![]() Deutsche Pfandbriefbank AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) und der Konzernlagebericht wurden gemäß § 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2019 des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der pbb für das Geschäftsjahr 2019 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der pbb sowie der Geschäftsbericht des pbb Konzerns stehen zudem im Internet unter www.pfandbriefbank.com zur Verfügung. Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anhang Allgemeine Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Sonstige Angaben Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Zukunftsgerichtete Aussagen Bericht des Aufsichtsrats Corporate Governance Sitzungen des Aufsichtsrats Ausschüsse des Aufsichtsrats Aus- und Fortbildungsmassnahmen Jahresabschluss Impressum Gewinn- und Verlustrechnungscroll
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AnhangALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG 1 Vorschriften zur Rechnungslegung Die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) mit Sitz in München ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB41054). Der Jahresabschluss 2019 der pbb wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den rechtsform- beziehungsweise branchenspezifischen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. Maßgeblich für die Gliederung und den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (Rech-KredV). Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) herausgegebenen Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) wurden beachtet. Der Jahresabschluss beinhaltet Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang. Ergänzend wurde ein Lagebericht nach den Vorgaben des § 289 HGB erstellt. Die pbb hat vom Wahlrecht des § 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und den Konzernlagebericht mit dem Lagebericht des obersten Mutterunternehmens zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht ist im Geschäftsbericht 2019 des Konzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) enthalten. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Vorstand der pbb hat den Jahresabschluss am 3. März 2020 unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Barreserve Die Barreserve ist zu Nennbeträgen bilanziert. Forderungen Forderungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 340e Abs. 2 HGB angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag ist als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und wird kapital- und zeitanteilig aufgelöst und erfolgswirksam im Zinsergebnis berücksichtigt. Wertberichtigungen Für alle erkennbaren Einzelausfallrisiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen in Höhe der erwarteten Ausfälle vorgesorgt. Bei der Ermittlung der Höhe der Wertberichtigungen wurden die mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten erwarteten Rückflüsse herangezogen. Im Rahmen der Einzelwertberichtigungen werden die individuellen Zahlungsströme auf Basis des Erwartungswerts verschiedener möglicher Szenarien ermittelt, um im Sinne des Vorsichtsprinzips das akute Ausfallrisiko adäquat zu berücksichtigen. Latente Ausfallrisiken im Kreditgeschäft sind durch Pauschalwertberichtigungen abgedeckt. Für die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen wendet die pbb grundsätzlich ein modellbasiertes Verfahren an, bei dem als Grundlage die regulatorischen Risikoparameter (Ausfallwahrscheinlichkeit/Probability of Default - PD, Ausfallverlustquote/Loss Given Default - LGD) sowie Vertragsinformationen der Forderungen, wie zum Beispiel die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme, verwendet werden. Die regulatorischen Risikoparameter werden geeignet transformiert. Bei Forderungen, die seit der Kreditvergabe eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos erfahren haben, wird der erwartete Verlust der gesamten Restlaufzeit erfasst. Im Jahr 2019 hat die pbb zwei Änderungen bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Zum einen hat die pbb das Szenario eines wirtschaftlichen Abschwungs und sinkender Immobilienmarktwerte im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der verschlechterten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Prognose und der zunehmenden globalen Risiken mit einer höheren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, was zu einer Erhöhung der Wertberichtigungen um 20 Mio. € führte. Zum anderen erhöhten sich die Pauschalwertberichtigungen um 11 Mio. € infolge eines Ausbaus der Verlustdatenbank unter anderem ausgehend von der geänderten aufsichtsrechtlichen Ausfalldefinition und hierbei auch der Berücksichtigung einer längeren Zeithistorie. Aus den zusätzlichen Daten resultierte unter anderem eine Anpassung (Rekalibrierung) der Modelle zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Ausfallverlustquote (LGD). Die regulatorischen Parameter beeinflussen nach Anpassung zur Erfüllung der handelsrechtlichen Anforderung die Wertberichtigungen. Die Wahlrechte des § 340f Abs. 3 HGB i.V.m. § 340c Abs. 2 HGB wurden in Bezug auf den kompensatorischen Ausweis von Erträgen und Aufwendungen (sogenannte „Überkreuzkompensation“) in Anspruch genommen. Wertpapiere Wertpapiere des Liquiditätsvorsorgebestandes, die nicht Sicherungsgegenstand einer Bewertungseinheit sind, werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und folglich zum Stichtag mit ihrem etwaigen niedrigeren Wert nach § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB bilanziert. Bei Wertpapieren des Liquiditätsvorsorgebestandes in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB wird das strenge Niederstwertprinzip auf die nicht abgesicherten Risiken angewendet. Der Ansatz von Wertpapieren des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten beziehungsweise fortgeführten Anschaffungskosten. Die Bilanzierung erfolgt nach § 253 Abs. 3 HGB i.V.m. § 340e HGB (gemildertes Niederstwertprinzip). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden die Wertpapiere im Anlagevermögen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Prüfung auf Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt regelmäßig und wird widerlegbar angenommen, wenn bonitätsbedingt Zweifel an der Eindringlichkeit der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme bestehen. Für latente Ausfallrisiken der Wertpapiere des Anlagevermögens wurde eine pauschale Vorsorge gebildet. Die Ermittlung erfolgte auf Basis der erwarteten Verluste. Fällt der Grund für eine vorgenommene Abschreibung weg, sind Zuschreibungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorzunehmen. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte werden grundsätzlich stichtagsbezogene Transaktionsbeziehungsweise Börsenkurse herangezogen. Sollten diese nicht vorhanden sein, werden anerkannte Bewertungsmodelle verwendet, bei denen die Modellparameter aus vergleichbaren Markttransaktionen abgeleitet werden. Falls für Transaktionen keine Transaktions- beziehungsweise Börsenpreise vorlagen, wurde auf interne Bewertungsmodelle zurückgegriffen. Bei der Bewertung finden grundsätzlich Marktparameter oder Marktpreise, die aus zwangsweisen Liquidationen oder Notverkäufen stammen, keine Anwendung. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern die Gründe der außerplanmäßigen Abschreibung entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und, sofern notwendig, um außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen werden anhand der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern notwendig, um außerplanmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich geltend gemacht werden. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt für Einbauten in fremde Anwesen 5 bis 15 Jahre, EDV-Anlagen (im weiteren Sinne) 3 bis 5 Jahre und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 25 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 € wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € bis 1.000 € wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird über fünf Geschäftsjahre linear abgeschrieben. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung An Mitarbeiter abgetretene Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen stellen Vermögensgegenstände dar, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen. Diese Ansprüche werden daher nach § 253 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen des jeweiligen Versorgungsplans verrechnet. Als beizulegende Zeitwerte werden dabei die jeweiligen Rückkaufswerte angesetzt. Entsprechend werden Aufwendungen und Erträge aus den Rückdeckungsversicherungen und aus der Abzinsung der zugehörigen Pensionsrückstellungen verrechnet. Aktivüberhänge aus dieser Vermögensverrechnung werden unter der entsprechenden Bezeichnung in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Derivate Derivative Finanzinstrumente dienen überwiegend der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung. Die mit Kunden abgeschlossenen Derivate mit Zinsbegrenzungsoptionen, die kundenseitig der Sicherung von Zinsänderungen dienen, werden regelmäßig durch gegenläufige Geschäfte am Interbankenmarkt abgesichert. Zinsbezogene derivative Finanzinstrumente werden überwiegend im Rahmen von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB oder im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos des Bankbuches (Bankbuchsteuerung) abgebildet. Währungsbezogene derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Fremdwährungsumrechnung nach § 340h HGB berücksichtigt. Zinserträge und -aufwendungen aus derivativen Finanzgeschäften werden brutto ausgewiesen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Erfüllungs und Ausgabebetrag der Verbindlichkeiten wird in Ausübung des Wahlrechts nach § 250 Abs. 3 HGB in die Rechnungsabgrenzung eingestellt, kapital- und zeitanteilig aufgelöst und erfolgswirksam im Zinsergebnis berücksichtigt. Der Ansatz von Zero-Bonds erfolgt mit dem Emissionsbetrag zuzüglich anteiliger Zinsen gemäß der Emissionsrendite. Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste werden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sofern die ursprüngliche Restlaufzeit einer Rückstellung mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, restlaufzeitspezifischen Zinssätzen. Sofern sich Drohverlustrückstellungen aus einer Zeitwertbewertung von schwebenden Geschäften auf Basis barwertiger Marktwertberechnungen ergeben, werden diese im Sinne des IDW RS HFA 4 Tz. 44 nicht abgezinst, sondern mit ihrem negativen Zeitwert angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird vom Abzinsungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung des Barwerts der Rückstellungen wird monatsgenau gerechnet. In die Bemessung der Rückstellungen für Rechtsrisiken gehen vor allem der Streitwert und mögliche Inanspruchnahmen ein. Dabei greift die pbb auch auf Gutachten von externen Anwälten zurück. Ergebnisse aus der Auf- und Abzinsung von Rückstellungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach der Projected-Unit-Credit-Method bewertet. Bei dieser Methode handelt es sich um ein sachgerechtes Verfahren, welches objektiv nachprüfbare Kriterien zugrunde legt. Für die Berechnungen lagen folgende Prämissen zugru nde:
Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen erfolgt für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2019 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen zehn Jahre (2,71%) sowie des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen sieben Jahre (1,97%) beläuft sich auf 27 Mio. € und ist zur Ausschüttung gesperrt. Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen werden zum Nennbetrag abzüglich gebildeter Rückstellungen unter dem Strich ausgewiesen. Bewertungseinheiten Im Jahresabschluss der pbb werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB abgebildet. Hierbei handelt es sich um Mikro-Bewertungseinheiten, bei denen das Zinsänderungsrisiko abgesichert wird. Berücksichtigt werden dabei nur solche Sicherungsbeziehungen, bei denen eine hohe Effektivität hinsichtlich der Sicherungswirkung zu erwarten ist. Der effektive Teil der Wertänderungen wird bei Grund- und Sicherungsgeschäften nicht gebucht (Einfrierungsmethode). Der ineffektive Teil aus dem abgesicherten Risiko von Bewertungseinheiten wird imparitätisch als Drohverlustrückstellung berücksichtigt. Wertänderungen aus nicht abgesicherten Risiken werden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ohne Berücksichtigung der bestehenden Bewertungseinheiten abgebildet. Sofern der beizulegende Zeitwert von Derivaten, die nicht Teil einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB sind, unter deren Restbuchwert sinkt, wird in Höhe der Differenz eine Drohverlustrückstellung gebildet, soweit keine Berücksichtigung im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos des Bankbuches erfolgt. Verlustfreie Bewertung Die pbb hat gemäß der Stellungnahme zur verlustfreien Bewertung von zinstragenden Geschäften des Bankbuches (IDW RS BFA 3 n.F.) zum Bilanzstichtag eine verlustfreie Bewertung unter Anwendung der barwertigen Methode durchgeführt. Als Bewertungsobjekt wird - dem Risikomanagement folgend - ein Zinsbuch mit bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften betrachtet. Der errechneten barwertigen Marge der Bestandsgeschäfte im Zinsbuch werden darauf entfallende, bis zum Ablauf des Bestandes betrachtete, barwertig ermittelte Verwaltungs- und Risikokosten gegenübergestellt. Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 bestand kein Verpflichtungsüberschuss aus dem Bewertungsobjekt. IBOR-Reform Interbankensätze (Interbank Offered Rates, IBOR) dienen als Referenzgrößen für die Preisbildung einer Vielzahl von Finanzinstrumenten. Aufgrund der in den letzten Jahren offensichtlich gewordenen Schwächen der bisherigen Interbankensätze arbeiten Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden weltweit, in der EU zum Beispiel durch die seit dem 1. Januar 2018 gültige EU-Benchmark-Verordnung (EU-BMR), darauf hin, ein System mit transaktionsbasierten, risikofreien Referenzzinssätzen einzuführen. So soll anstelle der IBOR-Sätze auf alternative Referenzzinssätze, insbesondere auf risikofreie Overnight Interest Rates, die sich auf Basis tatsächlicher Umsätze als Durchschnittszinssatz für Übernachtgeld im Interbankengeschäft ergeben, zurückgegriffen werden. Da viele der Änderungen marktgetrieben sind, besteht nach wie vor eine erhebliche Unsicherheit über den Zeitpunkt und die genaue Art der Änderungen. Die Ablösung der bisherigen IBOR-Referenzzinssätze ab Ende 2021 entsprechend der EU-Benchmark-Verordnung bringt zahlreiche Herausforderungen für die pbb mit sich, die sowohl Produkte als auch Prozesse und Systeme betreffen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat die pbb seit 2018 ein bereichsübergreifendes Projekt zur Umsetzung der IBOR-Reform eingerichtet und bereits zahlreiche Schritte unternommen, um auf die IBOR-Reform vorbereitet zu sein. Das Projekt berichtet regelmäßig an den Vorstand der pbb. Als Projektthemen wurden unter anderem die Findung von Rückfallregelungen für die entfallenden Referenzzinssätze, die Umstellung des auf dem LIBOR basierenden Geschäfts und operationelle Themen identifiziert. Beispielsweise wird bereits seit 2019 in allen neuen Verträgen der pbb mit einem von der IBOR-Reform betroffenen Referenzzinssatz eine Rückfallregelung aufgenommen, die eine zügige Umstellung auf einen von der Aufsicht erwünschten oder am Markt etablierten Ersatzreferenzzinssatz erlaubt. Rückfallregelungen für Derivate und finanzielle Verbindlichkeiten sind teilweise bereits aufgrund von Rahmenverträgen oder individuellen Vereinbarungen getroffen worden. Zudem begleitet die pbb sehr engmaschig die von Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmern diskutierten alternativen Referenzzinssätze, um die möglichen Auswirkungen auf die pbb frühzeitig einschätzen zu können. Es ist geplant, die für Diskontierungen, Bewertungen und in Risikomodellen verwendeten Fair-Value-Diskontkurven pbb-weit für alle Produkte auf die neuen risikofreien Referenzzinssätze einheitlich zu einem Stichtag in 2020 umzustellen. 2019 wurde die Berechnungsmethodik des EURIBOR-Zinssatzes überarbeitet. Seit Juli 2019 ermittelt und veröffentlicht das belgische European Money Markets Institute (EMMI) im Auftrag der EU den EURIBOR-Zinssatz. Die BMR-Konformität des überarbeiteten EURIBOR-Zinssatzes ermöglicht es den Marktteilnehmern und somit auch der pbb, über den 1. Januar 2020 hinaus EURIBOR-Zinssätze sowohl für bestehende als auch für neue Verträge als Referenzzinssatz zu nutzen. Die pbb erwartet, dass auch in Zukunft der EURIBOR-Zinssatz bis auf Weiteres als Referenzzinssatz bestehen bleibt. Aufgrund der rein methodisch begründeten Überarbeitung des EURIBOR-Zinssatzes ergaben sich aus der Umstellung für die pbb keine wesentlichen Effekte. Zu den möglichen handelsbilanziellen Auswirkungen der IBOR-Reform hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) zusammen mit dem Bankenfachausschuss (BFA) des IDW im November 2019 den Rechnungslegungshinweis „Handelsbilanzielle Folgen der Änderung bestimmter Referenzzinssätze ("IBOR-Reform") für Finanzinstrumente" (IDW RH FAB 1.020) veröffentlicht. Die pbb hat diesen Rechnungslegungshinweis bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2019 berücksichtigt, insbesondere bei der Beurteilung der prospektiven Wirksamkeit von Bewertungseinheiten. Zudem geht die pbb entsprechend IDW RH FAB 1.020 davon aus, dass variabel verzinsliche Finanzinstrumente, bei denen sich ausschließlich der Referenzzinssatz ändert und alle anderen wesentlichen Merkmale unverändert bestehen bleiben, nicht auszubuchen sind. Währungsumrechnung Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Schulden und außerbilanzielle Geschäfte werden im Rahmen der besonderen Deckung nach § 340h i.V.m. § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die im Rahmen der Währungsumrechnung durch die Bank genutzte Konzeption der besonderen Deckung bezieht lediglich Fremdwährungsaktiva und -passiva mit ein, die eine Betrags- sowie Währungsidentität aufweisen. Sichergestellt wird die Erfüllung dieser zwei Kriterien durch ein internes Refinanzierungsmodell. Der Ausweis der hieraus resultierenden Umrechnungserträge und -aufwendungen erfolgte, abweichend von § 340a Abs. 1 i.V.m. § 277 Abs. 5 Satz 2 HGB, im Hinblick auf Klarheit und Übersichtlichkeit nicht als gesonderte Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge beziehungsweise sonstige betriebliche Aufwendungen. Die entsprechenden Angaben erfolgten im Anhang unter den GuV-Posten 7 beziehungsweise 10. Offene Fremdwährungspositionen aus Grundgeschäften werden weitestgehend durch Kassageschäfte oder geeignete Derivate geschlossen. Umrechnungsergebnisse aus Positionsspitzen in einer Währung werden grundsätzlich imparitätisch behandelt. Erträge und Aufwendungen in fremder Währung werden mit dem Kurs ihres Entstehungstages erfasst. In diesem Gesamtkontext wurden die Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4) vollumfänglich beachtet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Für den Ansatz latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB nimmt die pbb grundsätzlich die Möglichkeit der Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern in Anspruch. Ein Überhang aktiver über passive latente Steuern wird nicht angesetzt. Aktive Latenzen entstehen bei der pbb insbesondere durch die Bildung steuerlich nicht anerkannter sonstiger Rückstellungen, aus einer steuerrechtlich abweichenden Bewertung von Pensionsrückstellungen, Bewertungsdifferenzen aufgrund sogenannter einseitiger Terminierungen von aufgelösten Hedgebeziehungen sowie aufgrund unterschiedlicher Ansätze bei der Risikovorsorge. Zum Bilanzstichtag bestanden passive Latenzen vor allem aufgrund von Bewertungsdifferenzen bei sogenannten einseitigen Terminierungen von aufgelösten Hedgebeziehungen. Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge erhöhen die aktiven Steuerlatenzen in Höhe ihrer Nutzbarkeit. Die Bewertung der latenten Steuer erfolgt durch einen kombinierten Ertragsteuersatz von 27,7% (31. Dezember 2018: 27,7%), der die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag umfasst. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 250 Abs. 1 und 2 HGB Ausgaben beziehungsweise Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand beziehungsweise Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die pbb weist als aktive Rechnungsabgrenzungsposten das Disagio aus Schuldverschreibungen und das Agio aus Forderungen und als passive Rechnungsabgrenzungsposten das Damnum aus Forderungen und das Agio aus Schuldverschreibungen und aufgenommenen Darlehen aus. Bei Derivaten ergeben sich Rechnungsabgrenzungsposten aus Options- und Upfrontprämien. Abschlussprüferhonorare Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der pbb sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmen einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen die Erteilung von Comfort Letters im Zusammenhang mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen, die Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln gemäß § 89 WpHG, die betriebswirtschaftliche Prüfung des zusammengefassten gesonderten Nichtfinanziellen Berichts der pbb sowie andere erforderliche Bestätigungsleistungen zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden. Die sonstigen Leistungen betreffen qualitätssichernde Leistungen im Zusammenhang mit den Kreditrisikomodellen und gesetzlichen und regulatorischen Neuerungen sowie im Rahmen des aufsichtlichen Stresstests, welche nicht im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- oder Risikomanagementverfahren stehen. Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der Deutsche Pfandbriefbank enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des §285 Nr. 17 HGB verzichtet. Hinweis Der Abschluss wird in Euro erstellt und grundsätzlich auf Millionen Euro (Mio. €) gerundet Bei der Angabe von Informationen wird der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet Bei Zahlenangaben können sich bei Summenbildungen aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben. Alle Beträge unter 500.000 € werden als Null beziehungsweise als Nullsalden mit einem Strich dargestellt. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 3 Zinsüberschuss (GuV Pos. 1 und 2) Die Zinsaufwendungen aus Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und sonstigen Schuldverschreibungen betrugen 859 Mio. € (2018: 896 Mio. €). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von anderen Rückstellungen werden unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen und beliefen sich auf 1 Mio. € (2018: 1 Mio. €). Negative Zinserträge aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten beliefen sich auf 11 Mio. € (2018: 7 Mio. €). Positive Zinsaufwendungen aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten betrugen 1 Mio. € (2018: 2 Mio. €). Swap-Transaktionen ergaben per saldo positive Zinsaufwendungen in Höhe von 22 Mio. € (2018: 15 Mio. €). Der Saldo aus den Erträgen aus der Rückdeckungsversicherung und Aufwendungen aus den Pensionsverpflichtungen betrug 1 Mio. € (2018: 1 Mio. €). 4 Provisionsüberschuss (GuV Pos. 5 und 6) Die Provisionserträge enthalten im Wesentlichen Vorausgebühren in Höhe von 6 Mio. € (2018: 6 Mio. €) und Erträge aus Bürgschaftsprovisionen von 2 Mio. € (2018: 2 Mio. €). Die Provisionsaufwendungen beinhalten als größten Posten Aufwendungen für Gebühren aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft in Höhe von 1 Mio. € (2018: 1 Mio. €). 5 Sonstige betriebliche Erträge (GuV Pos. 7) Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Auflösungen von sonstigen Rückstellungen im Nichtkreditgeschäft in Höhe von 20 Mio. € (2018: 25 Mio. €) und periodenfremde Erträge von 1 Mio. € (2018: 1 Mio. €). 6 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (GuV Pos. 8) Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus Personalaufwendungen in Höhe von 120 Mio. € (2018: 118 Mio. €) und anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 102 Mio. € (2018: 91 Mio. €) zusammen. 7 Sonstige betriebliche Aufwendungen (GuV Pos. 10) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten im Wesentlichen Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen im Nichtkreditgeschäft in Höhe von 6 Mio. € (2018: 18 Mio. €) und Aufwendungen für die Bankenabgabe in Höhe von 20 Mio. € (2018: 21 Mio. €) unter Berücksichtigung einer Sicherheitenstellung in Höhe von 15% der gesamten Bankenabgabe. Aus der Währungsumrechnung entstanden Aufwendungen in Höhe von 3 Mio. € (2018: 1 Mio. €). 8 Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (GuV Pos. 13 und 14) Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich Nettoerträge in Höhe von 3 Mio. € (2018: 8 Mio. €) aus Zuschreibungen, Verkaufsgewinnen beziehungsweise Abschreibungen bei Wertpapieren des Anlagevermögens. Die Abschreibungen aus Anteilen an Beteiligungen und an verbundenen Unternehmen betrugen weniger als 1 Mio. € (2018: keine Nettoerträge/-aufwendungen). 9 Außerordentliches Ergebnis (GuV Pos. 20) Das außerordentliche Ergebnis enthält wie im Vorjahr Zuführungen und Auflösungen von Restrukturierungsrückstellungen. 10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (GuV Pos. 21) Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von insgesamt 22 Mio. € (2018: 35 Mio. €) setzt sich zusammen aus Aufwendungen von 39 Mio. € (2018: 24 Mio. €) für das laufende Jahr und Erträgen in Höhe von 17 Mio. € für Vorjahre (2018: Aufwendungen von 11 Mio. €). ANGABEN ZUR BILANZ 11 Hypothekendarlehen (Aktivpos. 2 und 3)/Pfandbriefumlauf (Passivpos. 1, 2 und 3) Deckungsrechnung scroll
12 Restlaufzeiten ausgewählter Bilanzposten Restlaufzeiten ausgewählter Bilanzposten scroll
13 Nachrangige Vermögensgegenstände (Aktivpos. 2, 3, 4 und 11) Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 existierten keine nachrangigen Vermögensgegenstände. 14 Aufteilung der börsenfähigen Wertpapiere und Finanzanlagen (Aktivpos. 4, 5, 6 und 7) Die in den entsprechenden Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere teilen sich nach börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapieren wie folgt auf: Börsenfähigkeit von Wertpapieren und Finanzanlagen scroll
15 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivpos. 4) Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (Aktivpos. 4) hat die pbb fremde Anleihen mit einem Bilanzwert in Höhe von 7.767 Mio. € (31. Dezember 2018: 8.540 Mio. €) im Bestand. Davon waren 7.149 Mio. € (31. Dezember 2018: 7.747 Mio. €) wie Anlagevermögen und 618 Mio. € (31. Dezember 2018: 793 Mio. €) wie Umlaufvermögen bewertet. Insgesamt waren Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 2.876 Mio. € (31. Dezember 2018: 3.759 Mio. €) nicht mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert von 2.689 Mio. € (31. Dezember 2018: 3.465 Mio. €) bewertet. Die unterlassenen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert in Höhe von 187 Mio.€ (31. Dezember 2018: 294 Mio. €) teilen sich auf die folgenden Emittentengruppen auf: Unterlassene Abschreibungen nach Emittenten scroll
Bei allen Wertpapieren mit unterlassenen Abschreibungen geht die pbb davon aus, dass der Zeitwert lediglich vorübergehend unter dem Buchwert liegt. Zahlungsstörungen beziehungsweise Zweifel an der Einbringlichkeit dieser Wertpapiere bestehen nicht. 16 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktivpos. 6 und 7) Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktivpos. 7) scroll
1)
Ergebnisübernahme durch Gesellschafter aufgrund Ergebnisabführungsvertrag. Sonstige Beteiligungen (Aktivpos. 6) scroll
1)
Finanzzahlen aus dem Geschäftsjahr 2018 Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Anteile an der SANO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Dresden KG i.L. zu einem Verkaufspreis von weniger als 1 Mio. € und ohne Auswirkung auf die Ertragslage veräußert. Bei keinem der unter den Posten Beteiligungen (Aktivpos. 6) und Anteilen an verbundenen Unternehmen (Aktivpos. 7) ausgewiesenen Unternehmen war die pbb unbeschränkt haftender Gesellschafter. Darüber hinaus bestand noch ein Eigenkapitalinstrument an einem Unternehmen, mit einem Kapital- und Stimmrechtsanteil von weniger als 1 %. 17 Treuhandgeschäfte (Aktivpos. 8 und Passivpos. 4) Zum 31.Dezember 2019 bestanden weder Treuhandvermögen noch Treuhandverbindlichkeiten (zum 31. Dezember 2018 Treuhandvermögen bzw. -verbindlichkeiten weniger als 1 Mio. €). Unter dem Treuhandvermögen und den Treuhandverbindlichkeiten werden Vermögensgegenstände und Schulden ausgewiesen, die die pbb im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung hält. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. 18 Immaterielle Anlagewerte (Aktivpos. 9) Im ausgewiesenen Wert der immateriellen Anlagewerte war entgeltlich erworbene Software mit 10 Mio. € (31. Dezember 2018: 7 Mio. €) enthalten. 19 Sachanlagen (Aktivpos. 10) Im ausgewiesenen Wert der Sachanlagen war die Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 5 Mio. € (31. Dezember 2018: 4 Mio. €) enthalten. 20 Entwicklung des Anlagevermögens - Anlagespiegel (Aktivpos. 4, 6, 7, 9 und 10) Anlagenspiegel scroll
21 Sonstige Vermögensgegenstände (Aktivpos. 11) Neben den in der Anhangangabe „Finanzderivate“ dargelegten Ausgleichsposten aus Währungsderivaten beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände im Wesentlichen Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von 22 Mio. € (31. Dezember 2018: 26 Mio. €). Zudem wurden Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von insgesamt 25 Mio. € (31. Dezember 2018: 20 Mio. €) gestellt. Aufgrund des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden in den sonstigen Vermögensgegenständen nicht verpfändete Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen für Pensionen in Höhe von 2 Mio. € (31. Dezember 2018: 2 Mio. €) ausgewiesen. Die Zeitwerte der verpfändeten Ansprüche aus Altersversorgungsverpflichtungen werden - sofern vorhanden - nach Verrechnung mit den rückgedeckten Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Altersteilzeit in der Position „aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ ausgewiesen. 22 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Aktivpos. 13) Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 wurde kein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HGB ausgewiesen, da die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das Deckungsvermögen überstiegen. 23 Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivpos. 12 und Passivpos. 6) Rechnungsabgrenzung scroll
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24 Sonstige Verbindlichkeiten (Passivpos. 5) Neben den in der Anhangangabe „Finanzderivate“ dargelegten Ausgleichsposten aus Währungsderivaten beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 61 Mio. € (31. Dezember 2018: 10 Mio. €). 25 Pensionsrückstellungen (Passivpos. 7a) Zum 31. Dezember 2019 wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unter diesem Posten ausschließlich Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Verrechnung des Deckungsvermögens ausgewiesen (Pensionsrückstellung 248 Mio. € [31. Dezember 2018: 232 Mio. €], davon mit Deckungsvermögen in Höhe 183 Mio. € [31. Dezember 2018: 188 Mio. €] verrechnet). Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene betrugen 70 Mio. € (31. Dezember 2018: 66 Mio. €). 26 Andere Rückstellungen (Passivpos. 7c) In den anderen Rückstellungen sind unter anderem die folgenden Einzelposten enthalten:
27 Nachrangige Verbindlichkeiten (Passivpos. 8) Es handelt sich bei diesem Posten um Schuldscheindarlehen, Inhaberschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen. Für die festverzinslichen Emissionen liegt die Verzinsung zwischen 2,875% p.a. und 8,06% p.a. Die Fälligkeitstermine liegen in den Jahren 2020 bis 2032. Bei den nachrangigen Verbindlichkeiten waren Zinsaufwendungen in Höhe von 27 Mio. € (2018: 33 Mio. €) angefallen. In der Bilanz waren unter diesem Posten anteilige Zinsen in Höhe von 17 Mio. € (31. Dezember 2018: 17 Mio. €) enthalten. Ausstehende nachrangige Verbindlichkeiten enthalten keine Bedingungen für die Umwandlung in Kapital oder in eine andere Schuldform. Für die nachrangigen Verbindlichkeiten besteht keine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung durch die pbb. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz gehen die Forderungen und Zinsansprüche aus diesen Verbindlichkeiten den Forderungen aller Gläubiger der pbb, die nicht ebenfalls nachrangig sind, nach. Zwei in diesem Posten enthaltene und in Euro begebene Emissionen übersteigen 10% des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten: scroll
Diese Anleihen haben die folgenden Bedingungen:
28 Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals (Passivpos. 9) Die pbb folgt der Vorgabe des IDW vom 22. Dezember 2014 und weist im Posten „Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals“ AT1-Kapital im Gesamtnennbetrag von 300 Mio. € und einem Buchwert von 312 Mio. € (31. Dezember 2018: 312 Mio. €) (inklusive abgegrenzter Zinsen von 12 Mio. € [31. Dezember 2018: 12 Mio. €]) aus. Für die Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals waren Zinsaufwendungen in Höhe von 17 Mio. € (2018: 12 Mio. €) angefallen. Die Anleihe, die die pbb am 12. April 2018 begeben hat, ist mit einem anfänglichen Kupon von 5,75% p.a. ausgestattet und hat keine Endfälligkeit. Die Anleihe ist erstmals von der pbb 5 Jahre nach Emission ordentlich kündbar. Die Kuponzahlungen stehen grundsätzlich im Ermessen der pbb. Schüttet die pbb indes Dividende an ihre Aktionäre aus oder trifft vergleichbare Maßnahmen, so ist zwingend Zins auf die AT 1-Anleihe zu zahlen. Umgekehrt ist eine Kuponzahlung unzulässig, wenn dies aufsichtsrechtlich untersagt ist und/oder die Kuponzahlung zu einer Unterschreitung der vereinbarten CET 1-Trigger-Level (grundsätzlich nur auf Basis der IFRS-Konzern-CET 1-Quote, nach Wegfall und/oder Suspendierung des aufsichtsrechtlichen Waivers zusätzlich auch auf Basis der HGB-Einzelinstitut-HGB-CET 1-Quote) beziehungsweise zu einer Verschärfung einer bereits eingetretenen Unterschreitung dieser Quote(n) führen würde. Die Kuponzahlungen sind nicht kumulativ, das heißt, die Investoren in die AT 1-Instrumente erhalten keine Nachzahlung ausgefallener Kuponzahlungen in Folgejahren. Eine vertragliche Umwandlung des AT 1-Instruments in Aktien/Anteile an der pbb ist für den Fall der Unterschreitung der vorgenannten Quote(n) nicht vorgesehen; vielmehr erfolgt eine entsprechende Herabschreibung des AT 1 -Instruments sowie (bei späterer Überschreitung der vorgenannte[n] Quote[n]) eine entsprechende Wiederhochschreibung. Im Falle der Bestandsgefährdung der pbb kann die Abwicklungsbehörde einen sogenannten „Bail-in“ der AT 1-Instrumente anordnen, der zu einer Herunterschreibung und/oder zu einem Umtausch in Anteile an der pbb führen kann. Es handelt sich handelsrechtlich um Verbindlichkeiten und nicht um Eigenkapital. 29 Fonds für allgemeine Bankrisiken (Passivpos. 10) Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB blieb zum 31. Dezember 2019 unverändert bei 47 Mio. € (31. Dezember 2018: 47 Mio. €), da im Geschäftsjahr 2019 keine Beträge zugeführt oder entnommen wurden. 30 Entwicklung des Eigenkapitals (Passivpos. 11) zur Rechnungslegung Das gezeichnete Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Die Kapitalrücklage enthält neben einer Einzahlung in die Rücklagen aus einem vergangenen Geschäftsjahr die Agiobeträge aus der Ausgabe der Aktien. Als Gewinnrücklagen werden grundsätzlich nur Beträge ausgewiesen, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche Gewinnrücklagen und andere Gewinnrücklagen. scroll
31 Grundkapital (Passivpos. 11a) Das Grundkapital betrug in den gesamten Geschäftsjahren 2019 und 2018 380.376.059,67 €, eingeteilt in 134.475.308 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund 2,83 € je Stückaktie. Eigene Aktien hatte die pbb in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 nicht im Bestand. Bezüglich des genehmigten und bedingten Kapitals wird auf das Kapitel „Sonstige Angaben“ im zusammengefassten Lagebericht im Geschäftsbericht 2019 des pbb Konzerns verwiesen. 32 Kapitalrücklage (Passivpos. 11b) In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurden keine Einzahlungen in die Kapitalrücklage oder Entnahmen aus der Kapitalrücklage vorgenommen. Die Kapitalrücklage ist bis auf einen Betrag in Höhe von 25.383.131,91 € (31. Dezember 2018: 25.383.131,91 €) gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB frei verfügbar. 33 Gewinnrücklagen (Passivpos. 11c) In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 blieb die gesetzliche Rücklage unverändert. Den anderen Gewinnrücklagen wurde ein Betrag von 56 Mio. € aus dem Jahresüberschuss zugeführt (31. Dezember 2018: 20 Mio. €). 34 Fremdwährungspositionen Die Vermögensgegenstände in Fremdwährung beliefen sich auf 8.983 Mio. € (31. Dezember 2018: 8.998 Mio. €). Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestanden in Höhe von 9.216 Mio. € (31. Dezember 2018: 9.229 Mio. €). 35 Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Folgende Vermögensgegenstände wurden für eigene Verbindlichkeiten als Sicherheit übertragen: Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände scroll
Alle in der Tabelle aufgeführten Vermögensgegenstände wurden für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragen. Zudem wurden Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von insgesamt 25 Mio. € (31. Dezember 2018: 20 Mio. €) gestellt. 36 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis besteht scroll
SONSTIGE ANGABEN 37 Ergänzende Angaben nach § 28 Pfandbriefgesetz Umlaufende Hypothekenpfandbriefe und dafür verwendete Deckungswerte scroll
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Weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe zum 31. Dezember 2019 scroll
Weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe zum 31. Dezember 2018 scroll
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen, und nach Nutzungsart zum 31.12.2019 scroll
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Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen, und nach Nutzungsart zum 31.12.2019 scroll
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Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen, und nach Nutzungsart zum 31.12.2018 scroll
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen scroll
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Größengruppen scroll
Kennzahlen zu Hypothekenpfandbriefen und dafür verwendeten Deckungswerten scroll
Zwangsmaßnahmen (Aktivpos. 2 und 3)scroll
Eingesteigerte beziehungsweise übernommene Objekte (Aktivpos. 10 und 11): Im Berichtsjahr hat die pbb wie auch im Vorjahr keinen Rettungserwerb zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken getätigt. Zinsrückstände (Aktivpos. 2 und 3): Der Gesamtbetrag der Rückstände auf die von Hypothekenschuldnern zu entrichtenden Zinsen, soweit diese nicht in Vorjahren abgeschrieben wurden, betrug für gewerbliche Nutzungen 0 Mio. € (31. Dezember 2018: 0 Mio. €) und zu Wohnzwecken dienend 0 Mio. € (31. Dezember 2018: 0 Mio. €). Umlaufende Öffentliche Pfandbriefe und dafür verwendete Deckungswerte scroll
Laufzeitstruktur (Restlaufzeit) nominal scroll
Zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen verwendete Forderungen 31. Dezember 2019 scroll
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Zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen verwendete Forderungen 31. Dezember 2018 scroll
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Zum Bilanzstichtag gab es wie im Vorjahr keine mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen sowie keine Forderungen, bei denen der jeweilige Rückstand mindestens 5% der Forderung beträgt. Zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen verwendete Forderungen nach Größengruppen scroll
Kennzahlen zu Öffentlichen Pfandbriefen und dafür verwendeten Deckungswerten scroll
38 Eventualverbindlichkeiten (Passivpos. 1b unter dem Strich) Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 191 Mio. € (31. Dezember 2018: 76 Mio. €) wurden im Rahmen des Bankgeschäfts gewährt. Vor Gewährung erfolgt eine sorgfältige Bonitätsprüfung der potenziellen Bürgschafts- beziehungsweise Garantienehmer. Nachfolgende Bonitätsverschlechterungen werden intensiv beobachtet. Ihnen wird gegebenenfalls durch eine entsprechende Rückstellungsbildung Rechnung getragen. Latente Risiken in den Bürgschafts- und Gewährleistungsverträgen werden durch Rückstellungen im Kreditgeschäft berücksichtigt. Für weitergehende zukünftige Ausfälle in diesem Zusammenhang hatte die pbb keine Anhaltspunkte. 39 Andere Verpflichtungen (Passivpos. 2c unter dem Strich) In den ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 4.175 Mio. € (31. Dezember 2018: 4.731 Mio. €) sind Hypothekendarlehenszusagen in Höhe von 3.538 Mio. € (31. Dezember 2018: 3.775 Mio. €) und an den öffentlichen Sektor gewährte Darlehenszusagen in Höhe von 637 Mio. € (31. Dezember 2018: 956 Mio. €) enthalten. Vor Zusageerteilung erfolgt eine sorgfältige Bonitätsprüfung der potenziellen Darlehensnehmer. Nachfolgende Bonitätsverschlechterungen werden intensiv beobachtet. Ihnen wird gegebenenfalls durch eine entsprechende Rückstellung Rechnung getragen. Latente Risiken in den unwiderruflichen Kreditzusagen werden durch Rückstellungen im Kreditgeschäft berücksichtigt. Für weitergehende zukünftige Ausfälle hatte die pbb keine Anhaltspunkte. 40 Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 bestanden unkündbare Mietverhältnisse für Grundstücke und Gebäude sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung: Zukünftige Mindestmietzahlungen nach Fristen scroll
Zudem wurden Barsicherheiten bezüglich unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktstabilisierungsanstalt aus der Bankenabgabe, des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von insgesamt 25 Mio. € (31. Dezember 2018: 20 Mio. €) gestellt. Darüber hinaus ist die pbb verpflichtet, auf Anforderung Nachschüsse zur Bankenabgabe zu leisten. Diese stellen ein Risiko im Hinblick auf die Finanzlage im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB dar. Andere zum Bilanzstichtag bestehende sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen im geschäftsüblichen Rahmen. 41 Rechtsrisiken (Prozessrisiken) Aufgrund der Natur und der internationalen Erstreckung ihrer Geschäftstätigkeit und der Vielzahl der maßgeblichen rechtlichen und aufsichtlichen Vorgaben und Vorschriften ist die pbb in einigen Ländern an Gerichts-, Schieds- und behördlichen Verfahren beteiligt. Für die ungewissen Verbindlichkeiten aus diesen Verfahren werden Rückstellungen gebildet, wenn der mögliche Ressourcenabfluss hinreichend wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung schätzbar ist. Die Wahrscheinlichkeit für den Ressourcenabfluss, der aber regelmäßig nicht mit Gewissheit eingeschätzt werden kann, hängt in hohem Maße von dem Ausgang der Verfahren ab. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und die Bezifferung der ungewissen Verbindlichkeit hängen überwiegend von Einschätzungen ab. Die tatsächliche Verbindlichkeit kann erheblich von dieser Einschätzung abweichen. Bei der Bilanzierung der einzelnen Fälle werden die Entwicklungen der einzelnen Verfahren wie auch vergleichbarer Verfahren analysiert. Abhängig von der Bedeutung und der Schwierigkeit des konkreten Falls wird hierzu auf die Expertise der Mitarbeiter oder auf Gutachten externer Berater, vor allem Rechtsberater, zurückgegriffen. Die für die Verfahren gebildeten Rückstellungen werden nicht einzeln ausgewiesen, da die Offenlegung deren Ausgang ernsthaft beeinträchtigen könnte. Durch die in den Jahren 2008 ff. entstandenen Jahresfehlbeträge beziehungsweise die entstandenen Bilanzverluste der pbb entfielen auf die von Vorgängerinstituten emittierten Genussscheine erhebliche Verlustteilnahmen, wodurch sich die Rückzahlungsbeträge reduzierten. Die Verzinsung war deshalb ausgefallen. Einzelne Investoren haben deswegen Klage erhoben und insbesondere einzelne unterschiedliche Klauseln der Verlustbeteiligung und der Wiederauffüllung nach Verlustbeteiligung angegriffen. Hierbei sind vor allem die Fragen relevant, welche Bilanzpositionen bei der Berechnung der Verlustbeteiligung zu berücksichtigen sind und ob eine Wiederauffüllung bei Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Bilanzgewinns oder eines anderweitigen Gewinns vorzunehmen sei. Die befassten Gerichte haben im Hinblick auf die einzelnen Genussscheine Entscheidungen entgegen der Rechtsauffassung der pbb getroffen. Dies führte in diesen Verfahren im Ergebnis zu einer teilweisen oder vollständigen Erhöhung der Rückzahlungsansprüche, zur Nachzahlung ausgefallener Kuponzahlungen und zu Zinsansprüchen. Es sind hier keine Klagen anhängig, nachdem die zuletzt noch verbliebene Klage mit einem Streitwert von ca. 20 Mio. € zuzüglich Zinsen durch einen Vergleich erledigt wurde. Die Hypo Real Estate Bank International AG, ein Vorgängerinstitut der pbb, hatte im Jahr 2007 im Rahmen der synthetischen Verbriefungstransaktion „Estate UK-3“ (UK-3) über die Begebung von Credit Linked Notes (CLN) den Ausfall eines Portfolios von UK-Immobiliendarlehen abgesichert. In der Folge kam es bei einem Darlehen zu einem Forderungsausfall. Die pbb beabsichtigte im Jahr 2016, einen daraus resultierenden Verlust in Höhe von 113,8 Mio. GBP den CLN zuzuweisen. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die im Rahmen von UK-3 als Treuhänder (Trustee) die Interessen der Investoren wahrnimmt, meldete Zweifel an der Zulässigkeit der Verlustzuweisung an. Im Juni 2017 beauftragte der Treuhänder daher einen unabhängigen Schiedsgutachter (Expert) festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Verlustzuweisung vorliegen. Am 28. Juni 2019 teilte der Expert seine Feststellungen mit. Er hält die Zuweisung eines ausfallbedingten Verlusts von 113,8 Mio. GBP in voller Höhe für zulässig. Nach den Bedingungen der CLN ist die Feststellung des Schiedsgutachters verbindlich („final and binding“) - außer im Falle offenbarer Unrichtigkeit („in the absence of manifest error“). Der Trustee hat am 13. September 2019 bestätigt, dass er das Schiedsgutachten überprüft und dabei keine offenbare Unrichtigkeit festgestellt hat. Entsprechend hat der Trustee der pbb mitgeteilt, dass die beabsichtigte Verlustzuweisung nach seiner Einschätzung zulässig ist. Die Verlustzuweisung wurde am 20. September 2019 vorgenommen und führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Rückzahlungsanspruchs unter den CLN. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Juli 2017 die Unwirksamkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen festgestellt. Die pbb geht weiter davon aus, dass in ihrem Kreditgeschäft mit komplexen Finanzierungsstrukturen auch die Finanzierungsparameter in der Regel individuell ausgehandelt sind. Für mögliche Zweifelsfälle dieser oder vergleichbarer Entgelte hat die pbb aus ihrer Sicht derzeit ausreichend Vorsorge gebildet. Im Übrigen hat kein gerichtliches Verfahren, bei dem die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen oder sonstige Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit nach der Einschätzung des Vorstands nicht unwahrscheinlich oder das aus anderen Gründen für die pbb von materieller Bedeutung ist, einen bezifferten Streitwert von mehr als 5 Mio. €. Daneben gibt es aber aufsichtliche Verfahren, bei denen das Risiko eines materiellen Abflusses von Ressourcen oder eines sonstigen Einflusses auf die Geschäftstätigkeit gegeben ist. 42 Finanzderivate Die Finanzderivate werden fast ausschließlich zur Sicherung gegen Zins- und Währungsrisiken (nur OTC-Produkte) im Rahmen der Aktiv-/Passivsteuerung und der Mikro-Steuerung abgeschlossen. Dem negativen Saldo aus den Marktwerten der Finanzderivate stehen insoweit grundsätzlich positive Marktwerte aus den korrespondierenden Bilanzgeschäften gegenüber. Kontrahenten bei den Derivaten sind Staaten, Banken und Finanzinstitute aus dem OECD-Raum sowie Kunden. Die Kundenderivate werden ausschließlich zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft abgeschlossen. Zur Reduzierung sowohl des ökonomischen als auch des regulatorischen Kreditrisikos (Adressenausfallrisikos) werden zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen abgeschlossen. Dadurch können die positiven und negativen Marktwerte der unter einer Aufrechnungsvereinbarung einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet (Netting) sowie die regulatorischen zukünftigen Risikozuschläge dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen des Nettingprozesses reduziert sich das Kreditrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem einzelnen Vertragspartner. Sowohl für die regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung der Kreditengagements werden derartige risikoreduzierende Techniken nur dann eingesetzt, wenn sie bei Insolvenz des Geschäftspartners in der jeweiligen Rechtsordnung auch durchsetzbar sind. Zur Prüfung der Durchsetzbarkeit werden dafür erstellte Rechtsgutachten genutzt. Darüber hinaus geht die pbb mit ihren Geschäftspartnern auch Sicherheitenvereinbarungen ein, um die sich nach einem Netting ergebende Nettoforderung/-verbindlichkeit abzusichern (Erhalt oder Stellung von Sicherheiten). Dieses Sicherheitenmanagement führt zur Kreditrisikominderung durch zeitnahe (meist tägliche) Bewertung und Anpassung des unbesicherten Kreditrisikos je Kontrahent. Das Nominalvolumen der nicht bilanzwirksamen Geschäfte betrug zum 31. Dezember 2019 72.480 Mio. € (31. Dezember 2018: 77.709 Mio. €). Das Adressenausfallrisiko belief sich zu diesem Zeitpunkt nach der Marktbewertungsmethode (ungenettet) auf 5.040 Mio. € (31. Dezember 2018: 4.580 Mio. €) - dies entsprach 7,0 % des Nominalvolumens (31. Dezember 2018: 5,9 %). Der beizulegende Zeitwert der Derivate wurde auf der Basis allgemein anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet (Discounted-Cashflow-, Black-Scholes-, Hull-White-, Bachelier-Modell). scroll
Für die Finanzderivate werden folgende Wertkomponenten in der Bilanz gezeigt: Anteilige Zinsen scroll
Währungseffekt scroll
Options/Upfrontprämien scroll
Drohverlustrückstellungenscroll
43 Kreditderivate Die pbb trat wie im Vorjahr weder als Sicherungsgeber noch als Sicherungsnehmer in Form von Kreditderivaten auf. 44 Bewertungseinheiten Bei der pbb werden derzeit nur Zinsrisiken im Rahmen von Bewertungseinheiten abgebildet. Die Buchwerte der in Bewertungseinheiten einbezogenen Grundgeschäfte (bei Derivaten der Fair Value) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: scroll
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Die Höhe der in Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken (entspricht dem risikoinduzierten Fair-Value-Anteil) ergibt sich aus folgender Übersicht: Höhe der abgesicherten Risiken scroll
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Der negative unwirksame Teil von insgesamt 6 Mio. € (2018: 8 Mio. €) stellt die aus Bewertungseinheiten mit negativer Ineffektivität resultierenden Effekte dar, für die eine Drohverlustrückstellung aus schwebenden Geschäften zu bilden ist. Im aktuellen Jahr wurden dementsprechend netto 2 Mio. € an Drohverlustrückstellungen aufgelöst (2018: 13 Mio. €). Aufgrund der Vorgehensweise der pbb, Grund- und Sicherungsgeschäfte mit analoger oder sehr ähnlicher Geschäfts- und Zinsstruktur abzuschließen, ist zu erwarten, dass die Risiken der zu Bewertungseinheiten zusammengefassten Geschäfte vergleichbar sind und sich die abgesicherten Fair-Value-Anteile weitestgehend gegenläufig entwickeln. Grundsätzlich werden die Sicherungsbeziehungen bis zur Fälligkeit der Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Frühere Auflösungen oder zeitlich begrenzte Absicherungen sind in Einzelfällen möglich. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen werden Sensitivitäts- und Regressionsanalysen herangezogen. Zur rechnerischen Ermittlung des Betrages der bisherigen Unwirksamkeit werden die risikoinduzierten Werte von Grund- und Sicherungsgeschäft gegenübergestellt. 45 Organe Aufsichtsrat der pbb scroll
Vorstand der pbb scroll
46 Angaben gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 haben neben den gesetzlichen Vertretern auch keine anderen Mitarbeiter Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB wahrgenommen. 47 Mitarbeiter gemäß § 285 Nr. 7 HGB Durchschnittlicher Personalstand scroll
48 Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB Rückstellungen f ür Pensionen nach HGB scroll
Bezüge der Vorstandsmitglieder der pbb scroll
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegenüber nahestehenden Personen aus Krediten oder Vorschüssen oder aus Haftungsverhältnissen. Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder 2) scroll
1)
Nicht ausgewiesen sind die Bezüge der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die
diese zusätzlich zu ihrer Aufsichtsratstätigkeit aufgrund der mit ihnen geschlossenen
Arbeitsverträge erhalten. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre jeweilige Organtätigkeit ist (inklusive entsprechender Tabellen) individualisiert im Vergütungsbericht dargestellt. Mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die von der pbb für ihre Tätigkeiten im Rahmen ihrer Arbeitsverträge vergütet werden, erhielten Mitglieder des Aufsichtsrats der pbb im Jahr 2019 keine Bezüge für persönlich erbrachte Leistungen. 49 Angaben zu Haftungsverhältnissen gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 RechKredV Die Angabe zu Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen im Sinne des § 251 HGB erfolgt unterhalb der Bilanz sowie in den Anhangangaben „Eventualverbindlichkeiten (Passivpos. 1b unter dem Strich)“ und „Andere Verpflichtungen (Passivpos. 2c unter dem Strich)“ sowie „Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen“. 50 Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die der pbb nach § 33 Abs. 1, Abs. 2 WpHG mitgeteilt worden sind. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus werden in der nachfolgenden Tabelle auch die im Geschäftsjahr 2019 mitgeteilten meldepflichtigen Instrumente nach § 38 WpHG und Stimmrechte und Instrumente nach § 39 WpHG ausgewiesen. Sämtliche Beteiligungsmeldungen wurden von der pbb im Geschäftsjahr 2019 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht und sind unter anderem im Internet unter www.pfandbriefbank.com/investoren abrufbar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu den Beteiligungen zwischenzeitlich überholt sein können. scroll
51 Konzernabschluss gemäß § 285 Nr. 14a HGB Die pbb erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben besteht die Möglichkeit, den Konzernabschluss im Internet unter www.pfandbriefbank.com/investoren einzusehen. 52 Einzelne Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung gemäß §285 Nr. 31 HGB In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 ergaben sich keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung. 53 Gewinnverwendungsvorschlag gemäß § 285 Nr. 34 HGB Ausgehend von einem Bilanzgewinn nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 121.027.777,20 € schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 0,90 € je dividendenberechtigter Stückaktie vor, was basierend auf den insgesamt emittierten Aktien von 134.475.308 Stück zu einer Dividendensumme von 121.027.777,20 € führt. 54 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres gemäß § 285 Nr. 33 HGB Nach dem 31. Dezember 2019 ergaben sich keine wesentlichen Ereignisse. 55 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ist auf der Internetseite unter www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen veröffentlicht.
München, den 3. März 2020 Deutsche Pfandbriefbank AG Der Vorstand Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Marcus Schulte Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der pbb, München, vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Bank so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Bank beschrieben sind.
München, den 3. März 2020 Deutsche Pfandbriefbank AG Der Vorstand Andreas Arndt Thomas Köntgen Andreas Schenk Marcus Schulte Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Deutsche Pfandbriefbank AG, MünchenVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Deutsche Pfandbriefbank AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Deutsche Pfandbriefbank AG und des Konzerns („zusammengefasster Lagebericht“) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Ermittlung der Einzelwertberichtigung im Segment Real Estate Finance Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt 2 „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“. Das Risiko für den Abschluss Die Nettoaufwendungen aus Wertberichtigungen, Rückstellungen auf das Kreditgeschäft und Direktabschreibungen betragen im Jahr 2019 EUR 51 Mio (i. Vj. EUR 37 Mio). Die Ermittlung der Einzelwertberichtigung ist ermessenbehaftet und erfordert Schätzungen über erwartete Zahlungsströme aus der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers und/oder der Verwertung der gestellten Kreditsicherheiten in Abhängigkeit von der für das Kreditengagement festgelegten Restrukturierungs- bzw. Abwicklungsstrategie sowie der Herleitung der Wahrscheinlichkeiten der zugrundeliegenden Szenarien. Weiterhin wirken sich im Immobilienfinanzierungsgeschäft die Erwartungen der Vermietungs- bzw. Abverkaufserfolge auf die Sicherheitenbewertungen aus. Auswirkungen ergeben sich insbesondere im Hinblick auf zukünftig erwartete Marktentwicklungen und damit verbundene Änderungen der Zahlungsströme aus der laufenden Bewirtschaftung des Beleihungsobjektes. Daher war für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung, dass Einzelwertberichtigungen in ausreichendem bzw. notwendigem Umfang gebildet wurden und bei der Ermittlung der Einzelwertberichtigung sachgerechte Annahmen über die Kapitaldienstfähigkeit der Darlehensnehmer bzw. über die Höhe der erwarteten Zahlungsströme aus der Verwertung gestellter Kreditsicherheiten getroffen wurden sowie eine sachgerechte Herleitung der zugrundeliegenden Szenarien erfolgte. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: In einem ersten Schritt haben wir uns einen vertieften Einblick in die Entwicklung des Kreditportfolios, die damit verbundenen adressausfallbezogenen Risiken sowie das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Adressausfallrisiken im Kreditportfolio verschafft. Zur Identifizierung besonderer Risikomerkmale haben wir IT-gestützte Analysen auf Basis des gesamten Kreditportfolios durchgeführt. Hierbei haben wir das Kreditportfolio unter anderem nach den verschiedenen Produktarten und im Hinblick auf das Vorhandensein von Frühwarnindikatoren, welche auf ein erhöhtes Ausfallrisiko hinweisen, analysiert. Für die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Adressausfallrisiken im Kreditportfolio haben wir Befragungen durchgeführt sowie Einsicht in die Verfahrens- und Prozessdokumentation genommen. Darüber hinaus haben wir uns von der Angemessenheit, der Implementierung und der Wirksamkeit von Kontrollen, die die Einhaltung der Systematik zur Ermittlung der Einzelwertberichtigung sicherstellen, überzeugt. Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme haben wir die Wirksamkeit der Regelungen und Verfahrensweisen, die sich auf eine Vielzahl von IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von Anwendungskontrollen unterstützen, unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft. Unter Berücksichtigung vorhandener Frühwarnindikatoren haben wir uns anhand einer risikoorientierten Auswahl von Einzelfällen von der Werthaltigkeit der Forderungen überzeugt und dabei insbesondere die Schätzungen über erwartete Zahlungsströme aus der Bonität des Kreditnehmers und/oder der Verwertung der gestellten Kreditsicherheiten in Abhängigkeit von der gewählten Restrukturierungs- bzw. Abwicklungsstrategie sowie die sachgerechte Herleitung der zugrundeliegenden Szenarien beurteilt. Im Rahmen der Prüfung der Werthaltigkeit der zugrunde liegenden Kreditsicherheiten haben wir in unserem Urteil Wertgutachten unabhängiger Sachverständiger verwendet und anhand öffentlich verfügbarer Daten beurteilt, ob die Annahmen in den unabhängigen Gutachten sachgerecht abgeleitet wurden. Durch Befragungen und anhand öffentlich verfügbarer Informationen über die beauftragten Sachverständigen haben wir uns ferner von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität der Sachverständigen überzeugt. Unsere Schlussfolgerungen Die Ermessensentscheidungen bei den Annahmen über die Höhe der erwarteten Zahlungsströme aus der Bonität des Kreditnehmers und/oder der Verwertung gestellter Kreditsicherheiten zur Ermittlung der Einzelwertberichtigungen sowie der Herleitung der Wahrscheinlichkeiten der zugrundeliegenden Szenarien im Segment Real Estate Finance sind zum 31. Dezember 2019 sachgerecht ausgeübt und im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen verwendet worden. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
Die sonstiaen Informationen umfassen zudem
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-AprVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 als Jahresabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. November 2019 von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit mehr als 20 Jahren als Abschlussprüfer der Deutsche Pfandbriefbank AG beziehungsweise deren Rechtsvorgängern tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Dielehner.
München, den 4. März 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Winner, Wirtschaftsprüfer gez. Dielehner, Wirtschaftsprüfer Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Bericht enthält vorausschauende Aussagen in Form von Absichten, Annahmen, Erwartungen oder Vorhersagen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die dem Vorstand der pbb derzeit zur Verfügung stehen. Vorausschauende Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die pbb übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuentwickeln. Vorausschauende Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von vorausschauenden Aussagen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa und den USA, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Verlässlichkeit unserer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie sonstige mit unserer Geschäftstätigkeit verbundene Risiken. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wie das Vorjahr war auch das Geschäftsjahr 2019 durch hohen Wettbewerb, das Niedrigzinsumfeld, steigende regulatorische Anforderungen, eine zunehmende Digitalisierung sowie weltwirtschaftliche Unsicherheiten geprägt. Trotz dieses herausfordernden Marktumfelds hat die Deutsche Pfandbriefbank AG auch im Geschäftsjahr 2019 seine stabile Geschäftsentwicklung fortgesetzt und seine Wettbewerbsposition als führender gewerblicher Immobilienfinanzierer behauptet. Bei weiterhin hohen Risikostandards erzielte die pbb erneut ein sehr gutes Neugeschäftsvolumen im Rahmen der Planung und zudem ein gutes, oberhalb der Planung liegendes Geschäftsergebnis. Daneben kam Themenfeldern wie Digitalisierung, Plattformökonomie und Zentralisierung von Infrastrukturaufgaben eine erhöhte strategische Bedeutung zu. Alle diese Maßnahmen erlauben es der pbb, sich mit den Veränderungen in den Märkten kontinuierlich weiterzuentwickeln, um sich weiterhin Handlungsspielräume und Flexibilität zu erhalten. Entsprechend wurden auch in 2019 die im Vorjahr begonnenen strategischen Digitalisierungsinitiativen, wie die Entwicklung eines digitalen Kundenportals, weiter vorangetrieben sowie das bestehende Geschäftsmodell zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit konsequent weiterentwickelt. Hierzu gehörten auch der fortgesetzte Ausbau des US-Geschäfts sowie des Plattformgeschäfts über die Tochtergesellschaft CAPVERIANT GmbH. In der Begleitung der laufenden Geschäftsentwicklung, der Fortentwicklung der Geschäftsstrategie sowie der Überwachung der entsprechenden Risiken lag wie immer ein wesentlicher Schwerpunkt der Aufsichts- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats. Ein weiteres, besonderes Augenmerk legte der Aufsichtsrat im Jahr 2019 auf Fragestellungen des Aufsichtsrechts und der IT. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 hat der Aufsichtsrat Herrn Marcus Schulte (bis zum 31.12.2018 Generalbevollmächtigter) zum Vorstandsmitglied bestellt. Nach Abschluss der üblichen Einarbeitungsphase entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen übernahm Herr Schulte damit planmäßig im Vorstand das Ressort Treasury sowie die Bereiche Portfolio Analysis und Immobilienbewertung. Seit dem vierten Quartal 2019 verantwortet er zudem das Ressort IT/Organisation. CORPORATE GOVERNANCE Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 den Vorstand kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Er hat sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Vorstand ergriffenen Geschäftsleitungsmaßnahmen überzeugt. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Der Vorstandsvorsitzende berichtete darüber hinaus dem Aufsichtsrats- sowie den jeweiligen Ausschussvorsitzenden auch zwischen den Sitzungen regelmäßig über wesentliche Entwicklungen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat die für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Der Aufsichtsrat prüfte die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), erteilte ihm den Prüfungsauftrag nach Beschluss der Hauptversammlung und vereinbarte mit ihm sein Honorar. Am 27. Februar 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2019 (www.pfandbriefbank.com/investoren/pflichtveroeffentlichungen.html). Ferner sei an dieser Stelle auf den Vergütungsbericht des Konzerns, abgedruckt in diesem Geschäftsbericht, verwiesen. Hinsichtlich der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 111 Abs. 5 AktG zur Zielgröße sowie zum aktuellen Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat und im Vorstand sei auf die Tabelle zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie auf die Ausführungen in der Erklärung zur Unternehmensführung sowie im Nichtfinanziellen Bericht verwiesen. SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS Im Jahr 2019 hielt der Aufsichtsrat acht (davon drei außerordentliche) Sitzungen sowie zusätzlich eine zweitägige Strategiesitzung ab. Das Gremium setzte sich wie folgt zusammen: Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Jutta Dönges, Dr. Thomas Duhnkrack, Dr. Christian Gebauer-Rochholz, Georg Kordick, Joachim Plesser, Oliver Puhl und Heike Theißing. Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage der pbb AG, die jeweils ausführlich mit dem Vorstand erörtert wurde. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der pbb AG. In den ordentlichen Sitzungen wurde auch über die folgenden Themen berichtet: Risikolage, Risikomanagement, Neugeschäft, Liquiditätslage beziehungsweise -strategie, Entwicklung des Fundings sowie der Aktie, aktuelle regulatorische Themen und Prüfungen sowie über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsrat im Laufe des Geschäftsjahres kontinuierlich und vollumfänglich zu IT-Themen sowie aufsichtsrechtlichen Themen und Prüfungen. Insbesondere befasste sich der Aufsichtsrat mehrfach und ausführlich mit Fragestellungen zum TRIM-Prozess, der aufsichtlichen Prüfungen von Internal Ratings Based Approach (IRBA)-Modellen und künftigen Anforderungen von Basel IV sowie deren Auswirkungen auf die risikogewichteten Aktiva der Bank. In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat umfangreicher externer Expertise bedient und die erstellten Berichte intensiv diskutiert. Im Rahmen der ordentlichen Sitzung am 15. Februar 2019 wurden schwerpunktmäßig die Zielerreichung auf Institutsebene sowie die variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 festgelegt beziehungsweise deren zurückbehaltene variable Vergütung für 2016 und 2017 (inklusive Malusprüfung & Backtesting) neu festgesetzt. Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren die regulatorisch geforderte Sanierungsplanung der pbb, der Variable Remuneration Plan für 2019, die Aktualisierung der Kompetenzordnung des Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschusses (RLA) und der Bericht zur Effizienzprüfung, mit dem die Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand für 2018 abgeschlossen wurde. Ferner wurden die jährliche Entsprechenserklärung, der Bericht des Aufsichtsrats und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB verabschiedet. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit aktuellen IT-Projekten, der Dividendenstrategie und der Festlegung von Fortbildungsthemen im Rahmen der regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen für den Aufsichtsrat. In der Bilanzsitzung am 21. März 2019 wurden der Konzernabschluss des Jahres 2018 gebilligt und der Jahresabschluss des Jahres 2018 festgestellt. Der Aufsichtsrat befasste sich dabei auch mit dem Nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b f., 315b f. HGB. Darüber hinaus wurden die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2019 vorbereitet und entsprechende Beschlüsse gefasst über die Tagesordnung einschließlich der vorgestellten Beschlussvorschläge - insbesondere hinsichtlich der Gewinnverwendung und der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019. Neben der erneuten Befassung mit der Aktualisierung der RLA-Kompetenzordnung bildeten die Aufsichtsratsvergütung, der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der CAPVERIANT GmbH, der Ausschreibungsprozess zur Rotation des Abschlussprüfers, die Neuerungen in der IT-Infrastruktur sowie der Brexit weitere Schwerpunkte der Sitzung. In einer außerordentlichen Telefonkonferenz am 16. April 2019 beriet der Aufsichtsrat über eine Umgruppierung im steuerlichen Kapital der Gesellschaft. Die Sitzung am 10. Mai 2019 war von der Berichterstattung über das erste Quartal 2019 des pbb Konzerns geprägt. Ferner erörterte der Aufsichtsrat die Digitalisierungsinitiativen der pbb, den aktuellen Stand hinsichtlich der Bündelung von Zentralfunktionen in der Bank, die Vergütungsberichte 2018, die Vorbereitungen zur Hauptversammlung sowie den aktuellen Stand zum Brexit und zur Ausschreibung des Abschlussprüfermandats. Des Weiteren verabschiedete der Aufsichtsrat eine Änderung der Geschäftsverteilung des Vorstands. Ab Oktober 2019 haben damit Herr Schenk die Verantwortung für das Ressort Compliance und Herr Schulte für das Ressort IT/Organisation von Herrn Arndt übernommen. In der außerordentlichen Sitzung am 7. Juni 2019 wurde erneut über die Prüferauswahl und die entsprechenden Empfehlungen des Prüfungsausschusses beraten und entsprechend dem Vorschlag des Prüfungsausschusses beschlossen. Den Zwischenbericht sowie die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses und Lageberichts zum 30. Juni 2019 des pbb Konzerns diskutierte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 9. August 2019. Des Weiteren beschloss er die Anpassung der Risikostrategie der pbb und befasste sich mit den IRBA-Modellen zur Ermittlung der Risikoaktiva, dem aktuellen Status der CAPVERIANT GmbH sowie dem Upgrade der IT-Infrastruktur insbesondere auch in Bezug auf Cyber-Crime und Datenschutz. Aufbauend auf den Diskussionen im Rahmen seiner jährlichen Strategiesitzung am 10./11. Oktober 2019 erörterte der Aufsichtsrat am 8. November 2019 zunächst die Ergebnisse für das dritte Quartal 2019 des pbb Konzerns und stimmte der vom Vorstand vorgelegten Mehrjahresplanung und Geschäftsstrategie jeweils für 2020 bis 2022 sowie der Risiko- und IT-Strategie jeweils für 2020 zu. Ebenso bereitete der Aufsichtsrat die Effizienzprüfung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 25d Abs. 11 KWG vor und legte die Messgrößen für die risikoadjustierte Erfolgsmessung auf Institutsebene sowie die Ziele für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 fest. Zudem erfolgte die Zustimmung zur Identifizierung der Risk Taker und zur Angemessenheitsprüfung des Vergütungssystems. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Entwurf des neuen Corporate Governance Kodex und dessen Auswirkungen auf die pbb sowie ausführlich mit dem Entwurf des SREP-Bescheids der EZB. In einer außerordentlichen Telefonkonferenz am 29. November 2019 setzte der Aufsichtsrat seine Befassung mit der Agenda vom 8. November 2019 fort. Hierzu gehörten die Auswirkungen der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2019, einschließlich der Verabschiedung angepasster Geschäftsordnungen von Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss sowie der jährliche Bericht des Präsidial- und Nominierungsausschusses zu Themen der Corporate Governance. Des Weiteren wurde über den aktuellen Stand in Bezug auf die Verbriefungstransaktion UK-3, den Brexit sowie die Reform der Referenzzinssätze berichtet. AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 tagten die folgenden Ausschüsse des Aufsichtsrats: Präsidial- und Nominierungsausschuss, Prüfungsausschuss, Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss sowie Vergütungskontrollausschuss. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss (PNA) hielt acht Sitzungen (davon drei außerordentliche) ab und war mit Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann und Joachim Plesser besetzt. Er befasste sich mit strategischen und aktuellen regulatorischen Themen sowie mit Vorstandsangelegenheiten, zu denen er dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Vorschläge unterbreitete. Dies betraf insbesondere die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder sowie die Festlegung deren variablen Vergütung für 2018 (inklusive Malusprüfung). Zudem bereitete er die Effizienzprüfung 2019 des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vor, unterrichtete den Aufsichtsrat in Bezug auf neue Entwicklungen zur Corporate Governance und befasste sich mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB einschließlich Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus befasste sich der PNA mit der Neufassung und Umsetzung des neuen Corporate Governance Kodexes, der Anpassung der Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat, der Änderung der Geschäftsverteilung des Vorstands, der EZB-Prüfung zu den internen Ratingmodellen sowie der langfristigen Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat und der Festlegung von Fortbildungsthemen für den Aufsichtsrat in 2019. Im Rahmen dreier außerordentlicher Sitzungen beriet der PNA zudem über Sonderthemen wie die Umgruppierung im steuerlichen Kapital der Gesellschaft und der daraus folgenden Dividendenzahlung ohne Steuerabzug sowie über strategische Optionen im M&A Umfeld. Der Prüfungsausschuss (PA) hielt insgesamt sieben Sitzungen (davon zwei außerordentliche) ab und war mit Dagmar Kollmann (Vorsitzende), Dr. Günther Bräunig, Dr. Jutta Dönges und Dr. Thomas Duhnkrack besetzt. Gegenstand der Sitzungen waren die Prüfung und Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018, Zwischenberichte beziehungsweise -mitteilungen des Jahres 2019 sowie die Berichte der internen Revision und des Abschlussprüfers KPMG zu internen und externen Prüfungsfeststellungen. Zudem erörterte der PA mit dem Vorstand die Auswirkungen aktueller regulatorischer Themen und wurde über die Entwicklung laufender Prüfungen unterrichtet. Des Weiteren befasste sich der PA mit dem Mandat des Abschlussprüfers sowie dessen Prüfungsplan für das Geschäftsjahr 2019. Der PA überzeugte sich auch von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Wahl des Abschlussprüfers KPMG für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Er beschäftigte sich zudem mit der Verbriefungstransaktion UK-3, der Dividendenstrategie/-ausschüttung für das Geschäftsjahr 2018 sowie mit aktuellen regulatorischen Themen und aufsichtsrechtlichen Prüfungen, insbesondere zu den IRBA-Modellen und deren Auswirkungen auf die risikogewichteten Aktiva der Bank. Darüber hinaus wurde regelmäßig über das interne Kontrollsystem und die Überwachung der eingerichteten Schlüsselkontrollen, laufende Rechtsstreitigkeiten, Compliance-relevante Themen, Datenschutz/IT-Security, besondere Rechnungslegungssachverhalte, die Ergebnisse externer Prüfungen sowie die Prüfungsplanung der internen Revision und deren Umsetzung berichtet. Wie im Vorjahr stellte auch in 2019 einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses die frühzeitige Vorbereitung der Prüferauswahl im Zuge der erforderlichen Rotation des Abschlussprüfers dar, welche spätestens für das Geschäftsjahr 2021 erfolgen muss. Dabei wurde das in 2018 begonnene öffentliche Ausschreibungs- und interne Auswahlverfahren fortgeführt und nach einem intensiven, fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zum Abschluss gebracht. Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) hielt vier reguläre Sitzungen ab und erörterte zusätzlich - in der Regel in monatlichen Telefonkonferenzen - die zustimmungspflichtigen Kreditengagements. Er war mit Joachim Plesser (Vorsitzender), Dr. Jutta Dönges, Dagmar Kollmann und Oliver Puhl besetzt. Der RLA unterstützte die Kontrolle des Aufsichtsrats über die Risiko- und Liquiditätssteuerung, überprüfte die Risikoberichterstattung des Vorstands und war in dem durch die Geschäftsordnung festgelegten Umfang in den Kreditgenehmigungsprozess eingebunden. Er erörterte zudem regelmäßig die Neugeschäfts-, Liquiditäts- und Refinanzierungssituation sowie das Syndizierungsgeschäft. Im Jahr 2019 beschäftigte sich der RLA zudem mit Berichten zu den Teilportfolien einschließlich der Developmentfinanzierungen, Rettungserwerben, Einzelwertberichtigungen, der Eigenmittelmeldung gemäß SolvV, den Länderlimiten sowie der Aktiv-Passiv-Steuerung. Zudem befasste sich der RLA mit dem regulatorisch geforderten Sanierungsplan der pbb, ausführlich und mehrfach mit den aufsichtlichen Prüfungen von IRBA-Modellen und künftigen Anforderungen von Basel IV sowie deren Auswirkungen auf die risikogewichteten Aktiva der Bank, ferner, den mittelfristig zu erwartenden Entwicklungen auf den Immobilienmärkten sowie den Aktualisierungen der Risikostrategie, der RLA-Kompetenzordnung und der Geschäftsordnung des RLA. Darüber hinaus befasste sich der RLA in zahlreichen, in der Regel monatlichen Telefonkonferenzen mit einzelnen Kreditfällen. Hierbei handelte es sich, soweit im Rahmen der Geschäftsordnung des RLA vorlagepflichtig, um Neugeschäfte, regelmäßige Wiedervorlagen sowie um Zustimmungen zu Änderungsanträgen. Der Vergütungskontrollausschuss (VKA) hielt vier Sitzungen ab und war mit Dr. Günther Bräunig (Vorsitzender), Dagmar Kollmann, Joachim Plesser und Heike Theißing besetzt. Er befasste sich mit den Vergütungsberichten, der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2018, den Zielerreichungen und Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder sowie dem Variable Remuneration Plan für 2019 für den Vorstand. Des Weiteren bereitete der VKA die Zustimmung zur Ermittlung der Risk-Taker-Funktionen sowie die Festlegung der Messgrößen für die risikoadjustierte Erfolgsmessung auf Institutsebene für den Aufsichtsrat vor. Weitere Schwerpunkte seiner Sitzungen waren das Vergütungssystem der Bank einschließlich deren Angemessenheitsprüfung sowie die Befassung mit regulatorischen Änderungen und die Verlängerung des Mandats des Vergütungsbeauftragten. scroll
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AUS- UND FORTBILDUNGSMASSNAHMEN Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr und wurden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Seit dem zweiten Halbjahr 2018 finden zudem im Vorfeld der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen regelmäßig Weiterbildungen durch Vorträge externer Referenten statt. Im Jahr 2019 befasste man sich hier unter anderem mit den Themen Digitalisierung, SREP/ICAAP und Social Engineering/Cyber-Security sowie im Rahmen der jährlichen Strategiesitzung des Aufsichtsrats mit den aktuellen Entwicklungen in der Zusammenarbeit mit digitalen Plattformen und Start-Ups. Dieses regelmäßige Fortbildungsprogramm für das Gesamtgremium wird fortgeführt. JAHRESABSCHLUSS Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer KPMG hat jeweils den Jahres- und den Konzernabschluss der pbb vom 31. Dezember 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die gemäß §§ 289b f., 315b f. HGB im Lagebericht abzugebende nichtfinanzielle Erklärung hat die Bank in einem gesonderten Nichtfinanziellen Bericht - abgedruckt im vorliegenden Geschäftsbericht - veröffentlicht. Im Rahmen seiner Prüfungspflicht nach § 171 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat dabei von der Möglichkeit einer inhaltlichen externen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch KPMG im Rahmen einer gesonderten Beauftragung Gebrauch gemacht. KPMG hat dem Aufsichtsrat eine Erklärung über ihre Unabhängigkeit vorgelegt. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17. März 2020 mit den Abschlussunterlagen. Die Jahres- und Konzernabschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht und die Prüfungsberichte wurden mit dem Vorstand und Vertretern des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers erhoben. In der Bilanzsitzung am 18. März 2020 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt. In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat ebenfalls den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands mit diesem diskutiert. Nach Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2019.
Für den Aufsichtsrat Dr. Günther Bräunig, Vorsitzender |
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