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Deutsche Post AG
Bonn
WKN 555200
ISIN DE0005552004
Berichtigung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
In der am 14. April 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung unserer Hauptversammlung auf den 27. Mai 2014 wurde
unter Tagesordnungspunkt 10, lit. c), als Datum der Änderungsvereinbarung irrtümlich der 14. Februar 2013 statt des 14. Februar
2014
angegeben. Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10, lit. c) lautet richtigerweise wie folgt:
10.
Zustimmung zur Änderung von Beherrschungs- und/oder Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Deutsche Post AG
und Konzerngesellschaften
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c)
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Die Deutsche Post AG und die Deutsche Post Assekuranz Vermittlungs GmbH haben am 14. Februar 2014 eine Vereinbarung zur Änderung
des Ergebnisabführungsvertrags vom 14. Dezember 2001 zwischen der Deutsche Post AG als Rechtsnachfolgerin der auf die Deutsche
Post AG verschmolzenen Deutsche Post Beteiligungen GmbH und der Deutsche Post Assekuranz Vermittlungs GmbH abgeschlossen.
Mit der Änderungsvereinbarung ist § 2 des Ergebnisabführungsvertrags geändert und wie folgt neu gefasst worden:
Die Muttergesellschaft verpflichtet sich gegenüber der Tochtergesellschaft für die Dauer dieses Vertrages zur Verlustübernahme
entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.’
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Vereinbarung vom 14. Februar 2014 zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags
vom 14. Dezember 2001 zuzustimmen.
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Bonn, im April 2014
Deutsche Post AG
Der Vorstand
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