INTENSE AG

Würzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

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Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 94.958,51 60.534,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.911,00 5.423,50
II. Sachanlagen 86.047,51 55.111,01
B. Umlaufvermögen 3.792.309,19 3.461.367,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.172.843,42 2.342.414,23
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 619.465,77 1.118.953,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 90.954,10 35.951,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.978.221,80 3.557.854,25
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Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 1.732.937,83 1.836.583,94
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 1.205.000,00 1.205.000,00
III. Bilanzgewinn 477.937,83 581.583,94
davon Gewinnvortrag 583,94 203,74
B. Rückstellungen 243.114,84 305.380,38
C. Verbindlichkeiten 2.001.622,13 1.404.616,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.001.622,13 1.404.616,30
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 5.059,63
E. Passive latente Steuern 547,00 6.214,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.978.221,80 3.557.854,25

Anhang


I. Allgemeine Angaben


Das Grundkapital beträgt 50 000,00 EUR und ist voll eingezahlt.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 8.000 Namensaktien zu je 5,00 EUR und 2.000 auf den Namen lautenden Vorzugsaktien zu je 5,00 EUR.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Herren zusammen:

Herr Prof. Dr. Gerd Spiesmacher, Vorsitzender
Herr Rolf Louis, München, stellv. Vorsitzender
Herr Dr. Hagen Pfeiffer.

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2013 aus folgenden Herren zusammen:

Herr Fridtjof Trayser,
Herr Kai Vogel.

Zum Ende des Berichtsjahres waren einschließlich des Vorstandes 49 (i.Vj. 50) Personen be­schäftigt.

II. Bilanzierungs - und Bewertungsgrundsätze


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Bilanz ent­spricht den Gliederungsvorschriften des § 265 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 274 Abs. 2 HGB.

Anlagevermögen

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den handelsrechtli­chen Vorschriften. Im Einzelnen wurde das abnutzbare Anlagevermögen, das überwiegend Hard- und Software betrifft, zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßi­ger Abschreibungen angesetzt.
Die Bemessung der Abschreibung erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode bemessen. Gering­wertige Wirtschaftsgüter, mit Anschaffungskosten bis 410 EUR wurden sofort abgeschrie­ben. Die seit 2008 bestehende steuerliche Regelung zur Bildung eines Sammelpostens kam im Geschäftsjahr 2013 erneut nicht zur Anwendung.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der der flüssigen Mittel erfolgten zum Nominalwert. Eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen wurde nicht angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr.

Rückstellungen

Als Bewertungsmethode für die Pensionsrückstellung wurde die "projected unit credit me­thod" angewandt. Als Renten- bzw. Gehaltstrend wurden unverändert 1,0 % bzw. 0,0 % an­gesetzt, der Rechnungszinsfuß beruht auf dem von der Deutschen Bundesbank veröffent­lichten Abzinsungssatz von 4,88 % zum 31.12.2013 und die biometrischen Wahrscheinlich­keiten stammen aus den "Richttafeln von 2005G". Der gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnete Aktivwert der bestehenden Rückdeckungsversicherung betrug 288.235 EUR. Gegenüber dem steuerlichen Wertansatz gem. § 6a EStG errechnete sich ein um TEUR 17,7 niedrigerer Wert. Die sich hieraus ergebende latente Steuerverpflichtung ist im Jahresabschluss berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraus­sichtlich zu erwartenden, aber noch nicht veranlagten bzw. in Rechnung gestellten Aufwen­dungen gebildet. Der Ansatz erfolgte in Höhe des bei vernünftiger kaufmännischer Beurtei­lung notwendigen Betrages zur Erfüllung der Verpflichtungen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und besitzen alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Haftungsverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

INTENSE AG
Würzburg

Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2014 festgestellt.


Würzburg, 21.05.2014, gez.Fridtjof Trayser