Ad-hoc | 5 March 2002 07:52


Deutsche Telekom AG

Ad Hoc Mitteilung der Deutschen Telekom AG (Teil 5) Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– Teil 5 (und Schluß) der Ad Hoc Mitteilung der Deutschen Telekom AG Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.03.2002 Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung: 11. Deutsche Telekom Konzern Investor Relations Kalender 2002 19. März 2002 Cebit Investorentag 21. März 2002 Bilanzpressekonferenz T-Online 23. April 2002 Veröffentlichung Geschäftsbericht der Deutschen Telekom mit detaillierter Divisionsdarstellung und Bilanzpressekonferenz 22. Mai 2002 Veröffentlichung Konzernzwischenbericht 1. Quartal 2002 23. Mai 2002 Veröffentlichung T-Online International AG Zwischenbericht 1. Quartal 2002 28. Mai 2002 Hauptversammlung DeutscheTelekom AG, Köln 29. Mai 2002 Hauptversammlung T-Online International AG, Köln 21. August 2002 Veröffentlichung Konzernzwischenbericht zum Halbjahr 2002 29. August 2002 Veröffentlichung T-Online International AG Zwischenbericht zum Halbjahr 2002 20. November 2002 Veröffentlichung Konzernzwischenbericht 1. bis 3. Quartal 2002 27. November 2002 Veröffentlichung T-Online International AG Zwischenbericht 1. bis 3. Quartal 2002 12. Erläuterungen zu bereinigten Finanzdaten Bereinigtes EBITDA und bereinigte Cash Earnings sind sogenannte “pro forma Kennzahlen” welche nicht Bestandteil der handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) sind. Die Deutsche Telekom weist das “um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA” als Indikator für die Entwicklung ihrer operativen Geschäftstätigkeit aus, bevor sich Vorleistungen für die Erschließungen neuer Geschäftsbereiche und Märkte (UMTS-Lizenzen, Firmenwerte z. B. VoiceStream), denen noch keine relevanten Erlöse gegenüberstehen oder die beschriebenen ungewöhnlichen und selten auftretenden Posten (“Sondereinflüsse”) auswirken. Die Deutsche Telekom nutzt die bereinigten Cash Earnings als vereinfachte Kennzahl zur Abschätzung des Cash Flows aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Bereinigtes EBITDA und bereinigte Cash Earnings sollten nicht isoliert als Alternative zu Konzernüberschuss, betrieblichen Erträgen, Cash-Flow aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder anderen nach HGB oder U.S. GAAP ausgewiesenen Kenngrößen gesehen werden. Da andere Gesellschaften das bereinigte EBITDA und andere “pro forma Finanzdaten” möglicherweise nicht auf dieselbe Art und Weise berechnen, sind diese pro forma Finanzdaten der Deutschen Telekom möglicherweise nicht mit ähnlich genannten Statistiken anderer Gesellschaften vergleichbar. Die Tabellen “EBITDA-Überleitung im Konzern” und “Konzernüberschuss vor Abschreibungen” zeigen, wie die Deutsche Telekom das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA und die um Sondereinflüsse bereinigte “Cash Earnings” aus dem Konzernüberschuss nach HGB ableitet. Bei der Bewertung des um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA sollten die Leser berücksichtigen, dass Abschreibungen und Zinsaufwand, einschließlich Abschreibungen und Zinsaufwand im Zusammenhang mit dem Erwerb von UMTS-Lizenzen und der Übernahme von VoiceStream, sich in absehbarer Zukunft wesentlich auf die Ertragslage der Deutschen Telekom auswirken werden. Ende Teil 5 (und Schluß) der Ad Hoc Mitteilung der Deutschen Telekom AG ——————————————————————————– WKN: 555750; ISIN: DE0005557508; Index: DAX, EURO STOXX 50 Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Stuttgart und München; EUREX; New York (ADS); Tokio; Toronto 050752 Mär 02