AXA easy Versicherung AG

Köln

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB

Die Gesellschaft macht gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Möglichkeit zur Befreiung von der Offenlegungspflicht des § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2015 Gebrauch. Der Geschäftsbericht ist bei der Gesellschaft erhältlich.

Die AXA Konzern AG, Köln, hat als Konzernmutterunternehmen den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 gemäß § 325 HGB durch Einreichung beim Betreiber des Bundesanzeigers offen gelegt und dabei unsere Gesellschaft im Anhang zum Konzernabschluss entsprechend § 264 Abs. 3 HGB angegeben.

 

Köln, 27. April 2016

Der Vorstand