INTENSE AG
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Anhang
I.Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Angaben der Zahlen des Jahresabschlusses erfolgt in Euro (EUR) oder Tausend Euro
(TEUR).
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 267, 276, 274a und 288 HGB Gebrauch gemacht.
II.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden, ausgehend von den Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung aller erkennbaren
bzw. latent vorhandenen Ausfallrisiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB EUR 444.785,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Wesentlichen übernommen werden.
Für die Bewertung der Pensionsrückstellung wurde das Wahlrecht nach Artikel 75 Abs.
7 Einführungsgesetz zum HGB in der Fassung vom 17.03.2016 in Anspruch genommen und
die geänderten Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB und § 253 Abs. 6 HGB auf den Jahresabschluss
rückwirkend angewandt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand im Übrigen nicht statt.
III.Angaben zur Bilanz
Angaben über die Gattung der Aktien
Das Grundkapital von 50.000,00 EUR ist eingeteilt in:
Es handelt sich um Namensaktien.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 14,60 einbezogen.
Pensionsrückstellungen
Als Bewertungsmethode für die Pensionsrückstellung wurde die "projected unit credit
method" angewandt. Der Renten- bzw. Gehaltstrend wurde unverändert mit 1,0 % bzw.
0,0 % zugrunde gelegt. Der Rechenzinsfuß beruht auf dem von der deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungsatz, gebildet aus einem durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen 10 Jahre von 4,31 % zum 31.12.2015 (im Vorjahr 4,66% bei einem durchschnittlichen
Marktzins der 7 vergangenen Jahre). Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen
aus den "Richttafeln von 2005G".
Der Erfüllungsbetrages aus der wahlweisen Anwendung des § 253 Abs. 2 HGB in der Gesetzesfassung
vom 17.03.2016 unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes im Zehnjahresdurchschnitt
beträgt EUR 444.785,00. Nach der bisherigen Berechnungmethode des § 253 Abs. 2 HGB
(Abzinsung Siebenjahresdurchschnitt) beträgt dieser EUR 501.981,00, wonach sich ein
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB neue Fassung von EUR 57.196,00 zum 31.12.2015
errechnet. Ein Gewinn darf nur ausgeschüttet werden, wenn in Höhe dieses Betrages
noch mindestens frei verfügbare Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages verbleiben.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Gegenüber dem steuerlichen Wertansatz gem. § 6a EStG errechnete sich ein um EUR 73.424,00
höherer Wert. Der sich hieraus ergebende latente Steueranspruch ist nicht im Jahresabschluss
aktiviert.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
EUR 2.338.551,60 (Vorjahr: EUR 1.521.426,19). Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden nicht.
IV.Sonstige Angaben
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand
an:
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2015 folgende Personen an:
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Über die Gewinnverwendung entscheidet die Hauptversammlung.
sonstige Berichtsbestandteile
Würzburg, den 22.04.2016, gez. Nils Jensen, Kai Vogel, Michael Heinze
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2016 festgestellt.
|