem Buchwert von 312 Mio. € (inklusive im Zinsaufwand gebuchter abgegrenzter Zinsen von 12 Mio. €) aus. Die Anleihe, die die pbb am 12. April 2018 begeben hat, ist mit einem anfänglichen Kupon von 5,75 % p.a. ausgestattet und hat keine Endfälligkeit. Die Anleihe ist erstmals von der pbb 5 Jahre nach Emission ordentlich kündbar. Die Kuponzahlungen stehen grundsätzlich im Ermessen der pbb. Schüttet die pbb indes Dividende an ihre Aktionäre aus oder trifft vergleichbare Maßnahmen, so ist zwingend Zins auf die AT1-Anleihe zu zahlen. Umgekehrt ist eine Kupon-Zahlung unzulässig, wenn dies aufsichtsrechtlich untersagt ist und/oder die Kupon-Zahlung zu einer Unterschreitung der vereinbarten CET1-Trigger-Level (grundsätzlich nur auf Basis der IFRS-Konzern-CET1-Quote, nach Wegfall und/oder Suspendierung des aufsichtsrechtlichen Waivers zusätzlich auch auf Basis der HGB-Einzelinstituts-HGB-CET1-Quote) beziehungsweise zu einer Verschärfung einer bereits eingetretenen Unterschreitung dieser Quote(n) führen würde. Die Kupon-Zahlungen sind nicht kumulativ, das heißt die Investoren in die AT1-Instrumente erhalten keine Nachzahlung ausgefallener Kupon-Zahlungen in Folgejahren. Eine vertragliche Umwandlung des AT1-Instruments in Aktien/Anteile an der pbb ist für den Fall der Unterschreitung der vorgenannten Quote(n) nicht vorgesehen; vielmehr erfolgt eine entsprechende Herabschreibung des AT1-Instruments sowie (bei späterer Überschreitung der vorgenannte[n] Quote[n]) eine entsprechende Wieder-Hochschreibung. Im Falle der Bestandsgefährdung der pbb kann die Abwicklungsbehörde einen sogenannten „bail-in" der AT1-Instrumente anordnen, der zu einer Herunterschreibung und/oder zu einem Umtausch in Anteile an der pbb führen kann. Es handelt sich handelsrechtlich um Verbindlichkeiten und nicht um Eigenkapital. 29 Fonds für allgemeine Bankrisiken (Passivpos. 10) Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB blieb zum 31. Dezember 2018 unverändert bei 47 Mio. € (31. Dezember 2017: 47 Mio. €), da im Geschäftsjahr 2018 keine Beträge zugeführt oder entnommen wurden. 30 Entwicklung des Eigenkapitals (Passivpos. 11) Das gezeichnete Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist Die Kapitalrücklage enthält neben einer Einzahlung in die Rücklagen aus einem vergangenen Geschäftsjahr die Agiobeträge aus der Ausgabe der Aktien. Als Gewinnrücklagen werden grundsätzlich nur Beträge ausgewiesen, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche Gewinnrücklagen und andere Gewinnrücklagen. scroll
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31 Grundkapital (Passivpos. 11a) Das Grundkapital betrug in den gesamten Geschäftsjahren 2018 und 2017 380.376.059,67 E, eingeteilt in 134.475.308 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund 2,83 je Stückaktie. Eigene Aktien hatte die pbb in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 nicht im Bestand. Bezüglich des genehmigten und bedingten Kapitals wird auf das Kapitel „Sonstige Angaben" im zusammengefassten Lagebericht im Geschäftsbericht 2018 des pbb Konzerns verwiesen. 32 Kapitalrücklage (Passivpos. 11b) In Geschäftsjahren 2018 und 2017 wurden keine Einzahlungen in die Kapitalrücklage oder Entnahmen aus der Kapitalrücklage vorgenommen. Die Kapitalrücklage ist bis auf einen Betrag in Höhe von 25.383.131,91 € (31. Dezember 2017: 25.383.131,91 €) gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB frei verfügbar. 33 Gewinnrücklagen (Passivpos. 11c) In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 blieb die gesetzliche Rücklage unverändert. Den anderen Gewinnrücklagen wurde ein Betrag von 20 Mio. € aus dem Jahresüberschuss zugeführt (31. Dezember 2017: 97 Mio. €). 34 Fremdwährungspositionen Die Vermögensgegenstände in Fremdwährung beliefen sich auf 8.998 Mio. € (31. Dezember 2017: 8.561 Mio. €). Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestanden in Höhe von 9.229 Mio. € (31. Dezember 2017: 8.519 Mio. €). 35 Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Folgende Vermögensgegenstände wurden für eigene Verbindlichkeiten als Sicherheit übertragen: scroll
Alle in der Tabelle aufgeführten Vermögensgegenstände wurden für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragen. Zudem wurden Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von insgesamt 20 Mio. € (31. Dezember 2017: 15 Mio. €) gestellt. 36 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis besteht scroll
Sonstige Angaben37 Ergänzende Angaben nach § 28 Pfandbriefgesetz (PfandBG) Umlaufende Hypothekenpfandbriefe und dafür verwendete Deckungswerte scroll
1) Für die Berechnung des Risikobarwertes wurde der dynamische Ansatz gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 PrandBarwertV verwendet. scroll
Weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe zum 31. Dezember 2018 scroll
Weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe zum 31. Dezember 2017 scroll
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen, und nach Nutzungsart 31. Dezember 2018 scroll
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Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen, und nach Nutzungsart 31. Dezember 2018 scroll
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Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen, und nach Nutzungsart 31. Dezember 2017 scroll
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Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen, und nach Nutzungsart 31. Dezember 2017 scroll
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Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen scroll
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Größengruppen scroll
Kennzahlen zu Hypothekenpfandbriefen und dafür verwendeter Deckungswerte scroll
Zwangsmaßnahmen (Aktivpos. 2 und 3) scroll
Eingesteigerte beziehungsweise übernommene Objekte (Aktivpos. 10 und 11): Im Berichtsjahr hat die pbb wie auch im Vorjahr keinen Rettungserwerb zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken getätigt. Zinsrückstände (Aktivpos. 2 und 3): Der Gesamtbetrag der Rückstände auf die von Hypothekenschuldnern zu entrichtenden Zinsen, soweit diese nicht in Vorjahren abgeschrieben wurden, betrug für gewerbliche Nutzungen 0 Mio.€ (31. Dezember 2017: 5 Mio. €) und zu Wohnzecken dienend 0 Mio. € (31. Dezember 2017: 13 Mio. €). Umlaufende Öffentliche Pfandbriefe und dafür verwendete Deckungswerte scroll
1) Für die Berechnung des Risikobarwertes wurde der dynamische Ansatz gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 PrandBarwertV verwendet. Laufzeitstruktur (Restlaufzeit) nominal scroll
Zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen verwendete Forderungen 31. Dezember 2018 scroll
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Zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen verwendete Forderungen 31. Dezember 2017 scroll
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Zum Bilanzstichtag gab es wie im Vorjahr keine mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen und sowie keine Forderungen, bei denen der jeweilige Rückstand mindestens 5% der Forderung beträgt. Zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen verwendete Forderungen nach Größengruppen scroll
Kennzahlen zu Öffentlichen Pfandbriefen und dafür verwendeter Deckungswerte scroll
38 Eventualverbindlichkeiten (Passivpos. 1 b unter dem Strich) Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 76 Mio. € (31. Dezember 2017: 120 Mio. €) wurden im Rahmen des Bankgeschäfts gewährt. Vor Gewährung erfolgt eine sorgfältige Bonitätsprüfung der potenziellen Bürgschafts- beziehungsweise Garantienehmer. Nachfolgende Bonitätsverschlechterungen werden intensiv beobachtet. Ihnen wird gegebenenfalls durch eine entsprechende Rückstellungsbildung Rechnung getragen. Latente Risiken in den Bürgschafts- und Gewährleistungsverträgen werden durch Rückstellungen im Kreditgeschäft berücksichtigt Für weitergehende zukünftige Ausfälle in diesem Zusammenhang hatte die pbb keine Anhaltspunkte. 39 Andere Verpflichtungen (Passivpos. 2c unter dem Strich) In den ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 4.731 Mio. € (31. Dezember 2017: 4.667 Mio. €) sind Hypothekendarlehenzusagen in Höhe von 3.775 Mio. € (31. Dezember 2017: 4.176 Mio. €) und an den öffentlichen Sektor gewährte Darlehenszusagen in Höhe von 956 Mio. € (31. Dezember 2017: 491 Mio. €) enthalten. Vor Zusageerteilung erfolgt eine sorgfältige Bonitätsprüfung der potenziellen Darlehensnehmer. Nachfolgende Bonitätsverschlechterungen werden intensiv beobachtet Ihnen wird gegebenenfalls durch eine entsprechende Rückstellung Rechnung getragen. Latente Risiken in den unwiderruflichen Kreditzusagen werden durch Rückstellungen im Kreditgeschäft berücksichtigt. Für weitergehende zukünftige Ausfälle hatte die pbb keine Anhaltspunkte. 40 Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 bestanden unkündbare Mietverhältnisse für Grundstücke und Gebäude sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung: scroll
Zudem wurden Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von insgesamt 20 Mio. € (31. Dezember 2017: 15 Mio. €) gestellt. Darüber hinaus ist die pbb verpflichtet, auf Anforderung Nachschüsse zur Bankenabgabe zu leisten. Diese stellen ein Risiko im Hinblick auf die Finanzlage im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB dar. Andere zum Bilanzstichtag bestehende sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen im geschäftsüblichen Rahmen. 41 Rechtsrisiken (Prozessrisiken) Die pbb ist verpflichtet, in allen Jurisdiktionen, in denen sie ihre Geschäftstätigkeit ausübt, eine Vielzahl von rechtlichen und aufsichtlichen Vorgaben und Vorschriften einzuhalten, unter anderem bestimmte Verhaltensgebote zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zur Bekämpfung von Geldwäsche, zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung, zur Verhütung von strafbaren Handlungen, zur Regelung des Außenhandels und zur Wahrung des Bank-, Geschäfts- und Datengeheimnisses. Aufgrund der Natur und der internationalen Erstreckung ihrer Geschäftstätigkeit und der Vielzahl der maßgeblichen Vorgaben und Vorschriften ist die pbb in einigen Ländern an Gerichts-, Schieds- und behördlichen Verfahren beteiligt Zu diesen Fällen gehören auch Strafverfahren sowie die Geltendmachung von Ansprüchen, bei denen die Anspruchshöhe von denen, die entsprechende Ansprüche geltend machen, nicht beziffert wird. Für die ungewissen Verbindlichkeiten aus diesen Verfahren werden Rückstellungen gebildet, wenn der mögliche Ressourcenabfluss hinreichend wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung schätzbar ist Die Wahrscheinlichkeit für den Ressourcenabfluss, der aber regelmäßig nicht mit Gewissheit eingeschätzt werden kann, hängt in hohem Maße von dem Ausgang der Verfahren ab. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und die Bezifferung der ungewissen Verbindlichkeit hängen überwiegend von Einschätzungen ab. Die tatsächliche Verbindlichkeit kann erheblich von dieser Einschätzung abweichen. Bei der Bilanzierung der einzelnen Fälle werden die Entwicklungen der einzelnen Verfahren wie auch vergleichbarer Verfahren analysiert. Abhängig von der Bedeutung und der Schwierigkeit des konkreten Falls wird hierzu auf die Expertise der Mitarbeiter oder auf Gutachten externer Berater, vor allem Rechtsberater, zurückgegriffen. Die für die Verfahren gebildeten Rückstellungen werden nicht einzeln ausgewiesen, da die Offenlegung deren Ausgang ernsthaft beeinträchtigen könnte. Durch die in den Jahren 2008 ff. entstandenen Jahresfehlbeträge beziehungsweise die entstandenen Bilanzverluste der pbb entfielen auf die von Vorgängerinstituten emittierten Genussscheine erhebliche Verlustteilnahmen, wodurch sich die Rückzahlungsbeträge reduzierten. Die Verzinsung war deshalb ausgefallen. Einzelne Investoren haben deswegen Klage erhoben und insbesondere einzelne unterschiedliche Klauseln der Verlustbeteiligung und der Wiederauffüllung nach Verlustbeteiligung angegriffen. Hierbei sind vor allem die Fragen relevant, welche Bilanzpositionen bei der Berechnung der Verlustbeteiligung zu berücksichtigen sind und ob eine Wiederauffüllung bei Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Bilanzgewinns oder eines anderweitigen Gewinns vorzunehmen sei. Die befassten Gerichte haben im Hinblick auf die einzelnen Genussscheine Entscheidungen entgegen der Rechtsauffassung der pbb getroffen. Dies führte in diesen Verfahren im Ergebnis zu einer teilweisen oder vollständigen Erhöhung der Rückzahlungsansprüche, zur Nachzahlung ausgefallener Kuponzahlungen und zu Zinsansprüchen. Die pbb strebt vergleichsweise Beilegungen an, schöpft erforderlichenfalls aber die gegebenen Rechtsmittel aus. Derzeit ist eine Klage mit einem Streitwert von circa 20 Mio. € zuzüglich Zinsen rechtshängig. Weitere Klagen können folgen. Kosten für Prozesse der ersten und zweiten Finanzgerichtsinstanz gegen im Jahr 2016 ergangene Steuerbescheide der Jahre 2003 bis 2008 betreffend strittige Betriebsprüfungsfeststellungen bei einem der Vorgängerinstitute der pbb hat die pbb aus ihrer Sicht derzeit ausreichend bevorsorgt. Die Hypo Real Estate Bank International AG, ein Vorgängerinstitut der pbb, hat im Februar 2007 im Rahmen der synthetischen Verbriefungstransaktion „Estate UK-3" (UK-3) Credit Linked Notes (CLN) zur Absicherung eines UK-Kreditportfolios begeben. Das Portfolio bestand aus 13 Darlehen, die 110 Gewerbeimmobilien finanzierten. Die CLNs haben ein Volumen von 113,68 Mio. GBP in sechs Klassen mit sequenzieller Verlustallokation. Der größte Einzelkredit dieses Portfolios in Höhe von rund 176 Mio. GBP wurde später notleidend. Die zugrunde liegenden Sicherheiten wurden im Januar 2016 verwertet Der erzielte Verwertungserlös lag deutlich unter dem ursprünglichen Wert der Sicherheiten. Der ausfallbedingte Verlust beträgt circa 113 Mio. GBP. Die pbb hat am 30. November 2016 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte als Treuhänder von UK-3 beantragt, dass den Investoren in UK-3 diese Verluste zugewiesen werden. Deloitte hat der pbb am 13. Dezember 2016 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht Zweifel an der Zulässigkeit der Verlustzuweisung bestehen und sie einen Gutachter (Expert) bestellen wird, der über die Verlustzuweisung entscheidet. Im zweiten Quartal 2017 wurde der Gutachter (Expert) bestellt Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 hat der Gutachter (Expert) noch keine Entscheidung getroffen. Die pbb ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die geplante Verlustzuweisung vorliegen. Sollte die Verlustzuweisung allerdings ganz oder teilweise unzulässig sein, hätte die pbb diese Verluste insoweit zu tragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Juli 2017 die Unwirksamkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen festgestellt Die pbb geht weiter davon aus, dass in ihrem Kreditgeschäft mit komplexen Finanzierungsstrukturen auch die Finanzierungsparameter in der Regel individuell ausgehandelt sind. Für mögliche Zweifelsfälle dieser oder vergleichbarer Entgelte hat die pbb aus ihrer Sicht derzeit ausreichend Vorsorge gebildet. Im Übrigen hat kein gerichtliches Verfahren, bei dem die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen nach der Einschätzung des Vorstands nicht unwahrscheinlich oder das aus anderen Gründen für die pbb von materieller Bedeutung ist, einen bezifferten Streitwert von mehr als 5 Mio. €. Daneben gibt es aber aufsichtliche Verfahren, bei denen das Risiko eines materiellen Abflusses von Ressourcen gegeben ist. 42 Finanzderivate Nachstehend sind die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten derivativen Geschäfte entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses für Bilanzierung des Bundesverbandes deutscher Banken i.V.m. § 285 Nr. 19 HGB dargestellt. Die Finanzderivate werden fast ausschließlich zur Sicherung gegen Zins- und Währungsrisiken (nur OTC-Produkte) im Rahmen der Aktiv-/Passivsteuerung und der Mikro-Steuerung abgeschlossen. Dem negativen Saldo aus den Marktwerten der Finanzderivate stehen insoweit grundsätzlich positive Marktwerte aus den korrespondierenden Bilanzgeschäften gegenüber. Kontrahenten bei den Derivaten sind Staaten, Banken und Finanzinstitute aus dem OECD-Raum sowie Kunden. Die Kundenderivate werden ausschließlich zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft abgeschlossen. Zur Reduzierung sowohl des ökonomischen als auch des regulatorischen Kreditrisikos (Adressenausfallrisikos) werden zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen abgeschlossen. Dadurch können die positiven und negativen Marktwerte der unter einer Aufrechnungsvereinbarung einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet (Netting) sowie die regulatorischen zukünftigen Risikozuschläge dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen des Netting-Prozesses reduziert sich das Kreditrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem einzelnen Vertragspartner. Sowohl für die regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung der Kreditengagements werden derartige risikoreduzierende Techniken nur dann eingesetzt, wenn sie bei Insolvenz des Geschäftspartners in der jeweiligen Rechtsordnung auch durchsetzbar sind. Zur Prüfung der Durchsetzbarkeit werden dafür erstellte Rechtsgutachten genutzt. Darüber hinaus geht die pbb mit ihren Geschäftspartnern auch Sicherheitenvereinbarungen ein, um die sich nach einem Netting ergebende Nettoforderung/-verbindlichkeit abzusichern (Erhalt oder Stellung von Sicherheiten). Dieses Sicherheitenmanagement führt zur Kreditrisikominderung durch zeitnahe (meist tägliche) Bewertung und Anpassung des unbesicherten Kreditrisikos je Kontrahent. Das Nominalvolumen der nicht bilanzwirksamen Geschäfte betrug zum 31. Dezember 2018 77.709 Mio. € (31. Dezember 2017: 81.076 Mio. €). Das Adressenausfallrisiko belief sich zu diesem Zeitpunkt nach der Marktbewertungsmethode (ungenettet) auf 4.580 Mio. € (31. Dezember 2017: 5.092 Mio. €) - entsprach 5,9% des Nominalvolumens (31. Dezember 2017: 6,3%). Der beizulegende Zeitwert der Derivate wurde auf der Basis allgemein anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet (Discounted-Cashflow-, Black-Scholes-, Hull-White-, Bachelier-Modell). scroll
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Für die Finanzderivate werden folgende Wertkomponenten in der Bilanz gezeigt: scroll
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43 Kreditderivate Die pbb trat wie im Vorjahr weder als Sicherungsgeber noch als Sicherungsnehmer in Form von Kreditderivaten auf. 44 Bewertungseinheiten Bei der pbb werden derzeit nur Zinsrisiken im Rahmen von Bewertungseinheiten abgebildet Die Buchwerte der in Bewertungseinheiten einbezogenen Grundgeschäfte (bei Derivaten der Fair Value) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: scroll
Die Höhe der in Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken (entspricht dem risikoinduzierten Fair-Value-Anteil) ergibt sich aus folgender Übersicht: scroll
Der negative unwirksame Teil von insgesamt 8 Mio.€ (2017: 21 Mio. €) stellt die aus Bewertungseinheiten mit negativer Ineffektivität resultierenden Effekte dar, für die eine Drohverlustrückstellung aus schwebenden Geschäften zu bilden ist. Im aktuellen Jahr wurde dementsprechend netto 13 Mio. € an Drohverlustrückstellungen aufgelöst (2017: 1 Mio. €). Aufgrund der Vorgehensweise der pbb, Grund- und Sicherungsgeschäfte zu analogen oder sehr ähnlichen Konditionen abzuschließen, ist zu erwarten, dass die Risiken der zu Bewertungseinheiten zusammengefassten Geschäfte vergleichbar sind und sich weitestgehend gegenläufig entwickeln. Grundsätzlich werden die Sicherungsbeziehungen bis zur Fälligkeit der Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Frühere Auflösungen oder zeitlich begrenzte Absicherungen sind in Einzelfällen möglich. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen werden Sensitivitäts- und Regressions-analysen herangezogen. Zur rechnerischen Ermittlung des Betrages der bisherigen Unwirksamkeit werden die risikoinduzierten Werte von Grund- und Sicherungsgeschäft gegenübergestellt. 45 Organe scroll
Vorstand der pbb im Geschäftsjahr 2018 scroll
46 Angaben gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 haben neben den gesetzlichen Vertretern auch keine anderen Mitarbeiter Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB wahrgenommen. 47 Mitarbeiter gemäß § 285 Nr. 7 HGB Durchschnittlicher Personalstand scroll
48 Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB Rückstellungen für Pensionen nach HGB scroll
1) Die Rückstellungen für Pensionen für im Geschäftsjahr 2017 amtierende Vorstandsmitglieder betrugen 3.803 Tsd.€. Für vor dem Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder betrugen die Rückstellungen für Pensionen per 31.12.2017 52.399 Tsd.€. Bezüge der Vorstandsmitglieder der pbb scroll
1) Die Bezüge der im Jahr 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder betrugen im Jahr 2017 2.557 Tsd.€. Im Jahr 2017 haben vor dem Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder keine Bezüge erhalten. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegenüber nahestehenden Personen aus Krediten oder Vorschüssen oder aus Haftungsverhältnissen. Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder scroll
1) Die Bezüge der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder betrugen im Jahr 2017 694 Tsd. €. Auch im Jahr 2017 haben vor dem Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder keine Bezüge erhalten. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre jeweilige Organtätigkeit ist (inklusive entsprechender Tabellen) individualisiert im Vergütungsbericht dargestellt Mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die von der pbb für ihre Tätigkeiten im Rahmen ihrer Arbeitsverträge naturgemäß auch vergütet werden, erhielten Mitglieder des Aufsichtsrats der pbb im Jahr 2018 keine Bezüge für persönlich erbrachte Leistungen im Sinne der Ziffer 5.4.6 DCGK. 49 Angaben zu Haftungsverhältnissen gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 RechKredV Die Angabe zu Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen im Sinne des § 251 HGB erfolgen unterhalb der Bilanz sowie in den Anhangangaben „Eventualverbindlichkeiten (Passivpos. 1 b unter dem Strich)" und „Andere Verpflichtungen (Passivpos. 2c unter dem Strich)" sowie „Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen". 50 Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die der pbb nach § 33 Abs. 1, Abs. 2 WpHG mitgeteilt worden sind. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus werden in der nachfolgenden Tabelle auch die im Geschäftsjahr 2018 mitgeteilten meldepflichtigen Optionen nach § 38 WpHG und Stimmrechte und Optionen nach § 39 WpHG ausgewiesen. Sämtliche Beteiligungsmeldungen wurden von der pbb im Geschäftsjahr 2018 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht und sind unter anderem im Internet unter www.pfandbriefbank.com/investoren abrufbar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu den Beteiligungen zwischenzeitlich überholt sein können. scroll
51 Konzernabschluss gemäß § 285 Nr. 14a HGB Die pbb erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht Daneben besteht die Möglichkeit, den Konzernabschluss im Internet unter www.pfandbriefbank.com/investoren einzusehen. 52 Einzelne Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung gemäß § 285 Nr. 31 HGB In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 ergaben sich keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung. 53 Gewinnverwendungsvorschlag gemäß § 285 Nr. 34 HGB Ausgehend von einem Bilanzgewinn nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 134.475.308,00€ schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 1,00€ je dividendenberechtigter Stückaktie vor, was basierend auf den insgesamt emittierten Aktien von 134.475.308 Stück zu einer Dividendensumme von 134.475.308,00 € führt. 54 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahrs gemäß § 285 Nr. 33 HGB Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 Marcus Schulte zum Vorstandsmitglied bestellt Darüber hinaus ergaben sich nach dem 31. Dezember 2018 keine wesentlichen Ereignisse. 55 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ist auf der Internetseite unter www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen veröffentlicht.
München, den 26. Februar 2019 Deutsche Pfandbriefbank AG Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Marcus Schulte Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der pbb, München, vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Bank so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Bank beschrieben sind.
München, den 26. Februar 2019 Deutsche Pfandbriefbank AG Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Marcus Schulte Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Deutsche Pfandbriefbank AG, München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Deutsche Pfandbriefbank AG — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Deutsche Pfandbriefbank AG und des Konzerns („zusammengefasster Lagebericht") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft Die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate-Governance-Bericht" im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt “Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Ermittlung der Einzelwertberichtigung im Segment Real Estate Finance Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt 2 „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Das Risiko für den Abschluss Die Nettoaufwendungen aus Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen betragen im Jahr 2018 EUR 37Mio Vj. Nettoerträge in Höhe von EUR 9 Mio). Die Ermittlung der Einzelwertberichtigung ist ermessenbehaftet und erfordert Schätzungen über erwartete Zahlungsströme aus der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers und/oder der Verwertung der gestellten Kreditsicherheiten in Abhängigkeit von der für das Kreditengagement festgelegten Restrukturierungs- bzw. Abwicklungsstrategie sowie der Herleitung der Wahrscheinlichkeiten der zugrundeliegenden Szenarien. Weiterhin wirken sich im Immobilienfinanzierungsgeschäft die Erwartungen der Vermietungs- bzw. Abverkaufserfolge auf die Sicherheitenbewertungen aus. Auswirkungen ergeben sich insbesondere im Hinblick auf zukünftig erwartete Marktentwicklungen und damit verbundene Änderungen der Zahlungsströme aus der laufenden Bewirtschaftung des Beleihungsobjektes. Daher war für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung, dass Einzelwertberichtigungen in ausreichendem bzw. notwendigem Umfang gebildet wurden und bei der Ermittlung der Einzelwertberichtigung sachgerechte Annahmen über die Kapitaldienstfähigkeit der Darlehensnehmer bzw. über die Höhe der erwarteten Zahlungsströme aus der Verwertung gestellter Kreditsicherheiten getroffen wurden sowie eine sachgerechte Herleitung der zugrundeliegenden Szenarien erfolgte. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: In einem ersten Schritt haben wir uns einen vertieften Einblick in die Entwicklung des Kreditportfolios, die damit verbundenen adressausfallbezogenen Risiken sowie das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Adressausfallrisiken im Kredit-portfolio verschafft. Zur Identifizierung besonderer Risikomerkmale haben wir IT-gestützte Analysen auf Basis des gesamten Kreditportfolios durchgeführt. Hierbei haben wir das Kreditportfolio unter anderem nach den verschiedenen Produktarten und im Hinblick auf das Vorhandensein von Frühwarnindikatoren, welche auf ein erhöhtes Ausfallrisiko hinweisen, analysiert. Für die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Adressausfallrisiken im Kreditportfolio haben wir Befragungen durchgeführt sowie Einsicht in die Verfahrens- und Prozessdokumentation genommen. Darüber hinaus haben wir uns von der Angemessenheit, der Implementierung und der Wirksamkeit von Kontrollen, die die Einhaltung der Systematik zur Ermittlung der Einzelwertberichtigung sicherstellen, überzeugt. Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme haben wir die Wirksamkeit der Regelungen und Verfahrensweisen, die sich auf eine Vielzahl von IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von Anwendungskontrollen unterstützen, unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft. Unter Berücksichtigung vorhandener Frühwarnindikatoren haben wir uns anhand einer risikoorientierten Auswahl von Einzelfällen von der Werthaltigkeit der Forderungen überzeugt und dabei insbesondere die Schätzungen über erwartete Zahlungsströme aus der Bonität des Kreditnehmers und/ oder der Verwertung der gestellten Kreditsicherheiten in Abhängigkeit von der gewählten Restruk-turierungs- bzw. Abwicklungsstrategie sowie die sachgerechte Herleitung der zugrundeliegenden Szenarien beurteilt Im Rahmen der Prüfung der Werthaltigkeit der zu Grunde liegenden Kreditsicherheiten haben wir in unserem Urteil Wertgutachten unabhängiger Sachverständiger verwendet und anhand öffentlich verfügbarer Daten beurteilt, ob die Annahmen in den unabhängigen Gutachten sachgerecht abgeleitet wurden. Durch Befragungen und anhand öffentlich verfügbarer Informationen über die beauftragten Sachverständigen haben wir uns ferner von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität der Sachverständigen überzeugt. Unsere Schlussfolgerungen Die Ermessensentscheidungen bei den Annahmen über die Höhe der erwarteten Zahlungsströme aus der Bonität des Kreditnehmers und/oder der Verwertung gestellter Kreditsicherheiten zur Ermittlung der Einzelwertberichtigungen sowie der Herleitung der Wahrscheinlichkeiten der zugrunde-liegenden Szenarien im Segment Real Estate Finance sind zum 31. Dezember 2018 sachgerecht ausgeübt und im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen verwendet worden. Beurteilung der Verlustzuweisung im Zusammenhang mit der Verbriefungstransaktion Estate UK-3 für Zwecke der Berücksichtigung in der Risikovorsorgeermittlung Hinsichtlich der Ausführungen zur Verbriefungstransaktion Estate UK-3 verweisen wir auf Abschnitt 41 „Rechtsrisiken (Prozessrisiken)" des Anhangs sowie Abschnitt „Prognosebericht" des zusammengefassten Lageberichts. Das Risiko für den Abschluss Die Deutsche Pfandbriefbank AG, Rechtsnachfolgerin der Hypo Real Estate Bank International AG, Stuttgart, ist Emittentin von Credit Linked Notes im Rahmen der Verbriefungstransaktion Estate UK-3. Diese Credit Linked Notes sichern ökonomisch das Ausfallrisiko eines UK-Kreditportfolios der Deutsche Pfandbriefbank AG ab, sofern die Voraussetzungen für eine Verlustzuweisung nach den Bedingungen der Credit Linked Notes erfüllt sind. Bei einer der abgesicherten Forderungen („Reference Claim No. 3") ist ein ausfallbedingter Verlust in Höhe von circa GBP 113 Mio entstanden und die Verlustzuweisung auf die Credit Linked Notes durch die Deutsche Pfandbriefbank AG beantragt worden. Der Trustee der Transaktion hat Zweifel an der Zulässigkeit der Verlustzuweisung angemeldet und einen Gutachter („Expert") bestellt, der über die Verlustzuweisung entscheiden wird. Wesentliche Ermessenspielräume im Zusammenhang mit Estate UK-3 ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten der beantragten Verlustzuweisung im Rahmen des Expertverfahrens. Gestützt auf Gutachten externer Rechtsanwaltsgesellschaften geht die Deutsche Pfandbriefbank AG zum 31. Dezember 2018 davon aus, dass die Vertragsbedingungen eingehalten wurden und demzufolge der Expert die beantragte Verlustzuweisung bestätigt. Ein Risiko für den Jahresabschluss besteht, wenn die Ermessensentscheidungen in Bezug auf die Erfolgsaussichten der Verlustzuweisung nicht angemessen bei der Ermittlung der Rsikovorsorge berücksichtigt werden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Unsere Risikoeinschätzung und Beurteilung der Fehlerrisiken basieren insbesondere auf einer Einschätzung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems bezüglich Kreditausfallrisiken sowie auf unserem Verständnis der Transaktion und ihrer vertraglichen Grundlagen. Ausgehend hiervon haben wir unser Prüfungsurteil auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben Bestätigungen von Rechtsanwälten, die von der Bank mit der rechtlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten der beantragten Verlustzuweisung beauftragt wurden, eingeholt und gewürdigt Durch Befragungen des Managements der Deutsche Pfandbriefbank AG und anhand öffentlich verfügbarer Informationen über die beauftragten Rechtsanwälte haben wir uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität der Rechtsanwälte überzeugt Mit der Beurteilung der Erfolgsaussichten haben wir ferner Sachverständige der KPMG Rechtsanwalts GmbH beauftragt und deren Einschätzung im Rahmen unserer Würdigung der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Deutsche Pfandbriefbank AG verwertet. Unsere Schlussfolgerungen Die Ermessensentscheidungen in Bezug auf die Erfolgsaussichten der Verlustzuweisung im Rahmen der Ermittlung der Risikovorsorge im Zusammenhang mit dem Reference Claim No. 3 sind zum 31. Dezember 2018 angemessen ausgeübt worden. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten —falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-AprVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 als Jahresabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Juli 2018 von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats beauftragt Wir sind ununterbrochen seit mehr als 20 Jahren als Abschlussprüfer der Deutsche Pfandbriefbank AG beziehungsweise deren Rechtsvorgängern tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Dielehner.
München, den 27. Februar 2019 KPMG AG Winner, Wirtschaftsprüfer Dielehner, Wirtschaftsprüfer Zukunftsgerichtete AussagenDieser Bericht enthält vorausschauende Aussagen in Form von Absichten, Annahmen, Erwartungen oder Vorhersagen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die dem Vorstand der pbb derzeit zur Verfügung stehen. Vorausschauende Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die pbb übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuentwickeln. Vorausschauende Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von vorausschauenden Aussagen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa und den USA, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Verlässlichkeit unserer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie sonstige mit unserer Geschäftstätigkeit verbundene Risiken. Impressum Herausgeber Deutsche Pfandbriefbank AG, München (Copyright 2019) Konzeption, Design und Realisierung HGB Hamburger Geschäftsberichte GmbH & Co. KG, www.hgb.de Deutsche Pfandbriefbank AG Freisinger Straße 5 85716 Unterschleißheim Deutschland T +49 (0)89 2880-0 F +49 (0)89 2880-10319 info@pfandbriefbank.com www.pfandbriefbank.com |
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