Ad-hoc | 17 February 2000 07:48
Ad hoc-Service: Deutsche Telekom AG
deutsch
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Ad hoc-Mitteilung der Deutschen Telekom nach Paragraph 15 WpHG
Bonn, Frankfurt, den 17. Februar 2000
T-Online International AG und comdirect bank schließen Vereinbarung
über Kooperation und Überkreuzbeteiligung
Die T-Online International AG und die comdirect bank AG haben
Eine Grundsatzvereinbarung abgeschlossen, die eine enge Kooperation
beider Unternehmen vorsieht und mit einer Überkreuzbeteiligung
unterlegt wird. Diesem Letter of Intent haben die Gremien der beiden
Muttergesellschaften, Deutsche Telekom AG und Commerzbank AG,
zugestimmt.
Die Vereinbarung sieht eine enge Zusammenarbeit zwischen T-Online
International und der comdirect bank auf verschiedenen Geschäftsfeldern
vor. Diese Kooperation soll flankiert werden durch wechselseitige
Beteiligungen zwischen den beiden Unternehmen sowie den Einzug eines
Vertreters von T-Online in den Aufsichtsrat der comdirect bank und der
Commerzbank in den Aufsichtsrat von T-Online International.
Im Wege eines Aktientausches wird eine Beteiligung der T-Online
International an der comdirect bank von 25 Prozent angestrebt.
Im Gegenzug wird die Commerzbank oder die comdirect bank sich mit
einem entsprechenden absoluten Betrag an T-Online International
beteiligen. Beide Beteiligungen verstehen sich auf Basis des
Grundkapitals beider Unternehmen vor den jeweils geplanten
Börsengängen.
Durch diese enge Kooperation werden beide Unternehmen ihre
Wachstumschancen in einem dynamischen Markt weiter verbessern.
Zusätzlich werden Erträge generiert, der Unternehmenswert von
T-Online gesteigert und der bevorstehende Börsengang des Unternehmens
noch attraktiver gemacht.
Die Leistungsbeziehungen zwischen beiden Unternehmen werden die
Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen nicht diskriminieren.
DIESE MITTEILUNG IST KEIN VERKAUFSANGEBOT FÜR DIE WERTPAPIERE IN DEN
USA UND DIE WERTPAPIERE DÜRFEN NICHT OHNE REGISTRIERUNG ODER EINE
AUSNAHME ZUR REGISTRIERUNG NACH DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933
IN SEINER JETZT GÜLTIGEN FASSUNG VERKAUFT WERDEN. JEDE ÖFFENTLICHE
PLAZIERUNG DER WERTPAPIERE IN DEN USA WIRD IM RAHMEN EINES PROSPEKTES
ERFOLGEN, DER DETAILLIERTE INFORMATIONEN ÜBER DIE T-ONLINE
INTERNATIONAL AG (“T-ONLINE”) ENTHÄLT.
NICHT ZUR VERTEILUNG IN DEN USA, KANADA UND JAPAN.
Ende der Mitteilung