AXA Lebensversicherung AktiengesellschaftKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Geschäftsbericht 2013Kennzahlen
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AXA Lebensversicherung AG AufsichtsratJacques de VaucleroyVorsitzender Chief Executive Officer for Northern, Central and Eastern Europe der AXA Brüssel, Belgien Patrick Lemoinestellv. Vorsitzender Chief Financial Officer for Northern, Central and Eastern Europe der AXA Brüssel, Belgien Herbert MayerVorsitzender des Gesamtbetriebsrates der AXA Konzern AG Pfinztal Peter Heesen(ab 18. September 2013) ehem. Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion Frechen Rainer Wendt(ab 18. September 2013) Bundesvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft München Frank Werneke(ab 18. September 2013) stellv. Bundesvorsitzender der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berlin VorstandDr. Thomas BuberlVorsitzender Vorstandsvorsitz Strategie und Organisation Personal/Zentrale Dienste Kapitalanlagen/Asset Liability Management Dr. Andrea van AubelInformationstechnologie und Prozessmanagement Etienne Bouas-LaurentFinanzen Dr. Patrick DahmenVorsorge Wolfgang HanssmannVertrieb, Marketing Jens HasselbächerKunden- und Partnerservice LageberichtGeschäfts- und RahmenbedingungenDie Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2013 in nachfolgend beschriebenem gesamtwirtschaftlichen und Branchenumfeld statt: Deutsche Wirtschaft trotzt europäischer KriseDie deutsche Wirtschaft blieb im Jahr 2013 weitestgehend stabil. Während die Konjunktur vor allem in Südeuropa weiterhin nur langsam in Schwung kommt, konnte sich die deutsche Wirtschaft vor allem in der zweiten Jahreshälfte leicht verbessern. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes nahm das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenüber dem Vorjahr um 0,4 % zu. Das Bruttoinlandsprodukt stieg jedoch langsamer als 2012 (0,7 %) und deutlich schwächer als noch 2011 (3,0 %). Vor allem die immer noch anhaltende Rezession innerhalb der Europäischen Währungsunion und eine gebremste weltwirtschaftliche Entwicklung ließen der Konjunktur nur wenig Spielraum. Als treibende Kraft der deutschen Konjunktur erwies sich im vergangenen Jahr vornehmlich die Binnennachfrage. Im Inland nahmen der private Verbrauch um 0,9 % und die staatlichen Konsumausgaben um 1,1 % zu. Investitionen konnten dagegen nur einen geringen Beitrag zum Wirtschaftswachstum liefern und gingen zum Teil sogar nochmals zurück. Im Vergleich zu 2012 stiegen die Exporte von Waren und Dienstleistungen aus Deutschland um 0,6 %. Diesem Anstieg an exportierten Gütern stand jedoch auch eine deutliche Zunahme der Importe um 1,3 % gegenüber. Der Außenbeitrag als Differenz zwischen Exporten und Importen bremste somit das inländische BIP-Wachstum 2013 um rund -0,3 Prozentpunkte. Die weitestgehend stabile Wirtschaftslage 2013 wirkte sich ebenfalls auf den Arbeitsmarkt aus. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der Erwerbstätigen - das siebte Jahr in Folge - leicht auf einen neuen Höchststand von 42,0 Millionen an. Arbeitslose partizipierten allerdings nur teilweise an diesem Beschäftigungsplus, da nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit die Profile der Arbeitslosen oftmals nur unzureichend zur Arbeitskräftenachfrage passen. Mit insgesamt 2,95 Millionen Arbeitslosen waren im Jahresdurchschnitt 2013 etwa 53.000 mehr Menschen arbeitslos gemeldet als noch im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote stieg dadurch um 0,1 Prozentpunkte auf 6,9 %, war damit jedoch immer noch deutlich niedriger als 2011 (7,1 %). Die Arbeitnehmer konnten 2013 nicht von einem Anstieg der Reallöhne profitieren. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes auf der Grundlage vorläufiger Ergebnisse betrug der Anstieg der Nominallöhne 2013 im Durchschnitt 1,3 %. Da sich die Verbraucherpreise im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamtes jedoch um 1,5 % erhöhten, ergab sich im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt preisbereinigt ein reales Minus bei den Reallöhnen von 0,2 %. Deutsche Versicherungswirtschaft weiter mit WachstumFür die deutsche Versicherungswirtschaft war 2013 ein Jahr voller Herausforderungen. Die Folgen der anhaltend niedrigen Zinsen belasten unverändert insbesondere die Lebens- und Krankenversicherer. Den Schaden- und Unfallversicherern machten mehrere außerordentliche Wetterereignisse zu schaffen. Insgesamt nahm die deutsche Versicherungswirtschaft im Berichtsjahr aber erneut eine zufriedenstellende Entwicklung und konnte weiter wachsen. Nach vorläufigen Berechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nahmen die Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen im Berichtsjahr um insgesamt 3,0 % auf 187,1 Mrd. Euro (2012: 180,7 Mrd. Euro) zu. Einen wichtigen Anteil hatten daran die Rentenversicherungen, die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden. Dadurch stiegen die Beitragseinnahmen in der Lebensversicherung um insgesamt 4,0 % auf 90,8 Mrd. Euro. Die privaten Krankenversicherer verzeichneten einen Beitragszuwachs von 0,7 % auf 35,9 Mrd. Euro und die Schaden- und Unfallversicherer von 3,0 % auf 60,4 Mrd. Euro. Das Neugeschäft der Lebensversicherer zeigte 2013 ein zweigeteiltes Bild: Während die laufenden Beiträge im Neugeschäft deutlich um 13,1 % auf 5,3 Mrd. Euro zurückgingen, legte das Geschäft gegen Einmalbeitrag ebenso deutlich um 14,2 % auf 25,7 Mrd. Euro zu. Diese Verschiebung der Nachfrage wird sich durch die Bevölkerungsalterung in den kommenden Jahren vermutlich fortsetzen. Kunden der deutschen Lebensversicherer haben 2013 Leistungen in Höhe von voraussichtlich 80 Mrd. Euro erhalten. Das ist ein Anstieg um knapp 5 %. Neuer Verhaltenskodex für den VersicherungsvertriebUm eine noch höhere Qualität im Versicherungsvertrieb zu erreichen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im Berichtsjahr den weiterentwickelten Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb publiziert und seine Mitglieder aufgerufen, diesen zu unterzeichnen. Die neuen Regeln sollen das Bewusstsein der Unternehmen und Vermittler für die Interessen der Verbraucher weiter schärfen und zugleich Vertriebspraktiken unterbinden, die den Belangen der Kunden widersprechen. Der neue Verhaltenskodex enthält elf Leitlinien, die den Rahmen für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung von Versicherungsprodukten setzen. Unternehmen, die dem Kodex beitreten, machen ihn zur Geschäftsgrundlage für die Zusammenarbeit mit ihren Vertriebspartnern. Dem Aufruf des GDV sind selbstverständlich auch die AXA Konzerngesellschaften gefolgt und haben ihren Beitritt am 11. September 2013 erklärt. Solvency II kommt 2016Nach jahrelanger Hängepartie haben sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission am 13. November 2013 auf die noch ausstehenden Regelungen zu Solvency II, den künftigen Aufsichtsregeln der Europäischen Union (EU) für die Versicherungswirtschaft, geeinigt. Das neue Regelwerk soll nun zum 1. Januar 2016 vollständig in Kraft treten. Zuvor müssen allerdings auf europäischer und nationaler Ebene noch wichtige Details festgelegt werden. Mitte 2014 will die EU-Kommission Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der Regeln vorlegen; bis Anfang 2015 soll Solvency II dann nach derzeitigem Stand in nationales Recht umgesetzt sein. MarktsituationLage des deutschen VorsorgemarktesMedienDas Thema in 2013 mit der höchsten Medientonalität war die Zukunft der Lebensversicherer. In zahlreichen Medienbeiträgen, Veranstaltungen und Umfragen wurde die Attraktivität und Stabilität der Lebensversicherung, der herrschende Kapitalanlagennotstand, die andauernde Niedrigzinsphase und die damit verbundene Absenkung der Garantien diskutiert. Eine Absenkung des Höchstrechnungszinses in 2013 befeuerte erneut die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit der klassischen Lebensversicherung und ihre "Existenzberechtigung" in den Medien. Die Vertriebskosten, insbesondere. die Abschlusskosten, rücken vor dem Hintergrund der sinkenden Verzinsung zunehmend in den Fokus. Ob sich die LV noch lohnt und wie lange sie trotz Niedrigzinsen noch stabil ist, sind die zentralen Fragen. Bedarf an AltersvorsorgeDie Mehrheit der Menschen schätzt ihre persönliche Lebenserwartung um etwa 7 bis 10 Jahre niedriger ein als die mittlere Lebenserwartung. Der Trend zu höheren Lebenserwartung ist seit über 140 Jahren ungebrochen. Die Lebenserwartung stieg im Schnitt alle 40 Jahre um ca. zehn Jahre. Für einen Fortbestand des Lebensstandards im Ruhestand ist eine ausreichende Altersvorsorge unabdingbar. Das Prinzip kollektiver Vorsorge führt zu einer Balance zwischen Rendite und Risiko, von der Menschen nur bei einer Lebensversicherung profitieren können. Die Lebensversicherung weist bei einer Betrachtung über die gesamte Laufzeit ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis auf. Lebensversicherungen sind langfristig ausgerichtet und Schwankungen am Kapitalmarkt werden ausgeglichen, so dass Versicherte über die gesamte Vertragsdauer eine stabile Verzinsung erhalten. Die Lebensversicherung ist als maßgebliches Produkt für die Altersvorsorge streng reguliert. Gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen gewährleisten, dass die Kapitalanlage und die Ertragsgutschrift sicher, zuverlässig und im Interesse der Kunden erfolgt. Relax RenteVor diesem Hintergrund sieht sich die AXA Lebensversicherung AG in der Pflicht, den Kunden attraktive Altersvorsorgeprodukte anzubieten, die Sicherheit, aber auch die Chance auf Rendite und somit Wohlstand im Alter bestmöglich miteinander in Einklang bringen. Denn - wer heute eine Altersvorsorge aufbauen möchte, steht in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Rendite. Während auf der einen Seite die klassische Lebensversicherung ein hohes Maß an Sicherheit hat, aber unter sinkenden Zinsen leidet, bietet auf der anderen Seite die fondsgebundene Lebensversicherung ohne Garantien bessere Renditechancen, aber auch höhere Risiken. So wurde im Berichtsjahr ein Produkt für die Bedürfnisse der Kunden entwickelt, das Sicherheit und die Chance auf Rendite bietet: die Relax Rente. Die Konstruktion dieses Vorsorgeproduktes ist einzigartig am deutschen Markt. Es werden durch unterschiedliche Anlageformen die Renditechancen der Kapitalmärkte genutzt und gleichzeitig garantiert, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zurückbezahlt werden. Die Relax Rente besteht aus drei miteinander kombinierbaren Bausteinen: Erstens einer "Garantiekomponente" auf Basis des Deckungsstocks, die den Beitragserhalt sicherstellt. Zweitens einem "Wertzuwachs", der über eine Beteiligung an der Entwicklung eines Index erfolgt, der sich an der Performance der 50 führenden Unternehmen Europas orientiert. Und drittens der Baustein "Rendite", in den bis zu drei Investmentfonds aus einem Top-Spektrum von ausgewählten Anbietern investiert werden können. Durch eine intelligente Kombination dieser drei Bausteine lassen sich unterschiedlichste Kundenanforderungen bedienen. Unisex-TarifeAuf das bereits im März 2011 getroffene Verbot des Europäischen Gerichtshofes, ab dem 21. Dezember 2012 geschlechterspezifische Tarife für Männer und Frauen anzubieten, hat die AXA Lebensversicherung AG rechtzeitig reagiert. Es wurden die relevanten Tarife umgestellt und eine neue Tarifgeneration angeboten: die Unisex-Tarife. Betroffen waren die Tarife der privaten Rentenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Durch das Angebot der Unisex-Tarife konnten wir unsere gute Positionierung im deutschen Vorsorgemarkt in 2013 nachhaltig festigen und ausbauen. Ratingagenturen bestätigen weiter starke FinanzkraftAlle drei großen Ratingagenturen haben unserer Gesellschaft als wichtigem Teil des deutschen AXA Konzerns und der internationalen AXA Gruppe im Berichtsjahr erneut eine starke oder sogar sehr starke Finanzkraft bescheinigt. Moody's Investors Service hat am 30. April 2013 sein Aa3 für unsere Gesellschaft bestätigt und als einzige der drei Ratingagenturen den Ausblick unverändert mit "negativ" beurteilt. Die Ratingagentur Standard & Poor's hat demgegenüber am 15. November 2013 bei ihrer Erneuerung des A+ Financial Strength Ratings den stabilen Ausblick für unsere Gesellschaft bestätigt. Fitch Ratings hat am 11. März 2014 sein AA- Insurer Financial Strength Rating erneuert und dabei den Ausblick auf "stabil" hochgestuft. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2013AXA fusioniert LebensversichererDer AXA Konzern hat im Geschäftsjahr 2013 das Geschäft seiner beiden großen Lebensversicherungsgesellschaften gebündelt, um die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft weiter zu verbessern sowie Vorteile für seine Kunden durch die Einsparung von Kosten zu erzielen. Mit Verschmelzungsvertrag vom 2. Mai 2013 wurde vereinbart, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf die AXA Lebensversicherung AG zu verschmelzen. Mit der Eintragung in das Handelsregister am 4. September 2013 ist die Verschmelzung rechtswirksam geworden. Als Folge aus der Verschmelzung ergeben sich in der Zukunft Vorteile sowohl durch eine geringere Komplexität und Anzahl der Versicherungstarife als auch in der Verwaltung durch eine einheitliche und einfachere Ablauforganisation. Die durch die Verschmelzung entstandene große und starke Gesellschaft wird noch besser in der Lage sein, ihre Risiken zu diversifizieren. Aus diesem Grund führt die Verschmelzung mit Blick auf das zukünftige regulatorische Regime von Solvency II zu einer Stärkung der Eigenmittel und zu einer geringeren Risikokapitalanforderung. Bereits Ende 2012 wurde eine Zweigniederlassung mit der heutigen Firmierung DBV Deutsche Beamten Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG gegründet, um der Bedeutung der Marke DBV, die als Spezialist für den Öffentlichen Dienst einen elementarer Bestandteil der Vorsorge-Strategie des AXA Konzerns darstellt, gerecht zu werden. Um eine Vergleichbarkeit mit dem vorherigen Geschäftsjahr zu ermöglichen, sind im nachfolgenden Lagebericht und im Anhang die Angaben aus den Einzelabschlüssen der AXA Lebensversicherung AG und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG für 2012 - soweit möglich und sinnvoll - gesamthaft dargestellt. Überblick über den Geschäftsverlauf unserer GesellschaftIm Berichtsjahr ging das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag um 5,2 % auf 138,1 Mio. Euro zurück. Dieser Rückgang resultierte überwiegend aus dem Kollektivgeschäft. Demgegenüber sind Neugeschäftszuwächse im Individualgeschäft zu verzeichnen, insbesondere bei den klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen. Das Neugeschäft gegen Einmalbeitrag verringerte sich um 149,3 Mio. Euro auf 415,5 Mio. Euro. Wesentlicher Grund hierfür ist der Rückgang der Einmalbeiträge im Individualgeschäft der klassischen Rentenversicherungen. Darüber hinaus wurde das Neugeschäft mit Kapitalisierungsprodukten aus Renditegesichtspunkten bewusst nahezu komplett eingestellt. Der Rückgang im Kollektivgeschäft resultierte im Wesentlichen aus dem Rückdeckungsvertrag mit dem Pensions-Sicherungs-Verein, der im Vorjahr ein hohes Volumen hatte. Dagegen konnte bei den fondsgebundenen Versicherungen aufgrund positiver Impulse aus dem Kapitalmarktumfeld ein Wachstum erzielt werden. Die Beitragseinnahmen unserer Gesellschaft verminderten sich im Berichtsjahr um 6,3 % auf insgesamt 2,8 Mrd. Euro. Dabei nahmen die gebuchten laufenden Beiträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes um 1,6 % auf 2,4 Mrd. Euro und die selbst abgeschlossenen Einmalbeiträge um 25,5 % auf 429,4 Mio. Euro ab. Der Versicherungsbestand, gemessen am laufenden Jahresbeitrag für selbstabgeschlossene Verträge, verringerte sich um 2,2 % und belief sich zum Jahresende 2012 auf 2,34 Mrd. Euro. Die Abgänge an laufenden Jahresbeiträgen betrugen 193,1 Mio. Euro, das waren 0,9 % weniger als im Vorjahr. Die Stornoquote, bezogen auf die Stückzahl, verbesserte sich um 0,1 % Punkte auf 2,3 %. Das Kapitalanlageergebnis stieg auf 2.026,8 (2012: 1.715,9 Mio. Euro). Aus unseren Kapitalanlagen erzielten wir mit 5,5 % (2012: 4,7 %) eine Nettoverzinsung, die insbesondere aufgrund der hohen realisierten Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen deutlich über dem Vorjahresniveau lag. Die gesamten ausgezahlten Leistungen für unsere Kunden aus Abläufen, Rückkäufen, Todes- und Heiratsfällen sowie Renten einschließlich der zugehörigen Überschussanteile und Anteile aus der Direktgutschrift betrugen 4,12 Mrd. Euro (2012: 4,12 Mrd. Euro). Leicht gestiegene Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2013 haben bei rückläufigen Beitragseinnahmen zu einer Erhöhung der Verwaltungskostenquote von 3,6 % im Vorjahr auf 3,9 % geführt. Der Rohüberschuss nach Ertragsteuern betrug im Berichtsjahr 740,6 Mio. Euro (2012: 407,8 Mio. Euro). Hiervon haben wir insgesamt 505,0 Mio. Euro (2012: 176,7 Mio. Euro) der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Nach Steuern verblieb ein erwirtschafteter Überschuss von 103,6 Mio. Euro (2012: 94,0 Mio. Euro). Dieser wurde im Rahmen des am 15. Oktober 2009 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt. GeschäftsergebnisBeitragseinnahmen von 2,8 Mrd. EuroDie gebuchten Beiträge unserer Gesellschaft verringerten sich im Berichtsjahr um 6,3 % auf 2,8 Mrd. Euro (2012: 3,0 Mrd. Euro). Hiervon entfielen 2,4 Mrd. Euro (-1,7 %) auf die laufenden Beiträge. Der Rückgang der laufenden Beiträge resultiert sowohl aus dem Individual- als auch aus dem Kollektiv-Geschäft, vor allem ablauf- und stornobedingt bei den klassischen Kapitallebensversicherungen. Positiv entwickelten sich hingegen im Individualgeschäft die laufenden Beitragseinnahmen der klassischen und der fondsgebundenen Renten sowie der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Einmalbeiträge nahmen um 25,5 % auf 429,4 Mio. Euro (2012: 576,6 Mio. Euro) ab. Der Rückgang ist zum einen darauf zurückzuführen, dass wir im Individualgeschäft das Neugeschäft mit Kapitalisierungsprodukten aus Renditegründen grundsätzlich eingestellt haben. Zum anderen sind die Einmalbeiträge aus klassischen Rentenversicherungen deutlich zurückgegangen. Positiv dagegen entwickelte sich das Volumen der Einmalbeiträge aus fondsgebundenen Versicherungen. Der Rückgang im Gruppengeschäft ist in erster Linie auf eine Reduzierung bei den klassischen Rentenversicherungen zurückzuführen. Kapitalanlageergebnis deutlich höherDas gesamte Kapitalanlageergebnis - alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen - unserer Gesellschaft erhöhte sich im Berichtsjahr deutlich um 18,1 % auf 2.026,8 Mio. Euro. Das laufende Ergebnis betrug 1.501,5 Mio. Euro (2012: 1.607,0 Mio. Euro). Das außerordentliche Kapitalanlageergebnis verbesserte sich von 108,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 525,3 Mio. Euro. Hierin sind Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 581,5 Mio. Euro enthalten. Diese Gewinne wurden insbesondere aus dem Verkauf von Schuldscheindarlehen und Inhaberschuldverschreibungen erzielt, die im Wesentlichen aus den Maßnahmen zur Realisierung stammen. Den Gewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 21,7 Mio. Euro gegenüber. Außerdem haben wir außerordentliche Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 39,6 Mio. Euro vorgenommen, von denen der größte Anteil mit 19,5 Mio. Euro auf Investmentfonds entfiel. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich auf 5,1 Mio. Euro und entfielen größtenteils auf Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - stieg auf 5,5 % (2012: 4,7%). Auf einer um die Effekte zur Finanzierung der Zuführung zur Zinszusatzreserve bereinigten Sicht stieg die Nettoverzinsung auf 4,3% nach 3,6% im Vorjahr. Abschluss- und VerwaltungskostenquotenDie Abschluss- und Verwaltungskosten unserer Gesellschaft betrugen im Berichtsjahr insgesamt 342,6 Mio. Euro (2012: 361,1 Mio. Euro); das ist ein Rückgang um -5,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Rückgang der Abschlusskosten um 8,2 % auf 232,8 Mio. Euro (2012: 253,7 Mio. Euro) ist im Wesentlichen durch die rückläufige Neugeschäftsentwicklung verursacht. Die Abschlusskostenquote - das Verhältnis der Abschlussaufwendungen zur Beitragssumme des Neugeschäfts - liegt unverändert bei 5,8 % (2012: 5,8 %). Die Verwaltungskosten unserer Gesellschaft haben sich im Berichtsjahr um 2,3 % auf 109,8 Mio. Euro erhöht (2012: 107,4 Mio. Euro). Der Anstieg resultiert vor allem aus leicht höheren Projektkosten. Die Verwaltungskostenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte auf 3,9 % (2012: 3,6 %) negativ beeinflusst durch die geringeren Beitragseinnahmen aus dem Einmalbeitragsgeschäft. Programm zur Effizienzsteigerung macht FortschritteDer AXA Konzern hat im Geschäftsjahr 2013 bei der Umsetzung seines Programms zur Steigerung der Effizienz und zur Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit weiter Fortschritte erzielt. Dieses Programm unter dem Namen "Focus to Perform" hatte der Konzern im Jahr 2011 eingeleitet, um angesichts des sich grundlegend wandelnden Umfelds für Versicherungen seine strategischen Ziele effektiver und fokussierter zu erreichen. Durch umfangreiche Investitionen in Prozessverbesserungen, Automatisierung und optimierte Strukturen will der AXA Konzern den Kundenservice weiter verbessern, Produktivitätssteigerungen erzielen und die Kosten im Konzern von 2011 bis 2015 um 328 Mio. Euro senken. Dazu sollen unter anderem auch die Vereinheitlichung von Produkten und der Informationstechnologie, schlankere Führungsstrukturen und die Bündelung von Funktionen an einzelnen Standorten beitragen, wobei der Konzern seine dezentrale Struktur beibehalten wird. 4,12 Mrd. Euro direkte Leistungen für unsere KundenDie direkten Leistungen an unsere Kunden für Abläufe, Rückkäufe, Todes- und Heiratsfälle sowie für Renten einschließlich der zugehörigen Überschussanteile und Anteile aus der Direktgutschrift erhöhten sich um 0,2 % auf 4,12 Mrd. Euro (2012: 4,11 Mrd. Euro). Der Anteil der vertragsgemäßen Abläufe lag bei 65,7 %, der Anteil der Rückkäufe bei 13,9 % sowie der Renten- und Berufsunfähigkeitsleistungen bei 15,0 %. 5,4 % entfielen auf Leistungen für Todes- und Heiratsfälle. Den Rückstellungen für Leistungsverpflichtungen gegenüber unseren Versicherungsnehmern (Deckungsrückstellung, Überschussguthaben und Rückstellung für Beitragsrückerstattung) führten wir 495,2 Mio. Euro (2012: 243,7 Mio. Euro) zu. Insgesamt betrugen die Leistungen für unsere Kunden 4,61 Mrd. Euro (+6,0 %). Dieser Anstieg der Rückstellung für Leistungsverpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus der weiteren Erhöhung der Deckungsrückstellung aufgrund der nachstehend beschriebenen weiteren Erhöhung der Zinszusatzreserve. Die Rückstellungen für Leistungsverpflichtungen beliefen sich am Ende des Berichtsjahres auf insgesamt 38,3 Mrd. Euro (+1,3 %). Deckungsrückstellung für RentenversicherungenBei der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) werden die Untersuchungen zur Sterblichkeit in der Rentenversicherung durch Berücksichtigung neuer Daten laufend aktualisiert, da eine Fortsetzung des Trends zu weiter steigenden künftigen Lebenserwartungen nicht ausgeschlossen werden kann. Auch unsere eigenen Versicherungsbestände werten wir entsprechend aus. Zur Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung haben wir für unseren Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert wurden, die Deckungsrückstellung im Jahr 2013 um 13,3 Mio. Euro (2012: 14,5 Mio. Euro) verstärkt. ZinszusatzreserveDas anhaltend niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt beeinträchtigt auch die Anlagemöglichkeiten der Lebensversicherer. Die Deckungsrückstellungs-Verordnung sieht daher abhängig vom Kapitalmarktzins der vergangenen Jahre die Bildung einer Zinszusatzreserve für Versicherungen mit einem Rechnungszins oberhalb eines Referenzzinses vor. Unsere Gesellschaft hat für 2013 die Zinszusatzreserve um weitere 433,8 Mio. Euro auf nunmehr 941,8 Mio. Euro deutlich verstärkt. ÜberschussbeteiligungDer Rohüberschuss nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2013 erhöhte sich auf 740,6 Mio. Euro (2012: 407,8 Mio. Euro). Dieser deutliche Anstieg ist hauptsächlich auf die Verbesserung des außerordentlichen Kapitalergebnisses aus der Realisierung von Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung haben wir 490,2 Mio. Euro (2012: 449,9 Mio. Euro) zugunsten unserer Kunden entnommen sowie 505,0 Mio. Euro (2012: 176,7 Mio. Euro) neu zugewiesen. Die gesamte Rückstellung für Beitragsrückerstattung belief sich auf 1,8 Mrd. Euro (2012: 1,8 Mrd. Euro). Die freie, noch nicht für die künftige Überschussbeteiligung gebundene Rückstellung für Beitragsrückerstattung erhöhte sich auf 556,3 Mio. Euro (2012: 414,9 Mio. Euro). Das anhaltend niedrige Zinsniveau und die Verstärkung der Zinszusatzreserve zur langfristigen Sicherung der Garantien beeinträchtigen den Überschuss der Gesellschaft. Deshalb wurde die gesamte Überschussbeteiligung dieser Entwicklung angepasst. Für das Kalenderjahr 2014 wird bei unserer Gesellschaft die laufende Verzinsung (Garantieverzinsung plus Zinsüberschussanteil) 3,40 % betragen, kann jedoch für Tarifgenerationen mit höheren Garantien davon abweichen. In jedem Fall wird mindestens der Garantiezins gewährt. Hinzu kommen können - je nach Vertragstyp - sonstige Überschüsse (Kosten- und Risikoüberschüsse), Schlussüberschussanteile sowie eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Gemäß der Assekurata-Methode ergibt sich für den Bestand eine durchschnittliche Gesamtverzinsung von 4,2 %. Für Einmalbeitragsversicherungen erfolgt die Verzinsung in Anlehnung an die Entwicklung am Kapitalmarkt. Die Überschussanteilsätze für die einzelnen Tarife sind im Anhang auf den Seiten 69 bis 158 dargestellt. ErtragsteuernDer Aufwand für Ertragsteuern erhöhte sich im Berichtsjahr um 8,7 Mio. Euro auf 39,4 Mio. Euro (2012: Steueraufwand von 30,7 Mio. Euro). Der Anstieg des Steueraufwands gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sowie aus geringeren steuerlichen Sondereffekten aus dem Vorjahr. Der gesamte Steueraufwand inklusive sonstiger Steuern betrug im Berichtsjahr 39,9 Mio. Euro (2012: Steueraufwand von 31,7 Mio. Euro). Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin. Überschuss von 103,6 Mio. EuroNach der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung und nach Steuern verbleibt ein erwirtschafteter Überschuss von 103,6 Mio. Euro (2012: 94,0 Mio. Euro). Aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zwischen der AXA Lebensversicherung AG und der AXA Konzern AG wurde dieser Überschuss an die AXA Konzern AG abgeführt. EigenkapitalausstattungAufgrund der Verschmelzung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG auf die AXA Lebensversicherung AG hat sich die gesamte Eigenkapitalausstattung um 242,9 Mio. Euro erhöht. Unser Eigenkapital setzt sich nun wie folgt zusammen: Eigenkapitalausstattung
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AXA Lebensversicherung AG Eine detaillierte Überleitung des Eigenkapitals befindet sich auf Seite 63 im Anhang. BestandsentwicklungBestand auf 105,4 Mrd. Euro statistische Versicherungssumme gewachsenIm Geschäftsjahr 2013 wuchs der Bestand unserer Gesellschaft auf eine statistische Versicherungssumme von 105,4 Mrd. Euro (+ 127,3 Mio. Euro). Am Ende des Berichtsjahres betreute unsere Gesellschaft 3.134.436 Stück Verträge. Gemessen am laufenden Jahresbeitrag belief sich unser Versicherungsbestand auf 2,3 Mrd. Euro. Das sind 2,2 % weniger als ein Jahr zuvor. Den Schwerpunkt unseres gesamten Bestandes bilden mit einem Anteil von 40,4 % weiterhin die Einzel-Kapitalversicherungen, mit 944,6 Mio. Euro laufendem Beitrag (2012: 1.008,3 Mio. Euro). An zweiter Position mit einem Anteil von 26,5 % befinden sich die Rentenversicherungen. Ihr Bestand erhöhte sich im Berichtsjahr um 2,8 % auf 620,9 Mio. Euro. Mit einem Anteil von 19,1 % folgen Kollektivversicherungen. Ihr Bestand ging um 1,4 % auf 446,6 Mio. Euro zurück. Der Bestand an fondsgebundenen Versicherungen nahm um 0,2 % auf 267,8 Mio. Euro zu. Bestand nach Versicherungsart
Neuzugang: 138,1 Mio. Euro laufende BeiträgeDer im Berichtsjahr neu abgeschlossene laufende Jahresbeitrag unserer Gesellschaft betrug 138,1 Mio. Euro. Er lag damit 5,2 % unter dem des Vorjahres. Die neu abgeschlossenen Einmalbeiträge gingen um 26,4 % auf 415,5 Mio. Euro zurück. Insgesamt wurden 108.406 neue Verträge abgeschlossenen, das waren 43.825 Verträge weniger als ein Jahr zuvor. An der Versicherungssumme gemessen, ging der Neuzugang um 16,6 % auf 7,2 Mrd. Euro zurück. Die aus dem Neuzugang resultierende Gesamtbeitragssumme - definiert als laufender Jahresbeitrag multipliziert mit der Beitragszahlungsdauer zuzüglich der Einmalbeiträge - belief sich im Berichtsjahr auf 4,0 Mrd. Euro (2012: 4,4 Mrd. Euro). Zum Neugeschäftsvolumen trugen die einzelnen Versicherungsarten mit unterschiedlichen Anteilen bei. Mit 59,5 Mio. Euro (2012: 66,1 Mio. Euro) laufendem Beitrag verbuchten die Rentenversicherungen im Berichtsjahr den höchsten Anteil. Ihr Anteil am Neugeschäft betrug 43,1 %. Den zweithöchsten Anteil am Neugeschäft mit 19,7 % erreichten die Kollektivversicherungen mit einem Beitragsvolumen von 27,2 Mio. Euro laufendem Beitrag. Um 37,2 % auf 23,6 Mio. Euro laufender Beitrag sind die Fondsgebundenen Versicherungen gestiegen. Die Einzel-Kapitalversicherungen lagen mit 23,5 Mio. Euro laufendem Beitrag knapp hinter den Fondsgebundenen Versicherungen. Neuzugang nach Versicherungsart
Abgang: 7,0 % weniger vorzeitige AbgängeIm Berichtsjahr verzeichneten wir einen Abgang an laufenden Jahresbeiträgen von 193,1 Mio. Euro, das waren 0,9 % weniger als im Vorjahr (2012: -9,0 %). Die vertragsmäßigen Abläufe hatten daran einen Anteil von 47,3 %. Gegenüber dem Vorjahr stiegen sie um 2,1 % auf 91,4 Mio. Euro gemessen am laufenden Jahresbeitrag. Die Abgänge durch Tod oder Heirat nahmen um 1,7 % auf 8,2 Mio. Euro laufenden Jahresbeitrag zu. Im Berichtsjahr entfielen insgesamt 91,0 Mio. Euro (2012: 97,9 Mio. Euro) auf die vorzeitigen Abgänge (Rückkäufe, Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen sowie sonstige vorzeitige Abgänge). Sie nahmen um 7,0 % ab (2012: -5,8 %). Die größten Anteile an den vorzeitigen Abgängen hatten mit 25,0 Mio. Euro die Einzelkapital Versicherungen. Unsere Stornoquote bezogen auf die Stückzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 % Punkte auf 2,3 % zurückgegangen. Kapitalanlagebestand wächst um 0,4 Mrd. Euro auf 36,9 Mrd. EuroDas Kapitalmarktumfeld war im Geschäftsjahr 2013 erneut von einem global schwachen Wachstum sowie von einer sehr expansiven Geldpolitik der großen Notenbanken gekennzeichnet. Die Unsicherheiten bezüglich der europäischen Staatsschuldenkrise blieben zwar bestehen, nahmen im Jahresverlauf jedoch ab. Zudem verbesserten sich die weltweiten Wachstumsaussichten für die kommenden Jahre. Die Kapitalmärkte entwickelten sich im vergangenen Jahr unterschiedlich. Die Zinsen in Deutschland und den USA stiegen auf Grund der verbesserten Wachstumsaussichten und einer etwas restriktiveren Geldpolitik der US-amerikanischen Notenbank an. Die Renditen für 10-jährige Bundesanleihen legten im Jahresverlauf um 0,6 %-Punkte zu. Hingegen sanken die Zinsen in Südeuropa auf Grund der geringeren Unsicherheit zum Teil deutlich. Die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen reduzierten sich im Jahresverlauf weiter. Die Aktienmärkte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2013 wie schon im Vorjahr sehr positiv. Der Deutsche Aktienindex (DAX) notierte Ende des Jahres bei 9.552 Punkten und verzeichnete somit im Vergleich zum Jahresanfang einen Zuwachs von 25 %. Der europäische Aktienmarkt gemessen am EuroStoxx 50 stieg bis zum Jahresende um 18 %, der für den US-amerikanischen Aktienmarkt repräsentative S&P 500 Index notierte um 30 % höher als zu Jahresbeginn. Die Notenbanken hielten im Jahr 2013 an Ihrer lockeren Geldpolitik fest. Die europäische Zentralbank senkte den Leitzins in 2013 zweimal auf derzeit 0,25 %. Die US-Notenbank ließ den Leitzins im Jahr 2013 unverändert bei 0 bis 0,25 %. Zudem führte die Federal Reserve Bank ihre expansive Geldpolitik durch den monatlichen Ankauf von Anleihen fort. Die AXA Lebensversicherung AG hat die Entwicklung an den Kapitalmärkten genutzt und durch ein ausgewogenes Kapitalanlagenportfolio die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Lebensversicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen mit attraktiven Konditionen zu investieren. Im Geschäftsjahr 2013 wurden Investitionen in Hypothekenpfandbriefe, Staatsanleihen und Anleihen öffentlicher Emittenten, Kommunaldarlehen sowie in Unternehmensanleihen in Euro und US-Dollar vorgenommen. Zudem wurden verstärkt Investitionen in Infrastrukturfinanzierungen, gewerbliche Immobilienfinanzierungen, Mittelstandsfinanzierungen und alternative Kreditstrategien getätigt. Unsere Gesellschaft weist zum Jahresende 2013 stille Reserven auf Aktien und Beteiligungen in Höhe von 29,9 Mio. Euro aus. Buchwerte der Kapitalanlagen
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AXA Lebensversicherung AG Zeitwerte der Kapitalanlagen
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AXA Lebensversicherung AG Zu- und Abgänge der Kapitalanlagen
Das neu angelegte Kapitalanlagevolumen unserer Gesellschaft erhöhte sich im Berichtsjahr von 3,2 Mrd. Euro auf 9,1 Mrd. Euro. Dieser vergleichsweise hohe Anstieg ist im Wesentlichen auf die Maßnahmen zur Gewinnrealisierung und der Wiederanlage der frei gewordenen Mittel zurückzuführen. Mit 8,8 Mrd. Euro oder 97,2 % bildeten die Rentenpapiere erneut den Schwerpunkt unserer Neuanlagen. Ihr Bestand, inklusive der in festverzinslichen Wertpapieren investierten Investmentanteile, betrug 34,8 Mrd. Euro oder 94 % der gesamten Kapitalanlagen. Der überwiegende Teil unserer Aktien wird in Spezialfonds gehalten, die auf Aktieninvestments ausgerichtet sind, jedoch auch einen begrenzten Anteil an Renteninvestments beinhalten. Die Aktienquote auf Buchwertbasis ist geringfügig von 0,8 % auf 0,7 % gesunken. Gemessen an den Markwerten blieb die Quote konstant bei 0,7 %. Bewertungsreserven von 3,3 Mrd. EuroDie Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert sind zum 31. Dezember 2013 auf 3,3 Mrd. Euro gesunken (2012: 4,9 Mrd. Euro). Das entspricht 8,8 % der Buchwerte. Während der Buchwert unseres gesamten Portfolios um 402 Mio. Euro gestiegen ist, sank der Marktwert im gleichen Zeitraum um 1,3 Mrd. Euro. Dies ist insbesondere auf das im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Zinsniveau sowie aus den Maßnahmen zur Gewinnrealisierung aus Kapitalanlagen zurückzuführen. Aufgrund der Neuanlage der frei gewordenen Mittel unterliegen diese Bestände einem Wiederanlagerisiko. Der größte Teil der gesamten Bewertungsreserven entfiel mit 3,1 Mrd. Euro (2012: 4,7 Mrd. Euro) auf Kapitalanlagen mit einem Zinsrisiko. Die auf Beteiligungen (ohne Immobilien-Beteiligungen und Private Equity Fonds) entfallende Last von 0,6 Mio. Euro (2012: 11,0 Mio. Euro) ist hierbei nur eingeschränkt fungibel. Das Liquiditätsmanagement wird im Risikobericht unter Liquiditätsrisiken erläutert. Risiken der zukünftigen EntwicklungDie Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck. Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage des § 64a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Als Risiko wird gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen (MaRisk VA) die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können, definiert sind. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozesse aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20) dargestellt. Organisationseinheiten des RisikomanagementsDas Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland eingebunden. Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachendes Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen behandelt sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug. Das ARC ist seit Dezember 2012 das Nachfolgegremium des Risikokomitees. Darüber hinaus existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationalen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Committee, dem Kapitalanlageausschuss und weiteren Gremien besprochen. Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind
Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher. AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter des Bereichs oder der Abteilung. Dabei ist die versicherungsmathematische Funktion innerhalb der CRO-Organisation angesiedelt. AXA hat darüber hinaus den Leiter Recht sowie den Chief Investment Officer (CIO) zu weiteren Schlüsselpersonen erklärt. Für diese Schlüsselpersonen gelten besondere Anforderungen, sogenannte "Fit & Proper"-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig). RisikomanagementprozessDas Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen. Risikoidentifikation:Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten "Risikopolicen" und der Dokumentation und Beschreibung operationaler Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert. Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen des standardisierten Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationaler Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationale Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements. Die Bewertung der operationalen und sonstigen Risiken erfolgt in der Risikodatenbank. Die Risikopolicen werden seit 2013 im Document Inventory, unserem Verzeichnis für alle Solvency II-relevanten Dokumente, geführt. Risikoanalyse und -bewertung:Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können. Bei der Risikobewertung wird eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen. Risikosteuerung und -überwachung:Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht. Risikokommunikation und -berichterstattung:Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. In der Übergangsphase zu Solvency II (2014 bis 2016) wird der ORSA durch die Preparatory Guidelines als FLAOR (Forward Looking Assessment of Own Risk) bezeichnet. Diese werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden. Versicherungstechnische Risiken LebensversicherungWir betreiben im Lebensversicherungsgeschäft hauptsächlich konventionelle und fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Die spezifischen Risiken aus dem Lebensversicherungsgeschäft aus Unternehmenssicht sind biometrische Risiken, Zinsgarantierisiken, Risiken aus Kundenverhalten sowie Kostenrisiken. Ferner bestehen noch spartenspezifische Risiken aus Rechtssprechung und Gesetzgebung. Biometrische RisikenBiometrische Risiken entstehen aus Abweichungen des tatsächlich beobachteten Risikoverlaufs zu den Annahmen der Kalkulation. Sinkende Sterblichkeiten, bewirkt zum Beispiel durch verbesserte medizinische Versorgung, führen bei Kapital- und Risikolebensversicherungen zu einer Erhöhung der Marge, andererseits erzwingt dieser Trend bei Rentenversicherungen zusätzliche Leistungen. Eine Erhöhung der Sterblichkeit, etwa hervorgerufen durch Epidemien, hätte einen gegenläufigen Effekt. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen führen Abweichungen von den eingerechneten zu den tatsächlichen Versicherungsereignissen zu Risiken. Hier gehen die Risiken neben medizinisch und juristisch verursachten Veränderungen oft auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurück. Unsere Gesellschaft steuert biometrische Risiken durch ihre Produktgestaltung, Zeichnungspolitik und Rückversicherungsverträge. Bei der Gestaltung neuer und der Anpassung bestehender Produkte werden Risiken identifiziert, bewertet, und es wird, sofern notwendig, eine Anpassung der Produktkalkulation vorgenommen. Durch die Zeichnungspolitik wird eine risikogerechte Tarifierung sichergestellt. Je nach Ergebnis der medizinischen und finanziellen Risikoprüfungen wird dem Kunden nur unter Akzeptanz eines Beitragszuschlages oder eines Risikoausschlusses ein Versicherungsvertrag angeboten. Zusätzlich werden bei hohen Einzel- und Kumulrisiken sowie konzernübergreifend bei Katastrophenrisiken Rückversicherungsverträge zur Beschränkung der Leistungsbelastung abgeschlossen. Bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen wird das biometrische Risiko durch die Leistungsprüfung auf die vertraglichen Zusagen beschränkt. Hierbei wird zum einen ausführlich geprüft, ob der Leistungsfall eingetreten ist, zum anderen werden Hilfestellungen für eine schnelle Rückkehr des Versicherten in das Berufsleben erteilt. Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden im Wesentlichen die bei Vertragsabschluss aktuellen, von der Aufsichtsbehörde oder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Sterbetafeln sowie Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln verwendet. Für die ab dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängigen Tarife werden Tafeln genutzt, die aus den aktuell empfohlenen Tafeln unter Berücksichtigung eines erwarteten Geschlechtermixes abgeleitet wurden. Alle in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen werden dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung der Versicherungen mit geschlechtsunabhängiger Tarifierung wird jährlich, erstmals für das Jahr 2013, mit dem Ergebnis einer Kontrollrechnung auf geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen verglichen und der höhere Wert in die Bilanz eingestellt. Durch regelmäßige aktuarielle Analysen wird ein möglicher Anpassungsbedarf bei der Deckungsrückstellung frühzeitig erkannt. Mit Ausnahme folgender Teilbestände werden die verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln von der Aufsichtsbehörde und der DAV als ausreichend für die Berechnung der Deckungsrückstellung angesehen und enthalten nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars für die Gesellschaft angemessene Sicherheitsspannen. Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert sind, wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen der DAV im Jahr 2013 die Deckungsrückstellung weiter verstärkt. Für den kleinen Bestand an Pflegerentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Tafel DAV 2008 P kalkuliert sind, wurde die Deckungsrückstellung in Anlehnung an die Empfehlungen der DAV verstärkt. Die Deckungsrückstellung des Bestands an Berufsunfähigkeitsabsicherungen, die nicht nach den aktuellen Tafeln DAV 1997 I, TI und RI kalkuliert wurden, musste nicht weiter gestärkt werden. Die Entwicklung der Sterblichkeit und Invalidisierungswahrscheinlichkeit wird weiterhin laufend analysiert. ZinsgarantierisikoDas professionelle Management der Zinsgarantien stellt eine Kernherausforderung im Rahmen des Asset Liability Managements dar. Zwar liegen die derzeitige und auch die im Rahmen der Unternehmensplanung erwartete Nettoverzinsung der Kapitalanlagen über dem durchschnittlichen garantierten Rechnungszins des Bestandes. Jedoch hat die Gesellschaft im deregulierten Bestand gemäß Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) und im regulierten Bestand nach genehmigtem Geschäftsplan zum Jahresende 2013 eine Zinszusatzreserve in Höhe von 941,8 Mio. Euro gebildet. Die Höhe der Zinszusatzreserve in den nächsten Jahren hängt von der weiteren Entwicklung des Referenzzinses ab, der selbst bei leicht steigendem Kapitalmarktniveau zunächst noch sinken wird. Bei unverändertem Kapitalmarktniveau wäre die notwendige weitere Verstärkung der Zinszusatzreserve allerdings geringer als im Jahr 2013. Bei fondsgebundenen Versicherungen ohne Garantieteile bemisst sich die Versicherungsleistung an der Entwicklung des zugrunde liegenden Fonds. Hieraus ergibt sich für die Lebensversicherer kein Kapitalanlagerisiko, da die Höhe der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern stets mit dem Wert des Fondsvermögens übereinstimmt. Soweit unsererseits Garantien bei fondsgebundenen Produkten ausgesprochen wurden, gelten die Aussagen zu Zinsgarantien konventioneller Produkte. Risiken aus KundenverhaltenRisiken aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern resultieren vor allem aus dem Stornorisiko und dem Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen. Das Stornorisiko wird vom Verhalten der Versicherungsnehmer beeinflusst, da sie zum Beispiel ihre Beitragszahlung einstellen oder den Vertrag kündigen können. Rationales Verhalten vorausgesetzt, werden Lebensversicherungskunden mit einer Kapital- oder Risikoversicherung, deren Gesundheit sich während der Vertragslaufzeit verschlechtert, mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit kündigen. Hierdurch könnte die Gefahr einer negativen Risikoselektion entstehen. Andererseits kann eine positive Kapitalmarktentwicklung zu verstärkten Rückkäufen führen, um den ausgezahlten Betrag mit einer höheren Rendite zu reinvestieren. Das sich bei unerwartet hohen Storni ergebende Risiko von Mittelabflüssen kann bei großem Volumen zu Liquiditätsengpässen, einer Beeinträchtigung der Kapitalanlagenstruktur und der Erträge aus den Kapitalanlagen führen. Das Liquiditätsrisiko wird gesondert betrachtet. Die Stornoquoten in unserer Gesellschaft und in der Branche werden getrennt nach Produktlinien permanent beobachtet. Die Veränderung der Stornoquoten war in der Vergangenheit jedoch gering, sodass das resultierende Risiko aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt derzeit als niedrig einzuschätzen ist. Jedoch kann ein höheres oder niedrigeres Storno in realistischem Ausmaß bei den fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen einen Einfluss auf die Jahresergebnisse haben. So erhalten wir bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen von Fondsgesellschaften teilweise Vergütungen von Verwaltungsgebühren. Diese beeinflussen die Höhe des Rohüberschusses und damit im Endeffekt auch die Höhe der deklarierten Überschussanteile. Im Falle eines deutlich erhöhten Stornos würden die Fondsguthaben niedriger ausfallen und die geringeren Vergütungen von Verwaltungsgebühren den Rohüberschuss vermindern. Bei Rentenversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen, bei denen eine Verstärkung der Deckungsrückstellung erfolgt, wird dabei die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts berücksichtigt. Diese kann sich im Laufe der Zeit verändern und wird deshalb regelmäßig überwacht. Risiken aus Gesetzesänderungen und RechtsprechungDie Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages muss mindestens der Höhe des Rückkaufswertes entsprechen. Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die eine Erhöhung des Rückkaufswertes bewirken, führen daher auch zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung und der Schadenrückstellung für den betroffenen (Teil-)Bestand, soweit diese Beträge den Kunden nicht in anderer Form, wie durch Auszahlung oder Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung gut gebracht worden sind. Die Höhe der Schadenrückstellung wird durch das erwartete Kundenverhalten beeinflusst. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eine extensive Interpretation der vom Bundesgerichtshof zu den Rückkaufswerten in den Jahren 2005 bis 2013 ergangenen Urteile entwickeln könnte, woraus zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Leistungen resultieren würden. Es wird regelmäßig überprüft, ob eine gesonderte Rückstellung zu bilden ist. Nach dem BGH-Urteil vom 26. Juni 2013 zu den fondsgebundenen Verträgen gelten die Vorgaben des BGH zum Mindestrückkaufswert auch für diese Art teilgezillmerter Verträge. In der Deckungsrückstellung ist dieses mit einem zusätzlichen Betrag in Höhe von 7,9 Mio Euro berücksichtigt. Ein weiteres rechtliches Risiko besteht im Hinblick auf § 5a Absatz 2 Satz 4 VVG a. F (a. F. = alte Fassung). Es handelt sich um die Frage, ob die nationale gesetzliche Regelung, dass ein Vertrag trotz mangelnder Belehrung spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss nicht mehr widerruflich ist, Bestand hat, oder ob alle Verträge, die unter Geltung dieser Regelung mit mangelhafter Belehrung bzw. fehlender Information geschlossen worden sind, "ewig" widerruflich sind. Mit Urteil vom 19. Dezember 2013 hat der EuGH entschieden, dass die Jahresfrist des § 5a Absatz 2 Satz 4 VVG a. F. nicht mit Europarecht vereinbar ist. Zur Frage der Europarechtmäßigkeit des Policenmodells an sich hat sich der EuGH nicht geäußert. Die Rechtsfolgen dieses EuGH-Urteils hängen nun maßgeblich von dem darauf aufbauenden Urteil des BGH ab, das noch aussteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. Februar 2013 ferner ein Grundsatzurteil zum Themenkomplex Ratenzahlungszuschläge gesprochen: Demnach sind Ratenzahlungszuschläge nicht als Kredit im Sinne des Verbraucherkreditrechtes zu qualifizieren. Damit können Versicherungsnehmer weder bereits gezahlte Ratenzahlungszuschläge zurückverlangen, noch können Verträge auf dieser Grundlage widerrufen werden. Unter Verweis auf dieses Grundsatzurteil hat der BGH auch die Revision in zwei weiteren Verfahren zurückgewiesen. Dagegen wurde nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ob das Bundesverfassungsgericht die Sache zur Entscheidung annehmen wird, bleibt allerdings abzuwarten. KostenrisikoDas Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit als gering ein. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem VersicherungsgeschäftRisiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft resultieren für unsere Gesellschaft hauptsächlich aus Beitragsforderungen, Forderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft bestehen lediglich in immaterieller Höhe. Die fälligen Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern sowie die Ansprüche gegenüber Versicherungsvermittlern - vor allem aus Provisionsrückforderungen - betrugen zum Bilanzstichtag 85,3 Mio. Euro (2012: 91,2 Mio. Euro), ohne noch nicht verdiente Provisionen aus dem Geschäft mit fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen. Davon entfielen 10,3 Mio. Euro (2012: 13,6 Mio. Euro) auf Forderungen, die älter als 90 Tage sind. Zur Risikovorsorge wurden die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen an Kunden und Vermittler um Wertberichtigungen von 0,6 Mio. Euro (2012: 0,7 Mio. Euro) vermindert. Diese wurden auf Basis der Ausfallquoten der vergangenen drei Jahre ermittelt. Durchschnittliche Ausfallquote der drei vergangenen Jahre in %
Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert. Zeitnahe Provisionsabrechnungen stellen sicher, dass Provisionsrückforderungen an Versicherungsvermittler kurzfristig ausgeglichen werden. Risiken aus KapitalanlagenUnsere Gesellschaft verwaltet 36,9 Mrd. Euro (2012: 36,6 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet. Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und andere risikomindernde Maßnahmen bewusst eingegangen werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das jeweilige Kapitalmarktumfeld angepasst. Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt: MarktrisikenDie Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner stellen Änderungen im Wert des Immobilienbestandes oder bei nicht börsennotierten Beteiligungen Marktpreisbeziehungsweise Wertänderungsrisiken dar. Die Auswirkungen auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien (ohne Beteiligungen und verbundene Unternehmen), Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert. Somit werden die tatsächlichen Sensitivitäten unserer Kapitalanlagen verdeutlicht. Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde:
Das Risiko von Marktwertverlusten aus unserem Aktienexposure ist durch den Einsatz von Optionen begrenzt. Gleichwohl können bei ungünstigen Marktentwicklungen außerplanmäßige Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich Private Equity können aufgrund der Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge bzw. Abschreibungen der Beteiligungen nicht ausgeschlossen werden. Unser Portfolio besteht zum Großteil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert der Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren. Das im historischen Vergleich niedrige Zinsniveau führt bei der Wiederanlage frei gewordener Mittel zur Belastung der zukünftigen Ertragslage. Währungsrisiken bestehen nur in wirtschaftlich unbedeutendem Umfang, da die AXA Lebensversicherung AG hauptsächlich im europäischen Raum investiert und Fremdwährungsinvestitionen begrenzt und kontrolliert werden. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten (zum Beispiel Devisentermingeschäfte). Der Immobilienbestand der AXA Lebensversicherung AG besteht zum großen Teil aus deutschen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Deutschland. Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern. KreditrisikenDas Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren, Darlehen, Genussrechten und Derivaten. Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt entweder mit Hilfe von Ratingagenturen oder nach einheitlichen internen Maßstäben und wird mit kontinuierlichen Kontrollprozessen überprüft. Zusätzlich zur Überwachung der Ratings nehmen wir in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden alle im Markt vorhandenen Informationen herangezogen. Für die Vergabe von Hypotheken- und Refinanzierungsdarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken und/oder Versicherungsverträgen. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung. Die Refinanzierungsdarlehen verfügen alle über ein Rating von mindestens A-. Einlagen bei Kreditinstituten erfolgen ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen. Das Einzelengagement unterliegt der regelmäßigen Überwachung. Mit Hilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen. Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über die Terminbörse Eurex abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Im Rahmen der zum 15. März 2013 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, bekannt unter EMIR (European Market Infrastructure Regulation), wird der außerbörsliche Derivatehandel reguliert. Die Verpflichtung der Marktteilnehmer zum Clearing ihrer außerbörslichen Standard-Derivategeschäfte über eine Central Counterparty sowie die Meldung dieser OTC-Geschäfte an ein Transaktionsregister sind erst in 2014 verpflichtend, während die Risikominderungstechniken bereits in 2013 etabliert werden mußten. AXA stellt die Anforderungen aus EMIR im Rahmen eines zentralen Projektes der Konzernmutter in Paris sicher. Vor dem Hintergrund der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise der letzten Jahre hat sich das Kreditrisiko einiger Kapitalanlagen in den vergangenen Jahren teilweise erhöht. Auch unsere Gesellschaft hält Kapitalanlagen, deren Bonität in der Öffentlichkeit diskutiert wurde und die teilweise von signifikanten Spread-Ausweitungen betroffen waren. Die AXA Lebensversicherung AG ist zu einem Anteil von 16 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Anleihen von Spanien, Italien, Portugal und Irland, deren Risiken im Rahmen der europäischen Schuldenkrise diskutiert werden und deren Spreads sich in den vergangenen Jahren teilweise deutlich ausgeweitet haben, machen einen Anteil von 3,7 % aus. Griechische Staatsanleihen sind nicht im Bestand. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen. Unsere Gesellschaft hält über Spezialfonds Verbriefungen von US-Subprime-Hypotheken (Residential Mortgage Backed Securities, "US-RMBS") im Marktwert von 346 Mio. Euro. Neben dem US-RMBS Exposure enthalten die Spezialfonds ein Portfolio von CLOs (Collateralized Loan Obligations) mit einem Marktwert von 372 Mio. Euro. Ferner enthalten die Spezialfonds ein synthetisches CDO (Collateralized Debt Obligation), das durch die Entwicklungen an den Kreditmärkten bezüglich der für die Bewertung relevanten Annahmen und durch konkrete Ausfälle im Referenzportfolio in den Vorjahren deutliche Marktwertverluste erlitten hat, die teilweise wieder ausgeglichen sind. Der Nominalwert beträgt rund 308 Mio. Euro bei einem Marktwert des Kreditderivats von -22,5 Mio. Euro. Ein Verlust des Nominalbetrags kann aber nur im Fall von mehreren weiteren Ausfällen in signifikanter Höhe innerhalb des CDO-Portfolios eintreten. Insgesamt wurden auf diese Spezialfonds bisher 247 Mio. Euro außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei nachhaltigen, signifikanten Marktverschlechterungen sind weitere außerplanmäßige Abschreibungen nicht ausgeschlossen. Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie sonstigen Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (19,5 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil auch Instrumente von niedriger Seniorität wie nachrangige Darlehen und Genussscheine. Das Portfolio der Genussscheine und stillen Beteiligungen weist einen Nominalwert 303 Mio. Euro auf. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmensanleihen ist im Bereich Investment Grade geratet. Unsere Gesellschaft hält ein Portfolio von spanischen Hypothekenpfandbriefen (sogenannte Cedulas oder Multi-Cedulas, 1,1 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis), deren Marktwerte im Zuge der spanischen Banken- und Immobilienkrise deutlich gesunken sind. Bei diesen Papieren sind bisher keine Ausfälle eingetreten. Aufgrund der Besicherungsmechanismen der Instrumente und auf Basis von regelmäßig durchgeführten Szenario-Analysen der zugehörigen Deckungswerte ("Cover Pools") sehen wir derzeit keinen Abschreibungsbedarf. Zukünftig können Abschreibungen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich in der Zukunft die Bonität einzelner Emittenten verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte. KonzentrationsrisikenKonzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht. LiquiditätsrisikenAufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquid angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt. Risikosteuerung der KapitalanlagenInnerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen implementiert. Das Asset Liability Management-Komitee schlägt die Kapitalanlagestrategie vor, der Vorstand entscheidet hierüber. Der Kapitalanlageausschuss implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation) und die Einhaltung vorgegebener Limitsysteme. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Richtlinie für alle Kapitalanlagen. Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Mischung und Streuung werden eingehalten. Zusätzlich werden Konzentrationsrisiken durch das gruppenweite Risikomanagement monatlich ausgewertet und überwacht. Ziel des strukturierten Anlageprozesses ist es, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Anlageentscheidungen werden auf Basis von Asset Liability Management-Analysen vor dem Hintergrund der versicherungstechnischen Verpflichtungen, der Bewertungsreserven und der Eigenkapitalausstattung getätigt. Im Rahmen der strategischen und taktischen Asset Allocation bestehen prozentuale Begrenzungen für die einzelnen Anlageklassen. Zusätzlich werden Limite für Bonität, Einzelemittenten und die Duration des festverzinslichen Portfolios definiert und überwacht. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung. Zum Zwecke der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung wird der Einsatz derivativer Finanzinstrumente regelmäßig geprüft. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung, wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird (Hedging). Die Sicherungsbeziehungen werden zum Teil als bilanzielle Bewertungseinheiten abgebildet. Für nähere Details verweisen wir auf den Anhang. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability-Komitees und des Kapitalanlageausschusses wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios sowie einzelner Anlageklassen und kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. Das ARC wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und die Risikosituation des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert. Operationale und sonstige RisikenOperationale Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen sowie aus mitarbeiter-, systembedingten oder externen Vorfällen. Unsere Gesellschaft bzw. AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement. Als risikobewusstes Versicherungsunternehmen hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationalen Risiken entwickelt und strebt deren Zertifizierung im Rahmen von Solvency II zum frühestmöglichen Zeitpunkt an. Seit 2010 führt AXA Deutschland eine Sammlung von Daten aus operationalen Verlusten durch. Die Methoden und Prozesse werden ständig weiterentwickelt. 2013 wurden wesentliche Meilensteine in der Modellierung zur Erlangung der Solvency II-Zertifizierung erreicht. Bereits jetzt sind die operationalen Risiken in das Interne Kontrollsystem integriert. Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Änderungen von Gesetzesvorhaben geprägt. Steigend sind IT-Risiken inklusive Cyber Risk und Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschluss und den Solvency II-Kennzahlen. Ferner gilt es für unsere Gesellschaft, die Anpassung der Geschäftsprozesse aufgrund der Fusion mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG zu berücksichtigen. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationalen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese Standards hat AXA Deutschland in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 aktualisiert. Der Roll-out neuer Organisationsstrukturen und Prozesse wurde durchgeführt. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden. Diese Risikoeinschätzung erfüllt im Wesentlichen vier Aufgaben:
Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese beschriebenen Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationalen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Kapitalmanagement und SolvabilitätDie Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - selbst wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt. Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die derzeitigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Der Bedeckungssatz für 2013 betrug 138,7 % (2012: 135,2 %). Die zur Bedeckung vorhandenen Eigenmittel beliefen sich nach der Berechnung 2013 auf 2.076,1 Mio. Euro (2012: 2.002,4 Mio. Euro). Die Bewertungsreserven werden bei der Ermittlung der vorhandenen Eigenmittel nicht berücksichtigt. Ziel der Solvency II-Richtlinie der EU-Kommission ist es, das Versicherungsaufsichtsrecht auf europäischer Ebene neu und einheitlich zu regeln. Hierzu gehört zum einen die Neuregelung der Solvenzanforderungen auf Basis risikoorientierter Kapitalmodelle und einer an Marktwerten orientierten Bilanz (Säule I). Zum anderen wird ein prinzipienbasierter Anforderungskatalog an das Governance-System inklusive Risikomanagement der Versicherungsunternehmen definiert, sodass die neuen Regelungen zur risikobasierten Eigenmittelvorschrift durch qualitative Anforderungen ergänzt werden (Säule II). Darüber hinaus werden Veröffentlichungs- und Meldepflichten gegenüber der Öffentlichkeit bzw. der Aufsichtsbehörde definiert (Säule III). Die Solvency II-Rahmenrichtlinie wurde im EU-Parlament im Jahr 2009 verabschiedet. Der Richtlinie vorgreifend, wurde die nationale Umsetzung von Teilen der Solvency II-Rahmenrichtlinie (Säule II) bereits durch die zum Jahresbeginn 2008 in Kraft getretene VAG-Novelle (§ 64a VAG und § 55c VAG, VAG = Versicherungsaufsichtsgesetz) sowie das Rundschreiben 3/2009 (VA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) - begonnen. Dem folgten mit § 64b VAG und der Versicherungs-Vergütungsverordnung (VersVergV) weitere Ergänzungen im Jahr 2010. Durch das Trennbankengesetz erfolgt mit Inkrafttreten zum 2. Januar 2014 eine Erweiterung der Risikomanagementvorgaben durch Ergänzung des § 64a VAG um einen Absatz 7 und 8. Damit wurden ausgewählte Bestimmungen der MaRisk VA direkt im neu geschaffenen § 64a Absatz 7 VAG verankert. Diese stehen im Zusammenhang mit den neu hinzukommenden Strafvorschriften für Geschäftsleiter im § 142 VAG für den Fall eines Verstoßes gegen die Risikomanagementvorgaben unter bestimmten Voraussetzungen. Durch die Einigung in der Trilogsitzung vom 13. November 2013 steht nun zum einen das Datum des Inkrafttretens von Solvency II (1. Januar 2016) und das Umsetzungsdatum in die nationale Gesetzgebung (31. März 2015) fest. Zum anderen besteht nun Einigkeit zum Inhalt der Omnibus II-Richtlinie, die die Solvency II-Rahmenrichtlinie in einigen Punkten ändert. Ihre finale Verabschiedung erfolgte in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 11. März 2014. Es ist ferner davon auszugehen, dass damit die weiteren Arbeiten auf europäischer Ebene sowie die nationale Umsetzung im VAG rasch vorangetrieben werden. Aufgrund der Verzögerungen bei der Gestaltung von Solvency II und wegen der Forderung nationaler Aufsichtsbehörden, nicht zuletzt auch der BaFin, bestimmte Teile der Solvency II-Vorgaben bereits vorab national umzusetzen, entwickelte EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) folgende Leitlinien zur Vorbereitung auf Solvency II. Damit ist EU-weit ein konsistentes Vorgehen sichergestellt:
Die finalen Leitlinien wurden Ende September 2013 durch EIOPA veröffentlicht. Eine Übersetzung in alle EU-Amtssprachen folgte am 31. Oktober 2013. Sie finden - vorbehaltlich der nationalen Umsetzung durch die BaFin - als Bestandteil der Vorbereitung auf die Umsetzung von Solvency II ab dem 1. Januar 2014 Anwendung. Derzeit entwickelt die AXA Gruppe ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung, das voraussichtlich unter Solvency II als Internes Modell dienen wird. Neben den Anforderungen aus Säule I bereitet sich die AXA Deutschland derzeit ebenfalls intensiv auf die Anforderungen aus Säule II und Säule III vor mit dem Ziel, die Solvency II-Anforderungen zum 1. Januar 2016 zu erfüllen. Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen wird die AXA Gruppe nunmehr künftig den "G-SII Policy Measures" des International Association of Insurance Supervisors (IAIS) unterliegen und somit sukzessive bis voraussichtlich 2019 zusätzliche Anforderungen zu erfüllen haben. Zusammenfassende Darstellung der RisikolageZum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Die Solvabilität 2013 zeigt wiederum eine Überdeckung. Sonstige AngabenMitarbeiterDie Anzahl der Beschäftigten unsere Gesellschaft ist wie im Vorjahr mit 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konstant geblieben. Sie sind im Innendienst zur Überwachung der Funktionen und Dienstleistungen, die unsere Gesellschaft auf andere Unternehmen des deutschen AXA Konzerns ausgelagert hat, tätig. Zusammenarbeit im KonzernDie Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden im Rahmen von Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsverträgen im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG ausgeübt. Mit Funktionsauslagerungsvertrag vom 18./19.12.2012 hat die AXA Lebensversicherung AG an die AKAG folgende (Kern-) Funktionen ausgelagert: a) Vertrieb b) Bestandsverwaltung c) Leistungsbearbeitung d) Rechnungswesen e) Interne Revision und f) Vermögensanlage und Vermögensverwaltung. Darüber hinaus werden im Rahmen von Dienstleistungsverträgen weitere Serviceleistungen unter anderem in den Bereichen Controlling, Value Risk-Management, Betriebsorganisation, EDV-Anwendungsentwicklung, Allgemeine Verwaltung, Marketing, Personalwirtschaft und -entwicklung, Rückversicherung, Recht, Steuern von der AXA Konzern AG, Köln bezogen.
Zusammenarbeit mit anderen UnternehmenÜber unsere selbstständige Vertriebsorganisation, über die wir gemeinsam mit der AXA Versicherung verfügen, vermitteln wir direkt und indirekt Versicherungsverträge und Kapitalanlageprodukte für folgende Gesellschaften oder arbeiten mit diesen zusammen: AXA Krankenversicherung AG, Köln AXA Bank AG, Köln AXA Merkens Fonds GmbH, Köln AXA Life Europe Ltd. Niederlassung Deutschland, Köln AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Köln DBV Deutsche Beamtenversicherung AG, Wiesbaden Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln Pro bAV Pensionskasse AG, Köln IDEAL Lebensversicherung a.G., Berlin Auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung arbeitet unsere Gesellschaft mit der zum Konzern gehörenden Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln, zusammen, über die wir insbesondere mittelständischen Unternehmen gezielte Beratung in diesem Bereich anbieten. Verbands- und VereinszugehörigkeitUnsere Gesellschaft gehört unter anderem folgenden Verbänden und Vereinen aus der Versicherungswirtschaft an: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Berlin Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland, München Der Versicherungsombudsmann e. V., Berlin Wiesbadener Vereinigung, Köln Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Köln Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG, Stuttgart NachtragsberichtNach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2013 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben. Ausblick und ChancenDeutsche Wirtschaft legt 2014 stärker zuFür das Jahr 2014 geht die Bundesregierung von einer jahresdurchschnittlichen Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 1,8 % aus. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland liegt damit voraussichtlich abermals deutlich über dem Durchschnitt des Euroraums. Dieses Wachstum wird voraussichtlich von binnenwirtschaftlichen Kräften getragen. Auch das ifo Institut München geht in seiner Konjunkturprognose von einem nahezu gleichen Wachstum aus und erwartet, dass das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland 2014 um 1,9 % und damit deutlich stärker als im Vorjahr zulegen wird. Den Hauptgrund sehen die Wirtschaftsforscher in der wieder anziehenden Weltkonjunktur. Die treibende Kraft werden dabei im Unterschied zu den vergangenen fünf Jahren nicht die Schwellenländer, sondern die fortgeschrittenen Volkswirtschaften sein, in denen die Verbesserung der Vermögensposition der privaten Haushalte und die expansive Geldpolitik die Konjunktur zunehmend beleben. Angesichts dieser günstigen Aussichten könnte sich die Zahl der Erwerbstätigen weiter leicht erhöhen, auch wenn in einigen Bereichen der Mangel an Fachkräften bremsend wirkt. Die Arbeitslosenquote dürfte leicht von 6,9 % auf 6,8 % zurückgehen. Die Inflation wird voraussichtlich moderat bleiben. Bei zuletzt gesunkenen Energiepreisen und geringerer Arbeitskosten aufgrund steigender Arbeitsproduktivität ist zu erwarten, dass die Verbraucherpreise wie im Vorjahr um etwa 1,5 % höher sein werden. Moderates Wachstum für die BrancheDie deutsche Versicherungswirtschaft hat sich im Jahr 2013 trotz anhaltend niedriger Zinsen und einer weiter sinkenden Sparquote gut behauptet. Auch für das laufende Jahr kann sie mit einem moderaten Beitragswachstum rechnen, wie der Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Wirtschaft (GDV) Mitte März 2014 in Berlin ausführte. Die Zinsen werden voraussichtlich niedrig bleiben und weiterhin Anstrengungen der Versicherer erfordern, um die Kunden durch dieses Zinstal zu begleiten. Gleichzeitig werden die Auflagen der Aufsicht für die Versicherungsunternehmen immer strenger. Die globale Unsicherheit über die real- und finanzwirtschaftliche Entwicklung sowie das anhaltend niedrige Zinsniveau stellen den deutschen Vorsorgemarkt vor weiterhin große Herausforderungen. Der Garantiezins für Lebensversicherungen lag 2013 unverändert bei 1,75 %. Es gilt weiterhin die Attraktivität von Vorsorgeprodukten zu stärken, auf das zunehmende Risiko von Versorgungslücken hinsichtlich der Altersvorsorge insbesondere für die heranwachsenden Generationen hinzuweisen und auf die veränderten Kundenbedürfnisse und -erwartungen einzugehen. Haupterwartung der Kunden ist ein Gleichgewicht aus Sicherheit (z.B. Bruttobeitragsgarantie) und Rendite (z.B. Indexpartizipation). Insgesamt ist die Entwicklung der Versicherungsbranche mit Blick auf Vorsorgeprodukte schwer vorherzusagen. Die derzeitige Verunsicherung bei den Verbrauchern und eine damit verbundene Zurückhaltung zum Abschluss langfristiger Altersvorsorgeverträge werden im Jahr 2014 andauern. Vor dem Hintergrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus passt die AXA Lebensversicherung AG für 2014 die laufende Verzinsung (Garantieverzinsung plus Zinsüberschussanteil) für klassische Renten- und Lebensversicherungen moderat auf 3,40% an. Bisher lag sie bei 3,65 %. Zudem wird unter diesen Rahmenbedingungen ein weiterer deutlicher Anstieg der Zinszusatzreserve für 2014 erwartet. Als Versicherer ist es unsere Aufgabe, das uns von unseren Kunden in Form von gezahlten Beiträgen anvertraute Kapital langfristig und sicher zu verwalten sowie erhöhte Transparenz zu bieten. Mit der durchschnittlichen Gesamtverzinsung von 4,2 % in Kombination mit hohen Sicherheiten machen wir auch unter Verzinsungsgesichtspunkten ein attraktives Vorsorgeangebot. Wie in den Vorjahren hat die AXA Gruppe eine deutlich über dem Marktdurchschnitt liegende Kapitalkraft und Stabilität. Wir sehen das aktuelle Marktumfeld als Chance, uns bei unseren Kunden als aufmerksamer und zuverlässiger Partner zu positionieren und die Kundenbedürfnisse zu bedienen. Für 2014 sind wir im Markt mit unserer breiten Produktpalette hervorragend als Vollsortimentanbieter aufgestellt. Wir bieten nach wie vor konventionelle Produkte mit hohen Sicherheiten, aber auch fondsgebundene Produkte mit oder ohne Garantien. Ferner haben wir eine hervorragende Marktpositionierung für Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung. Der Fokus 2014 liegt unter anderem auf der Vorsorgelösung "Relax Rente", mit der die AXA Lebensversicherung AG eine innovative und bisher einzigartige Altersvorsorgelösung anbietet, die sowohl die Kundenanforderungen an Garantiekomponenten bedient als auch die für eine ausreichende Altersvorsorge dringend erforderlichen Renditechancen eröffnet. Aufgrund der wachsenden Zielgruppe 50+ wird weiterhin dem Einmalbeitragsgeschäft eine Bedeutung zukommen. Die Wiederanlage fälliger Lebensversicherungen und die Schließung der Rentenlücke unserer Kunden durch Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag sind und bleiben wichtige Säulen im Rahmen der Ruhestandsplanung. Zusammenfassend erwarten wir für 2014 einen leichten Anstieg des Neugeschäfts sowie eine leichte Steigerung des Unternehmensergebnisses. 2015/16 werden wir unsere Strategie eines profitablen Neugeschäftwachstums bei zugleich kontinuierlicher Verbesserung unserer Kundenservices und Geschäftsprozesse verbunden mit einer Reduktion von Komplexität konsequent fortsetzen. Ebenso stärken wir den Ausbau der Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu Gunsten unserer Kunden und Vertriebspartner. Stabilität der Kapitalmärkte vorausgesetzt, streben wir für 2015/16 konstante Beitragseinnahmen, leicht rückläufige Kosten sowie eine moderate Steigerung des Unternehmensergebnisses an.
Köln, den 15. April 2014 Der Vorstand ErgebnisabführungDer im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 103,6 Mio. Euro wurde aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages zwischen unserer Gesellschaft und der AXA Konzern AG an die AXA Konzern AG abgeführt. Anlagen zum LageberichtBetriebene VersicherungsartenHauptversicherungen(als Einzel- und Kollektivversicherungen) Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung (auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag) Kapitallebensversicherungen Kapitallebensversicherungen mit festem Auszahlungstermin Ausbildungsversicherung Aussteuerversicherung Kapitallebensversicherungen im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze Familienschutz-Lebensversicherungen Fondsgebundene Lebensversicherungen Risikolebensversicherungen1 Restschuldversicherungen1, 2 Bauspar-Risikolebensversicherung2 Rentenversicherungen1 Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht Rentenversicherungen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes Fondsgebundene Rentenversicherungen (auch im Rahmen des Altersvermögensgesetzes) Selbstständige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Pflegerentenversicherungen (auch Sport-Invaliditätsversicherungen) ZusatzversicherungenUnfall-Zusatzversicherungen1 Berufs-, Dienst- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Dread-Disease-Zusatzversicherungen Pflegerenten-Zusatzversicherungen Todesfall-Zusatzversicherungen1 Renten-Zusatzversicherungen Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen1 Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen1,2 Kapitalisierungsgeschäfte
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auch beim in Rückdeckung übernommenen Geschäft Statistische AngabenA. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2013
Die Angaben zu den Beiträgen beziehen sich auf Haupt- und Zusatzversicherungen, die Angaben zu Anzahl und Versicherungssumme nur auf Hauptversicherungen.
1)
Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen)
ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) im Geschäftsjahr 2013
1)
Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen)
ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen im Geschäftsjahr 2013
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2013
E. Beitragssumme des Neuzugangs im Geschäftsjahr 20134.036.502TSD. Euro JahresabschlussBilanz zum 31. Dezember 2013Aktiva
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AXA Lebensversicherung AG Passiva
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AXA Lebensversicherung AG Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und C.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f HGB sowie der aufgrund des § 65 Absatz 1 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG und des Art. 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 11. März 2014 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Köln, den 8. April 2014 Der Verantwortliche Aktuar: Dr. Peter Julius Gemäß § 73 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.
Köln, den 8. April 2014 Der Treuhänder: Hans Riedel
Köln, den 15. April 2014 Der Vorstand Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013Versicherungstechnische Rechnung
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AXA Lebensversicherung AG Nichtversicherungstechnische Rechnung
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AXA Lebensversicherung AG AnhangBilanzierungs- und BewertungsmethodenJahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt. Im Rahmen der Verschmelzung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG auf die AXA Lebensversicherung AG wurden die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG zu Buchwerten übernommen. Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände bestanden aus einem aktivierten Recht aus einer Ausschließlichkeitskooperation mit einem Vertriebspartner, dem entgeltlich erworbenen Versicherungsbestand der DBV Deutsche Beamtenversicherung AG sowie erworbenen Lizenzen und aktivierten Anschaffungsnebenkosten im Rahmen eines Projektes. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wurde eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen wurden entsprechend den Regeln für die dem Anlagevermögen zugeordneten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren bewertet. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugeordnet waren, wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bilanziert. Zur Beurteilung, ob bei Aktien und Investmentanteilen, die überwiegend Aktien beinhalten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert erfolgt, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:
Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgte eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert. Zusätzlich erfolgte eine Beurteilung unter besonderer Berücksichtigung der erwarteten beziehungsweise eingetretenen Zahlungsausfälle aus entsprechenden Wertpapieren. Investmentanteile, die überwiegend Aktien beinhalten, wurden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet. Investmentanteile, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten und stille Lasten ausweisen, wurden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugeordnet waren, wurden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapiers wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapiers einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings/der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-)Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Namensschuldverschreibungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit aufgelöst. Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen mit Nullkupon wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die Zinsabgrenzung erfolgte auf Basis der Emissions- beziehungsweise Erwerbsrendite. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Übrige Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge wurden planmäßig über die Laufzeit aufgelöst. Einlagen bei Kreditinstituten wurden mit den Nennbeträgen angesetzt. Andere Kapitalanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Depotforderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden mit dem Zeitwert bewertet. Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft bilanzierten wir mit den Nennbeträgen, vermindert um vorzunehmende Einzelwertberichtigungen. Die Pauschalwertberichtigungen bildeten wir aufgrund in der Vergangenheit gewonnener Erfahrungen in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle und setzten sie aktivisch ab. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit dem Nennbetrag angesetzt, falls erforderlich, vermindert um notwendige Einzelwertberichtigungen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Sonstige Forderungen wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Hierunter sind auch Salden aus Rückversicherungsverträgen ausgewiesen, die vereinbarungsgemäß beim Rückversicherer deponiert und nicht in bar ausgeglichen wurden. Diese Forderungen an Rückversicherer ergaben sich im Wesentlichen aus Rückversicherungsprovisionen. Der Abbau erfolgte im Laufe der nächsten Jahre aufgrund der versicherungstechnischen Ergebnisse. Forderungen aus Kapitaleinzahlungsverpflichtung wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Sachanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird im Fall einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung durchgeführt. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestände wurden mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht. Die anderen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt einen Verrechnungsposten aus der Saldierung von Deckungsvermögen mit den dazugehörigen Verpflichtungen nach § 246 Absatz 2 HGB dar und wurde mit dem Nennwert angesetzt. Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, wurden die latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen. Passiva Beitragsüberträge umfassen den Teil der im Geschäftsjahr fälligen Beitragseinnahmen, der auf künftige Berichtsperioden entfällt. Sie wurden für jede einzelne Versicherung unter Zugrundelegung des tatsächlichen Beginns der Versicherungsperiode und der Beitragszahlungsweise berechnet. Bei der Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile wurde der koordinierte Ländererlass des Finanzministeriums Niedersachsen vom 20. Mai 1974 berücksichtigt. Über den Beitragszahlungsabschnitt hinausreichende technisch vorausgezahlte Beiträge wurden als Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern ausgewiesen. Die bereits verausgabten Kosten wurden gekürzt. Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften einzelvertraglich, mit Ausnahme der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung und der Kapitalisierungsprodukte, nach der prospektiven Methode und für beitragspflichtige Versicherungen mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten ermittelt. Für die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung und die Kapitalisierungsprodukte erfolgte die Berechnung nach der retrospektiven Methode. Bei Einmalbeitragsversicherungen, tariflich beitragsfreien und beitragsfreigestellten Versicherungen wurden die künftigen Kosten explizit berücksichtigt. Die sich daraus ergebende Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Versicherungsjahre wurde ebenfalls in die Deckungsrückstellung eingestellt. Die einmaligen Abschlusskosten wurden bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung mit Ausnahme von Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz nach dem Zillmerverfahren unter Berücksichtigung der genauen Beginntermine der Versicherungen berechnet. Dabei beträgt der Zillmersatz im Neubestand maximal 40 ‰ der Beitragssumme und im Altbestand maximal 35 ‰ der Versicherungssumme. Die Deckungsrückstellung jeder Versicherung wurde mindestens in Höhe des jeweiligen garantierten Rückkaufswertes angesetzt. Die Auffüllung der Deckungsrückstellung auf den Mindestrückkaufswert wurde aktiviert. Die seit 2005 ergangenen BGH-Urteile zu den Mindestrückkaufswerten und Stornoabzügen in der Lebensversicherung wurden berücksichtigt, soweit diese nicht bereits durch Auszahlung oder durch Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung erfüllt wurden. Im Einzelnen wurde für den Altbestand im Sinne von § 11c VAG und Art. 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/ EWG zum VAG die Deckungsrückstellung nach dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftsplan in der geltenden Fassung bestimmt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 13d Nr. 6 VAG mitgeteilt worden sind. Zur Ermittlung der Deckungsrückstellung wurden folgende Rechnungsgrundlagen herangezogen:
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Unter Berücksichtigung der Zinszusatzreserve Bei den Sterbetafeln ST AXA 2006 R, ST AXA 2013 T und ST AXA 2013 R handelt es sich um Sterbetafeln, die im AXA Konzern nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden der DAV hergeleitet wurden. Für Versicherungen des Neubestandes, deren Rechnungszins über dem Referenzzins der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) in Höhe von 3,41 % liegt, wurde die Zinszusatzreserve einzelvertraglich entsprechend § 5 Absatz 4 DeckRV ermittelt. Für Versicherungen des Altbestandes mit einem Rechnungszins von 3,50 % bzw. 4,00 % wurde mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde ein Referenzzins von 3,33 % angesetzt. Im Nachfolgenden wird zwischen Teilbestand I und Teilbestand II unterschieden. Dabei umfasst Teilbestand II solche Versicherungen, die der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG zuzuordnen sind, sowie solche Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG, die kein Zusatzkennzeichen "-13" oder "-14" in der Tarifbezeichnung aufweisen. Alle anderen Versicherungen fallen unter Teilbestand I. Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert sind, wurde für die Deckungsrückstellung eine einzelvertragliche Vergleichsrechnung vorgenommen. Der Vergleichswert ergab sich für Teilbestand I aus einer aktuariell angemessenen Interpolation der Deckungsrückstellungen entsprechend der Sterbetafel für Rentenversicherungen DAV 2004 R - Bestand und DAV 2004 R - B20, für Teilbestand II unter Ansatz eines aktuariell angemessenen Sterblichkeitstrends in der Sterbetafel DAV 2004 R. Positive Differenzen zwischen Vergleichsreserve und ursprünglicher Reserve wurden unter Ansatz von Storno- und Kapitalwahlrechtsquoten aufgefüllt. Für den Bestand an Berufsunfähigkeits-(zusatz-)versicherungen, die nicht nach den aktuellen Tafeln DAV 1997 I, TI und RI kalkuliert wurden, erfolgt seit dem Jahr 1997 für die Deckungsrückstellung eine Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Tafeln DAV 1997 I, TI und RI. Der sich ergebende Anpassungsbedarf wurde in voller Höhe in der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Für Pflegerenten-(zusatz-)versicherungen wurde gemäß den Empfehlungen der DAV (Tafel DAV 2008 P) die Deckungsrückstellung durch eine einzelvertragliche Vergleichsrechnung erhöht und so an die gestiegenen Pflegewahrscheinlichkeiten angepasst. Für einen kleinen Teilbestand erfolgte eine pauschale Auffüllung. Für den Versicherungsbestand der ab dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarife erfolgte eine Kontrollrechnung mit geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen. Es ergab sich kein Auffüllbedarf. Die Deckungsrückstellung für Bonusversicherungssummen und Bonusrenten wurde nach denselben Grundlagen berechnet, wie sie zur Berechnung der Deckungsrückstellung der zugehörigen garantierten Leistung herangezogen wurden. Bei fremdgeführten Konsortialverträgen sind die anteiligen Deckungsrückstellungen von den Konsortialführern nach deren Geschäftsplänen beziehungsweise deren Grundsätzen berechnet worden. In den Fällen, in denen die Angaben für das Geschäftsjahr noch nicht vorlagen, wurden die anteiligen Deckungsrückstellungen von uns auf Basis der Bilanzangaben der Konsortialführer der Vorjahre unter Berücksichtigung der uns im Geschäftsjahr bekannt gegebenen Geschäftsvorfälle hochgerechnet. Die in Einzelreservierung gebildete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die voraussichtlichen Leistungen für die zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung gemeldeten, aber noch nicht ausgezahlten Versicherungsfälle. Für diejenigen Versicherungsfälle, die vor dem Abschlussstichtag eingetreten sind, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt werden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet, orientiert an Erfahrungswerten über die Höhe der fällig gewordenen Leistung, vermindert um die jeweils vorhandene Deckungsrückstellung. Für die von den BGH-Urteilen seit 2012 betroffenen und inzwischen aus dem Bestand ausgeschiedenen Versicherungen wurde, sofern die Ansprüche nicht bereits reguliert wurden, unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Quote der Inanspruchnahme ein pauschaler Betrag zurückgestellt. Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 errechnet. Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung handelt es sich um erzielte Überschüsse, die vertraglich für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt, aber den einzelnen Versicherungsverträgen noch nicht zugeteilt worden sind. Die innerhalb dieser Rückstellung gebundenen Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen (Schlussüberschussanteile, Schlusszahlungen sowie Nachdividenden) wurden entsprechend den Bestimmungen des § 28 Absatz 7 RechVersV und dem für den Altbestand genehmigten Geschäftsplan ermittelt. Für Versicherungen im Altbestand, die im Folgejahr nicht ablaufen, wurden die zu bindenden Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen einzelvertraglich nach den Regelungen des genehmigten Geschäftsplans berechnet. Für Versicherungen im Teilbestand I wurden diese Beträge prospektiv unter Beachtung der aktuell geltenden Deklaration für die widerruflich erreichte Anwartschaft an Schlussüberschussbeteiligung berechnet, mit dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer beziehungsweise Aufschubzeit zu der gesamten Vertragsdauer gewichtet und mit einem Diskontsatz von 5,3 % auf den Bilanztermin diskontiert. Für Versicherungen des Altbestandes im Teilbestand II wurden diese Beträge auf Basis der aktuell erreichten widerruflichen Anwartschaft an Schlussüberschussbeteiligung ermittelt und um die Restlaufzeit mit einem Diskontsatz von 3,4 % diskontiert. Die Diskontsätze enthalten aktuariell angemessene Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Vertragsbeendigungen anfallenden Schlussüberschussbeteiligungen. Abweichend davon wurden in einem Teilbestand Mittel für dauerabhängige Schlussüberschussbeteiligungen, die in Prozent der laufenden Überschussbeteiligung oder des Überschussguthabens definiert sind, gemäß dem für das Folgejahr deklarierten Prozentsatz in voller Höhe der sich für den Todesfall ergebenden Leistung gebunden. Außerdem wurden für Schlussüberschussbeteiligungen bei Risikoversicherungen und Berufsunfähigkeits-(zusatz-)versicherungen, die in Prozent der gezahlten Beitragssumme definiert sind, die zu bindenden Mittel mit dem für das Folgejahr deklarierten Prozentsatz prospektiv errechnet und mit dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer beziehungsweise Aufschubzeit zu der gesamten Vertragsdauer gewichtet oder durch Bestimmung einer versicherungsmathematischen Rückstellung ermittelt. Die Diskontierung wurde hierbei für Teilbestand I mit einem Zinssatz von 2,5 %, für Teilbestand II mit einem Zinssatz von 1,5 % vorgenommen. Für Versicherungen des Neubestandes, die im Folgejahr nicht ablaufen, wurden die zu bindenden Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen auf Basis der aktuell erreichten widerruflichen Anwartschaft an Schlussüberschussbeteiligung einzelvertraglich ermittelt und um die Restlaufzeit diskontiert. Die Diskontierung wurde hierbei für Teilbestand I mit einem Zinssatz von 5,0 %, für Teilbestand II mit einem Zinssatz von 5,4 % vorgenommen. Die Zinssätze enthalten aktuariell angemessene Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Vertragsbeendigungen anfallenden Schlussüberschussbeteiligungen. Für im Folgejahr ablaufende Versicherungen wurden Mittel für die Schlussüberschussbeteiligungen undiskontiert und in der bei Ablauf anfallenden Höhe gebunden. Um die Volatilität der Bewertungsreserven abzufedern, wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration für die im Folgejahr auszuzahlende Beteiligung an den Bewertungsreserven eine Mindestbeteiligung (Sockelbeteiligung) deklariert. Diese wurde undiskontiert in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gebunden. Soweit die tatsächlich für den Versicherungsvertrag auszuzahlende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist, wurde der übersteigende Teil für in der Höhe bereits feststehende Beträge zusätzlich zum Mindestwert gebunden. Bei der Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, wurde das Deckungskapital jeder einzelnen fondsgebundenen Lebensversicherung nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 13d Nr. 6 VAG mitgeteilt worden sind. Für den Altbestand wurde der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigte Geschäftsplan zugrunde gelegt. Dabei werden die einzelnen Versicherungen grundsätzlich in Anteileinheiten geführt, die zum Berechnungsstichtag mit ihrem Zeitwert bewertet und passiviert wurden. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprechen die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen den Vereinbarungen in den Rückversicherungsverträgen. Hier gelten grundsätzlich dieselben Berechnungsmethoden wie für das selbst abgeschlossene Bruttogeschäft. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgte nach der Projected Unit Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen sowie eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre, vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank. Dabei wurde eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienten die Richttafeln 2005 G der Heubeck-Richttafeln GmbH. Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen nicht angesetzt. Die Pensionsrückstellungen wurden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welche zum Zeitwert bewertet wurden. Der sich aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen ergebende Zuführungsbetrag zu den Rückstellungen wird jährlich gemäß Art. 67 Absatz 1 EGHGB mit einem Fünfzehntel angesammelt. Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Für über den Bilanzstichtag laufende Termingeschäfte im Kapitalanlagebereich wurde, soweit erforderlich, eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Die Berechnung erfolgte auf Glattstellungsbasis. In Bezug auf die Steuerrückstellungen wurde das Beibehaltungswahlrecht der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB weiterhin postenbezogen ausgeübt. Der Betrag der Überdeckung wird in den Angaben zur Bilanz zu D.II. Steuerrückstellungen angegeben. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen erfolgte nach § 253 Absatz 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages einschließlich erwarteter Preis- und Kostensteigerung. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit größer als einem Jahr wurden demnach gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1, Satz 4 HGB mit den hierfür von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen abgezinst. Die Depotverbindlichkeiten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthielten auch Salden aus Rückversicherungsverträgen aus dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft, die vereinbarungsgemäß beim Rückversicherer deponiert und nicht in bar ausgeglichen wurden. Alle übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Unter den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern wurden auch diejenigen Beträge ausgewiesen, die aus den seit 2005 ergangenen BGH-Urteilen zu den Mindestrückkaufswerten und Stornoabzügen resultieren und in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung umgewandelt wurden. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Gewinn- und VerlustrechnungErträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. In Rückdeckung übernommenes GeschäftBei dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft wurden die versicherungstechnischen Rückstellungen nach den Aufgaben des Zedenten bilanziert. Die Anteile der Retrozessionäre an diesen Rückstellungen entsprachen den vertraglichen Vereinbarungen. Aus abrechnungstechnischen Gründen wurde das konzernfremde Geschäft mit einer Zeitverschiebung von einem Jahr in den Jahresabschluss einbezogen. Eine zeitgleiche Verrechnung erfolgte für das von den Tochtergesellschaften und für das von den Gesellschaften der AXA Gruppe übernommene Geschäft sowie für das in- und ausländische fakultative Geschäft. Grundlagen für die WährungsumrechnungAuf fremde Währungen lautende Aktiv- und Passivposten wurden generell mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag auf Euro umgerechnet. Soweit erforderlich, wurde dem Anschaffungskostenprinzip Rechnung getragen. Gemäß § 256a Satz 2 HGB wurden bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger die Vorschriften gemäß § 253 Absatz 1 Satz 1 HGB und § 252 Absatz 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet. Auf fremde Währungen lautende Aufwendungen und Erträge in unserer Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Bereich der Rückversicherung mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag auf Euro umgerechnet. Kursgewinne und Kursverluste innerhalb einer Währung wurden saldiert. Erträge und Aufwendungen von Kapitalanlagen wurden mit dem jeweils aktuellen Devisenkurs umgerechnet. Zeitwerte der KapitalanlagenDie Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften der §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt. Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihr Zubehör sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken wurden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 239) ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Die folgende Übersicht enthält die Grundstücke und Bauten, die zum entsprechenden Bilanzstichtag im Bestand waren, sowie den Anteil an neubewerteten Grundstücken und Bauten in der jeweiligen Berichtsperiode.
Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden nach Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen wurden anhand der Zinskurve sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2013 ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der auf den Namen lautenden Papiere wurden anhand der anteiligen Nettoinventarwerte zum Bilanzstichtag ermittelt. Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2013 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, wurden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt. Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2013 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf der Grundlage von Discounted Cashflow-Methoden ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden anhand der Zinskurve sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2013 ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere, sonstige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen wurden anhand der Zinskurve sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2013 ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprachen aufgrund des kurzfristigen Charakters den Buchwerten. Einbeziehung in den KonzernabschlussDurch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Angaben zur BilanzAktiva Entwicklung der Aktivposten A.I. bis B.III. im Geschäftsjahr 2013 in Tsd. Euro
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AXA Lebensversicherung AG Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2013 gemäß § 54 RechVersV
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AXA Lebensversicherung AG Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen beträgt 34.440 Mio. Euro, die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwertes selbiger Kapitalanlagen beläuft sich auf 40.024 Mio. Euro. Hieraus ergibt sich ein Saldo von 3.584 Mio. Euro. Aktiva A. Immaterielle VermögensgegenständeDieser Posten beinhaltet ein aktiviertes Recht aus einer Ausschließlichkeitskooperation mit einem Vertriebspartner für den Zeitraum 2011 bis 2016, das auf sechs Jahre abgeschrieben wird, sowie erworbene Lizenzen und aktivierte Anschaffungsnebenkosten im Rahmen eines Projektes, die auch in den Zugängen in Höhe von 7,3 Mio. Euro gezeigt werden. Der im Vorjahr ausgewiesene entgeltlich erworbene Versicherungsbestand wurde im Geschäftsjahr planmäßig auf Null abgeschrieben. B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden GrundstückenDer Bilanzwert der fremdgenutzten Grundstücke und Bauten betrug 282,7 Mio. Euro (2012: 283,2 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2013 bestehen keine eigengenutzten Immobilien mehr (2012: 24,2 Mio. Euro). B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und BeteiligungenEs bestanden gegenüber verbundenen Unternehmen Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 127,9 Mio. Euro:
Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGBAn folgenden Unternehmen waren wir mit mindestens 20 % beteiligt:
B.III. Sonstige KapitalanlagenEinzahlungsverpflichtungen in Höhe von 6,6 Mio. Euro (2012: 7,2 Mio. Euro) entfielen auf einen Pool von Mezzanine-Darlehen, mit dem eine Rendite von LIBOR/EURIBOR und angemessenem Renditeaufschlag (Spread) erzielt werden soll. In seiner Klassifizierung handelt es sich bei diesem Investment um ein nachrangiges Darlehen, bei dem bei einer Insolvenz des Unternehmens mit einem Teil- oder Totalausfall gerechnet werden muss. Dieses Risiko wird wiederum durch einen höheren Spread (im Vergleich zu vorrangig zu bedienendem Fremdkapital) abgegolten. Im Zuge der Immobilienfinanzierung bestehen aus zugesagten Baudarlehen Auszahlungsverpflichtungen in Höhe von 398,5 Mio. Euro (2012: 654,6 Mio. Euro). Das Geschäft ermöglicht eine Erhöhung des Bestandsvolumens und eine gleichzeitige Erhöhung des Zinsvolumens unter Berücksichtigung eines Ausfallrisikos der Hypothekenbesicherung. Eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 9,2 Mio. Euro (2012: 9,2 Mio. Euro) resultierte aus dem Investment in einen schwerpunktmäßig in Gesundheitsimmobilien im deutschsprachigen Markt investierten Immobilienfonds. Dem Ziel der Realisierung stabiler Mittelzuflüsse durch Mieterträge sowie der realen Werterhaltung in einem inflationären Umfeld stehen Risiken wie steigende Liegenschaftszinsen und Mietausfälle gegenüber. Eine Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 5,5 Mio. Euro (2012: 5,5 Mio. Euro) resultierte aus dem Investment in einen schwerpunktmäßig im europäischen Wirtschaftsraum investierten Immobilienfonds. Dem Ziel der Realisierung stabiler Mittelzuflüsse durch Mieterträge sowie der realen Werterhaltung in einem inflationären Umfeld standen Risiken wie steigende Liegenschaftszinsen und Mietausfälle gegenüber. Es besteht eine Einzahlungsverpflichtung aus einer Investition in ein Portfolio von gewerblichen Darlehen in Höhe von 41,6 Mio. Euro. Es wird eine Rendite von Libor + 600bps nach Kosten angestrebt. Der Fonds ist primär in den US-amerikanischen Private Lending-Märkten aktiv. Das Risiko besteht im Ausfallrisiko des Mieters. Eine Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 26,8 Mio. Euro entfiel auf einen Pool von Unitranche- und Mezzanine-Darlehen, mit dem eine Rendite von LIBOR/EURIBOR mit angemessenem Renditeaufschlag (Spread) erzielt werden soll. Es eröffnet ferner die Möglichkeit, durch Warrants am Unternehmenserfolg zu partizipieren. In seiner Klassifizierung handelt es sich bei diesem Investment um ein nachrangiges Darlehen, bei dem bei einer Insolvenz des Unternehmens mit einem Teil- oder Totalausfall gerechnet werden muss. Dieses Risiko wird wiederum durch einen höheren Spread (im Vergleich zu vorrangig zu bedienendem Fremdkapital) abgegolten. Kreditzusagen für Hypothekendarlehen an Kunden bestehen im Zuge der Immobilienfinanzierung aus zugesagten Baudarlehen-Auszahlungsverpflichtungen in Höhe von 388,5 Mio. Euro (davon entfallen auf AL 198,1 Mio. Euro und auf DBV ZN der AXA 190,3 Mio. Euro) und aus Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 10,0 Mio. Euro (davon entfallen auf AL 1,0 Mio. Euro und auf DBV ZN der AXA 9,0 Mio. Euro) aus herausgelegten Vertragsangeboten für Baudarlehen, welche jedoch vom Kunden noch nicht unterschrieben zurückgesendet wurden. Die Chance dieses Geschäftes ist in der Erhöhung des Bestandsvolumens und der gleichzeitigen Erhöhung des Zinsvolumens zu sehen, während das Risiko nur im Ausfall der Hypothekenbesicherung existiert. Zuordnung von Kapitalanlagen zum Anlagevermögengemäß § 341b Absatz 2 HGBAuf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Lebensversicherung die Möglichkeit (gemäß § 341b HGB) in Anspruch, Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zuzuordnen, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Lebensversicherung AG wie folgt getroffen worden: 1. Im Geschäftsjahr 2013 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 17.060 Mio. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet (2012: 16.025 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 46,2 % an den gesamten Kapitalanlagen (2012: 43,9 %). 2. Grundlage für die Bestimmung Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet: 2.1. Die AXA Lebensversicherung AG ist in der Lage, die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können. 2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Lebensversicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen. 2.3. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotgemäße Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet. 3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 341b HGB vorgenommen. Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Investmentanteilen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungmethoden beschrieben. Unter Anwendung dieser Methoden ergab sich keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen auf Aktieninvestmentanteile und Investmentanteile ohne eindeutigen Anlageschwerpunkt (sogenannte Misch-Fonds), die jeweils als ein eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet werden. Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten und stille Lasten ausweisen, ergab sich eine Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 5,3 Mio. Euro. Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich eine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 156 Tsd. Euro. Zum 31. Dezember 2013 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 2.502,9 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten ausweisen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen lagen um 157,3 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Zudem waren dem Anlagevermögen Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 428,3 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten auswiesen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen lagen um 0,5 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Weiterführende Angaben zu Anteilen oder Anlageaktien an inländischem beziehungsweise vergleichbarem EU- oder ausländischem Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen, sind unter der entsprechenden Anhangsangabe erläutert. Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werdenZum 31. Dezember 2013 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit einem Buchwert von 7,6 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten ausweisen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen lagen um 0,5 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der relevanten Bewertungskriterien sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Zum 31. Dezember 2013 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen als sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 1.308,6 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten ausweisen. Die Zeitwerte dieser Kapitalanlagen lagen um 32,3 Mio. Euro unter den entsprechenden Buchwerten. Wir gehen nach Prüfung der relevanten Bewertungskriterien sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von LebensversicherungspolicenBei den hier aufgeführten Kapitalanlagen handelt es sich ausschließlich um Kapitalanlagen, deren Wert durch die Wertentwicklung oder durch die Überschüsse bei fondsgebundenen Verträgen bestimmt wurde.
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AXA Lebensversicherung AG D.III. Sonstige Forderungen
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AXA Lebensversicherung AG Die sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen hätten bei einer Verschmelzung in 2012 29.962 Tsd. Euro betragen. D.IV. Forderungen aus KapitaleinzahlungsverpflichtungAm 31. Dezember 2012 bestand ein Einzahlungsanspruch gegenüber den damaligen Aktionären der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG auf ausstehende Einlagen in Höhe von 42.305 Tsd. Euro gegen die AXA Konzern AG und in Höhe von 2.274 Tsd. Euro gegenüber der AXA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Beteiligungsgesellschaft KG (AmbH KG), die zum 1. Januar 2014 per Anwachsung in die AXA Konzern AG aufgegangen ist. Der Anspruch setzt sich in 2013 nach erfolgter Verschmelzung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG auf die AXA Lebensversicherung AG fort in einem Einzahlungsanspruch der AXA Lebensversicherung AG auf das zu 25 % teileingezahlte neue Grundkapital in Höhe von 19.180 Tsd. Euro sowie in einem weiteren Einzahlungsanspruch in Höhe von 25.399 Tsd. Euro. Der weitere Einzahlungsanspruch wird zu dem Zeitpunkt und in anteilig entsprechendem Umfang wie der Einzahlungsanspruch auf die ausgegebenen, zu 25 % teileingezahlten Aktien fällig. E.III. Andere VermögensgegenständeDie Position "Andere Vermögensgegenstände" bestand fast ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen. F.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
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AXA Lebensversicherung AG G. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungVon dem Deckungsvermögen in Höhe von 118 Tsd. Euro (2012: 198 Tsd. Euro) wurde der Erfüllungsbetrag der Rückstellung unter Berücksichtigung der Rückstellungen für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen in Höhe von 118 Tsd. Euro (2012: 193 Tsd. Euro) abgezogen. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens beliefen sich auf 97 Tsd. Euro (2012: 178 Tsd. Euro). Passiva A. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital der AXA Lebensversicherung AG betrug per 31. Dezember 2012 38.765 Tsd. Euro und war eingeteilt in 15.163.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien. In einer außerordentlichen Hauptversammlung vom 25. April 2013 wurde das Kapital der AXA Lebensversicherung AG um 35.383,44 Euro auf 38.800 Tsd. Euro erhöht und in diesem Zuge auf 1-Euro-Stückaktien umgestellt. Gleichfalls wurden die Inhaberaktien in auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien umgewandelt. Mit Verschmelzungsvertrag vom 2. Mai 2013 wurde die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG auf die AXA Lebensversicherung AG zu Buchwerten rückwirkend auf den 1. Januar 2013 verschmolzen. Die Aktionäre der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG, die AXA Konzern AG sowie die AXA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Beteiligungsgesellschaft KG erhielten im Zuge der Verschmelzung als Gegenleistung 24.269.032 beziehungsweise 1.304.237 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien von der AXA Lebensversicherung AG, die als zu 25 % teileingezahlt gelten. Auf die als Gegenleistung gewährten vinkulierten, auf den Namen lautenden Stückaktien der AXA Lebensversicherung AG entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Aktie, insgesamt mithin von 25.573 Tsd. Euro. Zur Durchführung der Verschmelzung fand eine Kapitalerhöhung des gezeichneten Kapitals der AXA Lebensversicherung AG um 25.573 Tsd. Euro statt, sodass das Grundkapital nach Verschmelzung 64.373 Tsd. Euro beträgt. Das in der Bilanz ausgewiesene eingeforderte Kapital in Höhe von 45.193 Tsd. Euro ergibt sich unter Abzug der nicht eingeforderten Einlagen in Höhe von 19.180 Tsd. Euro und entfällt in Höhe von 44.867 Tsd. Euro auf die AXA Konzern AG und in Höhe von 326 Tsd. Euro auf die AmbH KG.
B.III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleWie schon im letzten Jahr sind auch dieses Jahr die Schadenreserven für Abläufe deutlich gestiegen (Effekt von 12,5 Mio. Euro). Darüber hinaus ist für die Erhöhung die Anhebung der BUZ-Spätschadenreserve durch Anpassung der zur Berechnung verwendeten Quote verantwortlich. Der Effekt hieraus beträgt 7,4 Mio. Euro. B.IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
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AXA Lebensversicherung AG
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AXA Lebensversicherung AG Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer und die Überschussanteilsätze sind auf den Seiten 69 bis 158 erläutert. D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenFür die Pensionszusagen, die im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren und als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, werden Pensionsrückstellungen gebildet. Die leistungsorientierten Pensionszusagen, welche im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren, werden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und sind durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB werden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen. Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 3.712 Tsd. Euro (2012: 3.604 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Dabei entsprach der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden konnte. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen. In Bezug auf die Pensionsrückstellungen bestand zum Ende des laufenden Geschäftsjahres ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 3.885 Tsd. Euro (2012: 4.238 Tsd. Euro), der bis spätestens zum 31.Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird.
*
AXA Lebensversicherung AG Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem Deckungskapital der zugrunde liegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mittel und damit den Anschaffungskosten. Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 8,4 Mio. Euro, der sich aus 10,7 Mio. Euro Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 2,3 Mio. Euro Zinserträge auf das Deckungsvermögen zusammensetzt. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:
D.II. SteuerrückstellungenAufgrund der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft ab dem 1. Januar 2009 wurden die latenten Steuern auf die AXA Konzern AG als Organträgerin übertragen. Hinsichtlich der Abzinsung der vororganschaftlichen Steuerrückstellungen hat die AXA Lebensversicherung AG im Jahr 2010 von dem Wahlrecht nach Art. 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und keine Abzinsung vorgenommen. Die daraus resultierende Überdeckung in dieser Position beträgt gemäß Art. 67 Absatz 1 Satz 4 EGHGB 4.345 Tsd. Euro (2012: 4.975 Tsd. Euro). D.III. Sonstige Rückstellungen
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AXA Lebensversicherung AG Die Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen unter Berücksichtigung der Rückstellungen für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen wurde teilweise mit Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e. V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt. Aufgrund der Überdeckung der Vorruhestandsverpflichtungen aus dem AXA Vorsorgeplan durch das entsprechende Deckungsvermögen verweisen wir auf die aktivische Bilanzposition G. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Die Erhöhung der Rückstellung für Prozesse resultiert aus der Neubewertung der sogenannten "Empire Life-Klage". Hierbei handelt es sich um Ansprüche der Empire Life Insurance Company in Kanada gegen die AXA Lebensversicherung AG und die Deutsche Ärzteversicherung AG, die aus dem Verkauf von Anteilen an der Colonia Life Insurance Company Canada an die Empire Life Insurance Company aus dem Jahr 1997 resultieren. Im Rahmen des Verkaufs wurde die Empire Life Insurance Company von jeder Art Schäden, die aus widerrechtlichen Handlungen ehemaliger Direktoren und Mitarbeiter resultieren, die diese vor dem Verkaufsdatum getätigt haben, freigestellt. Die Empire Life Insurance Company deckte Ende 2001 und im Laufe des Jahres 2002 Manipulationen auf, die in den 1980er und 1990er Jahren durch den ehemaligen Vice President und Aktuar erfolgten. Die sich daraus ergebenden Ansprüche gegen die AXA Lebensversicherung AG und Deutsche Ärzteversicherung AG wurden daraufhin erstmals 2003 angemeldet und Rückstellungen gebildet. Die Neubewertung des Sachverhaltes, die zu einer Erhöhung der Rückstellung in 2013 führte, berücksichtigt weitere Schadenersatzforderungen. Die Minderung der Rückstellung für Zinsen gemäß § 233a AO ergibt sich im Wesentlichen aus der Reduzierung von Steuerrückstellungen aus Betriebsprüfungsrisiken. F.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen VersicherungsgeschäftIn den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern sind verzinslich angesammelte Überschussanteile von 1.836.077 Tsd. Euro (2012: 1.915.732 Tsd. Euro) enthalten. F.IV. Sonstige Verbindlichkeiten
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AXA Lebensversicherung AG Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen hätten bei einer Verschmelzung in 2012 14.356 Tsd. Euro betragen. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beläuft sich auf 266 Tsd. Euro (2012: 391 Tsd. Euro) und bezieht sich auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden. G. Rechnungsabgrenzungsposten
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AXA Lebensversicherung AG Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungI.1.a. Gebuchte Bruttobeiträge
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AXA Lebensversicherung AG RückversicherungssaldoDer Rückversicherungssaldo von 7.986 Tsd. Euro zu Lasten des Rückversicherers (2012: 9.594 Tsd. Euro zu Lasten des Rückversicherers) setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Veränderungen der Bruttodeckungsrückstellung. Die Veränderung des Rückversicherungssaldos resultiert im Wesentlichen aus folgenden Effekten: Der Ertrag der Rückversicherung aus der Neugeschäftsfinanzierung sinkt bei gleichzeitig höherem Aufwand für Amortisation von Abschlusskosten aus Vorjahren, an deren Vorfinanzierung sich die Rückversicherer in marktüblichem Umfang beteiligt hatten. Der Saldo aus der übrigen Rückversicherung steigt gegenüber dem Vorjahr, da dem geringeren Saldo beim Todesfallrisiko ein höherer Saldo beim Berufsunfähigkeitsrisiko entgegensteht. I.3.c. Erträge aus ZuschreibungenBei den Erträgen aus Zuschreibungen in Höhe von 5,1 Mio. Euro (2012: 9,7 Mio. Euro) handelte es sich um Wertaufholungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB. I.5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene RechnungDie sonstigen versicherungstechnischen Erträge beinhalten eine Veränderung der rechnungsmäßig gedeckten Abschlusskosten für eigene Rechnung in Höhe von 13.445 Tsd. Euro (2012: 19.258 Tsd. Euro). I.10.b. Abschreibung auf KapitalanlagenBei den Kapitalanlagen haben wir 19,5 Mio. Euro (2012: 49,0 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 3 HGB sowie 20,4 Mio. Euro (2012: 0 Mio. Euro) gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen. I.12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene RechnungDie sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen beinhalten Zinsen aus angesammelten Überschussanteilen und Direktgutschriften in Höhe von 184.924 Tsd. Euro (2012: 159.953 Tsd. Euro) sowie Depotzinsen aus Rückversicherung in Höhe von 13.986 Tsd. Euro (2012: 15.518 Tsd. Euro). II.1. Sonstige ErträgeAus der Versicherungsvermittlung von Produkten von überwiegend verbundenen Unternehmen resultiert ein Ertrag in Höhe von 7.210 Tsd. Euro (2012: 13.650 Tsd. Euro). In dieser Position sind sonstige Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für Verzinsung von Steuernachforderungen nach § 233a AO in Höhe von 3.320 Tsd. Euro (2012: 4.141 Tsd. Euro) enthalten. Aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen ergaben sich Erträge aus Rebates mit Fondsgesellschaften in Höhe von 15.221 Tsd. Euro (2012: 13.708 Tsd. Euro). Aufgrund der nach BilMoG gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB diskontierten Prozesskostenrückstellungen eines längerfristigen Verfahrens resultiert aufgrund einer erneuten Laufzeitverlängerung des längerfristigen Verfahrens ein Ertrag aus der Folgebewertung in Höhe von 1.356 Tsd. Euro (2012: 132 Tsd. Euro). II.2. Sonstige AufwendungenAus der Versicherungsvermittlung von Produkten von überwiegend verbundenen Unternehmen resultiert ein Aufwand in Höhe von 7.210 Tsd. Euro (2012: 13.955 Tsd. Euro). Die Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes betrugen 26.466 Tsd. Euro (2012: 18.174 Tsd. Euro). Diese beinhalten auch Kosten im Rahmen des Programms "Focus to Perform" in Höhe von 12.437 Tsd. Euro (2012: 10.880 Tsd. Euro) für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. In den sonstigen Aufwendungen sind Schuldzinsen von Steuerrückstellungen nach § 233a AO in Höhe von 1.456 Tsd. Euro (2012: 2.138 Tsd. Euro) berücksichtigt. Aus der Beziehung zur AXA Life Europe ist ein Aufwand in Höhe von 3.884 Tsd. Euro (2012: 2.165 Tsd. Euro) enthalten. II.5. Außerordentliche AufwendungenGemäß Art. 67 Absatz 1 EGHGB wurden den Pensionsrückstellungen 353 Tsd. Euro (2012: 353 Tsd. Euro) zugeführt. II.7. Steuern vom Einkommen und ErtragIm Berichtsjahr wird ein Steueraufwand in Höhe von 39.380 Tsd. Euro (2012: Steueraufwand von 30.726 Tsd. Euro) ausgewiesen. Die Position enthält einen Aufwand aus Körperschafts-Steuerumlage und Umlage für den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 10.218 Tsd. Euro (2012: Steueraufwand von 10.146 Tsd. Euro) und einen Aufwand aus Gewerbesteuerumlage in Höhe von 18.222 Tsd. Euro (2012: Steueraufwand 19.667 Tsd. Euro). Weiterhin ergab sich ein Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von 10.940 Tsd. Euro (2012: Steueraufwand von 914 Tsd. Euro). II.8. Sonstige SteuernIn 2013 wurde ein Aufwand aus sonstigen Steuern in Höhe von 480 Tsd. Euro (2012: Steueraufwand von 1.040 Tsd. Euro) erzielt. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
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AXA Lebensversicherung AG Rechnungsmäßige VerzinsungDer Aufwand für die rechnungsmäßige Verzinsung, der auch die Veränderung der Zinszusatzreserve beinhaltet, betrug 1,59 Mrd. Euro (2012: 1,56 Mrd. Euro). DirektgutschriftIm Geschäftsjahr erfolgte eine Direktgutschrift in Höhe von 132,0 Mio. Euro (2012: 137,1 Mio. Euro). Überschussbeteiligung für Versicherungsnehmer (Teil I)• Verträge, die nicht der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG zuzuordnen sind • Verträge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG, mit Zusatzkennzeichen "-13" oder "-14" in der TarifbezeichnungEntsprechend den Bedingungen für die Überschussbeteiligung der in DM - ab 1. Oktober 2001 in Euro - abgeschlossenen konventionellen Versicherungen werden für das in 2014 beginnende Versicherungsjahr die auf den folgenden Seiten genannten Sätze für laufende Überschussbeteiligung festgelegt. Abweichend hiervon gelten die auf den folgenden Seiten genannten Sätze für anwartschaftliche fondsgebundene Versicherungen und anwartschaftliche konventionelle Riester-Tarife ab der ersten in 2014 beginnenden, vertraglich vereinbarten Versicherungsperiode. Für Zinsüberschüsse auf Deckungskapital, das durch Ausübung der Garantieoption in konventionelles Deckungskapital umgeschichtet wurde, wird abweichend monatlich deklariert. Die Überschussbeteiligung für Kapitalisierungsprodukte wird abweichend quartalsweise deklariert. Schlussüberschussanteil bzw. Nachdividende werden bei in 2014 ablaufenden berechtigten Versicherungen gezahlt. Kapitalversicherungen mit mehreren Erlebensfallteilauszahlungen erhalten den dauerunabhängigen Schlussüberschussanteil bzw. die Nachdividende zu 50 %, hiervon abweichend: Tarife der ehem. Colonia Lebensversicherung AG/Nordstern Lebensversicherung AG mit Rechnungszinssatz 3 % zu 55 %, Tarif 23, 53 und DMV zu 100 %. Für konventionelle Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2011 und einem Beitrag von über 1 Mio. Euro werden von den auf den folgenden Seiten festgelegten Überschusssätzen abweichende Überschussanteilsätze festgelegt. Diese werden dem Kunden zusammen mit dem für die Abweichung relevanten Zeitraum mitgeteilt. Entsprechend § 153 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes werden (überschuss-)berechtigte Verträge bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug an den dann vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Beteiligt werden im Wesentlichen kapitalbildende Versicherungen, konventionelle Rentenversicherungen, fondsgebundene Versicherungen mit GarantModul und Hybridprodukte. Ebenfalls erfasst werden Überschussguthaben von Verträgen mit Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung", auch wenn der Versicherungsvertrag selbst nicht diesen beteiligten Versicherungen zuzuordnen ist. Maßzahl für die Zuordnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten (garantierten) Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage. Ist ein Vertrag anspruchsberechtigt, so erhält er bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug den gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den Bewertungsreserven. Dabei werden die Bewertungsreserven zugrunde gelegt, die zum 1. Börsentag des Vormonats vorhanden waren. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen auf dem Kapitalmarkt abzufedern, deklarieren wir jährlich eine Sockelbeteiligung, die unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Bewertungsreserven bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug gezahlt wird. Ist der errechnete Beteiligungsbetrag höher als der Sockelbetrags wird der höhere Betrag ausgezahlt. Überschussberechtigte (Todesfall-)Risiko- und anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden bei Vertragsbeendigung bzw. bei Eintritt des Leistungsfalles an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Auszahlung richtet sich nach einer mit einem vereinfachten Verfahren errechneten Maßzahl und dem gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30. September des Vorjahres und erfolgt in Form einer Schlusszahlung. Eine Sockelbeteiligung gibt es nicht. Für überschussberechtigte Rentenversicherungen im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen laufenden Überschussanteil, der sich an dem gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30. September des Vorjahres bemisst und sich auf das Deckungskapital zur nächsten Hauptfälligkeit bezieht. Eine Sockelbeteiligung gibt es nicht. Das Verfahren der Beteiligung an den vorhandenen Bewertungsreserven für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG erfolgt gemäß einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannten Verfahren. Verträge, die diesem Altbestand nicht angehören, werden nach dem gleichen Verfahren an den vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt. Die Nachdividendenstaffeln sind in Ziffer 13 angegeben. Die Schlussüberschussstaffel ist in Ziffer 14 angegeben. Sofern Tarife mit unterschiedlichen Tafeln für Männer und Frauen kalkuliert sind, wird der Tarifname durch den Zusatz "M" für männliche Versicherte bzw. "F" für weibliche Versicherte ergänzt. 1. Kapitalversicherungen (außer Risikoversicherungen)Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile:
Bemessungsgröße für die Schlussüberschussanteile bzw. Nachdividende:
Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage 1.1 Beitragspflichtige Einzelversicherungen
1)
Für Versicherungssummen ab 50.000 Euro
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.
1)
Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer:
siehe Ziffer 1.5.5
1)
Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten
Versicherungssumme
1)
Versicherungen nach CO-Tarifen mit Endalter
größer als 70 Jahre erhalten einen um 1 Promillepunkt reduzierten
Grundüberschussanteil. Bei Versicherungen auf den Heiratsfall und bei Terme-Fix-Versicherungen wird der Grundüberschussanteil um 0,5 ‰ der Versicherungssumme gegenüber der zu derselben Tarifgruppe gehörenden gemischten Versicherung vermindert. Versicherungen mit Beitragszuschlägen für "ohne ärztliche Untersuchung" wird nach den
1)
Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten
Versicherungssumme
1)
Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein
Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme
1)
Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein
Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme
1)
Bei Versicherungsabschluss ab dem 21. Juni
1948: 150 %
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben. 1.2 Beitragspflichtige Seniorenversicherungen
1)
Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer:
siehe Ziffer 1.5.1, 1.5.3, 1.5.4
1)
Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen
Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 %. 1.3 Beitragspflichtige Vermögensbildungsversicherungen
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.
1)
Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30
Prozentpunkte
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben. 1.4 Beitragspflichtige Kollektivversicherungen
1)
Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer:
siehe Ziffer 1.5.1, 1.5.3, 1.5.4
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.
1)
Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer:
siehe Ziffer 1.5.5
1)
Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten
Versicherungssumme
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.
Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 ‰.
1)
Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten
Versicherungssumme
1)
Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein
Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme
1)
Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein
Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme 1.5 Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie Versicherungen
1)
Durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreie
Einzelversicherungen mit Versicherungssummen ab 50.000 Euro erhalten
zusätzlich einen Kostenüberschussanteil von 0 Prozentpunkten.
1)
Bei Tarifen mit festem Auszahlungstermin,
Aussteuerversicherungen entfällt der Risikoüberschussanteil.
1)
Bei Tarifen CL3-94, CL5-94, CLFG3-94 entfällt
der Risikoüberschussanteil.
1)
Bei Tarifen K3-94, K6-94, G3-94 entfällt
der Risikoüberschussanteil.
1)
Bei verzinslicher Ansammlung beträgt dieser
Satz generell 0 %.
1)
Wenn für den entsprechenden Tarif in Ziffer
1.1.6, 1.2.3, 1.4.6 kein dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil
vorgesehen ist, beträgt dieser Satz 0,4 %.
1)
Risikoüberschussanteil entfällt bei Tarif
319.
1)
Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein
Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme
1)
Bei Tarifen mit festem Auszahlungstermin,
Aussteuerversicherungen entfällt der Risikoüberschussanteil.
1.6 Summenzuwachs, Summenzuwachs mit Sofortbonus, Bonussystem, Erlebensfallbonus, DauerabkürzungIst die Verwendung der laufenden Überschussanteile als Summenzuwachs, Erlebensfallbonus oder Dauerabkürzung vereinbart, wird auf die sich daraus ergebenden Summenerhöhungen bzw. Deckungskapitalerhöhungen ein Zinsüberschussanteil gewährt.
0)
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und
in der Ablaufphase Bei Versicherungen mit Sofortbonus (ausgenommen Tarife 68) erhöht der Sofortbonus die Todesfallleistung ab Versicherungsbeginn auf 125 % der Versicherungssumme. Alle Versicherungen mit Bonussystem erhalten einen Vorausbonus.
1.7 BeitragsverrechnungIst die Verwendung der laufenden Überschussanteile als Beitragsverrechnung vorgesehen, werden bei Tarif 51(K)-57(K), bei den Tarifgruppen 87 und 68 bei laufender Beitragszahlung die jährlichen Überschussanteile mit dem Beitrag verrechnet. 2. Risiko-Einzel- und Risiko-KollektivversicherungenÜberschussberechtigte (Todesfall-)Risikoversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 82 % der auf Seite 69 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt. 2.1 Risiko-Einzel- und Risiko-Kollektiv-Versicherungen
1)
Bei männlichen Versicherten zuzüglich 18
Prozentpunkte
1)
Bei männlichen Versicherten zuzüglich 5 Prozentpunkte
3. Fondsgebundene Lebensversicherungen/Fondsgebundene Rentenversicherungen Rentenversicherungen mit Indexpartizipation ("Relax Rente") Fondsgebundene Lebensversicherungen/(Flexible) Fondsgebundene Rentenversicherungen mit/ohne GarantModul Fondsgebundene Direktversicherung Depotgebundene Rentenversicherung3.1 Fondsgebundene Lebensversicherungen/(Flexible) Rentenversicherungen (mit/ohne GarantModul)/ Rentenversicherungen mit Indexpartizipation in der Aufschubzeit3.1.1 Beitragspflichtige/beitragsfreie Rentenversicherungen mit Indexpartizipationin der Aufschubzeit Tarife AI1-14, AI2-14, AIX5-14, AI1E-14, AI2E-14, AIP2-14, AIP2E-14, AI1G-14, AI2G-14, AIX5G-14, AI1EG-14, AI2EG-14, AIP2G-14, AIP2EG-14 (Relax Rente)
- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen* :
- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (vgl. § 5 Abs. 4 und 9 der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation):
- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieoption oder durch Garantieerhöhung im Rahmen
- Grundüberschussanteil in % der Deckungskapitalien: 0 % - Schlussüberschussanteil in % der geschäftsplanmäßigen Bezugsgröße Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" erhalten zusätzlich einen Schlussüberschussanteil in Höhe von
- Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage (Sicherungsvermögen sowie konventionelles Deckungskapital, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt) 40 %, abweichend beträgt dieser Satz für durch Kündigung beitragsfreie Versicherungen 20 %. 3.1.2 Beitragspflichtige/beitragsfreie Fondsgebundene Lebensversicherungen/ (Flexible) Rentenversicherungen (mit/ohne GarantModul)Bemessungsgröße für die Überschussanteile:
zusätzlich bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen/Rentenversicherungen mit GarantModul:
Fondsgebundene Lebensversicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 35 %. Fondsgebundene Rentenversicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 5 % des Risikobeitrages für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10", "-12" oder "-13", in Höhe von 35 % des Risikobeitrages bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-5", oder "-6", "-7", "-8" oder "-9", solange das Fondsguthaben (bei Einschluss des GarantModuls zzgl. überschussberechtigtem Deckungskapital) kleiner ist als die vereinbarte Todesfallleistung, ansonsten einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 300 % der Vererbungsprämie bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-5", "-6", "-7", "-8", "-9", "-10", "-12" oder "-13" bzw. 125 % der Vererbungsprämie bei Tarifen ohne eines der acht vorstehend genannten Zusatzkennzeichen.
Tarife mit GarantModul erhalten zusätzlich - einen Zinsüberschussanteil in Höhe von Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 1.4.2014*
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2014 bis 31.3.2014: 1,65 % in der Rentenbeginnphase: 0,30 % Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" außer gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2014: 1,65 % in der Rentenbeginnphase: 0,90 % Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12": 1,65 %, in der Rentenbeginnphase abweichend hiervon 0,90 % Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10", "-9" oder "-8": 0,95 %, in der Rentenbeginnphase abweichend hiervon 0,40 % Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7": 0,95 % Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4", "-5" oder "-6": 0,45 % - beitragspflichtige bzw. tariflich beitragsfreie Versicherungen (nicht gegen Einmalbeitrag) eine Nachdividende in ‰ gemäß Staffel 703_14 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12", "-10", "-9", "-8" oder "-7" (abweichend hiervon erhalten die Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8", "-9", "-10" oder "-12" während der Rentenbeginnphase die Nachdividende in Höhe der zu Beginn der Rentenbeginnphase erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB in Höhe von 2,65 % weiterentwickelt) Staffel 612_14 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-6", "-5" oder "-4" - eine Schlussüberschussbeteiligung (für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" mit Versicherungsbeginn ab 1.4.2014):
- eine Schlussüberschussbeteiligung (für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2014 bis 31.3.2014):
- eine Schlussüberschussbeteiligung (für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" mit Versicherungsbeginn in 2013):
- eine Sockelbeteiligung (für Tarife mit GarantModul) in %: 40, abweichend für durch Kündigung beitragsfreie Versicherungen: 20 Zusätzlich erhalten folgende Tarife einen Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds. (Anwartschaftliche) Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-13"
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12" erhalten einen Extra-Überschussanteil auf das Fondsguthaben (unabhängig vom gewählten Fonds). Dieser beträgt 0,10 % des Fondsguthabens, ab Fondsguthaben von 4.500 Euro: 0,15 % des Fondsguthabens.
3.1.3 GarantieoptionAlle Tarife mit Garantieoption erhalten einen monatlichen Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapitals zum Ende des Vormonats, das durch Ausübung der Garantieoption umgeschichtet wurde* .
*
monatliche Deklaration in Abhängigkeit von
der Kapitalmarktentwicklung
3.1.4 Fondsgebundene DirektversicherungAnwartschaftliche Versicherungen - Zinsüberschussanteil:
- Schlussüberschussanteil: Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13"
- Schlussüberschussanteil: in Prozent der Summe der zugeteilten Überschussanteile:
- Sockelbeteiligung: beitragspflichtige Versicherungen: Sockelbeteiligung in %: 40, beitragsfreie Versicherungen: Sockelbeteiligung in %:20 Der Maßstab ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage. - Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % des maßgeblichen Fondsguthabens
3.1.5 Depotgebundene Rentenversicherung Vor RentenbeginnVersicherungen nach Tarif ADK2E-13, ADK2E-12, ADK2E(Z)-08 und ADM2E-10 (Portfolio Plus Police) erhalten
Für die im konventionellen Sicherungsvermögen angelegten Beträge der PPP gelten folgende Sätze
3.2 Laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen (mit/ohne GarantModul), laufende Rentenversicherungen mit Indexpartizipation ("Relax Rente"), laufende Fondsgebundene Direktversicherung/Depotgebundene RentenversicherungTarife AI1-14, AI2-14, AIX5-14, AI1E-14, AI2E-14, AIP2-14, AIP2E-14, AI1G-14, AI2G-14, AIX5G-14, AI1EG-14, AI2EG-14, AIP2G-14, AIP2EG-14 (Relax Rente) AF1-13, AF2-13, AF3-13, AF(X)4-13, AF(X)5-13, AF(X)6-13, AFP2-13, ADF2-13, ADK2E-13, ADM2E-13 AF1-12, AF2-12, AF3-12, AF(X)4-12, AF(X)5-12, AFP2-12, ADF2-12, ADK2E-12, ADM2E-12 AF1-10, AF2-10, AF3-10, AF(X)4-10, AF(X)5-10, AFP2-10, AFP2-9, ADF2-10, ADM2E-10 AF1-8, AF2-8, AF3-8, AF(X)4-8, AF(X)5-8, ADF2-8, ADK2E-08 AF1-7, AF2-7, AF3-7, AF(X)4-7, AF(X)5-7, AP1-7, AP2-7, AP3-7, AP(X)4-7, AP(X)5-7, ADF2-7, AFX4-6, AFX5-6, APX4-6, APX5-6, AF1-5, AF2-5, AF3-5, AF4-5, AP1-5, AP2-5, AP3-5, AP4-5, ADF2-5, MAF1-7, MAF2-7, MAF3-7, MAF4-7, MAF5-7, MAF1-5, MAF2-5, MAF3-5, MAF4-5, MAF5-5, MAFL-4, MAFR-2, CLIPR-2, IPPR-2, CLIPB-0, CLIPR-0, IPPB-0, IPPR-0; vgl. Ziffer 4.2 4. Rentenversicherungen: Einzel- und KollektivversicherungenAllgemeine Erläuterungen1) Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile:
2) Zu Rentenversicherungen nach
ist Folgendes zu bemerken: Weil die Versicherten nach heutigen Erkenntnissen bedeutend länger leben, als für die Kalkulation dieser Rentenversicherungen unterstellt wurde, müssen zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Renten zusätzliche Deckungsrückstellungen aufgebaut werden. Dazu werden die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge herangezogen. Auswirkung daraus auf die laufende Überschussbeteiligung/Schlussüberschussbeteiligung/Nachdividende (siehe auch Ziffer 11):
4.1 Vor RentenbeginnDie Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen richten sich - sofern nicht gesondert ausgewiesen -nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes. Der Grundüberschussanteil wird nur für die Hauptversicherung gewährt. Für anwartschaftliche Waisenrenten-Zusatzversicherungen (in Verbindung sowohl mit einer individuellen als auch mit einer kollektiven Witwenrentenversicherung) entfällt eine Überschussbeteiligung. 4.1.1 Beitragspflichtige Versicherungen
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder
in der Rentenbeginnphase/Rentenwahlphase: siehe Ziffer 4.1.2.0
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder
in der Rentenbeginnphase/Rentenwahlphase: siehe Ziffer 4.1.2.1
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder
in der Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.2 Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende "Allgemeine Erläuterungen", Ziffer 2), gilt nachstehende Tabelle mit Ergänzung "A", ansonsten mit Ergänzung "B".
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder
in der Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.3 A
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder
in der Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.3 B
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe
Ziffer 4.1.2.5 A
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe
Ziffer 4.1.2.5 B
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.
1)
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit
Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil
dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben. 4.1.2 Beitragsfreie Versicherungen
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil.
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil.
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil.
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil.
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil
und Nachdividende. Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende "Allgemeine Erläuterungen", Ziffer 2), gilt nachstehende Tabelle mit Ergänzung "A", ansonsten mit Ergänzung "B".
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil
und Nachdividende.
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil
und Nachdividende.
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfällt die Nachdividende.
1)
Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten
Versicherungen entfällt die Nachdividende.
4.2 Nach RentenbeginnIm Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,45 Prozentpunkten. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital benötigt wird. Der zusätzliche Überschussanteil erhöht
Bei Rentenübergang erhalten die Tarife: ARG1(G)-12, ARG2(G)-12, ARG1(G)-10 und ARG2(G)-10 einmalig einen Risikoüberschuss in Höhe von 1,5 % des zu verrentenden Kapitals. Bei Rentenübergang aufgeschobener Renten der TG 13 und TG14 wird einmalig ein Sofortüberschuss in Prozent des zu verrentenden Kapitals in Form einer Zusatzrente zugeteilt. Die Zusatzrente erhöht die insgesamt bei Rentenbeginn erreichte garantierte Rentenhöhe. Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen richten sich - sofern nicht gesondert ausgewiesen - nach den Sätzen für den jeweiligen Haupttarif.
Überschusssystem:
Überschusssystem:
Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende "Allgemeine Erläuterungen", Ziffer 2), gilt nachstehende Tabelle A, sonst Tabelle B.
Überschusssystem:Erhöhte Startrente: Die Sätze der erhöhten Startrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Überschusssystem:
Bei Rentenversicherungen mit erstmaliger Steigerung ab dem 6. Rentenbezugsjahr:
Überschusssystem:Variable Gewinnrente/Gleich bleibende Erhöhungsrente: Die Sätze der Variablen Gewinnrente/Gleich bleibenden Erhöhungsrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Sie sind für Frauen und Männer verschieden (vor TG13) und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel und des deklarierten Gesamtzinses berechnet.
Überschusssystem:Verzinsliche Ansammlung bei temporären Renten:
Tarife der ehemaligen AlbingiaDie Sätze der flexiblen Überschussrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Sie sind für Frauen und Männer verschieden und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel und des deklarierten Gesamtzinses berechnet. Rentenbeginne ab 1.2009: DAV 2004 RB-20 Rentenbeginne bis 12.2008: DAV 1994 R 2. Ordnung
- steigende Überschussrente - flexible Überschussrente Die Sätze der flexiblen Überschussrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Sie sind für Frauen und Männer verschieden und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel und des deklarierten Gesamtzinses berechnet. Rentenbeginne ab 2007: auf Basis des jeweiligen Zinsüberschussanteils Rentenbeginne in 2005 oder 2006: Gesamtzins 3,85 %, mindestens Rechnungszinssatz Rentenbeginne vor 2005: Gesamtzins 5,05 %, mindestens Rechnungszinssatz
5. Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen5.1.1 Beitragspflichtige/Beitragsfreie Rentenversicherungen mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) Relax RiesterRente in der Aufschubzeit ARI1-14, ARI2-14, ARI1G-14, ARI2G-14Bemessungsgröße für die Überschussanteile:
- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen* :
- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (vgl. § 13b Abs. 4 und 9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG))
- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieoption oder durch Garantieerhöhung im Rahmen
- Schlussüberschussanteil in % der geschäftsplanmäßigen Bezugsgröße Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" erhalten zusätzlich einen Schlussüberschussanteil in Höhe von
- Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage (Sicherungsvermögen sowie konventionelles Deckungskapital, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt), zusätzlich erhalten die Tarife eine Sockelbeteiligung von 40 %. 5.1.2 Beitragspflichtige/Beitragsfreie Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (keine Relax Riester) in der Aufschubzeit
5.2 Laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von AltersvorsorgeverträgenRelax RiesterRente (TG2014), Riesterhybrid der Tarifgenerationen 2007, 2006, 2005, 2004 und 2001 vgl. Ziffer 4.2. 6. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung (InvestmentPlus), Berufsunfähigkeitsversicherung KombiRent, Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zulagenrente6.1 Während der AnwartschaftBemessungsgröße für die Überschussanteile:
Anwartschaftliche Berufsunfähigkeitsversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 82 % der auf Seite 69 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt. 6.1.0 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13"Diese Überschüsse gelten aktuell gleichermaßen, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung handelt oder ob bedingungsgemäß der Einschluss des allgemeinen Dienstunfähigkeitsrisikos vorgesehen ist. Überschusssystem "Bonusrente"Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente
Überschusssystem "Beitragsverrechnung"Reduktion des Beitrages um ... %
Überschusssystem "Turbodynamik"Reduktion des Beitrages um ... %
Überschusssystem "Investmentbonus"Tarife ASBV(G)-13, mit Überschusssystem "Investmentbonus". Diese Versicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in % des überschussberechtigten Risikobeitrages.
Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung":Tarife ASBV(G)-13, mit Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung". Diese Versicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in % des überschussberechtigten Risikobeitrages.
- Sockelbeteiligung in % des Maßstabes für beitragspflichtige Versicherungen: Sockelbeteiligung in %: 20 für beitragsfreie Versicherungen: Sockelbeteiligung in %: 20 6.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12", "-8", "-7", "-5", "-4" oder "-2"Überschusssystem "Bonussystem"Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4" oder "-2"Sie erhalten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit einen Berufsunfähigkeitsbonus in Höhe von 33 ⅓ % - bei Akademikern 50 % -der versicherten Rente. Überschusssystem "Beitragsverrechnung"Reduktion des Beitrages um ... %
Überschusssystem "Turbodynamik"Reduktion des Beitrages um ... %
Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung"Beitragspflichtige Versicherung in % Ratenbeitrag
Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung"Beitragsfreie Versicherungin % Risikobeitrag
- Sockelbeteiligung in % des Maßstabes für beitragspflichtige Versicherungen: Sockelbeteiligung in %: 20 für beitragsfreie Versicherungen: Sockelbeteiligung in %: 20 Überschusssystem "Investmentbonus"Tarife ASBV(G)-12, A(S)B(G)V-8, ABV(G)-7 und ABV(G)-5 mit Überschusssystem "Investmentbonus", Berufsunfähigkeitsversicherung InvestmentPlus BV-4, Berufsunfähigkeitsversicherung InvestmentPlus BV-2 Diese Versicherungen erhalten einen - Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals
- Risikoüberschussanteil in % des überschussberechtigten Risikobeitrages (gleiche Sätze für Männer und Frauen)
- Sockelbeteiligung in % des Maßstabes (wenn ein Zinsüberschuss gewährt wird) für beitragspflichtige Versicherungen: Sockelbeteiligung in %: 20 für beitragsfreie Versicherungen: Sockelbeteiligung in %: 20 6.1.2 Tarife ohne Zusatzkennzeichen "-12", "-8", "-7", "-5", "-4" oder "-2"Diese erhalten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit einen Berufsunfähigkeitsbonus in Prozent der versicherten Rente. Er beträgt
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen nach den Tarifen BV und GBV ohne Zusatzkennzeichen erhalten zusätzlich während der Anwartschaft einen Schlussüberschussanteil in Höhe von 10 % der gezahlten Beiträge. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen nach den Tarifen 31 (FGE) und 31 (SGE) erhalten bei Beendigung der Versicherung eine Schlusszahlung gemäß nachstehender Tabelle. Bei Verträgen, die aufgrund einer Reaktivierung wiederum beitragspflichtig geworden sind, wird die Schlusszahlung in % der ab Reaktivierung gezahlten Tarifbeiträge festgesetzt. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erhalten die Verträge eine Schlusszahlung in % des Tarifbeitrages:
Die Schlusszahlung wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente verwendet. Ist die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer, wird die Schlusszahlung für jedes abgekürzte Jahr der Versicherungsdauer gegenüber der Leistungsdauer um 2 Prozentpunkte gekürzt. 6.2 Während der Rentenlaufzeit
7. Zusatzversicherungen nach Tarif BUZ, BUZA, BUZV, BUZD, B, BR und UBUZ (Rente), b, br7.1 AnwartschaftenBemessungsgröße für die Überschussanteile:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13", "-14": Diese Überschüsse gelten aktuell gleichermaßen, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung handelt oder ob bedingungsgemäß der Einschluss des allgemeinen Dienstunfähigkeitsrisikos vorgesehen ist.
1)
Bei versicherten Akademikern zusätzlich 16
⅔ Prozentpunkte
1)
Bei versicherten Akademikern zusätzlich 7
Prozentpunkte
1)
Bei versicherten Akademikern zusätzlich 3
%
Invaliditäts-Zusatzversicherungen werden durch Gewährung einer Vordividende den Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen angepasst und nehmen entsprechend am Überschuss teil. Anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 82 % der auf Seite 69 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt. 7.2 Laufende Berufsunfähigkeits- und Unfall-Berufsunfähigkeits-ZusatzrentenBemessungsgröße für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
Beitragsbefreiungsrente aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei verzinslicher Ansammlung:
8. Pflegerenten-Zusatzversicherungen nach Tarif PZ, PZBBemessungsgröße für den laufenden Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente: die erreichte Gesamtrente Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage 8.1 Vor Eintritt des Pflegefalles
8.2 Nach Eintritt des Pflegefalles 8.2.1 Während der Aufschubzeit bei Tarif PZB
8.2.2 Während der Rentenlaufzeit bei Tarif PZB
9. Risiko-Zusatzversicherungen, Zeitrenten-Zusatzversicherungen, Summen-Zusatzversicherungen, Renten-ZusatzversicherungenBemessungsgröße für den Todesfallbonus: die versicherte Summe bzw. die versicherte Rente Bemessungsgröße für den Risikoüberschussanteil: der überschussberechtigte Risikobeitrag Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung Bemessungsgröße für die Schlusszahlung: in % des Tarifbeitrages
1)
Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30
Prozentpunkte
1)
Bei verzinslicher Ansammlung: 30 % Bei beitragspflichtigen Zusatzversicherungen ZV5, ZV5-94 mit Bonussystem wird im Todesfall die Versicherungsleistung entsprechend dem vereinbarten Vorausbonus aufgestockt.
1)
Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 10
Prozentpunkte
1)
Bei weiblichen Versicherten abzüglich 18
Prozentpunkte
1)
Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 18
Prozentpunkte
1)
Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 80
Prozentpunkte
10. PflegerentenversicherungenBemessungsgröße für den laufenden Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente: die erreichte Gesamtrente Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung 10.1 Vor Beginn der Altersrente
10.2 Nach Beginn der Altersrente
11. Verzinsliche Ansammlung der ÜberschüsseÜberschussguthaben erhalten insgesamt eine Verzinsung in Höhe von:
12. KapitalisierungsprodukteDie Überschussbeteiligung besteht aus einer quartalsweise garantierten Verzinsung des Guthabens, das per Direktgutschrift zugeteilt wird.
13. NachdividendenstaffelnBerechnungsvorschrift für Nachdividenden bei Staffeln mit Zusatzkennzeichen "NRR": 10 % der Staffel mit gleichem Namen ohne Zusatzkennzeichen "NRR" Staffel 1_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 0 ab 12 Jahre: 0 Staffel 2_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 20 Jahren: 9 zzgl. ⁹⁄₂₀ • Versicherungsdauer ab 20 Jahre: 18 Staffel 7_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
Staffel 10_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauer (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Aufschubdauer • 15 ab 12 Jahre: 15 zzgl. ⁴⁄₃ für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 35 Staffel 11_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Aufschubdauer • 18 ab 12 Jahre: 18 zzgl. ⁹⁄₅ für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 45 Staffel 12_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Aufschubdauer • 10 ab 12 Jahre: 10 zzgl. ⅔ für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 20 Staffel 13_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 20 Jahren: 12 zzgl. ⅗ • Versicherungsdauer ab 20 Jahre: 24 Staffel 14_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 20 Jahren: 0 ab 20 Jahre: 0 Staffel 15_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Versicherungsdauer • 14 ab 12 Jahre: 14 Staffel 16_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Aufschubdauer • 6 ¼ ab 12 Jahre: 6 ¼ Staffel 17_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Versicherungsdauer • 15 ab 12 Jahre: 15 zzgl.5 ⁄₃ für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 40 Staffel 18_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Versicherungsdauer • 13 ½ ab 12 Jahre: 13 ½ zzgl.29 ⁄30 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 28 Staffel 19_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Versicherungsdauer • 7 ½ ab 12 Jahre: 7 ½ zzgl. ½ für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 15 Staffel 20_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Aufschubdauer • 5 ab 12 Jahre: 5 Staffel 612_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 0 ab 12 Jahre: Tarife AFX4-6, AFX5-6 mit Absenkungsphase: 1,7 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr der Hauptphase sonstige Tarife: 1,7 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr Staffel 703_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: 0 ab 12 Jahre: Tarife AFX4-7, AFX5-7, AFX4-8, AFX5-8 mit Absenkungsphase: 1,9 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr der Hauptphase Tarife AFX4-10, AFX5-10 mit Absenkungsphase: 2,8 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr der Hauptphase Tarife AFX4-12, AFX5-12 mit Absenkungsphase: 3,0 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr der Hauptphase sonstige Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7", "-8": 1,9 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr sonstige Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10": 2,8 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr sonstige Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12": 3,0 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr Staffel 801_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Versicherungsdauer • 24 ab 12 Jahre: 24 zzgl.41 ⁄15 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 65 Staffel 801_14A: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Versicherungsdauer • 15 ab 12 Jahre: 15 zzgl.2 ⁄1 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 45 Staffel 802_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Versicherungsdauer • 30 ab 12 Jahre: 30 Staffel 803_14: Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern): unter 12 Jahren: ¹⁄₁₂ • Versicherungsdauer • 20 ab 12 Jahre: 20 14. SchlussüberschussstaffelStaffel A_14: Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern: unter 6 Jahren: 0 ab 6 Jahre: 83 ⁄10 zzgl.3 ⁄10 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 14 Staffel B_14: Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern: unter 6 Jahren: 0 ab 6 Jahre: 473 ⁄80 zzgl.13 ⁄80 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 8 Staffel C_14: Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern: unter 6 Jahren: 0 ab 6 Jahre: 319 ⁄20 zzgl.1 ⁄10 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 5,85 p1(SÜA) Staffel 11: 0,83 % für Aufschubdauern bis 5 Jahre 0,79 % für Aufschubdauern ab 6 Jahre p2(SÜA) Staffel 11: 100 % für Aufschubdauern bis 5 Jahre 95 % für Aufschubdauer 6 Jahre 90 % für Aufschubdauer 7 Jahre 85 % für Aufschubdauer 8 Jahre 80 % für Aufschubdauern 9 und 10 Jahre 75 % für Aufschubdauern von 11 bis 14 Jahren 70 % für Aufschubdauern ab 15 Jahre p1(SÜA) Staffel 12: 0,88 % für Aufschubdauern bis 5 Jahre 0,83 % für Aufschubdauer 6 Jahre 0,83 % für Aufschubdauer 7 Jahre 0,79 % für Aufschubdauern ab 8 Jahre p2(SÜA) Staffel 12: 100 % für Aufschubdauern bis 5 Jahre 100 % für Aufschubdauern 6 bis 8 Jahre 95 % für Aufschubdauern 9 und 10 Jahre 90 % für Aufschubdauern 11 und 12 Jahre 85 % für Aufschubdauer 13 Jahre 80 % für Aufschubdauer 14 Jahre 75 % für Aufschubdauern ab 15 Jahre p1(SÜA) Staffel 13: 0,86 % für Aufschubdauern bis 7 Jahre 0,81 % für Aufschubdauern ab 8 Jahre p2(SÜA) Staffel 13: 100 % für Aufschubdauern bis 8 Jahre 95 % für Aufschubdauern 9 und 10 Jahre 90 % für Aufschubdauern 11 und 12 Jahre 85 % für Aufschubdauer 13 Jahre 80 % für Aufschubdauer 14 Jahre 75 % für Aufschubdauern ab 15 Jahre p1(SÜA)_Staffel_13_FRV_R: 0,95 % für Aufschubdauern bis 7 Jahre 0,90 % für Aufschubdauern ab 8 Jahre p1(SÜA)_Staffel_14A_Relax: 0,90 % für Aufschubdauern bis 7 Jahre 1,00 % für Aufschubdauern ab 8 Jahre p2(SÜA)_Staffel_14A_Relax: 100 % für Aufschubdauern ab 7 Jahre p3(SÜA)_Staffel_14A_Relax: alle Aufschubdauern 15. Konsortialgeschäft mit MLP
15.1 Konventioneller Kapitaltarif Anwartschaftlicher konventioneller Rententarif/konventioneller Riester-TarifMaßstab für die laufenden Überschussanteile: Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital Maßstab für die Schlussüberschussanteile: SÜA1 das überschussberechtigte Deckungskapital SÜA2 die überschussberechtigte Anwartschaft SÜA das überschussberechtigte Überschussguthaben Maßstab für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage.
15.2 Anwartschaftliche Fondsgebundene Rentenversicherungen (Hybridrenten)Maßstab für die laufenden Überschussanteile: Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital Maßstab für die Schlussüberschussanteile: SÜA1 das überschussberechtigte Deckungskapital SÜA2 die überschussberechtigte Anwartschaft Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage
15.3 Laufende Rentenversicherungen
Im Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,45 Prozentpunkten. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital benötigt wird. 15.4 Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung15.4.1 Anwartschaftliche TarifeMaßstab für die laufenden Überschussanteile: Risikoüberschussanteil: Ratenbeitrag
15.4.2 Laufende Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)RentenMaßstab für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente Maßstab für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
15.5 Überschussanteilsatz für die verzinsliche AnsammlungMaßstab für den Ansammlungsüberschussanteil: Überschussguthaben Maßstab für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: kumuliertes normiertes Kundenguthaben Überschussguthaben erhalten einen Ansammlungsüberschussanteil, sodass sich das Guthaben insgesamt wie folgt verzinst:
Überschussbeteiligung für Versicherungsnehmer (Teil II)• Verträge, die der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG zuzuordnen sind • Verträge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG, ohne Zusatzkennzeichen "-13" oder "-14" in der TarifbezeichnungDie Überschussbeteiligung für das Kalenderjahr 2014 nehmen wir nach den Grundsätzen vor, die § 81c VAG entsprechen und deren Einhaltung die Aufsichtsbehörde überwacht. Für alle Tarifgruppen vor 1995 sind die Formen und Verwendungsmöglichkeiten der Überschussbeteiligung und die Bemessungssummen im Gesamtgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung festgelegt. Die Bemessungsgröße für den Grundüberschussanteil ist im Allgemeinen die Versicherungssumme oder der Risikobeitrag, für den Schlussüberschussanteil das erreichte Ansammlungsguthaben bzw. das erreichte Bonus-Deckungskapital. In Abstimmung mit unserem Verantwortlichen Aktuar werden für das allgemeine Geschäft die nachfolgend aufgeführten Sätze für die Überschussbeteiligung festgelegt. Versicherungen in Rahmen- und Gruppen-Versicherungsverträgen mit besonderer Abrechnung erhalten die Überschussanteile aus dem Geschäftsjahr 2013 nach den hierfür gültigen Vereinbarungen. Der Versicherungsbestand entstand durch Zusammenführung mehrerer Versicherungsbestände. Zur Kennzeichnung einzelner Teilbestände ist den jeweiligen Tarif- und Produktbezeichnungen ein A vorangestellt, soweit es sich um Versicherungen der ehemaligen Deutschen Beamten Lebensversicherung handelt, ein B für Versicherungen der ehemaligen "Winterthur" Lebensversicherung Deutschland, ein C für Versicherungen der ehemaligen Commerzbank+Partner Lebensversicherung (bis Tarifgruppe 1994) bzw. der ehemaligen Delfin Direkt Lebensversicherung (nur Produktgruppe 1995), ein D für Versicherungen der DBV-Winterthur Lebensversicherung und ein N für Familien-Unfall-Sterbegeldversicherungen der ehemaligen WL Niederlassung Deutschland der Winterthur Lebensversicherungs-Gesellschaft. Beteiligung an BewertungsreservenEntsprechend § 153 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes werden (überschuss-)berechtigte Verträge bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug an den dann vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Beteiligt werden im Wesentlichen kapitalbildende Versicherungen, konventionelle Rentenversicherungen und Hybridprodukte. Ebenfalls erfasst werden Überschussguthaben von Verträgen mit Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung", auch wenn der Versicherungsvertrag oder Vertragsteil selbst nicht diesen beteiligten Versicherungen zuzuordnen ist. Maßzahl für die Zuordnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten (garantierten) Versichertenguthaben der letzten zehn Bewertungsstichtage. Ist ein Vertrag anspruchsberechtigt, so erhält er bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug den gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den Bewertungsreserven. Dabei werden die Bewertungsreserven zugrunde gelegt, die zum 1. Börsentag des Vormonats vorhanden waren. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen auf dem Kapitalmarkt abzufedern, deklarieren wir jährlich eine Sockelbeteiligung, die unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Bewertungsreserven bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug gezahlt wird. Ist der errechnete Beteiligungsbetrag höher als der Sockelbetrag, wird der höhere Betrag ausgezahlt. Überschussberechtigte (Todesfall-)Risiko- und anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden ebenfalls an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Auszahlung richtet sich nach einer mit einem vereinfachten Verfahren errechneten Maßzahl und dem gesetzlich vorgesehenen Anteil an tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30. September des Vorjahres und erfolgt bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug in Form einer Schlusszahlung. Eine Sockelbeteiligung gibt es hierbei nicht. Für überschussberechtigte Altersrenten im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen laufenden Überschussanteil, der sich an den am Stichtag 30. September des Vorjahres (mit Wertstellung zum ersten Börsentag, der auf den Stichtag folgt) tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven bemisst, den gesetzlichen Anteil (50 %) berücksichtigt und sich auf das Deckungskapital bezieht. Eine Sockelbeteiligung gibt es hierbei nicht. Das Verfahren der Beteiligung an den vorhandenen Bewertungsreserven für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG erfolgt gemäß einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannten Verfahren. Verträge, die diesem Altbestand nicht angehören, werden nach dem gleichen Verfahren an den vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt. A. Einzel-Kapitalversicherungen (außer Risikoversicherungen)(einschl. Gruppen- und Sammelversicherungen nach rabattierten Einzeltarifen) Die Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Grund-/Risiko-, Zins- und Schlussüberschussanteilen sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten: (Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen.)
Die Sätze laufender und einmaliger Überschussanteile betragen im Einzelnen: Bedeutung der Zusatzkennzeichen:
1)
p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,41 %; für
vorzeitig beitragsfreie Versicherung: 0 %
1)
Frauen erhalten zusätzlich 0,060 % Grundüberschuss. Nachdividendenstaffeln:Staffel N1_14: Nachdividende in % 0,175 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 3,50 % Staffel N2_14: Nachdividende in % 0,125 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 2,50 % Staffel N3_14: Nachdividende in % 0,1125 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 2,25 % Staffel N5_14: Nachdividende in % 0,10 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 2,00 % Staffel N6_14: Nachdividende in % 0,0625 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,75 % Staffel N7_14: Nachdividende in % 0,50 %/12 für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,50 %
Grundüberschussanteile erhalten beitragspflichtige Versicherungen (in den Teilbeständen B und D und in der Produktgruppe A 1995 V alle Versicherungen) laufend ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten. Die Verwendung erfolgt zusammen mit dem Zinsüberschussanteil. Bei Wahl der Varianten W5 des Wahlsystems der Überschussbeteiligung beträgt die Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung für Tarifgruppe (3 % Rechnungszinssatz) im Todesfall 300 ‰ der Bemessungssumme, für Tarifgruppe (3,5 % Rechnungszinssatz) im Todesfall 90 ‰ der Bemessungssumme. Der Grundüberschussanteil vermindert sich für Tarifgruppe (3 % Rechnungszinssatz) für weibliche Versicherte um 0,036 %, für männliche Versicherte um 0,048 %, für Tarifgruppe (3,5 % Rechnungszinssatz) für weibliche Versicherte um 0,011 %, für männliche Versicherte um 0,014 %. Zinsüberschussanteile erhalten alle Versicherungen zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres. Sie werden zur Bildung einer beitragsfreien Bonussumme oder zur verzinslichen Ansammlung verwendet oder im Teilbestand B auch anteilig diskontiert ausgezahlt. Schlussüberschussanteile werden bei Ablauf der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen:
Nachdividende erhalten Versicherungen, die im laufenden Kalenderjahr ablaufen oder in Zeiträumen enden, in denen kein Stornoabzug mehr einbehalten wird, in den Teilbeständen A und C zeitanteilig auch bei Eintritt des Versicherungsfalles. In den Teilbeständen B und D wird die Nachdividende nach den Modalitäten für den Schlussüberschuss gewichtet. Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze (der Zusatz RZ weist auf einen Tarif mit vermindertem Rechnungszins hin):
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. B. Gruppen-KapitalversicherungenDie Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Grund-/Risiko-, Zins- und Schlussüberschussanteilen sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten: (Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen.)
Die Sätze laufender und einmaliger Überschussanteile betragen im Einzelnen: Bedeutung der Zusatzkennzeichen:
1)
Für beitragsfrei endende Versicherungen wird
der Schlussüberschussanteil zusätzlich mit 70 % gewichtet. Nachdividendenstaffeln:Staffel N1_14: Nachdividende in % 0,175 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 3,50 % Staffel N3_14: Nachdividende in % 0,1125 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 2,25 % Staffel N5_14: Nachdividende in % 0,10 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 2,00 %
1)
Der Grundüberschussanteil wird nur für beitragspflichtige
Versicherungen gewährt. Grundüberschussanteile erhalten alle Versicherungen (in der Tarifgruppe A 1986 F nur beitragspflichtige Versicherungen) laufend ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten. Zinsüberschussanteile erhalten alle Versicherungen zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres. Sie werden zur Bildung einer beitragsfreien Bonussumme oder zur verzinslichen Ansammlung verwendet oder im Teilbestand B auch anteilig diskontiert ausgezahlt. Schlussüberschussanteile werden bei Ablauf der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen:
Nachdividende erhalten Versicherungen der Teilbestände B und D, die im laufenden Kalenderjahr ablaufen oder in Zeiträumen enden, in denen kein Stornoabzug mehr einbehalten wird. Die Nachdividende wird nach den Modalitäten für den Schlussüberschuss gewichtet. C. RisikoversicherungenAlle Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten als Vorwegabzug. Stattdessen kann (außer in der Produktgruppe C 1995) eine erhöhte Todesfallleistung oder die verzinsliche Ansammlung der laufenden Überschussanteile vereinbart werden. Überschussberechtigte (Todesfall-)Risikoversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 78 % der auf Seite 136 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt. Bemessungsgrundlage für die laufende bzw. einmalige Überschussbeteiligung:
Die Sätze der laufenden oder alternativ wählbaren einmaligen Überschussanteile (der Zusatz E steht für Einzel-, der Zusatz K für Kollektivtarife und der Zusatz R/NR für nach Raucherverhalten differenzierte Tarife) betragen im Einzelnen:
1)
Nicht vertraglich beitragsfrei gestellte
Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Höhe der deklarierten
Sätze, bezogen auf den durch die beitragsfreie Zeit geteilten Einmalbeitrag,
zugeteilt und werden verzinslich angesammelt. D. Rentenversicherungen und Pflegerentenversicherungen(Einzel- und Gruppen-/Kollektivversicherungen) Versicherungen der ehemaligen Tarifgruppe A 1951 und alle Rentenversicherungen im Leistungsbezug der Tarifgruppen A 1994 und älter sind in der Tarifgruppe A 1994 zusammengefasst. D.1 Anwartschaftliche Rentenversicherungen und PflegerentenversicherungenDie Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Zins- und Schlussüberschussanteilen sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten: (Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen.) Zinsüberschussanteile werden zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres, für Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz monatlich zeitanteilig gewährt.
Die Sätze laufender und einmaliger Überschussanteile (der Zusatz A steht für Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz, der Zusatz P für Pflegerentenversicherungen) betragen im Einzelnen:
1)
p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,41 %; für
vorzeitig beitragsfreie Versicherungen: 0 %
1)
p1(SÜA): D 2012: regulär beitragsfreie: 0,41
%; D 2010: regulär beitragsfreie: 0,38 %; für vorzeitig beitragsfreie
Versicherungen: 0 %
Statt der laufenden Zinsüberschussbeteiligung werden bei anwartschaftlichen Versicherungen aller Produkt/Tarifgruppen vor D 2005 die aus der Deklaration resultierenden Werte einer gesonderten Rückstellung zugeführt. Diese Rückstellung dient der Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer im Rentenbezug. Bei Abgang in der Aufschubzeit oder Kapitalwahl erhöht sich die Leistung aus der Überschussbeteiligung entsprechend. Ist beim Wechsel in den Leistungsbezug die Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln abgeschlossen, wird diese Versicherung in die parallele Produkt-/Tarifgruppe D 2005 mit dieser Sterbetafel umgestellt und die Bezeichnung um die Ursprungsgeneration ergänzt (siehe Ziffer D 2.2). Nachdividendenstaffeln:Staffel N3_14: Nachdividende in % 0,1125 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 2,25 % Zinsüberschussanteile werden zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres, für Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz monatlich zeitanteilig gewährt. Sie werden in der Aufschubzeit verzinslich angesammelt und ab Rentenbeginn zur Erhöhung der Rente verwendet, sofern keine andere Verwendungsform vereinbart ist. Schlussüberschussanteile werden bei Ablauf der Anwartschaftszeit der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen:
Nachdividende erhalten Versicherungen der Teilbestände B und D (nicht jedoch die Produktgruppen D 2010 und D 2012), die vor Ablauf der Anwartschaftszeit aus dem Bestand ausscheiden und kein Stornoabschlag einbehalten wird. In den Produktgruppen D 2005 und jünger wird die Nachdividende auch beim Wechsel in den Leistungsbezug fällig. Die Nachdividende ist nach den Modalitäten für den Schlussüberschuss gewichtet. Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze (der Zusatz A weist auf Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz, der Zusatz RZ weist auf einen Tarif mit vermindertem Rechnungszins hin):
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. D.2 Laufende Rentenversicherungen und PflegerentenversicherungenIm Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,50 %, im Konsortialgeschäft mit MLP ist dieser Satz bereits im ausgewiesenen Zinsüberschussanteilsatz enthalten. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird. Der zusätzliche Überschussanteil erhöht
Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze (der Zusatz A weist auf Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz, der Zusatz RZ weist auf einen Tarif mit vermindertem Rechnungszins hin):
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. E. Versicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer das Kapitalanlagerisiko ganz oder teilweise trägtE.1 Anwartschaftliche Versicherungen
Klassische Rentenversicherungen und Rentenversicherungen nach dem Alterseinkünftegesetz (Produktgruppen M 2007 und M 2005)Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze:
Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz(Produktgruppen D 2007 A, D 2006 A, D 2005 A, D 2004 A und D 2000 A sowie Produktgruppen M 2007 A, M 2006 A, M 2005 A, M 2004 A und M 2001 A)
Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze:
E.2 Laufende Versicherungensiehe Ziffer D.2 F. Selbstständige Berufs- und ErwerbsunfähigkeitsversicherungenF.1 Während der AnwartschaftAnwartschaftliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 78 % der auf Seite 136 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt (für das Konsortialgeschäft gelten hiervon abweichende Verfahren).
Anwartschaftliche Versicherungen im Teilbestand A, die im laufenden Kalenderjahr enden, erhalten Schlussüberschussanteile in Höhe von 20 % der für volle Versicherungsjahre entrichteten Beiträge.
Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gilt: Bemessungsgrundlage für die laufenden Überschussanteile: Grundüberschussanteil: maßgebender Beitrag
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. F.2 Während der RentenlaufzeitBemessungsgrundlage für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente Erhöhungsrente während der Rentenlaufzeit:
Dieser laufende Überschussanteilsatz wird zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres gewährt und zur Erhöhung der Rente verwendet, sofern die Versicherungen mindestens ein Jahr im Leistungsbezug bestanden. Im Konsortialgeschäft mit MLP (Produktgruppe M) erhalten Versicherungen im Leistungsbezug für unseren Anteil laufende Überschussanteile in Form einer Erhöhungsrente. Erhöhungsrente während der Rentenlaufzeit:
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. G. KapitalisationsprodukteDie Überschussbeteiligung besteht aus einer quartalsweise garantierten Verzinsung, die als Direktgutschrift zugewiesen wird. Der Zinssatz beträgt für
II. ZusatzversicherungenA. Berufs-/Dienst-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ/DUZ/EUZ)A.1 Während der Anwartschaft der Berufs-/Dienst-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ/DUZ/EUZ)Anwartschaftliche Berufs-/Dienst-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 78 % der auf Seite 136 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt (für das Konsortialgeschäft gelten hiervon abweichende Verfahren). Bemessungsgröße für die laufende bzw. einmalige Überschussbeteiligung:
Zusatzversicherungen der Tarifgruppe A 1924Bemessungsgrundlage für die Überschussanteile: die für volle Versicherungsjahre entrichteten Beiträge
Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gilt: Bemessungsgrundlage für die laufenden Überschussanteile: Grundüberschussanteil: maßgebender Beitrag
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. A.2 Laufende Berufs-/Dienst-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ/DUZ/EUZ)Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital Erhöhungsrente während der Rentenlaufzeit:
Im Konsortialgeschäft mit MLP (Produktgruppe M) erhalten Versicherungen im Leistungsbezug für unseren Anteil laufende Überschussanteile in Form einer Erhöhungsrente. Erhöhungsrente während der Rentenlaufzeit:
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. B. Risiko- und Dread-Disease-ZusatzversicherungenAlle Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten als Vorwegabzug. Stattdessen kann (außer in der Produktgruppe C 1995) eine erhöhte Todesfallleistung oder die verzinsliche Ansammlung der laufenden Überschussanteile vereinbart werden. Bemessungsgrundlage für die laufende bzw. einmalige Überschussbeteiligung:
Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 78 % der auf Seite 136 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Sätze der laufenden oder alternativ wählbaren einmaligen Überschussanteile (der Zusatz E steht für Einzel-, der Zusatz K für Kollektivtarife und der Zusatz R/NR für nach Raucherverhalten differenzierte Tarife) betragen im Einzelnen:
1)
Nicht vertraglich beitragsfrei gestellte
Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Höhe der deklarierten
Sätze, bezogen auf den durch die beitragsfreie Zeit geteilten Einmalbeitrags,
zugeteilt und werden verzinslich angesammelt.
C. Unfall-ZusatzversicherungenFür Versicherungen im Teilbestand B wird eine einmalige Schlusszahlung im Leistungsfall in Höhe von 20 % der Versicherungssumme fällig. D. Renten-ZusatzversicherungenBemessungsgröße für die laufende Überschussbeteiligung:
Ziffer D.1 Zusatzkomponenten zu den Renten-Produktgruppen im Teilbestand D:
1)
p1(SÜA): für regulär beitragsfreie Versicherungen:
0,41 %; für vorzeitig beitragsfreie Versicherungen: 0 %
Staffel N3_14: Nachdividende in % 0,1125 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 2,25 % Im Leistungsbezug: Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zinsüberschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung der Produktgruppe D 2013 erhält Grundüberschussanteile in gleicher Höhe wie die dazugehörige Hauptversicherung. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,5 %. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird. Ziffer D.2 Zusatzkomponenten zur Renten-Produktgruppe im Teilbestand A (A 1995/A 1994/A 1986):
Im Leistungsbezug: Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zinsüberschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,5 %. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird.
Renten-Zusatzversicherungen der Tarife R und S der Tarifgruppe A 1986 erhalten laufende Überschussanteile ab Versicherungsbeginn in Höhe von 15 % des Tarifbeitrages. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 78 %. Ziffer D.3 Zusatzkomponenten zu Rentenversicherungen im Teilbestand B:
Im Leistungsbezug: Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zinsüberschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,5 %. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird. Ziffer D.4 Renten-Zusatzversicherungen der Tarifgruppen C 1995:
Im Leistungsbezug: Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zinsüberschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0,5 %. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird. III. Verzinsliche Ansammlung der ÜberschussanteileAlle Versicherungen, für die kein Zinsüberschussanteilsatz deklariert ist oder deren Bemessungsgröße für den Zinsüberschuss sich am Deckungskapital orientiert, erhalten einen laufenden Ansammlungsüberschussanteil, sodass sich das Ansammlungsguthaben insgesamt mit 3,4 % verzinst. Dies gilt auch für die Tarife MR22, MR23, MR23+. Abweichend hiervon werden Ansammlungsguthaben für konventionelle Rentenversicherungen und Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag der Produktgruppe
Abweichend hiervon werden Ansammlungsguthaben für Tarife der Produktgruppen
Abweichend hiervon werden Ansammlungsguthaben für Tarife der Produktgruppen M (MLP Geschäft) mit 3,30 % verzinst. IV. DirektgutschriftAnwartschaftliche Rentenversicherungen erhalten im Rahmen der Zinsüberschussanteile eine Direktgutschrift von 3,4 % des der Tarifgeneration zugeordneten Versicherungsnehmer-Guthabens abzüglich des hierauf entfallenden Rechnungszinses, jedoch nicht mehr als die deklarierten Zinsüberschussanteile, die bei Versicherungen aller Produkt-/Tarifgruppen vor D 2005 einer gesonderten Rückstellung zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer im Rentenbezug zugeführt werden; bei Abgang in der Aufschubzeit erhöht sich die Leistung aus der Überschussbeteiligung entsprechend. In Gruppenversicherungsverträgen mit besonderer Vertragsabrechnung gelten die jeweils getroffenen Vereinbarungen. Sonstige AngabenAngaben gemäß § 251 HGBDie auf unsere Gesellschaft verschmolzene Nordstern Lebensversicherung-AG wurde zusammen mit zahlreichen anderen europäischen Versicherungsgesellschaften vor einem Bundesgericht in New York von Opfern des Holocaust und ihren Erben verklagt. Mit diesen Sammelklagen fordern die Kläger Entschädigungen für angeblich nicht ausgezahlte Versicherungsleistungen. Das Gericht hat diese Klagen am 8. Dezember 2000 abgewiesen. Eine Entschädigung von moralischen Ansprüchen der Opfer und ihrer Erben erfolgt über die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, der der AXA Konzern beigetreten ist. Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e. V. und DBV-Winterthur Vorsorge e. V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 92,8 Mio. Euro (2012: 98,2 Mio. Euro). Für die angeführten, zu Nominalwerten angesetzten Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht gerechnet wird (Angabe nach § 285 Satz 1 Nr. 27 HGB). Angaben gemäß § 285 Nr. 3 und 3a HGBEinzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstige Kapitalanlagen sind in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzposten angegeben. Vorkäufe wurden nur im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen (BAV-Rundschreiben R 3/00 A. I Abs. 3) getätigt. Die AXA Lebensversicherung AG ist gemäß §§ 124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Diese Sicherungseinrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers. Hieraus ergibt sich vor allem die Chance, von den Kunden als sicherer Partner für ihre Risiko- und Altersvorsorge gesehen zu werden. Es besteht das Risiko, im Rahmen dieses Kollektivs der deutschen Lebensversicherer in Höhe der im Folgenden genannten Beträge in Anspruch genommen zu werden. Der Sicherungsfonds erhebt auf der Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1%o der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen aufgebaut ist. Hieraus ergeben sich für die AXA Lebensversicherung AG keine zukünftigen Verpflichtungen mehr (2012: 0 Mio. Euro). Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 49,7 Mio. Euro (2012: 46,1 Mio. Euro). Zusätzlich hat sich die AXA Lebensversicherung AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 447,3 Mio. Euro (2012: 415,0 Mio. Euro). Im Rahmen des Projektes Life Factory bestehen Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben zur Vereinheitlichung und weiteren Digitalisierung der Vorsorgesysteme (21,7 Mio. Euro). Eine Patronatserklärung seitens IBM zur Umsetzung des Projektes liegt der AXA Lebensversicherung AG vor (im Fall des Ausfalls durch die Subunternehmerin COR&FJA). Angaben gemäß § 285 Nr. 7 HGBDurchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Praktikanten, Auszubildende und Stipendiaten) im Geschäftsjahr 2013:
Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGBDie Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen 1.982 Tsd. Euro (2012: 3.275 Tsd. Euro), die des Aufsichtsrates 398 Tsd. Euro (2012: 372 Tsd. Euro). Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 2.184 Tsd. Euro (2012: 2.237 Tsd. Euro). Für diesen Personenkreis sind zum 31. Dezember 2013 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 24.096 Tsd. Euro (2012: 24.526 Tsd. Euro) passiviert worden. Zudem besteht in Bezug auf diese Rückstellungen ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 1.536 Tsd. Euro (2012: 1.676 Tsd. Euro), welcher bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird. Am Jahresende bestanden keine Darlehen gegenüber Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern. Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGBBezüglich der Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB über das Abschlussprüferhonorar verweisen wir auf den Konzernabschluss der AXA Konzern AG, in den die AXA Lebensversicherung AG zum 31. Dezember 2013 einbezogen wird. Angaben gemäß § 285 Nr. 19 HGBZum Bilanzstichtag befanden sich derivative Finanzinstrumente in Form von fünf Credit Default Swaps, zwei Zinsswaps und einem Long Receiver Swaption im Bestand, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden. Die außerbörslich gehandelten Derivate wurden mit den an Finanzmärkten etablierten Bewertungsmethoden (z. B. Barwertmethode oder Optionspreismodelle) bewertet. Der Nominalbetrag des Credit Default Swaps als Stillhalter betrug 96,9 Mio. Euro mit einem beizulegenden Zeitwert von 0,4 Mio. Euro. Die Nominalbeträge der Credit Default Swaps als Inhaber betrugen 340,6 Mio. Euro mit einem beizulegenden Zeitwert von -3,9 Mio. Euro. Es wurden Drohverlustrückstellungen für Credit Default Swaps, die einen negativen beizulegenden Zeitwert ausweisen, in Höhe von -3,2 Mio. Euro gebildet. Die angegebenen Zinsswaps besaßen einen beizulegenden Zeitwert von 2,5 Mio. Euro bei einem Nominalwert von 50,0 Mio. Euro und wurden als bilanzielle Bewertungseinheiten unter Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. Die erwähnte Long Receiver Swaption wurde mit einem Buchwert von 1,6 Mio. Euro sowie einem beizulegenden Zeitwert von 6,7 Mio. Euro unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Mit dieser Swaption wurden Erträge mit einem Volumen von 125,0 Mio. Euro abgesichert. Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGBWesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt. Angaben gemäß § 285 Nr. 23 HGBWeiterführende Angaben zu in die bilanziellen Bewertungseinheiten einbezogenen Vermögensgegenständen, Schulden und schwebenden Geschäften, der Absicherungs-Effektivität sowie deren Messmethode: Zum Bilanzstichtag befanden sich derivative Finanzinstrumente in Form von zwei Zinsswaps im Bestand, die im Rahmen bilanzieller Bewertungseinheiten ausgewiesen wurden. Die angeführten Zinsswaps besaßen einen beizulegenden Zeitwert von 2,5 Mio. Euro und wurden im Rahmen eines Mikro-Cashflow-Hedges zur Sicherung des unterliegenden Zinsrisikos als bilanzielle Bewertungseinheit unter Ausleihungen an verbundene Unternehmen zum Nominalwert von 50,0 Mio. Euro ausgewiesen. Als Methode zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die wesentlichen Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäften (Nominalbeträge, Laufzeiten, Zinsanpassungstermine, Zeitpunkte der Zins- und Tilgungszahlungen und Referenzzins) stimmen bei den einzelnen Bewertungseinheiten überein (sog. Critical Terms Match), sodass die AXA Lebensversicherung AG für Zwecke der prospektiven und retrospektiven Effektivitätsbeurteilung von der vollständigen Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung ausgeht. Angaben gemäß § 285 Nr. 24 und 25 HGBDie Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt. Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGBWeiterführende Angaben zu Anteilen oder Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches, aufgegliedert nach Anlagezielen: Anlageziel
Zum 31. Dezember 2013 weisen Anteile oder Anlageaktien mit einem Buchwert in Höhe von 815,1 Mio. Euro, die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen wurden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet waren, stille Lasten in Höhe von 48,0 Mio. Euro aus. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile beziehungsweise Anlageaktien aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aller Fondskategorien werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Angaben gemäß § 285 Nr. 28 HGBDer die Abführungssperre begründende Betrag vor Bedeckung durch Eigenkapitalbestandteile nach § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 21 Tsd. Euro resultierte aus der Bewertung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert oberhalb der Anschaffungskosten. Der unter die Abführungssperre fallende Betrag war vollständig durch Gewinnrücklagen gedeckt, sodass sich bezüglich der Gewinnabführung keine Beschränkungen durch die Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 301 AktG i. V. m. § 268 Absatz 8 HGB ergeben. AufsichtsratAngaben gemäß § 285 Nr. 10 HGBJacques de VaucleroyVorsitzender Chief Executive Officer for Northern, Central and Eastern Europe der AXA Brüssel, Belgien Patrick Lemoinestellv. Vorsitzender Chief Financial Officer for Northern, Central and Eastern Europe der AXA Brüssel, Belgien Herbert MayerVorsitzender des Gesamtbetriebsrates der AXA Konzern AG Pfinztal Peter Heesen(ab 18. September 2013) ehem. Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion Frechen Rainer Wendt(ab 18. September 2013) Bundesvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft München Frank Werneke(ab 18. September 2013) stellv. Bundesvorsitzender der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berlin VorstandAngaben gemäß § 285 Nr. 10 HGBDr. Thomas BuberlVorsitzender Vorstandsvorsitz Strategie und Organisation Personal/Zentrale Dienste Kapitalanlagen/Asset Liability Management Dr. Andrea van AubelInformationstechnologie und Prozessmanagement Etienne Bouas-LaurentFinanzen Dr. Patrick DahmenVorsorge Wolfgang HanssmannVertrieb, Marketing Jens HasselbächerKunden- und Partnerservice Angaben gemäß § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktGNach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft. Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 AktG. Die AXA Lebensversicherung AG, Köln, und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA, Paris, sowie in den Konzernabschluss der AXA Konzern AG, Köln, zum 31. Dezember 2013 einbezogen. Die AXA, Paris, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, und die AXA Konzern AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der AXA, Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA Konzern AG wird im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister des Bundesministeriums für Justiz veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht hat für uns gemäß § 291 Absatz 2 HGB befreiende Wirkung.
Köln, den 15. April 2014 Der Vorstand Dr. Buberl Dr. van Aubel Bouas-Laurent Dr. Dahmen Hanssmann Hasselbächer Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der AXA Lebensversicherungs Aktiengesellschaft, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 17. April 2014 PricewaterhouseCoopers Mathias Röcker, Wirtschaftsprüfer ppa. Sven Capousek, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2013 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in drei Sitzungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden. In seiner außerordentlichen Sitzung am 7. März 2013 beschloss der Aufsichtsrat die Tantiemezahlungen für 2012, die Equity Grant-Zuteilung 2012 sowie anstehende Anpassungen der Vorstandsvergütung. Weiterhin hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit den Anforderungen der Versicherungsvergütungsverordnung und dabei insbesondere auch mit den bestehenden Vergütungssystemen für den Vorstand sowie für leitende Mitarbeiter und Mitarbeiter mit variabler Vergütung befasst. In der Sitzung am 25. April 2013 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2012 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2013 vor, die vertiefend erörtert wurde. Zudem stimmte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung der Verschmelzung mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG und der Erweiterung des Aufsichtsrates von drei auf sechs Mitglieder zu. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit den Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung im Bereich Lebensversicherung auf die Gesellschaft. In seiner Sitzung am 13. November 2013 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung 2014. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsrat in dieser Sitzung über die Vorsorge-Strategie 2018 sowie die geplante Einführung des neuen Vorsorge-Bestandssystems Life Factory. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in zahlreichen Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Verantwortliche Aktuar hat an der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und dort die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung ausführlich mündlich dargestellt sowie die Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sind von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandung ergeben. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Im vergangenen Jahr sind im Aufsichtsrat Personalveränderungen eingetreten. Der Aufsichtsrat wurde von drei auf sechs Mitglieder erweitert. Die Herren Peter Heesen, Rainer Wendt und Frank Werneke sind in diesem Zusammenhang am 18. September 2013 neu in den Aufsichtsrat gewählt worden. Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistungen im Jahr 2013 unser ganz besonderer Dank.
Köln, den 15. Mai 2014 Für den Aufsichtsrat Jacques de Vaucleroy, Vorsitzender 24-Stunden-Service-Nummern
ImpressumHerausgeber: AXA Lebensversicherung AG Köln Redaktion: AXA Konzern AG, Köln Konzernkommunikation Satz: LSD GmbH & Co. KG Düsseldorf Druck: DRUCKZONE GmbH & Co. KG Printed in Germany AXA Lebensversicherung AG Colonia-Allee 10-20 51067 Köln www.axa.de |
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