Deutsche Telekom AGBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009LageberichtOrganisationsstruktur und GeschäftstätigkeitRechtliche und organisatorische Struktur. Die Deutsche Telekom AG, Bonn, (im Nachfolgenden auch Deutsche Telekom oder die Gesellschaft genannt) ist das Mutterunternehmen des Deutschen Telekom Konzerns. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht1. 1. Der Jahresabschluss kann auch bei der Deutschen Telekom AG, Investor Relations, Postfach 2000, D-53105 Bonn, Telefax 0228 181 88899, angefordert werden. Die Aktien der Deutschen Telekom werden u. a. an den Börsen in Frankfurt, New York und Tokio gehandelt. Hinsichtlich der Angaben zum Grundkapital gemäß § 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB wird auf Anmerkung 20 im Anhang verwiesen. Bei den eigenen Anteilen (per 31. Dezember 2009: rund 2 Mio. Stück) und den sog. Trust (Treuhänder)-Aktien (per 31. Dezember 2009: rund 19 Mio. Stück) sind die Stimmrechte eingeschränkt. Die Trust-Aktien stehen im Zusammenhang mit den Akquisitionen von Voice-Stream und Powertel im Jahr 2001. Im Rahmen dieser Akquisitionen gab die Deutsche Telekom neue Aktien aus genehmigtem Kapital an Treuhänder aus, u. a. zugunsten von Inhabern von Optionsscheinen, Optionen und Umtauschrechten. Hinsichtlich der an Trusts ausgegebenen Aktien hat der jeweilige Treuhänder für die Zeit des Bestehens des Trusts auf Stimmrechte und Bezugsrechte sowie grundsätzlich auf Dividendenrechte verzichtet. Die an die Trusts ausgegebenen Aktien können auf Weisung der Deutschen Telekom über die Börse verkauft werden, wenn die Berechtigten ihre Options-, Umtausch- bzw. Wandlungsrechte nicht ausüben oder diese erlöschen. Der Veräußerungserlös fließt der Deutschen Telekom zu. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2009 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 29. April 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 2.176.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 850.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um neue Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, auszugeben. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2009/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2009 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 29. April 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 38.400.000 € durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG und der nachgeordneten verbundenen Unternehmen (Belegschaftsaktien) ausgegeben werden. Die neuen Aktien können dabei auch an ein Kreditinstitut oder ein anderes die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen ausgegeben werden, das die Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie ausschließlich zur Gewährung von Belegschaftsaktien zu verwenden. Soweit gesetzlich zulässig, können die Belegschaftsaktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen können. Die als Belegschaftsaktien auszugebenden Aktien können auch im Wege von Wertpapierdarlehen von einem Kreditinstitut oder einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen beschafft und die neuen Aktien zur Rückführung dieser Wertpapierdarlehen verwendet werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2009/II). Zum 31. Dezember 2008 bestanden die genehmigten Kapitale 2004 und 2006, die mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister am 26. Mai 2009 zugunsten der aufgeführten genehmigten Kapitale 2009/I und 2009/II aufgehoben wurden. Das Grundkapital ist zum 31. Dezember 2009 um bis zu 31.813.089,28 €, eingeteilt in bis zu 12.426.988 neue auf den Namen lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten auf Aktien aus Aktienoptionen, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses für einen Aktienoptionsplan 2001 der Hauptversammlung vom 29. Mai 2001 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2003 begeben wurden. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Das Grundkapital ist zum 31. Dezember 2009 um 600.000.000 €, eingeteilt in bis zu 234.375.000 auf den Namen lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie dies zur Bedienung von bis zum 25. April 2010 ausgegebenen oder garantierten Wandelschuld- oder Optionsschuldverschreibungen benötigt wird. Die Hauptversammlung vom 30. April 2009 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Oktober 2010 insgesamt bis zu 436.131.999 Stückaktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.116.497.917,44 € unter folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 d und 71 e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinn von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 30. April 2009 ermächtigt den Vorstand u. a. auch dazu, Aktien der Deutschen Telekom AG, die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen ohne, dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die wesentlichen Vereinbarungen der Deutschen Telekom AG, die eine Klausel für den Fall einer Übernahme (Change of Control) der Deutschen Telekom AG enthalten, betreffen hauptsächlich bilaterale Kreditfazilitäten sowie mehrere Darlehensverträge. Im Übernahmefall haben die jeweiligen Kreditgeber das Recht, die Fazilität zu kündigen und ggf. fällig zu stellen bzw. die Rückzahlung der Darlehen zu verlangen. Eine Übernahme wird dabei angenom men, wenn ein Dritter die Kontrolle über die Deutsche Telekom AG erlangt; dies kann auch eine gemeinschaftlich handelnde Gruppe sein. Ferner haben die anderen Konsortialpartner von Toll Collect (Daimler Financial Services AG und Cofiroute S.A.) eine Call Option für den Fall, dass ein Wechsel in der Eigentümerstruktur der Deutschen Telekom AG dadurch eintritt, dass mehr als 50 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte von einem neuen Gesellschafter gehalten werden, die er zuvor nicht besaß, und die anderen Konsortialpartner diesem Wechsel nicht zugestimmt haben. Bei der Zurechnung von Stimmrechten gilt § 22 Abs. 1 WpHG analog. Sollte die Deutsche Telekom AG von einem Unternehmen übernommen werden, das kein Telekommunikationsunternehmen aus der Europäischen Union oder den USA mit ähnlicher Größe und vergleichbarem Standing wie die Deutsche Telekom AG ist, kann der griechische Staat alle Anteile der Deutschen Telekom AG an der griechischen Hellenic Telecommunications Organization S.A., Athen (OTE) von der Deutschen Telekom AG erwerben. Eine Übernahme in diesem Sinne liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen – mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland – direkt oder indirekt 35 % der Stimmrechte an der Deutschen Telekom AG erwerben. Organisatorische Veränderungen bei Tochtergesellschaften. Die Deutsche Telekom AG und France Télécom S.A. haben im Geschäftsjahr 2009 den Zusammenschluss ihrer britischen Gesellschaften, T-Mobile UK und Orange UK, in einem 50:50 Joint Venture vereinbart. Nach dem Joint Venture Agreement ist die France Télécom für den Fall, dass die Deutsche Telekom unter den beherrschenden Einfluss eines Dritten gelangt, für die Dauer eines Jahres von sämtlichen den Gesellschaftern im Hinblick auf eine Übertragung ihrer Anteile auferlegten Restriktionen befreit. Eine Übertragung von Anteilen an Wettbewerber ist aber auch in diesem Fall untersagt. Im Geschäftsjahr 2008 erwarb die Deutsche Telekom 25 % plus eine Aktie an der OTE. Im Mai 2008 hatten die Hellenische Republik und die Deutsche Telekom eine Gesellschaftervereinbarung über die Beteiligung an dem Telekommunikationsunternehmen getroffen. Beide Gesellschafter halten gemeinsam eine Mehrheit von 50 % plus zwei Stimmen an der OTE, wobei der Deutschen Telekom nach Umsetzung aller Schritte der Transaktion die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik der OTE gewährt wird. Die für die vollständige Umsetzung der Gesellschaftervereinbarung erforderlichen Satzungsänderungen der OTE wurden im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der OTE am 6. Februar 2009 beschlossen. Mit der Umsetzung der Gesellschaftervereinbarung am 6. Februar 2009 wurde die OTE in das operative Segment Süd- und Osteuropa integriert. Darüber hinaus hat die Deutsche Telekom der Hellenischen Republik im Rahmen des Anteilskaufvertrags zwei Verkaufsoptionen für weitere 5 % (Verkaufsoption I) sowie 10 % (Verkaufsoption II) der Anteile eingeräumt. Am 31. Juli 2009 wurde die Verkaufsoption I von der Hellenischen Republik ausgeübt. Als Folge der genannten Transaktionen hält die Deutsche Telekom damit einen Anteil von 30 % plus einer Aktie an der OTE. Die Deutsche Telekom AG und France Télécom S.A. unterzeichneten am 5. November 2009 den Vertrag über den Zusammenschluss ihrer britischen Gesellschaften, T-Mobile UK und Orange UK, in einem 50:50 Joint Venture. Die Transaktion bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörden. Die Deutsche Telekom unterzeichnete am 19. November 2009 einen Vertrag mit der Freenet AG zur Übernahme von 100 % der Anteile an dem Webhosting-Anbieter Strato AG, Berlin und der Strato Rechenzentrum AG, Berlin. Durch die Transaktion wird die Deutsche Telekom ein führender Anbieter von Webhosting-Produkten vor allem für Privat- und kleine Geschäftskunden im deutschen Markt. Die Aufsichtsräte der Gesellschaften haben dem Vorhaben bereits zugestimmt. Organisatorische Veränderungen bei der Deutschen Telekom AG. Im Berichtsjahr wurde die T-Systems Business Services GmbH (TS BS), nach Abspaltung des Geschäftsbereichs Großkunden auf die T-Systems Enterprise Services GmbH (TS ES), auf die Deutsche Telekom AG mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2009 verschmolzen. Ebenfalls mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2009 wurde die T-Mobile International AG (TMI), nach Abspaltung der T-Mobile Global Holding GmbH (TMGH) auf die T-Mobile Global Zwischenholding GmbH (TMGZ), auf die Deutsche Telekom AG verschmolzen. Die außerordentliche Hauptversammlung stimmte am 19. November 2009 dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zu, mit dem die Deutsche Telekom AG den Geschäftsbereich T-Home im Wege der Ausgliederung auf die T-Mobile Deutschland GmbH (TMD) mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2010 überträgt. In der künftigen Deutschland-Gesellschaft sollen das Festnetz- und Mobilfunkgeschäft in Deutschland gebündelt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Leitung und Kontrolle. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB – zugleich auch Corporate Governance Bericht gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Für die Deutsche Telekom als Muttergesellschaft eines international ausgerichteten Konzerns mit einer Vielzahl von Beteiligungen ist eine gute und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) von besonderer Bedeutung. Dabei werden vom Unternehmen sowohl nationale Regelungen wie die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ als auch internationale Standards auf Grund der Notierung an internationalen Börsenplätzen wie der New York Stock Exchange eingehalten. Hier ist insbesondere das US-Recht mit dem auch für die Deutsche Telekom geltenden Sarbanes-Oxley Act zu nennen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass eine gute Corporate Governance, welche die unternehmens- und branchenspezifischen Gesichtspunkte berücksichtigt, eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Deutschen Telekom ist. Die Umsetzung und Beachtung dieser Grundsätze wird als zentrale Führungsaufgabe verstanden. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2009 intensiv mit der Corporate Governance der Deutschen Telekom AG und des Konzerns sowie mit den Inhalten des Corporate Governance Kodex befasst. Die Deutsche Telekom AG hat auch in diesem Berichtszeitraum erneut sämtlichen Empfehlungen des Corporate Governance Kodex entsprochen. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG konnten daher am 28. August 2009 sowie am 5. Januar 2010 jeweils eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex abgeben: Entsprechenserklärungen gemäß § 161 Aktiengesetz.Erklärung vom 28. August 2009: I. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 4. Dezember 2008 den vom Bundesministerium der Justiz am 8. August 2008 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wurde. II. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 5. August 2009 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wird. Erklärung vom 5. Januar 2010: I. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 28. August 2009 den vom Bundesministerium der Justiz am 5. August 2009 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wurde. II. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 5. August 2009 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wird. Diese Entsprechenserklärungen können auch über die Internetseite der Deutschen Telekom2 eingesehen werden. Auf dieser Internetseite sind auch die nicht mehr aktuellen Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre zugänglich. 2. www.telekom.com unter dem Pfad: Investor Relations/Corporate Governance/Entsprechenserklärung Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Unternehmensführungspraktiken. Die Deutsche Telekom verfügt über eine konzernweite Compliance-Organisation, die kontinuierlich ausgebaut wird (veröffentlicht auch im Corporate Responsibility Bericht 20093). Dabei wurde zunächst ein Compliance Committee eingerichtet, das den Vorstand dabei unterstützt, die notwendigen Strukturen für ein funktionsfähiges Compliance-Management einzurichten und weiter zu entwickeln. Mitglieder des Compliance Committees sind erfahrene Führungskräfte der Bereiche Compliance, Recht, Datenschutz, Konzernrevision, Konzernsicherheit und Personal. Der vom Vorstand ernannte Chief Compliance Officer hat den Vorsitz im Compliance Committee. Er berichtet an den Vorstand sowie direkt an den Prüfungsausschuss/Audit Committee und den Aufsichtsrat. In den strategischen Geschäftsfeldern wurde jeweils ein Compliance Officer benannt. Je nach Größe und Risikosituation existieren Compliance-Beauftragte/-Ansprechpartner in den Geschäftseinheiten. Durch die Bündelung der Compliance-Aktivitäten im Vorstandsbereich Datenschutz, Recht und Compliance wurde die Bedeutung der Compliance-Thematik noch einmal deutlich hervorgehoben. 3 www.cr-bericht.telekom.de Als Teil des Compliance-Programms gibt es den Code of Conduct sowie den Ethikkodex. Der Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex, in dem verbindlich festgelegt ist, wie ein an Werten orientiertes und rechtskonformes Verhalten im Geschäftsalltag von den Mitarbeitern und dem Management gelebt werden soll. Der Ethikkodex gilt für Mitglieder des Vorstands und Personen, die eine besondere Verantwortung für die Finanzberichterstattung tragen. Er verpflichtet zu Redlichkeit, Integrität, Transparenz und ethischem Verhalten und wird von den betroffenen Personen einmal im Jahr durch Unterzeichnung explizit anerkannt. Der Code of Conduct sowie der Ethikkodex sind auf der Internetseite der Deutschen Telekom4 veröffentlicht. 4 www.telekom.com Die Deutsche Telekom betreibt das Portal Ask me!, über das Mitarbeiter der Deutschen Telekom bei Verhaltensunsicherheit compliancerelevante Fragen stellen können. Darüber hinaus betreibt die Deutsche Telekom das Portal Tell me!5, über das Hinweise über potenzielles oder tatsächliches Fehlverhalten anonym telefonisch, per Brief oder elektronisch gemeldet werden können. Die Compliance wird durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht. 5 http://www.telekom.com/dtag/cms/content/dt/un/ethikline Das jährliche Compliance-Programm der Deutschen Telekom wird auf Basis eines einheitlichen Prozesses zur Risikobewertung entwickelt und über die Compliance-Organisation umgesetzt. Im Jahr 2010 steht die risikoorientierte Weiterentwicklung des bisherigen Compliance-Programms im Vordergrund. In diesem Zuge werden auch weiterhin Compliance-Schulungen in Form von Präsenz-Trainings und E-Learning-Kampagnen durchgeführt. Die Deutsche Telekom hat einen Datenschutzbeirat eingerichtet. Der Datenschutzbeirat ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Vorstands der Deutschen Telekom AG. Er dient dem konstruktiven Austausch mit führenden Datenschutzexperten und Persönlichkeiten aus Politik, Lehre, Wirtschaft und unabhängigen Organisationen und berät zu wichtigen datenschutzrelevanten Themen. Vorsitzender des Datenschutzbeirats ist Herr Lothar Schröder. Der Beirat kann der Deutschen Telekom AG Empfehlungen geben. Die Empfehlungen werden dem Prüfungsausschuss der Deutschen Telekom AG vorgelegt. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse. Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und befinden sich in regelmäßigem Kontakt. Bei der Deutschen Telekom AG finden jährlich regelmäßig vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Im Geschäftsjahr 2009 fanden zudem zwei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen sowie eine Klausur zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens statt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Risikosituation, das Risikomanagement, die Compliance und über etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung. Berichte des Vorstands werden regelmäßig schriftlich erstattet. Die Berichtspflichten des Vorstands sind durch den Aufsichtsrat über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehend konkretisiert worden. Die Arbeit der Organe Vorstand und Aufsichtsrat ist jeweils in einer Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderlichen Beschlussmehrheiten. Der Vorstandsvorsitzende befindet sich in regelmäßigem Informationsaustausch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Arbeitsweise des Vorstands. Der Vorstand tritt in der Regel wöchentlich zusammen. Seine Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Geschäftsverteilung des Vorstands sieht acht Vorstandsbereiche vor: Den Vorstandsvorsitzenden, den Vorstand Finanzen, den Vorstand Personal, den Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance, den Vorstand T-Systems, den Vorstand Deutschland, den Vorstand Operating Officer (COO) und den Vorstand Süd- und Osteuropa. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen des ihm zugewiesenen Aufgabenbereichs allein geschäftsführungsbefugt. Bestimmte Angelegenheiten entscheidet der Vorstand in seiner Gesamtheit. Außerdem hat jedes Vorstandsmitglied die Möglichkeit, dem Gesamtvorstand Angelegenheiten zur Beschlussfassung vorzulegen. Für die Mitglieder des Vorstands gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 62 Jahren. Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht und prüft ihn in seiner Tätigkeit. Er wird in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt. Zur Konkretisierung der Vorlagepflichten des Vorstands hat der Aufsichtsrat einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte bestimmt, welcher Bestandteil der Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands ist. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich aus zwanzig Mitgliedern zusammen, je zehn der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurden auch auf der letzten Hauptversammlung am 30. April 2009 die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt. Die Amtsperioden der einzelnen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat enden zu unterschiedlichen Terminen. Hierdurch kann bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG zeitnah etwaigen Veränderungserfordernissen Rechnung getragen werden. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden von den Arbeitnehmern zuletzt auf der Delegiertenversammlung am 4. Dezember 2008 nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes neu gewählt. Einzelheiten zum Wechsel von Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum können aus Anmerkung 35 im Anhang entnommen werden. Der Aufsichtsrat ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Gremium – wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen – eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder angehören, um eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu ermöglichen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2009 erneut eine Effizienzprüfung durchgeführt. Die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats erfolgte auf Grundlage eines umfangreichen Fragebogens sowie individueller Gespräche mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze festgelegt. Demnach sollen für künftige Aufsichtsratsbesetzungen grundsätzlich keine Vorschläge an die Hauptversammlung gemacht werden, wenn das Mitglied des Aufsichtsrats innerhalb seiner Amtszeit das 72. Lebensjahr vollenden würde. In die Aufsichtsratsarbeit werden im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten moderne Kommunikationsmedien einbezogen, um im Interesse des Unternehmens eine zügige Befassung und ggf. Beschlussfassung des Aufsichtsratsgremiums zu gewährleisten. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen. Er befindet sich über die organisatorischen Aufgaben im Aufsichtsrat hinaus mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem Vorstand insgesamt in regelmäßigem Kontakt, um sich über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, das Risikomanagement des Unternehmens und die Maßnahmen des Managements zu informieren und sich mit dem Vorstand auszutauschen. In diesem Rahmen wird der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstandsvorsitzenden über alle Ereignisse informiert, die für die Lage, die Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Vorstand hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben zwei ständige Ausschüsse eingerichtet: Zum einen den Vorstandsausschuss Investitionen. Dieser Ausschuss ist für eine unter betriebswirtschaftlichen und strategischen Aspekten optimale Ressourcenallokation verantwortlich und unterstützt den Vorstand bei der Festsetzung der Investitions- und Projektbudgets. Vorstandsmitglieder in diesem Ausschuss sind der Finanzvorstand (Vorsitz bis März 2009) und der Vorstand Operating Officer (Vorsitz ab April 2009). Weitere Mitglieder sind die Finanzleiter (Financial Directors) Süd- und Osteuropa, U.S.A, COO/EU, Deutschland und T-Systems sowie die Leiter Konzerncontrolling und Konzernstrategie. Zum anderen gibt es einen Ausschuss für Unternehmensfusionen und -übernahmen (M&A Committee). Im Auftrag des Vorstands entscheidet dieser Ausschuss abhängig von Wertgrenzen über die Durchführung von Transaktionen und überwacht die Integration im Anschluss an durchgeführte Transaktionen. Mitglieder in diesem Ausschuss sind der Vorstandsvorsitzende (Vorsitz), der Finanzvorstand, der Personalvorstand sowie die Leiter Mergers & Acquisitions, Konzernstrategie und Global Business Development. Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG folgende Ausschüsse gebildet, die jeweils paritätisch besetzt sind: Der Präsidialausschuss ist für die Vorbereitungen der Sitzungen und wesentliche Entscheidungen des Aufsichtsrats sowie für die Vorbereitung der Vorstandspersonalia zuständig. Mitglieder: Herr Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender), Herr Jörg Asmussen, Frau Waltraud Litzenberger, Herr Lothar Schröder. Der Finanzausschuss behandelt komplexe finanzwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Unternehmensvorgänge, die ihm vom Aufsichtsratsvorsitzenden oder vom Aufsichtsrat zur Prüfung und Beratung zugewiesen werden. Mitglieder: Herr Dr. h. c. Bernhard Walter (Vorsitzender), Herr Hermann Josef Becker, Herr Hans Martin Bury, Herr Lawrence H. Guffey, Herr Lothar Holzwarth, Frau Waltraud Litzenberger. Der Prüfungsausschuss behandelt u. a. die Themen, für welche das deutsche Recht und der Deutsche Corporate Governance Kodex Zuständigkeiten für den Prüfungsausschuss vorsehen. Hierzu gehören insbesondere die Überwachung der Rechnungslegung sowie die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Compliance und dem Datenschutz. Der Prüfungsausschuss behandelt ferner unter Berücksichtigung des zwingenden deutschen Rechts alle Aufgaben, die einem Audit Committee nach geltendem US-Recht für börsennotierte Unternehmen mit Sitz außerhalb der USA zugewiesen sind. Der Prüfungsausschuss hat unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Rahmen der ihm vom Aufsichtsrat zugewiesenen Aufgaben seine Kompetenzen erweitert und detailliert. Dem Prüfungsausschuss gehören die gleichen Personen wie dem Finanzausschuss an. Herr Dr. h. c. Bernhard Walter, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, verfügt als unabhängiges Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung (§ 100 Abs. 5 AktG). Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2009 mit gutem Ergebnis eine externe Effizienzprüfung durchgeführt. Der Personalausschuss befasst sich mit Fragen des Personals der Deutschen Telekom, insbesondere mit der Personalstruktur und -entwicklung sowie der Personalplanung des Unternehmens. Dabei hat sich der Personalausschuss in Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu Budget und Mittelfristplanung insbesondere mit der Personalbestands- und -Bedarfsplanung befasst. Mitglieder: Herr Lothar Schröder (Vorsitzender), Herr Dr. Hubertus von Grünberg, Herr Prof. Dr. Ulrich Lehner, Frau Waltraud Litzenberger. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Im Jahr 2009 hat er sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen sowie der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Besetzung der durch das Ausscheiden der Herren Prof. Dr. Reitzle und Prof. Dr. von Schimmelmann zum 1. Januar 2010 vakant gewordenen Aufsichtsratsmandate befasst und die Antragstellung des Vorstands zur gerichtlichen Bestellung der Herren Dr. Bernotat und Prof. Dr. Middelmann mit diesem abgestimmt. Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex besteht er ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner. Mitglieder: Herr Prof. Dr. Ulrich Lehner, Herr Jörg Asmussen. Der gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz zu bildende Vermittlungsausschuss erfüllt die ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben. Er hat im Geschäftsjahr 2009 nicht getagt. Mitglieder: Herr Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender), Herr Dr. Hubertus von Grünberg, Frau Waltraud Litzenberger, Herr Lothar Schröder. Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 ist ein Sonderausschuss eingerichtet worden, der die Beteiligung des Unternehmens an der Versteigerung von Frequenzen der vierten Mobilfunkgeneration in Deutschland begleitet. Mitglieder: Herr Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender), Frau Waltraud Litzenberger, Herr Lothar Schröder, Herr Dr. h. c. Bernhard Walter. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. h.c. Bernhard Walter, verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Er ist zugleich Financial Expert im Sinne des Sarbanes-Oxley Act. Herr Dr. h.c. Bernhard Walter ist kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Weitere Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern einschließlich ihrer Aufsichtsratsmandate bei anderen Gesellschaften sind im Anhang unter Anmerkung 35 zu finden. Vermeidung von Interessenkonflikten. Interessenkonflikte von Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern werden dem Aufsichtsrat unverzüglich offengelegt. Die Übernahme von Tätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, die nicht zur Wahrnehmung des Vorstandsmandats gehören, unterliegt der Zustimmung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats. Risiko- und Chancenmanagement. Der Umgang mit Chancen und Risiken, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entstehen, ist für Vorstand und Aufsichtsrat von grundsätzlicher Bedeutung für eine professionelle Unternehmensführung. Der Vorstand wird von dem im Unternehmen eingerichteten Risikomanagement regelmäßig über die Risiken sowie deren Entwicklung informiert. Er berichtet seinerseits über die Risikolage und das Risikomanagement-System an den Aufsichtsrat. Das Risikomanagement-System der Deutschen Telekom wird von den Abschlussprüfern und der internen Revision geprüft und von der Gesellschaft kontinuierlich weiterentwickelt. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit dem Risikomanagement-System inklusive der Überwachung der Wirksamkeit des internen Risikomanagement-Systems. Das Risikomanagement umfasst neben finanziellen Risiken u. a. auch Reputationsrisiken. Weitere Ausführungen finden sich im Lagebericht unter dem Kapitel „Risiko- und Chancenmanagement“. Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung. Die Deutsche Telekom erfüllt die strengen US-amerikanischen Kapitalmarktanforderungen der Section 404 des Sarbanes-Oxley Acts (S-OX404). Dazu wurde ein Prozess zur systematischen Bewertung der Effektivität des Internen Kontrollsystems der Finanzberichterstattung implementiert. Die konzernweite Funktionsfähigkeit wurde für das Geschäftsjahr 2009 erneut nachgewiesen. Der Prüfungsausschuss nimmt für den Aufsichtsrat die Aufgabe der Überwachung der Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozesse wahr. Das Interne Kontrollsystem der Finanzberichterstattung wird kontinuierlich weiterentwickelt und von der Internen Revision und von den Abschlussprüfern unabhängig voneinander geprüft. Der Prüfungsausschuss befasst sich auch mit der Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, das über die Finanzberichterstattung hinausgeht und erfüllt damit die seit Mai 2009 in Kraft getretenen Anforderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems findet sich in diesem Kapitel unter der Überschrift „Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem“. Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Mit den Abschlussprüfern der Deutschen Telekom ist vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Ferner ist vereinbart, dass die Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Vereinbarungsgemäß haben die Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn sie bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben. Der Prüfungsausschuss untersucht die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer. Vergütungsbericht – Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Bericht über die Vergütung des Vorstands. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Jahresabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, individualisiert ausgewiesen und zwar im Anhang unter Anmerkung 36 unter der Überschrift „Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats“. Diese im Anhang gemachten Angaben sind zugleich integraler Bestandteil des Corporate Governance-Berichts sowie der Erklärung zur Unternehmensführung. Darüber hinaus wird im Folgenden ein Überblick zur Struktur und den Grundzügen der Vorstandsvergütung gegeben: Das Vergütungssystem für den Vorstand6 einschließlich der wesentlichen Vertragselemente wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Seit Einführung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und der Aktualisierung des Deutschen Corporate Governance Kodex in 2009 beschließt der Aufsichtsrat im Plenum die individualvertraglichen Regelungen der Verträge mit Vorständen. Dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrats kommt seitdem eine vorbereitende Funktion für die Beschlussfassung im Aufsichtsrat zu. Die Vergütung des Vorstands besteht aus mehreren Bestandteilen. Sie umfasst fixe und kurz- und längerfristig ausgelegte variable Bestandteile, diverse – im Einzelnen in den Anhangsangaben auch individualisiert angegebene – Nebenleistungen, die grundsätzlich als Sachleistungen, in Form von Beiträgen zum Versicherungsschutz und als geldwert zu versteuernde Vorteile ausgestaltet sind, sowie Zusagen auf Anwartschaften auf eine Vorstandsversorgung. 6 Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Geschäftsjahr 2010 überarbeitet. Die variablen Vergütungsteile enthalten sowohl Komponenten, die an den jährlichen geschäftlichen Erfolg gebunden sind, als auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter. Die jährliche variable Vergütung bestimmt sich nach dem Grad der Erreichung der vom Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres jedem Mitglied des Vorstands erteilten Zielvorgaben. Bei voller Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile sind etwa zwei Drittel der Vergütung variabel und ein Drittel fix ausgestaltet. Als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter sind Leistungen auf der Grundlage des sogenannten „Mid-Term Incentive Plans“ ausgelobt. Darüber hinaus bestehen auch Ansprüche aus Aktienoptionsplänen (siehe unten zum Aktienoptionsplan 2001). Bei dem Mid-Term Incentive Plan der Deutschen Telekom AG (MTIP) handelt es sich um ein konzernweites Vergütungsinstrument mit langfristigem Charakter für obere Führungskräfte. Die Mitglieder des Vorstands nehmen seit dem Geschäftsjahr 2004 daran teil. Der Plan hat eine dreijährige Laufzeit und wird jährlich revolvierend aufgelegt. Er sieht zwei aktienbasierte, additive und gleichgewichtete Erfolgsparameter vor. Für das Geschäftsjahr 2009 wurden – wie auch für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 – eine absolute und eine relative Planhürde festgelegt. Die absolute Planhürde bezieht sich auf die Steigerung des Wertes der T-Aktie. Die relative Planhürde verlangt eine bessere Entwicklung des Total Return der T-Aktie gegenüber dem Dow Jones Euro STOXX Total Return Index. Die Tranche des MTIP 2007 hat das relative Kursentwicklungsziel erreicht, während das absolute Kursentwicklungsziel verfehlt wurde. Somit kann für die Tranche 2007 ein Anteil von 50 % des Auslobungsvolumens ausgezahlt werden. Weitere Einzelheiten sind im Anhang unter den Anmerkungen 23 und 36 zu finden. Der Aktienoptionsplan 2001 wurde im Jahr 2004 bereits für den Vorstand geschlossen. Aus Tranchen des Aktienoptionsplans 2001 an aktuelle und im Berichtsjahr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder gewährte Optionen sind grundsätzlich weiterhin ausübbar, sofern die hierfür festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind im Anhang unter den Anmerkungen 23 und 36 zu finden. Diese im Anhang gemachten Angaben sind zugleich integraler Bestandteil des Corporate Governance-Berichts sowie der Erklärung zur Unternehmensführung. Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Für den Fall, dass die Gesellschaft berechtigt ist, die Berufung zu beenden, ohne dass dies zugleich auch ein zivilrechtlich relevanter „wichtiger Grund“ für die Beendigung des Dienstvertrags wäre, sehen die Vorstandsverträge aller Vorstandsmitglieder der Deutschen Telekom AG eine Klausel zur Höchstbetragsbegrenzung für die im Falle eines diesbezüglichen Ausscheidens an das Vorstandsmitglied zu zahlende Abfindung vor. Die Verträge der Mitglieder des Vorstands sehen grundsätzlich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Beim Abschluss von Vorstandsverträgen wird für den Fall der vorzeitigen Beendigung ohne wichtigen Grund eine Ausgleichszahlung vorgesehen, deren Höhe entsprechend den Regelungen des Corporate Governance Kodex auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap) und die nicht höher als die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages sein darf. Die Mitglieder des Vorstands haben grundsätzlich eine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung. Diese ist abhängig vom Endgehalt ausgestaltet. Das bedeutet, dass die Vorstände im Versorgungsfall pro abgeleistetem Dienstjahr einen festgelegten Prozentsatz (zwischen 5 % und 6 %) des letzten festen Jahresgehalts vor Eintritt des Versorgungsfalls als betriebliche Altersversorgung erhalten. Maximal kann nach zehn Jahren Vorstandszugehörigkeit ein Versorgungssatz i.H.v. 50 % (bzw. 60 %) des letzten festen Jahresgehalts erreicht werden. Die Anwartschaften sind grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben unverfallbar (bzw. in Einzelfällen sofortig vertraglich unverfallbar). Die Versorgung wird in Form von lebenslangem Ruhegeld, vorgezogenem Ruhegeld, Invalidenversorgung sowie Witwen- und Waisenversorgung gezahlt. Alle darüber hinaus anzugebenden Details hierzu finden sich im Anhang unter Anmerkung 36. Diese im Anhang gemachten Angaben sind zugleich integraler Bestandteil des Corporate Governance-Berichts sowie der Erklärung zur Unternehmensführung. Leistungen Dritter für die Vorstandstätigkeit werden nicht gezahlt. Darüber hinaus sind die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die konkrete Ausgestaltung der Vergütungsbestandteile mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter im Anhang unter Anmerkung 36 sowie im Internet7 dargestellt. Diese im Anhang gemachten Angaben sind integraler Bestandteil des Corporate Governance-Berichts sowie der Erklärung zur Unternehmensführung. 7 www.telekom.com unter dem Pfad: Investor Relations/Corporate Governance/Incentive-Pläne Bericht über die Vergütung des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Aufsichtsrats8 ist in § 13 der Satzung festgelegt. Die Vergütung soll der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens Rechnung tragen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung, die sich an der Entwicklung des Konzernüberschusses je Aktie orientiert. Die erfolgsorientierte Vergütung enthält auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile. Der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen werden bei der Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt. 8 Das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird im Geschäftsjahr 2010 überarbeitet. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Jahresabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgeteilt nach Bestandteilen individualisiert unter Anmerkung 36 des Anhang unter der Überschrift „Vergütung des Aufsichtsrats“ ausgewiesen. Diese im Anhang gemachten Angaben sind zugleich integraler Bestandteil des Corporate Governance-Berichts sowie der Erklärung zur Unternehmensführung. Darüber hinaus wurden vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Vergütungen gezahlt oder Vorteile für persönliche erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt. Für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Datenschutzbeirats hat Herr Lothar Schröder Sitzungsgeld erhalten. Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der direkte oder indirekte Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern übersteigt insgesamt nicht 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Wertpapierorientierte Anreizsysteme. Konkrete Angaben zu den wertpapierorientierten Anreizsystemen der Gesellschaft finden sich im Jahresabschluss unter Anmerkung 23 des Anhangs. Diese im Anhang gemachten Angaben sind zugleich integraler Bestandteil des Corporate Governance-Berichts sowie der Erklärung zur Unternehmensführung. Veränderungen im Vorstand. Herr Dr. Karl-Gerhard Eick hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Vorstandsmandat mit Ablauf des 28. Februar 2009 niedergelegt. In der Aufsichtsratssitzung am 26. Februar 2009 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Timotheus Höttges mit Wirkung zum 1. März 2009 zum neuen Vorstand Finanzen; gleichzeitig wurde Herr Niek Jan van Damme mit Wirkung zum 1. März 2009 zum Vorstand T-Home, Sales & Service bestellt. Um auf Vorstandsebene die wachsende Bedeutung der Region Süd- und Osteuropa abzubilden und die Führung für die dort existierenden integriert tätigen Beteiligungen nach der Übernahme der Managementkontrolle bei der griechischen OTE zu bündeln, wurde ebenfalls in der Sitzung am 26. Februar 2009 mit Wirkung zum 1. März 2009 ein neues Vorstandsressort Süd- und Osteuropa eingerichtet. Herr Guido Kerkhoff trägt die Verantwortung für dieses Ressort. Er wurde mit Wirkung zum 1. März 2009 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Der Aufsichtsrat hat am 29. April 2009 die Zusammenführung der Verantwortung für das Standardgeschäft in Festnetz und Mobilfunk für Privat- und Geschäftskunden in Deutschland in einem Vorstandsressort „Deutschland“ mit Wirkung zum 1. Juli 2009 beschlossen. Dieses Ressort wird von Herrn Niek Jan van Damme verantwortet. Die Verantwortung für das ICT-Lösungsgeschäft mit Großkunden – T-Systems – verbleibt in der Verantwortung von Herrn Reinhard Clemens. Ferner wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2009 die Funktion des Chief Operating Officer geschaffen, die von Herrn Hamid Akhavan verantwortet wird. In diesem neuen Ressort wird die Verantwortung für Technik, IT, Einkauf sowie Produkte & Innovation für das Standardgeschäft für Privat- und Geschäftskunden im Konzern zusammengeführt. Gleichzeitig verantwortet Herr Hamid Akhavan die Mobilfunkbeteiligungen des Konzerns in Großbritannien, den Niederlanden, Österreich, der Tschechischen Republik und Polen. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom hat dem Wunsch von Herrn Hamid Akhavan, sein Mandat zum 15. Februar 2010 niederzulegen, in der Sitzung vom 17. Dezember 2009 entsprochen. Am 29. Januar 2010 stimmte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zu, die Zuständigkeiten für die bisherigen Aufgabenbereiche von Herrn Hamid Akhavan zunächst kommissarisch zu regeln. Die Vorstandsmitglieder Herr Guido Kerkhoff und Herr Reinhard Clemens übernehmen kommissarisch die Aufgaben von Herrn Hamid Akhavan. Herr Guido Kerkhoff wird ab dem 15. Februar 2010 kommissarisch für die Region Europa (Großbritannien, die Niederlande, Österreich, Polen und Tschechische Republik) sowie International Sales & Service zuständig sein. Herr Reinhard Clemens übernimmt ab diesem Zeitpunkt konzernübergreifend die Führung der restlichen COO-Bereiche wie Produkte & Innovation, Technik, IT und Einkauf – dies ebenfalls kommissarisch. Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem. Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Deutschen Telekom AG ist in Anlehnung an das international anerkannte Rahmenwerk „COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) Internal Control – Integrated Framework“ aufgebaut. Die Wirksamkeit des IKS wird vom Prüfungsausschuss der Deutschen Telekom AG gemäß den Anforderungen des im Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes überwacht. Der Umfang und die Ausgestaltung an die spezifischen Anforderungen der Deutschen Telekom liegen im Ermessen und in der Verantwortung des Vorstandes. In diesem Zusammenhang ist die Interne Revision verantwortlich für die unabhängige Überprüfung der Funktionsfähigkeit des IKS bei der Deutschen Telekom und ihren Tochtergesellschaften. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügt die Interne Revision über umfassende Informations-, Prüf- und Eintrittsrechte. Grundsätzlich gilt für jedes IKS, dass es, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens seiner Ziele gibt. Bezogen auf das rechnungslegungsbezogene IKS kann es nur eine relative und keine absolute Sicherheit geben, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Das rechnungslegungsbezogene IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der (Konzern-) Rechnungslegung und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Steuerung der Prozesse zur (Konzern-) Rechnungslegung und Lageberichtserstellung erfolgen bei der Deutschen Telekom AG durch den Bereich Group Accounting. Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzern- und Jahresabschluss analysiert. Relevante Anforderungen werden z. B. in der Konzernbilanzierungsrichtlinie festgehalten, kommuniziert und bilden zusammen mit dem konzernweit gültigen Abschlusskalender die Grundlage für den Abschlusserstellungsprozess. Darüber hinaus unterstützen ergänzende Verfahrensanweisungen, standardisierte Meldeformate, IT-Systeme sowie IT- unterstützte Reporting- und Konsolidierungsprozesse den Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen (Konzern-) Rechnungslegung. Im Bedarfsfall bedient sich die Deutsche Telekom AG externer Dienstleister, z. B. für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Der Bereich Group Accounting stellt die konzernweite und einheitliche Umsetzung dieser Anforderungen über entsprechende Prozesse sicher. Die in den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden regelmäßig geschult. Die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften sind für die Einhaltung der konzernweit gültigen Richtlinien, Verfahren und den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme verantwortlich und werden dabei vom Bereich Group Accounting unterstützt und überwacht. In den Rechnungslegungsprozess sind unter Risikoaspekten definierte, interne Kontrollen eingebettet. Das rechnungslegungsbezogene IKS umfasst sowohl präventive als auch aufdeckende Kontrollen, zu denen IT-gestützte und manuelle Abstimmungen, die Funktionstrennung, das Vier-Augen-Prinzip, allgemeine IT-Kontrollen, wie z. B. Zugriffsregelungen in IT-Systemen oder ein Veränderungsmanagement sowie deren Überwachung, gehören. Die Deutsche Telekom verfügt seit dem Geschäftsjahr 2006 über ein konzernweit standardisiertes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS. Dieses Verfahren ist konsequent an den Risiken einer möglichen Fehlberichterstattung im Konzern- und Jahresabschluss ausgerichtet und erfüllt die strengen US-amerikanischen Kapitalmarktanforderungen der Section 404 des Sarbanes-Oxley Act. Zur Qualitätssicherung dieses rechnungslegungsbezogenen IKS ist die Interne Revision über alle Stufen des Verfahrens hinweg eng einbezogen. Die Wirksamkeitsbeurteilung dieses rechnungslegungsbezogenen IKS erfolgt für die unter Risikoaspekten ausgewählten Teile auf Grundlage von kaskadierten Selbstbeurteilungen beginnend bei den Prozessbeteiligten über die wesentlichen Verantwortungsträger im Rechnungslegungsprozess bis zum Vorstand. Die Interne Revision nimmt eine unabhängige, stichprobenhafte Prüfung der Selbstbeurteilungen vor. Geschäft und Rahmenbedingungen. Die Legaleinheit Deutsche Telekom AG, die über diverse Zweigniederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, umfasst lediglich Teile der Geschäftsbereiche des Konzerns. Hierzu zählt im Wesentlichen das Festnetzgeschäft in Deutschland einschließlich der kleinen und mittelständischen Geschäftskunden Deutschland. Das Festnetzgeschäft umfasst sämtliche Aktivitäten der Sprach- und Datenkommunikation durch Festnetz- bzw. Breitbandtechnik. Dazu gehört sowohl der Vertrieb von Endgeräten und sonstiger Hardware als auch der Vertrieb der Dienste an Wiederverkäufer und die Erbringung von Telekommunikationsvorleistungen an die Tochtergesellschaften des Unternehmens. Den kleinen und mittelständischen Geschäftskunden in Deutschland bietet die Gesellschaft ein Produkt- und Lösungsportfolio für Informations- und Kommunikationstechnologie an. Darüber hinaus ist auch der Bereich International Carrier Sales and Solutions innerhalb der Gesellschaft organisiert, der im Wesentlichen Telekommunikationsvorleistungen für Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom erbringt. Die Konzernzentrale übernimmt die strategischen und segmentübergreifenden Steuerungsaufgaben. Die so genannten Shared Services innerhalb der Gesellschaft sind für alle sonstigen operativen Aufgaben zuständig, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Kerngeschäft des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften stehen. Zu diesen Shared Services zählt auch der in der Deutschen Telekom AG organisierte Teil der Vivento, die dafür verantwortlich ist, im Rahmen des Personalumbaus Mitarbeitern neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu vermitteln. Darüber hinaus zählen zu diesen Shared Services die Einheit Products & Innovation, zuständig für Produkte und Innovationen im Konzern, weitere konzernübergreifende Funktionen aus Technik, IT und Mobilfunk, die dem Chief Operating Officer zugeordnet sind, sowie der innerhalb der Gesellschaft organisierte Teil des Bereichs „Grundstücke und Gebäude“, der u. a. das Immobilienvermögen der Deutschen Telekom AG steuert und bewirtschaftet. Seit dem Geschäftsjahr 2009 erfolgte die Bündelung von Immobilienaktivitäten bei der Deutschen Telekom. In deren Rahmen werden Flächen zentral angemietet und nach Erbringung von Facility-Managementleistungen an inländische Tochtergesellschaften weitervermietet. Zuvor bestanden eigenständige vertragliche Beziehungen der Tochtergesellschaften zu konzerninternen und externen Anbietern von Facility-Managementleistungen. Die Shared Services erbringen ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Deutschland. Darüber hinaus beschäftigt die Deutsche Telekom AG Teile ihres Personalbestands in ihren Tochtergesellschaften, in denen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Beamten eine Tätigkeit zugewiesen werden kann. In größerem Umfang wird das Instrument der Zuweisung von Beamten seit der Einbringung von Betriebsteilen in die drei Servicegesellschaften Deutsche Telekom Kundenservice GmbH (DT KS), Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH (DT NP) und Deutsche Telekom Technischer Service GmbH (DT TS) im Geschäftsjahr 2007 genutzt. Die hiermit in Zusammenhang stehenden Personalkosten werden an die jeweiligen Tochtergesellschaften weiterbelastet. Da die wirtschaftliche Lage der Deutschen Telekom AG neben ihrer operativen Geschäftstätigkeit und ihrer Holdingfunktionen, als Konzernmuttergesellschaft insbesondere auch durch die wirtschaftliche Lage und die Ergebnisse ihrer Beteiligungen und Tochtergesellschaften bestimmt ist, wird im Folgenden näher auf diese eingegangen. Seit dem 1. Juli 2009 orientiert sich die Organisation des Deutschen Telekom Konzerns an der vom Aufsichtsrat am 29. April 2009 beschlossenen Neuausrichtung der Führungsstruktur. Diese zeichnet sich gegenüber der bisherigen Organisation durch eine stärkere regionale Marktverantwortung im kombinierten Festnetz- und Mobilfunkgeschäft aus. Auf Grund dieser Neuausrichtung hat sich mit Wirkung zum 1. Juli 2009 auch die Struktur der operativen Segmente verändert. Der Deutsche Telekom Konzern berichtet seit dem 1. Juli 2009 in den fünf operativen Segmenten Deutschland, USA, Europa, Süd- und Osteuropa, Systemgeschäft sowie in der Konzernzentrale & Shared Services. Das durch Tochtergesellschaften betriebene Mobilfunkgeschäft bietet Privat- und Geschäftskunden mobile Sprach- und Datendienste an. In Verbindung mit den angebotenen Diensten werden zudem Mobilfunkendgeräte und andere Hardware vertrieben. Darüber hinaus erfolgt der Vertrieb der T-Mobile Dienste auch an Wiederverkäufer sowie an Gesellschaften, die Netzleistungen einkaufen und selbständig an Dritte vermarkten (Mobile Virtual Network Operator, MVNO). Von den fünf operativen Segmenten erfolgt bei vier Segmenten eine regionale Aufteilung der Geschäftstätigkeiten, während bei einem Segment eine Kunden- und Produktzuordnung erfolgt. Das operative Segment Deutschland umfasst das Festnetz- und Mobilfunkgeschäft in Deutschland. Darüber hinaus erbringt das operative Segment Deutschland Telekommunikationsvorleistungen für andere operative Segmente im Konzern. Das durch Tochtergesellschaften betriebene Geschäft im operativen Segment USA (T-Mobile USA) umfasst sämtliche Mobilfunkaktivitäten der Deutschen Telekom auf dem US-amerikanischen Markt und stellt sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden mobile Sprach- und Datendienste bereit. Zusammen mit diesem Diensteangebot werden in der Regel auch mobile Endgeräte und Zubehör vermarktet. Darüber hinaus bietet T-Mobile USA seinen Kunden eine Reihe von Service-Optionen, z.B. Tarife mit und ohne Vertragsbindung auf Prepay- oder Vertragsbasis sowie Tarife mit subventionierten Endgeräten und ohne subventionierte Endgeräte. Zur Vermarktung seines mobilen Sprach- und Datenangebots stützt sich T-Mobile USA auf verschiedene direkte und indirekte Vertriebskanäle. T-Mobile USA verkauft darüber hinaus Vorleistungen, u. a. an MVNOs sowie Anbieter von Machine-to-Machine-Kommunikation – ein Vertriebsweg mit zunehmender Bedeutung für das No-Name-Angebot von T-Mobile USA. Das operative Segment Europa umfasst sämtliche Aktivitäten der Mobilfunkgesellschaften in Großbritannien, Polen, den Niederlanden, der Tschechischen Republik und in Österreich. Das operative Segment Süd- und Osteuropa umfasst Aktivitäten aus Festnetz und Mobilfunkgeschäft der Landesgesellschaften in Ungarn, Kroatien, der Slowakei, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Albanien, der EJR Mazedonien und Montenegro. Das operative Segment Systemgeschäft bündelt unter der Marke T-Systems das Geschäft der Tochtergesellschaften mit Produkten und Lösungen für große öffentliche Institutionen und multinationale Unternehmen (Corporate Customers). Das operative Segment bietet seinen Kunden Informations- und Kommunikationstechnik aus einer Hand. Für die Großkunden entwickelt und betreibt das operative Segment Infrastruktur- und Branchenlösungen. Mit einer weltumspannenden Infrastruktur aus Rechenzentren und Netzen betreibt T-Systems die ICT für ihre Kunden. Auf dieser Basis bietet die Großkundensparte der Deutschen Telekom integrierte Lösungen für die vernetzte Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft. Die so genannten Shared Services umfassen darüber hinaus alle Beteiligungen, die nicht direkt einem der operativen Segmente zugeordnet sind. Die Shared Services sind für alle sonstigen operativen Aufgaben zuständig, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Kerngeschäft der aufgeführten Segmente stehen. Zu den wesentlichen Tochtergesellschaften in den Shared Services gehören die GMG Generalmietgesellschaft mbH, Bonn, die DeTeFleetServices GmbH, Bonn als Komplettanbieter von Fuhrparkmanagement- und Mobilitätsleistungen und die Vivento Customer Services GmbH, Bonn. Diese Darstellung dieser Konzernstruktur sowie darüber hinaus eine Darstellung des Geschäftsverlaufs der wesentlichen Beteiligungen können dem Konzernlagebericht entnommen werden9. 9 Der Geschäftsbericht kann auch bei der Deutschen Telekom AG, Investor Relations, Postfach 2000, D-53105 Bonn, Telefax 0228 181 88899, angefordert werden. Unternehmensstrategie und Steuerung. Unternehmensstrategie. Die Telekommunikationsbranche ist geprägt von ständigem Wandel – im Festnetzgeschäft, im Mobilfunk und im Internet –, der auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht zum Stillstand kommt. Wichtige Bereiche der Makroökonomie, der Technologie, beim Konsumenten, den Märkten und unseren Wettbewerbern sind davon betroffen. Gleichzeitig verschwimmen zunehmend die Grenzen zu benachbarten Industrien – IT, Medien, Entertainment und Software. Neue Wettbewerbskonstellationen bilden sich heraus und erfordern in zunehmendem Maße strategische Partnerschaften. Das Ziel der Deutschen Telekom und ihrer Tochtergesellschaften ist es, sich erfolgreich in diesem komplexen Umfeld zu positionieren und langfristig zu einem Marktführer für vernetztes Leben und Arbeiten zu werden. Auch im Geschäftsjahr 2009 hat die Deutsche Telekom Gruppe ihre Strategie „Konzentrieren und gezielt wachsen“ mit den folgenden vier strategischen Handlungsfeldern konsequent und erfolgreich umgesetzt: • Verbessern der Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und in Süd- und Osteuropa. • Wachstum im Ausland. • Mobilisieren des Internets. • Aufbau netzzentrierter ICT. Da in der Legaleinheit Deutsche Telekom AG nur Teile der operativen Segmente des Konzerns organisiert sind, werden im Folgenden die für diese Bereiche wesentlichen Komponenten der Konzernstrategie dargestellt. Eine ausführliche Erläuterung der Konzernstrategie kann dem Konzernlagebericht entnommen werden. Verbessern der Wettbewerbsfähigkeit. In Deutschland und Süd- und Osteuropa sind die Märkte insbesondere im Festnetzbereich zunehmend gesättigt und durch hohe Wettbewerbsintensität gekennzeichnet. In diesem schwierigen Umfeld behauptet sich die Deutsche Telekom durch gezielte Investitionen in die Breitbandinfrastruktur, hochwertige Produkte und besten Service sowie die kontinuierliche Verbesserung der Kostenbasis. Weitere Impulse zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erwartet die Deutsche Telekom durch einen integrierten Auftritt am Markt. Gezielter Netzausbau. Auch künftig will die Deutsche Telekom Breitband- und Innovationsführer sein und investiert deshalb gezielt in den Netzausbau. Im deutschen Festnetzbereich versorgt die Deutsche Telekom bereits rund 1.000 deutsche Städte mit ADSL2+ und 50 Städte mit VDSL. Für den weiteren Breitbandausbau setzt die Deutsche Telekom neben Kooperationen mit Kommunen auch auf die Zusammenarbeit mit Wettbewerbern. Innovative Entertainment-Produkte. In Deutschland können Entertain-Kunden seit 2009 mit dem „vernetzten Videorekorder“ mehrere Media Receiver miteinander verbinden, Fotos mit Freunden und Verwandten teilen und das Bundesliga-Angebot „LIGA total!“ am Fernseher oder unterwegs nutzen. Service und Qualität. Entertain wurde von Kunden und neutralen Fachleuten mehrfach ausgezeichnet. Die Leser des Fachmagazins „connect“ (Heft 5/09) wählten Entertain zum besten Triple-Play-Anbieter 2009. In einer Bewertung der „Computer Bild“ (Heft 9/09) setzte sich die Deutsche Telekom ebenfalls gegen die Konkurrenz durch. Zudem wurde bei der Vermarktung von Entertain, Apple iPhone und Endgerät-Servicepaket die Marke von einer Million durchbrochen. Dies belegt, dass die Deutsche Telekom auch in gesättigten Märkten mit Service und hochwertigen Produkten nachhaltig überzeugen kann. Um den Service weiter zu verbessern, wird im Geschäftsjahr 2010 die ACCI/ICCA-Studie (After Customer Contact Interview; International Customer Contact Analysis) zur Messung der Kundenwahrnehmung in weiteren Landesgesellschaften und Kundenkontaktkanälen eingeführt. Bündelung von Festnetz- und Mobilfunkgeschäft. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist die Zusammenführung von Festnetz- und Mobilfunkgeschäft. Im Rahmen des „One-Company“-Projekts will die Deutsche Telekom künftig stärker als integrierter Anbieter mit konvergenten Produkten aus einer Hand am Markt agieren. So stellen sich die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften derzeit in Deutschland sowie in Kroatien und der Slowakei strategisch und organisatorisch neu auf. Durch die Integration stärken die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften den Kundenservice, sichern Arbeitsplätze und erschließen Potenziale für mehr Innovation, zusätzlichen Umsatz und für Kostensynergien. Verbesserung der Kostenbasis. Neben dem Erarbeiten von Wachstumspotenzialen muss die Deutsche Telekom kontinuierlich an ihrer Kostenbasis arbeiten. Dazu wurde 2006 das „Save for Service“-Programm initiiert, dessen bis zum Jahr 2010 geplantes Sparpotenzial bereits Ende des Geschäftsjahres 2009 übertroffen wurde. Die Deutsche Telekom wird deshalb Anfang 2010 bei „Save for Service“ die nächste Phase einleiten und künftig auch die internationalen Aktivitäten in ihre Effizienzbemühungen stärker einbeziehen. Operative Stärke. Im Hinblick auf Kundenzufriedenheit, Qualität und Effizienz wendet die Deutsche Telekom seit dem Jahr 2006 zudem die Methoden Six Sigma und Lean Management/Office Lean an. Inzwischen wurden bereits mehrere hundert Verbesserungsprojekte durchgeführt, zahlreiche Geschäftsprozesse bereichsübergreifend sowie nachhaltig optimiert und ein deutlich dreistelliger Millionenbetrag an zusätzlichem Umsatz und an Effizienzsteigerungen erwirtschaftet. Auch im Geschäftsjahr 2010 wird sich die Deutsche Telekom Gruppe erfolgreich im dynamischen Wettbewerbsumfeld behaupten und fokussiert an der Erreichung ihrer langfristigen Vision arbeiten, ein Marktführer für vernetztes Leben und Arbeiten zu werden. Die Erfolge in der Umsetzung der Unternehmens- und Konzernstrategie „Konzentrieren und gezielt wachsen“ mit ihren vier strategischen Handlungsfeldern und nicht zuletzt die stärker integrierte Aufstellung im Rahmen von „One Company“ nimmt die Deutsche Telekom indes zum Anlass, im ersten Quartal 2010 ihre Strategie zu prüfen und weiterzuentwickeln. Unternehmenssteuerung. Die finanzwirtschaftliche Steuerung ist auf den Konzern und die dazugehörigen operativen Segmente ausgerichtet. Die Legaleinheit Deutsche Telekom AG wird hierbei nicht separat betrachtet. Die Konzernsteuerung berücksichtigt die Erwartungen der vier Stakeholder-Gruppen der Deutschen Telekom (Aktionäre, Fremdkapitalgeber, Mitarbeiter und die sogenannten „Unternehmer im Unternehmen“ des Konzerns) an den Konzern: 1. Die Aktionäre erwarten eine angemessene und verlässliche Verzinsung auf das eingesetzte Kapital. 2. Die Fremdkapitalgeber und Banken erwarten eine angemessene Verzinsung und die Fähigkeit der Schuldenrückzahlung. 3. Die Mitarbeiter erwarten nachhaltige und sichere Arbeitsplätze mit Perspektiven sowie eine sozialverträgliche Gestaltung des notwendigen Personalumbaus. 4. Die „Unternehmer im Unternehmen“ erwarten ausreichend Investitionsmittel, um das zukünftige Geschäft zu gestalten und Produkte, Innovationen und Services für die Kunden zu entwickeln. Die Konzernsteuerung zielt darauf ab, einen Ausgleich dieser unterschiedlichen Erwartungen und Interessen der Stakeholder sicherzustellen, damit ausreichend Mittel für Investitionen, einen sozialverträglichen Personalumbau, den Schuldenabbau und eine attraktive Dividendenpolitik zur Verfügung stehen. Wesentliche Kennzahlen für den Deutsche Telekom Konzern zur operativen Steuerung sind der Umsatz, das EBIT und EBITDA, der Free Cash-Flow und die Kapitalrendite (ROCE). Die Entwicklung des Umsatzes ist eine wesentliche Größe zur Sicherung des Erfolgs eines Unternehmens. So stellen Top Line Programme zur Steigerung des Umsatzes eine wesentliche Säule für die zukünftige Entwicklung dar. Das EBITDA entspricht dem EBIT (Betriebsergebnis) vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Mit der Entwicklung des EBIT und EBITDA misst der Konzern die kurzfristige operative Leistungskraft und den Erfolg der einzelnen Geschäftsbereiche. Neben diesen beiden Größen verwendet der Konzern die EBIT- und EBITDA-Margen, um die Kennzahlen im Verhältnis zum Umsatz darzustellen. Diese relative Größe lässt einen Vergleich der Ertragskraft von ergebnisorientierten Bereichen unterschiedlicher Größen zu. Hier gilt es, das Niveau der EBIT- bzw. der EBITDA-Margen der Wettbewerber zu erreichen bzw. zu übertreffen. Den Free Cash-Flow definiert der Deutsche Telekom Konzern als Cash-Flow aus Geschäftstätigkeit abzüglich Nettozahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (ohne Goodwill) und Sachanlagen. Diese Kennzahl ist die zentrale Maßgröße für die Fremd- und Eigenkapitalgeber als Stakeholder der Deutschen Telekom. Der Free Cash-Flow ist Gradmesser sowohl für das Potenzial zur Weiterentwicklung des Unternehmens, wie Schaffung von organischem und anorganischem Wachstum, als auch für die Dividendenfähigkeit und für die Fähigkeit zur Tilgung von Verbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2009 wurde für die Deutsche Telekom Gruppe eine zentrale Free Cash-Flow Management-Organisation aufgebaut, die für die Schaffung von Transparenz, die Steuerung, den Forecast und die Performancemessung verantwortlich ist. Im Zuge dessen wurden in 2009 bereits ein zentrales Reporting und dezentrale Steuerungsinstrumente implementiert sowie Working Capital Projekte durchgeführt. Der Deutsche Telekom Konzern hat mit diesen Maßnahmen den Grundstein für ein effektives Free Cash-Flow Management gelegt, das zukünftig weitergeführt wird. Schwerpunktmäßig betrifft dies ergänzende Schritte zur Optimierung des Working Capital, Weiterentwicklung von Planungs- und Forecast-Instrumenten und Verfeinerung des Steuerungsprozesses. Die Kapitalrendite (ROCE) ist der wesentliche Maßstab für die Ausrichtung aller operativen Maßnahmen auf die Steigerung des Konzernwerts. Sie gibt an, welches Ergebnis ein Unternehmen im Verhältnis zum dafür eingesetzten Vermögen erwirtschaftet. Zur Ermittlung der Kapitalrendite wird das operative Ergebnis nach Abschreibungen und Steuern (entspricht dem Net Operating Profit After Taxes; NOPAT) ins Verhältnis zum dafür notwendigen durchschnittlich im Jahresverlauf gebundenen Vermögen (dies entspricht den Net Operating Assets; NOA) gesetzt. Ziel der Deutschen Telekom ist es, die aus dem Kapitalmarkt abgeleiteten Renditevorgaben der Fremd- und Eigenkapitalgeber zu verdienen bzw. zu übertreffen und damit Wert zu schaffen. Maßstab für den Verzinsungsanspruch ist der Kapitalkostensatz. Diesen ermittelt die Deutsche Telekom als gewichteten Durchschnittskostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital; WACC). Zur Erfüllung der Anforderungen der Fremdkapitalgeber zur Sicherung der finanziellen Stabilität sind neben einem stabilen Rating im Wesentlichen die Kennzahlen „Gearing“ und „Relative Verschuldung“ relevant. Die Kennzahl „Relative Verschuldung“ setzt die Netto-Finanzverbindlichkeiten ins Verhältnis zum bereinigten EBITDA. Die Kennzahl „Gearing“ setzt die Netto-Finanzverbindlichkeiten ins Verhältnis zum Eigenkapital. Weitere Ausführungen zum Kennzahlensystem können dem Konzernlagebericht entnommen werden. Wirtschaftliches Umfeld.Entwicklung der Weltwirtschaft. Durch die Stabilisierung der Finanz- und Kapitalmärkte hat sich die Weltwirtschaft bis zum Jahresende 2009 von der schweren Rezession der ersten Monate 2009 erholt. Dank der Maßnahmen zur Stützung des Bankensektors sowie der stark expansiven Geld- und Wirtschaftspolitik der meisten Industrie- und Schwellenländer wurde die Basis für eine schnelle Erholung von Produktion und Handel gelegt. Im Vergleich zu den Vorquartalen hat die Weltproduktion bereits im zweiten Quartal und dritten Quartal 2009 wieder zugenommen, und ist nach Berechnungen des Institut für Weltwirtschaft (IfW) sogar mit einer laufenden Jahresrate von rund 4 % gestiegen. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) sieht einen Anstieg der globalen Wirtschaftsleistung von 3,9 % im Geschäftsjahr 2010. Im Gegensatz zu früheren konjunkturellen Erholungen ist der Aufschwung im Jahr 2009 weder zeitlich noch geografisch synchron verlaufen. Vor allem in den asiatischen Schwellenländern – vorneweg die chinesische Volkswirtschaft – begann die Produktion bereits zu Beginn des Jahres 2009 wieder zu expandieren. Von der steigenden Nachfrage in Asien ging dann seit dem Frühjahr 2009 ein Impuls für die Weltkonjunktur aus. Im Verlauf des Jahres 2009 weiteten sich die Aufschwungtendenzen dann auf mehr und mehr Länder aus. Im zweiten Quartal 2009 nahm das reale Bruttoinlandsprodukt bereits in einer Reihe von Ländern zu, jedoch gab es noch einige Industrieländer, in denen die Produktion zum Teil noch recht kräftig schrumpfte. Im dritten und vierten Quartal 2009 gab es nur wenige Länder, deren Wirtschaft im Vergleich zum jeweiligen Vorquartal nicht expandierte. Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in den einzelnen Mitgliedsländern des Euroraums fiel im Jahr 2009 sehr unterschiedlich aus. Nach den aktuellen Prognosen des IfW ist die Erholung der Produktion in den Volkswirtschaften der Eurozone gegen Ende 2009 am stärksten in der Slowakei gestiegen; ebenfalls zu einem deutlichen Produktionsanstieg kam es in Slowenien, Österreich und Portugal. Auch in den USA expandierte das Bruttoinlandsprodukt wieder seit dem dritten Quartal 2009; der Anstieg fiel mit 2,8 % dank der expansiv ausgerichteten Wirtschaftspolitik recht stark aus. Haupttreiber war der private Konsum. Unter den größeren Ökonomien des Euroraums konnten insbesondere Deutschland und Italien im zweiten Halbjahr 2009 kleine Zuwachsraten verzeichnen, während z. B. in Spanien und Griechenland die Produktion erneut zurückging. Auf Ganzjahressicht ging die Produktion in den Industrieländern teilweise deutlich zurück: Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, sank das vorläufige Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 5 %. Schätzungen für die gesamten Volkswirtschaften des Euroraums sehen einen Rückgang von 4,0 %, für die Beitrittsländer der Eurozone von 3,3 % und für Großbritannien von 4,6 %. Die Schätzungen für den Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in den USA sehen aktuell ein Minus von 2,5 %. In den meisten Industrieländern stieg die Arbeitslosigkeit im Jahr 2009 stark an, dies gilt für die USA, Großbritannien und große Teile des Euroraums. Eine positive Ausnahme ist die deutsche Volkswirtschaft, die u. a. Dank der Kurzarbeiterregelungen einen moderateren Anstieg der Arbeitslosenquote hatte. Zu den wesentlichen Risiken für die Weltwirtschaft zählt weiterhin die noch nicht abgeschlossene Stabilisierung des Finanzsektors. Die schwache Kreditentwicklung kann dem weltweiten Produktionsanstieg den Schwung nehmen. Darüber hinaus können aus dem Ausstieg bzw. dem Auslaufen der expansiven geld- und finanzpolitischen Programme Belastungen für die Weltkonjunktur entstehen. Sollte die Geldpolitik in den nächsten Jahren zu einer neutralen Ausrichtung zurückkehren und sollten die Regierungen gezwungen sein, ihre Finanzpolitik auf Grund der hohen Haushaltsdefizite auf einen nachhaltigen Konsolidierungskurs auszurichten, könnten dadurch die Inflationserwartungen zunehmen und die Kapitalmarktzinsen rasch anziehen. Dies wiederum würde die wirtschaftliche Erholung belasten. Durch den starken Anstieg der Arbeitslosenzahlen in den Industrieländern können sich vor allem Nachfrage induzierte Risiken für die Produktion und den Handel entwickeln; durch die moderaten Lohnzuwächse flacht zwar der Anstieg der Arbeitskosten ab, gleichzeitig drohen jedoch bei weiter steigenden Arbeitslosenquoten empfindliche Rückgänge im privaten Konsum. Telekommunikationsmarkt. Gegen Ende des Jahres 2009 zeigten sich auch im Informations- und Telekommunikationsmarkt Aufschwungtendenzen; so verzeichnete der Bitkom-Branchenindex des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) für die ITK-Branche im dritten Quartal 2009 einen Zuwachs um 18 Punkte. Dies war der stärkste Anstieg seit fünf Jahren. Weitere aktuelle Branchen-Umfragen der Bitkom ergaben, dass die IT- und Telekommunikationsbranche im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sehr gut durch die Krise gekommen ist und nur jedes dritte Hightech-Unternehmen unter der Wirtschaftskrise gelitten hat. Auch die Ergebnisse der Befragung der internationalen delphi-Studie, die 551 Entscheider aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu den zentralen Entwicklungen ihrer Branchen befragte, sehen die IT- und Telekommunikationsbranchen gestärkt aus der Krise hervor gehen. 58 % der deutschen Branchenkenner sind davon überzeugt, dass die deutsche IT-Branche gestärkt aus der gegenwärtigen Wirtschaftskrise hervorgehen wird. 37 % der Befragten vertreten die Auffassung, die Bedeutung der Telekommunikationsbranche werde nach der Wirtschaftskrise zunehmen. Ähnlich äußern sich auch die US-Experten: 70 % der US-Befragten sehen die IT-Branche und 74 % die Telekommunikationsbranche gestärkt aus der Krise hervorgehen. Für das Jahr 2010 sehen die von der Bitkom befragten Unternehmen der Hightech-Industrie weitere positive Konjunktursignale, vier von fünf Unternehmen rechnen mit einem spürbaren Anstieg der Nachfrage. Wachstumsimpulse können im Jahr 2010 überwiegend aus Deutschland kommen. 92 % der Unternehmen rechnen mit einer stärkeren Binnennachfrage. 62 % der Firmen erwarten zudem ein stärkeres Auslandsgeschäft. Hier spielt Westeuropa die führende Rolle, gefolgt von Asien, Osteuropa und den USA. Deutschland. Der Umsatz im Telekommunikationsmarkt in Deutschland ist mit 2,5 % laut Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegenüber dem Gesamtjahr 2008 rückläufig. Wichtigste Ursache sind die weiter sinkenden Endkundenpreise durch die zunehmende Verbreitung von Komplettpaketen und die weitgehende Marktsättigung. Diese Effekte führen im Markt zu einem Verdrängungswettbewerb und Konsolidierungsbewegungen. Durch Integration über die wichtigsten Wertschöpfungsprozesse sparen Anbieter Kosten ein und realisieren damit Wettbewerbsvorteile. Laut BNetzA sinkt die Anzahl der Beschäftigten im deutschen Telekommunikationsmarkt. Die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und Mobilfunk haben für die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2009 im Schnitt erneut unter denen des Vorjahres gelegen. Der Preisindex für Telefondienstleistungen im Festnetz/ Internet lag um 2,3 % niedriger; das Mobiltelefonieren verbilligte sich um 2,5 %. Neben den reinen Gesprächspreisen sanken auch die Preise für mobile Datendienste. Da die operative Geschäftstätigkeit des Unternehmens in der Hauptsache den deutschen Breitband- und Festnetzmarkt umfasst, wird im Folgenden die Entwicklung dieses Markts näher dargestellt. Im Festnetzmarkt lässt die Bedeutung des bisherigen klassischen Telefonanschlusses nach. Grund dafür ist die zunehmende Verbreitung neuer Möglichkeiten, festnetzbasiert zu telefonieren, wie IP-Telefonie über DSL-Anschlüsse oder das Kabel-TV-Netz. Insgesamt ist die Anzahl der festnetzbasierten Zugänge zur Sprachkommunikation in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. Die Entwicklung im Breitbandmarkt ist weiterhin durch Wachstum gekennzeichnet, wenngleich sich die Dynamik der letzten Jahre deutlich abgeschwächt hat, da sich die Nachfrage nach Breitbandanschlüssen langsam der Sättigungsgrenze nähert. Deutschland befindet sich bei der Breitbandabdeckung mittlerweile über dem europäischen Durchschnitt. Gleichzeitig nimmt jedoch der Bedarf nach höheren Bandbreiten weiter zu, getrieben u. a. durch multimediale Anwendungen, die in immer besserer Qualität (HD) und immer öfter gleichzeitig über das Netz transportiert werden sollen. Die zunehmende Attraktivität der TV-Kabelanschlüsse ist dabei auf die bereits sehr hohen Bandbreiten – teilweise bis zu 100 Mbit/s –,die günstig angeboten werden, zurückzuführen. In Deutschland gibt es mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), Bitstromzugang sowie WIA und WIA Gate ein breites Spektrum an Vorleistungen zur Realisierung von breitbandigen Angeboten. Diese breite Palette von Vorleistungsprodukten versetzt Wettbewerber – sowohl mit als auch ohne eigene Netzinfrastruktur – in die Lage, auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette Geschäftsmodelle aufzusetzen. Alternative Anbieter sind zunehmend in der Lage, ihren Kunden Komplettangebote „aus einer Hand“ zu offerieren. Im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung zur flächendeckenden Versorgung in Deutschland wurden ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis spätestens Ende 2010 sollen flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein. Bis 2014 sollen für 75 % der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen, mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben. Zudem sollten Bund, Länder, Kommunen und Wirtschaft an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken. Die Deutsche Telekom erwartet in den nächsten Jahren eine weitere Marktkonsolidierung, bei der die Beteiligten insbesondere durch Synergieeffekte im gemeinsamen Marktangang gewinnen können. Gleichzeitig werden durch die Veränderung der Netzstrukturen (Open Access) weitere lokale Player entstehen. Die Differenzierung gegenüber Markt und Kunde wird dabei zunehmend über ein innovatives und umfassendes Produktportfolio aus mobilen und festnetzbasierten Angeboten, sowie exzellentem Kunden-Service stattfinden. Eine leistungsfähige, hochbitratige Infrastruktur, die eine schnelle und kostengünstige Bereitstellung dieser Angebote ermöglicht, ist dafür Grundvoraussetzung. Die Deutsche Telekom ist für diese Marktentwicklungen u. a. durch die geplante Zusammenlegung des Festnetz- und Mobilfunkgeschäftes, durch die kontinuierliche Verbesserung der aus Kundensicht wichtigen Serviceparameter seit 2007 (z. B. Erreichbarkeit, Termintreue, Lösungsquote im Erstkontakt) und den geplanten Ausbau der Infrastruktur mit Glasfaser und LTE zu einem Next Generation Network bestens gerüstet. Regulatorischer Einfluss auf das Geschäft. Die Geschäftstätigkeit der Deutschen Telekom und ihrer Tochtergesellschaften unterliegt in hohem Maße der staatlichen Regulierung. Damit verbunden sind umfassende behördliche Eingriffsbefugnisse in die Produkt- und Preisgestaltung. Regulierung national. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt für viele Telekommunikationsdienstleistungen der Deutschen Telekom einschneidende Regelungen vor. Nach dem TKG kann die BNetzA Unternehmen, die auf einzelnen Märkten über eine „signifikante Marktmacht“ verfügen, Verpflichtungen bezüglich ihrer auf diesem Markt angebotenen Leistungen auferlegen. So kann die BNetzA ein Unternehmen zum Angebot bestimmter Vorleistungsprodukte verpflichten, deren Preise zudem der vorherigen Genehmigung durch die Behörde unterliegen. Da die BNetzA die Deutsche Telekom in weiten Teilen des deutschen Telekommunikationsmarktes als Unternehmen mit „signifikanter Marktmacht“ einstuft, greift Regulierung in vielen Bereichen in die unternehmerische Freiheit der Deutschen Telekom ein. Die Deutsche Telekom unterlag im Festnetzgeschäft auch 2009 einer umfassenden Regulierung. Zwar fand im Endkundenmarkt eine Deregulierung durch den Wegfall der Regulierung nationaler Verbindungen statt, allerdings unterliegt auch hier der Telefonanschluss weiterhin einer nachträglichen (expost) Regulierung durch die BNetzA. Nach dem aktuellen Entwurf der BNetzA soll die Regulierung des Telefonanschlusses auch auf reine IP-Netze ausgeweitet werden. Die wichtigsten Wholesale-Märkte, wie der Zugang zur TAL, Interconnection, Mietleitungen oder Bitstromzugang, unterliegen weiterhin einer tiefgehenden exante Regulierung und damit auch der Preiskontrolle durch die BNetzA. Der Ausbau des Glasfasernetzes führte zu neuen Verpflichtungen für die Deutsche Telekom. Der Zugang zu VDSL-Netzen ist zum einen durch seit 2007 existierende und in 2009 weiter konkretisierte Zugangspflichten in Bezug auf passive Infrastrukturbestandteile des neuen Netzes, etwa die Multifunktionsgehäuse am Straßenrand, die Kabelrohre unter der Straße sowie hilfsweise auch mittels des Zugangs zur so genannten „unbeschalteten Glasfaser“ reguliert. Zum anderen sieht die BNetzA in einem aktuellen Konsultationsentwurf auch die Regulierung eines Bitstrombasierten Vorleistungsprodukts im Rahmen einer expost Kontrolle vor. Grundsätzlich unterliegt die Deutsche Telekom neben der sektorspezifischen Regulierung auch einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle durch das Bundeskartellamt. So hat das Bundeskartellamt in 2009 Untersuchungen über den Preisabstand zwischen regulierten und unregulierten Vorleistungsprodukten begonnen. Der deutsche Mobilfunkmarkt wird im Bereich der Mobilfunkterminierung trotz intensiven Wettbewerbs weiter exante reguliert und unterliegt damit weiterhin der Preiskontrolle durch die BNetzA. Im Mai 2009 hatte die BNetzA bei allen Mobilfunknetzbetreibern eine Befragung zu VoIP im Mobilfunk durchgeführt und im September 2009 festgestellt, dass kein regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Die BNetzA wird die Entwicklung in diesem Bereich im Hinblick auf eventuelle Regulierungserfordernisse jedoch weiter beobachten. Mit der Veröffentlichung der Breitbandstrategie im Februar 2009 hat die Bundesregierung konkrete Breitbandziele festgelegt – eine „wachstums- und innovationsorientierte Regulierung“ als wichtige Säule verankert. Auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung setzt auf eine moderne Regulierung, die nicht nur auf niedrige Nutzungsentgelte abzielt, sondern Anreize für schnelle und längerfristige Investitionen setzt. Die Auswirkungen auf die Deutsche Telekom werden von der Konkretisierung und Umsetzung dieser Neuausrichtung der Regulierung abhängen, was u .a. in den von der BNetzA veröffentlichten Eckpunkten dazu untersucht wurde. Regulierung durch die Europäische Union. Die Grundzüge der Regulierung auf den europäischen Telekommunikationsmärkten gibt die Europäische Union (EU) vor. Die im Jahr 2002 verabschiedeten Richtlinien und Empfehlungen sind im Rahmen des so genannten EU-Review einer Überprüfung unterzogen worden. Das Reformpaket enthält Änderungen am geltenden Rechtsrahmen, die bis ca. Mitte 2011 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Durch die überarbeiteten Richtlinien wird ein neues europäisches Regulierungsgremium (GEREK) geschaffen. Dieses ersetzt die bisherige Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden (ERG) und wird der Europäischen Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden beratend zur Seite stehen, insbesondere zur Harmonisierung von regulatorischen Aufgaben. Ferner ermöglichen die überarbeiteten Richtlinien grundsätzlich die funktionelle Separierung von Netzbetrieb und Diensten als zusätzliche Regulierungsmaßnahme. Im Hinblick auf die Förderung von Investitionen in glasfaserbasierte Anschlussnetze sieht der überarbeitete Rechtsrahmen u. a. die Möglichkeit von individuellen Risikoteilungsmechanismen zwischen Investoren und Zugangsberechtigten vor. Inwieweit diese modifizierten Ansätze Investitionen in neue Anschlussnetze befördern können, wird entscheidend von der praktischen Umsetzung und der Implementierung in nationales Recht abhängen. In anderen Bereichen hat die Europäische Kommission direkt in die Gestaltung der Preispolitik eingegriffen. Durch die neue „zweite“ Roaming-Verordnung vom 18. Juni 2009 werden die Endkundentarife für Sprache in den nächsten Jahren (sowohl für abgehende als auch für ankommende Gespräche) schrittweise weiter verringert. Beim Daten-Roaming wird der Großhandelspreis ebenfalls schrittweise gesenkt, die SMS-Preise werden auf Großhandels- und Endkundenebene ebenfalls reduziert. Darüber hinaus versucht die Europäische Kommission mit der im Mai 2009 verabschiedeten Empfehlung zur Behandlung von fixen und mobilen Terminierungsentgelten eine weitere Harmonisierung bei der Absenkung der Terminierungsentgelte herbeizuführen. Die Europäische Kommission leitete im Oktober 2008 eine Voruntersuchung zu einem möglichen wettbewerbswidrigen Verhalten europäischer Mobilfunkbetreiber bei mobilen VoIP-Diensten ein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang, ob die Betreiber negative Anreize zur Nutzung von VoIP-Diensten setzen und dadurch Wettbewerbsbarrieren für VoIP-Provider errichten. Bisher hat die Europäische Kommission keine weiteren Schritte unternommen. Regulierung international. Die Deutsche Telekom unterliegt nicht nur in Deutschland und auf Grund der beschriebenen EU-Vorgaben der Regulierung. Auch ihre Tochtergesellschaften im Ausland sind durch nationale Behörden reguliert. Im Festnetzbereich betrifft dies insbesondere die Länder Ungarn, Griechenland, Rumänien, Slowakei und Kroatien. Im Mobilfunk unterliegen alle Tochterunternehmen der Regulierung, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Terminierungsentgelte und die Nutzung von Frequenzen. Voraussetzung für den Betrieb von Mobilfunknetzen in den USA und damit für das Angebot von Mobilfunkdiensten sind Lizenzen für Frequenzspektren, die vom US-amerikanischen Regulierer FCC (Federal Communications Commission) vergeben werden. Während diese in Europa üblicherweise national vergeben werden, gibt es in den USA eine große Anzahl von Lizenzgebieten. Wie viele Netzbetreiber auf den einzelnen Märkten tätig sein können, hängt von der Anzahl der jeweils vergebenen Lizenzen ab. Geschäftsentwicklung.Die Deutsche Telekom AG weist für das Geschäftsjahr 2009 einen Jahresüberschuss in Höhe von 4,5 Mrd. € aus. Die Geschäftsentwicklung wurde im Berichtsjahr von einer Vielzahl unterschiedlichster Effekte geprägt, die sich sowohl originär aus dem operativen Geschäft der Gesellschaft als auch aus dem Beteiligungsergebnis und den im Geschäftsjahr 2009 durchgeführten Verschmelzungen und Umstrukturierungen ergeben. Insbesondere durch diese Verschmelzungen und der dadurch veränderten organisatorischen Struktur der Deutschen Telekom AG ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr Effekte, die sich auf die Geschäftsentwicklung der Deutschen Telekom auswirkten. Im Folgenden werden all diese Effekte und Entwicklungen näher dargestellt. Ertragslage. Nach Abspaltung des Geschäftsbereichs Großkunden auf die TS ES und nach Abspaltung der TMGH auf die TMGZ, wurden im Berichtsjahr die restliche TS BS und die restliche TMI, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2009, auf die Deutsche Telekom AG verschmolzen. Darüber hinaus erfolgte mit Wirkung zum 1. Dezember 2008 ein Betriebsübergang von vier Zentren des Produktionsverbunds Technik der Deutschen Telekom AG auf die DT NP, der sich erstmalig im Berichtsjahr im vollen Umfang ausgewirkt hat. Die Vorjahreszahlen wurden auf Grund dieser Verschmelzungen und Umstrukturierungen nicht angepasst. Soweit ihre Auswirkungen wesentlich und für ein besseres Verständnis der Geschäftszahlen erforderlich sind, können nähere Angaben hierzu dem Anhang unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) entnommen werden. Im Folgenden werden die für die Entwicklung der Ertragslage wesentlichen Einflussfaktoren kurz erläutert: Gewinn und Verlustrechnung. scroll
Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr leicht über das Vorjahresniveau an. Wesentlich hierfür war im Berichtsjahr eine Erhöhung der Umsatzerlöse in Höhe von 1,1 Mrd. €, die auf die Verschmelzung der TS BS auf die Deutsche Telekom zurückzuführen war. Weiterhin wirkten sich das Mengenwachstum der Komplettpakete im Breitbandgeschäft und das Mengenwachstum bei den TAL im Jahr 2009 positiv auf die Umsatzentwicklung aus. Dieses Mengenwachstum konnte jedoch nur zum Teil die Umsatzrückgänge, die im Wesentlichen aus anhaltenden wettbewerbsbedingten Anschlussverlusten und rückläufigen nutzungsabhängigen Entgelten resultieren, sowie mengenbedingte Umsatzrückgänge bei den Resale- und Network-Services und den Interconnection-Leistungen kompensieren, sodass sich im Saldo die Festnetzumsätze – bereinigt um die Verschmelzungseffekte – im Berichtsjahr verringerten. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 1,9 Mrd. € auf 7,2 Mrd. € an; dieser Anstieg resultiert mit 678 Mio. € aus der Verschmelzung der TMI und der TS BS auf die Deutsche Telekom. Im Wesentlichen resultierte der Anstieg von 1,9 Mrd. € neben der Erhöhung der Währungskursgewinne, der Erträge aus Mieten und Pachten und der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen auch aus einem Anstieg der Erträge aus der Weiterverrechnung von Verwaltungs- und übrigen sonstigen Kosten, die insbesondere im Zusammenhang mit der Verschmelzung der TMI und der TS BS auf die Deutsche Telekom standen. Der Anstieg des Materialaufwands gegenüber dem Vorjahr begründete sich im Wesentlichen aus dem höheren Einkauf von Planungsleistungen von der DT NP in Folge des zum 1. Dezember 2008 erfolgten Betriebsübergangs von vier Technikzentren der Deutschen Telekom in die DT NP. Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 108 Mio. € auf Grund einer Vielzahl gegenläufiger Effekte. Im Wesentlichen ist dies auf den Übergang von Arbeitsverhältnissen im Rahmen der Verschmelzungen der TS BS und der TMI zurückzuführen. Gegenläufig hierzu wirkten sich der zum 1. Dezember 2008 erfolgte Übergang von Arbeitsverhältnissen im Rahmen des Betriebsübergangs von vier Zentren des Produktionsverbunds Technik auf die DT NP sowie die geringeren Aufwendungen für Personalanpassungsmaßnahmen aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Verschmelzung der TMI und der TS BS auf die Deutsche Telekom um insgesamt 582 Mio. €, die im Berichtsjahr insbesondere zu höheren Aufwendungen aus Kostenerstattungen und der Weiterberechnung von Erträgen führten. Darüber hinaus war im Berichtsjahr ein Anstieg der Miet- und Pachtaufwendungen um insgesamt 440 Mio. € zu verzeichnen, der im Wesentlichen auf die Bündelung von Immobilienaktivitäten im Unternehmen zurückzuführen war. Gegenläufig hierzu wirkten sich insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr um 358 Mio. € geringeren Währungskursverluste sowie geringere Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen aus. Das Finanzergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mrd. € auf 3,2 Mrd. €. Hierzu trug im Wesentlichen die Entwicklung des Beteiligungsergebnisses bei, die u. a. auch durch Sondereinflüsse bedingt war, insbesondere durch die Ergebnisabführung der TMGZ. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fiel damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Mrd. € höher aus und beläuft sich insgesamt auf 5,0 Mrd. €. Im Berichtsjahr entstanden außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 329 Mio. € aus der Verschmelzung der TS BS auf die Deutsche Telekom. Der Jahresüberschuss stieg im Vorjahresvergleich um 2,5 Mrd. € auf 4,5 Mrd. € an. Vermögenslage. In der folgenden Bilanzübersicht sind die einzelnen Posten nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst. Im Vergleich zum 31. Dezember 2008 wirkten sich insbesondere auch die vorgenannten Verschmelzungen der TMI und der TS BS auf die Deutsche Telekom auf die einzelnen Bilanzposten aus. Bilanz. AKTIVA scroll
Die Bilanzsumme verringerte sich zum Berichtsstichtag auf 108,3 Mrd. € insbesondere auf Grund der folgenden Einflussfaktoren: Gegenüber dem 31. Dezember 2008 ergab sich zum Bilanzstichtag eine Verminderung der Aktiva um 717 Mio. €. Für diese Entwicklung waren im Besonderen die gegenläufigen Veränderungen der folgenden Bilanzpositionen maßgeblich: Die Immateriellen Vermögensgegenstände stiegen gegenüber dem 31. Dezember 2008 um 245 Mio. € an. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Investitionen in diverse Softwareanwendungen. Die Sachanlagen verringerten sich gegenüber dem 31. Dezember 2008 um insgesamt 1,5 Mrd. €. Dies resultierte vor allem aus den im Vergleich zu den Investitionen höheren Abschreibungen. Die Investitionsquote für das Sachanlagevermögen, die sich aus dem Verhältnis der Nettoinvestitionen (Zugänge abzüglich Abgänge zu Restbuchwerten) zu den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt, betrug für das Geschäftsjahr 2,0 %. Das Finanzanlagevermögen verminderte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2008 um 7,5 Mrd. €. Diese Verminderung resultierte im Wesentlichen aus dem durch die Verschmelzung der TMI und der TS BS auf die Deutsche Telekom bedingten Rückgang bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen (Anlageintensität) sank um 7,5 Prozentpunkte auf 87,1 %. Das Anlagevermögen war zu 63,8 % (31. Dezember 2008: 57,2 %) durch das Eigenkapital gedeckt. Der Anstieg des Umlaufvermögens um 8,1 Mrd. € auf 13,5 Mrd. € zum 31. Dezember 2009 war insbesondere auf die Entwicklung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen, deren Anstieg sich u. a. auch aus den Verschmelzungen der TMI und der TS BS ergab. Der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen (Umlaufintensität) betrug 12,5 % und stieg damit gegenüber der Vorperiode um 7,6 Prozentpunkte an. Hinsichtlich des Anstiegs der flüssigen Mittel gegenüber dem 31. Dezember 2008 wird auf die Erläuterungen zur Finanzlage verwiesen. Die Verminderung der Passiva gegenüber dem 31. Dezember 2008 ergab sich im Wesentlichen aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten um 2,1 Mrd. €. Gegenläufig wirkten sich die Erhöhungen im Eigenkapital auf die Passiva aus. Der Rückgang der Verbindlichkeiten war insbesondere auf den Rückgang der übrigen Verbindlichkeiten um 1,9 Mrd. € zurückzuführen. Dieser Rückgang entfiel im Wesentlichen auf die Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling sowie die Finanzverbindlichkeiten, die jeweils gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden. Das Eigenkapital stieg gegenüber dem 31. Dezember 2008 um 1,1 Mrd. € an. Dieser Anstieg resultierte insbesondere aus dem Saldo des laufenden Jahresüberschusses von 4,5 Mrd. € und der Gewinnausschüttung für das Vorjahr von 3,4 Mrd. €. Die Eigenkapitalquote stieg damit um 1,4 Prozentpunkte auf 55,5 % (31. Dezember 2008: 54,1 %) an. Finanzlage. Zur Erläuterung der Finanzlage werden die wesentlichen Bestandteile der Kapitalflussrechnung zusammengefasst. Die nachstehend ausgewählten Kennzahlen geben einen kurzen Überblick über die Finanzlage der Deutschen Telekom. Kapitalflussrechnung. scroll
Der Jahresüberschuss erhöhte sich im Berichtsjahr um 2,5 Mrd. € auf 4,5 Mrd. €. Der Cash-Flow aus der Geschäftstätigkeit verringerte sich im Geschäftsjahr 2009 um 0,2 Mrd. € auf 5,4 Mrd. €. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus einem gegenüber dem Vorjahr geringeren Working Capital. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Jahr 2009 auf -2,9 Mrd. € gegenüber -4,5 Mrd. € im Jahr 2008. Die Investitionen des Berichtsjahres in das Sachanlagevermögen betrafen insbesondere die Übertragungstechnik und das Fernmeldetechnische Liniennetz. Die im Berichtsjahr getätigten Investitionen in Finanzanlagen betrafen im Wesentlichen den Erwerb weiterer 5 % der Anteile an der OTE. Die gegenüber dem Berichtsjahr höheren Auszahlungen im Jahr 2008 ergaben sich im Wesentlichen durch den Erwerb von 25 % der Anteile an der OTE. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtsjahr -767 Mio. € gegenüber -804 Mio. € im Vorjahr. Dabei stand im Berichtsjahr u. a. einem durch die Dividendenzahlung bedingtem Mittelabfluss ein im Saldo aus Aufnahme und Tilgung gestiegener Mittelzufluss aus dem Aufbau von insbesondere konzerninternen Finanzverbindlichkeiten gegenüber. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der Deutschen Telekom sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und, sofern erforderlich, Barmitteln vorgehalten. Am 31. Dezember 2009 standen der Deutschen Telekom standardisierte bilaterale Kreditlinien mit 24 Banken mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 14,4 Mrd. € zur Verfügung. Zum 31. Dezember 2009 wurde keine dieser Banklinien in Anspruch genommen. Die Konditionen sind gemäß den Kreditverträgen abhängig vom Rating der Deutschen Telekom. Die bilateralen Kreditverträge haben eine ursprüngliche Laufzeit von 36 Monaten und können jeweils nach 12 Monaten um weitere 12 Monate auf wiederum 36 Monate prolongiert werden. In 2008 sowie Anfang 2009 machte sich die Finanzmarktkrise bei der Prolongation der bilateralen Kreditlinien bemerkbar. Insbesondere Institute, die aufgespalten bzw. von anderen Banken übernommen wurden oder eine zu schwache Eigenkapitaldecke hatten, verlängerten die Kreditlinien nicht mehr. Von vier fusionierten Banken wurde jeweils eine Kreditlinie in 2009 aufgehoben. Diese vier Banken stellen der Deutschen Telekom jeweils noch eine aktive Kreditlinie zur Verfügung. Hierdurch nahm die Anzahl der der Deutschen Telekom zur Verfügung stehenden Fazilitäten im Jahresverlauf von 28 auf 24 ab, von denen 19 zum Zeitpunkt des letzten Verlängerungsantrags von den jeweiligen Banken verlängert wurden. Diese 19 Kreditlinien stehen der Deutschen Telekom im Falle der Nichtverlängerung jeweils für weitere zwei Jahre ab der Nichtverlängerung zur Verfügung. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente. Die Gesellschaft setzt außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente ein. Zu diesen gehören die derivativen Finanzinstrumente, die zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos und des Währungsrisikos verwendet werden. Die Deutsche Telekom setzt diese Instrumente ausschließlich zu Sicherungszwecken und nicht aus spekulativen Gründen ein. Die Wirksamkeit des Sicherungszusammenhangs wird laufend überprüft. Das Volumen der zum Bilanzstichtag ausstehenden Transaktionen betrug insgesamt nominal 66,4 Mrd. € (31. Dezember 2008: 64,6 Mrd. €), bewertet zum beizulegenden Zeitwert ergab sich ein Gesamtwert von -897 Mio. €. Nähere Erläuterungen hierzu erfolgen im Anhang unter Anmerkung 31. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung im Jahr 2009. Das Geschäftsjahr 2009 war für die Deutsche Telekom weiterhin durch einen hohen Wettbewerbs- und Preisdruck in der Telekommunikationsbranche geprägt. Darüber hinaus wirkten sich insbesondere die Verschmelzungen der TMI und der TS BS auf die Deutsche Telekom sowie die gegenüber dem Vorjahr – zum Teil bedingt durch Sondereinflüsse – höheren Ergebnisabführungen auf den Jahresüberschuss aus. Corporate Responsibility.Verantwortungsvolle Unternehmensführung. Mit dem strategischen Ziel, internationaler Vorreiter bei Corporate Responsibility (CR) zu werden, entwickeln die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften seit 2008 ein umfassendes CR-Programm. Es hat zum Ziel, alle CR-relevanten Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Deutschen Telekom Gruppe zu strukturieren und zu steuern. Im Rahmen der fortschreitenden Programmentwicklung wurden im Jahr 2009 klare Ziele definiert, sowie CR-relevante Projekte, Maßnahmenpakete und Initiativen identifiziert und im Hinblick auf die drei zentralen CR-Handlungsfelder („Connected Life and Work“, „Connect the Unconnected“ und „Low Carbon Society“) systematisiert. Dabei setzt sich die Deutsche Telekom für die Implementierung der Projekte einen Zeitrahmen und verabschiedet zehn quantitativ darstellbare CR-Key-Performance-Indikatoren (KPI). Ein Beispiel ist der KPI für nachhaltige Beschaffung, der als Messgrundlage das Verhältnis des auf Nachhaltigkeitskriterien überprüften Einkaufsvolumens zum Gesamteinkaufsvolumen der Deutschen Telekom Gruppe beinhaltet und dies auch mit konkreten Ist- und Sollwerten hinterlegt. Auf diese Weise ist eine Überprüfung der Zielerreichung jederzeit möglich. Ein wichtiger Teil der Implementierung von CR in der Deutschen Telekom Gruppe ist auch der internationale Rollout der CR-Strategie in den Landesgesellschaften. Dazu führte der CR-Bereich im Laufe des Jahres 2009 Roadshows vor Ort in sieben Landesgesellschaften durch, bei denen zusammen mit dem dortigen Management und den jeweiligen CR-Verantwortlichen die weitere Verankerung und der Beitrag der Landesgesellschaft festgelegt werden. Für 2010 sind mindestens sieben weitere Roadshows vor Ort geplant. Das internationale CR-Manager-Netzwerk der Deutschen Telekom Gruppe unterstützt diesen Prozess intensiv; auf zwei Netzwerktreffen im Juli und November 2009 sowie über regelmäßige Telefonkonferenzen tauschen sich die CR-Verantwortlichen der Länder und der zentrale CR-Bereich über die Fortschritte aus und entwickeln gemeinsam das CR-Programm weiter. Weiterführende Informationen zur CR-Strategie und den wichtigsten CR-Themen enthält der CR-Printbericht 2009 bzw. der Online-Bericht.10 10 www.cr-bericht.telekom.de Neue Projekte und Initiativen in den CR-Handlungsfeldern. Im Rahmen des Handlungsfelds „Connect the Unconnected“ startete die Deutsche Telekom im April 2009 das zunächst auf drei Jahre ausgelegte Leuchtturmprojekt „Ich kann was!“, dessen Ziel die Stärkung individueller Fähigkeiten junger Menschen aus schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen ist. Mit einer bundesweiten Ausschreibung sucht die Deutsche Telekom nun jährlich Projekte und Einrichtungen, die den Kompetenzerwerb von 9- bis 14-Jährigen in sozialen Brennpunkten zum Inhalt ihrer Arbeit machen. Eine Jury mit Fachleuten aus Wissenschaft und Politik sowie Personen des öffentlichen Lebens wählte aus über 600 Bewerbungen 66 förderungswürdige Projekte aus. Dabei beträgt die maximale Fördersumme pro Projekt 15.000 €; insgesamt wurden so mehr als 500.000 € ausgeschüttet. Im September 2009 hat Reinhard Clemens, CEO der Großkundensparte T-Systems, im Namen der Deutschen Telekom das Copenhagen Communiqué der European Leaders Group on Climate Change (EU CLG) unterzeichnet. Die von HRH the Prince of Wales ins Leben gerufene Initiative tritt für ein ehrgeiziges und faires Abkommen zur weltweiten Reduktion der CO2-Emissionen ein. Im November 2009 traf Reinhard Clemens im Vorfeld der Klimaschutzkonferenz von Kopenhagen den Präsidenten der Europäischen Kommission, Manuel Barroso, in Brüssel. Im Rahmen dieses von der EU CLG organisierten Austauschs betonte er das Bekenntnis der Deutschen Telekom zum Klimaschutz und verdeutlichte die Potenziale der IKT als Enabler vieler Industrien und Branchen zur Reduktion der CO2-Emissionen. Er sprach sich auch für ein solides Klimaschutzabkommen in Kopenhagen aus und ermutigte die Kommission zu einem entsprechenden Auftreten. Eine weitere wichtige Initiative auf dem Weg hin zu einer „Low Carbon Society“ ist die am 25. November 2009 gestartete Climate Change Group der Deutschen Telekom. Dieses Gremium – besetzt mit Klimaexperten und Führungskräften der Deutschen Telekom Gruppe sowie externen Sachverständigen – eruiert konzernweit Lösungen für CO2-Reduktion und Energieeinsparung und entwickelt verbindliche Regelungen zu deren Umsetzung. Neue Studie zur CO2-Emissionsreduktion durch die IKT-Branche in Deutschland. Auf dem IT-Gipfel im Dezember 2009 überreicht der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom der Bundeskanzlerin die unter Federführung der Deutschen Telekom erstellte Studie „SMART 2020 Addendum Deutschland: Die IKT-Industrie als treibende Kraft auf dem Weg zu nachhaltigem Klimaschutz“. Die Erstellung der Studie wurde geleitet und finanziert von der Deutschen Telekom als Hauptsponsor. Durchgeführt, erstellt und ebenfalls finanziell mitgetragen wurde die Studie von The Boston Consulting Group. Inhaltlich unterstützt wurde die Studie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. Hintergrund der Studie ist das „Integrierte Energie- und Klimaprogramm“ der Bundesregierung, auch bekannt unter dem Namen „Meseberg-Programm“, das 29 konkrete Eckpunkte und Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Deutschland enthält. Ziel der formulierten Eckpunkte ist es, bis 2020 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um rund 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu erreichen. Der Schwerpunkt von „SMART 2020 Addendum Deutschland“ liegt in der Identifizierung und Bewertung konkreter Geschäftskonzepte. Für den deutschen Länderbericht der SMART 2020-Reihe wurden ca. 50 potenzielle Dienste und Lösungen identifiziert, von denen 26 als besonders attraktive Geschäftskonzepte eingestuft und beschrieben werden. Der Geschäftswert dieser Konzepte wird mit bis zu 84 Mrd. € bis zum Jahr 2020 beziffert. Insgesamt zeigt „SMART 2020 Addendum Deutschland“ ein Reduktionspotenzial durch direkte und indirekte IKT-Lösungen von bis zu ca. 207 Mt CO2 in 2020 auf. Das bedeutet, dass durch Nutzung von IKT in Deutschland bis 2020 rund 25 % an CO2 eingespart werden können, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind und sämtliche Potenziale ausgeschöpft werden. Die Ziele des Meseberg-Programms könnten damit nicht nur erreicht, sondern sogar um ca. 110 Mt CO2 übertroffen werden. Stakeholderkommunikation: Nachhaltigkeitsoffensive und E-Learning Plattform. Essenzieller Bestandteil der CR-Strategie ist der Ausbau des Dialogs mit verschiedenen Stakeholdergruppen: Beispielhaft für die vielen verschiedenen Aktivitäten der Deutschen Telekom und ihrer Tochtergesellschaften werden im Folgenden zwei Initiativen für die Stakeholdergruppen „Kunden“ und „Mitarbeiter“ dargestellt. „ Große Veränderungen fangen klein an!“. Mit diesem Motto startet die Deutsche Telekom 2009 als erster Telekommunikationsanbieter in Deutschland eine umfassende Kampagne für Umweltschutz und nachhaltiges Handeln. Im Mittelpunkt stehen dabei Produkte und Dienste der Deutschen Telekom, mit denen der Kunde verantwortlich handeln und gleichzeitig sein eigenes Leben komfortabler gestalten kann. So können z.B. beim Herunterladen von 1 Mio. Musikalben über die Internetplattform Musicload rund 64.000 kg Plastik gespart werden, die ansonsten bei der Produktion einer herkömmlichen CD angefallen wären. Hinter der Initiative steht die Idee, dass jeder Kunde der Deutschen Telekom mit einem überschaubaren Beitrag viel für eine nachhaltige Entwicklung tun kann. Die langfristig auf mindestens zwei Jahre angelegte Kampagne präsentiert mehr als 16 Themen, die den Nachhaltigkeitsgedanken verdeutlichen. Die Kampagne wird in den Medien TV, Print und Online geschaltet. Auf der begleitenden Onlineplattform unter www.millionen-fangen-an.de finden sich sowohl vertiefende Informationen als auch verschiedene Möglichkeiten zum Online-Dialog mit den Kunden. E-Learning Plattform. Für eine weitere konzernweite Implementierung von CR ist es von großer Bedeutung, auch die Mitarbeiter zu erreichen. Aus diesem Grund wurde 2009 eine neue E-Learning Plattform für CR im Intranet freigeschaltet. Sie richtet sich mit zwei Sprachversionen in Deutsch und Englisch an unsere nationalen und internationalen Mitarbeiter, erklärt, was die Deutsche Telekom mit dem Begriff CR verbindet, gibt konkrete Tipps für die Integration von Nachhaltigkeit im Berufsalltag. Darüber hinaus erhalten die Nutzer der Plattform einen Überblick über das breite Spektrum von CR bei der Deutschen Telekom und ihren Tochtergesellschaften. Weitere Erfolge: Nachhaltigkeitsratings und Auszeichnungen. Die Deutsche Telekom qualifizierte sich 2009 zum wiederholten Mal für die renommiertesten Nachhaltigkeitsindizes „Dow Jones Sustainability Index World“ und „Dow Jones Sustainability STOXX®“. Die Deutsche Telekom Gruppe wurde erstmalig im Mobilfunksektor bewertet und erzielte dort auf Anhieb die begehrte Auszeichnung des Branchenführers (sector leader). Große Fortschritte gegenüber der Bewertung 2008 hat die Deutsche Telekom im Datenschutz erzielt. Dieses Engagement honorierten die SAM-Experten sogar mit der Branchenbestnote von 98,6 %. Branchensieger ist die Deutsche Telekom ebenfalls beim Engagement mit Stakeholdern, in der Personalentwicklung und im Analysefeld „Impact of Telecommunication Services“. Die ungarische Tochtergesellschaft Magyar Telekom, Budapest erreichte 2009 bei SAM die Auszeichnung „Silver Class“ und bei der Ratingagentur Oekom „Prime“. Auch im Nachhaltigkeitsranking der FTSE4Good-Serie konnten sowohl die Deutsche Telekom als auch die griechische Tochtergesellschaft OTE wieder Erfolge feiern; beide sind erneut im FTSE4Good Global Index 2009 aufgenommen worden und gehören damit zu den führenden Unternehmen in ihrem Sektor. Die Aufnahme in den Index basiert auf der Teilnahme an der Befragung durch die Rating-Agentur imug/EIRIS, die jährlich im ersten Quartal stattfindet und unterjährig um aktuelle Themen ergänzt wird. Die Ergebnisse der Rating-Befragungen werden analysiert, um daraus den ableitbaren Handlungsbedarf zu identifizieren. Forschung und Entwicklung.Vernetzung prägt die Innovation. Die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften sind in die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Deutschen Telekom Konzerns eingebunden. Der Unternehmensbereich Produkte & Innovation verantwortet die konzernweite Forschung und Entwicklung, das Innovationsmarketing, Produktentwicklung und -management sowie die Produktportfoliosteuerung. Ziel ist die Entwicklung innovativer und wettbewerbsfähiger Produkte, Dienste und Geschäftsmodelle. Neben den Aspekten Kundenorientierung, Einfachheit und Nutzungserlebnis spielen auch ein werthaltiges Produktportfolio und nachhaltige Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle. In den Deutsche Telekom Laboratories, die als privatrechtlich organisiertes wissenschaftliches „An-Institut" der Technischen Unversität Berlin angegliedert sind, werden alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Deutschen Telekom gebündelt. An den Standorten Berlin, Darmstadt, Beer Sheva (Israel) und Los Altos (Kalifornien, USA) arbeiten Wissenschaftler und Experten der Deutschen Telekom daran, neue Technologien für innovative Produkte und Dienste zu entwickeln, deren Einführung oder Marktreife in eineinhalb bis fünf Jahren zu erwarten ist. Um Kundenwünsche früh zu erkennen, stehen im „Innovationsforum“ bereits über 900 Berliner Haushalte für Produkttests und Befragungen zur Verfügung, während in den „StreetLabs“ das Kommunikationsverhalten und die Wünsche direkt auf der Straße erfasst werden. Neue, für die Deutsche Telekom relevante Ideen werden erschlossen und mittelfristig für die Kunden des Unternehmens nutzbar umgesetzt. Die langfristige anwendungsorientierte Forschung erfolgt im Strategic Research Laboratory. Sie leistet auch einen signifikanten Beitrag zur Lehrtätigkeit an der Technischen Universität Berlin. Dazu haben die TU Berlin und die Deutsche Telekom sieben Professuren eingerichtet und besetzt. Geschäftsideen aus den Deutsche Telekom Laboratories, die nicht in das Produktportfolio der Deutschen Telekom überführt werden, denen aber dennoch ein überzeugender Kundennutzen bescheinigt und ein aussichtsreicher Markterfolg prognostiziert wird, werden als sogenannte Spin-offs aus der Deutschen Telekom als eigenständige Unternehmen ausgegründet. Sie erhalten neben wichtigem Know-how auch das erforderliche Eigenkapital und werden dann eigenständig auf dem Markt tätig. Bisher wurden die Spin-offs Zimory und 2009 Yoochoose aus den Deutsche Telekom Laboratories ausgegründet. Da die operative Geschäftstätigkeit der Deutschen Telekom und ihrer Tochtergesellschaften das Festnetzgeschäft in Deutschland umfasst, wird im Folgenden insbesondere auf die hierfür relevanten Aspekte eingegangen. Stetig kürzere Innovationszyklen. Um der Herausforderung von stetig kürzer werdenden Innovationszyklen im Telekommunikationssektor gerecht werden zu können, orientiert sich die Deutsche Telekom neben eigenen bzw. gemeinschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit Partnern an den Prinzipien der offenen Innovation (Open Innovation). Innovative Produkte. Im Geschäftsjahr 2009 stand bei vielen Produkteinführungen die Vernetzung der Kunden über alle Benutzeroberflächen im Vordergrund. Beispiele hierfür sind der „person centric view“ im neu eingeführten E-Mail-Center oder das Mediencenter mit integriertem Musicshop. Auch das Produkt „Entertain“ wurde in das Konvergenzszenario vom vernetzten Leben und Arbeiten integriert und entsprechend erweitert. Der Entertain-Kunde hat nun mit einem erweiterten digitalen Videorekorder die Möglichkeit, Aufzeichnungen auch auf einer Zweit-Box im Haushalt zu sehen. Auch Dienste, wie z. B. das Sharing von Bildern am PC, Smartphone und TV, sind jetzt möglich. Auch unterwegs kann der Entertain-Kunde über den neuen Program Manager 3.0 durch das gesamte Entertain-Angebot navigieren und Aufnahmen für die Set-Top-Box programmieren. Um das Erlebnis des Qualitätsfernsehens generell zu intensivieren, wurden erste Live-TV-Kanäle in High Definition (HD) geschaltet und die Voraussetzungen für ein breites HD-Portfolio geschaffen. LIGA Total! bietet den Entertain-Kunden nun ein Angebot aller Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga in vollem Umfang live, in Konferenzschaltung oder aber aus dem Archiv. Seit September 2009 sind VDSL-Anschlüsse mit Bandbreiten bis zu 50 Mbit/s auch für Double-Play-Kunden zugänglich. Die Deutsche Telekom baut mit dieser zukunftsfähigen Technologie ihre Position als Qualitätsführer aus und behauptet sich so gegen die Angebote der Kabelnetzbetreiber. Die VDSLDouble-Play-Angebote bieten dem Kunden einen Telefonanschluss sowie einen Internetzugang mit VDSL 25 oder VDSL 50 sowie Internet- und Telefon-Flatrate. VDSL-Geschwindigkeiten ermöglichen schnellere Downloads, aber auch Uploads für z. B. das Einstellen von Fotos, Musikdateien etc. Zur CeBIT konnte eine exklusive Partnerschaft mit StudiVZ etabliert werden, die die Differenzierungsstrategie der Deutschen Telekom im Bereich mobiles Internet unterstützt. Darüber hinaus konnte Facebook als länderübergreifender Partner gewonnen werden, der seinen Dienst auf unterschiedlichen Zugangskanälen, z. B. Festnetz, Mobiles Portal und Adressbuch, zur Verfügung stellt und damit Kunden der Deutschen Telekom ein einheitliches Produkterlebnis bei der Kommunikation in sozialen Netzwerken ermöglicht. Kooperationen mit Forschungseinrichtungen im In- und Ausland. Die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften engagieren sich in internationalen Foren und Gremien, um die zukünftigen Produkte und Leistungen maßgeblich mit zu gestalten. Hier bringt der Konzern seine Interessen und die Wünsche der Kunden ein und stellt durch Standardisierungsaktivitäten hohe Qualität und Interoperabilität sicher. Zudem verfügen die Deutsche Telekom Laboratories über ein internationales Partnernetzwerk mit anerkannten Forschungseinrichtungen. Nicht zuletzt unterstützen die Deutsche Telekom Laboratories Doktoranden an verschiedenen Hochschulen. Aufwand und Investitionen in Forschung und Entwicklung. Im Geschäftsjahr 2009 lag der Forschungs- und Entwicklungsaufwand mit 0,2 Mrd. € auf dem Niveau der Vorjahre. Für alle Projekte und Aktivitäten, die zu neuen Produkten und deren effizienterem Angebot an Kunden führen, arbeiteten im Berichtsjahr über 700 Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG. Patentanmeldungen und Bestand an Schutzrechten. Die Zahl der Patentanmeldungen in 2009 stieg gegenüber dem Vorjahr um 7,2 % auf 713. Der Bestand an Gesamtschutzrechten (Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster) betrug zum Jahresende 2009.6.881. Der Bestand wird regelmäßig überprüft und um nicht mehr relevante Schutzrechte bereinigt. Das Management dieser Schutzrechte erfolgt unter gezielter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten. Mitarbeiter.Der Personalaufwand der Deutschen Telekom belief sich für das Geschäftsjahr 2009 auf 4,0 Mrd. € (31. Dezember 2008: 3,9 Mrd. €). Am 31. Dezember 2009 waren 49.122.(31. Dezember 2008: 44 645) Mitarbeiter (FTE) für die Gesellschaft tätig. Eine Mission, vier Stoßrichtungen, zwölf Projekte. Die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften agieren in einem dynamischen Markt- und Wettbewerbsumfeld mit international sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Durch den weltweiten Umbruch der Telekommunikationsbranche, die rasante technologische Entwicklung und den harten Wettbewerb verschärfen sich die personalpolitischen Herausforderungen. Mit einer leistungsstarken Personalarbeit, aufbauend auf einer Mission mit vier strategischen Eckpfeilern, stützt die Deutsche Telekom mit ihrem Bereich Human Resources (HR) die Konzernstrategie. Hierzu zählen die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Belegschaft als Wertbeitrag zur Erreichung der wirtschaftlichen Konzernziele („Add Value“), eine maßgeschneiderte Personalentwicklung durch Ausbau der Talent Agenda („Best People“), der nachhaltige Ausbau der Servicekultur und professionelles Veränderungsmanagement („Enable Transformation“) sowie der Umbau der HR-Funktion in ein deutlich effizienteres, geschäftsorientiertes Organisationsdesign in den drei Rollen Business Partner, Competence Center und Shared Service Center („HR Excellence“). Die Umsetzung der HR-Strategie erfolgt durch ein konzernweites Programm, das zwölf strategische HR Top-Projekte umfasst. Wettbewerbsfähige Belegschaft: Personalabbau, -umbau und -aufbau. Personalabbau sozialverträglich fortgesetzt. Der Personalabbau im inländischen Konzern erfolgte auch im Jahr 2009 in sozialverträglicher Weise, im Wesentlichen über Abfindungen, Altersteilzeit, Vorruhestand und die von Vivento, insbesondere im öffentlichen Sektor, angebotenen Beschäftigungsperspektiven für Beamte und Angestellte. Wegen der Wettbewerbsintensität, des rasanten technologischen Fortschritts und der regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland sowie wegen der im unmittelbaren Vergleich mit unseren Wettbewerbern in Teilbereichen zu hohen Personalkosten wird die Deutsche Telekom den Personalabbau im erforderlichen Umfang fortführen. Zur Verbesserung der Altersstruktur bei der Deutschen Telekom und bei ihren Tochtergesellschaften, zur Gewinnung neuer nicht bzw. nicht ausreichend vorhandener Fähigkeiten, aber auch für das Wachstum in neuen Geschäftsfeldern sind neben Personalabbau auch -umbau und -aufbau erforderlich. Im Rahmen der Einstellungsinitiativen für das Geschäftsjahr 2009 stellte die Deutsche Telekom in Deutschland 604 neue Mitarbeiter unbefristet ein. Vivento leistete im Geschäftsjahr 2009 durch die Vermittlung von rund 1.300 Beschäftigten auf externe Stellen, hauptsächlich im öffentlichen Sektor, einen wichtigen Beitrag zum Personalumbau im Unternehmen. Zum Jahresende 2009 waren rund 4.200 Mitarbeiter in externen Beschäftigungen, hauptsächlich im öffentlichen Sektor wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, eingesetzt. Zudem baute Vivento im Berichtsjahr ihre Position im öffentlichen Sektor durch Kooperationen und Rahmenverträge mit Partnern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene konsequent weiter aus. Dadurch bietet Vivento interessierten Mitarbeitern ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des Unternehmens. Das Projekt Total Workforce Management verfolgt das Ziel, den Einsatz von internen und externen Personalkapazitäten zu optimieren sowie frühzeitig auf demografische Änderungen zu reagieren. Im Ergebnis lässt sich so der Personalaufwand reduzieren, die Produktivität steigern und der Skill-Shift optimiert bewältigen. Das Teilprojekt „Qualität des Personalkörpers (QdP)“ hat Vorgaben zur qualitativen Clusterung des Personalkörpers erarbeitet und die erforderlichen Formeln entwickelt, um aus Simulationen im Personalbedarf und -bestand qualitative Prognosedaten zu berechnen. Mittel- und langfristig lassen sich so Lücken und Überhänge des Personalkörpers aus quantitativer und qualitativer Sicht aufzeigen. Außerdem lässt sich ein Personalplanungsprozess definieren, der neben der quantitativen Komponente deutlich stärker qualitative Elemente enthält. Er trifft z. B. konkrete Aussagen zu zukünftig benötigten Qualifikationen und den damit verbundenen Aus- und Weiterbildungsstrukturen und zur Gestaltung von Fachkarrieren. Nur durch höhere Transparenz und ein noch aktiveres Management der Personalressourcen kann der HR-Bereich frühzeitig und zielgerichtet auf Engpässe bei geschäftskritischen Qualifikationen reagieren. QdP hat im Berichtsjahr als qualitative Komponente erstmalig Einzug in die Personalplanung der Deutschen Telekom und ihrer Tochtergesellschaften gefunden. Tarifrunden. Im Berichtsjahr 2009 kam die Tarifrunde für die Deutsche Telekom AG zum Abschluss. In den Schlichtungsverhandlungen zur Tarifrunde 2009 für die Beschäftigten der Deutschen Telekom AG verständigten sich die Verhandlungspartner am 13. März 2009 auf ein Ergebnis. Die Gehälter für die Arbeitnehmer der Deutschen Telekom werden über eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten schrittweise um insgesamt 5,5 % erhöht: Rückwirkend zum 1. Januar 2009 steigen die Löhne um 3 %, im Folgejahr um weitere 2,5 %. Die Tariferhöhung zum 1. Januar 2010 wurde auch an alle tariflichen Arbeitnehmer weitergegeben, die im Zuge von „One Company“ in die neue Deutsche Telekom AG integriert wurden. Darüber hinaus wurde der Kündigungsschutz um ein Jahr verlängert. Für die tariflichen Arbeitnehmer der Deutschen Telekom AG gilt dieser Schutz dann bis Ende 2010. Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Deutschen Telekom. Am 12. Februar 2009 trat das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) in Kraft. Die Besoldungsumstellung fand am 1. Juli 2009 statt. Das DNeuG beinhaltet u. a. die schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Bundesbeamten bis zum Alter von 67 Jahren. Bei Inanspruchnahme des Vorruhestands greift die Lebensarbeitszeitverlängerung jedoch nicht (Vertrauensschutzregelung), somit können Beamte bei Erfüllung der Voraussetzungen auch weiterhin mit Vollendung des 55. Lebensjahres in den vorzeitigen Ruhestand eintreten. Das DNeuG bietet die gesetzliche Möglichkeit, den Vorruhestand bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern; derzeit wird sie bei der Deutschen Telekom bis zum 31. Dezember 2010 angeboten. Eine Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung in den Jahren 2011 und 2012 bedarf eines Vorstandsbeschlusses. Health & Safety. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur der Deutschen Telekom. Die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt die Gesundheitskompetenz und das Gesundheitsbewusstsein aller Mitarbeiter. Zu diesem Zweck werden sowohl konzernweite Präventivmaßnahmen wie medizinische Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Darmkrebsvorsorge, Medical Check, Grippeschutzimpfungen etc.) angeboten als auch lokale Aktionen, wie z. B. Gesundheitstage durchgeführt. Im Rahmen der Pandemieplanung stehen die Gesundheit der Mitarbeiter sowie die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur im Mittelpunkt. Den Beschäftigten werden zahlreiche Hinweise zu hygienischem Verhalten sowie Anweisungen zum Vorgehen bei Krankheitsfällen zur Verfügung gestellt. Neben der Installation von Hand-Desinfektionsmittelgeräten wurden Ersthelfer als Pandemiehelfer geschult und Medikamente und Schutzartikel bevorratet. Servicekultur. Die Umsetzung unserer Strategie funktioniert nur dann, wenn sie durch die Unternehmenskultur unterstützt wird. Unsere Strategie beschreibt, was wir erreichen wollen, während die Leitlinien festlegen, wie wir zusammenarbeiten, um die Strategie erfolgreicher und nachhaltiger umzusetzen. Die folgenden fünf Leitlinien sind daher seit Januar 2009 die Grundlage unserer gemeinsamen Kultur: • Kunden begeistern. • Integrität und Wertschätzung leben. • Offen zur Entscheidung – geschlossen umsetzen. • An die Spitze! Leistung anerkennen – Chancen bieten. • Ich bin die Telekom – auf mich ist Verlass. Diese Leitlinien werden sukzessiv in allen Beteiligungen der Deutschen Telekom ausgerollt. Zum Ende des Berichtsjahres sind sie bereits in 33 Einheiten in 21 Ländern umgesetzt bzw. gestartet. Die verbleibenden 12 Einheiten aus 7 Ländern haben die Implementierung ab Januar 2010 begonnen. Ziel ist es, ein Zusammenwachsen der Telekom unter dem Stichwort „One Company“ zu forcieren. Vision, Anspruch, Strategie und die Leitlinien sind dabei aufeinander abgestimmt. Ideenmanagement. Das Center Idea Management (IDM) wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2008 als konzernweite einheitliche Organisation etabliert, die seit 1. Januar 2009 die gesamten IDM Prozesse steuert und umsetzt. Dazu gehören u. a. die Einführung einer einheitlichen und moderneren IT-Plattform für das Eingeben, Bearbeiten und Begutachten einer Idee bis hin zu ihrer Realisierung. Durch Investitionen in innovative Plattformen, z.B. auf internetbasierter Basis, werden Instrumente geschaffen, die die Bereitschaft der Ideenentwicklung und -einreichung erhöhen und die Möglichkeit bieten, die Einreichungsqualität weiter zu verbessern. In enger Abstimmung mit dem Patentbereich und den Innovationsabteilungen wird eine insgesamt verstärkte Innovationskultur geschaffen, die ein breites Spektrum zwischen spontaner und strukturierter Innovation und Ideenentwicklung ermöglicht. Talent Agenda. Ausbildungsengagement weiterhin auf hohem Niveau. Die Deutsche Telekom ist seit Jahren der größte Ausbildungsbetrieb in Deutschland. Zum Ende des Berichtsjahres verzeichnete die Deutsche Telekom AG 10.546 Auszubildende und Teilnehmer dualer Studiengänge. Auch die Ausbildungsquote liegt weit über dem Durchschnitt der DAX30-Unternehmen. Dieses hohe Ausbildungsengagement setzt die Deutsche Telekom künftig fort. Zum 1. September 2009 eröffnete die Deutsche Telekom rund 3.600 jungen Menschen über einen Ausbildungs- oder Studienplatz Perspektiven für einen künftigen Beruf. Insgesamt umfasst das Angebot Ausbildungsplätze in zehn unterschiedlichen Berufen und verschiedenen dualen Studiengängen. Für die Jahre 2008 bis 2010 vereinbarten die Deutsche Telekom und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine überdurchschnittliche Ausbildungsquote von jährlich 2,9 % des jeweiligen Personalbestands an Stammkräften in Deutschland (ohne Vivento und deren Beteiligungsgesellschaften). Für das Jahr 2010 hat sich die Deutsche Telekom Ende 2009 mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di darauf geeinigt, diese Quote zu überschreiten, um ihre gesellschaftspolitische Verantwortung noch stärker wahrzunehmen. Sowohl quantitativ als auch qualitativ bewegt sich die Ausbildung bei der Deutschen Telekom auf einem hohen Niveau. Jährlich zählen Telekom Absolventen bei den Kammern zu den Besten ihres Berufsbilds. Im Interesse der Perspektiven für die junge Generation bildet die Deutsche Telekom über den eigenen Bedarf hinaus aus. Telekom Weiterbildung. Telekom Training, Anbieter für Weiterbildung für die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften sowie für den externen Markt in Deutschland, koordiniert und konzipiert die Qualifizierung von Fach- und Führungskräften. Insgesamt hat Telekom Training im Jahr 2009 23.428 Seminare mit 155.457 Teilnehmern durchgeführt. Ein Großteil davon fand in den acht Telekom Tagungshotels statt, die seit dem 7. September 2009 einheitlich den neuen Markennamen „Commundo Tagungshotel“ tragen. Performance & Potential Review. Im Geschäftsjahr 2009 wurde der etablierte Performance & Potential Review-Prozess (PPR-Prozess) für die ca. 2.500 Executives der Deutschen Telekom und ihrer Tochtergesellschaften erstmalig auf Basis des neuen einheitlichen Kompetenzmodells durchgeführt, das auf den neuen Leitlinien des Konzerns aufsetzt und die Anforderungen für erfolgskritisches Handeln der Beschäftigten beschreibt. Auch die Folgeprozesse im Talent- und Nachfolgemanagement wurden neu definiert und eng an das PPR gekoppelt. Die Anforderungen an den PPR-Prozess aus One Company mit seiner stärker ausgeprägten Matrixorganisation wurden dadurch aufgegriffen, dass in den Bereichen Technik, Procurement, Finance und IT erstmalig zusätzliche konzernweite funktionale PPR-Runden pilotiert und durchgeführt wurden. HR@2012. Qualität und Effizienz in der Personalarbeit durch HR@2012. Im Rahmen des erfolgreich abgeschlossenen Projekts HR@2009 wurden bereits essenzielle Meilensteine umgesetzt und richtungsweisende Schritte unternommen. So wurden einerseits die FTE-Ziele erreicht und andererseits z.B. ein Drei-Rollen-Modell eingeführt, welches die Personalarbeit effizienter macht und zugleich den internen Kunden ins Zentrum stellt. Der eingeschlagene Weg wird nun weitergegangen. Mit HR@2012 wird der Personalbereich auf aktuelle und zukünftige Anforderungen eingestimmt, um das Profil des Personalbereichs als „Partner für das Business“ weiter zu schärfen und sowohl die Kundenzufriedenheit als auch die Effizienz weiter zu erhöhen. Ein wichtiger Ansatz ist dabei die simultane Betrachtung von Kosten, Prozessen und Qualität. Mit seinen Maßnahmen trägt HR@2012 maßgeblich zu den Effizienzzielen des Konzerns bei. Risiko- und Chancenmanagement.Der Vorstand der Deutschen Telekom AG hat gemäß den Regelungen des § 91 Abs. 2 AktG ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet, wobei die Tochtergesellschaften in das Risikomanagementsystem der Deutschen Telekom AG eingebunden sind. Dieses Risikomanagementsystem wird im Folgenden näher beschrieben. Das Umfeld der Deutschen Telekom ist geprägt durch einen hohen technologischen Fortschritt, einen sich weiter verschärfenden Wettbewerb und regulatorische Entscheidungen in den Bereichen Mobilfunk und Festnetz. Diesen Herausforderungen begegnet die Deutsche Telekom durch ein systematisches Management von Risiken und Chancen im Rahmen eines ganzheitlichen Systems zur Risikofrüherkennung. Das konzernweite Risikomanagement-System integriert alle strategischen und organisatorischen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zur Steuerung von Risiken. Im Fokus steht die frühzeitige Identifikation und Bewertung von Risiken und Chancen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften zeitnah adäquate Maßnahmen zur Risikoprävention bzw. -handhabung einleiten können. Segment- und marktspezifische Chancenpotenziale werden im Rahmen der Strategie- und Innovationsentwicklung auf der Grundlage umfassender Marktanalysen abgeleitet. Sowohl in den operativen Segmenten als auch auf zentraler Ebene analysieren die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften regelmäßig Risiken und Chancen. Die dazu verwendeten Risikofrüherkennungssysteme basieren auf konzernweit vorgegebenen Methoden und sind auf die individuellen Belange zugeschnitten. Dabei werden Risiken u. a. in Form von Szenarien identifiziert und nach Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Bezugsgrößen für das Ausmaß sind die Zielgrößen des Konzerns (u. a. EBITDA). Wesentliche EBITDA-bewertete Einzelrisiken aggregiert das Risikomanagement der Deutschen Telekom unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Korrelationen mittels Kombinations- und Simulationsverfahren. Darüber hinaus analysiert es Themen, die eine potenziell hohe Relevanz für Reputation und Image des Unternehmens haben können. Diese Komponenten fließen in die Bewertung eines Gesamtrisikos ein. Dabei kommt ein Indikatorensystem zum Einsatz, das alle wesentlichen Risikofelder umfasst. Das Risikomanagement der Deutschen Telekom berichtet über Risiken sowie deren Entwicklung regelmäßig an den Vorstand. Dieser informiert den Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats befasst sich regelmäßig in seinen Sitzungen mit dem vierteljährlichen Risikobericht. Das Reporting der wesentlichen Chancen und Risiken erfolgt turnusmäßig je Quartal, bei unerwartet auftretenden Risiken auch unmittelbar („ad hoc“). Für jede Berichtsebene sind spezifische Wesentlichkeitsgrenzen für Risiken definiert. Die zentrale Methoden- und Systemverantwortung für dieses konzernweit standardisierte, eigenständige Berichtswesen obliegt dem Bereich „Group Risk Management/Insurance“. Er stellt auch die Funktionsweise und Effizienz des Risikofrüherkennungssystems sicher. Zur Reduzierung von Risiken, die durch kriminelles Handeln (Fraud) entstehen könnten, hat der Vorstand der Deutschen Telekom ein konzernweit einheitliches Anti-Fraud-Management mit dem Ziel eingerichtet, Strukturen zur Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Fraud im Unternehmen zu schaffen. Besonderen Wert legt die Deutsche Telekom auf das Management von Risiken, die sich aus Finanzpositionen ergeben. Für alle Aktivitäten des Treasury-Geschäfts – insbesondere für den Einsatz derivativer Instrumente – gilt der Grundsatz der Risikominimierung. Zu diesem Zweck führt der Konzern alle Finanztransaktionen und Risikopositionen in einem zentralen Treasury-System. Die Konzernführung erhält regelmäßig Informationen über diese Positionen. Derivative Finanzinstrumente setzt die Deutsche Telekom ein, um Zinsänderungsrisiken sowie zahlungswirksame Währungsrisiken und sonstige Preisrisiken zu begrenzen. Bestimmte Finanztransaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposures informiert wird. Um die Auswirkungen unterschiedlicher Gegebenheiten am Markt einschätzen zu können, nimmt die Deutsche Telekom Simulationsrechnungen unter Verwendung verschiedener Markt- und Worst-Case-Szenarien vor. Zur Sicherung von Marktrisiken setzt die Deutsche Telekom ausgewählte derivative und nicht-derivative Sicherungsinstrumente ein. Grundsätzlich besichert das Unternehmen jedoch nur Risiken, die Auswirkungen auf den Cash-Flow haben. Derivative Finanzinstrumente nutzt die Deutsche Telekom ausschließlich als Sicherungsinstrumente, für Handelszwecke oder andere spekulative Zwecke kommen diese nicht zum Einsatz. Das Risikomanagement-System der Deutschen Telekom im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bezieht sich als Teil des internen Kontrollsystems auf Kontroll- und Überwachungssysteme der Rechnungslegung, die Risikoabsicherungen des Unternehmens erfassen. Eindeutige konzerninterne Regelungen und Leitlinien in Verbindung mit dem beschriebenen internen Kontrollsystem stellen die Konformität des Konzern- und Jahresabschlusses sicher. Das Risikomanagement gewährleistet, dass Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität entgegenstehen könnten, frühzeitig erkannt, bewertet, zeitnah kommuniziert und begrenzt werden. Die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Risikomanagement-Prozesse sowie die Einhaltung der im Risikomanagement-Handbuch der Deutschen Telekom definierten Regelungen und Richtlinien unterliegen in regelmäßigen Abständen der Prüfung durch die interne Revision. Der Abschlussprüfer prüft im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für die Jahresabschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, unternehmensgefährdende Risiken und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Das Risikomanagement-System der Deutschen Telekom gewährleistet, dass sich unternehmerische Chancen und Risiken frühzeitig erkennen lassen und das Unternehmen in der Lage ist, sie aktiv und wirksam anzugehen. Dieses System entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem und steht im Einklang mit den Deutschen Corporate Governance Grundsätzen. Die Risiken. Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte die Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom AG wesentlich beeinflussen können. Konjunktur. Bis zum Jahresende 2009 war eine Stabilisierung der Finanz- und Kapitalmärkte der Weltwirtschaft zu verzeichnen. Diese ist allerdings noch nicht abgeschlossen und bildet ein wesentliches Risiko für die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft. Zu den die weltweite Produktionsentwicklung beeinträchtigenden Faktoren gehören die schwache Kreditentwicklung sowie das Auslaufen der expansiven finanzpolitischen Programme. Sollten die Regierungen ihre Finanzpolitik auf Grund der hohen Haushaltsdefizite auf einen nachhaltigen Konsolidierungskurs ausrichten, könnte dies die wirtschaftliche Entwicklung belasten. Ebenso negativ könnten sich langes Abwarten oder falsches Aussteigen aus der expansiven Geldpolitik auswirken und somit die Inflationserwartungen zunehmen und Kapitalmarktzinsen anziehen. Zudem birgt eine hohe Volatilität der Wechselkurse insbesondere in den USA und süd- und osteuropäischen Ländern erhebliche Translationsrisiken für die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften. Branche und Wettbewerb. Ein unvermindert starker Wettbewerb und der technologische Fortschritt führten 2009 dazu, dass das Preisniveau bei Sprach- und Datendiensten sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk weiter zurückging. Generell besteht das Risiko, dass sich Preisreduzierungen nicht durch ein entsprechendes Mengenwachstum kompensieren lassen. Der Wettbewerbsdruck könnte sich noch weiter erhöhen, z. B. durch eine deutliche Ausweitung der Marktabdeckung von (regionalen) Teilnehmernetzbetreibern und den fortgesetzten Trend zu Bündelangeboten. Darüber hinaus verschärfen technologische Innovationen sowie die zunehmende Substitution der Festnetzkommunikation durch den Mobilfunk die Konkurrenzsituation. Hinzu kommt, dass bisher reine Mobilfunkanbieter in Deutschland zunehmend auch mit Festnetz- bzw. DSL-Angeboten an den Markt gehen. Weiterhin bieten DSL-Wettbewerber Bündelangebote an, die Breitband und VoIP integrieren, ohne dass hierfür ein Festnetzanschluss erforderlich ist. Kabelnetzbetreiber intensivieren den Wettbewerb zusätzlich, da sie mittlerweile höhere Datenübertragungsraten anbieten können. Sie sind so in der Lage, flächendeckend Haushalten und kleineren Unternehmen Telekommunikationsprodukte anzubieten, für die weder ein eigener Netzausbau noch eine TAL der Deutschen Telekom erforderlich ist. Alternativ verlängern Wettbewerber in bestimmten Regionen ihr eigenes Glasfasernetz bis an die Haushalte, um sich auch dort unabhängig vom Netz der Deutschen Telekom zu machen. Die Kabelnetzbetreiber selbst bauen ihr Angebotportfolio weiter aus, z. B. durch Triple-Play-Angebote. Ein wichtiger Wettbewerbstrend ist die Tatsache, dass die Deutsche Telekom zunehmend auch Konkurrenten gegenübersteht, die nicht zur Telekommunikationsbranche im engeren Sinne zählen. Zu diesen neuen Wettbewerbern gehören große Unternehmen aus dem Bereich Consumer Electronics und der Internetbranche. Für die Deutsche Telekom besteht daher trotz der bisherigen Marktanteilsverluste das Risiko weiter sinkender Marktanteile und Margen. In Deutschland und auf weiteren europäischen Märkten führte die Expansion von Billiganbietern zu einem weiteren Preisrückgang sowohl in der mobilen Sprachtelefonie als auch bei mobilen Datendiensten. Es ist unsicher, ob und inwieweit sich der Preisrückgang durch entsprechendes Mengenwachstum kompensieren lässt. In den USA steht T-Mobile vor der Herausforderung, der kleinste der vier nationalen Anbieter zu sein. T-Mobile muss auch weiterhin durch Produkt- und Servicequalität sowie bei der Preisgestaltung überzeugen. Auf Grund ihrer Rolle als wesentliche Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom können sich Risiken im US-amerikanischen Geschäft auch negativ auf das Erreichen der Unternehmensziele auswirken. Der ICT-Markt der Tochtergesellschaften des operativen Segments Systemgeschäft ist geprägt durch intensiven Wettbewerb, Preisrückgang und lange Verkaufszyklen. Damit besteht für die T-Systems das Risiko von Umsatzrückgängen und Margenverfall. Auf Grund der verhaltenen Konjunkturentwicklung könnte es bei Großkunden zu einer Verschlechterung der Bonität und Investitionsverschiebungen kommen, die sich negativ auf das ICT-Geschäft der T-Systems auswirken. Darüber hinaus führt der weiter zunehmende Kostendruck zu einem verstärkten Ausbau der Near- und Offshore-Kapazitäten bei IT-Outsourcing und dem Geschäftsfeld Systems Integration. Die internationale Präsenz von T-Systems und die Markenbekanntheit sind begrenzt, vor allem im Vergleich mit einigen Wettbewerbern. Dies könnte sich negativ auf die Nutzung der Wachstumspotenziale von T-Systems auswirken, insbesondere unter dem Aspekt der wachsenden Bedeutung des Geschäfts mit multinationalen Konzernen außerhalb Deutschlands. In diesem Zusammenhang kann die mangelnde Verfügbarkeit von Ressourcen die Umsetzung des geplanten internationalen Wachstums verzögern. Produkte, Dienste und Innovationen. Durch den schnellen technologischen Fortschritt und die fortschreitende technologische Konvergenz ist es möglich, dass sich neue und etablierte Technologien bzw. Produkte teilweise substituieren. Dies kann sowohl im Sprach- als auch im Datenverkehr zu geringeren Preisen und Umsätzen führen. Auf der anderen Seite besteht durch die Weiterentwicklung von Smartphones die Chance für Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom, neue Einnahmequellen im mobilen Internet zu erschließen. Für die Nachfrage nach Breitbandanschlüssen spielt die zunehmende Leistungsfähigkeit der Übertragungstechnologie ebenso eine Schlüsselrolle wie das Angebot innovativer Produkte und Dienste. Grundsätzlich ist durch die hohe Marktpenetration bei Breitbandanschlüssen in Deutschland mit ersten Sättigungstendenzen zu rechnen, die sich in einem abschwächenden Marktwachstum zeigen. Es besteht zudem das Risiko, dass es nicht gelingt, Kunden den Mehrwert der neuen, innovativen Produkte und Dienste hinreichend zu vermitteln oder beim Kunden eine entsprechende Akzeptanz zu schaffen. Die Vermarktung von IPTV-Angeboten – wie z. B. Entertain – wird ferner von der weiten Verbreitung von Kabelfernsehanschlüssen in Deutschland sowie dem im Vergleich zu anderen Staaten vielfältigen Angebot frei empfangbarer TV-Programme beeinflusst. Die Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom verbessern durch den kontinuierlichen Ausbau ihres leistungsfähigen Mobilfunknetzes die Marktchancen des mobilen Internets. Sollten sich die Anwendungen der mobilen Datenkommunikation nicht wie erwartet entwickeln, besteht für Tochtergesellschaften das Risiko, Umsatzziele zu verfehlen. Zudem könnten sich die Investitionen in Netzaufbau und -ausbau sowie in bestehende und künftige Mobilfunklizenzen erst später als ursprünglich erwartet amortisieren. Sollte es Wettbewerbern noch besser als den Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom gelingen, Kunden vom Mehrwert mobiler Produkte und Dienste zu überzeugen, könnte dies zu einem Verlust besonders umsatzstarker Kunden führen. Eine Verbesserung der Servicequalität ist weiter im Fokus und bleibt von wesentlicher Bedeutung für Kundenzufriedenheit und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Regulierung. Regulierungen des Netzes, des Netzzugangs und der Preise beziehen sich auf Telekommunikationsdienstleistungen, die Netzbetreiber mit „signifikanter Marktmacht“ anbieten. Die Deutsche Telekom wird in Deutschland als ein solches Unternehmen beurteilt und unterliegt daher bei der Breitband- und Festnetzkommunikation und zunehmend im Mobilfunkbereich einer strikten Regulierung. Auch die Tochtergesellschaften sind im Festnetz- und Mobilfunkbereich entsprechenden Rahmenbedingungen ausgesetzt. Mit der Regulierung verbunden sind weitgehende behördliche Eingriffsbefugnisse in die Produkt- und Preisgestaltung mit erheblichen Auswirkungen auf das operative Geschäft. Diese Eingriffe sind für die Deutsche Telekom nur bedingt vorherzusehen und können den bestehenden Preis- und Wettbewerbsdruck weiter verschärfen. Es ist zu befürchten, dass die regulatorischen Einflüsse die Umsatzentwicklung im Festnetzkernmarkt und im Mobilfunkmarkt mittel- bis langfristig beeinflussen könnten. Investitionen in den Kundenzugang der nächsten Netzgeneration (Next Generation Access, NGA) erfordern einen modifizierten Regulierungsrahmen, der u. a. eine faire Risikoverteilung zwischen Investor und Zugangssuchenden vorsieht und die nötige Preisflexibilität ermöglicht. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Wirtschaftlichkeit für diese Investitionen nicht wie geplant erreicht werden kann. In dieser Hinsicht wird die BNetzA Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur vorlegen. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass dies wachstums- und innovationsorientiert erfolgen soll. Zudem wird in 2010 der Gesetzgebungsprozess beginnen, um die neuen EU-Rahmenrichtlinien in nationales Recht umzusetzen. Die Möglichkeit für spezifische Risikoverteilungsmechanismen zwischen Investoren und Zugangsberechtigten ist im Zuge der Überprüfung des EU-Telekommunikationsrechtsrahmens (EU-Review) zumindest im Grundsatz gegeben. Inwieweit diese Möglichkeit allerdings tatsächlich Investitionen in NGA fördern kann, wird entscheidend von der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinien in nationales Recht (bis spätestens Mitte 2011) und der adäquaten Anwendung durch die nationalen Regulierungsbehörden abhängen. In diesem Zusammenhang plant die Europäische Kommission voraussichtlich bis Mitte 2010 im Rahmen einer „NGA Empfehlung", Leitlinien für die regulatorische Behandlung neuer Netzinvestitionen herauszugeben. Es besteht die Gefahr, dass die Europäische Kommission die im EU-Review gefundenen modifizierten Regulierungsansätze für NGA sehr restriktiv interpretiert und damit die praktische Relevanz möglicher Risikoverteilungsmechanismen stark einschränkt. Grundsätzlich gilt, dass Vorleistungen für VDSL absehbar einer stärkeren regulatorischen Kontrolle unterliegen. Nach einem Entwurf der BNetzA soll das VDSL-Bitstrom-Produkt der Deutschen Telekom ab 2010 einer expost Aufsicht durch die Behörde unterliegen. Anfang 2010 werden voraussichtlich erstmals regulierte Entgelte für den Zugang zu Multifunktionsgehäusen sowie Kabelkanalanlagen vorliegen. Wettbewerber können dann auf Basis der Infrastruktur der Deutschen Telekom auch eigene VDSL-Netze aufbauen. Regulierte Entgelte haben eine wichtige Signalfunktion für den Markt. Die Höhe regulierter Vorleistungsentgelte entscheidet auch darüber, ob Wettbewerber selbst Netze ausbauen oder Leistungen über die Deutsche Telekom beziehen. Ein wichtiges Signal ist der Preis für die TAL, da durch ihn Anreize für Investitionen in Zugangsnetze genommen werden können. Diese TAL-Entgelte wurden in den letzten Jahren kontinuierlich abgesenkt, so zuletzt auch in 2009. Dies senkt die Anreize für Investitionen in neue glasfaserbasierte Zugangsnetze auch für Wettbewerber. Trotz der Preisregulierung durch die BNetzA bleibt eine Rechtsunsicherheit über Entgelthöhen dadurch, dass Entgeltbeschlüsse der BNetzA nicht bestandskräftig sind, wenn diese in Gerichtsverfahren angefochten werden. So wurde der Beschluss über die TAL-Entgelte aus dem Jahr 1999 aufgehoben. Die BNetzA muss nun erneut über die monatlichen Überlassungsentgelte für 1999 bis 2001 entscheiden. Eine formal durch die BNetzA zu beachtende Vorfestlegung zur Entgelthöhe durch das Gericht gibt es nicht. Es ist daher noch offen, ob und in welcher Höhe Entgelte verändert werden. Die im Mai 2009 verabschiedete Empfehlung der Europäischen Kommission zur Behandlung von fixen und mobilen Terminierungsentgelten wird auch in Zukunft Druck auf die nationalen Regulierungsbehörden zu weiteren Absenkungen der Terminierungsentgelte in Deutschland und bei den Auslandstochtergesellschaften mit sich bringen. Durch die Fortsetzung dieser Regulierung sind Umsatzverluste von Tochtergesellschaften (In- und Ausland) im Mobilfunkbereich zu erwarten. Die Europäische Kommission drängt weiter darauf, die internationalen Roaming-Tarife abzusenken und auf neue Dienste auszuweiten (z. B. Endkundentarife für Datendienste). Durch eine solche Regulierung sind ebenfalls Umsatzverluste von Tochtergesellschaften (In- und Ausland) im Mobilfunkbereich zu erwarten. Nachdem sowohl über die Vergabebedingungen als auch über die Auktionsregeln für die gemeinsame Vergabe von Frequenzen bei 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz Benehmen mit dem Beirat der BNetzA hergestellt wurde, konnte die BNetzA den Vergabeprozess beginnen. Zwar haben einzelne Unternehmen gegen die Entscheidung der Präsidentenkammer Klage erhoben, jedoch geht die BNetzA von einem verzögerungsfreien Ablauf aus. Die Anmeldefrist für die Auktion endet am 21. Januar 2010. Der eigentliche Bietprozess wird für den Beginn des zweiten Quartals 2010 erwartet. Alle diese Ausweitungen der Regulierung könnten die Flexibilität der Deutschen Telekom und ihrer Tochtergesellschaften insbesondere in Bezug auf die Preis- und Produktgestaltung am Markt einschränken. Personal. Der personelle Umbau im Deutschen Telekom Konzern in Deutschland erfolgte auch im Jahr 2009 in sozialverträglicher Weise. Er geschah im Wesentlichen über Abfindungen, Altersteilzeit, Vorruhestand und die von Vivento angebotenen Beschäftigungsperspektiven für Beamte und Angestellte, insbesondere im öffentlichen Sektor. Die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften setzen den Personalumbau auch künftig im erforderlichen Umfang fort. Falls sich die entsprechenden Maßnahmen nicht oder nicht im geplanten Umfang realisieren lassen, kann dies negative Auswirkungen auf die Finanzziele und die Rentabilität der Deutschen Telekom haben. Im August 2009 haben sich die Dienstleistungsgesellschaft ver.di, der Gesamtbetriebsrat und die Arbeitgebervertretung von T-Systems auf eine gemeinsame inhaltliche und zeitliche Vorgehensweise beim erforderlichen Personalumbau verständigt. Im Mittelpunkt stehen freiwillige Maßnahmen, die den Umbau so sozialverträglich wie möglich gestalten. Im ersten Quartal 2010 wird T-Systems prüfen, inwieweit die freiwilligen Angebote angenommen wurden. Sollten betroffene Mitarbeiter bis dahin keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit gefunden oder nicht vom „Freiwilligen Programm" Gebrauch gemacht haben, wird ihnen ein Angebot für eine befristete Beschäftigung in einer Transfergesellschaft unterbreitet. Wird auch von dem Angebot der Transfergesellschaft kein Gebrauch gemacht, erfolgt eine betriebsbedingte Beendigungskündigung. Bei einer Veräußerung von Beteiligungen, in denen Beamte beschäftigt sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese weiterhin bei der veräußerten Beteiligung arbeiten. Dazu ist die Zustimmung bzw. die Antragstellung durch den Beamten selbst erforderlich. Allerdings besteht das Risiko, dass Beamte z.B. nach dem Ende der Beurlaubung von der veräußerten Beteiligung zur Deutschen Telekom zurückkehren. Derzeit besteht für etwa 3.500 Beamte ein solches Rückkehrrecht. Dieses Risiko lässt sich etwa durch Kompensationszahlungen reduzieren, aber nicht vollständig vermeiden. Sonderzahlung Beamte. Im November 2004 hat die Bundesrepublik Deutschland das Erste Gesetz zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) verabschiedet, welches die Notwendigkeit für die Deutsche Telekom und andere private Unternehmen beseitigt hat, den beschäftigten Beamten eine jährliche Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz zu zahlen. Dieses Gesetz wurde in verschiedenen gerichtlichen Instanzen geprüft. Im Dezember 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle gemäß Art. 100 Grundgesetz vorzulegen. Wann das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung bekannt gibt, ist unbekannt. Sollte entschieden werden, dass die Streichung der Sonderzahlung verfassungswidrig war, könnte das für die Jahre 2004 bis 2009 zu einem entsprechenden Nachzahlungsaufwand führen. Abgesenkte Besoldungstabellen. Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes am 11. Februar 2009 hat der Gesetzgeber die Beträge, die bisher die jährliche Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz darstellten, für alle Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten in das monatliche Grundgehalt integriert. Dies gilt nach § 78 Bundesbesoldungsgesetz nicht für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten. Gegen die um den Anteil der Sonderzahlung abgesenkten Besoldungstabellen legten die Betroffenen ebenfalls Rechtsmittel ein. In zwei Musterklageverfahren wird diese gesetzliche Regelung vom Verwaltungsgericht Stuttgart (VG Stuttgart) dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit vorgelegt. Daraus könnte von Juli 2009 bis zur Entscheidung des Gerichts Nachzahlungsaufwand entstehen. IT-/TK- Infrastrukturen. Im Geschäftsjahr2009 realisierte die Deutsche Telekom umfangreiche Programme zur Anpassung der IT-Systeme und IT-Infrastruktur an die sich ändernden Kundenbedürfnisse und neue organisatorische Anforderungen. Diese Programme werden auch 2010 fortgesetzt. Eine unzureichende Planung und Steuerung dieser konzernweiten Programme könnte mit Störungen der Geschäftsprozesse und damit Umsatzausfall oder Kostensteigerungen einhergehen. Im Februar 2008 startete im Rahmen der Aktualisierung der IT-Strategie das konzernweite Projekt „Next Generation IT“ (NG IT). NG IT bildet den Rahmen für alle IT-relevanten Anteile in den Transformationsprogrammen des Konzerns. Ziel des Programms ist die Entwicklung der zukünftigen IT-Zielarchitektur des Konzerns. NG IT betrachtet die Informationstechnik des Konzerns auf allen Architekturebenen: IT-Infrastruktur, Applikationen, Daten und Systeme. In konzernübergreifenden Projekten werden das gemeinsame Produktdatenmodell, Lösungen für ein übergreifendes Kundenbeziehungsmanagement der Zukunft oder die zukünftige IT-Unterstützung der Funktionen Finanzen, Personal und Einkauf erarbeitet. Die Technologietransformation bedingt auch eine Reduzierung von Netzknoten und damit Standorten. Langfristig ist vorgesehen, eine IP-Plattform zu entwickeln und zu implementieren, die sowohl Festnetz- als auch Mobilfunkdienste unterstützt. Dies bedeutet, dass die Deutsche Telekom die bisherige Netzplattform vollständig durch ein IP-basiertes System ersetzt. Bei der Implementierung dieser gemeinsamen IP-Plattform bestehen Risiken, die alle IT-Systeme mit Internetanbindung betreffen. Dazu zählen z. B. Hacker-Angriffe oder sogenannte Spam Calls. Angesichts der hohen Komplexität der IT-Landschaft würden Störungen etwa zwischen neu entwickelten und bereits bestehenden IT-Systemen zu Prozesseinschränkungen und im „Worst Case“ zu Unterbrechungen von Geschäftsprozessen führen. Diesen Risiken begegnet die Deutsche Telekom mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Diese reichen von der Dopplung von Systemen sowie Schutzsystemen wie Firewalls und Virenscans über regelmäßige technische Netzprüfungen und Gebäudesicherung bis hin zu organisatorischen Vorsorgemaßnahmen. Bei Störungen leiten Frühwarnsysteme automatisierte und manuelle Gegenmaßnahmen ein. Darüber hinaus kommen organisatorische und technische Notfallmaßnahmen zur Schadensminderung zum Einsatz. Betriebsunterbrechungen und Schäden am Anlage- und Umlaufvermögen sind ferner durch konzernweite Versicherungsprogramme gedeckt. Im Rahmen der Bereitstellung von Smartphone-Diensten greift T-Mobile USA für die Speicherung und den Transport von Kundendaten (Stammdaten oder durch Kunden eingestellten Inhalt) teilweise auf Drittfirmen zurück („Extended Network“-Konzept). Anfang Oktober 2009 gab es durch den Ausfall einer betriebskritischen Kundendatenbank, die von einem Microsoft-Tochterunternehmen verwaltet wird, eine massive Störung beim Sidekick-Dienst der T-Mobile USA. Das Extended Network kann auch in Zukunft von Störungen unterschiedlicher Größenordnung und Dauer betroffen sein, die außerhalb der Kontrolle von T-Mobile USA liegen. Datensicherheit und Datenschutz. Sicherheit und Schutz von Kundendaten genießen bei der Deutschen Telekom und ihren Tochtergesellschaften höchste Priorität. Sie sind die Basis jeder vertrauensvollen Kundenbeziehung. Im Berichtsjahr wurden der Deutschen Telekom Datenmissbrauch und Sicherheitslücken vorgeworfen. Mit der Schaffung eines eigenen Vorstandsressorts für Datenschutz, Recht und Compliance im Geschäftsjahr 2008 sowie einem umfangreichen Maßnahmenpaket für einen verbesserten Datenschutz, eine erhöhte Datensicherheit sowie gesteigerte Transparenz setzte das Unternehmen ein wichtiges Signal für die Relevanz dieser Themen. Der Bereich stellt sicher, dass die Deutsche Telekom die notwendigen Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie bezüglich der Compliance übergreifend abstimmt und konzernweit einheitlich umsetzt. Darüber hinaus richtete die Deutsche Telekom einen externen Datenschutzbeirat ein, der sich aus führenden Datenschutzexperten aus Hochschulen, Wirtschaft und weiteren Organisationen zusammensetzt. Im Berichtsjahr wurden insgesamt sechs Sitzungen des Datenschutzbeirats durchgeführt, für 2010 sind weitere Treffen geplant. Um konzernweit die höchsten Standards beim operativen Datenschutz sicherzustellen, leitete die Deutsche Telekom umfangreiche Maßnahmen ein und führt laufende Projekte weiter. In der Betreuung von Kunden definierte die Deutsche Telekom Aufgabenbereiche noch enger und verringert damit den Datenzugriff. Die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften führten ein niedrigeres „Haltbarkeitsdatum“ für Benutzerkennungen ein, sodass die Nutzer diese Kennungen in kürzeren Abständen erneuern müssen. Zusätzlich weitete die Deutsche Telekom die Nutzung von festen IP-Adressen aus; Mitarbeiter und Vertriebspartner können damit nur von bestimmten Rechnern auf die Systeme zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten von externen Vertriebspartnern und Mitarbeitern auf die IT-Systeme schränkt u. a. ein Verfahren zur Zugriffsauthentifizierung per Transaktionsnummer (TAN) ein. Beim TAN-Verfahren kann der Vertriebsmitarbeiter nur auf die personenbezogenen Daten des Mobilfunkkunden zugreifen, wenn er vom Kunden eine gültige Transaktionsnummer bekommt. Diese automatisch generierte TAN erhält der Kunde per SMS auf sein Handy, wenn er Vertragsänderungen durchführen möchte. Darüber hinaus existiert für Zugriffe auf sensible Daten ein automatisches Schwellenwert-Monitoring. Damit leisten die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung des Schutzes ihrer Kundendaten im Tagesgeschäft. Um die Sensibilität der Beschäftigten, insbesondere auch der Führungskräfte, für das Thema Datenschutz und Datensicherheit weiter zu erhöhen, intensivierte das Unternehmen die bereits etablierten Schulungen und jährlichen Daten-Audits weiter. Zudem thematisiert und ahndet die Deutsche Telekom Missbräuche intern noch konsequenter. Die Deutsche Telekom veröffentlicht regelmäßig auf freiwilliger Basis einen Bericht des Datenschutzbeauftragten und legt diesen Bericht dem Aufsichtsrat der Deutschen Telekom, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz sowie der Öffentlichkeit vor. Ziel ist es, die Transparenz im Bereich Datenschutz nachhaltig zu erhöhen. Der erste Datenschutzbericht ist im April 2009 erschienen. Wesentliche IT-Systeme im Bereich Vertrieb sowie Teile der Abrechnungskette wurden durch den TÜV zertifiziert. Auch künftig beauftragt die Deutsche Telekom zusätzlich zu eigenen Untersuchungen ein zertifiziertes Unternehmen, die Systeme systematisch auf Schwachstellen zu prüfen. Mit beiden Maßnahmen möchte die Deutsche Telekom eine Vorreiterrolle in der Branche einnehmen. Im Oktober 2008 schaltete die Deutsche Telekom eine Internetseite11, die über die aktuelle Lage des Datenschutzes der Deutschen Telekom in Deutschland Auskunft gibt. Das Unternehmen informiert auf dieser Seite über datenschutzrelevante Vorgänge, die Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren sind. Die Fälle werden in Absprache mit den zuständigen Behörden veröffentlicht und die entsprechenden Vorgänge den Aufsichtsbehörden mitgeteilt. Die Deutsche Telekom erfüllt so bereits seit Anfang 2009 freiwillig eine Forderung, die der Gesetzgeber am 1. September 2009 mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes § 42a vorgegeben hat. 11 www.telekom.com/datenschutz Durch die eingeleiteten und umgesetzten Gegenmaßnahmen minimiert die Deutsche Telekom den Eintritt weiterer negativer Ereignisse im Rahmen von Datensicherheit und Datenschutz. Negative Auswirkungen für das Geschäft der Deutschen Telekom durch Reputationsverlust lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen und hinreichend bewerten. Gesundheit und Umwelt. Elektromagnetische Felder (EMF) werden wiederholt mit möglichen Umwelt- und Gesundheitsbeeinträchtigungen in Zusammenhang gebracht. Die öffentlichen Diskussionen zu diesem Thema sind zum Teil kontrovers. Bestehende Akzeptanzprobleme in der Öffentlichkeit betreffen dabei sowohl Netzwerke als auch die Endgerätenutzung; diese Probleme wirken sich z. B. im Mobilfunkbereich insbesondere auf den Ausbau des Mobilfunknetzes aus. Im Festnetzbereich tangieren sie den Absatz von schnurlosen DECT-Geräten sowie Endgeräten, die die WLAN-Technologie verwenden. Neben rechtlichen Risiken sind regulatorische Maßnahmen möglich, die die Umsetzung des Vorsorgeprinzips beim Mobilfunk beinhalten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erklärt, dass – auf Basis des momentanen wissenschaftlichen Kenntnisstands – keine bekannten nachteiligen Gesundheitseffekte unterhalb der internationalen Grenzwerte bestehen. Zudem erwartet die WHO auch für die Zukunft keine ernsthaften Gefahren. Sie empfiehlt aber weitergehende Forschung auf Grund bestehender wissenschaftlicher Unsicherheiten. Ziel der Deutschen Telekom ist es, Unsicherheit in der Bevölkerung durch eine sachliche, wissenschaftlich fundierte und transparente Informationspolitik abzubauen. So engagiert sich die Deutsche Telekom Gruppe im „Informationszentrum Mobilfunk“ (IZMF), einer Brancheninitiative der Mobilfunkunternehmen, die ein umfassendes Informations- und Dialogangebot für die Öffentlichkeit bereitstellt. Das Bestreben der Deutschen Telekom Gruppe, modernste Technologien anzubieten, umfasst auch die Förderung wissenschaftlicher Forschung, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Neben dem langjährigen Engagement in der Forschungsgemeinschaft Funk (FGF) ist dies insbesondere die finanzielle Förderung der Forschungsaktivitäten der Bundesregierung im Rahmen des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms und des Umweltforschungsplans. Darüber hinaus hat T-Mobile mit der 2004 beschlossenen EMF-Policy Maßnahmen zur Transparenz, Information, Beteiligung und Forschungsförderung für alle Landesgesellschaften festgeschrieben, die sowohl mögliche rechtliche und regulatorische als auch Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung minimieren sollen. Einkauf. Als ICT-Dienstleister sowie Betreiber und Anbieter von IT/TK-Produkten arbeiten die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften mit unterschiedlichen Lieferanten für technische Komponenten zusammen. Zu diesen Komponenten zählen z.B. Soft- und Hardware, Übertragungstechnik, Vermittlungs- und Linientechnik sowie Endgeräte. Lieferrisiken lassen sich grundsätzlich nicht ausschließen. So können Lieferengpässe, Preiserhöhungen, veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder Produktstrategien der Lieferanten negative Folgen für die Geschäftsprozesse und das Ergebnis der Deutschen Telekom haben. Risiken können aus Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern bzw. dem Ausfall von einzelnen Lieferanten als direkte Folge der Wirtschaftskrise resultieren. Diesen Risiken begegnet die Deutsche Telekom mit einer Vielzahl von organisatorischen, vertraglichen und einkaufsstrategischen Vorsorgemaßnahmen. Rechtsstreitigkeiten. Die Deutsche Telekom ist Partei in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten. Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der Deutschen Telekom die nachfolgend aufgeführten Verfahren: • Prospekthaftungsklage. Es handelt sich um ca. 2.600 laufende Klagen von ca. 16.000 angeblichen Käufern von T-Aktien, die auf der Grundlage der Prospekte vom 28. Mai 1999 und vom 26. Mai 2000 verkauft wurden. Der Streitwert beläuft sich auf insgesamt ca. 80 Mio. €. Die Klagen richten sich zum Teil auch gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau und/oder die Bundesrepublik Deutschland sowie teilweise auch gegen emissionsbegleitende Banken. Weitere angebliche Käufer von T-Aktien haben Güteverfahren bei der „Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Antragsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg” beantragt. Insoweit wurden der Deutschen Telekom bislang ca. 11.250 Güteanträge zugestellt. Davon sind ca. 4.000 Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Landgericht hat jeweils Vorlagebeschlüsse nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zum Oberlandesgericht (OLG) in Bezug auf die Börsengänge DT2 und DT3 erlassen und die Ausgangsverfahren ausgesetzt. Das OLG hat in dem Musterverfahren DT3 seit Beginn des Verfahrens an insgesamt 18 Tagen mündlich über den Vorlagebeschluss verhandelt und eine Vielzahl von Zeugen vernommen. Beweisthema war, ob der Erwerb von VoiceStream zum Ende der Zeichnungsfrist am 16. Juni 2000 bereits beschlossen bzw. die Vertragsverhandlungen weit fortgeschritten waren. Zum gleichen Thema wurden auch Zeugen in den USA gehört. Das OLG hat die Deutsche Telekom verpflichtet, u. a. verschiedene Depositions aus dem durch Vergleich beendeten Class-Action-Verfahren in den USA vorzulegen. Die letzte mündliche Verhandlung fand am 6. November 2009 statt. Ein für den 11. Dezember 2009 anberaumter weiterer Termin zur mündlichen Verhandlung ist in Anbetracht verschiedener Anfang Dezember beim LG Frankfurt am Main eingereichter (teilweise noch nicht beschiedener) Erweiterungsanträge (insbesondere zum Thema „Einbringung der Anteile an Sprint in die Nordamerikanische Beteiligungsgesellschaft“) aufgehoben worden. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden, sobald über die Nachfolge des Ende 2009 altersbedingt ausgeschiedenen Vorsitzenden entschieden ist. Mit einem Abschluss des Musterverfahrens DT3 vor Herbst 2010 ist nicht zu rechnen. Das Vorlageverfahren zu DT2 ruht derzeit faktisch. • Verschmelzung T-Online. Nach Wirksamkeit der Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG am 6. Juni 2006 sind der Deutschen Telekom rund 250 Anträge auf gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit des im Verschmelzungsvertrags vom 8. März 2005 festgelegten Umtauschverhältnisses zugestellt worden. Nach dem Umwandlungsgesetz haben ehemalige Aktionäre der T-Online die Möglichkeit, nachträglich eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses beim Landgericht Frankfurt am Main in einem Spruchverfahren zu beantragen. Am 13. März 2009 hat das Gericht entschieden, dass das Umtauschverhältnis für die T-Online Aktien nicht angemessen gewesen sei, und eine zusätzliche Zahlung von 1,15 € pro Aktie für angemessen erachtet. Die Entscheidung ist rechtlich nicht bindend. Die Deutsche Telekom hat gegen die Entscheidung fristgerecht Beschwerde eingelegt. • Toll Collect. In dem Schiedsverfahren zwischen den Hauptgesellschaftern des Konsortiums Toll Collect, der Daimler Financial Services AG und der Deutschen Telekom sowie der Konsortialgesellschaft Toll Collect GbR einerseits und der Bundesrepublik Deutschland andererseits über Streitigkeiten, die mit dem Mauterhebungssystem zusammenhängen, erhielt die Deutsche Telekom die Klageschrift des Bundes am 2. August 2005. Darin machte der Bund einen Anspruch auf entgangene Mauteinnahmen in Höhe von ca. 3,51 Mrd. € nebst Zinsen wegen Verspätung der Aufnahme des Wirkbetriebs zum 1. September 2003 geltend. Die Summe der geltend gemachten Vertragsstrafen wurde auf 1,65 Mrd. € nebst Zinsen erhöht. Die Vertragsstrafen beruhen auf angeblichen Verletzungen des Betreibervertrags (fehlender Zustimmung zu Unterauftragnehmerverträgen, verspäteter Bereitstellung von On-Board-Units (OBU) und Kontrolleinrichtungen). Der Bund hat mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 seine Klageforderung in Bezug auf den Mautausfallschaden neu berechnet und geringfügig um 169 Mio. € nach unten korrigiert. Die neue Klageforderung beträgt nunmehr ca. 3,3 Mrd. € zuzüglich Zinsen. Die Summe aller Hauptforderungen des Bundes (einschließlich Vertragsstrafenansprüchen) beträgt nunmehr ca. 4,98 Mrd. €. Die Beklagten haben am 30. Juni 2006 die Klageerwiderung eingereicht. Die Klägerin hat dazu mit Schriftsatz vom 14. Februar 2007 Stellung genommen. Nach weiteren Schriftsatzwechseln zwischen den Verfahrensbeteiligten fand im Juni 2008 eine erste mündliche Verhandlung statt, in der das Schiedsgericht rechtliche Fragen mit den Schiedsparteien erörterte, ohne dass hieraus bereits Schlüsse auf den Ausgang des Verfahrens gezogen werden könnten. Auf Beschluss des Schiedsgerichts legten die Schiedsparteien Ende September 2008 der jeweils anderen Partei verschiedene Unterlagen vor. Des Weiteren ordnete das Schiedsgericht eine weitere schriftliche Stellungnahme der Parteien bis Ende November 2008 zu den in der mündlichen Verhandlung erörterten Rechtsfragen sowie den vorgelegten Unterlagen an. Die Parteien erhielten zudem Gelegenheit, in weiteren Schriftsätzen auf die jeweilige Stellungnahme der anderen Partei bis Anfang April 2009 zu antworten. Ferner terminierte das Gericht eine weitere mündliche Verhandlung (inkl. Zeugenvernehmung) auf Herbst 2009 (19. - 22. Oktober 2009), ordnete die Vorlage weiterer Unterlagen und Dokumente an und benannte drei Plausibilitätsgutachter, die die bisher von den Parteien vorgelegten Gutachten bis zum 30. September 2009 hinsichtlich ihrer Plausibilität bewerten sollten. Nachdem die Beklagten im Juli 2009 bzw. im August 2009 Umstände mitgeteilt hatten, die Anlass zur Besorgnis geben, dass der vom Bund benannte Schiedsrichter sein Schiedsrichteramt nicht mit der gebotenen Objektivität, Sorgfalt und Unparteilichkeit ausübt, und beantragt hatten, den Schiedsrichter abzulehnen, beschloss das Schiedsgericht am 4. September 2009, den Termin zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung aufzuheben. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung wurde zudem auch der Fertigstellungstermin für die Plausibilitätsgutachten vom Schiedsgericht zurückgestellt. Das Schiedsgericht hat am 30. September 2009 die Ablehnungsgesuche zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist vor einem staatlichen Gericht überprüfbar. Die Beklagten haben am 6. November 2009 einen entsprechenden Ablehnungsantrag bei dem VG Berlin eingereicht. Ein neuer Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wird nach Beendigung des Ablehnungsverfahrens bestimmt werden. • Klage Vivendi S.A. (Paris), Abbruch der Verhandlungen. Am 3. Mai 2005 wurde der Deutschen Telekom AG und der T-Mobile International AG & Co. KG (nunmehr verschmolzen auf die Deutsche Telekom AG) eine Klage der Vivendi S.A. („Vivendi“) zugestellt. Vivendi behauptet, dass die Beklagten unrechtmäßig Verhandlungen über die Übernahme eines 48 %-igen Anteils an der Polska Telefonia Cyfrowa Sp. z o.o. (PTC) abgebrochen haben, um diese Anteile dann zu einem niedrigeren Preis zu erlangen. Der Streitwert wird mit ca. 2,27 Mrd. € beziffert. Die Klage ist im März 2008 vor dem Handelsgericht Paris in erster Instanz abgewiesen worden. Vivendi hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. In der Berufung vom 20. August 2008 verfolgte Vivendi zunächst Ansprüche in Höhe von ca. 1,9 Mrd. € und reduzierte diese später auf ca. 53 Mio. €. • Schiedsklage Vivendi S.A. (Genf). Am 13. April 2006 hat Vivendi Schiedsklage u.a. gegen die Deutsche Telekom AG, T-Mobile International AG & Co. KG, TMD, T-Mobile Poland Holding Nr. 1 B.V. bei einem Internationalen Schiedsgericht nach den Regeln der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC, Schiedsort Genf) eingereicht. Die Klage ist auf die Feststellung gerichtet, dass am oder vor dem 29. März 2006 zwischen den Beteiligten ein mündlicher Vertrag u. a. zur Beilegung der Rechtsstreite um die Beteiligung an der PTC zustande gekommen sei oder vorvertragliche Pflichten verletzt worden seien. Vivendi verlangt die Erfüllung des Vertrages oder Schadensersatz. • Klage Vivendi S.A. (Seattle, USA). Am 23. Oktober 2006 hat Vivendi eine Klage u. a. gegen die Deutsche Telekom AG, die T-Mobile USA, die TMI und die TMD beim US District Court in Seattle, Washington State, eingebracht, mit der Behauptung, die Beklagten hätten sie in unrechtmäßigem Zusammenwirken um ihre angeblichen PTC-Anteile gebracht. Die Klage stützt sich auf den Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO Act). Das Gericht hat die Klage am 5. Juni 2008 abgewiesen. Vivendi hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und den verlangten Schadensersatz von ca. 7,5 Mrd. USD auf ca. 2,5 Mrd. USD reduziert. Das Berufungsgericht hat mittlerweile auch die Berufung abgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Streit um die Anteile an der PTC stehen – neben den oben aufgeführten Streitfällen – eine Vielzahl weiterer Klagen und Schiedsverfahren, auf die hier nicht gesondert eingegangen wird. • telegate AG/Harisch. Am 19. Oktober 2005 wurde der Deutschen Telekom nach vorangegangenem Mahnverfahren eine Schadensersatzklage der telegate AG in Höhe von ca. 86 Mio. € nebst Zinsen zugestellt. Die telegate begründet ihre Klage mit angeblich überhöhten Preisen der Deutschen Telekom für die Überlassung der Teilnehmerdaten zwischen 1997 und 1999. Damit hätten der telegate AG nicht ausreichende Mittel für Marketingmaßnahmen zur Verfügung gestanden, sodass der geplante Marktanteil nicht erreicht werden konnte. Ebenfalls am 19. Oktober 2005 wurde der Deutschen Telekom wiederum nach vorangegangenem Mahnverfahren eine Schadensersatzklage des Herrn Dr. Harisch in Höhe von ca. 329 Mio. € nebst Zinsen zugestellt. Herr Dr. Harisch begründet seine Klage damit, dass wegen der angeblich überhöhten Preise für die Überlassung der Teilnehmerdaten zwischen 1997 und 1999 mehrfach der Eigenkapitalanteil der telegate AG signifikant abgesunken sei, sodass Kapitalerhöhungsmaßnahmen erforderlich gewesen seien. Hierzu hätten Herr Dr. Harisch und ein weiterer Gesellschafter Anteile aus ihrem Aktienbestand abgeben müssen, ihr verbliebener Aktienbestand sei dadurch verwässert worden. Der Kläger macht nunmehr einen um ca. 283 Mio. € erhöhten Schaden geltend. Der Streitwert hat sich dadurch auf ca. 612 Mio. € erhöht. Das Verfahren ist noch in erster Instanz vor dem Landgericht Köln anhängig. • Arcor (Preis-/Kostenschere). Wettbewerbsunternehmen begehren von der Deutschen Telekom AG Schadensersatz, der aktuell in Höhe von 223 Mio. € gerichtlich geltend gemacht ist, wegen einer angeblichen Preis/Kostenschere zwischen Vorleistungspreisen und Endkundenpreisen. Der bisher anhängige Rechtsstreit ist bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der europäischen Gerichte in einem für die Anspruchsbegründung entscheidenden Bußgeldverfahren ausgesetzt. Das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) hat am 10. April 2008 die Nichtigkeitsklage der Deutschen Telekom AG gegen die zu Grunde liegende EU-Bußgeldentscheidung abgewiesen. Die Deutsche Telekom AG hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt. • Mindestvertragslaufzeiten bei Kopplungsprodukten. Mit Urteil vom 14. Oktober 2009 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf – anders als die Vorinstanz – einer Klage von Tele2 gegen Mindestvertragslaufzeiten bei Kopplungsprodukten stattgegeben. Danach wird es der Deutschen Telekom untersagt, Endkunden-Kopplungsprodukte bestehend aus einem Optionstarif für einen Festnetzanschluss und hierüber geführte Telefonverbindungen, einem DSL-Anschluss und einem DSL-Zugangsdienst der Deutschen Telekom („Kopplungsprodukt“) anzubieten, die eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten oder mehr und eine stillschweigende Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate vorbehaltlich einer fristgerechten Kündigung enthalten. Darüber hinaus hat das OLG festgestellt, dass die Deutsche Telekom zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der Tele2 durch das untersagte Verhalten entstanden ist und entstehen wird. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Die Deutsche Telekom hat fristgerecht gegen das Urteil des OLG Düsseldorf Revision eingelegt. Ferner hat Tele2 beim OLG eine Urteilsergänzung beantragt, dass auch Mindestvertragslaufzeiten von 12 Monaten oder mehr erfasst werden. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden. • Regulierung TAL-Standardangebot. In ihrer Entscheidung vom 21. Dezember 2007 zum TAL-Standardangebot hat die BNetzA die Deutsche Telekom AG insbesondere verpflichtet, 333.000 TAL pro Monat im Rahmen einer verbindlichen Planung bereitzustellen. Aufträge, die die Gesamtplanmenge von 333.000 TAL übersteigen, sind im Rahmen der technisch betrieblichen Möglichkeiten bereitzustellen. Im Falle einer verspäteten Bereitstellung muss die Deutsche Telekom AG folgende Pönale zahlen: 3,62 € pro Tag für den Tag 1 bis 10; ab Tag 11: 36,19 € pauschal, plus 1,82 € für jeden weiteren Tag. Der Wettbewerber zahlt an die Deutsche Telekom AG 1,82 € pro TAL, wenn er seine angekündigten Planmengen unterschreitet. Damit das TAL-Standardangebot wirksam wird, müssen die bisher gültigen TAL-Verträge gekündigt und neue Vertragsverhältnisse auf Grundlage des TAL-Standardangebots vereinbart werden. Die Deutsche Telekom AG hat gegen die Entscheidung der BNetzA im Januar 2008 Klage erhoben. • Regulierung TAL, Zugang Kabelkanal, Dark Fibre. Die BNetzA hatte im Juni 2007 die Deutsche Telekom verpflichtet, ihren Wettbewerbern den Zugang zu ihren Kabelkanalanlagen (Leerrohren) bzw. – falls freie Leerrohrkapazitäten nicht zur Verfügung stehen – auch zu unbeschalteter Glasfaser einzuräumen sowie den TAL-Zugang ggf. auch in den Kabelverzweigern zu gewähren. Durch Eilbeschluss vom Januar 2008 und Urteil vom April 2008 hat das VG Köln den BNetzA-Beschluss im Wesentlichen bestätigt. Die Deutsche Telekom hat Revision zum BVerwG eingelegt. Das BVerwG hat der Revision mit Urteil vom 27. Januar 2010 teilweise stattgegeben und die Regulierungsverfügung rechtskräftig aufgehoben, soweit darin der Zugang zu Dark Fibre angeordnet wurde. • TAL-Entgeltgenehmigungen. Im November 2008 hob das VG Köln die Entgeltgenehmigung für die TAL aus dem Jahr 1999 hinsichtlich der Überlassungsentgelte auf. Sowohl die Deutsche Telekom als auch die BNetzA erhoben gegen die Urteile die Nichtzulassungsbeschwerde. Mit Beschluss vom 5. Oktober 2009 wies das BVerwG diese Beschwerden zurück, da es sich bei den aufgeworfenen Rechtsfragen um solche des alten Rechtsrahmens handelt. Die aufhebenden Urteile des VG Köln wurden dadurch rechtskräftig und das Entgeltverfahren aus 1999 lebt wieder auf, d. h. die BNetzA muss über die TAL-Überlassungsentgelte für den Zeitraum Februar 1999 bis März 2001 neu entscheiden. Mit Urteilen vom 27. August 2009 hob das VG Köln die Entgeltgenehmigung TAL 2001, die die Überlassungsentgelte für den Zeitraum vom April 2001 bis März 2003 und die Einmalentgelte für den April 2001 bis März 2002 betrifft, auf. Nachfolgend hob das VG Köln mit Urteilen vom 19. November 2009 die Entgeltgenehmigung TAL 2002, die die Einmalentgelte für den Zeitraum April 2002 bis Juni 2003 betrifft, auf. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, da sowohl die Deutsche Telekom als auch die BNetzA gegen das Urteil die Nichtzulassungsbeschwerde erhoben haben. Sollten die Urteile rechtskräftig werden, müsste die BNetzA über die Entgelte für den Zeitraum April 2001 bis März 2003 bzw. Juni 2003 erneut bescheiden. Auch alle übrigen Entscheidungen der BNetzA zu TAL-Entgelten seit 1999 wurden von den Wettbewerbern angefochten und sind bis auf die TAL-Einmalentgelte 1999 daher nicht bestandskräftig. • IPR-Risiken. Die Deutsche Telekom sieht sich – wie viele andere große TK-/Internetanbieter auch – einer tendenziell wachsenden Zahl von IPR-Streitfällen (IPR Intellectual Property Rights) ausgesetzt. Für die Deutsche Telekom besteht das Risiko der Zahlung von Lizenzgebühren und/oder Schadensersatz. Die Deutsche Telekom beabsichtigt im Übrigen, sich in jedem dieser Gerichts-, Güte- und Schiedsverfahren entschieden zu verteidigen bzw. ihre Ansprüche zu verfolgen. OTE. Die Deutsche Telekom hält 30 % plus eine Aktie an der OTE und übt durch ein entsprechendes Shareholder Agreement Beherrschung aus. Die Partei der sozialistischen Bewegung in Griechenland PASOK hatte sich vor ihrem Wahlerfolg am 4. Oktober 2009 kritisch zum Teilverkauf der OTE an die Deutsche Telekom geäußert. Allerdings ist das Risiko von „Nachverhandlungen zu Inhalten des Shareholder Agreements“ durch die neue Regierung sehr klein, da grundsätzlich Änderungen des Shareholder Agreements nur einvernehmlich beschlossen werden können. Ferner besteht ein Risiko im Bereich Infrastrukturausbau (VDSL, FTTX). In diesem Bereich gibt es spezielle Pläne der griechischen Regierung zur Gestaltung des Wettbewerbs. Die Auswirkungen auf die OTE sind noch nicht abschätzbar. Joint Venture T-Mobile UK/Orange UK. Im November 2009 erfolgte die Unterzeichnung des Vertrags über den Zusammenschluss der T-Mobile UK und Orange UK in einem 50:50 Joint Venture durch die Deutsche Telekom AG und France Télécom S.A. Die Transaktion bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörden (u. a. der Europäischen Kommission), die im Laufe des Geschäftsjahres 2010 erwartet wird. Für die Deutsche Telekom besteht das Risiko, dass die Genehmigung zum Zusammenschluss mit wesentlichen Auflagen (z. B. Rückgabe von Frequenzspektren) verbunden ist. „ One Company“ Projekt. Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. November 2009 erfolgte die Zustimmung der Aktionäre zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag, mit dem die Deutsche Telekom AG den Geschäftsbereich T-Home im Wege der Ausgliederung auf die TMD im Geschäftsjahr 2010 übertragen wird. Die Zusammenführung von Festnetz und Mobilfunk in Deutschland ist ein bedeutsamer Baustein des Projekts „One Company“, mit dem die Deutsche Telekom die Grundlage für die weitere Entwicklung des Unternehmens schaffen will. Die integrierte Deutschland-Gesellschaft wird verantwortlich sein für 27 Mio. Festnetzanschlüsse – davon rund 13 Mio. mit DSL – und mehr als 39 Mio. Mobilfunkanschlüsse. Insgesamt arbeiten im operativen Segment Deutschland rund 85.000 Mitarbeiter. Eine erfolgreiche Beendigung des Projekts „One Company“ im zweiten Quartal 2010 erfordert wesentliche aufbau- und ablauforganisatorische Anpassungen. Sollten die geplanten Ziele nicht erreicht werden, besteht das Risiko, dass die Übergangsphase länger als erwartet dauert und, dass betriebliche Prozesse vorübergehend beeinträchtigt werden. Finanzwirtschaftliche Risiken. Über die Tochtergesellschaft Deutsche Telekom International Finance B.V. (DT IF) begibt das Unternehmen zur mittel- bis langfristigen Finanzierung hauptsächlich Anleihen (Bonds und Medium Term Notes (MTN)), jeweils in unterschiedlichen Währungen und Rechtsrahmen. Die finanzwirtschaftlichen Risiken der Deutschen Telekom und ihrer Tochtergesellschaften resultieren im Wesentlichen aus Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken sowie Währungs- und Zinsrisiken. • Währungs-, Zinsänderungs- und Preisrisiken. Diese Risiken werden gemäß den Vorgaben in der Treasury-Richtlinie abgesichert. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrument genutzt. Angaben über die Nominal- und Marktwerte dieser Instrumente sind in Anmerkung 31 des Anhangs zum Jahresabschluss enthalten. • Ausfallrisiken. Die Deutsche Telekom ist aus ihrem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungstätigkeiten einem Ausfallrisiko ausgesetzt. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte grundsätzlich nur mit führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating von mindestens BBB+/Baa1 abgeschlossen und einem laufenden Bonitätsmanagement unterzogen. Mit den Kernbanken der Deutschen Telekom bestehen Collateral-Vereinbarungen zur Sicherung von Derivatgeschäften mit positivem Marktwert. Im operativen Geschäft werden die Außenstände bereichsbezogen dezentral überwacht. Ausfallrisiken werden mittels Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. • Liquiditätsrisiko. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der Deutschen Telekom sicherzustellen, hält die Deutsche Telekom eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vor. Zum 31. Dezember 2009 stellten 24 Banken der Deutschen Telekom Kreditlinien mit einem Gesamtvolumen von 14,4 Mrd. € zur Verfügung. Hauptsächlich genutzte Instrumente der mittel- bis langfristigen Finanzierung sind Bonds und Medium Term Notes (MTN), jeweils in unterschiedlichen Währungen und Rechtsrahmen. Die Situation an den internationalen Finanzmärkten hat sich während des Jahres 2009 deutlich entspannt. Der Zugang zu den internationalen Fremdkapitalmärkten ist aus heutiger Sicht nicht akut gefährdet. Das Jahr 2009 war von erheblichen Neuemissionsvolumina geprägt. Die Deutsche Telekom konnte in 2009 in verschiedenen Märkten knapp 5,3 Mrd. € Fremdmittel aufnehmen. Während noch in 2008 diverse Banken die Kreditlinien nicht prolongiert hatten, teils auf Grund der Kapitallimitierungen im Zusammenhang mit der Bankenkrise, teils auf Grund der mit der Krise einhergehenden Konsolidierung in der Bankenbranche, konnten die bilateralen Linien nach Februar 2009 alle verlängert werden. Auf Grund von Transferbeschränkungen bzw. Gesellschafterbeschlüssen existieren risikobehaftete Geldanlagen von Tochtergesellschaften, insbesondere in Süd- und Osteuropa. Durch die Beteiligung an der OTE wurden aus Konzernsicht darüber hinaus Geldanlagen bei diversen überwiegend griechischen Banken übernommen und deutlich reduziert. Ziel ist es, diese Geldanlagen breiter zu streuen bzw. sukzessive in Staatsanleihen umzuschichten. Das Langfrist-Rating der Deutschen Telekom hat sich gegenüber 2008 bei der Rating-Agentur Fitch von A- auf BBB+ verändert. Moody’s und Standard & Poor’s bewerten die Deutsche Telekom weiterhin mit Baa1 bzw. BBB+. Der Ausblick ist bei allen drei Agenturen stabil. Ein verschlechtertes Rating unter definierte Schwellenwerte hat höhere Zinsen bei einem Teil der emittierten Bonds und Medium Term Notes zur Folge. Werthaltigkeit des Vermögens der Deutschen Telekom. Der Wert des Vermögens der Deutschen Telekom und deren Tochterunternehmen werden regelmäßig überprüft. Ergebnis solcher Werthaltigkeitstests können entsprechende Wertminderungen sein, die aber nicht zu Auszahlungen führen. Das Ergebnis der Deutschen Telekom kann hierdurch in erheblichem Umfang gemindert werden; dies könnte den Kurs der T-Aktie und der ADS belasten. Insbesondere in den Ländern des operativen Segments Süd- und Osteuropa können sich zukünftige Entwicklungen der angespannten makroökonomischen Lage, des anhaltend harten Wettbewerbs sowie die in einigen dieser Länder neu erhobenen bzw. angehobenen Mobilfunksteuern stärker und ggf. negativ auswirken. Aktienverkäufe des Bundes bzw. der KfW Bankengruppe. Zum 31. Dezember 2009 hielt der Bund zusammen mit der KfW Bankengruppe rund 31,7 %, die Blackstone Group 4,4 % der Anteile an der Deutschen Telekom. Am 24. April 2006 erwarb die Blackstone Group von der KfW Bankengruppe Anteile am Grundkapital der Deutschen Telekom AG. Es ist nicht auszuschließen, dass der Bund seine Privatisierungspolitik fortführt und sich von weiteren Beteiligungen kapitalmarktgerecht und unter Einbeziehung der KfW Bankengruppe trennt – u. a. auch von Anteilen an der Deutschen Telekom AG. Die KfW hat am 16. Mai 2008 eine fünfjährige Umtauschanleihe auf Aktien der Deutschen Telekom AG begeben. Umtauschanleihen sind Schuldtitel, die der Gläubiger während einer vorher festgelegten Periode zu einem vorher festgelegten Wandlungspreis in Aktien einer anderen Gesellschaft, im Falle der beschriebenen KfW-Umtauschanleihe in Namensaktien der Deutschen Telekom AG, umtauschen kann. Bei Überschreitung des Wandlungspreises darf und bei Ausübung des Wandlungsrechts durch die Anleihegläubiger muss die KfW die ihr angedienten Anleihen in Aktien der Deutschen Telekom AG umtauschen. Bei Fälligkeit der Anleihen hat die KfW das Recht, die Anleihen mit Aktien der Deutschen Telekom zurückzuzahlen. Das Volumen der Anleihe beläuft sich auf 3,3 Mrd. €, der Wandlungspreis beträgt 14,9341 €. Für die Deutsche Telekom besteht das Risiko, dass die Veräußerung von Telekom Anteilen durch den Bund oder die KfW Bankengruppe in größerem Umfang bzw. entsprechende Spekulationen am Markt den Kurs der Deutschen T-Aktie kurzfristig negativ beeinflussen. Gesamtrisikosituation. Die Einschätzung der Gesamtrisikosituation ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Risikofelder bzw. Einzelrisiken. Trotz des hohen Wettbewerbs- und Preisdrucks, der regulatorischen Rahmenbedingungen, der verschlechterten konjunkturellen Bedingungen sowie der großen Herausforderungen beim Personalumbau und der Servicequalität hat sich die Gesamtrisikosituation im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht grundlegend verändert. Aus heutiger Sicht ist der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet. Die Chancen. Die Deutsche Telekom hat in den letzten drei Jahren die Strategie „Konzentrieren und gezielt wachsen“ erfolgreich umgesetzt. Um die Zukunft der Deutschen Telekom Gruppe nachhaltig zu gestalten, wird diese Strategie weiterentwickelt. Im Fokus steht die Erschließung von neuen Marktmöglichkeiten durch Modernisierungen und Investitionen in Netze und IT. Auf die Erschließung neuer Marktmöglichkeiten in Deutschland zielt auch die Umsetzung des oben angeführten Projekts „One Company". Das Projekt fokussiert auf eine Verbesserung der Wettbewerbssituation durch das Angebot von Produkten und Dienstleistungen „aus einer Hand", die Stärkung des Kundenservice sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen und Hebung von Umsatz- und Kostensynergien. Kunden wollen heute alles gleichzeitig: Telefonieren, in sozialen Netzwerken kommunizieren und Musik aus dem Internet laden – für diese Anforderungen werden aufbauend auf den Netzen und der IT der nächsten Generation Dienste für das vernetzte Leben und Arbeiten entwickelt. Potenzielle Chancen ergeben sich für die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften auf dem Gebiet innovativer Produktbündel und Konvergenzprodukte. Als großer integrierter Telekommunikationskonzern kann die Deutsche Telekom nicht nur Substitutionsrisiken eher begegnen als spezialisierte Anbieter, sondern auch attraktive neue Produktpakete realisieren. Dazu gehören auch Anwendungen der mobilen Datenkommunikation auf Basis mobiler Breitbandtechnologien. Die vierte Mobilfunkgeneration LTE wird die Übertragungsraten in den Mobilfunknetzen deutlich erhöhen. Dieser Tempozuwachs wird die Nutzung mobiler Datendienste wie die mobile E-Mail oder das „soziale Netzwerken“ beschleunigen. Damit bietet das mobile Internet deutliche Wachstumschancen für die Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom. Ansatzpunkte für Erfolg versprechende Produkte und Dienste resultieren auch aus sozialen, gesellschaftlichen und ökologischen Erfordernissen. Dazu gehört der Einsatz von neuen Technologien für ein modernisiertes Gesundheitswesen ebenso wie für einen effizienten Klimaschutz, altersgerechte Mobilität, bürgernahe Verwaltung, mobiles Arbeiten oder vernetzte Autos – gemeint sind Fahrzeuge mit SIM-Karten, E-Mail und Fernsehen. Dabei werden Services künftig zunehmend auch dynamisch gestaltet, also an den aktuellen Bedarf des Kunden wie z. B. beim Cloud Computing angepasst. Mit Projekten wie „T-City“ in Friedrichshafen stellt die Deutsche Telekom ihre Innovationsfähigkeit unter Beweis. Das Unternehmen demonstriert Servicequalität in Verbindung mit modernster Vernetzungstechnologie und macht zahlreiche neue Produkte für die Kunden konkret erlebbar. Die Deutsche Telekom erwarb 2009 weitere 5 % an der griechischen OTE und erhöhte ihren Anteil auf 30 % plus eine Stimme. Beide Unternehmen konzentrieren sich auf die Hebung von Synergien etwa beim Einkauf, wo Verträge neu verhandelt und günstigere Preise vereinbart werden, oder etwa bei der Einführung innovativer Geräte und Dienste. Im Rahmen des Joint Ventures in Großbritannien (Zusammenschluss der Tochtergesellschaft T-Mobile UK und Orange UK) entsteht durch die Zusammenführung des Betriebs der führende Mobilfunkbetreiber, was auch für den Kunden mit erheblichen Vorteilen verbunden ist. So könnte das Joint Venture durch die Integration von Orange Broadband den Kunden künftig auch Konvergenzlösungen anbieten. Damit verbunden sind auch eine erweiterte Netzabdeckung sowie eine verbesserte Netzqualität für Sprach-, Daten- und zukünftige Dienste. Verbessert wird auch die Kundennähe durch ein dichtes Netz eigener Shops – und das bei verbessertem Kundenservice. Das Gemeinschaftsunternehmen ist deutlich stärker positioniert, um in innovativen Service zu investieren und neue Technologien besser zu nutzen. Zu den Zielen der Zusammenlegung gehört auch die Erschließung von erheblichen Synergien, u. a. durch Einsparungen von Standortmieten und Wartungskosten im Bereich Netzwerk/IT, die Zusammenlegung von Investitionen sowie kombinierte Marketingausgaben. Nachtragsbericht.Veränderungen im Vorstand. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom hat am 29. Januar 2010 dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, die Zuständigkeiten für die bisherigen Aufgabenbereiche von Herrn Hamid Akhavan zunächst kommissarisch zu regeln. Die Vorstandsmitglieder Herr Guido Kerkhoff und Herr Reinhard Clemens übernehmen kommissarisch die Aufgaben von Herrn Hamid Akhavan. Herr Guido Kerkhoff wird ab dem 15. Februar 2010 kommissarisch für die Region Europa (Großbritannien, die Niederlande, Österreich, Polen und Tschechische Republik) sowie International Sales und Service zuständig sein. Herr Reinhard Clemens übernimmt ab diesem Zeitpunkt konzernübergreifend die Führung der restlichen COO-Bereiche wie Produkte & Innovation, Technik, IT und Einkauf – dies ebenfalls kommissarisch. Regulierung TAL, Zugang Kabelkanal, Dark Fibre. Das BVerwG hat der Revision mit Urteil vom 27. Januar 2010 teilweise stattgegeben und die Regulierungsverfügung rechtskräftig aufgehoben, soweit darin der Zugang zu Dark Fibre angeordnet wurde. Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Anfangsinvestitionen der Deutschen Telekom in den Glasfaserausbau nicht hinreichend berücksichtigt werden. Sonstige Angaben.Schlusserklärung des Vorstands zum Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Da die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner der Deutschen Telekom AG mit ihrer Minderheitsbeteiligung auf Grund der durchschnittlichen Hauptversammlungspräsenz eine sichere Hauptversammlungsmehrheit repräsentiert, ist ein Abhängigkeitsverhältnis der Deutschen Telekom gegenüber der Bundesrepublik Deutschland nach § 17 Abs. 1 AktG begründet. Ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag der Deutschen Telekom mit der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht. Der Vorstand der Deutschen Telekom hat daher gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Vorstand hat am Ende des Berichts folgende Erklärung abgegeben: „Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden“. Ausblick. 12Konjunkturerwartung. Auch für die Jahre 2010 und 2011 wird keine deutliche Verbesserung der Weltwirtschaft erwartet. Im zweiten Halbjahr 2009 erholte sich die Weltwirtschaft, für die europäischen Volkswirtschaften und die USA war es eine moderate Erholung auf niedrigem Niveau. Die frühzyklischen Indikatoren wie die Geschäftsklimaindizes oder der Baltic Dry Index und der Air Freight Traffic Growth Index deuten auch für 2010 auf eine weitere Stabilisierung der Weltwirtschaft und steigende Wachstumsraten hin. Die spätzyklischen Indikatoren wie etwa die Arbeitslosenquote oder die Entwicklung des privaten Konsums zeigen für Europa und die USA weiterhin einen eher verhaltenen Wirtschaftsaufschwung. Für die Länder der Europäischen Union und die USA wird für 2010 ein gemäßigtes Inflationsniveau erwartet. Auch die kurzfristigen Zinsen könnten sich künftig auf einem niedrigen Niveau stabilisieren, da nur ein moderater Zinsanstieg prognostiziert wird. Nach Schätzungen des IfW wird die konjunkturelle Dynamik im Jahr 2010 moderat bleiben und in den nationalen Wachstumsraten zum Teil deutliche Unterschiede aufweisen. Während die Produktion in den Schwellenländern auch in 2010 weiter recht kräftig zulegen dürfte, könnte die Konjunktur in den Industrieländern nur zögerlich Tritt fassen. Das IfW erwartet für die Industrieländer im Jahr 2010 insgesamt einen mäßigen Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,4 %. Für die Europäische Union geht das IfW im Jahr 2010 von einem Anstieg von 0,8 % und für die USA von 2,0 % aus. Die Weltproduktion insgesamt kann im Jahr 2010 um 3,6 % zulegen. Für das Jahr 2011 wird sich der Produktionsanstieg nochmals leicht beschleunigen. So erwartet das IfW für die Europäische Union einen Anstieg von 1,7 % im Jahr 2011, für die USA von 2,2 % und für die Weltwirtschaft von 3,9 %. Markterwartung. Die sich aus den nachlaufenden Konjunkturtrends ergebenden Auswirkungen, bedingt durch weiter steigende Arbeitslosenquoten und das sich daraus ergebende negative Konsumklima, könnten vor allem das Privatkundengeschäft in Europa und den USA betreffen und auf Grund der spätzyklischen Wirkung auch zu einer Zurückhaltung bei den Ausgaben für Telefon- und Datendienste führen. 12 Der Ausblick enthält vorausschauende Aussagen über künftige Entwicklungen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements beruhen. Wörter wie „antizipieren“, „annehmen“, „glauben“, „einschätzen“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „können/könnten“, „planen“, „anstreben“, „sollten“, “werden“, „wollen“ und ähnliche Begriffe kennzeichnen vorausschauende Aussagen. Diese vorausschauenden Aussagen enthalten Aussagen zur erwarteten Entwicklung in Bezug auf Umsatzerlöse und Ergebnis bis 2011. Solche Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Beispiele hierfür sind ein konjunktureller Abschwung in Europa oder Nordamerika, Veränderungen der Wechselkurse und Zinssätze, der Ausgang von Streitigkeiten, an denen die Deutsche Telekom beteiligt ist, sowie wettbewerbs- und ordnungspolitische Entwicklungen. Einige Unsicherheitsfaktoren oder andere Unwägbarkeiten, die die Fähigkeit, die Ziele zu erreichen, beeinflussen können, werden im Kapitel „Risiko- und Chancenmanagement“ im Lagebericht sowie unter der Überschrift „Forward-Looking Statements“, „Risk Factors“ im Jahresbericht nach Form 20-F und im „Haftungsausschluss“ am Ende des vorliegenden Jahresabschlusses beschrieben. Sollten diese oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sich die den Aussagen zu Grunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen abweichen. Wir garantieren nicht, dass sich unsere vorausschauenden Aussagen als richtig erweisen. Die hier enthaltenen vorausschauenden Aussagen basieren auf der aktuellen Konzernstruktur, wobei unter Umständen noch zu beschließende Akquisitionen, Veräußerungen, Unternehmenszusammenschlüsse oder Joint Ventures unberücksichtigt bleiben. Diese Aussagen werden im Hinblick auf die Gegebenheiten am Tag der Veröffentlichung dieses Dokuments getroffen. Wir haben – unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen - weder die Absicht noch übernehmen wir eine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen laufend zu aktualisieren. Notwendige fiskalpolitische Konsolidierungen – hervorgerufen durch erhöhte Staatsverschuldungen – können direkt und indirekt durch erhöhte Steuern oder sinkende Ausgaben Auswirkungen auf den privaten Konsum und die öffentliche Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Telekommunikationsbranche haben. So sind beispielweise in Griechenland auf Grund der hohen Staatsverschuldung und des Sparzwangs der Regierung Auswirkungen auf das Privatkundengeschäft möglich. Die nur mäßig fortschreitende konjunkturelle Erholung in den relevanten in- und ausländischen Märkten kann Unternehmen weltweit weiterhin zu Sparmaßnahmen zwingen, die sich auf das Geschäft mit den Groß- und Geschäftskunden in den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnologie auswirken können. Die wesentlichen Absatzmärkte der Deutschen Telekom werden ferner von einem harten Wettbewerb und einem sich fortsetzenden Preisverfall geprägt sein, da große Wettbewerber ihr Geschäft im Bereich der Telekommunikation auf angrenzende Produktfelder ausweiten. Neben den Markterwartungen aus dem konjunkturellen Umfeld ergeben sich auch Chancen mit grundsätzlich positiven Marktentwicklungen. Die weltweiten Trends zur Digitalisierung und der Vernetzung von Leben und Arbeitswelt nehmen immer weiter zu. In den USA und Europa wird ein weiterer Anstieg der Nachfrage nach mobilen Internet- und Datendiensten erwartet. Im Geschäftskundenbereich wächst die Nachfrage nach Cloud Computing und Telekommunikations- und Datendiensten aus einer Hand stark. Vor diesem Hintergrund geht die Deutsche Telekom von einer verhalten positiven Entwicklung für den Telekommunikationsmarkt aus. Erwartungen für die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften. Die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften werden für die Jahre 2010 und 2011 ihre Investitionstätigkeit auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit insbesondere im deutschen Heimatmarkt ausrichten. Gleichzeitig wird ein stabiles Rating angestrebt, um einen uneingeschränkten Zugang zum Fremdkapitalmarkt sicherzustellen. Darüber hinaus müssen die Finanzkennzahlen eine nachhaltige und angemessene Aktionärsvergütung erlauben. Vor diesem Hintergrund erwarten die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaften für 2010 ein im Vergleich zum Jahr 2009 leicht erhöhtes Investitionsniveau (vor etwaigen Investitionen in Spektrum), das die weitere Stärkung der Deutschen Telekom Gruppe in ihren Kernmärkten ermöglichen soll. Für 2010 und 2011 strebt die Deutsche Telekom AG als Konzernmuttergesellschaft weiterhin einen Jahresüberschuss an. Auch zukünftig will die Deutsche Telekom Gruppe durch angemessene Akquisitionen in Präsenzmärkten und Joint Ventures internationale Größenvorteile und Synergien nutzen. Größere Akquisitionen und die Expansion in Emerging Markets sind indes nicht geplant. Die Lage an den internationalen Finanzmärkten hat sich in 2009 entspannt, an den Fremdkapitalmärkten wurden große Emissionsvolumina platziert. Diese Situation hat auch die Deutsche Telekom mit Emissionen von ca. 5,3 Mrd. € genutzt. Für 2010 erwartet die Deutsche Telekom weiterhin offene, stabile Märkte, bei leicht steigendem Zinsniveau im Verlauf des Jahres. Auf Grund der sehr hohen Liquiditätsreserve aus bilateralen Banklinien und kurzfristigen Geldanlagen ist die Deutsche Telekom Gruppe Ende 2009 bereits komplett für das Jahr 2010 durchfinanziert. Daher ist die Gruppe ggf. steigenden Zinssätzen nicht materiell ausgesetzt. Die Deutsche Telekom wird in 2010 mit ihrem starken Kapitalmarktzugang opportunistisch günstige Emissionsgelegenheiten nutzen. Da die wirtschaftliche Lage der Deutschen Telekom AG, neben ihrer operativen Geschäftstätigkeit und ihrer Holdingfunktion, als Konzernmuttergesellschaft insbesondere auch durch die wirtschaftliche Lage und die Ergebnisse ihrer Beteiligungen und Tochtergesellschaften bestimmt ist, wird im Folgenden näher auf diese eingegangen. Deutschland. Im Rahmen von vernetztem Leben und Arbeiten wird die Deutsche Telekom das Produktportfolio weiter optimieren, um den Anteil der werthaltigen Kundenbeziehungen langfristig zu erhöhen. Der Schwerpunkt des operativen Geschäfts Deutschland liegt in 2010 und 2011 auf folgenden Themen: • Verteidigung und Ausbau der Marktführerschaft im Festnetz- und Mobilfunkgeschäft, z. B. über verstärktes Cross- und Upselling. • Ausbau der Wachstumsfelder Entertain und Mobile Data. • Weitere Steigerung der Kundenzufriedenheit, u. a. durch Verbesserung des Service. • Deutliche Verbesserung der Netzqualität und -abdeckung, u. a. durch Erhöhung der 3G-Abdeckung und Verbesserung der Netzstabilität. • Weitere Prozess- und Qualitätsverbesserungen, dadurch weitere Senkung der Kostenbasis. • Nutzung der organisatorischen Neuaufstellung durch „One Company“ zum Ausbau von Kompetenzen. Im operativen Segment Deutschland erwartet die Deutsche Telekom für den Umsatz eine Verlangsamung des rückläufigen Trends. Im Festnetzgeschäft wird die Deutsche Telekom ihre Marktführerschaft verteidigen, wenngleich das traditionelle Anschlussgeschäft auch künftig durch wettbewerbsbedingte Marktanteilsverluste geprägt sein wird. Eines der wichtigsten Ziele ist weiterhin die Erschließung des Massenmarkts mit Entertain-Produkten. Dieses Ziel soll durch die Kombination von schnellen Breitbandanschlüssen mit attraktiven Inhalten und Leistungsmerkmalen erreicht werden. Darin enthalten sind leistungsstarke Pakete mit Fernsehen und Entertainment-Inhalten über DSL sowie Festnetzanschlüsse mit Flatrates. HD-Angebote für das Fernsehen im Geschäftsjahr 2010 werden weiter ausgebaut, damit die Kunden die Vorteile einer komplett HD-fähigen Infrastruktur nutzen können. Im Mobilfunkmarkt werden sich die Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld weiterhin gut behaupten können. Das mobile Internet ist dabei der wesentliche Wachstumstreiber. Es ist zu erwarten, dass sich dieses Wachstum in 2010 auf weiterhin hohem Niveau, u. a. durch die Vermarktung von Smartphones, fortsetzen wird. Mit einem intelligenten Endgeräteportfolio, attraktiven Tarifen und innovativen Applikationen wird die Deutsche Telekom den Privat- und Geschäftskundenmarkt mit Datendiensten für Handy und Laptop weiter erschließen. Ebenso wird die Deutsche Telekom Machine-to-Machine Lösungen anbieten, die auf das Wachstumsfeld „Mobile Non Voice“ positiv einzahlen. Investitionsschwerpunkte in Deutschland werden Wachstums- und Innovationsthemen betreffen, insbesondere den weiteren integrierten und wertoptimierten Breitbandausbau im Festnetz und Mobilfunk sowie Qualitäts- und Service-Offensiven. Auf Grund der allgemeinen Markt- und Finanzlage wird für die Auktion von Mobilfunkfrequenzen im Vergleich zur UMTS-Auktion im Jahr 2000 ein weniger harter Bieterwettkampf erwartet. Anspruchsvolle Versorgungsauflagen im Falle des Erwerbs von Frequenzen sowie etwaige Nutzungseinschränkungen stützen diese Erwartung. USA. Der Schwerpunkt der Tochtergesellschaften im operativen Segment USA (T-Mobile USA) wird in 2010 auf der Gewinnung und Bindung von Kunden liegen. Der Zuwachs bei Datendiensten sowie die stärkere 3G-Netzauslastung bilden die Basis für die zukünftige Entwicklung. Vor dem Hintergrund weiterer Kosteneinsparungen und dem gegenüberstehenden marktgetriebenen Rückgang der Sprachumsätze je Kunde in einem zunehmend gesättigten US-Markt wird für das Jahr 2010 eine weitgehend stabile Entwicklung für den Umsatz erwartet. Für 2011 erwartet die Deutsche Telekom erste Anzeichen einer positiven Entwicklung des Umsatzes. Allerdings kann der Umsatz durch regulatorische Veränderungen und Wettbewerbsdruck negativ beeinflusst werden. T-Mobile USA wird den Investitionsschwerpunkt weiterhin auf die Optimierung von Netzqualität und -abdeckung legen. Für 2010 plant T-Mobile USA in erster Linie den Ausbau und die Modernisierung des 3G-Netzes, einschließlich der Umstellung der 30 wichtigsten US-amerikanischen Märkte auf HSPA+ mit einer maximalen Download-Geschwindigkeit von 21 Mbit/s. Europa. Für die Tochtergesellschaften des operativen Segments Europa erwartet die Deutsche Telekom im Bereich der Kundenentwicklung weiterhin ein Wachstum der Kundenzahlen. Als wichtiger und konstanter Wachstumsmotor erweist sich die Weiterentwicklung des mobilen Internets mit Angeboten innovativer Datendienste und neuen intelligenten Mobilfunkendgeräten zu attraktiven Preisen. Dennoch sieht sich die Deutsche Telekom Gruppe im operativen Segment Europa mit einem anhaltend harten Wettbewerb in einer weiter angespannten makroökonomischen Lage konfrontiert. Regulatorische Maßnahmen und Wechselkursänderungen können sich in den einzelnen Ländern belastend auf die Umsätze und Ergebnisse auf Euro-Basis auswirken. Investitionsschwerpunkte im operativen Segment Europa werden sowohl Qualitätsverbesserungen der GSM-Netze als auch der weitere Ausbau der UMTS-Netze sein. Im Zuge der nächsten Technologie für zukünftige Mobilfunknetze (Next Generation Mobile Networks) wird die Entwicklung weiter vorangetrieben. Süd- und Osteuropa. Durch den Anteilserwerb an der OTE hat die Deutsche Telekom auf weiteren süd- und osteuropäischen Märkten Fuß gefasst. Die Deutsche Telekom erwartet bis 2011 verglichen mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr auf vergleichbarer Basis für das operative Segment Süd- und Osteuropa einen leichten Rückgang des Umsatzes insbesondere auf Grund der weiterhin angespannten makroökonomischen Lage sowie des anhaltenden harten Wettbewerbs. Die auf vergleichbarer Basis leicht rückläufige Entwicklung bis 2011 wird durch übergreifende strategische Initiativen sowie Maßnahmen zu Kosteneinsparungen abgemildert. Daneben können sich insbesondere regulatorische Maßnahmen und Wechselkursänderungen in den einzelnen Ländern sowie die neu erhobenen bzw. angehobenen Mobilfunksteuern belastend auswirken. Der Fokus der Investitionen in Süd- und Osteuropa wird auf der Netzinfrastruktur zur Erhöhung der Breitbandabdeckung sowie zum weiteren Ausbau des 3G-Netzwerks und der TV-Infrastruktur (Satellit und IP) liegen. Daneben sind Investitionen zur Verbesserung und Optimierung des Kundenservice und der Prozesseffizienz geplant. Systemgeschäft. T-Systems konzentriert sich auf den Wachstumsmarkt der ICT-Services mit Lösungen für die Großkunden. In diesem Markt steigt die Nachfrage nach internationalen ICT-Lösungen – nicht zuletzt durch die zunehmende Globalisierung der Unternehmen. Mit einer weltumspannenden Infrastruktur aus Rechenzentren und Netzen betreibt T-Systems die Informations- und Kommunikationstechnik für rund 400 Großkunden – multinationale Konzerne sowie Institutionen der öffentlichen Hand und des Gesundheitswesens. Auf dieser Basis bietet die Großkundensparte der Deutschen Telekom integrierte Lösungen für die vernetzte Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft. Insbesondere neue Großaufträge von namhaften Branchengrößen wie MAN, Linde, Philips und BP legen den Grundstein für die Umsatzentwicklung der kommenden Jahre. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Geschäfte bei den Kunden von T-Systems im Nachgang der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entwickeln. Die initiierten Kostensenkungsmaßnahmen zeigten im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum erfreuliche Auswirkungen und werden fortgeführt. Für das operative Segment wird daher unter Berücksichtigung der beschriebenen Maßnahmen bis 2011 eine leicht positive Entwicklung im Umsatz erwartet. Konzernzentrale & Shared Services. Die Konzernzentrale & Shared Services wird im Wesentlichen durch die Aufwendungen der Konzernzentrale und Aktivitäten zum Personalumbau über Vivento negativ beeinflusst. Maßnahmen zur Optimierung und Zentralisierung von Funktionen im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Führungsstruktur steigern aus Konzernsicht die Effizienz, wirken sich aber belastend auf die Konzernzentrale & Shared Services aus. Zugleich sind effizientes Kostenmanagement und die Hebung von Effizienzen wesentliche Zielsetzungen in den Zentralfunktionen. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung der Deutschen Telekom AG. Auf Grundlage der erwarteten Marktsituation und der Entwicklung der Tochtergesellschaften geht die Deutsche Telekom AG als Muttergesellschaft auch weiterhin von einem Jahresüberschuss für die Jahre 2010 und 2011 aus. Gewinn- und Verlustrechnung.scroll
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Anhang.Grundlagen und Methoden.Beschreibung der Geschäftstätigkeit. Die Deutsche Telekom AG13 (im Nachfolgenden auch Deutsche Telekom oder Gesellschaft genannt) ist das Mutterunternehmen des gleichnamigen Konzerns und tritt als Anbieter von Telekommunikationsdiensten am Markt auf. Zu den Hauptgeschäftsbereichen gehören Netzkommunikation, Datenkommunikation, Carrier Services und Mehrwertdienste. Außerdem liefert, vermietet und wartet die Deutsche Telekom Endgeräte. 13 Die Deutsche Telekom wurde am 2. Januar 1995 unter der Firma Deutsche Telekom AG in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn (Nr. HRB 6794) eingetragen. Das von der Gesellschaft betriebene Festnetzgeschäft umfasst sämtliche Aktivitäten der Sprach- und Datenkommunikation durch Festnetz- bzw. Breitbandtechnik. Dazu gehört sowohl der Vertrieb von Endgeräten und sonstiger Hardware als auch der Vertrieb der Dienste an Wiederverkäufer. Innerhalb dieses Bereichs erbringt die Gesellschaft auch Telekommunikationsvorleistungen für ihre Tochtergesellschaften. Das mit der Verschmelzung der T-Systems Business Services GmbH zum 1. Januar 2009 verlagerte Geschäft mit den rund 160.000 mittelständischen Geschäftskunden Deutschland wird seitdem ebenfalls durch die Gesellschaft betrieben. Ferner erbringt das Unternehmen mit dem Bereich International Carrier Sales and Solutions im Wesentlichen Telekommunikationsvorleistungen für ihre Tochtergesellschaften. Die Konzernzentrale & Shared Services umfassen in der Gesellschaft alle Einheiten, die nicht direkt einem der anderen operativen Segmente zugeordnet sind. Die Konzernzentrale übernimmt die strategischen und segmentübergreifenden Steuerungsaufgaben. Die so genannten Shared Services sind für alle sonstigen operativen Aufgaben zuständig, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Kerngeschäft der aufgeführten Bereiche stehen. Zu den Shared Services zählt Vivento, die dafür verantwortlich ist, im Rahmen des Personalumbaus Mitarbeitern neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu vermitteln. Darüber hinaus zählt zu den Shared Services der Bereich „Grundstücke und Gebäude“, der unter anderem das Immobilienvermögen der Gesellschaft steuert und bewirtschaftet. Des Weiteren umfassen die Konzernzentrale und Shared Services die Einheit Products & Innovation, zuständig für Produkte und Innovationen im Konzern, sowie weitere konzernübergreifende Funktionen aus Technik, IT und Mobilfunk, die dem Chief Operating Officer zugeordnet sind. Die Shared Services erbringen ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Deutschland. Beschreibung der Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland (Bund). Die Gesamtbeteiligung des Bundes an der Deutschen Telekom betrug zum Ende des Berichtsjahres 31,7 %, wovon dem Bund gemäß § 16 Abs. 4 AktG 16,9 % über die KfW Bankengruppe (KfW) zuzurechnen sind. Im Vergleich zum Jahr 2008 haben sich keine Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse ergeben. Seit Dezember 2005 übernimmt das Bundesministerium der Finanzen die Wahrnehmung der Aktionärsrechte für den Bund. Der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (Bundesanstalt) sind per Gesetz bestimmte Aufgaben übertragen worden, die unternehmensübergreifende Angelegenheiten der Deutschen Telekom AG sowie der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG betreffen. Die Bundesanstalt führt unter anderem die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG, die Deutsche Postbank AG sowie die Bundesanstalt weiter. Die Koordinations- und Verwaltungsaufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Der Bund ist Kunde der Deutschen Telekom und nimmt als solcher Dienste des Unternehmens in Anspruch. Die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Telekom bestehen jeweils unmittelbar zu den einzelnen Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als voneinander unabhängigen Einzelkunden; die diesen gegenüber erbrachten Leistungen sind jeweils nicht erheblich für die Gesamteinnahmen der Deutschen Telekom. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur, BNetzA) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hervorgegangen ist; sie wurde am 13. Juli 2005 in Bundesnetzagentur umbenannt. Die Bundesnetzagentur führt unter anderem die Aufsicht über den Telekommunikationssektor in Deutschland und reguliert in diesem Rahmen die unternehmerische Tätigkeit der Deutschen Telekom. Vergleichbarkeit mit Vorjahreszahlen auf Grund organisatorischer Veränderungen. Im Berichtsjahr wurde die T-Systems Business Services GmbH (TS BS), nach Abspaltung des Geschäftsbereichs Großkunden auf die T-Systems Enterprise Services GmbH, mit Eintragung in das Handelsregister vom 1. April 2009 auf die Deutsche Telekom AG mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2009 verschmolzen. Die Anschaffungskosten der dabei übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden gemäß § 24 UmwG im Rahmen der Buchwertfortführung mit den in der Schlussbilanz der TS BS ausgewiesenen Werten bestimmt. Ebenfalls mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2009 wurde die T-Mobile International AG (TMI), nach Abspaltung der T-Mobile Global Holding GmbH auf die T-Mobile Global Zwischenholding GmbH, mit Eintragung in das Handelsregister vom 6. Juli 2009 auf die Deutsche Telekom AG verschmolzen. Im Einklang mit den allgemeinen Tauschgrundsätzen (§ 255 HGB, St HFA 2/1997) wurden die Gesamtanschaffungskosten des übernommenen Reinvermögens mit dem Buchwert der untergehenden Anteile an der TMI bestimmt. Die Gesamtanschaffungskosten wurden dabei auf die übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden im Verhältnis ihrer Zeitwerte aufgeteilt, so dass diese in ihrer Summe (Reinvermögen) in Höhe des Buchwerts der untergehenden Anteile bewertet wurden. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2008 erfolgte ein Betriebsübergang von vier Zentren des „Produktionsverbunds Technik“ der Deutschen Telekom AG auf die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH (DT NP), der sich erstmalig im Berichtsjahr im vollen Umfang ausgewirkt hat. Die Vorjahreszahlen wurden auf Grund dieser Verschmelzungen und Umstrukturierungen nicht angepasst. Soweit ihre Auswirkungen wesentlich und für ein besseres Verständnis der Geschäftszahlen erforderlich sind, werden sie bei der Erläuterung der einzelnen Bilanz- und GuV-Posten gesondert dargestellt. Grundlagen der Bilanzierung. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Deutschen Telekom werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Deutsche Telekom hat das in Artikel 66 Abs. 3 EGHGB kodifizierte Wahlrecht zur vorzeitigen Erstanwendung des BilMoG im Geschäftsjahr 2009 nicht ausgeübt. Nach dem Entwurf des BMF-Schreibens „Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung“ vom 12. Oktober 2009 ist davon auszugehen, dass der Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit für Veranlagungszeiträume ab 2009 nicht mehr gilt. Dieser Sichtweise stehen die im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) geschaffenen Übergangsvorschriften der Art. 67 Abs. 3 und 4 EGHGB entgegen, die den Ansatz rein steuerlicher Werte in der Handelsbilanz für Geschäftsjahre erlauben, die vor dem 1. Januar 2010 beginnen (erstmaliger Ansatz nur, falls das Geschäftsjahr vor dem 29. Mai 2009 begonnen hat). Aus der Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit ergeben sich daher für den Jahresabschluss zum 31 Dezember 2009 keine Auswirkungen. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist. Der Ausweis erfolgt in Millionen Euro (€), sofern nichts anderes angegeben wird. Soweit zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst werden, erfolgt ein getrennter Ausweis im Anhang. In Übereinstimmung mit den internationalen Gepflogenheiten beginnt die Berichterstattung mit der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss der Deutschen Telekom sowie der Konzernabschluss der Deutschen Telekom werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und sind ferner über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich. Der auf Grund der Notierung der Deutschen Telekom-Aktie an der New York Stock Exchange bei der SEC eingereichte Jahresbericht „Annual Report on Form 20-F“ kann zusätzlich zum Geschäftsbericht bei der Deutschen Telekom AG, Bonn, Investor Relations, angefordert bzw. auf der Webseite www.telekom.com eingesehen werden. Bilanzierung und Bewertung. Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Deutschen Telekom resultieren. Darunter fallen z. B. Erlöse aus unternehmenstypischen Dienstleistungen und aus dem Verkauf von unternehmenstypischen Erzeugnissen und Waren. Sie beinhalten unter anderem Erlöse aus klassischen Festnetzleistungen, Erlöse aus festen monatlichen Internetgrundgebühren, Erlöse aus Komplettangeboten für Telefonie und breitbandigen Internetzugang, Erlöse aus dem Produkt- und Lösungsportfolio für Informations- und Kommunikationstechnologie mittelständischer Geschäftskunden sowie nutzungsabhängige Entgelte und Erlöse aus dem Verkauf, der Vermietung und Wartung von Telekommunikations- und Interneteinrichtungen. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen und sind um Erlösschmälerungen gekürzt. Sie werden periodengerecht nach dem Realisationsprinzip erfasst. Forschungs- und Entwicklungskosten werden im Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Die Aufwendungen für die Altersversorgung umfassen Aufwendungen im Rahmen der Dotierung der Pensionsrückstellungen für die beschäftigten Arbeitnehmer und Aufwendungen für die laufenden Zahlungen an den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation (BPS-PT) für die beschäftigten Beamten. Die Aufwendungen für die Dotierung der Pensionsrückstellungen stellen sich als Differenz aus dem zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres ermittelten Teilwert der Verpflichtungen dar. Das bei der Bewertung der Rückstellungen angewandte Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG zielt dabei auf eine gleichmäßige Aufwandsverteilung über die gesamte Dienstzeit ab, bei der die erwarteten Renten- und Gehaltssteigerungen außer Ansatz bleiben. Marketingaufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Die Aufwendungen für Ertragsteuern beinhalten die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Deutsche Telekom übt das Wahlrecht zur Bildung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 2 HGB nicht aus. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. In der Eröffnungsbilanz der Deutschen Telekom sind in Ausübung des durch die Postreform II gewährten Wahlrechts die am 1. Januar 1995 auf die Deutsche Telekom übergegangenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit ihren Verkehrswerten angesetzt worden. Dabei wurden wegen ihrer Nähe zum Bewertungsstichtag bei den ab dem 1. Januar 1993 zugegangenen Sachanlagen deren Restbuchwerte zum 31. Dezember 1994 als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Ansatz gebracht. Die Restnutzungsdauern und die Abschreibungsmethode für diese Vermögensgegenstände werden unverändert fortgeführt. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte gelten seitdem als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Sachanlagen. Im Übrigen wird das Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Dabei umfassen die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen. Die dabei zu Grunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern richten sich grundsätzlich – soweit auch handelsrechtlich statthaft – nach den steuerlichen Abschreibungstabellen. Abweichend davon werden die im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 zugegangenen beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens in der Handelsbilanz im steuerlich höchstzulässigen Umfang degressiv abgeschrieben; der Übergang zur linearen Methode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Da nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die degressive Abschreibung für Zugänge im Geschäftsjahr 2008 in der Steuerbilanz nicht mehr zulässig war, wurden alle im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 zugegangenen beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens auch in der Handelsbilanz entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ wurde die Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode für steuerliche Zwecke erneut zugelassen. Daher werden alle nach dem 31. Dezember 2008 angeschafften beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens auch in der Handelsbilanz wieder im steuerlich höchstzulässigen Umfang degressiv abgeschrieben; der Übergang zur linearen Methode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Im Einzelnen liegen den planmäßigen Abschreibungen folgende Nutzungsdauern zu Grunde: scroll
Die Zugänge zu Immobilien und beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden ab dem Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Alle bis zum 31. Dezember 2007 zugegangenen Vermögensgegenstände von geringem Wert (steuerlich: Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden gemäß den steuerlichen Vorschriften auch in der Handelsbilanz im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2008 werden diese Vermögensgegenstände auf Grund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 25. Mai 2007 in der Handelsbilanz gemäß den geänderten steuerlichen Wertgrenzen im Zugangsjahr sofort abgeschrieben bzw. in jährlichen Sammelposten, die insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, aktiviert und über einen Zeitraum von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Mit dem Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung werden diese Vermögensgegenstände im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Wartungs- und Reparaturkosten werden im Entstehungszeitpunkt verursachungsgemäß als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden bei Verkauf oder sonstigem Abgang mit ihren jeweiligen Buchwerten (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen) ausgebucht. In Höhe des Unterschieds zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des Vermögensgegenstands wird ein Gewinn oder Verlust aus Anlageabgang ergebniswirksam berücksichtigt. Die Beteiligungen sowie die übrigen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Bei Beteiligungserwerben in Fremdwährung wird bei Ermittlung der Anschaffungskosten der Tageskurs und bei Kurssicherungen der Sicherungskurs der im Vorhinein beschafften Devisen zu Grunde gelegt. Die Ausleihungen entsprechen den gewährten Darlehensbeträgen, vermindert um Tilgungen und – soweit erforderlich – vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durchgeführt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten, die unfertigen Leistungen zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten auf Basis einer planmäßigen Kapazitätsauslastung die direkt zurechenbaren Einzelkosten wie Material- und Lohnkosten sowie Sondereinzelkosten der Fertigung zuzüglich angemessener anteiliger Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung werden in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Vorräte werden zum Abschlussstichtag abgewertet, wenn die Wiederbeschaffungskosten oder der Marktwert niedriger sind. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, flüssige Mittel und aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennbetrag angesetzt. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen, das allgemeine Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Niedrig- bzw. unverzinsliche Positionen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet. Kassenbestände in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Forderungen und die sonstigen unter den flüssigen Mitteln ausgewiesenen Beträge in Fremdwährung werden grundsätzlich zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bzw. mit dem zum Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs angesetzt. Für Guthaben bei Kreditinstituten (ohne Festgelder) wird hierfür der Geldkurs verwendet, für Festgelder der Mittelkurs aus Geld- und Briefkurs. Aus dem Cash Pooling resultierende Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden stets mit dem Mittelkurs aus Geld- und Briefkurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Aktienoptionen betreffen sogenannte Equity Settled-Pläne, die im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung ausgegeben wurden. Sie werden bilanziell im Zeitpunkt der Optionsausübung und nicht im Zeitpunkt der Zusage erfasst. Zum Ausübungszeitpunkt wird der der Gesellschaft zufließende Betrag gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe des anteiligen Betrags der ausgegebenen Anteile am Grundkapital in das gezeichnete Kapital und in Höhe des darüber hinausgehenden Betrags in die Kapitalrücklage eingestellt. Dagegen werden die Mid-Term Incentive Pläne (MTIP) als sogenannte Cash Settled-Pläne ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ergebniswirksam berücksichtigt. Ihr Zeitwert wird sowohl bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente als auch bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich anhand international anerkannter Bewertungsverfahren ermittelt, z. B. dem Monte-Carlo-Modell. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus den Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern (ohne Beamte). Die Rückstellungen werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Dabei erfolgt die Berücksichtigung der mittelbaren und unmittelbaren Verpflichtungen entsprechend § 6a EStG mit dem steuerlichen Teilwert. Liegt bei mittelbaren Zusagen die Höhe der Verpflichtungen unterhalb des zugewiesenen Vermögens, erfolgt keine Aktivierung des überschießenden Teilbetrages. Als Rechnungsgrundlage für die Ermittlung der Verpflichtungen dienen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen, einschließlich solcher für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und für Umweltrisiken, werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Aufwandsrückstellungen werden bei Vorliegen einer Passivierungspflicht nach § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dies gilt insbesondere bei Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene, jedoch innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahres nachgeholte Instandhaltungen. Mit Ausnahme der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, weiterer personalbezogener Rückstellungen, der Rückstellung für die Unterdeckung der Postbeamtenkrankenkasse, der Rückstellung aus dem Schuldbeitritt für Pensionen und Altersteilzeit sowie den Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften erfolgt keine Abzinsung von Rückstellungsbeträgen. Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum höheren Rückzahlungsbetrag bilanziert. In den Fällen, in denen der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und pro rata temporis über die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam verteilt. Verbindlichkeiten und sonstige Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung werden grundsätzlich zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder mit dem zum Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs bilanziert. Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, soweit es sich nicht um Zinsverbindlichkeiten handelt, wird der Briefkurs verwendet, für Zinsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten (ohne sonstige Finanzverbindlichkeiten) wird der Mittelkurs aus Geld- und Briefkurs zum Bilanzstichtag verwendet. Aus dem Cash Pooling resultierende Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden stets mit dem Mittelkurs aus Geld- und Briefkurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Entsprechend dem Imparitätsprinzip werden Bewertungsverluste aus originären und derivativen Finanzinstrumenten sofort aufwandswirksam berücksichtigt. Werden Finanzinstrumente zu Bewertungseinheiten – Grund- und Sicherungsgeschäft – zusammengefasst, so erfolgt zum Stichtag pro Portfolio eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Stückzinsen. Bei Finanzinstrumenten, die Teil einer Bewertungseinheit sind, wird der die positiven Marktwerte übersteigende Bewertungsverlust durch Bildung einer Drohverlustrückstellung erfolgswirksam berücksichtigt. Bewertungsgewinne werden erst zum Zeitpunkt ihrer Realisierung ertragswirksam erfasst. Dieses gilt auch für Vorfälligkeitsentschädigungen; sie haben den Charakter einer Forderung bzw. Verbindlichkeit. Sie entstehen aus von der Deutschen Telekom vorzeitig getilgten Krediten und werden konzernintern in der Regel in Form von Zinsswaps vereinbart. Diese werden zum Abschlussstichtag erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bilanziert. Die Amortisation der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten erfolgt linear pro rata temporis. Ist der Marktwert der Vorfälligkeitsentschädigung geringer als der Buchwert, wird zusätzlich eine Drohverlustrückstellung gebildet. Die Abrechnungserfolge aus ausgelaufenen Sicherungsgeschäften bei rollierender Sicherung (Prolongationserfolge) werden separat als sonstige Vermögensgegenstände bzw. als sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ermessensspielräume. Bei der Aufstellung des Abschlusses muss die Gesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die Ansätze der Vermögensgegenstände und Schulden, die Angabe von Risiken und Unsicherheiten bezüglich der angesetzten Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung.1. Umsatzerlöse. Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereich. scroll
Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr leicht über das Vorjahresniveau an. Wesentlich hierfür war im Berichtsjahr eine Erhöhung der Umsatzerlöse in Höhe von 1,1 Mrd. €, die auf die Verschmelzung der TS BS auf die Deutsche Telekom zurückzuführen war. Weiterhin wirkten sich das Mengenwachstum der Komplettpakete im Breitbandgeschäft und das Mengenwachstum bei den Teilnehmeranschlussleitungen im Jahr 2009 positiv auf die Umsatzentwicklung aus. Dieses Mengenwachstum konnte jedoch lediglich nur zum Teil die Umsatzrückgänge, die im Wesentlichen aus anhaltenden wettbewerbsbedingten Anschlussverlusten und rückläufigen nutzungsabhängigen Entgelten resultieren, sowie mengenbedingte Umsatzrückgänge bei den Resale- und Network-Services und den Interconnection-Leistungen kompensieren, so dass sich im Saldo die Festnetzumsätze – bereinigt um die Verschmelzungseffekte - im Berichtsjahr verringerten. Umsatzerlöse nach Regionen. scroll
Die im Ausland erzielten Umsatzerlöse resultierten aus dem Bereich International Carrier Sales & Solutions (ICSS). 2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen. scroll
Der im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnende Rückgang bei den anderen aktivierten Eigenleistungen ist im Wesentlichen auf die Verlagerung der Technikzentren von der Deutschen Telekom zum 1. Dezember 2008 in die DT NP zurückzuführen. Die von diesen Technikzentren bezogenen Leistungen zum Ausbau der Netzinfrastruktur sind seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in den anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten. 3 Sonstige betriebliche Erträge. scroll
Auf Grund der Verschmelzung der TMI sowie der Verschmelzung der TS BS auf die Deutsche Telekom ergab sich eine Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr von insgesamt 678 Mio. €. Die Erträge aus Kostenweiterverrechnungen/-erstattungen beinhalteten Erträge aus der Weiterberechnung von Personalkosten in Höhe von rund 1,3 Mrd. € (2008: 1,3 Mrd. €). Sie entfielen mit 995 Mio. € auf die Verrechnung von Personalaufwendungen für zugewiesene Beamte gegenüber den Servicegesellschaften. Die Erträge aus Kostenweiterverrechnungen/-erstattungen umfassten darüber hinaus Erträge aus der Weiterberechnung von sonstigen Kosten in Höhe von 950 Mio. € (2008: 649 Mio. €). Sie entfielen im Berichtsjahr im Wesentlichen auf Erträge aus der Verrechnung von Verwaltungskosten an die Servicegesellschaften, Erträge aus der Abrechnung zentral erbrachter Dienstleistungen an die Mobilfunklandesgesellschaften (Cross-Charging) und Erträge aus der Weiterberechnung von Kosten aus Fakturierungsleistungen. Ihr Anstieg gegenüber dem Vorjahr war im Wesentlichen auf die Verschmelzungen der TMI und der TS BS zurückzuführen. Die Währungskursgewinne resultierten im Wesentlichen in Höhe von 496 Mio. € aus den bei Fälligkeit von ausgereichten bzw. aufgenommenen Darlehen realisierten Währungskurseffekten sowie mit 420 Mio. € aus der Bewertung der konzerninternen Verrechnungskonten. Die Miet- und Pachterträge resultierten zum überwiegenden Teil aus der Nutzungsüberlassung von Grundstücken und Gebäuden, die von der GMG Generalmietgesellschaft mbH, Münster, an die Deutsche Telekom vergütet wurden. Der Anstieg der Miet- und Pachterträge ist hauptsächlich auf eine im Berichtsjahr erfolgte Bündelung von Immobilienaktivitäten bei der Deutschen Telekom zurückzuführen, in deren Rahmen Flächen zentral angemietet und nach Erbringung von Facility-Managementleistungen an inländische Tochtergesellschaften weitervermietet werden (vgl. Anmerkung 7). Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen beinhalteten im Berichtsjahr im Wesentlichen 280 Mio. € (2008: 95 Mio. €) Erträge aus der Auflösung von Personalrückstellungen und 162 Mio. € Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Prozessrisiken und -kosten sowie die Inanspruchnahme der Drohverlustrückstellung OTE in Höhe von 107 Mio. € (vgl. Anmerkung 8). Der Anstieg der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr war neben der Auflösung der Rückstellung für die PBeaKK auch mit 186 Mio. € auf die im Rahmen der Verschmelzung der TMI und der TS BS übernommenen Rückstellungen zurückzuführen. Die Erträge aus Derivaten betrafen Währungskurseffekte aus Devisenderivaten. Die Erträge aus Nebengeschäften entstanden überwiegend im Zusammenhang mit dem Serviceangebot des Bereichs Telekom Training. Die Erträge aus Interoperator Discount Services entstanden im Zusammenhang mit Erstattungen aus Roaming-Verträgen mit ausländischen Mobilfunkbetreibern. Sie werden nach der Verschmelzung der TMI nunmehr bei der Deutschen Telekom zentral gebündelt und anschließend an die einzelnen Mobilfunklandesgesellschaften weiterverrechnet (vgl. Anmerkung 7). Der mit 88 Mio. € (2008: 59 Mio. €) wesentliche Teil der Erträge aus Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens entfiel auf Wertaufholungen von Immobilien. Die Erträge aus Anlageabgängen betrafen mit 68 Mio. € (2008: 34 Mio. €) hauptsächlich Erträge aus dem Abgang von Grundstücken und Gebäuden. Die übrigen Erträge beinhalteten unter anderem Erträge aus Rückvergütungen, Vertragsstrafen und Altstoffverwertung. Der periodenfremde Anteil der sonstigen betrieblichen Erträge beträgt im Berichtsjahr 783 Mio. €. Sie entfallen insbesondere auf die Auflösung von Rückstellungen, die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen, die Erträge aus der Zuschreibung des Sachanlagevermögens und die Erträge aus Abgängen des Sachanlagevermögens. 4. Materialaufwand. scroll
Der Materialaufwand stieg im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 524 Mio. € auf ca. 6,9 Mrd. € an. Dieser Anstieg resultierte aus einer Vielzahl zum Teil gegenläufiger Effekte. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren erhöhten sich insgesamt im Berichtsjahr um 32 Mio. €. Dabei war der Anstieg der Aufwendungen für bezogene Waren im wesentlichen auf die Verschmelzung der TS BS zurückzuführen. Die Aufwendungen für Netzzugangsentgelte im Inland stiegen im Berichtsjahr um 88 Mio. € gegenüber dem Vorjahr an. Der Anstieg ergab sich unter anderem aus höheren Aufwendungen von 286 Mio. € auf Grund der Verschmelzung der TS BS. Gegenläufig wirkten sich ein Mengenrückgang bei den Terminierungsleistungen und eine regulierungsbedingte Preissenkung für Terminierungsentgelte aus. Die Aufwendungen für sonstige bezogene Leistungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 412 Mio. € an. Der Anstieg begründete sich im Wesentlichen aus der zum 1. Dezember 2008 erfolgten Verlagerung von Technikzentren der Deutschen Telekom in die Servicegesellschaft DT NP. Dies führte im Berichtsjahr zu einem erhöhten Leistungsbezug von der DT NP. 5. Personalaufwand/Beschäftigte. scroll
Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 108 Mio. €. Dabei stand einem Anstieg der Aufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 176 Mio. € ein Rückgang der Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von 68 Mio. € gegenüber. Der Anstieg der Aufwendungen für Löhne und Gehälter war auf gegenläufige Effekte zurückzuführen. Mit einem Anstieg in Höhe von 491 Mio. € wirkte sich der Übergang der Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Verschmelzungen der TS BS und der TMI auf die Deutsche Telekom aus. Gegenläufig hierzu wirkte sich im Berichtsjahr der zum 1. Dezember 2008 erfolgte Übergang von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Betriebsübergangs von vier Zentren des Produktionsverbunds Technik auf die DT NP positiv auf den Personalaufwand aus. Zu einer Verminderung der Aufwendungen für Löhne und Gehälter trugen ferner die im Vergleich zum Vorjahr geringeren Aufwendungen für Personalanpassungsmaßnahmen bei, die im Berichtsjahr insgesamt 185 Mio. € (2008: 311 Mio. €) betrugen. Im Rahmen der Altersversorgung für Beamte hat die Deutsche Telekom bis zum Geschäftsjahr 2000 eine unternehmenseigene Unterstützungskasse unterhalten, die durch den notariell beurkundeten Vertrag vom 7. Dezember 2000 mit den Unterstützungskassen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG zu der gemeinsamen Versorgungskasse Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V. (BPS-PT) verschmolzen wurde. Der Verein wurde am 11. Januar 2001 rückwirkend zum 1. Juli 2000 im Vereinsregister eingetragen. Sitz des BPS-PT ist Bonn. Diese gemeinsame Versorgungskasse ist arbeitsteilig tätig und übernimmt dazu für den Bund treuhänderisch die Finanzverwaltung im Rahmen der Altersversorgung. Für die Unternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG wird das gesamte Auszahlungsgeschäft der Versorgungs- und Beihilfeleistungen ausgeübt. Nach den Vorschriften des Postneuordnungsgesetzes (PTNeuOG) erbringt der BPS-PT Versorgungs- und Beihilfeleistungen an im Ruhestand befindliche Mitarbeiter und deren Hinterbliebene, denen aus einem Beamtenverhältnis Versorgungsleistungen zustehen. Nach dem PTNeuOG gleicht der Bund Unterschiedsbeträge zwischen laufenden Zahlungsverpflichtungen des BPS-PT einerseits und laufenden Zuwendungen der Postnachfolgeunternehmen oder den Vermögenserträgen andererseits auf geeignete Weise aus und gewährleistet, dass der BPS-PT jederzeit in der Lage ist, die gegenüber seinen Trägerunternehmen übernommene Verpflichtung zu erfüllen. Soweit der Bund danach Leistungen an den BPS-PT erbringt, kann er von der Deutschen Telekom keine Erstattung verlangen. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen der Deutschen Telekom an den BPS-PT ist in § 16 Postpersonalrechtsgesetz geregelt. Die Deutsche Telekom ist gesetzlich verpflichtet, seit dem Jahr 2000 einen jährlichen Beitrag in Höhe von jeweils 33 % ihrer Bruttobezüge der aktiven Beamten und ihrer fiktiven Bruttobezüge der ruhegehaltsfähig beurlaubten Beamten an den BPS-PT zu leisten, der als laufender Aufwand des betreffenden Jahres erfasst wird; im Berichtsjahr waren dies 684 Mio. € (2008: 762 Mio. €). Die im Vergleich zum Jahr 2008 rückläufigen Aufwendungen waren insbesondere durch die Inanspruchnahme der Regelung zum vorzeitigen Ruhestand für Beamte bedingt. Bei den Aufwendungen für Soziale Abgaben und den Aufwendungen für die Altersversorgung der Arbeitnehmer ergaben sich im Berichtsjahr gegenläufige Entwicklungen. Diese waren im Wesentlichen auf den gestiegenen Mitarbeiterbestand in Folge der Verschmelzungen der TS BS und der TMI sowie einer Verminderung der zu erbringenden Leistungen gegenüber Versorgungsempfängern zurückzuführen. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (FTE) entwickelte sich wie folgt: scroll
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten stieg hauptsächlich auf Grund des im Berichtsjahr erfolgten Übergangs von Arbeitsverhältnissen im Rahmen der Verschmelzung der TS BS und der TMI auf die Deutsche Telekom. 6. Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen. scroll
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betrafen mit 341 Mio. € überwiegend Abschreibungen auf Software-Lizenzen (2008: 309 Mio. €). Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen entfielen im Berichtsjahr im Wesentlichen mit 1,4 Mrd. € (2008: 1,4 Mrd. €) auf das fernmeldetechnische Liniennetz, mit 1,1 Mrd. € (2008: 1,3 Mrd. €) auf die Übertragungs- und Vermittlungstechnik und mit 237 Mio. € (2008: 240 Mio. €) auf Gebäude. Die außerplanmäßigen Abschreibungen des Berichtsjahres entfielen mit 169 Mio. € nahezu vollständig auf Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert von Immobilien. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden im Finanzergebnis erfasst (vgl. Anmerkung 8). 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen. scroll
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf Grund der Verschmelzung der TMI sowie der Verschmelzung der TS BS auf die Deutsche Telekom um insgesamt 582 Mio. €. Der Anstieg der Miet- und Pachtaufwendungen resultierte im Wesentlichen aus einer im Berichtsjahr erfolgten Bündelung von Immobilienaktivitäten bei der Deutschen Telekom AG, in deren Rahmen Flächen zentral angemietet und nach Erbringung von Facility-Managementleistungen an inländische Tochtergesellschaften weitervermietet werden (vgl. Anmerkung 3). Die Marketingaufwendungen umfassten insbesondere Aufwendungen aus der Vermarktung von „T-Home Entertain“, aus Sport- und Vertriebsmarketing sowie aus der Dachmarkenkampagne. Einem durch die Verschmelzung der TMI und der TS BS bedingten Anstieg der Marketingaufwendungen von 136 Mio. € stand im Berichtsjahr unter anderem ein Rückgang der Aufwendungen aus der Vermarktung übriger Produkte gegenüber. Der Rückgang der Aufwendungen für Instandhaltung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus geringeren Wartungsaufwendungen für das fernmeldetechnische Liniennetz. Die Währungskursverluste resultierten im Wesentlichen in Höhe von 372 Mio. € aus den bei Fälligkeit von ausgereichten bzw. aufgenommenen Darlehen realisierten Währungskurseffekten sowie mit 175 Mio. € aus der Bewertung der konzerninternen Verrechnungskonten. Der gegenüber dem Jahr 2008 zu verzeichnende Anstieg der Aufwendungen aus Derivaten um 114 Mio. € auf 681 Mio. € war im Wesentlichen mit Währungskurseffekten von Devisenderivaten zu begründen. Der Anstieg der Aufwendungen für IT Support im Berichtsjahr war im Wesentlichen auf die Verschmelzung der TS BS auf die Deutsche Telekom zurückzuführen. Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten umfassten insbesondere Kosten für Managementberatung, Kosten für die Rechtsberatung einschließlich der Zuführung zu Rückstellungen für Prozessrisiken sowie Kosten für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung resultierten nahezu ausschließlich aus der Entwicklung von Software und neuen Produkten sowie der Verbesserung der Netzinfrastruktur. Die im laufenden Jahr entstandenen Aufwendungen für sonstige Personalnebenkosten in Höhe von 269 Mio. € enthielten insbesondere Aufwendungen für Weiterbildung (108 Mio. €) und Aufwendungen für die Verwaltungskostenumlage an die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (54 Mio. €). Mit der Gründung der Servicegesellschaften im Jahr 2007 wurden die Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen der vom Betriebsübergang betroffenen Mitarbeiter rechtlich auf die neuen Gesellschaften übertragen. In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Telekom die Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen durch Schuldbeitritt und Erfüllungsübernahme wirtschaftlich übernommen und hierfür eine Rückstellung gebildet. Aus den laufenden Zuführungen zu diesen Rückstellungen resultierte im Geschäftsjahr 2009 ein Aufwand in Höhe von 224 Mio. €. Auf Grund der Verschmelzung der TMI sowie der Verschmelzung der TS BS auf die Deutsche Telekom erhöhten sich die Aufwendungen aus Kostenerstattungen um 173 Mio. €. Die Aufwendungen umfassten im Berichtsjahr im Wesentlichen Belastungen aus der Abrechnung von den jeweiligen Mobilfunklandesgesellschaften erbrachten Leistungen für internationale Projekte (Cross-Charging) und Aufwendungen aus der Abrechnung für den Betrieb des Internet-Portals T-Zones. Die Aufwendungen des Geschäftsjahres in Höhe von 189 Mio. € aus der Zuführung zu den Rückstellungen für drohende Verluste aus sonstigen schwebenden Geschäften resultierten insbesondere aus mit konzernfremden Partnern geschlossenen Verträgen, die der Erzielung eines Deckungsbeitrags für die Aufwendungen, die sich aus dem Personalüberhang ergaben, dienen. Die Aufwendungen aus Interoperator Discount Services resultierten aus der Weitergabe von Erstattungen aus Roaming-Verträgen mit ausländischen Mobilfunkbetreibern an die jeweiligen Mobilfunklandesgesellschaften (vgl. Anmerkung 3). Die im Berichtsjahr entstandenen Verluste aus Anlageabgängen resultierten im Wesentlichen aus dem Abgang von Sachanlagen in Höhe von 61 Mio. € (2008: 73 Mio. €). Die übrigen Aufwendungen umfassten im Berichtsjahr insbesondere Aufwendungen aus der Risikovorsorge für laufende Rechtsstreitigkeiten, Aufwendungen für Reisen, Versicherungen, Porto und Frachtdienst sowie Zeitarbeit. Der periodenfremde Anteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfiel im Wesentlichen mit 61 Mio. € auf die Abgänge des Sachanlagevermögens. 8. Finanzergebnis. scroll
Die Erträge aus Beteiligungen ergaben sich hauptsächlich aus Gewinnausschüttungen der Slovak Telekom a.s., Bratislava (188 Mio. €), der HT–Hrvatske telekomunikacije d.d., Zagreb (168 Mio. €), sowie der Hellenic Telecommunications Organization S.A. ( OTE ), Athen (92 Mio. €). Die im Berichtsjahr vereinnahmten Erträge aus Gewinnabführungsverträgen resultierten im Wesentlichen aus der T-Mobile Global Zwischenholding GmbH, Bonn (3,5 Mrd. €), der T-Mobile Deutschland GmbH, Bonn (2,2 Mrd. €), der DFMG Holding GmbH, Bonn (168 Mio. €), sowie der MagyarCom Holding GmbH, Bonn (167 Mio. €). Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betrafen hauptsächlich die Deutsche Telekom Technischer Service GmbH, Bonn (388 Mio. €), die Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Bonn (276 Mio. €), die DT NP, Bonn (212 Mio. €), die T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main (175 Mio. €), die GMG Generalmietgesellschaft mbH, Münster (70 Mio. €), die Vivento Customer Services GmbH, Bonn (62 Mio. €), und die congstar GmbH, Köln (60 Mio. €). Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahmen waren teilweise durch Sondereinflüsse geprägt. Das negative Zinsergebnis resultierte im Wesentlichen aus Zinsen auf Darlehen, die der Deutschen Telekom von der Deutschen Telekom International Finance B.V., Amsterdam, gewährt wurden. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betrafen Abschreibungen auf die Beteiligungen an der Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE), Athen (788 Mio. €), und an der T-Mobile Global Holding Nr. 2 GmbH, Bonn (50 Mio. €). 9. Außerordentliche Aufwendungen. Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 329 Mio. € resultierten aus der Verschmelzung der TS BS auf die Deutsche Telekom. 10. Steuern. scroll
Im Jahr 2009 waren weder ein positives zu versteuerndes Einkommen noch ein positiver Gewerbeertrag angefallen. Daher ergab sich für das Berichtsjahr kein laufender Ertragsteueraufwand. Der im Berichtsjahr entstandene Steueraufwand entfiel auf Vorjahre. Die sonstigen Steuern beinhalteten im Wesentlichen Grundsteueraufwendungen. 11. Überleitung vom Jahresüberschuss zum Bilanzgewinn. Der im Geschäftsjahr erzielte Jahresüberschuss betrug 4,5 Mrd. €. Zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2008 in Höhe von 1,9 Mrd. € ergab sich damit ein Bilanzgewinn in Höhe von 6,4 Mrd. €. Erläuterungen zur Bilanz.12. Anlagevermögen. Der Anstieg der Immateriellen Vermögensgegenstände um 245 Mio. € gegenüber dem 31. Dezember 2008 resultierte im Wesentlichen aus Investitionen in diverse Softwareanwendungen. Der Rückgang des Sachanlagevermögens um 1,5 Mrd. € gegenüber dem 31. Dezember 2008 beruhte vor allem auf den im Vergleich zu den Investitionen höheren Abschreibungen. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen beliefen sich im Geschäftsjahr 2009 auf insgesamt 1,6 Mrd. € (2008: 1,8 Mrd. €). Der Schwerpunkt der Investitionen betraf insbesondere die Übertragungstechnik und das fernmeldetechnische Liniennetz, wobei im Berichtsjahr Zugänge bei der Übertragungstechnik in Höhe von 618 Mio. € (2008: 535 Mio. €) sowie bei dem fernmeldetechnischen Liniennetz mit 523 Mio. € (2008: 490 Mio. €) zu verzeichnen waren. Die Zugänge der im Bau befindlichen technischen Anlagen und Maschinen fielen mit 204 Mio. € (2008: 497 Mio. €) niedriger aus als im Jahr 2008. Im Abschnitt „Vergleichbarkeit mit Vorjahreszahlen auf Grund organisatorischer Veränderungen“ sind die im Berichtsjahr vorgenommenen Verschmelzungen und Übertragungen im Einzelnen aufgeführt. Die hieraus resultierenden Veränderungen des Sachanlagevermögens wurden im Anlagenspiegel als Saldogröße aus Zu- und Abgängen separat ausgewiesen. Sie waren jeweils von untergeordneter Bedeutung. Das Finanzanlagevermögen verminderte sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum 31. Dezember 2008 um 7,5 Mrd. €. Der Rückgang bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultierte im Wesentlichen aus der Verschmelzung der TMI und der TS BS auf die Deutsche Telekom. Im Rahmen der Verschmelzungen gingen die Beteiligungen der Deutschen Telekom an der TMI, Bonn (41,3 Mrd. €), und der TS BS (714 Mio. €) unter. Gegenläufig gingen direkte Beteiligungen der verschmolzenen TMI in Höhe von insgesamt 34,7 Mrd. € auf die Deutsche Telekom über. Der wesentliche Zugang bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen betrifft mit 674 Mio. € den Erwerb von 5 % der Anteile an der Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE), Athen, auf Grund der Ausübung der ersten Verkaufsoption durch den griechischen Staat. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr die Anteile an der OTE mit einen Buchwert von 2,8 Mrd. € von den Beteiligungen in die Anteile an verbundenen Unternehmen umgegliedert, da die Deutsche Telekom die Kontrolle über 50 % plus zwei stimmberechtigte Aktien und damit die Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik erlangt hatte. Die hierfür erforderlichen Satzungsänderungen der OTE zur vollständigen Umsetzung der Gesellschaftervereinbarung wurden im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der OTE am 6. Februar 2009 beschlossen. Die Abgänge des Geschäftsjahres ergaben sich im Wesentlichen aus bei Tochtergesellschaften durchgeführten Kapitalmaßnahmen. Weiterhin haben sich die Anteile an verbundenen Unternehmen auf Grund von Abschreibungen in Höhe von 838 Mio. € vermindert, die im Wesentlichen auf die Wertberichtigung der Anteile an der OTE entfallen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen bestanden zum 31. Dezember 2009 im Wesentlichen aus Ausleihungen gegenüber der Scout24 Holding GmbH, München (322 Mio. €), sowie der T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main (300 Mio. €). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden im Finanzergebnis erfasst (vgl. Anmerkung 8). Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird unter Anmerkung 39 aufgeführt. Anlagenspiegel. scroll
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13. Vorräte scroll
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalteten im Wesentlichen Netzabschlussgeräte sowie fernmeldetechnische Ersatzteile und Bauelemente. Die unfertigen Leistungen resultierten insbesondere aus Kundenaufträgen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Netzzugangsmöglichkeiten für Mitbewerber (Kollokation). Die Waren bestanden im Wesentlichen aus Produkten für die schnurlose und schnurgebundene Datenkommunikation sowie aus IT-Bundleprodukten des Geschäftsbereichs T-Home. 14. Forderungen. scroll
Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem 31. Dezember 2008 resultierte im Wesentlichen aus einem Forderungsverkauf an die Postbank Factoring GmbH. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassten insbesondere Forderungen im Rahmen des konzerninternen Cash Poolings in Höhe von 4,1 Mrd. € (31. Dezember 2008: 461 Mio. €), Finanzforderungen in Höhe von 3,5 Mrd. € (31. Dezember 2008: 653 Mio. €) sowie konzerninterne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 445 Mio. € (31. Dezember 2008: 643 Mio. €). Der Anstieg der Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2009 ergab sich im Wesentlichen aus den im Rahmen der Verschmelzung der TMI übernommenen Forderungen. 15. Sonstige Vermögensgegenstände. scroll
Die Forderungen aus Ertragsteuern entfielen mit 15 Mio. € (31. Dezember 2008: 25 Mio. €) auf das laufende Geschäftsjahr und mit 27 Mio. € (31. Dezember 2008: 180 Mio. €) auf Vorjahre. Die Forderungen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag resultierten im Wesentlichen aus anrechenbaren Steuern. Die Gewerbesteuerforderungen ergaben sich insbesondere aus Erstattungsansprüchen für Vorjahre, die seitens der Finanzverwaltung abschließend geprüft worden sind. Die Forderungen aus sonstigen Steuern beinhalteten im Wesentlichen Vorsteuerforderungen. Collaterals sind Barsicherheiten und werden zur Absicherung des Ausfallrisikos von Finanzinstrumenten eingesetzt. Die Deutsche Telekom leistet in diesem Zusammenhang Sicherheiten in Form von Barmitteln gegenüber ihren Vertragspartnern, falls die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente einen bestimmten Betrag, den sogenannten Freibetrag, überschreiten. Bei den Forderungen aus Zinsabgrenzungen handelte es sich im Wesentlichen um Stückzinsen aus Zinsderivaten. Unter den Forderungen aus Derivaten wurden Abrechnungserfolge aus ausgelaufenen Sicherungsgeschäften bei rollierender Sicherung ausgewiesen (Prolongationserfolge). Der Anstieg der übrigen sonstigen Vermögegensgegenstände gegenüber dem 31. Dezember 2008 ist im Wesentlichen auf Erstattungsansprüche aus Interoperator Discount Services zurückzuführen (vgl. Anmerkungen 3, 7), die aus Roamingverträgen mit ausländischen Mobilfunkanbietern resultieren. Nach der Verschmelzung der TMI werden die Erstattungen zentral bei der Deutschen Telekom gebündelt und den jeweiligen Mobilfunklandesgesellschaften gutgeschrieben. Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen hatten in Höhe von 215 Mio. € (31. Dezember 2008: 3 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 16. Wertpapiere. scroll
Der Bestand der eigenen Anteile war zum Berichtsstichtag gegenüber dem 31. Dezember 2008 unverändert. Weitere Angaben zu den eigenen Anteilen können Anmerkung 22 entnommen werden. Die sonstigen Wertpapiere umfassten im Wesentlichen Wertpapiere, die zur Absicherung von Ansprüchen aus Altersteilzeitverpflichtungen im sogenannten Contractual Trust Agreement (CTA) auf einen Treuhänder übertragen wurden. Der Betrag in Höhe von 207 Mio. € deckte die Erfüllungsrückstände der Deutschen Telekom gegenüber den Altersteilzeitbeschäftigten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 vollständig ab. 17. Flüssige Mittel. scroll
Die Gesamtlaufzeit der flüssigen Mittel betrug weniger als drei Monate. Die Entwicklung der flüssigen Mittel wird im Lagebericht bei der Erläuterung der Finanzlage näher dargestellt. 18. Rechnungsabgrenzungsposten. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 516 Mio. € (31. Dezember 2008: 536 Mio. €) enthielt überwiegend abgegrenzte Personalaufwendungen in Höhe von 302 Mio. € (31. Dezember 2008: 356 Mio. €), Disagien in Höhe von 93 Mio. € (31. Dezember 2008: 80 Mio. €) und sonstige Vorauszahlungen in Höhe von 120 Mio. € (31. Dezember 2008: 98 Mio. €). 19. Eigenkapital. scroll
Das Eigenkapital stieg gegenüber dem Jahr 2008 um 1,1 Mrd. € an. Die Veränderungen werden im Einzelnen in den folgenden Abschnitten erläutert. 20. Gezeichnetes Kapital. scroll
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Am 31. Dezember 2009 betrug das Grundkapital der Deutschen Telekom 11,2 Mrd. €. Das Grundkapital war in 4.361.319.993 Stück nennwertlose, auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährte eine Stimme. Der gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitteilungspflichtige Besitz an Aktien der Deutschen Telekom entfiel zum 31. Dezember 2009 auf die in folgender Tabelle genannten Anteilseigner. Die übrigen Aktien befanden sich im Streubesitz. scroll
Die BlackRock Investment Management Limited, London, hat die Deutsche Telekom mit Schreiben vom 15. Dezember 2009 darüber informiert, dass der Stimmrechtsanteil der BlackRock Gruppe an der Deutschen Telekom AG am 1. Dezember 2009 insgesamt 3,34 % (145.761.961 Stimmrechte) betrug. Hinterlegte Aktien. Im Zug des Erwerbs von T-Mobile USA Inc., Bellevue/Powertel Inc., Bellevue, hat die Deutsche Telekom im Tausch gegen die zum Zeitpunkt der Akquisition zwischen der Deutschen Telekom und T-Mobile USA/Powertel in Umlauf befindlichen Optionsscheine Bezugsrechte auf die Aktien der Deutschen Telekom ausgegeben. Dazu wurden neue Aktien aus genehmigtem Kapital an Treuhänder, unter anderem zugunsten von Inhabern von Optionsscheinen, Optionen und Umtauschrechten, ausgegeben und hinterlegt. Am 31. Dezember 2009 betrug die Anzahl der hinterlegten Deutsche Telekom-Aktien für die noch ausstehenden, an T-Mobile USA/Powertel Mitarbeiter gewährten Bezugsrechte 5.403.455 Stück. Genehmigtes Kapital. Zum 31. Dezember 2008 bestanden die genehmigten Kapitale 2004 und 2006, die mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister am 26. Mai 2009 zugunsten der nachfolgend aufgeführten genehmigten Kapitale 2009/I und 2009/II aufgehoben wurden: scroll
Genehmigtes Kapital 2009/I. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2009 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 29. April 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 2.176.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 850.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um neue Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, auszugeben. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Genehmigtes Kapital 2009/II. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2009 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 29. April 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 38.400.000 € durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG und der nachgeordneten verbundenen Unternehmen (Belegschaftsaktien) ausgegeben werden. Die neuen Aktien können dabei auch an ein Kreditinstitut oder ein anderes die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen ausgegeben werden, das die Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie ausschließlich zur Gewährung von Belegschaftsaktien zu verwenden. Soweit gesetzlich zulässig, können die Belegschaftsaktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen können. Die als Belegschaftsaktien auszugebenden Aktien können auch im Wege von Wertpapierdarlehen von einem Kreditinstitut oder einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen beschafft und die neuen Aktien zur Rückführung dieser Wertpapierdarlehen verwendet werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bedingtes Kapital. Zum 31. Dezember 2009 bestanden folgende bedingte Kapitale: scroll
Bedingtes Kapital II. Das Grundkapital ist um bis zu 31.813.089,28 €, eingeteilt in bis zu 12.426.988 neue auf den Namen lautende Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten auf Aktien aus Aktienoptionen, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses für einen Aktienoptionsplan 2001 der Hauptversammlung vom 29. Mai 2001 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2003 begeben wurden. Weitergehende Angaben können den Erläuterungen zu Anmerkung 23 (Aktienorientierte Vergütungssysteme) entnommen werden. Im Geschäftsjahr 2009 wurden keine Bezugsrechte im Rahmen des Aktienoptionsplans 2001 ausgeübt. Daher hat sich das bedingte Kapital II in Höhe von 31.813.089,28 € nicht verändert. Bedingtes Kapital IV. Das Grundkapital ist um 600.000.000 €, eingeteilt in bis zu 234.375.000 auf den Namen lautende Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie dies zur Bedienung von bis zum 25. April 2010 ausgegebenen oder garantierten Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen benötigt wird. 21. Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage erhöhte sich im Jahr 2009 um 2 Mio. €. Der Anstieg resultierte aus ausgeübten Bezugsrechten auf Aktien der Deutschen Telekom AG, die an Inhaber von Aktienoptionen der T-Mobile USA/Powertel im Zuge des damaligen Unternehmenserwerbs ausgegeben wurden (vgl. Anmerkung 20). 22. Gewinnrücklagen. Die Gewinnrücklagen beinhalteten neben den Einstellungen aus den Jahresüberschüssen der Vorjahre in die anderen Gewinnrücklagen auch die gemäß § 272 Abs. 4 HGB zu bildende Rücklage für eigene Anteile. Eigene Anteile. Der zum 31. Dezember 2009 auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des gezeichneten Kapitals betrug 4,8 Mio. €. Dies entsprach einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 0,04 %. Der im Vergleich zum Stichtag 2008 unveränderte Bestand an eigenen Anteilen in Höhe von 1.881.508 Stück setzte sich dabei wie folgt zusammen: scroll
Die Bilanzierung der eigenen Anteile erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile. Die Hauptversammlung vom 30. April 2009 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Oktober 2010 insgesamt bis zu 436.131.999 Stückaktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.116.497.917,44 € unter folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 d und 71 e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinn von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 30. April 2009 ermächtigt den Vorstand unter anderem auch dazu, Aktien der Deutschen Telekom AG, die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. 23. Aktienorientierte Vergütungssysteme. Aktienoptionsplan Deutsche Telekom. Im Berichtsjahr ergab sich die in folgender Tabelle dargestellte Entwicklung der Optionsrechte: scroll
Ergänzende Angaben. Auf Grundlage des Aktienoptionsplans 2001 kam es im August 2001 und im Juli 2002 zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands, weitere Führungskräfte sowie an Spezialisten der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen. Der Ausübungspreis ist zugleich das Erfolgsziel. Der Ausübungspreis je Aktie beträgt 120 % des Referenzkurses. Der Referenzkurs entsprach dem höheren der Werte aus dem Vergleich des nicht gewichteten Durchschnitts der Schlusskurse der T-Aktie im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG, Frankfurt am Main, während der letzen 30 Handelstage vor dem Tag der Ausgabe der Bezugsrechte und dem Schlusskurs der T-Aktie im Xetra-Handel am Tag der Ausgabe der Bezugsrechte. scroll
50 % der gewährten Bezugsrechte durften erst nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ausgeübt werden; die übrigen 50 % der gewährten Bezugsrechte frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren. Alle Wartezeiten sind zwischenzeitlich abgelaufen. Die Optionsrechte sind rechtsgeschäftlich nicht veräußerbar, übertragbar, verpfändbar oder anderweitig wirtschaftlich verwertbar, mit Ausnahme des Todesfalls, in welchem die Optionen auf den Erben übergehen. Seit dem Jahr 2003 wurden keine neuen Aktienoptionspläne aufgelegt. Von der Hauptversammlung 2004 wurde die Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausgabe weiterer Bezugsrechte für den Aktienoptionsplan 2001 aufgehoben. Die Deutsche Telekom behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Bezugsberechtigten an Stelle neuer Aktien einen Barausgleich zu zahlen (SAR). Durch die Ausübung eines SAR erlischt die entsprechende Option, und durch die Ausübung einer Option erlischt das entsprechende SAR. Bis zum 31. Dezember 2009 wurde kein entsprechender Wandlungsbeschluss gefasst. Des Weiteren gewährte die Deutsche Telekom in den Jahren 2001 und 2002 Mitarbeitern in den Ländern, in denen es rechtlich nicht möglich war, Aktienoptionen auszugeben, Rechte auf einen Barausgleich an Stelle von Aktien (Stock Appreciation Rights, „SAR“). Insgesamt wurden dabei 167.920 SARs ausgegeben. Im Berichtsjahr sind 3.575 SARs verfallen. Zum 31. Dezember 2009 standen noch 134.355 SARs aus. Aktienoptionsplan T-Online (vor Verschmelzung). Im Mai 2001 bewilligte die Hauptversammlung der T-Online International AG den Aktienoptionsplan 2001, der zur Ausgabe von Aktienoptionen im August 2001 und im Juli 2002 führte. Mit dem Eintrag in das Handelsregister am 6. Juni 2006 wurde die Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG wirksam. Ab diesem Zeitpunkt gewährt die Deutsche Telekom AG gemäß den Regelungen des Verschmelzungsvertrags für die von der T-Online International AG gewährten Aktienoptionen gleichwertige Rechte. Jedes Optionsrecht berechtigt zum Bezug von 0,52 auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutschen Telekom AG anstelle einer auf den Namen lautenden Stückaktie der T-Online International AG. Der Vorstand der Deutschen Telekom AG hat hierbei von der laut Verschmelzungsvertrag und Optionsbedingungen bestehenden Möglichkeit eines künftigen Barausgleichs Gebrauch gemacht. Aus den einzelnen von der T-Online International AG aufgelegten Aktienoptionsplänen resultiert folgende Entwicklung der Optionsrechte: scroll
Ergänzende Angaben. Der Ausübungspreis der Optionen diente zugleich als Erfolgsziel, wobei der Ausübungspreis je Aktie 125 % des Referenzkurses betrug. Der Referenzkurs entsprach dem höheren der Werte aus dem Vergleich des nicht gewichteten Durchschnitts der Schlusskurse der T-Online-Aktie im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, während der letzten 30 Handelstage vor dem Tag der Ausgabe der Bezugsrechte und dem Schlusskurs der T-Online-Aktie im Xetra-Handel am Tag der Ausgabe der Bezugsrechte. scroll
Hinsichtlich der Ausübung wurde geregelt, dass 50 % der gewährten Optionen erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren ausgeübt werden durften. Die übrigen 50 % der gewährten Optionen durften frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren ausgeübt werden. Alle Wartezeiten sind zwischenzeitlich abgelaufen. Die Optionsrechte sind rechtsgeschäftlich nicht veräußerbar, übertragbar, verpfändbar oder anderweitig wirtschaftlich verwertbar, mit Ausnahme des Todesfalls, in welchem die Optionen auf den Erben übergehen. Mid-Term Incentive Plan (MTIP) der Deutschen Telekom AG. Im Geschäftsjahr 2004 führte die Deutsche Telekom zur Gewährleistung einer marktgerechten Gesamtvergütung für Vorstandsmitglieder, Senior Executives des Deutschen Telekom Konzerns sowie für weitere Berechtigte vor allem aus den USA und Großbritannien erstmals einen Mid-Term Incentive Plan (MTIP) ein. Mit dem MTIP ist ein globales, konzernweites Vergütungsinstrument für die Deutsche Telekom und weitere teilnehmende Konzernunternehmen geschaffen worden, das die mittel- und langfristige Wertsteigerung des Konzerns fördert und so die Interessen von Management und Anteilseignern bündelt. Der MTIP ist ein cash-basierter Plan, der an zwei gleich gewichtete, aktienbezogene Erfolgsparameter – einen absoluten und einen relativen – gebunden ist. Bei Erreichung beider Erfolgsziele wird der gesamte und bei Erreichung nur eines Erfolgsziels die Hälfte des ausgelobten Betrags ausgezahlt. Eine Auszahlung unterbleibt, wenn keines der beiden Erfolgsziele erreicht wird. Über die Neuauflage und über die konkrete Ausgestaltung, insbesondere der Erfolgsziele, wird jährlich neu entschieden. Dabei werden die Erfolgsziele auf ihre Ambitioniertheit und ihre strategische Relevanz hin überprüft und ggf. entsprechend geändert. Nach Planbeginn sind jegliche Änderungen von Art oder Höhe der Erfolgsziele ausgeschlossen. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Erfolgsziele wurden bisher keine Änderungen vorgenommen, so dass die nachstehend beschriebenen Ziele auf alle bisher aufgelegten Pläne Anwendung fanden. scroll
1 Der anteilig zurückzustellende und als Aufwand zu erfassende Betrag wird nach dem Monte Carlo-Modell berechnet. Das absolute Erfolgsziel ist erfüllt, wenn am Ende der einzelnen Pläne der Aktienkurs der T-Aktie um mindestens 30 % im Vergleich zum Kurs der T-Aktie bei Planbeginn gestiegen ist. Maßstab für die Betrachtung sind die nicht gewichteten Durchschnitte der Schlusskurse der T-Aktie im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG während der letzten 20 Börsenhandelstage vor Planbeginn bzw. vor Planende. Das relative Erfolgsziel ist erfüllt, wenn sich der Total Return der T-Aktie während der jeweiligen Planlaufzeit prozentual besser entwickelt hat als der Dow Jones Euro STOXX® Total Return Index. Maßstab sind die nicht gewichteten Durchschnitte der T-Aktie (auf Basis der Schlusskurse der T-Aktie im Xetra-Handel) zuzüglich des in die T-Aktie reinvestierten Wertes der Dividendenzahlungen, der Bonusaktien etc. sowie die nicht gewichteten Durchschnitte des Dow Jones Euro STOXX® Total Return Index, jeweils während der letzten 20 Börsenhandelstage vor Planbeginn bzw. vor Planende. Nach Ablauf der Laufzeit der einzelnen Pläne stellt der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG die Zielerreichung des absoluten sowie des relativen Erfolgsziels für den Vorstand fest. Auf dieser Grundlage stellt der Vorstand die Zielerreichung einheitlich für die Deutsche Telekom und alle teilnehmenden Unternehmen fest und kommuniziert diese. Im Anschluss an die Feststellung der Zielerreichung erfolgt bei Erreichung eines oder beider Ziele unabhängig voneinander die Auszahlung an die Planteilnehmer. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2009 festgestellt, dass in der Tranche 2006 des MTIP die relative Planhürde erreicht worden ist. Somit wurden 50 % des Auslobungsvolumens der Tranche 2006 im Jahr 2009 ausgezahlt. 24. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Die Pensionsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern beruhten auf mittelbaren und unmittelbaren Versorgungszusagen. Zu den mittelbaren Versorgungszusagen zählten die Verpflichtungen der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) sowie der Unterstützungskasse Deutsche Telekom Betriebsrenten-Service e.V. (DTBS). Die unmittelbaren Versorgungszusagen der Deutschen Telekom umfassten die Direktzusagen ohne und mit VAP-Parallelverpflichtung. Die VAP-Parallelverpflichtungen beruhten auf unmittelbar gegenüber der Deutschen Telekom bestehenden Rechtsansprüchen, die ursprünglich gegenüber der VAP bestanden. Die Verpflichtungen der VAP ruhen insoweit. Die VAP-Leistungen stocken die Rentenbezüge der gesetzlichen Altersversicherung bis zu der nach der Satzung festgelegten Höhe auf und sind grundsätzlich von den Bezügen und der anrechenbaren Dienstzeit der berechtigten Mitarbeiter abhängig. Für die in der Vergangenheit erworbenen Ansprüche auf VAP-Leistungen haben die Tarifparteien im Rahmen der Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 1997 eine Besitzstandsregelung vereinbart. Demnach werden die Ansprüche von Rentnern und rentennahen Jahrgängen unverändert fortgeführt. Bei jüngeren Anwärtern wurden die Ansprüche abhängig von der bisherigen Versicherungsdauer in eine Initialgutschrift auf ein vom Arbeitgeber geführtes Kapitalkonto umgerechnet. Die Deutsche Telekom leistet jährliche Gutschriften auf dieses Konto; im Versorgungsfall wird der erreichte Kontostand als Einmalbetrag oder in Raten ausgezahlt oder alternativ in eine lebenslängliche Rente umgewandelt. Auf Grund des Tarifvertrags zur Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung bei der Deutschen Telekom vom 17. August 2005 erfolgte eine Änderung der Durchführungsform. Demnach werden alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für aktive und ruhende Arbeitsverhältnisse nunmehr unmittelbar und mit Rechtsanspruch gewährt. Für die Versorgungszusagen wurde handelsrechtlich eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet. Diese Rückstellung wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt. Den versicherungsmathematischen Berechnungen für die Versorgungszusagen lagen die neuen Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde. Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 6a EStG ein Rechnungszins in Höhe von 6 % zu Grunde gelegt. Auf Basis der versicherungsmathematischen Gutachten ergab sich zum jeweiligen Abschlussstichtag folgender Bilanzansatz der Pensionsverpflichtungen: scroll
Der Anstieg der Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber dem 31. Dezember 2008 war insbesondere auf die Verschmelzung der TS BS und die Verschmelzung der TMI auf die Deutsche Telekom zurückzuführen. 25. Steuerrückstellungen. scroll
Der Anstieg der Steuerrückstellungen gegenüber dem 31. Dezember 2008 stand insbesondere im Zusammenhang mit der Verschmelzung der TMI auf die Deutsche Telekom. 26. Sonstige Rückstellungen. scroll
Im Jahr 2006 wurde das „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost“ verabschiedet. Danach können Beamte nach Vollendung des 55. Lebensjahres und bei Erfüllung aller im Gesetz festgelegten Kriterien den vorzeitigen Ruhestand beantragen. Die Deutsche Telekom gleicht die hierbei entstehenden Abschläge bei der Altersversorgung für die Beamten durch Abschlagszahlungen an den BPS-PT sowie sonstige Kosten teilweise aus. Die Rückstellung für den vorzeitigen Ruhestand von Beamten hat sich zum Berichtsstichtag auf Grund von 3.048 Zurruhesetzungen um 679 Mio. € reduziert. Zur Entwicklung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten vergleiche Anmerkung 27. Die Rückstellung für Altersteilzeit reduzierte sich im Wesentlichen auf Grund eines verminderten Bestands an Altersteilzeitverträgen und dem Übertritt von Beschäftigen in die Freistellungsphase. Die Rückstellung für die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) deckt das Risiko für Ausgleichszahlungen an die PBeaKK ab. Sie entstehen, wenn nach planmäßiger Entnahme aus dem Fondsvermögen noch eine Deckungslücke verbleiben würde. Insbesondere auf Grund der guten Performance der PBeaKK und der positiven Entwicklung im Vergleich zum Duchschnitt der privaten Krankenversicherungen konnte die frühere Risikoadjustierung vermindert werden, so dass sich eine Teilauflösung der Rückstellung ergab. Der Anstieg der Rückstellung für Personalanpassungsmaßnahmen ergab sich im Wesentlichen aus den im Rahmen der Verschmelzung der TS BS übernommenen Verpflichtungen. Die Rückstellungen aus dem Schuldbeitritt für Pensionen und Altersteilzeit umfassten die durch die Deutsche Telekom wirtschaftlich übernommenen Verpflichtungen der Servicegesellschaften für Pensions- (1,1 Mrd. €) und Altersteilzeitansprüche (186 Mio. €). Der gegenüber dem 31. Dezember 2008 höhere Bestand der Rückstellungen für übrige Verpflichtungen aus dem Personalbereich resultiert insbesondere aus den Verschmelzungen der TS BS und der TMI. Der Anstieg der Rückstellungen für Prozessrisiken gegenüber dem 31. Dezember 2009 resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der Risikovorsorge für laufende Rechtsstreitigkeiten. Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen umfassten zum 31. Dezember 2009 unter anderem Rückstellungen für Rechts-, IT- und Managementberatung sowie Verkaufsprovisionen. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus sonstigen schwebenden Geschäften resultierten insbesondere aus mit konzernfremden Partnern geschlossenen Verträgen, die der Erzielung eines Deckungsbeitrags für die Aufwendungen, die sich aus dem Personalüberhang ergaben, dienen. Der Anstieg der Drohverlustrückstellungen aus Zinsderivaten zum 31. Dezember 2009 um 84 Mio. € auf 253 Mio. € ergab sich im Wesentlichen aus der Marktwertentwicklung von Zins- und Zinswährungsswaps. Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalteten unter anderem Rückstellungen für Altlasten, Rückstellungen für Rückvergütungen aus Skonti und Boni, Rückstellungen für Zuschüsse an durch die Deutsche Telekom unterstützte Lehrstühle sowie Rückstellungen für Jahresabschluss- und Archivierungskosten. 27. Verbindlichkeiten. scroll
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Die Anleihen betrafen mit 917 Mio. € im Wesentlichen Postschatzanweisungen der Deutschen Post AG, Bonn, mit 299 Mio. € Bonds und mit 330 Mio. € Medium Term Notes. Im Einzelnen gliederten sich die Anleihen wie nachfolgend dargestellt. Die Zuordnung der variabel verzinslichen Anleihen orientierte sich in der Aufstellung nach dem zum 31. Dezember 2009 gültigen letzten Zinsfixing. scroll
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Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 235 Mio. € war hauptsächlich auf die im Vergleich zur Aufnahme höheren Tilgungen der Verbindlichkeiten aus Commercial Papers gegenüber dem 31. Dezember 2008 zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassten im Wesentlichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 20,2 Mrd. € (31. Dezember 2008: 21,0 Mrd. €) sowie mit 7,0 Mrd. € (31. Dezember 2008: 8,3 Mrd. €) Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling. Der durch die Verschmelzung der TMI bedingte Rückgang der Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von im Saldo 3,6 Mrd. € wurde am Bilanzstichtag zum überwiegenden Teil durch gegenläufige Effekte kompensiert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassten im Wesentlichen mit 19,6 Mrd. € (31. Dezember 2008: 14,7 Mrd. €) die Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Telekom International Finance B.V., Amsterdam. Ihr Anstieg war im Wesentlichen auf die im Vergleich zur Tilgung höheren Neuaufnahme von Krediten in Höhe von 2,0 Mrd. € und die im Rahmen der Verschmelzung der TMI auf die Deutsche Telekom übernommenen Verbindlichkeiten in Höhe von 2,8 Mrd. € zurückzuführen. Die Deutsche Telekom International Finance B.V. (DT IF) emittierte Bonds und Medium Term Notes, die sie an Konzernunternehmen weiterreichte. Die hieraus resultierenden Verbindlichkeiten der Deutschen Telekom gegenüber der DT IF gliederten sich im Wesentlichen wie nachfolgend dargestellt. Die im Rahmen der Verschmelzung der TMI auf die Deutsche Telekom übernommenen Verbindlichkeiten wurden in dieser Aufstellung berücksichtigt. Tranche 2001 scroll
Tranche 2002 scroll
Tranche 2003 scroll
Tranche 2005 scroll
Tranche 2006 scroll
Tranche 2008 scroll
Tranche 2009 scroll
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verbindlichkeiten aus der Regelung für den vorzeitigen Ruhestand für Beamte bestanden gegenüber dem BPS-PT und resultierten aus Zahlungsverpflichtungen aus bereits unterzeichneten Verträgen. Die Verpflichtungen sind in bis zu sieben Jahresraten zu zahlen. Die Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen bestanden gegenüber Versicherungen und anderen institutionellen Anlegern. Sie sind, mit Ausnahme der in den Jahren 2002 bis 2009 erhaltenen Darlehen in Höhe von insgesamt 621 Mio. €, durch die Bundesrepublik Deutschland gesichert. Collaterals sind Barsicherheiten und werden zur Absicherung des Ausfallrisikos von Finanzinstrumenten eingesetzt. Die Deutsche Telekom erhält in diesem Zusammenhang Sicherheiten in Form von Barmitteln von ihren Vertragspartnern, wenn die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente einen bestimmten Betrag, den sogennanten Freibetrag, überschreiten. Bei den Verbindlichkeiten aus Zinsen handelte es sich um Zinsabgrenzungen aus Schuldscheindarlehen, Anleihen, Zinsderivaten und sonstigen Verbindlichkeiten. Die Steuerverbindlichkeiten setzten sich aus Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 5 Mio. € und Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern in Höhe von 237 Mio. € zusammen. Bei den Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern handelte es sich im Wesentlichen um Umsatzsteuerverbindlichkeiten (210 Mio. €) und Lohnsteuerverbindlichkeiten (25 Mio. €). Der Rückgang der Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem 31. Dezember 2008 um 299 Mio. € basierte im Wesentlichen auf der Begleichung von Gewerbeertragsteuerverbindlichkeiten für Vorjahre. Unter den Verbindlichkeiten aus Derivaten wurden Abrechnungserfolge aus ausgelaufenen Sicherungsgeschäften bei rollierender Sicherung ausgewiesen (Prolongationserfolge). Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern betrafen im Wesentlichen Abfindungsvereinbarungen, die im Rahmen des Personalumbauprogramms abgeschlossen wurden. 28. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten. Der Anstieg des passiven Rechnungabgrenzungspostens gegenüber dem 31. Dezember 2008 steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Verschmelzung der TMI auf die Deutsche Telekom. Sonstige Angaben.29. Haftungsverhältnisse und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB. scroll
Die Bürgschaften beinhalteten Prozess-, Mietkautions- und Gewährleistungsbürgschaften. Die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen bestanden gegenüber Dritten und wurden zum Teil für verbundene Unternehmen eingegangen. Die Haftungsverhältnisse wegen Sicherheitsbestellungen sowie die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen beinhalteten Garantien sowie Patronatserklärungen und bestanden im Wesentlichen zu Gunsten der Deutschen Telekom International Finance B.V. (DT IF), Amsterdam (17,4 Mrd. €), der T-Mobile Deutschland GmbH, Bonn (4,1 Mrd. €) sowie der T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main (937 Mio. €). Bei den Garantien handelte es sich im Wesentlichen um Kreditbesicherungsgarantien. Die Deutsche Telekom garantierte für die Erfüllung der – im Wesentlichen aus der Emittierung von Bonds und Medium Term Notes stammenden – Verbindlichkeiten der DT IF gegenüber fremden Dritten. Sofern die Finanzmittel nicht an die Deutsche Telekom weitergereicht und damit bei ihr als Verbindlichkeit passiviert wurden, war eine Verpflichtung aus Gewährleistungsverträgen anzugeben. Die Deutsche Telekom hat im Vorjahr die DeTe Immobilien, Deutsche Telekom Immobilien und Service GmbH, Münster (DTI), an eine Tochtergesellschaft der STRABAG SE, Wien, veräußert. Mit der nunmehr als STRABAG Property and Facility Services GmbH, Münster (STRABAG PFS), firmierenden Gesellschaft (vormals DTI) hat die Deutsche Telekom einen Rahmeneinkaufsvertrag abgeschlossen. Damit konnte die Deutsche Telekom einen hoch spezialisierten Dienstleister für die Bewirtschaftung von Immobilien und die Wartung technischer Einrichtungen vertraglich langfristig an sich binden. Im Rahmen dieses Vertrags garantierte die Deutsche Telekom der STRABAG PFS innerhalb der nächsten zehn Jahre eine Mindestabnahme von Leistungen, die entweder von der Deutschen Telekom direkt oder ihren inländischen Tochtergesellschaften abgerufen werden. Die Deutsche Telekom übernahm dabei das Risiko einer unbedingten Zahlungsverpflichtung, soweit der Gegenwert der abgenommenen Leistungen den Gegenwert der vereinbarten Mindestabnahme unterschreitet. In diesem Fall kann die Deutsche Telekom – entsprechend der wirtschaftlichen Verursachung – Ansprüche gegen ihre inländischen Tochtergesellschaften geltend machen. Der Gegenwert der vertraglich vereinbarten Mindestabnahme von 2,5 Mrd. € ist in den Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen angegeben. Die Deutsche Telekom AG, die Daimler Financial Services AG und die Compagnie Financière et Industrielle des Autoroutes S.A. (Cofiroute) haben einen Konsortialvertrag geschlossen, um entsprechend ihren Verpflichtungen aus dem mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Vertrag (Betreibervertrag) ein elektronisches System zur Erhebung von Maut bei Nutzfahrzeugen auf deutschen Autobahnen mit mehr als 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu entwickeln und zu errichten sowie durch eine gemeinsame Projektgesellschaft zu betreiben. Die Deutsche Telekom AG und die Daimler Financial Services AG halten jeweils 45 % sowohl an dem Konsortium (Toll Collect GbR) als auch an der Projektgesellschaft (Toll Collect GmbH) (zusammen „Toll Collect“), die restlichen 10 % der Anteile hält jeweils Cofiroute. Laut Betreibervertrag hätte das Mauterhebungssystem spätestens zum 31. August 2003 in Betrieb genommen werden müssen. Nach einer Verzögerung beim Start des Systems, welche bei Toll Collect zu Umsatzeinbußen und Zahlungen von Verspätungsvertragsstrafen führte, wurde das Mauterhebungssystem am 1. Januar 2005 mit „On-Board-Units“ eingeführt, die im Vergleich zu den ursprünglichen Vorgaben über eine geringfügig eingeschränkte Funktionalität verfügten (Phase 1). Am 1. Januar 2006 wurde das Mauterhebungssystem mit voller Funktionalität gemäß Betreibervertrag installiert und in Betrieb genommen (Phase 2). Die Toll Collect GmbH erhielt am 20. Dezember 2005 die vorläufige Betriebserlaubnis gemäß Betreibervertrag. Die Toll Collect GmbH erwartet, dass sie die endgültige Betriebserlaubnis erhalten wird, und betreibt das Mauterhebungssystem in der Zwischenzeit auf Basis der vorläufigen Betriebserlaubnis. Die Bundesrepublik Deutschland leitete gegen die Deutsche Telekom AG, die Daimler Financial Services AG und die Toll Collect GbR am 2. August 2005 ein Schiedsverfahren ein. Darin macht der Bund Ansprüche auf entgangene Mauteinnahmen in Höhe von ca. 3,5 Mrd. € nebst Zinsen (5% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Einreichung der Schiedsklage) unter anderem wegen Täuschung hinsichtlich der Möglichkeit der Aufnahme des Wirkbetriebs zum 1. September 2003 geltend. Im Mai 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland diese Ansprüche geringfügig auf ca. 3,3 Mrd. € nebst Zinsen (5 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Einreichung der Schiedsklage) reduziert. Die Summe der geltend gemachten Vertragsstrafen beträgt ca. 1,7 Mrd. € nebst Zinsen (5% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Einreichung der Schiedsklage). Die Vertragsstrafen beruhen auf angeblichen Verletzungen des Betreibervertrags (fehlende Zustimmung zu Unterauftragnehmerverträgen, verspätete Bereitstellung von „On-Board-Units“ und Kontrolleinrichtungen). Die Deutsche Telekom AG hält diese Ansprüche der Bundesrepublik Deutschland für unbegründet und setzt sich gegen diese zur Wehr. Die Klageerwiderung wurde dem Schiedsgericht am 30. Juni 2006 zugestellt. Die Replik der Klägerin wurde dem Schiedsgericht am 14. Februar 2007 zugestellt. Die Duplik der Beklagten wurde dem Schiedsgericht am 1. Oktober 2007 übergeben. Am 7. Januar 2008 und am 6. Februar 2008 sind weitere Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland eingegangen. Im Juni 2008 fand eine erste mündliche Verhandlung statt, in der das Schiedsgericht rechtliche Fragen mit den Schiedsparteien erörterte. Eine schiedsgerichtliche Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche wurde nicht getroffen. Auf Beschluss des Schiedsgerichts legten die Schiedsparteien Ende September 2008 der jeweils anderen Partei Unterlagen sowie Ende November 2008 eine schriftliche Stellungnahme zu den in der mündlichen Verhandlung erörterten Rechtsfragen und den vorgelegten Unterlagen vor. Am 15. Mai 2009 nahmen die Parteien schriftlich Stellung zu der jeweiligen Stellungnahme der anderen Partei. Ferner terminierte das Schiedsgericht eine weitere mündliche Verhandlung auf den 19. bis 22. Oktober 2009. In diesem Zusammenhang ordnete das Schiedsgericht die Vorlage weiterer Unterlagen und Dokumente sowie Zeugenvernehmungen an und benannte drei Plausibilitätsgutachter, die die bisher von den Parteien vorgelegten Gutachten bis zum 30. September 2009 hinsichtlich ihrer Plausibilität bewerten sollten. Nachdem die Beklagten im Juli 2009 bzw. August 2009 von Umständen Kenntnis erlangten, welche zur Besorgnis der Befangenheit des vom Bund benannten Schiedsrichters Anlass gaben, beantragten sie beim Schiedsgericht, den Schiedsrichter wegen Befangenheit abzulehnen. Das Schiedsgericht beschloss daraufhin am 4. September 2009, den Termin zur mündlichen Verhandlung und zur Abgabe der Plausibilitätsgutachten aufzuheben. Am 30. September 2009 wies das Schiedsgericht das Ablehnungsgesuch zurück. Gegen diese Entscheidung stellten die Beklagten am 6. November 2009 einen Ablehnungsantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Die Toll Collect GmbH hat am 25. Mai 2007 Schiedsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland unter anderem auf Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis sowie auf Zahlung noch offener Vergütungsansprüche erhoben. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche betragen nach Klageerhöhung durch die Toll Collect GmbH vom 15. Mai 2009 insgesamt 0,7 Mrd. € nebst Zinsen. Im Wege der Widerklage machte die Bundesrepublik Deutschland mit Quadruplik vom 30. September 2009 gegen die Toll Collect GmbH Zahlungsansprüche in Höhe von 0,2 Mrd. € zuzüglich Zinsen unter anderem wegen überzahlter Vergütung und angeblicher Vertragsstrafenansprüche geltend. Die Toll Collect GmbH hat ebenso wie die Beklagten in der Schiedsklage des Bundes einen Antrag auf Ablehnung des vom Bund benannten Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt. Ebenso stellte die Toll Collect GmbH auf Grund der oben dargestellten Entscheidung des Schiedsgerichts am 6. November 2009 einen Ablehnungsantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Jedes Konsortialmitglied hat Garantien für Verpflichtungen der Toll Collect GmbH gegenüber der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Fertigstellung und dem Betrieb des Mautsystems abgegeben. Darüber hinaus garantiert die Deutsche Telekom AG Bankkredite zugunsten der Toll Collect GmbH. Diese Garantien, die von bestimmten Eintrittsbedingungen abhängig sind, sind nachfolgend beschrieben: Garantie von Bankkrediten. Die Deutsche Telekom AG garantiert gegenüber Dritten bis zu einem Höchstbetrag von 115 Mio. € Bankkredite, die der Toll Collect GmbH gewährt werden. Diese Garantien für Bankkredite haben eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2012. Kapitalintakthalteerklärung. Die Konsortialpartner haben die Verpflichtung, gesamt- und einzelschuldnerisch, weiteres Eigenkapital der Toll Collect GmbH bereitzustellen, um eine Eigenkapitalquote von mindestens 15 % (des nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts aufgestellten Einzelabschlusses) zu gewährleisten (sogenannten „Kapitalintakthalteerklärung“). Diese Verpflichtung endet mit Ablauf des Betreibervertrags am 31. August 2015 oder früher, falls der Betreibervertrag vorzeitig gekündigt werden sollte. Im Juni 2006 begann die Bundesrepublik Deutschland damit, die monatlichen Vorauszahlungen der Betreibervergütung an die Toll Collect GmbH partiell in Höhe von 8 Mio. € mit Vertragsstrafenforderungen aufzurechnen, die bereits Gegenstand des vorstehend beschriebenen Schiedsverfahrens sind. Als Folge der Aufrechnung könnte es für die Konsortialmitglieder im weiteren Verlauf erforderlich sein, der Toll Collect GmbH weitere Liquidität zuzuführen. Die Risiken und Verpflichtungen von Cofiroute sind auf den Betrag von 70 Mio. € beschränkt. Die Deutsche Telekom AG und Daimler Financial Services AG sind gesamtschuldnerisch verpflichtet, Cofiroute von weiteren Ansprüchen freizustellen. Die Deutsche Telekom hält die Ansprüche der Bundesrepublik Deutschland für unbegründet. Darüber hinaus kann die Höhe einer möglichen Inanspruchnahme aus der Kapitalintakthalteerklärung oder aus der beschriebenen Schiedsklage, welche wesentlich sein könnten, auf Grund der oben beschriebenen Unsicherheiten nicht eingeschätzt werden. Die vorgenannten Haftungsverhältnisse gehören auch zu den nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften. Darüber hinaus waren folgende finanzielle Verpflichtungen nicht in der Bilanz enthalten (im Vorjahresausweis unter der Anmerkung 30 als sonstige finanzielle Verpflichtungen angegeben): Zur strategischen Optimierung des Immobilienportfolios hat die Deutsche Telekom im Geschäftsjahr 200`1 Immobilien an die Sireo Immobilienfonds No. 1 GmbH und Co. KG, Frankfurt am Main (im Nachfolgenden Sireo), veräußert. Dabei wurden den Gesellschaftern der Sireo Put-Optionen in Bezug auf ihre Gesellschaftsanteile eingeräumt. Die Deutsche Telekom trägt hieraus das Risiko einer Zahlungsverpflichtung zum 31. Dezember 2009 von 490 Mio. €. Im Gegenzug hat die Deutsche Telekom Call-Optionen auf die Gesellschaftsanteile an der Sireo erhalten. Darüber hinaus hat die Deutsche Telekom dem griechischen Staat im Rahmen eines Anteilskaufvertrags zwei Verkaufsoptionen für weitere 5 % (erste Verkaufsoption) sowie 10 % (zweite Verkaufsoption) der Anteile an der Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE), Athen, eingeräumt. Die erste Verkaufsoption wurde im Berichtsjahr vom griechischem Staat zu einem Preis von insgesamt 674 Mio. € ausgeübt. Die zweite Verkaufsoption kann für zwölf Monate zum jeweils gültigen Marktpreis mit einem Aufschlag von zunächst 20 % und danach bis zum 31. Dezember 2011 mit einem Aufschlag von 15 % ausgeübt werden. Die Deutsche Telekom trägt hieraus das Risiko einer Zahlungsverpflichtung zum 31. Dezember 2009 von 605 Mio. €. Für die Bemessung der Zahlungsverpflichtung aus der zweiten Verkaufsoption wurde der Stichtagskurs der Aktie der Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE), Athen, zum 31. Dezember 2009 herangezogen. 30. Sonstige finanzielle Verpflichtungen. scroll
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Der Barwert der von der Deutschen Telekom an den BPS-PT gemäß den Vorschriften des PTNeuOG zu leistenden Zahlungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck belief sich zum 31. Dezember 2009 auf 6,6 Mrd. €. Der Rückgang gegenüber dem Jahr 2008 resultierte aus der verminderten Anzahl der beschäftigten Beamten insbesondere auf Grund von Eintritten in den vorzeitigen Ruhestand. Von den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen bestanden 9,6 Mrd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Diese bestanden im Wesentlichen gegenüber der GMG Generalmietgesellschaft mbH, Bonn, in Höhe von 9,3 Mrd. €, der DeTeFleetServices GmbH, Bonn, in Höhe von 109 Mio. €, der T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main, in Höhe von 99 Mio. € und der DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Münster, in Höhe von 65 Mio. €. Das Bestellobligo aus begonnenen Investitionen, einschließlich Verpflichtungen aus künftigen Aufwendungen, setzte sich im Wesentlichen aus Abnahmeverpflichtungen für den nicht investiven Bereich (1,5 Mrd. €) zusammen. Ausstehende, aber noch nicht eingeforderte Einlagen ergaben sich insbesondere bei den Gesellschaften Vivento Customer Services GmbH, Bonn (96 Mio. €), T-Mobile Venture Fund GmbH & Co. KG, Bonn (81 Mio. €), T-Mobile Venture Fund II GmbH & Co. KG, Bonn (69 Mio. €), T-Com Venture Fund GmbH & Co. KG, Bonn (31 Mio. €), Vivento Technical Services GmbH, Bonn (31 Mio. €), T-Online Venture Fund GmbH & Co. KG, Bonn (28 Mio. €) und T-Corporate Venture Fund GmbH & Co. KG, Bonn (18 Mio. €). Die Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften betrafen insbesondere Geschäfte mit der Deutschen Telekom Kundenservice GmbH, Bonn (1,1 Mrd. €), der Deutschen Telekom Technischer Service GmbH, Bonn (937 Mio. €), der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Bonn (827 Mio. €), der Vivento Customer Services GmbH, Bonn (428 Mio. €) und der GMG Generalmietgesellschaft mbH, Bonn (323 Mio. €). Die Deutsche Telekom ist im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten, anderen Verfahren und Angelegenheiten beteiligt. Die Rechtsberatungskosten und die voraussichtlichen Kosten auf Grund negativer Verfahrensergebnisse werden bei den Rückstellungen für Prozessrisiken berücksichtigt. 31. Derivative Finanzinstrumente. Das Volumen der zum Bilanzstichtag ausstehenden Transaktionen stellt sich wie folgt dar: scroll
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Die folgende Tabelle führt die Zinsabgrenzungen, die auf derivative Finanzinstrumente entfielen, und die im Rahmen von Drohverlustrückstellungen abgebildeten Verlustüberhänge aus der Bewertung von Portfolien auf: scroll
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Diese Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden im Einzelnen unter folgenden Bilanzposten ausgewiesen: scroll
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Derivative Finanzinstrumente werden zur Begrenzung der Änderungsrisiken für Währungen und Zinsen eingesetzt. Oberster Grundsatz jeglichen Derivate-Einsatzes ist die Absicherung von Risiken aus Grundgeschäften. Derivative Finanzinstrumente dürfen daher nur zum Schließen von Positionen, niemals zum Eingehen von neuen Risiken aus spekulativen Gründen eingesetzt werden. Ziel des Einsatzes von Derivaten ist es, Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte und Zinszahlungsveränderungen der zugeordneten Finanzanlagen und -verbindlichkeiten auszugleichen. Die Wirksamkeit des Sicherungszusammenhangs wird fortlaufend überprüft. Die derivativen Finanzinstrumente unterliegen internen Risikokontrollen. Die Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente stellen in der Regel lediglich die Basis für die Bemessung von Ausgleichszahlungen, keine zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zahlungen, dar. Sie geben nicht den Risikogehalt der Finanzderivate wieder. Die tatsächlichen Zahlungen aus den Derivaten basieren auf dem Marktwert, der sich auf der Grundlage aktueller Zinssätze, Wechselkurse und sonstiger Konditionen bestimmt. Zinsswaps werden mit dem Ziel abgeschlossen, die Zinsausstattung von Anleihen und Krediten gemäß eines einmal pro Jahr festgelegten Mixes aus fest und variabel verzinslichen Finanzierungsmitteln zu transformieren. Devisentermingeschäfte werden zur Devisenkurssicherung und Zins-/Währungsswaps zur Eliminierung von Risiken im Finanzierungsbereich eingesetzt. Devisentermingeschäfte werden mit den entsprechenden Grundgeschäften zu währungsspezifischen Portfolien zusammengefasst und am Bilanzstichtag zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet; Devisentermingeschäfte werden mit den Devisenterminkursen am Bilanzstichtag und Zins-/Währungsswaps mit dem Barwert der zukünftigen Zahlungen angesetzt. Bewertungsgewinne und -verluste werden pro Portfolio saldiert. In Höhe des Verlustüberhangs wird für das jeweilige Portfolio eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Gewinnüberhänge bleiben außer Ansatz. Zins-/Währungsswaps werden im Wesentlichen zur Transformation anderer Währungen aus Anleihen, Medium Term Note-Ziehungen und Schuldscheindarlehen in die Zielwährungen der Deutschen Telekom, im Wesentlichen EUR und USD, eingesetzt. Zusätzlich werden verschiedene Zins-/Währungsswaps zur währungsrisikogesicherten Finanzierung von Tochtergesellschaften eingesetzt. 32. Umrechnungskurse. scroll
33. Honorare und Dienstleistungen der Abschlussprüfer. Das von den Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten. 34. Der Vorstand der Deutschen Telekom AG 2009 einschließlich der Aufsichtsratsmandate bei anderen Gesellschaften. René Obermann. Vorstandsvorsitzender seit 13. November 2006 Aufsichtsratsmandate in Tochtergesellschaften und Beteiligungen: • T-Mobile International AG, Bonn (seit 11/2006), Vorsitzender des Aufsichtsrats (12/2006 bis 7/2009) • T-Mobile USA Inc., Bellevue, USA, (seit 1/2003), Vorsitzender des Board of Directors (seit 12/2006) • T-Systems Business Services GmbH, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats (12/2006 bis 4/2009) • T-Systems International GmbH (vormals T-Systems Enterprise Services, GmbH), Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 12/2006) Dr. Manfred Balz. Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance seit 22. Oktober 2008 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen: • Arcandor AG (in Insolvenz), Essen (seit 4/2009) Reinhard Clemens. Vorstand T-Systems seit 1. Dezember 2007 – keine weiteren Mandate – Niek Jan van Damme. Vorstand Deutschland seit 1. Juli 2009 Vorstand T-Home, Sales und Service vom 1. März bis 30. Juni 2009 Aufsichtsratsmandate in Tochtergesellschaften und Beteiligungen: • Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Bonn (seit 8/2009) • Deutsche Telekom Technischer Service GmbH, Bonn (seit 9/2009), Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 12/2009) • Telekom Shop Vertriebsgesellschaft mbH (vormals T-Punkt Vertriebsgesellschaft mbH), Bonn (seit 8/2009), Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 9/2009) Timotheus Höttges. Vorstand Finanzen seit 1. März 2009 Vorstand T-Home, Sales und Service vom 5. Dezember 2006 bis 28. Februar 2009 Aufsichtsratsmandate in Tochtergesellschaften und Beteiligungen: • Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Bonn (7/2007 bis 8/2009), Vorsitzender des Aufsichtsrats (11/2007 bis 8/2009) • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Bonn (6/2007 bis 9/2009), Vorsitzender des Aufsichtsrats (8/2007 bis 9/2009) • Deutsche Telekom Technischer Service GmbH, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats (6/2007 bis 8/2009) • Telekom Shop Vertriebsgesellschaft mbH (vormals T-Punkt Vertriebsgesellschaft mbH), Bonn (4/2004 bis 8/2009), Vorsitzender des Aufsichtsrats (12/2006 bis 8/2009) • T-Mobile Deutschland GmbH, Bonn (seit 4/2005), Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 7/2009) • T-Mobile International AG, Bonn (3/2009 bis 7/2009) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen: • FC Bayern München AG, München (seit 2/2010) Guido Kerkhoff. Vorstand Süd- und Osteuropa seit 1. März 2009 Aufsichtsratsmandate in Tochtergesellschaften und Beteiligungen: • Deutsche Telekom Accounting GmbH, Bonn (5/2008 bis 9/2009), Vorsitzender des Aufsichtsrats (8/2008 bis 9/2009) • Deutsche Telekom Venture Funds GmbH, Bonn (seit 11/2008) • HELLENIC TELECOMMUNICATIONS ORGANIZATION S.A. (OTE S.A.), Maroussi, Athen, Griechenland (seit 3/2009) • HT-Hvratske telekommunikacije d.d., Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 4/2009) • Magyar Telekom Nyrt., Budapest, Ungarn, Board of Directors (seit 4/2009) • Telekom Shop Vertriebsgesellschaft mbH (vormals T-Punkt Vertriebsgesellschaft mbH), Bonn (9/2006 bis 8/2009) • T-Mobile International AG, Bonn, (6/2006 bis 7/2009) • T-Mobile USA Inc., Bellevue, USA, Board of Directors (7/2007 bis 7/2009) • T-Systems Business Services GmbH, Bonn, (9/2006 bis 4/2009) • T-Systems International GmbH (vormals T-Systems Enterprise Services, GmbH), Frankfurt am Main, (1/2005 bis 7/2009) • T-Venture Holding GmbH, Bonn (seit 5/2006) Thomas Sattelberger. Vorstand Personal seit 3. Mai 2007 Aufsichtsratsmandate in Tochtergesellschaften und Beteiligungen: • T-Mobile Deutschland GmbH, Bonn (seit 7/2009) • T-Mobile International AG, Bonn (6/2007 bis 7/2009) • T-Systems Business Services GmbH, Bonn (6/2007 bis 4/2009) • T-Systems International GmbH (vormals T-Systems Enterprise Services, GmbH), Frankfurt am Main (seit 6/2007) Hamid Akhavan. Vorstand Chief Operating Officer (COO) seit 1. Juli 2009 Vorstand T-Mobile, Produktentwicklung und Technologie- und IT-Strategie vom 5. Dezember 2006 bis 30. Juni 2009 Aufsichtsratsmandate in Tochtergesellschaften und Beteiligungen: • Deutsche Telekom Venture Funds GmbH, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats (11/2008 bis 2/2010) • HELLENIC TELECOMMUNICATIONS ORGANIZATION S.A. (OTE S.A.), Maroussi, Athen, Griechenland (seit 6/2008) • T-Mobile Deutschland GmbH, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats (1/2007 bis 6/2009) • T-Mobile UK Ltd., Hertfordshire, Großbritannien, Board of Directors (3/2004 bis 5/2009) • T-Venture Holding GmbH, Bonn (1/2007 bis 2/2010), Vorsitzender des Aufsichtsrats (3/2007 bis 2/2010) In 2009 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder: Dr. Karl-Gerhard Eick. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen vom 1. Januar 2000 bis 28. Februar 2009 Aufsichtsratsmandate in Tochtergesellschaften und Beteiligungen: • HELLENIC TELECOMMUNICATIONS ORGANIZATION S.A. (OTE S.A.), Maroussi, Athen, Griechenland (6/2008 bis 3/2009) • T-Mobile International AG, Bonn (3/2000 bis 2/2009) • T-Systems Business Services GmbH, Bonn (12/2005 bis 2/2009) • T-Systems International GmbH (vormals T-Systems Enterprise Services GmbH), Frankfurt am Main (6/2002 bis 2/2009) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen: • CORPUS SIREO Holding GmbH & Co. KG, Köln, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 9/2007) • Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main (seit 8/2004) • FC Bayern München AG, München (seit 10/2004) • STRABAG Property and Facility Services GmbH, Frankfurt am Main (10/2008 bis 12/2009) • Thomas Cook Group plc., Peterborough, Großbritannien, Board of Directors (12/2008 bis 9/2009) 35. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG 2009 einschließlich der Aufsichtsratsmandate bei anderen Gesellschaften. Prof. Dr. Ulrich Lehner. Mitglied des Aufsichtsrats seit 17. April 2008 Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 25. April 2008 Mitglied des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf • Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (seit 11/2007) • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (seit 1/2007) • E.ON AG, Düsseldorf (seit 4/2003) • Henkel Management AG, Düsseldorf (seit 2/2008) • HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf (seit 6/2004) • ThyssenKrupp AG, Düsseldorf (seit 1/2008) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen: • Dr. August Oetker KG, Bielefeld, Beirat (seit 3/2000) • Novartis AG, Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (seit 3/2002) Lothar Schröder. Mitglied des Aufsichtsrats seit 22. Juni 2006 Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 29. Juni 2006 Mitglied des Bundesvorstands ver.di, Berlin • T-Mobile Deutschland GmbH, Bonn (seit 8/2003), stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 9/2003) Jörg Asmussen. Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juli 2008 Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin • DB Mobility Logistics AG, Berlin (6/2009 bis 11/2009) • Deutsche Bahn AG, Berlin (4/2009 bis 11/2009) • Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ), Frankfurt am Main (seit 9/2008) Hermann-Josef Becker. Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Januar 2008 Mitglied der Geschäftsleitung Deutsche Telekom Direktvertrieb und Beratung sowie Vorsitzender des Konzernsprecherausschusses und des Unternehmenssprecherausschusses Deutsche Telekom AG, Bonn – keine weiteren Mandate – Dr. Wulf H. Bernotat. Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Januar 2010 Vorsitzender des Vorstands der E.ON AG, Düsseldorf • Allianz SE, München (seit 4/2003) • Bertelsmann AG, Gütersloh (seit 5/2006) • E.ON Energie AG*, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 5/2003) • E.ON Ruhrgas AG*, Essen, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 5/2003) • Metro AG, Düsseldorf (seit 5/2003) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen: • E.ON Sverige AB*, Malmö, Schweden, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 4/2004) • E.ON US Investments Corp.*, Delaware, USA, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 1/2004) * Konzernmandat im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG Monika Brandl. Mitglied des Aufsichtsrats seit 6. November 2002 Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Konzernzentrale/GHS der Deutschen Telekom AG, Bonn – keine weiteren Mandate – Hans Martin Bury. Mitglied des Aufsichtsrats seit 15. Mai 2008 Managing Partner, Hering Schuppener Strategieberatung für Kommunikation GmbH, Düsseldorf (seit 4/2009) Managing Director, Nomura Bank Deutschland GmbH, Frankfurt am Main (11/2008 bis 3/2009) – keine weiteren Mandate – Josef Falbisoner. Mitglied des Aufsichtsrats seit 2. Oktober 1997 Landesbezirksleiter ver.di Bayern, München • PSD Bank eG, München, Sitz Augsburg (seit 6/1994) Dr. Hubertus von Grünberg. Mitglied des Aufsichtsrats seit 25. Mai 2000 Aufsichtsrat bei verschiedenen Gesellschaften, Hannover • Allianz Versicherungs-AG, München (seit 5/1998) • Continental AG, Hannover, Vorsitzender des Aufsichtsrats (6/1999 bis 3/2009) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen: • ABB Ltd., Zürich, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrats (seit 5/2007) • Schindler Holding AG, Hergiswil, Schweiz, Verwaltungsrat (seit 5/1999) Lawrence H. Guffey. Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juni 2006 Senior Managing Director, The Blackstone Group International Ltd., London, Großbritannien Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen: • Axtel Ote Corp., San Pedro Gaza Garcia, Nuevo Leon, Mexiko (seit 4/2000) • Cineworld Corp., London, Großbritannien (10/2004 bis 11/2009) • Paris Review, New York, USA (seit 7/2006) • TDC AS Corp., Kopenhagen, Dänemark (seit 2/2006) Ulrich Hocker. Mitglied des Aufsichtsrats seit 14. Oktober 2006 Hauptgeschäftsführer Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), Düsseldorf • Arcandor AG (in Insolvenz), Essen (7/1998 bis 10/2009) • E.ON AG, Düsseldorf (seit 6/2000) • Feri Finance AG, Bad Homburg (seit 12/2001), stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 12/2005) • ThyssenKrupp Stainless AG, Duisburg (11/2005 bis 9/2009) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen: • Gartmore SICAV, Luxemburg, Luxemburg (seit 5/2005) • Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein, Schweiz (seit 8/1988), Präsident des Verwaltungsrats (seit 7/2003) Lothar Holzwarth. Mitglied des Aufsichtsrats seit 6. November 2002 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Deutsche Telekom Geschäftskunden, Bonn (seit 1. April 2009) Vorsitzender des Konzernbetriebsrats T-Systems, Bonn (bis 31. März 2009) • PSD Bank RheinNeckarSaar eG (seit 1/1996), stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 6/2008) • T-Systems Business Services GmbH, Bonn (9/2006 bis 4/2009) Hans-Jürgen Kallmeier. Mitglied des Aufsichtsrats seit 15. Oktober 2008 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats T-Systems International GmbH (vormals T-Systems Enterprise Services, GmbH), Frankfurt am Main – keine weiteren Mandate – Sylvia Kühnast. Mitglied des Aufsichtsrats seit 3. Mai 2007 Sachverständige des Gesamtbetriebsrats T-Mobile Deutschland GmbH, Hannover – keine weiteren Mandate – Waltraud Litzenberger. Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juni 1999 Vorsitzende des Konzernbetriebsrats und des Europäischen Betriebsrats der Deutschen Telekom AG, Bonn (seit 1. Oktober 2008, bis 30. September 2008 stellvertretende Vorsitzende) • PSD Bank Koblenz eG, Koblenz (9/1998 bis 6/2009) Michael Löffler. Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Januar 1995 Mitglied des Betriebsrats der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Bonn, TI NL MO – keine weiteren Mandate – Prof. h. c. (CHN) Dr.-Ing. E.h. Dr. Ulrich Middelmann. Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Januar 2010 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen (bis 21. Januar 2010) • Commerzbank AG, Frankfurt (seit 4/2006) • E.ON Ruhrgas AG, Essen (seit 9/2005) • LANXESS AG, Leverkusen (seit 3/2005) • LANXESS Deutschland GmbH, Leverkusen (seit 3/2005) • ThyssenKrupp Elevator AG*, Düsseldorf (seit 10/2006) • ThyssenKrupp Marine Systems AG*, Hamburg (seit 10/2009) • ThyssenKrupp Materials International GmbH*, Düsseldorf (seit 10/2009) • ThyssenKrupp Nirosta GmbH*, Krefeld (seit 9/1997) • ThyssenKrupp Steel Europe AG*, Duisburg (seit 9/1997) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: • Hoberg & Driesch GmbH, Düsseldorf (seit 2/2001), Vorsitzender des Beirats (seit 2004) • ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni S.p.A.*, Terni, Italien (seit 1/1997) • ThyssenKrupp (China) Ltd.*, Peking, VR China (seit 7/2005) * Konzernmandat im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG Dr. Ulrich Schröder. Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Oktober 2008 Vorsitzender des Vorstands der KfW, Frankfurt am Main • DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH*, Köln (seit 10/2009) • Deutsche Post AG, Bonn (seit 9/2008) • KfW IPEX-Bank GmbH*, Frankfurt am Main (seit 10/2009) • ProHealth AG, München (5/2003 bis 9/2009) * Konzernmandat im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG Michael Sommer. Mitglied des Aufsichtsrats seit 15. April 2000 Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Berlin • Deutsche Postbank AG, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 11/1997) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen: • KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main, Verwaltungsrat (seit 1/2003) Dr. h.c. Bernhard Walter. Mitglied des Aufsichtsrats seit 27. Mai 1999 Ehemaliger Sprecher des Vorstands der Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main • Bilfinger Berger AG, Mannheim (seit 7/1998), Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 5/2006) • Daimler AG, Stuttgart (seit 5/1998) • Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf (seit 5/1998) • Hypo Real Estate Holding AG, München, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (11/2008 bis 8/2009) In 2009 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder: Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle. Mitglied des Aufsichtsrats vom 10. Februar 2005 bis 31. Dezember 2009 Vorsitzender des Vorstands der Linde AG, München • Continental AG, Hannover (seit 9/2009), Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 10/2009) • KION Group GmbH, Wiesbaden (6/2007 bis 12/2009) • The BOC Group plc.*, Guildford, Großbritannien (seit 9/2007) * Konzernmandat im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann. Mitglied des Aufsichtsrats vom 3. Mai 2006 bis 31. Dezember 2009 Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands Deutsche Postbank AG, Bonn • Deutsche Post AG, Bonn (seit 8/2007), Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 12/2008) • maxingvest ag, Hamburg (seit 8/2003) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen: • accenture Corp., Irving, Texas, USA (seit 10/2001) • BAWAG P.S.K. AG, Wien, Österreich, Vorsitzender des Aufsichtsrats (7/2007 bis 10/2009) • Western Union, Denver, USA (seit 7/2009) 36. Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats. Vergütung des Vorstands. Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um die gesetzlich vorgesehenen Anhangangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 285 HGB) sowie um Angaben auf Grund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex. Seit dem 5. August 2009 gilt das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Bei den im Folgenden dargestellten Vorstandsmitgliedern handelt es sich ausschließlich um Vertragskonstellationen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes bestanden haben. Derartige Verträge unterliegen gemäß den Gesetzesbegründungsmaterialien (Drucksache 16/13433) einem Bestandsschutz. Die Basis für die Berichterstattung über die Vergütung der Vorstandsmitglieder bildet der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS-17). Zusammensetzung des Vorstands zum 31. Dezember 2009. Der Vorstand der Deutschen Telekom AG besteht derzeit aus acht Mitgliedern. scroll
Am 17. Dezember 2009 hat der Aufsichtsrat dem Wunsch von Herrn Hamid Akhavan entsprochen, sein Vorstandsmandat mit Wirkung zum 15. Februar 2010 niederzulegen. Veränderung im Vorstand des Jahres 2009. Herr Dr. Karl-Gerhard Eick hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Vorstandsmandat mit Ablauf des 28. Februar 2009 niedergelegt. In der Aufsichtsrats-Sitzung am 26. Februar 2009 hat der Aufsichtsrat Herrn Timotheus Höttges mit Wirkung zum 1. März 2009 zum neuen Vorstand Finanzen sowie Herrn Niek Jan van Damme mit Wirkung zum 1. März 2009 zum Vorstand T-Home, Sales und Service bestellt. Um auf Vorstandsebene die wachsende Bedeutung der Region Süd- und Osteuropa abzubilden und die Führung für die dort existierenden integriert tätigen Beteiligungen nach der Übernahme der Managementkontrolle bei der griechischen OTE zu bündeln, wurde ebenfalls in der Sitzung am 26. Februar 2009 mit Wirkung zum 1. März 2009 ein neues Vorstandsressort Süd- und Osteuropa eingerichtet. Herr Guido Kerkhoff trägt die Verantwortung für dieses Ressort. Er wurde mit Wirkung zum 1. März 2009 zum Mitglied des Konzernvorstands bestellt. Der Aufsichtsrat hat am 29. April 2009 die Zusammenführung der Verantwortung für das Standardgeschäft in Festnetz und Mobilfunk für Privat- und Geschäftskunden in Deutschland in einem Vorstandsressort „Deutschland“ mit Wirkung zum 1. Juli 2009 beschlossen. Dieses Ressort wird von Niek Jan van Damme verantwortet. Die Verantwortung für das ICT-Lösungsgeschäft mit Großkunden – T-Systems – verbleibt in der Verantwortung von Herrn Reinhard Clemens. Ferner wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2009 das Ressort des Operating Officer geschaffen, das von Herrn Hamid Akhavan verantwortet wird. In diesem neuen Ressort wird die Verantwortung für Technik, IT, Einkauf sowie Produkte und Innovation für das Standardgeschäft für Privat- und Geschäftskunden im Konzern zusammengeführt. Gleichzeitig verantwortet Herr Hamid Akhavan die Mobilfunkbeteiligungen des Konzerns in Großbritannien, den Niederlanden, Österreich, der Tschechischen Republik und Polen. Systematik der Vorstandsvergütung und Überprüfung. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine jährliche feste Vergütung, eine jährliche variable Erfolgsvergütung, auf eine langfristig ausgelegte variable Vergütungskomponente (Mid-Term Incentive Plan) sowie auf Nebenleistungen und auf Anwartschaften aus einer betrieblichen Pensionszusage. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt. Fixe Vergütung, variable Erfolgsvergütung und Nebenleistungen. Die Gesamtvergütung ist bei voller Zielerreichung grundsätzlich zu etwa zwei Drittel variabel und zu etwa einem Drittel fest ausgestaltet. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus der festen Vergütung und den Nebenleistungen sowie Pensionszusagen, während die erfolgsbezogenen Komponenten in die jährliche variable Erfolgsvergütung und eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung aufgeteilt sind. Die feste Vergütung ist bei allen Vorstandsmitgliedern gemäß den aktienrechtlichen Anforderungen unter Beachtung der marktüblichen Vergütungen festgelegt (individualisierte Angaben siehe Tabelle: „Gesamtbezüge“). Die jährliche variable Erfolgsvergütung der Vorstandsmitglieder bestimmt sich nach dem Grad der Erreichung der vom Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG vor Beginn des Geschäftsjahres jedem Mitglied des Vorstands erteilten Zielvorgabe. Die Zielvorgabe setzt sich aus Konzernzielen und Individualzielen der einzelnen Vorstandsmitglieder zusammen, für die die Parameter EBITDA und Konzernüberschuss ohne Sondereinflüsse und Free Cash Flow verwendet wurden. Die Zielerreichung wird vom Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt (Detailangaben hierzu siehe Tabelle: „Gesamtbezüge“). Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann zudem nach seinem pflichtgemäßen Ermessen außerordentliche Leistungen einzelner oder aller Vorstandsmitglieder in Form einer besonderen Erfolgstantieme vergüten. In markt- und konzernüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungs- und Haftpflichtschutz und Leistungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Übernahme von Management- und Aufsichtsratsfunktionen in Konzerngesellschaften erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Regelungen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit. Die Laufzeiten der bereits bestehenden Altverträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Ist die Gesellschaft berechtigt, die Bestellung zu beenden, ohne dass dies zivilrechtlich auch einen sogenannten „wichtigen Grund" für die gleichzeitige Beendigung des Dienstvertrags darstellt, so erhält das Vorstandsmitglied einen Anspruch auf eine vertraglich festgelegte Abfindung. Diese berechnet sich (abgezinst) für die fiktive Restlaufzeit der Bestellung in der laufenden Vorstandsamtsperiode (maximal für 36 Monate) auf Basis von 100 % des festen Jahresgehalts und 75 % der variablen Vergütung auf Basis einer unterstellten Zielerreichung von 100 %. Die Vorstandsverträge der Deutschen Telekom AG enthalten keine Zusagen für Leistungen aus Anlass der Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels. In Vorstandsverträgen, die im Laufe des Geschäftsjahres 2009 abgeschlossen worden sind, wurde für den Fall der vorzeitigen Beendigung ohne wichtigen Grund eine Ausgleichszahlung vorgesehen, deren Höhe entsprechend den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap) und die nicht höher als die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages sein darf. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen grundsätzlich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es ansonsten vertraglich untersagt, während der Dauer von einem Jahr nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen. Hierfür erhalten sie als Karenzentschädigung eine Zahlung in Höhe der zuletzt bezogenen jährlichen Festvergütung. Zusage einer betrieblichen Altersversorgung. Die Mitglieder des Vorstands haben eine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung. Diese ist in Abhängigkeit des individuellen Jahresgehalts ausgestaltet. Das bedeutet, dass die Vorstände im Versorgungsfall pro abgeleistetem Dienstjahr einen festgelegten Prozentsatz der letzten festen Jahresvergütung vor Eintritt des Versorgungsfalls als betriebliche Altersversorgung erhalten. Die wesentlichen Inhalte der Versorgungszusagen der im Geschäftsjahr 2009 aktiven Vorstandsmitglieder sind im Folgenden beschrieben: Die Vorstandsmitglieder erhielten eine Zusage auf Versorgungsleistungen in Form eines lebenslangen Ruhegelds ab Vollendung des 62. Lebensjahres bzw. einer Invalidenrente oder in Form einer vorgezogenen Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres (mit den üblichen versicherungsmathematischen Abschlägen). Die Höhe des betrieblichen Ruhegelds berechnet sich auf Basis der bis zum Ausscheiden abgeleisteten anrechenbaren Dienstzeit als Vorstand. Das jährliche Ruhegeld errechnet sich aus einem Basisprozentsatz (6 % für die Herren Obermann und Dr. Eick bzw. 5 % für die übrigen Vorstandsmitglieder) der festen Jahresvergütung bei Beendigung des Dienstverhältnisses, multipliziert mit der in Jahren ausgedrückten anrechenbaren Dienstzeit. Nach zehn Jahren Vorstandszugehörigkeit ist der maximale Versorgungsgrad (60 % bzw. 50 %) erreicht. Versorgungszahlungen unterliegen einer üblichen jährlichen Dynamisierung (3 % für die Herren Obermann und Dr. Eick bzw. 1 % für die übrigen Vorstandsmitglieder). Im Fall einer dauernden Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) wird jeweils die Dienstzeit bis zum Ende der laufenden Bestellperiode für die Berechnung der Versorgung zu Grunde gelegt. Mit Herrn Hamid Akhavan ist auf Grund seiner US-Staatsbürgerschaft an Stelle einer Versorgungszusage eine Regelung im Sinne eines "pension substitute" vereinbart. Die hieraus für jedes vollständig abgeleistete Dienstjahr resultierende jährliche Zahlung wird in der Tabelle „Gesamtbezüge“ innerhalb der Angaben der sonstigen Bezüge ausgewiesen. Die Versorgung von Herr Dr. Manfred Balz wird entsprechend den bisherigen Regelungen seines Vorarbeitsverhältnisses (Kapitalkontenplan der Deutschen Telekom AG) fortgeführt. Die beiden im Geschäftsjahr 2009 neu bestellten Vorstandsmitglieder Herr Guido Kerkhoff und Herr Niek Jan van Damme partizipieren ebenfalls nicht an den oben beschriebenen Regelungen zur Vorstandsversorgung. Die Versorgungsregelungen beider Herren werden mit Beginn der Vorstandstätigkeit in ein neues Vorstandsversorgungsmodell überführt, welches vom Aufsichtsrat zu Beginn des Jahres 2010 beschlossen werden soll. Beiden Vorstandsmitgliedern wurde diesbezüglich zugesagt, dass es zu keiner Schlechterstellung gegenüber Ihrer vorherigen Versorgungszusage als Angestellte kommen wird. Darüber hinaus enthalten die Versorgungsvereinbarungen Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen- und Waisenrentenansprüchen. Ein Anspruch auf Witwenrente ist in speziell geregelten Sonderfällen ausgeschlossen. Schlussendlich sind in den Versorgungszusagen Anrechnungstatbestände marktüblich geregelt. Die Gesellschaft übernimmt für einige Vorstandsmitglieder noch die Beiträge inklusive deren Versteuerung für eine Risikolebensversicherung mit marktüblicher Deckung (1,3 Mio. €). Die hieraus entstandenen Kosten werden im Rahmen der geldwerten Vorteile mit ausgewiesen. Komponenten mit mittel- bzw. langfristiger Anreizwirkung. Mid-Term Incentive Plan. Die Mitglieder des Vorstands nehmen an dem im Geschäftsjahr 2004 eingeführten Mid-Term Incentive Plan der Deutschen Telekom AG (MTIP) teil (siehe hierzu die vorstehenden Ausführungen zum MTIP unter Anmerkung 23). Vergütung mit Anreizwirkung aus MTIP. scroll
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1 Beizulegender Zeitwert ermittelt nach dem sog. „Monte Carlo“-Modell. 2 Auf Grund seines Ausscheidens zum 28. Februar 2009 wurde Herrn Dr. Eick für das Jahr 2009 keine weitere Tranche des MTIP ausgelobt. Die Auslobungsbeträge für die Tranchen 2007 und 2008 sind gemäß der Aufhebungsvereinbarung erloschen, so dass sich aus der Auflösung der bestehenden Rückstellung für Herrn Dr. Eick im Jahr 2009 ein Ertrag ergibt. 3 Herr Guido Kerkhoff und Herr Niek Jan van Damme partizipieren an der MTIP-Tranche 2008 noch auf Grund Ihrer Tätigkeit im Konzern vor der Bestellung zu Vorstandsmitgliedern. Aktienoptionsplan 2001. Der Aktienoptionsplan 2001 der Gesellschaft wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2004 geschlossen. Bereits ab dem Geschäftsjahr 2002 wurden für Mitglieder des Vorstands keine Aktienoptionen mehr ausgegeben. Die Herren Hamid Akhavan, Timotheus Höttges und René Obermann nehmen noch aus ihrer vorherigen Tätigkeit für T-Mobile an der Tranche 2002 des Aktienoptionsplans 2001 teil. Die Herren Dr. Manfred Balz und Guido Kerkhoff partizipieren noch aus Ihrem Angestelltenverhältnis vor der Berufung zum Vorstandsmitglied am Aktienoptionsplan. Die gewährten Aktienoptionen sind im Rahmen der Vorgaben ausübbar; bislang erfolgte jedoch noch keine Ausübung. Der Bestand an Aktienoptionen ist im Bezug auf die im Geschäftsjahr 2009 aktiven Vorstandsmitglieder unverändert zum Vorjahr. Die Anzahl der Aktienoptionen ergibt sich im Einzelnen aus der nachfolgenden Tabelle. Vergütung mit Anreizwirkung aus Aktienoptionsplänen. scroll
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1 Herr Guido Kerkhoff hat an dem Aktienoptionsplan noch vor Bestellung zum Vorstandsmitglied auf Grund seiner Angestelltentätigkeit bei der Deutschen Telekom AG teilgenommen. Durch seine Einbeziehung in oben dargestellter Tabelle hat sich somit die Anzahl der für Vorstandsmitglieder ausgegebenen Optionen gegenüber dem Vorjahr verändert, weil Herr Guido Kerkhoff 2008 noch kein Vorstandsmitglied war. Die Bandbreite der Ausübungspreise der Optionen der Herren René Obermann und Dr. Manfred Balz variiert zwischen 12,36 € und 30,00 €. Auf Grund der Teilnahme der verbleibenden Vorstandsmitglieder an nur jeweils einer Tranche des Aktienoptionsplans sind keine Bandbreiten anzugeben. Aus den am 31. Dezember 2009 ausstehenden Optionen für Vorstandsmitglieder ergibt sich ein gewichteter Durchschnitt der restlichen Vertragslaufzeit von 2,0 Jahren. Siehe im Übrigen die Ausführungen zum AOP vorstehend unter Anmerkung 23. Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2009. Unter Zugrundelegung der rechtlichen und sonstigen Vorgaben werden im Folgenden Bezüge der derzeitigen Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 mit insgesamt 13.711.623 € (2008: 14.910.486 €) ausgewiesen. Diese beinhalten die feste Jahresvergütung sowie sonstige Leistungen, geldwerte Vorteile und Sachbezüge, die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2009 und den Fair Value des MTIP 2009 zum Zeitpunkt der Gewährung. Der aus der betrieblichen Altersversorgung resultierende Pensionsaufwand wird durch die Zuführung zur Pensionsrückstellung dargestellt. Die sonstigen Bezüge sind vollständig erfolgsunabhängig. Gesamtbezüge. Die Vergütung des Vorstands ergibt sich im Einzelnen aus der nachfolgenden Tabelle. scroll
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1 Herr Hamid Akhavan erhält wegen seiner US-Staatsbürgerschaft neben der „pension substitute“ einen pauschalen monatlichen Steuerausgleich auf Grund unterschiedlicher Besteuerungsregeln in Deutschland und den USA. Die in 2009 vorgenommenen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen betrugen 5.168.608 € (2008: 2.929.660 €). Aus der mit Herrn Dr. Eick mit Wirkung zum 28. Februar 2009 geschlossenen Aufhebungsvereinbarung resultieren zum Bilanzstichtag keine berichtspflichtigen rechtlichen Verpflichtungen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden alle bestehenden Anrechte auf Aktienoptionen und die noch ausgelobten Tranchen des MTIP 2007 und 2008 entschädigungslos aufgehoben. Für den Zeitraum bis zum 28. Februar 2009 wurde Herrn Dr. Eick neben seinem anteiligen festen Jahresgehalt auch eine anteilige variable Erfolgsvergütung für das Jahr 2009 zugesagt, die auf Basis eines Zielerreichungsgrades von 100% festgesetzt wurde. Die erworbene Versorgungsanwartschaft war zum Zeitpunkt des Ausscheidens bereits gesetzlich unverfallbar, so dass sie mit Stand 28. Februar 2009 erhalten bleibt. Kein Mitglied des Vorstands hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Frühere und ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands. Für Leistungen und Ansprüche früherer und ausgeschiedener Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene sind 4.249.734 € (2008: 4.140.947 €) als Gesamtbezüge ausgewiesen. Für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen wurden für diesen Personenkreis sowie deren Hinterbliebene 86.584.344 € (31. Dezember 2008: 76.347.996 €) als Rückstellung passiviert. Einige ausgeschiedene Vorstandsmitglieder haben einen Anspruch auf Beamtenversorgung gegenüber der Postbeamtenversorgungskasse (heute BPS-PT). Im Geschäftsjahr 2009 fiel hierfür kein Aufwand an. Zum 31. Dezember 2009 beträgt der Barwert der erwarteten Ruhegehälter dieser Vorstandsmitglieder 2.409.695 € (31. Dezember 2008: 2.428.967 €). Sonstiges. Die Gesellschaft hat keine Kredite an Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder gewährt. Vergütung des Aufsichtsrats. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird in § 13 der Satzung der Deutschen Telekom AG geregelt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung von 20.000,00 €. Sie können bei entsprechender Entwicklung des Konzernüberschusses je Stückaktie eine variable erfolgsorientierte Vergütung erhalten, die sich in kurzfristige und langfristige Bestandteile unterteilt. Die kurzfristige erfolgsorientierte Vergütung beträgt 300,00 € je volle 0,01 €, um die der Konzernüberschuss pro Stückaktie im jeweiligen Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, den Betrag von 0,50 € übersteigt. Die langfristige erfolgsorientierte Vergütung beträgt 300,00 € für jeweils 4 %, um die der Konzernüberschuss pro Stückaktie des zweiten dem jeweiligen Geschäftsjahr nachfolgenden Geschäftsjahres (Referenzjahr) den Konzernüberschuss pro Stückaktie des dem jeweiligen Geschäftsjahr vorangegangenen Geschäftsjahres übersteigt. Die langfristige erfolgsorientierte Vergütung ist jedoch höchstens so hoch wie die langfristige erfolgsorientierte jährliche Vergütung für das dem jeweiligen Geschäftsjahr vorausgegangene Geschäftsjahr, sofern nicht der Konzernumsatz im Referenzjahr den Konzernumsatz des dem jeweiligen Geschäftsjahr vorangegangenen Geschäftsjahres übersteigt. Die kurzfristige und die langfristige erfolgsorientierte Vergütung sind jeweils auf maximal 20.000,00 € begrenzt. Darüber hinaus darf die kurzfristige erfolgsorientierte Vergütung insgesamt 0,02 % des im festgestellten Jahresabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres ausgewiesenen Bilanzgewinns der Gesellschaft, dieser vermindert um einen Betrag von 4 % der auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktien geleisteten Einlagen zum Ende des Geschäftsjahres, nicht überschreiten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds. Die Vergütung erhöht sich außerdem für jede Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss (außer Vermittlungsausschuss sowie Nominierungsausschuss) jeweils um das 0,5 fache und für jeden Vorsitz in einem Aufsichtsratsausschuss zusätzlich jeweils um das 0,5 fache, höchstens jedoch um das 2 fache der jährlichen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während des ganzen Geschäftsjahres im Amt waren, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 200,00 €. Die auf die Vergütung und Auslagen zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2009 beträgt 709.400,00 € (zzgl. Umsatzsteuer). Kredite wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht gewährt. Die Aufsichtsratsvergütung 2009 verteilt sich auf die einzelnen Mitglieder wie folgt: scroll
a Zum Zwecke der Ermittlung eines Rückstellungsbetrags wurde hypothetisch zugrunde gelegt, dass der Konzernüberschuss pro Stückaktie in 2011 dem Konzernüberschuss pro Stückaktie in 2009 entsprechen wird. Ausgehend von dieser Prämisse ergibt sich für den Vergleichszeitraum 2008 bis 2011 kein Anspruch bezogen auf das Gesamtjahr. b Für ein Aufsichtsratsmandat bei der T-Systems Business Services GmbH (bis 1. April 2009 – Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG), Bonn, einer 100%-Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, hat Herr Lothar Holzwarth von dieser Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 eine Aufsichtsratsvergütung in Höhe von 2.666,66 € erhalten. c Für ein Aufsichtsratsmandat bei der T-Mobile Deutschland GmbH, Bonn, einer 100 %-Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, hat Herr Lothar Schröder von dieser Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 eine Aufsichtsratsvergütung in Höhe von 17.400,00 € erhalten. 37. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und öffentlich auf der Internetseite der Deutschen Telekom unter dem Pfad http://www.telekom.com/dtag/cms/content/dt/de/596838 zugänglich gemacht. Die Erklärung wird auch im Lagebericht der Deutschen Telekom wiedergegeben. 38. Gewinnverwendungsvorschlag. Der Vorstand der Deutschen Telekom schlägt der Hauptversammlung vor, von dem Bilanzgewinn in Höhe von 6.421.196.639,17 € eine Dividende von 0,78 € je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die endgültige Dividendensumme hängt von der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns am Tag der Hauptversammlung ab. 39. Anteilsbesitzliste gemäß § 285 Nr. 11 HGB. scroll
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a) Jahresüberschuss/-fehlbetrag unter Berücksichtigung der vorhandenen Ergebnisabführungsverträge b) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 30.06.2009 c) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 30.04.2009 d) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 31.12.2008 e) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 30.09.2008 f) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 31.08.2008 g) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 30.06.2008 h) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 31.12.2007 i) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 31.12.2006 j) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 31.12.2005 k) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 31.12.2004 l) Eigenkapital und Jahresüberschuss/-fehlbetrag per 31.12.2000 Versicherung der gesetzlichen Vertreter.Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bonn, den 8. Februar 2010 Deutsche Telekom AG René Obermann Hamid Akhavan Dr. Manfred Balz Reinhard Clemens Niek Jan van Damme Timotheus Höttges Guido Kerkhoff Thomas Sattelberger Der Vorstand Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Deutsche Telekom AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart/Frankfurt, den 8. Februar 2010 Ernst & Young GmbH Prof. Dr. Wollmert, Wirtschaftsprüfer Forst, Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Kämpfer, Wirtschaftsprüfer Tandetzki, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2010.Das Geschäftsjahr 2009 war für die Deutsche Telekom insbesondere gekennzeichnet von der Zusammenführung von Festnetz- und Mobilfunkgeschäft im Standardgeschäft in Deutschland, den Einflüssen der Wirtschaftskrise sowie dem weiterhin schwierigen Wettbewerbs- und Regulierungsumfeld. Trotz des drastisch verschlechterten gesamtwirtschaftlichen Umfelds hat der Konzern das Geschäft im Inland weiter stabilisiert und im Breitbandgeschäft weitere Erfolge erzielt. Durch die Erstkonsolidierung der OTEGruppe ist der Konzern weiter gewachsen und hat das internationale Geschäft ausgebaut. Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner gesetzlichen Beratungs- und Überwachungsfunktion intensiv begleitet. Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2009.Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands und die Konzernleitung durch den Vorstand kontinuierlich überwacht. Maßstab für diese Überwachung waren namentlich die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und Konzernleitung. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands. Dem Aufsichtsrat ist vom Vorstand insbesondere regelmäßig über die Unternehmensplanung, die Geschäftsentwicklung sowie wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Beteiligungsgesellschaften berichtet worden. Die aktuelle Situation des Unternehmens ist vom Aufsichtsrat regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse auf Basis der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung des Vorstands überprüft worden. Eine Erörterung insbesondere der Geschäftsentwicklung wurde in jeder Sitzung des Aufsichtsrats vorgenommen. Dabei wurden auch die Abweichungen vom ursprünglich geplanten Geschäftsverlauf erörtert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat zeitnah und vollständig nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen und Auskünfte erteilen. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Ein vom Aufsichtsrat erstellter, in den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat verankerter und vom Aufsichtsrat regelmäßig auf erforderliche Anpassungen hin überprüfter Katalog listet die Arten von Geschäften und Maßnahmen auf, die von grundlegender Bedeutung sind und zu deren Vornahme der Vorstand deshalb der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Die danach vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegenden Geschäfte und Maßnahmen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand erörtert und eingehend geprüft. Dabei haben regelmäßig der Nutzen und die Auswirkungen des jeweiligen Geschäfts im Mittelpunkt gestanden. Der Aufsichtsrat hat allen ihm zur Zustimmung vorgelegten Geschäften und Maßnahmen zugestimmt. Der Prüfungsausschuss hat sich darüber hinaus u. a. regelmäßig mit den Quartalsberichten befasst und diese mit den Abschlussprüfern besprochen sowie der Quartalsberichterstattung zugestimmt. Zwischen den Sitzungsterminen hat der Aufsichtsratsvorsitzende im kontinuierlichen Austausch mit dem Vorstand und hier insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens erörtert und sich über den Gang der Geschäfte sowie wichtige Ereignisse informiert. Neben der gesetzlichen Regelberichterstattung des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit folgenden Themen intensiv befasst: – Die Befassung mit der Zusammenführung von Festnetz- und Mobilfunkgeschäft im Standardmarkt in Deutschland, die zur Zustimmung bzw. entsprechender Beschlussempfehlung an die außerordentliche Hauptversammlung zu diesem Thema geführt hat. – Die regionale Ausrichtung der operativen Verantwortung in Abkehr von einer geschäftsfeldorientierten Struktur und der damit verbundenen neuen Geschäftsverteilung des Vorstands, denen vom Aufsichtsrat zugestimmt wurde. – Die Begleitung der Integration der Gruppe um die griechische OTE in den Konzern. – Die Bildung des Mobilfunk-Joint-Ventures zwischen T-Mobile UK und Orange UK in Großbritannien, der zugestimmt wurde. – Die Entwicklung des Regulierungs- und Wettbewerbsumfelds und die daraus resultierenden Maßnahmen des Konzerns. – Die Budget- und Mittelfristplanung sowie die Dividendenpolitik des Konzerns. Die hierfür erforderlichen Zustimmungen wurden erteilt. – Die Begleitung der Personalbedarfs- und -bestandsentwicklung, insbesondere der qualitativen Personalplanung des Konzerns. – Die Erörterung der Risikosituation des Konzerns. – Die Begleitung des Aufbaus des Vorstandsressorts Datenschutz, Recht und Compliance verbunden mit der Umsetzung der Maßnahmen zur weiteren Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit. – Die Begleitung der Aufarbeitung der Datenmissbrauchsaffäre und der Schutz der Betroffenen. – Die Corporate Governance unter besonderer Berücksichtigung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Vorgaben des US-Rechts infolge des Sarbanes-Oxley Act und der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. – Die Erörterung der Änderungen der Rechtslage durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und deren Bedeutung für das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands. – Die Erörterung der Entwicklung des Beteiligungsportfolios des Konzerns sowie die Zustimmung zu den vom Vorstand umgesetzten Beteiligungsgeschäften. – Die Beratung der Ergebnisse der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) regelmäßig durchzuführenden Impairment-Tests sowie die Prüfung der Bilanzansätze der immateriellen Vermögensgegenstände nach deutschem Handelsrecht. – Die Erörterung der Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat und sein Prüfungsausschuss haben überwacht, dass der Vorstand rechtmäßig gehandelt und u. a. durch eine konzernweit eingerichtete Compliance-Organisation für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien gesorgt hat. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den weiteren Ausbau dieser Organisation durch den Vorstand. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig vom Vorstand über das vom Vorstand eingerichtete konzernweite Risikomanagement und konzernweite Risikocontrolling berichten lassen. Der Aufsichtsrat ist aufgrund seiner Prüfungen, die Erörterungen mit den Abschlussprüfern einschlossen, zu der Einschätzung gelangt, dass das interne Kontroll- und Risikomanagement-System sowie das konzernweite Risikocontrolling leistungsfähig und angemessen sind. Organisation der Aufsichtsratsarbeit.Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG folgende Ausschüsse gebildet, die jeweils paritätisch besetzt sind. Der Präsidialausschuss ist für die Vorbereitungen der Sitzungen und wesentliche Entscheidungen des Aufsichtsrats sowie für die Vorbereitung der Vorstandspersonalia zuständig. Mitglieder: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender), Jörg Asmussen, Waltraud Litzenberger, Lothar Schröder. Der Finanzausschuss behandelt komplexe finanzwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Unternehmensvorgänge, die ihm vom Aufsichtsratsvorsitzenden oder vom Aufsichtsrat zur Prüfung und Beratung zugewiesen werden. Mitglieder: Dr. h. c. Bernhard Walter (Vorsitzender), Hermann Josef Becker, Hans Martin Bury, Lawrence H. Guffey, Lothar Holzwarth, Waltraud Litzenberger. Der Prüfungsausschuss behandelt u. a. die Themen, für welche das deutsche Recht und der Deutsche Corporate Governance Kodex Zuständigkeiten für den Prüfungsausschuss vorsehen. Hierzu gehören insbesondere die Überwachung der Rechnungslegung sowie die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement-Systems und des internen Revisionssystems. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Compliance und dem Datenschutz. Der Prüfungsausschuss behandelt ferner unter Berücksichtigung des zwingenden deutschen Rechts alle Aufgaben, die einem Audit Committee nach geltendem US-Recht für börsennotierte Unternehmen mit Sitz außerhalb der USA zugewiesen sind. Der Prüfungsausschuss hat unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Rahmen der ihm vom Aufsichtsrat zugewiesenen Aufgaben seine Kompetenzen erweitert und detailliert. Dem Prüfungsausschuss gehören die gleichen Personen wie dem Finanzausschuss an. Herr Dr. h. c. Bernhard Walter, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, verfügt als unabhängiges Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung (§ 100 Abs. 5 AktG). Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2009 mit gutem Ergebnis eine externe Effizienzprüfung durchgeführt. Der Personalausschuss befasst sich mit Fragen des Personals der Deutschen Telekom, insbesondere mit der Personalstruktur und -entwicklung sowie der Personalplanung des Unternehmens. Dabei hat sich der Personalausschuss in Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu Budget und Mittelfristplanung insbesondere mit der Personalbestands- und –bedarfsplanung befasst. Mitglieder: Lothar Schröder (Vorsitzender), Dr. Hubertus von Grünberg, Prof. Dr. Ulrich Lehner, Frau Waltraud Litzenberger. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Im Jahr 2009 hat er sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen sowie der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Besetzung der durch das Ausscheiden der Herren Prof. Dr. Reitzle und Prof. Dr. von Schimmelmann zum 1. Januar 2010 vakant gewordenen Aufsichtsratsmandate befasst und die Antragstellung des Vorstands zur gerichtlichen Bestellung der Herren Dr. Bernotat und Prof. Dr. Middelmann mit diesem abgestimmt. Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex besteht er ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner. Mitglieder: Prof. Dr. Ulrich Lehner, Jörg Asmussen. Der gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz zu bildende Vermittlungsausschuss erfüllt die ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben. Er hat im Geschäftsjahr 2009 nicht getagt. Mitglieder: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender), Dr. Hubertus von Grünberg, Waltraud Litzenberger, Lothar Schröder. Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 ist ein Sonderausschuss eingerichtet worden, der die Beteiligung des Unternehmens an der Versteigerung von Frequenzen der vierten Mobilfunkgeneration in Deutschland begleitet. Mitglieder: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender), Waltraud Litzenberger, Lothar Schröder, Dr. h. c. Bernhard Walter. Über den Inhalt und die Ergebnisse der Sitzungen der Ausschüsse wurde der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden regelmäßig informiert. Sitzungen und Teilnahme.Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2009 in vier regelmäßigen und zwei außerordentlichen Sitzungen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat zu einer Klausurtagung zusammengekommen, um mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung des Konzerns zu erörtern. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats hat im vergangenen Jahr mit sieben Sitzungen die Arbeit des Aufsichtsrats unterstützt. Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2009 zu fünf Sitzungen zusammen, der Finanzausschuss tagte einmal. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats traf sich zu zwei Sitzungen. Zusätzlich fand eine gemeinsame Sitzung des Präsidial- und des Finanzausschusses statt. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berichtspflichtige Vorgänge in Bezug auf die Häufigkeit der Sitzungsteilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen im Geschäftsjahr 2009 nicht vor. Interessenkonflikte.Herr Ulrich Hocker ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG und zugleich Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW). Die DSW vertritt bzw. unterstützt in diversen gegen die Deutsche Telekom AG gerichteten gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren Anlegerinteressen, insbesondere auch im Spruchverfahren im Zusammenhang mit der Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG sowie in Verfahren im Zusammenhang mit Prospekthaftungsansprüchen. Um von vornherein auszuschließen, dass es im Zusammenhang mit einem von der DSW gegen die Deutsche Telekom AG geführten bzw. unterstützten Verfahren zu einem Interessenkonflikt kommen könnte, erklärte Herr Hocker gegenüber dem Aufsichtsrat, dass er als Mitglied des Aufsichtsrats darauf verzichte, Berichte oder Informationen zu erhalten, an Beschlüssen mitzuwirken und an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen, sobald Sachverhalte betroffen seien, bei denen die DSW Interessen gegen die Deutsche Telekom AG vertrete oder unterstütze. Ferner erklärte Herr Hocker, dass er sich bei Bedarf im Einzelfall mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über den Umgang mit einem etwaigen Interessenkonflikt abstimmen werde. Herr Prof. Dr. von Schimmelmann hat darauf hingewiesen, dass er zugleich Mitglied im Board of Directors bei accenture ist. accenture ist ein international tätiges Unternehmen, das Konkurrent der T-Systems auf dem Gebiet der System Integration ist. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass dies kein genereller Interessenkonflikt ist, der die Unabhängigkeit von Herrn Prof. Dr. von Schimmelmann beeinträchtigt. Herr Prof. Dr. von Schimmelmann verzichtet darauf, Berichte oder Informationen zu erhalten, an Beschlüssen mitzuwirken und an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen, sobald Sachverhalte betroffen seien sollten, die einen konkreten Interessenkonflikt bedeuten würden. Sollte sich im Einzelfall ein Bedarf ergeben, wird sich Herr Prof. Dr. von Schimmelmann mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über den Umgang mit einem etwaigen Interessenkonflikt abstimmen. Corporate Governance.Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance im Interesse unserer Aktionäre und der Kapitalmärkte eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Dabei sind der Deutsche Corporate Governance Kodex sowie relevante Vorschriften des US-Rechts in den Statuten der Gesellschaft reflektiert. Zuletzt im Januar 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2009 die regelmäßig stattfindende Effizienzprüfung gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex Ziffer 5.6 mittels einer schriftlichen Befragung mit anschließenden vertiefenden Gesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats durchgeführt. Die guten Ergebnisse wurden in der Aufsichtsratssitzung am 17. Dezember 2009 behandelt. Personalia Vorstand.Herr Dr. Karl-Gerhard Eick hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Vorstandsmandat mit Ablauf des 28. Februar 2009 niedergelegt. In seiner Sitzung am 26. Februar 2009 hat der Aufsichtsrat Herrn Timotheus Höttges mit Wirkung zum 1. März 2009 zum neuen Vorstand Finanzen sowie Herrn Niek Jan van Damme mit Wirkung zum 1. März 2009 zum Vorstand T-Home Sales & Service bestellt. Um auf Vorstandsebene die wachsende Bedeutung der Region Südosteuropa abzubilden und die Führung für die dort existierenden integriert tätigen Beteiligungen nach der Übernahme der Managementkontrolle bei der griechischen OTE zu bündeln, wurde ebenfalls in der Sitzung am 26. Februar 2009 ein neues Vorstandsressort Südosteuropa eingerichtet. Herr Guido Kerkhoff wurde mit Wirkung zum 1. März 2009 zum Mitglied des Vorstands bestellt und hat die Verantwortung für das neu geschaffene Ressort übernommen. Mit Beschluss vom 29. April 2009 hat der Aufsichtsrat Herrn van Damme mit Wirkung zum 1. Juli 2009 die integrierte Verantwortung für Vertrieb, Marketing und Service im Standardgeschäft mit Privat- und Geschäftskunden in Deutschland übertragen. Gleichzeitig wurde Herr Hamid Akhavan mit Wirkung zum 1. Juli 2009 zum Vorstand Operating Officer ernannt und ihm die Verantwortung für die Mobilfunkgesellschaften in den Niederlanden, Großbritannien, Österreich, Polen und der Tschechischen Republik sowie die konzernweite Verantwortung für die Bereiche Technik, IT, Produkte & Innovation für das Standardgeschäft sowie den Einkauf übertragen. Herr Akhavan hat den Aufsichtsrat im Dezember 2009 gebeten, ihn von seinen Aufgaben zu entbinden, um eine andere berufliche Herausforderung anzunehmen. Der Aufsichtsrat hat dieser Bitte mit Beschluss vom 17. Dezember 2009 mit Wirkung zum 15. Februar 2010 entsprochen. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass ab dem 15. Februar 2010 die Verantwortung für die Mobilfunkbeteiligungen in den Niederlanden, Großbritannien, Österreich, Polen und der Tschechischen Republik kommissarisch von Herrn Kerkhoff, Vorstand Süd- und Osteuropa, sowie die weiteren Aufgaben des bisher von Herrn Akhavan geführten Ressorts kommissarisch von Herrn Clemens, Vorstand T-Systems, wahrgenommen werden. Der Aufsichtsrat hat am 24. Februar 2010 dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, den Zuständigkeitsbereich von Herrn Kerkhoff ab dem 1. April 2010 dauerhaft um die Mobilfunkbeteiligungen in den Niederlanden, Großbritannien, Österreich, Polen und der Tschechischen Republik zu erweitern. Das Ressort von Herrn Kerkhoff wird ab diesem Termin als Vorstandsressort „Europa“ bezeichnet werden. Personalia Aufsichtsrat.Innerhalb des Geschäftsjahres 2009 hat es keine Wechsel im Aufsichtsrat gegeben. Mit Ablauf des 31. Dezember 2009 haben Herr Prof. Dr. Wolfgang Reitzle und Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Bis zur Hauptversammlung 2010 sind mit Wirkung zum 1. Januar 2010 Herr Dr. Wulf Bernotat und Herr Prof. h. c. (CHN) Dr.-Ing. E.h. Dr. Ulrich Middelmann vom zuständigen Amtsgericht als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern der Gremien für ihre engagierte Tätigkeit im Interesse des Unternehmens. Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2009.Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der Deutschen Telekom AG am 8. Februar 2010 aufgestellt und dem Aufsichtsrat fristgerecht zusammen mit dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands vorgelegt. Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009 gemeinsam auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und Wahlvorschlag des gesamten Aufsichtsrats als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer (Abschlussprüfer) bestellte PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, und die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, haben den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 und den Lagebericht sowie den nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 und den Konzernlagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Konzernabschlusses umfasste ergänzend den Auftrag, dessen Übereinstimmung mit den IFRS insgesamt zu beurteilen. Die Abschlussprüfer haben vor der Beschlussfassung zur Empfehlung des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat betreffend den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung bestätigt, dass keine Umstände vorliegen, welche die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer beeinträchtigen könnten. Dabei haben sie auch über Leistungen berichtet, die sie zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbracht haben. In diesem Rahmen wurde vom Prüfungsausschuss geprüft und bestätigt, dass die erforderliche Unabhängigkeit gegeben ist. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Aufsichtsrat vor seiner Beschlussfassung zum Wahlvorschlag an die Hauptversammlung informiert worden. Die Abschlussprüfer haben ihre Berichte über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfungen (Prüfungsberichte) dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. Zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat hat sich zunächst der Prüfungsausschuss eingehendmit den vorgenannten Unterlagen befasst. In seiner Sitzung am 23. Februar 2010 ließ sich der Prüfungsausschuss den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns eingehend von den Mitgliedern des Vorstands erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Die an der Sitzung ebenfalls teilnehmenden Abschlussprüfer haben darüber hinaus über ihre Prüfungen, insbesondere ihre im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat festgelegten Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfungen, berichtet sowie ihre Prüfungsberichte erläutert. Wesentliche Schwächen des internen Kontroll-, des Risikomanagement-Systems sowie des Rechnungslegungsprozesses sind von den Abschlussprüfern nicht festgestellt worden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben die Prüfungsberichte und die Bestätigungsvermerke zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und sie ebenso wie die Prüfungen selbst mit den Abschlussprüfern diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte – wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführten Prüfungen selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Prüfungsausschuss teilt die Einschätzung der Abschlussprüfer, dass das interne Kontroll- und Risikomanagement-System keine wesentlichen Schwächen aufweist. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, dem Ergebnis der Prüfungen durch die Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Vorlagen des Vorstands zu erheben sind, den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zu billigen und sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen. Die abschließende Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 24. Februar 2009 unter Berücksichtigung des Berichts und der Empfehlungen des Prüfungsausschusses sowie der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer. Die Vorstandsmitglieder nahmen auch an dieser Sitzung teil, erläuterten ihre Vorlagen und beantworteten die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Die Abschlussprüfer nahmen an dieser Sitzung ebenfalls teil, berichteten über ihre Prüfungen und ihre wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterten ihre Prüfungsberichte und beantworteten Fragen der Aufsichtsratsmitglieder zu Art und Umfang der Prüfungen und zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfungen durch die Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sind keine Einwendungen zu erheben; das betrifft auch die Erklärung zur Unternehmensführung und zwar auch, soweit sie nicht vom Abschlussprüfer zu prüfen ist. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gebilligt. Der Aufsichtsrat hat dabei insbesondere gebilligt, dass vom Jahresüberschuss des Einzelabschlusses der Deutschen Telekom AG gemäß § 58 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Satzung ein Betrag in Höhe von 0,0 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wird. Mit der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist dieser festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der des Vorstands in dessen Lagebericht und Konzernlage bericht überein. Der Aufsichtsrat hat – den Empfehlungen des Prüfungsausschusses folgend – dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zugestimmt und sich diesem angeschlossen. Bereits im Zuge der Verabschiedung der mittelfristigen Finanzplanung des Unternehmens für die kommenden drei Jahre durch Vorstand und Aufsichtsrat am 17. Dezember 2009 hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung und insbesondere mit der Entwicklung der operativen Erträge, des Free Cash-Flow und der Bilanzrelationen beschäftigt. Als Ergebnis der in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 23. Februar 2010 und in der Aufsichtsratssitzung am 24. Februar 2010 durchgeführten Prüfung des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, die eine Erörterung mit den Abschlussprüfern in beiden Gremien einschloss, hat der Aufsichtsrat diesem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns vom 8. Februar 2010 – der eine Ausschüttungssumme in Höhe von rund 3,4 Mrd. € und einen Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von rund 3,0 Mrd. € beinhaltet – zugestimmt und sich ihm angeschlossen. Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.Der Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2009 (Abhängigkeitsbericht) wurde am 8. Februar 2010 vom Vorstand beschlossen und dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „ Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Den Prüfungsbericht haben die Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht hierzu wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. Zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat hat sich zunächst der Prüfungsausschuss eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst. In seiner Sitzung am 23. Februar 2010 ließ sich der Prüfungsausschuss den Abhängigkeitsbericht eingehend von den Mitgliedern des Vorstands erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Die an der Sitzung ebenfalls teilnehmenden Abschlussprüfer haben darüber hinaus über ihre Prüfung, insbesondere ihre Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung, berichtet sowie ihren Prüfungsbericht erläutert. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und sie ebenso wie die Prüfungen selbst mit den Abschlussprüfern diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht – wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführte Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer zuzustimmen, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben sind. Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 24. Februar 2010 unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts der Abschlussprüfer. Die Vorstandsmitglieder nahmen auch an dieser Sitzung teil, erläuterten den Abhängigkeitsbericht und beantworteten die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Die Abschlussprüfer nahmen an dieser Sitzung ebenfalls teil, berichteten über ihre Prüfung des Abhängigkeitsberichts und ihre wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterten ihren Prüfungsbericht und beantworteten Fragen der Aufsichtsratsmitglieder zu Art und Umfang der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht – wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführte Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch die Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2009.
Bonn, den 24. Februar 2010 Prof. Dr. Ulrich Lehner, Vorsitzender Der Aufsichtsrat Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns gemäß § 170 Abs. 2 des Aktiengesetzes.Der Vorstand will der am 3. Mai 2010 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft folgenden Vorschlag für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2009 erzielten Bilanzgewinns machen: scroll
Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue Rechung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses am 8. Februar 2010 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von € 11.112.746.685,44 eingeteilt in 4.340.916.674 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Vorstand bei unveränderter Ausschüttung von € 0,78 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
Bonn, den 8. Februar 2010 Deutsche Telekom AG René Obermann, Vorsitzender Hamid Akhavan Dr. Manfred Balz Reinhard Clemens Niek Jan van Damme Timotheus Höttges Guido Kerkhoff Thomas Sattelberger Der Vorstand |
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