![]() Deutsche Pfandbriefbank AGMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Geschäftsbericht 2019Konzern Deutsche PfandbriefbankÜBERBLICK scroll
1) Zur Berechnung siehe Note ‚Ergebnis je Aktie". 2) 2019 zeigt den Vorschlag an die Hauptversammlung am 28. Mai 2020 und 2018 die im Juni 2019 gezahlte Dividende. 3) Inklusive Prolongationen mit einer Laufzeit von über einem Jahr. 4) Werte zum 31. Dezember 2019 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung); Werte zum 31. Dezember 2018 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und nach Ergebnisverwendung. 5) Zur ausführlichen Darstellung der Ratings wird auf den Wirtschaftsbericht verwiesen. 6) Die Ratings unbesicherter Verbindlichkeiten können von den Bank-Ratings abweichen. Hinweis bezüglich Rundungen Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Erläuterung alternativer Leistungskennzahlen Zu weiteren Informationen zur Definition, Verwendung und Berechnung der alternativen Leistungskennzahlen siehe Menüpunkt ,Investoren/Finanzberichte" unter www.pfandbriefbankcom. Inhaltsverzeichnis scroll
Vorwort des VorstandsSehr geehrte Aktionäre, sehr geehrte Geschäftspartner, sehr geehrte Damen und Herren, in einem weiterhin sehr herausfordernden Umfeld hat die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) im Geschäftsjahr 2019 erneut gut abgeschnitten. Das Vorsteuerergebnis lag mit 216 Mio. € leicht über dem Vorjahreswert. Dabei haben wir nicht zuletzt das Zinsergebnis als wichtigste Ertragsposition weiter gesteigert So konnten wir eine deutlich höher dotierte Risikovorsorge sowie einen leicht angestiegenen Verwaltungsaufwand kompensieren. An diesem guten Ergebnis wollen wir unsere Aktionäre wieder teilhaben lassen: Von dem Konzerngewinn, der den Stammaktionären zurechenbar ist, wollen wir 75% ausschütten und dementsprechend der Hauptversammlung eine Dividende von 0,90 € je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen. Im mittlerweile zehnten Jahr des laufenden Zyklus zeigten sich die Immobilienmärkte insgesamt weiter in guter Verfassung — trotz in Einzelmärkten schwächerer Entwicklungen und unverändert sehr niedriger Renditen. Die Nachfrage auf den Investment- und Flächenmärkten war hoch, Preise und Mieten blieben deshalb weitestgehend stabil. Insbesondere erneute Zinssenkungen der EZB erhöhten die relative Attraktivität der Anlageklasse Immobilien. Unverändert stark war allerdings auch der Wettbewerb unter den Immobilienfinanzierern, zu dem nicht nur Banken, sondern auch andere Kreditgeber beitrugen. In diesem sehr anspruchsvollen Markt knüpfte die pbb beim Neugeschäft unter Wahrung ihrer Risikostandards an das Vorjahr an. In der gewerblichen Immobilienfinanzierung verzeichneten wir ein Volumen von 9,0 Mrd. € und erreichten damit komfortabel das Neugeschäftsziel. Außerdem hielten wir die durchschnittliche Bruttoneugeschäftsmarge auf Jahressicht stabil bei rund 155 Basispunkten. Infolge des starken Neugeschäfts stieg das durchschnittliche zinstragende Finanzierungsvolumen. So glich das Neugeschäft nicht nur die laufenden Rückzahlungen im strategischen Geschäft mehr als aus, sondern auch den Rückgang des auf Abbau gestellten, nicht strategischen Value Portfolios. Das leicht höhere Durchschnittsvolumen und eine leicht gestiegene Gesamtbankmarge, die vom höheren Gewicht des margenstärkeren Immobilienfinanzierungsportfolios profitierte, resultierten in höheren Zinserträgen aus dem operativen Geschäft; dem standen geringere Zinserträge aus der Eigenmittelanlage gegenüber. Zugleich sank der Aufwand für die Refinanzierung. Die Refinanzierungskosten für neue Engagements lagen trotz eines Anstiegs gegenüber dem Vorjahr weiterhin unter denen der Fälligkeiten. Zusätzlich konnten wir in einem negativen Zinsumfeld weiterhin Untergrenzen für Kreditzinsen durchsetzen, sogenannte Floors. Die operativen Erträge profitierten zusätzlich von höheren Entschädigungen für vorzeitig zurückgezahlte Finanzierungen. Dagegen stand eine höhere Risikovorsorge. Insbesondere mit Blick auf die gestiegene Wahrscheinlichkeit einer gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Eintrübung hat die pbb der Risikovorsorge brutto 31 Mio. € zugeführt. Für das Gesamtjahr bewegte sich das Risikovorsorgeergebnis mit netto 49 Mio. € leicht über den geplanten Standardrisikokosten. Auch die Verwaltungsaufwendungen stiegen leicht auf 202 Mio. €, weil unter anderem regulatorisch getriebene Projekte den Sachaufwand erhöhten und wir zudem verstärkt in die Zukunft der pbb investieren. Einsparungen realisierten wir dagegen durch Effizienzsteigerungen im Zuge der Verlagerung von Aufgaben in die Zentrale sowie durch die Redimensionierung des Geschäfts in der Öffentlichen Investitionsfinanzierung. Nicht nur die höhere Risikovorsorge diente dem Ziel, die pbb noch stabiler aufzustellen. Wir haben uns außerdem zum Jahresende mit höheren Risikogewichten in strategischen Teilportfolios bereits an den neuen Vorgaben der Bankenaufsichtsbehörde European Banking Authority (EBA) sowie dem internationalen Bankenregelwerk Basel IV orientiert. Nicht zuletzt adressieren wir damit die Erwartung des Kapitalmarktes und federn zyklusinduzierte RWA-Schwankungen ab. Im Ergebnis steigen so die risikogewichteten Aktiva, die wir auf ein erwartetes Basel IV-konformes Niveau dimensioniert haben. Aufgrund der guten Kapitalausstattung bleiben die Kapitalquoten auch nach diesen Änderungen deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Wir werden RWA und Kapitalquoten auch zukünftig auf dieser Basis ausweisen. Im Jahr 2019 haben wir außerdem einmal mehr eine Reihe von Verbesserungen und Innovationen umgesetzt oder angestoßen. Eine Initiative nutzt auf besondere Art die Diversität in der Bank: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sehr unterschiedlichen Funktionen innerhalb der Bank sowie von verschiedenen Unternehmensstandorten und aus unterschiedlichen Hierarchieebenen erarbeiten in einem Team neue Ideen zur Digitalisierung der Bank. Dabei konzentrieren wir uns weiter auf drei Schwerpunkte: Kundenschnittstellen, Effizienz interner Prozesse sowie neue Ertragsquellen. Wir nutzen an verschiedenen Stellen Software-Roboter und Anwendungen mit künstlicher Intelligenz. Ein neues Portal, das unsere Kunden mit der pbb verbindet, befindet sich in der Programmierung für einen geplanten Marktstart in der zweiten Jahreshälfte 2020. Die Kommunalfinanzierungsplattform CAPVERIANT hat die Geschäftsaktivitäten nach dem Start in Deutschland im Jahr 2018 nun auf Frankreich ausgeweitet und verzeichnet steigende Nutzerzahlen sowie einen deutlichen Anstieg der ausgeschriebenen Finanzierungen. Außerdem wollen wir bei der Ausrichtung unseres Kerngeschäfts auf nachhaltige Immobilienfinanzierungen den nächsten Schritt tun: Wir planen, Green Loans zu etablieren sowie Green Bonds zu emittieren. Wir wollen so den Anforderungen unterschiedlichster Stakeholder im Sinne von Sustainable Finance gerecht werden. Für das Jahr 2020 bleibt die pbb angesichts der Markt- und Wettbewerbsbedingungen in der gewerblichen Immobilienfinanzierung vorsichtig und setzt ihre konservative Risikopolitik fort. Die pbb setzt außerdem erneut auf eine gute operative Performance. Neu hinzugekommen ist die Sorge, welche Auswirkungen die fortschreitende Ausbreitung des Corona-Virus auf die Weltwirtschaft haben wird. Effekte hieraus sind aktuell in ihren Auswirkungen nicht abschätzbar. Für den Abschluss 2019 wurde hierzu der entsprechende fachliche Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt und kein Effekt erfasst. Den fortgesetzten Erfolg der pbb verdanken wir unseren Kunden und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der pbb. Unseren Kunden danken wir für ihr Vertrauen und allen Kolleginnen und Kollegen für ihre sehr engagierte Leistung. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Arndt, Vorsitzender des Vorstands und Chief Financial Officer Thomas Köntgen, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, Immobilienfinanzierung und öffentliche Finanzierung Andreas Schenk, Mitglied des Vorstands, Chief Risk Officer Marcus Schulte, Mitglied des Vorstands, Treasurer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wie das Vorjahr war auch das Geschäftsjahr 2019 durch einen hohen Wettbewerb, das Niedrigzinsumfeld, steigende regulatorische Anforderungen, eine zunehmende Digitalisierung sowie weltwirtschaftliche Unsicherheiten geprägt Trotz dieses herausfordernden Marktumfelds hat der Konzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) auch im Geschäftsjahr 2019 seine stabile Geschäftsentwicklung fortgesetzt und seine Wettbewerbsposition als führender gewerblicher Immobilienfinanzierer behauptet Bei weiterhin hohen Risikostandards erzielte die pbb erneut ein sehr gutes Neugeschäftsvolumen im Rahmen der Planung und zudem ein gutes, oberhalb der Planung liegendes Geschäftsergebnis. Daneben kam Themenfeldern wie Digitalisierung, Plattformökonomie und Zentralisierung von Infrastrukturaufgaben eine erhöhte strategische Bedeutung zu. Alle diese Maßnahmen erlauben es der pbb, sich mit den Veränderungen in den Märkten kontinuierlich weiterzuentwickeln, um sich weiterhin Handlungsspielräume und Flexibilität zu erhalten. Entsprechend wurden auch 2019 die im Vorjahr begonnenen strategischen Digitalisierungsinitiativen, wie die Entwicklung eines digitalen Kundenportals, weiter vorangetrieben sowie das bestehende Geschäftsmodell zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit konsequent weiterentwickelt. Hierzu gehörte auch der fortgesetzte Ausbau des US-Geschäfts sowie des Plattformgeschäfts über die Tochtergesellschaft CAPVERIANT GmbH. In der Begleitung der laufenden Geschäftsentwicklung, der Fortentwicklung der Geschäftsstrategie sowie der Überwachung der entsprechenden Risiken lag wie immer ein wesentlicher Schwerpunkt der Aufsichts- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats. Ein weiteres, besonderes Augenmerk legte der Aufsichtsrat im Jahr 2019 auf Fragestellungen des Aufsichtsrechts und der IT. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 hat der Aufsichtsrat Herrn Marcus Schulte (bis zum 31. Dezember 2018 Generalbevollmächtigter) zum Vorstandsmitglied bestellt Nach Abschluss der üblichen Einarbeitungsphase entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen übernahm Herr Schulte damit planmäßig im Vorstand das Ressort Treasury sowie die Bereiche Portfolio Analysis und Immobilienbewertung. Seit dem vierten Quartal 2019 verantwortet er zudem das Ressort IT/Organisation. CORPORATE GOVERNANCE Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 den Vorstand kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Er hat sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Vorstand ergriffenen Geschäftsleitungsmaßnahmen überzeugt Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Der Vorstandsvorsitzende berichtete darüber hinaus dem Aufsichtsrats- sowie den jeweiligen Ausschussvorsitzenden auch zwischen den Sitzungen regelmäßig über wesentliche Entwicklungen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat die für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Der Aufsichtsrat prüfte die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), erteilte ihm den Prüfungsauftrag nach Beschluss der Hauptversammlung und vereinbarte mit ihm sein Honorar. Am 27. Februar 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2019 (www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen.html). Ferner sei an dieser Stelle auf den Vergütungsbericht des Konzerns, abgedruckt in diesem Geschäftsbericht, verwiesen. Hinsichtlich der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 111 Abs. 5 AktG zur Zielgröße sowie zum aktuellen Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat und im Vorstand sei auf die Tabelle zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie auf die Ausführungen in der Erklärung zur Unternehmensführung sowie im Nichtfinanziellen Bericht verwiesen. SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS Im Jahr 2019 hielt der Aufsichtsrat acht (davon drei außerordentliche) Sitzungen sowie zusätzlich eine zweitägige Strategiesitzung ab. Das Gremium setzte sich wie folgt zusammen: Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Jutta Dönges, Dr. Thomas Duhnkrack, Dr. Christian Gebauer-Rochholz, Georg Kordick, Joachim Plesser, Oliver Puhl und Heike Theißing. Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage des pbb Konzerns, die jeweils ausführlich mit dem Vorstand erörtert wurde. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des pbb Konzerns. In den ordentlichen Sitzungen wurde auch über die folgenden Themen berichtet: Risikolage, Risikomanagement, Neugeschäft, Liquiditätslage beziehungsweise -strategie, Entwicklung des Fundings sowie der Aktie, aktuelle regulatorische Themen und Prüfungen sowie über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsrat im Laufe des Geschäftsjahres kontinuierlich und vollumfänglich zu IT-Themen sowie aufsichtsrechtlichen Themen und Prüfungen. Insbesondere befasste sich der Aufsichtsrat mehrfach und ausführlich mit Fragestellungen zum TRIM-Prozess, den aufsichtlichen Prüfungen von Internal Ratings Based Approach (IRBA)-Modellen und künftigen Anforderungen von Basel IV sowie deren Auswirkungen auf die risikogewichteten Aktiva der Bank. In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat umfangreicher, externer Expertise bedient und die erstellten Berichte intensiv diskutiert. Im Rahmen der ordentlichen Sitzung am 15. Februar 2019 wurden schwerpunktmäßig die Zielerreichung auf Institutsebene sowie die variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 festgelegt beziehungsweise deren zurückbehaltene variable Vergütung für 2016 und 2017 (inklusive Malusprüfung und Backtesting) neu festgesetzt Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren die regulatorisch geforderte Sanierungsplanung der pbb, der Variable Remuneration Plan für 2019, die Aktualisierung der Kompetenzordnung des Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschusses (RLA) und der Bericht zur Effizienzprüfung, mit dem die Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand für 2018 abgeschlossen wurde. Ferner wurden die jährliche Entsprechenserklärung, der Bericht des Aufsichtsrats und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB verabschiedet Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit aktuellen IT-Projekten, der Dividendenstrategie und der Festlegung von Fortbildungsthemen im Rahmen der regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen für den Aufsichtsrat. In der Bilanzsitzung am 21. März 2019 wurden der Konzernabschluss des Jahres 2018 gebilligt und der Jahresabschluss des Jahres 2018 festgestellt Der Aufsichtsrat befasste sich dabei auch mit dem Nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b f., 315b f. HGB. Darüber hinaus wurden die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2019 vorbereitet und entsprechende Beschlüsse gefasst über die Tagesordnung einschließlich der vorgestellten Beschlussvorschläge — insbesondere hinsichtlich der Gewinnverwendung und der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019. Neben der erneuten Befassung mit der Aktualisierung der RLA-Kompetenzordnung bildeten die Aufsichtsratsvergütung, der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der CAPVERIANT GmbH, der Ausschreibungsprozess zur Rotation des Abschlussprüfers, die Neuerungen in der IT-Infrastruktur sowie der Brexit weitere Schwerpunkte der Sitzung. In einer außerordentlichen Telefonkonferenz am 16. April 2019 beriet der Aufsichtsrat über eine Umgruppierung im steuerlichen Kapital der Gesellschaft. Die Sitzung am 10. Mai 2019 war von der Berichterstattung über das erste Quartal 2019 des pbb Konzerns geprägt Ferner erörterte der Aufsichtsrat die Digitalisierungsinitiativen der pbb, den aktuellen Stand hinsichtlich der Bündelung von Zentralfunktionen in der Bank, die Vergütungsberichte 2018, die Vorbereitungen zur Hauptversammlung sowie den aktuellen Stand zum Brexit und zur Ausschreibung des Abschlussprüfermandats. Des Weiteren verabschiedete der Aufsichtsrat eine Änderung der Geschäftsverteilung des Vorstands. Ab Oktober 2019 haben damit Herr Schenk die Verantwortung für das Ressort Compliance und Herr Schulte für das Ressort IT/Organisation von Herrn Arndt übernommen. In der außerordentlichen Sitzung am 7. Juni 2019 wurde erneut über die Prüferauswahl und die entsprechenden Empfehlungen des Prüfungsausschusses beraten und entsprechend dem Vorschlag des Prüfungsausschusses beschlossen. Den Zwischenbericht sowie die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses und Lageberichts zum 30. Juni 2019 des pbb Konzerns diskutierte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 9. August 2019. Des Weiteren beschloss er die Anpassung der Risikostrategie der pbb und befasste sich mit den Interne' Ratings Based Approach (IRBA)-Modellen zur Ermittlung der Risikoaktiva, dem aktuellen Status der CAPVERIANT GmbH sowie dem Upgrade der IT-Infrastruktur insbesondere auch in Bezug auf Cybercrime und Datenschutz. Aufbauend auf den Diskussionen im Rahmen seiner jährlichen Strategiesitzung am 10./11. Oktober 2019 erörterte der Aufsichtsrat am 8. November 2019 zunächst die Ergebnisse für das dritte Quartal 2019 des pbb Konzerns und stimmte der vom Vorstand vorgelegten Mehrjahresplanung und Geschäftsstrategie jeweils für 2020 bis 2022 sowie der Risiko- und IT-Strategie jeweils für 2020 zu. Ebenso bereitete der Aufsichtsrat die Effizienzprüfung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 25d Abs. 11 KWG vor und legte die Messgrößen für die risikoadjustierte Erfolgsmessung auf Institutsebene sowie die Ziele für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 fest Zudem erfolgte die Zustimmung zur Identifizierung der Risk Taker und zur Angemessenheitsprüfung des Vergütungssystems. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Entwurf des neuen Corporate Governance Kodex und dessen Auswirkungen auf die pbb sowie ausführlich mit dem Entwurf des SREP-Bescheids der EZB. In einer außerordentlichen Telefonkonferenz am 29. November 2019 setzte der Aufsichtsrat seine Befassung mit der Agenda vom 8. November 2019 fort. Hierzu gehörten die Auswirkungen der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2019, einschließlich der Verabschiedung angepasster Geschäftsordnungen von Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss, sowie der jährliche Bericht des Präsidial- und Nominierungsausschusses zu Themen der Corporate Governance. Des Weiteren wurde über den aktuellen Stand in Bezug auf die Verbriefungstransaktion UK-3, den Brexit sowie die Reform der Referenzzinssätze berichtet. AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 tagten die folgenden Ausschüsse des Aufsichtsrats: Präsidial- und Nominierungsausschuss, Prüfungsausschuss, Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss sowie Vergütungskontrollausschuss. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss (PNA) hielt acht Sitzungen (davon drei außerordentliche) ab und war mit Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann und Joachim Plesser besetzt. Er befasste sich mit strategischen und aktuellen regulatorischen Themen sowie mit Vorstandsangelegenheiten, zu denen er dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Vorschläge unterbreitete. Dies betraf insbesondere die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder sowie die Festlegung von deren variabler Vergütung für 2018 (inklusive Malusprüfung). Zudem bereitete er die Effizienzprüfung 2019 des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vor, unterrichtete den Aufsichtsrat in Bezug auf neue Entwicklungen zur Corporate Governance und befasste sich mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB einschließlich Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus befasste sich der PNA mit der Neufassung und Umsetzung des neuen Corporate Governance Kodex, der Anpassung der Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat, der Änderung der Geschäftsverteilung des Vorstands, der EZB-Prüfung zu den internen Ratingmodellen sowie der langfristigen Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat und der Festlegung von Fortbildungsthemen für den Aufsichtsrat im Jahr 2019. Im Rahmen dreier außerordentlicher Sitzungen beriet der PNA zudem über Sonderthemen wie die Umgruppierung im steuerlichen Kapital der Gesellschaft und die daraus folgende Dividendenzahlung ohne Steuerabzug sowie über strategische Optionen im M&A-Umfeld. Der Prüfungsausschuss (PA) hielt insgesamt sieben Sitzungen (davon zwei außerordentliche) ab und war mit Dagmar Kollmann (Vorsitzende), Dr. Günther Bräunig, Dr. Jutta Dönges und Dr. Thomas Duhnkrack besetzt. Gegenstand der Sitzungen waren die Prüfung und Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018, Zwischenberichte beziehungsweise -mitteilungen des Jahres 2019 sowie die Berichte der internen Revision und des Abschlussprüfers KPMG zu internen und externen Prüfungsfeststellungen. Zudem erörterte der PA mit dem Vorstand die Auswirkungen aktueller regulatorischer Themen und wurde über die Entwicklung laufender Prüfungen unterrichtet Des Weiteren befasste sich der PA mit dem Mandat des Abschlussprüfers sowie dessen Prüfungsplan für das Geschäftsjahr 2019. Der PA überzeugte sich auch von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Wahl des Abschlussprüfers KPMG für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Er beschäftigte sich zudem mit der Verbriefungstransaktion UK-3, der Dividendenstrategie/-ausschüttung für das Geschäftsjahr 2018 sowie mit aktuellen regulatorischen Themen und aufsichtsrechtlichen Prüfungen, insbesondere zu den IRBA-Modellen und deren Auswirkungen auf die risikogewichteten Aktiva der Bank. Darüber hinaus wurde regelmäßig über das interne Kontrollsystem und die Überwachung der eingerichteten Schlüsselkontrollen, laufende Rechtsstreitigkeiten, Compliance-relevante Themen, Datenschutz/IT-Security, besondere Rechnungslegungssachverhalte, die Ergebnisse externer Prüfungen sowie die Prüfungsplanung der internen Revision und deren Umsetzung berichtet. Wie im Vorjahr stellte auch im Jahr 2019 einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses die frühzeitige Vorbereitung der Prüferauswahl im Zuge der erforderlichen Rotation des Abschlussprüfers dar, welche spätestens für das Geschäftsjahr 2021 erfolgen muss. Dabei wurde das 2018 begonnene öffentliche Ausschreibungs- und interne Auswahlverfahren fortgeführt und nach einem intensiven, fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zum Abschluss gebracht. Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) hielt vier reguläre Sitzungen ab und erörterte zusätzlich — in der Regel in monatlichen Telefonkonferenzen — die zustimmungspflichtigen Kreditengagements. Er war mit Joachim Plesser (Vorsitzender), Dr. Jutta Dönges, Dagmar Kollmann und Oliver Puhl besetzt. Der RLA unterstützte die Kontrolle des Aufsichtsrats über die Risiko- und Liquiditätssteuerung, überprüfte die Risikoberichterstattung des Vorstands und war in dem durch die Geschäftsordnung festgelegten Umfang in den Kreditgenehmigungsprozess eingebunden. Er erörterte zudem regelmäßig die Neugeschäfts-, Liquiditäts- und Refinanzierungssituation sowie das Syndizierungsgeschäft. Im Jahr 2019 beschäftigte sich der RLA zudem mit Berichten zu den Teilportfolien einschließlich der Developmentfinanzierungen, Rettungserwerben, Einzelwertberichtigungen, der Eigenmittelmeldung gemäß SolvV, den Länderlimiten sowie der Aktiv-Passiv-Steuerung. Zudem befasste sich der RLA mit dem regulatorisch geforderten Sanierungsplan der pbb, ausführlich und mehrfach mit den aufsichtlichen Prüfungen von IRBA-Modellen und künftigen Anforderungen von Basel IV sowie deren Auswirkungen auf die risikogewichteten Aktiva, ferner den mittelfristig zu erwartenden Entwicklungen auf den Immobilienmärkten sowie den Aktualisierungen der Risikostrategie, der RLA-Kompetenzordnung und der Geschäftsordnung des RLA. Darüber hinaus befasste sich der RLA in zahlreichen, in der Regel monatlichen Telefonkonferenzen mit einzelnen Kreditfällen. Hierbei handelte es sich, soweit im Rahmen der Geschäftsordnung des RLA vorlagepflichtig, um Neugeschäfte, regelmäßige Wiedervorlagen sowie um Zustimmungen zu Änderungsanträgen. Der Vergütungskontrollausschuss (VKA) hielt vier Sitzungen ab und war mit Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann, Joachim Plesser und Heike Theißing besetzt. Er befasste sich mit den Vergütungsberichten, der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2018, den Zielerreichungen und Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder sowie dem Variable Remuneration Plan für 2019 für den Vorstand. Des Weiteren bereitete der VKA die Zustimmung zur Ermittlung der Risk-Taker-Funktionen sowie die Festlegung der Messgrößen für die risikoadjustierte Erfolgsmessung auf Institutsebene für den Aufsichtsrat vor. Weitere Schwerpunkte seiner Sitzungen waren das Vergütungssystem der Bank einschließlich deren Angemessenheitsprüfung sowie die Befassung mit regulatorischen Änderungen und die Verlängerung des Mandats des Vergütungsbeauftragten. scroll
scroll
AUS- UND FORTBILDUNGSMASSNAHMEN Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr und wurden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt Seit dem zweiten Halbjahr 2018 finden zudem im Vorfeld der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen regelmäßig Weiterbildungen durch Vorträge externer Referenten statt. Im Jahr 2019 befasste man sich hier unter anderem mit den Themen Digitalisierung, SREP/ICAAP und Social Engineering/Cyber-Security sowie im Rahmen der jährlichen Strategiesitzung des Aufsichtsrats mit den aktuellen Entwicklungen in der Zusammenarbeit mit digitalen Plattformen und Start-ups. Dieses regelmäßige Fortbildungsprogramm für das Gesamtgremium wird fortgeführt. JAHRESABSCHLUSS Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer KPMG hat jeweils den Jahres- und den Konzernabschluss der pbb vom 31. Dezember 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die gemäß §§ 289b f., 315b f. HGB im Lagebericht abzugebende nichtfinanzielle Erklärung hat die Bank in einem gesonderten Nichtfinanziellen Bericht — abgedruckt im vorliegenden Geschäftsbericht — veröffentlicht. Im Rahmen seiner Prüfungspflicht nach § 171 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat dabei von der Möglichkeit einer inhaltlichen externen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch KPMG im Rahmen einer gesonderten Beauftragung Gebrauch gemacht. KPMG hat dem Aufsichtsrat eine Erklärung über ihre Unabhängigkeit vorgelegt Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17. März 2020 mit den Abschlussunterlagen. Die Jahres- und Konzernabschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht und die Prüfungsberichte wurden mit dem Vorstand und Vertretern des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers erhoben. In der Bilanzsitzung am 18. März 2020 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat ebenfalls den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands mit diesem diskutiert Nach Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2019.
Für den Aufsichtsrat Dr. Günther Bräunig, Vorsitzender Zusammengefasster LageberichtGrundlagen des KonzernsDer Lagebericht der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) und der Konzernlagebericht sind gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 20 zusammengefasst Damit sind neben Ausführungen zum Konzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) auch solche enthalten, die sich allein auf das Mutterunternehmen pbb (mit Erläuterungen auf Basis des Handelsgesetzbuches (HGB)) beziehen. Der Jahresabschluss der pbb nach HGB und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich im Bundesanzeiger veröffentlicht. KONZERNSTRUKTUR Der pbb Konzern besteht zum ganz überwiegenden Teil aus dem Mutterunternehmen pbb. Die Angaben im vorliegenden zusammengefassten Lagebericht beziehen sich, sofern nicht explizit anders dargestellt, sowohl auf den pbb Konzern als Ganzes als auch auf die pbb als Einzelunternehmen. Der Unternehmenssitz ist in München/Garching; zudem unterhält der pbb Konzern in Deutschland Büros an vier weiteren Standorten (Eschborn, Düsseldorf, Hamburg und Berlin). Im Ausland ist er an den fünf Standorten London, Madrid, Paris, Stockholm und New York vertreten. Die Bank betreibt über diese Standorte einen Großteil ihrer Finanzierungsaktivitäten im Ausland. GESCHÄFTSMODELL UND -STRATEGIE Die strategischen Geschäftsfelder des pbb Konzerns sind die gewerbliche Immobilienfinanzierung (Real Estate Finance, REF) und ergänzend die Öffentliche Investitionsfinanzierung (Public Investment Finance, PIF) mit dem Fokus auf pfandbrieffähiges Geschäft. Geografisch liegt der Schwerpunkt in Europa und den USA. Die wesentlichen Kernmärkte sind Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die nordischen Länder, einzelne mittel- und osteuropäische Länder, Spanien, Benelux sowie die USA. Die Vergabe von Krediten ist das Kerngeschäft: Der pbb Konzern zielt auf primäres Kundengeschäft ab. Neben klassischen, auf den Kunden zugeschnittenen Finanzierungslösungen bietet der pbb Konzern seinen Kunden Derivateprodukte zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit Kreditgeschäften an. Ein Handelsbuch für Wertpapier- und Derivateportfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht wird nicht geführt. Im Kreditgeschäft ist der pbb Konzern entweder als alleiniger Kreditgeber aktiv oder arbeitet — insbesondere bei großvolumigen Transaktionen — mit Finanzierungspartnern zusammen. Hier verfügt der pbb Konzern über ein breites Netzwerk aus Bankenpartnern und anderen Partnern, zum Beispiel in den Bereichen Versicherungen oder Private Equity. In diesem sogenannten Konsortialgeschäft übernimmt der pbb Konzern im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit teilweise als Konsortialführer (Arranger) zusätzlich die gesamte Koordination zwischen den Mitgliedern des Konsortiums und dem Kreditnehmer oder als Agent Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung von Konsortialkrediten. Darüber hinaus tritt der pbb Konzern als Underwriter auf, indem er Finanzierungen in erster Instanz allein zur Verfügung stellt, um dann Teile dieser Darlehen an Partner im Rahmen von Syndizierungen zu verkaufen. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie wurde die digitale Plattform CAPVERIANT im Jahr 2018 im deutschen Markt eingeführt und im Jahr 2019 auch in Frankreich. CAPVERIANT führt Kreditnehmer und Investoren in der öffentlichen Finanzierung zusammen, wobei der Fokus auf der Vermittlung von Budgetfinanzierungen von Gebietskörperschaften liegt Die pbb tritt in Bezug auf die von CAPVERIANT vermittelten Kredite nicht selbst als Kreditgeber auf; lediglich bei zwingenden „bank-in-the-middle"-Produkten, das heißt wenn der Investor aufsichtsrechtlich nicht als originärer Darlehensgeber fungieren kann, übernimmt die pbb unter Umständen kurzfristig die Rolle als Darlehensgeber („fronting bank"), um sie unmittelbar nach Ausreichung des Kredits an den Investor abzutreten. Der pbb Konzern will die digitale Transformation weiter vorantreiben. Der dazu im pbb Konzern gewählte Ansatz beinhaltet drei Stoßrichtungen mit Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung der Schnittstellen zum Kunden und der Erhöhung der Effizienz von Prozessen im Kerngeschäft sowie auf neuen Produkten und Geschäftsmodellen. WETTBEWERBSPOSITION In seinen Kernmärkten besitzt der pbb Konzern eine lokale Präsenz und Know-how über die gesamte Prozesskette hinweg: mit Immobilienexperten, Immobilienrechtsspezialisten und Finanzierungsexperten bis hin zur Betreuung der Kreditengagements. Diese lokale Expertise nutzt der pbb Konzern aktiv, um Kunden auch bei internationalen Transaktionen zu begleiten, wobei zentrale Entscheidungen stets im Inland getroffen werden. Strategische Portfolios In der gewerblichen Immobilienfinanzierung richtet sich das Angebot primär an professionelle nationale und internationale Immobilieninvestoren, wie Immobilienunternehmen, institutionelle Investoren und Immobilienfonds, sowie insbesondere in Deutschland auch an mittelständische Unternehmen und regional ausgerichtete Kunden. Die pbb zielt auf komplexere Transaktionen mit mittlerem bis größerem Finanzierungsvolumen ab. Finanzierte Objekte sind hauptsächlich Bürogebäude, wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, Einzelhandels- und Logistikimmobilien sowie (Business-) Hotels. Andere Objektarten werden zur Portfoliobeimischung finanziert. Der regionale Fokus liegt auf den pfandbrieffähigen Kernmärkten in Europa und bestimmten Metropolen in den USA. Die pbb bietet hier sowohl lokale als auch länderübergreifende Finanzierungsexpertise. Der überwiegende Teil der ausgereichten Finanzierungen entfällt auf Investitionskredite, also Kredite für den Erwerb oder die Anschlussfinanzierung von Bestandsimmobilien mit bestehenden Zahlungsströmen. Finanzierungen von Immobilienentwicklungsmaßnahmen (Developmentfinanzierungen) haben eine geringere Bedeutung; sie umfassen auch das Bauträgergeschäft in Deutschland. In der öffentlichen Investitionsfinanzierung finanziert die pbb pfandbrieffähige Projekte zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Kunden in diesem Segment sind unter anderem Regionen, Provinzen, Gemeinden, Stadtentwicklungsgesellschaften, öffentliche Krankenhäuser, Beteiligungs- oder Grundstückgesellschaften. Dazu kommen Public Private Partnerships und andere strukturierte Transaktionen, da diese dem REF-Geschäft sehr nahestehen. Der regionale Schwerpunkt im primären Neugeschäft liegt auf Frankreich. In Ergänzung zum PIF-Geschäft in Frankreich fallen unter dieses Segment in Ausnahmefällen auch langfristige öffentlich-garantierte Exportfinanzierungen mit Absicherungen durch staatliche Exportkreditversicherer, sogenannte Export Credit Agencies (ECA). Ergänzt wird dieses Segment durch Anleihekäufe, auch und insbesondere zur Deckungsstock- und Liquiditätssteuerung. Angesichts der in ganz Europa immer deutlicheren Zurückhaltung der öffentlichen Hand bei (privat finanzierten) Infrastrukturinvestitionen hatte die pbb von der bisherigen strategischen Wachstumsannahme Abstand genommen. Ablaufportfolio Neben den Portfolios der beiden strategischen Geschäftssegmente verfügt der pbb Konzern über ein nicht strategisches Portfolio, das sogenannte Value Portfolio (VP). Hierbei handelt es sich nahezu vollständig um ein Portfolio von nicht konkret zweckgebundenen Finanzierungen an die öffentliche Hand (Budgetfinanzierungen). In diesem Bereich tätigt der pbb Konzern kein Neugeschäft Das Portfolio ist im Wesentlichen fristenkongruent refinanziert. Es generiert Zinserträge und läuft entsprechend den zugrunde liegenden vertraglichen Fristen ab. Das Value Portfolio besteht aus zwei Subportfolios. Ein Subportfolio wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht Aus diesem Subportfolio sind opportunistische Einzelassetverkäufe möglich. Die finanziellen Vermögenswerte des anderen Subportfolios werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme zu halten. Refinanzierung Die Refinanzierung von ausgereichten Krediten erfolgt in hohem Maße fristenkongruent und zu einem großen Teil über den Pfandbriefmarkt; sie wird ergänzt durch ungedeckte Refinanzierung. Emissionen werden regelmäßig sowohl am internationalen Kapitalmarkt im Benchmarkformat als auch in Form von Privatplatzierungen getätigt Privatplatzierungen gestaltet die pbb nach den Anforderungen der Investoren als Inhaber- oder Namenspapiere oder in Form von festverzinslichen Einlagen. Laufzeit und Zinsstruktur können hier individuell verhandelt werden. Dem Kreditgeschäft entsprechend werden Emissionen überwiegend in Euro denominiert. Fremdwährungsgeschäft, vor allem in den USA, im Vereinigten Königreich und Schweden, refinanziert die pbb vorzugsweise direkt in der entsprechenden Währung. Durch diese „natürliche" währungskongruente Refinanzierung werden Kosten für Währungs- und Devisenswaps vermieden und der Bedarf an unbesichert zu refinanzierender Überdeckung für Pfandbriefe reduziert. Verbleibender Refinanzierungsbedarf in Fremdwährung wird durch Währungs- und Devisenswaps gedeckt. Die pbb begibt Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe und ist, gemessen am ausstehenden Volumen, einer der größten Emittenten von Pfandbriefen. Der Pfandbriefmarkt zeichnet sich durch hohe Liquidität und eine breite Investorenbasis aus (Quelle: Verband Deutscher Pfandbriefbanken). Die ungedeckte Refinanzierung erfolgt hauptsächlich über Schuldscheindarlehen, Inhaberschuldverschreibungen und festverzinsliche Einlagen. Im Anschluss an gesetzgeberische Maßnahmen in Deutschland kann seit Juli 2018 die unbesicherte Refinanzierung durch entsprechende vertragliche Gestaltung auch als Senior Preferred erfolgen — neben dem herkömmlichen Senior Non-Preferred. Investoren in Schuldtitel sind Banken, Fonds, Versicherungen, Zentralbanken und Staatsfonds. Hierbei setzt der pbb Konzern einen besonderen strategischen Fokus auf die Weiterentwicklung des Refinanzierungsfranchise mit dem Ziel der weiteren Diversifizierung und Ausweitung der Investorenbasis. Ergänzend betreibt die pbb Einlagengeschäft mit Privatanlegern in Deutschland. Über die Onlineplattform pbb direkt (www.pbbdirektcom) werden Tages- und Festgeldanlagen in Euro und US-Dollar angeboten. Seit August 2017 bietet die pbb ausgewählte Festgeldanlagen auch auf einer externen Plattform eines Drittanbieters an. STRATEGISCHE AUSRICHTUNG Die Geschäftsstrategie des pbb Konzerns ist auf nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet Entscheidend für den Geschäftserfolg sind hierbei einerseits die Einschätzung und angemessene Bepreisung des Risikos im Kreditgeschäft und andererseits der Zugang zu den Refinanzierungsmärkten mit adäquaten Konditionen. Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist das Management des Be-standsportfolios mit dem Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen abzumildern. Der Vorstand hat sich für das Geschäftsjahr 2020 zum Ziel gesetzt, die Ertragskraft des pbb Konzerns weiter zu festigen. Nach dem weiteren Ausbau der Vertriebsaktivitäten im US-amerikanischen Immobilienfinanzierungsmarkt verfolgt der pbb Konzern verschiedene Initiativen mit dem Ziel, die Wertschöpfungskette und die Kundengruppen (auch im Rahmen der Digitalisierung) auszuweiten. Darüber hinaus wird der pbb Konzern weitere Möglichkeiten zur Digitalisierung seines Geschäfts prüfen, insbesondere auch im Bereich der Immobilienfinanzierung. Außerdem prüft der pbb Konzern regelmäßig Möglichkeiten zur Steigerung der Prozess- und Kosteneffizienz. Steuerungssystem Das Steuerungssystem des pbb Konzerns ist darauf ausgerichtet, den Wert des Konzerns unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten und regulatorischen Vorgaben nachhaltig zu steigern. Wesentliches Kriterium ist hierbei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite und Risiko. Die eingegangenen Risiken sollen mit externen und internen Risikotragfähigkeitsrichtlinien vereinbar sein, und dabei soll eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital erwirtschaftet werden. Die Steuerung und die Messung basieren auf einem konsistenten und integrierten Kennzahlensystem, welches das Management bei der Führung des Konzerns unterstützt Das Kennzahlensystem setzt sich aus den Dimensionen Profitabilität, Wachstum in der gewerblichen Immobilienfinanzierung sowie Risikobegrenzung und Kapital des Konzerns zusammen. Regelmäßige Plan-Ist-Vergleiche mit entsprechenden Analysen zeigen dem Management die Ursachen für Abweichungen bei den zentralen Kennzahlen auf. Ferner werden aktuelle Marktentwicklungen dargestellt, wie die Veränderung des Zinsniveaus. Neben der strategischen Gesamtbankplanung gewähren regelmäßige Mittelfristhochrechnungen der Profitabilitätskennzahlen und (Stress-)Szenariorechnungen dem Management einen umfassenden Blick auf die zukünftige Geschäftsentwicklung des Konzerns. Das Steuerungssystem blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Es wurden die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren definiert: scroll
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Sinne des DRS 20.105 bestehen nicht. NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG Das Kapitel „Nichtfinanzielle Erklärung" ist vom Abschlussprüfer nicht geprüft worden. Unternehmen tragen für ihr Handeln Verantwortung gegenüber dem Umfeld, in dem sie agieren. Leitgedanke bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung ist im pbb Konzern das Prinzip der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der Folgen für alle Stakeholder des Unternehmens sowie für die Umwelt. Der pbb Konzern ist davon überzeugt, dass nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken eine notwendige Bedingung für die Zukunftssicherung und Wertsteigerung des Unternehmens sind. In seinem gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht (siehe Kapitel „Nichtfinanzieller Bericht"), welcher nicht Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, geht der pbb Konzern näher auf die für das Unternehmen als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen und -aspekte ein. Dieser wurde im Einklang mit den Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt und wird darüber hinaus im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der nichtfinanzielle Bericht wurde vom Abschlussprüfer nicht geprüft, jedoch von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer Überprüfung mit begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000 unterzogen. WirtschaftsberichtGESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Die Weltwirtschaft wuchs im Jahr 2019 verhalten. Die wirtschaftliche Dynamik war im Jahresverlauf unerwartet niedrig. Mitverantwortlich waren die zunehmend protektionistischen Tendenzen und globalen Unsicherheiten. Insbesondere der Handelskrieg zwischen den beiden größten Volkswirtschaften USA und China und die politische Unsicherheit bezüglich des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union erwiesen sich als Belastungsfaktoren (Quelle: IWF). Die Industrieländer wuchsen laut IWF im Jahr 2019 voraussichtlich mit einer Rate von 1,7%. Im Vorjahr konnte noch ein Wachstum von 2,2% verzeichnet werden (Quelle: IWF). Innerhalb der Gruppe der Industrieländer war die Dynamik jedoch ungleich verteilt Während sich die USA, unterstützt von einer lockeren Geld- und Fiskalpolitik, erfreulich entwickelt haben, enttäuschte das Wachstum insbesondere im Euroraum und im Vereinigten Königreich. Die ungleiche Verteilung der konjunkturellen Dynamik in den Industrieländern verdeutlicht die Sonderrolle der Vereinigten Staaten. Während das US-Wachstum trotz einer gewissen Abschwächung noch bei soliden 2,3% lag, verlangsamte sich der vom IWF erwartete Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts im Euroraum und im Vereinigten Königreich weiter auf 1,2% beziehungsweise 1,3%. In den meisten Ländern ist der inländische Konsum die Hauptstütze des Wachstums, unterstützt von einer niedrigen Arbeitslosenrate. Diese fiel im November 2019 im Euroraum mit 7,5% auf den tiefsten Stand seit elf Jahren (Quelle: Eurostat). Innerhalb des Euroraums wird für Deutschland 2019 mit einer Ausdehnung der Wirtschaftsleistung um 0,5% gerechnet, nach einem Zuwachs von 1,5% im Jahr 2018 (Quelle: IWF). Hauptverantwortlich war ein Rückgang der Produktion im verarbeitenden Sektor. Er resultierte aus der Unsicherheit bedingt durch globale Handelskonflikte und den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU, die insbesondere den exportabhängigen deutschen Industriesektor traf. Frankreich wuchs geschätzt mit 1,3%, nach 1,7% im Jahr 2018 (Quelle: IWF). Hier belasteten das Wirtschaftswachstum unter anderem Proteste gegen die französische Regierung im Frühling (Gelbwestenbewegung) und die Streiks am Jahresende in Verbindung mit der geplanten Rentenreform der Regierung. Für Italien wird mit einem Wachstum von 0,2% gerechnet, das damit 0,6 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert lag (Quelle: IWF). Als Belastungsfaktor dürften sich insbesondere die politische Unsicherheit durch die Regierungsumbildung und der Konflikt zwischen der vorherigen Regierung und der EU-Kommission bezüglich des Haushaltsdefizits erwiesen haben. Für Spanien wird ein Plus von 2,0% erwartet, nachdem die Volkswirtschaft im Jahr zuvor noch um 2,4% expandiert war (Quelle: IWF). Die Zuwachsraten der britischen Volkswirtschaft sanken leicht im Jahresverlauf. Die private Nachfrage und Investitionen litten unter der Unsicherheit über den Ausgang der Austrittsverhandlungen mit der EU. In Summe wird für das Vereinigte Königreich wie im Vorjahr eine Zuwachsrate von 1,3% erwartet (Quelle: IWF). Die Kernmärkte der pbb in Nord- und Osteuropa sowie Nordamerika zeigten weiterhin ein Wachstum, wenn auch auf niedrigerem Niveau. In Schweden betrug der erwartete Zuwachs 0,9%. Die amerikanische Volkswirtschaft expandierte voraussichtlich mit 2,3%, unterstützt von einem starken Arbeitsmarkt und einer lockeren Geld- und Fiskalpolitik (Quelle: IWF). Die Europäische Zentralbank (EZB) lockerte ihre Geldpolitik und senkte den Zinssatz auf Einlagen bei der Notenbank auf -0,5%, wobei zugleich ein Freibetrag auf Einlagen eingeführt wurde. Zudem wurde das Anleihekaufprogramm über monatlich 20 Mrd. € wieder aufgenommen. Es soll so lange beibehalten werden, bis das Inflationsziel nachhaltig erreicht wird. Außerdem verbesserte die EZB die nominellen Konditionen ihres TLTRO-Programms (Quelle: EZB). Im Sommer und Herbst hat die Federal Reserve („Fed") die Zinsen dreimal um 25 Basispunkte gesenkt, da die Inflationsraten weiterhin unter dem Zielwert von 2% erwartet wurden und aus Sicht der Fed die Risiken für das globale Wachstum zugenommen hatten (Quelle: Fed). Die Bank of England („BoE") ließ ihren Leitzins bei 0,75% unverändert angesichts einer abwartenden Haltung gegenüber der Ausgestaltung des Austritts des Königreichs aus der EU (Quelle: BoE). Im Dezember 2019 waren die Preise um nur noch 1,3% gestiegen, nachdem am Jahresanfang 2018 die Inflationsrate noch bei 3% lag (Quelle: UK Office for National Statistics). Aufgrund der weltweit expansiven Geldpolitik sanken die Kapitalmarktzinsen 2019 sowohl in den USA und im Vereinigten Königreich als auch in der Eurozone. Nach einem Tief Ende August/Anfang September erholten sich die Renditen etwas, blieben aber unter dem Jahresanfang. Insbesondere die Rendite auf 10-jährige italienische Anleihen sank im Jahresverlauf, zum einen bedingt durch die lockere Geldpolitik der EZB und zum anderen aufgrund der Bildung einer EU-freundlicheren Regierung in Italien (Quelle: Bloomberg). An den Währungsmärkten gewann das britische Pfund im Jahresverlauf 6,3% gegenüber dem Euro. Der US-Dollar legte gegenüber der europäischen Einheitswährung 2,3% zu, unterstützt von einer deutlich stärkeren volkswirtschaftlichen Entwicklung in den USA und der erhöhten politischen Unsicherheit in Europa (Quelle: Bloomberg). BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN Gesamtsituation der Bankbranche Der europäische Bankensektor hat seine Kapitalposition im Jahr 2019 stabilisiert. Gleichzeitig sank der Bestand der Problemkredite in der EU weiter von 3,2% des Gesamtbestands Ende 2018 auf 2,9% im dritten Quartal 2019 (Quelle: Europäische Bankenaufsichtsbehörde). Sorgen bereitet allerdings vielen Bankhäusern nach wie vor das operative Umfeld. Die Rentabilität leidet unter dem intensiven Wettbewerb, insbesondere in Ländern mit hoher Bankendichte. Hinzu kommen geringere Zinserträge aufgrund des Niedrigzinsumfelds, das schwache Wirtschaftswachstum und die Kosten der Regulierung (Quellen: Bloomberg, EBA, EZB). Gewerbliche Immobilienfinanzierung Vor dem Hintergrund des niedrigen Zinsumfeldes war die Assetklasse Immobilie im Berichtsjahr wieder stark nachgefragt Somit hatten die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die diversen weltweiten, (geo-)politischen Unsicherheiten praktisch keinen Einfluss auf die Nachfrage nach gewerblichen Immobilien gezeigt Begünstigt durch den Anlagebedarf von Kapitalsammelstellen und anderer institutioneller Anleger, wie Versicherungsunternehmen, blieben die Investmentvolumina 2019 auf vielen Immobilienmärkten weiterhin über ihren langfristigen historischen Durchschnittswerten. Allerdings wird die Investorensuche für renditeträchtige und wertbeständige Anlageobjekte zunehmend schwieriger aufgrund des bereits lang laufenden positiven Immobilienzyklus einerseits sowie der Verunsicherung einzelner Investoren durch Themen wie beispielsweise das Wachstum im Onlinesegment des Einzelhandels (und damit das Risiko der Verdrängung im stationären Handel) oder die zunehmende Diskussion um Mietpreisregulierung für Wohnbau in Großstädten andererseits. (Quellen: Jones Lang LaSalle, BNP Paribas, EZB) In Europa lag das Transaktionsvolumen gewerblicher Immobilien in den ersten neun Monaten 2019 mit circa 169 Mrd. € lediglich 4% unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums beziehungsweise nur 5% unter dem bisherigen Rekordniveau aus dem Jahr 2017. (Quelle: BNP Paribas) Wie in den Vorjahren war einer der Haupttreiber dieser Entwicklung der deutsche Immobilienmarkt. So wurden hier in den ersten neun Monaten 2019 circa 43 Mrd. € in Gewerbeimmobilien investiert (Quelle: BNP Paribas). Treiber war hier insbesondere die starke Nachfrage nach Büroimmobilien mit einem Anteil von circa 52% am gesamten Umsatz. Grundsätzlich blieb die Anlagestrategie vieler Investoren in Europa und den USA ähnlich zum Vorjahr und resultierte in starker Nachfrage nach etablierten Lagen und Objektarten wie Büroimmobilien. Die Renditen stabilisierten sich insgesamt an den Märkten, wenngleich einzelne Städte noch eine Renditekompression aufwiesen. (Quelle: BNP Paribas) Die hohen Transaktionsvolumina wirkten sich grundsätzlich günstig auf das Neugeschäft der finanzierenden Banken und Nichtbanken aus. Trotz des intensiven Wettbewerbsdrucks auf Margen und Kreditbedingungen konnten sich die Margen auf niedrigem Niveau stabilisieren beziehungsweise wiesen in Teilsegmenten des Marktes eine leichte Erholungstendenz auf. (Quelle: VDP) Öffentliche Investitionsfinanzierung Wie die Europäische Kommission in ihrer Herbstprognose schreibt, verharrte der Anteil öffentlicher Investitionen 2018 im Euroraum mit 2,7% des Bruttoinlandsprodukts auf einem niedrigen Niveau. Auch wenn ein leichter Anstieg von der Europäischen Kommission für 2019 erwartet wurde, blieben die öffentlichen Investitionen weiterhin deutlich unter dem Niveau vor der Finanzkrise, als der Anteil in den Jahren 2000 bis 2007 im Durchschnitt 3,2% betrug. Die öffentlichen Investitionen profitieren allerdings von der Auszahlung von Mitteln aus EU-Finanzierungsprogrammen und dem Investmentplan für Europa, der von der Europäischen Investitionsbank unterstützt wird. Auf der anderen Seite begrenzen die fiskalischen Regeln der EU und Sparzwänge auf Ebene von lokalen Körperschaften und Regionen die Möglichkeiten der öffentlichen Hand, ihre Ausgaben merklich auszubauen. Auch in dem Fokusmarkt Frankreich blieben die öffentlichen Investitionen leicht unter dem Durchschnitt der Zeit vor der Finanzkrise (Quelle: European Economic Forecast). Value Portfolio Das nicht strategische Geschäftssegment Value Portfolio (VP) enthält nahezu vollständig öffentliche Budgetfinanzierungen. Im Jahr 2019 haben sich die Credit Spreads der europäischen Peripherie vor dem Hintergrund der lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank signifikant eingeengt und somit verbessert. Auf Grundlage dieser Entwicklungen konnten in geringem Umfang selektive Portfoliobereinigungen analysiert und durchgeführt werden. (Quellen: Bloomberg, EZB) Refinanzierungsmärkte Die Refinanzierungsmärkte wurden 2019 maßgeblich durch die geldpolitische Ausrichtung der Zentralbanken sowie das Anhalten geopolitischer Unsicherheiten bestimmt Zunächst führte der vorübergehende Rückzug der EZB aus dem Anleiheankaufprogramm am Jahresanfang 2019 zu einer größeren Unsicherheit bei den Marktteilnehmern verbunden mit einem Anstieg der Refinanzierungsspreads. Bedingt durch die Fortsetzung der expansiven Geldpolitik der EZB engten sich die Spreads im Jahresverlauf jedoch wieder deutlich ein. Allerdings kam es nach der Umsetzung der beschlossenen EZB-Maßnahmen (weitere Senkung des Einlagensatzes, Wiederaufnahme des Kaufprogramms) im Herbst 2019 zu einem sichtbaren Zinsanstieg, sodass vermehrt Real-Money-Investoren an die Märkte zurückkehrten. Insgesamt konnten im Berichtsjahr Pfandbriefe im Benchmarkformat in Höhe von mehr als 26 Mrd. € platziert werden. (Quellen: EZB, Bloomberg) Zusätzlich haben deutsche Emittenten im vergangenen Jahr ungedeckte Euro-Benchmark-Anleihen über knapp 14 Mrd. € begeben. Hierbei entfielen etwa 60% auf Senior Preferred und 40% auf Senior Non-Preferred (Quellen: EZB, Bloomberg). GESCHÄFTSVERLAUF Im Geschäftsjahr 2019 übertraf der pbb Konzern mit einem Vorsteuerergebnis von 216 Mio. € deutlich die Prognose vom Vorjahresanfang von 170 Mio. € bis 190 Mio. €. Auch die am 28. Juni 2019 aufgrund eines guten ersten Halbjahres 2019 angehobene Prognose, die ein Ergebnis vor Steuern am oberen Ende der Bandbreite von 170 Mio. € bis 190 Mio. € oder leicht darüber vorsah, wurde deutlich übertroffen. Letztendlich lag das Ergebnis noch 1 Mio. € über der am 7. November 2019 erneut gesteigerten Prognose von 205 Mio. € bis 215 Mio. €. Grund für die positive Entwicklung waren vor allem das über den Erwartungen liegende Zins- und Realisationsergebnis. Die positive Entwicklung dieser beiden Ergebnispositionen wirkte sich auf die operativen Erträge und infolgedessen auf die Cost-Income-Ratio aus. Daher lag diese Kennzahl mit 43,5% besser als die Prognose, die eine leichte Erhöhung im Vergleich zur Vorjahreszahl (44,2%) vorsah. Da auch das Nachsteuerergebnis die Erwartungen übertraf, lag die Eigenkapitalrendite nach Steuern mit 5,7% über der prognostizierten Bandbreite von 3,5% bis 4,5%. Das Neugeschäftsvolumen der gewerblichen Immobilienfinanzierung (einschließlich Prolongationen länger als ein Jahr) lag mit 9,0 Mrd. € innerhalb der angestrebten Bandbreite zwischen 8,5 Mrd. € und 9,5 Mrd. €. Das Finanzierungsvolumen des Segments REF betrug zum Bilanzstichtag 27,1 Mrd. € und erreichte somit ebenfalls die Prognose, die eine leichte Steigerung des Vorjahreswertes (26,8 Mrd. €) anstrebte. Bezüglich der Risikotragfähigkeit traten die am Jahresanfang 2019 getroffenen Prognosen ein. In der Normativen Perspektive wurden zum 31. Dezember 2019 alle aufsichtlichen Mindestquoten übertroffen und auch die nach Abzug der aufsichtlich geforderten Mindestquoten noch zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse deckte zum Bilanzstichtag alle weiteren materiellen Risiken ab. Auch in der Ökonomischen Perspektive übertraf zum 31. Dezember 2019 das zur Deckung der Risiken zur Verfügung stehende Kapital den ökonomischen Kapitalbedarf. Zum 31. Dezember 2019 belief sich die CET1 Ratio1 auf 15,2% und lag, wie prognostiziert, deutlich über der seit Anfang 2018 einzuhaltenden SREP-Quote von 9,5% zuzüglich des länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffers, der zum 31. Dezember 2019 0,34% betrug. Erwartungsgemäß und in Übereinstimmung mit der bisherigen Kapitalmarktkommunikation stiegen die risikogewichteten Aktiva (RWA) im vierten Quartal 2019 an und betrugen zum Jahresende 17,7 Mrd. €. Ursache für den Anstieg war eine höhere Risikogewichtung in strategischen Teilportfolios der gewerblichen Immobilienfinanzierung, die sich an den neuen Vorgaben der Bankenaufsichtsbehörde European Banking Authority (EBA) sowie dem internationalen Bankenregelwerk Basel IV orientiert. Zugleich adressiert die pbb damit die Erwartung des Kapitalmarkts, anstehende regulatorische Veränderungen frühzeitig zu berücksichtigen, und federt zyklusinduzierte RWA-Schwankungen ab. Banken verwenden für die Ermittlung der RWA sowohl Standardansätze als auch interne, sogenannte IRBA-Modelle, wobei IRBA als Abkürzung für Internal Rating Based Approach steht Als Teil der Überprüfungen der internen Modelle im Zusammenhang mit dem „Targeted Review of Internal Models (TRIM)" überführte die pbb im vierten Quartal Teilportfolios in den Standardansatz; dies betrifft im Wesentlichen Kredite an öffentliche Schuldner und Finanzinstitutionen. Parallel überarbeitet die pbb die verbleibenden IRBA-Modelle für die wesentlichen Portfolios in der gewerblichen Immobilienfinanzierung entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den EBA-Richtlinien. Die Finalisierung dieser Modellüberarbeitung soll im Laufe des Jahres 2020 erfolgen. Ziel ist es, zu einer neuen Modelllandschaft zu finden, die die Komplexität deutlich reduziert. Den angestrebten neuen Risikogewichtungen im Kernportfolio wurde durch eine höhere Kalibrierung der Ausfallverlustquoten (sogenannte LGDs) bereits zum 31. Dezember 2019 Rechnung getragen. Im Ergebnis steigen so die risikogewichteten Aktiva, die der pbb Konzern auf ein erwartetes Basel IV-konformes Niveau dimensioniert hat Aufgrund der guten Kapitalausstattung bleiben die Kapitalquoten auch nach diesen Änderungen deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Der pbb Konzern wird RWA und Kapitalquoten auch zukünftig auf dieser Basis ausweisen. 1 Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung). ERTRAGSLAGE Konzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) Der pbb Konzern hat mit einem Vorsteuerergebnis von 216 Mio. € das gute Ergebnis des Vorjahres wiederholt (2018: 215 Mio. €). Dabei kompensierte eine positive Entwicklung der operativen Erträge die höhere Risikovorsorge. In den operativen Erträgen stieg vor allem das Realisationsergebnis. Zudem verbesserte sich erneut die wichtigste Ertragskomponente, das Zinsergebnis. Im Detail stellte sich das Ergebnis folgendermaßen dar: scroll
1) Nachfolgend wird die in Klammern dargestellte, verkürzte Positionsbezeichnung verwendet. 2) Zur Berechnung siehe Note ‚Ergebnis je Aktie". Das Zinsergebnis lag mit 458 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau (2018: 450 Mio. €). Diese Verbesserung resultierte aus einem Anstieg der ausgereichten und somit zinstragenden Finanzierungen. Hierbei überkompensierte der Anstieg des Durchschnittsvolumens der strategischen gewerblichen Immobilienfinanzierungen (27,4 Mrd. €; 2018: 25,8 Mrd. €) den strategiekonformen Rückgang im Value Portfolio. Die Gesamtbankmarge hat sich durch das stärkere Gewicht der gewerblichen Immobilienfinanzierungen und die Fälligkeit höherverzinslicher Verbindlichkeiten leicht erhöht Wie im Vorjahr wurde das Zinsergebnis aufgrund des negativen Zinsumfeldes bei der Anlage der freien Liquidität und der Eigenmittel belastet, profitierte jedoch durch Erträge aus Floors im Kundengeschäft. Das Provisionsergebnis aus nicht abzugrenzenden Gebühren belief sich unverändert zum Vorjahr auf 6 Mio. € (2018:6 Mio. €). Das Fair-Value-Bewertungsergebnis betrug -7 Mio. € (2018: -9 Mio. €). Die darin enthaltenen Wertsteigerungen resultierten insbesondere aus nicht derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind. Belastet wurde das Ergebnis durch Aufwendungen aus der schrittweisen Annäherung des positiven beizulegenden Zeitwerts der Derivate hin zu null mit abnehmender Laufzeit (sogenannter Pull-to-Par-Effekt). Dieser Aufwand wurde teilweise durch kredit- und zinsgetriebene Wertsteigerungen ausgeglichen. Das Realisationsergebnis stieg auf 48 Mio. € (2018: 32 Mio. €) an. Grund für die Zunahme waren höhere Entschädigungen für vorzeitig zurückgezahlte Finanzierungen, die sich in der Berichtsperiode auf 39 Mio. € beliefen (2018: 16 Mio. €). Zudem beinhaltete die Position Auflösungen von noch nicht vereinnahmten Gebühren durch den vorzeitigen Abgang von Finanzinstrumenten in Höhe von 11 Mio. € (2018: 10 Mio. €). Weiterhin resultierte ein Aufwand von jeweils 1 Mio. € aus der Rücknahme von Verbindlichkeiten (2018: Erträge von 6 Mio. €) und aus Verkäufen von Wertpapieren (2018: Ertrag von 1 Mio. €). Das Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen belief sich auf -2 Mio. € (2018: -1 Mio. €). Die Hedges waren infolge des eng überwachten und gesteuerten Zinsänderungsrisikos weitgehend effizient. In der Position Sonstiges betriebliches Ergebnis (3 Mio. €; 2018: -7 Mio. € wirkten sich Auflösungen von Rückstellungen beispielsweise infolge einer positiven Entwicklung von Rechtsrisiken aus. Der Risikovorsorge wurden netto 49 Mio. € zugeführt (2018: 14 Mio. €). Der Anstieg war primär auf nicht bonitätsbeeinträchtigte Finanzinstrumente zurückzuführen, für die die Wertberichtigungen modellbasiert ermittelt werden. Dieser Risikovorsorge für Stufe 1- und 2-Finanzinstrumente wurden netto 16 Mio. € zugeführt (2018: Nettoauflösung von 9 Mio. €). Die Erhöhung resultierte aus zwei rechnungslegungsbezogenen Schätzungsänderungen. Zum einen hat der pbb Konzern für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes der Wertberichtigungsstufen 1 und 2 das Szenario eines wirtschaftlichen Abschwungs und sinkender Immobilienmarktwerte im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der verschlechterten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Prognose und der zunehmenden globalen Risiken mit einer höheren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, was zu einer Erhöhung der Wertberichtigungen in Höhe von 20 Mio. € führte. Zum anderen erhöhten sich die Wertberichtigungen der Stufen 1 und 2 um 11 Mio. € infolge eines Ausbaus der Verlustdatenbank unter anderem ausgehend von der geänderten aufsichtsrechtlichen Ausfalldefinition und hierbei unter anderem auch der Berücksichtigung einer längeren Zeithistorie. Aus den zusätzlichen Daten resultierte unter anderem eine Anpassung (Rekalibrierung) der Modelle zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Ausfallverlustquote (LGD). Diese regulatorischen Parameter beeinflussen nach Anpassung zur Erfüllung der IFRS 9-Anforderung den erwarteten Kreditverlust. Abgesehen von den rechnungslegungsbezogenen Schätzungsänderungen ergaben sich Auflösungen von Wertberichtigungen für nicht bonitätsbeeinträchtigte finanzielle Vermögenswerte infolge von geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten insbesondere für bestimmte südeuropäische Kontrahenten, vorzeitigen Rückzahlungen von Krediten und geringeren Restlaufzeiten. Die Zuführungen von Stufe 3-Wertberichtigungen (33 Mio. €; 2018: 19 Mio. €) betrafen im Wesentlichen Finanzierungen von Einkaufszentren im Vereinigten Königreich, wohingegen es bei bonitätsbeeinträchtigten Finanzierungen in anderen Regionen zu geringfügigen Auflösungen kam. Darüber hinaus glichen sich Zuführungen zur Vorsorge für unwiderrufliche Kreditzusagen (1 Mio. €; 2018: 5 Mio. €) mit Erträgen aus Eingängen bei abgeschriebenen Forderungen aus (1 Mio. €; 2018: 1 Mio. €). Die Verwaltungsaufwendungen lagen mit 202 Mio. € leicht über dem Wert der Vergleichsperiode von 193 Mio. €. Ursache hierfür war der Sachaufwand, der unter anderem durch Aufwendungen zur Umsetzung neuer aufsichtlicher Anforderungen anstieg. Die Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben (24 Mio. €; 2018: 25 Mio. €) enthielten vor allem die Aufwendungen für die Bankenabgabe unter Berücksichtigung einer 15-prozentigen Sicherheitenstellung (20 Mio. €; 2018: 21 Mio. €). Zudem beinhaltete der Posten Aufwendungen in Höhe von 4 Mio. € (2018:4 Mio. €) für die privaten und gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Das Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte (-18 Mio. €; 2018: -15 Mio. €) enthielt die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die Erhöhung gegenüber der Vorjahresperiode resultierte aus Abschreibungen auf die gemäß IFRS 16 zu aktivierenden Leasingnutzungsrechte. IFRS 16 wurde in der Berichtsperiode modifiziert retrospektiv auf Basis der im Standard definierten Übergangsregeln angewendet Die Angaben für die Vergleichsperiode bleiben dabei unverändert. Das Restrukturierungsergebnis (3 Mio. €; 2018: -9 Mio. €) wurde durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich begünstigt Die Auflösungen waren vor allem möglich, da einige Mitarbeiter aus den restrukturierten Bereichen auf andere Stellen im Konzern gewechselt sind. Im Vorjahr kam es zu Zuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen im Zusammenhang mit der Reorganisation des Geschäfts in der Öffentlichen Investitionsfinanzierung und der Zentralisierung von Infrastrukturaufgaben. Die Ertragsteuern (-37 Mio. €; 2018: -36 Mio. €) resultierten aus einem tatsächlichen Steueraufwand in Höhe von 22 Mio. € (2018: Aufwand von 35 Mio. €) und einem latenten Steueraufwand von 15 Mio. € (2018: Aufwand von 1 Mio. €). Die Veränderungen resultierten aus der durch die Finanzverwaltung geänderten steuerlichen Behandlung einer großvolumigen, mehrjährigen Transaktion. Das Ergebnis nach Steuern belief sich auf 179 Mio. € (2018: 179 Mio. €), wovon 162 Mio. € (2018: 167 Mio. €) den Stammaktionären zurechenbar waren und 17 Mio. € (2018: 12 Mio. €) den AT1-Investoren. Geschäftssegmente Die Segmentberichterstattung zeigt die Ergebnisse auf Basis der Managementberichterstattung. Die Erläuterungen hierzu sind in der Note „Erläuterungen zur Segmentberichterstattung nach Geschäftssegmenten" dargestellt An dieser Stelle sind auch die Entwicklung der RWA in den Segmenten und die Allokation des Eigenkapitals beschrieben. Real Estate Finance (REF) Das Geschäftssegment REF umfasst Finanzierungen für professionelle Immobilieninvestoren. Das Neugeschäftsvolumen (inklusive Prolongationen mit Laufzeiten von über einem Jahr) belief sich auf 9,0 Mrd. € (2018: 9,5 Mrd. €). Wie am Jahresanfang 2019 prognostiziert, trug das Segment REF weit überwiegend zum Gesamtergebnis bei. scroll
1) Inklusive gewichteter Adressenausfallrisikopositionen sowie der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und operationelle Risiken, skaliert mit dem Faktor 12,5. 2) Ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten sowie ohne zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital). Das Zinsergebnis (385 Mio. €; 2018: 372 Mio. €) profitierte von dem Anstieg des durchschnittlichen Finanzierungsvolumens (27,4 Mrd. €; 2018: 25,8 Mrd. €). Analog der Konzernentwicklung wurde das Zinsergebnis wie im Vorjahr aufgrund des negativen Zinsumfeldes bei der Anlage der freien Liquidität und der Eigenmittel belastet, profitierte jedoch durch Erträge aus Floors im Kundengeschäft. Das Fair-Value-Bewertungsergebnis beinhaltete überwiegend allokierte Sachverhalte. Der Anstieg des Realisationsergebnisses resultierte aus höheren Vorfälligkeitsentschädigungen und Auflösungen von noch nicht vereinnahmten Gebühren durch den vorzeitigen Abgang von Finanzinstrumenten. Das Risikovorsorgeergebnis belief sich auf -57 Mio. € (2018: -22 Mio. €). Der Anstieg war primär auf nicht bonitätsbeeinträchtigte Finanzinstrumente zurückzuführen, für die die Wertberichtigungen modellbasiert ermittelt werden. Zum einen hat der pbb Konzern für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes der Wertberichtigungsstufen 1 und 2 das Szenario eines wirtschaftlichen Abschwungs und sinkender Immobilienmarktwerte im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der verschlechterten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Prognose und der zunehmenden globalen Risiken mit einer höheren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet. Zum anderen erhöhten sich die Wertberichtigungen der Stufen 1 und 2 infolge eines Ausbaus der Verlustdatenbank unter anderem ausgehend von der geänderten aufsichtsrechtlichen Ausfalldefinition und hierbei unter anderem auch der Berücksichtigung einer längeren Zeithistorie. Aus den zusätzlichen Daten resultierte unter anderem eine Anpassung (Rekalibrierung) der Modelle zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Ausfallverlustquote (LGD). Diese regulatorischen Parameter beeinflussen nach Anpassung zur Erfüllung der IFRS 9-Anforderung den erwarteten Kreditverlust. Abgesehen von diesen Effekten ergaben sich Auflösungen von Wertberichtigungen für nicht bonitätsbeeinträchtigte finanzielle Vermögenswerte unter anderem infolge von vorzeitigen Rückzahlungen von Krediten. Die Zuführungen von Stufe 3-Wertberichtigungen betrafen im Wesentlichen Finanzierungen von Einkaufszentren im Vereinigten Königreich. Höhere allokierte Kosten für die Umsetzung aufsichtlicher Anforderungen führten zu gestiegenen Verwaltungsaufwendungen (164 Mio. €; 2018: 154 Mio. €). Die Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben in Höhe von unverändert 14 Mio. € enthielten insbesondere die allokierte Bankenabgabe unter Berücksichtigung von Sicherheitenstellung in Höhe von 15%. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (im Jahr 2019 erstmals auf gemäß IFRS 16 zu aktivierende Leasingnutzungsrechte) mündeten in einem Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte in Höhe von -15 Mio. € (2018: -12 Mio. €). Public Investment Finance (PIF) Das Geschäftssegment PIF umfasst Finanzierungen primär zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur. Das Neugeschäftsvolumen belief sich auf 0,3 Mrd. € (2018: 1,0 Mrd. €). Das Ergebnis vor Steuern betrug 4 Mio. € (2018:8 Mio. €) und lag innerhalb der Erwartungen. scroll
1) Inklusive gewichteter Adressenausfallrisikopositionen sowie der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und operationelle Risiken, skaliert mit dem Faktor 12,5. 2) Ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten sowie ohne zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital). Obwohl das durchschnittliche Finanzierungsvolumen rückläufig war (6,4 Mrd. €; 2018: 6,7 Mrd. €), lag das Zinsergebnis wegen der gestiegenen Durchschnittsmarge leicht über dem Vorjahreswert (35 Mio. €; 2018:34 Mio. €). Im Gegensatz zur Konzernentwicklung waren die Verwaltungsaufwendungen etwas rückläufig (25 Mio. €; 2018: 27 Mio. €). Hier kam die im Jahr 2018 eingeleitete Geschäftsrestrukturierung zum Tragen. Der pbb Konzern hatte im Vorjahr von der strategischen Wachstumsannahme Abstand genommen und die weitere Fortführung des Portfolios auf „Halten"-Basis bei gleichzeitiger Restrukturierung des Geschäfts beschlossen. Value Portfolio (VP) Das Geschäftssegment VP beinhaltet nicht strategische Portfolios und Aktivitäten des pbb Konzerns und wird strategiekonform abgebaut Aufgrund des guten Zinsergebnisses und des positiven Risikovorsorgeergebnisses trug das Vorsteuerergebnis von 17 Mio. € (2018: 20 Mio. €) stärker zum Konzernergebnis bei als angenommen. scroll
1) Inklusive gewichteter Adressenausfallrisikopositionen sowie der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und operationelle Risiken, skaliert mit dem Faktor 12,5. 2) Ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten sowie ohne zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital). Das Zinsergebnis war rückläufig (33 Mio. €; 2018: 39 Mio. €), da das durchschnittliche Finanzierungsvolumen strategiekonform auf 12,6 Mrd. € (2018: 13,5 Mrd. €) abnahm. Das Fair-Value-Bewertungsergebnis profitierte von geringeren Kreditaufschlägen bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten. Das Risikovorsorgeergebnis (8 Mio. €; 2018: 4 Mio. €) profitierte insbesondere von geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten insbesondere für bestimmte südeuropäische Kontrahenten und von dem Abschmelzen der Wertberichtigungen infolge von geringeren Restlaufzeiten der Bestände. Consolidation & Adjustments (C&A) In C & A erfolgt die Überleitung der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis. Neben den Konsolidierungen werden hier bestimmte Aufwendungen und Erträge ausgewiesen, die nicht in den Verantwortungsbereich der operativen Segmente fallen. scroll
1) Inklusive gewichteter Adressenausfallrisikopositionen sowie der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und operationelle Risiken, skaliert mit dem Faktor 12,5. 2) Ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten sowie ohne zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Kapital). Das Zinsergebnis stellte die einzige Ertragskomponente dar und ergab sich aus der Anlage des auf C&A allokierten Eigenkapitals. VERMÖGENSLAGE Vermögenswerte scroll
Allgemeine Entwicklung der Vermögenswerts Die Bilanzsumme ging im Berichtsjahr um 1,0 Mrd. € auf 56,8 Mrd. € zurück. Der leichte Rückgang war insbesondere auf etwas niedrigere erfolgswirksam und erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte zurückzuführen. Grund für den Rückgang waren Verkäufe beziehungsweise Syndizierungen und Fälligkeiten. Innerhalb der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nahm strategiekonform das Nominalvolumen der gewerblichen Immobilienfinanzierung leicht zu (27,1 Mrd. €; 31. Dezember 2018: 26,8 Mrd. €), wohingegen das Volumen der nicht strategischen Bestände abschmolz. Die Sachanlagen stiegen infolge der Aktivierung des Nutzungsrechts für die neu bezogene, geleaste Unternehmenszentrale der pbb in Garching gemäß IFRS 16. Investitionen Die Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten betrugen im Berichtsjahr 14 Mio. € (2018: 13 Mio. €). Bei selbst erstellter Software wurden für Entwicklungszwecke Leistungen Dritter in Anspruch genommen. Die Investitionen betrafen alle Segmente des pbb Konzerns. FINANZLAGE Verbindlichkeiten und Eigenkapital scroll
1) Angepasst gemäß IAS 8.14. Details sind in der Note „Stetigkeit" beschrieben. Verbindlichkeiten Der Hauptgrund für den Rückgang der Verbindlichkeiten waren Fälligkeiten von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Passiva In den Sonstigen Verbindlichkeiten stiegen die Leasingverbindlichkeiten für die neu bezogene, geleaste Unternehmenszentrale der pbb in Garching gemäß IFRS 16. Die Höhe der Rückstellungen blieb nahezu konstant, da sich infolge des geringeren Abzinsungssatzes gestiegene Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit Verbräuchen und Auflösungen bei den sonstigen Rückstellungen weitgehend ausglichen. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Note „Eigenkapital" dargestellt. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 die Ausschüttung einer Dividende von 0,90 € je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen. Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlen1 Die CET1 Ratio betrug zum Bilanzstichtag 15,2% (31. Dezember 2018: 18,5%), die Own Funds Ratio 20,4% (31. Dezember 2018: 24,9%) und die Leverage Ratio 5,4% (31. Dezember 2018: 5,3%). Zur weiteren Darstellung der bankenaufsichtsrechtlichen Kennzahlen wird auf den Risiko- und Chancenbericht (Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)") verwiesen. 1 Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung). Liquidität Grundsätze und Ziele des Liquiditäts- und Finanzmanagements Hauptziel des Liquiditäts- und Finanzmanagements des pbb Konzerns ist es, die Liquidität der pbb und ihrer Tochterunternehmen so zu sichern und zu steuern, dass die Finanzierungs- und Refinanzierungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Das zentrale Liquiditätsmanagement erfolgt insbesondere mittels Liquiditätsaufnahmen und -anlagen auf dem Geld- und Kapitalmarkt und dem Interbankengeldmarkt sowie bei Zentralbanken. Innerhalb des pbb Konzerns erfolgt die Liquiditätssteuerung zentral durch den Bereich Treasury. Die Vertriebseinheiten erhalten bei Abschluss von Neugeschäft eine interne 1:1-Refinanzierung. Dadurch werden Risiken gebündelt und zentral gesteuert. Das Management der Bilanzstruktur des pbb Konzerns erfolgt durch das Group Asset and Liability Committee (ALCO). Die Restlaufzeitengliederung ist in der Note „Restlaufzeiten bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" dargestellt. Liquiditätskennzahl Seit dem 1. Januar 2018 ist in den aufsichtlichen Liquiditätsmeldungen ein Mindestwert für die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) von 100% einzuhalten. Zum 31. Dezember 2019 lag die LCR bei 182% (31. Dezember 2018: 212%). Refinanzierung Im Geschäftsjahr 2019 hat der pbb Konzern ein neues langfristiges Refinanzierungsvolumen von 6,7 Mrd. € (2018: 5,5 Mrd. €) erreicht Dem standen Rückkäufe und Kündigungen von insgesamt 0,6 Mrd. € (2018: 0,3 Mrd. €) gegenüber. Das Refinanzierungsvolumen setzt sich aus Pfandbriefen und unbesicherten Verbindlichkeiten zusammen, die sowohl im Benchmarkformat als auch in Form von Privatplatzierungen begeben wurden. Pfandbriefe machten mit 3,1 Mrd. € (2018: 3,6 Mrd. €) knapp die Hälfte des Volumens aus. Auf die unbesicherte Refinanzierung entfielen 3,6 Mrd. € (2018: 1,6 Mrd. €), wobei das Volumen nahezu vollständig als Senior Preferred begeben wurde (2018: 0,2 Mrd. €). Im Vorjahr wurde weiterhin zusätzliches Eigenkapital (AT1-Kapital) in Höhe von 0,3 Mrd. € emittiert. Die Transaktionen erfolgten überwiegend in Euro und auf festverzinslicher Basis. Offene Zinspositionen wurden in der Regel durch einen Tausch von fixer in variable Verzinsung abgesichert. Zur Minimierung des Währungsrisikos zwischen Aktiv- und Passivseite wurden Anleihen in USD, GBP, SEK und CHF im Gegenwert von 1,6 Mrd. € begeben. Ratings Die folgende Tabelle zeigt die von der pbb zum 31. Dezember 2019 mandatierten Senior Unsecured-Ratings und Ratings für Pfandbriefe: Senior Unsecured-Ratings und Ratings für Pfandbriefe der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb)1 scroll
1) Der Überblick enthält nicht alle Ratings/Ausblicke. 2) "Senior Unsecured Debt". 3) "Senior Subordinated Debt". Die Ratingagenturen können Ratings jederzeit ändern oder zurückziehen. Das Rating eines einzelnen, von der pbb begebenen Wertpapiers kann von den oben aufgeführten Ratings abweichen oder kann gar kein Rating tragen. Für die Bewertung und Nutzung der Ratings sollten die jeweils geltenden Kriterien und Erläuterungen der Ratingagenturen herangezogen werden, und die Nutzungsbedingungen sind zu beachten. Ratings sollten nicht als Ersatz für die eigene Analyse dienen. Sie stellen keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren der pbb dar. Im Geschäftsjahr 2019 blieben die mandatierten Ratings der pbb unverändert. Am 18. September 2019 bestätigte Standard & Poor's die der pbb erteilten Ratings sowie den negativen Ausblick. Als weiteren Grund für den negativen Ratingausblick — neben Faktoren wie der Aufrechterhaltung von Kapitalisierung, Asset-Qualität sowie risikoadjustierten Erträgen — führt die Agentur seitdem die sich verschlechternden Trends des deutschen Bankenmarkts („Industry Risk") sowie des wirtschaftlichen Umfelds für in Deutschland operierende Banken („Economic Risk") an. Diese Faktoren bewertet Standard & Poor's im Rahmen des sogenannten „BICRA" (Banking Industry Country Risk Assessment), welches regelmäßig in die erteilten Ratings einfließt. Die sich weiterhin verändernden regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie auch mögliche Verwerfungen, auch im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, können im weiteren Verlauf zu Druck auf die Ratings führen. Außerbilanzielle Verpflichtungen Die unwiderruflichen Kreditzusagen stellen den wesentlichen Teil der außerbilanziellen Verpflichtungen dar und betrugen zum Bilanzstichtag 4.175 Mio. € (31. Dezember 2018: 4.731 Mio. €). Eventualverbindlichkeiten resultierten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen und beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 191 Mio. € (31. Dezember 2018: 76 Mio. €). Zudem wurden Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von insgesamt 25 Mio. € (31. Dezember 2018: 20 Mio. €) gestellt. WESENTLICHE GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen durchgeführt. Zu Detailinformationen siehe Note „Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen". ZUSAMMENFASSUNG Insbesondere aufgrund des guten Zins- und Realisationsergebnisses erzielte der pbb Konzern im Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis vor Steuern von 216 Mio. €, das deutlich über der am Jahresanfang 2019 prognostizierten Bandbreite von 170 Mio. € bis 190 Mio. € lag. Das durchschnittliche Finanzierungsvolumen im Segment Real Estate Finance konnte in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld im Vergleich zum Vorjahr weiter gesteigert werden, wobei die Rückzahlungen infolge des niedrigen Marktzinsniveaus auf einem hohen Stand blieben. Risiko- und ChancenberichtDer Risiko- und Chancenbericht zeigt die im Rahmen des implementierten Risikomanagement- und Risikocontrollingsystems identifizierten Risiken und Chancen für die einzelnen Risikoarten auf. Bezüglich übergreifender beziehungsweise allgemeiner unternehmensspezifischer Risiken und Chancen wird darüber hinaus auf die Darstellung im Prognosebericht verwiesen. ORGANISATION UND GRUNDSÄTZE DES RISIKO- UND KAPITALMANAGEMENTS Für den pbb Konzern ist im Einklang mit den Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG und § 25 a KWG ein konzernweites Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem eingerichtet, welches unter anderem eine einheitliche Risikoidentifizierung, -messung und -limitierung ermöglicht Die pbb nutzt auf Ebene des Einzelinstituts gemäß § 2a Abs. 2 KWG die Freistellung von den Anforderungen des § 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, 2 und 3 Buchstabe b und c KWG bezüglich der Risikocontrolling-Funktion. Zum 1. Januar 2019 ergaben sich in der Organisation des Chief Risk Officers Änderungen. Die Aufgaben, die vorübergehend vom Bereich Projekte Risk Management erbracht wurden, werden nun wieder im Bereich Credit Risk Management wahrgenommen. Ferner wurde mit dem Eintritt von Herrn Schulte in den Vorstand ein neues Ressort geschaffen, in dem die Verantwortung für die Bereiche Treasury, Portfolio Analysis und Property Analysis & Valuation (letzterer bis dahin in der Verantwortung des CRO) gebündelt wurde. Im Berichtsjahr wurden zudem die Bereiche CRM REF und CRM PIF zusammengefasst Seit 1. Oktober 2019 ist der Bereich Compliance, der bislang der CEO/CFO-Funktion zugeordnet war, der CRO-Funktion unterstellt. Organisation und Komitee Der Vorstand der pbb trägt die Verantwortung für das Risikomanagementsystem des pbb Konzerns und entscheidet über die Strategien und die wesentlichen Fragen des Risikomanagements und der Risikoorganisation. Die Grundsätze, Methoden und Prozesse des Risikomanagementsystems des pbb Konzerns werden zentral vom Risikomanagement und -controlling des pbb Konzerns vorgegeben und finden — vorbehaltlich etwaiger Besonderheiten auf Ebene einzelner Gesellschaften — im pbb Konzern einheitlich Anwendung. Alle wesentlichen Risiken werden nachvollziehbar und systematisch identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert, dokumentiert, überwacht und kommuniziert. Wesentliche vom Vorstand zu verantwortende Aktivitäten im Risikomanagementsystem sind: scroll
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat über wesentliche Änderungen der Geschäfts- und Risikostrategien sowie über das Risikoprofil des pbb Konzerns. Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) des Aufsichtsrats befasst sich mit der Steuerung der Gesamtrisikosituation, der Überwachung, Einrichtung und Fortentwicklung eines effizienten Risikomanagementsystems sowie mit der Liquiditätssteuerung und -sicherung des pbb Konzerns und er beschließt über erforderliche Zustimmungen zu Kreditentscheidungen. Der Vorstand informiert das Gremium über alle Erhöhungen und Neubildungen von Einzelwertberichtigungen ab einem Betrag größer 5 Mio. € und in regelmäßigen Abständen über größere und risikoreichere Engagements. Die nachfolgend dargestellten Komitees sind unter Beteiligung der jeweiligen Kompetenzträger auf pbb Konzern-Ebene eingerichtet. Das Risk Committee (RC) setzt sich aus dem CR0 (Vorsitzender), dem CEO/CFO (stellvertretender Vorsitzender), dem Chief Credit Officer (CCO), dem Leiter Risk Management & Control (RMC) sowie einem Abteilungsleiter aus dem Bereich CRM zusammen. Das Gremium tagt in der Regel monatlich und erörtert die Risikoentwicklung, verabschiedet Richtlinien, Methoden zur Risikomessung, deren Parametrisierung sowie Methoden der Risikoüberwachung für alle Risikoarten. Das RC ist konzernweit für die Entwicklung einheitlicher Standards für Risikomanagement und -controlling zuständig und überwacht dabei auch die Entwicklung der Risikotragfähigkeit, des ökonomischen Kapitals, der Risikodeckungsmasse und des Kreditportfolios sowie die Einhaltung von Limiten. Im Risk Committee werden Portfolioentwicklungen des pbb Konzerns diskutiert. Unterhalb des Risk Committee sind weitere, nachfolgend erörterte Komitees eingerichtet. Das Credit Committee findet unter dem Vorsitz des CRO oder des CCO (mit Delegationsmöglichkeit an einen Senior Credit Executive) statt. Das Gremium tagt in der Regel mindestens wöchentlich und trifft Kreditentscheidungen im Hinblick auf Neugeschäft, Prolongationen und kreditmaterielle Veränderungen, sofern diese in die Kompetenz des Gremiums fallen. Es gibt zudem ein Votum ab für alle Kreditentscheidungen, die in die Kompetenz des Vorstands fallen beziehungsweise einer Zustimmung durch den Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss bedürfen. Es ist die Aufgabe der verantwortlichen Kompetenzträger sicherzustellen, dass die Kreditentscheidungen der jeweils aktuellen Geschäfts- und Risikostrategie entsprechen. Das Watchlist Committee findet unter dem Vorsitz des CCO (mit Delegationsmöglichkeit an eine benannte Vertretung mit Stimmberechtigung im Kreditkomitee (B-Vote)) statt und tagt monatlich. In dem Gremium werden alle im Rahmen des Frühwarnsystems auffällig gewordenen Engagements besprochen und gegebenenfalls individuelle, risikobegrenzende Maßnahmen festgelegt, die nachfolgend von den zuständigen Abteilungen umzusetzen sind. Sofern notwendig, beschließt das Gremium über die Weitergabe von Einzelengagements an die Abteilung CRM REF Workout, die auf Basis einer individuellen Engagementstrategie die notwendigen Schritte zur Restrukturierung oder Abwicklung durchführt. Es ist die Aufgabe der verantwortlichen Kompetenzträger, alle notwendigen Kreditentscheidungen entsprechend der Kreditkompetenzordnung beziehungsweise im Credit Committee zu treffen. Sofern Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität (Stufe 3-Wertberichtigung) gemäß IFRS 9 bei einem Engagement vorliegen, wird das Ergebnis nach erfolgter Ermittlung der Höhe der Wertminderung im Risk Provisioning Committee (RPC) vorgestellt Den Vorsitz führt der CRO. Das RPC entscheidet im Rahmen einer vorgegebenen Kompetenzordnung und im Einklang mit den IFRS-/HGB-Vorschriften. Das Komitee gibt Empfehlungen im Hinblick auf die Bildung, den Verbrauch oder die Auflösung von Risikovorsorge, sofern die finale Entscheidung nicht durch das RPC getroffen werden kann. Schließlich entscheidet das Komitee über gegebenenfalls notwendige Rettungserwerbe. Die Empfehlungen des Gremiums bilden die Grundlage für Entscheidungen im Rahmen der jeweils gültigen Kompetenzordnung. Das New Product Process Committee besteht aus Vertretern der wichtigsten Infrastruktur- und Kontrollabteilungen, die vom RC festgelegt werden. Das Gremium agiert anlassbezogen und hat die Aufgabe sicherzustellen, dass vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten und in neuen Märkten die daraus resultierenden Risiken sowie die Auswirkungen auf Prozesse, Kontrollen und Infrastruktur systematisch analysiert und adressiert werden. Erst mit Genehmigung durch das New Product Process Committee erfolgt eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten oder in neuen Märkten. Das Stress Test Committee ist unter Vorsitz des CRO für die Methodik, Durchführung und Überwachung der internen Stresstests verantwortlich. Zudem wirkt es an der Erarbeitung von Szenarien für den gesetzlich von jedem Institut geforderten Sanierungsplan mit. Neben dem Risk Committee existieren das Asset and Liability Committee (ALCO) sowie das Legal and Regulatory Risk Committee (LRRC). Aufgaben des ALCO sind das Liquiditätsmanagement, das Management der Bilanzstruktur des pbb Konzerns, die Festlegung langfristiger Finanzierungsstrategien, das Kapitalmanagement und die Steuerung der regulatorischen Kapitalquoten sowie die Marktrisikosteuerung. Das LRRC berät über rechtliche und regulatorische Vorgaben und kann diese nach Beratung verbindlich den Fachbereichen zur Umsetzung zuweisen. Das Out-sourcing Committee befasst sich mit der Umsetzung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, der Erstellung und Einhaltung der zugehörigen internen Richtlinien und der übergeordneten Steuerung und Überwachung ausgelagerter Aktivitäten. Organisation des Risikomanagements 31. Dezember 2019 scroll
1) Reporting über Compliance. Chief Risk Officer (CRO) Neben den oben genannten Komitees bilden folgende Organisationseinheiten des CRO einen integralen Bestandteil des Risikomanagementsystems des pbb Konzerns: Organisation des Chief Risk Officer (CRO) 31. Dezember 2019 scroll
Die Organisation der CRO-Funktion umfasst als Überwachungs- und Marktfolgeeinheit auf Ebene des pbb Konzerns: scroll
Neben der CRO-Funktion ergänzen die unabhängigen Einheiten Property Analysis & Valuation (PAV) und Group Internal Audit das Risikomanagementsystem des pbb Konzerns. PAV ist für die Analyse und einheitliche Bewertung der Besicherungsobjekte nach Markt- und Beleihungswertverfahren, die Beobachtung (Research) der regionalen Immobilienmärkte sowie das Monitoring von finanzierten Bauprojekten zuständig. In den Aufgabenbereich von Group Internal Audit fallen risikoorientierte turnusmäßige sowie anlassbezogene Prüfungen von Prozessen, Kontrollen und Systemen. Dies schließt auch die Überprüfung des Risikomanagementsystems ein. Risikostrategie und -Policies Die Risikostrategie bildet zusammen mit der Geschäftsstrategie die Grundlage für die Planung des pbb Konzerns. Sie wurde auf Basis des konzernweiten Risikoappetits definiert und spiegelt die strategische Ausrichtung des pbb Konzerns als Spezialist für gewerbliche Immobilienfinanzierung und Öffentliche Investitionsfinanzierung mit pfandbrieforientierter Refinanzierung wider. Weiterhin sind in der Risikostrategie die Leitlinien definiert, auf die sich die Risikokultur des pbb Konzerns stützt Die Risikostrategie gilt — vorbehaltlich etwaiger Besonderheiten auf Ebene einzelner Gesellschaften — für die Geschäftssegmente und rechtlichen Einheiten des pbb Konzerns und wird mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert. Die Risikostrategie wurde im Rahmen des jährlichen Strategieerstellungsprozesses für 2019 entsprechend formuliert, vom Vorstand verabschiedet und vom Aufsichtsrat genehmigt Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr fanden sich in Anpassungen im ICAAP-Steuerungskreis sowie in Aktualisierungen einzelner Risikoarten gemäß der Risikoinventur. Anfang August 2019 erfolgte eine weitere Aktualisierung der Risikostrategie aufgrund der im Marktrisiko umzusetzenden IRRBB-Anforderungen. Die Operationalisierung der Risikostrategie erfolgt über Risiko-Policies für die einzelnen Geschäftssegmente sowie Rahmenwerke, Richtlinien oder Anweisungen für alle gemäß gültiger Risikoinventur wesentlichen Risikoarten. Die einzelnen Dokumente werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie beinhalten Angaben zur Risikomessung, -überwachung und zum Risikomanagement Der Limitierungsprozess sowie der Eskalationsprozess im Falle einer Limitüberschreitung sind darin ebenfalls beschrieben. Risikoberichtswesen Das Risikoberichtswesen orientiert sich an der Struktur der Geschäftssegmente. Der Vorstand der pbb erhält regelmäßig Risikoberichte, die einen umfassenden Überblick sowie detaillierte Informationen über die Risikosituation pro Risikoart sowie weitere steuerungsrelevante Informationen enthalten. Die Aufsichtsgremien werden ebenfalls in regelmäßigen Abständen über risikorelevante Themen informiert Darüber hinaus werden anlassbezogen beziehungsweise auf Wunsch des Vorstands oder des Aufsichtsrats Spezialberichte erstellt, die auf spezifische und akute Risikoschwerpunkte eingehen, so zum Beispiel bezogen auf kritische Märkte, Produkte oder Kontrahenten. Risikoquantifizierung, Risikosteuerung und -management Der pbb Konzern führt mindestens einmal jährlich eine umfassende Risikoinventur durch, um systematisch potenzielle Risiken zu ermitteln und zu analysieren, die aus dem Geschäftsmodell oder aus dem externen Umfeld des Konzerns resultieren können. Ziel der Risikoinventur ist die Ermittlung des vollständigen Risikoprofils, in dem sämtliche Risiken identifiziert, hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit für die Kapital- und Liquiditätsausstattung des pbb Konzerns bewertet und auf mögliche Risikokonzentrationen hin untersucht werden. Soweit möglich, werden Risiken mithilfe entsprechender Risikomodelle oder anderer Verfahren quantifiziert. Risiken, die nicht oder nur teilweise quantifiziert werden können, werden über dedizierte Kapitalpuffer oder über separate Steuerungsinstrumente sowie über regelmäßige detaillierte Berichte und klare Vorgaben, wie zum Beispiel die Vorschriften zu Compliance und zur Corporate Governance, überwacht und gesteuert. Die Risiko-, Kapital- und Liquiditätssteuerung des pbb Konzerns basiert auf den Steuerungskreisen ICAAP (Kapital) und ILAAP (Liquidität) in jeweils einer Normativen und einer Ökonomischen Perspektive. Die Normative Perspektive ist auf die laufende Erfüllung aller kapital- und liquiditätsbezogenen rechtlichen und aufsichtlichen Anforderungen sowie interner Ziele gerichtet Die Ökonomische Perspektive betrachtet alle wesentlichen Risiken, welche die ökonomische Überlebensfähigkeit des pbb Konzerns gefährden können. Dabei steht die barwertige Betrachtung der Risiken im Fokus. Alle Steuerungskreise beinhalten neben der Messung, Begrenzung und Überwachung von Risiken auch eine regelmäßige Berichterstattung sowie Eskalationsprozesse und werden durch Szenarioanalysen und Stresstests komplettiert. Innerhalb der strategischen Steuerungskreise definiert der pbb Konzern seinen Risikoappetit und den Umfang der Risiken, die der Konzern einzugehen bereit ist Hieraus generiert der pbb Konzern operative Steuerungsimpulse durch Limitsysteme, Komiteeentscheidungen und sonstige Managemententscheidungen. Entsprechende Limit- und Frühwarnsysteme sind im Einklang mit dem Risikoappetit innerhalb der einzelnen Risikoarten sowie übergreifend auf Ebene der Kapital-Steuerungskreise implementiert. Die jeweils den Risikoarten zugrunde liegende Strategie, die Risikodefinition, die Risikoberechnungsverfahren sowie das Reporting werden in den nachfolgenden Kapiteln ausführlich beschrieben. RISIKOARTEN Der pbb Konzern unterscheidet für die Geschäftsaktivitäten folgende wesentliche Risikoarten: scroll
Adressrisiko Definitionen Das Adressrisiko im Allgemeinen bezeichnet das Risiko eines unerwarteten Ausfalls oder Rückgangs des Marktwerts einer Forderung (Kredit oder Anleihe) oder eines Derivates (alternativ eines ganzen Forderungs- beziehungsweise Derivateportfolios), resultierend aus der Verschlechterung des Besicherungswerts beziehungsweise der Verschlechterung der Bonität eines Landes oder eines Kontrahenten. Das Adressrisiko umfasst das Ausfallrisiko, das Migrationsrisiko, das Verwertungsrisiko bei ausgefallenen Kunden, das Transfer- und Konvertierungsrisiko, das Mieterrisiko, das Erfüllungsrisiko, das Prolongationsrisiko sowie das Konzentrationsrisiko, die in der Risikostrategie des pbb Konzerns wie folgt definiert sind: scroll
Adressrisikostrategie und -grundsätze Der pbb Konzern hat sein gesamtes Kreditportfolio in die Segmente Real Estate Finance (REF), Public Investment Finance (PIF), Value Portfolio (VP) und in Consolidation & Adjustments (C&A) aufgeteilt Dabei entfällt das strategische Geschäft auf die gewerbliche Immobilienfinanzierung (REF) und die Öffentliche Investitionsfinanzierung (PIF). Die Risikostrategie des pbb Konzerns spiegelt diese Struktur ebenfalls wider. Bezüglich des Geschäftsfokus im Zusammenhang mit den strategischen Portfolios sowie bezüglich der Aussagen zur Strategie im Ablaufportfolio wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Grundlagen des Konzerns" verwiesen. Adressrisikoberichte Das Berichtswesen des pbb Konzerns zu Adressrisiken enthält folgende wesentliche Komponenten: scroll
Adressrisikoquantifizierung über das ökonomische Kapital sowie die Risikoaktiva nach Capital Requirements Regulation (CRR) Kreditporttoliomodell Der pbb Konzern setzt für die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Adressrisiken ein Kreditportfoliomodell ein. Dieses Modell und die Quantifizierung des ökonomischen Adressrisikos werden im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)" beschrieben. Stresstests Die Stresstests zum ökonomischen Kapital im Adressrisiko werden im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)" erörtert. In Ergänzung zu den Stresstests des ökonomischen Kapitals existieren RWA-Reverse-Stresstests, die untersuchen, um wie viel sich ein bestimmter Risikoparameter (wie zum Beispiel Rating, Loss Given Default (LGD), Währung) verändern kann, bevor eine Mindestkapitalquote (harte Kernkapitalquote (CET1), Kernkapitalquote (Tier 1) oder Eigenmittelquote) nicht mehr eingehalten wird. Die Mindestquoten leiten sich dabei aus den bankindividuellen SREP-Quoten ab. Für alle getesteten Risikoparameter wurden Toleranzveränderungsniveaus definiert, die für ein Bestehen der Tests des pbb Konzerns nicht verletzt werden dürfen. Adressrisikoquantifizierung nach CRR Die Basel III-Rahmenvereinbarung des Baseler Ausschusses wurde im europäischen Kontext durch die Capital Requirements Regulation (CRR) umgesetzt Der pbb Konzern nutzt den sogenannten Advanced Internal Rating Based Approach (Advanced IRBA) sowie den Standardansatz (KSA). Adressrisikosteuerung, -management und -überwachung Adressrisikosteuerung Auf Portfolioebene wird die angestrebte Portfoliostruktur mittels Strukturkomponenten in der Risikostrategie festgelegt Die Limite orientieren sich auch an der verfügbaren Risikodeckungsmasse und beinhalten beispielsweise für den pbb Konzern: scroll
Die Kreditkompetenzordnung legt in Abhängigkeit von Kontrahentengruppe, Expected-Loss-Klasse sowie Engagementhöhe auf GCC-Ebene (Group of Connected Clients) die Kompetenzlevel für Kreditentscheidungen sowohl im Neu- als auch im Bestandsgeschäft fest Die Ausübung der Kreditkompetenzen wird den einzelnen Mitarbeitern basierend auf der individuellen Erfahrung und Qualifikation übertragen. Adressrisikomanagement und -überwachung Auf Einzelgeschäftsebene bestimmen die Richtlinien zu Kreditprozessen die notwendigen Schritte der Risikoprüfung bei Neugeschäft und wesentlichen Veränderungen wie Prolongationen oder Krediterhöhungen sowie bei der Übergabe in die Intensivbetreuung beziehungsweise Abwicklung. Nachfolgend werden Kernprozesse des Adressrisikomanagements und der -überwachung sowie der hierbei involvierten Bereiche der CRO-Funktion beschrieben: Die CRM-Einheiten führen die erstmalige beziehungsweise jährlich wiederkehrende Risikoanalyse beim Neu- und Bestandsgeschäft durch. Für die Bewertung und die Vorbereitung der Kreditentscheidung im Neu- und Prolongationsgeschäft kommen PD- und LGD-Rating-Tools zum Einsatz, die im Bereich RMC entwickelt sowie jährlich validiert und kalibriert werden. Bei der Analyse und Bewertung der Sicherheiten unterstützt der Bereich Property Analysis & Valuation (PAV). Der Bereich Legal ist — gegebenenfalls zusammen mit externen Rechtsanwälten/Kanzleien — für die Vertrags- und Sicherheitengestaltung verantwortlich. Definierte Frühwarnindikatoren werden von CRM fortlaufend überwacht Bei wesentlichen Auffälligkeiten wird eine außerordentliche Überprüfung des Adressausfallrisikos (einschließlich Sicherheiten-wertüberprüfung) durchgeführt und es werden entsprechende Handlungsalternativen aufgezeigt Ferner werden die Fälle in einem monatlichen, mindestens aber vierteljährlichen Überwachungsturnus aufgenommen und im Watchlist Committee präsentiert. Bei Vorliegen von Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität wird die Höhe der Stufe 3-Wertberichtigungen nach IFRS beziehungsweise Einzelwertberichtigungen nach HGB ermittelt Im Risk Provisioning Committee werden die Ergebnisse diskutiert, und es wird gegebenenfalls über die Bildung beziehungsweise Auflösung von Stufe 3-Wertberichtigungen/Einzelwertberichtigungen entschieden. Für kritische beziehungsweise Stufe 3-wertberichtigte (IFR)/einzelwertberichtigte (HGB) Engagements gehen im Rahmen einer individuellen Entscheidung zur Restrukturierung oder Abwicklung Szenarioanalysen zur potenziellen Entwicklung des Kreditnehmers, der Sicherheit beziehungsweise des relevanten Marktes ein. Diese werden im Credit Committee präsentiert und gegebenenfalls genehmigt beziehungsweise höheren Kompetenzträgern zur Genehmigung empfohlen. Sowohl kritische Engagements (Watchlist) als auch Fälle der Restrukturierung und der Abwicklung (Problemkredite) werden auf komprimierter Basis monatlich im Group Risk Report und im Risk Committee sowie auf Anfrage in Spezialanalysen an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Risikoabsicherung und -minderung durch Kreditsicherheiten Im Segment REF sind die Finanzierungen in der Regel durch Grundpfandrechte abgesichert. Anlässlich der regelmäßigen Kreditberichte für bereits bestehende Finanzierungen beziehungsweise im Rahmen der Entscheidungsfindung bei Neufinanzierungen werden die Beleihungsausläufe, die Objekt- (unter anderem Mikro- und Makrolage, Vermietungssituation, Gebäudezustand) und Marktgegebenheiten erörtert und bei der Einzelkreditbeurteilung mit berücksichtigt. Neben den Grundpfandrechten umfassen die Finanzierungssicherheiten im Segment REF in der Regel unter anderem auch Mietzessionen sowie die Abtretung von Versicherungsleistungen und werden von umfangreichen Informations- und Konsultationsverpflichtungen der Kreditnehmer flankiert Es werden neben den Grundpfandrechten nur wenige weitere ausgewählte Sicherheiten als werthaltig in der Kreditbeurteilung beziehungsweise in der LGD-Kalkulation berücksichtigt, insbesondere Barsicherheiten, ferner unter bestimmten Umständen Bankbürgschaften, sonstige Kreditabsicherungen sowie Garantien öffentlicher Institutionen. Bei Sicherheiten in Fremdwährung, das heißt in einer von der Darlehenswährung abweichenden Währung, werden entsprechende Sicherheitspuffer eingerechnet, um eventuelle Wechselkursrisiken zu berücksichtigen. Die Bewertung der Immobilien im REF-Bereich erfolgt unter strengen Qualitätsgesichtspunkten. Die Werte der Immobiliensicherheiten werden bei Neukreditgewährung ermittelt sowie jährlich überprüft. Die pbb unterhält einen unabhängigen, an den Treasury-Vorstand berichtenden Bereich Property Analysis & Valuation (PAV) mit Immobilienanalysten: Alle Mitarbeiter in PAV, die in die Immobilienanalyse eingebunden sind, verfügen über eine Zertifizierung nach ISO 17024 gemäß Hyp-Zert-Standard und haben überwiegend zusätzliche Qualifikationen (zum Beispiel RICS-Mitgliedschaft). Dieser Bereich ist stets in die Erstbewertung bei Neukreditgewährung und regelmäßigen Neubewertungen eingebunden sowie in die mindestens jährlich durchgeführte Überwachung der Werte, wobei diese — in Abhängigkeit von Art und Lage des Objekts, Marktentwicklung und anderen Risikoindikatoren — teilweise auch durch Mitarbeiter der Kreditabteilung (CRM) anhand festgelegter Parameter und Prozesse durchgeführt wird. Bei Developmentfinanzierungen werden im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings Planungsstand, Budget, Auftragsvergaben, Bauzeitenplan, Verkaufs-/Vermietungs- und Bautenstand überwacht Die Monitorings werden bei komplexen Developments in der Regel von externen Projektmonitorern im Auftrag der Bank, monatlich bis vierteljährlich, durchgeführt. Die Koordinierung und Überwachung der externen Projektmonitorer erfolgt durch PAV. Bei Developments mit geringerer Komplexität wird der Baufortschritt mindestens im Drei-Monats-Rhythmus durch erfahrene und spezialisierte, interne Property-Analysten überwacht Die Kostenverfolgung erfolgt durch CRM und ermöglicht eine aktuelle Übersicht der Kostensituation sowie eine Prognose der Kostenentwicklung der Maßnahme. Diese wird mit den Ergebnissen des internen (beziehungsweise, sofern vorhanden, des externen) Monitorings abgeglichen. Dadurch können eventuelle Abweichungen vom Projektplan und damit Projektrisiken im Bauverlauf möglichst frühzeitig erkannt werden. Im Segment PIF dienen oft Garantien als Absicherung (zum Beispiel vertragliche Garantien/Bürgschaften von öffentlichen Stellen, Exportkreditgarantien). Zudem bestehen im Bereich der Öffentlichen Investitionsfinanzierung häufig gesetzliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise in Deutschland die sogenannte „Anstaltslast" oder andere direkte und indirekte Absicherungen, die bei öffentlich-rechtlich organisierten Darlehensnehmern einen Rückgriff auf eine öffentliche Stelle ermöglichen. Teilweise werden die Garantien/Bürgschaften oder gesetzlichen Rahmenbedingungen im Segment PIF von zusätzlichen Finanzierungssicherheiten und Informations- und Konsultationsverpflichtungen der Kreditnehmer flankiert Diese zusätzlichen Finanzierungssicherheiten werden in der Regel aber nicht als werthaltig in der Kreditbeurteilung beziehungsweise in der LGD-Kalkulation berücksichtigt. Im Bereich Treasury werden im Wesentlichen Bareinlagen und Wertpapiere als Sicherheit beim Handel mit anderen Banken zur Verfügung gestellt beziehungsweise hereingenommen. Die Besicherung erfolgt auf Basis von Standardverträgen, die im Einzelfall gegebenenfalls abgeändert beziehungsweise einer individuellen Überprüfung durch die Rechtsabteilung unterzogen werden. Kreditportfolio Der gesamte Forderungsbestand des pbb Konzerns wird einheitlich nach dem Exposure at Default (EaD) ermittelt. Der EaD entspricht bei den meisten Produkten dem IFRS-Buchwert (inklusive aufgelaufener Zinsen). Im Falle einer bestehenden zugesagten freien Linie ist diese — multipliziert mit dem produktspezifischen Kreditkonversionsfaktor (CCF) — als weiterer Bestandteil im EaD enthalten. Der CCF sagt aus, wie viel von der freien Linie innerhalb eines Jahres vor einem möglichen Ausfall erwartungsgemäß in Anspruch genommen werden kann. Eine Ausnahme bilden Derivate und Repo-Geschäfte, bei denen der EaD nicht dem Buchwert entspricht, sondern gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) nach einer anderen Methodik zu ermitteln ist Dies gilt zum Beispiel für Derivate gemäß der aufsichtlichen Marktbewertungsmethode: Marktwert zuzüglich aufsichtsrechtlich vorgegebenem Add-on für potenzielle, zukünftige Marktwerterhöhungen unter Berücksichtigung etwaiger Effekte aus Netting und Sicherheitenleistungen. Der konzernweite EaD des Kreditportfolios betrug zum 31. Dezember 2019 55,5 Mrd. € (31. Dezember 2018: 58,1 Mrd. €). Überblick über das Gesamtexposure des pbb Konzerns: 55,5 Mrd. € EaD Das Kreditportfolio ist in drei Geschäftssegmente aufgeteilt: scroll
Daneben wird in Consolidation & Adjustments (C&A) außer den internen Abstimmungs- und Konsolidierungspositionen noch der EaD für Geschäfte ausgewiesen, die nicht unmittelbar den operativen Segmenten zuzurechnen sind. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Vermögenspositionen für die Aktiv- und Passiv-Steuerung. Der EaD in C&A per 31. Dezember 2019 entfiel vollständig (100%; 31. Dezember 2018: >99%) auf die EL-Klassen 1 bis 8. Diese entsprechen gemäß interner Zuordnung der Kategorie „Investment Grade". Gesamtportfolio: EaD nach Geschäftssegmenten scroll
Das Gesamtexposure (EaD) des pbb Konzerns verringerte sich per 31. Dezember 2019 gegenüber dem Jahresende 2018 um 2,6 Mrd. € auf 55,5 Mrd. €. Erläuterungen zu den Veränderungen in den einzelnen Segmenten finden sich bei der detaillierten Darstellung des jeweiligen Segments. Insgesamt stieg der Prozentanteil des EaD im strategischen Segment REF erneut an (54%; Vorjahresende: 52%) und blieb sowohl in PIF (13%) als auch im nicht strategischen VP (28%) gegenüber dem Vor-jahresende unverändert. Der prozentuale Anteil des EaD in C&A verringerte sich gegenüber dem Vorjahr leicht (5%; Vorjahresende: 7%). Risikokennzahlen Der erwartete Verlust (Expected Loss — EL) für einen Zeitraum von einem Jahr wird für das gesamte Exposure ermittelt, außer für Problemkredite, für die eine Risikovorsorge nach Stufe 3 gebucht wurde. Der EL errechnet sich aus den von Basel III vorgegebenen Parametern Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlusthöhe im Falle des Ausfalls (LGD) und Exposure at Default (EaD). Zum 31. Dezember 2019 betrug der EL für den pbb Konzern 129 Mio. € (31. Dezember 2018: 86 Mio. €). Der Anstieg des erwarteten Verlusts resultierte im Wesentlichen aus der höheren Kalibrierung der Ausfallverlustquoten (sogenannte LGDs) in Anlehnung an die angestrebten neuen Risikogewichtungen im Kernportfolio, welche im Abschnitt „Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlen" erläutert werden. Gesamtportfolio: Erwarteter Verlust nach Geschäftssegmenten scroll
Künftige Veränderungen, beispielsweise der Konjunktur oder Entwicklungen bei Einzelrisiken, können zu Änderungen der oben genannten EL-Zahlen führen. Auch können die tatsächlich eingetretenen Verluste von den erwarteten Verlusten abweichen. Ökonomisches Adressrisikokapital Der pbb Konzern setzt für die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Adressrisiken ein Kreditportfoliomodell ein. Die Quantifizierung des ökonomischen Adressrisikos wird im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)" beschrieben. Regionale Verteilung des Portfolios Der Schwerpunkt des Exposure des pbb Konzerns lag zum Berichtsstichtag unverändert auf Westeuropa Auf Deutschland entfiel mit 40% beziehungsweise 22,3 Mrd. € weiterhin der Hauptanteil des Gesamtexposure. Die EaD-Abnahme in Deutschland um 0,4 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr beruhte auf einem geringeren Money Market Exposure in C&A sowie auf Rückführungen in den Segmenten PIF und im VP, die das Neugeschäft des REF-Portfolios überstiegen. Die EaD-Abnahme in Frankreich um 1,1 Mrd. € entfiel vor allem auf Rückführungen in den Segmenten REF und PIF sowie auf in C&A verbuchte Geldmarktgeschäfte mit französischen Kreditinstituten. Im Vereinigten Königreich sowie in Schweden waren hauptsächlich Rückführungen im REF-Portfolio für den Rückgang des EaD um 1,1 Mrd. € beziehungsweise 0,4 Mrd. € verantwortlich. Das verringerte Exposure gegenüber Spanien resultierte im Wesentlichen aus Verkäufen im Segment VP. Die deutliche Erhöhung des Exposure in den USA um 0,9 Mrd. € ist auf Neugeschäft im strategischen Segment REF zurückzuführen. Die größten Positionen der Kategorie „Andere Europa" stellten die Niederlande mit 0,8 Mrd. € und Belgien mit 0,3 Mrd. € dar (31. Dezember 2018: Niederlande 0,8 Mrd. €, Belgien 0,4 Mrd. €). Die Kategorie „Andere", auf die mit 1,3 Mrd. € rund 2% des Portfolios entfielen, ist zum Großteil von Bonds sogenannter supranationaler Organisationen geprägt. Gesamtportfolio: EaD nach Regionen scroll
1) Per 31. Dezember 2019 enthält die Kategorie ‚Andere Europa" die Niederlande, Belgien, die Schweiz, Slowenien, die Slowakei, Dänemark, Luxemburg, Irland, Rumänien und Lettland. 2) Per 31. Dezember 2019 enthält die Kategorie Andere" unter anderem supranationale Organisationen, Japan und Kanada. In Abhängigkeit von den Ergebnissen des internen Ratingverfahrens werden jedem einzelnen Land maximale Limite je Segment zugewiesen, welche die Geschäftsaktivitäten der pbb begrenzen. Sämtliche Länderlimite werden täglich von RMC überwacht. Real Estate Finance: 29,8 Mrd. € EaD Im Segment REF befinden sich Immobilienkredite und die entsprechenden Kundenderivate. Der EaD des REF-Portfolios, der im Vergleich zu dem im Abschnitt Ertragslage ausgewiesenen Finanzierungsvolumen auch ungezogene Linien – multipliziert mit einem produktspezifischen Konversionsfaktor beinhaltet, verringerte sich gegenüber dem 31. Dezember 2018 leicht um 0,1 Mrd. € auf 29,8 Mrd. €. Die Reduzierungen im Vereinigten Königreich, in Frankreich und in Schweden waren hauptsächlich durch Rückzahlungen verursacht. Das höchste Portfoliowachstum war in Deutschland und in den USA aufgrund von Neugeschäft zu verzeichnen. Die im Portfolio enthaltenen Kundenderivate beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 0,1 Mrd. € EaD und blieben somit gegenüber dem Jahresende 2018 unverändert. Real Estate Finance: EaD nach Regionen scroll
1) Per 31. Dezember 2019 enthält die Kategorie ‚Andere Europa" die Niederlande, die Schweiz, Belgien, Dänemark, Luxemburg, die Slowakei, Slowenien und Rumänien. Der Anstieg in den Kategorien „Bürogebäude" und „Wohnungsbau" resultierte aus dem getätigten Neugeschäft. Real Estate Finance: EaD nach Objektarten scroll
Das Portfolio war zum Jahresende 2019 mit 83% (31. Dezember 2018: 82%) nach wie vor von Investmentfinanzierungen dominiert; auf die Finanzierung von Immobilienentwicklungsmaßnahmen (Developmentfinanzierungen) entfielen 16% des EaD (31. Dezember 2018: 16%). Im Jahr 2019 bestand nach wie vor eine sehr hohe Nachfrage sowohl nach gewerblichen Immobilieninvestmentkrediten als auch nach Developmentfinanzierungen. Letztere tätigte der pbb Konzern entsprechend der konservativen Risikostrategie ausschließlich mit professionellen Partnern und dem Projekt entsprechenden Auflagen hinsichtlich Eigenkapitaleinsatz, Vorverkauf und Vorvermietung. Unter Investmentfinanzierungen wird die Finanzierung von Immobilien zusammengefasst, deren Kapitaldienstfähigkeit im Wesentlichen aus dem laufenden Objekt-Cashflow erfolgt. Real Estate Finance: EaD nach Darlehensarten scroll
Public Investment Finance: 7,1 Mrd. € EaD Das Portfolio umfasst folgende Finanzierungen: (I) Finanzierungen, die direkt mit einem nach dem Pfandbriefgesetz als deckungsfähig anerkannten, öffentlich-rechtlichen Schuldner auf der Basis einer konkreten Verwendungszweckbindung gemäß einem definierten Produktkatalog abgeschlossen werden; (II) Finanzierungen an Unternehmen in öffentlicher oder privater Rechtsform und Trägerschaft, die weitestgehend mit einer öffentlichen Gewährleistung im Sinne des Pfandbriefgesetzes besichert werden (Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, Stadtwerke, Zweckverbände, Verwaltungsgesellschaften, Non-Profit-Unternehmen, Verbände), und (III) Finanzierungen an Zweckgesellschaften und Unternehmen, die fast vollständig mit einer öffentlichen Gewährleistung im Sinne des Pfandbriefgesetzes besichert werden. Hierunter fallen auch Exportfinanzierungen, die durch Versicherungen/Garantien des Bundes oder anderer pfandbrieffähiger Exportversicherungsagenturen gedeckt sind. Zusätzlich umfasst das Portfolio einige wenige Finanzierungen von öffentlichen Einrichtungen ohne öffentliche Gewährleistung. Die EaD-Abnahme im Segment PIF gegenüber dem Vorjahresende um 0,5 Mrd. € ist insbesondere auf fällige Darlehen und Schuldverschreibungen beziehungsweise Rückzahlungen in Deutschland und Frankreich zurückzuführen, die das Neugeschäft mit Schwerpunkt in Frankreich überkompensierten. Public Investment Finance: EaD nach Regionen scroll
1) Per 31. Dezember 2019 enthält die Kategorie „Andere Europa" Belgien, die Niederlande und die Schweiz. 2) Per 31. Dezember 2019 enthält die Kategorie „Andere" unter anderem Kanada und Bonds supranationaler Organisationen. 3) Schweden (31. Dezember 2019): 42 Mio. €. Unter „Öffentliche Kreditnehmer" werden Forderungen gegenüber Staaten (28%), Unternehmen des öffentlichen Sektors (20%) sowie Regionalregierungen und Kommunen (52%) zusammengefasst Die Definition beinhaltet dabei auch von diesen Kontrahenten garantierte Forderungen. Public Investment Finance: EaD nach Kontrahenten scroll
1) Weitestgehend durch Bürgschaften und Garantien besichert. 2) Finanzinstitute mit staatlichem Hintergrund oder Garantie. Value Portfolio: 15,6 Mrd. € EaD Das Value Portfolio beinhaltet nicht strategische Portfolios des pbb Konzerns. Die weitere strategiekonforme Abnahme des Exposure per 31. Dezember 2019 gegenüber dem 31. Dezember 2018 resultierte hauptsächlich aus Rückführungen in Deutschland, Spanien und Portugal. Die EaD-Erhöhung in Österreich war im Wesentlichen auf Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus und damit einhergehende Hedge Adjustments zurückzuführen. In der Kategorie „Andere" war ein leichter Rückgang beim Exposure gegenüber supranationalen Organisationen zu verzeichnen. Österreich und Deutschland stellten nach wie vor den Schwerpunkt im Portfolio dar. Value Portfolio: EaD nach Regionen scroll
1) Per 31. Dezember 2019 enthält die Kategorie „Andere" supranationale Organisationen und Japan. 2) Per 31. Dezember 2019 enthält die Kategorie „Andere Europa" Slowenien. 3) Tschechien (31. Dezember 2019): 10 Mio. €; Finnland (31. Dezember 2019): 9 Mio. €. Der EaD nach Kontrahenten wird unter Berücksichtigung der regulatorisch anrechenbaren Garantien beziehungsweise sonstigen Unterstützungen dargestellt. Value Portfolio: EaD nach Kontrahenten scroll
1) Hauptsächlich gedeckte spanische Schuldverschreibungen. Strukturierte Produkte Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2019 einen Restbestand an einer durch eine Regionalregierung garantierten Mortgagebacked Security mit einem Nominalvolumen von 0,4 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,5 Mrd. €) und einem aktuellen Fair Value von 0,4 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,5 Mrd. €). Bilanzielles und außerbilanzielles Geschäft nach Ratingklassen In den folgenden Tabellen werden die Bruttobuchwerte der nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte (ohne Barreserve) sowie das Ausfallrisiko der unwiderruflichen Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten den internen Ratingklassen und den Wertberichtigungsstufen zugeordnet Die Aufgliederung erfolgt gemäß internen Ratingklassen des pbb Konzerns. Die Ausfalldefinition richtet sich nach Art 178 CRR. Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (ohne Barreserve) nach internen Ratingklassen und Wertberichtigungsstufen zum 31. Dezember 2019 scroll
Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (ohne Barreserve) nach internen Ratingklassen und Wertberichtigungsstufen zum 31. Dezember 20181) scroll
1) Die Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2018 wurden gemäß IAS 8.42 korrigiert (siehe Note ‚Stetigkeit"). Unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten nach internen Ratingklassen und Wertberichtigungsstufen zum 31. Dezember 2019 scroll
Unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten nach internen Ratingklassen und Wertberichtigungsstufen zum 31. Dezember 2018 scroll
Watchlist- und Problemkredite Frühwarnsystem Im Frühwarnsystem des pbb Konzerns sind Kriterien beziehungsweise Schwellenwerte (Trigger) für die Aufnahme in die Intensivbetreuung (Watchlist) und in die Problemkreditbetreuung definiert (zum Beispiel Zahlungsverzug, Nichteinhaltung von Finanzkennzahlen - beispielsweise Loan to Value [urv], Interest Service Coverage [ISC]). Ob ein Trigger ausgelöst wurde, wird fortlaufend überwacht Bei Auffälligkeiten wird das Engagement analysiert und gegebenenfalls zeitnah in die Intensiv- oder Problemkreditbetreuung überführt. Dabei wird ebenfalls überprüft, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Watchlist- und Problemkredite (Restructuring und Workout Loans) sind wie folgt abgegrenzt: scroll
Die Einheit CRM REF Workout ist auch für die Überprüfung von Wertminderungen im Einklang mit den diesbezüglichen Bilanzierungsvorschriften (HGB und IFRS) verantwortlich. Entwicklung der Watchlist- und Problemkredite des pbb Konzerns scroll
1) Kein Volumen für C&A. Die Watchlist- und Problemkredite erhöhten sich per saldo vom 31. Dezember 2018 auf den 31. Dezember 2019 um insgesamt 256 Mio. €. Die Watchlist-Kredite erhöhten sich per saldo um 94 Mio. €. Den Zugängen in Höhe von 112 Mio. €, im Wesentlichen drei Engagements aus dem Segment REF betreffend, standen Exposure-Reduzierungen in Höhe von 18 Mio. € gegenüber. Die Problemkredite haben sich im Berichtsjahr per saldo um 162 Mio. € erhöht Im Segment REF wurden drei Finanzierungen von Einkaufszentren im Vereinigten Königreich mit insgesamt 283 Mio. € an das Sanierungsmanagement von problembehafteten Krediten übertragen. Dem stehen erfolgreiche Abwicklungen/Restrukturierungen beziehungsweise Exposure-Reduzierungen von insgesamt 218 Mio. € gegenüber. Im Segment PIF gab es bei den Problemkrediten einen Neuzugang in Höhe von insgesamt 97 Mio. €. Die Forderungen an den Kreditnehmer sind in voller Höhe durch eine Exportkreditgarantie (Bundesrepublik Deutschland) abgedeckt. Wertberichtigungen und Rückstellungen Die Angaben zu Wertberichtigungen und Rückstellungen einschließlich deren Bildung und Entwicklung sind im Anhang (Notes) dargestellt. Chancen Die Parametrisierung der Risikomaße für das Adressrisiko erfolgt mit statistischen Methoden auf Basis zahlreicher historischer Beobachtungen. Die Risikomaße hängen zudem von Annahmen über zukünftige Entwicklungen von makroökonomischen Gegebenheiten sowie von Entwicklungen auf den Kreditmärkten ab. Solche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich positiver als angenommen entwickeln und daher können die möglichen Verluste aus dem Adressrisiko theoretisch niedriger ausfallen als durch die Risikomaße quantifiziert. Solche möglichen positiven Entwicklungen stellen dann Chancen für den pbb Konzern dar, die zur Risikoreduktion genutzt werden können. Chancen bestehen konkret dann, wenn in der Zukunft weniger Kredite Leistungsstörungen erfahren, als im Rahmen der Risikoquantifizierung angenommen wird. Chancen bestehen auch dann, wenn in der Zukunft weniger Migrationen zu schlechteren Ratingklassen als angenommen erfolgen. Weiterhin bestehen Chancen, wenn in der Zukunft die Verlustquoten von leistungsgestörten Krediten niedriger sind, als im Rahmen der Risikoquantifizierung angenommen wird. Niedrigere Verlustquoten können hierbei durch verschiedene positive Entwicklungen ausgelöst werden. Zum einen ist es möglich, dass bei der Verwertung von Sicherheiten höhere Erlösquoten erzielt werden, als in der Risikoquantifizierung angenommen ist Zum anderen ist es möglich, dass ein größerer Anteil von leistungsgestörten Krediten ohne Verlust gesundet, als das in der Vergangenheit der Fall war. Neben positiven Entwicklungen bei Ausfallraten oder Verlustquoten bestehen im Kontext des Adressrisikos theoretisch und ungeachtet anderer Unternehmensziele auch dann Chancen, wenn sich Exposure-Werte im Portfolio rückläufig entwickeln sollten. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Kreditnehmer ihre Kredite schneller tilgen oder zurückzahlen, als das vertraglich oder gemäß historischen Erfahrungswerten zu erwarten war. Rückläufige Exposure-Werte können sich im Derivateportfolio dann ergeben, wenn Veränderungen bestimmter Marktparameter wie Zinsen oder Wechselkurse dazu führen, dass die Marktwerte derjenigen Positionen, die mit einem Wiedereindeckungsrisiko verknüpft sind, sinken. Marktrisiko Definition Marktrisiko beschreibt die Gefahr eines Marktwertverlusts oder einer negativen Veränderung des periodischen Zinsergebnisses aufgrund von Schwankungen der Marktpreise von Finanzinstrumenten. Geschäfte des pbb Konzerns unterliegen hauptsächlich folgenden Marktrisikoarten: scroll
Zinsänderungsrisiken des Anlagebuchs Mit der Einführung der EBA-Leitlinien EBA/GLJ2018/02 zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (Interest Rate Risk in the Banking Book, [IRRBB]) zum 30. Juni 2019 hat die pbb ihre Risikomessung, -steuerung und -überwachung erweitert. Parallel zu den barwertigen Zinsänderungsrisiken bezieht die pbb auch die periodischen Zinsänderungsrisiken mit ein und misst, steuert und überwacht diese regelmäßig. Neben Zinsänderungsrisiken erstrecken sich die Anforderungen der EBA-Leitlinie auch auf Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch (Credit Spread Risk in the Banking Book, [CSRBB]). In diesem Zusammenhang wurde der Umfang der Instrumente, die in das Credit-Spread-Risiko einzubeziehen sind, um alle aktivischen Wertpapiere erweitert, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost) bewertet werden. Dadurch ergibt sich ein größerer Einfluss von Credit-Spread-Risiken auf den Marktrisiko-VaR. Marktrisikostrategie Der pbb Konzern verfolgt die nachfolgend aufgeführten grundlegenden Prinzipien in Bezug auf Marktrisiken der barwertigen und periodischen Perspektive: scroll
Organisation der Marktrisikosteuerung Die barwertige Überwachung der Positionen erfolgt durch den vom Handel aufbauorganisatorisch bis zur Ebene der Geschäftsführung getrennten Bereich RMC, die Überwachung des periodischen Zinsänderungsrisikos erfolgt durch den Bereich Finance. Marktrisikoberichte RMC erstellt täglich ausführliche Marktrisikoberichte für das Management und die operative Steuerung. Der tägliche Marktrisikobericht ist insbesondere an den Vorstand des pbb Konzerns adressiert und enthält unter anderem: scroll
Für die Überwachung des periodischen Zinsänderungsrisikos werden mit Inkrafttreten der neuen EBA-Leitlinien zu IRRBB per Stichtag 30. Juni 2019 (EBA/GL/2018/02) quartalsweise die Veränderungen für die ergebniswirksamen Effekte und hinsichtlich der Effekte im kumulierten sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) unter vorgegebenen Zinsszenarien und dynamischer Bilanz berichtet. Marktrisikomessung und -limitierung Marktrisiko-Value-at-Risk RMC ermittelt täglich den Marktrisiko-VaR auf Gesamt- und Teilportfolioebene anhand eines historischen Simulationsmodells. Es werden alle Positionen in die VaR-Ermittlung mit einbezogen, die Marktrisiken unterliegen. scroll
Ende Dezember 2019 betrug der Marktrisiko-VaR unter Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zwischen den einzelnen Marktrisikoarten 65 Mio.€ (Jahresende 2018: 35 Mio.€). Der Anstieg des Marktrisiko-VaR Ende Juni 2019 ist primär auf den oben erläuterten Anstieg der Credit-Spread-Risiken zurückzuführen, welcher aufgrund der Einführung der EBA-Leitlinien erfolgte. Dementsprechend wurde des Marktrisiko-Value-at-Risk-Limit von 80 Mio. € auf 100 Mio. € und im September 2019 schließlich auf 120 Mio. € erhöht, um dem oben erläuterten größeren Umfang an Credit-Spread-Risiken im Marktrisiko-VaR nach der Einführung der EBA-Leitlinien angemessen Rechnung zu tragen. Der konsolidierte IRRBB-VaR aller Risikokategorien des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch (das heißt: Gap-Risiko, Basisrisiken und Volatilitätsrisiken der zinssensitiven Positionen) belief sich auf 45 Mio. €, der CSRBB-VaR betrug 64 Mio. € (beide Werte Stand Ende Dezember 2019). Zusätzlich zur Limitierung des Marktrisiko-VaR erfolgt seit Einführung der EBA-Leitlinien Ende Juni 2019 eine spezifische laufende Limitüberwachung für den IRRBB-VaR (Limit Ende Dezember 2019: 85 Mio. €) und den CSRBB-VaR (Limit Ende Dezember 2019: 100 Mio. €). Im Berichtszeitraum gab es keine Marktrisiko-VaR-Limitüberschreitung auf pbb Konzern-Ebene. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung des Marktrisiko-VaR im Vergleich zum Marktrisiko-Limit im Jahresverlauf: ![]() Weitere Instrumente, wie Sensitivitätsanalysen sowie Stresstesting und Backtesting, ergänzen die VaR-Betrachtung. Sensitivitätsanalysen Bei der für die Sensitivitätsermittlung relevanten Bewertung werden Overnight-Zinskurven herangezogen. Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen wird quantifiziert, welchen Effekt eine Veränderung einzelner Marktparameter auf den Wert der Positionen hat So gibt beispielsweise die Credit-Spread-Sensitivität Aufschluss darüber, welche ökonomische Barwertänderung aus der isolierten Erhöhung der für die Bewertung relevanten Credit Spreads um einen Basispunkt resultiert. Stresstests Während die VaR-Messung das Marktrisiko unter „normalen" Marktbedingungen abbildet und nicht als Maß für einen potenziellen Maximalverlust zu verstehen ist, zeigen die internen ökonomischen Stress-Szenarien das Marktrisiko unter erschwerten oder gar extremen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Im pbb Konzern werden hypothetische sowie historische Stress-Szenarien auf monatlicher und quartalsweiser Basis für wesentliche Risikotreiber berechnet Hierbei werden die Auswirkungen schwerer bis extremer Veränderungen von Marktdaten oder Annahmen bezüglich des Kundenverhaltens auf den ökonomischen Barwert ermittelt. Neben den internen ökonomischen Stress-Szenarien werden die externen regulatorischen Stress-Szenarien des aufsichtlichen Standardtests sowie des Frühwarnindikators berechnet und analysiert. Der Vorstand der pbb und die entsprechenden Gremien werden über die Ergebnisse der Stresstest-Szenarien regelmäßig informiert. Zusätzlich werden im Rahmen der Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch (einschließlich Credit-Spread-Risiken) seit Juni 2019 die Barwertänderungen ausgewählter interner und externer Stress-Szenarien durch spezifische Limite beziehungsweise Trigger überwacht. Backtesting Durch die tägliche Gegenüberstellung von Ein-Tages-VaR und den tatsächlich eingetretenen täglichen Barwertveränderungen des Portfolios wird die Qualität der eingesetzten Risikomessmethoden laufend überprüft. Der pbb Konzern verwendet zur Einschätzung der Güte des Risikomodells die Ampelsystematik der Baseler Eigenkapitalübereinkunft Hierbei werden die Backtesting-Ausreißer innerhalb eines Zeitraums von 250 Handelstagen gezählt In den 250 Handelstagen bis zum Jahresende 2019 wurden drei Ausreißer beobachtet Damit weist das Risikomodell des pbb Konzerns im Sinne der Ampelsystematik der Baseler Eigenkapitalübereinkunft eine grüne Ampelfarbe auf. Basisrisiken Unter Basisrisiken werden Tenor-Basis-Spread- und Cross-Currency-Basis-Spread-Risiken verstanden und im Rahmen des VaR-Modells quantifiziert. Zum Berichtsstichtag wurden Tenor-Basis-Spread-Risiken in Höhe von 6 Mio.€ und Cross-Currency-Basis-Spread-Risiken in Höhe von 3 Mio.€ ausgewiesen. Periodische Zinsänderungsrisiken Mit Inkrafttreten der neuen EBA-Leitlinien zu IRRBB per Stichtag 30. Juni 2019 (EBA/GL/2018/02) führte die pbb ein dynamisches Modell zur Messung und Überwachung der periodischen Zinsrisiken ein (Dynamic Earnings). Damit werden Veränderungen zukünftiger Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzentwicklungen simuliert, die sich bei geplanter Bilanzentwicklung und unter vorgegebenen Zinsszenarien ergeben würden. Die Messung und Überwachung der periodischen Zinsänderungsrisiken erfolgte jeweils zum Quartalsultimo mit einem Simulationshorizont der folgenden vier Quartale. Die negativen Abweichungen vom Basiswert wurden für die ergebniswirksamen Effekte mit einem Trigger in Höhe von 60 Mio. € und hinsichtlich der Effekte im kumulierten sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) mit einem Trigger in Höhe von 100 Mio. € überwacht Beide Trigger wurden im Berichtszeitraum nicht überschritten. Ökonomisches Marktrisikokapital Details zur Berechnung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken werden ebenso wie die Quantifizierung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)" beschrieben. Abbildung ökonomischer Sicherungsbeziehungen als bilanzielle Sicherungsbeziehungen Unter Hedge Accounting sind die speziellen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen der IFRS zu verstehen, deren Ziel die weitgehend kompensierende Erfassung der Wertänderungen der abgesicherten Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente ist Für die bilanzielle Erfassung von Sicherungsbeziehungen müssen die Voraussetzungen der IFRS erfüllt sein. Diese Voraussetzungen wie zum Beispiel die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung stimmen teilweise nicht mit den in der Banksteuerung verwendeten Methoden überein. Daher kann es zu Abweichungen zwischen den ökonomischen und den bilanziellen Sicherungsbeziehungen kommen. Marktrisikosteuerung, -überwachung und -minderung Der pbb Konzern steuert und überwacht das Marktrisiko anhand eines Drei-Säulen-Ansatzes: scroll
Die Überwachung des Marktrisikos erfolgt für alle Positionen handelsunabhängig durch eine Kombination von VaR-Limiten und Sensitivitäts-Triggern. Finanzderivate werden überwiegend zu Sicherungszwecken eingesetzt. Allgemeines Zinsänderungsrisiko Das allgemeine Zinsänderungsrisiko beziehungsweise Gap-Risiko betrug 40 Mio.€ per Ende Dezember 2019 und lag damit über dem Vergleichswert vom Jahresende 2018 in Höhe von 36 Mio.€. Volatilitätsrisiken Volatilitätsrisiken betrugen 2 Mio.€ per Ende Dezember 2019 (Jahresende 2018:3 Mio.€). Credit-Spread-Risiko (CSRBB) Das barwertige Credit-Spread-Risiko spiegelt die potenzielle Änderung des Barwerts von Positionen aufgrund von Veränderungen der jeweiligen Credit Spreads wider. Der überwiegende Teil des Credit-Spread-Risikos ist auf deckungsfähige Vermögenswerte für Pfandbriefe zurückzuführen. Risikomesssysteme zur Ermittlung von Credit-Spread-Risiken existieren für alle relevanten Positionen. Bis Ende Juni 2019 unterlagen der VaR-Limitierung alle Credit-Spread-Risiken aktivischer Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Through Profit or Loss, FVPL) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Through Other Comprehensive Income, FVOCI) bewertet werden. Seit Ende Juni 2019 kommen — wie oben erläutert — zusätzlich die Credit-Spread-Risiken derjenigen aktivischen Wertpapiere hinzu, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost) bewertet werden. Dementsprechend stieg das Credit-Spread-Risiko an und ergab per Ende Dezember 2019 einen Betrag von 64 Mio. € (Jahresende 2018: 28 Mio.€). Sonstige Marktrisiken Das barwertige Fremdwährungsrisiko lag per Ende Dezember 2019 bei 1 Mio. €. Ausblick Mit der Einführung der EBA-Leitlinie EBA/GL/2018/02 im Juni 2019 wurde das Management von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch aktualisiert. Jedoch stehen noch weitere Anpassungen im Bereich Marktrisiko durch aufsichtliche Anforderungen an, zum Beispiel bezüglich Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch. Die generellen Unsicherheiten im ökonomisch-politischen Umfeld (unter anderem Zinspolitik der Zentralbanken, Brexit, globale Handelskonflikte, Krisenherde in Nahost, Auswirkungen des Klimawandels) implizieren unter Umständen höhere Marktvolatilitäten. Insoweit sich aus neuen oder veränderten regulatorischen Anforderungen oder Veränderungen der politisch-ökonomischen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf ergibt, werden zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen. Chancen Wie dargestellt ergibt sich aus Sensitivitäten ein VaR, also ein möglicher künftiger (ökonomischer) Verlust im Falle einer ungünstigen Marktentwicklung. Dieselben Sensitivitäten können im Fall einer günstigen Marktentwicklung auch zu ökonomischen Gewinnen führen. So stellen beispielsweise hohe Credit-Spread-Sensitivitäten wie oben beschrieben ein Risiko dar. Im Falle einer Verringerung der relevanten Credit Spreads ergeben sich aus diesen Credit-Spread-Sensitivitäten allerdings ökonomische Gewinne, was wiederum eine Chance darstellt. Aus ökonomischer Sicht offene Zinsrisikopositionen können sich im periodischen Zinsänderungsrisiko als neutrale oder sogar ertragssteigernde Komponente erweisen, zum Beispiel aktivische Festzinsdarlehen mit mittlerer oder langer Laufzeit. IBOR-Reform Interbankensätze (Interbank Offered Rates, IBOR) dienen als Referenzgrößen für die Preisbildung einer Vielzahl von Finanzinstrumenten. Aufgrund der in den letzten Jahren offensichtlich gewordenen Schwächen der bisherigen Interbankensätze arbeiten Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden weltweit, in der EU zum Beispiel durch die seit dem 1. Januar 2018 gültige EU-Benchmark-Verordnung (EU-BMR), darauf hin, ein System mit transaktionsbasierten, risikofreien Referenzzinssätzen einzuführen. So soll anstelle der IBOR-Sätze auf alternative Referenzzinssätze, insbesondere auf risikofreie Overnight Interest Rates, die sich auf Basis tatsächlicher Umsätze als Durchschnittszinssatz für Übernachtgeld im Interbankengeschäft ergeben, zurückgegriffen werden. Da viele der Änderungen marktgetrieben sind, besteht nach wie vor eine erhebliche Unsicherheit über den Zeitpunkt und die genaue Art der Änderungen. Die Ablösung der bisherigen IBOR-Referenzzinssätze ab Ende 2021 entsprechend der EU-Benchmark-Verordnung bringt zahlreiche Herausforderungen für den pbb Konzern mit sich, die sowohl Produkte als auch Prozesse und Systeme betreffen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat der pbb Konzern seit 2018 ein bereichsübergreifendes Projekt zur Umsetzung der IBOR-Reform eingerichtet und bereits zahlreiche Schritte unternommen, um auf die IBOR-Reform vorbereitet zu sein. Das Projekt berichtet regelmäßig an den Vorstand des pbb Konzerns. Als Projektthemen wurden unter anderem die Findung von Rückfallregelungen für die entfallenden Referenzzinssätze, die Umstellung des auf dem LIBOR basierenden Geschäfts und operationelle Themen identifiziert. Beispielsweise wird bereits seit 2019 in allen neuen Verträgen des pbb Konzerns mit einem von der IBOR-Reform betroffenen Referenzzinssatz eine Rückfallregelung aufgenommen, die eine zügige Umstellung auf einen von der Aufsicht erwünschten oder am Markt etablierten Ersatzreferenzzinssatz erlaubt Rückfallregelungen für Derivate und finanzielle Verbindlichkeiten sind teilweise bereits aufgrund von Rahmenverträgen oder individuellen Vereinbarungen getroffen worden. Zudem begleitet der pbb Konzern sehr engmaschig die von Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmern diskutierten alternativen Referenzzinssätze, um die möglichen Auswirkungen auf den pbb Konzern frühzeitig einschätzen zu können. Es ist geplant, die für Diskontierungen, Bewertungen und in Risikomodellen verwendeten Fair-Value-Diskontkurven konzernweit für alle Produkte auf die neuen risikofreien Referenzzinssätze einheitlich zu einem Stichtag im Jahr 2020 umzustellen. 2019 wurde die Berechnungsmethodik des EURIBOR-Zinssatzes überarbeitet Seit Juli 2019 ermittelt und veröffentlicht das belgische European Money Markets Institute (EMMI) im Auftrag der EU den EURIBOR-Zinssatz. Die EU-BMR-Konformität des überarbeiteten EURIBOR-Zinssatzes ermöglicht es den Marktteilnehmern und somit auch dem pbb Konzern, über den 1. Januar 2020 hinaus EURIBOR-Zinssätze sowohl für bestehende als auch für neue Verträge als Referenzzinssatz zu nutzen. Der pbb Konzern erwartet, dass auch in Zukunft der EURIBOR-Zinssatz bis auf Weiteres als Referenzzinssatz bestehen bleibt Aufgrund der rein methodisch begründeten Überarbeitung des EURIBOR-Zinssatzes ergaben sich aus der Umstellung für den pbb Konzern keine wesentlichen Effekte — weder für die Bewertung von Finanzinstrumenten und das Hedge Accounting noch in rechtlicher Hinsicht. Liquiditäts- und Fundingrisiko Definition Liquiditätsrisiko ist das Risiko, bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nach Umfang und zeitlicher Struktur nicht, nicht vollständig beziehungsweise nicht fristengerecht nachkommen zu können. Liquiditäts- und Bewertungsprozess Die pbb hat im Einklang mit dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) einen ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) durchgeführt, welcher vom Vorstand überprüft und genehmigt wurde. Der ILAAP soll sicherstellen, dass alle wesentlichen Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken identifiziert, gemessen und überwacht und notfalls rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden können, um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden. Liquiditätsrisikostrategie Der Vorstand legt die Risikostrategie sowie den Risikoappetit des pbb Konzerns fest Die Liquiditätsrisikostrategie ist wesentlicher Bestandteil der Risikostrategie und wird in verschiedene Bausteine (unterschiedliche Liquiditätsszenarien unter gegebenen Markt- und Stressbedingungen) unterteilt Dabei wird sichergestellt, dass sowohl die kurzfristige als auch die mittelfristige Refinanzierung mittels eines Limitsystems überwacht und gesteuert wird. Die Festlegung der Limite ist Teil des jährlichen Geschäftsplanungsprozesses und wird vom Vorstand genehmigt. Organisation der Liquiditätsrisikosteuerung RMC identifiziert, misst, berichtet und überwacht das Liquiditätsrisiko. Die Steuerung des Risikos obliegt dem von RMC unabhängigen Bereich Treasury. Die verwendeten Prozesse und Methoden werden regelmäßig vom Risk Committee und vom Asset Liability Committee überprüft Das Liquiditätsrisiko kann nicht auf Segmentbasis kalkuliert und berichtet werden. Liquiditätsrisikobericht Es werden täglich Berichte zur Liquiditätssteuerung erstellt und an den gesamten Vorstand sowie unter anderem an die Joint Supervisory Teams (JST) der EZB und nationalen Aufsichtsbehörden berichtet Die Berichte beinhalten die tagesaktuelle Liquiditätssituation sowie Projektionen auf Basis vertraglicher Geldflüsse und getroffener Annahmen zu künftigen, die voraussichtliche Liquiditätsentwicklung beeinflussenden Ereignissen. Liquiditätsrisikomessung und -limitierung Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken wurde ein System zur Messung und Begrenzung kurzfristiger und mittelfristiger Abweichungen innerhalb der Zahlungsströme installiert. Neben vertraglichen Zahlungsströmen werden auch optionale Zahlungsströme erfasst. Diese Daten werden regelmäßig einem Backtesting unterzogen. Die Liquiditätsposition, die sich aus der Liquiditätsreserve sowie den vertraglichen und optionalen Zahlungsströmen ergibt, wird in unterschiedlichen Szenarien gemessen. Auf täglicher Basis werden dabei verschiedene Liquiditätspositionen berechnet Die drei Liquiditätspositionen unterstellen scroll
Im Risk- und (historic) Stress-Szenario wird zum Beispiel mögliches Kundenverhalten in „Stresssituationen" simuliert. Dabei werden auf Basis historischer Zeitreihen 95%- beziehungsweise 99%-Quantile errechnet. Für das Liquiditätsrisiko wurden im Base-Szenario Trigger (Frühwarnindikatoren) über einen Zeitraum von 24 Monaten definiert. Die Limite im Risk- und [historic] Stress-Szenario gelten über einen Zeitraum von sechs beziehungsweise drei Monaten. Das Limitsystem besteht aus: scroll
Als Ergänzung zur Berichterstattung verwendet der pbb Konzern regelmäßig durchgeführte Stresstests zur Untersuchung zusätzlich auftretender Stressereignisse auf die Liquiditätsposition. Im Rahmen der Szenarioanalysen werden mögliche Auswirkungen makroökonomischer, geldpolitischer und politischer Krisen auf die Liquiditätssituation simuliert. Die Szenarien werden an den Vorstand der pbb sowie an externe Stellen wie zum Beispiel die Joint Supervisory Teams (JST) der EZB und nationalen Aufsichtsbehörden berichtet. Liquiditätsrisikoüberwachung und -management Die Überwachung der Liquiditätsrisiken wird durch das tägliche Reporting der Liquiditätssituation und durch einen definierten Eskalationsprozess sichergestellt In diesem Rahmen wurde unter anderem ein Liquiditätsnotfallplan verabschiedet, der den fachlichen und organisatorischen Rahmen für die Behandlung von Liquiditätsengpässen bildet Der Liquiditätsnotfallplan ist Bestandteil des Sanierungsplans der pbb und wird mindestens jährlich aktualisiert. Das Liquiditätsrisikomanagement basiert auf verschiedenen ineinandergreifenden Komponenten (tägliche und monatliche Liquiditätsberichte), die auf einer vom Vorstand festgelegten „Liquiditätsrisikotoleranz" aufbauen. Damit wird sichergestellt, dass der pbb Konzern über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt. Liquiditätsrisikoabsicherung und -minderung Die Begrenzung des Liquiditätsrisikos wird über ein Risikotoleranzsystem gesichert. Die Risikotoleranz ist in den Liquiditätsmanagementprozess über Trigger (Limitsystem) integriert, um eine „Überlebensperiode" des pbb Konzerns im Stressfall zu gewährleisten. Die Grenzen für die Risikotoleranz werden im Rahmen von Stress-Szenarien ermittelt und regelmäßig angepasst. Entwicklung der Risikoposition des pbb Konzerns Die im Zuge der Liquiditätsrisikomessung per 31. Dezember 2019 ermittelte kumulierte Liquiditätsposition (liquide Assets sowie prognostizierter Saldo der Zahlungsströme) im Base-Szenario betrug auf Sicht von zwölf Monaten 6,4 Mrd. €. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich unter Betrachtung des entsprechenden Zeitraums ein Anstieg um 1,4 Mrd. €. Per 31. Dezember 2019 betrug die kumulierte Liquiditätsposition im Risk-Szenario in der 6-Monats-Vorschau 2,9 Mrd. € (31. Dezember 2018: 2,6 Mrd. €). Die kumulierte Liquiditätsposition im Stress-Szenario in der 6-Monats-Vorschau betrug per 31. Dezember 2019 1,0 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,9 Mrd. €). Aufsichtliche Liquiditätsdeckungsanforderungen (Liquidity Coverage Ratio, LCR) Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) berechnet sich aus dem Verhältnis des Liquiditätspuffers („liquide Aktiva") zu den Netto-Liquiditätsabflüssen während einer Stressphase von 30 Tagen. In den aufsichtlichen Liquiditätsmeldungen ist ein Mindestwert für die Liquiditätsdeckungsquote von 100% einzuhalten. Die für den pbb Konzern ermittelten Werte lagen 2019 jederzeit deutlich über 100%. Die Liquiditätsdeckungsquote per 31. Dezember 2019 lag bei 182%. Refinanzierungsmärkte Bezüglich der Entwicklungen an den Refinanzierungsmärkten sowie der Veränderung des Refinanzierungsvolumens des pbb Konzerns im Berichtszeitraum wird auf die Ausführungen im Wirtschaftsbericht im Kapitel „Finanzlage" verwiesen. Prognostizierter Liquiditätsbedarf Neben dem prognostizierten Liquiditätsbedarf für Neugeschäftsaktivitäten ist die Höhe des zukünftigen Liquiditätsbedarfs noch von einer Vielzahl externer Faktoren abhängig: scroll
Refinanzierungsrisiko Das Refinanzierungsrisiko als Teil des Geschäfts- und strategischen Risikos wird im Abschnitt „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)" beschrieben. Marktliquiditätsrisiko Quantitative Angaben zur besseren Einschätzung des Marktliquiditätsrisikos können für Finanzinstrumente der Darstellung der drei Levels der Fair-Value-Hierarchie im Anhang (Notes) entnommen werden. Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Bestände besteht unter Liquiditätssteuerungsgesichtspunkten grundsätzlich keine Verkaufsabsicht, da für diese überwiegend über Einbringung in Deckungsstöcke, Refinanzierungsmöglichkeiten der Zentralbank oder Repo-Transaktionen Liquidität generiert werden kann. Die Berücksichtigung des Marktliquiditätsrisikos erfolgt in der internen Steuerung im Rahmen des Marktrisikos. Chancen Die im Abschnitt „Entwicklung der Risikoposition des pbb Konzerns" per 31. Dezember 2019 aufgeführte kumulierte Liquiditätsposition im Base-Szenario auf Sicht von zwölf Monaten in Höhe von 6,4 Mrd. € eröffnet grundsätzlich die Chance, insbesondere im Hinblick auf mögliches Neugeschäft flexibel reagieren zu können. Für den Fall, dass sich die im Abschnitt „Prognostizierter Liquiditätsbedarf" genannten externen Faktoren für den pbb Konzern in Summe positiv entwickeln sollten, würde dies per se zu einem geringeren zukünftigen Liquiditätsbedarf führen. Operationelles Risiko Definition Der pbb Konzern definiert das operationelle Risiko gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) als „das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiko". Des Weiteren werden innerhalb des operationellen Risikos die Unterrisikoarten Verhaltensrisiko, Reputationsrisiko, Outsourcing-Risiko, Modellrisiko sowie System-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiko (System-ICT-Risiko) berücksichtigt. Strategie für operationelles Risiko Das Management von operationellem Risiko hat das Ziel, operationelle Risikoereignisse zu verhindern und den definierten Risikoappetit einzuhalten. Wesentliche Erfolgsfaktoren dabei sind die Früherkennung, die systematische Erfassung und Bewertung von operationellem Risiko, die Durchführung von Maßnahmen zur Risikobegrenzung und eine zeitnahe Berichterstattung an die Geschäftsleitung. Die Strategie für das Management von operationellem Risiko wird als Teil der Gesamtrisikostrategie jährlich vom Vorstand verabschiedet Sie beschreibt den Steuerungsrahmen und die Maßnahmen des pbb Konzerns im Hinblick auf operationelles Risiko. Organisation des Managements von operationellem Risiko Für die Steuerung des operationellen Risikos hat der pbb Konzern ein konzernweit konsistentes Rahmenwerk implementiert, das auf dem Prinzip der drei Verteidigungslinien basiert. Dabei sind die Risikoeigner, das heißt die Bereichsleiter, für das Management von operationellem Risiko und die Umsetzung von Maßnahmen zur Risikobegrenzung innerhalb der verschiedenen Geschäftsfelder verantwortlich (erste Verteidigungslinie). Insbesondere sind der Bereich Legal für das Management des Rechtsrisikos, der Bereich Finance für das Management des Outsourcing-Risikos und die Bereiche IT und Corporate Office für das Management des System-ICT-Risikos zuständig. Die zweite Verteidigungslinie wird durch die Einheit Operational Risk im Bereich RMC dargestellt, die für einheitliche Verfahren und Methoden für die Identifizierung, Beurteilung, Quantifizierung, Überwachung und Berichterstattung von operationellem Risiko verantwortlich ist Die dritte Verteidigungslinie ist durch die interne Revision vertreten. Risikoberichte, Überwachung und Management von operationellem Risiko Die Risikosteuerung erfolgt gesamthaft für alle Geschäftsprozesse. Insbesondere werden operationelle Risiken explizit innerhalb der wesentlichen Entscheidungsprozesse (wie dem Neuproduktprozess oder bei Outsourcing-Vereinbarungen) analysiert und berücksichtigt. Wesentliche Bestandteile des Managements von operationellem Risiko sind die Erfassung und Analyse von internen und externen Verlustdaten, die Selbsteinschätzung bezüglich des operationellen Risikos (Operational Risk Self-Assessment, ORSA) und die Szenarioanalyse. Ein strukturiertes und zentrales Berichtswesen ermöglicht, dass der Vorstand und die Bereichsleiter, das Risk Committee sowie die Aufsichtsorgane regelmäßig, zeitnah und umfassend über Risikoereignisse unterrichtet werden. Die Berichte werden sowohl ad hoc (Eskalation von materiellen Risikoereignissen) als auch auf monatlicher (Group Risk Report), quartalsweiser (Key-Risk-Indikator-Report) beziehungsweise jährlicher (Annual OpRisk Report) Basis erstellt und sind Teil der Risikoberichterstattung an den Vorstand und die Bereichsleiter. Das Berichtswesen des operationellen Risikos umfasst die wesentlichen Verlustereignisse und Beinahe-Verluste, Ursachenanalysen, die Top-Risikothemen, die Entwicklung der Risikoindikatoren, die Entwicklung des Kapitalbedarfs sowie Ergebnisse aus ORSA und Szenarioanalyse. Das Management des System-ICT-Risikos integriert sich vollständig in das operationelle Risikomanagement und damit in die Risiko- und Compliance-Struktur der Bank. Das Risikomanagement des System-ICT-Risikos findet grundsätzlich auf Prozessebene statt. Wichtige Elemente sind die jährlich durchgeführte Schutzbedarfsanalyse, das quartärliche Reporting relevanter Informationen und Metriken wie Key-Performance-Indikatoren (KPIs) sowie das IT-Security-Management. Das Management beziehungsweise die Steuerung des Rechtsrisikos durch den Bereich Legal dient vor allem der Vermeidung von Verlusten, die dadurch entstehen, dass die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns nicht rechtssicher gestaltet wird. Eine rechtssichere Ausgestaltung der Geschäftstätigkeit dient auch dem Schutz der Integrität und der Reputation des pbb Konzerns. Um dies zu erreichen, begleitet der Bereich Legal die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns durch eine Rechtsberatung. Der Bereich Legal unterstützt die verschiedenen Bereiche bei der Überwachung von Entwicklungen in der relevanten Gesetzgebung und Rechtsprechung und prüft deren Auswirkungen auf das Neu- und Bestandsgeschäft. Die Ergebnisse werden mit den verantwortlichen Bereichen und/oder im Legal and Regulatory Risk Committee präsentiert und erörtert. Die „Legal Policy" beschreibt die Rolle und Verantwortlichkeiten von Legal im pbb Konzern und dient als Leitlinie für die Mitarbeiter im Bereich Legal. Darüber hinaus gibt der Bereich Legal gegenüber den jeweils betroffenen Fachbereichen eine Einschätzung zum Rückstellungsbedarf für offene Rechtsfälle ab. Rückstellungen für Rechtsrisiken werden gemäß IAS 37 und § 249 HGB gebildet, sofern für den pbb Konzern mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit eine Verpflichtung existiert und eine Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist Gemäß IAS 37.15 gibt es vereinzelt Fälle, bei denen unklar ist, ob eine gegenwärtige Verpflichtung existiert. In solchen Fällen entscheidet die pbb unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Informationen, einschließlich der Meinung von Sachverständigen, ob zum Abschlussstichtag Rückstellungen gebildet werden. Zusätzlich werden Verluste aufgrund von Rechtsrisiko, die im Zusammenhang mit operationellen Risikoereignissen zu sehen sind, in der OpRisk Schadensfalldatenbank erfasst Insgesamt wird das Rechtsrisiko als Teil des bestehenden Rahmenwerks für das operationelle Risiko berücksichtigt und ist unter anderem ein fester Bestandteil des Key-Risk-Indikator-Reports, des ORSA und bei der Analyse und Berichterstattung von Risikoereignissen sowie bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs. Risikomessung Details zur Quantifizierung des operationellen Risikos einschließlich des Rechtsrisikos sowie die Berechnungsergebnisse für das ökonomische Kapital für operationelles Risiko sind im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)" beschrieben. Die regulatorische Eigenkapitalunterlegung für operationelles Risiko, die jeweils einmal jährlich zum Jahresende berechnet wird, betrug entsprechend dem Standardansatz gemäß Artikel 317 ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 70 Mio. € zum 31. Dezember 2019 (70 Mio. € zum 31. Dezember 2018). Operationelles Risikoprofil des pbb Konzerns Im Jahr 2019 ergab sich für den pbb Konzern ein Verlust von insgesamt 8 Mio. € aufgrund von operationellem Risiko (2018: 6 Mio. €). Insgesamt wird das Risikoprofil für operationelles Risiko als stabil bewertet. Chancen Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Rahmenwerks für operationelles Risiko sowie durch die fortlaufende Optimierung von Prozessen verfolgt der pbb Konzern das Ziel, mögliche operationelle Risiken weitestgehend zu reduzieren. Geschäfts- und strategisches Risiko Das Geschäfts- und strategische Risiko im pbb Konzern bezeichnet das Risiko von negativen Abweichungen der Erträge und Aufwendungen von ihren Planwerten, die sich aus strategischen Entscheidungen, nicht zutreffenden Planannahmen oder unerwarteten Veränderungen der externen Rahmenbedingungen ergeben und die nicht bereits durch andere Risikoarten wie Markt-, Adress- oder operationelles Risiko abgedeckt sind. Details zur Quantifizierung sowie die Berechnungsergebnisse für das ökonomische Kapital für Geschäfts- und strategische Risiken sind im Kapitel „Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)" beschrieben. Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko ist definiert als potenziell negative Wertveränderung des unternehmenseigenen Immobilienbestands durch eine Verschlechterung der allgemeinen Immobiliensituation oder eine negative Veränderung der speziellen Eigenschaften der einzelnen Immobilie bedingt durch Leerstände, veränderte Nutzungsmöglichkeiten, Bauschäden, Erfordernis von Investitionen, rechtlich-wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie weiterer Faktoren. Zum 31. Dezember 2019 verfügt die pbb über keine Objekte im unternehmenseigenen Immobilienbestand. Pensionsrisiko Das Pensionsrisiko ist definiert als das Risiko zusätzlicher Aufwendungen durch unzureichend kapitalisierte Pensionszusagen aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Es findet im Rahmen des ICAAP Berücksichtigung. Details sind dem Kapitel „Quantifizierung des ökonomischen Kapitals einzelner Risikoarten" zu entnehmen. INTERNES KAPITALADÄQUANZVERFAHREN (ICAAP) Die pbb ist gemäß § 91 Abs. 2 AktG und § 25 a Abs. 1 KWG verpflichtet, angemessene und wirksame interne Verfahren einzurichten, um die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen. Das interne Kapitaladäquanzverfahren, auch ICAAP genannt (Internal Capital Adequacy Assessment Process), ist Gegenstand aufsichtlicher Prüfungen (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) und ergänzt die in der CRR, CRD IV festgelegten aufsichtlichen Verfahren der Säule 1 des Basel HI-Rahmenwerks. Gemäß dem im Februar 2017 von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Dokument „Multi-year plan on SSM Guides on ICAAP and ILAAP" und dem im November 2018 veröffentlichten Leitfaden „ECB Guide to the internal capital adequacy assessment process (ICAAP)" erwartet die Aufsicht zwei sich ergänzende Perspektiven im ICAAP, eine Normative und eine Ökonomische Perspektive. Während die Normative Perspektive auf die laufende Erfüllung aller kapitalbezogenen rechtlichen und aufsichtlichen Anforderungen sowie internen Ziele auf mittlere Sicht gerichtet ist, betrachtet die Ökonomische Perspektive alle materiellen Risiken, die die ökonomische Überlebensfähigkeit des Instituts gefährden können. Beide Perspektiven sollen die Überlebensfähigkeit des Finanzinstituts sicherstellen. Sie basieren auf den internen Beurteilungen des Kapitals, das zur Sicherung der Existenzfähigkeit benötigt wird. Beide Perspektiven sind seit 2018 im pbb Konzern implementiert. Innerhalb der Normativen Perspektive bilden die Metriken Harte Kernkapitalquote, Kernkapitalquote, Eigenmittelquote, Leverage Ratio sowie Regelungen zu MREL (Minimum Requirements an Own Funds and Eligible Liabilities) und Großkreditgrenzen die kapitalbezogenen aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus hat der pbb Konzern den Going-Concern-Ansatz als zusätzlichen Bestandteil der Normativen Perspektive übergangsweise beibehalten, da dieser ebenfalls auf die Erfüllung der regulatorischen Mindestquoten abzielt. Die Ökonomische Perspektive ist ein zusätzlicher, paralleler und gleichberechtigter Steuerungsansatz, der kontinuierlich überwacht und auf monatlicher Basis berichtet wird. Sie hat zum Ziel, die ökonomische Überlebensfähigkeit des Instituts sicherzustellen, und stellt damit auf die Sicherung des Substanzwerts des Instituts ab. Dabei werden sämtliche materiellen ökonomischen Risiken aus einer barwertigen Sicht heraus betrachtet, weitestgehend über Modelle quantifiziert und zum ökonomischen Kapital aggregiert. In der Ökonomischen Perspektive wird ein Konfidenzniveau von 99,9% verwendet. Der pbb Konzern hat für beide Perspektiven eine Risikotragfähigkeitsanalyse etabliert, die neben der Ermittlung der aufsichtlichen Kennzahlen auch das Konzept des ökonomischen Kapitals zur Quantifizierung des Risikos im Going-Concern-Ansatz und in der Ökonomischen Perspektive verwendet Das ökonomische Kapital ist definiert als das Kapital, welches zur Deckung der finanziellen Risiken mit einer vordefinierten Wahrscheinlichkeit (dem Konfidenzniveau) und einem Betrachtungshorizont von einem Jahr notwendig ist Es wird für alle relevanten Risikoarten berechnet und zu einem gesamten ökonomischen Kapital nach Diversifikationseffekten aggregiert. Das zur Deckung des Gesamtrisikos vorhandene Kapital wird in beiden Ansätzen ermittelt und dem ökonomischen Kapital gegenübergestellt. Die in der Risikoinventur als wesentliche kapital- und ertragswirksame Risiken identifizierten Risiken, das Marktrisiko, das Adressrisiko, das Geschäfts- und strategische Risiko, das operationelle Risiko und das Immobilienrisiko, werden in den ICAAP aufgenommen und mithilfe von Modellen oder anderen Verfahren das ökonomische Kapital dieser Risikoarten quantifiziert. Innerhalb dieser Risikoarten existieren auf granularer Ebene weitere wesentliche Unterrisiken, die im Berichtszeitraum im ICAAP berücksichtigt wurden. Einige wesentliche Risikoarten, wie beispielsweise das Prolongationsrisiko, das Erfüllungsrisiko, das Verwertungsrisiko ausgefallener Kredite oder auch das Pensionsrisiko, werden in Form von regelmäßig validierten Puffern innerhalb des ICAAP integriert Das Refinanzierungsrisiko ist im Geschäfts- und strategischen Risiko enthalten. Neben der Risikotragfähigkeitsanalyse umfasst der ICAAP noch zusätzliche Steuerungselemente, wie ein System von Limiten und Frühwarnschwellenwerten auf Risiko- und Kapitalkennzahlen und einen umfassenden, monatlichen Überwachungs- und Berichtsprozess. Zudem werden innerhalb von Basis- und Stress-Szenarien ausgewählte Kennzahlen über einen mittelfristigen Zeitraum von bis zu drei Jahren prognostiziert und ebenfalls mit Limiten und Frühwarnschwellenwerten belegt Die Einhaltung der Limite, zusammen mit einem effektiven Eskalationsprozess, unterstützt die fortlaufende Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung des pbb Konzerns. Dem Gesamtvorstand und dem Risk Committee werden die Ergebnisse des ICAAP und der Stresstests regelmäßig vorgestellt Die Inhalte der Risikotragfähigkeitsanalyse werden dort diskutiert und gegebenenfalls weitere Steuerungsmaßnahmen festgelegt. Die Berechnungsmethoden des ökonomischen Kapitals für die einzelnen Risikoarten sowie die Stich-tagswerte der Kennziffern werden in den nachfolgenden Unterabschnitten sowie im Kapitel „Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse" näher erläutert. Quantifizierung des ökonomischen Kapitals einzelner Risikoarten Für die interne Beurteilung des Kapitaladäquanzverfahrens gemäß der Ökonomischen Perspektive und des Going-Concern-Ansatzes der Normativen Perspektive wird das ökonomische Kapital der quantifizierbaren Risiken über Modelle oder Szenarioanalysen ermittelt und unter Berücksichtigung von spezifischen Korrelationen zwischen Markt- und Adressrisiken mithilfe eines mathematisch-statistischen Ansatzes zum Gesamtbankrisiko aggregiert. Dabei werden die Risiken für einen Zeitraum von einem Jahr und zu einem Konfidenzniveau von 99,9% in der Ökonomischen Perspektive und 95% im Going-Concern-Ansatz berechnet. Nachfolgend wird die Berechnungsmethodik des ökonomischen Kapitals für die einzelnen materiellen Risikoarten für 2019 erläutert. Ökonomisches Kapital für Adressrisiko Zur Berechnung des Adressrisikos auf Portfolioebene setzt der pbb Konzern ein Kreditportfoliomodell ein, das dem Ansatz eines sogenannten Asset-Value-Modells folgt Der wesentliche Grundgedanke besteht darin, dass über die wiederholte Simulation korrelierter Ratingmigrationen der Kreditnehmer und über die damit einhergehende Neubewertung des Portfolios eine statistische Verteilung von Verlusten hergeleitet werden kann. Aus der so ermittelten Verlustverteilung lässt sich dann das ökonomische Kapital als unerwarteter Verlust ableiten. Dieses beziffert den auf einem vorgegebenen Konfidenzniveau berechneten maximalen unerwarteten Verlust, der sich aufgrund von Ratingmigrationen (inklusive Ausfällen) im Kreditgeschäft innerhalb eines Jahres ergeben kann. Neben der Verlustverteilung des Kreditportfolios ist ein wesentliches Ergebnis die risikoadäquate Allokation des so gemessenen Adressrisikokapitals auf die einzelnen Kreditnehmereinheiten nach dem sogenannten Expected-Shortfall-Prinzip. Hierbei wird eine verursachungsgerechte Zuordnung auf die Kreditnehmer gewährleistet und damit ein wesentlicher Baustein zur risikoorientierten Steuerung des Kreditportfolios gelegt Im Betrachtungszeitraum wurden die Korrelationen zwischen Schuldnern, Schuldnergrup-pen und Regionen innerhalb des regelmäßigen Validierungsprozesses überprüft und im vierten Quartal 2019 aktualisierte Korrelationen angewendet. Das ausgewiesene Adressrisiko beinhaltet dabei das Ausfall- und Migrationsrisiko, das Transfer- und Konvertierungsrisiko sowie das Konzentrationsrisiko. Einige Elemente des Adressrisikos, wie das Verwertungsrisiko bei ausgefallenen Kunden, das Erfüllungsrisiko und das Prolongationsrisiko, werden nicht direkt im Adressrisiko ausgewiesen, sondern als Abzugspositionen in der Risikodeckungsmasse berücksichtigt Die Angemessenheit dieser Abzugspositionen wird dabei regelmäßig mithilfe des Kreditportfoliomodells überprüft. Des Weiteren wird das Mieterrisiko mittels eines Puffers für nicht oder nur teilweise quantifizierbare Risiken in der Risikotragfähigkeit kapitalisiert. Ökonomisches Kapital für Marktrisiko (inklusive Pensionsrisiko) Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für das Marktrisiko dient dazu, mögliche finanzielle Verluste aus Preisänderungen aller Positionen zu erfassen. Dabei werden die potenziellen unsystematischen Verluste aus einer Analyse historischer Zeitreihen bestimmter Einflussfaktoren (Risikofaktoren) wie zum Beispiel Zinsen, Wechselkurse und Credit Spreads über die letzten zehn Jahre abgeleitet Der historische Betrachtungszeitraum der Risikofaktoren, der der Berechnung des Marktrisikos zugrunde liegt, umfasst unverändert zehn Jahre, sodass auch für die Bank ungünstige ökonomische Konjunkturphasen berücksichtigt und durch das Modell erfasst werden. Schließlich wird mittels eines Simulationsverfahrens und unter Verwendung der Sensitivitäten der Finanzinstrumente gegenüber Risikofaktoren die Jahresverlustverteilung des Portfoliomarktwerts ermittelt, woraus sich das ökonomische Kapital zum festgelegten Konfidenzniveau bestimmen lässt. Der ICAAP berücksichtigt neben den im Kapitel „Marktrisiko" beschriebenen Risikoarten auch das Pensionsrisiko, welches jedoch nicht direkt im ökonomischen Kapital für Marktrisiko ausgewiesen wird, sondern über einen regelmäßig validierten Puffer von der Risikodeckungsmasse abgezogen wird. Ökonomisches Kapital für operationelles Risiko Die Quantifizierung des operationellen Risikos im Rahmen des ICAAP erfolgt nach dem sogenannten Verlustverteilungsansatz (LDA). Die Verteilungen für Schadenshöhe und Schadensfrequenz werden dabei separat mithilfe der internen Verlustdaten aus der Schadensfalldatenbank bestimmt Zusätzlich fließen auch externe Daten und Szenariodaten in die Modellierung ein. Die gesamte Verlustverteilung wird mithilfe von Monte-Carlo-Simulation erzeugt, Diversifikationseffekte zwischen den verschiedenen Unterrisikoarten und Modellierungskategorien werden nicht berücksichtigt Des Weiteren wird sichergestellt, dass der berechnete Wert für das ökonomische Kapital eine bestimmte Untergrenze nicht unterschreitet Diese Untergrenze entspricht dem adjustierten regulatorischen Kapital, das gemäß dem Standardansatz der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) berechnet wird. Nicht oder nur teilweise quantifizierbare Unterrisikoarten des operationellen Risikos, wie beispielsweise das Modellrisiko, werden über einen Kapitalpuffer abgedeckt. Ökonomisches Kapital für Geschäfts- und strategisches Risiko Die Quantifizierung des Geschäfts- und strategischen Risikos im ICAAP erfolgt mittels eines Mischansatzes, bestehend aus einer Monte-Carlo-Simulation des Zinsergebnisses sowie einer Szenarioanalyse für andere Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung. Der pbb Konzern berücksichtigt im Rahmen der Ableitung der Risikodeckungsmasse keine geplanten Gewinne. Somit wird mindestens ein Puffer in Höhe des gesamten positiven Planergebnisses für das Geschäfts- und strategische Risiko reserviert, da diese Risikoart gemäß Definition als potenzielle negative Abweichung von den geplanten Erträgen und Aufwendungen verstanden wird. Sollte im Rahmen der Quantifizierung des Geschäfts- und strategischen Risikos ein höherer Betrag als die geplanten Gewinne ausgerechnet werden, wird der Betrag des Geschäfts- und strategischen Risikos, der den geplanten Jahresgewinn des pbb Konzerns übersteigt, als Risiko ausgewiesen. Liquiditätsrisiko im ICAAP Eine Kapitalisierung von Liquiditätsrisiken im engeren Sinne ist nicht möglich. Liquiditätsrisiken im weiteren Sinne, das heißt eine Erhöhung der Refinanzierungskosten für einen unerwarteten potenziellen Finanzierungsbedarf, sind im ökonomischen Kapital für das Geschäfts- und strategische Risiko abgebildet. Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse Normative Perspektive Für eine detaillierte Darstellung der zum Stichtag gemessenen Werte der bankaufsichtsrechtlichen Kennzahlen CET1 Ratio, Tier 1 Ratio, Own Funds Ratio, MREL und Leverage Ratio verweisen wir auf das Kapitel „Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlen". Die gemessenen Werte dieser Kennzahlen lagen zum Stichtag im unkritischen Bereich. In der aufsichtlich geforderten, zukunftsgerichteten Mittelfristanalyse der wesentlichen kapitalbezogenen Quoten haben sich darüber hinaus weder im Basisszenario noch in den Stress-Szenarien kritische Werte gemäß Limitsystem gezeigt. Die internen Ziele der Normativen Perspektive liegen in dem Nachweis der Risikotragfähigkeit gemäß dem Going-Concern-Ansatz, wobei das ökonomische Kapital auf einem Konfidenzniveau von 95% berechnet wird. Dieser Steuerungskreis verfolgt ebenfalls den Schutz der regulatorischen Mindestkapitalquoten und zeigte folgende Ergebnisse: Going-Concern scroll
Hauptverantwortlich für den Anstieg des Gesamtrisikos im Jahr 2019 war das ökonomische Kapital für Marktrisiko, das sich hauptsächlich durch die veränderte Berücksichtigung von vertraglichen Floors für Darlehensgeschäfte in der Risikomessung im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen der EBA erhöht hat Das ökonomische Kapital für Adressrisiko hingegen hat sich im Berichtszeitraum leicht verringert, vor allem durch den Rückgang im VP, der neben Ratingveränderungen hauptsächlich durch den Verkauf eines portugiesischen Bonds getrieben war. Das ökonomische Kapital für operationelles Risiko wird mindestens jährlich ermittelt und ist leicht angestiegen. Die Veränderung resultiert aus der Verbesserung sowie der Aktualisierung der im Modell verwendeten Daten. Insgesamt führten diese Entwicklungen im Berichtszeitraum zu einem Anstieg des Gesamtrisikos nach Diversifikationseffekten. Das sogenannte freie Kapital steht als Risikodeckungsmasse dem Gesamtrisiko nach Diversifikationseffekten gegenüber. Im Berichtszeitraum hat sich die Risikodeckungsmasse reduziert. Maßgeblich für diesen Rückgang war eine Erhöhung des regulatorisch gebundenen CET1, die vor allem auf den Anstieg der Risikoaktiva zurückzuführen war. Entsprechend stand zum Berichtsstichtag im Vergleich zum Jahresende 2018 weniger CET1 zur Deckung ökonomischer Risiken zur Verfügung. Der Anstieg des ökonomischen Kapitals nach Diversifikationseffekten und der Rückgang in der Risikodeckungsmasse führten in Summe zu einem Rückgang der Überdeckung und einem Anstieg der Risikotragfähigkeitsquote (definiert als Verhältnis von diversifiziertem ökonomischem Kapital zur Risikodeckungsmasse). Insgesamt konnte die Risikotragfähigkeit im Going-Concern zum Berichtsstichtag nachgewiesen werden. Ökonomische Perspektive scroll
In der Ökonomischen Perspektive hat sich das Gesamtrisiko nach Diversifikationseffekten im Berichtszeitraum leicht reduziert. Insgesamt ist das Ökonomische Kapital für das Adressrisiko zurückgegangen, vor allem in VP, PIF und C & A aufgrund turnusmäßiger Parameteranpassungen im Kreditportfoliomodell und aufgrund von Ablaufeffekten. Der Anstieg in REF, der hauptsächlich von Neugeschäft, höheren Verlustquoten und Parameteranpassungen getrieben war, hat den Rückgang im Adressrisiko teilweise kompensiert. Das Marktrisiko bleibt im Berichtszeitraum insgesamt stabil. Zu beobachten war eine im Wesentlichen aus Credit-Spread-Risiken resultierende Reduktion, die vor allem durch Roll-down-Effekte getrieben wurde. Jedoch wurde diese Bewegung zum Teil durch den Anstieg aus der veränderten Berücksichtigung von vertraglichen Floors für Darlehensgeschäfte in der Risikomessung entsprechend den regulatorischen Anforderungen der EBA kompensiert. Das ökonomische Kapital für operationelles Risiko wird mindestens jährlich ermittelt und ist gestiegen. Die Veränderung resultiert aus der Verbesserung sowie der Aktualisierung der im Modell verwendeten Daten. Insgesamt führten diese Entwicklungen im Berichtszeitraum zu einem Rückgang des Gesamtrisikos nach Diversifikationseffekten. Demgegenüber steht die Risikodeckungsmasse, die sich im Berichtszeitraum nur geringfügig änderte und leicht gesunken ist Im Vergleich zum Jahresende 2018 hat sich die Überdeckung leicht erhöht und die Risikotragfähigkeitsquote, definiert als Verhältnis von diversifiziertem ökonomischem Kapital zur Risikodeckungsmasse, ist leicht zurückgegangen. Insgesamt konnte die Risikotragfähigkeit auch für die Ökonomische Perspektive zum Berichtsstichtag nachgewiesen werden. Sollten sich aufgrund der wirtschaftlichen oder politischen Entwicklungen die Credit Spreads oder Bonitätsbeurteilungen öffentlicher europäischer Schuldner verschlechtern, so ist ungeachtet etwaiger Gegensteuerungsmaßnahmen sowohl mit einer entsprechenden Erhöhung der Adressrisiken als auch der Reduktion der Risikodeckungsmasse durch Erhöhung der stillen Lasten (netto) und verringertem Eigenkapital zu rechnen. Chancen Weitere Impulse für die Konjunktur würden zu weiteren Rückgängen in den Credit Spreads und allgemein zu Ratingverbesserungen führen, die Risikodeckungsmasse wieder stärken und somit die Überdeckung im ICAAP weiter erhöhen. Stresstests Stresstests spielen sowohl aufsichtsrechtlich als auch im Rahmen der bankinternen Steuerung eine wesentliche Rolle. Innerhalb des direkt an das Risk Committee berichtenden Stress Test Committee werden sämtliche Aktivitäten, Entwicklungen und Entscheidungen hinsichtlich Stresstests koordiniert und gebündelt. Im Rahmen eines integrierten Ansatzes wurde im Berichtszeitraum die Auswirkung von makroökonomischen Stress-Szenarien auf die wesentlichen Metriken der Normativen und Ökonomischen Perspektive über einen mehrjährigen Zeithorizont hinweg ermittelt Der Fokus dieser Szenarien liegt dabei auf den Auswirkungen von Handelsbarrieren sowie einer ungünstigen Entwicklung der Immobilienmärkte. Des Weiteren werden Stresstests in Bezug auf das ökonomische Kapital und die Risikodeckungsmasse eingesetzt, um ein tieferes Verständnis für die Sensitivität der Risikotragfähigkeitsrechnung auf adverse Bewegungen der ökonomischen Einflussfaktoren zu entwickeln. Darüber hinaus werden regelmäßig auch sogenannte inverse Stresstests durchgeführt, die als Ergebnis bestimmte Parameterkonstellationen beschreiben, bei denen die Risikotragfähigkeit gefährdet wäre. SREP Ziel des aufsichtlichen Überprüfungs- und Überwachungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) ist eine ganzheitliche Analyse der von der EZB beaufsichtigten Institute. Diese umfasst die Beurteilung des Geschäftsmodells, der Risk- und Corporate Governance, der Risikosituation sowie der Kapital- und Liquiditätsausstattung. Auf Basis der Analyseergebnisse sowie anhand von Benchmarkvergleichen kann die EZB über die bereits bestehenden aufsichtlichen Vorgaben hinausgehende Anforderungen an die Mindestkapitalausstattung oder an die Liquiditätsausstattung des Instituts erlassen. Als wesentliches Ergebnis des SREP hatte der pbb Konzern für 2019 (seit dem 1. März 2019) eine CET1-Mindestquote von 9,5% (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer von 0,19% per 31. Dezember 2018) vorzuhalten. Diese Anforderung basiert auf dem finalen Stand der Basel HI-Anforderungen (ohne Übergangsregelungen) und setzt sich aus einer Säule 1-Mindestkapitalanforderung (4,5%), einer Säule 2-Kapitalanforderung (Pillar 2 Requirement, P2R: 2,5%) und dem Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer, CCB: 2,5%) zusammen. Darüber hinaus hatte der pbb Konzern im Jahr 2019 (seit dem 1. März 2019) eine Gesamtkapitalanforderung in Höhe von 13,0% zu erfüllen (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer). Sie basiert auf dem finalen Stand der Basel III-Anforderungen (ohne Übergangsregelungen) und setzt sich aus einer Säule 1-Mindesteigenmittelanforderung (8,0%), einer Säule 2-Kapitalanforderung (2,5%) und dem Kapitalerhaltungspuffer (2,5%) zusammen. Beide Anforderungen hat der Konzern im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. Gegen Ende des Berichtsjahres wurde der pbb Konzern im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Neufestsetzung von der EZB über die neuen Mindestkapitalanforderungen für 2020 unterrichtet Ab dem 1. Januar 2020 hat der pbb Konzern unverändert eine CET1-Mindestquote von 9,5% (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer von 0,34% per 31. Dezember 2019) vorzuhalten. Diese Anforderung basiert auf dem finalen Stand der Basel III-Anforderungen (ohne Übergangsregelungen) und setzt sich aus einer Säule 1-Mindestkapitalanforderung (4,5%), einer Säule 2-Kapitalanforderung (Pillar 2 Requirement, P2R: 2,5%) und dem Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer, CCB: 2,5%) zusammen. Die für 2019 gültige CET1-Mindestkapitalanforderung stellt zugleich die Schwelle dar, unterhalb derer die Berechnung eines sogenannten ausschüttungsfähigen Höchstbetrags (Maximum Distributable Amount, MDA) verpflichtend ist Dieser begrenzt grundsätzlich Ausschüttungen auf das CET1-Kapital, neue erfolgsabhängige Vergütungen sowie Zinszahlungen auf ergänzendes Kernkapital (AT1-Kapital). Die ab 1. Januar 2020 gültige Gesamtkapitalanforderung beträgt unverändert 13,0% (ohne den länder- und somit portfoliospezifisch variierenden antizyklischen Kapitalpuffer von 0,34% per 31. Dezember 2019). Sie basiert auf dem finalen Stand der Basel III-Anforderungen (ohne Übergangsregelungen) und setzt sich aus einer Säule 1-Mindesteigenmittelanforderung (8,0%), einer Säule 2-Kapitalanforderung (2,5%) und dem Kapitalerhaltungspuffer (2,5%) zusammen. Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlen Seit 1. Januar 2014 gilt die Kapitaladäquanzverordnung (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; CRR). Die CRR bildet zusammen mit der Eigenkapitalrichtlinie (Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen; CRD IV) die Grundlage zur Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Kapitalausstattung. Die Regelungen betreffen neben den Mindestkapitalquoten auch die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Kapitalinstrumenten sowie die verpflichtende Ermittlung des aufsichtsrechtlichen Kapitals analog zum verwendeten Bilanzierungsstandard. Aus diesem Grund werden seit 1. Januar 2014 die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen auf IFRS-Basis ermittelt. Mit Genehmigung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Dezember 2016 nutzt der pbb Konzern die Waiver-Regelung nach Art. 7 Abs. 3 CRR und ist daher davon befreit, die Eigenmittelanforderungen auf Ebene des Einzelinstituts zu ermitteln. Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung nutzt der pbb Konzern den sogenannten Advanced Interne' Rating Based Approach (Advanced IRBA) sowie den Standardansatz (KSA). Die Vorgaben hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten wurden im Berichtsjahr jederzeit erfüllt. Own Funds scroll
1) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung). 2) Mit der Einführung von IFRS 9 wirken sich die neuen Regeln zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und zur Bilanzierung von Wertminderungen auf das aufsichtsrechtliche Kapital aus. Der pbb Konzern wendet die optionalen IFRS 9-Übergangsregelungen nicht an. 3) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Ergebnisverwendung. Risikogewichtete Aktiva (RWA) scroll
Erwartungsgemäß und in Übereinstimmung mit der bisherigen Kapitalmarktkommunikation stiegen die risikogewichteten Aktiva (RWA) im vierten Quartal 2019 an und betrugen zum Jahresende 17,7 Mrd. €. Ursache für den Anstieg war eine höhere Risikogewichtung in strategischen Teilportfolios der gewerblichen Immobilienfinanzierung, die sich an den neuen Vorgaben der Bankenaufsichtsbehörde European Banking Authority (EBA) sowie dem internationalen Bankenregelwerk Basel IV orientiert. Zugleich adressiert die pbb damit die Erwartung des Kapitalmarkts, anstehende regulatorische Veränderungen frühzeitig zu berücksichtigen, und federt zyklusinduzierte RWA-Schwankungen ab. Banken verwenden für die Ermittlung der RWA sowohl Standardansätze als auch interne, sogenannte IRBA-Modelle, wobei IRBA als Abkürzung für Interne' Rating Based Approach steht Als Teil der Überprüfungen der internen Modelle im Zusammenhang mit dem „Targeted Review of Interne' Models (TRIM)" überführte die pbb im vierten Quartal Teilportfolios in den Standardansatz; dies betrifft im Wesentlichen Kredite an öffentliche Schuldner und Finanzinstitutionen. Parallel überarbeitet die pbb die verbleibenden IRBA-Modelle für die wesentlichen Portfolios in der gewerblichen Immobilienfinanzierung entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den EBA-Richtlinien. Die Finalisierung dieser Modellüberarbeitung soll im Laufe des Jahres 2020 erfolgen. Ziel ist es, zu einer neuen Modelllandschaft zu finden, die die Komplexität deutlich reduziert. Den angestrebten neuen Risikogewichtungen im Kernportfolio wurde durch eine höhere Kalibrierung der Ausfallverlustquoten (sogenannte LGDs) bereits zum 31. Dezember 2019 Rechnung getragen. Im Ergebnis steigen so die risikogewichteten Aktiva, die der pbb Konzern auf ein erwartetes Basel IV-konformes Niveau dimensioniert hat Aufgrund der guten Kapitalausstattung bleiben die Kapitalquoten auch nach diesen Änderungen deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Der pbb Konzern wird RWA und Kapitalquoten auch zukünftig auf dieser Basis ausweisen. Kapitalquoten scroll
1) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung). 2) Mit der Einführung von IFRS 9 wirken sich die neuen Regeln zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und zur Bilanzierung von Wertminderungen auf das aufsichtsrechtliche Kapital aus. Der pbb Konzern wendet die optionalen IFRS 9-Übergangsregelungen nicht an. 3) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Ergebnisverwendung. Leverage Ratio scroll
1) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019 abzüglich der vorgeschlagenen Dividende (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung). 2) Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Ergebnisverwendung. MREL (Minimum Requirements for Own Funds and Eligible Liabilities) Im Rahmen des Abwicklungs- und Sanierungsregimes (BRRD-Richtlinie und Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten (Richtlinie (EU) Nr. 879/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019)) sind Institute dazu verpflichtet, zusätzlich zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln in Eigenkapital umwandelbare Verbindlichkeiten in Höhe der sogenannten MREL-Quote vorzuhalten. Der Möglichkeit der Umwandlung von Verbindlichkeiten (Bail-in-Fähigkeit) sind hierbei klare Grenzen gesetzt Insbesondere besteht der Grundsatz, dass kein Kapitalgeber schlechter als durch das reguläre Insolvenzverfahren gestellt werden darf (NCWO — Principle of No Creditor Worse Off). Dies bedeutet zum Beispiel, dass Einlagen, soweit sie durch den nationalen Einlagensicherungsfonds gesichert werden, nicht Bail-in-fähig und damit von der Umwandlung ausgeschlossen sind. Die genaue Höhe dieser Quote wird von der Aufsicht institutsspezifisch festgelegt Der pbb Konzern strebt an, eine MREL-Quote von mindestens 8% bezogen auf TLOF (Total Liabilities and Own Funds) einzuhalten, und übererfüllte diese Anforderung im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, deutlich. Sanierungs– und Abwicklungsplanung Sanierungs- und Abwicklungsplanung Ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Bankenunion ist ein einheitliches Abwicklungsregime von Kreditinstituten. Mit der BRRD, die die Sanierungs- und Abwicklungsinstrumente in der EU harmonisiert, und der Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) wurden hierfür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. In Deutschland wurde die BRRD mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzt. Sanierungsplanung Gemäß § 12 Abs. 1 SAG hat jedes Institut einen Sanierungsplan zu erstellen und der Aufsicht vorzulegen. Der Sanierungsplan des pbb Konzerns basiert auf dem IFRS-Zahlenwerk und berücksichtigt eine Vielzahl von Richtlinien, unter anderem die BRRD einschließlich der zugehörigen Leitlinien und technischen Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die SRM-Verordnung und das SAG. Zielsetzung der Sanierungsplanung ist die Ausarbeitung der Fragestellung, mit welchen von dem Institut zu treffenden Maßnahmen die finanzielle Stabilität gesichert oder wiederhergestellt werden kann, falls sich seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in theoretisch anzunehmenden Krisenfällen erheblich verschlechtert und diese Verschlechterung zu einer Bestandsgefährdung führen kann. Dabei werden auch mögliche Auswirkungen auf den Finanzsektor als Ganzes betrachtet. Die Überwachung der Sanierungsindikatoren sowie die Sanierungsgovernance sind sowohl organisatorisch als auch operativ innerhalb des pbb Konzerns verankert und Bestandteil der Banksteuerung. Der Sanierungsplan wird mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen unter Berücksichtigung der geltenden regulatorischen Anforderungen aktualisiert. Abwicklungsplanung Die Abwicklungsplanung und Abwicklungsbefugnis liegt bei EZB-beaufsichtigten Instituten beim Single Resolution Board (SRB) in Brüssel, das hierbei mit der nationalen Abwicklungsbehörde (in Deutschland Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/Abwicklungsbehörde) zusammenarbeitet Bei ihrem Auftrag, einen Abwicklungsplan gemäß der BRRD-Richtlinie und dem SAG zu erstellen, unterstützt der pbb Konzern die Abwicklungsbehörden. INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS Konzeption Das Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Risiken, die diesem übergeordneten Ziel entgegenstehen, werden identifiziert und bewertet; erkannte Risiken werden begrenzt und auf ihren Einfluss auf den Abschluss und die entsprechende Abbildung dieser Risiken hin überprüft Das interne Kontrollsystem („IKS") ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems. Durch die Implementierung von Kontrollen soll mit hinreichender Sicherheit und trotz der identifizierten Risiken die Erstellung eines regelungskonformen Abschlusses gewährleistet werden. Eine absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der Ziele kann jedoch nicht vollständig gegeben werden. Das IKS ist ganzheitlich in die Aufbau- und Ablauforganisation des pbb Konzerns integriert. Dies umfasst auch eine umfassende Berichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat sowie eine entsprechende Information des Group Finance Committee (GFC). Der Vorstand stellt einen Konzernabschluss und einen zusammengefassten Lagebericht auf. Der Gesamtvorstand der pbb trägt im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einführung eines konzernweiten IKS auch die Verantwortung für die Ausgestaltung, das heißt die Konzeption, Implementierung, Aufrechterhaltung sowie Überwachung eines angemessenen und wirksamen IKS. Der Gesamtvorstand entscheidet hierzu über alle Strategien auf Vorschlag des Vorsitzenden/CFO oder des GFC. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu überwachen. Daneben hat der Aufsichtsrat Prüfungspflichten und Berichtspflichten. Der Aufsichtsrat der pbb hat zur Unterstützung seiner Tätigkeit einen Prüfungsausschuss gebildet Gemäß § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand in den Gebieten Rechnungslegung oder Prüfung verfügen. Die sogenannte EU-Abschlussprüferreform stellt seit dem 17. Juni 2016 erweiterte Anforderungen an den Prüfungsausschuss der pbb, zum Beispiel muss dieser als Gesamtes über weitreichende Kenntnisse der Bankenbranche verfügen (Sektorvertrautheit). Durch die einschlägige Berufserfahrung jedes einzelnen Prüfungsausschussmitglieds ist die vorgeschriebene Sektorvertrautheit des Prüfungsausschusses gewährleistet. Der Bereich Group Interne' Audit unterstützt den Vorstand und den Aufsichtsrat in seiner Kontrollfunktion durch unabhängige Prüfungen. Der Vorsitzende/CFO leitete am 31. Dezember 2019 die Bereiche Communications, Corporate Office/Corporate Development, Digitalisation, Finance, Group Interne' Audit, Human Resources und Legal. Der Bereich Finance beinhaltet die Abteilungen Accounting, Financial Reporting, Procurement Services & Corporate Controlling, Regulatory Reporting, Tax sowie die übergreifende Funktion Data Governance. Im Bereich Finance werden der Jahresabschluss gemäß HGB und der Konzernabschluss gemäß IFRS (wie sie in der EU anzuwenden sind) der pbb erstellt und die rechnungslegungsrelevanten Kapitalmarktinformationen bereitgestellt Zudem werden zentral vom Bereich Finance die Abschlüsse der Gesellschaften und Niederlassungen des pbb Konzerns nach den jeweiligen lokalen rechtlichen Anforderungen erstellt Für Konzernrechnungslegungszwecke werden die Abschlüsse auf konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IFRS vereinheitlicht Für jede einbezogene Einheit werden daraufhin die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Anhang-angaben (Notes) über die konzerneinheitliche Konsolidierungssoftware an das zentrale Konzernrechnungswesen gemeldet. Im Konzernrechnungswesen werden die Daten plausibilisiert, analysiert und konsolidiert. Für den Einzelabschluss werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß HGB in den Abschlüssen der Zentrale und der Filialen auf Basis eines HGB-Bilanzierungshandbuchs vereinheitlicht. Das GFC gibt Empfehlungen an den Vorstand. Dazu gehören unter anderem die Festlegung und Überwachung der Richtlinien und Abläufe für das Rechnungs- und Berichtswesen für alle Einheiten und Segmente. Das GFC setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern sowie den Bereichsleitern Finance, Risk Management & Control und Treasury zusammen. Ablauforganisatorisch basiert das IKS auf einer angestrebten weitgehenden Standardisierung von Prozessen und eingesetzter Software. Für Kernaktivitäten und -prozesse existiert ein Richtlinienwesen. Danach ist das Vieraugenprinzip für wesentliche Vorgänge verpflichtend anzuwenden. Daten und EDV-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt Ferner werden bestimmte relevante Informationen nur Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die diese Informationen für ihre Arbeit benötigen. Ergebnisse werden, soweit notwendig, bereichsübergreifend abgestimmt. Implementierung Zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des IKS hat der pbb Konzern unter anderem den Control Attestation Process (CAP) implementiert. Im Rahmen dessen definieren sämtliche Fachbereiche Schlüsselkontrollen zur Steuerung ihrer wesentlichen Risiken. Die Schlüsselkontrollen werden in einem regelmäßigen Bestätigungsprozess durch die Fachbereiche überprüft und bestätigt Ergänzend werden die Kontrollen in einem nachgelagerten Prozess durch die Bereiche Compliance und Group Interne' Audit überprüft. Innerhalb des Bereichs Finance herrscht eine klare Funktionstrennung. Das GFC und weitere Komitees sowie Abteilungsbesprechungen bilden Klammerfunktionen zwischen den verschiedenen Aufgaben. Darüber hinaus sind ausführende, buchende und verwaltende Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Zahlungen und die Buchung der Zahlungen, klar getrennt oder unterliegen dem Vieraugenprinzip. Ferner werden die Abschlüsse der meldenden Einheiten in einer Abteilung zentral erstellt Diese meldet die in den Konzernabschluss einbezogenen Daten an eine andere Abteilung des Bereichs Finance. Durch diese Zentralisierungen wird die Weiterverarbeitung in einem einheitlichen Prozess bewirkt. Innerhalb der Ablauforganisation bestehen systembasierte und nicht systembasierte Maßnahmen zum Management der Risiken und für interne Kontrollen. Systembasiert wird zur Vermeidung von Fehlern so weit wie möglich Standardsoftware für die Buchung, Abstimmung, Kontrolle und das Berichten der Daten eingesetzt Das gilt auch für die Konsolidierung, die mithilfe einer im Markt verbreiteten Software durchgeführt wird. Die Konsolidierungssoftware unterstützt technisch die Abstimmung der konzerninternen Beziehungen in einem klar geregelten Prozess, um die vollständige und richtige Eliminierung dieser konzerninternen Beziehungen zu gewährleisten. Die Daten der einbezogenen Einheiten werden in einem einheitlichen standardisierten Positionsplan gemeldet Automatisierte Plausibilitätsprüfungen werden zum Beispiel bei der Zumeldung der Daten der Tochterunternehmen für die Konsolidierung genutzt. Der weit überwiegende Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird vom Mutterunternehmen pbb gehalten. Die Saldovorträge werden systemunterstützt geprüft. Zum Schutz vor Verlust werden die Daten der Konsolidierungssoftware täglich gesichert und die Sicherung auf Band ausgelagert. Allgemein ist die Software des pbb Konzerns gegen unbefugte Zugriffe durch eine klar geregelte Administration und Freigabe von Berechtigungen geschützt. Neben den systembasierten Maßnahmen hat der pbb Konzern manuelle beziehungsweise nicht systembasierte Verfahren implementiert. So werden die Zumeldungen in einem standardisierten Prozess auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Dazu werden unter anderem Abweichungsanalysen im Zeitablauf durchgeführt Darüber hinaus werden die konsolidierte Bilanz und die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung auf monatlicher Basis ermittelt Ferner werden Hoch- und Planungsrechnungen erstellt. Als eine weitere Kontrollhandlung werden die Finanzinstrumentepositionen und somit der weit überwiegende Teil der Bilanz auf Basis der Nebenbücher auf Einzelgeschäftsebene runtergebrochen und mit den konsolidierten Werten abgestimmt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden beispielsweise das Zinsergebnis und das Provisionsergebnis im Rahmen der Ergebnistransparenzrechnung und das Fair-Value-Bewertungsergebnis im Rahmen der monatlichen Analysen auf Basis der Einzelgeschäfte in den Nebenbüchern nachvollzogen. Eine weitere Abstimmung betrifft den Verwaltungsaufwand, bei dem der konsolidierte Wert zu den Einzelkonten im Nebenbuch übergeleitet wird. Darüber hinaus wird die Kapitalkonsolidierung zusätzlich zur automatischen standardsystembasierten Konsolidierung auf Einzelbuchungsebene in einer Kontrolldatei plausibilisiert. Konzernweit verbindlich anzuwendende Rechnungslegungsvorgaben werden definiert und kommuniziert, unter anderem in Form eines Handbuchs. Diese Vorgaben umfassen die Analyse und Auslegung der neuen und bestehenden IFRS-Standards und -Interpretationen, um eine konzernweit einheitliche Bilanzierung und Bewertung zu ermöglichen. Es kommen allgemein anerkannte Bewertungsverfahren zum Einsatz. Die angewandten Verfahren sowie die zugrunde liegenden Parameter werden regelmäßig kontrolliert und, soweit erforderlich, angepasst. Zur Erhöhung der Kontrollqualität sind verschiedene Bereiche in bestimmte Prozesse eingebunden und zur Abstimmung verpflichtet Zum Beispiel dienen der bereichsübergreifende Neuproduktprozess und die Überprüfung der bestehenden Produkte mit Vetorecht durch die Bereiche Finance und Risk Management & Control der Sicherstellung einer einheitlichen und systematischen bilanziellen Abbildung der Produkte. Zudem werden die Verfahren der durch Risk Management & Control vorgenommenen Marktbewertungen im GFC abgestimmt Ein weiteres Beispiel für die bereichsübergreifende Abstimmung ist der Prozess zur Erstellung der Geschäfts- und Zwischenberichte. Alle beteiligten Bereiche müssen den Inhalt dieser Berichte vor der Aufstellung durch den Vorstand bestätigen (sogenannter Subcertification-Prozess), wodurch eine weitere Kontrollstufe für die offenzulegenden Produkte erreicht wird. Im Vorfeld stimmen alle wesentlich betroffenen Bereiche in Redaktionssitzungen die Inhalte bedeutender Teile der Geschäfts- und Zwischenberichte ab. Der pbb Konzern ergreift Maßnahmen zur Abwehr von betrügerischen Handlungen und bewussten Verstößen zulasten des Konzerns. Als betrügerische Handlung werden zum Beispiel Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue gezählt In Bezug auf den Konzernrechnungslegungsprozess wird darüber hinaus auch die bewusste falsche Bilanzierung als betrügerische Handlung definiert. Aufrechterhaltung Zur Sicherstellung einer möglichst richtigen und umfassenden Identifizierung, Bewertung und Begrenzung der Risiken überprüft und verbessert der pbb Konzern sein IKS fortlaufend, unter anderem im Rahmen der Sitzungen des GFC. Hierbei werden auch Anpassungen des IKS an neue Gegebenheiten wie zum Beispiel bei Veränderungen in der Struktur und im Geschäftsmodell des pbb Konzerns oder an neue gesetzliche Anforderungen vorgenommen. Das Risiko betrügerischer Handlungen und bewusster Verstöße wird regelmäßig analysiert, um Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Dazu werden unter anderem auffällige Vorkommnisse und Veränderungen in der Situation des pbb Konzerns und einzelner Mitarbeiter berücksichtigt. Die bei Änderung der Gesetze notwendigen Anpassungen der Prozesse und IT-Systeme werden gegebenenfalls in eigenen Projekten abteilungsübergreifend und mit klarer Funktionszuordnung umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wird auch das IKS an die geänderten Vorschriften angepasst. Überwachung Dem Bereich Group Internal Audit kommt insbesondere die Aufgabe zu, Prozesse und Vorgänge auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen und Unwirtschaftlichkeit, Unregelmäßigkeiten oder Manipulationen aufzudecken. Dabei prüft der Bereich Group Internal Audit entsprechend den Regeln der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie anderen anwendbaren Regularien unabhängig und risikoorientiert auch die Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie deckt gegebenenfalls Schwächen in der Identifizierung, Bewertung und Reduzierung der Risiken auf. Darin eingeschlossen ist auch eine Prüfung der IT-Systeme sowie der Prozesse und Kontrollen in den Finance-Funktionen. Zur Abarbeitung der aufgedeckten Mängel werden konkrete Maßnahmenpläne mit konkreten Terminvorgaben erstellt und nachgehalten. Der Bereich Group Internal Audit ist als unabhängiger Bereich weder in den Arbeitsablauf integriert noch für das Ergebnis des zu prüfenden Prozesses verantwortlich. Zur Wahrung seiner Aufgaben hat der Bereich Group Internal Audit ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht über die Aktivitäten und Prozesse sowie die IT-Systeme. Als Kontroll- und Beratungsgremium des Vorstands kann der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 2 AktG die Bücher und die Vermögenswerte der Gesellschaft einsehen und prüfen. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig an den Aufsichtsrat Der Bereich Group Internal Audit berichtet in angemessenen Abständen, mindestens aber vierteljährlich an den Gesamtvorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann unmittelbar bei den Leitern der Bereiche Group Internal Audit und Risk Management & Control gemäß § 25d Abs. 8 KWG Auskünfte einholen. Das IKS ist Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag für den Konzernabschluss, den Einzelabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten und vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer testierten Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht. Der Abschlussprüfer nimmt an den abschlussbezogenen Sitzungen des Aufsichtsrats und an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses des pbb Konzerns teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, unter anderem auch über wesentliche Schwächen des IKS. Sofern relevant, berichtet der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Prüfung ergeben. Im Vorfeld bespricht der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Prüfung. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der aktuell gültigen Fassung und enthält die Angaben gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben (Handelsgesetzbuch, HGB) beziehungsweise der International Financial Reporting Standards (IFRS). Die durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 19. Dezember 2019 eingeführten neuen gesetzlichen Vorgaben zum Inhalt und zu den Veröffentlichungspflichten des Vergütungsberichts, § 162 AktG, werden entsprechend den Übergangsvorschriften erstmals für den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 angewandt. Der Vergütungsbericht erläutert zunächst die Struktur, Ausgestaltung und Höhe der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sodann werden das Vergütungssystem und die Vergütungsstrukturen für die Mitarbeiter im pbb Konzern erläutert. Nicht Gegenstand dieses Vergütungsberichts sind hingegen quantitative Informationen zur Vergütung der Mitarbeiter gemäß Art. 450 Capital Requirements Regulation (CRR) in Verbindung mit § 16 Institutsvergütungsverordnung (IVV). Diese Informationen sind erst nach Abschluss der insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der variablen Vergütung noch offenen Vergütungsrunde für das Jahr 2019 verfügbar und werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 im IVV-Vergütungsbericht separat offengelegt. Sie können ab diesem Zeitpunkt im Internet unter www.pfandbriefbank.com eingesehen werden. Im dritten Teil wird die Governance-Struktur im Bereich der Vergütung erläutert. VERGÜTUNGSSYSTEM UND VERGÜTUNGSSTRATEGIE DES PBB KONZERNS Das Vergütungssystem und die Vergütungsstrategie des pbb Konzerns sind integrale Bestandteile der Geschäfts- und Risikostrategie des pbb Konzerns. Die Vergütungsstrategie gibt den Rahmen für die Leistung und Vergütung von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern des pbb Konzerns vor. Sie wurde im Rahmen der Abstimmung der Geschäfts- und Risikostrategie mit allen wesentlichen Bereichen unter Einbindung des Vergütungsbeauftragten abgestimmt Sie wurde zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert und ist allen Mitarbeitern des pbb Konzerns über das Intranet zugänglich. Die Überprüfung der Vergütungsstrategie erfolgt regelmäßig sowie insbesondere bei Veränderungen der Geschäfts- und Risikostrategie auch anlassbezogen. Ziel der Vergütungsstrategie ist die Gewährleistung einer angemessenen und leistungsorientierten Vergütung, die darauf ausgerichtet ist, die in der Geschäfts- und Risikostrategie verankerten Ziele zu erreichen. Ein integraler Bestandteil der auf eine nachhaltige Erhöhung der Profitabilität unter Beibehaltung einer stringenten Risikopolitik gerichteten Geschäftssteuerung stellt die Erfolgsmessung auf Institutsebene der pbb dar. Bei der Bemessung des Institutserfolgs werden von den im Rahmen der geltenden Geschäfts- und Risikostrategie sowie der Geschäftsplanung definierten wesentlichen (Kern-)Steuerungsgrößen solche für die Erfolgsmessung auf Institutsebene verwendet, die die definierte Geschäfts- und Risikostrategie in besonderem Maße reflektieren und dabei den regulatorischen Anforderungen an die Berücksichtigung von Risiken, Kapital und Liquidität genügen sowie transparent und nachvollziehbar sind. Der auf der Grundlage dieser (Kern-)Steuerungsgrößen bemessene Institutserfolg definiert die Höhe der für die Auszahlung zur Verfügung stehenden variablen Vergütung. Damit wird die variable Vergütung von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern in ihrem Kern unmittelbar mit der Geschäfts- und Risikostrategie verknüpft und von dieser maßgeblich geprägt Auch die regulatorisch geforderte Gewährleistung der Kompatibilität der Vergütungssysteme mit der Kapital- und Liquiditätsplanung wird dadurch erreicht Auf den beiden anderen Ebenen der Erfolgsmessung, der Ressort- beziehungsweise Bereichsebene und der individuellen Ebene, sind zudem die festgelegten Ziele mit der Geschäfts- und Risikostrategie konform ausgestaltet. Die Vergütungsstrategie ist ein integraler Bestandteil der Personalstrategie. Das Geschäftsmodell des pbb Konzerns stellt an die Mitarbeiter hohe fachliche Anforderungen und verlangt Expertenwissen. Zentrales Ziel der Personalstrategie ist daher die Gewinnung, Bindung und langfristig ausgelegte Entwicklung von Mitarbeitern mit großem Expertenwissen, Qualität, Kundenorientierung, Führungskompetenz und einer hohen Bereitschaft zu flexiblem Einsatz und unternehmerischem Denken. Leistungsfähige und engagierte Mitarbeiter tragen maßgeblich zur Steigerung der Ertragsbasis bei Beibehaltung der stringenten Risikoorientierung bei. Grundlage für die Umsetzung der Personalstrategie ist neben einer differenzierten Personalplanung, Rekrutierungsstrategie und vielfältigen internen und externen Qualifikationsprogrammen die variable Vergütung, die Anreize für individuelle Leistungen setzt und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen, Abteilungen und Teams fördert und verbessert. Den Mitarbeitern wird mit der variablen Vergütung unmittelbar die Möglichkeit eröffnet, am Erfolg des pbb Konzerns zu partizipieren. Die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an die Vergütung in Banken ist ein weiteres prägendes Element der Vergütungsstrategie. Ziel des Vergütungssystems ist es, dem Grundsatz der Angemessenheit der einzelnen Vergütungskomponenten in Bezug auf Höhe und Struktur Rechnung zu tragen. Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken sollen vermieden werden. Sowohl die Gesamtvergütung als auch die einzelnen Vergütungselemente werden mit Blick auf ein angemessenes Verhältnis zu Funktion und Leistung sowie zur Lage des pbb Konzerns auch in Zukunft regelmäßig geprüft. Im Jahr 2020 wird der pbb Konzern vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 19. Dezember 2019 prüfen, ob und in welchem Umfang für das Geschäftsjahr 2021 Anpassungen des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder an die neuen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere § 87a AktG, erforderlich sind. Der pbb Konzern wird der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, ein gegebenenfalls angepasstes Vergütungssystem entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des §120a AktG zur Beschlussfassung vorlegen. VORSTAND Grundsatz Die Festlegung der Vergütung für die Vorstandsmitglieder der pbb soll eine leistungsorientierte Bezahlung sicherstellen und die Größe des Unternehmens sowie seine internationale Geschäftstätigkeit berücksichtigen. Dabei findet neben einem Vergleich mit der Vergütung von Vorstandsmitgliedern bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland und der Vergütung der Bereichsleiter sowie der übrigen Mitarbeiter im pbb Konzern auch die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens Berücksichtigung. In diesem Kontext findet jährlich eine Prüfung der Angemessenheit von Vergütungssystem, Vergütungsstruktur und Vergütungen statt. Dabei orientiert sich die pbb im Rahmen des horizontalen Vergütungsvergleichs an folgender Vergleichsgruppe (Stand: November 2019): scroll
Der Vergütungskontrollausschuss des Aufsichtsrats sowie das Aufsichtsratsplenum haben sich im Geschäftsjahr 2019 unter Hinzuziehung externer Berater erneut mit der Struktur, Höhe und Angemessenheit der Vorstandsvergütung befasst. Erfolgsunabhängige Vergütung Die Festvergütung wird anhand eines externen Marktvergleichs in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst Eine automatische Anpassung erfolgt nicht Die Festvergütung betrug im Jahr 2019 für alle Vorstandsmitglieder einheitlich unverändert 500.000 brutto pro Jahr. Darüber hinaus gewährt die pbb den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen (Sachbezüge) im üblichen Rahmen. Diese Leistungen beinhalten unter anderem die Stellung eines Dienstwagens mit Fahrer (inklusive der Übernahme aller in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten) sowie bei doppelter Haushaltsführung die grundsätzlich auf zwei Jahre befristete Übernahme der Kosten für eine Zweitwohnung am Dienstsitz. Zusätzlich besteht für die Vorstandsmitglieder eine Gruppenunfallversicherung. Auf geldwerte Vorteile entfallende Steuern für sämtliche Leistungen tragen die Vorstandsmitglieder selbst. Erfolgsbezogene variable Vergütung Die variable Vergütung entspricht den regulatorischen Anforderungen nach der CRD IV und dem Kreditwesengesetz (KWG) sowie den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des DCGK. Hinsichtlich eventueller Abweichungen vom DCGK wird auf die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG hingewiesen. Anpassungen des Vergütungssystems aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 19. Dezember 2019 werden im Jahr 2020 geprüft. Die variable Vergütung wird in bar ausgezahlt Die Höhe der variablen Vergütung ist dabei zur Hälfte von der Entwicklung des Aktienkurses der pbb abhängig (anteilsbasiertes Vergütungssystem). Wie in den Vorjahren wurden auch im Jahr 2019 keine Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands gewährt. Die variable Vergütung wird auf Basis eines individuellen kalkulatorischen Referenzwerts festgelegt Dabei handelt es sich um einen Rechenwert, der die Höhe der Zumessung variabler Vergütung auf einer 100%-Performance-Basis auf allen relevanten Leistungsebenen widerspiegelt Der kalkulatorische Referenzwert für das Jahr 2019 beträgt für den Vorsitzenden des Vorstands 240.000 und für die übrigen Mitglieder des Vorstands jeweils 200.000 E. Für das Jahr 2020 wurde der kalkulatorische Referenzwert für den Vorsitzenden des Vorstands auf 315.000 und die kalkulatorischen Referenz-werte für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf 240.000 erhöht Die Anpassung der kalkulatorischen Referenzwerte der ordentlichen Vorstandsmitglieder erfolgt in einem marktangemessenen Umfang. Die Anpassung des kalkulatorischen Referenzwerts des Vorstandsvorsitzenden trägt der marktüblichen Differenzierung zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den übrigen Vorstandsmitgliedern Rechnung und ist im Marktvergleich ebenso angemessen. Die variable Vergütung eines Vorstandsmitglieds kann sich auf maximal 150% des individuellen kalkulatorischen Referenzwerts belaufen. Gemäß § 25a Abs. 5 Satz 2 KWG darf die variable Vergütung in keinem Fall 100% der fixen Vergütung überschreiten. Durch Beschluss der Hauptversammlung der pbb könnte dies auf bis zu 200% angehoben werden, § 25a Abs. 5 Satz 5 KWG. Die pbb hat bislang keinen solchen Hauptversammlungsbeschluss herbeigeführt. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen zudem eine betragsmäßige Höchstgrenze vor. Die für die Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds insgesamt gewährte Vergütung für das Kalenderjahr 2019 (Jahresgrundvergütung, variable Vergütung und Nebenleistungen) beträgt danach für den Vorstandsvorsitzenden maximal 910.000 und für die übrigen Vorstandsmitglieder maximal 850.000 E. Die betragsmäßige Höchstgrenze wird ab dem Jahr 2020 entsprechend den erhöhten kalkulatorischen Referenzwerten auf maximal 1.022.500 € für den Vorstandsvorsitzenden und 910.000 € für die übrigen Vorstandsmitglieder angepasst. Voraussetzungsprüfung nach § 7 IVV Voraussetzung für die Gewährung einer variablen Vergütung an die Vorstandsmitglieder ist die vorherige Festsetzung eines Gesamtbetrags variabler Vergütungen durch den Aufsichtsrat (unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 7 IVV). Dieser wird zum Ende eines jeden Geschäftsjahres in einem formalisierten, transparenten und nachvollziehbaren Prozess bestimmt Für das Jahr 2019 hat der Aufsichtsrat die Prüfung im Jahr 2020 mit einem positiven Ergebnis vorgenommen. Als Indikatoren zieht der pbb Konzern relevante Sanierungsschwellenwerte aus dem Sanierungsplan nach SRM-VO/SAG heran. Sind die Voraussetzungen erfüllt und liegt zudem auch ein positives IFRS-Konzernergebnis vor, wird ein Gesamtbetrag für variable Vergütung zur Verfügung gestellt. Bei einem negativen Gesamterfolg dürfte dagegen in der Regel kein Gesamtbetrag für eine variable Vergütung zur Verfügung gestellt werden. Erfolgsmessung Die Höhe der jeweiligen variablen Vergütung wird für das Jahr 2019 auf drei Ebenen bestimmt: Institutserfolg, Erfolg der Organisationseinheit (jeweiliges Vorstandsressort) und individueller Erfolg des Vorstandsmitglieds. Zur Erfolgsmessung wird zunächst die Summe der durch die Festlegung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen neu bestimmten kalkulatorischen Referenzwerte der Vorstandsmitglieder auf die drei Ebenen der Erfolgsmessung verteilt, wobei ab dem Jahr 2019 der Institutserfolg mit 60% und der Ressort-/individuelle Erfolg als eine gemeinsame Ebene mit 40% gewichtet wird. Sodann wird der Erfolg auf den drei Ebenen Institut, Ressort und individuelle Ebene bewertet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied der jeweilige Anteil des kalkulatorischen Referenzwerts rechnerisch zugemessen (Envisaged-Personal-Reward-Wert, „EPR-Wert"). Im Rahmen der Zielvereinbarung für das Jahr 2019 hat der Aufsichtsrat im November 2018 zur Leistungsbestimmung für die Vorstandsmitglieder die Institutsziele, Ressort- und individuellen Ziele festgelegt und die Zielerreichung im Februar 2020 geprüft und festgestellt Der Institutserfolg für das Jahr 2019 ermittelt sich wie im Jahr 2018 additiv aus dem Zielerreichungsgrad des IFRS-Konzernergebnisses vor Steuern (bereinigt) sowie der Ertrags-Risiko-Relation als Quotient aus Netto-Marge mal durchschnittliches Portfoliovolumen und Risikogewichteten Aktiva Zudem können zusätzliche Modifier das Ergebnis der Zielerreichung auf Institutsebene beeinflussen. Modifier können kurzfristige Veränderungen von für den pbb Konzern wesentlichen allgemeinen regulatorischen Anforderungen, kurzfristige grundlegende makroökonomische Ereignisse, außenwirtschaftliche Beschränkungen und Sondereffekte aus der Akquisition oder Veräußerung von wesentlichen Unternehmensteilen, insbesondere bei extern ausgelöster M&A-Tätigkeit, sein. Die für die variable Vergütung für das Jahr 2019 relevante Zielerreichung auf Institutsebene ist jeweils zu einem Drittel abhängig vom Institutserfolg für die drei Geschäftsjahre 2017 bis 2019. Damit hat die variable Vergütung auch eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und knüpft dadurch an den langfristigen Unternehmenserfolg des pbb Konzerns an, zusätzlich zur mehrjährigen Zurückbehaltung variabler Vergütung und der aktienbasierten Nachhaltigkeitskomponente. Die Festlegung der Ressort- und individuellen Ziele wurde aus den Unternehmenszielen und den Planungen für das jeweilige Geschäftsjahr abgeleitet Im Jahr 2019 wurden mit den Vorstandsmitgliedern neben Zielen zu Neugeschäft, Risikomanagement und Funding erneut insbesondere Ziele zu strategischen Projekten vereinbart, wie beispielsweise zur Investitionsstrategie und Digitalisierung im pbb Konzern, zur Talentgewinnung und -förderung, Frauenförderung und Personalentwicklung, zur Verbreiterung und Diversifizierung der Investorenbasis und zur Weiterentwicklung des Geschäftsmodells der pbb und Ausbau der Kundenbeziehungen. Auszahlungsstruktur Als bedeutendes Institut im Sinne des § 17 IVV hat die pbb insbesondere die Anforderungen des § 20 IVV an die variable Vergütung von Risk Takern zu beachten. Vorstandsmitglieder sind Risk Ta-ker. Die Auszahlungsstruktur der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder unterliegt daher grundsätzlich folgenden Rahmenbedingungen: Der EPR-Wert wird unterteilt in einen Auszahlungsanteil und einen Deferral-Anteil, wobei letzterer unter anderem dazu dient, eine mehrjährige Bemessungsgrundlage zu etablieren und — ebenso wie die mehrjährige Bemessung des Institutserfolgs — die variable Vergütung am langfristigen Unternehmenserfolg auszurichten. Der Auszahlungsanteil beträgt für Vorstandsmitglieder 40% des jeweiligen EPR-Werts, der Deferral-Anteil 60%. 50% der Auszahlungsanteile werden bei Erreichen der Auszahlungsvoraussetzungen in bar gewährt. Die verbleibenden 50% werden nach einer Haltefrist von einem Jahr ausgezahlt, wobei dieser Betrag entsprechend der Entwicklung des Aktienkurses der pbb angepasst wird (virtuelle Aktien; kein physisches Aktienoptionsprogramm). Dabei wird der entsprechende Betrag in eine äquivalente Anzahl an virtuellen Aktien umgerechnet Für die Berechnung der Anzahl der virtuellen Aktien gilt der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der pbb-Aktie im Monat Februar des Folgejahres des Geschäftsjahres, für das die variable Vergütung gewährt wird (Bezugskurs). Die so ermittelten virtuellen Aktien werden nach Ablauf einer Haltefrist von einem Jahr automatisch in einen Barbetrag umgerechnet und mit der variablen Vergütung des Auszahlungsjahres ausgezahlt Die Umrechnung erfolgt zum durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der pbb-Aktie im Monat Februar des Jahres der Auszahlung (Auszahlungskurs). Der von der Nachhaltigkeit abhängige Anteil des EPR-Werts nimmt damit an der Kursentwicklung der pbb-Aktie während der Haltefrist unmittelbar teil. Der Aufschiebungszeitraum für den Deferral-Anteil beträgt für Vorstandsmitglieder insgesamt fünf Jahre. Der Aufsichtsrat entscheidet in den fünf auf die Festsetzung des EPR-Werts folgenden Jahren jährlich über die Gewährung von jeweils einem Fünftel des Deferral-Anteils. Bis zum Ende des jeweiligen Aufschiebungszeitraums besteht auf die betroffenen Vergütungsbestandteile kein Anspruch. Werden die aufgeschobenen Vergütungsbestandteile für die Vorstandsmitglieder zu einem Anspruch, wird die Hälfte des jeweiligen Deferral-Anteils in bar ausgezahlt Die andere Hälfte wird für ein weiteres Jahr zurückbehalten und hängt während dieser weiteren Haltefrist von einer nachhaltigen Wertentwicklung der pbb gemäß der vorstehend dargestellten Nachhaltigkeitskomponente ab. Bei seiner Entscheidung über die Gewährung eines Deferral-Anteils berücksichtigt der Aufsichtsrat im Rahmen einer rückschauenden Überprüfung der variablen Vergütung (Ex-post-Risikoadjustierung) nachträgliche negative Abweichungen in Bezug auf den Institutserfolg, den Erfolg der Organisationseinheit und den individuellen Erfolg („Backtesting"), etwaiges sitten- und pflichtwidriges Verhalten, etwaige negative Erfolgsbeiträge im Sinne des § 18 Abs. 5 IVV („Malusprüfung") und die relevanten finanziellen Auszahlungsbedingungen nach § 7 IVV. Insgesamt wird so die Hälfte der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder im Rahmen der Nachhaltigkeitskomponente wirtschaftlich mit der Entwicklung des Aktienkurses verknüpft. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurden die Voraussetzungen für Rückforderungsmöglichkeit für bereits ausgezahlte variable Vergütung (Clawback) vertraglich mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart Danach muss ein Clawback insbesondere dann erfolgen, wenn das Vorstandsmitglied an einem Verhalten maßgeblich beteiligt war oder dafür verantwortlich gewesen ist, das für das Institut zu erheblichen Verlusten oder einer wesentlichen regulatorischen Sanktion geführt hat Dasselbe gilt, wenn das Vorstandsmitglied relevante externe oder interne Regelungen in Bezug auf Eignung und Verhalten in schwerwiegendem Maß verletzt hat Die nähere Konkretisierung der in der IVV aufgestellten Kriterien für den Clawback berücksichtigt die Vorgaben der Aufsicht und wendet diese — vor dem Hintergrund der Besonderheiten von Geschäftsmodell und Risikoprofil des pbb Konzerns — mit Blick auf die Nachhaltigkeit des Unternehmenserfolgs und Synchronität von Unternehmenserfolg und Bonifizierung an. Ein Clawback ist bis zu sieben Jahre nach Auszahlung des Auszahlungsanteils einer variablen Vergütung möglich. Abschluss beziehungsweise Beendigung von Dienstverträgen Im Jahr 2019 wurden keine neuen Dienstverträge abgeschlossen und/oder Dienstverträge beendet. Darstellung der Vorstandsvergütung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Mit Veröffentlichung des überarbeiteten DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 werden die bisherigen dem DCGK beigefügten Mustertabellen (derzeit) ersatzlos entfallen. Mit Blick auf Kontinuität der Darstellung werden die bisherigen Mustertabellen unabhängig vom Inkrafttreten des überarbeiteten DCGK für das Jahr 2019 weiterhin verwendet Nachfolgend werden damit weiterhin für jedes im Geschäftsjahr 2019 amtierende Vorstandsmitglied zum einen die im Berichtsjahr abstrakt gewährten Zuwendungen (Ziel- beziehungsweise Erwartungswerte) und zum anderen der konkret erfolgte Zufluss ausgewiesen. Dabei werden sowohl gewährte Zuwendungen als auch der erfolgte Zufluss getrennt nach Festvergütung, Nebenleistungen, variabler Vergütung und Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand nach IAS 19) angegeben. Dies erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst in nur einer Tabelle für jedes der im Jahr 2019 amtierenden Vorstandsmitglieder. Andreas Arndt Vorsitzender/CFO scroll
1) Darin enthalten: Sachaufwand für Nebenleistungen im üblichen Rahmen, die der Versteuerung unterliegen. 2) Die angegebenen Maximalbeträge können im Zufluss durch positive Aktienkursentwicklungen überschritten werden. 3) Der Versorgungsaufwand nach HGB betrug im Jahr 2019 646 Tsd. € (2018: 503 Tsd. €). Thomas Köntgen Stellvertretender Vorsitzender, Immobilienfinanzierungen scroll
1) Darin enthalten: Sachaufwand für Nebenleistungen im üblichen Rahmen, die der Versteuerung unterliegen. 2) Die angegebenen Maximalbeträge können im Zufluss durch positive Aktienkursentwicklungen überschritten werden. 3) Der Versorgungsaufwand nach HGB betrug im Jahr 2019 524 Tsd. € (2018: 388 Tsd. €). Andreas Schenk CRO scroll
1) Darin enthalten: Sachaufwand für Nebenleistungen im üblichen Rahmen, die der Versteuerung unterliegen. 2) Die angegebenen Maximalbeträge können im Zufluss durch positive Aktienkursentwicklungen überschritten werden. 3) Der Versorgungsaufwand nach HGB betrug im Jahr 2019 435 Tsd. € (2018: 317 Tsd. €). Marcus Schulte1) Treasurer scroll
1) Herr Schulte ist zum 1. Januar 2017 in die pbb eingetreten und wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Mitglied des Vorstands der pbb bestellt. Es werden lediglich Zuwendungen und Zuflüsse für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands ausgewiesen. 2) Darin enthalten: Sachaufwand für Nebenleistungen im üblichen Rahmen, die der Versteuerung unterliegen. 3) Die angegebenen Maximalbeträge können im Zufluss durch positive Aktienkursentwicklungen überschritten werden. 4) Der Versorgungsaufwand nach HGB betrug im Jahr 2019 250 Tsd. €. Pensionszusagen Den im Jahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands sind einzelvertragliche Ruhegehaltszusagen auf Altersruhegeld und für den Fall des Eintritts von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit erteilt worden. Andreas Arndt erhält pro vollendetes Dienstjahr als Vorstandsmitglied der pbb ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2% der Jahresgrundvergütung, maximal jedoch 60%. Die Anwartschaften auf Ruhegehalt sind dem Grunde nach sofort unverfallbar. Sie können ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden, ruhen allerdings, soweit und solange das Dienstverhältnis nach Vollendung des 62. Lebensjahres fortgesetzt wird. Thomas Köntgen erhält pro vollendetes Dienstjahr als Vorstandsmitglied der pbb ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2% der Jahresgrundvergütung, maximal jedoch 55%. Die Anwartschaften auf Ruhegehalt sind dem Grunde nach sofort unverfallbar. Sie können ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden. Andreas Schenk erhält pro vollendetes Dienstjahr als Vorstandsmitglied der pbb ein Ruhegehalt in Höhe von 5,2% der Jahresgrundvergütung, maximal jedoch 50%. Die Ruhegehaltsansprüche sind dem Grunde nach sofort unverfallbar. Sie können ab dem vollendeten 63. Lebensjahr bezogen werden. Hinsichtlich der Anpassungsprüfung der Pensionsbezüge nach Eintritt in den Ruhestand gilt § 16 des Betriebsrentengesetzes. Für Marcus Schulte gilt ab dem 1. Januar 2019 eine beitragsorientierte Versorgungszusage mit einem jährlichen Versorgungsbeitrag von 250.000 €. Die Ruhegehaltsansprüche können ab dem vollendeten 63. Lebensjahr bezogen werden. Ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen findet eine Garantieanpassung von 1% p. a statt. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds erhält dessen hinterbliebener Ehe-/Lebenspartner 60% der Ruhegehaltsansprüche. Darüber hinaus besteht eine Halbwaisen- beziehungsweise Vollwaisenversorgung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Kinder. Sofern ein Kind sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in Berufsausbildung befindet, wird das Waisengeld bis zum Abschluss der Berufsausbildung gezahlt, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Solange der hinterbliebene Ehegatte/Lebenspartner Hinterbliebenenbezüge erhält, dürfen die Gesamtbezüge der Halbwaisen 30% der Ruhegehaltsbezüge des verstorbenen Elternteils nicht übersteigen. Vollwaisen erhalten zusammen bis zu 60% des Ruhegehalts des verstorbenen Elternteils. Hinterbliebene Ehegatten/Lebenspartner und Kinder aus einer Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft, die ein Vorstandsmitglied nach dem Übertritt in den Ruhestand schließt, haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenbezug und Waisengelder. Pensionszusagen an im Geschäftsjahr 2019 amtierende Vorstandsmitglieder der pbb1) nach IFRS2) scroll
scroll
1) Die Angaben zu den Pensionszusagen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen finden sich im Anhang. 2) Angaben ohne Entgeltumwandlung. Pensionszusagen an im Geschäftsjahr 2019 amtierende Vorstandsmitglieder der pbb1) nach HGB2) scroll
1) Die Angaben zu den Pensionszusagen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen finden sich im Anhang. 2) Angaben ohne Entgeltumwandlung. Für die beitragsorientierte Versorgungszusage von Herrn Schulte beträgt der Zeitwert zum 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der Versorgungsbeiträge aus den beiden Vorjahren 580 Tsd. €. Sonstige Regelungen Ansprüche auf die Zahlung einer Abfindung sind in den Dienstverträgen der Mitglieder des Vorstands nicht begründet Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund gilt für eine etwaige dann vereinbarte Abfindung der Vorstandsmitglieder eine Obergrenze in Höhe von zwei Jahresvergütungen, wobei sich die zwei Jahresvergütungen wie folgt berechnen: Die zwei Jahresvergütungen stellen die doppelte Summe aus der Jahresgrundvergütung für das vorangegangene Kalenderjahr und dem Anteil der für das vorangegangene Kalenderjahr rechnerisch zugemessenen variablen Vergütung, der ausschließlich auf den Institutserfolg entfällt, dar. Die pbb ist berechtigt, den für ein Kalenderjahr zu berücksichtigenden Anteil an der rechnerisch zugemessenen variablen Vergütung höher oder niedriger festzulegen, wenn hinreichende Tatsachen vorliegen, dass der Institutserfolg im laufenden Kalenderjahr höher oder niedriger als der Institutserfolg im vorangegangenen Kalenderjahr ausfallen wird. Die Abfindung ist ferner insoweit begrenzt, als sie nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten darf. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat nach Kenntnis der Gesellschaft kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten in Bezug auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied der pbb erhalten. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Regelung zu einer Abfindung infolge eines Inhaberwechsels (Change of Control). Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB, die mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen sind, bestehen nicht. AUFSICHTSRAT Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 11 der Satzung geregelt und wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 moderat angepasst. Die letztmalige Anpassung der Aufsichtsratsvergütung erfolgte im Jahr 2015 im Zusammenhang mit dem Börsengang der pbb. Hierbei wurde die bis dahin geltende Vergütung für den Aufsichtsrat der damaligen Alleinaktionärin, der Hypo Real Estate Holding AG (HRE), übernommen. Die bis dahin geltende — überschaubare — Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der pbb war aufgrund der durch den Börsengang wegfallenden Steuerungsfunktion der HRE nicht mehr angemessen. Diese — 2015 durch die pbb übernommene — Vergütungsregelung wurde ihrerseits im Jahr 2012 gegenüber der bis dahin geltenden Vergütung bereits erheblich reduziert Mit der Anpassung im Jahr 2019 wird den in den letzten Jahren deutlich gestiegenen inhaltlichen wie zeitlichen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit marktangemessen Rechnung getragen. Die jährliche Grundvergütung wurde um jeweils 5.000 € angehoben, das heißt von 30.000 € auf 35.000 € für einfache Mitglieder des Aufsichtsrats, von 75.000 € auf 80.000 € für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und von 45.000 € auf 50.000 € für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Daneben wurde die jährliche Vergütung für die Mitgliedschaft in den beiden besonders arbeitsintensiven Aufsichtsratsausschüssen, dem Prüfungsausschuss und dem Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss, für einfache Mitglieder von jeweils 10.000 € auf 15.000 € und für den jeweiligen Ausschussvorsitzenden von 20.000 € auf 30.000 € angehoben. Für die Mitgliedschaft in den übrigen Aufsichtsratsausschüssen erhält das einzelne Mitglied weiterhin unverändert jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von jährlich 10.000 € je Ausschussmitgliedschaft und der jeweilige Vorsitzende des Ausschusses jeweils das Doppelte dieser Vergütung. Der Vergütungsanspruch besteht jeweils anteilig für den Zeitraum der Tätigkeit. Darüber hinaus erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats unverändert Sitzungsgelder in Höhe von 500 € für jede Sitzung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses des Aufsichtsrats, an der die Mitglieder teilnehmen. Dies gilt nicht für Telefon- oder Videokonferenzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ihre Vergütung und ihre Sitzungsgelder zuzüglich der eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz für ihre angemessenen Auslagen. Die pbb kann zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung bis zur Höhe einer Deckungssumme von 200 Mio. € Gesamtversicherungssumme p. a abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit (einschließlich der Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats) sowie gegebenenfalls die gesetzliche Haftpflicht für Organfunktionen der Aufsichtsratsmitglieder in nachgeordnet verbundenen Unternehmen abdeckt. Die pbb hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die neben den Aufsichtsratsmitgliedern auch die Vorstandsmitglieder und bestimmte andere Mitarbeiter des pbb Konzerns mit einschließt und deren Deckungssumme 175 Mio. € beträgt Die pbb ist davon überzeugt, dass die Deckungssumme angesichts ihres Risikoprofils ausreichend ist Die Kosten dieser Versicherung trägt die pbb. Vergütung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats1) scroll
1) Die Kosten der auch zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossenen D&O-Versicherung sind in dieser Tabelle nicht gesondert ausgewiesen, da die pbb hierzu eine Gruppenversicherung abgeschlossen hat. Diese erfasst neben den Aufsichtsratsmitgliedern auch die Mitglieder des Vorstands und bestimmte andere Mitarbeiter des pbb Konzerns. Die Gesamtkosten dieser D&O-Versicherung belaufen sich auf rund 1,34 Mio. € p. a. zuzüglich Versicherungssteuer. Ebenfalls nicht ausgewiesen sind die Vergütungen, die die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgrund der mit ihnen vereinbarten Arbeitsverträge erhalten. 2) Arbeitnehmervertreter. 3) Aufgrund des Wohnorts im Ausland keine Umsatzsteuer; diese wird daher bei der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 nicht mehr ausgewiesen. Die pbb führt die Aufsichtsratssteuer zulasten des Aufsichtsratsmitglieds ab. VERGÜTUNG DER MITARBEITER Im Jahr 2018 wurde vor dem Hintergrund der Neufassung der IVV vom 4. August 2017 — ebenso wie für das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder — geprüft, ob und in welchem Umfang Anpassungen des Vergütungssystems für die Mitarbeiter regulatorisch erforderlich und mit Blick auf Geschäftsmodell und Risikosituation des pbb Konzerns sowie im Marktvergleich sinnvoll und angemessen sind. Die Umsetzung des insoweit identifizierten Anpassungsbedarfs ist im Jahr 2019 grundsätzlich erfolgt. Vergütungsbestandteile Die Gesamtvergütung der Führungskräfte sowie der Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2019 setzt sich aus scroll
Erfolgsunabhängige Vergütung Alle Mitarbeiter erhalten ein jährliches Festgehalt, welches grundsätzlich in einem jährlichen Regelprozess überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Bei der Festlegung des Festgehalts orientiert sich der pbb Konzern an funktions- und länderspezifischen Marktvergleichen. Die Angemessenheit sowie die Marktfähigkeit der Festgehälter und die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben wird durch externe, unabhängige Vergütungs- und Rechtsberater geprüft. Unter Beachtung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften werden zudem weitere Sozial- und Nebenleistungen gewährt. Hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bestehen verschiedene betriebliche Altersversorgungssysteme. Erfolgsbezogene variable Vergütung Die zentralen Elemente des variablen Vergütungssystems sind einheitlich für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter ausgestaltet Dies gilt für folgende Elemente: scroll
Erfolgsmessung Auch bei den Mitarbeitern wird die Erfolgsmessung auf drei Ebenen vorgenommen: Institut, Organisationseinheit (Bereich) und individueller Erfolg. Die Zumessung der variablen Vergütung erfolgt auf Bereichs- und auf individueller Ebene auf Basis der Zielerreichung qualitativer und quantitativer Ziele — soweit möglich mit Bezug zur Geschäfts- und Risikostrategie des pbb Konzerns — für jeden Bereich und für jeden Mitarbeiter. Die qualitativen und quantitativen Bereichsziele werden jährlich aus den Unternehmenszielen und der Planung für das jeweilige Geschäftsjahr abgeleitet und festgelegt Hierfür werden durch den Vorstand in einem ersten Schritt übergreifende strategische Schwerpunkte für die Bereichsziele als Steuerungsunterstützung vorgegeben (Corporate Strategic Priorities). Auf dieser Grundlage werden vor allem die qualitativen Bereichsziele festgelegt In einem zweiten Schritt werden quantitativ messbare Ziele erarbeitet Diese müssen grundsätzlich einen Bezug zu wirtschaftlichen Kennzahlen (zum Beispiel Neugeschäftsvolumen, Neugeschäftsmargen, Kostenbudgets) haben und sind eng an die (Mehr-)Jahresplanung angelehnt Auch für qualitative Ziele sind nach Möglichkeit messbare Indikatoren festzulegen und die 100%-Zielwerte in Messgrößen abzubilden. Für jedes Bereichsziel wird jeweils die Verbindung zur Geschäfts- und Risikostrategie geprüft und dokumentiert Damit wird sichergestellt, dass die Bereichsziele aus den strategischen Zielen der Geschäfts- und Risikoplanung abgeleitet und mit diesen synchronisiert sind. Die Bereichsziele werden im Gesamtvorstand der pbb verabschiedet und allen Mitarbeitern des jeweiligen Bereichs zu Jahresbeginn kommuniziert. Auf individueller Ebene wird für jeden Mitarbeiter jährlich eine Zielvereinbarung mit qualitativen und quantitativen Zielen für das laufende Geschäftsjahr geschlossen. Auch auf individueller Ebene werden die Ziele aus den Messgrößen für den Institutserfolg und den Bereichszielen abgeleitet Insbesondere die quantitativen und qualitativen fachlichen Arbeitsziele müssen der Geschäfts- und Risikostrategie entsprechen und geeignet sein, zur Erreichung der Ziele der Geschäfts- und Risikostrategie beizutragen. Für jedes Ziel werden entsprechende Messgrößen definiert, die nach Ablauf des Geschäftsjahres eine transparente Leistungsbeurteilung ermöglichen sollen. Auf dieser Basis erfolgt die individuelle Zumessung einer variablen Vergütung. Für die Bemessung der variablen Vergütung werden die drei Ebenen der Erfolgsmessung miteinander verknüpft Die pbb fasst hierzu die kalkulatorischen Referenzwerte der Mitarbeiter in einen Bonuspool, dessen Höhe sich nach dem Institutserfolg richtet Dieser Pool wird zu 50% auf Grundlage des Bereichserfolgs und zu 50% auf der Grundlage des Institutserfolgs auf die Bereiche verteilt Die derart gebildeten Bereichspools werden nach dem individuellen Erfolgsbeitrag auf die jeweils zum Bereich zugehörigen Mitarbeiter verteilt Der so bestimmte Anteil des jeweils maßgeblichen Bereichspools wird dem jeweiligen Mitarbeiter als EPR-Wert rechnerisch zugemessen. Grundsätzlich kann die rechnerische Zumessung des EPR-Werts für den einzelnen Mitarbeiter im Minimum 0% und im Maximum 150% des jeweils maßgeblichen individuellen kalkulatorischen Referenzwerts betragen. Auszahlungsstruktur Hinsichtlich der Auszahlungsstruktur wird grundsätzlich zwischen Mitarbeitern, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des pbb Konzerns hat (sogenannte „Risk Takerl, und sonstigen Mitarbeitern (sogenannte „Non-Risk Taker") differenziert. Wird ein Mitarbeiter unterjährig mindestens drei Monate als Risk Taker eingestuft, so sind die Regelungen für Risk Taker auf die im gesamten Geschäftsjahr erdiente variable Vergütung anzuwenden. Für Non-Risk Taker entspricht der EPR-Wert der variablen Vergütung. Sie wird grundsätzlich in bar zum Ende des ersten Halbjahres des Jahres gewährt, das dem Geschäftsjahr folgt, für das die variable Vergütung gewährt wird. Die für Risk Taker geltenden Anforderungen des § 20 IVV an die Auszahlung variabler Vergütung werden für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter einheitlich umgesetzt Dies betrifft insbesondere: scroll
Für Arbeitnehmer, die Risk Taker sind, wurde ein mit Wirkung ab dem Jahr 2019 umzusetzender institutsspezifischer Schwellenwert für die jährliche variable Vergütung implementiert, ab dem sich der Deferral für Risk Taker von 40% auf 60% erhöht (Mitarbeiter mit besonders hoher variabler Vergütung, § 20 Abs. 3 IVV). Für Mitarbeiter in Vertriebsfunktionen wurde der Schwellenwert auf 150.000 € festgelegt Der Schwellenwert für Mitarbeiter in Nicht-Vertriebsfunktionen beträgt mit Blick auf deren üblicherweise geringere variable Vergütung 100.000 €. Für Mitarbeiter am Standort New York liegen die Schwellenwerte aufgrund der örtlichen, marktüblich höheren Vergütung oberhalb der Schwellenwerte für die anderen Lokationen. Die vorgenannte Aufteilung der variablen Vergütung in einen Auszahlungs- und einen Deferral-Anteil gilt jedoch dann nicht, wenn der für ein Geschäftsjahr festgelegte Betrag des EPR-Werts eines Mitarbeiters unterhalb des jeweils aufsichtsrechtlich festgelegten Schwellenwerts liegt Derzeit beläuft sich dieser auf 50.000 € p. a pro Person. Die Identifizierung der Risk Taker erfolgt gemäß § 18 IVV anhand der in der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 604/2014 niedergelegten Kriterien. Diese Kriterien beziehen sich vor allem auf: scroll
In Summe sind 2019 neben den vier Mitgliedern des Vorstands weitere 103 Mitarbeiter (2018: drei Vorstandsmitglieder und 100 Mitarbeiter) als Risk Taker identifiziert worden. Der Vorstand der pbb hat den Aufsichtsrat über das Ergebnis dieser Identifizierung informiert. Die Details der internen Risikoanalyse wurden entsprechend dokumentiert. Weitere Regelungen des angepassten Vergütungssystems Vergütung von Mitarbeitern in Kontrolleinheiten (§ 9 IVV) Die Vergütung der Mitarbeiter in den Kontrolleinheiten im Sinne des § 1 Abs. 11 IVV ist so ausgestaltet, dass der Schwerpunkt jeweils auf der Festvergütung liegt Der Anteil der variablen Vergütung der betroffenen Mitarbeiter beträgt durchgängig maximal ein Drittel der Gesamtvergütung. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten bestimmt sich die Höhe der variablen Vergütung hier zudem nicht nach gleichlaufenden Vergütungsparametern wie bei den Mitarbeitern der von ihnen kontrollierten Organisationseinheiten. Verbot von Absicherungsmaßnahmen (§ 8 IVV) Die Risikoadjustierung der variablen Vergütung darf nicht durch Absicherungs- oder sonstige Gegenmaßnahmen eingeschränkt oder aufgehoben werden. Unzulässig sind daher unter anderem Verträge mit Dritten, die die dritte Partei zu direkten oder indirekten Ausgleichszahlungen an den Mitarbeiter in Höhe der erlittenen Reduzierung der variablen Vergütung verpflichten (Versicherung), sowie Derivategeschäfte zur Absicherung von Kursverlusten von Finanzinstrumenten der pbb. Der pbb Konzern hat Maßnahmen getroffen, um entsprechende Absicherungs- und sonstige Gegenmaßnahmen zu verhindern. Das Verbot von Absicherungsgeschäften und sonstigen Gegenmaßnahmen ist zudem sowohl kollektivrechtlich (für Arbeitnehmer in Deutschland) als auch mit jedem Mitarbeiter individualvertraglich (Arbeitnehmer, Führungskräfte der zweiten Ebene und Mitarbeiter im Ausland) geregelt Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird stichprobenartig überprüft. Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme (§ 12 IVV) Im Falle von Änderungen der Geschäfts- oder Risikostrategie werden jeweils die Vergütungsstrategie und die Ausgestaltung des Vergütungssystems überprüft und erforderlichenfalls angepasst Darüber hinaus überprüft die pbb ihr Vergütungssystem und die zugrunde gelegten Parameter mindestens einmal jährlich auf Angemessenheit, insbesondere auch hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Strategien, und nimmt erforderlichenfalls Anpassungen vor. GOVERNANCESTRUKTUR IM BEREICH VERGÜTUNG Im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes hat die pbb eine zweistufige Organ- beziehungsweise Führungsstruktur. Diese besteht aus dem Aufsichtsrat als unabhängigem Aufsichtsgremium und dem Vorstand, der die Verantwortung hat, die Gesellschaft zu leiten. Der Aufsichtsrat überwacht, verantwortet und bestimmt die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und der Vorstand überwacht, verantwortet und bestimmt die Vergütungssysteme für Führungskräfte und Mitarbeiter des pbb Konzerns und ratifiziert Höhe und Verteilung der Vergütungen. Der Aufsichtsrat hat einen Zustimmungsvorbehalt für das Vergütungssystem der Mitarbeiter nach § 111 Abs. 4 AktG eingeführt. Die Vergütungsgovernance der pbb besteht entsprechend den regulatorischen Anforderungen des KWG und der IVV aus einem vom Aufsichtsrat eingerichteten Vergütungskontrollausschuss und dem vom Vorstand bestellten Vergütungsbeauftragten. Der Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Vergütung der Vorstandsmitglieder vor. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung der Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung, zur Festlegung von angemessenen Vergütungsparametern, Erfolgsbeiträgen, Leistungs- und Zurückbehaltungszeiträumen und der Voraussetzungen für einen vollständigen Verlust beziehungsweise Rückforderung oder teilweise Reduzierung der variablen Vergütung. Zudem unterstützt der Vergütungskontrollausschuss den Aufsichtsrat bei der regelmäßigen, mindestens jedoch jährlichen Überprüfung, ob die vom Aufsichtsrat beschlossenen Festlegungen zur Ausgestaltung des Vergütungssystems noch angemessen sind. Darüber hinaus überwacht der Vergütungskontrollausschuss die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter und insbesondere die angemessene Ausgestaltung der Vergütungen für die Leiter der Risikocontrolling-Funktion und der Compliance-Funktion sowie Risk Taker. Dabei bewertet der Vergütungskontrollausschuss auch die Auswirkungen des Vergütungssystems auf das Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement. Der Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat zudem bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme. Er bewertet die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf die Risiko-, Kapital- und Liquiditätssituation und stellt sicher, dass die Vergütungssysteme an der auf die nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichteten Geschäftsstrategie und an den daraus abgeleiteten Risikostrategien sowie an der Vergütungsstrategie auf Instituts- und Gruppenebene ausgerichtet sind. Der Vergütungskontrollausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, seiner Stellvertreterin sowie je einem weiteren Mitglied der Anteilseigner- und der Arbeitnehmervertreter. Im Jahr 2019 fanden insgesamt vier Sitzungen des Vergütungskontrollausschusses statt. Zur Sicherstellung einer angemessenen, dauerhaften und wirksamen Kontrolle der Vergütung der Mitarbeiter wurden ein Vergütungsbeauftragter und ein Stellvertreter bestellt Aufgabe des Vergütungsbeauftragten ist die ständige Überwachung der Angemessenheit der Vergütungssysteme der Mitarbeiter. Zu diesem Zweck wird der Vergütungsbeauftragte in die laufenden Prozesse der Vergütungssysteme eingebunden, sowohl hinsichtlich der konzeptionellen Neu- und Weiterentwicklung als auch hinsichtlich der laufenden Anwendung der Vergütungssysteme. Der Vergütungsbeauftragte hat ohne Zwischenschaltung des Vorstands einen institutionalisierten direkten Berichtsweg zum Vorsitzenden des Vergütungskontrollausschusses. Der Vergütungsbeauftragte hat mindestens einmal jährlich einen Vergütungskontrollbericht vorzulegen, in dem die Angemessenheit des Vergütungssystems für die Mitarbeiter bewertet wird (§ 24 IVV). PrognoseberichtGESAMTWIRTSCHAFTLICHE PROGNOSE Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dürften sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht verbessern, bleiben jedoch gedämpft Der Internationale Währungsfonds IWF sieht in seinem Ausblick ein weltwirtschaftliches Wachstum von 3,3% (Quelle: IWF). Dieser Ausblick liegt zwar über dem im Jahr 2019 erzielten Wachstum, ist jedoch geringer als noch im Vorjahr prognostiziert (Quelle: IWF). Gründe für das verhaltene Wirtschaftswachstum sind weiterhin bestehende Risiken in Bezug auf den Welthandel und geopolitische Unwägbarkeiten. Gründe für den trotz dieser Risiken leicht aufgehellten Ausblick sind vorsichtige Anzeichen einer Bodenbildung im verarbeitenden Gewerbe und des Welthandels, unterstützt durch eine lockere Geldpolitik. Es gibt erste Fortschritte bei den Handelsgesprächen zwischen China und den USA, die in den Abschluss eines ersten Teilabkommens mündeten. Gleichzeitig hat sich die Sorge, dass Großbritannien die EU in ungeregelter Weise verlassen könnte, vorerst verringert. Dennoch bleiben die Abwärtsrisiken nach wie vor hoch (Quelle: IWF). Vor dem Hintergrund nachlassender Handelskonflikte sollte es im Jahresverlauf zu einer Belebung des Welthandels kommen. Der IWF rechnet mit einem Anstieg von 1,0% 2019 auf 2,9% im Jahr 2020 (Quelle: IWF). Dies sollte dazu beitragen, dass das Wachstum in der Eurozone sich marginal auf 1,3% im Jahr 2020 verbessert Neben dem etwas kräftigeren Exportwachstum dürfte vor allem die inländische Nachfrage Treiber des Wachstums bleiben. Die Europäische Zentralbank (EZB) erwartet einen Anstieg der Konsumentenpreise um nur 1,1% 2020, und damit sogar leicht weniger als im Vorjahr (2019: 1,2%) (Quelle: EZB). Vor diesem Hintergrund erwarten Marktteilnehmer überwiegend, dass die EZB ihre lockere Geldpolitik im Jahr 2020 unverändert fortführt (Quelle: Reuters). Innerhalb der Eurozone ergibt sich ein gemischtes Bild bezüglich der Wachstumsaussichten. So sieht der IWF die Wachstumsrate in Frankreich 2020 auf Höhe des Vorjahreswertes von 1,3%. In Deutschland dürfte sich das Wachstum von 0,5% im Vorjahr auf 1,1% beschleunigen. Für Italien wird eine leichte Zunahme der wirtschaftlichen Dynamik von 0,2% im Jahr 2019 auf 0,7% erwartet, in Spanien wird mit einem Rückgang von 2,0% im Jahr 2019 auf 1,6% gerechnet (Quelle: IWF). Die wirtschaftliche Lage im Vereinigten Königreich ist eng verbunden mit dem Austritt des Landes aus der EU und den sich anschließenden Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen zur EU. Das Wachstum der britischen Volkswirtschaft sollte sich auf einem Niveau von 1,4% im Jahr 2020 stabilisieren (Quelle: IWF). In Schweden dürfte die Wachstumsdynamik 2020 schwach bleiben mit einem Anstieg von 1,0%, im Vorjahr waren es 1,1%. Hingegen werden die Wachstumsraten in Osteuropa sich voraussichtlich weiterhin auf einem relativ hohen Niveau bewegen, wie in Tschechien mit 2,2%, Slowenien mit 2,7%, Ungarn mit 2,8% und Polen mit 3,3% (Quelle: Europäische Kommission). Die USA dürften im Jahr 2020 mit einem Wachstum von voraussichtlich 2,0% aufwarten und damit leicht unter dem Vorjahreswert von 2,3% liegen. Gründe für die etwas abnehmende Dynamik sind auslaufende positive Effekte der Fiskal- und Geldpolitik (Quelle: IWF). Die US-Notenbank FED geht für 2020 von keinem weiteren Zinsschritt aus, sodass der Leitzins bei 1,75% bleiben dürfte (Quelle: Federal Open Market Committee). Das hier skizzierte Szenario geht davon aus, dass eine weitere Eskalation im Handelsstreit zwischen den USA und China ausbleibt, neue Handelskonflikte, etwa zwischen den USA und Europa, vermieden werden können und dass Großbritannien sich mit der EU auf ein Handelsabkommen bis Ende 2020 einigen wird. Auch wenn die Abwärtsrisiken in den letzten Monaten etwas abgenommen haben, so bleiben sie hoch und sind ausgeprägter, als noch vor einem Jahr erwartet worden war. Diese Risiken für den Ausblick beinhalten unter anderem ein erneutes Aufflammen von Handelsspannungen zwischen den USA und seinen Handelspartnern. Konflikte könnten sich entzünden, wenn die im Teilhandelsabkommen enthaltenen und zum Teil sehr optimistischen Zusagen seitens Chinas nicht eingehalten werden. Möglich wäre auch, dass Europa ins Visier gerät, etwa aufgrund seiner Weigerung, landwirtschaftliche Güter in noch anstehende Handelsgespräche mit den USA einzubeziehen, oder wegen der Pläne einzelner EU-Mitgliedsstaaten, Umsätze von US-Technologiefirmen zu besteuern. Zudem ist das Risiko hoch, dass die Gespräche über die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums von elf Monaten zum Abschluss eines Handelsvertrages führen. Ein Scheitern der Gespräche würde dazu führen, dass der Handel zwischen der EU und Großbritannien ab 2021 auf Basis der Regeln der Welthandelsorganisation WTO stattfindet. Dies wäre voraussichtlich mit negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für beide Seiten verbunden. Weitere Abwärtsrisiken können durch geopolitische Risiken, beispielsweise im Nahen Osten, entstehen. Dies könnte sich negativ auf das weltweite Ölangebot auswirken und damit das Geschäftsklima und den Konsum beeinträchtigen. Zudem erhöhen sich aus dem Klimawandel die Risiken für die Wirtschaft (Quelle: Bundesumweltamt). Im Globalen Risikobericht des Weltwirtschaftsforums stehen zum ersten Mal auf den fünf ersten Plätzen der größten Langfristrisiken ausschließlich der Klimawandel und Umweltthemen (Quelle: World Economic Forum). BRANCHENBEZOGENE PROGNOSEN Gesamtsituation der Bankbranche Trotz der Erfolge bezüglich Kapitalaufnahme und Abbau von Problemkrediten sieht sich der europäische Bankensektor im Jahr 2020 weiterhin einem schwierigen operativen Umfeld ausgesetzt. Der Druck auf die Rentabilität durch scharfen Wettbewerb, schwaches Wirtschaftswachstum, Niedrig-zinsumfeld und Kosten der Regulierung bleibt weiter hoch. Turbulenzen an den Finanzmärkten können sich als zusätzliche Belastung erweisen (Quellen: Bloomberg, EBA, EZB). Gewerbliche Immobilienfinanzierung Die grundsätzlich positive Dynamik an den europäischen und US-Immobilienmärkten sollte auch in der nächsten Zeit weiter anhalten. Vor dem Hintergrund einer zu erwartenden im Wesentlichen unveränderten Zinspolitik der Notenbanken und kaum vorhandener Anlagealternativen werden sich die Immobilienmärkte tendenziell weiterhin positiv entwickeln. Dies gilt insbesondere für die stabilen Volkswirtschaften wie Deutschland, die über einen großen und liquiden Immobilienmarkt verfügen und deren Sicherheit insbesondere von konservativen Investoren geschätzt wird. Unterstützt wird die Investmentnachfrage dabei von einer weiterhin positiven Entwicklung der Fundamentaldaten. Die Flächennachfrage sollte auch 2020 in nahezu allen Kernmärkten die bereits niedrigen Leerstände weiter gering halten. Dies sollte zu einer Stabilisierung und einem teilweise weiteren Aufwärtsdruck bei den Mieten führen. (Quellen: Jones Lang LaSalle, Property Market Analysis) Trotz der Erwartung einer tendenziell positiven Entwicklung steigt vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Immobilienpreise aus Sicht des pbb Konzerns mittelfristig das Risiko einer Abschwächung der Immobilienmärkte. Dieses Szenario könnte beispielsweise eintreten, wenn volkswirtschaftliche Risiken eintreten oder wenn das Zinsniveau und damit die Refinanzierung der Immobilien deutlich steigen. Durch die geringen Renditen in allen Märkten sieht der pbb Konzern hohe Preise für Immobilien. Daher sind bei einem veränderten Zinsumfeld in allen Märkten Anpassungen zu erwarten. Die Verfügbarkeit an Finanzierungen durch Banken und alternative Kreditgeber wird geprägt sein durch die Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Kapital und Kreditrisiko, insgesamt wohl aber im ausreichenden Umfang vorhanden sein. (Quelle: Immobilienzeitung) Öffentliche Investitionsfinanzierung Mit der Ankündigung vom TLTRO III-Ankaufsprogram im März 2019 und der Wiederaufnahme der Ankäufe im Oktober 2019 hat die Zentralbank gleichzeitig ihre lockere Geldpolitik für die nächsten zwei bis drei Jahre bestätigt Nach den Marktbeobachtungen der pbb ist der Wettbewerb dadurch im Bereich Kommunalfinanzierung nach wie vor sehr hoch. Die Anpassung des Leitzinses im Herbst 2019 hat zudem die Renditesuche der Investoren erschwert und führt dazu, dass institutionelle Investoren als direkte Darlehensgeber, ob durch direkte Marktansprache, durch Kreditfonds oder über Kreditplattformen für die öffentliche Hand und öffentliche Investitionen, zu einem wachsenden Wettbewerber werden. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass öffentliche Investitionen aufgrund von Budgetrestriktionen und anderen lokalen Gegebenheiten in Europa oft verschoben werden. Im Kernmarkt Frankreich haben sich die Margen trotz dieser Entwicklung nach Angaben von Finance Active leicht erholt (+20 bis 25 Basispunkte im Durchschnitt). Allerdings werden darüber hinaus die anstehenden Kommunalwahlen voraussichtlich Entscheidungen hinsichtlich öffentlicher Investitionen im Jahr 2020 weiter nach hinten verschieben, da üblicherweise erst nach der Wahl der neuen Kommunalräte Investitionen wieder geprüft und entschieden werden. Insofern betrachtet der pbb Konzern das Marktumfeld für das Neugeschäft innerhalb der EU und im Kernmarkt Frankreich mittel- und langfristig zurückhaltend. (Quelle: Observatoire Finance Active 2019) Value Portfolio Der pbb Konzern erwartet für 2020 aufgrund global existierender Unsicherheiten weiterhin ein angespanntes Marktumfeld. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Credit Spreads für Staatsanleihen und Supras in der Eurozone durch die Zentralbankpolitik der EZB weiter gut unterstützt werden. Die Credit Spreads europäischer Länder lagen zum 31. Dezember 2019 auf einem niedrigen Niveau und lassen wenig Spielraum für eine weitere positive Entwicklung. Signifikante Verbesserungen der Credit Spreads sind auf Grundlage des aktuellen Marktumfeldes für 2020 nicht zu erwarten. (Quellen: Bloomberg, EZB) Wie auch 2019 wird Italien in diesem Zusammenhang eine Sonderrolle einnehmen. Die für 2020 anstehenden Regionalwahlen könnten das politische Kräfteverhältnis verändern und eventuell Neuwahlen auf Regierungsebene auslösen. Vor diesem Hintergrund sind neue oder wieder auflebende Konfrontationen mit der Europäischen Union nicht komplett auszuschließen. Refinanzierungsmärkte Neben der anhaltend lockeren Geldpolitik der Zentralbanken wird der Fokus weiterhin auf den unterschiedlichen geopolitischen Themen liegen. Ob unter der neuen EZB-Präsidentin Lagarde eine Änderung der geldpolitischen Strategie beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die EZB expansiv bleiben wird, um ihr Inflationsziel von knapp 2% zu erreichen. (Quelle: EZB) Im Handelskonflikt zwischen den USA und China konnte im Dezember 2019 ein erstes Teilabkommen vereinbart werden, welches die Spannungen zwischen den beiden Staaten etwas reduzieren sollte. Weitere Schritte zur Beendigung des Handelsstreits sind geplant Vor der Präsidentschaftswahl im November 2020 dürfte die USA größere Störfeuer vermeiden, der Wahlkampf sollte sich unterstützend auf die Konjunktur auswirken. Von dem Wahlausgang und den weiteren Entwicklungen im Handelsstreit wird maßgeblich die künftige Zinspolitik der US-Notenbank abhängen. UNTERNEHMENSPROGNOSEN Die Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des pbb Konzerns stellen Einschätzungen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen dar. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken und Chancen nicht in kalkulierter Höhe eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen wesentlich abweichen. Zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Für die im Kapitel „Steuerungssystem" definierten Leistungsindikatoren wird im Geschäftsjahr 2020 Folgendes angestrebt: scroll
Eine wichtige Nebenbedingung bei der Erreichung der Ertrags- und Rentabilitätsziele des pbb Konzerns ist die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit: Hinsichtlich der Normativen Perspektive wird angestrebt, dass aufsichtlich geforderte Mindestkapitalquoten auch unter Zugrundelegung eines adversen ökonomischen Szenarios eingehalten werden. Bezüglich der Ökonomischen Perspektive strebt der pbb Konzern an, dass das zur Deckung der Risiken zur Verfügung stehende Kapital den ökonomischen Kapitalbedarf angemessen übersteigt. Das Ergebnis vor Steuern sollte im Geschäftsjahr 2020 erneut überwiegend auf das Segment REF entfallen. In den Segmenten PIF und VP wird jeweils von einem leicht positiven Vorsteuerergebnis ausgegangen. Chancen und Risiken Politik Wirtschafts- und geopolitische Spannungen könnten — je nach Ausgang — zu Verwerfungen auf den für den pbb Konzern relevanten Märkten führen mit belastenden Wirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Gleichwohl könnten besser als angenommen verlaufende zukünftige Entwicklungen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage positiv beeinflussen. So können sich beispielsweise Ratingveränderungen von Wirtschaftsregionen auf den Vorsorgebedarf des pbb Konzerns auswirken. Konjunktur Eine positive konjunkturelle Entwicklung im Euroraum und dabei insbesondere in Deutschland wird sich voraussichtlich begünstigend auf die Ertragslage auswirken, da der pbb Konzern beispielsweise nur eine moderate Vorsorge bei der Übernahme von Kreditrisiken vornehmen muss und die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte steigen könnten. Eine sich abkühlende Konjunktur oder eine Rezession könnten zu einem höheren Vorsorgebedarf, niedrigeren beizulegenden Zeitwerten der finanziellen Vermögenswerte und einem geringeren Neugeschäftsvolumen führen und somit die Ertragslage belasten. Klimawandel Der zunehmend spürbar werdende Klimawandel kann in vielen Formen eine Auswirkung auf die Wirtschaft haben. Direkte Auswirkungen können sich zum Beispiel auf Immobilien in von Überflutungen gefährdeten Regionen ergeben. Diese Veränderungen können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. (Quelle: Umweltbundesamt) Immobilienmärkte Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren tendenziell deutlich gestiegenen Immobilienpreise ist das Risiko einer Immobilienblase hoch. Die Auswirkungen von Eingriffen in den Markt sind dabei ungewiss. Beispielsweise können Mietdeckel die Investitionsbereitschaft für Wohnimmobilien verringern. Der zunehmende Trend zum Onlinehandel kann sich negativ auf Handelsimmobilien auswirken. Insgesamt können diese Entwicklungen zu Einschränkungen des Neugeschäfts und zu Wertberichtigungsbedarf auf Bestandsfinanzierungen führen. (Quellen: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Institut der deutschen Wirtschaft, Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumwesen) Zinsen Sollten die Marktzinssätze im Euroraum wieder steigen, könnte sich die Ertragslage beispielsweise durch die Anlage der Liquiditätsreserve und der Eigenmittel verbessern; gleichzeitig würde sich die Refinanzierung verteuern und die Erträge aus Floors im Kundengeschäft sinken. Ein gegenteiliger Effekt träte möglicherweise für den Fall ein, wenn die Niedrigzinspolitik längerfristig fortgesetzt würde. Zudem ist in einem Niedrigzinsumfeld von vorzeitigen Rückzahlungen ausgereichter Kredite auszugehen. Dies könnte die Ertragslage kurzfristig zwar begünstigen, zum Beispiel aufgrund von Vorfälligkeitsentschädigungen, langfristig allerdings wegen des geringeren Finanzierungsvolumens belastend wirken. Wettbewerb Unter anderem aufgrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik rechnet der pbb Konzern auch für 2020 mit einem intensiven Wettbewerb in der gewerblichen Immobilienfinanzierung. Der hieraus resultierende Margendruck kann die Ertragslage des pbb Konzerns negativ beeinflussen. Umgekehrt wäre ein Nachlassen der Wettbewerbsintensität — zum Beispiel durch Konsolidierungen in der Bankenbranche — der Ertragslage zuträglich. Digitalisierung Angesichts eines steigenden Kostenwettbewerbs im Bankenumfeld, verstärkt durch sogenannte Fintech- und Proptech-Unternehmen, sowie zur Erschließung neuer Ertragsquellen rücken digitale Geschäftsprozesse und -modelle in den Fokus des pbb Konzerns. Aus der Digitalisierung können sich in Zukunft gleichwohl Chancen und Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, die insbesondere vom Erfolg digitaler Geschäftsmodelle und der weiteren informationstechnologischen Entwicklung abhängen. Regulatorisches Umfeld Der pbb Konzern ist verpflichtet, eine Vielzahl von rechtlichen und aufsichtlichen Vorgaben und Vorschriften einzuhalten. Die Fortentwicklung der Vorgaben kann positive und negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, auf die Kapitalanforderungen, die Refinanzierung und die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns haben. Zudem entstehen in der Regel Kosten für die Umsetzung der Vorgaben. Im Rahmen des SREP wurde der pbb sowohl eine CET1-Mindestquote als auch eine Eigenmittel-Mindestquote vorgegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die EZB zukünftig eine höhere Eigenkapitalausstattung und höhere Eigenkapitalquoten fordert. Hierdurch können sich Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. IT-Sicherheit Die Sicherheit der Informationssysteme hat für den pbb Konzern einen hohen Stellenwert. Ziel ist es, die IT-Systeme konstant zu betreiben und unberechtigte Zugriffe auf die System- und Datenbestände zu vermeiden. Trotz ergriffener Maßnahmen zur IT-Sicherheit können die Ertragslage negativ beeinflussende Risiken nicht ausgeschlossen werden. Personalbereich Die pbb hat in den letzten Jahren ihre Attraktivität als Arbeitgeber weiter gesteigert. Hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte können gewonnen und im pbb Konzern gehalten werden und sich an der Erreichung der ambitionierten Konzernziele maßgeblich beteiligen. Flankiert wird dies von einem Weiterbildungs- und Personalentwicklungsangebot und von einem systematischen Gesundheitsmanagement Allerdings können Risiken aus Mitarbeiterabgängen und dem damit verbundenen Wissensverlust nicht völlig ausgeschlossen werden. Zudem wird sich die Mitarbeitergewinnung zukünftig wahrscheinlich weiter erschweren, vor allem vor dem Hintergrund einer hohen Nachfrage nach Spezialisten in der Bankenbranche bei gleichzeitig weiter fortschreitendem demografischem Wandel. Um dem zu begegnen, entwickelt der pbb Konzern innovative Instrumente zur Mitarbeitergewinnung, zum Beispiel die Entwicklung und Ausarbeitung einer Arbeitgebermarke und verstärkte Nutzung von modernen Rekrutierungskanälen. Pandemien Pandemien können einen Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Leistung haben. Es ist noch schwer abschätzbar, welche Auswirkung der neuartige Virus COVID-19 (Coronavirus) haben wird. Indirekt kann der Virus die Verunsicherung von Marktteilnehmern erhöhen, sodass einhergehend mit einem verlangsamten Wirtschaftswachstum unter anderem das Transaktionsvolumen sinkt Direkt können sich operative Risiken ergeben, wenn Mitarbeiter in großer Anzahl und in wichtigen Funktionen längerfristig verhindert sind. (Quellen: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Internationaler Währungsfonds) Rechtliche und steuerliche Sachverhalte Es ist es möglich, dass gerichtliche Entscheidungen anders als vom pbb Konzern erwartet ausfallen, sodass die Ressourcenabflüsse von den gebildeten Rückstellungen positiv oder negativ abweichen können. Zudem können Risiken aus neuen Klagen entstehen. Je nach Art der Abweichung und Klagen können sich daraus Chancen oder Risiken für die Ertragslage ergeben. Dieses Risiko umfasst auch Betriebsprüfungen durch Finanzbehörden, die zu steuerlichen Mehrergebnissen und somit zu einem Anstieg von Steueraufwendungen aus früheren Perioden führen können. Brexit Seit der Entscheidung des Vereinigten Königreichs über den Brexit beschäftigt sich der pbb Konzern intensiv mit dieser Thematik. Insbesondere analysiert der pbb Konzern fortlaufend die Auswirkungen beziehungsweise Risiken des Brexits auf den pbb Konzern und dessen Geschäftsmodell/-strategie. So werden die volkswirtschaftliche Entwicklung im Vereinigten Königreich und entsprechende Auswirkungen auf die Immobilienmärkte analysiert. Wesentlicher Bestandteil in der Analyse ist die Frage, ob und, wenn ja, welche neuen, regulatorischen Anforderungen für die Londoner Niederlassung der pbb bei den britischen Aufsichtsbehörden (PRA und FCA) einzuhalten sein werden, um nach Wirksamwerden des Brexits in jedem Fall weiter im Vereinigten Königreich Geschäft betreiben zu können. Während ein geordneter Brexit zum 31. Januar 2020 mit einer Übergangsperiode bis zum Ende 2020 der heutigen planbaren Faktenlage entspricht, strebt die pbb für die Zeit danach eine Autorisierung der Aktivitäten im Vereinigten Königreich durch die FCA/PRA an. Davon unabhängig hatte sich die pbb frühzeitig höchst vorsorglich um eine vorübergehende Autorisierung nach dem Temporary Permissions Regime von FCA/PRA beworben. Aufgrund der derzeitigen organisatorischen und operationellen Aufstellung sieht der pbb Konzern keinen unmittelbaren Handlungsbedarf im Geschäftsmodell und in der Anpassung der Geschäftsorganisation. Ökonomisch hat der Brexit zu einer Periode anhaltender Unsicherheit im Vereinigten Königreich geführt, verbunden mit einem negativen Einfluss auf Investmenttätigkeit und gesamtwirtschaftliche Entwicklung (Quelle: Bank of England). Ebenso bestehen weiterhin Unsicherheiten, da auch nach dem „geordneten" Brexit am 31. Januar 2020 im Rahmen der Übergangsfrist nur wenig Zeit bleibt, um in der Folge ein Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU auszuhandeln. Diese Faktoren könnten teilweise zu geringerer (Miet-)Nachfrage nach Immobilien, zu niedrigeren Marktwerten und damit im Bestandsportfolio zu einer möglichen Verschlechterung von Ausfallwahrscheinlichkeiten führen. Daher setzt der pbb Konzern die verstärkte Überwachung des Portfolios im Vereinigten Königreich fort. Gegenwärtig geht der pbb Konzern jedoch weiter davon aus, dass der britische Immobilienmarkt mittelfristig attraktiv bleiben wird, jedoch weiterhin eine stärkere Selektion der Kreditengagements verlangt Bezüglich der Indeckungnahme von UK-Assets auch nach der Übergangsperiode geht die pbb davon aus, auf zukünftige Eventualitäten vorbereitet zu sein. ZUSAMMENFASSUNG In einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld, bei einem daraus resultierenden Margendruck und vor dem Hintergrund steigender regulatorischer Anforderungen sieht sich der pbb Konzern gut positioniert und dafür aufgestellt, auch in Zukunft profitabel zu arbeiten. Diese Einschätzung setzt voraus, dass keine Risiken eintreten werden, die sich zum Beispiel aus nicht beeinflussbaren Faktoren ergeben. Insgesamt strebt der pbb Konzern unter Abwägung der Chancen und Risiken für das Jahr 2020 ein Vorsteuerergebnis zwischen 180 Mio. € und 200 Mio. € an. Erläuterungen zum HGB-Jahresabschluss der pbbGESCHÄFTSVERLAUF Im Geschäftsjahr 2019 hat die pbb im Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) ein Vorsteuerergebnis von 200 Mio. € erzielt und damit den Wert des Vorjahres übertroffen (2018: 186 Mio. €). Eine Zunahme des Verwaltungsaufwands infolge eines höheren Sachaufwands und der Risikovorsorge infolge von höheren Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurde durch einen gestiegenen Zinsüberschuss überkompensiert. Zudem konnten im Jahr 2019 Rückstellungen unter anderem für Restrukturierungen aufgelöst werden. Das Neugeschäftsvolumen sowie die Finanzierungsvolumina der pbb entsprechen den im Wirtschaftsbericht des pbb Konzerns dargelegten Informationen. ERTRAGSLAGE Ertragslage scroll
Operative Erträge Der Zinsüberschuss stieg von 444 Mio. € im Vorjahr auf 473 Mio. € im Jahr 2019. Höhere Entschädigungen für vorzeitig zurückgezahlte Finanzierungen und Auflösungen von noch nicht vereinnahmten Gebühren durch den vorzeitigen Abgang von Finanzinstrumenten waren der Hauptgrund für die Zunahme. Zudem profitierte der Zinsüberschuss von einem Anstieg der ausgereichten und somit zinstragenden Finanzierungen. Hierbei überkompensierte der Anstieg des Durchschnittsvolumens der strategischen gewerblichen Immobilienfinanzierungen (27,4 Mrd. €; 2018: 25,8 Mrd. €) den strategiekonformen Rückgang im Value Portfolio. Die Gesamtbankmarge hat sich durch das stärkere Gewicht der gewerblichen Immobilienfinanzierungen und die Fälligkeit höherverzinslicher Verbindlichkeiten leicht erhöht Wie im Vorjahreszeitraum wurde das Zinsergebnis aufgrund des negativen Zinsumfeldes bei der Anlage der freien Liquidität und der Eigenmittel belastet, profitierte jedoch durch Erträge aus Floors im Kundengeschäft Aus der Terminierung und Novation von Derivaten resultierte ein Aufwand in Höhe von 4 Mio. € (2018: Ertrag in Höhe von 5 Mio. €). Zudem beinhaltet der Zinsüberschuss den Aufwand für das AT1-Kapital in Höhe von 17 Mio. € (2018: 12 Mio. €). Der Provisionsüberschuss aus nicht abzugrenzenden Gebühren belief sich auf 6 Mio. € (2018: 6 Mio. €). Der Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen (-2 Mio. €; 2018: -11 Mio. €) wurde insbesondere durch die Aufwendungen aus der Bankenabgabe belastet (-20 Mio. €; 2018: -21 Mio. €). Diesem Aufwand standen insbesondere Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen beispielsweise infolge einer positiven Entwicklung von Rechtsrisiken gegenüber. Verwaltungsaufwand Der Verwaltungsaufwand lag mit 227 Mio. € leicht über dem Vorjahreswert (2018: 215 Mio. €). Ursache hierfür war der Sachaufwand, der unter anderem durch Kosten zur Umsetzung neuer aufsichtlicher Anforderungen anstieg. Risikovorsorge Der Risikovorsorge als Saldo der Risikovorsorge im Kreditgeschäft und dem Ergebnis aus Wertpapieren und Schuldscheindarlehen der Liquiditätsreserve wurden netto 51 Mio. € zugeführt (2018: Nettozuführungen in Höhe von 37 Mio. €). Die Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen betrafen Finanzierungen von Einkaufszentren im Vereinigten Königreich, wohingegen es bei Finanzierungen in anderen Regionen zu geringfügigen Auflösungen kam. Die Zuführungen zu Pauschalwertberichtigungen hatten zwei Ursachen. Zum einen hat der pbb Konzern für die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen das Szenario eines wirtschaftlichen Abschwungs und sinkender Immobilienmarktwerte im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der verschlechterten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Prognose und der zunehmenden globalen Risiken mit einer höheren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, was zu einer Erhöhung der Wertberichtigungen um 20 Mio. € führte. Zum anderen erhöhten sich die Pauschalwertberichtigungen um 11 Mio. € infolge eines Ausbaus der Verlustdatenbank unter anderem ausgehend von der geänderten aufsichtsrechtlichen Ausfalldefinition und hierbei unter anderem auch der Berücksichtigung einer längeren Zeithistorie. Aus den zusätzlichen Daten resultierte unter anderem eine Anpassung (Rekalibrierung) der Modelle zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Ausfallverlustquote (LGD). Die regulatorischen Parameter beeinflussen nach Anpassung zur Erfüllung der handelsrechtlichen Anforderung die Wertberichtigungen. Abgesehen von diesen beiden Ursachen ergaben sich Auflösungen von Pauschalwertberichtigungen infolge von geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten insbesondere für bestimmte südeuropäische Kontrahenten, vorzeitigen Rückzahlungen von Krediten und geringeren Restlaufzeiten. Ergebnis aus Finanzanlagen Das Ergebnis aus Finanzanlagen lag bei -2 Mio. € (2018: 8 Mio. €). Zuschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens wurden durch Verlustübernahmen für Tochterunternehmen überkompensiert. Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurden wie im Vorjahr keine Beträge zugeführt oder entnommen. Außerordentliches Ergebnis Das Außerordentliche Ergebnis von 3 Mio. € (2018: -9 Mio. €) wurde durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich begünstigt Die Auflösungen waren vor allem möglich, da Mitarbeiter aus den restrukturierten Bereichen auf andere Stellen im Konzern gewechselt sind. Im Vorjahr kam es zu Zuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen im Zusammenhang mit der Reorganisation des Geschäfts in der Öffentlichen Investitionsfinanzierung und der Zentralisierung von Infrastrukturaufgaben. Ergebnis vor Steuern 2019 hat die pbb ein Ergebnis vor Steuern von 200 Mio. € (2018: 186 Mio. €) erzielt. Steuern Der Steueraufwand belief sich auf 23 Mio. € (2018: 35 Mio. €) und resultierte fast ausschließlich aus Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag. Jahresüberschuss Für 2019 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 177 Mio. € (2018: 151 Mio. €) ausgewiesen. VERMÖGENSLAGE Vermögenslage scroll
Allgemeine Entwicklung der Vermögenslage Die Bilanzsumme der pbb betrug zum Bilanzstichtag 52,0 Mrd. € und war damit um 1,5 Mrd. € niedriger als am 31. Dezember 2018. Innerhalb der Forderungen an Kunden nahm strategiekonform das Nominalvolumen der gewerblichen Immobilienfinanzierung leicht zu (27,1 Mrd. €; 31. Dezember 2018: 26,8 Mrd. €), wohingegen das Volumen der nicht strategischen Bestände abschmolz. Fälligkeiten der nicht strategischen Bestände führten darüber hinaus zu einem Rückgang der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere. FINANZLAGE Finanzlage scroll
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 49,3 Mrd. € (31. Dezember 2018: 50,8 Mrd. €). Grund für den Rückgang waren niedrigere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und verbriefte Verbindlichkeiten infolge von Fälligkeiten. Die Rückstellungen sanken aufgrund von Verbräuchen und Auflösungen nach Wegfall der Verpflichtung. Unter den Instrumenten des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals ist das AT1-Kapital im Gesamtnennbetrag von 300 Mio. € und mit einem Buchwert von 312 Mio. € inklusive Zinsabgrenzung ausgewiesen. Die Anleihe, die die pbb am 12. April 2018 begeben hat, ist mit einem anfänglichen Kupon von 5,75% p. a ausgestattet und hat keine Endfälligkeit. Die Kuponzahlungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eigenkapital Eigenkapital scroll
Das Grundkapital betrug in den gesamten Geschäftsjahren 2019 und 2018 380.376.059,67 €, eingeteilt in 134.475.308 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund 2,83 € je Stückaktie. Die Kapitalrücklage blieb unverändert Den Gewinnrücklagen wurden im Berichtsjahr 56 Mio. € (2018: 20 Mio. €) zugeführt Der Bilanzgewinn in Höhe von 121 Mio. € (31. Dezember 2018: 134 Mio. €) resultiert aus dem Jahresüberschuss von 177 Mio. € (2018: 151 Mio. €) abzüglich der Einstellungen in die Gewinnrücklagen in Höhe von 56 Mio. € (2018: 20 Mio. €). Im Vorjahr wurden zusätzlich dem Genussrechtskapital 3 Mio. € entnommen. Bankenaufsichtsrechtliche Kennzahlen Die pbb wurde nach Art. 7 Abs. 3 CRR von den Anforderungen aus den Teilen 2 bis 5 und 8 der CRR im Hinblick auf Eigenmittel, Kapitalanforderungen, Großkredite, Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken und Offenlegungen befreit. Angaben nach § 31 5a Abs. 1 HGBDie Sonstigen Angaben des § 315a Abs. 1 HGB für den pbb Konzern entsprechen den Sonstigen Angaben des § 289a Abs. 1 HGB für die pbb. ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS (§ 315A ABS. 1 NR. 1 HGB) Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals ist in der Note „Eigenkapital" dargestellt In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Eigene Aktien, die nicht stimmberechtigt wären, hat die pbb derzeit nicht im Bestand. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte zu, die Kontrollbefugnisse gegenüber der pbb verleihen. BESCHRÄNKUNGEN BETREFFEND DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN (§ 315A ABS. 1 NR. 2 HGB) Für die Ausübung und Übertragung des Stimmrechts gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Die Stimmrechte sind nicht der Höhe nach begrenzt Sämtliche Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts nachgewiesen haben, sind vorbehaltlich eines etwaigen Rechtsverlusts nach § 44 WpHG oder § 59 WpÜG zur Ausübung des Stimmrechts aus allen von ihnen gehaltenen und angemeldeten Aktien berechtigt Soweit die pbb eigene Aktien in ihrem Bestand hält, können daraus gemäß § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden. Zwischen der Hypo Real Estate Holding GmbH (HRE Holding) und der pbb besteht ein Entherrschungsvertrag zur Vermeidung einer Kontrolle über die pbb. Die HRE Holding hat sich darin verpflichtet, bei Beschlussfassungen über die Wahl und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie bei Beschlussfassungen im Rahmen der Geschäftsführung aufgrund der §§ 83, 111 Abs. 4 S. 3 bis 5, 119 Abs. 2 oder 179a AktG die Stimmrechte aus den der HRE Holding insgesamt im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entherrschungsvereinbarung und in Zukunft gehörenden Aktien an der pbb nur in einem Umfang von maximal 49% der stimmberechtigten Präsenz auszuüben, der Hauptversammlung keine Beschlussvorschläge, insbesondere Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, zu machen und nicht für die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats der pbb zu stimmen, die nicht sowohl von der HRE Holding, dem Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS, der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (vormals: FMSA) und der Bundesrepublik Deutschland unabhängig sind, mit Ausnahme von bis zu zwei von der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH gegenüber der pbb vorgeschlagenen Mitgliedern. Dieser Vertrag stammt noch aus der Zeit der Privatisierung der pbb, als die HRE Holding noch mit 20% an der pbb beteiligt war. Nach Kenntnis der Gesellschaft hält die HRE Holding aktuell keine Aktien der pbb. Der Entherrschungsvertrag bleibt gleichwohl weiterhin wirksam. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der pbb nicht bekannt. BETEILIGUNGEN AM KAPITAL VON MEHR ALS 10% DER STIMMRECHTE (§ 315A ABS. 1 NR. 3 HGB) Zum 31. Dezember 2019 war nach Kenntnis der pbb kein Aktionär in Höhe von mindestens 10% an der pbb beteiligt. Die von der pbb veröffentlichten Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG können im Internet unter anderem unter www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen/mitteilungen-nach-33-ff-wphg.html abgerufen werden. AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN (§ 315A ABS. 1 NR. 4 HGB) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLLRECHTE NICHT UNMITTELBAR AUSÜBEN (§ 315A ABS. 1 NR. 5 HGB) Arbeitnehmer, die Aktien der pbb halten, üben ihre Rechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315A ABS. 1 NR. 6 HGB) Nach § 84 AktG und § 6 der Satzung der pbb werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt Nach der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Mitgliedern. Vorstandsmitglieder dürfen für höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. In dringenden Fällen hat das Amtsgericht München auf Antrag eines Beteiligten ein fehlendes Vorstandsmitglied zu bestellen (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der BaFin, der EZB und der Bundesbank muss nachgewiesen werden, dass die Vorstandsmitglieder zuverlässig, fachlich geeignet und in ausreichendem Maße zeitlich verfügbar sind. Die BaFin kann nach den in § 45c KWG geregelten Voraussetzungen einen Sonderbeauftragten bestellen und diesem die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Vorstands übertragen. Die BaFin kann Mitgliedern des Vorstands die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen oder beschränken. Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, wofür gemäß § 17 der Satzung grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit erfordert In den Fällen, in denen das Gesetz — in nicht zwingender Form — eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung berechtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN(§ 315A ABS. 1 NR. 7 HGB) Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der pbb in der Zeit bis zum 9. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 190.188.029,83 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der pbb ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 um bis zu 190.188.029,83 €, eingeteilt in bis zu 67.237.653 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenuss-rechten, wandelbaren hybriden Schuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussrechten, die von der pbb oder Konzernunternehmen (§ 18 Abs. 1 AktG), die der pbb nachgeordnet sind, auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 (Ermächtigung 2015) bis zum 9. Juni 2020 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder ihre entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von einer Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht und nicht andere Erfüllungsformen gewählt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung 2015 jeweils zu bestimmenden Options- und Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise durch Erfüllung entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten beziehungsweise durch Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Vom bedingten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe der in § 4 der Satzung vorgesehenen Kapitalmaßnahmen (genehmigtes und bedingtes Kapital) festzulegen. Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und hybride Schuldverschreibungen Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 9. Juni 2020 einmalig oder mehrmals Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder hybride Schuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Bar- oder Sachleistung auszugeben. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung begebenen Finanzinstrumente darf insgesamt 3.000.000.000,00 € nicht überschreiten. Den Inhabern beziehungsweise Gläubigern der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen sind nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Finanzinstrumente Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen, die zum Bezug von Stückaktien der pbb in einer Gesamtzahl von bis zu 67.237.653 Stück mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt höchstens 190.188.029,83 € nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juni 2015 berechtigen beziehungsweise verpflichten. Entsprechende Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise -pflichten können auch den Inhabern der Genussrechte oder hybriden Schuldverschreibungen gewährt beziehungsweise auferlegt werden. Eigene Aktien Die pbb ist ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des am 10. Juni 2015 oder — falls dieser Wert geringer ist — zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann unmittelbar durch die Gesellschaft, durch Konzernunternehmen (§ 18 Abs. 1 AktG), die der Gesellschaft nachgeordnet sind, oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung nachgeordneter Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in letzterem Fall auch mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 9. Juni 2020. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, im Weg eines öffentlichen Kaufangebots oder im Weg einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juni 2015. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehend skizzierten Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, gegen Barzahlung zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht wesentlich unterschreitet, gegen Sachleistung zu veräußern oder sie einzuziehen. Nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juni 2015 kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Zum 31. Dezember 2019 hatte die pbb weder eigene Aktien noch Eigenkapitalderivate im Bestand. Nachdem die Ermächtigungen zur Nutzung eines genehmigten Kapitals, zur Nutzung eines bedingten Kapitals, zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und hybriden Schuldverschreibungen sowie zum Erwerb und zur Nutzung von eigenen Aktien (einschließlich Eigenkapitalderivaten) im Geschäftsjahr 2020 auslaufen werden, werden Vorstand und Aufsichtsrat der ordentlichen Hauptversammlung entsprechende Beschlussvorschläge zur Erneuerung dieser Ermächtigungen vorlegen, die rechtzeitig mit der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben werden. Wesentliche Vereinbarungen der pbb, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB) Es wurden keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Entschädigungsvereinbarungen der pbb mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots (§ 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB) Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 315 Abs. 4 Nr. 9 HGB, die mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen sind, bestehen nicht. Erklärung zur UnternehmensführungDas Kapitel „Erklärung zur Unternehmensführung" ist vom Abschlussprüfer nicht geprüft worden. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT GEMÄSS § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Seit dem 16. Juli 2015 sind die Aktien der Deutsche Pfandbriefbank AG („pbb") an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die pbb unterliegt seither der Berichtspflicht nach § 161 AktG. Alle Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen.html veröffentlicht Die zuletzt von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung datiert vom 27. Februar 2020. Vorstand und Aufsichtsrat der pbb haben gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht („Comply or Explain"). Vorstand und Aufsichtsrat der pbb erklären insoweit, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der gültigen Fassung vom 7. Februar 2017 und auch in der künftigen Fassung vom 16. Dezember 2019, welche noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, im Geschäftsjahr 2019 entsprochen wurde und auch jetzt entsprochen wird, mit folgenden Ausnahmen: scroll
München, 27. Februar 2020 Der Vorstand CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT Die pbb ist eine europäische Spezialbank für die gewerbliche Immobilienfinanzierung und zählt mit einem ausstehenden Emissionsvolumen von mehr als 27 Mrd. € zu den größten Emittenten von Pfandbriefen. Die Aktien der pbb notieren seit dem 16. Juli 2015 im Prime Standard des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse und gehören seit dem 21. September 2015 dem MDAX® an. Die pbb hält jährlich mindestens eine Hauptversammlung ab, über die die Aktionäre an der Gestaltung ihres Unternehmens teilnehmen können. Als sogenanntes bedeutendes Institut unterliegt die pbb der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank. Die pbb hat in einem Rahmenwerk „Interne Governance" die wesentlichen, im pbb Konzern geltenden Regelungen zusammengefasst. Dieses ist neben Vorstand und Aufsichtsrat auch allen Mitarbeitern zugänglich und befasst sich unter anderem mit der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichts- und Leitungsorgane und ihrer Ausschüsse, den internen Kontrollrichtlinien, dem Verhaltenskodex und dem Umgang mit Interessenkonflikten. Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex Die aktuelle sowie die vorangegangenen Entsprechenserklärungen der Gesellschaft nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK") sind dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen.html zugänglich. Beschreibung der Arbeitsweise von Aufsichtsrat und Vorstand Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse regelmäßig und zeitnah über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des pbb Konzerns. In den Sitzungen wird auch über die Risikolage, das Risikomanagement, das Neugeschäft, die Liquiditätsstrategie sowie über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, berichtet. Der Vorstandsvorsitzende steht mit dem Aufsichtsrats- und den Ausschussvorsitzenden laufend über wichtige Entwicklungen in Kontakt Regelmäßig erörtert werden im Aufsichtsrat beziehungsweise seinen Ausschüssen zudem die Entwicklung im Kreditgeschäft und die Kreditpolitik insgesamt, alle berichtspflichtigen Kreditengagements, die Risikoentwicklung, die Risikosteuerung, die geschäftspolitische Ausrichtung sowie die Entwicklungen und Tendenzen der Märkte im Aktiv- und Passivgeschäft. Vorstand Der Vorstand leitet die pbb in eigener Verantwortung nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Zudem unterwirft er sich den selbst gesetzten Regelungen des für alle Mitarbeiter geltenden internen Verhaltenskodex, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist. Im Berichtsjahr waren die Mitglieder des Vorstands der pbb jeweils für die folgenden Ressorts zuständig: scroll
Die Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse der pbb verpflichtet, dürfen bei ihren Entscheidungen persönliche Interessen nicht verfolgen, unterliegen während ihrer Tätigkeit für die pbb einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, nicht für sich nutzen. Die Vorstandsmitglieder müssen mögliche Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands offenlegen und die übrigen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Im Berichtsjahr ist kein derartiger Fall aufgetreten. Die pbb gewährt keine Kredite an Mitglieder des Vorstands. Nach Kenntnis der pbb hielten die Vorstandsmitglieder sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen im Berichtsjahr keine Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente in einem meldepflichtigen Umfang. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand kontinuierlich und berät diesen regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Er besteht satzungsgemäß aus neun Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder von den Anteilseignern und drei Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß DrittelBG zu wählen sind. Die aktuellen Wahlperioden und Amtszeiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat enden mit Ablauf der Hauptversammlung 2021, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt Die nächsten regulären Wahlen zum Aufsichtsrat auf der Arbeitnehmerseite finden im Jahr 2021 statt. Der Aufsichtsrat hat Dr. Günther Bräunig zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Dagmar Kollmann zu seiner Stellvertreterin gewählt. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2019 folgende Personen an: scroll
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des DCGK bzw. Empfehlung Cl des neuen DCGK in seiner Geschäftsordnung konkrete Ziele für seine Zusammensetzung gegeben und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium beschlossen. Diese sind auf der Internetseite der pbb veröffentlicht Ergänzt werden diese Dokumente durch einen Kriterienkatalog für neu zu bestellende Aufsichtsratsmitglieder, welcher speziell die unternehmensspezifischen und fachlichen Anforderungen berücksichtigt Des Weiteren hat der Aufsichtsrat eine Leitlinie zum Bestellungsprozess und zur Eignungsbewertung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie für Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen („Suitability Policy") verabschiedet, welche die relevanten Regelungen zusammenfasst und — zum Beispiel in Bezug auf die laufende Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung — weiter konkretisiert. Ergänzt wird diese durch eine Richtlinie zur Förderung der Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat. Grundsätzlich sollen mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat nach seiner Einschätzung unabhängig von der Gesellschaft, deren Vorstand oder einem kontrollierenden Aktionär sein. Dem Aufsichtsrat sollen auch nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Ehemalige Mitglieder des Vorstands sollen nicht den Vorsitz des Aufsichtsrats oder den Vorsitz eines Ausschusses übernehmen. Mit Ausnahme von Dr. Jutta Dönges und Oliver Puhl wurden sämtliche Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat erstmals zu einem Zeitpunkt der vollständigen Eigentümerschaft durch die Hypo Real Estate Holding GmbH und damit mittelbar durch den Finanzmarkt-stabilisierungsfonds und die Bundesrepublik Deutschland bestellt Gleichwohl sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats aktuell alle Aufsichtsratsmitglieder mit der Ausnahme von Dr. Günther Bräunig als unabhängig anzusehen. Aufgrund der Tatsache, dass der Bund seinen inzwischen mittelbar über den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung — FMS (SoFFin) gehaltenen Anteil bereits im Laufe des Jahres 2018 auf nur noch 3,5% reduziert hat und auch keine durchgreifenden, sonstigen Umstände gegeben sind, die die Unabhängigkeit beeinträchtigen, betrachtet der Aufsichtsrat nun auch Frau Dr. Jutta Dönges als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied. Dem Aufsichtsrat gehören im Übrigen keine ehemaligen Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft an. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse eingerichtet (einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss sowie einen Vergütungskontrollausschuss). Die Ausschüsse setzen sich wie folgt zusammen: Dem Präsidial- und Nominierungsausschuss gehören an: Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann und Joachim Plesser Dem Prüfungsausschuss gehören an: Dagmar Kollmann (Vorsitzende), Dr. Günther Bräunig, Dr. Jutta Dönges und Dr. Thomas Duhnkrack Dem Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) gehören an: Joachim Plesser (Vorsitzender), Dr. Jutta Dönges, Dagmar Kollmann und Oliver Puhl Dem Vergütungskontrollausschuss gehören an: Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann, Joachim Plesser und Heike Theißing Der Präsidial- und Nominierungsausschuss befasst sich mit strategischen und aktuellen Konzernthemen sowie mit Vorstandsangelegenheiten, zu denen er dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Vorschläge unterbreitet Darüber hinaus berät er den Aufsichtsrat sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen in Fragen der Personal-/Nachfolgeplanung im Vorstand, der individuellen Gestaltung der Vorstandsverträge und unterbreitet entsprechende Empfehlungen für den Aufsichtsrat Zur Sicherstellung der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand befasst sich der Präsidial- und Nominierungsausschuss gemeinsam mit den Mitgliedern des Vorstands regelmäßig mit der Weiterentwicklung der jeweiligen Anforderungsprofile sowie anlassbezogen mit der Potenzialanalyse möglicher Kandidaten. Grundlage bilden hier die oben genannte interne „Suitability Policy" sowie die Richtlinie zur Förderung der Diversität. Zudem bereitet er die Effizienzprüfung des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vor, welche auch die laufende Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung umfasst, und leitet gegebenenfalls hieraus Handlungsbedarfe ab. Des Weiteren beschäftigt er sich mit der Umsetzung der für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht festgelegten Quote in Aufsichtsrat und Vorstand der pbb und Vorschlägen zur Nachbesetzung der durch die Anteilseigner zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit Fragen zur Rechnungslegung sowie zur Prüfung des pbb Konzerns und der pbb. Er ist verantwortlich für die Vorbereitung und überwacht die Durchführung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, der Zwischenberichte sowie der Berichte der internen Revision und des Abschlussprüfers zu den internen und externen Prüfungsfeststellungen. Zudem erörtert der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Auswirkungen aktueller regulatorischer Themen und befasst sich mit dem Mandat des Abschlussprüfers sowie dessen Prüfungsplanung, Unabhängigkeit und Honorar. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung des Abschlussprüfers und bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Daneben obliegt dem Prüfungsausschuss die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie der eingerichteten Schlüsselkontrollen. Er lässt sich über laufende Rechtsstreitigkeiten, Compliance-relevante Themen, Datenschutz/IT-Security, bemerkenswerte Rechnungslegungssachverhalte sowie die Prüfungsplanung der internen Revision und deren Umsetzung regelmäßig berichten. Der RLA unterstützt die Kontrolle des Aufsichtsrats über die Risiko- und Liquiditätssteuerung, befasst sich mit der Risikostrategie, überprüft die Risikoberichterstattung des Vorstands und ist in dem durch die Geschäftsordnung festgelegten Umfang in den Kreditgenehmigungsprozess eingebunden. Er erörtert regelmäßig die Neugeschäfts-, Liquiditäts- und Refinanzierungssituation und befasst sich mit allen Risikoarten des Bankgeschäfts wie Kredit-, Markt-, Liquiditäts- sowie den operationellen Risiken unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit Er beschäftigt sich zudem mit dem Syndizierungsgeschäft, den Rettungserwerben und Developmentfinanzierungen, den Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität, der Eigenmittelmeldung gemäß SolvV, den Länderlimiten sowie der Aktiv-Passiv-Steuerung. Darüber hinaus befasst sich der RLA mit einzelnen Kreditfällen, sofern diese nach Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig sind, mit Neugeschäften, regelmäßigen Wiedervorlagen sowie mit Zustimmungen zu Änderungsanträgen. Der Vergütungskontrollausschuss ist zuständig für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Vorstandsmitglieder und die Mitarbeiter und bereitet entsprechende Beschlüsse für den Aufsichtsrat vor. Er befasst sich mit dem Vergütungsbericht, den Zielvereinbarungen für die Vorstandsmitglieder sowie der Prüfung und Identifizierung der Risk-Taker-Funktionen. Der Aufsichtsrat konnte sich im Berichtsjahr stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Vorstand ergriffenen Geschäftsleitungsmaßnahmen überzeugen. Der Vorstand ist seinen unter anderem in seiner Geschäftsordnung festgelegten Informations- und Berichtspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr. Dabei werden sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt Seit dem Jahr 2018 finden zudem im Vorfeld der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen regelmäßig Weiterbildungen für Aufsichtsrat und Vorstand durch Vorträge externer Referenten statt. Dieses jährliche Weiterbildungsangebot umfasste im Geschäftsjahr 2019 insgesamt vier Fortbildungsmaßnahmen zu diversen aktuellen Themen (SREP, Digitalisierung, Cyber Risk/Social Engineering, Start-ups und Digitale Plattformen). Interessenkonflikte seitens der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen, können sich bei einigen Mitgliedern des Aufsichtsrats aus ihren Mandaten bei Dritten, insbesondere anderen Kreditinstituten und Immobilieninvestoren, ergeben. Soweit seitens der Aufsichtsratsmitglieder oder ihnen nahestehender Personen tatsächlich Interessenkonflikte bestehen oder drohen, insbesondere in Bezug auf Kundenbeziehungen und/oder Beziehungen zu anderen Kreditinstituten, sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Regelungen zur Handhabung und Minimierung dieser Interessenkonflikte vor, wie zum Beispiel die Offenlegung des drohenden Interessenkonflikts und die Nichtausübung des Stimmrechts. Die pbb gewährt keine Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats. Nach Kenntnis der pbb hielten die Aufsichtsratsmitglieder sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen im Berichtsjahr keine Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente in einem meldepflichtigen Umfang. Der Aufsichtsrat überprüfte im abgelaufenen Geschäftsjahr die Effizienz seiner Arbeit gemäß den Anforderungen des § 25d Abs. 11 KWG mit externer Unterstützung, welche auch basierend auf einem Fragebogen die laufende Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung der Aufsichtsratsmitglieder umfasste. Die Ergebnisse der Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand für das Jahr 2019 wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 27. Februar 2020 diskutiert und hieraus Handlungsempfehlungen abgeleitet und beschlossen. Die Anforderungen an die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hinsichtlich Kompetenz, Alter und Diversität, wie sie auch im Kompetenzprofil niedergelegt sind, werden im Ergebnis insgesamt als erfüllt erachtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat in Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss inne. Diese Position wird vielmehr durch Frau Dagmar Kollmann wahrgenommen. Sie erfüllt die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats genannten Voraussetzungen, wonach der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Anforderungen von § 25d Abs. 9 Satz 3 KWG und Ziffer 5.3.2 des DCGK bzw. Empfehlung D. 3 des neuen DCGK erfüllen und insbesondere über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen muss. Der Aufsichtsrat überprüft für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung gemäß der Suitability Policy, dass der jeweilige Kandidat die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für das Mandat erfüllt und die konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats aus dem Kompetenzprofil für das Gesamtgremium unter Berücksichtigung der individuellen Kenntnisse des konkreten Kandidaten erfüllt sind beziehungsweise wären. Zudem versichert er sich bei dem jeweiligen Kandidaten, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Weitere Details der Arbeit des Aufsichtsrats werden im Bericht des Aufsichtsrats dargestellt, der in diesem Geschäftsbericht veröffentlicht ist. Sonstige Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Transparenz Die pbb stellt auf ihrer Internetseite unter anderem alle wichtigen Informationen zum Konzern- und Jahresabschluss, zum Halbjahresbericht, zu den Quartalsmitteilungen sowie den Finanzkalender zur Verfügung. Im Rahmen der Investor-Relations-Aktivitäten wie Presse-/Analystenkonferenzen sowie Roadshows und der Unternehmenskommunikation wird zudem regelmäßig über aktuelle Unternehmensentwicklungen einschließlich Pflichtmitteilungen, wie zum Beispiel Stimmrechts- und Ad-hoc-Mitteilungen, informiert. Die Erklärung zur Unternehmensführung unter Einschluss der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wird dauerhaft auf der Internetseite der pbb veröffentlicht. Risikomanagement Risikomanagement und -controlling sind zentrale Aufgaben der Gesamtbanksteuerung in der pbb. Der Vorstand setzt über die Geschäfts- und Risikostrategie den Rahmen der Geschäftsaktivitäten in Bezug auf Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit In monatlichen Risikoberichten an den Vorstand wird die Gesamtrisikosituation der Bank umfassend analysiert und, falls erforderlich, werden Anpassungen vorgenommen. Der Aufsichtsrat wird über die Risikosituation regelmäßig, mindestens einmal pro Quartal, ausführlich informiert. Compliance Transparentes, faires, verantwortungsbewusstes und ehrliches Verhalten mit dem erforderlichen Grad an Können, Professionalität und Integrität im Verhalten untereinander und im Verhältnis zu Kunden und Geschäftspartnern, Wettbewerbern und der Öffentlichkeit bilden die Grundlage für den Geschäftserfolg der pbb. Dieses Vertrauen basiert nicht zuletzt auf der Umsetzung und Einhaltung der relevanten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen sowie internen Vorschriften. Neben der Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen legt der Verhaltenskodex intern den ethisch-rechtlichen Rahmen fest. Dieser dient der freiwilligen Selbstkontrolle und stellt eine Orientierungshilfe für die Mitarbeiter dar. Er umfasst die unverzichtbaren Anforderungen, die die pbb an alle Mitarbeiter stellt Zusätzlich existieren Vorkehrungen zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sowie im Rahmen der Compliance-Organisation insbesondere sowie zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insiderhandel und sonstigen verbotenen und/oder strafbaren Handlungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der pbb werden regelmäßig zur Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen, zu Compliance-Themen sowie zum Datenschutz geschult. Nachhaltigkeit Unternehmen tragen für ihr Handeln Verantwortung gegenüber dem Umfeld, in dem sie agieren. Leitgedanke bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung ist im pbb Konzern das Prinzip der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der Folgen für alle Stakeholder des Unternehmens sowie für die Umwelt Der pbb Konzern ist davon überzeugt, dass nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken eine notwendige Bedingung für die Zukunftssicherung und Wertsteigerung des Unternehmens sind. Nähere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der pbb können dem in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Nichtfinanziellen Bericht entnommen werden. Vergütungsbericht Als Teil des Geschäftsberichts der pbb beschreibt der Vergütungsbericht die Systematik der Vergütungssysteme für Aufsichtsrat, Vorstand sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für den Aufsichtsrat wird die satzungsgemäße Vergütung und für den Vorstand werden die einzelnen Vergütungsbestandteile (monetäre Vergütung, Nebenleistungen sowie Altersversorgung) in individualisierter Form dargestellt Hinsichtlich konkreter Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft wird an dieser Stelle auf den Vergütungsbericht der pbb verwiesen. Die gemäß Art. 450 Capital Requirements Regulation (CRR) in Verbindung mit § 16 Instituts-vergütungsverordnung (IVV) offenzulegenden quantitativen Vergütungsinformationen im Hinblick auf die Mitarbeiter werden dauerhaft offengelegt und können im Internet unter www.pfandbriefbank.com eingesehen werden. Geschäfte mit nahestehenden Dritten Die Geschäfte mit nahestehenden Dritten sind im Anhang (Notes) des Konzernabschlusses dargestellt. Bilanzierung und Rechnungslegung Die pbb wendet für die Bilanzierung des Jahresabschlusses die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs an und für die Bilanzierung des Konzernabschlusses die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Vorstand stellt Jahresabschluss und Konzernabschluss auf. Der Aufsichtsrat lässt sich vom Abschlussprüfer über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses berichten. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 hat die Hauptversammlung die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) gewählt Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überzeugt, den Abschlussprüfer beauftragt und die Prüfungsschwerpunkte des Aufsichtsrats festgelegt. Die Darstellung der an den Abschlussprüfer gezahlten Honorare ist im Anhang (Notes) des Konzernabschlusses enthalten. Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer KPMG hat den Jahres- und Konzernabschluss der pbb vom 31. Dezember 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die gemäß §§ 315b f. und §§ 289b f. HGB im Lagebericht abzugebende nichtfinanzielle Erklärung hat die Bank in einem gesonderten Nichtfinanziellen Bericht — abgedruckt im vorliegenden Geschäftsbericht — veröffentlicht. Im Rahmen seiner Prüfungspflicht nach § 171 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat dabei von der Möglichkeit einer inhaltlichen externen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 111 Abs. 2 Satz 4 AktG durch KPMG im Rahmen einer gesonderten Beauftragung Gebrauch gemacht Die KPMG hat dem Aufsichtsrat eine Erklärung über ihre Unabhängigkeit vorgelegt. Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte rechtzeitig zugesandt Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17. März 2020 mit den Abschlussunterlagen. Der Jahres- und Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und die Prüfungsberichte wurden mit dem Vorstand und Vertretern des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers erhoben und in der Bilanzsitzung am 18. März 2020 den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt Für die Prüfungshandlungen und Ergebnisse wird auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen. Diversität und Angaben gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 4 bis 6 HGB Der pbb Konzern hat sich in seinem, unter anderem im Internet veröffentlichten Verhaltenskodex dazu verpflichtet, alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, sozialem Hintergrund, Fähigkeiten, sexueller Ausrichtung oder Religion zu respektieren, und begrüßt und fördert ausdrücklich die Diversität seiner Mitarbeiter und Leitungsorgane. Damit verbunden sind das Prinzip der Chancengleichheit sowie die Ablehnung jeglicher Diskriminierung. Seit dem Jahr 2010 ist die pbb Unterzeichner der „Charta der Vielfalt". Unterzeichner der Charta stehen für ein vorurteilsfreies und offenes Arbeitsumfeld, das von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung gegenüber der Vielfalt der Gesellschaft geprägt ist. Diversität hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund als auch Internationalität ist eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Unternehmenserfolg des pbb Konzerns. Vorstand und Aufsichtsrat achten gemeinsam im Rahmen ihrer langfristigen Nachfolgeplanung und Besetzungsentscheidung bei der Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand auch auf Vielfalt (Diversität). Unter Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat versteht der pbb Konzern vor allem unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen — auch im internationalen Bereich — sowie eine angemessene Vertretung aller Geschlechter in den Gremien. Der Aufsichtsrat hat über seine Geschäftsordnung sowie über Kriterienkataloge zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an neu zu bestellende Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder diesbezüglich Vorgaben zur Zusammensetzung und Qualifikation von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedet Ergänzt werden diese durch das im Jahr 2017 verabschiedete Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium und die im Jahr 2018 verabschiedeten Richtlinien zur Eignungsbewertung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie zur Förderung der Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat. Grundsätzlich muss jeder Kandidat zuverlässig und ausreichend qualifiziert sowie eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit zur Ausübung des Mandats gewährleistet sein. Neben den fachlichen Kompetenzen in Bezug auf Branchen- und Führungserfahrung soll es sich bei den Kandidaten um vertrauenswürdige und integre Persönlichkeiten handeln. Ebenso sind bei der Auswahl die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Mandatsträger zu beachten. Im Falle mehrerer geeigneter Kandidaten wird darüber hinaus die Zielsetzung einer möglichst großen Vielfalt berücksichtigt Nach Möglichkeit soll die Zusammensetzung der Gremien dabei auch die internationale Tätigkeit des pbb Konzerns sowie die Zusammensetzung der Belegschaft widerspiegeln. Konkrete Vorgaben zur Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand bestehen hinsichtlich Alter und Geschlecht So sollen die Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 60 Jahre sein. Diese Anforderung wird mit Ausnahme von Andreas Arndt erfüllt, der während der aktuellen Bestelldauer die Altersgrenze von 60 Jahren überschritten hat Der Aufsichtsrat hat dies bewusst in Kauf genommen, um einerseits die personelle Stabilität im Vorstand nach Abschluss der Privatisierung zu wahren und andererseits die langjährigen Erfahrungen von Andreas Arndt für die pbb zu sichern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein und die Amtsperiode eines Aufsichtsratsmitglieds in der Regel mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt, enden. Die maximale Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats soll in der Regel drei volle Amtsperioden im Sinne von § 102 Abs. 1 AktG nicht übersteigen. Diese Regelungen werden derzeit grundsätzlich eingehalten. Lediglich in einem Fall endet die Amtsperiode später als mit der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt (Joachim Plesser, dessen Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung 2021, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, endet). Ein wesentlicher Fokus des verfolgten Diversitätskonzepts liegt auf dem Thema Gender-Balance. So strebt der pbb Konzern grundsätzlich bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen eine angemessene Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts an. Entsprechend hat der Aufsichtsrat zuletzt im November 2017 folgende Zielgrößen festgelegt beziehungsweise bestätigt, die bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen: scroll
Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat gegenüber dem Vorjahresstichtag unverändert 33,3%. Im nach Bestellung von Herrn Schulte zum 1. Januar 2019 im Jahresverlauf personell unveränderten Vorstand beträgt der Frauenanteil weiterhin 0%. Der Aufsichtsrat ist weiterhin bestrebt, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht bei entsprechender Eignung und Befähigung bei Nachbesetzungen im Vorstand gezielt zu berücksichtigen. Aufgrund der Laufzeiten der mindestens bis Ende 2020 laufenden Dienstverträge der Vorstandsmitglieder und im Hinblick auf den nach zweijähriger Einarbeitungsphase zum 1. Januar 2019 erfolgten Eintritt von Marcus Schulte in den Vorstand ist eine zeitnahe Änderung der bestehenden Situation nur bedingt steuerbar. Der Vorstand hat zudem zuletzt im Oktober 2017 die bisherigen Zielgrößen für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands bestätigt, die bis zum 30. Juni 2022 erfüllt werden sollen: scroll
Sowohl auf der ersten als auch auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands hat sich der Frauenanteil wie bereits in den beiden Vorjahren im Berichtszeitraum erneut erhöht, sodass für die erste Führungsebene bereits die Zielquote erreicht werden konnte. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene 15,0% und auf der zweiten Führungsebene 11,7%. Die pbb hält weiterhin an ihrer Absicht fest, die Anzahl an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und bei der Besetzung vakanter Stellen Frauen bei entsprechender Eignung und Befähigung gezielt zu berücksichtigen. Dazu tragen unter anderem eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema über alle Ebenen hinweg und die Etablierung einer entsprechenden Führungs- und Unternehmenskultur bei. Die pbb bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zudem attraktive arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit der Telearbeit, die dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Im Jahr 2019 wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch neue praktische und alltagsbezogene Unterstützungsmaßnahmen weiter gefördert. Weitere Details hierzu finden sich auch im Nichtfinanziellen Bericht. Angaben nach § 289a Abs. 2 Nr. 5 HGB Die Gesellschaft unterliegt dem DrittelBG. Angaben nach § 289a Abs. 2 Nr. 5 HGB sind daher nicht zu machen. KonzernabschlussGewinn- und VerlustrechnungGewinn- und Verlustrechnung scroll
GesamtergebnisrechnungGesamtergebnisrechnung scroll
BilanzAktiva scroll
1) Angepasst gemäß IAS 8.14. Details sind in der Note „Stetigkeit“ beschrieben. Veränderung des Eigenkapitalsscroll
scroll
1)Angepasst gemäß IAS 8.14. Details sind in der Note ‚Stetigkeit" beschrieben. KapitalflussrechnungKapitalflussrechnung1) scroll
1) Erläuterungen sind in der Note ‚Erläuterungen zu den Positionen der Kapitalflussrechnung" dargestellt. Anhang1 Allgemeine Informationen Die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) mit Sitz in München ist ein führender Finanzierer für gewerbliche Immobilienfinanzierungen und Öffentliche Investitionsfinanzierung. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 41054) und stellt das Mutterunternehmen des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) dar. Der Abschluss wird in Euro, der Darstellungswährung des pbb Konzerns, erstellt und grundsätzlich auf Millionen Euro (Mio. €) gerundet. Bei der Angabe von Informationen wird der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet Bei Zahlenangaben können sich bei Summenbildungen aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben. Alle Beträge unter 500.000 € werden als Null beziehungsweise als Nullsalden mit einem Strich dargestellt. Der Vorstand der pbb hat den vorliegenden Konzernabschluss am 3. März 2020 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 2 Grundsätze Die pbb hat den vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt Die IFRS sind die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und Interpretationen. Im Einzelnen sind dies die IFRS, die International Accounting Standards (IAS) und die Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) beziehungsweise des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC). Ferner liegen dem Konzernabschluss die handelsrechtlichen Vorschriften zugrunde, die nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwenden sind. Der Konzernabschluss basiert auf den IFRS, die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Endorsement-Prozesses in europäisches Recht übernommen wurden. Mit Ausnahme bestimmter Vorschriften zum Fair Value Hedge Accounting für einen Porfolio-Hedge von Zinsrisiken im IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement) wurden alle IFRS, die vom IASB veröffentlicht und verpflichtend anzuwenden sind, von der Europäischen Union (EU) vollständig anerkannt Der pbb Konzern wendet im Einklang mit dem Wahlrecht gemäß IFRS 9.7.2.21 weiterhin die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in IAS 39 anstelle der Vorschriften in Kapitel 6 des IFRS 9 an. Im Rahmen des Fair Value Hedge Accountings für einen Porfolio-Hedge von Zinsrisiken nutzt der pbb Konzern einen Teil der nach europäischem Recht zulässigen Erleichterungen. Der vorliegende Konzernabschluss ist daher mit den in der EU anzuwendenden IFRS konform, jedoch nicht mit den gesamten vom IASB verabschiedeten IFRS. Außerdem wurden die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) herausgegebenen Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) beachtet, sofern sie den IFRS nicht entgegenstehen. Im Geschäftsjahr 2019 erstmals anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen Im Geschäftsjahr 2019 hat der pbb Konzern alle verpflichtend anzuwendenden Standards, Interpretationen und Änderungen berücksichtigt, sofern sie in europäisches Recht übernommen wurden. Jedoch hat der pbb Konzern, um die Verständlichkeit und den Informationsgehalt des vorliegenden Geschäftsberichts zu gewährleisten, gegebenenfalls auf Angaben zu nicht relevanten oder nicht wesentlichen Sachverhalten verzichtet. Der pbb Konzern hat die folgenden neuen und angepassten IFRS und veröffentlichten IFRIC erstmalig im Geschäftsjahr 2019 angewendet: scroll
IFRS 16: Leases IFRIC 23: Uncertainty over Income Tax Treatments Amendments to IFRS 9: Prepayment Features with Negative Compensation Amendments to IAS 28: Long-term Interests in Associates and Joint Ventures Amendments to IAS 19: Plan Amendment, Curtailment or Settlement Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle IFRS 16: Leasen Der neue Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen ersetzt den bisherigen Leasingstandard IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. IFRS 16 sieht vor, dass generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Pflichten in der Bilanz des Leasingnehmers abzubilden sind. Aufgrund von Wahlrechten können Leasingverträge mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten oder über geringwertige Vermögenswerte von den allgemeinen Ansatzkriterien des IFRS 16 ausgenommen werden. Mit IFRS 16 entfällt die unter IAS 17 erforderliche Klassifizierung in Operating- und Finance-Leasing-Verhältnisse beim Lea-singnehmer. Für Leasingverhältnisse bilanziert der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit in Höhe der zu leistenden diskontierten Mietzahlungen. Korrespondierend dazu wird ein Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert aktiviert, welches grundsätzlich dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Die Bilanzierung durch den Leasinggeber bleibt weitgehend unverändert zum Vorgängerstandard IAS 17. Weiterhin enthält IFRS 16 Regelungen zu Sale-and-lease-back-Transaktionen sowie Vorschriften zur Bilanzierung bei Modifikationen von Leasingverträgen und zu Neueinschätzungen ohne Vertragsänderung. Zudem wurden die Anhangangaben für Leasingnehmer und Leasinggeber gegenüber IAS 17 erweitert. Zum Erstanwendungszeitpunkt hat der pbb Konzern die modifizierten retrospektiven Übergangsregelungen des IFRS 16 ohne Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2018 angewendet Die konkrete Umsetzung des IFRS 16 durch den pbb Konzern und detailliertere Informationen zu den Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind in der Note „Leasingverhältnisse" dargestellt. IFRIC 23: Uncertainty over Income Tax Treatments Durch die Interpretation IFRIC 23 soll insbesondere in steuerlich unsicheren Situationen eine klare und einheitliche Bilanzierung hinsichtlich der Erfassung und Bewertung von Steuerschulden und -ansprüchen erreicht werden. Aus der Erstanwendung ergaben sich keine Effekte. Es ist möglich, dass sich künftig für noch nicht bestandskräftig veranlagte Zeiträume Auswirkungen ergeben können. Amendments to IFRS 9: Prepayment Features with Negative Compensation Die Amendments to IFRS 9 sollen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert auch für solche finanziellen Vermögenswerte mit vorzeitiger Rückzahlungsoption ermöglichen, bei denen eine Partei bei Kündigung eine angemessene Entschädigung erhält oder zahlt (angemessenes negatives Entgelt). Aus der Erstanwendung haben sich keine Auswirkungen ergeben, da der pbb Konzern keine für den Anwendungsbereich der Amendments relevanten Verträge im Bestand hat. Amendments to IAS 28: Long-term Interests in Associates and Joint Ventures Die Amendments to IAS 28 stellen klar, dass IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt Der pbb Konzern bilanzierte derartige Anteile im Einklang mit IFRS 9 bereits erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, sodass sich keine Erstanwendungseffekte ergeben haben. Amendments to IAS 19: Plan Amendment, Curtailment or Settlement Die Amendments to IAS 19 betreffen die Bilanzierung einer Anpassung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans. Derartige Änderungen von Versorgungsplänen sind im pbb Konzern ungewöhnlich. Für den pbb Konzern haben sich keine Erstanwendungseffekte ergeben. Amendments to IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform Das IASB beendete mit der Veröffentlichung der Amendments die erste Phase des Projekts „IBOR Reform and its Effects an Financial Reporting". Die Änderungen adressieren Bilanzierungssachverhalte im Vorfeld der Umstellung auf alternative Benchmark-Zinssätze und zielen auf die bilanzielle Fortführung bestehender Hedge-Accounting-Beziehungen ab. Die Sicherungsbeziehungen können trotz der Unsicherheit aufgrund der zu erwartenden Ablösung der Referenzzinssätze und der daraus resultierenden verringerten prospektiven Wirksamkeit fortbestehen beziehungsweise weiterhin designiert werden. Die Amendments wurden am 16. Januar 2020 durch die EU in europäisches Recht übernommen (Endorsement) und sind rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Der pbb Konzern wendet die IASB-Verlautbarung „Interest Rate Benchmark Reform — Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7" zur Beurteilung der retrospektiven und prospektiven Wirksamkeit von Sicherungsbeziehungen bereits freiwillig für die am 31. Dezember 2019 endende Berichtsperiode an. Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle Die jährlichen Verbesserungen beinhalteten mehrere kleinere Anpassungen von Standards, insbesondere an IFRS 3, IAS 12 und IAS 23, aus denen sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den pbb Konzern ergaben. In europäisches Recht übernommene Standards, Interpretationen und Änderungen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind Mit Ausnahme der IASB-Verlautbarung „Interest Rate Benchmark Reform — Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7" plant der pbb Konzern keine frühzeitige Anwendung von erst in späteren Geschäftsjahren verpflichtenden Standards, Interpretationen und Änderungen. Die folgenden Standards, Interpretationen und Änderungen waren zum Bilanzstichtag in europäisches Recht übernommen, sind jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden: scroll
Veröffentlichte, aber noch nicht in europäisches Recht übernommene Standards, Interpretationen und Änderungen Die folgenden Standards, Interpretationen oder Änderungen sind zum Bilanzstichtag noch nicht in europäisches Recht übernommen worden: scroll
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ist in diesem Geschäftsbericht sowie im Internet auf der Seite der pbb (www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen.html) veröffentlicht. Zusammengefasster Lagebericht Der zusammengefasste Lagebericht erfüllt die Anforderungen des § 315 Abs. 1 und 2 HGB und des DRS 20. Er umfasst einen Bericht über die Grundlagen des Konzerns, einen Wirtschaftsbericht, einen Risiko- und Chancenbericht, einen Prognosebericht, Erläuterungen zum HGB-Jahresabschluss der pbb und Sonstige Angaben. Der Risiko- und Chancenbericht enthält Angaben, die nach IFRS 7 verpflichtend offenzulegen sind. 3 Stetigkeit Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wendet der pbb Konzern dem Rahmenkonzept der IFRS sowie dem IAS 1 und IAS 8 folgend stetig an. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurden bis auf die folgenden Sachverhalte die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018. scroll
4 Konsolidierung scroll
scroll
1) pbb, Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen. 2) Keine Vollkonsolidierung wegen Unwesentlichkeit. Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen beherrscht wird. Beherrschung liegt vor, wenn die pbb die Entscheidungsmacht hat, relevante Tätigkeiten zu steuern, ein Anrecht auf die signifikanten Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen besitzt und ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen kann, die Höhe der signifikanten variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, beispielsweise wenn sich die Stimmrechte lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn das strukturierte Unternehmen beherrscht wird. Im Jahr 2019 ergaben sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis des pbb Konzerns. Konzerneinheitliche Bilanzierung Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen gehen unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in den Konzernabschluss der pbb ein. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Cashflows des Mutterunternehmens und all seiner Tochterunternehmen werden so dargestellt, als handle es sich um ein einziges Unternehmen. Geschäftsbeziehungen innerhalb des Konsolidierungskreises werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse aus konzerninternen Geschäften eliminiert. 5 Angaben zu Beteiligungen an Tochterunternehmen Dieser Konzernabschluss enthält in der Note „Anteilsbesitz der pbb" eine Anteilsbesitzliste. Dort werden die Tochterunternehmen und der sonstige Anteilsbesitz aufgeführt. Alle vollkonsolidierten Unternehmen haben als Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 hatte der pbb Konzern keine nicht konsolidierten Tochterunternehmen. Wesentliche Beschränkungen hinsichtlich Nutzbarkeit von Vermögensgegenständen innerhalb des Konzerns Gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen sowie Schutzrechte nicht beherrschender Anteile können den Konzern in seiner Fähigkeit beschränken, Zugang zu den Vermögenswerten zu erhalten und diese an oder von andere(n) Unternehmen ungehindert innerhalb des Konzerns zu transferieren und Schulden des Konzerns zu begleichen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine für den Konzern wesentlichen Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Bei allen Unternehmen, die die pbb im Sinne der IFRS beherrscht, werden 100% der Stimmrechte gehalten. Folglich existieren keine erheblichen Beschränkungen aufgrund von Schutzrechten zugunsten fremder Dritter. 6 Angaben zu Anteilen an assoziierten Unternehmen Es bestanden zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 keine wesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen oder gemeinsamen Vereinbarungen beziehungsweise Gemeinschaftsunternehmen. Die aus Konzernsicht unwesentlichen Anteile werden nicht nach der At-Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen, sondern nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Anteile an der SANO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Dresden KG i.L. zu einem Verkaufspreis von weniger als 1 Mio. € und ohne Auswirkung auf die Ertragslage veräußert. Nach dem Abgang hielt der pbb Konzern am 31. Dezember 2019 Anteile an einem assoziierten Unternehmen (31. Dezember 2018: zwei). Der Beteiligungsbuchwert dieses Anteils an der SOMA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Darmstadt KG, Düsseldorf, betrug weniger als 1 Mio. € (2018: weniger als 1 Mio. €). Der Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust der Beteiligung betrug 1 Mio. € (2018: 1 Mio. €). 7 Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist gemäß IAS 32 ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Ansatz und Ausbuchung Der pbb Konzern setzt einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit nur dann in seiner Bilanz an, wenn eine Konzerngesellschaft Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert. Agien und Disagien werden periodengerecht in die Position Zinsergebnis eingestellt Das primäre Abgangskonzept des IFRS 9 sieht vor, einen finanziellen Vermögenswert auszubuchen, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen werden. Werden im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an dem übertragenen finanziellen Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken weder übertragen noch zurückbehalten und wird weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert ausgeübt, so hat das Unternehmen den Vermögenswert in Höhe des sogenannten anhaltenden Engagements zu aktivieren. Geschäftsvorfälle, die zu einer partiellen Ausbuchung aufgrund eines anhaltenden Engagements führen, liegen im pbb Konzern nicht vor. Im Fall von echten Pensionsgeschäften und synthetischen Verbriefungen dürfen die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht werden, da die Abgangskriterien nach IFRS 9 nicht erfüllt sind. Sicherheiten mit demselben Kontrahenten und den gleichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel ISDA-Rahmenabkommen) werden auf Nettobasis dargestellt Demzufolge wird nur der saldierte Betrag ausgewiesen. Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet sowie bei finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzüglich oder abzüglich von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit zuzurechnen sind. Die fortgeführten Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung. Für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, basiert die Bewertung, falls vorhanden, auf Börsenkursen oder sonstigen Marktpreisen (Level 1). Liegt kein Preis von einem aktiven Markt vor, werden beobachtbare Marktpreise vergleichbarer Finanzinstrumente verwendet (Level 2). Sind keine Preise vergleichbarer Instrumente verfügbar, werden Bewertungsmodelle auf Basis von am Markt beobachtbaren Parametern verwendet Falls auch dies nicht möglich ist, werden die Finanzinstrumente auf Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren Parametern bewertet (Level 3). Bei den verwendeten Bewertungsmodellen handelt es sich um Marktstandardmodelle, auf die in der Note „Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) der Finanzinstrumente" im Zusammenhang mit den Produkten eingegangen wird. Der beste Beleg für den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments ist beim erstmaligen Ansatz normalerweise der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert des gegebenen oder erhaltenen Entgelts. Stellt der pbb Konzern fest, dass der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz vom Transaktionspreis abweicht, wird das Finanzinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn dieser beizulegende Zeitwert durch einen in einem aktiven Markt notierten Preis für einen identischen Vermögenswert beziehungsweise eine identische Verbindlichkeit belegt wird (Level 1) oder auf einer Bewertungstechnik basiert, die nur Daten aus beobachtbaren Märkten verwendet (Level 2). Der pbb Konzern erfasst in diesen Fällen die Differenz als Gewinn oder Verlust In allen anderen Fällen ist die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis (sogenannter Day one Profit) abzugrenzen. In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 bestanden keine wesentlichen Day one Profits. Für die Folgebewertung sind finanzielle Vermögenswerte in die folgenden drei Kategorien einzuteilen: scroll
Die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte (Geschäftsmodellkriterium) und von den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte (Zahlungsstromkriterium) beim erstmaligen Ansatz. Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) zu bewerten, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: scroll
Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wird, ist erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) zu bewerten. Allerdings kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz bestimmter Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die ansonsten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unwiderruflich die Wahl treffen, im Rahmen der Folgebewertung die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Eigenkapitalinstrumente hat der pbb Konzern nur in unwesentlichem Umfang im Bestand. Diese werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im ersten Schritt erfolgt die Kategorisierung auf Basis des Geschäftsmodellkriteriums. Die Festlegung des Geschäftsmodells eines Unternehmens erfolgt auf einer Ebene, die widerspiegelt, wie Gruppen von finanziellen Vermögenswerten gemeinsam gesteuert werden, um ein bestimmtes Geschäftsziel zu erreichen. Die Klassifizierung ist nicht auf Ebene des einzelnen Instruments vorzunehmen, sondern auf einer höheren Aggregationsebene. Dazu sind zum Zeitpunkt der Beurteilung alle verfügbaren relevanten Hinweise in Betracht zu ziehen. Solche relevanten Hinweise schließen unter anderem ein: scroll
Der pbb Konzern aggregiert seine finanziellen Vermögenswerte zur Festlegung des Geschäftsmodell-kriteriums grundsätzlich auf die Segmentebene. Allerdings bilden im Segment Real Estate Finance (REF) und Public Investment Finance (PIF) die zu syndizierenden Geschäfte Sonderportfolien. Zudem ist das Segment Value Portfolio (VP) in ein Portfolio mit Halteabsicht und ein Portfolio mit Halte- und Verkaufsabsicht unterteilt Darüber hinaus beinhaltet Consolidation & Adjustments (C&A) neben Portfolios mit Halteabsicht das Liquiditätsportfolio, für das eine Halte- und Verkaufsabsicht besteht. Im Einklang mit IFRS 9 B4.1.3A kann das Geschäftsmodell selbst dann das Halten von Vermögenswerten zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme sein, wenn das Unternehmen finanzielle Vermögenswerte in bestimmten Situationen verkauft. Derartige Ausnahmen können durch ein gestiegenes Ausfallrisiko des finanziellen Vermögenswerts bedingt sein, was der pbb Konzern unter anderem am Loan to Value der Finanzierung oder einem Wechsel in das Non-Investment Grade misst Weitere Ausnahmen sind Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten mit einer kurzen Restlaufzeit, sofern die erzielbaren Einnahmen die verbleibenden Zahlungsströme approximieren. Zudem sind Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten mit dem Geschäftsmodell Halten von Vermögenswerten zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme vereinbar, wenn die Verkäufe selten (auch wenn von signifikantem Wert) sind oder wenn sie sowohl einzeln als auch insgesamt von nicht signifikantem Wert sind (auch wenn häufig). Zur Bestimmung der Signifikanz setzt der pbb Konzern unter anderem das Volumen der verkauften Bestände ins Verhältnis zum Gesamtvolumen des Portfolios, dem die Vermögenswerte angehörten. Der pbb Konzern muss finanzielle Vermögenswerte reklassifizieren, wenn das Geschäftsmodell für die Steuerung dieser finanziellen Vermögenswerte geändert wird. Änderungen dieser Art, die erwartungsgemäß nach IFRS 9 nur sehr selten auftreten sollten, werden vom leitenden Management infolge von externen oder internen signifikanten und extern nachweisbaren Änderungen festgelegt Beispiele können Änderungen des Geschäftsmodells im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen oder der Einstellung von Geschäft sein. In den Jahren 2019 und 2018 gab es keine Reklassifizierungen von finanziellen Vermögenswerten. Als zweiten Schritt der Kategorisierung hat ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert auf der Grundlage der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme zu klassifizieren (Zahlungsstrom-kriterium). Hierzu ist zu bestimmen, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dabei entspricht der Kapitalbetrag dem beizulegenden Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts beim erstmaligen Ansatz. Zinsen umfassen das Entgelt für den Zeitwert des Geldes, für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, für andere grundlegende Kreditrisiken (beispielsweise Liquiditätsrisiko) und Kosten des Kreditgeschäfts sowie eine Gewinnmarge. Bei der Beurteilung der vertraglichen Zahlungsströme berücksichtigt der pbb Konzern auch in ein Grundgeschäft eingebettete Derivate. Sollte beispielsweise eine Hebelwirkung die Variabilität der vertraglichen Zahlungsströme verstärken, wäre das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt Zudem ist bei Finanzierungen von strukturierten Einheiten ohne Rückgriffsrechte (Non-Recourse) auf bestimmte Vermögenswerte des Schuldners oder Zahlungen aus diesen Vermögenswerten zu beurteilen, ob der pbb Konzern primär ein Kreditausfall- oder ein Investitionsrisiko hat Sollte primär ein Investitionsrisiko und nicht primär Kreditausfallrisiko bestehen, ist das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt Der pbb Konzern beurteilt diese Abgrenzung am Loan to Value zum Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts. Ein Unternehmen kann einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designieren, wenn dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz, die entstehen, wenn die Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von daraus resultierenden Gewinnen und Verlusten auf unterschiedlicher Grundlage erfolgt, beseitigt oder signifikant verringert werden (sogenannte Fair Value Option). Der pbb Konzern nutzt die Fair Value Option für finanzielle Vermögenswerte nicht. Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, es sei denn, sie werden zu Handelszwecken gehalten oder freiwillig zum beizulegenden Zeitwert bewertet Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 keine zusammengesetzten Finanzinstrumente mit mehreren eingebetteten Derivaten emittiert. Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten designierten Verbindlichkeiten (Fair Value Option) sind Wertänderungen, die auf die Veränderung des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, erfolgsneutral im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) und die übrigen Änderungen erfolgswirksam zu erfassen. Der pbb Konzern hat keine nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Fair Value bewertet werden, und nutzt die Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten nicht Derivate sind nach IFRS 9 erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten, es sei denn, sie werden als Sicherungsinstrumente im Rahmen des Cashflow Hedge Accountings genutzt. Gemäß IFRS 9 sind die nicht derivativen Finanzinstrumente des pbb Konzerns wie folgt aggregiert, klassifiziert und bewertet: scroll
Im Rahmen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) ergibt sich eine Clearingpflicht für standardisierte Over-The-Counter (OTC)-Derivate. Eurex Clearing ist hierzu die von der pbb genutzte zentrale Clearingstelle für Derivate. Für Eurex-cleared-Geschäfte wird ein bilanzielles Netting angewandt Das bilanzielle Netting wird pro Währung durchgeführt und beinhaltet neben den Derivate-Buchwerten auch die in diesem Zusammenhang von Eurex Clearing ermittelten und erhobenen beziehungsweise gutgeschriebenen Margen. Die Nettobeträge werden unter den Positionen „Positive Fair Values der Sicherungsderivate" und „Negative Fair Values der Sicherungsderivate" ausgewiesen. Im Einvernehmen mit dem Kunden kann es im Bestandsgeschäft dazu kommen, dass der pbb Konzern vertragliche Zahlungsströme eines Finanzinstruments neu verhandelt oder anderweitig abändert. Derartige Anpassungen eines bestehenden Vertragsverhältnisses während der Vertragslaufzeit werden als Modifikation bezeichnet Modifikationen können marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder bonitätsbedingt zur Verhinderung von größeren Kreditausfällen durchgeführt werden. Bei Modifikationen ist zu prüfen, ob sie signifikant oder nicht signifikant sind. Signifikante Modifikationen sind so umfassend, dass es sich faktisch um ein neues Finanzinstrument handelt Die Modifikation kann aus qualitativen (zum Beispiel Wechsel des Schuldners oder der Währung) oder aus quantitativen Gründen signifikant sein. Bei einer signifikanten Modifikation ist das bisherige Finanzinstrument auszubuchen und modifiziert als neues Finanzinstrument einzubuchen. Bei nicht signifikanten Modifikationen sind die vereinbarten Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme zu diskontieren und die Differenz zwischen dem so ermittelten Barwert der modifizierten vertraglichen Zahlungen und dem Buchwert (Barwert der vertraglichen Zahlungen vor Modifikation) erfolgswirksam zu vereinnahmen. Ausfallgefährdete Forderungen werden — sofern eine positive Fortführungsprognose des jeweiligen Kreditengagements gegeben ist — bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Kreditnehmers vom pbb Konzern restrukturiert. Dies geschieht durch eine Änderung der zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse beziehungsweise Nebenabreden mittels einseitiger oder gegenseitiger Willenserklärung(en). Restrukturierungsvereinbarungen sollen die Chancen für den pbb Konzern erhöhen, die ausstehenden Forderungen zu realisieren beziehungsweise zumindest das Ausfallrisiko des Engagements zu reduzieren. Sie beinhalten üblicherweise unter anderem Stillhaltevereinbarungen, Laufzeitverlängerungen, geänderte Zinszahlungs-/Tilgungstermine, Zins-/Tilgungsreduzierungen oder auch das Aussetzen von vertraglichen Vereinbarungen (zum Beispiel Financial Covenants), damit der Kreditnehmer seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllen kann. Die Steuerung des Adressrisikos von restrukturierten Darlehen erfolgt durch die Credit-Risk-Management-Einheiten des Konzerns. Eine Darstellung der Risikomessung und Steuerungsmethodik ist im Risiko- und Chancenbericht im Kapitel „Adressrisiko" enthalten. Details sind in der Note „Restrukturierte Forderungen" dargestellt. Bilanzierung von Wertminderungen Die Regelungen zur Wertminderung unter IFRS 9 sind relevant für „zu fortgeführten Anschaffungskosten" oder „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie für außerbilanzielle Verpflichtungen, wie Kreditzusagen und Finanzgarantien. Die Regelungen sind nicht für Eigenkapitalinstrumente heranzuziehen. Für finanzielle Vermögenswerte, deren Folgebewertung erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfolgt, ist eine Wertberichtigung im beizulegenden Zeitwert impliziert. Das maximale Ausfallrisiko ist bei derivativen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten im Nominalwert und bei nicht derivativen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten im Buchwert widergespiegelt IFRS 9 beinhaltet ein Modell, bei dem Wertberichtigungen für Kreditausfälle bereits bei Erstansatz des finanziellen Vermögenswerts (oder dem Zeitpunkt, an dem der pbb Konzern Vertragspartner der Kreditzusage oder der Finanzgarantie wird) auf Basis der zu diesem Zeitpunkt erwarteten Kreditausfälle gebildet werden. Gemäß IFRS 9 handelt es sich um einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, für dessen Ermittlung verschiedene Zustände und Szenarien zu berücksichtigen sind. IFRS 9 stellt klar, dass es sich um einen wahrscheinlichkeitsgewichteten Mittelwert und nicht um den wahrscheinlichsten Betrag handelt. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft bei Erstansatz basiert auf den erwarteten Kreditausfällen innerhalb der nächsten zwölf Monate (sogenannte Stufe 1). Der erwartete Zwölf-Monats-Kreditverlust ist der Teil der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallereignissen entspricht, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos des finanziellen Vermögenswerts in der Folgebewertung (Stufe 2) oder bei einer Bonitätsbeeinträchtigung (Stufe 3) muss die Risikovorsorge die zu erwartenden Kreditausfälle über die gesamte Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts (Lifetime Expected Credit Loss) widerspiegeln. Der pbb Konzern wendet bei Forderungen aus Leasingverhältnissen nicht den vereinfachten Ansatz an, sondern unterteilt auch hierbei in die Wertberichtigungsstufen 1 und 2. Unter IFRS 9 wird die gleiche Ausfalldefinition wie für regulatorische Zwecke verwendet Dabei wird von einem Ausfall ausgegangen, falls scroll
Der pbb Konzern ermittelt die erwarteten Kreditverluste auf individueller Basis. Für die Zuordnung zu den drei Wertberichtigungsstufen des IFRS 9 hat der pbb Konzern Prüfkriterien entwickelt, die sehr eng verknüpft sind mit den im pbb Konzern eingesetzten Methoden und Instrumenten der Bonitäts- und Risikoüberwachung. Die Praxis des Kreditrisikomanagements führt außerdem zu einer Intensivierung der Überwachung mit steigender Wertberichtigungsstufe. Jeder nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswert ist bei Erstansatz der Stufe 1 zuzuordnen, sofern seine finanzielle Bonität nicht beeinträchtigt ist Ein finanzieller Vermögenswert wechselt in die Stufe 2, wenn sich dessen Kreditrisiko zwar signifikant erhöht, er jedoch keine beeinträchtigte Bonität hat Dies ist der Fall, wenn scroll
Das Kriterium des 30-tägigen Zahlungsverzugs kann zum Beispiel bei sogenannten technischen Überfälligkeiten widerlegt werden, unter anderem wenn der Kreditnehmer den geschuldeten Betrag auf ein falsches Konto überweist und dieses kurzfristig korrigiert. Kontrahenten von Forderungen und Wertpapieren, deren Bonität sich zwar gegenüber dem Zeitpunkt des Erstansatzes verschlechtert hat, die aber noch über eine Investment-Grade-Ratingstufe verfügen und bei denen kein 30-Tage-Zahlungsverzug vorliegt, werden bei der Zuordnung der Wertberichtigungsstufen als sehr risikoarm eingestuft. Wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts mit einem vormals signifikant erhöhten Kreditrisiko zum Bilanzstichtag nicht mehr signifikant gegenüber dem Zeitpunkt des Erstansatzes erhöht ist, wechselt der finanzielle Vermögenswert zurück in die Stufe 1. Ein Wechsel in die Stufe 3 ist notwendig, wenn der finanzielle Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität aufweist Die Bonität eines finanziellen Vermögenswerts ist beeinträchtigt, wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme dieses finanziellen Vermögenswerts eingetreten sind. Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind unter anderem beobachtbare Daten zu den folgenden Ereignissen: scroll
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (Purchased or Originated Credit Impaired, POCI) sind zum Abschlussstichtag nur die kumulierten Änderungen der seit dem erstmaligen Ansatz über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertberichtigung zu erfassen. Für derartige finanzielle Vermögenswerte werden die erwarteten Kreditverluste unter Anwendung des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes, der beim erstmaligen Ansatz festgelegt wurde, abgezinst. Ab dem erstmaligen Ansatz wird der bonitätsangepasste Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten angewendet Die Vereinnahmung des Zinsertrags ist auf diese Weise über die komplette Laufzeit des Vermögenswerts zu ermitteln, auch für den Fall der Gesundung des Kreditnehmers. Der Zinsertrag ist dem POCI-Vermögenswert zuzuschreiben, erhaltene Zahlungen sind analog einer Tilgung zu erfassen. Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 keine finanziellen Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität. Für die Ermittlung der Höhe des erwarteten Kreditverlusts wendet die pbb grundsätzlich ein modellbasiertes Verfahren an. Für die Wertberichtigungen der Stufe 1 und 2 werden als Grundlage die regulatorischen Risikoparameter (Ausfallwahrscheinlichkeit/Probability of Default [PD], Ausfallverlustquote/Loss Given Default [LGD]) sowie Vertragsinformationen, wie zum Beispiel die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme, der Finanzinstrumente verwendet. Aus dem Vergleich der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme und den zu erwartenden Zahlungsströmen ergibt sich unter anderem das Exposuremaß, mit dem die zuvor genannten Risikoparameter bei der Ermittlung der erwarteten Verluste verknüpft werden. In den erwarteten Zahlungsströmen sind außerdem Erwartungen über vorzeitige Tilgungen (sogenannte Prepaymentraten), erwartete Verlängerungen von Krediten (sogenannte Prolongationsraten) und erwartete Ziehungen von bisher noch nicht gezogenen Linienanteilen (sogenannter Credit Conversion Factor, CCF) berücksichtigt Der Risikoparameter PD wird Kreditnehmer-individuell mithilfe kundenspezifischer Ratingverfahren ermittelt Zu den Inputfaktoren dieser Ratingverfahren zählen mehrere kundenspezifische Risikofaktoren wie zum Beispiel Verschuldungsgrad, Rendite-Kennziffern und ähnliche quantitative Kennzahlen. Der Risikoparameter LGD wird mithilfe spezifischer LGD-Modelle ermittelt, in denen insbesondere die erwartete Erlösquote bei der Verwertung von Sicherheiten oder sonstigen Vermögensteilen, das transaktionsspezifische Verhältnis zwischen aktuellem Sicherheitenwert und aktuellem Buchwert der Forderung sowie die erwartete Dauer bis zum Erlöseingang als wesentliche Inputfaktoren eingehen. Diese PD-Ratingverfahren und LGD-Modelle sind zugleich die Verfahren, die im Kreditrisikomanagement im pbb Konzern standardmäßig zur Risikobewertung und Risikosteuerung herangezogen werden. Die regulatorischen Risikoparameter werden geeignet transformiert, sodass diese die Anforderungen des IFRS 9 erfüllen. Hierzu zählen unter anderem das Herausrechnen von konservativen Anpassungen, die für regulatorische Zwecke vorgenommen wurden, der Einbezug von makroökonomischen Faktoren zum Zwecke der sogenannten Point-in-Time-Transformation und der Wechsel vom regulatorischen Diskontierungszins auf den von IFRS 9 geforderten Effektivzins. Insbesondere wird mit diesen Transformationen sichergestellt, dass die Risikoparameter erwartungstreu sind. Für die Ermittlung der Mehrjahresausfallwahrscheinlichkeiten werden historische Daten über die Ratingmigration zusammen mit Prognosen über die makroökonomische Entwicklung (zum Beispiel das Wirtschaftswachstum pro Land und — bei Immobilienfinanzierungen — die Entwicklung von Sicherheitenmarktwerten, differenziert nach Objekttypen und Regionen) verwendet Hierbei werden die je nach Kundentyp passenden Informationen herangezogen. Bei der Prognose von relevanten Indikatoren wie beispielsweise der Marktwertentwicklung oder dem Wirtschaftswachstum stützt sich der pbb Konzern sowohl auf interne Analysen als auch auf extern verfügbare Daten. Mögliche Nichtlinearitätseffekte werden bei der Ermittlung der Höhe des erwarteten Kreditverlusts berücksichtigt Der Zinsertrag wird unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert, also den Buchwert vor Risikovorsorge, des finanziellen Vermögenswerts ermittelt. Bei der Ermittlung von Point-in-Time-Ausfallwahrscheinlichkeiten werden beispielsweise Prognosen für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Internationalen Währungsfonds (IWF) verwendet Für Geschäfte der Wertberichtigungsstufe 1 wird lediglich auf das BIP für das Jahr 2020 zurückgegriffen. Bei Geschäften der Wertberichtigungsstufe 2 werden die IWF-Prognosen bis zum Jahr 2024 verwendet Ab dem Jahr 2025 wird eine Konvergenz zum langfristigen BIP-Durchschnitt modelliert. Der erwartete Kreditverlust der Wertberichtigungsstufe 3 wird auf Basis von individuellen Zahlungsströmen in mehreren wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien ermittelt Die Risikovorsorge entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Letzterer wird anhand des ursprünglichen Effektivzinssatzes errechnet. Die erwarteten künftigen Zahlungsströme berücksichtigen die Verwertbarkeit der gestellten Sicherheiten wie zum Beispiel Grundschulden/Hypotheken. Der Zinsertrag wird unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts ermittelt. Ein finanzieller Vermögenswert ist gegebenenfalls unter Inanspruchnahme einer bereits gebildeten Wertberichtigung abzuschreiben, sofern nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr gegeben ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn im Zuge einer Sicherheitenverwertung absehbar ist, dass eine Restforderung verbleibt und vom Schuldner keine weiteren Beiträge zu erwarten sind (zum Beispiel wegen Insolvenz/Vermögenslosigkeit). In begründeten Einzelfällen wird bei den abgeschriebenen Forderungen versucht, mittels Vollstreckungsmaßnahmen die Restforderung ganz oder zumindest teilweise einzutreiben. Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen/Hedge Accounting Solange noch kein Regelwerk zur Bilanzierung von Macro Hedges verabschiedet wurde, räumt das IASB dem bilanzierenden Unternehmen die Möglichkeit ein, die Hedge-Accounting-Regelungen des IAS 39 beizubehalten. Beim Hedge Accounting hat der pbb Konzern das Bilanzierungswahlrecht des IFRS 9 ausgeübt und die bisherigen Regelungen des IAS 39 beibehalten. Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen/Hedge Accounting ist im Abschnitt „Angaben zu derivativen Geschäften und Grundgeschäften im Hedge Accounting" dargestellt. Ausweis/Anhangangaben IFRS 7 (Financial Instruments: Disclosures) und IFRS 13 (Fair Value Measurement) schreiben Angaben aufgegliedert nach Klassen von Finanzinstrumenten vor. Der pbb Konzern hat als Klassen überwiegend die IFRS 9-Bewertungskategorien — unterteilt in die Produkte Forderungen und Schuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangige Verbindlichkeiten, unwiderrufliche Kreditzusagen, Finanzgarantien, Sicherungsderivate und die Barreserve sowie Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen — definiert. Bestimmte nach IFRS 7 auszuweisende Angaben sind im Risiko- und Chancenbericht ausgewiesen, unter anderem zum Adressrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko. 8 Leasingverhältnisse Ein Leasingverhältnis stellt gemäß IFRS 16 eine Vereinbarung dar, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Entgelts das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum überträgt. pbb Konzern als Leasingnehmer Der Leasingnehmer erfasst beim erstmaligen Ansatz eines Leasingverhältnisses eine Leasingverbindlichkeit und einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht des Leasinggegenstandes. Die Verbindlichkeit wird mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen abgezinst, korrespondierend wird ein Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht in Höhe der abgezinsten Leasingverbindlichkeit aktiviert. Die planmäßige Abschreibung des Nutzungsrechtes erfolgt in der Regel linear über die voraussichtliche Vertragslaufzeit des Leasingverhältnisses. Die aus dem Leasingverhältnis resultierenden Zahlungsverpflichtungen des Leasingnehmers werden in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der pbb Konzern weist die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in den Sachanlagen aus. Die Leasingverbindlichkeiten werden in den sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt Der Abschreibungsaufwand der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ist in der Note zum Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte enthalten. Die Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten sind Bestandteil des Zinsergebnisses. pbb Konzern als Leasinggeber Der pbb Konzern hat als Leasinggeber lediglich sogenannte Finance-Leasing-Verhältnisse abgeschlossen. Beim Finanzierungsleasing werden im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen. Der Leasinggeber weist eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus. Die erhaltenen Leasingraten werden in einen ertragswirksamen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil aufgespalten. Der pbb Konzern weist die Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen unter den Forderungen an Kunden bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten aus. Die Zinserträge aus der Finanzierungsleasingvereinbarung werden im Zinsergebnis gezeigt. Im Geschäftsjahr 2018 hat der pbb Konzern bestehende Leasingverhältnisse nach den Vorschriften des IAS 17 Leases erfasst IAS 17 definierte ein Leasingverhältnis als eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt Gemäß diesen Vorschriften waren Leasingverträge in Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verhältnisse zu klassifizieren. Ein Leasinggeschäft wurde als Operating-Leasing eingestuft, wenn der wesentliche Anteil der Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt Demgegenüber galten als Finanzierungsleasing solche Vertragsverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswerts auf den Leasingnehmer übertragen werden. Unter IAS 17 waren für den pbb Konzern als Leasinggeber nur Finanzierungsleasingverhältnisse und als Leasingnehmer nur Operating-Leasing-Verhältnisse relevant Bei Finanzierungsleasingverträgen hatte der pbb Konzern in seiner Rolle als Leasinggeber eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer zu aktivieren. Die erhaltenen Leasingraten wurden in einen ertragswirksamen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil aufgespalten. Beim Operating-Leasing wurden vom pbb Konzern als Leasingnehmer nur die vom Konzern im Rahmen von Operating-Leasing-Verhältnissen gezahlten Leasingraten als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst und als sonstiger betrieblicher Aufwand oder im Verwaltungsaufwand ausgewiesen, sofern es sich um Mietaufwendungen handelt Die entsprechenden Leasinggegenstände wurden in Übereinstimmung mit IAS 17 vom pbb Konzern nicht aktiviert. 9 Barreserve Die Barreserve enthält Guthaben bei Zentralnotenbanken und wird zu Anschaffungskosten bewertet. 10 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswert Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte beinhalten die positiven Marktwerte der freistehenden Derivate und die folgenden finanziellen nicht derivativen Vermögenswerte: scroll
Finanzielle Vermögenswerte dieser Bilanzposition werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer Periode werden erfolgswirksam in der Position Fair-Value-Bewertungsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Zinszahlungen und -abgrenzungen aus diesen Positionen werden im Zinsergebnis gezeigt. 11 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte Die Position Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte besteht aus Forderungen und Wertpapieren der Bewertungskategorie Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Hierbei handelt es sich um nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die das Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 erfüllen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht Beim pbb Konzern erfüllen Teile der Schuldverschreibungen und der Forderungen des Value Portfolios diese Kriterien. Finanzielle Vermögenswerte dieser Bilanzposition werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer Periode werden erfolgsneutral in der Eigenkapitalposition „Kumuliertes sonstiges Ergebnis" ausgewiesen. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus dieser Position werden im Zinsergebnis gezeigt Wertberichtigungen aller drei Stufen nach IFRS 9 auf diese Bestände werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Risikovorsorgeergebnis und in der Bilanz offen im kumulierten sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Realisationsergebnis gezeigt. 12 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Wertberichtigungen Die Position Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Wertberichtigungen enthält Forderungen und Wertpapiere der Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten. Hierbei handelt es sich um nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die das Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 erfüllen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht Beim pbb Konzern erfüllen Schuldverschreibungen und Forderungen der Segmente Real Estate Finance, Public Investment Finance und Teile des Value Portfolios und von Consolidation & Adjustments diese Kriterien. Die Bestände dieser Position werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus dieser Position werden im Zinsergebnis gezeigt Wertberichtigungen aller drei Stufen nach IFRS 9 auf diese Bestände werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Risiko-vorsorgeergebnis ausgewiesen. In der Bilanz werden die Bestände vor und nach Berücksichtigung der Risikovorsorge dargestellt Gewinne und Verluste aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Realisationsergebnis gezeigt. 13 Positive Fair Values der Sicherungsderivate Die Position Positive Fair Values der Sicherungsderivate beinhaltet die beizulegenden Zeitwerte der Derivate, die als Sicherungsbeziehung im Hedge Accounting abgebildet werden und einen positiven Marktwert haben. Da der pbb Konzern keine Derivate in das Cashflow Hedge Accounting mehr designiert, sind nur Derivate des Micro Fair Value Hedge Accountings oder des Portfolio Hedges von Zinsänderungsrisiken enthalten. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer Periode werden erfolgswirksam in der Position Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Zinszahlungen und -abgrenzungen aus diesen Positionen werden im Zinsergebnis gezeigt. 14 Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting Die Position Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting enthält die Zeitwerte hinsichtlich der abgesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows der aktivischen Grundgeschäftsportfolios. Im Portfolio Fair Value Accounting werden Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis sowohl aus Forderungen als auch aus Verbindlichkeiten abgesichert. 15 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet Die Buchwerte werden (ausgenommen bei Grundstücken) um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer gemindert. Darüber hinaus werden Sachanlagen mindestens einmal jährlich auf Anhaltspunkte für eine außerplanmäßige Wertminderung geprüft. Sofern eine Wertminderung eingetreten ist, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung, werden Zuschreibungen maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beläuft sich wie folgt: scroll
Nachträglich angefallene Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden aktiviert, sofern dem Unternehmen ein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen entsteht Aufwendungen für Maßnahmen zum Erhalt der Sachanlagen werden in dem Geschäftsjahr, in dem sie entstanden sind, erfolgswirksam erfasst. In den Sachanlagen werden zudem die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ausgewiesen, deren Bilanzierung in der Note „Leasingverhältnisse" beschrieben ist. 16 Immaterielle Vermögenswerte Unter den immateriellen Vermögenswerten ist im Wesentlichen erworbene und selbst erstellte Software ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte, Markennamen und Kundenbeziehungen sind nicht aktiviert. Software stellt immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer dar. Erworbene Software wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Selbst erstellte Software aktiviert der pbb Konzern, wenn es wahrscheinlich ist, dass der pbb Konzern daraus wirtschaftliche Vorteile ziehen kann, und sich die Aufwendungen zuverlässig bestimmen lassen. Die aktivierungsfähigen Aufwendungen für selbst erstellte Software umfassen externe, direkt zurechenbare Kosten für Material und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen für Mitarbeiter, die unmittelbar mit der Erstellung von selbst genutzter Software befasst sind. Software wird über eine erwartete Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben. Darüber hinaus werden immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer jährlich oder wenn es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte, auf Werthaltigkeit beziehungsweise Verkürzung der Restnutzungsdauer geprüft. 17 Sonstige Vermögenswerte Die Sonstigen Aktiva enthalten als größten Posten die Sicherheiten, die für die Bankenabgabe gestellt wurden. Die Sicherheiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. 18 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten die negativen Fair Values der freistehenden Derivate. Finanzielle Verbindlichkeiten dieser Bilanzposition werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer Periode werden erfolgswirksam in der Position Fair-Value-Bewertungsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Zinszahlungen und -abgrenzungen aus diesen Positionen werden im Zinsergebnis gezeigt. 19 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Die Position Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten enthält alle nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten. Die Bestände dieser Position werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus dieser Position werden im Zinsergebnis gezeigt Gewinne und Verluste aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden im Realisationsergebnis ausgewiesen. Derartige Abgänge resultieren zum Beispiel aus vorzeitigen Rückzahlungen. Die Position Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhaltet unter anderem die nachrangigen Verbindlichkeiten. Nachrangige Verbindlichkeiten dürfen im Falle der Insolvenz oder der Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Bei einigen Instrumenten der nachrangigen Verbindlichkeiten nehmen die Inhaber an einem etwaigen Jahresfehlbetrag beziehungsweise Bilanzverlust teil. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen der Zinsanspruch entfallen oder sich reduzieren. Bei anderen Instrumenten entfällt bei einem Jahresfehlbetrag beziehungsweise Bilanzverlust lediglich die Verzinsung, wobei diese, je nach Gestaltungsform, wieder aufgeholt werden kann. Die von Unternehmen des pbb Konzerns emittierten nachrangigen Instrumente werden gemäß IAS 32 als finanzielle Verbindlichkeit oder als Eigenkapitalinstrument entsprechend der wirtschaftlichen Substanz der vertraglichen Vereinbarung und den Begriffsbestimmungen für finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente klassifiziert. 20 Negative Fair Values der Sicherungsderivate Die Position Negative Fair Values der Sicherungsderivate beinhaltet die beizulegenden Zeitwerte der Derivate, die als Sicherungsbeziehung im Hedge Accounting abgebildet werden und einen negativen Marktwert haben. Da der pbb Konzern keine Derivate in den Cashflow Hedge Accounting mehr designiert, sind nur Derivate des Micro Fair Value Hedge Accountings oder des Portfolio-Hedges von Zins-änderungsrisiken enthalten. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer Periode werden erfolgswirksam in der Position Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Zinszahlungen und -abgrenzungen aus diesen Positionen werden im Zinsergebnis gezeigt. 21 Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting Die Position Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting enthält die Zeitwerte hinsichtlich der abgesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows der passivischen Grundgeschäftsportfolios. Im Portfolio Fair Value Accounting werden Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis sowohl aus Forderungen als auch aus Verbindlichkeiten abgesichert. 22 Rückstellungen Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist Rückstellungen sind dann anzusetzen, wenn einem Unternehmen aus einem Ereignis eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Gemäß IAS 37.15 gibt es vereinzelt Fälle, in denen unklar ist, ob eine gegenwärtige Verpflichtung existiert In diesen Fällen führt ein Ereignis der Vergangenheit zu einer gegenwärtigen Verpflichtung, wenn unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise mehr für das Bestehen einer gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag spricht als dagegen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel in einem Rechtsstreit, kann über die Frage gestritten werden, ob bestimmte Ereignisse eingetreten sind oder diese zu einer gegenwärtigen Verpflichtung geführt haben. In diesem Fall bestimmt die pbb unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise, einschließlich der Meinung zum Beispiel von Sachverständigen, ob zum Abschlussstichtag eine gegenwärtige Verpflichtung besteht. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wird die bestmögliche Schätzung nach IAS 37.36 ff. verwendet Langfristige Rückstellungen werden abgezinst mit einem Zinssatz, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie auf die für die Schuld typischen Risiken widerspiegelt. Die Risikovorsorge auf Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen werden auf Basis der Wertberichtigungsregeln des IFRS 9 gebildet und werden unter den Rückstellungen ausgewiesen. Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten gemäß IAS 19 gebildet Die Berechnung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren). Die Höhe der Rückstellung entspricht der sogenannten Nettoschuld als Differenz zwischen dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert eines Planvermögens. Die pbb hat ein Planvermögen in Form einer qualifizierenden Versicherungspolice abgeschlossen, mit dem sie sich gegen Teile der Risiken aus den leistungsorientierten Pensionszusagen abgesichert hat Die Rückdeckungsversicherungen sind an die Versorgungsberechtigten verpfändet. Die Ermittlung der Nettoschuld basiert auf demografischen und finanziellen versicherungsmathematischen Annahmen. Eine demografische Annahme ist beispielsweise die Sterbewahrscheinlichkeit, für die die pbb Richttafeln verwendet Bei den finanziellen versicherungsmathematischen Annahmen hat der Abzinsungssatz die größte Auswirkung auf die Höhe der Nettoschuld. Der Zinssatz, der zur Bewertung herangezogen wird, ist auf der Grundlage der Renditen zu bestimmen, die am Abschlussstichtag für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden. Die Nettozinsen auf die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan werden ermittelt, indem die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan mit dem Abzinsungssatz multipliziert wird. Die Ermittlung erfolgt zu Beginn des Geschäftsjahres. Alle während der Periode aufgrund von Beiträgen oder Leistungsauszahlungen erfolgten Änderungen der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan werden berücksichtigt Die Nettozinsen auf die Nettoschuld werden wie die übrigen erfolgswirksamen Effekte aus den leistungsorientierten Pensionszusagen und dem Planvermögen in der Position Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung im Verwaltungsaufwand ausgewiesen. Neubewertungen der Nettoschuld resultieren aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und dem Ertrag aus dem Planvermögen mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan enthalten sind. Neubewertungen der Nettoschuld sind im Eigenkapital in der Position Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen auszuweisen. Veränderungen der Neubewertungen der Nettoschuld in einer Periode werden als Komponenten der Gesamtergebnisrechnung gezeigt Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen aus Erhöhungen oder Verminderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung aufgrund von Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen und der erfahrungsbedingten Anpassungen. Auswirkungen aus einer Änderung des Abzinsungssatzes haben in der Regel den größten Effekt auf die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste. Der pbb Konzern ist mit anderen Finanzinstituten in Deutschland Mitgliedsunternehmen des BW Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (BVV). Sowohl der pbb Konzern als Arbeitgeber als auch die berechtigten Arbeitnehmer leisten regelmäßig Altersvorsorgebeiträge an den BW. Die Tarife des BW sehen feste Rentenzahlungen mit Überschussbeteiligungen vor. Für den BW gilt die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers in Bezug auf die eigenen Mitarbeiter. Der pbb Konzern klassifiziert den BW-Plan als leistungsorientierten Plan und behandelt ihn in der Rechnungslegung als beitragsdefinierten Plan, da die verfügbaren Informationen für eine Bilanzierung als leistungsorientierter Plan nicht ausreichen. Der pbb Konzern erachtet die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung als äußerst gering und bildet für diesen Sachverhalt keine Rückstellung. 23 Sonstige Verbindlichkeiten Abgegrenzte Verbindlichkeiten (Accruals) sind ein Posten in den Sonstigen Verbindlichkeiten. Hierzu gehören auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, zum Beispiel Gleitzeitguthaben und Urlaubsansprüche. Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt worden. Sofern die hier aufgezählten Verpflichtungen am Abschlussstichtag noch nicht genau quantifizierbar und die Voraussetzungen des IAS 37 zur Bildung von Rückstellungen erfüllt sind, sind die Verpflichtungen unter den Rückstellungen auszuweisen. Ein weiterer Posten in den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Leasingverbindlichkeiten, deren Bilanzierung in der Note „Leasingverhältnisse" beschrieben ist. 24 Eigenkapital Das Eigenkapital besteht aus dem den Anteilseignern der pbb zuzurechnenden Eigenkapital und den zusätzlichen Eigenkapitalinstrumenten (AT1-Kapital). Das den Anteilseignern der pbb zuzurechnende Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen, dem Konzerngewinn und dem kumulierten sonstigen Ergebnis zusammen. Das kumulierte sonstige Ergebnis beinhaltet die Rücklagen aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen (Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen), die Cashflow-Hedge-Accounting-Rücklage und die Rücklage aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (FVOCI). Das AT1-Kapital wird als Eigenkapital klassifiziert, da weder eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Emission noch eine Verpflichtung zur laufenden Bedienung besteht Die der Emission direkt zurechenbaren Transaktionskosten und gezahlte Kupons werden erfolgsneutral vom Eigenkapital abgezogen. 25 Anteilsbasierte Vergütung Der pbb Konzern hat für Vorstandsmitglieder und bestimmte Mitarbeiter seit dem Geschäftsjahr 2016 eine anteilsbasierte Vergütung vereinbart. Gemäß den Bedingungen des Vergütungssystems wird im Rahmen der Nachhaltigkeitskomponente die variable Vergütung wirtschaftlich von der Kursentwicklung der pbb-Aktie beeinflusst Die Auszahlungsstruktur wird dabei unterteilt in einen Auszahlungsanteil und einen sogenannten Deferral-Anteil, der dazu dient, eine mehrjährige Bemessungsgrundlage zu etablieren und so die variable Vergütung dieser Personen am langfristigen Unternehmenserfolg auszurichten. Der Aufschiebungszeitraum für den Deferral-Anteil beträgt je nach Vereinbarung drei beziehungsweise fünf Jahre. Die Ausgestaltung des anteilsbasierten Vergütungssystems ist detailliert im Vergütungsbericht dargestellt Der Umfang der anteilsbasierten Vergütung ist in der Note „Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen" ausgewiesen. 26 Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften des IAS 21. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet Die Berichtswährung ist Euro. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit ihrem Anschaffungskurs angesetzt. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Position Sonstiges betriebliches Ergebnis erfasst. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Einheiten haben Euro als funktionale Währung. Der Konsolidierungskreis schließt dementsprechend keine Einheiten aus Hochinflationsländern ein. 27 Ertragsteuern Die Bilanzierung und Bewertung von Ertragsteuern erfolgt gemäß IAS 12 und im Einklang mit IFRIC 23. Latente Steuern werden bis auf die im Standard festgelegten Ausnahmen für alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den Steuerwerten sowie auf die Unterschiedsbeträge, die sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergeben, gebildet (bilanzorientiertes Vorgehen). Latente Steueransprüche aufgrund von ungenutzten steuerlichen Verlustvorträgen, Zinsvorträgen und Steuergutschriften werden angesetzt, soweit dies nach IAS 12.34 ff. notwendig ist. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen nationalen Steuersätzen, die zum Zeitpunkt des Ausgleichs der Differenzen erwartet werden, da die Konzeption der latenten Steuern auf der Darstellung zukünftiger Steueransprüche beziehungsweise Steuerverpflichtungen beruht (Liability-Methode). Änderungen der Steuersätze sind berücksichtigt. Falls in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerverbindlichkeiten gebildet Der Betrag ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert beziehungsweise wahrscheinlichster Wert der Steuerunsicherheit). Steuerforderungen aus unsicheren Steuerpositionen werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie realisiert werden können. Aufgrund des Bestehens eines steuerlichen Verlustvortrags oder einer ungenutzten Steuergutschrift wird zusätzlich zur Bilanzierung einer Steuerverbindlichkeit oder Steuerforderung für diese unsicheren Steuerpositionen eine aktive Latenz für die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften angepasst. 28 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswert Gemäß IFRS 5 ist ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Für die Umklassifizierung als zur Veräußerung gehalten müssen bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Vor allem muss eine konkrete Veräußerungsabsicht vorliegen, der Vermögenswert sofort verfügbar sein und die Veräußerung hochwahrscheinlich sein. Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 keine zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte im Bestand. 29 Ermessensentscheidungen und Schätzungen Bei der Aufstellung des Abschlusses trifft der pbb Konzern zukunftsbezogene Ermessensentscheidungen und Schätzungen. Dadurch kann das beträchtliche Risiko entstehen, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erforderlich wird und dadurch die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflusst wird. Die den vorzunehmenden Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter basieren auf einer sachgerechten Ausübung von Ermessensspielräumen. Unternehmensfortführung Der Abschluss des pbb Konzerns basiert auf der Ermessensentscheidung, den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Die Risiken der voraussichtlichen Entwicklung sind im Prognosebericht beschrieben. Klassifizierung von Finanzinstrumenten Zur Bewertung sind finanzielle Vermögenswerte in die drei Bewertungskategorien erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten zu klassifizieren. Diese Klassifizierung erfolgt unter anderem auf Basis des Geschäftsmodellkriteriums. Der Beurteilung des Kriteriums liegen Ermessensentscheidungen zugrunde, die in der Note „Finanzinstrumente" beschrieben sind. Beispielsweise betrifft dies beim Zahlungsstromkriterium die Beurteilung der vertraglichen Regelungen der finanziellen Vermögenswerte. Wertberichtigungen Die pbb hat bei einem finanziellen Vermögenswert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet wird, einer Forderung aus Leasingverhältnissen, einem Vertragsvermögenswert oder bei bestimmten Kreditzusagen und finanziellen Garantien eine Wertminderung für erwartete Kreditverluste zu erfassen. Dabei sind angemessene und belastbare Informationen, einschließlich zukunftsorientierter Informationen, zu berücksichtigen. Erwartete Kreditverluste sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste, das heißt des Barwerts aller erwarteten Zahlungsausfälle, über die Laufzeit des Finanzinstruments. Ein Zahlungsausfall ist die Differenz zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt Die Risikovorsorge bei Erstansatz basiert auf den erwarteten Kreditausfällen innerhalb der nächsten zwölf Monate (sogenannte Stufe 1). Der erwartete Zwölf-Monats-Kreditverlust ist der Teil der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallereignissen entspricht, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos des finanziellen Vermögenswerts in der Folgebewertung (Stufe 2) oder bei einer Bonitätsbeeinträchtigung (Stufe 3) muss die Risikovorsorge die zu erwartenden Kreditverluste aus Ausfallereignissen widerspiegeln, die über die gesamte Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts (Lifetime Expected Credit Loss) erwartet werden. Die Methoden und Ermessensentscheidungen, einschließlich der zukunftsgerichteten Informationen, zur Beurteilung eines Wechsels der Wertberichtigungsstufe und die Schätzung der Höhe der Wertberichtigung werden mindestens jährlich überprüft. Gemäß IAS 8.34 sind rechnungslegungsbezogene Schätzungen zu ändern, wenn sich die Umstände ändern, auf deren Grundlage die Schätzung erfolgt ist, oder als Ergebnis von neuen Informationen oder zunehmender Erfahrung. Die Ermittlung der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente basiert auf rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Hierbei muss unter Berücksichtigung von Szenarien ein erwarteter Kreditverlust als unverzerrter und wahrscheinlichkeitsgewichteter Betrag ermittelt werden. Dabei fließen Informationen ein über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Entwicklungen. Vergangenheitsbezogene Daten sind anzupassen, wenn sich aktuelle Informationen oder zukünftige Erwartungen nicht in den historischen Daten widerspiegeln. Im vierten Quartal 2019 hat der pbb Konzern zwei rechnungslegungsbezogene Schätzungsänderungen bei der Ermittlung der Wertberichtigungen für nicht bonitätsbeeinträchtigte Finanzinstrumente vorgenommen. Zum einen hat der pbb Konzern für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes der Wertberichtigungsstufen 1 und 2 das Szenario eines wirtschaftlichen Abschwungs und sinkender Immobilienmarktwerte im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der verschlechterten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Prognose und der zunehmenden globalen Risiken mit einer höheren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, was zu einer Erhöhung der Wertberichtigungen um 20 Mio. € führte. Zum anderen hat der pbb Konzern unter anderem ausgehend von der geänderten aufsichtsrechtlichen Ausfalldefinition die Verlustdatenbank ausgebaut und hierbei unter anderem auch eine längere Zeithistorie berücksichtigt Aus den zusätzlichen Daten resultierte unter anderem eine Anpassung (Rekalibrierung) der Modelle zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Ausfallverlustquote (LGD). Die regulatorischen Parameter beeinflussen nach Anpassung zur Erfüllung der IFRS 9-Anforderung den erwarteten Kreditverlust, wodurch sich die Wertberichtigungen um 11 Mio. € erhöht haben. Aus den beiden rechnungslegungsbezogenen Schätzungsänderungen resultierte ein Risikovor-sorgeergebnis in Höhe von 31 Mio. €. Beizulegende Zeitwerte von originären und derivativen Finanzinstrumenten Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die nicht auf aktiven Märkten notiert sind, werden mithilfe von Bewertungsmodellen ermittelt In solchen Fällen erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, ob die Bewertungsmodelle einen vergleichbaren Maßstab für die aktuellen Marktpreise liefern. In den Bewertungsmodellen können nur quantifizierbare Faktoren (zum Beispiel Zahlungsströme, Diskontierungssätze) berücksichtigt werden, die gleichwohl Schätzungen erfordern. Änderungen der Einschätzung dieser Faktoren könnten die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente beeinflussen. Gemäß IAS 8.34 sind rechnungslegungsbezogene Schätzungen zu ändern, wenn sich die Umstände, auf deren Grundlage die Schätzung erfolgt ist, als Ergebnis von neuen Informationen oder zunehmender Erfahrung ändern. Im Jahr 2019 hat der pbb Konzern die folgenden rechnungslegungsbezogenen Schätzungsänderungen bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte vorgenommen: scroll
Hedge Accounting Beziehungen zwischen Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten können im Hedge Accounting abgebildet werden. Eine Beziehung qualifiziert sich nur dann für das Hedge Accounting, wenn bestimmte Bedingungen gemäß IAS 39.88 erfüllt sind. Unter anderem muss die Absicherung hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows in Bezug auf das abgesicherte Risiko als in hohem Maße wirksam gelten. Die Ermittlung der Wirksamkeit der Risikoabsicherung ist abhängig von Risikomessmethoden, den verwendeten Parametern und Schätzungen zur Eintrittswahrscheinlichkeit Diese Methoden und Parameter werden im Einklang mit den Risikomanagementzielsetzungen und -strategien weiterentwickelt. Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen inklusive Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen Die Bilanzierung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen inklusive Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen unterliegt im pbb Konzern Schätzungsunsicherheiten, vor allem bei der Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern beziehungsweise der voraussichtlichen Vertragslaufzeit des Leasingverhältnisses und der damit einhergehenden Abschreibungshöhe der Periode. Rückstellungen Die Bewertung von Rückstellungen ist im pbb Konzern mit Schätzungen verbunden. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich insbesondere bei der Einschätzung der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse und des Zeithorizonts sowie der Höhe des Diskontierungszinssatzes. Ertragsteuern Der pbb Konzern unterliegt bei der Kalkulation der Ertragsteuern den unterschiedlichsten nationalen Steuerregelungen. Zur Beurteilung des Steueraufwands sind jeweils Schätzungen erforderlich, die mit den zum Abschlussstichtag vorhandenen Erkenntnissen eng an der im folgenden Geschäftsjahr zu erstellenden Jahressteuererklärung orientiert sind. In einigen Ländern sind die tatsächlichen Steuerlasten, die auf das laufende Geschäftsjahr entfallen, erst nach entsprechender Steuerprüfung endgültig festzustellen. Diese Abweichungen vom geschätzten Steueraufwand können den Steueraufwand in zukünftigen Geschäftsjahren positiv oder negativ beeinflussen. Bei der Aktivierung von Verlustvorträgen und sonstigen Steuergutschriften unterliegen sowohl die Höhe als auch die tatsächliche Verfügbarkeit Schätzungen. Wesentliche Verlustvorträge sind dem deutschen Steuerrecht zuzuordnen und hängen in ihrer Verfügbarkeit unter anderem von den Einschränkungen der § 10d EStG, § 8c KStG beziehungsweise § 10a GewStG ab. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge sind deshalb in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Konsolidierung Unternehmen und strukturierte Einheiten sind zu konsolidieren, wenn die pbb unmittelbar oder mittelbar Beherrschung über sie hat Beherrschung liegt vor, wenn die pbb die Entscheidungsmacht hat, die relevanten Tätigkeiten zu steuern, ein Anrecht auf die signifikanten Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen besitzt und ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen kann, die Höhe der signifikanten variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Der Grad der Beherrschung wird auf Basis der vertraglichen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Unternehmen beziehungsweise der strukturierten Einheit beurteilt Bei der Beurteilung, ob Beherrschung oder maßgeblicher Einfluss auf Gesellschaften vorliegt, kann es zu Ermessensspielräumen kommen. 30 Erläuterungen zur Segmentberichterstattung nach Geschäftssegmenten Die Segmentberichterstattung wurde für das Geschäftsjahr 2019 nach den Regelungen des IFRS 8 Geschäftssegmente erstellt Dem Management-Approach des IFRS 8 folgend legt die Segmentberichterstattung die steuerungsrelevanten Finanzinformationen segmentbezogen offen, die auch vom Vorstand als verantwortlicher Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker) regelmäßig zur Entscheidung über die Allokation von Ressourcen sowie zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente herangezogen werden. Beim pbb Konzern werden auf Grundlage der nach den unterschiedlichen Produkten und Dienstleistungen ausgerichteten Organisationsstruktur in Übereinstimmung mit der internen Managementberichterstattung drei Geschäftssegmente bestimmt. In der Segmentberichterstattung ermitteln sich die Erträge als vereinnahmter Kundenzinssatz abzüglich der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen fristenkongruenten Refinanzierungssätze. Die benötigten Inputparameter werden zum Zeitpunkt des Neugeschäftsabschlusses im Rahmen der Einzelgeschäftskalkulation bestimmt Darüber hinaus erfolgt auf Segmentebene die Verrechnung der Erträge aus der Eigenmittelanlage. Die Allokation der Liquiditätskosten auf die Geschäftssegmente wird über den Transferpreismechanismus am Einzelgeschäft abgebildet. Erträge oder Aufwendungen, die nicht eindeutig dem einzelnen Segment zugeordnet werden können (insbesondere das Ergebnis aus der Veräußerung von Vermögenswerten der Liquiditätssteuerung, aus marktinduzierten Effekten im Fair-Value-Bewertungsergebnis, aus Sicherungszusammenhängen und aus der Bankenabgabe), werden auf die Geschäftssegmente allokiert. Die Allokation erfolgt in der Regel proportional zum Finanzierungsvolumen. Bei der Verteilung des Verwaltungsaufwands auf die Geschäftssegmente wird zwischen direkt zurechenbaren und nicht direkt zurechenbaren Aufwendungen unterschieden. Direkt zuordenbare Aufwendungen (zum Beispiel der Vertriebseinheiten) lassen sich mittels der Kostenstelle eindeutig den Segmenten zuordnen. Die nicht direkt zurechenbaren Aufwendungen (zum Beispiel der Zentralbereiche) werden über Allokationsschlüssel je Kostenstelle auf die Segmente verteilt Das Restrukturierungsergebnis ist im gleichen Verhältnis wie die Verwaltungsaufwendungen auf die Segmente allokiert. Die risikogewichteten Aktiva (RWA) der Segmente ermitteln sich auf Einzelgeschäftsbasis (zum Beispiel Kreditrisiko) und gemäß allokierten Risikoarten (zum Beispiel operationelle Risiken). Die nicht direkt zurechenbaren Risikoarten werden nach definierten Schlüsseln den Segmenten zugeordnet. Erwartungsgemäß und in Übereinstimmung mit der bisherigen Kapitalmarktkommunikation stiegen die risikogewichteten Aktiva (RWA) im vierten Quartal 2019 an und betrugen zum Jahresende 17,7 Mrd. €. Ursache für den Anstieg war eine höhere Risikogewichtung in strategischen Teilportfolios der gewerblichen Immobilienfinanzierung, die sich an den neuen Vorgaben der Bankenaufsichtsbehörde European Banking Authority (EBA) sowie dem internationalen Bankenregelwerk Basel IV orientiert. Zugleich adressiert die pbb damit die Erwartung des Kapitalmarkts, anstehende regulatorische Veränderungen frühzeitig zu berücksichtigen, und federt zyklusinduzierte RWA-Schwankungen ab. Banken verwenden für die Ermittlung der RWA sowohl Standardansätze als auch interne, sogenannte IRBA-Modelle, wobei IRBA als Abkürzung für Internal Rating Based Approach steht Als Teil der Überprüfungen der internen Modelle im Zusammenhang mit dem „Targeted Review of Internal Models (TRIM)" überführte die pbb im vierten Quartal Teilportfolios in den Standardansatz; dies betrifft im Wesentlichen Kredite an öffentliche Schuldner und Finanzinstitutionen. Hierdurch kam es zu einem Rückgang der RWA in den Segmenten PIF und VP sowie in C&A. Parallel überarbeitet die pbb die verbleibenden IRBA-Modelle für die wesentlichen Portfolios in der gewerblichen Immobilienfinanzierung entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den EBA-Richtlinien. Die Finalisierung dieser Modellüberarbeitung soll im Laufe des Jahres 2020 erfolgen. Ziel ist es, zu einer neuen Modelllandschaft zu finden, die die Komplexität deutlich reduziert. Den angestrebten neuen Risikogewichtungen im Kernportfolio wurde durch eine höhere Kalibrierung der Ausfallverlustquoten (sogenannte LGDs) bereits zum 31. Dezember 2019 Rechnung getragen, was zu einer Erhöhung der RWA im Segment REF führte. Im Ergebnis steigen so die risikogewichteten Aktiva, die der pbb Konzern auf ein erwartetes Basel IV-konformes Niveau dimensioniert hat Aufgrund der guten Kapitalausstattung bleiben die Kapitalquoten auch nach diesen Änderungen deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Der pbb Konzern wird RWA und Kapitalquoten auch zukünftig auf dieser Basis ausweisen. Die Allokation des Eigenkapitals (ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten sowie ohne AT1-Kapital) auf die Geschäftssegmente und C&A erfolgte im Jahr 2019 wie auch im Vorjahr proportional und damit konsistent zur Verteilung des diversifizierten ökonomischen Risikos (ICAAP). Trotz signifikantem Anstieg der risikogewichteten Aktiva im Segment REF bleibt in einer mittelfristigen Perspektive das ökonomische Kapital der Engpassfaktor für den pbb Konzern und definiert somit im Einklang mit der Risikosteuerung die Kapitalallokation. Real Estate Finance (REF) Das Geschäftssegment REF umfasst Finanzierungen für professionelle Immobilieninvestoren. Hierzu zählen nationale und internationale Immobilienunternehmen, institutionelle Investoren und Immobilienfonds sowie insbesondere in Deutschland mittelständische Unternehmen und regional orientierte Kunden. Finanzierte Objekte sind hauptsächlich Bürogebäude, wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, Einzelhandels- und Logistikimmobilien sowie (Business-)Hotels. Public Investment Finance (PIF) Das Geschäftssegment PIF umfasst pfandbrieffähige Finanzierungen primär zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Kunden in diesem Segment sind unter anderem Regionen, Provinzen, Gemeinden, Stadtentwicklungsgesellschaften, öffentliche Krankenhäuser, Beteiligungs- oder Grundstücksgesellschaften. Darüber hinaus ist der Konzern in der langfristigen öffentlich garantierten Exportfinanzierung mit Absicherungen durch staatliche Exportkreditversicherer aktiv. Auch Anleihekäufe insbesondere zur Deckungsstock- und Liquiditätssteuerung fallen in dieses Segment. Value Portfolio (VP) Das Geschäftssegment VP beinhaltet nicht strategische Portfolios und Aktivitäten des pbb Konzerns. Hierbei handelt es sich nahezu vollständig um nicht konkret zweckgebundene Finanzierungen an die öffentliche Hand (Budgetfinanzierungen). In Consolidation & Adjustments (C&A) erfolgt die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis. Die Spalte enthält unter anderem Erträge aus der Anlage des allokierten Eigenkapitals. 31 Erfolgsrechnung nach Geschäftssegmenten Erträge/Aufwendungen scroll
Cost-Income-Ratio1) scroll
1) Die Cost-Income-Ratio ist das Verhältnis aus der Summe der Verwaltungsaufwendungen und dem Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte zu den operativen Erträgen. 32 Bilanzbezogene Steuerungsgrößen nach Geschäftssegmenten Der Vorstand steuert bilanzbezogene Größen nach Geschäftssegmenten auf Basis des Finanzierungsvolumens, der risikogewichteten Aktiva und des Eigenkapitals. Bilanzbezogene Steuerungsgrößen scroll
1) Nominalia der gezogenen Teile der ausgereichten Kredite und Teile des Wertpapierportfolios. 2) Inklusive gewichteter Adressausfallrisikopositionen sowie der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und operationelle Risiken, skaliert mit dem Faktor 12,5. 3) Ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis aus Cashflow Hedge Accounting und aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten sowie ohne AT1-Kapital. 33 Aufgliederung der operativen Erträge Operative Erträge nach Produkten Operative Erträge nach Produkten scroll
Operative Erträge nach Regionen Der pbb Konzern unterscheidet die Regionen Deutschland, sonstiges Europa und Amerika. Die Zurechnung der Werte zu den Regionen richtet sich nach dem Sitz der Konzernunternehmen beziehungsweise deren Niederlassungen. Operative Erträge nach Regionen scroll
Operative Erträge nach Kunden In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 gab es keine wesentlichen Kunden im Sinne des IFRS 8.34. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 34 Zinsergebnis Zinsergebnis scroll
1) Enthält positive Zinsen (netto) aus Sicherungsderivaten in Höhe von 22 Mio. € (2018: 15 Mio. €). 35 Provisionsergebnis Provisionsergebnis scroll
Die Vereinnahmung der Provisionserträge erfolgt zeitpunktbezogen bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung, also bei Erbringung der Dienstleistung, durch den pbb Konzern. Die Provisionserträge wurden überwiegend im Segment REF generiert. 36 Fair-Value-Bewertungsergebnis Fair-Value-Bewertungsergebnis scroll
37 Realisationsergebnis Realisationsergebnis scroll
38 Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen scroll
42 Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben 1) Aufwendungen für Bankenabgaben und ähnliche Abgaben scroll
Die tatsächlichen Steuern enthalten einen Steuerertrag für Vorjahre in Höhe von 17 Mio. € (2018: Steueraufwand von 4 Mio. €). Der Steuerertrag für Vorjahre setzt sich im Wesentlichen zusammen aus einem Steueraufwand von 7 Mio. € aufgrund von Auswirkungen steuerlicher Betriebsprüfungen sowie einem Steuerertrag von 24 Mio. € aufgrund der steuerlichen Behandlung einer nicht verzinsten Verbindlichkeit. Die Bemessung der latenten Steuern erfolgte bei den inländischen Gesellschaften mit dem zukünftigen einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,0% zuzüglich des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% und des vom jeweiligen Hebesatz abhängigen Gewerbesteuersatzes (die Messzahl beträgt 3,5%). Es ergibt sich damit bei der pbb ein Gesamtbewertungssatz für latente Steuern von 27,67% (2018: 27,67%). Die Entwicklung der bilanzierten latenten Steuern ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Entwicklung der latenten Steuern scroll
Die erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern bezüglich des kumulierten sonstigen Ergebnisses aus Pensionszusagen von 10 Mio. € (2018: -1 Mio. €) ist in den latenten Steuern für die Bilanzposition Rückstellungen enthalten. Die erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern bezüglich des kumulierten sonstigen Ergebnisses aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten von 4 Mio. € (2018: 9 Mio. €) ist in den latenten Steuern der Bilanzposition Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte enthalten. Die erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern bezüglich des kumulierten sonstigen Ergebnisses aus Cashflow Hedge Accounting von 5 Mio. € (2018: 8 Mio. €) ist in den latenten Steuern der Bilanzpositionen Positive/Negative Fair Values der Sicherungsderivate enthalten. Überleitungsrechnung scroll
Bei Euro-genauer Ermittlung ergibt sich eine Konzernsteuerquote von 17,15% (2018: 16,71%). Der für das Berichtsjahr anzuwendende Steuersatz inklusive Solidaritätszuschlag beträgt 27,67% (2018: 27,67%) und setzt sich zusammen aus dem aktuell geltenden deutschen Körperschaftsteuersatz von 15,0%, dem hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5% sowie dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 11,84% (2018: 11,84%). Die ausländischen Steuersätze bewegen sich in einer Bandbreite zwischen 19,0% und 28,0%. Die Effekte aus steuerlichen Hinzu- und Abrechnungen betreffen vor allem steuerliche Mehrergebnisse sowie steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, die aufgrund der permanenten Differenz nicht mit latenten Steuern zu berücksichtigen waren, aber die Besteuerungsbasis gemindert oder erhöht haben. In der Position Effekte aus Wertanpassungen und dem Nichtansatz latenter Steuern sind zum einen Effekte aus der Zuschreibung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und zum anderen gegenläufige Effekte aus der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge enthalten. Die Position Effekte aus Vorjahren beinhaltet tatsächliche Steuern der Vorjahre, die aufgrund von Betriebsprüfungen sowie der Neubeurteilung sonstiger Sachverhalte (im Wesentlichen unverzinsliche Verbindlichkeiten) entstanden sind. Die Konzernsteuerquote ist der Quotient aus der ausgewiesenen Ertragsteuer (tatsächliche und latente Steuern) und dem Ergebnis vor Steuern. Die latenten Steuerverpflichtungen beziehungsweise die latenten Steueransprüche verteilen sich auf folgende Positionen: Latente Steuerverpflichtungen/-ansprüche scroll
Zum Abschlussstichtag bestehen nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge bei der Körperschaftsteuer in Höhe von insgesamt 3.275 Mio. € (2018: 3.314 Mio. €) und bei der Gewerbesteuer in Höhe von 3.364 Mio. € (2018: 3.397 Mio. €). Auf einen Anteil von 94 Mio. € (2018: 64 Mio. €) bei der Körperschaftsteuer und 94 Mio. € (2018: 64 Mio. €) bei der Gewerbesteuer wurden latente Steueransprüche angesetzt, da die Kriterien für einen Ansatz gemäß IAS 12.34 ff. erfüllt waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge basiert auf einer Steuerplanung, welche aus der allgemeinen Unternehmensplanung abgeleitet wurde. Die Verlustvorträge sind vorbehaltlich eines etwaigen schädlichen Gesellschafterwechsels zeitlich unbegrenzt nutzbar. Auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen wurden in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 keine Wertberichtigungen vorgenommen. Aus dem Entstehen und der Umkehr von temporären Differenzen resultierte ein latenter Steueraufwand in Höhe von 24 Mio. € (2018: latenter Steuerertrag von 82 Mio. €). Steuersatzänderungen führen sowohl im laufenden als auch im Vorjahr zu keinen wesentlichen latenten Steueraufwendungen beziehungsweise Erträgen. Die Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste führte zu keiner Minderung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands (2018: ebenfalls kein Ertragsteueraufwand). Aus der Neuentstehung sowie der Zuschreibung bislang angesetzter Verlustvorträge ergab sich ein latenter Steuerertrag in Höhe von 9 Mio. € (2018: latenter Steueraufwand 83 Mio. €). 2019 bestanden keine Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften (2018: ebenfalls keine Unterschiede). Auf Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden im Vorjahr keine latenten Steuerschulden angesetzt, da die Möglichkeit und die Absicht bestanden, Gewinne dauerhaft in den Tochtergesellschaften zu investieren. 46 Nettogewinne/Nettoverluste Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält folgende erfolgswirksame Nettogewinne/Nettoverluste nach Bewertungskategorien: Nettogewinne/Nettoverluste nach Bewertungskategorien scroll
Die Nettogewinne und -verluste beinhalten Zuführungen und Auflösungen von Wertberichtigungen, Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung sowie erfolgswirksame Fair-Value-Bewertungsergebnisse von Finanzinstrumenten. 47 Ergebnis je Aktie Ergebnis je Aktie scroll
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des den Stammaktionären zurechenbaren Ergebnisses nach Steuern durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien berechnet Dabei erfolgt die Ergebniszuordnung unter der Annahme einer zeitanteiligen Abgrenzung der Verzinsung des AT1-Kapitals. ANGABEN ZUR BILANZ (AKTIVA) 48 Barreserve Barreserve scroll
Der Kassenbestand betrug zum 31. Dezember 2019 wie zum Vorjahresstichtag 0 Mio. €. 49 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte scroll
1) Einschließlich Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen. Entwicklung der Wertberichtigungen scroll
scroll
Entwicklung der Wertberichtigungen scroll
scroll
Wenn alle finanziellen Vermögenswerte der Stufe 1 in der Stufe 2 wären, würde der Bestand der Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2019 um 63 Mio. € steigen (31. Dezember 2018: 25 Mio. €). Für das außerbilanzielle Geschäft ergäbe sich zum Bilanzstichtag eine Erhöhung um 13 Mio. € (31. Dezember 2018:9 Mio. €). Wenn alle finanziellen Vermögenswerte der Stufe 2 in der Stufe 1 wären, würde der Bestand der Wertberichtigungen um 26 Mio. € (31. Dezember 2018: 28 Mio. €) sinken. Für das außerbilanzielle Geschäft ergäbe sich eine Reduzierung um 1 Mio. € (31. Dezember 2018: 1 Mio. €). Entwicklung der Bruttobuchwerte scroll
scroll
1) Nominalbetrag der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen. Entwicklung der Bruttobuchwerte scroll
scroll
1) Nominalbetrag der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen. Die Entwicklung der Bruttobuchwerte des Jahres 2018 wurde gemäß IAS 8.42 korrigiert (siehe Note „Stetigkeit"). Der Bruttobuchwert der erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält im Gegensatz zum in der Bilanz auszuweisenden Betrag nicht die kumulierten Veränderungen des Fair Values in Höhe von 88 Mio. € (31. Dezember 2018: 103 Mio. €). Das maximale Ausfallrisiko, dem der pbb Konzern ausgesetzt ist, spiegelt sich in den in der Bilanz dargestellten Nettobuchwerten wider. Die Sicherheiten bestehen weit überwiegend aus Grundschulden. Die Forderungen an Kunden der Stufe 3 waren zum Bilanzstichtag in Höhe von 436 Mio. € (31. Dezember 2018: 260 Mio. €) besichert. Im pbb Konzern bestanden bei finanziellen Vermögenswerten, die im Jahr 2019 abgeschrieben wurden und noch einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen, vertragsrechtlich ausstehende Beträge von 0 Mio. € (31. Dezember 2018:0 Mio. €). Bei Finanzinstrumenten mit beeinträchtigter Bonität mit einem Buchwert von 101 Mio. € hatte der pbb Konzern zum 31. Dezember 2019 aufgrund der Sicherheiten keine Wertberichtigung der Stufe 3 gebildet (31. Dezember 2018: 3 Mio. €). Bei den Sicherheiten handelt es sich weit überwiegend um staatliche Garantien. Im Jahr 2019 wurden die vertraglichen Zahlungsströme eines staatlich garantierten Geschäfts, deren Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen wird, mit fortgeführten Anschaffungskosten vor der Modifikation in Höhe von 98 Mio. € angepasst Die Modifikation war nicht so umfassend, dass das bisherige Finanzinstrument auszubuchen und modifiziert als neues Finanzinstrument einzubuchen war. Aus dieser Modifikation wie auch aus anderen Modifikationen ergaben sich in den Jahren 2019 und 2018 keine wesentlichen Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der pbb Konzern hatte zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 keine Rettungserwerbe oder andere in Besitz genommene Sicherheiten im Bestand. 52 Positive Fair Values der Sicherungsderivate Positive Fair Values der Sicherungsderivate scroll
53 Aktivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting In dem Bilanzposten Aktivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting werden die beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten aktivischen Grundgeschäftsportfolios ausgewiesen. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 19 Mio. € (31. Dezember 2018:2 Mio. €). 54 Sachanlagen Entwicklung der Sachanlagen scroll
55 Immaterielle Vermögenswerte Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte scroll
Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die als Aufwand erfasst wurden, beliefen sich auf 11 Mio. € (2018:8 Mio. €). 56 Pensionsgeschäfte Als Pensionsgeber echter Pensionsgeschäfte hat der pbb Konzern Vermögenswerte mit einem Buchwert von 2,1 Mrd. € (31. Dezember 2018: 2,1 Mrd. €) verpensioniert. Die Wertpapiere sind weiterhin Bestandteil der Aktiva Die erhaltenen Gegenwerte betrugen 1,9 Mrd. € (31. Dezember 2018: 1,9 Mrd. €). Sie werden ausschließlich in den finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Bei den Pensionsgeschäften handelt es sich um die einzigen übertragenen Vermögenswerte, die der Erwerber ohne Zahlungsverzug weiterveräußern oder -verpfänden kann. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ (PASSIVA) 57 Erfolgswirksam zum Fair Vanie Dewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten scroll
60 Passivische Wertanpassungen im Portfolio Hedge Accounting In dem Bilanzposten Passivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting werden die passivischen beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten Grundgeschäftsportfolios ausgewiesen. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 81 Mio. € (31. Dezember 2018: 23 Mio. €). 61 Rückstellungen Rückstellungen scroll
Für die Mitarbeiter des pbb Konzerns in Deutschland bestehen beitragsorientierte und leistungsorientierte Pensionspläne. Bei den beitragsorientierten Plänen leistet die pbb Zuwendungen für Zusagen von überbetrieblichen Einrichtungen. In fast allen nicht deutschen Einheiten wird im Zuge eines Defined Contribution Pension Scheme ein definierter Prozentsatz des Festgehalts in einen extern gemanagten Pensionsfonds einbezahlt Der Aufwand für beitragsorientierte Pläne betrug 3 Mio. € (2018: 3 Mio. €). Im Jahr 2020 dürfte der Aufwand weitgehend konstant bleiben. Der Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne für Personen, die Schlüsselpositionen im Konzern ausüben, belief sich auf 1 Mio. € (2018: weniger als 1 Mio. €). Der Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Rentenversicherung belief sich auf 5 Mio. € (2018:5 Mio. €). Leistungsorientierte Pensionszusagen bestehen für eine Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland. In den nicht deutschen Einheiten existieren keine leistungsorientierten Pensionszusagen. Beim leistungsorientierten Plan erhalten die Mitarbeiter eine Direktzusage der jeweiligen Gesellschaft Der Rentenplan sieht insbesondere die Gewährung von Altersrenten, Invalidenrenten und Hinterbliebenenrenten vor. Der Bezug der Alters- beziehungsweise Invalidenrente setzt nach erfüllter Wartezeit, frühestens nach Vollendung eines Mindestalters beim Eintritt von teilweiser oder voller Erwerbsminderung, spätestens beim Übertritt in den Ruhestand nach Vollendung in der Regel des 65. Lebensjahres ein. Im Bereich der aktiven Mitarbeiter handelt es sich überwiegend um zeitgemäße Rentenbausteinpläne. Für die übrigen Anspruchsberechtigten bestehen auch endgehaltsabhängige leistungsorientierte Zusagen. Der jährliche Rentenbaustein hängt unter anderem vom gezahlten Bruttojahresgehalt und der Beitragszeit für den Mitarbeiter ab. Die Hinterbliebenenrente beläuft sich in der Regel auf 60% der vom Ehegatten bezogenen Rente beziehungsweise der Anwartschaft hierauf. Der Pensionsplan wird von der pbb unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters bei der Administration selber verwaltet. Für die Verpflichtungen aus Direktzusagen werden Pensionsrückstellungen gebildet Der leistungsorientierte Pensionsplan wurde grundsätzlich für Neueintritte seit 1. April 2004 geschlossen. In den Jahren 2019 und 2018 ergaben sich keine Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen. In Abhängigkeit von der Gesamthöhe der Pensionsverpflichtungen ist das Insolvenzrisiko im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen beim Pensionssicherungsverein a.G. abgedeckt. Zur Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen verwendet: Versicherungsmathematische Annahmen scroll
1) Vor dem Hintergrund der 2015 vorgenommenen Anpassungen der Jahresgrundgehälter auf einheitlich 500.000 € und der Einführung der variablen Vergütung wird auch mit Blick auf die Angemessenheit der Vorstandsvergütung für die in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 amtierenden Vorstandsmitglieder von einer Gehalts- beziehungsweise Anwartschaftsdynamik von 0% ausgegangen. Die Karrieredynamik beträgt für Vorstandsmitglieder unverändert 0,0% (31. Dezember 2018: 0,0%), für Direktoren und außertarifliche Mitarbeiter 1,5% (31. Dezember 2018: 1,5%) und für tarifliche Mitarbeiter 0,5% (31. Dezember 2018: 0,5%). Als biometrische Grundlagen werden die Richttafeln 2018G der HEUBECK AG verwendet. Die leistungsorientierten Pensionszusagen der pbb beinhalten keine ungewöhnlichen oder unternehmensspezifischen Risiken. Die pbb ist den allgemeinen demografischen Risiken, wie zum Beispiel aus Langlebigkeit oder Invalidität der anspruchsberechtigten Mitarbeiter, und den allgemeinen finanziellen Risiken, wie zum Beispiel einer Veränderung des Abzinsungssatzes, ausgesetzt Die pbb hat durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung Teile dieser Risiken abgesichert Die Rückdeckungsversicherung stellt eine qualifizierende Versicherungspolice gemäß IAS 19 dar und ist somit ein Planvermögen. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens ist als Bestandteil der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan vom Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzuziehen. Die Rückdeckungsversicherung enthält keine ungewöhnlichen oder planspezifischen Risiken. Die Rentenzahlungen für die rückgedeckten Pensionsverpflichtungen werden grundsätzlich mit den Erträgen aus dem Planvermögen refinanziert. Sollten die Erträge nicht ausreichen, sind die Rentenzahlungen aus Mitteln der pbb zu leisten. Auch bei den nicht rückgedeckten Pensionsverpflichtungen erfolgt die Zahlung aus eigenen Mitteln. Bilanzbestand (Nettoverpflichtung) scroll
Das Planvermögen besteht ausschließlich aus an die Versorgungsberechtigten verpfändeten Rückdeckungsversicherungen. Das Planvermögen enthält somit keine eigenen Finanzinstrumente und keine eigengenutzten Sachanlagen. Es sind im Jahr 2020 keine wesentlichen weiteren Beiträge in das Planvermögen angestrebt Die pbb setzt keine besonderen Strategien der Aktiv-Passiv-Steuerung zum Managen der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen ein. Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens scroll
Für das Jahr 2020 wird im Vergleich zu 2019 von weitgehend konstanten Pensionsaufwendungen ausgegangen. Der Pensionsaufwand ist Bestandteil der Verwaltungsaufwendungen. Neubewertungen der Nettoschuld resultieren aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und dem Ertrag aus dem Planvermögen mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan enthalten sind. Neubewertungen im sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) scroll
Die Erstattungen ergeben sich aus unverpfändeten Rückdeckungsversicherungen. Die quantitative Sensitivitätsanalyse, für die dieselben Bewertungsmethoden wie für die in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtung verwendet wurden, stellte sich für die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wie folgt dar: Versicherungsmathematische Annahmen scroll
Die Annahme der Sterblichkeit hat nur eine unwesentliche Auswirkung, da das Langlebigkeitsrisiko überwiegend durch das Planvermögen abgedeckt ist. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen belief sich am 31. Dezember 2019 auf 15 Jahre (31. Dezember 2018: 15 Jahre). Entwicklung der Rückstellungen (ohne Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) scroll
Die Restrukturierungsrückstellungen werden voraussichtlich bis zum Jahr 2021 vollständig verbraucht werden. In den Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sind vor allem Rückstellungen für Avalrisiken, Akkreditive, unwiderrufliche Kreditzusagen und Prozessrisiken im Kreditgeschäft enthalten. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Rechts- und Steuerrisiken von 66 Mio. € (31. Dezember 2018: 88 Mio. €) und Rückstellungen für Rechtskosten von 26 Mio. € (31. Dezember 2018: 35 Mio. €). Rechtsrisiken (Prozessrisiken) Aufgrund der Natur und der internationalen Erstreckung seiner Geschäftstätigkeit und der Vielzahl der maßgeblichen rechtlichen und aufsichtlichen Vorgaben und Vorschriften sind Gesellschaften des pbb Konzerns in einigen Ländern an Gerichts-, Schieds- und behördlichen Verfahren beteiligt Für die ungewissen Verbindlichkeiten aus diesen Verfahren werden Rückstellungen gebildet, wenn der mögliche Ressourcenabfluss hinreichend wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung schätzbar ist Die Wahrscheinlichkeit für den Ressourcenabfluss, der aber regelmäßig nicht mit Gewissheit eingeschätzt werden kann, hängt in hohem Maße von dem Ausgang der Verfahren ab. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und die Bezifferung der ungewissen Verbindlichkeit hängen überwiegend von Einschätzungen ab. Die tatsächliche Verbindlichkeit kann erheblich von dieser Einschätzung abweichen. Bei der Bilanzierung der einzelnen Fälle werden die Entwicklungen der einzelnen Verfahren wie auch vergleichbarer Verfahren analysiert. Abhängig von der Bedeutung und der Schwierigkeit des konkreten Falls wird hierzu auf die Expertise der Mitarbeiter oder auf Gutachten externer Berater, vor allem Rechtsberater, zurückgegriffen. Die für die Verfahren gebildeten Rückstellungen werden nicht einzeln ausgewiesen, da die Offenlegung deren Ausgang ernsthaft beeinträchtigen könnte. Durch die in den Jahren 2008 ff. entstandenen Jahresfehlbeträge beziehungsweise die entstandenen Bilanzverluste der pbb entfielen auf die von Vorgängerinstituten emittierten Genussscheine erhebliche Verlustteilnahmen, wodurch sich die Rückzahlungsbeträge reduzierten. Die Verzinsung war deshalb ausgefallen. Einzelne Investoren haben deswegen Klage erhoben und insbesondere einzelne unterschiedliche Klauseln der Verlustbeteiligung und der Wiederauffüllung nach Verlustbeteiligung angegriffen. Hierbei sind vor allem die Fragen relevant, welche Bilanzpositionen bei der Berechnung der Verlustbeteiligung zu berücksichtigen sind und ob eine Wiederauffüllung bei Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Bilanzgewinns oder eines anderweitigen Gewinns vorzunehmen sei. Die befassten Gerichte haben im Hinblick auf die einzelnen Genussscheine Entscheidungen entgegen der Rechtsauffassung der pbb getroffen. Dies führte in diesen Verfahren im Ergebnis zu einer teilweisen oder vollständigen Erhöhung der Rückzahlungsansprüche, zur Nachzahlung ausgefallener Kuponzahlungen und zu Zinsansprüchen. Es sind hier keine Klagen anhängig, nachdem die zuletzt noch verbliebene Klage mit einem Streitwert von cirka 20 Mio. € zuzüglich Zinsen durch einen Vergleich erledigt wurde. Die Hypo Real Estate Bank International AG, ein Vorgängerinstitut der pbb, hatte im Jahr 2007 im Rahmen der synthetischen Verbriefungstransaktion „Estate UK-3" (UK-3) über die Begebung von Credit Linked Notes (CLN) den Ausfall eines Portfolios von UK-Immobiliendarlehen abgesichert. In der Folge kam es bei einem Darlehen zu einem Forderungsausfall. Die pbb beabsichtigte im Jahr 2016, einen daraus resultierenden Verlust in Höhe von 113,8 Mio. GBP den CLN zuzuweisen. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die im Rahmen von UK-3 als Treuhänder (Trustee) die Interessen der Investoren wahrnimmt, meldete Zweifel an der Zulässigkeit der Verlustzuweisung an. Im Juni 2017 beauftragte der Treuhänder daher einen unabhängigen Schiedsgutachter (Expert) festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Verlustzuweisung vorliegen. Am 28. Juni 2019 teilte der Expert seine Feststellungen mit Er hält die Zuweisung eines ausfallbedingten Verlusts von 113,8 Mio. GBP in voller Höhe für zulässig. Nach den Bedingungen der CLN ist die Feststellung des Schiedsgutachters verbindlich („final and binding") — außer im Falle offenbarer Unrichtigkeit („in the absence of manifest error"). Der Trustee hat am 13. September 2019 bestätigt, dass er das Schiedsgutachten überprüft und dabei keine offenbare Unrichtigkeit festgestellt hat Entsprechend hat der Trustee der pbb mitgeteilt, dass die beabsichtigte Verlustzuweisung nach seiner Einschätzung zulässig ist Die Verlustzuweisung wurde am 20. September 2019 vorgenommen und führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Rückzahlungsanspruchs unter den CLN. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Juli 2017 die Unwirksamkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen festgestellt. Die pbb geht weiter davon aus, dass in ihrem Kreditgeschäft mit komplexen Finanzierungsstrukturen auch die Finanzierungsparameter in der Regel individuell ausgehandelt sind. Für mögliche Zweifelsfälle dieser oder vergleichbarer Entgelte hat der pbb Konzern aus seiner Sicht derzeit ausreichend Vorsorge gebildet. Im Übrigen hat kein gerichtliches Verfahren, bei dem die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen oder sonstige Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit nach der Einschätzung des Vorstands nicht unwahrscheinlich oder das aus anderen Gründen für den pbb Konzern von materieller Bedeutung ist, einen bezifferten Streitwert von mehr als 5 Mio. €. Daneben gibt es aber aufsichtliche Verfahren, bei denen das Risiko eines materiellen Abflusses von Ressourcen oder eines sonstigen Einflusses auf die Geschäftstätigkeit gegeben ist. 62 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 35 Mio. € (1. Januar 2019:9 Mio. €). 63 Restlaufzeiten bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Restlaufzeiten bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (ohne Derivate) scroll
64 Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2019 wie im gesamten Berichtsjahr 380.376.059,67 € und war eingeteilt in 134.475.308 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von rund 2,83 € je Stückaktie. In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 hatte die pbb keine eigenen Aktien im Bestand. Bezüglich des genehmigten und bedingten Kapitals wird auf die Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB im Kapitel „Sonstige Angaben" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen. Die Kapitalrücklage enthält neben einer Einzahlung in die Rücklagen aus einem vergangenen Geschäftsjahr die Agiobeträge aus der Ausgabe der Aktien und ist bis auf einen Betrag in Höhe von 25.383.131,91 € (31. Dezember 2018: 25.383.131,91 €) gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB frei verfügbar. Als Gewinnrücklagen werden grundsätzlich nur Beträge ausgewiesen, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind einschließlich des laufenden Konzerngewinns. Das kumulierte sonstige Ergebnis aus Pensionszusagen reduzierte sich um 26 Mio. €. Die Ursachen hierfür waren der Rückgang des Abzinsungssatzes zur Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen von 2,02% zum Vorjahresultimo auf 1,30% und die Erhöhung der Rentendynamik von 1,50% auf 1,75%. Die zukünftig erfolgswirksam umgliederbaren Sachverhalte bestehend aus Gewinnen/Verlusten aus dem Cashflow Hedge Accounting und aus den erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten belasteten das kumulierte sonstige Ergebnis im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um insgesamt 22 Mio. €. Im Juni 2019 wurden Dividenden in Höhe von insgesamt 134 Mio. € beziehungsweise 1,00 € je dividendenberechtigte Stückaktie an die Aktionäre ausgezahlt. Unter den zusätzlichen Eigenkapitalinstrumenten ist das AT1-Kapital im Gesamtnennbetrag von 300 Mio. € abzüglich der Transaktionskosten in Höhe von 2 Mio. € ausgewiesen. Das AT1-Kapital wird als Eigenkapital qualifiziert, da keine Verpflichtung zur Rückzahlung und zur laufenden Bedienung besteht. Die Anleihe, die die pbb am 12. April 2018 begeben hat, ist mit einem anfänglichen Kupon von 5,75% p. a ausgestattet und hat keine Endfälligkeit. Die Kuponzahlungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft Die im April 2019 erfolgte Kuponzahlung auf das AT1-Kapital in Höhe von 18 Mio. € reduzierte die Gewinnrücklagen und wird gesondert in der Veränderung des Eigenkapitals ausgewiesen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 die Ausschüttung einer Dividende von 0,90 € je dividendenberechtigte Aktie vorschlagen. 65 Treuhandgeschäfte Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 gab es keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Treuhandgeschäfte. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG 66 Erläuterungen zu den Positionen der Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme des Geschäftsjahres, aufgeteilt in die Bereiche operative Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand entspricht dem Bilanzposten Barreserve und enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Zentralnotenbanken. Die operative Geschäftstätigkeit wird weit definiert, sodass die Abgrenzung entsprechend dem operativen Ergebnis vorgenommen wird. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit werden Zahlungsvorgänge (Zu- und Abflüsse) aus Erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten/Positiven Fair Values der Sicherungsderivate, Erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten und anderen Aktiva gezeigt Zu- und Abgänge aus Erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten/Negativen Fair Values der Sicherungsderivate, Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (ohne Einzahlungen/Auszahlungen nachrangiger Verbindlichkeiten) und anderen Passiva gehören ebenfalls zur operativen Geschäftstätigkeit Auch die aus dem operativen Geschäft resultierenden Zins- und Dividendenzahlungen sind im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Dies betrifft auch die Zinszahlungsströme aus den Nachrangigen Verbindlichkeiten. Zudem sind die Auszahlungen für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeiten sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit enthalten. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beinhaltet Zahlungsvorgänge für den Beteiligungs- und Wertpapierbestand sowie für Sachanlagen. In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurde kein Tochterunternehmen veräußert. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasst Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen, Einzahlungen in die Rücklagen und stillen Beteiligungen, Ein- und Auszahlungen nachrangiger Verbindlichkeiten sowie Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeiten. Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit scroll
ANGABEN ZU DERIVATIVEN GESCHÄFTEN UND GRUNDGESCHÄFTEN IM HEDGE ACCOUNTING Risiken sind die aus der Unvorhersehbarkeit der Zukunft resultierenden, durch Störungen verursachten Möglichkeiten, von geplanten Zielwerten abzuweichen. Für den pbb Konzern sind vor allem Zins- und Währungsrisiken wesentlich. Diese entstehen aus offenen Positionen, beispielsweise bei Inkongruenzen in der Laufzeit oder in der Variabilität beziehungsweise Fixierung des Zinssatzes. Im Hedge Accounting sind Zinsrisiken bilanziell abgebildet Andere Risiken der Grundgeschäfte wie beispielsweise das Kreditrisiko oder das Währungsrisiko werden nicht im Hedge Accounting berücksichtigt, jedoch konzernweit gesteuert. Der pbb Konzern sichert Risiken grundsätzlich ab. Jedoch kann dieses im Einzelfall nicht möglich oder sinnvoll sein. Die Absicherungsquote wird unter anderem in Abhängigkeit von der Erwartung beispielsweise des Zinsniveaus oder den Kosten der Absicherung festgelegt Wenn das Risiko nicht vollständig abgesichert wird, beispielsweise da sich der Zinssatz des Grundgeschäfts nicht vollständig mit dem Zinssatz des Sicherungsinstruments ausgleicht, können Unwirksamkeiten entstehen. Eine weitere Ursache für Unwirksamkeiten können unterschiedliche Kreditrisiken der Kontrahenten des Grund- und Sicherungsinstruments sein. Bei der Beurteilung der retrospektiven und prospektiven Effektivität von Sicherungsbeziehungen macht der pbb Konzern von der im September 2019 veröffentlichten IASB-Verlautbarung „Interest Rate Benchmark Reform — Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7" Gebrauch. Die Änderungen zielen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen trotz der zu erwartenden Auswirkungen der IBOR-Reform grundsätzlich fortbestehen beziehungsweise weiterhin designiert werden können. Sicherungsbeziehungen zwischen Finanzinstrumenten werden gemäß IAS 39 als Fair Value Hedge, Cashflow Hedge oder als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb abgebildet Zur Absicherung von Zinsrisiken werden Zinsderivate wie zum Beispiel Zins-Swaps und Zinsoptionen verwendet. Bestimmte nach IFRS 7 auszuweisende Angaben sind im Risiko- und Chancenbericht ausgewiesen, unter anderem zum Adressrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko. Fair Value Hedge Accounting Gemäß IAS 39 wird bei einem Fair Value Hedge ein bilanzierter Vermögenswert, eine bilanzierte Verbindlichkeit, eine bilanzunwirksame feste Verpflichtung oder ein genau bezeichneter Teil eines solchen Vermögenswerts, einer solchen Verbindlichkeit oder festen Verpflichtung gegen eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert, die auf ein bestimmtes Risiko zurückzuführen ist und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte. Erfüllt die Absicherung des beizulegenden Zeitwerts im Verlauf der Berichtsperiode die Voraussetzungen des IAS 39.88, so erfolgt die Bilanzierung folgendermaßen: scroll
Der Gewinn oder Verlust aus der erneuten Bewertung des Sicherungsinstruments zum beizulegenden Zeitwert (für ein derivatives Sicherungsinstrument) oder die Währungskomponente seines gemäß IAS 21 bewerteten Buchwerts (für nicht derivative Sicherungsinstrumente) wird im Periodenergebnis erfasst und der Buchwert eines Grundgeschäfts wird um den dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Gewinn oder Verlust aus dem Grundgeschäft erfolgswirksam angepasst Dies gilt für den Fall, dass das Grundgeschäft ansonsten mit den Anschaffungskosten bewertet wird. Der dem abgesicherten Risiko zuzurechnende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst, wenn es sich bei dem Grundgeschäft um einen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswert handelt. Die Amortisierung des Anpassungsbetrags wird bei Auflösung der Sicherungsbeziehung begonnen. Das Fair Value Hedge Accounting wird vom pbb Konzern zur Abbildung von Micro- und Macro-Hedge-Beziehungen verwendet. Im Micro Fair Value Hedge Accounting werden Zinsänderungsrisiken abgesichert. Die Ineffektivitäten innerhalb der nach IAS 39 zulässigen Bandbreite werden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen gezeigt Die positiven und negativen Marktwerte der Sicherungsinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert in den Positionen Positive Fair Values der Sicherungsderivate beziehungsweise Negative Fair Values der Sicherungsderivate ausgewiesen. Die Anpassung des Buchwerts des Grundgeschäfts um den dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Gewinn oder Verlust wird unmittelbar am Grundgeschäft vorgenommen. Zur retrospektiven Effektivitätsmessung wird die Regressionsanalyse verwendet Die Dollar-Offset-Methode wird zur Quantifizierung der prospektiven Ineffektivität herangezogen. Wird eine Absicherungsbeziehung aus anderen Gründen als der Ausbuchung der abgesicherten Position beendet, wird die Differenz zwischen dem Buchwert der abgesicherten Position zu diesem Zeitpunkt und dem Wert, den diese Position ohne Absicherung aufgewiesen hätte (die nicht amortisierte Fair-Value-Anpassung), über die verbleibende Restlaufzeit der ursprünglichen Absicherung erfolgswirksam im Zinsergebnis amortisiert. Wird das abgesicherte Instrument beispielsweise infolge von Verkauf oder Rückzahlung ausgebucht, wird die nicht amortisierte Fair-Value-Anpassung sofort erfolgswirksam erfasst. Im Portfolio Hedge Accounting im Sinne des IAS 39 werden Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis sowohl aus Forderungen als auch aus Verbindlichkeiten abgesichert. Das Portfolio Hedge Accounting dient dazu, die Effekte aus der Macro-Zinssteuerung für die gesicherten Positionen in der Bilanz abzubilden. Die beizulegenden Zeitwerte hinsichtlich der gesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows der Grundgeschäftsportfolios werden aktivisch und passivisch jeweils in den Positionen Aktivische beziehungsweise Passivische Wertanpassungen aus dem Portfolio Hedge Accounting ausgewiesen. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der gesicherten Risiken aus den abgesicherten Grundgeschäftsportfolios werden im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen ausgewiesen. Die Marktwerte der Sicherungsinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert in den Positionen Positive Fair Values der Sicherungsderivate beziehungsweise Negative Fair Values der Sicherungsderivate bilanziell erfasst Die Wertänderungen werden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen gezeigt und kompensieren somit weitestgehend die Ergebniseffekte aus den Bewertungen der Cashflows der Grundgeschäftsportfolios. Die Cashflows der Grundgeschäftsportfolios werden monatlich im Rahmen eines dynamischen Hedge-Designations- und -Auflösungsprozesses bestimmt Die Amortisierung der daraus jeweils resultierenden Wertanpassungsposten erfolgt über die Restlaufzeit des Laufzeitbands im Zinsergebnis. Bei Abgängen von Cashflows der Grundgeschäfte aus den gesicherten Portfolios erfolgt eine anteilige Auflösung der zugehörigen Wertanpassung im Zinsergebnis. Cashflow Hedge Accounting Bei einem Cashflow Hedge wird gemäß IAS 39 das Risiko schwankender Zahlungsströme abgesichert, das auf ein bestimmtes, mit dem bilanzierten Vermögenswert oder der bilanzierten Verbindlichkeit (wie beispielsweise ein Teil oder alle künftigen Zinszahlungen einer variabel verzinslichen Schuld) oder mit einer erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbundenes Risiko zurückzuführen ist und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte. Sicherungsinstrumente werden beim Cashflow Hedge Accounting zum beizulegenden Zeitwert bewertet Das Bewertungsergebnis ist in einen effektiven und in einen ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung zu trennen. Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 waren im pbb Konzern keine Derivate in den Cashflow Hedge designiert. Die aus Designationen verbleibende Cashflow-Hedge-Rücklage wird entsprechend dem Eintreten der gesicherten Zahlungsströme der Grundgeschäfte aufgelöst In diesem Zusammenhang wird quartalsweise ein prospektiver Effektivitätstest durchgeführt und im Falle einer Ineffektivität die Cashflow-Hedge-Rücklage entsprechend ergebniswirksam aufgelöst. 67 Derivative Geschäfte Zur Minimierung (Reduzierung) sowohl des ökonomischen als auch des regulatorischen Kreditrisikos werden zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen abgeschlossen. Dadurch können die positiven und die negativen Marktwerte der unter einer Aufrechnungsvereinbarung einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet sowie die regulatorischen zukünftigen Risikozuschläge dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen des Nettingprozesses reduziert sich das Kreditrisiko auf eine einzige Nettoforderung an Vertragspartner. Sowohl für die regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung der Kreditengagements werden derartige risikoreduzierende Techniken nur dann eingesetzt, wenn sie bei Insolvenz des Geschäftspartners in der jeweiligen Rechtsordnung auch für durchsetzbar gehalten werden. Zur Prüfung der Durchsetzbarkeit werden Rechtsgutachten genutzt. Analog geht der pbb Konzern mit seinen Geschäftspartnern auch Sicherheitenvereinbarungen ein, um die sich nach Netting ergebende Nettoforderung/-verbindlichkeit abzusichern (Erhalt oder Stellung von Sicherheiten). Dieses Sicherheitenmanagement führt in der Regel zur Kreditrisikominderung durch zeitnahe Bewertung und Anpassung des Kundenengagements. scroll
1) In der Bilanz ausgewiesen unter „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" beziehungsweise „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten". 2) In der Bilanz ausgewiesen unter „Positive Fair Values der Sicherungsderivate" beziehungsweise ‚Negative Fair Values der Sicherungsderivate". 3) Inklusive Position gegenüber der Eurex Clearing AG nach Netting von Derivaten und Cash Collaterals unabhängig von ihrer Verwendung. scroll
1) In der Bilanz ausgewiesen unter „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" beziehungsweise „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten". 2) In der Bilanz ausgewiesen unter „Positive Fair Values der Sicherungsderivate" beziehungsweise „Negative Fair Values der Sicherungsderivate". 3) Inklusive Position gegenüber der Eurex Clearing AG nach Netting von Derivaten und Cash Collaterals unabhängig von ihrer Verwendung. Die Restlaufzeitengliederung des Derivatevolumens zum 31. Dezember 2018 wurde gemäß IAS 8.42 korrigiert (siehe Note „Stetigkeit"). Die Fair-Value-Änderung für die Effektivitätsberechnung der Derivate im Portfolio Hedge Accounting belief sich im Jahr 2019 auf 55 Mio. € und resultierte aus Zinsderivaten/Zins-Swaps (2018: 21 Mio. € aus Zinsderivaten/Zins-Swaps). scroll
Die Rücklage für das Cashflow Hedge Accounting, in das in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 keine Derivate mehr designiert waren, betrug nach latenter Steuer -11 Mio. € (31. Dezember 2018: 0 Mio. €). Im Jahr 2019 wurden -16 Mio. € (2018: -31 Mio. €) vor Steuern aus der Cashflow-Hedge-Rücklage in das Zinsergebnis umgegliedert. 68 Grundgeschäfte im Hedge Accounting Grundgeschäfte im Hedge Accounting 31. Dezember 2019 scroll
scroll
Grundgeschäfte im Hedge Accounting 31. Dezember 2018 scroll
scroll
Die Bilanzposition „Aktivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting" enthält die Zeitwerte hinsichtlich der abgesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows des aktivischen Grundgeschäftsportfolios. Die Bilanzposition „Passivische Wertanpassung aus dem Portfolio Hedge Accounting" enthält die Zeitwerte hinsichtlich der abgesicherten Risiken in den abgesicherten Cashflows des passivischen Grundgeschäftsportfolios. Unwirksamkeit der Absicherung1) scroll
Ausgewiesen im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen. IBOR-Reform Interbankensätze (Interbank Offered Rates, IBOR) dienen als Referenzgrößen für die Preisbildung einer Vielzahl von Finanzinstrumenten. Aufgrund der in den letzten Jahren offensichtlich gewordenen Schwächen der bisherigen Interbankensätze arbeiten Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden weltweit, in der EU zum Beispiel durch die seit dem 1. Januar 2018 gültige EU-Benchmark-Verordnung (EU-BMR), darauf hin, ein System mit transaktionsbasierten, risikofreien Referenzzinssätzen einzuführen. So soll anstelle der IBOR-Sätze auf alternative Referenzzinssätze, insbesondere auf risikofreie Overnight Interest Rates, die sich auf Basis tatsächlicher Umsätze als Durchschnittszinssatz für Übernachtgeld im Interbankengeschäft ergeben, zurückgegriffen werden. Da viele der Änderungen marktgetrieben sind, besteht nach wie vor eine erhebliche Unsicherheit über den Zeitpunkt und die genaue Art der Änderungen. Die Ablösung der bisherigen IBOR-Referenzzinssätze ab Ende 2021 entsprechend der EU-Benchmark-Verordnung bringt zahlreiche Herausforderungen für den pbb Konzern mit sich, die sowohl Produkte als auch Prozesse und Systeme betreffen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat der pbb Konzern seit 2018 ein bereichsübergreifendes Projekt zur Umsetzung der IBOR-Reform eingerichtet und bereits zahlreiche Schritte unternommen, um auf die IBOR-Reform vorbereitet zu sein. Das Projekt berichtet regelmäßig an den Vorstand des pbb Konzerns. Als Projektthemen wurden unter anderem die Findung von Rückfallregelungen für die entfallenden Referenzzinssätze, die Umstellung des auf dem LIBOR basierenden Geschäfts und operationelle Themen identifiziert. Beispielsweise wird bereits seit 2019 in allen neuen Verträgen des pbb Konzerns mit einem von der IBOR-Reform betroffenen Referenzzinssatz eine Rückfallregelung aufgenommen, die eine zügige Umstellung auf einen von der Aufsicht erwünschten oder am Markt etablierten Ersatzreferenzzinssatz erlaubt Rückfallregelungen für Derivate und finanzielle Verbindlichkeiten sind teilweise bereits aufgrund von Rahmenverträgen oder individuellen Vereinbarungen getroffen worden. Zudem begleitet der pbb Konzern sehr engmaschig die von Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmern diskutierten alternativen Referenzzinssätze, um die möglichen Auswirkungen auf den pbb Konzern frühzeitig einschätzen zu können. Es ist geplant, die für Diskontierungen, Bewertungen und in Risikomodellen verwendeten Fair-Value-Diskontkurven konzernweit für alle Produkte auf die neuen risikofreien Referenzzinssätze einheitlich zu einem Stichtag im Jahr 2020 umzustellen. 2019 wurde die Berechnungsmethodik des EURIBOR-Zinssatzes überarbeitet Seit Juli 2019 ermittelt und veröffentlicht das belgische European Money Markets Institute (EMMI) im Auftrag der EU den EURIBOR-Zinssatz. Die EU-BMR-Konformität des überarbeiteten EURIBOR-Zinssatzes ermöglicht es den Marktteilnehmern und somit auch dem pbb Konzern, über den 1. Januar 2020 hinaus EURIBOR-Zinssätze sowohl für bestehende als auch für neue Verträge als Referenzzinssatz zu nutzen. Der pbb Konzern erwartet, dass auch in Zukunft der EURIBOR-Zinssatz bis auf Weiteres als Referenzzinssatz bestehen bleibt Aufgrund der rein methodisch begründeten Überarbeitung des EURIBOR-Zinssatzes ergaben sich aus der Umstellung für den pbb Konzern keine wesentlichen Effekte — weder für die Bewertung von Finanzinstrumenten und das Hedge Accounting noch in rechtlicher Hinsicht. Um mögliche Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung zu regeln, hat das IASB ein zweistufiges Projekt gestartet Im September 2019 wurde Phase 1 des Pojektes mit der Veröffentlichung einer Verlautbarung abgeschlossen. Die veröffentlichten Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 gewähren eine vorübergehende Befreiung von der Anwendung spezifischer Hedge-Accounting-Vorschriften auf Sicherungsbeziehungen (Hedges), die direkt von der IBOR-Reform betroffen sind. In dem Papier wird unter anderem ausgeführt, dass Sicherungsbeziehungen trotz einer vorübergehenden, aufgrund der zu erwartenden Ablösung der Referenzzinssätze verringerten prospektiven Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung fortbestehen beziehungsweise weiterhin designiert werden können. Die Änderungen des IASB wurden am 16. Januar 2020 durch die EU endorsed und sind rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Der pbb Konzern wendet die IASB-Verlautbarung „Interest Rate Benchmark Reform — Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7" zur Beurteilung der retrospektiven und prospektiven Wirksamkeit von Sicherungsbeziehungen bereits freiwillig für die am 31. Dezember 2019 endende Berichtsperiode an. Der pbb Konzern plant, die IASB-Verlautbarung der Phase 1 so lange anzuwenden, bis die Unsicherheiten, die sich aus der IBOR-Reform und der zu erwartenden Ablösung der verschiedenen Referenzzinssätze hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe der zugrunde liegenden Cashflows ergeben können, entfallen. Phase 2 des IASB-Projektes zur IBOR-Reform befasst sich mit Fragestellungen, die auftreten, wenn ein Referenzzinssatz tatsächlich durch einen anderen beziehungsweise einen geänderten Referenz-zinssatz ersetzt wird, einschließlich der bilanziellen Abbildung etwaiger Vertragsänderungen. Das IASB hat die Diskussionen zu Phase 2 im September 2019 begonnen. Zum Bilanzstichtag hatte der pbb Konzern Derivate als Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken (Micro- und Macro Fair Value Hedges) mit folgenden Referenzzinssätzen auf den variablen Swap-Legs designiert: Nominalvolumen der Sicherungsinstrumente scroll
Die obige Tabelle enthält aus Gründen der Vollständigkeit auch EURIBOR-Derivate. Der pbb Konzern geht davon aus, dass aufgrund ihrer EU-BMR-Konformität die EURIBOR-Zinssätze bis auf Weiteres als Referenzzinssätze bestehen bleiben werden. Die obigen Sicherungsinstrumente spiegeln näherungsweise das durch Hedges gemanagte Zinsrisiko des pbb Konzerns wider. Zum Bilanzstichtag hatte der pbb Konzern keine auf EONIA-Zinssätzen basierenden Swapgeschäfte als Sicherungsinstrument im Rahmen eines Hedges gemäß IAS 39 im Bestand. SONSTIGE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN 69 Undiskontierte Zahlungsströme der Verbindlichkeiten Vertraglich vereinbarte undiskontierte Zahlungsströme der finanziellen Verbindlichkeiten gemäß IFRS 7.39 scroll
Die Darstellung der undiskontierten Zahlungsstromfälligkeiten erfolgt bis zur vertraglichen Endlaufzeit, das heißt, dass Wahlrechte und Kündigungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt werden. Diese Darstellung entspricht nicht der ökonomischen Steuerung, die auf erwarteten Zahlungsströmen basiert. Die Liquiditätsrisikostrategie und das Liquiditätsrisikomanagement des pbb Konzerns sind im Risiko- und Chancenbericht beschrieben. 70 Als Sicherheit übertragene Vermögenswerte Für folgende Verbindlichkeiten und erhaltene Sicherheiten wurden Vermögenswerte (ohne Barsicherheiten) als Sicherheit übertragen: Verbindlichkeiten scroll
Die Sicherheitenübertragungen resultieren vor allem aus Pensionsgeschäften. Die Transaktionen wurden unter den handelsüblichen und gebräuchlichen Bedingungen für Pensionsgeschäfte ausgeführt und zu marktgerechten Konditionen abgeschlossen. Zudem wurden Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von insgesamt 25 Mio. € (31. Dezember 2018: 20 Mio. €) gestellt. 71 Sicherheiten, die weiterverkauft oder verpfändet werden können Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 bestanden keine Sicherheiten, die ohne Zahlungsverzug weiterverkauft oder verpfändet werden können. 72 Übertragung von finanziellen Vermögenswerten Wenn der pbb Konzern finanzielle Vermögenswerte überträgt, die sich nicht für eine Ausbuchung qualifizieren (vergleiche auch Note „Finanzinstrumente"), werden diese weiterhin in der Bilanz gezeigt. Übertragung von finanziellen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2019 scroll
Der Fair Value der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten betrug zum Bilanzstichtag 2.090 Mio. € (31. Dezember 2018: 1.989 Mio. €). Der Fair Value der zugehörigen Verbindlichkeiten belief sich auf 1.977 Mio. € (31. Dezember 2018: 1.878 Mio. €). Die Nettoposition aus den Fair Values der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten betrug 113 Mio. € (31. Dezember 2018: 111 Mio. €). Der pbb Konzern bucht die finanziellen Vermögenswerte nicht aus, da nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken (insbesondere das Kreditrisiko) übertragen wurden. Darüber hinaus wurden Wertpapiere mit einem Buchwert in Höhe von 66 Mio. € (31. Dezember 2018: 125 Mio. €) als Sicherheit für Clearing Fund Contribution und Initial Margin für Derivategeschäfte an die Eurex transferiert. Der pbb Konzern hat grundsätzlich kein anhaltendes Engagement in übertragenen und ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten. 73 Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) der Finanzinstrumente Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente entsprechen nach Auffassung des pbb Konzerns den Preisen, die man in einer gewöhnlichen Transaktion in dem Hauptmarkt (oder dem vorteilhaftesten Markt) am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (Abgangspreis). Die beizulegenden Zeitwerte wurden stichtagbezogen auf Basis der zur Verfügung stehenden Marktinformationen sowie anhand der hier dargestellten Bewertungsmethoden ermittelt. Der pbb Konzern teilt alle regelmäßig oder einmalig zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die drei Levels der Fair-Value-Hierarchie ein. Umklassifizierungen innerhalb der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode vorgenommen. Die dreistufige Hierarchie basiert auf der Beobachtbarkeit der Bewertungsparameter: scroll
Beizulegende Zeitwerte (Fair Values) und Fair-Value-Hierarchie der Finanzinstrumente scroll
1) Abzüglich Wertberichtigungen. In den zur Bemessung des Fair Values eingesetzten Bewertungstechniken ist gemäß den allgemeinen Grundsätzen des IFRS 13 die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren auf ein Höchstmaß zu erhöhen und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren auf ein Mindestmaß zu verringern. Abhängig von den verwendeten Inputfaktoren ergibt sich die Einteilung der zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die Fair-Value-Hierarchie. Zum 30. Juni 2019 waren nach einer turnusmäßigen Anpassung der verwendeten Bewertungstechniken die nicht beobachtbaren Inputparameter für die Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten mit einem beizulegenden Zeitwert von 22,9 Mrd. € (1. Januar 2019: 21,9 Mrd. €) nicht mehr notwendig und wurden daher nicht mehr verwendet Diese Anpassung führte zu einer Neueinstufung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten in Level 2 der Fair-Value-Hierarchie (vorher Level 3). Angaben zu den Bewertungsmethoden und den Eingangsparametern Bewertungsprozess Beim Bewertungsprozess sind insbesondere die Bereiche Finance und Risk Management & Control beteiligt Der Bereich Finance stellt rechnungslegungsbezogene Daten zur Verfügung. Darunter fallen: scroll
Der Bereich Risk Management & Control ermittelt zusätzliche, in die Fair-Value-Bewertung einfließende Daten, zum Beispiel Zinssätze, Credit Spreads und Marktpreise, sowie für bestimmte Finanzinstrumente interne Ratings und Verlustquoten (LGDs). Mit diesen ermittelten Inputparametern berechnet Risk Management & Control auf Basis anerkannter und validierter Bewertungsmethoden die Fair Values beziehungsweise Bewertungskurse der Finanzinstrumente und stellt diese dem Bereich Finance zur Verfügung. Die Daten werden von Finance für Bilanzierungs- und Berichtszwecke mit den bilanzierungsrelevanten Daten zusammengeführt und auf Vollständigkeit geprüft. Bilanziell zum Fair Value ausgewiesene Level 2-Instrumente zum 31.12.2019 scroll
Bilanziell zum Fair Value ausgewiesene Level 3-Instrumente zum 31.12.2019 scroll
Sensitivitäten Die Sensitivitätsberechnung basiert auf alternativen Annahmen zu nicht beobachtbaren Parametern für Level 3-Finanzinstrumente, welche zum Fair Value angesetzt sind. Diese Beträge sind unabhängig voneinander berechnet worden. Für eine Forderung mit einer EUR/GBP-Quantostruktur bestanden jedoch Wechselwirkungen zwischen den verwendeten, nicht beobachtbaren Inputparametern (EUR-GBP/Zins- beziehungsweise Zins/EUR-GBP-FX-Korrelationen). Dies ist auch der Fall für das zugehörige Derivat, welches den Vermögenswert ökonomisch absichert Die Sensitivität des Vermögenswerts (+/-28 Mio. €) und das zugehörige Derivat (+/-28 Mio. €) stehen gegeneinander. Daneben werden FVOCI-Wertpapiere mit einem Proxy-Ansatz bewertet Aus geänderten Inputpara-metern ergab sich eine Änderung von +3 Mio. € beziehungsweise -3 Mio. €. Ebenfalls mit einem Proxy-Ansatz werden FVOCI-Forderungen und FVPL-Wertpapiere bewertet Im Alternativszenario ergaben sich geringfügige Änderungen (+/- weniger als 1 Mio. €). Für die Bewertung von zur Syndizierung vorgesehenen Drawings werden nicht beobachtbare Spreads in Rahmen eines PD (Probability of Default)/LGD (Loss Given Default)-Modells verwendet Die Veränderungen der Spreads ergaben eine Fair-Value-Änderung von +1 Mio. € beziehungsweise -2 Mio. €. Veränderung der erfolgswirksam bewerteten Level 3-Instrumente scroll
74 Restrukturierte Forderungen Zum 31. Dezember 2019 entfielen restrukturierte Forderungen überwiegend auf Stillhaltevereinbarungen und auf das Aussetzen von vertraglichen Vereinbarungen. scroll
75 Saldierung von Finanzinstrumenten Die folgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten, die Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge sowie die in der Bilanz ausgewiesenen Nettobeträge der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Zudem werden die Aufrechnungsmöglichkeiten ausgewiesen, die zu keiner bilanziellen Saldierung geführt haben, sowie die für finanzielle Vermögenswerte erhaltenen Sicherheiten, die für finanzielle Verbindlichkeiten gestellten Sicherheiten und die nach der Anwendung der Aufrechnungsvereinbarungen und nach Abzug der Sicherheiten verbleibenden Nettobeträge der finanziellen Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten. Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge Über die Eurex Clearing AG abgewickelte Derivate führten durch eine bilanzielle Saldierung zu einer Verringerung der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 in Höhe von insgesamt 2,4 Mrd. € (31. Dezember 2018: 1,7 Mrd. €). Aufrechnungsvereinbarungen Um sowohl das Rechtsrisiko als auch das ökonomische und das regulatorische Adressenausfallrisiko zu minimieren, schließt der pbb Konzern im Derivategeschäft üblicherweise standardisierte zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen ab. Die hierbei verwendeten nationalen beziehungsweise internationalen Verträge sind der deutsche, der französische sowie der spanische Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte und das ISDA Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association. Bilanziell können die Derivate nicht saldiert werden, da sie unterschiedliche Konditionen haben (zum Beispiel unterschiedliche Laufzeiten oder Währungsunderlyings). Sicherheiten Zudem geht der pbb Konzern zusätzlich zu den Aufrechnungsvereinbarungen auch Sicherheitenvereinbarungen ein, um die sich nach der Saldierung mit den Aufrechnungsvereinbarungen ergebenden Nettoforderungen beziehungsweise Nettoverbindlichkeiten abzusichern (erhaltene beziehungsweise gestellte Sicherheiten). Als Sicherheiten werden überwiegend Barsicherheiten verwendet, teilweise aber auch Wertpapiere im Wege der Vollrechtsübertragung. Auch die Sicherheitenvereinbarungen sind bilanziell nicht mit den Derivaten saldierbar. Saldierung von Finanzinstrumenten zum 31.12.2019 scroll
scroll
SONSTIGE ANGABEN 76 Eventualverbindlichkeiten, andere Verpflichtungen und Eventualforderungen Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen scroll
1) Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Darüber hinaus ist der pbb Konzern verpflichtet, auf Anforderung Nachschüsse zur Bankenabgabe zu leisten. Im pbb Konzern sind unwiderrufliche Kreditzusagen die größten Posten in der Position Andere Verpflichtungen. Zu den unwiderruflichen Kreditzusagen zählen alle Verpflichtungen eines Kreditgebers, die zu einem späteren Zeitpunkt einen Kredit gewähren und somit zu einem Kreditrisiko führen können. Dieses sind überwiegend nicht vollständig ausbezahlte Kredite. Zum Bilanzstichtag belief sich der Fair Value der Eventualverbindlichkeiten auf 191 Mio. € (31. Dezember 2018: 76 Mio. €) und der unwiderruflichen Kreditzusagen auf 4.253 Mio. € (31. Dezember 2018: 4.750 Mio. €). Die Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen stellen das maximale Ausfallrisiko im Sinne des IFRS 7 dar. Im Falle einer Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit hat der pbb Konzern einen Aufwendungsersatzanspruch. Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 bestanden keine wesentlichen Eventualforderungen. 77 Leasingverhältnisse Zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2019 hat der pbb Konzern von den modifizierten retrospektiven Übergangsregelungen des IFRS 16 Gebrauch gemacht Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen erfolgte nicht. pbb Konzern als Leasingnehmer Als Leasingnehmer hat der pbb Konzern derzeit ausschließlich Nutzungsrechte an selbst genutzten Grundstücken und Gebäuden gemäß IFRS 16 aktiviert. Die vom pbb Konzern abgeschlossenen Mietverträge wurden zu geschäftsüblichen Konditionen getätigt und enthalten teilweise Verlängerungsoptionen, mit denen die Mietdauer um mehrere Perioden verlängert werden kann, sowie Preisanpassungsklauseln in Form von Staffelmieten oder Indexklauseln und auch Ausstiegsklauseln. Bei Optionen zur Verlängerung oder vorzeitigen Kündigung der Mietverhältnisse hat der pbb Konzern das derzeit nach seiner Einschätzung wahrscheinlichste Szenario berücksichtigt Für die Bewertung der Leasingverbindlichkeit hat der pbb Konzern die einbezogenen Leasingzahlungen mit dem für die jeweilige Verbindlichkeit relevanten Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst. Ausgenommen von den allgemeinen Ansatzkriterien des IFRS 16 sind durch Wahlrechte Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten sowie Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (der pbb Konzern hat diese Grenze auf maximal 5.000 € festgelegt). Von diesen Wahlrechten macht der pbb Konzern Gebrauch und erfasst die Aufwendungen für diese Leasingverhältnisse linear über die Vertragslaufzeit in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Aufwand beziehungsweise als Verwaltungsaufwand, soweit es sich um Mietaufwendungen für Büro- und Geschäftsräume handelt. Der pbb Konzern weist die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in den Sachanlagen (siehe Note „Sachanlagen") aus. Die Leasingverbindlichkeiten werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten (siehe Note „Sonstige Verbindlichkeiten") gezeigt Der Abschreibungsaufwand der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ist im Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte (siehe Note „Ergebnis aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte") enthalten. Die unwesentlichen Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten sind Bestandteil des Zinsergebnisses. Bei den bislang unter IAS 17 als Operating-Leasing-Verhältnissen klassifizierten Leasingverhältnissen hat der pbb Konzern die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zum Erstanwendungszeitpunkt noch ausstehenden Leasingzahlungen angesetzt, abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Das korrespondierende Nutzungsrecht wurde mit einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit erfasst. Zudem hat der pbb Konzern das Wahlrecht genutzt, Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten seit dem Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 16 endet, für den verbleibenden Zeitraum als kurzfristige Leasingverhältnisse zu klassifizieren. Für diese kurzfristigen Leasingverhältnisse wurden zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung keine Anpassungen erfasst. Insgesamt hat sich die Bilanz des pbb Konzerns zum 1. Januar 2019 um 9 Mio. € verlängert und es ergab sich aus der Erstanwendung von IFRS 16 kein wesentlicher kumulierter Effekt in den Gewinnrücklagen. Unter IAS 17 waren zum 31. Dezember 2018 die folgenden Mindestleasingzahlungen zu zeigen: Zukünftige Mindestleasingzahlungen nach Fristen (IAS 17) scroll
Die Position Sonstige besteht im Wesentlichen aus unter IAS 17 nicht zu bilanzierenden Verpflichtungen aus dem zum Bilanzstichtag 2018 bereits rechtswirksam abgeschlossenen, aber erst im Juli 2019 begonnenen Mietverhältnis für die Geschäftsräume des pbb Konzerns in Garching. Die Leasingverbindlichkeiten wurden mit dem Grenzfremdkapitalzins des pbb Konzerns zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 0,41%. Die Abschreibungen, Zugänge und sonstigen Veränderungen der Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten können dem Anlagespiegel in der Note „Sachanlagen" entnommen werden. Fälligkeiten der vertraglich vereinbarten undiskontierten Zahlungsströme aus Leasingverbindlichkeiten scroll
pbb Konzern als Leasinggeber Aufgrund der zum Vorgängerstandard IAS 17 weitgehend unveränderten Bilanzierungsvorschriften für Finanzierungsleasing weist der pbb Konzern auch unter IFRS 16 eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer aus. Überleitung scroll
1) Im Vorjahr wurden die Werte der vier Laufzeitbänder summiert als ein Wert im Laufzeitband ‚über 1 Jahr bis 5 Jahre" gezeigt. Die Finance-Leasing-Verhältnisse resultieren aus der Strukturierung einer Finanzierung eines Bürogebäudes als Finanzierungsleasing. Sale-and-lease-back-Geschäfte sowie Untermietverträge mit Konzernfremden hat der pbb Konzern weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr getätigt. Der Vorstand steuert die Kapitalausstattung auf Basis der Vorgaben für die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten gemäß CRR sowie von der EZB darüber hinaus festgelegten Vorgaben für die Kapitalausstattung aus dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Überwachungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP). Hinsichtlich des Kapitalmanagements und der aufsichtsrechtlichen Kennzahlen wird auf den Risiko- und Chancenbericht verwiesen. 79 Honorare für den Konzernabschlussprüfer Honorare für den Konzernabschlussprüfer scroll
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der pbb sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmen einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen die Erteilung von Comfort Letters im Zusammenhang mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen, die Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz, die betriebswirtschaftliche Prüfung des zusammengefassten gesonderten Nichtfinanziellen Berichts der pbb sowie andere erforderliche Bestätigungsleistungen zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden. Die sonstigen Leistungen betreffen qualitätssichernde Leistungen im Zusammenhang mit den Kreditrisikomodellen und gesetzlichen und regulatorischen Neuerungen sowie im Rahmen des aufsichtli-chen Stresstests, welche nicht im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- oder Risikomanagementverfahren stehen. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit der Verschmelzung von Hypo Real Estate Bank AG und DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG zur pbb im Jahr 2009 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für die pbb tätig. Auch für Vorgängerinstitute der Hypo Real Estate Bank AG war die KPMG bereits als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellt Als Wirtschaftsprüfer unterzeichneten die Jahresabschlüsse Herr Wiechens und, seit dem Geschäftsjahr 2012, Frau Schmidt. Im Geschäftsjahr 2015 waren die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer die Herren Mock und Haider. In den Geschäftsjahren 2016 bis 2018 waren die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer Herr Dielehner, der bereits den Abschluss der Gesellschaft im Jahr 2009 unterzeichnet hat, und Herr Winner. Für das Geschäftsjahr 2019 sind als unterzeichnende Wirtschaftsprüfer die Herren Winner und Dielehner vorgesehen. 80 Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die Definition von nahestehenden Unternehmen und Personen umfasst nach IAS 24 (Related Party Disclosures) unter anderem Unternehmen beziehungsweise Personen, die direkt oder indirekt das berichtende Unternehmen beherrschen oder von diesem beherrscht werden, aufgrund einer Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben können oder die gemeinsame Führung innehaben. Darüber hinaus fallen auch Altersversorgungspläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer unter nahestehende Unternehmen. Nahestehende Unternehmen Der Anteil des Bundes an der pbb (mittelbar gehalten über den Finanzmarktstabilisierungsfonds — FMS) belief sich zum 31. Dezember 2019 nach Kenntnis der pbb auf 3,5% (31. Dezember 2018: 3,5%). Damit betrachtet der pbb Konzern die HRE Holding und alle Unternehmen, die unter der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder dem maßgeblichen Einfluss der Bundesrepublik Deutschland (als mittelbaren Gesellschafter des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS und der HRE Holding) stehen, nicht mehr als nahestehend im Sinne des IAS 24. Gegenüber nicht nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen hatte der pbb Konzern zum Bilanzstichtag Forderungen von 18 Mio. € (31. Dezember 2018: 20 Mio. €) und unverändert keine Verbindlichkeiten. Wie im Vorjahr beliefen sich zum 31. Dezember 2019 die Verbindlichkeiten gegenüber beitragsorientierten Altersversorgungsplänen auf weniger als 1 Mio. €. Nahestehende Personen Zu den nahestehenden Personen zählt der pbb Konzern neben den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitarbeiter der zweiten Führungsebene der pbb sowie Geschäftsleitungsmitglieder der Tochtergesellschaften der pbb sowie jeweils deren nahe Angehörige und verbundene Unternehmen. Für das Jahr 2019 beliefen sich die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen auf 4.758 Tsd. € (2018: 4.896 Tsd. €). Die Bezüge der im Berichtsjahr amtierenden Aufsichtsratsmitglieder betragen 783 Tsd. € (2018: 690 Tsd. €); dabei handelt es sich ausschließlich um Fixbezüge (einschließlich Vergütung für Ausschusstätigkeiten). Erdiente Bezüge der Personen, die Schlüsselpositionen im Konzern ausüben (Senior Management)1) scroll
scroll
1) Die Berichterstattung folgt dem sogenannten „Erdientprinzip": Es werden die Vergütungsbestandteile berichtet, die im relevanten Berichtszeitraum 2019 erdient wurden. Pensionsverpflichtungen gegenüber Personen, die Schlüsselpositionen im pbb Konzern ausüben (Senior Management) scroll
1) Davon 59.212 Tsd. € (2018: 57.812 Tsd. €) für Pensionäre und deren Hinterbliebene. Angaben gemäß § 314 Nr. 6 HGB der pbb nach Personengruppen Bezüge der Vorstandsmitglieder der pbb scroll
1) Die Bezüge der im Jahr 2018 amtierenden Vorstandsmitglieder betrugen im Jahr 2018 2.341 Tsd. €. Im Jahr 2018 haben vor dem Geschäftsjahr 2018 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder keine Bezüge erhalten. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegenüber nahestehenden Personen aus Krediten oder Vorschüssen oder aus Haftungsverhältnissen. Rückstellungen für Pensionen scroll
1) Die Rückstellungen für Pensionen für im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstandsmitglieder betrugen 7.074 Tsd. €. Für vor dem Geschäftsjahr 2018 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder betrugen die Rückstellungen für Pensionen per 31.12.2018: 57.812 Tsd. €. Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder1) scroll
1) Nicht ausgewiesen sind die Bezüge der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die diese zusätzlich zu ihrer Aufsichtsratstätigkeit aufgrund der mit ihnen geschlossenen Arbeitsverträge erhalten. 2) Die Bezüge der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder betrugen im Jahr 2018 690 Tsd €. Auch im Jahr 2018 haben vor dem Geschäftsjahr 2018 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder keine Bezüge erhalten. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre jeweilige Organtätigkeit ist (inklusive entsprechender Tabellen) individualisiert im Vergütungsbericht dargestellt Mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die von der pbb für ihre Tätigkeiten im Rahmen ihrer Arbeitsverträge naturgemäß auch vergütet werden, erhielten Mitglieder des Aufsichtsrats der pbb im Jahr 2019 keine Bezüge für persönlich erbrachte Leistungen. Angaben gemäß Art. 19 MMVO Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen hielten nach Kenntnis der pbb am 31. Dezember 2019 und am 31. Dezember 2018 keine Aktien der pbb in einem meldepflichtigen Umfang. In den Jahren 2019 und 2018 wurden nach Kenntnis der pbb von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen keine Aktien der pbb oder sich darauf beziehenden Derivate in einem meldepflichtigen Umfang erworben oder veräußert. Umfang der anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich Der Gesamtbestand an ausstehenden virtuellen Aktien aus den anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen hat sich wie folgt entwickelt: Umfang der anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich scroll
Der beizulegende Zeitwert der in der Berichtsperiode gewährten virtuellen Aktien beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 2 Mio. € (2018: 1 Mio. €). Die in der Berichtsperiode ausgeübten virtuellen Aktien wurden zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktie der pbb in Höhe von 10,11 € (2018: 14,11 €) umgetauscht. Im Geschäftsjahr 2019 ergab sich ein Gesamtaufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen in Höhe von 2 Mio. € (2018: 1 Mio. €). Bezüglich einer detaillierten Aufgliederung des auf die Mitglieder des Vorstands entfallenden Anteils am Gesamtaufwand wird auf den Vergütungsbericht verwiesen. Für frühere Mitglieder des Vorstands wurden 0 Mio. € aufgewendet (2018: 0 Mio. €). Der innere Wert der am Bilanzstichtag ausübbaren virtuellen Aktien belief sich auf 0 Mio. € (2018: 0 Mio. €), da zu diesem Zeitpunkt keine ausübbaren virtuellen Aktien bestanden. Die Verpflichtung aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 3 Mio. € (2018: 1 Mio. €). Sie wird in der Bilanz unter den Rückstellungen ausgewiesen. 81 Mitarbeiter Durchschnittlicher Personalstand scroll
82 Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands Aufsichtsrat der pbb im Geschäftsjahr 2019 scroll
83 Anteilsbesitz der pbb Anteilsbesitz der pbb zum 31.12.2019 scroll
scroll
1) Ergebnisübernahme durch Gesellschafter aufgrund Ergebnisübernahmevertrag. 2) Finanzzahlen aus dem Geschäftsjahr 2018. 84 Country-by-Country-Reporting Die Anforderungen aus Art. 89 der EU-Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive CRD IV) zum sogenannten Country-by-Country-Reporting wurden durch § 26a KWG (Gesetz über das Kreditwesen) in deutsches Recht übernommen. In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 erhielt kein Unternehmen beziehungsweise keine Niederlassung oder Repräsentanz der pbb öffentliche Beihilfen. Der Quotient aus Nettogewinn/-verlust und Bilanzsumme des pbb Konzerns betrug zum 31. Dezember 2019 0,3% (31. Dezember 2018: 0,3%). Die weiteren Angaben des § 26a KWG sind in der folgenden Tabelle enthalten: Country-by-Country-Reporting (Zusatzangaben nach § 26a KWG) 31.12.2019 scroll
1) Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende, ohne Praktikanten/Werkstudenten und ohne befristete Mitarbeiter mit einer Befristung <1 Jahr. 2) Operative Erträge als Umsatzäquivalent 3) Angaben vor Konsolidierung. 85 Nachtragsbericht Nach dem 31. Dezember 2019 ergaben sich keine wesentlichen Ereignisse.
München, den 3. März 2020 Deutsche Pfandbriefbank AG Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Marcus Schulte Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 3. März 2020 Deutsche Pfandbriefbank AG Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Marcus Schulte Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Deutsche Pfandbriefbank AG, München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Deutsche Pfandbriefbank AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) — bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Veränderung des Eigenkapitals und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang (Notes), einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden — geprüft Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Deutsche Pfandbriefbank AG und des Konzerns („zusammengefasster Lagebericht") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scroll
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Ermittlung der Stufe 3-Risikovorsorge im Segment Real Estate Finance Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf die Angaben im Anhang (Notes), Abschnitt 7 „Finanzinstrumente" Unterabschnitt „Bilanzierung von Wertminderungen" und Abschnitt 29 „Ermessensentscheidung und Schätzung" Unterabschnitt „Wertberichtigungen". Das Risiko für den Abschluss Zu den wesentlichen Anforderungen des Rechnungslegungsstandards „IFRS 9 — Finanzinstrumente" gehört, dass die Bemessung der Risikovorsorge generell auf Grundlage von wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien erfolgt und dies folglich auch für Schuldinstrumente mit beeinträchtigter Bonität (sog. Stufe 3-Risikovorsorge) gilt In diesem Kontext ist auch der Einfluss von makroökonomischen Faktoren auf die Ausfallrisiken zu berücksichtigen. Das Kreditgeschäft des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank umfasst weit überwiegend großteilige gewerbliche Immobilienfinanzierungen, für die der Konzern Deutsche Pfandbriefbank die Risikovorsorge mithilfe einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Der Konzern Deutsche Pfandbriefbank weist zum 31. Dezember 2019 Wertberichtigungen auf Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 124 Mio (31. Dezember 2018 EUR 107 Mio) aus. Hiervon entfallen EUR 55 Mio (31. Dezember 2018 EUR 56 Mio) auf Stufe 3-Risikovorsorge im Segment Real Estate Finance. Dieser Rückgang der Stufe 3-Risikovorsorge in Höhe von EUR 1 Mio ist auf reduzierende Effekte zurückzuführen, welche die Veränderungen des Kreditrisikos in Höhe von netto EUR 33 Mio überkompensierten. Bei der Bestimmung von Szenarien nach Zahl und Inhalt, der Ableitung von erwarteten Zahlungsströmen im jeweiligen Szenario und der Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten ist in wesentlichem Umfang Ermessen auszuüben. Daher war es für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung, dass die Anzahl der betrachteten Szenarien im Einklang mit der Komplexität der die Ausfallrisiken im Einzelfall bestimmenden Verhältnisse einschließlich der Abhängigkeit von makroökonomischen Faktoren stand. Ebenso als bedeutend haben wir angesehen, dass die Auswahl der konkreten Szenarien, die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit pro Szenario und die Schätzung der in den Szenarien jeweils erwarteten Cashflows nachvollziehbar, sachlich begründet und widerspruchsfrei durchgeführt und dokumentiert wurden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: In einem ersten Schritt haben wir uns einen vertieften Einblick in die Entwicklung des Kreditportfolios, die damit verbundenen adressausfallbezogenen Risiken sowie das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Adressausfallrisiken im Kreditportfolio verschafft. Unsere Prüfung schloss Aufbau- und Funktionsprüfungen des internen Kontrollsystems ein, wobei wir einen Schwerpunkt bei der Beurteilung der Konzeption der internen Bilanzierungsmethodik hinsichtlich der Bewertung von bonitätsbeeinträchtigten Krediten sowie hinsichtlich der Anzahl, Herleitung und Bewertung von Szenarien setzten. Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme und individuellen Datenverarbeitungssysteme haben wir zuvor die Wirksamkeit der Regelungen und Verfahrensweisen, die sich auf eine Vielzahl von IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von Anwendungskontrollen unterstützen, unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse haben wir im Rahmen unserer unter Risiko- und Wesentlichkeitsaspekten definierten Auswahl von Kreditengagements auch die Angemessenheit von Anzahl und Inhalt der verwendeten Szenarien sowie die diesen Szenarien zugeordneten Eintrittswahrscheinlichkeiten beurteilt Dabei haben wir die Komplexität der jeweiligen Finanzierung und die den weiteren Engagementverlauf voraussichtlich bestimmenden Faktoren berücksichtigt und beachtet, ob die den Szenarien zugrunde liegenden Annahmen mit den beim Konzern Deutsche Pfandbriefbank verwendeten Prognosen der makroökonomischen Rahmenbedingungen im Einklang standen. Anschließend haben wir die für die Szenarien abgeleiteten Zahlungsströme einschließlich der angesetzten Zahlungszeitpunkte gewürdigt In unsere Würdigung haben wir, in Abhängigkeit von der verfolgten Engagementstrategie des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank, die Bewertung von Kreditsicherheiten eingeschlossen. Im Rahmen der Prüfung der Werthaltigkeit der zugrunde liegenden Kreditsicherheiten haben wir in unserem Urteil Wertgutachten unabhängiger Sachverständiger verwendet und anhand öffentlich verfügbarer Daten beurteilt, ob die Annahmen in den Gutachten sachgerecht abgeleitet wurden. Insbesondere durch Befragungen, Einsichtnahme in die Beauftragung und anhand öffentlich verfügbarer Informationen über die beauftragten Sachverständigen haben wir uns ferner von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität der Sachverständigen überzeugt. Abschließend haben wir die korrekte Berechnung des Erwartungswerts für den Kreditverlust nachvollzogen. Unsere Schlussfolgerungen Im Rahmen der von uns geprüften Auswahl von Kreditengagements, die der Stufe 3-Risikovorsorge im Segment Real Estate Finance zuzuordnen waren, kamen wir zum Ergebnis, dass die Ermessensentscheidungen bei der Auswahl der konkreten Szenarien, die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit pro Szenario und die Schätzung der in den Szenarien jeweils erwarteten Cashflows nachvollziehbar, sachlich begründet und widerspruchsfrei durchgeführt und dokumentiert worden waren. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts: scroll
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scroll
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt Wir wurden am 7. November 2019 von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats beauftragt Wir sind ununterbrochen seit mehr als 20 Jahren als Abschlussprüfer der Deutsche Pfandbriefbank AG beziehungsweise deren Rechtsvorgängern tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Dielehner.
München, den 4. März 2020 KPMG AG gez. Winner, Wirtschaftsprüfer gez. Dielehner, Wirtschaftsprüfer Weitere InformationenNichtfinanzieller BerichtGemäß §§ 315b–c in Verbindung mit §§ 289b–e HGB gibt die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) diesen gesonderten zusammengefassten Nichtfinanziellen Bericht ab. Er orientiert sich am Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und wurde im Einklang mit den Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt. NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE Die pbb ist eine führende Spezialbank für die Finanzierung von Investitionen in Gewerbeimmobilien und öffentliche Infrastruktur in Europa und den USA. Als Finanzierungspartner der Immobilienwirtschaft und der öffentlichen Hand nimmt sie eine wichtige realwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Funktion wahr. Zugleich zählt die pbb zu den größten Pfandbriefemittenten und ist damit auch ein wichtiger Emittent von Covered Bonds in Europa Sie bündelt so Mittel für die Kreditvergabe und transformiert illiquide Kredite mit konzentrierten Risiken in Anlagemöglichkeiten mit diversifizierter Risikostruktur und hoher Fungibilität (für Details zur Konzernstruktur, zum Geschäftsmodell sowie zur strategischen Ausrichtung siehe zusammengefasster Lagebericht 2019 „Grundlagen des Konzerns"). Bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit trägt der pbb Konzern Verantwortung gegenüber seinem Umfeld: scroll
Leitgedanke bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung ist das Prinzip der Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit definiert der pbb Konzern als das Selbstverständnis, mit dem eigenen Handeln einen essenziellen Beitrag für die langfristige Zukunftssicherung zu leisten und die Folgen für alle Stakeholder des Unternehmens sowie die Umwelt zu berücksichtigen. Gesetzestreues und integres Verhalten, verantwortungsvolle Unternehmensführung und die Wahrung hoher ethischer Grundsätze bilden dabei eine notwendige Bedingung. Deshalb will der pbb Konzern dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg und Nachhaltigkeitsaspekte in bestmöglicher Weise verbinden und somit langfristigen Wert für alle Stakeholder schaffen, Nutzen für die Gesellschaft stiften und natürliche Ressourcen schonen. Angesichts eines stetigen Wandels von Märkten und von Anforderungen der Stakeholder erachtet der pbb Konzern dabei einen regelmäßigen und offenen Dialog für unabdingbar, um die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen frühzeitig erkennen und in den Entscheidungsfindungsprozessen berücksichtigen zu können. Dem pbb Konzern ist es ein besonderes Anliegen, den Entwicklungsprozess zur Nachhaltigkeit aktiv zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist die Nachhaltigkeitsstrategie des pbb Konzerns auch darauf ausgelegt, durch geeignete Maßnahmen das Nachhaltigkeitsbewusstsein stetig zu festigen und weiter auszubauen sowie Nachhaltigkeitsaspekte als integralen Bestandteil im Unternehmen zu verankern. Die Nachhaltigkeitsstrategie fokussiert auf solche Aspekte, die sowohl einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit beziehungsweise den Geschäftserfolg der pbb haben als auch durch den pbb Konzern wesentlich beeinflussbar sind. Diese wesentlichen Aspekte werden jährlich im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse ermittelt. Darüber hinaus finden bereits seit 2018 die Sustainable Development Goals (SDGs) Berücksichtigung in der Nachhaltigkeitsstrategie der pbb. Die SDGs dienen der allgemeinen Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Ihre Integration in die Nachhaltigkeitsstrategie soll gewährleisten, dass die pbb durch die Schaffung einer soliden Basis nachhaltiges Wachstum und somit eine erfolgreiche Zukunft aktiv mitgestalten kann. ![]() Auch für die SDGs hat der pbb Konzern eine Priorisierung in drei Gruppen vorgenommen: Der pbb Konzern kann einen starken positiven Beitrag leisten, der pbb Konzern kann einen direkten oder indirekten positiven Beitrag leisten und der pbb Konzern kann negative Auswirkungen vermeiden. Dabei wurden vier SDGs identifiziert, bei denen der pbb Konzern einen starken positiven Beitrag leisten kann: Gleichstellung der Geschlechter, Industrie, Innovation und Infrastruktur, Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum sowie Nachhaltige Städte und Gemeinden. Auf diese wird im Folgenden näher eingegangen: Solide Basis schaffen Um langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu sein, ist es unabdingbar, eine solide Basis zu schaffen, auf der sich der nachhaltige Erfolg begründen kann. Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Kernkompetenzen zu stärken und weiter zu vertiefen. Im Hinblick auf die SDGs kann der pbb Konzern hier insbesondere im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter sowie auf Industrie, Innovation und Infrastruktur einen starken positiven Beitrag leisten. 5 Geschlechtergleichstellung Der pbb Konzern hat sich in seinem Verhaltenskodex, der im Internet veröffentlicht ist (www.pfandbriefbank.com/unternehmen/corporate-responsibility.html), verpflichtet, alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, sozialem Hintergrund, Fähigkeiten, sexueller Ausrichtung oder Religion zu respektieren. Damit untrennbar verbunden ist das Prinzip der Chancengleichheit und somit auch der Gleichstellung der Geschlechter. Dies wird unterstützt durch erhöhte Sensibilisierung über alle Ebenen hinweg, die Etablierung einer entsprechenden Führungs- und Unternehmenskultur sowie die interne Verpflichtung zur gezielten Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts bei der Besetzung offener Stellen bei entsprechender Eignung und Befähigung und stellt eine direkte Verbindung zu Unterziel 5.5 der SDGs her. Unterziel 5.5: Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen. 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur Der pbb Konzern leistet durch die Finanzierung von Gewerbeimmobilien und von öffentlicher Infrastruktur isbesondere zu Unterziel 9.1 der SDGs einen starken positiven Beitrag. In der Gewerbeimmobilienfinanzierung spielt die Schaffung von Wohnraum, Büroflächen, aber auch Nahversorgungszentren eine wichtige Rolle. Bei der Öffentlichen Investitionsfinanzierung liegt der Schwerpunkt auf dem kommunalen Wohnungsbau, der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft, Gesundheits- und Pflegeimmobilien sowie Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus unterstützt die Kommunalfinanzierungsplattform CAPVERIANT, eine Tochtergesellschaft der pbb, die öffentliche Hand bei der Mittelbeschaffung für die Modernisierung ihrer Infrastruktur, indem sie Kreditangebot und -nachfrage auf einer transparenten und sicheren Plattform erleichtert. Die seit November 2019 bestehende Kooperation von CAPVERIANT mit der KfW zur Fördermittelsuche über die Plattform ist dabei ein weiterer Schrift, das Serviceangebot für Kommunen zu erweitern. Unterziel 9.1: Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen. Nachhaltiges WACHSTUM fördern Der pbb Konzern will langfristig und dauerhaft erfolgreich sein und legt daher Wert auf ein gesundes und nachhaltiges Wachstum. Dabei ist die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen ein Kernelement. 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum Das Geschäftsmodell des pbb Konzerns erfordert Mitarbeiter mit hohen fachlichen Kenntnissen und Expertenwissen. Ziel des pbb Konzerns ist daher die Gewinnung, Bindung und langfristig ausgelegte Entwicklung von Mitarbeitern mit großem Wissen, Kundenorientierung, Führungskompetenz in der Linienfunktion oder in Projekten und einer hohen Bereitschaft zu flexiblem Einsatz und unternehmerischem Denken. Wie in Unterziel 8.5 gefordert, respektiert der pbb Konzern alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, sozialem Hintergrund, Fähigkeiten, sexueller Ausrichtung oder Religion. Es werden keine Formen der ungerechten Behandlung oder Diskriminierung toleriert. Es gilt, Arbeitsrechte zu schützen und auf gute Arbeitsbedingungen zu achten. Wesentliche Grundlage bildet die Verpflichtung aller Mitarbeiter auf den Verhaltenskodex, der jedem Mitarbeiter die vom pbb Konzern als unverzichtbar angesehenen Anforderungen vermittelt In der pbb existiert eine interne Stelle, die den Mitarbeitern als Ansprechpartner bei etwaigen Benachteiligungen im Rahmen des AGG dient. Auch innerhalb der Wertschöpfungskette ist es wichtig, Bedingungen zu schaffen, die ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten. Dies gilt nicht nur für Dienstleister und Lieferanten des pbb Konzerns, sondern auch für das Kreditgeschäft selbst Nicht nur im „Know Your Customer' (KYC)-Prozess von Kunden und Geschäftspartnern wird dieser Anforderung Rechnung getragen, sondern auch im Kerngeschäft im Rahmen der Wertgutachten eigener oder externer Gutachter. Märkte, Technologien und damit einhergehend auch die Gesellschaft verändern sich immer schneller und in größerem Ausmaß. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, ist es wichtig, dafür geeignete Voraussetzungen zur Gewährleistung nachhaltigen Wachstums zu schaffen. Wie im Unterziel 8.2 der SDGs gefordert, hat es sich der pbb Konzern deshalb zur Aufgabe gemacht, entsprechende Veränderungen und Trends zu erkennen und auf diese zu reagieren. Ein Beispiel hierfür ist die digitale Transformation. Sie zielt primär auf Kundenschnittstellen, interne Prozesse sowie neue Produkte und Dienstleistungen. Unterziel 8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren. Unterziel 8.5: Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen. Unterziel 8.8: Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern. Erfolgreiche Zukunft gestalten Die Gestaltung und Sicherung der Zukunft und des Wohlstands für die nachfolgenden Generationen sind eine große Herausforderung. Ökologische Aspekte wie die Schonung natürlicher Ressourcen spielen hierbei eine große Rolle. Eine besondere Bedeutung hat hier unter anderem die Schaffung nachhaltiger Städte und Gemeinden (SDG 11). 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden Als eine der führenden europäischen Spezialbanken für die Immobilienfinanzierung und die Öffentliche Investitionsfinanzierung leistet der pbb Konzern einen wesentlichen Beitrag bei der Schaffung nachhaltiger Städte und Gemeinden. Es gilt, urbane Lebensräume mit einer funktionellen Infrastruktur zu entwickeln, die dazu beitragen, den Lebensstandard zu verbessern. Darüber hinaus ist es wichtig, die Bauweise der Gebäude selbst zu betrachten. Der pbb Konzern beteiligt sich deshalb unter anderem durch sein Engagement in diversen Arbeitskreisen an der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstan-dards, um natürliche Ressourcen zu schonen und den ökologischen Fußabdruck dauerhaft zu minimieren und somit insbesondere einen direkten positiven Beitrag zum Unterziel 11.3 der SDGs zu leisten. Unterziel 11.3: Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken. CSR Committee und Corporate-Governance-Beauftragter Ein wesentliches Instrument zur Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen im pbb Konzern bildet das CSR Committee, das im Jahr 2017 gegründet wurde. Zweck und Handlungsrahmen des CSR Com-mittee sind in einer Geschäftsordnung festgelegt. Die Mitglieder des CSR Committee bestellt der Vorstand. Es setzt sich zusammen aus den Leitern der Unternehmensbereiche Communications, Compliance, Corporate Office/Corporate Development, Human Resources, Information Technology sowie der oder dem vom CSR Committee bestimmten CSR-Beauftragten. Die Mitgliedschaft im CSR Committee ist an die jeweilige Funktion geknüpft. Dadurch ist gewährleistet, dass die unterschiedlichen Unternehmensbereiche stets im CSR Committee vertreten sind. Vorsitzender des CSR Committee ist der Bereichsleiter Communications. Das CSR Committee ist maßgeblich für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und die Überwachung von deren Implementierung zuständig. Ferner beschließt das CSR Committee Nachhaltig-keitsziele und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen. Es wird mindestens einmal im Jahr im Rahmen einer ordentlichen Sitzung von dem oder den CSR-Beauftragten über aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Marktanforderungen informiert sowie über den Umsetzungsstand und die Zielerreichung zuvor beschlossener Maßnahmen und Ziele. Auf dieser Grundlage beschließt das CSR Committee gegebenenfalls neue Maßnahmen und Ziele. Das CSR Committee folgt in der Bewertung und Priorisierung von Maßnahmen und Zielen grundsätzlich dem Prinzip der Wesentlichkeit. Über die Sitzungen wird jeweils ein Protokoll erstellt Der Vorstand wird über die Termine frühzeitig informiert und kann an den Sitzungen teilnehmen. Zudem hat er die Möglichkeit, jederzeit weitere Berichte und Empfehlungen des CSR Committee einzuholen. ![]() Corporate-Governance-Beauftragter auf Vorstandsebene ist Andreas Arndt (CEO/CFO), der im Vorstand für den Bereich der Corporate Governance zuständig ist. Anreizsystem Ein weiteres wichtiges Instrument zur integralen Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen im pbb Konzern ist das Vergütungssystem, welches in seiner Ausgestaltung explizit eine langfristige Entwicklung des pbb Konzerns berücksichtigt (für weiterführende Details siehe zusammengefasster Lagebericht 2019 „Vergütungsbericht"). WESENTLICHKEITSANALYSE Zur Ermittlung der für den pbb Konzern und seine Stakeholder wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte hat der pbb Konzern bereits in den Jahren 2017 und 2018 eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Die im Rahmen dieser Stakeholderanalysen als wesentlich identifizierten Stakeholdergruppen waren die Grundlage für die Wesentlichkeitsanalyse 2019. Neben den allgemeinen Themen Umwelt, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Corporate Governance lag hier auch im Jahr 2019 ein spezieller Fokus auf der Identifizierung sektorspezifischer beziehungsweise pbb Konzern-spezifischer Aspekte. Die Bewertungen der Themen und Aspekte im Hinblick auf die Geschäftsrelevanz und Auswirkung der Geschäftstätigkeit sowie die Einordnung entlang der Wertschöpfungskette blieben ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr unverändert und wurden für die nichtfinanzielle Erklärung 2019 vom CSR Committee bestätigt. ![]() Die für den pbb Konzern als relevant identifizierten Aspekte wurden im Hinblick auf ihre Wesentlichkeit bewertet Die Bewertung der Geschäftsrelevanz und Auswirkung der Geschäftstätigkeit gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erfolgte durch die CSR-Beauftragten des pbb Konzerns. Die Relevanz für einzelne Stakeholdergruppen wurde in einer Stakeholderbefragung eruiert. Dabei waren die wesentlichen Stakeholdergruppen eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen, um ihre Einschätzungen zu nichtfinanziellen Themen und Aspekten abzugeben. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden im CSR Committee vorgestellt und diskutiert. Folgende Themen und Aspekte wurden als wesentlich identifiziert: scroll
Die Relevanz hinsichtlich Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns, der Beeinflussbarkeit durch den pbb Konzern sowie die Stakeholderrelevanz stellen sich auf Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse dabei wie folgt dar: Den größten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns haben sektorspezifische Aspekte, Corporate-Governance-Aspekte und Arbeitnehmerbelange, während Umweltbelange aufgrund des Geschäftsmodells einen verhältnismäßig geringen Einfluss haben. Zu den wichtigsten sektorspezifischen Aspekten zählt neben der Kundenorientierung und nachhaltigen Finanzierungslösungen ein nachhaltig funktionierendes Risikomanagement: diese Aspekte haben einen hohen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns. Gleichzeitig hat der pbb Konzern gerade auf diese Themen beziehungsweise Aspekte im Allgemeinen einen vergleichsweise hohen Einfluss. Gleiches gilt für Corporate-Governance-Aspekte, Compliance und Menschenrechte. Die Aspekte Arbeitsumfeld, Aus- und Weiterbildung, Vergütung und Sozialleistungen sowie Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung sind die Arbeitnehmerbelange mit der größten Relevanz. Während diese ebenfalls einen hohen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben, wird der Einfluss des pbb Konzerns auf diese Aspekte im Allgemeinen allerdings als vergleichsweise gering angesehen. Bei der Bewertung durch die Stakeholder wurde vor allem den Aspekten Compliance und Kundenorientierung eine hohe Bedeutung zuteil. Allen anderen Themen wurde eine mittlere Relevanz zugesprochen. Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse wurde unter dem Thema Sozialbelange der Aspekt der Berücksichtigung von gesellschaftlichen Auswirkungen bei der Auswahl von Geschäftspartnern aus Sicht der Stakeholder als wesentlich identifiziert. In Bezug auf das Geschäftsmodell der pbb ist dieser Aspekt jedoch als nicht relevant einzustufen. Umweltbelange wurden als nicht wesentlich identifiziert. Auch wenn die Aspekte Diversität, Arbeitssicherheit und Mobilität gemäß Wesentlichkeitsanalyse nicht als relevant eingestuft wurden, erfolgt die Berichterstattung hierzu freiwillig, da diese Aspekte besonders für die Stakeholder Gesellschaft, Mitarbeiter und Umwelt von Bedeutung sind. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die wesentlichen Aspekte entlang der Wertschöpfungskette eingeordnet und die Einflussmöglichkeiten des pbb Konzerns entlang dieser bewertet Der pbb Konzern erbringt die gesamte Wertschöpfungskette in der gewerblichen Immobilienfinanzierung und Öffentlichen Investitionsfinanzierung weitestgehend selbst Die Mittel für das Kreditgeschäft beschafft der pbb Konzern primär durch die Emission von Pfandbriefen und unbesicherten Anleihen sowie durch das Einlagengeschäft mit Privatkunden. Im Kreditgeschäft leistet der pbb Konzern die Geschäftsanbahnung, die Kreditbetreuung über den gesamten Kreditlebenszyklus bis zur Kreditrückzahlung oder gegebenenfalls die Sicherheitenverwertung. Folglich sieht der pbb Konzern hier die umfangreichsten Einflussmöglichkeiten. Die Einflussmöglichkeiten auf vor- und nachgelagerte Tätigkeiten der Wertschöpfungskette beschränken sich dagegen auf nur wenige Aspekte. Als vorgelagerte Tätigkeiten sind hier vor allem Leistungen von Lieferanten und Dienstleistern zu nennen, die aber aufgrund des Geschäftsmodells für den Konzern von untergeordneter Bedeutung sind. Als einen wesentlichen Aspekt sieht der pbb Konzern hier den Aspekt der Menschenrechte, während der Einfluss der pbb auf diesen Aspekt im Allgemeinen eher als gering angesehen wird. Zu den wesentlichen nachgelagerten Tätigkeiten zählen vor allem die Nutzung und Weiterverwendung der vom pbb Konzern finanzierten Immobilien und Infra-strukturprojekte. Hier sieht der pbb Konzern eine hohe Einflussmöglichkeit im Rahmen der Umsetzung nachhaltiger Finanzierungslösungen. RISIKEN UND CHANCEN Sollte der pbb Konzern die als wesentlich erkannten Nachhaltigkeitsaspekte nicht angemessen berücksichtigen oder gar ignorieren, wären damit insbesondere finanzielle und soziale Risiken verbunden, während ökologische Risiken eine eher untergeordnete Rolle spielen. Finanzielle Risiken resultieren insbesondere aus den Themen Arbeitnehmerbelange, Corporate Governance und den sektorspezifischen Aspekten. Gleichzeitig bieten sich hier aber auch die größten Chancen für den pbb Konzern. Die Qualifikation und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die wesentliche Grundlage für die Arbeitsqualität und damit für das Potenzial des Unternehmens. Bei der Corporate Governance stehen vor allem mögliche finanzielle Schäden aus Compli-ance-Sachverhalten im Fokus, während bei den sektorspezifischen Aspekten finanzielle Schäden aus allen wesentlichen Aspekten entstehen können. Kundenorientierung ist für den pbb Konzern ein grundlegender Erfolgsfaktor zur Sicherung des Finanzierungsbestands, nachhaltige Finanzierungslösungen reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Kreditausfällen und erhöhen die Werthaltigkeit der Sicherheiten und das Risikomanagement stellt ein zentrales Überwachungs- und Steuerungssystem dar. Gerade die sektorspezifischen Aspekte sind es aber auch, die es dem pbb Konzern ermöglichen, sich im direkten Vergleich von seinen Mitbewerbern positiv abzuheben. Potenzielle finanzielle Risiken stehen entlang der Wertschöpfungskette vor allem im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit, sind im Hinblick auf nachhaltige Finanzierungslösungen durch die Bauweise und Nutzung der finanzierten Immobilien und Infrastrukturprojekte aber auch nachgelagert. Soziale Risiken sieht der pbb Konzern vornehmlich im Zusammenhang mit Corporate Governance sowie sektorspezifischen Aspekten. Hier stehen vor allem Reputationsrisiken im Fokus. Reputationsschäden können erhebliche negative Auswirkungen auf den nachhaltigen Geschäftserfolg des pbb Konzerns haben. Entlang der Wertschöpfungskette stehen die potenziellen sozialen Risiken vor allem im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit, Risiken aus vorgelagerten Tätigkeiten durch Lieferanten und Dienstleister stuft der pbb Konzern dagegen als gering ein. Ökologische Risiken identifiziert der pbb Konzern vor allem im Zusammenhang mit sektorspezifischen Aspekten, hier besonders im Rahmen nachhaltiger Finanzierungslösungen. Im Fokus steht dabei das Risiko aus nicht nachhaltiger Bauweise und Nutzung der finanzierten Immobilien und Infrastrukturprojekte, das heißt, entlang der Wertschöpfungskette sind die potenziellen ökologischen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit primär nachgelagert. Die Nachhaltigkeitsstrategie des pbb Konzerns ist darauf ausgelegt, die Nachhaltigkeitsrisiken weitestgehend zu minimieren und gleichermaßen die hieraus entstehenden Chancen zu nutzen. Auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und -aspekte wird im Folgenden näher eingegangen. SEKTORSPEZIFISCHE ASPEKTE Kundenorientierung Die Kunden sind der Grundstein des Geschäfts des pbb Konzerns. Deshalb stehen auch die Kundenbedürfnisse im Fokus der Geschäftstätigkeit Ziel ist es deshalb, diese bestmöglich mit den Interessen des pbb Konzerns in Einklang zu bringen. Kundenorientierung ist für den pbb Konzern ein wesentlicher Erfolgsfaktor, um über Neuzusagen oder Prolongationen von Krediten einen Bestand aufzubauen, der den Anforderungen des pbb Konzerns an Ertrag und Risiko entspricht Kundenorientierung ist dabei nicht nur eine Frage von Prozessen oder Strukturen. Vielmehr ist die Kundenorientierung als oberste Prämisse und im täglichen Handeln aller Mitarbeiter zu verankern und somit auch zu leben. In diesem Zusammenhang spielen die folgenden Aspekte eine zentrale Rolle: der Dialog mit den Kunden, die Nähe zu den Kunden und das Vertrauensverhältnis zwischen dem pbb Konzern und seinen Kunden. Der pbb Konzern pflegt einen regelmäßigen und intensiven Austausch mit seinen Kunden, um deren Bedürfnisse zu kennen. Neben dem persönlichen oft langjährigen Kontakt im Rahmen der Geschäftsbeziehung bietet der pbb Konzern seinen Kunden auch regelmäßig auf Veranstaltungen die Möglichkeit zur direkten Kommunikation. Dies gilt zum Beispiel für die großen Immobilienmessen MIPIM in Cannes und Expo Real in München. Darüber hinaus richtet der pbb Konzern regelmäßige Veranstaltungen für Kunden aus den Bereichen gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie Öffentliche Investitionsfinanzierung aus. Im Jahr 2019 hat der pbb Konzern in diesem Rahmen Veranstaltungen für Kunden in Deutschland, Frankreich, den Vereinigten Staaten, Schweden und im Vereinigten Königreich organisiert, an denen insgesamt rund 1.750 professionelle Immobilienkunden und -experten sowie Kunden der Öffentlichen Investitionsfinanzierung teilgenommen haben. Für das Jahr 2020 plant der pbb Konzern Kundenveranstaltungen in ähnlichem Umfang. Jeder Teilmarkt hat seine lokalen Besonderheiten. Die detaillierte Kenntnis über die individuellen Marktgegebenheiten und -entwicklungen ermöglicht, die Bedürfnisse der Kunden besser zu verstehen und einen tief greifenden Dialog mit den Kunden zu führen. Dies stellt der pbb Konzern vor allem durch ein dichtes Netzwerk aus Vertriebsstandorten in Deutschland sowie weiteren wichtigen Standorten in Europa und einer Repräsentanz in New York sicher. Der pbb Konzern ist insgesamt an zehn Vertriebsstandorten lokal vertreten. Unterstützt wird diese regionale Kundennähe durch Expertenteams, die sich mit Spezialthemen der Immobilienfinanzierung befassen, besonders mit den Themen Developments, Logistik, Einzelhandel, Portfolio Wohnen, Hotels, Sozialimmobilien und Real Estate Asset Management Auf diese Weise soll das vorhandene Know-how in der Bank gebündelt und gezielt vertieft werden sowie bedarfsgerecht abrufbar sein. Die Teams sind bereichsübergreifend und international besetzt Ständige Mitglieder sind Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Real Estate Finance, Credit Risk Management, Property Analysis & Valuation sowie Legal. Im Rahmen des Neugeschäftsprozesses kann durch die Entscheidungsgremien festgelegt werden, dass das entsprechende Expertenteam begleitend einzubinden ist oder eine Stellungnahme zu einem fachlichen Thema erstellen soll. Die Expertenteams Developments und Hotels sind grundsätzlich frühzeitig nach positiver Entscheidung des New Deal Committee (NDC) zu beteiligen. Auf Basis tief greifender Markt- und Produktkenntnis kann der pbb Konzern in einen höchst spezialisierten Dialog mit seinen Kunden treten, um individuelle und auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Finanzierungslösungen mit diesen zu erarbeiten. Durch eine frühe Einbindung und feste strukturelle Verankerung des Risikomanagements (für weiterführende Details siehe zusammengefasster Lagebericht 2019 „Risiko- und Chancenbericht") sowie des Bereichs Property Analysis & Valuation zur Immobilienbewertung sollen eventuelle Risiken frühzeitig erkannt und so gering wie möglich gehalten werden. Im Jahr 2019 wurde der Kundendialog weiter intensiviert. Im Rahmen diverser Projekte wurden Kunden gebeten, ihre Erfahrungen, Wünsche und Anregungen mitzuteilen, um die Produkte und Services der pbb weiter verbessern oder auch neu entwickeln zu können. Eine weitere zentrale Rolle kommt dem Kundenvertrauen zu. Der pbb Konzern hat es sich zum Ziel gesetzt, stets über gebotene Sicherheitsstandards die Vertraulichkeit der Informationen über die Kunden selbst und sämtliche Geschäftsdaten sicherzustellen (siehe Kapitel „Datenschutz"). Ein Verhaltenskodex definiert darüber hinaus seit Bestehen des pbb Konzerns die unverzichtbaren Anforderungen, die der pbb Konzern an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit seinen Kunden, aber auch allen anderen Stakeholdern stellt Er ist nicht nur eine Orientierungshilfe, sondern ein verbindlicher Bestandteil der Arbeitsverträge aller Mitarbeiter und Grundlage für alle Regelwerke im pbb Konzern. Der Verhaltenskodex findet implizit auch Anwendung auf alle Kunden, potenzielle Kunden oder sonstige Geschäftspartner (zum Beispiel Lieferanten). Sollte demnach ein Mitarbeiter Kenntnis davon erlangen, dass diese möglicherweise in illegale oder rufschädigende Aktivitäten verwickelt sind, sind der zuständige Vorstand und Compliance zu informieren. Der zuständige Vorstand wird — unter Einbindung von Compliance und bedarfsabhängig weiteren Organisationseinheiten (zum Beispiel Revision, Rechtsabteilung, Kreditbereich) im Konzern —jeden Fall individuell prüfen lassen. Im Jahr 2014 hat der pbb Konzern seine Beschaffungsprozesse mit einer neuen Beschaffungsrichtlinie vereinheitlicht und das sogenannte „Compliance Caution Framework", kurz CCF-Scout, eingeführt. Der CCF-Scout dient als IT-basierte Suchmaschine dazu, Businesspartner, Kontrahenten, Erwerber oder Lieferanten vor der Eingehung einer neuen oder zur Überprüfung einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf Einträge oder Auffälligkeiten unmittelbar und frühzeitig zu überprüfen. Alle hinterlegten Einträge sind durch einen externen namhaften Dienstleister gesammelte, weltweite Sanktionslisten aus öffentlich zugänglichen Quellen wie EU, OFAC oder Bundesbank. Zudem sind auch relevante Informationen aus Presse und Medien hinterlegt Im Hinblick auf Kundenvertrauen ist vor allem auch eine faire Behandlung wichtig. Der pbb Konzern verpflichtet sich zu einer offenen und professionellen Handlungsweise mit erstklassigem Service für seine Kunden. Dazu gehören auch ein hoher Leistungsstandard sowie ein ordnungsgemäßes Beschwerdemanagement für eine zielgerichtete und schnelle Bearbeitung von Beschwerden. Beschwerden bieten neben der Möglichkeit, Fehler zu berichtigen und die Kundenzufriedenheit wiederherzustellen, auch die Chance, Hinweise auf Schwachstellen in der Organisation zu erhalten. Deshalb nimmt der pbb Konzern jede Beschwerde ungeachtet ihrer Ursache oder Berechtigung ernst, handhabt sie sorgfältig und dokumentiert sie. Der pbb Konzern hat dazu einen Prozess geschaffen, der den effektiven Umgang mit Beschwerden sicherstellt und über eine für alle Mitarbeiter bindende Fachanweisung verankert ist Über die verschiedenen Homepages im pbb Konzern (zum Beispiel pbb, pbb direkt) können sich Kunden und sonstige Interessierte über das Verfahren zur Beschwerdebearbeitung informieren (unter anderem Möglichkeiten zur Einreichung einer Beschwerde, Ablauf des Beschwerdeverfahrens, alternative Streitbeilegungsverfahren). Die für das Beschwerdemanagement zuständige zentrale Stelle im pbb Konzern erfasst alle Beschwerden, wertet diese regelmäßig aus und berichtet unter anderem an Vorstand und Aufsichtsrat Im Jahr 2019 befand sich die Anzahl der Beschwerden — analog den Vorjahren — im niedrigen zweistelligen Bereich. Nachhaltige Finanzierungslösungen Als Spezialbank finanziert der pbb Konzern gewerbliche Immobilieninvestitionen und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. Dabei legt der pbb Konzern unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten hohe Standards bei der Kreditvergabe an. Das Handeln des pbb Konzerns richtet sich hierbei selbstverständlich und grundlegend nach gesetzlichen, insbesondere aufsichtsrechtlichen Normen. Darüber hinaus hat der pbb Konzern weitere ethisch-moralische Grundsätze seines Handelns in einem nachhaltig ausgerichteten Verhaltenskodex definiert. Der pbb Konzern unterstützt keinerlei erkennbare Geschäftspraktiken, die seiner Reputation schaden könnten oder bei denen der Verdacht besteht, dass der Kunde ungesetzlich handelt oder gegen die ethisch-moralischen Grundsätze des pbb Konzerns verstößt Die Liste illegaler oder sonstiger rufschädigender Aktivitäten beinhaltet unter anderem: scroll
Diese Liste ist nicht vollständig, jedoch repräsentativ dafür, dass der pbb Konzern sich von jeglichen illegalen oder sonstigen rufschädigenden Praktiken distanziert. Die Normen und Grundsätze stehen vor und über dem Ertrag beziehungsweise der Rendite einer einzelnen Transaktion. In der Finanzierung gewerblicher Bauvorhaben oder von Bestandsimmobilien spielen neben wirtschaftlichen Aspekten (zum Beispiel die langfristige Sicherung von Erträgen) auch ökologische Aspekte (zum Beispiel Bausubstanz) eine wichtige Rolle. Sollte der pbb Konzern in diesem Zusammenhang das Prinzip der Nachhaltigkeit ignorieren, wären damit nicht nur für den pbb Konzern selbst hohe potenzielle Risiken im Hinblick auf Zins- und Tilgungsleistungen beziehungsweise die Rückzahlung ausgegebener Kredite verbunden, sondern vielmehr auch erhebliche finanzielle Risiken für die Kunden beziehungsweise Immobilieninvestoren, da diese im Verlustfall mit ihrem investierten Eigenkapital im Risiko bereits vor dem Kredit des pbb Konzerns stehen. Unternehmensinteressen gehen also mit allgemeinen Nachhaltigkeitsinteressen konform. Das Prinzip der ökonomischen Nachhaltigkeit geht dabei über einen klar definierten und sorgfältigen Due-Diligence-Prozess in die Kreditentscheidung unter Beteiligung des Vorstands ein. Die langfristige Sicherung von Erträgen wird im Wesentlichen durch die Bewertung relevanter Aspekte beurteilt: Dazu gehören unter anderem wirtschaftliche, demografische und soziografische Faktoren sowie immobilien- (zum Beispiel Objektlage, Abverkauf, Vermietungs- beziehungsweise Leerstand, Mieterstruktur, Mieteinnahmen, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten) und finanzierungsspezifische (zum Beispiel Finanzierungsvolumen und -struktur, Beleihungsauslauf, Finanzierungskonditionen) Faktoren. Die Nachhaltigkeit der Bausubstanz wird im Wesentlichen über die bauliche Qualität unter Einbindung ökologischer Aspekte bewertet: So gehören dazu zum Beispiel Beschaffenheit und Qualität der verwendeten Materialien sowie die Qualität der Bauausführung, aber auch Umweltzertifizierungen wie zum Beispiel Zertifizierungen gemäß den verschiedenen Green-Building-Programmen und Energiezertifizierungen finden Berücksichtigung in der Bewertung. Sollte der pbb Konzern Altlasten ignorieren oder eine ökologisch unverantwortliche Bauweise tolerieren, wäre die Werthaltigkeit der Immobilie beziehungsweise der Hypothekensicherheit gefährdet. Um die Nachhaltigkeit in der Finanzierung zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit von Vertrieb, Risikomanagement und Property Analysis & Valuation bereits in einem frühen Stadium des Kreditprozesses im pbb Konzern über eine entsprechende Prozessstruktur und Fachanweisungen verankert. Der pbb Konzern beschäftigt 39 eigene Immobiliengutachter und arbeitet darüber hinaus mit externen Gutachtern zusammen. Bei Altlastenverdachtsfällen werden zusätzliche Recherchen betrieben und im Regelfall Spezialgutachten eingeholt Um die Nachhaltigkeit der zu finanzierenden Objekte sicherzustellen, prüfen die Gutachter die Immobilie umfassend hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und baulichen Risiken. Die Ergebnisse — auch Auffälligkeiten oder abnorme Gegebenheiten —fließen in einen Property Report ein, auf dessen Grundlage unter anderem die Kreditentscheidungen gefällt werden. Das zugehörige Wertermittlungsgutachten berücksichtigt zudem durch das Konzept des Beleihungswerts explizit die Beständigkeit des Immobilienwerts als Finanzierungsobjekt Konkret werden im Rahmen der Immobilienbewertung Nachhaltigkeitsaspekte wie die Energieeffizienz eines Gebäudes oder eventuelle Altlasten zusätzlich berücksichtigt Darüber hinaus ist klar definiert, auf welcher Grundlage und in welchen regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Kreditentscheidung erfolgen muss und wie oft beziehungsweise durch wen die Immobilienobjekte zu besichtigen sind. Eine besonders enge bauliche Begleitung und Überwachung erfolgt hier naturgemäß bei neu zu errichtenden Objekten im Rahmen sogenannter Developmentfinanzierungen sowie bei Baumaßnahmen an Bestandsimmobilien (zum Beispiel Modernisierungen oder Sanierungen) im Rahmen von sogenannten Investmentfinanzierungen. Hierbei wird auch auf Auffälligkeiten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen beziehungsweise Menschenrechte geachtet Durch die enge Verzahnung der verschiedenen Bereiche, insbesondere durch die frühe Einbindung von Property Analysis & Valuation, erfolgt eine effiziente Selektion des Neugeschäfts als wesentliche Grundlage für langfristigen Geschäftserfolg des pbb Konzerns und seiner Kunden sowie zur Vermeidung von negativen Folgen für Umwelt und Gesellschaft. Im Jahr 2019 hat die Deutsche Pfandbriefbank ein Projekt ins Leben gerufen, in dessen Zentrum die Identifizierung sogenannter „grüner Immobilien" im Neugeschäft steht In diesem Zusammenhang beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe mit der Identifizierung von geeigneten Parametern für eine entsprechende Einordnung von Immobilienobjekten. Zudem wird auf dieser Basis parallel ein Framework für die Emission von Green Bonds erarbeitet Dieses soll — wie marktüblich — primär auf maximalen Schwellenwerten für den Endenergieverbrauch für Strom und Heizung je nach Objektart basieren. In der Öffentlichen Investitionsfinanzierung leistet der pbb Konzern einen gesellschaftlichen Beitrag durch die Finanzierung von Investitionen zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Bei vielen der öffentlichen Projekte handelt es sich um Maßnahmen, die einen direkten und nachhaltig positiven sozialen und umwelttechnischen Einfluss haben. So finanziert der pbb Konzern in diesem Zusammenhang zum Beispiel Investitionen in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, in öffentliche Verwaltungsgebäude oder erneuerbare Energien. Der Kreditprozess entspricht hier weitgehend dem der gewerblichen Immobilienfinanzierung, wobei der pbb Konzern in der Öffentlichen Investitionsfinanzierung nicht nur auf Basis von Sachwerten und daraus generierten Erträgen abstellt, sondern zusätzlich auch auf die Bonität von öffentlichen Stellen wie zum Beispiel Städten oder Regionen. Leitgedanke ist auch die Nachhaltigkeit der Transaktion. Durch einen sorgfältigen Due-Diligence-Prozess soll auch hier die langfristige Werthaltigkeit und damit die Fähigkeit zur Zins- und Tilgungsleistung beziehungsweise Rückzahlung des Kredits sichergestellt werden. In die Bewertung fließen auch soziale und umwelttechnische Aspekte mit ein. Der pbb Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, einen aktiven Beitrag zur Fortentwicklung von Nachhaltigkeitsstandards auch außerhalb des Unternehmens zu leisten und diese zu fördern, und ist deshalb in zahlreichen Arbeitskreisen engagiert. In der Immobilienwirtschaft beziehungsweise im Immobilienfinanzierungsgeschäft ist der pbb Konzern beispielsweise in Arbeitskreisen des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) sowie in der Initiative des EMF/ECBC zur Ermittlung von Energieeffizienz bei Gebäuden in Europa vertreten. Durch das Engagement in den Arbeitskreisen und verschiedenen Verbandsgremien konnten Nachhaltigkeitsstandards weiter vorangebracht werden. Auch wenn der pbb Konzern das Vorhandensein von Gebäudezertifizierungen in der internen Datenbank schon vorher vermerkt hat, so besteht seit 2019 die Verpflichtung, zu erfassen, um welches Zertifikat es sich handelt und welchen Status das jeweilige Gebäude hat Unter aktiver Beteiligung des pbb Konzerns wurden durch den vdp Bewertungsausschuss Energieeffizienzkriterien im Rahmen eines Objekt- und Marktratings festgelegt, die als zusätzliche Merkmale in die Transaktionsdatenbank des vdp eingeführt werden können. Derzeit wird an der Erweiterung der deutschen Software LORA gearbeitet, einem Standardprodukt im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Bewertung. Hier sollen die vom vdp Bewertungsausschuss erarbeiteten Energieeffizienzkriterien einfließen. Risikomanagement Das Risikomanagement stellt für den pbb Konzern neben der Kundenorientierung einen weiteren elementaren Erfolgsfaktor zur Sicherung des nachhaltigen Unternehmensbestands dar. Im Rahmen des Risikomanagements werden sämtliche potenziellen Risiken im pbb Konzern identifiziert, analysiert und überwacht Aufgrund der zentralen Bedeutung für den pbb Konzern ist die Risikomanagement-funktion organisatorisch und prozessual als integraler Bestandteil im pbb Konzern verankert. Für die im Rahmen des implementierten Risikomanagement- und Risikocontrollingsystems identifizierten Risiken und Chancen für die einzelnen Risikoarten wird an dieser Stelle auf die detaillierten Ausführungen im Risiko- und Chancenbericht verwiesen (siehe zusammengefasster Lagebericht 2019 „Risiko- und Chancenbericht"). CORPORATE GOVERNANCE Verhaltenskodex und ethische Grundsätze Transparentes, faires, verantwortungsbewusstes und ehrliches Verhalten mit dem erforderlichen Grad an Expertise, Professionalität und Integrität im Verhalten untereinander und im Verhältnis zu Kunden und Geschäftspartnern, Wettbewerbern und der Öffentlichkeit ist im pbb Konzern fest verankert. Die Umsetzung und Einhaltung der relevanten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen sowie internen Vorschriften und sonstigen einschlägigen Gesetze und Regeln sind dabei Grundvoraussetzung. Intern legt der Verhaltenskodex des pbb Konzerns den ethisch-rechtlichen Rahmen fest und definiert die unverzichtbaren Anforderungen, die der pbb Konzern an seine Mitarbeiter stellt Er ist nicht nur eine Orientierungshilfe, sondern ein verbindlicher Bestandteil der Arbeitsverträge aller Mitarbeiter und Grundlage für alle Regelwerke im pbb Konzern. Der Verhaltenskodex enthält unter anderem klare Anweisungen zu den Themen Beziehung zu Kunden, Lieferanten, Aktionären, Investoren und Wettbewerbern wie auch Verhaltensregeln im Falle von Interessenkonflikten, Bestechung, Vorteilsgewährung, Geldwäscheprävention und Marktmissbrauch. Der pbb Konzern ist bemüht, keinerlei erkennbare Geschäftspraktiken zu unterstützen, die seiner Reputation schaden können, oder bei denen der Verdacht besteht, dass ein Kunde oder auch ein Lieferant dadurch gegen die ethischen Standards des pbb Konzerns verstößt oder ungesetzlich handelt Zudem bilden die geltende Rechtsordnung und alle behördlichen Vorschriften, die in den jeweiligen Rechtsräumen gelten, in denen der pbb Konzern tätig ist, die Grundlage für alle Unternehmensentscheidungen und das tägliche Handeln. Ergänzt werden diese um ein internes Regelwerk sowie detaillierte Anweisungen. Außerdem gilt für die pbb als börsennotiertes Unternehmen der Deutsche Corporate Governance Kodex mit der Maßgabe des Grundsatzes „Comply or Explain". Dieser beschreibt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und reflektiert darüber hinaus die aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen und Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Compliance Compliance hat zum Ziel, durch ein wirksames Compliance-Management-System die Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie anderer Rechtspflichten sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für Rechtspflichten im Zusammenhang mit und bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Deren Einhaltung dient dem Kunden-/Investorenschutz und damit auch unmittelbar dem Schutz der Reputation des Unternehmens. Zum Kernbereich der einzuhaltenden Normen gehören die Marktmissbrauchsverordnung, das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und die darauf basierenden Verordnungen und Richtlinien. Zu den Compliance-Risiken gehören unter anderem Sanktionen, finanzielle Verluste und Reputationsrisiken, die sich aus Verstößen gegen diese Regeln ergeben können. Jegliche betrügerische Handlung wird sowohl aus wirtschaftlichen Gründen wie aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Abwehr dieser Handlungen vom pbb Konzern sehr ernst genommen. Die pbb und ihre Konzerngesellschaften sehen sich im Hinblick auf Ehrlichkeit, Offenheit und Verantwortung innerhalb der Organisation und bei sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten sehr hohen Standards verpflichtet Wir müssen uns aufeinander verlassen und unsere Kunden müssen uns vertrauen können. Unseren Mitarbeitern kommt in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle zu. Der pbb Konzern hat daher Whistleblowing-Instrumente für interne und externe Hinweise auf Rechtsverstöße und unerwünschtes Verhalten eingerichtet, über die die Compliance-Funktion regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Zahlreiche interne Richtlinien und Anweisungen sind für alle Mitarbeiter bindend, wie der Verhaltenskodex, die Richtlinien zur Bekämpfung sonstiger strafbarer Handlungen, die Informationssicherheits-Richtlinie, die Richtlinie zur Geldwäscheprävention (Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) und Wirtschaftssanktionen und die Anweisung zum Wettbewerbsrecht. Zur Sensibilisierung und Weiterbildung sind alle Mitarbeiter des pbb Konzerns verpflichtet, bei Eintritt in das Unternehmen sowie regelmäßig an Compliance-Schulungen teilzunehmen. Die Schulungen umfassen die Themen Geldwäscheprävention/Verhinderung von Terrorismusfinanzierung, Wettbewerbsrecht, Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen sowie allgemeine Compliance-Themen. Die erfolgreiche Teilnahme wird nach einem Test mit einem Zertifikat bestätigt Die pbb hat sich zum Ziel gesetzt, die Compliance-Schulungen jeweils individuell auf ihr aktuelles Geschäftsmodell abzustimmen und adressatengerecht zu gestalten, sodass neben den regelmäßigen Schulungen auch bedarfsweise individuelle Trainings, Schulungen und Workshops durchgeführt werden. Die Durchführung der Schulungen wird regelmäßig durch Group Internal Audit und den externen Wirtschaftsprüfer geprüft. Um für die Kunden und Geschäftspartner ein hohes Maß an Sicherheit zu schaffen, sind Banken an eine Vielzahl gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und behördlicher Anforderungen gebunden. Der pbb Konzern hat deshalb verschiedene Prozesse etabliert, um die Erfüllung seiner Pflichten sicherzustellen. Hierzu dient unter anderem ein zentraler Monitoringprozess für wesentliche Kontrollen und Risiken mit quartalsweiser Berichterstattung aller Fachbereiche an die Compliance-Funktion, der Control Attestation Process. Für diesen Prozess hat die pbb unter anderem basierend auf der Risikolandkarte und dem jährlichen Operational Risk Assessment Schlüsselrisiken identifiziert. Diese sind mit Kontrollen belegt (sogenannte Key Controls), die einem laufenden Überwachungs- und Bestätigungsprozess unterliegen. Über den Zustand des internen Kontrollsystems aufgrund der Schlüsselkontrollen in allen Fachbereichen wird regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Für die Identifizierung und Einhaltung relevanter Normen für die pbb wurde im Januar 2018 das alte System durch ein neues Workflow-System ersetzt Dieses bietet eine umfangreiche aufgearbeitete und extern qualitätsgesicherte Zulieferung von Normen und soll die Zuordnung, Risikobeurteilung und Überwachung in einem System gewährleisten mit der Möglichkeit der Anbindung an weitere Systeme der Bank. Alle Fachbereiche haben Zugriff auf das System und sind verpflichtet, die für sie relevanten Normen zu identifizieren und unter Risikoaspekten zu bewerten. Für wesentliche Normen greift ein umfangreicher Kontrollmechanismus, zu dem die Fachbereiche an Compliance über Art und Umfang der Erledigung berichten. Compliance berät die Fachbereiche und überwacht die Bearbeitung, unterstützt durch ein Fachgremium (LRRC), und berichtet hierzu an den Vorstand und Aufsichtsrat. Emittenten und in ihrem Auftrag oder für ihre Rechnung handelnde Personen müssen laut Art. 18 MMVO Verzeichnisse über solche Personen führen, die für sie tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben. Die in den Verzeichnissen geführten Personen werden durch den pbb Konzern über die rechtlichen Pflichten, die sich aus dem Zugang zu Insiderinformationen ergeben, sowie über die Rechtsfolgen von Verstößen aufgeklärt. Gemäß der vereinheitlichten Beschaffungsrichtlinie müssen sämtliche relevanten Bestellanforderungen über das IT-basierte Bestell- und Vertragsmanagementsystem abgewickelt werden, welches gleichzeitig als Vertragsdatenbank einschließlich eines Fristenmanagements dient Die Beschaffungsrichtlinie definiert dabei den mehrstufigen Genehmigungsprozess unter Einbindung der Einkaufseinheit „Sourcing" und auf Grundlage der Kompetenzordnung. Über regelmäßige Lieferantenbewertungen ist die Bank in der Lage, Lieferanten einzustufen und zu vergleichen, die Leistungsfähigkeit zu überwachen und Schwachstellen beim Lieferanten transparent zu machen. Zudem werden die relevanten Compliance-Prozesse laufend überprüft mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung, des Ausbaus des Monitoringsystems und des Abgleichs mit Risikoinformationen im pbb Konzern. Eine ausführliche Berichterstattung zu allen Compliance-relevanten Themen erfolgt vierteljährlich sowohl an den Vorstand als auch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Der pbb Konzern hat sich zur Einhaltung sehr hoher Standards zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet, um den laufenden Neuerungen angemessen Rechnung zu tragen. Er hat umfassende Regelwerke und Prozesse installiert und verlangt von allen Mitarbeitern die Befolgung der Vorgaben. Hierzu gehören zum Beispiel umfassende „Know Your Customer" (KYC)-Prozesse, laufender Abgleich internationaler Listen unter anderem wegen Sanktionen, Geldwäsche-oder Terrorverdacht, Risikoanalysen und laufendes Berichtswesen. Gesetzliche Grundlage bietet im Wesentlichen das Geldwäschegesetz, dessen Einhaltung in der pbb durch bereichsinterne Kontrollen in den vertriebsnahen Einheiten, Compliance und die interne Revision im Sinne der drei Verteidigungslinien („Three Lines of Defense") überwacht und geprüft wird. Seit Januar 2020 gibt es in der First Line of Defense ein neues KYC-Team (Client Lifecycle Management Team), welches die vertriebsnahen Einheiten bei der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und Prüfungen unterstützt Die Einhaltung der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegt laufender Aktualisierung und ist Gegenstand jährlicher Prüfungen der Internen Revision und der Jahresabschlussprüfung. Bekämpfung von Korruption und Bestechung Zum Schutz vor Korruption hat der pbb Konzern klare Grundsätze festgelegt Diese enthalten Richtlinien für ein korrektes und professionelles Verhalten, beispielsweise bei Interessenkonflikten, im Kampf gegen Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit Einen Schwerpunkt bilden die Vorgaben für die Annahme und Gewährung von Vergünstigungen und Geschenken. Im Umgang mit Vertretern von Regierungen und öffentlichen Stellen müssen alle Handlungen unterlassen werden, die deren Entscheidungen unrechtmäßig beeinflussen könnten. Vor allem sind Geldzuwendungen, Geschenke oder andere Vergünstigungen an Amtsträger zu unterlassen, die in irgendeiner Form als unzulässige Beeinflussung, Bestechung oder Korruption ausgelegt werden könnten. Datenschutz Der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten hat höchste Priorität Die Regelungen hierfür finden sich unter anderem in der EU-Datenschutzgrundverordnung, im Bundesdatenschutzgesetz, in den nationalen/internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen, in den vertraglich vereinbarten Vertraulichkeitsklauseln (inklusive des sogenannten „Bankgeheimnisses") sowie in den internen Fachanweisungen zum Datenschutz. Kontrollen und Sanktionen stellen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicher. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nimmt als Organ der Unternehmensleitung ebenfalls Kontrollaufgaben wahr. Zudem ist das Thema Datenschutz Bestandteil eines jeden Dienstvertrags. Die Mitarbeiter werden regelmäßig zum Thema Datenschutz geschult Jeder Verstoß gegen die Vorschriften des Datenschutzes kann disziplinarische Konsequenzen haben. Wettbewerbs- und Kartellrecht Der pbb Konzern hat in seinem Verhaltenskodex und in internen Anweisungen strenge Anforderungen an die Einhaltung wettbewerbs- und kartellrechtlicher Anforderungen sowie Regeln für Gespräche mit Wettbewerbern aufgestellt. Die wettbewerbsrechtlich relevanten Fachbereiche wurden identifiziert. Die Leiter der Fachbereiche sind zudem verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zur Einhaltung wettbewerbs- und kartellrechtlicher Anforderungen an Compliance zu berichten. Dies ist in das Kontrollkonzept des pbb Konzerns integriert. Achtung der Menschenrechte Die Einhaltung von Menschenrechten ist im pbb Konzern ein zentrales Anliegen. Neben den rechtlichen Anforderungen, wie dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) und dem Entgelttransparenzgesetz, hat der pbb Konzern unverzichtbare Anforderungen in einem Verhaltenskodex verankert, bei dessen Erstellung Aspekte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention herangezogen wurden. Der pbb Konzern verpflichtet sich zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Verletzung dieser, sei es durch seine Mitarbeiter oder andere Stakeholdergruppen. Neben Transparenz, Ehrlichkeit und Fairness zählen Würde und Respekt zu den wesentlichen Leitmaximen. Die Achtung der Menschenrechte ist im gesamten Wertschöpfungsprozess des pbb Konzerns von Bedeutung. Daher liegt die Verantwortlichkeit dafür nicht nur zentral an einer Stelle, sondern ist in den Prozessen der relevanten Bereiche, wie zum Beispiel Human Resources, Loan Markets oder Property Analysis & Valuation, verankert. Der pbb Konzern respektiert alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, sozialem Hintergrund, Fähigkeiten, sexueller Ausrichtung oder Religion und verpflichtet sich zur Förderung der Diversität der Mitarbeiter entsprechend den Möglichkeiten. Es werden keine Formen der ungerechten Behandlung oder Diskriminierung toleriert. Da die Vielfalt der Mitarbeiter ein wichtiges Anliegen im pbb Konzern ist, gilt es, Benachteiligungen gegenüber allen Mitarbeitern im Vorfeld zu verhindern oder abzuschaffen. Wesentliche Grundlage zur Prävention bildet die Verpflichtung aller Mitarbeiter auf den Verhaltenskodex, der jedem Mitarbeiter die vom pbb Konzern als unverzichtbar angesehenen Anforderungen aufzeigt. In der pbb dient eine Beschwerdestelle den Mitarbeitern als Ansprechpartner bei etwaigen Benachteiligungen im Rahmen des AGG. Sollten dort Beschwerden eingehen, werden diese dem Head of Human Resources gemeldet Es erfolgt eine interne Sachverhaltsaufklärung und Prüfung, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das AGG vorliegt. Je nach Schwere, Auswirkung oder rechtlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Risiken eines Verstoßes erfolgt, soweit erforderlich, die Einbindung anderer Stellen wie Datenschutz, Compliance, Legal, Vorstand oder Betriebsrat Auf Basis des Prüfungsergebnisses wird über das weitere Vorgehen beziehungsweise zu treffende Maßnahmen beraten und entschieden. Der Beschwerdeführer wird durch die Beschwerdestelle über die Behandlung seiner Beschwerde informiert, bei Zurückweisung der Beschwerde einschließlich einer Begründung. Es erfolgt eine Dokumentation, die getrennt von der Personalakte aufbewahrt wird. Mitarbeiter, die andere diskriminieren, müssen mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen und disziplinarischen Sanktionen rechnen. Diese reichen von einer Abmahnung über eine eventuelle Versetzung bis hin zu einer möglichen Kündigung. Überdies steht den Mitarbeitern im Intranet der pbb ein Merkblatt mit Informationen zum Schutz vor Benachteiligungen zur Verfügung. Auch im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen durch andere Stakeholder stehen die Mitarbeiter des pbb Konzerns in der Pflicht Sollte ein Mitarbeiter Kenntnis davon erlangen, dass ein potenzieller Kunde oder sonstiger Geschäftspartner möglicherweise in illegale oder rufschädigende Aktivitäten verwickelt ist, sind gemäß verpflichtendem Verhaltenskodex der zuständige Vorstand und Compliance zu informieren. Der zuständige Vorstand wird — unter Einbindung von Compliance — jeden Fall individuell prüfen lassen. Zur weiteren Untersuchung können auch zusätzliche Organisationseinheiten im Konzern beigezogen werden, zum Beispiel Revision oder Rechtsabteilung. Im Rahmen des „Know Your Customer' (KYC)-Prozesses von Kunden und Geschäftspartnern und bei Länderanalysen für die Identifikation von Zielmärkten wird daher auch dieses Thema bereits präventiv beleuchtet Ein vergleichbares Vorgehen erfolgt auch in Bezug auf Lieferanten. Auch 2019 hat der pbb Konzern eine Erklärung zum „Modern Slavery Act" (UK-Recht) abgegeben. Zulieferer und Dienstleister werden in dieser identifiziert und Prozesse aufgezeigt, die die Sicherstellung dieser (derzeit) nur für das Vereinigte Königreich geltenden Erklärung gewährleisten. Es ist geplant, diese Erklärung auf den pbb Konzern zu erweitern. Das Thema Menschenrechte ist darüber hinaus auch im Kreditprozess verankert. Auffälligkeiten sind im Rahmen der Bewertung und laufenden Kreditbegleitung in Kreditanträgen zu vermerken oder zu melden. Vorstand und Prüfungsausschuss werden in einer vierteljährlichen Berichterstattung über Compliance-Themen informiert, gegebenenfalls über gemeldete beziehungsweise aufgetretene Fälle zu Menschenrechtsverletzungen; bei schwerwiegenden Fällen erfolgt die Berichterstattung zeitnah. Weiterführende Informationen zum Thema Menschenrechte finden sich teilweise auch in den Kapiteln zu den einzelnen Nachhaltigkeitsthemen. Im Geschäftsjahr 2019 sind im pbb Konzern keine Fälle von Menschenrechtsverletzungen bekannt geworden. ARBEITNEHMERBELANGE Der pbb Konzern als Arbeitgeber Der erhöhte Bedarf an Spezialisierung und der demografische Wandel sowie das regulatorisch geprägte Umfeld stellen hohe Herausforderungen an die Personalarbeit des pbb Konzerns. Die Grundlage der Personalarbeit des pbb Konzerns ist die HR-Strategie, die sich zukunftsgerichtet an der Geschäfts- und Risikostrategie sowie dem Geschäftsmodell des pbb Konzerns ausrichtet. Das Geschäftsmodell des pbb Konzerns erfordert Mitarbeiter mit hohen fachlichen Kenntnissen und Expertenwissen. Zentrales Ziel der HR-Strategie des pbb Konzerns ist daher die Gewinnung, Bindung und langfristig ausgelegte Entwicklung von Mitarbeitern mit großem Wissen, Qualität, Kundenorientierung, Führungskompetenz in der Linienfunktion oder in Projekten und einer hohen Bereitschaft zu flexiblem Einsatz und unternehmerischem Denken. Die Grundlage für die Umsetzung der HR-Strategie ist eine differenzierte strategische Personalplanung, die im Rahmen der Mehrjahresplanung des pbb Konzerns mittel- und langfristige Änderungen von Personalbestand und Personalbedarf sorgfältig und systematisch bewertet und zukunftsgerichtet lenkt Besonderer Fokus liegt auf einer effizienten und kundenorientierten Organisation und Arbeitsweise und der stetigen, kostenbewussten Verbesserung der effizient und schlank ausgestalteten Prozesse des pbb Konzerns. Wesentliche Elemente der HR-Strategie sind zum einen die Rekrutierungsstrategie und die vielfältigen und mit großem Erfolg angebotenen internen und externen Qualifizierungsprogramme, zum anderen ist dies die variable Vergütung, die Anreize für individuelle Leistungen setzt und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen, Abteilungen und Teams fördert und verbessert. Damit trägt die HR-Strategie unmittelbar dazu bei, dass der pbb Konzern auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt, sowohl im Wettbewerb mit anderen Banken als auch im Wettbewerb um die besten Talente am Markt. Mit den Arbeitsbedingungen, Qualifizierungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven schafft der pbb Konzern Möglichkeiten, in einem dynamischen Arbeitsumfeld gemeinsam mit den Kunden der pbb individuelle Lösungen zu finden, unternehmerisch und kundenorientiert zu denken und zu handeln. Zur Gewinnung und langfristigen Bindung talentierter Mitarbeiter und Führungskräfte wird die pbb ihre Positionierung und Attraktivität als moderner und flexibler Arbeitgeber auch im Jahr 2020 weiterhin stärken. Hierzu soll — neben einer weiter verstärkten Rekrutierungsstrategie — insbesondere ein Fokus auf Nachwuchs-, Talent- und Frauenförderung sowie Diversität gelegt werden. Zudem erarbeitet die pbb derzeit ein Employer Brand, welches im Jahr 2020 finalisiert und implementiert werden soll. ![]() Auch im Jahr 2019 hat sich der Personalbestand des pbb Konzerns stabil entwickelt Der pbb Konzern beschäftigte Ende 2019 insgesamt 797 Mitarbeiter1 (2018: 793). Die bereinigte2 Fluktuation betrug im pbb Konzern im Jahr 2019 10,39% (2018: 8,41%), die Quote der Eigenkündigungen 4,18% (2018: 5,35%). 1) HGB-Headcount (ohne Vorstandsmitglieder, Praktikanten und Werkstudenten). Die pbb AG beschäftigt 779 Mitarbeiter, die CAPVERIANT GmbH 18 Mitarbeiter. Im Folgenden werden Mitarbeiterkennzahlen als Konzernzahlen ausgewiesen. 2) Die bereinigte Fluktuation beinhaltet die arbeitgeber- und arbeitnehmerinitiierte Fluktuation sowie Austritte aufgrund Ablauf befristeter Anstellungsverträge. Grundlage für die Berechnung der bereinigten Fluktuation sind 791 HGB-Durchschnittsköpfe. Aufgrund der Zentralisierung verschiedener Funktionen und damit verbundenem Personalabbau war die Fluktuation im Jahr 2019 etwas höher als im Jahr 2018. Vergütung und Sozialleistungen Das Vergütungssystem und die Vergütungsstrategie des pbb Konzerns sind integrale Bestandteile der Geschäfts- und Risikostrategie des pbb Konzerns. Ziel des pbb Konzerns im Rahmen seiner Vergütungsstrategie ist die Gewährung einer fairen, marktgerechten und leistungsorientierten Vergütung, die darauf ausgerichtet ist, die in der Geschäfts- und Risikostrategie verankerten Ziele zu erreichen. Für alle Mitarbeiter sollen überdies branchenübliche betriebliche Sozialleistungen unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten des jeweiligen Standorts gewährt werden. Diese Vergütungsstrategie ist ein integraler Bestandteil der HR-Strategie. Dabei ist insbesondere die variable Vergütung im pbb Konzern so ausgestaltet, dass sie angemessene Anreize für individuelle Leistungen setzt und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen, Abteilungen und Teams fördert und verbessert. Den Mitarbeitern wird mit der variablen Vergütung unmittelbar die Möglichkeit eröffnet, am Erfolg des pbb Konzerns zu partizipieren. Zudem ist die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an die Vergütung in Banken ein prägendes Element des Vergütungssystems und der Vergütungsstrategie des pbb Konzerns. Dabei wird zum einen dem regulatorisch verankerten Grundsatz der Angemessenheit der einzelnen Vergütungskomponenten in Bezug auf Höhe und Struktur Rechnung getragen mit dem Ziel, Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu vermeiden. Die Gesamtvergütung und die einzelnen Vergütungselemente von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern werden regelmäßig mit Blick auf ein angemessenes Verhältnis zu Funktion und Leistung sowie zur Lage des pbb Konzerns geprüft und die Angemessenheit durch eine unabhängige externe Vergütungsberatung mithilfe externer Benchmarks im Rahmen eines Marktvergleichs zur Vergütungshöhe und -struktur bestätigt Die Prüfung der Angemessenheit von Vergütungssystem, Struktur und Höhe der Vergütungen wurde auch im Jahr 2019 durchgeführt und von Vorstand und Aufsichtsrat bestätigt Zum anderen werden im Vergütungssystem des pbb Konzerns die weiteren regulatorischen Anforderungen an die Vergütung, insbesondere an die variable Vergütung, umgesetzt Für den pbb Konzern gelten insbesondere die regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme nach Kreditwesengesetz (KWG), die Anforderungen aus der IVV (insbesondere die Anforderungen an die variable Vergütung von Risk Takern und Geschäftsleitern) sowie in Bezug auf den Vorstand die Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Vereinbarkeit des Vergütungssystems mit den zentralen regulatorischen Anforderungen wird regelmäßig von einer unabhängigen externen Vergütungsberatung, externen Rechtsanwälten und dem Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt Entsprechende Prozesse sollen gewährleisten, dass sämtliche zukünftigen regulatorischen Änderungen zeitnah umgesetzt werden. Die pbb hat das im Jahr 2015 erarbeitete Vergütungssystem im Jahr 2019 an die Anforderungen der Neufassung der IVV vom 4. August 2017 angepasst. Das Vergütungssystem des pbb Konzerns ist detailliert im Vergütungsbericht als Teil des Geschäftsberichts dargestellt. Faire Vergütung Grundlage der Vergütung von Mitarbeitern mit Tarifanstellungsvertrag in der pbb an den deutschen Standorten ist der Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken. Die pbb ist Mitglied im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes. Die Eingruppierung der Mitarbeiter in die Tarifgruppen erfolgt aufgabenbezogen nach der von ihnen ausgeübten Tätigkeit Damit wird eine branchenübliche Mindestvergütung unabhängig von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter und sexueller Orientierung sichergestellt, für die Qualifizierung, Aufgaben und Funktion sowie Berufserfahrung der Mitarbeiter die Grundlage sind. Zur Wahrung der Angemessenheit und Fairness der Vergütung der außertariflich vergüteten Mitarbeiter erfolgt regelmäßig, in der Regel alle zwei Jahre, eine Überprüfung der Marktangemessenheit der Vergütung mithilfe externer Benchmarks auf der Grundlage eines Funktionsklassifizierungssystems. Das Benchmarking basiert auf einer marktgängigen Systematik zur Klassifizierung und Zuordnung von Funktionen (Towers Watson Career Map Model) zu drei verschiedenen sogenannten Karriereleitern (M = Management, P = Professional und T/U = Services/Administration) sowie darin zu verschiedenen Karrierestufen. Die Funktionsklassifizierung bildet die Grundlage für das Marktmatching. Auch die weitere Entwicklung der Gehälter der außertariflich vergüteten Mitarbeiter erfolgt auf der Grundlage von Qualifizierung, Aufgaben und Funktion, Leistung sowie Berufserfahrung, unabhängig von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter und sexueller Orientierung. Damit wird auch für die außertariflich vergüteten Mitarbeiter eine angemessene und faire Vergütung sichergestellt. Die grundsätzlich für alle Mitarbeiter des pbb Konzerns — soweit sinnvoll — möglichst einheitlich geltende variable Vergütung wird im pbb Konzern in einem ebenso konzernweit einheitlichen transparenten und formalisierten Prozess bestimmt Die Zumessung der variablen Vergütung erfolgt auf Bereichs- und auf individueller Ebene auf Basis der Zielerreichung qualitativer und quantitativer Ziele — soweit möglich mit Bezug zur Geschäfts- und Risikostrategie des pbb Konzerns — für jeden Bereich und für jeden Mitarbeiter des pbb Konzerns. Die Festlegung der qualitativen und quantitativen Bereichsziele erfolgt jährlich abgeleitet aus den Unternehmenszielen und der Planung für das jeweilige Geschäftsjahr. Für die Messung des Zielerreichungsgrads eines Bereichs und damit für die Zumessung der variablen Vergütung wird vorab jeweils der 100%-Zielwert für jedes Ziel definiert. Die Bereichsziele werden im Gesamtvorstand der pbb verabschiedet Die jeweiligen Bereichsziele werden allen Mitarbeitern des Bereichs zu Jahresbeginn kommuniziert. Auf individueller Ebene wird für jeden Mitarbeiter jährlich eine Zielvereinbarung mit qualitativen und quantitativen Zielen für das laufende Geschäftsjahr geschlossen. Für jedes Ziel werden entsprechende Messgrößen definiert, die nach Ablauf des Geschäftsjahres eine transparente Leistungsbeurteilung ermöglichen. Der pbb Konzern führt im Rahmen eines jährlichen Prozesses Mitarbeitergespräche durch, deren Umsetzung zur Aufgabe der Führungskräfte gehört. Das strukturierte Mitarbeitergespräch wird zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter geführt, um die Leistung des Mitarbeiters für das vergangene Jahr zu bewerten und Ziele für das folgende Geschäftsjahr zu vereinbaren. Das Mitarbeitergespräch ist somit auch ein wichtiges Instrument, um zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern ein gemeinsames Verständnis über die Leistungsmaßstäbe sowie über die konkreten Ziele und die erwarteten Ergebnisse herzustellen. Dabei werden die für das jeweilige Geschäftsjahr prioritären Themen, die mit der Geschäfts- und Risikostrategie in Einklang zu bringen sind beziehungsweise aus ihr abgeleitet werden, besprochen. Mitarbeitergespräch und Leistungsbeurteilung stellen wichtige Steuerungssysteme dar, um die Aktivitäten und Prioritäten der Mitarbeiter an der Zielerreichung und dem Erfolg des Unternehmens auszurichten und eine faire Vergütung zu gewährleisten. Die regelmäßige Durchführung der Mitarbeitergespräche wird durch den Bereich HR begleitet und überwacht Führungskräften und Mitarbeitern steht im Intranet des pbb Konzerns ein Leitfaden mit wichtigen Hinweisen zur Zielvereinbarung und zum Mitarbeitergespräch zur Verfügung. Die betriebliche Altersversorgung stellt einen wichtigen Teil der Zusatzleistungen des pbb Konzerns dar. Für die Mitarbeiter des pbb Konzerns in Deutschland bestehen beitragsorientierte und leistungsorientierte Pensionspläne. Bei den beitragsorientierten Plänen leistet der pbb Konzern Zuwendungen für Zusagen von überbetrieblichen Einrichtungen wie zum Beispiel zum BVV, der insbesondere für Neueintritte seit dem 1. April 2004 als maßgebliche betriebliche Altersversorgung zur Verfügung steht Auch an den ausländischen Standorten wird in der jeweils lokal üblichen Form eine betriebliche Altersversorgung angeboten, soweit nicht durch gesetzliche oder tarifliche Regelungen abgedeckt. ![]() Betriebliche Sozialleistungen Im pbb Konzern existieren umfangreiche betriebliche Sozialleistungen. Hierzu zählen — je nach Standort des Mitarbeiters — insbesondere vermögenswirksame Leistungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeldzuschuss, Jubiläumszahlungen, Essenszuschuss, Sonderurlaub wegen besonderer Ereignisse und eine Gruppenunfallversicherung. Abhängig vom firmeninternen Titel beziehungsweise der für dienstliche Fahrten erforderlichen Nutzung eines Kfz gewährt der pbb Konzern vor allem an den deutschen Standorten Dienstfahrzeuge, die auch privat genutzt werden können. Zudem werden an den Standorten Garching und Eschborn freiwillige Leistungen im Rahmen der Gesundheitsprävention und -vorsorge (zum Beispiel kostenfreie Grippeschutzimpfung, Gesundheitschecks, Bildschirmbrille) angeboten. Weiterhin bietet die pbb betroffenen Mitarbeitern auf freiwilliger Basis auch ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an. Im Jahr 2019 konnten die Mitarbeiter des pbb Konzerns in Deutschland weiterhin die Möglichkeit wahrnehmen, hochwertige Kommunikationsgeräte der neuesten Generation wie zum Beispiel PCs, Notebooks, Tablets oder Smartphones zur privaten Nutzung zu attraktiven Konditionen über den pbb Konzern zu leasen. Die monatlichen Leasingraten werden dabei direkt mit dem Bruttogehalt verrechnet und die Mitarbeiter profitieren damit entsprechend ihrem individuellen Grenzsteuersatz von der steuerlichen Förderung der privaten Nutzung von Kommunikationstechnologie durch den Gesetzgeber in Deutschland. Arbeitsumfeld Der pbb Konzern bietet seinen Mitarbeitern an jedem der unterschiedlichen Standorte ein modernes, sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Dies stand im Jahr 2019 auch im Fokus des Umzugs an den neuen Standort Garching. So hat der pbb Konzern in Garching ein attraktives, transparentes und offenes Raumkonzept umgesetzt, um die Zusammenarbeit und Kommunikation unter den Mitarbeitern weiter zu fördern. Der pbb Konzern beschäftigt Frauen und Männer aus verschiedenen Nationalitäten und mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund. Sie bilden die Basis für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Förderung der Vielfalt und individuellen Entfaltung der Mitarbeiter bei fairen Arbeitsbedingungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Personalarbeit des pbb Konzerns. Der pbb Konzern achtet die Menschenwürde, Menschenrechte und die Privatsphäre des einzelnen Mitarbeiters. Die Mitarbeiter werden mit Fairness, Würde und Respekt behandelt Ungerechte Behandlung oder die Diskriminierung von Mitarbeitern wird nicht toleriert. Bei der Auswahl und Entwicklung der Mitarbeiter ist der pbb Konzern der Chancengleichheit verpflichtet, ohne nach Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter und sexueller Orientierung zu unterscheiden. Beurteilungen der Mitarbeiter erfolgen allein aufgrund ihrer Leistung. Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Mitarbeiter sind in der pbb gewahrt. Diese Werte sind wesentlicher Teil der für die Mitarbeiter aufgrund Betriebsvereinbarung beziehungsweise arbeitsvertraglicher Regelung geltenden Arbeitsanweisung Compliance sowie des Verhaltenskodex der pbb und Grundlage für die Arbeit von Führungskräften und Mitarbeitern. Die Arbeit und das Verhalten der Führungskräfte und Mitarbeiter — und damit des Unternehmens — basieren auf gegenseitigem Respekt, Offenheit, Ehrlichkeit und dem gemeinsamen Verständnis vertrauensvoller Zusammenarbeit Der pbb Konzern legt einen besonderen Fokus auf das Thema Gender-Balance. Eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema über alle Ebenen hinweg und die Etablierung einer entsprechenden Führungs- und Unternehmenskultur sowie die interne Verpflichtung zur gezielten Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts bei der Besetzung vakanter Stellen bei entsprechender Eignung und Befähigung unterstützen diesen Fokus. Nähere Informationen hierzu finden sich im aktuellen Corporate-Governance-Bericht der pbb, veröffentlicht als Teil des Geschäftsberichts 2019. In der pbb existiert eine interne Stelle, die den Mitarbeitern als Ansprechpartner bei etwaigen Benachteiligungen im Rahmen des AGG dient Überdies wird den Mitarbeitern im Intranet der pbb ein Merkblatt mit Informationen zum Schutz vor Benachteiligungen zur Verfügung gestellt. ![]() Nationalitäten Mitarbeiter (pbb Konzern) 31. Dezember 2019 scroll
Faire Arbeitsbedingungen Seit dem Jahr 2010 ist die pbb Unterzeichner der „Charta der Vielfalt" und bekennt sich damit grundlegend zum wirtschaftlichen Nutzen von Vielfalt, Toleranz und Fairness von Menschen in einem Unternehmen sowie deren Kunden und Geschäftspartnern. Die Charta der Vielfalt verpflichtet zur Herstellung eines Arbeitsumfelds frei von Vorurteilen und Ausgrenzung und soll eine offene Unternehmenskultur etablieren, die auf gegenseitigem Respekt und Einbeziehung der Beteiligten basiert. Dieser Ansatz wird aktiv umgesetzt So achtet die pbb auf eine ausgewogene demografische Mitarbeiterstruktur und beschäftigt Mitarbeiter mit unterschiedlichem Ausbildungs- und Branchenhintergrund. Jeder Mitarbeiter soll, wenn nötig, Probleme am Arbeitsplatz ohne Befürchtung von Nachteilen für sich selbst ansprechen können. Der pbb Konzern pflegt eine offene Unternehmenskultur, die die Einbindung der Mitarbeiter in den Entscheidungsfindungsprozess unter Wahrung der Diskretion vorsieht Es wird sichergestellt, dass Verfahren im Konzern existieren, um Probleme am Arbeitsplatz vertraulich und schnell zu lösen, wie beispielsweise eine AGG-Beschwerdestelle, Ansprechpartner im Bereich Human Resources oder Whistleblowing-Verfahren. Leistungsfähige und engagierte Beschäftigte sind der zentrale Erfolgsfaktor jedes Unternehmens, daher investiert der pbb Konzern in die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der in Deutschland implementierte Arbeitsschutzausschuss (ASA), dem neben einem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch Vertreter des Betriebsrats und die Sicherheitsbeauftragten angehören, tritt regelmäßig zusammen, um sich über den Stand der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes an den deutschen Standorten zu beraten und Maßnahmen zur Verbesserung im Arbeitsschutz und bei Unfallverhütungsmaßnahmen zu beschließen. An den Standorten Garching und Eschborn stehen den Mitarbeitern die Betriebsärzte in Sprechstunden zur Verfügung und als freiwillige Leistung des Arbeitgebers werden zahlreiche Gesundheitsmaßnahmen angeboten. Die Kosten hierfür übernimmt der pbb Konzern. So fanden im Jahr 2019 39 Vorsorgeuntersuchungen zum Thema Bildschirmarbeitsplatz, eine betriebliche Gesundheitsförderung in Form von kostenlosen Gesundheits-Check-ups, eine ausführliche Beratung zu individuellen Themen und 67 Impfberatungen/Impfungen statt. Insgesamt haben 108 Mitarbeiter eine Beratung durch den Betriebsarzt in Anspruch genommen. Die Führungskräfte der pbb wurden von der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch 2019 gemäß den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes zu Themen der Arbeitssicherheit geschult Zudem bietet die Bank jährlich Ersthelferkurse beziehungsweise Weiterbildungen für Ersthelfer an, die unter anderem auch den Umgang mit automatisierten externen Defibrillatoren umfassen. Ebenso werden jährliche Brandschutzhelfer-Ausbildungen und alle zwei Jahre Auffrischungsfortbildungen durchgeführt. Bei den Mitarbeitern in Deutschland bestand auch im Jahr 2019 wieder eine starke Nachfrage nach Zuschüssen der Bank zu gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen. Sowohl in Deutschland als auch an den internationalen Standorten werden verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen vom pbb Konzern unterstützt, zum Beispiel Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitnessstudios, Sehtests, Ausbildung zu Ersthelfern und Brandschutzbeauftragten, Gesundheitschecks oder Arbeitsplatzbeurteilungen. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Unterstützung der pbb bei der Organisation der Kinderbetreuung gewinnt zunehmend an Bedeutung sowohl im Rahmen der Frauenförderung als auch bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitern und der Erhöhung der Attraktivität der pbb als Arbeitgeber. Der pbb Konzern bietet allen Mitarbeitern durch entsprechende arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle oder die Möglichkeit von mobilem Arbeiten, attraktive Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Elternzeit wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährt und im Rahmen der Rückkehr aus Elternzeit wird die Arbeitszeitverteilung vom pbb Konzern mit hoher Flexibilität gehandhabt Darüber hinaus gelten in der pbb die Regelungen des Tarifvertrags für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, die unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Elternzeit ermöglichen. Bei Problemen in der Kinderbetreuung bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit, flexibel von zu Hause zu arbeiten oder die Kinder mitzubringen. Die Pflege von Angehörigen wird über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus dadurch unterstützt, dass im Bedarfsfall unbezahlte Freistellungen oder befristete Arbeitszeitreduzierungen vereinbart werden. Im Jahr 2019 hat der pbb Konzern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter durch praktische alltagsbezogene Unterstützungsmaßnahmen gefördert. Hierzu wurde für den neuen Standort Garching unter anderem ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen mit kindgerechter Ausstattung für die „Arbeit mit Kind" eingerichtet Zudem wird seit 2019 ein Familienservice für alle Mitarbeiter in Deutschland, mit dem den Mitarbeitern Vermittlungsleistungen und punktuelle Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, angeboten. Das neue Angebot an Vermittlungs- und Beratungsleistungen wird von den Mitarbeitern insbesondere zu Themen rund um die Kinderbetreuung sowie zu Homecare-Eldercare genutzt Ferner werden in Deutschland nunmehr — ähnlich wie in Frankreich und Großbritannien - Kinderbetreuungskosten für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern bezuschusst In Deutschland beträgt der Zuschuss maximal 100 € pro Monat und Kind. Im Jahr 2019 haben insgesamt 104 Mitarbeiter den Kinderbetreuungszuschuss in Deutschland in Anspruch genommen. Ein Anteil von 17,57% der Mitarbeiter in Teilzeitarbeitsverhältnissen (Teilzeitquote Mitarbeiterinnen: 37,79%, Teilzeitquote Mitarbeiter: 4,90%) verweist ebenfalls auf die flexiblen Arbeitsmöglichkeiten und die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. ![]() Mitwirkung und Mitbestimmung Bei der pbb gibt es in Deutschland zwei örtliche Betriebsratsgremien, den Betriebsrat Garching und den Betriebsrat Eschborn, sowie eine Schwerbehindertenvertretung. Daneben besteht ein Gesamtbetriebsrat, der einen Wirtschaftsausschuss gebildet hat Ein Konzernbetriebsrat ist nicht gebildet In Frankreich gibt es im Jahr 2019 ebenfalls eine Arbeitnehmervertretung. An den übrigen internationalen Standorten gibt es keine Arbeitnehmervertretungen. Der pbb Konzern arbeitet mit den Arbeitnehmervertretungen vertrauensvoll und in regelmäßigem Austausch zusammen und beachtet deren Rechte. Die Mitarbeiter werden sowohl von den Arbeitnehmervertretungen als auch vom pbb Konzern regelmäßig über das Intranet oder per E-Mail und in persönlichen Terminen informiert. Alle Mitarbeiter haben die Möglichkeit und das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, und das Recht auf Versammlungsfreiheit. Die Mitarbeiter in Deutschland werden zudem in Betriebsversammlungen regelmäßig und umfassend informiert Die Teilnahme an den Betriebsversammlungen zählt als Arbeitszeit. Aus- und Weiterbildung Das Geschäftsmodell des pbb Konzerns und die zunehmenden Herausforderungen für den pbb Konzern in einem immer komplexer werdenden Marktumfeld erfordern fachlich hoch qualifizierte Mitarbeiter mit einem fundierten Expertenwissen. Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist daher ein wesentlicher Teil der HR-Strategie und für die Erreichung der Unternehmensziele von hoher Bedeutung. Der pbb Konzern verfolgt in der Personalentwicklung einen ganzheitlichen Ansatz, der den individuellen Mitarbeiter betrachtet, ihm Orientierung gibt und bei Bedarf Unterstützung in seiner fachlichen wie persönlichen Qualifizierung und Weiterentwicklung anbietet Nach dem Prinzip „Führen, fordern, fördern" umfasst die Personalentwicklung somit neben dem Mitarbeitergespräch die Identifizierung und Planung von Qualifizierungsmaßnahmen, um dem Wissens- und Kompetenzbedarf des einzelnen Mitarbeiters gerecht zu werden. Grundlage für die Erhebung von Qualifizierungsbedarfen stellt im Wesentlichen das jährliche Mitarbeitergespräch dar. Werden dabei entsprechende Maßnahmen vorgesehen, so erfolgt die inhaltliche Auswahl und Planung in der Hauptsache zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter vorwiegend — aber nicht ausschließlich — im Rahmen der Zielvereinbarung. Maßnahmen können als On-the-Job-, Near-the-Job- sowie auch Off-the-Job-Maßnahmen geplant und wiederum entweder intern oder extern angeboten werden. Ergeben sich unterjährig Qualifizierungsbedarfe, können auch über die im Rahmen des Zielvereinbarungsgesprächs geplanten Maßnahmen hinaus Seminare beziehungsweise Trainings angefragt werden. Der pbb Konzern bietet vielfältige interne Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Schwerpunkte werden dabei sowohl auf die fachliche Qualifizierung als auch auf den Ausbau der Führungs- und Sozialkompetenz zur besseren Wahrnehmung der Führungsrolle in der Linienfunktion und zu einem guten Verständnis für die Zusammenarbeit im Team gesetzt. Das Angebot umfasst zum einen Seminare zu bankspezifischen Themen sowie Seminare zu Methoden- und Sozialkompetenzen. Im Rahmen letzterer werden zum anderen Maßnahmen zur Stärkung der Arbeit in Teams, zu einem besseren Verständnis interkultureller Diversität sowie zu allgemeinen Präsentations-, Moderations-, Verhandlungsführungs- und Zeitmanagementfähigkeiten als auch Sprachtrainings angeboten. Spezifische Maßnahmen zur Förderung von Frauen ergänzen das interne Seminarangebot und unterstützen die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im pbb Konzern. Die Aus- und Weiterbildung von Führungskräften ist im pbb Konzern in einer Leadership-Seminarreihe organisiert Die etablierte Leadership Academy ermöglicht eine Basisqualifizierung. Auf dieser aufbauend werden in der Leadership Excellence erfahrene Führungskräfte darin unterstützt, ihre Führungs- und Sozialkompetenzen im zunehmend herausfordernden und komplexen Arbeitsumfeld zu reflektieren und weiter zu verbessern. Neben diesen Angeboten wird ebenfalls ein individuelles Coaching für Führungskräfte mit signifikanter Führungsverantwortung auf freiwilliger Basis ermöglicht. Für Studienabgänger bietet ein Trainee-Programm durch eine enge Verzahnung fachlicher mit überfachlicher Qualifizierung Unterstützung für einen erfolgreichen Einstieg in den pbb Konzern. Ein Mentoring-Programm rundet das Angebot an Entwicklungs- und Förderungsmaßnahmen ab. Im Jahr 2019 wurden darüber hinaus in zwei weiteren Inhouse-Qualifizierungsmaßnahmen Möglichkeiten geschaffen, die in zahlreichen Prozessen notwendigen Sozial- und Methodenkompetenzen der Präsentation und Moderation weiter zu verbessern und auszubauen. Eine weitere systematische Ausgestaltung auf der einen und eine auf der anderen Seite an den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Bereiche und Mitarbeiter ausgerichtete Personalentwicklung werden auch in Zukunft für den pbb Konzern sowohl Herausforderung als auch gewichtiger Maßstab für eine erfolgreiche Personalarbeit sein. Der pbb Konzern ist daher bestrebt, sein Qualifizierungsangebot auch in Zukunft kontinuierlich auszubauen. Mit neuen Initiativen, die die bereits bestehende, breite Auswahl an Maßnahmen ergänzen, werden daher auch im Jahr 2020 und darüber hinaus wichtige Impulse gesetzt werden, um Mitarbeiter in ihrer beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung zeitgemäß und zielgerichtet zu unterstützen. Im Jahr 2020 sind neue Maßnahmen zur agilen Projektsteuerung sowie eine weitere Trainingsmaßnahme zur Förderung relevanter Fähigkeiten zur Durchführung objektiver und standardisierter Auswahlgespräche geplant. Zusätzlich zu den internen zentral wie dezentral organisierten On-the-Job- oder Near-the-Job-Maßnahmen können Mitarbeiter der pbb ein breites Spektrum an externen Weiterbildungsmaßnahmen nutzen. Die inhaltliche Auswahl des in diesem Falle zumeist fachlichen Weiterbildungsangebots erfolgt bedarfsorientiert und in der Regel im Rahmen des Zielvereinbarungsgesprächs zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter. So ermöglicht der pbb Konzern beispielsweise geeigneten Mitarbeitern unter anderem die international aufgesetzte und auf die Bedürfnisse des pbb Konzerns maßgeschneiderte Ausbildung zum Real Estate Manager (EBS). Für interne und externe Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter wurden im Jahr 2019 1,1 Mio. € (2018: 0,9 Mio. €) aufgewendet Auf jeden Mitarbeiter entfielen dabei durchschnittlich 3,8 Trainingstage (basierend auf 791 HGB-Durchschnittsköpfen), auf jeden der 483 Teilnehmer an den Qualifizierungsmaßnahmen durchschnittlich 6,0 Tage. Wissensmanagement Um den Einstieg von neuen Mitarbeitern im pbb Konzern zu erleichtern, kommt dem Onboarding eine hohe Aufmerksamkeit zu. Einarbeitungspläne sowie Patenschaften, bei denen ein Mitarbeiter mit entsprechender Erfahrung als Ansprechpartner für die Belange neuer Mitarbeiter zur Verfügung steht, sind systematisch vorgesehen und werden von HR als Standardprozess bei jeder Neueinstellung eingefordert. Um die Integration neuer Mitarbeiter zu verbessern und sie so schnell wie möglich mit dem Geschäft und zentralen, auch bereichsübergreifenden Abläufen in der pbb vertraut zu machen, wird mehrmals im Jahr ein „Welcome Day" für alle Neuzugänge veranstaltet, bei dem die Organisation, das Geschäftsmodell und der Primärprozess der pbb sowie Wissenswertes aus dem Bereich Human Resources anschaulich erläutert werden. Für neue Mitarbeiter wurde eine Willkommensbroschüre mit wissenswerten Informationen über die Standorte der pbb erstellt, die neuen Mitarbeitern an ihrem ersten Arbeitstag bei der pbb ausgehändigt wird und im Intranet verfügbar ist Die Rekrutierung im Bereich Social Media wurde im Jahr 2019 durch eine Professionalisierung des Auftritts des pbb Konzerns und Qualifizierung von Mitarbeitern im Hinblick auf die Nutzung von Social Media Recruitment und aktivem Recruitment weiter ausgebaut. Auch das Hochschulmarketing stand im Fokus der Rekrutierungsstrategie. Im Jahr 2019 hat die pbb an zehn zentralen Rekrutierungsmessen teilgenommen. Zudem wurden Hochschulen definiert, mit denen auch in Zukunft die Kontakte intensiviert werden sollen. Im Jahr 2020 sollen interessierte Studenten im Rahmen von mit Partneruniversitäten durchgeführten Fallstudien noch während ihres Studiums intensiver mit dem pbb Konzern als potentiellem Arbeitgeber vertraut gemacht werden. Mitarbeiter der pbb haben zudem Gastvorlesungen zu verschiedenen Fachthemen an Universitäten gehalten. Im pbb Konzern existiert ein Trainee- beziehungsweise Program for Young Professionals. In diesem 12- bis 18-monatigen Programm werden Nachwuchskräfte in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt und erhalten so eine umfassende Ausbildung. Das Trainee-Programm wurde im Jahr 2019 durch eine Verbesserung von Trainee-Einsatzplanung und -Steuerung weiterentwickelt Zudem wurde das Trainee-Programm erweitert: Zusätzlich zu den Bereichen Kredit, Finance und Operations werden die Nachwuchskräfte nunmehr auch im Vertrieb, Portfolio Analysis und im Risikocontrolling eingesetzt Im Jahr 2020 soll das Trainee-Programm mit einer neuen Maßnahme zur Stärkung der Teamentwicklung weiter ausgebaut und das Programm zusätzlich durch neue Impulse weiterentwickelt werden, um dessen Attraktivität weiter zu verbessern. Darüber hinaus bietet der pbb Konzern in vielen Bereichen Werkstudenten die Möglichkeit zu einer studienbegleitenden Tätigkeit, bei entsprechender Eignung auch mit der Möglichkeit einer praxisnahen Bachelor- oder Masterarbeit. Die pbb ist im Jahr 2018 der Fair Company Initiative beigetreten, der größten Arbeitgeberinitiative für faire Praktika, und wurde mit dem Fair Company Siegel ausgezeichnet. Nachwuchssicherung und Employer Attractiveness Der pbb Konzern sieht sich einem zunehmenden Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um Fachkräfte gegenüber. Zur Deckung des Bedarfs an Fachkräften in den verschiedenen Fachbereichen der Bank hat der pbb Konzern verschiedene Initiativen zur Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsstärkung initiiert. Dabei legt der pbb Konzern zunehmend mehr Aufmerksamkeit auf eine stärkere Zusammenarbeit mit Schlüsseluniversitäten. Soweit der pbb Konzern kurzfristigen Bedarf zu decken hat, nutzt er neben externen Ressourcen auch verschiedene Rekrutierungsmöglichkeiten für die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dabei steht eine aktive Suche über Netzwerke, insbesondere Social Media, im Vordergrund. Die Passivsuche erfolgt insbesondere über Jobportale, aber auch über Social Media. Darüber hinaus werden im Bedarfsfall auch Agenturen eingeschaltet Dabei sind die attraktiven Arbeitsbedingungen ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Gewinnung von Fachkräften. Der pbb Konzern hat zudem Initiativen ergriffen, um die Marke „pbb" als attraktiver Arbeitgeber für Fach- und Nachwuchskräfte sichtbarer zu machen (zum Beispiel neuer Internetauftritt, Auftritt in den sozialen Medien/Netzwerken, Teilnahme an ausgewählten Karrieremessen). Im Jahr 2019 wurde überdies ein Projekt zur Erarbeitung eines Employer Brands für den pbb Konzern gestartet Nach einer ausführlichen Anbieterauswahl wurden in Workshops mit dem Vorstand, Führungskräften und verschiedenen Mitarbeitergruppen die Themen erarbeitet, die den pbb Konzern in seinen - auch kulturellen - Besonderheiten als Arbeitgeber auszeichnen. Auf dieser Grundlage sollen im Jahr 2020 ein Employer Brand für die pbb finalisiert und entsprechende Initiativen implementiert werden. Auch die Tatsache, dass 99% der Stellen im Unternehmen unbefristet sind und ein sehr hoher Anteil von vakanten Stellen intern besetzt wird, macht den pbb Konzern zu einem attraktiven Arbeitgeber und trägt zur Mitarbeiterbindung bei. Dies zeigt auch die unverändert niedrige bis durchschnittliche bereinigte Fluktuationsquote1) von unter 10% im Jahr 2017 und im Jahr 2018 und knapp über 10% im Jahr 2019. 1) Grundlage für die Berechnung der bereinigten Fluktuation sind 791 HGB-Durchschnittsköpfe; aufgrund der Zentralisierung verschiedener Funktionen und damit verbundenem Personalabbau war die Fluktuation im Jahr 2019 etwas höher als im Jahr 2018. UMWELT Der Konzern geht mit natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll um und hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Energie- und Rohstoffbedarf zu minimieren, um somit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Umweltbelastungen zu vermeiden. Dies ist auch im Verhaltenskodex niedergelegt, in dem sich der pbb Konzern zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Abwicklung seiner Geschäfte und zu einer Identifizierung von Umweltrisiken verpflichtet hat, die bei seiner Geschäftstätigkeit entstehen könnten. Wesentliche Ansatzpunkte bieten insbesondere die Gebäude, die der pbb Konzern nutzt, die Organisation von Arbeitsabläufen und die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der für den Bereich Information Technology zuständige Vorstand wird quartalsweise über die Entwicklung verschiedener Themen, wie zum Beispiel Energieverbrauch, Papierverbrauch, aber auch Fuhrpark und Reiseaufkommen, informiert. Ressourcenmanagement Im Juli 2019 verlegte die Deutsche Pfandbriefbank ihren Unternehmenssitz von Unterschleißheim nach Garching bei München. Der Business Campus Garching, auf dem sich das angemietete Gebäude der pbb befindet, betreibt vier Fotovoltaikanlagen. Ein Großteil des damit produzierten Stroms wird direkt in das Stromnetz des Business Campus gespeist Der übrige Stromverbrauch wird ebenfalls komplett über Ökostrom abgedeckt. Somit wird der gesamte Strombedarf des Unternehmenssitzes bereits seit dem Jahr 2011 vollständig aus Ökostrom gedeckt Da seit 2015 auch an allen anderen deutschen Standorten Ökostrom verwendet wird, ist hier die Stromversorgung CO2-neutral. Zudem wurden neben der ordentlichen Hauptversammlung 2019 auch die Bilanzpressekonferenz und die Analystenkonferenz klimaneutral durchgeführt. Dies ist auch für das Jahr 2020 wieder vorgesehen. ![]() Durch eine energieeffiziente Büroausstattung, zum Beispiel durch die Verwendung von Druckern mit Energy Star, sowie ein striktes bedarfsgerechtes Gerätemanagement wird dauerhaft Strom eingespart. Mit dem Umzug nach Garching wurde auch die Anzahl der Drucker deutlich reduziert. Verfügte vorher noch jeder Bereich über einen eigenen Drucker, so sind nun Drucker auf den einzelnen Etagen verteilt, die von mehreren Bereichen gemeinsam genutzt werden. Zudem stellt ein striktes Gerätemanagement sicher, dass nur aktiven Mitarbeitern Rechner zur Verfügung gestellt werden. Sobald ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, wird auch sein Rechner zurückgegeben. Arbeitsabläufe sind grundsätzlich so papiersparend wie möglich ausgelegt So kommen vielfältige elektronische Systeme zum Einsatz, die weitestgehend papierbasierte Prozesse ersetzen. Dies gilt zum Beispiel für elektronische Mitarbeiter-Services (Arbeitszeiterfassung, Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbelege, Reisekostenabrechnungen und so weiter), ein elektronisches Rechnungs- und Vertragsmanagement, elektronische Kreditakten und Dokumentenräume. Soweit Papier zum Einsatz kommt, ist dieses umweltfreundlich zertifiziert. Geschäftsberichte werden seit 2015 klimaneutral gedruckt Zudem verzichtet der pbb Konzern seit dem Jahr 2014 für Zwischenberichte auf die Erstellung von Druckexemplaren. Seit dem Jahr 2019 wird auch auf den Druck von Geschäftsberichten verzichtet Durch die Wiederverwendung von Kartons im Versand wird das Recycling weiter unterstützt. ![]() 1) Deutsche Standorte, ohne Druckerzeugnisse. Mobilität Die 2013 eingeführte Travel Policy dient als einheitlicher gruppenweiter Standard für Dienstreisen aller Mitarbeiter. Ziel ist es, neben der Erleichterung einer effektiven Handhabung und Kontrolle der Reisekosten innerhalb des pbb Konzerns auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Für die Einhaltung der Travel Policy sind der Mitarbeiter und seine direkte Führungskraft gemeinsam verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit bestätigen beide durch ihre elektronische Unterschrift im Rahmen der Ein- und Freigabe in einem entsprechenden Online-Tool. Abweichungen von der Travel Policy sind zu vermeiden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Vorgesetzten aus Gründen der Zeit- und Kosteneffizienz möglich. ![]() Das Reiseaufkommen war dabei in den letzten Jahren, sowohl was die Anzahl der gebuchten Flugtickets als auch die Anzahl der zurückgelegten Meilen anbetrifft, zunächst rückläufig. Aufgrund der Eröffnung einer eigenen Dependance in New York, USA, kam es jedoch trotz rückläufiger Ticketanzahl seit 2017 aufgrund der Langstrecke wieder zu einem leichten Anstieg der zurückgelegten Meilen. Einen weiteren aktiven Beitrag zur Reduzierung von Dienstreisen leistet der pbb Konzern zudem durch die Ausstattung des Unternehmens mit Videokonferenzanlagen. Dienstwagen müssen gemäß der Dienstwagenregelung im Sinne der ökologischen Verträglichkeit bezüglich des CO2-Ausstoßes festgelegte Grenzen einhalten. Bisher gilt die Regel, dass Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 155 g/km mit einem finanziellen Malus belegt werden und Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß über 180 g/km nicht angeschafft werden dürfen. Diese Werte beziehen sich auf die Emissionsmessung gemäß des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Für Fahrzeuge, die nach Februar 2020 geleast wurden, gilt das WLTP-Verfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure). Der pbb Konzern hat es sich zum Ziel gesetzt, die Richtwerte mittelfristig zu überprüfen und an überarbeiteten Messverfahren neu auszurichten. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Anzahl an Dienstwägen mit 91 Fahrzeugen (2018: 105 Fahrzeuge) deutlich unter dem Vorjahreswert. Der CO2-Ausstoß gemäß NEFZ lag mit 137 g/km (45 Fahrzeuge) leicht unter dem des Vorjahres (2018: 138 g/km), während der durchschnittliche CO2-Ausstoß gemäß WLTP für 46 Fahrzeuge bei durchschnittlich 169 g/km lag. Business Campus Garching Das neu errichtete Gebäude auf dem Business Campus Garching ist auf den verantwortungsvollen Umgang mit knappen Ressourcen ausgerichtet Die Bauweise des Gebäudes erfolgte nach modernsten Energiestandards. So erfolgte schon zu Beginn der Entwicklung des Business Campus die Einrichtung einer Energiezentrale sowie einer geländeüberspannenden Gebäudeleittechnik, um den Anschluss an regenerative Energiequellen zu ermöglichen und somit den Energieverbrauch zu optimieren. Die eingangs erwähnten vier Fotovoltaikanlagen generieren jährlich circa 1,1 MW, wovon ein hoher Anteil in das Stromnetz des Business Campus eingespeist wird. Der komplette sonstige Stromverbrauch des Business Campus ist durch Ökostrom abgedeckt, der mittels Wasser- und Windkraftanlagen erzeugt wird. In den Wintermonaten wird der Business Campus über das aus der Geothermie geförderte heiße Wasser der EWG Garching regenerativ beheizt, während das geothermische Heißwasser im Sommer mittels Absorbertechnik in kaltes Wasser umgewandelt wird und dann zur Kühlung der Büroflächen verwendet werden kann. Neben dem sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen punktet der Business Campus auch mit einem modernen Mobilitätskonzept. Zunächst ist eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gegeben. Eine U-Bahn bietet hohe Taktung und Zuverlässigkeit und macht die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv. Durch die Bereitstellung individueller Lademöglichkeiten wird zudem der Einsatz von Elektromobilität gefördert. Auch gibt es am neuen Standort Carsharing-Angebote sowie das Angebot zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Am Standort steht eine Ladeversorgung für E-Bikes im Fahrradkeller zur Verfügung. Aktuell ist die Umsetzung einer ausreichenden Kfz-Ladestruktur im Parkhaus P3 seitens Vermieter bis Ende des zweiten Quartals 2020 geplant, die nach zukünftigen Bedarfen ausgelegt wird. Der pbb Konzern möchte weiterhin einen Anreiz für die Nutzung von Fahrrädern schaffen und prüft für den neuen Standort eine Förderung von Fahrradleasing für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Zukunftsgerichtete AussagenDieser Bericht enthält vorausschauende Aussagen unter anderem in Form von Absichten, Annahmen, Erwartungen oder Vorhersagen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die dem Vorstand der pbb derzeit zur Verfügung stehen. Vorausschauende Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Der pbb Konzern übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuentwickeln. Vorausschauende Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von vorausschauenden Aussagen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa und den USA, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Verlässlichkeit unserer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie sonstige mit unserer Geschäftstätigkeit verbundene Risiken. Impressum Deutsche Pfandbriefbank AG (Herausgeber) T +49 (0)89 2880 - 0 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||