Deutsche Pfandbriefbank AG
München
Gesonderter nichtfinanzieller Bericht außerhalb des Lageberichts zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht 2025
Konzern Deutsche Pfandbriefbank
Inhaltsverzeichnis
Nichtfinanzieller Bericht 2025
Einführung
Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie
Wesentlichkeitsanalyse
ESG Governance
ESG-Risikomanagement und interne Kontrollen der Berichterstattung im Rahmen des gesonderten
zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts
Umwelt
Soziales
Governance
Anhang zum Nichtfinanziellen Bericht
Angaben zu Kernenergie und fossilem Gas
Impressum
Nichtfinanzieller Bericht 2025
Einführung
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Gemäß §§ 289b und 315b HGB ist die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) verpflichtet,
für die pbb als Mutterunternehmen und den pbb Konzern eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung
zu erstellen.
Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, die die nichtfinanzielle Konzernerklärung
und die nichtfinanzielle Erklärung des Mutterunternehmens zusammenfasst, wurde zur
Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2014/95 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Non-financial Reporting Directive) und deren
nationaler Umsetzung (§§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB) durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
sowie zur Erfüllung der Anforderungen des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 in
einem gesonderten "zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht" aufgestellt.
Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Der pbb Konzern bestand im Berichtsjahr zum überwiegenden
Teil aus dem Mutterunternehmen pbb.
Gemäß § 289d HGB i.V.m. § 315c Absatz 3 HGB erfolgte die Erstellung des gesonderten
nichtfinanziellen Berichts unter Zugrundelegung des ersten Satzes der European Sustainability
Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk.
Die Berichtsanforderungen der EU-Taxonomie werden im umweltbezogenen Abschnitt des
gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts dargelegt.
Die inhaltliche Prüfung des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts
obliegt dem Aufsichtsrat der pbb. Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle
Bericht enthält relevante Angaben aus den folgenden Dokumentationsquellen:
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Green Loan Framework der Deutsche Pfandbriefbank AG
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| ― |
Green Bond Framework der Deutsche Pfandbriefbank AG
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Risikoinventur Konzern Deutsche Pfandbriefbank 2026
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Geschäftsstrategie Konzern Deutsche Pfandbriefbank 2026-2028
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Interne Richtlinien
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Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
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Bericht über Mittelallokation
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Impact Bericht
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KONSOLIDIERUNGSKREIS
Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht des pbb Konzerns wurde auf
konsolidierter Basis erstellt. Dabei folgt der Konsolidierungskreis des gesonderten
zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts den Grundsätzen des bilanziellen Konsolidierungskreises
des Konzernabschlusses.
DARSTELLUNG VON PERSONENBEZEICHNUNGEN UND PERSONENBEZOGENEN WÖRTERN
Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörtern wird
jeweils das generische Maskulinum verwendet. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.
GEISTIGES EIGENTUM
Der pbb Konzern hat im vorliegenden Bericht nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,
bestimmte Informationen, welche sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse
von Innovationen beziehen, auszulassen.
BEVORSTEHENDE ENTWICKLUNGEN ODER SICH IN VERHANDLUNGSPHASEN BEFINDENDE ANGELEGENHEITEN
Der pbb Konzern hat im vorliegenden Bericht die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 19a
Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU, die Ausnahmen von der
Offenlegung bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender
Angelegenheiten erlauben, nicht in Anspruch genommen.
VERWEISE
In dem gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht werden keine Angaben
mittels Verweises aufgenommen.
ZEITHORIZONTE
Die Zeithorizonte für die Berichterstattung des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen
Berichts weichen teilweise von den Anforderungen des ESRS 1 ab. Der kurzfristige Zeithorizont
umfasst nicht nur das Berichtsjahr, sondern auch das Geschäftsjahr 2026, da dieses
im Gegensatz zum Berichtsjahr Teil des kurzfristigen Zeithorizontes der internen Risikoinventur
ist. Somit wird eine Integration der Ergebnisse der internen Risikoinventur gewährleistet.
Die Zeithorizonte des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts sind
daher wie folgt festgelegt:
| ― |
für den kurzfristigen Zeithorizont: unter zwei Jahre
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| ― |
für den mittelfristigen Zeithorizont: zwei bis fünf Jahre
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| ― |
für den langfristigen Zeithorizont: mehr als fünf Jahre.
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Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie
DAS GESCHÄFTSMODELL UND DIE WERTSCHÖPFUNGSKETTE DES PBB KONZERNS
Das strategische Geschäft des pbb Konzerns war im Jahr 2025 die gewerbliche Immobilienfinanzierung
mit dem Fokus auf pfandbrieffähiges Geschäft. Es ist im Segment Real Estate Finance
(REF) gebündelt. In der gewerblichen Immobilienfinanzierung (REF) richtet sich das
Angebot primär an professionelle nationale und internationale Immobilieninvestoren
und -entwickler wie Immobilienunternehmen, institutionelle Investoren und Immobilienfonds
sowie, insbesondere in Deutschland, an mittelständische Unternehmen und regional ausgerichtete
Kunden. Kreditnehmer sind in der Regel Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicle).
Neben dem Portfolio des strategischen Geschäftssegments verfügt die pbb über ein nicht
strategisches Portfolio, das sogenannte Non-Core Portfolio. Das Non-Core-Portfolio
in der pbb vereint alle nicht strategischen Finanzierungen der öffentlichen Hand sowie
in der Vergangenheit durchgeführte Transaktionen mit Public Private Partnerships sowie
Exportkreditfinanzierungen. In diesem Bereich tätigt die pbb kein aktives Neugeschäft.
Das Non-Core Portfolio soll abgebaut werden, um dem Kerngeschäft der pbb dort gebundene
Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Es ist angedacht, das Segment REF ab dem ersten Quartal 2026 in die Segmente Real
Estate Finance Solutions (REFS) und Real Estate Investment Solutions (REIS) zu untergliedern.
Ergänzend sei erwähnt, dass der Vertrieb in drei Bereiche unterteilt ist, die sich
nach der geografischen Lage der finanzierten Vermögenswerte richten. Der Bereich Real
Estate Finance Continental Europe deckt mit Ausnahme von Deutschland alle kontinentaleuropäischen
Regionen mit den dort finanzierten Vermögenswerten ab. Der Bereich Real Estate Finance
UK & USA deckt die Regionen in dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten
ab. Bei diesen beiden Bereichen ist der Vertrieb primär auf professionelle nationale
und internationale Immobilieninvestoren ausgerichtet, wie Immobilienunternehmen, institutionelle
Investoren und Immobilienfonds. Der Bereich Real Estate Finance Germany deckt den
Vertrieb in Deutschland mit den dort finanzierten Vermögenswerten ab. Im Unterschied
zu den zwei vorgenannten Bereichen richtet sich der Vertrieb hier zusätzlich an mittelständische
Unternehmen und regional ausgerichtete Kunden.
Die entscheidenden ESG-Produktgruppen des pbb Konzerns sind Green Loans (auf Basis
des Green Loan Frameworks der pbb) auf der Aktivseite und Green Bonds (auf Basis des
Green Bonds Frameworks der pbb) auf der Passivseite. Mehr zum Green Loan Framework
und Green Bond Framework ist in dem Kapitel "Klimabelange im Bankgeschäft" zu finden.
Im Zuge der weiteren Verankerung von ESG im Geschäftsmodell und in der Portfoliosteuerung
hat der Konzern die Finanzierung von auf Grundlage der Kriterien seines Green Loan
Frameworks "grün" bewerteten Immobilien weiter intensiviert und plant, dies fortzusetzen.
Das Service-Angebot der pbb zum Thema ESG wird nunmehr unter "ECO" geführt und soll
konsequent erweitert werden. Um das Exposure zu wachstumsstarken Zukunftsthemen und
die Diversifikation der pbb darüber hinaus zu erhöhen, wird die pbb ihr ECO-Angebot
"manage to zero" weiterhin entlang der Immobilienwertschöpfungskette in Richtung eines
provisionsgetriebenen Geschäftsmodells entwickeln und dauerhaft überprüfen. Unter
Berücksichtigung der Spezialfinanzierungsfähigkeiten der pbb, der Marktattraktivität
und des Kapitalbedarfs ist die Arrondierung der bestehenden ECO-Angebote in Richtung
ECO Data & Analytics besonders relevant.
Die Wirtschaftsakteure des pbb Konzerns und ihre Beziehungen zum Konzern werden in
der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
DIE WIRTSCHAFTSAKTEURE DES PBB KONZERNS UND IHRE BEZIEHUNGEN ZUM KONZERN
| Wirtschaftsakteure |
Beziehung zum Konzern |
| Bauträger, Immobilieneigentümer, institutionelle Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen
und große Anleger |
Mit individuell an die Anforderungen der Kunden abgestimmten Immobilienfinanzierungen
bietet die pbb Lösungen für professionelle nationale und internationale Immobilienkunden
wie Immobilienunternehmen, institutionelle Investoren und Immobilienfonds. Die Vertriebskanäle
für die Immobilienfinanzierungen laufen über die Vertriebsstandorte im In- und Ausland
sowie über das Konsortialgeschäft. |
| Institutionelle Investoren |
Mit der Emission verschiedener Wertpapiere mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ermöglicht
die pbb institutionellen Investoren eine gezielte Geldanlage in Kapitalmarktprodukte. |
| Lieferanten und Dienstleister |
Dank der Unterstützung von Lieferanten und Dienstleistern wie Energiezulieferern und
IT-Dienstleistern kann der pbb Konzern seine internen Geschäftsprozesse durchführen
und optimieren. |
| Öffentlicher Sektor |
Das Non-Core-Segment besteht aus der öffentlichen Investitionsfinanzierung und nicht
zweckgebundenen Finanzierungen für die öffentliche Hand. In diesem Bereich tätigt
die pbb kein Neugeschäft mehr. |
| Privatanleger (pbb direkt) |
Die pbb direkt bietet ihren Kunden Einlagengeschäft in Form von Tagesgeld- und Festgeldkonten
in Euro und US-Dollar an. Dieses Angebot wird neben der Onlineplattform von pbb direkt
ebenfalls über Drittanbieter bereitgestellt. |
| Weitere Banken |
Konsortialfinanzierungen ermöglichen dank der Verteilung des Kreditvolumens auf mehrere
Banken größere Investitionsvorhaben. |
Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzieller Bericht deckt die Wertschöpfungskette
des pbb Konzerns ab. Die nachfolgende Abbildung stellt die vor- und nachgelagerte
sowie den innerbetrieblichen Teil der Wertschöpfungskette des pbb Konzerns grafisch
dar. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette des pbb Konzerns umfasst die Aktivitäten
von Geschäftspartnern, die Dienstleistungen für die Bank erbringen und diese mit Gütern
ausstatten (Input). Dazu gehören unter anderem Energiezulieferer, Lieferanten für
Büroausstattung und -material, Beratungsunternehmen sowie Daten- und Technologieanbieter.
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette gehört zum Geschäftsbetrieb des pbb Konzerns.
Im innerbetrieblichen Teil der Wertschöpfungskette, der ebenfalls zum Geschäftsbetrieb
des pbb Konzerns zählt, befinden sich die Leitungs- und Aufsichtsorgane (Vorstand
und Aufsichtsrat) sowie die Mitarbeiter der pbb. Vorstand und Aufsichtsrat der pbb
werden im Kapitel "ESG Governance" näher beschrieben. Weitere Informationen zu den
Mitarbeitern des pbb Konzerns, unter anderem die Anzahl der Beschäftigten nach geografischen
Gebieten, sind im Kapitel "Eigene Belegschaft" dargelegt. Die Geschäftssegmente, die
Refinanzierung und etwaige Rettungserwerbe des pbb Konzerns gehören durch ihre Ausübung
aus dem pbb Konzern heraus zur innerbetrieblichen, sowie durch ihren Beitrag zum Bankgeschäft
und ihrer Dienstleistungserbringung für die Kunden auch zur nachgelagerten Wertschöpfungskette
(Output). In Einzelfällen kann es zu Rettungserwerben von Immobilien im Zusammenhang
mit Problemkrediten kommen, die in der Regel über Tochter- oder Enkelgesellschaften
erworben werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden diese im
pbb Konzern konsolidiert. Die Kunden des pbb Konzerns auf der Aktiv - beziehungsweise
Passivseite gehören ebenfalls zur nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die institutionellen
Kunden stellen eine bedeutende Kundengruppe des pbb Konzerns dar. Wegen des Einlagengeschäfts
pbb direkt haben auch Privatanleger eine Bedeutung für die Bank.

KENNZAHLEN ZUR WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Einige Kennzahlen zur Wertschöpfungskette wurden aufgrund fehlender Daten auf Basis
von Schätzungen und Annahmen entwickelt. Diese bilden die Grundlage für die Definition
der Treibhausgasreduktionsziele im Bankgeschäft. Zudem sind sie insbesondere relevant
für die Kennzahlen zu den Scope-3-Emissionen.
Die folgende Tabelle bietet detaillierte Informationen zu den Kennzahlen in der Wertschöpfungskette,
die anhand indirekter Quellen geschätzt wurden, einschließlich der Grundlagen für
deren Erstellung, einer Erläuterung des resultierenden Genauigkeitsgrades sowie der
Maßnahmen zur künftigen Verbesserung dieser Genauigkeit.
KENNZAHLEN, IHRE GRUNDLAGEN, DER GENAUIGKEITSGRAD UND DIE MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG
DER GENAUIGKEIT
| Entsprechende Kennzahlen, welche anhand indirekter Quellen geschätzt werden |
Die Grundlage für die Erstellung |
Der resultierende Genauigkeitsgrad |
Die Maßnahmen zur künftigen Verbesserung der Genauigkeit |
| Indirekte (Scope-3-) THG- Bruttoemissionen Kategorie 15 (Investitionen) |
Bestimmung der finanzierten Emissionen anhand Daten mit unterschiedlichen Datenqualitätsstufen: |
Mittel |
Erweiterung des Datenhaushalts durch zusätzliche Echtdaten im REF-Geschäft mittels
kontinuierlicher Datenerhebungsprozesse. |
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REF: |
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Scope 1 & 2: |
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- Anhand von Energie-/CO2 - Daten aus den Energieausweisen (Bedarfsausweise / Verbrauchsausweise) der finanzierten
Immobilien |
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- Anhand der Objektart, des Baujahres und des Landes geschätzte THG-Emissionen |
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Scope 3: |
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- Berechnung auf Grundlage von Branchendurchschnittswerten mittels ökonomischer Emissionsfaktoren |
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NonCore: |
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- Berechnung auf Grundlage von Branchendurchschnittswerten mittels ökonomischer Emissionsfaktoren |
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KENNZAHLEN, IHRE MESSUNSICHERHEIT UND INFORMATIONEN ÜBER DIE QUELLEN DER MESSUNSICHERHEIT
SOWIE ANNAHMEN, NÄHERUNGSWERTE UND BEURTEILUNGEN, DIE DER MESSUNG ZUGRUNDE LIEGEN
| Entsprechende Kennzahlen, welche anhand indirekter Quellen geschätzt werden |
Ihre Messunsicherheit |
Die Quellen der Messunsicherheit sowie Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen,
die der Messung zugrunde liegen |
| Indirekte (Scope-3-) THG- Bruttoemissionen Kategorie 15 (Investitionen) |
Die Messunsicherheit ergibt sich insbesondere dann, wenn ... |
Als spezifische Quellen werden verwendet: |
|
- ... lediglich Energieverbräuche, aber keine THG- Emissionsdaten zur Immobilie vorliegen. |
- Bei den anhand von echten Energieverbräuchen berechneten THG-Emissionsdaten werden
folgende Quellen zur Bestimmung der Daten verwendet: Emissionsfaktoren Strommix für
USA (European Environment Agency (2021) „Greenhouse gas emission intensity of electricity
generation by country") und für die Schweiz (Carbon Footprint (2020) „Country specific
electricity grid greenhouse gas emission factors"), Emissionsfaktoren Energieträger
(LX Gesetze. (2020) „Anlage 9“), sowie Primärenergiefaktoren Wärme (LX Gesetze. (2020)
„Anlage 4“; Deutscher Bundestag (2016) „Primärenergiefaktoren.“ |
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- ... keine Angaben zu Energieverbrauchen/-bedarfen oder THG-Emissionen der Immobilien
vorliegen. Hierbei werden dann anhand der Objektart, des Baujahres und des Landes
die THG-Emissionen geschätzt. |
- Bei den anhand der Objektart, des Baujahres und des Landes geschätzten THG-Emissionen:
Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) |
|
- ... es sich um die Scope-3-Emissionen des Immobilienfinanzierungsportfolios handelt.
Hier bestehen keine echten Informationen zu THG-Emissionen. |
- Für die Scope-3-Emissionen des Immobilienfinanzierungsportfolios werden THG-Emissionen
anhand von Branchendurchschnittswerten mittels ökonomischer Emissionsfaktoren berechnet. |
|
- ... es sich um das Non-Core-Portfolio handelt. Hier bestehen keine echten Informationen
zu THG- Emissionen. |
- Für das Non-Core-Portfolio werden THG-Emissionen anhand von Industriedurchschnitten
von Exiobase geschätzt. |
DIE GESCHÄFTS- UND NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE DES PBB KONZERNS
Die pbb ist eine Spezialbank für die Finanzierung von Investitionen in Gewerbeimmobilien.
Darüber hinaus soll das Angebot an institutionelle Kunden entlang der Wertschöpfungskette
weiter ausgebaut werden. Kerngeschäft der pbb ist das Kreditgeschäft: In der gewerblichen
Immobilienfinanzierung ist der pbb Konzern entweder als alleiniger Kreditgeber aktiv
oder arbeitet - insbesondere bei großvolumigen Transaktionen - mit Finanzierungspartnern
zusammen. Das nicht strategische Non-Core-Portfolio soll wertschonend heruntergefahren
werden, um dem Kerngeschäft der pbb dort gebundene Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Zentrales Refinanzierungsinstrument ist der Pfandbrief; die pbb gehört hier zu den
großen Emittenten. Darüber hinaus emittiert die pbb unbesicherte Finanzinstrumente
als Inhaber- und Namenspapiere. Grüne Anleihen sind integraler Bestandteil der Refinanzierungsstrategie.
Ergänzt wird die Refinanzierung durch unbesicherte Emissionen und das Einlagengeschäft
der "pbb direkt".
Die Geschäftsstrategie des pbb Konzerns ist auf fortwährenden wertschöpfenden Geschäftserfolg
ausgelegt und bildet die Basis für die Finanzplanung bis Ende 2028, welche die strategische
Ausrichtung konkretisiert.
Die Nachhaltigkeitsstrategie des pbb Konzerns ist ein integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist für den pbb Konzern ein Leitgedanke bei der Wahrnehmung
seiner unternehmerischen Verantwortung und damit Grundlage seiner Governance. Nachhaltigkeit
ist dabei definiert als das Selbstverständnis, mit dem eigenen Handeln einen signifikanten
Beitrag für die langfristige Zukunftssicherung zu leisten und dabei die Folgen für
alle Stakeholder des Unternehmens sowie für die Gesellschaft und Umwelt zu berücksichtigen.
Der pbb Konzern ist davon überzeugt, dass gesetzestreues und integeres Verhalten,
verantwortungsvolle Unternehmensführung und die Wahrung hoher ethischer Grundsätze
eine notwendige Bedingung für langfristigen Geschäftserfolg sind. Deshalb will der
pbb Konzern dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg und Nachhaltigkeitsaspekte in bestmöglicher
Weise miteinander verbinden und somit langfristigen Nutzen für die Gesellschaft stiften
und natürliche Ressourcen schonen. Als Teil der Finanzindustrie versteht sich der
pbb Konzern als Transformationsfinanzierer und sieht es als seine Aufgabe an, Investitionsmittel
zunehmend in eine Verwendung zur Nachhaltigkeit zu lenken.
Der pbb Konzern arbeitet dauerhaft daran, die ESG-Themen Klima und Umwelt (E für Umwelt),
Soziales (S für Sozial) sowie rechtliche und faktische Aspekte der Unternehmensführung
(G für Governance) stärker in die Prozesse, die Produktpalette und die Kultur des
Konzerns zu integrieren.
Dabei berücksichtigt der pbb Konzern - neben den gesetzlichen, regulatorischen und
aufsichtsrechtlichen Anforderungen - die Bedürfnisse seiner Kunden sowie die Erwartungen
seiner Investoren, der Öffentlichkeit und seiner Mitarbeiter. Der pbb Konzern erachtet
einen regelmäßigen, offenen und wechselseitigen Austausch hierbei als unabdingbar,
um die Bedürfnisse aller Anspruchsgruppen frühzeitig zu erkennen und angemessen in
den Entscheidungsfindungsprozessen zu berücksichtigen. In der ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie
wurden vier Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen als besonders
relevant für das Kerngeschäft identifiziert, bei denen die pbb einen positiven Beitrag
leisten kann: Geschlechtergleichheit (SDG 5), menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
(SDG 8), nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11), sowie Klimaschutz (SDG 13) durch
den aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung des Immobiliensektors und Bemühungen zur
Senkung des eigenen ökologischen Fußabdrucks. Seit Februar 2022 ist der pbb Konzern
auch Mitglied des UN Global Compact. Damit hat er sich zur Beachtung von zehn Grundsätzen
verpflichtet, die sich mit den Themen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung
befassen. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft hat der pbb Konzern im April 2022 erstmalig
ein Fortschritts-Reporting veröffentlicht. Dies erfolgt seitdem jährlich.
Eine Herausforderung für den pbb Konzern besteht darin, seinen Beitrag zur Transformation
der Immobilienbranche hin zu mehr Nachhaltigkeit zu leisten. Dabei ist der Fokus nicht
nur auf klimarelevante Aspekte, sondern auch auf weitere Umwelt- und soziale Faktoren
gerichtet. Zusätzlich zu der aktuell im Vordergrund stehenden Klima-Dimension gewinnen
auch weitere Aspekte im Bereich der nachhaltigen Finanzierung zunehmend an Bedeutung.
Dazu zählen unter anderem Kreislaufwirtschaft im Umweltbereich sowie soziale Elemente.
Die nachhaltigkeitsbezogenen strategischen Elemente, Maßnahmen und Ziele werden in
den entsprechenden themenspezifischen Kapiteln in diesem Bericht detailliert aufgezeigt.
Derzeit existieren keine spezifischen Nachhaltigkeitsziele, die sich an geografischen
Gebieten und Kundenkategorien orientieren. Die Ziele im Zusammenhang mit Klima und
Umwelt im Bankgeschäft beziehen sich insbesondere auf das REF-Portfolio. Im Rahmen
seiner Klimazielsetzung unterscheidet der pbb Konzern zwischen den THG-Emissionen,
die durch das Finanzierungsgeschäft (Aktivseite) verursacht werden, und den THG-Emissionen,
die durch den eigenen operativen Geschäftsbetrieb entstehen. Details zur Klimazielsetzung
des Bankgeschäfts finden sich in Kapitel „Klimawandel.“

Das Zusammenspiel der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie
und Geschäftsmodell
Im Rahmen des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts hat der pbb
Konzern verschiedene potenzielle und tatsächliche Auswirkungen sowohl positiver als
auch negativer Art sowie Risiken und Chancen identifiziert. Hierbei wurden keine Auswirkungen,
Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, kurz IROs) identifiziert, die
unternehmensspezifisch für den pbb Konzern sind und als solche nicht von den ESRS
abgedeckt werden. Die Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde
jeweils für den Geschäftsbetrieb und das Bankgeschäft analysiert, wobei die Position
des Geschäftsbetriebs und des Bankgeschäfts in der Abbildung "Wertschöpfungskette
des pbb Konzerns" im Kapitel "Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie"
zu finden ist. Das Vorgehen der Wesentlichkeitsanalyse sowie die Ermittlung, Bewertung
und Priorisierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Kapitel "Wesentlichkeitsanalyse"
näher beschrieben. Zudem sind die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in
den Tabellen "Übersicht der wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen des
pbb Konzerns inklusive ihrer Zeithorizonte, aufgeschlüsselt nach Bankgeschäft und
Geschäftsbetrieb" und "Übersicht der wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen
des pbb Konzerns, aufgeschlüsselt nach Bankgeschäft und Geschäftsbetrieb" des Kapitels
"Wesentlichkeitsanalyse" zusammengefasst. Bei der Bestimmung der Wesentlichkeit im
Bankgeschäft wurden die Geschäftssegmente REF und Non-Core sowie Consolidation & Adjustments
(C&A) berücksichtigt. Details zur Wesentlichkeit der IROs in diesem Zusammenhang finden
sich in den bereits genannten Tabellen.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen können die Strategie, die Entscheidungsfindung
und die Wertschöpfungskette des pbb Konzerns maßgeblich beeinflussen, das Geschäftsmodell
hingegen nur begrenzt. Obwohl das Geschäftsfeld Real Estate Investment Solutions im
Rahmen des Geschäftsfelds der Originate & Cooperate mit neuen geschäftlichen Schwerpunkten
auf die Zukunftsfähigkeit und Profitabilität der Bank abzielt, bleibt das Kerngeschäft
des Konzerns die Immobilienfinanzierung.
In Zusammenhang mit der positiven Auswirkung des Angebots nachhaltiger Finanzierungsinstrumente
und/oder durch die gezielte Vergabe von (Immobilien-)Finanzierungen an Kunden plant
der pbb Konzern, im Rahmen seiner Strategie den Anteil an Green Loan-fähigen Immobilien
am gesamten Portfolio in der gewerblichen Immobilienfinanzierung bis Ende 2026 auf
über 30% zu erhöhen. Dies soll durch die Stärkung von Neugeschäft für umweltfreundliche
Immobilien in allen Anlageklassen und verschiedenen Finanzierungsprodukten erreicht
werden. Zudem wurden anhand des pbbspezifischen Dekarbonisierungspfads Ziele in Bezug
auf die Emissionsintensität des REF-Portfolios definiert. Diese Ziele werden im Kapitel
"Klimawandel" näher beschrieben. Eine weitere positive Auswirkung auf Menschen und
Umwelt könnte eine durch makroökonomische Faktoren bedingte Veränderung der Marktstimmung
sein, die dazu führen könnte, dass die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen
im Immobiliensektor steigt. Ergänzend hierzu kann die Vergabe von (Immobilien-)Finanzierungen
an Unternehmen, die auf eine verantwortungsvolle und nachhaltige Ressourcennutzung
achten und das Konzept der Kreislaufwirtschaft umsetzen, eine positive Auswirkung
auf Mensch und Umwelt haben. Diese wesentlichen positiven Auswirkungen im Kontext
des Bankgeschäfts wirken sich entsprechend auf die nachgelagerte und zum Teil auf
die innerbetriebliche Wertschöpfungskette aus.
Im eigenen Geschäftsbetrieb kann insbesondere der Nachhaltigkeitsaspekt Gleichstellung/Nicht-Diskriminierung
eine positive Auswirkung auf Mensch und Umwelt haben, indem Mitarbeiter des jeweils
unterrepräsentierten Geschlechts in Führungspositionen gefördert werden und sich für
eine vielfältige Belegschaft eingesetzt wird. Zudem wurden verschiedene finanzielle
Chancen im Geschäftsbetrieb ermittelt. Insbesondere zeigen sich diese Chancen durch
die Förderung guter Arbeitsbedingungen, die Berücksichtigung von Gleichstellung und
Nicht-Diskriminierung und einer positiven Unternehmenskultur. Die Förderung guter
Arbeitsbedingungen, einer positiven Unternehmenskultur und die Sicherstellung von
Gleichstellung/ Nicht-Diskriminierung sind besonders relevant für die Arbeitgeberattraktivität
und erleichtert die Gewinnung von qualifiziertem und motiviertem Personal. Diese finanziellen
Chancen im Kontext Geschäftsbetrieb zeigen sich insbesondere im innerbetrieblichen
Teil der Wertschöpfungskette. Negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt könnten
durch unzureichende Ambitionen bei der Reduzierung von THG-Emissionen im Bankgeschäft
entstehen.
Darüber hinaus könnten die Finanzierung von Immobilien mit potenziellen Altlasten
im Boden sowie eine niedrige Energieeffizienz oder ein hoher Energieverbrauch im Kontext
der Immobilien-, öffentlichen Infrastruktur- und gedeckten Exportfinanzierung auftreten,
die ebenfalls negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben könnten. Diese wesentlichen
negativen Auswirkungen im Kontext des Bankgeschäfts wirken sich entsprechend auf die
nachgelagerte und zum Teil auf die innerbetriebliche Wertschöpfungskette aus. Im Rahmen
des Geschäftsbetriebs können negative Auswirkungen durch eine unzureichende Unternehmenskultur,
sowie durch Korruptions- und Bestechungsvorfälle entstehen.
Diese wesentlichen negativen Auswirkungen im Kontext des Geschäftsbetriebs zeigen
sich insbesondere im innerbetrieblichen Teil der Wertschöpfungskette.
Auf der Risiko-Seite wurden physische, transitorische, Klima- und Umweltrisikofaktoren
sowie Sozial und Governance- Risikofaktoren auf ihre Wesentlichkeit für den pbb Konzern
untersucht. Die physischen Risikofaktoren im Bankgeschäft, wie Überschwemmungen, Tornados,
starke Niederschläge, Trockenheit/Dürren, Stürme, Waldbrände, Hitzewellen, Erdrutsche,
Erdbeben, Tsunamis, können finanzielle Auswirkungen auf die Bank haben. Im Rahmen
von Immobilienfinanzierungen kann es zu einem Rückgang des Marktwerts einer Immobilie
und/oder einer erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kunden kommen. Im Kontext
öffentlicher Infrastrukturfinanzierungen sowie bei gedeckten Exportfinanzierungen
können Einnahmeverluste durch Betriebsunterbrechungen oder die Nutzung alternativer
Einrichtungen entstehen.
Zudem können zusätzliche Investitionskosten für den Wiederaufbau anfallen. Zu den
Umweltfaktoren gehört auch das Thema Umweltverschmutzung, das als finanzielles Risiko
im Kontext der Kosten für die Beseitigung von Altlasten und dessen Zusammenhang mit
einer verminderten Kreditwürdigkeit sowie einer erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit
des Kunden als wesentlich eingestuft wurde. Die transitorischen Risiken im Bankgeschäft
können durch Faktoren wie geringe Energieeffizienz oder einen hohen Energieverbrauch,
einen hohen CO2 -Fußabdruck, neue Nachhaltigkeitsvorschriften und Umweltvorschriften sowie die allgemeine
Marktstimmung entstehen. Die Vergabe von (Immobilien- )Finanzierungen an Unternehmen
in energieintensiven Industrien oder an Unternehmen, die Projekte mit konventioneller
Energieerzeugung umsetzen, kann zu Reputationsschäden und finanziellen Nachteilen
führen. Dies gilt auch für die Vergabe von (Immobilien-)Finanzierungen an Unternehmen,
deren Objekte eine mangelnde Energieeffizienz aufweisen. Unzureichende Ambitionen
bei der Reduzierung von THG-Emissionen im Bankgeschäft können ebenfalls die Reputation
der Bank und die ESG Ratings verschlechtern. Zudem könnte eine Veränderung der Marktstimmung,
bedingt durch makroökonomische Faktoren, dazu führen, dass die Nachfrage nach nachhaltigen
Produkten und Dienstleistungen im Immobiliensektor steigt. Sollte die pbb diese Nachfrage
durch ihre Produkte und Dienstleistungen nicht abdecken können, könnte dies zu finanziellen
Nachteilen führen. Die zunehmende Regulierung von emissionsintensiven Industrien und
Sektoren können das Risiko von Stranded Assets (gestrandete Vermögenswerte bezeichnen
Vermögenswerte, deren Ertragskraft oder Marktwert vor allem durch umweltbeziehungsweise
klimabezogene Faktoren unerwartet deutlich abnimmt, bis sie nahezu oder vollständig
wertlos werden) in der Kapitalanlage erhöhen. Darüber hinaus kann das Verbot von energieintensiven
Technologien auch zu Wettbewerbsnachteilen führen und das Kreditausfallrisiko erhöhen.
Diese wesentlichen Risiken im Kontext des Bankgeschäfts wirken sich entsprechend auf
die nachgelagerte und zum Teil auf die innerbetriebliche Wertschöpfungskette aus.
Die Governance-Risikofaktoren fokussieren auf den eigenen Geschäftsbetrieb. Greenwashing,
wettbewerbswidrige Handlungen sowie Korruptions- und Bestechungsfälle könnten die
Reputation des Konzerns schädigen und zu Sanktionen und Strafen führen. Diese wesentlichen
Governance- Risikofaktoren im Kontext des Geschäftsbetriebs zeigen sich insbesondere
im innerbetrieblichen Teil der Wertschöpfungskette.
Die ermittelten Risiken, welche im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert
wurden, sowie deren aktuelle finanzielle Auswirkungen werden sowohl im Risikomanagement
als auch in den Stresstests beachtet. Sollte es zum Eintritt dieser Risiken kommen
beziehungsweise die Risiken eine gewisse Eintrittswahrscheinlichkeit erreichen, könnten
reduzierte Erträge und erhöhte Kosten die finanzielle Leistungsfähigkeit des pbb Konzerns
beeinträchtigen. Eine frühzeitige Identifikation wesentlicher Risiken ist daher von
großer Bedeutung, um wirkungsvolle Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Der pbb Konzern
überprüft die Widerstandsfähigkeit seiner Strategie und seines Geschäftsmodells gegenüber
aktuellen Entwicklungen durch den Einsatz von Szenarioanalysen und Stresstests.
Die Stakeholder des pbb Konzerns und ihre Einbeziehungsformate
Der pbb Konzern interagiert im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit mit diversen Stakeholdern
und führt mit diesen einen kontinuierlichen Dialog. Der regelmäßige Austausch ist
essenziell, um ein tieferes Verständnis der vielfältigen Perspektiven und Bedürfnisse
der Stakeholder zu gewinnen und langfristiges Vertrauen sowie den Geschäftserfolg
zu unterstützen. Darüber hinaus sind die Einbeziehung und das Management von Stakeholdern
ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen und ganzheitlichen Geschäfts- und
Nachhaltigkeitsstrategie.
Der pbb Konzern unterscheidet zwischen internen und externen Stakeholdern. Interne
Stakeholder sind die Mitarbeiter des pbb Konzerns einschließlich des Managements.
Externe Stakeholder sind Kunden (Kreditnehmer sowie Privatanleger der pbb direkt),
Investoren, Gesetzgeber, Aufsicht, Prüfer, Aktionäre, Lieferanten, Analysten, Kredit-
und ESG- Ratingagenturen, Verbände, die Umwelt und die Gesellschaft. Diese Stakeholder
werden im Rahmen verschiedener Formate und Kommunikationskanäle in die Unternehmensaktivitäten
des pbb Konzerns sowie in die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden.
Diese werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
DIE STAKEHOLDERGRUPPEN DES PBB KONZERNS UND IHRE KATEGORIEN, EINBEZIEHUNGSFORMATE
UND DIE HÄUFIGKEIT DER EINBEZIEHUNG
| Stakeholdergruppe |
Kategorie |
Einbeziehungsformat |
Häufigkeit |
| Aktionäre |
extern |
- Die jährliche Hauptversammlung bietet die Möglichkeit, spezifische Fragen direkt
im Gespräch mit den Organen des pbb Konzerns zu klären. |
- Jährlich |
|
|
- Regelmäßiger Austausch des Equity Investor Relations-Teams mit Aktionären mittels
Telefonaten, auf Konferenzen und Roadshows |
- Laufend |
| Analysten |
extern |
- Regelmäßiger Austausch des Equity Investor Relations-Teams mit Analysten |
- Laufend |
|
|
- Analysten- und Investoren-Calls zu den Quartalsergebnissen |
- Quartalsweise |
|
|
- Capital Markets Day |
- Erstmalig am 10. Oktober 2024 |
| Aufsicht |
extern |
- Im Geschäftsjahr 2025 war der pbb Konzern im engen Austausch mit der Europäischen
Zentralbank (EZB), der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin), dem Single Resolution Board (SRB) sowie den regional für die Auslandsstandorte
zuständigen Aufsichtsbehörden in Frankreich, Spanien, England, Schweden, den Niederlanden
und den USA, um Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld umzusetzen. Die pbb ist
ein von der EZB direkt beaufsichtigtes Unternehmen und daher im regelmäßigen Austausch
mit der Aufsicht |
- Informationen werden ad-hoc auf Anfrage sowie gemäß den für die jeweiligen Regelberichte
definierten Frequenzen (täglich, monatlich, quartalsweise und halbjährlich) sowie
im Nachgang der Aufsichtsratssitzungen zur Verfügung gestellt |
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- Regelmäßiger Austausch mit der Aufsicht auf Senior Management Ebene (Vorstand, Aufsichtsrat) |
- Laufend |
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- Aufsichtliche Prüfungen zu von der Aufsicht gewählten Themen |
- Terminierung durch Aufsicht |
| Gesetzgeber |
extern |
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sowie der Anzeige- und Meldeverpflichtungen
(gemäß Kreditwesengesetz (KWG) etc.) |
- Laufend |
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- Indirekt über Mitgliedschaft in Branchenverbänden (vdp, BdB) inklusive Mitarbeit
in verschiedenen Arbeitskreisen |
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| Investoren |
extern |
- Regelmäßiger Austausch des Debt Investor Relations-Teams mit Investoren mittels
Ad-Hoc-Telefonaten, auf Konferenzen und Road-shows- |
- Laufend |
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- Berücksichtigung von Marktanalysen |
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| Kreditnehmer |
extern |
- Regelmäßiger Austausch im Rahmen der Kontaktpflege und Anbahnung beziehungsweise
Abwicklung von Finanzierungstransaktionen in Kundenterminen, auf Veranstaltungen,
Konferenzen, Messen |
> Laufend |
| Kredit- und ESG- Ratingagenturen |
extern |
- Reguläre Ergebnis-Calls des Chief Executive Officer, Chief Financial Officer und
des Rating Agency Relations-Teams mit Kreditratinganalysten |
- Vierteljährlich und nach Bedarf |
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- Ratinggespräche des Vorstands mit Analysten der mandatierten Kreditratingagenturen |
- Jährlich |
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- Austausch mit ESG-Ratingagenturen und Beratern aus dem Investment Banking sowie
Immobilien-Bereich |
- Bei Bedarf |
| Lieferanten |
extern |
- Regelmäßiger und anlassbezogener Austausch des beauftragenden Fachbereichs und des
Teams "Sourcing“ mit den jeweiligen Lieferanten |
- Laufend |
| Mitarbeiter |
Intern |
- Die Einbeziehungsformate der Mitarbeiter werden im Kapitel "Eigene Belegschaft“
dargelegt |
- Die Häufigkeit der Einbeziehung der Mitarbeiter wird im Kapitel „Eigene Belegschaft“
dargelegt. |
| Privatanleger (pbb direkt) |
extern |
- Anonyme Analyse des Kundenverhaltens in den Online-Applikationen |
- Regelmäßig |
| Prüfer |
extern |
- Austausch im Rahmen der Prüfungshandlungen |
- Jährlich, quartalsweise |
| Umwelt und Gesellschaft |
extern |
- Makroökonomische Analysen durch Economic Analysis, einschließlich der Entwicklung
von Wirtschaft, Zinssätzen, Bruttoinlandsprodukt und Arbeitslosenquoten |
- Regelmäßig |
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- Beobachtung der Marktentwicklung und gesellschaftspolitischen Veränderungen mit
Fokus auf Immobilien im Property Analysis & Valuation |
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- Durchführung von Market Research durch Strategieberatungen bei signifikanten Veränderungen |
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| Verbände |
extern |
- Austausch im Rahmen von Verbandsveranstaltungen (je nach Verband mit Vorstand, Arbeitskreise,
Mitgliederversammlungen etc.) |
- Abhängig von Sitzungsfrequenz der Gremien |
Durch die Einbeziehung der verschiedenen Stakeholdergruppen kann der pbb Konzern die
Themen identifizieren, die für diese besonders von Bedeutung sind. Die langfristige
Bindung von Mitarbeitern ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg des pbb Konzerns.
Die Förderung der Vielfalt und individuellen Entfaltung der Mitarbeiter bei fairen
Arbeitsbedingungen stellt für den pbb Konzern einen wesentlichen Aspekt der Mitarbeiterbindung
dar. Zentrales Ziel der Personalstrategie der pbb ist daher die Gewinnung, sowie langfristig
ausgelegte, konstante Entwicklung und Motivation von Mitarbeitern. Zudem legen Investoren
Wert auf Nachhaltigkeitsaspekte, da diese einen bedeutenden Einfluss auf die Bewertung
und Entscheidungsfindung bei Investitionen haben können. Die Kunden der pbb suchen
aufgrund der zunehmenden nachhaltigkeitsbezogenen Regulierung nach entsprechenden
Angeboten. Darüber hinaus unterstützt der pbb Konzern einen systematisierten Kundendialog
mit entsprechenden Austauschformaten und stärkt damit die Präsenz der pbb beziehungsweise
die externe Wahrnehmung der ESG-Expertise. Die Analyse der Kundeninteressen ermöglicht
es der Bank, ihr Geschäft an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen und noch kundenorientierter
zu gestalten. Durch die Berücksichtigung der Interessen seiner verschiedenen Stakeholder
kann der pbb Konzern deren nachhaltigkeitsbezogene Ansprüche, Erwartungen und Bedürfnisse
besser verstehen. Zudem ermöglichen diese Erkenntnisse eine gezielte Weiterentwicklung
der Nachhaltigkeitsaktivitäten, was zur Steigerung der Zufriedenheit einzelner Stakeholder
beitragen kann. Diese Einbeziehung der Stakeholder hilft dem Konzern, durchdachte
Entscheidungen zu treffen, die sowohl die Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder
berücksichtigen als auch der Erreichung seiner Ziele dienen.
Die Standpunkte und Interessen der verschiedenen Stakeholder hinsichtlich der nachhaltigkeitsbezogenen
Auswirkungen des Unternehmens werden in den Sitzungen des Aufsichtsrats behandelt
oder bei Bedarf ad-hoc kommuniziert.
Die Geschäftsstrategie des pbb Konzerns wird jährlich aktualisiert. Änderungen bezüglich
des Verhältnisses zu den Stakeholdern sowie deren Standpunkten sind aufgrund zukünftiger
Anpassungen der Geschäftsstrategie und des Geschäftsmodells zu erwarten.
Wesentlichkeitsanalyse
GRUNDLAGEN DER WESENTLICHKEITSANALYSE
Für die Bestimmung des Umfangs des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen
Berichts ist gemäß den Vorgaben des ESRS 1 eine Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip
der doppelten Wesentlichkeit durchzuführen. Nach den ESRS ist ein Nachhaltigkeitsaspekt
wesentlich, wenn er entweder aus der Inside-Out-Perspektive oder aus der Outside-In-Perspektive
als wesentlich bewertet wird. Die Inside-Out-Perspektive, welche auch als Auswirkungswesentlichkeit
oder Impact Materiality bezeichnet wird, betrachtet die Auswirkungen des Unternehmens
auf Menschen und Umwelt. Im Rahmen der Betrachtung der Outside-In-Perspektive, welche
auch finanzielle Wesentlichkeit oder Financial Materiality genannt wird, erfolgt zudem
die Analyse der finanziellen Risiken und Chancen des Unternehmens. Ebenso wie positive
und negative Auswirkungen können Risiken und Chancen durch das Bankgeschäft, aber
auch in dem Geschäftsbetrieb des pbb Konzerns entstehen. Das Ziel der Analyse ist
dabei die Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens
in Bezug auf die in den ESRS vorgegebenen Nachhaltigkeitsaspekte. Aus den als wesentlich
identifizierten Nachhaltigkeitsaspekten ergibt sich die Summe der zu berichtenden
Anforderungen, die in Ergänzung zu den verpflichtenden Angaben aus dem ESRS 2 in dem
gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht aufzunehmen sind.
METHODEN UND ANNAHMEN
Um den Spezifika eines Finanzinstituts, dessen Auswirkungen, Risiken und Chancen vorwiegend
im finanzierten Bankgeschäft und damit außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs liegen,
Rechnung zu tragen, wurden die Dimensionen "Geschäftsbetrieb" und "Bankgeschäft" in
der Wesentlichkeitsanalyse separat betrachtet und bewertet. Dies ermöglichte zudem
eine gezieltere Bewertung und Diskussion der Nachhaltigkeitsaspekte mit klar abgegrenzten
fachlichen Ansprechpersonen und Stakeholdern.
EINBEZIEHUNG VON RELEVANTEN STAKEHOLDERN
Die Einbeziehung von Stakeholdern ist nach Vorgaben der ESRS ein essenzieller Teil
der Wesentlichkeitsanalyse. Auf Basis der Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse
für das Geschäftsjahr 2025 erfolgte ausschließlich ein internes Stakeholderengagement.
Den internen Ansprechpartnern wurden sowohl interne als auch externe Stakeholder-Perspektiven
zugewiesen, sodass der Einbezug externer Stakeholder indirekt erfolgte. Für die Wesentlichkeitsanalyse
wurden die folgenden Stakeholdergruppen berücksichtigt: Aktionäre, Analysten, Aufsicht,
Gesetzgeber, Investoren, Kredit- und ESG-Ratingagenturen, Kreditnehmer, Lieferanten,
Mitarbeiter, Privatanleger, Prüfer, Umwelt oder Gesellschaft sowie Verbände. Die Identifikation
dieser Gruppen erfolgte in Übereinstimmung mit der Definition des Stakeholder-Konzepts
nach ESRS 1. Ausschlaggebend für die Zuordnung der Teilnehmenden zu den Stakeholder-Perspektiven
war, dass die jeweilige Person aufgrund ihrer Tätigkeit bei der pbb über ausreichende
Kenntnisse in den Nachhaltigkeitsbelangen der zugeordneten Stakeholder-Perspektive
verfügt und daher in der Lage ist, eine Wesentlichkeitsbewertung durchzuführen. Im
Rahmen der Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse 2025 hatte jeder Teilnehmer die
Aufgabe, die Sichtweise der zugewiesenen Stakeholder-Gruppe einzunehmen und in die
Bewertung einfließen zu lassen. In Abstimmung mit den Content Ownern wurde die jeweilige
Stakeholder-Perspektive auf Basis der Vorjahresanalyse nochmals kritisch überprüft.
ERMITTLUNG DER ZU BEWERTENDEN AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Die Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse für das Geschäftsjahr 2025 erfolgte
auf Basis der Vorjahresergebnisse und dem vorliegenden Katalog positiver und negativer
Auswirkungen sowie der finanziellen Risiken und Chancen, welcher die Nachhaltigkeitsaspekte
der ESRS für das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette des pbb Konzerns abbildet.
Als weitere Grundlage dienten vorhandene Informationen wie die Zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung
2024, die Geschäftsstrategie, die Risikoinventur, Passagen zum ESG-Risiko aus dem
Risikoreport und die internen Richtlinien des pbb Konzerns. Um Konsistenz innerhalb
des pbb Konzerns zu erreichen, wurde dieser Katalog mit den Vertretern des Risikomanagements
abgestimmt und analog zur Risikoinventur aufgebaut.
Zudem ist zu beachten, dass der Prozess zur Bestimmung finanzieller Chancen in das
Managementverfahren des pbb Konzerns integriert ist. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse,
einschließlich der finanziellen Chancen, sind Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie.
Diese Nachhaltigkeitsstrategie wird jährlich aktualisiert und ist Teil der übergeordneten
Geschäftsstrategie.
Die (Neu-)Bewertung der Wesentlichkeit der positiven und negativen Auswirkungen sowie
der finanziellen Risiken und Chancen erfolgte in einem Umlaufverfahren durch relevante
Repräsentanten. Für ausgewählte Themen wurde die Vorjahresbewertung mit Hilfe von
Fokussessions mit relevanten Stakeholdern validiert und bei Bedarf neu bewertet. Die
finanziellen Risiken wurden aus der ESG Materialitätsanalyse der Risikoinventur übernommen.
Die Konzepte, Maßnahmen und Ziele für die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
der Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen finden sich in den themenspezifischen Kapiteln
dieses gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse
hat der pbb Konzern keine Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt.
BEWERTUNG UND PRIORISIERUNG DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Auswirkungswesentlichkeit
Die Bewertung der positiven und negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten des
pbb Konzerns auf Menschen und Umwelt erfolgte anhand der Kategorien Ausmaß und Umfang.
Das Ausmaß der Auswirkungen wurde durch ihren Schweregrad bestimmt, während der Umfang
durch die Reichweite dieser Auswirkungen ermittelt wurde. Bei negativen Effekten erfolgte
zudem eine Bewertung der Behebbarkeit, die untersuchte, ob und in welchem Maße die
Auswirkungen behoben werden können. Außerdem wurde bewertet, ob die Auswirkungen tatsächlicher
oder potenzieller Natur sind. Bei der Bewertung potenzieller Auswirkungen wurde auch
die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Bei negativen Auswirkungen
im Bereich der Menschenrechte legt die Methodik fest, dass der Schweregrad der Auswirkungen
Vorrang vor der Eintrittswahrscheinlichkeit hat. Die Auswirkungen können sich über
die im Kapitel "Einführung" beschriebenen Zeithorizonte - kurzfristig, mittelfristig
und langfristig - erstrecken. Zur Bewertung aller Parameter wurde eine Skala herangezogen.
Für die Auswirkungswesentlichkeit wurde eine Skala von eins bis fünfzehn definiert.
Die finale Wesentlichkeitsbewertung resultierte aus einer Gewichtung aller betroffenen
Parameter und bei Überschreitung des Schwellenwerts 8,0. Für die Bestimmung der Auswirkungswesentlichkeit
wurden zudem der Kontext und die Zusammenhänge analysiert, in denen die Auswirkungen
des pbb Konzerns potenziell entstehen, mit Hinblick auf die Untersuchung der Geschäftstätigkeiten,
Geschäftsbeziehungen und Stakeholder.
Die Risikoinventur des pbb Konzerns berücksichtigt neben der finanziellen Wesentlichkeit
auch die Auswirkungsperspektive für die Risikofaktoren. Die Ergebnisse der Risikoinventur
wurden in der CSRD-Wesentlichkeitsanalyse übernommen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise
der Bewertung dieser Risikofaktoren in der Risikoinventur sind im Kapitel "Finanzielle
Wesentlichkeit" zu finden.
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht der wesentlichen positiven und negativen
Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns inklusive ihrer Zeithorizonte,
aufgeschlüsselt nach den Dimensionen Bankgeschäft und Geschäftsbetrieb.
ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN POSITIVEN UND NEGATIVEN AUSWIRKUNGEN DES PBB KONZERNS INKLUSIVE
IHRER ZEITHORIZONTE, AUFGESCHLÜSSELT NACH BANKGESCHÄFT UND GESCHÄFTSBETRIEB
| Themen in der Wesentlichkeitsanalyse |
Dimension |
IRO-Typ, IRO-Zustand |
Beschreibung der Auswirkung |
Zeithorizont |
| Eindämmung des Klimawandels (Emissionen) |
Bankgeschäft |
Positive Auswirkung, tatsächlich |
Angebot nachhaltiger Finanzierungsinstrumente und/oder durch die gezielte Vergabe
von (Immobilien-)Finanzierungen an die Kunden, die sich an strenge Umweltstandards
halten (wesentlich nur für REF). |
Kurzfristig |
|
Bankgeschäft |
Positive Auswirkung, potenziell |
Eine Veränderung der Marktstimmung kann dazu führen, dass die Nachfrage nach nachhaltigen
Produkten und Dienstleistungen im Immobiliensektor steigt (wesentlich nur für REF). |
Langfristig |
|
Bankgeschäft |
Negative Auswirkung, potenziell |
Unzureichende Ambitionen bei der Reduzierung von THG-Emissionen im Portfolio. |
Mittelfristig |
| Energie |
Bankgeschäft |
Negative Auswirkung, potenziell |
Immobilien-, öffentliche Infrastruktur- und gedeckte Exportfinanzierung mit einer
niedrigen Energieeffizienz oder einem hohen Energieverbrauch. |
Mittelfristig |
| Umweltverschmutzung |
Bankgeschäft |
Negative Auswirkung, potenziell |
Finanzierung von Immobilien mit potenziellen Altlasten im Boden kann zu Umweltschäden
durch Bodenverunreinigungen oder Chemikalien in der Bausubstanz führen (wesentlich
nur für REF). |
Kurzfristig |
| Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
Bankgeschäft |
Positive Auswirkung, tatsächlich |
Die Vergabe von (Immobilien-)finanzierungen an Unternehmen, die auf eine verantwortungsvolle
und nachhaltige Ressourcennutzung achten und das Konzept der Kreislaufwirtschaft umsetzen,
kann positive Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. |
Langfristig |
| Gleichstellung/ Nicht-Diskriminierung |
Geschäftsbetrieb |
Positive Auswirkung, tatsächlich |
Die Förderung von Frauen in Führungspositionen stärkt die Gleichstellung der Geschlechter
und verbessert die Karrierechancen sowie Lebensqualität von Frauen. |
Kurzfristig |
|
Geschäftsbetrieb |
Positive Auswirkung, tatsächlich |
Eine vielfältige Belegschaft verbessert die Entscheidungsfindung, das Verständnis
von Risiken und die Erkennung neuer Chancen. |
Kurzfristig |
| Unternehmerische Verhaltens kultur |
Geschäftsbetrieb |
Negative Auswirkung, potenziell |
Pflegen Banken keine gute Unternehmenskultur hat dies negative Auswirkungen auf die
eigene Reputation, auf Investoren sowie auf Mitarbeiter, welche eine positive Unternehmenskultur
wertschätzen. |
Kurzfristig |
| Korruption und Bestechung |
Geschäftsbetrieb |
Negative Auswirkung, potenziell |
Korruptions- und Bestechungsvorfälle verursachen Schäden für die Gesellschaft und
Wirtschaft, wie zum Beispiel der Vertrauensverlust in die Finanzbranche, in die Belastbarkeit
von Kreditverträgen oder in die Finanzmarktregulierung/Rechtsstaatlichkeit. Zudem
hemmt Korruption die Entwicklung der Wirtschaft, da sie zu Rechtsunsicherheit, verzerrten
Wettbewerbsbedingungen und erhöhten Kosten führt. Des Weiteren behindert Korruption
(zum Teil indirekt) die wirtschaftliche Entwicklung, sorgt für ein schlechteres Gesundheits-
und Bildungssystem, zerstört Sozialkapital und schürt so Misstrauen in der Bevölkerung
gegenüber Politik und Verwaltung. |
Kurzfristig |
Änderungen aus der Aktualisierung der CSRD-Wesentlichkeitsanalyse
- Zwei positive Auswirkungen im Thema Klimawandel (E1, Unterthemen Eindämmung des
Klimawandels (Emissionen) und Energie) wurden im eigenen Geschäftsbetrieb nicht mehr
als wesentlich bewertet.
- Zwei negative Auswirkungen im Thema Unternehmensführung G1 (Unterthemen Lieferanten
und Zahlungspraktiken sowie Politisches Engagement oder Lobbying) wurden im eigenen
Geschäftsbetrieb nicht mehr als wesentlich identifiziert.
- Für das Thema Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (E5) wurde eine neue, positive
Auswirkung im Bankgeschäft als wesentlich identifiziert.
Finanzielle Wesentlichkeit
Für die finanzielle Wesentlichkeit übernimmt die CSRD-Wesentlichkeitsanalyse die Ergebnisse
der Risikoanalysen aus der Risikoinventur des pbb Konzerns. Die Risikoinventur hat
für die Beurteilung der wesentlichen Risiken in den Portfolien verschiedene Daten
herangezogen, unter anderem externe standortspezifische Risikodaten. Bei Risikofaktoren
mit verfügbaren ESG-Risikodaten wurde eine kapitalbezogene quantitative Wesentlichkeitsschwelle
angewendet und per Expertenurteil bewertet. Risikofaktoren ohne verfügbare Daten wurden
ebenfalls von Experten bewertet. Die befragten Experten der pbb verfügen über fundierte
Fachkenntnisse, darunter sind Experten für Klima- und Umweltaspekte aus dem Bereich
Property Analysis & Valuation sowie Spezialisten der Personal- und der Rechtsabteilung
für die Themen Social und Governance. Zudem wurden in die Schritte des Beurteilungsprozesses
Experten aus dem Compliance- Bereich sowie aus dem Bereich Credit Risk Management,
insbesondere solche mit Kenntnissen in der Kreditvergabe und Immobilienbewertung,
eingebunden.
Darüber hinaus erfolgte die Bewertung der finanziellen Risiken sowie der finanziellen
Chancen im Rahmen der CSRD-Wesentlichkeitsanalyse anhand der Höhe des finanziellen
Effekts der Chance oder des Risikos sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit. Bei der
Bewertung des finanziellen Effekts wurden auch die Abhängigkeiten von Ressourcen und
Beziehungen (zum Beispiel Geschäftsbeziehungen) berücksichtigt. Hierbei erfolgte die
Bewertung per Expertenurteil. Auch für die Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit
wurde eine Skala definiert. Diese liegt zwischen eins und fünf, wobei sich die finale
Wesentlichkeitsbewertung aus einer Gewichtung aller betroffenen Parameter und bei
der Überschreitung des Schwellenwerts 3,0 ergab.
Hinsichtlich der Wesentlichkeit der Environmental-, Social- und Governance-Risikofaktoren
wurden die Analysen der Risikoinventur mit dem Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse
gemäß CSRD verzahnt, indem Teilergebnisse aus den dafür durchgeführten CSRD-Workshops
mitbetrachtet wurden.
Die Ergebnisse des "ESG Materiality" Prozesses dienen als Grundlage für die Entwicklung
der Managementstrategie einschließlich der Formulierung des ESG-Risikoappetits im
Rahmen der Risikostrategie. Dies inkludiert die Festlegung geeigneter Risikoindikatoren
zur Risikoüberwachung sowie die Risikoquantifizierung mittels Szenario-Analysen und
Stresstests.
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht der wesentlichen finanziellen Risiken
und Chancen für die Geschäftstätigkeit des pbb Konzerns, aufgeschlüsselt nach den
Dimensionen Bankgeschäft und Geschäftsbetrieb.
ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN FINANZIELLEN RISIKEN UND CHANCEN DES PBB KONZERNS, AUFGESCHLÜSSELT
NACH BANKGESCHÄFT UND GESCHÄFTSBETRIEB
| Themen in der Wesentlichkeitsanalyse |
Dimension |
IRO-Typ |
Beschreibung der Risiken oder Chance |
| Eindämmung des Klimawandels (Emissionen) |
Bankgeschäft |
Finanzielles Risiko |
Unzureichende Ambitionen bei der Reduzierung von THG-Emissionen im Portfolio. |
|
Bankgeschäft |
Finanzielles Risiko |
Zunehmende Regulierung von emissionsintensiven Industrien und Sektoren können das
Risiko von Stranded Assets (gestrandeten Vermögenswerten) in der Kapitalanlage erhöhen
(wesentlich nur für REF). |
|
Bankgeschäft |
Finanzielles Risiko |
Eine Veränderung der Marktstimmung, könnte dazu führen, dass die Nachfrage nach nachhaltigen
Produkten und Dienstleistungen im Immobiliensektor steigt. Sollte die pbb diese Nachfrage
durch ihre Produkte und Dienstleistungen nicht abdecken können, könnte dies zu finanziellen
Nachteilen führen (wesentlich nur für REF). |
|
Bankgeschäft |
Finanzielles Risiko |
Transitorische Risiken (zum Beispiel Verbot von energieintensiven Technologien) führen
zu Wettbewerbsnachteilen und erhöhen das Kreditausfallrisiko (wesentlich nur für REF). |
| Anpassung an den Klimawandel und physische Risiken |
Bankgeschäft |
Finanzielles Risiko |
Physische Klimarisiken: Überschwemmungen, starke Niederschläge, Trockenheit/Dürre
(wesentlich nur für Non-Core und C&A), Stürme, Tornados (wesentlich nur für REF),
Waldbrände (wesentlich nur für Non-Core und C&A), Hitzewellen (wesentlich nur für
Non-Core und C&A), Erdrutsch (wesentlich nur für Non-Core und C&A), Tsunamis (wesentlich
nur für REF), Vulkanismus (wesentlich nur für Non-Core und C&A) und Erdbeben. |
| Energie |
Bankgeschäft |
Finanzielles Risiko |
Immobilien-, öffentliche Infrastruktur- und gedeckte Exportfinanzierung mit einer
niedrigen Energieeffizienz oder einem hohen Energieverbrauch. |
|
Bankgeschäft |
Finanzielles Risiko |
Reputationsrisiken aus der Kreditvergabe entstehen, wenn Unternehmen in energieintensiven
Sektoren tätig sind oder Objekte mit geringer Energieeffizienz finanziert werden. |
| Umweltverschmutzung Umweltverschmutzung |
Bankgeschäft |
Finanzielles Risiko |
Die Beseitigung von Altlasten im Kontext Verschmutzung ist kostspielig und kann zu
einer verminderten Kreditwürdigkeit und zum Ausfall von Kunden führen (wesentlich
nur für REF). |
| Anpassung an den Klimawandel und physische Risiken |
Geschäftsbetrieb |
Finanzielle Chance |
Energieeffizienz kann zu Kosteneinsparungen bei den Gebäuden der Bank führen. |
| Gleichstellung/Nicht- Diskriminierung |
Geschäftsbetrieb |
Finanzielle Chance |
Eine vielfältige Belegschaft verbessert die Entscheidungsfindung, hilft Risiken zu
verstehen, Chancen zu erkennen und innovative Lösungen zu finden. |
| Gute Arbeitsbedingungen |
Geschäftsbetrieb |
Finanzielle Chance |
Gute Arbeitsbedingungen steigern Zufriedenheit und Effizienz und senken Kosten durch
weniger Ausfälle und Fluktuation. |
|
Geschäftsbetrieb |
Finanzielle Chance |
Gute Arbeitsbedingungen steigern die Arbeitgeberattraktivität und sichern Fachkräfte
für den Geschäftserfolg. |
| Unternehmerische Verhaltenskultur |
Geschäftsbetrieb |
Finanzielles Risiko |
Greenwashing: Haftungsansprüche durch den Verkauf grüner Produkte, deren Vermögenswerte
nicht dem beworbenen Umweltfreundlichkeitsgrad entsprechen. |
|
Geschäftsbetrieb |
Finanzielle Chance |
Eine positive Unternehmenskultur kann die Arbeitgeberattraktivität steigern, Krankheitsausfälle
und Fluktuation reduzieren und zu Kosteneinsparungen führen. |
|
Geschäftsbetrieb |
Finanzielle Chance |
Durch ein frühzeitiges Aufdecken von Problemen im Rahmen von Whistleblowing kann die
Bank finanzielle Verluste verringern oder verhindern. |
| Korruption und Bestechung |
Geschäftsbetrieb |
Finanzielles Risiko |
Durch Korruptions- und Bestechungsvorfälle verursachte Sanktionen, Straf- oder Schadensersatzzahlungen
könnten die Bank finanziell belasten. |
|
Geschäftsbetrieb |
Finanzielles Risiko |
Korruptions- und Bestechungsvorfälle können Reputationsschäden, Wettbewerbsverbote
und Blacklisting verursachen, was zu Nachfragerückgang, Kundenverlust und finanziellen
Einbußen führt. |
|
Geschäftsbetrieb |
Finanzielles Risiko |
Wettbewerbswidriges Verhalten kann finanzielle Einbußen mit sich bringen. |
Änderungen aus der Aktualisierung der CSRD-Wesentlichkeitsanalyse
| ― |
Eine Chance im Thema Klimawandel (E1, Unterthema Anpassung an den Klimawandel und
physische Risiken) wurde im eigenen Geschäftsbetrieb nicht mehr als wesentlich bewertet
|
| ― |
Eine Chance im Thema Verbraucher und Endnutzer (S4) wurde im Bankgeschäft nicht mehr
als wesentlich bewertet
|
| ― |
Zwei Chancen und zwei Risiken im Thema Unternehmensführung G1 (Unterthemen Lieferanten
und Zahlungspraktiken sowie Politisches Engagement oder Lobbying) wurden im eigenen
Geschäftsbetrieb nicht mehr als wesentlich identifiziert
|
| ― |
Für das Thema Korruption und Bestechung wurde ein weiteres Risiko im eigenen Geschäftsbetrieb
als wesentlich identifiziert
|
Die pbb betrachtet Risiken aus ESG-Komponenten übergreifend als Querschnittsrisiko,
da die entsprechenden Risikofaktoren Einfluss auf die anderen Risikoarten haben. Aufgrund
der Einordnung des ESG-Risikos als Querschnittsrisiko sowie der eher geringfügigen
quantitativen Auswirkungen erfolgt keine Priorisierung gegenüber den anderen wesentlichen
Risikoarten. Um eine adäquate Berücksichtigung von Environmental, Social und Governance-Risiken
in den Risikomanagementprozessen herzustellen, ist ein Identifizierungs- und Beurteilungsprozess
für ESG-Risikofaktoren als fester Bestandteil der jährlichen Risikoinventur etabliert.
Dabei wird auch der Einfluss der identifizierten möglichen ESG-Risikofaktoren auf
die einzelnen Risikoarten wie das Adressrisiko, das Marktrisiko, das Geschäfts- und
strategische Risiko, das Liquiditäts- und Fundingrisiko, das operationelle Risiko
sowie das Reputationsrisiko untersucht und beurteilt, gegebenenfalls könnten auch
weitere Risikoarten betroffen sein.
Die pbb verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeitsaspekte bei seinen Geschäftsaktivitäten
zu berücksichtigen und das Risiko negativer Konsequenzen aufgrund des ESG-Risikos
zu minimieren. Unabdingbare Basis für das Erreichen dieser Vorgabe ist ein entsprechendes
Monitoring des ESG-Risikos, um gegebenenfalls sofortige Maßnahmen zur Gegensteuerung
ergreifen zu können. Für die Überwachung der verschiedenen Aspekte des konzerneigenen
ESG-Risikos (Insideout-Perspektive) wurden spezifische Risikoindikatoren festgelegt
und den einzelnen Komponenten zugeordnet. Orientiert am Ampelsystem sind gelbe und
rote Schwellenwerte für diese Risikoindikatoren definiert. Sowohl die ESG-Risikoindikatoren
als auch die internen Ziele bezüglich der unterschiedlichen Aspekte des ESG-Risikos
werden laufend weiterentwickelt, erweitert und präzisiert.
Die Überwachung und das Monitoring des Environmental-Risikos (Outside-in-Perspektive)
fokussieren sich derzeit insbesondere auf die Aspekte Eindämmung und Anpassung an
den Klimawandel, die mit (pbb-)finanzierten Immobilien verbunden sind. In der internen
Risikoberichterstattung wurde ein Monitoring hinsichtlich der möglicherweise von physischen
und transitorischen Risiken sowie dem Risiko Umweltverschmutzung betroffenen Expositionen
sowohl für das REF-Portfolio als auch für den Non-Core- und C&A-Portfolioteil etabliert.
Zusätzliche Transparenz schaffen im internen Reporting auch Informationen zu E-bezogenen
Marktrisikosensitivitäten und ESG-bezogenen Verlusten bei operationellem Risiko des
REF-Portfolios. Das interne Reporting wird entsprechend der Datenlage fortlaufend
erweitert.
Zur Beurteilung von Biodiversitäts- und Umweltrisiken wurden für das gesamte Portfolio
nach Einschätzung der pbb geeignete öffentliche Umwelt- und Biodiversitäts-Scores
für die zugrunde liegenden Wirtschaftszweige der Kunden des pbb Konzerns quantitativ
ausgewertet. Solche Scores werden als geeignete Proxys für Umwelt- und Biodiversitätsrisiken
der Kunden des pbb Konzerns angesehen und existieren sowohl für eine Abhängigkeits-
als auch Auswirkungsperspektive bezüglich Umwelt- und Biodiversitätsrisiken ("Dependency"
und "Impact"-Sichtweise). Beide Sichtweisen wurden bei der quantitativen Wesentlichkeitsanalyse
berücksichtigt und ausgewertet.
| ― |
Sowohl bei der "Impact" "- als auch bei der "Dependency"-Perspektive beinhalten die
verwendeten Scores eine Beurteilung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
pro Wirtschaftszweig. Des Weiteren sind als "Unterscores" in der "Impact"-Perspektive
auch THG-Emissionen, Ressourcennutzung einschließlich des Verbrauchs von Wasser- und
Meeresressourcen und damit transitorische Risikofaktoren (unter anderem CO2 -Fußabdruck und Energieverbrauch) sowie allgemeine Verschmutzungsfaktoren und damit
physische Risiken berücksichtigt worden.
|
Für das REF-Portfolio sowie für die Standorte, Datencenter und Serverlokationen konnte
zusätzlich ein möglicher Beitrag zum Biodiversitätsverlust durch Landnutzungsänderung
mithilfe von Satellitendaten zur Art der Landbedeckung an den Standorten der in Europa
finanzierten Objekte ausgewertet werden. Da die genannten qualitativen Analysen Proxys
verwenden, wurden die gewonnenen Ergebnisse abschließend durch die entsprechenden
internen Experten geprüft und beurteilt.
Zusätzlich wurden relevante Szenarien aus dem EZB-Klimastresstest, die identische
Narrative wie im Zusammenhang mit Umwelt- und Biodiversitätsrisiken verwenden, im
Hinblick auf operationelles Risiko und Reputationsrisiko in die Wesentlichkeitsbeurteilung
einbezogen. Dabei wurden sowohl die zum jeweiligen Szenario gehörigen Risikofaktoren
als auch mögliche Auswirkungen und der zugehörige Zeithorizont pro Szenario per Expertenurteil
bestimmt. Dieser Beurteilung ist eine Diskussion über die Relevanz des Szenarios für
das Unternehmen vorausgegangen.
Insgesamt wurden Biodiversitätsrisiken - sowohl Inside-out als auch Outside-in - als
nicht wesentlich eingestuft.
Die Wesentlichkeit der transitorischen Risikofaktoren für das REF-Segment wurde qualitativ
- per Expertenurteil - ermittelt. Für die Materialitätsbeurteilung für das Non-Core-Portfolio
wurden relevante transitorische Risikofaktoren bezüglich des Einflusspotenzials auf
das Kreditrisiko per datenbasierter Experteneinschätzung bewertet.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden im Rahmen der Stresstests transitorische und physische
Risiken untersucht, darunter auch klimabezogene Risiken. Dabei kommen diverse Klimaszenarien
zum Einsatz, darunter auch Szenarien, die eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf
1,5-Grad Celsius vorsehen (unter anderem basierend auf Network for Greening the Financial
System (NGFS)-Szenarien). Auch zur Ermittlung klimabedingter Gefahren wurden verschiedene
Klimaszenarien herangezogen, darunter Szenarien mit hohen Emissionen.
Ausgehend von den Erkenntnissen der Materialitätsanalyse und der Risikoinventur ist
die Relevanz der klimatischen Risiken mithilfe von verschiedenen Stress-Szenarien
analysiert worden:
| ― |
Um die potenzielle Verwundbarkeit des pbb Portfolios und der Kapitalposition bezüglich
mittelfristiger transitorischer Klima- und Umweltrisiken systematisch zu untersuchen,
ist ein entsprechendes kurzfristiges Transitions-Szenario definiert, innerhalb der
normativen und der ökonomischen ICAAP-Perspektive berechnet, analysiert und schließlich
im Stress-Test-Programm integriert worden.
|
| ― |
Um den Fokus auch auf potenzielle Ereignisse zu erweitern, die sich über einen langfristigen
Zeitraum manifestieren, wurde ein kombiniertes langfristiges Transitionsrisiko- und
chronisches physisches Risikoszenario berechnet. In diesem Szenario wurde der Zeitraum
bis zum Jahr 2050 unter verschiedenen Klima-Transitionspfaden betrachtet.
|
| ― |
Die Auswirkung von akuten physischen Risiken wurde in einem dedizierten Szenario analysiert.
|
KLIMASZENARIEN ZUR BESTIMMUNG VON PHYSISCHEN UND TRANSITORISCHEN RISIKEN
| Szenario |
(Wissenschaftliche) Quelle |
Narrativ/Zeithorizont/ Dynamiken/Treiber inklusive Relevanz für die pbb |
Abdeckung der pbb spezifischen Risiken |
Zentrale Einflussgrößen/ Limitationen |
| Akute physische Risiken |
Ermittlung akuter Klimagefahren mittels K.A.R.L.-Daten (Bei K.A.R.L. handelt es sich
um ein von Geowissenschaftlern entwickeltes und laufend optimiertes System zur Analyse
von Naturgefahrenexpositionen.) |
- In diesem kurzfristigen Szenario werden die Auswirkungen von akuten physischen Risiken
auf die pbb analysiert. |
Durch die objektgenaue Verwendung von möglichen physischen Risiken können sehr spezifisch
auf das pbb- Portfolio die Risiken auf die Immobilien dargestellt werden. |
Zentrale Einflussgröße ist die Ableitung der für die pbb relevanten Risikotreiber
innerhalb der jährlich durchzuführenden Risikoinventur, wodurch sichergestellt wird,
dass alle mögliche Verwundbarkeiten identifiziert werden und entsprechend in den Stresstests
mitberücksichtigt werden. |
|
|
- Angenommen wird ein Extremszenario (200-jähriges Ereignis) mit Auswirkungen auf
das gesamte REF-Portfolio der pbb. |
|
|
|
|
- Es werden sowohl direkte (zum Beispiel Immobilien) als auch indirekte Schäden (zum
Beispiel Marktsentiment) analysiert. |
|
|
|
|
- Konzentrationsrisiken werden mitabgebildet. |
|
|
| Kurzfristiges Transitions-Szenario |
Das Szenario basiert auf der Entwicklung des NGFS- Szenarios "Delayed Transition".
Die makroökonomischen Parameter (GDP, Inflation, Arbeitslosenraten etc.) werden von
NGFS übernommen. |
- Mittels dieses Szenarios wird systematisch die potenzielle Verwundbarkeit des pbb-Portfolios
und der Kapitalposition bezüglich kurz- bis mittelfristiger (Vierjahreszeitraum mit
Startpunkt 2025, im Einklang mit dem bankweiten Planungsprozess) transitorischer Klima-
und Umweltrisiken analysiert. |
Insbesondere der Anstieg des CO2 -Preises wirkt sich auf die modellierten Immobilienpreise und damit die Risikoparameter
aus. Zudem werden spezifische Elemente, wie beispielsweise simulierte operationelle
Risikoereignisse sowie ein Kontaminationsfall, als zusätzliches Umweltrisiko simuliert. |
Zentrale Einflussgröße ist die Entwicklung des CO2 -Preises, der maßgeblich vom politischen Umfeld abhängt. |
|
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- Das Szenario wird vollumfänglich innerhalb der Normativen und der Ökonomischen ICAAP-Perspektive
berechnet und analysiert. |
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- Hauptannahme des Szenarios ist ein deutlicher und unerwarteter Anstieg des CO2 -Preises. |
|
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| Langfristiges Transitions-risiko- und chronisch physisches Risikoszenario |
Die Entwicklung des CO2 - Preises wird aus NGFS- Szenarien (Orderly Transition, Disorderly Transition sowie
Hot House World) entnommen. Ermittlung akuter Klimagefahren mittels K.A.R.L.-Daten. |
Um den Fokus auch auf potenzielle Ereignisse zu erweitern, die sich über einen langfristigen
Zeitraum manifestieren, werden ein langfristiges Transitionsrisiko sowie ein chronisch
physisches Risikoszenario berechnet. Hierbei betrachtet man insbesondere die Abweichung
vom Transistionspfad der pbb. |
Der Stresstest konzentriert sich auf die Auswirkungen des CO2 -Preises bzw. der erwarteten physischen Schäden auf den Immobilienwert und damit
auf die üblichen Risikoparameter wie PD und LGD. |
Unsicherheit besteht einerseits durch die politische Entwicklung des CO2 -Preises sowie die Entwicklung des zukünftigen CO2 -Verbrauchs des von der pbb finanzierten Portfolios. |
|
|
- Im langfristigen Transitions-Szenario wird der Zeitraum bis 2050 (gegliedert in
2030, 2040 und 2050) unter verschiedenen Klima- Transitionspfaden betrachtet. |
|
|
Um die Auswirkungen der verschiedenen Stressszenarien für das Bankgeschäft zu berechnen
und die daraus erkannten Risiken zu steuern, sind unter Berücksichtigung der klimaspezifischen
Parameter spezifische Modelle verwendet worden. Die Ergebnisse der drei Klimarisiko-Szenarien
wurden in den Steuerungskreisen ICAAP und ILAAP berücksichtigt.
Das Monitoring und Management von Social- und Governance-Risiken fokussiert vor allem
auf Governance-Indikatoren wie die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
auf die Beachtung von Finanzsanktionen und Embargos sowie die Betrugsprävention/Verhinderung
sonstiger strafbarer Handlungen, insbesondere die Prävention von Korruption. Der pbb
Konzern hat insoweit entsprechende Vorkehrungen getroffen und neben einer Richtlinie
Compliance sowie dem Verhaltenskodex diverse weitere interne Richtlinien, Anweisungen
und Prozessbeschreibungen erlassen; die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Vorgaben
wird von Compliance überwacht. Als Wertpapierdienstleister beachtet die pbb ferner
diverse Regelungen und Anforderungen, um insbesondere einen angemessenen Kunden-/Investorenschutz
zu fördern und damit auch die eigene Reputation zu schützen. Auch im Bereich der Social-Risiken
gibt es verschiedene Mitigationsmaßnahmen, die darauf abzielen, diese zukünftig gering
zu halten. Dazu gehören die AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz-Beschwerdestelle,
spezialisierte Ansprechpartner in der Personalabteilung sowie die "Whistleblowing"
Hotline. Diese Maßnahmen dienen dazu, Diskriminierung und Ungleichbehandlung keine
Chance zu geben, unangemessene Arbeitsbedingungen zu verhindern und die Verletzung
arbeitsbezogener Rechte zu vermeiden.
AKTUALISIERUNG DER WESENTLICHKEITSANALYSE
Die Wesentlichkeitsanalyse wird regelmäßig, mindestens jährlich, hinsichtlich etwaiger
Anpassungsbedarfe überprüft.
ÜBERSICHT DER RESULTIERENDEN ANGABEPFLICHTEN, BASIEREND AUF DEN ERGEBNISSEN DER WESENTLICHKEITSANALYSE
Auf der Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse wurden den als wesentlich identifizierten
Themen die entsprechenden Angabepflichten der ESRS zugeordnet. Die in der nachfolgenden
Tabelle aufgeführten Angabepflichten sowie die verpflichtenden Angaben des ESRS 2
sind in dem vorliegenden gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht integriert
worden.
ÜBERSICHT DER RESULTIERENDEN ANGABEPFLICHTEN GEMÄß DEN ERGEBNISSEN DER WESENTLICHKEITSANALYSE
DES PBB KONZERNS
| ESRS |
Angabepflichten |
Bezeichnung der Angabepflichten |
Kapitel im gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht |
| ESRS 2 |
BP-1 |
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen
Berichts |
"Einführung" "Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie“ |
|
BP-2 |
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen |
"Einführung" "Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie“ |
|
GOV-1 |
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
"ESG Governance" |
|
GOV-2 |
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
"ESG Governance“ |
|
GOV-3 |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsvsteme |
"ESG Governance“ |
|
GOV-4 |
Erklärung zur Sorgfaltspflicht |
"Erklärung zur Sorgfaltspflicht“ |
|
GOV-5 |
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
"ESG-Risikomanagement und interne Kontrollen der Berichterstattung im Rahmen des zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts“ |
|
SBM-1 |
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
"Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie“ |
|
SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
"Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie“ |
|
SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie
und Geschäftsmodell |
"Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie“ „Wesentlichkeitsanalyse“ |
|
IRO-1 |
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen |
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
|
IRO-2 |
In ESRS enthaltene, von dem zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht des Unternehmens
abgedeckte Angabepflichten |
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
| E1 |
GOV-3 |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsvsteme |
"ESG Governance“ |
|
SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie
und Geschäftsmodell |
"Wesentliche klima- und umweltbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen“ |
|
IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen |
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
|
E1.1 |
Übergangsplan für den Klimaschutz |
"Übergangsplan für den Klimaschutz“ |
|
E1.2 E1.3 |
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten |
"Klimabelange im Bankgeschäft“ "Klimabelange im Bankgeschäft“ |
|
E1.4 |
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
"Übergangsplan für den Klimaschutz“ "Klimabelange im Bankgeschäft“ |
|
E1.6 |
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
"Ökologischer Fußabdruck‘ |
|
E1.7 |
Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert
über CO2 - Zertifikate |
"Abbau von Treibhausgasen“ |
| E2 |
IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
|
E2.1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
„Konzepte im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung“ |
|
E2.2 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
"Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung“ |
|
E2.3 |
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
"Ziele im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung“ |
| E3 |
IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
| E4 |
IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
| E5 |
IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
|
E5.1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
"Konzepte im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“ |
|
E5.2 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
"Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
g“ |
|
E5.3 |
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
"Ziele im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“ |
| S1 |
SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
"Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie“ |
|
SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie
und Geschäftsmodell |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.1 |
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.2 |
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern
in Bezug auf Auswirkungen |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.3 |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte
des Unternehmens Bedenken äußern können |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.4 |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer
des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit
dieser Maßnahmen |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.5 |
Ziele im Zusammenhang mit dem Management wesentlicher Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen sowie dem Management wesentlicher Risiken und Chancen |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.6 |
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.7 |
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens |
"Eigene Belegschaft' |
|
S1.8 |
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.9 |
Diversitätskennzahlen |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.10 |
Angemessene Entlohnung |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.11 |
Soziale Absicherung |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.12 |
Menschen mit Behinderungen |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.13 |
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.15 |
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.16 |
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) |
"Eigene Belegschaft“ |
|
S1.17 |
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
"Eigene Belegschaft“ |
| G1 |
GOV-1 |
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
"ESG Governance" |
|
IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen |
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
|
G1.1 |
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung |
"Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur“ "Verhinderung und Aufdeckung von Korruption
und Bestechung“ |
|
G1.3 |
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
"Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur“ "Verhinderung und Aufdeckung von Korruption
und Bestechung“ |
|
G1.4 |
Korruptions- oder Bestechungsfälle |
"Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“ |
ÜBERSICHT DER EU-RECHTSVORSCHRIFTEN IN DEM GESONDERTEN ZUSAMMENGEFASSTEN NICHTFINANZIELLEN
BERICHTS
| Angabepflicht |
Datenpunkt |
Wesentlichkeit |
Kapitel in dem gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht |
| ESRS 2 GOV-1 |
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d |
Pflichtangabe |
"ESG Governance“ |
| ESRS 2 GOV-1 |
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind Absatz 21 Buchstabe e |
Pflichtangabe |
"ESG Governance“ |
| ESRS 2 GOV-4 |
Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 |
Pflichtangabe |
"Erklärung zur Sorgfaltspflicht“ |
| ESRS 2 SBM-1 |
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe
d Ziffer i |
Pflichtangabe (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS 2 SBM-1 |
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz
40 Buchstabe d Ziffer ii |
Pflichtangabe (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS 2 SBM-1 |
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe
d Ziffer iii |
Pflichtangabe (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS 2 SBM-1 |
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv |
Pflichtangabe (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS E1.1 |
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 |
Wesentlich |
"Übergangsplan für den Klimaschutz“ |
| ESRS E1.1 |
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz
16 Buchstabe g |
Wesentlich |
"Übergangsplan für den Klimaschutz“ |
| ESRS E1.4 |
THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 |
Wesentlich |
"Klimabelange im Bankgeschäft" |
| ESRS E1.5 |
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive
Sektoren) Absatz 38 |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E1.5 |
Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E1.5 |
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze
40 bis 43 |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E1.6 |
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen Absatz
44 |
Wesentlich (Scope 3 und THC Gesamtemissione) |
"Ökologischer Fußabdruck“ |
| ESRS E1.6 |
Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 |
Wesentlich (Scope 3 und THC Gesamtemissione) |
"Ökologischer Fußabdruck“ |
| ESRS E1.7 |
Entnahme von Treibhausgasen und CO2 -Zertifikate Absatz 56 |
Wesentlich |
"Abbau von Treibhausgasen“ |
| ESRS E1.9 |
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken
Absatz 66 |
Wesentlich (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS E1.9 |
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz
66 Buchstabe a |
Wesentlich (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS E1.9 |
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden
Absatz 66 Buchstabe c |
Wesentlich (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS E1.9 |
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz
67 Buchstabe c |
Wesentlich (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS E1.9 |
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 |
Wesentlich (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS E2.4 |
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs-
und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden
emittiert wird Absatz 28 |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E3.1 |
Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E3.1 |
Spezielles Konzept Absatz 13 |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E3.1 |
Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E3.4 |
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe
c |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E3.4 |
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS 2 - SBM-3 - E4 |
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS 2 - SBM-3 - E4 |
Absatz 16 Buchstabe b |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS 2 - SBM-3 - E4 |
Absatz 16 Buchstabe c |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E4.2 |
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz
24 Buchstabe b |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E4.2 |
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E4.2 |
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E5.5 |
Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS E5.5 |
Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
| ESRS 2 - SBM-3 - S1 |
Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f |
Wesentlich (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS 2 - SBM-3 - S1 |
Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g |
Wesentlich (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
| ESRS S1.1 |
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik |
Wesentlich |
"Eigene Belegschaft“ |
|
Absatz 20 |
|
|
| ESRS S1.1 |
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen
1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden |
Wesentlich |
"Eigene Belegschaft“ |
|
Absatz 21 |
|
|
| ESRS S1.1 |
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels |
Wesentlich |
"Eigene Belegschaft“ |
|
Absatz 22 |
|
|
| ESRS S1.1 |
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen |
Wesentlich |
"Eigene Belegschaft“ |
|
Absatz 23 |
|
|
| ESRS S1.3 |
Bearbeitung von Beschwerden |
Wesentlich |
"Eigene Belegschaft“ |
|
Absatz 32 Buchstabe c |
|
|
| ESRS S1.14 |
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle |
Wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 88 Buchstaben b und c |
(nicht anwendbar) |
|
| ESRS S1.14 |
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage |
Wesentlich (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 88 Buchstabe e |
|
|
| ESRS S1.16 |
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle |
Wesentlich |
"Eigene Belegschaft“ |
|
Absatz 97 Buchstabe a |
|
|
| ESRS S1.16 |
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane |
Wesentlich |
"Eigene Belegschaft“ |
|
Absatz 97 Buchstabe b |
|
|
| ESRS S1.17 |
Fälle von Diskriminierung |
Wesentlich |
"Eigene Belegschaft“ |
|
Absatz 103 Buchstabe a |
|
|
| ESRS S1.17 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
und der OECD-Leitlinien |
Wesentlich |
“Eigene Belegschaft“ |
|
Absatz 104 Buchstabe a |
|
|
| ESRS 2 SBM-3 - S2 |
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 11 Buchstabe b |
|
|
| ESRS S2.1 |
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 17 |
|
|
| ESRS S2.1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 18 |
|
|
| ESRS S2.1 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
und der OECD-Leitlinien |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 19 |
|
|
| ESRS S2.1 |
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen
1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 19 |
|
|
| ESRS S2.4 |
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 36 |
|
|
| ESRS S3.1 |
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 16 |
|
|
| ESRS S3.1 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte,
der Prinzipien der IAO oder OECD-Leitlinien |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 17 |
|
|
| ESRS S3.4 |
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 36 |
|
|
| ESRS S4.1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 16 |
|
|
| ESRS S4.1 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
und der OECD-Leitlinien |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 17 |
|
|
| ESRS S4.4 |
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten |
Nicht wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 35 |
|
|
| ESRS G1.1 |
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption |
Wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 10 Buchstabe b |
(nicht anwendbar) |
|
| ESRS G1.1 |
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) |
Wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 10 Buchstabe d |
(nicht anwendbar) |
|
| ESRS G1.4 |
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften |
Wesentlich (nicht anwendbar) |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 24 Buchstabe a |
|
|
| ESRS G1.4 |
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
Wesentlich |
Nicht anwendbar |
|
Absatz 24 Buchstabe b |
(nicht anwendbar) |
|
ESG Governance
DIE ROLLE DER UNTERNEHMENSLEITUNG
Die nachhaltige Unternehmensleitung spielt eine entscheidende Rolle für die Nachhaltigkeitsstrategie
und deren Umsetzung im pbb Konzern. Eine effektive Integration von ESG-Themen sowohl
im Management als auch in sämtlichen Bereichen der Organisation sind wesentlich für
die erfolgreiche Realisierung der Ziele und die Weiterentwicklung einer ambitionierten
Strategie. Dafür wird im Folgenden die Rolle des Vorstands und des Aufsichtsrats näher
beschrieben, beginnend mit dem Vorstand.
Der Vorstand der pbb leitet die pbb in eigener Verantwortung nach Maßgabe des Gesetzes,
der Satzung, der Geschäftsordnung, der Vorstandsbeschlüsse und der jeweiligen Anstellungsverträge.
Zudem unterwirft er sich den selbst gesetzten Regelungen des für alle Mitarbeiter
geltenden internen Verhaltenskodex und gibt die Strategie für den pbb Konzern vor.
Weitere Informationen zum Verhaltenskodex sind im Kapitel "Unternehmenspolitik und
Unternehmenskultur" zu finden.
Die Vorstandsmitglieder sind dabei dem Unternehmensinteresse der pbb verpflichtet,
dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, unterliegen
während ihrer Tätigkeit einem umfassenden Wettbewerbsverbot und dürfen Geschäftschancen,
die dem Unternehmen zustehen, nicht für sich selbst nutzen. Die Vorstandsmitglieder
müssen mögliche Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats
und des Vorstands offenlegen sowie die übrigen Vorstandsmitglieder hierüber informieren.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher
und mündlicher Form über relevante Vorkommnisse und Maßnahmen, einschließlich etwaiger
Abweichungen vom Geschäftsverlauf. Darüber hinaus informiert der Vorstand den Aufsichtsrat
sowie die jeweiligen Ausschussvorsitzenden regelmäßig über wesentliche Entwicklungen.
Bei Bedarf erfolgt eine umfassende und zeitnahe Berichterstattung über die beabsichtigte
Geschäftspolitik und andere grundlegende Fragen des Unternehmens. Zudem berät sich
der Vorstand zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat unter
anderem im Rahmen einer jährlichen Strategie-Tagung.
Dem Vorstand obliegt die Aufgabe, die Unternehmenspolitik und eine ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation im Einklang mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben
zu bestimmen, festzuschreiben und für ihre Umsetzung zu sorgen. Der Vorstand ist verpflichtet,
ein Überwachungssystem einzurichten, um potenziell gefährdende Entwicklungen für den
Fortbestand der Gesellschaft frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Maßnahmen
ergreifen zu können. Der Vorstand bestimmt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden
aus seiner Mitte einen Corporate Governance-Beauftragten. Dieser ist zuständig für
Fragen der Umsetzung und für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Standards
im Bereich der Corporate Governance. In einer Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr
2024 wurde der Vorstandsvorsitzende Kay Wolf zum Corporate Governance-Beauftragten
ernannt. Der Aufsichtsrat überwacht den Corporate Governance-Beauftragten und überprüft
auf Basis eines vom Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats erstellten
jährlichen Berichts die Wirksamkeit des Rahmenwerks für die interne Governance des
Unternehmens sowie die Einhaltung der Vorgaben der "Suitability Policy". Diese Policy
gibt die Anweisung für den Bestellungsprozess und die Eignungsbewertung für Vorstands-
und Aufsichtsratsmitglieder sowie Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen. Zudem leitet
der Aufsichtsrat, sofern erforderlich, geeignete Schritte zur Behebung ermittelter
Mängel ein.
Dies umfasst auch die Überwachung der Umsetzung und Pflege relevanter Richtlinien,
wie des Verhaltenskodexes. Zusammen mit dem Aufsichtsrat berichtet der Vorstand in
der Erklärung zur Unternehmensführung jährlich über die Corporate Governance, wobei
auch etwaige Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex erläutert werden.
Die Mitglieder des Vorstands stehen mit dem Aufsichtsrats- und den Ausschussvorsitzenden
zudem laufend über wichtige Entwicklungen in Kontakt. Der Vorstand informiert den
Aufsichtsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse regelmäßig und zeitnah über die wirtschaftliche
und finanzielle Entwicklung des pbb Konzerns. In den Sitzungen werden unter anderem
wesentliche Themen und Ereignisse erörtert, einschließlich ESG-bezogener Themen, die
für die Beurteilung der Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie für dessen Leitung
von Bedeutung sind.
Die im Jahr 2025 amtierenden Vorstandsmitglieder sind mit Angabe ihrer Position, Erstbestellung
und Ende der Funktionsperiode in der nächsten Tabelle aufgeführt.
MITGLIEDER DES VORSTANDS, IHRE POSITION, IHRE ERSTBESTELLUNG UND DAS ENDE DER FUNKTIONSPERIODE
| Vorstandsmitglieder |
Position |
Erstbestellung |
Ende der Funktionsperiode |
| Kay Wolf |
Vorstandsmitglied Vorsitzender des Vorstands |
1. Februar 2024 1. März 2024 |
31. Januar 2029 |
| Thomas Köntgen |
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands |
1. Oktober 2014 |
11. Mai 2026 |
| Dr. Pamela Hoerr |
Vorstandsmitglied |
17. Januar 2024 |
16. Januar 2027 |
| Jörn Joseph |
Vorstandsmitglied |
1. Juni 2025 |
31. Mai 2030 |
| Andreas Schenk |
Vorstandsmitglied |
1. März 2014 |
15. März 2025 |
| Marcus Schulte |
Vorstandsmitglied |
1. Januar 2019 |
31. Dezember 2026 |
Der Aufsichtsrat der pbb besteht satzungsgemäß aus neun Mitgliedern, von denen gemäß
Drittelbeteiligungsgesetz sechs Mitglieder von den Anteilseignern und drei Mitglieder
von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Er überwacht den Vorstand kontinuierlich und
berät diesen regelmäßig bei der strategischen Leitung des Unternehmens. Ein wesentlicher
Schwerpunkt der Aufsichts- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats liegt in der Begleitung
der laufenden Geschäftsentwicklung, der Fortentwicklung der Geschäftsstrategie sowie
der Überwachung der entsprechenden Risiken. Er überzeugt sich dabei von der Recht-,
Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Vorstand ergriffenen Geschäftsleitungsmaßnahmen.
Im Geschäftsjahr 2025 hat der Aufsichtsrat die für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge
auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf
Plausibilität überprüft. Die Vorstandsüberwachung und -beratung des Aufsichtsrats
umfassten auch Nachhaltigkeitsfragen sowie die Einhaltung der einschlägigen bankaufsichtsrechtlichen
Regelungen. Zur Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse
eingerichtet: einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss,
einen Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss sowie einen Vergütungskontrollausschuss.
Der Präsidial- und Nominierungsausschuss berät den Aufsichtsrat regelmäßig in Fragen
der Personal- und Nachfolgeplanung im Vorstand sowie der Gestaltung der Vorstandsverträge.
Zur Förderung der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand befasst sich dieser Ausschuss
mit den Vorstandsmitgliedern regelmäßig mit der Weiterentwicklung der jeweiligen Anforderungsprofile
sowie anlassbezogen mit der Potenzialanalyse möglicher Kandidaten, basierend auf der
internen "Suitability Policy" und der Richtlinie zur Förderung der Diversität. Dieser
Ausschuss bereitet die jährliche Evaluierung der Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung
des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vor und leitet hieraus
gegebenenfalls Handlungsbedarfe ab. Zudem berichtet er mindestens einmal jährlich
über den Stand, die Effektivität und eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten der Corporate
Governance sowie über neue Anforderungen und Entwicklungen. Außerdem bereitet er Entscheidungen
des Aufsichtsrats auf dem Gebiet der Corporate Governance vor. Des Weiteren beschäftigt
er sich mit der Umsetzung der für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht festgelegten
Quote in Aufsichtsrat und Vorstand der pbb und mit Vorschlägen zur Nachbesetzung der
durch die Anteilseigner zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder.
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit Fragen zur Rechnungslegung sowie zur Prüfung
des pbb Konzerns und der pbb. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch
die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Berücksichtigung der im Kapitel "Wesentlichkeitsanalyse"
beschriebenen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss unterstützt die Kontrolle
des Aufsichtsrats über die Risiko- und Liquiditätssteuerung, befasst sich mit der
Risikostrategie, überprüft die Risikoberichterstattung des Vorstands und ist in dem
durch die Geschäftsordnung festgelegten Umfang in den Kreditgenehmigungsprozess eingebunden.
Er erörtert regelmäßig die Neugeschäfts-, Liquiditäts- und Refinanzierungssituation
und befasst sich mit allen Risikoarten des Bankgeschäfts wie Kredit-, Markt-, Liquiditäts-
sowie den operationellen Risiken unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit.
Der Vergütungskontrollausschuss ist zuständig für die angemessene Ausgestaltung der
Vergütungssysteme für die Vorstandsmitglieder und die Mitarbeiter und bereitet entsprechende
Beschlüsse für den Aufsichtsrat vor. Er befasst sich mit dem Vergütungsbericht, den
Zielvereinbarungen für die Vorstandsmitglieder sowie der Prüfung und Identifizierung
der Risk-Taker.
Die Position und Ausschusszugehörigkeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder sind
in der nachfolgenden Abbildung aufgeführt.
*
Hinweis zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und ihrer Ausschusszugehörigkeit: Susanne
Klöß-Braekler strebte keine Wiederwahl ihres zur Hauptversammlung 2025 auslaufenden
Mandats an und schied damit zum 5. Juni 2025 aus. Als Nachfolgerin wurde durch die
ordentliche Hauptversammlung am 5. Juni 2025 Britta Lehfeldt gewählt. Georg Kordick
ist ebenfalls mit Wirkung zum 5. Juni 2025 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Für
ihn trat als gewähltes Ersatzmitglied Theresia Kirmaier als Arbeitnehmervertreterin
in den Aufsichtsrat ein.
ÜBERSICHT DER ORGANE IN BEZUG AUF DIE ANZAHL DER (NICHT) GESCHÄFTSFÜHRENDEN MITGLIEDER,
ANTEIL VON FRAUEN UND MÄNNERN UND ANTEIL DER UNABHÄNGIGEN GREMIENMITGLIEDER
| Organ |
Anzahl der geschäftsführenden Mitglieder |
Anzahl der nicht geschäftsführenden Mitglieder |
% Frauen |
% Männer |
% unabhängige Gremienmitglieder |
| Vorstand |
5 |
(2024: 5) |
0 |
(2024: 0) |
20% |
(2024: 20%) |
80% |
(2024: 80%) |
Keine |
Angaben |
| Aufsichtsrat |
0 |
(2024: 0) |
9 |
(2024: 9) |
56% |
(2024: 44%) |
44% |
(2024: 56%) |
100% |
(2024: 100%) |
Der Aufsichtsrat hatte zuletzt im Mai 2022 festgelegt, einen Frauenanteil im Aufsichtsrat
von 30% und im Vorstand von 20% bis zum 30. Juni 2027 zu erreichen. Dieses Ziel wurde
im Geschäftsjahr 2024 ebenso wie im Geschäftsjahr 2025 realisiert. Weitere Informationen
zum Thema Vielfalt finden sich im Kapitel "Eigene Belegschaft“.
Gemäß der zuletzt am 21. Februar 2025 vom Aufsichtsrat und Vorstand abgegebenen Entsprechenserklärung
zum Corporate Governance Kodex werden alle Aufsichtsratsmitglieder als unabhängig
angesehen. Somit wird auch der Empfehlung in Hinsicht auf die C.10 des Deutschen Corporate
Governance Kodex entsprochen.
KOMPETENZEN DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS
Alle Mitglieder des Vorstands müssen zur Sensibilisierung und Weiterbildung bei Eintritt
in das Unternehmen sowie regelmäßig, das heißt in Abhängigkeit von den Schulungsinhalten
jährlich oder zweijährig, an Schulungen zur Unternehmenspolitik teilnehmen. Nähere
Informationen bezüglich der Schulungen werden in dem Kapitel "Unternehmenspolitik
und Unternehmenskultur" beschrieben.
Die Fähigkeiten und das Fachwissen der einzelnen Mitglieder ergeben sich aus dem Kompetenzprofil
des Aufsichtsrats und sind in den auf der pbb Website veröffentlichten Lebensläufen
der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder ersichtlich. Die Kompetenzprofile werden
jährlich im Corporate Governance Bericht aktualisiert. Jedes Mitglied des Vorstands
der pbb verfügt über theoretisches und praktisches Fachwissen und Kompetenzen in Bezug
auf Nachhaltigkeitsaspekte. So haben die Mitglieder des Vorstands im Berichtsjahr
an einer von der pbb organisierten Schulung zu Nachhaltigkeitsaspekten teilgenommen.
Die Inhalte der Workshops zu Nachhaltigkeitsaspekten sind unter anderem darauf ausgerichtet,
Nachhaltigkeitsaspekte mit potenziellen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken
und Chancen für den pbb Konzern zu vertiefen.
Ferner werden die Mitglieder des Vorstands in verschiedenen Gremien der pbb (ESG Committee,
relevante andere Committees, Vorstandssitzungen) fortlaufend über für die pbb wesentliche
Nachhaltigkeitsgesetze und -regularien unterrichtet und erhalten insoweit vorbereitende
schriftliche und mündliche Informationen für Entscheidungen zu Nachhaltigkeitsaspekten
und deren Umsetzung in der pbb. Das für die Vorbereitung von ESG-Themen hauptzuständige
Mitglied innerhalb des Vorstands, Frau Dr. Hoerr, nimmt darüber hinaus an regelmäßigen,
in der Regel alle zwei Wochen stattfindenden Sitzungen mit den Mitgliedern des ESG-Programm
Management Teams, dem ESG Office und den Verantwortlichen der verschiedenen ESG-Teilprojekte
innerhalb der verschiedenen Fachbereiche der pbb teil, in denen für die pbb relevante
Nachhaltigkeitsthemen und deren Umsetzung diskutiert und für das ESG Committee beziehungsweise
den Vorstand vorbereitet werden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus-
und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr. Zusätzlich finden
im Vorfeld der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen regelmäßig Weiterbildungen für
Aufsichtsrat und Vorstand durch Vorträge externer Referenten statt. Im Geschäftsjahr
2025 umfasste das jährliche Weiterbildungsangebot auch ein Workshop zu Nachhaltigkeitsaspekten
(ESG/CSRD). Darüber hinaus überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens jedoch
alle zwei Jahre, die Sinnhaftigkeit einer Rotation der Vorsitzenden und Mitglieder
von Ausschüssen, wobei die spezifischen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt
werden, die individuell und kollektiv für diese Ausschüsse erforderlich sind.
Der Aufsichtsrat verfügt über fundiertes Immobilien-Know-how im Hinblick auf das Geschäftsmodell
und hat internationale Geschäftserfahrung, insbesondere in Europa und den USA, sowie
Kapitalmarkterfahrung. Der Aufsichtsrat hat Kenntnisse in Technik und Digitalisierung,
einschließlich IT-Sicherheit und Datenschutz. Ebenso ist eine umfassende Expertise
in der Rechnungslegung vorhanden. Die Anforderungen an die Abschlussprüfung gemäß
§ 100 Absatz 5 Aktiengesetz (AktG), einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung,
werden durchgehend erfüllt. Der Aufsichtsrat verfügt über Kompetenzen im Risikomanagement,
einschließlich Klima- und Umweltrisiken. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat fachlich
versiert im Bereich Nachhaltigkeit, insbesondere Umwelt, soziale Verantwortung und
gute Unternehmensführung, die unter anderen mit den Auswirkungen, Risiken und Chancen
des pbb Konzerns zusammenhängen. Ebenso ist die erforderliche Expertise in Compliance,
Interner Revision, Recht und Corporate Governance vorhanden. Die beruflichen Erfahrungen
der Aufsichtsratsmitglieder sind unter anderem für den Sektor, die Standorte und Produkte
des pbb Konzerns relevant.
ESG GOVERNANCE-STRUKTUR
Der Vorstand hat im Juli 2021 das ESG Committee als Fachausschuss implementiert. Dieses
widmet sich den Themenbereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G)
innerhalb des pbb Konzerns. Das Committee setzt sich aus sämtlichen Vorstandsmitgliedern,
relevanten Bereichsleitern, Mitgliedern des ESG-Programmmanagements sowie Projektleitern
des ESG-Programmes zusammen und spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der
ESG- Geschäftsstrategie der pbb. Dabei berücksichtigt es regulatorische und gesetzliche
Anforderungen sowie die Erwartungen von Investoren, Kunden und weiteren Stakeholdern
am Markt. Darüber hinaus entwickelt das ESG Committee die ESG-Ziele und die zur Zielerreichung
erforderlichen Maßnahmen. Zudem ist das ESG Committee dafür verantwortlich, ESG-bezogene
"Best Practices" zu entwickeln, potenzielle Risiken und Chancen zu identifizieren
sowie die entsprechenden Implementierungsmaßnahmen im pbb Konzern zu überwachen. Das
ESG Committee berichtet zudem quartalsweise an den Aufsichtsrat über die Entwicklungen,
den aktuellen Stand der Maßnahmen und die weitere Planung im Bereich ESG.
Das ESG-Programm, welches ebenfalls im Jahr 2021 aufgesetzt wurde, basiert auf einer
Governance-Struktur mit klar definierten Verantwortlichkeiten und Komitees. Dabei
vereint die ESG-Organisationsstruktur der pbb zwei zentrale Elemente: die dezentrale
Verankerung der Verantwortlichkeit von ESG-Themen in den relevanten Fachbereichen
beziehungsweise Prozessen sowie die Etablierung einer zentralen Querschnittsfunktion,
welche die ESG-Agenda vorantreibt und koordiniert (ESG Office). Das ESG-Programm umfasst
die Themen Strategie, Umwelt und soziale Belange im Bankgeschäft, den betriebsbedingten,
ökologischen und sozialen Fußabdruck, Unternehmensführung, ESG-Risiken, ESG-Kommunikation
und -Berichterstattung, Datenmanagement sowie die Geschäftsplanung und das Portfoliomanagement.
Das ESG-Programm wird durch ein aktives ESG-Programm Management gesteuert. Die Hauptaufgaben
umfassen die Zusammenführung der bankweiten ESG-Themen, deren Steuerung sowie die
Unterstützung des ESG Committees und die Vorbereitung seiner Beschlüsse. Das ESG Office
wurde im Jahr 2022 etabliert und ist für die Entwicklung der übergreifenden Nachhaltigkeitsstrategie
verantwortlich und übernimmt Projektaufgaben. Die ESG Governance-Struktur des pbb
Konzerns ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
ESG GOVERNANCE-STRUKTUR
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden dem ESG Committee, dem Vorstand sowie
dem Aufsichtsrat vorgestellt. Darüber hinaus wurde der Vorstand im Rahmen des Erstellungsprozesses
des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts über die wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen, die im Geschäftsjahr 2025 behandelt wurden, sind im Kapitel "Wesentlichkeitsanalyse"
aufgeführt.
Der Vorstand erhält regelmäßig Risikoberichte, die einen umfassenden Überblick sowie
detaillierte Informationen über die Risikosituation pro Risikoart und weitere steuerungsrelevante
Informationen erhalten. Auch die Aufsichtsgremien werden in regelmäßigen Abständen
über risikorelevante Themen informiert. Bei Bedarf oder auf Wunsch des Vorstands oder
des Aufsichtsrats werden Spezialberichte erstellt, die spezifische und akute Risikoschwerpunkte
behandeln.
In der Tagesordnung der Aufsichtsratssitzungen ist ESG ein feststehender Agendapunkt.
Im Jahr gibt es mindestens fünf Aufsichtsratssitzungen, sodass ein regelmäßiges ESG
Update an den Aufsichtsrat erfolgt. Durch diese regelmäßigen Sitzungen überwachen
die Gremien den Fortschritt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele. Der Aufsichtsrat
hat die Geschäftsstrategie, einschließlich der Nachhaltigkeitsstrategie und des Übergangsplans,
zur Kenntnis genommen. Dabei wurden auch Abwägungen in Bezug auf potenzielle Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Kontext ökologischer und sozialer Zielsetzungen getroffen.
Der Vorstand ist dafür verantwortlich, die unternehmerischen Ziele sowie die grundlegende
strategische Ausrichtung der Gesellschaft und des pbb Konzerns, einschließlich ökologischer
und sozialer Zielsetzungen, zu bestimmen. Der Vorstand spielt eine entscheidende Rolle
bei Entscheidungen über Risikostrategien sowie Transaktionsentscheidungen, insbesondere
im Bereich der Finanzierungen. Die strategische Ausrichtung wird in verschiedenen
Dokumenten wie dem Geschäftsbericht und der Geschäfts- und Risikostrategie des pbb
Konzerns festgehalten.
DAS NACHHALTIGKEITSBEZOGENE ANREIZ- UND VERGÜTUNGSSYSTEM
Die pbb legt einmal jährlich entsprechend den Vorgaben der Vergütungsstrategie übergreifende
strategische Schwerpunktsetzungen für die variable Vergütung fest, die eng mit den
aus der Geschäfts- und Risikostrategie abgeleiteten, wesentlichen Institutszielen
und Planungen verzahnt sind. Bei der Vergütungspolitik berücksichtigt der Aufsichtsrat
nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen und orientiert sich dabei an den Corporate
Strategic Priorities. Diese umfassen die Umweltaspekte im Bereich "Portfolio und Finanzierung",
die sozialen Aspekte zur "Weiteren Stärkung der pbb als moderner und attraktiver Arbeitgeber"
sowie die Unternehmensführung zur "Weiteren Stärkung der Governance von pbb".
Die strategischen Prioritäten der pbb wurden in den Bereichszielen entsprechend verankert
und spezifiziert. Damit hat die pbb ihren klima- und umweltbezogenen Risikoansatz
in ihr variables Vergütungssystem integriert. Zu den klima- und umweltbezogenen Zielen
zählen insbesondere Ziele zu den Themen Finanzierung von als grün klassifizierten
Immobilien oder die Berücksichtigung und Minimierung von ESG-Risiken im Rahmen der
Kreditanalyse und des Kreditselektionsprozesses. Weitere Informationen zu den klimabezogenen
Zielen finden sich im Kapitel "Klimabelange im Bankgeschäft".
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder des pbb Konzerns besteht aus erfolgsunabhängigen
festen Vergütungsbestandteilen und einer erfolgsbezogenen variablen Vergütung. Zur
angemessenen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Vergütung der Vorstandsmitglieder
werden nachhaltigkeitsbezogene Erwägungen in die variable Vergütung integriert. Daher
enthalten die Ressort- und individuellen Ziele der Vorstandsmitglieder auch Ziele
aus dem Themenfeld ESG. Für das Jahr 2025 wurden als Ressort- und individuelle Ziele
unter anderem die Finanzierung von als grün klassifizierten Immobilien, die gesamthafte
Nachhaltigkeitsstrategie für 2025 sowie die Berücksichtigung und Minimierung von ESG-Risiken
im Rahmen der Kreditanalyse und des Kreditselektionsprozesses festgelegt. Mit Nachwuchs-
und Talentgewinnung und -förderung, Retention sowie der Förderung von Diversität mit
Schwerpunkt Frauenförderung wurden für das Jahr 2025 außerdem zentrale soziale Nachhaltigkeitsziele
als Ressort- und individuelle Ziele ausgewählt. Die Ressort- und individuellen Ziele
fließen insgesamt zu 40% in die variable Vergütung ein. Die Anzahl der Ressort- und
individuellen Ziele variiert jährlich, sodass insoweit kein fester Prozentsatz berichtet
werden kann. Im Jahr 2025 hängt circa 30% der auf die Ressort- und individuellen Ziele
entfallenden variablen Vergütung von Zielen aus dem Themenfeld ESG ab, dies entspricht
einem Anteil von circa 12% an der gesamten variablen Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind für die Genehmigung und Aktualisierung der Bedingungen
des nachhaltigkeitsbezogenen Vergütungssystems zuständig.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß den gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen
Vorlagen eine feste, in der Satzung der pbb normierte Vergütung.
Die Angaben zur Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
stehen mit dem in den Artikel 9a und 9b der Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung
bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften vorgeschriebenem
Vergütungsbericht im Einklang.
Hinweis: Im Vergleich zum Bericht 2024 wurden im Kapitel "Eigene Belegschaft“ Anpassungen
an den ausgewiesenen Altersgruppen vorgenommen. Für die Altersgruppe "Jünger als 30
Jahre" wurde der Wert auf 67 Mitarbeiter (vorher: 127) korrigiert. Ebenso wurde der
Wert der Altersgruppe "Zwischen 30 und 50 Jahren" auf 393 Mitarbeiter (vorher: 333)
angepasst.
ESG-Risikomanagement und interne Kontrollen der Berichterstattung im Rahmen des gesonderten
zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts
Das Risikomanagement der Berichterstattung im Rahmen des gesonderten zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts stützt sich grundsätzlich auf das bereits etablierte konzernweite
interne Kontrollsystem und den Control Attestation Process (CAP) im Three Lines of
Defence-Modell als Bestandteil des Risikomanagementsystems (RMS) der pbb. Die aufbau-
und ablauforganisatorische Umsetzung im Sinne des Three Lines of Defence-Modell soll
eine ganzheitliche Betrachtung und effektive Überwachung von Risiken einschließlich
Risiken in Bezug auf die Berichterstattung im Rahmen des gesonderten zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts ermöglichen.
Die Berichterstattung im Rahmen des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen
Berichts gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und unter Zugrundelegung der ESRS als
Rahmenwerk ist entsprechend auf den bestehenden Prozessen der bisherigen Berichterstattung
aufsetzen. Neue (Teil-)Prozesse wurden, wo notwendig, sukzessive in die Prozesslandschaft
aufgenommen, um die Spezifika der Berichterstattung im Rahmen des gesonderten zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts zu ergänzen und wurden in die Risikobewertung, in das Risikomanagement
sowie das interne Kontrollsystem integriert. Die grundsätzliche Prozessverortung findet
entlang der zugeordneten Hauptzuständigkeiten für die Koordination des gesonderten
zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts im Bereich Finance statt.
Die Berichterstattung im Rahmen des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen
Berichts basiert weiterhin auf der Datenpunktliste mit den geforderten quantitativen
und qualitativen Angaben (gemäß EFRAG Implementation Guidance 3: List of ESRS Datapoints).
Die Erhebung der Kennzahlen und Informationen erfolgt auf Grundlage der im Vorjahr
etablierten Vorgehensweise. Die bereits durchgeführte Risikoinventarisierung sowie
die systematische Gruppierung nach der Herkunft der jeweiligen Daten werden konsequent
fortgeführt und gezielt weiterentwickelt. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse
im Rahmen der CSRD sowie die gewonnenen operativen Erkenntnisse aus dem Linienprozess
sind erneut in die Strukturierung eingeflossen.
Die Risikoeinwertung soll Expertenschätzungen der 1st-Line-Bereiche hinsichtlich möglicher
Auswirkungen auf die Berichterstattung im Rahmen des gesonderten zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts beinhalten. Bei der Risikoeinwertung sollen die Fachbereiche
der ersten Verteidigungslinie ihre Einschätzungen zu möglichen Auswirkungen auf die
Nachhaltigkeitsberichterstattung einbringen. Bedeutsame prozessinhärente Risiken werden
in das Risiko- Kontroll-Inventar überführt. Darüber hinaus haben entsprechende Kontrollen
auf Basis der bewertenden Risiken für das Verfahren der Berichterstattung im Rahmen
des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts stattfinden. Im Rahmen
der Datenerfassung wird ein auf SAP Fiori basierendes IT-Tool mit Kontrollen und Freigaben
(Vier-Augen-Prinzip) systemseitig benutzt. Zudem wurde die entsprechende schriftlich
fixierte Ordnung (sfO) für die Berichterstattung des gesonderten zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts im Konzern verankert.
Die Ergebnisse der Risikoeinwertung wurden im Rahmen des bereits etablierten internen
Kontrollsystems bearbeitet und finalisiert. Anschließend werden sie in einem bankenweiten
Prozess mit Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen geteilt.
Die wichtigsten Risiken hinsichtlich der Berichterstattung im Rahmen des gesonderten
zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts wurden von dem pbb Konzern ermittelt
sowie entsprechende Minderungsstrategien einschließlich damit verbundener Kontrollen
etabliert.
ERKLÄRUNG ZUR SORGFALTSPFLICHT
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht darüber, an welchen Stellen des gesonderten
zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts die wichtigsten Aspekte und Schritte
des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu finden sind. Diese umfassen die
vom pbb Konzern implementierten Prozesse zur Wesentlichkeitsanalyse sowie die gezielten
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen.
Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht und die Kapitel in dem gesonderten zusammengefassten
nichtfinanziellen Bericht
| Kernelemente der Sorgfaltspflicht |
Kapitel in dem gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht |
| Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell |
"Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie“ |
|
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
|
"ESG Governance“ |
| Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht |
"Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie“ |
|
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
|
"ESG Governance" |
| Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen |
"Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie“ |
|
"Wesentlichkeitsanalyse“ |
| Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen |
"Übergangsplan für den Klimaschutz“ |
|
"Klimabelange im Bankgeschäft" |
|
"Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung" |
|
"Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur“ |
|
"Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“ |
| Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation |
"Klimabelange im Bankgeschäft“ |
|
"Ökoloaischer Fußabdruck“ |
|
"Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur“ |
|
"Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“ |
Umwelt
WESENTLICHE KLIMA- UND UMWELTBEZOGENE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Volkswirtschaften weltweit stehen vor der Herausforderung der Bewältigung des Klimawandels
und der damit verbundenen Transformation zu mehr Nachhaltigkeit. Der Finanzindustrie
kommt bei der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft eine Schlüsselrolle
zu, indem sie im Sinne von Sustainable Finance Investitionsmittel in eine Verwendung
für die Verbesserung der Nachhaltigkeit lenkt. Auch die Immobilienbranche als einer
der wesentlichen weltweiten THG-Emittenten, steht vor dem Hintergrund des Klimawandels
vor signifikanten Herausforderungen. Die Transformation im Immobiliensektor erfordert
enorme Investitionen in zukunftssichere und gesamtgesellschaftliche Lösungen. Der
pbb Konzern sieht es als Teil seiner unternehmerischen Verantwortung an, diesen historischen
Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft proaktiv zu unterstützen und nach Möglichkeit
zu beschleunigen.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse gemäß CSRD hat der pbb Konzern in den Umweltstandards
der ESRS für die Aspekte Klimawandel (E1), Umweltverschmutzung (E2), Wasser- und Meeresressourcen
(E3), biologische Vielfalt und Ökosysteme (E4) sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
(E5) einen Katalog an potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen sowie Risiken und
Chancen entwickelt. Diese beziehen sich auf die eigenen Geschäftstätigkeiten sowie
auf die vor-, innerbetriebliche und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte in einem Umlaufverfahren
durch relevante Repräsentanten. Für ausgewählte Themen wurde die Vorjahresbewertung
mit Hilfe von Fokussessions mit relevanten Stakeholdern validiert und bei Bedarf neu
bewertet. Detaillierte Informationen zum Vorgehen und zum Bewertungsprozess sind im
Kapitel "Wesentlichkeitsanalyse" nachzulesen.
Der pbb Konzern prüft die Resilienz seiner Strategie und seines Geschäftsmodells gegenüber
aktuellen Entwicklungen anhand von Stresstests und setzt auf eine kontinuierliche
Weiterentwicklung der Daten und Methodik mit Klimaszenarien. In der Regel sind klimabezogene
Aspekte implizit in den Stresstests und Modellen der Bank enthalten. Beispielsweise
sind im Segment REF die Kredite durch die finanzierten Immobilien besichert, deren
Marktwerte von ihrer Nachhaltigkeit beeinflusst werden.
KLIMAWANDEL
Übergangsplan für den Klimaschutz
Der pbb Konzern bekennt sich zum Pariser Klimaabkommen und dessen Ziel, die Erderwärmung
deutlich unter 2 Grad, idealerweise auf 1,5-Grad, im Vergleich zum vorindustriellen
Zeitalter zu begrenzen. Der pbb Konzern leistet seinen Beitrag mit den gesetzten Emissionsreduktionszielen
bis 2050 für das REF-Portfolio. Konkret bedeutet dies für den pbb Konzern, dass er
daran arbeitet, das Kreditportfolio auf das 1,5-Grad-Ziel auszurichten. Um dieses
übergeordnete Klimaziel zu erreichen, verfolgt der pbb Konzern mit seiner Nachhaltigkeitsstrategie
einen ganzheitlichen Ansatz. Dafür wurde ein detaillierter Übergangsplan entwickelt.
Dieser Übergangsplan schafft Transparenz: Er zeigt den aktuellen Umsetzungsstand der
Aktivitäten zur Eindämmung des Klimawandels des pbb Konzerns auf und definiert gleichzeitig
die strategischen Klima-Ambitionen. Darüber hinaus werden im Rahmen des Übergangsplans
Ziele für das Bankgeschäft und die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen beschrieben.
Der pbb Konzern hat auch klimabezogene Ziele für den Geschäftsbetrieb bis 2030 festgelegt
und entsprechende Maßnahmen entwickelt. Hier strebt der pbb Konzern an, seinen ökologischen
Fußabdruck kontinuierlich und nachhaltig zu reduzieren sowie Umweltbelastungen zu
minimieren. Der Fokus des Übergangsplans des pbb Konzerns bis 2050 liegt jedoch auf
den Klimabelangen im Bankgeschäft.
Der Übergangsplan ist ein wesentlicher Teil der Nachhaltigkeitsstrategie und somit
integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie und Finanzplanung 2026 bis 2028. Die
Geschäftsstrategie wurde inklusive der Nachhaltigkeitsstrategie und des Übergangsplans
durch den Vorstand der pbb am 27. Januar 2026 verabschiedet und vom Aufsichtsrat am
13. Februar 2026 zur Kenntnis genommen. Die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie
wird jährlich aktualisiert. In diesem Rahmen werden auch der Übergangsplan sowie die
darin festgelegten Maßnahmen und Ziele überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
Die Detaillierung des Übergangsplans inklusive der Integration von Risikoelementen
erfolgt in einem separaten Rahmenwerk, welches am 12. Januar 2026 durch den Vorstand
der pbb verabschiedet wurde.

Für die Ausrichtung seines REF-Kreditportfolios am Pariser Klimaabkommen und dem 1,5-Grad-Ziel
hat der pbb Konzern im Rahmen des pbb Green Scoring Modells im Jahr 2021 begonnen.
Als erstes operatives Zwischenziel wurde die Erreichung einer über 30%-igen grünen
Quote bezogen auf das REF-Kreditportfolio nach Maßgabe des Green Loan Frameworks der
pbb für das Jahr 2026 festgelegt.
Im Jahr 2024 wurde ein langfristiger Dekarbonisierungspfad für das REF-Portfolio bis
zum Jahr 2050 mit Zwischenzielen erarbeitet, um die THG-Emissionen im Bankgeschäft
zu reduzieren. Die Fokussierung auf das REF-Portfolio erfolgte, da dieses das strategische
Portfolio des pbb Konzerns darstellt. Für die weiteren Teile des pbb Portfolios wird
ein Abbau angestrebt.
Dieser Dekarbonisierungspfad für das strategische REF-Portfolio (Basisjahr 2024, Referenzdatum
31.Dezember 2024 mit einer Emissionsintensität von 45,9 kg CO2eq/m2 ) zeigt die Dekarbonisierung in physischen Emissionsintensitäten (kg CO2eq/m2 ) auf und definiert ein Endziel im Jahr 2050 sowie unter anderem folgende (Zwischen-)Ziele:
> In 2027: 39,8 kg CO2eq/m2 (0,51 Mio. t CO2eq)
> In 2028: 37,2 kg CO2eq/m2 (0,48 Mio. t CO2eq)
- In 2030: 31,4 kg CO2eq/m2 (0,42 Mio. t CO2eq)
> In 2050: 1,1 kg CO2eq/m2 (0,02 Mio. t CO2eq)
Die Zielsetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit den relevanten internen Fachbereichen
und wurde durch den Vorstand verabschiedet. Der pbb Konzern strebt auf dieser Basis
unter anderem an, die THG-Emissionsintensität des REF-Portfolios auf die genannten
Zielwerte zu senken. Konkrete Schritte zur Erreichung der Zielwerte und damit zur
Reduzierung der THG-Emissionsintensität des REF-Portfolios werden derzeit erarbeitet.
Für die Berechnung der absoluten Zahlen in Klammern werden die physischen Emissionsintensitäten
unter Berücksichtigung einer angenommenen Entwicklung der finanzierten Fläche genutzt.
Aufgrund der Einschränkung auf das REF-Portfolio sowie der unterschiedlichen Steuerungsambitionen,
die auf physischen Emissionsintensitäten basierenden Finanzkennzahlen für die Gewichtung
zugrunde legen, ist eine direkte Verbindung der absoluten Zielwerte zur Angabe der
Scope-3-Emissionen Kategorie 15 des ökologischen Fußabdrucks des pbb Konzerns nur
bedingt möglich.
Als primäre Größe zur Dekarbonisierung des Finanzierungsgeschäfts (Aktivseite) wird
die physische Emissionsintensität verwendet, um eine bessere Vergleichbarkeit zu Referenzszenarien
(CRREM) zu schaffen. Basis für die Entwicklung bilden die am 1,5-Grad Ziel ausgerichteten
THG-Intensitätspfade von CRREM.
Zu jeder von der pbb finanzierten Immobilie, liegen Emissionsdaten in unterschiedlichen
Datenqualitätsstufen vor. Die pbb verwendet hierfür die Einstufung anhand eines Datenqualitätsscores
der PCAF von eins bis vier. Für die Daten mit den Datenqualitätsscores eins bis drei
werden Daten aus den Energieausweisen (Verbrauchsausweise oder Bedarfausweise) der
Kunden verwendet, die im Rahmen der Datenerhebung bei den eigenen Kunden gewonnen
wurden und durch Regelprozesse beim pbb Konzern eingehen. In der Regel beziehen diese
Energieausweise lediglich CO2 - Emissionen mit ein. Daten mit Datenqualitätsscore vier werden mittels Emissionsfaktoren
von PCAF anhand der Objektart und des Landes der finanzierten Immobilie geschätzt.
Für die Entwicklung des Dekarbonisierungspfades wurden lediglich Immobilien mit den
Datenqualitätsscores eins bis drei verwendet. Außerdem wurden die fünf wesentlichen
Objektarten (Residential, Office, Retail, Industrial/Logistics und Hotel/Leisure)
verwendet. Somit wurde insgesamt ein Commitment von rund 75% für die Entwicklung des
Klimapfades herangezogen.
Der ermittelte Portfoliostartpunkt ermöglicht es, die Dekarbonisierung des Immobilienfinanzierungsportfolios
unter Berücksichtigung des aktuellen Geschäftsplans und dessen Fortschreibung bis
zum Jahr 2050 zu prognostizieren. Zum Zeitpunkt 31. Dezember 2025 lag die THG-Emissionsintensität
bei 44,0 kg CO2eq/m2. Die pbb erzielte im Vergleich zum 31. Dezember 2024 eine Reduktion der THG-Emissionsintensität
von 1,9 kg CO2eq/m2.
Für die Definition des Dekarbonisierungspfads hat der pbb Konzern verschiedene Szenarien
modelliert. Dabei bildete die Geschäftsplanung der pbb bis zum Jahr 2027 die Grundlage
für alle Szenarien. Damit werden geplante Veränderungen im Absatzvolumen oder Verschiebungen
im Produktportfolio der Bank bis zum Jahr 2027 berücksichtigt. Für den weiteren Verlauf
bis zum Jahr 2050 wurde die Planung des Jahres 2027 zugrunde gelegt. Es erfolgte eine
Validierung der Ziele unter Einbeziehung der verabschiedeten Geschäftsplanung für
die Jahre 2026 bis 2028. Durch eine jährliche Aktualisierung werden Änderungen des
Geschäftsplans stetig berücksichtigt, was gegebenenfalls zu einer Zielanpassung führen
kann. Für die Zieldefinition wurde der CRREM-Pfad (CRREM Global Pathways V2) als Referenzpfad
hinzugezogen, da es sich hierbei um den allgemeinen Marktstandard in der Ableitung
von Dekarbonisierungspfaden für den Immobiliensektor handelt. Basierend auf länder-
und gebäudetypspezifischen Sub-CRREM-Pfaden wurde ein pbb-spezifischer Referenzpfad
entwickelt. Die entwickelten Ziele liegen auf einem Reduktionspfad, welcher stichtagsbezogen
das pbb REF-Portfolio berücksichtigt und sich dem pbb-spezifischen Referenzpfad annähert.
Durch die gewählte Methodik berücksichtigt der Dekarbonisierungspfad die den CRREM-Pfaden
zugrunde liegenden Annahmen und Methodiken, wodurch Annahmen zu regulatorischen Faktoren
sowie neuen Technologien in den Zielen berücksichtigt sind. Ferner wurden ein jährliches
Portfoliowachstum sowie eine Steigerung grüner Finanzierungen angenommen. Die festgelegten
Ziele wurden nicht extern gesichert.
Im Bereich der Finanzierungen ist der wichtigste Dekarbonisierungshebel die Reduktion
der Emissionen der finanzierten Immobilien. Daher steht die Unterstützung bei der
Finanzierung des Erwerbs grüner Objekte sowie grüner Entwicklungen und Transformationsprojekte
(manage-to-green), wie energetische Sanierungen und damit Verbesserungen der Energieeffizienz
von Bestandsgebäuden im Fokus der Nachhaltigkeitsstrategie. Auf Grundlage eines Green
Loan Frameworks, das gemäß den Green Loan Principles der Loan Market Association entwickelt
wurde, vergibt der pbb Konzern grüne Kredite, sogenannte Green Loans.
Auf der Passivseite besteht für den pbb Konzern die Möglichkeit, unter bestimmten
Bedingungen grüne Assets über Green Bonds zu refinanzieren. Diese beschaffen die Finanzmittel
für Aktivitäten (hier die Finanzierung neuer oder bestehender Immobilienobjekte),
die (unter anderem auch) der Verringerung oder Verhinderung von Schäden am Klima dienen.
Mit dieser sich beeinflussenden Kombination aus Aktiv- und Passivprodukten des pbb
Konzerns wird eine Allokation von Passivmitteln in umweltschonende Investitionen und
letztlich die Erreichung der gesellschaftlich wie politisch geforderten Klimaziele
angestrebt.
Der pbb Konzern baut mit pbb invest und dem neuen Teilsegment Originate & Cooperate
das Provisionsgeschäft weiter aus. Ziel des Bereichs pbb invest ist es, Immobilieninvestmentprodukte
(sowohl Equity- als auch Debt- Investmentprodukte) mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für
institutionelle Investoren anzubieten.
Der Übergangsplan fokussiert sich auf die durch den pbb Konzern ausgegebenen Finanzierungen.
Die Umsetzung des Übergangsplans erfolgt über die Strategie zur Erreichung der Ziele
sowie durch die nachhaltige Ausrichtung des Finanzierungsgeschäftes. Die Umsetzung
des Übergangsplans erfolgt bereichsübergreifend unter Beteiligung der Mitarbeiter
des pbb Konzerns und externer Ressourcen. Dabei werden keine wesentlichen Investitionen
oder Finanzmittel eingesetzt. Finanzinstitute üben Wirtschaftsaktivitäten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
in der Regel nicht direkt aus, sondern finanzieren Wirtschaftsaktivitäten Dritter.
Da die zentralen Leistungsindikatoren der EU-Taxonomie-Verordnung aufgrund ihrer aktuell
einschränkenden Regelungen (insbesondere zur Taxonomiefähigkeit im Zusammenhang mit
der Non-Financial Reporting Directive-Pflicht des Kontrahenten) wenig aussagefähig
hinsichtlich des tatsächlichen Anteils an ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
für den pbb Konzern sind, hat der pbb Konzern keine Ziele für die Green Asset Ratio
definiert. Perspektivisch wird sich nach Einschätzung des pbb Konzerns die Reduktion
der Treibhausgase als unternehmensübergreifend wichtiges Ziel herausbilden. Der pbb
Konzern hat einen Klimapfad mit dem Ziel entwickelt, das REF-Portfolio aktiv in Richtung
Reduktion der THG-Emissionsintensität auszurichten.
Im Berichtsjahr wurden keine signifikanten CapEx-Beträge im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten
in den Bereichen Kohle, Öl und Gas investiert. Darüber hinaus ist der pbb Konzern
nicht von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen.
Der Großteil der THG-Emissionen des pbb Konzerns fällt in die Scope-3-Emissionskategorie
15 "Investitionen". Diese Kategorie umfasst die Emissionen, welche während der Betriebsphase
der von der pbb finanzierten Immobilien entstehen. Gebundene THG-Emissionen (locked-in
emissions) entstehen hier durch die feste Laufzeit dieser Finanzierungen. Für die
erstmalige Festlegung der Emissionsziele im Bankgeschäft wurde die Geschäftsplanung
bis 2027 berücksichtigt, welche auch die Entwicklungen im Portfolio und Laufzeiten
der Finanzierungen und somit auch der damit verbundenen THG-Emissionen berücksichtigt.
Es erfolgte eine Validierung der Ziele unter Einbeziehung der verabschiedeten Geschäftsplanung
für die Jahre 2026 bis 2028. Eine Gefährdung der Erreichung der Emissionsreduktionsziele
durch gebundene Emissionen wird als gering eingeschätzt, da diese entsprechend bei
der Entwicklung der Emissionsziele berücksichtigt wurden. Da bis 31.Dezember 2028
ca. 74% (bis 31.Dezember 2030 ca. 92%) (Basis: Commitments zum 31.Dezember 2025) der
bestehenden REF-Finanzierungen ihre Fälligkeit erreichen, kann der pbb Konzern potenziellen
Übergangsrisiken flexibel begegnen und das Finanzierungsportfolio entsprechend ausrichten.
Weitere Informationen zur Emissionshöhe finden sich im Kapitel "Ökologischer Fußabdruck".
Klimabelange im Bankgeschäft
Der pbb Konzern hat Sustainable Finance als zentrale Säule seiner Nachhaltigkeitsstrategie
definiert. Ziel ist es, nachhaltige Finanzierungen sowohl bei der Kreditvergabe als
auch bei der Refinanzierung zu fördern. Dabei strebt der pbb Konzern an, einen aktiven
Beitrag zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens zu leisten und das Kreditportfolio
am 1,5-Grad-Ziel auszurichten.
Die Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie des pbb Konzerns sind Teil der Geschäfts-
und der Risikostrategie. Beide Strategien sind durch den Vorstand abgenommen worden.
Gemäß §§ 76 Absatz 1, 91 Absatz 2, 93 Absatz 1 Satz 1 AktG sowie § 25a KWG und den
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (insbesondere AT 4.2 MaRisk) ist der
Vorstand dafür verantwortlich, dass bei den Unternehmen des pbb Konzerns eine Geschäftsstrategie
und eine dazu konsistente Risikostrategie bestehen. Die Geschäftsstrategie ist für
alle Mitarbeiter der Geschäftssegmente und Bereiche der pbb sowie - vorbehaltlich
der Umsetzung durch die jeweiligen Geschäftsführungen - auch für die übrigen Gesellschaften
des pbb Konzerns verbindlich und gültig. Die Geschäftsstrategie bildet zusammen mit
der Risikostrategie die Unternehmensstrategie. Beide Dokumente sind Strategien im
Sinne der Dokumentationshierarchie der pbb. Die Nachhaltigkeitsaspekte zum Bankgeschäft
in der Geschäftsstrategie betreffen das aktive Portfolio (REF), während die Nachhaltigkeitsaspekte
der Risikostrategie alle Geschäftssegmente des pbb Konzerns abdecken.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie hat der pbb Konzern insgesamt fünf übergeordnete
strategische Ziele festgelegt. Dabei beziehen sich zwei der Ziele auf das Geschäftsmodell
des Konzerns, im Speziellen handelt es sich um die Positionierung als Transformations(re-)finanzierer
in der Immobilienwirtschaft und die insgesamt nachhaltige (Re- )Finanzierung. Weitere
übergeordnete Ziele beziehen sich auf die nachhaltige Betriebsökologie und die Erfüllung
regulatorischer Anforderungen. Außerdem tragen die ganzheitliche Transparenz und Kommunikation
zum wirtschaftlichen Erfolg des pbb Konzerns und seiner Werte bei.
Die Themen Eindämmung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel sowie Energieeffizienz
sind Teil der Nachhaltigkeits- und Risikostrategie des pbb Konzerns. Der Vorstand
ist für die Umsetzung der Strategien im Zusammenhang mit den Klima- und Umweltbelangen
verantwortlich.
Konzepte im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels
Die Wesentlichkeitsanalyse hat im Kontext der Eindämmung des Klimawandels zwei wesentliche
positive Auswirkungen, eine negative Auswirkung und diverse wesentliche finanzielle
Risiken für das Bankgeschäft des pbb Konzerns identifiziert. Diese Aspekte werden
vom pbb Konzern im Rahmen der Nachhaltigkeits- und Risikostrategie adressiert. Die
Konzepte im Kontext dieser wesentlichen Auswirkungen und Risiken werden im Folgenden
ausgeführt:
Positive Auswirkungen durch das Angebot von nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten
und Vergabe von (Immobilien-)Finanzierungen an Kunden, die sich an hohe Umweltstandards
halten
Die Nachhaltigkeitsstrategie zielt grundsätzlich darauf ab, den Erwerb grüner Objekte
sowie grüner Entwicklungen und Transformationsprojekte zu fördern. Hierfür bestehen
folgende Konzepte im pbb Konzern:
Das Green Loan Framework wurde etabliert, um festzustellen, welche Objekte und Finanzierungen
als "grün" eingestuft werden. Es basiert auf dem pbb-eigenen Green-Scoring-Modell
und der EU-Taxonomie. Das Green-Scoring-Modell bewertet Immobilien anhand festgelegter
Kriterien wie Energieverbrauch, Nachhaltigkeitszertifizierungen und weiteren Nachhaltigkeitsaspekten.
Erreicht eine Immobilie einen definierten Score, so ist sie grundsätzlich "Green Loanfähig".
Ein Kredit wird zudem als "Green Loanfähig" eingestuft, wenn die Kriterien der Taxonomiekonformität
unabhängig von der Taxonomiefähigkeit erfüllt sind. Die Kriterien der Taxonomiekonformität
sind erfüllt, wenn gemäß der EU-Taxonomie für Baugewerbe und Immobilien die Technical
Screening Criteria der Umweltziele eins, zwei oder vier sowie die jeweiligen Do No
Significant Harm-Prinzipien erfüllt sind Das Green Loan Framework wird für Finanzierungen
im REF-Portfolio angewendet. Die Beurteilung der Immobilien wird vom Fachbereich Property
Analysis & Valuation vorgenommen und durch ein Vier-Augen-Prinzip qualitätsgesichert.
Im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie wird auch das
Green Loan Framework überprüft. Derzeit befindet sich das Rahmenwerk in der Überarbeitung.
Mithilfe des Green Bond Frameworks kann der pbb Konzern Darlehen, die die Kriterien
des Frameworks erfüllen, als "Green Bond Eligible" einstufen und diese über grüne
Finanzinstrumente refinanzieren. Das Green Bond Framework wurde im Jahr 2020 veröffentlicht
und im Jahr 2023 aktualisiert. Das Framework folgt den Green Bond Principles der International
Capital Market Association. Dabei muss ein Vermögenswert, um als grün eingestuft und
entsprechend mit einem Green Bond refinanziert werden zu können, mindestens eines
von zwei Kriterien - Green Building-Zertifizierung oder Energieeffizienz - erfüllen,
wobei die spezifischen Anforderungen vom Baujahr und Nutzungsart der Immobilie abhängen.
Zudem ist eine Ausschlussliste - insbesondere bezogen auf die Gebäudenutzung - Teil
der Prüfung, die durch das Green Bond Committee durchgeführt und einstimmig entschieden
werden muss. Darüber hinaus werden die finanzierten Immobilien für die Green Bonds
durch das Green Bond Committee nochmals separat geprüft. Der pbb Konzern emittiert
auf Basis des bestehenden Frameworks unterschiedliche Refinanzierungsinstrumente im
grünen Format. Das Green Bond Framework wurde im Rahmen einer Second Party Opinion
extern validiert. Zudem wird jährlich das sogenannte Green Bond Impact Reporting veröffentlicht,
in dem Details zur Verwendung der Emissionserlöse und zur Berechnungsmethodik des
Impacts dargelegt werden. Auch hierfür erfolgt eine externe Überprüfung.
Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie ist der Vorstand der pbb für die Umsetzung beider
Konzepte verantwortlich.
Positive Auswirkung und Risiko durch eine Veränderung der Marktstimmung
Der pbb Konzern hat das Thema Sustainable Finance übergreifend als zentrale Säule
seiner Nachhaltigkeitsstrategie definiert. Kern dieser Bestrebungen besteht in der
Möglichkeit, Green Loans für nach dem pbb Green Loan Framework als "grün" eingestufte
Immobilien zu vergeben sowie diese über Green Bonds zu refinanzieren. Damit reagierte
die pbb auf Veränderungen im Markt durch die angepasste Nachfrage nach nachhaltigen
Produkten im Immobiliensektor. Der pbb Konzern strebt an, etwaige Veränderungen in
der Marktstimmung und der Nachfrage nach nachhaltigen Produkten durch eine Anpassung
des finanzierenden Anteils von Green Loans gegenüber klassischen Loans abzufangen.
Die relevanten Konzepte "Green Loan Framework" und "Green Bond Framework" werden im
vorherigen Abschnitt im Detail beschrieben.
Negative Auswirkung und Risiko durch unzureichende Ambitionen bei der Reduzierung
von THG-Emissionen im Bankgeschäft
Der pbb Konzern strebt im Rahmen seiner übergreifenden strategischen Ausrichtung eine
deutliche Reduzierung seiner THG-Emissionen aus dem eigenen Portfolio bis zum Jahr
2050 an. Sollten die festgelegten Ziele in diesem Zusammenhang nicht erreicht werden
oder sollten diese Ziele zu wenig ambitioniert sein, könnte dies zu Reputationsrisiken
führen, beispielsweise durch negative ESG-Ratings. Um diese Risiken zu minimieren,
hat der pbb Konzern folgende Konzepte entwickelt:
Der Übergangsplan definiert die Klima-Ambitionen des pbb Konzerns für das Bankgeschäft
und legt entsprechende Umsetzungsmaßnahmen fest. In diesem Kontext wurde ein pbb-spezifischer
Dekarbonisierungspfad entwickelt, welcher die THG-Emissionen des Bankgeschäfts unter
Bezugnahme auf etablierte Referenzszenarien (CRREM) gezielt ausrichtet und überwacht.
Weitere Informationen zum Konzept "Übergangsplan" sind im Kapitel "Übergangsplan für
den Klimaschutz" zu finden.
Risiko von gestrandeten Vermögenswerten (stranded assets)
Gestrandete Vermögenswerte (stranded assets) bezeichnen Vermögenswerte, deren Ertragskraft
oder Marktwert vor allem durch umwelt-beziehungsweise klimabezogene Faktoren deutlich
abnimmt, bis sie nahezu oder vollständig wertlos werden. Das Risiko von gestrandeten
Vermögenswerten (stranded assets) in der Kapitalanlage wird unter anderem durch die
verschärfte Regulierung emissionsintensiver Industrien und Sektoren infolge des Klimawandels,
aber auch durch potenzielle Veränderungen bei der Nachfrage nach nicht nachhaltigen
Produkten, erhöht.
Bei der Finanzierung von gewerblichen Bauvorhaben oder von Bestandsimmobilien sind
sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Aspekte von Bedeutung. Würde der pbb Konzern
in diesem Zusammenhang das Prinzip der Nachhaltigkeit ignorieren, könnte sich das
Risiko im Hinblick auf Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Rückzahlung ausgegebener
Kredite erhöhen. Dies könnte erhebliche finanzielle Risiken sowohl für den pbb Konzern
als auch für die Kunden beziehungsweise Immobilieninvestoren mit sich bringen, da
diese im Verlustfall mit ihrem investierten Eigenkapital haften. Es besteht daher
eine Übereinstimmung der Unternehmensinteressen des pbb Konzerns mit den Interessen
seiner unmittelbaren Stakeholder sowie den allgemeinen Nachhaltigkeitsinteressen.
Folgende Konzepte sind in diesem Zusammenhang von Relevanz:
Der pbb Konzern hat ein datenbasiertes ESG-Ökosystem etabliert, um die Risiken - aber
auch Chancen - der Kunden des REF-Portfolios im Nachhaltigkeitskontext besser zu verstehen
und als aktiver Partner in dieser Transformation zu agieren. Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie
ist der Vorstand der pbb für die Umsetzung des Konzepts verantwortlich. Zudem wird
im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie das ESG-Ökosystem
überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Die Überwachung der Datenprozesse und -analyse
im Rahmen des ESG-Ökosystems wird vom Fachbereich Property Analysis & Valuation durchgeführt
und durch Vier-Augen-Kontrollen qualitätsgesichert.

In einem ersten Schritt werden dabei umfassende Daten zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten
der finanzierten Immobilienobjekte erhoben und erfasst. Diese Daten werden sowohl
intern über Fragebögen, die direkt von den Kunden im Kundenportal ausgefüllt werden,
als auch über den ESG-Due-Diligence-Prozess gesammelt. Zusätzlich werden Daten externer
Anbieter herangezogen - einerseits externe Daten für die Risikobewertung und andererseits
immobilienspezifische Daten, sofern diese von den Kunden über externe Anbieter bereitgestellt
werden. Perspektivisch ist zusätzlich eine verstärkte Nutzung der immobilienspezifischen
Daten über externe Anbieter geplant. Die immobilienspezifischen Daten werden anschließend
im pbb Green Tool zusammengeführt. Es ist geplant, dies durch ein externes Tool zu
ersetzen. Neben Energiezertifizierungen werden auch Zertifizierungen gemäß verschiedenen
Green-Building-Standards sowie weitere Nachhaltigkeitsinformationen wie Flächenversiegelung,
Heizungsart, Materialrecycling oder Biodiversität erfasst. Diese Erfassung erfolgt
sowohl für alle Neukreditzusagen als auch im Rahmen der regelmäßigen Kreditüberprüfungen
von Bestandskrediten.
Das Konzept "ESG-Ökosystem" ist insbesondere relevant für die Risikoanalysen im Kreditvergabeprozess,
welche in der Real Estate Credit Risk Policy des pbb Konzerns verankert sind. Die
Real Estate Credit Risk Policy legt als Richtlinie die Parameter der quantitativen
und qualitativen Risikosteuerung für den Bereich "Real Estate Finance" fest, abgeleitet
aus der Risikostrategie und wird jährlich auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf
weiterentwickelt. Es sind Abweichungen von der Richtlinie möglich. Für die Umsetzung
der Richtlinie ist der Fachbereich Credit Risk Management verantwortlich.
Die Ergebnisse der Datenerfassung im Rahmen des ESG-Ökosystems werden in dem darauffolgenden
festgelegten Due-Diligence-Prozess in die Kreditentscheidung einbezogen und damit
auch das Prinzip der ökonomischen Nachhaltigkeit in die Kreditentscheidung unter Vorstandsbeteiligung
integriert. Die im pbb Konzern verankerte Prozessstruktur und die entsprechenden Fachanweisungen
ermöglichen bereits in einem frühen Stadium des Kreditprozesses eine enge Zusammenarbeit
zwischen Vertrieb, Risikomanagement und Property Analysis & Valuation, um den Kunden
unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeits- und Risikoaspekte passgenaue Finanzierungslösungen
anbieten zu können. Für den Due-Diligence-Prozess setzt der Konzern auf hauseigene
Immobilienanalysten und kooperiert zudem mit externen Gutachtern.
Die langfristige Sicherung von Erträgen basiert auf der Bewertung relevanter Aspekte
bei Immobilien, zu denen wirtschaftliche, demografische und soziografische Faktoren
zählen. Zudem werden immobilien- und finanzierungsspezifische Faktoren sowie physische
und transitorische Umweltfaktoren berücksichtigt. Im Rahmen der Immobilienbewertung
und Risikoanalyse werden nicht nur wirtschaftliche und bauliche Nachhaltigkeitsaspekte
betrachtet, sondern auch Umweltaspekte wie die Energieeffizienz eines Gebäudes, belastete
Bauteile und eventuelle Altlasten sowie die aus dem Klimawandel resultierenden physischen
und transitorischen Risiken. Bei Verdacht auf Altlasten werden zusätzliche Recherchen
durchgeführt und in der Regel Spezialgutachten eingeholt. Ferner wird die Immobilie
auch hinsichtlich ihrer EU-Taxonomiefähigkeit und -konformität geprüft. Mithilfe eines
eigens entwickelten Dekarbonisierungstools werden Klimarisiken der einzelnen Immobilie
sowie der Dekarbonisierungspfad basierend auf CRREM ermittelt (Konzept "Übergangsplan").
Darüber hinaus erfolgt die Einschätzung der Immobilie über das pbb Scoring-Modell
(Konzept Green Loan Framework). Die Ergebnisse, einschließlich etwaiger Auffälligkeiten
oder ungewöhnlicher Gegebenheiten, fließen in einen Property-Report ein, der unter
anderem als Grundlage für die Kreditentscheidungen dient. Das zugehörige Wertermittlungsgutachten
berücksichtigt den Nachhaltigkeitsstatus der Immobilie mit Blick auf Verkauf beziehungsweise
Vermietung und durch das Konzept des Beleihungswerts zusätzlich die langfristige Wertbeständigkeit
der Immobilie. Darüber hinaus ist vorgegeben, auf welcher Grundlage und in welchen
regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Kreditentscheidung erfolgen muss und wie
oft beziehungsweise durch wen die Immobilienobjekte zu besichtigen oder neu zu bewerten
sind. Eine besonders enge bauliche Begleitung und Überwachung erfolgt naturgemäß bei
neu zu errichtenden Objekten im Rahmen sogenannter Entwicklungsfinanzierungen sowie
bei Baumaßnahmen an Bestandsimmobilien im Rahmen von sogenannten Investmentfinanzierungen.
Ferner wird auch auf Auffälligkeiten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen beziehungsweise
Menschenrechte geachtet.
Durch die enge Verzahnung der verschiedenen Bereiche, insbesondere durch die frühe
Einbindung der Immobilienbewerter des Bereichs Property Analysis & Valuation, erfolgt
eine sorgsame Auswahl des Neugeschäfts als wesentliche Grundlage für den langfristigen
Geschäftserfolg des pbb Konzerns und seiner Kunden sowie zur Vermeidung von negativen
Folgen für Umwelt und Gesellschaft.
Management von transitorischen Risiken
Transitorische Risiken im Bankgeschäft können durch verschiedene Faktoren entstehen,
wie etwa mangelnde Energieeffizienz, nicht nachhaltige Bauweisen oder problematische
Baumaterialien und Nutzungsarten. Diese Faktoren können zu Wettbewerbsnachteilen sowie
einem erhöhten Kreditausfallrisiko führen. Im Rahmen der jährlichen Weiterentwicklung
der Nachhaltigkeitsstrategie wird unter anderem auch die ESG-Produktpalette berücksichtigt,
um ein marktgerechtes Angebot zu ermöglichen, die der Nachfrage der Kunden gerecht
wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Finanzierung bereits nachhaltiger Immobilien
sowie der Immobilientransformation, um die transitorischen Risiken im Bankgeschäft
zu mitigieren. Im Rahmen der Risikostrategie wird außerdem die Auswirkung eines sich
ändernden Emissionspreises auf das Immobilienportfolio adressiert. Quartalsweise erfolgt
eine Überwachung dieser Auswirkungen. Darüber hinaus wird das Management von transitorischen
Risiken insbesondere im Rahmen der Real Estate Credit Risk Policy adressiert:
Risikoanalysen werden im Kreditvergabeprozess für physische und transitorische Risiken
durchgeführt. Die Bewertung des Energiebedarfs oder -verbrauchs erfolgt insbesondere
im Rahmen der Bewertung von Sicherheiten. Hierbei werden die vorliegenden Daten mit
entsprechenden marktüblichen Benchmarks verglichen. Darüber hinaus wird ein Vergleich
mit dem CREEM-Pfad und eine Grad-Analyse durchgeführt, um einen Einblick in das Risikoprofil
zu erhalten. Sofern ein ESG-Instandhaltungsstau identifiziert wird, werden ESG-Risikoabschläge
bei der Marktbewertung vorgenommen. Gleichermaßen wird die Position der Immobilie
im Markt sowie ihre Vermietbarkeit und Veräußerbarkeit auf Grundlage von ESG-Kriterien
untersucht. Es wird geprüft, ob die Immobilie auf ökonomisch tragfähige Weise auf
dem Markt für Vermietung oder Verkauf neu positioniert werden kann oder sollte. Die
Hauptmieter werden zusätzlich bezüglich transitorischer Risiken, wie der Nachhaltigkeit
ihres Geschäftsmodelles und der Fähigkeit, ihre Miete zu erwirtschaften, betrachtet.
Diese Analysen bilden die Grundlage für die individuellen Kreditvergabeentscheidungen
und helfen bei der Minderung von Kreditrisiken.
Konzepte im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel
Die Wesentlichkeitsanalyse hat im Kontext der Anpassung an den Klimawandel finanzielle
Risiken im Portfolio identifiziert. Es handelt sich insbesondere um verschiedene akute
physische Risiken, welche die finanzierten Immobilien betreffen können.
Management von physischen Risiken
Das aktive Management der klimawandelbedingten physischen und auch transitorischen
Risiken ist ein zentraler Bestandteil der Risikostrategie und der Real Estate Credit
Risk Policy. Physische Klima- und Umweltrisiken können sich aus der Exposition der
finanzierten Immobilien und der Infrastrukturprojekte ergeben, insbesondere durch
akute Ereignisse wie beispielsweise Überschwemmungen, Stürme, Waldbrände und Erdbeben.
Im Rahmen der Prüfung der Immobilien durch Immobilienanalysten erfolgt auch die Betrachtung
von physischen Risiken sowie Anpassungsmaßnahmen. Die pbb verfolgt dabei einen zweistufigen
Ansatz, der jeweils auf Einzelobjektebene ansetzt.
Einerseits werden physische Klima- und Umweltrisiken auf Immobilienebene im Rahmen
der Neugeschäftsanbahnung überprüft. Als Informationsquelle dienen im Wesentlichen
Analysen von der externen Datenquelle K.A.R.L. und eine Ortsbesichtigung. Zeigen sich
ein oder mehrere Risiken als erhöht, wird geprüft, ob diese durch bauliche oder standortspezifische
Gegebenheiten mitigiert werden können. Ist dies nicht gegeben, wird geprüft, ob eine
ausreichend hohe Versicherung vorliegt. Methodisch wird also zunächst ein Bruttorisiko
am Standort identifiziert und anschließend analysiert, welches Nettorisiko am Ende
nach mitigierenden Maßnahmen (bauliche Eigenschaften, standortspezifische Gegebenheiten
und eine angemessene Versicherung) verbleibt.
Zum anderen werden für das Bestandsportfolio die Risiken Flut, Starkregen, Sturmflut,
Sturm, Tornado und Hagel sowie Waldbrand, Hangrutschung, Küstenerosion und Biodiversitätsrisiken
mindestens einmal jährlich überprüft. Als Informationsquellen dienen hierzu ebenfalls
die externen Datenquellen K.A.R.L. sowie ThinkHazard! und WRI Aqueduct. Dies dient
dazu, die sich im Zeitverlauf ändernden Risikosituationen zu identifizieren und zu
monitoren. Zur Bestimmung der wesentlichen Risiken eines Objektes fließen neben der
tatsächlichen Risikohöhe auch die Höhe des jeweiligen Exposures im Einzelfall ein.
Auch beim Bestandsportfolio wird zunächst das Bruttorisiko an den Standorten der Immobilie
identifiziert und für die auffälligen Einzelfälle eine Experteneinschätzung vorgenommen.
Zeigt sich beispielsweise ein hohes Waldbrandrisiko am Standort einer Immobilie, wird
durch Property Analysis & Valuation das Einzelobjekt nochmals auf die für das jeweilige
Risiko relevanten baulichen und regionalen Gegebenheiten geprüft. So kann zum Beispiel
durch bauliche oder andere Gegebenheiten, wie beispielsweise eine Feuerwehr, Hydranten
am Standort oder Waldbrandmanagementkonzepte in der Region, ein zunächst allgemein
hohes Waldbrandrisiko deutlich vermindert werden.
Zeigen sich am Ende weiterhin wesentliche Risiken, werden diese zum einen auf Portfolioebene
über das Risk Reporting dargestellt, und zum anderen wird für den jeweiligen Einzelfall
das effektive Nettorisiko geprüft, um gegebenenfalls die Deckungssumme im Pfandbriefdeckungsstock
anzupassen.
Über die oben beschriebenen Regelprozesse hinaus hat die pbb ein auf einzelne Ereignisse
ausgerichtetes Monitoring. Sobald ein großes Naturereignis, wie zum Beispiel eine
Überflutung, eintritt, wird überprüft, ob finanzierte Objekte in dieser Region liegen
und gegebenenfalls betroffen sein könnten. Dabei wird die Bank durch Sattelitenbildanalysen
des Verbands der Pfandbriefbanken unterstützt, um betroffene Regionen schnell und
zielgerichtet zu identifizieren. Sind Objekte vorhanden, werden die betroffenen Kunden
kontaktiert, inwiefern das jeweilige Objekt tatsächlich betroffen ist. Je nach Zugänglichkeit
und Sicherheitslage der betroffenen Gebiete und Objekte führt die Bank im Einzelfall
auch eigene Begehungen vor Ort durch. Die letzten Großereignisse, die im Zusammenhang
mit Naturrisiken stehen (etwa Sommerhochwasser im Ahrtal 2021 oder Waldbrände in Südfrankreich
in den Sommern 2024 / 2025), zeigen, dass das pbb-Portfolio bislang nicht oder nur
geringfügig betroffen war. Schäden an Immobilien, sofern diese überhaupt entstanden,
waren im Rahmen der jeweiligen Versicherungen gedeckt.
Konzepte im Zusammenhang mit Energie
Die Wesentlichkeitsanalyse hat im Kontext Energie eine negative Auswirkung und zwei
finanzielle Risiken für das Portfolio identifiziert. Es handelt sich konkret um folgende
Aspekte:
Negative Auswirkung und Risiko im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilien
mit niedriger Energieeffizienz oder hohem Energieverbrauch
Der pbb Konzern hat sich das übergreifende strategische Ziel gesetzt, nachhaltige
Finanzierungen sowohl bei der Kreditvergabe als auch bei der Refinanzierung zu fördern,
und damit Sustainable Finance als zentrale Säule seiner Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Dabei strebt der pbb Konzern an, einen aktiven Beitrag zur Erreichung des Pariser
Klimaabkommens zu leisten und das Kreditportfolio am 1,5-Grad-Ziel auszurichten.
Im Rahmen des Green Loan Frameworks werden Immobilien als "grün" bewertet, die die
Kriterien des pbb Green Score erfüllen oder taxonomiekonform sind. Darüber hinaus
wurde im Jahr 2024 im Rahmen des Übergangsplans ein Dekarbonisierungspfad für das
REF-Portfolio entwickelt, welcher die Basis für das Ziel der Reduktion der THG- Emissionsintensität
darstellt (Konzept "Übergangsplan"). Die Basis für die Zielerreichung stellt die umfassende
Bewertung der zu finanzierenden Immobilien im Rahmen des Kreditentscheidungsprozesses
dar, unter anderem unter Einbeziehung von Informationen aus den enthaltenen Energieausweisen
der Immobilien. Zur Zielerreichung und somit auch zur Minimierung negativer Auswirkungen
und finanzieller Risiken erfolgt eine gezielte Ausrichtung dahingehend (Risikostrategie
und Konzept "Real Estate Credit Risk Policy").
Reputationsrisiken aus der Kreditvergabe, wenn Unternehmen in energieintensiven Sektoren
tätig sind oder Objekte mit geringer Energieeffizienz finanziert werden
Die Vergabe von Immobilienfinanzierungen an Unternehmen, die in energieintensiven
Industrien tätig sind, kann sich negativ auf die Reputation des pbb Konzerns auswirken
und somit finanzielle Nachteile nach sich ziehen, wie beispielsweise eine verminderte
Arbeitgeberattraktivität sowie den Verlust von Kunden und Geschäftspartnern. Ebenso
kann die Vergabe von Immobilienfinanzierungen an Unternehmen, deren Objekte eine mangelnde
Energieeffizienz aufweisen, zu Reputations- und Kreditrisiken führen.
Das Geschäftsmodell des pbb Konzerns fokussiert sich auf die gewerbliche Immobilienfinanzierung.
Darlehen und Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen werden in erster Linie an Unternehmen
aus den Wirtschaftszweigen Grundstücks- und Wohnungswesen oder Baugewerbe vergeben.
Im Rahmen der Immobilienkreditvergabe erfolgt eine umfangreiche Analyse des Energieverbrauchs
und der THG-Emissionen der einzelnen Immobilien (Risikostrategie und Konzept "Real
Estate Credit Risk Policy"). Diese Kennzahlen werden mit marktgängigen Benchmarks
wie CREEM oder den in der EU-Taxonomie enthaltenen Benchmarks verglichen. Dadurch
entsteht ein Überblick über die Immobilie und ihre Positionierung auf dem Markt. Infolgedessen
werden Bewertungsmechanismen wie das ESG-Scoring des pbb Konzerns und darauf aufsetzende
Selektionsmechanismen angewendet, um zu verhindern, dass im Vergleich zu den geltenden
Marktstandards energieintensive Immobilien finanziert werden.
In Bezug auf die grüne Kreditvergabe, den Anteil grüner Immobilien im Portfolio und
die THG-Intensität des finanzierten Portfolios hat sich der pbb Konzern Ziele gesetzt
(Kapitel "Klimabelange im Bankgeschäft"). Diese spielen für die Kreditvergabe eine
entscheidende Rolle und tragen zu einer marktgerechten Zusammensetzung des Portfolios
bei, wodurch die mit der Kreditvergabe verbundenen Reputationsrisiken gemindert werden
können.
Darüber hinaus werden potenzielle Reputationsrisiken in Zusammenhang mit Mietern,
die wesentliche Teile der Immobilie betreffen, während des Kreditvergabeprozesses
geprüft und im Rahmen der Kreditentscheidung berücksichtigt.
Berücksichtigung von Interessen bei der Festlegung der Konzepte im Zusammenhang mit
Klimabelangen im Bankgeschäft
Die Erfüllung der Kundenbedürfnisse steht im Fokus der Geschäftstätigkeit des pbb
Konzerns. Ziel ist deshalb, diese mit den Interessen des pbb Konzerns in Einklang
zu bringen. Die Kundenorientierung ist für den pbb Konzern ein wesentlicher Erfolgsfaktor,
um über Neuzusagen oder Prolongationen von Krediten einen Kreditbestand aufzubauen,
der den Ertrags- und Risikoanforderungen des pbb Konzerns entspricht. Kundenorientierung
bedeutet für den pbb Konzern mehr als nur Prozesse oder Strukturen. Vielmehr bildet
die Kundenorientierung die Basis für das tägliche Handeln aller Mitarbeiter. In diesem
Zusammenhang sind die Nähe zu den Immobilienkunden durch regelmäßigen und intensiven
Austausch sowie das Vertrauensverhältnis zwischen dem pbb Konzern und seinen Kunden
von zentraler Bedeutung.
Der pbb Konzern sieht sich als soliden und zuverlässigen Partner seiner Kunden, der
diesen mit fundiertem Know-how zur Seite steht. Auf Basis tiefgreifender Markt- und
Produktkenntnis kann der pbb Konzern in einen höchst spezialisierten Dialog mit seinen
Kunden treten, um mit diesen individuelle und auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse
zugeschnittene Finanzierungslösungen zu erarbeiten. Der pbb Konzern ist mit seinen
professionellen, international oder national ausgerichteten Immobilienkunden in einen
offenen Dialog zu Nachhaltigkeitsthemen, THG-Umsetzungszielen und Machbarkeit getreten.
Ziel ist und war dabei, seinen Kunden auf dem Weg der Transition ihrer Portfolien
bestmöglich zur Seite zu stehen, nicht nur als Finanzierungspartner, sondern auch
nachhaltigkeitsbezogen beratend.
Entsprechend dieser Zielsetzung wurden die Kunden im Jahr 2022 von einem interdisziplinären
Team aus ESG- Experten und Vertriebsmitarbeitern mittels eines dezidiert ausgearbeiteten
Fragebogens zu folgenden Themenfeldern befragt:
| ― |
ESG-Strategie & Status quo
|
| ― |
ESG-Produktbedarf
|
| ― |
ESG-Daten und Scoring-System der pbb
|
| ― |
ESG-Dienstleistungsbedarf
|
Die Ergebnisse der Analysen verwendet der pbb Konzern, um die Interaktion mit seinen
Kunden zu verbessern und deren Bedürfnisse durch die Bereitstellung der Analyseergebnisse
sowie durch ESG-Produkte des Konzerns, wie beispielsweise den Green Loan, zu befriedigen.
Es wird angestrebt, ab 2026 in einen regelmäßigen Dialog mit ausgewählten Kunden im
Hinblick auf deren Ausgesetztheit gegenüber ESG-Risiken (primär physische und transitorische
Umweltrisiken) zu treten.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse für den Bericht 2024 eine
Stakeholderumfrage durchgeführt, bei der sowohl interne als auch externe Stakeholder
die Möglichkeit hatten, ihre Einschätzung zu den für den pbb Konzern wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten abzugeben (Kapitel "Wesentlichkeitsanalyse“). Diese wurde
für den Bericht 2025 intern validiert und aktualisiert. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse
haben direkten Einfluss auf die strategische Weiterentwicklung des pbb Konzerns im
Kontext der Nachhaltigkeit und bilden die Grundlage für die ESG- Berichterstattung.
Ziele und Maßnahmen
Die Strategien werden durch konkrete Ziele und Maßnahmen für das Bankgeschäft zur
Reduktion von THG-Emissionen verfolgt, begleitet von regelmäßigem Monitoring und Berichterstattung
im ESG Committee sowie an Vorstand und Aufsichtsrat. Dabei versteht sich der pbb Konzern
als Transformationsbegleiter seiner Kunden und ist bestrebt, diese Rolle stetig zu
festigen und auszubauen.
Die Ziele bezogen auf die Dekarbonisierung des Immobilienfinanzierungsportfolios finden
sich im Kapitel "Übergangsplan für den Klimaschutz“.
Ferner wird angestrebt, den Anteil an Green Loan-fähigen Assets im REF-Portfolio zu
erhöhen. Im Kontext dieser Maßnahme hat der pbb Konzern folgende Ziele definiert.
> Bis zum Jahr 2026 sollen über 30% Green Loan-fähige Assets im REF-Portfolio finanziert
werden. Dieses Ziel basiert auf dem pbb-spezifischen Green Score. Der Anteil ausgewerteter
Immobilien am REF-Bestand lag zum 31. Dezember 2025 bei 85,6%. Aus Gesamtportfoliosicht
erreichte der Anteil grüner Assets 29,9%, in Bezug auf den ausgewerteten REF-Bestand
34,9%.
> Zudem sollte das Neugeschäftsvolumen an Green Loan-fähigen Assets im REF-Portfolio
bis Ende 2025 bei 32% liegen. Zum 31. Dezember 2025 lag der Anteil nachhaltiger Immobilien
am Neugeschäftsvolumen bei 35%.
Beides zielt darauf ab, bei der Finanzierung des Erwerbs grüner Objekte sowie grüner
Entwicklungen und Transformationsprojekte wie energetischer Sanierungen zu unterstützen,
und damit in der Rolle als Transformationsfinanzierer einen aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung
des Immobiliensektors zu leisten.
Die Zielsetzungen erfolgten in Zusammenarbeit mit den relevanten Fachbereichen und
wurden durch den Vorstand verabschiedet. Darüber hinaus werden die Ziele in den Fachbereichen
sowie durch das ESG Office überwacht. Durch das ESG Office erfolgt eine quartalsweise
Berichterstattung über den Fortschritt der Zielerreichung.
Grundlage für die entwickelten Ziele ist die vom pbb Konzern angestoßene Maßnahme
zur systematischen Nacherhebung von klimarelevanten Kundendaten. Zum 31. Dezember
2025 sind 85,6% des Immobilienportfolios vollständig nach ESG-Kriterien bewertet.
Eine Erhebung dieser Daten wurde in den Regelprozessen verankert. Diese Transparenzquote
bleibt weiterhin als Indikator bestehen, es wird angestrebt, eine Transparenzquote
von mindestens 85% zu halten. Eine vollständige Transparenz ist allerdings nicht erreichbar.
Dies hat verschiedene Gründe, beispielsweise muss bei Denkmalschutz kein Energieausweis
vorliegen, oder Daten werden aufgrund geringer Darlehenssumme oder kurzer Restlaufzeit
nicht erhoben. Der aktuelle Wert wird grundsätzlich als erreichbarer Wert eingeschätzt.
Zum 31. Dezember 2025 hatte der pbb Konzern ein Gesamtvolumen von 2,75 Mrd. Euro an
ausstehenden Green Bonds. Die systematische Nacherhebung von Kundendaten ist eine
laufende Maßnahme, die auf keinen Zeitraum begrenzt ist.
Im pbb Konzern spielen Nichtfinanzinstrumente, wie beispielsweise Sachanlagen und
immaterielle Vermögenswerte, nur eine untergeordnete Rolle. Insbesondere verfügt der
pbb-Konzern nicht über Immobilien im Eigenbestand. Daher haben Klimaschutzmaßnahmen
für Vermögenswerte außerhalb von Finanzierungen keine wesentliche Bedeutung. Nichtfinanzinstrumente
sind in der für die Finanzinstitute relevanten Green Asset Ratio pauschal vom Zähler
abzuziehen.
Für die Durchführung der Maßnahmen gibt es keine signifikanten CapEx- und OpEx-Beiträge.
Ökologischer Fußabdruck
Der pbb Konzern plant, seinen ökologischen Fußabdruck kontinuierlich und nachhaltig
zu reduzieren. Obwohl die Vermeidung und Reduktion der Emissionen im Vordergrund stehen,
entstehen dennoch unvermeidbare Emissionen. Diese wurden teilweise durch den Erwerb
von Umweltzertifikaten kompensiert.
Der pbb Konzern erfasst und kategorisiert seine unternehmensbedingten THG-Emissionen
einschließlich vor-, innerbetrieblicher und nachgelagerter Unternehmensprozesse gemäß
des Greenhouse Gas (GHG)-Protokolls in drei Bereiche: Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen:
| ― |
Scope-1-Emissionen: Diese Kategorie umfasst direkte Emissionen, die aus eigenen oder
kontrollierten Quellen des pbb Konzerns entstehen.
|
| ― |
Scope-2-Emissionen: Hierbei handelt es sich um indirekte Emissionen, die durch den
Energieeinkauf des pbb Konzerns verursacht werden.
|
| ― |
Scope-3-Emissionen: Diese Kategorie umfasst alle vor-, innerbetrieblichen und nachgelagerten
Emissionen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Geschäftstätigkeit des
Konzerns entstehen.
|
Im Rahmen seiner Emissionsbetrachtung unterscheidet der pbb Konzern zwischen den THG-Emissionen,
die durch das Finanzierungsgeschäft (Aktivseite) verursacht werden, und den THG-Emissionen,
die durch den eigenen operativen Geschäftsbetrieb entstehen. Die erstgenannten werden
der Scope-3-Emissions-Kategorie 15 Investitionen des GHG-Protokolls zugeordnet, während
die letzteren den weiteren Emissions-Kategorien innerhalb des Scope-1, -2 und -3 zugeordnet
werden.
Emissionen im Bankgeschäft:
Ein entscheidender Schritt zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele besteht darin,
die finanzierten Emissionen, die direkt mit dem pbb Kerngeschäft verbunden sind, zu
quantifizieren. Im Fokus der Portfolioemissionsbewertung stehen dabei die von dem
pbb Konzern finanzierten Gebäude (REF-Portfolio). Die Berechnungen orientieren sich
an den Vorgaben des GHG-Protokoll Corporate Value Chain (Scope-3) Accounting and Reporting
Standard sowie des PCAF Global GHG-Accounting & Reporting Standard Part A - Financed
Emissions. Bei der Finanzierung von Gebäuden liegt der Schwerpunkt auf der Reduzierung
der betriebsbedingten Emissionen, insbesondere im Bereich Heizung und Energieversorgung.
Diese Emissionen werden unter der Scope-3-Kategorie 15 (Investitionen beziehungsweise
finanzierte Emissionen) ausgewiesen. Die dargestellten Emissionswerte stellen eine
Bruttobetrachtung dar, das heißt, der Handel mit THG-Zertifikaten wird nicht berücksichtigt.
Die Reduktion der THG-Emissionen basiert nicht auf der Kennzahl der finanzierten Emissionen,
sondern auf den in Kapitel "Übergangsplan für den Klimaschutz" dargestellten Zielwerten
zur Reduktion der THG-Emissionsintensität.
Der ökologische Fußabdruck setzt sich wie folgt zusammen:
|
Rückblickend |
Etappenziele und Zieljahre |
|
Basisjahr (2023) |
2024 |
2025 |
2025/2024 (in%) |
2030 |
(2050) |
Jährlich % des Ziels/ Basisjahr |
| Signifikate Scope-3-THG-Emissionen |
|
|
|
|
|
|
|
| Gesamte indirekte (Scope-3-) THG- Bruttoemissionen (t CO2eq ) |
249.303 |
1.045.874 |
1.032.691 |
99 |
|
|
|
| Kategorie 15 Investitionen |
249.303 |
1.045.874 |
1.032.691 |
99 |
|
|
|
| davon Scope-1 & -2 |
249.303 |
417.357 |
359.522 |
86 |
|
|
|
| davon Scope-3 |
n/a |
628.517 |
673.169 |
107 |
|
|
|
| THG-Emissionen insgesamt |
|
|
|
|
|
|
|
| THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2eq ) |
249.303 |
1.045.874 |
1.032.691 |
99 |
|
|
|
| THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2eq ) |
249.303 |
1.045.874 |
1.032.691 |
99 |
|
|
|
Im Geschäftsjahr 2024 wurden die finanzierten Emissionen (Kategorie 15: Investitionen)
in der Zusammengefassten Nachhaltigkeitserklärung 2024 auf Basis, der im Offenlegungsbericht
zum 30. Juni 2024 veröffentlichten Werte ermittelt und durch Überleitungsberechnung
auf den Stichtag 31. Dezember 2024 angepasst. Diese Vorgehensweise stellte eine methodische
Abweichung gegenüber den im Offenlegungsbericht mit Stichtag 31. Dezember 2024 dargestellten
Angaben dar, da dort keine entsprechende Überleitungsrechnung vorgenommen wurde.
Im Rahmen der vorliegenden Berichterstattung wird dargestellt, dass diese unterschiedliche
methodische Behandlung im Vorjahr zu Abweichungen zwischen den im Offenlegungsbericht
ausgewiesenen Treibhausgasemissionen (insgesamt 1.045.874 t CO2eq, davon Scope 1 &
2: 417.357 t CO2eq , Scope 3: 628.517 t CO2eq) und den in der Nachhaltigkeitserklärung berichteten
Werten (insgesamt 1.149.895 t CO2eq , davon Scope 1 & 2: 453.740 t CO2eq , Scope 3: 696.155 t CO2eq ) geführt hat.
Für das Geschäftsjahr 2025 entsprechen die Angaben der finanzierten Emissionen vollständig
den Angaben im Offenlegungsbericht mit Stichtag 31. Dezember 2025 und es wird auf
die Methodik der Überleitungsrechnung verzichtet.
Die THG-Emissionen wurden durch keine andere als der für die Qualitätssicherung zuständigen
externen Stelle validiert.
Die Angaben zur Treibhausgasintensität finden sich in folgender Tabelle:
| THG-Intensität je Nettoeinnahme |
Vergleich 2024 |
N 2025 |
% N/N-1 2025/2024 (%) |
| THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoeinnahme (t CO2eq /Währungseinheit) |
0,00034* |
0,00047 |
135 |
| THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoeinnahme (t CO2eq /Währungseinheit) |
0,00034* |
0,00047 |
135 |
*
Hinweis: Die im Vorjahr veröffentlichte "THG Intensität je Nettoeinnahme" für das
Geschäftsjahr 2024 wurde neu berechnet. Grund hierfür ist die Unwesentlichkeit des
Geschäftsbetriebs, sodass dessen Emissionen nicht mehr in den THG-Gesamtemissionen
berücksichtigt werden, sowie das Vorhandensein der Angaben aus dem Offenlegungsbericht
zum Stichtag 31.Dezember 2024. Grundlage für die Vorjahresangaben sind die im Offenlegungsbericht
mit Stichtag 31.Dezember 2024 ausgewiesenen THG-Emissionen.
Der pbb Konzern hat die Nettoeinnahmen aus den folgenden Positionen im Abschluss abgeleitet:
| ― |
Zinserträge aus der Note "Zinsergebnis“
|
| ― |
Provisionserträge aus der Note "Provisionsergebnis“
|
| ― |
Fair-Value-Bewertungsergebnis aus der "Gewinn- und Verlustrechnung“
|
| ― |
Realisationsergebnis aus der "Gewinn- und Verlustrechnung“
|
| ― |
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen aus der "Gewinn- und Verlustrechnung“.
|
In Summe ergeben sich für das Jahr 2025 Nettoeinnahmen von 2.220 Mio. € und für das
Jahr 2024 Nettoeinnahmen von 3.041 Mio. €.
Abbau von Treibhausgasen
Die pbb hat keine Projekte innerhalb der eigenen Tätigkeiten entwickelt, die zum Abbau
oder zur Speicherung von Treibhausgasen beitragen. Ferner erfolgte auch kein Beitrag
zu solchen Projekten innerhalb der vor-, innerbetrieblichen und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Es wurden keine CO2 -Zertifikate zur Kompensation der Treibhausgasemissionen aus 2025 gekauft.
Die pbb unterstützte im Jahr ein Klima- und Biodiversitätsprojekt im Naturpark Ammergauer
Alpen. Dort wurden unterschiedliche Maßnahmen in den Bereichen Bergwiesen, Moor, Wald
und Wildfluss vorgenommen. Eine mehrjährige Unterstützung ist geplant.
Der pbb Konzern hat derzeit kein Netto-Null-Ziel und positioniert sich nicht zur THG-Neutralität.
Die pbb unterstützt aktiv das Pariser Klimaabkommen und das 1,5-Grad-Ziel, wobei der
aktuelle Fokus auf der Vermeidung und Reduktion von THG-Emissionen liegt. Eine Neutralisation
der Emissionen findet derzeit nicht statt.
UMWELTVERSCHMUTZUNG
Konzepte im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung
Der pbb Konzern hat seine Geschäftsaktivitäten auf potenzielle und tatsächliche Auswirkungen
sowie Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung und Kontamination
geprüft. Zu diesem Zweck wurde ein Risk Factor Assessment mit Berücksichtigung der
Risikofaktoren "Verschmutzung" und "Kontamination" durchgeführt. In diesem Prozess
wurden Finanzierungen von Objekten und Projekten geprüft, bei denen Verschmutzung
und Kontamination ein besonderes Problem darstellen könnten.
Im Kontext der Bodenverschmutzung werden dabei potenziell risikobehaftete oder besorgniserregende
Stoffe sowie deren Entsorgung im Boden berücksichtigt. Hierbei kann es sich beispielsweise
um Altlasten von ehemaligen Bestandsbauten, etwa Altöl, Chemikalien oder andere Schadstoffe,
handeln. Um eine adäquate Bewertung durchführen zu können, wurden Anspruchsgruppen
der Bank sowie deren Einschätzungen im Rahmen der Stakeholder-Umfrage in den Prozess
einbezogen (siehe Kapitel "Wesentlichkeitsanalyse"). Im Kontext von Altlasten im Boden
wurden dabei eine wesentliche negative Auswirkung und ein finanzielles Risiko für
das Bankgeschäft identifiziert.
Da durch Umweltverschmutzung finanzielle Risiken, aber auch negative Auswirkungen
für Menschen und Umwelt entstehen können, verfährt der pbb Konzern nach der folgenden
Vorgehensweise:
| ― |
Im Rahmen des Neugeschäftsprozesses werden mögliche Risiken in Bezug auf Umweltverschmutzung
analysiert.
|
| ― |
Die daraus gewonnenen Informationen werden unter Berücksichtigung der Risikokosten
(Beseitigungskosten) verarbeitet. Es erfolgt - soweit erforderlich - eine Reduktion
des Markt- und Beleihungswertes der Immobilie, um den errechneten Faktor der Risikokosten,
um einen realistischen Marktwert zu ermitteln. Dies geschieht durch die Immobiliengutachter
sowie den Bereich Property Analysis & Valuation.
|
Ergeben sich aus dieser Bewertung sehr hohe Risiken bezüglich Umweltverschmutzung,
ist das Objekt gegebenenfalls nicht beleihbar und für den pbb Konzern nicht finanzierbar.
Im Kontext Umweltverschmutzung sind folgende Konzepte relevant:
Die Property Analysis & Valuation Prozessbeschreibung und das Property Analysis &
Valuation Handbuch definiert Mindeststandards im pbb Konzern für den Umgang mit bestehenden
Altlasten sowohl für die Prüfung von Neugeschäft wie auch im turnusmäßigen Monitoring
oder bei anlassbezogenen Neueinwertungen von Objekten im REF-Portfolio. Risiken von
Bodenverunreinigungen sind in einem Gutachten zu dokumentieren. Bei Hinweisen auf
ein mögliches Altlastenrisiko ist eine fallspezifische Würdigung erforderlich. Darüber
hinaus ist die Verwendung von pauschalen Abzügen bei bestehenden Altlasten grundsätzlich
unzulässig. Für die Umsetzung der Richtlinie ist die Bereichsleitung Property Analysis
& Valuation verantwortlich. Darüber hinaus wird das Property Analysis & Valuation-Handbuch
jährlich auf seine Gültigkeit überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
Die Real Estate Credit Risk Policy legt ebenfalls grundsätzlich fest, dass das Thema
Umweltverschmutzung in den Risikoanalysen im Rahmen der Kreditvergabe zu berücksichtigen
ist. Weitere Informationen zu dieser Richtlinie sind im Kapitel "Klimabelange im Bankgeschäft"
zu finden.
MAßNAHMEN UND MITTEL IM ZUSAMMENHANG MIT DER UMWELTVERSCHMUTZUNG
Da der pbb Konzern auch sogenannte "Brownfield"-Entwicklungen finanziert, besteht
ein Risiko für Altlasten im Boden. Diese können negative Implikationen auf Menschen
und Umwelt haben. In diesem Kontext betreffen sogenannte Brownfield-Explorationen
die Umnutzung historisch genutzter Flächen, um diese für neue Immobilienprojekte nutzbar
zu machen. Um Altlasten bestmöglich auszuschließen, findet bei Projekten mit unklarer
Altlastensituation beziehungsweise Altlastenverdacht in der Regel bereits durch den
Investor eine Altlastenuntersuchung statt, die die Bank auf Plausibilität prüft. Ist
dies nicht erfolgt oder ist die Untersuchung nicht plausibel, fordert die Bank eine
dezidiertere Altlastenuntersuchung.
Diese Altlastenuntersuchungen werden objektspezifisch unter Einbeziehung der verfügbaren
Informationsquellen (historische Nutzung, Eintragung im Altlastenkataster, Ortsbesichtigung,
gegebenenfalls Bodenproben) durchgeführt. Im Ergebnis erhalten Investor und Bank eine
Aussage zur Relevanz der bestehenden Belastungen, Vorschläge zur Beseitigung sowie
eine Schätzung der Entsorgungskosten.
Bei der Modernisierung beziehungsweise Umnutzung von Bestandsgebäuden werden die Bauteile,
die für eine weitere Nutzung vorgesehen sind, auf Belastungen (Öl und Schmierstoffe,
Asbest, Formaldehyd) untersucht und gegebenenfalls die Entsorgungs- beziehungsweise
Beseitigungskosten geschätzt.
Durch diesen Vorgang kann bereits vor Baubeginn, sofern vorhanden, ein Risiko eingepreist
werden und auf dieser Basis entschieden werden, ob eine Finanzierung eines solchen
Projektes ermöglicht werden kann. Bei der Finanzierung von Projekten auf Brownfield-Flächen
oder der Modernisierung von Bestandsimmobilien können die Risiken aus Boden- und Bauteilbelastungen
identifiziert werden und im Finanzierungsrisiko berücksichtigt werden.
Die aufgeführte Maßnahme ist laufend und auf keinen Zeitraum begrenzt. Für die Durchführung
der Maßnahmen gibt es keine signifikanten CapEx- und OpEx-Beiträge.
ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER UMWELTVERSCHMUTZUNG
Im Rahmen von Neugeschäften findet eine entsprechende Umweltverschmutzungsanalyse
statt. In diesem Schritt werden potenzielle Einflüsse im Kontext von Umweltverschmutzung
abgefragt, überprüft und berücksichtigt. Die Ergebnisse dieser Analyse haben dabei
Einfluss auf eine potenzielle Finanzierung und können zu einem vollständigen Ausschluss
eines Objektes von der Finanzierung durch den pbb Konzern führen. Die prozessuale
Verankerung dieser Analyse ist dabei essenziell, damit Umweltaspekte systematisch
und konsequent in die Entscheidungsprozesse integriert werden. Der pbb Konzern hat
keine Ziele im Kontext Umweltverschmutzung definiert. Die Wirksamkeit der Konzepte
und Maßnahmen wird durch den pbb Konzern im Rahmen der entsprechenden Fachbereiche
verfolgt, beispielsweise im Rahmen des Baumonitorings bei neuen Projekten oder die
Überwachung von Auflagen in der turnusmäßigen Überwachung von Bestandsimmobilien.
RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
Der pbb Konzern hat seine Geschäftsaktivitäten auf potenzielle und tatsächliche Auswirkungen
sowie Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das Thema nachhaltige Immobilienfinanzierung
im Kontext der Kreislaufwirtschaft zunehmend an strategischer Bedeutung für die pbb
gewinnen kann und positive Auswirkungen auf die ökologische Nachhaltigkeit der finanzierten
Objekte erzielt werden können.
Die Bauwirtschaft ist einer der weltweit größten Verwender von Energie und Rohstoffen.
Innerhalb der EU ist sie für fast ein Drittel aller anfallenden Abfälle verantwortlich.
Nur etwa 40% der Bauabfälle werden beim Abriss von Gebäuden recycelt oder wiederverwendet.
Vor diesem Hintergrund sieht der pbb Konzern in der Förderung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien
einen zentralen Hebel zur Reduktion von Umweltbelastungen, zur Verbesserung der Ressourceneffizienz
sowie der Verringerung von Abhängigkeiten in der Lieferkette.
Konzepte im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Im Folgenden werden die Konzepte des pbb Konzerns im Zusammenhang mit Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft beschrieben.
Die strategische Ausrichtung des pbb Konzerns im Kontext der Nachhaltigkeit wird durch
die konzernweit etablierte Nachhaltigkeitsstrategie vorgegeben. Diese bildet den Rahmen
für die Integration ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte in die Geschäftsaktivitäten.
Während die Klima-Dimension nachhaltiger Entwicklung derzeit im Fokus steht, gewinnen
weitere Themenfelder der nachhaltigen Finanzierung - insbesondere Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft - zunehmend an Bedeutung.
- Marktbeobachtung und Trendanalyse
Die pbb beobachtet kontinuierlich regulatorische Entwicklungen, technologische Innovationen
und Markttrends, um frühzeitig relevante Veränderungen zu identifizieren und in ihre
Geschäftsstrategie zu integrieren.
- Wissensaufbau und Bestandsanalyse
Der Konzern baut gezielt Wissen im Themenfeld Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
auf. Parallel dazu wird eine Erhöhung der Datentransparenz zu Kernkennziffern (z.B.
Zirkularität, Materialrestwerte und die Menge an Embodied Carbon) angestrebt sowie
eine Analyse des finanzierten Immobilienbestands hinsichtlich zirkulärer Prinzipien.
Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde in diesen Punkten initiiert, um eine strukturierte
und strategische Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen zu gewährleisten. Sie
wird jährlich überprüft und aktualisiert, auch um neue Erkenntnisse und regulatorische
Anforderungen zu berücksichtigen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Vorstand
der pbb.
Ferner wurde ein produktbezogenes Green Loan Framework etabliert, um festzustellen,
welche Immobilien und Finanzierungen als "grün" im Sinne eines ökologisch fokussierten
Nachhaltigkeitsverständnisses angesehen werden können. Weitere Informationen zum Green
Loan Framework sind im Kapitel Klimawandel im Abschnitt "Klimabelange im Bankgeschäft"
zu finden. Sowohl die Nachhaltigkeitsstrategie als auch das Green Loan Framework berücksichtigen
die Nutzung von recycelten Ressourcen. Die pbb berücksichtigt im Rahmen dieser Konzepte
allerdings noch nicht die Abfallhistorie der Objekte oder die Priorisierung von Maßnahmen
zur Abfallvermeidung oder -minimierung.
MAßNAHMEN UND MITTEL IM ZUSAMMENHANG MIT DER RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
Zur Förderung ressourcenschonender Praktiken und zur strategischen Integration kreislaufwirtschaftlicher
Aspekte in die Immobilienfinanzierung hat der pbb Konzern bereits erste Maßnahmen
etabliert.
Ein Instrument ist das Green Scoring Framework, welches zur Bewertung ausgewählter
Nachhaltigkeitsmerkmale finanzierter Objekte eingesetzt wird. Sofern entsprechende
Informationen vorliegen, kann über das Modell der Recyclinganteil innerhalb einzelner
Immobilen oder ihrer Bauteile erfasst werden. Dabei handelt es sich um einen Indikator
innerhalb des Scoringmodells. Dies ermöglicht eine erste grobe Einschätzung mit Fokus
auf die Verwendung recycelter Materialien. Aus der gutachterlichen Einschätzung zur
Recyclingquote eines Objekts werden Scoringpunkte abgeleitet, welche sich positiv
auf die zusammenfassende Nachhaltigkeitsbeurteilung einer Immobilie auswirken. Die
Einholung der Informationen im Rahmen des Green Scoring Modells ist eine laufende
Maßnahme, die auf keinen Zeitraum begrenzt ist.
Als Grundlage für weitere Analysen auf Objekt- und Portfolioebene sowie anschließende
Prozess- und Produktentwicklungen hat die pbb Daten eines externen Anbieters erworben,
um sich der Messung von Zirkularität, des Materialrestwerts sowie der Menge an Embodied
Carbon im finanzierten Portfolio weiter anzunähern. Hierzu tauscht sich die Bank fachlich
mit anderen engagierten Finanzinstituten aus und arbeitete aktiv an der Veröffentlichung
des Whitepapers "Mögliche Ansätze zur Berücksichtigung von Kreislaufwirtschaft in
der Immobilienfinanzierung" im Jahr 2025 mit.
Begleitend dazu erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung von Entwicklungen am Markt,
regulatorischen Entwicklungen sowie technologischen Innovationen durch die jeweiligen
Fachbereiche der Bank. Ziel ist es, frühzeitig relevante Veränderungen zu identifizieren
und in die Geschäftsstrategie zu integrieren. Parallel dazu baut die pbb Wissen im
Themenfeld Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft auf.
ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
Der pbb Konzern hat bislang keine quantitativen Ziele im Kontext Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft definiert.
Die Wirksamkeit bestehender Konzepte und Maßnahmen wird durch den pbb Konzern im Rahmen
der entsprechenden Fachbereiche verfolgt, beispielsweise im Rahmen des Baumonitorings
bei neuen Projekten oder der Überwachung von Auflagen in der turnusmäßigen Überwachung
von Bestandsimmobilien.
EU-TAXONOMIE
Im Dezember 2019 hat die Europäische Kommission den sogenannten EU Green Deal vorgestellt.
Bis zum Jahr 2050 soll die Europäische Union durch die Senkung der Nettoemissionen
von Treibhausgasen auf Null klimaneutral werden. Zentraler Bestandteil zur Erreichung
der Klimaziele ist die seit Juli 2020 gültige EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung
(EU) 2020/852/EU-Taxonomie-VO), die ein System zur Klassifizierung von nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten schafft. Hierfür wurden sechs Umweltziele definiert:
| 1. |
Klimaschutz
|
| 2. |
Anpassung an den Klimawandel
|
| 3. |
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
|
| 4. |
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
|
| 5. |
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
|
| 6. |
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
|
Ergänzt wird die EU-Taxonomie-Verordnung durch die delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139
(DelVO 2021/2139), (EU) 2021/2178 (DelVO 2021/2178), (EU) 2023/2485 (DelVO 2023/2485)
und (EU) 2023/2486 (DelVO 2023/2486), welche einheitliche Klassifikationskriterien
für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und standardisierte Berichterstattungsvorschriften
vorgeben. Dadurch soll der Nachhaltigkeitsgrad von Wirtschaftstätigkeiten von Unternehmen
transparent und vergleichbar werden. Zusätzlich berücksichtigt der pbb Konzern auch
die Anforderungen der delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 (DeIVO 2022/1214 zur Änderung
von DelVO 2021/2139 und DelVO 2021/2178) in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in den
Bereichen Kernenergie und fossiles Gas. Zudem beachtet der pbb Konzern die von der
Europäischen Kommission herausgegeben FAQs zur Taxonomieverordnung, die letztmalig
am 17. Dezember 2025 veröffentlicht wurden.
Am 4. Juli 2025 hat die EU-Kommission die delegierte Verordnung (EU) 2026/73 (DelVO
2026/73) angenommen, die die Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung für Unternehmen
und Finanzinstitute in der Berichterstattung ab dem 1. Januar 2026 vereinfachen soll.
Hierzu wurden die delegierten Verordnungen (EU) 2021/2178, (EU) 2021/2139 und (EU)
2023/2486 erlassen. Allerdings macht der pbb Konzern von der Übergangsmöglichkeit
gemäß Artikel 4 Satz. 3 DelVO 2026/73 Gebrauch und wendet für die Berichtsperiode
zum 31. Dezember.2025 keine Vereinfachungsregeln an und berichtet gemäß den am 31.
Dezember 2025 gültigen Fassungen der delegierten Verordnungen.
Berichtspflichten
Finanzinstitute sind gemäß Artikel 8 Absatz 1 EU-Taxonomie-VO verpflichtet, über ihre
nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Die Berichtspflicht begann gemäß
Artikel 4 und 10 Absatz 3 DelVO 2021/2178 mit Angaben zur Taxonomiefähigkeit des Umweltziels
1 Klimaschutz und des Umweltziels 2 Anpassung an den Klimawandel. Schrittweise wurde
gemäß Artikel 10 Absatz 5 und Absatz 7 DelVO 2021/2178 der Umfang auf die Taxonomiekonformität
der Umweltziele 1 und 2 und auf Angaben zur Taxonomiefähigkeit der restlichen Umweltziele
3 bis 6 sowie auf neu hinzugekommene Wirtschaftstätigkeiten ausgeweitet.
Die Berichtspflichten beinhalten umfangreiche quantitative Angaben zu Leistungsindikatoren
(KPI), die grundsätzlich in standardisierten Berichtsbögen zu veröffentlichen sind.
Für Kreditinstitute ist der Ausweis der zentralen Kennzahl Green Asset Ratio (GAR)
obligatorisch. Gemäß Anhang XI DelVO 2021/2178 sind zudem qualitative Angaben zur
Erläuterung der ermittelten KPI notwendig. Darüber hinaus macht der pbb Konzern gemäß
Artikel 8 Absätze 6 und 7 DelVO 2021/2178 Angaben zu Tätigkeiten in den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas.
Die berichteten Kennzahlen beziehen sich auf den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis
des pbb Konzerns. Zwischen dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis und dem bilanziellen
Konsolidierungskreis für den pbb Konzernabschluss (IFRS) bestehen zum Berichtsstichtag
keine Abweichungen. Der pbb Konzern führt kein Handelsbuch für Wertpapier- und Derivateportfolios
mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht, weshalb der pbb Konzern (zukünftig) keine
Angaben zum GAR-Handelsbestand ausweisen muss. In Einklang mit den von der Europäischen
Kommission veröffentlichten FAQs vom 17. Dezember 2025 zur Taxonomieverordnung verzichtet
der pbb Konzern zum Berichtsstichtag auf den Ausweis von KPIs im Zusammenhang mit
Gebühren und Provisionen.
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiefähig gemäß Artikel 1 Nr. 5 DelVO 2021/2178,
wenn sie in den Anhängen von DelVO 2021/2139, DelVO 2022/1214, DelVO 2023/2485 oder
DelVO 2023/2486 definiert ist, unabhängig davon, ob diese Wirtschaftstätigkeit tatsächlich
technische Bewertungskriterien erfüllt.
Taxonomiekonforme Wirtschaftsätigkeiten
Gemäß Artikel 1 Nr. 2 DelVO 2021/2178 ist eine Wirtschaftstätigkeit taxonomiekonform,
wenn sie im Sinne des Artikel 3 der EU-Taxonomie-VO ökologisch nachhaltig ist. Hierfür
müssen sogenannte „technical screening criteria“ erfüllt werden. Eine Wirtschaftstätigkeit
muss einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der sechs Umweltziele
leisten. Dabei darf durch die Tätigkeit jedoch kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt
werden (auch als „Do No Significant Harm (DNSH)“-Kriterium bekannt). Schließlich müssen
auf Kontrahentenebene (soziale) Mindestschutzstandards für Menschenrechte inklusive
Arbeitnehmerrechte, Korruption, Besteuerung und fairen Wettbewerb eingehalten werden
(„minimum safeguards“).
Die pbb ist als Kreditinstitut verpflichtet, die taxonomiekonformen Vermögenswerte
noch weiter zu kategorisieren und in den standardisierten Berichtsbögen als Teilbetrag
auszuweisen:
> Bei allen Umweltzielen ist der Teilbetrag der Vermögenswerte an ermöglichenden Tätigkeiten
laut Artikel 16 EU- Taxonomie-VO auszuweisen. Eine ermöglichende Wirtschaftstätigkeit
liegt dann vor, wenn sie anderen Wirtschaftstätigkeiten unmittelbar ermöglicht, einen
wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen zu leisten, und dabei bestimmte
Voraussetzungen erfüllt.
> Beim Umweltziel 1 ist zudem der Teilbetrag an Vermögenswerten an Übergangstätigkeiten
im Sinne des Artikel 10 Absatz 2 EU-Taxonomie-VO zu berichten: Eine Übergangstätigkeit
ist definiert als eine Tätigkeit, für die es keine technologisch und wirtschaftlich
durchführbare CO2 -arme Alternative gibt, die aber einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet,
wenn sie den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt, im Einklang
mit dem Weg hin zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad C gegenüber dem
vorindustriellen Niveau, auch durch die schrittweise Einstellung von Treibhausgasemissionen,
insbesondere aus festen fossilen Brennstoffen, und wenn diese Wirtschaftstätigkeit
dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Green Asset Ratio
Die GAR errechnet sich aus dem Verhältnis der bilanzwirksamen Risikopositionen, durch
die taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, zu den gesamten Vermögenswerten
des Kreditinstituts - exklusive definierter Abzugsposten. Für die Ermittlung der Taxonomiefähigkeit
und -konformität von Vermögenswerten gegenüber Gegenparteien, die nicht der Finanzierung
bestimmter festgelegter Tätigkeiten der EU-Taxonomie-VO dienen, werden die Key Performance
Indicators (KPI) der Gegenpartei für den taxonomiekonformen Umsatz und die taxonomiekonformen
Investitionsausgaben (CapEx) herangezogen. Daher ist eine Green Asset Ratio auf Basis
des Umsatzes und eine Green Asset Ratio auf Basis des CapEx auszuweisen. Bei der Definition
des Neugeschäftsvolumens (in Zusammenhang mit Zuflussgrößen als KPI) orientiert sich
der pbb Konzern an den Kriterien des erstmaligen Ansatzes gemäß IFRS 9.3.1.1.
EU-Taxonomie für den pbb Konzern
Der pbb Konzern berücksichtigt die Anforderungen der EU-Taxonomie-VO im Rahmen seiner
Geschäftsstrategie und weist die Berichtspflichten im Rahmen der nichtfinanziellen
Berichterstattung aus. Dabei ist anzumerken, dass aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit
des pbb Konzerns bereits bei der Einwertung der Taxonomiefähigkeit der Wirtschaftstätigkeiten
Einschränkungen gegeben sind. Diese spiegeln sich insbesondere in der Ermittlung und
in der Höhe der GAR des pbb Konzerns wider.
GREEN ASSET RATIO DES PBB KONZERNS
Die Anrechenbarkeit von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Rahmen der Ermittlung der GAR des pbb Konzerns richtet sich nach der Art der Kontrahenten.
Unterschieden werden dabei Nicht- Finanzunternehmen, Finanzunternehmen, private sowie
öffentliche Haushalte.
| ― |
Nicht-Finanzunternehmen: Vermögenswerte gegenüber Nicht-Finanzunternehmen können in
der Regel nur dann taxonomiefähig sein, wenn der Kontrahent selbst gemäß Artikel 19a
oder 29a der Richtlinie 2013/34/EU i.V.m. Richtlinie 2014/95/EU (Non Financial Reporting
Directive/NFRD) beziehungsweise gemäß Richtlinie 2022/2464/EU (Corporate Sustainability
Reporting Directive/CSRD) zur nichtfinanziellen Berichterstattung und damit zur Berichterstattung
gemäß EU-Taxonomie-VO verpflichtet ist. Das trifft insbesondere nicht auf kleine und
mittelgroße Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, auf Kunden mit Sitz außerhalb
der EU und auf nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen zu. Kreditnehmer des pbb Konzerns
sind zum Großteil in der gewerblichen Immobilienfinanzierung agierende nationale und
internationale Unternehmen, die ihre Immobilienfinanzierungen über Zweckgesellschaften
(Special Purpose Vehicle (SPV)) abwickeln. Diese Kunden erfüllen insbesondere aufgrund
ihrer mangelnden Größe und der fehlenden Kapitalmarktorientierung weit überwiegend
nicht die Kriterien der NFRD/CSRD-Pflicht. Auch die hinter den SPVs stehenden Unternehmen
weisen keine NFRD/CSRD-Pflicht auf. Dementsprechend fließen Vermögenswerte im Umfang
von 25,9 Mrd. € (31. Dezember 2024: 28,3 Mrd. €) nicht in die GAR des pbb Konzerns
ein.
Bei Vermögenswerten gegenüber NFRD/CSRD-pflichtigen Nicht-Finanzunternehmen ist zu
unterscheiden, ob diese zweckgebunden sind oder nicht. Bei einer Zweckbindung ist
eine detaillierte Prüfung der Taxonomiekonformität des finanzierten Vermögenswertes
erforderlich. Sollte kein konkreter Zweck finanziert worden sein, wird der im Rahmen
der nichtfinanziellen Berichterstattung des Kreditnehmers kommunizierte Anteil an
taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in die GAR des pbb
Konzerns aufgenommen.
|
| ― |
Finanzunternehmen: Vermögenswerte gegenüber Finanzunternehmen können wie bei Nicht-Finanzunternehmen
nur bei Vorliegen einer NFRD/CSRD-Pflicht der Kontrahenten taxonomiefähig sein. Ebenso
ist maßgeblich, ob eine Zweckbindung der Finanzierung vorliegt oder nicht. Bei einer
Zweckbindung ist eine detaillierte Prüfung der Taxonomiekonformität des finanzierten
Vermögenswertes erforderlich. Falls kein konkreter Zweck vorliegt, wird der im Rahmen
der nichtfinanziellen Berichterstattung des Kreditnehmers kommunizierte Anteil an
taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in die GAR des pbb
Konzerns aufgenommen. Bei allen Vermögenswerten des pbb Konzerns gegenüber NFRD/CSRD-pflichtigen
Finanzunternehmen liegt keine Zweckbindung vor. Somit kann der pbb Konzern nur auf
die von den NFRD/CSRD-pflichtigen Finanzunternehmen berichteten Leistungsindikatoren
abstellen.
|
| ― |
Private Haushalte: Vermögenswerte gegenüber privaten Haushalten können nur dann taxonomiefähig
sein, wenn bei ihnen ein spezieller Finanzierungszweck vorliegt (besicherte Immobilienfinanzierungen,
Renovierungsfinanzierungen oder Kfz-Kredite). Für die Taxonomiekonformität der Vermögenswerte
müssen im Rahmen einer Detailprüfung neben dem Finanzierungszweck die konkreten Eigenschaften
hinsichtlich der Nachhaltigkeit des finanzierten Objekts abgeleitet werden. Bereits
seit 2003 betreibt der pbb Konzern beziehungsweise ihr Vorgängerinstitut kein Privatkundengeschäft
mehr und hat sich im Jahre 2007 vom Großteil ihres bis dahin bestehenden Kreditportfolios
gegenüber privaten Haushalten getrennt. Der pbb Konzern hat dementsprechend lediglich
Altfälle im Bestand, die von untergeordneter Bedeutung sind. Im Gegensatz zu vielen
anderen Kreditinstituten hat der pbb Konzern somit kein taxonomiefähiges Mengengeschäft
von Wohnimmobilien von Privathaushalten, was die Vergleichbarkeit der GAR des pbb
Konzerns zu anderen Kreditinstituten deutlich einschränkt.
|
| ― |
Öffentliche Haushalte: Bei Vermögenswerten gegenüber öffentlichen Haushalten ist zu
unterscheiden, ob es sich um eine Zentral-, Regional- oder Lokalinstitution handelt.
Positionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten werden grundsätzlich
nicht in der GAR berücksichtigt. Vermögenswerte gegenüber Regionalregierungen werden
bei der Taxonomiefähigkeitsprüfung wie Vermögenswerte gegenüber Lokalregierungen behandelt.
Finanzierungen des öffentlichen Wohnungsbaus oder einer sonstigen Spezialfinanzierung
können nach Detailprüfung auf Nachhaltigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden.
|
| ― |
Weitere Kontrahenten/Vermögenswerte: Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten in
Form von Wohn- und Gewerbeimmobilien können in die GAR miteinberechnet werden. Beim
pbb Konzern liegen etwaige Sicherheiten jedoch nicht vor. Weiterhin werden Vermögenswerte
gegenüber Zentralbanken in der GAR nicht berücksichtigt. Derivatepositionen, kurzfristige
Interbankenkredite sowie Zahlungsmittel(-äquivalente) dürfen lediglich im Nenner der
GAR berücksichtigt werden, wodurch die GAR-Quote niedriger ausfällt, obwohl es sich
hierbei um für Kreditinstitute notwendige Geschäfte handelt.
|
Große Teile der finanziellen Vermögenswerte des pbb Konzerns sind derzeit nicht taxonomiefähig,
da aufgrund der NFRD/CSRD-Pflicht kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen mit
Sitz außerhalb der EU und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen nicht berücksichtigt
werden. Das betrifft beim pbb Konzern im Besonderen Finanzierungen von Immobilien
über SPVs inklusive die hinter den SPVs stehenden Unternehmen. Dies kann sich nach
einer Prüfung und eventuellen Anpassung gemäß Artikel 9 Absatz (1) (a) DelVO 2021/2178
bzw. im Rahmen des sogenannten Omnibusverfahrens der EU zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsstandards
und deren Berichterstattung ändern. Dabei ist gemäß EU-Taxonomie-VO der Zweck der
Finanzierung, also beispielsweise, ob die finanzierte Immobilie Nachhaltigkeitsanforderungen
erfüllt, unerheblich. Vor diesem Hintergrund sind die Angaben der Taxonomiefähigkeit
und der in den Green Asset Ratios auszuweisenden Taxonomiekonformität aus Sicht des
pbb Konzerns nicht aussagekräftig hinsichtlich des tatsächlichen Anteils an Vermögenswerten,
welche ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten finanzieren. Der pbb Konzern
geht von einer deutlich höheren Taxonomiefähigkeit aus, wenn auch Unternehmen einzubeziehen
wären, die nicht unter die Berichtspflicht der Artikel 19a oder 29a Richtlinie 2013/34/EU
fallen. Nach Einschätzung des pbb Konzerns wäre in diesem Fall der überwiegende Teil
der Vermögenswerte des pbb Konzerns in der gewerblichen Immobilienfinanzierung mit
einem Bruttobuchwert von 27,3 Mrd. € (31. Dezember 2024: 29,0 Mrd. €) taxonomiefähig
und bei diesen somit eine Prüfung der Taxonomiekonformität dieser Vermögenswerte zu
erfolgen.
OFFENZULEGENDEN KPI GEMÄß ARTIKEL 8 EU-TAXONOMIEVERORDNUNG
Offenzulegenden KPI gemäß Artikel 8 EU-Taxonomieverordnung
|
2025 |
2024 |
| Gesamtaktiva (in Mrd. €) |
40,7 |
44,7 |
| GAR-Vermögenswerte gemäß EU-Taxonomieverordnung (in Mrd. €) |
34,0 |
37,8 |
| Taxonomiefähig (in Mio. €) |
|
|
| auf Basis des Umsatzes |
390 |
766 |
| auf Basis des Capex |
386 |
769 |
| Taxonomiekonform (in Mio. €) |
|
|
| auf Basis des Umsatzes |
61 |
73 |
| auf Basis des Capex |
62 |
87 |
| Green Asset Ratio (in %) |
|
|
| auf Basis des Umsatzes |
0,18 |
0,19 |
| auf Basis des Capex |
0,18 |
0,23 |
Zum 31. Dezember 2025 betrugen die Gesamtaktiva des pbb Konzerns insgesamt 40,7 Mrd.
€. Davon waren insgesamt 34,0 Mrd. € GAR-Vermögenswerte gemäß EU-Taxonomieverordnung.
Auf Basis des Umsatzes waren davon 390 Mio. € sowie auf Basis des CapEx 386 Mio. €
taxonomiefähig. Dabei handelte es sich ausschließlich um Vermögenswerte im Bereich
des Klimaziels 1 Klimaschutz und des Klimaziels 2 Anpassung an den Klimawandel. Insgesamt
waren davon 61 Mio. € auf Basis des Umsatzes und 62 Mio. € auf Basis des CapEx taxonomiekonform.
Zum 31. Dezember 2025 belief sich somit die GAR auf Basis des Umsatzes auf 0,18% (31.
Dezember 2024: 0,19%) und die GAR auf Basis des CapEx auf 0,18% (31. Dezember 2024:
0,23%).
Im Geschäftsjahr 2025 sind taxonomiefähige Vermögenswerte in Höhe von 37 Mio. € beziehungsweise
0,11% auf Basis des Umsatzes und 38 Mio. € beziehungsweise 0,11% auf Basis des CapEx
zugeflossen.
Im Geschäftsjahr 2025 sind taxonomiekonforme Vermögenswerte in Höhe von 3 Mio. € beziehungsweise
0,01% auf Basis des Umsatzes und 3 Mio. € beziehungsweise 0,01 % auf Basis des CapEx
zugeflossen.
Zum 31. Dezember 2025 wie auch zum 31. Dezember 2024 bestanden beim pbb Konzern keine
taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Finanzgarantien.
Die Detailangaben zu den KPI sind in den umfangreichen standardisierten Berichtsbögen
gemäß dem Anhang VI i.V.m. Artikel 8 Absätze 6 und 7 der DeIVO 2021/2178 im Anhang
dieses nichtfinanziellen Berichts zu finden.
ANGABEN ZU KERNENERGIE UND FOSSILEM GAS
Zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2025 liegen für den pbb Konzern 2 Vermögenswerte
vor, welche mit gemäß DelVO 2022/1214 relevanten Wirtschaftstätigkeiten verbunden
sind. Der pbb Konzern hält Vermögenswerte mit einem Bruttobuchwert in Höhe von 18
Mio. € in Verbindung mit Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen fossiles Gas und
Kernenergie (2024: 23 Mio. €), davon entfallen 13 Mio. € beziehungsweise 0,04% auf
die Wirtschaftstätigkeit 4.29. Stromerzeugung aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
(31. Dezember 2024: 18 Mio. € beziehungsweise 0,05 %) und 5 Mio. € beziehungsweise
0,02% auf die Wirtschaftstätigkeit 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung
mit fossilen gasförmigen Brennstoffen (31. Dezember 2024: 6 Mio. € beziehungsweise
0,02%). Da die jeweiligen Kunden nicht NFRD/CSRD-pflichtig sind, sind diese Vermögenswerte
nicht taxonomiefähig. Die gemäß Anhang XII i.V.m. Artikel 8 Absätze 6 und 7 DelVO
2021/2178 verpflichtenden Berichtsbögen zu Angaben im Bereich Kernenergie und Gas
können dem Anhang dieses nichtfinanziellen Berichts entnommen werden.
Freiwillige nachhaltige Leistungskennzahlen
Die GAR-Quoten gemäß der EU-Taxonomie sind aus Sicht des pbb Konzerns nicht aussagekräftig
hinsichtlich des tatsächlichen Anteils an ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten,
da bereits bei der Taxonomiefähigkeit Einschränkungen vorliegen. Das Kriterium der
Taxonomiefähigkeit schließt durch die Berufung auf die NFRD/CSRD-Berichtspflicht Finanzierungen
gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU
und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen pauschal aus. Kunden des pbb Konzerns
erfüllen die Taxonomiefähigkeitskriterien zum Großteil nicht, insbesondere Finanzierungen
von Immobilien über SPVs. Diese Kriterien sind gleichzeitig aber kein Indikator für
die Nachhaltigkeit der Finanzierung beziehungsweise des finanzierten Objekts.
PRO FORMA GREEN ASSET RATIO
Zur aussagekräftigeren Messung des Anteils an nachhaltigen Finanzierungen ermittelt
der pbb Konzern eine Pro-Forma Green Asset Ratio, die vom Kriterium der Taxonomiefähigkeit
gemäß EU-Taxonomie-VO abstrahiert. Hierbei werden alle finanziellen Vermögenswerte
als nachhaltig klassifiziert, die die umfassenden Konformitätskriterien der EU-Taxonomie-
VO unabhängig von der Beurteilung der Taxonomiefähigkeit erfüllen. Die Kriterien für
die Beurteilung der Taxonomiekonformität sind der wesentliche Beitrag zur Verwirklichung
eines oder mehrerer der benannten Umweltziele, die Nicht- Beeinträchtigung eines oder
mehrerer der anderen Umweltziele und die Einhaltung der Mindestschutzstandards. Das
Abstrahieren von den Kriterien der Taxonomiefähigkeit entspricht der Kennzahl Banking
Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR), welche die EBA für die sogenannte Säule III-ESG-Offenlegung
gemäß Artikel 449a CRR ab dem Stichtag 31. Dezember 2024 definiert hat. Die Pro Forma
Green Asset Ratio beläuft sich in Bezug auf REF-Vermögenswerte in Höhe von 27,4 Mrd.
€ auf 14,3% (31. Dezember 2024: 16,5% bei 29,0 Mrd. €) und für die GAR-Vermögenswerte
in Höhe von 34,0 Mrd. € auf 11,6% (31. Dezember 2024: 12,8% bei 37,8 Mrd. €).
PBB GREEN LOAN FRAMEWORK
Im Rahmen der seit Jahren steigenden Bedeutung von nachhaltigen Finanzierungen, hat
der pbb Konzern bereits im vierten Quartal 2021 das pbb Green Loan Framework eingeführt.
Das pbb Green Loan Framework stellt auf ein eigenständiges Scoring-Modell ab: Das
Scoring-Modell erlaubt die Bewertung einer Immobilie, die sich auf Basis festgelegter
Kriterien ab einem definierten Score für einen nachhaltigen Kredit qualifiziert. Gemäß
dem pbb Scoring-Modell wird ein Objekt beziehungsweise Vorhaben anhand der drei Säulen
Energieeffizienz, Green Building Zertifizierung und zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien
(etwa Distanz zu öffentlichen Verkehrsmitteln und lokalen Einrichtungen, Nutzung von
Ökostrom oder Einbeziehung von Biodiversitätsaspekten) bewertet. Alternativ qualifizieren
sich Immobilien für einen nachhaltigen Kredit gemäß pbb Green Loan Framework, wenn
sie der EU-Taxonomie entsprechen.
Der Anteil der so definierten nachhaltigen Vermögenswerte soll dabei durch den Abschluss
von Neugeschäft oder Verlängerung von Bestandsgeschäft konform mit dem pbb Green Loan
Framework oder der EU-Taxonomie, ohne Berücksichtigung der Taxonomiefähigkeit, gesteigert
werden. Zur aktiven strategischen Steuerung setzt sich der pbb Konzern konkrete Indikatoren
und Zielwerte. Bis Ende 2026 strebt der pbb Konzern mehr als 30% Green Loan-fähige
Vermögenswerte im REF Portfolio an. Zum 31. Dezember 2025 belief sich der Anteil der
Green Loan-fähigen Vermögenswerte im REF Portfolio auf 29,9% und das Neugeschäftsvolumen
auf 35,0%.
Somit fließen die Anforderungen zur EU-Taxonomiekonformität unmittelbar in die Strategie,
Ziele, Steuerung und Produktgestaltungsprozesse des pbb Konzerns ein. Die Nachhaltigkeit
von Immobilien korreliert zunehmend auch mit deren Kreditrisiko. Daher ergeben sich
verstärkt Auswirkungen einer schlechten Nachhaltigkeit auf eine höhere Bepreisung
von Finanzierungen und die risikoinduzierte Selektion von Neugeschäft.
Datenerhebung bei der Taxonomieprüfung
Die stetig steigenden nichtfinanziellen Berichtspflichten gemäß EU-Taxonomie-VO sowie
freiwillige Berichterstattung im Rahmen des pbb Green Loan Framework gehen mit einem
deutlich erhöhten Datenerhebungsbedarf einher. Soweit möglich werden in den Bestandssystemen
bereits vorhandene Daten abgerufen und um neue notwendige Attribute oder Datenfelder
sukzessive erweitert. Zudem wurden und werden Datenquellen von externen (Online-)Anbietern
in die pbb- Prozessumgebung integriert.
Die Prüfung der NFRD/CSRD-Pflicht des Kontrahenten erfolgt innerhalb der bestandsführenden
Systeme. Für nicht zweckgebundene Vermögenswerte können Informationen aus der nichtfinanziellen
Berichterstattung des jeweiligen Unternehmens zum Anteil der Taxonomiefähigkeit beziehungsweise
-konformität systemseitig abgerufen werden.
Der pbb Konzern hat die relevanten Vermögenswerte und dazugehörigen Bruttobuchwerte
zur Ermittlung der KPIs aus seinem zentralen, fachbereichsübergreifenden Datenhaushalt
generiert. Im Datenhaushalt sind die Vermögenswerte auf granularer Ebene mit zahlreichen
Attributen enthalten. Der Bruttobuchwert entspricht nach IFRS 9 den fortgeführten
Anschaffungskosten vor Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung. Positionszuordnungen
erfolgen unter anderem auf Basis der bankaufsichtsrechtlichen Meldung Financial Reporting
(FinRep), einem vom Committee of Banking Supervisors und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
(EBA) standardisierten Meldeformat für die finanzielle Berichterstattung von Finanz-
und Kreditinstituten an die Aufsicht.
Die Prüfung der technischen Bewertungskriterien zum wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung
eines oder mehrerer der sechs Umweltziele erfolgt anhand der in den DelVO 2021/2139,
DelVO 2022/1214, DelVO 2023/2485 und DelVO 2023/2486 definierten Liste an Wirtschaftstätigkeiten.
Für den pbb Konzern sind derzeit insbesondere folgende Tätigkeiten relevant, bei denen
ein potenziell wesentlicher Beitrag zum Umweltziel 1 Klimaschutz und/oder Umweltziel
2 Anpassung an den Klimawandel geleistet werden kann: „7.1. Neubau, 7.2. Renovierung
bestehender Gebäude, 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“. Bei allen drei Wirtschaftstätigkeiten
ist die Reduktion des Primärenergiebedarfs entscheidend für die Taxonomiekonformität
zum Klimaschutz. Beim Neubau muss der Primärenergiebedarf mindestens 10% unter dem
der regionalen NZEB (Niedrigstenergiegebäude, nearly zero-energy buildings) sein.
Dies kann mittels Energieausweisen nachgewiesen werden. Bei Renovierungen muss eine
Einsparung des Primärenergiebedarfs in Höhe von mindestens 30% erreicht werden, oder
die gesetzlichen Anforderungen für umfassende Sanierungen und größere Renovierungen
gemäß Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) müssen erfüllt sein. Grundsätzlich
kann der Primärenergiebedarf aus den Angaben des Energieausweises abgeleitet werden.
Alternativ werden Daten aus Energieaudits herangezogen.
Beim Erwerb von Objekten, die vor dem 31. Dezember 2020 gebaut wurden, kann ein Beitrag
zum Klimaschutz nur dann vorliegen, wenn das Objekt die Energieeffizienzklasse A im
Energieausweis aufweist oder zu den 15%-Besten in Bezug auf den Primärenergiebedarf
des nationalen/regionalen Gebäudebestands gehört. Für die Ableitung der Top 15%-Objekte
wird auf die vdp-Zusammenarbeit mit Drees & Sommer verwiesen. Benchmarks stehen für
verschiedene Assetklassen im Bereich Wohnen, Büro, Handel und Logistik zur Verfügung.
Die Prüfung der DNSH-Kriterien basiert auf den von der EU-Taxonomie geforderten, detaillierten
Kriterien der einzelnen Aktivitäten. Dafür nutzt der pbb Konzern neben von Kunden
zur Verfügung gestellten Dokumentationen auch eigene Datenquellen sowie externe Online-Tools
beziehungsweise Datenbanken. Für die wesentlichsten Tätigkeiten für den pbb Konzern
(7.1. Neubau, 7.2. Renovierung bestehender Gebäude, 7.7. Erwerb von und Eigentum an
Gebäuden) stellt sich die DNSH-Prüfung folgendermaßen dar:
| ― |
Die Prüfung des DNSH-Kriteriums des Umweltziels 2 Anpassung an den Klimawandel erfolgt
über Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen unter anderem mithilfe der Online-Analyse
Tools „,Köln.Assekuranz Risiko Lösungen“ (K.A.R.L.) oder „Think Hazard!“. Bei K.A.R.L.
handelt es sich um ein von Geowissenschaftlern entwickeltes und laufend optimiertes
System zur Analyse von Naturgefahrenexpositionen. Unter Einbindung des Verbandes deutscher
Pfandbriefbanken wurde K.A.R.L. entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bei Hypothekendeckungswerten
weiterentwickelt. Think Hazard! ist eine vom Global Facility for Disaster Reduction
and Recovery (GFDRR) entwickelte und gepflegte Datenbank, in der standortbezogene
Risikobewertungen für Naturgefahren verfügbar sind.
|
| ― |
Das DNSH-Kriterium des Umweltziels 3 Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen ist gekoppelt an die Einhaltung von Maximalverbräuchen, die sich
aus Produktdatenblättern, Produktlabeln oder Gebäude-Zertifizierungen ableiten lassen.
Zudem müssen Beeinträchtigungen durch die Baustelle beim Neubau vermieden werden.
Dies lässt sich durch Gutachten und Baugenehmigungsauflagen überprüfen.
|
| ― |
Das DNSH-Kriterium des Umweltziels 4 Übergang zur Kreislaufwirtschaft kann nur dann
als erfüllt eingestuft werden, wenn nachweislich 70% der Bau- und Abbruchabfälle recyclingfähig
sind.
|
| ― |
Für das DNSH-Kriterium des Umweltziels 5 Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
muss der Kunde unter anderem nachweisen können, dass Grenzwerte für Gefahrenstoffe
eingehalten werden und Maßnahmen zur Lärm -, Staub- und Schadstoffemissionsbegrenzung
während der Bauarbeiten eingeleitet sind.
|
| ― |
Die DNSH-Konformität des Umweltziels 6 Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität
und der Ökosysteme überprüft der pbb Konzern mithilfe von Daten der „Land Use and
Coverage Area Frame Survey" (LUCAS)- Erhebung. Bei LUCAS handelt es sich um eine statistische
Erhebung der EU von Flächenstichproben, die darauf abzielt, Daten über Bodennutzung,
Bodenbedeckung und Umwelt zu erhalten. Somit kann der pbb Konzern überprüfen, ob ein
neues Bauwerk tatsächlich nicht in ökologisch schützenswerten Gebieten errichtet wird.
|
Die Prüfung der Einhaltung der (sozialen) Mindestschutzstandards („MSS-Prüfung“) erfolgt
grundsätzlich auf Kontrahentenebene und unterscheidet sich danach, ob es sich um ein
(Nicht-)Finanzunternehmen oder um eine lokale beziehungsweise regionale Gebietskörperschaft
handelt.
Bezüglich (Nicht-)Finanzunternehmen führt der pbb Konzern insoweit eine risikobasierte
MSS-Prüfung durch, die sich weitgehend an den diesbezüglichen und auf unsere Geschäftstätigkeit
angepassten Empfehlungen der Platform on Sustainable Finance (PSF) orientiert und
sich entsprechend auf die Bereiche Einhaltung von beziehungsweise Verstöße gegen Menschen-
und grundlegende(n) Arbeitnehmerrechte, Korruption, Wettbewerbs-, Kartellrechts- und
Steuerrechtsverstöße erstreckt.
Bei Kreditnehmern aus der Kategorie (Nicht-)Finanzunternehmen handelt es sich um kleinere
und mittlere Unternehmen (Small and Medium Enterprises (SMEs) und insbesondere Spezialgesellschaften
(Special Purpose Vehicles (SPVs)). Entsprechend den Empfehlungen der PSF für die MSS-Prüfung
bei SMEs fokussiert sich die MSS-Prüfung daher für diese Kontrahenten auf die sogenannte
Outcome-Ebene, d.h., ob über den Kontrahenten hinsichtlich der vier vorgenannten Bereiche
konkrete negative Erkenntnisse vorliegen, beispielsweise Verurteilungen im Zusammenhang
mit Verletzungen von Menschen- und grundlegenden Arbeitnehmerrechten oder in Korruptions-,
Steuer-, Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverfahren oder Ähnliches. Der pbb Konzern
nutzt insoweit bereits bestehende „Know Your Customer“ (KYC)-Tools, deren Datenbasis
vom Anbieter laufend aktualisiert wird und die bei negativen Erkenntnissen automatisch
Warnmeldungen generieren.
Soweit der SME-Kontrahent Arbeitnehmer hat oder - über das Halten und Verwalten der
vom pbb Konzern finanzierten Immobilie hinaus - operativ tätig ist, holt der pbb Konzern
darüber hinaus Informationen dazu ein, ob der Kontrahent eine Selbstverpflichtung
zur Einhaltung von Menschen- und grundlegenden Arbeitnehmerrechten und einen - im
Hinblick auf seine operative Geschäftstätigkeit einschließlich seiner Wertschöpfungskette,
seine Größe und seinen Einfluss (etwa auf Zulieferer) angemessenen - Due Diligence-Prozess
etabliert hat, um etwaige wesentliche negative Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit
auf Menschen- und grundlegende Arbeitnehmerrechte fortlaufend zu identifizieren und
gegebenenfalls zu verfolgen, zu verhindern oder abzumildern sowie hierüber zu berichten.
Soweit es sich beim Kontrahenten um ein SPV ohne Arbeitnehmer handelt, das - über
das Halten und Verwalten der vom pbb Konzern finanzierten Immobilie hinaus - auch
nicht operativ tätig ist, sieht der pbb Konzern mangels eines ersichtlichen Risikos
beziehungsweise mangels eines ersichtlichen „Principle Adverse Impacts“ (PAI) des
Kontrahenten auf Menschen- und grundlegende Arbeitnehmerrechte von einer entsprechenden
Abfrage ab. Der pbb Konzern beschränkt sich insoweit auf die vorstehend beschriebene
Outcome-Prüfung und etwaige diesbezügliche negative Erkenntnisse, wobei diese Outcome-Prüfung
sich dann - entsprechend der Empfehlungen der PSF - auch auf eine unmittelbar über
dem SPV liegende Holding-Gesellschaft mit einem Gesellschaftsanteil von mehr als 50%
erstreckt.
Der pbb Konzern überwacht die Einhaltung der (sozialen) Mindestschutzstandards über
den gesamten Lebenszyklus des Vermögenswertes hinweg. Der Zyklus der Überprüfung orientiert
sich an der Risiko- und Relevanzeinstufung des Kontrahenten.
Bei lokalen beziehungsweise regionalen Gebietskörperschaften können grundsätzlich
die Daten des jeweiligen übergeordneten Zentralstaates herangezogen werden. Relevante
Human-Rights-Konventionen müssen vom übergeordneten Staat unterzeichnet und umgesetzt
sein. Ergebnisse bei Indizes, wie zum Beispiel von Freedom House im Bereich der Menschenrechte
oder beim Corruption Perception Index gemäß Transparency International, sind bei der
Bewertung entscheidend. Diese Informationen sind in der Regel online verfügbar.
Soziales
Soziale Verantwortung umfasst eine Vielzahl von Aspekten, darunter die Förderung von
Chancengleichheit, faire Arbeitsbedingungen, der Schutz der Menschenrechte sowie das
Engagement für die Gemeinschaft. Diese Themen sind nicht nur ethisch relevant, sondern
haben auch direkte Auswirkungen auf die Reputation und den langfristigen Erfolg eines
Unternehmens. Das zunehmende gesellschaftliche Bewusstsein für soziale Themen ist
auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, darunter die wachsende Sensibilisierung
der Öffentlichkeit für soziale Ungerechtigkeiten, die wachsende Bedeutung von Diversität
und Inklusion sowie die Forderungen nach mehr Transparenz und Verantwortlichkeit von
Unternehmen. Investoren, Kunden und andere Stakeholder erwarten zunehmend, dass Unternehmen
neben dem wirtschaftlichen Erfolg einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten.
Banken als zentrale Wirtschaftsakteure haben eine soziale Verantwortung gegenüber
ihren Kunden, Mitarbeitern und der Gesellschaft. Der pbb Konzern ist sich dieser Verantwortung
bewusst und setzt sich aktiv dafür ein, soziale Aspekte in seine Geschäftsstrategie
zu integrieren.
Das Geschäftsmodell des pbb Konzerns erfordert Mitarbeiter mit hohen fachlichen Kenntnissen
und Expertise in unterschiedlichsten Bereichen. Ein zentrales Ziel der Personalstrategie
ist daher die Gewinnung, langfristige Bindung und kontinuierliche Weiterentwicklung
von Experten. Zudem verstärkt der pbb Konzern seit einigen Jahren seine Bemühungen
im Nachwuchsbereich mit einer Vielzahl von Aktivitäten: Von der Einstellung zahlreicher
Praktikanten und Werkstudenten über ein bereichsübergreifendes Trainee-Programm bis
hin zu Kooperationen mit renommierten Hochschulen mit Bezug zur Immobilienbranche.
Um die besten Talente zu gewinnen, wirbt der pbb Konzern mit flexiblen Arbeitsbedingungen,
vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten, modernen Benefits sowie zahlreichen Entwicklungsperspektiven
und positioniert sich damit als attraktiver Arbeitgeber am Markt. Er bietet sinnstiftende
Aufgaben in einer sich in Richtung Nachhaltigkeit wandelnden Branche und fördert eine
Unternehmenskultur, die gekennzeichnet ist durch flache Hierarchien, gegenseitige
Unterstützung und eine wertschätzende Grundhaltung.
Spezifische Maßnahmen und detaillierte Beschreibungen in diesem Kontext finden sich
in den Kapiteln "Sozialschutz und Arbeitsbedingungen", sowie "Schulungen und berufliche
Weiterentwicklung".
WESENTLICHE SOZIALE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse hat der pbb Konzern gemäß den Sozialstandards der
ESRS für die Bereiche Eigene Belegschaft (S1), Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
(S2), Betroffene Gemeinschaften (S3) sowie Verbraucher und Endnutzer (S4) einen Katalog
potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen erstellt. Diese betreffen
sowohl die eigenen Geschäftstätigkeiten als auch die vor-, innerbetriebliche und nachgelagerte
Wertschöpfungskette. Die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
erfolgte in einem Umlaufverfahren durch relevante Repräsentanten. Für ausgewählte
Themen wurde die Vorjahresbewertung mit Hilfe von Fokussessions mit relevanten Stakeholdern
validiert und bei Bedarf neu bewertet. Ausführliche Informationen zum Vorgehen und
Bewertungsprozess finden sich in Kapitel "Wesentlichkeitsanalyse". Wesentliche Auswirkungen
und Chancen wurden für den pbb Konzern innerhalb der Sozialstandards in den Bereichen
Eigene Belegschaft (S1) identifiziert.
Eigene Belegschaft
Angaben zu den Mitarbeitern des pbb Konzerns
Insgesamt beschäftigte der pbb Konzern in sechs europäischen Ländern und den USA zum
31. Dezember 2025 830 Mitarbeiter aus 37 verschiedenen Nationen. Davon sind 73 Mitarbeiter
jünger als 30 Jahre, 387 Mitarbeiter zwischen 30 und 50 Jahren alt, und 370 Mitarbeiter
sind älter als 50 Jahre. 87,3% der Mitarbeiter des pbb Konzerns werden in Deutschland
beschäftigt. Die Aufschlüsselung der Beschäftigten nach Art des Vertrages, nach Geschlecht
und nach Ländern zum 31. Dezember 2025 wird in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt.
Hierbei wird die Anzahl in Kopfzahl angegeben, wobei Vorstandsmitglieder, Praktikanten
und Werkstudenten nicht in der Berechnung inkludiert sind. Im Rahmen der Nicht-Angestellten
beschäftigt der pbb Konzern 23 Selbstständige, die nicht-bankfachliche Dienstleistungen
erbringen. Diese Anzahl basiert auf einer vollständigen Erhebung aller Rechnungen
des Kalenderjahres.
Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter des pbb Konzerns, aufgeschlüsselt nach dem
jeweiligen Geschlecht
| Geschlecht |
Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl) |
| Männlich |
512 (2024: 496) |
| Weiblich |
318 (2024: 322) |
| Divers |
0 (2024: 0) |
| Keine Angaben |
0 (2024: 0) |
| Gesamtzahl der Arbeitnehmer |
830 (2024: 818) |
Die repräsentativste Zahl in den Abschlüssen kann aus der Note "Mitarbeiter“ im Kapitel
"Sonstige Angaben“ des Konzernanhangs entnommen werden.
Darstellung der Altersgruppen der Mitarbeiter des pbb Konzerns
| Altersgruppe |
Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl) |
| Jünger als 30 Jahre |
73 (2024: 67) |
| Zwischen 30 und 50 Jahre |
387 (2024: 393) |
| Älter als 50 Jahre |
370 (2024: 358) |
Darstellung der Mitarbeiterzahl in Ländern, in denen das Unternehmen mindestens 50
Arbeitnehmer hat, oder die mindestens 10% der Gesamtzahl der Arbeitnehmer des Unternehmens
ausmachen
| Land |
Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl) |
| Deutschland |
725 (2024: 727) |
Darstellung von Informationen zu den Mitarbeitern des pbb Konzerns nach Art des Vertrags,
aufgeschlüsselt nach Geschlecht (in Personenzahl)
|
Weiblich |
Männlich |
Divers |
Keine Angaben |
Gesamt |
| Zahl der Mitarbeiter |
318 |
(2024: 322) |
512 |
(2024: 496) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
830 |
(2024: 818) |
| Zahl der Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen |
316 |
(2024: 322) |
512 |
(2024: 496) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
828 |
(2024: 818) |
| Zahl der Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen |
2 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
2 |
(2024: 0) |
| Zahl der Mitarbeiter ohne garantierte Arbeitsstunden |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
| Zahl der Vollzeitbeschäftigten |
198 |
(2024: 193) |
483 |
(2024: 463) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
681 |
(2024: 656) |
| Zahl der Teilzeitbeschäftigten |
120 |
(2024: 129) |
29 |
(2024: 33) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
149 |
(2024: 162) |
Darstellung von Informationen zu den Mitarbeitern des pbb Konzerns nach Art des Vertrags,
aufgeschlüsselt nach Ländern (in Personenzahl) sowie Anteil an der Gesamtbelegschaft
|
Weiblich |
Männlich |
Gesamt |
Anteil |
| Zahl der Mitarbeiter |
318 |
(2024: 322) |
512 |
(2024: 496) |
830 |
(2024: 818) |
|
|
| Deutschland |
280 |
(2024: 285) |
445 |
(2024: 442) |
725 |
(2024: 727) |
87,3% |
(2024: 88,9%) |
| Frankreich |
12 |
(2024: 15) |
15 |
(2024: 14) |
27 |
(2024: 29) |
3,3% |
(2024: 3,5%) |
| Niederlande |
0 |
(2024:0) |
2 |
(2024: 0) |
2 |
(2024:0) |
<1% |
(2024: 0%) |
| Spanien |
12 |
(2024: 7) |
16 |
(2024: 1) |
28 |
; (2024: 8) |
3,4% |
(2024: 1,0%) |
| Schweden |
4 |
(2024: 3) |
6 |
(2024: 7) |
10 |
(2024: 10) |
1,2% |
(2024: 1,2%) |
| Vereinigtes Königreich |
8 |
(2024: 10) |
23 |
(2024: 26) |
31 |
(2024: 36) |
3,7% |
(2024: 4,4%) |
| Vereinigte Staaten von Amerika |
2 |
(2024: 2) |
5 |
(2024: 6) |
7 |
(2024: 8) |
<1% |
(2024: 1,0%) |
| Zahl der Vollzeitbeschäftigten |
198 |
(2024: 193) |
483 |
(2024: 463) |
681 |
(2024: 656) |
|
|
| Deutschland |
164 |
(2024: 161) |
417 |
(2024: 411) |
581 |
(2024: 572) |
85,3% |
(2024: 87,2%) |
| Frankreich |
11 |
(2024: 14) |
15 |
(2024: 14) |
26 |
(2024: 28) |
3,8% |
(2024: 4,3%) |
| Niederlande |
0 |
(2024: 0) |
1 |
(2024: 0) |
1 |
(2024: 0) |
<1% |
(2024: 0%) |
| Spanien |
10 |
(2024: 5) |
16 |
(2024: 1) |
26 |
(2024: 6) |
3,8% |
(2024: 1,4%) |
| Schweden |
3 |
(2024: 2) |
6 |
(2024: 7) |
9 |
(2024: 9) |
1,3% |
(2024: 1,4%) |
| Vereinigtes Königreich |
8 |
(2024: 9) |
23 |
(2024: 24) |
31 |
(2024: 33) |
4,6% |
(2024: 5,0%) |
| Vereinigte Staaten von Amerika |
2 |
(2024: 2) |
5 |
(2024: 6) |
7 |
(2024: 8) |
1% |
(2024: 1,2%) |
| Zahl der Teilzeitbeschäftigten |
120 |
(2024: 129) |
29 |
(2024: 33) |
149 |
(2024: 162) |
|
|
| Deutschland |
116 |
(2024: 124) |
28 |
(2024: 31) |
144 |
(2024: 155) |
96,6% |
(2024: 95,7%) |
| Frankreich |
1 |
(2024: 1) |
0 |
(2024: 0) |
1 |
(2024: 1) |
<1% |
(2024: <1%) |
| Niederlande |
0 |
(2024: 0) |
1 |
(2024: 0) |
1 |
(2024: 0) |
1,3% |
(2024: 0%) |
| Spanien |
2 |
(2024: 2) |
0 |
(2024: 0) |
2 |
(2024: 2) |
<1% |
(2024:1,2%) |
| Schweden |
1 |
(2024: 1) |
0 |
(2024: 0) |
1 |
(2024: 1) |
<1% |
(2024: <1%) |
| Vereinigtes Königreich |
0 |
(2024: 1) |
0 |
(2024: 2) |
0 |
(2024: 3) |
0% |
(2024: 1,9%) |
| Vereinigte Staaten von Amerika |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0) |
0% |
(2024: 0%) |
Im Jahr 2025 betrug die gesamte Fluktuation 7,17% (2024: 9,30%) (bereinigte Fluktuationsquote:
5,23% (2024: 7,48%). Beide Fluktuationsquoten wurden auf Jahresbasis berechnet. Die
unbereinigte Fluktuationsquote basiert auf der Mitarbeiterzahl nach Handelsgesetzbuch
und schließt Todesfälle, Pensionierungen und Wechsel von aktiver in passive Altersteilzeit
ein. Im Gegensatz dazu beinhaltet die bereinigte Fluktuation nur die arbeitgeber-
und arbeitnehmerinitiierte Fluktuation sowie Austritte aufgrund des Ablaufs von befristeten
Anstellungsverträgen. Grundlage für die Berechnung der bereinigten Fluktuation ist
die durchschnittliche Kopfzahl im Laufe des Geschäftsjahres 2025. Die freiwillige
Eigenkündigungsrate lag mit Stand Dezember 2025 für das gesamte Jahr bei 4,13% (34
Mitarbeiter) (2024 bei 5,20% (43 Mitarbeiter)).
KONZEPTE
Konzepte im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte
Mitarbeiter bilden die Basis für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Förderung
der Vielfalt und der individuellen Entfaltung der Mitarbeiter bei fairen Arbeitsbedingungen
ist ein wesentlicher Bestandteil der Personalarbeit des pbb Konzerns. Als international
agierendes Unternehmen bekennt sich der pbb Konzern uneingeschränkt zu seiner Verantwortung
zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte für alle Mitarbeiter und die vor-, innerbetriebliche
und nachgelagerte Wertschöpfungskette und verpflichtet sich, diese zu stärken und
Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Zu diesem Zweck findet ein regelmäßiger Austausch
mit den Arbeitnehmervertretern statt. Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen,
wie beispielsweise in Deutschland dem AGG und dem Entgelttransparenzgesetz, ist die
Verpflichtung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte als ein zentrales Anliegen
im Verhaltenskodex verankert und im Rahmen der Menschenrechtsleitlinie des pbb Konzerns
öffentlich einsehbar dokumentiert. Das AGG-Merkblatt setzt dabei die Antidiskriminierungsrichtlinie
der Europäischen Union in deutsches Recht um und führt mittelbar zur Anwendung des
Gleichheitsgebotes im Kontext von Artikel 3 des Grundgesetzes. Das Entgelttransparenzgesetz
soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei
gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen. Im Verhaltenskodex
legt der pbb Konzern seinen unverzichtbaren ethisch rechtlichen Rahmen für das Verhalten
untereinander und im Verhältnis zu seinen Kunden sowie zu Geschäftspartnern, Wettbewerbern
und der Öffentlichkeit fest. Der Kodex beinhaltet ausdrücklich auch die Themen Menschenhandel,
Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Im Rahmen der Überarbeitung und Erweiterung wurde das
Dokument im Jahr 2025 modernisiert und weitere Praxisbeispiele und Szenarien für ethische
Situationen in den Inhalt integriert. Die Wirksamkeit des Verhaltenskodex wird über
jährliche Schulungen zu Compliance-Themen nachgehalten, darüber hinaus stellt Compliance
durch die Compliance- Kommunikation und Sensibilisierungsmaßnahmen regelmäßig sicher,
dass die Inhalte des Verhaltenskodex bei den Mitarbeitern bekannt sind. Zusätzlich
wird die Wirksamkeit des pbb Verhaltenskodex durch die verschiedenen Kontrollen und
operativen Tätigkeiten auf Compliance-Ebene in Bezug auf ethische Themen, Zuverlässigkeitsprüfung
und Präventionen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sichergestellt.
Der pbb Konzern toleriert keine Menschenrechtsverletzung, sei es durch seine Mitarbeiter,
oder sei es durch dritte Partner im Kontext der Wertschöpfungskette. Der pbb Konzern
ist Unterzeichner des United Nations (UN) Global Compact und hat sich zur Beachtung
von dessen zehn Grundsätzen verpflichtet, die sich mit den Themen Menschenrechten,
Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung befassen. Bisher wurden dem pbb Konzern
keine Menschenrechtsverstöße gemeldet. Auf oberster Ebene trägt der Vorstand der pbb
die Gesamtverantwortung für die Achtung der Menschenrechte.
Konzepte im Zusammenhang mit Diversität und Nichtdiskriminierung
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden beim Nachhaltigkeitsaspekt "Diversität
und Nichtdiskriminierung“ positive Auswirkungen und Chancen für die Belegschaft des
pbb Konzerns identifiziert. Diese betreffen insbesondere die Themen Frauenförderung,
faire Vergütung sowie gezielte Schulungen und werden in der Nachhaltigkeitsstrategie
des pbb Konzerns adressiert.
Eine erhöhte Sensibilisierung für diese Themen über alle Ebenen hinweg und die Neuetablierung
einer entsprechenden Führungs- und Unternehmenskultur unterstützen diese Stoßrichtung.
Zudem hat sich der pbb Konzern bis zum 30. Juni 2027 das Ziel gesetzt, eine Frauenquote
von 20% in der ersten bis dritten Führungsebene und einen Frauenanteil von 30% im
Aufsichtsrat zu erreichen. Zu diesem Zweck wurden spezifische Fortbildungsmaßnahmen
zur Förderung von Führung durch Frauen und bevorzugte Besetzung von Vakanzen bei gleicher
Qualifikation als Maßnahmen eingeführt. Die Zielquote gilt dabei konzernweit und wird,
ausgehend von einem vorherigen Zielwert von 15% (Stand 31. März 2022) mit dem Ziel
einer langfristigen Weiterentwicklung von Frauen in Führungspositionen im Rahmen von
regelmäßigen Managementreports nachgehalten. Zudem kann die Gesamtbelegschaft des
pbb Konzerns die aktuellen Daten im HR-Intranet nachlesen. Darüber hinaus findet eine
Verzielung der Frauenquote in den Führungsebenen des pbb Konzerns bei der variablen
Vergütung der Vorstandsmitglieder statt. Grundlage für die Zielsetzung stellen Marktanalysen
und Benchmarkings gegenüber Wettbewerbern dar. Im Berichtsjahr 2025 gab es keine Änderung
der Ziele oder Parameter.
Die aktuelle Geschlechterverteilung nach Personenzahl sowie prozentualem Anteil der
jeweiligen Führungsebene ist in folgender Tabelle dargestellt:
DARSTELLUNG VON INFORMATIONEN ZU DEN MITARBEITERN DES PBB KONZERNS NACH FÜHRUNGSEBENE
AUFGESCHLÜSSELT NACH GESCHLECHT (IN PERSONENZAHL UND PROZENT)
| Führungsebene |
Frauen Personenzahl |
Frauen prozentual |
Männer Personenzahl |
Männer prozentual |
Divers Personenzahl |
Divers prozentual |
| 1. Ebene (Mitglieder des Vorstands) |
1 |
(2024: 1) |
20% |
(2024: 20%) |
4 |
(2024: 4) |
80% |
(2024: 80%) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0%) |
| 2. Ebene (Bereichsleiter) |
2 |
(2024: 3) |
12,5% |
(2024: 17,6%) |
14 |
(2024: 14) |
87,5% |
(2024: 82,4%) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0%) |
| 3. Ebene (Abteilungsleiter) |
9 |
(2024: 8) |
14,8% |
(2024: 12,7%) |
52 |
(2024: 55) |
85,2% |
(2024: 87,3%) |
0 |
(2024: 0) |
0 |
(2024: 0%) |
Fairness, Würde und Respekt sind für den pbb Konzern wichtige Handlungsmaximen. Unangemessene
Behandlung oder die Diskriminierung von Mitarbeitern des pbb Konzerns und von Menschen
in der vor-, innerbetrieblichen und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden nicht
toleriert. Um die Diversität und Chancengleichheit zu fördern, verpflichtet sich der
pbb Konzern der "Charta der Vielfalt" und den dort formulierten Prozessen. Diese Verpflichtung
gilt für den gesamten pbb Konzern und ist als dauerhafte und wiederkehrende Maßnahme
festgesetzt.
Bei der Auswahl und Entwicklung der Mitarbeiter ist der pbb Konzern der Chancengleichheit
verpflichtet, ohne nach ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung,
Geschlechtsidentität, potenziellen Behinderungen, Alter, Religion, Abstammung und
sozialer Herkunft sowie politischen Meinungen zu unterscheiden. Die Bereichsleitung
Personal ist zusammen mit dem Vorstand für die Umsetzung dieser Handlungsmaximen verantwortlich.
Im Jahr 2025 hat der pbb Konzern einen kompetenzbasierten, standardisierten Interviewleitfaden
für Führungskräfte sowie einen Auswertungsbogen entwickelt, mit dem Diskriminierung
durch ein hohes Maß an objektiver Entscheidungsfindung auch weiterhin vermieden werden
soll. Zudem wurden weitere Maßnahmen für künftige Besetzungen beschlossen, um den
Anteil der weiblichen Führungskräfte zu stärken.
Zusätzlich zu den Maßgaben der Charta der Vielfalt und des Verhaltenskodex‘ ergreift
der pbb Konzern auf Basis der internationalen Rechtsvorschriften weitere Maßnahmen
zum Schutz vor Diskriminierung. So stellt er in Deutschland allen Mitarbeitern ein
AGG-Merkblatt zur Verfügung, welches bereits mit den Einstellungsunterlagen versendet
wird. Hierin werden Diskriminierungsmerkmale definiert, mögliche Opfer zum konkreten
Handeln im Fall von Diskriminierung und sexueller Belästigung aufgefordert und ein
Ansprechpartner (Beschwerdestelle) namentlich genannt. Dabei wird auf das sogenannte
Maßregelungsverbot hingewiesen, welches Benachteiligung im Fall der Meldung von Diskriminierung
ausschließt.
Der Schutz vor, beziehungsweise die Bekämpfung von Diskriminierung ist Teil der Personalstrategie,
welche damit die Sensibilisierung der Mitarbeiter als strategisches Ziel des pbb Konzerns
verankert.
Des Weiteren trägt der Bereich Personal die Verantwortung dafür, dass bei der Weiterentwicklung
der Themen Diversität und Nichtdiskriminierung die Mitarbeitervertretungen eingebunden
werden. Im Jahr 2025 wurden keine Fälle von Diskriminierung gemeldet.
Der pbb Konzern ist verpflichtet, mindestens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten
Menschen zu besetzen oder eine entsprechende Ausgleichsabgabe zu bezahlen. Der aktuelle
Anteil beträgt 3,49% (2024: 2,4%). Die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen ist innerhalb des pbb Konzerns ein wichtiges Anliegen. Der pbb Konzern
unterstützt Schwerbehinderte, Gleichgestellte und Mitarbeiter, denen wegen einer Erkrankung
eine Benachteiligung droht. Im Betrieb Garching steht zudem eine gewählte Repräsentanz
für schwerbehinderte Mitarbeiter zur Verfügung.
Konzepte im Zusammenhang mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz und Arbeitsunfällen
Die Wesentlichkeitsanalyse hat im Kontext der Arbeitsbedingungen positive Auswirkungen
und Chancen für die Belegschaft des pbb Konzerns identifiziert. Diese betreffen insbesondere
die Themen zur Steigerung der Effizienz durch gute Arbeitsbedingungen und werden in
der Nachhaltigkeits- und Personalstrategie des pbb Konzerns adressiert sowie durch
gezielte Maßnahmen gefördert.
Die physische und psychische Gesundheit und Sicherheit aller seiner Mitarbeiter ist
für den pbb Konzern von hoher Bedeutung. Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz
wird gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie des Arbeitsschutzgesetzes
durchgeführt und dokumentiert und ist grundsätzlich für die gesamte Belegschaft (100%)
anwendbar. Hierbei handelt es sich um eine wiederkehrende Maßnahme mit dem Ziel, einen
möglichst breit aufgestellten betrieblichen Gesundheitsschutz zu ermöglichen. Für
das Berichtsjahr 2025 liegen bezüglich der Zahl der Todesfälle, Quote der Arbeitsunfälle
und Zahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheit bedingten Ausfalltage
keine Daten vor.
Die grundsätzlichen Anforderungen und Konzepte zur Vermeidung von Arbeitsunfällen
werden in der Arbeitsanweisung "Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz" geregelt. Die
Anweisung wird durch den Bereich IT-Corporate Services gepflegt, durch den auch die
operative Umsetzung von Konzepten koordiniert wird.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes werden regelmäßige
Betriebsbegehungen von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt, teilweise
auch in Begleitung des Betriebsrats, durchgeführt und in einem Begehungsprotokoll
entsprechend dokumentiert. Basierend auf den jeweiligen Begehungsprotokollen werden
durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechende Mängelbeseitigungsmaßnahmen
erarbeitet und initiiert. Anschließend wird die Mängelbeseitigung und Überprüfung
dokumentiert und archiviert. Die entsprechende Dokumentation wird an die Vertretung
der Geschäftsleitung, den Betriebsarzt, den Betriebsrat und an die Abteilung IT-Corporate
Services verteilt.
Jeder Arbeitsunfall ist unverzüglich durch den betroffenen Mitarbeiter selbst oder
die jeweilige Führungskraft zu melden. Die Weiterleitung der Unfallmeldung an die
Berufsgenossenschaft ist bei einer unfallbedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz (Krankenstand)
von mehr als drei Tagen nach dem Unfallereignis verpflichtend erforderlich.
Darüber hinaus werden Prozesse im Kontext von Gebäuderäumung beschrieben. Diese beinhalten
die ordnungsgemäße Alarmierung, Durchführung der Räumung und Regelungen für potenzielle
Notfälle und Aufgaben für Ersthelfende und weitere Beauftragte.
Alle Prozesse werden fortlaufend geprüft und aktualisiert. Im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses
können auch entsprechende Anpassungen und Verbesserungen diskutiert und beschlossen
werden. Bei der Definition der Vorgaben dieser Anweisung sind unter anderem die Bereiche
Personal, IT-Corporate Services sowie der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit
beteiligt. Weitere Bereiche werden angemessen einbezogen. Zusätzliche Informationen
im Kontext von Arbeitssicherheit finden sich im Kapitel "Sozialschutz und Arbeitsbedingungen".
EINBEZIEHUNG DER EIGENEN MITARBEITER
Zur Einbindung der Belegschaft in relevante Entscheidungsfindungen und Themen und
zur Aufklärung von Auswirkungen im Kontext des Berufsalltags dienen im pbb Konzern
verschiedene Institutionen und Formate. Dazu zählen zunächst Mitarbeitervertretungen,
wie in Deutschland die Betriebsräte. Ferner werden regelmäßig (virtuelle) Townhalls
angeboten und für verschiedene Leitungsebenen Managementkonferenzen einberufen. Das
Intranet gehört mit seinem Newsbereich zu den wichtigsten aktuellen Informationsquellen.
Im Jahr 2025 wurde das neue HR-Intranet namens "we@pbb" live genommen, das u.a. zum
Ziel hat, die Beteiligungsformate noch transparenter und detaillierter zu beschreiben.
Ferner werden nun weitere Aspekte wie Onboarding-Tipps und -trainings, Networking-Formate,
Benefits und auch internationale Standortthemen auf eigenen Intranet-Themenseiten
dargestellt. Einen neuen Schwerpunkt bildet ferner die Seite "Frauenförderung", auf
der spezielle Seminare, die Erfüllung der Frauenquote und auch Informationen zum Thema
"Gender Pay Gap" für alle Mitarbeiter transparent dargestellt werden. Neben dem Intranet
bestehen verschiedene bereichs- und abteilungsbezogene Kommunikationsformate wie (virtuelle)
Meetings, Jour Fixe oder Newsletter. In den einzelnen Bereichen finden Veranstaltungen
und Workshops statt, in denen den Mitarbeitern Gelegenheit gegeben wird, sich einzubringen.
Durch die Teilnahme an verschiedenen Unternehmensinitiativen, Workshops und Veranstaltungen
existieren weitere Möglichkeiten, sich an aktuellen Fragestellungen und der Weiterentwicklung
des pbb Konzerns zu beteiligen, beispielsweise beim im Jahr 2024 gestarteten Kulturentwicklungsprojekt.
Im Rahmen dessen werden seit Anfang 2025 von Trainern ausgebildete "Cultural Change
Agents" eingesetzt, die zu bereichsspezifischen Workshops und anderen Formaten einladen.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Austausch- und Beteiligungsformaten besteht die
Möglichkeit für Mitarbeiter Einblicke im Rahmen von pbb Podcasts zu erlangen, sich
in Brownbag Sessions zu informieren oder in der Reihe "Let's Connect" zu Themen einzubringen
und zu vernetzen. In diesem Format werden auch Themen wie Inklusion, Frauenförderung
und Unterstützung bei besonderen familiären Herausforderungen behandelt.
EINBEZIEHUNGSFORMATE FÜR MITARBEITER UND DIE HÄUFIGKEIT DER EINBEZIEHUNG
| Format der Einbeziehung |
Beschreibung |
Häufigkeit |
| Abendgastdiskussionen und Kamingespräche in diversen Corporate Trainingsinitiativen |
Vorstandsmitglieder und/oder Führungskräfte |
Bei Trainingsinitiativen |
| Abendveranstaltungen, beispielsweise "DonnersTALK“ |
Informelle Möglichkeit, sich abteilungsübergreifend auszutauschen. |
Circa einmal im Monat |
| Bereichsversammlungen/Abteilungs-Jour Fixe |
Besprechung und Diskussion von spezifischen Themen eines Bereichs oder einer Abteilung. |
Je nach Bereich/Abteilung unterschiedlich |
| Bereichsübergreifende Fokusgruppen |
Teams aus Mitarbeitern verschiedener Abteilungen diskutieren spezifische Themen und
entwickeln Lösungen für bestimmte Themenbereiche innerhalb des pbb Konzerns. |
Unregelmäßig, je nach Themenfeld |
| Betriebsversammlungen |
Alle Mitarbeiter werden, ausgehend vom Betriebsrat, zu regelmäßigen Informationsveranstaltungen
zu Arbeitnehmerbelangen oder auch zu besonderen Anlässen eingeladen. Mitarbeiter haben
die Möglichkeit, Fragen zu stellen. |
Üblicherweise einmal pro Jahr |
| Brownbag Sessions |
Vorstandsmitglieder oder Bereichsleiter sprechen und diskutieren mit Mitarbeitern
zu einem aktuellen Thema |
Bei Bedarf |
| Leadership Calls |
45-minütige Updates des Vorstands für die oberen Führungsebenen und Möglichkeit für
Q&A |
Quartalsweise |
| Management Meeting/Management Conference |
Ein- bis zweitätige Konferenzen zum Austausch zwischen Vorstand, Bereichsleitern und
Abteilungsleitern. |
Quartalsweise |
| Mitarbeitergespräch |
Individuelle Gespräche zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten zur Zielvereinbarung
und Leistungsbewertung. Der Prozentsatz der Mitarbeiter, die regelmäßig an Leistungsbeurteilungen
teilnehmen, liegt für beide Geschlechter bei 100%. |
Jährlich |
| Netzwerkveranstaltung "Let’s Connect“ |
Von Mitarbeitern organisierte Infoveranstaltungen zu Themen wie Frauen & Karriere,
Familie & Beruf etc. |
Circa einmal im Monat |
| pbb Podcast |
Vorstandsmitglieder, Bereichsleiter oder Projektleiter sowie unterschiedliche fachliche
Mitarbeiter werden von Kollegen interviewt und geben tiefergehende Einblicke zu spezifischen
Themen. |
Circa monatlich |
| Townhalls |
Der Vorstand informiert zu aktuellen Geschäftszahlen sowie zu Projekten und besonderen
Anlässen. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. |
Quartalsweise |
| Werkstudenten- und Praktikantenstammtisch |
Austausch zu relevanten Themen unter Beteiligung des Bereichs Personal und einer Führungskraft. |
Zweimonatlich |
Die Verantwortung, die Arbeitnehmervertretungen, beziehungsweise die Arbeitnehmer
einzubeziehen und in Bezug auf Auswirkungen partizipieren zu lassen, liegt bei der
Bereichsleitung Personal. Für fachspezifische Abstimmungen mit dem Betriebsrat werden
die verantwortlichen Fachabteilungen in die Arbeit mit dem Betriebsrat eingebunden.
In Deutschland werden 97% (2024: 98%) der Mitarbeiter von Arbeitnehmervertretern abgedeckt.
Ein europäischer Betriebsrat wurde nicht gebildet.
Der pbb Konzern ist mit den Arbeitnehmervertretungen in regelmäßigem Austausch, insbesondere
zu den Themen Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit, und beachtet deren Rechte.
Die Mitarbeiter werden sowohl von den Arbeitnehmervertretungen als auch vom pbb Konzern
regelmäßig über das Intranet, per E-Mail oder in persönlichen Terminen über betriebliche
Angelegenheiten informiert. Relevante Themen sind hier unter anderem die Vergütungs-
und Arbeitsbedingungen, Lohngleichheit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie
gesetzlich erforderliche Diskriminierungs- /Mobbing-Prävention.
Um effektiv alle Sichtweisen von Mitarbeitern des pbb Konzerns abbilden zu können
und auch potenziell marginalisierte Gruppen vollständig zu berücksichtigen, verfügt
der pbb Konzern über verschiedene Gremien, darunter Betriebsratsgremien, eine Gleichstellungsbeauftragte
und eine Schwerbehindertenvertretung, die sich speziell um die Belange von Mitarbeitern
mit Schwerbehinderung kümmert. Für regelmäßiges Feedback zwischen Mitarbeitern und
Führungskraft stehen im pbb Konzern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Beim
jährlichen Mitarbeitergespräch, kann in einem, im Tool hinterlegten Bogen auch die
Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiter seitens des Mitarbeiters kommentiert
werden und wird somit auch zum Inhalt des Gesprächs.
Das im Jahr 2025 gestartete "Leadership Transformation Programm" hat zudem eine stärkere
Feedbackkultur zum Hauptziel: Zunächst wurden unter anderem praxisnah Feedbackmethoden
geschult und geübt. Wenige Wochen später startete das neu etablierte "Führungsfeedback"
in den ersten Teams. In Form eines von Trainern begleiteten, strukturierten Gesprächs,
soll es Optimierungsbedarfe offenlegen. Begleitet wird die Leadership Transformation
von einem breiten Kursprogramm von einer Online-Plattform und von Online-Coaching-Terminen.
Zur besseren Einbindung der Mitarbeiter und von Externen hat der pbb Konzern ein Hinweisgebersystem
eingerichtet, über welches interne und externe Hinweise auf Rechtsverstöße und unerwünschtes
Verhalten entgegengenommen werden ("Whistleblowing"). Über dieses Hinweisgebersystem
können (anonyme) Meldungen bezüglich eines konkreten Verdachtes einer betrügerischen
oder anderen illegalen Handlung abgegeben werden. Sämtliche Hinweise werden vertraulich
behandelt. Der pbb Konzern nimmt die Sorgen seiner Hinweisgeber im Hinblick auf Sicherheit
und ihre weitere Karriere ernst. Die Identität der Hinweisgeber wird ohne deren ausdrückliche
Zustimmung nicht preisgegeben. Jedweder bekannt gewordene Versuch, einen Mitarbeiter
aufgrund von dessen Hinweis auf potenzielle Missstände zu benachteiligen oder von
der Abgabe eines Hinweises abzuhalten, kann Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Beendigung
des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Zusätzlich zu oben erläutertem Hinweisgebersystem
hat der pbb Konzern eine Beschwerdestelle zur Meldung etwaiger Benachteiligungen im
Rahmen des AGG für seine Mitarbeiter eingerichtet.
Neben den Betriebsratsgremien stehen den Mitarbeitern spezifische Kanäle zur Verfügung,
um ihre Anliegen oder Bedürfnisse gegenüber dem pbb Konzern zu äußern oder prüfen
zu lassen. Dabei handelt es sich neben dem bereits beschriebenen Hinweisgebersystem
um das Mitarbeitergespräch, diverse Kontaktpostfächer, direkte postalische Zuschriften
an Vorstandsmitglieder oder Aufsichtsratsmitglieder sowie die Möglichkeit, sich an
die AGG-Beschwerdestelle zu wenden. Nachdem über die beschriebenen Kanäle und Verfahren
eine Beschwerde geäußert wurde, werden die adressierten Themen durch das interne Beschwerdemanagement
gesichtet und an die entsprechenden Fachbereiche zur Bearbeitung weitergeleitet. Dabei
werden die Privatsphäre und Anonymität der Mitarbeiter beachtet. Die Überwachung dieser
Prozesse obliegt dem Bereich Compliance.
ANGEMESSENE VERGÜTUNG
Das Vergütungssystem und die Vergütungsstrategie sind integrale Bestandteile der Geschäfts-
und Risikostrategie des pbb Konzerns. Ziel des pbb Konzerns im Rahmen seiner Vergütungsstrategie
ist die Gewährung einer fairen, marktgerechten und leistungsorientierten Vergütung,
die darauf ausgerichtet ist, die in der Geschäfts- und Risikostrategie verankerten
Ziele einer nachhaltigen Erhöhung der Profitabilität des pbb Konzerns zu erreichen.
Die variable Vergütung wurde so gestaltet, dass sie angemessene Anreize für individuelle
Leistungen setzt. Sie fördert und verbessert als prägendes Element des Vergütungssystems
die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen, Abteilungen und Teams.
Den Mitarbeitern wird mit der variablen Vergütung unmittelbar die Möglichkeit eröffnet,
am Erfolg des pbb Konzerns zu partizipieren. Das Vergütungssystem der Führungskräfte
und Mitarbeiter für das Jahr 2025 besteht aus einer festen und - ab dem außertariflichen
Bereich - einer variablen Vergütung sowie branchenüblichen Nebenleistungen, wie zum
Beispiel einer betrieblichen Altersversorgung über den Versicherungsverein des Bankgewerbes
und einer Gruppenunfallversicherung. Die Höhe der jeweiligen variablen Vergütung wird
auf drei Ebenen bestimmt: Institutserfolg, Erfolg des jeweiligen Bereichs und individueller
Erfolg.
Zudem ist die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an die Vergütung in Banken
ein prägendes Element des Vergütungssystems und der Vergütungsstrategie des pbb Konzerns.
Alle Mitarbeiter erhalten eine faire und über dem Mindestlohn liegende Vergütung.
Dabei wird dem regulatorisch verankerten Grundsatz der Angemessenheit der einzelnen
Vergütungskomponenten in Bezug auf Höhe und Struktur mit dem Ziel Rechnung getragen,
Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu vermeiden. Die Gesamtvergütung
und die einzelnen Vergütungselemente von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern werden
regelmäßig mit Blick auf ein angemessenes Verhältnis zu Funktion und Leistung sowie
zur Lage des pbb Konzerns geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Angemessenheit
des Vergütungssystems, der Struktur und der Höhe der Vergütungen wurden auch im Jahr
2025 überprüft. Darüber hinaus werden im Vergütungssystem des pbb Konzerns die weiteren
regulatorischen Anforderungen an die Vergütung, insbesondere an die variable Vergütung,
umgesetzt. Für den pbb Konzern gelten die regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme
nach der Capital Requirements Directive, dem KWG, der Institutsvergütungsverordnung
(insbesondere die Anforderungen an die variable Vergütung von Risikoträgern und Geschäftsleitern)
sowie in Bezug auf die Vorstandsmitglieder die Anforderungen des Aktiengesetzes und
die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex; etwaige Abweichungen von
diesen Empfehlungen werden in der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance
Kodex erläutert.
Faire und geschlechtsneutrale Vergütung
Der pbb Konzern ist Mitglied im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes; Grundlage
der Vergütung von Tarif- Mitarbeitern im pbb Konzern an den deutschen Standorten ist
der Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, unter ihn
fallen 13,1% (2024: 13%) aller Mitarbeiter in Deutschland. Insgesamt verfügen 18%
(2024: 16%) aller Mitarbeiter bezogen auf die globale Gesamtmitarbeiterzahl über eine
tarifliche Vergütung. Die Mitarbeiter außerhalb der EU werden nicht von einem Tarifvertrag
abgedeckt. Die Eingruppierung der Mitarbeiter in die Tarifgruppen erfolgt aufgabenbezogen
nach der ausgeübten Tätigkeit. Damit wird eine branchenübliche Vergütung sichergestellt,
für die die Qualifizierung, Aufgaben und Funktion sowie Berufserfahrung der Mitarbeiter
die Grundlage ist.
Die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern hat für den pbb Konzern hohe Priorität.
Zur Wahrung der Angemessenheit und Fairness der Vergütung der außertariflich vergüteten
Mitarbeiter erfolgt regelmäßig, in der Regel alle zwei Jahre, eine Überprüfung der
Marktangemessenheit der Vergütung mithilfe externer Benchmarks auf der Grundlage eines
Funktionsklassifizierungssystems. Das Benchmarking basiert auf einer marktgängigen
Systematik zur Klassifizierung und Zuordnung von Funktionen ("Towers Watson Career
Map Model") zu drei verschiedenen sogenannten Karriereleitern (M = Management, P =
Professional und T/U = Services/Administration) sowie zu verschiedenen Karrierestufen.
Die Funktionsklassifizierung bildet die Grundlage für das Marktmatching, einen Prozess,
bei dem die internen Gehaltsstrukturen mit den branchenüblichen Gehältern sowohl im
Interesse der Wettbewerbsfähigkeit als auch der Fairness abgeglichen werden. Auch
die weitere Entwicklung der Gehälter der außertariflich vergüteten Mitarbeiter erfolgt
auf der Grundlage von Qualifizierung, Aufgaben und Funktion, Leistung sowie Berufserfahrung.
Die variable Vergütung wird in einem konzernweit einheitlichen und formalisierten
Prozess bestimmt. Die Bemessung der variablen Vergütung basiert auf quantitativen
und qualitativen Zielen die auf Unternehmens-, Bereichs- und auf individueller Ebene
berücksichtigt werden. Die Festlegung der qualitativen und quantitativen Bereichsziele
erfolgt jährlich abgeleitet aus den Unternehmenszielen und der Planung für das jeweilige
Geschäftsjahr. Hierfür werden durch die Vorstandsmitglieder in einem ersten Schritt
übergreifende strategische Schwerpunkte für die Bereichsziele vorgegeben (Corporate
Strategic Priorities). Teil der Corporate Strategic Priorities waren auch für das
Jahr 2025 strategische Schwerpunkte aus dem Themenbereich ESG. Damit wollte der pbb
Konzern auch im Jahr 2025 Verhaltensweisen in Bezug auf den klima- und umweltbezogenen
Risikoansatz des pbb Konzerns fördern. Für die Messung des Zielerreichungsgrads eines
Bereichs und damit für die Zumessung der variablen Vergütung wird jeweils vorab der
100%-Zielwert für die entsprechenden Ziele definiert.
Im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings bezüglich des KPI Gender Pay Gaps werden
mögliche geschlechterspezifische Diskriminierungen bei der Vergütung geprüft und Handlungsoptionen
erörtert. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (Gender Pay Gap), also die Differenz
zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Mitarbeitern, ausgedrückt
als Prozentsatz des durchschnittlichen Bruttostundenlohns männlicher Mitarbeiter,
beträgt für die deutschen Standorte 22,9% (2024: 20,6%). Konzernweit liegt der Wert
bei 25,6% (2024: 24,3%). Die deutschen Standorte repräsentieren dabei rund 87,3% (2024:
87%) der gesamten Mitarbeiter des pbb Konzerns. Die Abweichung zwischen den beiden
Werten ist insbesondere auf die besonders kostenintensiven Auslandsstandorte zurückzuführen,
an denen aktuell überwiegend männliche Kollegen beschäftigt werden und die somit zu
einer Verzerrung des unbereinigten Wertes beitragen. Eine Bereinigung potenzieller
Kaufkraftunterschiede findet nicht statt, es handelt sich um unbereinigte Werte. Die
Ermittlung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles wurde entsprechend der Berechnungslogik
der ESRS durchgeführt. Dieser unbereinigte Gender Pay Gap ist für den pbb Konzern
der Ausgangspunkt für weitere Analysen, mit Hilfe derer die Ursachen für den Gender
Pay Gap weiter untersucht werden. Die gewonnen Erkenntnisse werden dabei gezielt zur
weiteren Reduzierung des Gender Pay Gaps genutzt.
Das Verdienstverhältnis zwischen dem Median der Mitarbeiter des pbb Konzerns zum Höchstverdienenden
im gesamten pbb Konzern beträgt 1 zu 6,8 (2024: 1 zu 5,8) (Manager to Worker Pay Ratio).
Die betriebliche Altersversorgung stellt einen wichtigen Teil der Zusatzleistungen
des pbb Konzerns dar. Für die Mitarbeiter in Deutschland bestehen beitragsorientierte
und leistungsorientierte Pensionspläne. Bei den beitragsorientierten Plänen leistet
der pbb Konzern Zuwendungen für Zusagen von überbetrieblichen Einrichtungen wie zum
Beispiel zum Versicherungsverein des Bankgewerbes. Auch an den ausländischen Standorten
wird in der jeweils lokal üblichen Form eine betriebliche Altersversorgung angeboten,
soweit nicht durch gesetzliche oder tarifliche Regelungen abgedeckt.
SCHULUNGEN UND BERUFLICHE WEITERENTWICKLUNG
Die Weiterbildung der Mitarbeiter ist einer der zentralen Punkte in der Personalstrategie
des pbb Konzerns und sorgt für den Erhalt und Ausbau des Expertentums, gute Führung
und eine hohe Mitarbeitermotivation und Retention. Damit ist das Ziel verbunden, jährlich
30 Stunden in die Aus- und Weiterbildung eines jeden Mitarbeiters zu investieren,
um Talente zu entwickeln beziehungsweise zu fördern, den Mitarbeitern Perspektiven
innerhalb des pbb Konzerns aufzuzeigen, die Zusammenarbeit zu verbessern und Compliance
zu erhalten. Aus- und Weiterbildung sind zudem essenziell für die Arbeitgeberattraktivität,
da es die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erhöht und das Recruiting erleichtert.
Dieses Thema gilt neben einer leistungsgerechten Vergütung als wichtigstes Auswahlkriterium
für Talente. Im Jahr 2025 wurden im pbb Konzern durchschnittlich 30,73 Stunden Weiterbildung
absolviert. Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen lag bei den weiblichen Mitarbeitern
im Berichtszeitraum im Durchschnitt mit jährlich 37,1 (2024: 53,0) Stunden über dem
selbst gesteckten Zielwert. Bei den männlichen Mitarbeitern betrug dieser Wert im
Durchschnitt 26,5 (2024: 40,8) Stunden.
Im Jahr 2025 startete mit einem Kickoff-Event und einem Training das neue Mentorenprogramm
des pbb Konzerns, es richtet sich hierarchieübergreifend an alle Mitarbeiter.
Darüber hinaus ist die kontinuierliche Verbesserung der Initiativen in den Bereichen
Recruiting und Employer Branding ein wichtiger Bestandteil der Personalstrategie.
Diese finden in vielfältiger Form on- und offline statt. Ein besonderer Fokus liegt
auf der Präsentation in den sozialen Medien sowie auf den relevanten Jobmessen. Daneben
wurden Partnerschaften mit Hochschulen geschlossen, welche auf Basis ihrer immobilienwirtschaftlichen
Ausrichtung über viele Talente verfügen und außerdem den Austausch zwischen Theorie
und Praxis ermöglichen.
Eine weitere Maßnahme, um eine schnelle und qualitativ hochwertige Nachbesetzung von
freien Stellen zu erreichen, besteht in der gezielten Qualifizierung von Recruitern
mit Hilfe von Trainings zum Posting, Active Sourcing und zum Personalauswahlprozess.
Die HR-Mitarbeiter können mithilfe von Feedback der neuen Mitarbeiter aus den Fachbereichen
und gegebenenfalls anhand der Probezeitkündigungen Rückschlüsse auf das Qualitätsniveau
der Stellenbesetzungen ziehen.
Die quantitativen und qualitativen Fortschritte in Bereichen wie der Frauenförderung,
kumulierte Mitarbeiterkennzahlen, Weiterbildungsdaten sowie Zahlen aus Recruiting
und Employer Branding, einschließlich der damit verbundenen Maßnahmen, werden im quartalsweise
erscheinenden HR-Managementreport zusammengeführt und ausgewiesen. Zusätzlich wird
auf Online-Plattformen veröffentlichtes Feedback von Dritten, welches von externen
Bewerbern sowie aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern anonym abgegeben wird, systematisch
erfasst und ausgewertet. Dadurch können Rückschlüsse auf die Arbeitgeberattraktivität
des pbb Konzerns gezogen werden. Im Mitbewerberumfeld lag der pbb Konzern im Jahr
2025 auf dem achten Platz der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland (Quelle: Kununu)
mit einem Score von 3,7 (2024: 3,7), die Weiterempfehlungsrate liegt bei 88% (2024:
90%).
Der pbb Konzern verfolgt in der Personalentwicklung einen ganzheitlichen Ansatz, der
die Mitarbeiter individuell betrachtet, ihnen Orientierung gibt und bei Bedarf Unterstützung
in ihrer fachlichen und persönlichen Qualifizierung und Weiterentwicklung anbietet.
Nach dem Prinzip "Führen, Fordern, Fördern" umfasst die Personalentwicklung neben
dem Mitarbeitergespräch die Identifizierung und Planung von Qualifizierungsmaßnahmen,
um dem Wissens- und Kompetenzbedarf der einzelnen Mitarbeiter gerecht zu werden. Die
dafür verwendeten Mittel sind bedarfsabhängig und werden vorab nicht definiert. Die
Grundlage für die Erhebung von Qualifizierungsbedarfen stellt das jährliche Mitarbeitergespräch
dar. Werden dabei entsprechende Bedarfe festgestellt, so erfolgen die inhaltliche
Auswahl und Planung der Schulungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern vorwiegend
- aber nicht ausschließlich - im Rahmen der Zielvereinbarung. Schulungen können als
"On-the-Job"-, "Near-the-Job"- sowie auch "Off-the-Job"-Maßnahmen geplant und wiederum
entweder intern oder extern, online oder persönlich angeboten werden. Ergeben sich
unterjährig Qualifizierungsbedarfe, können auch über die im Rahmen des Zielvereinbarungsgesprächs
geplanten Schulungen hinaus Weiterbildungen angefragt werden.
Der pbb Konzern bietet vielfältige interne Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
an. Schwerpunkte werden dabei sowohl auf die fachliche Qualifizierung als auch auf
den Ausbau der Führungs- und Sozialkompetenz gesetzt. Beispielsweise werden hierarchieübergreifend
Maßnahmen zur Stärkung der Arbeit in Teams, zu einem besseren Verständnis interkultureller
Diversität sowie zu allgemeinen Präsentations-, Moderations-, Verhandlungsführungs-
und Zeitmanagementfähigkeiten sowie auch Sprachtrainings angeboten. Spezifische Maßnahmen
zur Förderung von Frauen ergänzen das Seminarangebot und unterstützen die Förderung
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im pbb Konzern. Ergänzt wird das interne Angebot
durch externe Schulungen insbesondere zu fachbezogenen, bankspezifischen Themenstellungen.
Im Jahr 2025 wurde der Grundstein für die Weiterentwicklung einer künftigen "Fachkarriere",
parallel zur klassischen Managementkarriere gelegt, mit dem Ziel, dass sich Manager
stärker auf die eigentlichen Führungsaufgaben fokussieren können, Fachexperten sich
hingegen für die Weiterentwicklung fachlicher Expertise verantwortlich zeichnen.
Die Leadership Principles sind die Basis für das im Jahr 2025 gestartete und auf drei
Jahre angelegte Leadership Transformation Programm. In dem modular strukturierten
Programm werden Führungsstärken gezielt weiterentwickelt und mit verschiedenen Weiterbildungsformaten
die Entwicklung der Führungs- und Feedbackkultur gefördert. Ein erster Baustein waren
dabei Zwei-Tages-Trainings für alle Führungskräfte, in der neben der Theorie guter
Führung intensiv an der Methodik und dem konkreten Tun, zum Beispiel zum Feedbackgeben
gearbeitet wurde. Als weiteren Baustein haben die Führungskräfte nach der initialen
Schulung Zugriff auf eine Online-Trainingsplattform und lernen dort individuell sowie
im Rahmen von Live-Coaching-Sessions auch gemeinsam mit anderen Führungskräften zu
entscheidenden Führungskompetenzen. Im weiteren Verlauf starteten auf Teamebene Führungsfeedbackgespräche,
angeleitet und moderiert von internen und externen Trainern.
Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterbildung und Qualifizierung legt der pbb Konzern
besonderen Wert auf die Einhaltung und Verinnerlichung von Normen und Gesetzen. Zum
Kernbereich der einzuhaltenden Normen gehören die Capital Requirements Regulation,
das Kreditwesengesetz, das Geldwäschegesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, die Marktmissbrauchsverordnung,
das Pfandbriefgesetz sowie die jeweils darauf basierenden Verordnungen und Richtlinien.
Der pbb Konzern hat daher für alle Mitarbeiter bindende Regelungen in Leitlinien,
Rahmenwerken und Anweisungen definiert. Es werden regelmäßige Schulungen zu den beschriebenen
Themen durchgeführt, um den Mitarbeitern das Verständnis und die Einhaltung der regulatorischen
Anforderungen im Bereich Compliance zu ermöglichen.
Grundsätzlich bestehen unterschiedliche Programme zur Förderung einzelner Mitarbeitergruppen:
Für Studienabgänger bietet ein maßgeschneidertes Trainee-Programm durch eine enge
Verzahnung fachlicher mit überfachlichen Qualifizierungen einen erfolgreichen Einstieg
in den pbb Konzern. Maßgeschneiderte Firmenprogramme ermöglichen es erfahreneren Mitarbeitern,
berufsbegleitend ihr für die Immobilienwirtschaft relevantes Wissen zu erweitern und
neue Kompetenzen zu erwerben. Hierfür wurde eine Kooperation mit der Frankfurt School
of Finance and Management etabliert, die ersten Mitarbeiter haben 2025 das berufsbegleitende
Qualifikationsprogramm zum "Real Estate Manager" abgeschlossen. Zudem werden umfangreiche,
spezialisierte ESG-Qualifizierungen angeboten.
Die Nachfolgeplanung und der mit ihr eng verzahnte Talent Review zielen darauf ab,
Talente in der Bank zu identifizieren, gezielt zu fördern und auf mögliche neue Aufgaben
frühzeitig vorzubereiten. Diese strategische Planung ermöglicht eine nahtlose Übergabe
von Verantwortlichkeiten und die Aufrechterhaltung der Betriebskontinuität. Zielgerichtete
Weiterbildungsangebote wie interne Entwicklungsprogramme, Mentoring und Coaching tragen
dazu bei, die individuelle Entwicklung der Mitarbeiter zu unterstützen. Durch die
Identifizierung und Förderung von internen Talenten nutzt der pbb Konzern bestehende
Kompetenzen und konserviert wertvolles Fachwissen über die Unternehmenszugehörigkeit
einzelner Mitarbeiter hinaus. Die Nachfolgeplanung und der Talent Review umfassen
die strategisch relevanten Positionen an allen Standorten und richten sich ausschließlich
an die eigene Belegschaft.
Um neuen Mitarbeitern den Einstieg in den pbb Konzern zu erleichtern, kommt dem "Eintritt"
eine hohe Aufmerksamkeit zu. Einarbeitungspläne sowie Patenschaften, bei denen ein
Mitarbeiter mit entsprechender Erfahrung als Ansprechpartner für die Belange neuer
Mitarbeiter zur Verfügung steht, sind systematisch vorgesehen und werden von den Fachbereichen
individuell im Rahmen der Fachanweisung "Eintritt" für neu eintretende Mitarbeiter
erstellt. Um die Integration neuer Mitarbeiter zu verbessern und sie so schnell wie
möglich mit dem Geschäft und zentralen oder bereichsübergreifenden Abläufen im pbb
Konzern vertraut zu machen, wird mehrmals im Jahr ein "Welcome Day" veranstaltet,
bei dem die Organisation und das Geschäftsmodell des pbb Konzerns sowie Wissenswertes
aus den einzelnen Bereichen anschaulich erläutert werden. Neu live gegangen ist im
Jahr 2025 eine Onboarding-Seite im Intranet, auf der die Mitarbeiter je nach Standort
Tipps und Inhalte für die ersten Wochen und eine umfangreiche Linkliste finden können.
Dies wird ergänzt durch eine interne Qualifizierungsreihe (sowohl Live-Videopräsentationen,
als auch Video-on-demand), in der die Fachbereiche des pbb Konzerns einen Einblick
in ihr Aufgabengebiet und ihre wesentlichen Arbeitsprozesse geben. Sowohl im Rahmen
des Welcome Day als auch in den anderen Trainingsmaßnahmen erfolgt eine Feedbackabfrage
unter allen Veranstaltungsteilnehmenden. Grundsätzlich findet ein erstes Feedbackgespräch
zwischen neuen Mitarbeitern und Führungskraft nach circa zwei Monaten statt. Dieses
wird in einem Formular festgehalten und an das Personal kommuniziert. Nach vier bis
fünf Monaten wird das Bestehen der Probezeit bei der Führungskraft abgefragt.
SOZIALSTATUS UND ARBEITSBEDINGUNGEN
Gesundheits- und Sozialschutz
Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für die Mitarbeiter hat für den pbb Konzern
hohe Priorität. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Konzern spezifische Strukturen
und Gremien eingerichtet, die sich kontinuierlich mit Fragen der Arbeitssicherheit
und des Gesundheitsschutzes auseinandersetzen. Alle Mitarbeiter genießen entsprechend
der lokalen gesetzlichen Regelungen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund
von Krankheit, Arbeitslosigkeit (ab dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Arbeitskraft dem
Unternehmen zur Verfügung stellen), Arbeitsunfällen und Erwerbsunfähigkeit, Elternurlaub
und Ruhestand. Darüber hinaus bieten einzelne Standorte des pbb Konzerns zusätzliche
Leistungen im Rahmen des Sozialschutzes an.
Der Arbeitsschutzausschuss an den deutschen Standorten des pbb Konzerns setzt sich
aus der Vertretung der Geschäftsleitung (durch den Bereich Personal), einem Betriebsarzt,
einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertretern des Betriebsrats sowie Sicherheitsbeauftragten
zusammen. Dieser Ausschuss tritt regelmäßig zusammen, um den Stand der Arbeitssicherheit
und des Gesundheitsschutzes zu evaluieren und Maßnahmen zur Verbesserung im Arbeitsschutz
sowie bei Unfallverhütungsmaßnahmen zu beraten. Die Treffen finden entsprechend der
gesetzlichen Auflagen jedes Quartal und bei Bedarf statt. In diesem Rahmen erfolgt
zudem die Auswertung eventueller Arbeitsunfälle und der aufgetretenen arbeitsbedingten
Berufskrankheiten. An den Standorten Garching und Eschborn bieten Betriebsärzte regelmäßige
Sprechstunden an, und der pbb Konzern stellt zahlreiche Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung.
Die damit verbundenen Kosten werden vom Unternehmen getragen.
Darüber hinaus engagiert sich der pbb Konzern an den Standorten Garching und Eschborn
in der Gesundheitsprävention und -vorsorge, indem er freiwillige Leistungen wie kostenfreie
Grippeschutzimpfungen, Gesundheitschecks und eine beratende sowie finanzielle Unterstützung
bei gegebenenfalls erforderlichen Bildschirmarbeitsplatzbrillen anbietet. Diese Maßnahmen
sind Teil der umfassenden Konzepte zur Schaffung fairer Arbeitsbedingungen. Zusätzlich
bietet der pbb Konzern ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) auf freiwilliger
Basis an, um die Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach längeren Krankheitsphasen
zu unterstützen.
Der pbb Konzern hat zudem gemeinsam mit den Arbeitnehmergremien Maßnahmen implementiert,
die die Flexibilität und soziale Sicherheit der Mitarbeiter auch in Zeiten von Veränderungen
und Umstrukturierungen erhöhen sollen. Dazu zählen ein Rahmensozialplan und eine sogenannte
Rahmenvereinbarung, die klare Richtlinien für den Umgang mit Umstrukturierungen vorgibt.
Im pbb Konzern wird ein breites Spektrum weiterer Benefits und betrieblichen Leistungen
angeboten, die je nach Standort der Mitarbeiter variieren können. Zu diesen Leistungen
gehören vermögenswirksame Leistungen, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Krankengeldzuschüsse,
Jubiläumszahlungen, Essenszuschüsse, Sonderurlaub für besondere Anlässe sowie Gruppenunfallversicherungen.
Nachhaltiger privater Konsum und grüne Mobilität werden in Deutschland mit einer Guthabenkarte,
der sogenannten GuudCard, und monatlichen arbeitgeberseitigen Zahlungen an alle Mitarbeiter
unterstützt. Alle Mitarbeiter in Deutschland haben seit 2025 ferner die Gelegenheit,
über den pbb Konzern stark vergünstigten Zugang zu einem großen Sport- und Wellnessnetzwerk
zu erhalten. Zudem können neuerdings Fahrräder kostengünstig geleast werden. Je nach
Standort werden vom pbb Konzern weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen unterstützt,
zum Beispiel Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitnessstudios, Sehtests, Gesundheitschecks
oder Arbeitsplatzbeurteilungen.
Neben diesen arbeitgeberseitigen Leistungen haben alle Mitarbeiter einen Anspruch
auf Urlaub aus familiären Gründen. 18,3% (2024: 15,6%) der Mitarbeiter haben diesen
Anspruch im Jahr 2025 wahrgenommen, 86 (2024: 70) dieser Gruppe waren männlich, 66
(2024: 58) weiblich.
ANTEIL DER MITARBEITER, DIE URLAUB AUS FAMILIÄREN GRÜNDEN NUTZEN
| Personengruppe |
Anteil der Mitarbeiter (in Prozent) |
| Genutzter Urlaub aus familiären Gründen |
18,3% (2024: 15,6%) |
| Davon männliche Mitarbeiter |
16,8% (2024: 14,1%) |
| Davon weibliche Mitarbeiterinnen |
20,8% (2024: 18,0%) |
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnt immer mehr an Bedeutung, sowohl für
die Rekrutierung neuer Mitarbeiter als auch für die Retention der aktuellen. Der pbb
Konzern bietet allen Mitarbeitern durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen,
wie zum Beispiel flexible Arbeitszeiten oder die Möglichkeit von mobilem Arbeiten,
auch in Form von "Workation" (mobiles Arbeiten aus dem Ausland), attraktive Bedingungen
zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alle Mitarbeiter des pbb Konzerns haben einen
Anspruch auf zwei Tage mobile Arbeit pro Woche, in Abstimmung mit der Führungskraft
ggf. auch darüber hinaus. Die Arbeitszeit selbst ist grundsätzlich flexibel, es gibt
Rahmenarbeitszeiten für die Mitarbeiter, die an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen.
Elternzeit wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährt, und im Rahmen der Rückkehr
aus der Elternzeit wird die Arbeitszeitverteilung vom pbb Konzern mit hoher Flexibilität
gehandhabt. Darüber hinaus gelten im pbb Konzern die Regelungen des Tarifvertrags
für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, die unter bestimmten Voraussetzungen
eine erweiterte Elternzeit ermöglichen. Bei Problemen in der Kinderbetreuung bietet
der pbb Konzern in Ausnahmefällen die Möglichkeit, Kinder zur Arbeit mitzubringen.
Die Pflege von Angehörigen wird über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus
dadurch unterstützt, dass im Bedarfsfall unbezahlte Freistellungen oder befristete
Arbeitszeitreduzierungen vereinbart werden können.
Außerdem bietet der pbb Konzern in Deutschland Mitarbeitern individuelle Möglichkeiten
zur Altersteilzeit an.
Zusätzlich werden die Leistungen des "pme Familienservice" für alle Mitarbeiter in
Deutschland angeboten, die Bereitstellung wird vom pbb Konzern bezahlt. Das Angebot
an Vermittlungs- und Beratungsdiensten wird von den Mitarbeitern insbesondere zu Themen
rund um die Kinderbetreuung sowie zu "Homecare-Eldercare" genutzt. Bei akutem Betreuungsbedarf
wird vom pme Familienservice eine zentrale Notbetreuung angeboten. Der pme Familienservice
ermöglicht ferner mit seinem "Lebenslagen-Coaching" Beratung in privaten und beruflichen
Krisensituationen. Die Beratungsleistung reicht von Themen wie Stressbelastung über
Führungsprobleme und Mobbingthemen bis hin zu Suchtproblemen.
Er ist rund um die Uhr erreichbar. Auch der pbb Konzern selbst bietet in regelmäßigen
Abständen Schulungen zum Zeit- und Stressmanagement an.
Ferner werden in Deutschland - ähnlich in Frankreich und im Vereinigten Königreich
- Kinderbetreuungskosten für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern bezuschusst.
In Deutschland beträgt der Zuschuss maximal 100 € pro Monat und Kind.
Ein Anteil von 18% (2024: 19,8%) der Mitarbeiter in Teilzeitarbeitsverhältnissen (Teilzeitquote
weibliche Mitarbeiter: 37,7% (2024: 40,1%), Teilzeitquote männliche Mitarbeiter 5,7%
(2024: 6,7%)) unterstreicht die flexiblen Arbeitszeitmodelle und die laufende Unterstützung
des pbb Konzerns für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der pbb Konzern beschäftigt nur in seltenen Ausnahmefällen Zeitarbeitnehmer. Das Gros
der Nicht-Angestellten sind Berater, beispielsweise in der IT, die über entsprechende
Verträge mit Beratungsfirmen eingestellt werden oder Freelancer, die über Vermittler
verpflichtet werden. Die Tarifvertrag-Abdeckung für nicht angestellte Beschäftigte
lag 2025 bei 0% (2024: 0%).
Zusammenfassend ist der pbb Konzern mit einer Vielzahl von Bausteinen bestrebt, die
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben weiter zu verbessern und seine Attraktivität
als Arbeitgeber zu erhöhen. Den Mitarbeitern wird Flexibilität in der Gestaltung ihrer
Arbeitszeiten und -orte eingeräumt, was zu einer besseren Work-Life-Balance führen
soll. Zusätzlich bietet der pbb Konzern je nach Region schon heute verschiedene Benefits,
die die Mitarbeiter punktuell zusätzlich finanziell oder ideell unterstützen. Der
Kinderbetreuungszuschuss und die Leistungen des Familienservices sind weitere wichtige
Maßnahmen, die die Familienfreundlichkeit des Unternehmens unterstreichen und den
Mitarbeitern helfen, ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen besser zu vereinbaren.
Schließlich fördern das Patensystem und das Mentoring-Programm die Integration und
Entwicklung neuer sowie bestehender Mitarbeiter. Durch Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen
wird darüber hinaus eine individuelle Karriereentwicklung und die Weiterentwicklung
der Führungskultur ermöglicht.
Im Kontext der Arbeitgeberattraktivität und Nachfolgeplanung hat sich der pbb Konzern
im Berichtsjahr 2025 keine quantifizierbaren Ziele für die eigene Belegschaft gesetzt.
Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen wird in Bezug auf die wesentlichen IROs
im Kontext der eigenen Belegschaft über das jährliche Mitarbeitergespräch und die
persönliche Zielerreichung, die Nachfolgeplanung, Feedback aus den Trainings, Dialogformate,
sowie die HR Management Reportings und Auswertungen der online Feedbacks von Dritten
und Mitarbeitern durch den Fachbereich HR nachgehalten.
Governance
WESENTLICHE GOVERNANCE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Die interne Corporate Governance ist für den pbb Konzern ein grundlegender Erfolgsfaktor
und eine Chance.
Die Governance-Dimension der Nachhaltigkeit umfasst zahlreiche Aspekte, darunter Transparenz
und Verantwortlichkeit, die Förderung ethischen Verhaltens, die Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften sowie die Implementierung effektiver Risikomanagementsysteme. Diese Themen
sind nicht nur für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen relevant, sondern
haben auch direkten Einfluss auf die Reputation und den langfristigen Erfolg eines
Unternehmens. Das zunehmende Bewusstsein für Governance-Themen ist auf verschiedene
Faktoren zurückzuführen, darunter die wachsende Sensibilisierung der Öffentlichkeit
für Korruption und Missmanagement, die Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht
sowie die Forderung nach einer stärkeren Einbindung von Stakeholdern in Entscheidungsprozesse.
Investoren, Kunden und andere Stakeholder erwarten zunehmend, dass Unternehmen nicht
nur wirtschaftlich erfolgreich sind, sondern auch hohe Standards in der Unternehmensführung
einhalten.
Banken als zentrale Wirtschaftsakteure haben eine besondere Verantwortung gegenüber
ihren Kunden, Mitarbeitern und der Gesellschaft insgesamt, eine gute Governance zu
bieten. Der pbb Konzern ist sich dieser Verantwortung bewusst und setzt sich aktiv
dafür ein, Governance-Aspekte als Teil des unternehmerischen Handelns zu integrieren.
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse hat der pbb Konzern gemäß dem Governance-Standard
der ESRS einen Katalog potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen sowie Risiken und
Chancen erstellt. Die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
erfolgte in einem Umlaufverfahren durch relevante Repräsentanten. Für ausgewählte
Themen wurde die Vorjahresbewertung mit Hilfe von Fokussessions mit relevanten Stakeholdern
validiert und bei Bedarf neu bewertet. Ausführliche Informationen zum Vorgehen und
Bewertungsprozess finden sich in Kapitel "Wesentlichkeitsanalyse".
Neben den klar definierten Auswirkungen, Risiken und Chancen bündelt der pbb Konzern
seine Kulturentwicklungsinitiativen innerhalb des Projektes Vision-Purpose-Values
und zielt auf eine umfassende Positionierung der Bank nach innen und außen ab. So
wurde im Vorjahr eine Unternehmensvision geschaffen, der "Purpose" definiert und Unternehmenswerte
entwickelt und kommuniziert. Darüber hinaus wurden Leadership Principles definiert,
die allen Führungskräften, aber auch ihren Mitarbeitern zur Orientierung im Unternehmensalltag
dienen sollen.
Dabei verfolgt die Vision, eng verzahnt mit der strategischen Neuausrichtung der Strategie
im Projekt NEXT, ein Topdown-Vorgehen und beschreibt ambitioniert und greifbar die
Anspruchshaltung des pbb Konzerns. Der pbb Konzern stellt sich dar als der Finanzierungspartner
der Wahl für gewerbliche Finanzierungslösungen und strebt an, die bevorzugte Plattform
für Kunden zu sein. Dafür bietet der pbb Konzern eine breite Palette von Finanzierungs-
und Investitionslösungen für die gesamte Immobilien-Wertschöpfungskette an.
Der "Purpose" des pbb Konzerns beschreibt, warum die Mitarbeiter mit Engagement für
das Unternehmen arbeiten und welchen Beitrag jeder einzelne für Gesellschaft und Umwelt
leistet: "Wir stehen für nachhaltige Immobilienlösungen."
Die Unternehmenswerte wurden, ebenfalls im Kulturentwicklungsprojekt 2024, in zahlreichen
Workshops unter Beteiligung von rund 450 Mitarbeitern und Führungskräften verschiedener
Standorte und durch den Vorstand ermittelt - und damit das, was das Arbeiten heute
ausmacht, was die Mitarbeiter verbindet, aber auch Leitplanken für nachhaltiges, künftiges
Handeln. Im Wesentlichen sollen dabei die folgenden drei Werte im Vordergrund stehen:
UNTERNEHMENSWERTE DER PBB
| Zukunftsorientiert |
Verlässlich |
Partnerschaftlich |
| Wir denken mutig voran. Wir fördern und implementieren innovative Lösungen und Technologien. |
Wir halten unser Versprechen. Wir übernehmen aktiv (Eigen-) Verantwortung. |
Wir gehen respektvoll und vertrauensvoll miteinander um. Wir sind bestrebt, die Erwartungen |
| Wir verstehen Nachhaltigkeit als Chance zur Weiterentwicklung. |
Wir liefern Qualität. Wir verstehen Nachhaltigkeit als Chance zur Weiterentwicklung. |
unserer Stakeholder zu erfüllen. Wir glauben an den gemeinsamen Erfolg. |
|
|
Wir erkennen Leistung an und würdigen Kompetenz und Fachwissen. |
Die Werte wurden, ebenso wie die Leadership Principles, in den Prozess der Mitarbeitergespräche
integriert. Im Jahr 2025 wurden die Werte mithilfe verschiedener Formate in allen
Abteilungen und Bereichen Schritt für Schritt verankert. Verantwortlich hierfür sind
alle im Unternehmen, ganz besonders die Führungskräfte, aber auch ihre Teams; unterstützt
werden sie bei der Implementierung von knapp 40 "Cultural Change Agents". Alle sind
angehalten, ihr Handeln nach den Unternehmenswerten des pbb Konzerns auszurichten.
Ferner werden diese nach außen für Kunden und Bewerber sichtbar gemacht.
Leadership Principles
Die wichtigsten Leitlinien guter Führung wurden in den "Leadership Principles" der
pbb erstmals 2024 festgehalten. Das Kernziel ist dabei: "Wir befähigen und entwickeln
Menschen, um nachhaltig Erfolg für die pbb zu erreichen."
Dies umfasst für die Führungskräfte im Einzelnen folgende Prinzipien:
| ― |
Klarheit
|
| ― |
Ziel- und Lösungsorientierung
|
| ― |
Verantwortung
|
| ― |
Vertrauen
|
| ― |
Folgerichtig Handeln
|
| ― |
Wertschätzung
|
Was diese Begriffe im Detail bedeuten und welche Erwartungen der pbb Konzern an sein
Management stellt, wurde in Leitsätzen näher beschrieben.
Im jährlichen Mitarbeitergespräch der Führungskräfte erfolgt eine Selbsteinschätzung
und Feedback zu den Führungsprinzipien, ferner wird möglicher Entwicklungsbedarf in
diesem Bereich näher erörtert.
Die Leadership Principles sind die Basis für das im Jahr 2025 gestartete Leadership
Transformation Programm. Erster Baustein hierfür waren Zwei-Tages-Trainings für alle
Führungskräfte, in der neben der Theorie guter Führung intensiv an der Methodik und
dem konkreten Tun, zum Beispiel zum Feedbackgeben, gearbeitet wurde. Nach der initialen
Schulung sind die Führungskräfte angehalten, das Online-Trainingsangebot zu nutzen,
und haben zudem die Chance, an Online- Coaching zu Führungsthemen teilzunehmen. Im
weiteren Verlauf starteten auf Teamebene Führungsfeedback-Tage, angeleitet von einem
externen Trainer.
Die Einhaltung der Führungsprinzipien sorgt für ein hohes Maß an Wirksamkeit von Führung,
und für eine nachhaltige, gemeinsame Ausrichtung zum Wohle der pbb Konzerns, im Einklang
mit der Vision und den Unternehmenswerten.
Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
Im Kontext von Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur haben sich zwei Chancen,
eine negative Auswirkung und ein Risiko als wesentlich materialisiert. Diese werden
als Beantwortungsgrundlage der Berichtsanforderungen verwendet.
Verhaltenskodex und ethische Grundsätze
Transparentes, faires, verantwortungsbewusstes und ehrliches Verhalten mit der erforderlichen
Expertise, Professionalität und Integrität im Verhalten untereinander und im Verhältnis
zu Kunden und Geschäftspartnern, Wettbewerbern und der Öffentlichkeit, ist im pbb
Konzern fest verankert. Die Umsetzung und Einhaltung der relevanten aufsichtsrechtlichen
und internen Vorschriften sowie sonstiger einschlägiger Gesetze und Regeln sind dabei
essenziell. Ethisches Verhalten und eine positive Unternehmenskultur sind die Grundvoraussetzung
dafür, dass ein Arbeitgeber für externe Stakeholder attraktiv wird und so qualifiziertes
und motiviertes Personal anzieht, was wiederum zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit
beiträgt.
Der Verhaltenskodex integriert die Ansprüche der Unternehmenskultur und definiert
den ethisch-rechtlichen Rahmen sowie die unverzichtbaren Anforderungen, die der Konzern
an alle Mitarbeiter stellt. Dabei handelt es sich um einen verbindlichen Bestandteil
der Arbeitsverträge aller Mitarbeiter und Grundlage für alle Regelwerke im pbb Konzern.
Der Verhaltenskodex steht im Einklang mit der Convention Against Corruption der Vereinten
Nationen (UN-CAC) und enthält dementsprechend klare Anweisungen zu den Themen "Beziehungen
zu Kunden, Lieferanten, Aktionären, Investoren und Wettbewerbern", sowie Verhaltensregeln
im Falle von Interessenskonflikten, Bestechung, Vorteilsgewährung, Geldwäsche und
Marktmissbrauch.
Die Personalarbeit des pbb Konzerns stellt eine besonders materielle Säule des Verhaltenskodex
dar und fokussiert sich auf die individuelle Förderung und Entwicklung von Mitarbeitern
sowie das Management der Altersstruktur. Dabei gilt Chancengleichheit als grundlegendes
Prinzip, welches nicht nach ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller
Orientierung, Geschlechtsidentität, potenziellen Behinderungen, Alter, Religion, Abstammung
und sozialer Herkunft sowie politischer Meinungen unterscheidet. Um diesen Fokus zu
unterstreichen, hat der pbb Konzern die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet und stellt
diverse Initiativen zur Verfügung: Ein umfangreiches Personalkonzept, sowie aktive
Frauenförderung dienen der Talentbindung. Weitere Bausteine stellen maßgeschneiderte
Traineeprogramme, Werkstudierenden- und Praktikumsprogramme dar. Bei etwaigen Benachteiligungen
stehen den Mitarbeitern unterschiedliche Ansprechpersonen zur Verfügung, um ihre Bedenken
zu äußern und auf eventuelle Missstände hinzuweisen.
Darüber hinaus dokumentiert der Verhaltenskodex des pbb Konzerns die Selbstverpflichtung
zur nachhaltigen und umweltverträglichen Geschäftsabwicklung und Identifizierung von
Umweltrisiken, die bei der Geschäftsausübung entstehen können. Die entsprechenden
wirtschaftlichen Faktoren, ebenso wie Sozial- und Umweltfaktoren, bezieht der pbb
Konzern auch bei Kredit- und Investitionsentscheidungen mit ein. Dadurch erkennt der
pbb Konzern an, dass natürliche Ressourcen limitiert sind und verantwortungsbewusst
verwendet werden sollen. Die Umsetzung des Verhaltenskodex wird durch den Vorstand
beaufsichtigt und ist für alle geografischen Geschäftsfelder des pbb Konzerns gültig.
Die Einhaltung von Menschenrechten wird über die Menschenrechtsleitlinie operationalisiert.
Der pbb Konzern bekennt sich darin uneingeschränkt zu seiner Verantwortung zur Achtung
und Wahrung sowie Stärkung der Menschenrechte und zur Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen.
Der pbb Konzern verpflichtet sich darin außerdem, keinerlei Geschäftspraktiken zu
unterstützen, die seiner Reputation schaden können oder bei denen der Verdacht besteht,
dass ein Kunde oder ein Lieferant gegen die ethischen Standards des pbb Konzerns verstößt
oder gesetzeswidrig handelt. Die Umsetzung der Menschenrechtsleitlinie wird durch
den Vorstand beaufsichtigt und ist für alle geografischen Geschäftsfelder des pbb
Konzerns gültig.
Der Verhaltenskodex wurde in diesem Kontext im Jahr 2021 auf Lieferanten erweitert.
Dieser gilt demnach implizit auch für alle Kundengruppen und sonstigen Geschäftspartner,
da er fordert, dass bei Kenntniserlangung von potenziell rufschädigenden und/oder
illegalen Aktivitäten von Kunden oder Geschäftspartnern das zuständige Vorstandsmitglied
und Compliance zu informieren sind.
Grundsätzlich bilden die anwendbare Rechtsordnung und entsprechende behördliche Vorschriften
die Grundlage für alle Unternehmensentscheidungen und das tägliche Handeln. Als börsennotierte
Gesellschaft gilt für den pbb Konzern der Deutsche Corporate Governance Kodex mit
der Maßgabe "Comply or Explain", wie im entsprechenden Standard artikuliert.
Im Einklang mit Werten, Vision und Purpose der pbb wurde im Jahre 2025 ein neuer Verhaltenskodex
erstellt. Er bietet Orientierung für das tägliche Miteinander und zeigt auf, wofür
wir als Unternehmen stehen: zukunftsorientiert, verlässlich und partnerschaftlich
wollen wir einander begegnen und so gehen wir auch mit unseren Kunden, Partnern, Wettbewerbern
und der Öffentlichkeit um.
Neben dem Verhaltenskodex und der Menschenrechtsleitlinie findet die übergeordnete
Leitlinie "Compliance Management System" Anwendung, die alle Compliance-Themen bündelt
und so die Basis für eine prozessual und methodisch effektive Umsetzung externer sowie
interner Regelungen und Vorgaben bildet.
Vermeidung von Greenwashing
Der pbb Konzern hat das Thema Greenwashing im Rahmen seiner ESG-Risikoinventur sowie
im Rahmen der Materialitätsanalyse gemäß CSRD als Unterfall des Risikofaktors "unethische
Unternehmensführung" als wesentliches Risiko bewertet.
Greenwashing wird im pbb Konzern in Anlehnung an die Definition der European Banking
Authority (EBA) als Fehlverhalten verstanden, bei den Angaben, Informationen oder
Veröffentlichungen zu ESG-relevanten Nachhaltigkeitsaspekten eines Unternehmens, eines
Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht deren tatsächliche Nachhaltigkeit
in den Bereichen Umwelt, Soziales oder gute Unternehmensführung zutreffend, klar und
angemessen ("fair") widerspiegeln. Dies kann potenziell irreführend für Marktteilnehmer
sein und zu einer Haftung gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Verbrauchern,
Aktionären und sonstigen Investoren, oder zumindest zu einem erheblichen Reputationsschaden
führen.
Im pbb Konzern bestehen Greenwashing-Risiken in unterschiedlicher Intensität sowohl
auf Ebene der Nachhaltigkeitsberichterstattung, das heißt auf Unternehmensebene selbst
(insbesondere im Rahmen der Regelberichterstattung wie Quartals- und Geschäftsberichte),
als auch im Rahmen der Kapitalmarktkommunikation mit Aktionären, Fremdkapital-Investoren
und sonstigen Dritten. Diese Risiken können auch im Zusammenhang mit der Mitarbeitergewinnung
auftreten. Darüber hinaus sind Greenwashing-Risiken im Zusammenhang mit vom pbb Konzern
begebenen Green Bonds (Anleihen) und Green Loans (Krediten) sowie im Bereich der Dienstleistungsangebote,
etwa im Bereich Real Estate Investment Solutions und dort in den Teilbereichen pbb
invest (Asset und Property Management) sowie Originate & Cooperate und/oder bei der
Beratung bei der Objektauswahl oder bei der Unterstützung der Due Diligence denkbar.
Der pbb Konzern betreibt in diesem Zusammenhang diverse Risikomitigationsmaßnahmen,
dazu gehören die im Weiteren beschriebenen Maßnahmen im Kontext der Konzepte Green
Loan Framework und Green Bond Framework.
Seit dem 4. Quartal 2021 bietet der pbb Konzern - basierend auf einem intern entwickelten
Green Loan Framework - Green Loans an, wobei Green Loans ausschließlich an Geschäftskunden
vergeben werden und die Einordnung einer Immobilienfinanzierung als Green Loan entsprechend
den Kriterien des Green Loan Frameworks des pbb Konzerns erfolgt. Das Green Loan Framework
ist auf der Homepage des pbb Konzerns abrufbar und stellt für die Einordnung einer
Finanzierung als "grün" transparent entweder auf ein pbb-eigenes Scoring-Modell oder
die EU-Taxonomie ab. Nach dem pbb Scoring-Modell wird ein Objekt beziehungsweise Vorhaben
anhand der drei Säulen Energieeffizienz, Green-Building-Zertifizierung und zusätzlicher
Nachhaltigkeitskriterien (etwa Distanz zu öffentlichen Verkehrsmitteln und lokalen
Einrichtungen, Nutzung von Ökostrom oder Einbeziehung von Biodiversitätsaspekten)
bewertet. Ab einem Score von 60 Punkten gilt ein Objekt als "grün" und kann somit
mit dem Green Loan finanziert werden. Das Vorliegen der im Green Loan Framework transparent
dargestellten Voraussetzungen wird dabei auf Grundlage von Kundenangaben sowie von
aus externen Quellen erhobenen Informationen, insbesondere von Experten aus dem Bereich
Property Analysis & Valuation, geprüft und im Rahmen des Kreditprozesses vom Kreditkommittee
berücksichtigt.
Ein Greenwashing-Risiko besteht für den pbb Konzern ferner im Zusammenhang mit von
ihm emittierten Bonds, die der Refinanzierung grüner Assets dienen, und Investoren,
die gezielte Geldanlage in nachhaltige Kapitalmarktprodukte ermöglichen sollen. Mit
Green Bonds soll die Allokation von Kapital in umweltschonendere Investitionen gelenkt
und letztlich die gesellschaftlich wie politisch gewünschten Klimaziele gefördert
werden. Der pbb Konzern hat im Jahr 2020 das pbb Green Bond Framework veröffentlicht,
welches den Green Bond Principles der International Capital Market Association folgt
und zuletzt im Mai 2023 überarbeitet wurde. Es ist auf der Homepage des pbb Konzerns
abrufbar. Danach muss ein Asset, um als "grün" eingestuft und entsprechend mit einem
Green Bond refinanziert werden zu können, mindestens eine ausreichend gute Green-Building-Zertifizierung
aufweisen oder eine bestimmte Energieeffizienz erfüllen. Zudem ist eine Ausschlussliste
- insbesondere bezogen auf die Gebäudenutzung - Teil der Prüfung, die im pbb Konzern
durch ein Green Bond Committee durchgeführt und einstimmig entschieden wird. Gemäß
dem Green Bond Framework veröffentlicht der pbb Konzern vierteljährlich einen Bericht
über die Mittelallokation sowie jährlich einen Impact-Bericht, die ebenfalls auf der
Homepage des pbb Konzerns abrufbar sind. Das Green Bond Framework wurde von CICERO
Shades of Green (Teil von S&P Global) als unabhängigem Gutachter im Rahmen einer "Second
Opinion" im April 2023 als "CICERO light green" und hinsichtlich der Governance (Struktur
und Prozesse) als "excellent" bewertet. Für den Impact Report für 2024 hat S&P Global
als externer Prüfer im Februar 2025 bestätigt, dass die dort dargestellte Verteilung
der Assets den Kriterien des Green Bond Frameworks (2020) bzw. Green Bond Frameworks
2023 entspricht und diese zu 100% der Kategorie "light green" zuzuordnen sind.
Um Greenwashing-Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung des
pbb Konzerns zu minimieren beziehungsweise zu vermeiden, werden die Nachhaltigkeitsberichte
des pbb Konzerns unter Einbeziehung von Experten verschiedener relevanter Fachbereiche
(unter anderem Property Analysis & Valuation, Financial Risk & Control, Legal) erstellt.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird von Experten verschiedener Fachbereiche
geprüft.
Im Zuge der Geschäftstätigkeiten des Bereichs pbb invest ist geplant, immobilien-
und darlehensbezogene Fonds aufzulegen sowie das laufende Investment-, Portfolio-
und Asset Management zu leisten. Die Immobilien- und Darlehensfonds werden dabei regulatorisch
jeweils durch externe Alternative Investment Fund Manager (AIFM, in Deutschland: Kapitalverwaltungsgesellschaft)
verwaltet werden, wohingegen pbb invest für die AIFMs im Rahmen der Immobilienfonds
als Immobilienmanager sowie im Rahmen der Darlehensfonds als Anlageberater agieren
wird. Sowohl für Immobilien- als auch für Darlehensfonds wird jeweils eine dezidierte
ESG-Strategie definiert werden, die im Falle des Immobilienfonds von der Aufsichtsbehörde
(BaFin) und in beiden Fällen von dem jeweiligen externen AIFM initial und laufend
überprüft werden wird. Da die Investitionsentscheidungen, das laufende regulatorische
Portfoliomanagement und das Risikomanagement des jeweiligen externen AIFM obliegen
werden, werden etwaige Greenwashing-Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung
in erster Linie durch diese selbst adressiert. Greenwashing-Risiken aus einer etwaigen
Tätigkeit des Bereichs pbb invest als Anlageberater, etwa bei der Empfehlung eines
Immobilieninvestments oder einer durch eine Immobilie gesicherten Kreditforderung,
werden dadurch mitigiert, dass Angaben zur Nachhaltigkeit der Immobilie (oder des
Kreditnehmers) aus den Bereichen ESG durch externe Expertisen/Gutachten (jährlich)
sowie durch die Einbeziehung von internen Experten aus relevanten Fachbereichen, insbesondere
Property Analysis & Valuation die Laufend einbezogen werden (relevant für Green Loans
und Green Bonds sowie Nachhaltigkeits- inkl. Taxonomieberichterstattung), gestützt
werden müssen. Zur Vermeidung von "Greenwashing"-Risiken sind derzeit auch Schulungen
der Mitarbeiter der betroffenen Bereiche des Konzerns für Q1/ Q2 2026 in Planung.
Compliance
Im pbb Konzern ist Compliance ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Seit
August 2025 ist die Compliance- Abteilung Teil des Bereichs "Non-Financial Risk and
Control". Dieser ist ein eigenständiger Bereich, der direkt dem Vorstand unterstellt
und liegt im Verantwortungsbereich des Chief Risk Officers mit direkter fachlicher
Berichtslinie über den Geldwäschebeauftragten. Compliance hat zum Ziel, durch vorbeugende
Unternehmensorganisation und andere Maßnahmen, die Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher
Vorgaben sowie anderer Rechtspflichten zu fördern. Dabei ist es der Anspruch des Compliance-Bereichs,
Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen und effektiv zu managen, falls sie zutage
treten. Das übergeordnete Ziel von Compliance ist demnach die Abwendung von Reputationsschäden,
Unternehmensstrafen, Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen oder sonstigen negativen
rechtlichen Konsequenzen.
Jegliche betrügerische Handlung wird vom pbb Konzern sowohl aus der gesetzlichen Verpflichtung
als auch aus wirtschaftlichen Gründen zu ihrer Abwehr ernst genommen. So wird jeder
einzelne Fall individuell geprüft und dokumentiert, wobei neben Compliance auch weitere
Organisationseinheiten (zum Beispiel die Revision oder die Rechtsabteilung) einbezogen
werden können. Auch werden, sofern sinnvoll, geeignete Maßnahmen definiert und ergriffen,
um ein wiederholtes Auftreten desselben Falls zu verhindern. Der pbb Konzern und seine
Konzerngesellschaften sehen sich im Hinblick auf Ehrlichkeit, Offenheit und Verantwortung
innerhalb der Organisation und bei sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten hohen Standards
verpflichtet. Zuverlässigkeit und Kundenvertrauen sind von enormer Bedeutung für den
pbb Konzern, weswegen seinen Mitarbeitern in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle
zukommt.
Die oben beschriebenen Maßnahmen und Prozesse verlangen von allen Mitarbeitern eine
uneingeschränkte Befolgung der Vorgaben. Hierzu gehören neben umfassenden "Know Your
Customer" (KYC)-Prozessen ein fortlaufender Abgleich internationaler Listen, unter
anderem im Kontext von Sanktionen, Geldwäsche- oder Terrorverdacht, Risikoanalysen
und laufendem Berichtswesen. Die externen Mitarbeiter des pbb Konzerns werden zur
adäquaten Erfüllung dieser Vorgaben zur Unterzeichnung des Compliance-Merkblattes
verpflichtet. Das Compliance-Merkblatt wird dabei durch den Vorstand verantwortet
und gilt ohne geografische Unterschiede.
Die wesentliche rechtliche Grundlage stellt das Geldwäschegesetz dar, dessen Einhaltung
im pbb Konzern im Sinne der drei Verteidigungslinien ("Three Lines of Defence") durch
bereichsinterne Kontrollen in den vertriebsnahen Einheiten von Compliance und der
internen Revision überwacht und geprüft wird. Seit dem Jahr 2020 werden die vertriebsnahen
Einheiten durch das "Client Lifecycle Management"-Team beim KYC-Prozess inklusive
der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und internen Regelungen unterstützt. Die
Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden laufend
aktualisiert und sind Gegenstand jährlicher Prüfungen der internen Revision und der
Jahresabschlussprüfung. Im Jahr 2025 gab es keine wesentlichen Feststellungen.
Hinweisgebersystem
Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, Rechtsverstöße aufzudecken
beziehungsweise drohende Verstöße zu verhindern. Der pbb Konzern hat ein Hinweisgebersystem
eingerichtet, über welches interne und externe Hinweise auf drohende oder eingetretene
Rechtsverstöße und unerwünschtes Verhalten entgegengenommen werden ("Whistleblowing").
Über dieses Hinweisgebersystem können anonyme Meldungen bezüglich eines konkreten
Verdachtes auf eine betrügerische oder andere illegale Handlung abgegeben werden.
Sämtliche Hinweise werden vertraulich behandelt. Einzelheiten hierzu regeln das Rahmenwerk
"Hinweisgebersystem der Deutsche Pfandbriefbank AG und ihrer in Deutschland ansässigen
Konzerngesellschaften" sowie die einzelnen ausländischen lokalen Richtlinien zum Whistleblowing,
welche alle Mitarbeiter über das Anweisungswesen im Intranet des pbb Konzerns abrufen
können. Neben den Beschreibungen, wie und an wen ein Hinweis erfolgen kann, enthält
das Rahmenwerk auch detaillierte Informationen bezüglich Vertraulichkeit und Verarbeitung
der Ergebnisse. Die Benachrichtigung kann schriftlich per Post oder E- Mail sowie
mündlich per Telefon oder persönlich erfolgen; beispielsweise haben externe Dritte
die Möglichkeit, auf der Website des pbb Konzerns unter der Rubrik "Compliance" eine
Hinweismeldung per generischer E-Mail abzugeben. Nach Eingang der Meldung führt die
Whistleblowing-Stelle (Leitung der Abteilung Compliance) eine Voruntersuchung durch,
und es werden weitere interne Untersuchungen durchgeführt. Je nach Art des Sachverhalts
und der Schwere des gemeldeten Verstoßes wird eine Meldung an externe Stellen (Wirtschaftsprüfer,
Aufsichtsbehörden oder Strafverfolgungsbehörden) in Betracht gezogen. Diese Informationen
über das Hinweisgebersystem erhalten alle Mitarbeiter bereits mit Einstieg in den
pbb Konzern und bei etwaigen Änderungen des Rahmenwerks. Die angemessene Verfügbarkeit
des Hinweisgebersystems wird durch den Vorstand verantwortet und ist für alle geografischen
Geschäftsfelder des pbb Konzerns anwendbar.
Der pbb Konzern nimmt die Sorgen seiner Hinweisgeber im Hinblick auf Sicherheit und
Karriere sehr ernst. Die Identität des Hinweisgebers wird daher ohne seine ausdrückliche
Zustimmung nicht preisgegeben. Jedweder bekannt gewordene Versuch, einen Mitarbeiter
aufgrund von dessen Hinweis auf potenzielle Missstände zu benachteiligen oder von
der Abgabe eines Hinweises abzuhalten, kann Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Beendigung
des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Das Rahmenwerk zum Hinweisgebersystem inklusive
der darin beschriebenen Maßnahmen zum Schutz der eigenen Mitarbeiter vor Vergeltungsmaßnahmen
berücksichtigt die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Weiterbildungsangebot
Alle Mitarbeiter sowie die Mitglieder des Vorstands müssen zur Sensibilisierung und
Weiterbildung bei Eintritt in das Unternehmen sowie regelmäßig, das heißt in Abhängigkeit
von den Schulungsinhalten jährlich oder zweijährig, an Schulungen zur Unternehmenspolitik
teilnehmen.
Bei den webbasierten Schulungen wird dabei grundsätzlich zwischen regulatorisch geforderten
Schulungen und pbbinternen Weiterbildungen unterschieden. Dabei umfassen die regulatorisch
geforderten Schulungen unter anderem die in der CSRD unter Korruption und Bestechung
erfassten Themen Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung
(jährlich), Wettbewerbsrecht (jährlich), Betrugsprävention und Verhinderung sonstiger
strafbarer Handlungen (zweijährlich), allgemeine Compliance-Themen (zweijährlich)
sowie Datenschutz und Informationssicherheit (jährlich). Die erfolgreiche Teilnahme
wird nach einem Abschlusstest mit einem Zertifikat bestätigt, sofern die Mitarbeiter
bei dem abschließenden Test mindestens 70% der erreichbaren Punkte erzielen. Die Abteilung
Compliance überwacht die Teilnahme, beziehungsweise Abschlussquote, bei allen Compliance-Schulungen.
Bei den darüber hinaus genannten Schulungen wird die Teilnahme durch den Bereich Financial
Risk & Control nachgehalten. Grundsätzlich sind die Bereichsleitungen von Compliance
und Financial Risk & Control für die Umsetzung des Schulungskonzepts zur Unternehmenspolitik
verantwortlich.
Neben den Pflichttrainings führt der pbb Konzern bei Bedarf Schulungen und Workshops
durch, um eine individuelle, auf das Geschäftsmodell abgestimmte und adressatengerechte
Weiterbildung der Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder zu ermöglichen. Die in diesem
Kontext angebotenen Schulungen sind optional und richten sich thematisch an die spezifischen
Zielgruppen.
Während die fachlichen Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder einer strengen Kontrolle
ihrer Pflichtschulungen unterliegen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrates die
für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich
wahr und werden dabei angemessen durch den pbb Konzern unterstützt. Dazu finden im
Vorfeld der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen jährliche Weiterbildungen für Aufsichtsrat
und Vorstand durch Vorträge externer Referenten statt. Dieses jährliche Weiterbildungsangebot
umfasste im Geschäftsjahr 2025 insgesamt vier Fortbildungsmaßnahmen zu aktuellen Themen.
Darüber hinaus hielt der Aufsichtsrat einen Strategietag ab.
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Im Kontext von Korruption und Bestechung haben sich drei Risiken und eine negative
Auswirkung als wesentlich materialisiert. Diese werden als Beantwortungsgrundlage
der Berichtsanforderungen verwendet.
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Schwerpunkte der Compliance-Aktivitäten liegen auf der Verhinderung und dem Aufdecken
von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption und sonstigen strafbaren
Handlungen. Die Einhaltung dieser Rechtspflichten dient dem Kunden-/Investorenschutz
und damit auch unmittelbar dem Schutz der Reputation des Unternehmens. Zum Kernbereich
der einzuhaltenden Normen gehören in Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung das Kreditwesengesetz, das Geldwäschegesetz sowie die
darauf basierenden Verordnungen und Richtlinien.
Daneben sind für alle Mitarbeiter weitere Rahmenwerke und Anweisungen bindend und
zugänglich, wie das Rahmenwerk zur "Geldwäscheprävention (Verhinderung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung) und Wirtschaftssanktionen". Darüber hinaus werden das
Rahmenwerk zur "Bekämpfung sonstiger strafbarer Handlungen" sowie die Rahmenwerke
"Grundsätze zum Umgang mit Interessenskonflikten", "Markmissbrauch und Marktmanipulation"
und "Wettbewerbs- und Kartellrecht" angewendet.
Der pbb Konzern hat sich zur Einhaltung hoher Standards zur Verhinderung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung verpflichtet. Beispielsweise ist in dem Kerngeschäft der
pbb, in der Immobilienfinanzierung, Compliance operativ bei allen Hochrisiko-Fällen
als zweite Verteidigungslinie in die KYC-Prüfung eingebunden. Darüber hinaus wendet
die pbb bei der Prüfung der wirtschaftlichen Berechtigten seiner Kunden anstelle des
durch die BaFin vorgegebenen 50%- Ansatzes (zum Beispiel 50% der Kapitalanteile/Stimmrechte)
auf zweiter Beteiligungsebene in der Eigentums- und Kontrollstruktur einen strengeren
25%-Ansatz an. Dies kann gegebenenfalls zu einer erhöhten Anzahl an wirtschaftlich
Berechtigten führen. Zudem werden hier die gesetzlich vorgegebenen turnusmäßigen KYC-Überwachungsfristen
intern kürzer gehandhabt als von der BaFin vorgegeben. Aktuell werden die KYC-Prüfungen
von Kunden mit dem Risikograd "low-risk" alle acht Jahre, mit dem Risikograd "medium
risk" alle drei Jahre und mit dem Risikograd "high-risk" jährlich aktualisiert. Auf
Grund eines geringeren Risikos weichen die Prozesse in ihrem neuen Teilbereich "pbb
Invest" hiervon ab. Da die avisierten Kunden vornehmlich institutionelle Kunden wie
deutsche Pensionskassen und Sparkassen sind, wendet die pbb hier die Regelungen der
BaFin an. Unabhängig davon begleitet die Compliance-Abteilung in der Startphase jedes
Kundenonboarding, um eine hohe Qualität der KYCs zu ermöglichen und gleichzeitig die
zuständigen Mitarbeiter in dieser sensiblen Materie fortlaufend zu schulen.
Sämtliche Compliance-Prozesse und -Regelungen werden laufend mit dem Ziel der kontinuierlichen
Anpassung an die Risikosituation des pbb Konzerns und der fortlaufenden Optimierung
der Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle überprüft. Eine ausführliche Berichterstattung
zu allen Compliance-relevanten Themen einschließlich etwaiger Korruptions- und Bestechungsthemen
erfolgt vierteljährlich sowohl an die Vorstandsmitglieder als auch an den Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats.
Betrugsprävention, Bekämpfung von sonstigen strafbaren Handlungen inklusive Korruption
und Bestechung
Ein grundlegender Baustein für die adäquate Umsetzung von Betrugspräventionsmaßnahmen
ist ein angemessenes, kontinuierliches Rechtsmonitoring. Hierzu nutzt der pbb Konzern
ein Workflow-System (Regulatory Workflow Center). Dies ermöglicht eine umfassende
und frühzeitige Identifikation von Neuerungen und Änderungen relevanter regulatorischer
Anforderungen und Vorgaben. Zudem unterstützt das Regulatory Workflow Center die Definition
geeigneter Maßnahmen zur Erfüllung relevanter Regelungen und Vorgaben sowie deren
Umsetzung und eine entsprechende Überwachung der Umsetzung. Im Berichtsjahr 2022 wurde
im Workflow-System ein gesonderter Ausweis im Hinblick auf ESG-Normen eingeführt.
Im Jahr 2023 erfolgte die toolbasierte Ausweitung auf die Auslandsstandorte des pbb
Konzerns, bei denen es zuvor nur eine Excel-basierte Erfassung und Abarbeitung gab.
Seit August 2025 liegt das Regulatory Workflow Center im neuen Bereich "Regulatory
Compliance Office". Dieser Bereich ist eigenständig vom Bereich "Non-Financial Risk
and Control" und liegt im direkten Verantwortungsbereich des Chief Risk Officers.
Weitere Präventionssysteme umfassen unter anderem Kontrollen zur Bewertung der Angemessenheit
und Wirksamkeit relevanter Prozesse, die Begleitung und Beratung der Geschäftsbereiche
durch Compliance bei Neu-Produkten und Prozessentwicklungen, Komitees mit Compliance-Einbindung,
eine Vorab-Genehmigungspflicht für Mitarbeiter- Geschäfte in Finanzinstrumenten des
pbb Konzerns, Zuverlässigkeitsprüfungen (für Mitarbeiter gemäß den Regelungen des
Geldwäschegesetzes sowie des Wertpapierhandelsgesetzes und in Bezug auf die Einhaltung
der Regelungen des Verhaltenskodex sowie des Wettbewerbsrechts) und die verbindliche
Beteiligung von Compliance an Risikoanalysen von Auslagerungen und somit bei den Genehmigungen
von Due-Diligence-Prüfungen von Geschäftspartnern/Dienstleistern. Darüber hinaus hat
der Compliance-Bereich des pbb Konzerns umfangreiche Weisungsrechte sowie Informations-
und Untersuchungsbefugnisse, um seine Vorgaben konzernweit durchzusetzen. Die Unabhängigkeit
der Compliance-Funktion von den kontrollierten Geschäftsbereichen und -vorgängen trägt
dabei zur Qualität der Untersuchungen bei.
Neben den allgemeinen Maßnahmen zur Betrugsprävention werden "sonstige strafbare Handlungen"
aktiv nachverfolgt und vom pbb Konzern vermieden.
Die Definition einer "sonstigen strafbaren Handlung" orientiert sich am Regelungszweck
des § 25h KWG und ist daher sehr weit gefasst. Dazu zählt jede, auch nur bedingt vorsätzliche
Handlung, die zum Beispiel durch Täuschung, Vertuschung, Verdeckung oder Missbrauch
von Vertrauen gekennzeichnet und geeignet ist, das Vermögen oder die Reputation des
pbb Konzerns zu gefährden oder zu schädigen. Dies schließt auch Fälle ein, in denen
der pbb Konzern dazu genutzt wird, das Vermögen eines Dritten zu schädigen. Unter
diese Definition fallen auch die Themengebiete Korruption und Bestechung.
Risikobehaftet für diese strafbaren Handlungen sind in erster Linie Mitarbeiter, die
aufgrund ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten einem höheren Betrugs- und Bestechungsrisiko
ausgesetzt sind. Das umfasst neben dem Management des pbb Konzerns in erster Linie
Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt, Mitarbeiter des Einkaufs, Mitarbeiter im Treasury-Bereich
sowie Mitarbeiter in den Bereichen Finance und Operations.
Der pbb Konzern toleriert keinerlei strafbare Handlungen und betrachtet jede strafbare
Handlung als schwerwiegende Angelegenheit. Er geht Meldungen über strafbare Handlungen
umgehend nach und ergreift geeignete Maßnahmen, um ein wiederholtes Auftreten zu verhindern.
Der pbb Konzern hat im Bereich Compliance eine zentrale Stelle zur Verhinderung dieser
strafbaren Handlungen eingerichtet. Compliance ist als unabhängige Stelle insoweit
auch primär verantwortlich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Fachbereiche,
den Sachverhalt zu untersuchen und, falls nötig, zu ahnden.
Eine separate Abfrage für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften
bei anderen Abteilungen neben Compliance ist aktuell nicht vorgesehen. Es besteht
eine Pflicht, bei Kenntnis einer strafbaren Handlung oder bei Kenntnis von Tatsachen,
die den Verdacht einer solchen begründen, dies im Beschwerdemanagementtool zu hinterlegen.
Weiterhin sind Kontrollen zur Feststellung und Verhinderung von Betrug definiert und
ein Hinweisgebersystem implementiert worden.
Im Jahr 2025 gab es keine Verurteilungen wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften.
Es mussten keine entsprechenden Geldstrafen gezahlt werden. Die Zahl der Verstöße
wird in Verantwortung von Compliance durch Abfrage im Hinweisgebersystem geprüft.
Aufgrund dessen, dass es im vergangenen Jahr keine Verstöße gab, müssen auch keine
mitigierenden Maßnahmen getroffen werden. Es erfolgt keine zusätzliche Validierung
durch eine Qualitätssichernde zuständige externe Stelle.
Zur Prävention strafbarer Handlungen hat der pbb Konzern diverse Vorkehrungen getroffen,
um sich vor Schäden insbesondere durch mögliche betrügerische und/oder sonstige strafbare
Handlungen wie Korruption und Bestechung zu schützen. So wurden insbesondere zwei
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema Korruption und Bestechung ergriffen:
| ― |
Einholung einer Zuverlässigkeitsbestätigung für alle Mitarbeiter: Am Jahresanfang
geben alle Bereichsleiter der zweiten Führungsebene des pbb Konzerns eine Bestätigung
der Zuverlässigkeit bezüglich ihrer Mitarbeiter ab. Zuverlässig in diesem Sinne ist,
wer die Pflichten insbesondere nach dem WpHG, dem GwG und die im Institut eingeführten
Grundsätze, Verfahren, Kontrollen und Verhaltensrichtlinien zur Verhinderung von Insiderhandel,
Betrug und der Geldwäsche einhält.
|
| ― |
Bereitstellung von verpflichtenden Schulungsinhalten: Die Maßnahme bezieht sich auf
die im Abschnitt „Weiterbildungsangebot“ angeführten webbasierten Schulungen und deckt
regulatorisch geforderte Inhalte im Kontext von "Betrugsprävention und Verhinderung
von sonstigen strafbaren Handlungen“ sowie "Geldwäsche“ ab.
|
Grundsätzlich sind alle zu diesem Themengebiet bindenden Regelungen sowohl im Verhaltenskodex,
in den Grundsätzen zur Vermeidung von Interessenskonflikten, als auch im Rahmen der
Richtlinien zur Bekämpfung sonstiger strafbarer Handlungen definiert. Sie zielen unter
anderem auf ein korrektes und professionelles Verhalten der Mitarbeiter ab. Sämtliche
Leitlinien, Rahmenwerke und Anweisungen des Compliance-Bereichs können jederzeit in
ihrer neuesten Fassung von allen Mitarbeitern über das Anweisungswesen im Intranet
des pbb Konzerns abgerufen werden. Die Regelungen umfassen Vorgaben zur Vermeidung
von Interessenskonflikten, Vorgaben für die Annahme und Gewährung von Vergünstigungen
und Geschenken sowie den Umgang mit Vertretern von Regierungen und öffentlichen Stellen.
Zur Vermeidung von Beeinflussung, Bestechung oder Korruption ist die Gewährung von
Leistungen und Vorteilen an Amtsträger oder öffentliche Mandatsträger untersagt. Sie
kann zudem schon nach allgemeinen Grundsätzen strafbar sein. Der pbb Konzern duldet
keinerlei Verstöße seiner Mitarbeiter gegen derartige Vorschriften. Geschenke und
Zuwendungen, die einen gewissen materiellen Gegenwert darstellen und die von Kunden
oder anderen Geschäftspartnern erhalten oder an diese gewährt werden, sind der Compliance-Abteilung
zu melden. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Entscheidungen der Mitarbeiter
nicht durch unzulässige Vorteile oder moralischen Druck zur Erlangung solcher Vorteile
beeinflusst werden.
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Der pbb Konzern hat in seinem Verhaltenskodex, dem Rahmenwerk "Wettbewerbs- und Kartellrecht"
sowie in der Anweisung zum Thema Wettbewerbs- und Kartellrecht fallspezifische Regelungen
für die Einhaltung entsprechender wettbewerbs- und kartellrechtlicher Anforderungen,
insbesondere für Gespräche mit Wettbewerbern sowie zur Errichtung von Informationsbarrieren,
aufgestellt. Das Rahmenwerk, der Verhaltenskodex sowie die Anweisung unterliegen dem
festgelegten Regelturnus, dass mindestens jährliche bzw. anlassbezogene Überprüfungen/Aktualisierungen
durch die fachlich betroffenen Ansprechpartner erfolgen. Anlassbezogene Aktualisierungen
sind insbesondere bei wesentlichen Änderungen vorzunehmen, die sich beispielsweise
durch neue regulatorische oder gesetzliche Anforderungen oder Veränderungen im Geschäftsmodell/den
Produkten der pbb o.ä. ergeben. Die Abteilung Compliance ist für den Verhaltenskodex
und das Rahmenwerk "Wettbewerbs- und Kartellrecht" zuständig. Alle weiteren betroffenen
Bereiche, insbesondere Legal sowie die Bereiche Loan Markets und Origination, wurden
und werden angemessen einbezogen. Für die Anweisung zum Thema Wettbewerbs- und Kartellrecht
sind die Bereiche Originate & Cooperate, REF, Legal und Treasury verantwortlich. Zudem
werden die Mitarbeiter jährlich zum Thema Wettbewerbs- und Kartellrecht geschult.
Als weitere Maßnahme zur Sensibilisierung und Förderung der Einhaltung der Anforderungen
hat Compliance einen regelmäßigen Bestätigungsprozess implementiert, in dessen Rahmen
die Führungskräfte aller Fachbereiche regelmäßig aufgefordert werden, die Kenntnisnahme
und Einhaltung der Regelungen zum Wettbewerbs- und Kartellrecht für ihren Bereich
zu bestätigen. Der Bereich Compliance fordert eine jährliche Bestätigung der Bereichsleiter
ein, dass es keine Anhaltspunkte gab, dass gegen die Regelungen zum Wettbewerbsrecht
im Code of Conduct sowie gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen wurde.
Anhang zum Nichtfinanziellen Bericht
Im Folgenden sind die gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie-VO offenzulegenden Angaben in den
standardisierten Berichtsbögen gemäß dem Anhang VI DelVO 2021/2178 dargestellt.
Hinweis Die Angaben werden in Euro erstellt und grundsätzlich auf Millionen Euro (Mio.
€) gerundet. Bei der Angabe von Informationen wird der Grundsatz der Wesentlichkeit
beachtet. Bei Zahlenangaben können sich bei Summenbildungen aufgrund von Rundungen
geringfügige Abweichungen ergeben.
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI 31.12.2025 in Mio. €
|
|
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte (Umsatz-basiert) |
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte (CapEx-basiert) |
KPI**** |
KPI***** |
% Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** |
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7
Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) |
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) |
| Haupt-KPI |
Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) |
61 |
62 |
0,18% |
0,18% |
83,62% |
74,12% |
16,38% |
|
|
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte (Umsatz-basiert) |
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte (CapEx-basiert) |
KPI |
KPI |
| Zusätzliche KPI |
GAR (Zuflüsse) |
3 |
3 |
0,01% |
0,01% |
|
Handelsbuch* |
0 |
0 |
0,00% |
0,00% |
|
Finanzgarantien |
0 |
0 |
0,00% |
0,00% |
|
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0,00% |
0,00% |
|
Gebühren- und Provisionserträge** |
0 |
0 |
0,00% |
0,00% |
|
|
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) |
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7
Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) |
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) |
| Zusätzliche KPI |
GAR (Zuflüsse) |
0,43% |
0,50% |
13,92% |
|
Handelsbuch* |
|
|
|
|
Finanzgarantien |
|
|
|
|
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
|
|
|
|
Gebühren- und Provisionserträge** |
|
|
|
*
Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a
Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen.
**
Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und
AuM Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich
Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten
Methodik.
***
% der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der
Banken
****
basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
*****
basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das
allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI 31.12.2024 in Mio. €
|
|
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte (Umsatz-basiert) |
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte (CapEx-basiert) |
KPI**** |
KPI***** |
% Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** |
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7
Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) |
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) |
| Haupt-KPI |
Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) |
73 |
87 |
0,19% |
0,23% |
84,61% |
72,13% |
15,39% |
|
|
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte (Umsatz-basiert) |
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte (CapEx-basiert) |
KPI |
KPI |
| Zusätzliche KPI |
GAR (Zuflüsse) |
4 |
7 |
0,01% |
0,02% |
|
Handelsbuch* |
0 |
0 |
0,00% |
0,00% |
|
Finanzgarantien |
0 |
0 |
0,00% |
0,00% |
|
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0,00% |
0,00% |
|
Gebühren- und Provisionserträge** |
0 |
0 |
0,00% |
0,00% |
|
|
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) |
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7
Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) |
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) |
| Zusätzliche KPI |
GAR (Zuflüsse) |
1,13% |
0,36% |
5,98% |
|
Handelsbuch* |
|
|
|
|
Finanzgarantien |
|
|
|
|
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
|
|
|
|
Gebühren- und Provisionserträge** |
|
|
|
*
Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a
Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen.
**
Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und
AuM Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich
Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten
Methodik.
***
% der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der
Banken
****
basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
*****
basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine
Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (umsatzbasiert) in Mio. €
|
a |
b |
c |
d |
e |
f |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
Gesamt-[brutto] buchwert |
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
3.865 |
237 |
61 |
0 |
51 |
3 |
| 2 Finanzunternehmen |
330 |
119 |
10 |
0 |
2 |
1 |
| 3 Kreditinstitute |
330 |
119 |
10 |
0 |
2 |
1 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
330 |
119 |
10 |
0 |
2 |
1 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
69 |
66 |
51 |
0 |
49 |
2 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
69 |
66 |
51 |
0 |
49 |
2 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
1 |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
1 |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
3.465 |
52 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
3.465 |
52 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
30.178 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
28.636 |
|
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
24.156 |
|
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
23.880 |
|
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
18.482 |
|
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
245 |
|
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
274 |
|
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
1 |
|
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
4.480 |
|
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
4.452 |
|
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
28 |
|
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
|
|
|
|
| 44 Derivate |
272 |
|
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
1.127 |
|
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
0 |
|
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
143 |
|
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
34.043 |
237 |
61 |
0 |
51 |
3 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
6.669 |
|
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
5.111 |
|
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
1.558 |
|
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
0 |
|
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
40.713 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
g |
h |
i |
j |
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
153 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
153 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
153 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
153 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
k |
l |
m |
n |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
o |
p |
q |
r |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
s |
t |
u |
v |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
w |
x |
z |
aa |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
ab |
ac |
ad |
ae |
af |
|
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
|
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
390 |
61 |
0 |
51 |
3 |
| 2 Finanzunternehmen |
119 |
10 |
0 |
2 |
1 |
| 3 Kreditinstitute |
119 |
10 |
0 |
2 |
1 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
119 |
10 |
0 |
2 |
1 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
66 |
51 |
0 |
49 |
2 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
66 |
51 |
0 |
49 |
2 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
205 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
205 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
390 |
61 |
0 |
51 |
3 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CapEx-basiert) in Mio. €
|
a |
b |
c |
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
Gesamt- [brutto] buchwert |
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
|
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechbenar sind |
3.865 |
233 |
62 |
| 2 Finanzunternehmen |
330 |
120 |
11 |
| 3 Kreditinstitute |
330 |
120 |
11 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
330 |
120 |
11 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
69 |
60 |
51 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
69 |
60 |
51 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
1 |
1 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
1 |
1 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
3.465 |
52 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
3.465 |
52 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner die enthalten) |
30.178 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
28.636 |
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richterlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
24.156 |
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
23.880 |
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
18.482 |
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
245 |
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
274 |
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
1 |
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
4.480 |
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
4.452 |
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
28 |
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
|
| 44 Derivate |
272 |
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
1.127 |
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
0 |
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
143 |
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
34.043 |
233 |
62 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
6.669 |
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
5.111 |
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
1.558 |
|
|
| 52 Handelsbuch |
0 |
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
40.713 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
|
d |
e |
f |
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechbenar sind |
0 |
17 |
36 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
2 |
1 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
2 |
1 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
2 |
1 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
|
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
|
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
|
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
|
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
15 |
35 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
15 |
35 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
|
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner die enthalten) |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richterlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
17 |
36 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
|
g |
h |
i |
j |
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechbenar sind |
153 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
153 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
153 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner die enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richterlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
153 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
k |
l |
m |
n |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
o |
p |
q |
r |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
s |
t |
u |
v |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
w |
x |
z |
aa |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
ab |
ac |
ad |
ae |
af |
|
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
386 |
62 |
0 |
17 |
36 |
| 2 Finanzunternehmen |
120 |
11 |
0 |
2 |
1 |
| 3 Kreditinstitute |
120 |
11 |
0 |
2 |
1 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
120 |
11 |
0 |
2 |
1 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
60 |
51 |
0 |
15 |
35 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
60 |
51 |
0 |
15 |
35 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
205 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
205 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
386 |
62 |
0 |
17 |
36 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (umsatzbasiert) in Mio. €
|
ag |
ah |
ai |
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
Gesamt- [brutto] buchwert |
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
5.581 |
605 |
73 |
| 2 Finanzunternehmen |
1.603 |
478 |
22 |
| 3 Kreditinstitute |
1.603 |
478 |
22 |
| 4 Darlehen und Kredite |
703 |
185 |
8 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
899 |
293 |
14 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
72 |
69 |
51 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
72 |
69 |
51 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
2 |
2 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
2 |
2 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
3.904 |
57 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
3.904 |
57 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
32.248 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
30.609 |
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
24.721 |
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
24.442 |
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
18.728 |
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
274 |
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
279 |
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
5.888 |
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
5.861 |
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
27 |
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
|
| 44 Derivate |
619 |
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
783 |
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
0 |
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
237 |
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
37.829 |
605 |
73 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
6.879 |
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
4.869 |
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
2.010 |
|
|
| 52 Handelsbuch |
0 |
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
44.708 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
|
aj |
ak |
al |
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
52 |
5 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
4 |
2 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
4 |
2 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
3 |
1 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
1 |
1 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
|
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
|
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
|
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
|
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
48 |
3 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
48 |
3 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
|
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
52 |
5 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
|
am |
an |
ao |
ap |
|
|
|
|
31.12.2024 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
162 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
161 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
161 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
162 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
aq |
ar |
as |
at |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
au |
av |
aw |
ax |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
ay |
az |
ba |
bb |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
bc |
bd |
be |
bf |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
bg |
bh |
bi |
bj |
bk |
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
|
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangs tätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen sind
und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar |
766 |
73 |
0 |
52 |
5 |
| 2 Finanzunternehmen |
478 |
22 |
0 |
4 |
2 |
| 3 Kreditinstitute |
478 |
22 |
0 |
4 |
2 |
| 4 Darlehen und Kredite |
185 |
8 |
0 |
3 |
1 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
293 |
14 |
0 |
1 |
1 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
69 |
51 |
0 |
48 |
3 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
69 |
51 |
0 |
48 |
3 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
218 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
218 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
|
| 34 die KMU Angabe und NFK nichtfinanzieller (die keine KMU Informationen sind), die
nicht unterliegen der Offenlegungspflicht der Richtlinie über |
|
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
766 |
73 |
0 |
52 |
5 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CapEx-basiert) in Mio. €
|
ag |
ah |
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
Gesamt- [brutto] buchwert |
|
| Mio. EUR |
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
5.581 |
608 |
| 2 Finanzunternehmen |
1.603 |
482 |
| 3 Kreditinstitute |
1.603 |
482 |
| 4 Darlehen und Kredite |
703 |
187 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
899 |
295 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
72 |
67 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
72 |
67 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
2 |
2 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
2 |
2 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
3.904 |
57 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
3.904 |
57 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
32.248 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
30.609 |
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
24.721 |
|
| 35 Darlehen und Kredite |
24.442 |
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
18.728 |
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
274 |
|
| 38 Schuldverschreibungen |
279 |
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
5.888 |
|
| 41 Darlehen und Kredite |
5.861 |
|
| 42 Schuldverschreibungen |
27 |
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
| 44 Derivate |
619 |
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
783 |
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
0 |
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
237 |
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
37.829 |
608 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
6.879 |
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
4.869 |
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
2.010 |
|
| 52 Handelsbuch |
0 |
|
| 53 Gesamtaktiva |
44.708 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
ai |
aj |
ak |
al |
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
86 |
0 |
18 |
49 |
| 2 Finanzunternehmen |
27 |
0 |
4 |
4 |
| 3 Kreditinstitute |
27 |
0 |
4 |
4 |
| 4 Darlehen und Kredite |
10 |
0 |
3 |
2 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
17 |
0 |
2 |
2 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
59 |
0 |
14 |
44 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
59 |
0 |
14 |
44 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
|
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
86 |
0 |
18 |
49 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
am |
an |
ao |
ap |
|
|
|
|
31.12.2024 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
162 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
O |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
161 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
161 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
162 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
aq |
ar |
as |
at |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im
Nenner die enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
au |
av |
aw |
ax |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im
Nenner die enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
ay |
az |
ba |
bb |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im
Nenner die enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
bc |
bd |
be |
bf |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2 Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3 Kreditinstitute |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im
Nenner die enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
bg |
bh |
bi |
bj |
bk |
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
|
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) |
|
|
|
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
|
| Mio. EUR |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangs tätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
769 |
87 |
0 |
18 |
49 |
| 2 Finanzunternehmen |
483 |
27 |
0 |
4 |
4 |
| 3 Kreditinstitute |
483 |
27 |
0 |
4 |
4 |
| 4 Darlehen und Kredite |
187 |
10 |
0 |
3 |
2 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
295 |
17 |
0 |
2 |
2 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 9 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 13 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 17 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
67 |
59 |
0 |
14 |
44 |
| 21 Darlehen und Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
67 |
59 |
0 |
14 |
44 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
| 24 Private Haushalte |
2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
218 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
218 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen |
|
|
|
|
|
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen |
|
|
|
|
|
| 35 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
|
| 36 davon durch Gewerbeimmobilie besicherte Darlehen |
|
|
|
|
|
| 37 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
|
| 38 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
| 39 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen |
|
|
|
|
|
| 41 Darlehen und Kredite |
|
|
|
|
|
| 42 Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
| 43 Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
| 44 Derivate |
|
|
|
|
|
| 45 kurzfristige Interbankenkredite |
|
|
|
|
|
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unternehmenswert, Waren etc.) |
|
|
|
|
|
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
769 |
87 |
0 |
18 |
49 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten |
|
|
|
|
|
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken |
|
|
|
|
|
| 52 Handelsbuch |
|
|
|
|
|
| 53 Gesamtaktiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. |
|
|
|
|
|
| 54 Finanzgarantien |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
2. GAR-Sektorinformationen (umsatzbasiert) 31.12.2025 in Mio. € in Mio. €
|
a |
b |
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) |
[Brutto]buchwert |
|
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCM) |
| M71.11 |
69 |
51 |
|
e |
f |
i |
j |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) |
Bruttobuchwert |
[Brutto]buchwert |
|
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| M71.11 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
m |
n |
q |
r |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
Verschmutzung (PPC) |
|
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) |
[Brutto]buchwert |
[Brutto]buchwert |
|
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CE) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| M71.11 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
u |
v |
y |
Z |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
GESAMT (CCM + CCA) |
|
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) |
[Brutto]buchwert |
Bruttobuchwert |
|
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (BIO) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| M71.11 |
0 |
0 |
69 |
51 |
2. GAR-Sektorinformationen (CapEx-basiert) 31.12.2025 in Mio. €
|
a |
b |
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) |
Brutto]buchwert |
|
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCM) |
| M71.11 |
69 |
51 |
|
e |
f |
i |
j |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) |
Bruttobuchwert |
[Brutto]buchwert |
|
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| M71.11 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
m |
n |
q |
r |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
Verschmutzung (PPC) |
|
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) |
[Brutto]buchwert |
[Brutto]buchwert |
|
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CE) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| M71.11 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
u |
v |
y |
Z |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
GESAMT (CCM + CCA) |
|
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) |
[Brutto]buchwert |
Bruttobuchwert |
|
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (BIO) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| M71.11 |
0 |
0 |
69 |
51 |
2. GAR-Sektorinformationen (umsatzbasiert) 31.12.2024 in Mio. €
|
a |
b |
e |
f |
|
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
| Aufschlüsselung nach |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Sektoren - NACE 4-Stellen- |
[Brutto]buchwert |
Bruttobuchwert |
| Ebene (Code und Bezeichnung) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCM) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) |
| M71.11 |
72 |
51 |
0 |
0 |
|
i |
j |
m |
n |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
Kreislaufwirtschaft (CE) |
| Aufschlüsselung nach |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Sektoren - NACE 4-Stellen- |
[Brutto]buchwert |
[Brutto]buchwert |
| Ebene (Code und Bezeichnung) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CE) |
| M71.11 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
q |
r |
u |
v |
|
Verschmutzung (PPC) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
| Aufschlüsselung nach |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Sektoren - NACE 4-Stellen- |
[Brutto]buchwert |
[Brutto]buchwert |
| Ebene (Code und Bezeichnung) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (BIO) |
| M71.11 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
y |
Z |
|
GESAMT (CCM + CCA) |
| Aufschlüsselung nach |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
| Sektoren - NACE 4-Stellen- |
Bruttobuchwert |
| Ebene (Code und Bezeichnung) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| M71.11 |
72 |
51 |
2. GAR-Sektorinformationen (CapEx-basiert) 31.12.2024 in Mio. €
|
a |
b |
e |
f |
|
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen- |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
|
[Brutto]buchwert |
Bruttobuchwert |
| Ebene (Code und Bezeichnung) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCM) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) |
| M71.11 |
72 |
59 |
0 |
0 |
|
i |
j |
m |
n |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
Kreislaufwirtschaft (CE) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen- |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
|
[Brutto]buchwert |
[Brutto]buchwert |
| Ebene (Code und Bezeichnung) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CE) |
| M71.11 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
q |
r |
u |
V |
|
Verschmutzung (PPC) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen- |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
|
[Brutto]buchwert |
[Brutto]buchwert |
| Ebene (Code und Bezeichnung) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (BIO) |
| M71.11 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
y |
Z |
|
GESAMT (CCM + CCA) |
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen- |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen) |
|
Bruttobuchwert |
| Ebene (Code und Bezeichnung) |
Mio. EUR |
Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| M71.11 |
72 |
59 |
| 3. GAR KPI-Bestand (umsatzbasiert) |
a |
b |
c |
d |
e |
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
6,13% |
1,58% |
0,00% |
1,31% |
0,07% |
| 2 Finanzunternehmen |
35,89% |
2,96% |
0,00% |
0,52% |
0,22% |
| 3 Kreditinstitute |
35,89% |
2,96% |
0,00% |
0,52% |
0,22% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
35,89% |
2,96% |
0,00% |
0,52% |
0,22% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
95,80% |
74,48% |
0,00% |
71,21% |
3,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
95,80% |
74,48% |
0,00% |
71,21% |
3,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
96,99% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
100,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
1,49% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
1,49% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,70% |
0,18% |
0,00% |
0,15% |
0,01% |
| 3. GAR KPI-Bestand (umsatzbasiert) |
f |
g |
h |
i |
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
3,96% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,03% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,03% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,03% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
4,41% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
4,41% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,45% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
j |
k |
l |
m |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
n |
o |
p |
q |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
r |
s |
t |
u |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
v |
w |
x |
z |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
nteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
aa |
ab |
ac |
ad |
ae |
af |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
|
Anteil der aesamten erfassten Vermöaenswerte. durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähia) |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
|
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
10,10% |
1,58% |
0,00% |
1,31% |
0,07% |
9,49% |
| 2 Finanzunternehmen |
35,96% |
2,97% |
0,00% |
0,52% |
0,22% |
0,81% |
| 3 Kreditinstitute |
35,96% |
2,97% |
0,00% |
0,52% |
0,22% |
0,81% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
35,96% |
2,97% |
0,00% |
0,52% |
0,22% |
0,81% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
95,80% |
74,48% |
0,00% |
71,21% |
3,00% |
0,17% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
95,80% |
74,48% |
0,00% |
71,21% |
3,00% |
0,17% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
96,99% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
100,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
5,91% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
8,51% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
5,91% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
8,51% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
1,15% |
0,18% |
0,00% |
0,15% |
0,01% |
83,62% |
| 3. GAR KPI-Bestand (CapEx-basiert) |
a |
b |
c |
d |
e |
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen Eigenkapitalinstrumente,
die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
6,03% |
1,59% |
0,00% |
0,43% |
0,94% |
| 2 Finanzunternehmen |
36,23% |
3,36% |
0,00% |
0,56% |
0,37% |
| 3 Kreditinstitute |
36,23% |
3,36% |
0,00% |
0,56% |
0,37% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
36,23% |
3,36% |
0,00% |
0,56% |
0,37% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
88,10% |
73,58% |
0,00% |
21,47% |
51,02% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
88,10% |
73,58% |
0,00% |
21,47% |
51,02% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
96,99% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
100,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
1,49% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
1,49% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,68% |
0,18% |
0,00% |
0,05% |
0,11% |
| 3. GAR KPI-Bestand (CapEx-basiert) |
f |
g |
h |
i |
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen Eigenkapitalinstrumente,
die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
3,96% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,03% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,03% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,03% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
4,41% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
4,41% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,45% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
j |
k |
l |
m |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
n |
o |
p |
q |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
r |
s |
t |
u |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
v |
w |
x |
z |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
aa |
ab |
ac |
ad |
ae |
af |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
Anteil der gesamten |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
9,99% |
1,59% |
0,00% |
0,43% |
0,94% |
9,49% |
| 2 Finanzunternehmen |
36,29% |
3,37% |
0,00% |
0,56% |
0,37% |
0,81% |
| 3 Kreditinstitute |
36,29% |
3,37% |
0,00% |
0,56% |
0,37% |
0,81% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
36,29% |
3,37% |
0,00% |
0,56% |
0,37% |
0,81% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
88,10% |
73,58% |
0,00% |
21,47% |
51,02% |
0,17% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
88,10% |
73,58% |
0,00% |
21,47% |
51,02% |
0,17% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
96,99% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
100,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
5,91% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
8,51% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
5,91% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
8,51% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
1,13% |
0,18% |
0,00% |
0,05% |
0,11% |
83,62% |
| 3. GAR KPI-Bestand (umsatzbasiert) |
ag |
ah |
ai |
aj |
ak |
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden taxonomiekonform). |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
10,84% |
1,30% |
0,00% |
0,93% |
0,08% |
| 2 Finanzunternehmen |
29,80% |
1,36% |
0,00% |
0,26% |
0,13% |
| 3 Kreditinstitute |
29,80% |
1,36% |
0,00% |
0,26% |
0,13% |
| 4 Darlehen und Kredite |
26,32% |
1,10% |
0,00% |
0,38% |
0,15% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
32,53% |
1,57% |
0,00% |
0,16% |
0,11% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen dieVerwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
95,16% |
70,17% |
0,00% |
66,25% |
3,54% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
95,16% |
70,17% |
0,00% |
66,25% |
3,54% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
73,70% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
100,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
1,45% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
1,45% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
1,60% |
0,19% |
0,00% |
0,14% |
0,01% |
| 3. GAR KPI-Bestand (umsatzbasiert) |
al |
am |
an |
ao 31.12.2024 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
2,89% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,02% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,02% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,03% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen dieVerwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
4,13% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
4,13% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,43% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
ap |
aq |
ar |
as |
at |
au |
av |
aw |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil taxonomiefähig |
Anteil taxonomiefähig |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil taxonomiekonform |
|
Anteil taxonomiekonform |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind. |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
ax |
ay |
az |
ba |
bb |
bc |
bd |
be |
|
Verschmutzung (PPC) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil taxonomiefähig |
Anteil taxonomiefähig |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil taxonomiekonform |
|
nteil taxonomiekonform |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind. |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
bf |
bg |
bh |
bi |
bj |
bk |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
|
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
13,73% |
1,30% |
0,00% |
0,93% |
0,08% |
12,48% |
| 2 Finanzunternehmen |
29,82% |
1,37% |
0,00% |
0,26% |
0,13% |
3,58% |
| 3 Kreditinstitute |
29,82% |
1,37% |
0,00% |
0,26% |
0,13% |
3,58% |
| 4 Darlehen und Kredite |
26,32% |
1,10% |
0,00% |
0,38% |
0,15% |
1,57% |
| 5 Schuldverschreibungen |
32,55% |
1,58% |
0,00% |
0,16% |
0,11% |
2,01% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
95,16% |
70,17% |
0,00% |
66,25% |
3,54% |
0,16% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
95,16% |
70,17% |
0,00% |
66,25% |
3,54% |
0,16% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
73,70% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
100,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
5,58% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
8,73% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
5,58% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
8,73% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
2,03% |
0,19% |
0,00% |
0,14% |
0,01% |
84,61% |
| 3. GAR KPI-Bestand (CapEx-basiert) |
ag |
ah |
ai |
aj |
ak |
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
10,89% |
1,55% |
0,00% |
0,33% |
0,87% |
| 2 Finanzunternehmen |
30,09% |
1,68% |
0,00% |
0,27% |
0,27% |
| 3 Kreditinstitute |
30,09% |
1,68% |
0,00% |
0,27% |
0,27% |
| 4 Darlehen und Kredite |
26,61% |
1,44% |
0,00% |
0,37% |
0,30% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
32,81% |
1,87% |
0,00% |
0,18% |
0,24% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
92,82% |
82,22% |
0,00% |
19,39% |
61,37% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
92,82% |
82,22% |
0,00% |
19,39% |
61,37% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
73,70% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
100,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
1,45% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
1,45% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
1,61% |
0,23% |
0,00% |
0,05% |
0,13% |
| 3. GAR KPI-Bestand (CapEx-basiert) |
al |
am |
an |
ao |
|
|
|
|
31.12.2024 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
2,90% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,02% |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,02% |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,01% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,03% |
0,03% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
4,13% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
4,13% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,43% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
ap |
aq |
ar |
as |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
at |
au |
av |
aw |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0.00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
ax |
ay |
az |
ba |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
bb |
bc |
bd |
be |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
bf |
bg |
bh |
bi |
bj |
bk |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
|
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
13,78% |
1,55% |
0,00% |
0,33% |
0,87% |
12,48% |
| 2 Finanzunternehmen |
30,11% |
1,70% |
0,00% |
0,27% |
0,27% |
3,58% |
| 3 Kreditinstitute |
30,11% |
1,70% |
0,00% |
0,27% |
0,27% |
3,58% |
| 4 Darlehen und Kredite |
26,62% |
1,45% |
0,00% |
0,37% |
0,30% |
1,57% |
| 5 Schuldverschreibungen |
32,84% |
1,89% |
0,00% |
0,18% |
0,24% |
2,01% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
92,82% |
82,22% |
0,00% |
19,39% |
61,37% |
0,16% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
92,82% |
82,22% |
0,00% |
19,39% |
61,37% |
0,16% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
73,70% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
100,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
5,58% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
8,73% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
5,58% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
8,73% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
2,03% |
0,23% |
0,00% |
0,05% |
0,13% |
84,61% |
| 4. GAR KPI-Zuflüsse (umsatzbasiert) |
a |
b |
C |
d |
e |
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0,97% |
0,07% |
0,00% |
0,00% |
0,01% |
| 2 Finanzunternehmen |
11,30% |
0,77% |
0,00% |
0,03% |
0,14% |
| 3 Kreditinstitute |
11,30% |
0,77% |
0,00% |
0,03% |
0,14% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
11,30% |
0,77% |
0,00% |
0,03% |
0,14% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,11% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4. GAR KPI-Zuflüsse (umsatzbasiert) |
f |
g |
h |
i |
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
j |
k |
l |
m |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
n |
o |
p |
q |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
r |
s |
t |
u |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
v |
w |
x |
z |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
aa |
ab |
ac |
ad |
ae |
af |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
|
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
|
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,97% |
0,07% |
0,00% |
0,00% |
0,01% |
0,43% |
| 2 Finanzunternehmen |
11,35% |
0,77% |
0,00% |
0,03% |
0,14% |
0,22% |
| 3 Kreditinstitute |
11,35% |
0,77% |
0,00% |
0,03% |
0,14% |
0,22% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
11,35% |
0,77% |
0,00% |
0,03% |
0,14% |
0,22% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,21% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,21% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,11% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,43% |
| 4. GAR KPI-Zuflüsse (CapEx-basiert) |
a |
b |
C |
d |
e |
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 1 talinstrumente, Nicht zu Handelszwecken die für die GAR-Berechnung gehaltene Darlehen
anrechenbar und Kredite, sind Schuldverschreibungen und Eigenkapi- |
0,98% |
0,08% |
0,00% |
0,00% |
0,02% |
| 2 Finanzunternehmen |
11,47% |
0,99% |
0,00% |
0,03% |
0,25% |
| 3 Kreditinstitute |
11,47% |
0,99% |
0,00% |
0,03% |
0,25% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
11,47% |
0,99% |
0,00% |
0,03% |
0,25% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,11% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4. GAR KPI-Zuflüsse (CapEx-basiert) |
f |
g |
h |
i |
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 talinstrumente, Nicht zu Handelszwecken die für die GAR-Berechnung gehaltene Darlehen
anrechenbar und Kredite, sind Schuldverschreibungen und Eigenkapi- |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,02% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,02% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,02% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
j |
k |
l |
m |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
n |
o |
p |
q |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
r |
s |
t |
u |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
v |
w |
x |
z |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
|
|
|
|
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
aa |
ab |
ac |
ad |
ae |
af |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte. durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
|
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
|
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,99% |
0,09% |
0,00% |
0,00% |
0,02% |
0,43% |
| 2 Finanzunternehmen |
11,53% |
1,00% |
0,00% |
0,03% |
0,25% |
0,22% |
| 3 Kreditinstitute |
11,53% |
1,00% |
0,00% |
0,03% |
0,25% |
0,22% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
11,53% |
1,00% |
0,00% |
0,03% |
0,25% |
0,22% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,21% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,21% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,11% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,43% |
| 4. GAR KPI-Zuflüsse (umsatzbasiert) |
ag |
ah |
ai |
aj |
ak |
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
1,38% |
0,08% |
0,00% |
0,05% |
0,02% |
| 2 Finanzunternehmen |
4,81% |
0,28% |
0,00% |
0,17% |
0,06% |
| 3 Kreditinstitute |
4,81% |
0,28% |
0,00% |
0,17% |
0,06% |
| 4 Darlehen und Kredite |
10,48% |
0,61% |
0,00% |
0,38% |
0,14% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,37% |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen dieVerwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,20% |
0,01% |
0,00% |
0,01% |
0,00% |
| 4. GAR KPI-Zuflüsse (umsatzbasiert) |
al |
am |
an |
ao |
|
|
|
|
31.12.2024 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen dieVerwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
ap |
aq |
ar |
as |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
at |
au |
av |
aw |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
ax |
ay |
az |
ba |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
bb |
bc |
bd |
be |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
] |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
bf |
bg |
bh |
bi |
|
bk |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
|
|
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
|
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
1,38% |
0,08% |
0,00% |
0,05% |
0,02% |
1,13% |
| 2 Finanzunternehmen |
4,81% |
0,28% |
0,00% |
0,17% |
0,06% |
0,94% |
| 3 Kreditinstitute |
4,81% |
0,28% |
0,00% |
0,17% |
0,06% |
0,94% |
| 4 Darlehen und Kredite |
10,49% |
0,62% |
0,00% |
0,38% |
0,14% |
0,91% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,37% |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,03% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,19% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,19% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,20% |
0,01% |
0,00% |
0,01% |
0,00% |
1,13% |
| 4. GAR KPI-Zuflüsse (CapEx-basiert) |
ag |
ah |
ai |
aj |
ak |
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
1,43% |
0,12% |
0,00% |
0,05% |
0,03% |
| 2 Finanzunternehmen |
4,97% |
0,42% |
0,00% |
0,16% |
0,12% |
| 3 Kreditinstitute |
4,97% |
0,42% |
0,00% |
0,16% |
0,12% |
| 4 Darlehen und Kredite |
10,85% |
0,93% |
0,00% |
0,37% |
0,27% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,38% |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen dieVerwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,21% |
0,02% |
0,00% |
0,01% |
0,01% |
| 4. GAR KPI-Zuflüsse (CapEx-basiert) |
al |
am |
an |
ao 31.12.2024 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,01% |
0,01% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen dieVerwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
bekannt ist |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
ap |
aq |
ar |
as |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
at |
au |
av |
aw |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
ax |
ay |
az |
ba |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
bb |
bc |
bd |
be |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil taxonomiefähig |
|
|
Anteil taxonomiekonform |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) |
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 3 Kreditinstitute |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 4 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
|
|
|
|
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
|
|
|
|
| 27 davon Kfz-Kredite |
|
|
|
|
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
bf |
bg |
bh |
bi |
bj |
bk |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
|
|
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform). |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind |
1,43% |
0,12% |
0,00% |
0,05% |
0,03% |
1,13% |
| 2 Finanzunternehmen |
4,98% |
0,42% |
0,00% |
0,16% |
0,12% |
0,94% |
| 3 Kreditinstitute |
4,98% |
0,42% |
0,00% |
0,16% |
0,12% |
0,94% |
| 4 Darlehen und Kredite |
10,87% |
0,94% |
0,00% |
0,37% |
0,27% |
0,91% |
| 5 Schuldverschreibungen |
0,38% |
0,02% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,03% |
| 6 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 8 davon Wertpapierfirmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 9 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 10 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 11 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 13 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 14 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 15 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 16 davon Versicherungsunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 17 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 18 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 19 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 21 Darlehen und Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 22 Schuldverschreibungen |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 23 Eigenkapitalinstrumente |
0,00% |
0,00% |
|
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 24 Private Haushalte |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 25 davon durch Wohnimmobilie besicherte Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 27 davon Kfz-Kredite |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,19% |
| 29 Wohnraumfinanzierung |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,19% |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
0,21% |
0,02% |
0,00% |
0,01% |
0,01% |
1,13% |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (umsatzbasiert)
|
a |
b |
C |
d |
e |
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
f |
g |
i |
j |
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
k |
l |
m |
n |
|
Wasser- und Meeresressourcen WTR |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
o |
p |
q |
r |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
s |
t |
u |
v |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
w |
x |
y |
z |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
aa |
ab |
ac |
ad |
ae |
|
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Capex-basiert)
|
a |
b |
c |
d |
e |
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
f |
g |
i |
j |
|
|
|
|
31.12.2025 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
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k |
i |
m |
n |
|
Offenlegungsstichtag 31.12.2025 |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
o |
p |
q |
r |
|
Offenlegungsstichtag 31.12.2025 |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
S |
t |
u |
v |
|
Offenlegungsstichtag 31.12.2025 |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
w |
x |
y |
z |
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Offenlegungsstichtag 31.12.2025 |
|
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0.00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
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aa |
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|
|
|
31.12.2025 |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
|
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (umsatzbasiert)
|
a |
b |
C |
d |
e |
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
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f |
g |
i |
j |
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|
|
31.12.2024 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
|
k |
l |
m |
n |
|
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
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o |
p |
q |
r |
|
Kreislaufwirtschaft (CE) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
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s |
t |
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v |
|
Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
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w |
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Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
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31.12.2024 |
|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
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Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
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| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Capex-basiert)
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a |
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d |
e |
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Klimaschutz (CCM) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
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Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
0,00% |
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| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
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31.12.2024 |
|
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
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Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
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| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
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Wasser- und Meeresressourcen (WTR) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
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Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
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Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
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Kreislaufwirtschaft (CE) |
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Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
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Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
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| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
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Verschmutzung (PPC) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
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Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
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Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
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Davon Verwendung der Erlöse |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
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| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
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|
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig) |
| Vermögenswerten) |
|
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiekonform) |
|
|
|
Davon Verwendung der Erlöse |
Davon Übergangstätigkeiten |
Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGuar KPI) |
0,00% |
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0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
Angaben zu Kernenergie und fossilem Gas
Die europäische Kommission hat mit der DelVO 2022/1214 die technischen Bewertungskriterien
in den DelVO 2021/2139 und DelVO 2021/2178 um Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen
fossiles Gas und Kernenergie erweitert, da in diesem Bereich ein hohes Potenzial zur
Dekarbonisierung gesehen wird. Umsatz- bzw. CapEx-basierte Angaben zu taxonomiefähigen
sowie taxonomiekonformen Tätigkeiten müssen gemäß Artikel 8 Absätze 6 und 7 DelVO
2021/2178 in den nachfolgenden Berichtsbögen ausgewiesen werden.
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - Bestand
(GAR) 31.12.2025
| Tätigkeiten im Bereich Kernenergie |
|
| 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas |
|
| 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Ja |
| 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Ja |
| 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen,
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - Bestand
(GAR) 31.12.2024
| Tätigkeiten im Bereich Kernenergie |
|
| 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas |
|
| 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Ja |
| 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Kraft-Wärme/Kält-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Ja |
| 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen,
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - GAR (Zuflüsse)
31.12.2025
| Tätigkeiten im Bereich Kernenergie |
|
| 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas |
|
| 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen,
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - GAR (Zuflüsse)
31.12.2024
| Tätigkeiten im Bereich Kernenergie |
|
| 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas |
|
| 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Kraft-Wärme/Kälte Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen,
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - Finanzgarantien
31.12.2025
| Tätigkeiten im Bereich Kernenergie |
|
| 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas |
|
| 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Kraft-Wärme/Kälte- Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen mit Tätigkeiten. |
Nein |
| 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen,
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - Finanzgarantien
31.12.2024
| Tätigkeiten im Bereich Kernenergie |
|
| 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas |
|
| 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für
die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen,
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten. |
Nein |
Berichtsbogen 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner, umsatzbasiert)
31.12.2025 in Mio. €
|
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
61 |
0,18% |
61 |
0,18% |
0 |
0,00% |
| 8 Anwendbarer KPI insgesamt |
61 |
0,18% |
61 |
0,18% |
0 |
0,00% |
Berichtsbogen 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner, CapEx-basiert)
31.12.2025 in Mio. €
|
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
62 |
0,18% |
62 |
0,18% |
0 |
0,00% |
| 8 Anwendbarer KPI insgesamt |
62 |
0,18% |
62 |
0,18% |
0 |
0,00% |
Berichtsbogen 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner, umsatzbasiert)
31.12.2024 in Mio. €
|
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeitgemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
73 |
0,19% |
73 |
0,19% |
0 |
0,00% |
| 8 Anwendbarer KPI insgesamt |
73 |
0,19% |
73 |
0,19% |
0 |
0,00% |
Berichtsbogen 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner, CapEx-basiert)
31.12.2024 in Mio. €
|
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
87 |
0,23% |
86 |
0,23% |
0 |
0,00% |
| 8 Anwendbarer KPI insgesamt |
87 |
0,23% |
86 |
0,23% |
0 |
0,00% |
Berichtsbogen 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler, umsatzbasiert)
31.12.2025 in Mio. €
|
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit 1 gemäß Abschnitt
4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI |
61 |
100,00% |
61 |
99,97% |
0 |
0,03% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI |
61 |
99,64% |
61 |
99,97% |
0 |
0,03% |
Berichtsbogen 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler, CapEx-basiert)
31.12.2025 in Mio. €
|
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI |
61 |
100,00% |
62 |
99,94% |
0 |
0,06% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI |
62 |
99,33% |
62 |
99,94% |
0 |
0,06% |
Berichtsbogen 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler, umsatzbasiert)
31.12.2024 in Mio. €
|
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI |
73 |
100,00% |
73 |
99,83% |
0 |
0,17% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI |
73 |
100,00% |
73 |
99,83% |
0 |
0,17% |
Berichtsbogen 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler, CapEx-basiert)
31.12.2024 in Mio. €
|
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI |
87 |
100,00% |
86 |
99,66% |
0 |
0,34% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI |
87 |
100,00% |
86 |
99,66% |
0 |
0,34% |
Berichtsbogen 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
(umsatzbasiert) 31.12.2025 in Mio. €
|
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftsfähigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeitgemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge Nenner des I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
der im Nenner des anwendbaren KPI |
13 |
0,04% |
13 |
0,04% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
5 |
0,02% |
5 |
0,02% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger,
aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
329 |
0,97% |
176 |
0,52% |
153 |
0,45% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI |
348 |
1,02% |
194 |
0,57% |
153 |
0,45% |
Berichtsbogen 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
(CapEx-basiert) 31.12.2025 in Mio. €
|
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
13 |
0,04% |
13 |
0,04% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
5 |
0,02% |
5 |
0,02% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner der anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger,
aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
324 |
0,95% |
171 |
0,50% |
153 |
0,45% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI |
343 |
1,01% |
190 |
0,56% |
153 |
0,45% |
Berichtsbogen 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
(umsatzbasiert) 31.12.2024 in Mio. €
|
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger,
aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
694 |
1,83% |
532 |
1,41% |
161 |
0,43% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI |
694 |
1,83% |
532 |
1,41% |
161 |
0,43% |
Berichtsbogen 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
(CapEx-basiert) 31.12.2024 in Mio. €
|
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
| Wirtschaftstätigkeiten |
CCM + CCA |
Klimaschutz (CCM) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|
Betrag |
% |
Betrag |
% |
Betrag |
% |
| 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und Il der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger,
aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
683 |
1,80% |
521 |
1,38% |
161 |
0,43% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI |
683 |
1,80% |
521 |
1,38% |
161 |
0,43% |
Berichtsbogen 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (umsatzbasiert) 31.12.2025
in Mio. €
| Wirtschaftstätigkeiten |
Betrag |
Prozentsatz |
| 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbare KPI |
13 |
0,04% |
| 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
5 |
0,02% |
| 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
33.635 |
98,80% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner
des anwendbaren KPI |
33.653 |
98,85% |
Berichtsbogen 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (CapEx-basiert) 31.12.2025
in Mio. €
| Wirtschaftstätigkeiten |
Betrag |
Prozentsatz |
| 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des andwendbaren KPI |
13 |
0,04% |
| 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
5 |
0,02% |
| 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
33.639 |
98,81% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner
des anwendbaren KPI |
33.657 |
98,87% |
Berichtsbogen 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (umsatzbasiert) 31.12.2024
in Mio. €
| Wirtschaftstätigkeiten |
Betrag |
Prozentsatz |
| 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
18 |
0,05% |
| 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
6 |
0,02% |
| 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
37.039 |
97,91% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner
des anwendbaren KPI |
37.063 |
97,97% |
Berichtsbogen 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (CapEx-basiert) 31.12.2024
in Mio. €
| Wirtschaftstätigkeiten |
Betrag |
Prozentsatz |
| 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
18 |
0,05% |
| 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
6 |
0,02% |
| 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI |
0 |
0,00% |
| 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
37.036 |
97,90% |
| 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner
des anwendbaren KPI |
37.060 |
97,97% |
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