![]() AXA Lebensversicherung AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Kennzahlen
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selbst abgeschlossene Haupt- und Zusatzversicherungen InhaltsverzeichnisAufsichtsrat Vorstand Lagebericht Geschäfts- und Rahmenbedingungen Überblick über den Markt- und Geschäftsverlauf Geschäftsergebnis Beitragseinnahmen Kapitalanlageergebnis Kostenverlauf Leistungen für unsere Kunden Deckungsrückstellung für Rentenversicherungen Zinszusatzreserve Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Steuern Überschuss Eigenkapitalausstattung Bestandsentwicklung Versicherungsbestand Neuzugang Abgang Kapitalanlagebestand Risiken der zukünftigen Entwicklung Sonstige Angaben Nachtragsbericht Ausblick und Chancen Ergebnisabführung Anlagen zum Lagebericht Betriebene Versicherungsarten Statistische Angaben Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2011 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 Anhang Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrates Impressum AufsichtsratJacques de Vaucleroy Vorsitzender Chief Executive Officer for Northern, Central and Eastern Europe der AXA Brüssel, Belgien Patrick Lemoine stellv. Vorsitzender Chief Financial Officer for Northern, Central and Eastern Europe der AXA Paris, Frankreich Herbert Mayer Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der AXA Konzern AG Pfinztal VorstandDr. Frank Keuper (bis 31. Januar 2012) Vorsitzender Konzernkommunikation, Konzernrevision, Konzernstrategie und Portfoliosteuerung Dr. Patrick Dahmen Rechnungswesen, Planung, Controlling, Steuern, Risikomanagement Thomas Gerber Vorsorge, Produktmanagement, Aktuariat Wolfgang Hanssmann Vertrieb, Marketing Jens Hasselbächer Kunden- und Partnerservice Ulrich C. Nießen Personal, Recht & Compliance, Zentrale Dienste ab 1. Februar 2012 zusätzlich kommissarisch: Konzernkommunikation, Konzernrevision, Konzernstrategie und Portfoliosteuerung Dr. Heinz-Jürgen Schwering Kapitalanlagen, Asset Liability Management Jens Wieland Informationstechnologie, Organisation und Prozesse LageberichtGeschäfts- und RahmenbedingungenDeutsche Wirtschaft: Erneutes Wachstum trotz SchuldenkriseDie deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2011 trotz der europäischen Schuldenkrise erneut kräftig gewachsen. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 3,0 % höher als im Vorjahr. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft auch im zweiten Jahr nach der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise fort. Im Jahr 2009 hatte die deutsche Wirtschaft die stärkste Rezession der Nachkriegszeit mit einem historischen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 5,1 % erlebt, sich aber schon im Jahr darauf mit einem Anstieg um 3,7 % schneller als erwartet erholt. Dabei war es vor allem die Kauffreude der Verbraucher, die das Wirtschaftswachstum im vergangenen Jahr stützte. Die privaten Konsumausgaben legten nach den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes preisbereinigt um 1,5 % zu – so stark wie zuletzt vor fünf Jahren. Doch auch in Ausrüstungen – darunter fallen hauptsächlich Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – und Bauten wurde mehr investiert als ein Jahr zuvor. Innerhalb des Wirtschaftsjahres verlief die Entwicklung allerdings nicht kontinuierlich. Der wirtschaftliche Aufschwung fand hauptsächlich in der ersten Jahreshälfte statt. Zum Jahresende erfasste der weltweite Konjunkturabschwung auch die deutsche Wirtschaft mit der Folge, dass das Bruttoinlandsprodukt im letzten Quartal 2011 um etwa 0,25 % zurückging. Die Entwicklung an den Finanzmärkten wurde insbesondere von der Zuspitzung der Staatsschulden- und Eurokrise beeinflusst. Die zunächst auf Griechenland begrenzte Schuldenkrise weitete sich auf weitere Staaten wie Irland, Italien, Portugal und Spanien aus. Die daraus resultierende Unsicherheit griff erst auf die Finanzmärkte und zum Jahresende schließlich auf die Realwirtschaft über. Auf den Arbeitsmarkt hatte der in der zweiten Jahreshälfte einsetzende Konjunkturrückgang noch keine Auswirkungen. Im Jahresdurchschnitt 2011 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2,98 Millionen Personen arbeitslos gemeldet, 263.000 weniger als ein Jahr zuvor. Das ist der tiefste Stand seit 20 Jahren. Die Arbeitslosenquote belief sich auf 7,1 % und nahm im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte ab. Hauptgründe für den Rückgang waren zum einen die bessere Wirtschaftslage und zum anderen die höhere Nachfrage nach Arbeitskräften. So ist laut Statistischem Bundesamt die Zahl der Erwerbstätigen um 0,5 Millionen auf 41,6 Millionen gestiegen. Das gesamte Volkseinkommen erhöhte sich im Jahr 2011 um 3,5 % auf 1.964 Mrd. Euro. Davon entfielen 1.320 Mrd. Euro auf Arbeitnehmerentgelte. Diese stiegen gegenüber 2010 um 4,5 % und damit so stark wie seit 1992 nicht mehr. Demgegenüber nahmen die Unternehmens- und Vermögenseinkommen nur geringfügig um 1,5 % auf 644 Mrd. Euro zu. Sie hatten im Vorjahr mit +10,5 % noch einen zweistelligen Zuwachs verzeichnet. Die Sparquote der privaten Haushalte war 2011 nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes mit 10,9 % niedriger als in den vergangenen vier Jahren. 2010 hatte sie noch 11,3 % betragen. Das Geldvermögen der privaten Haushalte belief sich am Ende des 3. Quartals auf 4,66 Billionen Euro. Davon entfielen 1,40 Billionen Euro oder 30,0 % auf Ansprüche gegenüber Versicherungen. Die Preise sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Im Jahresdurchschnitt hat sich der Verbraucherpreisindex in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,3 % und damit deutlich stärker als im Vorjahr (+1,1 %) erhöht. Maßgeblich für die Teuerung waren vor allem starke Preiserhöhungen bei Haushaltsenergie und Kraftstoffen. Deutsche Versicherungswirtschaft: Erstmals BeitragsrückgangNach Jahren des kontinuierlichen Wachstums musste die deutsche Versicherungswirtschaft im Jahr 2011 erstmals einen Beitragsrückgang hinnehmen. Die Einnahmen der im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Versicherer verringerten sich im vergangenen Jahr aufgrund eines marktweit starken Rückgangs bei den Einmalbeiträgen der Lebensversicherung nach vorläufigen Berechnungen um 1,2 % auf 176,7 Mrd. Euro (2010: 178,9 Mrd. Euro). Angesichts der anhaltenden Finanzmarkt-, Staatsschulden- und Eurokrise sowie der spürbaren Abschwächung der Konjunktur ist dies eine insgesamt zufriedenstellende Geschäftsentwicklung: Denn im nunmehr vierten „Krisenjahr“ in Folge gelang es den deutschen Versicherern, die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Schuldenkrise für ihre Kunden weitgehend abzufedern. Historisch betrachtet erzielte die Branche 2011 ihr zweithöchstes Beitragsvolumen. Niedrigzinspolitik und Solvency IIDurch ihre gut diversifizierte, langfristige Kapitalanlage konnte die Versicherungswirtschaft voraussichtlich auch 2011 eine Nettoverzinsung von über 4 % auf ihre Kapitalanlagen erwirtschaften. Dabei kommt der Branche zugute, dass die meisten deutschen Versicherer nur in einem sehr überschaubaren Rahmen in Anleihen der sogenannten GIIPS-Staaten (Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien) engagiert sind. Stärker macht sich demgegenüber die anhaltende Niedrigzinspolitik bemerkbar, da sie die Neuanlage deutlich erschwert. Im vergangenen Jahr setzten die deutschen Versicherer ihre Vorbereitungen auf die künftigen Aufsichtsregeln der Europäischen Union (EU) für die Versicherungswirtschaft, Solvency II, fort. Diese Vorbereitungen müssen die Unternehmen in einer Phase vornehmen, in der die Anforderungen für die ab 2013 geltenden Regeln weiterhin nicht feststehen. Lebensversicherungsmarkt von rückläufigen Einmalbeiträgen geprägtDer deutsche Lebensversicherungsmarkt war im Geschäftsjahr 2011 wie die gesamte deutsche Versicherungswirtschaft durch ein schwieriges Marktumfeld geprägt. Während die gebuchten Bruttobeiträge insgesamt durch einen starken Rückgang des Einmalbeitragsgeschäfts deutlich sanken, konnte der Neuzugang nach laufendem Beitrag einen wesentlichen und nach Anzahl der Verträge einen leichten Anstieg verzeichnen. Der Bestand blieb gemessen am laufenden Beitrag auf Vorjahresniveau, obwohl die Zahl der Verträge erneut rückläufig war. Nach Zahlen des GDV verringerten sich die gebuchten Bruttobeiträge in der Lebensversicherung (ohne Pensionskassen) gegenüber dem Vorjahr um 4,6 % auf 83,2 Mrd. Euro. Während die laufenden Beiträge um 0,9 % auf 61,1 Mrd. zulegten, nahmen die Einmalbeiträge um 17,0 % auf 22,1 Mrd. Euro ab. Die Anzahl an Hauptversicherungen reduzierte sich hochgerechnet um 0,9 %. Gemessen am laufenden Beitrag veränderte sich der Bestand leicht positiv um 0,8 %. Das eingelöste Neugeschäft an laufenden Beiträgen insbesondere mit den Schwerpunkten Renten- und Pensionsversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen sowie betriebliche Altersversorgung nahm um 8,2 % auf 6,1 Mrd. Euro zu. Dagegen wurde im Neugeschäft gegen Einmalbeitrag ein Rückgang von 17,4 % auf 21,8 Mrd. Euro verzeichnet. Die Stornoquote bezogen auf die Stückzahl verringerte sich von 3,6 % auf 3,5 %. Überblick über den Geschäftsverlauf unserer GesellschaftUnsere Gesellschaft wies mit einer Steigerung um 11,0 % auf 77,8 Mio. Euro im Berichtsjahr eine erfolgreiche Entwicklung im Neugeschäft gegen laufenden Beitrag auf. Dabei handelte es sich um den erstmaligen Anstieg des Neugeschäftes gegen laufenden Beitrag seit dem Geschäftsjahr 2004, also nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005. Dieser Anstieg um 7,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr resultierte primär aus dem Individualgeschäft, in dem vor allem mit den neu positionierten Produkten im Bereich der klassischen Rentenversicherungen, in der Berufsunfähigkeits- und in der Risiko-Lebensversicherung Zuwächse erzielt wurden. Das Neugeschäft gegen Einmalbeitrag verringerte sich hingegen um 65,3 Mio. Euro auf 677,8 Mio. Euro. Die Hauptursache hierfür war das generell zurückhaltende Kundenverhalten beim Abschluss langfristiger Altersvorsorgeprodukte und das rückläufige Absatzvolumen bei einer auf die Vermögensanlage zielenden, fondsgebundenen Rentenversicherung. Die Beitragseinnahmen unserer Gesellschaft verringerten sich im Berichtsjahr um 4,9 % auf insgesamt 2,2 Mrd. Euro. Dabei nahmen die gebuchten laufenden Beiträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes um 3,2 % auf 1,5 Mrd. Euro und die selbst abgeschlossenen Einmalbeiträge um 8,6 % auf 684,0 Mio. Euro ab. Der Versicherungsbestand, gemessen am laufenden Jahresbeitrag, verringerte sich um 3,2 % und belief sich zum Jahresende 2011 auf 1,47 Mrd. Euro. Die Abgänge betrugen 126,1 Mio. Euro, das sind 5,5 % weniger als im Vorjahr. Die Stornoquote, bezogen auf die Stückzahl, verringerte sich bei rückläufiger Bestandsentwicklung um 0,1 Prozentpunkte auf 3,1 %. Das Kapitalanlageergebnis war mit 835,9 Mio. Euro (2010: 837,4 Mio. Euro) leicht rückläufig. Dies ist insbesondere auf die Finanzmarktsituation zurückzuführen. Die Nettoverzinsung reduzierte sich geringfügig von 4,1 % auf 4,0 %. Die gesamten ausgezahlten Leistungen für unsere Kunden aus Abläufen, Rückkäufen, Todes- und Heiratsfällen sowie Renten einschließlich der zugehörigen Überschussanteile und Anteile aus der Direktgutschrift betrugen 2,5 Mrd. Euro (2010: 2,3 Mrd. Euro). Da wir die Verwaltungskosten deutlich senken konnten, verbesserte sich die Verwaltungskostenquote trotz Rückgang bei den Einmalbeiträgen von 3,2 % im Vorjahr auf 3,1 %. Der Rohüberschuss nach Ertragsteuern betrug im Berichtsjahr 313,1 Mio. Euro (2010: 355,0 Mio. Euro). Hiervon haben wir insgesamt 179,5 Mio. Euro (2010: 234,0 Mio. Euro) der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Nach Steuern verblieb ein erwirtschafteter Überschuss von 50,0 Mio. Euro (2010: 50,0 Mio. Euro). Dieser wurde im Rahmen des am 15. Oktober 2009 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt. Weiterhin Ratings im Bereich AA (sehr stark)Als wichtiger Teil des deutschen AXA Konzerns und der internationalen AXA Gruppe verfügt unsere Gesellschaft weiterhin über hervorragende Ratings im Bereich AA (sehr stark). Die Ratingagentur Standard & Poor's hat am 27. Januar 2012 das AA-(sehr stark) Financial Strength Rating, das die Finanzkraft eines Versicherungsunternehmens ausdrückt, für unsere Gesellschaft bestätigt. Ebenso hat Moody's Investors Service am 16. Februar 2012 sein Aa3 Rating für unsere Gesellschaft wiederholt. Wegen ihrer kritischen Einschätzung für den gesamten Finanzsektor in der Eurozone haben beide Ratingagenturen den Ausblick von „stabil“ auf „negativ“ gesetzt. Fitch Ratings hatte zuvor am 3. November 2011 das AA- (sehr stark) Insurer Financial Strength Rating und den stabilen Ausblick für unsere Gesellschaft bestätigt. GeschäftsergebnisBeitragseinnahmen von 2,2 Mrd. EuroDie gebuchten Beiträge unserer Gesellschaft verringerten sich im Berichtsjahr um 4,9 % auf 2,2 Mrd. Euro (2010: 2,3 Mrd. Euro). Hiervon entfielen 1,5 Mrd. Euro (–3,2 %) auf die laufenden Beiträge. Dieser Rückgang ist auf die Entwicklung im Individualgeschäft zurückzuführen, vor allem ablauf- und stornobedingt bei den klassischen Kapitalversicherungen, den klassischen Rentenversicherungen und rückkaufbedingt den fondsgebundenen Lebensversicherungen. Positiv entwickelten sich hingegen im Individualgeschäft vor allem die laufenden Beitragseinnahmen aus den Risikoversicherungen nach der erfolgreichen Neupositionierung dieser Produkte. Die Einmalbeiträge nahmen um 8,6 % auf 684,0 Mio. Euro (2010: 748,0 Mio. Euro) ab. Ein Großteil dieses Rückgangs resultiert insbesondere aus den fondsgebundenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag. Im Gruppengeschäft verringerten sich die Beiträge ebenfalls leicht aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Einmalbeiträge. Der Rückgang ist überwiegend eine Folge des im Vorjahr extrem stark gestiegenen Volumens aus dem Rückdeckungsvertrag mit dem Pensions-Sicherungs-Verein, dessen Beiträge sich im Mehrjahresvergleich auch im Geschäftsjahr 2011 auf sehr hohem Niveau befanden. Auch der Anteil der fondsgebundenen Produkte verringerte sich gegenüber dem Vorjahr. Kapitalanlageergebnis trotz Finanzmarktkrise nahezu stabilDas gesamte Kapitalanlageergebnis – alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen – unserer Gesellschaft reduzierte sich im Berichtsjahr trotz der anhaltenden Turbulenzen an den Kapitalmärkten lediglich um 0,2 % auf 835,9 Mio. Euro. Dabei stieg das laufende Ergebnis deutlich auf 935,0 Mio. Euro (2010: 850,0 Mio. Euro). Das außerordentliche Kapitalanlageergebnis verringerte sich demgegenüber von –12,5 Mio. Euro im Vorjahr auf –99,1 Mio. Euro. Hierin sind Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 79,2 Mio. Euro enthalten. Diese Gewinne erzielten wir mit 70,7 Mio. Euro vorrangig aus dem Verkauf von Kapitalanlagen, die einem Zinsrisiko ausgesetzt waren. Den Gewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 48,3 Mio. Euro gegenüber, die ebenfalls hauptsächlich aus dem Verkauf von Kapitalanlagen resultieren, die einem Zinsrisiko ausgesetzt waren. Außerdem haben wir außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 152,2 Mio. Euro vorgenommen, von denen der größte Anteil mit 76,2 Mio. Euro auf Investmentfonds und mit 39,5 Mio. Euro auf Inhaberschuldverschreibungen entfiel. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich auf 22,4 Mio. Euro und entfielen fast ausschließlich auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen – berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft – verringerte sich leicht auf 4,0 % (2010: 4,1 %). Verbesserte Abschluss- und VerwaltungskostenquotenDie Abschluss- und Verwaltungskosten unserer Gesellschaft betrugen im Berichtsjahr insgesamt 220,1 Mio. Euro (2010: 227,8 Mio. Euro); das sind 3,4 % weniger als im Vorjahr. Die auf Vorjahresniveau liegenden Abschlusskosten von 153,7 Mio. Euro standen einer um 5,2 % höheren Beitragssumme im Neugeschäft gegenüber. Dadurch verringerte sich die Abschlusskostenquote – das Verhältnis der Abschlussaufwendungen zur Beitragssumme des Neugeschäfts – um 0,3 Prozentpunkte auf 5,5 %. Wegen der stark rückläufigen Verwaltungskosten unserer Gesellschaft um 10,1 % auf 66,4 Mio. Euro aufgrund zurückgegangener Kostenverrechnungen innerhalb des AXA Konzerns verbesserte sich die Verwaltungskostenquote bei um 4,9 % geringeren gebuchten Beiträgen um 0,1 Prozentpunkte auf 3,1 % (2010: 3,2 %). Mehr Effizienz zur Stärkung der WettbewerbsfähigkeitDer AXA Konzern hat im Geschäftsjahr 2011 die Strategie, zum Unternehmen erster Wahl für Kunden, Partner und Mitarbeiter zu werden, konsequent weiterverfolgt. Die Strategie des Konzerns, sich nach Kundengruppen aufzustellen und den Kunden bei jedem Kontakt zu beweisen, dass AXA ihr Vertrauen wert ist, zeigt Erfolge. Um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken, hat der Konzern im Berichtsjahr ein Programm „Focus to Perform“ gestartet, mit dem die strategischen Ziele schneller, effektiver und fokussierter erreicht werden sollen. Durch umfangreiche Investitionen in Prozessverbesserungen, Automatisierung und optimierte Strukturen will die AXA Deutschland den Kundenservice weiter verbessern und gleichzeitig durch Produktivitätssteigerungen bis zum Jahr 2015 die jährlichen Kosten im Konzern um rund 220 Mio. Euro senken. Zur Erreichung dieses anspruchsvollen Zieles sind insgesamt Maßnahmen zur Einsparung von 328 Mio. Euro notwendig, um gegenläufige Effekte, wie die jährlichen Tarifsteigerungen und inflationsbedingte Kostensteigerungen, zusätzlich auszugleichen. Direkte Leistungen für unsere Kunden um 11 % höherDie direkten Leistungen an unsere Kunden für Abläufe, Rückkäufe, Todes- und Heiratsfälle sowie für Renten einschließlich der zugehörigen Überschussanteile und Anteile aus der Direktgutschrift erhöhten sich um 11,0 % auf 2,52 Mrd. Euro (2010: 2,27 Mrd. Euro). Der Anteil der vertragsgemäßen Abläufe lag bei rund 65,1 %, der Anteil der Rückkäufe lag wie im Vorjahr bei 16,7 % sowie der Renten- und Berufsunfähigkeitsleistungen bei 14,1 %. 4,2 % entfielen auf Leistungen für Todes- und Heiratsfälle. Den Rückstellungen für Leistungsverpflichtungen gegenüber unseren Versicherungsnehmern (Deckungsrückstellung, Überschussguthaben und Rückstellung für Beitragsrückerstattung) führten wir 120,5 Mio. Euro (2010: Zuführung von 708,3 Mio. Euro) zu. Insgesamt betrugen die Leistungen für unsere Kunden 2,64 Mrd. Euro (–11,4 %). Dieser Rückgang der Leistungsverpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus der Anspannung des Kapitalmarktes mit einer deutlichen Minderung der Deckungsrückstellung der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen (des Anlagestockes) sowie einem Rückgang der Einmalbeitragsversicherungen. Die Rückstellungen für Leistungsverpflichtungen beliefen sich am Ende des Berichtsjahres auf insgesamt 21,9 Mrd. Euro (+0,6 %). Deckungsrückstellung für RentenversicherungenBei der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) werden die Untersuchungen zur Sterblichkeit in der Rentenversicherung durch Berücksichtigung neuer Daten laufend aktualisiert, da eine Fortsetzung des Trends zu weiter steigenden künftigen Lebenserwartungen nicht ausgeschlossen werden kann. Auch unsere eigenen Versicherungsbestände werten wir entsprechend aus. Zur Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung haben wir für unseren Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert wurden, die Deckungsrückstellung im Jahr 2011 um 13,9 Mio. Euro (2010: 1,9 Mio. Euro) verstärkt. Zur Ermittlung dieser zusätzlichen Deckungsrückstellung erfolgte einzelvertraglich eine Vergleichsrechnung mit dem Wert, der sich aus einer aktuariell angemessenen Interpolation der Deckungsrückstellungen entsprechend der Sterbetafel für Rentenversicherungen DAV 2004 R – Bestand und DAV 2004 R – B20 ergab. Positive Differenzen zwischen Vergleichsreserve und ursprünglicher Reserve wurden unter Verwendung der unternehmensindividuellen Kapitalwahlrechtsquoten und Stornoquoten aufgefüllt. ZinszusatzreserveDas anhaltend niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt beeinträchtigt auch die Anlagemöglichkeiten der Lebensversicherer. Die Deckungsrückstellungs-Verordnung sieht daher abhängig vom Kapitalmarktzins der vergangenen Jahre die Bildung einer Zinszusatzreserve für Versicherungen mit einem Rechnungszins oberhalb eines Referenzzinses vor. Dementsprechend stellte unsere Gesellschaft für 2011 erstmals eine Zinszusatzreserve in die Deckungsrückstellung ein. Weiterhin attraktive ÜberschussbeteiligungDer Rohüberschuss nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2011 nahm auf 313,1 Mio. Euro (2010: 355,0 Mio. Euro) ab. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf die Zuführung zur Zinszusatzreserve gemäß der Deckungsrückstellungsverordnung zurückzuführen. Für unsere Kunden haben wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs 179,5 Mio. Euro (2010: 234,0 Mio. Euro) zugeführt. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung haben wir 252,3 Mio. Euro (2010: 241,0 Mio. Euro) zugunsten unserer Kunden entnommen sowie 179,5 Mio. Euro (2010: 234,0 Mio. Euro) neu zugewiesen. Die gesamte Rückstellung für Beitragsrückerstattung belief sich auf 1,2 Mrd. Euro (2010: 1,3 Mrd. Euro). Die freie, noch nicht für die künftige Überschussbeteiligung gebundene Rückstellung für Beitragsrückerstattung verminderte sich auf 423,7 Mio. Euro (2010: 450,4 Mio. Euro). Aufgrund des langjährigen historisch niedrigen Zinsniveaus erfolgt für 2012 eine moderate Anpassung der Überschussbeteiligung. Bei unserer Gesellschaft wird die laufende Verzinsung (Garantieverzinsung plus Zinsüberschussanteil) für das Jahr 2012 je nach Vertragstyp zwischen 3,3 % bis 3,8 % betragen, mindestens wird jedoch der Garantiezins gewährt. Hinzu kommt je nach Vertragstyp ein Kostenüberschussanteil von durchschnittlich 0,3 %. Somit ergibt sich im Bestand eine durchschnittliche Gesamtverzinsung (einschließlich Kostenüberschussanteile, Schlussüberschussanteile und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven) von 4,6 %. Die laufende Verzinsung von 3,3 % ergibt sich rein rechnerisch bei den Tarifgenerationen TG2003 bis TG2008, bei denen gegenüber den vorherigen Tarifgenerationen die garantierten Leistungen deutlich erhöht wurden. Für Einmalbeitragsversicherungen erfolgt die Verzinsung in Anlehnung an die Entwicklung am Kapitalmarkt. Für den Bestand an Rententarifen, die noch nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert waren, wurden in den vergangenen Jahren zur Sicherung der vertraglichen Renten zu Lasten der im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge zusätzliche Deckungsrückstellungen aufgebaut, um der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Die individuelle Refinanzierung dieser Beträge wird auch 2012 fortgesetzt. Die Überschussanteilsätze für die einzelnen Tarife sind im Anhang auf den Seiten 63 bis 114 dargestellt. SteuerertragAus den Steuern vom Einkommen und Ertrag ergab sich bei unserer Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 ein Ertrag in Höhe von 11,0 Mio. Euro (2010: Aufwand 11,5 Mio. Euro). Die Veränderung zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem niedrigeren Ergebnis vor Steuern. Außerdem wurde die Steuerbelastung des Geschäftsjahres durch einen Steuerertrag aus Vorjahren in Höhe von 24,5 Mio. Euro positiv beeinflusst. So waren die Steuern vom Einkommen und Ertrag des Vorjahres durch einen Ertrag für frühere Jahre in Höhe von 18,9 Mio. Euro gekennzeichnet. Der gesamte Steuerertrag betrug im Berichtsjahr 11,0 Mio. Euro (2010: Aufwand von 2,4 Mio. Euro). Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin. Wieder Überschuss von 50 Mio. EuroNach der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung und nach Steuern verbleibt ein erwirtschafteter Überschuss von unverändert 50,0 Mio. Euro. Aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zwischen der AXA Lebensversicherung AG und der AXA Konzern AG wurde dieser Überschuss an die AXA Konzern AG abgeführt. EigenkapitalausstattungUnser Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert und setzt sich wie folgt zusammen:
BestandsentwicklungBestand auf 63,2 Mrd. Euro Versicherungssumme gewachsenIm Geschäftsjahr 2011 wuchs der Bestand unserer Gesellschaft auf eine Versicherungssumme von 63,2 Mrd. Euro (+1,3 %). Die Zahl der von unserer Gesellschaft betreuten Verträge betrug am Ende des Berichtsjahres 1.718.831 (2010: 1.776.398) Stück. Gemessen am laufenden Jahresbeitrag belief sich unser Versicherungsbestand auf 1,5 Mrd. Euro. Das sind 3,2 % weniger als ein Jahr zuvor. Den Schwerpunkt unseres gesamten Bestandes bilden weiterhin mit einem Anteil von 47,6 % die Einzel-Kapitalversicherungen, auch wenn ihr Volumen um 5,9 % auf 700,1 Mio. Euro laufenden Beitrag zurückging. An zweiter Position mit einem Anteil von 21,6 % befinden sich die Rentenversicherungen. Ihr Bestand erhöhte sich im Berichtsjahr um 1,2 % auf 317,8 Mio. Euro. Mit einem unveränderten Anteil von 17,6 % folgen die fondsgebundenen Versicherungen. Ihr Bestand ging um 3,4 % auf 258,4 Mio. Euro zurück. Der Bestand an Kollektivversicherungen nahm um 0,4 % auf 161,7 Mio. Euro ab.
Neuzugang: 11,0 % mehr laufende BeiträgeDer im Berichtsjahr neu abgeschlossene laufende Jahresbeitrag unserer Gesellschaft betrug 77,8 Mio. Euro. Er lag damit um 11,0 % höher als im Vorjahr. Die neu abgeschlossenen Einmalbeiträge gingen demgegenüber um 8,8 % auf 677,8 Mio. Euro zurück. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge stieg 2011 um 21,4 % auf 62.373 Stück. An der Versicherungssumme gemessen, wuchs der Neuzugang sogar um 30,6 % auf 5,2 Mrd. Euro. Die aus dem Neuzugang resultierende Gesamtbeitragssumme – definiert als laufender Jahresbeitrag multipliziert mit der Beitragszahlungsdauer zuzüglich der Einmalbeiträge – belief sich im Berichtsjahr auf 2,8 Mrd. Euro (2010: 2,7 Mrd. Euro). Zum Neugeschäftsvolumen trugen die einzelnen Versicherungsarten mit unterschiedlichen Anteilen bei. Mit einer Steigerung von 25,9 % auf 29,4 Mio. Euro laufendem Beitrag verbuchten die Rentenversicherungen im Berichtsjahr den höchsten Anteil. Ihr Anteil am Neugeschäft betrug 37,8 %. Den zweithöchsten Anteil am Neuzugang mit 24,4 % haben die Einzel-Kapitalversicherungen. Hier betrug das neu abgeschlossene Volumen im Berichtsjahr 18,9 Mio. Euro laufender Beitrag. Die fondsgebundenen Versicherungen kamen auf ein neu abgeschlossenes Volumen von 15,9 Mio. Euro laufendem Beitrag. Das entspricht einem Anteil am Neuzugang von 20,4 %. Das Neugeschäft der Kollektivversicherungen erhöhte sich um 31,8 % und erreichte mit 9,8 Mio. Euro laufendem Neugeschäftsbeitrag einen Anteil am gesamten Neuzugang von 12,6 %.
5,5 % weniger AbgängeIm Berichtsjahr verzeichneten wir einen Abgang an laufenden Jahresbeiträgen von 126,1 Mio. Euro, das waren 5,5 % weniger als im Vorjahr. Die vertragsmäßigen Abläufe hatten daran einen Anteil von 44,1 %. Gegenüber dem Vorjahr stiegen sie um 4,2 % auf 55,5 Mio. Euro gemessen am laufenden Jahresbeitrag. Die Abgänge durch Tod oder Heirat nahmen um 1,2 % auf 3,8 Mio. Euro laufenden Jahresbeitrag zu. Im Berichtsjahr entfielen insgesamt 65,7 Mio. Euro (2010: 74,2 Mio. Euro) auf die vorzeitigen Abgänge (Rückkäufe, Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen sowie sonstige vorzeitige Abgänge). Sie nahmen um 11,4 % ab. Die größten Anteile an den vorzeitigen Abgängen hatten mit 21,9 Mio. Euro die fondsgebundenen Versicherungen und die Einzel-Kapitalversicherungen mit knapp 21,7 Mio. Euro. Unsere Stornoquote bezogen auf die Stückzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 3,1 % zurückgegangen. Leicht höherer KapitalanlagebestandNachdem sich in der ersten Jahreshälfte 2011 der positive Trend des vergangenen Geschäftsjahres auf den internationalen Kapitalmärkten zunächst fortsetzte, war die zweite Jahreshälfte von Unsicherheiten geprägt. Die Sorge vor einem Abkühlen der Weltwirtschaft und die kritisch beobachtete Schuldenkrise in der Eurozone hatten Kurseinbrüche an den Börsen und einen weiteren Rückgang des Zinsniveaus bonitätsstarker Anleihen zur Folge. Dies führte zu entsprechenden Wertsteigerungen im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere, die jedoch zum Teil durch erhöhte Risikoaufschläge vereinzelter Rentenpapiere kompensiert wurden. Die Aktienmärkte entwickelten sich im vergangenen Geschäftsjahr rückläufig. Der Deutsche Aktienindex (DAX) notierte Ende Dezember 2011 bei knapp 5.900 Punkten und verzeichnete somit im Vergleich zum Jahresanfang einen Rückgang von 15 %. Im selben Zeitraum sank der europäische Aktienmarkt gemessen am EuroStoxx 50 um 17 % auf 2.317 Punkte. Im Gegensatz dazu zeigte der für den amerikanischen Aktienmarkt repräsentative S&P 500 Index, trotz signifikanter unterjähriger Schwankungen, im Vergleich zu seinem Vorjahreswert nahezu keine Veränderung. Die Leitzinsen im US-Raum blieben im vergangenen Geschäftsjahr wie im Vorjahr unverändert bei 0 bis 0,25 %. Im Euroraum stieg der Leitzins der Europäischen Zentralbank in der Mitte des Jahres bis auf 1,5 % an und fiel bis zum Ende des Jahres wieder auf sein Vorjahresniveau von 1 %. Der Zinssatz für 10-jährige Bundesanleihen sank bis Ende Dezember auf 1,8 % und erreichte damit einen historischen Tiefststand. Die AXA Lebensversicherung hat die Entwicklung an den Kapitalmärkten genutzt und durch ein ausgewogenes Kapitalanlagenportfolio die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte unsere Gesellschaft von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen mit attraktiven Konditionen zu investieren. Im Geschäftsjahr 2011 wurden verstärkt Investitionen in Hypothekenpfandbriefe, Staatsanleihen und Anstalten der Euro-Kernländer sowie Unternehmensanleihen in Euro und US-Dollar vorgenommen. Darüber hinaus wurden Anlagen getätigt, die die Verwerfungen am Kapitalmarkt nutzen, um annähernd risikofrei zusätzliche Erträge zu erzielen. In der AXA Lebensversicherung wurden Call-Optionen auf Aktienindices erworben. Unsere Gesellschaft weist stille Reserven auf Aktien und Beteiligungen in Höhe von 66,0 Mio. Euro aus. Der Bestand an Kapitalanlagen erhöhte sich bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2011 um 0,4 % auf 20,8 Mrd. Euro.
Das neu angelegte Kapitalanlagevolumen unserer Gesellschaft reduzierte sich im Berichtsjahr von 2,1 Mrd. Euro auf 1,8 Mrd. Euro. Mit 1,4 Mrd. Euro oder 79 % bildeten die Rentenpapiere erneut den Schwerpunkt unserer Neuanlagen. Ihr Bestand, inklusive der in festverzinslichen Wertpapieren investierten Investmentanteile, betrug 19,1 Mrd. Euro oder 92 % der gesamten Kapitalanlagen. Der überwiegende Teil unserer Aktien wird in Spezialfonds gehalten, die auf Aktieninvestments ausgerichtet sind, jedoch auch einen begrenzten Anteil an Renteninvestments beinhalten. Insgesamt verringerte sich – bedingt durch Investments im Rentenbereich und Verkäufe im Aktienfondsbereich – die Aktienquote auf Buchwertbasis, die nur die reinen Aktien- und keine Rentenanteile berücksichtigt, von 0,4 % auf 0,3 %. Gemessen an den Marktwerten reduzierte sich diese Quote ebenfalls von 0,4 % auf 0,3 %.
Bewertungsreserven mit 1,3 Mrd. Euro deutlich höherDie Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert erhöhten sich zum 31. Dezember 2011 auf 1,3 Mrd. Euro (2010: 512,2 Mio. Euro). Das entspricht 6,1 % der Buchwerte. Während der Buchwert unseres gesamten Portfolios um 86,5 Mio. Euro gestiegen ist, erhöhte sich der Marktwert im gleichen Zeitraum um 849,9 Mio. Euro. Der größte Teil der gesamten Bewertungsreserven entfiel mit 1,1 Mrd. Euro (2010: 331,5 Mio. Euro) auf Kapitalanlagen mit einem Zinsrisiko. Der auf Beteiligungen (ohne Immobilien-Beteiligungen und Private Equity Fonds) entfallende Teil von –0,5 Mio. Euro (2010: 5,1 Mio. Euro) ist hierbei nur eingeschränkt fungibel. Risiken der zukünftigen EntwicklungDie Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung der AXA Lebensversicherung allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck. Wie durch § 64 a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gefordert, verfügen wir über ein der Größe unserer Gesellschaft angemessenes Risikomanagementsystem. Als Risiko wird gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen (MaRisk VA) die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 5) ein, innerhalb dessen Risiken als negative künftige Entwicklung der wirtschaftlichen Lage im Vergleich zur Situation am Bilanzstichtag definiert sind. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozesse aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 5-20) dargestellt. Organisationseinheiten des RisikomanagementsDas Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland eingebunden. Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäftes ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene Organisationseinheiten und Gremien verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als den Vorstand überwachendes Organ. Der Vorstand wie auch das Risikokomitee als Gremium des Gruppenvorstandes sind zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Die Risikorunde ist das zentrale Kommunikationsgremium für Risikothemen auf Geschäftsbereichsebene und dient der Vorbereitung des Risikokomitees. Bei der Risikorunde liegt besondere Aufmerksamkeit auf der Förderung der Risikokultur über die zentrale Risikomanagementorganisation. Darüber hinaus existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium für Themen zu Compliance- und operationalen Risiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Rückversicherungskomitee, dem Asset Liability Committee und dem Kapitalanlageausschuss, und weiteren Gremien besprochen. Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind
Der Chief Risk Officer der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das Risikokomitee innerhalb der Gremiensitzungen beziehungsweise ad hoc sicher. RisikomanagementprozessDas Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Analyse und Bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Kommunikation/ Berichterstattung zusammen. Risikoidentifikation: Die vollständige Erfassung aller Risiken erfolgt in Form von Risikopolicen sowie durch die Dokumentation und Beschreibung operationaler Risiken. Hierbei werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen dokumentiert. Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der mindestens quartalsweise stattfindenden Risikogremiensitzungen, durch die Aktualisierung der Risikopolicen und der Dokumentation und Beschreibung operationaler Risiken, im Rahmen der strategischen Planung und der Aktualisierung der Risikostrategie. Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation im Rahmen von Prüfungen der internen Revision möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Ad-hoc-Berichterstattung direkt an das zentrale Risikomanagement. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen des standardisierten Product Approval Process (PAP) von dem Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationaler Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und des Topmanagements und einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationale Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements. Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Das vorhandene Kapital zur Risikodeckung sind die vorhandenen Eigenmittel. Diese werden auf Basis einer nach ökonomischen Prinzipien gebildeten Solvenzbilanz ermittelt. Somit können identifizierte Risiken ihrer Wesentlichkeit nach eingeordnet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können. Bei der Risikobewertung wird eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wird eine qualitative Einschätzung vorgenommen. Das sich ergebende Risikoprofil wird gegenüber den Vorständen der AXA Konzern AG und der AXA Lebensversicherung kommuniziert, sodass diese bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten können. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests herangezogen. Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Treffen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel durch Nachverfolgung von Frühwarnindikatoren, werden Mängel frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren wie auch durch Beachtung der Risikotragfähigkeit beziehungsweise der Bereitschaft des Vorstandes, bestimmte Risiken zu übernehmen. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt. Kommunikation und Berichterstattung: Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital wird auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht verfasst, der den Vorständen der Versicherungsgesellschaften vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das Audit Committee und die Aufsichtsbehörde übermittelt wird. Zusätzlich sind sofortige Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des quartalsweise zusammenkommenden Risikokomitees besprochen, die zuvor innerhalb der ebenfalls quartalsweise stattfindenden Risikogremiensitzungen Risikorunde und Compliance and Operational Risk Committee diskutiert worden sind. Versicherungstechnische RisikenLebensversicherungWir betreiben im Lebensversicherungsgeschäft hauptsächlich konventionelle und fondsgebundene Kapital- und Rentenversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Die spezifischen Risiken aus dem Lebensversicherungsgeschäft aus Unternehmenssicht sind biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten sowie Kosten- und Zinsgarantierisiken. Ferner bestehen noch spartenspezifische Risiken aus Rechtsprechung und Gesetzgebung. Biometrische RisikenBiometrische Risiken entstehen aus Abweichungen des tatsächlich beobachteten Risikoverlaufs zu den Annahmen der Kalkulation. Sinkende Sterblichkeiten, bewirkt zum Beispiel durch verbesserte medizinische Versorgung, führen bei Kapital- und Risikoversicherungen zu einer Erhöhung der Marge, andererseits erzwingt dieser Trend bei Rentenversicherungen zusätzliche Leistungen. Eine Erhöhung der Sterblichkeit, etwa hervorgerufen durch Epidemien, hätte wiederum einen gegenläufigen Effekt. In der Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung führen Abweichungen von den eingerechneten zu den tatsächlichen Versicherungsereignissen zu Risiken. Hier gehen die Risiken neben medizinisch und juristisch verursachten Veränderungen oft auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurück. Unsere Gesellschaft steuert biometrische Risiken durch ihre Produktgestaltung, Zeichnungspolitik und Rückversicherungsverträge. Im Rahmen des Prozesses zur Gestaltung neuer beziehungsweise zur Anpassung bestehender Produkte werden Risiken identifiziert, bewertet, und es wird, sofern notwendig, eine Anpassung der Produktkalkulation vorgenommen. Durch die Zeichnungspolitik wird eine risikogerechte Tarifierung sichergestellt. Je nach Ergebnis der medizinischen und finanziellen Risikoprüfungen wird dem Kunden nur unter Akzeptanz eines Beitragszuschlages beziehungsweise eines Risikoausschlusses ein Versicherungsvertrag angeboten. Zusätzlich werden bei hohen Einzel- und Kumulrisiken sowie konzernübergreifend bei Katastrophenrisiken Rückversicherungsverträge zur Beschränkung der Leistungsbelastung abgeschlossen. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen wird das biometrische Risiko durch die Leistungsprüfung auf die vertraglichen Zusagen beschränkt. Hierbei wird zum einen ausführlich geprüft, ob der Leistungsfall eingetreten ist, zum anderen werden Hilfestellungen für eine schnelle Rückkehr des Versicherungsnehmers in das Berufsleben erteilt. Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden im Wesentlichen die bei Vertragsabschluss aktuellen, von der Aufsichtsbehörde beziehungsweise der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Sterbetafeln beziehungsweise Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln verwendet. Alle in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen werden dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt. Durch regelmäßige aktuarielle Analysen wird ein möglicher Anpassungsbedarf bei der Deckungsrückstellung frühzeitig erkannt. Mit Ausnahme folgender Teilbestände werden die verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln von der Aufsichtsbehörde und der DAV als ausreichend für die Berechnung der Deckungsrückstellung angesehen und enthalten nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars für die Gesellschaft angemessene Sicherheitsspannen. Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert sind, wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen der DAV im Jahr 2011 die Deckungsrückstellung verstärkt. Für den kleinen Bestand an Pflegerentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Tafel DAV 2008 P kalkuliert sind, wurde die Deckungsrückstellung entsprechend den Empfehlungen der DAV verstärkt. Die Deckungsrückstellung des Bestands an Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, die nicht nach den aktuellen Tafeln DAV 1997 I, TI und RI kalkuliert wurden, musste nicht weiter gestärkt werden. Die Entwicklung der Sterblichkeit und Invalidisierungswahrscheinlichkeit wird auch weiterhin laufend analysiert. Risiken aus KundenverhaltenRisiken aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern resultieren vor allem aus dem Stornorisiko und dem Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen. Das Stornorisiko wird vom Verhalten der Versicherungsnehmer beeinflusst, da sie zum Beispiel ihre Beitragszahlung einstellen oder den Vertrag kündigen können. Rationales Verhalten vorausgesetzt, werden Lebensversicherungskunden mit einer Kapital- oder Risikoversicherung, deren Gesundheit sich während der Vertragslaufzeit verschlechtert, mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit kündigen. Hierdurch könnte die Gefahr einer negativen Risikoselektion entstehen. Andererseits kann eine Kapitalmarktentwicklung zu verstärkten Rückkäufen führen, um den ausgezahlten Betrag mit einer höheren Rendite zu reinvestieren. Das sich bei unerwartet hohen Storni ergebende Risiko von Mittelabflüssen kann bei großem Volumen zu Liquiditätsengpässen, einer Beeinträchtigung der Kapitalanlagenstruktur und der Erträge aus den Kapitalanlagen führen. Die Stornoquoten in unserer Gesellschaft und in der Branche werden getrennt nach Produktlinien permanent beobachtet. Die Veränderung der Stornoquoten war in der Vergangenheit jedoch gering, sodass das resultierende Risiko als niedrig einzuschätzen ist. Jedoch kann ein höheres oder niedrigeres Storno in realistischem Ausmaß bei den fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen einen Einfluss auf die Jahresergebnisse haben. So erhalten wir bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen von Fondsgesellschaften teilweise Vergütungen von Verwaltungsgebühren. Diese beeinflussen die Höhe des Rohüberschusses und damit im Endeffekt auch die Höhe der deklarierten Überschussanteile. Im Falle eines deutlich erhöhten Stornos würden die Fondsguthaben niedriger ausfallen mit entsprechender Verminderung des Rohüberschusses. Bei anwartschaftlichen Rentenversicherungen hat der Kunde zum Zeitpunkt der Verrentung ein Kapitalwahlrecht. Dieses Risiko wird durch die Produktgestaltung beschränkt. Das angenommene Kundenverhalten wird bei der Verstärkung der Deckungsrückstellung bei Rentenversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen berücksichtigt. Derzeit wird das Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechtes als gering betrachtet. Es könnte aber steigen, falls sich herausstellt, dass sich das Kundenverhalten systematisch ändert. Aus diesem Grund erfolgt eine regelmäßige Überwachung des Kundenverhaltens. KostenrisikoDas Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. ZinsgarantierisikoDas professionelle Management der Zinsgarantien stellt eine Kernherausforderung im Rahmen des Asset Liability Managements dar. Zwar liegt die derzeitige und auch die im Rahmen der Unternehmensplanung erwartete Nettoverzinsung der Kapitalanlagen über dem durchschnittlichen garantierten Rechnungszins des Bestandes. Jedoch würde das längere Anhalten eines Niedrigzinsszenarios wie in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 dazu führen, dass der Referenzzins gemäß § 5 Absatz 3 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) in den nächsten Jahren weiter zurückgeht und die Deckungsrückstellung durch eine Erhöhung der Zinszusatzreserve, die unsere Gesellschaft erstmals zum Jahresende 2011 in Höhe von 67,8 Mio. Euro bildete, zu verstärken wäre. Bei fondsgebundenen Versicherungen ohne Garantieteile bemisst sich die Versicherungsleistung an der Entwicklung des zugrunde liegenden Fonds. Hieraus ergibt sich für die Lebensversicherer kein Kapitalanlagerisiko, da die Höhe der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern stets mit dem Wert des Fondsvermögens übereinstimmt. Soweit unsererseits Garantien bei fondsgebundenen Produkten ausgesprochen wurden, gelten die Aussagen zu Zinsgarantien konventioneller Produkte. Risiken aus GesetzesänderungenDie Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages muss mindestens der Höhe des Rückkaufswertes entsprechen. Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die eine Erhöhung des Rückkaufswertes bewirken, führen daher auch zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung für den betroffenen (Teil-)Bestand. So ist nicht auszuschließen, dass sich aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eine extensive Interpretation der vom Bundesgerichtshof zu den Rückkaufswerten am 12. Oktober 2005 und 26. September 2007 ergangenen Urteile entwickeln könnte, woraus zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Leistungen resultieren würden. Es wird regelmäßig überprüft, ob eine gesonderte Rückstellung zu bilden ist. Mögliche gegen uns lautende gerichtliche Einschätzungen unserer Umsetzung der VVG-Reform könnten rückwirkende Auswirkungen auf unsere Leistungsverpflichtungen haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 29. Juli 2009 in einem Verbandsprozess gegen ein Lebensversicherungsunternehmen ein Anerkenntnisurteil erlassen. Es handelte sich dabei um ein wettbewerbsrechtliches Verfahren zu der Frage, ob der Versicherer sich im Falle unechter unterjähriger Beitragszahlung auf eine bestimmte Klausel zu Ratenzahlungszuschlägen berufen darf, ohne dass hierbei der effektive Jahreszins gemäß der Preisangabenverordnung ausgewiesen wird. Das Urteil ließ die relevanten Fragen offen, da es sich lediglich um ein Anerkenntnisurteil und damit nicht um eine Grundsatzentscheidung handelte. Darüber hinaus liegen keine Urteilsgründe vor. In der Folge gab es in den Jahren 2010 und 2011 zu diesem Sachverhalt mehrere erst- sowie zweitinstanzliche Verfahren mit unterschiedlich ausgefallenen Urteilen. Wie die aufgeworfenen Fragen letztendlich zu beurteilen sind, kann nur ein weiteres höchstrichterliches Urteil zeigen. EuGH-Verfahren zur Gender Directive/Unisex-TarifeDas belgische Verfassungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Juni 2009 die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Artikel 5 (2) der Gender-Richtlinie (2004/113/EG) mit Europäischem Primärrecht (EG-Vertrag, Europäische Menschenrechtskonvention) vereinbar ist. In diesem Artikel ist ein Wahlrecht für die Mitgliedstaaten verankert. Danach dürfen die Versicherer bei der Tarifierung zwischen Frauen und Männern differenzieren, wenn der Mitgliedstaat es zulässt. Die unterschiedliche Behandlung muss sachlich begründet sein, die Begründung statistisch belegt werden. Deutschland hat dieses Wahlrecht durch die Regelung in § 20 (2) AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) genutzt. Mit Urteil vom 1. März 2011 hat der EuGH festgestellt, dass die Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor in Versicherungsverträgen eine Diskriminierung darstellt. Da die Ausnahmevorschrift des Artikels 5 (2) der Richtlinie zudem unbefristet gilt, hat der EuGH diese ab dem 21. Dezember 2012 für ungültig erklärt. Da das Urteil und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen vom deutschen und europäischen Gesetzgeber zunächst umgesetzt werden müssen, wird eine Aussage über die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach dieser Umsetzung möglich sein. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem VersicherungsgeschäftRisiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft resultieren für unsere Gesellschaft hauptsächlich aus Beitragsforderungen. Die Beitragsforderungen gegenüber Versicherungsnehmern sowie die Ansprüche gegenüber Versicherungsvermittlern – vor allem aus Provisionsrückforderungen – betrugen zum Bilanzstichtag 53,1 Mio. Euro (2010: 61,6 Mio. Euro), ohne noch nicht verdiente Provisionen aus dem Geschäft mit fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen. Davon entfielen 3,2 Mio. Euro (2010: 1,8 Mio. Euro) auf Forderungen, die älter als 90 Tage sind. Zur Risikovorsorge wurden die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen an Kunden und Vermittler um Wertberichtigungen von 0,5 Mio. Euro (2010: 1,3 Mio. Euro) vermindert. Diese wurden auf Basis der Ausfallquoten der vergangenen drei Jahre ermittelt. Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert. Zeitnahe Provisionsabrechnungen stellen sicher, dass Provisionsrückforderungen an Versicherungsvermittler kurzfristig ausgeglichen werden. Risiken aus KapitalanlagenUnsere Gesellschaft verwaltet 20,8 Mrd. Euro (2010: 20,8 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet. Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und andere risikomindernde Maßnahmen bewusst eingegangen werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das jeweilige Kapitalmarktumfeld angepasst. Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt: MarktrisikenDie Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf potenziellen Aktienkurs-, Zins- und Spread-Änderungen. Ferner stellen Änderungen im Wert des Immobilienbestandes oder bei nicht börsennotierten Beteiligungen Marktpreis-beziehungsweise Wertänderungsrisiken dar. Die Auswirkungen auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien (ohne Beteiligungen und verbundene Unternehmen), Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert. Somit werden die tatsächlichen Sensitivitäten unserer Kapitalanlagen verdeutlicht. Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktienkurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde:
Das Risiko von Marktwertverlusten aus unserem Aktienexposure ist aufgrund des vergleichsweise geringen Bestandes begrenzt. Bei ungünstigen Marktentwicklungen können außerplanmäßige Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich Private Equity können aufgrund der Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge der Beteiligungen nicht ausgeschlossen werden. Währungsrisiken bestehen nur in wirtschaftlich unbedeutendem Umfang, da unser Unternehmen hauptsächlich im europäischen Raum investiert und Fremdwährungsinvestitionen begrenzt und kontrolliert werden. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten (zum Beispiel Devisentermingeschäfte). Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht zum großen Teil aus deutschen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Deutschland. Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem mögliche Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern. KreditrisikenDas Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren, Darlehen und Derivaten. Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt entweder mit Hilfe von Ratingagenturen oder nach einheitlichen internen Maßstäben und wird mit kontinuierlichen Kontrollprozessen überprüft. Zusätzlich zur Überwachung der Ratings nehmen wir in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden alle im Markt vorhandenen Informationen herangezogen. Für die Vergabe von Hypotheken- und Refinanzierungsdarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken und/oder Versicherungsverträgen. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung. Die Refinanzierungsdarlehen verfügen alle über ein Rating von mindestens A-. Einlagen bei Kreditinstituten erfolgen ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen. Das Einzelengagement unterliegt der regelmäßigen Überwachung. Mit Hilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen. Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über die Terminbörse Eurex abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Durch die Krise an den Finanzmärkten und die Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage hat sich das Kreditrisiko in den vergangenen Jahren signifikant erhöht. Auch unsere Gesellschaft hält Kapitalanlagen, deren Bonität vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise in der Öffentlichkeit diskutiert wurde und die teilweise von signifikanten Spread-Ausweitungen betroffen waren. Unsere Gesellschaft ist zu einem Anteil von 12 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Anleihen von Spanien, Italien, Portugal, Irland und Griechenland, deren Risiken im Rahmen der europäischen Schuldenkrise diskutiert werden und deren Spreads sich im vergangenen Jahr teilweise deutlich ausgeweitet haben, machen nach einer Bestandsreduktion im Jahr 2011 nur noch einen Anteil von 2 % aus. In Erwartung eines Schuldenschnitts auf griechische Staatsanleihen haben wir Abschreibungen im Umfang von 41 Mio. Euro auf den Marktwert der Anleihen vorgenommen. Auch wenn wir zurzeit weitere Ausfälle aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir weitere Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen. Die AXA Lebensversicherung hält über Spezialfonds Verbriefungen von US-Subprime-Hypotheken (Residential Mortgage Backed Securities) im Marktwert von 247 Mio. Euro. Neben diesen Verbriefungen enthalten die Spezialfonds ein Portfolio von CLOs (Collateralized Loan Obligations) mit einem Marktwert von 302 Mio. Euro. Ferner enthalten die Spezialfonds ein synthetisches CDO (Collateralized Debt Obligation), das durch die Entwicklungen an den Kreditmärkten bezüglich der für die Bewertung relevanten Annahmen und durch konkrete Ausfälle im Referenzportfolio deutliche Marktwertverluste erlitten hat. Der Nominalwert beträgt rund 260 Mio. Euro bei einem Marktwert des Kreditderivats von –150 Mio. Euro. Ein Verlust des Nominalbetrags kann aber nur im Fall von mehreren weiteren Ausfällen in signifikanter Höhe innerhalb des CDO-Portfolios eintreten. Insgesamt wurden auf die Spezialfonds bisher 352 Mio. Euro außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die verbleibende stille Last wurde zum Jahresende auf Basis unserer internen Prognoserechnungen als nicht nachhaltig bewertet. Bei nachhaltigen, signifikanten Marktverschlechterungen sind weitere außerplanmäßige Abschreibungen nicht ausgeschlossen. Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie sonstigen Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (28 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil auch Instrumente von niedriger Seniorität wie nachrangige Darlehen und stille Beteiligungen. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmensanleihen ist im Bereich Investment Grade geratet. Das Portfolio der stillen Beteiligungen (Nominalwert 127 Mio. Euro) besteht aus Papieren von Landesbanken. Einzelne Emissionen haben im vergangenen Geschäftsjahr Kuponausfälle und Kapitalherabsetzungen erlitten. Aufgrund der schwierigen Situation insbesondere einiger Landesbanken besteht bei deren stillen Beteiligungen weiterhin das Risiko, dass als Folge von Bilanzverlusten ergebnisabhängige Kupons nicht ausgezahlt werden und das Kapital herabgesetzt werden kann. Auf das aktuelle Portfolio der stillen Beteiligungen wurden insgesamt 30 Mio. Euro außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem minimalen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich in der Zukunft die Bonität einzelner Emittenten verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte. KonzentrationsrisikenDurch Konzentrationsrisiken wird die Diversifizierung des Portfolios vermindert, wodurch das Risiko hoher Verluste aufgrund von Einzelpositionen steigt. Sie stehen daher im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken. Konzentrationsrisiken werden durch Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht. LiquiditätsrisikenAufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird konzernintern Liquidität zur Verfügung gestellt. Risikosteuerung der KapitalanlagenInnerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen implementiert. Das Asset Liability Management-Komitee schlägt die Kapitalanlagestrategie vor, der Vorstand entscheidet hierüber. Der Kapitalanlageausschuss implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation) und die Einhaltung vorgegebener Limitsysteme. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Richtlinie (Investment Guidelines) für alle Kapitalanlagen. Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Mischung und Streuung werden eingehalten. Zusätzlich werden Konzentrationsrisiken durch das gruppenweite Risikomanagement monatlich ausgewertet und überwacht. Ziel des strukturierten Anlageprozesses ist es, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Anlageentscheidungen werden auf Basis von Asset Liability Management-Analysen vor dem Hintergrund der versicherungstechnischen Verpflichtungen, der Bewertungsreserven und der Eigenkapitalausstattung getätigt. Im Rahmen der strategischen und taktischen Asset Allocation bestehen prozentuale Begrenzungen für die einzelnen Anlageklassen. Zusätzlich werden Limite für Bonität, Einzelemittenten und die Duration des festverzinslichen Portfolios definiert und überwacht. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung. Zum Zwecke der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung wird der Einsatz derivativer Finanzinstrumente regelmäßig geprüft. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung, wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird (Hedging). Die Sicherungsbeziehungen werden zum Teil als bilanzielle Bewertungseinheiten abgebildet. Für nähere Details verweisen wir auf den Anhang. Die Motive Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung werden aktuell nur in geringerem Maße verfolgt. Monatlich wird im Kreditkomitee auf Vorstandsebene das Kreditrisiko des Gesamtportfolios sowie einzelner Anlageklassen und kritischer Emittenten besprochen. Das Audit Committee wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und die Risikosituation des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert. Operationale und sonstige RisikenOperationale Risiken beinhalten Verluste aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen sowie aus mitarbeiter-, systembedingten oder externen Vorfällen. AXA unterscheidet hierbei die Risikokategorien interner Betrug, externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement. Als risikobewusstes Versicherungsunternehmen hat AXA Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationalen Risiken entwickelt und strebt deren Zertifizierung im Rahmen von Solvency II zum frühestmöglichen Zeitpunkt an. Seit 2010 führt AXA eine Sammlung von Daten aus operationalen Verlusten durch. Die Methoden und Prozesse werden ständig weiterentwickelt. Der Fokus für 2012 liegt auf den Steuerungsinstrumenten für operationale Risiken. Bereits jetzt sind die operationalen Risiken in das interne Kontrollsystem integriert. Für die Identifizierung, Analyse und Steuerung von Risiken im Zusammenhang mit Outsourcing-Verhältnissen ist ein Standard definiert, welcher vorsieht, dass im Vorfeld jeder Auslagerung auf Basis einer Risikoanalyse bewertet wird, ob Aktivitäten und Prozesse ausgelagert werden können und sollen. Die operationalen Risiken sind 2011 gegenüber dem Vorjahr aufgrund von Modellveränderungen angestiegen. Ursache hierfür sind die erstmalige Berücksichtigung anstehender Grundsatzurteile beziehungsweise deren Auslegung zu Themen wie Ratenzahlungszuschläge, Rückkaufswerte und Unisex-Tarife. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationalen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese Standards hat AXA per Januar 2012 aktualisiert. Im Jahr 2012 werden neue Organisationsstrukturen und Prozesse ausgerollt. Diese sehen vor, dass AXA interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt. Diese Risikoeinschätzung erfüllt im Wesentlichen vier Aufgaben:
Das Business Continuity Management trägt die Verantwortung für die form- und termingerechte Durchführung der Risikoeinschätzung. Weitere ständig überwachte Risiken sind die strategischen Risiken, Reputations- und sonstige Rechtsrisiken: Die strategischen Risiken werden durch einen regelmäßigen systematischen Strategieentwicklungs- und Umsetzungsprozess gesteuert, in dem bereits zum Zeitpunkt der Definition von strategischen Initiativen Chancen und Risiken identifiziert und abgewogen werden. Zur Steuerung des Reputationsrisikos existieren Vorgaben hinsichtlich der Informationspolitik gegenüber Dritten. Des Weiteren wird die Medienberichterstattung kontinuierlich verfolgt, um auf die Gefahr eines Reputationsverlustes aufgrund negativer Berichterstattung zeitnah reagieren zu können. Gleichzeitig werden wesentliche Geschäftsentscheidungen auch auf mögliche Reputationsrisiken hin geprüft. Sonstige Rechtsrisiken, das heißt solche, die sich aus heutiger Sicht noch nicht konkretisieren, werden durch eine kontinuierliche Beobachtung der aktuellen Rechtsetzungsverfahren und der aufsichtsrechtlichen Entwicklungen auf nationaler wie europäischer Ebene sowie der relevanten Gerichtsentscheide frühzeitig identifiziert. Die Beobachtung wird sowohl durch die einzelnen Fachbereiche als auch fachbereichsübergreifend durch den Bereich Recht & Compliance durchgeführt. Im Bedarfsfall werden von den betroffenen Fachbereichen frühzeitig Analysen erstellt, um zu gewährleisten, dass das Unternehmen auf die möglichen rechtlichen Veränderungen vorbereitet ist. Kapitalmanagement und SolvabilitätDie Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – selbst wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt. Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Der Bedeckungssatz für 2011 betrug 147,0 % (2010: 154,0 %). Die zur Bedeckung vorhandenen Eigenmittel beliefen sich nach der Berechnung 2011 auf 1.245,5 Mio. Euro (2010: 1.290,7 Mio. Euro). Ziel der Solvency II-Richtlinie der EU-Kommission ist es, das Versicherungsaufsichtsrecht auf europäischer Ebene neu und einheitlich zu regeln. Hierzu gehört zum einen die Neuregelung der Solvenzanforderungen auf Basis risikoorientierter Kapitalmodelle (Säule I). Zum anderen wird ein prinzipienbasierter Anforderungskatalog an das Risikomanagement der Versicherungsunternehmen definiert, sodass die neuen Regelungen zur risikobasierten Eigenmittelvorschrift durch qualitative Anforderungen ergänzt werden (Säule II). Darüber hinaus werden Veröffentlichungspflichten definiert (Säule III). Die Solvency II-Regelungen wurden im EU-Parlament im Jahr 2009 verabschiedet. Der Solvency II-Richtlinie vorgreifend, wurde die nationale Umsetzung von Solvency II bereits durch die zum Jahresbeginn 2008 in Kraft getretene VAG-Novelle (§ 64a VAG und § 55c VAG, VAG = Versicherungsaufsichtsgesetz) sowie das Rundschreiben 3/2009 (VA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) begonnen. Dem folgten mit § 64b VAG und der Versicherungs-Vergütungsverordnung (VersVergV) weitere Ergänzungen im Jahr 2010. Ungeachtet dessen, dass Änderungen der Solvency II-Rahmenrichtlinie für das erste Halbjahr 2012 durch die Omnibus II-Richtlinie erwartet werden, wurde in der zweiten Jahreshälfte 2011 die nationale Umsetzung weiter vorangetrieben (10. VAG Novelle). Innerhalb von § 64 a VAG werden die Komponenten eines angemessenen Risikomanagements definiert. Das Rundschreiben „Mindestanforderungen an das Risikomanagement VA (MaRisk VA)“ der BaFin stellt die Durchführungsverordnung des § 64a VAG dar. Mit dem Inkraftsetzen des § 55c VAG haben Versicherungsunternehmen den an den Vorstand gerichteten Risikobericht in gleicher Form und mit gleichem Inhalt der Aufsichtsbehörde vorzulegen. § 64b VAG sowie die VersVergV definieren Anforderungen an die Vergütungssysteme von Versicherungsunternehmen. Die Solvency II-Regelungen werden voraussichtlich zum Jahresbeginn 2013 in Kraft treten. Bis dahin müssen die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Für die vollumfängliche verbindliche Anwendung wird für die Versicherer voraussichtlich eine Frist bis zum 1. Januar 2014 eingeräumt werden. Derzeit entwickelt die AXA Gruppe ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung, das voraussichtlich unter Solvency II als internes Modell dienen wird. Neben den Anforderungen aus Säule I bereitet sich die AXA Deutschland derzeit ebenfalls intensiv auf die Anforderungen aus Säule II und Säule III vor. Zusammenfassende Darstellung der RisikolageZum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand der AXA Lebensversicherung gefährden. Die Solvabilität 2011 zeigt gemäß der vorläufigen Berechnung wiederum eine deutliche Überdeckung. Sollte in Zukunft dennoch ein Fehlbetrag auszuweisen sein, so würde dieser von der AXA Konzern AG im Rahmen des Beherrschungsvertrages beziehungsweise aufgrund des Gewinnabführungsvertrages ausgeglichen werden. Sonstige AngabenMitarbeiterDie Anzahl der Beschäftigten unserer Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr 2011 von 12 auf 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht die im Innendienst zur Überwachung der Funktionen und Dienstleistungen, die unsere Gesellschaft auf andere Unternehmen des deutschen AXA Konzerns ausgelagert hat, tätig sind. Zusammenarbeit im KonzernDie Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden schon seit Jahren von Dienstleistungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und der AXA Gruppe ausgeübt. Im Einzelnen haben wir die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft im Rahmen von Dienstleistungsverträgen auf nachfolgende Gesellschaften übertragen:
Neben der eigenen Vertriebsorganisationen der AXA Lebensversicherung werden auch die der AXA Versicherung AG und der Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG genutzt. Zusammenarbeit mit anderen UnternehmenÜber unsere selbstständige Vertriebsorganisation, über die wir gemeinsam mit der AXA Versicherung verfügen, vermitteln wir direkt und indirekt Versicherungsverträge und Kapitalanlageprodukte für folgende Gesellschaften oder arbeiten mit diesen zusammen:
Auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung arbeitet unsere Gesellschaft mit der zum Konzern gehörenden Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln, zusammen, über die wir insbesondere mittelständischen Unternehmen gezielte Beratung in diesem Bereich anbieten. Verbands- und VereinszugehörigkeitUnsere Gesellschaft gehört unter anderem folgenden Verbänden und Vereinen aus der Versicherungswirtschaft an:
NachtragsberichtNach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2011 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben. Ausblick und ChancenDas Wachstum der deutschen Wirtschaft wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich abschwächen. Während die Bundesregierung in ihrem Mitte Januar vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht von einem abgeschwächten, aber immer noch positiven Wachstum von 0,7 % ausgeht, wird sich nach einer Prognose der Deutschen Bundesbank der Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) durch eine Durststrecke im Winter sogar spürbar auf 0,6 % verringern. Die Krise der Staatsfinanzen in einer Reihe von Ländern des Euro-Gebiets und die hiervon ausgehende Verunsicherung sowie die allgemeine Abschwächung der Weltwirtschaft werden nach ihrer Einschätzung zunehmend auch die deutsche Konjunktur belasten. Ferner sieht sie durch die Staatsschuldenkrise erhebliche Risiken. Im Jahr 2013 sollte nach ihrer Erwartung das Wachstum aber wieder auf 1,8 % anziehen. Auf dem Arbeitsmarkt wird die erwartete deutliche Konjunkturabschwächung nach Ansicht von Bundesregierung und Bundesbank nach derzeitiger Einschätzung aber keine Spuren hinterlassen. Im Durchschnitt des kommenden Jahres dürften nach der Prognose der Bundesbank knapp 3 Millionen Arbeitslose in Deutschland zu verzeichnen sein, was einer Arbeitslosenquote von 7,0 % entsprechen würde. Noch optimistischer ist die Bundesregierung, die sogar einen Rückgang der Arbeitslosenquote auf 6,8 % erwartet. An der Preisfront erwartet die Bundesbank eine Beruhigung: Für 2012 und 2013 geht sie von einer Teuerungsrate von 1,8 % beziehungsweise 1,5 % aus. Im Jahr 2011 waren die Verbraucherpreise noch um 2,3 % gestiegen. Allerdings stellt die Bundesbank ihre gesamte Prognose unter den Vorbehalt, dass sich die Staatsschuldenkrise nicht drastisch verschärft und sich die Dynamik der Weltwirtschaft nicht zu stark abflacht. Hiervon wäre Deutschland aufgrund seiner Exportabhängigkeit in besonderem Maße betroffen. Die deutsche Versicherungswirtschaft kann nach der negativen Entwicklung der Beitragseinnahmen im vergangenen Jahr aller Voraussicht nach für 2012 wieder mit einem Wachstum rechnen. Dieses dürfte nach Vorausschätzungen und Annahmen des GDV für die Hauptsparten bei insgesamt etwa +1 % liegen. Dabei geht der GDV für die Schaden- und Unfallversicherung von einem Wachstum von etwa 2 % und für die private Krankenversicherung sogar zwischen 4 und 5 % aus. Demgegenüber könnte sich in der Lebensversicherung ein nochmaliger, wenn auch geringfügigerer Beitragsrückgang als 2011 ergeben. Gerade die Einschätzung für die Lebensversicherung bleibt allerdings angesichts der Unwägbarkeiten des aktuellen konjunkturellen Umfelds und des Einmalbeitragsgeschäfts mit einer besonders großen Unsicherheit verbunden. Stabilität demonstrieren und Vertrauen stärkenDie globale Unsicherheit über die künftige real- und finanzwirtschaftliche Entwicklung sowie das anhaltend niedrige Zinsniveau stellen den Lebensversicherungsmarkt vor weiterhin große Herausforderungen. Darüber hinaus wurde die garantierte Mindestverzinsung für das Neugeschäft ab Anfang des Jahres 2012 gesenkt, welches zusätzlich die Attraktivität der Lebensversicherung in Deutschland negativ beinträchtigen kann. Mit der Einführung von Unisex-Tarifen spätestens ab dem 22. Dezember 2012 gibt es für Neuverträge nur noch einen Unisex-Tarif mit identischen Beiträgen und Leistungen für Männern und Frauen. Durch den Wegfall der Differenzierung von Männer und Frauen fällt das primäre Differenzierungsmerkmal der Sterblichkeit und Invalidisierung weg. Es müssen somit alternative Kriterien der Differenzierung gesucht werden, die eine risikoadäquate Kalkulation gewährleisten. Gleichzeitig gilt es, die Attraktivität von Vorsorgeprodukten aufrechtzuerhalten. Insoweit ist die Entwicklung der Branche insgesamt nur schwer vorherzusagen. Die Verunsicherung bei den Verbrauchern und eine einhergehende Zurückhaltung zum Abschluss langfristiger Altersvorsorgeverträge bestehen weiterhin. Bislang erweist sich jedoch das Modell der Lebensversicherung auch während der anhaltenden Finanzmarktkrise als ein wesentlicher Stabilitätsfaktor im Finanzdienstleistungsmarkt. Die gesellschaftliche Alterung schreitet voran und allein nach dem Umlageprinzip wird sich eine nachhaltig wirksame Altersvorsorge nicht aufbauen lassen. Die langfristig wirkenden Grundlagen und Aussichten des Lebensversicherungsgeschäftes bleiben also intakt. Entscheidend ist, das Vertrauen der Kunden in eine zuverlässige und langfristige Partnerschaft zu gewinnen und zu erhalten. Vor dem Hintergrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus passt die AXA Lebensversicherung für 2012 die Überschussbeteiligung für klassische Renten und Lebensversicherungen moderat an. Bleibt es am Kapitalmarkt für eine längere Zeit bei dem niedrigen Zinsniveau der vergangenen Monate, werden wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Zinszusatzreserve deutlich verstärken müssen. Diese kurzfristige Belastung sichert langfristig die Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherten. Die laufende Verzinsung (Garantieverzinsung plus Zinsüberschussanteil) für die klassischen Renten- und Lebensversicherungen wird 2012 bei 3,8 % liegen, mindestens wird jedoch der Garantiezins gewährt. Bisher lag sie bei 4,0 %. Als Versicherer ist es unsere Aufgabe, das uns anvertraute Geld langfristig und sicher zu verwalten. Im aktuellen Marktumfeld ist die Anpassung ein Gebot von Vernunft und Verantwortung für unsere Kunden. Mit der Gesamtverzinsung von bis zu 4,6 % in Kombination mit hohen Sicherheiten machen wir auch unter Verzinsungsgesichtspunkten ein attraktives Vorsorgeangebot. Ferner hat die AXA Gruppe eine weit über dem Marktdurchschnitt liegende Kapitalkraft und Stabilität. Wir sehen das Marktumfeld als Chance, uns bei unseren Kunden und am Markt als aufmerksamer und zuverlässiger Partner zu positionieren. Für 2012 sind wir im Markt mit unserer breiten Produktpalette hervorragend als Komplettanbieter aufgestellt, sodass wir die Wünsche der Kunden optimal bedienen können. Wir haben konventionelle Produkte mit hohen Sicherheiten, aber auch fondsgebundene Produkte mit oder ohne Garantien. Ferner bieten wir eine hervorragend positionierte Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung. Der Ausbau des zertifizierten und vom Markt sehr positiv aufgenommenen Beratungsansatzes „plan360°“ steht auch im Jahr 2012 im Fokus. Neben der Ausweitung dieses Beratungsansatzes für das wachsende und profitable Kundensegment der Privatkunden ab 50 Jahre werden sukzessive weitere Kundensegmente erschlossen. Die einzigartige Kombination aus Ansprache, Vertriebszugang und Service wird durch zielgruppenspezifische Produktlösungen begleitet, die große Wachstumschancen eröffnen. Bedeutung wird weiterhin auch in Zukunft dem Einmalbeitragsgeschäft zukommen. Die Wiederanlage fälliger Lebensversicherungen und die Schließung der Rentenlücke unserer Kunden durch Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag wird eine wichtige Säule bleiben. Auch in dem weiterhin schwierigen Wettbewerbsumfeld werden wir unsere auf ertragsreiches Wachstum ausgerichtete Politik fortsetzen. Zugleich werden wir mit dem konzernweiten Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit die Effizienz unserer Prozesse und Qualität unseres Kundenservice nachhaltig verbessern. Wir erwarten eine stabile Entwicklung innerhalb des Marktes sowohl hinsichtlich des Neugeschäftes als auch der Beitragseinnahmen, mit wiederkehrender Dynamik bei den laufenden Beiträgen.
Köln, den 3. April 2012 Der Vorstand ErgebnisabführungDer im Geschäftsjahr 2011 erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 50,0 Mio. Euro wurde aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages zwischen unserer Gesellschaft und der AXA Konzern AG an die AXA Konzern AG abgeführt. Anlagen zum LageberichtBetriebene VersicherungsartenEinzelversicherungen Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin Kapitalversicherung auf den Todesfall
Kapitalversicherung auf den Heiratsfall Sport-Invaliditätsversicherung Risikoversicherung
Restschuldversicherung Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung Fondsgebundene Lebensversicherung mit garantierter Erlebensfallleistung Fondsgebundene Rentenversicherung Fondsgebundene Rentenversicherung mit garantierter Erlebensfallleistung Fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Pflegerentenversicherung Kollektivversicherungen (nach Sondertarifen) Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin Sport-Invaliditätsversicherung Risikoversicherung Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung Risiko-Zusatzversicherung Unfall-Zusatzversicherung Waisenrenten-Zusatzversicherung Zeitrenten-Zusatzversicherung Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Verbindung mit der Restschuldversicherung Pflegerenten-Zusatzversicherung Für Tarife, die unterschiedliche Beiträge oder Leistungen für Männer und Frauen vorsehen, erfolgt die Kalkulation nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) anerkannten statistischen und versicherungsmathematischen Daten. Ausführlichere Informationen dazu befinden sich auf unserer Internetseite www.axa.de. Kapitalisierungsprodukte Statistische AngabenA. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2011
Die Angaben zu den Beiträgen beziehen sich
auf Haupt- und Zusatzversicherungen, die Angaben zu Anzahl und Versicherungssumme
nur auf Hauptversicherungen B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) im Geschäftsjahr 2011
1)
Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen)
ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen im Geschäftsjahr 2011
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2011
E. Beitragssumme des Neuzugangs im Geschäftsjahr 20112.801.810 Tsd. Euro JahresabschlussBilanz zum 31. Dezember 2011 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Anhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angaben zur Bilanz Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Überschussbeteiligung für Versicherungsnehmer Sonstige Angaben JahresabschlussBilanz zum 31. Dezember 2011Aktiva
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und C.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341 f HGB sowie der aufgrund des § 65 Absatz 1 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 11 c VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 13. März 2012 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Köln, den 27. März 2012 Der Verantwortliche Aktuar Dr. Peter Julius Gemäß § 73 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.
Köln, den 27. März 2012 Der Treuhänder Axel Schaefer
Köln, den 3. April 2012 Der Vorstand Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
AnhangBilanzierungs- und BewertungsmethodenJahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt. Aktiva Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und mit den steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Die steuerliche Nutzungsdauer entsprach dabei der handelsrechtlich maßgeblichen wirtschaftlichen Abnutzung. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wurde eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen wurden entsprechend den Regeln für die dem Anlagevermögen zugeordneten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren bewertet. Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Die Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugeordnet waren, wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bilanziert. Zur Beurteilung, ob eine dauernde Wertminderung vorliegt und eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert erfolgt, kommen folgende Methoden zur Anwendung:
Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgte eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert. Zusätzlich erfolgte eine Beurteilung unter besonderer Berücksichtigung der erwarteten beziehungsweise eingetretenen Zahlungsausfälle aus entsprechenden Wertpapieren. Investmentanteile, die überwiegend Aktien beinhalten, wurden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet. Investmentanteile, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten und stille Lasten ausweisen, wurden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft. Investmentanteile ohne eindeutigen Anlageschwerpunkt in Renten oder Aktien (sogenannte Misch-Fonds) wurden gesondert betrachtet und mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Bei voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen wurde teilweise von dem in diesem Fall bestehenden Abschreibungswahlrecht Gebrauch gemacht. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, wurden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugeordnet waren, wurden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapieres wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapieres einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings/der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-)Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, wurden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennbetrag bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden aktivisch und passivisch abgegrenzt und planmäßig über die Laufzeit aufgelöst. Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Schuldscheindarlehen mit Nullkupon wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die Zinsabgrenzung erfolgte auf Basis der Emissions- bzw. Erwerbsrendite. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Übrige Ausleihungen wurden, soweit es sich um Darlehen handelt, mit den Anschaffungskosten bilanziert. Auf den Namen lautende Papiere wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Falls erforderlich wurden die übrigen Ausleihungen vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden aktivisch und passivisch abgegrenzt und planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Einlagen bei Kreditinstituten wurden mit den Nennbeträgen angesetzt. Andere Kapitalanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Depotforderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden mit dem Zeitwert bewertet. Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft bilanzierten wir mit den Nennbeträgen, vermindert um vorzunehmende Einzelwertberichtigungen. Die Pauschalwertberichtigungen bildeten wir aufgrund in der Vergangenheit gewonnener Erfahrungen in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle und setzten sie aktivisch ab. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit dem Nennbetrag angesetzt, falls erforderlich, vermindert um notwendige Einzelwertberichtigungen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Sonstige Forderungen wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Hierunter sind auch Salden aus Rückversicherungsverträgen ausgewiesen, die vereinbarungsgemäß beim Rückversicherer deponiert und nicht in bar ausgeglichen wurden. Diese Forderungen an Rückversicherer ergaben sich im Wesentlichen aus Rückversicherungsprovisionen. Der Abbau erfolgte im Laufe der nächsten Jahre aufgrund der versicherungstechnischen Ergebnisse. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestände wurden mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht. Die anderen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert angesetzt. Der Aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt einen Verrechnungsposten aus der Saldierung von Deckungsvermögen mit den dazugehörigen Verpflichtungen nach § 246 Absatz 2 HGB dar und wurde mit dem Nennwert angesetzt. Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG, Köln, besteht, wurden die latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen. Passiva Beitragsüberträge wurden für jede einzelne Versicherung unter Zugrundelegung des tatsächlichen Beginns der Versicherungsperiode berechnet. Der koordinierte Ländererlass des Finanzministeriums Niedersachsen vom 20. Mai 1974 wurde berücksichtigt. Über den Beitragszahlungsabschnitt hinausreichende, technisch vorausgezahlte Beiträge wurden als Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern ausgewiesen. Die bereits verausgabten Kosten wurden gekürzt. Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften einzelvertraglich, mit Ausnahme der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung und der Kapitalisierungsprodukte, nach der prospektiven Methode und für beitragspflichtige Versicherungen mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten ermittelt. Für die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung und die Kapitalisierungsprodukte erfolgte die Berechnung nach der retrospektiven Methode. Bei Einmalbeitragsversicherungen, tariflich beitragsfreien und beitragsfreigestellten Versicherungen wurden die künftigen Kosten explizit berücksichtigt. Die sich daraus ergebende Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Versicherungsjahre wurde ebenfalls in die Deckungsrückstellung eingestellt. Die Deckungsrückstellung jeder Versicherung wurde mindestens in Höhe des jeweiligen garantierten Rückkaufswertes angesetzt. Bei den Berechnungen wurde der genaue Beginntermin der Versicherungen zugrunde gelegt. Die noch nicht getilgten rechnungsmäßigen Abschlusskosten sind bei der Deckungsrückstellung nur insoweit verrechnet worden, als sich dadurch kein negativer Wert ergab beziehungsweise als die geschäftsplanmäßige Deckungsrückstellung nicht unterschritten wurde. Soweit eine Verrechnung zulässig, aber noch nicht möglich war, wurden die noch nicht getilgten rechnungsmäßigen Abschlusskosten als Forderungen an Versicherungsnehmer aktiviert. Im Einzelnen wurde für den Altbestand im Sinne von § 11 c VAG und Artikel 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG die Deckungsrückstellung nach dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftsplan in der geltenden Fassung bestimmt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 13 d Nr. 6 VAG mitgeteilt worden sind. Dabei wurden die BGH-Urteile vom 12. Oktober 2005 und 26. September 2007 zu den Mindestrückkaufswerten in der Lebensversicherung berücksichtigt. Zur Ermittlung der Deckungsrückstellung wurden folgende Rechnungsgrundlagen herangezogen:
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unter Berücksichtigung der Zinszusatzreserve Für Versicherungen, deren Rechnungszins über dem Referenzzins der Deckungsrückstellungs-Verordnung liegt, wurde erstmals eine Zinszusatzreserve in Höhe von 67,8 Mio. Euro in die Deckungsrückstellung eingestellt. Die Zinszusatzreserve wurde entsprechend der DeckRV in Verbindung mit § 341 e, Absatz 3 HGB ermittelt. Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert sind, wurde für die Deckungsrückstellung eine einzelvertragliche Vergleichsrechnung mit dem Wert vorgenommen, der sich aus einer aktuariell angemessenen Interpolation der Deckungsrückstellungen entsprechend der Sterbetafel für Rentenversicherungen DAV 2004 R – Bestand und DAV 2004 R – B20 ergab. Positive Differenzen zwischen Vergleichsreserve und ursprünglicher Reserve wurden unter Verwendung der unternehmensindividuellen Kapitalwahlrechtsquoten aufgefüllt. Für den Bestand an Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, die nicht nach den aktuellen Tafeln DAV 1997 I, TI und RI kalkuliert wurden, erfolgt seit dem Jahr 1997 für die Deckungsrückstellung ebenfalls eine Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Tafeln DAV 1997 I, TI und RI. Der sich ergebende Anpassungsbedarf wurde stets in voller Höhe in der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Eine zusätzliche Verstärkung musste Ende 2011 nicht vorgenommen werden. Für Pflegerenten-Zusatzversicherungen wurde gemäß den Empfehlungen der DAV (Tafel DAV 2008 P) die Deckungsrückstellung an die gestiegenen Pflegewahrscheinlichkeiten angepasst und damit erhöht. Bei fremdgeführten Konsortialverträgen sind die anteiligen Deckungsrückstellungen von den Konsortialführern nach deren Geschäftsplänen beziehungsweise deren Grundsätzen berechnet worden. In den Fällen, in denen die Angaben für das Geschäftsjahr noch nicht vorlagen, wurden die anteiligen Deckungsrückstellungen von uns auf Basis der Bilanzangaben der Konsortialführer der Vorjahre unter Berücksichtigung der uns im Geschäftsjahr bekannt gegebenen Geschäftsvorfälle hochgerechnet. Mit dem aufgeführten Tafelwerk wurden 100 % der gesamten Deckungsrückstellung ermittelt. Der Zillmersatz beträgt im Neubestand maximal 40 ‰ der Beitragssumme und im Altbestand maximal 35 ‰ der Versicherungssumme. Die in Einzelreservierung gebildete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die voraussichtlichen Leistungen für die zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung gemeldeten, aber noch nicht ausgezahlten Versicherungsfälle. Für diejenigen Versicherungsfälle, die vor dem Abschlussstichtag eingetreten sind, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt werden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung, orientiert an der fällig gewordenen Leistung – vermindert um die jeweils vorhandene Deckungsrückstellung –, gebildet. Für später anfallende Versicherungsfälle des Geschäftsjahres wurde eine pauschale Rückstellung gebildet. Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 errechnet. Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung handelt es sich um erzielte Überschüsse, die vertraglich für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt, aber den einzelnen Versicherungsverträgen noch nicht zugeteilt worden sind. Die innerhalb dieser Rückstellung gebundenen Mittel für Schlussüberschussanteile wurden entsprechend den Bestimmungen des § 28 Absatz 7 RechVersV und den für den Altbestand genehmigten Geschäftsplänen ermittelt. Hierbei wurden für Versicherungen des Altbestandes zu bindende dauerunabhängige Schlussüberschussanteile beziehungsweise Nachdividenden für Versicherungen, die im Folgejahre nicht ablaufen, einzelvertraglich und prospektiv mittels m/n-tel Verfahren ermittelt. Die Diskontierungen wurden mit einem Zinssatz von 5,5 % vorgenommen, der entsprechende Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Bestandsabgänge beziehungsweise Tod anfallenden Schlussüberschussanteile enthält. Weiterhin wurden dauerabhängige Schlussüberschussanteile, die in Prozent der laufenden Überschussbeteiligung oder des Überschussguthabens definiert sind, gemäß dem für das Folgejahr deklarierten Prozentsatz in Höhe der sich für den Todesfall ergebenden Leistung gebunden. Soweit dauerabhängige Schlussüberschussanteile in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme ermittelt wurden, erfolgte dies ebenfalls einzelvertraglich und prospektiv mittels m/n-tel Verfahren unter Berücksichtigung der Rechnungsgrundlagen der jeweiligen Versicherung. Die Diskontierungen wurden hierbei mit einem Zinssatz von 5,5 % vorgenommen, der entsprechende Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Bestandsabgänge beziehungsweise Tod anfallenden Schlussüberschussanteile enthält. Zu bindende Schlussüberschussanteile und Nachdividenden für Versicherungen des Neubestandes, die im Folgejahr nicht ablaufen, wurden auf Basis der aktuell erreichten widerruflichen Anwartschaft einzelvertraglich ermittelt und um die Restlaufzeit diskontiert. Die Diskontierungen wurden hierbei mit einem Zinssatz von 5,7 % vorgenommen, der entsprechende Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Bestandsabgänge beziehungsweise Tod anfallenden Schlussüberschussanteile enthält. Außerdem wurden Schlusszahlungen für Risikoversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen des Altbestandes, die in Prozent der gezahlten Beitragssumme definiert sind, gemäß dem für das Folgejahr deklarierten Prozentsatz gebunden sowie ebenfalls einzelvertraglich und prospektiv entweder mittels m/n-tel Verfahren unter Berücksichtigung der Rechnungsgrundlagen der jeweiligen Versicherung oder durch Bestimmung einer versicherungsmathematischen Rückstellung entprechend dem genehmigten Geschäftsplan ermittelt. Die Diskontierungen im m/n-tel Verfahren wurden hierbei entsprechend dem genehmigten Geschäftsplan mit einem Zinssatz von 2,5 % vorgenommen. Für im Folgejahr ablaufende Versicherungen wurden Nachdividenden und Schlussüberschussanteile undiskontiert und in der bei Ablauf anfallenden Höhe gebunden. Um die Volatilität der Bewertungsreserven abzufedern, wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration für die im Folgejahr auszuzahlende Beteiligung an den Bewertungsreserven eine Mindestbeteiligung deklariert. Diese wird undiskontiert gebunden. Soweit die tatsächliche für den Versicherungsvertrag auszuzahlende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist, wird der übersteigende Teil für in der Höhe bereits feststehende Beträge zusätzlich zum Mindestwert gebunden. Bei der Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, wird das Deckungskapital jeder einzelnen fondsgebundenen Lebensversicherung nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 13 d Nr. 6 VAG mitgeteilt worden sind. Für den Altbestand wurde der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigte Geschäftsplan zugrunde gelegt. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprachen die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen den Vereinbarungen in den Rückversicherungsverträgen. Hier gelten grundsätzlich dieselben Berechnungsmethoden wie für das selbst abgeschlossene Bruttogeschäft. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgte nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen sowie eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank. Dabei wurde eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungssannahmen dienten die Richttafeln 2005 G der Heubeck-Richttafeln GmbH. Der sich aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen ergebende Zuführungsbetrag zu den Rückstellungen wird jährlich gemäß Art. 67 Absatz 1 EGHGB mit einem Fünfzehntel angesammelt. Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Für über den Bilanzstichtag laufende Termingeschäfte im Kapitalanlagebereich wurde, soweit erforderlich, eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Die Berechnung erfolgte auf Glattstellungsbasis. In Bezug auf die Steuerrückstellungen wurde das Beibehaltungswahlrecht der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB weiterhin postenbezogen ausgeübt. Der Betrag der Überdeckung wird in den Angaben zur Bilanz zu D.II. Steuerrückstellungen angegeben. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen erfolgte nach § 253 Absatz 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages einschließlich erwarteter Preis- und Kostensteigerung. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit größer als einem Jahr wurden demnach gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1, Satz 4 HGB mit den hierfür von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen abgezinst. Die Depotverbindlichkeiten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthielten auch Salden aus Rückversicherungsverträgen aus dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft, die vereinbarungsgemäß beim Rückversicherer deponiert und nicht in bar ausgeglichen wurden. Alle übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Gewinn- und VerlustrechnungErträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. In Rückdeckung übernommenes GeschäftBei dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft wurden die versicherungstechnischen Rückstellungen nach den Aufgaben des Zedenten bilanziert. Die Anteile der Retrozessionäre an diesen Rückstellungen entsprachen den vertraglichen Vereinbarungen. Aus abrechnungstechnischen Gründen wurde das konzernfremde Geschäft mit einer Zeitverschiebung von einem Jahr in den Jahresabschluss einbezogen. Eine zeitgleiche Verrechnung erfolgte für das von den Tochtergesellschaften und für das von den Gesellschaften der AXA Gruppe übernommene Geschäft sowie für das in- und ausländische fakultative Geschäft. Grundlagen für die WährungsumrechnungAuf fremde Währungen lautende Aktiv- und Passivposten wurden generell mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag auf Euro umgerechnet. Soweit erforderlich, wurde dem Anschaffungskostenprinzip Rechnung getragen. Gemäß § 256 a Satz 2 HGB wurden bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger die Vorschriften gemäß § 253 Absatz 1 Satz 1 HGB und § 252 Absatz 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet. Auf fremde Währungen lautende Aufwendungen und Erträge in unserer Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Bereich der Rückversicherung mit den Devisenmittelkursen zum Bilanzstichtag auf Euro umgerechnet. Kursgewinne und Kursverluste innerhalb einer Währung wurden saldiert. Erträge und Aufwendungen von Kapitalanlagen wurden mit dem jeweils aktuellen Devisenkurs umgerechnet. Zeitwerte der KapitalanlagenDie Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt. Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihr Zubehör sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken wurden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 239) ermittelt, die die WertV zum 1. Juli 2010 abgelöst hat. Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden nach Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen wurden anhand der Zinskurve sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2011 ermittelt. Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2011 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, wurden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt. Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2011 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf der Grundlage von Discounted-Cashflow-Methoden ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden anhand der Zinskurve sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2011 ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere, sonstige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen wurden anhand der Zinskurve sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2011 ermittelt. Als beizulegender Zeitwert unter den anderen Kapitalanlagen ausgewiesene Forderungen aus Wertpapierpensionsgeschäften wurde der Marktwert einer vom Pensionsgeber emittierten Anleihe angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprachen aufgrund des kurzfristigen Charakters den Buchwerten. Einbeziehung in den KonzernabschlussDurch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Angaben zur BilanzAktiva
Im Zuge der Änderung des § 341 c HGB wurde eine Anpassung der Bilanzwerte zum 1. Januar 2011 vorgenommen. Die Anpassung der Bilanzwerte der Hypothekendarlehen in Höhe von 0,2 Mio. Euro wurde unter den Abgängen erfasst. Die Anpassung der sonstigen Ausleihungen wurde in Höhe von 18,1 Mio. Euro unter den Zugängen sowie in Höhe von 0,3 Mio. Euro unter den Abgängen berücksichtigt. Die veränderten Vorgehensweisen sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen beträgt 15.214 Mio Euro (2010: 15.345 Mio.Euro), die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts selbiger Kapitalanlagen beläuft sich auf 16.081 Mio. Euro (2010: 15.737 Mio. Euro). Hieraus ergibt sich ein Saldo von 867 Mio Euro (2010: 392 Mio. Euro). A. Immaterielle VermögensgegenständeDieser Posten beinhaltete ein aktiviertes Recht aus einer Ausschließlichkeitskooperation mit einem Vertriebspartner für den Zeitraum 2012 bis 2016, das auf die Vertragslaufzeit abgeschrieben wird. B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden GrundstückenBei der AXA Lebensversicherung AG befanden sich zum 31. Dezember 2011 eigen genutzte Bauten in Höhe von 24,2 Mio. Euro im Bestand (2010: 24,4 Mio. Euro). B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und BeteiligungenEs bestanden gegenüber verbundenen Unternehmen Nachzahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 17,2 Mio. Euro (2010: 22,5 Mio. Euro):
Es bestand gegenüber einer als Beteiligung geführten Grundstücksinvestmentfonds Nachzahlungsverplichtung in Höhe von 0,3 Mio Euro (2010: 2,7 Mio. Euro gegenüber zwei als Beteiligungen geführten Grundstücksinvestmentfonds). Diese Zahlungsverpflichtung in Höhe von 0,3 Mio. Euro (2010: 2,1 Mio.Euro) resultierte aus Investitionen in alternatives Immobilienvermögen mit Schwerpunkt im Automobil-, Wohnheim- und Freizeitsektor, vorwiegend in der westlichen Eurozone sowie begrenzt in Zentral- und Nordeuropa-Immobilienfonds. Dem Ziel der Realisierung stabiler Mittelzuflüsse durch Mieterträge sowie der realen Werterhaltung in einem inflationären Umfeld stehen Risiken wie steigende Liegenschaftszinsen und Mietausfälle gegenüber. Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGBAn folgenden Unternehmen waren wir mit mindestens 20 % beteiligt:
B.III. Sonstige KapitalanlagenNachzahlungsverpflichtungen in Höhe von 10,5 Mio. Euro (2010: 10,3 Mio. Euro) entfielen auf einen Pool von Mezzanine-Darlehen, mit dem eine Rendite von LIBOR/ EURIBOR und angemessenem Renditeaufschlag (Spread) erzielt werden soll. Es eröffnet sich ferner die Möglichkeit, durch Garantien am Unternehmenserfolg zu partizipieren. In seiner Klassifizierung handelt es sich bei diesem Investment um ein nachrangiges Darlehen, bei dem bei einer Insolvenz des Unternehmens mit einem Teil- oder Totalausfall gerechnet werden muss. Dieses Risiko wird wiederum durch einen höheren Spread (im Vergleich zu vorrangig zu bedienendem Fremdkapital) abgegolten. Zahlungsverpflichtungen aus der Abnahme von Namensschuldverschreibungen beliefen sich auf eine Höhe von 310,0 Mio. Euro (2010: 485,0 Mio. Euro). Bei Abschluss einer solchen Transaktion werden Zinskonditionen direkt festgesetzt, die bei entsprechender Marktentwicklung (niedrigerer Marktzins) zu höheren Zinserträgen und steigenden Marktwerten der Papiere führt. Bei höheren Marktzinsen ergibt sich eine inverse Situation. Kreditzusagen für Hypothekendarlehen an Kunden bestanden im Zuge der Immobilienfinanzierung aus zugesagten Baudarlehen-Auszahlungsverpflichtungen in Höhe von 645,0 Mio. Euro (2010: 450,1 Mio. Euro) und aus Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 13,9 Mio. Euro (2010: 21,6 Mio. Euro) aus herausgelegten Vertragsangeboten für Baudarlehen, welche jedoch vom Kunden noch nicht unterschrieben zurückgesendet wurden. Die Chance dieses Geschäftes ist in der Erhöhung des Bestandsvolumens und der gleichzeitigen Erhöhung des Zinsvolumens zu sehen, während das Risiko nur im Ausfall der Hypothekenbesicherung existiert. Zuordnung von Kapitalanlagen zum Anlagevermögen gemäß § 341 b Absatz 2 HGBAuf Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Lebensversicherung AG die Möglichkeit des § 341 b Absatz 2 HGB in Anspruch, Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zuzuordnen, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Lebensversicherung AG wie folgt getroffen worden:
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei den Aktien, Investmentanteilen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Unter Anwendung dieser Methoden ergab sich eine Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung auf Aktieninvestmentanteile, die jeweils als ein eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet werden, in Höhe von 2,8 Mio. Euro. Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten und stille Lasten ausweisen, ergab sich die Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 65,6 Mio. Euro. Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich eine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 9,4 Mio. Euro. Zum 31. Dezember 2011 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 628,7 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten auswiesen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen lagen um 127,9 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Weiterführende Angaben zu Anteilen oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen (im Sinne des § 1 InvG) oder vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen (im Sinne des § 2 Absatz 9 InvG), aufgegliedert nach Anlagezielen, sind unter der entsprechenden Anhangsangabe erläutert. Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werdenZum 31. Dezember 2011 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit einem Buchwert von 183,5 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten auswiesen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen lagen um 18,8 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der relevanten Bewertungskriterien sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von LebensversicherungspolicenBei den hier aufgeführten Kapitalanlagen handelt es sich ausschließlich um Kapitalanlagen, deren Wert durch die Wertentwicklung oder durch die Überschüsse bei fondsgebundenen Verträgen bestimmt wurde.
D.III. Sonstige Forderungen
E.III. Andere VermögensgegenständeDie Position „Andere Vermögensgegenstände“ bestand fast ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen. F.II. Sonstige RechnungsabgrenzungspostenDer Posten „Sonstige Rechnungsabgrenzung“ enthielt auf die Folgejahre entfallende Agiobeträge zu den sonstigen Ausleihungen in Höhe von 20.323 Tsd. Euro (2010: 20.303 Tsd. Euro). Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen des § 341 c HGB wurden die Agiobeträge für Schuldscheindarlehen erstmalig ab 2011 in der Bilanzposition B.III.4.b) ausgewiesen. Passiva A.I. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 15.163.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 Euro. B.IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer und die Überschussanteilsätze sind auf den Seiten 63 bis 114 erläutert. D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenFür die Pensionszusagen, die im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren und als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, werden Pensionsrückstellungen gebildet. Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB ist nicht vorhanden. Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 198 Tsd. Euro (2010: 121 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Dabei entsprach der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden konnte. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen. In Bezug auf die Pensionsrückstellungen bestand am Ende des laufenden Geschäftsjahres ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 4.591 Tsd. Euro (2010: 4.945 Tsd. Euro), der bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird. Die Zinsaufwendungen des laufenden Geschäftsjahres betrugen 2.497 Tsd. Euro (2010: 2.690 Tsd. Euro). Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:
D.II. SteuerrückstellungenAufgrund der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft ab dem 1. Januar 2009 wurden die latenten Steuern auf die AXA Konzern AG als Organträgerin übertragen. Hinsichtlich der Abzinsung der vororganschaftlichen Steuerrückstellungen hat die AXA Lebensversicherung im Jahr 2010 von dem Wahlrecht nach Art. 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und keine Abzinsung vorgenommen. Die daraus resultierende Überdeckung in dieser Position beträgt gemäß Art. 67 Absatz 1 Satz 4 EGHGB 6.701 Tsd. Euro (2010: 10.451 Tsd. Euro). D.III. Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen unter Berücksichtigung der Rückstellungen für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen wurde teilweise mit Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e. V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung unter Berücksichtigung der Rückstellungen für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen betrug 164 Tsd. Euro (2010: 179 Tsd. Euro). Von diesem Betrag wurde Deckungsvermögens in Höhe von 164 Tsd. Euro (2010: 165 Tsd. Euro) abgezogen. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögen beliefen sich auf 171 Tsd. Euro (2010: 162 Tsd. Euro). Die im Geschäftssegment Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen für Immobilienfonds aufgrund drohender Verluste in 2010 gebildete Rückstellung in Höhe von 10.238 Tsd. Euro konnte ertragswirksam aufgelöst werden. Für Restrukturierungsmaßnahmen wurden Kosten in Höhe von 14.000 Tsd. Euro zurückgestellt. Die Minderung der Rückstellung für Zinsen gemäß § 233 a AO ergibt sich im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme für Vorjahreszeiträume gegenüber der Finanzverwaltung. F.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen VersicherungsgeschäftIn den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern waren verzinslich angesammelte Überschussanteile von 797.158 Tsd. Euro (2010: 823.628 Tsd. Euro) enthalten. F.IV. Sonstige Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beläuft sich auf 116 Tsd. Euro (2010: 135 Tsd. Euro) und bezieht sich auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Pensionssicherungsverein. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, waren nicht vorhanden. G. Rechnungsabgrenzungsposten
Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungI.1.a. Gebuchte Bruttobeiträge
RückversicherungssaldoDer Rückversicherungssaldo von 8.217 Tsd. Euro zu Lasten des Rückversicherers (2010: 13.462 Tsd. Euro zu Lasten des Rückversicherers) setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle, den Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Veränderungen der Brutto-Deckungsrückstellung. Die Veränderung des Rückversicherungssaldos resultiert im Wesentlichen aus folgenden gegenläufigen Effekten: Der Ertrag der Rückversicherung aus der Neugeschäftsfinanzierung steigt etwas bei unverändertem Aufwand für Amortisation von Abschlusskosten aus Vorjahren, an deren Vorfinanzierung sich die Rückversicherer in marktüblichem Umfang beteiligt hatten. Der Saldo aus der übrigen Rückversicherung fällt gegenüber dem Vorjahr, vor allem durch ein schlechteres Berufsunfähigkeitsergebnis aufgrund gesunkener Schadenquoten und freiwerdender Reserven durch Todesfälle laufender Berufsunfähigkeitsrenten. I.3.c. Erträge aus ZuschreibungenBei den Erträgen aus Zuschreibungen in Höhe von 22.359 Tsd. Euro (2010: 30.788 Tsd. Euro) handelte es sich um Wertaufholungen. I.5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene RechnungDie sonstigen versicherungstechnischen Erträge beinhalten eine Veränderung der rechnungsmäßig gedeckten Abschlusskosten für eigene Rechnung in Höhe von 8.198 Tsd. Euro (2010: 303 Tsd. Euro). I.10.b. Abschreibung auf KapitalanlagenBei den Kapitalanlagen haben wir 152.215 Tsd. Euro (2010: 71.938 Tsd. Euro) außerordentliche Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 3 HGB vorgenommen. I.12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene RechnungDie sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen beinhalten Zinsen aus angesammelten Überschussanteilen und Direktgutschriften in Höhe von 76.281 Tsd. Euro (2010: 68.268 Tsd. Euro) sowie Depotzinsen aus Rückversicherung in Höhe von 14.541 Tsd. Euro (2010: 16.592 Tsd. Euro). II.1. Sonstige ErträgeAus der Versicherungsvermittlung von Produkten von überwiegend verbundenen Unternehmen resultiert ein Ertrag in Höhe von 17.556 Tsd. Euro (2010: 17.084 Tsd. Euro). Weiterhin beinhaltet diese Position die ertragswirksame Auflösung der im Geschäftssegment Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen für Immobilienfonds aufgrund drohender Verluste in 2010 gebildeten Rückstellung in Höhe von 10.238 Tsd. Euro. In dieser Position sind sonstige Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für Verzinsung von Steuernachforderungen nach § 233 a AO in Höhe von 12.017 Tsd. Euro berücksichtigt. Aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen ergaben sich Erträge in Höhe von 12.162 Tsd. Euro (2010: 10.414 Tsd. Euro). II.2. Sonstige AufwendungenAus der Versicherungsvermittlung von Produkten von überwiegend verbundenen Unternehmen resultiert ein Aufwand in Höhe von 19.190 Tsd. Euro (2010: 17.741 Tsd. Euro). Die Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes betrugen 8.236 Tsd. Euro (2010: 1.611 Tsd. Euro). Im Rahmen des Programms „Focus to Perform“ wurden weitere Kosten in Höhe von 18.934 Tsd. Euro (2010: 4.202 Tsd. Euro) für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erfasst. In dieser Position sind Schuldzinsen von Steuerrückstellungen nach § 233 a AO in Höhe von 10.511 Tsd. Euro berücksichtigt. Aufgrund der nach BilMoG gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB diskontierten Prozesskostenrückstellungen eines längerfristigen Verfahrens und eines Spruchstellenverfahrens resultiert ein Aufwand aus der Folgebewertung in Höhe von 276 Tsd. Euro (2010: 273 Tsd. Euro). Desweiteren führte die Aufzinsung der Rückstellung für Verzinsung von Steuernachforderungen nach § 233 a AO zu einem sonstigen Aufwand in Höhe von 2.721 Tsd. Euro. II.5. Außerordentliche AufwendungenAufgrund § 253 Absatz 2 HGB wurden den Pensionsrückstellungen 353 Tsd. Euro (2010: 353 Tsd. Euro) zugeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Zuführung zur Pensionsrückstellung in der AXA Konzern AG anteilig in Höhe von 1.727 Tsd. Euro (2010: 1.569 Tsd. Euro) auf die AXA Lebensversicherung AG verrechnet. II.7. Steuern vom Einkommen und ErtragIm Berichtsjahr wird ein Steuerertrag in Höhe von 11.024 Tsd. Euro (2010: Steueraufwand von 11.507 Tsd. Euro) ausgewiesen. Die Position enthält einen Ertrag aus Körperschaftssteuerumlage und Umlage für den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 164 Tsd. Euro (2010: Steuerertrag von 849 Tsd. Euro) und einen Aufwand aus Gewerbesteuerumlage in Höhe von 13.583 Tsd. Euro (2010: Steueraufwand 18.749 Tsd. Euro). Weiterhin ergab sich ein Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von 24.443 Tsd. Euro (2010: Steuerertrag von 6.393 Tsd. Euro). II.8. Sonstige SteuernIn 2011 wurde ein Aufwand aus sonstigen Steuern in Höhe von 22 Tsd. Euro (2010: Steuerertrag von 9.101 Tsd. Euro) erzielt.
Überschussbeteiligung für VersicherungsnehmerEntsprechend den Bedingungen für die Überschussbeteiligung der in DM – ab 1. Oktober 2001 in Euro – abgeschlossenen konventionellen Versicherungen werden für das in 2012 beginnende Versicherungsjahr die auf den folgenden Seiten genannten Sätze für laufende Überschussbeteiligung festgelegt. Abweichend hiervon gelten die auf den folgenden Seiten genannten Sätze für anwartschaftliche fondsgebundene Versicherungen und anwartschaftliche konventionelle Riester-Tarife bereits ab der ersten in 2012 beginnenden, vertraglich vereinbarten Versicherungsperiode. Für Zinsüberschüsse auf Deckungskapital, das durch Ausübung der Garantieoption in konventionelles Deckungskapital umgeschichtet wurde, wird abweichend monatlich deklariert. Die Überschussbeteiligung für Kapitalisierungsprodukte wird abweichend quartalsweise deklariert. Schlussüberschussanteil bzw. Nachdividende werden bei in 2012 ablaufenden berechtigten Versicherungen gezahlt. Kapitalversicherungen mit mehreren Erlebensfallteilauszahlungen erhalten den dauerunabhängigen Schlussüberschussanteil bzw. die Nachdividende zu 50 %, hiervon abweichend: Tarife der ehemaligen Colonia Lebensversicherung/Nordstern Lebensversicherung mit Rechnungszins 3 % zu 55 %, Tarif 23, 53 und DMV zu 100 %. Für anwartschaftliche konventionelle Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2011 und einer Versicherungssumme von über 1 Mio. Euro werden von den auf den folgenden Seiten festgelegten Überschusssätzen abweichende Überschussanteilsätze festgelegt. Diese werden dem Kunden zusammen mit dem für die Abweichung relevanten Zeitraum mitgeteilt. Entsprechend § 153 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes werden (überschuss-)berechtigte Verträge bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug an den dann vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Beteiligt werden im Wesentlichen kapitalbildende Versicherungen, konventionelle Rentenversicherungen, fondsgebundene Versicherungen mit GarantModul und Hybridprodukte. Ebenfalls erfasst werden Überschussguthaben von Verträgen mit Überschusssystem „Verzinsliche Ansammlung“, auch wenn der Versicherungsvertrag selbst nicht diesen beteiligten Versicherungen zuzuordnen ist. Maßzahl für die Zuordnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten (garantierten) Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage, soweit diese nicht vor dem 31. Dezember 2002 liegen. Ist ein Vertrag anspruchsberechtigt, so erhält er bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug den gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den Bewertungsreserven. Dabei werden die Bewertungsreserven zugrunde gelegt, die zum 1. Börsentag des Vormonats vorhanden waren. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen auf dem Kapitalmarkt abzufedern, deklarieren wir jährlich eine Sockelbeteiligung, die unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Bewertungsreserven bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug gezahlt wird. Ist der errechnete Beteiligungsbetrag höher als der Sockelbetrag, wird der höhere Betrag ausgezahlt. Überschussberechtigte (Todesfall-)Risiko- und anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden bei Vertragsbeendigung bzw. bei Eintritt des Leistungsfalles an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Auszahlung richtet sich nach einer mit einem vereinfachten Verfahren errechneten Maßzahl und dem gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30. September des Vorjahres und erfolgt in Form einer Schlusszahlung. Eine Sockelbeteiligung gibt es nicht. Für überschussberechtigte Rentenversicherungen im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen laufenden Überschussanteil, der sich an dem gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30. September des Vorjahres bemisst und sich auf das Deckungskapital zur nächsten Hauptfälligkeit bezieht. Eine Sockelbeteiligung gibt es nicht. Das Verfahren der Beteiligung an den vorhandenen Bewertungsreserven für den Altbestand im Sinne des § 11 c VAG erfolgt gemäß einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannten Verfahren. Verträge, die diesem Altbestand nicht angehören, werden nach dem gleichen Verfahren an den vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt. Die Nachdividendenstaffeln sind in Ziffer 13 angegeben. Die Schlussüberschussstaffel ist in Ziffer 14 angegeben. Sofern Tarife mit unterschiedlichen Tafeln für Männer und Frauen kalkuliert sind, wird der Tarifname durch den Zusatz „M“ für männliche Versicherte bzw. „F“ für weibliche Versicherte ergänzt. 1. Kapitalversicherungen (außer Risikoversicherungen)Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile:
Bemessungsgröße für die Schlussüberschussanteile bzw. Nachdividende:
Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:
1.1 Beitragspflichtige Einzelversicherungen
1)
Für Versicherungssummen ab 50.000 Euro
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben
1)
Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer:
siehe Ziffer 1.5.5
1)
Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten
Versicherungssumme
1)
Versicherungen nach CO-Tarifen mit Endalter
größer als 70 Jahre erhalten einen um 1 Promillepunkt reduzierten
Grundüberschussanteil Bei Versicherungen auf den Heiratsfall und bei Terme-Fix-Versicherungen wird der Grundüberschussanteil um 0,5 ‰ der Versicherungssumme gegenüber der zu derselben Tarifgruppe gehörenden gemischten Versicherung vermindert. Versicherungen mit Beitragszuschlägen für „ohne ärztliche Untersuchung“ wird nach den
Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 ‰.
1)
Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten
Versicherungssumme
1)
Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein
Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme
1)
Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein
Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme
1)
Bei Versicherungsabschluss ab dem 21. Juni
1948: 150 %
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben 1.2 Beitragspflichtige Seniorenversicherungen
1)
Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer:
siehe Ziffer 1.5.1, 1.5.3, 1.5.4
1)
Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen
Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 ‰ 1.3 Beitragspflichtige Vermögensbildungsversicherungen
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben
1)
Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen
Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 ‰
1)
Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30
Prozentpunkte
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben 1.4 Beitragspflichtige Kollektiv-Versicherungen
1)
Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer:
siehe Ziffer 1.5.1, 1.5.3, 1.5.4
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben
1)
Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer:
siehe Ziffer 1.5.5
1)
Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten
Versicherungssumme
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben
1)
Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten
Versicherungssumme
1)
Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein
Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme
1)
Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein
Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme 1.5 Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie Versicherungen
1)
Durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreie
Einzelversicherungen mit Versicherungssummen ab 50.000 Euro erhalten
zusätzlich einen Kostenüberschussanteil von 0,15 Prozentpunkten
1)
Bei Tarifen mit festem Auszahlungstermin,
Aussteuerversicherungen entfällt der Risikoüberschussanteil
1)
Bei Tarifen CL3-94, CL5-94, CLFG3-94 entfällt
der Risikoüberschussanteil
1)
Bei Tarifen K3-94, K6-94, G3-94 entfällt
der Risikoüberschussanteil
1)
Bei verzinslicher Ansammlung beträgt dieser
Satz generell 38 %
1)
Wenn für den entsprechenden Tarif in Ziffer
1.1.6, 1.2.3, 1.4.6 kein dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil
vorgesehen ist, beträgt dieser Satz 0,7 %
1)
Risikoüberschussanteil entfällt bei Tarif
319
1)
Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein
Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme
1)
Bei Tarifen mit festem Auszahlungstermin,
Aussteuerversicherungen entfällt der Risikoüberschussanteil
1.6 Summenzuwachs, Summenzuwachs mit Sofortbonus, Bonussystem, Erlebensfallbonus, DauerabkürzungIst die Verwendung der laufenden Überschussanteile als Summenzuwachs, Erlebensfallbonus oder Dauerabkürzung vereinbart, wird auf die sich daraus ergebenden Summenerhöhungen bzw. Deckungskapitalerhöhungen ein Zinsüberschussanteil gewährt.
0)
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und
in der Ablaufphase: 1,85 % Bei Versicherungen mit Sofortbonus (ausgenommen Tarife 68) erhöht der Sofortbonus die Todesfallleistung ab Versicherungsbeginn auf 125 % der Versicherungssumme. Alle Versicherungen mit Bonussystem erhalten einen Vorausbonus.
1.7 BeitragsverrechnungIst die Verwendung der laufenden Überschussanteile als Beitragsverrechnung vorgesehen, werden bei Tarif 51(K)–57(K), bei den Tarifgruppen 87 und 68 bei laufender Beitragszahlung die jährlichen Überschussanteile mit dem Beitrag verrechnet. 2. Risiko-Einzel- und Risiko-Kollektiv-Versicherungen, Restschuld-VersicherungenÜberschussberechtigte (Todesfall-)Risikoversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 69 % der auf Seite 63 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt. 2.1 Risiko-Einzel- und Risiko-Kollektiv-Versicherungen
1)
Bei männlichen Versicherten zuzüglich 18
Prozentpunkte
1)
Bei männlichen Versicherten zuzüglich 5
Prozentpunkte
3. Fondsgebundene Lebensversicherungen/Fondsgebundene Rentenversicherungen Fondsgebundene Lebensversicherungen (Flexible) Fondsgebundene Rentenversicherungen mit GarantModul Fondsgebundene Direktversicherung3.1.1 Beitragspflichtige/Beitragsfreie Fondsgebundene Lebensversicherungen/ (Flexible) Rentenversicherungen (mit/ohne GarantModul)Bemessungsgröße für die Überschussanteile:
zusätzlich bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen/Rentenversicherungen mit GarantModul:
Tarife mit GarantModul erhalten zusätzlich
Fondsgebundene Lebensversicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 35 %. Fondsgebundene Rentenversicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 5 % des Risikobeitrages für Tarife mit Zusatzkennzeichen „-10“ oder „-12“ in Höhe von 35 % des Risikobeitrages bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen „-5“, „-6“, „-7“, „-8“ oder „-9“, solange das Fondsguthaben (bei Einschluss des GarantModuls zuzüglich überschussberechtigtem Deckungskapital) kleiner ist als die vereinbarte Todesfallleistung, ansonsten einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 300 % der Vererbungsprämie bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen „-5“, „-6“, „-7“, „-8“, „-9“, „-10“ oder „-12“ bzw. 125 % der Vererbungsprämie bei Tarifen ohne eines der sieben vorstehend genannten Zusatzkennzeichen. Zusätzlich erhalten folgende Tarife einen Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds. Tarife mit Zusatzkennzeichen „-12“ erhalten einen Extra-Überschussanteil auf das Fondsguthaben (unabhängig vom gewählten Fonds). Dieser beträgt 0,10 % des Fondsguthabens, ab Fondsguthaben von 4.500 Euro: 0,15 % des Fondsguthabens.
3.1.2 GarantieoptionAlle Tarife mit Garantieoption erhalten einen monatlichen Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapitals zum Ende des Vormonats, das durch Ausübung der Garantieoption umgeschichtet wurde*).
*)
monatliche Deklaration in Abhängigkeit von
der Kapitalmarktentwicklung 3.1.3 Fondsgebundene Direktversicherung
3.1.4 Depotgebundene RentenversicherungVor RentenbeginnVersicherungen nach Tarifen ADK2E-12,ADK2E(Z)-08 und ADM2E-10 (Portfolio Plus Police) erhalten
3.2 Laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen (mit/ohne GarantModul), laufende Fondsgebundene Direktversicherung/Depotgebundene RentenversicherungTarife AF1-12, AF2-12, AF3-12, AF(X)4-12, AF(X)5-12, AFP2-10, AFP2-12, ADK2E-12, ADM2E-12 AF1-10, AF2-10, AF3-10, AF(X)4-10, AF(X)5-10, AFP2-10, AFP2-9, ADF2-10, ADM2E-10 AF1-8, AF2-8, AF3-8, AF(X)4-8, AF(X)5-8, ADF2-8, ADK2E-8 AF1-7, AF2-7, AF3-7, AF(X)4-7, AF(X)5-7, AP1-7, AP2-7, AP3-7, AP(X)4-7, AP(X)5-7, ADF2-7, AFX4-6, AFX5-6, APX4-6, APX5-6, AF1-5, AF2-5, AF3-5, AF4-5, AP1-5, AP2-5, AP3-5, AP4-5, ADF2-5, MAF1-7, MAF2-7, MAF3-7, MAF4-7, MAF5-7, MAF1-5, MAF2-5, MAF3-5, MAF4-5, MAF5-5, MAFL-4, MAFR-2, CLIPR-2, IPPR-2, CLIPB-0, CLIPR-0, IPPB-0, IPPR-0: vgl. Ziffer 4.2 4. Rentenversicherungen: Einzel- und Kollektiv-VersicherungenAllgemeine Erläuterungen1) Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile:
Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil:
Bemessungsgröße für die Nachdividende:
Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:
2) Zu Rentenversicherungen nach
ist Folgendes zu bemerken: Weil die Versicherten nach heutigen Erkenntnissen bedeutend länger leben, als für die Kalkulation dieser Rentenversicherungen unterstellt wurde, müssen zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Renten zusätzliche Deckungsrückstellungen aufgebaut werden. Dazu werden die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge herangezogen. Auswirkung daraus auf die laufende Überschussbeteiligung/Schlussüberschussbeteiligung/Nachdividende (siehe auch Ziffer 11):
4.1 Vor RentenbeginnDie Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen richten sich – sofern nicht gesondert ausgewiesen – nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes. 4.1.1 Beitragspflichtige Versicherungen
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder
in der Rentenbeginnphase/Rentenwahlphase: siehe Ziffer 4.1.2.1
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder
in der Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.2 Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende „Allgemeine Erläuterungen“, Ziffer 2), gilt nachstehende Tabelle mit Ergänzung „A“, ansonsten mit Ergänzung „B“.
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder
in der Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.3 A
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder
in der Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.3 B
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe
Ziffer 4.1.2.5 A
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe
Ziffer 4.1.2.5 B
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben 4.1.2 Beitragsfreie Versicherungen
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil
und Nachdividende Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende „Allgemeine Erläuterungen“, Ziffer 2), gilt nachstehende Tabelle mit Ergänzung „A“, ansonsten mit Ergänzung „B“.
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil
und Nachdividende
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil
und Nachdividende
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfällt die Nachdividende
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfällt die Nachdividende
4.2 Nach RentenbeginnIm Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,4 Prozentpunkten. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital benötigt wird. Der zusätzliche Überschussanteil erhöht
Bei Rentenübergang erhalten die Tarife ARG1(G)-12, ARG2(G)-12, ARG1(G)-10 und ARG2(G)-10 einmalig einen Risikoüberschuss in Höhe von 1,5 % des zu verrentenden Kapitals. Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen richten sich – sofern nicht gesondert ausgewiesen – nach den Sätzen für den jeweiligen Haupttarif.
Überschusssystem:Dynamische Gewinnrente:Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende „Allgemeine Erläuterungen“, Ziffer 2), gilt nachstehende Tabelle A, sonst Tabelle B.
Überschusssystem:Erhöhte Startrente:Die Sätze der erhöhten Startrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Überschusssystem:Variable Gewinnrente/Gleich bleibende Erhöhungsrente:Die Sätze der Variablen Gewinnrente/Gleich bleibenden Erhöhungsrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Sie sind für Frauen und Männer verschieden und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel und des deklarierten Gesamtzinses berechnet.
Überschusssystem:Verzinsliche Ansammlung bei temporären Renten:Tarife E2ST, E2ST-94, E2ST-95:
Tarife der ehemaligen AlbingiaDie Sätze der flexiblen Überschussrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Sie sind für Frauen und Männer verschieden und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel und des deklarierten Gesamtzinses berechnet. Rentenbeginne ab 1.2009: DAV 2004 RB-20 Rentenbeginne bis 12.2008: DAV 1994 R 2. Ordnung
Rentenbeginne ab 2007: auf Basis des jeweiligen Zinsüberschussanteils Rentenbeginne ab 1.2005 bis 12.2006: Gesamtzins 4,25 %, mindestens Rechnungszinssatz Rentenbeginne bis 12.2004: Gesamtzins 5,45 %, mindestens Rechnungszinssatz
5. Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen5.1 Beitragspflichtige/Beitragsfreie Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von AltersvorsorgeverträgenBemessungsgröße für die Überschussanteile:
5.2 Laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgenvgl. Ziffer 4.2 6. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung (InvestmentPlus), Berufsunfähigkeitsversicherung KombiRent, Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zulagenrente6.1 Während der AnwartschaftAnwartschaftliche Berufsunfähigkeitsversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 69 % der auf Seite 63 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt. 6.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen „-12“, „-8“, „-7“, „-5“, „-4“ oder „-2“Überschusssystem „Bonussystem“ Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente
Tarife mit Zusatzkennzeichen „-4“ oder „-2“Sie erhalten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit einen Berufsunfähigkeitsbonus in Höhe von 33 1/3 % – bei Akademikern 50 % – der versicherten Rente Überschusssystem Beitragsverrechnung Reduktion des Beitrages um ... %
Überschusssystem Turbodynamik Reduktion des Beitrages um ... %
Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Beitragspflichtige Versicherung in Prozent Ratenbeitrag
Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Beitragsfreie Versicherung in Prozent Risikobeitrag
Überschusssystem Investmentbonus Tarife AS(E)BV(G)-12, A(S)(E)BV(G)-8, ABV(G)-7 und ABV(G)-5 mit Überschusssystem „Investmentbonus“, Berufsunfähigkeitsversicherung InvestmentPlus BV-4, Berufsunfähigkeitsversicherung InvestmentPlus BV-2 Diese Versicherungen erhalten einen
6.1.2 Tarife ohne Zusatzkennzeichen „-12“, „-8“, „-7“, „-5“, „-4“ oder „-2“Diese erhalten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit einen Berufsunfähigkeitsbonus in Prozent der versicherten Rente. Er beträgt
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen nach den Tarifen BV und GBV ohne Zusatzkennzeichen erhalten zusätzlich während der Anwartschaft einen Schlussüberschussanteil in Höhe von 10 % der gezahlten Beiträge. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen nach den Tarifen 31 (FGE) und 31 (SGE) erhalten bei Beendigung der Versicherung eine Schlusszahlung gemäß nachstehender Tabelle. Bei Verträgen, die aufgrund einer Reaktivierung wiederum beitragspflichtig geworden sind, wird die Schlusszahlung in % der ab Reaktivierung gezahlten Tarifbeiträge festgesetzt. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erhalten die Verträge eine Schlusszahlung in % des Tarifbeitrages:
Die Schlusszahlung wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente verwendet. Ist die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer, wird die Schlusszahlung für jedes abgekürzte Jahr der Versicherungsdauer gegenüber der Leistungsdauer um 2 Prozentpunkte gekürzt. 6.2 Während der RentenlaufzeitErhöhungsrente während der Rentenlaufzeit:
7. Zusatzversicherungen nach Tarif BUZ, BUZA, BUZV, BUZD, B, BR und UBUZ (Rente), b, br7.1 AnwartschaftenBemessungsgröße für die Überschussanteile:
1)
Bei versicherten Akademikern zusätzlich
16 2/3 Prozentpunkte
1)
Bei versicherten Akademikern zusätzlich
7 Prozentpunkte
1)
Bei versicherten Akademikern zusätzlich
3 %
Invaliditäts-Zusatzversicherungen werden durch Gewährung einer Vordividende den Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen angepasst und nehmen entsprechend am Überschuss teil. Anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 69 % der auf der Seite 63 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt. 7.2 Laufende Berufsunfähigkeits- und Unfall-Berufsunfähigkeits-ZusatzrentenBemessungsgröße für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
Beitragsbefreiungsrente aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei verzinslicher Ansammlung: Überschussanteil in % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals:
8. Pflegerenten-Zusatzversicherungen nach Tarif PZ, PZBBemessungsgröße für den laufenden Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente: die erreichte Gesamtrente Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage, soweit diese nicht vor dem 31. Dezember 2002 liegen 8.1 Vor Eintritt des Pflegefalles
8.2 Nach Eintritt des Pflegefalles8.2.1 Während der Aufschubzeit bei Tarif PZB
8.2.2 Während der Rentenlaufzeit bei Tarif PZB
9. Risiko-Zusatzversicherungen, Zeitrenten-Zusatzversicherungen, Summen-Zusatzversicherungen, Renten-ZusatzversicherungenBemessungsgröße für den Todesfallbonus: die versicherte Summe bzw. die versicherte Rente Bemessungsgröße für den Risikoüberschussanteil: der überschussberechtigte Risikobeitrag Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung Bemessungsgröße für die Schlusszahlung: in Prozent des Tarifbeitrages
1)
Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30
Prozentpunkte
1)
Bei verzinslicher Ansammlung: 30 % Bei beitragspflichtigen Zusatzversicherungen ZV5, ZV5 -94 mit Bonussystem wird im Todesfall die Versicherungsleistung entsprechend dem vereinbarten Vorausbonus aufgestockt.
1)
Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 10
Prozentpunkte
1)
Bei weiblichen Versicherten abzüglich 18
Prozentpunkte
1)
Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 18
Prozentpunkte
1)
Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 80
Prozentpunkte
10. PflegerentenversicherungenBemessungsgröße für den laufenden Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente: die erreichte Gesamtrente Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung 10.1 Vor Beginn der Altersrente
10.2 Nach Beginn der Altersrente
11. Verzinsliche Ansammlung der ÜberschüsseÜberschussguthaben erhalten insgesamt eine Verzinsung in Höhe von:
12. KapitalisierungsprodukteDie Überschussbeteiligung besteht aus einer quartalsweise garantierten Verzinsung des Guthabens, das per Direktgutschrift zugeteilt wird. Der Zinssatz beträgt für
13. NachdividendenstaffelnBerechnungsvorschrift für Nachdividenden bei Staffeln mit Zusatzkennzeichen „NRR“: 10 % der Staffel mit gleichem Namen ohne Zusatzkennzeichen „NRR“ Staffel 1_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 1/12 · Versicherungsdauer · 15 ab 12 Jahre: 15 zzgl. 1/1 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 30 Staffel 1A_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 1/12 · Versicherungsdauer · 17 ab 12 Jahre: 17 zzgl. 17/15 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 34 Staffel 2_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 20 Jahren: 15 zzgl. 3/4 · Versicherungsdauer (Aufschubdauer) ab 20 Jahre: 30 Staffel 3_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 1/12 · Versicherungsdauer (Aufschubdauer) · 12 1/2 ab 12 Jahre: 12 1/2 Staffel 4_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 20 Jahren: 12,0 zzgl. 6/10 · Versicherungsdauer (Aufschubdauer) ab 20 Jahre: 24 Staffel 5_08: Nachdividende in ‰:
Staffel 6_08: Nachdividende in ‰ für Aufschubdauern: unter 12 Jahren: 1/12 · Aufschubdauer · 8,75 ab 12 Jahre: 8,75 Staffel 7_08: Nachdividende in ‰:
Staffel 8_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 1/12 · Versicherungsdauer (Aufschubdauer) · 11,5 ab 12 Jahre: 11,5 zzgl. 1,5 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 34 Staffel 9_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 1/12 · Versicherungsdauer (Aufschubdauer) · 8,5 ab 12 Jahre: 8,5 Staffel 10_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 1/12 · Versicherungsdauer · 25 1/2 ab 12 Jahre: 25 1/2 zzgl. 17/6 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 68 Staffel 11_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 1/12 · Versicherungsdauer (Aufschubdauer) · 28 ab 12 Jahre: 28 Staffel 612: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 0 ab 12 Jahre: Tarife AFX4-6, AFX5-6 mit Absenkungsphase: 3,0 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr der Hauptphase sonstige Tarife: 3,0 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr Staffel 703: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 0 ab 12 Jahre: Tarife AFX4-7, AFX5-7, AFX4-8, AFX5-8 mit Absenkungsphase: 3,4 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr der Hauptphase Tarife AFX4-10, AFX5-10 mit Absenkungsphase: 3,4 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr der Hauptphase Tarife AFX4-12, AFX5-12 mit Absenkungsphase: 3,4 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr der Hauptphase sonstige Tarife: 3,4 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr Staffel 801_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 1/12 · Versicherungsdauer · 27 ab 12 Jahre: 27 zzgl. 18/5 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 81 Staffel 802_08: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 1/12 · Versicherungsdauer (Aufschubdauer) · 36 ab 12 Jahre: 36 14 . SchlussüberschussstaffelStaffel A: Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern: unter 6 Jahren: 0 ab 6 Jahre: 15,5 zzgl. 1/2 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 25 Staffel A_08: Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern: unter 6 Jahren: 0 ab 6 Jahre: 9,3 zzgl. 0,3 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 15 Staffel 701S_08: Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern: unter 6 Jahren: 0 ab 6 Jahre: 9,2 zzgl. 0,2 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 12
15. Konsortialgeschäft mit MLP
15.1 Konventioneller Kapitaltarif Anwartschaftlicher konventioneller Rententarif/konventioneller Riester-TarifMaßstab für die laufenden Überschussanteile: Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital Maßstab für die Schlussüberschussanteile: SÜA1 das überschussberechtigte Deckungskapital SÜA2 die überschussberechtigte Anwartschaft SÜA das überschussberechtigte Überschussguthaben Maßstab für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage
15.2 Anwartschaftliche Fondsgebundene Rentenversicherungen (Hybridrenten)Maßstab für die laufenden Überschussanteile: Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital Maßstab für die Schlussüberschussanteile: SÜA1 das überschussberechtigte Deckungskapital SÜA2 die überschussberechtigte Anwartschaft Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage
15.3 Laufende Rentenversicherungen
Im Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,40 Prozentpunkten. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital benötigt wird. 15.4 Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung15.4.1 Anwartschaftliche TarifeMaßstab für die laufenden Überschussanteile: Risikoüberschussanteil: Ratenbeitrag
15.4.2 Laufende Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)RentenMaßstab für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente Maßstab für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
15.5 Überschussanteilsatz für die verzinsliche AnsammlungMaßstab für den Ansammlungsüberschussanteil: Überschussguthaben Maßstab für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Ansammlungsguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage Überschussguthaben erhalten neben dem garantierten Rechnungszins einen Ansammlungsüberschussanteil, sodass sich das Guthaben insgesamt wie folgt verzinst:
Sonstige AngabenAngaben gemäß § 251 HGBDie auf unsere Gesellschaft verschmolzene Nordstern Lebensversicherung-AG wurde zusammen mit zahlreichen anderen europäischen Versicherungsgesellschaften vor einem Bundesgericht in New York von Opfern des Holocaust und ihren Erben verklagt. Mit diesen Sammelklagen fordern die Kläger Entschädigungen für angeblich nicht ausgezahlte Versicherungsleistungen. Das Gericht hat diese Klagen am 8. Dezember 2000 abgewiesen. Eine Entschädigung von moralischen Ansprüchen der Opfer und ihrer Erben erfolgt über die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, der der AXA Konzern beigetreten ist. Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e. V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 320 Tsd. Euro (2010: 286 Tsd. Euro). Für die angeführten zu Nominalwerten angesetzten Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht gerechnet wird (Angabe nach § 285 Satz 1 Nr. 27 HGB). Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 3 und 3 a HGBNachzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sonstige Kapitalanlagen sind in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzposten angegeben. Vorkäufe wurden nur im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen (BAV-Rundschreiben R 3/00 A. I Absatz 3) getätigt. Die AXA Lebensversicherung AG ist gemäß §§ 124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Diese Sicherungseinrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers. Hieraus ergibt sich vor allem die Chance, von den Kunden als sicherer Partner für ihre Risiko- und Altersvorsorge gesehen zu werden. Es besteht das Risiko, im Rahmen dieses Kollektives der deutschen Lebensversicherer in Höhe der im folgenden genannten Beträge in Anspruch genommen zu werden. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Hieraus ergeben sich für die AXA Lebensversicherung AG keine zukünftigen Verpflichtungen mehr (2010: 0 Mio. Euro). Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 26,6 Mio. Euro (2010: 24,1 Mio. Euro). Zusätzlich hat sich die AXA Lebensversicherung AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 239,7 Mio. Euro (2010: 217,1 Mio. Euro). Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 7 HGBDurchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Praktikanten, Auszubildende und Stipendiaten) im Geschäftsjahr 2011:
Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 HGBDie Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 1.814 Tsd. Euro (2010: 1.833 Tsd. Euro), die des Aufsichtsrates 268 Tsd. Euro (2010: 251 Tsd. Euro). Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 1.360 Tsd. Euro (2010: 1.338 Tsd. Euro). Für diesen Personenkreis sind zum 31. Dezember 2011 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 12.841 Tsd. Euro (2010: 12.832 Tsd. Euro) passiviert worden. Zudem besteht in Bezug auf diese Rückstellungen ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 1.816 Tsd. Euro (2010: 1.955 Tsd. Euro), welcher bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird. Am Jahresende bestanden keine Darlehen gegenüber Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern. Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 17 HGBBezüglich der Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB über das Abschlussprüferhonorar verweisen wir auf den Konzernabschluss der AXA Konzern AG, in dem die AXA Lebensversicherung zum 31. Dezember 2011 einbezogen wird. Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 19 HGBZum Bilanzstichtag befanden sich derivative Finanzinstrumente in Form von vier Credit Default Swaps, elf Long Call Optionen, einem Zinsswap und einer Long Receiver Swaption im Bestand, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden. Die außerbörslich gehandelten Derivate wurden mit den an Finanzmärkten etablierten Bewertungsmethoden (z. B. Barwertmethode oder Optionspreismodelle) bewertet. Der Nominalbetrag des Credit Default Swaps als Stillhalter betrug 97,0 Mio. Euro mit einem beizulegenden Zeitwert von minus 1,3 Mio. Euro. Die Nominalbeträge der Credit Default Swaps als Inhaber betrugen 253,0 Mio. Euro mit einem beizulegenden Zeitwert von 4,2 Mio. Euro. Für die CDS, die einen negativen beizulegenden Zeitwert auswiesen, wurden insgesamt Drohverlustrückstellungen in Höhe von 1,8 Mio. Euro gebildet. Die erwähnten Long Call Optionen wurden mit einem Buchwert von 10,5 Mio. Euro sowie einem beizulegenden Zeitwert von 11,1 Mio. Euro unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Mit diesen Optionen wurden Maßnahmen zur Erwerbsvorbereitung abgesichert. Der angegebene Zinsswap besaß einen beizulegenden Zeitwert von 1,0 Mio. Euro bei einem Nominalwert von 25 Mio. Euro, wurde als bilanzielle Bewertungseinheit unter Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. Die erwähnte Long Receiver Swaption wurde mit einem Buchwert von 1,6 Mio. Euro sowie einem beizulegenden Zeitwert von 12,7 Mio. Euro unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Mit dieser Swaption wurden Erträge mit einem Volumen von 125,0 Mio. Euro abgesichert. Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 21 HGBWesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt. Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 23 HGBWeiterführende Angaben zu in den bilanziellen Bewertungseinheiten einbezogenen Vermögensgegenständen, Schulden und schwebenden Geschäften, der Absicherungs-Effektivität sowie deren Messmethode: Zum Bilanzstichtag befanden sich derivative Finanzinstrumente in Form von einem Zinsswap im Bestand, die im Rahmen bilanzieller Bewertungseinheiten ausgewiesen wurden. Der angeführte Zinsswap besaß einen beizulegenden Zeitwert von 1,0 Mio. Euro und wurden im Rahmen eines Mikro-Cash-Flow-Hedges zur Sicherung des unterliegenden Zinsrisikos als bilanzielle Bewertungseinheit unter Ausleihungen an verbundene Unternehmen zum Nominalwert von 25,0 Mio. Euro ausgewiesen. Als Methode zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die wesentlichen Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäften (Nominalbeträge, Laufzeiten, Zinsanpassungstermine, Zeitpunkte der Zins- und Tilgungszahlungen und Referenzzins) stimmen bei den einzelnen Bewertungseinheiten überein (sogenanntes Critical Terms Match), sodass die AXA Lebensversicherung für Zwecke der prospektiven und retrospektiven Effektivitätsbeurteilung von der vollständigen Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung ausgeht. Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 24 und 25 HGBDie Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt. Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 26 HGBWeiterführende Angaben zu Anteilen oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen (im Sinne des § 1 InvG) oder vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen (im Sinne des § 2 Absatz 9 InvG), aufgegliedert nach Anlagezielen:
Zum 31. Dezember 2011 weisen Anteile oder Anlageaktien mit einem Buchwert in Höhe von 4,5 Mio. Euro, die unter der Fondskategorie Aktienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 0,5 Mio. Euro aus. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung sowie aufgrund unserer Erwartung der zukünftigen Aktienmarktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile beziehungsweise Anlageaktien aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Zum 31. Dezember 2011 weisen Anteile oder Anlageaktien mit einem Buchwert in Höhe von 1.087,5 Mio. Euro, die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 233,4 Mio. Euro aus. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen sowie aufgrund unserer Erwartung der zukünftigen Zinsentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile beziehungsweise Anlageaktien aus. Zum 31. Dezember 2011 weisen Anteile oder Anlageaktien mit einem Buchwert in Höhe von 348,9 Mio. Euro, die unter der Fondskategorie Immobilienfonds ausgewiesen werden, eine Rückgabebeschränkung in Form einer Aussetzung der Rücknahme auf. Angaben gemäß § 285 Nr. 28 HGBDer die Abführungssperre begründende Betrag vor Bedeckung durch Eigenkapitalbestandteile nach § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 3 Tsd. Euro resultierte aus der Bewertung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert oberhalb der Anschaffungskosten. Der unter die Abführungssperre fallende Betrag war vollständig durch Gewinnrücklagen gedeckt, sodass sich bezüglich der Gewinnabführung keine Beschränkungen durch die Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 301 AktG i.V.m. § 268 Absatz 8 HGB ergeben. AufsichtsratAngaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB Jacques de Vaucleroy Vorsitzender Chief Executive Officer for Northern Central and Eastern Europe der AXA Brüssel, Belgien Patrick Lemoine stellv. Vorsitzender Chief Financial Officer for Northern, Central and Eastern Europe der AXA Paris, Frankreich Herbert Mayer Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der AXA Konzern AG Pfinztal VorstandAngaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB Dr. Frank Keuper (bis 31. Januar 2012) Vorsitzender Konzernkommunikation, Konzernrevision, Konzernstrategie und Portfoliosteuerung Dr. Patrick Dahmen Rechnungswesen, Planung, Controlling, Steuern, Risikomanagement Thomas Gerber Vorsorge, Produktmanagement, Aktuariat Wolfgang Hanssmann Vertrieb, Marketing Jens Hasselbächer Kunden- und Partnerservice Ulrich C. Nießen Personal, Recht & Compliance, Zentrale Dienste ab 1. Februar 2012 zusätzlich kommissarisch: Konzernkommunikation, Konzernrevision, Konzernstrategie und Portfoliosteuerung Dr. Heinz-Jürgen Schwering Kapitalanlagen, Asset Liability Management Jens Wieland Informationstechnologie, Organisation und Prozesse Angaben gemäß § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktGNach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft. Die AXA Konzern AG hat mit unserer Gesellschaft einen jeweils zum Bilanzstichtag gültigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 AktG. Die AXA Lebensversicherung AG, Köln, und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA, Paris, sowie in den Konzernabschluss der AXA Konzern AG, Köln, zum 31. Dezember 2011 einbezogen. Die AXA, Paris, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, und die AXA Konzern AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der AXA, Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA Konzern AG wird im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister des Bundesministeriums für Justiz veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht hat für uns gemäß § 291 Absatz 2 HGB befreiende Wirkung.
Köln, den 3. April 2012 Der Vorstand Dr. Dahmen Gerber Hanssmann Hasselbächer Nießen Dr. Schwering Wieland Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der AXA Lebensversicherung AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 5. April 2012 PricewaterhouseCoopers Alexander Hofmann, Wirtschaftsprüfer ppa. Elisabeth zu Waldeck und Pyrmont, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2011 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in drei Sitzungen sowie drei schriftlichen Abstimmungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden. In seiner außerordentlichen Sitzung am 17. März 2011 beschloss der Aufsichtsrat die Tantiemezahlungen für 2010, die Equity Grant Zuteilung 2010 sowie anstehende Anpassungen der Vorstandsvergütung. Weiterhin hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit den Anforderungen der Versicherungsvergütungsverordnung und dabei insbesondere auch mit den bestehenden Vergütungssystemen für den Vorstand sowie für leitende Mitarbeiter und Mitarbeiter mit variabler Vergütung befasst. In der Sitzung am 13. April 2011 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2010 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2011 vor, die vertiefend erörtert wurde. In seiner Sitzung am 23. November 2011 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung 2012. Ferner wurden die Herren Hans Riedel und Peter Jakobi, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), als Nachfolger der Herren Axel Schaefer und Karl-Heinz Wilhelm Volkening zum Treuhänder beziehungsweise stellvertretenden Treuhänder für das Sicherungsvermögen der Gesellschaft bestellt. Die Bestellung von Herrn Riedel erfolgte mit Wirkung zum 1. April 2012, Herr Jakobi wurde mit Wirkung zum 29. Januar 2012 bestellt. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in zahlreichen Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Ebenso hat der Verantwortliche Aktuar an der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und diesem die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung ausführlich mündlich dargestellt und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 sind von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandung ergeben. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Im vergangenen Jahr sind im Vorstand Personalveränderungen eingetreten. Herr Dr. Frank Keuper hat mit Wirkung zum 31. Januar 2012 sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Vorstandes niedergelegt. In einer schriftlichen Abstimmung im Januar 2012 wurde Herr Dr. Thomas Buberl, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstandes bestellt. Der Aufsichtsrat spricht Herrn Dr. Keuper seinen Dank für seine jahrelange erfolgreiche Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft aus. Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistungen im Jahr 2011 unser ganz besonderer Dank.
Köln, den 3. Mai 2012 Für den Aufsichtsrat Jacques de Vaucleroy, Vorsitzender ImpressumHerausgeber: AXA Lebensversicherung AG Köln Redaktion: AXA Konzern AG, Köln Konzernkommunikation Satz: LSD GmbH & Co. KG Düsseldorf Printed in Germany AXA Lebensversicherung AG, Colonia-Allee 10 –20, 51067 Köln Telefon: (0 180 3) 55 66 22*, E-Mail: service@axa.de, Internet: www.axa.de ![]()
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9 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk
maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute |
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