Ad-hoc | 5 March 2002 07:52
Deutsche Telekom AG
Ad Hoc Mitteilung der Deutschen Telekom AG (Teil 5)
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Teil 5 (und Schluß) der Ad Hoc Mitteilung der Deutschen Telekom AG
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.03.2002
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
11. Deutsche Telekom Konzern Investor Relations Kalender 2002
19. März 2002 Cebit Investorentag
21. März 2002 Bilanzpressekonferenz T-Online
23. April 2002 Veröffentlichung Geschäftsbericht der Deutschen Telekom
mit detaillierter Divisionsdarstellung und
Bilanzpressekonferenz
22. Mai 2002 Veröffentlichung Konzernzwischenbericht 1. Quartal 2002
23. Mai 2002 Veröffentlichung T-Online International AG
Zwischenbericht 1. Quartal 2002
28. Mai 2002 Hauptversammlung DeutscheTelekom AG, Köln
29. Mai 2002 Hauptversammlung T-Online International AG, Köln
21. August 2002 Veröffentlichung Konzernzwischenbericht zum Halbjahr 2002
29. August 2002 Veröffentlichung T-Online International AG
Zwischenbericht zum Halbjahr 2002
20. November 2002 Veröffentlichung Konzernzwischenbericht
1. bis 3. Quartal 2002
27. November 2002 Veröffentlichung T-Online International AG
Zwischenbericht 1. bis 3. Quartal 2002
12. Erläuterungen zu bereinigten Finanzdaten
Bereinigtes EBITDA und bereinigte Cash Earnings sind sogenannte
“pro forma Kennzahlen” welche nicht Bestandteil der handelsrechtlichen
Vorschriften (HGB) sind.
Die Deutsche Telekom weist das “um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA”
als Indikator für die Entwicklung ihrer operativen Geschäftstätigkeit
aus, bevor sich Vorleistungen für die Erschließungen neuer
Geschäftsbereiche und Märkte (UMTS-Lizenzen, Firmenwerte z. B.
VoiceStream), denen noch keine relevanten Erlöse gegenüberstehen oder
die beschriebenen ungewöhnlichen und selten auftretenden Posten
(“Sondereinflüsse”) auswirken. Die Deutsche Telekom nutzt die
bereinigten Cash Earnings als vereinfachte Kennzahl zur Abschätzung
des Cash Flows aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Bereinigtes
EBITDA und bereinigte Cash Earnings sollten nicht isoliert als Alternative
zu Konzernüberschuss, betrieblichen Erträgen, Cash-Flow aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderen nach HGB oder U.S. GAAP
ausgewiesenen Kenngrößen gesehen werden. Da andere Gesellschaften das
bereinigte EBITDA und andere “pro forma Finanzdaten” möglicherweise nicht
auf dieselbe Art und Weise berechnen, sind diese pro forma Finanzdaten der
Deutschen Telekom möglicherweise nicht mit ähnlich genannten Statistiken
anderer Gesellschaften vergleichbar. Die Tabellen “EBITDA-Überleitung im
Konzern” und “Konzernüberschuss vor Abschreibungen” zeigen, wie die
Deutsche Telekom das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA und die um
Sondereinflüsse bereinigte “Cash Earnings” aus dem Konzernüberschuss
nach HGB ableitet. Bei der Bewertung des um Sondereinflüsse bereinigten
EBITDA sollten die Leser berücksichtigen, dass Abschreibungen und
Zinsaufwand, einschließlich Abschreibungen und Zinsaufwand im
Zusammenhang mit dem Erwerb von UMTS-Lizenzen und der Übernahme von
VoiceStream, sich in absehbarer Zukunft wesentlich auf die Ertragslage
der Deutschen Telekom auswirken werden.
Ende Teil 5 (und Schluß) der Ad Hoc Mitteilung der Deutschen Telekom AG
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WKN: 555750; ISIN: DE0005557508; Index: DAX, EURO STOXX 50
Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, Stuttgart und München; EUREX; New York (ADS); Tokio; Toronto
050752 Mär 02