AXA Konzern Aktiengesellschaft

Köln

Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

AXA S.A.

Paris/Frankreich

Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2016

ANNUAL FINANCIAL REPORT 2016 AXA Group

REGISTRATION DOCUMENT

TEIL 1
- Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

EN DE
REGISTRATION DOCUMENT REFERENZDOKUMENT
ANNUAL FINANCIAL REPORT GESCHÄFTSBERICHT

INHALTSVERZEICHNIS

- Bestimmte Vorabinformationen über diesen Geschäftsbericht

- Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und der Verwendung von Non-GAAP-Finanzkennzahlen

PROFIL DER GRUPPE

Vorwort 7

- des Chairman des Board of Directors

- Botschaft des Chief Executive Officer

1. Die AXA Gruppe

- Veränderungen bei Governance und Berichterstattung

1.1. Kennzahlen

- IFRS-Indikatoren- Aktivitäts- und Ertragskennzahlen

- Verwaltetes Vermögen

- Dividenden und Dividendenpolitik

- Ratings

1.2. Geschichte

1.3. Geschäftsüberblick

- Segment Life & Savings

- Segment Property & Casualty

- Segment Asset Management

- Segment Banking

2. Aktivitätsbericht und Kapitalmanagement

2.1. Marktumfeld

- Lage am Finanzmarkt 2016

- Marktumfeld auf Segmentebene

2.2. Überblick über den Geschäftsverlauf

2.3. Aktivitätsbericht

- Aktivitäts- und Ertragskennzahlen

- Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)

- Alternative Leistungskennzahlen

- Eigenkapital

- Shareholder Value

- Segmentinformationen

- Segment Life & Savings

- Segment Property & Casualty

- Segment Asset Management

- Segment Banking

- Holding-Gesellschaften und sonstige Gesellschaften

- Segmentinformationen nach Gesellschaft

- Segment Life & Savings

- Segment Property & Casualty

- Segment Asset Management

- Segment Banking

- Holding-Gesellschaften und sonstige Gesellschaften

2.4. Liquidität und Eigenmittel

- Liquidität, Finanzierungsquellen und -anforderungen von operativen Tochtergesellschaften der Gruppe

- Liquiditätslage

- Verbrauch von Finanzmitteln

- Auswirkung von regulatorischen Anforderungen

- Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2016, die sich auf die Liquidität von AXA auswirken

2.5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2016

2.6. Ausblick

3. Corporate Governance

3.1. Corporate-Governance-Struktur - Eine ausgewogene und effiziente Governance

3.1.1. Board of Directors

3.1.2. Ausschüsse des BoD

3.1.3. Geschäftsleitung

3.1.4. Sonstige Informationen

3.2. Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz

- Vergütung von leitenden Mandatsträgern und Führungskräften ()

- Aktienoptionen

- Performance Shares und International Performance Shares

- Anteilsbesitzregelung für Führungskräfte der Gruppe

- Von Mitgliedern des Board of Directors 2016 durchgeführte Transaktionen in Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens

- Zusagen gegenüber Vorsitzenden der Geschäftsleitung

- Bericht des Board of Directors zu der Vergütungspolitik für die leitenden Mandatsträger des Unternehmens

3.3. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

- Sonderbericht des Abschlussprüfers zu Vereinbarungen und Verpflichtungen

4. Risikofaktoren und Risikomanagement

4.1. Risikofaktoren

- Finanzrisiken

- Risiken in Bezug auf das Unternehmen und seine Tätigkeit

- Risiken in Bezug auf die Besitzverhältnisse der Aktien des Unternehmens

4.2. Interne Kontrolle und Risikomanagement

4.2.1. Governance- und Risikomanagement-Organisation

4.2.2. Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, „ORSA“) ()

4.2.3. Internes Modell()

- Solvenzquote der AXA Gruppe

- Governance des internen Modells

- Validierung des internen Modells

4.2.4. Governance der Anlagestrategie und des Asset-Liability-Management (ALM)

4.3. Marktrisiken

- Marktrisiken: Definition und Exposure

- Risikokontrolle und Risikominderung

- Fokus auf wesentlichen Marktrisiken und Sensitivitätsanalysen

4.4. Kreditrisiko

- Kreditrisiko: Definition und Exposure

- Risikokontrolle und Risikominderung

4.5. Liquiditätsrisiko

4.6. Versicherungstechnische Risiken

- Versicherungstechnische Risiken: Definition und Exposure

- Risikokontrolle und Risikominderung

4.7. Operationelles Risiko

4.8. Sonstige wesentliche Risiken

- Strategierisiko

- Reputationsrisiko

- Entstehende Risiken

- Regulatorische Risiken

5. Konzernabschluss

5.1. Konzernbilanz

5.2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

5.3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung

5.4. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

5.5. Konzern-Kapitalflussrechnung

5.6. Konzernanhang

- Anhang 1 Rechnungslegungsgrundsätze

- Anhang 2 Konsolidierungskreis

- Anhang 3 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten

- Anhang 4 Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken

- Anhang 5 Geschäfts- oder Firmenwert

- Anhang 6 Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts

- Anhang 7 Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten

- Anhang 8 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

- Anhang 9 Investitionen

- Anhang 10 Finanzanlagen von Anteilen, die nach der EquityMethode bilanziert werden

- Anhang 11 Forderungen

- Anhang 12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

- Anhang 13 Eigenkapital und Minderheitsanteile

- Anhang 14 Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen

- Anhang 15 Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit

- Anhang 16 Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

- Anhang 17 Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel

- Anhang 18 Verbindlichkeiten

- Anhang 19 Steuern

- Anhang 20 Derivative Finanzinstrumente

- Anhang 21 Segmentinformationen

- Anhang 22 Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen

- Anhang 23 Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft

- Anhang 24 Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel

- Anhang 25 Aufwendungen nach Art

- Anhang 26 Arbeitnehmer

- Anhang 27 Ergebnis je Stammaktie

- Anhang 28 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

- Anhang 29 Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen

- Anhang 30 Den zugelassenen Abschlussprüfern gezahlte Honorare

- Anhang 31 Rechtsstreitigkeiten

- Anhang 32 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

5.7. Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss

- Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

6. Aktien, gezeichnetes Kapital und allgemeine Informationen

6.1. AXA-Aktien

- Handel an der Euronext Paris

6.2. Gezeichnetes Kapital

- Kapitalstruktur

- Transaktionen in Zusammenhang mit dem gezeichneten Kapital von AXA

- Vollständig verwässertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2016

- Nachrangige Wandelanleihen von AXA

- Finanzielle Ermächtigungen

6.3. Allgemeine Informationen

- Vorschriften und Aufsicht

- Steuerrichtlinie der AXA Gruppe

- Statuten

7. Corporate responsibility

7.1. Allgemeine Informationen

- Die Corporate-Responsibility-Strategie von AXA

- Audit, Beurteilung und Ratings

- Institutionelles Engagement

7.2. Informationen zum Bereich Human Resources()

- Personalbestand

- Beziehung zu den Mitarbeitern und Tarifverträge

- Anpassungen des Personalbestands, Mobilitäts- und verbundene Maßnahmen

- Arbeitszeit und flexibles Arbeitsumfeld

- Leistungen und Vergütungskosten

- Diversität und Inklusion

- Gesundheit und Sicherheit, Fehlzeiten und Wohlbefinden der Mitarbeiter

- Schulungen, Weiterbildung und Entwicklung

- Gewinnung und Bindung von Talenten

7.3. Informationen zum Bereich Umwelt

- Definition des Umfangs des Umweltmanagements

- Performance-Ziele

- Berichtsnetzwerk und -prozess in Umweltfragen

- Reduzierung der Auswirkungen der AXA Gruppe auf die Umwelt

- Geschäftsbezogene Umweltinitiativen

- Die Position von AXA hinsichtlich des Klimawandels

- Rechtliche Maßnahmen und Umweltaufwendungen

7.4. Informationen zum Bereich Gesellschaft

- Auswirkungen auf regionale Entwicklung, Untervergabe

- Geschäftsbezogene gesellschaftliche Initiativen

- Dialog mit Stakeholdern

- Gesellschaftliches Engagement: soziale und kulturelle Aktivitäten, Philanthropie, Bildung, Freiwilligenengagement von Mitarbeitern

- Einhaltung von Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation und Geschäftsethik

7.5. Verantwortungsvolles Anlegen, „Artikel 173“ / Klimabezogene finanzielle Offenlegungen

- Verantwortungsbewusstes Anlegen und Integration von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten (ESG)

- Integration von klimabezogenen Risiken

- Abstimmung des Portfolios auf Dekarbonisierungsziele

- Engagement

- FSB Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) - Querverweistabelle

- Bericht eines der Abschlussprüfer, der als unabhängiger Dritter ernannt wurde, zu den gesamten im Lagebericht dargelegten Informationen in den Bereichen Human Resources, Umwelt und Soziales

A. Anhänge

Anhang I. Bericht des Chairman des Board of Directors

- Kapitel 1 Zusammensetzung und Bedingungen für die Vorbereitung und Organisation der Tätigkeit des Board of Directors

- Kapitel 2 Interne Kontroll- und Risikomanagementverfahren

- Kapitel 3 Finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel

- Kapitel 4 Vergütung

- Kapitel 5 Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance)

- Gemäß Artikel L. 225-235 des französischen Handelsgesetzbuchs erstellter Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Bericht des Chairman des Board of Directors von AXA (für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016)

Anhang II. Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung

- Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zur internen Kontrolle der Finanzberichterstattung

Anhang III. Erklärung der für das Referenzdokument verantwortlichen Person

Anhang IV. Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft

- Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

- Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Jahresabschluss des Unternehmens für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

Anhang V. Group Embedded Value & AFR

Anhang VI. Glossar

Anhang VII. Lagebericht des Board of Directors - Aufstellung der Querverweise

Anhang VIII. Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 - Aufstellung der Querverweise

Anhang IX. Geschäftsbericht - Aufstellung der Querverweise

Referenzdokument

GESCHÄFTSBERICHT 2016

Die AXA Konzern AG macht vom Befreiungstatbestand des § 291 HGB Gebrauch und stellt keinen Konzernabschluss auf. Bei dieser Version handelt es sich um eine Übersetzung in die deutsche Sprache des Konzernabschlusses der AXA SA, Paris. Verbindlich ist ausschließlich das Original des Konzernabschlusses der AXA SA, Paris, der bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorité des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt ist.

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Dieses Referenzdokument, dessen französische Version am 23. März 2017 bei der französischen Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte (Autorité des marchés financiers, „AMF“) gemäß Artikel 212-13 der Allgemeine Bestimmungen der AMF eingereicht wurde (das „Referenzdokument“), kann zur Unterstützung einer Finanztransaktion herangezogen werden, sofern es durch einen von der AMF gebilligten Kurzprospekt (note d'opération) ergänzt wird. Dieses Referenzdokument wurde vom Emittenten erstellt und unterliegt der Haftung seiner Unterzeichner.

Das Referenzdokument umfasst (i) sämtliche Bestandteile des Geschäftsberichts (Rapport Financier Annuel), auf den in Ziffer I, Artikel L.451-1-2 des Französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monétaire et financier) sowie in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF (Règlement Général de l’AMF) Bezug genommen wird (siehe dazu die Querverweistabelle in Anhang IX dieses Referenzdokumentes, aus der hervorgeht, welche Abschnitte dieses Referenzdokuments den jeweiligen in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF genannten Elementen entsprechen), und (ii) sämtliche Angaben, die in dem auf der am 26. April 2017 stattfindenden Gesellschafterversammlung von AXA präsentierten Lagebericht des Board of Directors gemäß den Artikeln L.225-100 und L.225-100-2 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) enthalten sein müssen (die jeweiligen Abschnitte dieses Referenzdokuments, die diesen erforderlichen Angaben entsprechen, wurden vom Board of Directors von AXA genehmigt und sind in der Querverweistabelle in Anhang VII dieses Referenzdokumentes (der „Geschäftsbericht“) dargelegt).

Bestimmte Vorabinformationen über diesen Geschäftsbericht

In diesem Geschäftsbericht beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, (i) das „Unternehmen“, „AXA“ und „AXA SA“ auf AXA, eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (société anonyme), bei der es sich um die börsennotierte Muttergesellschaft der AXA Gruppe handelt, und (ii) die „AXA Gruppe“, die „Gruppe“ und „wir“ auf AXA SA gemeinsam mit ihren direkten und indirekten konsolidierten Tochtergesellschaften.

Die Stammaktien des Unternehmens werden in diesem Geschäftsbericht als „Aktien“, „Stammaktien“, „AXA-Aktien“ oder „AXA-Stammaktien“ bezeichnet. Der wichtigste Handelsplatz von AXA-Stammaktien ist die Euronext Paris (Compartment A), die wir in diesem Geschäftsbericht als „Euronext Paris“ bezeichnen.

Der Konzernabschluss der Gruppe samt Anhang wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) (der „Konzernabschluss“) und in Euro („Euro“, „EUR“ oder „€“) aufgestellt. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Beträge in diesem Geschäftsbericht (i) in Euro ausgedrückt, wobei die geltenden Wechselkurse in Abschnitt 2.1 „Marktumfeld“, Unterabschnitt „Wechselkurse“ dieses Geschäftsberichts dargestellt sind, und (ii) zur besseren Übersicht in Millionen angegeben sind. Die entsprechenden Beträge wurden ggf. gerundet. Rundungsdiffererenzen können bestehen, auch bei Prozentangaben.

Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und der Verwendung von Non-GAAP-Finanzkennzahlen

Dieser Geschäftsbericht kann Aussagen in Bezug auf künftige Ereignisse, Entwicklungen, Pläne, Erwartungen oder Ziele und sonstige zukunftsgerichtete Aussagen über die künftige Tätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Strategie der Gruppe enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine historischen Tatsachen und können Begriffe wie „können“, „werden“, „sollten“, „fortsetzen“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „prognostizieren“, „glauben“, „vorhaben“, „erwarten“, „planen“, „anstreben“ oder „ausgehen“ oder Wörter ähnlicher Bedeutung enthalten. Solche Aussagen basieren auf den momentanen Einschätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung und beinhalten naturgemäß bekannte und unbekannte Risiken und Unwägbarkeiten; daher sollten Anleger kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. Die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder tatsächliche Ereignisse können wesentlich von den in entsprechenden zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten oder angedeuteten Informationen abweichen, was unter anderem auf eine Reihe von Faktoren wie die allgemeine wirtschaftliche und politische Situation und das allgemeine Wettbewerbsumfeld; die künftige Entwicklung und Lage der Finanzmärkte, einschließlich Schwankungen bei Wechselkursen und Zinsen; die Häufigkeit und Schwere von Versicherungsschäden sowie Anstiege bei Schadensaufwendungen; Mortalitäts- und Morbiditätsraten und deren Entwicklung; Bestandsfestigkeit; gesetzliche und regulatorische Veränderungen; die Auswirkungen von Übernahmen und Veräußerungen, einschließlich verbundener Integrationsherausforderungen und Reorganisationsmaßnahmen; und allgemeine Wettbewerbsfaktoren, jeweils auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Basis, zurückzuführen sein kann. Viele dieser Faktoren könnten in Folge von Katastrophenereignissen, einschließlich witterungsbedingten Katastrophen oder Terrorereignissen, mit größerer Wahrscheinlichkeit eintreten bzw. sich verstärken. Für eine Beschreibung bestimmter wichtiger Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten mit Auswirkungen auf die Tätigkeiten und/oder das Geschäftsergebnis von AXA wird auf Kapitel 4 - „Risikofaktoren und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts verwiesen. AXA übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Gegebenheiten zu aktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist.

Neben dem Konzernabschluss bezieht sich dieser Geschäftsbericht auf bestimmte Non-GAAP-Finanzkennzahlen oder alternative Performance-Kennzahlen, die von der Geschäftsleitung bei der Analyse der betrieblichen Entwicklung und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe und der Bereitstellung von zusätzlichen von der Geschäftsleitung als nützlich und relevant in Bezug auf das Ergebnis der Gruppe erachteten Informationen herangezogen wurden. Diese Non-GAAP-Finanzkennzahlen haben in der Regel keine standardisierte Bedeutung und lassen sich daher unter Umständen nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichen. Demzufolge sollten keine dieser Non-GAAP-Finanzkennzahlen getrennt von oder als Ersatz für den in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts enthaltenen Konzernabschluss gelesen werden. Die von der Gruppe verwendeten Non-GAAP-Finanzkennzahlen sind in dem in Anlage VI dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar definiert.

PROFIL DER GRUPPE

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EN DE
OPERATING IN 64 COUNTRIES IN 64 LÄNDERN TÄTIG
A worldwide leader in insurance and asset management Einer der weltweit führenden Versicherer und Vermögensverwalter
1st global insurance brand(1) Die wertvollste Versicherungsmarke weltweit(1)
165,000 employees and agents 165.000 Mitarbeiter und Vertreter
Serving 107 million clients(2) Dienstleistungen für 107 Millionen Kunden(2)
STABLE STABIL
RATINGS(3) RATINGS(3)
DJSI SCORE(4) DJSI-SCORE(4)
AXA’S MAIN OPERATIONS WORLDWIDE WICHTIGSTE MÄRKTE VON AXA WELTWEIT
(1) Interbrand’s Best Global Brands ranking 2016. (1) Interbrand-Ranking der wertvollsten Marken weltweit im Jahr 2016.
(2) Source: AXA. (2) Quelle: AXA.
(3) Insurer financial strength rating. Please refer to pages 13 and 14 of this Annual Report for further details. (3) Finanzkraft-Rating. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 1.1 „Kennzahlen“, Unterabschnitt „Ratings“ dieses Geschäftsberichts.
(4) Dow Jones Sustainability Index. Please refer to pages 13 and 14 of this Annual Report for further details. (4) Dow Jones Sustainability Index. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 1.1 „Kennzahlen“, Unterabschnitt „Ratings“ dieses Geschäftsberichts.
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EN DE
REVENUES UMSATZ
€100.2 Bn 100,2 Mrd. Euro
UNDERLYING EARNINGS OPERATIVES ERGEBNIS
€5.7 Bn 5,7 Mrd. Euro
SHAREHOLDERS’ EQUITY EIGENKAPITAL
€70.6 Bn 70,6 Mrd. Euro
ASSETS UNDER MANAGEMENT VERWALTETES VERMÖGEN
€1,429 Bn 1.429 Mrd. Euro
SHARE CAPITAL/SHAREHOLDERS (5) AKTIONÄRSSTRUKTUR(5)
Individual Shareholders Einzelaktionäre
Rest of the World Rest der Welt
Rest of Europe Übriges Europa
UK & Ireland Großbritannien und Irland
Employees and agents Mitarbeiter und Vertreter
Mutuelles AXA Mutuelles AXA
France Frankreich
North America Nordamerika
GEOGRAPHICAL DIVERSIFICATION (6) VERTEILUNG NACH REGIONEN(6)
Other (8) Sonstige (8)
Management Asset Management
EMEA-LATAM (5) EMEA-LATAM (5)
Asia (incl. Japan) Asien (mit Japan)
FY16 UE (7) ZG GJ 16 (7)
France Frankreich
United States Vereinigte Staaten
Europe (excl. France) (10) Europa (ohne Frankreich) (10)
BUSINESS DIVERSIFICATION VERTEILUNG NACH BEREICHEN
Property & Casualty Property & Casualty
FY16 pre-tax UE (7) ZG vor Steuern GJ 16 (7)
Protection & Health Protection & Health
Savings & Asset Management (11) Savings & Asset Management (11)
(5) Source: TPI dated December 31, 2016. (5) Quelle: TPI zum 31. Dezember.
(6) Direct business underlying earnings are split within geographies. (6) Das operative Ergebnis des Direct-Bereichs teilt sich auf die einzelnen Regionen auf.
(7) Underlying earnings excluding holdings. (7) Operatives Ergebnis ohne Holdings.
(8) Other: AXA Corporate Solutions Assurance, AXA Assistance, AXA Life Invest, AXA Corporate Solutions Life Reinsurance, AXA Global Life, Architas, AXA Global P&C, AXA Liabilities Managers, Family Protect and Banking. (8) Sonstige: AXA Corporate Solutions Assurance, AXA Assistance, AXA Life Invest, AXA Corporate Solutions Life Reinsurance, AXA Global Life, Architas, AXA Global P&C, AXA Liabilities Managers, Family Protect and Banking.
(9) EMEA-LATAM: Luxembourg, Russia (P&C and underlying earnings only), Poland, Czech Republic and Slovak Republic (L&S only), Greece, Turkey, Mexico, Morocco, Nigeria (underlying earnings only), Colombia, Gulf region (P&C only), Lebanon (P&C and underlying earnings only) and Brazil (P&C only). (9) EMEA-LATAM: Luxemburg, Russland (nur P&C und operatives Ergebnis), Polen, Tschechische Republik und Slowakei (nur L&S), Griechenland, Türkei, Mexiko, Marokko, Nigeria (nur operatives Ergebnis), Kolumbien, Golfregion (nur P&C), Libanon (nur P&C und operatives Ergebnis) und Brasilien (nur P&C).
(10) Europe (excl. France): United Kingdom & Ireland, Germany, Switzerland, Belgium, Italy and Spain. (10) Europa (ohne Frankreich): Großbritannien und Irland, Deutschland, Schweiz, Belgien, Italien und Spanien.
(11) Including G/A Savings, Unit-Linked, Funds and other and Banks. (11) Einschließlich Sparprodukte auf eigene Rechnung, Unit-Linked, Fonds und sonstige und Banken.

Vorwort

des Chairman des Board of Directors

2016 war ein historisches Jahr für die AXA Gruppe, geprägt vom Erfolg des Strategieprogramms AXA Ambition und dem Rücktritt von Henri de Castries, der die Gruppe nach 27 Jahren, davon nahezu 17 an deren Spitze, am 1. September 2016 verließ.

Hiermit möchte ich Henri de Castries meinen Dank aussprechen. Er hinterlässt eine starke Gruppe mit vielversprechender Perspektive. Außerdem möchte ich die Arbeit des Board of Directors und seines Compensation & Governance Committee hervorheben. Beide Gremien waren entscheidend an der Entwicklung des Nachfolgeplans der Geschäftsleitung beteiligt, der nach einer erfolgreichen Übergangsperiode zur Ernennung von Thomas Buberl zum Chief Executive Officer von AXA und meiner Person zum Chairman des Board of Directors führte.

Ich fühle mich durch das seitens des Board of Directors in mich gesetzte Vertrauen geehrt und nehme meine neue Aufgabe als Non-Executive-Chairman seit nunmehr sechs Monaten mit Begeisterung wahr.

In meiner neuen Position werde ich die von der Gruppe bereits über viele Jahre umgesetzten Maßnahmen im Bereich Corporate Responsibility weiter fortführen. Zudem setze ich mich dafür ein, dass AXA die Elemente, die das Unternehmen stark machen, wie seinen Unternehmergeist und seine kulturelle und berufliche Vielfalt, auch in Zukunft beibehält. Dieses vielfältige Unternehmensprofil, das eine Kultur des Austausches und des Miteinander fördert, wird zum Erfolg der Gruppe beitragen. Ich freue mich insbesondere, dass Thomas Buberl die Verbreitung der vier Kernwerte, für die AXA steht - Costumer First, Mut, Integrität und One AXA -, innerhalb der Belegschaft der Gruppe vorangetrieben hat.

Wir sind überzeugt, dass die neue Geschäftsleitung unter der Führung von Thomas Buberl in der Lage ist, Menschen ein „besseres Leben“ zu ermöglichen. AXA wird daher ihre Anstrengungen bei der Bekämpfung des Klimawandels weiter fortsetzen. Zu den innovativen und ambitionierten Initiativen der Gruppe gehören zum Beispiel ein Gemeinschaftsprojekt mit den Vereinten Nationen, im Rahmen dessen Städte bei der Lösung von Klimafragen unterstützt werden, sowie eine Partnerschaft mit der Weltbank zur Bereitstellung von parametrischen Wetterversicherungen für vom Klimawandel betroffene Schwellenländer. Des Weiteren hat sich AXA als verantwortungsbewusster Versicherer und Anleger letzten Mai dazu entschlossen, sich von sämtlichen Beteiligungen des Unternehmens an der Tabakindustrie zu trennen.

Das Board of Directors wird sein Augenmerk weiterhin auf Themen im Bereich Corporate Responsibility legen, da sie entscheidend für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und die Interessen der Gesellschaft als Ganzes sind.

AXA hat eine umfassende Transformation in die Wege geleitetet, um sich vom einem reinen Zahler im Schadensfall zu einem Partner ihrer Kunden zu wandeln. Dazu gehört die Verkürzung unserer Innovationszyklen, um schneller auf die neuen Bedürfnisse unserer Kunden reagieren und sie besser vor ihren Risiken schützen zu können. Dieser Transformationsprozess steht im Zentrum unserer letzten Juli von Thomas Buberl präsentierten Strategie und spiegelt sich im Strategieprogramm AXA Ambition wider, welches das Board of Directors vollstens unterstützt und in seiner Umsetzung begleiten wird.

Zu guter Letzt möchte ich allen Mitarbeitern der Gruppe meinen Dank für ihr Engagement aussprechen und auch unseren Stakeholdern dafür danken, dass sie jeden Tag ihr Vertrauen in die Belegschaft von AXA setzen und gemeinsam mit uns zum Erfolg der Gruppe beitragen.

Denis Duverne

Chairman des Board of Directors

Botschaft des Chief Executive Officer

AXA ist weltweit die Nummer eins bei Versicherungen und im Asset Management und bekannt für ihre Finanzkraft, ihre Marke und ihre Unternehmergeschichte sowie die hohe Qualität ihrer Teams. Daher war es eine große Ehre für mich, als ich am 1. September 2016 meine Aufgabe als Chief Executive Officer von AXA antreten durfte. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Claude Bébéar und Henri de Castries für ihre großartigen Leistungen beim Aufbau der Gruppe, den sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern in nur wenigen Dekaden vollzogen haben, zu beglückwünschen. Dieser Erfolg ist einmalig.

Um diese Entwicklung weiter voranzutreiben, wollen wir versuchen, den Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen. AXA muss ihre Kunden noch besser schützen, sie bei der Steuerung neuer Risiken unterstützen und ihnen Vertrauen vermitteln. Ich bin davon überzeugt, dass wir über unsere Rolle als Versicherer hinauswachsen und für unsere Kunden ein echter Partner sein müssen, der Tag für Tag für ihre Belange da ist und nicht nur die Funktion als Zahler im Schadensfall ausfüllt.

Konkret bedeutet dies, dass AXA von Anfang an Präsenz zeigen muss, um Risiken frühzeitig auszuschließen oder ihre Auswirkungen abzumildern. Zwar sind wir im Bereich Risikoprävention bereits gut aufgestellt, wir müssen unsere Anstrengungen jedoch durch Ausnutzung neuer Technologien noch deutlich verstärken.

Unser Ziel muss es sein, unseren Kunden mehr Zeit zu verschaffen und ihr tägliches Leben auf jede erdenkliche Weise, von der simpelsten bis zur innovativsten Lösung, vereinfachen. Darüber hinaus müssen wir generell präsenter sein, Kunden langfristig zur Seite stehen und einen positiven Beitrag für ihr tägliches Leben leisten, und das nicht nur im Schadensfall. Die Möglichkeiten sind grenzenlos!

An diesen Neuerungen wird bereits gearbeitet und einige stehen kurz vor der Umsetzung - wir müssen unsere Bemühungen jedoch noch intensivieren und uns gleichzeitig permanent hinterfragen. Nur so können wir neue Wachstumsmärkte erschließen und eine wichtige Rolle für Gesellschaft und Wirtschaft spielen.

Dies sind die zugrundeliegenden Themen unseres Strategieprogramms Ambition 2020 mit seinen zwei Kernbereichen „Fokus“ und „Transformation“. „Fokus“ schließt an unser Programm AXA Ambition von 2010 bis 2015 an und konzentriert sich auf das Wachstum in bestimmten Bereichen wie Gesundheit oder Unternehmensversicherung, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe gestärkt werden soll. „Transformation“ wird es uns ermöglichen, zu einem echten Partner für unsere Kunden zu werden. Durch Nutzung von Daten und digitalen Lösungen werden unsere Teams eine wichtige Rolle bei dieser Transformation spielen.

Im derzeitigen von historisch niedrigen Zinsen geprägten makroökonomischen Umfeld sowie vor dem Hintergrund unsicherer geopolitischer Rahmenbedingungen konnte die Gruppe 2016 erstmals einen Umsatz über der symbolischen Marke von 100 Mrd. Euro verzeichnen.

Im Einklang mit unserer Strategie steigerten wir das Wachstum in unserem rentablem Bereich Protection & Health sowie dem wenig kapitalintensiven Segment Savings. Im Segment Property & Casualty konnten wir sowohl das Geschäft mit Privatkunden als auch mit Unternehmenskunden ausbauen und gleichzeitig unsere versicherungstechnische Profitabilität verbessern. Außerdem verzeichneten wir erhebliche Nettozuflüsse im Asset Management.

In Bezug auf die Leitindikatoren des Programms Ambition 2010 erwirtschafteten wir 5,7 Mrd. Euro an operativem Ergebnis und verzeichneten damit ein Wachstum von 4 % auf einer Basis je Aktie. Wir generierten mehr als 6,2 Mrd. Euro an operativem freien Cashflow und unsere Solvency II-Quote von 197 %(1) lag komfortabel innerhalb unserer Zielspanne. Die bereinigte Eigenkapitalrendite lag bei 13,5 %.

2016 war ein guter Start in das Programm Ambition 2020. Ich möchte unseren 107 Millionen Kunden für ihr anhaltendes Vertrauen danken, ebenso wie allen unseren Mitarbeitern, Vertretern und Partnern, die durch ihr Handeln der Marke AXA weltweit ein Gesicht geben.

 

Thomas Buberl, Chief Executive Officer

TEIL 2

1. Die AXA Gruppe

AXA SA ist die Holding-Gesellschaft der AXA Gruppe, die zu den weltweit führenden Versicherern und Vermögensverwaltern gehört. 2016 war AXA zum achten Mal in Folge die wertvollste Versicherungsmarke weltweit. ([1]) Die AXA Gruppe war mit einem Gesamtvermögen von 893 Mrd. Euro der weltweit größte Versicherungskonzern ([2]) und der neuntgrößte Vermögensverwalter ([3]) mit einem verwalteten Gesamtvermögen von 1.429 Mrd. Euro für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016.

AXA ist hauptsächlich in Europa, Nordamerika und der Region Asien-Pazifik tätig, in geringerem Maße auch in anderen Regionen wie dem Nahen Osten, Lateinamerika und Afrika.

AXA verfügt über vier operative Geschäftssegmente: Life & Savings, Property & Casualty, Asset Management und Banking. Darüber hinaus erbringen zahlreiche Holding-Gesellschaften innerhalb der Gruppe bestimmte nicht-operative Aktivitäten.

Veränderungen bei Governance und Berichterstattung

Am 21. März 2016 gab AXA bekannt, dass Henri de Castries, Chairman und Chief Executive Officer von AXA, am 1. September 2016 zurücktreten und das Board of Directors verlassen würde. Das Board of Directors entschied, die Funktionen Chairman des Board of Directors und Chief Executive Officer zu trennen, und ernannte Denis Duverne zum Non-Executive-Chairman des Board of Directors und Thomas Buberl zum Chief Executive Officer von AXA und Mitglied des Board of Directors.

Am 27. Mai 2016 gab AXA eine umfassende Neubesetzung des Führungsteams bekannt, das Thomas Buberl bei der Definition und Umsetzung der Strategie der Gruppe und der Steuerung ihrer globalen Tätigkeiten unterstützten soll. Das neue Management Committee hat den Fokus auf Industrieländer („reife Märkte“) und globale Geschäftsbereiche deutlich erhöht, während die Regionen der Gruppe neu positioniert wurden, um die Entwicklung von aufstrebenden und kleineren Märkten („Schwellenmärkte“) in Asien und dem Rest der Welt verstärkt zu berücksichtigen.

Folgende Änderungen wurden an der Finanzberichterstattung vorgenommen, um die obengenannten Anpassungen der Governance der Gruppe widerzuspiegeln. Diese Änderungen wurden rückwirkend in diesem Geschäftsbericht angepasst.

- Spanien und Italien, die zuvor innerhalb der Region Mediterranean & Latin American ausgewiesen wurden, werden nun einzeln ausgewiesen;

- Die bisherige Region Mediterranean & Latin American wurde zur Region Europe, Middle East, Africa & Latin America umbenannt. Diese schließt nun alle Einheiten der bisherigen Region Mediterranean & Latin American (mit Ausnahme von Spanien und Italien) sowie alle zuvor in Zentral- und Osteuropa, Luxemburg und Russland enthaltenen Einheiten ein.

- Das Segment International Insurance wird nicht mehr separat ausgewiesen. In diesem Segment enthaltene Einheiten wurden folgendermaßen umgruppiert:

- AXA Corporate Solutions Assurance, AXA Assistance, AXA Liabilities Managers und AXA Global P&C sind nun Teil des Segments Property & Casualty,

- AXA Global Life und AXA Corporate Solutions Life Reinsurance Company sind nun Teil des Segments Life & Savings.

Märkte mit hohem Wachstum wurden in Schwellenmärkte umbenannt.

Des Weiteren werden innerhalb von Life & Savings einige Vorsorgeprodukte mit fondsgebundenen Komponenten, die zuvor im Geschäftsbereich Unit-Linked klassifiziert wurden, nun im Geschäftsbereich Protection & Health ausgewiesen.

Im gesamten Geschäftsbericht bezieht sich „Angepasst“ auf die Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung des Segments International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

1.1. Kennzahlen

IFRS-Indikatoren

Die unten dargestellten IFRS-Indikatoren sind aus dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 abgeleitet.

Die untenstehende Tabelle stellt lediglich eine Zusammenfassung dar. Sie sollte gemeinsam mit dem in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts enthaltenen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 gelesen werden.

(in Millionen Euro) 2016 2015 (angepasst) (d)
Daten der Gewinn-und Verlustrechnung    
Umsatzerlöse (a) 100.193 98.136
Konzernergebnis - Konzernanteil 5.829 5.617
(in Millionen Euro, außer Beträge je Aktie) 2016 2015
Bilanzdaten    
Bilanzsumme 892.783 887.070
Eigenkapital - Konzernanteil 70.597 68.475
Eigenkapital je Aktie (b) 25,80 24,30
Dividende je Aktie (c) 1,16 1,10

(a) Vor Rückversicherung.

(b) Das Eigenkapital je Aktie wird auf Grundlage der tatsächlichen Anzahl an ausstehenden Aktien zu jedem dargestellten Periodenende berechnet. Von AXA und ihren Tochtergesellschaften gehaltene Aktien (d. h. eigene Aktien) werden aus der Basis für die Berechnung der ausstehenden Aktien ausgenommen. Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit sind für diese Berechnung im Eigenkapital nicht berücksichtigt.

(c) Eine jährliche Dividende wird im Allgemeinen jährlich in Bezug auf das Vorjahr nach der Hauptversammlung (die für gewöhnlich im April oder Mai stattfindet) und vor September des entsprechenden Jahres ausgezahlt. Die in dieser Tabelle dargestellten Dividenden beziehen sich auf das Geschäftsjahr, für das sie gezahlt wurden, und nicht auf das Geschäftsjahr, in dem sie beschlossen und ausgezahlt wurden. Auf der am 26. April 2017 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von EUR 1,16 je Aktie vorgeschlagen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung wird die Dividende am 9. Mai 2017 ausgezahlt, wobei der Ex-Dividendentag der 5. Mai 2017 ist.

(d) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung.

Aktivitäts- und Ertragskennzahlen

In der untenstehenden Tabelle sind die wichtigsten Aktivitäts- und Ertragskennzahlen dargestellt. Sie sollten gemeinsam mit Abschnitt 2.3 „Aktivitätsbericht“ und dem in Anhang VI dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar gelesen werden.

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 2016 2015 (angepasst) (d)
Life & Savings Annual Premium Equivalent (APE) 6.600 6.464
Life & Savings Neugeschäftswert (NGW) 2.623 2.471
Life & Savings Nettozuflüsse 4.445 6.942
Property & Casualty Combined Ratio Gesamtjahr 96,5% 96,2%
Asset Management Nettozuflüsse 44.784 44.541
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) (a) 5.688 5.507
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) (a) 6.103 5.940

(a) Alternative Leistungskennzahlen. Weitere Informationen finden Sie unter Abschnitt 2.3 „Aktivitätsbericht“ und dem in Anhang VI dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar.

(b) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung des Segments International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

Verwaltetes Vermögen

In der untenstehenden Tabelle wird das von den Tochtergesellschaften von AXA verwaltete Gesamtvermögen dargestellt, einschließlich im Auftrag von Dritten verwaltetes Vermögen.

(in Millionen Euro) Zum 31. Dezember
2016 2015
AXA:    
Anlagen auf eigene Rechnung 628.279 598.174
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge) 175.292 194.601
Zwischensumme 803.571 792.775
Im Auftrag Dritter verwaltet (a) 625.186 570.060
Summe Verwaltetes Vermögen 1.428.757 1.362.835

(a) Umfasst im Auftrag von Mutuelles AXA verwaltete Vermögenswerte.

Weitere Informationen zu den Umsätzen von AXA nach Segmenten und Regionen finden Sie unter Anhang 21 „Informationen nach Segment“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Weitere Informationen zu den Geschäftssegmenten von AXA finden Sie unter Abschnitt 2.3 „Aktivitätsbericht“ und Anhang 3 „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segment“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Dividenden und Dividendenpolitik

Das Unternehmen zahlt Dividenden in Euro. Künftige Dividenden hängen von einer Reihe von Faktoren ab, darunter den Erträgen von AXA, der finanziellen Lage der Gruppe, geltenden Kapital- und Solvabilitätsanforderungen, der vorherrschenden Lage am Finanzmarkt und dem allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld. Vorschläge für Dividendenzahlungen werden nach Ermessen des Board of Directors unterbreitet und der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

AXA bestimmt ihre Dividendenpolitik auf der Basis ihres bereinigten Gewinnes abzüglich Zinsaufwendungen für ausstehende Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit. 2015 gab AXA an, dass das Unternehmen die Auszahlung einer Gesamtdividende innerhalb einer allgemeinen Bandbreite von 45 % bis 55 % dieser Summe anstrebt (dies bedeutete einen Anstieg gegenüber der vorherigen indikativen Bandbreite von 40 % bis 50 %). Die vom Board of Directors vorgeschlagene Dividende in einem bestimmten Jahr kann jedoch aufgrund einer Reihe von Faktoren (siehe oben), die sich auf dieses Ziel von einem auf ein anderes Jahr auswirken können, erheblich abweichen. Bei der Einschätzung der in einem bestimmten Jahr zu zahlenden Dividende versucht die Geschäftsleitung einen angemessenen Ausgleich zwischen (i) intelligentem Kapitalmanagement, (ii) der Reinvestition vorangegangener Gewinne zur Unterstützung der Geschäftsentwicklung und (ii) einer attraktiven Dividende für Aktionäre zu finden.

Auf der am 26. April 2017 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von 1,16 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2016 vorgeschlagen werden.

In der folgenden Tabelle werden Informationen zu den beschlossenen und ausgezahlten Dividenden der letzten fünf Geschäftsjahre dargelegt:

Geschäftsjahr Ausschüttung
(in Millionen Euro)
Anzahl der Aktien (am 31. Dezember) Nettodividende je Aktie
(in Euro)
Dividende je Aktie mit Anspruch auf Steuerbegünstigung
(in Euro)
Bruttodividende je Aktie
(in Euro)
2012 1.720 2.388.610.984 0,72 (b) 0,72 (b) 0,72 (b)
2013 1.958 2.417.865.471 0,81 (c) 0,81 (c) 0,81 (c)
2014 2.320 2.442.276.677 0,95 (d) 0,95 (d) 0,95 (d)
2015 2.669 2.426.458.242 1,10 (e) 1,10 (e) 1,10 (e)
2016 2.813 (a) 2.425.149.130 1,16 (f) 1,16 (f) 1,16 (f)

(a) Vorschlag auf der am 26. April 2017 stattfindenden Hauptversammlung.

(b) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,29 je Aktie für das Geschäftsjahr 2012.

(c) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,32 je Aktie für das Geschäftsjahr 2013.

(d) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,38 je Aktie für das Geschäftsjahr 2014.

(e) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,44 je Aktie für das Geschäftsjahr 2015.

(f) Vorschlag auf der am 26. April 2017 stattfindenden Hauptversammlung. Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich erhalten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,46 je Aktie für das Geschäftsjahr 2016.

Dividenden, die fünf Jahre nach dem Auszahlungsdatum nicht in Anspruch genommen wurden, gehen in die französische Staatskasse über.

Weitere Informationen zu der Dividende von AXA finden Sie unter Anhang 29.4 „Sonstige Posten: Beschränkung von Dividendenzahlungen an Aktionäre“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ und Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen - Statuten - Dividenden“ dieses Geschäftsberichts.

Ratings

Finanzkraft, Schuldenprofil und Geschäftsergebnis des Unternehmens und bestimmter seiner Versicherungstöchter werden von anerkannten Ratingagenturen bewertet. Die untenstehenden Ratings können nach Ermessen der jeweiligen Ratingagentur jederzeit revidiert oder zurückgenommen werden. Kreditratings sollen die Fähigkeit von AXA widerspiegeln, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, und widerspiegeln unter Umständen nicht die potenziellen Auswirkungen aller Risiken auf den Wert der Wertpapiere von AXA. Ein Rating stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren dar. Diese Ratings sollten weder als Angabe oder Prognose der historischen oder potenziellen Performance der Wertpapiere von AXA ausgelegt werden, noch sollten sie einer Anlageentscheidung in Bezug auf Wertpapiere des Unternehmens zugrundeliegen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, sein Rating zu aktualisieren, und das Unternehmen ist in keinem Falle für die Genauigkeit oder Verlässlichkeit der untenstehenden Ratings verantwortlich. Die Signifikanz und Bedeutung der einzelnen Ratings unterscheiden sich je nach Agentur.

Finanzkraft-Ratings (Insurer Financial Strength Ratings) und Kreditratings der Gegenparteien

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts lauten die entsprechenden Ratings für das Unternehmen und seine wichtigsten Versicherungstöchter folgendermaßen:

Agentur Datum der letzten Überprüfung Finanzkraft-Ratings Kreditratings der Gegenparteien
Wichtigste Versicherungstöchter von AXA Ausblick Vorrangige Schulden des Unternehmens Ausblick Kurzfristige Schulden des Unternehmens
S&P Global Ratings 27. Oktober 2016 AA- Stabil A Stabil A-1
Moody’s Investors Service 09. September 2016 Aa3 Stabil A2 Stabil P-1
Fitch Ratings 28. Juni 2016 AA- Stabil A Stabil F1

Socially Responsible Investment (SRI)-Ratings

Die Performance von AXA in Bezug auf soziale und gesellschaftliche, ökologische und Governance-Aspekte wird von einer Reihe von Fachleuten, darunter Anleger, Broker und Ratingagenturen, die sich speziell auf den SRI-Markt konzentrieren, aber auch spezialisierten Organisationen mit Fokus auf einzelnen Nachhaltigkeitsthemen bewertet. Die Gruppe erreicht in ihrer Branche regelmäßig Spitzenplätze und ist auch in den wichtigsten internationalen Nachhaltigkeitsindizes enthalten:

- DJSI World und DJSI Europe (basierend auf Research von RobecoSAM);

- World 120, Europe 120 und France 20 (basierend auf Research von Vigeo Eiris);

- FTSE4GOOD (basierend auf Research von FTSE ESG).

Die wichtigsten SRI-Ratings sind untenstehend aufgelistet (nicht alle Ratings werden jährlich aktualisiert):

Agentur/Organisation Bewertungen und Ratings
  85/100 - Branchendurchschnitt: 50/100
RobecoSAM (2016) Perzentilrang: 95
„Dow Jones Sustainability Index“ (a) Kategorie „Silver Class“
Vigeo Eiris (2016) 68/100 - Branchenführer
FTSE ESG (2016) 3,8/5
Sustainalytics (2015) 87/100 - Branchenplatz 2/150
CDP (2016) B
MSCI (2016) AAA
Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen A+

(a) Hinweis: Der Dow Jones Sustainability Index ist eine Referenzkennzahl für die Performance von AXA; seine Methodik dient seit 2010 als Basis für das interne Tool zur Nachhaltigkeitsbeurteilung der Gruppe und ist seit 2016 eine der zur Berechnung von langfristigen Anreizen (Performance Shares) verwendeten Performancekennzahlen.

1.2. Geschichte

AXA ging aus mehreren regionalen französischen Versicherungsvereinen hervor - den „Mutuelles Unies“.

1982

Übernahme der Groupe Drouot

1986

Erwerb der Groupe Présence

1988

Übertragung des Versicherungsgeschäfts an die Compagnie du Midi (die in der Folge ihren Namen zu AXA Midi und schließlich zu AXA änderte).

1992

Erwerb eines beherrschenden Anteils an dem Unternehmen Equitable Companies Incorporated (USA), das in der Folge seinen Namen zu AXA Financial, Inc. („AXA Financial“) änderte.

1995

Erwerb eines Mehrheitsanteils an dem Unternehmen National Mutual Holdings (Australien), das in der Folge seinen Namen zu AXA Asia Pacific Holdings Ltd. („AXA APH“) änderte.

1997

Fusion mit Compagnie UAP

2000

Erwerb (i) des Unternehmens Sanford C. Bernstein (USA) durch die Vermögensverwaltungstochter von AXA, Alliance Capital, das seinen Namen in der Folge zu AllianceBernstein (jetzt AB) änderte; (ii) eines Minderheitsanteils an AXA Financial; und (iii) des japanischen Lebensversicherers Nippon Dantaï Life Insurance Company; und

Verkauf von Donaldson, Lufkin & Jenrette (USA) an die Credit Suisse Group

2004

Erwerb des US-amerikanischen Versicherungskonzerns MONY

2005

FINAXA (Hauptanteilseigner von AXA zu diesem Zeitpunkt) fusioniert mit AXA.

2006

Erwerb des Winterthur-Konzerns

2008

Erwerb von Seguros ING (Mexiko)

2010

Freiwillige Dekotierung von AXA SA von der New York Stock Exchange und Abmeldung bei der Securities and Exchange Commission (SEC); und

Verkauf ihres traditionellen Lebens- und Vorsorgeversicherungsgeschäfts durch AXA UK an Resolution Ltd.

2011

Verkauf (i) des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts von AXA in Australien und Neuseeland und Erwerb des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts von AXA APH in Asien; und (ii) Verkauf von AXA Canada an den kanadischen Versicherungskonzern Intact

2012

Gründung von ICBC-AXA Life, einem Joint-Venture mit ICBC im Bereich Lebensversicherungen in China; und

Erwerb des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts von HSBC in Hongkong und Singapur

2013

Erwerb des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts von HSBC in Mexiko; und

Verkauf (i) eines Mehrheitsanteils an AXA Private Equity durch AXA Investment Managers und (ii) eines Portfolios von MONY durch AXA Financial

2014

Erwerb von (i) 50 % an Tian Ping, einem chinesischen Schaden- und Unfallversicherer; (ii) 51 % am Versicherungsgeschäft von Grupo Mercantil Colpatria in Kolumbien; und (iii) 77 % an Mansard Insurance plc in Nigeria

2015

Erwerb von (i) 7 % an African Reinsurance Corporation („Africa Re“); (ii) BRE Insurance, der Tochtergesellschaft von mBank im Bereich Schadens- und Unfallversicherung in Polen; (iii) der Versicherungstochter von SulAmérica im Bereich industrielle und gewerbliche Großrisiken; (iv) Commercial International Life, dem Joint-Venture im Bereich Lebens- und Rentenversicherung zwischen Commercial International Bank („CIB“) und Legal & General in Ägypten, und Abschluss einer exklusiven Vertriebspartnerschaften im Segment Life & Savings mit CIB; und (v) Genworth Lifestyle Protection Insurance;

Gründung von (i) AXA Strategic Ventures, einem 230 Mio. Euro schweren Risikokapitalfonds zur Förderung aufkommender strategischer Innovationen im Bereich Versicherungs- und Finanzdienstleistungen; und (ii) Kamet, einem 100 Mio. Euro starken InsurTech-Inkubar zur Konzeptionalisierung, Einführung und Unterstützung disruptiver InsurTech-Produkte und -Dienstleistungen; und

Verkauf des Geschäfts mit obligatorischen Vorsorgeplänen in Hongkong an die Principal Financial Group

2016

Erwerb von (i) Charter Ping An Insurance Co.; und (ii) des polnischen Schadens- und Unfallversicherungsgeschäfts von Liberty Ubezpieczenia von der Liberty Mutual Insurance Group; und

Verkauf (i) des portugiesischen Geschäfts von AXA an Ageas; (ii) des von Isle of Man aus betriebenen UK-Geschäfts für Offshore-Anleihen an die Life Company Consolidation Group; (iii) des britischen (nicht plattformgestützten) Anlagen-, Pensions- und Direktversicherungsgeschäfts an Phoenix Group Holdings; (iv) der britischen Wrap-Plattform Elevate an Standard Life plc; (v) des ungarischen Bankgeschäfts an OTP bank plc.; (vi) des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts und Schadens- und Unfallversicherungsgeschäft in Serbien an die Vienna Insurance Group und Rückzug aus dem serbischen Markt, und (vii) des britischen Handelsmaklers im Schadens- und Unfallversicherungsgeschäft, Bluefin Insurance Group Ltd., an Marsh

Weitere Informationen zu Tochtergesellschaften der Gruppe (einschließlich der Beteiligungs- und Stimmrechtsquoten der Gruppe) finden Sie unter Anhang 2 „Informationen nach Segment“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

1.3. Geschäftsüberblick

AXA verfügt über vier operative Geschäftssegmente: Life & Savings, Property & Casualty, Asset Management und Banking.

Segment Life & Savings

AXA bietet eine breite Palette an Produkten im Bereich Life & Savings einschließlich Individual- und Kollektivrentenversicherungen sowie Lebens- und Krankenversicherungen für Privat- und Firmenkunden.

Im Rahmen der 2016 umgesetzten Änderungen bei Governance und Berichterstattung wurden folgende Einheiten, die zuvor Teil des Segments International Insurance waren, dem Segment Life & Savings neu zugeordnet.

- AXA Corporate Solutions Life Reinsurance Company, ein in Abwicklung befindliches Rückversicherungsunternehmen in den Vereinigten Staaten, das im Wesentlichen ein Rückversicherungsportfolio an Variable Annuities verwaltet.

- AXA Global Life, das neben seiner Funktion als globaler Geschäftsbereich im Auftrag von Versicherungsgesellschaften der AXA Gruppe Rückversicherungsverträge mit ausgewählten externen Rückversicherern analysiert, strukturiert und aushandelt.

In der untenstehenden Tabelle sind die konsolidierten Bruttoumsätze und Brutto-Versicherungsverbindlichkeiten des Segments Life & Savings von AXA nach Region für die angegebenen Perioden und zum jeweiligen Stichtag zusammengefasst:

Bruttoumsatz nach Region

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) Bruttoumsatz (a) zum 31. Dezember endender Geschäftsjahre Versicherungsverbindlichkeiten (brutto) zum 31. Dezember 2016
2016 2015 (angepasst) (e)
Frankreich 17.010 28 % 15.922 27 % 153.821
Vereinigte Staaten 14.303 24 % 13.628 23 % 176.055
Großbritannien          
Japan 5.161 9 % 4.194 7 % 40.302
Deutschland 6.662 11 % 6.650 11 % 79.264
Schweiz 7.044 12 % 7.170 12 % 65.710
Belgien 1.210 2 % 1.715 3 % 30.232
Italien 3.411 6 % 4.086 7 % 29.078
Spanien 794 1 % 757 1 % 7.195
Region EMEA-LATAM (b) 1.092 2 % 1.285 2 % 5.599
Asien (ohne Japan) 3.343 6 % 3.029 5 % 19.418
Sonstige (c) 253 0 % 426 1 % 1.646
SUMME 60.282 100 % 58.862 100 % 608.320
davon reife Märkte 56.020 93 % 54.861 93 % 584.469
davon Schwellenmärkte 4.262 7 % 4.001 7 % 23.850
davon:          
Gebuchte Bruttobeiträge 58.686   57.216    
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 219   236    
Honorare, Provisionen und andere Erlöse (d) 1.378   1.410    

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Umfasst Portugal, Türkei, Griechenland, Marokko, Mexiko, Kolumbien, Polen, Tschechische Republik, Slowakei und Luxemburg.

(c) Umfasst AXA Life Invest (ohne Deutschland und Japan), Family Protect, sonstige UK Life, Architas, AXA Corporate Solutions Life Reinsurance und AXA Global Life.

(d) Umfasst Umsatzerlöse aus sonstigen Aktivitäten (hauptsächlich Provisionen und verbundene Gebühren beim Verkauf von Fondsanteilen).

(e) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Life & Savings.

Märkte und Wettbewerb

Im Segment Life & Savings ist AXA hauptsächlich in Westeuropa, den Vereinigten Staaten und der Region Asien-Pazifik tätig. Darüber hinaus bietet AXA Anlage- und Sparprodukte sowie Vorsorge- und Gesundheitsversicherungen in einer Vielzahl anderer Länder in Lateinamerika, Zentral- und Osteuropa sowie im Nahen Osten an. Diese Produkte werden über verschiedene Vertriebswege angeboten, die in dem untenstehenden Absatz „Vertriebswege“ näher beschrieben werden.

Die Art und der Grad des Wettbewerbs kann sich je nach Land, in dem die Gruppe tätig ist, bei allen Arten von verkauften Individual- und Kollektivprodukten im Bereich Life & Savings unterscheiden. Viele andere Versicherungsunternehmen bieten ähnliche Produkte wie AXA an und verwenden in einigen Fällen auch ähnliche Vermarktungstechniken und Vertriebsmethoden.

Zu den wesentlichen Wettbewerbsfaktoren mit Einfluss auf den Bereich Life & Savings gehören:

- Umfang, Effektivität und Qualität der Vertriebswege, insbesondere die Kompetenz von Beratern;

- Breite der Produktpalette sowie Produktqualität, Funktionalität und Innovation;

- Preis;

- Servicequalität;

- Performance des Anlagemanagements;

- Historische Höhe der Boni in Bezug auf Verträge mit Überschussbeteiligung;

- Mindestverzinsungen bei Anlagen auf eigene Rechnung;

- Reputation, Sichtbarkeit und Bekanntheitsgrad der Marke; und

- Ratings für Finanzkraft und Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.

AXA konkurriert mit Versicherungsunternehmen und auch mit Banken, Asset Managern, Anlageberatern und anderen Finanzinstituten um Umsätze im Bereich Rentenprodukte und, in kleinerem Ausmaß, Lebensversicherungen.

Weitere Informationen zu Märkten finden Sie in Abschnitt 2.1 „Marktumfeld - Marktbedingungen auf Segmentebene“ dieses Geschäftsberichts.

Produkte und Dienstleistungen

Die Produkte von AXA im Bereich Life & Savings umfassen eine breite Palette an Anlage- und Rentenprodukten sowie Vorsorge- und Krankenversicherungen für Privat- und Firmenkunden. Von AXA angebotene Produkte im Bereich Life & Savings umfassen Lebensversicherungen, lebenslängliche Todesfallversicherungen, Universal-Life-Versicherungen, Kapitallebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, sofort beginnende Rentenversicherungen und andere Anlageprodukte. Zu den angebotenen Krankenversicherungen zählen Dread-Disease-Versicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Markt.

Neue Produktinitiativen

Zur Gewinnung und Bindung von Kunden, insbesondere in den als strategisch identifizierten Segmenten, hat AXA Lösungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Zielgruppen entwickelt. Zusätzlich werden neue Produkte zur Unterstützung des Angebots von AXA im Bereich Mehrspartenversicherung entwickelt, um so die Kundenbindung zu verbessern und den Kunden einen größeren Mehrwert zu bieten. Zudem ist AXA bestrebt, für einzelne Länder entwickelte erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen auch marktübergreifend einzuführen.

In der untenstehenden Tabelle sind konsolidierte gebuchte Bruttobeiträge (nach Eliminierung intersegmentärer Umsätze) und Brutto-Versicherungsverbindlichkeiten nach den wichtigsten Produktlinien dargestellt:

Gebuchte Bruttobeiträge und Brutto-Versicherungsverbindlichkeiten nach Produktlinie

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) Gebuchte Bruttobeiträge nach wichtigsten Produktlinien (a) für Geschäftsjahr zum 31. Dezember Versicherungsverbindlichkeiten (brutto) zum 31. Dezember 2016
2016 2015 (angepasst) (c)
Investment & Savings 26.268 45 % 24.035 42 % 321.636
Individual 23.374 40 % 21.699 38 % 286.437
Kollektiv 2.894 5 % 2.336 4 % 35.198
Lebensversicherungen (einschließlich Erlebensfallversicherungen) 21.433 37 % 22.558 39 % 179.776
Krankenversicherungen 8.286 14 % 8.073 14 % 28.194
Sonstige 2.699 5 % 2.550 4 % 14.550
Zwischensumme 58.686 100 % 57.216 100 % 544.155
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 219   236   14.299
Honorare, Provisionen und andere Erlöse (b) 1.378   1.410    
Verbindlichkeiten aus Beteiligung der Versicherten         49.214
Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte         2.565
Derivate in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge         (1.914)
Summe gebuchte Beiträge und Verbindlichkeiten 60.282   58.862   608.320
davon          
Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge) 15.789 27 % 17.383 30 % 175.733

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Umfasst Umsatzerlöse aus sonstigen Aktivitäten (hauptsächlich Provisionen und verbundene Gebühren beim Verkauf von Fondsanteilen).

(c) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Life & Savings.

Vertriebswege

AXA vertreibt ihre Produkte über exklusive und nicht-exklusive Kanäle, die sich je nach Land unterscheiden. Proprietäre Kanäle umfassen exklusive Vertreter, angestellte Vertriebsmitarbeiter und Direktvertrieb. Nicht-proprietäre Kanäle umfassen Broker, unabhängige Finanzberater, autorisierte Händler oder Wholesale-Händler und Partnerschaften.

- Exklusive Vertreter sind natürliche Personen oder Unternehmen, die von einem einzelnen Versicherungsunternehmen beauftragt sind, seine Produkte exklusiv (oder in der Hauptsache) zu vertreiben. Bei Ausschließlichkeits-Vermittlern handelt es sich grundsätzlich um exklusive Vertreter.

- Angestellte Vertriebsmitarbeiter sind von einem einzelnen Versicherungsunternehmen (oder einem verbundenen Unternehmen) angestellte Vertriebsmitarbeiter, die Produkte des Unternehmens auf exklusiver Basis vertreiben.

- Direktvertrieb bezieht sich auf alle Verkäufe per Post, Telefon oder Internet.

- Broker sind unabhängige Unternehmen, die mit Versicherungsunternehmen im Auftrag von Versicherungsschutz suchenden Kunden gegen eine Provision verhandeln. Im Gegensatz zu exklusiven Vertretern arbeiten Broker üblicherweise mit verschiedenen Versicherungsunternehmen zusammen.

- Unabhängige Finanzberater sind natürliche Personen oder Unternehmen, die Kunden gegenüber Finanzberatung erbringen und im Auftrag von Kunden Verträge mit Versicherungsunternehmen aushandeln. Unabhängige Finanzberater arbeiten mit verschiedenen Versicherungsunternehmen zusammen.

- Autorisierte Händler sind selbständige natürliche Personen oder Unternehmen, die von AXA bereitgestellte Waren und Dienstleistungen vertreiben. Sie handeln im Auftrag von Kunden Verträge verschiedener Versicherungsunternehmen innerhalb einer von AXA ausgewählten Produktpalette aus.

- Vertriebspartnerschaften sind im Allgemeinen als Vertriebsvereinbarungen zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem anderen Unternehmen aus der Finanzdienstleistungsbranche, insbesondere Banken, oder aus anderen Branchen strukturiert. Denkbar sind Joint-Ventures zwischen dem Versicherungsunternehmen und seinem Partner oder exklusive oder nicht-exklusive Vertriebsabkommen.

Die Vertriebsstrategie von AXA legt den Schwerpunkt auf die Stärkung traditioneller und die Entwicklung neuer Kanäle, wie z. B. Direktvertrieb und Vertriebspartnerschaften. Die Einstellung neuer Mitarbeiter und die Bindung bestehenden Personals sowie die Gewährleistung von Professionalität sowie wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind entscheidend für die Stärkung traditioneller Vertriebskanäle. Angesichts zunehmend komplexer und anspruchsvoller Kundenbedürfnisse versucht AXA, mit der Diversifizierung ihrer Vertriebskanäle durch Entwicklung neuer Kanäle eine höhere Durchdringung und intensiveren Kontakt mit der Zielkundschaft zu erreichen.

Untenstehend sind die in den wichtigsten Märkten von AXA für den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen im Bereich Life & Savings verwendeten Kanäle basierend auf den konsolidierten Bruttoumsätzen für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2015 bzw. 2016 dargestellt:

Auf Basis des Bruttoumsatzes 2016 Auf Basis des Bruttoumsatzes 2015 (angepasst) (a)
Eigenes Netzwerk Externes Netzwerk Eigenes Netzwerk Externes Netzwerk
Frankreich 43 % 57 % 46 % 54 %
Vereinigte Staaten 60 % 40 % 62 % 38 %
Großbritannien        
Japan 64 % 36 % 64 % 36 %
Deutschland 56 % 44 % 55 % 45 %
Schweiz 52 % 48 % 54 % 46 %
Belgien 0 % 100 % 0 % 100 %
Italien 15 % 85 % 15 % 85 %
Spanien 60 % 40 % 66 % 34 %
Region EMEA-LATAM (b) 24 % 76 % 31 % 69 %

(a) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Life & Savings.

(b) Umfasst Portugal, Türkei, Griechenland, Marokko, Mexiko, Kolumbien, Polen, Tschechische Republik, Slowakei und Luxemburg.

Rückkäufe und Ablauf von Policen

Bei den meisten Produkten im Bereich Life & Savings erhöhen sich die Gebühren und Einnahmen über die Vertragslaufzeit, während die Kosten des Versicherungsunternehmens im ersten Jahr aufgrund von Provisionen im ersten Jahr und den Kosten für den Abschluss und die Ausstellung eines Vertrages im Allgemeinen höher als die Kosten in den nachfolgenden Jahren sind. Dementsprechend spielt die Quote der in Kraft bleibenden und nicht ablaufenden Verträge, auch bekannt als die Bestandfestigkeitsquote, eine wichtige Rolle für die Rentabilität. Der Großteil der einzelnen von AXA begebenen Lebens- und Rentenversicherungen können gegen Zahlung eines Rückkaufbetrags zurückgekauft werden. Bei dem Großteil der einzelnen von AXA begebenen Lebens- und Rentenversicherungen fallen Vorabgebühren (oder Zeichnungsgebühren), zu Versicherungsbeginn bzw. Rückkaufgebühren (im Falle eines vorzeitigen Rückkaufs anfallende Gebühren) für den Versicherungsnehmer an. Sowohl Vorabgebühren als auch Rückkaufgebühren sollen einen Teil der Akquisitionskosten ausgleichen.

Der Wert der 2016 zurückgekauften und abgelaufenen Policen belief sich auf 26.074 Mio. Euro (2015: 25.896 Mio. Euro), die Stornoquote betrug 5,8 % (2015: 6,0 %).

AXA Global Life

Die Gruppe führte 2010 eine nach globalen Geschäftsbereichen unterteilte Organisation ein. AXA Global Life, der Geschäftsbereich Life & Savings, legt eine konzernweite Strategie fest und hat folgende Schwerpunkte gesetzt:

- Fokus auf Optimierung bestehender Verträge;

- Steigerung von Produktivität und Effizienz;

- Umstrukturierung des Geschäfts mit Rentenprodukten; und

- Entwicklung des Geschäfts mit Vorsorgeprodukten.

Des Weiteren hat die Gruppe im Dezember 2014 die Schaffung eines dritten Geschäftsbereichs (neben den globalen Geschäftsbereichen Life & Savings und Property & Casualty) bekanntgegeben, der den Bereich Krankenversicherung abdeckt und folgende Schwerpunkte hat:

- Fokus auf Übernahme der Marktführerschaft in 11 Ländern, in denen AXA tätig ist;

- Fokus auf Steigerung der internationalen Präsenz von AXA im Bereich Krankenversicherungen; und

- Entwicklung des Geschäftsmodells im Bereich Krankenversicherungen mit Fokus auf Unterstützung des Kunden bei seinem Gesundheitsmanagement.

AXA Global Life bietet darüber hinaus auch Rückversicherungsdienstleistungen für einige Versicherungstöchter von AXA an und handelt Rückversicherungen mit externen Rückversicherern aus.

Segment Property & Casualty

Das Segment Property & Casualty von AXA bietet eine breite Palette an Produkten, darunter Kfz-, Haushalts-, Sach- und allgemeine Haftpflichtversicherungen für Privat- und Unternehmenskunden mit Schwerpunkt auf „SME Mittleres Gewerbesegement“. In bestimmten Ländern werden Krankenversicherungen dem Segment Property & Casualty zugeordnet.([4])

Im Rahmen der 2016 umgesetzten Änderungen bei Governance und Berichterstattung wurden folgende Einheiten, die zuvor Teil des Segments International Insurance waren, dem Segment Property & Casualty neu zugeordnet.

- AXA Corporate Solutions Assurance, die Tochtergesellschaft der AXA Gruppe zuständig für Großunternehmen im Bereich Property & Casualty, Schadenverhütung, Risikomanagement, Underwriting und Schadenregulierung und für Spezialmärkte (Transport, Luftfahrt, Raumfahrt) weltweit;

- AXA Global P&C, das neben seiner Funktion als globaler Geschäftsbereich im Auftrag von Versicherungsgesellschaften der AXA Gruppe Rückversicherungsverträge mit ausgewählten externen Rückversicherern analysiert, strukturiert und aushandelt. Die Aktivitäten von AXA Global P&C konzentrieren sich hauptsächlich auf den Bereich Schadenversicherung, der Gesellschaften von AXA gegen Naturkatastrophen rückversichert;

- AXA Assistance, die Tochtergesellschaft der Gruppe zuständig für die Unterstützung von Kunden bei Notfällen und alltäglichen Situationen. AXA Assistance gliedert sich in vier Geschäftsbereiche (Fahrzeug, Reise, Kranken und Haushalt), um Kunden gezielte Dienstleistungen anbieten zu können;

- AXA Liabilities Managers, die Gesellschaft der Gruppe spezialisiert auf die Verwaltung der in Abwicklung befindlichen Portfolios der AXA Gruppe im Bereich Property & Casualty.

In der untenstehenden Tabelle sind die konsolidierten Bruttoumsätze (nach segmentinternen Verrechnungen) und Brutto-Versicherungsverbindlichkeiten des Segments Property & Casualty von AXA nach Region für die angegebenen Perioden und zum jeweiligen Stichtag zusammengefasst.

Bruttoumsatz nach Region

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) Bruttoumsatz Geschäftsjahr zum 31. Dezember (a) Versicherungsverbindlichkeiten (brutto) zum 31. Dezember 2016
2016 2015 (angepasst) (d)
Frankreich 6.742 19 % 6.020 17 % 15.888
Großbritannien & Irland 4.658 13 % 4.792 14 % 5.408
Deutschland 4.016 11 % 3.909 11 % 7.452
Schweiz 3.088 9 % 3.100 9 % 8.051
Belgien 2.081 6 % 2.010 6 % 5.841
Italien 1.557 4 % 1.558 4 % 2.813
Spanien 1.567 4 % 1.536 4 % 1.703
Region EMEA-LATAM (b) 4.232 12 % 4.507 13 % 5.206
Direct 2.864 8 % 2.732 8 % 3.975
Asien 1.103 3 % 1.099 3 % 1.499
AXA Corporate Solutions Assurance 2.318 7 % 2.255 6 % 6.900
AXA Assistance 1.276 4 % 1.226 4 % 409
Sonstige Länder (c) 103 0 % 86 0 % 1.835
Summe 35.604 100 % 34.831 100 % 66.980
davon reife Märkte 27.606 78 % 26.940 77 % 56.623
davon Schwellenmärkte 5.134 14 % 5.159 15 % 6.382
davon Direct 2.864 8 % 2.732 8 % 3.975
davon:          
Gebuchte Bruttobeiträge 35.534   34.514    
Sonstige Umsätze 70   317    

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Umfasst Portugal, Griechenland, Marokko, Türkei, Mexiko, Kolumbien, die Golfregion, Brasilien und Luxemburg.

(c) Umfasst AXA Global P&C und AXA Liabilities Managers.

(d) Angepasst: Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Property & Casualty.

Märkte und Wettbewerb

Im Segment Property & Casualty ist AXA hauptsächlich in den größten westeuropäischen Ländern tätig. Zudem vertreibt AXA Schadens- und Unfallversicherungen für Privat- und Unternehmenskunden in anderen Ländern in Asien (hauptsächlich Hongkong, Singapur, Malaysia, China und Thailand), der Region Europe Middle East, Africa (EMEA) und Lateinamerika (Mexiko, Kolumbien, Brasilien). Zusätzlich ist AXA im Geschäft mit Direktversicherungen hauptsächlich in Großbritannien, Frankreich, Südkorea, Japan, Spanien und Polen tätig.

Die Art und der Grad des Wettbewerbs können sich je nach Land, in dem AXA tätig ist, unterscheiden. AXA konkurriert mit anderen Versicherern in allen ihren Produktlinien im Bereich Property & Casualty und in allen Märkten, in denen AXA tätig ist. Im Allgemeinen ist das Geschäft mit Schadens- und Unfallversicherungen eher zyklisch, wobei ein Überangebot an Zeichnungskapazitäten zu niedrigeren Beiträgen führt.

Die wesentlichen Wettbewerbsfaktoren sind:

- Preis;

- Servicequalität;

- Vertriebsnetzwerk;

- Markenbekanntheit; und

- Ratings für Finanzkraft und Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.

Weitere Informationen zu Märkten finden Sie in Abschnitt 2.1 „Marktumfeld - Marktbedingungen auf Segmentebene“ dieses Geschäftsberichts.

Produkte und Dienstleistungen

Der Geschäftsbereich Property & Casualty von AXA bietet eine breite Palette an Produkten, darunter Kfz-, Haushalts-, Sach- und allgemeine Haftpflichtversicherungen für Privat- und Unternehmenskunden (mit Schwerpunkt auf „SME Mittleres Gewerbesegement“) und in manchen Ländern auch Krankenversicherungen. Darüber hinaus bietet AXA Risk-Engineering-Dienstleistungen zur Unterstützung von Präventionsmaßnahmen von Unternehmen.

In den untenstehenden Tabellen sind die gebuchten Bruttoumsätze und Brutto-Versicherungsverbindlichkeiten nach Hauptprodukt und zum jeweiligen Stichtag zusammengefasst:

Gebuchte Bruttobeiträge und Brutto-Versicherungsverbindlichkeiten nach Produktlinie

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) Gebuchte Bruttobeiträge Geschäftsjahr zum 31. Dezember(a) Versicherungsverbindlichkeiten (brutto) zum 31. Dezember 2016
2016 2015 (angepasst) (d)
Privatgeschäft          
Kfz-Versicherungen 10.528 30 % 10.405 30 % 18.441
Sachvermögen/Haushalt 4.034 11 % 4.034 12 % 3.465
Sonstige 4.073 11 % 3.419 10 % 5.099
Unternehmensgeschäft          
Kfz-Versicherungen 3.234 9 % 3.005 9 % 5.254
Sachschäden 4.135 12 % 4.030 12 % 5.491
Schuld 2.314 7 % 2.266 7 % 11.875
Sonstige 6.487 18 % 6.635 19 % 15.583
Sonstige 729 2 % 720 2 % 1.485
SUMME 35.534 100 % 34.514 100 % 66.694
Verbindlichkeiten aus Beteiligung der Versicherten         274
Derivate in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge         11
SUMME         66.980

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Property & Casualty.

Vertriebswege

AXA vertreibt ihre Versicherungsprodukte im Bereich Property & Casualty über eine Reihe von Kanälen, die sich je nach Land unterscheiden, darunter exklusive Vertreter, Broker, angestellte Vertriebsmitarbeiter, Direktvertrieb, Banken und andere Partnerschaften wie z. B. Autohändler. In Europa nutzen die Segmente Life & Savings und Property & Casualty von AXA unter Umständen dieselben Vertriebswege. Eine Beschreibung dieser Vertriebswege finden Sie unter Abschnitt 1.3 „Geschäftsüberblick“ - „Segment Life & Savings“ - „Vertriebswege“.

Die Entwicklung von Vertriebswegen ist entscheidend, um Zielkunden zu erreichen, und allgemein für die Geschäftsrentabilität von hoher Bedeutung.

Untenstehend sind die von AXA für den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen im Bereich Property & Casualty (ohne Direct) verwendeten Kanäle basierend auf den konsolidierten Bruttoumsätzen für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2015 bzw. 2016 dargestellt:

Auf Basis des Bruttoumsatzes 2016 Auf Basis des Bruttoumsatzes 2015 (angepasst) (a)
Eigenes Netzwerk Externes Netzwerk Eigenes Netzwerk Externes Netzwerk
Frankreich 58 % 42 % 66 % 34 %
Großbritannien & Irland 27 % 73 % 26 % 74 %
Deutschland 49 % 51 % 49 % 51 %
Schweiz 77 % 23 % 78 % 22 %
Belgien 1 % 99 % 1 % 99 %
Italien 84 % 16 % 77 % 23 %
Spanien 56 % 44 % 56 % 44 %
Region EMEA-LATAM (b) 20 % 80 % 19 % 81 %

(a) Angepasst: Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Property & Casualty.

(b) Umfasst Portugal, Griechenland, Marokko, Türkei, Mexiko, Kolumbien, die Golfregion, Brasilien und Luxemburg.

AXA Global P&C

Die Gruppe führte 2010 eine nach globalen Geschäftsbereichen unterteilte Organisation ein. AXA Global P&C, der Geschäftsbereich Property & Casualty, legt eine konzernweite Strategie fest und hat folgende Schwerpunkte gesetzt:

- Fokus auf Verbesserung der Rentabilität (Schadenquote) und Effizienz;

- Entwicklung von Exzellenz bei Underwriting-Standards und Preisgestaltung;

- Optimierung des Schadenmanagements;

- Verbesserung der Fachkompetenz;

- Entwicklung spezieller Angebote für „SME Mittleres Gewerbesegement“.

Zusätzlich erbringt AXA Global P&C Rückversicherungsdienstleistungen für Versicherungstöchter von AXA.

Segment Asset Management

Die Entwicklung des Asset Management ist ein wichtiger Aspekt der Strategie von AXA im Bereich Finanzdienstleistungen, wo auf bestehenden Stärken aufbauend die Kundenbasis ausgebaut werden soll. Diese Strategie basiert auf der Überzeugung der Geschäftsleitung, dass es die Fachkompetenz im Asset Management AXA ermöglichen wird, in Zukunft von dem erwarteten Wachstum bei Vorsorgeprodukten in den bedienten Märkten zu profitieren. In dem zum 31. Dezember 2016 endenden Geschäftsjahr erwirtschaftete das Segment Asset Management 3,7 Mrd. Euro (2015: 3,8 Mrd. Euro) bzw. 4 % des konsolidierten Bruttoumsatzes von AXA (2015: 4 %).

Die wichtigsten Asset-Management-Gesellschaften der AXA Gruppe sind AB und AXA Investment Managers.

In der untenstehenden Tabelle wird das von den Asset-Management-Gesellschaften von AXA verwaltete Gesamtvermögen, einschließlich im Auftrag von Dritten verwaltetes Vermögen, und die von diesen Gesellschaften in Bezug auf dieses Vermögens erhaltenen Gebühren für die angegebenen Perioden und zum jeweiligen Stichtag dargestellt.

Verwaltetes Vermögen und Einnahmen

(in Millionen Euro) 2016 2015
Von den Asset-Management-Gesellschaften von AXA zum 31. Dezember verwaltetes Vermögen (a)    
Im Auftrag Dritter verwaltet (b) 625.186 570.060
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge) 60.567 57.179
Sonstiges Anlagevermögen 517.541 497.063
SUMME 1.203.295 1.124.302
Davon    
AB 486.157 454.866
AXA Investment Managers 717.138 669.436
Provisionen und Gebühren für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember    
AB 2.642 2.690
AXA Investment Managers 1.545 1.604
Zwischensumme 4.187 4.295
Konzerninterne Verrechnungen (476) (473)
Beitrag zum konsolidierten Bruttoumsatz von AXA 3.710 3.822

(a) Basierend auf dem geschätzten beizulegenden Zeitwert zu den angegebenen Daten. Das in dieser Tabelle angegebene verwaltete Vermögen bezieht sich ausschließlich auf Asset-Management-Gesellschaften. Das verwaltete Vermögen der AXA Gruppe (einschließlich Versicherungsunternehmen) belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 1.429 Mrd. Euro.

(b) Umfasst im Auftrag von Mutuelles AXA verwaltete Vermögenswerte.

Märkte und Wettbewerb, Produkte und Dienstleistungen und Vertriebswege

AB

AB, eine zu 63,7 % in Besitz von AXA befindliche Tochtergesellschaft, ist eine globale Investmentgesellschaft mit Sitz in den USA. AB erbringt verschiedene Investment- und verbundene Dienstleistungen für Einzelanleger, Privatkunden und eine Vielzahl von institutionellen Kunden, einschließlich für AXA und ihre Versicherungstöchter (die gemeinsam der größte Kunde von AB sind). AB Holding L.P. (AB Holding) ist an der New York Stock Exchange unter dem Kürzel „AB“ notiert.

Zu den Dienstleistungen von AB gehören:

- verschiedene Investment-Dienstleistungen über separat verwaltete Konten, Hedge-Fonds, Anlagefonds und andere Anlagevehikel für Privatkunden (wie z. B. sehr vermögende Einzelpersonen und Familien, Trusts und Nachlässe sowie Wohltätigkeitsorganisationen);

- Verwaltung von Publikumsfonds für Einzelanleger;

- Verwaltung von Anlagen im Auftrag von institutionellen Kunden; und

- Fundamentaler Research, quantitative Dienstleistungen und Brokerage-Dienstleistungen hinsichtlich börsennotierten Aktien und Optionen für institutionelle Anleger.

Zum 31. Dezember 2016 verwaltete AB ein Vermögen in Höhe von 486 Mrd. Euro, darunter 337 Mrd. Euro an im Auftrag von Dritten verwaltetem Vermögen (2015: 455 Mrd. Euro bzw. 324 Mrd. Euro). AB erwirtschaftete 2.530 Mio. Euro bzw. 68 % des konsolidierten Bruttoumsatzes des Segments Asset Management für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr (2015: 2.580 Mio. Euro bzw. 68 %).

AXA Investment Managers („AXA IM“)

AXA IM mit Hauptsitz in Paris ist ein wichtiger Mitbewerber in der internationalen Vermögensverwaltung. Über ihre in mehr als 20 Ländern ansässigen Geschäftseinheiten stellt AXA IM ihren Kunden eine breite Palette an globalen Produkten und Kompetenzen hauptsächlich mittels Anlagefonds und maßgeschneiderten Portfolios zur Verfügung. Zu den Kunden von AXA IM zählen (i) institutionelle Anleger, (ii) Einzelanleger, an die Anlagefonds über AXA und externe Vertriebsnetzwerke vertrieben werden, und (iii) die Versicherungstöchter von AXA sowohl für deren Anlagen auf eigene Rechnung als auch für fondsgebundene Versicherungen. AXA IM konzentriert sich auf die Bereiche (i) „Fixed Income and Structured Finance“, (ii) „Framlington and Rosenberg Equities“, (iii) „Real Assets“ und (iv) „Multi-Asset Client Solutions“

Zum 31. Dezember 2016 verwaltete AXA IM ein Vermögen in Höhe von 717 Mrd. Euro, darunter 289 Mrd. Euro an im Auftrag von Dritten verwaltetem Vermögen (2015: 669 Mrd. Euro bzw. 246 Mrd. Euro). AXA IM erwirtschaftete 1.180 Mio. Euro bzw. 32 % des konsolidierten Bruttoumsatzes des Segments Asset Management für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr (2015: 1.242 Mio. Euro bzw. 32 %).

AXA Global Asset Management

Im Juli 2016 schuf die Gruppe AXA Global Asset Management („AXA GAM“) zur Überwachung aller ihrer Aktivitäten im Bereich Asset Management. AXA GAM ist verantwortlich für die Definition und Umsetzung der allgemeinen Strategie der einzelnen Asset-Management-Bereiche, die Festlegung von Zielen der operativen und finanziellen Performance und die Ausrichtung der Tätigkeiten der Asset Manager an den Bedürfnissen der anderen globalen Geschäftsbereiche der Gruppe.

Segment Banking

Die Aktivitäten im Segment Banking beziehen sich hauptsächlich auf Belgien, Frankreich und Deutschland. Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 erwirtschaftete das Segment Banking 596 Mio. Euro (2015: 621 Mio. Euro) bzw. weniger als 1 % des konsolidierten Bruttoumsatzes von AXA (2015: 1 %).

Die wichtigsten Märkte dieses Segments sind:

Belgien

Die Produkte und Dienstleistungen der AXA Bank werden in Belgien hauptsächlich über ein Netzwerk von 558 exklusiven(1) Bankvertretern bereitgestellt. Die Produkte und Angebote der Bank sind mit dem Versicherungsgeschäft verbunden und konzentrieren sich hauptsächlich auf Retail-Produkte.

Frankreich

AXA Banque hatte zum Jahresende 2016 ca. 705.000 Bestandskunden ([5]) und bietet Produkte für Retail- und Private-Banking-Anleger. Bankprodukte sind direkt mit dem Versicherungsgeschäft der Gruppe verbunden und werden Kunden von AXA France über dessen Vertriebsnetz angeboten. AXA Banque verwaltet auch Beziehungen mit Direktkunden im Online Banking.

Deutschland

AXA Bank betreut Retail-Kunden und unterstützt die Strategie von AXA Deutschland durch die Gewinnung von Neugeschäft im Bereich Lebensversicherungen und das Angebot von Lösungen in der Vermögensverwaltung. Die Bank hatte zum Jahresende 2016 ca. 43.000 Kunden.(1) Die Haupttätigkeiten der AXA Bank bestehen in der Vergabe von Darlehen, dem Einlagengeschäft und dem Vertrieb von Anlagefonds. Diese Produkte werden hauptsächlich über das engmaschige Vertreternetzwerk von AXA Deutschland verkauft.

([1]) Schätzung.

([2]) Von AXA anhand von verfügbaren Informationen zum 30. September 2016 aufgestelltes Ranking in Bezug auf das verwaltete Vermögen.

([3]) Von AXA anhand von verfügbaren Informationen aus Geschäftsberichten von 2015 aufgestelltes Ranking in Bezug auf das Gesamtvermögen.

([4]) Einige Länder ordnen Krankenversicherungen dem Segment Property & Casualty zu, während andere Länder sie dem Segment Life & Savings zuordnen. AXA orientiert sich an den lokalen Zuordnungen.

([5]) Von AXA anhand von verfügbaren Daten für das Jahr 2016 zusammengestellte Informationen

TEIL 3

2. Aktivitätsbericht und Kapitalmanagement

2.1. Marktumfeld

Lage am Finanzmarkt 2016

2016 reagierten die Finanzmärkte auf eine Reihe wichtiger politischer Ereignisse: das „Ja“ für den Brexit bei der Volksabstimmung Großbritanniens über den Verbleib in der Europäischen Union (EU) im Juni sorgte für einen weiteren Rückgang der Zinsen, Aktien sowie des britischen Pfunds. In den Vereinigten Staaten (USA) zeigten die Märkte nach der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten eine positive Reaktion angesichts Prognosen einer höheren Inflation, steigender öffentlicher Ausgaben und einer günstigen Steuerpolitik. In Italien führte das gescheiterte Referendum über eine Verfassungsreform zu einer höheren Volatilität bei italienischen Anlagen, wobei das übrige Europa davon unbelastet blieb.

Die US-Notenbank Fed leitete eine Normalisierung ihrer Geldpolitik ein, indem sie ihren Leitzins um 25 Basispunkte auf 0,50 % bis 0,75 % erhöhte. In Japan führte die Zentralbank Maßnahmen zur Kontrolle der Zinskurve ein, welche zu einem Anstieg der Zinsen führten. In Europa beschloss die Europäische Zentralbank (EZB) eine Verlängerung ihres Anleihenkaufprogramms über März 2017 hinaus, wobei ab April 2017 nur noch 60 Milliarden Euro anstatt 80 Milliarden Euro monatlich zur Verfügung gestellt werden sollen. In Großbritannien ergriff die Bank of England im Anschluss an die Brexit-Abstimmung weitere Maßnahmen der quantitativen Lockerung, darunter eine Senkung der Leitzinsen um 25 Basispunkte sowie eine Ausweitung des Rückkaufprogramms britischer Staatsanleihen in Höhe von 60 Millionen Pfund.

In den USA legte die Wirtschaft 2016 moderat um etwa 1,6 % zu, während das Wachstum im Vorjahr noch bei 2,6 % gelegen hatte. Wachstumstreiber waren private Konsumausgaben und eine sich verbessernde Handelsbilanz; die Anlagetätigkeit blieb gering. Die Lage am Arbeitsmarkt stabilisierte sich weiter und die Arbeitslosenquote fiel von 5,0 % 2015 auf 4,6 %. Angesichts der Verbesserungen am Arbeitsmarkt sowie des gleichzeitigen Anstiegs der Inflationsrate (ca. 1,2 % 2016 ggü. 0,1 % 2015) beschloss die Fed, die Zinsen zu erhöhen.

In der Eurozone lag das Wachstum stabil bei rund 1,6 % (ggü. 1,9 % 2015), hauptsächlich von Konsum und Anlagetätigkeit getragen, unterstützt von gefestigtem Vertrauen und niedrigen Zinssätzen. Die Lage am Arbeitsmarkt verbesserte sich leicht und die Arbeitslosenquote fiel von 10,4 % 2015 auf 9,7 %. Die Inflation blieb aufgrund sinkender Energiepreise niedrig (durchschnittlich 0,2 % 2016), während die Kerninflation mit etwa 0,9 % weiterhin gedämpft war.

Die japanische Wirtschaft konnte mit einem Wachstum von 1,0 % auch 2016 die Erwartungen nicht erfüllen. Zwar wirkte sich ein umfassendes Haushaltspaket positiv aus, die Erholung bei den privaten Ausgaben und Investitionen von Unternehmen blieb jedoch aus. Auch die Inflation war mit -0,1 % 2016 sehr niedrig.

Die Unsicherheit um mögliche protektionistische Maßnahmen seitens der Trump-Regierung belasteten einige Währungen aus Schwellenländern, insbesondere in Mexiko, wo die Zentralbank den Leitzins im Jahresverlauf zweimal anhob. Die chinesische Wirtschaft verlangsamte sich 2016 weiter (6,6 % 2016 ggü. 6,9 % 2015). In Brasilien stimmte das Parlament für eine Amtsenthebung von Präsidentin Rousseff. Dem voraus gegangen war ein umstrittenes Verfahren, in dem Rousseff Verstöße bei der Führung der Staatsfinanzen vorgeworfen worden waren. Der gescheiterte Putsch in der Türkei und die anschließenden, weiterhin andauernden staatlichen Maßnahmen haben das Risiko politischer Instabilität in der Region verschärft.

Aktienmärkte

Die Aktienmärkte in den USA, Japan und Europa konnten 2016 allesamt zulegen. Der MSCI World Index stieg um 6,8 %.

Der Dow Jones Industrial Average Index verzeichnete 2016 einen Anstieg von 13,4 %, während der S&P 500 9,5 % dazugewann. Der FTSE 100 in London legte 2016 um 14,4 % zu. Der EUROSTOXX 50 Index in der Eurozone verzeichnete ein Plus von 0,7 %, der Nikkei Index in Tokio konnte um 1,6 % zulegen.

Der MSCI G7 Index gewann 8,1 % hinzu, während der MSCI Emerging Index um 9,5 % stieg. Der S&P 500 Implied Volatility Index (VIX) sank von 18,2 % zum 31. Dezember 2015 auf 14,0 % zum 31. Dezember 2016.

Der S&P 500 Realized Volatility Index sank von 18,6 % zum 31. Dezember 2015 auf 10,2 % zum 31. Dezember 2016.

Anleihenmärkte

In den meisten Industrieländern mit Ausnahme der USA gaben die Renditen auf Staatsanleihen 2016 nach, wobei der starke Anstieg in der ersten Jahreshälfte im weiteren Jahresverlauf teilweise ausgeglichen wurde: Die Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen fiel um 43 Bp. auf 0,21 %, die Rendite zehnjähriger französischer Staatsanleihen fiel um 31 Bp. auf 0,68 %, die Rendite zehnjähriger belgischer Staatsanleihen fiel um 43 Bp. auf 0,55 % und die Rendite zehnjähriger Schweizer Staatsanleihen fiel ebenfalls um 12 Bp. auf -0,19 %, während die Rendite zehnjähriger US-Staatsanleihen um 18 Bp. auf 2,45 % stieg.

Auch in den meisten Peripherieländern der Eurozone gaben die Renditen der zehnjährigen Staatsanleihen nach: -126 Bp. auf 7,13 % in Griechenland, -39 Bp. auf 1,39 % in Spanien und -38 Bp. auf 0,77 % in Irland, dem gegenüber stehen Anstiege um 122 Bp. auf 3,76 % in Portugal und um 21 Bp. auf 1,82 % in Italien.

In Europa sank der iTRAXX Main Index gegenüber 31. Dezember 2015 um 5 Bp. auf 72 Bp., während der iTRAXX Crossover 26 Bp. verlor und auf 289 Bp. absank. In den USA fiel der CDX Main Index um 21 Bp. auf 67 Bp.

Der Index der impliziten Volatilität der Euro-Zinssätze (basierend auf 10x10-Euro-Swaptions) stieg von 33,8 % zum 31. Dezember 2015 auf 76,3 % zum 31. Dezember 2016.

Wechselkurse

Wechselkurs zum Periodenende Durchschnittlicher Wechselkurs
31. Dezember 2016 (für 1 Euro) 31. Dezember 2015 (für 1 Euro) 31. Dezember 2016 (für 1 Euro) 31. Dezember 2015 (für 1 Euro)
US-Dollar 1,05 1,09 1,11 1,12
Japanischer Yen (x100) 123 131 121 135
Britisches Pfund 0,85 0,74 0,82 0,73
Schweizer Franken 1,07 1,09 1,09 1,08

Marktumfeld auf Segmentebene

Life & Savings

Reife Märkte

In den reifen Märkten ließ das Beitragswachstum 2016 nach. Die meisten europäischen Länder (mit Spanien als erwähnenswerter Ausnahme) verzeichneten eine Verlangsamung oder einen Rückgang der Beitragszahlen, während das Wachstum in Japan und den USA jedoch stabil blieb. Es gab einen leichten Anstieg des Neugeschäfts zu verzeichnen, der hauptsächlich durch den Umsatz mit Vorsorgeprodukten getragen wurde. Das Geschäft mit Sparprodukten geriet aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und Schwankungen an den Aktienmärkten sowie regulatorischen Schwierigkeiten weiter unter Druck. Das fortlaufende Niedrigzinsumfeld und die Auswirkungen von Solvency II auf Kapitalanforderungen für Garantien führten zu einer weiteren Neugestaltung von Sparprodukten. So wurden langfristige Garantien und hybridere Produkte reduziert und Mindestverzinsungen bei bestehenden Policen nach und nach abgesenkt. Gleichzeitig war das Geschäft mit fondsgebundenen Produkten von den Schwankungen der Aktienmärkte in Europa und der anstehenden Überprüfung des US-Arbeitsministeriums der Treuhand-Regelungen beeinträchtigt.

Schwellenmärkte

Insgesamt war das Wachstum in Asien weiterhin stark, insbesondere in China und Hongkong. Die Ausnahme bildete Thailand, wo das Marktwachstum von einem geringerem Wirtschaftswachstum, einem Umfeld niedriger Zinsen und politischer Instabilität belastet wurde. In China wurden die Umsätze weiterhin von starken Geschäften mit klassischen Lebensversicherungen gestützt, während in der übrigen Region der Umsatz bei fondsgebundenen Produkten unter Schwankungen an den Finanzmärkten litt. In Lateinamerika, vor allem in Brasilien, schwächte sich das Wirtschaftswachstum in der zweiten Jahreshälfte ab. Die Türkei und insbesondere Marokko zeigten eine positive Entwicklung, hauptsächlich zurückzuführen auf die Ausweitung von Bancassurance-Vereinbarungen bei Sparprodukten und den positiven Aussichten für fondsgebundene Produkte. In Zentral- und Osteuropa gab der Markt für Lebensversicherungen auf breiter Basis nach. Verantwortlich dafür waren niedrige Zinsen, eine fortlaufende ökonomische Schwäche und regulatorische Unsicherheiten.

Rankings und Marktanteile

Im Folgenden finden Sie das Ranking und den Marktanteil von AXA in den jeweiligen Hauptländern, in denen die Gruppe tätig ist:

2016 2015 Quellen
Ranking Marktanteil
(%)
Ranking Marktanteil
(%)
Frankreich 3 9,2 3 8,9 FFA zum 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2016.
Life USA 17 1,7 17 1,7 Umsatz von LIMRA Life zum 30. September 2016 und 30. September 2015.
Variable Annuities USA 3 9,7 5 7,1 Morningstar VARDS zum 30. Dezember 2016 und 30. Dezember 2015.
Japan 15 2,0 18 1,6 Life Insurance Association Japan of Insurance Research Institute (außer Kampo Life) für die 12 Monate bis zum 30. September 2016 und 30. September 2015.
Life Deutschland     8 3,8 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum 31. Dezember 2015. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Health Deutschland     4 7,6 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum 31. Dezember 2015. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Schweiz 2 26,0 2 27,0 Daten des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) zum 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015. Marktanteil auf Grundlage von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung und Marktschätzungen des SVV.
Belgien 3 8,6 2 12,6 Assuralia (Dachverband belgischer Versicherungsunternehmen), basierend auf gebuchten Bruttobeiträgen zum 31. September 2016 und 31. Dezember 2015.
Spanien 9 2,8 9 2,9 Spanischer Versicherungsverband ICEA zum 30. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015.
Italien     6 5,9 Associazione Nazionale Imprese Assicuratrici (ANIA). Ranking und Marktanteil zum 30. September 2015. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Griechenland     8 3,2 Gesamtverband der griechischen Versicherungswirtschaft zum 31. Dezember 2015. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Mexiko     6 3,4 Mexikanischer Versicherungsverband AMIS zum 31. Dezember 2015. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Hongkong 5 6,5 5 8,1 Statistiken des Office of Commissioner zum 30. September 2016 und 30. September 2015, basierend auf gebuchten Bruttobeiträgen für das Bestandsgeschäft mit einzeln begebenen Lebensversicherungen.
Indonesien 2 9,7 2 9,8 AAJI-Statistiken zum 30. September 2016 und 30. September 2015, basierend auf gewichteten Beitragssummen des Neugeschäfts.
Thailand 4 11,9 3 11,9 TLAA-Statistikbericht zum 30. November 2016 und 30. November 2015 (basierend auf APE).
Singapur 6 4,2 7 4,0 LIA-Statistikbericht zum 30. September 2016 und 30. September 2015 (basierend auf APE).
Indien 14 1,5 18 1,4 AAJI-Statistiken zum 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015, basierend auf Beitragssummen im ersten Jahr.
China 14 1,5 14 1,4 CIRC-Statistik zum 30. November 2016 und 30. November 2015, basierend auf der Gesamtsumme der Beitragseinnahmen.
Philippinen     2 12,1 „Insurance Commission“ zum 31. Dezember 2015, basierend auf der Gesamtsumme der Beitragseinnahmen. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.

Property & Casualty

Der Bereich Property & Casualty verzeichnete 2016 sowohl in reifen als auch in Schwellenmärkten Tariferhöhungen, insbesondere aufgrund einer Marktverhärtung bei Kfz-Versicherungen in Spanien, Deutschland, Großbritannien, Mexiko und der Türkei. In Frankreich, Belgien und der Schweiz legten die Märkte getragen von zurückgehenden Preisen bei Produkten für Privat- und Unternehmenskunden leicht zu, während Italien trotz eines schwachen Kfz-Versicherungsumfelds Marktanteile hinzugewann. Die Märkte Naher Osten, Afrika und Lateinamerika wuchsen aus verschiedenen Gründen wie den Auswirkungen der US-Wahlen auf Mexiko sowie den anhaltend niedrigen Ölpreisen in der Golfregion, in Nigeria und Brasilien langsamer als erwartet. In China lag das Wachstum weit höher als in den europäischen Ländern, während ungünstige wirtschaftliche Bedingungen und höhere Konkurrenz in Asien zu niedrigerem Wachstum führten. Die versicherungstechnische Profitabilität blieb global relativ hoch. In Europa ist eine stabilisierende Entwicklung beobachtbar, da dieser Markt nach wie vor von einer geringen Zahl an Naturkatastrophen betroffen ist. Dennoch wurde die Profitabilität in den meisten Ländern von geringeren Wiederanlagerenditen beeinträchtigt.

Rankings und Marktanteile

Im Folgenden finden Sie das Ranking und den Marktanteil von AXA in den jeweiligen Hauptländern, in denen die Gruppe tätig ist:

2016 2015 Quellen
Ranking Marktanteil
(%)
Ranking Marktanteil
(%)
Frankreich 2 14,6 2 15,0 FFA zum 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015.
Großbritannien     2 8,0 UK General Insurance: Competitor Analytics 2016, Verdict Financial. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Irland (Republik Irland) - Kfz     1 24,0 Insurance Ireland Non-Life Headline Statistics 2015. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Irland (Nordirland) - Kfz     1 27,0 Eingetragene Fahrzeugnummern (Registered Vehicle Numbers) der Driver & Vehicle Licensing Authority. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Deutschland     5 5,7 Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum 31. Dezember 2015. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Schweiz 1 13,0 1 13,0 Daten des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) zum 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015. Marktanteil auf Grundlage von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung und Marktschätzungen des SVV.
Belgien 1 17,7 1 17,9 Assuralia (Dachverband belgischer Versicherungsunternehmen). Basierend auf gebuchten Bruttobeiträgen zum 30. September 2016 und 31. Dezember 2015.
Spanien 5 5,5 5 5,6 Spanischer Versicherungsverband ICEA zum 30. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015.
Italien 6 4,5 6 4,4 Associazione Nazionale Imprese Assicuratrici (ANIA) zum 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015.
Griechenland     8 5,3 Gesamtverband der griechischen Versicherungswirtschaft zum 31. Dezember 2015. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Mexiko     2 12,7 Mexikanischer Versicherungsverband AMIS zum 31. Dezember 2015. Informationen für 2016 sind nicht verfügbar.
Türkei 3 10,7 3 11,3 Gesamtverband der türkischen Versicherungswirtschaft zum 30. September 2016 und 31. Dezember 2015.
Marokko 4 13,3 5 14,1 Gesamtverband der marokkanischen Versicherungswirtschaft zum 30. Juni 2016 und 31. Dezember 2015.
Kolumbien 2 7,0 2 7,2 Colombian Superintendence of Finance - Bericht 290 zum 30. September 2016 und 31. Dezember 2015.
Singapur 2 10,7 2 11,6 Daten der General Insurance Association zum 30. September 2016 und 31. Dezember 2015.
Malaysia 3 8,5 5 7,8 Daten der BNM (Bank Negara Malaysia) zum 31. Oktober 2016 und 31. Dezember 2015.
Hongkong 1 8,4 1   Daten des Office of the Commissioner of Insurance (OCI) zum 30. September 2016 und 31. Dezember 2015. Marktanteil für 2015 nicht verfügbar.
Thailand 19 1,5 17 1,6 TGIA zum 31. Oktober 2016 (basierend auf Direktprämien) und 31. Dezember 2015.

Health

Reife Märkte

In den reifen Märkten legten die Beitragseinnahmen kontinuierlich zu. Dafür verantwortlich zeichnete in gewisser Hinsicht ein Preisauftrieb im medizinischen Bereich, was die Nachfrage jedoch auch die Kosten für den Versicherungsschutz steigen ließ. Die Lage gestaltet sich in den einzelnen Märkten unterschiedlich. In Frankreich findet infolge der Einführung obligatorischer betrieblicher Versicherungen eine stufenweise Umstellung von der individuellen zur kollektiven Versicherungsdeckung statt. In Großbritannien hat der Anstieg der Versicherungssteuern die Finanzierbarkeit erschwert, was zu einem langsameren Marktwachstum und der Suche nach nicht versicherten Lösungen im Segment der Großunternehmen geführt hat. In Deutschland hat die starke Zunahme der Prämien - teilweise zurückzuführen auf die Notwendigkeit einer Anpassung der Deckungsrückstellungen (Rückstellungen für Leistungen im Alter) - zu einigen Spannungen bei Vertrieben und Käufern von privaten Krankenversicherungen geführt.

Schwellenmärkte

Die meisten Schwellenmärkte verzeichneten ein erhebliches Wachstum aufgrund mehrerer Faktoren: gesteigerter Zugang zu Gesundheitsleistungen als direkte Folge wirtschaftlicher Entwicklung in den Märkten Südostasiens, Änderungen bei Krankheitsmustern, z. B. höhere Prävalenz von chronischen Krankheiten in Mexiko mit Preisauftrieb im medizinischen Bereich als Folge. Eine Ausnahme bildet die Golfregion, wo der wirtschaftliche Abschwung die Unternehmen zu Einsparungen zwingt. Dies hat einen Rückgang des Versicherungsschutzes und der Beiträge zur Folge.

Asset Management

Institutionelle Anleger führten die Diversifizierung ihrer Portfolios fort und konzentrierten sich dabei insbesondere auf Kostenoptimierung und eine bessere Interessenabstimmung. Die Suche nach Rendite im momentanen Niedrigzinsumfeld dauerte an. Diversifizierte festverzinsliche Produkte, Multi-Asset-Lösungen sowie alternative Anlagen waren daher besonders gefragt. Auch der Bereich verantwortungsvolle Anlagen rückt immer mehr in den Fokus von institutionellen Anlegern.

In einem von politischen Turbolenzen und steigenden Zinsen in den USA geprägten Marktumfeld gingen Privatanleger nur begrenzt Risiken ein. Anleihestrategien brachten Zuflüsse, insbesondere bei US- und Schwellenlandanleihen, wohingegen Aktien, vor allem regionale Strategien, Abflüsse zu verzeichnen hatten.

Im Bereich Asset Management lagen AXA Investment Managers und AB gemessen an ihrem verwalteten Vermögen auf dem 20.([1]) bzw. 26. Platz (1). Insgesamt lag AXA auf dem 9. Platz(1).

2.2. Überblick über den Geschäftsverlauf

Governance

Ernennung von Denis Duverne zum Chairman des Board of Directors von AXA und Ernennung von Thomas Buberl zum Chief Executive Officer von AXA

In seiner Sitzung am 1. September und nach der am 21. März 2016 bekanntgegebenen Entscheidung von Henri de Castries, von seinen Positionen zurückzutreten, hat das Board of Directors (i) Denis Duverne zum Non-Executive-Chairman des Board of Directors und (ii) Thomas Buberl zum Chief Executive Officer von AXA und Mitglied des Board of Directors ernannt. Diese Ernennungen wurden am 1. September 2016 wirksam.

Neues Management Committee und Partners Group

Am 27. Mai 2016 gab AXA eine umfassende Neubesetzung des Führungsteams bekannt. Die neue Zusammensetzung des Management Committee ist seit 1. Juli 2016 wirksam. Der Chief Executive Officer hat ein Management Committee geschaffen, das ihn bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe unterstützt und strategische, finanzielle und operationelle Angelegenheiten der Gruppe bespricht. Informationen zu dem Management Committee finden Sie in Kapitel 3 -„Corporate Governance“ dieses Geschäftsberichts.

Am 1. September 2016 gab AXA die Schaffung eines neuen Teams an Führungskräften (der sogenannten „Partners Group“) bekannt, welches das Executive Committee der Gruppe ablöste. Die Partners Group besteht aus den Mitgliedern des Management Committee der Gruppe zusätzlich zu anderen hochrangigen Führungskräften der gesamten Gruppe. Informationen zur Partners Group finden Sie in Kapitel 3 -„Corporate Governance“ dieses Geschäftsberichts.

Strategie

Fokus und Transformation: neues Strategieprogramm „Ambition 2020“

Nach der erfolgreichen Umsetzung von „Ambition 2015“ präsentierte AXA am 21. Juni 2016 ihr neues Strategieprogramm „Ambition 2020“. Dieser 5-Jahres-Plan stützt sich auf die Kernbereiche „Fokus“ und „Transformation“.

Der erste Kernbereich umfasst den fortlaufenden und unmittelbaren Fokus auf einem nachhaltigen Ertragswachstum über den Planzeitraum hinweg. Dies soll durch selektives Wachstum, Kosteneinsparungen, eine Verbesserung der versicherungstechnischen Marge und aktives Kapital- und Liquiditätsmanagement erreicht werden. Diese Initiativen werden es AXA trotz des anhaltenden Niedrigzinsumfelds ermöglichen, für Ertragswachstum zu sorgen und die Dividende zu steigern.

Gleichzeitig wird AXA die Transformation ihres Geschäftsmodells vorantreiben. Dies soll durch Initiativen zur Erfüllung der rasant steigenden Kundenanforderungen in der digitalen Welt geschehen, um sich von einem reinen Zahler zu einem Partner ihrer Kunden zu wandeln, wobei auch die Fähigkeiten der Mitarbeiter entsprechend erweitert werden.

AXA hat ihre Finanzziele für 2016 bis 2020 festgelegt. Dazu zählen eine gesamte jährliche Wachstumsrate (CAGR)([2]) des operativen Ergebnisses je Aktie zwischen 3 % und 7 % in diesem Zeitraum, zwischen 28 und 31 Milliarden Euro an kumulierten operativem freien Cashflow zwischen 2016 und 2020, eine bereinigte Eigenkapitalrendite zwischen 12 % und 14 % während der Periode sowie 2,1 Milliarden Euro an Kosteneinsparungen vor Steuern bis 2020. Zudem legte AXA eine Zielbandbreite von 170-230 % für ihre Solvency II-Quote fest.

Die oben genannte Bandbreite der gesamten jährlichen Wachstumsrate (CAGR) des operativen Ergebnisses je Aktie zwischen 3 % und 7 % enthält konservative Zinsannahmen mit einer jährlichen Auswirkung zwischen -5 % (falls die Zinssätze in den kommenden 5 Jahren auf dem Niveau vom 21. Juni 2016 bleiben) und -1 % (falls die Zinssätze in den kommenden 5 Jahren leicht steigen). Eine Reihe von Maßnahmen der Geschäftsleitung (z. B. Effizienzen, Margenverbesserung, Umsatzwachstum, M&A) sollen für eine gesamte jährliche Wachstumsrate (CAGR) des operativen Ergebnisses je Aktie von 8 % sorgen und so das herausfordernde Zinsumfeld mehr als ausgleichen.

Signifikante Übernahmen

Abschluss der Übernahme von Charter Ping An auf den Philippinen und Ausweitung der Bancassurance-Vereinbarungen auf den Philippinen

Am 4. April 2016 gab AXA den Abschluss der Übernahme von 100 % der Anteile von Charter Ping An Insurance Co. (Charter Ping An) durch AXA Philippines bekannt. Die Übernahme des fünftgrößten Nicht-Lebensversicherers der Philippinen([3]) für insgesamt 40 Mio. Euro([4]) ermöglicht es AXA, neben ihren momentanen Versicherungsprodukten im Bereich Life & Savings auch Produkte im Bereich Life & Savings zu vertreiben. Zudem erweiterte AXA ihre erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich Bancassurance mit GT Capital und Metrobank, der zweitgrößten Bank des Landes ([5]), um den Vertrieb von Versicherungsprodukten im Bereich Property & Casualty.

Abschluss der Übernahme von Liberty Ubezpieczenia in Polen

Am 30. September 2016 gab AXA den Abschluss der Übernahme des polnischen Schadens- und Unfallversicherungsgeschäfts von Liberty Ubezpieczenia von der Liberty Mutual Insurance Group für einen Gesamtbetrag von 101,3 Mio. PLN([6]) (23,5 Mio. Euro([7])) bekannt. Dieses Geschäft ermöglicht es AXA, ihre Präsenz in Polen, einem der attraktivsten Versicherungsmärkte in Zentral- und Osteuropa, weiter auszubauen.

Signifikante Veräusserungen

Veräußerung von zwei Immobilien in den USA

2015 wurden die beiden in New York befindlichen Gebäude „787 7th Avenue“ und „1285 Avenue of Americas“ neu als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Am 27. Januar 2016 schloss AXA Financial den Verkauf ihres in Eigenbesitz befindlichen Gebäudes „787 7th Avenue“ zu einem Preis von 1.950 Mio. US-Dollar ab. Am 23. Januar 2016 schloss AXA Financial den Verkauf des sich zu 50 % in ihrem Besitz befindlichen Gebäudes „1285 Avenue of Americas“ zu einem Preis von 1.650 Mio. US-Dollar ab. Ende Dezember 2016 wurde ein außerordentlicher Ertrag von insgesamt 972 Mio. Euro vor Steuern (1.075 Mio. Euro nach Steuern) für den Verkauf der beiden Gebäude im Ergebnis ausgewiesen.

Abschluss des Verkaufs des portugiesischen Geschäfts von AXA

Am 1. April 2016 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres portugiesischen Geschäfts an Ageas bekannt, einschließlich ihrer gesamten Beteiligung an AXA Portugal Companhia de Seguros SA (Bereich Property & Casualty), AXA Portugal Companhia de Seguros de Vida SA (Bereich Life & Savings) sowie AXA Global Direct Seguros y Reaseguros, der portugiesischen Niederlassung ihres Direktgeschäfts (Direct).([8]) Die gesamte Barzahlung belief sich auf 189 Mio. Euro. AXA verbuchte einen positiven Sondereffekt in Höhe von 41 Mio. Euro, der im Jahresüberschuss für 2016 ausgewiesen ist.

Geplanter Verkauf des rumänischen Geschäfts von AXA an die Vienna Insurance Group

Am 4. August 2016 gab AXA den Abschluss einer Vereinbarung mit der Vienna Insurance Group über den Verkauf ihres Lebens- und Vorsorgeversicherungsgeschäfts in Rumänien sowie den Austritt aus dem rumänischen Markt bekannt. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung würde die Vienna Insurance Group 100 % von AXA Life Insurance SA([9]) über ihre Gesellschaften BCR Life und Omniasig erwerben. Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen.

Abschluss des Verkaufs des von der Isle of Man aus betriebenen UK-Geschäfts für Offshore-Anleihen an die Life Company Consolidation Group (LCCG)

Am 21. Oktober 2016 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres von der Isle of Man aus betriebenen UK-Geschäfts für Offshore-Anleihen („AXA Isle of Man“) an die Life Company Consolidation Group (LCCG) bekannt.

AXA gab außerdem die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit LCCG über den Verkauf des Offshore-Anleihengeschäfts von AXA Life Europe Limited (2,2 Mio. Euro Umsatz in 2015) bekannt, für dessen Vertrieb und Verwaltung AXA Isle of Man verantwortlich war. Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen, und dürfte 2017 vollzogen werden.

Abschluss des Verkaufs des Geschäftsbereichs UK Life & Savings an Phoenix Group Holdings & Standard Life plc

Am 1. November 2016 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihrer britischen Wrap-Plattform Elevate an Standard Life plc sowie ihres britischen (nicht plattformgestützten) Anlagen-, Pensions- und Direktversicherungsgeschäfts („Sunlife“) an Phoenix Group Holdings bekannt. Der Geschäftsbereich AXA UK Property & Casualty, Health and Asset Management („Architas”) war nicht Bestandteil dieser Transaktionen.

Die endgültige gesamte Gegenleistung für den Verkauf des Geschäftsbereichs UK Life & Savings belief sich auf 0,6 Mrd. GBP (0,7 Mrd. Euro([10])). AXA verbuchte einen negativen Sondereffekt auf die GuV in Höhe von 0,5 Mrd. Euro, der im Jahresüberschuss für 2016 ausgewiesen ist.

Abschluss des Verkaufs des ungarischen Bankgeschäfts von AXA an OTP Bank plc

Am 2. November 2016 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres ungarischen Bankgeschäfts an OTP bank plc bekannt. Diese Transaktion ist der letzte Schritt der Neupositionierung der AXA Bank Europe als reine belgische Privatkundenbank, die nahezu eine Million Kunden betreut und in Belgien gemeinsam mit AXA Insurance tätig ist.

Verkauf des serbischen Geschäfts von AXA an die Vienna Insurance Group

Am 1. Oktober 2016 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres Lebens- und Vorsorgeversicherungsgeschäfts (AXA Životno osiguranje Ado) sowie Schadens- und Unfallversicherungsgeschäfts (AXA Neživotno osiguranje Ado) in Serbien an die Vienna Insurance Group AG ([11]) bekannt.

Verkauf des britischen Handelsmaklers im Schadens- und Unfallversicherungsgeschäft Bluefin an Marsh

Am 2. Januar 2017 gab AXA den Abschluss des Verkaufs des britischen Handelsmaklers im Schadens- und Unfallversicherungsgeschäft, Bluefin Insurance Group Ltd., an Marsh bekannt. AXA verbuchte einen negativen Sondereffekt in Höhe von 82 Mio. Euro, der im Jahresüberschuss für 2016 ausgewiesen ist.

Partnerschaften und Innovation

Zusammenarbeit von Africa Internet Group und AXA bei der Bereitstellung von Versicherungsprodukten und -leistungen an afrikanische Kunden

Am 8. Februar 2016 gaben AXA und die Africa Internet Group („AIG“), ein führender E-Commerce-Konzern in Afrika, ihre Zusammenarbeit bekannt. Gemäß der entsprechenden Vereinbarung würde AXA zum exklusiven Vertreiber von Versicherungsprodukten und -leistungen über Jumia und sonstige Online- und mobile Plattformen von AIG in Afrika. Im Rahmen der Partnerschaft hat AXA 75 Mio. Euro investiert und 6 % der Anteile von AIG übernommen.

Ausweitung des Geschäfts in Afrika durch Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich Specialty Insurance mit dem am Versicherungsmarkt Lloyd’s tätigen Spezialversicherer Chaucer

Am 19. April 2016 gab AXA die Zusammenarbeit mit dem am Versicherungsmarkt Lloyd’s tätigen Spezialversicherer Chaucer zur Ausnutzung von Chancen am sich rasant entwickelnden afrikanischen Markt für Spezialversicherungen bekannt. Das neue Gemeinschaftsunternehmen namens „AXA Africa Specialty Risks“ konzentriert sich auf verschiedene Spezialversicherungsbereiche wie politische Risiken, Energie und Infrastruktur.

Bekanntgabe einer umfassenden strategischen Partnerschaft zwischen AXA, Alibaba und Ant Financial Services

Am 29. Juli 2016 gab AXA den Abschluss einer umfassenden strategischen Partnerschaft zwischen AXA, Alibaba und Ant Financial Services bekannt. Die Parteien werden gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, die Versicherungsprodukte und -leistungen von AXA durch das umfassende Online-Ökosystem von Alibaba zu vertreiben und so den auf den Marktplätzen von Alibaba handelnden Unternehmen und Kunden Vorteile zu bieten. Die Unternehmen wollen durch ihre Zusammenarbeit gemeinsam Produkte und Dienstleistungen mit Mehrwert für Kunden auf der ganzen Welt schaffen sowie sich gegenseitig bei der Entwicklung und Erschließung neuer Märkte und Segmente unterstützten.

Kapital- und Schuldenmaßnahmen / Sonstige

Ratings von AXA

Am 27. Oktober 2016 korrigierte S&P Global sein Rating der langfristigen Finanzkraft der wichtigsten operativen Tochtergesellschaften von AXA von „A+“ mit positivem Ausblick auf „AA-“ mit stabilem Ausblick nach oben.

Am 9. September 2016 bestätigte Moody’s Investors Service sein „Aa3“ -Rating der Finanzkraft der wichtigsten operativen Versicherungstöchter von AXA unter Beibehaltung eines stabilen Ausblicks.

Am 28. September 2016 bestätigte Fitch sein „AA-“Ratings der Finanzkraft sämtlicher Tochtergesellschaften von AXA unter Beibehaltung eines stabilen Ausblicks.

Aktienrückkaufprogramm

Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Lieferung von Aktien und zur Bereinigung des verwässernden Effekts bestimmter aktienbasierter Vergütungspläne([12]) kaufte AXA am 2. Februar 20.100.000 Aktien zu einem Preis von insgesamt 460 Mio. Euro zurück. Diese Aktien wurden den Begünstigten von aktienbasierten Vergütungsplänen angedient oder eingezogen, jeweils in Einklang mit dem Aktienrückkaufprogramm.([13])

Shareplan 2016

Am 5. Dezember 2016 zog AXA Bilanz über das Angebot eines Aktienpakets an Arbeitnehmer („Shareplan 2016“), einer ausschließlich für Mitarbeiter weltweit reservierten Erhöhung des Anteilskapitals, das am 26. August 2016 angelaufen war. Über 28.000 Mitarbeiter in 36 Ländern, d. h. mehr als 24 % der berechtigten Mitarbeiter, nahmen am Shareplan 2016 teil.

Die kumulierten Einkünfte aus dem Angebot beliefen sich auf über 430 Mio. Euro für insgesamt mehr als 24,5 Millionen neu ausgegebene Aktien, die zu einem Kurs von 15,53 Euro für den klassischen Plan und 17,73 Euro für den gehebelten Plan gezeichnet wurden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt.

Um den mit dem Shareplan 2016 verbundenen Verwässerungseffekt zu eliminieren, hat AXA am 5. Dezember 2016 23.823.572 Aktien zu einem Preis von 462 Mio. Euro zurückgekauft. AXA zog diese Aktien am 14. Dezember 2016 in Einklang mit ihrem von der Hauptversammlung am 27. April 2015 beschlossenen Aktienrückkaufprogramm ein. Nach Abschluss des Shareplan 2016 hielten Mitarbeiter von AXA und deren Vertreter 5,81 % des gezeichneten Kapitals und 7,28 % der Stimmrechte.

Die Gesamtanzahl der ausstehenden AXA-Aktien betrug zum 31. Dezember 2016 2.425.149.130.

AXA gab die erfolgreiche Platzierung von nachrangigen Anleihen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro mit Fälligkeit im Jahr 2047 bekannt.

Am 24. März 2016 gab AXA die erfolgreiche Platzierung nachrangiger Anleihen der Kategorie Reg S in Höhe von 1,5 Mrd. Euro mit Fälligkeit im Jahr 2047 bei institutionellen Anlegern zur Vorab-Refinanzierung eines Teils ihrer ausstehenden Forderungen bekannt. Die ursprüngliche Spanne gegenüber dem Swap entsprach 209 Basispunkten. Der Anfangskupon entspricht einer Reoffer-Rendite von 3,462 %. Er bleibt bis zum ersten Ausübungstermin im Juli 2027 fest und ist anschließend innerhalb einer Spanne variabel, einschließlich eines Step-up um 100 Basispunkte. Die Abrechnung der Schuldtitel fand am 30. März 2016 statt. Die Schuldtitel sind aus Sicht von Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen innerhalb der jeweiligen Obergrenzen als Eigenmittel anrechenbar. Die Transaktion wurde so strukturiert, dass die Schuldtitel als Ergänzungskapital nach Solvency II klassifiziert werden können.

Bekanntgabe der erfolgreichen Platzierung von vorrangigen Anleihen in Höhe von 500 Mio. Euro mit Fälligkeit im Jahr 2028

Am 11. Mai 2016 gab AXA die erfolgreiche Platzierung vorrangiger Anleihen der Kategorie Reg S in Höhe von 500 Mio. Euro mit Fälligkeit im Jahr 2028 bei institutionellen Anlegern zur Vorab-Refinanzierung eines Teils ihrer ausstehenden Forderungen bekannt. Die Spanne gegenüber dem Swap betrug 55 Basispunkte, was einem festen Zinssatz von 1,125 % pro Jahr entspricht. Die Abrechnung der Schuldtitel fand am 13. Mai 2016 statt.

Bekanntgabe der erfolgreichen Platzierung von nachrangigen Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von 850 Mio. USD

Am 9. September 2016 gab AXA die erfolgreiche Platzierung nachrangiger Anleihen der Kategorie Reg S in Höhe von 850 Mio. USD mit unendlicher Restlaufzeit überwiegend bei asiatischen Anlegern zur Vorab-Refinanzierung eines Teils ihrer ausstehenden Forderungen bekannt. Die Abrechnung der Schuldtitel fand am 15. September 2016 statt. Die Anleihen wurden in Euro umgetauscht. Die Schuldtitel sind aus Sicht von Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen innerhalb der jeweiligen Obergrenzen als Eigenmittel anrechenbar. Die Transaktion wurde so strukturiert, dass die Schuldtitel als Ergänzungskapital nach Solvency II klassifiziert werden können.

Treuhand-Regelung des US-Arbeitsministeriums

Am 6. April 2016 gab das US-Arbeitsministerium (Department of Labor, „DOL“) eine endgültige Regelung heraus, welche die Bandbreite der gemäß dem Employee Retirement Income Security Act von 1974 („ERISA“) als treuhänderische Finanzberatung geltenden Aktivitäten erheblich vergrößert. Gemäß der neuen Regelung würden Berater und Mitarbeiter, einschließlich Angestellte von AXA US, die anlagebezogene Informationen und Unterstützung für Sponsoren von Pensionsplänen, Planbegünstige und Inhaber persönlicher Pensionskonten (Individual Retirement Accounts, „IRA“) bereitstellen, strengeren treuhänderischen Pflichten und Anforderungen unterliegen. Derzeit ist eine schrittweise Umsetzung der Regelung ab April 2017 geplant, wobei für bestimmte Anforderungen eine Übergangszeit bis Januar 2018 gelten soll. Im Februar 2017 wurde das DOL jedoch durch einen Exekutiverlass (Executive Order) und ein Memorandum (Erlass und Memorandum des Präsidenten) angewiesen, die Treuhand-Regelung zu überprüfen und festzustellen, ob die Regelung angesichts der Politik und Ausrichtung der neuen Regierung zurückgenommen oder überarbeitet werden muss. Am 2. März 2017 reichte das DOL einen Antrag ein, um das Inkrafttreten der Treuhand-Regelung um sechzig Tage zu verschieben, und bat um Stellungnahmen zu der im Erlass und Memorandum des Präsidenten dargelegten vorgeschlagenen Verlängerung und Überprüfung. Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Verlängerung waren bis 17. März 2017 vorzulegen, Stellungnahmen zum Erlass und Memorandum des Präsidenten bis zum 17. April 2017. Obschon sich die weitere Entwicklung momentan nicht abschätzen lässt, ist mit einer Verzögerung der Umsetzung der Treuhand-Regelung zu rechnen.

Obschon die Umsetzung der Regelung weiterhin nicht sicher ist und derzeit rechtlich angefochten wird, berücksichtigt die Geschäftsleitung weiterhin ihre möglichen Auswirkungen auf AXA US. Bei einer Umsetzung nach Plan könnte die neue Treuhand-Regelung die Bandbreite der von AXA US und ihren verbundenen Beratern und Firmen bereitgestellten Dienstleistungen sowie die Art und Höhe der diesen Gesellschaften gezahlten Vergütungen und Prämien einschränken. Dies brächte erhebliche Nachteile für den Geschäftsbetrieb von AXA US mit sich.

Soziales und ökologisches Engagement

Kunden aus Schwellenländern - Einführung einer globalen Initiative zur Abdeckung der aufstrebenden Mittelschicht

Am 11. Februar 2016 kündigte AXA eine Geschäftsinitiative zur Förderung der finanziellen Inklusion und zur Verbesserung der Angebote für die Mittelschicht von morgen an. Im Rahmen dessen soll die Entwicklung des Versicherungsangebots für Kunden in Schwellenmärkten mit hohem Wachstum beschleunigt werden.

Auf ihrem bestehenden Angebot an Mikroversicherungen, die in Asien, Afrika und Lateinamerika lokal begeben werden und momentan Versicherungsschutz für 3 Millionen Kunden aus Schwellenländern bieten, aufbauend, hat AXA Ressourcen bereitgestellt und Teams mit entsprechenden Fachkenntnissen geschaffen, um Chancen in diesem Wachstumsmarkt zu erkennen und ausnutzen und Angebote in den Bereichen Life & Savings, Health und Property & Casualty sowie Assistenzdienstleistungen zu entwickeln. AXA verfolgt das Ziel, innovative Lösungen für diesen Sektor zu entwickeln, sei es in Bezug auf Partnerschaften, Produkte und Dienstleistungen, Vertriebskanäle oder Betriebsmodelle.

In diesem Zusammenhang hat AXA ihre Beteiligung an MicroEnsure auf 46 % erhöht. MicroEnsure ist ein führendes britisches Unternehmen im Bereich Mikroversicherungen, das im Rahmen von Partnerschaften mit Betreibern mobiler Netzwerke, Banken und Mikrofinanzierern in 17 Ländern in Asien und Afrika über 20 Millionen Kunden aus Schwellenländern bedient. AXA hat MicroEnsure als bevorzugten Plattform zur Entwicklung ihres Angebots für Kunden aus Schwellenländern ausgewählt.

Verkauf sämtlicher Beteiligungen der AXA Gruppe an der Tabakindustrie

Am 23. Mai 2016 kündigte die AXA Gruppe ihre Entscheidung an, sich von sämtlichen Beteiligungen des Unternehmens an der Tabakindustrie zu trennen, die momentan mit rund 1,8 Mrd. Euro bewertet werden. Aktien an Tabakunternehmen wurden mit sofortiger Wirkung verkauft, während Unternehmensanleihen bis zum Laufzeitende gehalten werden. Dieser Entscheidung zugrunde liegt hauptsächlich die Überlegung, dass Anlagen in die Tabakindustrie, die erhebliche Netto-Kosten für die Gesellschaft durch externalisierte Gesundheitsausgaben verursacht, nicht mit der neuen Gesundheitsstrategie von AXA, welche das Thema Vorbeugung in den Vordergrund stellt, zu vereinbaren sind.

Diversität & Inklusion - EDGE-Zertifizierung und globale Richtlinie zu Elternzeit

Am 29. September 2016 gab AXA den Erhalt der Zertifizierung Economic Dividends for Gender Equality (EDGE) für ihren Hauptsitz (GIE AXA Paris), ihre wichtigste Gesellschaft in Frankreich (AXA France) sowie AXA Technology Services mit Tätigkeit in 16 Ländern bekannt. Diese Zertifizierung dient als Anerkennung der globalen Engagements und Initiativen von AXA zur dauerhaften Sicherstellung von Geschlechterdiversität und Gleichstellung am Arbeitsplatz.

Am 8. Dezember 2016 gab AXA die Einführung (mit Wirkung zum 1. Januar 2017) einer Richtlinie zu Elternzeit für Mitarbeiter in allen 64 Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, bekannt.

2.3. Aktivitätsbericht

Aktivitäts- und Ertragskennzahlen

Bruttoumsatz

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (c) 31. Dezember 2016 (angepasst) / 31. Dezember 2015 (angepasst) (a) (c)
Life & Savings 60.282 58.862 1,6 %
davon gebuchte Bruttobeiträge 58.686 57.216  
davon Gebühren und Erlöse aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 219 236  
Property & Casualty 35.604 34.831 3,4 %
Asset Management 3.710 3.822 (3,1 %)
Banking (b) 596 621 (4,1 %)
Holding-Gesellschaften und sonstige Gesellschaften      
SUMME 100.193 98.136 2,0 %

Umsätze werden abzüglich konzerninterner Verrechnungen dargestellt.

(a) Veränderungen auf einer vergleichbaren Basis.

(b) Ohne (i) Nettoveräußerungsgewinne und -verluste und (ii) Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten nach der Fair-Value-Option und verbundenen Derivaten, betrugen die Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit und der konsolidierte Gesamtumsatz 519 Mio. Euro bzw. 100.115 Mio. Euro für das Gesamtjahr 2015 und 565 Mio. Euro bzw. 98.080 Mio. Euro für das angepasste Gesamtjahr 2015.

(c) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung des Segments International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

Der konsolidierte Bruttoumsatz belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 100.193 Mio. Euro und lag damit auf Berichts- und Vergleichsbasis 2 % höher als zum 31. Dezember 2015.

Die Vergleichsbasis ergibt sich hauptsächlich durch die Anpassung von: (i) Wechselkursschwankungen (+0,4 Mrd. Euro bzw. +0,4 Pkt.) vor allem aufgrund der Aufwertung des durchschnittlichen EUR-Wechselkurses gegenüber dem GBP und dem MXN, (ii) den Verkauf des portugiesischen Geschäfts 2016 (+0,4 Mrd. Euro bzw. +0,4 Pkt.) und (iii) die Übernahme von Genworth in Frankreich 2015 (-0,9 Mrd. Euro bzw. -0,9 Pkt.).

Des Weiteren umfassen die 2015 und 2016 ausgewiesenen Zahlen des Segments Life & Savings die Umklassifizierung einiger Vorsorgeprodukte mit fondsgebundenen Komponenten, die zuvor im Geschäftsbereich Unit-Linked klassifiziert wurden, in den Geschäftsbereich Protection & Health. Die Umklassifizierung belief sich auf Bruttoumsätze von 1.932 Mio. Euro in 2015 und 1.801 Mio. Euro in 2016 und APE von 380 Mio. Euro in 2015 und 378 Mio. Euro in 2016.

In untenstehenden Anmerkungen sind die ausgewiesenen Zahlen, Änderungen bei konstanten Wechselkursen und Veränderungen auf einer vergleichbaren Basis angepasst, um die Veräußerung des rückwirkend als aufgegebenen Geschäftsbereich bilanzierten Geschäftsbereich United Kingdom Life & Savings widerzuspiegeln. Folglich wird der Gewinn oder Verlust des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings 2016 und 2015 in den Jahresüberschuss einbezogen, hat jedoch keine Auswirkungen auf Bruttoumsatz, APE, operatives Ergebnis und bereinigtes Ergebnis.

Life & Savings Annual Premium Equivalent ([14])

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b) 31. Dezember 2016 (angepasst) / 31. Dezember 2015 (angepasst) (a) (b)
Summe 6.600 6.464 2,1 %
Protection & Health 2.949 3.025 2,2 %
Sparprodukte auf eigene Rechnung 1.438 943 15,2 %
Unit-Linked 1.549 1.837 (10,5 %)
Fonds & sonstige 664 658 10,1 %
Reife Märkte 5.194 5.163 (0,8 %)
Schwellenmärkte 1.406 1.301 13,9 %

(a) Veränderungen auf einer vergleichbaren Basis.

(b) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Life & Savings

Die APE aus Neugeschäft von Life & Savings beliefen sich auf 6.600 Mio. Euro, +2% auf Berichts- und Vergleichsbasis. Der Anstieg bei Sparprodukten auf eigene Rechnung ist hauptsächlich auf höhere Umsätze in Südostasien, Indien und China sowie Hongkong und Japan - vor allem infolge der Einführung neuer wenig kapitalintensiven Sparprodukten auf eigene Rechnung - zurückzuführen, was teilweise durch Kontinentaleuropa ausgeglichen wurde. Das Wachstum bei Produkten im Bereich Protection & Health ist hauptsächlich auf die Schweiz zurückzuführen - vor allem infolge des Verkaufs einer umfassenden Police - sowie auf Hongkong und Spanien. Fonds und sonstige legt hauptsächlich aufgrund der Zeichnung eines umfassenden und profitablen Vertrags in Frankreich zu. Dieser Anstieg wurde teilweise durch den Rückgang des Umsatzes im Bereich Unit-Linked aufgehoben, hauptsächlich bei AXA MPS aufgrund umfassenderer regulatorischer Beschränkungen und nachteiliger Marktbedingungen.

In den Schwellenmärkten legten die APE um 14 % zu, hauptsächlich bedingt durch Anstiege in Südostasien, Indien und China (+19 % bzw. +125 Mio. Euro) und Hongkong (+12 % bzw. +56 Mio. Euro). In den reifen Märkten gingen die APE um 1 % zurück, hauptsächlich bedingt durch AXA MPS (-30 % bzw. -91 Mio. Euro) und Belgien (-45 % bzw. -44 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch die USA (+3 % bzw. +53 Mio. Euro), Frankreich (+2 % bzw. +29 Mio. Euro) und Japan (+7 % bzw. +28 Mio. Euro).

- Die APE bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (1.438 Mio. Euro, 22 % der Gesamt-APE) legten um 15 % (+190 Mio. Euro) zu, insbesondere aufgrund von Beiträgen von (i) China (+126 Mio. Euro) im Anschluss an höhere Umsätze mit lebenslänglichen Todesfallversicherungen und Produkten mit Einzelprämien, (ii) Hongkong (+54 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch die erfolgreiche Einführung eines wenig kapitalintensiven Sparprodukts auf eigene Rechnung, und (iii) Japan (+48 Mio. Euro) im Anschluss an den fortlaufenden Erfolg des wenig kapitalintensiven Sparprodukts auf eigene Rechnung, teilweise ausgeglichen durch (iv) Frankreich (-31 Mio. Euro) und (v) die Schweiz (-22 Mio. Euro).

- Die APE von Protection & Health (2.949 Mio. Euro, 45 % der Gesamt-APE) legten um 2 % (+62 Mio. Euro) zu, insbesondere aufgrund von Beiträgen der (i) Schweiz (+26 Mio. Euro) aufgrund des Verkaufs einer umfassenden Police, (ii) Hongkong (+22 Mio. Euro), vor allem infolge der Einführung eines neuen Produkts und des Verkaufs einer umfassenden Kollektivpolice und (iii) Spanien (+13 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund der positiven Auswirkungen der neuen Vertriebsvereinbarungen mit den Banken RGA und Caixa Colonya.

- Die APE von Fonds & sonstige (664 Mio. Euro, 10 % der Gesamt-APE) verzeichneten einen Anstieg von 10 % (+60 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von Beiträgen von Frankreich (+69 Mio. Euro) infolge der Zeichnung einer umfassenden und profitablen Police.

- Die APE von Unit-Linked (1.549 Mio. Euro, 23 % der Gesamt-APE) fallen um 10 % (-180 Mio. Euro), insbesondere bedingt durch (i) AXA MPS (-133 Mio. Euro), vor allem aufgrund der Aufgabe des Vertriebs von Protected-Unit-Produkten vor dem Hintergrund umfassenderer regulatorischer Beschränkungen und nachteiliger Marktbedingungen, (ii) Belgien (-37 Mio. Euro) in Einklang mit der Strategie einer Fokussierung auf Vorsorgeprodukte und eines Ausstiegs aus dem Bereich Individualrentenversicherungen, (iii) Hongkong (-19 Mio. Euro) im Anschluss an erhebliche regulatorische Veränderungen sowie dem nicht wiederholten Effekt aus dem einmaligen Verkauf mehrerer umfassender Verträge im 1. Halbjahr 2015, teilweise ausgeglichen durch (iv) die USA (+63 Mio. Euro), bedingt durch höhere Umsätze bei Variable Annuities ohne GMxB, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang des Umsatzes bei Variable Annuities mit GMxB.

Umsatz Property & Casualty

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b) 31. Dezember 2016 (angepasst) / 31. Dezember 2015 (angepasst) (a) (b)
SUMME 35.604 34.831 3,4 %
Privatgeschäft 18.105 18.057 3,6 %
davon Kfz-Versicherungen 10.398 10.357 3,6 %
davon SUH-Versicherungen 7.708 7.701 3,6 %
Unternehmensgeschäft 17.217 16.631 2,3 %
davon Kfz-Versicherungen 3.659 3.586 7,1 %
davon SUH-Versicherungen 13.558 13.045 1,0 %
Reife Märkte 27.606 26.940 2,4 %
Schwellenmärkte 5.134 5.159 6,6 %
Direct 2.864 2.732 6,7 %

(a) Veränderungen auf einer vergleichbaren Basis.

(b) Angepasst: Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Property & Casualty.

Der Bruttoumsatz von Property & Casualty stieg um 2 % auf berichteter Basis und um 3 % auf einer vergleichbaren Basis auf 35.604 Mio. Euro. Der Umsatz im Privatgeschäft legte um 4 % zu, hauptsächlich im Direct-Bereich, in Großbritannien und Irland, der Region EMEA-LATAM, Frankreich, Deutschland und Asien. Der Umsatz im Unternehmensgeschäft legte um 2 % zu. Wachstum gab es in Großbritannien und Irland, der Region EMEA-LATAM und bei AXA Assistance zu verzeichnen, welches jedoch durch Frankreich teilweise ausgeglichen wurde. Insgesamt erhöhten sich die Tarife um 3 %.

Das Privatgeschäft (51 % des Bruttoumsatzes von P&C) legte um 4 % (+645 Mio. Euro) auf einer vergleichbaren Basis zu.

Der Umsatz im Kfz-Bereich stieg um 4 % (+371 Mio. Euro) infolge von Tarifanstiegen in der Region EMEA-LATAM, bei Direct, in Großbritannien und Irland sowie Deutschland, was teilweise durch einen negativen Produktmix und Volumeneffekte in der Region EMEA aufgehoben wurde:

- Direct (+8 %), hauptsächlich durch Polen, Großbritannien, Frankreich, Japan und Spanien im Anschluss an Tarifanstiege;

- die Region EMEA-LATAM (+11 %), infolge von erheblichen Tarifanstiegen, hauptsächlich in der Türkei;

- Großbritannien und Irland (+12%), hauptsächlich aufgrund von Tarifanstiegen in Großbritannien und Irland;

- Deutschland (+2 %), bedingt durch Tarifanstiege.

Der Umsatz aus dem SUH-Geschäft stieg um 4 % (+274 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch Tarifanstiege auf breiter Basis sowie höhere Volumina und positive Auswirkungen des Produktmixes:

- Frankreich (+4 %), hauptsächlich bedingt durch höhere Umsätze aus übernommenem Geschäft und Tarifanstiege in den Bereichen Haushalts- und Schadenversicherungen;

- Großbritannien und Irland (+5%), hauptsächlich aufgrund starken Wachstums bei Krankenversicherungen in Großbritannien und international sowie höheren Volumina bei Schadenversicherungen in Großbritannien;

- die Region EMEA-LATAM (+7 %), hauptsächlich durch erhebliche Tarifanstiege bei Krankenversicherungen in Mexiko und der Türkei;

- Asien (+7%), hauptsächlich durch Hongkong infolge höheren Neugeschäfts bei Krankenversicherungen.

Das Unternehmensgeschäft (48 % des Bruttoumsatzes von P&C) legte um 2 % (+386 Mio. Euro) auf einer vergleichbaren Basis zu.

Der Umsatz im Kfz-Bereich stieg um 7 % (+253 Mio. Euro):

- Großbritannien und Irland (+21%), hauptsächlich aufgrund von gestiegenen Volumina aus Neugeschäft und einer höheren Kundenbindung sowie Tarifanstiegen vor allem in Irland;

- die Region EMEA-LATAM (+10 %), infolge von Tarifanstiegen in der Türkei, höherem Neugeschäft in Mexiko und höheren Volumina in der Golfregion;

- AXA Assistance (+10 %), hauptsächlich aufgrund von Neugeschäftszuwachs in Europa und Mexiko;

teilweise ausgeglichen durch:

- AXA Corporate Solutions Assurance (-10 %), aufgrund von rentabilitätssichernden Maßnahmen.

Der Umsatz aus dem SUH-Geschäft stieg um 1 % (+133 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch Tarifanstiege auf breiter Basis sowie höhere Volumina:

- Großbritannien und Irland (+3%), hauptsächlich aufgrund höheren Volumina bei Krankenversicherungen und Schadenversicherungen in Großbritannien;

- die Region EMEA-LATAM (+3 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Mexiko infolge von Tarifanstiegen und Neugeschäftszuwachs bei Krankenversicherungen, Brasilien infolge höherer Volumina und Kolumbien aufgrund Neugeschäftszuwachs bei Schadenversicherungen, teilweise ausgeglichen durch die Golfregion aufgrund des Verlusts von Großkunden im Bereich Krankenversicherung;

- Deutschland (+4 %), hauptsächlich bei Schadenversicherungen aufgrund von Neugeschäftszuwachs bei „SME Mittleres Gewerbesegement“ und Mittelständlern;

teilweise ausgeglichen durch:

- Frankreich (-5 %), da Tarifanstiege durch geringere Volumina insbesondere in der Baubranche in Zusammenhang mit einer selektiven Zeichnungspolitik und niedrigeren durchschnittlichen Prämien bei Schadens- und Haftpflichtversicherungen ausgeglichen wurden.

Umsatz Health (wie in den Segmenten Life & Savings und Property & Casualty ausgewiesen)

Der Bruttoumsatz im Bereich Health stieg auf11.959 Mio. Euro und war damit auf berichteter Basis stabil bzw. stieg um 4 % auf einer vergleichbaren Basis. Frankreich stieg um 6 % (+184 Mio. Euro) auf 3.399 Mio. Euro bedingt durch das Geschäft mit Kollektivverträgen (+8 % bzw. +201 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund höherer Volumina in Zusammenhang mit regulatorischen Änderungen im Anschluss an eine nationale Branchenvereinbarung (Accord National Interprofessionnel, ANI) mit Wirkung zum 1. Januar 2016, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang des Geschäfts mit Individualverträgen aufgrund einer negativen Entwicklung des Portfolios verbunden mit der ANI; (ii) Großbritannien und Irland stieg um 6 % (+100 Mio. Euro) auf 1.824 Mio. Euro bedingt durch das Geschäft mit Kollektiv- und Individualverträgen in Großbritannien und international; (iii) Deutschland stieg um 3 % (+89 Mio. Euro) auf 2.876 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von Tarifanstiegen und höherem Neugeschäft in der Vollversicherung; und (iv) Mexiko stieg um 14 % (+81 Mio. Euro) auf 573 Mio. Euro hauptsächlich zurückzuführen auf Tarifanstiege, teilweise ausgeglichen durch (v) die Golfregion, die hauptsächlich aufgrund des Verlustes von Großkunden im Geschäft mit Kollektivverträgen um 21 % (-103 Mio. Euro) auf 386 Mio. Euro fiel.

Umsatz Asset Management und verwaltetes Vermögen (AuM)

Der Umsatz im Asset Management sank um 3 % auf berichteter und Vergleichsbasis auf 3.710 Mio. Euro infolge eines Rückgangs bei AB (-82 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch niedrigere Verwaltungs- und Vertriebsgebühren.

Das durchschnittliche AuM im Asset Management sank um 1 % (-11 Mio. Euro) auf einer vergleichbaren Basis auf 1.059 Mrd. Euro bedingt durch AXA Investment Managers (-3 % bzw. -16 Mrd. Euro) aufgrund des Wegfalls des „Friends Life“-Mandats, teilweise ausgeglichen durch AB (+1 % bzw. +5 Mrd. Euro) aufgrund einer positiven Marktentwicklung in der zweiten Jahreshälfte.

Die Netto-Zuflüsse im Asset Management beliefen sich auf +45 Mrd. Euro dank AXA Investment Managers (+56 Mrd. Euro), hauptsächlich aufgrund von Zuflüssen aus Joint Ventures in Asien (+39 Mrd. Euro) und sonstigen externen Kunden (+18 Mrd. Euro), teilweise ausgeglichen durch AB (-12 Mrd. Euro), hauptsächlich bedingt durch Abflüsse im Geschäft mit institutionellen Kunden.

Der Umsatz bei AB sank auf einer vergleichbaren Basis um 3 % (-82 Mio. Euro) auf 2.530 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch geringere Verwaltungsgebühren infolge eines Rückgangs der Gebührensätze verbunden mit niedrigeren Vertriebsgebühren hauptsächlich aus dem Privatkundengeschäft.

Das AuM von AB stieg um 7 % (+31 Mrd. Euro) zum Jahresende 2015 auf 486 Mrd. Euro infolge eines Marktaufschwungs von +26 Mrd. Euro, positiver Wechselkurseffekte in Höhe von +14 Mrd. Euro und Änderungen des Konsolidierungskreises (+2 Mrd. Euro), teilweise ausgeglichen durch Nettoabflüsse (-12 Mrd. Euro).

Der Umsatz von AXA Investment Managers sank um 3 % (-38 Mio. Euro) auf einer vergleichbaren Basis auf 1.180 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch niedrigere Verwaltungs- und Vertriebsgebühren.

Das AuM von AXA Investment Managers stieg um 7 % (+48 Mio. Euro) zum Jahresende 2015 auf 717 Mrd. Euro aufgrund von Nettozuflüssen von +56 Mrd. Euro, kombinierten Markt- und Wechselkurseffekten in Höhe von +9 Mrd. Euro, teilweise ausgeglichen durch eine Änderung des Konsolidierungskreises mit negativen Auswirkungen in Höhe von -18 Mrd. Euro hauptsächlich durch den Wegfall des „Friends Life“-Mandats bedingt.

Nettoumsatz Banking

Der Nettoumsatz im Bereich Banking sank um 4 % (-25 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch Belgien vor allem aufgrund geringerer Zinserträge auf Hypotheken vor dem Hintergrund des Niedrigzinsumfelds.

Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (c)
Gebuchte Bruttobeiträge 94.220 91.730
Gebühren und Erlöse aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligung 219 236
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit 94.439 91.966
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit 513 560
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit 5.164 5.554
GESAMTUMSATZ(a) 100.115 98.080
Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte (348) (281)
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen (b) 23.674 16.244
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten (b) (93.727) (84.293)
Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft (590) (881)
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit (58) (71)
Abschlussaufwendungen (11.394) (10.190)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts (169) (153)
Verwaltungsaufwendungen (9.769) (9.680)
Wertberichtigung bei materiellen Vermögenswerten (0) 0
Änderung des Geschäfts- oder Firmenwerts (5) (4)
Sonstige 218 (586)
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (115.492) (105.860)
Betriebsgewinn vor Steuern 7.949 8.184
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen 239 174
Finanzaufwendungen (252) (500)
Operatives Ergebnis vor Steuern 7.937 7.858
Ertragsteueraufwendungen (1.908) (1.990)
Minderheitsanteile (340) (362)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 5.688 5.507
Auf Anteilseigner entfallende realisierte Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste 415 433
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 6.103 5.940
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (118) (231)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 387 159
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (89) (74)
Integrations- und Restrukturierungskosten (454) (177)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 5.829 5.617

(a) Einschließlich (i) Nettoveräußerungsgewinnen und -verlusten und (ii) Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten nach der Fair-Value-Option und verbundenen Derivaten betrug der konsolidierte Gesamtumsatz 100.193 Mio. Euro für das Gesamtjahr 2016 und 98.136 Mio. Euro für das angepasste Gesamtjahr 2015.

(b) Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015 (angepasst) hatte die „Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko“ Auswirkungen auf das Netto-Kapitalanlageergebnis von +9.124 Mio. Euro bzw. +784 Mio. Euro, wobei sich diese beiden Beiträge symmetrisch auf die mit der Versicherungstätigkeit verbundenen Leistungen und Ansprüche auswirken.

(c) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung.

Alternative Leistungskennzahlen

Operatives Ergebnis und bereinigter Gewinn sind nach Definition der 2015 veröffentlichten Leitlinien der ESMA alternative Leistungskennzahlen.

Bereinigter Gewinn

Der bereinigte Gewinn entspricht dem Jahresüberschuss (Konzernanteil), wie in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts dargelegt, vor den Auswirkungen folgender Posten abzüglich Überschussbeteiligungen der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile:

- Integrations- und Restrukturierungskosten in Verbindung mit wichtigen neu erworbenen Unternehmen sowie Restrukturierungs- und verbundenen Kosten in Bezug auf Pläne zur Produktivitätsverbesserung;

- Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte;

- außergewöhnliche Tätigkeiten (hauptsächlich Änderungen des Konsolidierungskreises und aufgegebene Geschäftsbereiche)

- Der Fair-Value-Option zugeordneter Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von zur Deckung von Verbindlichkeiten gehaltenen Vermögenswerte, bei denen das finanzielle Risiko vom Versicherten getragen wird), Wechselkurseffekte auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und mit Anlagevermögen verbundene Derivate.

Operatives Ergebnis

Das operative Ergebnis entspricht dem bereinigten Gewinn ohne auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder ‑verluste und einschließlich der folgender Posten abzüglich Überschussbeteiligungen der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile:

- Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderungen bei Wertberichtigungen (bei Vermögenswerten, die nicht nach der Fair-Value-Option designiert sind oder zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerte);

- Kosten bei Vertragsabschluss, innerer Wert und Auszahlung von für die wirtschaftlichen Absicherung von realisierten Gewinne verwendeten Derivaten sowie Wertberichtigung von Wertpapieren zur Deckung von Anlagen auf eigene Rechnung und Eigenkapital.

Weitere Informationen zu diesen Kennzahlen finden Sie in Anhang VI „Glossar“ dieses Geschäftsberichts.

Operatives Ergebnis der Gruppe

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Life & Savings 3.507 3.375
Property & Casualty 2.514 2.482
Asset Management 416 458
Banking 78 97
Holding-Gesellschaften und sonstige Gesellschaften (827) (906)
OPERATIVES ERGEBNIS (KONZERNANTEIL) 5.688 5.507

(a) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung des Segments International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

Das operative Ergebnis der Gruppe belief sich auf 5.688 Mio. Euro, +3% ggü. 2015 auf berichteter Basis. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 3 % dank der Segmente Life & Savings, Property & Casualty und Holdings.

Das operative Ergebnis von Life & Savings belief sich auf 3.507 Mio. Euro. Auf berichteter Basis verbesserte sich das operative Ergebnis um 132 Mio. Euro (+4 %). Ohne den Beitrag von Genworth und die Aktivitäten in Portugal und bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis von Life & Savings um 70 Mio. Euro (+2 %), hauptsächlich zurückzuführen auf die USA (+60 Mio. Euro), Deutschland (+59 Mio. Euro), Südostasien, Indien und China (+31 Mio. Euro), Japan (+19 Mio. Euro) und Belgien (+19 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch Frankreich (-66 Mio. Euro) und die Schweiz (-38 Mio. Euro) infolge:

- einer geringeren Kapitalanlage-Marge (-109 Mio. Euro bzw. -4 %) hauptsächlich in (i) Frankreich (-47 Mio. Euro), (ii) Japan (-35 Mio. Euro), hauptsächlich infolge des nicht wiederholten Effekts aus Sonderdividenden eines japanischen Aktienfonds im Jahr 2015, (iii) den USA (-34 Mio. Euro) und (iv) Deutschland (-31 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch geringere Wiederanlagerenditen auf festverzinsliche Anlagen;

- niedrigerer Gebühren und Umsätze (-231 Mio. Euro bzw. -3 %):

- Die Belastungen für Prämien und Anlagefonds sanken um 121 Mio. Euro hauptsächlich in (i) Japan (-122 Mio. Euro), vor allem aufgrund einer Umklassifizierung von Belastungen für Prämien zur versicherungstechnischen Marge (-147 Mio. Euro), (ii) AXA MPs (-94 Mio. Euro) bedingt durch eine geringere Wertberichtigung bei Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze infolge weniger Rückkäufe (teilweise ausgeglichen in abgegrenzten Abschlusskosten) und (iii) Frankreich (-76 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund einer geringeren Anfangsanpassung (92 Mio. Euro) bei Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (mehr als ausgeglichen in abgegrenzten Abschlusskosten), teilweise ausgeglichen durch (iv) die USA (+166 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des nicht wiederholten Effekts aus der schnelleren Wertberichtigung der Belastungen aus latenten Beiträgen im Jahr 2015.

- Die Verwaltungsgebühren im Bereich Unit-Linked sanken um 91 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch (i) die USA (-120 Mio. Euro) infolge des geringeren durchschnittlichen in Abwicklung befindlichen Bestands an GMxB-Produkten, teilweise ausgeglichen durch (ii) Frankreich (+41 Mio. Euro) aufgrund eines höheren Bestandswerts,

- Sonstige Umsätze sanken um 20 Mio. Euro;

- einer höheren versicherungstechnischen Nettomarge (+869 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch günstige Ergebnisse bei Variable Annuities (GMxB) infolge des nicht wiederholten Effekts aus der Erhöhung der Rückstellungen für Versichertenverhalten im Jahr 2015, (ii) Japan (+168 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der obengenannten Umklassifizierung (147 Mio. Euro) sowie der positiveren Mortalitätsauswirkungen, und Deutschland (+87 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund einer verbesserten Marge bei Variable Annuities mit GMxB (43 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch (iv) Frankreich (-312 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund einer ungünstigen Entwicklung in vorherigen Geschäftsjahren bei Rückstellungen im Bereich kollektiver Vorsorgeversicherungen;

- höheren Ausgaben (-659 Mio. Euro bzw. +9 %) infolge:

- höherer Abschlussaufwendungen (-644 Mio. Euro), hauptsächlich in (i) den USA (-894 Mio. Euro) als Reaktion auf bessere Ergebnisse bei Variable Annuities mit GMxB und den Auswirkungen von Änderungen an Modellen und Annahmen in 2015 und 2016, teilweise ausgeglichen durch (ii) Frankreich (+237 Mio. Euro) infolge einer geringen Wertberichtigung abgegrenzter Abschlusskosten (teilweise ausgeglichen in Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze) und niedrigere Provisionen,

- höherer Verwaltungskosten (-15 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der kombinierten Auswirkungen von Inflation, Geschäftswachstum und Anlagen, teilweise ausgeglichen durch die Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen;

- eines höheren operativen Ergebnisses aus Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen (+39 Mio. Euro bzw. +28 %) hauptsächlich infolge des Wachstums der Portfolios in (i) China (+20 Mio. Euro) und (ii) Thailand (+18 Mio. Euro);

- geringerer Steueraufwendungen und Minderheitsanteile (+177 Mio. Euro bzw. -17 %), hauptsächlich bedingt durch ein geringeres operatives Ergebnis vor Steuern und höhere positive steuerliche Einmaleffekte in den USA (164 Mio. in 2016 ggü. 104 Mio. 2015) und in Deutschland (29 Mio. Euro).

Das operative Ergebnis von Property & Casualty belief sich auf 2.514 Mio. Euro. Auf berichteter Basis verbesserte sich das operative Ergebnis von Property & Casualty um 31 Mio. Euro (+1 %). Ohne den Beitrag von Genworth und die Aktivitäten in Portugal und bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis von Property & Casualty um 51 Mio. Euro (+2 %), hauptsächlich zurückzuführen auf die Region EMEA-LATAM (+220 Mio. Euro), Frankreich (+70 Mio. Euro), Direct (+47 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch Deutschland (-91 Mio. Euro), Belgien (-62 Mio. Euro, Großbritannien und Irland (-48 Mio. Euro) und Italien (-36 Mio. Euro) infolge:

- eines niedrigeren versicherungstechnischen Nettoergebnisses (-129 Mio. Euro bzw. -10 %) bedingt durch:

- eine Verbesserung der auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote um 0,5 Punkte infolge eines besseren Schadenverlaufs (-0,3 Punkte), hauptsächlich bedingt durch AXA Assistance im Anschluss an die Kündigung eines Verluste schreibenden umfassenden Vertrages sowie eine günstige Entwicklung des Geschäftsmixes; Schweiz aufgrund einer Verbesserung im Bereich Arbeitsunfälle und Deutschland aufgrund weniger Naturereignisse gemeinsam mit (ii) geringeren Aufwendungen für Naturkatastrophen (-0,2 Pkt.), vor allem in Großbritannien und Irland aufgrund des Ausbleibens von Naturkatastrophen in 2016, teilweise ausgeglichen durch Frankreich, hauptsächlich aufgrund der Überschwemmungen im Juni (68 Mio. Euro), und Deutschland, hauptsächlich aufgrund der Stürme Marine und Elvira (66 Mio. Euro),

- einen Rückgang bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren um 0,3 Pkt. auf -1,2 Pkt. (ggü. -1,4 Pkt. in 2015), hauptsächlich bedingt durch Deutschland (-139 Mio. Euro), Großbritannien und Irland (-81 Mio. Euro) und die Schweiz (-56 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch die Region EMEA-LATAM (+227 Mio. Euro, vor allem in der Türkei) und Frankreich (+118 Mio. Euro),

- einen Anstieg der Kostenquote um 0,6 Pkt. auf 26,9 % bedingt durch (i) den Anstieg der Abschlusskostenquote um 0,5 Pkt. hauptsächlich aufgrund höherer Provisionen infolge einer Änderung des Geschäftsmixes bei AXA Assistance und in Großbritannien und Irland zusammen mit (ii) einem Anstieg der Verwaltungskostenquote um 0,1 Pkt. hauptsächlich durch Direct infolge von Anlagen in IT-Systeme in Großbritannien,

- Infolgedessen erhöhte sich die Combined Ratio um 0,5 Punkte auf 96,5 %, während sich die Combined Ratio für das laufende Jahr um 0,2 Pkt. auf 97,7 % verschlechterte.

- eines stabilen Netto-Kapitalanlageergebnisses zurückzuführen auf (i) die Region EMEA-LATAM (+41 Mio. Euro), hauptsächlich dank der Türkei infolge höherer Zinsen und höherer durchschnittlicher Vermögensbasis und (ii) Deutschland (+15 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund höherer Privat-Equity-Dividenden, teilweise ausgeglichen durch (iii) Belgien (-24 Mio. Euro) aufgrund geringerer Dividendenausschüttungen bei Anlagefonds und geringeren Wiederanlagerenditen bei festverzinslichen Anlagen, (iv) Schweiz (-20 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch geringere Wiederanlagerenditen bei festverzinslichen Anlagen und höhere Kosten zur Absicherung vor Wechselkurseffekten und (v) Italien (-17 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des nicht wiederholten Effekts aus einer Sonderausschüttung von Anlagefonds;

- geringerer Steueraufwendungen und Minderheitsanteile(+154 Mio. Euro bzw. -14 %), hauptsächlich bedingt durch ein geringeres operatives Ergebnis vor Steuern und einen niedrigeren Unternehmenssteuersatz in Frankreich.

Das operative Ergebnis im Bereich Health (wie in den Segmenten Life & Savings und Property & Casualty ausgewiesen) stieg um 5 % (+21 Mio. Euro) auf einer vergleichbaren Basis auf 516 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch (i) geringere Aufwendungen und ein verbessertes versicherungstechnisches Ergebnis in Japan sowie ein verbessertes versicherungstechnischen Ergebnis kombiniert mit höheren Volumina in Deutschland, teilweise ausgeglichen durch (ii) ein niedrigeres versicherungstechnisches Ergebnis in der Region EMEA-LATAM, hauptsächlich aufgrund des Verlust von Großkunden in der Golfregion. Infolgedessen verbesserte sich die Combined Ratio um 0,2 Punkte auf 94,9 %.

Das operative Ergebnis im Asset Management belief sich auf 416 Mio. Euro. Das operative Ergebnis nahm bei konstanten Wechselkursen um 37 Mio. Euro (-8 %) ab, zurückzuführen auf (i) AB (-35 Mio. Euro) infolge geringeren Umsatzes und eines ungünstigen steuerlichen Einmaleffekts (Konzernanteil -50 Mio. Euro) und (ii) AXA Investment Managers (-2 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund von geringeren Umsätzen.

Das operative Ergebnis im Bereich Banking belief sich auf 78 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis um 19 Mio. Euro (-19 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Belgien (-16 Mio. Euro) infolge niedrigerer operativer Nettoumsätze im Banking-Bereich.

Das operative Ergebnis von Holdings und sonstige belief sich auf -827 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis um 79 Mio. Euro (+9 %), hauptsächlich dank AXA SA infolge niedrigerer Finanzaufwendungen, hauptsächlich zurückzuführen auf den angesichts des Niedrigzinsumfelds eingeführten Plan zur Zinssteuerung.

Bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss der Gruppe

Die auf Anteilseigner entfallenden realisierten Netto-Veräußerungsgewinne der Gruppe beliefen sich auf 415 Mio. Euro. Die auf Anteilseigner entfallenden realisierten Netto-Veräußerungsgewinne und -verluste sanken bei konstanten Wechselkursen um 19 Mio. Euro, hauptsächlich infolge:

- eines Anstiegs der realisierten Netto-Veräußerungsgewinne um 158 Mio. Euro auf 880 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf höhere realisierten Netto-Veräußerungsgewinne bei Immobilien (+166 Mio. Euro);

- einen Anstieg der Wertberichtigungen um -120 Mio. Euro auf -395 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Immobilien (-43 Mio. Euro), alternative Anlagen (-29 Mio. Euro) und festverzinsliche Anlagen (-24 Mio. Euro);

- einen Rückgang des inneren Werts um 57 Mio. Euro auf -70 Mio. Euro in Zusammenhang mit Aktien absichernden Derivaten.

Infolgedessen belief sich der bereinigte Gewinn auf 6.103 Mio. Euro (+3 %). Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der bereinigte Gewinn um 167 Mio. Euro (+3 %).

Infolgedessen belief sich der Jahresüberschuss auf 5.829 Mio. Euro (+4 %). Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der Jahresüberschuss um 136 Mio. Euro (+2 %), hauptsächlich infolge:

- eines höheren bereinigten Gewinns (+167 Mio. Euro);

- positiver Auswirkungen außergewöhnlicher Tätigkeiten und aufgegebenen Geschäftsbereichen (+157 Mio. Euro) auf insgesamt 387 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund des Gewinns aus der Veräußerung zweier Immobilien in New York (+1,0 Mrd. Euro), teilweise ausgeglichen durch die Verluste bei der Veräußerung des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts und Bluefin in Großbritannien (-0,5 Mrd. Euro) sowie der teilweisen Abschreibung bei AXA SA der latenten Nettosteuerposition des steuerlichen Organkreises in Frankreich aufgrund der 2016 beschlossenen Senkung des Unternehmenssteuersatzes in Frankreich von 34 % auf 28 %, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt (-0,1 Mrd. Euro);

- einer ungünstigen Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzanlagen und Derivaten abzüglich Wechselkurseffekten; Anstieg um 112 Mio. Euro auf -117 Mio. Euro infolge von:

--197 Mio. Euro aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Absicherungsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Sinne von IAS 39 nicht erfüllen,

-- +40 Mio. Euro aus der günstigen Entwicklung von Wechselkursen bei in Fremdwährung denominierten Anlagen sowie der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im Rahmen ökonomischer Sicherungsbeziehungen, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Sinne von IAS 39 nicht erfüllen,

- +40 Mio. Euro aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwert von nach der Fair-Value-Option bilanzierten Anlagen aufgrund von Aktien- und Private-Equity-Fonds;

teilweise ausgeglichen durch:

- einen Anstieg der negativen Auswirkungen aus Integrations- und Restrukturierungskosten (-284 Mio. Euro) auf -454 Mio. Euro, hauptsächlich infolge eines Sozialplans in Belgien sowie Restrukturierungskosten in Deutschland und Frankreich.

Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2016 betrug das konsolidierte Eigenkapital insgesamt 70,6 Mrd. Euro. Die Änderungen des Eigenkapitals seit 31. Dezember 2015 sind in folgender Tabelle dargestellt:

(in Millionen Euro) Eigenkapital
Zum 31. Dezember 2015 68.475
Gezeichnetes Kapital (3)
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital (148)
Aktienbasierte Vergütung 37
Am offenen Markt verkaufte oder gekaufte eigene Aktien (88)
Weit nachrangige Schuldtitel (einschließlich kumuliertem Zinsaufwand) (1.512)
Im Eigenkapital ausgewiesener beizulegender Zeitwert 1.698
Auswirkung von Wechselkursschwankungen (150)
Ausgeschüttete Dividenden (N-1) (2.656)
Sonstige (306)
Jahresüberschuss für die Periode 5.829
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Pensionsleistungen (580)
Zum 31. Dezember 2016 70.597

Shareholder Value

Ergebnis je Aktie („EPS“)

(in Euro, außer Stammaktien in Millionen) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 veröffentlicht 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
unverwässert verwässert unverwässert verwässert unverwässert verwässert
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien 2.416 2.423 2.429 2.441 2.429 2.441
Jahresüberschuss            
(Euro, je Stammaktie) 2,30 2,30 2,19 2,18 2,19 2,18
Bereinigter Gewinn            
(Euro, je Stammaktie) 2,42 2,41 2,35 2,34 2,32 2,31
Operatives Ergebnis            
(Euro, je Stammaktie) 2,24 2,24 2,17 2,16 2,14 2,13
(in Euro, außer Stammaktien in Millionen) 31. Dezember 2016 (angepasst) / 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
unverwässert verwässert
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien    
Jahresüberschuss    
(Euro, je Stammaktie) 5,3% 5,5%
Bereinigter Gewinn    
(Euro, je Stammaktie) 4,1% 4,3%
Operatives Ergebnis    
(Euro, je Stammaktie) 4,8% 5,0%

(a) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung.

Eigenkapitalrendite („ROE“)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 veröffentlicht 31. Dezember 2015 (angepasst) (c) 31. Dezember 2016 (angepasst) / 31. Dezember 2015 (angepasst) (c)
ROE 8,8 % 8,8 % 8,8 % 0,0 Pkt.
Jahresüberschuss 5.829 5.617 5.617  
Durchschnittliches Eigenkapital 66.120 63.721 63.721  
Bereinigte ROE 13,5 % 14,1 % 14,0 % (0,5 Pkt.)
Bereinigter Gewinn (a) 5.836 5.703 5.635  
Durchschnittliches Eigenkapital(b) 43.352 40.303 40.303  
Zugrundeliegende ROE 12,5 % 13,1 % 12,9 % (0,4 Pkt.)
Operatives Ergebnis (a) 5.421 5.269 5.202  
Durchschnittliches Eigenkapital(b) 43.352 40.303 40.303  

(a) Einschließlich einer Anpassung zur Berücksichtigung von Netto-Finanzkosten in Zusammenhang mit Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (im Eigenkapital erfasst).

(b) Ohne den beizulegenden Zeitwert von Anlagevermögen und Derivaten sowie Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (beide im Eigenkapital erfasst).

(c) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung.

Segmentinformationen

Segment Life & Savings

Die folgenden Tabellen zeigen den konsolidierten Bruttoumsatz, das operative Ergebnis, den bereinigten Gewinn und den Jahresüberschuss (Konzernanteil) für die angegebenen Perioden, jeweils auf das Segment Life & Savings von AXA entfallend:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b)
Bruttoumsatz (a) 60.459 59.038
APE (Konzernanteil) 6.600 6.464
Kapitalanlage-Marge 2.669 2.781
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 8.008 8.095
Versicherungstechnische Nettomarge 1.498 529
Aufwendungen (7.796) (6.977)
Abschreibungen auf VBI (169) (153)
Sonstige 178 138
Operatives Ergebnis vor Steuern 4.388 4.413
Ertragsteueraufwand/-ertrag (804) (940)
Minderheitsanteile (76) (98)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 3.507 3.375
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 250 265
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 3.757 3.640
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 34 (123)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (447) 280
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (20) (11)
Integrations- und Restrukturierungskosten (128) (33)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 3.196 3.753

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen.

(b) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Life & Savings.

Konsolidierter Bruttoumsatz

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (d)
Frankreich 17.095 16.005
Vereinigte Staaten 14.305 13.629
Großbritannien    
Japan 5.161 4.194
Deutschland 6.697 6.684
Schweiz 7.044 7.177
Belgien 1.210 1.716
Italien 3.412 4.086
Spanien 798 760
Region EMEA-LATAM (a) 1.095 1.286
Hongkong 2.769 2.540
Südostasien, Indien und China (b) 606 522
Sonstige (c) 267 442
SUMME 60.459 59.038
Konzerninterne Geschäftsvorfälle (177) (176)
Beitrag zum konsolidierten Bruttoumsatz 60.282 58.862
Reife Märkte 56.020 54.861
Schwellenmärkte 4.262 4.001

(a) Die Region EMEA-LATAM umfasst Portugal, Türkei, Griechenland, Marokko, Mexiko, Kolumbien, Polen, Tschechische Republik, Slowakei und Luxemburg.

(b) Die Umsätze von Südostasien, Indien und China umfassen Singapur und Tochtergesellschaften außerhalb des Bankassurance-Bereichs in Indonesien.

(c) Sonstige bezieht sich auf AXA Life Invest (ohne Deutschland und Japan), Architas, AXA Global Life, AXA Corporate Solutions Life Reinsurance Company und Family Protect.

(d) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Life & Savings.

Operatives Ergebnis (Konzernanteil)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (d)
Frankreich 774 825
Vereinigte Staaten 905 834
Großbritannien (0) 0
Japan 480 412
Deutschland 223 165
Schweiz 287 328
Belgien 182 163
Italien 76 98
Spanien 44 48
Region EMEA-LATAM (a) 49 67
Hongkong 366 353
Südostasien, Indien und China (b) 174 145
Sonstige (c) (52) (63)
OPERATIVES ERGEBNIS (KONZERNANTEIL) 3.507 3.375
Reife Märkte 2.924 2.827
Schwellenmärkte 583 548

(a) Die Region EMEA-LATAM umfasst Portugal, Türkei, Griechenland, Marokko, Mexiko, Kolumbien, Polen, Nigeria, Tschechische Republik, Slowakei und Luxemburg.

(b) Die Erträge von Südostasien, Indien und China umfassen Indonesien, Thailand, die Philippinen, China, Indien und Singapur.

(c) Sonstige bezieht sich auf AXA Life Invest (ohne Deutschland und Japan), Architas, AXA Global Life, AXA Corporate Solutions Life Reinsurance Company und Family Protect.

(d) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Life & Savings.

Segment Property & Casualty

Die folgenden Tabellen zeigen den konsolidierten Bruttoumsatz, das operative Ergebnis, den bereinigten Gewinne und den Jahresüberschuss (Konzernanteil) für die angegebenen Perioden, jeweils auf das Segment Property & Casualty von AXA entfallend:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b)
Bruttoumsatz (a) 35.970 35.241
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 70,8 % 71,9 %
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 69,6 % 70,5 %
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 10.800 10.324
Kostenquote 26,9 % 25,7 %
Netto-Kapitalanlageergebnis 2.202 2.266
Operatives Ergebnis vor Steuern 3.431 3.584
Ertragsteueraufwand/-ertrag (915) (1.091)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen 48 30
Minderheitsanteile (51) (41)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 2.514 2.482
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 175 159
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 2.688 2.642
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 66 (35)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 27 (5)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (69) (64)
Integrations- und Restrukturierungskosten (297) (124)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 2.415 2.414

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 35.604 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen,

(b) Angepasst: Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Property & Casualty.

Konsolidierter Bruttoumsatz

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (e)
Frankreich 6.786 6.077
Großbritannien & Irland 4.716 4.879
Deutschland 4.045 3.945
Schweiz 3.095 3.109
Belgien 2.095 2.029
Italien 1.564 1.569
Spanien 1.577 1.551
Region EMEA-LATAM (a) 4.239 4.517
Direct (b) 2.866 2.735
Asien (c) 1.111 1.108
AXA Corporate Solutions Assurance 2.325 2.265
AXA Assistance 1.449 1.371
Sonstige (d) 103 87
SUMME 35.970 35.241
Konzerninterne Geschäftsvorfälle (366) (410)
Beitrag zum konsolidierten Bruttoumsatz 35.604 34.831
Reife Märkte 27.606 26.940
Schwellenmärkte 5.134 5.159
Direct 2.864 2.732

(a) Direct-Aktivitäten in Portugal, Griechenland, der Türkei, Marokko, der Golfregion, Mexiko, Kolumbien, Brasilien und Luxemburg sind nicht in der Region EMEA-LATAM enthalten.

(b) Direct-Geschäft in Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Italien, Polen, Großbritannien, Südkorea und Japan.

(c) Asien umfasst Hongkong, Malaysia, Singapur und Thailand.

(d) Sonstige bezieht sich auf AXA Liabilities Managers und AXA Global P&C.

(e) Angepasst: Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Property & Casualty.

Combined Ratio

(in %) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (d)
Summe 96,5 % 96,2 %
Frankreich 94,5 % 95,3 %
Großbritannien & Irland 98,9 % 97,6 %
Deutschland 97,3 % 93,6 %
Schweiz 86,2 % 86,0 %
Belgien 95,2 % 91,0 %
Italien 94,7 % 90,6 %
Spanien 98,0 % 99,7 %
Region EMEA-LATAM (a) 102,9 % 107,9 %
Direct (b) 96,8 % 98,0 %
Asien (c) 95,3 % 94,0 %
AXA Corporate Solutions Assurance 101,2 % 98,6 %
AXA Assistance 98,0 % 96,7 %
Reife Märkte 95,6 % 94,2 %
Schwellenmärkte 101,8 % 105,6 %
Direct 96,8 % 98,0 %

(a) Direct-Aktivitäten in Portugal, Griechenland, der Türkei, Marokko, der Golfregion, Mexiko, Kolumbien, Brasilien und Luxemburg sind nicht in der Region EMEA-LATAM enthalten. Ohne RESO - Die Combined Ratio von RESO belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 86,3 %.

(b) Direct-Geschäft in Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Italien, Polen, Großbritannien, Südkorea und Japan.

(c) Asien umfasst Hongkong, Malaysia, Singapur und Thailand.

(d) Angepasst: Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Property & Casualty.

Operatives Ergebnis (Konzernanteil)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (e)
Frankreich 598 507
Großbritannien & Irland 203 273
Deutschland 286 378
Schweiz 474 503
Belgien 179 241
Italien 110 147
Spanien 92 70
Region EMEA-LATAM (a) 144 (76)
Direct (b) 168 135
Asien (c) 49 53
AXA Corporate Solutions Assurance 122 134
AXA Assistance 13 25
Sonstige (d) 75 94
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 2.514 2.482
Reife Märkte 2.173 2.380
Schwellenmärkte 172 (32)
Direct 168 135

(a) Direct-Aktivitäten in Portugal, Griechenland, der Türkei, Marokko, der Golfregion, Mexiko, Libanon, Kolumbien, Nigeria, Brasilien, Luxemburg und RESO sind nicht in der Region EMEA-LATAM enthalten.

(b) Direct-Geschäft in Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Italien, Polen, Großbritannien, Südkorea und Japan.

(c) Asien umfasst Indien, Hongkong, Malaysia, Singapur und Thailand.

(d) Sonstige bezieht sich auf AXA Liabilities Managers und AXA Global P&C.

(e) Angepasst: Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Property & Casualty.

Segment Asset Management

Die folgenden Tabellen zeigen den konsolidierten Bruttoumsatz, das operative Ergebnis, den bereinigten Gewinne und den Jahresüberschuss (Konzernanteil) für die angegebenen Perioden:

Konsolidierter Bruttoumsatz

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
AB 2.642 2.690
AXA Investment Managers 1.545 1.604
SUMME 4.187 4.295
Konzerninterne Geschäftsvorfälle (476) (473)
Beitrag zum konsolidierten Bruttoumsatz 3.710 3.822

Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
AB 191 224
AXA Investment Managers 225 234
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 416 458
Auf Anteilseigner entfallende realisierte Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste    
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 416 458
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 31 10
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 36 27
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten (9) (13)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 474 482

Segment Banking

Die folgenden Tabellen zeigen den konsolidierten Bruttoumsatz, das operative Ergebnis, den bereinigten Gewinn und den Jahresüberschuss (Konzernanteil) für die angegebenen Perioden, jeweils auf die Bankaktivitäten von AXA entfallend:

Konsolidierter Bruttoumsatz

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
AXA-Banken (a) 550 581
Belgien (b) 375 402
Frankreich 141 152
Ungarn 13 6
Deutschland 21 22
Sonstige 6 5
SUMME 556 586
Konzerninterne Geschäftsvorfälle 40 35
Beitrag zum konsolidierten Bruttoumsatz 596 621

(a) davon auf AXA Bank Europe und ihre Niederlassungen entfallend: 388 Mio. Euro.

(b) Umfasst Geschäftsaktivitäten in Belgien und Shared Services von AXA Bank Europe (Treasury-Funktion und Support-Funktion).

Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
AXA-Banken 80 99
Belgien 74 90
Frankreich 1 5
Ungarn    
Deutschland 5 4
Sonstige (2) (2)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 78 97
Auf Anteilseigner entfallende realisierte Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (0) 0
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 78 97
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 19 33
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 18 (71)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten (15) (10)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 100 49

Holding-Gesellschaften und sonstige Gesellschaften

Die Holding-Gesellschaften und sonstige Gesellschaften umfassen die nicht operativen Gesellschaften von AXA, darunter vor allem die Muttergesellschaft von AXA, AXA France Assurance, AXA Financial, AXA United Kingdom Holdings, die deutschen Holding-Gesellschaften von AXA, die belgische Holding-Gesellschaft von AXA sowie die Holding-Gesellschaften in der Region EMEA-LATAM.

Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
AXA (773) (833)
Sonstige französische Holding-Gesellschaften 5 (16)
Ausländische Holding-Gesellschaften (59) (58)
Sonstige 0 1
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) (827) (906)
Auf Anteilseigner entfallende realisierte Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (9) 9
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) (836) (897)
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (268) (115)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 752 (71)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten (5) 3
Jahresfehlbetrag (Konzernanteil) (357) (1.081)

Segmentinformationen nach Gesellschaft

Segment Life & Savings

Aktivitäten Life & Savings - Frankreich

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember2015 (angepasst) (b)
Bruttoumsatz (a) 17.095 16.005
APE (Konzernanteil) 1.824 1.760
Kapitalanlage-Marge 1.151 1.190
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 1.771 1.810
Versicherungstechnische Nettomarge 492 716
Aufwendungen (2.390) (2.518)
Abschreibungen auf VBI    
Sonstige 9 9
Operatives Ergebnis vor Steuern 1.032 1.208
Ertragsteueraufwand/-ertrag (256) (380)
Minderheitsanteile (2) (2)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 774 825
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 105 114
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 879 939
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 16 68
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 2 (18)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten (29)  
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 868 989

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 17.010 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umklassifizierung der Geschäftstätigkeit von AXA Life Europe in AXA Life Invest (enthalten in Life & Savings - Sonstige).

In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag der Gesellschaften von Genworth nicht in der Vergleichsbasis enthalten. Die erste Konsolidierung dieser Gesellschaften erfolgte zum 31. Dezember 2015.

Der Bruttoumsatz stieg um 1.090 Mio. Euro (+7 %) auf 17.095 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 920 Mio. Euro (+6 %):

- Der Umsatz von Protection & Health(43 % des Bruttoumsatzes) verbesserte sich um 345 Mio. Euro (+5 %) auf 7.302 Mio. Euro infolge eines Anstiegs um 318 Mio. Euro bei kollektiven Vorsorge- und Krankenversicherungen, hauptsächlich bedingt durch höhere Volumina im Zusammenhang mit regulatorischen Änderungen im Anschluss an eine nationale Branchenvereinbarung (Accord National Interprofessionnel, ANI) mit Wirkung zum 1. Januar 2016, und eines Anstiegs um 44 Mio. Euro bei individuellen Vorsorgeprodukten, zurückzuführen auf erheblichen Zuwachs an Neugeschäft, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang in Höhe von 17 Mio. Euro bei individuellen Krankenversicherungen aufgrund negativer Portfolioentwicklungen im Zusammenhang mit der ANI;

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (33 % des Bruttoumsatzes) sank um 146 Mio. Euro (-3 %) auf 5.599 Mio. Euro im Einklang mit der Strategie einer Fokussierung auf Produkten mit einer wesentlichen fondsgebundenen Komponente;

- Der Umsatz von Unit-Linked (18 % des Bruttoumsatzes) stieg um 32 Mio. Euro (+1 %) auf 3.108 Mio. Euro aufgrund eines Anstiegs um 108 Mio. Euro bei Kollektivrenten infolge erheblichen Wachstums bei zusätzlichen oder laufenden Beiträgen bestehender Verträge, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang bei individuellen Sparprodukten (-76 Mio. Euro) infolge von ungünstigen Marktbedingungen zu Jahresbeginn;

- Der Umsatz von Fonds und sonstige (6 % des Bruttoumsatzes) stieg um 689 Mio. Euro (+221 %) auf 1.001 Mio. Euro aufgrund des Verkaufs eines umfassenden und profitablen Vertrages 2016.

Die APE stiegen um 63 Mio. Euro (+4 %) auf 1.824 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 29 Mio. Euro (+2 %):

- Der Umsatz bei Protection & Health (48 % der APE) verbesserte sich um 4 Mio. Euro (+0 %) auf 873 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch einen Anstieg bei kollektiven Krankenversicherungen im Zusammenhang mit der ANI und bei individuellen Vorsorgeprodukten infolge eines Anstiegs der durchschnittlichen Beiträge;

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (28 % der APE) sank um 31 Mio. Euro (-6 %) auf 518 Mio. Euro im Einklang mit der Strategie einer Fokussierung auf Produkte mit einer wesentlichen fondsgebundenen Komponente;

- Der Umsatz von Unit-Linked (18 % des Bruttoumsatzes) sank um 12 Mio. Euro (-4 %) auf 332 Mio. Euro infolge von ungünstigen Marktbedingungen zu Jahresbeginn;

- Der Umsatz von Fonds und sonstige (5 % der APE) stieg um 69 Mio. Euro (+221 %) auf 100 Mio. Euro aufgrund des Verkaufs eines umfassenden und profitablen Vertrages im 2. Halbjahr 2016.

Die Kapitalanlage-Marge sank um 40 Mio. Euro (-3 %) auf 1.151 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank die Kapitalanlage-Marge um 47 Mio. Euro (-4 %), hauptsächlich aufgrund geringerer Wiederanlagerenditen, teilweise ausgeglichen durch den Rückgang bei den Inhabern von Versicherungsverträgen gezahlten Zinsen.

Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren sanken um 39 Mio. Euro (-2 %) auf 1.771 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sanken Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren um 40 Mio. Euro (-2 %), hauptsächlich aufgrund einer geringeren Anfangsanpassung (-92 Mio. Euro) bei Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (mehr als ausgeglichen in abgegrenzten Abschlusskosten), teilweise ausgeglichen durch einen Anstieg um 24 Mio. Euro bei Belastungen für Prämien, hauptsächlich bedingt durch höhere Volumina bei Protection & Health sowie einen Anstieg in Höhe von 34 Mio. Euro bei Verwaltungsgebühren bei Unit-Linked aufgrund höheren Bestandswerts.

Die versicherungstechnische Nettomarge sank um 224 Mio. Euro (-31 %) auf 492 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank die versicherungstechnische Nettomarge um 312 Mio. Euro (-44 %), hauptsächlich aufgrund einer ungünstigen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren bei kollektiven Vorsorgeprodukten (-209 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des nicht wiederholten Effekts aus einer günstigen Änderung der Annahmen bei individuellen Vorsorgeprodukten 2015 (50 Mio. Euro).

Aufwendungen sanken um 128 Mio. Euro (-5 %) auf -2.390 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sanken die Aufwendungen um 210 Mio. Euro (-8 %), hauptsächlich aufgrund der Anfangsanpassung von abgegrenzten Abschlusskosten (123 Mio., teilweise ausgeglichen in Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze) und geringeren Provisionen sowie niedrigeren Allgemeinkosten.

Infolgedessen erhöhte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 2,3 Punkte auf 70,0 %. Auf einer vergleichbaren Basis erhöhte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 1,8 Punkte.

Der Ertragsteueraufwand sank um 124 Mio. Euro (-33 %) auf -256 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Ertragsteueraufwand um 123 Mio. Euro (-32 %), bedingt durch ein geringeres operatives Ergebnis vor Steuern und eine Senkung des Unternehmenssteuersatzes von 38 % auf 34,43 %.

Das operative Ergebnis sank um 52 Mio. Euro (-6 %) auf 774 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich das operative Ergebnis um 66 Mio. Euro (-8 %).

Der bereinigte Gewinn sank um 60 Mio. Euro (-6 %) auf 879 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der bereinigte Gewinn um 74 Mio. Euro (-8 %), bedingt durch ein geringeres operatives Ergebnis und geringeren realisierten Netto-Veräußerungsgewinnen (-8 Mio. Euro).

Der Jahresüberschuss sank um 121 Mio. Euro (-12 %) auf 868 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Jahresüberschuss um 131 Mio. Euro (-13 %) bedingt durch einen niedrigeren bereinigten Gewinn, eine ungünstige Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Zinsen und Fremdwährungsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, sowie höhere Restrukturierungskosten, teilweise ausgeglichen durch realisierte Gewinne durch die Veräußerung von AXA Portugal und eine günstige Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Anlagefonds.

Aktivitäten Life & Savings - USA

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b)
Bruttoumsatz (a) 14.305 13.629
APE (Konzernanteil) 1.732 1.656
Kapitalanlage-Marge 562 590
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 2.650 2.572
Versicherungstechnische Nettomarge 124 (763)
Aufwendungen (2.382) (1.507)
Abschreibungen auf VBI (10) (2)
Sonstige    
Operatives Ergebnis vor Steuern 945 890
Ertragsteueraufwand/-ertrag (40) (56)
Minderheitsanteile 0 (0)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 905 834
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 8 (5)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 913 828
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (37) (29)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 1  
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (0) (0)
Integrations- und Restrukturierungskosten (13) (2)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 863 798
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = USD 1,105 1,119

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 14.303 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umklassifizierung des in Abwicklung befindlichen Portfolios im Bereich Accident & Health vom Segment International Insurance in das Segment Life & Savings USA.

Der Bruttoumsatz stieg um 677 Mio. Euro (+5 %) auf 14.305 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 493 Mio. Euro (+4 %):

- Der Umsatz aus Variable Annuities (71 % des Bruttoumsatzes) stieg um 525 Mio. Euro (+6 %) auf 10.196 Mio. Euro aufgrund starker Umsätze bei Variable Annuities ohne GMxB, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang des Umsatzes bei Variable Annuities mit GMxB;

- Der Umsatz von Life (20 % des Bruttoumsatzes) stieg um 10 Mio. Euro (+0 %) auf 2.925 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund gestiegener Vertragsverlängerungen, teilweise ausgeglichen durch niedrigere Umsätze von Vorsorgeprodukten;

- Gebühren aus dem Asset Management (7 % des Bruttoumsatzes) sanken um 36 Mio. Euro (-4 %) auf 947 Mio. Euro infolge von ungünstigen Marktbedingungen und geringeren durchschnittlichen verwalteten Vermögen;

- Der Umsatz aus Anlagefonds (2 % des Bruttoumsatzes) sank um 5 Mio. Euro (-2 %) auf 237 Mio. Euro infolge von geringeren Beratungshonoraren und niedrigeren Umsätzen.

Die APE stiegen um 75 Mio. Euro (+5 %) auf 1.732 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 53 Mio. Euro (+3 %):

- Der Umsatz aus Variable Annuities (60 % der APE) stieg um 81 Mio. Euro (+9 %) auf 1.033 Mio. Euro aufgrund höherer Umsätze bei Variable Annuities ohne GMxB, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang des Umsatzes bei Variable Annuities mit GMxB;

- Der Umsatz aus Anlagefonds (30 % der APE) sank um 6 Mio. Euro (-1 %) auf 517 Mio. Euro aufgrund von geringeren Umsätzen aus dem Beratungsgeschäft infolge von ungünstigen Marktbedingungen.

- Der Umsatz von Life (10 % der APE) sank um 22 Mio. Euro (-11 %) auf 183 Mio. Euro aufgrund von geringeren Umsätzen bei Vorsorgeprodukten.

Die Kapitalanlage-Marge sank um 27 Mio. Euro (-5 %) auf 562 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank die Kapitalanlage-Marge um 34 Mio. Euro (-6 %), hauptsächlich aufgrund geringerer Wiederanlagerenditen bei festverzinslichen Anlagen und geringeren Ausschüttungen aus Private-Equity-Anlagen.

Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren stiegen um 78 Mio. Euro (+3 %) auf 2.650 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen die Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren um 44 Mio. Euro (+2 %), hauptsächlich aufgrund des nicht wiederholten Effekts aus einer schnelleren Wertberichtigung der Belastungen aus latenten Beiträgen im Jahr 2015, teilweise ausgeglichen durch geringe Verwaltungsgebühren im Bereich Unit-Linked infolge des geringeren durchschnittlichen in Abwicklung befindlichen Bestands an GMxB-Produkten.

Die versicherungstechnische Nettomarge stieg um 887 Mio. Euro auf 124 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich die versicherungstechnische Nettomarge um 886 Mio. Euro aufgrund günstiger Ergebnisse bei Variable Annuities mit GMxB infolge des nicht wiederholten Effekts aus der Erhöhung der Rückstellungen für Versichertenverhalten in 2015.

Aufwendungen stiegen um 875 Mio. Euro (+58 %) auf -2.382 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Aufwendungen um 844 Mio. Euro (+56 %):

- die Aufwendungen ohne die Wertberichtigung abgegrenzter Abschlusskosten sanken um 44 Mio. Euro aufgrund niedriger Bestandsprovisionen infolge eines niedrigeren durchschnittlichen Bestands und geringerer Umsätze aus Anlagefonds;

- die Wertberichtigung abgegrenzter Abschlusskosten stieg um 888 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Reaktion auf bessere Ergebnisse bei Variable Annuities mit GMxB und den Auswirkungen von Änderungen an Modellen und Annahmen 2015 und 2016.

Die Abschreibungen auf VBI stiegen um 9 Mio. Euro auf -10 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Abschreibungen auf VBI um 8 Mio. Euro.

Infolgedessen erhöhte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 8,8 Punkte auf 71,7 %.

Der Ertragsteueraufwand sank um 16 Mio. Euro (-29 %) auf -40 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 17 Mio. Euro (-29 %), da ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern durch höhere positive steuerliche Verrechnungen und Einmaleffekte mehr als ausgeglichen wurde (164 Mio. Euro in 2016 ggü. 104 Mio. Euro in 2015).

Das operative Ergebnis stieg um 71 Mio. Euro (+9 %) auf 905 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 60 Mio. Euro (+7 %).

Der bereinigte Gewinn stieg um 84 Mio. Euro (+10 %) auf 913 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 72 Mio. Euro (+9 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis und höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss stieg um 65 Mio. Euro (+8 %) auf 863 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 54 Mio. Euro (+7 %) aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch Mark-to-Market-Effekte.

Aktivitäten Life & Savings - Grossbritannien

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Bruttoumsatz    
APE (Konzernanteil)    
Kapitalanlage-Marge    
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren    
Versicherungstechnische Nettomarge    
Aufwendungen    
Abschreibungen auf VBI    
Sonstige    
Operatives Ergebnis vor Steuern    
Ertragsteueraufwand/-ertrag    
Minderheitsanteile (0) 0
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) (0) 0
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern)    
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) (0) 0
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten    
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (439) 68
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten    
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) (Konzernanteil) (439) 68
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = GBP 0,819 0,731

(a) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung.

Nach der Verkaufsankündigung wurde der Beitrag von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich für die Jahre 2015 und 2016 neu bewertet. Folglich wurde der Ergebnisbeitrag des Bereichs im Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag erfasst.

Der Jahresüberschuss sank um 507 Mio. Euro auf einen Jahresfehlbetrag von -439 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 560 Mio. Euro hauptsächlich infolge der Verluste bei der Veräußerung des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts in Großbritannien (-457 Mio. Euro).

Aktivitäten Life & Savings - Japan

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 5.161 4.194
APE (Konzernanteil) 499 418
Kapitalanlage-Marge 0 35
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 1.327 1.319
Versicherungstechnische Nettomarge 241 48
Aufwendungen (870) (782)
Abschreibungen auf VBI (17) (23)
Sonstige    
Operatives Ergebnis vor Steuern 682 597
Ertragsteueraufwand/-ertrag (195) (180)
Minderheitsanteile (6) (5)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 480 412
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 19 (0)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 499 411
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 69 (119)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)    
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten    
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 568 292
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = JPY 121,228 135,357

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 5.161 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz stieg um 967 Mio. Euro (+23 %) auf 5.161 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 428 Mio. Euro (+10 %):

- Der Umsatz von Protection & Health (75 % des Bruttoumsatzes) stieg um 51 Mio. Euro (+1 %) auf 3.864 Mio. Euro, hauptsächlich infolge höherem Neugeschäft bei Vorsorge- und Sparprodukten (+82 Mio. Euro) und einem höheren Umsatz beim Bestandsgeschäft im Bereich Krankenversicherungen (+10 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch einen Umsatzrückgang bei den Portfolios Increasing Term, Increasing Term Rider, Whole Life, Endowment (in Abwicklung befindliche Portfolios) sowie Kollektiv-Lebensversicherungen (-41 Mio. Euro);

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (25 % des Bruttoumsatzes) stieg um 514 Mio. Euro (+81 %) auf 1.285 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund des fortlaufenden Erfolgs von „Single Premium Whole Life“, einem wenig kapitalintensiven Produkt auf eigene Rechnung;

- Der Umsatz von Unit-Linked (0 % des Bruttoumsatzes) sank um 136 Mio. Euro (-93 %) auf 12 Mio. Euro aufgrund niedrigerer Umsätze bei Variable Annuities (-135 Mio. Euro) im Einklang mit der strategischen Entscheidung, ihren Vertrieb einzustellen.

Die APE stiegen um 81 Mio. Euro (+19 %) auf 499 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 28 Mio. Euro (+7 %):

- Der Umsatz bei Protection & Health (84 % der APE) verschlechterte sich um 6 Mio. Euro (-2 %) auf 417 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch geringeres Neugeschäft bei Krankenversicherungen infolge stärkeren Wettbewerbs, teilweise ausgeglichen durch höhere Umsätze bei Vorsorge- und Sparprodukten (+2 Mio. Euro) infolge höheren Kundeninteresses und fortlaufenden Vertriebsanstrengungen;

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (16 % der APE) stieg um 48 Mio. Euro (+192 %) auf 81 Mio. Euro aufgrund des fortlaufenden Erfolgs des wenig kapitalintensiven Produkts auf eigene Rechnung namens „Single Premium Whole Life“ (+48 Mio. Euro);

- Der Umsatz von Unit-Linked (0 % der APE) sank um 14 Mio. Euro (-100 %) auf 0 Mio. Euro aufgrund niedrigerer Umsätze bei Variable Annuities (-14 Mio. Euro) im Zuge der obengenannten strategischen Entscheidung, den Vertrieb von Variable Annuities einzustellen.

Die Kapitalanlage-Marge sank um 35 Mio. Euro (-100 %) auf 0 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund des nicht wiederholten Effekts aus einer Sonderdividende eines japanischen Aktienfonds im Jahr 2015.

Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren stiegen um 8 Mio. Euro (+1 %) auf 1.327 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sanken Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren um 130 Mio. Euro (-10 %), hauptsächlich aufgrund einer Umklassifizierung von Belastungen für Prämien zur Rückkaufmarge (-147 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch höhere Volumina bei Produkten im Bereich Protection & Health und einer höheren Wertberichtigung bei Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze von Variable Annuities (teilweise ausgeglichen durch die Wertberichtigung abgegrenzter Abschlusskosten).

Die versicherungstechnische Nettomarge stieg um 193 Mio. Euro auf 241 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg die versicherungstechnische Nettomarge um 168 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der obengenannten Umklassifizierung (+147 Mio. Euro) sowie der positiveren Mortalitätsauswirkungen und verschiedenen Anpassungen von Annahmen, teilweise ausgeglichen durch eine geringere Rückkaufmarge und schlechtere Ergebnisse bei der Absicherung von Variable Annuities infolge gestiegener Volatilität an den Aktienmärkten.

Aufwendungen stiegen um 88 Mio. Euro (+11 %) auf -870 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sanken die Aufwendungen um 3 Mio. Euro (0 %), hauptsächlich aufgrund einer geringen Wertberichtigung abgegrenzter Abschlusskosten infolge der obengenannten Anpassungen von Annahmen, teilweise ausgeglichen durch eine höhere Wertberichtigung bei Variable Annuities (mehr als ausgeglichen in Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze).

Die Abschreibungen auf VBI sanken um 6 Mio. Euro (-27 %) auf -17 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sanken sich die Abschreibungen auf VBI um 8 Mio. Euro (-34 %), hauptsächlich aufgrund günstiger Änderungen von Annahmen.

Infolgedessen sank die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 0,9 Punkte auf 56,5 %.

Der Ertragsteueraufwand stieg um 16 Mio. Euro (+9 %) auf -195 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 5 Mio. Euro (-3 %), hauptsächlich aufgrund einer Senkung des Unternehmenssteuersatzes, teilweise ausgeglichen durch ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern.

Das operative Ergebnis stieg um 68 Mio. Euro (+17 %) auf 480 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 19 Mio. Euro (+5 %).

Der bereinigte Gewinn stieg um 88 Mio. Euro (+21 %) auf 499 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 37 Mio. Euro (+9 %), hauptsächlich zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis sowie höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss stieg um 276 Mio. Euro (+94 %) auf 568 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 217 Mio. Euro (+74 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns sowie einer günstigen Änderung der beizulegenden Zeitwerte von Anlagefonds und Derivaten zur Zinsabsicherung, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.

Aktivitäten Life & Savings - Deutschland

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 6.697 6.684
APE (Konzernanteil) 382 373
Kapitalanlage-Marge 147 178
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 310 269
Versicherungstechnische Nettomarge 124 37
Aufwendungen (257) (184)
Abschreibungen auf VBI (35) (50)
Sonstige    
Operatives Ergebnis vor Steuern 289 249
Ertragsteueraufwand/-ertrag (65) (84)
Minderheitsanteile (1) (0)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 223 165
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 44 30
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 267 195
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 25 (10)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (1) (0)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten (29) (1)
JAHRESÜBERSCHUSS (Konzernanteil) 262 184

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 6.662 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz stieg um 14 Mio. Euro (+0 %) auf 6.697 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 12 Mio. Euro (+0 %):

- Der Umsatz des Geschäftsfelds Leben (57 % des Bruttoumsatzes) sank um 77 Mio. (-2 %) auf 3.786 Mio. Euro infolge von geringeren Einmalbeiträgen vor allem bei Hybridprodukten nach Neubepreisungen und geringeren Umsätzen von sich in Abwicklung befindlichen Portfolios, hauptsächlich bei Kapitallebensversicherungsprodukten, teilweise ausgeglichen durch höhere laufende Prämien von Hybrid- und Pure-Protection-Produkten;

- Der Umsatz des Geschäftsfelds Kranken (43 % des Bruttoumsatzes) stieg um 89 Mio. Euro (+3 %) auf 2.876 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von Tarifanstiegen und höherem Neugeschäft in der Vollversicherung, insbesondere im Segment öffentlicher Dienst.

Die APE stiegen um 9 Mio. Euro (+2 %) auf 382 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 9 Mio. Euro (+2 %):

- Der Umsatz des Geschäftsfelds Leben (72 % der APE) stieg um 5 Mio. Euro (+2 %) auf 273 Mio. Euro aufgrund höherer laufender Prämien bei Unit-Linked und Pure Protection, teilweise ausgeglichen durch geringere Einmalbeiträge von Hybridprodukten, während die regelmäßigen Beiträge stabil blieben.

- Der Umsatz des Geschäftsfelds Kranken (28 % der APE) stiegen um 4 Mio. Euro (+3 %) auf 109 Mio. Euro, hauptsächlich infolge höherer Umsätze in der Vollversicherung.

Die Kapitalanlage-Marge sank um 31 Mio. Euro (-17 %) auf 147 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund niedriger Wiederanlagerenditen.

Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren stiegen dank des Bereichs Krankenversicherungen um 41 Mio. Euro (+15 %) auf 310 Mio. Euro, zurückzuführen auf höhere Volumina und einen Rückgang bei den Überschussbeteiligungen der Versicherten.

Die versicherungstechnische Nettomarge verbesserte sich um 87 Mio. Euro (+234 %) auf 124 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund einer verbesserten Marge bei Variable Annuities mit GMxB infolge der 2015 neu eingeführten Absicherungsstrategie und des nicht wiederholte Effekts aus verbundenen einmaligen Transaktionskosten sowie einer verbesserten versicherungstechnischen Marge im Bereich Krankenversicherungen.

Die Aufwendungen erhöhten sich um 73 Mio. Euro (+40 %) auf -257 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts aus der günstigen Einmalauswirkung des Rückgangs der latenten Überschussbeteiligung der Versicherten 2015 im Bereich Leben, höherer Abschlusskosten in Bezug auf das Neugeschäft in den Bereichen Leben und Krankenversicherungen und höheren Pensionskosten, welche die Zugewinne in der Holding teilweise ausglichen.

Die Abschreibungen auf VBI sanken um 16 Mio. Euro (-31 %) auf -35 Mio. Euro, zurückzuführen auf den nicht wiederkehrenden Effekt aus der ungünstigen Einmalauswirkung angepasster, niedrigerer Zinsannahmen im Jahr 2015.

Infolgedessen erhöhte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 1,8 Punkte auf 50,3 %.

Der Ertragsteueraufwand sank um 19 Mio. Euro (-23 %) auf -65 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von positiven steuerlichen Einmaleffekten (+29 Mio. Euro).

Das operative Ergebnis stieg um 59 Mio. Euro (+36 %) auf 223 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 73 Mio. Euro (+37 %) auf 267 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses sowie höherer realisierter Netto-Veräußerungsgewinne aus festverzinslichen Anlagen (+14 Mio. Euro).

Der Jahresüberschuss stieg um 78 Mio. Euro (+43 %) auf 262 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns sowie einer günstigen Änderung der beizulegenden Zeitwerte von Anlagefonds und Derivaten zur Zinsabsicherung, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, teilweise ausgeglichen durch höhere Restrukturierungskosten.

Aktivitäten Life & Savings - Schweiz

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 7.044 7.177
APE (Konzernanteil) 301 313
Kapitalanlage-Marge 212 205
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 347 348
Versicherungstechnische Nettomarge 203 225
Aufwendungen (333) (326)
Abschreibungen auf VBI (77) (44)
Sonstige    
Operatives Ergebnis vor Steuern 351 408
Ertragsteueraufwand/-ertrag (63) (80)
Minderheitsanteile (0) (0)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 287 328
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 7 42
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 294 370
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (24) (5)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)    
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (7) (7)
Integrations- und Restrukturierungskosten (1)  
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 262 358
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = CHF 1,089 1,078

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 7.044 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz sank um 132 Mio. Euro (-2 %) auf 7.044 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 55 Mio. Euro (-1 %):

- Der Umsatz aus Kollektiv-Lebensversicherungen (87 % des Bruttoumsatzes) stieg um 128 Mio. Euro (+2 %) auf 6.138 Mio. Euro aufgrund des Verkaufs eines umfassenden Vertrages;

- Der Umsatz aus Individual-Lebensversicherungen (13 % des Bruttoumsatzes) sank um 189 Mio. Euro (-17 %) auf 906 Mio. Euro aufgrund geringerer Umsätze bei Produkten mit Einzelprämien, teilweise ausgeglichen durch höhere Umsätze von Vorsorgeprodukten mit laufenden Prämien, in Einklang mit der Geschäftsstrategie.

Die APE verschlechterten sich um 12 Mio. Euro (-4 %) auf 301 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 4 Mio. Euro (+1 %):

- Der Umsatz aus Kollektiv-Lebensversicherungen (70 % der APE) stieg um 27 Mio. Euro (+15 %) auf 211 Mio. Euro aufgrund des Verkaufs eines umfassenden Vertrages;

- Der Umsatz aus Individual-Lebensversicherungen (30 % der APE) sank um 23 Mio. Euro (-20 %) auf 89 Mio. Euro, hauptsächlich infolge niedrigerer Umsätze von „Protect Star“, einem Produkt mit Einzelprämie.

Die Kapitalanlage-Marge stieg um 7 Mio. Euro (+4 %) auf 212 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg die Kapitalanlage-Marge um 10 Mio. Euro (+5 %) aufgrund geringerer Überschussbeteiligungen von Versicherten , teilweise ausgeglichen durch niedrigere Wiederanlagerenditen bei festverzinslichen Anlagen, höheren Kosten zur Absicherung vor Wechselkurseffekten und geringeren Ausschüttungen aus Private-Equity-Anlagen.

Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren sanken um 1 Mio. Euro (0 %) auf 347 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren um 2 Mio. Euro (+1 %), zurückzuführen auf höhere Verwaltungsgebühren bei Unit-Linked.

Die versicherungstechnische Nettomarge sank um 23 Mio. Euro (-10 %) auf 203 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verschlechterte sich die versicherungstechnische Nettomarge um 21 Mio. Euro (-9 %) infolge des nicht wiederholten Effekts aus der günstigen Entwicklung der mit Sterblichkeits- und Invaliditätsrisiken verbundenen Schadenshäufigkeit im Jahr 2015.

Aufwendungen stiegen um 7 Mio. Euro (+2 %) auf -333 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen die Aufwendungen um 11 Mio. Euro (+3 %), hauptsächlich zurückzuführen auf eine niedrigere Kapitalisierung von abgegrenzten Abschlusskosten und höheren Pensionskosten infolge niedrigerer Zinsannahmen.

Die Abschreibungen auf VBI sanken um 33 Mio. Euro (+76 %) auf -77 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen die Abschreibungen auf VBI um 34 Mio. Euro (+78 %), hauptsächlich zurückzuführen auf angepasste Modellannahmen bei Individual- und Kollektiv-Lebensversicherungen aufgrund des Zinsrückgangs (-44 Mio. Euro).

Infolgedessen erhöhte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 6,4 Punkte auf 53,9 %.

Der Ertragsteueraufwand sank um 17 Mio. Euro (-21 %) auf -63 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 16 Mio. Euro (-20 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis sank um 41 Mio. Euro (-13 %) auf 287 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis um 38 Mio. Euro (-12 %).

Der bereinigte Gewinn sank um 75 Mio. Euro (-20 %) auf 294 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 72 Mio. Euro (-20 %), zurückzuführen auf ein niedrigeres operatives Ergebnis und geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss sank um 95 Mio. Euro (-27 %) auf 262 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 93 Mio. Euro (-26 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren bereinigten Gewinns sowie einer ungünstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von alternativen Anlagen und Wandelanleihen (-13 Mio. Euro) sowie Zinsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen (-10 Mio. Euro).

Aktivitäten Life & Savings - Belgien

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 1.210 1.716
APE (Konzernanteil) 55 100
Kapitalanlage-Marge 342 318
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 134 139
Versicherungstechnische Nettomarge 22 32
Aufwendungen (224) (243)
Abschreibungen auf VBI (8) (5)
Sonstige    
Operatives Ergebnis vor Steuern 266 241
Ertragsteueraufwand/-ertrag (84) (78)
Minderheitsanteile 0 0
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 182 163
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 50 62
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 232 225
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 5 (39)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 0 (0)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (0)  
Integrations- und Restrukturierungskosten (40) (11)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 197 174

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 1.210 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz sank um 505 Mio. Euro (-29 %) auf 1.210 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 505 Mio. Euro (-29 %):

- Der Umsatz von Protection & Health (67 % des Bruttoumsatzes) sank um 50 Mio. Euro (-6 %) auf 807 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines nicht wiederholten Effekts aus gestiegenen Vertragsverlängerungen im Jahr 2015 bei Kollektiv-Vorsorgeprodukten, teilweise ausgeglichen durch höheres Neugeschäft;

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (26 % des Bruttoumsatzes) sank um 85 Mio. Euro (-22 %) auf 309 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund geringere Umsätze bei dem Hybridprodukt „Oxylife Secure“ im Einklang mit der Strategie einer Fokussierung auf Vorsorgeprodukte und eines Ausstiegs aus dem Bereich Individualrentenversicherungen;

- Der Umsatz von Unit-Linked (8 % des Bruttoumsatzes) sank um 370 Mio. Euro (-80 %) auf 94 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund geringerer Umsätze bei dem Hybridprodukt „Oxylife Secure“ im Einklang mit der Strategie einer Fokussierung auf Vorsorgeprodukte und eines Ausstiegs aus dem Bereich Individualrentenversicherungen.

Die APE verschlechterten sich um 44 Mio. Euro (-45 %) auf 55 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterten sich die APE um 44 Mio. Euro (-45 %):

- Der Umsatz von Protection & Health (52 % der APE) stiegen um 5 Mio. Euro (+19 %) auf 29 Mio. Euro, hauptsächlich infolge höheren Neugeschäfts bei Kollektiv-Vorsorgeversicherungen.

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (32 % der APE) sank um 12 Mio. Euro (-40 %) auf 18 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund geringeren Neugeschäfts bei dem Hybridprodukt „Oxylife Secure“ im Einklang mit der Strategie einer Fokussierung auf Vorsorgeprodukte und eines Ausstiegs aus dem Bereich Individualrentenversicherungen;

- Der Umsatz von Unit-Linked (16 % der APE) sank um 37 Mio. Euro (-81 %) auf 9 Mio. Euro aufgrund geringerer Umsätze bei dem Hybridprodukt „Oxylife Secure“ im Einklang mit der Strategie einer Fokussierung auf Vorsorgeprodukte und eines Ausstiegs aus dem Bereich Individualrentenversicherungen.

Die Kapitalanlage-Marge stieg um 24 Mio. Euro (+8 %) auf 342 Mio. Euro infolge höherer Anlageerträge aus Anlagefonds sowie geringerer den Versicherten gutgeschriebenen Zinsen und Bonuszahlungen.

Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren sanken um 5 Mio. Euro (-4 %) auf 134 Mio. Euro infolge geringerer Bruttoumsätze.

Die versicherungstechnische Nettomarge sank um 10 Mio. Euro (-30 %) auf 22 Mio. Euro, insbesondere aufgrund weniger günstiger Mortalitätsauswirkungen.

Aufwendungen sanken um 19 Mio. Euro (-8 %) auf -224 Mio. Euro:

- Abschlussaufwendungen sanken von 23 Mio. Euro (-21 %) auf -88 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund niedrigerer Provisionen und Gemeinkosten infolge geringerer Volumina sowie einer Neuzuordnung einiger Kosten von Abschluss- zu Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus dem Bereich Individualrentenversicherungen;

- die Verwaltungsaufwendungen stiegen um 4 Mio. Euro (+3 %) auf -136 Mio. Euro infolge der obengenannten Neuzuordnung, teilweise ausgeglichen durch die positiven Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen sowie niedrigeren Provisionen.

Die Abschreibungen auf VBI stiegen um 4 Mio. Euro auf -8 Mio. Euro infolge einer ungünstigen Anpassung von Finanzannahmen.

Infolgedessen sank die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 4,0 Punkte auf 46,7 %.

Der Ertragsteueraufwand stieg um 5 Mio. Euro (+7 %) auf -84 Mio. Euro infolge eines höheren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis stieg um 19 Mio. Euro (+12 %) auf 182 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 7 Mio. Euro (+3 %) auf 232 Mio. Euro, da ein höheres operatives Ergebnis teilweise durch höhere Abschreibungen, vor allen Dingen auf Aktien, ausgeglichen wurde.

Der Jahresüberschuss stieg um 23 Mio. Euro (+13 %) auf 197 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns sowie einer günstigen Änderung der beizulegenden Zeitwerte von Anlagefonds und Fremdwährungsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, teilweise ausgeglichen durch höhere Restrukturierungskosten (-29 Mio. Euro) im Anschluss an den im September 2016 angekündigten Plan.

Aktivitäten Life & Savings - Italien

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b)
Bruttoumsatz (a) 3.412 4.086
APE (Konzernanteil) 300 405
Kapitalanlage-Marge 144 147
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 288 364
Versicherungstechnische Nettomarge 49 52
Aufwendungen (288) (319)
Abschreibungen auf VBI (3) (4)
Sonstige    
Operatives Ergebnis vor Steuern 189 240
Ertragsteueraufwand/-ertrag (46) (55)
Minderheitsanteile (67) (87)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 76 98
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 12 2
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 88 100
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (14) (3)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)    
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte   6
Integrations- und Restrukturierungskosten (2) (0)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 73 103

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 3.411 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umklassifizierung der Geschäftstätigkeit von AXA Life Europe in AXA Life Invest (enthalten in Life & Savings - Sonstige).

Der Bruttoumsatz sank um 675 Mio. Euro (-17 %) auf 3.412 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz um 675 Mio. Euro (-17 %):

- Der Umsatz von Unit-Linked (16 % des Bruttoumsatzes) sank um 1.278 Mio. Euro (-70 %) auf 514 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Aufgabe des Vertriebs von Protected-Unit-Produkten vor dem Hintergrund umfassenderer regulatorischer Beschränkungen und nachteiliger Marktbedingungen;

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (78 % des Bruttoumsatzes) stieg um 571 Mio. Euro (+27 %) auf 2.672 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Umstellung auf wenig kapitalintensive Produkte auf eigene Rechnung aufgrund der obengenannten Zusammenhänge;

- Der Umsatz von Protection & Health (6 % des Bruttoumsatzes) stiegen um 32 Mio. Euro (+20 %) auf 199 Mio. Euro, hauptsächlich infolge höherer Umsätze bei Vorsorgeprodukten.

Die APE verschlechterten sich um 105 Mio. Euro (-26 %) auf 300 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterten sich die APE um 106 Mio. Euro (-26 %):

- Der Umsatz von Unit-Linked (33 % der APE) sank um 133 Mio. Euro (-57 %) auf 99 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Aufgabe des Vertriebs von Protected-Unit-Produkten vor dem Hintergrund umfassenderer regulatorischer Beschränkungen sowie nachteiliger Marktbedingungen verbunden mit stärkerem Wettbewerb;

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (54 % der APE) stieg um 21 Mio. Euro (+15 %) auf 163 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Umstellung auf wenig kapitalintensive Produkte auf eigene Rechnung aufgrund der obengenannten Zusammenhänge;

- Der Umsatz von Protection & Health (13 % der APE) stieg um 7 Mio. Euro (+21 %) auf 38 Mio. Euro, hauptsächlich infolge höherer Umsätze bei Vorsorgeprodukten.

Die Kapitalanlage-Marge sank um 3 Mio. Euro (-2 %) auf 144 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von niedrigeren Wiederanlagerenditen bei festverzinslichen Anlagen, teilweise ausgeglichen durch eine höhere Vermögensbasis sowie einen geringeren durchschnittlichen garantierten Mindestzins.

Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren sanken um 76 Mio. Euro (-21 %) auf 288 Mio. Euro aufgrund einer geringeren Wertberichtigung bei Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze infolge geringerer Rückkäufenvon Protected-Unit-Produkten (teilweise ausgeglichen in abgegrenzten Abschlusskosten).

Die versicherungstechnische Nettomarge sank um 3 Mio. Euro (-6 %) auf 49 Mio. Euro.

Die Aufwendungen sanken um 30 Mio. Euro (-10 %), auf -288 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund einer geringen Wertberichtigung abgegrenzter Abschlusskosten (mehr als ausgeglichen in Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze) in Einklang mit geringeren Rückkäufen.

Infolgedessen erhöhte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 3,4 Punkte auf 60,7 %.

Der Ertragsteueraufwand sank um 9 Mio. Euro (-16 %) auf -46 Mio. Euro infolge eines höheren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis sank um 22 Mio. Euro (-23 %) auf 76 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn sank um 12 Mio. Euro (-12 %) auf 88 Mio. Euro aufgrund eines geringeren operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss sank um 30 Mio. Euro (-29 %) auf 73 Mio. Euro aufgrund eines niedrigeren bereinigten Gewinns sowie einer ungünstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten zur Zinsabsicherung, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.

Aktivitäten Life & Savings - Spanien

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b)
Bruttoumsatz (a) 798 760
APE (Konzernanteil) 86 84
Kapitalanlage-Marge 40 47
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 79 77
Versicherungstechnische Nettomarge 29 30
Aufwendungen (86) (85)
Abschreibungen auf VBI (3) (4)
Sonstige    
Operatives Ergebnis vor Steuern 58 65
Ertragsteueraufwand/-ertrag (14) (16)
Minderheitsanteile (0) (0)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 44 48
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 8 0
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 52 48
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 11 (3)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)    
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten (3) (1)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 60 44

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 794 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umklassifizierung der Geschäftstätigkeit von AXA Life Europe in AXA Life Invest (enthalten in Life & Savings - Sonstige).

Der Bruttoumsatz stieg um 38 Mio. Euro (+5 %) auf 798 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 36 Mio. Euro (+5 %):

- Der Umsatz von Protection & Health (42 % des Bruttoumsatzes) stieg um 129 Mio. Euro (+63 %) auf 334 Mio. Euro aufgrund der neuen Vertriebsvereinbarungen mit den Banken RGA und Caixa Colonya;

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (38 % des Bruttoumsatzes) sank um 48 Mio. Euro (-14 %) auf 303 Mio. Euro, hauptsächlich infolge nachteiliger Marktbedingungen;

- Der Umsatz von Unit-Linked (19 % des Bruttoumsatzes) sank um 44 Mio. Euro (-23 %) auf 148 Mio. Euro, hauptsächlich infolge nachteiliger Marktbedingungen.

Die APE stiegen um 2 Mio. Euro (+2 %) auf 86 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 2 Mio. Euro (+2 %):

- Der Umsatz von Protection & Health (40 % der APE) stieg um 13 Mio. Euro (+62 %) auf 34 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der neuen Vertriebsvereinbarungen mit den Banken RGA und Caixa Colonya;

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (28 % der APE) sank um 3 Mio. Euro (-11 %) auf 24 Mio. Euro, hauptsächlich infolge nachteiliger Marktbedingungen;

- Der Umsatz von Unit-Linked (21 % der APE) sank um 6 Mio. Euro (-25 %) auf 18 Mio. Euro, hauptsächlich infolge nachteiliger Marktbedingungen.

Die Kapitalanlage-Marge sank um 7 Mio. Euro (-14 %) auf 40 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von niedrigeren Wiederanlagerenditen bei festverzinslichen Anlagen, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang bei den Inhabern von Versicherungsverträgen gezahlten Zinsen.

Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren stiegen um 1 Mio. Euro (+1 %) auf 79 Mio. Euro.

Die versicherungstechnische Nettomarge sank um 1 Mio. Euro (-4 %) auf 29 Mio. Euro, insbesondere aufgrund einer niedrigeren Rückkaufmarge, teilweise ausgeglichen durch eine günstigere Sterblichkeitsmarge.

Aufwendungen stiegen um 1 Mio. Euro (+1 %) auf -86 Mio. Euro, hauptsächlich infolge von Provisionen entsprechend höheren Umsätzen von Produkten im Bereich Protection & Health.

Die Abschreibungen auf VBI sanken um 1 Mio. Euro (-16 %) auf -3 Mio. Euro.

Infolgedessen erhöhte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 2,7 Punkte auf 60,6 %.

Der Ertragsteueraufwand sank um 2 Mio. Euro (-13 %) auf -14 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis sank um 5 Mio. Euro (-10 %) auf 44 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 4 Mio. Euro (+7 %) auf 52 Mio., da das operative Ergebnis durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne mehr als ausgeglichen wurde.

Der Jahresüberschuss stieg um 16 Mio. Euro (+36 %) auf 60 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns sowie günstiger Fremdwährungseffekte verbunden mit einer positiven Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Anlagefonds.

Aktivitäten Life & Savings - Region EMEA-LATAM

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b)
Bruttoumsatz (a) 1.095 1.286
APE (Konzernanteil) 118 148
Kapitalanlage-Marge 57 68
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 256 310
Versicherungstechnische Nettomarge 84 88
Aufwendungen (332) (382)
Abschreibungen auf VBI (4) (4)
Sonstige 0 2
Operatives Ergebnis vor Steuern 62 83
Ertragsteueraufwand/-ertrag (13) (12)
Minderheitsanteile (0) (3)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 49 67
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) (2) 1
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 47 68
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 10 9
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)    
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (4) (4)
Integrations- und Restrukturierungskosten (1) (2)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 53 71

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 1.092 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umklassifizierung der Geschäftstätigkeit von AXA Life Europe in AXA Life Invest (enthalten in Life & Savings - Sonstige).

Konsolidierungskreis: (i) Mexiko, Kolumbien, die tschechische Republik, Polen, Marokko, Griechenland, Slowakei, Luxemburg und die Türkei sind vollständig konsolidiert; (ii) Portugal wurde am 1. April 2016 veräußert; (iii) Nigeria ist nach der Equity-Methode konsolidiert und trägt nur zum operativen Ergebnis, bereinigtem Gewinn und Jahresüberschuss bei.

In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag von Portugal nicht in der Vergleichsbasis enthalten.

Der Bruttoumsatz sank um 1.090 Mio. Euro (-15 %) auf 1.095 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 15 Mio. Euro (+1 %), hauptsächlich zurückzuführen auf:

- Mexiko (+11 Mio. Euro bzw. +4 %) und Kolumbien (+9 Mio. Euro bzw. +3%), beide hauptsächlich in Protection & Health;

- Luxemburg (-11 Mio. Euro bzw. -8 %), hauptsächlich aufgrund geringerer Umsätze bei Sparprodukten auf eigene Rechnung.

Die APE verschlechterten sich um 30 Mio. Euro (-20 %) auf 118 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterten sich die APE um 8 Mio. Euro (-6 %) hauptsächlich in Polen (-8 Mio. Euro) infolge geringerer Umsätze von fondsgebundenen Produkten im Anschluss an regulatorische Veränderungen.

Die Kapitalanlage-Marge sank um 10 Mio. Euro (-15 %) auf 57 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich die Kapitalanlage-Marge um 5 Mio. Euro (+8 %), hauptsächlich in Mexiko.

Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren sanken um 54 Mio. Euro (-17 %) auf 256 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterten sich Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren um 27 Mio. Euro (-9 %), hauptsächlich aufgrund geringerer Umsätze von Produkten im Bereich Protection & Health über Bankassurance in Polen.

Die versicherungstechnische Nettomarge sank um 4 Mio. Euro (-5 %) auf 84 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich die versicherungstechnische Nettomarge um 8 Mio. Euro (+10 %), hauptsächlich in Mexiko dank günstigerer Sterblichkeitsmargen infolge einer Portfoliobereinigung und weniger Großschäden.

Aufwendungen sanken um 50 Mio. Euro (-13 %) auf -332 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sanken die Aufwendungen um 13 Mio. Euro (-4 %) aufgrund geringerer Provisionen infolge von geringeren Umsätzen von Produkten im Bereich Protection & Health über Bankassurance in Polen.

Die Abschreibungen auf VBI sanken um 1 Mio. Euro auf -4 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis blieben die Abschreibungen auf VBI stabil.

Infolgedessen erhöhte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 1,6 Punkte auf 84,4 %. Auf einer vergleichbaren Basis sank die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 0,3 Punkte.

Der Ertragsteueraufwand stieg um 1 Mio. Euro (+7 %) auf -13 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Ertragsteueraufwand um 5 Mio. Euro (+62 %), da das geringere operative Ergebnis vor Steuern durch den nicht wiederholten Effekt aus positiven steuerlichen Einmaleffekten.

Das operative Ergebnis sank um 18 Mio. Euro (-27 %) auf 49 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich das operative Ergebnis um 6 Mio. Euro (-10 %).

Der bereinigte Gewinn sank um 21 Mio. Euro (-31 %) auf 47 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der bereinigte Gewinn um 9 Mio. Euro (-15 %), zurückzuführen auf ein niedrigeres operatives Ergebnis und geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss sank um 18 Mio. Euro (-25 %) auf 53 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Jahresüberschuss um 4 Mio. Euro (-7 %), hauptsächlich zurückzuführen auf einen geringeren bereinigten Gewinn.

Aktivitäten Life & Savings - Hongkong

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 2.769 2.540
APE (Konzernanteil) 536 525
Kapitalanlage-Marge 0 0
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 638 678
Versicherungstechnische Nettomarge 146 100
Aufwendungen (378) (392)
Abschreibungen auf VBI (11) (18)
Sonstige    
Operatives Ergebnis vor Steuern 396 369
Ertragsteueraufwand/-ertrag (30) (16)
Minderheitsanteile (0) 0
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 366 353
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) (5) 0
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 360 353
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 6 2
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (0) 236
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (0)  
Integrations- und Restrukturierungskosten    
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 366 591
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = HKD 8,589 8,679

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 2.737 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag des am 1. September 2015 veräußerten Pensionsgeschäfts nicht in der Vergleichsbasis enthalten.

Der Bruttoumsatz stieg um 229 Mio. Euro (+9 %) auf 2.769 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 307 Mio. Euro (+13 %):

- Der Umsatz von Protection & Health (80 % des Bruttoumsatzes) stieg um 125 Mio. Euro (+6 %) auf 2.198 Mio. Euro, hauptsächlich infolge von Zuwächsen bei Neu- und Bestandsgeschäft;

- Der Umsatz bei Sparprodukten auf eigene Rechnung (10 % des Bruttoumsatzes) stieg um 105 Mio. Euro (+63 %) auf 276 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der erfolgreichen Einführung eines wenig kapitalintensiven Produkts auf eigene Rechnung;

- Der Umsatz von Unit-Linked (11 % des Bruttoumsatzes) stieg um 77 Mio. Euro (+36 %) auf 290 Mio. Euro, hauptsächlich infolge höherer Einmalbeiträge aus Versicherungsverträgen.

Die APE stiegen um 11 Mio. Euro (+2 %) auf 536 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 56 Mio. Euro (+12 %):

- Der Umsatz von Protection & Health (72 % der APE) stieg um 22 Mio. Euro (+6 %) auf 387 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Einführung eines neuen Produkts und des Verkaufs einer umfassenden Kollektivpolice;

- Der Umsatz von Sparprodukten auf eigene Rechnung (23 % der APE) stieg um 54 Mio. Euro (+76 %) auf 125 Mio. Euro aufgrund der erfolgreichen Einführung eines wenig kapitalintensiven Produkts auf eigene Rechnung; teilweise ausgeglichen durch:

- Der Umsatz von Unit-Linked (5 % der APE) sank um 19 Mio. Euro (-44 %) auf 24 Mio. Euro infolge von ungünstigen regulatorischen Änderungen sowie des nicht wiederholten Effekts aus dem einmaligen Verkauf umfassender Verträge im Jahr 2015.

Die Kapitalanlage-Marge blieb stabil bei 0 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen blieb die Kapitalanlage-Marge stabil, da höhere Anlageerträge infolge einer höheren durchschnittlichen Vermögensbasis durch höhere den Inhabern von Versicherungsverträgen gezahlten Zinsen ausgeglichen wurden.

Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren sanken um 40 Mio. Euro (-6 %) auf 638 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sanken die Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren um 47 Mio. Euro (-7 %), da ein robuster Zuwachs bei Neu- und Bestandsgeschäft im Bereich Protection & Health von einer zeitweiligen Reaktion auf Marktentwicklungen sowie niedrigeren Verwaltungsgebühren im Bereich Unit-Linked mehr als ausgeglichen wurden.

Die versicherungstechnische Nettomarge stieg um 47 Mio. Euro (+47 %) auf 146 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg die versicherungstechnische Nettomarge um 45 Mio. Euro (+45 %), hauptsächlich zurückzuführen auf eine höhere Rückkaufmarge sowie einen besseren Schadenverlauf im Bereich Protection & Health.

Aufwendungen sanken um 14 Mio. Euro (-4 %) auf -378 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verschlechterten sich die Aufwendungen um 18 Mio. Euro (-5 %) infolge der Veräußerung des Pensionsgeschäfts 2015 sowie eines disziplinierten Kostenmanagements.

Die Abschreibungen auf VBI sanken um 6 Mio. Euro (-36 %) auf -11 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sanken sich die Abschreibungen auf VBI um 6 Mio. Euro (-36 %), hauptsächlich aufgrund zeitweiliger Reaktionen auf Marktentwicklungen.

Infolgedessen sank die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 3,0 Punkte auf 49,6 %.

Der Ertragsteueraufwand stieg um 14 Mio. Euro (+83 %) auf -30 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 13 Mio. Euro (+81 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis stieg um 13 Mio. Euro (+4 %) auf 366 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 9 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 8 Mio. Euro (+2 %) auf 360 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 4 Mio. Euro (+1 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis, teilweise ausgeglichen durch geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss sank um 225 Mio. Euro (-38 %) auf 366 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 228 Mio. Euro (-39 %), hauptsächlich aufgrund des nicht wiederholten Effekts aus außergewöhnlichen Kapitalerträgen aus der Veräußerung des Pensionsgeschäfts (-237 Mio. Euro).

Aktivitäten Life & Savings - Südostasien, Indien und China

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 606 522
APE (Konzernanteil) 754 646
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 174 145
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 3 14
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 177 159
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (38) 10
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)   (5)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (5) (5)
Integrations- und Restrukturierungskosten (2) (7)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 132 151

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 606 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Konsolidierungskreis: (i) bzgl. Bruttoumsatz: Singapur und Tochtergesellschaften außerhalb des Bankassurance-Bereichs in Indonesien (jeweils zu 100 %); (ii) bzgl. APE, operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss: China, Indien, Indonesien, Thailand, die Philippinen und Singapur (auf Grundlage des jeweiligen Konzernanteils). Die Aktivitäten in Malaysia sind nicht konsolidiert.

Der Bruttoumsatz stieg um 84 Mio. Euro (+16 %) auf 606 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 81 Mio. Euro (+16 %), zurückzuführen auf:

- Singapur: Anstieg von 75 Mio. Euro bedingt durch Protection & Health (+43 Mio. Euro) aufgrund höherer Umsätze hauptsächlich über den Makler-Vertriebskanal (+27 Mio. Euro) aufgrund gestiegener Vertragsverlängerungen verbundenen mit höheren Umsätzen;

- Indonesien: Anstieg um 6 Mio. Euro, zurückzuführen auf Protection & Health (+6 Mio. Euro) infolge gestiegener Vertragsverlängerungen.

Die APE stiegen um 108 Mio. Euro (+17 %) auf 754 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich die APE um 125 Mio. Euro (+19 %), hauptsächlich zurückzuführen auf China (+133 Mio. Euro) infolge stärkerer Umsätze von Vorsorgeprodukten auf eigene Rechnung.

Das operative Ergebnis stieg um 28 Mio. Euro (+20 %) auf 174 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis um 31 Mio. Euro (+22 %), hauptsächlich zurückzuführen auf:

- starkes Neugeschäft, Wachstum des Bestandsgeschäfts und höhere Anlagerendite in China (+20 Mio. Euro);

- Wachstum des Bestandsgeschäfts in Thailand (+18 Mio. Euro);

- Bessere Marktentwicklung auf den Philippinen (+3 Mio. Euro);

- teilweise ausgeglichen durch schlechtere Anlageperformance und eine geringere Schadenquote im Bereich Health in Indonesien (-9 Mio. Euro).

Der bereinigte Gewinn stieg um 18 Mio. Euro (+11 %) auf 177 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 21 Mio. Euro (+13 %), hauptsächlich zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis (+31 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne in China (-11 Mio. Euro).

Der Jahresüberschuss sank um 20 Mio. Euro (-13 %) auf 132 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 17 Mio. Euro (-12 %), da der Anstieg des bereinigten Gewinns durch eine ungünstige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzanlagen in Thailand (-19 Mio. Euro) und China (-17 Mio. Euro) mehr als ausgeglichen wurde.

Aktivitäten Life & Savings - Sonstige

Die folgenden Tabellen zeigen die Betriebsergebnisse der sonstigen Aktivitäten von AXA im Bereich Life & Savings:

Konsolidierter Bruttoumsatz

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
AXA Life Invest (ohne Deutschland und Japan) 155 322
Family Protect   7
AXA Global Life 3 2
Sonstige UK Life 68 69
Sonstige (b) 41 41
Summe 267 442
Konzerninterne Geschäftsvorfälle (13) (16)
Beitrag zum konsolidierten Bruttoumsatz 253 426

(a) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Life & Savings.

(b) Sonstige bezieht sich auf AXA Corporate Solutions Life Reinsurance Company und Architas.

Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
AXA Life Invest (ohne Deutschland und Japan) (18) (9)
Family Protect (1) (20)
AXA Global Life (14) (16)
Sonstige UK Life 2 6
Sonstige (b) (21) (24)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) (52) (63)
Auf Anteilseigner entfallende realisierte Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste 0 7
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) (51) (56)
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 5 (5)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (10)  
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (3) (0)
Integrations- und Restrukturierungskosten (8) (8)
Jahresfehlbetrag (Konzernanteil) (68) (69)

(a) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Life & Savings.

(b) Sonstige bezieht sich auf AXA Corporate Solutions Life Reinsurance Company und Architas.

AXA Life Invest([15])

Das operative Ergebnis sank um 9 Mio. Euro auf -18 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis um 10 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf eine schnellere Abschreibung von abgegrenzten Abschlusskosten und infolge der Entscheidung, den Vertrieb des Produkts Secure Advantage einzustellen.

Der bereinigte Gewinn sank um 10 Mio. Euro auf -18 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 11 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses.

Der Jahresfehlbetrag stieg um 15 Mio. Euro auf -24 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresfehlbetrag um 17 Mio. Euro (26 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren bereinigten Gewinns sowie außergewöhnlicher Restrukturierungskosten, teilweise ausgeglichen durch eine günstige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Zinsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.

Family Protect

Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn stiegen um 19 Mio. Euro auf -1 Mio. Euro in Anschluss an die strategische Entscheidung einer Umschichtung von Versicherungsportfolios und Ressourcen innerhalb der Gruppe und der Abwicklung der Gesellschaft.

Der Jahresfehlbetrag sank um 20 Mio. Euro auf -8 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns, teilweise ausgeglichen durch Restrukturierungskosten entsprechend obengenannter strategischer Entscheidung.

AXA Global Life

Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn stiegen um 3 Mio. Euro auf -14 Mio. Euro infolge einer verbesserten versicherungstechnischen Marge.

Der Jahresfehlbetrag sank um 2 Mio. Euro auf -16 Mio. Euro infolge eines höheren bereinigten Gewinns.

AXA Corporate Solutions Life Reinsurance

Das operative Ergebnis stieg um 3 Mio. Euro auf -21 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund einer günstigeren Entwicklung des sich in Abwicklung befindlichen Portfolios.

Der bereinigte Gewinn sank um 3 Mio. Euro und der Jahresfehlbetrag stieg um 3 Mio. Euro auf -21 Mio. Euro infolge niedrigerer Netto-Veräußerungsgewinne 2016.

Sonstige UK Life([16])

Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn sanken um 4 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sanken das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn um 4 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Aufwendungen infolge eines Geschäftszuwachses bei Architas, teilweise ausgeglichen durch höhere Gebühren und Umsätze.

Der Jahresüberschuss sank um 4 Mio. Euro auf 0 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 4 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren bereinigten Gewinns.

Segment Property & Casualty

Aktivitäten Property & Casualty - Frankreich

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 6.786 6.077
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 69,4% 72,2%
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 67,2% 71,7%
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 2.208 1.699
Kostenquote 27,3% 23,6%
Netto-Kapitalanlageergebnis 517 503
Operatives Ergebnis vor Steuern 885 786
Ertragsteueraufwand/-ertrag (287) (279)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen    
Minderheitsanteile (1) (1)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 598 507
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 50 44
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 648 551
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 9 (19)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 5  
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten (31)  
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 632 532

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 6.742 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag der Gesellschaften von Genworth nicht in der Vergleichsbasis enthalten. Die erste Konsolidierung dieser Gesellschaften erfolgte zum 31. Dezember 2015.

Der Bruttoumsatz stieg um 709 Mio. Euro (+12 %) auf 6.786 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz um 22 Mio. Euro (0 %):

- Das Privatgeschäft (52 % des Bruttoumsatzes) verzeichnete einen Anstieg um 2 % auf 3.520 Mio. Euro, da höhere Umsätze aus übernommenem Geschäft sowie Tarifanstiege in den meisten Segmenten zum Teil durch geringere Volumina infolge starken Wettbewerbs in Zusammenhang mit dem Hamon-Gesetz ausgeglichen wurden;

- Das Unternehmensgeschäft (48 % des Bruttoumsatzes) verzeichnete einen Rückgang um 3 % auf 3.222 Mio. Euro, da geringere Volumina insbesondere in der Baubranche in Zusammenhang mit einer selektiven Zeichnungspolitik und niedrigeren durchschnittlichen Prämien bei Schadens- und Haftpflichtversicherungen ausgeglichen wurden.

Das versicherungstechnische Ergebnis stieg um 509 Mio. Euro (+30 %) auf 2.208 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich das versicherungstechnische Nettoergebnis um 77 Mio. Euro (+5 %):

- die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 0,8 Punkte auf 69,5 %, hauptsächlich aufgrund höherer Aufwendungen für Naturkatastrophen in Zusammenhang mit den Überschwemmungen im Juni (68 Mio. Euro in 2016);

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote sank um 1,2 Punkte auf 67,2 % aufgrund einer günstigen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren, insbesondere in der Baubranche.

Die Kostenquote erhöhte sich um 3,7 Punkte auf 27,3 %. Auf einer vergleichbaren Basis blieb die Kostenquote stabil.

Die erweiterte Kostenquote erhöhte sich um 2,8 Punkte auf 32,3 %. Auf einer vergleichbaren Basis sank die erweiterte Kostenquote um 0,5 Punkte auf 29,0 % aufgrund geringerer Schadensregulierungskosten.

Infolgedessen verbesserte sich die Combined Ratio um 0,7 Punkte auf 94,5 %. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich die Combined Ratio um 1,2 Punkte auf 94,1 %.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis stieg um 14 Mio. Euro (+3 %) auf 517 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich das Netto-Kapitalanlageergebnis um 9 Mio. Euro (+2 %), da geringere Wiederanlagerenditen aus dem Fixed-Income-Portfolio durch höherere Dividendenausschüttungen aus Anlagefonds mehr als ausgeglichen wurden.

Der Ertragsteueraufwand stieg um 8 Mio. Euro (+3 %) auf -287 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Ertragsteueraufwand um 12 Mio. Euro (+4 %), bedingt durch ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern, teilweise ausgeglichen durch eine Senkung des Unternehmenssteuersatzes von 38 % auf 34,43 %.

Das operative Ergebnis stieg um 91 Mio. Euro (+18 %) auf 598 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich das operative Ergebnis um 70 Mio. Euro (+14 %).

Der bereinigte Gewinn stieg um 97 Mio. Euro (+18 %) auf 648 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der bereinigte Gewinn um 76 Mio. Euro (+14 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis und höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss stieg um 100 Mio. Euro (+19 %) auf 632 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Jahresüberschuss um 91 Mio. Euro (+17 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns (+76 Mio. Euro) sowie günstigerer Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von Anlagefonds und Derivaten im Rahmen ökonomischer Sicherungsbeziehungen, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen (+28 Mio. Euro).

Aktivitäten Property & Casualty - Grossbritannien und Irland

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 4.716 4.879
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 69,2 % 69,8 %
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 70,3 % 69,4 %
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 1.363 1.438
Kostenquote 28,6 % 28,3 %
Netto-Kapitalanlageergebnis 191 227
Operatives Ergebnis vor Steuern 241 339
Ertragsteueraufwand/-ertrag (38) (66)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen    
Minderheitsanteile (0) (0)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 203 273
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 11 10
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 214 283
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 17 (32)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 16  
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (3) (2)
Integrations- und Restrukturierungskosten (15) (31)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 229 219
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = GBP 0,819 0,731

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 4.658 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen

In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag von Simplyhealth nicht in der Vergleichsbasis enthalten. Die erste Konsolidierung dieser Gesellschaft erfolgte zum 31. Dezember 2015.

Der Bruttoumsatz sank um 162 Mio. Euro (-3 %) auf 4.716 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 356 Mio. Euro (+8 %):

- Das Unternehmensgeschäft (54 % des Bruttoumsatzes) stieg um 7 % auf 2.555 Mio. Euro:

- Das SUH-Geschäft verzeichnete einen Anstieg um 3 % auf 1.958 Mio. Euro: (i) Health stieg um 4 % auf 1.023 Mio. Euro aufgrund von Zuwächsen in Großbritannien und im Rest der Welt, (ii) Property stieg um 4 % auf 574 Mio. Euro aufgrund gestiegenem Neugeschäft und verbesserter Kundenbindung, (iii) der Bereich Haftpflichtversicherungen stieg um 10 % auf 225 Mio. Euro hauptsächlich aufgrund verbesserter Kundenbindungsquoten, teilweise ausgeglichen durch (iv) Sonstige, die einen Rückgang um 51 % auf 21 Mio. Euro aufgrund einer Reduzierung der Retrozession des Kollektiv-Portfolios verzeichneten;

- Das Kfz-Geschäft verzeichnete einen Anstieg um 21 % auf 597 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von gestiegenen Volumina aus Neugeschäft und einer höheren Kundenbindungsquote;

- Das Privatgeschäft (46 % des Bruttoumsatzes) stieg um 7 % auf 2.162 Mio. Euro:

- Das SUH-Geschäft verzeichnete einen Anstieg um 5 % auf 1.457 Mio. Euro: (i) Health stieg um 7 % auf 801 Mio. Euro infolge starken Wachstums in Großbritannien und international und (ii) Property stieg um 3 % auf 463 Mio. Euro infolge gestiegener Volumina in Großbritannien,

- Das Kfz-Geschäft verzeichnete einen Anstieg um 12 % auf 705 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von Tarifanstiegen in Großbritannien und Irland.

Das versicherungstechnische Nettoergebnis sank um 75 Mio. Euro (-5 %) auf 1.363 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das versicherungstechnische Nettoergebnis um 72 Mio. Euro (+5 %):

- die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote sank um 0,8 Punkte auf 69,2 % aufgrund eines Rückgangs von Naturkatastrophen und sonstigen wetterbezogenen Schäden (-1,5 Punkte), einer Verbesserung bei privaten Kfz-Versicherungen (-8,4 Punkte) infolge von Tarifanstiegen in Großbritannien und Irland sowie eines Rückgangs bei Health (-0,4 Punkte) aufgrund einer Verbesserung bei Simplyhealth und Tarifanstiegen im Unternehmensgeschäft, teilweise ausgeglichen durch eine Verschlechterung beim internationalen Geschäft. Diese Verbesserung der Profitabilität wurde teilweise durch eine Verschlechterung bei privaten Reiseversicherungen (+6,0 Punkte) infolge gestiegener Schadenhäufigkeit und beim Kfz-Geschäft mit Unternehmenskunden (+4,0 Punkte) infolge höherer durchschnittlicher Schadenskosten sowie einen Anstieg des Kollektiv-Portfolios ausgeglichen;

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 0,9 Punkte auf 70,3 % aufgrund einer negativen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren (+1,6 Punkten), teilweise ausgeglichen durch die Verbesserung der auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote.

Die Kostenquote erhöhte sich um 0,3 Punkte auf 28,6 %. Bei konstanten Wechselkursen stieg die Kostenquote um 0,4 Punkte aufgrund eines Anstiegs der Abschlusskostenquote (+0,8 Punkte) infolge einer Zunahme der Provisionen beim Unternehmensgeschäft in Großbritannien infolge von Änderungen des Geschäftsmixes, gestiegenem Maklergeschäft in der Republik Irland sowie weiteren Zuwächsen im Bereich Health. Die Verwaltungsaufwandsquote sank (-0,4 Punkte) hauptsächlich aufgrund gestiegener Volumina und den Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen in Großbritannien.

Die erweiterte Kostenquote erhöhte sich um 0,7 Punkte auf 31,4 %. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich die erweiterte Kostenquote um 0,8 Punkte.

Infolgedessen erhöhte sich die Combined Ratio bei konstanten Wechselkursen und auf einer vergleichbaren Basis um 1,3 Punkte auf 98,9 %.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis sank um 36 Mio. Euro (-16 %) auf 191 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das Netto-Kapitalanlageergebnis um 16 Mio. Euro (-7 %), hauptsächlich aufgrund höherer Kosten zur Absicherung vor Wechselkurseffekten.

Der Ertragsteueraufwand sank um 28 Mio. Euro (-42 %) auf -38 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 24 Mio. Euro (-36 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis sank um 70 Mio. Euro (-26 %) auf 203 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis um 48 Mio. Euro (-18 %).

Der bereinigte Gewinn sank um 69 Mio. Euro (-24 %) auf 214 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 47 Mio. Euro (-17 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses.

Der Jahresüberschuss stieg um 9 Mio. Euro (+4 %) auf 229 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 34 Mio. Euro (+16 %) aufgrund einer günstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Zinsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen (+38 Mio. Euro), eines außerordentlichen Ertrags aus der Veräußerung zweier Immobilien in New York (+17 Mio. Euro), geringeren Restrukturierungskosten, günstigen Wechselkursschwankungen, teilweise ausgeglichen durch einen geringeren bereinigten Gewinn.

Aktivitäten Property & Casualty - Deutschland

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 4.045 3.945
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 67,4% 67,4%
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 69,0% 65,4%
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 1.257 1.364
Kostenquote 28,4% 28,2%
Netto-Kapitalanlageergebnis 306 290
Operatives Ergebnis vor Steuern 414 543
Ertragsteueraufwand/-ertrag (128) (165)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen    
Minderheitsanteile (0) (1)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 286 378
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 7 (13)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 293 365
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (2) (32)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (3) (1)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (4) (5)
Integrations- und Restrukturierungskosten (69) (11)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 216 315

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 4.016 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz stieg um 100 Mio. Euro (+3 %) auf 4.045 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 111 Mio. Euro (+3 %):

- Das Privatgeschäft (57 % des Bruttoumsatzes) stieg um 2 % auf 2.283 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf Tarifanstiege im Kfz- und SUH-Geschäft;

- Das Unternehmensgeschäft (34 % des Bruttoumsatzes) stieg um 3 % auf 1.364 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf das Neugeschäft bei „SME Mittleres Gewerbesegement“ und Mittelständlern;

- Das sonstige Geschäft (9 % des Bruttoumsatzes) stieg um 9 % auf 397 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf höhere Umsätze aus übernommenem Geschäft aus dem Unternehmensgeschäft.

Das versicherungstechnische Nettoergebnis sank um 107 Mio. Euro (-8 %) auf 1.257 Mio. Euro:

- die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote blieb stabil bei 67,4 %, da die negativen Auswirkungen von Naturkatastrophen (+0,9 Punkte bzw. 66 Mio. Euro) aufgrund der Stürme Marine und Elvira sowie höhere Nettoaufwendungen für Großschäden (+0,6 Punkte) durch geringere Auswirkungen aus Naturereignissen ausgeglichen wurden (-1,5 Punkte);

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 3,5 Punkte auf 69,0 % aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts aus einer günstigen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus dem vorherigen Geschäftsjahr 2015.

Die Kostenquote stieg um 0,2 Punkte auf 28,4 %, hauptsächlich aufgrund höherer Verwaltungskosten für Pensionen, die teilweise den Zuwachs in der Holding ausglichen.

Die erweiterte Kostenquote sank um 0,5 Punkte auf 32,1 %, hauptsächlich aufgrund geringerer Schadensregulierungskosten.

Infolgedessen erhöhte sich die Combined Ratio um 3,8 Punkte auf 97,3 %.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis stieg um 16 Mio. Euro (+6 %) auf 306 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Privat-Equity-Dividenden.

Der Ertragsteueraufwand sank um 37 Mio. Euro (-22 %) auf -128 Mio. Euro infolge eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis sank um 92 Mio. Euro (-24 %) auf 286 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn sank um 72 Mio. Euro (-20 %) auf 293 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines geringeren operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne, überwiegend aus Aktien.

Der Jahresüberschuss sank um 99 Mio. Euro (-31 %) auf 216 Mio. Euro infolge eines niedrigeren bereinigten Gewinns, höherer Restrukturierungskosten und negativen Auswirkungen von Fremdwährungsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, teilweise ausgeglichen durch eine günstige Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Fixed-Income-Fonds infolge geringerer Zinssätze.

Aktivitäten Property & Casualty - Schweiz

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 3.095 3.109
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 66,1% 67,3%
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 61,7% 61,0%
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 1.191 1.216
Kostenquote 24,6% 25,0%
Netto-Kapitalanlageergebnis 173 194
Operatives Ergebnis vor Steuern 601 631
Ertragsteueraufwand/-ertrag (123) (124)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen    
Minderheitsanteile (4) (4)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 474 503
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 42 45
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 516 548
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (18) (19)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)    
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (24) (26)
Integrations- und Restrukturierungskosten (2)  
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 473 504
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = CHF 1,089 1,078

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 3.088 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz sank um 14 Mio. Euro (0 %) auf 3.095 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 19 Mio. Euro (+1 %):

- Das Privatgeschäft (55 % des Bruttoumsatzes) stieg um 1 % auf 1.712 Mio. Euro, zurückzuführen auf höhere Volumina und positive Preiseffekte im Kfz-Geschäft sowie höhere Volumina bei Haushalts- und Rechtsschutzversicherungen;

- Das Unternehmensgeschäft (45 % des Bruttoumsatzes) lag stabil bei 1.399 Mio. Euro, da höhere Volumina im Kfz-Geschäft und im Bereich Arbeitsunfälle durch die Kündigung eines umfassenden, unrentablen Vertrages im Bereich Arbeitsunfälle ausgeglichen wurden.

Das versicherungstechnische Nettoergebnis stieg um 25 Mio. Euro (-2 %) auf 1.191 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das versicherungstechnische Nettoergebnis um 13 Mio. Euro (-1 %):

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote sank um 1,2 Punkte auf 66,1 % aufgrund einer Verbesserung im Bereich Arbeitsunfälle.

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 0,6 Punkte auf 61,7 % aufgrund einer weniger günstigen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren.

Die Kostenquote verbesserte sich um 0,4 Punkte auf 24,6 %, hauptsächlich aufgrund einer niedrigeren Verwaltungskostenquote infolge der positiven Auswirkungen von Maßnahmen zur Kosteneinsparung.

Die erweiterte Kostenquote verbesserte sich um 0,5 Punkte auf 28,3 %.

Infolgedessen erhöhte sich die Combined Ratio um 0,2 Punkte auf 86,2 %.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis sank um 22 Mio. Euro (-11 %) auf 173 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das Netto-Kapitalanlageergebnis um 20 Mio. Euro (-10 %), hauptsächlich aufgrund geringerer Wiederanlagerenditen bei festverzinslichen Anlagen und höherer Kosten zur Absicherung vor Wechselkurseffekten.

Der Ertragsteueraufwand sank um 1 Mio. Euro (-1 %) auf -123 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen blieb der Ertragsteueraufwand stabil.

Das operative Ergebnis sank um 30 Mio. Euro (-6 %) auf 474 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis um 25 Mio. Euro (-5 %).

Der bereinigte Gewinn sank um 32 Mio. Euro (-6 %) auf 516 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 27 Mio. Euro (-5 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses.

Der Jahresüberschuss sank um 30 Mio. Euro (-6 %) auf 473 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 26 Mio. Euro (-5 %), hauptsächlich bedingt durch einen niedrigeren bereinigten Gewinn und eine ungünstige Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Zinsen und Fremdwährungsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen (-11 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch eine günstige Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von alternativen Anlagen (+10 Mio. Euro).

Aktivitäten Property & Casualty - Belgien

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 2.095 2.029
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 68,9% 67,7%
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 64,8% 60,4%
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 741 805
Kostenquote 30,5% 30,6%
Netto-Kapitalanlageergebnis 154 178
Operatives Ergebnis vor Steuern 254 361
Ertragsteueraufwand/-ertrag (76) (120)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen    
Minderheitsanteile    
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 179 241
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 57 37
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 235 278
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 25 13
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)    
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (2) (1)
Integrations- und Restrukturierungskosten (108) (28)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 150 261

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 2.081 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz stieg um 66 Mio. Euro (+3 %) auf 2.095 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 70 Mio. Euro (+4 %):

- Das Privatgeschäft (49 % des Bruttoumsatzes) stieg um 1 % auf 1.022 Mio. Euro, zurückzuführen auf eine neue Vertriebsvereinbarung mit einem Wholesale-Händler und Tarifanstiegen, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang des Netto-Neugeschäfts im traditionellen Maklerkanal;

- Das Unternehmensgeschäft (48 % des Bruttoumsatzes) stieg um 1 % auf 995 Mio. Euro, da das Wachstum im SME-Geschäft teilweise durch geringere Umsätze bei Mittelständlern ausgeglichen wurde;

- Das sonstige Geschäft (3 % des Bruttoumsatzes) stieg um 117 % auf 87 Mio. Euro, zurückzuführen auf die einmalige Buchung im vorherigen Geschäftsjahr eines Rückversicherungsvertrages.

Das versicherungstechnische Nettoergebnis sank um 64 Mio. Euro (-8 %) auf 741 Mio. Euro:

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 1,1 Punkte auf 68,9 % aufgrund der Überschwemmungen im Mai und Juni (27 Mio. Euro) sowie den Terroranschlägen im März 2016 (26 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch geringe Aufwendungen für Großschäden;

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 4,4 Punkte auf 64,8 % aufgrund einer weniger günstigen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren.

Die Kostenquote sank um 0,2 Punkte auf 30,5 % aufgrund einer geringeren Verwaltungskostenquote.

Die erweiterte Kostenquote sank um 0,9 Punkte auf 37,6 %.

Infolgedessen erhöhte sich die Combined Ratio um 4,2 Punkte auf 95,2 %.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis sank um 24 Mio. Euro (-13 %) auf 154 Mio. Euro infolge niedrigerer Dividendenausschüttungen aus Anlagefonds sowie geringerer Renditen aus festverzinslichen Anlagen.

Der Ertragsteueraufwand sank um 45 Mio. Euro (-37 %) auf -76 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis sank um 62 Mio. Euro (-26 %) auf 179 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn sank um 42 Mio. Euro (-15 %) auf 235 Mio. Euro aufgrund eines geringeren operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne bei Aktien.

Der Jahresüberschuss sank um 111 Mio. Euro (-42 %) auf 150 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren bereinigten Gewinns sowie höherer Restrukturierungskosten (-80 Mio. Euro) im Anschluss an den im September 2016 angekündigten Plan.

Aktivitäten Property & Casualty - Italien

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 1.564 1.569
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 68,2% 67,1%
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 65,8% 62,0%
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 525 587
Kostenquote 28,9% 28,6%
Netto-Kapitalanlageergebnis 103 120
Operatives Ergebnis vor Steuern 184 265
Ertragsteueraufwand/-ertrag (64) (107)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen    
Minderheitsanteile (10) (11)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 110 147
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) (8) 3
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 103 149
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (1) 4
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 3  
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte   8
Integrations- und Restrukturierungskosten (8) (2)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 96 160

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 1.557 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz sank um 5 Mio. Euro (0 %) auf 1.564 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz um 1 Mio. Euro (0 %):

- Das Privatgeschäft (80 % des Bruttoumsatzes) sank um 1 % auf 1.238 Mio. Euro, zurückzuführen auf Tarifrückgänge im Kfz-Geschäft infolge stärkeren Wettbewerbs, teilweise ausgeglichen durch höhere Volumina aus der Übernahme von neuen Agenturen;

- Das Unternehmensgeschäft (20 % des Bruttoumsatzes) stieg um 2 % auf 317 Mio. Euro, zurückzuführen auf höhere Umsätze aus Bankassurance und Maklerkanälen;

- Das sonstige Geschäft (0 % des Bruttoumsatzes) sank um 23 % auf 14 Mio. Euro.

Das versicherungstechnische Nettoergebnis sank um 63 Mio. Euro (-11 %) auf 525 Mio. Euro:

- die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 1,0 Punkte auf 68,2 %, hauptsächlich aufgrund geringerer durchschnittlicher Prämien im Kfz-Geschäft sowie höherer Kosten für Naturereignisse, die sich hauptsächlich auf das Unternehmensgeschäft auswirkten;

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 3,8 Punkte auf 65,8 % aufgrund einer weniger günstigen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren sowie eines Anstiegs der auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote.

Die Kostenquote stieg um 0,3 Punkte auf 28,9 %, hauptsächlich aufgrund eines Anstiegs der Abschlusskostenquote infolge höherer Provisionen aufgrund einer Änderung des Geschäftsmixes sowie einer umfassenden Zusammenarbeit im Kfz-Geschäft mit Unternehmenskunden, teilweise ausgeglichen durch die positiven Auswirkungen von Maßnahmen zur Kosteneinsparung.

Die erweiterte Kostenquote erhöhte sich um 0,3 Punkte auf 31,8 %.

Infolgedessen erhöhte sich die Combined Ratio um 4,1 Punkte auf 94,7 %.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis sank um 17 Mio. Euro (-14 %) auf 103 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund des nicht wiederholten Effekts aus einer Sonderausschüttung von Anlagefonds.

Der Ertragsteueraufwand sank um 43 Mio. Euro (-40 %) auf -64 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis sank um 36 Mio. Euro (-25 %) auf 110 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn sank um 47 Mio. Euro (-31 %) auf 103 Mio. Euro aufgrund eines geringeren operativen Ergebnisses vor Steuern sowie geringerer realisierter Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss sank um 64 Mio. Euro (-40 %) auf 96 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren bereinigten Gewinns sowie höherer Restrukturierungskosten.

Aktivitäten Property & Casualty - Spanien

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 1.577 1.551
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 70,1% 72,7%
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 71,1% 73,5%
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 456 438
Kostenquote 26,9% 26,3%
Netto-Kapitalanlageergebnis 90 94
Operatives Ergebnis vor Steuern 122 98
Ertragsteueraufwand/-ertrag (29) (28)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen    
Minderheitsanteile (0) (0)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 92 70
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) (3) 5
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 89 74
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 3 4
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (0)  
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (5) (7)
Integrations- und Restrukturierungskosten (25) (21)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 61 51

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 1.567 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz stieg um 26 Mio. Euro (+2 %) auf 1.577 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 31 Mio. Euro (+2 %):

- Das Privatgeschäft (75 % des Bruttoumsatzes) stieg um 1 % auf 1.189 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Umsätze im Kfz-Geschäft und bei Krankenversicherungen, teilweise ausgeglichen durch niedrigere Umsätze im Bereich Property infolge weniger Vertragsverlängerungen im Anschluss an Portfoliobereinigungen 2015;

- Das Unternehmensgeschäft (24 % des Bruttoumsatzes) stieg um 6 % auf 384 Mio. Euro, zurückzuführen auf höhere Volumina, hauptsächlich im Kfz-Geschäft mit „SME Mittleres Gewerbesegement“;

- Das sonstige Geschäft (1 % des Bruttoumsatzes) sank um 23 % auf 15 Mio. Euro aufgrund niedrigerer Umsätze aus übernommenem Geschäft im Kollektiv-Portfolio.

Das versicherungstechnische Ergebnis stieg um 18 Mio. Euro (+4 %) auf 456 Mio. Euro:

- die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 2,6 Punkte auf 70,1 % aufgrund von niedrigeren Basisschäden infolge gestiegener Häufigkeit und Schwere sowie geringerer Aufwendungen für Naturkatastrophen, teilweise ausgeglichen durch höhere Aufwendungen für Großschäden;

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote sank um 2,4 Punkte auf 71,1 % infolge einer gestiegenen auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote, teilweise ausgeglichen durch eine weniger günstige Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren.

Die Kostenquote stieg um 0,6 Punkte auf 26,9 %, hauptsächlich aufgrund eines Anstiegs der Abschlusskostenquote, hauptsächlich infolge geringerer Brutto-Prämien.

Die erweiterte Kostenquote erhöhte sich um 0,9 Punkte auf 31,6 %.

Infolgedessen verbesserte sich die Combined Ratio um 1,8 Punkte auf 98,0 %.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis sank um 4 Mio. Euro (-4 %) auf 90 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund niedrigerer Erträge aus festverzinslichen Anlagen.

Der Ertragsteueraufwand stieg um 1 Mio. Euro (+4 %) auf -29 Mio. Euro, bedingt durch ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern, teilweise ausgeglichen durch eine Senkung des Unternehmenssteuersatzes.

Das operative Ergebnis stieg um 23 Mio. Euro (+33 %) auf 92 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 15 Mio. Euro (+20 %) auf 89 Mio. Euro aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss stieg um 11 Mio. Euro (+21 %) auf 61 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns, teilweise ausgeglichen durch höhere Restrukturierungskosten.

Aktivitäten Property & Casualty - Region EMEA-LATAM

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 4.239 4.517
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 76,2% 76,5%
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 77,0% 82,4%
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 959 808
Kostenquote 25,9% 25,5%
Netto-Kapitalanlageergebnis 261 254
Operatives Ergebnis vor Steuern 141 (107)
Ertragsteueraufwand/-ertrag (33) 3
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen 56 37
Minderheitsanteile (21) (10)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 144 (76)
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) (14) (3)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 131 (79)
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 19 38
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (6) (3)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (8) (10)
Integrations- und Restrukturierungskosten (4) (8)
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) (Konzernanteil) 131 (61)

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 4.232 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Konsolidierungskreis: (i) Mexiko, die Türkei, die Golfregion, Kolumbien, Marokko, Luxemburg, Griechenland und Brasilien sind vollständig konsolidiert; (ii) Russland, Nigeria und der Libanon sind nach der Equity-Methode konsolidiert und tragen nur zum operativen Ergebnis, bereinigtem Gewinn und Jahresüberschuss bei; (iii) Brasilien ist seit 1. Januar 2016 vollständig konsolidiert; (iv) Portugal wurde am 1. April 2016 veräußert.

In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag von Portugal nicht in der Vergleichsbasis enthalten, wohingegen der Beitrag von Brasilien in der Vergleichsbasis enthalten ist.

Der Bruttoumsatz sank um 279 Mio. Euro (-6 %) auf 4.239 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 339 Mio. Euro (+8 %). Das Privatgeschäft (36 % des Bruttoumsatzes) stieg um 10 % auf 1.156 Mio. Euro, das Unternehmensgeschäft (63 % des Bruttoumsatzes) stieg um 5 % auf 2.660 Mio. Euro und das sonstige Geschäft (1 % des Bruttoumsatzes) stieg um 209 % auf 84 Mio. Euro, wobei folgende Entwicklungen zu verzeichnen waren:

- Die Türkei verzeichnete einen Anstieg von 163 Mio. Euro (+17 %), hauptsächlich aufgrund von Tarifanstiegen im Kfz-Bereich;

- Mexiko verzeichnete einen Anstieg von 124 Mio. Euro (+8 %), hauptsächlich aufgrund von Tarifanstiegen bei Krankenversicherungen;

- Brasilien verzeichnete einen Anstieg von 66 Mio. Euro (+359 %), bedingt durch Neugeschäft im Unternehmensgeschäft; teilweise ausgeglichen durch

- die Golfregion verzeichnete einen Rückgang von 31 Mio. Euro (-4 %), hauptsächlich aufgrund der Verlusts von Großkunden im Bereich Commercial Health.

Das versicherungstechnische Nettoergebnis stieg um 151 Mio. Euro (+19 %) auf 959 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich das versicherungstechnische Nettoergebnis um 299 Mio. Euro (+40 %):

- die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote sank um 0,5 Punkte auf 76,2 %, hauptsächlich aufgrund (i) einer Verbesserung im Kfz-Geschäft in der Türkei infolge von Tarifanstiegen und eines Rückgangs der Schadenhäufigkeit, teilweise ausgeglichen durch (ii) höhere Aufwendungen für Großschäden im Bereich Property, hauptsächlich aufgrund von Terrorereignissen, und in Mexiko;

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote sank um 5,8 Punkte auf 77,0 % aufgrund einer weniger günstigen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren im Kfz-Geschäft in der Türkei.

Die Kostenquote erhöhte sich um 0,4 Punkte auf 25,9 %. Auf einer vergleichbaren Basis stieg die Kostenquote um 0,7 Punkte infolge (i) eines Anstiegs der Abschlusskostenquote (+0,4 Punkte) hauptsächlich in Brasilien zur Wachstumsunterstützung und in Kolumbien infolge einer neuen Bankassurance-Vereinbarung mit höheren Provisionssätzen und (ii) einer höheren Verwaltungskostenquote (+0,3 Punkte), hauptsächlich infolge höherer Personalkosten in Mexiko.

Die erweiterte Kostenquote erhöhte sich um 0,8 Punkte auf 28,5 %. Auf einer vergleichbaren Basis erhöhte sich die erweiterte Kostenquote um 1,1 Punkte.

Infolgedessen verbesserte sich die Combined Ratio um 5,0 Punkte auf 102,9 %. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich die Combined Ratio um 5,1 Punkte.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis stieg um 8 Mio. Euro (+3 %) auf 261 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg das Netto-Kapitalanlageergebnis um 39 Mio. Euro (+16 %), hauptsächlich zurückzuführen auf die (i) Türkei infolge höherer Zinsen und einer höheren durchschnittlichen Vermögensbasis und (ii) Kolumbien infolge von inflationsverbundenen Anleihen.

Der Ertragsteueraufwand stieg um 36 Mio. Euro auf -33 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Ertragsteueraufwand um 40 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis stieg um 220 Mio. Euro auf 144 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich das operative Ergebnis um 228 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 209 Mio. Euro auf 131 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der bereinigte Gewinn um 220 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf einen höheren operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch niedrigere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresfehlbetrag sank um 192 Mio. Euro auf einen Jahresüberschuss von 131 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Jahresfehlbetrag um 199 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf einen höheren bereinigten Gewinn.

Aktivitäten Property & Casualty - Direct-Geschäft

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 2.866 2.735
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 76,9% 78,2%
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 75,0% 76,9%
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 691 607
Kostenquote 21,8% 21,1%
Netto-Kapitalanlageergebnis 115 124
Operatives Ergebnis vor Steuern 203 176
Ertragsteueraufwand/-ertrag (43) (50)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen 9 8
Minderheitsanteile (0) (0)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 168 135
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) (2) (2)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 166 132
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 7 (5)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 4 (1)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (8) (7)
Integrations- und Restrukturierungskosten (11) (12)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 157 108

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 2.864 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Das Direct-Geschäft umfasst Aktivitäten in Großbritannien (22 % des Gesamtumsatzes des Direct-Geschäfts), Frankreich (21 %), Südkorea (20 %), Japan (16 %), Polen (7 %), Spanien (6 %), Italien (4 %) und Belgien (3 %).

In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag von Portugal nicht in der Vergleichsbasis enthalten.

Der Bruttoumsatz stieg um 131 Mio. Euro (+5 %) auf 2.866 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 183 Mio. Euro (+7 %):

- Das Kfz-Geschäft mit Privatkunden (86 % des Bruttoumsatzes) verzeichnete einen Anstieg um 186 Mio. Euro (+8 %) auf 2.500 Mio. Euro, zurückzuführen auf (i) Polen (+67 Mio. Euro bzw. +62 %) infolge starker Volumina beim Neugeschäft aus Direct-Umsätzen und Wachstum durch die Bankassurance-Zusammenarbeit mit mBank, (ii) Großbritannien (+46 Mio. Euro bzw. +10 %) aufgrund höherer durchschnittlicher Beiträge sowie den positiven Auswirkungen des Hamon-Gesetzes auf das Neugeschäft, (iv) Japan (+28 Mio. Euro bzw. +8 %) aufgrund höherer durchschnittlicher Beiträge und (v) Spanien (+21 Mio. Euro bzw. +12 %) infolge einer höheren Kundenbindungsrate und Neugeschäftszuwachs, teilweise ausgeglichen durch (vi) Südkorea (-18 Mio. Euro bzw. -3 %) aufgrund der Umsetzung einer Portfoliobereinigung zur Rentabilitätsverbesserung;

- Das SUH-Geschäft mit Privatkunden (14 % des Bruttoumsatzes) stieg um 13 Mio. Euro (+3 %) auf 395 Mio. Euro, zurückzuführen auf (i) Frankreich (+5 Mio. Euro bzw. +3 %) infolge eines Anstiegs der Vertragsverlängerungen bei Haushaltsversicherungen, (ii) Polen (+4 Mio. Euro bzw. +11 %) aufgrund höherer Volumina bei Haushalts-, Haftpflicht- und Krankenversicherungen und (iii) Japan (+3 Mio. Euro bzw. +23 %) aufgrund der starken Performance bei Haustierversicherungen, teilweise ausgeglichen durch (iv) Großbritannien (-3 Mio. Euro bzw. -3 %) aufgrund niedrigeren Neugeschäftsvolumens bei Haushaltsversicherungen.

Das versicherungstechnische Nettoergebnis sank um 84 Mio. Euro (+14 %) auf 691 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich das versicherungstechnische Nettoergebnis um 109 Mio. Euro (+18 %):

- die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote verbesserte sich um 1,2 Punkte auf 76,9 %, hauptsächlich zurückzuführen auf (i) Großbritannien, hauptsächlich bedingt durch einen Rückgang der Schadenregulierungskosten, weniger Naturkatastrophen und Naturereignisse sowie Verbesserungen im Kfz-Geschäft infolge von Tarifanstiegen sowie (ii) geringere Basisschäden in Südkorea, Spanien und Japan, teilweise ausgeglichen durch den Rückgang der durchschnittlichen Beiträge in Italien;

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote verbesserte sich um 2,1 Punkte auf 75,0 %, hauptsächlich aufgrund einer günstigen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren in Großbritannien.

Die Kostenquote erhöhte sich um 0,7 Punkte auf 21,8 %. Auf einer vergleichbaren Basis stieg die erweiterte Kostenquote um 0,7 Punkte, hauptsächlich aufgrund von Investitionen in IT-Systeme in Großbritannien.

Die erweiterte Kostenquote erhöhte sich um 0,3 Punkte auf 27,1 %. Auf einer vergleichbaren Basis stieg die erweiterte Kostenquote um 0,3 Punkte aufgrund einer höheren Kostenquote, teilweise ausgeglichen durch geringere Schadensregulierungskosten in Großbritannien.

Infolgedessen verbesserte sich die Combined Ratio um 1,2 Punkte auf 96,8 %. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich die Combined Ratio um 1,4 Punkte.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis sank um 8 Mio. Euro (-7 %) auf 115 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank das versicherungstechnische Nettoergebnis um 1 Mio. Euro (-1 %).

Der Ertragsteueraufwand sank um 7 Mio. Euro (-14 %) auf -43 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Ertragsteueraufwand um 4 Mio. Euro (-8 %), da das geringere operative Ergebnis vor Steuern durch einen niedrigeren Unternehmenssteuersatz in Frankreich mehr als ausgeglichen wurde.

Das operative Ergebnis stieg um 34 Mio. Euro (+25 %) auf 168 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich operative Ergebnis um 47 Mio. Euro (+35 %).

Der bereinigte Gewinn stieg um 34 Mio. Euro (+26 %) auf 166 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der bereinigte Gewinn um 48 Mio. Euro (+35 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis.

Der Jahresüberschuss stieg um 50 Mio. Euro (+46 %) auf 157 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Jahresüberschuss um 64 Mio. Euro (+58 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns sowie einer günstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Zinsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in Großbritannien nicht erfüllen.

Aktivitäten Property & Casualty - Asien

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 1.111 1.108
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 68,3% 67,0%
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 64,1% 64,6%
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 389 377
Kostenquote 31,2% 29,3%
Netto-Kapitalanlageergebnis 42 36
Operatives Ergebnis vor Steuern 93 100
Ertragsteueraufwand/-ertrag (12) (19)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen (18) (16)
Minderheitsanteile (14) (12)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 49 53
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 5 6
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 55 59
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (1) 0
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)    
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (15) (15)
Integrations- und Restrukturierungskosten   (1)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 39 44

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 1.103 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Konsolidierungskreis: (i) bzgl. Bruttoumsatz und Combined Ratio: Hongkong, Malaysia, Singapur und Thailand (jeweils zu 100 %); (ii) bzgl. operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss: China, Indien, Hongkong, Malaysia, Singapur und Thailand (auf Grundlage des jeweiligen Konzernanteils). Die Aktivitäten in Indonesien sind nicht konsolidiert. China und Indien werden nach der Equity-Methode konsolidiert.

Der Bruttoumsatz stieg um 2 Mio. Euro auf 1.111 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz um 6 Mio. Euro (+1 %). Das Privatgeschäft (50 % des Bruttoumsatzes) stieg um 4 % auf 560 Mio. Euro und das Unternehmensgeschäft (50 % des Bruttoumsatzes) verzeichnete einen Rückgang von 3 % auf 551 Mio. Euro. Der allgemeine Anstieg war zurückzuführen auf:

- Malaysia (+33 Mio. Euro bzw. +11 %), zurückzuführen auf (i) Privatgeschäft (+20 Mio. Euro), hauptsächlich infolge von Neugeschäftszuwachs bei Kfz-Versicherungen und (ii) Unternehmensgeschäft (+13 Mio. Euro) infolge neuer Großkunden in den Bereichen Health und Property;

- Thailand (+5 Mio. Euro bzw. +7 %), zurückzuführen auf (i) Privatgeschäft (+7 Mio. Euro) infolge neuer Großkunden im Bereich Property;

teilweise ausgeglichen durch:

- Malaysia (-17 Mio. Euro bzw. -6 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Rückgänge im (i) Unternehmensgeschäft (-11 Mio. Euro), hauptsächlich in den Bereichen Arbeitsunfälle und Bausektor sowie im (ii) Privatgeschäft (-7 Mio. Euro), hauptsächlich im Kfz-Bereich aufgrund von Tarifrückgängen und weniger Vertragsverlängerungen;

- Hongkong (-15 Mio. Euro bzw. -3 %), zurückzuführen auf (i) Unternehmensgeschäft (-28 Mio. Euro), hauptsächlich infolge des Wegfalls von Großkunden im Bereich Health, teilweise ausgeglichen durch (ii) Privatgeschäft (+13 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund höheren Neugeschäfts im Bereich Health.

Das versicherungstechnische Nettoergebnis stieg um 12 Mio. Euro (+3 %) auf 389 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das versicherungstechnische Nettoergebnis um 17 Mio. Euro (+4 %):

- die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 1,3 Punkte auf 68,3 % aufgrund einer geringeren Schadenquote in Singapur bei Kfz- und Schadenversicherungen für Unternehmenskunden, in Thailand aufgrund von Kfz-Versicherungen für Privatkunden sowie Krankenversicherungen für Unternehmenskunden sowie in Malaysia aufgrund von Schadenversicherungen für Unternehmenskunden;

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote verbesserte sich um 0,5 Punkte auf 64,1 % aufgrund einer günstigen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren in Singapur und Hongkong.

Die Kostenquote erhöhte sich um 1,9 Punkte auf 31,2 %. Bei konstanten Wechselkursen stieg die Kostenquote um 1,8 Punkte, hauptsächlich aufgrund von höheren Verwaltungskosten (+1,4 Punkte) infolge von Investitionen in Transformationsprogramme in Hongkong und Singapur.

Die erweiterte Kostenquote erhöhte sich um 1,9 Punkte auf 34,0 %. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich die erweiterte Kostenquote um 1,9 Punkte.

Infolgedessen erhöhte sich die Combined Ratio um 1,4 Punkte auf 95,3 %. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich die Combined Ratio um 1,4 Punkte.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis stieg um 6 Mio. Euro (+18 %) auf 42 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das Netto-Kapitalanlageergebnis um 7 Mio. Euro (+20 %), hauptsächlich aufgrund einer höheren durchschnittlichen Vermögensbasis in Malaysia sowie einer positiven Veränderung des Anlagenmixes in Singapur.

Der Ertragsteueraufwand sank um 7 Mio. Euro (-35 %) auf -12 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 6 Mio. Euro (-33 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern.

Das operative Ergebnis sank um 4 Mio. Euro (-8 %) auf 49 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis um 4 Mio. Euro (-8 %), zurückzuführen auf ein niedrigeres operatives Ergebnis vor Steuern und schlechtere Ergebnisse bei verbundenen und assoziierten Unternehmen, zurückzuführen auf China aufgrund höherer Investitionen in digitales Marketing. Aufgrund der Anpassung der Konzernbeteiligung an Bharti von 26 % auf 49 % im Dezember 2015 stieg das operative Ergebnis um 8 Mio. Euro (+19 %).

Der bereinigte Gewinn sank um 4 Mio. Euro (-8 %) auf 55 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 5 Mio. Euro (-8 %), zurückzuführen auf ein niedrigeres operatives Ergebnis.

Der Jahresüberschuss sank um 5 Mio. Euro (-11 %) auf 39 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 5 Mio. Euro (-11 %), zurückzuführen auf einen niedrigeren bereinigten Gewinn.

Aktivitäten Property & Casualty - AXA Corporate Solutions Assurance

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b)
Bruttoumsatz (a) 2.325 2.265
Auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (netto) 85,7% 85,8%
Auf alle Schadenjahre bezogene Schadenquote (netto) 83,4% 82,8%
Versicherungstechnisches Nettoergebnis vor Aufwendungen 383 391
Kostenquote 17,8% 15,8%
Netto-Kapitalanlageergebnis 182 173
Operatives Ergebnis vor Steuern 155 205
Ertragsteueraufwand/-ertrag (32) (69)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen    
Minderheitsanteile (2) (2)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 122 134
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 25 21
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 146 155
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 4 7
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 6  
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten (8) (6)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 149 156

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 2.318 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umklassifizierung aus dem Segment International Insurance in das Segment Property & Casualty.

In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag der Aktivitäten in Brasilien, die seit 1. Januar 2016 konsolidiert sind, nicht in der Vergleichsbasis enthalten.

Der Bruttoumsatz stieg um 6 Mio. Euro (+3 %) auf 2.325 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz um 1. Mio. Euro (0 %), insbesondere bei Schadenversicherungen (+5 %) und Haftpflicht (+6 %), teilweise ausgeglichen durch Luft- und Raumfahrt (-17 %), Baubranche (-12 %) und Kfz (-20 %) aufgrund von Maßnahmen zur Beibehaltung der Rentabilität.

Das versicherungstechnische Nettoergebnis sank um 8 Mio. Euro (-2 %) auf 389 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich das versicherungstechnische Nettoergebnis um 27 Mio. Euro (-7 %):

- die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 0,3 Punkte auf 85,7 %, zurückzuführen auf höhere Aufwendungen für Großschäden im Bereich Haftpflicht, teilweise ausgeglichen durch geringe Aufwendungen für Großschäden in den Bereichen Schifffahrt und Luftfahrt;

- die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote stieg um 1,0 Punkte auf 83,4 %, hauptsächlich aufgrund geringerer Anpassungen aus vorherigen Geschäftsjahren.

Die Kostenquote erhöhte sich um 1,9 Punkte auf 17,8 %. Auf einer vergleichbaren Basis stieg die Kostenquote um 1,2 Punkte, hauptsächlich aufgrund von höheren Kosten für Projektinvestitionen.

Die erweiterte Kostenquote erhöhte sich um 2,0 Punkte auf 21,2 %. Auf einer vergleichbaren Basis erhöhte sich die erweiterte Kostenquote um 1,4 Punkte.

Infolgedessen erhöhte sich die Combined Ratio um 2,6 Punkte auf 101,2 %. Auf einer vergleichbaren Basis stieg die Combined Ratio um 2,1 Punkte.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis stieg um 9 Mio. Euro (+5 %) auf 182 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich das Netto-Kapitalanlageergebnis um 1 Mio. Euro aufgrund geringerer Wiederanlagerenditen aus dem Fixed-Income-Portfolio, teilweise ausgeglichen durch höhere Ausschüttungen aus Anlagefonds.

Der Ertragsteueraufwand sank um 38 Mio. Euro (-54 %) auf -32 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Ertragsteueraufwand um 38 Mio. Euro (-54 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern sowie positiven steuerlichen Einmaleffekten.

Das operative Ergebnis sank um 12 Mio. Euro (-9 %) auf 122 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich das operative Ergebnis um 12 Mio. Euro (-9 %).

Der bereinigte Gewinn sank um 8 Mio. Euro (-5 %) auf 146 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der bereinigte Gewinn um 8 Mio. Euro (-5 %), zurückzuführen auf ein niedrigeres operatives Ergebnis, teilweise ausgeglichen durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss sank um 7 Mio. Euro (-5 %) auf 149 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis blieb der Jahresüberschuss stabil, da ein geringerer bereinigter Gewinn sowie eine ungünstige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Anlagefonds durch den mit der Veräußerung von AXA Portugal verbundenen realisierten Netto-Veräußerungsgewinn ausgeglichen wurde.

Aktivitäten Property & Casualty - AXA Assistance

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b)
Bruttoumsatz (a) 1.449 1.371
Operatives Ergebnis vor Steuern 34 47
Ertragsteueraufwand/-ertrag (22) (22)
Nettoerträge aus Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen 1 1
Minderheitsanteile 0 (0)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 13 25
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern) 0 1
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 14 26
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (2) (1)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)   (1)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten (17) (5)
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) (Konzernanteil) (5) 19

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 1.276 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umklassifizierung aus dem Segment International Insurance in das Segment Property & Casualty.

Der Bruttoumsatz stieg um 77 Mio. Euro (+6 %) auf 1.449 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 56 Mio. Euro (+5 %), hauptsächlich zurückzuführen auf die Verfeinerung der Bilanzierungsmethodik bei einem umfassenden Vertrag sowie Neugeschäft bei Kfz- und Krankenversicherungen.

Das operative Ergebnis sank um 12 Mio. Euro (-47 %) auf 13 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von im Zusammenhang mit der Gründung von AXA Partners entstandenen Kosten, einem höheren Provisionssatz sowie einem höheren Unternehmenssteuersatz aufgrund eines ungünstigen Ländermixes.

Der bereinigte Gewinn sank um 12 Mio. Euro (-48 %) auf 14 Mio. Euro aufgrund eines geringeren operativen Ergebnisses.

Der Jahresüberschuss sank um 23 Mio. Euro (-125 %) auf einen Jahresfehlbetrag von -5 Mio. Euro aufgrund eines niedrigeren bereinigten Gewinns sowie höherer Restrukturierungskosten hauptsächlich in Deutschland.

Aktivitäten Property & Casualty - Sonstige

Konsolidierter Bruttoumsatz

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
AXA Liabilities Managers 6 3
AXA Global P&C 97 84
SUMME 103 87
Konzerninterne Geschäftsvorfälle   (1)
Beitrag zum konsolidierten Bruttoumsatz 103 86

(a) Angepasst: Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Property & Casualty.

Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
AXA Liabilities Managers 47 57
AXA Global P&C 28 37
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 75 94
Auf Anteilseigner entfallende realisierte Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste 4 7
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 79 101
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 4 7
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 3  
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte    
Integrations- und Restrukturierungskosten    
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 86 107

(a) Angepasst: Umklassifizierung eines Teils des Segments International Insurance in das Segment Property & Casualty.

AXA Liabilities Managers

Das operative Ergebnis sank um 9 Mio. Euro (-16 %) auf 47 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis um 7 Mio. Euro (-13 %), hauptsächlich aufgrund weniger günstigen Entwicklungen bei den sich in Abwicklung befindlichen Portfolios.

Der bereinigte Gewinn sank um 13 Mio. Euro (-20 %) auf 51 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 10 Mio. Euro (-16 %), hauptsächlich zurückzuführen auf ein niedrigeres operatives Ergebnis und geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss sank um 4 Mio. Euro (-7 %) auf 58 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 2 Mio. Euro (-4 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren bereinigten Gewinns, teilweise ausgeglichen durch eine günstige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Zinsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.

AXA Global P&C

Das operative Ergebnis sank um 9 Mio. Euro (-25 %) auf 28 Mio. Euro, insbesondere aufgrund einer niedrigeren versicherungstechnischen Marge.

Der bereinigte Gewinn sank um 9 Mio. Euro (-25 %) auf 28 Mio. Euro aufgrund eines geringeren operativen Ergebnisses.

Der Jahresüberschuss sank um 17 Mio. Euro (-37 %) auf 28 Mio. Euro aufgrund eines niedrigeren bereinigten Gewinns und einer ungünstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Anlagefonds und Wechselkurseffekten.

Segment Asset Management

AB

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 2.642 2.690
Netto-Kapitalanlageergebnis (5) (13)
Gesamtumsatz 2.637 2.678
Allgemeine Aufwendungen (2.021) (2.105)
Operatives Ergebnis vor Steuern 616 573
Ertragsteueraufwand/-ertrag (220) (138)
Minderheitsanteile (205) (210)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 191 224
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern)   0
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 191 224
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 23 (1)
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche)   0
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte   0
Integrations- und Restrukturierungskosten (5) (10)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 210 213
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = USD 1,105 1,119

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 2.530 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Das verwaltete Vermögen („AuM“) stieg um 31 Mrd. Euro zum Jahresende 2015 auf 486 Mrd. Euro infolge eines Marktaufschwungs von +26 Mrd. Euro, positiver Wechselkurseffekte in Höhe von +14 Mrd. Euro und Änderungen des Konsolidierungskreises (+2 Mrd. Euro) aufgrund der Übernahme von Ramius, teilweise ausgeglichen durch Nettoabflüsse (-12 Mrd. Euro), hauptsächlich bei institutionellen Kunden.

Der Bruttoumsatz sank um 48 Mio. Euro (-2 %) auf 2.642 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Bruttoumsatz um 82 Mio. Euro (-3 %) aufgrund (i) geringerer Anlageverwaltungsgebühren (-3 %) infolge eines ungünstigen Produktmixes, (ii) niedrigeren Gebühren für Research-Services für institutionelle Kunden (-3 %) aufgrund von Marktrückgängen und niedrigerer Volumina in Europa und Asien sowie (iii) geringerer Vertriebsgebühren (-10 %) aufgrund eines geringeren durchschnittlichen AuM bei Anlagefonds für Privatanleger.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis stieg um 8 Mio. Euro auf -5 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das versicherungstechnische Nettoergebnis um 8 Mio. Euro.

Aufwendungen sanken um 84 Mio. Euro (-4 %) auf -2.021 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sanken die allgemeinen Aufwendungen um 110 Mio. Euro (-5 %), hauptsächlich aufgrund niedrigerer Ausgleichsaufwendungen infolge niedrigerer Umsatzerlöse sowie niedrigeren Aufwendungen für Werbung und Dienstleistungen.

Infolgedessen verbesserte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 2,1 Punkte auf 72,9 %.

Der Ertragsteueraufwand stieg um 81 Mio. Euro (+59 %) auf -220 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 79 Mio. Euro (+57 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern sowie einen ungünstigen steuerlichen Einmaleffekt (-66 Mio. Euro).

Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn sanken um 33 Mio. Euro (-15 %) auf 191 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sanken das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn um 35 Mio. Euro (-16

Der Anteil von AXA an AB zum 31. Dezember 2016 betrug 63,7 % verglichen mit 62,8 % zum 31. Dezember 2015.

Der Jahresüberschuss sank um 3 Mio. Euro (-2 %) auf 210 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 6 Mio. Euro (-3 %), zurückzuführen auf einen niedrigeren bereinigten Gewinn, teilweise ausgeglichen durch einen außergewöhnlichen realisierten Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Startkapital-Investments (28 Mio. Euro).

AXA Investment Managers („AXA IM“)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bruttoumsatz (a) 1.545 1.604
Netto-Kapitalanlageergebnis (17) 1
Gesamtumsatz 1.527 1.606
Allgemeine Aufwendungen (1.201) (1.226)
Operatives Ergebnis vor Steuern 327 380
Ertragsteueraufwand/-ertrag (96) (135)
Minderheitsanteile (5) (10)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 225 234
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragssteuern)   0
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 225 234
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 8 11
Außergewöhnliche Tätigkeiten (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 36 27
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte   0
Integrations- und Restrukturierungskosten (4) (2)
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 265 269

(a) Vor konzerninternen Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 1.180 Mio. Euro abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

In den unterstehenden Ausführungen umfasst die Vergleichsbasis die Anpassung für konstante Wechselkurse, jedoch keine Vertriebsgebühren.

Das verwaltete Vermögen („AuM“) stieg um 48 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2015 auf 717 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2016, zurückzuführen auf Nettozuflüsse in Höhe von 56 Mrd. Euro, hauptsächlich von externen Kunden (+57 Mrd. Euro), hauptsächlich aufgrund von asiatischen Joint-Ventures (+39 Mrd. Euro) sowie sonstigen externen Kunden (+18 Mrd. Euro) und sowie kombinierten Markt- und Wechselkurseffekten in Höhe von +9 Mrd. Euro, teilweise ausgeglichen durch eine Änderung des Konsolidierungskreises mit negativen Auswirkungen in Höhe von -18 Mrd. Euro, hauptsächlich durch den Wegfalls des „Friends Life“-Mandats bedingt.

Der Bruttoumsatz sank um 60 Mio. Euro (-4 %) auf 1.545 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis blieb der Nettoumsatz stabil bei 1.233 Mio. Euro (+3 Mio. Euro), hauptsächlich infolge höherer Transaktionsgebühren (12 Mio. Euro bzw. +37 %), teilweise ausgeglichen durch geringere Verwaltungsgebühren (-6 Mio. Euro bzw. -1 %) infolge einer geringen durchschnittlichen Vermögensbasis, hauptsächlich durch den Wegfall des „Friends Life“-Mandats bedingt.

Das Netto-Kapitalanlageergebnis sank um -19 Mio. Euro auf -17 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich das Netto-Kapitalanlageergebnis um 17 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund des nicht wiederholten Effekts aus außergewöhnlichen Kapitalerträgen in Höhe von 16 Mio. Euro im Jahr 2015.

Die allgemeinen Aufwendungen sanken um 26 Mio. Euro (-2 %) auf -1.201 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich das Netto-Kapitalanlageergebnis um 30 Mio. Euro (+3 %) auf 881 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Personalkosten infolge von 2016 begonnenen Maßnahmen zur Geschäftsentwicklung.

Infolgedessen verbesserte sich die zugrundeliegende Cost-Income Ratio um 3,1 Punkte auf 72,4 %. Auf einer vergleichbaren Basis blieb die zugrundeliegende Cost-Income Ratio konstant.

Der Ertragsteueraufwand sank um 39 Mio. Euro (-29 %) auf -96 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Ertragsteueraufwand um 37 Mio. Euro (-27 %), bedingt durch ein geringeres operatives Ergebnis vor Steuern, den nicht wiederholten Effekt aus ungünstigen steuerlichen Einmaleffekten im Jahr 2015 sowie einen niedrigeren effektiven Steuersatz infolge eines günstigeren Ländermixes.

Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn sanken um 9 Mio. Euro (-4 %) auf 225 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterten sich das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn um 2 Mio. Euro (-1 %).

Der Jahresüberschuss sank um 4 Mio. Euro (-2 %) auf 265 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Jahresüberschuss um 6 Mio. Euro (+2 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts an die nachträgliche Zahlung in Zusammenhang mit der Veräußerung von AXA Private Equity 2013.

Segment Banking

Belgien

Der Nettoumsatz im Banking-Bereich. sank um 27 Mio. Euro (-7 %) auf 375 Mio. Euro.

Der operative Nettoumsatz im Banking-Bereich. sank um 22 Mio. Euro (-6 %), hauptsächlich aufgrund von (i) geringeren Zinserträgen auf Hypotheken sowie geringeren Handelsspannen bei Kontokorrent- und Sparkonten angesichts des Niedrigzinsumfelds und (ii) geringerer Vermittlungsaktivität, teilweise ausgeglichen durch (iii) bessere Geschäftsergebnisse infolge einer stärkeren Neuvergabe von Krediten.

Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn sanken um 16 Mio. Euro (-18 %) auf 74 Mio. Euro aufgrund eines (i) geringeren operativen Nettoumsatzes im Banking-Bereich (-22 Mio. Euro), (ii) höheren Vertriebsprovisionen (-5 Mio. Euro), (iii) höheren Bankenabgaben (-4 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch (iv) verbesserte Risikokosten (+13 Mio. Euro) sowie (v) geringere Betriebskosten (+2 Mio. Euro).

Der Jahresüberschuss sank um 29 Mio. Euro (-29 %) auf 71 Mio. Euro aufgrund (i) eines niedrigeren bereinigten Gewinns, (ii) höherer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schließung der Niederlassungen in Ungarn, (iii) einer ungünstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten zur Zinsabsicherung und (iv) höheren Restrukturierungskosten.

Frankreich

Der Nettoumsatz im Banking-Bereich. sank um 11 Mio. Euro (-7 %) auf 141 Mio. Euro.

Der operative Nettoumsatz im Banking-Bereich stieg um 2 Mio. Euro (+2 %) auf 139 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch höhere Zinserträge bei Krediten für Privatkunden, hauptsächlich bei Hypotheken, trotz des Niedrigzinsumfelds, infolge eines Wachstums des Bestandsgeschäfts im Anschluss an die gestiegene Neuvergabe von Krediten in den letzten Jahren.

Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn sanken um 4 Mio. Euro (-87 %) auf 1 Mio. Euro bzw. um 5 Mio. Euro (-96 %) auf 0 Mio. Euro, da der Anstieg der Betriebskosten zur Förderung des Geschäftswachstums teilweise durch einen Anstieg des operativen Nettoumsatzes im Banking-Bereich verbunden mit verbesserten Risikokosten ausgeglichen wurde.

Der Jahresüberschuss sank um 13 Mio. Euro (-87 %) auf 2 Mio. Euro infolge einer weniger günstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Schulden- und Absicherungsinstrumenten.

Ungarn

Der Jahresfehlbetrag verbesserte sich um 94 Mio. Euro auf einen Jahresüberschuss von 27 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresfehlbetrag um 94 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund (i) des nicht wiederholten Effekts aus einer Bilanzierung einer Rückstellung in Höhe von 77 Mio. Euro 2015 in Erwartung eines Verlustes in Zusammenhang mit der Veräußerung des Ungarn-Geschäfts und (ii) der Auflösung eines Teils dieser Rückstellung (+21 Mio. Euro) infolge einer positiven Entwicklung des zugrundeliegenden Hypothekenportfolios.

Deutschland

Der Nettoumsatz im Banking-Bereich sank um 1 Mio. Euro (-2 %) auf 21 Mio. Euro.

Das operative Ergebnis stieg um 1 Mio. Euro (+34 %) auf 5 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 2 Mio. Euro (+41 %) auf 5 Mio. Euro.

Der Jahresüberschuss sank um 2 Mio. Euro (-48 %) auf 2 Mio. Euro.

Holding-Gesellschaften und sonstige Gesellschaften

AXA SA([17])

Das operative Ergebnis stieg um 60 Mio. Euro auf -773 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von geringeren Finanzaufwendungen vor allem infolge des angesichts des Niedrigzinsumfelds eingeführten Zinsmanagement-Programms, teilweise ausgeglichen durch die Auswirkungen des Programms zur Vergabe externer Kredite.

Der bereinigte Gewinn stieg um 53 Mio. Euro auf 780 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch höhere Abschreibungen auf Aktien.

Der Jahresfehlbetrag stieg um 129 Mio. Euro auf -1.134 Mio. Euro, da (i) ein höherer bereinigter Gewinn und (ii) ein realisierter Gewinn in Zusammenhang mit der Veräußerung von AXA Portugal durch (iii) eine ungünstige Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Zinsen und Devisenterminkontrakten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, verbunden mit (iv) einem negativen steuerlichen Einmaleffekt infolge der teilweisen Abschreibung bei AXA SA der latenten Nettosteuerposition des steuerlichen Organkreises in Frankreich aufgrund der 2016 beschlossenen Senkung des Unternehmenssteuersatzes in Frankreich von 34 % auf 28 %, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Sonstige französische Holding-Gesellschaften

AXA France Assurance

In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag der Holding-Gesellschaften von Genworth nicht in der Vergleichsbasis enthalten. Die erste Konsolidierung dieser Gesellschaften erfolgte zum 31. Dezember 2015.

Das operative Ergebnis stieg um 5 Mio. Euro auf -10 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich das operative Ergebnis um 5 Mio. Euro, zurückzuführen auf die Besteuerung von von Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden.

Der bereinigte Gewinn stieg um 2 Mio. Euro und der Jahresfehlbetrag sank um 2 Mio. Euro auf -13 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der bereinigte Gewinn und sank der Jahresfehlbetrag um 6 Mio. Euro, zurückzuführen auf den Anstieg des operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch Abschreibungen auf Aktien.

Sonstige französische Holding-Gesellschaften

Das operative Ergebnis stieg um 15 Mio. Euro auf 14 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines besseren Anlageergebnisses.

Der bereinigte Gewinn stieg um 14 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro infolge eines höheren operativen Ergebnisses.

Der Jahresfehlbetrag stieg um 3 Mio. Euro auf -6 Mio. Euro, da der höhere bereinigte Gewinn durch Kosten in Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Beteiligung an Bharti AXA General Insurance mehr als ausgeglichen wurde.

Ausländische Holding-Gesellschaften

AXA Financial, Inc.

Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn sanken um 59 Mio. Euro auf -77 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sanken das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn um 58 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund geringerer Mieteinnahmen infolge der Veräußerung zweier Immobilien in New York, teilweise ausgeglichen durch geringere Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungsprogramme.

Der Jahresfehlbetrag stieg um 909 Mio. Euro auf einen Jahresüberschuss von 892 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich der Jahresfehlbetrag um 897 Mio. Euro, zurückzuführen auf einen außergewöhnlichen Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung zweier Immobilien in New York.

AXA UK Holdings

Das operative Ergebnis blieb stabil bei -1 Mio. Euro bei konstanten Wechselkursen und auf einer vergleichbaren Basis.

Der bereinigte Gewinn blieb stabil bei -2 Mio. Euro bei konstanten Wechselkursen und auf einer vergleichbaren Basis.

Der Jahresüberschuss sank um 109 Mio. Euro auf einen Jahresfehlbetrag von -101 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 121 Mio. Euro, hauptsächlich infolge eines Verlustes aus der Veräußerung der Bluefin Insurance Group (-82 Mio. Euro), einer ungünstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, sowie Restrukturierungskosten.

Deutsche Holding-Gesellschaften

Das operative Ergebnis stieg um 60 Mio. Euro auf 53 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund geringerer Pensionskosten und einmaliger Erträge aus der Verzinsung der Steuerforderungen.

Der bereinigte Gewinn stieg um 57 Mio. Euro auf 63 Mio. Euro aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss stieg um 57 Mio. Euro auf 64 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns sowie einer günstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten zur Pensionsabsicherung, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.

Belgische Holding-Gesellschaft

Das operative Ergebnis stieg um 3 Mio. Euro (+43 %) auf -3 Mio. Euro infolge höherer Investitionsgewinne und geringerer Aufwendungen für für Finanzierungszwecke ausgegebene Schuldtitel.

Der bereinigte Gewinn stieg um 2 Mio. Euro (+40 %) auf -4 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses.

Der Jahresfehlbetrag sank um 5 Mio. Euro (+89 %) auf -1 Mio. Euro infolge eines höheren bereinigten Gewinns sowie einer günstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.

Holding-Gesellschaften Region EMEA-LATAM

Das operative Ergebnis stieg um 6 Mio. Euro (+23 %) auf -19 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 6 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn sank um 2 Mio. Euro (-7 % auf -26 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 2 Mio. Euro (+1 %), da das operative Ergebnis durch geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne mehr als ausgeglichen wurde.

Der Jahresfehlbetrag stieg um 2 Mio. Euro (-5 %) auf -48 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresfehlbetrag um 2 Mio. Euro, zurückzuführen auf einen niedrigeren bereinigten Gewinn.

2.4. Liquidität und Eigenmittel

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.

Das Liquiditätsmanagement ist zentraler Bestandteil der Finanzplanung der Gruppe und umfasst die Schulden- und Laufzeitverwaltung sowie im Allgemeinen die Kapitalallokation der Gruppe. Die Liquiditätsmittel stammen hauptsächlich aus den Bereichen Life & Savings, Property & Casualty und dem Asset Management sowie aus Maßnahmen der Kapitalbeschaffung sowie von Kreditinstituten zugesagten Kreditlinien.

In den letzten Jahren hat die Gruppe ihre Haupttätigkeiten (Versicherung und Asset Management) durch eine Kombination von organischem Wachstum, Direktinvestitionen und Übernahmen ausgebaut. Diese Expansion wurde hauptsächlich durch eine Kombination von (i) von Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden, (ii) Einkünfte aus der Ausgabe von Schuldtiteln (hauptsächlich nachrangige Schuldtitel) und Darlehen (einschließlich von Tochterunternehmen ausgegebene Schuldtitel), (iii) der Ausgabe von Stammaktien und (iv) Einkünfte aus dem Verkauf von nicht zentralen Aktivitäten und Vermögenswerten finanziert.

Jedes der wichtigen operativen Tochterunternehmen der Gruppe ist verantwortlich für die Steuerung seiner eigenen Liquiditätslage, in Abstimmung mit dem Unternehmen. Das Unternehmen koordiniert als Holding-Gesellschaft der AXA Gruppe das Finanzierungs- und Liquiditätsmanagement und beteiligt sich in dieser Funktion an der Finanzierung der Aktivitäten bestimmter seiner Tochterunternehmen. Bestimmte Tochterunternehmen von AXA, darunter AXA France Assurance, AXA Financial, AXA Konzern AG, AXA UK Plc. und AXA Mediterranean Holding SA sind ebenfalls Holding-Gesellschaften und sind daher zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf die von ihren eigenen Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden angewiesen. Die operativen Versicherungsgesellschaften der Gruppe müssen verschiedene regulatorische Anforderungen erfüllen, darunter insbesondere die Einhaltung eines Mindestsolvabilitätskoeffizienten. Die Höhe der von operativen Tochterunternehmen gezahlten internen Dividenden muss sich daher nach diesen Anforderungen richten. Auch Bargeldpositionen unterliegen Schwankungen infolge von Nachschussaufforderungen mit Barausgleich von Gegenparteien im Zusammenhang mit Sicherheitenverträgen bei Derivaten. Der statuarische Abschluss des Unternehmens kann durch unrealisierte Gewinne oder Verluste bei zur Absicherung von insbesondere Währungs- und Zinsrisiken verwendeten Derivaten wesentlich beeinflusst werden.

Das Unternehmen rechnet damit, über die von operativen Tochterunternehmen erhaltenen Bardividenden und sonstige dem Unternehmen verfügbare Finanzierungsquellen weiterhin seine Betriebsausgaben (einschließlich auf ausstehende Schuldtitel und Darlehen entfallende Zinszahlungen) und Dividendenzahlungen in jedem der nächsten vier Jahre bedienen zu können. AXA erwartet, dass geplante Investitionen in Tochterunternehmen und bestehende Aktivitäten, künftige Erwerbungen und strategische Investments aus verfügbaren Cashflow nach Zahlung von Dividenden und operativen Aufwendungen, Einkünften aus der Veräußerung nicht-strategischer Vermögenswerte und Aktivitäten sowie künftigen Ausgaben von Schuldtiteln oder Aktien finanziert werden.

Als Holding-Gesellschaft unterliegt AXA keinen rechtlichen Beschränkungen in Bezug auf Dividendenzahlungen, sofern ihre kumulierten Gewinne ausreichend zur Erfüllung von Aufschüttungspflichten sind und die Solvenzquote der Gruppe nach der Dividendenzahlung nicht unter 100 % fällt. Viele Tochterunternehmen der Gruppe, insbesondere die Versicherungstöchter von AXA, unterliegen jedoch lokalen regulatorischen Beschränkungen in Bezug auf die Höhe der Dividenden, die sie an ihre Anteilseigner auszahlen können. Weitere Informationen zu diesen Beschränkungen finden Sie unter Anhang 29.4 „Verschiedenes: Beschränkung von Dividendenzahlungen an Aktionäre“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Liquidität, Finanzierungsquellen und -anforderungen von operativen Tochtergesellschaften der Gruppe

Die wesentlichen Liquiditätsquellen der Versicherungstöchter der Gruppe sind Beiträge, Investitionsgewinne und Einkünfte aus dem Verkauf von Anlagevermögen. Diese Mittel werden hauptsächlich für die Zahlung von Überschussanteilen, Schadensfälle und Schadensaufwendungen, Rückkäufe und sonstige operativen Aufwendungen verwendet sowie für den Erwerb von Anlagevermögen und zur Erfüllung möglicher Nachschussforderungen in Bezug auf Derivate. Die Liquidität des Versicherungsgeschäfts der Gruppe wird unter anderem durch die allgemeine Qualität der Anlagen der Gruppe sowie von der Fähigkeit der Gruppe zur zeitgerechten Liquidierung ihrer Anlagen und zur Zahlung von Überschussanteilen und Erfüllung von Schadensforderungen bei Fälligkeit beeinflusst. Die Gruppe überprüft regelmäßig die Qualität ihrer Vermögenswerte, um ausreichend Liquidität in Stressszenarien sicherzustellen.

Informationen zu geplanten Zahlungen und Rückkäufen in Bezug auf Versicherungsverträge in den Bereichen Life & Savings und Property & Casualty finden Sie in Anhang 14.10.1 „Regulierungs- und Rückkaufprognosen“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Life & Savings

Der Liquiditätsbedarf von Tochterunternehmen im Bereich Life & Savings kann von einer Reihe von Faktoren beeinflusst werden, darunter Schwankungen der Anzahl von Rückkäufen, Rücknahmen, Laufzeiten und Garantien gegenüber Versicherungsnehmern, einschließlich Garantien in Form von garantierten Leibrenten oder Mindestleistungen im Todesfall, insbesondere bei Variable Annuities.

Die Anlagestrategie von Tochterunternehmen von AXA im Bereich Life & Savings dient dazu, die Anlagerenditen und geschätzten Laufzeiten ihrer Anlagen mit den erwarteten Cashflows aus ihren Versicherungsverträgen in Einklang zu bringen. Gesellschaften überwachen sowohl die Bewertung und Laufzeit ihrer Anlagen als auch die Performance ihrer Finanzanlagen. Die Entwicklung an den Finanzmärkten kann sich auf die Anzahl von Rückkäufen und Rücknahmen von Lebensversicherungen sowie auf den kurzfristigen und erwarteten langfristigen Barmittelbedarf auswirken. Operative Gesellschaften der Gruppe versuchen, ihre Anlageportfolios anzupassen, um solche Überlegungen zu berücksichtigen und in einer zielgerichteten Art und Weise zu reagieren.

Property & Casualty

Die Liquiditätsanforderungen von Tochterunternehmen im Bereich Property & Casualty können von tatsächlichen Schadenerfahrungen beeinflusst werden. Die Netto-Cashflows des Bereichs Property & Casualty sind in der Regel positiv. Sie können jedoch im Fall außergewöhnlicher Verlustereignisse wie z. B. Naturkatastrophen negativ ausfallen. Ein Teil dieser Cashflows wird in liquide, kurzfristige Anleihen und andere börsengehandelte Wertpapiere investiert, um das mit solchen Ereignissen verbundene Liquiditätsrisiko zu steuern.

Asset Management und Banking

Die wichtigsten Liquiditätsquellen für Tochtergesellschaften von AXA in den Bereichen Asset Management und Banking sind operative Cashflows, Rückkaufvereinbarungen, Darlehen von Banken, Bankkunden, Inanspruchnahmen von Kreditfazilitäten, Einkünfte aus der Ausgabe von Stammaktien (falls zutreffend).

Die Finanzierungsbedürfnisse von Tochtergesellschaften im Bereich Asset Management ergeben sich hauptsächlich aus ihren Aktivitäten, für die Working Capital erforderlich ist, insbesondere zur Finanzierung vorab gezahlter Provisionen bei einigen Anlagefonds ähnlichen Produkten bei AXA oder zur Beschaffung von Startkapital für neue Fonds bei AB und AXA Investment Managers.

Liquiditätslage

2016 verfolgte AXA weiterhin eine umsichtige Vorgehensweise bei der Steuerung ihres Liquiditätsrisikos. Zum Jahresende 2016 verfügte AXA über:

- eine umfassende Bargeldposition in sämtlichen Geschäftsbereichen (Informationen zu Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit finden Sie in Anhang 12 „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts). Zum 31. Dezember 2016 umfasste die Konzernbilanz von AXA Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 25,7 Mrd. Euro, abzüglich Kontokorrentkrediten in Höhe von 0,6 Mrd. Euro;

- breiten Zugang zu verschiedenen Märkten über standardisierte Schuldenpläne: Dies umfasste zum Ende 2016 beispielsweise eine maximale Verschuldungskapazität von 6,0 Mrd. Euro an französischen Commercial Paper, 2,0 Mrd. Euro an US Commercial Paper, 17 Mrd. Euro im Rahmen eines Euro Medium Term Note („EMTN“)-Programms (davon 13,8 Mrd. Euro ausgegeben und 1,5 Mrd. Euro an französischen titres négociables à moyen terme (zuvor bons à moyen terme négociables);

- ein Schuldenprofil, das (i) hauptsächlich aus nachrangigen Schuldtiteln mit langen Laufzeiten besteht. In den nächsten beiden Jahren werden Schuldenrückzahlungen in Höhe von 2,8 Mrd. Euro([18]) bei zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel von insgesamt 18,3 Mrd. Euro zum Jahresende 2016 erwartet; sowie (ii) eine Verbesserung der Schuldenquoten (Verschuldungsquote([19]): 26,4 % zum Jahresende 2016 ggü. 25,9 % zum Jahresende 2015; Zinsdeckungsgrad([20]): 15,7x zum Jahresende 2016 ggü. 10,7x zum Jahresende 2015).

AXA verfügt über ein robustes Regelwerk für die Steuerung von Liquiditätsrisiken, das regelmäßig anhand einer vierteljährlichen Überprüfung von Liquiditäts- und Solvabilitätsanforderungen in Stressszenarien sowohl auf lokaler als auch auf Konzernebene geprüft wird. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“([21]) und Abschnitt 4.5 „Liquiditätsrisiko“([22]) dieses Geschäftsberichts.

Zum Jahresende 2016 hielten Gesellschaften der Gruppe gemeinsam mehr als 236 Mrd. Euro an Staats- und ähnlichen Anleihen, wovon Anleihen im Wert von 144 Mrd. Euro von Ländern der Eurozone herausgegeben wurden. Dadurch können sie lokale Liquiditätserfordernisse über hochliquide Anlagen erfüllen. Zudem hielt AXA SA zum Jahresende 2016 12,4 Mrd. Euro an nicht in Anspruch genommenen von Kreditinstituten zugesagten Kreditlinien. AXA hat ihre eigenen Liquiditätsanforderungen, die sich hauptsächlich aus Solvabilitätsbedürfnissen von Gesellschaften der Gruppe in erheblichen Stressszenarios und von AXA SA gehaltenen besicherten Derivaten ergeben. Der Derivatbestand wird täglich von der Abteilung AXA Group Treasury überwacht und gesteuert.

Darüber hinaus bleibt AXA im Rahmen ihres Regelwerks zur Risikokontrolle weiterhin wachsam, was vertragliche Bestimmungen betrifft, wie z. B. Rating-Trigger oder einschränkende Klauseln bei Finanzierungs- oder sonstigen Verträgen, die Darlehensgebern, Inhabern von Wertpapieren oder sonstigen Gegenparteien ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung, das Verlangen von Sicherheiten oder andere Rechtsmittel verleiht, in Umständen, die eine wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben könnten. Zum Jahresende 2016 waren keine Kreditfazilitäten von AXA mit Rating-Triggern oder finanziellen Kreditklauseln behaftet.

Nachrangige Anleihen

Auf konsolidierter Basis beliefen sich als zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und bekannter Restlaufzeit (mit Ausnahme von derivativen Instrumenten) zum 31. Dezember 2016 auf 9.007 Mio. Euro (7.818 Mio. Euro einschließlich Derivaten), nach Berücksichtigung aller konzerninternen Eliminierungen und ohne nachrangige Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (TSS/TSDI, die im Eigenkapital enthalten sind, wie in Anhang 1.13.2 „Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts beschrieben), verglichen mit 6.823 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015 (7.465 Mio. Euro einschließlich Derivaten). Ohne die Auswirkungen aus Derivaten entspricht dies demnach einem Anstieg von 2.184 Mio. Euro.

Zum 31. Dezember 2016 waren die einzigen im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen die Wandelanleihen 2017 von AXA (zum 31. Dezember 2016 waren 6.612.510 Wandelanleihen ausstehend, was einem Buchwert von 1.783 Mio. Euro für die Schulkomponente entspricht, wie in Anhang 17 „Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts beschrieben). Zur Neutralisierung des Verwässerungseffekts der Wandelanleihen 2017 hat AXA im Jahr 2016 Vereinbarungen mit einer Bank-Gegenpartei über die die automatische Ausübung von Kaufoptionen für AXA-Stammaktien aufrechterhalten. Im Rahmen dieser Vereinbarungen wurde bei jeder Umwandlung einer Wandelanleihe eine Kaufoption automatisch ausgeübt. Folglich wurde jede Ausgabe einer neuen Stammaktie infolge der Umwandlung einer Anleihe durch die Andienung einer bestehenden Stammaktie durch die Kaufoption ausgeglichen (die so erworbene Stammaktie wurde von AXA eingezogen, um einen Anstieg der Anzahl ihrer sich in Umlauf befindlichen Aktien bzw. eine Verwässerung zu verhindern).

Zum 31. Dezember 2016 betrug die Anzahl der bei Ausübung von sich sich im Umlauf befindlichen Wandelanleihen auszugeben Stammaktien 29,2 Millionen.

Weitere Informationen zu den nachrangigen Anleihen der Gruppe finden Sie in Anhang 17 „Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente

Auf konsolidierter Basis beliefen sich die zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumente von AXA ohne Derivate zum 31. Dezember 2016 auf 1.139 Mio. Euro (1.109 Mio. Euro einschließlich Derivaten), was zum Jahresende 2015 einem Anstieg von 476 Mio. Euro auf 663 Mio. Euro entspricht (624 Mio. Euro einschließlich Derivaten).

Weitere Informationen zu den zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten finden Sie in Anhang 17 „Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Kredite von Finanzinstitutionen

Zum 31. Dezember hatte die Gruppe keine offenen Kredite bei Finanzinstitutionen.

Sonstige Schuldinstrumente (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel)

Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich sonstige ausgegebene Schuldinstrumente auf 1.191 Mio. Euro ggü. 2.612 Mio. Euro zum Jahresende 2015. Der Rückgang um 1.421 Mio. Euro ist hauptsächlich auf die Rückerstattung ausstehender Commercial Paper durch AXA SA zurückzuführen.

Von Gesellschaften der Gruppe ausgegebene Schuldinstrumente (außer zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) sind in Anhang 18 „Verbindlichkeiten“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts beschrieben.

Sonstige Kredite von Finanzinstitutionen (einschließlich Kontokorrentkredite)

Zum 31. Dezember beliefen sich die sonstigen Kredite von Finanzinstitutionen auf 890 Mio. Euro (einschließlich 580 Mio. Euro an Kontokorrentkrediten). Dies entspricht einem Rückgang um 37 Mio. Euro verglichen mit den 927 Mio. Euro zum Jahresende 2015 (einschließlich Kontokorrentkredite in Höhe von 645 Mio. Euro).

Weitere Informationen zu Krediten von Finanzinstitutionen (außer zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) finden Sie in Anhang 18 „Verbindlichkeiten“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Ausgabe von Stammaktien

Seit einigen Jahren bietet die AXA Gruppe ihren Mitarbeitern in und außerhalb von Frankreich an, über eine ausschließlich für sie reservierte Erhöhung des Anteilskapitals Anteile am Unternehmen zu erwerben. 2016 investierten Mitarbeiter insgesamt 430 Mio. Euro, was zur Ausgabe von ca. 24,5 Millionen neuen Aktien führte. Um den Verwässerungseffekt der neu ausgegebenen Aktien zu eliminieren, hat AXA die gleiche Anzahl an solchen Aktien zurückgekauft und eingezogen.

Neu ausgegebene Aktien aus langfristigen Anreizprogrammen (AXA Miles und Aktienoptionen) beliefen sich 2016 auf insgesamt 5,4 Millionen Aktien. Um den Verwässerungseffekt der neu ausgegebenen Aktien zu eliminieren, hat AXA die gleiche Anzahl an solchen Aktien zurückgekauft und eingezogen.

Von Tochterunternehmen der Gruppe erhaltene Dividenden

Von Tochterunternehmen der Gruppe erhaltene Dividenden beliefen sich 2016 auf 3.521 Mio. Euro (2015: 2.552 Mio. Euro), wovon 1.302 Mio. Euro in anderen Währungen als dem Euro denominiert sind (2015: 733 Mio. Euro).

Verbrauch von Finanzmitteln

Vom Unternehmen 2016 gezahlte Zinsen beliefen sich auf 1.078 Mio. Euro (2015: 1.094 Mio. Euro), wovon Zinsen auf nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit 444 Mio. Euro ausmachten (2015: 431 Mio. Euro).

2016 an Aktionäre von AXA SA gezahlte Dividenden in Bezug auf das Geschäftsjahr 2015 beliefen sich auf 2.656 Mio. Euro bzw. 1,10 Euro je Aktie. 2015 wurde in Bezug auf das Geschäftsjahr 2014 0,95 Euro je Aktie gezahlt (2.317 Mio. Euro insgesamt). Diese Dividenden wurden in bar beglichen.

Weitere Informationen finden Sie unter Anhang IV „Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft“ dieses Geschäftsberichts.

Auswirkung von regulatorischen Anforderungen

Global systemrelevantes Versicherungsunternehmen (Global Systemically Important Insurer, „GSII“)

2013 wurde die AXA Gruppe als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen („GSII“) eingestuft. Das Regelwerk für GSIIs sieht eine Reihe von Anforderungen für GSIIs vor, darunter die Pflicht zur Einreichnung eines Plans zur Steuerung systemischer Risiken, eines Plans zur Steuerung des Liquiditätsrisikos sowie eines Wiederherstellungsplan bei der Gruppenaufsicht.

Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht - Einstufung als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen“ ([23]) dieses Geschäftsberichts.

Regulatorische Kapitalanforderungen

Die operativen Versicherungstöchter unterliegen lokalen regulatorischen Kapitalanforderungen, die zur Überwachung der Angemessenheit des Eigenkapitals sowie zum Schutz der Versicherungsnehmer dienen.

Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen, besitzen Versicherungsaufsichten breite Befugnisse, um verschiedene aufsichtsrechtliche Maßnahmen aufzuerlegen oder durchzuführen. Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen und/oder eine Verschlechterung ihrer Solvabilitätslage ihre Wettbewerbsposition negativ beeinflussen, kann dies das Unternehmen dazu zwingen, neues Kapital in beträchtlichem Umfang für solche Versicherungstöchter bereitzustellen, was wiederum unsere Liquiditäts-, Finanz- und Ertragslage belasten könnte.

Zum 31. Dezember 2016 erfüllte die Gruppe die geltenden Solvabilitätsanforderungen und überwacht die Einhaltung solcher Anforderungen auf fortlaufender Basis.

Ziele des Kapitalmanagements

Die AXA Gruppe hat eindeutige Kapitalmanagement-Richtlinien definiert, die sich auf eine zentrale Zielbandbreite für ihre Solvenzquote stützen:

- die zentrale Zielbandbreite liegt zwischen 170 % und 230 %. Innerhalb dieser zentralen Bandbreite strebt AXA an, (i) eine Auszahlungsquote für Dividenden von 45 % bis 55 % zu erreichen; (ii) die Verwässerung infolge von Aktienpaketen an Arbeitnehmer und der Ausübung von Aktienoptionen zu neutralisieren; und (iii) Investitionen in Geschäftswachstum beizubehalten;

- über 230 % und mit zunehmender Solvabilität kann die Auszahlungsquote unter Umständen angepasst werden. Überschusskapital könnte ebenfalls zu zusätzlicher Flexibilität bei Investitionen in Geschäftswachstum oder zur Anhebung der Risikobereitschaft beitragen;

- unter 170 % kann die AXA Gruppe schrittweise ihre Risikoaversität erhöhen, indem sie ausgewählte Portfoliopositionen veräußert, bei Wachstumsmaßnahmen selektiver vorgeht, eine Verwässerung infolge von Aktienangeboten für Arbeitnehmer und der Ausübung von Aktienoptionen zulässt ,und die Auszahlungsquote von Dividenden überprüfen.

- unter 140 % kann die AXA Gruppe ihre Wachstumsinitiativen einschränken, ihre Risikobereitschaft weiter senken und Dividendenauszahlungen kürzen.

Die AXA Gruppe hat Standards für das Kapitalmanagement definiert und eingeführt, die sicherstellen sollen, dass das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften wettbewerbsfähig sind und eine angemessene Solvenzquote in Einklang mit lokalen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen beibehalten. Die Geschäftsleitung hat eine Reihe von Notfallplänen entwickelt. Diese Pläne können das Eingehen von Rückversicherungen, den Verkauf von Anlageportfolios und/oder sonstigen Vermögenswerten, Maßnahmen zur Reduzierung von Kapitaleinschränkungen bei Neugeschäft oder sonstige Maßnahmen umfassen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Pläne wirksam genug sind, um ihren Zweck zu erfüllen.

Kapitalanalyse nach Ebene (Tiering)

Das Eigenkapital gemäß Solvency II entspricht den verfügbaren Finanzmitteln des Unternehmen vor den Auswirkungen von Regelungen der Kapitaleinstufung (Tiering) und nach Berücksichtigung der möglichen Nichtverfügbarkeit von bestimmten Elementen des Eigenkapitals.

Verfügbare Finanzmittel werden drei verschiedenen Ebenen zugeteilt, basierend auf der Qualität jeder Komponente nach Definition gemäß Solvency II. Die Einstufung hängt davon ab, in welchem Umfang der jeweilige Eigenkapitalposten unmittelbar zum Ausgleich erlittener Verluste zur Verfügung steht, einschließlich im Falle einer Abwicklung (dauerhafte Verfügbarkeit), und sämtlichen sonstigen Verpflichtungen im Rang nachsteht, einschließlich Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern und Begünstigten. Eigenkapitalposten der höchsten Qualität werden dem Tier-1-Kapital zugeordnet. Es gelten Anrechnungsvoraussetzungen für diese Posten zur Erfüllung der Solvabilitätskapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, „SCR“).

Zur Einhaltung der SCR gelten folgende quantitativen Grenzen: (a) der anrechnungsfähige Betrag der Tier-1-Bestandteile muss mindestens die Hälfte der SCR ausmachen; (b) der anrechnungsfähige Betrag der Tier-3-Bestandteile muss weniger als 15 % der SCR ausmachen; (c) die Summe der anrechnungsfähigen Beträge der Tier-1- und Tier-2-Bestandteile darf 50 % der SCR nicht übersteigen.

Als Tier-1-Kapital anrechnungsfähige hybride Schuldinstrumente dürfen 20 % des Gesamtbetrags an Tier-1-Kapital nicht übersteigen.

Beschreibung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher und bekannter Restlaufzeit

Von dem Unternehmen ausgegebene nachrangige Schuldtitel mit unendlicher und bekannter Restlaufzeit gelten als verfügbare Finanzmittel.

Ab dem 17. Januar 2015 ausgegebene nachrangige Schuldtitel wurden so strukturiert, dass sie als Eigenkapital nach Solvency II klassifiziert werden können. Vor dem 17. Januar 2015 ausgegebene nachrangige Schuldtitel profitieren hauptsächlich von den in Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) vorgesehenen Regelungen, da sie zuvor gemäß dem Aufsichtssystem Solvency I anrechnungsfähig waren und vor der delegierten Verordnung Solvency II ausgegebene worden waren.

Das Unternehmen hat nachrangige Schuldtitel mit bekannter Restlaufzeit, nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit („TSR“) und weit nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit („TSS“) ausgegeben, die Bestimmungen enthalten, die dem Unternehmen im Falle einer Verschlechterung seiner finanziellen Lage die Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit ermöglichen sollen.

Bestimmte TSR enthalten Klauseln, die es dem Unternehmen erlauben oder es dazu zwingen, Zinszahlungen zurückzustellen. Darüber hinaus unterliegt die Rückzahlung bei Fälligkeit (i) der vorherigen Zustimmung der ACPR (ii) und erfolgt nur, wenn kein Ereignis vorliegt, das (a) dazu führt, dass das Eigenkapital des Unternehmens und/oder der Gruppe unzureichend zur Abdeckung seiner/ihrer regulatorischen Kapitalanforderungen ist oder (b) das Unternehmen zu spezifischen Maßnahmen in Bezug auf Zahlungen auf die Schuldtitel aufgrund seiner Finanzlage zwingt oder (c) sich negativ auf die Fähigkeit seiner Versicherungstöchter zur Begleichung von Schadensforderungen auswirkt.

Gemäß den Bedingungen der TSDI von AXA kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen unter bestimmten Umständen bzw. muss das Unternehmen unter bestimmten anderen Umständen Zinszahlungen zurückstellen (z. B. kein Dividendenbeschluss oder keine Dividendenzahlung auf der vorherigen Hauptversammlung oder Eingang einer aufsichtsbehördlichen Anweisung zur Wiederherstellung der Solvabilität bei dem Unternehmen oder bestimmten wesentlichen Versicherungstöchter des Unternehmens). In bestimmten Fällen kann eine Zahlung zurückgestellter Zinsen erforderlich sein (z. B. Zahlung von Dividenden, Benachrichtigung über die Zurücknahme einer aufsichtsbehördlichen Anweisung zur Wiederherstellung der Solvabilität, Liquidation des Unternehmens oder Rückzahlung der TSDI usw.).

Insbesondere enthalten die meisten TSS des Unternehmens Verlustabsorptionsmechanismen, die vorsehen, dass der Kapitalbetrag jeder der entsprechenden TSS in Fällen, in denen das Unternehmen seine regulatorischen Kapitalanforderungen nicht erfüllt, reduziert wird. In einem solchen Fall fallen nur Zinsen auf den reduzierten Kapitalbetrag an. Der Kapitalbetrag kann gemäß den Bedingungen der TSS wieder zurückgesetzt werden, wenn sich die Finanzlage des Unternehmens wieder verbessert hat.

Darüber hinaus ist das Unternehmen in Bezug auf die meisten seiner TSS verpflichtet, bei Auftreten bestimmter Ereignisse mit Auswirkung auf den konsolidierten Nettogewinn und das Eigenkapital die Auszahlung von Zinsen zurückzustellen. In einem solchen Fall kann das Unternehmen solche zurückgestellte Zinsen in Form alternativer Mechanismen zur Couponzahlung innerhalb von fünf Jahren (wie z. B. die Ausgabe neuer Aktien oder anderer Wertpapiere einschließlich TSS oder Vorzugsaktien, der Verkauf von eigenen Aktien oder eine Anhebung des Kapitalbetrag der entsprechenden Schuldtitel vorbehaltlich geltender Grenzen) zahlen. Geschieht das nicht, verfallen die Zinsen. Jedoch wird die Zahlung der zurückgestellten Zinsen in bestimmten Fällen fällig und das Unternehmen bemüht sich bestmöglich, diese Ansprüche zu erfüllen (z. B. Rückzahlung der Schuldtitel, Liquidation des Unternehmens, Zahlung einer Dividende oder von Zinsen auf anderer TSS, Aktienrückkäufe außerhalb des Rückkaufprogramms des Unternehmen oder Rückzahlung oder Rückkauf anderer TSS).

Abschließend kann das Unternehmen gemäß den RSS Zinszahlungen bei Verschlechterung seiner Finanzlage ausfallen lassen, sofern im vorherigen Geschäftsjahr nicht bestimmte Ereignisse eingetreten sind (z. B. eine Dividenden- oder Zinszahlung auf TSS, Aktienrückkäufe außerhalb des Aktienrückkaufprogramms der Gruppe oder Rückzahlung oder Rückkauf anderer TSS).

Übertragbarkeit von Kapital

Bei der Beurteilung, ob zur Erfüllung der SCR der Gruppe bestimmte Einschränkungen für die Übertragbarkeit von von Tochtergesellschaften von AXA gehaltenen Geldmittel gelten, prüft die Gruppe, ob

- die Eigenmittel rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen unterliegen, welche die Fähigkeit dieses Postens zum Ausgleich sämtlicher Arten von Verlusten in jedwedem Bereich der Gruppe einschränken;

- rechtliche oder regulatorische Anforderungen bestehen, welche die Übertragbarkeit von Vermögenswerten an ein anderes Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen einschränken; und

- es möglich ist, diese Eigenmittel innerhalb von maximal 9 Monaten zur Erfüllung der SCR der Gruppe zur Verfügung zu stellen.

Abschließend sind Eigenmittel, deren Verfügbarkeit nicht nachgewiesen werden kann, im Eigenkapital der Gruppe enthalten, sofern sie zur Erfüllung der SCR der Gesellschaft anrechnungsfähig sind.

Die ACPR ist momentan der Ansicht, dass AXA SA keinen Anforderungen, wie sie für Finanzkonglomerate gelten, unterliegt.

Weitere Informationen zu Regulierung und Kapitalanforderungen finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht - Einstufung als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen“ ([24]) dieses Geschäftsberichts.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2016, die sich auf die Liquidität von AXA auswirken

Auf der am 26. April 2017 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von 1,16 Euro je Aktie vorgeschlagen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung wird die Dividende am 9. Mai 2017 ausgezahlt, wobei der Ex-Dividendentag der 5. Mai 2017 ist.

Die Wandelanleihen 2017 wurden von AXA bei Fälligkeit am 1. Januar 2017 zurückgezahlt. Anleiheninhaber, die zusammen 348 Anleihen im Wert von insgesamt 93.668 Euro besitzen, haben gemäß den Bedingungen der Anleihen beschlossen, ihr Umwandlungsrecht bis zum 31. März 2017 beizubehalten, anstatt die Rückzahlung zum 1. Januar 2017 in Anspruch zu nehmen. Wandelanleihen, bei denen das Umwandlungsrecht bis zum 31. März 2017 nicht ausgeübt wurde, werden zum 3. April 2017 zurückgenommen.

Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag finden Sie in Anhang 32 „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

2.5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2016

Bekanntgabe der erfolgreichen Platzierung von nachrangigen Anleihen in Höhe von 1 Mrd. USD mit Fälligkeit im Jahr 2047

Am 11. Januar 2017 gab AXA die erfolgreiche Platzierung nachrangiger Anleihen der Kategorie Reg S in Höhe von 1 Mrd. USD mit Fälligkeit im Jahr 2047 bei institutionellen Anlegern zur Vorab-Refinanzierung eines Teils ihrer ausstehenden Forderungen bekannt.

Der Anfangskupon beträgt 5,125 % per annum. Er bleibt bis zum ersten Ausübungstermin im Januar 2027 fest und ist anschließend innerhalb einer Spanne variabel, einschließlich eines Step-up um 100 Basispunkte. Die Anleihen wurden mit einem Zinssatz von 2,80 % über 10 Jahre in Euro umgetauscht, was einer Spanne von 209 Basispunkten entsprach.

Die Abrechnung der Schuldtitel fand am 17. Januar 2017 statt.

Die Schultitel werden aus IFRS-Sicht als Teil des Fremdkapitals und aus Sicht von Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen als Teil des Eigenkapitals behandelt. Die Transaktion wurde so strukturiert, dass die Schuldtitel als Ergänzungskapital nach Solvency II klassifiziert werden können.

Änderung des Abzinsungssatzes für Personenschäden in Großbritannien

Am 27. Februar 2017 gab die britische Lord Chancellor and Secretary of State for Justice ihre Entscheidung bekannt, den bei der Berechnung künftiger finanzieller Verluste durch Einmalzahlungen bei Personenschäden verwendeten Abzinsungssatz („Ogden-Rate“) mit Wirkung zum 20. März 2017 von 2,5 % auf -0,75 % zu senken. Nach Prüfung der Auswirkungen dieser Änderung des Abzinsungssatzes auf Vorjahresergebnisse hält AXA ihre bestehenden Rücklagen für ausreichend.

2.6. Ausblick

Dank der fortlaufenden Finanzdisziplin von AXA befindet sich das Unternehmen in einer guten Lage, innerhalb eines von andauernder Marktvolatilität, niedrigen Zinsen und politischen Unsicherheiten geprägten Umfelds seine Widerstandsfähigkeit beizubehalten.

Es wird erwartet, dass die Solvency II-Quote von AXA solide bleibt und das Unternehmen weiter hohe freie Cashflows erwirtschaftet, wodurch die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks gegeben ist. Im Rahmen seines neuen Strategieplans wird sich das Unternehmen aktiv auf vier eindeutig festgelegte Wachstumstreiber (Effizienz, Geschäftswachstum, Verbesserung der versicherungstechnischen Marge und M&A) konzentrieren, weiterhin eine effektive Kapitalallokation anstreben und die Transformation seines Geschäftsmodells fortführen.

Auf diese Weise sollte es AXA möglich sein, weiterhin nachhaltigen Shareholder Value zu schaffen und attraktive Renditen anzubieten.

([1]) Von AXA anhand von verfügbaren Informationen zum 30. September 2016 aufgestelltes Ranking.

([2]) Durchschnittliches jährliches Wachstum über den 5-jährigen Planzeitraum, Ergebnisse können von Periode zu Periode schwanken.

([3]) Quelle: Philippines Insurance Commission.

([4]) 1 EUR = 52,2981 PHP zum 31. März 2016.

([5]) Quelle: Philippinische Zentralbank.

([6]) Vorbehaltlich Kaufpreisanpassung.

([7]) 1 EUR = 4,3056 PLN zum 29. September 2016 (Quelle: Bloomberg).

([8]) AXA war Eigentümerin von 99,7 % des P&C-Geschäfts, von 95,1 % des Life-Geschäfts und 100,0 % des Direktgeschäfts.

([9]) AXA Life Insurance SA ist die operative Gesellschaft von AXA Life & Savings in Rumänien.

([10]) 1 EUR = 0,83105 GBP zum 30. Juni 2016.

([11]) Die Vienna Insurance Group AG ist die Holding-Gesellschaft der Vienna Insurance Group.

([12]) Aktienoptionspläne und leistungabhängige Aktienpläne (darunter der AXA Miles-Plan).

([13]) Dem Aktienrückkaufprogramm von AXA wurde von der Hauptversammlung am 30. April 2015 zugestimmt.

([14]) Das Annual Premium Equivalent (APE) entspricht 100 % der laufenden Prämien aus Neugeschäft zuzüglich 10 % an Einmalbeiträgen in Einklang mit der EEV-Methodik. APE ist der Konzernanteil.

([15]) AXA Life Invest umfasst sämtliche Gesellschaften von AXA Life Europe ohne Deutschland und Japan.

([16]) Sonstige UK Life umfasst Architas UK.

([17]) Sämtliche Zahlen nach Steuern.

([18]) Schätzung unter Berücksichtigung des ersten Step-up-Coupons bei nachrangigen Schuldtiteln.

([19]) „Verschuldungsquote“ ist in dem in Anlage VI dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar definiert.

([20]) Einschließlich Zinsaufwand bei nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit.

([21]) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.

([22]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

([23]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

([24]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

TEIL 4

3. Corporate Governance

3.1. Corporate-Governance-Struktur - Eine ausgewogene und effiziente Governance

Governance-Grundsätze

Die Umsetzung wirkungsvoller Corporate-Governance-Grundsätze ist uns bei AXA seit vielen Jahren ein hohes Anliegen. In diesem Zusammenhang hat sich AXA 2008 entschlossen, den von der französischen Vereinigung privater Unternehmen AFEP (Association française des entreprises privées) und dem französischen Unternehmerverband MEDEF (Mouvement des entreprises de France) herausgegebenen Corporate-Governance-Kodex für französische Börsenunternehmen (Code de gouvernement d’entreprises des sociétés cotées) zu übernehmen (der „AFEP-MEDEF-Kodex“). Das Board of Directors (BoD) ist der Ansicht, dass die Corporate-Governance-Verfahren von AXA im Einklang mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex (überarbeitet im November 2016 und abrufbar auf der Website von AXA - www.axa.com) und seinen begleitenden Richtlinien stehen und die Entwicklung der Verfahren im Bereich Corporate Governance in Frankreich und im Ausland sowie die von Aktionären, Aufsichtsbehörden, dem Hochrangigen Ausschuss für Corporate Governance in Frankreich (Haut Comité de Gouvernement d’Entreprise), Proxy Advisors, Ratingagenturen und anderen Stakeholdern im Laufe der Zeit abgegebenen Empfehlungen und festgesetzten Standards berücksichtigen.

Darstellung der Governance von AXA

Regelwerk zur Corporate Governance von AXA

Seit April 2010 verfügt AXA über ein monistisches System mit einem Board of Directors.

Das Board of Directors wird durch drei Ausschüsse unterstützt: (1) Audit Committee, (2) Finance Committee und (3) Compensation & Governance Committee.

Das BoD hat eine Geschäftsordnung (Règlement Intérieur) (die „Geschäftsordnung des BoD“) definiert, die Aufgaben und Zuständigkeiten des BoD und seiner Ausschüsse sowie in der Entscheidungskompetenz des BoD liegende Themen detailliert darlegt. Die Geschäftsordnung des BoD umfasst Anforderungen an die Corporate Governance, die in manchen Fällen über die Anforderungen der französischen Aufsichtsbehörden hinausgehen, insbesondere in Bezug auf die Rolle unabhängiger Direktoren (Independent Directors) in den Ausschüssen des BoD.

Die Geschäftsordnung des BoD wurde 2016 aktualisiert, insbesondere, um dem Aufsichtssystem Solvency II sowie den unten beschriebenen Änderungen an der Governance von AXA zu entsprechen.

Trennung der Positionen des Chairman des Board of Directors und des Chief Executive Officer

Seit April 2010 waren die Positionen des Chairman des Board of Directors und des Chief Executive Officer zusammengelegt, und Henri de Castries war sowohl als Chairman des Board of Directors als auch Chief Executive Officer tätig.

Nach der am 21. März 2016 bekanntgegebenen Entscheidung von Henri de Castries, von seinen Positionen als Chairman und Chief Executive Officer zurückzutreten, entschied das Board of Directors von AXA die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, und ernannte mit Wirkung zum 1. September 2016 Denis Duverne, den ehemaligen Deputy Chief Executive Officer und Mitglied des BoD, zum Non-Executive-Chairman und Thomas Buberl zum Chief Executive Officer([1]).

Diese Entscheidungen folgten auf eine umfassende Prüfung der Nachfolgeplanung durch das Compensation & Governance Committee (unter Leitung seines Vorsitzenden Jean-Martin Folz) und widerspiegelten die abschließende Meinung des BoD zum damaligen Zeitpunkt, dass eine Trennung der Funktionen des Chairman und des Chief Executive Officer im besten Interesse des Unternehmens sei. Das BoD schlussfolgerte, dass die Gruppe durch die Aufgabentrennung von den unterschiedlichen und sich gegenseitig ergänzenden Erfahrungen und Kenntnissen von Denis Duverne und Thomas Buberl profitieren würde und dies einen reibungslosen Übergang von der alten zur neuen Organisation sicherstellen würde.

Im Anschluss an die Entscheidung, die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, beschloss das Board of Directors ebenfalls, die Position des Senior Independent Director beizubehalten. Den Ausschlag hierfür gab unter anderem die Tatsache, dass Denis Duverne aufgrund seiner Aufgabe als Deputy Chief Executive Officer von AXA bis zum 31. August 2016 gemäß AFEP-MEDEF-Kriterien nicht als unabhängiges Mitglied des BoD galt.

Das neue Regelwerk zur Corporate Governance von AXA ist in folgender Grafik zusammengefasst:

Bild
EN DE
BOARD OF DIRECTORS BOARD OF DIRECTORS
CHAIRMAN: Denis Duverne CHAIRMAN: Denis Duverne
The Board of Directors determines the strategic orientations of the Company and ensures its implementation Das Board of Directors ist verantwortlich für die Festlegung der strategischen Schwerpunkte des Unternehmens und deren Umsetzung.
Audit Committee Audit Committee
Finance Committee Finance Committee
Compensation & Governance Committee Compensation & Governance Committee
EXECUTIVE MANAGEMENT GESCHÄFTSLEITUNG
Chief Executive Officer Chief Executive Officer
Thomas Buberl Thomas Buberl
The Chief Executive Officer is vested with the broadcast powers to act in all circumstances on behalf of the Company and to represent the Company in its relationships with third parties Der Chief Executive Officer ist mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten.
Management Committee Management Committee
Assists the Chief Executive Officer in the operational management of the Group Unterstützt den Chief Executive Officer bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe
Partners group Partners Group
Assists the Chief Executive Officer and the Management Committee to develop and implement key strategic initiatives Unterstützt den Chief Executive Officer und das Management Committee bei der Entwicklung und Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen

3.1.1. Board of Directors

Mitglieder des Board of Directors

Die Mitglieder des Board of Directors werden von der Hauptversammlung für vier Jahre ernannt.

Angesichts des internationalen Profils der Gruppe überprüfen das BoD und das Compensation & Governance Committee regelmäßig die Zusammensetzung des BoD und versuchen, eine in Bezug auf Erfahrung, Fachkompetenz, Geschlecht, Alter und Nationalität der einzelnen Mitglieder von Diversität geprägte Zusammensetzung sicherzustellen. Das BoD ist der Ansicht, dass Diversität eine Kultur der Offenheit innerhalb des BoD fördert und die Bandbreite an Sichtweisen bei Diskussionen des BoD erweitert.

Zum 31. Dezember 2016 umfasste das Board of Directors sechzehn Mitglieder, davon sieben Frauen und neun Männer. Sieben Mitglieder waren nicht-französische Staatsbürger.

Zum 31. Dezember 2016

Bild
EN DE
Number of directors Anzahl der Mitglieder des BoD
Independent director ratio Anteil Independent Directors
12 independent directors 12 Independent Directors
Gender balance within the Board of Directors Geschlechterverteilung innerhalb des BoD
Men Männer
Women Frauen
Diversity Diversität
7 directors out of 16 are non-French nationals - 6 nationalities are represented on the Board. 7 von 16 Mitglieder des BoD sind keine französischen Staatsangehörigen - 6 Staatsangehörigkeiten sind im BoD vertreten.
Directors’ average age Durchschnittsalter der Mitglieder des BoD
59 YEARS OLD 59 JAHRE

Zusammensetzung des Board of Directors zum 31. September 2016

Name (Alter) und Hauptfunktion Position innerhalb des Board of Directors Erste Ernennung/Amtszeit
Hauptgeschäftsadresse    
Nationalität    
Denis Duverne (63) Chairman des Board of Directors April 2010 / Hauptversammlung 2018
Chairman des Board of Directors    
25, avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich    
Französischer Staatsbürger    
Thomas Buberl (43) Mitglied des BoD und Chief Executive Officer September 2016/2018 Hauptversammlung
Mitglied des BoD und Chief Executive Officer    
25, avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich    
Deutscher Staatsbürger    
Jean-Pierre Clamadieu (58) Independent Director Oktober 2012 / Hauptversammlung 2019
Vorsitzender des Executive Committee und Mitglied des BoD von Solvay (Belgien) Mitglied des Compensation & Governance Committee  
Rue de Ransbeek 310 - 1120 Brüssel - Belgien    
Französischer Staatsbürger    
Irene Dorner (62) Independent Director April 2016 / Hauptversammlung 2020
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Mitglied des Audit Committee  
AXA - 25, avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich    
Britische Staatsbürgerin    
Jean-Martin Folz (69) Senior Independent Director Mai 2007 / Hauptversammlung 2019
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Vorsitzender des Compensation & Governance Committee  
AXA - 25, avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich    
Französischer Staatsbürger    
André François-Poncet (57) Independent Director Dezember 2016 / Hauptversammlung 2018
Partner bei CIAM (Paris)    
72 boulevard Haussmann - 75009 Paris - Frankreich    
Französischer Staatsbürger    
Paul Hermelin (64) Independent Director April 2013 / Hauptversammlung 2017
Chairman & Chief Executive Officer von Capgemini    
11, rue de Tilsitt - 75017 Paris - Frankreich    
Französischer Staatsbürger    
Angelien Kemna (59) Independent Director April 2016 / Hauptversammlung 2020
Chief Finance & Risk Officer von APG Group N.V. (Niederlande) Mitglied des Audit Committee  
Gustav Mahlerplein 3 - 1082 MS Amsterdam - Niederlande    
Niederländische Staatsbürgerin    
Isabelle Kocher (50) Independent Director April 2010 / Hauptversammlung 2018
Chief Executive Officer von ENGIE    
1, place Samuel de Champlain - 92930 Paris la Défense cedex -Frankreich    
Französische Staatsbürgerin    
Suet Fern Lee (58) Independent Director April 2010 / Hauptversammlung 2018
Managing Partner bei Morgan Lewis Stamford LLC (Singapur) Mitglied des Finance Committee  
10 Collyer Quay 27-00 Ocean Financial Centre - Singapur 049315 - Singapur    
Singapurische Staatsbürgerin    
Stefan Lippe (61) Independent Director April 2012 / Hauptversammlung 2020
Mitgründer und Verwaltungsratsvorsitzender von Yes Europe AG (zuvor Paperless Inc.) (Schweiz) und Mitgründer und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender von Acqupart Holding AG (Schweiz) Vorsitzender des Audit Committee  
Baarerstrasse 8 - CH 6300 Zug - Schweiz Mitglied des Finance Committee  
Deutsch-schweizerischer Staatsbürger    
François Martineau (65) Mitglied des BoD April 2008 / Hauptversammlung 2020
Rechtsanwalt bei Lussan/Société d’avocats    
282 boulevard Haussmann - 75007 Paris - Frankreich    
Französischer Staatsbürger    
Ramon de Oliveira (62) Independent Director April 2009 / Hauptversammlung 2017
Managing Director von Investment Audit Practice, LLC (USA) Vorsitzender des Finance Committee  
580 Park Avenue - New York - NY 10065 - USA Mitglied des Audit Committee  
Französischer Staatsbürger    
Deanna Oppenheimer (58) Independent Director April 2013 / Hauptversammlung 2017
Gründerin von CameoWorks (USA) Mitglied des Compensation & Governance Committee  
2200 Alaskan Way 210 - Seattle - WA 98121 - USA    
Britisch-amerikanische Staatsbürgerin    
Doina Palici-Chehab (59) Mitglied des BoD, Vertreterin der Belegschaftsaktionäre April 2012 / Hauptversammlung 2020
Chief Executive Officer von AXA Insurance Singapore Pte Ltd (Singapur) Mitglied des Finance Committee  
8, Shenton Way - 27-01 AXA Tower - Singapur 068811 - Singapur    
Deutsch-französische Staatsbürgerin    
Dominique Reiniche (61) Independent Director April 2005 / Hauptversammlung 2017
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Mitglied des Compensation & Governance Committee  
AXA - 25, avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich    
Französische Staatsbürgerin    

Änderungen der Zusammensetzung des BoD auf der Hauptversammlung 2017

Auf der am 26. April 2017 stattfindenden Hauptversammlung wird (i) über die Wiederwahl zweier Mitglieder des Board of Directors, deren Amtszeiten zu diesem Datum enden (Deanna Oppenheimer und Ramon de Oliveira), und (ii) die Ratifizierung der Hinzuwahl zweier Mitglieder in den BoD (am 1. September 2016 ernannte das Board of Directors Thomas Buberl als Nachfolger von Henri de Castries zum Mitglied des BoD bis zur Hauptversammlung 2018 und am 14. Dezember 2016 ernannte das Board of Directors André François-Ponce als Nachfolger von Norbert Dentressangle zum Mitglied des BoD bis zur Hauptversammlung 2018) abgestimmt. Dominique Reiniche und Paul Hermelin, deren Amtszeiten zur Hauptversammlung 2017 enden, haben dem BoD mitgeteilt, dass sie sich nicht zur Wiederwahl stellen und aus dem BoD ausscheiden wollen.

Vorbehaltlich der Zustimmung auf der Hauptversammlung am 26. April 2017 wird das Board of Directors folglich vierzehn Mitglieder, darunter sechs Frauen (43 %), umfassen, von denen zehn Mitglieder (71 %) aus Sicht des Board of Directors gemäß den Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex als unabhängig gelten.

Informationen zu den derzeitigen Mitgliedern des Board of Directors ([2])

Denis Duverne Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Chairman des Board of Directors von AXA Gewählt am 23. April 2014 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2018
Geboren am 31. Oktober 1953 Erste Ernennung am 29. April 2010
Französischer Staatsbürger Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien / AXA ADS: 1.367.258
Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Denis Duverne ist Absolvent der École des Hautes Études Commerciales (HEC). Nach Abschluss seines Studiums an der École Nationale d’Administration (ENA) trat er seine erste Stelle in der Steuerabteilung des französischen Finanzministeriums an. Chairman des Board of Directors: AXA*
Nach zwei Jahren als Wirtschaftsberater am französischen Generalkonsulat in New York wurde er zum Direktor der Abteilung für Unternehmenssteuern ernannt und war anschließend von 1986 bis 1991 im französischen Finanzministerium für Steuerpolitik zuständig. Chairman: AXA Millésimes (SAS)
1991 wurde er zum Unternehmenssekretär der Compagnie Financière IBI ernannt. Ein Jahr später wurde er Mitglied der Geschäftsleitung der Banque Colbert mit Zuständigkeit für das operative Geschäft. Mitglied des BoD: AB Corporation (USA)
Denis Duverne schloss sich 1995 der AXA Gruppe an und übernahm die Verantwortung für die Überwachung der Tätigkeiten von AXA in den USA und Großbritannien. Zudem leitete er die Neuorganisation der Gesellschaften von AXA in Belgien und Großbritannien. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Von Februar 2003 bis Dezember 2009 war Denis Duverne innerhalb der Geschäftsleitung zuständig für Finanzen, Kontrolle und Strategie. Nicht zutreffend
Von Januar 2010 bis April 2010 nahm er breitere Aufgaben als Mitglied der Geschäftsleitung mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie wahr. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Von April 2010 bis zum 31. August 2016 war Denis Duverne Mitglied des BoD und Deputy Chief Executive Officer von AXA mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie. Deputy Chief Executive Officer: AXA
Mitte 2014 wurde er Mitglied der 1999 gemeinsam von der Weltbank und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegründeten Private Sector Advisory Group (PSAG), die sich aus internationalen Führungskräften der Privatwirtschaft zusammensetzt und das Ziel hat, die Corporate Governance in Entwicklungsländern zu verbessern. Chairman und Chief Executive Officer: AXA America Holdings, Inc. (USA)
Seit 1. September 2016 ist Denis Duverne Non-Executive Chairman des Board of Directors von AXA. Chairman des Board of Directors: AXA Holdings Belgium (Belgien), AXA Financial, Inc. (USA) ([3])
  Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA ASIA (SAS), AXA Assicurazioni S.p.A. (Italien), AXA Belgium (Belgien), AXA Equitable Life Insurance Company (2) (USA),AXA Italia S.p.A. (Italien), AXA MPS Assicurazioni Danni S.p.A. (Italien), AXA MPS Assicurazioni Vita S.p.A. (Italien), AXA UK plc (Großbritannien), MONY Life Insurance Company (USA), MONY Life Insurance Company of America (USA) (2)
Thomas Buberl Ämter und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Chief Executive Officer von AXA Gewählt am 1. September 2016 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2018
Geboren am 24. März 1973 Erste Ernennung am 1. September 2016
Deutscher Staatsbürger Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 145.436
Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Thomas Buberl ist im Besitz eines Handelsdiploms der WHU in Koblenz (Deutschland) sowie eines Master of Business Administration der Universität Lancaster (Großbritannien). Mitglied des BoD und Chief Executive Officer: AXA*
An der Universität St. Gallen (Schweiz) promovierte er zum Dr. oec. in Kapitalmarkttheorie. 2008 wurde er vom World Economic Forum als „Young Global Leader“ ausgezeichnet. Verwaltungsratsvorsitzender: AXA Leben AG (Schweiz), AXA Versicherungen AG (Schweiz)
Von 2000 bis 2005 arbeitete Thomas Buberl bei der Boston Consulting Group als Consultant für den Banken- und Versicherungssektor in Deutschland und in anderen Ländern. Vorsitzender des Aufsichtsrats: AXA Konzern AG (Deutschland)
Von 2005 bis 2008 war er bei der Winterthur Gruppe Mitglied der Geschäftsleitung der Winterthur Schweiz, zunächst als Leiter Operations und später als Leiter Distribution und Marketing. Mitglied des BoD bzw. Management Committee: XA ASIA (SAS), AXA America Holdings (USA), AXA Equitable Life Insurance Company (USA), AXA Financial, Inc. (USA), AXA Life Insurance Co. Ltd (Japan), MONY Life Insurance Company of America (USA)
Danach wechselte er zu Zurich Financial Services, wo er als CEO für die Zurich Schweiz verantwortlich war. Von 2012 bis April 2016 war er CEO der AXA Konzern AG (Deutschland). Ämter außerhalb der AXA Gruppe ( [4])
Seit 2012 ist Thomas Buberl Mitglied des Executive Committee von AXA. Im März 2015 wurde er zum CEO des weltweiten Krankenversicherungsgeschäfts der Gruppe und zum Mitglied des Management Committee von AXA ernannt. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats: Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Deutschland)
Im Januar 2016 erhielt Thomas Buberl zudem die Verantwortung für Global Life & Savings. Zwischen dem 21. März 2016 und dem 31. August 2016 amtierte Thomas Buberl als Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) von AXA. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Tertia GmbH (Deutschland)
Seit dem 1. September 2016 ist Thomas Buberl Chief Executive Officer und Mitglied des BoD von AXA. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
  Vorstandsvorsitzender: AXA Konzern AG (Deutschland), AXA Krankenversicherung AG (Deutschland), AXA Lebensversicherung AG (Deutschland), AXA Versicherung AG (Deutschland), DBV Deutsche Beamtenversicherung AG (Deutschland)
  Vorsitzender des Aufsichtsrats: AXA Krankenversicherung AG (Deutschland), AXA Lebensversicherung AG (Deutschland), AXA Versicherung AG (Deutschland), Deutsche Ärzteversicherung AG (Deutschland)
  Managing Director und Chief Executive Officer: Vinci B.V. (Niederlande)
  Mitglied des Aufsichtsrats: AXA ART Versicherung AG (Deutschland)
Jean-Pierre Clamadieu Ämter und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 30. April 2015 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2019
Vorsitzender des Executive Committee und Mitglied des BoD von Solvay (Belgien) Erste Ernennung am 10. Oktober 2012
Geboren am 15. August 1958 Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA
Französischer Staatsbürger Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 9.000
Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Jean-Pierre Clamadieu ist Absolvent der École Nationale Supérieure des Mines von Paris und Ingénieur du Corps des Mines. Mitglied des BoD: AXA*
Er begann seine Karriere in verschiedenen Positionen innerhalb des öffentlichen Dienstes in Frankreich, insbesondere im Industrieministerium und als technischer Berater im Arbeitsministerium. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
1993 schloss er sich der Rhône-Poulenc Group an und bekleidete dort verschiedene Führungspositionen. Chairman: Cytec Industries Inc.** (USA)
2003 wurde er zum Chief Executive Officer der Rhodia Group ernannt und 2008 zum Chairman & Chief Executive Officer. Mitglied des BoD: Faurecia*, Solvay*** (Belgien)
Im September 2011 wurde er im Anschluss an die Fusion der Konzerne Rhodia und Solvay zum stellvertretenden Vorsitzenden des Executive Committee von Solvay und Chairman des Board of Directors von Rhodia ernannt. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Seit Mai 2012 ist Jean-Pierre Clamadieu Vorsitzender des Executive Committee und Mitglied des BoD von Solvay. Chairman des Board of Directors: Rhodia
  Chairman und Chief Executive Officer: Rhodia
  Mitglied des Verwaltungsrats: SNCF
Irene Dorner Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 27. April 2016 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Erste Ernennung am 27. April 2016
Geboren am 5. Dezember 1954 Mitglied des Audit Committee von AXA
Britische Staatsbürgerin Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 2.000
Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Irene Dorner erwarb ihren Master of Arts in Rechtswissenschaften am St. Anne’s College in Oxford (Großbritannien) und erhielt ihre Zulassung als Barrister am College of Law in London, bevor sie eine Stelle in der internen Rechtsabteilung von Citibank N.A. antrat. Mitglied des BoD: AXA*
1986 wechselte sie als Leiterin der Rechtsabteilung zu Samuel Montagu und wurde nach der Übernahme der Midland Bank durch HSBC 1992 zur Leiterin Strategische Planung bei der Midland Bank ernannt. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Danach füllte sie verschiedene operationelle und funktionelle Führungspositionen bei Midland Global Markets und HSBC aus. Chairman: Control Risks Group Holding Ltd (Großbritannien)
Anfang 2007 wurde sie zur Deputy Chairman und Chief Executive Officer von HSBC in Malaysia ernannt. Mitglied des BoD: Rolls-Royce Holdings plc*** (Großbritannien), Rolls-Royce plc** (Großbritannien)
Von 2010 bis 2014 war sie Chief Executive Officer und President von HSBC USA. Trustee: SEARRP (South-East Asia Rainforest Research Partnership) (Malaysia)
Während ihrer Amtszeit wurde sie von der Fachzeitschrift American Banker zur mächtigsten Frau im Bankensektor gewählt. Mitglied des Advisory Board: Outleadership (Großbritannien), University of Nottingham for Asia (Großbritannien)
Zudem war sie Group Managing Director von HSBC Holdings (Großbritannien) und Mitglied des Management Board der HSBC Group. 2014 verließ Irene Dorner HSBC. Honorary Fellow: St. Anne’s College, Oxford (Großbritannien)
  Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
  Chief Executive Officer und President: HSBC USA (USA)
  Chief Executive Officer und Mitglied des Management Board: HSBC Holdings plc (Großbritannien)
  Chairman: British American Business (USA)
  Mitglied des BoD: City of New York Partnership (USA), Committee Encouraging Corporate Philanthropy (USA), Financial Services Roundtable (USA), The Clearing House (USA)
Jean-Martin Folz Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 30. April 2015 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2019
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Erste Ernennung am 14. Mai 2007
Geboren am 11. Januar 1947 Senior Independent Director von AXA
Französischer Staatsbürger Vorsitzender des Compensation & Governance Committee von AXA
  Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 11.084
Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Jean-Martin Folz ist Absolvent der École Polytechnique und Ingénieur du Corps des Mines. Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA*, AXA Millésimes (SAS)
Zwischen 1975 und 1978 bekleidete er verschiedene Positionen im französischen Regierungskabinett. Amt außerhalb der AXA Gruppe
So war er abschließend als Kabinettchef des Staatssekretärs für Industrie tätig. 1978 schloss er sich Rhône-Poulenc an und übernahm die Leitung der Anlage in Saint-Fons. Mitglied des BoD: Compagnie de Saint-Gobain*
Im Anschluss wurde er zum Senior Executive Vice-President von Rhône-Poulenc für den Geschäftsbereich Spezialchemikalien befördert. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
1984 wurde er Senior Executive Vice-President und daraufhin Chairman und Chief Executive Officer von Jeumont-Schneider (einer Tochtergesellschaft von Schneider). Chairman des Board of Directors: Eutelsat Communications
1987 wurde er zum Chief Executive Officer von Péchiney, 1988 zum Chairman von Carbone Lorraine ernannt. Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: Alstom, ONF-Participations, Société Générale, Solvay (Belgien)
1991 wurde zum Group Chief Executive Officer von Eridania Béghin-Say und zum Chairman und Chief Executive Officer von Béghin-Say ernannt.  
Jean-Martin Folz schloss sich PSA Peugeot Citroën 1995 an und wurde 1997 Vorsitzender des Management Board. Er verließ PSA im Februar 2007.  
Von Juni 2007 bis März 2010 war Jean-Martin Folz Vorsitzender der AFEP.  
Von November 2011 bis September 2013 war Jean-Martin Folz Chairman des Board of Directors von Eutelsat Communications.  
Am 14. Dezember 2018 ernannte das Board of Directors von AXA Jean-Martin Folz zum Senior Independent Director.  
André François-Poncet Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 14. Dezember 2016 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2018
Partner bei CIAM (Paris) Erste Ernennung am 14. Dezember 2016
Geboren am 6. Juni 1959 Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 0
Französischer Staatsbürger  
Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
André François-Poncet ist Absolvent der École des Hautes Études Commerciales (HEC) und besitzt einen MBA von der Harvard Business School. Mitglied des BoD: AXA*
Er begann seine Karriere 1984 zunächst bei Morgan Stanley in New York, wechselte danach jedoch nach London und Paris, wo er die Eröffnung der französischen Niederlassung von Morgan Stanley leitete. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Nach sechzehn Jahren bei Morgan Stanley schloss er sich 2000 BC Partners (Paris und London) als Managing Partner an und wechselte im Dezember 2014 in die Funktion als Senior Advisor, die er bis Dezember 2015 innehatte. Partner: CIAM (Paris)
Seit September 2016 ist André François-Poncet Partner bei dem französischen Asset Manager CIAM in Paris. Vice-President und Mitglied des BoD: Harvard Business School Club de France
  Mitglied des Präsidiums: Club des Trente
  Mitglied des European Advisory Board: Harvard Business School
  Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
  Chairman und Chief Executive Officer ([5]): LMBO Europe SAS
  Mitglied des BoD: Medica
Paul Hermelin Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 30. April 2013 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2017
Chairman & Chief Executive Officer von Capgemini Erste Ernennung am 30. April 2013
Geboren am 30. April 1952 Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 4.180
Französischer Staatsbürger  
Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Paul Hermelin ist Absolvent der École Polytechnique und École Nationale d’Administration (ENA). Mitglied des BoD: AXA*
Paul Hermelin war die ersten fünfzehn Jahre seiner beruflichen Laufbahn für die französische Regierung tätig, hauptsächlich im Finanzministerium. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Er hatte eine Reihe von Positionen in der Haushaltsdirektion mehrerer Ministerkabinette inne, darunter dem von Finanzminister Jacques Delors. Chairman & Chief Executive Officer: Capgemini SA***, Capgemini North America Inc.** (USA)
Von 1991 bis 1993 war er Kabinettschef des Industrie- und Außenhandelsministers. Chairman des Board of Directors: Capgemini America, Inc.** (USA), Capgemini US LLC** (USA)
Paul Hermelin schloss sich der Capgemini Group im Mai 1993 an und war zunächst für die Koordinierung wichtiger Funktionen zuständig. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Capgemini N.V.** (Niederlande)
Im Mai 1996 wurde er zum Mitglied des Management Board von Cap Gemini und zum Chief Executive Officer von Cap Gemini France ernannt. Chairman: Capgemini Latin America SAS**, SOGETI France 2005 SAS**, Capgemini 2015 SAS**
Im Mai 2000 wurde er nach der (von ihm initiierten) Fusion zwischen Cap Gemini und Ernst &Young Consulting Deputy Chief Executive Officer des Konzerns und Mitglied des Board of Directors. Chief Executive Officer: Capgemini Service S.A.S.**
Seit 1. Januar 2002 ist er Chief Executive Officer der Capgemini Group. Seit Mai 2012 ist Paul Hermelin Chairman & Chief Executive Officer von Capgemini. Mitglied des BoD: Capgemini Financial Services International Inc.** (USA), CGS Holdings Ltd** (Großbritannien), IGATE Corporation** (USA)
  Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
  Chairman & Chief Executive Officer: Capgemini Holding Inc. (USA)
  Chairman: Capgemini Energy GP LLC (USA), Capgemini 2010
  Mitglied des BoD: Capgemini Australia Pty Ltd (Australien), CPM BRAXIS S.A. (Brasilien), SOGETI S.A. (Brasilien)
Angelien Kemna Ämter und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 27. April 2016 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020
Chief Finance & Risk Officer von APG Group N.V. (Niederlande) Erste Ernennung am 27. April 2016
Geboren am 3. November 1957 Mitglied des Audit Committee von AXA
Niederländische Staatsbürgerin Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 0
Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Dr. Angelien Kemna besitzt einen Master of Arts in Ökonometrie und einen Doktor in Finanzwissenschaften von der Erasmus-Universität Rotterdam (Niederlande). Mitglied des BoD: AXA*
Sie ist Gastwissenschaftlerin an der Sloan School, MIT (USA). Dr. Angelien Kemna begann ihre Karriere an der Erasmus-Universität, wo sie von 1988 bis 1991 als außerordentliche Professorin für Finanzwissenschaften tätig war. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
1992 schloss sie sich Robeco NV an und bekleidete dort verschiedene Positionen, u. a. als Investments and Account Management Director von 1998 bis 2001. Mitglied des BoD: Duisenburg School of Finance (Niederlande), Railway Pension Investments Ltd („RPMI“) (Großbritannien)
Während dieser Zeit war sie auch Teilzeitprofessorin für Finanzmärkte an der Universität von Maastricht (Niederlande) (1993-1999). Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Von 2001 bis Juli 2007 arbeitete sie für ING Investment Management BV (Niederlande), wo sie zunächst die Position als Global Chief Investment Officer und danach als Chief Executive Officer für Europa innehatte. Vorsitzende des Aufsichtsrats: Yellow&Blue Investment Management B.V. (Niederlande)
Von 2007 bis 2011 war Dr. Angelien Kemna Teilzeitprofessorin für Corporate Governance an der Erasmus-Universität und bekleidete auch verschiedene Positionen als Beraterin und ohne Geschäftsleitungsaufgaben, darunter insbesondere die Position als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der niederländischen Finanzmarktaufsicht AFM. Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: Stichting Child and Youth Finance International (Niederlande), Universiteit Leiden (Niederlande)
2009 schloss sich Dr. Angelien Kemna der APG Group N.V. als Mitglied des Executive Board und Chief Investment Officer an. Seit dem 1. September 2014 ist Dr. Angelien Kemna Chief Finance & Risk Officer der APG Group.  
Isabelle Kocher Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 23. April 2014 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2018
Chief Executive Officer von ENGIE Erste Ernennung am 29. April 2010
Geboren am 9. Dezember 1966 Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 5.960
Französische Staatsbürgerin  
Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Isabelle Kocher ist Absolventin der École Normale Supérieure (ENS-Ulm), Ingénieur du Corps des Mines und hat einen Abschluss in Physik. Mitglied des BoD: AXA*
Von 1997 bis 1999 war sie verantwortlich für den Telekommunikations- und Verteidigungshaushalt des französischen Wirtschaftsministeriums. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Von 1999 bis 2002 war sie Beraterin für Industrie im Kabinett des französischen Premierministers. 2002 schloss sie sich der Suez Group an. Chief Executive Officer: ENGIE***
Dort hatte sie verschiedene Positionen inne, u. a. als Mitarbeiterin im Bereich Strategie und Entwicklung (2002-2005), Direktorin für Performance und Organisation (2005-2007) und Deputy Chief Executive Officer von Lyonnaise des Eaux (2007-2008). Chairman: Electrabel** (Belgien)
Von 2009 bis September 2011 war Isabelle Kocher Chief Executive Officer von Lyonnaise des Eaux und für die Entwicklung des Geschäfts in Europa zuständig. Mitglied des BoD: ENGIE E.S.**, Suez** (davor Suez Environnement Company), International Power Ltd** (Großbritannien)
Von Oktober 2011 bis November 2014 war Isabelle Kocher Executive Vice-President und Chief Financial Officer von GDF SUEZ. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Von Oktober 2014 bis November 2016 war Isabelle Kocher Executive Vice-President und Chief Financial Officer von GDF SUEZ (ab April 2015 ENGIE). Chairman & Chief Executive Officer: Eau et Force
Seit dem 3. Mai 2016 ist Isabelle Kocher Chief Executive Officer von ENGIE. Chief Executive Officer: Lyonnaise des Eaux
  Mitglied des BoD und Deputy Chief Executive Officer: ENGIE
  Executive Vice-President: ENGIE
  Mitglied des BoD: Arkema France, Sita France, R+i alliance, Safege, Degremont
Suet Fern Lee Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 23. April 2014 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2018
Managing Partner bei Morgan Lewis Stamford LLC (Singapur) Erste Ernennung am 29. April 2010
Geboren am 16. Mai 1958 Mitglied des Finance Committee von AXA
Singapurische Staatsbürgerin Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 8.000
Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Suet Fern Lee legte 1980 ihren Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Cambridge mit Double First Honours ab und erhielt 1981 ihre Zulassung als Barrister an der Anwaltskammer Gray’s Inn in London. Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA*, AXA ASIA (SAS)
Sie wurde 1982 in die singapurische Anwaltskammer aufgenommen und praktiziert seitdem in London und Singapur. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Sie ist Managing Partner der von ihr im Jahr 2000 gegründeten Anwaltskanzlei Stamford Law Corporation, die sich 2015 mit der Anwaltskanzlei Morgan Lewis in den USA zusammenschloss. Managing Partner: Morgan Lewis Stamford LLC** (Singapur)
Sie ist Mitglied des Executive Committee der Singapore Academy of Law, wo sie auch den Vorsitz über den Bereich Legal Education and Studies innehat, Mitglied des Advisory Board der Rechtsfakultät der Singapore Management University, Mitglied des BoD: Sanofi*, Rickmers Trust Management Pte Ltd (Singapur), Stamford Corporate Services Pte Ltd** (Singapur), The World Justice Project (USA)
wo sie auch Vorsitzende des Expertengremiums Centre of Cross-Border Commercial Law in Asia (CEBCLA) ist, sowie Trustee der Nanyang Technological University und Fellow des Singapore Institute of Directors. Trustee: Nanyang Technological University (Singapur)
Zudem sitzt sie im Board of Directors des World Justice Project, einer globalen Organisation zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit. Mitglied des Accounting Advisory Board: National University of Singapore Business School (Singapur)
  Mitglied des Advisory Board: Rechtsfakultät der Singapore Management University (Singapur)
  Mitglied des Executive Committee: Singapore Academy of Law (Singapur)
  Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
  President: IPBA (Singapur)
  Chairman: Asian Civilisations Museum (Singapur)
  Mitglied des BoD: Macquarie International Infrastructure Fund Ltd (Bermudas), National Heritage Board (Singapur), Sembcorp Industries Ltd (Singapur)
Stefan Lippe Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 27. April 2016 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020
Mitgründer und Verwaltungsratsvorsitzender von Yes Europe AG (zuvor Paperless Inc.) (Schweiz) Erste Ernennung am 25. April 2012
Mitgründer und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender von Acqupart Holding AG (Schweiz) Vorsitzender des Audit Committee von AXA
Geboren am 11. Oktober 1955 Mitglied des Finance Committee von AXA
Deutsch-schweizerischer Staatsbürger Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 12.000
Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Stefan Lippe besitzt einen Abschluss in Mathematik und Betriebswirtschaftslehre von der Universität Mannheim (Deutschland). Mitglied des BoD: AXA*
Er erhielt seine Doktorwürde 1982 und wurde für seine Doktorarbeit mit dem Ehrenpreis der Dr. Kurt-Hamann-Stiftung ausgezeichnet. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Im Oktober 1983 schloss er sich der Bayerischen Rückversicherung an (einer früheren Tochtergesellschaft der Swiss Re). Ab 1985 arbeitete er im Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherungs-Geschäft im deutschsprachigen Raum. Verwaltungsratsvorsitzender: CelsiusPro AG (Schweiz), Yes Europe AG (zuvor Paperless Inc.) (Schweiz)
1986 wurde er Leiter der Abteilung für nichtproportionale Rückversicherung. 1988 wurde er Mitglied des Vorstands und übernahm die Zuständigkeit für das Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherungs-Geschäft im deutschen Sprachraum. Beiratsvorsitzender: Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (Deutschland)
1993 wurde er zum Vorstandsvorsitzenden der Bayerischen Rückversicherung ernannt. Als Leiter der Bayerischen Rück Gruppe wurde Stefan Lippe 1995 zum Mitglied der erweiterten Konzernleitung der Swiss Re ernannt. Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender: Acqupart Holding AG (Schweiz)
2001 wurde er Leiter Property and Casualty Business Group und zum Mitglied der Konzernleitung der Swiss Re ernannt. Mitglied des Aufsichtsrats: Commerzbank AG* (Deutschland)
Von 2005 an leitete er die Versicherungsaktivitäten der Swiss Re in den Bereichen Property & Casualty und Life & Health und im September 2008 übernahm er die Position des Chief Operating Officer der Swiss Re und wurde zudem zum stellvertretenden Chief Executive Officer der Swiss Re ernannt. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
2009 wurde er zum Chief Executive Officer der Swiss Re ernannt und verblieb in dieser Funktion bis zum Januar 2012. Stefan Lippe wurde 2011 vom führenden Branchenblatt Reaction zum Rückversicherungs-CEO des Jahres gewählt und bei den Worldwide Reinsurance Awards 2013 mit einem Preis für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Vorstandsvorsitzender: Swiss Re AG (Schweiz), Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG (Schweiz)
Nach beinahe 30 Jahren bei der Swiss Re wandte er sich anderen Aktivitäten zu. 2011 wurde er Mitgründer der Acqupart Holding AG, bei der er den stellvertretenden Vorsitz im Verwaltungsrat innehat, und der Acqufin AG. Verwaltungsratsvorsitzender: Swiss Re Corporate Solutions AG (Schweiz)
2013 wurde er Mitgründer des Unternehmens Paperless Inc., das 2016 zu Yes Europe AG umbenannt wurde, und übt momentan den Vorsitz über den Verwaltungsrat aus. Im Oktober 2013 wurde Stefan Lippe zum Verwaltungsratsvorsitzenden von CelsiusPro AG gewählt. Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender: Acqufin AG (Schweiz)
Seit Mai 2014 sitzt Stefan Lippe im Aufsichtsrat der Commerzbank AG. Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats: Extremus Versicherungs-AG (Deutschland), Swiss Re Foundation (Schweiz), Swiss Re Germany AG (Deutschland), Swiss Re Life Capital AG (Schweiz)
François Martineau Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 27. April 2016 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020
Rechtsanwalt Erste Ernennung am 22. April 2008
Geboren am 11. Juni 1951 Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 6.732
Französischer Staatsbürger  
Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
François Martineau ist Absolvent der Universität Paris-Sorbonne (Paris IV) (Abschluss in Philosophie), Universität Panthéon-Sorbonne (Paris I) und des Institut d’Études Politiques von Paris. Mitglied des BoD: AXA*, AXA Assurances IARD Mutuelle, AXA Assurances Vie Mutuelle
François Martineau ist seit 1976 als Anwalt tätig. 1981 war er Secrétaire de la Conférence. 1985 hielt er Vorlesungen in Zivilrecht an der Universität Panthéon-Sorbonne. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
1995 war er als Professor an der Anwaltsschule von Paris (EFB) und besitzt seit 1998 eine Honorarprofessur der Fakultät für Rechts- und Politikwissenschaften der Universität Lima (Peru). Managing Partner: Lussan/Société d’avocats
Ab 1996 arbeite er als Rechtsexperte für den Europarat und erfüllte mehrere Aufgaben in osteuropäischen Ländern in Bezug die Reform des Gerichtsorganisationsgesetzes, der Reform der Richter- und Anwaltsausbildung und der Überarbeitung der Zivilprozessordnung. Vice-Chairman und Mitglied des BoD: Bred Banque Populaire
Außerdem gab er Weiterbildungskurse an der École Nationale de la Magistrature (ENM). François Martineau ist seit 1987 Partner der Anwaltskanzlei Lussan/Société d’avocats und Managing Partner seit 1995. Stellvertretender Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats: Associations Mutuelles Le Conservateur**, Assurances Mutuelles Le Conservateur**
  Mitglied des BoD: Conservateur Finance**
  Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
  Nicht zutreffend
Ramon de Oliveira Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 30. April 2013 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2017
Managing Director von Investment Audit Practice, LLC (USA) Erste Ernennung am 30. April 2009
Geboren am 9. September 1954 Mitglied des Finance Committee von AXA
Französischer Staatsbürger Mitglied des Audit Committee von AXA
  Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien / AXA ADS: 11.300
Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Ramon de Oliveira ist Absolvent der Universität von Paris und des Institut d’Études Politiques (Paris). Mitglied des BoD: AXA*, AXA Equitable Life Insurance Company (USA), AXA Financial, Inc. (USA), MONY Life Insurance Company of America (USA)
Ramon de Oliveira begann seine Karriere 1977 bei JP Morgan & Co. und blieb 24 Jahre bei dem Unternehmen. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Von 1996 bis 2001 war er Chairman & Chief Executive Officer von JP Morgan Investment Management. Ramon de Oliveira war ebenfalls Mitglied des ersten Management Committee des Unternehmens bei seiner Gründung im Jahre 1995. Managing Director: Investment Audit Practice, LLC (USA)
Nach der Fusion mit der Chase Manhattan Bank 2001 wurde er als einzige Führungskraft von JP Morgan & Co. in das Executive Committee des neuen Unternehmens berufen und mit operativer Verantwortung betraut. Vorsitzender des Anlagekomitees: Fonds de Dotation du Musée du Louvre
Zwischen 2002 und 2006 war Ramon de Oliveira Honorarprofessor für Finanzen an der Columbia University und der New York University. Vice-Chairman: JACCAR Holdings SA (Luxemburg)
Er ist Managing Director der Beratungsfirma Investment Audit Practice, LLC, mit Sitz in New York. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
  Chairman des BoD: Friends of Education (Wohltätigkeitsorganisation) (USA)
  Trustee und Vorsitzender des Anlagekomitees : Fondation Kaufman (USA)
  Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: American Century Companies Inc. (USA), JP Morgan Switzerland (Schweiz), MONY Life Insurance Company (USA), Quilvest (Luxemburg), SunGard Data Systems (USA), Taittinger-Kobrand USA (USA), The Hartford Insurance Company (USA)
  Mitglied des Anlagekomitees:La Croix Rouge (USA)
Deanna Oppenheimer Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 30. April 2013 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2017
Gründerin von CameoWorks (USA) Erste Ernennung am 30. April 2013
Geboren am 1. April 1958 Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA
Britisch-amerikanische Staatsbürgerin Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien / AXA ADS: 9.800
Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Deanna Oppenheimer besitzt Abschlüsse in Politikwissenschaften und Stadtentwicklung von der University of Puget Sound (USA). Mitglied des BoD: AXA*
Sie absolvierte das Advanced Executive Program an der J.L. Kellogg School of Management an der Northwestern University. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Deanna Oppenheimer begann ihre Bankkarriere 1985 bei Washington Mutual (USA) und verließ die Bank im März 2005 als President, Consumer Banking. Gründerin: CameoWorks (USA)
Im Oktober 2005 schloss sie sich Barclays (Großbritannien) als UK Banking Chief Operating Officer an. Im Dezember 2005 wurde sie zur Chief Executive of UK Retail and Business Banking (UK RBB) ernannt. Mitglied des BoD: Tesco PLC* (Großbritannien), Whitbreak* (Großbritannien), Worldpay* (Großbritannien)
In Anerkennung ihrer Bedeutung für das Retail-Banking bei Barclays erhielt sie 2009 den Zusatztitel Vice Chair, Global Retail Banking und verantwortete im selben Jahr die Einführung von bewährten Verfahren von UK RBB in ganz Europa und Afrika. Trustee: University of Puget Sound (USA)
Im September 2010 wurde Deanna Oppenheimer zur Chief Executive of Europe Retail and Business Banking ernannt. Ende 2011 verließ sie Barclays. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
2012 gründete Deanna Oppenheimer die Beratungsfirma CameoWorks (USA). Mitglied des BoD: Tesco Personal Finance Group Limited („Tesco Bank“) (Großbritannien), NCR Corporation (USA)
Doina Palici-Chehab Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 27. April 2016 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020
Chief Executive Officer von AXA Insurance Pte Ltd (Singapur) Erste Ernennung am 25. April 2012
Geboren am 4. November 1957 Mitglied des Finance Committee von AXA
Deutsch-französische Staatsbürgerin Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 27.041
Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Doina Palici-Chehab ist Absolventin der Universität von Bukarest (Rumänien) (Magister Artium) und der Deutschen Versicherungsakademie in München (Deutschland) (Abschluss als Versicherungsbetriebswirtin (DVA)). Chief Executive Officer: AXA Insurance Pte Ltd (Singapur)
Von 1980 bis 1983 war sie Fremdsprachenlehrerin in Rumänien. Von 1983 bis 1990 war sie Sachverständige bei AGF (jetzt Allianz France, S.A.) in Köln (Deutschland). Mitglied des BoD, Vertreterin der Belegschaftsaktionäre: AXA*
1990 schloss sie sich der AXA Gruppe als Reinsurance Director bei AXA Deutschland mit Sitz in Deutschland an. 2000 wurde sie Leiterin Group Reinsurance von AXA Global P&C in Paris (Frankreich). Mitglied des BoD: AXA Financial Services (Singapore) Pte Ltd (Singapur)
Von 2010 bis März 2013 war sie Chief Executive Officer von AXA Business Services in Bangalore (Indien). Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Von April 2013 bis Dezember 2016 war sie Chief Executive Officer von AXA Insurance Singapore (Singapur) und von Juli 2016 bis Dezember 2016 Chief Executive Officer von AXA Life Insurance Singapore. Chairman: Chambre de Commerce Française (Singapur)
Nach der Fusion der beiden Unternehmen in Singapur am 1. Januar 2017 wurde Doina Palici-Chehab Chief Executive Officer des neuen Unternehmens AXA Insurance Pte Ltd (Singapur). Vertreterin der General Insurance Association of Singapore im Board of Governors: Singapore College of Insurance (Singapur)
Seit April 2012 sitzt Doina Palici-Chehab als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors von AXA. Mitglied des Advisory Board: Singapore Management University Lee Kong Chian School of Business (Singapur)
  Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
  Chief Executive Officer: AXA Business Services Pvt. Ltd. (Indien), AXA Insurance Singapore (Singapur), AXA Life Insurance Singapore Pte Ltd (Singapur)
  Mitglied des BoD: AXA MATRIX Risk Consultants India Private Limited (Indien)
Dominique Reiniche Amt und Anzahl an gehaltenen AXA-Aktien
Mitglied des Board of Directors von AXA Gewählt am 30. April 2013 - Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2017
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Erste Ernennung am 20. April 2005
Geboren am 13. Juli 1955 Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA
Französische Staatsbürgerin Anzahl an zum 31. Dezember 2016 gehaltenen AXA-Aktien: 7.000
Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Dominique Reiniche ist Absolventin der ESSEC Business School. 1978 schloss sie sich Procter & Gamble an und wurde 1983 Associate Advertising Manager. Mitglied des BoD: AXA*
1986 wechselte sie als Marketing & Strategy Manager zu Kraft Jacobs Suchard. 1992 schloss sie sich Coca-Cola Beverages als Marketing & Responsible Compte-clé Manager an. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
1998 wurde sie zur Chairman und Chief Executive Officer von Coca-Cola Entreprise ernannt, 2002 zur Vice-Chairman von Coca-Cola Enterprises - Groupe Europe. Mitglied des BoD: Chr. Hansen* (Dänemark), MONDI plc* (Großbritannien), Severn Trent plc* (Großbritannien)
Von Januar 2003 bis Mai 2005 war sie Chairman von Coca-Cola Enterprises - Groupe Europe. Von Mai 2005 bis März 2014 war Dominique Reiniche Chairman Europe von The Coca-Cola Company. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
  Chairman: UNESDA (Union of European Beverages Associations) (Belgien)
  Vice-Chairman: ECR Europe (Belgien), FDE (Food & Drink Europe) (Belgien)
  Vice-Chairman und Mitglied des BoD: FoodDrinkEurope (Belgien)
  Mitglied des BoD: Peugeot S.A.

Unabhängigkeit der Mitglieder des Board of Directors

Das Board of Directors überprüft jährlich die Unabhängigkeit jedes seiner Mitglieder auf Basis der im AFEP-MEDEF-Kodex festgelegten Unabhängigkeitskriterien.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Status jedes Mitglieds des BoD des Unternehmens hinsichtlich der Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex mit Stand zum 31. Dezember 2016.

Kriterium Denis Duverne Thomas Buberl Jean-Pierre Clamadieu Irene Dorner Jean-Martin Folz André François-Poncet
(Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: X)            
1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre 0 0 X X 0 * X
2. Keine Überkreuzmandate X X X X X X
3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen X X X X X X
4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Geschäftsleitung X X X X X X
5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre X X X X X X
6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren X X X X X X
7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) X X X X X X
Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien 0 0 X X X X
Kriterium Paul Hermelin Angelien Kemna Isabelle Kocher Suet Fern Lee Stefan Lippe François Martineau
(Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: X)            
1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre X X X 0 * X X
2. Keine Überkreuzmandate X X X X X X
3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen X ** X X X X X
4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Geschäftsleitung X X X X X X
5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre X X X X X X
6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren X X X X X X
7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) X X X X X X
Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien X X X X X 0 ***
Kriterium Ramon de Oliveira Deanna Oppenheimer Doina Palici-Chehab Dominique Reiniche
(Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: X)        
1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre 0 * X 0 X
2. Keine Überkreuzmandate X X X X
3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen X X X X
4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Geschäftsleitung X X X X
5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre X X X X
6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren X X X X
7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) X X X X
Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien X X 0 X

* Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA Ämter ohne Geschäftsleitungsaufgaben in einer oder mehreren mittelbaren oder unmittelbaren Tochtergesellschaften von AXA ausüben, diese nicht automatisch (i) vor einen Interessenkonflikt stellt oder (ii) ihre Unabhängigkeit in irgendeiner Weise kompromittiert. Das Board of Directors erlaubt es seinen Mitgliedern, in den Organen bestimmter Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten zu sein, da er sich dadurch ein umfassenderes Verständnis der Tätigkeiten, der Strategie und des Risikoprofils der Gruppe verspricht. Um Interessenkonflikte oder Fragen der Unabhängigkeit zu vermeiden, dürfen Mitglieder des Board of Directors, die ebenfalls in den Organen von Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten sind, jedoch nicht an Entscheidungen des Board of Directors von AXA teilhaben, welche die Interessen der Gesellschaft betreffen, dessen Organen sie angehören.

** Paul Hermelin ist Chairman & Chief Executive Officer von Capgemini, einem Unternehmen, das im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit Dienstleistungen für die AXA Gruppe erbringt. Angesichts der Tatsache, dass (i) die von Capgemini durch diese Dienstleistungen erwirtschafteten Einnahmen 0,5 % seines konsolidierten Gesamtumsatzes nicht übersteigen, (ii) die Bedingungen dieser Aufträge fremdvergleichskonform ausgehandelt werden und (iii) Paul Hermelin nicht direkt an den Verhandlungen von Verträgen mit AXA teilnimmt, ist das Board of Directors von AXA der Meinung, dass diese Geschäftsbeziehungen weder für AXA noch für Capgemini von Signifikanz sind und keine Situation einer wirtschaftlichen Abhängigkeit schaffen. Daher ist es unwahrscheinlich, dass diese Beziehungen die Unabhängigkeit von Paul Hermelin als Mitglied des Board of Directors von AXA in Frage stellen.

*** Da François Martineau Vorsitzender des Strategy Committee von Mutuelles AXA ist, kam das Board of Directors zum Schluss, dass er nicht mehr unabhängig sei.

Am 22. Februar 2017 gab das Board of Directors bekannt, dass zum 31. Dezember 2016 zwölf der sechzehn Mitglieder des BoD nach Überprüfung der Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex unabhängig waren. Dabei handelt es sich um die weiblichen Mitglieder Irene Dorner, Angelien Kemna, Isabelle Kocher, Suet Fern Lee, Deanna Oppenheimer und Dominique Reiniche sowie die männlichen Mitglieder Jean-Pierre Clamadieu, Jean-Martin Folz, André François-Poncet, Paul Hermelin, Stefan Lippe und Ramon de Oliveira.

Ein Mitglied des Board of Directors (momentan Doina Palici-Chehab) ist Vertreterin der Belegschaftsaktionäre von AXA. Diese Vertreterin oder dieser Vertreter wird von den Aktionären alle vier Jahre aus einer Liste an Kandidaten gewählt, die von Belegschaftsaktionären der Gruppe im Rahmen eines internen Auswahlprozesses im Vorfeld zusammengestellt wird.

Das Board of Directors verfügt über keine nicht stimmberechtigten Mitglieder (Zensoren).

Aufgabe und Zuständigkeiten des Board of Directors

Das BoD ist verantwortlich für die Festlegung der strategischen Schwerpunkte des Unternehmens und deren Umsetzung sowie für die Schaffung eines internen Regelwerks zur Kontrolle der Geschäftsleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesetze und Vorschriften und der Statuten des Unternehmens. Daneben hat das BoD unter anderem folgende Aufgaben:

- Auswahl des geeigneten Regelwerks zur Corporate Governance;

- Ernennung und Abberufung des Chairman, von Vice-Chairmen/Senior Independent Directors, des Chief Executive Officer, von Deputy Chief Executive Officers, von „dirigeants effectifs“ (d. h. Führungskräfte, die als geeignet erachtet werden, das Unternehmen wie nach Solvency II vorgesehen tatsächlich zu leiten), und Bestimmung ihrer jeweiligen Vergütung;

- Einberufung von Hauptversammlungen;

- Vorschlag von zu ernennenden Mitgliedern des BoD gegenüber der Hauptversammlung bzw. Hinzuwahl von Mitgliedern in das BoD;

- Überprüfung und Beschluss (arrête) der Halbjahres- und Jahresabschlüsse des Unternehmens und der Gruppe;

- Genehmigung des Berichts des Chairman des Board of Directors über die Zusammensetzung des BoD und der Umsetzung des Prinzips der ausgeglichen Vertretung von Frauen und Männern innerhalb des BoD, die Bedingungen zur Vorbereitung und Organisation der Arbeit des BoD sowie die von dem Unternehmen eingeführten internen Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren, wie sie gemäß französischem Recht vorgesehen sind;

- Erfüllung aller im Aufsichtssystem Solvency II dargelegten Verpflichtungen des BoD;

- Einführung und Kontrolle der allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik der Gruppe;

- Überprüfung der Strategien und Weisungen hinsichtlich des Eingehens, der Steuerung und der Überwachung von Risiken sowie abschließende Bewertung der internen Beurteilung von Risiken und Solvabilität (ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht);

- Genehmigung von Nicht-Prüfungsdienstleistungen und Vorschlag des zu ernennenden Abschlussprüfers der Gruppe gegenüber der Hauptversammlung.

Obschon der Chief Executive Officer, der ebenfalls Mitglied des BoD ist, mit breiten Befugnissen ausgestattet ist, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten, behält sich das Board of Directors gemäß seiner Geschäftsordnung seine Zustimmung zu bestimmten Angelegenheiten vor, darunter die Zustimmung zu bestimmten erheblichen Transaktionen wie z. B. Verkäufen oder Übernahmen (mit einem Volumen von mehr als 500 Mio. Euro), signifikanten Finanzierungsabkommen und sonstigen Transaktionen erheblichen Umfangs.

Um sicherzustellen, dass die persönlichen Interessen der Mitgliedern des BoD und die Interessen des Unternehmens angemessen miteinander in Einklang stehen, sieht die Geschäftsordnung des BoD vor, dass jedes Mitglied des BoD über einen Zeitraum von zwei Jahren ab seiner ersten Ernennung eine bestimmte Anzahl von AXA-Aktien halten muss, deren Wert mindestens dem Bruttohonorar des Mitglieds des BoD im vorangegangenen Geschäftsjahr entspricht.([6])

Das Board of Directors führt eine jährliche Selbstbeurteilung seiner Zusammensetzung, Arbeit und Performance durch.

Chairman des Board of Directors

Nach französischem Recht besteht die Aufgabe des Chairman in der Organisation und Überwachung der Arbeit des Board of Directors. In diesem Rahmen legt er die Tagesordnung der Sitzungen des BoD fest, bespricht sich regelmäßig mit dem Chief Executive Officer und den Mitgliedern des BoD, fordert für das BoD zur Vorbereitung seiner Sitzungen notwendige Dokumente oder Informationen an, überprüft die Qualität der bereitgestellten Informationen und stellt allgemein sicher, dass die Mitglieder des BoD in der Lage sind, ihre Aufgabe zu erfüllen. Im Vorfeld jeder Sitzung erhalten die Mitglieder des BoD Unterlagen über die zu überprüfenden Angelegenheiten, in der Regel acht Tage vor der Sitzung.

Der Chairman beruft die Mitglieder des BoD ein - wobei keine Mitglieder, die gleichzeitig der Geschäftsleitung angehören, einberufen werden -, um insbesondere die Leistung und Vergütung der Geschäftsleitung und die Nachfolgeplanung zu besprechen.

Im Anschluss an seine Entscheidung, die Positionen des Chairman und Chief Executive Officer zu trennen und Denis Duverne zum Chairman zu ernennen, beschloss das BoD angesichts dessen Erfahrung und Kenntnis der AXA Gruppe, die Aufgaben des Chairman folgendermaßen zu erweitern:([7])

- Förderung der Werte des Unternehmens und insbesondere seiner Kultur mit Bezug auf Corporate Responsibility und berufsethische Standards;

- Vertretung des Unternehmens bei seinen nationalen und internationalen Beziehungen mit öffentlichen Stellen, Institutionen, Aufsichtsbehörden, Aktionären sowie den wichtigsten strategischen Partnern und Stakeholdern des Unternehmens auf Verlangen des Chief Executive Officer;

- Beratung mit dem Chief Executive Officer zu wichtigen Themen und Ereignissen mit Bezug zum Unternehmen (einschließlich der Unternehmensstrategie, große Übernahme- oder Veräußerungsprojekte, Finanztransaktionen erheblichen Umfangs, breite soziale Initiativen und die Ernennung der meisten ranghohen Führungskräfte der Gruppe).

- Auf Einladung des Chief Executive Officer Teilnahme an internen Sitzungen mit Führungskräften und Teams der Gruppe zur Abgabe seiner Einschätzung zu strategischen Angelegenheiten und Projekten;

- Unterstützung und Beratung des Chief Executive Officer.

Obschon der Chairman eng mit dem Chief Executive Officer zusammenarbeitet, ist seine Aufgabe unterstützender Natur und beinhaltet keine geschäftsleitenden Funktionen. Gemäß französischem Recht obliegt die betriebliche Leitung des Unternehmens allein dem Chief Executive Officer.

Senior Independent Director

Im Anschluss an die Entscheidung, die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, beschloss das Board of Directors, die Position des Senior Independent Director([8]) beizubehalten, die 2010 im Zuge der Entscheidung des BoD, die Aufgaben des Chairman und Chief Executive Officer zusammenzulegen, geschaffen worden war.

Der Senior Independent Director vertritt den Chairman des Board of Directors, wenn dieser vorübergehend arbeitsunfähig ist oder verstirbt, führt den Vorsitz über Sitzungen des BoD bei Abwesenheit des Chairman, dient als Sprecher der Independent Directors und informiert den Chairman über festgestellte mögliche Interessenkonflikte. Der Senior Independent Director überprüft ebenfalls gemeinsam mit dem Chairman des Board of Directors die Tagesordnung von Sitzungen des BoD und die Qualität von den dem BoD bereitgestellten Informationen.

Zusätzlich kann der Senior Independent Director Sitzungen unabhängiger Mitglieder des BoD ohne Anwesenheit des Chairman und der Geschäftsleitung einberufen, insbesondere, um die Leistung des Chairman zu beurteilen, seine Vergütung zu prüfen und seine Nachfolge zu planen. Er kann außerdem den Chairman auffordern, eine Sitzung des BoD mit einer bestimmten Tagesordnung einzuberufen.

Der Senior Independent Director ist gegenüber der Hauptversammlung berichtspflichtig.

2016 nahm Norbert Dentressangle in seiner Funktion als Senior Independent Director an allen elf Sitzungen des Board of Directors sowie an allen Sitzungen des Compensation & Governance Committee teil, mit dem er eng zusammenarbeitete. Der Zeitaufwand des Senior Independent Director im Rahmen seiner Tätigkeiten für die AXA Gruppe betrug im Jahr 2016 51 volle Arbeitstage.

Dabei:

- tauschte er sich regelmäßig mit den Mitgliedern des Board of Directors, insbesondere den unabhängigen Mitgliedern, der Geschäftsleitung und dem Chairman des BoD aus;

- war er aktiv an der Vorbereitung von Sitzungen des BoD beteiligt, in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung, dem Chairman und anderen Mitgliedern des BoD;

- arbeitete er eng mit dem Compensation & Governance Committee an den Nachfolgeplänen für die Geschäftsleitung, dem Auswahlprozess für künftige Mitglieder des BoD und der Ausschüsse, der Organisation der Selbstbeurteilung des BoD und der Ausschüsse sowie an der Überprüfung aller Mitteilungen an Aktionäre zu Corporate-Governance-Themen zusammen.

Norbert Dentressangle berichtete auf den Hauptversammlungen am 27. April 2016 über seine Tätigkeiten.

Auf der Sitzung des Board of Directors am 14. Dezember 2016 informierte Norbert Dentressangle das BoD über seine Entscheidung, das BoD zu verlassen. Gemäß seiner Geschäftsordnung entschied das Board of Directors, Jean-Martin Folz, den Vorsitzenden des Compensation & Governance Committee, mit sofortiger Wirkung zum Senior Independent Director zu ernennen, wobei seine Amtszeit zur Hauptversammlung 2019 ausläuft.

Tätigkeiten des Board of Directors im Jahr 2016

2016 kam das Board of Directors elfmal zusammen und hielt auf jeder Sitzung des BoD eine Besprechung ohne Anwesenheit der Geschäftsleitung ab.

2016 konzentrierte sich das BoD insbesondere auf folgende Angelegenheiten: Nachfolgeplanung für den Chairman und Chief Executive Officer, Überprüfung der Strategie der Gruppe einschließlich ihres neuen Strategieprogramms Ambition 2020, Überprüfung des Jahresabschlusses 2015 und des Halbjahresabschlusses 2016, Überprüfung der Berichte der Ausschüsse des BoD, Überprüfung von vorgeschlagenen signifikanten Übernahmen und Veräußerungen, Genehmigung von Nicht-Prüfungsleistungen, Überprüfung des ORSA-Berichts, des internen Modells von AXA und anderer gemäß Solvency II erforderlichen schriftlichen Weisungen, des Wiederherstellungsplans der Gruppe, des Plans zur Steuerung systemischer Risiken und des Plans zur Steuerung von Liquiditätsrisiken, der Dividendenpolitik, internen Kontrollen und des Risikomanagements der Gruppe, der Selbstbeurteilung des BoD sowie der Ernennung, Mandatsverlängerung und Unabhängigkeit von Mitglieder des BoD.

Das Board of Directors hielt seine zweitägige jährliche Offsite-Strategiesitzung mit Präsentationen von Mitgliedern der Geschäftsleitung der Gruppe zu einer Vielzahl wichtiger strategischer Themen im März 2016 vor der Bekanntgabe des Strategieprogramms Ambition 2020 am 21. Juni 2016 ab.

2016 wurden von dem Chairman des Board of Directors verschiedene Schulungen organisiert, an denen neue und bestehende Mitglieder des BoD teilnahmen, um sich mit den wesentlichen Tätigkeiten und Herausforderungen der Gruppe vertraut zu machen. Diese Schulungen konzentrierten sich hauptsächlich auf Finanzstruktur, Strategie, Governance, Haupttätigkeit, Risikomanagement, Corporate Governance und verantwortungsvolle Anlagepolitik der Gruppe sowie die Entwicklung der Versicherungsbranche, darunter auch regulatorische Entwicklungen.

Selbstbeurteilung der Tätigkeiten des Board of Directors

Das Board of Directors führt eine jährliche Selbstbeurteilung zur Überprüfung seiner Zusammensetzung, Arbeitsweisen und allgemeinen Wirksamkeit durch.

2013 beschloss das Board of Directors, dass die jährliche Beurteilung regelmäßig von einem externen Berater durchgeführt werden sollte. Dementsprechend wurde die Selbstbeurteilung des BoD 2016 von einem Berater durchgeführt, der jedes Mitglied des BoD einzeln über seine Einschätzungen und Empfehlungen zu der Arbeit des BoD sowie zu seiner Leistung befragte. Außerdem wurde die Einschätzung eines jeden Mitglieds zur Mitwirkung und dem Beitrag anderer Mitglieder des BoD erfasst. Die Berichte zum persönlichen Beitrag eines jeden Mitglieds (mit Ausnahme des Chairman) zu dem BoD wurden dem Chairman vorgelegt, der im Rahmen eines Vieraugengesprächs jedem Mitglied des BoD individuelles Feedback zu seiner Leistung gab. Der Bericht zum persönlichen Beitrag des Chairman wurde dem Senior Independent Director vorgelegt, der dem Chairman individuelles Feedback gab.

Der Senior Independent Director war an diesem Prozess aktiv beteiligt.

Das Compensation & Governance Committee prüfte die Ergebnisse der Beurteilung des BoD, darunter die als verbesserungsbedürftig identifizierten Bereiche, eingehend und gab gegenüber dem Board of Directors Empfehlungen ab, die überprüft und auf der Sitzung des BoD am 14. Dezember 2016 genehmigt wurden.

Auf dieser Sitzung bestätigten die Mitglieder des BoD zudem, dass Empfehlungen aus vorherigen Überprüfungen umgesetzt wurden oder kurz vor der Umsetzung standen. Des Weiteren gaben sie an, dass die Nachfolgeplanung für Henri de Castries, die Änderung der Governance-Struktur und der Übergangsprozess reibungslos, effizient und professionell abgelaufen waren, und bestätigten die Qualität der durchgeführten Analyse und abgehaltenen Besprechungen sowie die Transparenz gegenüber dem BoD.

Die wichtigsten Bereiche mit Verbesserungspotenzial waren: (1) Regelmäßigere Informationen zwischen Sitzungen des BoD zu Neuigkeiten mit Auswirkungen auf die Versicherungsbranche oder öffentliche Bekanntmachungen des Unternehmens durch den Chief Executive Officer an Mitglieder des BoD, (2) Organisation eines Besuchs eines strategischen Geschäftsstandorts durch das BoD und (3) Einführung eines Mentoring-Programms für neue Mitglieder des BoD durch bestehende Mitglieder.

Anwesenheit von Mitgliedern des BoD bei Sitzungen des BoD und der Ausschüsse im Jahr 2016

2016 kam das BoD elfmal zusammen, wobei die durchschnittliche Anwesenheitsquote bei 97 % lag. Sitzungen des BoD hatten eine durchschnittliche Länge von dreieinhalb Stunden.

Mitglieder des BoD Board of Directors Audit Committee
Anzahl der Teilnahmen/Anzahl der Sitzungen Anwesenheitsquote Anzahl der Teilnahmen/Anzahl der Sitzungen Anwesenheitsquote
Henri de Castries 8/8 100%    
(bis 1. September 2016)        
Denis Duverne 11/11 100%    
Norbert Dentressangle 11/11 100%    
Thomas Buberl 3/3 100%    
(ab 1. September 2016)        
Jean-Pierre Clamadieu 11/11 100%    
Irene Dorner 6/7 85,7% 3/3 100%
(ab 27. April 2016)        
Jean-Martin Folz 11/11 100% 3/3 100%
Paul Hermelin 11/11 100%    
Angelien Kemna 7/7 100% 3/3 100%
(ab 27. April 2016)        
Isabelle Kocher 9/11 81,80%    
Suet Fern Lee 11/11 100%    
Stefan Lippe 11/11 100% 6/6 100%
François Martineau 10/11 90,9%    
Ramon de Oliveira 11/11 100% 6/6 100%
Deanna Oppenheimer 11/11 100% 3/3 100%
Doina Palici-Chehab 11/11 100%    
Dominique Reiniche 10/11 90,9%    
Gesamte Anwesenheitsquote   97%   100%
Mitglieder des BoD Finance Committee
Anzahl der Teilnahmen/Anzahl der Sitzungen Anwesenheitsquote
Henri de Castries    
(bis 1. September 2016)    
Denis Duverne    
Norbert Dentressangle    
Thomas Buberl    
(ab 1. September 2016)    
Jean-Pierre Clamadieu    
Irene Dorner    
(ab 27. April 2016)    
Jean-Martin Folz    
Paul Hermelin    
Angelien Kemna    
(ab 27. April 2016)    
Isabelle Kocher    
Suet Fern Lee 5/5 100%
Stefan Lippe 5/5 100%
François Martineau    
Ramon de Oliveira 5/5 100%
Deanna Oppenheimer    
Doina Palici-Chehab 5/5 100%
Dominique Reiniche    
Gesamte Anwesenheitsquote   100%

Mitglieder des BoD Compensation & Governance Committee
Anzahl der Teilnahmen/Anzahl der Sitzungen Anwesenheitsquote
Henri de Castries    
(bis 1. September 2016)    
Denis Duverne    
Norbert Dentressangle    
Thomas Buberl    
(ab 1. September 2016)    
Jean-Pierre Clamadieu 6/6 100%
Irene Dorner    
(ab 27. April 2016)    
Jean-Martin Folz 6/6 100%
Paul Hermelin    
Angelien Kemna    
(ab 27. April 2016)    
Isabelle Kocher    
Suet Fern Lee    
Stefan Lippe    
François Martineau    
Ramon de Oliveira    
Deanna Oppenheimer 5/6 83,3%
Doina Palici-Chehab    
Dominique Reiniche 5/6 83,3%
Gesamte Anwesenheitsquote   91,7%

3.1.2. Ausschüsse des BoD

Das Board of Directors hat drei themenspezifische Ausschüsse geschaffen: (1) Audit Committee, (2) Finance Committee und (3) Compensation & Governance Committee.

Zur Gewährleistung einer ausgeglichenen Governance geht die Geschäftsordnung des BoD über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen in Frankreich hinaus und sieht konkret vor, dass Independent Directors in allen Ausschüssen des BoD eine wesentliche Rolle spielen, d. h.:

- bei jedem der drei Ausschüsse führt ein Independent Director den Vorsitz;

- alle Mitglieder des Audit Committee und des Compensation & Governance Committee sind Independent Directors;

- keiner der leitenden Mandatsträger von AXA darf Mitglied in einem der Ausschüsse sein.

Jeder Ausschuss gibt gegenüber dem Board of Directors seine Einschätzungen, Vorschläge oder Empfehlungen zu Angelegenheiten innerhalb seines Aufgabenbereichs ab, wobei der Vorsitzende eines jeden Ausschusses dem BoD auf der folgenden Sitzung des BoD Bericht erstattet. Gemäß französischem Recht haben Ausschüsse des BoD jedoch formell keine Entscheidungsmacht und werden nur in beratender Funktion tätig.

Die Ausschüsse können bei Bedarf externe Berater hinzuziehen. Sie können zudem externe Teilnehmer zu ihren Sitzungen einladen.

Jeder Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern mit Fachwissen in spezifischen Bereichen zusammen, was regelmäßig durch das Board of Directors überprüft wird.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten jedes Ausschusses sind in der Geschäftsordnung des BoD und der Geschäftsordnung des Audit Committee detailliert dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar sind.

Ausschüsse des Board of Directors Hauptzuständigkeiten Haupttätigkeiten 2016
Audit Committee Der Zuständigkeitsbereich des Audit Committee ist in seiner Geschäftsordnung dargelegt, die jährlich von dem Board of Directors überprüft und genehmigt wird. Das Audit Committee kam 2016 sechsmal zusammen. Die Anwesenheitsquote betrug 100 %.
Zusammensetzung am 31. Dezember 2016 Die wesentlichen Ziele des Ausschusses sind: Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen:
Stefan Lippe, Vorsitzender - Überwachung des Finanzberichterstattungsprozesses und der Integrität der in den Abschlüssen öffentlich berichteten Ergebnisse und Offenlegungen. - Jahresabschluss 2015;
Irene Dorner - Überwachung der Angemessenheit und Effektivität der internen Kontroll- und Risikomanagementrahmen und der Einhaltung von Grenzen der Risikobereitschaft. - Geschäftsbericht (Document de Référence);
Angelien Kemna - Einschätzung der Effektivität, Leistung und Unabhängigkeit der internen Prüfer der Gruppe; - Halbjahresabschlüsse 2016;
Ramon de Oliveira - Abgabe von Empfehlungen und Überwachung des Auswahlprozesses für Abschlussprüfer, Überwachung der Prüfungen des Abschlussprüfers und Überprüfung des konsolidierten Abschlusses der Gruppe sowie der Unabhängigkeit der Prüfer und der Aufschlüsselung ihrer Honorare sowie Abgabe einer Empfehlung gegenüber dem BoD hinsichtlich der Ernennung von Abschlussprüfern zur Erbringung von Nicht-Prüfungsdienstleistungen. - interne Kontrolle und Risikomanagement (Berichte der Internen Revision und der Compliance-Abteilung zu Rechtsstreitigkeiten, Risikomanagement, IT-Sicherheit bzw. Cyberrisiko der Gruppe, der Funktion Internal Financial Control (IFC) und den globalen Geschäftsbereichen (Global Business Lines) usw.);
In Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen verfügen die Mitglieder des Audit Committee über Fachwissen in den Bereichen Finanzen und/oder Buchführung. Die Überprüfung von Abschlüssen durch das Audit Committee wird von einem Bericht der Abschlussprüfer zu den Ergebnissen der Abschlussprüfung und den gewählten Rechnungslegungsverfahren begleitet. - Konformität mit dem Aufsichtssystem Solvency II und dem ORSA-Bericht;
  Der Ausschuss überprüft die gemäß Solvency II erforderlichen Unterlagen und gibt eine Stellungnahme dazu ab. - Risikomanagementrahmen, Risikobereitschaft und Berichterstattung;
  Der Ausschuss trifft sich regelmäßig mit dem (1) Abschlussprüfer und dem globalen Leiter Interne Revision, dem (2) Group Chief Financial Officer und dem (3) Group Chief Risk Officer. - Ergebnisse interner und externer Prüfungen;
  Zudem werden dem Ausschuss mittels Präsentationen des Group Chief Risk Officer, des Group General Secretary, des Group General Counsel und des Group Chief Financial Officer die wesentlichen Risiken des Unternehmens und, falls zutreffend, die wichtigsten außerbilanziellen Verpflichtungen erläutert. - Überprüfung, zur Empfehlung an das BoD, von durch den Abschlussprüfer erbrachten Nicht-Prüfungsdienstleistungen; und
  Der Group Chief Financial Officer, der globale Leiter Interne Revision, der Group Chief Risk Officer, der Group Chief Accounting Officer, der Group General Secretary sowie der Abschlussprüfer nehmen an jeder Sitzung des Audit Committee teil. - Interne und externe Prüfungspläne und -ressourcen
  Zudem nimmt der der Chief Executive Officer regelmäßig an den Sitzungen des Ausschusses teil.  
Ausschüsse des Board of Directors Hauptzuständigkeiten Haupttätigkeiten 2016
Finance Committee Die wesentlichen Ziele des Ausschusses sind: Das Finance Committee kam 2016 fünfmal zusammen. Die Anwesenheitsquote betrug 100 %.
Zusammensetzung am 31. Dezember 2016 - Überprüfung und Abgabe einer Bewertung von Sicherheiten, Garantien, Zusagen und Gewährleistungen zugunsten Dritter, welche die dem Chief Executive Officer vom Board of Directors übertragenen Befugnisse übersteigen; Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen:
Ramon de Oliveira, Vorsitzender - Überprüfung und Abgabe einer Bewertung folgender Elemente: - Finanzrisikomanagement;
Suet Fern Lee - Wertpapieremissionen, aus denen sich ein direkter oder indirekter Anspruch auf das Anteilskapital des Unternehmens ableitet, - Liquidität und Finanzierung;
Stefan Lippe - der ordentlichen Hauptversammlung vorgeschlagene Aktienrückkaufprogramme, - Kapital und Solvabilität;
Doina Palici-Chehab - Finanztransaktionen mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Finanzstruktur des Unternehmens; - Risikobereitschaft und Vermögensallokation;
  - Pläne zur Durchführung einer Finanztransaktion erheblichen Umfangs im Namen der AXA Gruppe, außer bei direkt vom BoD besprochenen M&A-Transaktionen; - Zinsrisiko;
  - Prüfung sämtlicher Themen mit Bezug zum Finanzmanagement der AXA Gruppe, einschließlich: - Plan zur Steuerung systemischer Risiken;
  - Richtlinien zur Steuerung finanzieller Risiken, - Plan zur Steuerung von Liquiditätsrisiken;
  - Liquidität und Finanzierung der Gruppe, - Wiederherstellungsplan;
  - Kapital und Solvabilität; - Überprüfung der finanziellen Ermächtigungen (Garantien); und
  - Prüfung der Auswirkungen der wesentlichen Leitlinien und Beschränkungen der Regelungen zu Asset-Liability-Management auf Kapital und Solvabilität auf Konzernebene; und - Überprüfung der den Mitarbeiter der AXA Gruppe vorbehaltenen vorgeschlagenen Kapitalerhöhung (SharePlan 2016).
  - Prüfung des von der Geschäftsleitung entwickelten Regelwerks zur Risikobereitschaft für finanzielle, versicherungstechnische und operationelle Risiken.  
  Der Group Chief Financial Officer und der Group Chief Risk Officer nehmen an sämtlichen Sitzungen des Finance Committee teil.  
Ausschüsse des Board of Directors Hauptzuständigkeiten Haupttätigkeiten 2016
Compensation & Governance Committee Die wesentlichen Ziele des Ausschusses sind: Das Compensation & Governance Committee kam 2016 sechsmal zusammen. Die Anwesenheitsquote betrug 91,7 %.
Zusammensetzung am 31. Dezember 2016 - Unterbreitung von Vorschlägen an das Board of Directors in Bezug auf: Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen:
Jean-Martin Folz, Vorsitzender - Empfehlungen gegenüber der Hauptversammlung für die Wahl und Wiederwahl der Mitglieder des Board of Directors, Vergütungsthemen:
Jean-Pierre Clamadieu - Zusammensetzung der Ausschüsse des BoD, - Vergütung des Chief Executive Officer, des Deputy Chief Executive Officer und der anderen Mitglieder des Management Committee;
Deanna Oppenheimer - Ernennung des Chairman, des Senior Independent Director, der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Führungskräfte, die das Unternehmen wie nach Solvency II definiert tatsächlich leiten (dirigeants effectifs); - Vergütung des Chairman des Board of Directors und des Chief Executive Officer zum 1. September 2016;
Dominique Reiniche Zudem plant der Ausschuss gemeinsam mit dem Board of Directors und dem Chief Executive Officer die Nachfolge der Geschäftsleitung; - Aktienzuteilungen für 2016 und 2017 (Aktienoptionen bzw. Performance Shares) und deren Performance-Bedingungen;
Der Chairman des Board of Directors sowie der Chief Executive Officer - obschon sie keine Mitglieder des Ausschusses sind - unterstützen die Arbeit des Ausschusses und nehmen an dessen Sitzungen teil, außer in Fällen, in denen ihre persönliche Situation besprochen wird. die Mitglieder des Ausschusses werden außerdem laufend über die Ernennungen von wichtigen Führungskräften der Gruppe unterrichtet, insbesondere über Ernennungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung; - Zuteilung von Performance Shares für die betriebliche Altersversorgung als Ersatz des ergänzenden leistungsorientierten Vorsorgeplans für ranghohe Führungskräfte in Frankreich;
  - Unterbreitung von Vorschlägen an das Board of Directors in Bezug auf: - „Say on Pay“-Regelung des Chairman, des Chief Executive Officer und des Deputy Chief Executive Officer bei der Vergütung; und
  - die Vergütung des Chairman des Board of Directors, des Chief Executive Officer und des Deputy Chief Executive Officer sowie der Erstellung ihrer jährlichen Beurteilung, - Höhe und Gewährung der Sitzungsgelder der Mitglieder des BoD.
  - die Höhe der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Board of Directors, die der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden, Governance-Themen:
  - die Anzahl der Aktienoptionen bzw. Performance Shares des Unternehmens, die dem Chief Executive Officer, dem Deputy Chief Executive Officer und anderen Mitgliedern des Management Committee zugeteilt werden; - Überprüfung der Governance-Struktur des Unternehmens und des Nachfolgeplans für die Geschäftsleitung;
  - Abgabe einer Einschätzung zu den Vorschlägen des Chief Executive Officer in Bezug auf: - Auswahlprozess für künftige Mitglieder des BoD;
  - die Grundsätze und Bedingungen für die Festlegung der Vergütung der wichtigsten Führungskräfte der AXA Gruppe, - Zusammensetzung des BoD und seiner Ausschüsse;
  - die Gesamthöhe der jährlichen Zuteilung von Aktienoptionen bzw. Performance Shares an Mitarbeiter der AXA Gruppe. Der Chief Executive Officer informiert den Ausschuss zudem über die Vergütung der wichtigsten Führungskräfte der AXA Gruppe. - Unabhängigkeit der Mitglieder des BoD;
  - Umfassende Analyse bestimmter Personalthemen der Gruppe, einschließlich der jährlichen Überprüfung der Richtlinien des Unternehmens in Bezug auf berufliche Gleichbehandlung und gleichen Lohn. - Selbstbeurteilung des Board of Directors;
  - Prüfung der Strategie der Gruppe in Bezug auf Corporate Responsibility und verwandte Themen; - Anforderungen in Bezug auf den Anteilsbesitz des Chairman, der Mitglieder des Board of Directors, des Chief Executive Officer sowie aller Mitglieder des Management Committee und der Partners Group;
  - Umfassende Prüfung bestimmter Governance-Themen in Bezug auf die Arbeit und Organisation des Board of Directors und die Organisation der regelmäßigen Selbstbeurteilung des BoD; und - Überprüfung der Geschäftsordnung des BoD;
  - Überprüfung des Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe. - Corporate Responsibility des Unternehmens; und
  Der Group General Secretary nimmt an sämtlichen Sitzungen des Compensation & Governance Committee teil. - Strategie in Bezug auf Diversität und Inklusion.

3.1.3. Geschäftsleitung

Der Chief Executive Officer wird bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe von einem Management Committee und einem Team von Führungskräften (der sogenannten „Partners Group“) unterstützt.

Chief Executive Officer

Gemäß französischem Recht ist der Chief Executive Officer mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten. Er übt diese Befugnisse innerhalb der Grenzen, die ihm der Unternehmenszweck auferlegt, und vorbehaltlich den der Hauptversammlung und dem Board of Directors gesetzlich ausdrücklich zugewiesen Befugnissen aus. Zusätzlich sieht die Geschäftsordnung des BoD bestimmte Einschränkungen der Befugnisse des Chief Executive Officer vor und verlangt, dass bestimmte bedeutende Transaktionen wie in obigem Abschnitt 3.1.1 dargelegt vorab vom BoD genehmigt werden müssen.

Der Chief Executive Officer erstattet dem BoD regelmäßig Bericht über die Finanzlage des Unternehmens und alle wichtigen Angelegenheiten und informiert das BoD zwischen Sitzungen des BoD in regelmäßigen Abständen über neue Entwicklungen.

Management Committee

Der Chief Executive Officer hat ein Management Committee geschaffen, das ihn bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe unterstützt.

Nach seiner Ernennung zum CEO ernannte Thomas Buberl ein neues Management Committee, das wöchentlich oder alle zwei Wochen zusammenkommt, um strategische, finanzielle und operationelle Angelegenheiten der Gruppe zu besprechen. Das Management Committee verfügt über keine formelle Entscheidungsbefugnis und ist in beratender Funktion tätig.

Zusammensetzung des Management Committee zum 31. Januar 2017

Name Hauptfunktion bei AXA
Thomas Buberl Chief Executive Officer von AXA
Benoît Claveranne Group Chief Transformation Officer
Paul Evans Group Chief Executive Officer von AXA Global Life, Savings & Health und Chief Executive Officer von AXA Global Asset Management
Gérald Harlin Group Chief Financial Officer
Jean-Louis Laurent Josi Chief Executive Officer von AXA Asia
Gaëlle Olivier Chief Executive Officer von AXA Global P&C
Mark Pearson President und Chief Executive Officer von AXA Financial, Inc. (USA)
Jacques de Peretti Chief Executive Officer von AXA France
George Stansfield Group General Secretary

„Partners Group“

Am 1. September 2016 gab Thomas Buberl die Schaffung eines neuen Teams an Führungskräften (der sogenannten „Partners Group“) bekannt, welches das frühere Executive Committee ablöste.

Die Partners Group besteht aus den Mitgliedern des Management Committee zusätzlich zu rund dreißig anderen hochrangigen Führungskräften der gesamten Gruppe. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Chief Executive Officer und das Management Committee bei der Entwicklung und Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen im Zusammenhang mit dem Plan Ambition 2020 zu unterstützen und zu einem laufenden strategischen Dialog in der gesamten Gruppe beizutragen. Es verfügt über keine formelle Entscheidungsbefugnis und ist in beratender Funktion tätig.

Die Partners Group kommt vierteljährlich zusammen.

Die gesamte Liste der Mitglieder der Partners Group ist auf der Website von AXA abrufbar (www.axa.com).

3.1.4 Sonstige Informationen

Dienstleistungsverträge zwischen der AXA Gruppe und Mitgliedern des Board of Directors

Doina Palici-Chehab, die Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors von AXA, ist momentan bei AXA Insurance Pte Ltd beschäftigt, einer der wichtigsten singapurischen Tochtergesellschaften von AXA.

Familiäre Beziehungen

Nach bestem Wissen des Unternehmens bestehen keine familiären Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Board of Directors untereinander oder mit Mitgliedern der Geschäftsleitung.

Sonstige Informationen zu Mitgliedern des Board of Directors

Nichtvorhandensein von Interessenkonflikten

Gemäß der Geschäftsordnung des BoD und den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex muss jedes Mitglied des BoD den Chairman des Board of Directors und/oder den Senior Independent Director über ihn betreffende Situationen informieren, die zu einem Interessenkonflikt mit dem Unternehmen oder den Unternehmen der AXA Gruppe führen könnten, und von der Stimmabgabe zu damit zusammenhängenden Beschlüssen absehen.

Der Chairman des Board of Directors und der Chief Executive Officer üben derzeit keine beruflichen Tätigkeiten oder Ämter in Gesellschaften außerhalb der AXA Gruppe aus, die nach Ansicht des BoD ihre Verfügbarkeit für die Gruppe und ihr Geschäft beeinträchtigen oder wesentlich behindern. Bestimmte Mitglieder des Board of Directors sind jedoch leitende Mandatsträger und/oder Führungskräfte von Unternehmen, die unter Umständen Vertragspartner der AXA Gruppe sind oder von zu Zeit zu Zeit Geschäfte mit der AXA Gruppe abschließen, darunter die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, die Gewährung von Darlehen, der Kauf von Wertpapieren (auf eigene Rechnung oder für Dritte) und der Abschluss von Versicherungsverträgen. Diese Verträge oder Geschäfte werden planmäßig verhandelt und basieren auf fremdvergleichskonformen Bedingungen. Folglich ist AXA nicht der Ansicht, dass Verträge oder Geschäfte dieser Art zu Interessenkonflikten zwischen (i) den Pflichten einzelner Mitglieder des BoD gegenüber AXA und (ii) ihren persönlichen Interessen und/oder anderen Interessen führen.

Nach bestem Wissen des Unternehmens bestehen keine Verträge oder Vereinbarungen mit Großaktionären, Kunden, Lieferanten oder anderen Parteien, auf deren Grundlage ein Mitglied des BoD ausgewählt wurde.

Nichtvorhandensein von Schuldsprüchen in Bezug auf betrügerische Straftaten, öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen oder Schuld an einer Insolvenz in den letzten fünf Jahren

Nach bestem Wissen des Unternehmens und gemäß den ihm berichteten Informationen (i) liegen gegen Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren keine Schuldsprüche in Bezug auf betrügerische Straftaten oder öffentliche Beschuldigungen oder Sanktionen durch gesetzliche Behörden oder Regulierungsbehörden vor, (ii) wurden keine Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer emittierenden Gesellschaft oder für die Tätigkeit im Management oder der Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen und (iii) waren keine Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans eines Unternehmens, das Konkurs angemeldet hat oder unter Konkursverwaltung gestellt oder liquidiert wurde, wobei jedoch AXA zum jeweils relevanten Zeitpunkt bestimmte Geschäftsbereiche verkauft, aufgegeben und/oder restrukturiert hat und im Zusammenhang mit diesen oder ähnlichen Geschäften verbundene Unternehmen freiwillig liquidiert hat und bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA unter Umständen mit anderen Unternehmen verbunden waren, die ähnliche freiwillige Liquidationen durchgeführt haben.

Mitarbeiter

In der untenstehenden Tabelle ist die Anzahl an angestellten Mitarbeitern der AXA Gruppe in den letzten drei Jahren nach Geschäftsbereich und geographischer Region dargestellt.

Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) Zum 31. Dezember 2014 31. Dezember 2015 (angepasst) (m) Zum 31. Dezember 2016
Versicherung 80.992 80.871 82.484
- Frankreich (a) (b) 14.375 13.970 14.296
- Vereinigte Staaten 4.108 4.157 4.132
- Japan 2.651 2.671 2.743
- Großbritannien & Irland 8.520 8.049 8.113
- Deutschland (c) 8.381 8.152 8.014
- Schweiz 3.797 3.768 3.765
- Belgien (einschließlich AXA Bank Belgium) 4.254 4.129 4.042
- Italien 1.577 1.570 1.543
- Spanien 2.343 2.361 2.287
- Region EMEA-LATAM (d) 11.979 11.439 11.310
- Direct (e) 6.242 5.980 6.602
- AXA Corporate Solutions Assurance (f) 1.326 1.301 1.464
- AXA Assistance (g) 7.626 8.557 9.132
- Sonstige Länder und transversale Einheiten 3.815 4.766 5.041
Davon Hongkong (h) 1.436 1.507 1.581
Davon Singapur (h) 579 668 750
Davon Indonesien (h) 372 398 384
Davon Malaysia (h) 700 799 840
Davon Thailand (h)   489 538
Davon AXA Life Invest 168 178 211
Davon Family Protect 83 69  
Davon AXA Global Life 57 72 105
Davon AXA Global P&C 172 180 195
Asset Management 5.786 5.951 5.870
- AB (i) 3.487 3.600 3.446
- AXA Investment Managers 2.299 2.351 2.424
Banking (ohne AXA Bank Belgium) (j) 1.034 1.054 786
- Frankreich 625 693 708
- Deutschland 79 71 70
- AXA Bank Zentral- und Osteuropa (k) 330 290 8
Group Management Services 1.111 1.137 1.174
AXA Technology Services, AXA Group Solutions, AXA Business Services (l) 7.356 8.061 7.394
Summe 96.279 97.074 97.707

Mitarbeiter von nicht konsolidierten Unternehmen oder Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind in obenstehender Tabelle nicht enthalten.

(a) Ein Teil der verbundenen Unternehmen von AXA in Frankreich sind in den „Groupements d’Intérêt Économique“ (europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, EWIV) enthalten.

Zusätzlich sind Mitarbeiter in den Bereichen Versicherung und Finanzdienstleistungen im Tarifvertrag („cadre de convention“) von vier nicht konsolidierten Versicherungsunternehmen („mutuelles“) enthalten.

(b) Der Anstieg in 2016 um 326 FTE in Frankreich war durch die Integration von Genworth bedingt, was teilweise durch Effizienzinitiativen und Frühpensionierungen ausgeglichen wurde.

(c) Der Rückgang in 2016 um 138 FTE in Deutschland war durch Effizienzinitiativen und Frühpensionierungen bedingt.

(d) Umfasst Portugal, Türkei, Griechenland, Marokko, Mexiko, Kolumbien, Brasilien, Polen, Tschechische Republik, Slowakei und Luxemburg. Der Rückgang in 2016 um 129 FTE in der Region EMEA-LATAM war hauptsächlich auf den Verkauf des portugiesischen Geschäfts zurückzuführen, was teilweise durch Geschäftszuwächse, im Wesentlichen in Mexiko und der Golfregion, sowie die Konsolidierung des brasilianischen Geschäfts ab 1. Januar 2016 ausgeglichen wurde.

(e) Der Anstieg in 2016 um 621 FTE bei Direct war hauptsächlich auf den Geschäftserwerb in Polen und länderübergreifende Geschäftszuwächse zurückzuführen, was teilweise durch den Verkauf des portugiesischen Geschäfts ausgeglichen wurde.

(f) Der Anstieg in 2016 um 163 FTE bei AXA Corporate Solutions Assurance war auf die Integration der neu konsolidierten brasilianischen Gesellschaften zurückzuführen.

(g) Der Anstieg in 2016 um 575 FTE bei AXA Assistance war hauptsächlich auf den Erwerb zweier Gesellschaften zurückzuführen.

(h) Der Anstieg in 2016 um 232 FTE in Asien war hauptsächlich auf Geschäftszuwächse in Singapur, Hongkong, Thailand und Malaysia zurückzuführen.

(h) Der Rückgang in 2016 um 154 FTE bei AB war hauptsächlich auf Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb der Organisation und den Abgang von Arbeitskräften zurückzuführen.

(j) Einige Mitarbeiter von AXA Bank Belgium erbringen gemeinsame Dienstleistungen für das Versicherungs- und Bankgeschäft. Daher ist eine Aufteilung nicht möglich.

(k) Der Rückgang in 2016 um 282 FTE widerspiegelt den 2016 abgeschlossenen Verkauf des ungarischen Bankgeschäfts.

(l) Der Rückgang 2016 um 668 FTE war hauptsächlich auf den Verkauf der indischen Tochtergesellschaft von AXA Technology Services zurückzuführen, der teilweise durch den Geschäftszuwachs bei AXA Business Services ausgeglichen wurde.

(m) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung und Umklassifizierung des Segments International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

3.2. Führungskräftevergütungund Anteilsbesitz

Einführung

Die allgemeinen Regelungen zur Führungskräftevergütung von AXA dienen dazu, die Interessen der Geschäftsleitungsmitglieder des Unternehmens mit denen seiner Aktionäre in Einklang zu bringen, während gleichzeitig eine klare und eindeutige Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen werden soll. Dementsprechend ist es ihr Hauptziel, zur Erfüllung ambitionierter Ziele und Schaffung langfristigen Mehrwerts durch die Festsetzung anspruchsvoller Performance-Kriterien beizutragen.

Die Struktur der Führungskräftevergütung von AXA basiert auf einer umfassenden Analyse von Marktpraktiken innerhalb des Finanzdienstleistungssektors (Versicherungen, Banken, Vermögensverwalter usw.) in Frankreich und anderen Ländern und berücksichtigt die Vergütungspolitik anderer internationaler Konzerne.

Die allgemeinen Regelungen zur Führungskräftevergütung konzentrieren sich auf den variablen Anteil des Vergütungspakets für die Begünstigten, d. h. der Risiken unterliegende Vergütungsanteil. Die Struktur der Führungskräftevergütung von AXA besteht aus einer variablen Komponente, die einen wesentlichen Anteil der gesamten Vergütung ausmacht. Dadurch soll die Führungskräftevergütung enger mit der betrieblichen Strategie der Gruppe und den Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht werden und gleichzeitig zu einer Verbesserung der Performance

- sowohl auf individueller als auch kollektiver Ebene sowie

- kurz-, mittel- und langfristig beitragen.

Bild

Vergütung von leitenden Mandatsträgernund Führungskräften ([9])

Vergütung der leitenden Mandatsträger und Mitglieder des Management Committee zum 31. Dezember 2016

Governance

Das wesentliche Ziel des Compensation & Governance Committee des Board of Directors von AXA besteht in der Abgabe von Vorschlägen gegenüber dem BoD insbesondere in Bezug auf (1) die Vergütungspolitik und -grundsätze des Unternehmens, (2) die Bestimmung der Vergütung für leitende Mandatsträger und verbundene Performancebeurteilung und (3) die Zuteilung von Aktienoptionen von AXA oder Performance Shares an den Chief Executive Officer und die anderen Mitglieder des Management Committee der Gruppe.

Das Compensation & Governance Committee besteht ausschließlich aus unabhängigen Mitgliedern. Ihre Unabhängigkeit wird jährlich vom BoD in Einklang mit den im AFEP-MEDEF-Kodex festgelegten Kriterien überprüft. Der Senior Independent Director (Jean-Martin Folz) ist der Vorsitzende des Ausschusses und stellt die Vergütungspolitik des Unternehmens jedes Jahr auf der Hauptversammlung vor.

Der Ausschuss trifft sich häufig mit den Führungskräften der Gruppe und internen Abteilungen des Unternehmens wie Group Human Resources und Group Legal. Der Ausschuss ist befugt, Überprüfungen durchführen oder zu beauftragen und externe Fachleuten im zweckdienlichen Maße hinzuzuziehen. So arbeitete der Ausschuss während der letzten Jahre mehrmals mit einer Beratungsfirma im Bereich Vergütung zusammen, um eine externe Expertenmeinung und unabhängige Übersicht zu erhalten und so die Praktiken der variablen Vergütung von AXA mit allgemeinen Marktpraktiken vergleichen zu können.

Konzernweite Vergütungsrichtlinie gemäß Solvency II

Das Aufsichtssystem Solvency II trat am 1. Januar 2016 in Kraft und enthält eine Reihe von spezifischen Anforderungen in puncto Vergütung und Governance für europäische Versicherer und Rückversicherer. In diesem Zusammenhang hat AXA eine umfassende Überprüfung ihrer bestehenden Vergütungsrichtlinien und -praktiken anhand der Bestimmungen von Solvency II durchgeführt und zum 1. Januar 2016 eine neue konzernweite Vergütungsrichtlinie für alle Mitarbeiter von AXA eingeführt. Diese Vergütungsrichtlinie soll der Unterstützung der langfristigen Geschäftsstrategie der Gruppe dienen und die Interessen ihrer Mitarbeiter mit denen der Aktionäre in Einklang bringen, indem (i) kurz-, mittel- und langfristig eine klare Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen wird, (ii) sichergestellt wird, dass die Gruppe wettbewerbsfähige Vergütungsvereinbarungen in den unterschiedlichen Märkten, in denen sie tätig ist, anbieten kann und dabei potenzielle Interessenkonflikte, die zum Eingehen unangemessener Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen führen können, vermeiden kann, und (iii) die Einhaltung der Anforderungen von Solvency II und anderer geltenden Vorschriften gewährleistet wird.

Die Vergütungsrichtlinie der AXA Gruppe soll:

- Personal mit wichtigen Fähigkeiten und die besten Talente anziehen, weiterentwickeln und motivieren;

- zu einer besseren Performance beitragen;

- Vergütungshöhe mit Geschäftsperformance in Einklang bringen;

- sicherstellen, dass Mitarbeitern kein Anreiz geboten wird, unangemessene und/oder exzessive Risiken einzugehen, und sie innerhalb des allgemeinen Risikorahmens von AXA handeln; und

- sicherstellen, dass unserer Praktiken in Einklang mit allen geltenden regulatorischen Vorschriften liegen.

Sie folgt drei Grundsätzen:

- Wettbewerbsfähigkeit und Marktvereinbarkeit der Vergütungspraktiken ;

- interne Salärgleichheit, basierend auf individueller und kollektiver Performance, zur Sicherstellung einer gerechten und ausgewogenen Vergütung gemäß der individuellen quantitativen und qualitativen Leistungen und Bedeutung des Mitarbeiters; und

- Erfüllung der allgemeinen kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen und betrieblichen Ziele der Gruppe sowie deren Umsetzung gemäß mittel- und langfristigen strategischen Zielen als Vorbedingung für die Gewährung von mittel- bis langfristigen Vergütungskomponenten.

Die in unserer konzernweiten Vergütungsrichtlinie festgelegten Anforderungen können wenn nötig ergänzt werden, um lokale regulatorische Anforderungen und bewährte Verfahren zu berücksichtigen.

Vergütungsstruktur

AXA wendet einen Ansatz der leistungsbasierten Vergütung an, der (i) die Erfüllung von festgelegten finanziellen und betrieblichen Zielen in Einklang mit dem Business Plan von AXA berücksichtigt, (ii) eine langfristige nachhaltige Performance durch Einführung einer Risikoadjustierung in Performance-Kennzahlen fördert und (iii) die individuelle Vergütungshöhe auf der Basis von finanziellen Ergebnissen und nachgewiesener Führungskompetenz bestimmt.

Dementsprechend basiert die allgemeine Vergütungsstruktur auf folgenden Komponenten, die für Ausgeglichenheit sorgen und ein Eingehen exzessiver Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen verhindern sollen:

- eine feste Komponente, die garantierte Elemente wie z. B. Basisgehalt und andere feste Zulagen enthält. Berücksichtigt Position, Zuständigkeiten, Erfahrungen, Marktpraxis, Fach- und Führungskompetenz und nachhaltige individuelle Performance sowie Wichtigkeit oder Einzigartigkeit von Fähigkeiten;

- eine variable Komponente, die Sofort-Zahlungen (Short Term Incentive) und einen später gezahlten Bonusanteil umfasst, der in Form von Eigenkapitalinstrumenten oder ähnlichen Instrumenten wie Aktienoptionen und/oder Performance Shares (Long Term Incentive) gewährt wird. Diese variable Komponente hängt von der gesamten Performance der AXA Gruppe, der Performance der lokalen Einheit des Begünstigten (Unternehmen oder Geschäftseinheit, wie jeweils zutreffend) und von der Erfüllung der individuellen Ziele der Führungskraft, darunter auch nachgewiesene Führungsfähigkeiten, ab. Der variable Anteil soll einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtvergütung der Führungskraft darstellen und - wenn eine Führungskraft die gesetzten Ziele erreicht oder übertrifft - das Vergütungsniveau von Führungskräften von AXA zwischen dem Mittel und dem dritten Quartil (oder in bestimmten Fällen über dem dritten Quartil) der Referenzunternehmen des Marktes positionieren.

Das finale Vergütungsniveau von Führungskräften und die Struktur der Bestandteile dieser Vergütung basieren auf einer detaillierten Analyse der Marktpraxis sowie möglicherweise geltenden nationalen und internationalen Regelungen und berücksichtigen verschiedene andere Faktoren einschließlich der Gleichberechtigungsgrundsätze innerhalb der Gruppe und des vorherigen Vergütungsniveaus der Führungskraft.

AXA führt jedes Jahr mit der Unterstützung spezialisierter Unternehmen Überprüfungen der Vergütung durch, um Wettbewerbsfähigkeit und Einheitlichkeit der Vergütung von Führungskräften zu gewährleisten und die Angemessenheit der globalen Vergütungsrichtlinien zu bewerten. In diesem Zusammenhang werden vier Märkte als Referenz herangezogen:

- ein erster Markt bestehend aus 13 Unternehmen des französischen Index CAC 40 (die ausgewählten Unternehmen können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden und sind AXA in Bezug auf Marktkapitalisierung, Umsatz, Sektor, Mitarbeiteranzahl und geographische Präsenz ähnlich);

- ein zweiter Markt ausschließlich bestehend aus internationalen Finanzunternehmen mit ähnlicher Größe und Präsenz wie die AXA Gruppe (Versicherungen und Banken), die hauptsächlich in den wichtigsten europäischen Ländern ansässig sind (Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Großbritannien, Spanien und Schweiz);

- ein dritter und vierter Markt ausschließlich bestehend aus internationalen Finanzunternehmen mit ähnlicher Größe und Präsenz wie die AXA Gruppe (Versicherungen und Banken), die hauptsächlich in Asien und Japan ansässig sind.

Jährliche Barvergütung

Gesamte Zielvergütung

Gesamte Zielvergütung des Chief Executive Officer zum 1. September 2016

Das Board of Directors ernannte Thomas Buberl auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee zum 1. September 2016 zum Chief Executive Officer und legte eine jährliche Bar-Zielvergütung von 2.900.000 Euro für ihn fest.

Diese gesamte Zielvergütung besteht aus einer jährlichen Festvergütung und einer jährlichen variablen Zielvergütung.

Die jährliche Festvergütung des Chief Executive Officer beträgt 1.450.000 Euro und die variable Komponente seiner Vergütung liegt bei 1.450.000 Euro, d. h. 100 % seiner jährlichen Festvergütung.

Die gesamte Vergütungshöhe des Chief Executive Officer und das Verhältnis zwischen den verschiedenen Komponenten (fest und variabel) basieren hauptsächlich auf einer Studie einer externen Beratungsfirma (Willis Towers Watson) zu Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Finanzdienstleister des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Versicherungsunternehmen und folgt den Vergütungsempfehlungen der G 20, der Europäischen Kommission und des Financial Stability Board.

Sowohl die Fest- als auch die variable Vergütung von Thomas Buberl für 2016 wurden zeitanteilig berechnet, da er zum 1. September 2016 zum Chief Executive Officer ernannt wurde.

Gesamte Zielvergütung des Chairman &Chief Executive Officer bis 31. August 2016

Das Board of Directors beließ auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee die gesamte Bar-Zielvergütung des Chairman & Chief Executive Officer, Henri de Castries, bis zum 31. August 2016 unverändert bei 3.300.000 Euro (Betrag seit 2008 unverändert).

Die jährliche Festvergütung des Chairman & Chief Executive Officer im Jahr 2016 betrug 950.000 Euro und die variable Komponente seiner Vergütung lag bei 2.350.000 Euro, d. h. 247 % seiner jährlichen Festvergütung.

Sowohl die Fest- als auch die variable Vergütung von Henri de Castries für 2016 wurden zeitanteilig berechnet, da er zum 31. August 2016 aus seinen Ämtern ausschied.

Gesamte Zielvergütung des Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016

Das Board of Directors beließ auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee die gesamte Bar-Zielvergütung des Deputy Chief Executive Officer, Denis Duverne, bis zum 31. August 2016 unverändert bei 2.200.000 Euro (Betrag seit 2010 unverändert).

Die jährliche Festvergütung des Deputy Chief Executive Officer im Jahr 2016 betrug 750.000 Euro und die variable Komponente seiner Vergütung lag bei 1.450.000 Euro, d. h. 193 % seiner jährlichen Festvergütung.

Sowohl die Fest- als auch die variable Vergütung von Denis Duverne für 2016 wurden zeitanteilig berechnet, da er zum 31. August 2016 aus seinem Amt ausschied.

Vergütung des Chairman des Board of Directors zum 1. September 2016

Das Board of Directors ernannte Denis Duverne auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee zum 1. September 2016 zum Non-Executive Chairman des Board of Directors.

Das Board of Directors entschied auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und gemäß den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen einfachen jährlichen Festbetrag zu beschränken.

Zur Bestimmung der Festvergütung von Denis Duverne wandte sich das Board of Directors an eine externe Beratungsfirma (Willis Towers Watson) hinsichtlich der Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Finanzdienstleister des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Versicherungsunternehmen.

Das Board of Directors berücksichtigte auch die umfassenden, in Abschnitt 3.1 beschriebenen Pflichten, die es Denis Duverne als Chairman des Board of Directors anvertraut hat.

Des Weiteren hat sich Denis Duverne, der seine Rentenansprüche zum 1. September 2016 in Anspruch nahm, entschieden, während seiner gesamten Amtszeit als Chairman des Board of Directors auf die Zahlung der jährlichen Rente in Höhe von ca. 750.000 Euro, die er ab 1. September 2016 gemäß dem ergänzenden Vorsorgeplan für Führungskräfte der Gruppe in Frankreich erhalten hätte, zu verzichten. Denis Duverne hat beschlossen, solche Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird.

Dementsprechend legte das Board of Directors eine jährliche Festvergütung in Höhe von 1.200.000 Euro für den Chairman des BoD, Denis Duverne, fest.

Er erhält während seiner Amtszeit weder eine variable Vergütung noch Sitzungsgelder und es werden ihm keine Aktienoptionen oder Performance Shares oder sonstige langfristige Anreize während seiner Amtszeit zugeteilt werden.

Die Vergütung von Denis Duverne als Chairman des Board of Directors für 2016 wurde zeitanteilig berechnet, da er zum 1. September 2016 zum Chairman des Board of Directors ernannt wurde.

Jährliche variable Vergütung und Performance-Bedingungen

Performance-Bedingungen

Die jährliche variable Vergütung unterliegt vollständig Performance-Bedingungen und es werden keine Mindestzahlungen garantiert.

Die Bestimmung der variablen Vergütung für Vorsitzende der Geschäftsleitung (an Henri de Castries als Chairman & Chief Executive Officer und Denis Duverne als Deputy Chief Executive Officer bis zum 31. August 2016 und an Thomas Buberl als Chief Executive Officer ab 1. September 2016) erfolgte 2016 auf Grundlage folgender beiden Kennzahlen:

- Performance der Gruppe zu 50 %. Diese Kennzahl wird basierend auf dem operativen Ergebnis je Aktie, der bereinigten Eigenkapitalrendite (adjusted Return on Equity, ROE) und dem Customer-Scope-Index berechnet. Die relative Gewichtung dieser drei Kennzahlen beträgt in Reihenfolge ihrer Erwähnung 65 %,15 % und 20 %.

Die für die Bewertung der Performance der Gruppe ausgewählten Kennzahlen entsprechen intern und extern bekannten Zielen hinsichtlich Wachstum, Rentabilität, Kapitalmanagement, betrieblicher Effizienz und Kundennähe. Daher sind diese direkt mit den strategischen Zielen der Gruppe verbundenen Kennzahlen sowohl finanzielle als auch betriebliche Kriterien und hängen von dem Finanzplan sowie vordefinierten Performance-Kennzahlen ab;

- Individuelle Performance zu 50 %, wird basierend auf jährlich festgelegten und überprüften Zielen im Rahmen von strategischen Initiativen beurteilt.

Die individuelle Performance der Vorsitzenden der Geschäftsleitung wird basierend auf verschiedenen Kennzahlen und qualitativen wie quantitativen Zielen beurteilt, die das Board of Directors anhand einer zu Beginn eines jeden Kalenderjahres vor dem Zeitraum der Performance-Messung erstellten Aufgabenbeschreibung festlegt. Sie enthält detaillierte Ziele hinsichtlich der Fortschritte der Gruppe bei der Weiterentwicklung ihres strategischen Plans sowie andere Performance-Kennzahlen und -Ziele, die zur Beurteilung der Erfüllungsquote von globalen strategischen Initiativen und/oder in Bezug auf bestimmte Regionen dienen, und die Entwicklung bestimmter Investitionen mit positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Betriebstätigkeit der Gruppe.

Jede dieser beiden Kennzahlen wird getrennt beurteilt, sodass die gesamte variable Vergütung die Performance verglichen mit zwei verschiedenen, getrennt voneinander beurteilten Komponenten widerspiegelt.

Der der individuellen Performance zugeteilte Anteil ergibt sich aus dem Wunsch des Board of Directors, mehr Gewicht auf die individuelle Performance der Vorsitzenden der Geschäftsleitung bei der Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen mit Bedeutung für den langfristigen Erfolg der Gruppe zu legen.

Thomas Buberl als Chief Executive Officer ab 1. September 2016

Thomas Buberl Ab 1. September 2016
Gewichtung Erfüllungsquote
Performance der Gruppebasierend auf: 50% 98%
- Operatives Ergebnis je Aktie (65)% (97)%
- Eigenkapitalrendite (15)% (101)%
- Customer-Scope-Index (20)% (100)%
Individuelle Performance 50% 100%
Gesamtperformance   99%

Zur Beurteilung der individuellen Performance von Thomas Buberl in 2016 hat das Board of Directors die Erfüllung folgender in seiner Aufgabenbeschreibung festgelegten Ziele beurteilt: (i) die Umsetzung des neuen Governance-Modells der Gruppe (30 %), (ii) die Vorbereitung und Vorstellung des neuen Strategieprogramms der Gruppe „Ambition 2020“ mit seinen zwei Kernbereichen „Fokus“ und „Transformation“ (30 %), (iii) die Weiterverfolgung der mittelfristigen strategischen Ziele der Gruppe (20 %) und (iv) die weitere Stärkung der internen Kontrolle und zweiten Verteidigungslinie der Gruppe (z. B. die Einführung des Group Audit Risk and Compliance Committee wie in Abschnitt 4.2.1 dieses Geschäftsberichts beschrieben) (20 %).

Die tatsächliche jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer darf 150 % seiner variablen Zielvergütung nicht überschreiten, d. h. 150 % seiner jährlichen Festvergütung.

Henri de Castries als Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016

Henri de Castries Bis 31. August 2016
Gewichtung Erfüllungsquote
Performance der Gruppebasierend auf: 50% 98%
- Operatives Ergebnis je Aktie (65)% (97)%
- Eigenkapitalrendite (15)% (101)%
- Customer-Scope-Index (20)% (100)%
Individuelle Performance 50% 100%
Globale Performance   99%

Zur Beurteilung der individuellen Performance von Henri de Castries in 2016 hat das Board of Directors die Erfüllung folgender in seiner Aufgabenbeschreibung festgelegten Ziele beurteilt: (i) die aktive Leitung der Nachfolgeplanung für die Führung der Gruppe (40 %), (ii) die Vorbereitung des neuen Strategieprogramms der Gruppe „Ambition 2020“ mit seinen zwei Kernbereichen „Fokus“ und „Transformation“ (25 %) und (iii) die weitere anorganische Entwicklung des Geschäfts durch verschiedene strategische Partnerschaften (z. B. die Partnerschaft mit Alibaba und Ant Financial Services) (20 %) und (iv) Weiterführung der Unternehmenstransformation mit Fokus auf der digitalen Transformation (z. B. die Partnerschaft mit Facebook Messenger zur Verbesserung des Kundenservice) (15 %).

Die tatsächliche jährliche variable Vergütung von Henri de Castries als Chairman & Chief Executive Officer darf 150 % seiner variablen Zielvergütung nicht überschreiten, d. h. 371 % seiner jährlichen Festvergütung.

Denis Duverne als Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016

Denis Duverne Bis 31. August 2016
Gewichtung Erfüllungsquote
Performance der Gruppebasierend auf: 50% 98%
- Operatives Ergebnis je Aktie (65)% (97)%
- Eigenkapitalrendite (15)% (101)%
- Customer-Scope-Index (20)% (100)%
Individuelle Performance 50% 100%
Globale Performance   99%

Zur Beurteilung der individuellen Performance von Denis Duverne in 2016 hat das Board of Directors die Erfüllung folgender in seiner Aufgabenbeschreibung festgelegten Ziele beurteilt: (i) die Vorbereitung und Vorstellung des neuen Strategieprogramms der Gruppe „Ambition 2020“ mit seinen zwei Kernbereichen „Fokus“ und „Transformation“ (25 %), (ii) die Weiterentwicklung des Geschäftsportfolios der Gruppe (z. b. strategische Prüfungen und Geschäftsveräußerungen hauptsächlich in Großbritannien und Osteuropa) (25 %), (iii) die weitere Stärkung der internen Kontrolle und zweiten Verteidigungslinie der Gruppe (20 %) (iv) die weitere Beschleunigung der digitalen Transformation der Gruppe sowie die erfolgreiche Industrialisierung eines Big-Data-Projekts in den größten Gesellschaften des Unternehmens und (v) die Fortführung der aktiven Förderung von Diversität und Inklusion als zentrales Element der internen Kultur der Gruppe (z. B. das Ziel, mindestens 25 % der Führungspositionen innerhalb der Gruppe mit Frauen zu besetzen) (15 %).

Die tatsächliche jährliche variable Vergütung von Denis Duverne als Deputy Chief Executive Officer darf 150 % seiner variablen Zielvergütung nicht überschreiten, d. h. 290 % seiner jährlichen Festvergütung.

Geltende Performance-Bedingungen für die übrigen Mitglieder des Management Committee

Die variable Vergütung der übrigen Mitglieder des Management Committee wird ebenfalls auf Grundlage vorab definierter individueller Ziele bestimmt, wie im Folgenden erläutert:

Die variable Vergütung der Mitglieder des Management Committee mit regionalen Funktionen / Verantwortung für globale Geschäftsbereiche wird anhand folgender Kennzahlen bestimmt: Performance der Gruppe (20 %), Performance der Region bzw. des globalen Geschäftsbereichs, für die bzw. den sie zuständig sind (30 %) und individuelle Performance (50 %).

Die variable Vergütung der Mitglieder des Management Committee mit Gruppenverantwortlichkeit wird anhand folgender Kennzahlen bestimmt: Performance der Gruppe (50 %) und individuelle Performance (50 %).

Die Performance der Gruppe wird basierend auf dem operativen Ergebnis je Aktie, der bereinigten Eigenkapitalrendite (adjusted Return on Equity, ROE) und dem Customer-Satisfaction-Index berechnet. Die individuelle Performance wird anhand von vorab bestimmten Zielen beurteilt, die sich konkret aus strategischen Initiativen ableiten lassen.

Die Performance von Regionen oder globalen Geschäftsbereichen wird auf Basis folgender Performance-Kennzahlen bestimmt:

- operatives Ergebnis;

- Customer-Scope-Index;

- Bruttoumsatz Protection & Health;

- Neugeschäftswert (NGW) Life & Savings;

- wirtschaftliche Aufwendungen;

- operativer freier Cashflow Life & Savings;

- Umsatz Property & Casualty;

- Combined Ratio des laufenden Jahres.

Performance-Kennzahlen zur Bewertung der Performance der Gruppe und/oder Regionen / globalen Geschäftsbereichen werden zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegt und verfügen über:

- ein vordefiniertes Ziel in Einklang mit dem strategischen Plan (Finanzplan), dessen Erreichung einer Erfüllung zu 100 % entspricht;

- eine Untergrenze (die je nach Kennzahl einer 50- bis 90-prozentigen Erfüllung des Ziels entsprechen kann), die den Schwellenwert markiert, unter dem keine variable Vergütung für diese Komponente gezahlt wird;

- eine Obergrenze (die je nach Kennzahl einer 110- bis 130-prozentigen Erfüllung des Ziels entsprechen kann), die den Schwellenwert markiert, über dem die variable Vergütung für diese Komponente begrenzt wird;

Zur Beurteilung der individuellen Performance werden sowohl (i) die erreichten Ergebnisse für jedes vorab festgelegte individuelle Ziel (das „Was“) und (ii) qualitative Faktoren, einschließlich von den Mitgliedern des Management Committee nachgewiesene Führungskompetenzen verglichen mit dem „Leadership Framework“ von AXA (das „Wie“) herangezogen.

Die Beurteilung der Führungskompetenzen basiert auf den verschiedenen Kriterien des „Leadership Framework“ von AXA, darunter:

- strategische Vision;

- Kundenfokus;

- Änderungsmanagement;

- Ergebnisorientiertheit;

- Kompetenzentwicklung;

- Teamführung;

- Erfolg durch Teilen;

- Respekt der Werte von AXA.

In den in diesem Abschnitt dargestellten Tabellen wurde nicht in Euro ausbezahlte Vergütung auf Basis der folgenden jährlichen durchschnittlichen Wechselkurse in 2016 umgerechnet: USD 1 = EUR 0,9048; SGD 1 = EUR 0,6544; HKD 1 = EUR 0,1164 und GBP 1 = EUR 1,2206.

Im Folgenden ist die 2014, 2015 und 2016 an Mitglieder des Management Committee gezahlte variable Vergütung dargestellt:

An Mitglieder des Management Committee gezahlte variable Vergütung

(in Euro) Variable Vergütung für das Jahr 2014
Land Ziel Ist-Wert (b) % von Ziel
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 Frankreich      
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 2.350.000 2.538.000 (a) 108%
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 1.450.000 1.577.600 (a) 109%
Summe andere Mitglieder des Management Committee     5.282.140 5.456.358 103%
(in Euro) Variable Vergütung für das Jahr 2015
Land Ziel Ist-Wert (b) % von Ziel
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 Frankreich      
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 2.350.000 2.690.750 (a) 115%
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 1.450.000 1.587.750 (a) 110%
Summe andere Mitglieder des Management Committee     7.049.642 7.542.417 107%
(in Euro) Variable Vergütung für das Jahr 2016
Land Ziel Ist-Wert (b) % von Ziel
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 Frankreich 483.333 478.500 (a) (c) 99%
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 1.566.667 1.551.000 (a) 99%
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 966.667 957.000 (a) 99%
Summe andere Mitglieder des Management Committee     6.261.818 6.521.202 104%

(a) Dieser Betrag umfasst den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2014, 2015 und 2016, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“, Unterabschnitt „Jährliche zurückgestellte variable Vergütung“ beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde. Der ausgezahlte Gesamtbetrag richtet sich nach Performance-Bedingungen und kann deshalb variieren.

(b) Betrag vor Abzug von 70 % der Sitzungsgelder.

(c) Es ist zu beachten, dass Thomas Buberl eine variable Vergütung in Höhe von 592.850 Euro in Bezug auf seine Mitarbeiterposition innerhalb der AXA Gruppe für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2016 erhalten hat.

Die Gruppenkomponente der variablen Vergütung von Thomas Buberl, Henri de Castries und Denis Duverne wurde gemäß den folgenden Elementen berechnet: (i) ein operatives Ergebnis je Aktie, das unter der Zielvorgabe liegt (ii) eine bereinigte Eigenkapitalrendite (adjusted Return on Equity, ROE), die leicht über der Zielvorgabe liegt und (iii) ein Customer-Scope-Index, der in Einklang mit der Zielvorgabe liegt.

Jährliche zurückgestellte variable Vergütung

Das Board of Directors hat 2013 einen Mechanismus eingeführt, nach dem 30 % der variablen Vergütung von Vorsitzenden der Geschäftsleitung zwei Jahre lang zurückgestellt werden.

Gemäß diesem Mechanismus wird der zurückgestellte Betrag der variablen Vergütung der Vorsitzenden der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016 in zwei Tranchen, 2018 und 2019, ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag hängt von der Kursentwicklung der AXA-Aktie während des Zeitraums der Zurückstellung ab und unterliegt einer Untergrenze von 80 % des zurückgestellten Betrags und einer Obergrenze von 120 % des zurückgestellten Betrags; es würde jedoch keine variable Vergütung ausgezahlt werden, falls (i) das operative Ergebnis der Gruppe im Geschäftsjahr unmittelbar vor dem Jahr der geplanten Auszahlung negativ ausfällt, oder (ii) im Falle einer Kündigung oder Entlassung aufgrund groben oder vorsätzlichen Fehlverhaltens vor dem Auszahlungstag (Clawback-Klausel).

Obschon die geltenden Bestimmungen eine zurückgestellte Komponente der variablen Vergütung, die einem Clawback-Mechanismus unterliegt, nicht vorschreiben, hat sich AXA zu deren Einführung entschlossen, um den fortlaufenden regulatorischen Entwicklungen hinsichtlich der Vergütung von Führungskräften im Finanzdienstleistungssektor in Frankreich und im Ausland Rechnung zu tragen.

Ende Februar 2017 wurde (i) die zweite Tranche der zurückgestellten Vergütung von Henri de Castries und Denis Duverne für das Geschäftsjahr 2014, d. h. ein Betrag von 445.419 Euro für Henri de Castries und 276.869 Euro für Denis Duverne sowie (ii) die erste Tranche ihrer zurückgestellten Vergütung für das Geschäftsjahr 2015, d. h. ein Betrag von 363.251 Euro für Henri de Castries und 214.346 Euro für Denis Duverne ausbezahlt. Diese Beträge widerspiegeln die Kursentwicklung der AXA-Aktie und wurden bei 117 % der Hälfte der für das Geschäftsjahr 2014 gewährten zurückgestellten variablen Vergütung bzw. bei 90 % in Bezug auf das Geschäftsjahr 2015 festgesetzt.

Bei den in vorliegendem Abschnitt 3.2 dargelegten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge vor Steuern.

Jährliche Zuteilung von Long Term Incentives (LTI)

Jedes Jahr werden Führungskräften der Gruppe LTIs (Aktienoptionen und Performance Shares) zugeteilt.

Diese LTIs stellen einen wesentlichen Teil ihrer gesamten variablen Vergütung dar, um den Führungskräften der Gruppe einen Anreiz zur Schaffung langfristigen Mehrwerts zu geben. Die Anzahl der zugeteilten LTIs orientiert sich an der Marktpraxis, wobei sichergestellt werden soll, dass der Gesamtbetrag der variablen Vergütung von Führungskräften (der sich zum einen aus Barzahlungen, zum anderen aus LTIs zusammensetzt) zwischen dem Mittel und dem dritten Quartil der Referenzunternehmen des Marktes liegt. Das Compensation & Governance Committee und das Board of Directors stellen jedoch sicher, dass kein Missverhältnis zwischen den den Führungskräften zugeteilten und gemäß IFRS bewerteten Aktienoptionen und Performance Shares und der Summe der besagten Führungskräften gewährten Vergütung, Optionen und Aktien besteht.

Die LTIs unterliegen allesamt Performance-Bedingungen (siehe Abschnitt 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“, Unterabschnitte „Aktienoptionen“ und „Performance Shares und International Performance Shares“), eine Zuteilung oder ein Mindestvorteil für die Begünstigten sind daher nicht garantiert.

Das Board of Directors entschloss sich 2016 auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee, Henri de Castries und Denis Duverne, Chairman & Chief Executive Officer bzw. Deputy Chief Executive Officer bis zum 31. August 2016, keine LTIs zuzuteilen.

Darüber hinaus erhält Denis Duverne als Chairman des Board of Directors während seiner Amtszeit ab 1. September 2016 keine Aktienoptionen, Performance Shares oder sonstige langfristige Anreize.

Die Thomas Buberl 2016 zugeteilten Performance Shares und Aktienoptionen wurden ihm vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer und aufgrund seiner vorherigen Aufgaben innerhalb der AXA Gruppe zugeteilt..

Zusammenfassung der Mitgliedern des Management Committee gewährten Vergütung, Aktienoptionen und Performance Shares

Mitglieder des Management Committee Land Jahr 2015
(in Euro) Zu zahlende Vergütung für das Jahr Wert der während des Jahreszugeteilten Optionen Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares Wert der während des Jahres zugeteilten International Performance Shares
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 Frankreich        
Henri de Castries Chairman und Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 3.628.454 (a) 202.048 1.511.514  
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 2.340.138 (a) 202.080 1.185.353  
Denis Duverne Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 Frankreich        
Summe andere Mitglieder des Management Committee     13.781.352 691.904 1.360.997 2.720.746
Mitglieder des Management Committee Land 2015 Jahr 2016
(in Euro) Summe Zu zahlende Vergütung für das Jahr Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 Frankreich   1.073.732 (a) 117.899 (b)  
Henri de Castries Chairman und Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 5.342.016 2.175.073 (a)    
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 3.727.571 1.468.509 (a)    
Denis Duverne Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 Frankreich   402.104    
Summe andere Mitglieder des Management Committee     18.554.999 11.613.176 553.510 572.647
Mitglieder des Management Committee Land 2016
(in Euro) Wert der während des Jahres zugeteilten International Performance Shares Summe
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 Frankreich 565.581 (b) 1.757.212 (c)
Henri de Castries Chairman und Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich   2.175.073
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich   1.468.509
Denis Duverne Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 Frankreich   402.104
Summe andere Mitglieder des Management Committee     2.082.671 14.822.004

(a) Dieser Betrag umfasst den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2015 bzw. 2016, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“, Unterabschnitt „Jährliche zurückgestellte variable Vergütung“ beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde. Der ausgezahlte Gesamtbetrag richtet sich nach Performance-Bedingungen und kann deshalb variieren.

(b) Die Optionen und Performance Shares wurden Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA zugeteilt.

(c) Dieser Betrag umfasst nicht die von Thomas Buberl in Bezug auf seine Mitarbeiterposition für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2016 erhaltene Vergütung (d. h. 554.999 Euro Festvergütung und 592.850 Euro variable Vergütung).

An jedem Zuteilungstag wird der beizulegende Zeitwert von Aktienoptionen und Performance Shares/Anteilen gemäß IFRS ermittelt. Dabei handelt es sich um einen historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 „Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ des Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird. Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Optionen und Performance Shares oder den tatsächlichen Beträgen, die den Begünstigten möglicherweise ausbezahlt werden, wenn die Optionen ausgeübt oder die Performance Shares erworben werden.

Zum 19. Juni 2015 lag der beizulegende Zeitwert einer Option bei 1,39 Euro für Optionen mit Performance-Bedingungen und der beizulegende Zeitwert einer Performance Share bei 14,35 Euro.

Zum 6. Juni 2016 lag der beizulegende Zeitwert einer Option bei 1,67 Euro für Optionen mit Performance-Bedingungen und der beizulegende Zeitwert einer Performance Share bei 14,02 Euro.

Zusammenfassung der Vergütung der Mitglieder des Management Committee für das Geschäftsjahr 2016

Mitglieder des Management Committee Land Jahr 2016
(in Euro) Für das Jahr gezahlte Beträge
Festvergütung Variable Vergütung Sondervergütung Sitzungsgelder
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 Frankreich 483.333 (c) 334.950 (a) (c)   219.742
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 633.333 1.052.120 (a)   40.685
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 500.000 647.514 (a)   47.169
Denis Duverne Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 Frankreich 400.000      
Summe andere Mitglieder des Management Committee     4.999.053 6.516.662   16.343
Mitglieder des Management Committee Land Jahr 2016
(in Euro) Für das Jahr gezahlte Beträge Während des Jahres gezahlte Beträge
Sachleistungen Summe (b) Festvergütung Variable Vergütung (b)
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 Frankreich 337 930.182 (c) 483.333  
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 3.044 1.709.773 633.333 2.846.135
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich 4.207 1.181.409 500.000 1.719.611
Denis Duverne Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 Frankreich 2.104 402.104 400.000  
Summe andere Mitglieder des Management Committee     85.166 11.608.637 4.999.053 5.206.065
Mitglieder des Management Committee Land
(in Euro) Während des Jahres gezahlte Beträge
Sondervergütung Sitzungsgelder Sachleistungen Summe
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 Frankreich   219.742 337 703.412
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich   40.685 3.044 3.523.197
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 Frankreich   47.169 4.207 2.270.987
Denis Duverne Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 Frankreich     2.104 402.104
Summe andere Mitglieder des Management Committee       16.343 85.166 10.306.627

(a) Dieser Betrag umfasst nicht den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2016, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“, Unterabschnitt „Jährliche zurückgestellte variable Vergütung“ beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde.

(b) Die Sitzungsgelder werden zu max. 70 % von der variablen Vergütung abzogen.

(c) Dieser Betrag umfasst nicht die an Thomas Buberl in Bezug auf seine Mitarbeiterposition für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2016 gezahlte Vergütung (d. h. 554.999 Euro Festvergütung und 592.850 Euro variable Vergütung).

Zusammenfassung der Vergütung der Mitglieder des Management Committee für das Geschäftsjahr 2015

Mitglieder des Management Committee Land Jahr 2015
(in Euro) Für das Jahr gezahlte Beträge
Festvergütung Variable Vergütung Sondervergütung Sitzungsgelder
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer Frankreich 950.000 1.837.155 (a)   68.381
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie Frankreich 750.000 1.080.511 (a)   42.000
Summe andere Mitglieder des Management Committee     5.565.885 7.542.417   794.833
Mitglieder des Management Committee Land Jahr 2015
(in Euro) Für das Jahr gezahlte Beträge Während des Jahres gezahlte Beträge
Sachleistungen Summe (b) Festvergütung Variable Vergütung (b)
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer Frankreich 4.508 2.821.229 950.000 2.612.093
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie Frankreich 6.311 1.863.813 750.000 1.632.274
Summe andere Mitglieder des Management Committee     290.961 13.781.352 5.565.885 6.739.926
Mitglieder des Management Committee Land
(in Euro) Während des Jahres gezahlte Beträge
Sondervergütung Sitzungsgelder Sachleistungen Summe
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer Frankreich   68.381 4.508 3.634.982
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie Frankreich   42.000 6.311 2.430.585
Summe andere Mitglieder des Management Committee       794.833 290.961 13.391.605

(a) Dieser Betrag umfasst nicht den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2015, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“, Unterabschnitt „Jährliche zurückgestellte variable Vergütung“ beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde.

(b) Die Sitzungsgelder werden zu max. 70 % von der variablen Vergütung abzogen.

Die leitenden Mandatsträger erhalten keine Sitzungsgelder von AXA SA.

Die in obenstehender Tabelle angegebenen Sitzungsgelder wurden für Ämter in Gesellschaften der AXA Gruppe gezahlt und werden zu max. 70 % von der variablen Vergütung desselben Jahres in Übereinstimmung mit den für sämtliche Mitarbeiter, die Sitzungsgelder erhalten, geltenden Richtlinien der Gruppe abgezogen. Dieses Prinzip eines Abzugs von bis zu 70 % der gezahlten Sitzungsgelder soll das Fehlen von Beitragszahlungen (z. B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rente) seitens des Begünstigten in Folge des Rückgangs der Bruttovergütung ausgleichen.

Die einzigen Sachleistungen von Thomas Buberl, Henri de Castries und Denis Duverne sind ein Firmenwagen.

Vergütung der Mitglieder des BOD

Sitzungsgelder

Während des Geschäftsjahres 2016 haben die Mitglieder des Board of Directors, mit Ausnahme der leitenden Mandatsträger, nur Sitzungsgelder (jetons de présence) als Vergütung von dem Unternehmen erhalten. Die Höhe der Sitzungsgelder für die einzelnen Mitglieder des BoD von AXA ist in der untenstehenden Tabelle angegeben.

(Bruttobeträge in Euro) Gezahlte Sitzungsgelder in 2017 für 2016 Gezahlte Sitzungsgelder in 2016 für 2015
Momentane Mitglieder des Board of Directors    
Denis Duverne - Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors seit 1. September 2016 0 0
Thomas Buberl - Chief Executive Officer seit 1. September 2016 0  
Jean-Pierre Clamadieu 102.263,30 99.652,77
Mrs. Irene Dorner (seit 27. April 2016) 74.143,62  
Jean-Martin Folz 152.388,30 170.511,74
André François-Poncet (seit 14. Dezember 2016)    
Paul Hermelin 74.888,30 73.241,76
Angelien Kemna (seit 27. April 2016) 78.292,55  
Isabelle Kocher 66.590,43 85.111,64
Suet Fern Lee 101.138,30 107.456,60
Stefan Lippe 206.138,30 208.851,95
François Martineau 70.739,36 95.785,55
Ramon de Oliveira 179.888,30 177.059,59
Deanna Oppenheimer 122.200,80 152.094,63
Doina Palici-Chehab 101.138,30 107.456,60
Dominique Reiniche 95.301,86 104.935,97
Ehemalige Mitglieder des Board of Directors    
Henri de Castries - Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016 0 0
Norbert Dentressangle - Vice-Chairman - Lead Independent Director bis 14. Dezember 2016 224.888,30 217.841,21
Summe 1.650.000,00 1.600.000,00

Kriterien der Zuteilung von Sitzungsgeldern

Der Gesamtbetrag der jährlichen Sitzungsgelder für die Mitglieder des Board of Directors wurde von der Hauptversammlung am 30. April 2015 auf 1.650.000 Euro festgesetzt.

Das Unternehmen zahlt keine Sitzungsgelder an die leitenden Mandatsträger (d. h. Chairman des Board of Directors und Chief Executive Officer).

Der Gesamtbetrag der Sitzungsgelder wird von der Hauptversammlung in Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften festgelegt und von dem Board of Directors gemäß seiner Geschäftsordnung an die einzelnen Mitglieder verteilt (in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex wird ein geringer Anteil der Gelder zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern des Board of Directors als Festhonorar aufgeteilt):

- ein von dem Board of Directors festgesetzter Betrag wird jährlich an den Senior Independent Director gezahlt (Stand 1. Januar 2017: 80.000 Euro)

- 65 % des Restbetrages werden folgendermaßen verteilt: 40 % davon werden zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern des BoD aufgeteilt und als Festhonorar gezahlt und 60 % davon werden gemäß der Anwesenheit bei Sitzungen verteilt;

- die restlichen 35 % werden vom Board of Directors folgendermaßen zwischen den Ausschüssen des BoD aufgeteilt: 25 % an das Finance Committee, 25 % an das Compensation & Governance Committee und 50 % an das Audit Committee. Jeder Ausschuss teilt dann den erhaltenen Betrag folgendermaßen unter seinen Mitgliedern auf: 40 % davon werden zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern aufgeteilt und als Festhonorar gezahlt und 60 % davon werden gemäß der Anwesenheit bei Sitzungen verteilt, wobei der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses jeweils ein doppeltes Honorar erhält.

Doina Palici-Chehab, Mitglied des Board of Directors als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre der AXA Gruppe, erhielt 2016 eine Bruttovergütung in bar von SGD 661.355 in Zusammenhang mit ihrer Position als Chief Executive Officer von AXA Insurance Pte Ltd. Diese Vergütung gliedert sich in eine Festvergütung von SGD 440.755 und eine variable Vergütung von SGD 220.600.

Suet Fern Lee und Ramon de Oliveira erhielten 2016 als Non-Executive Directors mehrerer Gesellschaften der Gruppe Sitzungsgelder in Höhe von EUR 11.231 bzw. USD 82.200 brutto.

Aktienoptionen

Seit 1989 teilt AXA seinen leitenden Mandatsträgern und Mitarbeitern in Frankreich und im Ausland Aktienoptionen zu. Zweck dieser Zuteilungen ist es, die Begünstigten an der Kursentwicklung der AXA-Aktie teilhaben zu lassen und sie langfristig zu guten Leistungen zu motivieren.

Aktienoptionen sind maximal für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig. Sie werden zum Marktwert (ohne Abschlag) gewährt und werden in Tranchen ausübbar, im Allgemeinen zu je einem Drittel zwischen 3 und 5 Jahren nach dem Zuteilungstag.

Gemäß den Regelungen des Aktienoptionsplans verlieren Begünstigte, die die Gruppe verlassen, das Recht auf Ausübung ihrer Optionen.

Zuteilungsverfahren

Innerhalb der von der Hauptversammlung genehmigten Gesamtobergrenze stimmt das Board of Directors allen Aktienoptionsplänen vor ihrer Einführung zu. In den letzten Jahren wurde stets beschlossen, Kaufoptionen zu gewähren.

Jedes Jahr genehmigt das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee die Zuteilung eines globalen Pools an Optionen. Der jeder Geschäftseinheit zugeteilte Pool an Optionen wird grundsätzlich auf Basis ihres jeweiligen Beitrags zum Finanzergebnis der Gruppe während des vorausgegangenen Geschäftsjahres und unter Berücksichtigung spezieller lokaler Anforderungen (Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt, Übereinstimmung mit lokalen Praktiken, spezifische regulatorische Rahmenbedingungen und Unterstützung der Entwicklung der Gruppe) bestimmt.

Aktienoptionen dienen dazu, die langfristigen Interessen von ranghohen Führungskräften der Gruppe über die Kursentwicklung der AXA-Aktie mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen.

Begünstigte und individuelle Zuteilungen werden bestimmt unter Berücksichtigung (i) der Bedeutung der Position innerhalb des Unternehmens, (ii) der Bedeutung der Person in der momentanen Position und ihr Zukunftspotenzial, (iii) der Nachhaltigkeit des individuellen Beitrags und (iv) den Besonderheiten von Vergütungsvereinbarungen aufgrund regulatorischer Rahmenbedingungen. Die Empfehlungen für individuelle Zuteilungen von Optionen werden von den Chief Executive Officers der lokalen Gesellschaften oder Geschäftseinheiten und den Leitern der funktionellen Abteilungen der Gruppe abgegeben. Diese Empfehlungen werden von der Geschäftsleitung überprüft, um eine Einheitlichkeit auf globaler Ebene sicherzustellen. Über individuelle Zuteilungen von Optionen entscheidet dann das Board of Directors, wobei individuellen Zuteilungen an den Chief Executive Officer und andere Mitglieder des Management Committee ein Vorschlag des Compensation & Governance Committee vorangehen muss, der insbesondere sämtliche Vergütungselemente der Führungskraft sowie die von der Gruppe in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Beratungsfirma im Bereich Vergütung durchgeführten Branchenstudien berücksichtigt. Des Weiteren hängt die Anzahl der den Vorsitzenden der Geschäftsleitung zugeteilten Optionen auch von der Erfüllungsquote in Bezug auf die von dem Board of Directors definierten Ziele ab.

Für gewöhnlich finden die jährlichen Zuteilungen in der ersten Jahreshälfte statt. 2016 fand die Optionszuteilung am 6. Juni 2016 statt. Der Ausübungspreis, der dem durchschnittlichen Schlusskurs der AXA-Aktie während der 20 Handelstage vor dem Zuteilungstag entspricht, wurde auf 21,52 Euro festgesetzt.

Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Gesamtanzahl der Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens jährlich zugeteilten Optionen 10 % der Gesamtanzahl der während desselben Jahres zugeteilten Optionen nicht übersteigen darf, um eine übermäßige Konzentration der den leitenden Mandatsträgern zugeteilten Optionen zu verhindern.

2016 wurden 3.323.259 Zeichnungs- oder Kaufoptionen mit einem Ausübungspreis von 21,52 Euro 158 Mitarbeitern zugeteilt, was 0,14 % des zum 31. Dezember 2016 ausstehenden Aktienkapitals entspricht (die Verwässerung durch die mögliche künftige Ausübung dieser Optionen ist dabei nicht berücksichtigt).

2016 wurden Henri de Castries und Denis Duverne keine Optionen zugeteilt.

Am 31. Dezember 2016 hielten ca. 7100 Mitarbeiter von AXA insgesamt 31.496.930 ausstehende Optionen, was 1,46 % des Aktienkapitals des Unternehmens zu diesem Datum entspricht.

Performance-Bedingungen

Seit 2010 gelten für sämtliche den Mitgliedern des Management Committee zugeteilten Optionen bestimmte Performance-Bedingungen. Diese Performance-Bedingung gilt auch für die letzte Tranche einer jeden Optionszuteilung (d. h. dem letzten Drittel der zugeteilten Optionen) für alle mit Optionen begünstigten Mitarbeiter.

Gemäß dieser Performance-Bedingung werden die Optionen nur dann vollständig ausübbar, wenn die AXA-Aktie mindestens genauso gut wie der Referenzindex des Versicherungssektors ([10]) über den gleichen Zeitraum abschneidet. Keine unter Vorbehalt einer solchen Performance-Bedingung zugeteilte Option kann ausgeübt werden, solange dieses Kriterium nicht erfüllt ist. Diese externe Performance-Bedingung verknüpft den Erwerb des Rechts zur Ausübung der Optionen an die Erfüllung eines vollständig objektiven und einsehbaren Performance-Ziels und ermöglicht die Bewertung der relativen Performance von AXA verglichen mit ihren wichtigsten europäischen Mitbewerbern über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.

Ist die Performance-Bedingung zum Verfallsdatum der Optionen nicht erfüllt, verfallen diese Optionen automatisch.

Das Board of Directors hat entschieden, dass für die 2017 zugeteilten Optionen eine neue Performance-Bedingung gilt, gemäß der es Begünstigten nicht möglich ist, ihre Aktienoptionen auszuüben, wenn die Gruppe einen Jahresfehlbetrag verbucht - und zwar über den gesamten Zeitraum, in dem dies der Fall ist.

Übersicht über die Aktienoptionspläne

Datum der Hauptversammlung 20.04.2005 20.04.2005 20.04.2005 20.04.2005 20.04.2005 20.04.2005
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 31.03.2006 31.03.2006 31.03.2006 25.09.2006 25.09.2006 13.11.2006
Gesamtanzahl an Begünstigten 2.418 861 1.002 10 29 5
Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: 7.628.101 2.768.553 1.223.253 53.733 22.805 7.409
Executive Directors:            
Thomas Buberl            
Henri de Castries 585.882          
Denis Duverne 326.420          
Doina Palici-Chehab 6.800          
Die ersten 10 begünstigten Mitarbeiter (b) 830.960 656.518 227.593 53.733 36.684  
Erster Tag der Ausübung 31.03.2008 31.03.2008 31.03.2010 25.09.2008 25.09.2010 13.11.2010
Verfallsdatum der Option 31.03.2016 31.03.2016 31.03.2016 25.09.2016 25.09.2016 13.11.2016
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) 27,75 27,93 27,93 28,03 28,03 29,59
Ausübungszeitplan der Optionen 33 % nach 2 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren
  66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren   66 % nach 3 Jahren    
  100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren   100 % nach 4 Jahren    
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2016 2.877 0 0 0 0 0
Verfallene Optionen zum 31.12.2016 7.625.224 2.768.553 1.223.253 53.733 22.805 7.409
Ausstehende Optionen zum 31.12.2016 0 0 0 0 0 0
Datum der Hauptversammlung 20.04.2005 20.04.2005 20.04.2005 20.04.2005
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 10.05.2007 10.05.2007 10.05.2007 24.09.2007
Gesamtanzahl an Begünstigten 2.866 876 1.163 4
Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: 6.818.804 1.815.676 1.312.233 10.681
Executive Directors:        
Thomas Buberl        
Henri de Castries        
Denis Duverne 327.816      
Doina Palici-Chehab 5.993      
Die ersten 10 begünstigten Mitarbeiter (b) 645.899 246.161 284.022  
Erster Tag der Ausübung 10.05.2009 10.05.2009 10.05.2009 24.09.2009
Verfallsdatum der Option 10.05.2017 10.05.2017 10.05.2017 24.09.2017
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) 32,95 33,78 33,78 29,72
Ausübungszeitplan der Optionen 33 % nach 2 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren
  66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren   66 % nach 3 Jahren
  100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren   100 % nach 4 Jahren
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2016 0 0 0 0
Verfallene Optionen zum 31.12.2016 1.618.825 494.921 392.230 10.681
Ausstehende Optionen zum 31.12.2016 5.199.979 1.320.755 920.003 0

(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht in Folge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.

(b) „Mitarbeiter“ = Non-Executive Directors am Tag der Zuteilung.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Datum der Hauptversammlung 20.04.2005 20.04.2005 20.04.2005 20.04.2005 20.04.2005 22.04.2008
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 24.09.2007 19.11.2007 19.11.2007 01.04.2008 01.04.2008 19.05.2008
Gesamtanzahl an Begünstigten 16 2 6 4.339 1.027 2
Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: 12.587 4.689 8.205 8.056.370 1.240.890 6.004
Executive Directors:            
Thomas Buberl            
Henri de Castries       399.526    
Denis Duverne       319.621    
Doina Palici-Chehab       4.149    
Die ersten 10 begünstigten Mitarbeiter (b) 8.903     592.194 265.967  
Erster Tag der Ausübung 24.09.2011 19.11.2009 19.11.2011 01.04.2010 01.04.2010 19.05.2010
Verfallsdatum der Option 24.09.2017 19.11.2017 19.11.2017 01.04.2018 01.04.2018 19.05.2018
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) 29,72 28,53 28,53 21 21 23,42
Ausübungszeitplan der Optionen 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren
    66 % nach 3 Jahren   66 % nach 3 Jahren   66 % nach 3 Jahren
    100 % nach 4 Jahren   100 % nach 4 Jahren   100 % nach 4 Jahren
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2016 0 0 0 1.510.180 171.984 0
Verfallene Optionen zum 31.12.2016 10.745 0 8.205 1.704.447 393.231 6.004
Ausstehende Optionen zum 31.12.2016 1.842 4.689 0 4.841.743 675.675 0
Datum der Hauptversammlung 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 19.05.2008 22.09.2008 22.09.2008 24.11.2008
Gesamtanzahl an Begünstigten 10 3 40 7
Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: 12.360 19.127 46.929 19.047
Executive Directors:        
Thomas Buberl        
Henri de Castries        
Denis Duverne        
Doina Palici-Chehab        
Die ersten 10 begünstigten Mitarbeiter (b) 12.360   21.250  
Erster Tag der Ausübung 19.05.2012 22.09.2010 22.09.2012 24.11.2012
Verfallsdatum der Option 19.05.2018 22.09.2018 22.09.2018 24.11.2018
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) 23,42 21,19 21,19 13,89
Ausübungszeitplan der Optionen 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren
    66 % nach 3 Jahren    
    100 % nach 4 Jahren    
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2016 0 0 1.274 16.117
Verfallene Optionen zum 31.12.2016 12.360 19.127 32.282 2.930
Ausstehende Optionen zum 31.12.2016 0 0 13.373 0

(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht in Folge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.

(b) „Mitarbeiter“ = Non-Executive Directors am Tag der Zuteilung.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Datum der Hauptversammlung 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 20.03.2009 20.03.2009 02.04.2009 10.06.2009 10.06.2009 21.09.2009
Gesamtanzahl an Begünstigten 4.627 759 28 29 17 16
Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: 4.870.844 407.692 114.324 22.291 2.137.462 53.237
Executive Directors:            
Thomas Buberl            
Henri de Castries         271.473  
Denis Duverne         226.398  
Doina Palici-Chehab 3.227          
Die ersten 10 begünstigten Mitarbeiter (b) 293.954 51.018 84.309 20.317 615.165 47.753
Erster Tag der Ausübung 20.03.2011 20.03.2011 02.04.2011 10.06.2013 10.06.2011 21.09.2013
Verfallsdatum der Option 20.03.2019 20.03.2019 02.04.2019 10.06.2019 10.06.2019 21.09.2019
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) 9,76 9,76 9,76 13,03 15,47 15,88
Ausübungszeitplan der Optionen 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren
  66 % nach 3 Jahren   66 % nach 3 Jahren   66 % nach 3 Jahren  
  100 % nach 4 Jahren   100 % nach 4 Jahren   100 % nach 4 Jahren  
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2016 2.754.019 115.975 48.081 2.554 1.381.646 38.424
Verfallene Optionen zum 31.12.2016 844.139 129.396 49.766 16.813 253.569 12.619
Ausstehende Optionen zum 31.12.2016 1.272.686 162.321 16.477 2.924 502.247 2.194
Datum der Hauptversammlung 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 08.12.2009 08.12.2009 19.03.2010 19.03.2010
Gesamtanzahl an Begünstigten 2 13 5.062 476
Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: 3.134 20.890 7.671.540 278.986
Executive Directors:        
Thomas Buberl        
Henri de Castries     330.000  
Denis Duverne     264.000  
Doina Palici-Chehab     3.850  
Die ersten 10 begünstigten Mitarbeiter (b)   18.280 742.217 75.035
Erster Tag der Ausübung 08.12.2011 08.12.2013 19.03.2012 19.03.2012
Verfallsdatum der Option 08.12.2019 08.12.2019 19.03.2020 19.03.2020
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) 16,6 16,6 15,43 15,43
Ausübungszeitplan der Optionen 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren
  66 % nach 3 Jahren   66 % nach 3 Jahren  
  100 % nach 4 Jahren   100 % nach 4 Jahren  
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2016 0 3.656 3.119.118 68.283
Verfallene Optionen zum 31.12.2016 3.134 16.190 1.329.317 39.032
Ausstehende Optionen zum 31.12.2016 0 1.044 3.223.105 171.671

(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht in Folge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.

(b) „Mitarbeiter“ = Non-Executive Directors am Tag der Zuteilung.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Datum der Hauptversammlung 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 18.08.2010 18.08.2010 13.10.2010 13.10.2010 22.12.2010 18.03.2011
Gesamtanzahl an Begünstigten 3 5 1 17 8 6.372
Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: 22.846 10.619 4.274 27.772 12.758 8.598.469
Executive Directors:            
Thomas Buberl            
Henri de Castries           302.500
Denis Duverne           247.500
Doina Palici-Chehab           8.750
Die ersten 10 begünstigten Mitarbeiter (b)       21.364   980.684
Erster Tag der Ausübung 18.08.2012 18.08.2014 13.10.2012 13.10.2014 22.12.2014 18.03.2013
Verfallsdatum der Option 18.08.2020 18.08.2020 13.10.2020 13.10.2020 22.12.2020 18.03.2021
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) 13,89 13,89 13,01 13,01 12,22 14,73
Ausübungszeitplan der Optionen 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren
  66 % nach 3 Jahren   66 % nach 3 Jahren     66 % nach 3 Jahren
  100 % nach 4 Jahren   100 % nach 4 Jahren     100 % nach 4 Jahren
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2016 14.000 6.458 0 7.121 5.582 3.400.634
Verfallene Optionen zum 31.12.2016 7.000 4.161 0 16.379 2.392 1.432.883
Ausstehende Optionen zum 31.12.2016 1.846 0 4.274 4.272 4.784 3.764.952
Datum der Hauptversammlung 22.04.2008 22.04.2008 27.04.2011 27.04.2011
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 18.03.2011 04.04.2011 16.03.2012 13.06.2012
Gesamtanzahl an Begünstigten 423 170 467 1
Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: 154.705 375.988 4.508.380 76.089
Executive Directors:        
Thomas Buberl        
Henri de Castries     220.000  
Denis Duverne     192.000  
Doina Palici-Chehab     7.500  
Die ersten 10 begünstigten Mitarbeiter (b) 21.412 183.500 693.745  
Erster Tag der Ausübung 18.03.2015 04.04.2013 16.03.2014 13.06.2014
Verfallsdatum der Option 18.03.2021 04.04.2021 16.03.2022 13.06.2022
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) 14,73 14,73 12,22 9,36
Ausübungszeitplan der Optionen 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 33 % nach 2 Jahren 33 % nach 2 Jahren
    66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren
    100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2016 36.651 216.890 2.114.314 76.089
Verfallene Optionen zum 31.12.2016 26.533 92.282 548.812 0
Ausstehende Optionen zum 31.12.2016 91.521 66.816 1.845.254 0

(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht in Folge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.

(b) „Mitarbeiter“ = Non-Executive Directors am Tag der Zuteilung.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Datum der Hauptversammlung 27.04.2011 27.04.2011 23.04.2014 23.04.2014
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 22.03.2013 24.03.2014 19.06.2015 06.06.2016
Gesamtanzahl an Begünstigten 162 158 148 158
Gesamtanzahl an Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von: 3.480.637 3.100.000 3.014.469 3.323.259
Executive Directors:        
Thomas Buberl       70.598 (c)
Henri de Castries 169.000 155.000 145.358 0
Denis Duverne 169.000 155.000 145.381 0
Doina Palici-Chehab 14.000 14.110 13.461 15.028
Die ersten 10 begünstigten Mitarbeiter (b) 789.382 661.900 683.100 813.477
Erster Tag der Ausübung 22.03.2015 24.03.2017 19.06.2018 06.06.2019
Verfallsdatum der Option 22.03.2023 24.03.2024 19.06.2025 06.06.2026
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) 13,81 18,68 22,9 21,52
Ausübungszeitplan der Optionen 33 % nach 2 Jahren 33 % nach 3 Jahren 33 % nach 3 Jahren 33 % nach 3 Jahren
  66 % nach 3 Jahren 66 % nach 4 Jahren 66 % nach 4 Jahren 66 % nach 4 Jahren
  100 % nach 4 Jahren 100 % nach 5 Jahren 100 % nach 5 Jahren 100 % nach 5 Jahren
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2016 778.845 15.800 0 0
Verfallene Optionen zum 31.12.2016 270.816 220.400 102.884 149.137
Ausstehende Optionen zum 31.12.2016 2.430.976 2.863.800 2.911.585 3.174.122

(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht in Folge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.

(b) „Mitarbeiter“ = Non-Executive Directors am Tag der Zuteilung.

(c) 2016 wurden Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA Optionen zugeteilt.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Vorsitzenden der Geschäftsleitung 2016 zugeteilte Aktienoptionen

Vorsitzende der Geschäftsleitung Planzeitpunkt Art der Optionen Wert der Optionen (in Euro) Anzahl der während des Jahres zugeteilten Optionen % des Eigenkapitals
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 06.06.2016 Zeichnung oder Kauf 117.899 70.598 (a) 0,003 %
Henri de Castries Chairman und Chief Executive Officer bis 31. August 2016 06.06.2016 Zeichnung oder Kauf 0 0 0,000 %
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 06.06.2016 Zeichnung oder Kauf 0 0 0,000 %
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 06.06.2016 Zeichnung oder Kauf 27.602 15.028 0,001 %
Vorsitzende der Geschäftsleitung Ausübungspreis (in Euro) Ausübungszeitraum Performance-Bedingungen
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 21,52 06.06.2019-06.06.2026 100 % der Optionen: SXIP Index
Henri de Castries Chairman und Chief Executive Officer bis 31. August 2016 21,52 06.06.2019-06.06.2026  
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 21,52 06.06.2019-06.06.2026  
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 21,52 06.06.2019-06.06.2026 Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index

(a) 2016 wurden Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA Optionen zugeteilt.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Der beizulegende Zeitwert von Aktienoptionen wird gemäß IFRS ermittelt. Dabei handelt es sich um einen historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 „Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ des Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird.

Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Optionen oder den tatsächlichen Einkünften bei Ausübung der Optionen. Zum 6. Juni 2016 lag der beizulegende Zeitwert einer Option bei 1,67 Euro für Optionen ohne Performance-Bedingungen und bei 1,67 Euro für Optionen mit Performance-Bedingungen.

Gemäß dem Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe ist es sämtlichen Mitarbeitern (darunter auch Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens) untersagt, Transaktionen zur Absicherung des Werts von aktienbasierten Vergütungsprämien (Aktienoptionen oder Performance Shares) durchzuführen, die ihnen im Rahmen eines von AXA oder einer ihrer Tochtergesellschaften verwalteten Plans oder Schemas zugeteilt wurden. Diese Beschränkung gilt ab dem Tag der Zuteilung bis zum dem Zeitpunkt, an dem der Begünstigte die der Prämie zugrundeliegenden Wertpapiere erhält, z. B. der Ausübung einer Aktienoption oder dem Wegfall von Einschränkungen für Performance Shares. Entsprechend den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex verpflichten sich die Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens formell, keine solchen Sicherungsgeschäfte durchzuführen.

Von Vorsitzenden der Geschäftsleitung gehaltene Aktienoptionen, die 2016 ausübbar wurden

Vorsitzende der Geschäftsleitung Planzeitpunkt Art der Risiken Anzahl der zugeteilten Optionen, die während des Jahres ausübbar wurden (a)
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 22.03.2013 Zeichnung oder Kauf 17.334
    13.06.2012 Zeichnung oder Kauf 25.363
Henri de Castries Chairman Chief Executive Officer bis 31. August 2016 22.03.2013 Zeichnung oder Kauf 56.334
    16.03.2012 Zeichnung oder Kauf 73.332
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 22.03.2013 Zeichnung oder Kauf 56.334
    16.03.2012 Zeichnung oder Kauf 64.000
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 22.03.2013 Zeichnung oder Kauf 4.667
    16.03.2012 Zeichnung oder Kauf 2.500
Vorsitzende der Geschäftsleitung Ausübungspreis (in Euro) Verfallsdatum der Option Performance-Bedingungen
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 13,81 22.03.2023 100 % der Optionen: SXIP Index
    9,36 13.06.2022 100 % der Optionen: SXIP Index
Henri de Castries Chairman Chief Executive Officer bis 31. August 2016 13,81 22.03.2023 100 % der Optionen: SXIP Index
    12,22 16.03.2022 100 % der Optionen: SXIP Index
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 13,81 22.03.2023 100 % der Optionen: SXIP Index
    12,22 16.03.2022 100 % der Optionen: SXIP Index
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 13,81 22.03.2023 Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index
    12,22 16.03.2022 Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index

(a) Übertragene Optionen (gemäß dem entsprechenden Kalender), bei denen die Performance-Bedingungen während des Jahres erfüllt wurden oder keine Performance-Bedingungen gelten.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Von Vorsitzenden der Geschäftsleitung 2016 ausgeübte Aktienoptionen

Vorsitzende der Geschäftsleitung AXA-Optionen
Tag der Zuteilung Anzahl der während des Jahres ausgeübten Optionen Ausübungspreis (in Euro) Tag der Ausübung
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 22.03.2013 34.668 13,81 16.12.2016
    13.06.2012 50.726 9,36 16.12.2016
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016 (a)        
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 16.03.2012 75.857 12,22 19.12.2016
    19.03.2010 264.000 15,43 12.12.2016
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors        
Vorsitzende der Geschäftsleitung ADS AXA-Optionen
Tag der Zuteilung Anzahl der während des Jahres ausgeübten Optionen Ausübungspreis (in USD) Tag der Ausübung
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016        
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016 (a)        
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016        
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors        

(a) Henri de Castries übte vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2016 keine Optionen aus.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Aktienoptionen, die den zehn Mitarbeitern (neben den Vorsitzenden der Geschäftsleitung) mit der höchsten Anzahl an erhaltenen Aktienoptionen 2016 zugeteilt wurden bzw. von dieser Gruppe 2016 ausgeübt wurden

Anzahl der zugeteilten oder ausgeübten Optionen Gewichteter Durchschnittspreis (in Euro)
Aktienoptionen, die während des Jahres den zehn nicht zu den geschäftsführenden Organen des Unternehmens oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe zählenden Mitarbeitern von AXA oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe mit der höchsten Anzahl an erhaltenen Aktien zugeteilt wurden (Gesamtanzahl) 813.477 21,52
Aktienoptionen von AXA oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe, die während des Jahres von den zehn nicht zu den geschäftsführenden Organen des Unternehmens oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe zählenden Mitarbeitern des Unternehmen oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe mit der höchsten Anzahl an ausgeübten Aktienoptionen ausgeübt wurden (Gesamtanzahl) 777.851 14,85

Von Vorsitzenden der Geschäftsleitung gehaltene Aktienoptionen(zum 31. Dezember 2016 zugeteilte, jedoch nicht ausgeübte Optionen)

Vorsitzende der Geschäftsleitung Anzahl an Optionen zum 31. Dezember 2016
AXA ADS AXA
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 187.002  
Henri de Castries Chairman und Chief Executive Officer bis 31. August 2016 1.390.629  
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 1.372.842  
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 90.068  

Performance Shares und International Performance Shares

Performance Shares dienen dazu, die Leistungen der besten Talente und Mitarbeiter mit kritischen Fähigkeiten anzuerkennen und sie an die Gruppe zu binden, indem ihre Interessen mit der mittelfristigen Performance (3 bis 5 Jahre) der AXA Gruppe, ihrer Gesellschaft/Geschäftseinheit sowie der Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang gebracht werden. Performance Shares führen aufgrund des geringeren Umfangs der Zuteilung und der Möglichkeit der Lieferung bestehender Aktien - von der bislang Gebrauch gemacht wurde - allgemein zu einer geringeren Verwässerung für die Aktionäre als Aktienoptionen.

Die Kriterien für die Zuteilungen von Performance Shares sind deren für Aktienoptionen verwendeten ähnlich.

Performance Shares werden für gewöhnlich Begünstigten mit Wohnsitz in Frankreich zugeteilt, während International Performance Shares für gewöhnlich Begünstigten mit Wohnsitz außerhalb von Frankreich zugeteilt werden.

Zuteilungsverfahren

Innerhalb der von den Aktionären genehmigten Gesamtobergrenze stimmt das Board of Directors allen Performance-Share-Plänen vor ihrer Einführung zu.

Jedes Jahr genehmigt das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee die Zuteilung eines globalen Pools an Performance Shares. Die jährlichen Zuteilungen von Performance Shares finden in der Regel gleichzeitig mit den Zuteilungen von Aktienoptionen statt.

Die Empfehlungen für individuelle Zuteilungen von Performance Shares werden vom Management jeder Gesellschaft oder Geschäftseinheit und den Leitern der funktionellen Abteilungen der Gruppe abgegeben. Diese Empfehlungen werden von der Geschäftsleitung überprüft, um Einheitlichkeit auf globaler Ebene und die Einhaltung der internen Gleichheitsgrundsätze der Gruppe sicherzustellen. Über individuelle Zuteilungen von Performance Shares entscheidet dann das Board of Directors, wobei individuellen Zuteilungen an den Chief Executive Officer und andere Mitglieder des Management Committee ein Vorschlag des Compensation & Governance Committee vorangehen muss, der sämtliche Vergütungselemente der Führungskraft sowie die von der Gruppe in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Beratungsfirma im Bereich Vergütung durchgeführten Studien berücksichtigt. Des Weiteren hängt die Zuteilung an Vorsitzende der Geschäftsleitung von AXA von der Erfüllungsquote der vorab vom Board of Directors definierten strategischen Zielen ab.

Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Gesamtzahl der Performance Shares, die den Vorsitzenden der Geschäftsleitung in einem Jahr zugeteilt werden, 10 % der insgesamt während desselben Jahres zugeteilten Performance Shares nicht übersteigen darf.

Regelungen in Bezug auf Performance Shares und Performance-Bedingungen

Jeder Begünstigte erhält eine erste vorläufige Zuteilung von Performance Shares, anhand der die tatsächliche Anzahl an Aktien berechnet wird, die nach Ablauf eines 3-jährigen Performance-Zeitraums endgültig zugeteilt werden.

Während des Performance-Zeitraums unterliegen alle ursprünglich zugeteilten Performance Shares Performance-Bedingungen, ungeachtet des Status des Begünstigten. Diese Kriterien messen sowohl die finanzielle als auch die betriebliche Performance der AXA Gruppe sowie die Performance der Gesellschaft/Geschäftseinheit des Begünstigten gemäß vorab bestimmten Zielen.

Die Art dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Ziele werden regelmäßig vom Board of Directors festgelegt und überprüft, in Abhängigkeit der Entwicklung der strategischen Ziel der Gruppe und nach Berücksichtigung von Marktpraktiken sowie regulatorischen Änderungen. So waren in den letzten Jahren die für diesen Zweck verwendeten Performance-Kriterien verknüpft mit (i) dem operativen Ergebnis und dem Jahresüberschuss bzw. bereinigtem Gewinn, um die Performance der operativen Gesellschaften zu messen, und (ii) dem Jahresüberschuss je Aktie oder dem bereinigten Ergebnis je Aktie, um die Performance der AXA Gruppe zu messen.

Die Erfüllungsquote der Performance-Kennzahlen („Performance-Quote“) wird zur Bestimmung der Anzahl an Aktien verwendet, die von den Begünstigten am Ende des Erwerbszeitraums endgültig erworben werden, sofern der Begünstigte weiter bei der AXA Gruppe angestellt ist. Die Anzahl an endgültig zugeteilten Performance Shares entspricht daher der Anzahl an ursprünglich zugeteilten Performance Shares multipliziert mit der Performance-Quote, die zwischen 0 % und 130 % liegen kann.

Bei jeder dieser Kennzahlen wird die Gesamtperformance in den Geschäftsjahren des Erwerbszeitraums mit der Gesamtperformance der entsprechenden Kennzahl über einen Referenzzeitraum gleicher Dauer vor der Zuteilung der Performance Shares verglichen.

Ab der Zuteilung 2016 erhält die Performance der operativen Gesellschaft und/oder Geschäftseinheit eine Gewichtung von 40 % der Gesamtperformance, während die Performance der AXA Gruppe mit 50 % gewichtet wird. Bei Begünstigten in unterstützten Funktionen der Gruppe (einschließlich Vorsitzenden der Geschäftsleitung von AXA) ist die berücksichtigte operative Gesellschaft die AXA Gruppe.

Des Weiteren wurden 2016 zwei neue relative Performance-Kriterien für die Berechnung der Gesamtperformance eingeführt:

- ein Kriterium in Verbindung mit Corporate Social Responsibility - CSR (basierend auf dem Dow Jones Sustainability Index „DJSI“), das zu 10 % in die gesamte Performance-Quote einfließt. Entsprechend wird der von AXA gemäß dem DJSI während des Erwerbszeitraums erzielte Durchschnitts-Score mit den Durchschnitts-Scores der anderen im DJSI enthaltenen Unternehmen über den gleichen Zeitraum verglichen. Folglich werden gemäß dieser Kennzahl

- keine Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA unter dem 75. Perzentil liegt ([11]),

- 80 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 75. Perzentil liegt,

- 100 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 85. Perzentil liegt,

- maximal 130 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 95. Perzentil oder besser liegt.

Innerhalb dieser Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.

- ein finanzielles Kriterium der relativen Performance dient zum Vergleich des Anstiegs der Gesamtrendite der AXA-Aktie (Total Shareholder Return - „TSR“) mit dem Anstieg der TSR des Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP), um die gesamte Performance-Quote um maximal 5 Punkte nach oben oder unten zu korrigieren. Entsprechend führt eine Outperformance von AXA (150 % oder mehr) gegenüber dem SXIP-Index zu einer maximalen Erhöhung der gesamten Performance-Quote um 5 Punkte (vorbehaltlich der Obergrenze von 130 % der gesamten Performance-Quote) und eine Underperformance (75 % oder weniger) gegenüber dem SXIP-Index zu einer maximalen Herabstufung der gesamten Performance-Quote um 5 Punkte. Innerhalb dieser Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.

Die gesamte Performance-Quote wird daher wie folgt berechnet: [10 % CSR (DJSI) + 40 % Performance der Gruppe (bereinigtes Ergebnis je Aktie) + 50 % Performance der Gesellschaft oder Geschäftseinheit [Durchschnitt (bereinigter Gewinn + operatives Ergebnis)] +/- 5 Punkte relative Performance (TSR) bis zu einer Obergrenze von 130 %.

Ab der Zuteilung 2016 für gilt eine Performance-Quote von 100 % („Ziel“) nur dann als erreicht, wenn die Gesamtperformance einer gewichteten gesamten jährlichen Wachstumsrate der verschiedenen Kriterien der Performance der Gruppe und der Performance der Gesellschaft in Höhe von 5 %([12]) entspricht. In diesem Falle würde die Anzahl der zum Ende des Erwerbszeitraums endgültig zugeteilten Aktien der Anzahl der ursprünglich zugeteilten Performance Shares entsprechen.

Falls die Performance:

- geringer als 65 % (für die Gruppe) und 60 % (für den Performance-Perimeter des Begünstigten) der für die Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance ist (die „Untergrenze“), würde dem Begünstigten zum Ende des Erwerbszeitraums keine Aktie geliefert, folglich wird den Begünstigten keine Mindestzuteilung oder Mindestvorteil garantiert;

- 65 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 65 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen;

- 100 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 100 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen;

- 130 % (oder mehr als 130 %) der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 130 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen. Eine solche Performance würde einer gewichteten gesamten jährlichen Wachstumsrate der Kennziffern von 15 % oder höher entsprechen.

Innerhalb dieser Bandbreite wird die Anzahl der den Begünstigten endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der Performance jeder Kennziffer berechnet.

Für die leitenden Mandatsträger wird die oben beschriebene Obergrenze auf 80 % erhöht. Daher würden im Falle einer Performance von unter 80 % der für die Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance keine Performance Shares endgültig zugeteilt werden. Im Falle einer Performance von 80 % der für die Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance würden 50 % der ursprünglich zugeteilten Aktien endgültig zugeteilt werden. Sollte die Erfüllungsquote in Bezug auf die Kennziffer der Performance der Gruppe (bereinigtes Ergebnis je Aktie) 80 % betragen, würde die bereinigte ROE sich auf 10,8 % belaufen, d. h. ein die Kapitalkosten übersteigendes Niveau, was eine Lieferung von 50 % der ursprünglich zugeteilten Aktien rechtfertigen würde. Diese strengen Kriterien gelten auch für zwei Drittel der den Mitgliedern des Management Committee zugeteilten Aktien (d. h. zwei Drittel der 40 % der gesamten Zuteilung), die der Performance-Bedingung des bereinigten Ergebnisses je Aktie der Gruppe unterliegen.

Des Weiteren ist bei allen Mitgliedern des Management Committee, einschließlich der leitenden Mandatsträger, die endgültige Zuteilung der Aktien, die der Performance-Bedingung des bereinigten Ergebnisses je Aktie der Gruppe unterliegen (d. h. zwei Drittel der 40 % der gesamten Zuteilung), direkt mit der Entwicklung der gewichteten gesamten jährlichen Wachstumsrate des bereinigten Ergebnisses je Aktie gekoppelt. Somit gilt:

- eine gewichtete gesamte jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 5 % dieser Kennziffer würde zur endgültigen Zuteilung von 100 % der ursprünglich zugeteilten Aktien führen;

- eine gewichtete gesamte jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 10 % dieser Kennziffer würde zur endgültigen Zuteilung von 200 % der ursprünglich zugeteilten Aktien führen;

- bei nicht vorhandenem Wachstum würden gemäß dieser Performance-Bedingung keine Aktien zugeteilt werden. Somit findet keine Belohnung für eine mögliche Underperformance statt.

Innerhalb der verschiedenen oben dargelegten Performance-Bandbreiten wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.

Die Obergrenze für die insgesamt endgültig erworbenen Aktien in Bezug auf die Bedingung der Performance der Gruppe liegt bei 130 %.

Sollte darüber hinaus das Unternehmen während eines Geschäftsjahres des Erwerbszeitraums keine Dividende zahlen, würde die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien automatisch durch zwei geteilt.

Die Performance-Bedingungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

Vorsitzende der Geschäftsleitung und Management Committee Sonstige Begünstigte
Für 2/3 der Aktien Für 100% der Aktien
Performance % zugeteilt Performance % zugeteilt
Performance der Gruppe (40 %) Min. Grenze 80% der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 50% Min. Grenze 65% der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 65%
Bereinigter Gewinn je Aktie            
Max. Grenze bei 130%            
  Ziel Gesamte jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 5 % während der Periode 100% Ziel CAGR von 5 % während der Periode 100%
  Outperformance 130% der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 130% Outperformance 130% der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 130%
  Für 1/3 der Aktien          
  Performance   % zugeteilt      
  Min. Grenze CAGR von < 0 % während der Periode 0%      
  Ziel CAGR von 5 % während der Periode 100%      
  Outperformance CAGR ≥ 10 % während der Periode 200%      
Vorsitzende der Geschäftsleitung Management Committee (ohne Vorsitzende der Geschäftsleitung) und sonstige Begünstigte
Für 100% der Aktien Für 100 % der Aktien
Performance % zugeteilt Performance % zugeteilt
Performance der Gesellschaft/Geschäftseinheit (50 %) Min. Grenze 80% der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 50% Min. Grenze 60% der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 60%
Durchschnitt (bereinigter Gewinn + operatives Ergebnis)            
Max. Grenze bei 130%            
  Ziel CAGR von 5 % während der Periode 100% Ziel CAGR von 5% bei „reifen“ Gesellschaften/Regionen 100%
          CAGR von 7% bei Gesellschaften/Regionen mit mittlerer Wachstumsrate  
          CAGR von 10% bei Gesellschaften/Regionen mit hoher Wachstumsrate  
  Outperformance 130% der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 130% Outperformance 130% der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 130%
        Für alle Begünstigten    
        Für 100 % der Aktien    
        Performance   % zugeteilt
CSR-Kriterium (10%) Min. Grenze     Score von AXA = 75. Perzentil   80%
Score von AXA ggü. DJSI            
Max. Grenze bei 130% Ziel     Score von AXA = 85. Perzentil   100%
  Outperformance     Score von AXA ≥ 95. Perzentil   130%

Berechnung des gesamten Performance-Quote = [40 % Performance der Gruppe + 50 % Performance der Gesellschaft oder Geschäftseinheit + 10 % CSR-Kriterium] +/- 5 Punkte gemäß dem Score von AXA ggü. einem Kriterium der relativen Performance (TSR) (a)

Wird während eines Geschäftsjahres des Erwerbszeitraums keine Dividende gezahlt, wird die Performance-Quote durch zwei geteilt.

In jedem Fall wird die Gesamtanzahl der endgültig zugeteilten Aktien bei 130 % der ursprünglichen Zuteilung nach oben begrenzt

(a) TSR von AXA ggü. TSR des SXIP:-5 Pkt. falls Score von AXA ≤ 75 % des Index, +5 Pkt. falls Score von AXA ≥ 150% des Index, Berechnung auf linearer Basis.

Ab den Zuteilungen 2017 wird das Ziel nicht mehr anhand der gewichteten gesamten jährlichen Wachstumsrate bestimmt, sondern direkt mit den finanziellen Zielen des Strategieprogramms „Ambition 2020“ verknüpft und das Performance-Niveau zur Erreichung der Untergrenze wird für Mitglieder des Management Committee erhöht.

Hinsichtlich der Performance Shares gilt:

- die Zuteilung der Performance Shares erfolgt über einen Erwerbszeitraum von mindestens drei Jahren, um die Bewertung der Performance zu ermöglichen und so die endgültige Zuteilung der Aktien über einen längeren Zeitraum, d. h. mindestens drei Jahre, zu bestimmen.

- zum Ende des Erwerbszeitraums erworbene Aktien, sofern der Begünstigten noch bei der AXA Gruppe angestellt ist, dürfen über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht veräußert werden (Haltefrist).

Hinsichtlich der International Performance Shares gilt:

- die International Performance Shares unterliegen einem dreijährigen Performance-Zeitraum gefolgt von einem Zeitraum von einem Jahr, in dem der Erwerb zurückgestellt ist. Die Zahlung erfolgt in Aktien. Ist diese Art der Zahlung aus rechtlichen, steuerlichen oder anderen Gründen nicht möglich, kann die Zahlung in bar erfolgen.

- die sich auf International Performance Shares beziehende Beträge werden jährlich als variable Kosten gebucht. Sie verwässern den Anteilsbesitz von Aktionären nicht, da keine neuen Aktien ausgegeben werden.

Übersicht über die Performance Shares-Pläne

International Performance Shares-Pläne

Tag der Zuteilung (Board of Directors) 16.03.2012 13.06.2012 22.03.2013 24.03.2014 19.06.2015 06.06.2016
Gesamtanzahl an Begünstigten 5.039 1 5.162 5.101 5.093 4.968
Gesamtanzahl an zugeteilten International PerformanceShares davon zugeteilt an: 6.769.606 71.017 6.958.447 5.795.117 5.737.538 6.324.271
Executive Directors:            
Thomas Buberl   71.017 31.200 29.200 28.727 40.341 (a)
Henri de Castries            
Denis Duverne            
Doina Palici-Chehab     8.400 8.400 7.692 8.589
Erwerbszeitpunkt der International Performance Shares 16.03.2015 13.06.2013 22.03.2016 24.03.2017 (d) 19.06.2019 06.06.2020
Anzahl der International Performance Shares zum 31.12.2016 (g) 6.197.399 (b) 71.790 (c) 6.653.501 7.732 (e) 6.006 (f) 0
Anzahl der annullierten International Performance Shares 1.135.757 0 1.027.525 936.080 459.363 225.231
Saldo am 31.12.2016 0 0 0 5.156.145 5.273.556 6.098.280

(a) 2016 wurden Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA International Performance Shares zugeteilt.

(b) Die 6.197.399 Anteile des Plans vom 16. März 2012 wurden gegen einen Betrag von 136,37 Mio. Euro beglichen.

(c) Die 71.790 Anteile des Plans vom 13. März 2012 wurden gegen einen Betrag von 1,19 Mio. Euro beglichen.

(d) 50 % der Aktien werden zum 24. März 2017 erworben, die anderen 50 % zum 24. März 2018.

(b) 7.732 Anteile des Plans vom 24. März 2014 wurden im Voraus erworben.

(c) 6.006 Anteile des Plans vom 19. Juni 2015 wurden im Voraus erworben.

(g) Bei Plänen vor 2013 erfolgte die Zahlung zum Fälligkeitstag in bar.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Performance Shares-Pläne

Datum der Hauptversammlung 27.04.2011 27.04.2011 27.04.2011 23.04.2014 27.04.2016
Tag der Zuteilung (Board of Directors) 16.03.2012 22.03.2013 24.03.2014 19.06.2015 06.06.2016
Gesamtanzahl an Begünstigten 2.083 2.212 2.199 2.250 2.342
Gesamtzahl der zugeteilten Performance Shares 2.787.659 2.944.910 2.662.849 2.459.256 2.358.236
davon Executive Directors zugeteilt:          
Thomas Buberl          
Henri de Castries 132.000 160.400 131.371 105.332 0
Denis Duverne 115.200 128.400 104.125 82.603 0
Doina Palici-Chehab 7.000        
Erwerbszeitpunkt der Aktien 16.03.2014 22.03.2015 24/03/2016 (a) 43.270 (b) 06.06.2019
Ende der Haltefrist 16.03.2016 22.03.2017 24.03.2018 44.001 (b) 06.06.2021
Anzahl der erworbenen Aktien zum 31.12.2016 2.853.303 2.905.776 1.204.227 (a) 5.187 (c) 5.455
Anzahl der annullierten Performance Shares 149.450 117.992 127.790 62.182 10.253
Saldo am 31.12.2016 0 0 1.361.311 2.393.084 2.343.787

(a) 50 % der Aktien wurden zum 24. März 2016 erworben, die anderen 50 % werden zum 24. März 2017 erworben, mit Ausnahme von 100 % der Aktien für den Chairman & CEO und den Deputy CEO, die zum 24. März 2017 erworben werden.

(b) Einer der Begünstigten hat gemäß den Regelungen des Plans den Übertragungskalender für International Performance Shares gewählt (d. h. Erwerb zum 19. Juni 2019 ohne Haltefrist), da er seinen Wohnsitz in Frankreich während des Erwerbszeitraums aufgegeben hat.

(c) Im Voraus erworbene Aktien nach einem Todesfall.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Vorsitzenden der Geschäftsleitung 2016 zugeteilte Performance Shares / International Performance Shares

Vorsitzende der Geschäftsleitung Planzeitpunkt Art des Plans Anzahl der zugeteilten Aktien % des Eigenkapitals Wert (in Euro)
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 06.06.2016 International Performance Shares 40.341 (a) 0,002% 565.581
Henri de Castries Chairman und Chief Executive Officer bis 31. August 2016 06.06.2016 Performance Shares 0    
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 06.06.2016 Performance Shares 0    
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 06.06.2016 International Performance Shares 8.589 0,000% 120.418
Vorsitzende der Geschäftsleitung Erwerbszeitpunkt Ende der Haltefrist Performance-Bedingungen
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 06.06.2020 06.06.2020 bereinigtes Ergebnis je Aktie
        bereinigter Gewinn
        operatives Ergebnis
Henri de Castries Chairman und Chief Executive Officer bis 31. August 2016      
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016      
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 06.06.2020 06.06.2020 bereinigtes Ergebnis je Aktie
        bereinigter Gewinn
        operatives Ergebnis

(a) Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA zugeteilte International Performance Shares.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Der beizulegende Zeitwert der Performance Shares wird gemäß IFRS ermittelt. Er entspricht einem historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 „Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ des Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird. Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Performance Shares oder den tatsächlichen Einkünften bei Erwerb der Performance Shares.

Gemäß dem Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe ist es sämtlichen Mitarbeitern (darunter auch Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens) untersagt, Transaktionen zur Absicherung des Werts von aktienbasierten Vergütungsprämien (Aktienoptionen oder Performance Shares) durchzuführen, die ihnen im Rahmen eines von AXA oder einer ihrer Tochtergesellschaften verwalteten Plans oder Schemas zugeteilt wurden. Diese Beschränkung gilt ab dem Tag der Zuteilung bis zum dem Zeitpunkt, an dem der Begünstigte die der Prämie zugrundeliegenden Wertpapiere erhält, z. B. der Ausübung einer Aktienoption oder dem Wegfall von Einschränkungen für Performance Shares. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex verpflichten sich die Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens formell, keine Sicherungsgeschäfte durchzuführen.

Von Vorsitzenden der Geschäftsleitung 2016 erworbene Performance Shares / International Performance Shares

Vorsitzende der Geschäftsleitung Planzeitpunkt Art des Plans Anzahl der zugeteilten Aktien Erwerbszeitpunkt
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 22.03.2013 International Performance Shares 31.200 (a) 22.03.2016
Henri de Castries Chairman und Chief Executive Officer bis 31. August 2016   Performance Shares    
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016   Performance Shares    
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 22.03.2013 International Performance Shares 8.400 22.03.2016
Vorsitzende der Geschäftsleitung Während des Jahres erworbene Aktien Performance-Quote über den Erwerbszeitraum Ende der Haltefrist
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016 32.562 104 % (c) 22.03.2016
Henri de Castries Chairman und Chief Executive Officer bis 31. August 2016 (b)    
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors ab 1. September 2016 (b)    
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 9.447 112 % (d) 22.03.2016

(a) Von Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA erworbene International Performance Shares.

(b) Kein Erwerb von Performance Shares in 2016.

(c) Die Performance-Quote von 104 % kommt wie folgt zustande: 1/3 x 99 % (Jahresüberschuss je Aktie) + 2/3 x 107 % (operatives Ergebnis und Jahresüberschuss, 50 % des Ergebnisses der Region NORCEE von 99 % und 50 % des Ergebnisses von Deutschland von 116 %).

(c) Die Performance-Quote von 112 % kommt wie folgt zustande: 1/3 x 99 % (Jahresüberschuss je Aktie) + 2/3 x 119 % (operatives Ergebnis und Jahresüberschuss).

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Performance Shares / International Performance Shares der einzelnen Vorsitzenden der Geschäftsleitung, für die die Haltefrist 2016 abläuft

Vorsitzende der Geschäftsleitung Planzeitpunkt Anzahl der Aktien, für die während des Jahres die Haltefrist ablief Tag der Verfügbarkeit
Thomas Buberl Chief Executive Officer ab 1. September 2016   (a)  
Henri de Castries Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016 16.03.2012 142.826 16.03.2016
Denis Duverne Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016 und Chairman des Board of Directors zum 1. September 2016 16.03.2012 124.648 16.03.2016
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 16.03.2012 7.575 16.03.2016

(a) Bei keinen von Thomas Buberl gehaltenen International Performance Shares lieft 2016 die Haltefrist ab.

Alle Datumsangaben in obenstehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.

Anteilsbesitzregelung für Führungskräfte der Gruppe

AXA hat eine für alle ranghohen Führungskräfte der Gruppe geltende Anteilsbesitzregelung eingeführt. Demnach ist jede Führungskraft verpflichtet, während der Dauer ihres Mandats eine Mindestanzahl an AXA-Aktien zu halten (das „Kriterium der Mindestbeteiligung“), die einem Vielfachen der jährlichen Festvergütung der entsprechenden Führungskraft für ihre Funktionen innerhalb der Gruppe entspricht:

- der Chief Executive Officer ist verpflichtet, Aktien im Wert seiner jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 3 zu halten;

- Mitglieder des Management Committee sind verpflichtet, Aktien im Wert ihrer jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 2 zu halten;

- Mitglieder der Partners Group sind verpflichtet, Aktien im Wert ihrer jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 1 zu halten;

Bei der Berechnung dieses Kriteriums der Mindestbeteiligung werden direkt oder indirekt über Investmentfonds oder ähnliche Vehikel gehaltene AXA-Aktien, AXA ADS oder Aktien von börsennotierten Tochtergesellschaften der Gruppe mitberücksichtigt.

Jede betroffene Führungskraft muss dieses Kriterium der Mindestbeteiligung innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag ihrer ersten Ernennung erfüllen.

Gemäß den Artikeln L.225-197-1 und L.225-185 des Französischen Handelsgesetzbuchs haben der Aufsichtsrat und später das Board of Directors beschlossen, dass - solange der Chief Executive Officer sein Kriterium der Mindestbeteiligung nicht erfüllt hat - sämtliche ihm zugeteilten Aktienoptionen und Performance Shares folgenden Einschränkungen unterliegen:

- bei jeder Ausübung dieser zugeteilten Aktienoptionen muss der Chief Executive Officer weiterhin eine Anzahl an bei Ausübung erhaltenen Aktien als Namensaktien halten, deren Wert sich mindestens auf 25 % des bei Ausübung realisierten Vorsteuergewinns beläuft (d. h. in Frankreich ca. 50 % des Nachsteuergewinns). Diese Aktien werden über seine gesamte Amtszeit als Chief Executive Officer gehalten.

- bei zugeteilten Performance Shares muss der Chief Executive Officer zu jedem Erwerbszeitpunkt von Performance Shares mindestens 25 % der während seiner gesamten Amtszeit als Chief Executive Officer erworbenen Performance Shares als Namensaktien halten.

Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn der Chief Executive Officer sein Kriterium der Mindestbeteiligung erfüllt.

Chief Executive Officer

Zum 31. Dezember 2016 hat der Chief Executive Officer ausgehend von dem Kurs der AXA-Aktie an diesem Datum (23,99 Euro) sein Kriterium der Mindestbeteiligung wie in obenstehendem Abschnitt „Anteilsbesitzregelung für Führungskräfte der Gruppe“ beschrieben noch nicht erfüllt. Thomas Buberl muss dieses Kriterium innerhalb von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung zum Chief Executive Officer erfüllen, d. h. bis spätestens 1. September 2021.

Beteiligungskriterium
Festvergütung Anzahl an Jahren Betrag Stichtag
Thomas Buberl 1.450.000 Euro 3 4.350.000 01.09.2021
Anteilsbesitz am 31.12.2016
Anzahl an Jahren Betrag AXA-Aktien ADS AXA AXA SharePlan-Anteile AB-Aktien
Thomas Buberl 2,5 3.666.297 145.436 0 7.240 0

Gemäß dem Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe ist es leitenden Mandatsträgern und anderen Mitarbeitern des Unternehmens während bestimmter Zeiträume („Blackout-Perioden“) vor der Bekanntgabe der Geschäftsergebnisse untersagt, Wertpapiere von AXA zu kaufen oder zu veräußern. Diese Blackout-Perioden beginnen in der Regel 30 Tage vor Veröffentlichung der Jahres- oder Halbjahresergebnisse und ca. 15 Tage vor Veröffentlichung der vierteljährlichen Finanzberichte. Unter Umständen können diese Blackout-Perioden für andere Zeiträume festgelegt oder verlängert werden.

Mitglieder des Board of Directors

Nach bestem Wissen des Unternehmens und gemäß den ihm berichteten Informationen hielt jedes Mitglied des Board of Directors von AXA zum 31. Dezember 2016 die in untenstehender Tabelle angegebene Anzahl an AXA-Aktien oder AXA ADS.

Aktienbesitz*am 31. Dezember 2016
AXA-Aktien ADS AXA
Denis Duverne - Chairman des Board of Directors 1.348.524 18.734
Thomas Buberl - Chief Executive Officer 145.436  
Jean-Pierre Clamadieu 9.000  
Irene Dorner 2.000  
Jean-Martin Folz 11.084  
André François-Poncet 0  
Paul Hermelin 4.180  
Angelien Kemna 0  
Isabelle Kocher 5.960  
Suet Fern Lee 8.000  
Stefan Lippe 12.000  
François Martineau 6.732  
Ramon de Oliveira   11.300
Deanna Oppenheimer   9.800
Doina Palici-Chehab 27.041  
Dominique Reiniche 7.000  

* AXA-Aktien, die indirekt über Investmentfonds gehalten werden können, werden nicht berücksichtigt.

Von Mitgliedern des Board of Directors 2016 durchgeführte Transaktionen in Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens

Nach bestem Wissen des Unternehmens und gemäß den ihm berichteten Informationen haben verschiedene Mitglieder des Board of Directors 2016 folgende Angaben zu ihren Transaktionen in Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens offengelegt. Detaillierte Informationen zu all diesen Transaktionen sowie die individuellen in Übereinstimmung mit den Artikeln 223-22 und 223-25 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF eingereichten Offenlegungen sind auf der Website des Unternehmens (www.axa.com) und auf der Website der AMF (www.amf-france.org) einsehbar.

Name Verkauf von AXA- Aktien (Anzahl) Kauf von AXA ADS (Anzahl) Kauf von AXA- Aktien (Anzahl) Einbringung von AXA-Aktien in ein Familienunternehmen (Anzahl) Automatische Reinvestition von mit den im Rahmen des Unternehmenssparplans (PEE) gehaltenen Aktien verbundenen Dividenden in den PEE (Anzahl der Anteile)
Thomas Buberl (zum 1. September 2016)          
Henri de Castries (31. August 2016) 64.303        
  40.000 (a)        
  75.000 (a)        
Jean-Pierre Clamadieu     4.000    
Irene Dorner     2.000    
Denis Duverne 24.212 (a)     74.616 11.277,72
  24.000 (a)        
  28.516 (a)        
Stefan Lippe     2.000    
Doina Palici-Chehab          
Name Optionen Zeichnung von Aktienoptionen Zeichnung oder Verkauf von Aktienoptionen Verkauf von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien (Anzahl der Anteile)
Verkauf von Kauf von Zeichnung von Zeichnung von Zeichnung von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe
Kaufoptionen (Anzahl) Verkaufsoptionen (Anzahl) AXA-Aktien (Anzahl) AXA ADS (Anzahl) AXA-Aktien (Anzahl) mit Engagement in AXA-Aktien (Anzahl der Anteile)
Thomas Buberl (zum 1. September 2016)     34.668 (b)     43.074,71
      50.726 (b)      
Henri de Castries (31. August 2016)            
Jean-Pierre Clamadieu            
Irene Dorner            
Denis Duverne     264.000     42.357,75 (a)
      75.857 (a) (b)      
Stefan Lippe            
Doina Palici-Chehab           474,33
Name Übertragung von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien an andere Investmentfonds der AXA Gruppe (Anzahl der Anteile) Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan)
Thomas Buberl (zum 1. September 2016)   43.025,69
Henri de Castries (31. August 2016)    
Jean-Pierre Clamadieu    
Irene Dorner    
Denis Duverne   33.587,77
Stefan Lippe    
Doina Palici-Chehab   443,13

(a) Von einem unabhängigen Finanzintermediär im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats getätigte Transaktion.

(b) Gesperrte AXA-Aktien gemäß dem Unternehmenssparplan von AXA (Plan d’Épargne d’Entreprise du Groupe).

Zusagen gegenüber Vorsitzenden der Geschäftsleitung

Pensionszusagen

Die Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens bis zum 31. September 2016 (Henri de Castries and Denis Duverne) nahmen wie alle anderen Managementmitglieder (Directeurs) von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich an einem leistungsorientierten gesetzlichen und kollektiven ergänzenden Vorsorgeplan teil unter der Bedingung, dass sie wie in Artikel L.137-11 des Französischen Sozialgesetzbuches (Code de la Sécurité Sociale) vorgesehen ihre berufliche Laufbahn innerhalb der AXA Gruppe beenden. Der Plan wird von einem externen Versicherer verwaltet. Die derzeitigen Regelungen des Vorsorgeplans wurden vom Aufsichtsrat am 7. Oktober 2009 (nach Vorlage bei sämtlichen Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten in Frankreich mit Bitte um Stellungsnahme) und von der Hauptversammlung von AXA am 29. April 2010 genehmigt.

Gemäß diesem Plan wird ranghohen Führungskräften, die unmittelbar nach Verlassen der AXA Gruppe in Rente gehen und mindestens 10 Jahre innerhalb der Gruppe beschäftigt waren, davon mindestens 5 Jahre als ranghohe Führungskraft, eine Zusatzrente gezahlt. Hochrangigen Führungskräften, deren Beschäftigungsverhältnis nach dem Erreichen des 56. Lebensjahres seitens des Unternehmen gekündigt wird (außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten) können die Zusatzrente ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern sie vor ihrem Renteneintritt keine weitere Beschäftigung aufnehmen. Im Falle eines freiwilligen Ausscheidens aus dem Unternehmen vor Renteneintritt wird keine Zusatzrente gezahlt.

Der Betrag der Zusatzrente wird zum Zeitpunkt des Renteneintritts berechnet und der im Rahmen von gesetzlichen Vorsorgeplänen (Sozialversicherung, ARRCO, AGIRC usw.) und sonstigen arbeitgeberfinanzierten Vorsorgeplänen, an denen der Begünstigte während seines Berufslebens teilgenommen hat, sowohl innerhalb als auch außerhalb der AXA Gruppe (darunter auch der am Ende des vorliegenden Abschnitts 3.2 genannte leistungsorientierte gesetzliche und kollektive ergänzende Vorsorgeplan) gezahlten Gesamtrente zugeschlagen.

Mit dem Betrag der Zusatzrente soll für Mitarbeiter, die mindestens 20 Jahre lang als Führungskraft innerhalb der AXA Gruppe tätig waren, eine Gesamtrente (einschließlich den in Bezug auf gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen ausgezahlten Beträgen) von 40 % der durchschnittlichen Bruttovergütung während der letzten 5 Jahre vor dem Renteneintritt erreicht werden, falls dieser Betrag dem Zwölffachen der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung entspricht.([13])

Bei einer Topmanagement-Zugehörigkeit von weniger als 20 Jahren finden niedrigere Sätze Anwendung. Beispielsweise ermöglicht bei 10 Jahren Topmanagement-Zugehörigkeit die betriebliche Zusatzversorgung nur einen Gesamt-Rentensatz von 34 % anstatt 40 %. Bei einer Topmanagement-Zugehörigkeit von weniger als 5 Jahren wird keine Zusatzrente gezahlt.

Während des Aufbaus von Rentenansprüchen belaufen sich die gesamten Steuer- und Sozialabgaben des Mitarbeiters auf 24 % der an den Versicherer im Rahmen dieses Plans gezahlten Beiträge.

Henri de Castries, der von seiner Position als Chairman und Chief Executive Officer von AXA am 31. August 2016 zurücktrat, entschied sich 2010 auf individueller und freiwilliger Basis und in Absprache mit dem Board of Directors, die bei der Berechnung seiner Gesamtrente berücksichtigte Vergütung zu begrenzen. Nach 27 Jahren in der Gruppe, davon 17 Jahre als Chief Executive Officer, entschloss er sich, seine Rentenansprüche und -leistungen gemäß dem leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplan zum 1. September 2016 in Anspruch zu nehmen. Die jährlich ausbezahlte Rente beläuft sich dabei auf 1.084.573 Euro vor Steuern und Sozialabgaben.

Denis Duverne, der von seiner Position als Deputy Chief Executive Officer am 31. August zurücktrat und zum 1. September 2016 zum Chairman des Board of Directors ernannt wurde, nahm seine Rentenansprüche gemäß dem leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplan ebenfalls zum 1. September 2016 in Anspruch. Denis Duverne hat jedoch beschlossen, die Leistungen in Höhe von 750.000 Euro pro Jahr vor Steuern und Sozialabgaben erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird.

Der leistungsorientierte kollektive Vorsorgeplan wurde zum 31. Dezember 2016 für neue Teilnehmer geschlossen. Folglich wird kein künftiges Managementmitglied (Directeurs) oder künftiger Vorsitzender der Geschäftsleitung Leistungen aus diesem Plan erhalten.

Zudem nahmen die Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens bis zum 31. September 2016 ( Henri de Castries and Denis Duverne) wie alle anderen Mitarbeiter von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich an einem leistungsorientierten gesetzlichen und kollektiven ergänzenden Vorsorgeplan teil (Gruppenversicherungsvertrag (contrat d’assurance de groupe) wie in Artikel L.141-1 des Französisches Versicherungsgesetzbuchs (Code des assurances français) definiert - wird von einem externen Versicherer verwaltet). Der AXA-Pensionsfonds wurde 2011 geschaffen und begünstigt die Mitarbeiter von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags vom 18. Dezember 2009 fallen. Der Beitragssatz des einzelnen Arbeitgebers beträgt 0,75 % der gesamten Bruttovergütung, für die keine Obergrenze Anwendung findet (die Beitragsgrundlage ist die gleiche wie bei Beiträgen des allgemeinen Sozialversicherungssystems). Beiträge unterliegen Sozialabgaben in Höhe von 8 % (7,5 % für CSG und 0,5 % für CRDS).

Thomas Buberl, Chief Executive Officer von AXA seit dem 1. September 2016, ist kein Begünstigter des oben beschriebenen leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplans.

Retirement Performance Shares

Da der leistungsorientierte Vorsorgeplan für neue Teilnehmer zum 31. Dezember 2016 geschlossen wurde, wurde ein Retirement Performance Shares-Plan zugunsten aller übrigen Managementmitglieder (Directeurs) der Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich, darunter auch der Chief Executive Officer, eingeführt.

Dadurch erwerben Begünstigte bis zum Renteneintritt übertragbare Pensionsansprüche in Übereinstimmung mit Richtlinie 2014/50/UE des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen.

Für diese Performance Shares gilt (i) ein Erwerbszeitraum von drei Jahren; (ii) eine Haltefrist von mindestens zwei Jahren im Anschluss an den Erwerbszeitraum und (iii) die Verpflichtung, die Aktien bis zum Renteneintritt zu halten, wobei die Begünstigten ihre Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Erwerbszeitraum und der zweijährigen Haltefrist) verkaufen können, sofern der Verkaufserlös in einen langfristigen Rentensparplan des Begünstigten reinvestiert wird.

Der endgültige Erwerb dieser Aktien unterliegt folgenden Bedingungen: (i) der Zugehörigkeit des Begünstigten zur Gruppe am 31. Dezember des Jahres, in dem über die Zuteilung entschieden wird und (ii) der Erfüllung einer Performance-Bedingung in Bezug auf die durchschnittliche Solvency II-Quote der AXA Gruppe, die während des Erwerbszeitraums berechnet wurde und für die verschiedene Performance-Niveaus gelten: Um 100 % der ursprünglich zugeteilten Performance Shares zu erwerben, muss die durchschnittliche Solvency II-Quote der AXA Gruppe während des Erwerbszeitraums größer oder gleich 170 % sein. Beträgt die Durchschnittsquote jedoch 150 % werden nur die Hälfte der ursprünglich zugeteilten Aktien erworben. Innerhalb dieser Performance-Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.

Beträgt die Durchschnittsquote weniger als 150 % werden keine Aktien erworben. Es wird keine Mindestanzahl an Aktien garantiert.

Zahlt das Unternehmen in einem Jahr des Erwerbszeitraums keine Dividenden aus, so werden keine Aktien erworben.

Das Board of Directors des Unternehmens beschloss zudem, dass den Vorsitzenden der Geschäftsleitung von AXA während eines Geschäftsjahres nicht mehr als 10 % der insgesamt zugeteilten Aktien zugeteilt werden dürfen.

Auf der Sitzung des Board of Directors des Unternehmens am 14. Dezember 2016 genehmigte das Board of Directors die erste Zuteilung von Retirement Performance Shares. So wurden 509.345 Retirement Performance Shares 418 Führungskräften zugeteilt, was 0,02 % des ausstehenden Aktienkapitals am Tag der Zuteilung entspricht. Davon wurden 3.042 Retirement Performance Shares dem Chief Executive Officer von AXA zugeteilt, was 0,60 % der gesamten Zuteilung entspricht.

Für sämtliche zugeteilten Retirement Performance Shares gelten die oben beschriebenen Performance-Bedingungen, die über einen Dreijahreszeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 berechnet werden.

Kündigungsbestimmungen

Vorsitzende der Geschäftsleitung Arbeitsvertrag Ergänzender Vorsorgeplan Entschädigungen oder Leistungen, die bei Niederlegung der Funktion fällig werden oder fällig werden könnten
Ja Nein Ja Nein Ja Nein
Thomas Buberl   X X (a)   X  
Chief Executive Officer            
Beginn des derzeitigen Mandats: 1. September 2016            
Amtszeit: bis 2018            
Denis Duverne   X X (b)     X
Chairman des Board of Directors            
Beginn des derzeitigen Mandats: 1. September 2016            
Amtszeit: bis 2018            
Vorsitzende der Geschäftsleitung Entschädigungen aufgrund von Wettbewerbsverbotsklauseln
Ja Nein
Thomas Buberl   X
Chief Executive Officer    
Beginn des derzeitigen Mandats: 1. September 2016    
Amtszeit: bis 2018    
Denis Duverne   X
Chairman des Board of Directors    
Beginn des derzeitigen Mandats: 1. September 2016    
Amtszeit: bis 2018    

(a) Thomas Buberl ist ein Begünstigter der Retirement Performance Shares-Pläne.

Denis Duverne hat beschlossen, die ihm gemäß dem leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplan zustehenden Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird. Er ist kein Begünstigter eines ergänzenden Vorsorgeplans als Chairman des Board of Directors.

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex hat Thomas Buberl entschieden, auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit seiner Ernennung zum Chief Executive Officer zu verzichten.

In Zusammenhang mit dieser Entscheidung führte das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee eine Prüfung der Konsequenzen dieses Verzichts durch, darunter auch in Hinblick auf den Fortbestand der Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.), auf die Thomas Buberl als Angestellter Anspruch hatte. Das Board of Directors hatte Bedenken, dass die Entscheidung von Thomas Buberl, auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex zu verzichten, den Fortbestand seiner bereits erworbenen und künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen gefährden würde.

Infolgedessen traf der Aufsichtsrat am 2. August 2016 folgende Entscheidungen:

- Das Board of Directors beschloss, dass Thomas Buberl nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen hochrangigen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich erhält.

- Das Board of Directors genehmigte eine Vertragsabfindung für Thomas Buberl, die als Ausgleich für die Leistungen, auf die er gemäß dem Tarifvertrag aus dem Jahr 1993 für Führungskräfte aus dem Versicherungssektor Anspruch gehabt hätte, gezahlt wird. Diese Abfindungszahlung ist jedoch in Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen an Performance-Bedingungen gebunden. Eine Abfindung würde, außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, nur im Falle einer Abberufung oder einer ausbleibenden Verlängerung seines Mandats nach Entscheidung des Board of Directors fällig werden. Die Zahlung der Abfindung würde folgenden drei von dem Board of Directors während seiner Sitzung am 2. August 2016 festgelegten Performance-Bedingungen unterliegen: (1) Erreichung der in Bezug auf die variable Vergütung des Begünstigten festgelegten Ziele in mindestens 2 der letzten 3 vorangegangenen Geschäftsjahre bzw. Zahlung von mindestens 60 % seiner variablen Zielvergütung, (2) Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang mit dem Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP) (in Prozent) über einen Zeitraum von 3 Jahren vor dem Ende seiner Amtszeit und (3) einer durchschnittlichen bereinigten ROE der Gruppe in den 3 vorangegangenen Jahren von mindestens 5 %.

Der Betrag der dem Begünstigten zu zahlenden Abfindung würde in Einklang mit der Erfüllungsquote gegenüber diesen Performance-Bedingungen angepasst: 100 % der Abfindung wird gezahlt, wenn mindestens zwei der drei Performance-Bedingungen erfüllt sind; 40 % der Abfindung wird gezahlt, wenn nur eine Performance-Bedingung erfüllt ist; und keine Abfindung wird gezahlt, wenn keine der Performance-Bedingungen erfüllt ist. Unbeschadet des Vorstehenden reduziert sich der Abfindungsbetrag bei Erfüllung von nur zwei der drei Performance-Bedingungen um 50 %, falls Performance-Bedingung (1) nicht erfüllt ist oder das Gruppenergebnis von AXA im vorangegangenen Geschäftsjahr negativ ausfällt.

Keine Abfindung wird gezahlt, wenn der Begünstigte Anspruch auf einen Pensionsplan innerhalb der auf seine Vertragsbeendigung folgenden sechs Monate hat.

Der anfängliche Abfindungsbetrag entspricht 12 Monaten der durchschnittlichen Vergütung (fix und variabel), die während des 24-monatigen Zeitraums vor der Vertragsbeendigung gezahlt wurde. Für jedes neu dazukommende Beschäftigungsjahr wird dann ein Monat zu dem anfänglichen Abfindungsbetrag hinzugerechnet, bis zu einem Maximum von 24 Monaten.

Diese von dem Board of Directors genehmigten Zusagen werden der Hauptversammlung am 26. April 2017 zur Abstimmung vorgelegt.

Bericht des Board of Directors zu der Vergütungspolitik für die leitenden Mandatsträger des Unternehmens

(Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung am 26. April 2017)

Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit Artikel L.225-37-2 des Französischen Handelsgesetzbuchs erstellt und legt die Grundsätze und Kriterien für die Bestimmung, Verteilung und Zuteilung aller Vergütungselemente der leitenden Mandatsträger des Unternehmens fest, wie vom Board of Directors während seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee genehmigt.

Das Compensation & Governance Committee, dessen Aufgabe und Zusammensetzung in Abschnitt 3.1 dieses Referenzdokuments detailliert dargelegt ist, ist unter anderem für die Formulierung von Vorschlägen gegenüber dem Board of Directors in Hinblick auf die Grundsätze und Richtlinien des Unternehmens bei der Vergütung von leitenden Mandatsträgern zuständig.

Das Compensation & Governance Committee besteht ausschließlich aus unabhängigen Mitgliedern, die sich sich häufig mit der Geschäftsleitung der Gruppe und internen Abteilungen des Unternehmens wie Group Human Resources und Group Legal austauschen. Der Ausschuss ist zudem befugt, spezifische Überprüfungen durchzuführen oder externe Fachleute damit zu beauftragen, wenn dies als zweckdienlich erachtet wird. Diese Überprüfungen ermöglichen es dem Ausschuss beim Vergleich der variablen Vergütungspraxis von AXA mit allgemeinen Marktpraktiken auf Expertenmeinungen und unabhängigen Ergebnissen zurückzugreifen.

Vergütungspolitik für den Chief Executive Officer

Leitlinien der Vergütungspolitik von AXA

Die Vergütungspolitik soll der Unterstützung der langfristigen Geschäftsstrategie der Gruppe dienen und die Interessen ihrer Geschäftsleitung mit denen der Aktionäre in Einklang bringen, indem (i) kurz-, mittel- und langfristig eine klare Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen wird, (ii) sichergestellt wird, dass die Gruppe wettbewerbsfähige Vergütung entsprechend den unterschiedlichen Märkten, in denen sie tätig ist, anbieten kann und dabei potenzielle Interessenkonflikte, die zum Eingehen unangemessener Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen führen können, vermeiden kann und (iii) die Übereinstimmung der Praktiken des Unternehmens mit allen geltenden Vorschriften gewährleistet wird.

Die Vergütungspolitik von AXA soll unter anderem:

- Personal mit einzigartigen Fähigkeiten und die besten Talente anziehen, weiterentwickeln und motivieren;

- Anreize für eine bessere Performance schaffen;

- die Vergütungshöhe mit den Ergebnissen des Unternehmens in Einklang bringen.

Struktur und Kriterien für die Bestimmung der Vergütung des Chief Executive Officer

AXA wendet im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik für den Chief Executive Officer einen Ansatz der leistungsbasierten Vergütung an, der (i) die Erfüllung von vorab definierten, ambitionierten finanziellen und betrieblichen Zielen in Einklang mit der Strategie der Gruppe voraussetzt, (ii) eine langfristige nachhaltige Performance bei gleichzeitiger Einführung von Maßnahmen zur Risikobereinigung bei Performance-Kennzahlen fördert und (iii) die tatsächliche Höhe der individuellen Vergütung auf der Basis von finanziellen Ergebnissen und nachgewiesener Führungskompetenz bestimmt.

Daher stellt der Risiken unterliegende Anteil der Gesamtvergütung des Chief Executive Officer (variable Vergütung und aktienbasierte Vergütung) eine wesentliche Komponente seiner Vergütungsstruktur dar. Dadurch soll seine Vergütung enger mit der betrieblichen Strategie der Gruppe und den Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht werden.

Die unterschiedlichen Komponenten der Gesamtvergütung des Chief Executive Officer sind im Folgenden detailliert dargelegt:

Jährliche Festvergütung des Chief Executive Officer

Die Bestimmung der Höhe der Festvergütung des Chief Executive Officer erfolgt auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Marktpraxis sowie geltenden nationalen und internationalen Regelungen. Dabei werden auch zahlreiche andere Faktoren wie Erfahrung, Fachkompetenz, die Wichtigkeit und Einzigartigkeit solcher Fähigkeiten sowie die Gleichheitsgrundsätze der Gruppe oder die historische Vergütung der Person berücksichtigt.

Das Board of Directors entschied in Bezugnahme auf eine beauftrage Studie einer externen Beratungsfirma (Willis Towers Watson) zu Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Finanzdienstleister des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Versicherungsunternehmen und auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee, die Höhe der jährlichen Festvergütung für den Chief Executive Officer für 2017 bei 1,45 Mio. Euro zu belassen.

Jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer

Die variable Vergütung des Chief Executive Officer unterliegt in ihrer Gesamtheit ambitionierten Performance-Bedingungen und ist eng mit der Strategie der Gruppe verknüpft. Es wird keine Mindestzahlung für den Chief Executive Officer garantiert.

Bei der Bestimmung der jährlichen variablen Zielvergütung des Chief Executive Officer hat das Board of Directors auf die Ausgewogenheit zwischen dem festen und dem variablen Anteil seiner Barvergütung Wert gelegt.

So entschloss sich das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und im Anschluss an einen Vergleich mit nationalen, europäischen und Branchenpraktiken, die jährliche variable Zielvergütung des Chief Executive Officer für 2017 bei 1,45 Mio. Euro zu belassen, d. h. 100 % des Betrages seiner jährlichen Festvergütung.

Die tatsächliche variable Gesamtvergütung des Chief Executive Officer darf 150 % seiner variablen Zielvergütung nicht überschreiten, d. h. 150 % des Betrages seiner jährlichen Festvergütung.

Die Beurteilung der individuellen Performance des Chief Executive Officer im Geschäftsjahr 2017 erfolgt auf Basis folgender zwei Komponenten:

- die Performance der Gruppe, basierend auf dem operativen Ergebnis je Aktie, der bereinigten Eigenkapitalrendite (adjusted Return on Equity, ROE), dem Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Protection & Health sowie dem Net Promoter Score (Customer-Recommendation-Index). Die relative Gewichtung dieser Kennzahlen beträgt in Reihenfolge ihrer Erwähnung 55 %,15 %, 15 % und 15 %. Die für die Bewertung der Performance der Gruppe ausgewählten Kennzahlen entsprechen intern und extern bekanntgegebenen Zielen hinsichtlich Wachstum, Rentabilität, Kapitalmanagement, betriebliche Effizienz und Kundennähe. Daher umfassen direkt mit den strategischen Zielen der Gruppe verbundene Kennzahlen sowohl finanzielle als auch betriebliche Kriterien und hängen von der Erfüllung eines vordefinierten Finanzplans oder einem vordefinierten Zielbetrag ab;

- individuelle Performance, beurteilt auf Basis verschiedener Kennzahlen und qualitativen wie quantitativen Zielen, die das Board of Directors anhand einer zu Beginn des entsprechenden Jahres erstellten Aufgabenbeschreibung festlegt, sowie auf Basis nachgewiesener Führungskompetenz des Chief Executive Officer. Die Aufgabenbeschreibung enthält detaillierte Ziele hinsichtlich der Fortschritte der Gruppe bei der Weiterentwicklung ihres strategischen Plans sowie andere Performance-Kennzahlen und -Ziele, die zur Beurteilung der Erfüllungsquote von globalen strategischen Initiativen oder in Bezug auf bestimmte Regionen dienen, und die Fortschritte bei bestimmten Investitionen mit erwarteten positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Betriebstätigkeit der Gruppe.

Jede dieser beiden Kennzahlen wird getrennt beurteilt, sodass die gesamte variable Vergütung des Chief Executive Officer seine Performance verglichen mit zwei verschiedenen, getrennt voneinander beurteilten Komponenten widerspiegelt.

Die Bestimmung des tatsächlichen Betrages der variablen Vergütung für den Chief Executive Officer erfolgt anhand folgender Formel: Zahlbarer Betrag der variablen Vergütung = [Variable Zielvergütung x (Performance der Gruppe x individuelle Performance)].

Um zu gewährleisten, dass AXA in Einklang mit aktuellen Marktpraktiken und -vorschriften in Frankreich und im Ausland sowie innerhalb des Finanzsektors steht, hat das Board of Directors entschieden, weiterhin einen Mechanismus anzuwenden, nach dem ein Anteil der jährlichen variablen Vergütung des Chief Executive Officer zurückgestellt wird.

Gemäß diesem Mechanismus wird die Auszahlung von 30 % seiner tatsächlichen jährlichen variablen Vergütung über einen Zeitraum von zwei Jahren zurückgestellt und an Performance-Bedingungen geknüpft. Somit hängt der tatsächliche zurückgestellte Betrag von der Kursentwicklung der AXA-Aktie während des Zeitraums der Rückstellung ab, wobei eine Untergrenze von 80 % des zurückgestellten Betrags und eine Obergrenze von 120 % des zurückgestellten Betrags Anwendung findet. Es wird jedoch keine variable Vergütung ausgezahlt, falls das operative Ergebnis der Gruppe im Geschäftsjahr unmittelbar vor dem Jahr der geplanten Auszahlung negativ ausfällt, oder im Falle einer Kündigung oder Entlassung aufgrund groben oder vorsätzlichen Fehlverhaltens vor dem Auszahlungstag.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel L.225-37-2 des Französischen Handelsgesetzbuchs unterliegt die Auszahlung der variable Barvergütung des Chief Executive Officer für das Jahr 2017 der Zustimmung der 2018 stattfindenden Hauptversammlung zu den dem Chief Executive Officer für das Geschäftsjahr 2017 gezahlten oder zugeteilten Vergütungselementen.

Aktienbasierte Vergütung, die dem Chief Executive Officer gewährt wurde

Das Board of Directors entscheidet jedes Jahr auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee darüber, dem Chief Executive Officer Long Term Incentives (LTI) in Form von Aktienoptionen und Performance Shares zuzuteilen.

Diese LTIs stellen einen wesentlichen Teil seiner Vergütung dar, um dem Chief Executive Officer einen Anreiz zur Schaffung langfristigen Mehrwerts zu geben. Bei der Festlegung des Wertes der zugeteilten LTIs soll daher sichergestellt werden, dass die Gesamtvergütung des Chief Executive Officer (in bar und in Aktien) zwischen dem Mittel und dem dritten Quartil der Referenzunternehmen des Marktes liegt.

Dabei darf der in Übereinstimmung mit IFRS bestimmte Wert der dem Chief Executive Officer zugeteilten Aktienoptionen und Performance Shares in keinem Fall mehr als 50 % der ihm insgesamt gewährten Vergütung betragen.

Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Anzahl der den leitenden Mandatsträgern des Unternehmens in Form von Aktienoptionen und Performance Shares zugeteilten LTIs 10 % der Gesamtanzahl der allen Begünstigten innerhalb der Gruppe zugeteilten LTIs nicht übersteigen darf.

Die dem Chief Executive Officer zugeteilten LTIs unterliegen in ihrer Gesamtheit internen und externen Performance-Bedingungen (die in Abschnitt 3.1 dieses Referenzdokuments detailliert dargelegt ist), die über einen Mindestzeitraum von drei Jahren beurteilt werden, wobei eine Zuteilung oder ein Mindestvorteil nicht garantiert ist. Darüber hinaus sehen die Regelungen des LTI-Plans vor, dass alle ursprünglich zugeteilten Instrumente im Falle eines Ausscheidens des Chief Executive Officer aus seiner Funktion ([14]) zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Ende des Performance-Zeitraums unwiederbringlich verloren gehen, sofern vom Board of Directors zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Führungskraft in einer begründeten Entscheidung nicht anderweitig beschlossen.

Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Grundsätze und im Anschluss an eine Analyse von Praktiken, wie sie bei ähnlichen Funktionen von im CAC 40 enthaltenen Finanzunternehmen ähnlicher Größe und Präsenz festzustellen sind, hat das Board of Directors auf Vorschlag des Compensation & Governance Committee entschieden, dass der Gesamtwert der dem Chief Executive Officer 2017 zuzuteilenden LTIs nicht mehr als 150 % des Betrages seiner jährlichen variablen Vergütungsziels betragen darf.

Sondervergütung des Chief Executive Officer

Das Board of Directors erwägt keine Gewährung einer Sondervergütung für den Chief Executive Officer.

Sitzungsgelder des Chief Executive Officer

Der Chief Executive Officer, der ebenfalls Mitglied des Board of Directors des Unternehmens ist, ist nicht zum Erhalt von Sitzungsgeldern seitens des Unternehmens berechtigt. Zudem werden dem Chief Executive Officer in Bezug auf Ämter in anderen Gesellschaften der AXA Gruppe der AXA Gruppe gezahlte Sitzungsgelder zu max. 70 % von seiner jährlichen variablen Vergütung in Übereinstimmung mit den für sämtliche Mitarbeiter, die Sitzungsgelder erhalten, geltenden Richtlinien der Gruppe abgezogen.

Sachleistungen, die dem Chief Executive Officer gewährt wurden

Die einzige Sachleistung, die dem Chief Executive Officer gewährt wurde, ist die Nutzung eines Firmenwagens.

Vergütungselemente in Bezug auf den Renteneintritt des Chief Executive Officer

Der Chief Executive Officer nimmt an keinem leistungsbasierten Vorsorgeplan teil.

Wie alle übrigen Führungskräfte von französischen Einheiten der AXA Gruppe nimmt er an dem Retirement Performance Shares-Plan teil, in Rahmen dessen jährlich Zuteilungen stattfinden.

Für die im Rahmen dieses Plan zugeteilten Performance Shares gilt (i) ein Erdienungszeitraum von drei Jahren; (ii) eine Haltefrist von mindestens zwei Jahren im Anschluss an den Erwerbszeitraum und (iii) die Verpflichtung, die Aktien bis zum Tag des Renteneintritts des Begünstigen nicht zu übertragen, wobei den Begünstigten angeboten wird, ihre Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Erwerbszeitraum und der zweijährigen Haltefrist) übertragen zu können, sofern der Erlös einer solchen Übertragung bis zum Renteneintritt des Begünstigten in einen langfristigen Rentensparplan reinvestiert wird.

Der Erwerb der zugeteilten Performance Shares unterliegt der Erfüllung einer Performance-Bedingung (deren Einzelheiten in Abschnitt 3.2 dieses Referenzdokuments dargelegt sind) in Bezug auf die durchschnittliche Solvency II-Quote der AXA Gruppe, die während des Erdienungszeitraums berechnet wurde. Daher werden dem Chief Executive Officer im Rahmen dieses Plan keine Mindestzuteilungen oder -vorteile garantiert.

Das Board of Directors hat auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee beschlossen, dass der Gesamtwert der dem Chief Executive Officer im Jahr 2017 zuzuteilenden Retirement Performance Shares 15 % seiner festen und variablen jährlichen Barvergütung nicht übersteigen darf.

Verpflichtungen (engagements réglementés) gegenüber dem Chief Executive Officer

Gemäß den der Hauptversammlung am 26. April 2017 zur Abstimmung vorgelegten Beschlüssen 11 und 12 wird vorgeschlagen, dass die Aktionäre des Unternehmens den zugunsten des Chief Executive Officer eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich Sozial- und Arbeitslosenleistungen zustimmen.

Solche Verpflichtungen werden in dem Sonderbericht des Abschlussprüfers zu Vereinbarungen und Verpflichtungen in diesem Referenzdokument eingehender dargelegt.

Ernennung eines neuen Chief Executive Officer nach der am 26. April 2017 stattfindenden Hauptversammlung

Ausschließlich zum Zwecke dieses Berichts und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften hat das Board of Directors auch die hypothetische Ernennung eines neuen Chief Executive Officer nach der am 26. April 2017 stattfindenden Hauptversammlung in Erwägung gezogen.

In einem solchen Fall würde die für einen neuen Chief Executive Officer geltende Vergütungsstruktur mit diesen bestehenden Regelungen übereinstimmen und das Board of Directors würde eine umfassende Überprüfung der Situation der entsprechenden Führungskraft durchführen, sofern:

- der Betrag und die Kriterien seiner Vergütung im Einklang mit bestehenden Verfahren innerhalb des Unternehmens unter Bezugnahme auf die von einer Auswahl an Finanzunternehmen aus dem CAC 40 und den größten europäischen Versicherungsgesellschaften bei ähnlichen Funktionen angewandte Vergütungspolitik bestimmt werden würde; und

- die Erfahrung, die Fähigkeiten und die individuelle Vergütungshistorie der Führungskraft ebenfalls berücksichtigt würden.

Abschließend behält sich das Board of Directors für den Fall einer externen Rekrutierung des Chief Executive Officer das Recht vor, der neu ernannten Führungskraft eine pauschale Entschädigung (in bar und/oder Aktien) zu zahlen, deren Betrag in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex unter keinen Umständen den Betrag der Leistungen, auf welche die Führungskraft bei einer Aufgabe seiner vorherigen Position verzichten müsste, übersteigen darf.

Weitere Informationen zur Vergütung des Chief Executive Officer sind in Abschnitt 3.2 dieses Referenzdokuments detailliert dargelegt.

Vergütungspolitik für den Chairman des Board of Directors

Struktur und Kriterien für die Bestimmung der Vergütung des Chairman des Board of Directors

Das Board of Directors entschied auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und gemäß den im AFEP-MEDEF-Kodex dargelegten Empfehlungen, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen einfachen Festbetrag zu beschränken.

- Zur Bestimmung der jährlichen Festvergütung ihres Chairman wandte sich das Board of Directors an eine externe Beratungsfirma (Willis Towers Watson), um die Vergütungspraktiken von ähnlichen Funktionen einer Auswahl von Finanzdienstleister des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Versicherungsunternehmen zu ermitteln.

Das Board of Directors berücksichtigte auch die umfassenden Aufgaben, die es Denis Duverne als Chairman des Board of Directors anvertraut hat. Seine Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des BoD sowie in Abschnitt 3.1 dieses Referenzdokuments ausführlich dargelegt und gehen über die in Frankreich geltenden gesetzlichen Pflichten eines Chairman des Board of Directors (Président du Conseil d’Administration) hinaus.

Des Weiteren hat das Board of Directors die Tatsache berücksichtigt, dass Denis Duverne, der seine Rentenansprüche zum 1. September 2016 in Anspruch nahm, entschieden hat, während seiner gesamten Amtszeit als Chairman des Board of Directors auf die Zahlung der jährlichen Rente in Höhe von ca. 750.000 Euro, die er ab 1. September 2016 gemäß dem ergänzenden Vorsorgeplan für Führungskräfte der Gruppe in Frankreich erhalten hätte, zu verzichten. Denis Duverne hat beschlossen, solche Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet werden würde.

Entsprechend hat das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee beschlossen, die Höhe der jährlichen Festvergütung für den Chairman des Board of Directors für 2017 bei 1,2 Mio. Euro zu belassen.

Aufgrund der Überlegung, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen Festbetrag zu beschränken, hat das Board of Directors beschlossen, dass der Chairman des Board of Directors weder eine variable Vergütung noch Sitzungsgelder erhält und ihm keine Aktienoptionen oder Performance Shares oder sonstige langfristige Vergütungselemente während seiner Amtszeit zugeteilt oder gewährt werden.

Zudem erwägt das Board of Directors keine Gewährung einer Sondervergütung für den Chairman des Board of Directors.

Abschließend ist festzustellen, dass zwischen dem Unternehmen und dem Chairman des Board of Directors kein Arbeitsvertrag besteht und der Chairman des Board of Directors im Falle eines Ausscheidens aus seiner Position als Chairman des Board of Directors keinen Anspruch auf Abfindungen oder Entschädigungen aufgrund von Wettbewerbsverbotsklauseln hat.

Die einzige Sachleistung, die dem Chairman des Board of Directors gewährt wurde, ist die Nutzung eines Firmenwagens.

Ernennung eines neuen Chairman des Board of Directors nach der am 26. April 2017 stattfindenden Hauptversammlung

Ausschließlich zum Zwecke dieses Berichts und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften hat das Board of Directors auch die hypothetische Ernennung eines neuen Chairman des Board of Directors nach der am 26. April 2017 stattfindenden Hauptversammlung in Erwägung gezogen.

In einem solchen Fall würde die für einen neuen Chairman des Board of Directors geltende Vergütungsstruktur mit diesen bestehenden Regelungen übereinstimmen und das Board of Directors würde eine umfassende Überprüfung der Situation der entsprechenden Führungskraft durchführen, sofern:

- der Betrag und die Kriterien seiner Vergütung im Einklang mit bestehenden Verfahren innerhalb des Unternehmens unter Bezugnahme auf die von einer Auswahl an Finanzunternehmen aus dem CAC 40 und den größten europäischen Versicherungsgesellschaften bei ähnlichen Funktionen angewandte Vergütungspolitik bestimmt werden würde; und

- die Erfahrung und die Fähigkeiten sowie der Umfang seiner Ausgaben, wie vom Board of Directors in Zusammenhang mit seiner Ernennung benannt, ebenfalls berücksichtigt würden.

Weitere Informationen zur Vergütung des Chairman des Board of Directors sind in Abschnitt 3.2 dieses Referenzdokuments detailliert dargelegt.

3.3. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Weitere Informationen zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden Sie in Anhang 28 „Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

PricewaterhouseCoopers Audit Mazars
63, rue de Villiers 61, rue Henri Régnault
92208 Neuilly-sur-Seine Cedex 92400 Courbevoie

Sonderbericht des Abschlussprüfers zu Vereinbarungen und Verpflichtungen

(Für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr)

Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.

An die Aktionäre von AXA

25, avenue Matignon

75008 Paris, Frankreich

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer Funktion als Abschlussprüfer von AXA legen wir hiermit unseren Bericht zu gesetzlichen Vereinbarungen und Pflichten vor.

Es gehört nicht unseren Prüfungsaufgaben, festzustellen, ob gegebenenfalls noch andere Vereinbarungen und Verpflichtungen vorhanden sind, sondern vielmehr Sie als Aktionäre auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Informationen über die wichtigsten Merkmale dieser uns mitgeteilten Vereinbarungen und Verpflichtungen zu informieren und die Gründe für das Interesse des Unternehmens an diesen zu erläutern. Es ist nicht unsere Aufgabe, eine Meinung zu der Dienlichkeit oder den Vorzügen solcher Vereinbarungen abzugeben. Artikel R.225-31 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) besagt, dass Sie als Aktionäre sich zum Zwecke ihrer Genehmigung eine Meinung zur Relevanz solcher Vereinbarungen und Verpflichtungen bilden sollten.

Des Weiteren sind wir verpflichtet, in Übereinstimmung mit Artikel R.225-31 des Französischen Handelsgesetzbuchs gegebenenfalls Informationen zu früheren von der Hauptversammlung genehmigten Vereinbarungen oder Verpflichtungen abzugeben, die nach wie vor Gültigkeit besitzen.

Wir haben unsere Tätigkeit unter Beachtung der in Frankreich geltenden Standards unseres Berufsstands vorgenommen. Die Standards umfassten die Bestätigung der Konsistenz zwischen der von uns erhaltenen Informationen und den zugrundeliegenden Dokumenten, aus denen sie entnommen wurden.

Vereinbarungen und Verpflichtungen, die von der Hauptversammlung zu genehmigen sind

Genehmigte Vereinbarungen und Verpflichtungen, die während des vergangenen Geschäftsjahres abgeschlossen wurden

Gemäß Artikel R.225-40 des Französischen Handelsgesetzbuchs wurden uns die folgenden Vereinbarungen und Verpflichtungen mitgeteilt, die zu einem früheren Zeitpunkt vom Board of Directors genehmigt worden waren.

Mit Thomas Buberl (Chief Executive Officer ab 1. September 2016)

Art, Zweck und Modalitäten

Am 2. August 2016 bestätigte das Board of Directors die Entscheidung von Thomas Buberl, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit seiner Ernennung zum Chief Executive Officer zum 1. September 2016 zu verzichten.

In der Folge führte das Board of Directors eine umfassende Prüfung der Auswirkungen auf die künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen von Thomas Buberl durch, sobald der Verzicht auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex wirksam wird. Das Board of Directors entsprach angesichts des Status von Thomas Buberl als Führungskraft und der Bedeutung seiner Dienste für das Unternehmen seinem Wunsch, als Führungskraft weiterhin Sozialleistungen zu den gleichen Bedingungen wie aller anderen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich zu erhalten, und traf folgende Entscheidungen:

- Das Board of Directors beschloss, dass Thomas Buberl nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich erhält.

- Das Board of Directors genehmigte eine Vertragsabfindung für Thomas Buberl, die als Ausgleich für die Leistungen, auf die er gemäß dem Tarifvertrag aus dem Jahr 1993 für Führungskräfte aus dem Versicherungssektor Anspruch gehabt hätte, gezahlt wird. Diese Abfindungszahlung ist jedoch in Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen an Performance-Bedingungen gebunden.

Eine Abfindung würde, außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, nur im Falle einer Abberufung oder einer ausbleibenden Verlängerung seines Mandats nach Entscheidung des Board of Directors fällig werden. Die Zahlung der Abfindung würde folgenden drei von dem Board of Directors festgelegten Performance-Bedingungen unterliegen: (1) Erreichung der in Bezug auf die variable Vergütung des Begünstigten festgelegten Ziele in mindestens 2 der letzten 3 vorangegangenen Geschäftsjahre bzw. die Zahlung von mindestens 60 % seiner variablen Zielvergütung, (2) Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang mit dem Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP) (in Prozent) über einen Zeitraum von 3 Jahren vor dem Ende seiner Amtszeit und (3) einer durchschnittlichen bereinigten Eigenkapitalrendite (Return on Equity, ROE) der Gruppe in den 3 vorangegangenen Jahren von mindestens 5 %.

Der Betrag der dem Begünstigten zu zahlenden Abfindung würde in Einklang mit der Erfüllungsquote gegenüber diesen Performance-Bedingungen angepasst:

- 100 % der Abfindung wird gezahlt, wenn mindestens zwei der drei Performance-Bedingungen erfüllt sind;

- 40 % der Abfindung wird gezahlt, wenn nur eine Performance-Bedingung erfüllt ist;

- und keine Abfindung wird gezahlt, wenn keine der Performance-Bedingungen erfüllt ist.

Unbeschadet des Vorstehenden reduziert sich der Abfindungsbetrag bei Erfüllung von nur zwei der drei Performance-Bedingungen um 50 %, falls Performance-Bedingung (1) nicht erfüllt ist oder das Gruppenergebnis von AXA im vorangegangenen Geschäftsjahr negativ ausfällt.

Keine Abfindung wird gezahlt, wenn der Begünstigte Anspruch auf einen Pensionsplan innerhalb der auf seine Vertragsbeendigung folgenden 6 Monate hat.

Der anfängliche Abfindungsbetrag entspricht 12 Monaten der durchschnittlichen Vergütung (fix und variabel), die während des 24-monatigen Zeitraums vor der Vertragsbeendigung gezahlt wurde. Für jedes neu dazukommende Beschäftigungsjahr wird dann ein Monat zu dem anfänglichen Abfindungsbetrag hinzugerechnet, bis zu einem Maximum von 24 Monaten.

Die Meinung des Board of Directors begründet sich aus der Position des Compensation & Governance Committee, das hervorhob, dass der Verzicht von Thomas Buberl auf Fortführung seines Arbeitsvertrages ihn weder unmittelbar noch künftig von der Inanspruchnahme von bereits von ihm als Mitarbeiter erworbenen oder künftigen Sozialleistungen ausschließen dürfe.

Vereinbarungen und Verpflichtungen, die bereits von der Hauptversammlung genehmigt wurden

In früheren Geschäftsjahren genehmigte Vereinbarungen und Verpflichtungen, die während des vergangenen Geschäftsjahres Gültigkeit besassen

Gemäß Artikel R.225-30 des Französischen Handelsgesetzbuchs wurden uns die folgenden Verpflichtungen und Vereinbarungen mitgeteilt, die in früheren Geschäftsjahren genehmigt wurden und während des vergangenen Geschäftsjahres weiterhin Gültigkeit besaßen.

Mit Henri de Castries (Chairman &Chief Executive Officer bis 31. August 2016)

Art, Zweck und Bedingungen

Am 17. Februar 2010 bestätigte der Aufsichtsrat die Entscheidung von Henri de Castries, auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit Wirkung zur Hauptversammlung am 29. April 2010 zu verzichten, auf der das frühere dualistische System bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat durch eine monistische Struktur mit einem Board of Directors, dem Henri de Castries zusätzlich zu seiner Funktion als Chief Executive Officer als Chairman vorsitzt, ersetzt wurde.

Der Aufsichtsrat hatte Bedenken, dass die Entscheidung von Henri de Castries, auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex zu verzichten, den Fortbestand seiner bereits erworbenen und künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen gefährden würde.

Infolgedessen traf der Aufsichtsrat folgende Entscheidungen:

- Der Aufsichtsrat berechtigte das Unternehmen, alle angemessenen Verpflichtungen einzugehen, um zu gewährleisten, dass Henri de Castries nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen oder ähnlichen Bedingungen wie alle anderen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich erhält, auch durch Anpassung von Leistungsplänen in Bezug auf Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

- Der Aufsichtsrat genehmigte eine Vertragsabfindung für Henri de Castries, die ihm bei Niederlegung seiner Funktionen als Vorsitzender der Geschäftsleitung gezahlt werden sollte. Diese Abfindung, die in Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen an Performance-Bedingungen gebunden ist, entspricht den Leistungen, auf die er gemäß dem zuvor für Henri de Castries als Angestellten geltenden Tarifvertrag aus dem Jahr 1993 für Führungskräfte aus dem Versicherungssektor Anspruch gehabt hätte.

Die Abfindung würde, außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, nur fällig werden im Falle einer Abberufung, ausbleibenden Verlängerung seines Mandats oder Kündigung innerhalb von 12 Monaten nach einer Änderung der Beherrschungsverhältnisse oder Strategie, die nicht von dem Begünstigten angestoßen worden ist.

Die Auszahlung der Abfindung unterliegt ebenfalls Performance-Bedingungen. Während seiner Sitzung am 20. Februar 2014 genehmigte das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee den Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und Henri de Castries, nach der die Zahlung der Abfindung von diesem Zeitpunkt an folgenden drei Performance-Bedingungen unterliegen würde: (1) Erreichung der in Bezug auf die variable Vergütung des Begünstigten festgelegten Ziele in mindestens 2 der letzten 3 vorangegangenen Geschäftsjahre bzw. Zahlung von mindestens 75 % seiner variablen Zielvergütung, (2) Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang mit dem Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP) (in Prozent) über einen Zeitraum von 3 Jahren vor dem Ende seiner Amtszeit und (3) einer durchschnittlichen bereinigten Eigenkapitalrendite (Return on Equity, ROE) der Gruppe in den 3 vorangegangenen Geschäftsjahren von mindestens 5 %.

Der Betrag der dem Begünstigten zu zahlenden Abfindungen würde in Einklang mit der Erfüllungsquote gegenüber diesen Performance-Bedingungen folgendermaßen angepasst: 100 % der Abfindung wird gezahlt, wenn mindestens 2 der 3 Performance-Bedingungen erfüllt sind; 40 % der Abfindung wird gezahlt, wenn nur 1 Performance-Bedingung erfüllt ist; und keine Abfindung wird gezahlt, wenn keine der Performance-Bedingungen erfüllt ist. Unbeschadet des Vorstehenden reduziert sich der Abfindungsbetrag bei Erfüllung von nur 2 der 3 Performance-Bedingungen um 50 %, falls Performance-Bedingung (1) nicht erfüllt ist oder das Gruppenergebnis von AXA im vorangegangenen Geschäftsjahr negativ ausfällt.

Keine Abfindung wird gezahlt, wenn der Begünstigte Anspruch auf einen zusätzlichen Pensionsplan innerhalb der auf seine Vertragsbeendigung folgenden sechs Monate hat.

Der anfängliche Abfindungsbetrag würde 19 Monaten der durchschnittlichen Vergütung (fix und variabel), die während des 24-monatigen Zeitraums vor der Vertragsbeendigung an Henri de Castries gezahlt wurde, entsprechen. Für jedes neu dazukommende Beschäftigungsjahr wird dann ein Monat zu dem anfänglichen Abfindungsbetrag hinzugerechnet, bis zu einem Maximum von 24 Monaten.

Diese Verpflichtungen wurden mit dem wirksamen Verzicht von Henri de Castries auf Fortführung seines Arbeitsvertrags wirksam.

Diese Verpflichten erloschen am 31. August 2016 aufgrund der Beendigung des Mandats von Henri de Castries als Chairman des Board of Directors und Chief Executive Officer und fanden 2016 keine Anwendung.

Mit Denis Duverne (Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016)

Art, Zweck und Bedingungen

Am 17. Februar 2010 bestätigte der Aufsichtsrat die Entscheidung von Denis Duverne, auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit Wirkung zur Hauptversammlung am 29. April 2010 zu verzichten, auf der das frühere dualistische System bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat durch eine monistische Struktur mit einem Board of Directors, in dem Denis Duverne die Funktion des Deputy Chief Executive Officer bekleidet, ersetzt wurde.

Der Aufsichtsrat hatte Bedenken, dass die Entscheidung von Denis Duverne, auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex zu verzichten, den Fortbestand seiner bereits erworbenen und künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen gefährden würde.

Infolgedessen traf der Aufsichtsrat folgende Entscheidungen:

- Der Aufsichtsrat berechtigte das Unternehmen, alle angemessenen Verpflichtungen einzugehen, um zu gewährleisten, dass Henri de Castries nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen oder ähnlichen Bedingungen wie aller anderen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich erhält, auch durch Anpassung von Leistungsplänen in Bezug auf Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

- Der Aufsichtsrat genehmigte eine Vertragsabfindung für Denis Duverne, die ihm bei Niederlegung seiner Funktionen als Vorsitzender der Geschäftsleitung gezahlt werden sollte. Diese Abfindung, die in Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen an Performance-Bedingungen gebunden ist, entspricht den Leistungen, auf die er gemäß dem zuvor für Denis Duverne als Angestellten geltenden Tarifvertrag aus dem Jahr 1993 für Führungskräfte aus dem Versicherungssektor Anspruch gehabt hätte.

Die Abfindung würde, außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, nur fällig werden im Falle einer Abberufung, ausbleibenden Verlängerung seines Mandats oder Kündigung innerhalb von 12 Monaten nach einer Änderung der Beherrschungsverhältnisse oder Strategie, die nicht von dem Begünstigten angestoßen worden ist.

Die Auszahlung der Abfindung unterliegt ebenfalls Performance-Bedingungen. Während seiner Sitzung am 20. Februar 2014 genehmigte das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee den Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und Denis Duverne, nach der die Zahlung der Abfindung von diesem Zeitpunkt an folgenden drei Performance-Bedingungen unterliegen würde: (1) Erreichung der in Bezug auf die variable Vergütung des Begünstigten festgelegten Ziele in mindestens 2 der letzten 3 vorangegangenen Geschäftsjahre bzw. Zahlung von mindestens 75 % seiner variablen Zielvergütung, (2) Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang mit dem Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP) (in Prozent) über einen Zeitraum von 3 Jahren vor dem Ende seiner Amtszeit und (3) einer durchschnittlichen bereinigten Eigenkapitalrendite (Return on Equity, ROE) der Gruppe in den 3 vorangegangenen Geschäftsjahren von mindestens 5 %.

Der Betrag der dem Begünstigten zu zahlenden Abfindung würde in Einklang mit der Erfüllungsquote gegenüber diesen Performance-Bedingungen folgendermaßen angepasst: 100 % der Abfindung wird gezahlt, wenn mindestens 2 der 3 Performance-Bedingungen erfüllt sind; 40 % der Abfindung wird gezahlt, wenn nur 1 Performance-Bedingung erfüllt ist; und keine Abfindung wird gezahlt, wenn keine der Performance-Bedingungen erfüllt ist. Unbeschadet des Vorstehenden reduziert sich der Abfindungsbetrag bei Erfüllung von nur 2 der 3 Performance-Bedingungen um 50 %, falls Performance-Bedingung (1) nicht erfüllt ist oder das Gruppenergebnis von AXA im vorangegangenen Geschäftsjahr negativ ausfällt.

Keine Abfindung wird gezahlt, wenn der Begünstigte Anspruch auf einen zusätzlichen Pensionsplan innerhalb der auf seine Vertragsbeendigung folgenden sechs Monate hat.

Der anfängliche Abfindungsbetrag würde 12 Monaten der durchschnittlichen Vergütung (fix und variabel), die während des 24-monatigen Zeitraums vor der Vertragsbeendigung an Denis Duverne gezahlt wurde, entsprechen. Für jedes neu dazukommende Beschäftigungsjahr wird dann ein Monat zu dem anfänglichen Abfindungsbetrag hinzugerechnet, bis zu einem Maximum von 24 Monaten.

Diese Verpflichtungen wurden mit dem wirksamen Verzicht von Denis Duverne auf Fortführung seines Arbeitsvertrags wirksam.

Diese Verpflichtungen erloschen am 31. August 2016 aufgrund der Beendigung des Mandats von Denis Duverne als Deputy Chief Executive Officer und fanden 2016 keine Anwendung.

Mit folgenden Vorsitzenden der Geschäftsleitung: Mit Henri de Castries (Chairman & Chief Executive Officer bis 31. August 2016) und Denis Duverne (Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016)

Art, Zweck und Bedingungen

Am 7. Oktober 2009 bestätigte der Aufsichtsrat, dass Henri de Castries und Denis Duverne, zu diesem Zeitpunkt beide Mitglieder des Vorstands, dazu berechtigt waren, zu den gleichen Bedingungen wie alle übrigen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich Leistungen aus dem ergänzenden Vorsorgeplan für Führungskräfte der Gruppe zu erhalten.

Dieser Plan, der seit dem 1. Januar 1992 besteht, wurde zum 1. Januar 2005 und zum 1. Juli 2009 jeweils angepasst.

Gemäß diesem Plan wird Führungskräften, die unmittelbar nach Verlassen der AXA Gruppe in Rente gehen und mindestens 10 Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt waren, davon mindestens 5 Jahre als Führungskraft, eine Zusatzrente gezahlt. Führungskräfte, deren Beschäftigungsverhältnis nach dem Erreichen des 56. Lebensjahres seitens des Unternehmen gekündigt wird (außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten) können die Zusatzrente ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern sie vor ihrem Renteneintritt keine weitere Beschäftigung aufnehmen.

Der Betrag der Zusatzrente wird zum Zeitpunkt des Renteneintritts berechnet und der im Rahmen von gesetzlichen Vorsorgeplänen (Sozialversicherung, ARRCO, AGIRC usw.) und sonstigen arbeitgeberfinanzierten Vorsorgeplänen, an denen der Begünstigte während seines Berufslebens teilgenommen hat, sowohl innerhalb als auch außerhalb der AXA Gruppe gezahlten Gesamtrente zugeschlagen.

Mit dem Betrag der Zusatzrente soll für Mitarbeiter, die mindestens 20 Jahre lang als Führungskraft tätig waren, eine Gesamtrente von 40 % der durchschnittliche Bruttovergütung während der letzten 5 Jahre vor dem Renteneintritt erreicht werden, falls dieser Betrag dem 12-fachen der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung entspricht.

Bei einer Topmanagement-Zugehörigkeit von weniger als 20 Jahren finden niedrigere Sätze Anwendung. Beispielsweise ermöglicht bei 10 Jahren Topmanagement-Zugehörigkeit die betriebliche Zusatzversorgung nur einen Gesamt-Rentensatz von 34 % anstatt 40 %. Dieser Satz wird bei einer Topmanagement-Zugehörigkeit von 5 Jahren auf 20 % reduziert; bei einer Topmanagement-Zugehörigkeit von weniger als 5 Jahren wird keine Zusatzrente gezahlt.

Im Falle eines Ausscheidens aus dem Unternehmen vor Renteneintritt wird keine Zusatzrente gezahlt.

2016 galten diese Verpflichtungen zugunsten von Henri de Castries (Chairman &Chief Executive Officer bis 31. August 2016) und Denis Duverne (Deputy Chief Executive Officer bis 31. August 2016).

Henri de Castries, der von seiner Position als Chairman und Chief Executive Officer von AXA am 31. August 2016 zurücktrat, entschied sich 2010 auf individueller und freiwilliger Basis und in Absprache mit dem Board of Directors, die bei der Berechnung seiner Gesamtrente berücksichtigte Vergütung zu begrenzen. Nach 27 Jahren in der Gruppe, davon fast 17 Jahre als Chief Executive Officer, entschloss er sich seine Rentenansprüche und -leistungen gemäß dem leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplan zum 1. September 2016 in Anspruch zu nehmen. Die jährlich ausbezahlte Rente beläuft sich dabei auf 1.084.573 Euro vor Steuern und Sozialabgaben.

Des Weiteren hat das Board of Directors die Tatsache berücksichtigt, dass Denis Duverne, der seine Rentenansprüche zum 1. September 2016 in Anspruch nahm, entschieden hat, während seiner gesamten Amtszeit als Chairman des Board of Directors auf die Zahlung der jährlichen Rente in Höhe von ca. 750.000 Euro, die er ab 1. September 2016 gemäß dem ergänzenden Vorsorgeplan für Führungskräfte der Gruppe in Frankreich erhalten hätte, zu verzichten. Denis Duverne hat beschlossen, solche Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet werden würde. Er ist kein Begünstigter eines ergänzenden Vorsorgeplans als Chairman des Board of Directors.

 

Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 20. März 2017

Die Abschlussprüfer

Die Abschlussprüfer

PricewaterhouseCoopers Audit

Xavier Crépon

Mazars

Jean-Claude Pauly

Maxime Simoen

([1]) Mit Wirkung zum 21. März 2016 wurde Thomas Buberl zum Vice-Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) ernannt.

([2]) Die momentan von Mitgliedern des Board of Directors bei einem börsennotierten Unternehmen innegehaltenen Ämter sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet: *.

Die momentan von Mitgliedern des Board of Directors bei Unternehmen desselben Konzerns innegehaltenen Ämter sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet: **.

([3]) Ende der Amtszeit am 17. Februar 2017.

([4]) Thomas Buberl konsultierte das Board of Directors vor der Aufnahme neuer Ämter in Unternehmen außerhalb der AXA Gruppe.

([5]) Chief Executive Officer bis 4. Januar 2017.

([6]) Zu diesem Zweck werden AXA-Aktien mit dem Schlusskurs der AXA-Aktie zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres bewertet.

([7]) Die Aufgaben des Chairman sind in der Geschäftsordnung des BoD dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar ist.

([8]) Die Aufgaben des Senior Independent Director sind in der Geschäftsordnung des BoD dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar ist.

([9]) Die Informationen in diesem Abschnitt werden gemäß Empfehlung Nr. 2009-16 der AMF in ihrer gültigen Fassung vom 13. April 2015 und den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex dargestellt.

([10]) SXIP-Index (StoxxInsurance Index): ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Index, der europäische Versicherungsunternehmen umfasst. Zum 31. Dezember 2016 umfasste dieser Index 36 Unternehmen dieses Sektors.

([11]) Das Perzentil ist der Prozentsatz anderer im Index enthaltener Unternehmen, die ein niedrigeres Ergebnis erzielt haben.

([12]) 5 % bei „reifen“ Gesellschaften/Regionen (einschließlich Gruppe), 7 % bei Gesellschaften/Regionen mit mittlerer Wachstumrate und 10 % bei Regionen mit hoher Wachstumsrate.

([13]) Zur Information: Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung beträgt 39.228 Euro.

([14]) Außer im Todesfall, bei Berufsunfähigkeit oder Renteneintritt.

TEIL 5

4. Risikofaktoren und Risikomanagement

4.1. Risikofaktoren

Folgende Risikofaktoren sollten zusammen mit anderen in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Informationen gelesen werden. Sämtliche dieser Risiken könnten unsere Tätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen, zu einem wesentlichen Rückgang des Börsenkurses unserer Stammaktien oder einer erheblichen Abweichung unserer tatsächlichen Ergebnisse von den seitens des Unternehmens oder in dessen Auftrag bekanntgegebenen erwarteten oder in zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten Ergebnissen führen. Die unten beschriebenen Risiken sind nur einige der uns betreffenden Risiken. Zusätzliche Risiken und Unsicherheiten, die uns derzeit nicht bekannt sind oder die wir derzeit als unerheblich einschätzen, können sich ebenfalls in erheblichem Maße negativ auf unser Geschäft und unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Die Risikomanagementprozesse, -verfahren und -kontrollen sind in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts beschrieben, der gemeinsam mit vorliegendem Abschnitt 4.1 gelesen werden sollte. Obschon die Geschäftsleitung laufend erhebliche Ressourcen für das Risikomanagement aufwendet, unterliegen die Risikomanagement-Aktivitäten der Gruppe wie alle Kontrollsysteme inhärenten Einschränkungen und können daher keine absolute Sicherheit bieten oder vollständige Immunität der Gruppe gegen die in vorliegendem Kapitel 4 beschrieben Risiken oder die in Zusammenhang mit diesen Risiken unter Umständen erlittenen Verluste gewährleisten. In Fällen, in denen in vorliegendem Abschnitt 4.1 beschriebene Risiken zu quantifizierbaren, wesentlichen finanziellen Auswirkungen und/oder erheblichen Eventualverbindlichkeiten führen, sind diese finanziellen Auswirkungen und/oder Eventualverbindlichkeiten im Konzernabschluss ausgewiesen. Quantitative Informationen zu den wesentlichen Risiken von AXA finden Sie außerdem in Abschnitt 4.3 ff. dieses Geschäftsberichts.

Finanzrisiken

Marktrisiken

Negative Entwicklungen des wirtschaftlichen Umfelds oder der Lage am Finanzmarkt, auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene, können sich in erheblichem Maße negativ auf unser Geschäft und unsere Rentabilität auswirken.

Unsere Tätigkeiten sowie unsere Finanz- und Ertragslage unterliegen naturgemäß Schwankungen der globalen Finanzmärkte und im Allgemeinen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Während die Finanzmärkte sich 2016 auf breiter Basis erholten, belastet eine Vielzahl an Faktoren weiterhin die Aussichten für das wirtschaftliche Wachstum und trägt zu einem hohen Maße an Volatilität an den Finanzmärkten bei (einschließlich Wechselkurs- und Zinsschwankungen). Zu diesen Faktoren gehören unter anderem Bedenken hinsichtlich staatlicher Emittenten, insbesondere in Europa, Sorgen über das Ausmaß des wirtschaftliches Wachstums und das Konsumklima im Allgemeinen; die Auf- bzw. Abwertung von Fremdwährungen gegenüber dem Euro; strukturelle Reformen oder sonstige Veränderungen in Bezug auf den Euro, die Eurozone oder die Europäische Union; die Verfügbarkeit und Kosten von Darlehen; die Stabilität und Solvabilität bestimmter Finanzinstitute und anderer Unternehmen; Inflation oder Deflation in bestimmten Märkten; Eingriffe von Zentralbanken durch geldpolitische Lockerung oder ähnliche Maßnahmen; schwankende Energiekosten; Unsicherheit bezüglich der Mitgliedschaft in der Europäischen Union oder der Eurozone; nachteilige geopolitische Ereignisse (einschließlich Terroranschläge oder militärische Konflikte); politische Unsicherheit aufgrund jüngster (Niederlande) und kommender Wahlen (Frankreich, Deutschland), die Fragen bezüglich des Verbleibs dieser Länder in der Europäischen Union oder der Eurozone aufkommen lassen, und sonstige jüngste Entwicklungen wie das Ergebnis der Brexit-Abstimmung im Juni 2016 und das Referendum über die Verfassungsreform in Italien im Dezember 2016 sowie Unsicherheit in Bezug auf die USA und das weltweite politische, regulatorische und wirtschaftliche Umfeld im Anschluss an den Amtsantritt der neuen US-Regierung im Januar 2017, einschließlich in Bezug auf Änderungen von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien in den USA zur Regulierung des Finanzmarkts, des Außenhandels und von Auslandsinvestitionen. Darüber hinaus könnten bestimmte Regierungsmaßnahmen und die Initiativen von Zentralbanken zur Stabilisierung der Finanzmärkte ausgesetzt oder unterbrochen werden, was zu unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit negativem Effekt auf die globale Finanzbranche führen könnte. Des Weiteren haben geopolitische Risiken in verschiedenen Regionen, darunter Russland, die Ukraine, Syrien, Irak oder Nordkorea, zu einem Anstieg der wirtschaftlichen Unsicherheit geführt und allgemein zu einer Verunsicherung des Marktes beigetragen.

Diese Faktoren hatten und haben weiterhin nachteilige Auswirkungen auf unseren Umsatz und unser Betriebsergebnis, unter anderem aufgrund unseres umfangreichen Anlageportfolios. Unsere Einkünfte aus Anlagetätigkeit tragen entscheidend zu unserer Rentabilität bei und unser Absatz an Versicherungs- und Asset-Management-Produkten (sowie die Anzahl zurückgekaufter und abgelaufener Policen) hängt von der Entwicklung des Finanzmarkts, dem Kundenverhalten und -vertrauen sowie anderen verbundenen Faktoren ab. So hängt unsere Fähigkeit, Versicherungs- und Anlageprodukte mit Gewinn zu verkaufen, unter anderem von den Anlagerenditen zur Sicherung unserer Verpflichtungen im Rahmen dieser Produkte ab, und der Wert bestimmter Anlagen kann je nach genannten Bedingungen erheblich schwanken. Zudem sind wir durch bestimmte Arten von Versicherungs- und Anlageprodukten in unserem Angebot Risiken ausgesetzt, die mit Schwankungen der Finanzmärkte in Zusammenhang stehen. Dazu zählen bestimmte Arten von zinssensitiven oder variablen Produkten, wie garantierte Renten oder Variable Annuities, mit Mindestverzinsung oder garantierten Zinssätzen oder garantierten Mindestleistungen, die nicht notwendigerweise mit den vorherrschenden Marktzinsen oder Renditen auf die zugrundeliegenden Anlagen zusammenhängen. Obgleich wir Sicherungsgeschäfte zur Minderung unserer Risiken aus bestimmten dieser Garantien abschließen, können wir uns nicht wirksam gegen sämtliche Risiken absichern, und die Volatilität an den Finanzmärkten in Kombination mit unerwartetem Verhalten der Versicherten kann zu einem Anstieg unserer Risikokosten führen bzw. sich negativ auf unsere Möglichkeiten zur Absicherung gegen bestimmte dieser Risiken auswirken, was wiederum einen negativen Effekt auf unsere Rentabilität hätte.

Allgemeiner betrachtet, könnte bei einem von höherer Arbeitslosigkeit, geringerem Haushaltseinkommen, niedrigeren Unternehmensgewinnen sowie geringeren Geschäftsinvestitionen und Konsumausgaben geprägten Umfeld die Nachfrage nach unseren Finanz- und Versicherungsprodukten beeinträchtigt werden. Darüber hinaus kommt es in solch einem Umfeld gegebenenfalls zu einem Anstieg an zurückgekauften und abgelaufenen Policen in einem bestimmten Segment oder geringeren Rückkaufraten im Vergleich zu den Erwartungen bei anderen Produkten wie z. B. bestimmten Variable Annuities mit Einkommensgarantie, und unsere Versicherten können sich entscheiden, Versicherungsprämien verspätet oder überhaupt nicht zu zahlen. Diese Entwicklungen könnten sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage auswirken.

Nachteilige Geschäfts- und Marktbedingungen sowie Bilanzierungsregeln könnten Auswirkungen auf die Abschreibungen auf unsere abgegrenzten Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, „DAC“) und den Wert des Versicherungsbestands (Value of Business In-force, „VBI“) sowie andere immaterielle Vermögenswerte haben bzw. die latenten Steueransprüche und Ansprüche aus der Beteiligung der Versicherten mindern, was unser Betriebsergebnis und unseren Abschluss wesentlich negativ beeinflussen könnte.

Geschäfts- und Marktbedingungen sowie Bilanzierungsregeln könnten den in unserer Bilanz angegebenen Geschäfts- oder Firmenwert, unsere Verfahren bei der Abschreibung von DAC, VBI und anderen immateriellen Anlagewerten sowie den Wert unserer latenten Steueransprüche und Ansprüche aus der Beteiligung von Versicherten beeinflussen. Der Wert bestimmter Geschäftsbereiche, darunter insbesondere unser Geschäft mit Lebensversicherungen und Variable Annuities in den USA, ist von Faktoren wie der Lage an den Finanzmärkten und der laufenden operativen Leistung wesentlich betroffen.

Nachteile durch die von der Geschäftsleitung bei der Bewertung von Anlagen und der Bestimmung von Rückstellungen und Wertberichtigungen verwendeten Methoden, Schätzungen und Annahmen können erheblich negative Auswirkungen auf unser Betriebsergebnis haben

Einige unserer Anlagewerte, für die es keinen aktiven Handelsplatz oder sonstige beobachtbare Marktdaten gibt, werden mit Hilfe von Modellen oder Methoden bewertet, die Schätzungen, Annahmen und in erheblichem Maße Ermessensentscheidungen der Geschäftsleitung beinhalten. In Zeiten von Marktumwälzungen, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben, könnte ein größerer Anteil unserer Anlagewerte anhand dieser Modelle und Methoden bewertet werden, da es weniger Handelsaktivität oder weniger beobachtbare Marktdaten zu bestimmten Anlageklassen gibt, die zuvor in liquiden Märkten aktiv gehandelt wurden. Es besteht keine Sicherheit, dass unsere Bewertungen auf Basis dieser Modelle und Methoden auch dem Preis entsprechen, für den ein Wertpapier auch endgültig verkauft werden kann oder zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft werden könnte. Die Verwendung unterschiedlicher Modelle, Methoden und/oder Annahmen kann sich wesentlich auf die Beträge der geschätzten beizulegenden Zeitwerte auswirken und erhebliche Nachteile in Bezug auf unsere Ertrags- und Finanzlage mit sich bringen.

Die Bestimmung der Beträge für Rückstellungen und Wertminderungen, die wir in Bezug auf die von uns gehaltenen Anlagewerte ausweisen, hängt von der Art der Anlage ab und basiert auf unserer periodischen Beurteilung und Bewertung von bekannten und inhärenten Risiken in Verbindung mit der entsprechenden Anlageklasse. Solche Beurteilungen und Bewertungen werden überarbeitet, sobald sich die Umstände ändern und neue Informationen zur Verfügung stehen. Bei der Beurteilung von Wertminderungen berücksichtigt die Geschäftsleitung eine Vielzahl an Faktoren, einschließlich denen in Anhang 1.8.2 „Einstufung von Finanzinstrumenten“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts beschriebenen, und beurteilt den Grund für den Rückgang des geschätzten beizulegenden Zeitwerts des Wertpapiers und die Aussichten auf eine zeitnahe Aufholung nach bestem Ermessen. Bei bestimmten Anlageklassen, insbesondere Schuldinstrumenten, umfasst die Beurteilung der Geschäftsleitung eine Vielzahl an Annahmen und Schätzungen über die Geschäftstätigkeit des Emittenten und sein künftiges Ertragspotenzial. Die Geschäftsleitung aktualisiert ihre Beurteilungen regelmäßig und passt Rückstellungen und Wertberichtigungen im Falle von Änderungen an. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass die Geschäftsleitung die Höhe der in unseren Abschlüssen ausgewiesenen Wertberichtigungen und Rückstellungen richtig beurteilt hat, und die Notwendigkeit und der Zeitpunkt zusätzlicher Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen kann einen wesentlichen nachteiligen Effekt auf unsere konsolidierte Finanz- und Ertragslage haben.

Änderungen der Zinssätze und Kreditspreads können sich negativ auf unsere Tätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken

Unser Zinsrisiko bezieht sich hauptsächlich auf mit Änderungen der Zinssätze verbundene Schwankungen von Marktpreisen und Cashflow. Zinsänderungen können sich negativ auf den Wert unserer Anlagen (einschließlich festverzinslicher Anlagen) und unsere Fähigkeit zur Erwirtschaftung von Gewinnen oder Vermeidung von Verlusten aus dem Verkauf dieser Anlagen auswirken, was letztlich die Gewinne belastet. Insbesondere negative Zinssätze und das geringe Zinsniveau im Allgemeinen können sich negativ auf unser Zinsergebnis und die Rentabilität des Bereichs Life & Savings auswirken, was wiederum eine nachteilige Auswirkung auf die Rentabilität der Gruppe insgesamt hätte.

In einem Umfeld fallender Zinsen kann es für Kunden attraktiver sein, bestehende Lebensversicherungs- und Rentenprodukte mit Garantiezins zu halten, was zu einem Anstieg unserer Verbindlichkeiten (insbesondere im Vergleich zu Produkten mit flexiblen Prämien), Fristeninkongruenzen zwischen Aktiv- und Passivpositionen (da von Jahr zu Jahr mehr Policen und Verträge im Bestand verbleiben) und einer Zunahme der Rückstellungen für Lebensversicherungs- und Rentenprodukte mit Garantien führt.

Dementsprechend kann unsere Rentabilität während Phasen fallender Zinsen oder eines längeren Zeitraums niedriger Zinsen infolge eines Rückgangs der Spanne zwischen den von Inhabern von Lebens- und Rentenversicherungen gezahlten Zinsen und den Zinsen, die wir aus unserem Portfolio an festverzinslichen Anlagen erwirtschaften können, belastet werden. Zudem basieren bestimmte regulatorische Kapital- und Reserveanforderungen auf Formeln und Modellen, welche die Zinsentwicklung berücksichtigen. Daher kann ein längerer Zeitraum niedriger Zinsen zu einem Anstieg des erforderlichen regulatorischen Kapitals und der vorgeschriebenen Höhe des unseren Rückstellungen dienenden Vermögensbestands führen.

Umgekehrt kann in Phasen steigender Zinsen der geschätzte beizulegende Zeitwert von bestimmten unserer festverzinslichen Anlagen abnehmen, was folgende negative Auswirken haben könnte: Rückgang unserer Solvenzquote und unseres Nettogewinns; möglicher Anstieg von Rückkäufen von Lebensversicherungsverträgen und Rentenverträgen mit Garantiezins, da Versicherte nach höheren Renditen Ausschau halten, was uns zu einer schnelleren Abschreibung von abgegrenzten Abschlusskosten oder zur Liquidierung von Anlagen mit fester Laufzeit zwingen würde, um über ausreichend Liquidität zur Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verfügen, was wiederum Verluste aus Anlagetätigkeit zur Folge haben könnte; unsere Provisionserträge können aufgrund eines Wertrückgangs der in festverzinsliche Fonds investierten Variable-Annuities-Guthaben sinken; und wir könnten als Emittent von Wertpapieren gezwungen sein, höhere Zinsen auf Anleihen, Darlehen und Bankfazilitäten zu zahlen, was zu einem Anstieg unserer Zinsaufwendungen führen könnte.

Unser Risiko gegenüber Kreditspreads bezieht sich hauptsächlich auf mit Änderungen der Kreditspreads verbundene Schwankungen von Marktpreisen und Cashflow. Eine Ausweitung der Kreditspreads wird im Allgemeinen den Wert der von uns gehaltenen Wertpapiere reduzieren (einschließlich Kreditderivaten, bei denen wir Ausfallrisiken übernehmen) und unsere Anlageerträge aus Käufen von neuen festverzinslichen Wertpapieren in unseren Anlageportfolios steigern. Umgekehrt wird eine Verengung der Kreditspreads im Allgemeinen den Wert der von uns gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere erhöhen und unsere Anlageerträge aus Käufen von neuen festverzinslichen Wertpapieren in unseren Anlageportfolios reduzieren.

Obschon wir Maßnahmen zur Steuerung der mit Investitionen in ein sich veränderndes Zinsumfeld verbundenen wirtschaftlichen Risiken unternehmen, könnten wir unter Umständen nicht in der Lage sein, das Zinsrisiko unserer Vermögenswerte gegenüber unseren Verbindlichkeiten zu mindern. Entsprechend kann fortlaufende Volatilität bei Zinsen und Kreditspreads - entweder für sich oder gemeinsam mit anderen Faktoren auftretend - durch realisierte Verluste, Wertminderungen und Veränderungen bei unrealisierten Gewinn- und Verlustposten einen wesentlichen negativen Effekt auf unsere konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Schwankungen der Wechselkurse können unser Betriebsergebnis sowie unsere Finanzlage, Liquidität und Solvabilität erheblich beeinträchtigen

Unsere Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Regionen. Da ein wesentlicher Teil unserer Beteiligungen und Anlagen, Umsätze und Aufwendungen folglich in anderen Währungen als dem Euro denominiert ist (hauptsächlich in US-Dollar, Hongkong-Dollar, britischen Pfund, japanischen Yen und Schweizer Franken), sehen wir uns dem Risiko von Wechselkursschwankungen gegenüber. Gleichzeitig unterliegt auch unserer Anteil an nicht in Euro denominierten Schulden und anderen Verpflichtungen Wechselkursschwankungen.

Obgleich wir versuchen, unser Risiko gegenüber Wechselkursschwankungen durch Sicherungsgeschäfte zu steuern, können Schwankungen der Wechselkurse unsere in Euro denominierten Finanzzahlen wie Betriebsergebnis, Cashflows, Verschuldungsgrad, Eigenkapital und Solvabilität wesentlich belasten. Des Weiteren können die Währungsabsicherungen, die wir zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos einsetzen, unseren Barmittelstand und unsere Liquiditätsposition erheblich beeinträchtigen.

Eine Inflation oder Deflation in unseren wichtigsten Märkten hätte verschiedene Auswirkungen auf AXA und kann unsere Tätigkeit, unsere Solvabilitätslage und unser Betriebsergebnis erheblich belasten

Wir unterliegen in bestimmten unserer wichtigsten Märkte Inflationsrisiken aufgrund unseres Bestands an festverzinslichen und anderen Instrumenten sowie aufgrund möglicher Forderungszahlungen (insbesondere in Bezug auf Langzeitrisiken in Verbindung mit Policen des Geschäftsbereichs Property & Casualty) und Aufwendungen, die stärker als in unseren Rückstellungs- und Preisannahmen erwartet ansteigen.

Darüber hinaus unterliegen wir auch dem Risiko einer Deflation, wie sie in den letzten Jahren in der Eurozone zu beobachten ist. Durch eine Deflation verlieren Sicherheiten an Wert und die Qualität bestimmter Anlagen nimmt ab. Darüber hinaus kann auch das Kundenverhalten negativ beeinflusst oder unsere Tätigkeit und unser Betriebsergebnis anderweitig belastet werden.

Kredit- und Liquiditätsrisiken

Nachteilige Bedingungen auf den Kapital- und Kreditmärkten können unsere Fähigkeit zur Liquiditätsbeschaffung und unseren Kapitalzugang wesentlich beeinträchtigen und die Kapitalkosten steigen lassen

In den letzten Jahren waren die Kapital- und Kreditmärkte von heftigen Schwankungen und Störungen geprägt, die während bestimmter Zeiträume die Möglichkeiten zur Beschaffung zusätzlicher Liquidität auf den Märkten sowie die Kreditkapazität der meisten Emittenten, darunter auch AXA, erheblich eingeschränkt haben.

Wir benötigen Liquidität, um unsere Betriebsaufwendungen (darunter Forderungen und Rückkäufe), Darlehenszinsen und Dividenden zu bezahlen sowie bestimmte fällig werdende Darlehen und andere Verbindlichkeiten refinanzieren zu können. Des Weiteren benötigen wir Liquidität für von uns abgeschlossene Derivatkontrakte, in deren Rahmen wir Barsicherheiten stellen und/oder unter Umständen Nachschussaufforderungen nachkommen müssen. Die Verfügbarkeit zusätzlicher Finanzierung zur Ergänzung interner Liquiditätsressourcen hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter Marktbedingungen, allgemeine Verfügbarkeit von Fremdkapital für die Finanzdienstleistungsbranche, unsere Kreditratings und unsere Kreditkapazität sowie die Möglichkeit, dass Kunden oder Darlehensgeber eine negative Meinung über unsere lang- oder kurzfristigen finanziellen Aussichten entwickeln, falls wir hohe Anlageverluste erleiden oder unsere Geschäftstätigkeit aufgrund eines Marktabschwungs zurückgeht. Obschon die Geschäftsleitung ein Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken eingeführt hat, das eine aktive Überwachung der Liquiditätsposition der Gruppe und Notfallpläne zur Liquiditätsbeschaffung vorsieht, können Liquiditätseinschränkungen über einen längeren Zeitraum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Tätigkeit sowie unsere konsolidierte Finanz- und Ertragslage haben.

Herabstufungen unserer Finanzkraft- und Kreditratings könnten unsere Wettbewerbsposition erheblich belasten und unsere Beziehungen mit Darlehensgebern oder Handelspartnern schädigen

Finanzkraft- und Kreditratings sind wichtige Indikatoren für Marktteilnehmer und Kunden zur Bestimmung der Wettbewerbsposition von Versicherungsgesellschaften und Beurteilung unserer Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Ratingagenturen überprüfen ihre Ratings sowie Kriterien und Methoden regelmäßig und können ihre Ratings jederzeit anpassen. Folglich können sich unsere derzeitigen Ratings in Zukunft ändern. Eine Herabstufung oder die Möglichkeit einer Herabstufung könnte nachteilige Auswirkungen auf uns haben, darunter (i) eine Beeinträchtigung unserer Wettbewerbsposition, (ii) negative Auswirkungen auf unsere Fähigkeit zum Abschluss neuer Versicherungsverträge, (iii) einen Anstieg der Rückkäufe und Kündigungsquoten unseres Versicherungsbestands, (iv) einen Anstieg unserer Rückversicherungskosten, (v) negative Auswirkungen auf unsere Fähigkeit zur Beschaffung von Fremdkapital und/oder einen Anstieg unserer Finanzierungskosten, (vi) eine Beschädigung unserer Beziehungen mit Darlehensgebern und Handelspartnern und/oder (vii) negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in uns. Jede dieser Entwicklungen könnte sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit sowie unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Die Finanzlage und das Finanzgebaren unserer Gegenparteien könnte negative Auswirkungen auf uns haben

Wir unterliegen in erheblichem Maße Insolvenzrisiken, sollte eine der externen Parteien, die uns gegenüber Verbindlichkeiten in Form von Geld, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten haben, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zu solchen externen Parteien gehören Emittenten des privaten Sektors sowie staatliche oder staatlich garantierte Emittenten, deren Wertpapiere wir in unseren Anlageportfolios halten (darunter Mortgage Backed Securities, Asset-Backed-Securities, Staatsanleihen und andere Arten von Wertpapieren), Darlehensnehmer von Immobiliarkrediten und anderen von uns begebenen Krediten, Handelspartner, Gegenparteien im Rahmen von Swap- oder anderen Derivatkontrakten und andere Gegenparteien einschließlich Broker und Dealer, Geschäfts- und Investmentbanken, Hedge-Fonds, sonstige Investmentfonds, Clearingstellen und Börsen.

Im Rahmen unserer Rückversicherungsvereinbarungen übernehmen andere Versicherer oder Rückversicherer einen Teil der Verluste und verbundenen Ausgaben von von uns ausgestellten Policen, obgleich wir bei allen rückversicherten Risiken als Direktversicherer haftbar bleiben. Auch wenn wir die Finanzlage unserer Rückversicherer regelmäßig überprüfen, um unser Risiko gegenüber erheblichen Verlusten aus Insolvenzfällen von Rückversicherern zu begrenzen, können unsere Rückversicherer zum Fälligkeitstag ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber uns in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Darüber hinaus können in Zukunft unter Umständen keine Rückversicherungen zu wirtschaftlich angemessenen Beträgen zur Verfügung stehen, und ein Rückgang unserer durch Rückversicherungen abgesicherten Beträge hätte einen Anstieg unseres Verlustrisikos zur Folge.

Zusätzlich führen wir bestimmte unserer Tätigkeiten über Gemeinschaftsunternehmen aus und ein Teil unseres Produktvertriebs findet im Rahmen von Vertriebsvereinbarungen mit Dritten statt, über die wir keine Kontrolle haben. Folglich sehen wir uns operativen, finanziellen und Reputationsrisiken gegenüber, sollte einer unserer Joint-Venture-Partner seinen Verpflichtungen im Rahmen unserer Joint-Venture-Verträge nicht nachkommen oder geltende Rechtsvorschriften nicht einhalten, oder im Falle einer Unterbrechung unserer Vertriebsvereinbarungen.

Zudem haben wir mit externen Dienstleistern Outsourcing-Vereinbarungen über eine Vielzahl von erforderlichen Dienstleistungen in Verbindung mit dem Tagesgeschäft im Versicherungs- und Asset-Management-Bereich abgeschlossen (darunter Vertragsverwaltung, Schadenbearbeitung, Wertpapierkursbildung und andere Dienstleistungen), die uns im Falle eines Zahlungsausfalls unserer externen Dienstleister operationellen, finanziellen und Reputationsrisiken aussetzen.

Es besteht keine Sicherheit, dass Zahlungsausfälle bei genannten Parteien oder anderen Gegenparteien sich nicht negativ auf unsere Tätigkeit und unser Betriebsergebnis auswirken würden.

Risiken in Bezug auf das Unternehmen und seine Tätigkeit

Risiken in Zusammenhang mit Preisbildung und Underwriting

Nachteile in Bezug auf die bei der Festsetzung von Rückstellungen, Entwicklung und Bepreisung von Produkten und Berechnung von Branchenkennzahlen verwendeten Annahmen und Ermessensentscheidungen können unser Betriebsergebnis oder unsere Performance-Kennzahlen wesentlich beeinträchtigen, was nachteilige Auswirkungen auf den Preis unserer Wertpapiere haben kann

Die Rentabilität unserer Geschäftsbereiche hängt zum Großteil von einer Reihe verschiedener Faktoren ab, darunter soziale, wirtschaftliche und demographische Trends (einschließlich Trends bei Lebensversicherungen sowie Mortalitäts- und Morbiditätsraten und deren Entwicklung), Versichertenverhalten (einschließlich Rückkaufraten und Bestandfestigkeitsquoten), Gerichtsurteile, Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, Inflation, Anlagerenditen und Abschlusskosten. Wir tätigen Annahmen in Bezug auf diese Faktoren bei der Bestimmung der Preise für unsere Produkte, der Festlegung von Rückstellungen für Versicherungs- und Arbeitnehmerleistungen sowie der Berichterstattung von Kapitalbeständen und Geschäftsergebnissen (wobei wir Branchenkennzahlen wie Neugeschäftswert (NGW) Life & Savings oder European Embedded Value (EEV) verwenden). Nachteile in Bezug auf solche Annahmen oder Produkten anhaftende Fehler können zu einem Anstieg der Preise unserer Versicherungsprodukte führen oder es erforderlich machen, unsere Rückstellungen für Produkte zu erhöhen, was wiederum einen negativen Effekt auf unsere Finanz- und Ertragslage hätte.

In unserem Geschäftsbereich Life & Savings hängen unsere Erträge wesentlich davon ab, in welchem Umfang der tatsächliche Aufwand für Schäden mit den Annahmen übereinstimmt, die wir bei der Festsetzung der Preise für unsere Produkte und der Ermittlung der Kosten für Verpflichtungen in Verbindung mit technischen Rückstellungen und Schadensersatzforderungen treffen. In bestimmten Fällen können Produktmerkmale wie Mindestgarantien oder Optionen zum Wechsel zwischen zugrundeliegenden Fonds bei bestimmten Sparprodukten mit der Zeit zu höheren realisierten Verlusten als ursprünglich angenommen führen. Insbesondere bei der Beurteilung der Auswirkungen von in bestimmten unserer Variable Annuities enthaltenen Mindestgarantien (sogenannten „Accumulator-Garantien“), wie z. B. garantierte Mindestleistungen im Todesfall (Guaranteed Minimum Death Benefits, GMDB), garantierte Ablaufleistung (Guaranteed Minimum Accumulation Benefits, GMAB), garantierte Leibrente (Guaranteed Minimum Income Benefits, GMIB) und garantierte lebenslange jährliche Mindestentnahmen aus dem Fonds (Withdrawal for Life Benefits,GMWB), sowie bei der Beurteilung der Auswirkungen des in Bezug auf die Rückstellungen für Lebensversicherungsverträge durchgeführten Angemessenheitstests (der die Werthaltigkeit von DAC, VBI und Ansprüchen aus der Beteiligung von Versicherten umfasst) sind in erheblichem Maße Ermessensentscheidungen der Geschäftsleitung erforderlich. Obgleich wir bei der Entwicklung von Produkten und der Schätzung künftiger Vertragsleistungen sowohl auf unsere eigenen Erfahrungswerte als auch Branchendaten zurückgreifen, einschließlich bei der Bepreisung von Versicherungsprodukten und Festlegung der verbundenen versicherungsmathematischen Verbindlichkeiten verwendeten Informationen, besteht keine Sicherheit, dass die tatsächlichen Ergebnisse mit diesen Schätzungen übereinstimmen, und die entstehenden Risiken können zu Verlusten führen, die von unseren Annahmen in Bezug auf Preise und Rückstellungen abweichen.

Des Weiteren legen wir im Einklang mit Branchenpraktiken sowie Bilanzierungs- und regulatorischen Anforderungen Rückstellungen für Schäden und Schadenaufwendungen in Bezug auf unseren Geschäftsbereich Property & Casualty fest. Rückstellungen sind keine exakte Berechnung einer Verbindlichkeit, sondern geben vielmehr die Erwartung wider, was die endgültige Schadensregulierung basierend auf unserer Beurteilung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Fakten und Umständen, der Überprüfung historischer Erfahrungen bei der Schadensregulierung, Schätzungen der Trends bei Schadensschwere und -häufigkeit, versicherungsmathematischen Werten bei vergangenen Ergebnissen, gesetzlicher Haftung und anderen Faktoren kosten wird. Wir überprüfen die Angemessenheit unserer Schadenrückstellungen fortlaufend. Da die Festsetzung von Schadenrückstellungen naturgemäß ein unsicherer, zahlreiche Schätzwerte umfassender Prozess ist, der auch die Auswirkungen von regulatorischen und gesetzlichen Änderungen sowie Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beinhaltet, besteht keine Sicherheit, dass die endgültigen Verluste unsere Schadenrückstellungen nicht wesentlich übersteigen und unser Betriebsergebnis nicht erheblich belasten.

Obwohl wir uns bei den Berechnungen für NGW und EEV an Branchenwerten orientieren, können Änderungen an den bei der Berechnung dieser Werte verwendeten Annahmen sich in erheblichem Maße negativ auf die Höhe unseres NGW und/oder EEV auswirken. So ist beispielsweise unser NGW anfällig gegenüber Zinsbewegungen, und eine nachteilige Entwicklung der Zinssätze verglichen mit unseren Annahmen kann erhebliche Auswirkungen auf unseren NGW sowie einen entsprechend negativen Effekt auf den Handelspreis unserer Wertpapiere haben.

Das Geschäft mit Schadens- und Unfallversicherungen verläuft zyklisch, was sich auf unsere Ergebnisse auswirken kann

In der Vergangenheit unterlag das Betriebsergebnis von Schadens- und Unfallversicherern erheblichen Schwankungen aufgrund unsteter und zuweilen unvorhersehbarer Entwicklungen, von denen viele außerhalb der direkten Kontrolle des Versicherers lagen, darunter Wettbewerb, Häufigkeit und Schwere von Schadensereignissen, Volumen an Zeichnungskapazität nach Region oder Produktlinie, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen sowie andere Faktoren. Änderungen der Kundenerwartungen in Bezug auf angemessene Prämienhöhen, die Häufigkeit oder Schwere von Versicherungsschäden oder sonstigen Schadensereignissen oder andere den Geschäftsbereich Property & Casualty betreffende Faktoren können sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken.

Das Auftreten von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, einschließlich Katastrophen aufgrund von sich verändernden Witterungsbedingungen und Klimaverhältnissen, könnten sich negativ auf unsere Finanzlage, Rentabilität und Cashflows auswirken

Katastrophenereignisse sind naturgemäß unvorhersehbar. Unser Risiko gegenüber Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist oftmals ausgeprägter in bestimmten Regionen, u. a. in großen Ballungsräumen mit einer hohen Konzentration von Kunden, Mitarbeitern bzw. versicherten Sachanlagen und Vermögenswerten.

Katastrophenereignisse wie Hurrikane, Wirbelstürme, Hagelstürme, Erdbeben, Schneestürme, Überschwemmungen, Explosionen, Feuer, Pandemien, Terroranschläge, Cyber-Verbrechen, Kampfmaßnahmen sowie Stromausfälle sowie andere Ausfälle wichtiger Infrastruktur könnten sich negativ auf unsere Tätigkeit sowie unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, einschließlich als Ergebnis von in höherem Maße oder wesentlich früher eintretenden Schäden; Verluste infolge von Unterbrechungen unserer Betriebstätigkeit oder Nichterfüllung seitens unserer Gegenparteien; und Wertverluste unseres Anlageportfolios. Wir überwachen die Entwicklung dieser Risiken genau und versuchen sie im Allgemeinen durch individuelle Risikoauswahl, Überwachung von Risikoanhäufung, Rückversicherungskäufe und Verwendung von verfügbaren Daten bei der Einschätzung potenzieller Katastrophenrisiken zu steuern. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass wir eine solche Entwicklung auch rechtzeitig im Voraus erkennen, und wir haben in der Vergangenheit wesentliche Verluste durch diese Arten von Risiken erlitten, was sich auch in Zukunft wiederholen könnte.

In den vergangenen Jahren haben verändernde Witterungsbedingungen und Klimaverhältnisse, auch infolge der globalen Erwärmung, zur Unvorhersehbarkeit, Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen beigetragen und für zusätzliche Unsicherheit in Bezug auf die künftigen Entwicklungen und Risiken gesorgt. Insbesondere wird damit gerechnet, dass die Folgen des Klimawandels sich erheblich auf die Versicherungsbranche auswirken werden, z. B. in Bezug auf die Risikobewertung, Annahmen zu Preisbildung und Modellierung sowie das Bedürfnis nach neuen Versicherungsprodukten, was jeweils unvorhergesehene, uns momentan nicht bekannte Risiken entstehen lassen kann.

Darüber hinaus können Gesetzesinitiativen hinsichtlich des Klimawandels unsere Tätigkeit und die unserer Gegenparteien beeinträchtigen und unsere Anlageaktivität unter Umständen einschränken bzw. sich negativ auf den Wert unserer Anlagen auswirken, da bestimmte Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich an diese neuen Regelungen anzupassen. Dazu zählen unter Umständen (i) neue Anlageanforderungen und/oder (ii) neue Offenlegungsvorschriften, ähnlich denen vor Kurzem mit dem französischen Gesetz zur „Energiewende für umweltgerechtes Wachstum“ (transition énergétique pour la croissance verte) eingeführten oder künftige Gesetze infolge der Umsetzung von von der Taskforce on Climate-Related Financial Disclosures des Financial Stability Board entwickelten Initiativen. Artikel 173 des Gesetzes zur „Energiewende für umweltgerechtes Wachstum“, welches mit Beginn des Geschäftsjahres 2016 in Kraft tritt, verpflichtet institutionelle Anleger wie AXA dazu, in ihren Geschäftsberichten zu beschreiben, auf welche Art und Weise ihre Anlagerichtlinien soziale, ökologische und Governance-Ziele berücksichtigen und zum Übergang hin zu einer emissionsarmen Wirtschaft beitragen. Diese und ähnliche gesetzliche Anforderungen sowie weitere Bestimmungen in Bezug auf die Energiewende und unsere Anlagen im Energiebereich könnten unsere Compliance-Kosten steigen lassen und unsere Tätigkeit oder den Wert unserer Anlagen beeinträchtigen.

Operationelle und Geschäftsrisiken

Wir sind in wettbewerbsintensiven Märkten tätig und aufkommende Entwicklungen könnten sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken

Zu unseren Konkurrenten zählen Investmentfonds, Asset Manager, Private-Equity-Gesellschaften, Hedge-Fonds, Geschäfts- und Investmentbanken und sonstige Versicherungsgesellschaften. Viele von ihnen unterliegen anderen Gesetzen als wir und bieten andere Produkte oder wettbewerbsorientiertere Preise als wir an.

Die Versicherungsbranche sieht sich erheblichen wettbewerbstechnischen Umwälzungen durch das Aufkommen neuer Marktteilnehmer gegenüber, wie z. B. Fintech- oder Insurtech-Unternehmen, die im Allgemeinen von weniger umfassenden regulatorischen Anforderungen (darunter auch weniger strengen Kapitalanforderungen) sowie Datensynergien oder technologischer Innovation profitieren. Des Weiteren kann die Entwicklung alternativer Vertriebskanäle für bestimmte Arten von Versicherungs- und Anlageprodukten, unter anderem über das Internet, zu mehr Wettbewerb sowie Margendruck bei bestimmten Produktarten führen. Eine Fortsetzung der Konsolidierung innerhalb der Versicherungsbranche kann ebenfalls zu mehr Wettbewerb führen.

Dieser Wettbewerbsdruck könnte für steigenden Preisdruck bei einer Reihe unserer Produkte und Dienstleistungen sorgen - insbesondere angesichts um Marktanteile kämpfender Mitbewerber - und uns die Beibehaltung oder Steigerung unserer Rentabilität erschweren.

Unsere Risikomanagement-Pläne können unzureichend sein, um uns vollständig gegen Risiken und Verluste, die wir zu mindern versuchen, abzusichern, und können uns nicht identifizierten, unerwarteten oder falsch quantifizierten Risiken aussetzen, die erhebliche Verluste zur Folge haben könnten

Zur Vermeidung oder Einschränkung von Verlusten oder Verbindlichkeiten wenden wir eine Vielzahl von Minderungsstrategien an. Wir verwenden Derivate (darunter Aktienfutures, Futures auf Staatsanleihen, Zinsswaps und -swaptions, Aktienoptionen und Variance Swaps), um bestimmte - jedoch nicht alle - Risiken im Rahmen von gegenüber unseren Kunden abgegeben Garantien abzusichern, darunter auch Accumulator-Garantien. Bei einem wesentlichen Teil des Bestandsportfolios und bei allen Neuabschlüssen werden diese Sicherungsinstrumente mit Verfahren zur Minderung des Volatilitätsrisikos kombiniert.

In bestimmten Fällen kann es uns jedoch nicht möglich sein, diese Verfahren zur effektiven Absicherung unserer Risiken wie beabsichtigt oder erwartet anzuwenden, oder wir können davon absehen, bestimmte Risiken abzusichern, da die entsprechenden Derivatmärkte unter Umständen nicht ausreichend groß oder liquide sind, die Kosten der Absicherung zu hoch sind (als Folge nachteiliger Marktbedingungen oder anderweitig), die Art des Risikos an sich unsere Fähigkeit zur Absicherung einschränkt oder aus anderen Gründen. Dies kann zu höheren realisierten Verlusten und unerwartetem Barmittelbedarf zur Besicherung oder Durchführung von Transaktionen führen. Gegenparteien bei Sicherungsgeschäften können ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, was zu nicht abgesicherten Risiken und Verlusten bei nicht besicherten Positionen führen könnte. Darüber hinaus basiert die Durchführung unseres Absicherungsprogramms auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen des Managements umfassen, darunter Mortalität, Ablaufquoten, Wahlquoten („election rates“), Volatilitätsquoten, Zinssätze und die Korrelation zwischen verschiedenen Marktbewegungen. Unser Absicherungsprogramm kann sich mit der Zeit ändern und es besteht keine Sicherheit, dass die tatsächlichen Ergebnisse nicht wesentlich von unseren Annahmen abweichen, was unsere Finanz- und Ertragslage belasten könnte.

Die Rentabilität von Variable-Annuity-Produkten von AXA mit Garantien hängt neben anderen Faktoren von der Fähigkeit von AXA zur effektiven Absicherung der Accumulator-Garantien ab. Das Unternehmen hat eine Reihe von Initiativen umgesetzt und weiterverfolgt, darunter die Überarbeitung und Neubepreisung bestimmter Produktmerkmale, welche die Rentabilität dieser Produkte steigern und künftige Absicherungsverluste aus den Accumulator-Garantien beschränken sollen. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass diese Initiativen ihr Ziel erreichen oder die überarbeiteten und neu bepreisten Produkte weiterhin von ihren Zielmärkten angenommen werden, was sich jeweils nachteilig auf die Tätigkeit, Wettbewerbsposition sowie Ertrags- und Finanzlage von AXA auswirken könnte.

Bestimmte Risiken, die sich aus den von AXA US ausgestellten Accumulator-Garantien und anderen Verträgen und Policen ergeben, sind durch AXA RE Arizona Company („AXA RE Arizona“) rückversichert. Dabei handelt es sich um einen zu hundert Prozent im Besitz des Unternehmens befindlichen kaptiven Rückversicherer, der diese Risiken mit Hilfe der oben beschriebenen Verfahren absichert. Falls AXA RE Arizona nicht in der Lage ist, die notwendigen Sicherungsgegenstände oder Barmittel zur Durchführung solcher Sicherungsgeschäfte bei Fälligkeit zu stellen, kann AXA RE Arizona gezwungen sein, den Umfang ihres Absicherungsprogramms zu reduzieren, was im Ergebnis ihre Fähigkeit zur Erfüllung der Rückversicherungsvereinbarung und die Fähigkeit von AXA US zur Berücksichtigung des gesamten für die Rückversicherungsvereinbarungen vorgesehenen Betrages bei der Berechnung ihrer gesetzlichen Rücklage beeinträchtigen könnte.

Des Weiteren berücksichtigen die National Association of Insurance Commissioners („NAIC“) und verschiedene bundesstaatliche Aufsichtsbehörden zusätzliche Vorschriften in Bezug auf die Nutzung von kaptiven Rückversicherern wie AXA RE Arizona durch Versicherungsgesellschaften im Rahmen ihrer Kapitalmanagementstrategie. Falls bundesstaatliche Versicherungsaufsichten die Nutzung solcher kaptiven Rückversicherer einschränken oder zusätzliche Kapitalanforderungen einführen würden oder AXA US anderweitig nicht in der Lage ist, weiterhin einen kaptiven Rückversicherer zu nutzen, könnten die im Rahmen dieser Rückversicherungsvereinbarung gewonnenen Vorteile abnehmen, was AXA US unter anderem zur erneuten Übernahme des von AXA RE Arizona rückversicherten Geschäfts zwingen würde.

Eine ungenügende Reaktion auf die verschiedenen aufkommenden technologischen Veränderungen könnte unsere Tätigkeit und Rentabilität beeinträchtigen

Eine fortlaufende Herausforderung, der wir uns gegenübersehen, ist die effektive Anpassung an eine sich fortlaufend verändernde technologische Landschaft. Wenn es uns nicht gelingt, die Auswirkungen sich verändernder Technologien, wie z. B. autonomes Fahren, Internet der Dinge, künstliche Intelligenz oder Robo-Advisors, auf unsere Geschäftstätigkeit im Voraus zu erkennen, kann unsere Fähigkeit zum erfolgreichen Betrieb unseres Geschäfts gemindert werden. Technologien im Bereich Car- und Homesharing könnten die Nachfrage nach unseren Produkte von momentanen Kunden einbrechen lassen, für Abdeckungsprobleme sorgen oder sich auf die Häufigkeit oder Schwere von Schadensereignissen auswirken. Diese Veränderungen könnten auch unsere Fähigkeit zur akkuraten Bepreisung unserer Produkte belasten und unter Umständen unsere Margen in bestimmten Geschäftsbereichen beeinträchtigen. So könnte sich mit dem Aufkommen von autonomen Fahrzeugen, dem Internet der Dinge und verbrauchsbasierten Versicherungen die Art und Weise, wie Kfz-, Kranken- und andere Privatversicherungen vermarktet, bepreist und abgeschlossen werden, drastisch verändern. Des Weiteren entwickelt sich der Markt zur Abdeckung sogenannter „Cyber-Risiken“ oder ähnlicher aufkommender Gefahren rasant, und falls wir es nicht schaffen, uns gegenüber Mitbewerbern und neuen Marktteilnehmern mit innovativen Produkten zu behaupten, kann dies zu einem Wettbewerbsnachteil werden.

Zudem kann die erhebliche Zunahme bei Beschaffenheit, Umfang und Verfügbarkeit von Daten in den letzten Jahren, ob infolge von Connected Costumers, sogenannten Big Data, Cloud Computing, Personalisierung von generischen Daten, künstlicher Intelligenz oder anderweitig, unvorhergesehene und nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben, z. B. indem sich die Art und Weise des Abschließens und der Bepreisung von Versicherungen ändert; Kunden und Mitbewerber sich ihren Versicherungsschutz auf eine Art und Weise maßschneidern, wie wir sie momentan nicht anbieten; und indem wir uns möglicherweise einem höheren moralischen Risiko in Geschäftsbereichen aussetzen, in denen es uns aus regulatorischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, die Bepreisung oder die Abdeckung entsprechend individueller Risikoprofile anzupassen. Obschon datengetriebene Veränderungen auf breiter Basis noch Zeit benötigen und schwer vorherzusagen sind, könnten sie unser Geschäft in der Folge belasten, so z. B. aufgrund der erforderlichen Ausgaben und Anstrengungen, um sicherzustellen, dass sich unsere Mitarbeiter, Systeme und Prozesse anpassen und diese Veränderungen bei ihrem Aufkommen effizient steuern können.

Unsere Tätigkeit, Aussichten, Wettbewerbsposition und Finanzlage könnten darüber hinaus negativ beeinflusst werden, falls wir nicht in der Lage sind, unsere wichtigsten IT-Systeme effektiv zu nutzen und bei Überalterung bzw. Verdrängung durch effizientere IT-Lösungen zu aktualisieren oder zu ersetzen, oder falls es uns nicht gelingt, die Talente und Kenntnisse unserer Mitarbeiter entsprechend den neuen technologischen Herausforderungen weiterzuentwickeln und neue Talente in Einklang mit unseren Geschäftszielen anzuziehen und zu integrieren.

Unangemessene oder mangelhafte Prozesse oder Systeme, menschliche Faktoren oder externe Ereignisse einschließlich Hacking oder anderen Cyber-Risiken können unsere Rentabilität, Reputation oder operative Effektivität negativ beeinflussen

Unsere Geschäftstätigkeit hängt stark von dem effektiven Betrieb unserer Telekommunikationstechnik, elektronischen Daten, IT und anderen betrieblichen Systemen ab. Wir benötigen diese Systeme zur Durchführung erforderlicher Geschäftsvorgänge, darunter Ausgabe von Versicherungsangeboten, Verarbeitung von Anträgen und Schäden, Bereitstellung von Informationen und Support an Kunden und Händler, Verwaltung komplexer Produkte, Durchführung von versicherungsmathematischen Analysen und Aufbewahrung von Finanzdaten. Zudem nutzen wir IT-Systeme, um Kunden-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten, darunter auch proprietäre und vertrauliche Informationen, zu speichern, abzurufen, zu bewerten und zu verwenden. Einige dieser Systeme hängen wiederum von Systemen von Drittanbietern ab.

Operationelle Risiken bestehen in unserer Branche naturgemäß und können auf verschiedene Arten auftreten, darunter Geschäftsunterbrechung, mangelhafte Lieferantenleistung oder Nichterfüllung (einschließlich im Rahmen von wesentlichen Outsourcing-Vereinbarungen), Systemstörungen oder -ausfälle, Computerviren, Hacking-Angriffe und/oder anderweitiger unberechtigter Zugriff auf unsere Webseiten und/oder Systeme, Zuweisungsfehler sensitiver Informationen, Datenkorruption oder Betriebsfondsunterbrechungen, regulatorische Verstöße, menschliches Versagen, mangelhafte Produkte, Fehlverhalten von Mitarbeitern, Betrug durch Externe, Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen. Des Weiteren sehen wir uns dem Risiko eines Betriebsausfalls oder einer Unterbrechung der von uns zur Durchführung unserer Wertpapiergeschäfte verwendeten Clearingstellen, Börsen oder anderen Finanzintermediären gegenüber.

Die zunehmende Häufigkeit und Ausgereiftheit von Hacking-Angriffen auf wichtige Finanzinstitutionen und andere Organisationen in jüngster Zeit hat die Relevanz dieser Cyber-Risiken und ihrer möglichen Schäden sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf den Reputationsverlust deutlich gemacht. Systemstörungen oder -ausfälle könnten unsere Fähigkeit zur zeitgerechten Ausführung erforderlicher Geschäftsfunktionen mindern, was sich negativ auf unsere Fähigkeit zur Geschäftsausführung auswirken und unsere Beziehungen mit Kunden und Geschäftspartnern belasten könnte. Im Falle einer Unterbrechung können unsere Systeme für längere Zeit nicht verfügbar sein und unsere Mitarbeiter können ihre Aufgaben für längere Zeit nicht erfüllen.

Trotz der Einführung einer Reihe von Sicherheitsmaßnahmen durch die Gruppe können die Systeme der Gruppe in Zukunft von unbefugten Eingriffen wie z. B. physische oder elektronische Einbrüche, unbefugtes Eingreifen oder anderen Sicherheitsverstößen betroffen sein. Wie andere globale Finanzinstitute und -unternehmen sieht die Gruppe sich von Zeit zu Zeit Bedrohungen ihrer Daten und Systeme ausgesetzt, einschließlich Malware-Angriffen, unberechtigtem Zugriff, Systemausfällen und -Unterbrechungen. Die Geschäftsleitung hat interne Kontrollen und Verfahren zum Schutz von Kundendaten und den proprietären Informationen der Gruppe vor Hacking-Angriffen oder anderen Formen von unbefugten Eingriffen in die IT-Systeme der Gruppe eingeführt. Es besteht jedoch keine Garantie, dass diese Maßnahmen sich als wirksam herausstellen und sämtliche versuchten Eingriffe in die IT-Systeme der Gruppe verhindern, und jeder solche Eingriff könnte zu einer Betriebsunterbrechung oder dem Verlust von sensitiven Kundendaten und/oder proprietären Informationen führen.

Unterbrechungen oder Störungen unserer IT- und elektronischen Datensysteme oder derjenigen unserer Drittanbieter (einschließlich Drittanbieter, die als geschäftskritisch für unsere wichtigsten Aktivitäten gelten) oder das Versäumnis, die Sicherheit, die Vertraulichkeit oder den Datenschutz von auf diesen Systemen lagernden sensitiven Daten beizubehalten, könnten ebenfalls zu finanziellen Verlusten, einer Minderung unserer Liquidität, einer Unterbrechung unserer Geschäfte, Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Sanktionen oder Reputationsschäden führen. Trotz unserer Maßnahmen zur Steuerung solcher Risiken gehören operationelle Risiken zu unserem Geschäftsumfeld und wir können von Zeit zu Zeit Verluste aufgrund dieser Art von Risiken erleiden.

Erfüllen die Gruppe oder ihre Versicherungstöchter ihre Solvenzkapitalanforderungen nicht, könnte jede dieser Entwicklungen sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken

AXA und ihre Tochtergesellschaften unterliegen steigenden Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit, darunter die Anforderungen des Regelwerks Solvency II. Es ist schwer, vorherzusagen, wie die Gespräche zu Änderungen an diesen Anforderungen sich entwickeln werden und auf welche Art und Weise sie sich auf unsere Finanz- und Ertragslage und Liquidität sowie die Versicherungsbranche im Allgemeinen auswirken werden. Die Solvenzquote der AXA Gruppe reagiert zudem empfindlich auf Entwicklungen an den Kapitalmärkten (u. a. auf Zinsniveau, Aktien- und Devisenkurse) sowie andere wirtschaftliche Faktoren im Allgemeinen. Darüber hinaus können Aufsichtsbehörden strengere Maßstäbe bei der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung dieser Regelungen ansetzen, im Rahmen dessen sie beispielsweise höhere Reserveanforderungen für bestimmte Arten von Risiken, höhere Liquiditätsanforderungen, höhere Abschläge/„Haircuts“ bei bestimmten Vermögenswerten oder Anlageklassen oder konservativere Berechnungsmethoden einführen oder andere ähnliche Maßnahmen treffen, welche die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenkapitalausstattung erheblich steigen lassen. Insbesondere kann die französische Versicherungsaufsicht, die Autorité de contrôle prudentiel et de resolution (ACPR), Änderungen an dem von uns zur Berechnung unseres Solvabilitätskapitals verwendeten internen Modell vornehmen, was sich unter Umständen nachteilig auf unsere Solvenzquote auswirkt. Sollten unsere Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen, besitzen Versicherungsaufsichten breite Befugnisse, um aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Beschränkung und Verbot der Aufnahme neuer Tätigkeiten, Verbot der Auszahlung von Dividenden oder anderer Ausschüttungen an Gesellschafter und/oder die Eröffnung eines Insolvenz- oder Abwicklungsverfahrens aufzuerlegen oder durchzuführen. Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen nicht erfüllen und/oder eine Verschlechterung ihrer Solvabilitätslage ihre Wettbewerbsposition negativ beeinflussen, kann uns dies dazu zwingen, neues Kapital in beträchtlichem Umfang für solche Versicherungstöchter bereitzustellen, was wiederum unsere Liquiditäts-, Finanz- und Ertragslage belasten könnte. Regulatorische Einschränkungen, die uns daran hindern, überschüssiges Kapital frei zwischen unseren Tochtergesellschaften zu bewegen oder anderweitig die Übertragbarkeit der Kapitalressourcen der AXA Gruppe einschränken, können - je nach Art und Ausmaß der Einschränkungen - die Kapitalausstattung unserer operativen Versicherungstöchter belasten, was sich wiederum negativ auf AXA und die Wahrnehmung unserer Finanzstärke auswirken kann. Zusätzliche regulatorische Entwicklungen hinsichtlich Solvabilitätsanforderungen, einschließlich Änderungen an Solvency II, können sich nachteilig auf unsere Aufsichtsregeln sowie damit verbundene Kosten auswirken. Es besteht keine Sicherheit, dass die von der Geschäftsleitung entwickelten Notfallpläne wirksam genug sind, um ihren Zweck zu erfüllen, und ein Versäumnis unsererseits und/oder seitens unserer Versicherungstöchter, aufsichtsrechtliche Mindestkapitalanforderungen zu erfüllen und eine aufsichtsrechtliche Eigenkapitalausstattung auf wettbewerbsgerechtem Niveau beizubehalten, könnte einen wesentlichen nachteiligen Effekt auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Kreditratings sowie Finanz- und Ertragslage haben.

Als Holding-Gesellschaft sind wir auf die Abdeckung unserer Betriebsaufwendungen und Dividendenausschüttungen durch unsere Tochtergesellschaften angewiesen

Unsere Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen wir in der Regel über direkte und indirekte Tochtergesellschaften. Als Holding-Gesellschaft sind unsere wichtigsten Einkommensquellen Dividenden von Tochtergesellschaften und Geldmittel, die von Zeit zu Zeit über die Ausgabe von Anleihen oder Aktien oder über Bank- und andere Darlehen beschafft werden können.

Regulatorische oder andere gesetzliche Einschränkungen können unsere Fähigkeit zur freien Übertragung von Geldmitteln zwischen uns und allen unseren Tochtergesellschaften einschränken. Insbesondere unterliegen unsere wichtigsten Versicherungstöchter Einschränkungen in Bezug auf die Höhe von Dividendenbeträgen und Schuldentilgungen, die an uns und unsere verbundenen Unternehmen gezahlt werden können. Darüber hinaus könnten uns aufgrund unserer Einstufung als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen (Global Systemically Important Insurer, „GSII“) ähnliche und andere Einschränkungen in Bezug auf die Übertragung von Mitteln, einschließlich konzerninternen Finanzierungsvereinbarungen, auferlegt werden, was sich negativ auf die Übertragbarkeit unseres Kapitals auswirken könnte. Diese Faktoren können sich nachteilig auf unsere Liquiditätslage und Fähigkeit zur Zahlung von Dividenden auswirken.

Wir können Eventualverbindlichkeiten aus aufgegebenen, veräußerten und abgewickelten Geschäftsbereichen aufweisen und andere außerbilanzielle Verbindlichkeiten eingehen, die als ergebniswirksamer Aufwand gebucht werden

Von Zeit zu Zeit können Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen in Zusammenhang mit dem Verkauf, der Liquidation oder der Abwicklung verschiedener Geschäftsbereiche bei uns verbleiben. Zudem können wir von Zeit zu Zeit und im Rahmen unser Geschäftstätigkeit Garantien abgeben und Derivatgeschäfte und andere Arten von außerbilanziellen Geschäften abschließen, die als ergebniswirksamer Aufwand gebucht werden könnten.

Regulatorische Risiken

Unsere Aktivitäten unterliegen weiterreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind

Die AXA Gruppe ist in 64 Ländern weltweit tätig und unsere Aktivitäten unterliegen einer Vielzahl von Versicherungs- sowie anderen Gesetzen und Vorschriften. Unser regulatorisches Umfeld entwickelt sich schnell und Aufsichtsbehörden weltweit nehmen eine zunehmend aktive und aggressive Rolle bei der Auslegung und Umsetzung von Vorschriften in den Ländern ein, in denen wir tätig sind, was zu wesentlichen Compliance-Herausforderungen führt. Obschon die Geschäftsleitung nicht vorhersagen kann, ob oder wann künftige gesetzliche oder regulatorische Pläne umgesetzt werden und wie sie konkret aussehen werden, können einige dieser Pläne, falls sie umgesetzt werden, sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeiten sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken. Wir rechnen damit, dass neue Gesetze und Vorschriften unsere Rechts- und Compliance-Kosten steigen lassen werden.

Die Einstufung von AXA als ein GSII durch das Financial Stability Board in Absprache mit der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und nationalen Behörden und die von der IAIS erwägten regulatorischen Maßnahmen für GSII könnten weitreichende regulatorische Folgen für die AXA Gruppe haben und sich nachteilig auf unsere Kapitalanforderungen, Rentabilität, die Übertragbarkeit von Geldmitteln, unsere Fähigkeit zum Wachstum durch Übernahme und unsere allgemeine Wettbewerbsposition verglichen mit Versicherungskonzernen, die nicht als GSIIs eingestuft sind, auswirken. Des Weiteren könnte die Vielzahl an unterschiedlichen regulatorischen Systemen, Eigenkapitalanforderungen und Berichtspflichten infolge unserer Einstufung als GSII und/oder von der IAIS geleitete Initiativen zur Einführung neuer Eigenkapitalanforderungen wie der Insurance Capital Standard (ICS) zu einer Zunahme der operativen Komplexität und Kosten führen.

In den letzten Jahren war zudem eine Zunahme gesetzlicher oder regulatorischer Initiativen und Durchsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Financial Crime Compliance, Geldwäschebekämpfung, bei internationalen Handelssanktionen und Antibestechungsgesetzen oder -vorschriften (darunter der U.S. Foreign Corrupt Practices Act und der U.K. Bribery Act of 2010) sowie Verbraucherschutzgesetzen (darunter die Richtlinie über Versicherungsvermittlung (2002/92/EC), die überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU) und die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) zu beobachten. Die Umsetzung dieser und künftiger Vorschriften kann die Compliance-Kosten steigen lassen, unsere Fähigkeit zur Geschäftsausführung begrenzen oder einschränken oder uns dem Risiko von zivil- und strafrechtlichen Verfahren aussetzen, was jeweils zu wesentlichen Finanz- und Reputationsrisiken führen kann.

Des Weiteren diskutiert das International Accounting Standards Board (IASB) fortlaufend über mögliche Änderungen an den IFRS, von denen Versicherer und andere Finanzinstitute, darunter auch AXA, die ihre Abschlüsse gemäß diesen Standards erstellen, erheblich betroffen sein könnten. Insbesondere IFRS 17, der IFRS 4 ersetzen wird, kann erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern zum Tag der ersten Anwendung, voraussichtlich der 1. Januar 2021, haben. Da das IASB fortlaufend an diesen Neuerungen arbeitet, kann die Geschäftsleitung die möglichen Auswirkungen dieser vorgeschlagenen Änderungen (oder anderer in Zukunft vorgeschlagener Änderungen) momentan nicht mit Sicherheit vorhersagen, insbesondere was die Kosten der Umsetzung betrifft. Wesentliche Änderungen an den IFRS können das Betriebsergebnis des Unternehmens belasten.

Wir rechnen damit, dass der Anwendungsbereich und das Ausmaß geltender Gesetze und Vorschriften sowie die Behördenaufsicht in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Obschon die Geschäftsleitung dieses Risiko proaktiv steuert und Richtlinien und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften in den unterschiedlichen Ländern, in denen es tätig ist, eingeführt hat, können wir die möglichen Auswirkungen einer Änderung der geltenden Rechtsvorschriften Gesetze und Vorschriften, ihrer Auslegung oder Durchsetzung (oder der möglichen Auswirkungen von neuen Rechtsvorschriften in Zukunft) auf die Tätigkeit, Finanz- und Ertragslage unserer verschiedenen Unternehmen nicht mit Sicherheit vorhersagen. Eine Nichteinhaltung von für uns geltenden Vorschriften können Geldbußen, Strafen oder gerichtliche Anordnungen oder andere ähnliche Einschränkungen zur Folge haben, die sich jeweils negativ auf unsere Erträge und Reputation auswirken könnten.

Eine Beschreibung der für die Gruppe geltenden Vorschriften und Aufsichtsrahmen finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht“ dieses Geschäftsberichts.

Als globales Unternehmen sehen wir uns unterschiedlichen politischen, regulatorischen, geschäftlichen und finanziellen Risiken und Herausforderungen gegenüber

Da wir global tätig sind, sehen wir uns einer Vielzahl lokaler politischer und regulatorischer, geschäftlicher sowie finanzieller Risiken und Herausforderungen gegenüber, welche sich auf die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen, den Wert unserer Anlageportfolios, die Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Eigen- und Überschusskapitals sowie die Kreditqualität unserer Gegenparteien auswirken können. Zu diesen Risiken gehören u. a. politische, soziale oder wirtschaftliche Instabilität in den Ländern, in denen wir tätig sind, darunter das Risiko von Verstaatlichung, Enteignung, Preiskontrollen, Kapitalkontrollen, Einschränkungen für Auslandsgeschäfte und -investitionen (wie z. B. Änderungen an dem zulässigen Umfang ausländischer Beteiligungen, was unsere Fähigkeit zur Tätigung von Geschäften in bestimmten Ländern über Gemeinschaftsunternehmen betreffen kann), Wechselkursschwankungen, Kreditrisiken unserer lokalen Darlehensgeber und Gegenparteien, mangelnder lokaler Geschäftserfahrung in bestimmten Märkten, Risiken gegenüber Zahlungsausfällen im Versicherungssektor durch Garantiefonds für Versicherte oder ähnlichen Mechanismen und in bestimmten Fällen, Risiken in Zusammenhang mit der möglichen Inkompatibilität mit ausländischen Partnern, insbesondere in Ländern, in denen wir Geschäfte über Gemeinschaftsunternehmen oder andere nicht von uns kontrollierte Gesellschaften ausführen.

aufsichtsrechtliche Untersuchungen, denen wir in der Vergangenheit unterzogen wurden und in Zukunft unter Umständen unterzogen werden, können unser Image, unsere Marke, unsere Beziehungen zu Aufsichtsbehörden und/oder unser Betriebsergebnis belasten

Wir sind und waren Beklagte in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten (sowohl bei Gruppen- als auch Einzelklagen) und Beteiligte an verschiedenen aufsichtsrechtlichen Untersuchungen und Überprüfungen und können dies auch in Zukunft sein. Bestimmte dieser Klagen und Untersuchungen verlangen Schadenersatzzahlungen, einschließlich Strafzahlungen, in erheblicher oder unbekannter Höhe, und bestimmte der an diesen Verfahren beteiligten Aufsichtsbehörden besitzen erheblichen Einfluss auf die Durchführung unserer Tätigkeit. Die Einführung von Gruppenklagen in Frankreich 2014 und ähnlichen Entwicklungen in anderen europäischen Ländern dürfte die mit Rechtsstreitigkeiten verbundenen Risiken und Kosten steigen lassen. Aufgrund der Art dieser Klagen und Untersuchungen können wir die möglichen Verluste nicht abschätzen bzw. die möglichen Auswirkungen dieser Klagen und Untersuchungen auf unsere Tätigkeit, Finanz- und Ertragslage oder Reputation nicht verlässlich vorhersagen.

Das sich schnell ändernde regulatorische Umfeld in Bezug auf Datenübermittlung und Datenschutz in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken

Die Erfassung, die Übermittlung und der Schutz von Daten sind für die Durchführung unserer Tätigkeit essenziell. Die Vorschriften in diesem Bereich ändern sich in der Europäischen Union rasch, was sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken könnte, wenn wir unsere Regelungen und Strategie nicht rechtzeitig an diese Änderungen anpassen.

Was die Übermittlung von Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika betrifft, so gaben die EU und die USA am 2. Februar 2016 die Einführung einer neuen Safe-Harbor-Regelung, des so genannten EU-US-Datenschutzschilds, bekannt. Zuvor hatte der Gerichtshof der Europäischen Union die geltende Safe-Harbor-Regelung für ungültig erklärt, nach der personenbezogene Informationen zu Geschäftszwecken von Unternehmen in der EU an US-amerikanische Unternehmen übermittelt werden konnten, welche die vom US-Handelsministerium herausgegebenen Safe Harbour Privacy Principles unterzeichnet hatten. Obwohl wir momentan damit rechnen, bis zum Abschluss des EU-US-Datenschutzschilds weiterhin alternative Methoden zur Datenübermittlung in die USA verwenden zu können, besteht keine Sicherheit, dass solche Methoden nicht infrage gestellt oder von den zuständigen Behörden strenger betrachtet werden oder dass weitere Änderungen der Vorschriften nicht zu einem Anstieg unserer Rechts- und Compliance-Kosten führen oder regulatorische Sanktionen oder Schäden an Image, Marke und/oder Reputation nach sich ziehen.

Es bleibt insbesondere unklar, ob der im Juli 2016 eingeführte EU-US-Datenschutzschild die Möglichkeiten für in der EU ansässige Banken und Versicherungen, einschließlich der Gruppe, zur Übermittlung von persönlichen Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika einschränken kann.

Trotz der Einführung globaler Richtlinien zur Datenschutz-Organisation/Governance, die zur Steuerung von mit Datenschutz verbundenen Risiken dienen sollen, besteht darüber hinaus keine Sicherheit, dass unsere bestehenden oder geplanten Regelungen oder unsere bestehende oder geplante Governance-Organisation nicht angepasst oder ersetzt werden muss, um neuen in der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen wir momentan oder in Zukunft tätig sind, geltenden Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen (einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt). Zudem besteht keine Sicherheit, dass wir solche Gesetze nicht unbeabsichtigt verletzen oder solche Gesetze nicht geändert werden oder dass in Zukunft keine neuen Gesetze in Kraft treten, was zu einer Nichtkonformität mit diesen Gesetzen seitens AXA führen würde. Eine Nichteinhaltung solcher Gesetze könnte Geldbußen, Strafen, gerichtliche Anordnungen oder andere ähnliche Einschränkungen zur Folge haben, die sich jeweils negativ auf unsere Erträge und Reputation auswirken könnten.

Änderungen an Steuergesetzen oder Unsicherheit über die Auslegung bestimmter Steuergesetze können zu nachteiligen Auswirkungen führen

Als in mehreren Ländern tätiges globales Unternehmen unterliegen wir zahlreichen Steuersystemen und -vorschriften. Änderungen an Steuergesetzen, einschließlich den Anforderungen zur Quellensteuer des U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und der Einführung des Common Reporting Standard (CRS) in einer Vielzahl von Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, könnte zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen, was wiederum die Compliance-Kosten steigen lassen würde. Unsicherheiten über die Auslegung oder künftige Entwicklungen bei Steuersystemen können auch unsere Steuerschuld, Kapitalrendite und Geschäftstätigkeit beeinflussen.

In den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind, unterliegen wir momentan und möglicherweise in Zukunft zunehmend dem Risiko von Steuerprüfungen und -untersuchungen. Das internationale Steuerumfeld verändert sich weiterhin infolge der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäischen Union und nationalen Regierungen getroffenen Maßnahmen mit Blick auf die vermeintliche Erosion des Steueraufkommens durch internationale Steuerflucht. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit vertreten wir hinsichtlich verschiedener Steuerangelegenheiten Positionen, die unser Meinung nach richtig und angemessen sind. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass unsere Steuerpositionen auch den Einschätzungen der zuständigen Steuerbehörden entsprechen. Falls eines oder mehrere der genannten Risiken eintreten, könnten unsere Geschäftstätigkeit, Ergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten und Reputation erheblich beeinträchtigt werden.

Risiken in Bezug auf die Besitzverhältnisse der Aktien des Unternehmens

Um Kapital zur Finanzierung künftigen Wachstums oder zu Solvabilitätszwecken zu beschaffen, können wir in Zukunft Bezugsrechte, Optionsscheine oder ähnliche Wertpapiere zu Preisen unter dem Marktpreis zum jeweiligen Zeitpunkt ausgeben, was sich nachteilig auf den Marktpreis unserer Stammaktien auswirken und die Positionen bestehender Aktionäre verwässern kann.

Die Mutuelles AXA, die zwei französische Versicherungsvereine umfassen, hielten zum 31. Dezember 2016 gemeinsam 14,13 % der ausstehenden Aktien des Unternehmens und 23,93 % seiner Stimmrechte. Die Mutuelles AXA haben ihre Absicht geäußert, ihre Stimmrechte gemeinsam auszuüben und können von den Interessen anderer Aktionäre abweichende Interessen vertreten. So können die Mutuelles AXA - obschon sie nicht die Mehrheit der Stimmrechte an AXA halten - ein künftiges Übernahmeangebot für AXA, das andere Aktionäre unter Umständen attraktiv finden, ablehnen oder verhindern, was andere Aktionäre daran hindern kann, einen Gewinn aus dem Verkauf ihrer Stammaktien von AXA zu erzielen. Die Mutuelles AXA können sich zu einer Aufstockung ihrer Beteiligung an AXA oder einem Verkauf aller oder eines Teils der von ihnen gehaltenen Stammaktien zu einem künftigen Zeitpunkt entscheiden.

4.2. Interne Kontrolle und Risikomanagement

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.

Die AXA Gruppe ist global im Bereich Versicherung und Asset Management tätig. Aus diesem Grund ist sie einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, darunter Marktrisiken, Kreditrisiko, Versicherungsrisiko, operationelles Risiko und andere wesentliche Risiken, die in diesem Kapitel 4 „Risikofaktoren und Risikomanagement“ ([1]) und in Anhang 31 „Rechtsstreitigkeiten“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts näher erläutert sind.

Zur Steuerung dieser Risiken hat die Gruppe ein umfassendes System der internen Kontrolle und des Risikomanagements eingeführt, das sicherstellen soll, dass Führungskräfte über wesentliche Risiken rechtzeitig und fortlaufend informiert werden und ihnen die notwendigen Informationen und Tools zur angemessenen Analyse und Steuerung dieser Risiken zur Verfügung stehen und dass der Konzernabschluss und andere Pflichtveröffentlichungen aktuell und präzise sind.

Zudem ist die Gruppe gemäß dem Aufsichtssystem Solvency II verpflichtet, ein effektives Governance-System zu unterhalten, das ein solides und umsichtiges Risikomanagement ermöglicht. Dieses Governance-System muss eine klare Trennung zwischen den einzelnen Verantwortlichkeiten aufweisen und der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten der Gruppe entsprechen.

Daher hat AXA (i) einen Kontrollrahmen mit drei Verteidigungslinien eingeführt, wobei deren jeweilige Grenzen genau festgelegt sind, und (ii) vier Schlüsselfunktionen geschaffen.

Bei den drei Verteidigungslinien handelt es sich um:

Verantwortlichkeiten Eigentümer
1. Verteidigungslinie verantwortlich für Risiken des Tagesgeschäfts sowie Kontrollmanagement und Entscheidungsfindung   Geschäftsleitung und Mitarbeiter  
2. Verteidigungslinie (unabhängig von den Geschäftstätigkeiten der Gruppe) verantwortlich für Entwicklung, Unterstützung und Überwachung eines effektiven Risiko- und Kontrollrahmen Risk Management Compliance Internal Financial Control
3. Verteidigungslinie verantwortlich für die unabhängige Überprüfung der Effektivität des internen Kontrollsystems   Interne Revision  

Bei den vier Schlüsselfunktionen handelt es sich um:

- die Risikomanagement-Funktion, die insbesondere für die Koordinierung der zweiten Verteidigungslinie verantwortlich ist und sicherstellt, dass die Risikobereitschaft unter Berücksichtigung aller Risiken festgelegt wird. Darüber hinaus ist sie zuständig für Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung des ökonomischen Kapitalmodells, welches die Grundlage für das interne Solvency II-Modell („internes Modell“) der Gruppe bildet, für die Dokumentation des internen Modells mit ggf. nachträglich vorgenommenen Änderungen sowie die Analyse der Leistung dieses Modells und die Erstellung von zusammenfassenden Berichten darüber. Der Leiter der Risikomanagement-Funktion auf Konzernebene ist der Group Chief Risk Officer;

- die Compliance-Funktion (die „Compliance-Funktion“) ist insbesondere für die Beratung hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, Regelungen und administrativen Vorschriften in Bezug auf Versicherungs- und Rückversicherungsaktivitäten zuständig und soll eine effektive Compliance sicherstellen. Der Leiter der Compliance-Funktion auf Konzernebene ist der Group Chief Compliance Officer;

- die Interne Revision, die insbesondere für die Durchführung einer Beurteilung der Angemessenheit und Effektivität des internen Kontrollsystems der Gruppe und anderer Elemente des Governance-Systems verantwortlich ist. Die Interne Revision muss objektiv handeln und unabhängig von den operativen Funktionen sein. Der Leiter der Internen Revision auf Konzernebene ist der globale Leiter Interne Revision; und

- die versicherungsmathematische Funktion, die insbesondere verantwortlich ist für die Überwachung der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen (einschließlich der Sicherstellung der Angemessenheit der verwendeten Methoden und zugrundeliegenden Modellen sowie der bei der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen angewandten Annahmen), die Überprüfung der Hinlänglichkeit und Qualität der bei dieser Berechnung verwendeten Daten sowie den Vergleich der bestmöglichen Schätzungen (Best Estimates) mit Erfahrungswerten und die eine Einschätzung in Bezug auf das allgemeine Regelwerks für das Underwriting und die Angemessenheit von Rückversicherungsvereinbarungen abgibt. Der Leiter der versicherungsmathematischen Funktion auf Konzernebene ist der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene. Weitere Informationen zu der versicherungsmathematischen Funktion finden Sie in Abschnitt 4.6 „Versicherungstechnische Risiken“ dieses Geschäftsberichts.([2])

Die Leiter von Schlüsselfunktionen haben direkten Zugang zum Board of Directors.

Der Chief Executive Officer der Gruppe, der Chief Financial Officer der Gruppe und der Group General Secretary, die gemäß Solvency II als die Gruppe „tatsächlich leitende Personen“ (dirigeants effectifs) gelten, und die Leiter der Schlüsselfunktionen müssen die Anforderungen an die fachliche Qualifikation („fit“) und die persönliche Zuverlässigkeit („proper“) wie im internen Prozess der Gruppe festgelegt erfüllen, der im Einklang mit den Anforderungen des Aufsichtssystems Solvency II eingeführt wurde. Gemäß diesem Prozess hat die Gruppe regelmäßige Beurteilungen eingeführt, die sicherstellen, dass die die Gruppe tatsächlich leitenden Personen sowie Leiter von Schlüsselfunktionen die folgenden Anforderungen sowohl bei ihrer Ernennung als auch während ihrer Amtszeit erfüllen:

- geeignete Kompetenzen und Fähigkeiten, unter Berücksichtigung beruflicher Qualifikationen, Ausbildung, Kompetenz und einschlägiger Erfahrung (z. B. vorherige Mandate in Verwaltungsorganen oder zugehörigen Ausschüssen), einschließlich Verständnis der regulatorischen Anforderungen für solides und umsichtiges Management („fit“); und

- persönliche Eigenschaften, unter Berücksichtigung von Reputation, finanzieller Solidität und persönlichen Merkmale wie Integrität und Transparenz („proper“).

Darüber hinaus muss die Ernennung einer jeden die Gruppe tatsächlich leitenden Person und eines jeden Leiters einer Schlüsselfunktion auf Konzernebene der französischen Autorité de contrôle prudentiel et de résolution („ACPR“) im Rahmen eines formalen Prozesses gemeldet werden, wobei ein detaillierter Fragebogen zu der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit einer solchen Person sowie detaillierte Hintergrundinformationen eingereicht werden müssen. Solvency II verlangt zudem die Einführung von Prozessen, die gewährleisten, dass die Leiter von Schlüsselfunktionen direkten Zugang zum Board of Directors haben.

4.2.1. Governance- und Risikomanagement-Organisation

Governance

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EN DE
Board of Directors and its Specialized Committees Board of Directors und seine themenspezifische Ausschüsse
(Audit Committee, Finance Committee, Compensation & Governance Committee) (Audit Committee, Finance Committee, Compensation & Governance Committee)
CHIEF EXECUTIVE OFFICER CHIEF EXECUTIVE OFFICER
MANAGEMENT COMMITTEE MANAGEMENT COMMITTEE
AUDIT RISK AND COMPLIANCE COMMITTEE (ARCC) AUDIT RISK AND COMPLIANCE COMMITTEE (ARCC)
Life, Savings & Health ARCC Life, Savings & Health ARCC
Property & Casualty ARCC Property & Casualty ARCC
Operational Audit, Risk & Compliance Committee Operational Audit, Risk & Compliance Committee
Asset Liability Management Supervisory Committee Asset Liability Management Supervisory Committee
Solvency II Committee Solvency II Committee
Insurance risks Versicherungstechnische Risiken
Operational and other material risks (strategic, reputation, emerging) Operationelle und sonstige wesentliche Risiken (Strategie-, Reputations- und entstehende Risiken)
Market, credit, liquidity risks Markt-, Kredit-, Liquiditätsrisiken
Solvency II framework and systemic risk Rahmenvereinbarung Solvency II und systemisches Risiko

Board of Directors

Das Board of Directors ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass innerhalb der gesamten Gruppe ein geeignetes und effektives System der internen Kontrolle und des Risikomanagements vorhanden ist. In diesem Zusammenhang kann es nach eigenem Ermessen Kontrollen und Überprüfungen durchführen.

Das Board of Directors hat drei Ausschüsse geschaffen, die es bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen: ein Audit Committee, ein Finance Committee und ein Compensation & Governance Committee. Sämtliche Ausschüsse des BoD sind ein wichtiges Element des allgemeinen Rahmens der internen Kontrolle der Gruppe und spielen eine wichtige Rolle bei der Überprüfung von Themen in Bezug auf die interne Kontrolle und das Risikomanagement.

Weitere Informationen zu der Zusammensetzung und den Aufgaben des Board of Directors und seiner Ausschüsse finden Sie in Abschnitt 3.1 „Corporate-Governance-Struktur - eine ausgewogene und effiziente Governance“([3]) dieses Geschäftsberichts.

Audit Committee

Das Audit Committee (i) prüft die internen Kontrollsysteme und -Verfahren der Gruppe für das Risikomanagement, um angemessene Sicherheit in Bezug deren Effektivität und einheitliche Anwendung zu erlangen, und (ii) überwacht die relevanten Risiken der Gruppe (sowohl Versicherungs- als auch operationelle Risiken), die Ergebnisse der durchgeführten Risikobeurteilungen und die von der Geschäftsleitung durchgeführten Schritte zur Überwachung der Konformität dieser Risiken mit der von der Gruppe festgelegten Risikobereitschaft.

Der Zuständigkeitsbereich des Audit Committee ist in der Geschäftsordnung des Audit Committee dargelegt, die von dem Board of Directors genehmigt wird und auf www.axa.com abrufbar ist.

Finance Committee

Das Finance Committee überprüft sämtliche Themen mit Bezug auf das Finanzmanagement der Gruppe und insbesondere die Richtlinien für die Steuerung finanzieller Risiken (einschließlich die Steuerung des Fremdwährungs- und Zinsrisikos), Themen mit Bezug auf die Liquiditätslage und Finanzierungssituation der Gruppe, ihr Kapital und ihre Solvabilität.

Das Finance Committee prüft die Auswirkungen der wesentlichen Leitlinien und Beschränkungen der Regelungen zu Asset-Liability-Management auf Kapital und Solvabilität auf Konzernebene und überprüft das von der Geschäftsleitung entwickelte Regelwerk zur Risikobereitschaft für finanzielle, versicherungstechnische und operationelle Risiken.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung beaufsichtigt die Umsetzung des internen Kontrollsystems und prüft das Vorhandensein und die Angemessenheit interner Kontrolle sowie von Systemen zur Überwachung des Risikomanagements innerhalb der Gruppe.

Weitere Informationen über die Geschäftsleitung finden Sie in Abschnitt 3.1 „Corporate-Governance-Struktur - eine ausgewogene und effiziente Governance“ dieses Geschäftsberichts. (1)

Audit, Risk and Compliance Committee (ARCC)

Das Audit, Risk and Compliance Committee („ARCC“) wurde 2016 von dem Chief Executive Officer mit Blick auf eine Stärkung der Risiko-Governance der Gruppe geschaffen und steht unter dem Vorsitz des Group General Secretary. Sein Zweck ist es, sämtliche für die Gruppe relevanten Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Themen zu überprüfen.

Der Aufgabenbereich des ARCC erstreckt sich über den gesamten Geschäftsbetrieb der Gruppe und umfasst unter anderem:

- die allgemeine Risikobereitschaft der Gruppe, wesentliche Überschreitungen von Risikogrenzen und vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen, den Risikorahmen von AXA sowie vorgeschlagene Maßnahmenpläne zur Reduzierung oder anderweitigen Änderung der wesentlichen Risikopositionen der Gruppe, wenn diese bestimmte Grenzen überschreiten;

- die Standards und Risikoschwellen der Gruppen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit der festgelegten Risikobereitschaft der Gruppe stehen;

- die Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, „ORSA“) und der übrigen Solvency II-Berichte (Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe, regelmäßiger Aufsichtsbericht der Gruppe, Berichte der Leiter versicherungsmathematischer Funktionen);

- die systemische Dokumentation (Plan zur Steuerung systemischer Risiken; Plan zur Steuerung des Liquiditätsrisikos; Wiederherstellungsplan);

- die wichtigsten von der Internen Revision festgestellten Ergebnisse; und

- die Compliance-Standards der Gruppe.

Das ARCC erstattet dem Management Committee regelmäßig Bericht. Darüber hinaus überprüft und bespricht das ARCC die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte für das Audit Committee und das Finance Committee, um sicherzustellen, dass diese Tagesordnungen die geeigneten Punkte umfassen.

Die folgenden an das ARCC berichtenden Risikoausschüsse der Gruppe decken die wichtigsten Risikokategorien ab:

- für finanzielle Risiken: Das Asset-Liability Management Supervisory Committee steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Financial Officer und des Group Chief Risk Officer. Dieser Ausschuss legt die ALM-Regelungen der Gruppe fest und stellt sicher, dass die Risiken der Gruppe innerhalb der Risikogrenzen der Gruppe liegen;

- für versicherungstechnische Risiken Das Life, Savings & Health Audit, Risk & Compliance Committee und das P&C Audit, Risk & Compliance Committee wird jeweils vom Chief Executive Officer ihrer jeweiligen Geschäftsbereiche geleitet. Diese Ausschüsse überwachen Risiken in ihren jeweiligen Bereichen;

- für operationelle und sonstige wesentliche Risiken (Strategie-, Reputations- und entstehende Risiken: Das Operational Audit, Risk & Compliance Committee steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Financial Officer und des Group Chief Transformation Officer ([4]).

Das Solvency II Committee unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Risk Officer und des Group Chief Financial Officer ist verantwortlich für (i) die Steuerung des allgemeinen Solvency II-Rahmens der AXA Gruppe, (ii) die Umsetzung der Governance und Überprüfung des internen Modells und (iii) die Überprüfung der Entwicklungen in Zusammenhang mit Solvency II. Das Solvency II Committee verfügt über einen speziellen Ausschuss (Systemic Risk Steering Committee), das für die Überwachung der momentanen Entwicklung in Bezug auf systemische Risiken und die Überprüfung der von der Gruppe verlangten Dokumentation aufgrund ihrer Einstufung als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen („GSII“) verantwortlich ist.

Die Risikoausschüsse der Gruppe werden von lokalen Risikoausschüssen unterstützt, um Einheitlichkeit bei der Umsetzung des Enterprise Risk Management („ERM“)-Rahmens sicherzustellen.

Organisation des Risikomanagements

Der aus drei Verteidigungslinien bestehende Kontrollrahmen ist so konzipiert, dass er Risiken, denen die AXA Gruppe unter Umständen ausgesetzt ist, auf systematische Art und Weise identifiziert, bewertet, steuert und kontrolliert.

Erste Verteidigungslinie: Geschäftsleitung und Mitarbeiter

Geschäftsleitung und Mitarbeiter sind insbesondere verantwortlich für (i) die Schaffung und Beibehaltung eines effektiven Kontrollumfeldes, (ii) die Identifizierung und Steuerung der den Produkten, Dienstleistungen und Aktivitäten in ihrem Aufgabenbereich inhärenten Risiken und (iii) Entwicklung, Umsetzung, Pflege, Überwachung und Bewertung von Prozessen sowie Berichterstattung in Bezug auf das interne Konstrollystem der Gruppe im Einklang mit der Risikostrategie und den vom Board of Directors genehmigten Regelungen zur internen Kontrolle.

Zweite Verteidigungslinie: Group Risk Management, Group Compliance und Internal Financial Control

Group Risk Management („GRM“)

Die Funktion GRM wird vom Group Chief Risk Officer geleitet, der an den Chief Executive Officer berichtet.

Die Aufgabe von GRM ist die Identifizierung, Quantifizierung und Steuerung der wesentlichen Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist. Zu diesem Zweck entwickelt und verwendet GRM eine Reihe von Risikomessungen sowie Überwachungsinstrumente und -methoden, u. a. ein standardisiertes Verfahren und Regelwerk zur stochastischen Modellierung (mit Hilfe des internen Modells), einschließlich der gemäß Solvency II erforderlichen ORSA.

Falls nötig leitet diese Funktion die Umsetzung von Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gruppe ein und trägt dazu bei, die Solvabilitätslage zu überwachen sowie die Volatilität der Erträge der Gruppe durch besseres Verständnis der eingegangen Risiken und Optimierung der Kapitalallokation zu verbessern.

Als fester Bestandteil aller Geschäftsprozesse der Gruppe ist GRM auch verantwortlich für die Definition und Umsetzung des ERM-Rahmens innerhalb der AXA-Gruppe.

Der ERM-Rahmen beruht auf folgenden fünf Säulen, die in eine starke Risikokultur eingebettet sind.

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EN DE
The Five Pillars of Risk Management at AXA Die fünf Säulen des Risikomanagements von AXA
Risk Management independence & comprehensiveness Unabhängigkeit und Umfang des Risikomanagements
Common Risk Appetite Framework Gemeinsames Regelwerk zur Risikobereitschaft
Systematic 2nd Opinion & Challenge Systematische zweite Meinung und Prüfung
Extensive use of Internal Model based on a robust economic capital metric Weitreichende Verwendung des internen Modells basierend auf robuster Messung des ökonomischen Kapitals
Proactive Risk Management Proaktives Risikomanagement

1. Unabhängigkeit und Umfang des Risikomanagements: Chief Risk Officers sind unabhängig von Operations (erste Verteidigungslinie) und der Internen Revision (dritte Verteidigungslinie). Die Abteilung GRM bildet gemeinsam mit Compliance und Internal Financial Control die zweite Verteidigungslinie, deren Ziel die Entwicklung, Koordinierung und Überwachung eines einheitlichen Risikorahmens in der gesamten Gruppe ist.

2. Gemeinsames Regelwerk zur Risikobereitschaft: Chief Risk Officers sind dafür verantwortlich, dass die oberste Geschäftsleitung die Risiken, denen sich die entsprechende Gesellschaft oder Geschäftseinheit gegenübersieht, prüft und genehmigt, die Folgen einer nachteiligen Entwicklung solcher Risiken versteht und Maßnahmenpläne verfügt, die im Falle von ungünstigen Entwicklungen umgesetzt werden können.

3. Systematische zweite Meinung zu zentralen Prozessen: Chief Risk Officers geben eine systematische und unabhängige zweite Meinung zu Anlagen, ALM und Rücklagen, Genehmigungsprozessen für Produkte und Rückversicherung ab und prüfen operationelle Risiken und strategische Pläne.

4. Weitreichende Verwendung des internen Modells basierend auf einer robusten Messung des ökonomischen Kapitals: Das interne Modell soll ein konkretes und wirksames Tool zur Kontrolle und Messung der meisten Risiken in Einklang mit der Rahmenvereinbarung Solvency II bieten. Das interne Modell ist als einheitliches und umfassendes Risikomanagement-Tool konzipiert, das auch einen wichtigen Bestandteil des Kapitalmanagement- und Planungsprozesses darstellt.

5. Proaktives Risikomanagement: Chief Risk Officers sind für die frühzeitige Erkennung von Risiken verantwortlich. Dies wird durch die Überprüfung des entsprechenden Bereichs, mit dem die Chief Risk Officers in stetigem Austausch stehen, sichergestellt und durch den Rahmen zur Steuerung von entstehenden Risiken der AXA Gruppe unterstützt.

GRM überwacht, unterstützt von den lokalen Risikomanagement-Teams, die Einhaltung des ERM durch die operativen Gesellschaften. Die Funktion koordiniert das Risikomanagement der Gruppe, steuert die lokalen Risikomanagement-Teams und bemüht sich um eine Förderung der Risikokultur innerhalb der gesamten Gruppe.

Die Risikomanagement-Funktion auf Konzernebene wird zudem durch AXA Global P&C und AXA Global Life gestärkt, die als globale Geschäftsbereiche lokale Gesellschaften in Bezug auf ihre Rückversicherungsstrategie (in den Segmenten Property & Casualty, Health und Life & Savings) beraten und unterstützen und Rückversicherungskäufe durch die Gruppe zentralisieren. Weitere Informationen zur Rückversicherungsstrategie finden Sie in Abschnitt 4.6 „Versicherungstechnische Risiken“ dieses Geschäftsberichts.([5])

Group Compliance

Die Funktion Group Compliance ist dafür zuständig, die Geschäftsleitung und das Board of Directors in Bezug auf die Einhaltung von gemäß dem Aufsichtssystem Solvency II und anderen Gesetzen und Regelungen übernommenen geltenden Gesetzen, Regelungen und administrativen Vorschriften zu beraten sowie in Bezug auf die Auswirkungen von erheblichen Veränderungen des für die Tätigkeiten der AXA Gruppe geltenden rechtlichen und regulatorischen Rahmens. Group Compliance stellt Fachwissen, Beratung und Unterstützung für die verschiedenen Gesellschaften des Unternehmens zur Verfügung, um Situationen und wichtige Compliance-Angelegenheiten zu beurteilen, die wesentlichen Compliance-Risiken zu analysieren und zur Entwicklung von Lösungen zur Minderung der Risiken der Gruppe beizutragen. Group Compliance leitet eine Vielzahl von Compliance-Angelegenheiten, darunter (i) regelmäßige Berichterstattung zu wichtigen Compliance- und regulatorischen Angelegenheiten an die Geschäftsleitung und Aufsichtsbehörden, (ii) Angelegenheiten im Bereich Finanzkriminalität (dazu zählen Programme zur Bekämpfung von Korruption, Bestechung und Geldwäsche sowie die Beachtung internationaler Sanktionen/Embargos), (iii) Datenschutz, (iv) der Compliance and Ethics Guide und (v) die Überwachung von sonstigen wesentlichen Compliance- und regulatorischen Risiken.

Der Group Chief Compliance Officer berichtet an den Group General Secretary.

Die Compliance-Aktivitäten der Gruppe sind in einer Reihe von Standards und Richtlinien festgehalten, welche die Mindestanforderungen an die Gesellschaften und ihre Compliance-Funktionen festlegen.

Das Compliance-Kapitel des Group Standards Handbook („GSH“) und des Compliance Professional Family Policy Manual („PFPM“) enthält Standards und Richtlinien zu wesentlichen Risiken mit Auswirkungen auf Compliance-Aktivitäten sowie Kontroll- und Überwachungsprinzipien der höchsten Ebene, zu deren Einhaltung die Gesellschaften verpflichtet sind. Diese werden jährlich von dem Group Management Committee überprüft. Sämtliche in GSH und PFPM enthaltenen Standards und Richtlinien (z. B. zu Geldwäschebekämpfung, Sanktionen, Bestechungsbekämpfung usw.) sind obligatorisch.

2016 hat AXA Group Compliance eine neue AXA Compliance Governance Policy entwickelt und dem Audit Committee und dem Board of Directors vorgelegt. Die Richtlinie ist seit 1. Januar 2017 in Kraft und definiert Verantwortlichkeiten, Geltungsbereich, Kompetenzen und Berichtspflichten der Compliance-Funktion wie nach Solvency II vorgeschrieben. Zudem beschreibt sie die Verantwortlichkeiten der Funktion Group Compliance hinsichtlich Risikoidentifizierung, Beratung und Überwachungsaktivitäten.

Group Compliance führt eine jährliche Bewertung der Compliance-Risiken durch, in deren Rahmen Gesellschaften die für sie am relevantesten Compliance-Risiken identifizieren müssen. Auf Grundlage dieser Bewertung wird zum Ende jedes Jahres ein jährlicher Compliance-Plan für das kommende Jahr erstellt.

Group Compliance hat eine Reihe von Überwachungsprozessen eingeführt. Dazu zählt u. a. das Compliance Support and Development Program (CSDP), ein fortlaufendes Programm, in dessen Rahmen Group Compliance strukturierte Compliance-Prüfungen bei Gesellschaften der AXA Gruppe weltweit durchführt. Hauptziel dieser Prüfungen ist es, die Einhaltung der Standards und Richtlinien der Gruppe zu bewerten, Maßnahmenpläne zur Prozessverbesserung zu erarbeiten, fundierte Beratung zu leisten und den Reifegrad der Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften der Gruppe zu bemessen. Dieses Programm wurde 2009 unter Verwendung eines risikobasierten Ansatz eingeführt.

Group Compliance berichtet dem Group ARCC, dem Audit Committee und dem Board of Directors (falls erforderlich) regelmäßig über wichtige Compliance-Angelegenheiten. Dazu zählen wesentliche regulatorische Änderungen mit Compliance-Auswirkungen, Ergebnisse der Beurteilung der Compliance-Risiken sowie sonstige wichtige Themen, die eskaliert werden müssen.

Internal Financial Control (IFC)

Die AXA Gruppe hat ein von PBRC (Planning, Budgets, Results Central) geleitetes und unter der Aufsicht des Group Chief Financial Officer stehendes Internal Financial Control („IFC“)-Programm geschaffen, um angemessene Sicherheit in Bezug auf die folgende Aspekte zu gewährleisten:

- die Verlässlichkeit der internen Kontrolle für die Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, „ICOFR“);

- die Effizienz des internen Kontrollrahmens in Bezug auf Solvency II zur Unterstützung des Überprüfungsprozesses des internen Modells.

Um die Effektivität der internen Finanzkontrollen zu bewerten, hat Group IFC einen risikobasierten Top-Down-Ansatz eingeführt, der auf folgenden 5 Schritten aufbaut:

- Beurteilung der Risiken zur Festlegung des Umfangs von Prozessen und Kontrollen;

- Dokumentation der im Umfang enthaltenen Prozesse und Kontrollen;

- Prüfung des Aufbaus und der operativen Wirksamkeit der Kontrollen;

- Korrektur der identifizierten Kontrollmängel; und

- Abschluss durch einen Zertifizierungsprozess.

Dieser Ansatz ist im „AXA Group IFC Manual“ definiert und formal dargestellt.

Weitere Informationen zu ICOFR und Solvency II finden Sie in den unteren Abschnitten „Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren“ und „Überprüfung des internen Modells“.

Dritte Verteidigungslinie: Interne Revision der Gruppe (Group Internal Audit)

Die Interne Revision auf Konzernebene liefert dem Audit Committee und dem Management Committee der Gruppe eine unabhängige und objektive Bestätigung der Effektivität der internen Kontrolle und des Risikomanagements in der gesamten Gruppe.

Der globale Leiter Interne Revision berichtet dem Vorsitzenden des Audit Committee der AXA Gruppe, wobei eine administrative Berichtslinie zum Chief Executive Officer der Gruppe besteht.

Alle Teams der Internen Revision innerhalb der Gruppe berichten dem globalen Leiter Interne Revision, wobei gleichzeitig eine direkte und uneingeschränkte Berichtslinie zu ihrem jeweiligen Vorsitzenden des Audit Committee und eine administrative Berichtslinie innerhalb ihrer lokalen Managementstruktur besteht.

Die Aufgabe der Internen Revision der Gruppe besteht darin, das Board of Directors und die Geschäftsleitung beim Schutz des Vermögens, der Reputation und der Zukunftsfähigkeit der Organisation zu unterstützen, indem sie unabhängige und objektive Bestätigungen liefert, welche Mehrwert bieten und die Geschäftsprozesse der Organisation verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erfüllung ihrer Ziele, indem sie einen systematischen, disziplinierten Ansatz zur Prüfung der Geschäftsleitung und der Bewertung der Effektivität von Risikomanagement sowie Kontroll- und Governance-Prozessen bereitstellt.

Der globale Leiter Interne Revision hat eine direkte Berichtslinie zum Vorsitzenden des Group Audit Committee.

Die interne Revision der Gruppe legt unter Berücksichtigung des Prüfzyklus einen jährlichen Arbeitsplan fest, der auf einer Beurteilung der inhärenten Risiken und der Angemessenheit von Kontrollen beruht. Der Plan wird formal genehmigt und seine Wirksamkeit durch das Group Audit Committee formal überwacht.

Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen sämtliche für jede Gesellschaft zutreffenden Kategorien des gemeinsamen Prüfungsumfangs geprüft werden. Sämtliche identifizierten Ausnahmen müssen dem Audit Committee zur Ratifizierung vorgelegt werden.

Bei Abschluss jedes Prüfungsauftrags erhält die jeweilige Geschäftsleitung einen entsprechenden Bericht. Die Ergebnisse der Prüfungen und der Fortschritt bei der Lösung von im Rahmen dieser Prüfungen festgestellten Problemen werden dem entsprechenden Audit Committee und Executive Management Committee regelmäßig vorgelegt.

Risikomanagement auf lokaler Ebene

Governance: Die Governance-Standards der Gruppe sehen unter anderem die Schaffung eines Audit Committee durch die Verwaltungsorgane der wichtigsten Tochtergesellschaften von AXA vor. Die Audit Committees nehmen eine wichtige Rolle ein bei der Überprüfung von Finanzergebnissen und anderen von der Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaften erstellten Finanzinformationen, Finanzberichterstattungs- und Kontrollprozessen, wesentlichen Bilanzierungsgrundsätzen, speziellen Bilanzierungsthemen, wesentlichen Risiken und Systemen der internen Kontrolle sowie von Betrug und ähnlichen Angelegenheiten.

Die Governance-Standards der Gruppe sind Teil der umfassenderen Version des GSH. Diese Standards sollen sicherstellen, dass alle Gesellschaften der Gruppe über effektive Risikomanagement-Prozesse und geeignete Kontrollstrukturen verfügen und die Mindestanforderungen der Gruppe an Kontrollen erfüllen. Die Chief Executive Officers von Gesellschaften der AXA Gruppe müssen daher jährlich nachweisen, dass die unter ihrer Verantwortung stehende Gesellschaft die Standards der Gruppe einhält.

Risikomanagement: Das Risikomanagement ist gemäß den Standards und Richtlinien von GRM auch eine lokale Aufgabe. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der lokalen Risikomanagement-Teams werden gemeinsam von den Executive Committees der lokalen Gesellschaften und dem Chief Risk Officer der Gruppe überprüft, um eine bessere Abstimmung von zentralen und lokalen Interessen zu gewährleisten.

Die grundlegenden Aufgaben der lokalen Risikomanagement-Teams sind:

- lokale Koordinierung der zweiten Verteidigungslinie (die u. a. die Bereiche Compliance und Sicherheit abdeckt) durch ein spezielles Governance-System;

- Sicherstellung, dass die Risikobereitschaft unter Berücksichtigung aller Risiken im Einklang mit der Risikobereitschaft der Gruppe festgelegt wird und verbesserte Berichterstattungsprozesse sowie Risikogrenzen und Entscheidungsprozesse enthält;

- Bereitstellung einer zweiten Einschätzung zu zentralen Prozessen, wie der Definition von Merkmalen für neue Produkte vor deren Einführung, Rückstellungen, ALM-Studien und Asset Allocation sowie Rückversicherungsstrategien;

- in Bezug auf das interne Modell sind lokale Risikomanagement-Teams für die Überprüfung des lokalen Risikoprofils sowie für Umsetzung, Prüfung und Validierung des internen Modells zuständig.

Lokale Chief Risk Officers stehen den lokalen Risikomanagement-Teams innerhalb jeder operativen Gesellschaft vor und berichten sowohl an ihren lokalen Chief Executive Officer als auch an den Group Chief Risk Officer. Sie sind unabhängig von Operations und Abteilungen der Internen Revision. Lokale Chief Risk Officers berichten dem lokalen Board of Directors (oder einem Unterausschuss) regelmäßig über Angelegenheiten in Bezug auf das Risikomanagement.

Ihre Teams sind verantwortlich für die Kontrolle und Steuerung von Risiken im Rahmen der Richtlinien und Grenzen der Gruppe und für die Validierung von Anlage- oder Underwriting-Entscheidungen mit Hilfe lokaler Risk Committees. Der Group Chief Risk Officer übt den Vorsitz über die vierteljährlich stattfinden Sitzungen der Chief Risk Officers aus, an denen die Chief Risk Officers der wichtigsten Tochtergesellschaften von AXA teilnehmen. Daneben findet monatlich eine Telefonkonferenz statt.

Compliance: Die lokalen Compliance-Funktionen sind zur Durchführung einer jährlichen Beurteilung der Compliance-Risiken angehalten, um die wesentlichen Compliance-Risiken für die jeweilige Gesellschaft zu identifizieren. Auf Grundlage der Beurteilung der Compliance-Risiken muss zum Ende jedes Jahres ein jährlicher Compliance-Plan für das kommende Jahr erstellt werden. Die lokale Compliance-Funktion muss der lokalen Geschäftsleitung und dem lokalen Audit Committee (oder ähnlichem Organ) direkt über wichtige Compliance-Angelegenheiten berichten, darunter wesentliche Compliance-Risiken, weitreichende regulatorische Veränderungen mit Compliance-Auswirkungen, den jährlichen Compliance-Plan, ausstehende Maßnahmenpunkte des Compliance Support and Development Program sowie sonstige wichtige Themen, die eskaliert werden müssen.

Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren

Aufgabenbereich

Die Abteilung PBRC innerhalb der Finanzabteilung der Gruppe ist verantwortlich für Konsolidierung, Berichterstattung für die Geschäftsleitung, das interne Programm zur Finanzkontrolle sowie versicherungsmathematische Kennzahlen und die ökonomische Bilanz. Die Aufgaben werden in Bezug auf periodische Bilanzaufstellungen, Prognosen und die Ausarbeitung strategischer Pläne durchgeführt. PBRC arbeitet mit lokalen PBR-Einheiten innerhalb der Finanzabteilungen von Tochtergesellschaften der Gruppe zusammen.

Die lokalen PBR-Einheiten sind verantwortlich für die Berechnung ihres jeweiligen Beitrags zum Konzernabschluss der Gruppe.

Die Aufgabe von PBRC umfasst die folgenden Haupttätigkeiten:

- Entwicklung von Rechnungslegungs- und Berichtsstandards;

- Verwaltung von Anweisungen für die verschiedenen Prozesse gemeinsam mit den Tochtergesellschaften;

- Verwaltung der Systeme der Gruppe zur finanziellen Konsolidierung und zur Berichterstattung;

- Erstellung des Konzernabschlusses gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) und Analyse wichtiger Performance-Kennzahlen;

- Leitung des Internal Financial Control (IFC)-Programms;

- Entwicklung und Verwendung von Tools zur Management-Kontrolle;

- Steuerung und Konsolidierung der Prozesse des European Embedded Value (EEV) und der Available Financial Resources, verbundener versicherungsmathematischer Indikatoren und der ökonomischen Bilanz;

- Koordinierung der Erstellung des bei der AMF eingereichten Geschäftsberichts der Gruppe;

- Koordinierung der Erstellung von bei der ACPR eingereichten Berichte in Zusammenhang mit Solvency II;

- Austausch mit dem Abschlussprüfer und, falls erforderlich, inhaltliche Beiträge zu Sitzungen des Audit Committee; und

- Förderung der Konvergenz zwischen Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozessen, Systemen und Organisationen in Bezug auf Versicherungsaktivitäten in Europa.

PBRC hat eine Reihe von Richtlinien und Verfahren definiert und umgesetzt, um sicherzustellen, dass der Konsolidierungsprozess eine zeitnahe und präzise Erstellung des Konzernabschluss ermöglicht. Dieser Konsolidierungsprozess basiert auf Folgendem:

Definition von Standards und Pflege eines Informationssystems

Rechnungslegungsstandards der Gruppe, die im Einklang mit Rechnungslegungs- und regulatorischen Grundsätzen stehen, sind im „AXA Group Accounting Manual“ dargelegt und werden regelmäßig von Experten von PBRC aktualisiert. Diese Richtlinien werden dem Abschlussprüfer von AXA zur Überprüfung vorgelegt, bevor sie den Tochtergesellschaften von AXA zur Verfügung gestellt werden.

Das Informationssystem basiert auf „Magnitude“, einem von einem speziellen Team gepflegten Konsolidierungstool. Dieses System wird auch zur Bereitstellung von Informationen an die Geschäftsleitung und die Erstellung der ökonomischen Bilanz verwendet. Der Prozess, gemäß dem diese zur Management-Kontrolle erforderlichen Informationen und die ökonomische Bilanz erstellt und validiert werden, entspricht dem bei der Erstellung von konsolidierten Finanzinformationen verwendeten Prozess.

Mechanismen der operativen Kontrolle

Auf Ebene der einzelnen Gesellschaften sind Tochtergesellschaften von AXA verantwortlich für die Erfassung und Kontrolle von Bilanz- und Finanzdaten, die mit dem AXA Group Accounting Manual übereinstimmen und Konsolidierungsregeln gemäß den Rechnungslegungsstandards IFRS entsprechen. In diesem Zusammenhang bestätigt der Chief Financial Officer jeder Gesellschaft die konsolidierten Zahlen und deren Übereinstimmung mit dem AXA Group Accounting Manual und allen Anweisungen in allen erstellen Rahmenwerken (IFRS, Embedded Value, versicherungsmathematische Kennzahlen und ökonomische Bilanz) innerhalb des Programms der internen Finanzkontrolle.

Auf PBRC-Ebene werden von Gesellschaften gemeldete Bilanz-, Finanz- und ökonomische Informationen von Teams analysiert, die im ständigen Austausch mit den Tochtergesellschaften stehen. Insbesondere prüfen diese Teams die Einhaltung des AXA Group Accounting Manual und der versicherungsmathematischen Standards der Gruppe.

Interne Kontrolle für die Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, „ICOFR“)

Die ICOFR der AXA Gruppe ist ein unter Aufsicht der Chief Financial Officer der Gruppe entwickelter Prozess, der angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses gewährleisten soll.

Die ICOFR der Gruppe enthält Richtlinien und Verfahren, die angemessene Sicherheit gewährleisten, dass:

- bei der Pflege von Aufzeichnungen die Transaktionen und Veräußerungen von Vermögenswerten der Gruppe korrekt und angemessen widergespiegelt werden;

- die Transaktionen in erforderlicher Weise aufgezeichnet werden, um die Erstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen sicherzustellen;

- die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens nur nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung der Gruppe erfolgen; und

- Fälle von unerlaubtem Erwerb, unerlaubter Nutzung oder Veräußerung von Vermögensgegenständen der Gruppe, die eine erhebliche Auswirkung auf den Abschluss des Unternehmens haben könnten, rechtzeitig vermieden oder aufdeckt werden.

Die Gruppe hat ein umfassendes, von PBRC geleitetes Programm namens Internal Financial Control geschaffen, das sicherstellen soll, dass der Chief Executive Officer der Gruppe über ausreichende Nachweise verfügt, um die Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres bestätigen zu können.

Das IFC-Programm basiert auf dem IFC-Standard der Gruppe, einem auf dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk „Internal Control - Integrated Framework“ basierenden Standard der internen Kontrolle und Governance. Sein Ziel ist es, Geltungsbereich und Governance des IFC festzulegen, Einheitlichkeit und Qualität der Finanzberichterstattung der AXA Gruppe sicherzustellen und ein allgemeines Regelwerk für das jährliche IFC-Programm bereitzustellen.

Im Einklang mit dem IFC-Standard der Gruppe (i) dokumentieren die Gesellschaften im Geltungsbereich die wichtigsten Prozesse und Kontrollen sowie die Begründung für die Vorgehensweise bei der angemessenen Reduzierung des verbundenen Risikos von erheblichen Falschdarstellungen durch Fehler oder Missbrauch und (ii) prüfen den Aufbau und die operative Wirksamkeit von Schlüsselkontrollen basierend auf den Prüfungsplänen.

Diese Prüfungen sind Teil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses bei der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung. Verbesserungsbedürftige Bereiche werden durch spezifische von der Geschäftsleitung entwickelte Prüfungspläne mit Informationen zu den abgedeckten Risiken identifiziert. Diese Prozesse tragen dann zur Behebung der identifizierten potenziellen Kontrollmängel und zur Beibehaltung der hohen Standards der internen Kontrolle innerhalb der Gruppe bei.

Zum jeweiligen Jahresende müssen alle Einheiten im Geltungsbereich eine Beurteilung ihrer ICOFR im Rahmen des internen Zertifizierungsprozesses vornehmen. Dieser Prozess umfasst eine formelle Freigabe durch die Prozesseigentümer der jeweiligen Gesellschaft und schließt mit einem formellen Management-Bericht des Chief Financial Officer der Gesellschaft oder einer anderen ranghohen Führungskraft ab, in dem sie ihre abschließende Einschätzung zur Effektivität der ICOFR der Gesellschaft darlegen.

Offenlegungskontrollen und -verfahren

Die Gruppe hat einen formalen Prozess der internen Prüfung und Freigabe eingeführt, nach dem sämtliche Mitglieder des Management Committee, Chief Financial Officers und bestimmte andere ranghohe Führungskräfte bestimmte im Referenzdokument von AXA enthaltene Angelegenheiten bestätigen müssen.

Dieser Prozess basiert auf den folgenden vier Säulen:

1. Der Chief Financial Officer gibt Bestätigungen frei, die von allen lokalen Chief Financial Officers gemeinsam mit den erforderlichen Finanzberichterstattungs- und Konsolidierungsinformationen der Tochtergesellschaft bei PBRC eingereicht werden müssen;

2. IFC-Berichte für die Geschäftsleitung müssen von dem Chief Financial Officer oder einer anderen ranghohen Führungskraft einer Gesellschaft im Geltungsbereich im Rahmen des IFC-Programms mit Bezug auf die ICOFR eingereicht werden;

3. Bestätigungen der Offenlegungskontrollen und -verfahren müssen von Mitgliedern des Management Committee von AXA, regionalen Chief Financial Officers und bestimmten anderen ranghohen Führungskräften eingereicht werden. Im Rahmen dessen müssen sämtliche dieser Führungskräfte das Referenzdokument der Gruppe überprüfen und formal (i) die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen in Bezug auf die Gesellschaften unter ihrer Verantwortung und (ii) die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -verfahren und der ICOFR bei Gesellschaften unter ihrer Verantwortung bestätigen, wobei auf wesentliche Mängel oder Fehler speziell hingewiesen werden muss. Zusätzlich müssen diese Führungskräfte im Rahmen dieses Prozesses eine Reihe von abschnittsübergreifenden Offenlegungen in dem Referenzdokument in Bezug auf Risiken und andere Angelegenheiten überprüfen und dazu Stellung beziehen.

4. Der Chief Financial Officer gibt Bestätigungen über die Anhangangaben zum Konzernabschluss frei: PBRC teilt den regionalen Chief Financial Officers Informationen über den Beitrag der Gesellschaften unter ihrer Verantwortung zum Konzernabschluss mit, um sie bei der Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen im Referenzdokument der Gruppe zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter Anhang II „Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung“ dieses Geschäftsberichts.

Fazit

Die Gruppe ist der Ansicht, dass sie ein umfassendes System interner Kontrollverfahren und -mechanismen geschaffen hat, das nach Einschätzung der Geschäftsleitung angemessen und an ihre Geschäftstätigkeit und das globale Ausmaß ihrer Aktivität angepasst ist.

Jedoch besitzen alle auch noch so intelligent entwickelten internen Kontrollsysteme inhärente Einschränkungen und können keine absolute Sicherheit oder Garantie gegen das Eintreten von Risiken und Kontrollmängeln bieten. Selbst von der Geschäftsleitung als effektiv eingeschätzte Systeme können nicht alle menschlichen Fehler, Systemstörungen und betrugs- oder irrtumsbedingte Falschdarstellungen verhindern oder aufdecken und können nur eine angemessene und keine absolute Sicherheit bieten.

4.2.2. Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, „ORSA“) ([6])

Richtlinien und Governance

Gemäß Solvency II müssen die Gruppe und bestimmte ihrer Tochtergesellschaften (d. h. sämtliche Versicherungsgesellschaften im Europäischen Wirtschaftsraum sowie Versicherungsgesellschaften außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums im Geltungsbereich des internen Modells) jeweils einen ORSA-Bericht erstellen und bei der zuständigen nationalen Behörde einreichen. Auf Konzernebene ist der Chief Risk Officer der Gruppe verantwortlich für die Entwicklung der ORSA-Richtlinie, die Umsetzung des ORSA-Prozesses und die Koordinierung der ORSA-Berichterstattung.

Die ORSA-Richtlinie legt Mindeststandards für die Beurteilung und Berichterstattung von Risiken und Solvabilität fest, die in der gesamten Gruppe anzuwenden sind. Sämtliche Leiter der Risikomanagement-Abteilungen auf regionaler und Unternehmensebene (Chief Risk Officers) sind angehalten, die Einhaltung dieser Richtlinie zu fördern und zu überwachen.

Der ORSA-Bericht der Gruppe wird jährlich vom Solvency II Committee geprüft und dann zunächst dem ARCC und dem Audit Committee des Board of Directors präsentiert, bevor er dem Board of Directors vorgelegt wird, das die Schlussfolgerungen des ORSA-Berichts der Gruppe bestätigt und seine Einreichung bei der ACPR genehmigt.

Diese Prüfung umfasst die Ergebnisse der Solvabilitätquoten zum Jahresende, bewährte interne Praktiken bei der Risiko- und Solvabilitätssteuerung und Schlussfolgerungen zu Maßnahmen der Geschäftsleitung in Bezug auf in Zusammenhang mit der Anforderung an das ökonomische Kapital bewertete wesentliche Risiken.

Neben dem jährlichen ORSA-Bericht wird eine vierteljährliche Beurteilung zur Aktualisierung des Risikoprofils der Gruppe und entsprechenden Anpassung der Maßnahmen der Geschäftsleitung durchgeführt. Diese Informationen werden dem ARCC gemeldet, das regelmäßig sämtliche für die Gruppe wesentlichen Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Themen überprüft.

Zweck und Inhalte

ORSA umfasst Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der für die Gruppe relevanten kurz- bis mittelfristigen Risiken und zur Sicherstellung der Angemessenheit der Höhe der Eigenmittel entsprechend den Solvabilitätszielen der Gruppe unter Berücksichtigung des Risikoprofils, zulässiger Risikoschwellen und der Geschäftsstrategie der Gruppe. Als wichtiger Bestandteil des Risikomanagement-Systems soll es einen umfassenden und vollständigen Überblick über die in den Aktivitäten der Gruppe enthaltenen Risiken ermöglichen.

ORSA umfasst hauptsächlich Risikomanagement- und Finanzaktivitäten, die sich in folgende Prozesse gliedern:

- Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requirement, SCR) und vierteljährliche Berechnung der verfügbaren Finanzmittel (Available Financial Resources, AFR);

- Berichterstattung über Liquiditätsrisiken;

- Strategische Planung und Finanzprognosen;

- Risikobereitschaftsprozess;

- Analyse und Überwachung von Stress- und Szenariotests; und

- Beurteilung und Prüfung von Reputations- und Strategierisiko.

Der ORSA-Bericht liefert eine Beurteilung:

- des Gesamtsolvabilitätsbedarfes durch Bemessung von quantifizierbaren Risiken unter Berücksichtigung von im momentanen wirtschaftlichen Umfeld umgesetzten Maßnahmen zur Risikominderung und der im Strategieplan für 2017-2020 dargelegten genehmigten Geschäftsstrategie und innerhalb der genehmigten Schwellen der Risikobereitschaft. Stressszenario-Analysen werden durchgeführt, um die Angemessenheit des beurteilten ökonomischen Kapitals sicherzustellen. Dies wird durch das ERM unterstützt, auch was die Identifizierung und Überwachung von nicht quantifizierbaren Risiken betrifft;

- der fortlaufenden Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen durch die Beurteilung der Fähigkeit zur Erfüllung von Kapitalanforderungen mit Hilfe des genehmigten internen Modells, in Übereinstimmung mit dem Aufsichtssystem Solvency II. Stressszenario-Analysen werden durchgeführt, um die Angemessenheit des beurteilten ökonomischen Kapitals sicherzustellen. Auch die umfassende Nutzung der Ergebnisse des internen Modells beim Treffen wichtiger Entscheidungen bietet eine Feedbackschleife zur Verbesserung der Modellierung gemäß der Entwicklung des Risikoprofils;

- des Ausmaßes, in dem das Risikoprofil der AXA Gruppe von den den Solvenzkapitalanforderungen zugrundeliegenden, auf Grundlage des internen Modells berechneten Annahmen abweicht. Umfassende Validierungsprüfungen werden durchgeführt, um die Relevanz des internen Modells und der Modellabweichung zu beurteilen. Einschränkungen des internen Modells und des aus den Validierungen resultierenden Entwicklungsplans werden vorgelegt.

4.2.3. Internes Modell([7])

Weitere Informationen den für die Gruppe geltenden regulatorischen und Kapitalanforderungen, einschließlich des Aufsichtssystems Solvency II, finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht“ dieses Geschäftsberichts.

Die Gruppe unterhält seit 2007 ein robustes Modell des ökonomischen Kapitals. Das Modell wird seit 2009 in ihrem Risikomanagement-System und ihren Entscheidungsprozessen verwendet. Am 17. November 2015 erhielt die Gruppe von dem ACPR die Genehmigung zur Verwendung ihres internen Modells zur Berechnung ihrer Solvenzkapitalanforderungen gemäß Solvency II. Das interne Modell umfasst die Verwendung des Modells des ökonomischen Kapitals bei allen größeren Gesellschaften, mit Ausnahme von AXA US, das nach der Äquivalenzmethode bewertet wird. Die Gruppe prüft weiterhin regelmäßig Geltungsbereich und zugrundeliegende Methoden und Annahmen ihres internen Modells und wird ihre Solvenzkapitalanforderungen entsprechend anpassen. Wesentliche Änderungen des Modells erfordern die Genehmigung der ACPR, die weitere Anpassungen an der Höhe der Solvenzkapitalanforderungen fordern kann. Zudem überwacht die Gruppe das Arbeitsprogramm der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA), die gemäß ihrer Aufgabenbeschreibung ebenfalls eine Überprüfung der Einheitlichkeit von Modellen europäischer Versicherer durchführt. Eine solche Überprüfung kann zu regulatorischen Änderungen zur Verbesserung der Einheitlichkeit und der Aufsicht über globale Konzerne führen.

Das vorrangige Ziel der Gruppe ist es, bei der Verwendung ihres internen Modells im Gegensatz zur Standardformel das Risikoprofil der Gruppe besser in ihren Solvenzkapitalanforderungen zu berücksichtigen. Dies soll folgendermaßen erreicht werden:

- Berücksichtigung lokaler Eigenheiten - Die Gruppe ist global aktiv und bedient eine Vielzahl von Versicherungsmärkten mit einer breiten Palette an Produkten, die sich an bestimmte demographische Gruppen richten und verschiedene Risiken aufweisen. Daher ist es soweit wie möglich angemessen, spezifische Stresskategorien für diese Risikoprofile zu kalibrieren und die Vorteile aus der Diversifizierung von Risiken mit zu berücksichtigen, die sich infolge ihrer Verbreitung über diese Märkte hinweg ergeben;

- Reaktion auf naturgemäße Mängel der Standardformel - Dank ihrer Fachkenntnisse kann die Gruppe den Ansatz der Standardformel verbessern, der aufgrund seines allgemeinen Geltungsbereichs naturgemäß Einschränkungen unterliegt, und in Hinblick auf den Geltungsbereich der Gruppe geeignetere Modelle entwickeln; und

- Weiterentwicklung des Modells im Zeitverlauf - Mit zunehmenden Kenntnisstand der Gruppe, der Erschließung neuer Märkte sowie dem Aufkommen unterschiedlicher zu berücksichtigenden Risiken durch Produktinnovationen ist die Flexibilität eines internen Modells gefragt, das die Besonderheiten dieser Entwicklungen berücksichtigt.

Das interne Modell basiert auf einer gemeinsamen Definition von Risiken, die einheitlich in der gesamten Gruppe verwendet wird. Sie soll sicherstellen, dass das Risiko-Mapping sämtliche Bereiche abdeckt und im gesamten Unternehmen einheitlich angewandt wird. Darüber soll sie effiziente Verfahren und Berichterstattungsprozesse gewährleisten, sodass Funktionen und Verantwortlichkeiten für die Identifizierung, Bemessung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung von wesentlichen Risiken vorhanden sind.

Anhand der Risikomatrix der Gruppe([8]) sollen alle für die Versicherungsbereiche des Unternehmens wesentlichen Risiken identifiziert werden. Das interne Modell soll alle wesentlichen Risiken für die Gruppe erfassen, ausgehend von der auf Ebene der Teilrisiken durchführten Risikobeurteilung bis zur allgemeinen Aggregation von Risikokategorien.

Die im Modell des ökonomischen Kapitals verwendeten zugrundeliegenden Methoden und Annahmen werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie das Risikoprofil der AXA korrekt widerspiegeln, und neue Methoden werden entwickelt und regelmäßig integriert (in Übereinstimmung mit den Änderungsrichtlinien des internen Modells).

Die auf Basis des internen Modells berechneten Solvenzkapitalanforderungen stellen den Value-at-risk der verfügbaren Finanzmittel der Gruppe mit einem Konfidenzniveau von 99,5 % über einen einjährigen Zeitraum dar. Anders ausgedrückt entsprechen die Solvenzkapitalanforderungen dem erforderlichen Kapital, um einem einmal in 200 Jahren auftretenden Schock zu widerstehen. Sie berücksichtigen alle messbaren Risiken (Marktrisiko, Kreditrisiko, Versicherungsrisiko, operationelles Risiko) und spiegeln das diversifizierte Profil der Gruppe wider.

Zusätzlich zu den im Rahmen des internen Modells berechneten Risiken, aus denen sich die Solvenzkapitalanforderungen ergeben, berücksichtigt die Gruppe auch Liquiditäts-, Reputations-, Strategie- und regulatorische Risiken sowie entstehende Gefahren.

Solvenzquote der AXA Gruppe

Neben der Beurteilung der Solvenzkapitalanforderungen, bei der alle quantifizierbaren Risiken, denen sich die Gruppe gegenübersieht (Versicherungs-, Finanz- und operationelle Risiken), berücksichtigt werden, führt die AXA Gruppe Analysen der Sensitivität ihrer Solvenzquote gegenüber wesentlichen Risiken und Ereignissen durch.

Diese Analysen quantifizieren beispielsweise die möglichen Auswirkungen auf die Solvenzquote der AXA Gruppe von (i) Marktschocks bei den Spreads von Unternehmensanleihen, Zinsen oder Aktien; (ii) einem breiten Spektrum an Schocks, die historische Stressereignisse widerspiegeln (z. B. Finanzkrise 2008-2009, Finanzkrise 2011, Spanische Grippe 1918 und die Unwetter Lothar und Martin 1999).

Diese Sensitivitätsanalysen berücksichtigen weder präventive Maßnahmen der Geschäftsleitung, die zur Minderung der festgelegten Schocks getroffen werden könnten, noch geben sie eine Eintrittswahrscheinlichkeit wider, sondern sollen:

- nachweisen, dass die Solvenzquote der AXA Gruppe einem breiten Spektrum an Schocks widerstehen kann;

- mit Hilfe des Regelwerks zur Risikobereitschaft sicherstellen, dass die Geschäftsleitung die Risiken, die in der entsprechenden Gesellschaft auftreten, prüft und erkennt, die Folgen einer nachteiligen Entwicklung solcher Risiken versteht und über Maßnahmenpläne verfügt, die im Falle von ungünstigen Entwicklungen umgesetzt werden können.

- die Robustheit des internen Modells bestätigen.

Die am 23. Februar veröffentlichte Solvenzquote zum 31. Dezember 2016 lag bei geschätzten 197 %([9]), was innerhalb der von AXA festgelegten Zielbandbreite von 170-230 % liegt.

Governance des internen Modells

Auf Konzernebene sind folgende Gremien an der Governance des internen Modells beteiligt:

- das Board of Directors überprüft das interne Modell und genehmigt gegenüber dem ACPR gestellte Anträge auf Genehmigung von wesentlichen Änderungen an dem internen Modell;

- das Audit, Risk & Compliance Committee; und

- das Solvency II Committee.

Auf Konzernebene wird das interne Modell fortlaufend vom Solvency II Committee überprüft, getestet und genehmigt. Das Solvency II Committee wird von technischen Arbeitsgruppen unterstützt, die vorgeschlagene Änderungen an dem internen Modells überprüfen und Schlussfolgerungen zu diesen Prüfungen gegenüber dem Solvency II Committee abgeben. Das Solvency II Committee prüft zudem die Validierung des internen Modells sowie Modelländerungsprozesse und steht in Austausch mit lokalen Governance-Organen. Des Weiteren prüft es die Schlussfolgerungen der regelmäßigen Validierungsaktivitäten.

Die Ergebnisse der Gruppe werden vierteljährlich dem Audit, Risk & Compliance Committee vorgelegt.

Validierung des internen Modells

Die Gruppe hat einen Prozess zur Validierung ihres internen Modells eingeführt und dokumentiert, der zur Überwachung seiner Performance und fortlaufenden Genauigkeit dient. Dieser Prozess und die zugehörige Governance sind in der von der ARCC anerkannten Validierungsrichtlinie der Gruppe dokumentiert.

Die Validierungsrichtlinie der Gruppe wird durch lokale Validierungsrichtlinien ergänzt, welche die lokalen Validierungsaktivitäten und Verantwortlichkeiten spezifizieren.

Die Validierung erfolgt nicht nur für die quantitativen Aspekte des Modells (Input-Daten, Theorie und Methodik, Parameter und Annahmen, Daten, Ergebnisse), sondern umfasst auch die qualitativen Aspekte des Modells: fachmännische Urteile, Dokumentation, Modell-Governance, Verwendungstest, Systeme/IT.

Die Risikomanagement-Abteilung führt regelmäßige integrierte Validierungen durch, die in der Validierungsrichtlinie des internen Modells dargelegt sind und sich folgendermaßen gliedern:

- Validierung der Modellstruktur, Modellierungsmöglichkeiten, -parameter und -annahmen; und

- Validierung der Berechnung und Ergebnisse der Solvenzkapitalanforderungen.

Diese Tätigkeiten erfolgen hauptsächlich innerhalb der für das Modell zuständigen Risikomanagement-Abteilungen und werden mit Hilfe von Kontrollen und Validierungsprozessen unter Verwendung von Valiederungstools wie Sensivitätsprüfungen, Back-Testing, Szenarioprüfungen und Stabilitätsanalysen sowie anderen relevanten Aktivitäten durchgeführt.

Diese Validierungsverfahren werden durch unabhängige Überprüfung und Validierung von Annahmen, Schlüsselparametern und Ergebnissen durch Ausschüsse (darunter Ausschüsse für Annahmen, Kalibrierung und Freigabe) ergänzt, die über ein angemessenes Niveau an Fachwissen und Führungserfahrung verfügen.

Insbesondere regionale Risikomanagement-Abteilungen und/oder Risikomanagement-Teams der Gruppe führen unabhängige Prüfungen von Modellauswahl, Parametern, Annahmen oder Kalibrierungen auf lokaler Ebene sowie von lokalen Ergebnissen durch.

Neben dieser vollständig integrierten Validierung, genehmigt nach Prüfung und Freigabe durch den Chief Risk Officer, wurde ein umfassender, unabhängiger Überprüfungsprozess definiert und umgesetzt, um der Geschäftsleitung und dem Board of Directors der AXA Gruppe angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zweckmäßigkeit des Modells und seiner Ergebnisse zu bieten.

Die unabhängigen Prüfungen werden von den folgenden zwei internen Teams durchgeführt:

- IFC-Teams, auf lokaler und Konzernebene, verantwortlich für die Beurteilung der Effektivität des internen Kontrollrahmens für Solvency II auf Grundlage der Prüfung von Prozessen und Kontrollen in Bezug auf Eigenmittel (AFR) und Risikokapital (STEC), mindestens einmal jährlich; und

- Internal Model Review („IMR“)-Team, ein Team der Gruppe verantwortlich für die umfassende versicherungsmathematische Prüfung des Modells unter Verantwortung der lokalen Teams, für die Konzipierung und Methodik bei lokaler Entwicklung sowie für die lokale Umsetzung der Grundsätze der Gruppe, falls zutreffend. IMR-Kontrollen werden auf rollierender Basis alle 3 Jahre durchgeführt, unabhängig des Zeitplans der Gruppe.

Sowohl IMR als auch IFC sind vollkommen unabhängig von der Entwicklung, der Governance und der Steuerung des internen Modells.

Zum Ende des jährlichen Validierungsprozesses erhält das Board of Directors einen Bericht, in dem die Schlussfolgerungen der internen Prüfung der Risikomanagement-Abteilung und die Schlussfolgerung der unabhängigen Prüfung von IMR und IFC sowie eine Prüfung eines unabhängigen Dritten zusammengefasst sind.

4.2.4. Governance der Anlagestrategie und des Asset-Liability-Management (ALM)

Die AXA Gruppe verfolgt als Versicherungskonzern eine Anlagestrategie, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management („ALM“) bestimmt wird. Die allgemeinen Ziele aller innerhalb der Gruppe getroffenen Anlageentscheidungen sind es, sicherzustellen, dass Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten jederzeit eingehalten werden und die Solvabilität der Gesellschaften der Gruppe jederzeit gewährleistet ist. Daneben sollen nachhaltig überdurchschnittliche Kapitalrenditen erwirtschaftet werden.

Anlagerichtlinien auf Konzern- und lokaler Ebene

Der Group Chief Investment Officer (Group CIO) leitet die konzernweite Gruppe von CIOs lokaler Versicherungsgesellschaften sowie die zentrale Abteilung Investment & ALM und berichtet an den Group Chief Financial Officer. Zu seinen Aufgaben zählen die Abstimmung der Anlagestrategie von AXA mit der allgemeineren Strategie der Gruppe, die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen lokalen Gesellschaften zur Verfahrensverbesserungen sowie die Steuerung von Anlageentscheidungen.

Lokale Aktivitäten im Bereich Investment & ALM werden von lokalen CIOs gesteuert. Lokale CIOs verwalten lokale Portfolios mit dem Ziel eines optimierten Risiko-Rendite-Verhältnisses, pflegen Berichtslinien zur Gruppe und unterhalten enge Beziehungen zu Vermögensverwaltern und lokalen Stakeholdern. Darüber hinaus sind sie für die Anlageperformance sowie die Einführung und Umsetzung eines soliden Asset-Liability Management zuständig.

Governance-Gremien auf Konzern- und lokaler Ebene

Zur effizienten Koordinierung lokaler und globaler Anlageprozesse werden Entscheidungen innerhalb der Investment-Community der Gruppe von zwei zentralen Governance-Gremien getroffen:

- das Group Investment Committee unter Leitung des Group Chief Financial Officer. Dieser Ausschuss legt Anlagestrategien fest, steuert die taktische Asset Allocation, prüft neue Anlagemöglichkeiten und überwacht die Anlageperformance der Gruppe; und

- das Asset-Liability Management Supervisory Committee steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Financial Officer und des Group Chief Risk Officer. Der Group Chief Investment Officer ist ebenfalls Mitglied dieses Ausschuss (siehe Absatz „Audit, Risk and Compliance Committee“ oben).

Auf Gesellschaftsebene verfügt jede Versicherungsgesellschaft über ein lokales Investment & ALM Committee, deren Geschäftsordnungen von den lokalen Executive Committees genehmigt werden.

Diese Ausschüsse sind unter anderem verantwortlich für die Definition der strategischen Asset Allocation, die Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die Erfüllung lokaler Compliance-Pflichten und die Überwachung der Beteiligung an von der Gruppe syndizierten Investments sowie lokaler Investments.

ALM-Studien und strategische Asset Allocation

Das ALM verfolgt das Ziel, eine Kongruenz zwischen den Vermögenswerten und den aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen entstandenen Verbindlichkeiten zu erreichen. Ziel ist es, die optimale Asset Allocation zu definieren, sodass sämtliche Verbindlichkeiten mit dem höchsten Maß an Sicherheit bedient werden können bei gleichzeitiger Maximierung der erwarteten Anlagerendite.

ALM-Studien werden von der Abteilung Investment & ALM gegebenenfalls mit Unterstützung von internen Asset Managers durchgeführt, wobei die Risikomanagement-Abteilung eine zweite Einschätzung liefert. Sie verwenden Methoden und Modellierungstools zur Entwicklung deterministischer und stochastischer Szenarien und beziehen dabei die Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten durch das mögliche Verhalten der Versicherungsnehmer sowie die Effekte aus Entwicklungen an den Finanzmärkten auf die Anlagewerte mit ein und analysieren, wie sich diese beiden Faktoren zueinander verhalten. Mit Hilfe dieses Prozesses sollen die erwarteten Renditen unter Berücksichtigung eines definierten Risikoniveaus maximiert werden. Des Weiteren wird eine Reihe von zusätzlichen Einschränkungen berücksichtigt, wie z. B. Einschränkungen durch die Anforderung an das ökonomische Kapital gemäß Solvency II, Gewinnstabilität, Sicherheit der Solvabilitätsspanne, Beibehaltung von Liquidität sowie Kapitaladäquanz und -anforderungen auf lokaler und Konzernebene.

ALM-Einschränkungen werden auch bei der Entwicklung neuer Versicherungsprodukte im Rahmen des Genehmigungsprozesses für Produkte berücksichtigt (siehe Abschnitt 4.6 „Versicherungstechnische Risiken - Produktgenehmigung“ dieses Geschäftsberichts).

Auf Gesellschaftsebene muss die sich aus der ALM-Studie ergebende strategische Asset Allocation von der lokalen Risikomanagement-Abteilung überprüft werden und anhand vordefinierter Risikoschwellen verifiziert werden, bevor sie vom lokalen Investment & ALM Committee genehmigt werden kann.

Genehmigungsprozess für Anlagen

Anlagechancen wie außergewöhnliche Anlagen, neue Strategien oder neue Strukturen unterliegen einem Genehmigungsprozess (Investment Approval Process, „IAP“) gemäß der dritten Säule der Grundsätze des Risikomanagements, die eine systematische zweite Einschätzung zu zentralen Prozessen vorsieht. Der IAP stellt sicher, dass wichtige Eigenschaften der Anlage wie Risiko- und Renditeerwartungen, Erfahrung und Fachkenntnisse der Anlageteams sowie bilanzielle, steuerliche, rechtliche und reputationsrelevante Fragen analysiert werden.

Der IAP wird auf Konzernebene bei jeder wesentlichen Anlage durchgeführt, insbesondere wenn mehrere lokale Gesellschaften an der gleichen Anlage beteiligt sind. In diesem Falle gilt der IAP als abgeschlossen, sobald eine zweite unabhängige Einschätzung von Group Risk Management vorliegt. Der IAP wird auf lokaler Ebene verwendet und abgeschlossen, um lokale regulatorische Merkmale abzudecken (darunter Besteuerung und vorgeschriebene Rechnungslegungsanforderungen).

Ein lokaler IAP wird auch bei Anlagen von lokalen Gesellschaften in neue Anlageklassen nach den gleichen Grundsätzen durchgeführt.

Governance-System für Derivate

Produkte mit auf derivativen Instrumenten basierenden Absicherungsmechanismen werden unter Unterstützung spezieller Teams bei AXA Bank Europe, AXA Investment Managers, AB, AXA US und AXA SA entwickelt. Gleichzeitig gewährleistet dies, dass alle Gesellschaften im Rahmen des hier beschriebenen Governance-Systems für Derivate von technischen Fachkenntnissen, rechtlicher Sicherheit und Ausführungsexzellenz bei solchen Transaktionen profitieren.

Derivative Strategien werden von lokalen Investment & ALM Committees systematisch überprüft und validiert. Darüber herrscht eine Aufgabentrennung zwischen den einzelnen Gruppen, die für das Treffen von Anlageentscheidungen, die Ausführung und die Verarbeitung von Transaktionen sowie die Anweisung an die Depotstelle verantwortlich sind. Diese Aufgabentrennung soll insbesondere Interessenkonflikte verhindern.

Die mit Derivaten verbundenen Marktrisiken werden regelmäßig überwacht, wobei die verschiedenen Einschränkungen der Gruppe (wie z. B. Risikobereitschaft und internes Modell) berücksichtigt werden.

Eine solche Überwachung soll dazu dienen, dass aus Barmitteln oder derivativen Instrumenten entstehende Marktrisiken ordnungsgemäß überwacht werden und sich innerhalb genehmigter Grenzen bewegen.

Das rechtliche Risiko wird durch Definition einer standardisierten Rahmenvereinbarung abdeckt. Die Geschäftseinheiten der Gruppe dürfen nur mit Derivaten handeln, wenn diese auf eine Art und Weise rechtlich dokumentiert sind, die den Standards der Gruppe entspricht. Sämtliche Änderungen an bestimmten in den Standards der Gruppe definierten verbindlichen Vorschriften müssen von GRM genehmigt werden.

Daneben besteht eine für den gesamten Konzern gültige Richtlinie in Bezug auf Gegenparteien. GRM hat Regelungen zu genehmigten Gegenparteien festgelegt. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen hinsichtlich Sicherheiten und Risikogrenzen bei Gegenparteien.

Das operationelle Risiko in Bezug auf Derivate wird in Zusammenhang mit dem globalen Regelwerk zu operationellen Risiken der Gruppe gemessen und gesteuert. Des Weiteren wird die Ausführung und Verwaltung von Derivaten von speziellen Teams zentral gesteuert, was zu einer Reduzierung des operationellen Risikos der AXA Gruppe beiträgt.

Mit dem Bewertungsrisiko befassen sich Expertenteams. Sie gegenprüfen den Wert der Derivatpositionen auf unabhängige Art und Weise, um ein angemessenes Bilanzierungs-, Zahlungs- und Sicherheitenmanagement zu gewährleisten. Außerdem überprüfen sie die von Gegenparteien vorgeschlagenen Bewertungen, falls die entsprechende Gesellschaft von AXA Derivatkontrakte abschließen, kündigen oder restrukturieren möchte. Eine solche Bewertungskompetenz erfordert fundiertes Fachwissen, das auf detaillierten Marktanalysen und der Fähigkeit zur Verfolgung aktuellster Marktentwicklungen für neue derivative Instrumente aufbaut.

Investment und Asset Management

Bei einem Großteil ihrer Anlagen greift die Gruppe auf die Dienstleistungen von Asset Managers zurück, die in ihrem Auftrag Anlagen tätigen:

- Lokale Gesellschaften von AXA übertragen die tägliche Verwaltung ihrer Anlageportfolios hauptsächlich an die Vermögensverwaltungstöchter von AXA, d. h. AXA Investment Managers und AB. Lokale CIOs überwachen, analysieren und überprüfen die Performance der Asset Managers fortlaufend; und

- um von spezifischer Kenntnisse über Anlageklassen oder Regionen zu profitieren, greift die Gruppe gegebenenfalls auch auf externe Asset Managers zurück. In einem solchen Fall werden umfassende Due-Diligence-Prüfungen von den Anlage- und Risikomanagement-Gremien durchgeführt und ein fortlaufender Überwachungsprozess wird auf Konzern- wie lokaler Ebene eingeführt.

4.3. Marktrisiken

Marktrisiken: Definition und Exposure

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz „Marktrisiken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Die AXA Gruppe ist aufgrund ihrer zentralen Geschäftstätigkeit der finanziellen Absicherung (d. h. Versicherung) und der Finanzierung ihrer Aktivitäten durch Aktien- und Anleihegeschäfte Finanzmarktrisiken ausgesetzt.

Die Marktrisiken für die Aktivitäten von Life & Savings (L&S) und das Langzeit-Portfolio von Property & Casualty (P&C) stammen aus einer Reihe von Faktoren, darunter:

- ein Rückgang der Marktrenditen kann uns zur schnelleren Abschreibung von abgegrenzten Abschlusskosten, VBI oder anderen immateriellen Vermögenswerten zwingen;

- ein Rückgang der Anlagerenditen (verbunden mit einem dauerhaften Rückgang der Renditen für Fixed-Income-Anlagen oder einem schwächeren Aktienmarkt) könnte die Margen bei Anlagen auf eigene Rechnung oder Provisionen für fondsgebundene Verträge verringern;

- ein Anstieg der Renditen von Fixed-Income-Anlagen (verbunden mit Änderungen der Zinssätze oder Kreditspreads) reduziert den Marktwert von Fixed-Income-Anlagen und könnte die Solvabilitätslage der Gruppe belasten sowie die Rückkäufe durch Versicherungsnehmer aufgrund von Wettbewerbsdruck steigen lassen;

- ein Rückgang des Marktwerts von Anlagen (z. B. Aktien, Immobilien, alternative Anlagen usw.) könnte die Solvabilitätslage der Gruppe schwächen sowie das vorhandene Überschusskapital reduzieren;

- ein Anstieg der Volatilität an den Finanzmärkten kann zur einer Zunahme der Kosten zur Absicherung der mit bestimmten Produkten wie fondsgebundene Verträge und Variable Annuities verbundenen Garantien führen und den Marktwert der Gruppe belasten;

- eine Veränderung der Wechselkurse hätte begrenzte Auswirkungen auf die operativen Einheiten, da Verpflichtungen in Fremdwährung überwiegend Vermögenswerte derselben Währung gegenüberstehen oder diese Verpflichtungen abgesichert sind, sie könnte sich jedoch auf den Gewinnbetrag in Euro auswirken;

- des Weiteren unterliegen P&C-Aktivitäten Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der den Versicherungsnehmern zu zahlenden Entschädigungen führen können, d. h. die tatsächlichen Zahlungen können die verbundenen Rückstellungen übersteigen. Dieses Risiko kann für Geschäftsbereiche mit Langzeit-Engagements erheblich sein, es wird jedoch durch regelmäßige Bewertungsanpassungen oder spezifische Schutzmechanismen gegenüber Inflationsspitzen gesteuert.

Die von der Gruppe eingeführten Richtlinien zur Steuerung dieser Risiken sind auf jeden Risikotyp und die damit verbundenen Risiken zugeschnitten.

Bei den wesentlichen Marktrisiken der AXA Gruppe handelt es sich um folgende:

- Zins-, Spread- und Aktienrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe;

- Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe; und

- Risiken in Verbindung mit der Steuerung von Risiken von Holding-Gesellschaften gegenüber Schwankungen bei Fremdwährungen und Anleihen.

Das Marktrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz „Internes Modell“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts dargelegt, abdeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 „Liquiditätsrisiko“ dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.

Risikokontrolle und Risikominderung

Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, sicherstellen, dass die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten jederzeit eingehalten werden, und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz „Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Lokale operative Einheiten tragen die Hauptverantwortung für die Steuerung ihrer Marktrisiken, wobei sie sich hinsichtlich Grenzen/Schwellenwerte und Standards an dem auf Konzernebene definierten Risikorahmen halten. Dieser Ansatz soll eine schnelle, präzise und zielgerichtete Reaktion auf Änderungen an den Finanzmärkten sowie des politischen und wirtschaftlichen Rahmens, innerhalb dessen sich die Gruppe bewegt, gewährleisten.

Ein breites Spektrum an Techniken des Risikomanagements wird verwendet, um die Marktsisiken, denen sich die Gruppe gegenübersieht, zu kontrollieren und zu mindern. Diese Techniken, die vorrangig bei allen operativen Tochtergesellschaften verwendet werden, umfassen:

- Governance-System und- Prozesse für die Risikobereitschaft auf lokaler Ebene, einschließlich funktionaler Einschränkungen bei lokal definierten und von dem lokalen Board of Directors oder Executive Committee genehmigten Marktrisiken;

- Asset-Liability Management (ALM), d. h. Definition einer optimalen strategischen Asset Allocation in Bezug auf die Verbindlichkeitsstruktur zur Reduzierung des Risikos auf ein gewünschtes Niveau;

- ein disziplinierter Anlageprozess, der für jedes komplexe Anlagegeschäft eine fundierte formale Analyse durch die Investment-Abteilung sowie eine zweite Einschätzung durch die Risikomanagement-Abteilung vorschreibt;

- Absicherung von finanziellen Risiken, wenn diese die von der Gruppe festgelegten Toleranzschwellen überschreiten. Die operative Steuerung von Derivaten basiert auf strengen Regeln und wird bei Transaktionen von Holding-Gesellschaften hauptsächlich von AXA SA ausgeführt, wohingegen sie bei operativen Einheiten von Asset Managers der Gruppe, AXA Investment Managers und AllianceBernstein und bei dem Hedging-Programm für Variable-Annuity-Produkte mit Garantien von AXA Bank Europa und AXA US übernommen wird;

- eine regelmäßige Überwachung der finanziellen Risiken für die Solvenzquote der Gruppe; und

- eine Rückversicherung, die auch Lösungen zur Minderung bestimmter finanzieller Risiken bietet.

Was die Marktrisiken in Bezug auf die Steuerung des Fremdwährungs- und Zinsexposures von Holding-Gesellschaften betrifft, wurden folgende Steuerungsmaßnahmen definiert und umgesetzt.

Zum Zwecke der Optimierung des Finanzmanagements und der Kontrolle von finanziellen Risiken in Verbindung mit Holding-Gesellschaften hat die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury formale Management-Standards definiert und eingeführt, ebenso wie Richtlinien für die Überwachung und Beurteilung finanzieller Risiken. Diese Standards sollen eine einheitliche Bewertung der Positionen von AXA SA und Sub-Holding-Gesellschaften ermöglichen.

Die Richtlinie zur Steuerung des Zinsrisikos von Holding-Gesellschaften dient der Überwachung und Begrenzung möglicher mittelfristiger Änderungen der Zinsaufwendungen und folglich dazu, einem Anstieg der Zinsaufwendungen durch künftige Veränderungen der Zinssätze teilweise vorzubeugen. In Bezug auf das Fremdwährungsrisiko ist das Ziel der eingeführten Richtlinie die Begrenzung von Änderungen bei den in Fremdwährung denominierten Netto-Vermögenswerten, die sich aus Währungsschwankungen ergeben. Daher soll die Richtlinie den Wert der in in Fremdwährung denominierten Netto-Anlagewerte in ihren Tochtergesellschaften teilweise schützen und so die Anfälligkeit des Eigenkapitals der Gruppe sowie anderer wichtiger Kennzahlen auf Konzernebene wie Liquiditätsrate, Verschuldungsgrad und Solvenzquote gegenüber Wechselkursschwankungen reduzieren. AXA überwacht ihre Strategie zur Absicherung von Wechselkursschwankungen regelmäßig und wird weiterhin ihre Effektivität sowie die Notwendigkeit ihrer Anpassung unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf Gewinn, Bewertung, Solvabilität, Verschuldungsgrad und Liquidität prüfen.

Die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury ist verantwortlich für die Erstellung von Berichtsdaten, welche die Zins-, Wechselkurs- und Liquiditätsrisiken sowie die Zinsaufwendungen des Unternehmens konsolidiert darstellen. Diese Berichte umfassen auch mittelfristige Prognosen.

Zusammenfassende Berichte, darunter Informationen zu Absicherungsstrategien, werden dem Finance Committee des Board of Directors von AXA fünfmal jährlich zur Überprüfung vorgelegt.

Fokus auf wesentlichen Marktrisiken und Sensitivitätsanalysen

Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe

Die AXA Gruppe führt Sensitivitätsanalysen zur Schätzung ihres Risikos gegenüber Änderungen der Zinssätze und Schwankungen an den Aktienmärkten durch. Diese Analysen quantifizieren die potenziellen Auswirkungen günstiger und nachteiliger Änderungen an den Finanzmärkten auf die Gruppe.

Die AXA Gruppe analysiert Sensitivitäten gegenüber Änderungen der Zinssätze und Schwankungen an den Aktienmärkten anhand von zwei unterschiedlichen Messwerten:

- Sensitivitäten der verfügbaren Finanzmittel der Gruppe (Available Financial Resources, AFR);

- Sensitivitäten der Solvenzquote der Gruppe (siehe Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts)([10]).

Verfügbare Finanzmittel entsprechen dem verfügbaren Betrag an ökonomischem Kapital, um im Rahmen von Stressereignissen erlittene Verluste auszugleichen. Die AFR sind der aus der Solvency II-Bilanz abgeleitete Überschuss der Vermögenswerte gegenüber den Verbindlichkeiten.

Die Risikomanagement-Abteilung der AXA Gruppe überwacht AFR-Sensitivitäten und die AFR werden aus dem Eigenkapital gemäß IFRS abgeleitet. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung von Eigenkapital gemäß IFRS zu den AFR der Gruppe.

Überleitung von Eigenkapital zu AFR der Gruppe (in Mrd. Euro) 2016
Eigenkapital gemäß IFRS(a) 70,6
Netto-URCG (c) nicht im Eigenkapital enthalten 4,2
Eliminierung TSS/TSDI (8,1)
Eliminierung immaterielle Vermögenswerte (33,0)
Geschäfts- oder Firmenwert (15,4)
DAC (13,7)
VBI (1,8)
Andere (2,2)
Nettowert materielle Vermögenswerte (TNAV) gemäß IFRS (a) 33,7
Zu zahlende Dividenden (2,8)
Hinzurechnung TSS/TSDI und nachrangige Schuldtitel 17,1
Anpassungen der technischen Rückstellungen 6,5
Sonstige Anpassungen 3,5
Verfügbare Finanzmittel der Gruppe (AFR) (b) 57,9

(a) Konzernanteil.

(b) Einschließlich Minderheitsanteile.

(c) Nicht realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Die wesentlichen Schritte bei der Überleitung vom Eigenkapital gemäß IFRS in Höhe von 70,6 Mrd. Euro zum TNAV gemäß IFRS in Höhe von 33,7 Mrd. Euro sind folgende:

- Hinzurechnung von 4,2 Mrd. Euro an nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus nicht im Eigenkapital gemäß IFRS ausgewiesenen Vermögenswerten;

- Abzug von 8,1 Mrd. Euro an im Eigenkapital gemäß IFRS enthaltenen weit nachrangigen Schuldtitel (TSS) und nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSDI);

- Eliminierung von 33 Mrd. Euro an immateriellen Vermögenswerten nach Abzug von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Steuern und gutgeschriebene Überschussanteile.

Die wesentlichen Schritte bei der Überleitung vom TNAV gemäß IFRS zu den AFR der Gruppe sind folgende:

- Abzug von 2,8 Mrd. Euro an vorhersehbaren an Aktionäre zu zahlende Dividenden in 2017;

- Einbeziehung von 8,1 Mrd. Euro an im Eigenkapital gemäß IFRS enthaltenen weit nachrangigen Schuldtiteln (TSS) und nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (TSDI) sowie 9,0 Mrd. Euro an nachrangigen Schuldtiteln mit bekannter Restlaufzeit;

- Hinzurechnung von 6,5 Mrd. Euro aufgrund der Anpassungen der technischen Rückstellungen gemäß Solvency II entsprechend der Anpassung von Rückstellungen gemäß IFRS an Best Estimate Liabilities (+16,4 Mrd. Euro) und die Market Value Margin (-9,9 Mrd. Euro).

- sonstige Anpassungen zwischen dem TNAV gemäß IFRS und den AFR der Gruppe (3,5 Mrd. Euro), hauptsächlich aufgrund der Einbeziehung von Minderheitsanteilen und der Behandlung von US-Versicherungstöchtern gemäß der Äquivalenzmethode.

Informationen zu den AFR der Gruppe sind im „Embedded Value & AFR report 2016“ dargelegt, der auf der Website der AXA Gruppe unter www.axa.com zur Verfügung steht.

Die Sensitivitäten der AFR gegenüber Änderungen an wesentlichen ökonomischen Annahmen wurden für die Werte in 2016 folgendermaßen berechnet:

- Anhebung der Referenzzinssätze um 50 Basispunkte simuliert einen plötzlichen Schock gegenüber den ursprünglichen Bedingungen. Daraus ergeben sich Änderungen an: 1) den momentanen Marktwerten von festverzinslichen Anlagen mit verbundenen möglichen Änderungen an prognostizierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten und/oder Gebührenumsätzen, 2) den künftigen Wiederanlagequoten für sämtliche Anlageklassen und 3) den Diskontfaktoren. Die Änderung wird auf die Referenzzinssätze angewendet, einschließlich des gegebenenfalls im Basisszenario angewendeten Volatility Adjuster. Zinssätze, die Volatilität bei Zinsen und die Ultimate Forward Rates bleiben unverändert;

- Herabstufung der Referenzzinssätze um 50 Basispunkte - wie oben, jedoch unter Annahme einer Herabstufung. Wenn die Herabstufung um 50 Basispunkte die Zinsen unter 0 % bringen würde, werden sie bei 0 begrenzt;

- Anstieg der Aktienmärkte um 10 % simuliert einen Schock gegenüber den ursprünglichen Bedingungen, jedoch nur bei Aktien. Schock bei börsennotierten Aktien und Private-Equity-Werten einschließlich Aktienabsicherungen. Daraus ergeben sich Änderungen an den Marktwerten aller dieser Werte mit Ausnahme von Hedge-Fonds bei verbundenen möglichen Änderungen an prognostizierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten und/oder Gebührenumsätzen;

- Absturz der Aktienmärkte um 10 % - gleiche Methodologie wie oben unter Annahme eines Wertverlusts.

L&S AFR-Sensitivitäten AFR 2016
(in Millionen Euro)
AFR 2016 (in Prozent)
Endbetrag 45.103 100%
Zinsen +50 Bp. 224 0%
Zinsen -50 Bp. (911) (2%)
Aktienmärkte +10 % 865 2%
Aktienmärkte -10 % (1.303) (3%)
P&C AFR-Sensitivitätenen AFR 2016
(in Millionen Euro)
AFR 2016 (in Prozent)
Endbetrag 23.899 100%
Zinsen +50 Bp. (133) (1%)
Zinsen -50 Bp. 144 1%
Aktienmärkte +10 % 335 1%
Aktienmärkte -10 % (331) (1%)

Sämtliche Sensitivitäten sind abzüglich Steuern und Minderheitsanteilen dargestellt und, falls zutreffend, abzüglich der Beteiligung der Versicherten.

Zinssensitivitäten für den Bereich Life & Savings in 2016 (% von AFR von L&S) von 0 % gegenüber einem Anstieg um 50 Bp. und -2 % gegenüber einer Herabstufung um 50 % zeigen eine Asymmetrie, die sich hauptsächlich daraus ergibt, dass garantierte Zinssätze bei fallenden Zinsen einen höheren Wert haben, während höhere Wiederanlagezinsen mit Versicherungsnehmern geteilt werden müssten, was die Gewinne der Aktionäre in einem Umfeld mit höheren Zinsen begrenzen würde. Dieses klassische Muster gilt jedoch nicht für alle Bereiche, da sich bei bestimmten Bereichen mit sehr niedrigen Zinsgarantien die AFR mehr wie ein festverzinsliches Portfolio verhält. Des Weiteren haben höhere Zinssätze sowohl positive Auswirkungen auf den Wert dank einer höheren Anlagequote als auch negative Auswirkungen aufgrund des niedrigen Ausgangswerts von festverzinslichen Anlagen und höheren Diskontfaktoren bei künftigen Gewinnen. Je nach Produkttyp sorgen diese Zusammenhänge für unterschiedliche Ergebnisse.

Zinssensitivitäten für den Bereich Property & Casualty in 2016 (% von AFR von P&C) von -1 % gegenüber einem Anstieg um 50 Bp. und 1 % gegenüber einer Herabstufung von 50 Bp. sind hauptsächlich auf die Auswirkungen auf festverzinsliche Anlagen zurückzuführen, die teilweise durch eine Abzinsung bei Verbindlichkeiten ausgeglichen wurden.

Sensitivitäten ggü dem Aktienmarkt für den Bereich Life & Savings in 2016 (% von AFR von L&S) von 2 % gegenüber einem Anstieg um 10 % und -3 % gegenüber einem Absturz um 10 % zeigen eine begrenzte Asymmetrie, die sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Garantien und Gewinnbeteiligungsplänen sowie einigen Absicherungsprogrammen zur Begrenzung möglicher Verluste ergibt. Die Auswirkungen von Wertänderungen an den Aktienmärkten können auf Risiken bei Anlagen auf eigene Rechnung oder sich ändernden Vermögenssalden, welche die künftigen Gebührenumsätze aus fondsgebundenen Produkten belasten, zurückgehen.

Sensitivitäten ggü dem Aktienmarkt für den Bereich Property & Casualty in 2016 (% von AFR von P&C) von 1 % gegenüber einem Anstieg um 10 % und -1 % gegenüber einem Absturz um 10 % zeigen die Auswirkungen auf Aktien sowie Aktienderivate.

Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe

Bei den Versicherungsgesellschaften, auf die zum 31. Dezember 2016 90 % des Konzernvermögens entfiel (90 % in 2015), werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Fremdwährungsrisiko im Allgemeinen kongruent gehalten oder abgesichert.

- Bereich Life & Savings: 79 % des Konzernvermögens zum Ende 2016 (79 % in 2015):

In Frankreich war AXA Ende 2016 Fremdwährungsrisiken in Höhe von insgesamt 15.689 Mio. Euro ausgesetzt (2015: 15.041 Mio. Euro), wobei das zugrundeliegende Vermögen direkt und indirekt über teilweise in Fremdwährung investierte Anlagefonds (hauptsächlich US-Dollar:12.284 Mio. Euro ggü. 10.916 Mio. Euro in 2015; britisches Pfund: 2.352 Mio. Euro ggü. 2.526 Mio. Euro in 2015 und japanischer Yen: 233 Mio. Euro ggü. 216 Mio. Euro in 2015) gehalten wurde. Die Risikoengagements ermöglichen es AXA France, seine Anlagen zu diversifizieren, und bieten Versicherungsnehmern die Chance, von der Performance an den internationalen Finanzmärkten zu profitieren. AXA France gleicht sein Exposure gegenüber Fremdwährungsrisiken durch Abschluss von Devisenterminkontrakten und anderen Derivatkontrakten (Nennwert von 13.941 Mio. Euro ggü. 12.104 Mio. Euro in 2015) aus.

In Japan können Gesellschaften von AXA gegebenenfalls außerhalb des japanischen Marktes investieren, um Anlagen zu diversifizieren und zu optimieren und Renditen zu steigern. Ende 2016 belief sich das in Fremdwährung denominierte direkt und indirekt über Anlagefonds gehaltene Gesamtvermögen (hauptsächlich USD) auf 12.058 Mio. Euro (12.988 Mio. Euro in 2015). Mit Ausnahme von Vermögenswerten zur Deckung von fondsgebundenen Verträgen war das verbundene Fremdwährungsrisiko vollständig durch Derivate abgesichert.

In Deutschland belief sich das in Fremdwährung denominierte direkt und indirekt über Anlagefonds gehaltene Gesamtvermögen von Gesellschaften von AXA Ende 2016 auf 8.304 Mio. Euro (8.299 Mio. Euro in 2015). Ziel dieses Engagements war die Diversifizierung der Anlagen und die Ausnutzung der Performance von ausländischen Märkten. Diese Anlagen waren hauptsächlich in US-Dollar denominiert (7.019 Mio. Euro ggü. 7.249 Mio. Euro in 2015) einschließlich des US Short Duration High Yield Fund (1.329 Mio. Euro ggü. 1.395 Mio. Euro in 2015) und in britischem Pfund (850 Mio. Euro ggü. 735 Mio. Euro in 2015). Das Fremdwährungsrisiko wird mit Hilfe von Devisenterminkontrakten über einen Nennwert von 6.381 Mio. Euro (5.472 Mio. Euro in 2015), Devisenswaps über einen Nennwert von 615 Mio. Euro (383 Mio. Euro in 2015) und Devisenoptionen mit einem Nennwert von 842 Mio. Euro (987 Mio. Euro in 2015) abgesichert.

In der Schweiz sind Gesellschaften von AXA über ihre Anlagen in Fremdwährung (hauptsächlich Euro und US-Dollar) aufgrund von beschränkten Anlagemöglichkeiten am Schweizer Markt Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Ein Großteil dieser Risiken wird gegenüber dem Schweizer Franken mit Devisenswaps, Optionen und Terminkontrakten abgesichert. Ende 2016 belief sich das Wechselkursrisiko gegenüber dem Schweizer Franken auf 33.074 Mio. Euro (30.706 Mio. Euro in 2015), was ca. 41 % des Gesamtvermögens entsprach (ca. 39 % des Gesamtvermögens in 2015), wovon 30.873 Mio. Euro abgesichert waren (28.702 Mio. Euro in 2015).

AXA Hong Kong hält in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 12.254 Mio. Euro (10.057 Mio. Euro in 2015) direkt und indirekt über Anlagefonds. Der Großteil, d. h. 11.710 Mio. Euro, dieser Anlagen ist in US-Dollar denominiert (9.592 Mio. Euro), um von dem US-amerikanischen Anleihenmarkt zu profitieren, der insbesondere hinsichtlich Liquidität und verfügbaren Laufzeiten stärker entwickelt ist als der Anleihenmarkt in Hongkong. Wechselkursrisiken werden mit Hilfe von Devisenterminkontrakten und Währungsswaps über einen Nennwert von 5.098 Mio. Euro abgesichert.

In der Region EMEA-LATAM belief sich das in Fremdwährung denominierte von Gesellschaften von AXA gehaltene Anlagevermögen auf 1.318 Mio. Euro (1.329 Mio. Euro in 2015), wobei dieses Vermögen direkt und indirekt über Anlagefonds gehalten wurde und der Großteil davon, d. h. 1.030 Mio. Euro, in US-Dollar denominiert war (1.047 Mio. Euro in 2015). Das Fremdwährungsrisiko wurde hauptsächlich durch kongruente Deckungsgeschäfte (Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen in der gleichen Währung) abgesichert, insbesondere in Mexiko.

Italienische Gesellschaften von AXA hielten 2016 in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 1.111 Mio. Euro (637 Mio. Euro in 2015) direkt und indirekt über materielle Vermögenswerte. Der Großteil dieser Anlagen, 996 Mio. Euro (576 Mio. Euro in 2015), ist in US-Dollar denominiert. Das gesamte Fremdwährungsrisiko ist über einen Nennwert von 979 Mio. Euro abgesichert, wobei Devisenterminkontrakte (748 Mio. Euro) und Währungsswaps (231 Mio. Euro) verwendet werden.

Spanische Gesellschaften von AXA hielten 2016 in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 567 Mio. Euro (394 Mio. Euro in 2015) direkt und indirekt über materielle Vermögenswerte. Der Großteil dieser Anlagen, 561 Mio. Euro (381 Mio. Euro in 2015), ist in US-Dollar denominiert. Das Fremdwährungsrisiko ist über einen Nennwert von 503 Mio. Euro abgesichert, wobei hauptsächlich Devisenterminkontrakte und Währungsswaps verwendet werden.

In Belgien und den USA sehen sich Gesellschaften der Gruppe im Bereich Life & Savings keinen wesentlichen Fremdwährungsrisiken gegenüber.

Ende 2016 entfielen auf diese Länder 99 % des Vermögens von Gesellschaften der Gruppe im Bereich Life & Savings (95 % Ende 2015).

- Bereich Property & Casualty: 11 % des Konzernvermögens zum Ende 2016 (11 % in 2015):

In Frankreich war AXA Ende 2016 Fremdwährungsrisiken in Höhe von insgesamt 3.860 Mio. Euro ausgesetzt (3.263 Mio. Euro in 2015), wobei das zugrundeliegende Vermögen direkt und indirekt über teilweise in Fremdwährung investierte Anlagefonds (hauptsächlich US-Dollar: 3.092 Mio. Euro ggü. 2.171 Mio. Euro in 2015; britisches Pfund: 636 Mio. Euro ggü. 627 Mio. Euro in 2015) gehalten wurde. AXA France gleicht sein Exposure gegenüber Fremdwährungsrisiken durch Abschluss von Devisenterminkontrakten in diesen Währungen (Nennwert von 3.458 Mio. Euro ggü. 2.655 Mio. Euro in 2015).

In Deutschland belief sich das in Fremdwährung denominierte direkt und indirekt über Anlagefonds gehaltene Gesamtvermögen von Gesellschaften von AXA Ende 2016 auf 2.133 Mio. Euro (2.437 Mio. Euro in 2015). Ziel dieses Engagements war die Diversifizierung der Anlagen und die Ausnutzung der Performance von ausländischen Märkten. Diese Anlage waren hauptsächlich in US-Dollar denominiert (1.845 Mio. Euro ggü. 2.109 Mio. Euro in 2015) einschließlich des US Short Duration High Yield Fund (402 Mio. Euro ggü. 455 Mio. Euro in 2015). Das verbliebene Fremdwährungsrisiko, dessen Großteil, d. h. 185 Mio. Euro (193 Mio. Euro), auf das britische Pfund entfällt, wird zu Diversifizierungszwecken gehalten. AXA Deutschland kontrolliert und begrenzt ihr Fremdwährungsrisiko durch Devisenterminkontrakte über einen Nennwert von 1.638 Mio. Euro (1.865 Mio. Euro in 2015), Währungsswaps über einen Nennwert von 117 Mio. Euro (145 Mio. Euro in 2015), Devisenoptionen über einen Nennwert von 274 Mio. Euro (183 Mio. Euro in 2015) kongruente Deckungsgeschäfte (Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen in der gleichen Währung) in Höhe von 37 Mio. Euro (18 Mio. Euro in 2015).

In Großbritannien unterliegt AXA Fremdwährungsrisiken durch ihre Tochtergesellschaften AXA Insurance und AXA PPP Healthcare, die ihre Geschäfte in britischem Pfund abwickeln, sowie AXA Ireland, die in Euro abrechnen. AXA hat ihre Anlageportfolios dort in Einklang mit den Zielen des Asset-Liability Management diversifiziert. AXA UK hielt in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 3.434 Mio. Euro (3.141 Mio. Euro), wovon der Großteil, d. h. 2.410 Mio. Euro, auf US-Dollar entfiel. Weitere Fremdwährungsrisiken bestehen in Großbritannien gegenüber dem Euro (645 Mio. Euro) und in Irland gegenüber dem britischen Pfund (328 Mio. Euro). Das diesen Risiken zugrundeliegende Vermögen wird direkt und indirekt über Anlagefonds gehalten (CLO-Fonds, alternative Anleihenfonds, Assets Backed Securities, kommerzielle Immobilienkredite und andere Anlagefonds). Von diesen Risiken werden 3.046 Mio. Euro über Devisenterminkontrakte oder Währungsswaps abgesichert, wobei weitere 330 Mio. Euro an Risiken absichernden Verbindlichkeiten von britischen Gesellschaften gehalten werden.

Ende 2016 belief sich das Wechselkursrisiko in der Schweiz auf 7.021 Mio. Euro (ca. 48 % des Gesamtvermögens) ggü. 6.661 Mio. Euro (ca. 46 % des Gesamtvermögens) in 2015, wovon 4.934 Mio. Euro über Devisenterminkontrakte abgesichert waren (4.564 Mio. Euro in 2015).

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hält AXA Corporate Solutions Assurance einige in Fremdwährung denominierte Versicherungsverbindlichkeiten, insbesondere in US-Dollar (1.288 Mio. Euro Ende 2016 ggü. 933 Mio. Euro 2015) und in geringem Maße im britischen Pfund (397 Mio. Euro Ende 2016 ggü. 503 Mio. Euro 2015). AXA Corporate Solutions Assurance hält in Fremdwährung denominierte Vermögenswerte zur Sicherstellung der Bilanzkongruenz. Die Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen des Unternehmens in Fremdwährung wird regelmäßig korrigiert.

In der Region EMEA-LATAM belief sich das in Fremdwährung denominierte von Gesellschaften von AXA gehaltene Anlagevermögen 2016 auf 463 Mio. Euro (512 Mio. Euro in 2015), wobei dieses Vermögen direkt und indirekt über Anlagefonds gehalten wurde und der Großteil davon, d. h. 379 Mio. Euro in US-Dollar denominiert war (506 Mio. Euro in 2015). Das Fremdwährungsrisiko ist über einen Nennwert von 60 Mio. Euro abgesichert, wobei hauptsächlich Devisenterminkontrakte verwendet werden. Der verbleibende Anteil bezieht sich hauptsächlich auf Anlagen in Ländern, deren Währung an den US-Dollar gekoppelt ist.

Italienische Gesellschaften von AXA hielten 2016 in Fremdwährung denominierte Anlagen direkt und indirekt über materielle Vermögenswerte in Höhe von 433 Mio. Euro (384 Mio. Euro in 2015). Der Großteil dieser Anlagen, 399 Mio. Euro (278 Mio. Euro in 2015), ist in US-Dollar denominiert. Das gesamte Fremdwährungsrisiko ist über einen Nennwert von 289 Mio. Euro abgesichert, wobei Devisenterminkontrakte (220 Mio. Euro) und Währungsswaps (69 Mio. Euro) verwendet werden.

Spanische Gesellschaften von AXA hielten 2016 in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 408 Mio. Euro (389 Mio. Euro in 2015) direkt und indirekt über materielle Vermögenswerte. Der Großteil dieser Anlagen, 349 Mio. Euro (272 Mio. Euro in 2015), ist in US-Dollar denominiert. Das Fremdwährungsrisiko ist über einen Nennwert von 284 Mio. Euro abgesichert, wobei hauptsächlich Devisenterminkontrakte und Währungsswaps verwendet werden.

In Belgien sehen sich Gesellschaften der Gruppe im Bereich Property & Casualty keinen wesentlichen Fremdwährungsrisiken gegenüber.

Ende 2016 entfielen auf diese Länder 88 % des Vermögens von Gesellschaften der Gruppe im Bereich Property & Casualty (87 % Ende 2015).

- Holding-Gesellschaften: (5 % des Konzernvermögens zum Ende 2016 ggü. 5 % in 2015):

Seit 2001 verfolgt einen Ansatz zur Absicherung von in Fremdwährung denominierten Netto-Anlagen mit dem Ziel, das konsolidierte Eigenkapital der Gruppe mit Hilfe von derivativen Instrumenten und Fremdwährungsanleihen gegenüber Wechselkursschwankungen abzusichern.

Zum 31. Dezember waren die wesentlichen Absicherungspositionen von AXA SA folgende:

Fremdwährungsabsicherung Betrag in Währung (in Mrd.) Betrag in Euro (in Mrd.) Anmerkungen
2016 2015 2016 2015
US-Dollar 1,8 0,3 1,7 0,3 In Bezug auf die US-Aktivitäten in Form von Anleihen und Derivaten
HK-Dollar 6,9 7,0 0,9 0,8 In Bezug auf die Aktivitäten in Hongkong in Form von Derivaten
Japanischer Yen 55,0 133,8 0,5 1,0 In Bezug auf die Aktivitäten in Japan hauptsächlich in Form von Derivaten
Britisches Pfund 2,0 1,2 2,4 1,7 In Bezug auf die UK-Aktivitäten in Form von Anleihen und Derivaten
Schweizer Franken 2,6 2,7 2,4 2,5 In Bezug auf die Aktivitäten in der Schweiz in Form von Derivaten

Ende 2016 entfiel auf AXA SA der größte Anteil des Vermögens von Holding-Gesellschaften der Gruppe.

Zusätzlich zu den auf lokaler Ebene durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos (Absicherung durch Devisenterminkontrakte und Währungsswaps), steuert die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury Department das globale Fremdwährungsrisiko und meldet diese Position fünfmal pro Jahr an das Finance Committee des Board of Directors.

4.4. Kreditrisiko

Kreditrisiko: Definition und Exposure

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz „Kredit- und Liquiditätsrisiken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine externe Partei eines Geschäfts ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Mit Blick auf die Besonderheiten ihrer zentralen Geschäftstätigkeiten überwacht die AXA Gruppe zwei Hauptgruppen von Gegenparteien unter Anwendung einer für die jeweilige Gruppe geeigneten Methodik:

- Von Versicherungsbereichen der Gruppe sowie Banken und Holding-Gesellschaften gehaltene Anlageportfolios (mit Ausnahme von Vermögenswerten zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird); und

- Forderungen gegenüber Rückversicherern infolge des von der AXA Gruppe in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft

Das Marktrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz „Internes Modell“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts beschrieben, abdeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 „Liquiditätsrisiko“ dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.

Risikokontrolle und Risikominderung

Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management bestimmt wird, sicherstellen, dass die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten jederzeit eingehalten werden, und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz „Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Anlagevermögen: Zentrale Überwachung von Gegenparteienrisiken

Das Konzentrationsrisiko der AXA Gruppe wird durch verschiedene auf Konzernebene durchgeführten Analysen nach Emittent und Hauptanteilseigner analysiert, zusätzlich zu lokalen Verfahren und einer Reihe von Emittentenbeschränkungen auf Konzern- und lokaler Ebene.

Diese Beschränkungen dienen zur Steuerung des Ausfallsrisikos eines bestimmten Emittenten und hängen von seinem Rating und der Fälligkeit und Vorrangigkeit aller von dem Emittenten ausgegeben und von der AXA Gruppe gehaltenen Anleihen ab (Unternehmensanleihen, Agency-Anleihen und unterstaatliche Anleihen). Die Beschränkungen berücksichtigen ebenso alle Risiken der AXA Gruppe gegenüber einem bestimmten Hauptanteilseigner über das Gegenparteirisiko bezüglich Anleihen, Aktien, Derivaten und Rückversicherung.

Bei Risiken gegenüber staatlichen Emittenten wurden zudem spezifische Beschränkungen bei Staatsanleihen und staatlich garantierten Anleihen festgelegt.

Die Einhaltung dieser Beschränkungen wird durch die Gruppe mittels bestimmter Governance-Verfahren sichergestellt. Das Group Credit Risk Committee bearbeitet monatlich Überschreitungen der Beschränkungen der Gruppe hinsichtlich des Emittentenrisikos und legt koordinierte Maßnahmen für übermäßige Kreditkonzentrationen fest. Ein an den Group Chief Investment Officer (Group CIO) berichtendes Group Credit Team stellt Kreditanalysen unabhängig von den Asset Managers der Gruppe zusätzlich zu den lokalen CIO-Teams bereit. Das Group ALM Supervisory Committee wird regelmäßig über die durchgeführten Arbeiten unterrichtet.

Zum 31. Dezember 2016 gliederte sich das Anleihenportfolio (450 Mrd. Euro) in folgende Rating-Kategorien:

Bild
EN DE
AAA AAA
Others Sonstige
BB & lower BB und niedriger
BBB BBB
AA AA
A A

Zum 31. Dezember 2015 gliederte sich das Anleihenportfolio (428 Mrd. Euro) in folgende Rating-Kategorien: 19 % AAA, 30 % AA, 22 % in A, 23 % in BBB, 3 % in BB und niedriger und 3 % in sonstige.

Richtlinien zur Diversifizierung und Analyse von Kreditrisiken, hauptsächlich mit Hilfe von Kreditratings, werden von Investment-Abteilungen umgesetzt und von Risikomanagement-Teams überwacht.

Zum 31. Dezember 2016 verteilten sich die beizulegenden Zeitwerte von Staats- und staatsnahen Anleihen (236 Mrd. Euro) auf folgende Länder:

Bild
EN DE
Ireland Irland
Netherlands Niederlande
Supranationals institutions (2) Supranationale Institutionen(a)
Austria Österreich
Spain Spanien
United States Vereinigte Staaten
Switzerland Schweiz
Italy Italien
Other Sonstige
France Frankreich
Germany Deutschland
Belgium Belgien
Japan Japan
(a) Includes mainly European institution issuers (European Investment Bank, European Union, European Financial Stability Facility, Eurofirma (a) Im Wesentlichen europäische Institutionen (Europäische Investitionsbank, Europäische Union, Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, Eurofima)

Kreditderivate

Die AXA Gruppe verwendet im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Steuerung von Anlage- und Kreditrisiken Strategien, die Kreditderivate umfassen (hauptsächlich Credit Default Swaps (CDS)), die gekoppelt an staatlichen Schuldverschreibungen hauptsächlich als Alternative zu Obligationenportfolios verwendet werden, jedoch auch als Absicherung gegenüber einzelnen Unternehmenstiteln oder spezifischen Portfolios.

Zum 31. Dezember 2016 betrug der Nennwert von mittels Kreditderivaten eingegangenen Positionen 24,5 Mrd. Euro ([11]) an CDS (kumulierter Nennwert von 10,6 Mrd. Euro an gekauften Absicherungen und 14,0 Mrd. Euro an verkauften Absicherungen), die sich folgendermaßen aufteilen:

- 9,3 Mrd. Euro an erworbenen CDS zur Absicherung von Kreditrisiken hinsichtlich bestimmter Anlagen, hauptsächlich Unternehmensanleihen;

- 1,3 Mrd. Euro an erworbenen CDS zur Sicherung der Liquiditätsprämie durch Kauf von Anleihen und CDS in Bezug auf denselben Titel (Strategie negativer Basistrades), hauptsächlich bei Unternehmensanleihen vorwiegend in Japan (1,0 Mrd. Euro), Hongkong (0,2 Mrd. Euro) und der Schweiz (0,1 Mrd. Euro);

- 14,0 Mrd. Euro an verkauften CDS als Alternative zum direkten Kauf einer Unternehmensanleihe, hauptsächlich durch Halten von Staatsanleihen und gleichzeitigem Verkauf von Absicherungen gegenüber Titeln mit sehr hoher Qualität. Diese Art von ALM-Strategie wird oft angewandt, um die mangelnde Tiefe oder Liquidität in einigen Märkten auszugleichen und synthetische Kreditrisiken einzugehen.

Für Emittenten festgesetzte Beschränkungen berücksichtigen die Kreditderivat-Positionen.

Zum 31. Dezember 2016 verteilten sich die Brutto-Risikopositionen dieser CDS zugrundeliegenden Anleihen auf folgende Ratings:

Bild
EN DE
High Yield/NR High Yield/ohne Rating
BBB BBB
AAA AAA
AA AA
A A

Das Kreditrisiko in Bezug auf CDOs wird getrennt überwacht in Abhängigkeit von den gehaltenen Tranchen und unabhängig von der Art an gehaltenen Anlagen (Anleihen oder Kreditderivate).

Gegenparteienrisiko aus Over-the-Counter (OTC)-Derivaten

Die AXA Gruppe steuert aus OTC-Derivaten stammende Gegenparteienrisiken mit Hilfe einer konzernweiten Richtlinie. Diese Richtlinie umfasst u.a.

- Regelungen zu Derivatkontrakten (ISDA, CSA);

- obligatorische Besicherung;

- eine Liste autorisierter Gegenparteien;

- ein Regelwerk zu Beschränkungen und einen Prozess zur Risikoüberwachung.

Beschränkungen werden auf Grundlage eines internen Bewertungssystems individuell für jede Gegenpartei festgelegt. Diese Richtlinie umfasst auch die tägliche Besicherung in Bezug auf den Großteil der Risiken der Gruppe.

Das Group Credit Risk Committee genehmigt Änderungen an der obigen Richtlinie und überprüft die Risiken jeden Monat.

Zum 31. Dezember verteilten sich die Gegenparteienrisiken aus OTC-Derivaten auf folgende Ratings (positiver beizulegenden Zeitwert abzüglich erhaltener Sicherheiten):

Bild
EN DE
BBB+ BBB+
BBB- BBB-
BBB BBB
AA+ AA+
AAA AAA
A A
A- A-
A+ A+

Forderungen gegenüber Rückversicherern: Ratingprozesse und ‑faktoren

Zur Steuerung des Risikos einer Insolvenz eines Rückversicherers beurteilt ein Security Committee die Qualität von Rückversicherern und die Art von Verpflichtungen, die eingegangen werden sollten. Dieser Ausschuss steht unter gemeinsamer Verantwortung von GRM und AXA Global P&C. Dieses Risiko wird überwacht, um übermäßige Risikopositionen gegenüber einem spezifischen Rückversicherer zu vermeiden. Das Group Security Committee kommt monatlich zusammen - und häufiger während Erneuerungsrunden - und entscheidet über jedwede Maßnahmen zur Begrenzung des Risikos der AXA Gruppe gegenüber einem Zahlungsausfall eines ihrer Rückversicherer.

Zudem erfasst und analysiert die Gruppe ihr Risiko gegenüber allen Rückversicherern unter Berücksichtigung sämtlicher Positionen in Bezug auf Rückversicherer (Forderungen, Prämien, Rückstellungen, Einlagen, Verpfändungen und Kautionen).

Die 50 wichtigsten Rückversicherer der Gruppe machten 2016 77 % des Anteils der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Anlageverträgen aus (ggü. 86 % in 2015).

Die versicherungstechnischen Rückstellungen an Rückversicherer verteilten sich zum 31. Dezember 2016 (15 Mrd. Euro) auf folgende Rückversicherer-Ratings:

Bild
EN DE
Others Sonstige
BB & lower BB und niedriger
BBB BBB
A A
AA AA

Die Kategorie „sonstige“ bezieht sich auf Rückstellungen an Rückversicherungsgemeinschaften, Rückstellungen an Rückversicherer, mit denen die AXA Group Geschäfte in begrenztem Maße tätigt (nicht unter den Top 50), und Rückversicherern ohne Rating der wichtigsten Ratingagenturen.

Zum 31. Dezember 2015 gliederten sich die Rückstellungen an Rückversicherer (19,7 Mrd. Euro) in folgende Rückversicherer-Ratings: 69 % in AA, 12 % in A, 0 % in BBB, 6 % in BB und niedriger und 14 % in sonstige.

Vergabe von Bankdarlehen

Zum Jahresende 2016 belief sich das gesamte Anlagevermögen des Segments Banking auf 32,1 Mrd. Euro (33,7 Mrd. Euro in 2015).

Die Banktätigkeiten von AXA in Belgien, Frankreich und Deutschland beschränken sich hauptsächlich auf das Retail-Banking, d. h. den Vertrieb einfacher Anlage- und Kreditprodukte.

Die Risikomanagement-Richtlinien für Bankaktivitäten von AXA stehen in Einklang mit der jeweils definierten Risikobereitschaft und beruhen auf folgenden Grundprinzipien:

- spezielle Funktionen für Gegenparteien- und Kreditrisiken mit geeigneten Ausschüssen;

- enge Überwachung des Portfolioengagements in Staatsanleihen, internationalen Institutionen und Banken;

- Angemessenheit gegenüber Risikostandards der Gruppe; und

- strikte Steuerung von Markt-, Aktiv- und Passiv-, Devisen und Zinsrisiken einschließlich strenger Regelungen in Bezug auf Sicherheiten.

Das Kreditrisiko in den Banken umfasst:

- Retail-Kreditrisiko infolge der geschäftlichen Aktivität - Verkauf von Hypotheken und anderen Arten von Darlehen an Retail-Kunden und Kleinunternehmen. Die Steuerung von Kreditrisiken erfolgt durch sorgfältige Risikoauswahl (z. B. in Belgien durch regelmäßige Überwachung von auf internen Ratings basierenden Bewertungsmodellen zur Sicherstellungen einer Risikoauswahl in Einklang mit der Risikobereitschaft der jeweiligen Bank) und regelmäßige Überwachung von Portfolios durch Produktmanagement-Teams und Risikomanagement-Teams;

- neben Retail-Kreditrisiken, Risiken aus Investitionstätigkeit. Die Aktivität wird durch strenge Kontrollverfahren eingeschränkt.

Kreditrisiken werden von der Geschäftsleitung jeder Bank regelmäßig überprüft und unterliegen regulatorischen Bestimmungen. So berücksichtigen zum Beispiel die Prozesse zur Beurteilung der internen Risikotragfähigkeit und strategischen Planung, das erforderliche Eigenkapital zur Minderung aller Hauptrisiken, das erforderliche Eigenkapital für das künftige Wachstum, Liquiditätsanforderungen und Stresstest-Ergebnisse.

Die Banken versuchen, sämtlichen Anforderungen an die regulatorische Kapitalausstattung nachzukommen.

4.5. Liquiditätsrisiko

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Abschnitt 2.4 „Liquiditäts- und Kapitalausstattung“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Das Liquiditätsrisiko ist die von Geschäftstätigkeiten, Anlagen oder Finanzierungsaktivitäten ausgehende Unsicherheit, ob AXA SA und/oder Gesellschaften von AXA ihren Zahlungsverpflichtungen im momentanen Umfeld oder in Stressszenarien vollständig und rechtzeitig nachkommen können. Das Liquiditätsrisiko betrifft Aktiv- und Passivvermögen sowie deren Wechselspiel.

Liquidität ist ein Schlüsselaspekt des Regelwerks zur Risikobereitschaft und ermöglicht es der AXA Gruppe, sicherzustellen, dass sowohl AXA SA als auch lokale Gesellschaften zu jeder Zeit über ausreichende Liquiditätspuffer verfügen, um einem schweren Schock zu widerstehen. Dieses Ziel wird durch Überwachung der Liquiditätsausstattung innerhalb der gesamten AXA Gruppe auf Basis einer Kennzahl namens „Liquiditätsüberschuss“, d. h. die Differenz zwischen Liquiditätsressourcen und Liquiditätsbedarf unter heftigen Stressbedingungen und über verschiedene Zeithorizonte von 1 Woche, 3 Monaten und 12 Monaten, erreicht.

Für jeden Zeithorizont werden die im Anschluss an das Stressszenario verfügbaren Liquiditätsressourcen und der im Anschluss an das Stressszenario bestehende Liquiditätsbedarf zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen (d. h. Nettomittelabflüsse) prognostiziert, um die Überschussliquidität zu bestimmen. Die Stressbedingungen werden so kalibriert, dass sie extreme Umstände widerspiegeln (z. B. Verwerfungen an den Finanzmärkten, Einbruch des Vertrauens gegenüber der Gruppe, Naturkatastrophen). Zur zusätzlichen Förderung der Risikoaversität wird davon ausgegangen, dass alle Ereignisse zur selben Zeit geschehen.

4.6. Versicherungstechnische Risiken

Versicherungstechnische Risiken: Definition und Exposure

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz „Risiken in Zusammenhang mit Preisbildung und Underwriting“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Die Versicherungstöchter der Gruppe sind hauptsächlich verantwortlich für die Steuerung ihrer versicherungstechnischen Risiken in Zusammenhang mit Underwriting, Preisbildung und Rückstellungen. Zudem sind sie dafür verantwortlich, angemessen auf Änderungen der Versicherungszyklen sowie des politischen und wirtschaftlichen Rahmens, innerhalb dessen sich die Gruppe bewegt, zu reagieren.

Im Zusammenhang mit ihren Geschäftstätigkeiten in den Bereichen Property & Casualty (P&C) und Protection & Health, wie in Abschnitt 1.3 „Geschäftsüberblick“ dieses Geschäftsberichts beschrieben, ist die AXA Gruppe u. a. folgenden wesentlichen versicherungstechnischen Risiken ausgesetzt:

- Prämienrisiko infolge von Schwankungen von Zeitpunkten, Häufigkeit und Schwere von Versicherungsereignissen und in Bezug auf:

- drohende Verluste aus bestehenden Verträgen (unzureichende Schadenrückstellungen),

- falsche Bepreisung von zu zeichnenden Verträgen (einschließlich Erneuerungen) während der Periode; und

- Kosten;

- Reserverisiko infolge von Schwankungen von Zeitpunkten und Höhe von Schadensabwicklungen in Bezug auf die Unangemessenheit von Schadenrückstellungen, darunter:

- Fehleinschätzung von Schadenrückstellungen (Durchschnittszahlungen) und

- Abweichungen von Zahlungen von ihrem statistischen Durchschnitt;

- Katastrophenrisiken, die sowohl Naturkatastrophen wie Wetterereignisse (einschließlich Hurrikane, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erdbeben) und von Menschen verursachte Katastrophen wie Terroranschläge umfassen.

Risiken in der Lebensversicherung umfassen u. a. Risiken in Bezug auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Stornos, Berufsunfähigkeit und Pandemien. Die Hauptrisiken, denen das Lebensversicherungsgeschäft ausgesetzt ist, sind das Langlebigkeits- und das Rückkaufrisiko, die beide zinssensitiv sind und wie folgt definiert werden könnten:

- Langlebigkeitsrisiko ist das Risiko einer Überschätzung von Sterblichkeitsraten bei mit Langlebigkeit verbundenen Versicherungsverträgen;

- Rückkaufrisiko ist das Risiko eines permanenten unerwarteten Rückgangs (oder Anstiegs) der Stornos in Bereichen, die von einem Rückgang (oder Anstieg) der Stornos beeinträchtigt werden.

Das Versicherungsrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz „Internes Modell“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts beschrieben, abdeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 „Liquiditätsrisiko“ dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.

Risikokontrolle und Risikominderung

Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, sicherstellen, dass die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten jederzeit eingehalten werden, und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz „Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Versicherungstechnische Risiken in den Bereichen Life & Savings und Property & Casualty werden durch 4 Hauptprozesse abgedeckt, die auf Konzernebene definiert und gemeinsam von zentralen und lokalen Teams durchgeführt werden:

- Umsetzung eines Genehmigungsprozesses für Produkte, der Risikokontrolle bei neuen Produkten umfasst, die Underwriting-Regeln und Analysen zur Produktrentabilität beinhalten;

- Optimierung von Rückversicherungsstrategien zur Begrenzung der Spitzenrisiken der Gruppe bei gleichzeitiger Sicherung ihrer Solvabilität durch Reduzierung der Volatilität und zur Minderung von Risiken innerhalb der Gruppe zur Ausnutzung des Diversifizierungseffekts;

- Überprüfung versicherungstechnischer Rückstellungen einschließlich einer Überleitungsanalyse; und

- Überwachung aufkommender Risiken zum Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Underwriting- und Risikomanagement-Teams.

Produktgenehmigung

Group Risk Management (GRM) hat eine Reihe von Verfahren zur Genehmigung neuer Produkteinführungen definiert. Diese Verfahren werden lokal angepasst und umgesetzt und dienen zur Förderung der Produktinnovation innerhalb der Gruppe bei gleichzeitiger Kontrolle von Risiken. Der Validierungsrahmen beruht unter anderem auf den Ergebnissen der Beurteilung der Solvenzkapitalanforderungen, basierend auf dem internen Modell der AXA Gruppe, um sicherzustellen, dass neue Produkte einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufen, bevor sie eingeführt werden.

Im Bereich Life & Savings wird der Genehmigungsprozess für sämtliche traditionelle Produkte auf lokaler Ebene gesteuert, was eine konstante Markteinführungszeit ermöglicht. Bei komplexen Produkten müssen lokale Gesellschaften vor der Markteinführung erst die Genehmigung der Gruppe einholen, um sicherzustellen, dass alle langfristigen Verpflichtungen auf Konzernebene überwacht werden und von Fachkenntnissen der Gruppe bei erweiterten oder spezifischen Garantien profitieren.

Im Bereich Property & Casualty werden die Methoden an die Zeichnung von Risiken angepasst, während gleichzeitig der auf einem dokumentierten Genehmigungsverfahren basierende und die Ergebnisse des internen Modells berücksichtigende Grundsatz der lokalen Entscheidungsfindung beibehalten wird. Damit werden zwei Ziele verfolgt:

- bei Aktivitäten vor der Markteinführung soll sichergestellt werden, dass neue von der Gruppe gezeichnete Risiken analysiert werden, bevor sie Kunden angeboten werden;

- bei Aktivitäten nach der Markteinführung soll sichergestellt werden, dass angemessene Rentabilitäts- und Risikokontrollen durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der Aktivität mit dem Risikorahmen der Gruppe zu gewährleisten.

Dieser Rahmen ist Teil des Regelwerks der Gruppe für das Underwriting und stellt sicher, dass keine Risiken außerhalb der Risikotoleranzen der Gruppe eingegangen werden und Mehrwert durch adäquate Bepreisung von Risiken entsteht.

Analyse von Risikopositionen

Die AXA Gruppe überprüft regelmäßig ihre Risikopositionen, um sicherzustellen, dass die gezeichneten Risiken in puncto Regionen und Geschäftsbereiche diversifiziert sind, um die Risikokonzentration zu steuern und die Angemessenheit von Rückversicherungen zu verifizieren.

Für Aktivitäten in den Bereichen Property & Casualty und Life & Savings hat GRM gemeinsame Modelle und Kennzahlen entwickelt und eingeführt, die eine konsistente Bewertung von Risiken innerhalb der Gruppe sicherstellen sollen (insbesondere mit Hilfe ihres Regelwerks zum ökonomischen Kapital, wie in Abschnitt 4.2 dieses Geschäftsberichts erläutert). Dies ermöglicht es der Gruppe zu verifizieren, dass ihre Risikopositionierung in Einklang mit dem konsolidierten Risiko-Appetit in puncto Gewinn, Available Financial Resources (AFR), Solvabilität und Liquidität steht. Diese Tools tragen auch wesentlich zur Überwachung der Hauptrisiken (Abweichungen von der Schadenhäufigkeit, Schadenauswirkung, Rückversicherung, Preiskonsistenz und Naturkatastrophen) bei.

Dieses Regelwerk ist in dem zuvor dargelegten Governance-System zur Kontrolle der Produktentwicklung enthalten.

Im Bereich Life & Savings können Sterblichkeits-/Langlebigkeitsrisiken mit Hilfe dieser Tools für verschiedene Länder analysiert werden. Die AXA Gruppe überwacht regelmäßig ihr Exposure gegenüber diesen Risiken (einschließlich Sterblichkeit, Langlebigkeit und Morbidität) und verwendet die Ergebnisse daraus zur Optimierung ihrer Produktentwicklung und ihres Rückversicherungsschutzes. Diese Analysen werden im Bereich Life & Savings durch fortgeschrittene Risikomodelle unterstützt.

Was die Risiken im Bereich Property & Casualty betrifft, so werden Ad-hoc-Studien zur Identifizierung von Konzentrationsrisiken entwickelt, um sicherzustellen, dass kein einzelnes Gefahrenereignis natürlicher Art (wie z. B. Hurrikane, Wirbelstürme, Erdbeben oder Taifune) oder von Menschen verursacht (wie z. B. Cyber-Risiken) die Gruppe über die festgelegten Toleranzschwellen hinaus gefährdet.

Rückversicherung

Risikobeurteilung

Für die Bereiche Property & Casualty und Life & Savings werden Rückversicherungsprogramme wie folgt festgelegt:

- die Rückversicherungskapazität von operativen Gesellschaften der Gruppe wird in Einklang mit den Standards der Gruppe und ihren lokalen Risiko-Appetit-Limiten festgelegt;

- ihre Risiken werden mit Hilfe von umfassenden versicherungsmathematischen Analysen zu jedem Portfolio durchgeführt; insbesondere in Bezug auf die Modellierung von Naturkatastrophen im Bereich Property & Casualty mit Hilfe des Modells des ökonomischen Kapitals der Gruppe verwendet GRM mehrere externe Modells zur Beurteilung der mit schweren Naturkatastrophen (Unwetter, Überschwemmungen, Erdbeben usw.) verbundenen Risiken. Schwere Naturkatastrophen werden hauptsächlich innerhalb des internen Modells der AXA Gruppe modelliert: bis zu 96 % der Risiken der Gruppe gegenüber Erdbeben, Wirbelstürmen und Überschwemmungen werden durch das interne Modell abgedeckt.

Klimarisiken können wie folgt klassifiziert werden:

- Physische Risiken: direkte Auswirkungen durch Wetterereignisse wie Überschwemmungen und Unwetter. Diese Risiken sind obenstehend erläutert;

- Risiken in Zusammenhang mit der Energiewende: auch als „Carbon Asset Risks“ bezeichnet; es handelt sich um finanzielle Risiken, die sich für Investoren aus dem Übergang hin zu einer emissionsärmeren Wirtschaft ergeben könnten (z. B. mögliche Abwertung kohlenstoffintensiver Finanzanlagen). Diese Risiken werden von der Gruppe analysiert und sind in Kapitel 7 - „Corporate Responsibility“ dieses Geschäftsberichts ([12]) näher erläutert;

- Haftungsrisiken, die möglicherweise aus Ansprüchen von Parteien entstehen könnten, die angeblich Verluste aus dem Klimawandel erlitten haben und versuchen, diese Verluste bei Dritten geltend zu machen, die ihrer Meinung nach verantwortlich (oder anderweitig schadensersatzpflichtig) für diese Verluste sind. Angesichts des Mangels an einschlägigen Präzedenzfällen und den vielen offenen Fragen rund um eine mögliche Haftung, einschließlich der geltenden Standards hinsichtlich Sorgfaltspflicht, Beweislast und Kausalität, wird dies zum momentanen Zeitpunkt als entstehendes Risiko betrachtet.

Rückversicherungsstrategie

Die Zentralisierung und Harmonisierung von Rückversicherungskäufen beruht für die Bereich Life & Savings und Property & Casualty auf denselben Verfahren.

Im Bereich Life & Savings werden Rückversicherungen zur Unterstützung der Innovationspolitik auf lokaler Ebene verwendet sowie zur Abdeckung von Massenrisiken (Pandemien, Erdbeben oder Terrorismus).

Zum Aufbau von angepasstem und optimierten Schutz werden die operativen Gesellschaften der Gruppe in Bezug auf Risiken im Bereich Property & Casualty von AXA Global P&C und in Bezug auf Risiken im Bereich Life and Health von AXA Global Life rückversichert. AXA Global P&C und AXA Global Life können einen variablen Anteil der lokalen Verträge auf dem inländischen Rückversicherungsmarkt anbieten, beispielsweise aus regulatorischen Gründen. Ein Teil der Risikopositionen wird zurückbehalten und innerhalb von AXA Global P&C und AXA Global Life über Rückversicherungsgemeinschaften gemindert, der übrige Teil wird an externe Rückversicherer abgetreten.

Die Strukturen dieser Rückversicherungsgemeinschaften sollen die Gruppe unter Einhaltung des Regelwerks zur Risikobereitschaft der Gruppe in angemessener Art und Weise schützen. Zum Schutze dieser Rückversicherungsgemeinschaften werden spezielle Deckungen über den traditionellen Rückversicherungsmarkt oder auf dem Finanzmarkt durch Verbriefung (Cat Bonds) abgeschlossen.

Im Gegensatz zu den anderen internen Rückversicherungsgemeinschaften im Bereich P&C, bei denen die Risiken innerhalb von AXA Global P&C verbleiben, wurden 2016 90 % des Finanzergebnisses der Rückversicherungsgemeinschaft im Bereich Schadenversicherung zum Ende des Geschäftsjahrs abzüglich externen Rückversicherungsverträgen an die lokalen Gesellschaften retrozediert.

Abschließend überwacht AXA neben den oben beschriebenen Analysen ihr Risiko gegenüber ihren wichtigsten Versicherern, um sicherzustellen, dass sich die kumulierten Risiken innerhalb der Risikotoleranz der Gruppe bewegen (siehe Abschnitt 4.4 „Kreditrisiko - Forderungen gegenüber Rückversicherern“).

Versicherungstechnische Rückstellungen

Operative Gesellschaften überwachen ihre Reserverisiken speziell. Schadenrückstellungen werden geschätzt und von den Schadenbearbeitern Vorgang für Vorgang gebucht. Vorsorgereserven werden ebenfalls von den lokalen Gesellschaften gebucht.

Die Berechnungen der Vorsorgereserven erfolgt zunächst lokal durch einen Prozess, der sowohl die Einschätzung der Versicherungsabteilung als auch der lokalen Risikomanagement-Abteilung berücksichtigt.

Für die Beurteilung von Rückstellungen verantwortliche Aktuare verwenden verschiedene statistische und versicherungsmathematischen Methoden. Ihre Annahmen beruhen zudem auf Gesprächen mit Schadenbearbeitern, Aktuaren der Produktentwicklung, Underwritern und anderen Fachabteilungen.

Sie stellen vor allem sicher, dass:

- eine ausreichende Anzahl an Aspekten eingehend analysiert wurde, einschließlich Verträge, Prämien und Schadenentwicklung, Schadenregulierung und Rückversicherungseffekte);

- die technischen Annahmen und versicherungsmathematischen Methoden professionellen Praktiken entsprechen und für die wichtigsten von ihnen in jedem Falle Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden;

- eine Überleitungsanalyse der Rückstellungen, einschließlich einem Backtesting von Bonus-Malus-Systemen, durchgeführt wurde, regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt wurden und Erläuterungen zu wesentlichen Abweichungen vorhanden sind;

- die operativen Verluste in Zusammenhang mit dem Rückstellungsprozess angemessen quantifiziert sind; und

- die Best Estimate Liabilities wurden in Einklang mit den Artikeln 75 bis 86 der Solvency-II-Richtlinien sowie den Vorgaben der Gruppe berechnet.

Zudem ist die Gruppe gemäß dem Aufsichtssystem Solvency II verpflichtet, eine effektive versicherungsmathematische Funktion zu unterhalten, um

- die Berechnung technischer Rückstellungen zu koordinieren;

- die Angemessenheit der verwendeten Methoden und zugrundeliegenden Modelle sowie der bei der Berechnung von technischen Rückstellungen gemachten Annahmen zu gewährleisten;

- die Hinlänglichkeit und Qualität der bei der Berechnung von technischen Rückstellungen verwendeten Daten zu beurteilen;

- Best Estimates mit Erfahrungswerten zu vergleichen;

- die Geschäftsleitung und das BoD über die Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung von technischen Rückstellungen zu unterrichten;

- die Berechnung technischer Rückstellungen zu beaufsichtigen;

- eine Einschätzung zum allgemeinen Regelwerks für das Underwriting abzugeben;

- eine Einschätzung über die Angemessenheit von Rückversicherungsvereinbarungen abzugeben;

- zur effektiven Umsetzung des Risikomanagement-Systems beizutragen, insbesondere hinsichtlich der der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen zugrundeliegenden Risikomodellierung.

Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene ist damit beauftragt, die von den Stakeholdern der versicherungsmathematischen Funktion der Gruppe (insbesondere GRM, PBRC, Global Lines) durchgeführten Aufgaben zu definieren und zu koordinieren sowie die der in Versicherungsgesellschaften in der gesamten Gruppen geschaffenen lokalen/regionalen versicherungsmathematischen Funktionen.

Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene berichtet an den Group Chief Financial Officer.

Der Ernennung des lokalen Inhabers der versicherungsmathematischen Funktion muss im Voraus von dem Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene zugestimmt werden.

Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion der AXA Gruppe erstellt den Bericht der versicherungsmathematischen Funktion, um die Geschäftsleitung und das BoD über seine Einschätzung der Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung von technischen Rückstellungen zu unterrichten. Dieser Bericht liefert darüber hinaus eine Übersicht über die von der versicherungsmathematischen Funktion während des Berichtszeitraums in allen ihren Zuständigkeitsbereichen durchgeführten Aktivitäten.

Die technischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty verteilen sich auf folgende Geschäftszweige:

- Ende 2016 entfallen 36 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf das Kfz-Versicherungsgeschäft (35 % Ende 2015);

- Ende 2016 entfallen 13 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf das Sachversicherungsgeschäft (13 % Ende 2015);

- Ende 2016 entfallen 18 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf das Haftpflichtversicherungsgeschäft (18 % Ende 2015);

- Ende 2016 entfallen 33 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf die übrigen Geschäftszweige (34 % Ende 2015);

Die technischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings verteilen sich auf folgende Produktarten:

- Ende 2016 entfallen 19 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings auf fondsgebundene Produkte, welche das Risikoexposure von AXA nicht wesentlich beeinträchtigen (23 % Ende 2015). Bei diesen Produkten wird das zugrundeliegende Finanzmarktrisiko überwiegend an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Diese Kategorie umfasst auch Produkte, die eine Garantie auf das investierte Kapital im Todesfall bieten. Insgesamt stellen sie nur ein begrenztes Marktrisiko für die Gruppe durch einen Rückgang des Shareholder Value dar;

- Ende 2016 entfallen 12 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings auf fondsgebundene Produkte mit verbundenen Zins- oder Eigenkapitalgarantien seitens der Versicherungsunternehmen, sogenannte „Variable Annuities“ (12 % Ende 2015).

Angemessene Risikomanagement-Richtlinien wurden in Bezug auf diese Produkte eingeführt:

- Derivate werden zur Minderung von mit diesen Garantien verbundenen Risiken aufgrund von Schwankungen an den Märkten für Aktien, festverzinsliche Produkte und Devisen eingesetzt. Leistungen umfassen garantierte Mindestleistungen im Todesfall (Guaranteed Minimum Death Benefits, GMDB), garantierte Leibrente (Guaranteed Minimum Income Benefits, GMIB) und garantierte Ablaufleistungen (Guaranteed Minimum Accumulation Benefits, GMAB),

- biometrische Risiken (z. B. Langlebigkeit/Sterblichkeit) und Versichertenverhalten (insbesondere Stornoraten und Kapitalwahlrecht) werden laufend überwacht. Die Absicherungsprogramme berücksichtigen dynamische Verhaltensmuster der Versicherten in einer Reihe von möglichen Marktsituationen;

- Ende 2016 entfallen 15 % auf Vorsorgeprodukte ohne garantierte Geldleistung bei Rückkauf (14 % Ende 2015);

- Ende 2016 entfallen 21 % auf Vorsorgeprodukte mit garantierter einjähriger Verzinsung, wobei der Zinssatz jährlich aktualisiert wird (20 % Ende 2015). Diese Risiken infolge eines dauerhaften Rückgangs der Zinssätze an den Finanzmärkten sind bei dieser Art von Produkten begrenzt. Absicherungsprogramme wurden eingeführt, um langfristige Produkten mit fester Laufzeit vor dem Risiko eines Zinsanstiegs zu schützen.

- Ende 2016 entfallen 32 % auf die sonstige Produkte wie Vorsorge- und Krankenversicherungen (31 % Ende 2015). Diese Rückstellungen entfallen auf Produkte mit garantiertem Rückkaufwert und in einigen Fällen mit garantiertem langfristigem Zinssatz. Verbundene Risiken werden folgendermaßen gesteuert:

- Produkte ohne Sensitivität gegenüber Rückkäufen werden üblicherweise durch festverzinsliche Anlage mit im Allgemeinen ausreichenden Laufzeiten und Zinssätzen zur Abdeckung garantierter Leistungen gedeckt, um das Wiederanlagerisiko so weit wie möglich zu reduzieren,

- Derivate können verwendet werden, um das Risiko eines Rückgangs (Untergrenze) oder eines Anstiegs (Obergrenze) der Zinssätze abzusichern,

- sonstige Produkte werden so gesteuert, dass ein Überschuss zur Erfüllung von garantierten Leistungen vorhanden ist.

4.7. Operationelles Risiko

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz „Operationelle und Geschäftsrisiken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Die AXA Gruppe hat ein einheitliches Rahmenwerk für die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung der wichtigsten operationellen Risiken, die sich aus einem Versagen in ihrer Organisation, ihren Systemen oder ihren Ressourcen oder durch externe Ereignisse ergeben können, definiert.

Operationelle Risiken bezeichnen die Möglichkeit eines Verlusts infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern und Systemen oder infolge von externen Ereignissen. Operationelle Risiken umfassen Rechtsrisiken und schließen Risiken aus strategischen Entscheidung sowie Reputationsrisiken nicht mit ein.

Das Regelwerk zu operationellen Risiken der AXA Gruppe sieht die Einführung eines gemeinsamen Systems, spezieller Teams für operationelle Risiken sowie einer gemeinsamen Typologie zur Einstufung operationeller Risiken in sieben Risikokategorien vor: interner Betrug, externer Betrug, Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit, Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken, Schaden an materiellem Vermögen, Betriebsunterbrechung und Systemausfälle sowie Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement. Dieses Rahmenwerk deckt nicht nur Versicherungsaktivitäten ab, sondern umfasst sämtliche Gesellschaften von AXA, einschließlich Versicherungsunternehmen, Banken, Vermögensverwalter von AXA und interne Dienstleister im Einklang mit den Regelungen von AXA zur Steuerung operationeller Risiken.

Es werden sowohl quantitative als auch qualitative Anforderungen definiert:

- In der gesamten Gruppe werden die kritischsten operationellen Risiken jeder Gesellschaft und eine Reihe von Stressszenarien gemäß einem zukunftsgerichteten und auf Expertenmeinungen basierenden Ansatz identifiziert und beurteilt. Diese Risikoszenarien werden daraufhin verwendet, um die für die zur Deckung der operationellen Risiken erforderlichen Kapitalanforderungen auf Grundlage von auf Solvency II-Grundsätzen basierenden fortschrittlichen Modellen zu schätzen. Der Prozess zur Steuerung von operationellen Risiken wird in die lokale Governance durch eine Validierung der Geschäftsleitung integriert, um die Angemessenheit, Zweckmäßigkeit und Hinlänglichkeit der Risikobeurteilung sicherzustellen sowie zu gewährleisten, dass geeignete Korrektur- und Präventivmaßnahmen hinsichtlich der Hauptrisiken definiert und eingeführt werden.

- Zudem ist in den meisten Gesellschaften der Gruppe ein Prozess zur Verlustdatensammlung vorhanden, um tatsächliche Schäden durch operationelle Risiken nachzuverfolgen und in geeigneter Weise zu mindern. Dieser Prozess dient auch als wertvolle Informationsquelle zum Backtesting der in Risikobeurteilungen verwendeten Annahmen.

Ein zentrales Ziel des Modells des ökonomischen Kapitals der Gruppe in Bezug auf operationelle Risiken ist das Nachvollziehen und die Reduzierung von Schäden infolge von operativen Fehlern oder Versagen sowie die Definition einer angemessenen Strategie zur Risikosteuerung bei wesentlichen operationellen Risikoszenarien. Die operationellen Risikoprofile von Gesellschaften und der Gruppe werden lokalen Risk Committees sowie dem Group Risk Committee vorgelegt, die daraufhin entsprechende Entscheidungen und Maßnahmen treffen.

2016 erstreckt sich das operationelle Risikoprofil der Gruppe über alle sieben Kategorien operationeller Risiken, wobei folgende Hauptrisiken vorliegen:

- Risiken der geschäftsspezifischen Abläufe, Leistungserbringung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bilden naturgemäß Hauptrisiken und beziehen sich auf Prozessfehler, -ausfälle und/oder Nichterfüllung. Die Kategorie hat sich gegenüber 2015 nicht verändert, und es sind Kontrollen für die wichtigsten Risiken vorhanden.

- Das Risiko externen Betrugs und der Systemsicherheit ist weiterhin von großer Bedeutung. Das Exposure der AXA Gruppe gegenüber Cyber-Risiken ist nach wie vor hoch, und es ist immer mehr neue Technologie in Produkten und Dienstleistungen der AXA Gruppe enthalten. Informationen zu Cyber-Risiken sollten gemeinsam mit dem Absatz „Operationelle und Geschäftsrisiken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

- Das Compliance-Risiko aufgrund von gesetzlichen und regulatorischen Veränderungen bleibt ein Schwerpunkt.

- Geschäftsunterbrechung bezieht sich hauptsächlich auf IT-Ereignisse: eine zunehmende Digitalisierung und technologische Erneuerungen sorgen für eine steigende IT-Abhängigkeit.

Das operationelle Risiko der AXA Gruppe wird von den Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz „Internes Modell“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts dargelegt, abdeckt.

Spezifische Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken werden auf Konzern- und lokaler Ebene identifiziert. Zudem hat sich AXA mit Blick auf Informations- und IT-Risiken entschieden, die Steuerung von Informations- und Technologierisiken innerhalb der zweiten Verteidigungslinie durch die Schaffung eines Teams für Informations- und Technologierisiken mit Berichtslinie zum Group Chief Risk Officer zu stärken.

Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

4.8. Sonstige wesentliche Risiken

Strategierisiko

Das Strategierisiko ist das Risiko, dass wesentliche negative Auswirkungen (derzeit oder in Zukunft) auf Konzernebene auf die Einnahmen oder das Kapital aus einem Mangel an Reaktionsfähigkeit gegenüber Branchenveränderungen oder nachteiligen Geschäftsentscheidungen entstehen, wie z. B.

wesentliche Veränderungen an der Präsenz, u. a. durch Fusionen und Übernahmen;

- Produktangebot und Kundensegmentierung;

- Vertriebsmodell (Kanal-Mix einschließlich Allianzen/Partnerschaften, Multi-Access und digitaler Vertrieb).

Angesichts der Art von Strategierisiken findet keine Beurteilung der Kapitalbelastung statt, es ist jedoch ein effektives Regelwerk zur Steuerung von Strategierisiken zur frühzeitigen Erkennung und Minderungen dieser Risiken vorhanden.

Reputationsrisiko

Reputationsrisiko ist das Risiko, dass sich ein internes oder externes Ereignis negativ auf die Wahrnehmung und das Vertrauen der Stakeholder gegenüber dem Unternehmen auswirkt, oder das Vorhandensein einer Diskrepanz zwischen den Erwartungen des Stakeholder und Verhalten, Einstellungen, Werten, Handlungen oder Untätigkeit des Unternehmens.

Die AXA Gruppe hat ein globales Regelwerk mit zweistufigem Ansatz zum frühzeitigen Schutz vor und proaktiven Identifizierung, Überwachung, Steuerung und Minderung von Reputationsangelegenheiten definiert, um zum einen eine Wertvernichtung zu minimieren und zudem den Markenwert zu steigern und das Vertrauen zwischen Stakeholdern auszubauen.

Die AXA Gruppe verfügt über ein globales Reputationsnetzwerk mit dem Zweck, ein Regelwerk zur Steuerung von Reputationsrisiken aus lokaler Ebene einzuführen. Die Ziele des Ansatzes zur Steuerung des Reputationsrisikos liegen in Einklang mit dem allgemeinen Risikomanagement-Ansatz von AXA, dessen Ziel es ist, eine Risikokultur und ein Verständnis hinsichtlich Reputationsrisiken zu schaffen.

Der Ansatz zur Steuerung des Reputationsrisikos wird von drei Hauptzielen getragen:

- Proaktive Steuerung von Reputationsrisiken, Verhinderung oder Minimierung von Themen mit negativen Auswirkungen auf die Reputation von AXA und Aufbau von Vertrauen zwischen alle Stakeholdern von AXA;

- Festlegung von Verantwortlichkeiten für Reputationsrisiken innerhalb der gesamten Organisation (Marketing, HR, Finance, Investors Relations usw.) auf Konzern- und lokaler Ebene;

- Einführung eines gemeinsamen Regelwerks zur Steuerung von Reputationsrisiken innerhalb der Organisation.

Die Einführung des Regelwerks für Reputationsrisiken umfasst sämtliche Aktivitäten des AXA Gruppe, einschließlich Versicherung, Asset Management und Banking, sowie interne Dienstleister.

Entstehende Risiken

Entstehende Risiken sind Risiken, die sich entwickeln können oder bereits bestehen und stetig zunehmen. Entstehende Risiken sind durch ein hohes Maß an Unsicherheit gekennzeichnet, da einige von ihnen überhaupt nie eintreten.

Die AXA Gruppe hat Prozesse zur Qualifizierung und Quantifizierung von entstehenden Risiken geschaffen, die sich im Laufe der Zeit entwickeln können und an Bedeutung gewinnen. Das Regelwerk für entstehende Risiken beinhaltet ein Netzwerk von ca. 50 Mitarbeitern innerhalb der AXA Gruppe (in den Bereichen Versicherung, Banking, Asset Management und in unterstützenden Gesellschaften wie AXA Technology Services), was den Austausch von Fachwissen innerhalb operativer (einschließlich Underwriting) und Risikomanagement-Teams ermöglicht und die Definition angemessener Richtlinien für das Underwriting gewährleistet.

Die Überwachung von entstehenden Risiken wird durch einen Erkennungsprozess gesteuert, der Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Publikationen, Gerichtsurteilen usw. berücksichtigt. Risiken werden überwacht und innerhalb einer Risikolandkarte eingestuft, die aus sechs Untergruppen besteht (regulatorische und Rechtsrisiken, Umweltrisiken, soziale und politische Risiken, wirtschaftliche und finanzielle Risiken, medizinische und technologische Risiken). Nach Priorisierung der überwachten Risiken oder im Anschluss an eine Warnung einer Gesellschaft wird jährlich eine Arbeitsgruppe von GRM geschaffen, um ein spezifische Risiko und seine möglichen versicherungstechnischen Auswirkungen zu überprüfen.

Durch Aufbau von Beziehungen zu Wissenschaftlern und Unterstützung von innovativen Projekten in Bezug auf Umwelt- und sozio-ökonomische Risiken sowie Risiken im Bereich Lebensversicherung trägt der AXA Research Fund (siehe Kapital „Corporate Responsibility“) wesentlich zum Engagement der AXA Gruppe für ein besseres Verständnis der Entstehung dieser Risiken bei.

Durch Entwicklung neuer Lösungen, Bereitstellung von Fachwissen im Bereich Risikomanagement und aktive Unterstützung der allgemeinen Diskussion über die betroffenen Themen versucht die AXA Gruppe, gemeinsam mit anderen wichtigen Mitbewerbern ein besseres Verständnis und eine bessere Prognostizierung der entstehenden Risiken zu fördern und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Regulatorische Risiken

Weitere Informationen zu dem regulatorischen Umfeld, in dem die AXA Gruppe tätig ist, einschließlich regulatorischer Risiken, finden Sie im Absatz „Regulatorische Risiken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts.

([1]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

([2]) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.6 „Versicherungstechnische Risiken“ dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.

([3]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

([4]) Mit Stand Ende Q1 2017 steht das Operational Audit, Risk & Compliance Committee unter gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Financial Officer und des Group Chief Transformation Officer.

([5]) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.6 „Versicherungstechnische Risiken“ dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.

([6]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

([7]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

([8]) Die Risikomatrix der Gruppe soll alle für die Geschäftsbereiche von AXA wesentlichen Risiken identifizieren. Risikokategorien werden in Teilrisiken untergliedert. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Ebene der Teilrisiken. Die Risikomatrix wird regelmäßig auf Konzernebene überprüft und validiert.

([9]) Die Solvency II-Quote wird basierend auf dem internen Modell geschätzt, auf Grundlage eines einmal in 200 Jahren auftretenden Schocks und unter Annahme der Anwendung der Äquivalenzmethode für AXA US. Die Berechnung der Solvency II-Quote wird vor der geplanten Veröffentlichung des Solvency and Financial Condition Report (SFCR) von AXA am 1. Juli 2017 abgeschlossen.

([10]) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.

([11]) Diese Zahl gibt die buchhalterische Betrachtung wider, d. h. 100 % der direkt im konsolidierten Anlagefonds „Core Investment Portfolios“ gehaltenen Vermögenswerte und ohne Berücksichtigung von in nicht konsolidierten Anlagefonds gehaltenen Kreditderivaten, in Einklang mit Anhang 20 des Konzernabschlusses. Die Gruppe hält 28,3 Mrd. Euro (Nennwert) an Kreditderivaten als Gesamtrisiko einschließlich konsolidierter Anlagefonds „Satellite Investment Portfolios“ (0,8 Mrd. Euro).

([12]) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

TEIL 6

5. Konzernabschluss

5.1. Konzernbilanz

(in Millionen Euro) Anhangangaben 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
5 Geschäfts- oder Firmenwert 16.684 17.062
6 Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts(a) 2.209 2.364
7 Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten 24.132 24.028
8 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.266 3.277
Immaterielle Vermögenswerte 46.292 46.731
Immobilienanlagen 21.379 20.369
Finanzinvestitionen 530.730 500.311
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird(b) 175.292 194.601
9 Finanzanlagen der Versicherungsbetriebe 727.402 715.282
9 Finanzanlagen der Bankbetriebe und sonstigen Tätigkeiten 35.459 37.579
10 Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 2.245 2.306
14 Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 14.988 19.734
Sachanlagen 1.513 1.432
14 Latente Ansprüche der Versicherten auf Überschussbeteiligung 146 88
19 Latente Steueransprüche 1.417 2.083
Sonstige Vermögenswerte 3.077 3.603
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung 16.418 16.566
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung 1.000 878
Forderungen - tatsächliche Steuern 1.071 866
Sonstige Forderungen 17.416 14.263
11 Forderungen 35.906 32.573
5 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (c) 1.100 2.988
12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 26.314 26.275
Bilanzsumme 892.783 887.070

Hinweis: Das gesamte Anlagevermögen wird abzüglich der Auswirkung damit verbundener derivativer Instrumente ausgewiesen.

(a) Die Beträge verstehen sich vor Steuern.

(b) Umfasst Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.

(c) Zum 31. Dezember 2016 enthalten die Beträge die Aktiva der aufgegebenen Geschäftsbereiche der AXA Life Europa UK & Ireland, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war. Zum 31. Dezember 2015 enthalten die Beträge die Aktiva der portugiesischen Geschäftsbereiche der AXA Bank Hungary und zweier Immobilien in den Vereinigten Staaten, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.

(in Millionen Euro) Anhangangaben 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital 25.885 26.094
Rücklagen für Währungsumrechnung 38.883 36.765
Konzernergebnis - Konzernanteil 5.829 5.617
Eigenkapital - Konzernanteil 70.597 68.475
Minderheitsanteile 5.283 4.166
13 Summe Eigenkapital der Anteilseigner 75.880 72.641
Nachrangige Anleihen 7.818 7.465
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente 1.109 624
Kredite von Finanzinstitutionen 0 0
17 Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel(a) 8.927 8.089
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 414.569 398.776
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird(b) 160.222 152.079
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 574.791 550.856
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen 32.466 33.142
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen 2.382 538
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 3.593 3.362
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 11.917 39.564
Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen 50.358 76.606
Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte 2.565 3.084
Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen 49.488 46.222
Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge (1.903) (1.641)
14 Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 675.299 675.127
15 Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (a) 31.743 32.639
16 Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten 13.735 12.659
19 Latente Steuerverbindlichkeiten 6.187 5.156
Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds und von Minderheitsgesellschaftern gehaltene kündbare Instrumente 11.503 10.525
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite (a) 3.194 3.692
Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung 10.356 9.760
Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung 6.628 12.917
Verbindlichkeiten - tatsächliche Steuern 1.057 1.662
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen 30.402 25.635
Sonstige Verbindlichkeiten 16.962 14.509
18 Verbindlichkeiten 80.101 78.700
5 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten (c) 910 2.059
Bilanzsumme 892.783 887.070

(a) Die Beträge werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener derivativer Instrumente ausgewiesen.

(b) Umfasst Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.

(c) Zum 31. Dezember 2016 enthalten die Beträge die Verbindlichkeiten der aufgegebenen Geschäftsbereiche der AXA Life Europa UK & Ireland, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war. Zum 31. Dezember 2015 enthalten die Beträge die Verbindlichkeiten der portugiesischen Geschäftsbereiche und der AXA Bank Hungary, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.

5.2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(in Millionen Euro, Ergebnis je Aktie in Euro) Anhangangaben 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Gebuchte Bruttobeiträge 94.220 91.730
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 219 236
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit 94.439 91.966
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit 590 616
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit 5.164 5.554
21 Umsatzerlöse (b) 100.193 98.136
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte (346) (268)
Nettokapitalerträge (c) 14.941 16.238
Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen (d) 4.410 2.518
Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen (e) 8.629 (442)
davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko (f) 9.124 784
Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (g) (796) (724)
22 Netto-Kapitalanlageergebnis vor Aufwendungen 27.184 17.590
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten (f) (95.350) (85.567)
23 Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen (589) (881)
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit (47) (46)
25 Abschlussaufwendungen (11.435) (10.154)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts (170) (156)
25 Verwaltungsaufwendungen (10.299) (10.042)
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (114) (115)
Sonstige Erträge und Aufwendungen 124 (504)
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (117.881) (107.467)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 9.149 7.992
10 (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 218 214
24 Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (296) (488)
Jahresüberschuss aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 9.071 7.718
19 Ertragsteuern (2.438) (1.795)
Nettobetriebsertrag 6.632 5.923
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (i) (439) 64
Konzernergebnis nach Steuern 6.193 5.987
Aufteilung zwischen:    
Konzernergebnis - Konzernanteil 5.829 5.617
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 364 370
27 Ergebnis je Aktie (j) 2,30 2,19
Voll verwässertes Ergebnis je Aktie (j) 2,30 2,18

(a) Der Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings wird als gesonderter Posten in der Erfolgsrechnung ausgewiesen, um eine Vergleichsbasis zu erhalten.

(b) Vor Rückversicherung.

(c) Nach Abzug der Aufwendungen für Kapitalanlagen und einschließlich Gewinnen/Verlusten aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities).

(d) Umfasst Wertaufholungen für verkaufte Kapitalanlagen.

(e) Umfasst realisierte Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Fremdwährungen und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen.

(f) Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko werden durch eine Gegenbuchung unter den technischen Kosten aus Versicherungstätigkeiten saldiert.

(d) Enthält keine Wertaufholungen für verkaufte Kapitalanlagen.

(h) Umfasst den Nettosaldo der Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Derivaten für Finanzschulden (enthält jedoch keine Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Derivate).

(i) Bezieht sich auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche der United Kingdom Life & Savings.

(j) Bezüglich der Aufteilung des Ergebnisses je Aktie auf fortgeführte und aufgegebene Geschäftsbereiche siehe Anhang 27.

5.3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts 1.827 (2.610)
Rücklagen für Währungsumrechnung (73) 3.557
Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können 1.754 947
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer (581) (62)
Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden (581) (62)
Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Nettogewinne und -verluste 1.173 885
Konzernergebnis 6.193 5.987
Aufteilung zwischen:    
Konzernergebnis - Konzernanteil 5.829 5.617
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 364 370
Gesamtergebnis 7.366 6.872
Aufteilung zwischen:    
Summe Gesamtergebnis - Konzernanteil 6.798 6.357
Summe Gesamtergebnis - Minderheitsanteile 568 515

Die Beträge sind abzüglich Steuern, Überschussbeteiligung der Versicherten und sonstiger Veränderungen im Zusammenhang mit Schattenbilanzierung dargestellt. Steuern, Überschussbeteiligung der Versicherten und damit verbundene Effekte werden im Anhang zum Jahresabschluss näher erläutert.

5.4. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

(in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) Auf Anteilseigner entfallend
Gezeichnetes Kapital
Anzahl der Aktien (in Tausend) Nennwert
(in Euro)
Gezeichnetes Kapital Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital Eigene Anteile Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
Eigenkapital zum 1. Januar 2016 2.426.458 2 5.557 21.094 (209) 12.774
Kapital (1.309) 2 (3)      
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital       (148)    
Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung       37    
Eigene Anteile         (88)  
Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien            
Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente            
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit            
Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit            
Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (b)           0
Gezahlte Dividenden            
Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern (1.309) 2 (3) (111) (88) 0
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts           1.869
Rücklagen für Währungsumrechnung            
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer            
Konzernergebnis            
Summe Gesamtergebnis (CI)           1.869
Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 2.425.149 2 5.554 20.983 (297) 14.643
(in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien)
Sonstige Rücklagen
Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Absicherung von Zahlungsströmen) Sonstige (a) Rücklagen für Währungs-
um-
rechnung
Nicht ausgeschüttete Gewinne und sonstige Rücklagen Eigenkapital (Konzernanteil) Minder-
heits-
anteile
Eigenkapital zum 1. Januar 2016 368 6.550 29 22.311 68.475 4.166
Kapital         (3)  
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital         (148)  
Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung         37  
Eigene Anteile         (88)  
Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien   (7)     (7)  
Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente            
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit   (1.260)     (1.260)  
Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit   (267)     (267)  
Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (b)   15   (299) (284) 549
Gezahlte Dividenden       (2.656) (2.656)  
Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern   (1.519)   (2.955) (4.676) 549
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (171)       1.698 129
Rücklagen für Währungsumrechnung   (181) 32   (150) 77
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer       (580) (580) (1)
Konzernergebnis       5.829 5.829 364
Summe Gesamtergebnis (CI) (171) (181) 32 5.250 6.798 568
Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 197 4.849 61 24.606 70.597 5.283

Hinweis: Die Beträge sind abzüglich der Auswirkungen einer „Schattenbilanzierung“ und ihres Effekts auf die Beteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten und den Wert des Bestandsgeschäfts dargestellt.

(a) Hauptsächlich nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS, TSDI) und Eigenkapitalkomponenten zusammengesetzter Finanzinstrumente (z. B. Wandelanleihen) (siehe Anhang 13.1.1).

(b) Einschließlich Änderungen der Beteiligungsquote an konsolidierten Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen.

(in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) Auf Anteilseigner entfallend
Gezeichnetes Kapital Sonstige Rücklagen
Anzahl der Aktien (in Tausend) Nennwert
(in Euro)
Gezeichnetes Kapital Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital Eigene Anteile Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
Eigenkapital zum 1. Januar 2015(b) 2.442.277 2 5.593 21.515 (164) 15.327
Kapital (15.818) 2 (36)      
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital       (450)    
Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung       30    
Eigene Anteile         (45)  
Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien            
Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente            
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit            
Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit            
Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (c)           0
Gezahlte Dividenden            
Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern (15.818) 2 (36) (420) (45) 0
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts           (2.552)
Rücklagen für Währungsumrechnung            
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer            
Konzernergebnis            
Gesamtergebnis           (2.552)
Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 2.426.458 2 5.557 21.094 (209) 12.774
(in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Absicherung von Zahlungsströmen) Sonstige (a) Rücklagen für Währungs-
um-
rechnung
Nicht ausgeschüttete Gewinne und sonstige Rücklagen Eigenkapital (Konzernanteil) Minder-
heits-
anteile
Eigenkapital zum 1. Januar 2015(b) 400 6.472 (2.960) 19.038 65.219 2.815
Kapital         (36)  
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital         (450)  
Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung         30  
Eigene Anteile         (45)  
Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien   (15)     (15)  
Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente            
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit   0     0 0
Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit   (305)     (305)  
Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (c)       37 37 836
Gezahlte Dividenden       (2.317) (2.317)  
Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern   (320)   (2.280) (3.101) 836
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (31)       (2.584) (26)
Rücklagen für Währungsumrechnung   398 2.989   3.387 169
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer       (63) (63) 1
Konzernergebnis       5.617 5.617 370
Gesamtergebnis (31) 398 2.989 5.554 6.357 515
Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 368 6.550 29 22.311 68.475 4.166

Hinweis: Die Beträge sind abzüglich der Auswirkungen einer „Schattenbilanzierung“ und ihres Effekts auf die Beteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten und den Wert des Bestandsgeschäfts dargestellt.

(a) Hauptsächlich nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS, TSDI) und Eigenkapitalkomponenten zusammengesetzter Finanzinstrumente (z. B. Wandelanleihen) (siehe Anhang 13.1.1).

(b) Reso Garantia wurde 2014 im Konzernabschluss auf der Grundlage eines Bilanzstichtags zum 30. September anhand der Equity-Methode bilanziert. Aufgrund erheblicher Wechselkursschwankungen des russischen Rubels zwischen dem 30. September 2014 und dem 31. Dezember 2014 wurde die als Grundlage für die Bilanzierung nach der Equity-Methode herangezogene Bilanz anhand des Wechselkurses zum 31. Dezember umgerechnet.

(c) Einschließlich Änderungen der Beteiligungsquote an konsolidierten Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen.

5.5. Konzern-Kapitalflussrechnung

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Betriebliche Erträge einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche vor Steuern 8.636 7.735
Nettoabschreibungsaufwand (a) 672 799
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte (b) 457 0
Nettoänderung der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnliche Kosten (737) (1.325)
Nettozunahme/(Rückbuchung) von Wertminderungen auf Kapitalanlagen, Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 780 725
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen (12.135) (881)
Nettoänderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (c) 18.956 10.560
Nettozunahme/(Rückbuchung) der sonstigen Rückstellungen (d) 196 (248)
(Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (218) (214)
Anpassung der in den betrieblichen Erträgen enthaltenen zahlungsunwirksamen Salden 7.971 9.415
Realisierte Nettogewinne und -verluste aus Kapitalanlagen (3.603) (1.932)
Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 296 488
Anpassung zur Umgliederung in Investitions- und Finanzierungstätigkeiten (3.306) (1.444)
Während der Periode ergebniswirksam erfasste Dividenden (3.076) (3.205)
Während der Periode ergebniswirksam erfasste Kapitalerträge und -aufwendungen (13.254) (14.318)
Zahlungswirksame Anpassung abgegrenzter Posten (16.330) (17.523)
Mittelzuflüsse aus der Einlagenbilanzierung 1.257 4.926
Eingenommene Dividenden und Zwischendividenden 3.470 3.838
Kapitalerträge (e) 20.381 20.491
Kapitalaufwendungen (ohne Zinsen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, Nachschussaufforderungen und Sonstige) (5.073) (5.699)
Operativer Cashflow aus Banktätigkeit (84) (4.125)
Änderungen der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 481 1.310
Mittelzuflüsse aus sonstigen Vermögenswerten und Schulden (f) (533) 611
Gezahlte Steueraufwendungen (1.709) (679)
Sonstige zahlungswirksame Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und Anpassung zahlungsunwirksamer Transaktionen (2.037) (630)
Mittelzuflüsse aus zahlungswirksamen Transaktionen, die nicht in den betrieblichen Erträgen enthalten sind, vor Steuern 16.153 20.043
Mittelzufluss /-(abfluss) aus laufender Geschäftstätigkeit 13.124 18.226
Erwerb von Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel (116) (223)
Veräußerung von Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, abzüglich der veräußerten Zahlungsmittel 204 295
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit Änderungen des Konsolidierungskreises 88 72
Verkauf von Schuldinstrumenten (f) 69.272 75.420
Verkauf von Eigenkapitalinstrumenten und nicht konsolidierten Anlagefonds (f) (g) 32.903 27.654
Verkauf von direkt oder nicht direkt als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (f) 4.421 654
Verkauf und/oder Rückzahlung von Darlehen und sonstigen Vermögenswerten (f) (h) 12.418 32.882
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Rückzahlung von Kapitalanlagen (f) (g) (h) 119.013 136.610
Erwerb von Schuldinstrumenten (f) (81.913) (72.772)
Erwerb von Eigenkapitalinstrumenten und nicht konsolidierten Anlagefonds (f) (g) (34.276) (30.625)
Erwerb von direkt oder nicht direkt als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (f) (3.269) (1.837)
Erwerb und/oder Ausreichung von Darlehen und sonstigen Vermögenswerten (g) (h) (13.534) (43.490)
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgabe von Kapitalanlagen (f) (g) (h) (132.993) (148.725)
Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 44 40
Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (472) (462)
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (428) (422)
Zunahme der besicherten Verbindlichkeiten/Abnahme der besicherten Forderungen 131.913 139.605
Abnahme der besicherten Verbindlichkeiten/Zunahme der besicherten Forderungen (127.863) (136.669)
Mittelzuflüsse im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten. 4.050 2.936
Mittelzufluss /-(abfluss) aus der Investitionstätigkeit (10.269) (9.528)
Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten 489 666
Rückzahlung von Eigenkapitalinstrumenten (924) (1.192)
Transaktionen mit eigenen Aktien (6) (46)
Gezahlte Dividenden (2.923) (2.637)
Zinsen auf nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (444) (432)
Erwerb/Verkauf von Beteiligungen an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen (214) (132)
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit Transaktionen mit Anteilseignern (4.022) (3.774)
Mittelzufluss aus der Ausgabe von Schuldtiteln 2.781 3
Mittelabfluss für die Rückzahlung von Schuldtiteln (1.302) (1.529)
Auf zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel gezahlte Zinsen (i) (339) (508)
Zinsmarge von Sicherungsderivaten für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 4  
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung 1.144 (2.034)
Sonstige zahlungswirksame Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit und Anpassung zahlungsunwirksamer Transaktionen    
Mittelzufluss /-(abfluss) aus der Finanzierungstätigkeit (2.878) (5.808)
Mittelzufluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 415 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar (j) 25.630 21.631
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 13.124 18.226
Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit (10.269) (9.528)
Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit (2.878) (5.808)
Mittelzufluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 415 0
Auswirkung der Änderung der Konsolidierungsmethode und Umgliederungen in zur Veräußerung gehalten (k) (12) (72)
Nettoauswirkung von Wechselkursänderungen und Umgliederung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (275) 1.180
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember (j) 25.734 25.630

(a) Umfasst Auf-/Abgelder und damit verbundene Abschreibungen, Abschreibungen von Immobilien, die als Finanzinvestition und als vom Eigentümer selbstgenutzte Immobilien direkt gehalten werden.

(b) Umfasst Wertminderungsaufwand und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst wurden.

(c) Umfasst die Auswirkung von Rückversicherung und Änderung der Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.

(d) Umfasst in erster Linie Änderungen der Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen, für risikobehaftete oder zweifelhafte Forderungen und Änderungen des Wertminderungsaufwands für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.

(e) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities).

(f) Umfasst damit verbundene Derivate.

(g) Umfasst direkt oder von konsolidierten Anlagefonds sowie nicht konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente.

(h) Umfasst Verkäufe/Erwerbe von Vermögenswerte zur Deckung von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird

(i) Umfasst die zahlungswirksame Auswirkung der Zinsmarge im Zusammenhang mit Sicherungsderivaten für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel.

(j) Abzüglich Kontokorrentkredite.

(k) 2016 enthalten die Beträge die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der aufgegebenen Geschäftsbereiche der United Kingdom Life & Savings, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.

2015 enthalten die Beträge die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der portugiesischen Geschäftsbereiche und der AXA Bank Hungary, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden in Anhang 12 dargestellt.

5.6. Konzernanhang

Anhang 1 Rechnungslegungsgrundsätze

1.1. Allgemeine Informationen

AXA SA, eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (Société Anonyme) (das „Unternehmen” und zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen „AXA“ oder die „Gruppe“), ist das Mutterunternehmen (Holdinggesellschaft) eines internationalen Finanzdienstleistungskonzerns, der sich auf finanzielle Absicherung konzentriert. AXA ist hauptsächlich in Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Afrika tätig. Die Liste der im Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses von AXA enthaltenen wichtigsten Geschäftseinheiten befindet sich in Anhang 2 des Konzernabschlusses.

AXA ist an der Euronext Paris Compartment A notiert.

Der vorliegende Konzernabschluss, einschließlich sämtlicher Anhänge, wurde vom Board of Directors am 16. März 2017 festgestellt.

1.2. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

Die Konzernabschlüsse von AXA werden jeweils zum 31. Dezember aufgestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die von der Europäischen Union vor dem Bilanzstichtag übernommen wurden und ab dem 1. Januar 2016 zwingend anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzern wendet die „Carve-out“-Option, die eine Nichtanwendung sämtlicher Rechnungslegungsgrundsätze für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 zulässt, nicht an.

Am 1. Januar 2016 veröffentlichte und übernommene Änderungen

Die Anwendung der nachstehenden Änderungen zum 1. Januar 2016 hatte keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Änderungen Veröffentlichungsdatum Thema
IFRS 11 - Gemeinsame Vereinbarungen 06. Mai 2014 Leitlinie für die Bilanzierung des Erwerbs eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb bildet.
IAS 16 - Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte 12. Mai 2014 Klarstellung des Prinzips für die Auswahl der Abschreibungsmethode, die am genauesten den erwarteten Verlauf des Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens eines Vermögenswertes widerspiegelt.
Jährliche Verbesserungen an den IFRS 25. September 2014 Sammlung an Änderungen an den IFRS als Reaktion auf Themen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.
Zyklus 2012 - 2014    
IAS 1 - Darstellung des Abschlusses 18. Dezember 2014 Verbesserung der Darstellung und der Angaben in Finanzberichten. Die Änderungen sollen Unternehmen dazu veranlassen, bei der Feststellung, welche Informationen sie in ihren Jahresabschlüssen offenlegen, ihr fachliches Urteilsvermögen walten zu lassen. Beispielsweise sollte für den gesamten Jahresabschluss das Prinzip der Wesentlichkeit gelten, da die Aufnahme unwesentlicher Informationen die Nützlichkeit von Finanzinformationen beeinträchtigen kann.
IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 18. Dezember 2014 Klarstellung der Anforderungen für die Bilanzierung von Investmentgesellschaften

Veröffentlichte, aber noch nicht in Kraft getretene Standards und Änderungen

IFRS 9 - Finanzinstrumente, veröffentlicht am 24. Juli 2014, hat IAS 39 ersetzt. Der neue Standard befasst sich mit folgenden Themen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten:

- Einstufung und Bemessung: IFRS 9 nutzt eine einheitliche Vorgehensweise zur Bestimmung, ob ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis oder aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn a) der Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und b) die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten Cashflows erzeugen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI“). Wird a) der Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und zum Verkauf zu halten, und b) sind die vertraglichen Cashflows ausschließlich für Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestimmt, wird der finanzielle Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet und eventuelle realisierte Gewinne oder Verluste werden nach dem Verkauf in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Vermögenswerte, die keiner dieser Kategorien entsprechen, werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Darüber hinaus kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die Option zur Designation eines finanziellen Vermögenswerts als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten nutzen, wenn dies eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder wesentlich vermindert. In Bezug auf Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, kann sich ein Unternehmen auch für das unwiderrufliche Wahlrecht entscheiden, im Rahmen der Folgebewertung die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieses Eigenkapitalinstruments (einschließlich realisierter Gewinne und Verluste) im sonstigen Ergebnis darzustellen. Dividenden sind ergebniswirksam zu erfassen. Ferner ist im Falle von finanziellen Verbindlichkeiten, die als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert sind, der Betrag der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der dieser finanziellen Verbindlichkeit zuzuordnen ist, im sonstigen Ergebnis zu erfassen, es sei denn, die Erfassung der Auswirkungen von Änderungen des Kreditausfallrisikos der Verbindlichkeit im sonstigen Ergebnis würde eine Rechnungslegungsanomalie in der Gewinn- und Verlustrechnung hervorrufen oder vergrößern.

- Wertminderung: Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 spiegelt erwartete Verluste aus Kreditausfällen wider, im Gegensatz zu eingetretenen Kreditausfällen nach IAS 39. Nach der Vorgehensweise laut IFRS 9 ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Kreditereignis eingetreten sein muss, bevor ein Kreditausfall erfasst wird. Stattdessen bilanziert ein Unternehmen stets die erwarteten Kreditausfälle und etwaige Änderungen dieser erwarteten Kreditausfälle. Der Betrag der erwarteten Kreditausfälle wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um Änderungen des Kreditausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz Rechnung zu tragen.

- Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: IFRS 9 führt neue Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ein, die die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften besser an das Risikomanagement angleichen. Die Anforderungen legen eine stärker auf Grundsätzen basierende Herangehensweise an das allgemeine Modell der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften fest. Die Änderungen gelten für die gesamte Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, mit Ausnahme von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts gegen das Zinsänderungsrisiko (üblicherweise als „Fair-Value-Makro-Hedging“ bezeichnet). Auf diese kann ein Unternehmen die aktuellen Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 weiter anwenden. Diese Ausnahme wurde in erster Linie zugelassen, da das IASB das Makro-Hedge-Accounting als eigenes Projekt angeht.

Die Methode der Umsetzung von IFRS 9 und ihre potenzielle Auswirkung auf den Konzernabschluss der Gruppe werden derzeit innerhalb der Gruppe geprüft.

Das veröffentliche Datum des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2018.

Änderungen an IFRS 4 - Versicherungsverträge: Die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge, veröffentlicht am 12. September 2016, ändert den bestehenden IFRS 4 jedoch dahingehend, dass es Unternehmen, die Versicherungsverträge im Rahmen von IFRS 4 abschließen, gestattet ist, bestimmte Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 abzumildern, bevor der neue Standard des IASB für Versicherungsverträge (auch als IFRS 17 Versicherungsverträge bezeichnet) in Kraft tritt. Die Änderungen führen zwei alternative Optionen ein:

(1) Anwendung einer temporären Befreiung von der Umsetzung von IFRS 9 entweder i) bis zum Datum des Inkrafttretens des neuen Standards für Versicherungsverträge oder (ii) bis Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, je nachdem welches Datum früher eintritt. Während der Aufschubfrist sind zusätzliche Angaben zu finanziellen Vermögenswerten erforderlich. Diese Option steht nur Unternehmen zur Verfügung, deren Aktivitäten vorwiegend mit dem Versicherungswesen verbunden sind und die IFRS 9 noch nicht angewandt haben; oder

(2) Übernahme von IFRS 9, aber in Bezug auf designierte finanzielle Vermögenswerte Beseitigung der Auswirkungen bestimmter Rechnungslegungsanomalien, die vor der Umsetzung des neuen Standards für Versicherungsverträge auftreten können, aus der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Zwischenzeit sind zusätzliche Angaben erforderlich.

Die Gruppe hat festgestellt, dass sie Anspruch auf die Option der temporären Befreiung (1) hat. Die Feststellung der Anspruchsberechtigung basiert auf einer Analyse des Prozentsatzes des gesamten konsolidierten Buchwerts der mit der Versicherungstätigkeit verbundenen Verbindlichkeiten im Verhältnis zum gesamten konsolidierten Buchwert sämtlicher Verbindlichkeiten, der darauf schließen lässt, dass die Tätigkeit von AXA überwiegend mit dem Versicherungswesen verbunden ist. Demzufolge hat die Gruppe beschlossen, die Umsetzung von IFRS 9 bis zum Daten des Inkrafttretens des neuen Standards für Versicherungsverträge aufzuschieben, jedoch spätestens bis zum 1. Januar 2021. Die Änderungen, die eine temporäre Befreiung zulassen, gelten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Änderungen wurden von der Europäischen Union noch nicht übernommen.

IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden, veröffentlicht am 28. Mai 2014, geändert am 11. September 2015 und am 12. April 2016, sehen eine stärker auf Grundsätzen basierende Herangehensweise bei der Erfassung von Erlösen vor. Das neue Modell gilt für alle Erlöse, die aus Verträgen mit Kunden hervorgehen, mit Ausnahme derjenigen, die in den Geltungsbereich anderer IFRS fallen, wie beispielsweise Versicherungsverträge, Leasingverträge und Finanzinstrumente. IFRS 15 tritt in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2018 oder danach beginnenden Geschäftsjahres in Kraft. Die am 12. April 2016 herausgegebenen Änderungen des Standards wurden von der Europäischen Union noch nicht übernommen. Die potenzielle Auswirkung des neuen Standards und seiner Änderungen auf den Konzernabschluss der Gruppe wird derzeit geprüft.

IFRS 16 - Leasingverhältnisse, veröffentlicht am 13. Januar 2016, legt die Grundsätze für die Erfassung, Bemessung, Darstellung und Angabe von Leasingverhältnissen für beide Parteien eines Vertrags, d. h. den Kunden („Leasingnehmer“) und den Lieferanten („Leasinggeber“), fest. Nach IFRS 16 muss ein Leasingnehmer (i) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten erfassen, es sei denn, der zugrundeliegende Basiswert ist von geringem Wert; und (ii) die Abschreibung von Leasinggegenständen getrennt von den Zinsen auf die Leasingverbindlichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen. Der Leasinggeber klassifiziert und bilanziert seine Leasingverhältnisse weiterhin als (i) Operating-Leasingverhältnisse mit der Erfassung des zugrundeliegenden Basiswerts oder als (ii) Finanzierungsleasing-Verhältnisse durch Ausbuchung des zugrundeliegenden Basiswerts und Erfassung einer Nettoinvestition, ähnlich den derzeitigen Anforderungen von IAS 17. IFRS 16 tritt in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2019 oder danach beginnenden Geschäftsjahres in Kraft. Der Standard wurde von der Europäischen Union noch nicht übernommen. Die potenzielle Auswirkung des neuen Standards auf den Konzernabschluss der Gruppe wird derzeit geprüft.

Die folgenden Änderungen und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Änderungen und Interpretation Veröffentlichungsdatum Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen Thema
IAS 12 - Ertragsteuern 19. Januar 2016 1. Januar 2017* Leitlinie für die Bilanzierung von aktiven latenten Steuern im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten, insbesondere für die Bewertung des künftigen zu versteuernden Gewinns.
IAS 7 - Kapitalflussrechnung 29. Januar 2016 1. Januar 2017* Diese Änderungen verlangen von Unternehmen die Abgabe von Informationen über Änderungen ihrer Finanzierungskosten, einschließlich Änderungen der Cashflows und nicht zahlungswirksame Änderungen (wie beispielsweise Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung).
IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütung 20. Juni 2016 1. Januar 2018* Leitlinie für folgende Themen:
      - Berücksichtigung der Bedingungen für die Ausübung und Nichtausübung auf die Bemessung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich;
      - Einstufung einer anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich auf Nettobasis für Quellensteuerverpflichtungen;
      - Bilanzierung einer Änderung der Bedingungen für eine anteilsbasierte Vergütung, die ihre Klassifizierung von Ausgleich in Barmitteln in Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten ändert.
IAS 40 - Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 08. Dezember 2016 1. Januar 2018* Klarstellung der Übertragung in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltene Immobilien: Die Übertragung in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien muss zu einer Nutzungsänderung des Vermögenswertes führen.
Jährliche Verbesserungen an den IFRS 08. Dezember 2016 1. Januar 2017* oder 1. Januar 2018 je nach Verbesserung Sammlung von Änderungen an den IFRS als Reaktion auf Themen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.
Zyklus 2014 - 2016      
IFRIC 22 - Fremdwährungsgeschäfte und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 08. Dezember 2016 1. Januar 2018* Klarstellung des Wechselkurses, der für die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die den Erhalt oder die Zahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung in einer Fremdwährung beinhalten, heranzuziehen ist.

* Eine frühere Anwendung ist zulässig (vorbehaltlich bestimmter Bedingungen in einigen Fällen).

Aufstellung von Jahresabschlüssen

Die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen. Sie verlangt bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gruppe ein gewisses Maß an Urteilsvermögen. Die wichtigsten betroffenen Bilanzpositionen sind Geschäfts- oder Firmenwert (insbesondere Wertminderungstests, wie in Absatz 1.7.1 erläutert), bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene immaterielle Vermögenswerte, der Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts, abgegrenzte Abschlusskosten und Ähnliches, bestimmte zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte, latente Steueransprüche, Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft, leistungsorientierte Pensionszusagen und Salden im Zusammenhang mit anteilsbasierter Vergütung. Die nachstehend ausgeführten Grundsätze geben die für diese Posten herangezogenen Bewertungsmethoden an. Diese Methoden, einschließlich der Schlüsselannahmen, falls erforderlich, werden im Anhang im Zusammenhang mit den betreffenden Aktiv- und Passivposten erläutert, wenn dies sinnvoll und nützlich ist.

Wie von IAS 1 empfohlen, werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Regel in der Bilanz in aufsteigender Reihenfolge nach Liquidität eingestuft, was für Finanzinstitute geeigneter ist als eine Einstufung nach kurzfristigen und langfristigen Posten. Wie bei den meisten Versicherungsgesellschaften werden Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Verwendungszweck erfasst.

Sämtliche Beträge in der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und im Konzernanhang werden in Millionen Euro angegeben.

1.3. Konsolidierung

1.3.1. Konsolidierungskreis

Von AXA beherrschte Unternehmen werden als Tochterunternehmen bezeichnet. Sie werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung auf AXA übergeht, voll konsolidiert. Nach IFRS 10 beherrscht AXA ein Beteiligungsunternehmen, wenn sie aufgrund ihres Engagements bei dem Unternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch ihre Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Nur substanzielle Rechte (d. h. der Inhaber muss die praktische Möglichkeit haben, das Recht auszuüben) und Rechte, bei denen es sich nicht um Schutzrechte handelt, werden berücksichtigt. Die Bestimmungsmacht von AXA ohne Stimmrechtsmehrheit an einem Beteiligungsunternehmen kann insbesondere basieren auf:

- der Beteiligungsquote in Bezug auf die anderen Investoren;

- potenziellen Stimmrechten;

- einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Investor und anderen Stimmrechtsinhabern;

- Rechten aus anderen vertraglichen Vereinbarungen; oder

- einer Kombination dieser Indikatoren.

Nach IFRS 11 sind Unternehmen, die von AXA gemeinsam mit einem oder mehreren Dritten beherrscht werden, Gemeinschaftsunternehmen und werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Unternehmen, auf welche AXA einen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach IAS 28 wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn AXA direkt oder indirekt 20 % oder mehr der Stimmrechte hält. Ein maßgeblicher Einfluss kann auch durch eine Vereinbarung mit anderen Anteilseignern ausgeübt werden.

Bei der Equity-Methode wird der Anteil von AXA an den Gewinnen oder Verlusten von Beteiligungen nach der Anschaffung ergebniswirksam erfasst, während ihr Anteil an den Veränderungen der Rücklagen nach der Anschaffung unter den „Sonstigen Rücklagen“ ausgewiesen wird.

Anlagefonds und Immobiliengesellschaften werden entweder voll konsolidiert oder nach der Equity-Methode bilanziert, je nachdem welche Bedingungen von IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28, wie vorstehend erläutert, sie erfüllen. Von Asset Managern erhaltene Gebühren werden bei der Bewertung des Exposures gegenüber der Variabilität der wirtschaftlichen Erfolge ebenfalls berücksichtigt. Bei voll konsolidierten Anlagefonds werden Minderheitsanteile zum beizulegenden Zeitwert erfasst und in der Bilanz als Verbindlichkeiten ausgewiesen, wenn die Instrumente des Unternehmens vom Inhaber jederzeit zum beizulegenden Zeitwert zurückgenommen werden können. Anlagefonds, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden in der Bilanz unter der Überschrift „Finanzinvestitionen“ ausgewiesen.

Einige von AXA beherrschte, gemeinschaftlich kontrollierte oder maßgeblich beeinflusste Unternehmen sind nicht im Konsolidierungskreis eingeschlossen, da sie für den Konzernabschluss der Gruppe nicht wesentlich sind. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Anlagefonds.

1.3.2. Unternehmenszusammenschlüsse und nachfolgende Änderungen der Beteiligungsquote der Gruppe

Gemäß der nach IFRS 1 - Erstmalige Anwendung von IFRS - zugelassenen Option wurden Unternehmenszusammenschlüsse vor 2004 nicht in Bezug auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden französischen Rechnungslegungsgrundsätze angepasst.

Bewertung erworbener Vermögenswerte und übernommener Verbindlichkeiten neu erworbener Tochterunternehmen und Eventualverbindlichkeiten

Bei ihrer erstmaligen Konsolidierung werden sämtliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten (es sei denn, sie stellen keine aktuellen Verpflichtungen dar) des erworbenen Unternehmens mit ihrem beizulegenden Zeitwert geschätzt. Gemäß einer nach IFRS 4 zugelassenen Ausnahmeregelung werden Schulden im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen oder Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen jedoch mit ihrem Buchwert vor dem Erwerbszeitpunkt erfasst, insofern diese Bemessungsgrundlage mit den Rechnungslegungsgrundsätzen von AXA übereinstimmt. Der beizulegende Zeitwert von erworbenem Bestandsgeschäft im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen wird als Vermögenswert angesetzt, der dem Barwert der geschätzten künftigen Gewinne, die aus dem erworbenen Bestandsgeschäft zum Erwerbszeitpunkt hervorgehen, entspricht (auch als Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts oder VBI bezeichnet, der die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert der Schulden widerspiegelt). Der Barwert der künftigen Gewinne berücksichtigt die Kapitalkosten und wird anhand versicherungsmathematischer Annahmen basierend auf Prognosen, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen werden, aber auch anhand eines Abzinsungssatzes, der einen Risikoaufschlag beinhaltet, geschätzt.

Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen können die nach IFRS 4 zugelassene Ausnahmeregelung in Phase 1 des oben erläuterten Versicherungsprojekts des IASB nicht in Anspruch nehmen, d. h. der beizulegende Zeitwert der übernommenen Schulden wird durch die Erfassung eines Vermögenswertes verbucht, der dem Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts entspricht. Schulden im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen werden direkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gemäß IAS 39 darf der beizulegende Zeitwert dieser Verträge den Rückkaufwert nicht unterschreiten, wenn sie kurzfristig abrufbar sind.

Andere identifizierbare immaterielle Vermögenswerte, wie der Wert von Kundenbeziehungen, sollten erfasst werden. Der immaterielle Vermögenswert der Kundenbeziehungen stellt den Wert der künftigen Zahlungsströme dar, die aus Vertragsverlängerungen und Verbundgeschäften mit neuen Produkten an Kunden erwartet werden, die zum Erwerbszeitpunkt bekannt und identifiziert sind. Diese Prognosen umfassen Annahmen bezüglich Forderungen, Aufwendungen und Finanzerträgen oder sie können auf der Grundlage des Neugeschäftswerts (NGW) geschätzt werden. Im Einklang mit den vor der Übernahme der IFRS geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen, die nach der Übernahme von IFRS 4 weiter angewandt werden können, können künftige Aufschläge im Zusammenhang mit erworbenem Geschäft unter dem Posten „Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts“ erfasst werden.

Ist es möglich, diese sonstigen immateriellen Vermögenswerte getrennt zu schätzen, können sie auch unter Berücksichtigung der erworbenen Marketingressourcen bewertet werden, die es ihnen gestatten, diese künftigen Zahlungsströme zu generieren. Die Art der erfassten immateriellen Vermögenswerte stimmt mit den Bewertungsmethoden, die beim Kauf des erworbenen Unternehmens angewandt wurden, überein.

Bei einem Unternehmenszusammenschluss sind in den Restrukturierungsrückstellungen, die in der Bilanz des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt erfasst sind, nur Restrukturierungskosten enthalten, die verlässlich bewertet werden können und einer bestehenden Verbindlichkeit des erworbenen Unternehmens vor dem Erwerbszeitpunkt entsprechen.

Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dieser berechnet sich, indem die von der Gruppe übertragenen Vermögenswerte, die Schulden, die die Gruppe von den früheren Eigentümer des erworbenen Unternehmens übernommen hat, und die von der Gruppe ausgegebenen Eigenkapitalanteile zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und diese beizulegenden Zeitwerte addiert werden.

Die Gegenleistung umfasst etwaige bedingte Bestandteile (Anpassung der Gegenleistung in Abhängigkeit von einem oder mehreren Ereignissen). Bei der Schätzung der bedingten Bestandteile wird auf die Verwendung von Annahmen geachtet, die mit den für die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, wie beispielsweise VBI, herangezogenen Annahmen übereinstimmen. Bei Unternehmenszusammenschlüssen, die vor dem 1. Januar 2009 stattgefunden haben, waren sämtliche bedingten Bestandteile in den Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses enthalten, insofern die Anpassung wahrscheinlich war und verlässlich bewertet werden konnte. Treten die künftigen Ereignisse nicht ein oder muss die Schätzung revidiert werden, so sind die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses entsprechend anzupassen, unter Berücksichtigung der Auswirkung eines zusätzlichen Geschäfts- oder Firmenwerts und/oder Anpassungen der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei Unternehmenszusammenschlüssen, die am oder nach dem 1. Januar 2009 stattgefunden haben, werden Änderungen der Schätzung der bedingten Bestandteile zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem anschließend tatsächlich gezahlten Betrag ergebniswirksam erfasst.

Unmittelbare Transaktionskosten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss werden nach Anfall ergebniswirksam erfasst.

Bei sukzessiven Unternehmenserwerben werden von der Gruppe zuvor gehaltene Minderheitsanteile mit dem beizulegende Zeitwert bewertet und die daraus resultierende Anpassung wird ergebniswirksam erfasst. Ändert ein zusätzlicher Erwerb das Beherrschungsverhältnis von maßgeblichem Einfluss oder gemeinschaftlicher Kontrolle in Beherrschung, werden bereits bestehende Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet und ergebniswirksam erfasst (was in der Folge zu einem neuen Geschäfts- oder Firmenwert führt).

Entsprechend einer für jeden Erwerb getroffenen Entscheidung kann jeder Minderheitsanteil mit seinem beizulegenden Zeitwert oder seiner anteiligen Beteiligung am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet werden.

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit dem Betrag bewertet, um den (a) die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag etwaiger Minderheitsanteile am erworbenen Unternehmen und, wenn es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss handelt, dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert des zuvor von der Gruppe gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen den (b) Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigt.

Der aus dem Erwerb einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Einheit hervorgehende Geschäfts- oder Firmenwert wird in der lokalen Währung der erworbenen Einheit erfasst und zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Sind die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs niedriger als der Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden, wird die Differenz unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert kann innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden, wenn neue Informationen zur Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung verfügbar werden. In diesem Fall sind die Vergleichsinformationen so darzustellen, als wäre die erstmalige Bilanzierung zum Erwerbszeitpunkt fertiggestellt worden.

Erfüllt ein latenter Steueranspruch, der ursprünglich als uneinbringlich betrachtet wurde, nach Ablauf der Frist von zwölf Monaten die Ansatzkriterien, wird der entsprechende Steuervorteil in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ohne eine entsprechende Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über die Geschäftssegmente (Life & Savings, Property & Casualty, Asset Management und Banking) hinweg den zahlungsmittelgenerierende Einheiten zugeordnet, die (i) den erworbenen Unternehmen oder Geschäftsportfolios gemäß ihrer voraussichtlichen Rentabilität und (ii) den bereits der AXA Gruppe angehörenden Geschäftseinheiten, die Nutzen aus den Synergien der erworbenen Aktivitäten ziehen werden, entsprechen. Diese Zuordnung von Geschäfts- oder Firmenwert wird sowohl für die Segmentberichterstattung als auch für Wertminderungstests verwendet.

Erwerb und Veräusserung von Minderheitsanteilen an einem beherrschten Tochterunternehmen

Erwerbs- und Veräußerungstransaktionen von Minderheitsanteilen an einem beherrschten Tochterunternehmen, die das Beherrschungsverhältnis nicht ändern, werden (einschließlich der direkten Anschaffungskosten) erfolgsneutral erfasst.

Im Falle eines Verlustes der Beherrschung über das Tochterunternehmen wird ein etwaiger Gewinn oder Verlust ergebniswirksam erfasst. Behält die Gruppe eine Beteiligung an der Geschäftseinheit, wird sie mit ihrem beizulegende Zeitwert bewertet und ein etwaiger Gewinn oder Verlust wird ergebniswirksam erfasst.

Verkaufsoption für Minderheitsanteile

Wird die Beherrschung eines Tochterunternehmens erworben, kann den Minderheitsaktionären eine Verkaufsoption eingeräumt werden. Die Erfassung der kündbaren Instrumente als Verbindlichkeit hängt jedoch von den vertraglichen Verpflichtungen ab.

Umfasst der Vertrag eine vom Optionsinhaber ausübbare unbedingte Verpflichtung, wird sie als Verbindlichkeit erfasst. Da die Gegenbuchung für diese Verbindlichkeit von den aktuellen IFRS nicht spezifiziert wird, wendet die Gruppe folgende Methode an: (i) Umgliederung von Minderheitsanteilen vom Eigenkapital in Verbindlichkeiten, (ii) Neubewertung dieser Verbindlichkeit mit dem Barwert des Optionspreises und (iii) Erfassung der Differenz entweder als Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwerts für vor dem 1. Januar 2009 bestehende Verkaufsoptionen oder als Verminderung des Eigenkapitals (Konzernanteil) für eine Verkaufsoption, die nach dem 1. Januar 2009 eingeräumt wurde, insofern kein sofortiger Übergang von Risiken und Nutzen stattfindet. Desgleichen werden nachfolgende Änderungen der Verbindlichkeit mit dem Geschäfts- oder Firmenwert von Verkaufsoptionen, die vor dem 1. Januar 2009 bestanden, und Verkaufsoptionen, die nach diesem Zeitpunkt eingeräumt wurden, mit dem Eigenkapital (Konzernanteil) verrechnet.

Konzerninterne Geschäftsvorfälle

Konzerninterne Geschäftsvorfälle, einschließlich interne Dividenden, Verbindlichkeiten/Forderungen und Gewinne/Verluste aus konzerninternen Geschäftsvorfällen, werden wie folgt eliminiert:

- vollständig bei beherrschten Tochterunternehmen; und

- entsprechend der Beteiligungsquote von AXA bei Geschäftseinheiten, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden.

Geschäftsvorfälle zwischen konsolidierten Gesellschaften werden immer eliminiert und haben somit keinen Einfluss auf den Jahresüberschuss. Im Falle eines Verlusts wird jedoch ein Wertminderungstest durchgeführt, um zu beurteilen, ob eine Wertminderung zu erfassen ist.

Im Falle eines internen Verkaufs eines Vermögenswerts, den die Gruppe nicht langfristig zu halten beabsichtigt, werden latente Steuern angesetzt und die auf den realisierten Gewinn oder Verlust errechneten Steuern werden eliminiert. Die aus diesem Geschäftsvorfall resultierende Auswirkung der eventuellen Überschussbeteiligung der Versicherten auf die Gewinn- und Verlustrechnung wird ebenfalls eliminiert und in der Bilanz wird ein Aktiv- oder Passivposten für latente Ansprüche oder Verbindlichkeiten für Überschussbeteiligung der Versicherten ausgewiesen.

Darüber hinaus sollte die Übertragung konsolidierter Anteile zwischen zwei konsolidierten Tochterunternehmen mit unterschiedlichen Beteiligungsquoten keinen Einfluss auf den Gruppenjahresüberschuss haben. Die einzige Ausnahme wären im Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall erfasste diesbezügliche Steuern und Überschussbeteiligung der Versicherten, die im Konzernabschluss ausgewiesen werden. Diese Übertragungen wirken sich auch auf das Eigenkapital der Gruppe aus (mit einer Gegenbuchung unter den Minderheitsanteilen). Diese Auswirkung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige Änderungen“ ausgewiesen.

1.4. Umrechnung von Fremdwährungen in Jahresabschlüssen und bei Geschäftsvorfällen

Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt, der die Darstellungswährung der Gruppe ist.

Die Ergebnisse und die Finanzlage sämtlicher Geschäftseinheiten der Gruppe, die über eine funktionale Währung (d. h. die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Geschäftseinheit tätig ist) verfügen, bei der es sich nicht um die Darstellungswährung der Gruppe handelt, werden wie folgt umgerechnet:

- Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Geschäftseinheiten in einer funktionalen Währung, bei der es sich nicht um den Euro handelt, werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag umgerechnet;

- Umsatzerlöse und Aufwendungen werden mit den durchschnittlichen Wechselkursen während der Periode umgerechnet;

- alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen sind als separater Bestandteil des Eigenkapitals (Umrechnungsdifferenzen) anzusetzen.

Auf lokaler Ebene der Geschäftseinheit werden Fremdwährungsgeschäfte anhand der zum jeweiligen Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls vorherrschenden Wechselkurse in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Währungsrechnung, die aus der Abwicklung derartiger Geschäftsvorfälle und aus der Umrechnung von auf Fremdwährungen lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Stichtagskursen hervorgehen, werden ergebniswirksam erfasst, außer im Falle einer Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, wie in Absatz 1.10 erläutert.

Wie in Absatz 1.3.2 ausgeführt, wird der aus dem Erwerb einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Einheit hervorgehende Geschäfts- oder Firmenwert in der lokalen Währung der erworbenen Einheit erfasst und zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus der Umrechnung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, Ausleihungen und sonstigen Währungsinstrumenten, die die Bedingungen für die Bilanzierung einer derartigen Investition als Sicherungsgeschäft erfüllen, hervorgehen, werden im Eigenkapital unter Umrechnungsdifferenzen erfasst und in die Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des realisierten Veräußerungsgewinns oder -verlusts der abgesicherten Nettoinvestition umgegliedert.

Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus zur Veräußerung verfügbaren monetären Finanzinvestitionen hervorgehen, werden bezüglich des Anteils, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, periodengerecht ertrags- oder aufwandswirksam erfasst. Die restlichen Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit Änderungen des beilegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral erfasst. Das Gleiche gilt für nicht monetäre Posten wie Aktienwerte.

Was den kumulierten Betrag von Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit veräußerten Geschäftsbetrieben anbelangt, wendet die Gruppe die schrittweise Konsolidierungsmethode (IFRIC 16) an.

1.5. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13, wie nachstehend erläutert, auf alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an, bei denen ein anderer IFRS die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts oder Angaben über die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts im Anhang vorschreibt oder zulässt. Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit der Gruppe betreffen die nachstehenden Grundsätze die meisten Vermögenswerte der Gruppe.

a) Aktiver Markt: Notierter Preis

Die beizulegenden Zeitwerte von an aktiven Märkten gehandelten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden, soweit verfügbar, anhand notierter Marktpreise ermittelt. Ein Instrument gilt als an einem aktiven Markt notiert, wenn notierte Preise an einer Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen zwischen einem vertragswilligen Verkäufer und einem vertragswilligen Käufer wie unter voneinander unabhängigen Geschäftspartnern darstellen. Bei Finanzinstrumenten, die an aktiven Märkten gehandelt werden, stellen die von externen Preisberechnungsservices bezogenen Notierungen Konsenspreise dar, d. h. unter Anwendung ähnlicher Modelle und Eingangsparameter ermittelte Preise, die zu einer sehr geringen Streuung führen.

Die Beträge des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert vollständig unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt ermittelt werden, werden im Konzernanhang als Stufe 1 angegeben.

b) Gegensatz zwischen aktiven und inaktiven Märkten - Finanzinstrumente

An Devisenbörsen notierte Eigenkapitalinstrumente und auf liquiden Märkten gehandelte Anleihen, für die von externen Preisberechnungsservices regelmäßig Preise zur Verfügung gestellt werden, die einen Konsens mit geringer Streuung darstellen und für die Notierungen sofort verfügbar sind, werden in der Regel als auf einem liquiden Markt notiert betrachtet. Liquidität kann als die Möglichkeit definiert werden, den Vermögenswert im normalen Geschäftsgang innerhalb eines bestimmten begrenzten Zeitraums zu ungefähr dem Preis zu verkaufen oder zu veräußern, mit dem die Investition bewertet wird. Die Liquidität der Schuldinstrumente wird anhand eines Ansatzes mit mehreren Kriterien bewertet, darunter die Anzahl der verfügbaren Notierungen, der Ort der Ausgabe und die Entwicklung der Verbreiterung der Geld-Brief-Spannen.

Ein Finanzinstrument gilt als nicht an einem aktiven Markt notiert, wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Instruments schwer beobachtbar sind, wenn es eine erhebliche Verringerung des Volumens oder des Ausmaßes an Marktaktivität gibt, im Falle von wesentlicher Illiquidität oder falls die beobachtbaren Preise aufgrund verzerrter Marktbedingungen nicht als dem beizulegenden Zeitwert entsprechend gelten können. Die Merkmale für inaktive Märkte können daher in ihrer Art sehr unterschiedlich, dem Instrument inhärent oder ein Anzeichen für eine Änderung der auf bestimmten Märkten vorherrschenden Bedingungen sein.

c) An einem aktiven Markt nicht notierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die beizulegenden Zeitwerte von nicht an einem aktiven Markt gehandelten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden geschätzt:

- anhand externer und abhängiger Preisberechnungsservices; oder

- anhand von Bewertungsverfahren.

Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierende beizulegende Zeitwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, werden im Konzernanhang als Stufe 2 ausgewiesen.

Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende beizulegende Zeitwerte werden im Konzernanhang als Stufe 3 ausgewiesen.

- Nicht aktiver Markt: Nutzung von externen Preisberechnungsservices.

Im Falle von nicht konsolidierten Kapitalanlagen in Fonds oder Börsenmakler kann es sich bei den externen Preisberechnungsservices um Fondsmanager handeln. Im Rahmen des Möglichen holt die Gruppe Notierungen von externen Preisberechnungsservices als Eingangsparameter für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ein. Die erhaltenen Preise können enge Cluster oder gestreute Notierungen bilden, die dann Bewertungsmethoden unterzogen werden. Die Streuung der erhaltenen Notierungen kann ein Hinweis auf die große Bandbreite der Annahmen sein, die von externen Preisberechnungsservices aufgrund der begrenzten Anzahl von zu beobachtenden Transaktionen angewandt werden, oder das Vorhandensein von notleidenden Transaktionen widerspiegeln. Darüber hinaus haben viele Finanzinstitute angesichts der aktuellen Marktbedingungen seit der Finanzkrise und der anhaltenden vollständigen Inaktivität einiger Märkte seit diesem Zeitpunkt ihre Aktivitäten im Bereich „Strukturierte Anlagegeschäfte“ eingestellt und sind nicht mehr in der Lage, sinnvolle Notierungen zu liefern.

- Kein aktiver Markt: Nutzung von Bewertungsverfahren.

Die Zielsetzung von Bewertungsverfahren ist es, den Preis zu ermitteln, zu dem eine gewöhnliche Transaktion zwischen Marktteilnehmern (ein vertragswilliger Käufer und ein vertragswilliger Verkäufer) am Bewertungsstichtag stattfinden würde. Die Modelle der Bewertungsverfahren umfassen:

- Marktmethode: Die Abwägung kürzlicher Preise und anderer relevanter Informationen, die bei Markttransaktionen mit im Wesentlichen ähnlichen Vermögenswerten oder Schulden erzielt werden.

- Kapitalwertmethode: Nutzung der Analyse von abgezinsten Cashflows (Discounted Cashflow Analysis), Optionspreismodellen und anderen Barwertmethoden zur Umwandlung künftiger Beträge in einen einzigen aktuellen (d. h. abgezinsten) Betrag;

- Kostenmethode: Die Abwägung der Beträge, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich wären, um die Leistungskapazität eines Vermögenswerts zu schaffen oder zu ersetzen.

Bewertungsverfahren sind naturgemäß subjektiv und die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten erfordert ein erhebliches Urteilsvermögen. Sie umfassen kürzliche Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern bei ähnlichen Vermögenswerten, falls verfügbar, die für den beizulegenden Zeitwert repräsentativ sind, und beinhalten verschiedene Annahmen bezüglich des zugrundeliegenden Preises, Ertragskurven, Korrelationen, Volatilität, Ausfallquoten und sonstiger Faktoren. Nicht notierte Eigenkapitalinstrumente basieren auf Stichproben anhand unterschiedlicher Methoden, wie Discounted-Cashflow-Methoden, Multiplen für Kurs-Gewinn-Verhältnisse, angepasste Nettoinventarwerte, unter Berücksichtigung kürzlicher Geschäftsvorfälle mit im Wesentlichen identischen Instrumenten, die zwischen unabhängigen, sachverständigen und vertragswilligen Parteien abgeschlossen wurden. Die Nutzung von Bewertungsverfahren und Annahmen könnte zu unterschiedlichen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts führen. Die Bewertungen werden jedoch in der Regel anhand allgemein anerkannter Modelle (Discounted-Cashflow-Methode, Black & Scholes-Methode etc.) basierend auf notierten Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder Basiswerte (Index, Renditeaufschläge etc.) durchgeführt, wenn derartige unmittelbar beobachtbare Daten zur Verfügung stehen. Die Bewertungen werden um das Liquiditäts- und Kreditrisiko bereinigt.

Bewertungsverfahren können angewandt werden, wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Marktes nur in geringem Maße beobachtbar sind, wenn die von externen Preisberechnungsdienstleistern zur Verfügung gestellten Notierungen zu stark gestreut sind oder wenn die Marktbedingungen derartig verzerrt sind, dass beobachtete Daten nicht verwendet werden können und erhebliche Anpassungen erfordern. Interne Mark-to-Model-Bewertungen sind daher für bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die naturgemäß kaum gehandelt werden, oder außergewöhnliche Prozesse, die aufgrund spezifischer Marktbedingungen umgesetzt wurden, marktüblich.

- Nutzung von Bewertungsverfahren auf verzerrten Märkten.

Die Verzerrung bestimmter Märkte ist an verschiedenen Faktoren zu erkennen, darunter beispielsweise: eine sehr große Verbreiterung der Geld-Brief-Spannen, die hilfreiche Indikatoren sein können, um zu erkennen, ob Marktteilnehmer zur Durchführung von Transaktionen bereit sind; eine breite Streuung der Preise einer kleinen Anzahl aktueller Transaktionen; Preisschwankungen im Zeitverlauf oder zwischen Marktteilnehmern; das Fehlen von Sekundärmärkten; das Verschwinden von Primärmärkten; die Schließung spezieller Bereiche in Finanzinstituten; notleidende und erzwungene Transaktionen, die von einem starken Liquiditätsbedarf oder anderen schwierigen finanziellen Bedingungen motiviert sind, die die Notwendigkeit einer sofortigen Veräußerung von Vermögenswerten ohne ausreichende Zeit zur Vermarktung der zu verkaufenden Vermögenswerte implizieren; und umfangreiche Massenverkäufe, um aus solchen Märkten um jeden Preis auszusteigen, was Nebenabreden beinhalten kann. In solchen Fällen nutzt die Gruppe Bewertungsmethoden, einschließlich beobachtbarer Daten, wenn dies möglich und zweckmäßig ist, die, falls erforderlich, angepasst werden, um zu einer bestmöglichen Schätzung des beizulegenden Zeitwerts zu gelangen, einschließlich geeigneter Risikoaufschläge, oder entwickelt ein Bewertungsmodell basierend auf nicht beobachtbaren Daten, die Schätzungen der Annahmen darstellen, die vertragswillige Marktteilnehmer heranziehen würden, wenn Preise nicht aktuell, maßgeblich oder ohne unzumutbare Kosten und Anstrengungen verfügbar sind. Auf inaktiven Märkten können Transaktionen Eingangsparameter bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts darstellen, würden jedoch wahrscheinlich nicht als ausschlaggebend betrachtet. Nicht beobachtbare Daten können unter Umständen geeigneter sein als beobachtbare Eingangsparameter.

1.6. Segmentberichterstattung

Die Segmentanalyse im Geschäftsbericht und im Jahresabschluss von AXA spiegelt die Geschäftssegmente wider. Sie basiert auf vier Geschäftssegmenten: Life & Savings, Property & Casualty, Asset Management und Banking. Ein zusätzliches Segment Holding Companies umfasst alle nicht betrieblichen Tätigkeiten. Das Segment International Insurance wird nicht mehr separat ausgewiesen.

Folgende Änderungen wurden an der Finanzberichterstattung vorgenommen, um die im Aktivitätsbericht genannten Anpassungen der Governance der Gruppe widerzuspiegeln. Aufgrund dessen wurden die Angaben im Konzernanhang rückwirkend angepasst:

- Spanien und Italien, die zuvor innerhalb der Region Mediterranean & Latin American ausgewiesen wurden, werden nun einzeln ausgewiesen;

- Die bisherige Region Mediterranean & Latin American wurde zur Region Europe, Middle East, Africa & Latin America umbenannt. Diese schließt nun alle Einheiten der bisherigen Region Mediterranean & Latin American (mit Ausnahme von Spanien und Italien) sowie alle zuvor in Zentral- und Osteuropa, Luxemburg und Russland enthaltenen Einheiten ein.

- Das Segment International Insurance wird nicht mehr separat ausgewiesen. In diesem Segment enthaltene Einheiten wurden folgendermaßen umgruppiert:

- AXA Corporate Solutions Assurance, AXA Assistance, AXA Liabilities Managers und AXA Global P&C sind nun Teil des Segments Property & Casualty,

- AXA Global Life und AXA Corporate Solutions Life Reinsurance Company sind nun Teil des Segments Life & Savings.

1.7. Immaterielle Vermögenswerte

1.7.1. Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Beim Geschäfts- oder Firmenwert wird von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen. Er wird daher nicht planmäßig abgeschrieben. Wertminderungstests werden mindestens jährlich durchgeführt. Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sind nicht aufholbar.

AXA führt mindestens jährlich einen Wertminderungstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch und wendet hierbei eine multikriterielle Analysemethode mit Parametern wie beispielsweise dem Wert der Vermögenswerte, dem künftigen Betriebsgewinn und Marktanteil an, um wesentliche negative Veränderungen festzustellen. Sie berücksichtigt auch die gegenseitige Abhängigkeit der Geschäftsvorfälle innerhalb der Untergruppen. Innerhalb jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird ein Vergleich zwischen dem Nettobuchwert und dem erzielbaren Betrag (entspricht dem höheren Betrag des beizulegender Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert) durchgeführt. Der Nutzungswert besteht aus dem Nettovermögen und den voraussichtlichen künftigen Erträgen aus dem Bestands- und dem Neugeschäft, unter Berücksichtigung der künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Der Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge wird anhand von Bewertungsmodellen basierend auf den Lebensversicherungs- und Kapitalanlageverträgen oder ähnlichen Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basiert auf dem beizulegenden Zeitwert nach IFRS 13, wie in Absatz 1.5 erläutert, anhand verschiedener Bewertungsmultiplen.

1.7.2. Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts (VBI)

Der Wert der erworbenen Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge (Bestandsgeschäft) mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erfasst wird (siehe Absatz 1.32), wird abgeschrieben, wenn während der Lebensdauer des Vertragsportfolios Gewinne anfallen. In Verbindung mit dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (siehe Absatz 1.14.2) ist das VBI Gegenstand eines jährlichen Werthaltigkeitstests auf der Grundlage aktueller Erfahrungen und voraussichtlicher Änderungen der wichtigsten Annahmen.

1.7.3. Abgegrenzte Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, DAC) im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen - Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (Deferred Origination Costs, DOC) bezeichnet, im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen

Die zusätzlichen direkten Kosten für den Erwerb eines Portfolios von Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Abschluss und der Initiierung von Versicherungsverträgen in einem Portfolio, werden durch Erfassung eines Vermögenswerts abgegrenzt. Im Segment Property and Casualty werden DAC über die Laufzeiten der Policen abgeschrieben, je nach verdienter Prämie. Im Segment Life wird der Vermögenswert basierend auf den geschätzten Bruttogewinnen, die während der Laufzeit der Verträge anfallen, abgeschrieben. Dieser Vermögenswert wird auf Werthaltigkeit getestet und etwaige Beträge über den künftigen geschätzten Bruttogewinnen werden aufwandswirksam erfasst. DAC werden ferner dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (siehe Absatz 1.14.2) unterzogen.

Bei Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen wird ein ähnlicher Vermögenswert erfasst, d. h. Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC) bezeichnet (siehe Anhang 7), aber beschränkt auf zusätzliche Kosten, die direkt der Erbringung von Kapitalanlagedienstleistungen zuzuordnen sind. Dieser Vermögenswert wird unter Berücksichtigung von Prognosen der während der Lebensdauer der Verträge eingenommenen Gebühren abgeschrieben. Die Abschreibung der DOC wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um veränderten Annahmen und Erfahrungen Rechnung zu tragen. Dieser Vermögenswert wird ebenfalls auf Werthaltigkeit getestet.

DAC und DOC werden vor Abzug von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte ausgewiesen. Diese Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte werden separat als Verbindlichkeiten erfasst und über die Vertragslaufzeit unter Anwendung der gleichen Abschreibungsmethode, die für DAC und DOC herangezogen wird, abgeschrieben.

1.7.4. Rückstellungen für noch nicht verdient Umsätze

Bei Vertragsabschluss eingenommene Erlöse zur Abdeckung künftiger Dienstleistungen werden abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung anhand der gleichen Abschreibungsmethode erfasst, die für abgegrenzten Abschlusskosten herangezogen wird.

1.7.5. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen für interne Zwecke entwickelte Software, deren direkte Kosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben werden.

Sie umfassen auch immaterielle Vermögenswerte in Form von Kundenbeziehungen sowie Vertriebsvereinbarungen, die infolge von Unternehmenszusammenschlüssen erfasst wurden. Verfügen diese Vermögenswerte über eine begrenzte Nutzungsdauer, werden sie über ihre geschätzte Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. In allen Fällen werden sie Wertminderungstests unterzogen, und zwar Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer an jedem Bilanzstichtag und alle anderen Vermögenswerte mindestens jährlich. Im Falle eines erheblichen Wertverlusts wird ein Wertminderungsaufwand verbucht, der der Differenz zwischen dem Wert in der Bilanz und dem höheren der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht.

1.8. Investitionen der Versicherungs-, Bank- und sonstigen Betriebe

Die Investitionen umfassen Investitionen in Immobilien und Finanzinstrumente, einschließlich Eigenkapitalinstrumente, Schuldinstrumente und Darlehen.

1.8.1. Immobilienanlagen

Immobilienanlagen (mit Ausnahme von Immobilienanlagen, die teilweise oder ganz zur Deckung von Verbindlichkeiten bestimmt sind, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird), werden zu Anschaffungskosten erfasst. Die Bestandteile der Immobilien werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, unter Berücksichtigung ihres Restwerts, wenn dieser verlässlich geschätzt werden kann.

Im Falle eines nicht realisierten Verlusts von mehr als 15 % wird ein Wertminderungsaufwand für die Differenz zwischen dem Nettobuchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts basierend auf einem unabhängigen Gutachten angesetzt. Darüber hinaus wird auf der Ebene jeder berichterstattenden Einheit, wenn der kumulierte Betrag der nicht realisierten Verluste unter 15 % (ohne Verrechnung mit nicht realisierten Gewinnen) mehr als 10 % der kumulierten Nettoanschaffungskosten der Immobilienwerte darstellt, Zeile für Zeile ein zusätzlicher Wertminderungsaufwand verbucht, bis die Schwelle von 10 % erreicht ist.

Steigt das Wertgutachten in einer der folgenden Perioden auf mindestens 15 % über den Nettobuchwert, wird der zuvor erfasste Wertminderungsaufwand in Höhe der Differenz zwischen a) dem Nettobuchwert und b) dem niedrigeren Wert aus dem Wertgutachten und den fortgeführten Anschaffungskosten (vor Wertminderung) aufgeholt.

Immobilienanlagen, die ganz oder teilweise zur Deckung von Verbindlichkeiten bestimmt sind, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und Änderungen ergebniswirksam erfasst.

1.8.2. Einstufung von Finanzinstrumenten

Abhängig von der Absicht und der Fähigkeit, das Anlagevermögen zu halten, werden Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien eingestuft:

- bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden;

- zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte und Vermögenswerte, die als zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und deren Änderungen ergebniswirksam erfasst werden;

- zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden und deren Änderungen ergebnisneutral erfasst werden;

- Kredite und Forderungen (einschließlich einiger Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind), die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.

Bei Vertragsabschluss wird die Option zur Designation von Finanzinvestitionen und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert mit ergebniswirksamer Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von der Gruppe hauptsächlich unter den folgenden Umständen angewandt:

- Finanzinvestitionen, wenn die Wahl der Fair-Value-Option es der Gruppe ermöglicht, Rechnungslegungsanomalien aufzulösen, und insbesondere:

- Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird,

- in Absicherungsstrategien, die von der Gruppe aus wirtschaftlichen Gründen festgelegt wurden, enthaltene Vermögenswerte, die jedoch die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Sinne von IAS 39 nicht erfüllen,

- von strukturierten Anleihefonds (hauptsächlich Collateralized Debt Obligations), die von der Gruppe kontrolliert und konsolidiert werden, gehaltene Schuldtitel;

- Portfolios verwalteter Finanzinvestitionen, deren Rentabilität auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts bewertet wird; insbesondere Wertpapiere, die von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden, die gemäß der Richtlinie zum Risikomanagement der Gruppe („Satelliten-Anlagefonds“, Definition siehe unten) verwaltet werden.

In der Praxis werden Vermögenswerte, die über konsolidierte Anlagefonds gehalten werden, wie folgt eingestuft:

- entweder als Vermögenswerte der „Kern-Anlagefonds“, die Vermögenswerte zur Deckung von Verbindlichkeiten umfassen, die aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen hervorgehen und gemäß der ALM-Strategie von AXA verwaltet werden; oder

- als Vermögenswerte der „Satelliten-Anlagefonds“, die die strategische Allokation von Vermögenswerten basierend auf einem dynamischen Asset Management, das nach der Maximierung der Renditen strebt, widerspiegeln.

Die von den „Kern-Anlagefonds“ gehaltenen zugrundeliegenden Finanzinstrumente werden als zur Veräußerung verfügbar eingestuft und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebnisneutral erfasst, es sei denn, sie sind Bestandteil einer geeigneten Sicherungsbeziehung, oder im weiteren Sinne, wenn die Inanspruchnahme der Fair-Value-Option Rechnungslegungsanomalien verringert. Wie oben ausgeführt, werden die von „Satelliten-Anlagefonds“ gehaltenen Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral erfasst.

Als zur Veräußerung verfügbar designierte Vermögenswerte, zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte, Kapitalanlagen, die als ergebniswirksam zum beizulegende Zeitwert bewertet designiert sind, sowie sämtliche Derivate werden mit dem beizulegenden Zeitwert, d. h. dem Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen getauscht werden könnte, bewertet. Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an.

Kredite, die nicht nach der Fair-Value-Option designiert sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Wertminderung von Finanzinstrumenten

AXA bewertet zu jedem Bilanzstichtag, ob ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von Finanzinvestitionen, der bzw. die zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet wird oder als „zur Veräußerung verfügbar“ designiert ist, wertgemindert ist. Ein finanzieller Vermögenswert oder einer Gruppe von Finanzinvestitionen ist wertgemindert, wenn ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung infolge eines oder mehrerer Ereignisse vorliegt und dieses Ereignis eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des Vermögenswerts bzw. der Vermögenswerte hat.

Bei Schuldinstrumenten, die als „bis zur Endfälligkeit gehalten“ oder als „zur Veräußerung verfügbar“ eingestuft sind, wird ein Wertminderungsaufwand, der entweder auf den anhand des anfänglichen Effektivzinssatzes abgezinsten künftigen Zahlungsströmen oder dem beizulegenden Zeitwert basiert, ergebniswirksam erfasst, wenn die künftigen Zahlungsströme aufgrund eines Kreditereignisses im Zusammenhang mit dem Emittenten des Instruments möglicherweise nicht vollständig erzielbar sind. Die Herabstufung des Bonitätsratings eines Unternehmens ist für sich genommen kein Hinweis auf eine Wertminderung. Besteht das Kreditrisiko nicht mehr oder hat es sich verbessert, kann der Wertminderungsaufwand aufgeholt werden. Der Betrag der Aufholung wird ebenfalls ergebniswirksam erfasst.

Bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, wird eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwerts unter seinen Buchwert als Hinweis auf eine mögliche Wertminderung betrachtet, wie beispielsweise Eigenkapitalinstrumente, die über einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger (vor dem Bilanzstichtag) nicht realisierte Verluste oder nicht realisierte Verluste aufweisen, die 20 % des Nettobuchwerts zum Bilanzstichtag übersteigen. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust - gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich eines für diesen finanziellen Vermögenswert bereits erfassten Wertminderungsaufwands - aus dem Eigenkapital ausgebucht und ein Wertminderungsaufwand wird ergebniswirksam erfasst. Ein ergebniswirksam erfasster Wertminderungsaufwand für Eigenkapitalinstrumente kann nicht ergebniswirksam aufgeholt werden, bis der Vermögenswert verkauft oder ausgebucht wird.

Wertminderungsaufwendungen für zur Veräußerung verfügbare Kredite basieren auf dem Barwert der voraussichtlichen künftigen Zahlungsströme, die mit dem Effektivzinssatz des Kredits (bis auf den beobachtbaren Marktpreis des Kredits) abgezinst werden, oder dem beizulegenden Zeitwert der Sicherheit.

Bei Finanzinvestitionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, einschließlich Kredite und Vermögenswerte, die als „bis zur Endfälligkeit gehalten“ eingestuft sind, oder Vermögenswerten, die als „Kredite und Forderungen“ designiert sind, wird der Wertminderungstest zunächst auf der Ebene des Vermögenswerts durchgeführt. Anschließend wird ein umfassenderer Test für Gruppen von Vermögenswerten mit ähnlichem Risikoprofil durchgeführt.

Die Methoden zur Berechnung des Nettobuchwerts der verkauften Vermögenswerte (Durchschnittskosten, First-in-First-out etc.) hängen von den lokalen Assets and Liabilities Management (ALM)-Strategien ab, da diese Strategien festgelegt wurden, um spezielle Verpflichtungen gegenüber den Versicherten zu berücksichtigen. Diese Methoden können innerhalb der Gruppe abweichen, vorausgesetzt, sie werden auf jeder Unternehmensebene durchgängig angewandt.

1.8.3. Rückkaufvereinbarungen und Wertpapierleihe

Die Gruppe ist Vertragspartner bei Rückkaufsvereinbarungen und Wertpapierverleihgeschäften, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über den Rückkauf dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit den finanziellen Vermögenswerten verbunden sind, bei der Gruppe, bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus. Die Verkaufserlöse werden gesondert ausgewiesen. Zinsaufwendungen aus Rückkaufsvereinbarungen oder Wertpapierleihen werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.

Zudem geht die Gruppe Total Return-Swaps ein, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden. Gemäß der entsprechenden Vereinbarung fließen Zahlungsströme aus den zugrundeliegenden Vermögenswerten im Austausch gegen eine feste Zahlung an die Gruppe zurück unter Berücksichtigung aller Erhöhungen oder Kürzungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte. Dadurch verbleiben im Wesentlichen alle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten bei der Gruppe und die Gruppe bucht die finanziellen Vermögenswerte nicht aus.

Die Gruppe ist ferner Vertragspartner bei Wertpapierleihgeschäften, im Rahmen derer finanzielle Vermögenswerte von einer Gegenpartei erworben werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über die Rückgabe dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken der Wertpapiere während der gesamten Laufzeit der Transaktion bei der Gegenpartei, werden die betreffenden Wertpapiere nicht als finanzielle Vermögenswerte der Gruppe erfasst. Die ausgezahlten Beträge an Zahlungsmitteln werden unter Finanzinvestitionen erfasst, mit Ausnahme von Transaktionen, die aus der Banktätigkeit hervorgehen, die als separate Vermögenswerte angesetzt werden. Zinsaufwendungen aus Wertpapierleihgeschäften werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.

1.9. Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird

Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die aus Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, werden in einer separaten Gesamtsumme in der Bilanz dargestellt, sodass sie symmetrisch zu den entsprechenden Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Diese Darstellung wird als für die Nutzer als geeigneter und konsistenter mit der von IAS 1 empfohlenen Liquiditätsverordnung für Finanzinstitute betrachtet, da die Risiken von den Versicherten getragen werden, ungeachtet der Art der Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten (Immobilienanlagen, Schuldinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente etc.). Nähere Angaben zu diesen Vermögenswerten befinden sich im Anhang.

1.10. Derivative Instrumente

Derivate werden erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt und anschließend mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Nicht realisierte Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf eine geeignete Sicherungsbeziehung, wie nachstehend erläutert. Die Gruppe designiert bestimmte Derivate entweder als: (i) Absicherung des beizulegenden Zeitwerts der erfassten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer festen Verpflichtung (Fair-Value-Absicherung); oder (ii) Absicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretender künftiger Transaktionen (Cashflow-Absicherung); oder (iii) Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe.

Die Gruppe dokumentiert bei Vertragsabschluss die Sicherungsbeziehung sowie ihre diesbezüglichen Risikomanagementziele und -strategien. Die Gruppe dokumentiert ferner die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung, sowohl bei Vertragsabschluss als auch danach, fortlaufend, unter Angabe des tatsächlichen oder erwarteteten Grads der Wirksamkeit der bei Sicherungsgeschäften zum Ausgleich von Änderungen der beizulegenden Zeitwerte oder Zahlungsströme von abgesicherten Grundgeschäften verwendeten Derivate.

Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge)

Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Sicherung des beizulegenden Zeitwerts designiert wurden und zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts geeignet sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinsam mit etwaigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfasst. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstruments ist daher ergebniswirksam zu erfassen.

Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge)

Der wirksame Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Absicherung des Cashflows designiert und geeignet sind, wird ergebnisneutral erfasst. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstruments ist im Ergebnis zu erfassen. Der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital wird in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn sich das abgesicherte Grundgeschäft auf den Gewinn oder Verlust der Berichtsperiode auswirkt (z. B. wenn die abgesicherte künftige Transaktion erfasst wird). Erreicht ein Sicherungsinstrument seinen Fälligkeitstermin oder wird es verkauft oder erfüllt eine Sicherungsbeziehung nicht mehr die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste im Eigenkapital gehalten, bis sich die anfänglich abgesicherte Transaktion letztlich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt.

Absicherung von Nettoinvestitionen (Net Investment Hedge)

Die Bilanzierung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe ist ähnlich wie die Bilanzierung von Absicherungen von Zahlungsströmen. Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument, der dem wirksamen Teil der Sicherungsbeziehung zuzuordnen ist, wird ergebnisneutral erfasst; der Gewinn oder Verlust, der dem unwirksamen Teil zuzuordnen ist, wird ergebniswirksam erfasst. Kumulierte Gewinne oder Verluste im Eigenkapital wirken sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung nur bei Veräußerung der ausländischen Geschäftsbetriebe aus.

Derivate, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aller anderen derivativen Instrumente, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, werden ergebniswirksam erfasst. Aufgrund der Vorgaben von IAS 39 erfüllen nur wenige Sicherungsbeziehungen die oben erläuterten Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der Großteil der von der Gruppe verwendeten Derivate wird jedoch im Hinblick auf eine Absicherung oder beispielsweise die Verwendung derartiger Instrumente als Alternative zur Erlangung von Exposure gegenüber bestimmten Klassen von Vermögenswerten durch „synthetische Positionen“ erworben. Siehe Anhang 20.

Die Gruppe hält Finanzinvestitionen, die auch eingebettete Derivate umfassen. Derartige eingebettete Derivate werden separat erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam ausgewiesen, wenn die Auswirkung als wesentlich erachtet wird.

In der Bilanz werden die Derivate gemeinsam mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, für die sie verwendet werden, dargestellt, ungeachtet dessen, ob diese Derivate die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen.

Der Zweck und die Bedingungen für die Nutzung von Derivaten innerhalb der Gruppe werden in Anhang 20 erläutert.

1.11. Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten und Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die aufgegebene Geschäftsbereiche enthalten

Diese umfassen Vermögenswerte, insbesondere Gebäude und Betriebe, die innerhalb von zwölf Monaten verkauft oder aufgegeben werden sollen. Zur Veräußerung gehaltene Tochterunternehmen verbleiben bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die effektive Beherrschung verliert, im Konsolidierungskreis. Die betroffenen Vermögenswerte und Geschäftsbereiche (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sie werden in der Bilanz in separaten Aktiv- und Passivposten dargestellt. Die Verbindlichkeiten von zur Veräußerung gehaltenen Tochterunternehmen (ohne Eigenkapital) werden auf der Passivseite der Konzernbilanz separat ausgewiesen, ohne Saldierung mit den Vermögenswerten.

Im Falle einer Aufgabe von Geschäftsbereichen, die entweder eine Geschäftssparte, eine wichtige und unterschiedliche geografische Region darstellen, oder eines Tochterunternehmens, das nur zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wurde, wird ihr Beitrag nach Steuern in einem gesonderten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Für Vergleichszwecke gilt das Gleiche für die Darstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen, die sich auf frühere Perioden beziehen, die im Jahresabschluss enthalten sind. Dieser gesonderte Poste umfasst auch den bei der Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung erfassten Gewinn/Verlust.

1.12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel umfassen den Kassenbestand und Sichteinlagen, wohingegen es sich bei den Zahlungsmitteläquivalenten um kurzfristige, hochliquide Anlagen handelt, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und einer niedrigen Volatilität unterliegen.

1.13. Gezeichnetes Kapital und Eigenkapital

1.13.1. Gezeichnetes Kapital

Stammaktien werden als Eigenkapital eingestuft, wenn keine Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen Vermögenswerten an die Inhaber besteht.

Der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten direkt zuzuordnende zusätzliche Kosten (abzüglich Steuern) werden im Eigenkapital als Verminderung der Erlöse dargestellt.

1.13.2. Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit

Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und diesbezügliche Zinsaufwendungen werden entweder im Eigenkapital (unter „Sonstige Rücklagen“) oder als Verbindlichkeiten eingestuft, abhängig von den Vertragsklauseln, ohne Berücksichtigung der Aussicht auf Rücknahme unter wirtschaftlichen Zwängen (z. B. Step-up-Klauseln oder Erwartungen der Aktionäre).

1.13.3. Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Von der Gruppe ausgegebene Finanzinstrumente mit einer Eigenkapitalkomponente (beispielsweise bestimmte Optionen, die zur Umwandlung des Schuldinstruments in ein Eigenkapitalinstrument des Unternehmens gewährt werden) und einer Schuldkomponente (eine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von Zahlungsmitteln) werden separat auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, wobei die Eigenkapitalkomponente im Eigenkapital der Gruppe (unter „Sonstige Rücklagen“) ausgewiesen wird. Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Rücknahmen oder Refinanzierungen der Eigenkapitalkomponente werden als Änderungen des Eigenkapitals erfasst.

1.13.4. Eigene Aktien

Eigene Aktien und damit direkt verbundene Kosten werden als Verminderung des Konzern-Eigenkapitals erfasst. Werden eigene Aktien anschließend verkauft oder neu ausgegeben, werden etwaige eingenommene Gegenleistungen in das Konzern-Eigenkapital aufgenommen, abzüglich direkt damit verbundener Kosten und steuerlicher Auswirkungen.

Von kontrollierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, werden jedoch nicht vom Eigenkapital abgesetzt, da sämtliche Risiken und Erträge, die aus dem Besitz dieser Aktien hervorgehen, den Versicherten zuzurechnen sind.

1.14. Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen

1.14.1. Einstufung von Verträgen

Die Gruppe schließt Verträge ab, die das Versicherungsrisiko oder das Finanzrisiko oder beides übertragen.

Versicherungsverträge, einschließlich angenommener Rückversicherungsverträge, sind Verträge, die mit signifikanten versicherungstechnischen Risiken behaftet sind. Derartige Verträge können auch Finanzrisiken von den Versicherten auf den Versicherer übertragen. Kapitalanlageverträge sind Verträge, die Finanzrisiken ohne signifikantes Versicherungsrisiko beinhalten.

Eine Reihe von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen enthält ermessensabhängige Überschussbeteiligungen. Diese Merkmale berechtigen den Vertragsinhaber - zusätzlich zum Erhalt der Standardleistungen - zum Erhalt weiterer Leistungen oder Bonuszahlungen:

. die wahrscheinlich einen signifikanten Anteil an den gesamten vertraglichen Leistungen ausmachen;

- deren Betrag oder Fälligkeit vertraglich im Ermessen der Gruppe liegt und

- die vertraglich auf der Erfüllung einer Gruppe von Verträgen, den Anlagerenditen eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte oder dem Ergebnis des Unternehmens, eines Fonds oder einer anderen Einheit basieren, die den Vertrag abschließt.

Bei manchen Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen wird das Finanzrisiko von Versicherten getragen. Hierbei handelt es sich in der Regel um fondsgebundene Verträge.

Die Gruppe stuft ihre Versicherungs- und Kapitalanlageverträge in sechs Kategorien ein:

- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen

- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird

- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen

- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen

- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird. Diese beziehen sich auf fondsgebundene Verträge oder Verträge mit mehreren Fonds, die einen nicht gebundenen Fonds mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen enthalten;

- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.

1.14.2. Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen

Außer in Fällen, in denen IAS 39 gilt, basieren Ansatz und Ausbuchung gemäß IFRS 4 auf den vor der Anwendung der IFRS bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von AXA, wie nachstehend erläutert, mit Ausnahme von nach IFRS 4 zulässigen selektiven Änderungen (siehe unten) und der Erweiterung der Schattenbilanzierung.

Die Hauptmerkmale der vor den IFRS angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, die nach der Umstellung auf IFRS beibehalten werden, sind folgende:

- Die Rückstellungen müssen ausreichend sein.

- Die Rückstellungen für Lebensversicherungen dürfen nicht anhand eines Abzinsungssatzes abgezinst werden, der höher als der vorsichtig geschätzte Vermögensertrag ist.

- Die Anschaffungskosten werden in dem Maße abgegrenzt, in dem sie erzielbar sind, und werden basierend auf den geschätzten Bruttogewinnen, die während der Laufzeit der Verträge anfallen, abgeschrieben.

- Die Rückstellungen für Ansprüche aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden die geschätzten endgültigen Kosten ab. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle werden, mit wenigen Ausnahmen, in der Regel nicht abgezinst (nähere Angaben zu abgezinsten Rückstellungen befinden sich in Anhang 14.10).

Deckungsrückstellungen

Rückstellungen für Beitragsüberträge stellen den Anteil der gebuchten Bruttobeiträge dar, die sich auf zum Bilanzstichtag nicht abgewickelte Risiken beziehen.

Bei klassischen Lebensversicherungsverträgen (d. h. Verträgen mit einem signifikanten Mortalitäts- oder Morbiditätsrisiko) werden die künftigen Rückstellungen für Versicherungsleistungen auf einer prospektiven Basis gemäß der Regelung eines jeden Landes errechnet, vorausgesetzt, sie stimmen mit den Richtlinien der Gruppe überein und verwenden Annahmen zu Anlagerenditen, Morbidität/Mortalität und Aufwendungen.

Änderungen der Rückstellungen werden im Falle von Auswirkungen aufgrund einer Änderung der Mortalitätstabelle verbucht.

Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (nach den Rechnungslegungsgrundsätzen von AXA früher als „Sparverträge“ bezeichnet), die über ein niedriges Mortalitäts- und Morbiditätsrisiko verfügen, werden in der Regel anhand eines prospektiven Ansatzes basierend auf Abzinsungssätzen errechnet, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurden, mit Rückstellungen ähnlich dem retrospektiven Ansatz, (d. h. „Account Balance”-Methode).

Die von AXA verwendeten Abzinsungssätze entsprechen mehr oder weniger den voraussichtlichen künftigen Anlagerenditen (vorsichtig geschätzt).

Ein Teil der Rückstellung für die Überschussbeteiligung der Versicherten ist in den Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen gemäß den Vertragsbedingungen enthalten. Außer wenn diese Garantien von einem Risikomanagement-Programm abgedeckt sind, das derivative Instrumente verwendet (siehe nächster Absatz), werden Rückstellungen für garantierte Mindestleistungen im Zusammenhang mit Verträgen gebildet, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (Versicherungsverträge, da sie derartige Garantien oder Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen enthalten), und zwar über die Laufzeit des Vertrags basierend auf einem prospektiven Ansatz. Der Barwert der an die Versicherten im Zusammenhang mit diesen Garantien zu zahlenden künftigen Leistungen wird auf der Grundlage angemessener Szenarien geschätzt. Diese Szenarien basieren auf Annahmen, wie beispielsweise Anlagerenditen, Volatilität, Rückkauf und Mortalitätsraten. Dieser Barwert der künftigen Leistungen wird entsprechend der während der Laufzeit der Verträge eingenommenen Gebühren zurückgestellt.

Einige garantierte Leistungen, wie die Guaranteed Minimum Death oder Income Benefits (GMDB oder GMIB) oder bestimmte Renditegarantien in Rückversicherungsverträgen, werden von einem Risikomanagement-Programm abgedeckt, das derivative Instrumente nutzt. Um die Rechnungslegungsanomalie zwischen Verbindlichkeiten und Sicherungsderivaten zu minimieren, hat sich AXA entschieden, die nach IFRS 4.24 zulässige Option zur Neubewertung ihrer Rückstellungen in Anspruch zu nehmen. Diese Neubewertung wird zu jedem Bilanzstichtag basierend auf Prognosen bezüglich des Garantieniveaus durchgeführt und berücksichtigt Zinssätze und andere Marktannahmen. Die Auswirkung der Neubewertung der Verbindlichkeiten in der laufenden Berichtsperiode wird ertragswirksam erfasst, symmetrisch zur Auswirkung der Änderung des Wertes der Sicherungsderivate. Diese Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze wurde bei der erstmaligen Anwendung der IFRS am 1. Januar 2004 für Vertragsportfolios, die zu diesem Zeitpunkt vom Risikomanagement-Programm abgedeckt waren, übernommen. Zusätzliche Vertragsportfolios, die nach diesem Zeitpunkt vom Risikomanagement-Programm abgedeckt wurden, werden zu den gleichen Bedingungen bewertet wie diejenigen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Programms galten.

Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Rückstellungen für Versicherungsfälle (Lebens- und andere Versicherungen)

Der Zweck der Rückstellungen für Versicherungsfälle ist die Abdeckung der endgültigen Kosten für die Regulierung eines Versicherungsfalls. Rückstellungen für Versicherungsfälle werden in der Regel nicht abgezinst, außer in bestimmten Fällen wie beispielsweise Erwerbsunfähigkeitsrenten.

Die Rückstellungen für Versicherungsfälle umfassen eingetretene und gemeldete Versicherungsfälle, eingetretene, aber nicht gemeldete Versicherungsfälle (IBNR) sowie Schadenregulierungskosten. Die Rückstellungen für Versicherungsfälle basieren auf historischen Schadensdaten, aktuellen Entwicklungen, tatsächlichen Zahlungsmustern für sämtliche Versicherungssparten sowie erwarteten Änderungen der Inflationsrate, des regulatorischen Umfelds sowie anderer Faktoren, die sich auf die zahlbaren Beträge auswirken könnten.

Schattenbilanzierung und latente Ansprüche auf Überschussbeteiligung (DPA) oder latente Verbindlichkeiten für Überschussbeteiligung (DPL) von Versicherten

In Übereinstimmung mit der in IFRS 4 enthaltenen Option wird auf Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung Schattenbilanzierung angewandt. Die Schattenbilanzierung umfasst Anpassungen der technischen Verbindlichkeiten, der Überschussbeteiligung der Versicherten, der sonstigen Verpflichtungen, der abgegrenzten Abschlusskosten und des Werts des Bestandsgeschäfts, um nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Versicherungsvermögen und -verbindlichkeiten auf die gleiche Art und Weise zu berücksichtigen, wie dies bei realisierten Gewinnen oder Verlusten von Anlagevermögen geschieht.

So wird beispielsweise bei Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung bei der Erfassung nicht realisierter Gewinne oder Verluste eine passive latente Überschussbeteiligung (DPL) oder eine aktive latente Überschussbeteiligung (DPA) angesetzt. Die DPL oder DPA entspricht der den Versicherten zustehenden ermessensabhängigen Überschussbeteiligung und wird in der Regel entsprechend der geschätzten Überschussbeteiligung der Versicherten an nicht realisierten Gewinnen und Verlusten und an sonstigen Bewertungsdifferenzen auf lokaler Vertragsbasis bestimmt. Rechtsordnungen, in denen Überschussbeteiligungen in erheblichem Maße auftreten, sind die Schweiz (bei Gruppenversicherungen), Deutschland und Frankreich, wo die Mindestquoten auf 90 %, 90 % bzw. 85 % festgelegt sind. Die Berechnungsgrundlage kann nicht nur Finanzerträge, sondern auch andere Komponenten umfassen, wie beispielsweise in Deutschland oder in der Schweiz. In den Vereinigten Staaten oder in Japan sind Überschussbeteiligungen weniger verbreitet.

Die geschätzte Überschussbeteiligung solcher Verträge wird unter den Verbindlichkeiten vollständig erfasst. Folglich wird keine Komponente als Eigenkapitalkomponente erfasst und AXA ist nicht verpflichtet sicherzustellen, dass die für den gesamten Vertrag angesetzte Verbindlichkeit nicht kleiner als der Betrag ist, der sich bei der Anwendung von IAS 39 auf das garantierte Element ergeben würde.

Wird ein nicht realisierter Nettoverlust (nicht realisierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts, Wertminderungsaufwand, diesbezügliche Aufwendung etc.) bilanziert, kann eine aktive latente Überschussbeteiligung (DPA) nur in dem Maße angesetzt werden, in dem es sehr wahrscheinlich ist, dass sie den Versicherten künftig nach Geschäftseinheit zugerechnet werden kann. Dies könnte der Fall sein, wenn die DPA mit einer künftigen Überschussbeteiligung entweder direkt durch Abzug der DPL von künftigen Veräußerungsgewinnen saldiert oder die DPL gegen den Wert von Bestandsgeschäften aufgerechnet werden kann oder indirekt durch Abzug von künftigen Gebühren auf Prämien oder Margen.

Nicht realisierte Gewinne und Verluste auf Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert eingestuft sind, werden zusammen mit allen anderen Posten, die sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken und eine temporäre Differenz generieren, ergebniswirksam bilanziert, mit einer Anpassung der entsprechenden Schattenbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Anpassungen der Schattenbilanzierung im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten (bei denen eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts ergebnisneutral verbucht wird) werden ergebnisneutral erfasst.

Werthaltigkeitstests und Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (Liability Adequacy Test, LAT)

Latente Überschussbeteiligung

Wird eine aktive latente Überschussbeteiligung angesetzt, nutzt die Gruppe Liquiditätsanalysen, die von den Geschäftseinheiten durchgeführt werden, um die Fähigkeit zum Besitz von Vermögenswerten zu beurteilen, die nicht realisierte Verlustpositionen aufweisen, die derartige aktivische Abgrenzungsposten generieren. Die Gruppe erstellt dann Prognosen, um den Wert der Vermögenswerte zur Abdeckung der Verträge der Versicherten mit den voraussichtlichen Zahlungen an die Versicherten zu vergleichen.

Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten

Ferner werden zu jedem Bilanzstichtag Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten in allen konsolidierten Einheiten durchgeführt, um die Angemessenheit der vertraglichen Verpflichtungen abzüglich der entsprechenden DAC- und VBI-Vermögenswerte und der latenten Ansprüche auf Überschussbeteiligung der Versicherten sicherzustellen. Zur Durchführung dieser Tests fassen die Einheiten Verträge nach Art ihres Erwerbs und ihrer Verwaltung zusammen und lassen ihre Rentabilität bewerten. Die Einheiten verwenden aktuelle bestmögliche Schätzungen aller künftigen vertraglichen Zahlungsströme sowie der Aufwendungen für die Bearbeitung und Verwaltung von Versicherungsfällen und berücksichtigen Garantien und Anlagerenditen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten, die diese Verträge abdecken.

- Diese Tests basieren auf der Absicht und der Fähigkeit der Einheiten zum Besitz finanzieller Vermögenswerte gemäß verschiedener Szenarien, ohne den Wert des Neugeschäfts.

- Sie beinhalten Prognosen der künftigen Verkäufe von Kapitalanlagen gemäß geschätzten Rückgabemustern und

- dem Ausmaß, in dem resultierende Gewinne/Verluste den Versicherten zugeordnet/zugerechnet werden können, d. h. Gewinnbeteiligung zwischen Versicherten und Aktionären.

Diese Tests umfassen daher die Fähigkeit, geschätzte künftige Verluste den Versicherten auf der Grundlage der Bewertung des Haltehorizonts und der potenziellen Realisierung von Verlusten unter den zum Bilanzstichtag bestehenden nicht realisierten Verlusten zuzurechnen.

Vertragsspezifische Risiken (Versicherungsrisiko, Renditerisiko, Inflationsrisiko, Bestandfestigkeit, ungünstige Auswahl etc.), die direkt mit den Verträgen verbunden sind, werden ebenfalls berücksichtigt.

Abhängig von der Art des Geschäfts können die künftigen Zahlungsströme aus der Investitionstätigkeit und die Abzinsung auf einer deterministischen bestmöglichen Schätzung mit entsprechender Beteiligung basieren oder im Falle von garantierten Mindestleistungen auch auf stochastischen Szenarien. Die Tests erfolgen entweder durch einen Vergleich der erfassten Rückstellung abzüglich der damit verbundenen Vermögenswerte (DAC, VBI etc.) direkt mit den abgezinsten Zahlungsströmen oder indem sichergestellt wird, dass der abgezinste Gewinn abzüglich Überschussbeteiligung aus der Auflösung der technischen Rückstellungen das damit verbundene Nettovermögen übersteigt.

Festgestellte Fehlbeträge werden aufwandswirksam erfasst, anfänglich durch Abschreibung der DPA, DAC oder VBI und anschließend durch Bildung einer LAT-Rückstellung für Verluste, die aus dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten hervorgehen, für alle Beträge, die die DPA, DAC und VBI übersteigen. Bei Versicherungsverträgen, bei denen es sich nicht um Lebensversicherungen handelt, wird eine Rückstellung für laufende Risiken für Verträge erfasst, deren Beiträge voraussichtlich nicht ausreichend sind, um voraussichtliche künftige Schadensfälle und Schadensaufwendungen abzudecken.

In Versicherungs- und Kapitalanlageverträge eingebettete Derivate mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen

Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen oder Optionen für die Rückgabe von Versicherungsverträgen zu einem festgelegten Betrag (oder basierend auf einem festen Betrag und einem Zinssatz) entsprechen, werden nicht separat bewertet. Alle anderen eingebetteten Derivate werden, wenn sie wesentlich sind, abgetrennt und mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst (wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst werden), wenn sie nicht als eng mit dem Basisinstrument verbunden betrachtet werden und/oder die Definition eines Versicherungsvertrags nicht erfüllen.

Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen, werden in Anhang 14.11 beschrieben.

1.14.3. Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen

Gemäß IAS 39 werden diese Verträge anhand der „Einlagenbilanzierung“ bilanziert, was in erster Linie dazu führt, dass die Zahlungsströme, die Beiträgen, Leistungen und Ansprüchen entsprechen, nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden (siehe Absatz „Erfassung von Umsatzerlösen“ unten). Diese Zahlungsströme sind als Einlagen oder Entnahmen zu erfassen.

Diese Kategorie umfasst hauptsächlich fondsgebundene Verträge, die die Definition eines Versicherungsvertrags oder eines Kapitalanlagevertrags mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung nicht erfüllen. Bei diesen fondsgebundenen Verträgen werden die Verbindlichkeiten mit dem Wert der Anteilseinheiten bewertet, d. h. auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinvestitionen, die diese Verträge zum Bilanzstichtag abdecken, zusammen mit den Ansprüchen auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC, wie in Absatz 1.7.3 beschrieben) bezeichnet.

Rückstellungen für nicht verdiente Entgelte

Bei Abschluss eines Kapitalanlagevertrags ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung eingenommene Entgelte zur Abdeckung künftiger Dienstleistungen werden als Verbindlichkeiten erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung anhand der gleichen Abschreibungsmethode bilanziert, die für abgegrenzten Anschaffungskosten herangezogen wurde.

1.15. Rückversicherung

Die Gruppe übernimmt und zediert im normalen Geschäftsgang Rückdeckung für Versicherungsgeschäfte. Unter einem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft ist die Übernahme bestimmter versicherungstechnischer Risiken, die andere Gesellschaften eingegangen sind, durch die Gruppe zu verstehen. Unter einer zedierten Rückdeckung ist die Übertragung des Versicherungsrisikos zusammen mit den damit verbundenen Beiträgen auf andere Rückversicherer zu verstehen, die die Risiken teilen. Erfüllen diese Versicherungsverträge die Anforderungen für die Einstufung als Versicherungsverträge, werden Transaktionen im Zusammenhang mit der Rückversicherung in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung auf ähnliche Weise wie direkte Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den Vertragsklauseln bilanziert.

Ist ein Rückversicherungsvermögenswert wertgemindert, reduziert die Gruppe den Buchwert entsprechend und erfasst diese Wertminderung aufwandswirksam. Ein Rückversicherungsvermögenswert ist wertgemindert, wenn ein objektiver Hinweis vorliegt, dass die Gruppe als Folge eines nach dem erstmaligen Ansatz der Rückversicherungsvermögenswerte eingetretenen Ereignisses möglicherweise nicht alle ihr nach den Vertragsbedingungen zustehenden Beträge erhalten wird und das Ereignis eine verlässlich bewertbare Auswirkung auf die Beträge hat, die die Gruppe vom Rückversicherer erhalten wird.

Stellt die Gruppe fest, dass Rückversicherungsverträge die Voraussetzungen für die Einstufung als Versicherungsverträge nicht erfüllen und/oder hauptsächlich das Finanzrisiko übertragen, wird die Vereinbarung anhand der Einlagenbilanzierung erfasst. Erhaltene Einlagen sind in den Verbindlichkeiten enthalten und vorgenommene Entnahmen sind in den Forderungen enthalten. Werden Beträge entsprechend den zugrundeliegenden Verträgen ausgezahlt oder eingenommen, werden die Einlageaktiva oder -passiva in angemessener Weise angepasst.

1.16. Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel

Zur Finanzierung der Solvabilitätsanforderungen der operativen Geschäftseinheiten oder zum Erwerb eines Vertragsportfolios ausgegebene Schuldtitel werden in einem speziellen Bilanzposten zusammengefasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

1.17. Sonstige Verbindlichkeiten

1.17.1. Ertragsteuern

Der tatsächliche Ertragsteueraufwand/(-anspruch) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Grundlage der lokalen Steuervorschriften erfasst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden ergeben sich aus temporären Differenzen zwischen den buchhalterischen und steuerlichen Werten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und gegebenenfalls aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ein zu versteuernder Gewinn verfügbar ist, gegen den die temporären Differenzen aufgerechnet werden können, unter Berücksichtigung des Bestehens von steuerlichen Organschaften und rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen bezüglich der Grenzwerte (was Beträge oder Zeitrahmen anbelangt) für die Vorträge nicht in Anspruch genommener Steuerguthaben. Die Realisierbarkeit von in früheren Berichtsperioden erfassten Steueransprüchen wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft.

Eine latente Steuerschuld wird insbesondere für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit dem Wert des Aktienbesitzes an einem konsolidierten Unternehmen erfasst, es sei denn, die Gruppe ist in der Lage, den Zeitpunkt der Aufholung der temporären Differenz zu steuern und es ist wahrscheinlich, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht aufgeholt wird. Beschließt ein Konzernunternehmen, seinen Anteil an einer anderen konsolidierten Einheit zu verkaufen, führt die Differenz zwischen dem Buchwert und dem steuerlichen Wert dieser Aktien für das Unternehmen, das diese hält, zur Erfassung latenter Steuern (auch im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, wenn die Gruppe als Käuferin einen Verkauf oder die Durchführung einer internen Restrukturierung der Aktien nach dem Erwerb beabsichtigt). Der gleiche Ansatz gilt für Dividendenzahlungen, die beschlossen wurden oder sehr wahrscheinlich sind, insofern Steuern auf diese Dividenden anfallen.

Latente Steuern für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit steuerlich abzugsfähigem Geschäfts- oder Firmenwert werden in dem Maße angesetzt, in dem sie nicht aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes hervorgehen. Diese latenten Steuern werden nur aufgelöst, wenn der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist oder wenn die entsprechenden konsolidierten Anteile verkauft werden.

Die Bewertung der latenten Steuerschulden und der latenten Steueransprüche spiegelt die steuerlichen Auswirkungen wider, die aus der Art und Weise hervorgehen, in der die Gruppe zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert ihrer Vermögenswerte zu realisieren bzw. diese Schuld zum Buchwert zu erfüllen. Werden Ertragsteuern zu unterschiedlichen Sätzen berechnet, wenn Dividenden ausgeschüttet werden, werden die latenten Steuern mit dem Steuersatz, der auf nicht ausgeschüttete Gewinne anzuwenden ist, bewertet. Die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen werden nur bilanziert, wenn eine Verpflichtung zur Dividendenausschüttung erfasst wird.

1.17.2. Pensionsleistungen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Pensionsleistungen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfassen die Arbeitnehmern der AXA Gruppe nach ihrem Renteneintritt zahlbaren Leistungen (Abfindungszahlungen bei Renteneintritt, zusätzliche Pensionsleistungen, Krankenversicherung). Zur Einhaltung dieser Verpflichtungen gestatten oder schreiben bestimmte regulatorische Rahmenkonzepte die Einrichtung spezieller Fonds (Planvermögen) vor.

Beitragsorientierte Pläne:Zahlungen werden vom Arbeitgeber an einen Dritten (z. B. Pensionstreuhänder) vorgenommen. Diese Zahlungen entbinden den Arbeitgeber von sonstigen Verpflichtungen und die Verpflichtung zur Auszahlung der erworbenen Leistungen an die Arbeitnehmer wird übertragen. Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge werden aufwandswirksam erfasst und sobald die Beiträge geleistet wurden, ist keine Verbindlichkeit mehr zu erfassen.

Leistungsorientierte Pläne: Eine versicherungsmathematische Bewertung der Verpflichtungen wird auf der Grundlage der internen Regeln jedes Plans durchgeführt. Der Barwert der vom Arbeitgeber gezahlten künftigen Leistungen, als leistungsorientierte Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) bezeichnet, wird jährlich auf der Grundlage langfristiger Prognosen der Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Inflationsrate, der Mortalität, der Personalfluktuation, der Rentenindexierung und der verbleibenden Dienstzeit errechnet. Der in der Bilanz für leistungsorientierte Pläne erfasste Betrag ist die Differenz zwischen dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und dem Marktwert des entsprechenden investierten Planvermögens zum Bilanzstichtag nach Bereinigung um etwaige Mindestdotierungsverpflichtungen oder Auswirkungen einer Vermögensobergrenze. Ist das Nettoergebnis positiv, wird unter den Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen eine Rückstellung gebildet. Ist das Nettoergebnis negativ, wird in der Bilanz ein Rechnungsabgrenzungsposten für Pensionsleistungen angesetzt, der jedoch den erzielbaren Betrag (Wertobergrenze) nicht übersteigen darf. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (nach dem überarbeiteten IAS 19 als Neubewertungen bezeichnet), die aus erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen hervorgehen, werden in der Periode, in der sie anfallen, in voller Höhe ergebnisneutral (im sonstigen Ergebnis) erfasst. Desgleichen werden die tatsächliche Vermögensrendite und Änderungen der Wertobergrenze, ohne Nettozinserträge auf Vermögenswerte, im Eigenkapital erfasst. Die regelmäßige Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung bezieht sich in erster Linie auf den laufender Dienstzeitaufwand (jährlich auflaufende Arbeitnehmerleistung) und den Nettozins auf den in der Eröffnungsbilanz erfassten Betrag (auf die Nettoverbindlichkeit/das Nettovermögen zu Beginn der Periode angewandte Aufzinsung, unter Berücksichtigung von Beitrags- und Leistungszahlungen während der Periode). Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand stellt die Veränderung des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung aufgrund einer Planänderung oder -kürzung eines leistungsorientierten Plans dar. Er wird nach Anfall vollständig und unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans können ebenfalls eine Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben, wenn die Abgeltung erfolgt.

Hinweis: Sämtliche kumulierten Gewinne und Verluste aus sämtlichen Versorgungsplänen für Arbeitnehmer aus der Vergangenheit wurden zum 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt der AXA Gruppe, als einbehaltene Gewinne erfasst.

1.17.3. Anteilsbasierte Vergütungspläne

Die anteilsbasierten Vergütungspläne der Gruppe werden vorwiegend in Aktien abgegolten.

Alle in Aktien abgegoltenen anteilsbasierten Vergütungspläne werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bilanziert und der beizulegende Zeitwert wird über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam erfasst.

In Barmitteln abgegoltene anteilsbasierte Vergütungspläne werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst, der zu jedem Bilanzstichtag neu bewertet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst.

Der AXA SharePlan wurde nach einem speziellen französischen regulatorischen Rahmenkonzept aufgelegt und umfasst eine klassische und eine gehebelte Variante (deren Anwendung speziellen lokalen Vorschriften innerhalb der Gruppe unterliegt).

Die Kosten der klassischen Variante des SharePlan werden entsprechend der in Frankreich von der ANC (Autorité des normes comptables) herausgegebenen spezifischen Leitlinie bewertet. Die Kosten der gehebelten Variante des SharePlan werden unter Berücksichtigung der fünfjährigen Sperrfrist für Arbeitnehmer (wie in der klassischen Variante) bewertet, jedoch zuzüglich des Wertes des den Arbeitnehmern gewährten Vorteils, der es ihnen ermöglicht, von einer institutionellen, auf Derivaten basierenden Notierung statt einer Notierung für Kleinaktionäre zu profitieren.

1.18. Rückstellungen für Risiken, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten

1.18.1. Restrukturierungskosten

Rückstellungen für Restrukturierungskosten, mit Ausnahme derjenigen, die in der Bilanz eines erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt angesetzt werden können, werden erfasst, wenn die Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die durch einen bindenden Kaufvertrag oder einen detaillierten förmlichen Plan nachgewiesen ist, dessen Hauptmerkmale den Betroffenen oder ihren Vertretern bekannt gegeben werden.

1.18.2. Sonstige Rückstellungen und Erfolgsunsicherheiten

Rückstellungen werden erfasst, wenn die Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) hat, die auf vergangenen Ereignissen beruht, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich sein wird und wenn die Höhe der Rückstellung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Im Zusammenhang mit künftigen betrieblichen Verlusten werden keine Rückstellungen gebildet. Das Gleiche gilt für Eventualverbindlichkeiten, außer sie werden zum Zeitpunkt eines Unternehmenszusammenschlusses identifiziert (siehe Absatz 1.3.2).

Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag nach der bestmöglichen vom Management vorgenommenen Einschätzung des zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Aufwands, abgezinst zum risikolosen Zinssatz des Marktes für langfristige Rückstellungen, bewertet.

1.19. Erfassung von Umsatzerlösen

1.19.1. Gebuchte Bruttobeiträge

Die gebuchten Bruttobeiträge entsprechen der Summe der von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften auf während des Jahres abgeschlossene Versicherungsgeschäfte gebuchten Beiträge, sowohl in Bezug auf Versicherungsverträge als auch auf Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung, abzüglich Stornierungen und zuzüglich abgetretener Rückversicherungen. Bei Rückversicherungen werden Beiträge auf der Grundlage von Erklärungen erfasst, die von der abtretenden Gesellschaft abgegeben werden, und können Schätzungen der gebuchten Bruttobeiträge enthalten.

1.19.2. Gebühren und Erlöse aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen

Als Beiträge aus Kapitalanlageverträgen eingenommene Beträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen werden als Einlagen abzüglich Abschlusskosten und Policengebühren erfasst. Erlöse aus diesen Verträgen bestehen aus Abschlusskosten und Policengebühren im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, dem Anlagemanagement, der Verwaltung und der Rückgabe von Verträgen während der Periode. Eingenommene Vorabgebühren für künftige Dienstleistungen werden über die geschätzte Laufzeit des Vertrags erfasst (siehe „Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte“).

1.19.3. Einlagenbilanzierung

Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen fallen in den Anwendungsbereich von IAS 39. Diese Verträge fallen unter die Einlagenbilanzierung, die Folgendes umfasst:

- Die Gruppe erfasst die erhaltenen Gegenleistungen nicht als Umsatzerlöse, sondern als finanzielle Verbindlichkeit im Rahmen der Einlagenbilanzierung.

- Regulierte Versicherungsfälle werden als Entnahmen erfasst, ohne Buchung in der Gewinn- und Verlustrechnung, abgesehen von eventuellen Gebühren.

1.19.4. Entflechtung

Die Gruppe entflicht die Einlagenkomponente von Verträgen, wenn dies nach IFRS 4 vorgeschrieben ist, d. h. wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:

- Die Gruppe kann die Einlagenkomponente separat bewerten (einschließlich eingebetteter Rückgabeoptionen, d. h. ohne Berücksichtigung der Versicherungskomponente).

- Die Bilanzierungsmethoden der Gruppe erfordern ansonsten keine Erfassung aller Verpflichtungen und Ansprüche aus der Einlagenkomponente.

Innerhalb der Gruppe besteht derzeit keine derartige Situation. In Übereinstimmung mit IFRS 4 wendet die Gruppe weiterhin die von AXA früher auf Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung angewandten Rechnungslegungsgrundsätze an. Gemäß diesen Grundsätzen werden Ansprüche und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verträgen in allen Situationen erfasst.

1.19.5. Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte

Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte enthalten sowohl die Änderung der als Verbindlichkeit erfassten Rückstellung für Beitragsüberträge (siehe „Rückstellungen für Beitragsüberträge“ in Absatz 1.14.2) als auch die Änderung der noch nicht verdienten Umsätze und Entgelte. Die noch nicht verdienten Umsätze und Entgelte entsprechen Vorabgebühren für künftige Dienstleistungen, die über die geschätzte Laufzeit der Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschlussbeteiligung (siehe „Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze“ in Absatz 1.14.2) und Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung (siehe Absatz 1.14.3 „Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte“) erfasst werden.

1.19.6. Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit

Die Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit umfassen sämtliche Umsatzerlöse und Aufwendungen aus der Banktätigkeit, einschließlich nicht mit der Finanzierung verbundener Zinsaufwendungen, Bankgebühren, Veräußerungsgewinne und -verluste aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten nach der Fair-Value-Option und damit verbundener Derivate.

Nicht enthalten sind betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit und Änderungen der Rückstellungen für Forderungsausfälle, zweifelhafte Forderungen oder Kredite, die unter „Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit“ erfasst werden.

1.19.7. Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit

Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit umfassen in erster Linie:

- Erhaltene Provisionen und Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktivitäten im Bereich Asset Management;

- Umsatzerlöse von Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit Nicht-Versicherungsaktivitäten, insbesondere für den Verkauf oder Vertrieb von Finanzprodukten erhaltene Provisionen; und

- von Immobiliengesellschaften erhaltene Mieteinkünfte.

1.19.8. Netto-Kapitalanlageergebnis vor Aufwendungen

Das Netto-Kapitalanlageergebnis umfasst:

- Kapitalerträge aus Kapitalanlagen, die nicht aus der Banktätigkeit stammen, abzüglich Abschreibungsaufwand auf Kapitalanlagen in Immobilien (Abschreibungsaufwand im Zusammenhang mit eigengenutztem Grundbesitz ist im „Verwaltungsaufwand“ enthalten); dieser Posten enthält erhaltene Zinsen auf Schuldinstrumente, die anhand der Effektivzinsmethode errechnet werden, sowie auf Eigenkapitalinstrumente erhaltene Dividenden;

- Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen (ohne Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel);

- Realisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen abzüglich der Aufholung von Wertminderungswand nach dem Verkauf;

- Änderungen der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Anlagevermögen, das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird; und

- Änderungen des Wertminderungsaufwands für Kapitalanlagen (ohne Aufholungen von Wertminderungsaufwand nach dem Verkauf).

Was die Banktätigkeit anbelangt, sind Zinserträge und -aufwendungen in den „Netto-Umsatzerlösen aus Banktätigkeit“ enthalten.

1.20. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eintreten, an dem der Jahresabschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird.

- Derartige Ereignisse führen zu einer Anpassung des Konzernabschlusses, wenn sie substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben.

- Derartige Ereignisse erfordern zusätzliche Angaben, wenn sie sich auf Gegebenheiten beziehen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und wenn sie maßgeblich und wesentlich sind.

Anhang 2 Konsolidierungskreis

2.1. Konsolidierte Unternehmen

2.1.1. Wichtigste voll konsolidierten Unternehmen

Mutter- und Holding-Gesellschaften 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Änderung des Konsolidierungskreises Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe
Frankreich          
AXA   Muttergesellschaft   Muttergesellschaft  
AXA Asia   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA China   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA France Assurance   100,00 100,00 100,00 100,00
Oudinot Participation   100,00 100,00 100,00 100,00
Société Beaujon   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Technology Services   99,99 99,99 99,99 99,99
Genworth Financial European Group Holdings   100,00 100,00 100,00 100,00
Vereinigte Staaten          
AXA Financial, Inc.   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA America Holding Inc.   100,00 100,00 100,00 100,00
Großbritannien          
Guardian Royal Exchange Plc   100,00 99,98 100,00 99,98
AXA UK Plc   100,00 99,98 100,00 99,98
AXA Equity & Law Plc   99,96 99,96 99,96 99,96
Asia/Pacific (ohne Japan)          
National Mutual International Pty Ltd   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Financial Services (Singapore)   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA India Holding   100,00 100,00 100,00 100,00
Deutschland          
Kölnische Verwaltungs AG für Versicherungswerte   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Konzern AG   100,00 100,00 100,00 100,00
Belgien          
AXA Holdings Belgium   100,00 100,00 100,00 100,00
Niederlande          
Vinci BV   100,00 100,00 100,00 100,00
Region EMEA-LATAM          
AXA Mediterranean Holding SA   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Luxembourg SA   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Holding Maroc S.A.   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Holding W.L.L   100,00 100,00 100,00 100,00
Life & Savings und Property & Casualty Änderung des Konsolidierungskreises 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe
Frankreich          
AXA France IARD   99,92 99,92 99,92 99,92
AXA France Vie   99,77 99,77 99,77 99,77
AXA Protection Juridique Aufkauf von Minderheitsanteilen 98,52 98,51 98,51 98,51
Financial Assurance Company Limited (Genworth)   100,00 100,00 100,00 100,00
Financial Insurance Company Limited (Genworth)   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Corporate Solutions Assurance (Untergruppe)   98,75 98,75 98,75 98,75
AXA Global P&C   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Global Life   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Assistance SA (Untergruppe)   100,00 100,00 100,00 100,00
Colisée RE   100,00 100,00 100,00 100,00
Vereinigte Staaten          
AXA Equitable Life Insurance Company   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Re Arizona Company   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Corporate Solutions Life Reinsurance Company   100,00 100,00 100,00 100,00
Großbritannien          
AXA Insurance UK Plc   100,00 99,98 100,00 99,98
AXA PPP Healthcare Limited   100,00 99,98 100,00 99,98
AXA Isle of Man Limited Verkauf     100,00 99,98
AXA Wealth Limited Verkauf     100,00 99,98
Architas Multi-Manager Limited   100,00 99,98 100,00 99,98
AXA Portfolio Services Limited Verkauf     100,00 99,98
Portman Insurance Ltd.   100,00 100,00 100,00 100,00
Irland          
AXA Insurance Limited   100,00 99,98 100,00 99,98
AXA Life Europe Limited   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Life Invest Reinsurance   100,00 100,00 100,00 100,00
Asia/Pacific (ohne Japan)          
AXA Life Insurance Singapore   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA China Region Limited   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA General Insurance Hong Kong Ltd.   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Insurance Singapore   100,00 100,00 100,00 100,00
PT AXA Life Indonesia   100,00 100,00 100,00 100,00
MLC Indonesia   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Affin General Insurance Berhad (a) Erwerb von Anteilen 45,41 45,41 43,63 43,63
AXA Insurance Public Company Limited (Thailand)   99,31 99,31 99,31 99,31
Japan          
AXA Life Insurance   98,69 98,69 98,69 98,69
Deutschland          
AXA Versicherung AG   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Art   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Lebensversicherung AG   100,00 100,00 100,00 100,00
Pro Bav Pensionskasse   100,00 100,00 100,00 100,00
Deutsche Ärzteversicherung   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Krankenversicherung AG   100,00 100,00 100,00 100,00
DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG Fusioniert mit AXA Versicherung AG     100,00 100,00
Belgien          
Ardenne Prévoyante   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Belgium SA   100,00 100,00 100,00 100,00
Les Assurés Réunis Dekonsolidiert     100,00 100,00
Spanien          
AXA Vida, S. A. de Seguros Aufkauf von Minderheitsanteilen 99,85 99,85 99,84 99,84
AXA Aurora Vida, S.A. de Seguros Aufkauf von Minderheitsanteilen 99,97 99,82 99,97 99,81
AXA Seguros Generales, S. A.   99,90 99,90 99,90 99,90
Italien          
AXA Interlife   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Assicurazioni e Investimenti   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA MPS Vita   50,00+ 1 Stimmrecht 50 50,00+ 1 Stimmrecht 50,00
AXA MPS Danni   50,00+ 1 Stimmrecht 50 50,00+ 1 Stimmrecht 50,00
AXA MPS Financial   50,00+ 1 Stimmrecht 50 50,00+ 1 Stimmrecht 50,00
EMEA-LATAM          
AXA Colpatria Capitalizadora (Kolumbien)   51,00 51,00 51,00 51,00
AXA Colpatria Seguros de vida (Kolumbien)   51,00 51,00 51,00 51,00
AXA Colpatria Seguros (Kolumbien)   51,00 51,00 51,00 51,00
AXA Colpatria Medicina Prepagada (Kolumbien)   51,00 51,00 51,00 51,00
AXA Portugal Companhia de Seguros SA Verkauf     99,73 99,49
AXA Portugal Companhia de Seguros de Vida SA Verkauf     95,09 94,89
AXA Assurance Maroc   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Hayat ve Emeklilik A.S. (Türkei)   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Sigorta AS (Türkei)   92,61 92,61 92,61 92,61
AXA Cooperative Insurance Company (Golf)   50,00 34,00 50,00 34,00
AXA Insurance (Gulf) B.S.C.c.   50,00 50,00 50,00 50,00
AXA Insurance A.E. (Griechenland)   99,98 99,98 99,98 99,98
AXA Seguros S.A. de C.V. (Mexiko)   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Czech Republic Pension Funds   99,99 99,99 99,99 99,99
AXA Czech Republic Insurance   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Poland   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Poland Pension Funds   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Slovakia   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Assurances Luxembourg   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Assurances Vie Luxembourg   100,00 100,00 100,00 100,00
Schweiz          
AXA Life   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA-ARAG Legal Assistance   66,67 66,67 66,67 66,67
AXA Insurance (vormals Winterthur Swiss Insurance P&C)   100,00 100,00 100,00 100,00
Direct (b)          
Avanssur (Frankreich und Polen)   100,00 100,00 100,00 100,00
Kyobo AXA General Insurance Co. Ltd. (Südkorea) Steigerung des Aktienwerts 99,71 99,71 99,66 99,66
AXA Non Life Insurance Co. Ltd. (Japan)   100,00 98,69 100,00 98,69
Touring Assurances SA (Belgien)   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Global Direct Seguros y Reaseguros SAU (Spanien)   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Global Direct Seguros y Reaseguros SAU Niederlassung (Italien)   100,00 100,00 100,00 100,00
AXA Global Direct Seguros y Reaseguros SAU Niederlassung (Portugal) Verkauf     100,00 100,00
AXA Ubezpieczenia TUIR S.A (Polen)   100,00 100,00 100,00 100,00

(a) Die AXA Gruppe übt gemäß Vereinbarungen mit den Anteilseignern die Kontrolle aus.

(b) Die Geschäftsbetriebe von UK Direct sind Bestandteil der AXA Insurance UK Plc.

Asset Management (weltweit tätige Unternehmen) Änderung des Konsolidierungskreises 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe
AXA Investment Managers (Untergruppe) Aufkauf von Minderheitsanteilen 97,04 96,97 96,29 96,23
AB (Untergruppe) Steigerung des Aktienwerts 63,74 63,74 62,83 62,83
Banking Änderung des 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Konsolidierungskreises Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe
Frankreich          
AXA Banque   100,00 99,89 100,00 99,89
AXA Banque Financement   65,00 64,93 65,00 64,93
Deutschland          
AXA Bank AG   100,00 100,00 100,00 100,00
Belgien          
AXA Bank Europe (Untergruppe)   100,00 100,00 100,00 100,00
Sonstige Änderung des 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Konsolidierungskreise Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe
Frankreich          
CFP Management   100,00 100,00 100,00 100,00

Wesentliche Änderungen des Konsolidierungskreises sind in Anhang 5 ausführlich dargestellt.

Konsolidierte Anlagefonds und Immobiliengesellschaften

Zum 31. Dezember 2016 stellten Anlagefonds insgesamt 110.280 Mio. Euro an Anlagevermögen dar (2016: 106.740 Mio. Euro). Dies entsprach 284 Anlagefonds, hauptsächlich in Frankreich, Japan, Deutschland und Belgien, und betraf in erster Linie das Segment Life & Savings.

Bei den meisten Anlagefonds (insbesondere offenen Anlagefonds) werden Minderheitsanteile als Verbindlichkeiten unter „Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds“ dargestellt. Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die Minderheitsanteile an konsolidierten Anlagefonds auf 11.503 Mio. Euro (2015: 10.525 Mio. Euro). Die im Eigenkapital erfassten Minderheitsanteile im Zusammenhang mit konsolidierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 2.136 Mio. Euro (2015: 1.194 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2016 entsprachen 23 konsolidierte Immobiliengesellschaften einem Anlagevermögen in Höhe von 9.413 Mio. Euro (2015: 7.980 Mio. Euro), hauptsächlich in Frankreich, Deutschland und Japan.

Wichtigste Tochterunternehmen mit Minderheitsanteilen

Für die wichtigsten Tochterunternehmen mit Minderheitsanteilen (ausgenommen Anlagefonds und Immobiliengesellschaften) gilt Folgendes:

- Die Finanzinformationen von AB sind in Teil II - Punkt 8 Jahresabschluss und Zusatzangaben in ihrem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016, der bei der SEC eingereicht wurde, verfügbar.

- Die zusammengefassten Finanzinformationen für AXA MPS lauten wie folgt; (einschließlich AXA und externer Anteil, aber ohne Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit den AXA-Beteiligungen und vor konzerninternen Bereinigungen mit anderen Konzernunternehmen):

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 74 115
Minderheitsanteile 1.107 972
An Minderheitsanteile gezahlte Dividenden (50) (112)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 391 390
Summe Anlagen 25.259 25.581
Sonstige Vermögenswerte 1.707 1.735
Summe Aktiva 27.357 27.705
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 24.085 24.942
Sonstige Verbindlichkeiten 1.059 819
Summe Passiva (ohne Eigenkapital) 25.144 25.761
Gesamtumsatz 3.056 3.566
Jahresüberschuss 149 230
Sonstiges Ergebnis 216 (15)
Gesamtergebnis 365 215

Ohne Minderheitsanteile im Zusammenhang mit konsolidierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die als Eigenkapital eingestuft sind, stellen diese Minderheitsanteile 80 % der Minderheitsanteile der Gruppe zum 31. Dezember 2016 dar (80 % zum 31. Dezember 2015). AB ist Bestandteil des Segments Life & Savings und AXA MPS ist Bestandteil der Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

2.1.2. Wichtigste Beteiligungen an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Die nachstehend aufgeführten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, umfassen keine Anlagefonds und Immobiliengesellschaften:

Life & Savings und Property & Casualty Änderung des 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Konsolidierungskreises Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe
Frankreich          
Neuflize Vie (vormals NSM Vie)   39,98 39,98 39,98 39,98
Natio Assurances   50,00 49,96 50,00 49,96
Asien/Pazifik          
Philippines AXA Life Insurance Corporation   45,00 45,00 45,00 45,00
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd   50,00 50,00 50,00 50,00
ICBC-AXA Life Insurance Co. Ltd   27,50 27,50 27,50 27,50
PT AXA Mandiri Financial Services   49,00 49,00 49,00 49,00
Bharti AXA Life   49,00 49,00 49,00 49,00
Bharti AXA General Insurance Company Limited (Indien)   49,00 49,00 49,00 49,00
AXA Tian Ping   50,00 50,00 50,00 50,00
Russland          
Reso Garantia (RGI Holdings B.V.)   39,34 39,34 39,34 39,34
Region EMEA-LATAM          
AXA Middle East SAL (Libanon)   51,00 51,00 51,00 51,00
AXA Mansard Insurance plc (Nigeria) Steigerung des Aktienwerts 77,79 77,79 77,51 77,51
Asset Management (weltweit tätige Unternehmen)          
AXA Investment Managers Asia Holdings Private Limited Steigerung des Aktienwerts 49,00 47,52 49,00 47,15
Kyobo AXA Investment Managers Company Limited Steigerung des Aktienwerts 50,00 48,49 50,00 48,12

Wesentliche Änderungen des Konsolidierungskreises sind in Anhang 10 ausführlich dargestellt.

Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die nach der Equity-Methode bilanzierten Immobiliengesellschaften auf ein Anlagevermögen von 167 Mio. Euro (2015: 169 Mio. Euro) und die nach der Equity-Methode bilanzierten Investmentfonds beliefen sich auf ein Anlagevermögen von 4.777 Mio. Euro (2015: 7.164 Mio. Euro), insbesondere in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien und Deutschland.

2.2. Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen

Strukturierte Unternehmen sind Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Beurteilung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind, beispielsweise wenn die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen geregelt werden. Strukturierte Unternehmen haben häufig ein enges und genau definiertes Ziel oder ein eingeschränktes Geschäftsfeld.

Die Gruppe hält keine maßgeblichen Beteiligungen an nicht konsolidierten strukturierten Versicherungs-/Rückversicherungsunternehmen.

Aufgrund ihres Versicherungsgeschäfts hält die Gruppe darüber hinaus direkte Beteiligungen an Unternehmen aus verschiedenen Branchen, wie beispielsweise Schuldinstrumente, Eigenkapitalinstrumente und Kredite. Die Beteiligungen sind nicht für strukturierte Unternehmen bestimmt und das gesamte Exposure der Gruppe wird in der Konzernbilanz abgebildet.

Darüber hinaus hält die Gruppe Beteiligungen an Anlagefonds, einschließlich Immobiliengesellschaften. Einige dieser Fonds werden voll konsolidiert oder nach der Equity-Methode bilanziert. Andere Fonds werden nicht konsolidiert, da sie nicht beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden. Die meisten dieser Fonds sind naturgemäß - und insbesondere weil die Entscheidungsbefugnis in der Regel den Asset Managern (AXA-intern oder extern) erteilt wird - strukturierte Unternehmen.

Als Investor sind die Beteiligungen von AXA an nicht konsolidierten Fonds auf die gehaltenen Kapitalanlagen beschränkt. Diese werden in der Konzernbilanz vollständig erfasst. Abhängig von der Art ihrer Investition erhält AXA Zinsen oder Dividenden und kann im Falle eines Verkaufs Veräußerungsgewinne oder -verluste erzielen. Diese Investitionen unterliegen Wertminderungstests wie übliche finanzielle Vermögenswerte.

Die Vermögensverwaltungsgesellschaften der Gruppe erhalten Gebühren für die Dienstleistungen, die sie im Rahmen der Verwaltung von Anlagefonds erbringen. Einige von der Gruppe verwaltete nicht konsolidierte Fonds werden teilweise oder ganz von externen Investoren gehalten.

Informationen zu diesen nicht konsolidierten Anlagefonds befinden sich in verschiedenen Abschnitten dieses Geschäftsberichts:

- Abschnitt 1.1. Kennzahlen

- Geschäftsüberblick: Das von AXA verwaltete Gesamtvermögen umfasst im Auftrag von Dritten verwaltetes Vermögen.

- Segment Asset Management: verwaltete Vermögen (einschließlich im Auftrag von Dritten verwaltetes Vermögen) und Umsatzerlöse.

- Abschnitt 2.3. Aktivitätsbericht - Segment Asset Management

- Abschnitt 5.6. Konzernanhang

- Anhang 9 - Kapitalanlagen mit Aufschlüsselung der Kapitalanlagen und Einzelheiten zu nicht konsolidierten Anlagefonds in Anhang 9.8;

- Anhang 22 - Netto-Kapitalanlageergebnis ohne Finanzierungsaufwendungen

Anhang 3 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten

Der Chief Executive Officer von AXA ist Mitglied des Board of Directors. Er wird bei der betrieblichen Leitung der Gruppe von einem Management Committee und bei der Entwicklung und Umsetzung von strategischen Maßnahmen von einer Gruppe von Führungskräften (der sogenannten „Partners Group“) unterstützt. Die Finanzinformationen im Zusammenhang mit den Geschäftssegmenten von AXA und den Holding-Gesellschaften, die dem Board of Directors zweimal jährlich berichtet werden, stimmen mit der Darstellung im Konzernabschluss überein.

Aufgrund der neuen Governance-Struktur von AXA wurde beschlossen, dass das Segment International Insurance nicht mehr separat berichtet wird. Nähere Informationen hierzu befinden sich im Anhang 1.6 „Segmentberichterstattung“.

Das operative Ergebnis wird auf der Grundlage von vier operativen Geschäftssegmenten dargestellt: Life & Savings, Property & Casualty, Asset Management und Banking. Ein zusätzliches Segment der Holding-Gesellschaften beinhaltet alle nicht betrieblichen Tätigkeiten.

Life & Savings: Die Produkte von AXA im Bereich Life & Savings umfassen eine breite Palette an Anlage- und Rentenprodukten sowie Vorsorge- und Krankenversicherungen für Privat- und Firmenkunden. Die von AXA angebotenen Produkte im Bereich Life & Savings umfassen Lebensversicherungen, lebenslängliche Todesfallversicherungen, Universal-Life-Versicherungen, Kapitallebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, sofort beginnende Rentenversicherungen und andere Anlageprodukte. Zu den angebotenen Krankenversicherungen zählen Dread-Disease-Versicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Markt. Das Segment Life & Savings besteht aus zwölf geografischen Geschäftseinheiten: Frankreich, Vereinigte Staaten, Großbritannien bis zum Verkauf, Japan, Deutschland, Schweiz, Belgien, Region EMEA-LATAM, Italien, Spanien, Asien (ohne Japan) und Sonstige.

Property & Casualty: Dieses Segment bietet eine breite Palette an Produkten, darunter Kfz-, Haushalts-, Sach- und allgemeine Haftpflichtversicherungen für Privat- und Unternehmenskunden mit Schwerpunkt auf „SME Mittleres Gewerbesegement“. In einigen Ländern umfasst dieses Segment Krankenversicherungen. Das Segment Property & Casualty besteht aus zehn geografischen Geschäftseinheiten (Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Irland, Schweiz, Belgien, Region EMEA-LATAM, Italien, Spanien, Asien und Sonstige) sowie drei Geschäftseinheiten, die in mehreren Ländern präsent sind (AXA Global Direct, AXA Assistance und AXA Corporate Solutions Assurance).

Das Segment Asset Management umfasst diversifiziertes Asset Management (einschließlich Management von Kapitalanlagen) und diesbezügliche Dienstleistungen, die von AXA Investment Managers und AB für eine Reihe institutioneller Anleger und Privatpersonen, einschließlich der Versicherungsgesellschaften von AXA, erbracht werden.

Das Segment Banking umfasst Banktätigkeiten (vor allem Mengengeschäft, Hypothekendarlehen, Sparen), die hauptsächlich in Frankreich Belgien und Deutschland durchgeführt werden.

Das Segment Holding-Gesellschaften umfasst alle nicht betrieblichen Tätigkeiten.

Die Eliminierungen zwischen Segmenten umfassen nur Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen Segmenten. Sie beziehen sich in erster Linie auf Rückversicherungsabkommen, die Weiterbelastung von Unterstützungsgarantien, Asset-Management-Gebühren und Kreditzinsen innerhalb der Gruppe.

In diesem Dokument bezieht sich „Versicherung“ auf die beiden Versicherungssegmente: Life & Savings und Property & Casualty.

3.1. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Life & Savings Property & Casualty Asset Management Banking
Gebuchte Bruttobeiträge 58.814 35.900    
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 219      
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit 59.033 35.900    
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit       550
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit 1.427 70 4.187 6
Umsatzerlöse 60.459 35.970 4.187 556
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte 84 (415)    
Nettokapitalerträge(a) 12.792 2.300 23 0
Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen 2.265 460 1 (50)
Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(b) 8.950 19 73  
davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko 9.125      
Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (549) (211)   76
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Aufwendungen 23.458 2.567 96 26
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten (71.680) (23.866)    
Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen 80 (918)    
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit       (47)
Abschlussaufwendungen (5.001) (6.464)    
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts (170)      
Verwaltungsaufwendungen (3.065) (3.398) (2.922) (419)
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte (21) (88) (5)  
Sonstige Erträge und Aufwendungen 266 (92) (283) 13
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (79.593) (34.826) (3.210) (453)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 4.407 3.296 1.073 129
(Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 153 52 11  
Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten (41) (18) (42) (9)
Jahresüberschuss aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 4.520 3.330 1.043 120
Ertragsteuern (808) (857) (340) (18)
Nettobetriebsertrag 3.711 2.473 702 102
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern(c) (439)      
Konzernergebnis nach Steuern 3.272 2.473 702 102
Aufteilung zwischen:        
Konzernergebnis - Konzernanteil 3.196 2.415 474 100
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 76 58 228 2
(in Millionen Euro) Holding-Gesellschaften Eliminierungen zwischen Segmenten Summe
Gebuchte Bruttobeiträge   (494) 94.220
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen     219
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit   (494) 94.439
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit   40 590
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit   (525) 5.164
Umsatzerlöse   (979) 100.193
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte   (15) (346)
Nettokapitalerträge(a) 151 (325) 14.941
Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen 1.623 112 4.410
Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(b) (396) (16) 8.629
davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko   (1) 9.124
Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (113)   (796)
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Aufwendungen 1.265 (229) 27.184
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten   196 (95.350)
Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen   249 (589)
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit     (47)
Abschlussaufwendungen   30 (11.435)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts     (170)
Verwaltungsaufwendungen (981) 486 (10.299)
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte     (114)
Sonstige Erträge und Aufwendungen 423 (203) 124
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (557) 758 (117.881)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 708 (465) 9.149
(Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 2   218
Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten (651) 465 (296)
Jahresüberschuss aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 58 0 9.071
Ertragsteuern (415)   (2.438)
Nettobetriebsertrag (357) 0 6.632
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern(c)   0 (439)
Konzernergebnis nach Steuern (357)   6.193
Aufteilung zwischen:      
Konzernergebnis - Konzernanteil (357) 0 5.829
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 0 0 364

(a) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities) im Segment Life & Savings.

(b) Umfasst realisierte Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Fremdwährungen und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen.

(c) Bezieht sich auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche der United Kingdom Life & Savings.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015 (angepasst)(a)
Life & Savings Property & Casualty Asset Management Banking
Gebuchte Bruttobeiträge 57.343 34.881    
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 236      
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit 57.579 34.881    
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit       581
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit 1.460 360 4.295 5
Umsatzerlöse 59.038 35.241 4.295 586
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte 38 (287)    
Nettokapitalerträge(b) 13.897 2.282 43 0
Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen 2.099 409 0  
Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(c) (187) (81) (33)  
davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko 784      
Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (411) (180) 0 (77)
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Aufwendungen 15.397 2.429 9 (77)
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten (62.313) (23.386)    
Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen (262) (975)    
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit       (46)
Abschlussaufwendungen (4.252) (5.922)    
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts (156)      
Verwaltungsaufwendungen (2.828) (3.108) (3.025) (504)
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte (20) (90) (4)  
Sonstige Erträge und Aufwendungen (63) (440) (286) 133
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (69.895) (33.922) (3.315) (417)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 4.579 3.462 990 92
Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Anteilen 164 45 1  
Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten (59) (18) (16) (11)
Jahresüberschuss/(‑fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 4.684 3.489 975 82
Ertragsteuern (891) (1.026) (281) (31)
Nettobetriebsertrag 3.793 2.464 693 51
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern 68      
Konzernergebnis nach Steuern 3.861 2.464 693 51
Aufteilung zwischen:        
Konzernergebnis - Konzernanteil 3.753 2.414 482 49
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 107 50 211 2
(in Millionen Euro) Holding-Gesellschaften Eliminierungen zwischen Segmenten Summe
Gebuchte Bruttobeiträge   (494) 91.730
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen     236
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit   (494) 91.966
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit   35 616
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit   (566) 5.554
Umsatzerlöse   (1.024) 98.136
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte   (20) (268)
Nettokapitalerträge(b) 307 (290) 16.238
Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen 8 1 2.518
Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(c) (151) 11 (442)
davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko   (1) 784
Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (55)   (724)
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Aufwendungen 109 (278) 17.590
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten   132 (85.567)
Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen   356 (881)
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit     (46)
Abschlussaufwendungen   20 (10.154)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts     (156)
Verwaltungsaufwendungen (1.051) 473 (10.042)
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte     (115)
Sonstige Erträge und Aufwendungen 291 (139) (504)
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (760) 842 (107.467)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern (651) (480) 7.992
Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Anteilen 3   214
Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten (868) 484 (488)
Jahresüberschuss/(‑fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern (1.515) 3 7.718
Ertragsteuern 434 0 (1.795)
Nettobetriebsertrag (1.081) 3 5.923
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern   (3) 64
Konzernergebnis nach Steuern (1.081)   5.987
Aufteilung zwischen:      
Konzernergebnis - Konzernanteil (1.081)   5.617
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 0   370

(a) Der Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings wird als gesonderter Posten in die Erfolgsrechnung umgegliedert und das Segment International Insurance wird in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty umgegliedert, um eine Vergleichsbasis zu erhalten.

(b) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities) im Segment Life & Savings.

(c) Umfasst realisierte Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Fremdwährungen und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen.

Anhang 4 Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken

Die folgenden Absätze sind fester Bestandteil des Jahresabschlusses der Gruppe. Sie erscheinen in Abschnitt 4 „Risikofaktoren und Risikomanagement“ und in Abschnitt 2.4 „Liquidität und Eigenmittel“ dieses Geschäftsberichts.

4.1. Organisation des Risikomanagements

Siehe Abschnitt 4.2, „Interne Kontrolle und Risikomanagement“, Unterabschnitte „Organisation des Risikomanagements“, „Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren“ und „Fazit“.

4.2. Marktrisiken (einschließlich Sensitivitätsanalyse)

Siehe Abschnitt 4.3 „Marktrisiken“, Unterabschnitte „Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe“ und „Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe“.

4.3. Kreditausfallrisiko

Siehe Abschnitt 4.4 „Kreditausfallrisiko“, Unterabschnitte „Anlagevermögen: Zentrale Überwachung von Gegenparteienrisiken“, „Kreditderivate“, „Gegenparteienrisiko aus Over-the-Counter (OTC)-Derivaten“; „Forderungen gegenüber Rückversicherern - Ratingprozesse und -faktoren“ und „Vergabe von Bankdarlehen“.

4.4. Versicherungsrisiko

Siehe Abschnitt 4.6, „Versicherungstechnische Risiken“, Unterabschnitte „Produktgenehmigung“, „Analyse von Risikopositionen, „Rückversicherung“ und „Versicherungstechnische Rückstellungen“.

4.5. Liquidität und Eigenmittel

Siehe Abschnitt 2.4 „Liquidität und Eigenmittel“, Unterabschnitte „Liquidität, Finanzierungsquellen und -anforderungen von operativen Tochterunternehmen der Gruppe“, „Liquiditätslage“, „Verbrauch von Finanzmitteln“, „Auswirkung von regulatorischen Anforderungen“ und „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2016, die sich auf die Liquidität von AXA auswirken“.

Anhang 5 Geschäfts- oder Firmenwert

5.1. Geschäfts- oder Firmenwert

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Analyse des Geschäfts- oder Firmenwerts nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst)(a)
Bruttowert Kumulierte Wertminderung Nettowert Bruttowert Kumulierte Wertminderung Nettowert
Life & Savings 7.526 (1.318) 6.207 8.010 (1.278) 6.732
Frankreich 57   57 57   57
Vereinigte Staaten 3.237 (1.240) 1.997 3.143 (1.204) 1.939
Großbritannien       661   661
Japan 1.941 (78) 1.863 1.827 (73) 1.754
Deutschland 147   147 147   147
Belgien 296   296 296   296
Schweiz 170   170 168   168
Spanien (MedLA in 2015) 393   393 393   393
Italien (MedLA in 2015) 424   424 424   424
Region EMEA-LATAM (MedLA und CEE in 2015) 230   230 278   278
Asien (ohne Japan) 611   611 593   593
Sonstige Länder 18   18 21   21
Property & Casualty 4.923 0 4.923 4.949 0 4.949
Frankreich 138   138 138   138
Großbritannien & Irland 615   615 660   660
Deutschland 918   918 918   918
Schweiz 228   228 225   225
Belgien 563   563 563   563
Italien (MedLA in 2015) 356   356 356   356
Spanien (MedLA in 2015) 613   613 613   613
Region EMEA-LATAM (MedLA und CEE in 2015) 451   451 478   478
Sämtliche Direktgeschäfte 701   701 744   744
Asien 248   248 242   242
AXA Corporate Solutions Assurance 40   40      
AXA Assistance 52 0 52 13 0 13
Sonstige Länder            
Asset Management 5.486   5.486 5.313   5.313
AXA Investment Managers 398   398 392   392
AB 5.088   5.088 4.920   4.920
Banking 68   68 68   68
Summe 18.002 (1.318) 16.684 18.340 (1.278) 17.062

Hinweis: Diese Tabelle enthält keine Geschäfts- oder Firmenwerte im Zusammenhang mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty. Die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu Italien, Spanien und der Region EMEA-LATAM zum 31. Dezember 2015 ergibt sich aus der Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwerts der Region MedLA nach der Änderung der Geschäftssegmente im Jahr 2016.

Der Konzernanteil am gesamten Geschäfts- oder Firmenwert belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 15.402 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2015 auf 15.795 Mio. Euro.

Gemäß IAS 36 stellt jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, die niedrigste Ebene dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Er darf niemals größer sein als ein gemäß IFRS 8 bestimmtes Segment, wie in Anhang 3 dargestellt.

5.2. Änderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

5.2.1. Geschäfts- oder Firmenwert - Änderung des Bruttowerts

(in Millionen Euro) Bruttowert 1. Januar 2016(a) Akquisitionen während der Periode(b) Veräußerungen während der Periode(c) Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Sonstige Veränderungen Bruttowert 31. Dezember 2016
Life & Savings 8.010   (603) 134 (15) 7.526
Property & Casualty 4.949 112   (148) 10 4.923
Asset Management 5.313 36   137   5.486
Banking 68         68
Summe 18.340 148 (603) 123 (5) 18.002

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in Life & Savings und Property & Casualty.

(b) Property & Casualty: Akquisition von GIM und asiatischen Unternehmen durch AXA Assistance (+39 Mio. Euro), AXA CS Seguros (+32 Mio. Euro), Liberty by Direct (+32 Mio. Euro) and Aid-Call in Großbritannien (+9 Mio. Euro).

Asset Management: Akquisition von Ramius Alternative Solutions durch AB (+20 Mio. Euro) und Eureka Funds Management durch AXA IM (+16 Mio. Euro).

(c) Hauptsächlich Veräußerung des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings.

(in Millionen Euro) Bruttowert 1. Januar 2015 angepasst(a) Akquisitionen während der Periode(b) Veräußerungen während der Periode Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen(c) Bruttowert 31. Dezember 2015 angepasst(a)
Life & Savings 7.398     590 21 8.010
Property & Casualty 4.938 16   28 (32) 4.949
Asset Management 4.812     522 (21) 5.313
Banking 127       (59) 68
Summe 17.275 16   1.141 (91) 18.340

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in Life & Savings und Property & Casualty.

(b) Property & Casualty: umfasst die Akquisitionen von Simplyhealth (+7 Mio. Euro) in Großbritannien und der BREU Insurance in Polen (+9 Mio. Euro).

(c) Property & Casualty: umfasst die Dekonsolidierung von AXA Ukraine (-15 Mio. Euro) und die Klassifizerung als zur Veräußerung gehalten von AXA Global Direct Portugal (-13 Mio. Euro) und AXA Portugal (-4 Mio. Euro).

Banking: Umfasst die Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten des ungarischen Bankgeschäfts.

5.2.2. Geschäfts- oder Firmenwert - Änderung des Wertminderungsaufwands

(in Millionen Euro) Kumulierter Wertminderungsaufwand 1. Januar 2016(a) Anstieg des Wertminderungsaufwands während der Periode Wertminderungs-Rückbuchung bei während der Periode veräußertem Geschäfts- oder Firmenwert
Life & Savings 1.278    
Property & Casualty 0    
Asset Management      
Banking      
Summe 1.278    
(in Millionen Euro) Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen Kumulierter Wertminderungsaufwand 31. Dezember 2016
Life & Savings 41   1.318
Property & Casualty     0
Asset Management      
Banking      
Summe 41   1.318

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in Life & Savings und Property & Casualty.

(in Millionen Euro) Kumulierter Wertminderungsaufwand 1. Januar 2015 angepasst(a) Anstieg der Wertminderung während der Periode Wertminderungs-Rückbuchung bei während der Periode veräußertem Geschäfts- oder Firmenwert
Life & Savings 1.147    
Property & Casualty 16 0  
Asset Management      
Banking 59    
Summe 1.222 0  
(in Millionen Euro) Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen(b) Kumulierter Wertminderungsaufwand 31. Dezember 2015 angepasst(a)
Life & Savings 130   1.278
Property & Casualty   (15) 0
Asset Management      
Banking   (59)  
Summe 130 (74) 1.278

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

(b) Property & Casualty: umfasst die Dekonsolidierung von AXA Ukraine.

Banking: Umfasst die Klassifizierung des ungarischen Bankgeschäfts als zur Veräußerung gehalten.

Ein Wertminderungsaufwand ist dann, und nur dann, für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit zu erfassen, wenn der erzielbare Betrag der Einheit oder Gruppe von Einheiten geringer ist als der Buchwert der Einheit oder der Gruppe von Einheiten. Der erzielbare Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von Einheiten ist der höhere der beiden Beträge aus (i) dem beizulegenden Zeitwert der Einheit oder der Gruppe von Einheiten abzüglich Veräußerungskosten und (ii) ihrem Nutzungswert.

Der beizulegende Zeitwert umfasst Preisnotierungen, wenn solche verfügbar und/oder maßgeblich sind, oder Bewertungsmethoden, die beobachtbare Marktdaten berücksichtigen, die, falls erforderlich, angepasst werden, um Aufschlägen für die Beherrschung Rechnung zu tragen. Berechnungen des Nutzungswerts basieren auf Bewertungsmethoden, die sowohl beobachtbare Marktdaten als auch unternehmensspezifische Annahmen berücksichtigen.

Life & Savings

Im Segment Life & Savings beinhalten diese Bewertungsmethoden abgezinste Cashflows, die Folgendes berücksichtigen:

- den aktuellen Nettoinventarwert der Anteilseigner zuzüglich der künftigen Rentabilität des Bestandsgeschäfts.

Diese Methoden (basierend auf dem eingebetteten Wert) sind branchenspezifische Bewertungsmethoden, die mit den Verfahrensgrundsätzen der abgezinsten Erträge übereinstimmen, da der Wert des Bestandsgeschäfts sich aus der Prognose der ausschüttbaren Erträge ergibt. Die Gruppe nutzt jedoch sowohl marktkonsistente risikoneutrale Herangehensweisen als auch klassische, auf abgezinsten Cashflows basierende Prognosen. Der aktuelle Nettoinventarwert der Anteilseigner wird angepasst, um Differenzen zwischen der Basis der beim Bestandsgeschäft verwendeten Cashflow-Prognosen und den IFRS Rechnung zu tragen;

- die Rentabilität des künftigen Neugeschäfts.

Der Wert des Neugeschäfts wird entweder auf der Grundlage von Multiplen eines standardisierten Jahresbeitrags aus dem Neugeschäft (Barwert der prognostizieren künftigen ausschüttbaren Gewinne aus Vertragsabschlüssen während eines Jahres) oder einer Prognose der voraussichtlichen künftigen jährlichen Erträge, wenn Multiplen nicht geeignet sind, errechnet.

Die wichtigsten Annahmen umfassen voraussichtliches Wachstum, Aufwendungen, Kapitalkosten, künftige Kapitalanlage-Margen, Volatilität der Finanzmärkte, zunächst bewertet auf einer risikofreien Basis (Basistest) und dann auf der Basis aussagekräftiger Anlageannahmen, die für einen klassischen eingebetteten Wertansatz geeignet sind, wenn der frühere erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert ist.

Property & Casualty und Asset Management

Für jede Gruppe von Einheiten der Segmente Property & Casualty und Asset Management (getrennt geprüft) werden für die Berechnung Cashflow-Prognosen basierend auf vom Management gebilligten Geschäftsplänen, die einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abdecken, sowie ein risikobereinigter Abzinsungssatz herangezogen. Über diesen Zeitraum hinausgehende Cashflows wurden mit einer konstanten Wachstumsrate und einem Restwert extrapoliert.

Gemeinsame wesentliche Annahmen für alle Segmente

Bei diesen Tests für alle Segmente reichen die bei nicht risikoneutralen Herangehensweisen verwendeten Abzinsungssätze von 5,9 % bis 12,8 % im Jahr 2016 im Vergleich zu einer Bandbreite von 6,9 % bis 10,9 % im Jahr 2015, und die Wachstumsraten jenseits des strategischen Planungshorizonts, falls zutreffend, von 2,1 % bis 5,6 % im Vergleich zu 2 % bis 4% im Jahr 2015.

Alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

Das Ergebnis der Cashflow-Prognosen übersteigt den Buchwert aller betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten.

Sollten Aktienbewertungen und Zinssätze über einen längeren Zeitraum niedrig bleiben, die Volatilität und andere Marktbedingungen stagnieren oder sich verschlechtern, würden die Volumen des Neugeschäfts und die Rentabilität zusammen mit dem Bestandsgeschäft aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wahrscheinlich negativ beeinflusst. Darüber hinaus könnten die künftigen voraussichtlichen Cashflows sowohl für das Bestand- als auch für das Neugeschäft und andere Annahmen, die den aktuellen Geschäftsplänen des Managements zugrunde liegen, von anderen Risiken, denen die Geschäftstätigkeit der Gruppe ausgesetzt ist, beeinflusst werden. Für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden Sensitivitätsanalysen bezüglich des Abzinsungssatzes durchgeführt: Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 0,5 % würde nicht zu einem Wertminderungsaufwand auf eine der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen, da der erzielbare Betrag für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit deren Buchwert nach wie vor übersteigen würde.

Nachfolgende Wertminderungstests können jedoch auf unterschiedlichen Annahmen und Prognosen der künftigen Cashflows basieren, die zu einer Wertminderung dieser Vermögenswerte in absehbarer Zeit führen.

5.3. Sonstige Informationen im Zusammenhang mit Geschäfts- oder Firmenwert, Akquisitionen und Veräusserungen von Tochterunternehmen

5.3.1. Verkauf des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings

AXA hat den Verkauf ihres von der Isle of Man aus betriebenen UK-Geschäfts für Offshore-Anleihen an die Life Company Consolidation Group (LCCG) abgeschlossen.

Am 21. Oktober 2016 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres von der Isle of Man aus betriebenen UK-Geschäfts für Offshore-Anleihen („AXA Isle of Man“) an die Life Company Consolidation Group (LCCG) bekannt.

AXA gab außerdem die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit LCCG über den Verkauf des Offshore-Anleihengeschäfts von AXA Life Europe Limited (2,2 Mio. Euro Umsatz in 2015) bekannt, für dessen Vertrieb und Verwaltung AXA Isle of Man verantwortlich war. Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen, und dürfte 2017 vollzogen werden.

AXA hat den Verkauf ihres Geschäftsbereichs UK Life & Savings an Phoenix Group Holdings & Standard Life abgeschlossen.

Am 1. November 2016 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihrer britischen Wrap-Plattform Elevate an Standard Life plc sowie ihres britischen (nicht plattformgestützten) Anlagen-, Pensions- und Direktversicherungsgeschäfts („Sunlife“) an Phoenix Group Holdings bekannt. Der Geschäftsbereich AXA UK Property & Casualty, Health and Asset Management („Architas”) war nicht Bestandteil dieser Transaktionen.

Die endgültige gesamte Gegenleistung für den Verkauf des Geschäftsbereichs UK Life & Savings belief sich auf 0,6 Mrd. GBP (bzw. 0,7 Mrd. Euro ([1])). AXA verbuchte einen negativen Sondereffekt auf die GuV in Höhe von 0,5 Mrd. Euro, der im Jahresüberschuss für 2016 ausgewiesen ist.

Die von diesen Transaktionen betroffenen Geschäftsbereiche werden im Konzernabschluss von AXA zum 31. Dezember 2016 als aufgegebene Geschäftsbereiche behandelt.

Zum 31. Dezember 2016 waren die wichtigsten Gruppen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings, deren Veräußerungsprozess zum 31. Dezember 2016 noch nicht abgeschlossen war, in den folgenden Posten enthalten (die Beträge werden abzüglich konzerninterner Salden mit anderen AXA-Unternehmen dargestellt):

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Geschäfts- oder Firmenwert  
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 2
Beteiligungen 893
Sonstige Vermögenswerte 1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12
Summe der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte 908
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 907
Sonstige Verbindlichkeiten 3
Summe der zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten 910

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings, der als „Aufgegebener Geschäftsbereich“ klassifiziert wurde (einschließlich beider Geschäftsbereiche, deren Veräußerungsprozess zum 31. Dezember 2016 noch nicht abgeschlossen war, und des Geschäftsbereichs, dessen Veräußerung 2016 abgeschlossen wurde) lautet wie folgt:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Umsatzerlöse 293 395
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte 22 34
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Aufwendungen 2.620 625
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (2.913) (1.035)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 22 18
Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen - Equity-Methode    
Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten    
Wertminderungsaufwand für Geschäfts- oder Firmenwert nach Veräußerung (457)  
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern (434) 18
Ertragsteuern (5) 46
Konzernergebnis nach Steuern (439) 64
Aufteilung zwischen:    
Konzernergebnis - Konzernanteil (439) 64
Konzernergebnis - Minderheitsanteile    

Die Kapitalflussrechnung des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings zum 31. Dezember 2016 lautet wie folgt:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Mittelzufluss /-(abfluss) aus laufender Geschäftstätigkeit (374)
Mittelzufluss /-(abfluss) aus der Investitionstätigkeit 411
Nettoauswirkung von Wechselkursschwankungen  
Mittelzufluss/-(abfluss) aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 37

Zum 31. Dezember 2016 belief sich die Auswirkung der Veräußerung des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings auf die Konzern-Kapitalflussrechnung auf 415 Mio. Euro und wird in der Zeile „Mittelzufluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen“ dargestellt.

5.3.2. Veräußerung des ungarischen Bankgeschäfts

Am 2. November 2016 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres ungarischen Bankgeschäfts an OTP bank plc bekannt. Diese Transaktion ist der letzte Schritt der Neupositionierung der AXA Bank Europe als reine belgische Privatkundenbank, die nahezu eine Million Kunden betreut und in Belgien gemeinsam mit AXA Insurance tätig ist.

5.3.3. Veräußerung von AXA Portugal

Am 1. April 2016 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres portugiesischen Geschäfts an Ageas bekannt, einschließlich ihrer gesamten Beteiligung an AXA Portugal Companhia de Seguros SA (Property & Casualty Business), AXA Portugal Companhia de Seguros de Vida SA (Life & Savings Business) sowie AXA Global Direct Seguros y Reaseguros, der portugiesischen Niederlassung ihres Direktgeschäfts (Direct Business) ([2]). Der gesamte Bruttoerlös belief sich auf 189 Mio. Euro. AXA verbuchte einen positiven Sondereffekt in Höhe von 41 Mio. Euro, der im Jahresüberschuss für 2016 ausgewiesen ist.

Anhang 6 Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts

Die Änderung der Wertes des erworbenen Bestandsgeschäfts (Value of Business In-force, VBI) im Segment Life & Savings stellte sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 2016 2015
Bruttobuchwert zum 1. Januar 6.392 5.984
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen (3.873) (3.509)
Schattenbilanzierung bei VBI (155) (178)
Nettobuchwert zum 1. Januar 2.364 2.297
VBI-Aktivierung    
Aktivierte Zinsen 93 98
Abschreibungen und Wertminderungen während der Periode (263) (253)
Änderungen der Abschreibung, Aktivierung und Wertminderung des VBI (170) (156)
Änderung der Schattenbilanzierung des VBI (25) 39
Währungsumrechnung und andere Änderungen 41 185
Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen   (1)
Nettobuchwert zum 31. Dezember 2.209 2.364
Bruttobuchwert zum 31. Dezember 6.569 6.392
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen (4.174) (3.873)
Schattenbilanzierung bei VBI (185) (155)

Anhang 7 Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten

7.1. Aufschlüsselung der abgegrenzten Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, DAC) und ähnlicher Kosten

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Abgegrenzte Abschlusskosten im Zusammenhang mit Life & Savings (a) 22.850 22.417
Abgegrenzte Anschaffungskosten (b) 777 1.223
Schattenbilanzierung der DAC (1.476) (1.546)
Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Life & Savings 22.151 22.093
Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Property & Casualty 1.981 1.934
Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten 24.132 24.028

(a) Gilt für Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen gemäß IFRS 4 im Segment Life & Savings. Die Beträge verstehen sich nach Steuern.

(b) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).

7.2. Fortschreibung der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten - Life & Savings

Die Änderungen der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten im Segment Life & Savings stellten sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Life & Savings Abgegrenzte Abschlusskosten (b) Life & Savings Abgegrenzte Anschaffungskosten (c) Life & Savings Abgegrenzte Abschlusskosten (b) Life & Savings Abgegrenzte Anschaffungskosten (c)
Nettobuchwert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten im Segment Life & Savings zum 1. Januar 20.870 1.223 18.174 1.125
Abschreibungen und Wertminderungen während der Periode (2.544) (104) (1.813) (90)
Aktivierte Zinsen für die Periode 914 30 921 31
DAC und ähnliche Kostenaktivierung für die Periode 2.251 38 2.080 116
Änderungen der Abschreibung, Aktivierung und Wertminderung 620 (36) 1.187 58
Änderung der Schattenbilanzierung von DAC 84   252  
Währungsumrechnung und andere Änderungen 448 (61) 1.218 70
Veräußerungen von Tochterunternehmen und Portfolios (648) (350) 40 (30)
Nettobuchwert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten zum 31. Dezember 21.374 777 20.870 1.223
Summe 22.151   22.093  

(a) Der Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings wird als gesonderter Posten in der Erfolgsrechnung ausgewiesen, um eine Vergleichsbasis zu erhalten.

(b) Im Zusammenhang mit Verträgen, die IFRS 4 unterliegen, d. h. Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen.

(c) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).

7.3. Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten, nach Abschreibungen, Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte - Life & Savings

Der Wert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten, nach Abschreibungen, Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte stellte sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Life & Savings Abgegrenzte Abschlusskosten (a) Life & Savings Abgegrenzte Anschaffungskosten (b) Life & Savings Abgegrenzte Abschlusskosten (a) Life & Savings Abgegrenzte Anschaffungskosten (b)
DAC und ähnliche Kosten 21.374 777 20.870 1.223
davon Schattenbilanzierung DAC (1.476)   (1.546)  
Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte 2.256 309 2.339 727
davon Schattenbilanzierung Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (494)   (474)  
DAC nach Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte 19.118 468 18.531 497
Summe 19.586   19.028  

(a) Im Zusammenhang mit Verträgen, die IFRS 4 unterliegen, d. h. Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen.

(b) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).

Anhang 8 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

8.1. Aufschlüsselung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellten zum 31. Dezember 2016 einen Nettowert von 3.266 Mio. Euro dar und umfassten hauptsächlich:

(in Millionen Euro) Bruttowert Kumulierte Abschreibung Kumulierte Wertminderung Nettowert am 31. Dezember 2016 Nettowert am 31. Dezember 2015
Aktivierte Software 3.069 (2.199) (17) 853 756
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsvorfällen erfasste immaterielle Vermögenswerte 3.395 (1.054) (24) 2.316 2.427
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 550 (452) (1) 97 94
Summe der sonstigen immateriellen Vermögenswerte 7.014 (3.706) (42) 3.266 3.277

8.2. Aufschlüsselung der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsvorfällen erfassten immateriellen Vermögenswerte

(in Millionen Euro) Transaktionsjahr 31. Dezember 2016
Bruttowert Kumulierte Abschreibung Kumulierte Wertminderung Nettobuchwert
BREU Uberzpiecznia 2015 68 (12)   56
Property and Casualty Asien 2012 181 (75)   105
Life & Savings Griechenland 2007 43 (5) (24) 14
Property and Casualty Griechenland 2007 77 (37)   39
AXA MPS (Italien) Life & Savings 2007 und 2008 592     592
AXA MPS (Italien) Property and Casualty 2007 und 2008 347     347
Life & Savings Schweiz 2006 190 (95)   95
Property and Casualty Schweiz 2006 634 (388)   246
Property and Casualty Deutschland 2006 92 (37)   54
Property and Casualty Belgien 2006 67 (28)   39
Property and Casualty Spanien 2006 247 (222)   26
AXA Investment Managers 2005 187 (6)   182
Sonstige   670 (149)   521
Summe   3.395 (1.054) (24) 2.316
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Bruttowert Kumulierte Abschreibung Kumulierte Wertminderung Nettobuchwert
BREU Uberzpiecznia 70 (6)   65
Property and Casualty Asien 176 (56)   120
Life & Savings Griechenland 43 (4) (24) 15
Property and Casualty Griechenland 78 (32)   46
AXA MPS (Italien) Life & Savings 592     592
AXA MPS (Italien) Property and Casualty 347     347
Life & Savings Schweiz 188 (84)   103
Property and Casualty Schweiz 625 (352)   273
Property and Casualty Deutschland 92 (31)   61
Property and Casualty Belgien 67 (25)   42
Property and Casualty Spanien 247 (214)   33
AXA Investment Managers 214 (7)   207
Sonstige 657 (132)   525
Summe 3.394 (942) (24) 2.427

Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfassten immateriellen Vermögenswerte umfassen in erster Linie den Wert von Vertriebsvereinbarungen und kundenbezogenen immateriellen Vermögenswerten, einschließlich 1.422 Mio. Euro (Nettobuchwert) an Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer.

Die Abschreibungsperiode für im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfasste immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer reicht von 10 bis 20 Jahren.

8.3. Änderung der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsvorfällen erfassten immateriellen Vermögenswerte

(in Millionen Euro) 2016 2015
Nettowert zum 1. Januar 2.427 2.299
Erwerb während der Periode(a) 44 184
Wertberichtigung Abschreibungsaufwand (113) (116)
Wertberichtigung Wertminderungsaufwand    
Veräußerung während der Periode (1) 0
Rückgang von Käufen nach Anpassungen    
Währungseffekt (31) 65
Sonstige Änderungen (10) (4)
Nettowert zum Bilanzstichtag, 31. Dezember 2.316 2.427

(a) Umfasst 2016 13 Mio. Euro bei AB aus dem Erwerb von Raimus Alternative Solutions LLC, 13 Mio. Euro in Großbritannien aus dem Erwerb von Aid Call, 6 Mio. Euro in den USA aus der AIG-Vereinbarung, 5 Mio. Euro bei AXA IM aus dem Erwerb von Eureka Funds Management, 2 Mio. Euro in Mexiko aus der Promotorias-Vereinbarung und 2 Mio. Euro in der Türkei.

Umfasst 2015 95 Mio. Euro aus der 10-jährigen Vertriebsvereinbarung mit mBank in Polen, 64 Mio. Euro aus dem Abschluss mit SingPost in Singapur und 24 Mio. Euro aus dem Erwerb von Simplyhealth in Großbritannien.

Anhang 9 Investitionen

9.1. Aufschlüsselung der Investitionen

Alle Investitionsposten werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden. Nähere Informationen zu den Auswirkungen von Derivaten befinden sich ebenfalls in Anhang 20.3.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Versicherung Sonstige Tätigkeiten
Beizulegender Zeitwert Buchwert % (Bilanzwert) Beizulegender Zeitwert Buchwert
Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) 28.968 20.123 2,77 % 187 125
Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (b) 1.256 1.256 0,17 %    
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate          
Immobilienanlagen 30.224 21.379 2,94 % 187 125
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldinstrumente          
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 390.821 390.821 53,73 % 5.413 5.413
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) 42.340 42.340 5,82 % 386 386
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 998 998 0,14 % 29 29
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (d) 5.955 5.736 0,79 % 1.136 1.136
Schuldinstrumente 440.115 439.897 60,48 % 6.964 6.964
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 16.499 16.499 2,27 % 1.117 1.117
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) 8.975 8.975 1,23 % 427 427
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente 60 60 0,01 %    
Eigenkapitalinstrumente 25.534 25.534 3,51 % 1.544 1.544
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 9.030 9.030 1,24 % 91 91
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden 4.545 4.545 0,62 % 252 252
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 314 314 0,04 % 301 301
Nicht konsolidierte Anlagefonds 13.890 13.890 1,91 % 644 644
Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden 14.067 14.067 1,93 % 63 63
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 349 349 0,05 % (203) (203)
Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) 493.954 493.735 67,88 % 9.013 9.013
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen          
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen          
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b)          
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen          
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(e) 38.164 36.995 5,09 % 28.179 26.321
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate       0 0
Darlehen 38.164 36.995 5,09 % 28.179 26.321
Summe Finanzinstrumente 532.117 530.730 72,96 % 37.192 35.334
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 175.292 175.292 24,10 %    
INVESTITIONEN 737.633 727.402 100,00 % 37.379 35.459
Anlagen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) 562.341 552.110 75,90 %    
Life & Savings 483.117 474.125 65,18 %    
Property & Casualty 79.224 77.984 10,72 %    
(in Millionen Euro) Investitionen gemäß Konzernbilanz
% (Bilanzwert) Beizulegender Zeitwert Summe Buchwert % (Bilanzwert)
Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) 0,35 % 29.155 20.249 2,65 %
Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (b)   1.256 1.256 0,16 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate        
Immobilienanlagen 0,35 % 30.411 21.504 2,82 %
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldinstrumente        
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 15,27 % 396.234 396.234 51,94 %
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) 1,09 % 42.727 42.727 5,60 %
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 0,08 % 1.027 1.027 0,13 %
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (d) 3,20 % 7.091 6.872 0,90 %
Schuldinstrumente 19,64 % 447.079 446.861 58,58 %
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 3,15 % 17.616 17.616 2,31 %
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) 1,20 % 9.401 9.401 1,23 %
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente   60 60 0,01 %
Eigenkapitalinstrumente 4,35 % 27.077 27.077 3,55 %
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 0,26 % 9.122 9.122 1,20 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden 0,71 % 4.797 4.797 0,63 %
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 0,85 % 615 615 0,08 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds 1,82 % 14.534 14.534 1,91 %
Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden 0,18 % 14.130 14.130 1,85 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate -0,57 % 146 146 0,02 %
Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) 25,42 % 502.967 502.748 65,90 %
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen        
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen        
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b)        
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen        
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(e) 74,23 % 66.343 63.317 8,30 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 0,00 % 0 0 0,00 %
Darlehen 74,23 % 66.343 63.317 8,30 %
Summe Finanzinstrumente 99,65 % 569.309 566.065 74,20 %
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird   175.292 175.292 22,98 %
INVESTITIONEN 100,00 % 775.012 762.861 100,00 %
Anlagen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird)        
Life & Savings        
Property & Casualty        

(a) Umfasst Investitionen in die Infrastuktur.

(b) Vermögenswerte, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

(c) Umfasst zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte, insbesondere solche, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

(d) Erfüllt die Voraussetzungen für die Bewertungskategorie Kredite und Forderungen nach IAS 39.

(e) Bezieht sich hauptsächlich auf Hypothekendarlehen und Beleihungen von Policen.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Versicherung Sonstige Tätigkeiten
Beizulegender Zeitwert Buchwert % (Bilanzwert) Beizulegender Zeitwert Buchwert
Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien 27.103 19.262 2,69 % 192 126
Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (a) 1.107 1.107 0,15 %    
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate          
Immobilienanlagen 28.210 20.369 2,85 % 192 126
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldinstrumente          
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 369.011 369.011 51,59 % 8.835 8.835
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) 39.861 39.861 5,57 % 587 587
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 868 868 0,12 % 24 24
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) 6.044 5.829 0,81 % 1.192 1.192
Schuldinstrumente 415.784 415.569 58,10 % 10.638 10.638
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 16.681 16.681 2,33 % 1.486 1.486
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (a) 9.180 9.180 1,28 % 407 407
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente 76 76 0,01 %    
Eigenkapitalinstrumente 25.937 25.937 3,63 % 1.893 1.893
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 7.424 7.424 1,04 % 125 125
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden(a) 5.720 5.720 0,80 % 187 187
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 250 250 0,04 % 474 474
Nicht konsolidierte Anlagefonds 13.394 13.394 1,87 % 785 785
Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden 11.394 11.394 1,59 % 156 156
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 914 914 0,13 % (409) (409)
Zwischensumme Finanzinvestitionen (ohne Darlehen) 467.424 467.209 65,32 % 13.063 13.063
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen   0 0,00 %    
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen 0 0 0,00 %    
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden       0 0
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen          
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (d) 34.563 33.103 4,63 % 26.093 24.342
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate       48 48
Darlehen 34.563 33.103 4,63 % 26.142 24.390
Summe Finanzinvestitionen 501.987 500.311 69,95 % 39.205 37.453
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 194.601 194.601 27,21 %    
INVESTITIONEN 724.798 715.282 100,00 % 39.396 37.579
Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) 530.197 520.681 72,79 %    
Life & Savings (e) 461.259 452.909 63,32 %    
Property & Casualty (e) 68.937 67.772 9,47 %    
(in Millionen Euro) Investitionen gemäß Konzernbilanz
% (Bilanzwert) Beizulegender Zeitwert Summe Buchwert % (Bilanzwert)
Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien 0,33 % 27.295 19.388 2,58 %
Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (a)   1.107 1.107 0,15 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate        
Immobilienanlagen 0,33 % 28.402 20.495 2,72 %
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldinstrumente        
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 23,51 % 377.846 377.846 50,19 %
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) 1,56 % 40.448 40.448 5,37 %
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 0,06 % 892 892 0,12 %
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) 3,17 % 7.235 7.020 0,93 %
Schuldinstrumente 28,31 % 426.422 426.207 56,61 %
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 3,95 % 18.167 18.167 2,41 %
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (a) 1,08 % 9.587 9.587 1,27 %
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente   76 76 0,01 %
Eigenkapitalinstrumente 5,04 % 27.830 27.830 3,70 %
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 0,33 % 7.549 7.549 1,00 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden(a) 0,50 % 5.906 5.906 0,78 %
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 1,26 % 724 724 0,10 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds 2,09 % 14.179 14.179 1,88 %
Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden 0,42 % 11.550 11.550 1,53 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate -1,09 % 505 505 0,07 %
Zwischensumme Finanzinvestitionen (ohne Darlehen) 34,76 % 480.487 480.272 63,79 %
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen     0 0,00 %
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen   0 0 0,00 %
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden 0,00 % 0 0 0,00 %
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen        
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (d) 64,78 % 60.656 57.444 7,63 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 0,13 % 48 48 0,01 %
Darlehen 64,90 % 60.704 57.493 7,64 %
Summe Finanzinvestitionen 99,67 % 541.191 537.764 71,43 %
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird   194.601 194.601 25,85 %
INVESTITIONEN 100,00 % 764.194 752.860 100,00 %
Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird)        
Life & Savings (e)        
Property & Casualty (e)        

(a) Vermögenswerte, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

(b) Umfasst zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte, insbesondere solche, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

(c) Erfüllt die Voraussetzungen für die Bewertungskategorie Kredite und Forderungen nach IAS 39.

(d) Bezieht sich hauptsächlich auf Hypothekendarlehen und Beleihungen von Policen.

(e) Umgliederung aus dem Segment International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

9.2. Immobilienanlagen

Immobilienanlagen umfassen Gebäude im direkten Eigentum und Gebäude im indirekten Eigentum durch konsolidierte Immobiliengesellschaften.

Aufschlüsselung des Buchwerts und des beizulegenden Zeitwerts von Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten, einschließlich der Auswirkung sämtlicher Derivate, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Bruttowert Abschreibung Wertminderung Buchwert Beizulegender Zeitwert
Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien          
Versicherung(a) 22.925 (2.202) (704) 20.019 28.864
Sonstige Tätigkeiten 125   0 125 187
Sämtliche Aktivitäten ohne Derivate 23.050 (2.202) (704) 20.144 29.050
Auswirkungen von Derivaten       104 104
Summe sämtliche Aktivitäten ohne Derivate       20.249 29.155
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Bruttowert Abschreibung Wertminderung Buchwert Beizulegender Zeitwert
Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien          
Versicherung(a) 22.053 (2.196) (611) 19.246 27.087
Sonstige Tätigkeiten 126 0 0 126 192
Sämtliche Aktivitäten ohne Derivate 22.179 (2.196) (611) 19.371 27.278
Auswirkungen von Derivaten       17 17
Summe sämtliche Aktivitäten ohne Derivate       19.388 27.295

(a) Umfasst Investitionen in die Infrastuktur.

Änderung des Wertminderungsaufwands und der Abschreibungen von Immobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten (sämtliche Aktivitäten):

(in Millionen Euro) Wertminderungsaufwand - Immobilienanlagen Abschreibungen - Immobilienanlagen
2016 2015 2016 2015
Wert zum 1. Januar 611 620 2.196 2.258
Zunahme während der Periode 153 93 227 247
Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung (21) (15) (120) (58)
Rückbuchung nach Wertaufholung (37) (26)    
Sonstige (a) (2) (61) (102) (250)
Wert zum 31. Dezember 704 611 2.202 2.196

(a) Umfasst Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.

9.3. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Finanzinvestitionen

Einschließlich der Auswirkung von Derivaten, nicht realisierten Veräußerungsgewinnen und -verlusten aus Finanzinvestitionen, die sich noch nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet sind, werden wie folgt zugeordnet.

Versicherung

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Restbuchwert (b) Beizulegender Zeitwert Buchwert (c) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 343.689 390.821 390.821 54.800 7.668
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 5.756 5.955 5.736 274 75
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 12.901 16.499 16.499 3.799 202
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 8.094 9.030 9.030 1.028 91
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Restbuchwert (b) Beizulegender Zeitwert Buchwert (c) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 325.098 369.011 369.011 50.183 6.270
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 5.827 6.044 5.829 228 12
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 13.473 16.681 16.681 3.435 227
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 6.534 7.424 7.424 964 74

(a) Anpassung zur Berücksichtigung der Auswirkungen von Derivaten.

(b) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.

(c) Ohne Wertminderung.

Sonstige Tätigkeiten

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Restbuchwert (b) Beizulegender Zeitwert Buchwert (c) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 5.399 5.413 5.413 211 197
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 1.136 1.136 1.136   0
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 903 1.117 1.117 243 28
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 76 91 91 16  
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Restbuchwert (b) Beizulegender Zeitwert Buchwert (c) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 8.828 8.835 8.835 298 290
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 1.192 1.192 1.192 0  
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 1.144 1.486 1.486 343 0
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 118 125 125 9 2

(a) Anpassung zur Berücksichtigung der Auswirkungen von Derivaten.

(b) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.

(c) Ohne Wertminderung.

Summe

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Restbuchwert (b) Beizulegender Zeitwert Buchwert (c) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 349.087 396.234 396.234 55.011 7.864
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 6.892 7.091 6.872 274 75
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 13.804 17.616 17.616 4.042 230
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 8.170 9.122 9.122 1.043 91
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Restbuchwert (b) Beizulegender Zeitwert Buchwert (c) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 333.926 377.846 377.846 50.481 6.560
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 7.019 7.235 7.020 228 12
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 14.617 18.167 18.167 3.777 228
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 6.652 7.549 7.549 973 76

(a) Anpassung zur Berücksichtigung der Auswirkungen von Derivaten.

(b) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.

(c) Ohne Wertminderung.

Siehe auch Anhang 9.9.1 „Aufschlüsselung der Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind“.

9.4. Schuldinstrumente und Darlehen

9.4.1. Schuldinstrumente nach Art des Emittenten

Die nachstehende Tabelle zeigt das Portfolio der Schuldinstrumente nach Art des Emittenten, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, aber einschließlich der Auswirkung der damit verbundenen Sicherungsinstrumente (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen). Nähere Informationen zu den Auswirkungen von Derivaten befinden sich ebenfalls in Anhang 20.3.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 Buchwert 31. Dezember 2015 Buchwert
Staatsanleihen und ähnliche Schuldinstrumente 236.132 226.367
Sonstige von Staaten ausgegebene Schuldinstrumente 10.187 8.270
Unternehmensanleihen (a) 203.529 193.414
Sonstige Schuldinstrumente (b) 263 263
Sicherungsderivate und sonstige Derivate (3.250) (2.107)
Summe SCHULDINSTRUMENTE 446.861 426.207

(a) Umfasst Schuldinstrumente, die von Unternehmen ausgegeben werden, an denen ein Staat beteiligt ist.

(b) Umfasst Anlagefonds mit fester Laufzeit und Schuldverschreibungen mit Zusammenhang mit Reverse-Repo-Geschäften.

Zusätzliche Informationen zum Kreditausfallrisiko im Zusammenhang mit Schuldinstrumenten befinden sich in Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“.

9.4.2. Darlehen aus Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um Versicherungstätigkeit handelt

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert
Hypothekendarlehen 23.181 21.557 21.200 19.682
Sonstige Ausleihungen 4.907 4.672 4.681 4.449
Summe Bankdarlehen 28.088 26.230 25.882 24.131
Darlehen aus Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um Versicherungs- oder Banktätigkeit handelt 91 92 212 211
Summe ohne Auswirkung von Derivaten 28.179 26.321 26.093 24.342
Auswirkung von Derivaten 0 0 48 48
Summe 28.179 26.321 26.142 24.390

9.5. Vertragliche Restlaufzeiten und Zinsänderungsrisiko

Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten von Schuldinstrumenten, die von der Gruppe gehalten werden. Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Vermögenswerte Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, oder einer Verlängerung der Laufzeit enthalten. In einigen Fällen verändert die Auswirkung der Derivate auch das Fälligkeitsprofil der nachstehend aufgeführten Vermögenswerte.

Schuldinstrumente (zu Anschaffungskosten), die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, und Darlehen und Schuldinstrumente zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, werden in der nachstehenden Tabelle nicht ausgewiesen. Die Auswirkung der Derivate (siehe Anhang 20.3) ändert in bestimmten Fällen das Fälligkeitsprofil der nachstehend dargestellten Vermögenswerte. Bei den meisten von der Gruppe gehaltenen Schuldinstrumenten und Darlehen handelt es sich um festverzinsliche Instrumente (d. h. sie sind dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt).

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Nettobuchwert nach Laufzeit
12 Monate oder weniger Mehr als1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Buchwert ohne Derivate Auswirkungen von Derivaten Gesamtbuchwert einschließlich Derivate
Summe - Finanzinvestitionen, die dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt sind 37.308 117.902 317.386 472.596    
Schuldinstrumente 32.087 111.802 299.330 443.218 (3.230) 439.988
Darlehen (a) 8.218 21.071 39.637 68.926 (565) 68.361
Summe - Finanzinvestitionen, die dem Zins-änderungsrisiko ausgesetzt sind 40.305 132.873 338.967 512.145 (3.795) 508.350
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Nettobuchwert nach Laufzeit
12 Monate oder weniger Mehr als1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Buchwert ohne Derivate Auswirkungen von Derivaten Gesamtbuchwert einschließlich Derivate
Summe - Finanzinvestitionen, die dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt sind 32.374 121.787 293.405 447.566    
Schuldinstrumente 26.645 115.873 278.780 421.297 (2.110) 419.187
Darlehen (a) 7.873 18.124 35.305 61.303 (678) 60.625
Summe - Finanzinvestitionen, die dem Zins-änderungsrisiko ausgesetzt sind 34.518 133.997 314.085 482.600 (2.788) 479.812

(a) Einschließlich Zusammenfassung konsolidierte Anlagefonds - Darlehen.

9.6. Preisrisiko

Einschließlich der Auswirkung von Derivaten (siehe auch Anhang 20.3) und Eigenkapitalinstrumenten von Immobiliengesellschaften stellt sich die Aufschlüsselung der im Eigentum der Gruppe befindlichen Eigenkapitalinstrumente nach Branche wie folgt dar:

(in Millionen Euro) Finanzbranche Konsumgüter & Dienstleistungen Energie Kommunikation Industrie Grundstoffe
Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2016 8.579 7.809 685 1.365 3.300 1.017
Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2015 8.832 8.412 569 1.619 3.157 981
(in Millionen Euro) Technologie Sonstige Gesamtwert ohne Derivate Auswirkung von Derivaten Gesamtwert einschließlich Derivate
Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2016 1.517 2.810 27.082 (5) 27.077
Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2015 1.314 2.942 27.827 4 27.830

9.7. Umbuchungen von finanziellen Vermögenswerten, die die Voraussetzungen für eine Ausbuchung nicht erfüllen

Die Gruppe ist Vertragspartner bei Rückkaufsvereinbarungen und Wertpapierverleihgeschäften, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über den Rückkauf dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit den finanziellen Vermögenswerten verbunden sind, bei der Gruppe, bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus. Die Verkaufserlöse werden gesondert ausgewiesen. Zinsaufwendungen aus Rückkaufsvereinbarungen oder Wertpapierleihen werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.

Zudem geht die Gruppe Total Return-Swaps ein, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden. Gemäß der entsprechenden Vereinbarung fließen Zahlungsströme aus den zugrundeliegenden Vermögenswerten im Austausch gegen eine feste Zahlung an die Gruppe zurück unter Berücksichtigung aller Erhöhungen oder Kürzungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte. Dadurch verbleiben im Wesentlichen alle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten bei der Gruppe und die Gruppe bucht die finanziellen Vermögenswerte nicht aus.

Die Aufschlüsselung der umgebuchten finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die die Voraussetzungen für eine Ausbuchung nicht erfüllen, stellt sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente Schuldinstrumente - Darlehen und Forderungen
Buchwert der Vermögenswerte 1.405 32.770 252
Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten (a) 1.514 29.147 169
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente Schuldinstrumente - Darlehen und Forderungen
Buchwert der Vermögenswerte 1.351 29.140 506
Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten (a) 1.358 28.186 181

(a) Der Betrag enthält keine als Sicherheit für Wertpapierverleihgeschäfte erhaltenen Sicherheiten, wenn diese Sicherheit nicht gemäß den Bedingungen der Vereinbarung erfasst ist, da Risiken und Nutzen von der Gruppe nicht übertragen wurden (siehe Anhang 29).

9.8. Nicht konsolidierte Anlagefonds

Die Aufschlüsselung der nicht konsolidierten Anlagefonds stellt sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Beizulegender Zeitwert (a) Beizulegender Zeitwert (a)
Versicherung Sonstige Tätigkeiten Summe Versicherung Sonstige Tätigkeiten Summe
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die hauptsächlich Aktien halten 2.212 408 2.619 2.406 418 2.825
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die hauptsächlich Anleihen halten 4.269 127 4.397 5.145 225 5.370
Sonstige nicht konsolidierte Anlagefonds 7.485 110 7.595 5.926 142 6.068
Nicht konsolidierte zu Anschaffungskosten bewertete Anlagen            
Derivate im Zusammenhang mit nicht konsolidierten Anlagefonds (77)   (77) (83)   (83)
Summe 13.890 644 14.534 13.394 785 14.179

(a) Die Beträge werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden.

Die fortgeführten Anschaffungskosten der zur Veräußerung verfügbaren nicht konsolidierten Anlagefonds stellten sich wie folgt dar:

- Fonds, die hauptsächlich Aktien halten: 1.306 Mio. Euro im Jahr 2016 im Vergleich zu 939 Mio. Euro im Jahr 2015;

- Fonds, die hauptsächlich Anleihen halten: 2.701 Mio. Euro im Jahr 2016 im Vergleich zu 2.363 Mio. Euro im Jahr 2015;

- Sonstige Fonds: 4.162 Mio. Euro im Jahr 2016 im Vergleich zu 3.350 Mio. Euro im Jahr 2015.

9.9. Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind

9.9.1. Aufschlüsselung der Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind

Alle Investitionsposten werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Kosten vor Wertminderung und Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (a) Wertminderung Kosten nach Wertminderung, jedoch vor Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (b) Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (c) Buchwert
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 349.616 (529) 349.087 47.147 396.234
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) 6.893 0 6.892 (20) 6.872
Schuldinstrumente 356.509 (529) 355.980 47.127 403.107
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 16.470 (2.666) 13.804 3.812 17.616
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 9.296 (1.126) 8.170 952 9.122
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen 0   0   0
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen          
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (d) 64.103 (236) 63.867 (550) 63.317
Darlehen 64.103 (236) 63.867 (550) 63.317
Summe 446.377 (4.557) 441.820 51.341 493.161
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Kosten vor Wertminderung und Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (a) Wertminderung Kosten nach Wertminderung, jedoch vor Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (b) Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (c) Buchwert
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 334.558 (632) 333.926 43.921 377.846
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) 7.019 0 7.019 1 7.020
Schuldinstrumente 341.577 (632) 340.945 43.922 384.867
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 16.761 (2.144) 14.617 3.550 18.167
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 7.705 (1.054) 6.652 897 7.549
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen 0   0   0
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen 0 0 0   0
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (d) 58.320 (239) 58.082 (637) 57.444
Darlehen 58.321 (239) 58.082 (637) 57.444
Summe 424.364 (4.069) 420.295 47.732 468.026

(a) Der Wert des Vermögenswerts umfasst die Auswirkung von Aufgeldern/Abschlägen und aufgelaufenen Zinsen, jedoch nicht die Wertminderung und Neubewertung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.

(b) Der Wert des Vermögenswerts umfasst die Wertminderung, Aufgelder/Abschläge und aufgelaufene Zinsen, jedoch nicht die Neubewertung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.

(c) Neubewertung von Instrumenten zu Anschaffungskosten zum beizulegenden Zeitwert im Zusammenhang mit der Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.

(d) Einschließlich Beleihungen von Policen.

9.9.2. Änderung des Wertminderungsaufwands für Finanzinvestitionen

(in Millionen Euro) 1. Januar 2016 Zunahme während der Periode Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung Rückbuchung nach Wertaufholung Sonstige (a) 31. Dezember 2016
Wertminderung - Schuldinstrumente 632 70 (147) (28) 2 529
Wertminderung - Eigenkapitalinstrumente 2.144 543 18   (38) 2.666
Wertminderung - nicht konsolidierte Anlagefonds 1.054 132 (69)   10 1.126
Wertminderung - Darlehen 239 50 (2) (60) 8 236
Summe 4.069 795 (200) (88) (19) 4.557

(a) Bezieht sich hauptsächlich auf Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.

(in Millionen Euro) 1. Januar 2015 Zunahme während der Periode Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung Rückbuchung nach Wertaufholung Sonstige (a) 31. Dezember 2015
Wertminderung - Schuldinstrumente 788 126 (317) (16) 51 632
Wertminderung - Eigenkapitalinstrumente 2.123 392 (339)   (31) 2.144
Wertminderung - nicht konsolidierte Anlagefonds 950 74 (33)   63 1.054
Wertminderung - Darlehen 648 67 (30) (77) (367) 239
Summe 4.508 659 (720) (93) (285) 4.069

(a) Bezieht sich hauptsächlich auf Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.

9.10. Investitionen / Beizulegender Zeitwert

9.10.1. Zum beizulegenden Zeitwert erfasste Investitionen

Die Aufschlüsselung der zum beizulegenden Zeitwert erfassten Investitionen nach Bewertungsmethode einschließlich Derivaten (siehe auch Anhang 20.3 und Anhang 20.5), aber ohne Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, stellt sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte, ohne Derivate Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt, ohne Derivate Summe ohne Derivate Summe einschließlich Derivate
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert, ohne Derivate(Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert, ohne Derivate(Stufe 2) Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert(Stufe 3)
Schuldinstrumente 279.887 118.640 748 399.275 396.234
Eigenkapitalinstrumente 13.985 1.527 2.109 17.620 17.616
Nicht konsolidierte Anlagefonds 837 7.125 1.192 9.153 9.122
Darlehen          
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen und Darlehen 294.708 127.292 4.049 426.048 422.972
Immobilienanlagen   1.256   1.256 1.256
Schuldinstrumente 25.242 16.594 921 42.757 42.727
Eigenkapitalinstrumente 3.405 879 5.118 9.401 9.401
Nicht konsolidierte Anlagefonds 377 3.200 1.266 4.842 4.797
Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltenen Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden 3.749 6.107 4.327 14.184 14.130
Darlehen          
Finanzinvestitionen und Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden 32.773 28.035 11.632 72.440 72.310
Schuldinstrumente 342 844 1 1.187 1.027
Eigenkapitalinstrumente 61 0 0 61 60
Nicht konsolidierte Anlagefonds 300 315 0 615 615
Darlehen          
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen 702 1.160 2 1.863 1.703
Summe ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERTE FINANZINVESTITIONEN UND DARLEHEN 328.183 156.486 15.682 500.351 496.985
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte, ohne Derivate Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt, ohne Derivate Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten Summe ohne Summe einschließlich
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert, ohne Derivate(Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert, ohne Derivate(Stufe 2) basierender beizulegender Zeitwert(Stufe 3) Derivate Derivate
Schuldinstrumente 263.441 116.187 260 379.888 377.846
Eigenkapitalinstrumente 14.411 1.147 2.604 18.162 18.167
Nicht konsolidierte Anlagefonds 1.063 5.512 997 7.572 7.549
Darlehen     0 0 0
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen und Darlehen 278.915 122.846 3.861 405.622 403.562
Immobilienanlagen   1.107   1.107 1.107
Schuldinstrumente 23.435 16.206 843 40.484 40.448
Eigenkapitalinstrumente 3.957 795 4.837 9.589 9.587
Nicht konsolidierte Anlagefonds 270 4.610 1.086 5.967 5.906
Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltenen Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden 2.006 6.266 3.289 11.561 11.550
Darlehen 0     0  
Finanzinvestitionen und Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden 29.667 28.984 10.056 68.707 68.599
Schuldinstrumente 264 659 1 925 892
Eigenkapitalinstrumente 76 - 0 77 76
Nicht konsolidierte Anlagefonds 451 273 0 724 724
Darlehen          
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen 792 932 2 1.726 1.693
Summe ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERTE FINANZINVESTITIONEN UND DARLEHEN 309.374 152.762 13.918 476.054 473.854

Hinweis: Diese Tabelle enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.

Die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Investitionen, die im Jahresabschluss zu beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, angewandten Methoden werden in Anhang 1.5 erläutert. Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an.

Einstufung von Vermögenswerten

Beizulegende Zeitwerte, die vollständig und direkt unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmt werden, beziehen sich auf Preise, die an einer Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter voneinander unabhängigen Dritten darstellen, d. h. der Markt ist noch aktiv. Derartige Vermögenswerte werden in Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 17 eingestuft.

Vermögenswerte der Stufen 2 und 3 sind Investitionen, die nicht an einem aktiven Markt notiert werden oder für die es keinen aktiven Markt gibt. Beizulegende Zeitwerte für Vermögenswerte der Stufen 2 und 3 umfassen:

- von Dritten zur Verfügung gestellte Werte, die:

- leicht verfügbar sind, einschließlich kürzlicher Transaktionspreise, beziehen sich jedoch auf Vermögenswerte, für die es keinen ständig aktiven Markt gibt, oder;

- Werte, die auf Anfrage der Gruppe von Preisberechnungsservices zur Verfügung gestellt werden und die öffentlich nicht leicht verfügbar sind;

- Vermögenswerte, die auf der Grundlage von Bewertungsmethoden bewertet werden, einschließlich eines veränderlichen Ausmaßes von Annahmen, die durch Markttransaktionen und beobachtbare Daten gestützt werden.

Das gemeinsame Merkmal von Vermögenswerten der Stufen 2 und 3 ist, dass ihr jeweiliger Markt als inaktiv betrachtet wird. Ihr Wert basiert in der Regel auf dem Mark-to-Market-Ansatz, außer wenn kein Markt vorhanden ist oder der Markt notleidend ist. In diesem Falle wird ein Mark-to-Model-Ansatz verwendet. Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind und die anhand des Mark-to-Market-Ansatzes unter hauptsächlicher Anwendung von beobachtbaren Parametern bewertet werden, werden in Stufe 2 eingestuft. Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind und deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nicht hauptsächlich auf beobachtbaren Parametern basiert, werden in Stufe 3 eingestuft. Bei allen Vermögenswerten, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind bzw. für die kein aktiver Markt vorhanden ist und bei denen ein Mark-to-Model-Ansatz verwendet wird, hängt die Einstufung in Stufe 2 oder 3 vom Verhältnis der verwendeten Annahmen, die durch Markttransaktionen und beobachtbare Daten gestützt werden (beobachtbare Marktparameter), ab:

- von denen angenommen wird, dass sie von Preisberechnungsservices genutzt werden; oder

- die von der Gruppe in den seltenen Fällen einer Anwendung von Mark-to-Model-Bewertungen genutzt werden.

a) Vollständig direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1)

Seit der Finanzkrise von 2008 ist eine erhebliche Volatilität im Zusammenhang mit den Renditeaufschlägen für Unternehmensanleihen zu beobachten, die zu Umstufungen zwischen Stufe 1 und 2 führen, wobei sich die Renditeaufschläge und die Geld-Brief-Spannen von einem Stichtag zum anderen erweitern oder verengen können. Seit 2010 tritt diese Volatilität auch bei europäischen Staatsanleihen auf, deren Renditemargen und Geld-Brief-Spannen sich erheblich erweitern, was zu Umstufungen von Stufe 1 auf Stufe 2 führte. Bei einigen staatlichen Emittenten hatte eine anhaltend verbesserte Marktliquidität anschließend eine Rückstufung von Stufe 2 auf Stufe 1 zur Folge. Zum 31. Dezember 2016 werden irische, portugiesische und spanische Staatsanleihen weiterhin in Stufe 2 eingestuft. Für diese in Stufe 2 eingestuften Staatsanleihen haben sich die in früheren Jahren beobachteten Trends 2016 bestätigt. Diese Marktindikatoren werden weiterhin beobachtet, um die Nachhaltigkeit dieser Verbesserungen zu bewerten. Daher wurde die Einstufung zum 31. Dezember 2016 im Vergleich zum 31. Dezember 2015 beibehalten.

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die Nettoumbuchungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2 auf 8.739 Mio. Euro. Dieser Betrag setzte sich aus 13.337 Mio. Euro an Investitionen, die von Stufe 2 auf Stufe 1 umgestuft wurden, und 4.598 Mio. Euro an Investitionen, die von Stufe 1 auf Stufe 2 umgestuft wurden, hauptsächlich Unternehmensanleihen, zusammen.

(b) Beizulegender Zeitwert von nicht an einem aktiven Markt notierten Vermögenswerte oder Vermögenswerten ohne aktiven Markt (Stufe 2 und Stufe 3)

Überblick der Art der Vermögenswerte

Die in Stufe 2 und Stufe 3 dargestellten Beträge bilden eine Vielfalt an Gegebenheiten ab. Ein Finanzinstrument gilt als nicht an einem aktiven Markt notiert, wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Instruments schwer beobachtbar sind, wenn es eine erhebliche Verringerung des Volumens oder des Ausmaßes an Marktaktivität gibt, im Falle von wesentlicher Illiquidität oder falls die beobachtbaren Preise aufgrund verzerrter Marktbedingungen nicht als dem beizulegenden Zeitwert entsprechend gelten können. Die Merkmale für inaktive Märkte können daher in ihrer Art sehr unterschiedlich, dem Instrument inhärent oder ein Anzeichen für eine Änderung der auf bestimmten Märkten vorherrschenden Bedingungen sein.

Die Identifizierung von Vermögenswerten der Stufe 3 unter den nicht an einem aktiven Markt notierten Vermögenswerten erfordert ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen. Folgende Faktoren werden als beobachtbar betrachtet: Eingangsparameter von externen Preisberechnungsservices, von spezialisierten Datenanbietern, Ratingagenturen, aus externen Umfragen bezogene beobachtbare Informationen. Das Ausmaß, in dem derartige Daten von der Gruppe aus externen Quellen bezogen und nicht von internen Bewertungsteams beurteilt werden, ist eines der Hauptkriterien für die Entscheidung, ob Daten als beobachtbar betrachtet werden oder nicht. Sollten diese Daten in erheblichem Maße angepasst werden oder sollten sie mangels neuer verfügbarer Faktoren überholt sein, würden derartige Eingangsparameter als nicht beobachtbar betrachtet. Urteilsvermögen ist ferner bei der Bewertung der Bedeutung eines Eingangsparameters im Vergleich zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit erforderlich. Infolgedessen könnten eine unterschiedliche Trennungslinie zwischen beobachtbaren und nicht beobachtbaren Daten und Abweichungen in der Gewichtung der Bedeutung jedes Eingangsparameters im Vergleich zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit zu einer völlig unterschiedlichen Kategorisierung führen.

Vermögenswerte, wie bestimmte nicht notierte Schuldinstrumente, einige, auf privaten Märkten ausgegebene Instrumente, wie Private-Equity-Instrumente oder Privatdarlehen, wurden stets als nicht an aktiven Märkten notiert betrachtet, was als inhärentes Merkmal dieser Investitionen galt, und wurden in allen dargestellten Berichtsperioden als nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte bzw. Vermögenswerte ohne aktiven Markt verbucht. Bewertungen basieren entweder auf externen Preisberechnungsservices oder internen Modellen, die Techniken nutzen, die üblicherweise von Marktteilnehmern verwendet werden. Bewertungsteams nutzen im Rahmen des Möglichen aktuelle Transaktionspreise (soweit verfügbar) sowie beobachtbare Daten. Manche zugrundeliegende Branchen, auf die sich die Investitionen beziehen, können jedoch so speziell sein, dass erhebliche Anpassungen vorgenommen werden müssen oder nicht beobachtbare Daten herangezogen werden müssen. Private-Equity-Dachfonds werden auf der Grundlage des letzten Nettoinventarwerts der der Gruppe zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bewertet.

Umgliederungen in und aus Stufe 3 und sonstige Umbuchungen

Zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2016 erhöhte sich die Summe der Vermögenswerte der Stufe 3 auf 15,7 Milliarden Euro, was 3,1 % der gesamten Vermögenswerte zum beiliegenden Zeitwert (2015: 2,9 %), d. h. 13,9 Milliarden Euro entsprach.

Die wichtigsten Umbuchungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten der Stufe 3 waren wie folgt:

-- +2,6 Milliarden Euro an Neuinvestitionen;

-- +0,4 Milliarden Euro an Änderungen der nicht realisierten Gewinne und Verluste;

-- +0,2 Milliarden an Umbuchungen von Nettovermögen in und aus Stufe 3 und Auswirkungen der Wechselkursschwankungen;

-- -1,4 Milliarden Euro aus der Veräußerung, der Rücknahme und der Abgeltung von Vermögenswerten, hauptsächlich Anleihen, Aktien und nicht konsolidierte Anlagefonds, sonstige von kontrollierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte und ergebniswirksam angesetzte Schuldinstrumente.

Der Großteil der in Stufe 3 eingestuften Vermögenswerte entspricht Privatinvestitionen und insbesondere Private-Equity-Vermögen.

9.10.2. Zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasste Investitionen

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Markt-daten basierender beizulegender Zeitwert(Stufe 2) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert(Stufe 3) Summe ohne Derivate Summe einschließlich Derivate
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldinstrumente          
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen          
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen          
Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten   29.050 0 29.050 29.155
Schuldinstrumente zu Anschaffungskosten (Darlehen und Forderungen) 345 4.916 1.851 7.111 7.091
Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten 49 27.461 39.398 66.908 66.343
Nicht konsolidierte zu Anschaffungskosten bewertete Anlagen          
Finanzinvestitionen und Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten 393 61.427 41.248 103.069 102.589
Summe BEIZULEGENDER ZEITWERT DES ANLAGEVERMÖGENS ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN 393 61.427 41.248 103.069 102.589
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Markt-daten basierender beizulegender Zeitwert(Stufe 2) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert(Stufe 3) Summe ohne Derivate Summe einschließlich Derivate
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldinstrumente          
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen          
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen          
Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 27.278 0 27.278 27.295
Schuldinstrumente zu Anschaffungskosten (Darlehen und Forderungen) 407 4.950 1.875 7.232 7.235
Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten 43 23.779 37.511 61.334 60.656
Nicht konsolidierte zu Anschaffungskosten bewertete Anlagen          
Finanzinvestitionen und Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten 451 56.006 39.387 95.844 95.186
Summe BEIZULEGENDER ZEITWERT DES ANLAGEVERMÖGENS ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN 451 56.006 39.387 95.844 95.186

Hinweis: Diese Tabelle enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.

Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Nähere Angaben zur Bewertung von Investitionen befinden sich in Anhang 9.10.1 und die gleichen Grundsätze gelten für den beizulegenden Zeitwert von Investitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

In der Regel kann der beizulegende Zeitwert von Immobilienanlagen nicht durch Bezugnahme auf Notierungen an einem aktiven Markt von einer Börse oder einem Dienstleister bestimmt werden. Daher wurden keine Immobilien in Stufe 3 eingestuft. Die Immobilienanlagen von AXA befinden sich jedoch meistens physisch auf liquiden Märkten mit identischen oder vergleichbaren Verkäufen von Vermögenswerten. In Anbetracht des regulatorischen Umfelds werden einige Immobilien, die sich auf Märkten wie Frankreich befinden, von Sachverständigen anhand sehr ähnlicher Herangehensweisen bewertet, was zu einer sehr geringen Streuung der Preise führt, wobei ein Großteil der Markteingangsparameter selbst, was Quellen und Werte anbelangt, homogen ist. Daher kommt die Gruppe, entsprechend der in Anhang 1.5 erläuterten Richtlinie, die insbesondere für Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, bei der Bewertung das Gewicht der beobachtbaren Eingangsparameter berücksichtigt, zu dem Schluss, dass die von qualifizierten Immobiliensachverständigen durchgeführten Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren und daher als beizuliegender Zeitwert der Stufe 2 zu betrachten sind. Wie in Anhang 1.5 und Anhang 9.10.1 angegeben, erfordert die Bewertung der Bedeutung eines Eingangsparamenters für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in seiner Gesamtheit Urteilsvermögen und eine unterschiedliche Gewichtung könnte völlig unterschiedlichen Kategorisierung führen.

Die beizulegende Zeitwerte von Schuldinstrumenten und Darlehen zu Anschaffungskosten werden im Rahmen des Möglichen unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktdaten bestimmt. Bei Instrumenten der Stufe 2 wird der beizulegende Zeitwert hauptsächlich anhand von Bewertungsmethoden abgeleitet, die auf beobachtbaren Marktdaten von Zinskurven basieren. Bei Instrumenten der Stufe 3 wird der beizulegende Zeitwert von Schuldinstrumenten und Darlehen zu Anschaffungskosten anhand von Methoden bestimmt, die eingeschränkte beobachtbare Marktdaten nutzen.

9.11. Investitionen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird

(in Millionen Euro) Beizulegender Zeitwert (a)
31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Immobilienanlagen 2.271 1.416
Eigenkapitalinstrumente und nicht konsolidierte Anlagefonds (b) 159.664 178.334
Schuldinstrumente 12.620 12.361
Sonstige 737 2.490
Summe Versicherungsgeschäft 175.292 194.601

(a) Beizulegender Zeitwert entspricht dem Barwert.

(b) Abnahme hauptsächlich aufgrund der Veräußerung von United Kingdom Life & Savings (27.387 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015).

Diese Vermögenswerte (einschließlich Immobilienanlagen) werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In diesen Investitionen enthaltene finanzielle Verbindlichkeiten werden nach der Fair-Value-Option ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Wie in Anhang 4 („Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“) erläutert, wird das mit diesen Verträgen verbundene Finanzrisiko von den Versicherten getragen, mit Ausnahme von Verträgen, die bestimmte anlagebezogene Garantien bieten.

Anhang 10 Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity Methode bilanziert werden

10.1. Aufschlüsselung der FINANZANLAGEN VON ANTEILEN, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

(in Millionen Euro) 2016
1. Januar Übernahmen und Veräußerungen Beiträge zum Jahresüberschuss Auswirkung der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen (a) 31. Dezember
Neuflize Vie 158   9   (3) 164
Philippine AXA Life Insurance Corporation 56   18 (1) 0 72
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd 158   60 6 (48) 176
ICBC-AXA Assurance Co Ltd (zuvor AXA Minmetals Assurance Co Ltd) 401   19 (15) (59) 346
PT AXA Mandiri Financial Services 54   39 3 (40) 56
Bharti AXA Life 84   4 1 9 98
Bharti AXA General Insurance Company Limited 34   (16) 0 16 34
Reso Garantia 355   43 14 (4) 408
Kyobo AXA Investment Managers Company Limited 33   3 0 (2) 33
Natio Assurance 46   9   (9) 46
AXA Tian Ping 605   2 (23) (2) 582
AXA Mansard Insurance plc (P&C einschließlich Assur African Holding) 176 0 9 (43) (56) 85
AXA Mansard Insurance plc (L&S) 61   1 (17) (14) 31
Sonstige 88 0 17 0 9 113
Summe 2.306 0 218 (76) (203) 2.245

(a) Umfasst Kapitalerhöhungen, Dividendenausschüttungen, Änderungen der Konsolidierungsmethode sowie Auswirkungen der erfolgsneutralen Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert.

(in Millionen Euro) 2015
1. Januar Übernahmen und Veräußerungen Beiträge zum Jahresüberschuss Auswirkung der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen (a) 31. Dezember
Neuflize Vie 169   9   (21) 158
Philippine AXA Life Insurance Corporation 38   15 2 0 56
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd 147   63 3 (55) 158
ICBC-AXA Assurance Co Ltd (zuvor AXA Minmetals Assurance Co Ltd) 307   27 19 48 401
PT AXA Mandiri Financial Services 52   41 0 (39) 54
Bharti AXA Life 34 34 3 4 8 84
Bharti AXA General Insurance Company Limited 20 22 (19) 2 9 34
Reso Garantia 313   36 (8) 13 355
Kyobo AXA Investment Managers Company Limited 31   2 1 (2) 33
Natio Assurance 49   9   (12) 46
AXA Tian Ping 556   9 36 5 605
AXA Mansard Insurance plc (P&C einschließlich Assur African Holding) (b)   158 7 4 7 176
AXA Mansard Insurance plc (L&S) (b)   55 3 1 2 61
Sonstige (c) 126   8 2 (48) 88
Summe 1.842 268 214 67 (86) 2.306

(a) Umfasst Kapitalerhöhungen, Dividendenausschüttungen, Änderungen der Konsolidierungsmethode sowie Auswirkungen der erfolgsneutralen Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert.

(b) Die Beträge im Zusammenhang mit dem Erwerb von AXA Mansard Insurance plc enthalten Minderheitsanteile in Höhe von 18 Mio. Euro.

(c) Thaigi AXA insurance Public Company Limited (Thailand) wird seit dem 1. Januar 2015 voll konsolidiert.

10.2. Wichtigste Gemeinschaftsunternehmen

Die Finanzinformationen für die wichtigsten Gemeinschaftsunternehmen (einschließlich AXA und dem externen Anteil, aber ohne den Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit dem Anteil von AXA) lauten wie folgt:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. AXA Tian Ping Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. AXA Tian Ping
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 79 214 54 163
Summe der Vermögenswerte (einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) 5.416 1.722 4.411 1.732
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 0      
Summe der Verbindlichkeiten (einschließlich zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel, aber ohne Eigenkapital) 5.064 1.228 4.095 1.217
Nettovermögen 352 494 315 515
Umsatzerlöse 1.431 1.095 1.433 1.024
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte (11) (61) (5) (32)
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen 183 57 227 73
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (1.453) (1.093) (1.494) (1.033)
Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel        
Ertragsteueraufwand oder -ertrag. (29) 5 (33) (14)
Jahresüberschuss 121 4 126 17
Sonstiges Ergebnis 12 (25) 5 35
Gesamtergebnis 133 (21) 132 53
Von AXA vom Gemeinschaftsunternehmen erhaltene Dividenden 48   55  

Zum 31. Dezember 2016 belief sich der Anteil der Gruppe an Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. und AXA Tian Ping auf 50,0 %.

Es folgt eine Überleitungsrechnung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der Gemeinschaftsunternehmen:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. AXA Tian Ping Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. AXA Tian Ping
Nettovermögen wie oben dargestellt 352 494 315 515
Konzernanteil am Nettovermögen 176 247 158 258
Geschäfts- oder Firmenwert   335   348
Buchwert 176 582 158 605

10.3. Wichtigste assoziierte Unternehmen

Die Finanzinformationen für die wichtigsten assoziierten Unternehmen (einschließlich AXA und des externen Anteils, aber ohne den Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit dem Anteil von AXA) lauten wie folgt:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
RESO Garantia ICBC-AXA Assurance Co Ltd RESO Garantia ICBC-AXA Assurance Co Ltd
Aktiva 2.020 14.345 1.649 9.453
Passiva (ohne Eigenkapital) 1.456 13.087 1.205 7.994
Nettovermögen 564 1.259 444 1.459
Umsatzerlöse 1.160 4.684 1.143 3.356
Jahresüberschuss 111 69 92 99
Sonstiges Ergebnis 7 (269) 19 245
Gesamtergebnis 118 (200) 110 344
Von AXA vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividenden        

Es folgt eine Überleitungsrechnung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der assoziierten Unternehmen:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
RESO Garantia ICBC-AXA Assurance Co Ltd RESO Garantia ICBC-AXA Assurance Co Ltd
Nettovermögen wie oben dargestellt 564 1.259 444 1.459
Konzernanteil am Nettovermögen 222 346 175 401
Geschäfts- oder Firmenwert 186   342  
Wertminderung des assoziierten Unternehmens     (162)  
Buchwert 408 346 355 401

Dieser Anhang enthält keine nach der Equity-Methode bilanzierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die als Finanzinvestitionen dargestellt werden (Anhang 9).

Anhang 11 Forderungen

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Bruttowert Wertminderung Buchwert Beizulegender Zeitwert
Einlagen und Garantien 1.823 (2) 1.821 1.821
Kurzfristige Forderungen gegenüber anderen Unternehmen 1.777 (2) 1.775 1.775
Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern 8.676 (365) 8.311 8.311
Verdiente, aber noch nicht verbuchte Beiträge 4.511   4.511 4.511
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung 16.787 (369) 16.418 16.418
Einlagen und Garantien 127   127 127
Forderungen gegenüber Rückversicherern 931 (63) 868 868
Forderungen gegenüber Maklern und Generalvertretern 11 (7) 5 5
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung 1.070 (70) 1.000 1.000
Tatsächliche Ertragsteuerforderungen 1.071   1.071 1.071
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und Ähnliches 1.359 0 1.359 1.359
Sonstige Einlagen 2.259   2.259 2.259
Sonstige 14.651 (853) 13.798 13.798
Sonstige Forderungen 18.269 (853) 17.416 17.416
Summe FORDERUNGEN 37.197 (1.292) 35.906 35.906
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Bruttowert Wertminderung Buchwert Beizulegender Zeitwert
Einlagen und Garantien 1.742 (2) 1.740 1.740
Kurzfristige Forderungen gegenüber anderen Unternehmen 1.658 (1) 1.656 1.656
Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern 9.520 (352) 9.168 9.168
Verdiente, aber noch nicht verbuchte Beiträge 4.002   4.002 4.002
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung 16.921 (355) 16.566 16.566
Einlagen und Garantien 74   74 74
Forderungen gegenüber Rückversicherern 862 (67) 795 795
Forderungen gegenüber Maklern und Generalvertretern 16 (8) 8 8
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung 953 (75) 878 878
Tatsächliche Ertragsteuerforderungen 866   866 866
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und Ähnliches 1.364   1.364 1.364
Sonstige Einlagen 2.361   2.361 2.361
Sonstige 11.310 (771) 10.538 10.538
Sonstige Forderungen 15.035 (771) 14.263 14.263
Summe FORDERUNGEN 33.775 (1.202) 32.573 32.573

Anhang12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Buchwert (a) Buchwert (a)
Aus der Versicherungstätigkeit 18.412 19.982
Aus der Banktätigkeit 1.065 680
Aus sonstigen Tätigkeiten 6.837 5.613
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (b) 26.314 26.275

(a) Aufgrund der Art dieser Vermögenswerte wird davon ausgegangen, dass der beizulegende Zeitwert dem Nettobuchwert entspricht.

(b) Einschließlich 836 Mio. Euro an Einlagen bei Zentralbanken im Jahr 2016 und 424 Mio. Euro im Jahr 2015.

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der Salden der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf die Konzern-Kapitalflussrechnung.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 26.314 26.275
Kontokorrentkredite (a) (580) (645)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember (b) 25.734 25.630

(a) In den „Sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumenten und Kontokorrentkrediten“ enthalten.

(b) Der Posten „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge).

In den vorstehenden Tabellen sind keine Zahlungsmittel enthalten, die von konsolidierten Anlagefonds im „Satelliten-Anlageportfolio“, wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden.

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die gesamten Nettozahlungsmittel und -zahlungsmitteläquivalente auf 25.734 Mio. Euro, abzüglich 580 Mio. Euro an Kontokorrentkrediten, die unter „Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite“ eingestuft sind.

Die Nettozahlungsmittel und -zahlungsmitteläquivalente nahmen im Vergleich zu 2015 um 104 Mio. Euro zu, hauptsächlich aufgrund von:

- US Life (-1.068 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von Erwerbungen von finanziellem Anlagevermögen, Schuldentilgung und ausgeschütteten Dividenden;

- US Holding (+469 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von Erlösen aus dem Verkauf von zwei Immobilien und der Tilgung diesbezüglicher Darlehen durch AXA Arizona, die teilweise durch die Tilgung von Darlehen an AXA ausgeglichen wurden;

- UK Holding (+ 653 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von Nettoeinzahlungen nach der Restrukturierung der Darlehen und Schulden der Gruppe in der Berichtsperiode, zusammen mit Erlösen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs Wealth;

- AXA SA (+ 326 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von von Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden, abzüglich der an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden, den Emissionen vorrangiger und nachrangiger Anleihen in Höhe von 2.756 Mio. Euro, die teilweise von der Tilgung externer Kredite (-1.260 Mio. Euro) und Commercial Paper (-1.285 Mio. Euro) ausgeglichen wurden.

Bezüglich der Konzern-Kapitalflussrechnung, die im Hauptteil des Abschlusses dargestellt wird, belief sich der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 auf 13.124 Mio. Euro im Vergleich zu 18.226 Mio. Euro im Vorjahr.

Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich 2016 auf 10.269 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:

- 13.980 Mio. Euro an Mittelabflüssen im Zusammenhang mit Erwerbungen und Verkäufen von finanziellem Anlagevermögen;

- 4.050 Mio. Euro an Mittelzuflüssen im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten.

Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich 2015 auf 9.528 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:

- 12.115 Mio. Euro an Mittelabflüssen im Zusammenhang mit Erwerbungen und Verkäufen von finanziellem Anlagevermögen;

- 2.936 Mio. Euro an Mittelzuflüssen im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten.

Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich 2016 auf insgesamt 2.878 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:

- zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln und nachrangigen Schuldtiteln in Höhe von +2,306 Mio. Euro bzw. +500 Mio. Euro und der Rückzahlung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von 1.260 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016;

- Dividendenzahlungen in Höhe von 2.923 Mio Euro.

Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich 2015 auf insgesamt 5.808 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:

- zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln mit einer Rückzahlung nachrangiger Schuldtitel in Höhe von 1.165 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015 (1.000 Mio. Euro durch AXA SA und 165 Mio. Euro durch AXA Financial);

- Dividendenzahlungen in Höhe von 2.637 Mio. Euro.

Anhang 13 Eigenkapital und Minderheitsanteile

13.1. Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird als primärer Bestandteil des Abschlusses dargestellt.

13.1.1. Änderung des Eigenkapitals - Konzernanteil - im Geschäftsjahr 2016

Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital

2016 hatten folgende Transaktionen Auswirkungen auf das gezeichnete Kapital und das über den Nennwert hinaus einbezahlte Kapital von AXA:

- eine Kapitalerhöhung in Höhe von 492 Mio. Euro, einschließlich des Angebots eines Aktienpakets von 24,5 Millionen Aktien im Wert von 430 Mio. Euro abzüglich damit verbundener Gebühren an die Arbeitnehmer (Dezember 2016); Ausgabe von 1,3 Millionen Aktien im Wert von 3 Mio. Euro im Rahmen von AXA Miles (umgegliedert aus sonstigen Rücklagen);

- eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 637 Mio. Euro für 31 Millionen Aktien zur Eliminierung des verwässernden Effekts der aktienbasierten Vergütungspläne (Aktienoptionen von AXA SA, leistungsabhängige Aktienpläne und Aktienpläne);

- aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 37 Mio. Euro.

Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2016 besaßen das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften 5,9 Millionen AXA-Aktien, die 0,24 % des Aktienkapitals ausmachten, ein Anstieg um 3,9 Millionen Aktien im Vergleich zum 31. Dezember 2015.

Zum 31. Dezember 2016 belief sich der Buchwert der eigenen Aktien und der zugehörigen Derivate auf 297 Mio. Euro. Es wurden keine AXA-Aktien von konsolidierten Anlagefonds gehalten, die keine Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.

Zum 31. Dezember 2016 waren 1,9 Millionen in konsolidierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, nicht vom Eigenkapital abgesetzt. Ihre gesamten geschätzten historischen Anschaffungskosten beliefen sich auf 31 Mio. Euro und ihr Marktwert betrug zum 31. Dezember 2016 45 Mio. Euro.

Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und verbundene finanzielle Aufwendungen

Wie in Anhang 1.13.2 der Rechnungslegungsgrundsätze erläutert, erfüllen von der Gruppe ausgegebene Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit nicht die Voraussetzungen für Verbindlichkeiten nach IFRS.

Nachrangige Schuldinstrumente mit unendlicher Restlaufzeit werden mit ihren historischen Anschaffungskosten, was ihre Bonitätsaufschläge und Zinssätze anbelangt und ihren Wechselkursen, was ihren Abschlusswert anbelangt, im Eigenkapital eingestuft. Die entsprechenden Umrechnungsdifferenzen werden durch die Währungsumrechnungsrücklage eliminiert.

2016 war die Änderung bei den sonstigen Rücklagen bedingt durch:

-1.260 Mio. Euro aus der Tilgung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit;

-267 Mio. Euro aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (abzüglich Steuern);

-181 Mio. Euro aus Wechselkursschwankungen.

Zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 schlüsselten sich die im Eigenkapital erfassten nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit wie folgt auf:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Ausgabewährung Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit
in
Millionen Euro
Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Ausgabewährung Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit
in
Millionen Euro
29. Oktober 2004 - 375 Mio. EUR 6,0 % 375 375 375 375
22. Dezember 2004 - 250 Mio. EUR 6,0 % 250 250 250 250
25. Januar 2005 - 250 Mio. EUR 6,0 % 250 250 250 250
6. Juli 2006 - 1.000 Mio. EUR 5,8 % (a)     431 426
6. Juli 2006 - 500 Mio. GBP 6,7 % (a)     257 345
6. Juli 2006 - 350 Mio. GBP 6,7 % 350 409 350 477
26. Oktober 2006 - 600 Mio. AUD(davon 300 Mio. AUD 7,5 %)     600 400
7. November 2006 - 150 Mio. AUD 7,5 %     150 100
14. Dezember 2006 - 750 Mio. USD, 6,5 % 750 709 750 686
14. Dezember 2006 - 750 Mio. USD, 6,4 % 750 709 750 686
5. Oktober 2007 - 750 Mio. EUR 6,2 % (a) 335 331 335 331
16. Oktober 2007 - 700 Mio. GBP 6,8 % (a) 219 253 219 296
7. November 2014 - 984 Mio. EUR 3,941 % (a) 984 981 984 981
7. November 2014 - 724 Mio. GBP 5,453 % (a) 724 843 724 983
20. Mai 2014 - 1.000 Mio. EUR 3,9 % 1.000 997 1.000 997
22. Januar 2013 - 850 Mio. USD 5,5 % 850 801 850 775
Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, - 625 Mio. EUR, variable Raten 625 625 625 625
Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, - 27.000 Mio. JPY, 3,3 % 27.000 219 27.000 206
Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, - 325 Mio. USD, variable Raten 375 356 375 344
Zwischensumme nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit   8.106   9.533
Eigenkapitalkomponente der wandelbaren Schuldinstrumente (2017) 95 95 95 95
Summe   8.201   9.628

(a) Diese weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit waren Bestandteil der Schuldenmanagementinitiative, die am 29. Oktober 2014 gestartet wurde.

Zusätzlich zu den oben genannten Nennwerten enthielt das Eigenkapital kumulierte Finanzaufwendungen in Höhe von:

-3.288 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016;

-3.021 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015.

Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit haben häufig die folgenden Merkmale:

- Vorzeitige Rückzahlungsklauseln (Calls) nach Wahl der Gruppe, die AXA die Möglichkeit geben, den Kapitalbetrag zu bestimmten Terminen vor der Abgeltung und ohne Nachteile zurückzuzahlen, und

- Step-up-Klauseln für Zinssätze, die ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten.

Gezahlte Dividenden

Am 30. April 2016 genehmigten die Aktionäre anlässlich der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,10 Euro, was in Bezug auf das Geschäftsjahr 2015 einer Summe von 2.656 Mio. Euro entsprach.

13.1.2. Änderung des Eigenkapitals - Konzernanteil - im Geschäftsjahr 2015

Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital

2015 hatten folgende Transaktionen Auswirkungen auf das gezeichnete Kapital und das über den Nennwert hinaus einbezahlte Kapital von AXA:

- eine Kapitalerhöhung in Höhe von 668 Mio. Euro, einschließlich des Angebots eines Aktienpakets von 19 Millionen Aktien im Wert von 375 Mio. Euro abzüglich damit verbundener Gebühren an die Arbeitnehmer (Dezember 2015);

- eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 51 Millionen Aktien im Wert von 1.149 Mio. Euro zur Eliminierung des verwässernden Effekts der aktienbasierten Vergütungspläne (Aktienoptionen von AXA SA und leistungsabhängige Aktienpläne);

- aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 30 Mio. Euro.

Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2015 besaßen das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften 2,0 Millionen AXA-Aktien, die 0,08 % des Aktienkapitals ausmachten, ein Anstieg um 1,4 Millionen Aktien im Vergleich zum 31. Dezember 2014.

Zum 31. Dezember 2015 belief sich der Buchwert der eigenen Aktien und der zugehörigen Derivate auf 209 Mio. Euro. Es wurden keine AXA-Aktien von konsolidierten Anlagefonds gehalten, die keine Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.

Zum 31. Dezember 2015 waren 2 Millionen in konsolidierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, nicht vom Eigenkapital abgesetzt. Ihre gesamten geschätzten historischen Anschaffungskosten beliefen sich auf 34 Mio. Euro und ihr Marktwert betrug zum 31. Dezember 2015 48 Mio. Euro.

Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und verbundene finanzielle Aufwendungen

2015 war die Änderung bei den sonstigen Rücklagen bedingt durch:

-305 Mio. Euro aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (abzüglich Steuern);

+398 Mio. Euro aus Wechselkursschwankungen.

Gezahlte Dividenden

Am 30. April 2015 genehmigten die Aktionäre anlässlich der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,95 Euro, was in Bezug auf das Geschäftsjahr 2014 einer Summe von 2.317 Mio. Euro entsprach.

13.2. Gesamtergebnis der Periode

Die Gesamtergebnisrechnung, die als primärer Bestandteil des Abschlusses dargestellt wird, umfasst den Jahresüberschuss der Periode, die Rücklage für die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente, die Rücklage für Währungsumrechnung sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer.

13.2.1. Gesamtergebnis für 2016

Im Eigenkapital enthaltene Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräusserung verfügbaren Finanzinstrumenten

Die Zunahme der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten belief sich auf 4.390 Mio. Euro, darunter eine Zunahme der nicht realisierten Veräußerungsgewinne aus Schuldverschreibungen um 3.900 Mio. Euro, die in erster Linie auf den Rückgang der Zinssätze und eine Einengung der Renditeaufschläge auf Unternehmensanleihen zurückzuführen war.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten auf die entsprechende ergebniswirksam erfasste Rücklage.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Nicht realisierte Bruttogewinne und -verluste (a) 53.849 49.459
Abzüglich nicht realisierte Gewinne und -verluste, die entfallen auf:    
Schattenbilanzierung der Beteiligung der Versicherten und anderer Verpflichtungen (30.959) (29.459)
Schattenbilanzierung der abgegrenzten Abschlusskosten (b) (983) (1.072)
Schattenbilanzierung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts (185) (155)
Nicht zugewiesene nicht realisierte Gewinne und Verluste vor Steuern 21.722 18.773
Latente Steuern (6.405) (5.630)
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte 15.317 13.142
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen (c) 58 210
NICHT REALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE (ABZÜGLICH STEUERN) - 100 % - Summe 15.376 13.352
Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten (d) (267) (133)
Rücklagen für Währungsumrechnung (e) (465) (445)
NICHT REALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE (NETTO-KONZERNANTEIL) 14.643 12.774

(a) Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus insgesamt zur Veräußerung verfügbarem Anlagevermögen einschließlich Darlehen.

(b) Abzüglich Schattenbilanzierung für Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte und zur Veräußerung gehaltene Geschäftsbereiche.

(c) Einschließlich nicht realisierte Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereichen.

(d) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.

(e) Konzernanteil.

Zum 31. Dezember 2016 betraf der Großteil der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten das Segment Life & Savings, was zu erheblichen Veränderungen der Schattenüberschussbeteiligung der Versicherten und anderer Verpflichtungen führte.

In Rechtsordnungen, in denen das Beteiligungsgeschäft einen wichtigen Anteil des Bestandsgeschäfts darstellt und wo der erforderliche Mindestanteil der lokalen Versicherten an den Ergebnissen der Unternehmen (beschränkt auf Anlagen oder nicht) erheblich ist, stellte sie die Überleitungsrechnung der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten auf die entsprechende ergebnisneutral erfasste Nettorücklage zum 31. Dezember 2016 wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Life & Savings Frankreich Life & Savings Deutschland Life & Savings Schweiz Life & Savings Belgien
Nicht realisierte Bruttogewinne und -verluste (a) 18.966 9.236 3.861 6.133
Abzüglich nicht realisierte Gewinne und -verluste, die entfallen auf:        
Schattenbilanzierung der Beteiligung der Versicherten und anderer Verpflichtungen (14.290) (7.879) (2.572) (3.406)
Schattenbilanzierung der abgegrenzten Abschlusskosten (b) (327)   (73) (85)
Schattenbilanzierung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts     (103) (11)
Nicht zugewiesene nicht realisierte Gewinne und Verluste vor Steuern 4.348 1.357 1.113 2.631
Latente Steuern (1.435) (415) (234) (825)
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte 2.914 942 879 1.806
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 37      
NICHT REALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE (ABZÜGLICH STEUERN) - 100 % - Summe 2.951 942 879 1.806
Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten (c) (7) 0   (1)
Rücklagen für Währungsumrechnung (d) 0   (239) 0
NICHT REALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE (NETTO-KONZERNANTEIL) 2.943 942 640 1.806

(a) Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus insgesamt zur Veräußerung verfügbarem Anlagevermögen einschließlich Darlehen.

(b) Abzüglich Schattenbilanzierung für Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte.

(c) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.

(d) Konzernanteil.

Die Änderungen der im Eigenkapital enthaltenen Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten schlüsselten sich zum 31. Dezember 2016 bzw. zum 31. Dezember 2015 wie folgt auf:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (nach Steuern) zu Beginn der Berichtsperiode 13.352 15.469
Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung während der Berichtsperiode (a) (771) (809)
Während der laufenden Berichtsperiode erworbene Kapitalanlagen und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts 2.936 (1.928)
Fremdwährungsauswirkung 66 497
Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen (207) 123
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (nach Steuern) 100 %, am Ende der Berichtsperiode 15.376 13.352
Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten (b) (267) (133)
Rücklagen für Währungsumrechnung (c) (465) (445)
NICHT REALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE (NETTO-KONZERNANTEIL) (d) 14.643 12.774

(a) Umbuchung aufgrund der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten, Aufholung von Wertminderungsaufwand nach der Neubewertung oder Umbuchung von Wertminderungsaufwand während der Periode sowie Auswirkung der Aufgelder oder Abschläge für Schuldinstrumente.

(b) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.

(c) Konzernanteil

(d) Einschließlich nicht realisierter Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereichen.

Rücklagen für Währungsumrechnung

Der Gesamteffekt aus Wechselkursveränderungen betrug zum 31. Dezember 2016 -73 Mio. Euro (davon -150 Mio. Euro auf die Gruppe und +77 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).

Der Anteil der Gruppe an der Veränderung der Rücklagen für Währungsumrechnung (-150 Mio. Euro) entfiel in erster Linie auf Großbritannien (-717 Mio. Euro), die Region EMEA-LATAM (-159 Mio. Euro), Frankreich (-51 Mio. Euro) und die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate und der Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (-85 Mio. Euro), die teilweise von den Vereinigten Staaten (+459 Mio. Euro) und Japan (+392 Mio. Euro) ausgeglichen wurden.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer

Der Gesamteffekt aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten bei Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer betrug zum 31. Dezember 2016 -581 Mio. Euro (davon -580 Mio. Euro auf die Gruppe und -1 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).

Der negative Eigenkapitaleffekt aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen ist hauptsächlich zurückzuführen auf:

- die Auswirkung des Rückgangs der Abzinsungssätze um durchschnittlich 60 Basispunkte;

- die Zunahme der Rentenindexierungsrate (hauptsächlich in Großbritannien);

teilweise ausgeglichen durch:

- die Outperformance von Vermögenswerten, die leistungsorientierte Pläne für Arbeitnehmer (hauptsächlich in Großbritannien) abdecken, im Vergleich zum Abzinsungssatz;

- Erfahrungsbedingte Nettogewinne und andere Parameter mit Auswirkung auf die leistungsorientierte Verpflichtung.

In Anhang 26.2 sind weitere Informationen zu Pensionsleistungen dargelegt.

13.2.2. Gesamtergebnis für 2015

Im Eigenkapital enthaltene Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräusserung verfügbaren Finanzinstrumenten

Der Rückgang der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten belief sich auf -8.028 Mio. Euro, darunter eine Abnahme der nicht realisierten Veräußerungsgewinne auf Schuldverschreibungen um -7.814 Mio. Euro, die in erster Linie auf steigende Zinssätze und eine Zunahme der Renditeaufschläge auf Unternehmensanleihen zurückzuführen war.

Rücklagen für Währungsumrechnung

Der Gesamteffekt aus Wechselkursveränderungen betrug zum 31. Dezember 2015 +3.557 Mio. Euro (davon +3.387 Mio. Euro auf die Gruppe und +169 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).

Der Anteil der Gruppe an der Veränderung der Rücklagen für Währungsumrechnung (+3.387 Mio. Euro) entfiel in erster Linie auf die Vereinigten Staaten (+1.351 Mio. Euro), die Schweiz (+1.047 Mio. Euro), Japan (+495 Mio. Euro), Hongkong (+313 Mio. Euro), Großbritannien (+310 Mio. Euro) und AXA IM (+193 Mio. Euro), die teilweise durch die Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten und die Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (-288 Mio. Euro) ausgeglichen wurden.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer

Der Gesamteffekt der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer betrug zum 31. Dezember 2015 -62 Mio. Euro (davon -63 Mio. Euro auf die Gruppe und +1 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).

Der negative Eigenkapitaleffekt aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen ist hauptsächlich zurückzuführen auf:

- die Auswirkung des Rückgangs der Abzinsungssätze in der Schweiz;

- die Underperformance von Vermögenswerten, die leistungsorientierte Pläne für Arbeitnehmer (hauptsächlich in Großbritannien) abdecken, im Vergleich zum Abzinsungssatz;

- die Zunahme der Inflationsrate und der Rentenzuwachsraten (in Großbritannien);

nahezu ausgeglichen durch:

- die Auswirkung der Erhöhung der Abzinsungssätze in den Ländern der Eurozone, in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien;

- Erfahrungsbedingte Nettogewinne und andere Parameter mit Auswirkung auf die leistungsorientierte Verpflichtung.

In Anhang 26.2 sind weitere Informationen zu Pensionsleistungen dargelegt.

13.3. Änderung der Minderheitsanteile

Nach IFRS bestehen die Minderheitsanteile an den meisten Anlagenfonds, in die die Gruppe investiert, aus Instrumenten, die die Inhaber nach Gutdünken zum beizulegenden Wert zurücknehmen können und die die Voraussetzungen für eine Verbindlichkeit, nicht jedoch für einen Bestandteil des Eigenkapitals, erfüllen.

13.3.1. Änderungen an Minderheitsanteilen in 2016

Die Zunahme der Minderheitsanteile um 1.117 Mio. Euro auf 5.283 Mio. Euro war auf das Gesamtergebnis und Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern zurückzuführen:

- das Gesamtergebnis für die Periode umfasste im Wesentlichen Folgendes:

- Auf Minderheitsanteile entfallender Gewinn mit Auswirkung von +364 Mio. Euro,

- Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von +129 Mio. Euro,

- Wechselkursveränderungen mit Auswirkung von +77 Mio Euro.

- Transaktionen mit den Minderheitsgesellschaftern umfassten hauptsächlich:

- Dividendenausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -270 Mio. Euro;

- als Eigenkapital qualifizierte Minderheitsanteile, die aus der Konsolidierung zweier neuer Anlagefonds und der Kapitalerhöhung eines bestehenden konsolidierten Anlagefonds in Höhe von +914 Mio. Euro hervorgehen.

13.3.2. Änderungen an Minderheitsanteilen in 2015

Die Zunahme der Minderheitsanteile um 1.351 Mio. Euro auf 4.166 Mio. Euro war auf das Gesamtergebnis und Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern zurückzuführen:

- Das Gesamtergebnis für die Periode umfasste im Wesentlichen Folgendes:

- Auf Minderheitsanteile entfallender Gewinn mit Auswirkung von +370 Mio. Euro,

- Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von -26 Mio. Euro,

- Wechselkursveränderungen mit Auswirkung von +169 Mio Euro.;

- Transaktionen mit den Minderheitsgesellschaftern umfassten hauptsächlich:

- Dividendenausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -355 Mio. Euro;

- als Eigenkapital qualifizierte Minderheitsanteile, die aus der Konsolidierung eines neuen Anlagefonds in Höhe von +1.129 Mio. Euro hervorgehen.

Anhang 14 Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen

14.1. Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Life & Savings Property & Casualty Summe Life & Savings Property & Casualty Summe
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 347.874 66.694 414.569 333.481 65.296 398.776
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 160.222   160.222 152.079   152.079
Summe Versicherungsverbindlichkeiten (A) 508.096 66.694 574.791 485.560 65.296 550.856
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen 32.466   32.466 33.142   33.142
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen 2.382   2.382 538   538
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 15.511   15.511 42.926   42.926
Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten 50.358   50.358 76.606   76.606
Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte 2.565   2.565 3.066 18 3.084
Verbindlichkeiten aus Beteiligung 49.214 274 49.488 45.939 284 46.222
Derivative Instrumente (1.914) 11 (1.903) (1.657) 17 (1.641)
Sonstige Verbindlichkeiten (C) 49.865 285 50.151 47.347 319 47.665
Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) 608.320 66.980 675.299 609.513 65.614 675.127
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 9.483 5.274 14.756 14.812 4.665 19.477
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 136 2 138 154 1 155
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen 93   93 101   101
Summe Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 9.712 5.276 14.988 15.067 4.666 19.734
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) 598.607 61.704 660.312 594.445 60.948 655.393

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

14.2. Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)

Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, einschließlich derjenigen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, wie in der Zwischensumme (A) von Anhang 14.1 dargestellt, wurden wie folgt nach Segment aufgeteilt:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Life & Savings Property & Casualty Summe Life & Savings Property & Casualty Summe
Rückstellungen für Garantieleistungen 329.154 92 329.246 315.624 88 315.712
Rückstellungen für Beitragsüberträge 676 10.962 11.638 646 10.868 11.515
Schadenrückstellungen (b) 12.979 50.024 63.004 12.276 48.804 61.080
davon IBNR (c) 4.065 12.348 16.413 3.737 12.281 16.018
Rückstellungen aus Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten            
Sonstige Rückstellungen (d) 5.064 5.617 10.681 4.935 5.535 10.470
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (A) 347.874 66.694 414.569 333.481 65.296 398.776
davon nach aktuellen Annahmen bewertet (e) 15.355   15.355 14.923   14.923
Rückstellungen für Garantieleistungen 159.940   159.940 151.863   151.863
Schadenrückstellungen (b) 131   131 67   67
davon IBNR (c) 2   2 1   1
Sonstige Rückstellungen 151   151 149   149
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (B) 160.222   160.222 152.079   152.079
Zwischensumme Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (C = A+B) 508.096 66.694 574.791 485.560 65.296 550.856
Anteil der Rückversicherer an Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen 7.440   7.440 12.890 26 12.916
Anteil der Rückversicherer an Rückstellungen für Beitragsüberträge 43 817 859 46 753 799
Anteil der Rückversicherer an Schadenrückstellungen (b) 1.602 4.475 6.077 1.496 3.889 5.385
davon IBNR (c) 50 452 502 26 2.717 2.743
Anteil der Rückversicherer an den sonstigen Rückstellungen 398 (18) 380 379 (3) 377
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (D) 9.483 5.274 14.756 14.812 4.665 19.477
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (E) 0   0 0   0
Zwischensumme Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten (F = D+E) 9.483 5.274 14.757 14.812 4.665 19.478
Summe VERBINDLICHKEITEN AUS VERSICHERUNGSVERTRÄGEN, ABZÜGLICH DES IN RÜCKDECKUNG GEGEBENEN VERSICHERUNGSGESCHÄFTS (G = C-F) 498.613 61.421 560.034 470.747 60.630 531.378

Hinweis: Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht verdienten Umsätzen und Entgelten (siehe Anhang 7.3), Überschussbeteiligungen der Versicherten (siehe Anhang 14.9) und derivativen Instrumenten (siehe Anhang 20.4) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.

Der Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligung der Versicherten (138 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016 und 154 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015) sowie derivative Instrumente (keine in den Geschäftsjahren 2016 und 2015) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

(b) Enthält Rückstellungen für Schadensregulierungskosten.

(c) Nähere Angaben zu Property & Casualty IBNR - siehe Anhang 21.3.3.

(d) Umfasst insbesondere versicherungsmathematische Rückstellungen für Annuitäten für Nicht-Lebensversicherungen.

(e) Siehe Anhang 1.14.2 - Nach der Option laut IFRS 4.24 für die selektive Neubewertung von Rückstellungen zu aktuellen Marktannahmen bewertete Rückstellungen.

14.3. Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, einschließlich derjenigen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, wie in der Zwischensumme (B) von Anhang 14.1 dargestellt, nach Segmenten:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Rückstellungen für Garantieleistungen 32.196 32.808
Rückstellungen für Beitragsüberträge 0 0
Schadenrückstellungen (a) 259 322
Rückstellungen aus Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten    
Sonstige Rückstellungen 11 12
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (A) 32.466 33.142
davon nach aktuellen Annahmen bewertet (b)    
Rückstellungen für Garantieleistungen 2.308 533
Schadenrückstellungen (a) 73 4
Sonstige Rückstellungen   0
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (B) 2.382 538
Rückstellungen für Garantieleistungen 15.501 42.919
Schadenrückstellungen (a) 10 8
Sonstige Rückstellungen    
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (C) 15.511 42.926
Zwischensumme Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (D = A+B+C) 50.358 76.606
Anteil der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (E) 89 97
Anteil der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (F)    
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (G) 4 5
Zwischensumme Anteil der Rückversicherer (H = E+F+G) 93 101
Summe VERBINDLICHKEITEN AUS KAPITALANLAGEVERTRÄGEN, ABZÜGLICH DES IN RÜCKDECKUNG GEGEBENEN VERSICHERUNGSGESCHÄFTS (I = D-H) 50.265 76.505

Hinweis: Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht verdienten Umsätzen und Entgelten (siehe Anhang 7.3), Überschussbeteiligungen der Versicherten (siehe Anhang 14.9) und derivativen Instrumenten (siehe Anhang 20.4) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.

Der Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligung der Versicherten (keine in den Geschäftsjahren 2016 und 2015) sowie derivative Instrumente (keine in den Geschäftsjahren 2016 und 2015) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.

(a) Enthält Rückstellungen für Schadensregulierungskosten.

(b) Siehe Anhang 1.14.2. - Rückstellungen bewertet nach der Option laut IFRS 4.24 für die selektive Neubewertung von Rückstellungen zu aktuellen Marktannahmen.

14.4. Änderung der Schadenrückstellungen für Property & Casualty (Versicherungsverträge)

14.4.1. Änderung der Schadenrückstellungen vor Rückversicherung

Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zu Schadenrückstellungen im Segment Property & Casualty, wie in Anhang 14.2 dargestellt:

(in Millionen Euro) 2016 Property & Casualty 2015 (angepasst) (a) Property & Casualty
Schadenrückstellungen zum 1. Januar 47.351 45.547
Rückstellung für Schadenregulierungskosten zum 1. Januar 1.453 1.383
Schadenrückstellungen vor Rückversicherung zum 1. Januar (b) 48.804 46.930
Aufwand für das laufende Geschäftsjahr 22.200 22.422
Entwicklung der Verlustrücklage (Vorjahre) (271) (814)
Summe Schadensaufwendungen (c) 21.930 21.608
Schadenszahlungen (laufendes Jahr) (10.706) (10.829)
Schadenszahlungen (Vorjahre) (9.835) (9.772)
Schadenszahlungen (c) (20.541) (20.601)
Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Bilanzierungsmethode 441 (194)
Auswirkung von Wechselkursschwankungen (610) 1.059
Schadenrückstellungen zum 31. Dezember 48.586 47.351
Rückstellung für Schadenregulierungskosten zum 31. Dezember 1.438 1.453
Schadenrückstellungen vor Rückversicherung zum 31. Dezember (b) 50.024 48.804

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

(b) Ohne „Verbindlichkeiten aus sonstigen Versicherungsleistungen“ (hauptsächlich versicherungsmathematische Rückstellungen für Annuitäten), die sich im Geschäftsjahr 2016 auf 5,5 Mrd. Euro (2015: 5,4 Mird. Euro) beliefen.

(c) Ohne Rückstellungen für Schadensregulierungskosten

14.4.2. Änderung des Anteils der Rückversicherer an Schadenrückstellungen

Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zum Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen im Segment Property & Casualty, wie in Anhang 14.2 dargestellt:

(in Millionen Euro) 2016 Property & Casualty 2015 (angepasst) (a) Property & Casualty
Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen zum 1. Januar 3.889 3.539
Anteil der Rückversicherer an den gesamten Schadensaufwendungen 1.751 1.699
Anteil der Rückversicherer an den Schadenszahlungen (1.471) (1.493)
Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen, Änderung der Bilanzierungsmethode und sonstige Aufwendungen 282 64
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 26 78
Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen zum 31. Dezember 4.475 3.889

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

14.5. Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - Life & Savings

14.5.1. Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - vor Rückversicherung

Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zur Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen im Segment Life & Savings, wie in Anhang 14.2 (C) und Anhang 14.3 (D) dargestellt:

(in Millionen Euro) 2016 2015 (angepasst) (a)
Versicherungs-
verträge
Kapitalanlage-
verträge
Summe Versicherungs-
verträge
Kapitalanlage-
verträge
Summe
Versicherungstechnische Rückstellungen zum 1. Januar (b) 485.560 76.606 562.166 450.979 73.449 524.428
Eingenommene Beiträge abzüglich Abschlusskosten für Prämien (+) 49.611 5.542 55.153 48.644 7.019 55.664
Rückkäufe, Fälligkeiten und sonstige gezahlte Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (49.286) (6.781) (56.068) (48.027) (5.665) (53.692)
Anpassung der fondsgebundenen technischen Rückstellungen (+/-) 8.860 423 9.283 1.372 168 1.540
Änderung der Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-) (c) 5.248 2.794 8.042 5.436 645 6.081
Umbuchungen nach der Umklassifizierung von technischen Rückstellungen/Verträgen (20) 20 0 681 (681)  
Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze (390) (24.324) (24.715) (228) (33) (262)
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 8.403 (3.922) 4.482 26.702 1.704 28.406
Versicherungstechnische Rückstellungen zum 31. Dezember (b) 508.096 50.358 558.454 485.560 76.606 562.166

(a) Der Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings wird als gesonderter Posten in der Erfolgsrechnung ausgewiesen und die Tätigkeiten von International Insurance wurden in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty umklassifiziert, um eine Vergleichsbasis zu erhalten.

(b) Umfasst: Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen (einschließlich Rückstellungen für Schattenbilanzierung, Rückstellungen für Beitragsüberträge, nicht abgelaufene Risikorückstellungen, Schadenrückstellungen, Rückstellungen für Schadenregulierungskosten, Rückstellungen für sonstige Versicherungsleistungen. Umfasst nicht: Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus Überschussbeteiligungen der Versicherten.

(c) Umfasst im Wesentlichen gutgeschriebene Zinsen und die den Rückstellungen zugeführte Beteiligung der Versicherten, Gebühren auf Kontosalden und Kapitalanlagegebühren sowie Änderungen der Rückstellungen für andere versicherungstechnische und versicherungstechnische Posten.

2016 belief sich die Änderung des Konsolidierungskreises auf insgesamt 24.715 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Veräußerung des Geschäftsbereichs UK L&S für -23.804 Mio. Euro und der Einstufung des Geschäftsbereichs AXA Life Europe UK and Ireland als zur Veräußerung gehalten mit -941 Mio. Euro.

14.5.2. Änderung des Anteils der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen

Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zur Änderung des Anteils der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen im Segment Life & Savings, wie in Anhang 14.2 (F) und Anhang 14.3 (H) dargestellt:

(in Millionen Euro) 2016 2015 (angepasst) (a)
Versicherungs-
verträge
Kapitalanlage-
verträge
Summe Versicherungs-
verträge
Kapitalanlage.
verträge
Summe
Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 1. Januar (b) 14.812 101 14.914 14.312 94 14.406
Anteil der Rückversicherer an den eingenommenen Beiträge abzüglich Abschlusskosten für Prämien (+) 2.105 7 2.111 1.541 15 1.555
Anteil der Rückversicherer an Rückkäufen, Fälligkeiten und sonstigen gezahlten Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (-) (7.464) (20) (7.484) (1.200) (15) (1.214)
Anteil der Rückversicherer an den Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-) (c) (138) 5 (133) (430) 7 (423)
Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze (1)   (1) 2   2
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 168 0 169 588 1 589
Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 31. Dezember (b) 9.483 93 9.576 14.812 101 14.914

(a) Der Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings wird als gesonderter Posten in der Erfolgsrechnung ausgewiesen und die Tätigkeiten von International Insurance wurden in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty umklassifiziert, um eine Vergleichsbasis zu erhalten.

(b) Umfasst Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen (einschließlich Rückstellungen für Schattenbilanzierung, Rückstellungen für Beitragsüberträge, nicht abgelaufene Risikorückstellungen, Schadenrückstellungen, Rückstellungen für Schadenregulierungskosten sowie Rückstellungen für sonstige Versicherungsleistungen. Umfasst nicht Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus Überschussbeteiligungen der Versicherten.

(c) Umfasst im Wesentlichen gutgeschriebene Zinsen und die den Rückstellungen zugeführte Beteiligung der Versicherten, Gebühren auf Kontosalden und Kapitalanlagegebühren sowie Änderungen der Rückstellungen für andere versicherungstechnische und versicherungstechnische Posten.

14.6. Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen nach Bilanzierungsmethode

Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zu Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, wie in Anhang 14.3 (D) dargestellt:

(in Millionen Euro) Buchwert
31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
(Nicht fondsgebundene) - Verbindlichkeiten aus:    
Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden (a) (d) 32.466 33.142
Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit aktuellen Annahmen bewertet wurden (b)    
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden 2.382 538
(Fondsgebundene) - Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird:    
Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden (a) (d) 3.593 3.362
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (DPF), die anhand des aktuellen Werts des Fondsanteils bewertet werden (d) (e) 11.917 39.564
Summe VERBINDLICHKEITEN AUS KAPITALANLAGEVERTRÄGEN 50.358 76.606

Hinweis: Diese Informationen verstehen sich abzüglich der Auswirkung Derivaten, wie in Anhang 20.4.1 erläutert.

(a) In Übereinstimmung mit IFRS 4, der unter bestimmten Bedingungen die fortdauernde Anwendung einer früheren Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf die Verbindlichkeiten aus Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung gestattet.

(b) Siehe Anhang 1.14.2. - Die Rückstellungen wurden gemäß der Option nach IFRS 4.24 bewertet, die eine Bewertung bestimmter Portfolios mit aktuellen Annahmen gestattet.

(c) & (d) Da es sich um fondsgebundene Verträge handelt, werden Rückstellungen für derartige Verträge auf die gleiche Weise bestimmt wie zum beizulegenden Zeitwert gehaltene Anteilseinheiten („Wert der Anteilseinheit“). Nur die Bewertung der zugehörigen Vermögenswerte ist unterschiedlich:

- bei fondsgebundenen Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung (c) wird entsprechend den früheren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ein Vermögenswert erfasst, der die abgegrenzten Abschlusskosten darstellt;

- bei fondsgebundenen Verträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung (d) wird gemäß IAS 18 (Ansprüche auf künftige Managementgebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC) bezeichnet) ein Vermögenswert erfasst, der die Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren darstellt - siehe Anhang 1.7.3 und Anhang 7.

(e) Abnahme hauptsächlich aufgrund der Veräußerung von United Kingdom Life & Savings (27.403 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015).

Die Erfassung von Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung unterliegt IFRS 4, der unter bestimmten Bedingungen die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen zulässt, die vor der Übernahme der IFRS angewandt wurden. Diese Verträge müssen jedoch in Bezug auf die im Konzernanhang bereitzustellenden Angaben gemäß IFRS 7 behandelt werden. IFRS 7 schreibt die Angabe des beizulegenden Zeitwerts oder von Wertebereichen für diese Verträge vor, es sei denn, die Gruppe kann die Überschussbeteiligung nicht verlässlich bewerten.

Im Zusammenhang mit dem aktuellen IFRS 4 war sich der IAS-Board der Schwierigkeiten bewusst, die sich aus der Erfassung und der Bewertung ermessensabhängiger Überschussbeteiligungen in Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen ergeben. Der IAS-Board gab eine Leitlinie zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts heraus, die jedoch keine Grundsätze für den Umgang mit Überschussbeteiligungen der Versicherten enthält, und ihre Interpretation vor der Veröffentlichung von IFRS 17 (der IFRS 4 voraussichtlich 2021 ersetzen wird) wäre verfrüht.

Es verbleiben daher zu viele Unsicherheiten, um festzulegen, wie der beizulegende Zeitwert von Verträgen mit Überschussbeteiligung zu bestimmen ist. Infolgedessen können der beizulegende Zeitwert oder Wertebereiche für Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängige Überschussbeteiligung nicht verlässlich angegeben werden.

14.7. Tabelle zur Entwicklung der Rückstellung für Verluste

Die Tabelle zur Entwicklung der Rückstellung für Verluste zeigt die Veränderungen der Rückstellungen für Verluste zwischen 2006 und 2016 basierend auf zuvor angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen. Alle betroffenen Verträge sind Versicherungsverträge im Sinne von IFRS.

Die erste Zeile mit dem Titel „Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum“ stellt die Rückstellungen für Verluste in der Konzernbilanz zum Berichtsdatum für das in der Spaltenüberschrift genannte Jahr dar. Der in der ersten Zeile der Tabelle in der Spalte 2006 erscheinende Betrag von 41.301 Mio. Euro stellt beispielsweise sämtliche Rückstellungen für Verluste dar, die in den Jahren vor 2006 (eingeschlossen) gebildet wurden und in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2006 erfasst wurden.

Die zweite Zeile mit dem Titel „Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2016 nach Anpassung an Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises“ gibt den Betrag an, der ursprünglich am Buchungsdatum erfasst worden wäre, wenn die Wechselkurse des laufenden Jahres herangezogen worden wären (bei Rückstellungen, die für die Unternehmen der AXA Gruppe, der funktionale Währung nicht der Euro ist, erfasst wurden) und unter der Annahme des gleichen Konsolidierungskreises, der für die letzte Diagonale der Tabelle verwendet wurde.

Der erste Abschnitt der Tabelle mit dem Titel „Kumulierte Zahlungen“ zeigt für eine vorgegebene Spalte N den kumulierten Betrag der Zahlungen in Bezug auf Entstehungsjahre vor dem Jahr N (eingeschlossen), die seit dem 31. Dezember des Jahres N vorgenommen wurden.

Der zweite Teil mit dem Titel „Neuschätzung der Rückstellung“ zeigt für eine vorgegebene Spalte N eine Schätzung der endgültigen Kosten der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Jahres N in Bezug auf alle Entstehungsjahre vor dem Jahr N (eingeschlossen) zum Ende jeder künftigen Periode. Die Schätzung der endgültigen Kosten variiert von Jahr zu Jahr, wenn die Informationen bezüglich der noch offenen Verluste verlässlicher werden.

Der Überschuss (Fehlbetrag) aus anfänglichen Rückstellungen in Bezug auf die neu geschätzten endgültigen (Brutto-)kosten für jedes Jahr stellen für ein vorgegebenes Jahr N die Differenz zwischen dem in der zweiten Zeile ausgewiesenen Betrag (Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2016 nach Anpassung an Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises) und dem in der letzten Diagonale unter „Neuschätzung der Rückstellung“ ausgewiesenen Betrag dar.

Tabelle zur Entwicklung der Rückstellungen für Verluste: Segment Property & Casualty (ohne Colisée RE - ex AXA RE)

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen und der gesamten erfassten Schadenrückstellungen auf die Schadenrückstellungen und andere Rückstellungen, die aus Versicherungsverträgen hervorgehen, wie in Anhang 14.3 angegeben.

Die Daten vor 2015 berücksichtigen nicht die Auswirkung der neuen Segmentierung.

(in Millionen Euro) 2006 (a) 2007 2008 (b) 2009 2010 2011 (c)
Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum“ 41.301 44.020 44.046 44.470 46.367 45.946
Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2016 nach Anpassung an Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises 45.770 44.250 44.703 44.961 45.127 45.436
Kumulierte Zahlungen zum:            
Nach einem Jahr 7.652 8.312 9.145 9.483 8.953 9.183
Nach zwei Jahren 11.243 12.395 13.358 13.360 13.016 12.841
Nach drei Jahren 14.036 15.418 15.549 16.078 15.330 15.911
Nach vier Jahren 16.451 17.143 17.525 17.684 18.012 18.331
Nach fünf Jahren 17.782 18.553 18.679 19.741 19.775 18.328
Nach sechs Jahren 18.655 19.429 20.317 20.845 19.305  
Nach sieben Jahren 19.337 20.790 21.408 20.815    
Nach acht Jahren 20.563 21.803 20.990      
Nach neun Jahren 21.509 21.329        
Nach zehn Jahren 23.557          
Neuschätzung der Rückstellung zum:            
Nach einem Jahr 40.966 41.371 42.610 44.814 44.518 44.971
Nach zwei Jahren 38.406 39.471 42.501 41.973 42.904 43.412
Nach drei Jahren 37.019 39.818 39.889 41.301 41.782 42.449
Nach vier Jahren 37.590 38.094 39.302 40.250 40.769 42.013
Nach fünf Jahren 35.992 37.509 38.372 39.653 40.674 40.122
Nach sechs Jahren 35.402 36.737 37.931 39.684 38.907  
Nach sieben Jahren 34.371 36.302 38.067 38.079    
Nach acht Jahren 34.139 36.244 36.330      
Nach neun Jahren 34.225 34.925        
Nach zehn Jahren 36.524          
Kumulierter Überschuss (Fehlbetrag) aus den anfänglichen Bruttorückstellungen, die neu geschätzten Bruttorückstellungen übersteigen (f):            
Betrag 9.246 9.325 8.373 6.882 6.220 5.314
Prozentsätze 20,2% 21,1% 18,7% 15,3% 13,8% 11,7%
(in Millionen Euro) 2012 2013 (d) 2014 2015 (e) 2016
Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum“ 46.440 47.031 49.868 51.965 53.286
Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2016 nach Anpassung an Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises 46.229 47.182 48.715 51.435 53.286
Kumulierte Zahlungen zum:          
Nach einem Jahr 9.361 9.422 10.111 9.621  
Nach zwei Jahren 13.315 13.727 13.388    
Nach drei Jahren 16.284 15.299      
Nach vier Jahren 17.000        
Nach fünf Jahren          
Nach sechs Jahren          
Nach sieben Jahren          
Nach acht Jahren          
Nach neun Jahren          
Nach zehn Jahren          
Neuschätzung der Rückstellung zum:          
Nach einem Jahr 45.394 47.707 49.716 51.097  
Nach zwei Jahren 44.479 46.051 46.359    
Nach drei Jahren 43.953 44.106      
Nach vier Jahren 41.813        
Nach fünf Jahren          
Nach sechs Jahren          
Nach sieben Jahren          
Nach acht Jahren          
Nach neun Jahren          
Nach zehn Jahren          
Kumulierter Überschuss (Fehlbetrag) aus den anfänglichen Bruttorückstellungen, die neu geschätzten Bruttorückstellungen übersteigen (f):          
Betrag 4.416 3.076 2.355 338  
Prozentsätze 9,6% 6,5% 4,8% 0,7%  

(a) 2006 wurden die Geschäftsbetriebe von Winterthur in AXA eingegliedert. Die gesamten gebildeten Rückstellungen beliefen sich auf 41.3 Mrd. Euro, einschließlich 8,7 Mrd. Euro in Bezug auf Winterthur (endgültige Zahlung nach Wiedereröffnung von PGAAP).

(b) Gemäß IFRS 3, d. h. innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt, passte die Gruppe bestimmte Posten an, die sich auf die Allokation des Kaufpreises von Seguros ING (Mexico) auswirkten und zu einer Zunahme des Geschäfts- oder Firmenwerts um 33 Mio. Euro auf 512 Mio. Euro führte. Diese Zunahme des Geschäfts- oder Firmenwert war überwiegend auf Rückstellungen für Verbindlichkeiten und Schadenrückstellungen zurückzuführen.

(c) Nach der Veräußerung der kanadischen Geschäftsbetriebe wurden diesbezügliche Beträge nicht im laufenden Jahr erfasst, wohingegen zuvor erfasste Beträge unverändert blieben.

(d) Die Vergleichsinformationen für frühere Perioden wurden nach der Umsetzung von IFRS 10 und 11 angepasst.

(e) Beträge vor 2015 enthalten die in der Vergangenheit im Segment International Insurance berichteten Unternehmen des Segments Life & Savings.

(f) Die Extrapolation künftiger Überschüsse oder künftiger Fehlbeträge basierend auf der Entwicklung der Rückstellung für Verluste, wie in der Tabelle dargestellt, ist nicht angemessen, da die Bedingungen und Trends, die sich auf die Entwicklung der Verbindlichkeit in früheren Perioden ausgewirkt haben, in künftigen Perioden nicht unbedingt eintreten müssen. Die angegebenen Überschüsse oder Fehlbeträge enthalten die Auswirkung von Fremdwährungen zwischen einem Jahr und dem darauf folgenden Jahr.

Diese Zeile enthält auch die Auswirkung der Aufzinsungssätze für Annuitäten (die ab 2006 entstanden sind) in Höhe von 119 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2013.

Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen auf die gesamten erfassten Schadenrückstellungen

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen und der gesamten erfassten Schadenrückstellungen auf die Schadenrückstellungen und andere Rückstellungen, die aus Versicherungsverträgen hervorgehen, wie in Anhang 14.2 angegeben.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 Buchwert 31. Dezember 2015 (angepasst) (a) Buchwert
Brutto-Schadenrückstellung und sonstige Rückstellungen    
Property & Casualty (ohne Colisée RE (ex AXA RE)) (b) 53.286 51.965
- davon Rückstellungen für künftigen Versicherungsleistungen (Annuitäten) 4.866 4.761
- davon Rückstellungen für noch nicht eingetretene Versicherungsfälle (PSNEM) 1.951 2.011
Summe Brutto-Schadenrückstellung und sonstige abgewickelte Rückstellungen 53.286 51.965
Sonstige nicht abgewickelte Rückstellungen (c) 2.355 2.374
Summe Brutto-Schadenrückstellung und sonstige Rückstellungen für Property & Casualty 55.641 54.339

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

(b) Die Summe der Brutto-Schadenrückstellung und der sonstigen abgewickelten Rückstellungen werden auf der Basis der Tabelle zur Entwicklung der Rückstellungen für Verluste dargestellt. Die Rückstellungen der AXA Corporate Solutions Insurance US waren in den Rückstellungen des Segments Property & Casualty enthalten.

(c) Enthält Forderungen aus aktiver Rückversicherung (2016: 1.101 Mio. Euro; 2015: 1.210 Mio. Euro).

14.8. Asbest

AXA erhält weiterhin Schadensmeldungen aus Versicherungen, die in früheren Jahren abgeschlossen wurden und Schadenersatz für Asbestrisiken geltend machen.

Es besteht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Kosten von Asbestansprüchen. Die endgültigen Kosten der Ansprüche hängen in hohem Maße von rechtlichen Faktoren ab, die schwer vorherzusagen sind. Die Zuweisung der Haftung auf verschiedene Parteien ist in der Regel schwierig. Dies gilt auch, wenn mehrere Versicherer und mehrere Deckungsperioden betroffen sind. Dies führt zu erheblichen Problemen hinsichtlich der Deckung.

AXA steuert sein Risiko im Zusammenhang mit Asbestansprüchen aktiv und setzt dafür AXA Liabilities Manager, ein Expertenteam für Run-off-Deckung, ein. Die Ansprüche werden von dedizierten Expertenteams gesteuert, die eine Reihe von Schadensregulierungen, darunter Abgeltungen, Policen-Rückkäufe und, in bestimmten Fällen, Rechtsstreitigkeiten, nutzen. Darüber hinaus richten sie ein besonderes Augenmerk auf endgültige Lösungen für Risiken, entweder durch Umwandlungen oder andere Lösungen.

Die Berechnung der Rückstellungen für Asbestrisiken verursacht besondere Probleme, da herkömmliche Rückstellungsmethoden für die IBNR-Bewertung nicht herangezogen werden können. AXA bewertet die künftigen Kosten dieser Ansprüche anhand einer Reihe spezieller Methoden, die entweder auf Risikoanalyse, Häufigkeits-/Kostenprognosen oder Richtwerten für die Bildung von Rückstellungen basieren. Asbestrückstellungen werden jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie die neuesten Erfahrungen mit Ansprüchen sowie rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen in angemessener Weise widerspiegeln. Entsprechend der üblichen Vorgehensweise von AXA bei der Bildung von Rückstellungen und trotz der besonders langwierigen Art dieser Risiken, werden Asbestrückstellungen nicht abgezinst.

Aufgrund der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit Asbestansprüchen, ist es nicht möglich, ihre künftigen Kosten genauso verlässlich zu bestimmen, wie dies bei anderen Arten von Ansprüchen der Fall ist. Obwohl AXA der Auffassung ist, dass ihre Rückstellungen für Asbestansprüche angemessen sind, ist es möglich, dass sie sich in ungünstigen Szenarien als unzureichend herausstellen, um künftige Verluste abzudecken.

Zum 31. Dezember 2016 lauteten die wichtigsten Daten im Zusammenhang mit mit Asbestansprüchen wie folgt.

(in Millionen Euro) 2016 Brutto Netto 2015 Brutto Netto
Entwicklung der Rückstellungen        
Schadenrückstellungen zum Ende des Jahres 998 944 1.136 1.077
davon gemeldete Schadensfälle 144 130 165 153
davon IBNR-Schadensfälle 854 814 971 924
Angemessenheitsverhältnisse der Rückstellungen        
3-Jahres-Überlebensrate ohne Umwandlungen (a) 31 Jahre 34 Jahre 29 Jahre 31 Jahre
Rückstellungen für IBNR-Fälle 595% 625% 589% 604%
Kumulierte Zahlungen bis dato/Prognostizierte Endkosten 49% 47% 46% 45%

(a) Rückstellungen zum Ende des Jahres/Durchschnittliche jährliche Zahlungen (ohne Umwandlungen).

AXA hielt zum 31. Dezember 2016 insgesamt Rückstellungen für Asbestrisiko (nach Rückversicherung) in Höhe von 944 Mio. Euro. Diese Abnahme beruhte hauptsächlich auf Wechselkursschwankungen zwischen 2015 und 2016.

In diesem Jahr erhöhte sich die 3-Jahres-Überlebensrate in erster Linie aufgrund eines Rückgangs der gezahlten Asbestansprüche in Großbritannien.

14.9. Verbindlichkeiten und Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen

Die nachstehende Tabelle zeigt die Verbindlichkeiten und Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2016:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Rückstellungen für die Überschussbeteiligung der Versicherten 10.765 10.350
Latente Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen 38.723 35.872
Summe Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen 49.488 46.222
Summe Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten 146 88

Die latenten Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und die latenten Ansprüche der Versicherten auf Überschussbeteiligung enthalten die Auswirkung der Schattenbilanzierung (siehe Definition in Anhang 1.14.2) in erster Linie im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, wie in Anhang 13.2.1 beschrieben, aber auch in Bezug auf andere temporäre Differenzen, die nicht zwangsläufig mit finanziellen Vermögenswerten verbunden sind. Anhang 13.2.1 befasst sich auch mit Rechtsordnungen, die erhebliche Anteile am Geschäft mit Überschussbeteiligungen aufweisen und in denen der erforderliche Anteil der lokalen Versicherten am Ergebnis der Unternehmen signifikant ist. In diesem Anhang werden die nicht realisierten Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit zur Veräußerung verfügbaren Investitionen und die zugehörigen Anpassungen im Rahmen der Schattenbilanzierung offengelegt. Die Zunahme der latenten Verbindlichkeiten für die Überschussbeteiligung der Versicherten bezieht sich in erster Linie auf eine Zunahme der nicht realisierten Gewinne auf zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte in Deutschland und Frankreich. Die Zunahme der latenten Ansprüche auf Überschussbeteiligung der Versicherten bezieht sich in erster Linie auf nicht realisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten im Geschäftsbereich Hong Kong Life & Savings.

14.10. Regulierung, Rückkaufprognosen, Abzinsungssätze für Versicherungs- und Kapitalanlageverträge

In den in Anhang 14.10.1 und 14.10.2 dargestellten Tabellen verstehen sich die Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen der Segmente Life & Savings und Property & Casualty ohne Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird. Diese Verbindlichkeiten unterliegen keinem Zins- oder Laufzeitrisiko, mit Ausnahme fondsgebundener Verträge mit Leistungsgarantien. Was das Liquiditätsrisiko anbelangt, halten Unternehmen fondsgebundene Vermögenswerte zur Deckung der entsprechenden, aus diesen Verträgen hervorgehenden Verträge. Gelegentliche Rechnungslegungsanomalien ergeben sich in erster Linie aus zeitlichen Unterschieden bei der Bearbeitung des Tagesgeschäfts.

14.10.1. Regulierungs- und Rückkaufprognosen

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der prognostizierten Regulierungen und Rückkäufe im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (einschließlich Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird) der Segmente Life & Savings und Property & Casualty. Die tatsächlichen Fälligkeiten können von den nachstehenden Schätzungen erheblich abweichen, hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass einige Verträge eine Rückkaufoption enthalten, die vom Versicherten ausgeübt werden kann und deren Laufzeit verringern kann.

Die dargestellten Prognosen sind nicht mit den in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen vergleichbar und sind höher als die veröffentlichen Bilanzdaten, da sie die voraussichtlichen Cashflows ohne die Auswirkung der Abzinsung darstellen. Sie werden auch abzüglich von Zuflüssen regelmäßiger Beiträge, die von den Versicherten zu zahlen sind, dargestellt.

Die in der ersten Zeile der nachstehenden Tabelle gezeigten Zahlen stellen die geschätzten nicht abgezinsten Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Ansprüchen im Todesfall, bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Rückkäufen, Annuitäten, garantierten Mindestleistungen für fondsgebundene Verträge, Ansprüche in den Bereichen Property & Casualty und Health, abzüglich der von den Versicherten im Rahmen von Bestandsverträgen geschuldeten Beiträge, dar. Diese Cashflows basieren auf Annahmen bezüglich Mortalität, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Rückkäufen und Regulierungshäufigkeit im Bereich Property & Casualty, die mit den geschäftlichen Erfahrungen der Gruppe in der Vergangenheit konsistent sind. Sie verstehen sich vor Rückversicherung. Aufgrund der häufigen Verwendung von Schätzungen, ist es wahrscheinlich, dass die tatsächlichen Zahlungen abweichen.

(in Millionen Euro) 2016
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 25.583 73.295 520.269 619.147
davon Verbindlichkeiten im Segment Life & Savings im Zusammenhang mit Verträgen, die eine Rückkaufoption mit einer Rückkaufleistung vor Fälligkeit enthalten 13.380 54.926 380.431 448.737
(in Millionen Euro) 2015
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 27.333 68.969 514.259 610.561
davon Verbindlichkeiten im Segment Life & Savings im Zusammenhang mit Verträgen, die eine Rückkaufoption mit einer Rückkaufleistung vor Fälligkeit enthalten 13.095 49.892 367.310 430.297

14.10.2. Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - Abzinsungssätze

Die nachstehende Tabelle und die zugehörigen Erläuterungen enthalten keine Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge).

Die allgemeinen Grundsätze für die Feststellung von Versicherungsverbindlichkeiten werden in Anhang 1 des Konzernabschlusses ausgeführt. Die Verbindlichkeiten basieren auf Schätzungen. Eine der Schlüsselannahmen, die bei diesen Schätzungen herangezogen werden, ist der Abzinsungssatz.

Wie in der nachstehenden Tabelle zum 31. Dezember 2016 gezeigt, wurden 88 % der Rückstellungen im Segment Life & Savings (ohne fondsgebundene Verträge) abgezinst; 14 % waren Gegenstand einer Revision des Abzinsungssatzes und 74 % behielten den anfänglich festgelegten Abzinsungssatz bei, vorbehaltlich des in Anhang 1 erläuterten Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten.

Vereinbarungsgemäß gelten Verträge ohne garantierte Leistung als nicht abgezinst, mit Ausnahme von Produkten, die garantierte Leistungen anbieten, die jährlich aktualisiert werden. Für die Dauer eines Jahres werden diese Verträge unter den abgezinsten Rückstellungen dargestellt. Rückstellungen für Versicherungsverträge ohne garantierte Leistung werden anhand des technischen Abzinsungssatzes abgezinst. Verträge, bei denen die Annahmen im Jahresabschluss zum Bilanzstichtag revidiert werden, bestehen hauptsächlich aus Rückstellungen für Garantien (garantierte Mindestleistungen im Todesfall etc.).

Im Bereich Property & Casualty werden die meisten Rückstellungen (91 % zum 31. Dezember 2016) nicht abgezinst, mit Ausnahme der Rentenzahlungen für Erwerbsunfähigkeit und der Verbindlichkeiten aus Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, die als strukturierte Abgeltungen gelten, deren Abzinsungssatz regelmäßig überprüft wird. Nicht abgezinste Rückstellungen unterliegen im Jahresabschluss keinen Zinsänderungsrisiken.

Bei den in der Tabelle dargestellten Sätzen handelt es sich um gewichtete Durchschnittssätze für alle berücksichtigten Portfolios. Bei Verträgen mit garantierten Sätzen, die jährlich überprüft werden, werden die Sätze zum Bilanzstichtag herangezogen. Die mit den Verträgen der Versicherten verbundenen Risikofaktoren werden in Anhang 4 dargelegt.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Buchwert Durchschnittlicher Abzinsungssatz
in %
Buchwert Durchschnittlicher Abzinsungssatz
in %
Life & Savings - fester Abzinsungssatz (b) 282.712 2,11% 277.573 2,17%
Life & Savings - variabler Abzinsungssatz 53.587 2,81% 42.811 3,19%
Life & Savings - nicht abgezinste Rückstellungen 46.423   46.776  
Zwischensumme Life & Savings 382.721   367.160  
Nicht-Lebensversicherungen - fester Abzinsungssatz (b) 4.235 3,59% 4.237 3,48%
Nicht-Lebensversicherungen - variabler Abzinsungssatz 1.513 2,66% 1.568 2,55%
Nicht-Lebensversicherungen - nicht abgezinste Rückstellungen 60.946   59.491  
Zwischensumme Nicht-Lebensversicherungen 66.694   65.296  
Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverträge 449.416   432.456  

Die dargestellten Beträge verstehen sich ohne die Auswirkung von Derivaten im Rahmen von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (dargestellt in Anhang 20.4) und ohne Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit noch nicht verdienten Umsätzen und Entgelten und Überschussbeteiligungen der Versicherten. Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, sind ebenfalls ausgeschlossen.

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

(b) Gegenstand von Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (gemäß Anhang 14.2) 414.569 398.776
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (gemäß Anhang 14.3) 32.466 33.142
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (gemäß Anhang 14.3) 2.382 538
Summe 449.416 432.456

Gemäß IFRS 7 legt die Gruppe in Anhang 4 ihres Konzernabschlusses quantitative Sensitivitäten der AFR (Available Financial Resources) der Gruppe (wie in Abschnitt 4.3 „Marktrisiken“ definiert) gegenüber dem Zinsänderungsrisiko und dem Kursrisiko dar.

Die geschätzte Auswirkung der Freigabe der Abzinsungssätze im Zusammenhang mit den Rückstellungen im Segment Life & Savings belief sich im Geschäftsjahr 2016 auf 231 Mio. Euro (im Vergleich zu 525 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015), vor Abzug der Überschussbeteiligung der Versicherten, steuerlichen Auswirkungen und anderen Auswirkungen der Schattenbilanzierung, und war in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

14.10.3. Hauptgeschäftsbereiche

Die Tabellen in Anhang 21 zeigen die Hauptgeschäftsbereiche der Gruppe im Versicherungswesen und spiegeln den hohen Grad an Diversifizierung der Gruppe wider.

14.11. Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen

AXA verkauft Versicherungsverträge, die eine Vielzahl an Optionen und Garantien für Versicherungsnehmer enthalten. Diese Merkmale werden in Anhang 4 dargestellt. Sie sind keine eingebetteten derivativen Finanzinstrumente, die AXA getrennt zum beizulegenden Zeitwert berichtet, da:

- viele der Merkmale als eindeutig und eng verbunden mit dem Basisvertrag betrachtet würden; und

- viele der Merkmale selbst die Voraussetzungen für Versicherungsverträge nach Phase I (IFRS 4) erfüllen würden.

Dieser Anhang beschreibt die Merkmale, die eingebettete derivative Finanzinstrumente sind und die Definition eines Versicherungsvertrags eigenständig erfüllen. Ihre primären Merkmale können in zwei Hauptkategorien unterteilt werden: garantierte Mindestleistungen im Todesfall (GMDB) oder garantierte Mindesteinkünfte (GMIB), die für fondsgebundene Verträge und Verträge mit garantierten Rentensätzen angeboten werden.

GMDB-Merkmale sehen eine garantierte Mindestleistung im Todesfall vor, die höher ausfallen kann als die Kontosalden des fondsgebundenen Vertrags, abhängig von der Entwicklung der fondsgebundenen Vermögenswerte. GMIB-Merkmale sehen eine garantierte lebenslängliche Rente vor, für die sich ein Vertragsinhaber nach einer festgelegten Wartefrist entscheiden kann. Diese kann höher ausfallen als der Betrag, der mit dem im Rahmen des Vertrags aufgelaufenen Saldo zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätzen für den Rentenerwerb erworben werden könnte.

Das Risiko der GMDB- und GMIB-Merkmale für AXA betrifft den nicht abgesicherten Anteil der Leistungen und das Verhalten des Versicherten, wenn dieses wesentlich vom erwarteten Verhalten abweicht. Rückstellungen werden für diese Eigenschaften auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen in Zusammenhang mit Anwartschaften und verbundenen Vertragsgebühren festgelegt. Die Bestimmung der geschätzten GMDB- und GMIB-Verbindlichkeiten basiert auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und subjektive Ermessensentscheidungen beinhalten, einschließlich solcher, die die voraussichtlichen Marktrenditen, die Annahmen bezüglich des Verhaltens der Versicherten und die Quote der Entscheidungen zugunsten von GMIB betreffen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der endgültige Wert auch den Schätzungen der Geschäftsleitung entspricht. Zusätzlich zur Risikoabsicherung durch die Bildung von Rückstellungen steuert AXA Risiken auch durch eine Kombination aus Rückversicherungsprogrammen und aktiven Managementprogrammen für Finanzrisiken, einschließlich Derivaten.

Garantierte Rentensätze geben den Vertragsinhaber eine Garantie, dass zu einem Zeitpunkt in der Zukunft der im Rahmen ihres Vertrags aufgelaufene Saldo ausreichen wird, zum eine lebenslange Rente zu derzeit festgelegten Sätzen zu erwerben. Das Risiko dieser Merkmale für AXA besteht darin, dass sich die Lebensdauer erheblich verlängern kann, sodass die Vertragsinhaber, die sich für die Inanspruchnahme dieser Leistung entscheiden, länger leben, als dies in den garantierten Rentensätzen angenommen wird, oder dass Anlagerenditen während der Auszahlungsfrist niedriger sind als in den garantierten Rentensätzen angenommen. Rückstellungen werden für diese Eigenschaften auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen in Zusammenhang mit Anwartschaften und verbundenen Vertragsgebühren festgelegt. Die Bestimmung der geschätzten GMDB- und GMIB-Verbindlichkeiten basiert auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und subjektive Ermessensentscheidungen beinhalten, einschließlich solcher, die die voraussichtlichen Marktrenditen, die Annahmen bezüglich des Verhaltens der Versicherten und die Quote der Inanspruchnahme von GMIB betreffen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der endgültige Wert auch den Schätzungen der Geschäftsleitung entspricht. Zusätzlich zur Risikoabsicherung durch die Bildung von Rückstellungen steuert AXA Risiken auch durch Asset-Liability-Managementprogramme, einschließlich Derivaten, zum Schutz vor einem Rückgang der Zinssätze.

Anhang 15 Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit

15.1. Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert
Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden 2.810 2.810 2.829 2.829
Privatkunden 20.935 20.950 19.521 19.523
Unternehmenskunden 2.911 2.951 4.433 4.596
Interbanken-Refinanzierung 1.700 1.701 2.990 2.992
Refinanzierung bei Zentralbanken 993 993 644 644
Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 2.765 2.825 2.485 2.569
Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (370) (370) (264) (263)
Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 31.743 31.860 32.639 32.890

Die Fair-Value-Option wird zur ergebniswirksamen Bemessung des beizulegenden Zeitwerts bestimmter, zum beizulegenden Zeitwert ausgegebener Verbindlichkeiten aus Bankaktivitäten (2.810 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016 und 2.829 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015), einschließlich Euro Medium Term Notes, verwendet.

Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Die Bewertungsmethode der Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit, ohne Derivate, wie in Anhang 20.5 ausgeführt, lautet wie folgt:

- zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Verbindlichkeiten aus Bankaktivitäten - Privatkunden (2.810 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016):

- 1.326 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016 (1.196 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015) basierend auf Marktpreisen, die auf aktiven Märkten verfügbar sind und als beizulegende Zeitwerte der Stufe 1 betrachtet werden,

- 1.022 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016 (1.258 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015) hauptsächliche basierend auf Eingangsparametern beobachtbarer Marktpreise, die als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 betrachtet werden, und

- 462 Mio. Euro an beizulegendem Zeitwert zum 31. Dezember 2016 (375 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015) hauptsächliche basierend auf Eingangsparametern nicht beobachtbarer Marktpreise, die als beizulegende Zeitwerte der Stufe 3 betrachtet werden.

- Privatkunden (20.950 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016), Unternehmenskunden (2.951 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016) und Interbanken-Refinanzierungen (1.701 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016) werden nicht auf aktiven Märkten gehandelt und Börsennotierungen sind nicht verfügbar. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der wichtigsten Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (siehe Anhang 15.2) können die Buchwerte als angemessene Näherungswerte für den beizulegenden Zeitwert betrachtet werden. Daher wird der für diese Instrumente oben ausgewiesene beizulegende Zeitwert als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 betrachtet.

- sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit beziehen sich auf ausgegebene Anleihen mit einem beizulegenden Zeitwert, der hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basiert. Daher werden die beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten als Instrumente der Stufe 2 betrachtet.

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen im Rahmen der Banktätigkeit auf 1.031 Mio. Euro (2015: 4.083 Mio. Euro).

15.2. Aufschlüsselung nach Restlaufzeit

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Buchwert nach vertraglicher Restlaufzeit
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Summe Buchwert
Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden 222 598 1.989 2.810
Privatkunden 19.082 1.701 152 20.935
Unternehmenskunden 1.357 1.534 20 2.911
Interbanken-Refinanzierung 1.629 60 11 1.700
Refinanzierung bei Zentralbanken 51 942   993
Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 917 1.104 743 2.765
Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (129) (194) (48) (370)
Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 23.130 5.747 2.867 31.743
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Buchwert nach vertraglicher Restlaufzeit
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Summe Nettobuchwert
Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden 258 729 1.842 2.829
Privatkunden 17.868 1.500 153 19.521
Unternehmenskunden 4.400 18 15 4.433
Interbanken-Refinanzierung 2.803 169 17 2.990
Refinanzierung bei Zentralbanken 180 464   644
Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 442 2.043 0 2.485
Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (87) (151) (26) (264)
Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 25.864 4.773 2.002 32.639

Anhang 16 Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

16.1. Aufschlüsselung der Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen umfassen die folgenden Posten:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Leistungen an Arbeitnehmer 10.738 10.374
Aktienbasierte Vergütung 66 61
Zwischensumme Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütungen 10.805 10.435
Restrukturierungsrückstellungen 399 261
Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten 319 312
Sonstige Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten 2.212 1.651
Zwischensumme Sonstige 2.930 2.224
Summe RÜCKSTELLUNGEN FÜR RISIKEN UND VERBINDLICHKEITEN 13.735 12.659

Rückstellungen im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierten Vergütungen werden in Anhang 26 „Arbeitnehmer“ erläutert.

Zum 31. Dezember 2016 enthielten die „Sonstigen Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten“ in erster Linie Rückstellungen für Steuerschulden (1.093 Mio. Euro) hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (767 Mio. Euro) und Deutschland (155 Mio. Euro). Die sonstigen Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen, außer Rückstellungen für Steuerschulden, beliefen sich auf 1.119 Mio. Euro hauptsächlich im Bereich Holdinggesellschaften (505 Mio. Euro), in Belgien (228 Mio. Euro) und in Großbritannien (123 Mio. Euro).

16.2. Änderung der Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten (ohne Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütung)

Die Änderungen der Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten (ohne Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütung) werden nachstehend ausgeführt:

(in Millionen Euro) 2016 2015
Buchwert zum 1. Januar 2.224 2.386
Finanzaufwand im Zusammenhang mit Aufzinsungen 0 1
Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen 202 8
Zunahme der Rückstellungen 926 381
Rückbuchung nach Nutzung (137) (349)
Rückbuchung nach Überprüfung der endgültigen Kosten (281) (335)
Auswirkung von Wechselkursschwankungen (4) 132
Buchwert zum 31. Dezember 2.930 2.224

Anhang 17 Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel

17.1. Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel nach Ausgabe

(in Millionen Euro) Buchwert
31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
AXA 7.641 7.256
Schuldkomponente der nachrangige Wandelanleihen, 3,75 %, fällig 2017 (EUR) 1.783 1.701
Nachrangige Anleihen, 5,25 %, fällig 2040 (EUR) 1.300 1.300
Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2043 (EUR) 1.000 1.000
In den USA registrierte rückzahlbare nachrangige Anleihen, 8,60 % 2030 (USD) 1.186 1.148
In den USA registrierte rückzahlbare nachrangige Anleihen, 7,125 % 2020 (GBP) 380 443
Nachrangige Anleihen, 5,625 %, fällig 2054 (GBP) 876 1.022
Derivate im Zusammenhang mit nachrangigen Anleihen (a) (1.189) 642
Nachrangige Anleihen, 3,375 %, fällig 2047 (GBP) 1.500  
Nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit, 850 USD, 4,5 % 806  
AXA Bank Europe 87 116
Nachrangige Anleihen mit einer Restlaufzeit unter 10 Jahren, festverzinslich 35 46
Nachrangige Anleihen, festverzinslich 52 70
AXA-MPS Vita e Danni 70 71
Nachrangige Anleihen, EURIBOR 6 Monate + 81 Basispunkte 70 71
Sonstige nachrangige Anleihen (unter 100 Mio. Euro) 19 22
Nachrangige Anleihen 7.818 7.465
AXA 500  
Euro Medium Term Note, fällig bis 2028 500  
AXA Financial 331 321
Vorrangige Anleihen, 7 %, fällig 2028 331 321
AXA UK Holdings 177 206
GRE: Schuldverschreibungen, 6,625 %, fällig 2023 177 206
Sonstige zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente (unter 100 Mio. Euro) 100 97
Sonstige zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente (unter 100 Mio. Euro) 131 136
Derivate im Zusammenhang mit sonstigen zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten (a) (30) (39)
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente 1.109 624
Summe zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 8.927 8.089

(a) Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 und Derivate im Rahmen ökonomischer Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen.

(b) Ohne aufgelaufene Zinsen auf Derivate.

Derivative Instrumente zur Absicherung von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln (in der obigen Tabelle enthalten) werden in Anhang 20 erläutert.

Bezüglich der Sensitivität gegenüber Veränderungen der Zinssätze siehe Abschnitt 4.3 Marktrisiken unter „Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe“.

17.2. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert
Nachrangige Anleihen zu Anschaffungskosten 9.007 9.836 6.823 7.801
Derivate im Zusammenhang mit nachrangigen Anleihen (a) (1.189) (1.189) 642 642
Nachrangige Anleihen 7.818 8.646 7.465 8.443
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel zu Anschaffungskosten 1.139 1.283 663 821
Derivate im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten (a) (30) (30) (39) (39)
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente 1.109 1.253 624 782
ZU FINANZIERUNGSZWECKEN AUSGEGEBENE SCHULDTITEL 8.927 9.899 8.089 9.225

(a) Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 und Derivate im Rahmen ökonomischer Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten.

Die Gruppe hält keine als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierte und zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (Fair-Value-Option oder Handelsinstrumente).

Informationen zu den in diesem Anhang dargestellten beizulegenden Zeitwerten werden zusätzlich zu den Informationen zu den Buchwerten bereitgestellt und sollten mit Vorsicht verwendet werden. Diese Schätzungen basieren einerseits auf den Parametern zum Bilanzstichtag, wie Zinssätzen und Spreads, die im Zeitverlauf schwanken und zu momentanen Werten führen, und andererseits auf der Tatsache, dass mehrere zur Ableitung dieser Schätzungen mögliche Methoden zur Verfügung stehen.

Bei den Daten, die zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln herangezogen werden, handelt es sich um Marktdaten zum Ende der Berichtsperiode, die (i) die Zinssätze nach Währung, (ii) den durchschnittlichen Renditeaufschlag von AXA nach Laufzeit und Währung, unterteilt nach nachrangigen und vorrangigen Anleihen, und (iii) die in den ausgegebenen Verträgen enthaltenen Optionen, wie beispielsweise Rücknahmeoptionen des Emittenten, widerspiegeln.

Der beizulegende Zeitwert der nachrangigen Wandelanleihen entspricht der Börsennotierung für diese Instrumente zum Ende der Berichtsperiode. Daher enthält der berichtete beizulegende Zeitwert den Wert der Umwandlungsoption, die als Eigenkapitalkomponente enthalten ist.

Der beizulegende Zeitwert der zum 31. Dezember 2016 zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel, ohne aufgelaufene Zinsen, belief sich auf 9.899 Mio. Euro, einschließlich der zugehörigen derivativen Sicherungsinstrumente. Der beizulegende Zeitwert erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 674 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Ausgabe neuer finanzieller Schuldinstrumente, die teilweise durch die Rückzahlung einiger ausgegebener finanzieller Schuldinstrumente ausgeglichen wurde.

Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Die Beträge des beizulegenden Zeitwerts basieren in erster Linie auf beobachtbaren Marktdaten und werden daher als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 betrachtet.

17.3. Zinsänderungsrisiko und vertragliche Restlaufzeiten

Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel (einschließlich der Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.1 erläutert). Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Instrumente Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, enthalten.

(in Millionen Euro) Buchwert der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel nach vertraglicher Laufzeit zum 31. Dezember
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Auswirkungen von Derivaten Gesamtbuchwert einschließlich Derivate
2016 1.847 513 7.786 (1.219) 8.927
2015 31 2.256 5.199 603 8.089

Anhang 18 Verbindlichkeiten

18.1. Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten

(in Millionen Euro) Buchwert 31. Dezember 2016 Buchwert 31. Dezember 2015
Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds 11.503 10.525
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite 3.194 3.692
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total Return-Swap-Vereinbarungen („TRS“) 1.112 153
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS (a) 2.081 3.539
Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung 10.356 9.760
Einlagen und Garantien 419 252
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Versicherungsgesellschaften 844 683
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern 9.093 8.825
Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich direkte passive Rückversicherung 6.628 12.917
Einlagen und Garantien 1.357 8.055
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen 5.248 4.853
Sonstige Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich direkte passive Rückversicherung 23 10
Verbindlichkeiten - Tatsächliche Steuerposition 1.057 1.662
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen (b) 30.402 25.635
Sonstige Verbindlichkeiten 16.962 14.509
Summe Verbindlichkeiten 80.101 78.700

(a) Sonstige Tätigkeiten außer Bankgeschäft

(b) Ohne Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen im Segment Banken (siehe Anhang 15).

Die Position „Minderheitsanteile an konsolidierten Anlagefonds“ ist die Gegenbuchung zu den in den verschiedenen Zeilen der Konzernbilanz erfassten Vermögenswerten für den Anteil der konsolidierten Anlagefonds, die nicht von der Gruppe gehalten werden. Veränderungen dieser Position hängen sowohl von den Änderung der Beteiligungsquote und den Änderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Fonds ab.

Die Minderheitsanteile an Fonds unter dieser Position beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 11.503 Mio. Euro, eine Zunahme um 978 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2015, und entstammen in erster Linie den Geschäftsbereichen Life & Savings und Property & Casualty Belgien, dem Geschäftsbereich Life & Savings Japan und dem Geschäftsbereich AXA Life Europe; teilweise ausgeglichen durch den Geschäftsbereich Life & Savings Frankreich.

Die „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen“ beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 30.402 Mio. Euro, eine Zunahme um 4.767 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2015 bzw. 4.187 Mio. Euro bei konstanten Wechselkursen, in erster Linie aufgrund der Geschäftsbereiche Life & Savings und Property & Casualty Belgien, Life & Savings Schweiz, AXA Corporate Solutions Assurances, Hong Kong Life & Savings und Life & Savings USA.

18.2. Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) nach Ausgabe

Die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) nach Ausgabe werden nachstehend erläutert:

(in Millionen Euro) Buchwert
31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
AXA Financial 705 785
Commercial Paper 705 785
AB 486 538
Kurzfristige Commercial Paper, 4,3 % 486 538
AXA SA   1.285
Commercial Paper   1.285
Sonstige   4
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) 1.191 2.612
AXA Life Insurance Japan 153 144
Besicherte Schuldtitel - JPY Libor 3M + 4 Basispunkte Jahreszins - Fälligkeit 27. März 2021 153 144
Immobilienfonds 63 138
Sonstige 94 1
Sonstige Schulden (ohne zur Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) 310 282
Kontokorrentkredite 580 645
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS 2.081 3.539

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite ohne TRS auf insgesamt 2.081 Mio. Euro, ein Rückgang um 1.458 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2015, in erster Linie aufgrund eines Rückgangs der ausgegebenen sonstigen Schuldtitel.

18.3. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel)

Der beizulegende Zeitwert der sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite ohne TRS belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 2.081 Mio. Euro. Unter den in der vorstehenden Tabelle enthaltenen Posten wurde der beizulegende Zeitwert nur für die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente errechnet.

Diese beizulegenden Zeitwerte basieren in erster Linie auf beobachtbaren Marktdaten (Erläuterung der beobachtbaren Marktdaten siehe Anhang 1.5) und werden daher als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 eingestuft.

18.4. Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und direkte passive Rückversicherung

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die Verbindlichkeiten aus Direktversicherungen und passiven Rückversicherungsgeschäften, wie in Anhang 18.1 angegeben, auf 10.356 Mio. Euro, eine Zunahme um 596 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2015, in erster Linie aufgrund einer Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber Versicherten, Maklern und Generalvertretern und Versicherungsgeschäften in den Geschäftsbereichen Life & Savings Schweiz, Hong Kong Life & Savings und EMEA-LATAM Property & Casualty, teilweise ausgeglichen durch den Geschäftsbereich AXA Corporate Solutions Property & Casualty.

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die Verbindlichkeiten aus direkten passiven Rückversicherungsgeschäften auf insgesamt 6.628 Mio. Euro, ein Rückgang um 6.289 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2015, die in erster Linie auf den Geschäftsbereich Life & Savings Frankreich entfallen.

Verbindlichkeiten aus Direktversicherungen, aktiven und direkten passiven Rückversicherungsgeschäften werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

18.5. Zinsänderungsrisiko und vertragliche Restlaufzeiten

Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten der sonstigen Schuldinstrumente (ohne Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.1 erläutert). Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Instrumente Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, enthalten.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Buchwert sonstiger Schuldinstrumente nach vertraglicher Restlaufzeit
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Summe Buchwert
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total Return-Swaps („TRS“)   163 949 1.112
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS - Buchwert 1.928 153   2.081
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen 29.030 1.372   30.402
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Buchwert sonstiger Schuldinstrumente nach vertraglicher Restlaufzeit
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Summe Buchwert
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total Return-Swaps („TRS“)   153   153
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS - Buchwert 3.256 64 219 3.539
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen 25.635     25.635

Anhang 19 Steuern

19,1. Steueraufwand

19.1.1. Aufschlüsselung der tatsächlichen und latenten Steuern

Der Ertragsteueraufwand schlüsselte sich wie folgt auf:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Ertragsteuern - Frankreich 423 375
Tatsächlich 200 413
Latent 223 (38)
Ertragsteuern - Ausland 2.016 1.420
Tatsächlich 1.113 1.473
Latent 903 (53)
Summe Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 2.438 1.795
Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (tatsächlich) 0 (21)
Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (latent) 5 (25)
Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 5 (46)
Summe Ertragsteuern 2.443 1.748

(a) Der Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings wird als gesonderter Posten in der Erfolgsrechnung ausgewiesen, um eine Vergleichsbasis zu erhalten.

19.1.2. Analyse des Steueraufwands

Eine Überleitungsrechnung des theoretischen Steueraufwands (Gewinn vor Steuern multipliziert mit dem in Frankreich für die betroffene Berichtsperiode geltenden Steuersatz) auf den tatsächlichen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit, vor Steuern (ohne Ergebnis der anhand der Equity-Methode konsolidierten Beteiligungen) 8.853 7.504
Fiktiver Steuersatz 34,43% 38,00%
Fiktiver Steueraufwand 3.048 2.851
Auswirkung der unterschiedlichen Steuersätze auf den fiktiven Steueraufwand (406) (682)
Auswirkung der Änderung von Steuersätzen 65 12
Auswirkung der unterschiedlichen Steuersätze und Auswirkung von Steuern, die nicht mit den Erträgen vor Steuern verknüpft sind 179 57
Auswirkung unterschiedlicher Steuersätze und der Änderung der steuerlichen Basis (161) (612)
Im laufenden Geschäftsjahr verwendete steuerliche Verluste aus früheren Jahren ohne Erfassung der latenten Steueransprüche (LSA) (11) (5)
Auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren erfasste latente Steueransprüche (28) (17)
Auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren nicht erfasste latente Steueransprüche 18 17
Ausbuchung von auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren erfassten latenten Steueransprüchen 5 1
Auswirkung der steuerlichen Verluste (16) (5)
Auswirkung permanenter Differenzen (349) (373)
Anpassungen von Steuern im Zusammenhang mit früheren Jahren (68) (94)
Ausbuchung/Erfassung von latenten Steueransprüchen (LSA) auf temporäre Differenzen aus früheren Jahren (ausgenommen steuerliche Verluste) (b) (21) (3)
Sonstige 6 29
Auswirkung von Anpassungen, Wertminderung und sonstige Posten (83) (68)
Effektiver Steueraufwand 2.438 1.795
Effektiver Steuersatz (%) 27,54% 23,92%

(a) Der Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings wird als gesonderter Posten in der Erfolgsrechnung ausgewiesen, um eine Vergleichsbasis zu erhalten.

(b) Die Ausbuchung von latenten Steueransprüchen (LSA) aus steuerlichen Verlusten wird unter „Auswirkung der steuerlichen Verluste“ dargestellt.

Die Auswirkung unterschiedlicher Steuersätze auf den fiktiven Steueraufwand stellt die Differenz zwischen den auf Ebene jedes Unternehmens berechneten voraussichtlichen Steuern zum geltenden Standardsteuersatz und den anhand der in Frankreich für das Unternehmen geltenden Steuersätze von 34,43 % (2015: 38 %) dar. Dieser Steuersatz setzt sich aus den folgenden Posten zusammen: einem Basissteuersatz (33,3 %), einer Sozialabgabe (1,1 %) und im Geschäftsjahr 2015 einer temporären außerordentlichen Abgabe (3,6 %). Der gemischte Steuersatz betrug im Geschäftsjahr 2016 30 % und im Geschäftsjahr 2015 29 %.

Die im Geschäftsjahr 2016 enthaltene Auswirkung der Änderung des Steuersatzes umfasst den Rückgang von 34,43 % auf 28 % im Geschäftsjahr 2020, der im Rahmen der französischen Steuerreform 2017 verabschiedet wurde.

Die permanenten Differenzen bilden in erster Linie die Auswirkung von steuerlich nicht abzugsfähigen finanziellen Wertminderungsaufwendungen und realisierten Veräußerungsverlusten auf Eigenkapitalinstrumente oder nicht zu versteuernde Dividenden und realisierte Veräußerungsgewinne auf Eigenkapitalinstrumente ab.

19.2. Latente Steuern

In der nachstehenden Tabelle entspricht die latente Nettosteuerposition der Differenz zwischen den latente Steueransprüchen (LSA) und den latenten Steuerschulden (LSS) in der Konzernbilanz der Gruppe. Es ist zu beachten, dass die Aufschlüsselung der LSA/LSS in diesen Tabellen den latenten Steuern vor der Saldierung entspricht, die zum Zwecke der Darstellung der Bilanz gemäß IAS 12 erfolgt. Die latenten Nettosteuersalden schlüsselten sich wie folgt auf:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Latente Ertragsteueransprüche (LSA) Latente Ertragsteuerschulden (LSS) Latente Steuerguthaben (netto) Latente Steuerguthaben (netto)
VBI   449 (449) (447)
DAC 13 4.382 (4.368) (4.335)
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (einschl. Geschäfts- oder Firmenwert) 35 940 (905) (923)
Immobilien 553 293 260 47
Finanzielle Vermögenswerte 2.246 18.472 (16.226) (14.914)
Versicherungstechnische Rückstellungen 15.264 3.504 11.760 12.901
Rückstellung für Risiken und Verbindlichkeiten 554 276 278 103
Pensionsleistungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer 2.539 148 2.391 2.076
Steuerliche Verlustvorträge 1.558 1 1.556 1.466
Sonstige 1.002 69 933 953
Summe latente Steuern nach Art 23.764 28.534 (4.770) (3.073)
davon        
in der G+V erfasste latente Steuern 12.381 12.286 95 1.214
im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasste latente Steuern 9.637 16.042 (6.405) (5.630)
in den Eigenkapitalrücklagen erfasste latente Steuern 1.746 206 1.540 1.344
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Latente Steueransprüche 1.417 2.083
Latente Steuerschulden 6.187 5.156
Latente Steuerguthaben (netto) (4.770) (3.073)

Die Änderung der Nettosteuerschulden in Höhe von -3.073 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015 auf -4.770 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016 ist in erster Linie auf eine erhebliche Erhöhung der nicht realisierten Veräußerungsgewinne auf festverzinsliche Vermögenswerte zurückzuführen.

(in Millionen Euro) 2016 Latente Steuern (netto) 2015 (angepasst) (a) Latente Steuern (netto)
1. Januar (3.073) (4.335)
Ergebniswirksam erfasste Veränderungen (1.125) 92
Erfolgsneutral erfasste Veränderungen (b) (473) 1.289
Auswirkung von Fremdwährungen (127) (153)
Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen 28 34
31. Dezember (4.770) (3.073)

(a) Der Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings wird als gesonderter Posten in der Erfolgsrechnung ausgewiesen, um eine Vergleichsbasis zu erhalten.

(b) Die ergebnisneutral erfassten Veränderungen betreffen in erster Linie die Absicherung von Nettoinvestitionen innerhalb des Unternehmens, die erfolgsneutrale Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert und versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer.

Erfasste latente Steueransprüche (LSA) auf steuerliche Verlustvorträge nach Fälligkeits- und Ablaufdatum

Die Tabellen zeigen (i) im ersten Teil eine Aufschlüsselung des Fälligkeitsdatums, bis zu dem die Gruppe die zum Jahresende bilanzierten LSA zu verwenden plant, und die entsprechenden vorgetragenen steuerlichen Verluste und (ii) im zweiten Teil das „Ablaufdatum“ der LSA, d. h. den letzten Termin, zu dem die Gruppe diese verwenden könnte.

Die LSA in Höhe von 23.764 Mio. Euro umfassen 1.558 Mio. Euro an LSA auf steuerliche Verlustvorträge zum 31. Dezember 2016.

(in Millionen Euro) 2016
LSA Restlaufzeit 1 Jahr LSA Restlaufzeit 2 Jahre LSA Restlaufzeit 3 Jahre LSA Restlaufzeit 4 Jahre LSA Restlaufzeit 5 Jahre LSA Restlaufzeit 6 Jahre
Erwartetes Datum der Inanspruchnahme            
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 298 221 245 251 163 93
Entsprechende Verlustvorträge 987 742 806 791 478 271
Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme            
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 10 8 4 1 9  
Entsprechende Verlustvorträge 54 26 17 5 48  
(in Millionen Euro) LSA Restlaufzeit zwischen 7 und 11 Jahren LSA Restlaufzeit weniger als 11 Jahre Keine Restlaufzeit Summe
Erwartetes Datum der Inanspruchnahme        
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 248 40   1.558
Entsprechende Verlustvorträge 715 195 1 4.986
Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme        
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 99 306 1.120 1.558
Entsprechende Verlustvorträge 296 916 3.623 4.986

2015 umfasste die Netto-LSS-Position in Höhe von -3,073 Mio. Euro LSA in Höhe von 23.437 Mio. Euro, wovon 1.466 Mio. Euro LSA auf steuerliche Verlustvorträge waren.

(in Millionen Euro) 2015
LSA Restlaufzeit 1 Jahr LSA Restlaufzeit 2 Jahre LSA Restlaufzeit 3 Jahre LSA Restlaufzeit 4 Jahre LSA Restlaufzeit 5 Jahre LSA Restlaufzeit 6 Jahre
Erwartetes Datum der Inanspruchnahme            
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 207 197 280 260 294 85
Entsprechende Verlustvorträge 751 722 940 836 907 249
Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme            
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 14 8 9 4 17  
Entsprechende Verlustvorträge 41 38 32 21 82  
(in Millionen Euro) LSA Restlaufzeit zwischen 7 und 11 Jahren LSA Restlaufzeit weniger als 11 Jahre Keine Restlaufzeit Summe
Erwartetes Datum der Inanspruchnahme        
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 111 32   1.466
Entsprechende Verlustvorträge 352 145   4.902
Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme        
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 62 495 856 1.466
Entsprechende Verlustvorträge 220 1.453 3.016 4.902

Nicht erfasste latente Steueransprüche (LSA)

Die Summe der potenziellen LSA, die zum 31. Dezember 2016 nicht im Jahresabschluss bilanziert wurden, da sie als uneinbringlich betrachtet wurden, beliefen sich auf 272 Mio. Euro (2015: 582 Mio. Euro), wovon:

- 199 Mio. Euro nicht erfasste LSA auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.041 Mio. Euro betrafen (2015: 497 Mio. Euro auf steuerliche Verluste in Höhe von 2.512 Mio. Euro). Der Großteil dieser Verluste hat keine Restlaufzeit (818 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016 und 2.257 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015); der erhebliche Rückgang der nicht erfassten LSA entstammte in erster Linie der Veräußerung des verbleibenden Portfolios von Lebensversicherungen in Großbritannien und Änderungen der Annahmen für die Genworth Group, die am 1. Dezember 2015 erstmalig konsolidiert wurde;

- 73 Mio. Euro sonstige nicht erfasste latente Steueransprüche (2015: 85 Mio. Euro) betrafen.

Anhang 20 Derivative Finanzinstrumente

Dieser Anhang umfasst alle Arten von Derivaten mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente, die die Definition von Eigenkapitalinstrumenten der Anteilseigner (siehe Anhang 13) erfüllen oder derivativer Finanzinstrumente, die von konsolidierten Anlagefonds im „Satelliten-Anlageportfolio“ gehalten werden (siehe Anhang 1.8.2), die zum beizulegenden Zeitwert entsprechend der IFRS-Hierarchie, wie in Anhang 1.5 erläutert, erfasst werden.

20.1. Derivative Finanzinstrumente: Laufzeiten, Nominalwerte und beizulegende Zeitwerte

(in Millionen Euro) Restlaufzeit des Nominalwerts zum 31. Dezember 2016 (a) Nominalwert
< 1 Jahr 1 bis 5 Jahre >5 Jahre 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Zinsderivate 50.926 63.861 93.321 208.109 236.498
Aktienderivate 17.393 7.155 2.356 26.904 28.341
Währungsderivate 113.835 14.747 6.823 135.405 126.911
Kreditderivate 6.138 16.955 1.442 24.535 23.919
Sonstige Derivate 25.551 2.663 7.140 35.354 29.267
Summe 213.843 105.381 111.082 430.307 444.936
(in Millionen Euro) Positiver beizulegender Zeitwert Negativer beizulegender Zeitwert Beizulegender Zeitwert netto
31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Zinsderivate 9.568 10.897 6.758 9.771 2.810 1.126
Aktienderivate 2.363 1.176 1.212 665 1.151 511
Währungsderivate 1.660 1.997 4.303 3.907 (2.643) (1.909)
Kreditderivate 185 253 145 359 40 (106)
Sonstige Derivate 384 551 1.881 800 (1.497) (249)
Summe 14.159 14.875 14.299 15.502 (139) (628)

Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.

(a) Vereinbarungsgemäß werden Nominalbeträge in absoluten Werten und ohne potenzielle Saldierung dargestellt.

Die Hauptgründe für die Entwicklung der Nutzung von Derivaten (überwiegend Zinsderivate, Währungsderivate und Kreditderivate) werden in Anhang 20.2 erläutert.

20.2. Derivative Instrumente gemäss IAS 39 nach Art des Sicherungsgeschäfts

Die derivativen Instrumente schlüsseln sich wie folgt auf:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Derivative Instrumente, die zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden Derivative Instrumente, die zur Absicherung des Cashflows verwendet werden Derivative Instrumente, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb verwendet werden
Nominalwert Beizulegender Zeitwert Nominalwert Beizulegender Zeitwert Nominalwert Beizulegender Zeitwert
Zinsderivate 47.253 (1.367) 6.228 1.091    
Aktienderivate 1.468 104        
Währungsderivate 3.732 1 3.776 (65) 5.826 (209)
Kreditderivate 1.310 (27)        
Sonstige Derivate 287 (18) 3.698 (89)    
Summe 54.051 (1.307) 13.701 937 5.826 (209)
(in Millionen Euro)
Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und sonstige derivative Instrumente, welche die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, jedoch in der Regel als ökonomische Sicherungsbeziehung verwendet werden Summe
Nominalwert Beizulegender Zeitwert Nominalwert Beizulegender Zeitwert
Zinsderivate 154.628 3.086 208.109 2.810
Aktienderivate 25.436 1.047 26.904 1.151
Währungsderivate 122.071 (2.371) 135.405 (2.643)
Kreditderivate 23.224 67 24.535 40
Sonstige Derivate 31.369 (1.390) 35.354 (1.497)
Summe 356.729 439 430.307 (139)

Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.

Zum 31. Dezember 2016 besteht der beizulegende Zeitwert (-139 Mio. Euro) der derivativen Instrumente aus dem beizulegenden Zeitwert der Derivate für Anlagevermögen in Höhe von -3.471 Mio. Euro (siehe Anhang 20.3.) und dem beizulegenden Zeitwert der Derivate für Verbindlichkeiten (-3.332 Mio. Euro - siehe Anhang 20.4.).

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Derivative Instrumente, die zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden Derivative Instrumente, die zur Absicherung des Cashflows verwendet werden Derivative Instrumente, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb verwendet werden
  Nominalwert Beizulegender Zeitwert Nominalwert Beizulegender Zeitwert Nominalwert Beizulegender Zeitwert
Zinsderivate 48.160 (1.462) 5.675 1.344    
Aktienderivate 238 (10)        
Währungsderivate 3.293 (22) 2.379 144 5.116 (279)
Kreditderivate 2.530 (41)        
Sonstige Derivate 287 (5) 4.500 20    
Summe 54.509 (1.539) 12.555 1.508 5.116 (279)
(in Millionen Euro)
Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und sonstige derivative Instrumente, welche die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, jedoch in der Regel als ökonomische Sicherungsbeziehung verwendet werden Summe
Nominalwert Beizulegender Zeitwert Nominalwert Beizulegender Zeitwert
Zinsderivate 182.662 1.244 236.498 1.126
Aktienderivate 28.102 521 28.341 511
Währungsderivate 116.123 (1.752) 126.911 (1.909)
Kreditderivate 21.390 (65) 23.919 (106)
Sonstige Derivate 24.480 (264) 29.267 (249)
Summe 372.756 (317) 444.936 (628)

Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.

Zum 31. Dezember 2016 belief sich der Nominalwert aller derivativen Finanzinstrumente auf insgesamt 430,3 Mrd. Euro (2015: 444,9 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2016 netto auf insgesamt -139 Mio. Euro (2015: -628 Mio. Euro).

AXA nutzt Derivate hauptsächlich zur Absicherung bestimmter Risiken, die aus beiden Seiten der Bilanz hervorgehen, im Zusammenhang mit seiner Asset-Liability-Management-Strategie (ALM) bei Versicherungsgesellschaften sowie Holdinggesellschaften und Banken. Der Nominalwert dieser Absicherungsstrategien belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 416.4 Mrd. Euro (2015: 432,8 Mrd. Euro) und umfasst:

i. die Steuerung von Zinsänderungsrisiken bei Kapitalanlagen mit fester Laufzeit, langfristigen Schulden und garantierten Zinssätzen auf Versicherungsverträge;

ii. die Reduzierung von Fremdwährungsrisiken bei auf Fremdwährungen lautenden Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten;

iii. die Steuerung von Liquiditätspositionen (einschließlich der Fähigkeit zur Zahlung von Leistungen und Ansprüchen bei Fälligkeit) in Verbindung mit dem Asset Liability Management und lokalen regulatorischen Anforderungen für Versicherungs- und Bankgeschäfte;

iv. die Begrenzung des Eigenkapitalrisikos;

v. die Begrenzung des Kreditausfallrisikos in Bezug auf bestimmte Kapitalanlagen in Unternehmensanleihen.

AXA nutzt ferner Derivate als Alternative zur Erlangung von Exposure gegenüber bestimmten Anteilsklassen durch „synthetische Positionen“, beispielsweise Termingeschäfte mit Zahlungsmitteln und Wertpapieren statt physische Wertpapiere. Ein weiteres Beispiel ist die Kombination von Staatsanleihen und Credit Default Swaps (CDS) als synthetische Position und als Alternative zum direkten Erwerb einer Unternehmensanleihe. Die Programme verursachen keine zusätzlichen spezifischen Risiken im Vergleich zu anderem Anlagevermögen.

Der Nominalwert von Derivaten, der zur Abbildung des Volumens der ausstehenden Instrumente und zur Schaffung einer Vergleichsbasis mit anderen Finanzinstrumenten herangezogen wird, setzt das Ausmaß der Aktivität mit hoher Wahrscheinlichkeit zu hoch an und bemisst das Risiko nicht direkt, da es den möglichen Kredit- und Marktausfall, die aus solchen Transaktionen hervorgehen könnte, weit übersteigt. Er stellt die Beträge, die zwischen den Parteien tatsächlich ausgetauscht werden, nicht dar und ist daher kein Maßstab für das Exposure der Gruppe gegenüber derivativen Finanzinstrumenten. So ist die Gruppe beispielsweise einem Kreditausfallrisiko in Bezug auf ihre Kontrahenten bei derivativen Finanzinstrumenten ausgesetzt, nicht jedoch dem Kreditausfallrisiko in Bezug auf den gesamten Nominalwert. AXA steuert das von Derivaten generierte Kontrahentenrisiko aktiv durch eine spezifische konzernweite Richtlinie. Diese Richtlinie umfasst ein Rahmenkonzept mit Grenzwerten und einen Prozess zur Risikoüberwachung. Für jeden zugelassenen Kontrahenten werden auf der Grundlage eines internen Punktesystems spezielle Grenzwerte festgelegt. Diese Richtlinie umfasst ferner eine tägliche bis wöchentliche Besicherung für den überwiegenden Teil des Risikoexposures der Gruppe. Die gesamte Nettobesicherung für alle derivativen Finanzinstrumente, einschließlich derjenigen, die im Zusammenhang mit Derivaten, die im Rahmen von Anlagefonds des „Satelliten-Anlageportfolio“ gehalten werden (siehe Anhang 1.8.2) belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 2,1 Mrd. Euro (2015: 0,5 Mrd. Euro). Dieser Nettobetrag enthält in der Konzernbilanz erfasste Beträge und nicht erfasste gegebene oder erhaltene Zusagen, die in Anhang 29 offengelegt werden.

Die 2008 einsetzenden Marktturbulenzen unterstrichen die zunehmende Bedeutung von Risikomanagement und hatten zusätzliche Sicherungsgeschäfte im Zeitraum von 2008 bis 2018 zur Folge. Seither hat AXA die Nutzung von Derivaten zur Risikoabsicherung fortgesetzt und Derivatepositionen gemäß dem Governance-Rahmenkonzept von AXA für Derivate erhöht oder reduziert.

Insbesondere sind Sicherungsgeschäfte eines der wichtigsten Instrumente zur Reduzierung des Risikos der in den meisten Life & Savings-Produkten und in einigen Property & Casualty-Produkten eingebetteten Optionen und Garantien. Sie führen überdies zu Reduzierung der Eigenkapitalunterlegung für die Geschäftstätigkeiten nach Solvency II. Die unterschiedlichen Richtlinien, die AXA in Bezug auf die Nutzung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten verwendet, umfassen eine intensive Überwachung ihrer Absicherungsstrategie und der zugehörigen Risiken im Rahmen eines systemischen Risikomanagementplans (SRMP), der vom Management Committee und vom Board of Directors im Rahmen der Maßnahmen, die für global systemrelevante Versicherungsunternehmen (GSII) gelten, genehmigt wurde.

Weitere Einzelheiten zur Asset Liability Management Governance befinden sich in Abschnitt 4.2. „Interne Kontrolle und Risikomanagement“

2016 nahm die Nutzung von Derivaten innerhalb der Gruppe aus den nachstehend aufgeführten Gründen in Bezug auf den Nominalwert um insgesamt -14,6 Mrd. Euro ab (siehe auch Anhang 20.2.1.):

- Der Nominalwert der Währungsderivate stieg im Vergleich zu 2015 um 8,5 Mrd. Euro, insbesondere aufgrund eines marktbedingten gestiegenen beizulegenden Zeitwerts der Fremdwährungsportfolios, die hauptsächlich auf den US-Dollar und das britische Pfund lauten;

- Der Nominalwert von Zinsderivaten nahm um -28,4 Mrd. Euro ab, hauptsächlich aufgrund (i) des Rückgangs der Absicherungen von Zinssätzen hauptsächlich in den Sicherungsverbindlichkeiten des Unternehmens, (ii) des Ablaufs der Zins-Swaptions im Zusammenhang mit garantierten Mindestleistungen bei Produkten mit variabel verzinsten Rentenzahlungen in den USA, (iii) der Fälligkeit der Zinsswaps im Geschäftsbereich UK Life & Savings und (iv) der Auflösung von Zinsswaps im Geschäftsbereich Life & Savings Italien;

- Der Nominalwert der Kreditderivate nahm um 0,6 Mrd. Euro zu, um das Exposure gegenüber dem Risiko von Renditeaufschlägen auf Unternehmensanleihen zu erhöhen.

In den vorstehenden Tabellen enthält die vierte Spalte Derivate, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, deren Zweck jedoch darin besteht, eine wirtschaftliche Absicherung eines Risikos zu schaffen, mit Ausnahme insbesondere bestimmter Kreditderivate. Sie enthalten ferner „Makrosicherungsderivate“ gemäß Definition des IASB in IAS 39.

Zum 31. Dezember 2016 belief sich der Nominalwert der derivativen Sicherungsinstrumente nach IAS 39 (Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, Absicherung von Zahlungsströmen und Absicherung von Nettoinvestitionen) der Gruppe auf 73,6 Mrd. Euro im Vergleich zu 72,2 Mrd. Euro im Vorjahr. Der erfasste beizulegende Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2016 netto auf -578 Mio. Euro im Vergleich zu -310 Mio. Euro im Vorjahr.

20.2.1. Derivative Zinsinstrumente

Das primäre Zinssatzrisiko der AXA Gruppe bezieht sich auf Verträge mit garantierten Leistungen und das Risiko, dass der Wert der erworbenen finanziellen Vermögenswerte mit der von den Vertragsinhabern erhaltenen Gegenleistung ausreicht, um die garantierten Leistungen und die ihnen zustehende voraussichtliche ermessensabhängige Überschussbeteiligung zu finanzieren. Zur Absicherung ungünstiger potenzieller Marktbedingungen werden derivative Strategien verwendet, um das Risiko aus der Garantieverpflichtung im Zeitverlauf zu reduzieren.

Zum 31. Dezember 2016 belief sich der Nominalwert der derivativen Zinsinstrumente auf insgesamt 208,1 Mrd. Euro (2015: 236,5 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2016 netto auf insgesamt 2.810 Mio. Euro (2015: 1.126 Mio. Euro). AXA nutzt überwiegend (i) Zinsswaps (61 % des gesamten Nominalwerts der derivativen Zinsinstrumente), (ii) Zinsoptionen (22 %) und (iii) standardisierte und andere Termingeschäfte (17 %).

Diese Instrumente werden hauptsächlich verwendet:

i. zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos und der Zinsvolatilität im Rahmen der Asset-Liability-Management-Strategie in Verbindung mit den garantierten Mindestleistungen bei Produkten mit variabel verzinsten Rentenzahlungen, mit einem Nominalwert von 53,5 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2016 (2015: 62,0 Mrd. Euro) hauptsächlich in den Geschäftsbereichen Life & Savings USA (Nominalwert von 22,4 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegenüber 31,8 Mrd. Euro im Vorjahr), Life & Savings Deutschland (Nominalwert von 12,8 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegenüber 13,6 Mrd. Euro im Vorjahr) und Life & Savings Japan (Nominalwert von 10,2 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegenüber 8,8 Mrd. Euro im Vorjahr);

ii. zur Steuerung des Duration Gap und/oder Konvexitätsrisikos von Sicherungsbeziehungen zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Rahmen von Anlagen auf eigene Rechnung als Bestandteil der Asset-Liability-Management-Strategie hauptsächlich in den Geschäftsbereichen Life & Savings Frankreich in Höhe von 53,1 Mrd. Euro (2015: 52,8 Mrd. Euro) und Life & Saving Japan in Höhe von 19,5 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 (2015: 22,5 Mrd. Euro);

iii. zur Minimierung der Aufwendungen der Gruppe für Schulden und die Begrenzung der Volatilität von Finanzaufwendungen, insbesondere innerhalb des Unternehmens, mit einem Nominalwert von 30,9 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegenüber 41,8 Mrd. im Vorjahr, in erster Linie aufgrund der Steuerung der derivativen Zinsinstrumente vor dem Hintergrund eines Umfelds niedriger aber volatiler Zinsen und durch die Restrukturierung von Derivaten zur Minimierung potenzieller Auswirkungen auf den Kapitalbedarf im Zusammenhang mit der systemischen Regulierung;

iv. zur Absicherung der Exposures gegenüber dem Zinsänderungsrisiko im Zusammenhang mit ihrer gewöhnlichen Banktätigkeit, hauptsächlich bei der AXA Bank Europe, zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos zwischen ihren zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, bei denen es sich hauptsächlich um Zinsswaps handelt (Nominalwert von 13,0 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegenüber 14,9 Mrd. Euro im Vorjahr).

20.2.2. Derivative Eigenkapitalinstrumente

Zum 31. Dezember 2016 belief sich der Nominalwert aller derivativen Eigenkapitalinstrumente auf insgesamt 26,9 Mrd. Euro (2015: 28,3 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2016 netto auf insgesamt 1.151 Mio. Euro (2015: 511 Mio. Euro). AXA nutzt überwiegend (i) Aktienswaps (60 % des gesamten Nominalwerts der derivativen Eigenkapitalnstrumente) und (ii) standardisierte und andere Termingeschäfte (32 %).

Diese Instrumente werden hauptsächlich verwendet:

i. zur Absicherung des Aktienrisikos im Rahmen der Asset-Liability-Management-Strategie in Verbindung mit den garantierten Mindestleistungen bei Produkten mit variabel verzinsten Rentenzahlungen, das sich zum 31. Dezember 2016 auf insgesamt 8,8 Mrd. Euro (2015: 11,7 Mrd. Euro) belief und hauptsächlich auf den Geschäftsbereich Life & Savings USA (Nominalwert von 7,7 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegenüber 11,1 Mrd. Euro im Vorjahr) entfiel;

ii. zur Absicherung des Exposures gegenüber dem Aktienrisiko im Rahmen von Anlagen auf eigene Rechnung zum Schutz der Überschussbeteiligungen der Versicherten und ihrer garantierten Verpflichtung im Zeitverlauf, hauptsächlich im Geschäftsbereich Life & Savings USA (Nominalwert von 11,7 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegenüber 6.9 Mrd. Euro im Vorjahr);

20.2.3. Derivative Währungsinstrumente

Die Gruppe hat verschiedene Währungsinstrumente abgeschlossen, um ihr Exposure gegenüber dem Fremdwährungsrisiko zu verringern. Derivative Währungsinstrumente sind Vereinbarungen über den Tausch der Währung eines Landes gegen die Währung eines anderen Landes zu einem vereinbarten Preis und Erfüllungstag.

Zum 31. Dezember 2016 belief sich der Nominalwert der derivativen Währungsinstrumente auf insgesamt 135,4 Mrd. Euro (2015: 126,9 Mrd. Euro). Ihr Marktwert belief sich 2015 auf -2.643 Mio. Euro im Vergleich zu -1.909 Mio. Euro im Vorjahr. AXA nutzt überwiegend (i) standardisierte und andere Devisentermingeschäfte (68 % des gesamten Nominalwerts der derivativen Währungsinstrumente), (ii) Devisenswaps (24 %) und (iii) Devisenoptionskontrakte (8 %).

Eines der Hauptziele von derivativen Währungsinstrumenten ist die Begrenzung von Änderungen der auf Fremdwährungen lautenden Nettovermögenswerte, die aus Wechselkursschwankungen hervorgehen, um den Wert der auf Fremdwährungen lautenden Nettoinvestitionen von AXA in ihre Tochterunternehmen ganz oder teilweise abzusichern und dadurch die Veränderlichkeit des konsolidierten Eigenkapitals der Gruppe bei Wechselkursschwankungen, aber auch in Bezug auf andere wichtige Kennzahlen, wie Liquidität, Verschuldungs- und Solvabilitätskoeffizient, zu verringern. Der Nominalwert der vom Unternehmen zur Absicherung des Wechselkursrisikos verwendeten Derivate erhöhte sich von 24,2 Mrd. im Geschäftsjahr 2015 auf 25,0 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016. Grund hierfür war in erster Linie die fortlaufende Überprüfung ihrer Richtlinie zur Absicherung von Nettoinvestitionen.

Derivative Währungsinstrumente werden auch zur Absicherung von Währungsanomalien zwischen den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Versicherungstöchter der Gruppe verwendet. Während die Verpflichtungen der meisten operativen Einheiten durch Vermögenswerte ausgeglichen werden, die auf die gleiche Währung lauten, können einige Einheiten unter Umständen in Vermögenswerte investieren, die auf Fremdwährungen lauten, um ihre Kapitalanlagen zu diversifizieren. Dies ist hauptsächlich in (i) der Schweiz der Fall, wo derartige Kontrakte zur Absicherung des Wechselkursrisikos aus Kapitalanlagen in Aktien und Schuldinstrumenten, die nicht auf CHF lauten (insbesondere Euro und US-Dollar), mit einem Nominalwert von insgesamt 53,0 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegenüber 50,4 Mrd. Euro im Vorjahr, genutzt werden, und (ii) im Geschäftsbereich Life & Savings Japan, wo Devisenterminkontrakte zur Absicherung des Wechselkursrisikos aus Kapitalanlagen in festverzinsliche Anleihen, die nicht auf JPY lauten, mit einem Nominalwert von insgesamt 15,4 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegenüber 13,9 Mrd. Euro im Vorjahr genutzt werden.

Eine Beschreibung des Wechselkursrisikos im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit der Tochterunternehmen der Gruppe und des Unternehmens befindet sich in Abschnitt 4.3 „Marktrisiken“ unter Angabe der Höhe des Exposures gegenüber dem Wechselkursrisiko und entsprechenden Sicherungsbeziehungen.

Gemäß IAS 21 und IAS 39 wird die Umrechnungsdifferenz im Zusammenhang mit diesen, in den operativen Einheiten verwendeten Schuldinstrumenten ergebniswirksam erfasst und gleicht den Großteil der Änderungen des Marktwerts der zugehörigen derivativen Finanzinstrumente aus, der ebenfalls ergebniswirksam erfasst wird.

20.2.4. Derivative Kreditinstrumente (CDS)

Die Gruppe nutzt im Rahmen ihrer Aktivitäten im Hinblick auf Anlage- und Kreditausfallmanagement Strategien, die Kreditderivate involvieren, die vorwiegend aus Credit Default Swaps (CDS) bestehen. Diese Instrumente werden in Kombination mit Staatsanleihen als Alternative zu Unternehmensanleihen genutzt, aber auch als Absicherung von Einzeladressen und speziellen Portfolios.

Zum 31. Dezember 2016 belief sich der Nominalwert der von der Gruppe gehaltenen Kreditderivate auf 24,5 Mrd. Euro gegenüber 23,9 Mrd. Euro im Vorjahr (ohne im Rahmen von Anlagefonds des „Satelliten-Anlageportfolios“ gehaltene Instrumente (0,8 Mrd. Euro); siehe Anhang 1.8.2.).

Derivative Kreditinstrumente werden hauptsächlich verwendet:

i. zur Absicherung von Kreditausfallrisiken im Zusammenhang mit dem Kauf von CDS, hauptsächlich für Einzeladressen und spezielle Portfolios, einschließlich ab einer bestimmten Höhe von Verlusten durch Trancheninstrumente (Nennwert von 9,4 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegen über 9,2 Mrd. Euro im Vorjahr);

ii. zur Umsetzung von Strategien zur Absicherung von Kreditausfallrisiken durch den Erwerb von Anleihen und gleichzeitiger Absicherung der Emittenten dieser Schuldtitel (i. e. CDS). Unter angespannten Marktbedingungen ist der Kreditderivatemarkt tatsächlich liquider als der Kassamarkt. Inhaber von Kassaanleihen sind unter Umständen nicht bereit oder nicht in der Lage, die Anleihen, die sie im Rahmen ihrer langfristigen Anlagestrategien halten, zu verkaufen. Aus diesem Grund wenden sie sich, statt ihre Anleihen einfach zu verkaufen, an den CDS-Markt, um eine Absicherung gegenüber einem speziellen Unternehmen oder Emittenten zu erlangen und tragen damit zur Erhöhung der Liquidität des CDS-Marktes bei. Dadurch entstehen Hedging-Chancen (d. h. die Anleihespanne ist größer als die CDS-Spanne), bei denen die Gruppe den zugrundeliegenden Basiswert zu einem attraktiven Preis absichern kann. Versicherungsgesellschaften setzen Negative-Basis-Trade-Strategien (NBT) durch Hedging-Strategien um, wodurch ein Vermögenswert geschaffen wird, der mit einem risikolosen Vermögenswert vergleichbar ist. Die von AXA in diesem Zusammenhang verwendeten CDS-Absicherungen beliefen sich 2016 auf 1,3 Mrd. Euro gegenüber 2,5 Mrd. Euro im Vorjahr;

iii. zur Steigerung der Renditen, hauptsächlich auf Portfolios von Staatsanleihen, indem sie Staatsanleihen halten und gleichzeitig Absicherungen für qualitativ hochwertige Adressen als Alternative zum Direkterwerb von Unternehmensanleihen kaufen. Diese Art von ALM-Strategie wird zur Kompensierung des Mangels an Tiefe und Liquidität auf einigen Märkten umgesetzt, indem ein synthetisches Ausfallrisiko übernommen wird (Nennwert von 13,9 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2016 gegenüber 12,2 Mrd. Euro im Vorjahr).

20.3. Auswirkung der Absicherung von Finanzinvestitionen

Die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente wird in der Konzernbilanz unter ihren zugehörigen Basiswerten (finanzielle Vermögenswerte (und Verbindlichkeiten, siehe Anhang 20.4)) dargestellt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente auf die zugehörigen Basiswerte (Vermögenswerte).

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Versicherung Sonstige Tätigkeiten
Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b)
Immobilienanlagen 21.275 104 21.379 125  
Schuldinstrumente 442.950 (3.053) 439.897 7.161 (197)
Aktien 25.538 (5) 25.534 1.544  
Nicht konsolidierte Anlagefonds 13.967 (77) 13.890 644  
Sonstige Anlagen (d) 14.093 (27) 14.067 63  
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate (199) 548 349 (3) (200)
Summe Finanzinvestitionen 496.349 (2.614) 493.735 9.409 (397)
Darlehen 37.003 (7) 36.995 26.879 (558)
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 175.292 0 175.292    
Summe Anlagen 729.919 (2.517) 727.402 36.413 (954)
(in Millionen Euro)
Summe
Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c)
Immobilienanlagen 125 21.400 104 21.504
Schuldinstrumente 6.964 450.111 (3.250) 446.861
Aktien 1.544 27.082 (5) 27.077
Nicht konsolidierte Anlagefonds 644 14.611 (77) 14.534
Sonstige Anlagen (d) 63 14.157 (27) 14.130
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate (203) (202) 348 146
Summe Finanzinvestitionen 9.013 505.758 (3.011) 502.748
Darlehen 26.321 63.882 (565) 63.317
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird   175.292 0 175.292
Summe Anlagen 35.459 766.332 (3.471) 762.861

(a) Buchwert, d. h. ohne Wertminderung, Aufgelder oder Abschläge und verbundener Abschreibung, einschließlich aufgelaufener Zinsen, jedoch ohne Auswirkungen von Derivaten.

(b) Einschließlich Makro-Hedges und sonstige Derivaten.

(c) Buchwert (siehe (a)), einschließlich Auswirkung von Sicherungsinstrumenten (IAS 39), ökonomischen Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten, Makro-Hedges und sonstigen Derivaten.

(d) Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert eingestuft werden.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
Versicherung Sonstige Tätigkeiten
Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b)
Immobilienanlagen 20.353 17 20.369 126  
Schuldinstrumente 417.366 (1.797) 415.569 10.948 (310)
Aktien 25.934 4 25.937 1.893  
Nicht konsolidierte Anlagefonds 13.477 (83) 13.394 785  
Sonstige Anlagen (d) 11.386 8 11.394 156  
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate (507) 1.422 914 (3) (406)
Summe Finanzinvestitionen 467.656 (447) 467.209 13.779 (716)
Darlehen 33.164 (61) 33.103 24.959 (569)
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 194.601 0 194.601    
Summe Anlagen 715.774 (492) 715.282 38.864 (1.285)
(in Millionen Euro)
Summe
Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c)
Immobilienanlagen 126 20.478 17 20.495
Schuldinstrumente 10.638 428.314 (2.107) 426.207
Aktien 1.893 27.827 4 27.830
Nicht konsolidierte Anlagefonds 785 14.263 (83) 14.179
Sonstige Anlagen (d) 156 11.542 8 11.550
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate (409) (511) 1.015 505
Summe Finanzinvestitionen 13.063 481.435 (1.164) 480.272
Darlehen 24.390 58.122 (629) 57.493
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird   194.601 0 194.601
Summe Anlagen 37.579 754.637 (1.777) 752.860

(a) Buchwert, d. h. ohne Wertminderung, Aufgelder oder Abschläge und verbundener Abschreibung, einschließlich aufgelaufener Zinsen, jedoch ohne Auswirkungen von Derivaten.

(b) Einschließlich Makro-Hedges und sonstige Derivaten.

(c) Buchwert (siehe (a)), aber einschließlich Auswirkung von Sicherungsinstrumenten (IAS 39), ökonomischen Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten, Makro-Hedges und sonstigen Derivaten.

(d) Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert eingestuft werden.

20.4. Auswirkung der Absicherung von Verbindlichkeiten

Die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente wird in der Konzernbilanz unter ihren zugehörigen Basiswerten (finanzielle Verbindlichkeiten (und Vermögenswerte, siehe Anhang 20.3)) dargestellt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente auf die zugehörigen Basiswerte (Verbindlichkeiten).

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Nettobuchwert ohne Auswirkungen des abgesicherten Werts Auswirkungen von derivativen Instrumenten Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten Nettobuchwert ohne Auswirkungen des abgesicherten Werts Auswirkungen von derivativen Instrumenten Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 414.569 (1.489) 413.080 398.776 (654) 398.123
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 160.222 0 160.222 152.079 0 152.079
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 574.791 (1.489) 573.302 550.856 (653) 550.202
Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen 50.358 (95) 50.263 76.606 (114) 76.492
Makro-Hedges und sonstige derivative Finanzinstrumente bei Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (Verbindlichkeiten)   (318) (318)   (873) (873)
Nachrangige Anleihen 9.007 (1.189) 7.818 6.823 642 7.465
Ausgegebene Schuldinstrumente 1.139 (30) 1.109 663 (39) 624
Kredite von Finanzinstitutionen 0   0 0   0
ZU FINANZIERUNGSZWECKEN AUSGEGEBENE SCHULDTITEL(a) 10.146 (1.219) 8.927 7.486 603 8.089
Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 32.113 (370) 31.743 32.902 (264) 32.639
Verbindlichkeiten 79.940 160 80.101 78.548 152 78.700
Summe Derivate   (3.332)     (1.149)  

(a) Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel werden in der Bilanz abzüglich der Auswirkung von Derivaten dargestellt. Infolgedessen ist der in der Spalte ausgewiesene „Wert einschließlich Auswirkung von Derivaten“ ihr Buchwert.

Zum 31. Dezember 2016 werden die in Anhang 15 ausgewiesenen Derivate im Zusammenhang mit Bankschulden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos im Rahmen der gewöhnlichen Banktätigkeit genutzt, um eine angemessene Zinsspanne zwischen den zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu erzielen. Zugehörige Basiswerte werden in Anhang 9.4.2 und Verbindlichkeiten in Anhang 15 offengelegt.

20.5. Aufschlüsselung der derivativen Finanzinstrumente nach Bewertungsmethode

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
An einem aktiven Markt notierte Instrumente Nicht an einem aktiven Markt notierte Instrumente - Vermögenswerte ohne aktiven Markt
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter Beizulegender Zeitwert (Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender Beizulegender Zeitwert(Stufe 2) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender Beizulegender Zeitwert(Stufe 3) Summe
Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Vermögenswerte (A) (1.177) (2.294)   (3.471)
Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge 15 (1.917)   (1.903)
Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln, Betriebsschulden und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten   (1.219)   (1.219)
Derivate für Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4 (197) (17) (210)
Nettowert der derivativen Finanzinstrumente 19 (3.334) (17) (3.332)
Beizulegender Zeitwert netto (C = A-B)       (139)
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015
An einem aktiven Markt notierte Instrumente Nicht an einem aktiven Markt notierte Instrumente - Vermögenswerte ohne aktiven Markt
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter Beizulegender Zeitwert (Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender Beizulegender Zeitwert(Stufe 2) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender Beizulegender Zeitwert(Stufe 3) Summe
Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Vermögenswerte (A) (412) (1.365)   (1.777)
Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge (9) (1.632)   (1.641)
Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln, Betriebsschulden und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten   603   603
Derivate für Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23 (122) (12) (111)
Nettowert der derivativen Finanzinstrumente 14 (1.151) (12) (1.149)
Beizulegender Zeitwert netto (C = A-B)       (628)

Die von der Gruppe zur Einstufung der Finanzinstrumente in die Kategorien der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS angewandten Grundsätze und die für diese Instrumente geltende Fair-Value-Hierarchie werden in Anhang 1.5 erläutert. Die gleichen Grundsätze gelten für derivative Finanzinstrumente.

Die Gruppe mindert das Kontrahentenrisiko der derivativen Finanzinstrumente dadurch, dass sie für die meisten Verträge mit Derivaten vertragliche Sicherheiten verlangt. Zum 31. Dezember 2016 war die Anpassung des beizulegenden Zeitwerts für Derivate für das Risiko der Nichterfüllung nicht wesentlich.

Anhang 21 Segmentinformationen

Nähere Informationen über die Geschäftssegmente der Gruppe siehe Anhang 3 „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten“.

21.1. Gesamtumsatz

Gesamtumsatz(a) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (b)
(in Millionen Euro)    
LIFE & SAVINGS 60.282 58.862
davon Direktprämien 55.179 53.892
davon übernommenes Rückversicherungsgeschäft 3.507 3.324
davon Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 219 236
davon Umsatzerlöse aus anderen Tätigkeiten 1.378 1.410
Frankreich 17.010 15.922
Vereinigte Staaten 14.303 13.628
Großbritannien    
Japan 5.161 4.194
Deutschland 6.662 6.650
Schweiz 7.044 7.170
Belgien 1.210 1.715
Italien 3.411 4.086
Spanien 794 757
Region EMEA-LATAM 1.092 1.285
Asien (ohne Japan) 3.343 3.029
Sonstige Länder 253 426
PROPERTY & CASUALTY 35.604 34.831
davon Direktprämien 33.655 32.956
davon übernommenes Rückversicherungsgeschäft 1.879 1.558
davon Umsatzerlöse aus anderen Tätigkeiten 70 317
Frankreich 6.742 6.020
Deutschland 4.016 3.909
Großbritannien & Irland 4.658 4.792
Schweiz 3.088 3.100
Belgien 2.081 2.010
Italien 1.557 1.558
Spanien 1.567 1.536
Region EMEA-LATAM 4.232 4.507
Direct 2.864 2.732
Asien 1.103 1.099
AXA Corporate Solutions Assurance 2.318 2.255
AXA Assistance 1.276 1.226
Sonstige Länder 103 86
ASSET MANAGEMENT 3.710 3.822
AB 2.530 2.580
AXA Investment Managers 1.180 1.242
BANKGESCHÄFT 596 621
AXA Banque 200 163
AXA Bank Belgium 339 400
AXA-Bank (Deutschland) 37 33
Andere Banken 20 26
Holding-Gesellschaften    
Summe 100.193 98.136

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(a) Der Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings wird als gesonderter Posten in die Erfolgsrechnung umgegliedert und das Segment International Insurance wird in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty umgegliedert:

Geografische Angaben bezüglich der Umsatzerlöse und Vermögenswerte im Bereich Asset Management sind im Berichterstattungssystem der Gruppe nicht verfügbar und die Kosten für dessen Weiterentwicklung wären übermäßig. Eine entsprechende Aufteilung nach Einheiten wird für dieses Segment vorstehend angegeben.

In Anbetracht der Größe und der Diversität der Gruppe macht keiner ihrer Kunden mehr als 10 % ihres Geschäfts aus.

21.2. Summe Vermögenswerte

Summe Vermögenswerte (a) (b) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (c)
(in Millionen Euro)    
LIFE & SAVINGS 707.939 703.495
Frankreich 186.509 185.586
Vereinigte Staaten 190.724 174.446
Großbritannien 908 30.062
Japan 55.470 50.021
Deutschland 83.774 80.137
Schweiz 83.944 80.288
Belgien 40.935 40.474
Italien 31.337 31.450
Spanien 8.250 7.814
Region EMEA-LATAM 5.610 6.743
Asien (ohne Japan) 18.851 15.368
Sonstige Länder 1.627 1.107
PROPERTY & CASUALTY 96.070 93.235
Frankreich 23.267 21.966
Deutschland 10.922 10.325
Großbritannien & Irland 8.508 8.613
Schweiz 8.407 8.623
Belgien 10.283 9.631
Italien 3.841 3.614
Spanien 2.996 2.771
Region EMEA-LATAM 6.022 6.662
Direct 5.497 5.251
Asien 2.160 2.007
AXA Corporate Solutions Assurance 10.632 10.281
AXA Assistance 1.032 946
Sonstige Länder 2.504 2.545
ASSET MANAGEMENT 9.180 8.506
AB 6.325 5.685
AXA Investment Managers 2.855 2.822
BANKGESCHÄFT 32.632 33.858
AXA Banque 7.339 6.529
AXA Bank Europe 24.575 26.639
AXA-Bank (Deutschland) 764 606
Andere Banken (46) 84
Holding-Gesellschaften 46.961 47.975
Summe 892.783 887.070

(a) Abzüglich der konzerninternen Bereinigungen und nach Abzug des Werts im Zusammenhang mit den bei der Konsolidierung bereinigten Anteile.

(b) Einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte.

(c) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

21.3. Sonstige Segmentinformationen

21.3.1. Life & Savings

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Gebuchte Bruttobeiträge Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (b) Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen (b)
Altersvorsorge-/Renten-/Kapitalanlageverträge (Einzelperson) 23.374 257.992 28.446
Altersvorsorge-/Renten-/Kapitalanlageverträge (Gruppe) 2.894 28.687 6.511
Lebensversicherungen (einschließlich Erlebensfallversicherungen) 21.433 178.806 970
Krankenversicherungen 8.286 28.064 130
Sonstige 2.699 14.548 2
Zwischensumme 58.686 508.096 36.059
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen (c) 219   14.299
Honorare, Provisionen und andere Erlöse 1.378    
Summe 60.282 508.096 50.358
Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge) 15.789 160.222 15.511
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Gebuchte Bruttobeiträge Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (b) Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen (b)
Altersvorsorge-/Renten-/Kapitalanlageverträge (Einzelperson) 21.699 240.093 29.143
Altersvorsorge-/Renten-/Kapitalanlageverträge (Gruppe) 2.336 29.063 6.508
Lebensversicherungen (einschließlich Erlebensfallversicherungen) 22.558 177.983 851
Krankenversicherungen 8.073 25.531  
Sonstige 2.550 12.890 2
Zwischensumme 57.216 485.560 36.504
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen (c) 236   40.102
Honorare, Provisionen und andere Erlöse 1.410    
Summe 58.862 485.560 76.606
Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge) 17.383 152.079 42.926

(a) Der Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings wird als gesonderter Posten in die Erfolgsrechnung umgegliedert und das Segment International Insurance wird in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty umgegliedert:

(b) Ohne Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht verdienten Umsätzen und Entgelten und Überschussanteilen der Versicherten, zusammen mit Derivaten im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen.

(c) Bezieht sich auf Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung und Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung, bei denen das Risiko von Versicherten getragen wird.

21.3.2. Property & Casualty

(in Millionen Euro) Gebuchte Bruttobeiträge Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Privatgeschäft 18.636 17.858 27.005 26.366
Kfz-Versicherungen 10.528 10.405 18.441 17.760
Sachschäden 4.034 4.034 3.465 3.552
Kranken 2.143 1.806 1.544 1.604
Sonstige 1.930 1.613 3.555 3.449
Unternehmensgeschäft 16.170 15.935 38.204 37.161
Kfz-Versicherungen 3.234 3.005 5.254 5.008
Sachschäden 4.135 4.030 5.491 4.917
Schuld 2.314 2.266 11.875 11.690
Kranken 3.030 3.182 6.871 7.023
Sonstige 3.457 3.453 8.712 8.524
Sonstige 729 720 1.485 1.769
Zwischensumme 35.534 34.514 66.694 65.296
Honorare, Provisionen und andere Erlöse 70 317    
Summe 35.604 34.831 66.694 65.296

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

21.3.3. Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Segment Property & Casualty

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Schadens Rückstellungen IBNR Rückstellungen für Schadenregulierungskosten IBNR-Rückstellung für Schadenregulierungskosten Summe Schadens Rückstellungen einschließlich IBNR und Aufwendungen
Privatgeschäft          
Kfz-Versicherungen 10.972 2.697 383 25 14.077
Sachschäden 1.440 480 65 2 1.987
Sonstige 1.672 585 69 8 2.334
Zwischensumme Privatgeschäft 14.084 3.762 516 35 18.398
Unternehmensgeschäft          
Kfz-Versicherungen 3.009 827 110 8 3.954
Sachschäden 3.089 977 81 6 4.152
Schuld 7.409 3.519 275 54 11.258
Sonstige 8.153 2.553 298 23 11.027
Zwischensumme Unternehmensgeschäft 21.661 7.876 764 90 30.391
Sonstige 619 584 32 0 1.235
Summe - Property & Casualty 36.364 12.222 1.312 126 50.024
(in Millionen Euro) Rückstellungen für Beitragsüberträge und sonstige Summe Versicherungsmathematische Verbindlichkeiten
Privatgeschäft    
Kfz-Versicherungen 4.364 18.441
Sachschäden 1.479 3.465
Sonstige 2.765 5.099
Zwischensumme Privatgeschäft 8.607 27.005
Unternehmensgeschäft    
Kfz-Versicherungen 1.300 5.254
Sachschäden 1.339 5.491
Schuld 617 11.875
Sonstige 4.556 15.583
Zwischensumme Unternehmensgeschäft 7.812 38.204
Sonstige 251 1.485
Summe - Property & Casualty 16.670 66.694
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Schadens Rückstellungen IBNR Rückstellungen für Schadenregulierungskosten IBNR-Rückstellung für Schadenregulierungskosten Summe Schadens Rückstellungen einschließlich IBNR und Aufwendungen
Privatgeschäft          
Kfz-Versicherungen 10.308 2.789 372 31 13.499
Sachschäden 1.400 418 67 2 1.887
Sonstige 1.600 716 89 8 2.413
Zwischensumme Privatgeschäft 13.308 3.923 528 40 17.800
Unternehmensgeschäft          
Kfz-Versicherungen 2.929 745 103 11 3.788
Sachschäden 2.805 815 79 7 3.705
Schuld 7.123 3.574 268 60 11.024
Sonstige 7.973 2.269 290 21 10.553
Zwischensumme Unternehmensgeschäft 20.989 7.601 747 99 29.436
Sonstige 913 618 38 0 1.569
Summe - Property & Casualty 35.209 12.142 1.314 139 48.804
(in Millionen Euro) Rückstellungen für Beitragsüberträge und sonstige Summe Versicherungsmathematische Verbindlichkeiten
Privatgeschäft    
Kfz-Versicherungen 4.261 17.760
Sachschäden 1.665 3.552
Sonstige 2.640 5.053
Zwischensumme Privatgeschäft 8.566 26.366
Unternehmensgeschäft    
Kfz-Versicherungen 1.220 5.008
Sachschäden 1.212 4.917
Schuld 666 11.690
Sonstige 4.628 15.181
Zwischensumme Unternehmensgeschäft 7.725 37.161
Sonstige 200 1.769
Summe - Property & Casualty 16.492 65.296

(a) Umklassifizierung der Tätigkeiten von International Insurance in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty.

21.4. Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Zinserträge (netto) 509 547
Provisionen (netto) 82 69
Sonstige 6 5
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit 596 621

Anhang 22 Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen

Das Netto-Kapitalanlageergebnis (vor Finanzierungsaufwendungen) aus den finanziellen Vermögenswerten der Versicherungsunternehmen und Unternehmen in anderen Geschäftssegmenten (ohne Umsatzerlöse aus Finanzanlagen von Banken, die in den Netto-Umsatzerlösen aus Banktätigkeit enthalten sind) lautete wie folgt:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Nettokapitalerträge (a) Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen Netto Kapitalanlageergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen 775 2.003   (126) 2.652
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilienanlagen 41   6   47
Immobilienanlagen 817 2.003 6 (126) 2.699
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente          
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 11.583 1.537 13 (49) 13.084
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) 1.036   (315)   722
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 52   17   69
Nicht notierte Schuldinstrumente (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) 117 1     119
Schuldinstrumente 12.788 1.538 (285) (49) 13.993
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 553 712 4 (555) 714
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) 321   325   645
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente 8   5   13
Eigenkapitalinstrumente 881 712 334 (555) 1.373
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 270 141 21 (134) 298
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden 242   (48)   194
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 3   3   6
Nicht konsolidierte Anlagefonds 515 141 (23) (134) 499
Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden 89   9   99
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen          
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen 5     2 8
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden     0   0
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen          
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 1.234 (1)   (11) 1.222
Darlehen 1.240 (1) 0 (9) 1.230
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird     9.124   9.124
Derivative Instrumente (971)   (1.880)   (2.851)
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen (698)       (698)
Sonstige 279 17 1.344 76 1.716
NETTO-KAPITALANLAGEERGEBNIS 14.941 4.410 8.629 (796) 27.184

(a) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities).

(b) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.

(c) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Nettokapitalerträge(b) Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen Netto Kapitalanlageergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen 817 166   (68) 916
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilienanlagen 36   63   99
Immobilienanlagen 853 166 63 (68) 1.015
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente          
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 11.920 767 (105) (110) 12.472
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) 1.010   (523)   486
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 28   (29)   (1)
Nicht notierte Schuldinstrumente (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) 132 2     134
Schuldinstrumente 13.090 769 (657) (110) 13.091
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 540 1.175 (119) (392) 1.204
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (d) 227   247   474
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente 4   (2)   2
Eigenkapitalinstrumente 772 1.175 125 (392) 1.680
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 345 175 (85) (74) 361
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden 332   (124)   208
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 2   (26)   (24)
Nicht konsolidierte Anlagefonds 679 175 (234) (74) 545
Sonstige von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden 153   (211)   (57)
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen          
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen 4       4
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden          
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen          
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 1.185 0   (6) 1.180
Darlehen 1.189 0   (6) 1.184
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird     784   784
Derivative Instrumente (82)   (580)   (661)
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen (670)       (670)
Sonstige 255 232 269 (74) 681
NETTO-KAPITALANLAGEERGEBNIS 16.238 2.518 (442) (724) 17.590

(a) Anpassung des aufgegebenen Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings in einem gesonderten Posten der Erfolgsrechnung.

(b) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabel verzinster Rentenzahlungen (Variable Annuities).

(c) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.

(d) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.

Die Nettokapitalanlageerträge werden nach Wertminderungsaufwand für als Finanzinvestition direkt gehaltene Immobilien und nach Abschreibung der Auf-/Abgelder für Schuldinstrumente dargestellt. Im Gesamtwert sind auch sämtliche Kapitalanlagegebühren enthalten.

Die realisierten Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen umfassen die Aufholung von Wertminderungsaufwand nach dem Verkauf von Anlagen.

Die realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen bestehen hauptsächlich aus:

- Anpassungen von Kapitalanlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Kunden getragen wird, die durch eine Anpassung der zugehörigen Rückstellungen für die Überschussbeteiligung der Versicherten saldiert werden, da die Wertentwicklung der gehaltenen Vermögenswerte direkt an den jeweiligen Vertragsinhaber durchgereicht wird;

- Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Kapitalanlagen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von Fonds des „Satelliten-Anlagefonds“, wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden;

- Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Fair-Value-Absicherungen zugrundeliegenden Basiswerte (wie nach IAS 39 designiert) oder „natürlichen Sicherungsbeziehungen“ (d. h. zugrundeliegende Basiswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert und Bestandteil einer ökonomischen Sicherungsbeziehung sind, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 nicht erfüllen).

Die Änderungen von Wertminderungen von Kapitalanlagen für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte umfassen Wertminderungsaufwand für Kapitalanlagen und Auflösungen von Wertminderungen erst nach der Neubewertung des erzielbaren Betrags. Rückbuchungen von Wertminderungen nach dem Verkauf der Kapitalanlagen sind in der Gesamtsumme der realisierten Nettoveräußerungsgewinne und -verluste enthalten.

Anhang 23 Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft

Das Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft lautete wie folgt:

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Life & Savings Property & Casualty Eliminierungen zwischen Segmenten Summe
Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge (2.978) (3.346) 431 (5.893)
Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) 2.919 1.890 (163) 4.646
Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen 138 538 (19) 657
Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 80 (918) 249 (589)
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Life & Savings Property & Casualty Eliminierungen zwischen Segmenten Summe
Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge (2.283) (3.250) 499 (5.035)
Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) 1.994 1.795 (112) 3.677
Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen 26 480 (30) 476
Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft (262) (975) 356 (881)

(a) Das Segment International Insurance wird in die Segmente Life & Savings und Property & Casualty umgegliedert.

Anhang 24 Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel

2016 beliefen sich die Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel, die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit derivativen Sicherungsinstrumenten enthalten, auf 296 Mio. Euro (2015: 488 Mio. Euro) hauptsächlich innerhalb des Unternehmens: 209 Mio. Euro (2015: 435 Mio. Euro).

Anhang 25 Aufwendungen nach Art

25.1. Aufwendungen für Akquisitionen

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Life & Savings Property & Casualty Summe Versicherungsgeschäft Asset Management Banking Holding-Gesellschaften
Aufwendungen für Akquisitionen - brutto (b) 5.586 6.575 12.160      
Änderung der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten (c) (584) (111) (695)      
Nettoaufwand für Akquisitionen 5.001 6.464 11.465      
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Eliminierungen zwischen Segmenten Summe Summe
Aufwendungen für Akquisitionen - brutto (b) (30) 12.130 11.433
Änderung der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten (c) 0 (695) (1.279)
Nettoaufwand für Akquisitionen (30) 11.435 10.154

(a) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach der Verkaufsankündigung.

(b) Enthält sämtliche Aufwendungen für Akquisitionen im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen vor Aktivierung/Abschreibung der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten.

(c) Änderung (Aktivierung und Abschreibung) der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschlussbeteiligung und Änderungen der Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung.

25.2. Aufwendungen nach Art

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016
Life & Savings Property & Casualty Summe Versicherungsgeschäft Asset Management Banking Holding-Gesellschaften
Aufwendungen für Akquisitionen - brutto 5.586 6.575 12.160      
Schadensregulierungskosten 515 1.766 2.281      
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen 224 34 259 0 0 127
Verwaltungsaufwendungen 3.065 3.398 6.464 2.922 419 981
Bankgebühren         65  
Zunahme/(Rückbuchung) der Abschreibungen auf Sachanlagen 1 0 1      
Sonstige Erträge/Aufwendungen (276) 74 (202) 272 (13) (410)
Gesamtaufwand nach Bestimmungszweck 9.115 11.848 20.963 3.195 471 698
Aufschlüsselung der Aufwendungen nach Art            
Personalaufwand 2.645 3.687 6.331 1.650 167 232
Auslagerung und professionelle Dienstleistungen 301 422 724 130 69 49
IT-Aufwendungen 593 705 1.298 170 69 3
Aufwendungen im Zusammenhang mit selbstgenutzten Immobilien 249 317 566 210 12 29
Gezahlte Provisionen 4.328 5.769 10.097 712 32  
Sonstige Aufwendungen 999 947 1.947 322 122 385
(in Millionen Euro) 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Eliminierungen zwischen Segmenten Summe Summe
Aufwendungen für Akquisitionen - brutto (30) 12.130 11.433
Schadensregulierungskosten (2) 2.279 2.068
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen (41) 345 253
Verwaltungsaufwendungen (486) 10.299 10.042
Bankgebühren   65 63
Zunahme/(Rückbuchung) der Abschreibungen auf Sachanlagen   1 1
Sonstige Erträge/Aufwendungen 208 (144) 339
Gesamtaufwand nach Bestimmungszweck (351) 24.976 24.200
Aufschlüsselung der Aufwendungen nach Art      
Personalaufwand 3 8.384 8.047
Auslagerung und professionelle Dienstleistungen (53) 918 825
IT-Aufwendungen 66 1.606 1.636
Aufwendungen im Zusammenhang mit selbstgenutzten Immobilien (4) 814 782
Gezahlte Provisionen (276) 10.565 9.985
Sonstige Aufwendungen (87) 2.689 2.925

(a) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach den Verkaufsankündigungen.

Die Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem 31. Dezember 2015 um 776 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Aufwendungen um 1.057 Mio. Euro. Gründe hierfür waren:

- höhere Aufwendungen auf reifen Märkten (+1.097 Mio. Euro), hauptsächlich in Frankreich, infolge der Integration von Genworth, sowie in Deutschland, hauptsächlich aufgrund höherer Restrukturierungskosten;

- höhere Aufwendungen im Direktgeschäft (+41 Mio. Euro), hauptsächlich in Polen nach der Akquisition von Liberty und Geschäftswachstum sowie in Großbritannien infolge von Investitionen in IT-Systeme;

- höhere Aufwendungen auf Schwellenmärkten (+22 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund höherer Provisionen in den Geschäftsbereichen P&C Mexiko und P&C Türkei, in denen sich gestiegene Geschäftsvolumen widerspiegeln, die teilweise vom Geschäftsbereich Hongkong ausgeglichen wurden. Grund hierfür waren höhere sonstige Erträge nach dem Portfoliowachstum des mitversicherten Geschäfts;

teilweise ausgeglichen durch:

- niedrigere Aufwendungen im Bereich Asset Management (-124 Mio. Euro), hauptsächlich bei AB, infolge niedrigerer Ausgleichsaufwendungen im Einklang mit niedrigeren Umsatzerlösen sowie niedrigeren Aufwendungen für Werbung und Dienstleistungen.

Anhang 26 Arbeitnehmer

26.1. Aufschlüsselung des Personalaufwands

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 (angepasst) (a)
Löhne/Gehälter und Nebenleistungen 6.053 6.020
Sozialabgaben 831 899
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 505 547
Anteilsbasierte Vergütung 261 277
Sonstiger Personalaufwand und Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer (b) 733 303
Summe Personalaufwand 8.384 8.047

(a) Angepasst: Neubewertung des Beitrags von UK Life & Savings als aufgegebener Geschäftsbereich nach den Verkaufsankündigungen.

(b) Einschließlich Abfindungen und Aufwendungen für Vorruhestand (auslösendes Ereignis = Einrichtung des Plans) und Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern in Frankreich.

26.2. Leistungen an Arbeitnehmer

26.2.1. Beitragsorientierte Pläne

Die Kosten der gezahlten Beiträge wurden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 166 Mio. Euro (2015: angepasst 173 Mio. Euro).

26.2.2. Leistungsorientierte Pläne

Die Gruppe betreibt mehrere Pläne mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor allem in Großbritannien, den USA, Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Belgien.

Bei den leistungsorientierten Plänen von AXA handelt es sich überwiegend um Pensionspläne auf der Grundlage des letzten Gehalts oder Pensionspläne, die auf einer Barausgleichsformel basieren, die Teilnehmern Leistungen in Form einer bei Renteneintritt zahlbaren Pauschalzahlung in garantierter Höhe oder einer lebenslangen Rente gewähren. Die Höhe der Leistung hängt in der Regel von der Dauer der Dienstzeit des Teilnehmers und seinem Gehalt in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt ab.

In der Schweiz handelt es sich bei dem beitragsorientierten Plan um einen Pensionsplan auf Beitragsbasis nach schweizerischem Recht, der aufgrund von Garantien und der Abdeckung von Risiken im Zusammenhang mit Mortalität und Erwerbsunfähigkeit als leistungsorientierter Plan nach IAS 19 eingestuft wird.

In Großbritannien, den Vereinigten Staaten und Deutschland werden Rentenzahlungen in der Regel im Einklang mit einem Preisindex für den Einzelhandel oder der Inflationsrate aktualisiert, im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen Rentenzahlungen nicht zwangsläufig an die Inflationsentwicklung angepasst werden.

Die meisten leistungsorientierten Pläne werden durch langfristige Finanzierungen für Leistungen an Arbeitnehmer finanziert oder von Versicherungspolicen oder Publikumsfonds abgedeckt. In der Schweiz und in Belgien basieren die wichtigsten leistungsorientierten Pläne auf Beitragszahlungen, wohingegen es sich in den Vereinigten Staaten, Frankreich und Deutschland bei den wichtigsten Plänen um leistungsorientierte Pläne ohne Beitragszahlungen handelt.

In Großbritannien, den Vereinigten Staaten und in der Schweiz erfolgen die Leistungszahlungen aus Fonds, die von Treuhändern verwaltet werden, und aus von Treuhändern gehaltenen Planvermögen, die lokalen Vorschriften und Gepflogenheiten unterliegen. Der Board of Trustees, der in der Regel aus Vertretern des Unternehmens und Planteilnehmern gemäß den Regeln den Plans besteht, ist für die Durchführung der Pläne einschließlich Anlageentscheidungen und Beitragspläne verantwortlich, um die bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen oder Finanzierungsziele gemeinsam mit AXA auf lokaler Ebene einzuhalten.

In Frankreich und Belgien werden die Leistungszahlungen von Versicherungsgesellschaften oder Publikumsfonds verwaltet.

In Großbritannien wurde der wichtigste leistungsorientierte Plan am 31. August 2013 für neue Teilnehmer geschlossen und Teilnehmer, die dem leistungsorientierten Plan angehörten, hatten die Wahlmöglichkeit, am beitragsorientierten Plan teilzunehmen.

In den Vereinigten Staaten stellte AXA US die Ansammlung von Leistungen im Rahmen ihres leistungsorientierten Plans nach dem 31. Dezember 2013 ein und bietet einen beitragsorientierten Plan seitens des Unternehmens für Dienstzeiten nach dem 1. Januar 2014 an.

In Irland wurde der leistungsorientierte Plan abgeändert (mit Wirkung ab dem 31. Juli 2015), sodass der Plan für die künftige Ansammlung von Leistungen geschlossen wurde. Ab diesem Zeitpunkt wurde ein neuer beitragsorientierter Plan eingerichtet.

26.2.3. Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen

Die Annahmen für alle Verbindlichkeiten stehen im Einklang mit den wirtschaftlichen Merkmalen der Pläne der entsprechenden Länder. Die gewichteten durchschnittlichen finanziellen Annahmen, die von AXA für Pensionspläne in den wichtigsten Regionen, in denen AXA tätig ist, herangezogen wurden, sind folgende:

Annahmen Dezember 2016

Europa Nordamerika Japan Sonstige
Leistungsorientierte Pensionszusagen - Annahmen zum 31. Dezember 2016        
Abzinsungssatz 1,7% 3,8% 0,6% 7,0%
Gehaltsanstieg in künftigen Jahren 2,1% 6,4% 1,7% 5,0%
Inflationsrate 1,4% 2,5% 0,0% 4,0%

Annahmen Dezember 2015

Europa Nordamerika Japan Sonstige
Leistungsorientierte Pensionszusagen - Annahmen zum 31. Dezember 2015        
Abzinsungssatz 2,4% 4,0% 0,9% 6,0%
Gehaltsanstieg in künftigen Jahren 2,1% 6,4% 2,2% 5,0%
Inflationsrate 1,3% 2,5% 0,0% 4,0%

Für jeden Plan wird der Abzinsungssatz zu jedem Bilanzstichtag anhand von Marktrenditen für die jeweilige Währung bei qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating bestimmt. Er hängt von der Laufzeit des Plans und dem Fälligkeitsprofil der leistungsorientierten Verpflichtung ab.

Von AXA verwendete signifikante demografische Annahmen bei der Bemessung der Verpflichtungen der Gruppe im Rahmen ihrer leistungsorientierten Pläne sind Mortalitätstabellen. Diese Annahmen basieren häufig auf den Empfehlungen von Versicherungsmathematikern in Übereinstimmung mit veröffentlichten Statistiken und Erfahrungswerten in jedem Land. Umgerechnet in die durchschnittliche restliche Lebenserwartung bei Renteneintritt (im Durchschnitt zwischen 60 und 65 Jahren) würden sich folgende Mortalitätsannahmen ergeben:

- 22,89 Jahre für Männer und 25,43 für Frauen, die zum 31. Dezember 2016 in Rente gehen;

- 25,38 Jahre für Männer und 27,95 für Frauen, die zum 31. Dezember 2026 (d. h. 10 Jahre nach dem Berichtsdatum in Rente gehen.

26.2.4. Angaben zur Bilanz

Die nachstehende Tabelle zeigt die Änderung der Leistungsverpflichtung und die Änderung des Planvermögens in Verbindung mit Pensionsplänen und sonstigen Leistungsplänen, die von AXA gesponsert werden, gemeinsam mit einer Analyse des Sondervermögens und der Bilanz.

(in Millionen Euro) Pensionsleistungen Sonstige Leistungen Summe
2016 2015 2016 2015 2016 2015
Änderung der Leistungsverpflichtung            
Leistungsorientierte Verpflichtung zu Beginn der Berichtsperiode 21.093 20.310 623 665 21.716 20.974
Laufender Dienstzeitaufwand 249 268 3 7 252 275
Zinsaufwand 405 529 19 21 424 550
Arbeitnehmerbeiträge 64 60     64 60
Planänderungen und -kürzungen (a) (100) (79) 3   (97) (79)
Erfahrungsbedingte (Gewinne) und Verluste; 26 (239) 5 (34) 31 (273)
Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus Änderungen der demografischen Annahmen (74) 64 7 (14) (67) 49
Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus Änderungen der finanziellen Annahmen 2.293 (130) 11 (33) 2.304 (163)
Aus Planvermögen und Sondervermögen ausgezahlte Leistungen (722) (687) (1)   (723) (687)
Direkt vom Unternehmen gezahlte Leistungen (312) (334) (39) (36) (352) (370)
Abgeltungen (65) 0     (65) 0
Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) (b) (26) 93 1   (25) 93
Sonstige 7 31   (15) 7 17
Fremdwährungsauswirkung (706) 1.208 14 62 (692) 1.269
Leistungsorientierte Verpflichtung am Ende des Geschäftsjahres (A) 22.132 21.093 645 623 22.777 21.716
Änderung des Planvermögens            
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn des Jahres 11.697 11.187 5 5 11.702 11.191
Zinserträge aus Planvermögen 264 347 0 0 264 347
Tatsächliche Erträge aus Planvermögen, ohne Zinserträge 1.399 (411) 0 (1) 1.399 (412)
Arbeitgeberbeiträge (c) 312 273 1 1 312 273
Arbeitnehmerbeiträge 53 51     53 51
Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) (b) (21)       (21)  
Aus Planvermögen ausgezahlte Leistungen (553) (571)     (553) (571)
Für Abgeltungen gezahlte Beträge (52) 0     (52) 0
Sonstige (10) (8)     (10) (8)
Fremdwährungsauswirkung (652) 829     (652) 829
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Ende des Geschäftsjahres 12.436 11.697 6 5 12.442 11.702
Änderung des Sondervermögens            
Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens zu Beginn des Jahres 1.276 1.116     1.276 1.116
Zinserträge auf Sondervermögen 19 18     19 18
Tatsächliche Erträge aus Sondervermögen, ohne Zinserträge (7) 68     (7) 68
Arbeitgeberbeiträge 74 89 1   75 89
Arbeitnehmerbeiträge 11 8     11 8
Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) (b)   93       93
Aus Sondervermögen ausgezahlte Leistungen (169) (116) (1)   (170) (116)
Sonstige   0       0
Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 1.204 1.276     1.204 1.276
Änderung der kumulierten Auswirkung der Wertobergrenze für Vermögenswerte            
Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze zu Beginn des Geschäftsjahres 19 17     19 17
Zinsaufwand aus der Vermögensbegrenzung 1 1     1 1
Änderungen der Wertobergrenze für Vermögenswerte, ohne Zinsaufwand 1 0     1 0
Fremdwährungsauswirkung (3) 1     (3) 1
Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze am Ende des Geschäftsjahres 18 19     18 19
Finanzierungsstatus            
Finanzierungsstatus (B) - (A) (9.695) (9.396) (639) (618) (10.334) (10.014)
Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze für Vermögenswerte (18) (19)     (18) (19)
In der Bilanz angesetzte Verbindlichkeiten und Vermögenswerte (ohne Sondervermögen)            
Nettoposition (ohne Sondervermögen) (9.713) (9.415) (639) (618) (10.352) (10.033)
Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 1.204 1.276     1.204 1.276
Nettoposition der Bilanz (mit Sondervermögen) (8.509) (8.139) (639) (618) (9.148) (8.757)

(a) 2016 enthielt dieser Betrag hauptsächlich Planänderungen oder Plankürzungen in Frankreich und Deutschland. 2015 enthielt dieser Betrag hauptsächlich Planänderungen oder Plankürzungen in Irland und Frankreich.

(b) 2016 enthielt dieser Betrag hauptsächlich die Auswirkung der Veräußerung von AXA Portugal. 2015 enthielt dieser Betrag hauptsächlich die Änderung des nach IAS 19 berichteten Geltungsbereichs von Plänen (beitragsbasierter Plan mit zugesagter Rendite in Belgien und Akquisition von Genworth im Jahr 2015).

(c) 2016 und 2015 enthielt dieser Betrag zusätzliche Beiträge, die in das Planvermögen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten eingezahlt wurden, um den Fehlbetrag zu verringern.

„Sonstige Leistungen“ enthalten Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die keine Pensionsleistungen sind, in erster Linie Leistungen für Gesundheitsvorsorge und Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Renteneintritt.

Ein Überschuss (einschließlich der Auswirkung von Mindestdotierungsverpflichtungen) wird erfasst, insoweit er erzielbar ist, sei es durch künftige Beitragsreduzierungen oder eine Refinanzierung, auf die die Gruppe einen unbedingten Anspruch hat, einschließlich der Fähigkeit zur Nutzung des Überschusses zur Generierung künftiger Leistungen.

26.2.5. Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste jährliche Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer (siehe Anhang 26.1) für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2015 bzw. 2016 stellt sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) Pensionsleistungen Sonstige Leistungen Summe
31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen            
Laufender Dienstzeitaufwand 249 268 3 7 252 275
Planänderungen und -kürzungen (100) (79) 3   (97) (79)
Abgeltung von Gewinnen oder Verlusten (13) 0     (13) 0
Sonstige 29 40 1 (14) 30 26
Summe Dienstzeitaufwand 165 229 7 (7) 172 222
Zinsaufwand für leistungsorientierte Verpflichtung 405 529 19 21 424 550
Zinserträge aus Planvermögen (264) (347) 0 0 (264) (347)
Zinserträge auf Sondervermögen (19) (18)     (19) (18)
Zinsaufwand aus der Vermögensbegrenzung 1 1     1 1
Netto-Zinsergebnis 123 164 19 21 142 185
Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen (Dienstzeitaufwand + Netto-Zinsergebnis) 288 393 26 14 313 407

Die Berechnung der regelmäßigen Pensionskosten basiert auf einem „Spote-Rate-Ansatz“ oder einem „Full-Yield-Ansatz“, der die Nutzung separater Abzinsungssätze der Renditekurve beinhaltet (die für die Bewertung der Verpflichtung aus leistungsorientierten Plänen herangezogen wird), um den zugehörigen Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand und Zinsertrag auf die mit jedem abgezinsten Cashflow oder abgetrennten Unterabteilungen der Planverpflichtungen zu bestimmen.

26.2.6. In der Bilanz erfasste Änderung der Verpflichtung (nach Planvermögen, aber ohne Sondervermögen und Vermögenswerte im Rahmen der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung zur Deckung von Leistungen an Arbeitnehmer)

Gemäß IAS 19 berücksichtigt dieser Anhang nur Verpflichtungen abzüglich Planvermögen und versteht sich daher ohne Sondervermögen und Vermögenswerte im Rahmen der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung zur Abdeckung von Verbindlichkeiten für Leistungen an Arbeitnehmer.

Erläuterung der Beziehung zwischen Sondervermögen (oder Erstattungsanspruch) und den zugehörigen Verpflichtungen

Das Sondervermögen belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 1.204 Mio. Euro (2015: 1.276 Mio. Euro) hauptsächlich in Frankreich und Belgien. Es stellt den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte zur Deckung der leistungsorientierten Verpflichtung dar, die sowohl von (i) den innerhalb der Gruppe abgeschlossenen Versicherungsverträgen, die den Arbeitnehmern direkte Ansprüche einräumen, als auch (ii) von Versicherungsverträgen mit verbundenen Parteien, die nicht dem Konsolidierungskreis angehören, abgedeckt wird. Unter diesen Umständen werden diese Vermögenswerte nicht als Planvermögen betrachtet, das von der leistungsbedingten Verpflichtung abgezogen würde, sondern sie stellen Erstattungsansprüche dar, die nach IAS 19 als Sondervermögen bilanziert werden. Versicherungsaktiva oder -passiva (innerhalb der Gruppe) und Pensionsverpflichtungen verbleiben in der Bilanz.

Obwohl nicht übertragbare Versicherungspolicen im Zusammenhang mit leistungsorientierten Verpflichtungen zwischen Einheiten innerhalb der Gruppe tatsächlich von Anlagen auf eigene Rechnung (für allgemeine Gläubigern im Falle einer Insolvenz verfügbar) abgedeckt sind, werden sie in einigen Ländern (vor allem in der Schweiz) bei den Angaben über Pensionsvermögen nicht berücksichtigt.

IAS 19 berücksichtigt einerseits Verbindlichkeiten nach Abzug des Planvermögens und andererseits Sondervermögen und einen Teil des schweizerischen Vermögens getrennt, während aus wirtschaftlicher Sicht das Sondervermögen und ein Teil des schweizerischen Vermögens wie alle anderen Planvermögen (die in Anhang 26.28 dargestellt werden) als Abdeckung der leistungsorientierten Verpflichtung betrachtet und von der leistungsorientierten Verpflichtung abgezogen werden sollten. Die von IAS 19 geforderte Darstellung scheint zu implizieren, dass leistungsorientierte Verpflichtungen nicht von entsprechenden Vermögenswerten abgedeckt werden.

In Übereinstimmung mit den Anforderungen nach IAS 19 erfasst die nachstehend gezeigte Fortschreibung der finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 nur die Entwicklung der in der Konzernbilanz nach Abzug des Planvermögens erfassten Verbindlichkeiten, nicht jedoch das Sondervermögen und das schweizerische Vermögen, das in den Verbindlichkeiten aus der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung (siehe Anhang 26.2.8) enthalten ist. Die nachstehende Tabelle zeigt die detaillierte Fortschreibung der finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz, zu der das Sondervermögen in jedem Jahr hinzuaddiert wird.

(in Millionen Euro) Pensionsleistungen Sonstige Leistungen Summe
2016 2015 2016 2015 2016 2015
Änderung der in der Bilanz angesetzten Verbindlichkeit            
In der Bilanz angesetzte Verbindlichkeit zu Beginn des Geschäftsjahres (9.415) (9.140) (618) (660) (10.033) (9.800)
Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen (288) (393) (26) (14) (313) (407)
Anpassung aufgrund von Sondervermögen (24) (94)     (24) (94)
Arbeitgeberbeiträge 312 273 1 1 312 273
Direkt vom Unternehmen gezahlte Leistungen 312 334 39 36 352 370
Aus Sondervermögen ausgezahlte Leistungen 169 116 1   170 116
Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) 5 (93) (1)   4 (93)
Im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (840) (38) (23) 80 (863) 43
Sonstige   0       0
Fremdwährungsauswirkung 56 (380) (14) (62) 42 (441)
In der Bilanz angesetzte finanzielle Verbindlichkeiten am Ende des Geschäftsjahres (9.713) (9.415) (639) (618) (10.352) (10.033)
Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 1.204 1.276     1.204 1.276
Nettoposition der Bilanz am Ende des Geschäftsjahres (8.509) (8.139) (639) (618) (9.148) (8.757)

26.2.7. Sensitivitätsanalyse der leistungsorientierten Verpflichtung vor sämtlichen Vermögenswerten

Eine Erläuterung des Risikos, dem Pensionspläne ausgesetzt sind, befindet sich in Anhang 26.2.10. Die nachstehende Sensitivitätsanalyse für maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zeigt, wie die leistungsorientierte Verpflichtung (die sich zum 31. Dezember 2016 auf 22.777 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2015 auf 21.716 Mio. Euro belief) von den Änderungen der jeweiligen versicherungsmathematischen Annahmen, die nach vernünftigem Ermessen in den Geschäftsjahren 2016 und 2015 möglich gewesen wären, beeinflusst worden wäre:

2016 2015
Effekt von 0,50 % Anstieg Effekt von 0,50 % Rückgang Effekt von 0,50 % Anstieg Effekt von 0,50 % Rückgang
Abzinsungssatz -6,9% 7,7% -6,7% 7,3%
Gehaltsdynamik 0,8% -0,7% 0,7% -0,7%
Inflationsrate 2,7% -3,1% 4,5% -2,7%

Eine Zunahme der Lebenserwartung um ein Jahr (abgeleitet von angepassten Mortalitätsraten) würde zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtung um 3,9 % führen.

Die Sensitivitätsanalyse wird Plan für Plan anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens (der gleichen Methode, die bei der Berechnung der in der Bilanz erfassten Schuld aus einem leistungsorientierten Plan angewandt wird) durchgeführt und basiert auf einer Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant bleiben.

26.2.8. Kurzfristige Zahlungsströme (gezahlte Leistungen und Arbeitgeberbeiträge)

Finanzierungspolitik und Finanzierungsvereinbarungen, die sich auf die künftigen Beiträge auswirken

In Großbritannien unterliegen Pensionsfonds dem Rentengesetz (Pensions Act) von 1995, und das Rentengesetz (Pensions Act) von 2004 hat Vorschriften für die Finanzierung von leistungsorientierten Plänen sowie mehrere andere Maßnahmen eingeführt. Im Mittelpunkt der Finanzierungsregeln steht das gesetzliche Finanzierungsziel (Statutory Funding Objective, SFO), das vorschreibt, dass der Plan über angemessene und geeignete Vermögenswerte verfügen muss, um seine versicherungstechnischen Bestimmungen zu erfüllen, und der Erklärung zu den Finanzierungsgrundsätzen (Statement of Funding Principles, SFP), bei der es sich um ein von den Treuhändern erstelltes Dokument handelt, in dem ihre Vorgehensweise zur Sicherstellung der Einhaltung des SFO ausgeführt wird. Im Rahmen der versicherungsmathematischen Bewertung werden von den Treuhändern des Pensionsplans nach Erörterung mit dem Unternehmen die geeignete Höhe für in den Pensionsplan einzuzahlende künftige Beiträge und eine Aufstellung der Beiträge festgelegt. Dies umfasst einen 10-jährigen Wiederherstellungsplan, um sicherzustellen, dass das SFO eingehalten wird. Die Beiträge zum Wiederherstellungsplan basieren auf der versicherungsmathematischen Bewertung, die alle drei Jahre durchgeführt wird. Der Beitragsplan kann jedoch öfter geändert werden, wenn während des Jahres wesentliche Ereignisse eintreten.

In den Vereinigten Staaten besteht die Finanzierungspolitik der Pläne darin, einen jährlichen Gesamtbeitrag zu leisten, um die Finanzierungsverpflichtungen jedes Jahr in Höhe eines Betrages zu erfüllen, der den Mindestbetrag laut ERISA (Employmee Retirement Income Security Act von 1984) nicht unterschreiten und den für steuerliche Zwecke abzugsfähigen Höchstbetrag nicht überschreiten darf. Bewertungen werden jährlich zum Bewertungszeitpunkt, dem 1. Januar, durchgeführt und Beiträge, die den Mindestbetrag übersteigen, werden nach dem Ermessen des Plansponsors festgelegt.

In der Schweiz und in Belgien sollten Unternehmen die Aufwendungen für die voraussichtlich verdienten Ansprüche mindestens jährlich finanzieren, wobei die Beiträge als Prozentsatz der pensionsfähigen Gehälter abhängig von der Altersklasse der Begünstigten festgelegt werden.

In der Schweiz spiegelt die Darstellung der Pensionsverbindlichkeit die Tatsache wider, dass die Vermögenswerte, die einen großen Teil der Neurentner abdecken, die Voraussetzungen für Pensionsvermögens nach IAS 19 nicht erfüllen (in den Angaben zu den Pensionsvermögen, wie in Anhang 26.2.6 erläutert, nicht berücksichtigt), da sie von der Versicherungsgesellschaft intern verwaltet und nicht von einem Dritten behandelt werden. Rechtlich besteht der alleinige Zweck dieser Vermögen in der Abdeckung der Verbindlichkeiten des Pensionsfonds. Dies bedeutet, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der Pensionsfonds von AXA Switzerland nicht unterfinanziert ist und daher keine Zusatzbeiträge von AXA erforderlich sind.

In Frankreich werden jedes Jahr regelmäßige freiwillige Arbeitgeberbeiträge in das Sondervermögen eingezahlt, um die Deckungsrate innerhalb einer angestrebten Spanne der gesamten leistungsorientierten Verpflichtung nach Berücksichtigung des vorab festgelegten jährlichen Dienstzeitaufwands zu halten.

In Deutschland besteht keine Verpflichtung zur Finanzierung der Verpflichtung für Leistungen an Arbeitnehmer.

Fazit: Unter Berücksichtigung des Falles Schweiz (und anderer Unternehmen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden) und des Sondervermögens stellt sich die wirtschaftliche Lage der Finanzierung der leistungsorientierten Pläne wie folgt dar:

(in Millionen Euro) Pensionsleistungen Sonstige Leistungen Summe
31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Bilanz (a) (9.713) (9.415) (639) (618) (10.352) (10.033)
Vermögenswerte, die kein Planvermögen darstellen (b) 2.901 3.042     2.901 3.042
Wirtschaftliche Position (netto) (6.812) (6.373) (639) (618) (7.452) (6.991)

(a) Dieser Betrag stellt die Verpflichtung aus leistungsorientierten Plänen abzüglich Planvermögen, bereinigt um nicht erzielbare Vermögenswerte, dar.

(b) Dieser Betrag umfasst: Sondervermögen oder Erstattungsansprüche und sonstige von der Gruppe verwaltete Vermögenswerte, die bei den Angaben zur Altersversorgung in Anhang 26.2.6 nicht berücksichtigt werden.

Geschätzte Arbeitgeberbeiträge zum Plan für das folgende Geschäftsjahr

Der geschätzte Betrag der Arbeitsgeberbeiträge für Pensionsleistungen im Geschäftsjahr 2017 beläuft sich auf 281 Mio. Euro (384 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015 geschätzt für das Geschäftsjahr 2016).

Geschätzte künftige Leistungen, die aus dem Planvermögen oder vom Arbeitgeber zu zahlen sind

(in Millionen Euro) Pensionsleistungen Sonstige Leistungen
2017 1.035 48
2018 957 46
2019 964 44
2020 1.016 43
2021 1.040 42
Nach fünf Jahren 5.315 195
Ab dem Jahr N+11 bis die letzten Leistungszahlungen erfolgt sind 25.390 632

Diese geschätzten künftigen Beiträge und erwarteten Leistungszahlungen sind unsicher, da sie in erheblichem Maße von der künftigen Wirtschaftsentwicklung abhängig sind.

26.2.9. Asset-Mix der Planvermögen

Da Pensionsverpflichtungen langfristiger Natur sind, wird im Planvermögen eine Mischung aus Eigenkapitalinstrumenten, Schuldinstrumenten und Immobilienanlagen verwendet.

Die nachstehenden Tabellen zeigen die beizulegenden Zeitwerte des Planvermögens und ihre Höhe innerhalb der Fair-Value-Hierarchie der leistungsorientierten Pläne der AXA Gruppe zum 31. Dezember 2016 bzw. 2015 (Grundsätze der Fair-Value-Hierarchie der Gruppe siehe Anhang 1.5.):

31. Dezember 2016 Summe Gruppe Europa
Asset-Mix für Planvermögen An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe
Eigenkapitalinstrumente 12,6% 1,2% 13,8% 7,9% 0,7% 8,5%
Schuldinstrumente 43,0% 0,5% 43,5% 42,0% 0,6% 42,6%
Sonstige (a) 21,4% 21,4% 42,7% 25,5% 23,4% 48,9%
Summe 77,0% 23,0% 100,0% 75,4% 24,6% 100,0%
Summe (in Mio. Euro) 9.577 2.865 12.442 7.448 2.434 9.882
31. Dezember 2016 Nordamerika Sonstige
Asset-Mix für Planvermögen An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe
Eigenkapitalinstrumente 31,0% 3,1% 34,1% 0,5% 0,0% 0,5%
Schuldinstrumente 46,5% 0,2% 46,6% 91,5% 7,7% 99,2%
Sonstige (a) 5,7% 13,6% 19,3% 0,0% 0,3% 0,3%
Summe 83,1% 16,9% 100,0% 92,0% 8,0% 100,0%
Summe (in Mio. Euro) 2.111 430 2.541 17 1 19

(a) Die Kategorie des sonstigen Planvermögens umfasst hauptsächlich Anlagefonds.

31. Dezember 2015 Summe Gruppe Europa
Asset-Mix des Planvermögens An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe
Eigenkapitalinstrumente 13,6% 1,3% 14,9% 8,2% 1,0% 9,2%
Schuldinstrumente 46,7% 0,6% 47,3% 46,4% 0,7% 47,1%
Sonstige (a) 18,1% 19,7% 37,8% 21,5% 22,2% 43,7%
Summe 78,4% 21,6% 100,0% 76,2% 23,8% 100,0%
Summe (in Mio. Euro) 9.173 2.529 11.702 6.984 2.187 9.170
31. Dezember 2015 Nordamerika Sonstige
Asset-Mix des Planvermögens An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe
Eigenkapitalinstrumente 33,6% 2,4% 36,0% 0,4% 0,0% 0,5%
Schuldinstrumente 47,0% 0,3% 47,3% 95,5% 3,6% 99,1%
Sonstige (a) 5,8% 10,9% 16,7% 0,0% 0,4% 0,4%
Summe 86,4% 13,6% 100,0% 96,0% 4,1% 100,0%
Summe (in Mio. Euro) 2.165 341 2.506 24 1 25

(a) Die Kategorie des sonstigen Planvermögens umfasst hauptsächlich Anlagefonds.

26.2.10. Steuerung spezifischer Risiken der Gruppe, die aus leistungsorientierten Plänen hervorgehen

Lokale Geschäftseinheiten und Treuhänder sind in erster Linie für die Steuerung der Risiken, denen leistungsorientierte Pläne ausgesetzt sind, in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung und dem auf lokaler Ebene festgelegten Risikokonzept verantwortlich.

Leistungsorientierte Pläne setzen AXA in erster Linie dem Marktanlagerisiko, dem Zinsänderungsrisiko, dem Inflationsrisiko und dem Langlebigkeitsrisiko aus:

- ein Rückgang des Marktwerts der Vermögenswerte (Aktien, Immobilien, Alternativen etc.) erhöht sofort die Verbindlichkeiten in der Bilanz und die kurzfristigen Cashflows für Länder, in denen Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen;

- ein Rückgang der Renditen von Unternehmensanleihen führt zu einem Anstieg der Planverbindlichkeiten, selbst wenn dieser Effekt teilweise von einem Anstieg der Wertes der Anleihen der Pläne ausgeglichen wird;

- und ein Anstieg der Inflationsrate oder ein Anstieg der Lebenserwartung führt zu höheren Planverbindlichkeiten.

Von den Geschäftseinheiten/Treuhändern zur Risikosteuerung verwendete Kapitalanlagepolitik und -strategien

In den meisten Ländern legen Treuhänder oder Anlagekomitees die allgemeine Kapitalanlagepolitik und die Richtlinien bezüglich der Allokation des Planvermögens in Übereinstimmung mit dem langfristigen Horizont der Leistungspläne fest. Die Anlagestrategie wird nach versicherungsmathematischen Bewertungen der finanzierten Leistungspläne regelmäßig überprüft.

Die Anlagepositionen werden im Rahmen eines Asset Liability Managements (ALM) gesteuert, das eine optimale strategische Allokation in Bezug auf die Schuldenstruktur festlegt. Das Asset Management umfasst insbesondere ein Liquiditätsmanagement, eine Diversifikation aller Arten von Anlagen, sodass ein Fehlschlag einer bestimmten Kapitalanlage kein wesentliches Risiko für die Pläne und die Umsetzung der Sicherungsprogramme darstellt.

2015 schloss der britische Vorsorgeplan ein Swapgeschäft in Bezug auf Langlebigkeit ab, um das mit der Rentnerpopulation des Plans verbundene Langlebigkeitsrisiko wirtschaftlich abzusichern.

Darüber hinaus wurden Obergrenzen (Caps) eingerichtet, um den Plan vor extremer Inflation in Großbritannien und in den USA zu schützen.

26.2.11. Überleitungsrechnung Bilanz

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Überleitungsrechnung Bilanz    
- Nettoposition (ohne Sondervermögen) (a) (10.352) (10.033)
- Zur Veräußerung gehaltene (Vermögenswerte)/Verbindlichkeiten (b)   11
Sonstige Verbindlichkeiten (386) (352)
Summe (c) (10.738) (10.374)

(a) Nettoposition (ohne Sondervermögen) für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen, wie in Anhang 26.2.6. berichtet.

(b) In der vorstehenden Nettoposition enthalten, aber nur der Beitrag der zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereiche wird in der Bilanz in gesonderten Aktiv- und Passivposten ausgewiesen.

(c) Entspricht einer Verbindlichkeit in Höhe von 10.738 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016 (2015: 10.374 Mio. Euro) in der Bilanz unter der Überschrift „Rückstellung für Risiken und Aufwendungen“ und einem in der Bilanz unter der Überschrift „Sonstige Forderungen“ enthaltenen Vermögenswert.

26.3. Aktienbasierte Vergütung

Alle Werte verstehen sich vor Steuern
(in Millionen Euro)
2016 2015
Kosten nach Plan    
Aktienoptionen AXA SA 3,4 3,7
- Zuteilungen 2011   0,2
- Zuteilungen 2012 0,1 0,6
- Zuteilungen 2013 0,3 0,9
- Zuteilungen 2014 1,2 1,5
- Zuteilungen 2015 1,0 0,6
- Zuteilungen 2016 0,7  
AXA-Stammaktien für US-Holdinggesellschaft 1,0 0,9
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2011   0,1
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2012   0,1
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2013 0,0 0,1
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2014 0,2 0,2
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2015 0,1 0,4
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2016 0,6  
SharePlan der AXA Gruppe 9,1 7,8
- Klassischer Plan 0,5 0,1
- Gehebelter Plan 8,5 7,7
AXA Miles 1,7 4,1
- Plan 2012 (2+2)    
- Plan 2012 (4+0) 1,7 4,1
AXA Performance-Aktien (in Frankreich) 32,4 25,7
- Zuteilungen 2013   4,3
- Zuteilungen 2014 9,5 15,0
- Zuteilungen 2015 14,8 6,4
- Zuteilungen 2016 8,1  
AXA International Performance Shares und Performance Units 80,1 102,3
- Zuteilungen 2012   12,2
- Zuteilungen 2013 2,5 36,3
- Zuteilungen 2014 23,4 25,8
- Zuteilungen 2015 22,6 28,0
- Zuteilungen 2016 31,6  
AXA Retirement Performance Shares 10,7  
Anteilsbasierte Vergütungsinstrumente von AXA Financial 1,6 1,9
- AXA Financial TSARs/SARs 0,6 1,6
- AXA Financial Restricted Shares and PARS 1,0 0,3
AXA Investment Managers Performance Shares 9,9 7,8
Anteilsbasierte Vergütungsinstrumente von AB 118,9 137,0
Summe anteilsbasierte Vergütung für Arbeitnehmer 268,8 291,1

Die Kosten enthalten die Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungsinstrumenten, die von der Gruppe sowie von AXA-Tochterunternehmen ausgegeben wurden.

In der obigen Darstellung der Kosten im Zusammenhang mit Performance Units nicht enthalten ist ein Gewinn in Höhe von 19,4 Mio. Euro vor Steuern im Geschäftsjahr 2015 auf Sicherungsgeschäfte durch auf Konzernebene eingerichtete Aktienswaps. Einschließlich dieses Absicherungsgewinns beliefen sich die Kosten im Zusammenhang mit Performance Units und International Performance Shares im Geschäftsjahr 2015 auf 82,9 Mio. Euro.

Die oben aufgelisteten anteilsbasierten Vergütungsinstrumente bestehen überwiegend aus in Aktien abgegoltenen Instrumenten, enthalten jedoch auch in bar abgegoltene Instrumente. Die Stückkosten der in Aktien abgegoltenen Instrumente innerhalb eines bestimmten Plans sind unveränderlich, wohingegen die Stückkosten der in bar abgegoltenen Instrumente zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert werden.

Der Gesamtaufwand wird über den Erdienungszeitraum abgeschrieben und zu jedem künftigen Bilanzstichtag um die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem voraussichtlichen Ablauf angepasst, um den tatsächlichen Leistungsbedingungen und den tatsächlichen nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen Rechnung zu tragen.

Nähere Angaben zu den wichtigsten Plänen und den damit verbundenen Kosten befinden sich in Anhang 26.3.1 und in Anhang 26.3.2.

26.3.1. Von der Gruppe ausgegebene anteilsbasierte Vergütungsinstrumente

Aktienoptionen AXA SA

Vorständen und anderen Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen des Unternehmens können im Rahmen von Aktienoptionsplänen für Arbeitnehmer Optionen für AXA-Stammaktien gewährt werden. Diese Optionen können entweder Zeichnungsoptionen für neu ausgegebene AXA-Stammaktien oder Kaufoptionen für eigene Aktien von AXA sein. Obwohl sich die genauen Bedingungen der einzelnen Optionen unterscheiden können, werden Optionen derzeit (i) zu einem Kurs gewährt, der den durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktie an der Pariser Börse während der 20 Handelstage, die dem Tag der Gewährung vorangehen, nicht unterschreiten darf, (ii) gelten für eine maximale Laufzeit von zehn Jahren und (iii) werden in der Regel in Ratenzahlungen von 33,33 % pro Jahr am zweiten, dritten und vierten Jahrestag des Tag der Gewährung ausübbar. Bei Optionen, die seit 2014 gewährt wurden, erfolgt die Ausübbarkeit in Teilzahlungen von 33,33 % pro Jahr, aber jeweils am dritten, vierten und fünften Jahrestag des Tags der Gewährung.

Von 2007 bis 2012 wurden die beiden ersten Teilzahlungen für Arbeitnehmer, denen mehr als 5.000 Optionen gewährt wurden, am Ende des Erdienungszeitraums uneingeschränkt ausübbar, wohingegen die letzte Teilzahlung der Erfüllung bestimmter Bedingungen bezüglich der Performance der AXA-Aktien im Vergleich zum STOXX Insurance Index („SXIP“) unterliegt. Seit 2013 unterliegt die Ausübbarkeit der letzten Teilzahlung der Erfüllung der marktbezogenen Leistungsbedingung, ungeachtet der Anzahl der gewährten Optionen.

Alle Optionen, die den Mitgliedern des Management Board seit 2009, den Mitgliedern des Management Committee seit 2011 und dem Executive Committee seit 2014 gewährt wurden, unterliegen der Erfüllung dieser marktbasierten Leistungsbedingung.

Die nachstehende Tabelle zeigt die im Rahmen aller Pläne gewährten Aktienoptionen der AXA SA:

Optionen(in Millionen) Gewichteter Ausübungspreis (in Euro)
2016 2015 2016 2015
AXA-Optionen        
Ausstehend am 1. Januar 47,5 63,3 21,64 20,52
Gewährt 3,3 3,0 21,52 22,90
Ausgeübt (4,1) (16,5) 14,34 17,72
Annulliert und verfallen (11,2) (2,3) 26,73 20,75
Ausstehend am 31. Dezember 35,5 47,5 20,86 21,64

Die Anzahl der ausstehenden Optionen und die Anzahl der ausübbaren Optionen unter den ausstehenden Optionen wird nachstehend nach dem Datum der Endfälligkeit angegeben:

Verfallsjahr der Option Ausstehende Optionen Ausübbare Optionen (unter Berücksichtigung der marktbasierten Performance-Bedingung)
(in Millionen) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
2016   9,4   8,5
2017 7,4 7,9 6,0 6,3
2018 5,5 6,2 4,2 4,8
2019 2,0 2,7 1,3 1,4
2020 3,4 4,5 2,2 2,8
2021 3,9 5,0 2,6 3,4
2022 1,8 2,9 1,0 1,1
2023 2,4 3,0 1,4 0,8
2024 2,9 3,0    
2025 2,9 3,0    
2026 3,2      
Summe AXA 35,5 47,5 18,6 29,0
AXA-Optionen Ausstehende Optionen Ausübbare Optionen (unter Berücksichtigung der marktbasierten Performance-Bedingung)
Preisspanne Anzahl (in Millionen) Ausübungspreis (in Euro) Anzahl (in Millionen) Ausübungspreis (in Euro)
6,48 Euro - 12,96 Euro 3,3 11,14 2,3 10,80
12,97 Euro - 19,44 Euro 13,1 15,63 6,2 14,76
19,45 Euro - 25,92 Euro 11,6 21,62 4,2 21,00
25,93 Euro - 32,40 Euro 0,0 28,87 0,0 28,87
32,41 Euro - 38,88 Euro 7,4 33,20 6,0 33,21
6,48 Euro - 38,88 Euro 35,5 20,86 18,6 21,58

Der beizulegende Zeitwert der Stammaktien der AXA SA wird anhand des Black & Scholes-Optionspreismodells ermittelt. Die Auswirkungen einer erwarteten frühzeitigen Ausübung werden anhand einer Annahme bezüglich der Lebenserwartung basierend auf historischen Daten berücksichtigt. Die Volatilität des Aktienkurses der AXA SA wird auf der Basis ihrer implizierten Volatilität geschätzt, die anhand einer Analyse der historischen Volatilität überprüft wird, um ihre Durchgängigkeit sicherzustellen. Die erwartete Dividendenrendite der AXA SA basiert auf dem Marktkonsens. Der risikolose Zinssatz basiert auf der Kurve der Euro Swap Rate für den jeweiligen Zeitraum.

Die Annahmen bezüglich der Preisgestaltung der Optionen und der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung für Pläne, die 2016, 2015, 2014 bzw. 2013 ausgegeben wurden, lauten wie folgt:

2016 2015 2014 2013
Annahmen (a)        
Dividendenrendite 6,60% 6,39% 6,51% 7,66%
Volatilität 26,60% 23,68% 29,24% 31,27%
Risikoloser Zins 0,36% 0,99% 1,64% 1,39%
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 8,5 8,8 8,8 7,9
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert pro Option am Tag der Gewährung (b) (c) 1,80 1,42 1,88 1,36

(a) Annahmen am Tag der Gewährung, als gewichteter Durchschnitt nach Gewährungen des Jahres.

(b) Die Optionen mit marktbezogenen Leistungskriterien wurden auf der Grundlage des Monte-Carlo-Modells mit 1,67 Euro pro 2016 gewährter Option und 1,39 Euro pro 2015 gewährter Option bewertet. Die Optionen ohne marktbezogene Leistungskriterien wurden auf der Grundlage des Black & Scholes-Modells mit 1,92 Euro pro 2016 gewährter Option und 1,47 Euro pro 2015 gewährter Option bewertet.

(c) Basierend auf einer geschätzten Ablaufrate vor Ausübbarkeit pro Jahr für Optionen ohne Leistungskriterien von 0 % für 2016 gewährte Optionen und 5 % für vor 2016 gewährte Optionen.

Die Gesamtkosten werden über den Erdienungszeitraum abgeschrieben und eine geschätzte Ablaufrate vor Ausübbarkeit von 0 % wird auf den verbleibenden Erdienungszeitraum angewandt. Auf dieser Basis belief sich der für das Geschäftsjahr 2016 ergebniswirksam erfasste Aufwand auf 4,3 Mio. Euro (2015: 4,6 Mio. Euro).

AXA ADR-Aktienoptionen

AXA Financial gewährte Optionen für den Kauf von AXA ADRs (American Depositary Receipts). Diese Optionen wurden zum Marktwert der AXA ADRs am Tag der Gewährung ausgegeben. Vor 2004 ausgegebene Optionen werden innerhalb einer Frist von drei Jahren ausübbar, wobei jeweils ein Drittel an jedem Jahrestag ausübbar wird. Seit 2004 werden neue Zuteilungen in der Regel jedoch innerhalb einer Frist von vier Jahren ausübbar, wobei jeweils ein Drittel am zweiten, dritten und vierten Jahrestag ausübbar wird (in der Regel im März). Derzeit ausgegebene und ausstehende Optionen verfügen über eine vertragliche Laufzeit von 10 Jahren ab dem Tag ihrer Gewährung.

Im 1. Quartal 2010 zog AXA die AXA ADRs freiwillig von der New Yorker Börse zurück und beantragte die Dekotierung und Beendigung ihrer Berichtspflicht gegenüber der SEC. Die Dekotierung von AXA wurde im 2. Quartal 2010 wirksam. Nach diesen Maßnahmen werden die AXA ADRs in den USA weiterhin außerbörslich gehandelt und sind in AXA-Stammaktien im Verhältnis eins zu eins umtauschbar, wohingegen die AXA-Stammaktien im Compartment A der Euronext Paris, dem Primärmarkt mit der höchsten Liquidität für AXA-Aktien weiterhin gehandelt werden. Folglich können aktuelle Inhaber von AXA ADRs diese Aktien weiter halten oder handeln, vorbehaltlich etwaiger Übertragungseinschränkungen.

Die Bedingungen der anteilsbasierten Vergütungsprogramme von AXA Financials wurden im Allgemeinen von der Dekotierung und Abmeldung nicht betroffen, mit der Ausnahme, dass die Teilnehmer bei der Ausübung oder Fälligkeit ausstehender Zuteilungen in der Regel AXA-Stammaktien statt AXA ADRs erhalten werden. Neue Angebote werden voraussichtlich auf AXA-Stammaktien basieren. Aufgrund von Einschränkungen des Wertpapiergesetzes in den USA wird davon ausgegangen, dass es jedes Jahr zu bestimmten Sperren bei der Ausübung von Optionen kommen wird, wenn aktualisierte Finanzinformationen von AXA nicht verfügbar sind.

Keine der Änderungen an den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen von AXA Financial infolge der Dekotierung und Abmeldung von AXA führte zur Erfassung zusätzlicher Vergütungsaufwendungen.

Die nachstehenden Tabellen zeigen eine Zusammenfassung der AXA ADR-Aktienoptionspläne der US-Holdinggesellschaft:

Optionen (in Millionen) Gewichteter Kurs (in USD)
2016 2015 2016 2015
Optionen        
Ausstehend am 1. Januar 0,04 1,10 27,28 25,53
Gewährt        
Ausgeübt   (0,51)   25,33
Annulliert und verfallen   (0,55)   25,59
Ausstehend am 31. Dezember 0,04 0,04 27,28 27,28

Der beizulegende Zeitwert der AXA ADR-Aktienoptionen wurde anhand des Black & Scholes-Optionspreismodells ermittelt.

Die Auswirkungen einer erwarteten frühzeitigen Ausübung wurden durch die Nutzung einer Annahme bezüglich der Lebenserwartung basierend auf historischen Daten berücksichtigt. Die Volatilität der AXA ADR basierte auf der Volatilität der Stammaktien von AXA SA, angepasst an die Volatilität des USD/EUR-Wechselkurses. Die erwartete Dividendenrendite der Aktien von AXA SA basiert auf dem Marktkonsens. Der risikolose Zinssatz basierte auf der Kurve von U.S. Treasury Bonds für die jeweilige Laufzeit.

SharePlan der AXA Gruppe

AXA bietet ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, durch ein spezielles Aktienangebot für Arbeitnehmer Anteilseigner zu werden. In Ländern, in denen die rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, stehen zwei Anlageoptionen zur Verfügung: der klassische Plan und der gehebelte Plan.

Der klassische Plan ermöglicht den Arbeitnehmern den Kauf von AXA-Anteilen durch eine persönliche Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Land) mit einem Nachlass von 20 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die Mitarbeiter tragen die Auswirkungen der positiven oder negativen Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zum Zeichnungskurs.

Nach Ablauf der 5-jährigen Haltefrist haben die Arbeitnehmer, abhängig von dem Land, in dem sie ihren Wohnort haben, folgende Möglichkeiten: (1) Erhalt des Barwerts ihrer Kapitalanlage; (2) Erhalt des Werts ihrer Kapitalanlage in Form von AXA-Aktien; oder (3) Übertragung ihrer Kapitalanlagen im gehebelten Plan in den klassischen Plan.

Der gehebelte Plan ermöglicht den Arbeitnehmern den Kauf von AXA-Anteilen auf der Basis des 10-Fachen ihrer persönliche Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Land) mit einem Nachlass. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die persönlichen Anlagebeträge von Mitarbeitern sind durch eine Bank verbürgt und Mitarbeiter profitierten auch von einem Teil der Wertsteigerung der Aktie, die auf Basis des nicht-diskontierten Referenzkurses berechnet wird.

Die Kosten dieses Plans werden unter Berücksichtigung der 5-jährigen Sperrfrist, entsprechend der Empfehlung der ANC (Autorité des normes comptables) bewertet. Die Herangehensweise der ANC bewertet die nicht gebundenen Aktien anhand einer Replizierungsstrategie, wobei der Arbeitnehmer die gebundenen Aktien am Ende der Sperrfrist im Rahmen eines Terminverkaufs veräußert, ausreichende Mittel zum sofortigen Erwerb nicht gebundener Aktien aufnimmt und die Erlöse aus dem Terminverkauf zusammen mit während der Sperrfrist gezahlten Dividenden zur Finanzierung des Darlehens verwendet. Beim gehebelten Plan umfassen die Kosten auch den von AXA stillschweigend gewährten Opportunitätsgewinn, indem sie es ihren Arbeitnehmern ermöglicht, von einer institutionellen Notierung für Derivate statt einer Notierung für Kleinaktionäre zu profitieren.

2016 bot die AXA Gruppe ihren Arbeitnehmern die Zeichnung eines Aktienangebots zu einem Kurs von 15,53 Euro pro Aktie für den klassischen Plan (Nachlass von 20 % auf den Referenzpreis von 19,40 Euro, der den Durchschnitt während der zwanzig Handelstage, die dem Tag der Entscheidung des Chief Executive Officer über die endgültigen Bedingungen der Transaktion vorangehen, entspricht) und einem Kurs von 17,73 Euro pro Aktie für den gehebelten Plan (Nachlass von 8,63 % auf den Referenzpreis). Insgesamt wurden 24,5 Millionen neue Aktien ausgegeben, wodurch sich das Aktienkapital um 430,4 Mio. Euro erhöhte. Dieses Angebot stellte Gesamtkosten in Höhe von 9,1 Mio. Euro dar, unter Berücksichtigung der 5-jährigen Sperrfrist.

2016 beliefen sich die Kosten der Sperrfrist auf 18,72 % für den klassischen Plan und 8,57 % für den gehebelten Plan (aufgrund unterschiedlicher Nachlässe). Zusätzlich zu den Kosten der Sperrfrist, wurde der den Arbeitnehmern im Rahmen des gehebelten Plans angebotene Opportunitätsgewinn mit 1,91 % bewertet.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Hauptmerkmale, die gezeichneten Beträge, die Bewertungsannahmen und die Kosten des Plans für 2015 und 2016:

2016 2015
Klassisch Gehebelt Klassisch Gehebelt
Planlaufzeit (in Jahren) 5 5 5 5
[A] Nachlass auf Nominalwert 20,00% 8,63% 20,00% 8,57%
Referenzpreis (in Euro) 19,40   22,17  
Zeichnungspreis (in Euro) 15,53 17,73 17,74 20,27
Vom Arbeitnehmer gezeichneter Betrag (in Millionen Euro) 34,2 39,6 30,1 34,5
Summe gezeichneter Betrag (in Mio. Euro) 34,2 396,1 30,1 345,4
Anzahl der gezeichneten Aktien (in Millionen Aktien) 2,2 22,3 1,7 17,0
Zinssatz auf Arbeitnehmerdarlehen 6,85% 7,26% 7,24% 7,60%
Risikoloser Zinssatz auf 5 Jahre (Eurozone) -0,07%   0,36%  
Dividendenrendite 7,18%   6,59%  
Vorfälligkeitszins 2,63%   1,20%  
Zinsänderungsrisiko für Wertpapierverleihgeschäfte (Repo) -0,39%   -0,09%  
Volatilitätsspanne Kleinanleger/institutionelle Anleger entf. 2,77% entf. 2,39%
[B] Kosten der Sperrfrist für Arbeitnehmer 18,72% 8,57% 19,68% 8,54%
[C] Opportunitätsgewinn entf. 1,91% entf. 1,99%
Gesamtkosten für AXA = [A] - [B] + [C] (als Prozentsatz des Referenzpreises) 1,28% 1,97% 0,32% 2,03%
Gesamtkosten für AXA (in Mio. Euro) 0,55 8,53 0,10 7,70

AXA Miles

Am 16. März gewährte AXA mehr als 120.000 Arbeitnehmern weltweit 50 Gratisstammaktien von AXA („AXA Miles“), um alle Arbeitnehmer zur erfolgreichen Umsetzung des strategischen Plans des Unternehmens, Ambition AXA, anzuspornen. Eine erste Tranche von 25 AXA Miles wurde ohne Bedingung gewährt. Die zweite Tranche unterlag der Erfüllung einer vom Board of Directors von AXA festgelegten Leistungsbedingung. Diese Bedingung verlangte die Erreichung von mindestens einer von zwei Kennzahlen im Zusammenhang mit Ambition AXA: (1) eine Erhöhung des bereinigten Ergebnisses je Aktie oder (2) eine Erhöhung des Zufriedenheitsindexes der Kunden der Gruppe („Customer Scope“). Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 wurden beide Bedingungen erfüllt und folglich wurde die Gewährung der zweiten Tranche bestätigt.

Diese 2012 gewährten 50 AXA Miles-Aktien werden nach Ablauf eines zwei- oder vierjährigen Erdienungszeitraums (d. h. 2014 oder 2016) ausübbar, abhängig von geltenden lokalen Vorschriften und vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Bedingungen.

Die Gratisaktien werden anhand der im Abschnitt „SharePlan der AXA Gruppe“ beschriebenen Herangehensweise der ANC („Autorité des Normes Comptables“) unter Zugrundelegung von Annahmen, die an die Struktur des Plans (Plan 2+2 oder 4+0) angepasst sind, basierend auf dem Börsenkurs von 13,18 Euro je Aktie am 16. März 2012 und einer geschätzten Ablaufrate vor Ausübbarkeit von 5 % bewertet.

Die Gesamtkosten der AXA Miles werden über den Erdienungszeitraum (d. h. über 2 Jahre beim Plan 2+2 und über 4 Jahre beim Plan 4+0) ab dem Tag der Gewährung abgeschrieben. Auf dieser Basis belief sich der für das Geschäftsjahr 2016 ergebniswirksam erfasste Aufwand auf 1,7 Mio. Euro (2015: 4,1 Mio. Euro).

Sonstige anteilsbasierte Vergütungen

AXA Performance Shares

Performance Shares (leistungsabhängige Aktien) werden Vorständen und anderen Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen des Unternehmens gewährt. Bei diesen Performance Shares handelt es sich um in Aktien abgegoltene Zuteilungspläne, die einem nicht marktbezogenen Leistungskriterium unterliegen und über einen festgelegten Erdienungszeitraum (zwischen zwei und drei Jahren) verfügen, auf den eine zweijährige Übertragungssperrfrist nach der Unverfallbarkeit folgt.

Die Gratisaktien werden anhand der im Abschnitt „SharePlan der AXA Gruppe“ beschriebenen Herangehensweise der ANC unter Zugrundelegung von Annahmen, die an die Struktur des Plans angepasst sind, bewertet.

2016 basierte die Bewertung auf einem Börsenkurs von 21,82 Euro je Aktie am Tag der Gewährung und einer geschätzten Ablaufrate von 5 % pro Jahr. Der durchschnittliche beizulegende Zeitwert von 2016 gewährten Performance Shares belief sich auf 14,02 Euro (14,35 Euro für 2015 gewährte Zuteilungen).

Die erfassten Gesamtkosten der Performance Shares beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 32,4 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2015 auf 25,7 Mio. Euro.

AXA Performance Units und International Performance Shares

AXA hat an Vorstände und andere Arbeitnehmer in Schlüsselpositionen des Unternehmens Performance Units und International Performance Share ausgegeben.

Die bis 2012 gewährten Zuteilungspläne von Performance Units waren in erster Linie in bar abgegoltene Zuteilungspläne, die einem nicht marktbezogenen Leistungskriterium unterworfen waren.

Bei Zuteilungen in den Geschäftsjahren 2011 und 2012 wird die Anzahl der definitiv erworbenen Performance Units erst nach zwei Jahren bekannt. Die Auszahlung erfolgt ein Jahr später in bar durch die Geschäftseinheit, bei der der Arbeitnehmer angestellt ist, vorausgesetzt, der Begünstigte ist zu diesem Zeitpunkt Arbeitnehmer der AXA Gruppe.

Bei Instrumenten mit Barausgleich wird die zum Fälligkeitstermin des Instruments erwartete Zahlung an jedem Bilanzstichtag überprüft und über den Erdienungszeitraum (prorata temporis) abgeschrieben.

Seit 2012 hat AXA einheitliche Bedingungen für die Zuteilung von „International Performance Shares“ an anspruchsberechtigte Arbeitnehmer festgelegt. Im Rahmen des International Performance Shares Plan (PSi) haben die Begünstigten der Performance Shares am Erfüllungstag Anspruch auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von AXA-Aktien basierend auf der Erfüllung der von AXA festgelegten Leistungskriterien und dem Erdienungszeitraum. Die Leistungs- und Bewertungsfrist liegt zwischen zwei und drei Jahren. Der Erdienungszeitraum (Dienstzeitbedingung) liegt zwischen drei und vier Jahren. Im Gegensatz zu den 2011 und 2012 gewährten Performance Units erfolgt die Abgeltung im Rahmen des International Performance Shares Plan in Aktien statt in Barmitteln (außer, wenn die Abgeltung in Aktien aus rechtlichen oder sonstigen Gründen unmöglich ist).

Die erfassten Gesamtkosten der International Performance Shares und Performance Units beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 80,1 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2015 auf 102,3 Mio. Euro.

AXA Retirement Performance Shares

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2016, ist der Board of Directors von AXA ermächtigt, designierten Führungskräften in Frankreich bei Renteneintritt leistungsabhängige Aktien zu gewähren. Im Rahmen dieses Plans haben die Begünstigten von Performance Shares am Erfüllungstag Anspruch auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von AXA-Aktien basierend auf der Erfüllung eines Leistungskriteriums im Zusammenhang mit der durchschnittlichen Solvency II-Quote der AXA-Gruppe, die während des Performance-Zeitraums von drei Jahren errechnet wurde.

Für Zuteilungen im Geschäftsjahr 2016 gilt: Nach Ablauf des Performance-Zeitraums von drei Jahren endgültig erworbene Performance Shares unterliegen (i) einer zusätzlichen Einschränkung in Bezug auf eine Haltefrist von mindestens zwei Jahren im Anschluss an den Performance-Zeitraum und (ii) einer Verpflichtung, die Aktien bis zum Renteneintritt zu halten, unter der Voraussetzung, dass die Begünstigten ihre Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Performance-Zeitraum und einer zweijährigen Haltefrist) verkaufen können, sofern die Verkaufserlöse bis zum Renteneintritt des Begünstigten in einen langfristigen Rentensparplan angelegt werden.

Die erfassten Gesamtkosten der Performance Shares Retirement beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 10,7 Mio. Euro an Erträgen vor Steuern.

26.3.2. Von AXA-Tochterunternehmen ausgegebene anteilsbasierte Vergütungsinstrumente

Die wichtigsten von AXA-Tochterunternehmen ausgegebenen anteilsbasierten Vergütungsinstrumente werden nachstehend erläutert:

Anteilsbasierte Vergütungspläne von AXA Investment Managers

AXA Investment Managers gewährt bestimmten Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen Performance Shares im Rahmen ihrer übergeordneten LTI-Politik (Long-Term Incentive Plan, langfristiger Anreizplan), die auch einen DIP-Plan (Deferred Incentive Plan, aufgeschobener Anreizplan) umfasst. Der Anreizplan „Investment Managers Performance Shares“ ist ein langfristiger Zuteilungsplan, im Rahmen dessen Teilnehmern Anteile von AXA Investment Managers oder, genauer gesagt, Ansprüche auf den Erwerb von Anteilen nach Ablauf eines festgelegten Erdienungszeitraums, abhängig von geltenden lokalen Vorschriften und vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Leistungskriterien, zugeteilt werden. Die Leistungsbedingung basiert auf der Erreichung des tatsächlichen bereinigten Ergebnisses von AXA Investment Managers, Konzernanteil, im Vergleich zum geplanten Ergebnis und/oder Leistungsbedingungen in Bezug auf Kapitalanlagen.

Die erfassten Gesamtkosten der „Investment Managers Performance Shares“ beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 9,9 Mio. Euro (2015: 7,8 Mio. Euro) vor Steuern.

Anteilsbasierte Vergütungspläne von AB

AB gewährt „Restricted AB Holding Units“ und Optionen für den Erwerb von AB Holding Units, die gemäß den IFRS-Standards bewertet und verbucht werden.

Die aufgeschobenen Zuteilungen im Rahmen des „AB Incentive Compensation Award Plan“ erfolgen in Form von gebundenen AB Holding Units oder in bar und werden bestimmten Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen gewährt.

Im 4. Quartal 2011 änderte AB alle ausstehenden langfristigen Zuteilungen im Rahmen von Vergütungsplänen an aktive Arbeitnehmer, sodass Arbeitnehmer, die ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen oder deren Beschäftigungsverhältnis ohne triftigen Grund gekündigt wird, ihre Zuteilung behalten können, vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Vereinbarungen und einschränkender Klauseln, die in der geltenden Zuteilungsvereinbarung festgelegt sind, darunter unter anderem Wettbewerbsklauseln und Abwerbungsverbote von Kunden sowie eine Regressforderung im Falle der Nichteinhaltung bestehender Richtlinien in Bezug auf das Risikomanagement. Diese Änderung eliminierte die Anforderung bezüglich der geleisteten Dienstzeit des Arbeitnehmers, änderte jedoch nicht die in den ursprünglichen Zuteilungsvereinbarungen enthaltenen Erfüllungstermine.

Die meisten in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 gewährten Zuteilungen enthielten die gleichen Bedingungen wie die 2011 geänderten Zuteilungen, was zur sofortigen Erfassung der Kosten dieser Zuteilungen anstelle einer Abschreibung über eine maximale Abschreibungsfrist von vier Jahren führte.

Im Rahmen des Incentive Compensation Program beliefen sich die von AB im Dezember 2016 vorgenommenen Zuteilungen auf insgesamt 142,8 Mio. Euro (Dezember 2015: 159,7 Mio. Euro), wovon 127,6 Mio. Euro in Form von Restricted AB Holding Units (2015: 144,1 Mio. Euro) erfolgen, die 6,1 Millionen gebundene AB Holding Units darstellen (2015: 6,6 Millionen).

AB teilte ferner gebundene Holding Units im Zusammenhang mit bestimmten Arbeitnehmern und Auflösungsverträgen zu.

Darüber hinaus wurden folgende Optionen für den Erwerb von AB Holding Units gewährt: 2016 wurden 54.546 Optionen gewährt, 2015 wurden 29.056 Optionen gewährt und 2014 wurden 25.106 Optionen gewährt.

2016 beliefen sich die Gesamtkosten auf 118,9 Mio. Euro (2015: 137,0 Mio. Euro) vor Steuern.

26.4. Vergütung des Managements und der Führungskräfte

Vergütungskosten/-aufwand:

- Kurzfristige Leistungen: Die an Mitglieder des Management Committee 2016 gezahlte Vergütung belief sich auf 19,5 Mio. Euro (2015: 20,6 Mio. Euro), einschließlich Festgehalt, Bonuszahlungen, Sitzungsgelder, Sachleistungen und sonstige kurzfristige Leistungen.

- Anteilsbasierte Vergütung: Der 2016 erfasste Aufwand für anteilsbasierte Vergütung, die den Mitgliedern des Management Committee von AXA SA gewährt wurde, belief sich auf 13,2 Mio. Euro (2015: 7,3 Mio. Euro).

- Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Die der Gruppe für die Bereitstellung von leistungsorientierten Pensionsplänen und sonstigen Pensionsleistungen für Mitglieder des Management Committee entstandenen geschätzten Kosten für das laufende Dienstjahr beliefen sich nach IAS 19 im Geschäftsjahr 2016 auf 5,8 Mio. Euro (2015: 6,2 Mio. Euro).

26.5. Lohn- und Gehaltsempfänger

Zum 31. Dezember 2016 beschäftigte die Gruppe 97.707 Lohn- und Gehaltsempfänger auf der Basis von Vollzeitäquivalenten (2015: 97.074).

Die Zunahme der Lohn- und Gehaltsempfänger um 633 im Geschäftsjahr 2016 war in erster Linie zurückzuführen auf:

- Direktgeschäft (+621), hauptsächlich aufgrund des Erwerbs von Geschäftsbetrieben in Polen und dem Geschäftswachstum in mehreren Ländern, teilweise ausgeglichen durch den Verkauf der portugiesischen Geschäftsbetriebe;

- AXA Assistance (+575), hauptsächlich aufgrund des Erwerbs von zwei Unternehmen;

- Frankreich (+326), hauptsächlich aufgrund der Integration von Genworth, teilweise ausgeglichen durch Effizienzinitiativen und Frühpensionierungen;

- Asien (+232), hauptsächlich aufgrund von Geschäftszuwächsen in Singapur, Hongkong, Thailand und Malaysia;

teilweise ausgeglichen durch:

- AXA Technology Services (-920), hauptsächlich zurückzuführen auf den Verkauf der indischen Tochtergesellschaft;

- AXA Bank Hungary (-282), hauptsächlich zurückzuführen auf den Verkauf des ungarischen Bankgeschäfts, der 2016 abgeschlossen wurde.

Anhang 27 Ergebnis je Stammaktie

Die Gruppe errechnet ein unverwässertes Ergebnis je Stammaktie und ein verwässertes Ergebnis je Stammaktie.

- Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Stammaktie geht von keinerlei Verwässerung aus und basiert auf der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien;

- Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Stammaktie berücksichtigt die Aktien, die aufgrund von Aktienoptionsplänen möglicherweise ausgegeben werden. Die Auswirkung der Aktienoptionspläne auf die Anzahl der vollständig verwässerten Aktien wird nur berücksichtigt, wenn davon ausgegangen wird, dass Optionen auf der Basis des durchschnittlichen Aktienkurses von AXA während der Berichtsperiode ausübbar sind.

Das Ergebnis je Stammaktie berücksichtigt Zinszahlungen im Zusammenhang mit ergebnisneutral eingestuften nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit.

(in Millionen Euro) (a) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Jahresüberschuss (Konzernanteil)   5.829 5.617
Finanzaufwand für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit   (267) (305)
Jahresüberschuss einschließlich Auswirkung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit A 5.562 5.312
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (ohne eigene Aktien) - zu Beginn der Berichtsperiode   2.424 2.442
Kapitalerhöhung (ohne ausgeübte Aktienoptionen) (b)   3 2
Ausgeübte Aktienoptionen (b)   1 10
Eigene Aktien (b)   (4) (2)
Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung   (9) (22)
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien B 2.416 2.429
Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie C = A / B 2 2
Möglicherweise verwässernde Finanzinstrumente:      
- Aktienoptionen   5 8
- Sonstige   3 4
Voll verwässert - Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien (c) D 2.423 2.441
Voll verwässertes Ergebnis je Stammaktie E = A / D 2,30 2,18

(a) Ausgenommen Anzahl der Aktien (Millionen Stück) und Erträge je Aktie (Euro).

(b) Gewichteter Durchschnitt.

(c) Unter Berücksichtigung der Auswirkung möglicherweise verwässernder Finanzinstrumente.

2016 belief sich das Ergebnis je Stammaktie auf unverwässerter Basis auf 2,30 Euro, wovon 2,48 Euro auf fortgeführte Geschäftsbereiche und -0,18 Euro auf aufgegebene Geschäftsbereiche entfielen, und 2,30 Euro auf voll verwässerter Basis, wovon 2,48 Euro auf fortgeführte Geschäftsbereiche und -0,18 Euro auf aufgegebene Geschäftsbereiche entfielen.

2015 belief sich das Ergebnis je Stammaktie auf unverwässerter Basis auf 2,19 Euro, wovon 2,16 Euro auf fortgeführte Geschäftsbereiche und 0,03 Euro auf aufgegebene Geschäftsbereiche entfielen, und 2,18 Euro auf voll verwässerter Basis, wovon 2,15 Euro auf fortgeführte Geschäftsbereiche und 0,03 Euro auf aufgegebene Geschäftsbereiche entfielen.

Anhang 28 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

2016 war das Unternehmen an den folgenden Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen beteiligt, die für AXA oder das betroffene nahestehende Unternehmen als wesentlich oder aufgrund ihrer Art oder Bedingungen als ungewöhnlich zu betrachten sind.

28.1. Beziehungen zu Mutuelles AXA

Die Mutuelles AXA (AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle, nachstehend die „Mutuelles AXA”) sind zwei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, die im Property & Casualty-Versicherungsgeschäft und im Life & Savings-Versicherungsgeschäft in Frankreich tätig sind. Am 31. Dezember 2016 besaßen die Mutuelles AXA gemeinsam 14,13 % der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens, die 23,93 % der Stimmrechte vertreten.

Jede Mutuelle AXA wird von einem Board of Directors überwacht, der von Delegierten gewählt wird, die die Versicherten vertreten. Bestimmte Mitglieder des Executive Management und des Board of Directors des Unternehmens sind als Direktoren oder Führungskräfte der Mutuelles AXA tätig.

Die Mutuelles AXA und bestimmte französische Versicherungstochtergesellschaften des Unternehmens, AXA France IARD und AXA France Vie, (die „Tochtergesellschaften“), sind Parteien einer Vereinbarung, im Rahmen derer sie eine vollständige Palette von Managementdienstleistungen zur Steuerung der Versicherungsbetriebe und Portfolios der Mutuelles AXA erbringen. Die Vereinbarung enthält Bestimmungen, die dazu dienen, dass die rechtliche Unabhängigkeit und der Schutz der jeweiligen Kundenportfolios der Mutuelles AXA und dieser Tochtergesellschaften gewährleistet ist. Bestimmte Kosten und Aufwendungen (ohne Provisionen) werden zwischen den Tochtergesellschaften und den Mutuelles AXA durch eine wirtschaftliche Interessenvereinigung („groupement d‘intérêt économique“ oder „GIE“) zugeordnet.

Das in Frankreich von Versicherungsmaklern generierte Property & Casualty-Versicherungsgeschäft wird hauptsächlich durch eine Mitversicherungsvereinbarung zwischen AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA France IARD, einer Property & Casualty-Versicherungstochtergesellschaft des Unternehmens, abgeschlossen. AXA France IARD schließt 89 % und AXA Assurances IARD Mutelle 11 % des Mitversicherungsgeschäfts ab. Die in dieser Mitversicherungsvereinbarung erfassten gesamten abgeschlossenen Versicherungsverträge beliefen sich 2016 auf 1.902 Mio. Euro (wovon 1.696 Mio. Euro auf AXA France IARD entfielen).

28.2. Wirtschaftliche Interessenvereinigung (Groupement d‘Intérêt Economique, GIE)

Von Zeit zu Zeit schließt das Unternehmen GIEs mit bestimmten Tochtergesellschaften ab. GIEs sind unternehmensinterne Partnerschaften nach französischem Recht, die zur Durchführung verschiedener gemeinsamer Dienstleistungen für ihre Mitglieder und zur Aufteilung der zugehörigen Kosten und Aufwendungen auf ihre Mitglieder gebildet werden. Die den GIE-Mitgliedern in Rechnung gestellten aufgeteilten Kosten können auf verschiedenen vereinbarten Kriterien basieren, darunter besondere Aktivitätstreiber. Die GIEs, denen das Unternehmen 2016 angehörte, deckten eine Vielzahl von gemeinsamen Dienstleistungen ab, darunter von den Zentralfunktionen der Gruppe (GIE AXA) zum Nutzen der AXA-Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen (z. B. Finanzen, Rechnungslegung und Berichterstattung, Steuern, Rechtsberatung, Marketing und Branding, Revision, Personalwesen, Beschaffung, Informationssysteme, Risikomanagement, Liquiditätsmanagement) sowie bestimmte andere Dienstleistungen. Die dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften von diesen GIEs in Rechnung gestellten Aufwendungen werden in der Regel zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und sind in den konsolidierten Aufwendungen im geprüften Konzernabschluss des Unternehmens enthalten. Die Aufwendungen, die die GIE AXA ihren Mitgliedern 2016 und 2015 in Rechnung gestellt hat, beliefen sich 230 Mio. Euro bzw. 228 Mio. Euro.

28.3. Darlehen/Garantien/Kapitaleinlagen etc.

AXA hat zahlreiche Zusagen und Garantien abgegeben, darunter Finanzierungszusagen, Garantien an Finanzinstitute und Kunden, verpfändete Vermögenswerte, besicherte Zusagen und Akkreditive. Eine Erläuterung dieser Zusagen und Garantien befindet sich in Anhang 29 „Eventualverbindlichkeiten und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen“ des Konzernabschlusses der Gruppe.

Bestimmte dieser Garantien werden vom Unternehmen zugunsten seiner Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen für verschiedene geschäftliche Zwecke abgegeben, unter anderem zur Förderung der Geschäftsentwicklung (z. B. Unterstützung von Akquisitionen, Integration von erworbenen Geschäftsbereichen, Vertriebsvereinbarungen, Vereinbarungen über die Verlagerung von Unternehmensprozessen ins Ausland, interne Restrukturierungsmaßnahmen, Verkauf oder sonstige Veräußerung von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen, Verkauf oder Erneuerung von Produkten oder Dienstleistungen oder ähnliche Transaktionen), zur Unterstützung ihrer Bonitätsratings und/oder zur Förderung der effizienten Nutzung der Eigenmittel der Gruppe. Vor diesem Hintergrund kann das Unternehmen die Tilgung von Darlehen und andere Verpflichtungen zwischen seinen Tochterunternehmen oder Verpflichtungen seiner Tochterunternehmen gegenüber Dritten garantieren oder andere Arten von Garantien zugunsten seiner Tochterunternehmen stellen. Die Begünstigten dieser Garantien sind in der Regel zur Vergütung des Unternehmens zu einem vereinbarten Satz, der auf der Grundlage vorherrschender Marktsätze und -bedingungen für Garantien ähnlicher Art bestimmt wird, verpflichtet. Darüber hinaus kann das Unternehmen von Zeit zu Zeit Patronatserklärungen oder ähnliche Erklärungen zugunsten seiner Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen für verschiedene geschäftliche Zwecke an Ratingagenturen und/oder Aufsichtsbehörden abgeben, unter anderem zur Unterstützung spezieller Transaktionen, zur Erreichung angestrebter Ratings und im weiteren Sinne zur Geschäftsentwicklung dieser Tochterunternehmen.

Den Tochtergesellschaften vom Unternehmen gegebene Zusagen werden in Anlage IV dieses Geschäftsberichts „Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft: Tochtergesellschaften und Beteiligungen“ aufgeführt.

Das Unternehmen nimmt von Zeit zu Zeit Kapitaleinlagen, Darlehen oder sonstige Kreditvergaben vor oder stellt seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen Liquidität und Eigenmittel für verschiedene geschäftliche Zwecke zur Verfügung, unter anderem zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und/oder zur Förderung ihrer Geschäftsentwicklung (z. B. zur Unterstützung von Akquisitionen, zur Integration erworbener Geschäftsbereiche, für Vertriebsvereinbarungen, interne Restrukturierungsmaßnahmen oder ähnliche Transaktionen). Im Rahmen dieser Transaktionen kann das Unternehmen von Zeit zu Zeit verschiedene Arten von Transaktionen mit seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen abschließen, unter anderem Darlehens- oder andere Arten von Kreditvereinbarungen, Erwerb oder Verkauf von Vermögenswerten, Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und/oder ähnliche Transaktionen. Von Zeit zu Zeit kann das Unternehmen auch Kredite für verschiedene geschäftliche Zwecke bei seinen Tochtergesellschaften aufnehmen. Diese Transaktionen werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen getätigt, mit Darlehen und sonstigen Kreditvergaben zu variablen Zinssätzen, die grundsätzlich die zum jeweiligen Zeitpunkt der Kreditvergabe vorherrschenden Marktsätze widerspiegeln.

Darüber hinaus kann das Unternehmen verschiedene andere Arten von Transaktionen mit seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen für verschiedene andere geschäftliche Zwecke durchführen, unter anderem im Zusammenhang mit Liquidität, Solvabilität und Kapitalmanagementmaßnahmen, die zur Förderung der effizienten Nutzung und Fungibilität der Eigenmittel der Gruppe bestimmt sind. Zu diesen Transaktionen können Darlehen oder andere Arten von Kreditvereinbarungen, der Erwerb oder der Verkauf von Vermögenswerten, Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten (einschließlich Swaps oder andere Arten von Derivaten), Verbriefungsgeschäfte und/oder sonstige Arten von Vereinbarungen oder Transaktionen gehören, an denen das Unternehmen als direkte Vertragspartei und/oder als Bürge beteiligt ist.

28.4. Management in Schlüsselpositionen und Directors

Nach bestem Wissen des Unternehmens und basierend auf ihm berichteten Informationen:

- bestanden zum 31. Dezember 2016 keine ausstehenden Darlehen der Gruppe an die beiden Executive Officer oder an ein Mitglied des Board of Directors des Unternehmens;

- können verschiedene Mitglieder des Board of Directors des Unternehmens sowie verschiedene andere Executive Officers und Directors anderer AXA-Konzernunternehmens von Zeit zu Zeit Versicherungs-, Vermögensverwaltungs- oder andere Produkte oder Dienstleistungen kaufen, die von AXA im normalen Geschäftsgang angeboten werden. Die Bedingungen dieser Transaktionen ähneln im Wesentlichen denjenigen, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern von AXA im Allgemeinen zur Verfügung stehen. Ferner sind bestimmte Mitglieder des Board of Directors leitende Mandatsträger oder Directors oder, direkt oder indirekt, an Unternehmen beteiligt, die mit Konzernunternehmen der AXA Gruppe Vereinbarungen abgeschlossen oder Transaktionen durchgeführt haben, darunter Kreditvergaben, Darlehen (einschließlich Beteiligungen an Darlehen an französische Unternehmen mit mittlerer Börsenkapitalisierung, die von AXA France mit Partnerbanken ausgereicht wurden), Wertpapierkäufe (auf eigene Rechnung oder für Dritte), Platzierung von Wertpapieremissionen und/oder die Bereitstellung anderer Arten von Dienstleistungen oder Waren. Diese Vereinbarungen oder Geschäfte werden grundsätzlich vollständig verhandelt und basieren auf fremdvergleichskonformen Bedingungen.

Anhang 29 Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen

In Übereinstimmung mit den in Anhang 1.3.1 „Konsolidierungskreis“ des Konzernanhangs dargelegten Grundsätzen gestatten es (i) Kapitalanlagen von AXA in nicht konsolidierte Zweckgesellschaften (SPEs) oder sonstige Vereinbarungen mit diesen AXA nicht, die Kontrolle über diese SPEs auszuüben; und (ii) von AXA kontrollierte SPEs werden, wie in Anhang 2.2 des Abschlusses angegeben, konsolidiert.

Kapitalanlagen in nicht konsolidierte Anlagefonds sind auf die Anteile an diesen Fonds beschränkt, die keine Kontrolle ermöglichen. Wesentliche Vereinbarungen zwischen AXA und diesen Fonds werden in diesem Anhang erläutert.

29.1. erhaltene Zusagen

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Finanzierungsverpflichtungen 14.309 14.439
Kunden    
Kreditinstitute 14.309 14.439
Garantieverpflichtungen 23.241 21.329
Kreditinstitute 4.525 3.288
Kunden 18.716 18.041
Sonstige 44.990 39.994
Verpfändete Wertpapiere und gesicherte Verpflichtungen 36.324 32.437
Akkreditive 4.192 3.677
Sonstige Verpflichtungen 4.475 3.880
Summe 82.540 75.762

Die erhaltenen Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf insgesamt 82.540 Mio. Euro und erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 6.778 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund einer Zunahme der verpfändeten Vermögenswerte und Sicherheiten (3.887 Mio. Euro), Garantiezusagen (1.912 Mio. Euro), anderen erhaltenen Zusagen (594 Mio. Euro) und Akkreditiven (514 Mio. Euro), die teilweise durch einen Rückgang der Finanzierungszusagen ausgeglichen wurden (130 Mio. Euro). Diese Zusagen verteilen sich wie folgt:

Die erhaltenen Finanzierungszusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 14.309 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:

- von Banken erhaltenen Kreditfazilitäten in Höhe von 12.732 Mio. Euro, hauptsächlich von AXA SA (12.385 Mio. Euro), für Standby-Kreditlinien;

- 1.375 Mio. Euro bei AB, einschließlich von verschiedenen Banken und sonstigen Kreditgebern zugesagter Kreditlinien in Höhe von 1.138 Mio. Euro sowie Standby-Kreditlinien in Höhe von 237 Mio. Euro;

- 439 Mio. Euro an Kreditlinien, die Japan Life & Savings als Teil ihrer Geschäftsbetriebe zugesagt wurden;

- 80 Mio. Euro an Standby-Kreditlinien bei AXA Banque France.

Die erhaltenen Garantiezusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 insgesamt auf 23.241 Mio. Euro und bestanden hauptsächlich aus (i) Garantien von Kunden im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen (17.115 Mio.), die in erster Linie auf Switzerland Life & Savings (9.750 Mio. Euro), AXA Bank Europe (3.313 Mio. Euro), Switzerland Property & Casualty (1.511 Mio. Euro), Belgium Life & Savings (1.346 Mio. Euro), AXA Banque France (979 Mio. Euro) und Belgium Property & Casualty (211 Mio. Euro) entfielen, (ii) sonstigen von Kunden erhaltenen Garantien in Höhe von 1.601 Mio. Euro, die in erster Linie auf AXA Banque France (1.599 Mio. Euro) entfielen, und (iii) von Kreditinstituten erhaltene Garantien in Höhe von 4.525 Mio. Euro, die in erster Linie auf AXA Banque France (3.807 Mio. Euro) und Spain Life & Savings (397 Mio. Euro) entfielen.

Die erhaltenen verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 insgesamt auf 36.324 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:

- Sicherheiten für Hypothekendarlehen in Höhe von insgesamt 22.660 Mio. Euro, die hauptsächlich auf AXA Bank Europe (22.565 Mio. Euro) entfielen;

- Sicherheiten für Rückversicherungsgeschäfte in Höhe von 6.119 Mio. Euro, die hauptsächlich auf United States Life & Savings (3.003 Mio. Euro), France Life & Savings (2.027 Mio. Euro), AXA Corporate Solutions P&C (457 Mio. Euro) und AXA Global P&C (351 Mio. Euro) entfielen;

- Sicherheiten für Derivate in Höhe von 3.610 Mio. Euro, die hauptsächlich auf AXA Bank Europe (1.198 Mio. Euro), Life & Savings Deutschland (965 Mio. Euro), Life & Savings Frankreich (483 Mio. Euro), Life & Savings Spanien (300 Mio. Euro) und Life & Savings Belgien (342 Mio. Euro) entfielen, aus einer Erhöhung der hinterlegten Sicherheiten entsprechend der Streuung der Derivate zur Abdeckung des Kontrahentenrisikos.

- Sicherheiten für umgekehrte Pensionsgeschäfte und ähnliche Transaktionen in Höhe von insgesamt 3.829 Mio. Euro, die hauptsächlich auf die Geschäftsbereiche Life & Savings (1.982 Mio. Euro), Life & Savings Japan (1.192 Mio. Euro), Property & Casualty Deutschland (284 Mio. Euro) und Life & Savings Frankreich (145 Mio. Euro) entfielen.

Die erhaltenen Akkreditive beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 4.192 Mio. Euro und entfielen hauptsächlich auf die Vereinigten Staaten (3.904 Mio. Euro) aufgrund von Akkreditiven im Zusammenhang mit Rückversicherungsgeschäften.

Die sonstigen erhaltenen Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 4.475 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:

- 2.744 Mio. Euro an Zusagen im Zusammenhang mit Hypotheken als Garantien für Schuldinstrumente. Der Großteil hiervon entfiel auf die Geschäftsbereiche Life & Savings Frankreich (707 Mio. Euro), Life & Savings Deutschland (597 Mio. Euro), Life & Savings Japan (403 Mio. Euro), Property & Casualty Frankreich (391 Mio. Euro) und Life & Savings Belgien (337 Mio. Euro);

- 852 Mio. Euro im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, die in erster Linie auf AB (846 Mio. Euro) entfielen;

- 689 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von Sicherheiten für gedeckte Schuldverschreibungen. Der Großteil hiervon entfiel auf die Geschäftsbereiche Life & Savings Schweiz (411 Mio. Euro) und Property & Casualty Schweiz (279 Mio. Euro).

29.2. gegebene Zusagen

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Restlaufzeiten Summe Summe
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren Mehr als 3 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre
Finanzierungsverpflichtungen 1.973 958 124 1.513 4.568 3.185
Kunden 1.971 958 124 139 3.191 3.183
Kreditinstitute 2     1.375 1.377 2
Garantieverpflichtungen 1.841 3.533 944 2.227 8.545 7.886
Kreditinstitute 1.821 3.527 944 2.172 8.465 7.760
Kunden 20 6   55 80 126
Sonstige 39.567 4.380 2.101 14.761 60.809 56.959
Verpfändete Wertpapiere und gesicherte Verpflichtungen 35.134 575 496 5.005 41.211 39.093
Akkreditive 31 10   117 158 120
Sonstige Zusagen (a) 4.403 3.795 1.604 9.639 19.440 17.746
Summe 43.382 8.871 3.168 18.501 73.922 68.030

(a) Umfasst die künftigen Mindestzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse Der Betrag zum 31. Dezember 2015 wurde auf der gleichen Grundlage angepasst.

Die gegebenen Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf insgesamt 73.922 Mio. Euro, eine Zunahme um 5.892 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr, hauptsächlich aufgrund einer Zunahme der verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen für Rückkauf- oder ähnliche Transaktionen um 1.582 Mio. Euro, der verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Rückversicherungsgeschäften um 1.176 Mio. Euro, 1.386 Mio. Euro an anderen verpfändeten Wertpapieren und besicherten Zusagen, einer Zunahme der Finanzierungszusagen, hauptsächlich an Kreditinstitute, in Höhe von 1.383 Mio., und einer Zunahme der sonstigen Zusagen um 1.694 Mio. Euro, die teilweise durch eine Abnahme der verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen im Zusammenhang mit Darlehen in Höhe von 1.666 Mio. Euro und verpfändeten Wertpapieren und besicherten Zusagen im Zusammenhang mit Derivaten (siehe unten) in Höhe von 360 Mio. Euro ausgeglichen wurden.

Die gegebenen Finanzierungszusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf insgesamt 4.568 Mio. Euro und umfassten hauptsächlich Finanzierungszusagen an Kunden (3.191 Mio. Euro), insbesondere bestehend aus Darlehenszusagen von AXA Bank Europe (1.430 Mio. Euro), AXA Banque France (912 Mio. Euro), Life & Savings Deutschland (420 Mio. Euro) und AXA Bank Deutschland (208 Mio. Euro) an ihre Kunden sowie Finanzierungszusagen an Kreditinstitute (1.377 Mio. Euro), insbesondere zugesagte Kreditlinien bei AB (1.138 Mio. Euro) und nicht genutzte Kreditlinien (237 Mio. Euro) mit verschiedenen Banken und Kreditgebern.

Die gegebenen Garantiezusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf insgesamt 8.545 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus Garantiezusagen an Kreditinstitute im Zusammenhang mit Darlehen (4.497 Mio. Euro), insbesondere von AXA SA (4.449 Mio. Euro), Garantien im Zusammenhang mit finanziellen Verpflichtungen (2.411 Mio. Euro), insbesondere von AXA Bank Europe (1.518 Mio. Euro) und AB (752 Mio. Euro) und Garantien im Falle von Insolvenz oder Kreditausfällen (1.448 Mio. Euro), insbesondere von AXA Bank Europe (1.441 Mio. Euro).

Die gegebenen verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 insgesamt auf 41.211 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:

- Sicherheiten für Wertpapierpensionsgeschäfte und ähnliche Transaktionen in Höhe von insgesamt 30.466 Mio. Euro, hauptsächlich in den Geschäftsbereichen Life & Savings Frankreich (10.810 Mio. Euro), Life & Savings Japan (8.548 Mio. Euro), Life & Savings USA (3.406 Mio. Euro), Life & Savings Belgien (2.851 Mio. Euro), Property & Casualty Frankreich (2.235 Mio. Euro), AXA Bank Europe (1.033 Mio. Euro) und AXA Corporate Solutions Assurance (748 Mio. Euro);

- verpfändeten Vermögenswerten und Sicherheiten für derivative Finanzinstrumente in Höhe von insgesamt 4.762 Mio. Euro, hauptsächlich in den Geschäftsbereichen Life & Savings Japan (1.845 Mio. Euro), AXA Bank Europe (1.172 Mio. Euro) und Life & Savings Frankreich (910 Mio. Euro);

- verpfändeten Vermögenswerten und Sicherheiten für Rückversicherungsgeschäfte in Höhe von insgesamt 1.258 Mio. Euro, hauptsächlich im Geschäftsbereich Life & Savings Frankreich (1.126 Mio. Euro);

- sonstigen verpfändeten Vermögenswerten/Sicherheiten in Höhe von insgesamt 4.725 Mio. Euro, hauptsächlich in den Geschäftsbereichen AXA Banque France (2.051 Mio. Euro), Life & Savings Schweiz (1.628 Mio. Euro), AXA Bank Europe (404 Mio. Euro) und Life & Savings Hongkong (340 Mio. Euro).

Die gewährten Akkreditive beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf 158 Mio. Euro und entfielen hauptsächlich auf Colisée RE (66 Mio. Euro) und Property & Casualty Türkei (44 Mio. Euro).

Die sonstigen gegebenen Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 insgesamt auf 19.440 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:

- Zusagen in Höhe von 6.496 Mio. Euro an Private-Equity-Fonds, hauptsächlich in den Geschäftsbereichen Life & Savings Frankreich (2.034 Mio. Euro), Life & Savings Schweiz (999 Mio. Euro), Life & Savings Japan (837 Mio. Euro), Life & Savings Deutschland (773 Mio. Euro), Life & Savings USA (649 Mio. Euro), Property & Casualty Schweiz (433 Mio. Euro), Property & Casualty Frankreich (334 Mio. Euro) und Property & Casualty Deutschland (149 Mio. Euro);

- Zusagen in Höhe von 3.162 Mio. Euro für Anlagevermögen, außer Immobilienfonds und/oder Private-Equity-Fonds, hauptsächlich aus den Geschäftsbereichen Life & Savings Belgien (1.265 Mio. Euro), Property & Casualty Belgien (765 Mio. Euro), Life & Savings Frankreich (465 Mio. Euro) und Life & Savings Deutschland (350 Mio. Euro);

- Leasingzusagen in Höhe von 2.795 Mio. Euro, die hauptsächlich von den Geschäftsbereichen AB (846 Mio. Euro), Life & Savings USA (474 Mio. Euro), Holdinggesellschaften Deutschland (377 Mio. Euro), AXA IM (235 Mio. Euro), Life & Savings Frankreich (177 Mio. Euro) und Property & Casualty Frankreich (176 Mio. Euro) gegeben wurden;

- vom Unternehmen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen für Arbeitnehmer gegebene Garantien in Höhe von 2.448 Mio. Euro;

- Immobilienfonds gegebene Zusagen in Höhe von 2.423 Mio. Euro, hauptsächlich aus den Geschäftsbereichen Life & Savings Frankreich (965 Mio. Euro), Life & Savings USA (837 Mio. Euro) und Life & Savings Belgien (218 Mio. Euro);

- Zusagen für Fertigungsaufträge in Höhe von 859 Mio. Euro, die hauptsächlich in der Schweiz gegeben wurden (794 Mio. Euro).

29.3. Sonstige Vereinbarungen

Teilweise Veräußerung des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings

Im Zusammenhang mit dem Verkauf im Jahr 2010 hat AXA eine Bürgschaft für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen von AXA UK als Teil ihres Life & Savings-Versicherungsgeschäfts an Resolution übernommen. Diese umfasst die potenzielle Haftung von AXA UK im Rahmen üblicher Gewährleistungen und Schadenersatzzahlungen, die von AXA UK im Zusammenhang mit dieser Transaktion Resolution Ltd. gegeben wurden.

Freistellungsverpflichtungen für Arbeitnehmer und Directors

Zusätzlich zu ihren sonstigen Verpflichtungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, sind verschiedene Tochterunternehmen von AXA zur Freistellung ihrer Arbeitnehmer und Directors von bestimmten Verbindlichkeiten und Kosten, die sie bei der Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen ihrer Pflichten gegebenenfalls verursachen, verpflichtet. Zu diesen Tätigkeiten gehört beispielsweise die Tätigkeit als Director, Führungskraft, Vertreter, voll haftender Gesellschafter oder in einer ähnlichen Eigenschaft für (i) ein AXA-Konzernunternehmen, das nicht der Hauptarbeitgeber des Arbeitnehmers ist, oder (ii) ein Unternehmen außerhalb der AXA-Gruppe, in dem die Tätigkeit des Arbeitnehmers auf Verlangen (oder zum Nutzen) der Gruppe stattfindet (z. B. Gemeinschaftsunternehmen, Partnerschaften oder Unternehmen bzw. Fonds in Form von Zweckgesellschaften. Die potenzielle Höhe des Schadenersatzes im Zusammenhang mit Zusagen, die von diesen Verpflichtungen abgedeckt werden, kann nicht mit Sicherheit bewertet werden.

Vom Unternehmen gewährte Unterstützung ohne vertragliche oder faktische Verpflichtung

Die Gruppe hat in der Berichtsperiode keine wesentliche Unterstützung ohne diesbezügliche vertragliche oder faktische Verpflichtung für strukturierte Einheiten erbracht.

29.4. Verschiedenes: Begrenzung der Dividendenzahlungen an Aktionäre

Bestimmte Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von AXA, vor allem Versicherungsgesellschaften, unterliegen Begrenzungen bezüglich der Höhe der Beträge, die sie in Form von Bardividenden oder anderweitig ausschütten dürfen.

In den meisten Fällen sind die zur Ausschüttung durch die Versicherungstochtergesellschaften von AXA und Gemeinschaftsunternehmen verfügbaren Beträge auf den Jahresüberschuss und die gemäß den gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die von den Tochterunternehmen bei der Aufstellung ihrer lokalen Einzelabschlüsse herangezogen werden, errechneten einbehaltenen Gewinne begrenzt. Weitere Begrenzungen können von lokalen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen in Ländern, in denen AXA tätig ist, auferlegt werden. In einigen Fällen unterliegen die zur Ausschüttung verfügbaren Beträge auch Angemessenheitstests des aufsichtsrechtlichen Kapitals oder der Genehmigung eines unabhängigen Versicherungsmathematikers oder einzelnen Bestimmungen in der Satzung eines Unternehmens.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Union müssen Versicherungsgesellschaften mit eingetragenem Firmensitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union bestimmte Mindestsolvabilitätskoeffizienten einhalten, für die entsprechende Nachweise zu erbringen sind. Die Versicherungsbetriebe von AXA in Ländern außerhalb der Europäischen Union unterliegen ferner lokalen Vorschriften für die Angemessenheit des Eigenkapitals und Solvabilitätmargen.

AXA SA unterliegt Wechselkursschwankungen, die insbesondere aus ihren nicht europäischen Beteiligungen stammen. Das Ziel der Sicherungsgeschäfte von AXA SA ist der Schutz des Shareholder Value bei gleichzeitiger Steuerung der damit verbundenen Kosten.

Anhang 30 Den zugelassenen Abschlussprüfern gezahlte Honorare

30.1. Zugelassene Abschlussprüfer

Amtierende Abschlussprüfer

PricewaterhouseCoopers Audit

63, rue de Villiers - 92208 Neuilly-sur-Seine Cedex, vertreten durch Herrn Xavier Crépon, erstmalig bestellt am 28. Februar 1989. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Hauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2017.

Mitgliedschaft in einem Berufsverband

PricewaterhouseCoopers Audit ist als unabhängiger Abschlussprüfer bei der Compagnie Régionale des Commissaires aux Comptes de Versailles registriert.

Mazars

61, rue Henri Regnault - 92400 Courbevoie, vertreten durch die Herren Jean-Claude Pauly und Maxime Simoen, erstmalig bestellt am 8. Juni 1994. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Hauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2021.

Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Mazar ist als unabhängiger Abschlussprüfer bei der Compagnie Régionale des Commissaires aux Comptes de Versailles registriert.

Ersatzabschlussprüfer

Herr Yves Nicolas: 63, rue de Villiers - 92208 Neuilly-sur-Seine, erstmalig bestellt am 25. April 2012. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Jahreshauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2017.

Herr Emmanuel Charnavel: 61, rue Henri Regnault - 92400 Courbevoie Cedex, erstmalig bestellt am 27. April 2016. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Jahreshauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2021.

30.2. Den zugelassenen Abschlussprüfern gezahlte Honorare

Die nachstehende Tabelle zeigt die Honorare, die AXA jedem zugelassenen Abschlussprüfer, der mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gruppe beauftragt ist, gezahlt wurden, unterteilt nach den Honoraren für den gesetzlichen Auftrag der Abschlussprüfung in ihrer Eigenschaft als zugelassene Abschlussprüfer sowie für andere Dienstleistungen.

(in Tausend Euro) PwC
Betrag (vor MwSt.) % %
2016 2015 2016 2015
Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss 25.795 28.025 66% 67%
Sonstige 13.340 13.814 34% 33%
Summe 39.135 41.839 100% 100%
(in Tausend Euro) Mazars
Betrag (vor MwSt.) % %
2016 2015 2016 2015
Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss 9.958 10.067 75% 76%
Sonstige 3.270 3.113 25% 24%
Summe 13.228 13.180 100% 100%

Auch von bestimmten verbundenen Unternehmen und Publikumsfonds werden Prüfungshonorare gezahlt, die nicht in die vorstehende Tabelle aufzunehmen sind.

Anhang 31 Rechtsstreitigkeiten

In Bezug auf alle wesentlichen Rechtsstreitigkeiten ziehen wir die Wahrscheinlichkeit eines negativen Ausgangs in Erwägung. Wenn wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass ein negativer Ausgang wahrscheinlich ist und die Höhe des Verlust verlässlich geschätzt werden kann, bilden wir eine Rückstellung und erfassen einen geschätzten Verlust für den erwarteten Ausgang des Rechtsstreits. Es ist jedoch häufig schwierig, den Ausgang eines Rechtsstreits vorherzusagen oder einen möglichen Verlust oder eine Verlustspanne zu schätzen, da Rechtsstreitigkeiten naturgemäß Unwägbarkeiten unterliegen, insbesondere, wenn Kläger substanziellen oder unbestimmten Schadenersatz geltend machen, die Rechtsstreitigkeit sich in einem frühen Stadium befindet oder wenn die Rechtsstreitigkeit sehr komplex oder breit gefächert ist.

31.1. AXA SA direkt betreffende Angelegenheiten

AXA SA ist in Gerichtsverfahren, Ermittlungen und sonstige Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Rechtsordnungen, in denen AXA geschäftstätig ist, entstehen, involviert, darunter unter anderem folgende Sachverhalte:

2007 schloss AXA SA die Verdrängung der Minderheitsaktionäre in zwei deutschen Tochterunternehmen, AXA Konzern AG („AKAG“) und Kölnische Verwaltungs-AG für Versicherungswerte („KVAG“) ab. Nach dem Inkrafttreten dieser Verdrängungstransaktionen im Juli 2007, reichten bestimmte ehemalige Aktionäre von AKAG und KVAG in Deutschland Klage mit der Begründung ein, dass die von AXA SA angebotene Barvergütung nicht angemessen sei. Im ersten Halbjahr 2016 wurde dem Gericht ein erstes Sachverständigengutachten, basierend auf kürzlichen Präzedenzfällen bei anderen Buy-out-Transaktionen für Minderheitsaktionäre in Deutschland, vorgelegt, das eine beträchtliche Erhöhung der den Minderheitsaktionären zu zahlenden Barvergütung empfahl. Darüber hinaus fallen auf letztlich beschlossene Beträge Zinsen an. AXA SA hat einen unabhängigen Sachverständigen mit der kritischen Überprüfung dieses Gutachtens beauftragt und ihre Stellungnahme im Februar 2017 vorgelegt. Eine endgültige Entscheidung wird frühestens 2018 erwartet. Folglich ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, die finanzielle Auswirkung dieser Angelegenheit mit Sicherheit zu schätzen.

31.2. Tochterunternehmen von AXA betreffende Angelegenheiten

Darüber hinaus sind mehrere Tochterunternehmen von AXA in Gerichtsverfahren (sowohl Sammel- als auch Einzelklagen), Ermittlungen und sonstige Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Rechtsordnungen, in denen AXA geschäftstätig ist, entstehen, involviert, darunter unter anderem folgende Sachverhalte:

31.2.1. Angelegenheiten in den Vereinigten Staaten

In den Vereinigten Staaten sind bestimmte Tochterunternehmen von AXA in eine Reihe von Gerichtsverfahren (sowohl Sammel- als auch Einzelklagen), Ermittlungen und sonstige Maßnahmen, in den unterschiedlichen Bundesstaaten und Rechtsordnungen, in denen AXA geschäftstätig ist, involviert. Eine detaillierte Beschreibung wesentlicher Angelegenheiten, in die AXA Equitable Life Insurance Company und ihre Tochterunternehmen (einschließlich AllianceBernstein L.P.) involviert sind, ist in den Geschäftsberichten auf Formular 10-K für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 und nachfolgenden Berichten auf Formular 10-Q, der AXA Equitable Life Insurance Company (Aktenzeichen der Security and Exchange Commission („SEC”) Nr. 000-20501) und AllianceBernstein (SEC-Aktenzeichen Nr. 000-29961), die bei der SEC eingereicht wurden, (zusammen die „SEC-Berichte der Tochterunternehmen“), enthalten. Die SEC-Berichte der Tochterunternehmen sind öffentlich verfügbar und das Management empfiehlt den Lesern des Konzernabschlusses, die SEC-Berichte der Tochterunternehmen zu konsultieren, um eine vollständige Beschreibung der verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Angelegenheiten, in die diese Tochterunternehmen involviert sind, zu erlangen.

Eine Reihe von Gerichtsverfahren wurde gegen Versicherungsgesellschaften und andere Finanzinstitute in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern eingeleitet, unter anderem im Zusammenhang mit bestimmten Vertriebspraktiken von Versicherern, angeblichem Fehlverhalten oder falschen Zusicherungen von Vertretern, angeblichen Versäumnissen bei der ordnungsgemäßen Beaufsichtigung von Vertretern, Vergütungen für Vermittler, Produktmerkmalen, Gebühren oder Leistungen sowie zahlreichen anderen Angelegenheiten. Einige dieser Klagen haben zum Erlass substanzieller Urteile gegen Versicherer (einschließlich erheblicher Schadenersatzzahlungen mit zusätzlichen Geldstrafen) oder substanziellen Vergleichen geführt. In bestimmten Rechtsordnungen verfügen Strafkammern über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Strafschadenersatz. Die US-amerikanischen Tochterunternehmen von AXA sind in diese Arten von Rechtsstreitigkeiten sowie Anfragen, Ermittlungen oder Klagen von Aufsichtsbehörden in Bezug auf diese und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Eigentum oder der Verwaltung von Immobilien, Vermögen oder Kapitalanlagen, Transaktionen von Unternehmen, Streitigkeiten bezüglich Leistungen an Arbeitnehmer, angebliche Diskriminierung bei Einstellungsverfahren sowie andere Angelegenheiten involviert.

Zusätzliche Informationen zu diesen Angelegenheiten befinden sich in den SEC-Berichten der Tochterunternehmen. Kopien der SEC-Berichte der Tochterunternehmen sind auf der Website der SEC (www.sec.gov) erhältlich.

AXA US

Im Juli 2011 wurde beim District Court of the District of New Jersey eine Prozessstandschaftsklage unter der Bezeichnung Mary Ann Sivolella v. AXA Equitable Life Insurance Company und AXA Equitable Funds Management Group, LLC („FMG LLC”) („Sivolella-Rechtsstreit”) eingereicht und eine im Wesentlichen ähnliche Klage wurde im Januar 2013 unter der Bezeichnung Sanford et al. v. FMG LLC („Sanford-Rechtstreit”) eingereicht. Die Klagen wurden im Auftrag von insgesamt zwölf Publikumsfonds eingereicht und berufen sich unter anderem auf (i) Section 36(b) des Investment Company Act von 1940 in seiner aktuellen Fassung (der „Investment Company Act“), wegen angeblich übermäßiger Gebühren, die an AXA Equitable und FMG LLC für Anlagemanagementdienstleistungen und Verwaltungsdienstleistungen gezahlt wurden sowie (ii) eine Vielzahl anderer Vorwürfe, einschließlich ungerechtfertigter Bereicherung. Die Kläger verlangen die Rückerstattung angeblicher Überzahlungen, die Aufhebung der Verträge, die Rückerstattung aller gezahlten Gebühren, Zinsen, Aufwendungen sowie Anwalts- und Sachverständigenhonorare. Der Sivolella-Rechtsstreit und der Sanford-Rechtsstreit wurden zusammengelegt und das Verfahren wurde am 6. Januar 2016 eröffnet. Im August 2016 entschied das Gericht zugunsten von AXA Equitable. Im Dezember 2016 legten die Kläger Berufung ein. AXA Equitable ist der Ansicht, dass sie überzeugende Argumente zur Verteidigung dieser Ansprüche besitzt und wird diese beharrlich verteidigen.

Anfang April 2014 wurde eine Reihe verbundener Klagen (Yale/Ross und Yarbrough) gegen AXA Equitable Life Insurance Company beim US Federal District Court for the Southern District of New York im Auftrag einer angeblichen Gruppe von Personen eingereicht, die ihre Beiträge zu Lebensversicherungs- oder/oder Rentenversicherungsverträgen, die von AXA Equitable im Zeitraum zwischen 2011 und März 2014 abgeschlossen wurden, verlängerten oder zahlten. Diese Klagen behaupten, dass AXA Equitable weder in ihrem Jahresabschluss noch an anderer Stelle angab, dass bestimmte Rückversicherungstransaktionen mit verbundenen Rückversicherungsgesellschaften durch „vertragliche Patronatserklärungen“ besichert waren und AXA Equitable dadurch angeblich ihre „Finanzlage“ und ihre „gesetzlichen Rücklagen“ falsch darstellte. Diese Klagen berufen sich auf Section 4226 des New York Insurance Law und verlangen die Rückerstattung sämtlicher Beiträge, die von der betroffenen Personengruppe für Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge im maßgeblichen Zeitraum geleistet wurden. Im 2. Halbjahr 2015 gab das Gericht dem Antrag von AXA Equitable auf Abweisung des Yale/Ross-Verfahrens wegen Nichtzuständigkeit statt und das Gericht wies den Yarbrough-Rechtstreit von sich aus aus ähnlichen Gründen wie den Yale/Ross-Rechtsstreit ab. Die Kläger haben Berufung eingelegt. Im November 2015 reichten die Kläger einen Antrag auf Zusammenlegung der Berufungen ein, der vom Gericht abgewiesen wurde. Das Gericht ordnete jedoch an, dass die Berufungen gemeinsam von einer einzigen Kammer anzuhören sind. Im Februar 2017 befand das Gericht zugunsten von AXA Equitable.

Anfang Juni 2014 wurde eine Reihe verbundener Klagen (Zweiman, Shuster und O’Donnell) gegen AXA Equitable Life Insurance Company bei den New York, New Jersey und Connecticut State Courts eingereicht. Die Klagen wurden im Auftrag von Gruppen von Personen eingereicht, die Verträge über variable Rentenzahlungen (Variable Annuities) oder variable Lebensversicherungen von AXA Equitable gekauft hatten, die Gegenstand der AXA Tactical Manager-Strategie (ATM) waren, bei der es sich um eine gesteuerte Managementstrategie mit bestimmten variablen Anlageoptionen handelt, die Käufern bestimmter Verträge mit variablen Rentenzahlungen und variablen Lebensversicherungsverträgen von AXA Equitable angeboten wurden. Die Klagen machen Ansprüche wegen Vertragsbruch geltend und behaupten, dass AXA Equitable bei der Umsetzung dieser Strategie gegen ausdrückliche Bestimmungen der Verträge/Policen verstoßen habe. Der geltend gemachte Schadenersatz wurde nicht beziffert. 2015 wurde der Fall Zweiman vom New York State Court an den United States District Court for the Southern District of New York verwiesen und mit der Begründung, dass die Ansprüche dem Bundesrecht (dem Securities Litigation Uniform Standards Act) entgegenstehen, abgewiesen. Die Kläger legten im Februar 2016 zunächst Berufung ein, zogen diese Berufung jedoch freiwillig zurück. Im Februar 2016 wurde der Fall Shuster mit ähnlicher Begründung abgewiesen. Im März 2016 legte der Kläger in diesem Fall Berufung ein und die Anhörung dieser Berufung wurde Ende 2016 abgeschlossen. Der Fall O’Donnell wurde im November 2016 an den United States District Court for the Southern District of New York verwiesen und der Antrag von AXA Equitable auf Abweisung ist anhängig. AXA Equitable ist der Ansicht, dass sie überzeugende Argumente zur Verteidigung dieser Ansprüche besitzt und wird diese beharrlich verteidigen.

Im Februar und März 2016 wurden zwei neue Sammelklagen (Brach Family Foundation und Cartolano) gegen AXA Equitable beim New York Federal Court und beim Florida State Court mit nahezu identischen Behauptungen eingereicht. Beide Gerichtsverfahren richten sich gegen die Entscheidung von AXA Equitable, die Versicherungskosten für einen bestimmten Block von Lebensversicherungspolicen (AUL II) bei einem Lebensalter von über 70 Jahren bei Vertragsabschluss und Nominalbeträgen über 1 Million USD („COI“) zu erhöhen. Diese Entscheidung basierte auf der versicherungsmathematischen Erfahrung bei diesem Block von Versicherungspolicen und erfolgte in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Policen und nach Überprüfung durch maßgebliche bundesstaatliche Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen sowie durch einen externen versicherungsmathematischen Berater. Diese Klagen machen unter Bezugnahme auf Section 4226 des New York Insurance Law einen Vertragsbruch geltend. Ferner werden bestimmte Abhilfemaßnahmen (unter anderem die Rückerstattung geleisteter Beiträge oder die Stornierung der Erhöhung der Versicherungskosten, Zinsen und Aufwendungen) verlangt. Zahlreiche dieser Policen befinden sich, direkt oder indirekt, im Besitz von Hedgefonds oder anderen institutionellen Anlegern, oder werden von diesen finanziert. Die Klage in Florida wurde mittlerweile freiwillig zurückgezogen, kann jedoch erneut eingereicht werden. Darüber hinaus wurden eine separate Strafsammelklage und fünf Einzelklagen gegen die COI-Erhöhung gegen AXA Equitable eingereicht. AXA Equitable ist der Ansicht, dass sie überzeugende Argumente zur Verteidigung dieser Ansprüche besitzt und wird diese beharrlich verteidigen.

31.2.2. Sonstige Rechtsstreitigkeiten

AXA France

Am 28. Oktober 2018 wurde wurde von einem französischen Verbraucherverband, CLCV, eine Sammelklage gegen AXA France und AGIPI (einen französischen Versicherungsverband) eingereicht. In dieser Klage wird behauptet, dass AXA France und AGIPI gegen ihre vertragliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung eines Zinssatzes von 4,5 % für bestimmte Lebensversicherungsverträge (CLER), die von Versicherten vor Juni 1995 abgeschlossen wurden, verstoßen hätten. Die Sammelklage nennt sieben Einzelfälle und wird im Auftrag aller Versicherten, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, eingereicht. AXA France ist der Ansicht, dass sie überzeugende Argumente zur Verteidigung dieser Ansprüche besitzt und wird sich in dieser Angelegenheit beharrlich verteidigen.

AXA Spanien

Im 4. Quartal 2012 reichte die Immobilienentwicklungsgesellschaft Sistema KLEC in Madrid Klage gegen AXA Seguros Generales SA de Seguros y Reaseguros („AXA Spain”) wegen eines angeblichen Vertragsbruchs im Zusammenhang mit einer von AXA Spanien 2008 abgeschlossenen Vereinbarung über den Aufbau von bis zu 125 Agenturen ein. Der Kläger verlangt aus verschiedenen Gründen Schadenersatz in Höhe von Beträgen, die von ca. 149 Mio. Euro bis zu 623 Mio. Euro reichen. Am 11. Juni 2015 befand das Gericht der ersten Instanz zugunsten von KLEC und sprach KLEC Schadenersatz in Höhe von 18 Mio. Euro zu, für die im Konzernabschluss von AXA eine Rückstellung gebildet wurde. Beide Parteien haben Berufung eingelegt. AXA Spanien ist der Ansicht, dass sie überzeugende Argumente zur Verteidigung dieser Berufung besitzt und wird sich in dieser Angelegenheit beharrlich verteidigen.

AXA Corporate Solutions Assurance

Enedis (ehemals ERDF, ein Tochterunternehmen von Électricité de France, dem führenden Stromversorgungsunternehmen in Frankreich) hat Ansprüche im Rahmen einer von AXA Corporate Solutions Assurance („AXA CS”) abgeschlossenen Berufshaftpflicht geltend gemacht. Die zugrundeliegenden Haftpflichtansprüche gehen aus einer Reihe von Klagen (mehr als 500 Einzelklagen) gegen Enedis durch lokale Stromerzeuger in Frankreich hervor, die Solar- bzw. Grüne Energie herstellen. Diese lokalen Erzeuger machen finanzielle Verluste aufgrund des Verzugs von Enedis bei der Bearbeitung ihrer Anträge auf Anschließung an das öffentliche Netz innerhalb der gesetzlichen Frist geltend, der dazu führte, dass sie nicht in der Lage waren, attraktive Rückkaufsraten unter bestimmten, von der französischen Regierung 2006 und 2010 erlassenen Dekreten zu nutzen. Im Februar 2014 urteilte das Berufungsgericht Versailles in einem dieser Gerichtsverfahren gegen Enedis und befand im Rahmen dieser Entscheidung, dass AXA CS gemäß den Bedingungen der Versicherungspolice gegenüber Enedis in diesem speziellen Fall für diese Verluste haftbar war. AXA CS hat gegen diese Entscheidung beim französischen Kassationsgerichtshof Revision eingelegt, die jedoch im Juni 2015 abgewiesen wurde (der Schadenersatz wird derzeit geschätzt). In einem ähnlichen Fall verwies das Berufungsgericht Versailles die Frage bezüglich der Rechtmäßigkeit der Dekrete jedoch an den Europäischen Gerichtshof („EuGH“), nachdem eine erhebliche Anzahl von Gerichten Verfahren in ähnlichen Fällen ausgesetzt hatte. Am 15. März 2017 gab der EuGH seine Entscheidung zugunsten der von AXA CS vorgebrachten Argumente bezüglich der Unrechtmäßigkeit der Dekrete bekannt und jedes Gericht wird nun aufgefordert, auf dieser Grundlage seine endgültige Entscheidung zu treffen. AXA CS ist der Auffassung, dass diese Entscheidung des EuGH die Schadenersatzansprüche der Kläger erheblich einschränkt und darüber hinaus bestimmte Ausschlussklauseln und Einwendungen gelten würden.

RBS hat Ansprüche gegenüber AXA US im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung für die Jahre 2001 bis 2004 geltend gemacht. AXA CS hat die erste Tranche (bis zu 5 Mio. GBP pro Anspruch oder pro Reihe verbundener Ansprüche) im Rahmen dieser Policen versichert. RBS strebt nach Abdeckung potenzieller Haftungsansprüche, die aus drei Sammelklagen gegen NatWest (ein Tochterunternehmen von RBS) zwischen 2005 und 2007 vor dem Bundesgericht New York nach dem US-amerikanischen Gesetz zur Terrorismusbekämpfung wegen Unterstützung und Begünstigung terroristischer Handlungen aufgrund bestimmter von ihr geführter Konten hervorgehen. NatWest erreichte, dass dieser Fall im März 2013 in einem Sammelurteil abgewiesen wurde, das jedoch 2014 aufgehoben wurde. Der Fall wurde anschließend an das Gericht der ersten Instanz zurückverwiesen. AXA CS ist keine Partei dieses Rechtsstreits. Das Risiko von AXA CS in der Angelegenheit lässt sich derzeit nicht in angemessener Weise abschätzen und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter (i) der endgültige Ausgang des Rechtsstreits um NatWest und, im Falle eines negativen Ausgangs, (ii) die Anzahl der angenommenen separaten Vorfälle, die eine Abdeckung auslösen wurden, und (iii) ob bestimmte Haftungsausschlüsse gelten.

Zusätzlich zu den verschiedenen oben ausgeführten Angelegenheiten sind AXA und bestimmte ihrer Tochterunternehmen auch in zahlreiche Klagen und Gerichtsverfahren involviert, die aus Transaktionen bezüglich des Kaufs oder Verkaufs von Geschäftsbereichen oder Vermögenswerten, Fusionen oder anderen Unternehmenszusammenschlüssen, der Gründung oder Auflösung von Gemeinschaftsunternehmen oder anderen Partnerschaften, öffentlichen Ausschreibungen, Buy-outs von Minderheitsanteilen oder ähnlichen Arten von Transaktionen („M&A-Transaktionen“) hervorgehen. Im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen sind AXA und ihre Tochterunternehmen von Zeit zu Zeit:

- in Klagen oder sonstige Ansprüche von Käufern, Partnern in Gemeinschaftsunternehmen, Aktionären oder anderen Transaktionspartners involviert, die Schadenersatz aus verschiedenen Gründen geltend machen (darunter unter anderem falsche Zusicherungen, versäumte Offenlegung wesentlicher Informationen, Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, Verstoß gegen treuhänderische Pflichten), vertragliche Entschädigungen anstreben oder anderweitig danach streben, AXA und/oder ihre Tochterunternehmen haftbar zu machen; und/oder

- Nutznießer von vertraglichen Rechten auf Entschädigung durch externe Verkäufer oder andere Gegenparteien im Rahmen von Transaktionen, die dazu bestimmt sind, die Gruppe vor bestehenden oder potenziellen künftigen Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder anderen Arten von Eventualverbindlichkeiten der erworbenen Geschäftsbereiche oder Vermögenswerte zu schützen. Diese Entschädigungen stellen in der Regel nicht besicherte Verpflichtungen der entschädigenden Partei dar und folglich kann ihr Wert in erheblichem Maße wertgemindert sein oder im Falle einer Insolvenz der entschädigenden Partei wertlos werden.

AXA und einige ihrer Tochterunternehmen sind auch in Verhandlungen über Steuerbescheide und/oder aktive Rechtsstreitigkeiten mit Steuerbehörden bezüglich umstrittener Steuerbescheide oder anderer Angelegenheiten in einer Reihe von Rechtsordnungen, einschließlich Frankreich, involviert. Diese Klagen oder Bescheide gehen aus einer Vielzahl von Umständen hervor, darunter Angelegenheiten im Zusammenhang mit M&A, Restrukturierungs- oder Finanzierungstransaktionen sowie im normalen Geschäftsgang.

In den letzten Jahren wurden in verschiedenen Rechtsordnungen, einschließlich Frankreich und Belgien, Gesetze verabschiedet, die eine Strafverfolgung von Unternehmen zulassen. In vielen dieser Rechtsordnungen ist nicht eindeutig festgelegt, wie Führungskräfte und Arbeitnehmer von Unternehmen wegen strafbarer Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können und Staatsanwälte und Richter verfügen in diesem Bereich über einen großen Ermessensspielraum. In den letzten Jahren haben Anzeigen oder Klagen gegen Unternehmen wegen angeblicher strafbarer Handlungen zugenommen und bestimmte Unternehmen der AXA Gruppe waren Gegenstand von Strafanzeigen und/oder Klagen, unter anderem auch in Belgien und Frankreich. Obwohl eine Strafanzeige oder eine Klage gegen ein Unternehmen nicht unbedingt ein wesentliches finanzielles Risiko darstellen muss, hat sie für ein reguliertes Finanzinstitut wie AXA dennoch möglicherweise weitreichende Folgen, sowohl im Hinblick auf die Reputation als auch auf die Regulierung, da eine Überführung wegen einer Straftat möglicherweise weitreichende negative Folgen für die Konzernunternehmen der AXA Gruppe, die weltweit regulierten Geschäftstätigkeiten nachgehen, haben kann (einschließlich ihrer Fähigkeit zu Erlangung oder Aufrechterhaltung von Lizenzen für die Durchführung regulierter Geschäftstätigkeiten, wie Vermögensverwaltung, Versicherungs- und Banktätigkeiten).

Zusätzlich zu den oben genannten Angelegenheiten sind AXA und ihre Tochterunternehmen ebenfalls in verschiedene Klagen und Gerichtsverfahren involviert, die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind, darunter unter anderem Ansprüche im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft der Gruppe und Rechtsstreitigkeiten, die aus der Tätigkeit der Gruppe im Bereich Vermögensverwaltung hervorgehen.

Über die vorstehend erläuterten Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten hinaus, unterliegen AXA und ihre Tochterunternehmen in den verschiedenen Rechtsordnungen, in denen sie geschäftstätig sind, einer umfassenden Regulierung. In diesem Zusammenhang sind AXA und ihre Tochterunternehmen gegebenenfalls Gegenstand von Untersuchungen, Ermittlungsverfahren, Vollstreckungsverfahren und anderen Maßnahmen durch Regulierungs- und Vollstreckungsbehörden (in zivil- und/oder strafrechtlichen Angelegenheiten) sowie vorgeschlagenen Änderungen von Gesetzen und/oder Vorschriften, die sich in erheblichem Maße auf ihr Geschäfte und ihre Ertragslage auswirken können. Nähere Informationen zu diesen Angelegenheiten sowie zu sonstigen Risiken und Eventualverbindlichkeiten, die sich auf die Gruppe und ihre Geschäfte auswirken können, befinden sich in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ und in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“ in diesem Geschäftsbericht und in Anhang 29 „Eventualforderungen und nicht erfasste vertragliche Verpflichtungen“ in Teil 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts. Einige der oben erläuterten Rechtsstreitigkeiten wurden im Auftrag verschiedener angeblicher Gruppen von Klägern eingereicht und bestimmte Kläger erheben in diesen Klagen Ansprüche auf erhebliche oder nicht spezifizierte Schadenersatzzahlungen, einschließlich Strafschadenersatz.

Obwohl der Ausgang von Gerichtsverfahren nicht mit Sicherheit vorhersagbar ist, insbesondere in frühen Stadien einer Klage, ist das Management der Auffassung, dass der endgültige Ausgang der oben beschriebenen Angelegenheiten wahrscheinlich keine wesentliche negative Auswirkung auf die konsolidierte Finanzlage der Gruppe als Ganzes haben wird. Aufgrund der Art dieser Gerichtsverfahren und Ermittlungen und der Häufigkeit der Zuerkennung hoher Schadenersatzzahlungen und regulatorischer Sanktionen in bestimmten Rechtsordnungen (insbesondere in den Vereinigten Staaten), die nur in geringem oder keinem Verhältnis zum tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden, der den Klägern entstanden ist, oder zu den zugrundeliegenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen stehen, kann das Management weder etwaige Verluste schätzen noch vorhersagen, ob sich diese Angelegenheiten einzeln oder in ihrer Gesamtheit in erheblichem Maße negativ auf die konsolidierte Ertragslage der Gruppe in einer bestimmten Berichtsperiode auswirken werden.

Anhang 32 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

AXA gab die erfolgreiche Platzierung von nachrangigen Anleihen in Höhe von 1 Mrd. USD mit Fälligkeit im Jahr 2047 bekannt.

Am 11. Januar 2017 gab AXA die erfolgreiche Platzierung nachrangiger Anleihen der Kategorie Reg S in Höhe von 1 Mrd. USD mit Fälligkeit im Jahr 2047 bei institutionellen Anlegern zur Vorab-Refinanzierung eines Teils ihrer ausstehenden Forderungen bekannt.

Der Anfangskupon beträgt 5,125 % per annum. Er bleibt bis zum ersten Ausübungstermin im Januar 2027 fest und ist anschließend innerhalb einer Spanne variabel, einschließlich einer Step-up-Klausel um 100 Basispunkte. Die Anleihen wurden mit einem Zinssatz von 2,80 % über 10 Jahre in Euro umgetauscht, was einer Spanne von 209 Basispunkten entsprach. Die Abrechnung der Schuldtitel fand am 17. Januar 2017 statt.

Die Schuldtitel werden aus IFRS-Sicht als Teil des Fremdkapitals und aus Sicht von Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen als Teil des Eigenkapitals behandelt. Die Transaktion wurde so strukturiert, dass die Schuldtitel als Ergänzungskapital nach Solvency II klassifiziert werden können.

Änderung des Abzinsungssatzes für Personenschäden in Großbritannien

Am 27. Februar 2017 gab die britische Lord Chancellor and Secretary of State for Justice ihre Entscheidung bekannt, den bei der Berechnung künftiger finanzieller Verluste durch Einmalzahlungen bei Personenschäden verwendeten Abzinsungssatz („Ogden-Rate“) mit Wirkung zum 20. März 2017 von 2,5 % auf -0,75 % zu senken. Nach Prüfung der Auswirkungen dieser Änderung des Abzinsungssatzes auf Vorjahresergebnisse hält AXA ihre bestehenden Rücklagen für ausreichend.

5.7. Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss

PricewaterhouseCoopers Audit Mazars
63, rue de Villiers 61, rue Henri Régnault
92208 Neuilly-sur-Seine Cedex 92400 Courbevoie

Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

AXA SA

25, avenue Matignon

75008 Paris

An die Aktionäre

Gemäß dem uns durch Ihre Hauptversammlung anvertrauten Auftrags berichten wir Ihnen hiermit für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr über folgende Themen:

- die Abschlussprüfung des beigefügten Konzernabschlusses von AXA;

- die Begründung unserer Beurteilungen;

- die gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfung.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Board of Directors genehmigt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzernabschluss abzugeben.

I - Beurteilung des Konzernabschlusses

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Frankreich geltenden Prüfungsstandards vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit angemessener Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Eine Prüfung besteht darin, die Nachweise für die im Konzernabschluss enthaltenen Beträge und Angaben auf der Basis von Stichproben oder anderer Auswahlverfahren zu beurteilen. Sie umfasst ebenfalls die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der für die Aufstellung des Abschlusses zugrunde gelegten wesentlichen Schätzungen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Abschlusses. Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.

Nach unserer Auffassung vermittelt der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe zum 31. Dezember 2016 in Übereinstimmung mit den Internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

II - Begründung unserer Beurteilung

In Anwendung der Bestimmungen von Artikel L. 823-9 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) über die Begründung unserer Beurteilung bringen wir Ihnen Folgendes zur Kenntnis:

- Ihr Unternehmen erläutert in den Anhängen 1.8.2 und 9 zum Konzernabschluss die Bewertungsmethoden, die es auf finanzielle Vermögenswerte anwendet.

Wir haben die Angemessenheit des Bewertungsprozesses für finanzielle Vermögenswerte sowie die in den oben genannten Anhängen enthaltenen Informationen geprüft:

- Bestimmte Posten der Konzernbilanz, die für das Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäft spezifisch sind, werden auf der Grundlage statistischer und versicherungsmathematischer Daten geschätzt, wie beispielsweise versicherungstechnische Rückstellungen, latente Überschussbeteiligungen der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten und ihre Abschreibung sowie der Wert des Bestandsgeschäfts. Die zur Berechnung der Buchwerte dieser Posten herangezogenen Methoden und Annahmen werden in den Anhängen 1.14, 1.7.3 und 1.72 des Konzernabschlusses erläutert.

Wir haben die Angemessenheit der zur Berechnung dieser Werte herangezogenen Annahmen, insbesondere in Bezug auf die Erfahrungen der Gruppe und ihr regulatorisches und wirtschaftliches Umfeld sowie die übergeordnete Durchgängigkeit dieser Annahmen, geprüft;

- Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts wird zu jedem Bilanzstichtag anhand der in den Anhängen 1.71 und 5.2.2 zum Konzernabschluss beschriebenen Methoden auf Wertminderung geprüft.

Wir haben sichergestellt, dass die Bewertungsansätze auf Annahmen basierten, die mit den Prognosen übereinstimmen, die aus den von der Gruppe erstellten strategischen Plänen hervorgehen. Wir haben ferner die von der Gruppe gesammelten Informationen zur Untermauerung der anderen herangezogenen Annahmen sowie die durchgeführten Sensitivitätstests geprüft.

- Die latenten Steueransprüche und Steuerverbindlichkeiten werden anhand der in Anhang 1.17.1 zum Konzernabschluss erläuterten Methoden erfasst und bewertet.

Wir haben überprüft, dass die herangezogenen Bewertungsmethoden die Art der Steuerdifferenzen, die von der Gruppe erstellten Prognosen und, wenn die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dies zulassen, ihre Absichten berücksichtigen.

- Derivat- und Sicherungsgeschäfte werden in Übereinstimmung mit den in Anhang 1.10 zum Konzernabschluss erläuterten Methoden und Verfahren erfasst. Wir haben geprüft, ob Transaktionen, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, ordnungsgemäß dokumentiert wurden.

Diese Beurteilungen wurden im Rahmen unserer Prüfung des gesamten Konzernabschlusses durchgeführt und flossen daher in die von uns gebildete Meinung, die im ersten Teil dieses Berichts dargelegt ist, ein.

III - Sonderprüfung

Zudem haben wir nach den in Frankreich geltenden Standesregeln die gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfung der im Lagebericht der Gruppe gemachten Angaben durchgeführt.

Wir haben keine Einwendungen hinsichtlich ihrer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung und ihrer Übereinstimmung mit dem Konzernabschluss vorzubringen.

 

Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 22. März 2017

Die Abschlussprüfer

Französisches Original unterzeichnet von*

PricewaterhouseCoopers Audit

Xavier Crépon

Mazars

Jean-Claude Pauly

Maxime Simoen

([1]) 1 EUR = 0,83105 GBP zum 30. Juni 2016.

([2]) AXA war Eigentümerin von 99,7 % des P&C-Geschäfts, von 95,1 % des Life-Geschäfts und 100,0 % des Direktgeschäfts.

* Dieses Dokument ist eine Übersetzung der englischen Übersetzung des ursprünglichen Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, der von Gesetzes wegen in Französisch erstellt wird. Bei der Erstellung der Übersetzung wurde größtmögliche Sorgfalt angewendet, um sicherzustellen, dass sie eine exakte Darstellung der Übersetzung des Originaltextes ist. Jedoch hat das Dokument in Originalsprache in allen Fragen bezüglich der Auslegung der hierin enthaltenen Informationen Vorrang gegenüber dieser Übersetzung. Diese deutsche Übersetzung ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.

Teil 7

6. Aktien, gezeichnetes Kapital und allgemeine Informationen

6.1. AXA-Aktien

Der wichtigste Handelsplatz von AXA-Stammaktien ist die Euronext Paris (Compartment A). Seit der Dekotierung der ADRs von AXA (American Depositary Receipts, die American Depositary Shares („ADS“) verkörpern), die jeweils eine Stammaktie von AXA verkörpern, von der New York Stock Exchange am 26. März 2010 werden die ADRs von AXA am US-amerikanischen Over-the-Counter („OTC“)-Markt gehandelt und sind an der OTC QX-Plattform unter dem Symbol AXAHY gelistet.

Handel an der Euronext Paris

In Frankreich sind die Stammaktien von AXA im wichtigsten von der Euronext Paris herausgegebenen Index, dem CAC 40-Index, vertreten, der die 40 Aktien der Euronext Paris mit der höchsten Marktkapitalisierung und dem größten Handelsvolumen umfasst. Die Stammaktien von AXA sind ebenfalls im Euronext 100 vertreten, dem Blue-Chip-Index der Euronext mit den größten Unternehmen in puncto Marktkapitalisierung und Liquidität, sowie dem EURO STOXX 50, dem Blue-Chip-Index der 50 Aktien mit der höchsten Marktkapitalisierung und dem größten Handelsvolumen der wichtigsten Industrien der Eurozone. Darüber hinaus sind die Stammaktien von AXA auch im STOXX (R) Europe 600 Insurance, dem Index der europäischen Versicherungsbranche, und dem EURO STOXX Sustainability 40 vertreten, der die größten Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit in der Eurozone enthält, bewertet nach langfristigen ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien.

In der untenstehenden Tabelle sind die ausgewiesen Höchst- und Tiefstkurse (Intraday) der Stammaktien von AXA an der Euronext Paris in Euro für die angegebenen Perioden dargestellt:

Periode Tageshoch (in Euro) Tagestief (in Euro)
2015    
Drittes Quartal 25,2 20,2
Viertes Quartal 26,0 21,2
2016    
Erstes Quartal 24,8 18,8
Zweites Quartal 23,1 16,1
Drittes Quartal 20,0 16,2
Viertes Quartal 24,7 18,6
Gesamtjahr 24,8 16,1
2016 und 2017    
August 2016 19,1 16,9
September 2016 20,0 18,0
Oktober 2016 21,0 18,6
November 2016 23,0 19,0
Dezember 2016 24,7 21,8
Januar 2017 25,1 22,5
Februar 2017 23,4 21,8

6.2. Gezeichnetes Kapital

Kapitalstruktur

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die ausgegebenen und voll eingezahlten Anteile von AXA auf 5.553.591.507,70 Euro, was zum 1. Januar 2016 2.425.149.130 dividendenberechtigten Stammaktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro entsprach.

In der untenstehenden Tabelle sind die Besitzverhältnisse der ausstehenden Aktien des Unternehmens und verbundener Stimmrechte nach bestem Wissen des Unternehmens dargestellt.

Anzahl der Aktien % des Eigenkapitals % der Stimmrechte (a)
Mutuelles AXA (b) 342.767.775 14,13% 23,93%
Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien 5.463.201 0,23% [0,19 %](c)
Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) 450.272 0,02% [0,02 %](c)
Mitarbeiter und Vertreter 138.280.839 5,70% 7,40%
Öffentlichkeit 1.938.187.043 79,92% 68,47%
Summe 2.425.149.130 (e) 100% 100%

(a) In dieser Tabelle werden die Stimmrechtsanteile auf der Grundlage berechnet, dass alle ausstehenden Stammaktien mit Stimmrechten versehen sind, ungeachtet der Tatsache, dass bestimmte dieser Aktien von Gesetzes wegen oder anderweitig über keine Stimmrechte verfügen (z. B. verfügen eigene Aktien nach französischem Recht über keine Stimmrechte).

(b) AXA Assurances IARD Mutuelle (11,26 % des Eigenkapitals und 19,06 % der Stimmrechte) und AXA Assurances Vie Mutuelle (2,88 % des Eigenkapitals und 4,87 % der Stimmrechte).

(c) Diese Aktien sind stimmberechtigt, wenn sie ihren Status als eigene Aktien verlieren (z. B. bei ihrem Verkauf und der anderweitigen Übertragung an konzernunabhängige Dritte).

(d) Eigene Aktien, wie in Anhang 13 „Eigenkapital und Minderheitsanteile“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts dargelegt.

(e) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 5. Januar 2017.

AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle (die „Mutuelles AXA“) haben Vereinbarungen geschlossen, in denen sie ihre Absicht geäußert haben, ihre Stimmrechte gemeinsam auszuüben. Im Rahmen dieser Vereinbarungen haben die Mutuelles AXA ein Strategy Committee (Comité de Coordination Stratégique) geschaffen, das sich aus bestimmten Mitgliedern ihrer jeweiligen Board of Directors zusammensetzt. Das Strategy Committee wählt einen Vorsitzenden aus seinen Mitgliedern (derzeit François Martineau) und wird im Allgemeinen zu allen wichtigen Angelegenheiten in Bezug auf die Mutuelles AXA einschließlich ihrer gemeinsamen Anteile an AXA und allgemeinen Beziehung zu dem Unternehmen befragt.

Nach bestem Wissen des Unternehmens hielt zum 31. Dezember 2016 nur ein Aktionär, BlackRock Inc., im Namen seiner Kunden und von ihm verwalteten Fonds handelnd, mehr als 5 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens.

Einige der Aktien des Unternehmens verfügen über Doppelstimmrechte wie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen - Stimmrechte“ dieses Geschäftsberichts beschrieben. Von den 2.425.149.130 ausstehenden Stammaktien zum 31. Dezember 2016 berechtigten 439.734.569 Aktien ihre Inhaber zu diesem Zeitpunkt zu Doppelstimmrechten.

Wesentliche Änderungen an der Kapitalstruktur

Wesentliche Änderungen an der Kapitalstruktur des Unternehmens zwischen 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2016 sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt:

Am 31. Dezember 2016 (a)
Anzahl der Aktien Kapitalstruktur
(%)
Anzahl an Stimmrechten Stimmrechte
(%)
Mutuelles AXA (b) 342.767.775 14,13% 685.535.550 23,93%
Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien 5.463.201 0,23% [5,463,201] (c) [0,19%] (c)
Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) 450.272 0,02% [457.420] (c) [0,02%] (c)
Mitarbeiter und Vertreter 138.280.839 5,70% 211.925.732 7,40%
Öffentlichkeit 1.938.187.043 79,92% 1.961.501.796 68,47%
Summe 2.425.149.130 (e) 100% 2.864.883.699 100%
Am 31. Dezember 2015 (a)
Anzahl der Aktien Kapitalstruktur
(%)
Anzahl an Stimmrechten Stimmrechte
(%)
Mutuelles AXA (b) 342.767.775 14,13% 685.535.550 23,82%
Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien 1.491.713 0,06% [1.491.713] (c) [0,05%] (c)
Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) 493.206 0,02% [500.354] (c) [0,02%] (c)
Mitarbeiter und Vertreter 149.192.517 6,15% 233.403.662 8,11%
Öffentlichkeit 1.932.513.031 79,64% 1.956.943.500 68%
Summe 2.426.458.242 100% 2.877.874.779 100%
Am 31. Dezember 2014 (a)
Anzahl der Aktien Kapitalstruktur
(%)
Anzahl an Stimmrechten Stimmrechte
(%)
Mutuelles AXA (b) 342.767.775 14,03% 685.535.550 23,61 %
Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien 49.719 0,00% [49.719] (c) [0,00]%(c)
Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) 533.576 0,02% [540.724] (c) [0,02%] (c)
Mitarbeiter und Vertreter 162.596.043 6,66% 257.283.670 8,86%
Öffentlichkeit 1.936.329.564 79,29% 1.960.390.548 67,51%
Summe 2.442.276.677 100% 2.903.800.211 100%

(a) In dieser Tabelle werden die Stimmrechtsanteile auf der Grundlage berechnet, dass alle ausstehenden Stammaktien mit Stimmrechten versehen sind, ungeachtet der Tatsache, dass bestimmte dieser Aktien von Gesetzes wegen oder anderweitig über keine Stimmrechte verfügen (z. B. verfügen eigene Aktien nach französischem Recht über keine Stimmrechte).

(b) AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle.

(c) Diese Aktien sind stimmberechtigt, wenn sie ihren Status als eigene Aktien verlieren (z. B. bei ihrem Verkauf und der anderweitigen Übertragung an konzernunabhängige Dritte).

(d) Eigene Aktien, wie in Anhang 13 „Eigenkapital und Minderheitsanteile“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts dargelegt.

(e) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 5. Januar 2017.

Zum 31. Dezember 2016 hatte das Unternehmen nach bestem Wissen des Unternehmens auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen insgesamt 10.963 eingetragene Inhaber seiner Stammaktien (d. h. Inhaber von Namensaktien).

Von AXA 2016 abgeschlossene Transaktionen in Bezug auf eigene Aktien

Im Zusammenhang mit den auf den Hauptversammlungen am 30. April 2015 (Beschluss 10) und 27. April 2016 (Beschluss 16) genehmigten Aktienrückkaufprogrammen und gemäß Artikel L.225-209 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) (i) wurden 43.926.297 AXA-Aktien zu einem durchschnittlichen gewichteten Brutto-Stückpreis von 21,02 Euro je Aktie zurückgekauft (um (a) die Zuteilung von Gratisaktien an Mitarbeiter der Gruppe abzusichern, (b) die Aktien bei Ausübung der mit Schuldinstrumenten verbundenen Umwandlungsrechten zu liefern oder (c) sie zum Ausgleich des Verwässerungseffekts von in Verbindung mit Plänen für Kapitalbeteiligungsleistungen und Angeboten von Aktienpaketen an Arbeitnehmer ausgegebenen Aktien einzuziehen), und (ii) es wurden keine AXA-Aktien zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2016 verkauft.

Folglich betrug die Gesamtanzahl der Stammaktien von AXA nach der Lieferung von Stammaktien von AXA an Mitarbeiter der Gruppe 2016 im Rahmen der Performance Shares-Pläne und der Einziehung von Stammaktien von AXA, die allesamt aus Zwecken der Absicherung und Einziehung ausgeben wurden, 5.463.201 Aktien (bzw. 0,23 % des gezeichneten Kapitals von AXA zu diesem Datum). Diese Aktien wurden zu einem Gesamtpreis von 125.259.667 Euro erworben (mit einem Nennwert von 2,29 Euro je Aktie).

Belegschaftsaktionäre

SharePlan

Seit 1993 fördert die AXA Gruppe Mitarbeiterbeteiligungen, indem sie ihren Mitarbeitern jährlich anbietet, über eine ausschließlich für sie reservierte Erhöhung des Anteilskapitals („SharePlan“) Anteile am Unternehmen zu erwerben.

Auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 27. April 2016 erteilten Ermächtigung erhöhte das Board of Directors das gezeichnete Kapital durch Ausgabe von für Mitarbeiter der Gruppe im Rahmen des SharePlan 2016 reservierten Aktien. Die Aktionäre verzichteten auf ihre Vorzugsrechte, sodass dieses Angebot ausschließlich gegenüber Mitarbeitern der Gruppe gemacht werden konnte (SharePlan 2016).

In Ländern, in denen die rechtlichen, regulatorischen und steuerrechtlichen Anforderungen zur Teilnahme am SharePlan erfüllt waren, standen Mitarbeitern der Gruppe 2016 zwei Anlageoptionen zur Verfügung:

- der klassische Plan, in 34 Ländern angeboten;

- der gehebelte Plan, in 32 Ländern angeboten.

Der klassische Plan ermöglicht den Arbeitnehmern die Zeichnung von AXA-Aktien durch eine persönliche Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom jeweiligen Land) mit einem Nachlass von 20 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die Mitarbeiter tragen die Auswirkungen der positiven oder negativen Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zum Zeichnungskurs.

Nach Ablauf der 5-jährigen Haltefrist haben die Arbeitnehmer, abhängig von dem Land, in dem sie ihren Wohnort haben, folgende Möglichkeiten: (1) Erhalt des Barwerts ihrer Kapitalanlage; (2) Erhalt des Werts ihrer Kapitalanlage in Form von AXA-Aktien; oder (3) Übertragung ihrer Kapitalanlagen im gehebelten Plan in den klassischen Plan.

Der gehebelte Plan ermöglichte den Arbeitnehmern 2016 die Zeichnung von AXA-Aktien auf der Basis des 10-Fachen ihrer persönlichen Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Wohnsitzland) mit einem Nachlass von 8,63 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die persönlichen Anlagebeträge von Mitarbeitern sind durch eine Bank verbürgt und Mitarbeiter profitierten auch von einem Teil der Wertsteigerung der Aktie, die auf Basis des nicht-diskontierten Referenzkurses berechnet wird.

Publikumsfonds mit direkten Stimmrechten wurden 2005 geschaffen, um Begünstigen in den meisten Fällen die direkte Ausübung ihrer Stimmrechte während Hauptversammlungen des Unternehmens zu ermöglichen.

Der SharePlan 2016 wurde mit Hilfe einer Kapitalerhöhung umgesetzt, die im Dezember 2016 stattfand. Mehr als 28.000 Mitarbeiter nahmen an dem SharePlan 2016 teil, was mehr als 24 % der berechtigten Mitarbeiter entspricht:

- der gesamte investierte Betrag betrug mehr als 430 Mio. Euro, d. h.:

- 34,2 Mio. Euro für den klassischen Plan, und

- 396,1 Mio. Euro für den gehebelten Plan;

- insgesamt wurden 24 Millionen neue Aktien ausgegeben, jede zu einem Nennwert von 2,29 Euro. Diese Aktien sind ab 1. Januar 2016 dividendenberechtigt.

Am 31. Dezember 2016 hielten Mitarbeiter von AXA und deren Vertreter 5,70 % des gezeichneten Kapitals und 7,40 % der Stimmrechte. Diese Aktien werden über Publikumsfonds (FCPE) oder direkt entweder in Form von Stammaktien oder ADS gehalten.

Transaktionen in Zusammenhang mit dem gezeichneten Kapital von AXA

Zum 31. Dezember 2016 umfasste das gezeichnete Kapital von AXA 2.425.149.130 Stammaktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro. Sämtliche dieser Aktien waren voll eingezahlt und nicht nachschusspflichtig und sind ab 1. Januar 2016 dividendenberechtigt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienanzahl vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016:

Datum Transaktion Anzahl der ausgebenden oder eingezogenen Aktien Ausgabe- oder Verschmelzungsprämie (in Euro) Anzahl der Aktien nach der Transaktion Höhe des gezeichneten Kapitals nach der Transaktion (in Euro)
2014 Neues Anteilskapital in Zusammenhang mit dem AXA Miles-Plan (Plan 2+2) 1.521.950   2.419.387.421 5.540.397.194
  Ausübung von Aktienoptionen 2.332.987 30.549.924 2.421.720.408 5.545.739.734
  Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital 19.253.990 263.799.925 2.440.974.398 5.589.831.371
  (SharePlan 2014)        
  Ausübung von Aktienoptionen 1.302.279 14.592.483 2.442.276.677 5.592.813.590
2015 Ausübung von Aktienoptionen 9.980.538 168.615.907 2.452.257.215 5.615.669.022
  Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (10.763.717) (219.244.525) 2.441.493.498 5.591.020.110
  Ausübung von Aktienoptionen 2.658.146 34.055.711 2.444.151.644 5.597.107.264
  Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital 18.736.297 327.179.193 2.462.887.941 5.640.013.385
  (SharePlan 2015)        
  Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (40.313.450) (812.967.057) 2.422.574.491 5.547.695.584
  Ausübung von Aktienoptionen 3.883.751 52.198.740 2.426.458.242 5.556.589.374
2016 Neues Anteilskapital in Zusammenhang mit dem AXA Miles-Plan 2012 (Plan 4+0) 1.280.050   2.427.738.292 5.559.520.689
  Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (4.928.904) (11.287.190) 2.422.809.388 5.548.233.499
  Ausübung von Aktienoptionen 1.409.808 16.122.698 2.424.219.196 5.551.461.959
  Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan 2016) 24.546.959 368.403.757 2.448.766.155 5.607.674.495
  Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (26.331.484) (60.299.098) 2.422.434.671 5.547.375.397
31.12.2016 Ausübung von Aktienoptionen und Umwandlung von Anleihen 2.714.459 33.657.414 2.425.149.130 5.553.591.508

Vollständig verwässertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2016

Die folgende Tabelle zeigt das vollständig verwässerte gezeichnete Kapital, davon ausgehend, dass die maximale Anzahl an neuen Aktien nach der Ausübung sämtlicher ausstehender Aktienoptionen ausgegeben wird.

Vollständig verwässertes Eigenkapital
Ausgegebene Stammaktien zum 31. Dezember 2016 (a) 2.425.149.130
Aktienoptionen 35.496.930
Maximale Gesamtzahl an Aktien 2.460.646.060

(a) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 5. Januar 2017.

Nachrangige Wandelanleihen von AXA

Zum 31. Dezember 2016 betrug die Anzahl an am 17. Februar 2000 ausgegebenen ausstehenden nachrangigen Wandelanleihen von AXA (die „Wandelanleihen“) 6.612.510. Der Fälligkeitstag der Wandelanleihen war der 1. Januar 2017. Gemäß den Bedingungen der Wandelanleihen mussten Inhaber der Anleihen AXA ihre Entscheidung hinsichtlich der Beibehaltung ihrer Tauschoption vor diesem Datum mitteilen. Folglich nahm das Unternehmen am 1. Januar 2017 zu einem Preis von 269,16 Euro je Wandelanleihe 6.612.162 Wandelanleihen zurück, in Bezug auf welche die Anleiheninhaber auf die Beibehaltung ihres Umwandlungsrechts verzichteten. Anleiheninhaber, die sich zur Beibehaltung ihres Umwandlungsrechts entschieden haben, müssen dieses Recht vor Ende eines 3-monatigen Zeitraums beginnend am 1. Januar 2017, d. h. bis einschließlich 31. März 2017, ausüben. Wandelanleihen, bei denen das Umwandlungsrecht während dieses Zeitraums nicht ausgeübt wurde, werden zum 3. April 2017 zu einem Preis von 269,16 Euro je Wandelanleihe zurückgenommen.

Finanzielle Ermächtigungen

Gültige finanzielle Ermächtigungen zum 31. Dezember 2016

Die zum 31. Dezember 2016 gültigen Ermächtigungen von AXA zur Ausgabe von Aktien oder anderen Arten von Wertpapieren sind in untenstehenden Tabellen zusammengefasst:

Ausgaben von Anteilskapital mit Vorzugsrechten für Aktionäre

Wertpapiere Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (in Euro) Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro) Laufzeit Verfallsdatum
Einbeziehung von Rücklagen, Gewinnen oder Agios   1 Milliarde (a) 26 Monate 30. Juni 2017
Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf        
Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung,        
Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen (b) 6 Milliarden (d) 2 Milliarden (e) 26 Monate 30. Juni 2017

Ausgaben von Anteilskapital ohne Vorzugsrechte für Aktionäre

Wertpapiere Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (in Euro) Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro oder Prozent des Anteilskapitals) Laufzeit Verfallsdatum
Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens        
durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen (c) 6 Milliarden (d) 550 Millionen 26 Monate 30. Juni 2017
Stammaktien oder Wertpapiere, die Zugang zum Kapital verschaffen, für Mitarbeiter reserviert   135 Millionen (f) 18 Monate 27. Oktober 2017
Für eine bestimmte Kategorie an Begünstigten reservierte Stammaktien in Zusammenhang mit Aktienangebotenan Mitarbeiter   135 Millionen (f) 18 Monate 27. Oktober 2017
Performance Shares (actions de performance) (g)   1 % (h) 38 Monate 27. Juni 2019
Performance Shares (actions de performance) (g) (j)   0,40 % (h) 38 Monate 27. Juni 2019
In Zusammenhang mit der Ausübung von Aktienoptionen ausgegebene Aktien   1 % (i) 38 Monate 23. Juni 2017

(a) Unabhängige Höchstgrenze.

(b) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien infolge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.

(c) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien oder Wertpapieren (i) im Falle von Privatinvestitionen oder über öffentliche Angebote, (ii) im Falle von öffentlichen Tauschangeboten auf Betreiben des Unternehmens, (iii) als Ausgleich für Sacheinlagen für bis zu 10 % des Anteilskapitals des Unternehmens oder (iv) in Folge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.

(d) Der gesamte Nennwert von mit der Ausgabe von Wertpapieren mit oder ohne Bezugsrechte verbundenen Schuldinstrumenten darf die globale Höchstgrenze von 6 Mrd. Euro nicht überschreiten.

(e) Der gesamte Nennwert des neu ausgegebenen Anteilkapitals mit oder ohne Vorzugsrechte darf 2 Mrd. Euro nicht überschreiten.

(f) Gemeinsame und unabhängige Höchstgrenze.

(g) Bestehende Aktien und/oder neu ausgegebene Aktien.

(h) Zu dem Tag, an dem Performance Shares vom Board of Directors zugeteilt werden.

(h) Zu dem Tag, an dem Aktienoptionen vom Board of Directors zugeteilt werden.

(j) Für die betriebliche Altersvorsorge.

Neue finanzielle Ermächtigungen

Die folgenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien und Wertpapieren, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens begründen, werden der Hauptversammlung am 26. April 2017 vorgelegt:

Ausgaben von Anteilskapital mit Vorzugsrechten für Aktionäre

Wertpapiere Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (in Euro) Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro) Laufzeit Verfallsdatum
Einbeziehung von Rücklagen, Gewinnen oder Agios   1 Milliarde (a) 26 Monate 26. Juni 2019
Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen (b) 6 Milliarden (d) 2 Milliarden (e) 26 Monate 26. Juni 2019

Ausgaben von Anteilskapital ohne Vorzugsrechte für Aktionäre

Wertpapiere Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (in Euro) Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro oder Prozent des Anteilskapitals) Laufzeit Verfallsdatum
Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen (c) 6 Milliarden (d) 550 Millionen 26 Monate 26. Juni 2019
Stammaktien oder Wertpapiere, die Zugang zum Kapital verschaffen, für Mitarbeiter reserviert   135 Millionen (f) 18 Monate 26. Oktober 2018
Für eine bestimmte Kategorie an Begünstigten reservierte Stammaktien in Zusammenhang mit Aktienangebotenan Mitarbeiter   135 Millionen (f) 18 Monate 26. Oktober 2018
In Zusammenhang mit der Ausübung von Aktienoptionen ausgegebene Aktien   1 % (g) 38 Monate 26. Juni 2020

(a) Unabhängige Höchstgrenze.

(b) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien infolge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.

(c) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien oder Wertpapieren (i) im Falle von Privatinvestitionen oder über öffentliche Angebote, (ii) im Falle von öffentlichen Tauschangeboten auf Betreiben des Unternehmens, (iii) als Ausgleich für Sacheinlagen für bis zu 10 % des Anteilskapitals des Unternehmens oder (iv) in Folge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.

(d) Der gesamte Nennwert von mit der Ausgabe von Wertpapieren mit oder ohne Vorzugsrechte verbundenen Schuldinstrumenten darf die globale Höchstgrenze von 6 Mrd. Euro nicht überschreiten.

(e) Der gesamte Nennwert des neu ausgegebenen Anteilkapitals mit oder ohne Vorzugsrechte darf 2 Mrd. Euro nicht überschreiten.

(f) Gemeinsame und unabhängige Höchstgrenze.

(g) Zu dem Tag, an dem Aktienoptionen vom Board of Directors zugeteilt werden.

Nutzung der finanziellen Ermächtigungen in Bezug auf Kapitalerhöhungen 2016

Für Mitarbeiter reserviertes neues Anteilskapital

Siehe Absatz „Belegschaftsaktionäre“ des vorliegenden Abschnitts 6.2 dieses Geschäftsberichts.

Aktienoptionen / Performance Shares

Aktienoptionen

2016 wurden auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 23. April 2014 erteilten Ermächtigung (Beschluss 18) 3.323.259 Aktienoptionen zugeteilt, die dem Inhaber jeweils das Recht zum Erwerb einer AXA-Aktie (sowohl neu ausgegeben oder bestehend) zu einem bestimmten Ausübungspreis verleiht.

Performance Shares

2016 wurden auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 27. April 2016 erteilten Ermächtigungen (Beschlüsse 19 und 20) 2.358.236 bzw. 509.345 Performance Shares für die betriebliche Altersvorsorge durch das Board of Directors von AXA zugeteilt.

6.3. Allgemeine Informationen

AXA ist eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (société anonyme) und die börsennotierte Muttergesellschaft der AXA Gruppe. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in 25, avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich, und seine Telefonnummer lautet +33 (0) 1 40 75 57 00. Das Unternehmen wurde 1957 gegründet, die Ursprünge seiner Tätigkeit gehen jedoch bis in das Jahr 1852 zurück. Das Unternehmen wird außer im Falle einer vorzeitigen Auflösung oder Verlängerung bis zum 31. Dezember 2059 fortbestehen. Das Unternehmen ist im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du commerce et des sociétés) unter der Nummer 572 093 920 eingetragen.

Folgende Dokumente können bei der Rechtsabteilung der AXA Gruppe (21, avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich) bis zur Einreichung des nächsten Referenzdokuments von AXA bei der AMF angefragt werden: (i) die Statuten des Unternehmens, (ii) die von Experten im Auftrag des Unternehmens erstellten Berichte oder anderen Dokumente, die (als Ganzes oder in Teilen) in diesem Geschäftsbericht enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird, und (iii) die Abschlüsse und Konzernabschlüsse in den beiden der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts vorangegangenen Geschäftsjahren.

Vorschriften und Aufsicht

AXA geht weltweit durch ihre zahlreichen operativen Tochtergesellschaften regulierten Geschäftstätigkeiten nach. Die wesentlichen Geschäftstätigkeiten im Bereich Versicherung und Asset Management unterliegen weitreichenden Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern, in denen die Gruppe geschäftstätig ist. AXA SA, die oberste Muttergesellschaft der AXA Gruppe, unterliegt zudem umfassenden Vorschriften aufgrund ihrer Börsenzulassung an der Euronext Paris und ihrer direkten und indirekten Beteiligung an zahlreichen regulierten Versicherungs- und Vermögensverwaltungstöchtern. Da die AXA Gruppe ihren Hauptsitz in Paris, Frankreich, hat, bilden insbesondere die Richtlinien und Regelungen der Europäischen Union sowie die Anforderungen der französischen Aufsichtsbehörden den aufsichtsrechtlichen Rahmen der AXA Gruppe. Die wichtigsten Aufsichtsbehörden in Frankreich sind die Finanzdienstleistungsaufsicht AMF und die Versicherungsaufsicht Autorité de contrôle prudentiel et de résolution („ACPR“). AXA ist seit 2013 vom Financial Stability Board („FSB“) als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen (Global Systemically Important Insurer, „GSII“) eingestuft und unterliegt in dieser Hinsicht folglich bestimmten Maßnahmen.

Versicherungsaktivitäten

Obschon sich Umfang und Art der regulatorischen Vorschriften von Land zu Land unterscheiden, sind in den meisten Ländern, in denen Tochtergesellschaften von AXA tätig sind, Gesetze und Vorschriften zur Regelung von Vertriebspraxis, Liquiditätsstandards, Höhe von Eigenkapital und Rücklagen, zulässigen Arten und Konzentrationen von Anlagen, Geschäftsgebaren von Versicherungsgesellschaften sowie die Zuteilung von Lizenzen an Vertreter, Genehmigung von Vertragsformularen und, für bestimmte Versicherungsbereiche, Genehmigung und Erfassung von Zinssätzen vorhanden. In bestimmten Ländern schränken Vorschriften Verkaufsprovisionen, Gebühren und bestimmte andere Marketing-Aufwendungen zulasten des Versicherers ein und schreiben die Offenlegung bestimmter Produktinformationen vor. Im Allgemeinen werden Versicherer verpflichtet, detaillierte Jahresabschlüsse bei den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes, in dem sie tätig sind, einzureichen. Diese Behörden können regelmäßige oder spontane Prüfungen der Tätigkeiten und Bücher des Versicherers durchführen und zusätzliche Auskünfte vom Versicherer verlangen. Bestimmte Länder sehen auch eine Registrierung und regelmäßige Berichterstattung von Holding-Gesellschaften vor, die einen lizenzierten Versicherer kontrollieren. Diese Rechtsvorschriften für Holding-Gesellschaften sehen in der Regel regelmäßige Offenlegungen, Berichterstattung hinsichtlich des Unternehmens, das den lizenzierten Versicherer und andere verbundene Unternehmen kontrolliert, einschließlich Vorabgenehmigung (oder -anmeldung) von Transaktionen zwischen dem Versicherer und anderen verbundenen Unternehmen, wie z. B. konzerninterne Übertragungen von Vermögenswerten und Zahlung von Dividenden durch den kontrollierten Versicherer, vor. Im Allgemeinen dienen diese regulatorischen Vorschriften eher zum Schutz der Interessen der Versicherungsnehmer als der der Aktionäre.

Regulatorische Anforderungen an Kapital und Solvabilität

Die Versicherungstöchter des Unternehmens unterliegen in den Ländern, in denen sie tätig sind, regulatorischen Kapitalanforderungen, die zur Überwachung der Angemessenheit des Eigenkapitals sowie zum Schutz der Versicherungsnehmer dienen. Obschon sich die spezifischen regulatorischen Kapitalanforderungen (einschließlich der Definition von zulässigen Vermögenswerten und Berechnungsmethoden) je nach Land unterscheiden können, kann das erforderliche regulatorische Eigenkapital von einer Reihe von Faktoren betroffen sein, u. a. Geschäftsmix, Produktkonzept, Umsatzvolumen, investiertes Vermögen, Verbindlichkeiten, Rücklagen und Änderungen an den Kapitalmärkten wie Zins- und Finanzmärkten. Regulatorische Kapitalanforderungen können während Zeiten absteigender Finanzmärkte und/oder niedrigeren Zinsen unter Umständen erheblich steigen.

In den letzten Jahren hat die Europäische Union einen neuen Aufsichtsrahmen für europäische Versicherer entwickelt, der am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Dem voraus gingen die Übernahme der Solvency II-Richtlinie von 2009 über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungsaktivität in ihrer aktuellen Fassung von 2014 und der in französisches Recht umgewandelten Fassung vom April 2015. Das Aufsichtssystem Solvency II dient zur Einführung von Solvabilitätsanforderungen, welche die Risiken von Versicherungsgesellschaften besser widerspiegeln, und dem Aufbau eines für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlichen Aufsichtssystems. Die Rahmenvereinbarung Solvency II basiert auf drei Säulen: (1) Säule 1 umfasst die quantitativen Anforderungen rund um Eigenmittel, Bewertungsregeln für Aktiva und Passiva sowie Solvenzkapitalanforderungen, (2) Säule 2 legt qualitative Anforderungen für die Governance und das Risikomanagement von Versicherern sowie für die effektiv Aufsicht über Versicherer einschließlich der Anforderung für Versicherer zur Durchführung einer Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, „ORSA“) fest, die von der Aufsichtsbehörde im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Prüfungsprozesses verwendet wird; und (3) Säule 3 führt erweiterte Berichts- und Offenlegungsregelungen ein, gemäß denen betroffene Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union einen regelmäßigen Aufsichtsbericht (Regular Supervisory Report, „RSR“), der bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde regelmäßig wie von der Regelung vorgeschrieben eingereicht werden muss, sowie einen Bericht über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report, „SFCR“) erstellen müssen, der jährlich zu veröffentlichen ist. Die Rahmenvereinbarung Solvency II umfasst unter anderem die Bewertung von Aktiva und Passiva, die Behandlung von Versicherungskonzernen, die Definition von Eigenkapital sowie die Gesamthöhe des erforderlichen Mindestkapitals. Ein wichtiger Aspekt von Solvency II ist es, die Beurteilung der Risiken und Kapitalanforderungen der Gruppe besser mit Methoden des ökonomischen Kapitals in Einklang zu bringen und die Nutzung eines Standardmodells oder eines eigenen Modells des ökonomischen Kapitals des Versicherers (für ein besseres Verständnis der tatsächlichen Risiken und des Risikomanagements des Versicherers) zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requirements, „SCR“) zu ermöglichen, wobei ein solches eigenes Modells der Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Versicherers unterläge.

Das Aufsichtssystem Solvency II sieht zwei getrennte Ebenen von Solvenzkapitalanforderungen vor: (i) die Mindestkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirement, „MCR“), d. h. die Mindesthöhe des Eigenkapitals, unterhalb der Versicherungsnehmer und Begünstigte einem unangemessenen Risiko ausgesetzt sind, sollte den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Fortsetzung ihres Geschäftsbetriebs gestattet werden, und (ii) die SCR, die sich auf die Höhe der anrechenbaren Eigenmittel beziehen, die es Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ermöglicht, wesentliche Verluste auszugleichen und Versicherungsnehmern und Begünstigten gegenüber angemessene Sicherheit über zu leistende Zahlungen gibt.

Am 17. November 2015 erhielt AXA von dem ACPR die Genehmigung zur Verwendung ihres internen Modells (das „interne Modell“) zur Berechnung ihrer Solvenzkapitalanforderungen gemäß Solvency II. Die am 23. Februar veröffentlichte Solvenzquote der Gruppe zum 31. Dezember 2016 lag bei geschätzten 197 % ([1]), was innerhalb der von AXA festgelegten Zielbandbreite von 170-230 % liegt.

AXA prüft weiterhin regelmäßig Geltungsbereich und zugrundeliegende Methoden und Annahmen des internen Modells und wird ihre SCR entsprechend anpassen. Wesentliche Änderungen an dem Modell erfordern die Genehmigung der ACPR, die weitere Anpassungen an der Höhe der SCR fordern kann.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, „EIOPA“) gibt weiterhin Regelungen und Richtlinien im Rahmen von Solvency II heraus. Daneben überprüft sie die Einheitlichkeit von internen Modellen europäischer Versicherer. Eine solche Überprüfung kann zu weiteren regulatorischen Änderungen zur Verbesserung der Einheitlichkeit und der Aufsicht über globale Konzerne führen. Weitere Informationen zu dem internen Modell finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Weitere Informationen zu den Risiken in Zusammenhang mit regulatorischen Kapitalanforderungen finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Erfüllen die Gruppe oder ihre Versicherungstöchter ihre Solvenzkapitalanforderungen nicht, könnte jede dieser Entwicklungen sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken“.

Einstufung als global systemrelevantes Versicherungsunternehmen (Global Systemically Important Insurer, „GSII“)

Am 18. Juli 2013 veröffentlichte die International Association of Insurance Supervisors („IAIS“) eine erste Bewertungsmethodik zur Einstufung von GSIIs im Rahmen der von den G20 mit Hilfe des FSB angestoßenen Initiative zur Identifizierung von Versicherern, deren Schwierigkeiten oder ungeordneter Zusammenbruch aufgrund ihrer Größe, Komplexität und Verflechtungen erhebliche Störungen des globalen Finanzsystems und der Konjunktur nach sich ziehen würden. Am selben Tag veröffentlichte die FSB ihre ursprüngliche Liste von neun GSIIS, zu denen auch die AXA Gruppe zählte. Die Liste der GSII wird jährlich von der IAIS in Absprache mit entsprechenden nationalen Aufsichtsbehörden aktualisiert. Die AXA Gruppe war Teil der jeweils im November 2014, 2015 und 2016 aktualisierten Listen.

Die von der IAIS im Juli 2013 herausgegebenen regulatorischen Maßnahmen für GSIIs umfassen (1) die Einführung von neuen Kapitalanforderungen, einer für alle Aktivitäten von GSII geltenden grundlegenden Kapitalanforderung (Basic Capital Requirement („BCR“), die als Basis für eine zusätzliche Kapitalanforderung namens „Higher Loss Absorbency“ („HLA“) dient, die GSIIs in Hinblick auf ihre systemkritischen Aktivitäten erfüllen müssen, (2) weiter reichende regulatorische Aufsicht über Holding-Gesellschaften, (3) verschiedene Maßnahmen zur Förderung der strukturellen und finanziellen Autarkie von Gesellschaften der Gruppe und Reduzierung von konzerninternen Abhängigkeiten einschließlich Einschränkungen in Bezug auf konzerninterne Finanzierungen und andere Vereinbarungen und (4) allgemein ein höheres Maß an regulatorischer Kontrolle für GSIIs, einschließlich der Anforderung zur Schaffung eines Plans zur Steuerung systemischer Risiken (Systemic Risk Management Plan, „SRMP“), eines Plan zur Steuerung des Liquiditätsrisikos (Liquidity Risk Management Plan, „LRMP“) und eines Sanierungs- bzw. Abwicklungsplans (Recovery and Resolution Plan, „RRP“), die zahlreiche neue Prozesse sowie wesentliche Anforderungen und Kosten für Berichterstattung und Compliance mit sich gebracht haben.

Die geplanten regulatorischen Maßnahmen umfassten 2014 die Schaffung einer Crisis Management Group (CMG) durch die ACPR, die Erstellung der oben genannten Dokumente (SRMP, LRMP und RRP) sowie die Entwicklung und Umsetzung der BCR, während andere Maßnahmen nach und nach eingeführt werden sollen, wie z. B. die HLA (deren erste Version vom FSB im Oktober 2015 übernommen wurde, jedoch voraussichtlich vor ihrer Umsetzung 2022 noch überarbeitet wird).

Am 16. Juni 2016 veröffentlichte die IAIS eine überarbeitete, für den Einstufungsprozess 2016 geltende Bewertungsmethodik, die vom FSB noch übernommen werden muss. Zur Erläuterung einiger durch die überarbeitete Bewertungsmethodik vorgeschlagener Anpassungen gab die IAIS zudem am selben Tag einen Leitfaden heraus, in dem das Regelwerk zu systemischen Aspekten („Systemic Features Framework“) beschrieben wird, das die IAIS bei der Beurteilung anwendet, ob bestimmte Vertragsbestandteile oder andere Faktoren einen Versicherer voraussichtlich einem systemischen Risikos größeren Maßes aussetzen, wobei sich insbesondere auf zwei Risikoarten konzentriert wird: gesamtwirtschaftliches Risiko und wesentliches Liquiditätsrisiko. Zudem gab die IAIS an, dass die Bewertungsmethodik aus 2016 gemeinsam mit dem Systemic Features Framework zu einer Änderung von HLA-Konzept und -Kalibrierung führen wird.

Im Rahmen ihrer Bestrebungen, einen gemeinsamen Rahmen für die Aufsicht über international tätige Versicherungskonzerne (Internationally Active Insurance Groups, „IAIGs“) zu schaffen, arbeitet die IAIS zudem an der Entwicklung eines sowohl für GSIIs als auch für IAIGs geltenden umfassenden internationalen Versicherungskapitalstandards für Versicherungskonzerne (dem „Insurance Capital Standard, „ICS“), die jedoch nicht vor 2019 abgeschlossen sein dürfte. Obschon BCR und HLA derzeit weiter entwickelt als der ICS sind, plant die IAIS beide Standards nach der Entwicklung und detaillierten Ausgestaltung des ICS zu überarbeiten und die BCR auf lange Sicht durch den ICS zu ersetzen.

Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts unter den Absätzen „Unsere Aktivitäten unterliegen weiterreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind“ und „Als Holding-Gesellschaft sind wir auf die Abdeckung unserer Betriebsaufwendungen und Dividendenausschüttungen durch unsere Tochtergesellschaften angewiesen“.

Die Geschäftsleitung rechnet damit, dass sich das regulatorische Umfeld in Bezug auf die Versicherungs- und Finanzbranche 2017 und darüber hinaus weiter verändern wird, was weitere rechtliche und regulatorische Initiativen mit sich bringen wird.

Asset Management

AB und AXA Investment Managers unterliegen weiterreichenden Vorschriften in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig sind. Diese Vorschriften dienen im Allgemeinen dazu, Vermögenswerte unserer Kunden zu schützen und die Angemessenheit von Veröffentlichungen hinsichtlich Anlagerenditen, Risikomerkmalen von in verschiedenen Fonds investierten Vermögenswerten, Angemessenheit von Anlagen entsprechend Zielen und Risikobereitschaft von Kunden sowie die Identität und Qualifikationen des Vermögensverwalters sicherzustellen. Diese Vorschriften geben Aufsichtsbehörden im Allgemeinen breite administrative Befugnisse, einschließlich der Befugnis, die Durchführung von Geschäften aufgrund einer Nichtbeachtung solcher Gesetze und Vorschriften einzuschränken. In einem solchen Fall umfassen mögliche Sanktionen u. a. die Freistellung einzelner Mitarbeiter, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit über bestimmte Zeiträume, die Rücknahme der Registrierung als Anlageberater, Untersagungen und/oder Strafen.

Die Regelungen der Europäischen Union (European Market Infrastructure Regulation, „EMIR“) und der USA (hauptsächlich der Dodd-Frank Act) legen mehrere bindende Richtlinien für Derivate fest mit Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten sowie die Steuerung des Liquiditäts- und Kreditrisikos dieser Instrumente. Asset Manager und Banken von AXA, die Derivate im Auftrag der verschiedenen verbundenen Unternehmen der AXA Gruppe (darunter auch von AXA selbst) verwalten, arbeiten derzeit in Einklang mit diesen neuen Regelungen (oder bereiten sich auf deren Umsetzung vor), und das Regelwerk zur Steuerung finanzieller Risiken der Gruppe, einschließlich Verfahren zur Steuerung von Kredit- und Liquiditätsrisiken, wurde entsprechend dieser Anforderungen angepasst. Des Weiteren wird damit gerechnet, dass die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID II“) und die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, beide im Mai 2014 angenommen, ab 3. Januar 2018 in Kraft treten. Das MiFID II-Paket, das zur besseren Integration der Finanzmärkte der Europäischen Union und Steigerung von grenzüberschreitenden Investitionen, Markttransparenz und Anlegerschutz dient, führt eine Reihe neuer Anforderungen ein, darunter Anforderungen hinsichtlich Handel/Clearing von bestimmten Derivaten auf organisierten Plattformen, regelmäßige Berichterstattung in Bezug auf Derivatpositionen und bestimmte andere Arten von Finanzinstrumenten, Einschränkungen und/oder Verbote für bestimmte Arten von Vergütungsvereinbarungen oder sonstige monetäre Anreize für unabhängige Anlageberatung erbringende Unternehmen sowie Regulierung von strukturierten Produkten und sonstigen komplexen Finanzinstrumenten.

Obschon die Gesamtauswirkungen solcher Anforderungen nur im Zusammenhang mit der Umsetzung von Regelungen und nationalen Umsetzungsvorschriften beurteilt werden können, könnten diese neuen Gesetze wesentliche Auswirkungen auf das regulierte Asset Management von AXA haben.

Andere erhebliche gesetzliche oder regulatorische Entwicklungen

EU-Datenschutzreform

Im Januar 2012 stellte die Europäische Kommission ihre EU-Datenschutzreform zur Aktualisierung der in der Richtlinie 1995/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr enthaltenen Grundsätze. Die wichtigsten Grundsätze der Datenschutzreform umfassen (i) die Stärkung der Grundrechte von Bürgern, um ihnen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben und ihnen den Zugriff darauf zu erleichtern, (ii) eine stärkere Harmonisierung geltenden Rechts innerhalb der EU und eine zentrale Anlaufstelle („One-Stop-Shop“) , welche die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden zu Themen mit Auswirkungen auf die ganze EU rationalisiert und (iii) strengere Durchführungsbestimmungen, nach denen es Datenschutzbehörden möglich ist, Unternehmen, die sich nicht an EU-Regeln halten, mit einer Geldstrafe von bis zu 4 % ihres globalen Jahresumsatzes zu belegen. Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr wurde im April 2016 angenommen und gilt ab 25. Mai 2018.

Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika

Im Anschluss an Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten der EU und EU-Institutionen auf der einen und US-Behörden auf der anderen Seite wurde im Juli 2016 eine Safe-Harbor-Regelung in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Informationen zu Geschäftszwecken von Unternehmen in der EU an US-amerikanische Unternehmen angenommen. Die Safe-Harbor-Regelung, der „EU-US-Datenschutzschild“, legt eine Reihe von Bedingungen und Einschränkungen für US-Unternehmen (darunter auch US-Tochtergesellschaften von in der EU ansässigen Unternehmen) in Bezug auf den Umgang von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern fest. Da Banken und Versicherer sich im Allgemeinen derzeit noch nicht in die Liste des EU-US-Datenschutzschilds eintragen können, gelten die Safe-Harbor-Bestimmungen des EU-US-Datenschutzschilds voraussichtlich nicht für Übermittlungen von personenbezogenen Daten des Unternehmens oder seiner verbundenen Unternehmen mit Sitz in der EU an seine verbundenen Bank- und Versicherungsinstitute mit Sitz in den USA. Folglich ist derzeit noch nicht abzusehen, ob und im welchem Umfang sich diese Entwicklungen auf unsere Fähigkeit zur Übermittlung von Kunden- oder anderen personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten auswirken könnten.

Führungskräftevergütung

Das Aufsichtssystem Solvency II legt die von europäischen Versicherern umzusetzenden Grundsätze der Vergütungspolitik und Governance-Anforderungen fest. Diese Regelungen legen fest, dass die Solvency II unterliegenden Unternehmen schriftliche Vergütungsrichtlinien in Einklang mit einer Reihe von in der delegierten Verordnung der Europäischen Kommission dargelegten Grundsätzen vom Oktober 2014 einführen. Diese Verordnung verlangt, dass die Vergütungspolitik ein solides und effektives Risikomanagement fördert und keine Anreize liefert, Risiken einzugehen, welche die Risikoschwellen des Unternehmens übersteigen. In diesem Zusammenhang hat AXA ihre bestehende konzernweite Vergütungsrichtlinie überprüft und formalisiert, die für die Steuerung des allgemeinen Risikoprofils der Gruppe verantwortlichen Mitarbeiter identifiziert und einen einheitlichen Ansatz zur Steuerung der Vergütung von Mitarbeitern in Kontrollfunktionen definiert. Das Compensation & Governance Committee von AXA ist verantwortlich für die Beaufsichtigung der Gestaltung der Vergütungspolitik und von Vergütungspraktiken sowie für ihre Umsetzung und Anwendung.

Darüber hinaus wurden seit 2008 von dem FSB und anderen Behörden eine Vielzahl von Vorschlägen in Bezug auf die Vergütungspraktiken bei Führungskräften von Finanzinstituten gemacht. Bestimmte dieser Vorschläge wurden in Regelungen und Gesetze übertragen, während andere weiterhin nur Best-Practive-Empfehlungen darstellen.

2009 veröffentlichte das FSB Prinzipien für eine angemessene Vergütungspraxis gemeinsam mit Umsetzungsstandards. Zu den in diesen Standards und Grundsätzen behandelten Themen zählen eine Reihe von Mechanismen (einschließlich empfohlene Mindestzurückstellungen von Barboni, stärkere Nutzung von langfristigen Aktienzuteilungen in Gegensatz zu Barleistungen als Form der Vergütung, Mindest-Erdienungs- bzw -Rückstellungszeiträume und Performance-Kriterien für die Erdienung von langfristigen Vergütungskomponenten), die einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen (i) der Geschäftsleitung und bestimmter Mitarbeiter (wie z. B. Trader), die potenziell wesentliche Auswirkungen auf die Art und Dauer von eingegangenen Risiken haben, (ii) des Unternehmens und (iii) der Aktionäre herstellen sollen.

Diese Grundsätze und Standards spiegeln sich in einer Reihe von Regelungen und rechtlichen Initiativen wider, die in den letzten Jahren in verschiedenen Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, eingeführt wurden. Obschon sich diese Einschränkungen oftmals hauptsächlich auf den Banksektor beziehen und für die Gruppe nicht grundsätzlich in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig ist, gelten, hat die Gruppe ihre globalen Vergütungspraktiken bei Führungskräften mit diesen Standards und Grundsätzen überwiegend in Einklang gebracht und führt regelmäßige Überprüfungen ihrer Vergütungspraktiken und -richtlinien mit Blick auf diese Standards sowie geltende rechtliche und regulatorische Anforderungen durch. Die Anwendung dieser Grundsätze und Standards kann sich je nach Finanzmarktakteur (wie z. B. Banken, Versicherer, Asset Managers, Private-Equity-Fonds, Hedge-Fonds) und innerhalb der verschiedenen Länder, in denen die Gruppe tätig ist, unterscheiden. Dadurch können sich bestimmte Wettbewerbsfragen für die Gruppe ergeben, darunter auch Auswirkungen auf die Fähigkeit der Gruppe zur Gewinnung und Bindung von Top-Talenten.

Treuhand-Regelung des US-Arbeitsministeriums

Am 6. April 2016 gab das US-Arbeitsministerium (Department of Labor, „DOL“) eine endgültige Regelung heraus, welche die Bandbreite der gemäß dem Employee Retirement Income Security Act von 1974 („ERISA“) als treuhänderische Finanzberatung geltenden Aktivitäten erheblich vergrößert. Gemäß der neuen Regelung würden Berater und Mitarbeiter, einschließlich Angestellte von AXA US, die anlagebezogene Informationen und Unterstützung für Sponsoren von Pensionsplänen, Planbegünstige und Inhaber persönlicher Pensionskonten (Individual Retirement Accounts, „IRA“) bereitstellen, strengeren treuhänderischen Pflichten und Anforderungen unterliegen. Derzeit ist eine schrittweise Umsetzung der Regelung ab April 2017 geplant, wobei für bestimmte Anforderungen eine Übergangszeit bis Januar 2018 gelten soll. Im Februar 2017 wurde das DOL jedoch durch einen Exekutiverlass (Executive Order) und ein Memorandum (Erlass und Memorandum des Präsidenten) angewiesen, die Treuhand-Regelung zu überprüfen und festzustellen, ob die Regelung angesichts der Politik und Ausrichtung der neuen Regierung zurückgenommen oder überarbeitet werden muss. Am 2. März 2017 reichte das DOL einen Antrag ein, um das Inkrafttreten der Treuhand-Regelung um sechzig Tage zu verschieben, und bat um Stellungnahmen zu der im Erlass und Memorandum des Präsidenten dargelegten vorgeschlagenen Verlängerung und Überprüfung. Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Verlängerung waren bis 17. März 2017 vorzulegen, Stellungnahmen zum Erlass und Memorandum des Präsidenten bis zum 17. April 2017. Obschon sich die weitere Entwicklung momentan nicht abschätzen lässt, ist mit einer Verzögerung der Umsetzung der Treuhand-Regelung zu rechnen.

Obschon die Umsetzung der Regelung weiterhin nicht sicher ist und derzeit rechtlich angefochten wird, berücksichtigt die Geschäftsleitung weiterhin ihre möglichen Auswirkungen auf AXA US. Bei einer Umsetzung nach Plan könnte die neue Treuhand-Regelung die Bandbreite der von AXA US und ihren verbundenen Beratern und Firmen bereitgestellten Dienstleistungen sowie die Art und Höhe der diesen Gesellschaften gezahlten Vergütungen und Prämien einschränken. Dies brächte erhebliche Nachteile für den Geschäftsbetrieb von AXA US mit sich.

Entwicklung von Rechnungslegungsstandards

Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern werden momentan gemäß IFRS 4 (Phase I) bilanziert, der allgemein die weitere Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen zulässt, die vor der Übernahme der IFRS angewandt wurden. Am 20. Juni 2013 veröffentlichte das IASB einen Entwurf, in dem neu geltende Grundsätze, einschließlich eines neuen Standards (IFRS 17), der IFRS 4 ersetzt, definiert werden. Diese neuen Grundsätze können u. a. erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern zum Tag der ersten Anwendung, voraussichtlich der 1. Januar 2021, haben. Die Geschäftsleitung kann die möglichen Auswirkungen dieser vorgeschlagenen Änderungen momentan nicht mit Sicherheit vorhersagen. Die Gruppe wendet parallel den am 24. Juli 2014 veröffentlichten Standard IFRS 9 für Finanzinstrumente an. Das veröffentliche Datum des Inkrafttretens des IFRS 9 ist der 1. Januar 2018. Aufgrund der Verflechtungen zwischen finanziellen Vermögenswerten und technischen Verbindlichkeiten veröffentlichte das IASB am 12. September 2016 Änderungen an IFRS 4, die es Unternehmen, die Versicherungsverträge im Rahmen von IFRS 4 abschließen, gestatten, die Umsetzung von IFRS 9 bis zum Datum des Inkrafttretens des neuen Standards für Versicherungsverträge aufzuschieben, jedoch nicht später als bis zum 1. Januar 2021. Die Gruppe hat Anspruch auf die Option der temporären Befreiung und wird davon Gebrauch machen.

Entwicklung des regulatorischen und Compliance-Umfelds

Die Aktivitäten der Gruppe im Bereich Versicherung und Asset Management unterliegen einer zunehmenden Anzahl an rechtlichen und regulatorischen Initiativen mit dem Ziel, den Verbraucherschutz im Bereich Finanzdienstleistungen zu stärken. In der europäischen Union umfassen mit dem Finanzsektor verbundenen Initiativen insbesondere die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, „IDD“), MiFID II und die Regelungen zu wesentlichen Anlegerinformationen (Key Information Documents, „KIDs“) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, „PRIIPs“). Ähnliche Initiativen werden in anderen Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, geprüft (oder umgesetzt) und dürften zu einem Anstieg der betrieblichen Compliance-Kosten zur Sicherstellung der Einhaltung von Point-of-Sale-Anforderungen führen.

Die am 23. Februar in Kraft getretene IDD ersetzt die Richtlinie über Versicherungsvermittlung und soll den Verbraucherschutz verbessern, indem sie sicherstellt, dass für alle Vertreiber von Versicherungsprodukten gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Die wichtigsten Bestimmungen der IDD umfassen erweiterte fachliche Voraussetzungen (z. B. fortlaufende Schulungen und Weiterbildung für Vertreiber), Regelungen zum Geschäftsgebaren, Interessenkonflikte (in Bezug auf Gebühren, Provisionen und Boni), erhöhte Offenlegungspflichten und Transparenz sowie umfassende Anforderungen an die Produkt-Governance. Zudem umfasst sie zusätzliche Anforderungen für den Verkauf von Versicherungsprodukten mit Anlageelementen, um sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer ein vergleichbares Maß an Schutz wie Käufer von im Rahmen von MiFID II regulierten Produkten für Privatanleger genießen (z. B. müssen beratende Vertreiber die Eignung des versicherungsbasierten Anlageprodukts für den Kunden beurteilen). Mitgliedstaaten müssen die IDD bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht übertragen.

Auch die Prozessrisiken in den Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, nehmen weiter zu. In Kontinentaleuropa dürfte die Zulassung von Sammelklagen u. a. in Frankreich durch ein Gesetz vom 17. März 2014 das Risiko und die Kosten in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten für Versicherer, Asset Managers und sonstige Finanzinstitute steigen lassen.

Schließlich sind auch Initiativen von Finanzinstitutionen im Bereich Financial Crime Compliance (Geldwäschebekämpfung, Korruptionsbekämpfung und Einhaltung internationaler Sanktionen) ein Schwerpunkt von Aufsichts- und Vollstreckungsbehörden, wobei zunehmend erhebliche Sanktionen bei Compliance-Mängeln auferlegt werden. Insbesondere das französische Gesetz vom 9. Dezember 2016 zu Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung der Wirtschaft, auch bekannt als „Sapin II“, führt neue Anforderungen für alle französischen Großunternehmen einschließlich der Gruppe ein, darunter auch die Schaffung interner Verfahren zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruptionshandlungen und Fällen unerlaubter Einflussnahme in Frankreich und international. Diese Bestimmungen treten am 1. Juni 2017 in Kraft.

Angesichts dieser und anderer Initiativen hinsichtlich Compliance-Anforderungen ist die Geschäftsleitung der Meinung, dass die Komplexität und Risiken für internationale Finanzinstitutionen wie AXA in diesem Bereich weiter zunehmen dürften, einhergehend mit einem entsprechenden Anstieg der Compliance-Kosten.

Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ und Abschnitt 4.8 „Sonstige wesentliche Risiken“ dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Unsere Aktivitäten unterliegen weiterreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind“.

Steuerrichtlinie der AXA Gruppe

Sowohl als internationales Unternehmen als auch als Vertreiber von Anlage- und Vorsorgeprodukten verfolgt die AXA Gruppe hinsichtlich Steuerangelegenheiten einen verantwortungsbewussten und transparenten Ansatz.

Die von AXA entrichteten Steuern sind ein wichtiger Aspekt ihrer breiten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkung und spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Länder, in denen AXA tätig ist.([2]). AXA sieht es als wichtigen Bestandteil ihrer Verpflichtung, in einer nachhaltigen, verantwortungsbewussten und gesellschaftsverträglichen Art und Weise zu wachsen.

Zudem kommt AXA in sämtlichen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, seinen Aufgaben als kooperativer, rechtskonformer Steuerzahler mit der Notwendigkeit der Förderung eines wettbewerbsorientierten Geschäftswachstum nach - zum Vorteil sämtlicher ihrer Stakeholder, einschließlich Anleger, Lieferanten und Arbeitnehmer.

Steueraspekte in Bezug auf AXA als internationales Unternehmen

Ansatz der AXA Gruppe in Bezug auf Steuerfragen

In den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, fungiert AXA sowohl als Steuerzahler als auch Steuereinnehmer, da viele spezifische Steuern auf Versicherungspolicen erhoben und von unseren Kunden als Teil der Einkünfte im Bereich Versicherung und Asset Management eingenommen werden, während andere an die verschiedenen staatlichen und bundesstaatlichen Behörden weltweit gehen.

Die Steuerfunktion ist innerhalb der Gruppe organisiert, um eine vollständige Einhaltung aller Steuergesetze in den Ländern, in denen AXA tätig ist, zu gewährleisten. Zusätzlich zur Steuerabteilung der Gruppe mit Sitz in Frankreich verfügen die wichtigsten operativen Gesellschaften/Länder/Regionen über ein Steuerteam, das sicherstellt, dass Steuervorschriften verstanden und von den Gesellschaften bzw. in den entsprechenden Ländern/Regionen umgesetzt werden. Diesbezüglich wird ein halbjährlicher Steuerüberprüfungsprozess jeder wichtigen Gesellschaft oder Einheit im internen „Finance Professional Family Policies Manual“ schriftlich festgehalten und von der Steuerabteilung der Gruppe in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen lokalen Team durchgeführt.

Als in mehreren Ländern tätiges internationales Unternehmen unterliegt die AXA Gruppe zahlreichen Steuersystemen und -vorschriften und berücksichtigt sämtliche Änderungen an geltendem Steuerrecht. AXA legt besonderes Augenmerk auf die Änderungen, die zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen oder höheren Compliance-Kosten führen könnten oder Steuerschuld, Kapitalrendite und Geschäftstätigkeit der AXA Gruppe beeinflussen könnten.

Die Richtlinien und Verfahren der Gruppe in Bezug auf Geschäfte in oder mit Ländern, die als „Steueroasen“ gelten, internationalen Sanktionen oder Embargos unterliegen oder anderweitig als mit einem hohen Korruptions- oder politischen Risiko behaftet identifiziert sind, werden in einer internen, von der Compliance-Abteilung der Gruppe erstellten Richtlinie (mit dem Titel „AXA Sanctions Policy“ vom März 2015) schriftlich festgehalten.

AXA übt keine lizenzierten oder operativen Geschäftstätigkeiten in den gemäß französischen Steuerregeln als nicht-kooperativen Ländern eingestuften Ländern aus. In Panama, das jüngst als solches eingestuft worden war, ist AXA lokal über zwei operative Gesellschaften tätig, die seit mehreren Jahren Assistenzdienstleistungen gegenüber bei AXA versicherten lokalen Kunden oder Reisenden erbringen.

Offenlegungen zu Steuerangelegenheiten und Informationen zu Steuern in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Gruppe in sämtlichen Ländern

Der Jahresabschluss ist in Einklang mit den IFRS erstellt (wie in Anhang 1 „ Rechnungslegungsgrundsätze“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts dargelegt). Bei der Bilanzierung von Ertragssteuern werden sowohl die momentanen Steuerauswirkungen von Transaktionen und Ereignissen als auch die künftigen Steuerauswirkungen aus der künftigen Realisierung oder Erfüllung des Buchwerts der Aktiv- und Passiva der Gesellschaft berücksichtigt, wie von IAS 12 vorgesehen (siehe Anhang 1.17.1 „Ertragsteuern“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts).

Der Jahresabschluss enthält eine Überleitungsrechnung des theoretischen Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand gemäß IFRS. Sämtliche Differenzen sind ausführlich erklärt (siehe Anhang 19 „Steuern“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts). Es muss darauf hingewiesen werden, dass in vielen Ländern, in denen AXA tätig ist, die Ertrags- und Veräußerungsgewinne bei Vorsorgeprodukten von einer günstigen Steuerbehandlung profitieren. Dies ist ebenso der Fall, wenn diese Produkte in Lebensversicherungsprodukten enthalten sind. Dies führt zu einem niedrigeren effektiven Steuersatz für Lebensversicherer. Im Laufe der letzten Jahre und insbesondere im Anschluss an die Finanzkrise ist diese Differenz zurückgegangen.

Zusätzlich zu den in Bezug auf den effektiven Steuersatz der Gruppe berichteten Details meldet AXA wichtige Informationen zu den Auswirkungen von Änderungen an lokalen Steuerregelungen auf ihr Geschäft sowie Details zu der Steuerlast nach Geschäftsbereich und Land. Der Ertragsteueraufwand/-ertrag von AXA wird ausführlich im Geschäftsbericht dargelegt und nach Geschäftssegment und Land aufgeschlüsselt. Der Steuerertrag für jedes Geschäftssegment und Land ist jeweils in einem speziellen Absatz erläutert (siehe Abschnitt 2.3. „Aktivitätsbericht - Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)“ dieses Geschäftsberichts.

Steuerliche Aspekte in Bezug auf Aktivitäten und von der Gruppe angebotene Produkte

Aktivitäten der Gruppe

Die Aktivitäten der Gruppe unterliegen strengen Vorschriften und gründlicher Kontrolle in sämtlichen Ländern, in denen AXA tätig ist. Neben diesen Vorschriften hat AXA eine Reihe von detaillierten internen Standards entwickelt, die für alle von AXA verwalteten oder kontrollierten Gesellschaften der Gruppe gelten, unabhängig von den von der Gesellschaft durchgeführten Aktivitäten oder ihrer Eigentümerstruktur.

Gemäß diesen internen Standards muss die lokale Geschäftsleitung die steuerlichen Auswirkungen der Aktivitäten ihrer Gesellschaften abschätzen. Die Schwerpunkte hierbei sind:

- Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Besteuerung von Mitarbeitern, in den Ländern oder Regionen, in denen sie angestellt sind;

- Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Besteuerung von Geschäftstätigkeiten in den jeweiligen Ländern oder Regionen (einschließlich Abgaben und Umsatzsteuern); und

- grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten.

Im Rahmen der Anwendung dieser Standards wird spezieller Fokus auf Verrechnungspreissachverhalte gelegt. Insbesondere müssen Chief Financial Officers sicherstellen, dass abgeschlossene (Rück-)Versicherungsverträge eine tatsächliche Risikoübertragung darstellen und ihr Status als (Rück-)Versicherungsverträge nicht in Frage gestellt werden kann. Geschäfte zwischen Gesellschaften der Gruppe müssen, falls vorhanden, zu Marktpreisen abgeschlossen werden. Sind keine Marktpreise vorhanden, ist bei solchen Geschäften eine schriftlich Begründung für den erhobenen Betrag zu erstellen.

Von der Gruppe angebotene Produkte

Produkte von AXA dienen nicht dazu, Steuerhinterziehung zu ermöglichen oder zu Handlungen dieser Art zu ermutigen. Die Gruppe hat ein Validierungsregelwerk eingeführt, um sicherzustellen, dass neue Produkte einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufen, bevor sie auf den Markt gelangen.

Der lokalen Entscheidung, ein Produkt einzuführen, muss ein dokumentierter Genehmigungsprozess vorangehen, der mit den Standards der AXA Gruppe hinsichtlich Produktmerkmalen, Preis, Asset-Liability Management und rechtlichen, regulatorischen, bilanziellen sowie Bilanzierungs- und Reputationsaspekten übereinstimmt.

Des Weiteren hat AXA strenge Richtlinien hinsichtlich ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten und Kundenüberprüfungen eingeführt, um sicherzustellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen nicht zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung missbraucht werden. Grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten werden in einem Leitfaden namens „Cross Border Business Group Guidance“ vom 15. März 2012 beschrieben, gemäß dem sämtliche neuen grenzüberschreitenden Sachverhalte der Steuerabteilung der Gruppe zur Validierung vorzulegen sind.

Sämtliche Gesellschaften der Gruppe müssen in jedem Falle lokale aufsichtsrechtliche Bestimmungen einhalten. Darüber hinaus kann die Steuerabteilung der Gruppe jedoch die Markteinführung eines Produkts verhindern, falls dieses Produkt nicht mit internen Regelungen konform ist.

Statuten

Im Folgenden sind bestimmte wesentliche Bestimmungen geltenden französischen Rechts, die zum Erstellungszeitpunkt dieses Geschäftsberichts in Kraft sind, und der Statuten des Unternehmens zusammengefasst. Sie erhalten ein Exemplar der Statuten des Unternehmens in Französisch vom Pariser Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du commerce et des sociétés).

Unternehmenszweck

Gemäß Artikel 3 dieser Statuten besteht der Unternehmenszweck von AXA im Allgemeinen aus:

- dem Erwerb von sämtlichen Arten von Anteilen an französischen oder ausländischen Unternehmen, einschließlich Versicherungsgesellschaften;

- dem Erwerb, der Verwaltung und dem Verkauf aller börsennotierten oder nicht börsennotierten Aktien und Wertpapiere sowie materieller und immaterieller Vermögenswerte sowie mit diesen Vermögenswerten verbundene Rechte, börsennotierte oder nicht börsennotierte Aktien und Wertpapiere; und

- der Durchführung sämtlicher Transaktionen eigentumsrechtlicher, immobilienmäßiger, industrieller, kommerzieller und finanzieller Art, die direkt oder indirekt mit Obengenannten in Zusammenhang stehen.

Mitglieder des Board of Directors

Zusätzlich zu den französischen Rechtsvorschriften enthalten die Statuten von AXA und die Geschäftsordnung des Board of Directors bestimmte Vorschriften in Bezug auf Mitglieder des Board of Directors, darunter:

Vergütung

Der Chairman des Board of Directors, der Chief Executive Officer und der/die Deputy Chief Executive Officer(s) erhalten eine Vergütung, deren Höhe und Bedingungen vom Board of Directors auf Vorschlag des Compensation & Governance Committee festgelegt werden. Mitglieder des Board of Directors erhalten eine jährliche Festvergütung, deren Maximalbetrag von der Hauptversammlung festgelegt und vom Board of Directors zwischen seinen Mitgliedern aufgeteilt wird. Ungeachtet des Obenstehenden sieht die Geschäftsordnung des Board of Directors vor, dass die Geschäftsleitung des Unternehmens (Chairman des Board of Directors, Chief Executive Officer und Deputy Chief Executive Officers) keine Sitzungsgelder erhalten.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 3 „Corporate Governance“ dieses Geschäftsberichts.

Pensionierung

Ungeachtet der Amtszeit, für die der Chairman des Board of Directors gewählt ist, enden seine Aufgaben spätestens zum Ende der zur Genehmigung des Abschlusses für das vorherige Geschäftsjahr einberufenen und in dem Jahr, in dem der Chairman das Alter von 70 Jahren erreicht, abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung.

Ungeachtet der Amtszeit, für die der Chief Executive Officer gewählt ist, enden seine Aufgaben spätestens zum Ende der zur Genehmigung des Abschlusses für das vorherige Geschäftsjahr einberufenen und in dem Jahr, in dem der Chief Executive Officer das Alter von 65 Jahren erreicht, abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung. Die gleiche Regelung gilt für den/die Deputy Chief Executive Officer(s).

Eine Person von 70 Jahren oder älter kann ausschließlich für zwei Jahre in das Board of Directors berufen oder wiederberufen werden. Ihre Amtszeit kann nur einmal verlängert werden.

Falls die Anzahl der Mitglieder des BoD im Alter von 70 Jahren oder älter mehr als ein Drittel der gesamten Mitglieder ausmacht, gilt das älteste Mitglied des BoD automatisch als von seinem Amt zurückgetreten, sofern nicht ein anderes Mitglied des BoD im Alter von 70 Jahren oder älter freiwillig innerhalb von drei Monaten zurücktritt.

Wenn der dauerhafte Vertreter einer juristischen Person, die Mitglied des Board of Directors ist, das Alter von 70 Jahen erreicht, gilt die juristische Person als automatisch von ihrem Amt zurückgetreten, sofern sie nicht innerhalb von drei Monaten einen neuen Vertreter ernennt.

Anteilsbesitz

In Übereinstimmung mit dem AFEP-MEDEF-Kodex und ungeachtet gesetzlicher Anteilsbesitzregelungen müssen die Mitglieder des BoD Gesellschafter des Unternehmen sein und eine wesentliche Anzahl an Aktien des Unternehmens halten; falls sie zum Zeitpunkt ihrer ersten Ernennung keine wesentliche Anzahl an Aktien halten, sollten sie ihre Vergütung zum Erwerb von AXA-Aktien verwenden. Entsprechend hat das Board of Directors festgelegt, dass jedes Mitglied des BoD - unabhängig davon, ob es sich dabei um eine natürliche Person oder einen dauerhaften Vertreter einer juristische Person, an den/die eine Vergütung gezahlt wurden, handelt - innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Ernennung eine Anzahl von Aktien des Unternehmens halten muss, deren Wert auf Grundlage des Schlusskurses der AXA-Aktie zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres mindestens dem Bruttohonorar des Mitglieds des BoD im vorangegangenen Geschäftsjahr entspricht. Die zum Zweck dieser Haltebestimmung erworbenen Aktien werden als Namensaktien gehalten.

Weitere Informationen zu den Rechten des Board of Directors finden Sie in Kapitel 3 - „Corporate Governance“ dieses Geschäftsberichts.

Mit den Aktien verbundene Rechte, Vorzugsrechte und Beschränkungen

Stimmrechte

Jedem Inhaber einer AXA-Aktie wird auf jeder Hauptversammlung von AXA eine Stimme gewährt, vorbehaltlich der unten beschriebenen Bestimmungen in Bezug auf Doppelstimmrechte. Am 26. Mai 1977 beschloss die Hauptversammlung, dass jede von einer Person voll eingezahlte Stammaktie und von derselben Personen mindestens zwei Geschäftsjahre lang als Namensaktie gehaltene Aktie ihrem Inhaber ein Doppelstimmrecht in Bezug auf diese Aktie gewährt.

Im Falle einer Kapitalerhöhung durch Kapitalisierung bestehender Rücklagen, Gewinne oder Überschüsse sind den Inhabern von Aktien mit Doppelstimmrecht gratis zugeteilte Aktien ebenfalls mit einem Doppelstimmrecht versehen.

Die Rechte der Inhaber mit Doppelstimmrechten können nur auf Entscheidung einer außerordentlichen Hauptversammlung und nach Genehmigung auf einer Sondersitzung der Inhaber dieser Rechte geändert oder entzogen werden.

Dividenden

Auf Vorschlag des Board of Directors von AXA können die Aktionäre von AXA beschließen, den gesamten oder Teile des ausschüttungsfähigen Gewinns in die Sonder- oder allgemeinen Rücklagen zu überführen, sie als einbehaltene Gewinne in das nächste Geschäftsjahr zu übertragen oder sie den Aktionären als Dividenden zuzuteilen. Hat AXA seit Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres einen ausschüttungsfähigen Gewinn erwirtschaftet, der aus der von ihrem Abschlussprüfer bestätigten Zwischenbilanz hervorgeht, kann das Board of Directors Zwischendividenden im Umfang des ausschüttungsfähigen Gewinns ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre ausschütten. Die Statuten von AXA sehen vor, dass AXA Dividenden an die Aktionäre im Verhältnis ihres Anteilsbesitzes ausschüttet.

Gemäß den Bestimmungen der Statuten von AXA wird das tatsächliche Datum der Dividendenzahlung vom Board of Directors festgelegt.

Die Statuten von AXA sehen vor, dass die Hauptversammlung jedem Aktionär die Wahlmöglichkeit anbietet, Dividenden entweder in bar oder als zusätzliche Stammaktien zu erhalten.

Vorkaufsrechte

Gemäß französischem Recht verfügen Aktionäre über Vorzugsrechte zur anteiligen Zeichnung von zusätzlichen Stammaktien (und/oder wandelbaren, umtauschbaren oder anderen Wertpapieren, aus denen sich ein direkter oder indirekter Anspruch auf Stammaktien von AXA ableitet). Dieses Zeichnungsrecht ist übertragbar und wird in der Regel während der Zeichnungsperiode für eine Kapitalerhöhung getrennt gehandelt. Zur Ausgabe von zusätzlichen Aktien ohne Vorzugsrechte, außer von den Aktionären von AXA bereits genehmigten oder beschlossenen Ausgaben, benötigt AXA zwei Drittel der Stimmen einer außerordentlichen Hauptversammlung.

Liquidationsrechte

Wird AXA liquidiert, wird das nach Begleichung ihrer Schulden, Liquidationsausgaben und allen weiteren vorrangigen Ansprüchen verbleibende Vermögen verwendet, um Aktionäre von AXA bis zur Höhe des Liquidationssaldos und des Nennwerts der von dem jeweiligen Aktionär gehaltenen Aktien auszuzahlen. Ein etwaiger Überschuss wird zwischen allen Aktionären im Verhältnis ihrer Ansprüche auf das gezeichnete Kapital des Unternehmens aufgeteilt, vorbehaltlich sich gegebenenfalls aus den verschiedenen Anteilsklassen ableitenden Ansprüchen.

Änderungen der Aktionärsrechte

Gemäß französischem Recht haben Gesellschafter einer französischen Aktiengesellschaft (société anonyme) das Recht, die Statuten von AXA zu ändern. Eine solche Änderung bedarf im Allgemeinen der Zustimmung von zwei Drittel der auf einer außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre. Keine außerordentliche Hauptversammlung kann jedoch beschließen, (i) die Verpflichtungen der Aktionäre gegenüber dem Unternehmen oder einer Drittpartei zu erhöhen oder (ii) die jedem Aktionär gewährten individuellen Rechte zu verringern (wie z. B. Stimmrechte, den Anspruch auf ausschüttungsfähige Gewinne des Unternehmens, wenn diese als Dividenden ausgeschüttet werden, das Recht auf Verkauf seiner Aktien und das Rechte, das Unternehmen zu verklagen).

Hauptversammlungen

Die Einberufung der Hauptversammlung, ihr Zusammenkommen sowie mit ihr verbundene Diskussionen finden in Übereinstimmung mit geltenden französischen Rechtsvorschriften und den Statuten von AXA statt.

Eine Einladung muss im Bulletin des annonces légales obligatoires („BALO“) mindestens 35 Tage vor einer Hauptversammlung (oder 15 Tage in einigen Sonderfällen) veröffentlicht werden und insbesondere die Tagesordnung und Beschlussvorschläge enthalten.

Mindestens 15 Tage (oder 6 Tage in bestimmten Fällen) vor dem für die Versammlung in der ersten Einladung festgelegten Termin und mindestens 10 Tage (oder 4 Tage in bestimmten Fällen) vor einer etwaigen zweiten Einladung muss das Unternehmen eine finale, alle gesetzlich vorgesehen Informationen enthaltende Einladung per Post an alle eingetragenen Aktionäre versenden, die bis zum Zeitpunkt dieser finalen Einladung mindestens einen Monat lang Inhaber von AXA-Aktien waren, und eine finale Einladung in einem Amtsblatt für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen sowie im BALO veröffentlichen.

Sämtliche Aktionäre sind zur Teilnahme an diesen Versammlungen berechtigt, entweder persönlich oder durch Vertretung, sofern sie einen gültigen Nachweis über ihre Identität und ihren Anteilsbesitz wie in französischem Recht spezifiziert vorzeigen. Der Anteilsbesitz wird durch eine Eintragung in das vom Unternehmen verwaltete Register der Namensaktien oder das von einem berechtigtem Intermediär aufbewahrte Register der Inhaberaktien am zweiten Arbeitstag vor der Versammlung um Mitternacht (Pariser Zeit) nachgewiesen, aus dem die Anzahl der auf den Namen des Aktionärs (oder des eingetragenen Vertreters) eingetragenen Aktien hervorgeht.

Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen

Im Gegensatz zu den von bestimmten Bundesstaaten der USA und anderen Ländern eingeführten Maßnahmen gegen Übernahmen bestehen in Frankreich keine gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen. Dennoch können eine Reihe von französischen Rechtsvorschriften, insbesondere die aus dem Gesetz vom 29. März 2014 (visant à reconquérir l’économie réelle) hervorgehenden, sowie bestimmte Vorschriften der EU-Richtlinie vom 21. April 2004 (die in Frankreich 2006 umgesetzt wurde) hinsichtlich Übernahmeangeboten, in gewisser Weise zur Verhinderung von Übernahmen beitragen. Im Falle von AXA umfassen die entsprechenden Maßnahmen unter anderem das Vorhandensein von AXA-Aktien mit Doppelstimmrecht.

Das französische Recht sieht allgemein vor, dass Zusammenschlüsse und bestimmte Konsolidierungen der Zustimmung von zwei Drittel der auf einer zum Zweck der Abstimmung über einen solchen Sachverhalt einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre bedürfen. Gemäß französischem Recht müssen zudem die Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft eines Zusammenschlusses dem auf einer außerordentlichen Hauptversammlung zustimmen. Im Falle eines Zusammenschlusses einer Muttergesellschaft mit ihrer Tochtergesellschaft, deren Stimmrechte sich zu mindestens 90 % in Besitz der Mutter befinden, müssen jedoch keine Hauptversammlungen der jeweiligen Gesellschafter der übernommenen und der übernehmenden Gesellschaft einberufen werden.

Offenlegungspflichten bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte

Gemäß Artikel 7 der Statuten von AXA muss jede allein oder gemeinsam mit anderen Parteien handelnde Person, die direkt oder indirekt über von ihr kontrollierte Unternehmen - im Sinne von Artikel L.233-3 des Französischen Handelsgesetzbuchs - über eine Anzahl an Aktien Besitz erlangt, die 0,5 % des gezeichneten Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens entspricht, das Unternehmen darüber innerhalb von fünf Tagen ab dem Überschreiten des Schwellenwerts in Form eines Einschreibens mit Rückschein in Kenntnis setzen. In dieser Mitteilung müssen die Gesamtanzahl der gehaltenen Aktien und Stimmrechte sowie die Gesamtanzahl an Wertpapieren, die einen latenten Anspruch auf das gezeichnete Kapital und die damit verbundenen potenziellen Stimmrechte verleihen, aufgeführt sein.

Eine erneute Mitteilung muss gemäß den oben dargelegten Bedingungen immer dann erfolgen, wenn wiederum eine einem Anteil von 0,5 % des gezeichneten Kapitals oder der Stimmrechte entsprechende Schwelle über- oder unterschritten wird.

Im Falle einer Nichteinhaltung der oben beschriebenen Mitteilungspflichten verlieren die den mitzuteilenden Anteil übersteigenden Aktien ihre Stimmrechte auf Hauptversammlungen, falls die ausgebliebene Mitteilung auf solchen Versammlungen erfasst worden ist und einer oder mehrere Aktionäre, die gemeinsam mindestens 5 % des gezeichneten Kapital halten, dies verlangen. Die Stimmrechte auf sämtlichen Hauptversammlungen werden zurückerlangt, sobald bis eine Frist von zwei Jahren ab ordnungsgemäßer Mitteilung verstrichen ist.

Kapitaländerungen

Das gezeichnete Kapital des Unternehmens kann nur gemäß den in den geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorschriften dargelegten Bedingungen geändert werden. Die Bestimmungen der Statuten oder der Geschäftsordnung des BoD haben keinen Vorrang gegenüber Änderungen der Gesetze zur Regelung des gezeichneten Kapitals des Unternehmens.

([1]) Die Solvency II-Quote wird basierend auf dem internen Modell geschätzt, auf Grundlage eines einmal in 200 Jahren auftretenden Schocks und unter Annahme der Äquivalenz des US-Geschäfts. Die Berechnung der Solvency II-Quote wird vor der geplanten Veröffentlichung des Solvency and Financial Condition Report (SFCR) von AXA am 1. Juli 2017 abgeschlossen.

([2]) Die Liste der wichtigsten Tochtergesellschaften und Beteiligungen ist in Anhang IV „Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft“ dieses Geschäftsberichts aufgeführt. Das rechtliche Organigramm der Gruppe ist zudem auf der Website des Unternehmens veröffentlicht (www.axa.com).

Teil 8

7. Corporate responsibility

7.1. Allgemeine Informationen

Die Corporate-Responsibility-Strategie von AXA

Für AXA ist Corporate Responsibility (CR) ein zentraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie. Als Unternehmen, dessen Zweck darin besteht, Menschen langfristige Sicherheit zu bieten, haben wir eine Verantwortung zur Förderung einer stärkeren und sicheren Gesellschaft. Auf diese Weise werden auch Mitarbeiterengagement, Kundenvertrauen und Markenimage gestärkt. CR spielt auch eine wichtige Rolle bei der Steuerung von Risiken und Chancen und ermöglicht AXA die Reduzierung bestimmter Kosten sowie geschäftlicher und operationeller Risiken, während sie die Marktchancen in entstehenden oder künftigen Geschäftssegmenten verbessert.

Zusätzliche Informationen über Richtlinien und Verfahren der AXA Gruppe im Zusammenhang mit Corporate Responsibility stehen im „Integrated Report“, im „Social Data Report“ und auf der Website der AXA Gruppe (www.axa.com), insbesondere im Bereich „Corporate Responsibility“.

Auf den folgenden Seiten sind sowohl unsere breitere CR-Strategie und, gemäß den Bestimmungen der Artikel L.225-102-1 und R.225-104 des französischen Handelsgesetzbuchs, auch die Art und Weise beschrieben, wie das Unternehmen die HR-bezogenen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen seiner Aktivitäten berücksichtigt.

Audit, Beurteilung und Ratings

PricewaterhouseCoopers Audit, einer der Abschlussprüfer von AXA SA und unabhängiger Dritter, bestätigt in seiner dem Ende dieses Kapitals beigefügten Zertifizierung gemäß Artikel L.225-102-1 des französischen Handelsgesetzbuchs die Vollständigkeit der in dem für das zum 31. Dezember 2016 endenden Geschäftsjahr erstellten Lagebericht dargelegten konsolidierten Informationen zur HR-bezogenen, ökologischen und gesellschaftlichen Wirkung des Unternehmens und gibt darin eine begründete Stellungnahme zur Richtigkeit dieser Informationen ab.

Die Performance der Gruppe in Bezug auf soziale, ökologische und Governance-Aspekte (ESG) wird darüber hinaus auch von spezialisierten Ratingagenturen beurteilt. Die Gruppe erreicht in ihrer Branche regelmäßig Spitzenplätze und ist auch in den wichtigsten internationalen Nachhaltigkeitsindizes vertreten.

Diese Ratings sind auf www.axa.com abrufbar.

Institutionelles Engagement

AXA beteiligt sich an vielen Nachhaltigkeitsinitiativen. Auf internationaler Ebene ist die AXA Gruppe beispielsweise Mitglied des UN Global Compact, einer Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung auf Grundlage von 10 universellen Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention. Darüber hinaus schloss sich AXA zwei wichtigen Brancheninitiativen im Bereich Corporate Responsibility an: den UN Principles for Sustainable Insurance (UN PSI), einem freiwilligen Regelwerk zur Integration von ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) in die Versicherungsbranche; und den Principles for Responsible Investment (UN PRI), einem freiwilligen Regelwerk zur Integration von ESG-Kriterien in die Investment-Wertschöpfungskette.

Zudem unterzeichnete bzw. unterstützte die Gruppe zahlreiche Initiativen wie die Kyoto-Erklärung (Geneva Association), „Caring for Climate“ (WBCSD/UNEP FI/UN Global Compact), das Carbon Disclosure Project (CDP), die Sustainable Development Charter (Fédération française de l’Assurance), die International Investor Group on Climate Change (IIGCC), das Montreal Carbon Pledge, die 2° Investing Initiative, die Carbon Pricing Leadership Coalition, Observatoire de la responsibilité sociétale des entreprises (ORSE), Entreprises pour l’environnement (EpE), Institut du Mécénat Social (IMS) usw.

AXA hält den stellvertretenden Vorsitz der Taskforce on Climate-Related Financial Disclosures des Financial Stability Board und den Vorsitz der EU High-Level Expert Group on Sustainable Finance.

Unsere Engagements sind detailliert auf www.axa.com beschrieben.

7.2. Informationen zum Bereich Human Resources([1])

AXA verfolgt das Ziel, ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu sein, der das Mitarbeiterengagement ins Zentrum seiner Geschäftsstrategie stellt. Um dies zu erreichen, haben wir ein auf den Werten von AXA aufbauendes Arbeitsumfeld geschaffen, das Diversität und Chancengleichheit fördert, Mitarbeiter in Entscheidungen einbezieht, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bietet und das Wohlbefinden der Mitarbeiter berücksichtigt. Ausführlichere Informationen finden Sie im „Social Data Report“ 2016.

Personalbestand

Zum 31. Dezember 2016 betrug die Gesamtanzahl der angestellten Mitarbeiter von AXA 118.366 (befristete und unbefristete Verträge), was einem Rückgang von 1,8 % gegenüber 2015 entspricht. Dieser Rückgang ist auf verschiedene Unternehmensverkäufe in unterschiedlichen Ländern zurückzuführen.

Infolgedessen verteilten sich die angestellten Mitarbeiter von AXA 2016 auf folgende Länder: 59,9 % in Europa (2015: 61,2 %), 21,4 % in der Region Asien-Pazifik und im Nahen Osten (2015: 20,5 %), 14,3 % in Nord- und Südamerika (2015: 14,2 %) und 4,4 % in Afrika (2015: 4,1 %). 2016 stellte AXA mehr als 17.000 Mitarbeiter mit zeitlich unbefristeten Verträgen ein (einschließlich Zugänge aufgrund von Übernahmen und Fusionen), davon beinahe 3.600 Vertriebsmitarbeiter.

Personalbestand(a)

Personalbestand (Mitarbeiteranzahl) zum 31. Dezember 2016 Veränderung 2015
Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern (befristete und unbefristete Verträge) 118.366 Mit. -1,8 % 120.486 Mit.
Anzahl an angestellten Mitarbeitern 113.564 Mit. -1,5 % 115.254 Mit.
- Männeranteil 47,0 %   47,3 %
- Frauenanteil 53,0 %   52,7 %
Anzahl an angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 97.105 Mit. -2,0 % 99.080 Mit.
Führungskräfte 3.459 Mit.   3.468 Mit.
- Männeranteil 71,6 %   72,3 %
- Frauenanteil 28,4 % +0,7 Pkt. 27,7 %
Manager 16.622 Mit.   17.008 Mit.
- Männeranteil 56,3 %   58,2 %
- Frauenanteil 43,7 % +1,9 Pkt. 41,8 %
Experten und Mitarbeiter 77.024 Mit.   78.604 Mit.
- Männeranteil 42,8 %   42,8 %
- Frauenanteil 57,2 %   57,2 %
Anzahl an angestellten Vertriebsmitarbeitern 16.459 Mit. +1,8 % 16.174 Mit.
- Männeranteil 52,3 %   52,0 %
- Frauenanteil 47,7 % -0,3 Pkt. 48,0 %
Anzahl an angestellten Mitarbeitern mit befristeten Verträgen 4.802 Mit.   5.232 Mit.
- Nicht-Vertriebskräfte 4.179 Mit.   4.447 Mit.
- Vertriebskräfte 623 Mit.   785 Mit.
Vollzeitäquivalente (Personalbestand umgerechnet in Vollzeitäquivalente) 2016 Veränderung 2015
Durchschnittliches FTE von angestellten Mitarbeitern 108.296,3 FTE -0,3 % 108.632,2 FTE
Durchschnittliches FTE von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 92.268,1 FTE   92.960,0 FTE
- Führungskräfte 3.395,1 FTE   3.419,7 FTE
- Manager 16.221,1 FTE   16.531,6 FTE
- Experten und Mitarbeiter 72.651,9 FTE   73.008,7 FTE
Durchschnittliches FTE von angestellten Vertriebsmitarbeitern 16.028,2 FTE   15.672,2 FTE
Durchschnittliches FTE von nicht angestellten Zeitarbeitskräften 7.522,8 FTE   7.670,8 FTE
- Nicht angestellte Zeitarbeitskräfte und externe Mitarbeiter 4.859,2 FTE   4.845,2 FTE
- Praktikanten/Auszubildende 2.663,6 FTE   2.825,6 FTE
Mitarbeiterprofil 2016 Veränderung 2015
Durchschnittliches Alter von angestellten Mitarbeitern 40,6 Jahre   40,6 Jahre
- Nicht-Vertriebskräfte 40,5 Jahre   40,5 Jahre
- Vertriebskräfte 41,6 Jahre   41,6 Jahre
Durchschnittliche Beschäftigungsdauer von angestellten Mitarbeitern 10,8 Jahre   10,8 Jahre
- Nicht-Vertriebskräfte 11,2 Jahre   11,4 Jahre
- Vertriebskräfte 8,4 Jahre   7,7 Jahre
Mitarbeiter mit Behinderung (befristete und unbefristete Verträge)          
Anzahl an Mitarbeiter mit Behinderung - betrifft ausschließlich in Frankreich tätige Gesellschaften 750 Mit.   752 Mit.

(a) Angestellte Mitarbeiter bezieht sich auf Nicht-Vertriebs- und Vertriebsmitarbeiter mit unbefristeten Verträgen, sofern nicht anders angegeben

Beziehung zu den Mitarbeitern und Tarifverträge

Effiziente Kommunikation zwischen Management und Mitarbeitern sowie sozialer Dialog sorgen für die notwendige Stabilität, um die Strategie zur Geschäftsentwicklung der Gruppe umzusetzen. Jede Gesellschaft der AXA Gruppe tritt daher regelmäßig mit Mitarbeitern oder deren Vertretern in Dialog. Zudem hat AXA einen Europäischen Betriebsrat (EBR) eingerichtet, dessen umfassende Funktion über regulatorische Anforderungen hinausgeht. Der EBR setzt sich aus Mitarbeitervertretern der größten europäischen Gesellschaften von AXA zusammen, die zum Empfang und Austausch von Informationen über die Gruppe betreffende soziale, strategische und wirtschaftliche Aspekte zusammenkommen und einen fortlaufenden Dialog zwischen Mitarbeitern und Management fördern.

Im Juni 2009 wurde eine konzernweite EBR-Vereinbarung (abrufbar auf www.axa.com) abgeschlossen, um ein hohes Maß an sozialem Dialog zu gewährleisten. AXA hält jährlich zwei EBR-Plenarsitzungen sowie monatliche Sitzungen ab, an denen jeweils 12 Mitglieder des EBR teilnehmen. Auf diese Weise hält sich das Unternehmen über arbeitstechnische und wirtschaftliche Entwicklungen in sämtlichen Ländern auf dem Laufenden.

Die meisten Mitarbeiter der Gruppe sind in der EBR-Rahmenvereinbarung berücksichtigt. Andere verbundene Unternehmen außerhalb des Geltungsbereichs des EBR haben ebenfalls Vereinbarungen über gesellschaftlichen Dialog geschlossen, diese werden jedoch nicht auf Konzernebene überwacht. International, über Europa hinausgehend betrachtet, ist die Gruppe bestrebt sicherzustellen, dass die Interessen von Mitarbeitern in allen Ländern, in denen sie tätig ist, angemessen vertreten werden. Neben der Arbeit des EBR bestehen auf lokaler Ebene zahlreiche Tarifverträge.

Anpassungen des Personalbestands, Mobilitäts- und verbundene Maßnahmen

Durchführung von Umstrukturierungsmassnahmen

Die zuvor genannte konzernweite EBR-Vereinbarung verpflichtet die Gruppe zu einer bestimmten Anzahl von Maßnahmen zugunsten von Mitarbeitern, falls massive organisatorische Veränderungen sich auf ihre Arbeitsplätze auswirken. AXA verfolgt folgende Grundsätze mit dem Ziel, ihre verschiedenen europäischen Geschäftseinheiten in lokalen Management-Verfahren anzuleiten:

- Wirken sich organisatorische Veränderungen auf Arbeitsplätze aus, verpflichtet sich AXA entsprechende Informationen bereitzustellen und entsprechend der lokalen Unternehmenskultur und den lokalen Regelungen mit Mitarbeitern und deren Vertretern Rücksprache zu halten.

- In Verbindung mit einem Prozess zur Informationsbeschaffung und Beratung stellt AXA gegebenenfalls Daten und Informationen zu möglichen Alternativlösungen bereit.

- Unter Einbeziehung der Interessen ihrer Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre versucht AXA im Rahmen ihrer gesamten Möglichkeiten gegebenenfalls neue interne und externe Arbeitsplätze für sämtliche von etwaigen Umstrukturierungsmaßnahmen betroffenen Mitarbeiter von AXA zu schaffen.

- AXA wird ihr Bestmögliches tun, um betriebsbedingte Beendigungskündigungen und andere kollektiven Versetzungen zu verhindern, indem falls möglich alternative Ansätze verfolgt werden;

- Ist geographische Mobilität gefragt, müssen entsprechende Stellen schwerpunktmäßig Mitarbeitern angeboten werden, die sich freiwillig für einen Standortwechsel melden, wobei innerhalb des Prozesses darauf geachtet werden muss, dass bestmögliche Voraussetzungen für ihre Integration in die neue Umgebung geschaffen werden;

- AXA verpflichtet sich dazu, bestimmte Mitarbeiter als Mitarbeitervertreter anzuerkennen und ihre Freiheiten, Rechte und Funktionen zu respektieren, in Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und gegebenenfalls geltenden Vereinbarungen bei lokalen Geschäftseinheiten;

- AXA ist sich bewusst, dass sowohl die Gruppe als auch die Mitarbeiter von Fort- und Weiterbildung profitieren, und verschreibt sich daher einer Kultur des fortlaufenden Lernens;

- AXA verurteilt Diskriminierung jeglicher Art auf Grundlage von Geschlecht, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, genetischer Herkunft, Behinderung, sexueller Ausrichtung, Sprache, Religion, persönlichen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder politischer Meinung.

Darüber hinaus haben AXA, UNI Europe Finance und sämtliche französischen Gewerkschaften eine wichtige Vereinbarung zur Vorwegnahme von Veränderungen geschlossen. Die mit dem Europäischen Betriebsrat ausgehandelte Vereinbarung legt einen Ansatz für sozialen Dialog fest mit dem Ziel einer Vorwegnahme von Veränderungen innerhalb der Versicherungsbranche, um Mitarbeiterfähigkeiten an künftige Anforderungen anzupassen und so Arbeitsplätze zu sichern. Laut dem EBR ist diese Vereinbarung in der Versicherungsbranche einmalig. Sie bietet enorme Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsicherung in Europa.

Mobilität und Einstellungspolitik

AXA hat konzernweite Mobilitätsrichtlinien und -prozesse geschaffen und die konzernweite Ausschreibung von intern und extern verfügbaren Stellen ermöglicht. Dadurch werden Geschäftsbedürfnisse unmittelbar ersichtlich und Versetzungen erleichtert, was wiederum zu einer besseren Abstimmung zwischen Humankapital und den Geschäftsschwerpunkten von AXA beiträgt.

2014 schloss sich AXA der „Alliance for Youth“ an, einer privatwirtschaftlichen Initiative zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Das Unternehmen verpflichtete sich, mindestens 20.000 jungen Erwachsenen in Europa (im Alter von 30 Jahren oder jünger) in Form von 10.000 bezahlten Ausbildungs- und/oder Praktikumsplätzen sowie 10.000 Arbeitsstellen (befristet und unbefristet) über einen Zeitraum von fünf Jahren die Möglichkeit zu geben, Berufserfahrung zu sammeln. Darüber hinaus verpflichtet sich AXA, die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen durch Coaching- und Fortbildungsmaßnahmen zur Entwicklung von Kernkompetenzen und Praktikums- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern. Bis Ende 2016 (drei Jahre nach Beginn der Initiative) hat AXA mehr als 20.400 berufliche Möglichkeiten für junge Menschen in Europa geschaffen (und mehr als 40.200 Möglichkeiten bei AXA weltweit).

Im Rahmen der internationalen Mobilität kam es 2016 zu insgesamt 918 internationalen Entsendungen, dies entspricht einem Anstieg von 6 % verglichen mit 2015. Dabei wurde eine starke Veränderung der Arten und Regionen von Entsendungen beobachtet. Die Anzahl von langfristigen Entsendungen ist innerhalb der Gesamtheit internationaler Entsendungen um beinahe 10 % zurückgegangen, während kurzfristige Entsendungen, lokale Stellenwechsel und Pendlerzahlen zugenommen haben. Die Anzahl von Entsendungen in Verbindung mit stark wachsenden Märkten hat ebenfalls zugenommen. 2016 gab es 54 % neue Stellenwechsel zu verzeichnen (ggü. 45 % in 2015 und 34 % in 2014).

2012 wurde mit dem Ziel einer Schaffung eines global einheitlichen und kostenkontrollierten Regelwerks für internationale Mobilität das CEMI (das Kompetenzzentrum von AXA für internationale Mobilität) eingerichtet, um Dienstleistungen für in Frankreich ansässige Gesellschaften zu erbringen. In den letzten beiden Jahren fand eine Erweiterung des Dienstleistungsangebot von CEMI statt, das 2016 abgeschlossen wurde. 2016 legte CEMI den Schwerpunkt auf eine Verbesserung der Qualität der gegenüber entsendeten Mitarbeitern sowie operativen und HR-Abteilungen erbrachten Dienstleistungen sowie der Effizienz der internationalen Entsendungen.

Personalbewegungen

Zu- und Abgänge 2016 Veränderung 2015
Zu- und Abgänge von angestellten Mitarbeitern          
Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) -1.354 Mit.   3.608 Mit.
- Zugänge 18.784 Mit. -7,4 % 20.279 Mit.
- Abgänge 20.138 Mit. +20,8 % 16.671 Mit.
Zu- und Abgänge von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern          
Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) -1.017 Mit.   3.623 Mit.
Zugänge 14.871 Mit. -8,7 % 16.293 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen (einschließlich Wiedereinstellungen) 11.871 Mit.   13.044 Mit.
- Anzahl von befristeten in unbefristeten Verträge umgewandelten Verträge 1.547 Mit.   1.819 Mit.
- Anzahl von Zugängen in Folge von Übernahmen und Fusionen 1.453 Mit.   1.430 Mit.
Abgänge 15.888 Mit. +25,4 % 12.670 Mit.
- Anzahl von Kündigungen 8.245 Mit.   7.876 Mit.
- Anzahl von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen / Massenentlassungen 1.363 Mit.   1.215 Mit.
- Anzahl von Einzelkündigungen 1.804 Mit.   1.570 Mit.
- Anzahl von Pensionierungen/Frühpensionierungen 1.413 Mit.   1.709 Mit.
- Anzahl von Abgängen aufgrund von externen Versetzungen (a) 2.875 Mit.   150 Mit.
- Anzahl von sonstigen Abgängen 188 Mit.   150 Mit.
Zu- und Abgänge von angestellten Vertriebsmitarbeitern          
Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) -337 Mit.   -15 Mit.
Zugänge 3.913 Mit. -1,8 % 3.986 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen (einschließlich Wiedereinstellungen) 3.492 Mit.   3.743 Mit.
- Anzahl von befristeten in unbefristeten Verträge umgewandelten Verträge 98 Mit.   87 Mit.
- Anzahl von Zugängen in Folge von Übernahmen und Fusionen 323 Mit.   156 Mit.
Abgänge 4.250 Mit. +6,2 % 4.001 Mit.
- Anzahl von Kündigungen 3.066 Mit.   3.105 Mit.
- Anzahl von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen / Massenentlassungen 110 Mit.   178 Mit.
- Anzahl von Einzelkündigungen 542 Mit.   462 Mit.
- Anzahl von Pensionierungen/Frühpensionierungen 217 Mit.   218 Mit.
- Anzahl von Abgängen aufgrund von externen Versetzungen (a) 284 Mit.   4 Mit.
- Anzahl von sonstigen Abgängen 31 Mit.   34 Mit.
Zu- und Abgänge von angestellten Mitarbeitern mit befristeten Verträgen          
Netto-Veränderung bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern (Zugänge ggü. Abgänge) 1.468 Mit.   2.265 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen 4.963 Mit.   5.704 Mit.
- Anzahl von beendeten befristeten Verträgen 3.495 Mit.   3.439 Mit.
Netto-Veränderung bei angestellten Vertriebsmitarbeitern (Zugänge ggü. Abgänge) 74 Mit.   210 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen 271 Mit.   562 Mit.
- Anzahl von beendeten befristeten Verträgen 197 Mit.   352 Mit.

(a) Angestellte Mitarbeiter, die AXA aufgrund eines Tätigkeitswechsels bzw. einer Versetzung zu einem externen Unternehmen oder aufgrund eines Unternehmensverkaufs verlassen haben; der Mitarbeiter ist nicht mehr bei AXA angestellt.

Mobilität 2016 Veränderung 2015
Interne Mobilitätsrate von angestellten Mitarbeitern 8,6 % -0,3 Pkt. 8,9 %
- Nicht-Vertriebskräfte 9,4 %   9,5 %
- Vertriebskräfte 4,3 %   5,4 %
Mitarbeiterfluktuation 2016 Veränderung 2015
Fluktuationsrate von angestellten Mitarbeitern 14,9 % +0,3 Pkt. 14,6 %
- Unfreiwillig (Entlassungen) 3,4 %   3,0 %
- Freiwillig (Kündigungen) 10,0 %   9,7 %
- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und sonstiges) 1,6 %   1,9 %
Fluktuationsrate bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 13,2 % +0,3 Pkt. 12,9 %
- Unfreiwillig (Entlassungen) 3,3 %   2,9 %
- Freiwillig (Kündigungen) 8,3 %   8,1 %
- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und sonstiges) 1,6 %   1,9 %
Fluktuationsrate bei angestellten Vertriebsmitarbeitern 24,4 % -0,4 Pkt. 24,8 %
- Unfreiwillig (Entlassungen) 4,0 %   4,0 %
- Freiwillig (Kündigungen) 18,9 %   19,2 %
- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und sonstiges) 1,5 %   1,6 %

Strategische Personalplanung

Die Geschäftstätigkeit von AXA ist weiterhin stark von Digitalisierung und Transformation geprägt. Mehr als 20 Gesellschaften bzw. fast 75 % der globalen Belegschaft von AXA haben nun einen strategischen Personalplan entwickelt.

Gesellschaften haben ihre Herausforderungen im Personalbereich identifiziert und Bedürfnisse hinsichtlich der Entwicklung des Personalbestandes sowie entstehenden Tätigkeiten und Fähigkeiten werden zunehmend entscheidend für den künftigen Erfolg von AXA. Global betrachtet rechnet die Gruppe damit, dass 50 % der Arbeitsplätze bei AXA von umfassenden Veränderungen der erforderlichen Kompetenzen betroffen sein werden. Daher hat AXA beschlossen, ihr Weiterbildungsbudget um nahezu 25 % zu erhöhen und mehr als 140 Mio. Euro in die Fähigkeitenentwicklung ihrer Mitarbeiter (über den Zeitraum 2016-2010) zu investieren, um bereits heute die Fähigkeiten von morgen zu schaffen.

Die strategische Personalplanung ist nun ein nachhaltiger jährlicher Strategieprozess, vollständig abgestimmt auf Geschäftszyklen und Zyklen der finanziellen Strategieplanung.

Arbeitszeit und flexibles Arbeitsumfeld

Einer der Schwerpunkte der Gruppe in den letzten Jahren war es, die Grundlagen für eine flexible Arbeitskultur zu schaffen. 2015 entwickelte und formalisierte AXA eine Flexibilitätscharta und ein Flexibilitätsinstrumentarium auf Konzernebene, um die Grundsätze flexibler Arbeit zu definieren. Bis Ende 2016 waren 30 % der Mitarbeiter von AXA innerhalb eines flexiblen Arbeitsumfelds tätig.([2])

Verschiedene Gesellschaften sind dabei, „flexible Arbeitsprogramme“ einzuführen oder haben dies bereits getan (vor Kurzem AXA Deutschland, AXA Hong Kong). Dabei wird ein aktivitätsbasiertes Desk-Sharing-Konzept verbunden mit Heimarbeit eingeführt. Diese Initiativen fördern Mitarbeitervertrauen, Engagement, „Empowerment“, Abstimmung von Arbeits- und Privatleben und Produktivität. Darüber hinaus spielen sie auch eine Rolle bei der Gewinnung und Bindung diverser Talente und verbessern die Umweltbilanz der Gruppe.

Arbeitsbeziehungen

Arbeitszeit 2016 Veränderung 2015
Durchschnittliche Anzahl an Arbeitstagen 227,4 Tage +0,3 % 226,8 Tage
Durchschnittliche Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche 36,8 Std. +0,3 % 36,7 Std.
- Vollzeitkräfte 38,0 Std.   38,0 Std.
- Teilzeitkräfte 26,4 Std.   26,0 Std.
Angestellte Teilzeitkräfte          
- Anteil von in Teilzeit angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 11,6 %   11,4 %
- Anteil von in Teilzeit angestellten Vertriebsmitarbeitern 3,5 %   3,0 %
Fehlzeiten 2016 Veränderung 2015
Fehlzeitenrate bei angestellten Mitarbeitern 4,5 % -0,2 Pkt. 4,7 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit 70,5 %   66,2 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen 2,1 %   2,0 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit 27,4 %   31,8 %
Fehlzeitenrate bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 4,6 %   4,9 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit 70,3 %   67,0 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen 2,0 %   1,9 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit 27,7 %   31,1 %
Fehlzeitenrate bei angestellten Vertriebsmitarbeitern 3,5 %   3,8 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit 72,0 %   59,9 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen 3,6 %   2,4 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit 24,4 %   37,7 %

Leistungen und Vergütungskosten

Vergütungspolitik

AXA wendet einen Ansatz der leistungsbasierten Vergütung an, der (i) die Erfüllung von festgelegten finanziellen und betrieblichen Zielen in Einklang mit dem Business Plan von AXA berücksichtigt, (ii) eine langfristige nachhaltige Performance durch Einführung einer Risikoadjustierung in Performance-Kennzahlen (wie z. B. Cash-Eigenkapitalverzinsung, welche das zur Performance-Erfüllung erforderliche Kapital berücksichtigt) fördert und (iii) die individuelle Vergütungshöhe auf der Basis von finanziellen Ergebnissen und nachgewiesener Führungskompetenz bestimmt.

Das Aufsichtssystem Solvency II trat am 1. Januar 2016 in Kraft und enthält eine Reihe von spezifischen Anforderungen in puncto Vergütung und Governance für europäische Versicherer und Rückversicherer.

In diesem Zusammenhang hat AXA eine umfassende Überprüfung ihrer bestehenden Vergütungsrichtlinien und -praktiken anhand der Bestimmungen von Solvency II durchgeführt und zum 1. Januar 2016 eine neue konzernweite Vergütungsrichtlinie für alle Mitarbeiter von AXA eingeführt.

Diese Vergütungsrichtlinie soll der Unterstützung der langfristigen Geschäftsstrategie der Gruppe dienen und die Interessen ihrer Mitarbeiter mit denen anderer Stakeholder in Einklang bringen, indem (i) kurz-, mittel- und langfristig eine klare Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen wird, (ii) sichergestellt wird, dass die Gruppe wettbewerbsfähige Vergütungsvereinbarungen in den unterschiedlichen Märkten, in denen sie tätig ist, anbieten kann und dabei potenzielle Interessenkonflikte, die zum Eingehen unangemessener Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen führen können, vermeiden kann, und (iii) die Einhaltung der Anforderungen von Solvency II und anderer geltenden Vorschriften gewährleistet wird.

Detaillierte Informationen zur Vergütungspolitik von AXA finden Sie in Kapitel 3 Abschnitt 2 dieses Geschäftsberichts.

2016 betrugen die gesamten Vergütungskosten 8,6 Mrd. Euro, was einem Anstieg von 0,3 % gegenüber 2015 entspricht. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich die gesamten Vergütungskosten um 1,1 %.

Long Term Incentives

Seit 2016 umfasst eine der zur Berechnung der Long Term Incentives (Performance Shares) von AXA verwendeten Performance-Kennzahlen auch Überlegungen hinsichtlich Corporate Responsibility. Das verwendete Kriterium basiert auf dem Perzentilrang von AXA innerhalb des Dow Jones Sustainability Index (erstellt von RobecoSAM). Der DJSI liefert eine belastbare und anerkannte Beurteilung langfristiger Performance-Treiber darunter Corporate Governance, Compliance, Kundenbeziehungen, Umweltmanagement, Humankapitalentwicklung usw.

Leistungen

Leistungen bilden einen wesentlichen Teil des breiteren Vergütungsangebots von AXA. Dabei verfolgt AXA das Ziel, mindestens Leistungen entsprechend der durchschnittlichen gewährten Leistungen innerhalb des jeweiligen Marktes zu gewähren. Leistungen sollten Pensions-, Gesundheits- und Vorsorgeleistungen umfassen, deren Charakteristika und Art je nach Gesellschaft von lokalen Wettbewerbs- und Kostenüberlegungen abhängen. In sämtlichen Fällen sind die lokalen Mindestanforderungen einzuhalten.

SharePlan

Im Rahmen ihres Shareplan bietet die Gruppe Mitarbeitern die Möglichkeit, Aktien von AXA zu erwerben. Seit seiner internationalen Einführung im Jahr 1994 bietet der jährliche Shareplan Mitarbeitern von AXA die Möglichkeit, Aktien zum Vorzugspreis zu erwerben.

2016 nahmen über 28.000 Mitarbeiter in 36 Ländern, d. h. mehr als 24 % der berechtigten Mitarbeiter, am Shareplan teil. Die Gesamteinkünfte aus dem Angebot belaufen sich auf über 430 Mio. Euro für insgesamt mehr als 24 Millionen neu ausgegebene Aktien.

Nach Abschluss des Shareplan 2016 halten Mitarbeiter von AXA und deren Vertreter zum 31. Dezember 2016 5,70 % des gezeichneten Kapitals und 7,40 % der Stimmrechte.

Vergütung

Vergütungskosten 2016 Veränderung 2015
Vergütungskosten für angestellte Mitarbeiter (a) 8.638 in Mio. Euro +0,3 % (a) 8.610 in Mio. Euro
- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) 77,0 %   76,8 %
- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) 23,0 %   23,2 %
Jährliche Brutto-Lohnsumme für angestellte Nicht-Vertriebsmitarbeiter          
- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) 84,1 %   83,4 %
- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) 15,9 %   16,6 %
Jährliche Brutto-Lohnsumme für angestellte Vertriebsmitarbeiter          
- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) 45,4 %   45,6 %
- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) 54,6 %   54,4 %

(a) Umfasst gemäß der Definition von Vergütung die individuelle Festvergütung, die individuelle variable Vergütung, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Gewinnbeteiligungen (falls zutreffend) und berücksichtigt keine aktienbasierten Vergütungskomponenten (Aktienoptionen, Performance Shares, AXA Miles). Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die gesamten Vergütungskosten um 1,1 %.

Diversität und Inklusion

AXA fördert Diversität und Inklusion durch Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem sämtliche Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandelt werden und individuelle Unterschiede wertgeschätzt werden. Bei sämtlichen Arbeitsaspekten bietet AXA Chancengleichheit für alle Mitarbeiter. AXA ist gegen alle Formen unfairer oder rechtswidriger Diskriminierung und toleriert keine Diskriminierung aufgrund von Alter, Nationalität, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Geschlechtsidentität, Religion, Zivilstatus oder Behinderung. Indem wir unserer Arbeitsumfeld für unterschiedliche Menschen attraktiv und zugänglich machen, schaffen wir günstigere Bedingungen für Innovation.

Eine stärkere Förderung der Geschlechtergleichstellung blieb einer der Schwerpunkte für AXA 2016. Das Programm „Sponsorship Tandems“, im Rahmen dessen Führungskräfte als Interessenvertreter agieren und ihren Einfluss nutzen, die Entwicklung von weiblichen Talenten zu fördern, hat zu 17 neuen Sponsor-Partnerschafen mit Mitgliedern des Top-Management der Gruppe geführt. Darüber hinaus finden in 16 Gesellschaften von AXA lokale Roll-outs statt. Die vierte Women‘s Conference von AXA wurde im September 2016 abgehalten mit dem Ziel, das Networking zwischen ranghohen weiblichen und männlichen Führungskräften zu verbessern. 2016 lag der Fokus auf den Themen „Resilienz“ und „Frauen als Kunden“.

Am 29. September 2016 erhielt AXA die Zertifizierung Economic Dividends for Gender Equality (EDGE) für ihren Hauptsitz (GIE AXA Paris), ihre wichtigste Gesellschaft in Frankreich (AXA France) sowie in den 16 Ländern eines wichtigen weltweiten Center of Excellence („AXA Technology Services“), das beinahe 16.400 Mitarbeiter umfasst. Diese Zertifizierung dient als Anerkennung der globalen Engagements und Initiativen von AXA zur dauerhaften Sicherstellung von Geschlechterdiversität und Gleichstellung am Arbeitsplatz.

Da sich AXA zum Ziel gesetzt hat, das Unternehmen mit der höchsten Inklusionsrate innerhalb der Finanzbranche zu werden, wurde mit Hilfe der Global Employee Resource Groups (ERGs) 2016 weiter versucht, Mitarbeiter von AXA weltweit für verschiedene Inklusionsthemen zu sensibilisieren. „Allies@AXA_Pride“, ein Team mit dem Thema sexuelle Ausrichtung und „WoMen@AXA“, ein Team mit dem Thema Geschlechtergleichstellung, haben seit ihrer Einführung 2014 an Mitgliedern gewonnen (insgesamt 2.300 Mitglieder).

Erwerbstätige Eltern wurden 2016 zu einem weiteren zentralen Thema gemacht: Im Dezember 2016 wurde angekündigt, die AXA Global Parent Policy ab 1. Januar 2017 innerhalb der 64 Länder, in denen AXA tätig ist, einzuführen. Mit Hilfe dieser globalen Arbeitnehmerleistung, die 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub und 4 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub bietet, unterstützt AXA sämtliche erwerbstätigen Eltern beim Ausgleich von Arbeit und Elternpflichten.

Darüber hinaus unterstützt und fördert AXA weiterhin die Integration von Mitarbeitern mit Behinderung. Nach Unterzeichnung der Global Business and Disability Network Charter der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organization, ILO) veranstaltete AXA im Juni 2016 die Disability Matters Europe Conference, auf der 100 Vertreter von Unternehmen und Verbänden zusammenkamen, um über die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu sprechen. AXA beteiligt sich zudem weiterhin aktiv an der Arbeitsgruppe zu mentaler Gesundheit der ILO zur Förderung gesunder Arbeitsumgebungen. In Frankreich beschäftigte AXA 2016 750 Mitarbeiter mit Behinderung.

Gesundheit und Sicherheit, Fehlzeiten und Wohlbefinden der Mitarbeiter

AXA hat Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien auf Konzernebene entwickelt, die Regeln enthalten, die für alle lokalen Gesellschaften gelten und von ihnen umzusetzen sind, um ein einheitliches Management der Gruppe, ihrer Risiken und ethischer Grundsätze sicherzustellen. 2017 wird AXA zusätzliche Prozesse zur Gesundheits- und Sicherheitsüberwachung einführen, um die Einhaltung der Richtlinien auf Konzernebene durch alle Gesellschaften von AXA zu gewährleisten. In Europa sind Gesundheits- und Sicherheitspflichten durch die Vereinbarung mit dem Europäischen Betriebsrat abgedeckt, die mit den Arbeitnehmerorganisationen im Juni 2009 abgeschlossen wurden und auf www.axa.com abrufbar ist.

Die Fehlzeitenquote blieb 2016 stabil bei 3,2 %. Da der Gesellschaftszweck von AXA in der Erbringung von Kapital- und Finanzdienstleistungen besteht (die gesamte Fehlzeitenquote aufgrund von Arbeitsunfällen beträgt 0,1 %), überwacht die Gruppe weder Schwere noch Häufigkeit von Arbeitsunfällen auf globaler Ebene. Systeme, Verfahren und Prozesse sind vorhanden und stimmen mit gegebenenfalls geltenden lokalen Anforderungen hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und sozialem Schutz überein.

Gesellschaften von AXA haben Maßnahmen zur Einführung von lokalen Richtlinien und Best-Practices getroffen, welche für spezifische Branchen und lokale Gegebenheiten maßgeschneidert wurden. Entsprechend dem Geschäftsumfeld von AXA erbringen Gesellschaften Dienstleistungen und unternehmen Informationskampagnen zu mit der Lebensführung zusammenhängenden Gesundheitsrisiken wie z. B. bestimmten Arten von Krebs und Herz-Kreislauf-Probleme, Fettleibigkeit, Rauchen, Verkehrssicherheit oder Stressvorbeugung.

Schulungen, Weiterbildung und Entwicklung

Die Ergebnisse von AXA bei der Entwicklung von Mitarbeiterfähigkeiten blieben hoch, wobei 85,4 % ihrer Mitarbeiter 2016 mindestens eine Schulung erhielten. Gleichzeitig betrug die durchschnittliche Anzahl an Schulungstagen je Mitarbeiter 3,0 Tage.

AXA konzentriert sich auf die Bereitstellung von globalen Lernlösungen zur Ermöglichung von mehr Lernflexibilität für alle Mitarbeiter in sämtlichen Regionen und Unternehmen, wobei auf die aktuellsten Ansätze und Technologien in folgenden Bereichen zurückgegriffen wird: Mitarbeiterführung und Management sowie technische und digitale Fähigkeiten.

2016 bot die „Digital Academy“ neue Programme („User Experience Bootcamp“, „Social Media for Distributors“, „Lead Management“). Die Big Data Learning Journey wurde durch zwei wichtige Programme gestärkt:

- den Start des Data-Science-Programms über einen „Corporate Open Online Course“ (COOC) mit mehr als 1.400 eingeladenen Mitarbeitern und einer Abschlussquote von 39 % für den gesamten COOC zum 31. Dezember 2016;

- das Programm Data Science for Analytics, ein 3-tätiger Kurs in der Programmiersprache Python, an dem 160 Mitarbeiter mit unterschiedlichen Profilen (Versicherungsmathematiker, Marketing, IT und Risikomanager) von 25 verschiedenen Gesellschaften teilnahmen.

Darüber hinaus steht das spielerische COOC „Do you speak Digital?“ nun 86.000 Mitarbeitern offen und umfasst beinahe 14.000 aktive Lernende. Der Erfolg der Plattform und ihr innovativer Ansatz wurden 2016 auf der Veranstaltung ACSEL (französischer Hub für die digitale Transformation) mit dem Preis für soziale Transformation ausgezeichnet.

Zudem wurden Maßnahmen zur Entwicklung von Fachkompetenzen eingeführt, wie z. B. die Schaffung von Entwicklungslehrplänen in den Bereichen Property & Casualty and Life & Savings wie z. B. „Life and Savings Protection Academy“ und „Underwriting fundamentals“.

Entsprechend dem Ziel von AXA zur Schaffung eines globalen virtuellen Lernangebots, um Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, jederzeit an jedem Ort und auf jedem Gerät auf Wissen zuzugreifen, wird die Mehrzahl der Lernprogramme über das „Global Learning Management System“ (GLMS) bereitgestellt, wobei manche ausschließlich im Format „Massive Online Open Course“ (MOOC) bereitgestellt werden. Stand heute haben 44 Geschäftseinheiten das GLMS eingeführt und umgesetzt. Zum 31. Dezember 2016 hatten mehr als 92.000 Mitarbeiter Zugang zum GLMS und seinen Inhalten.

Ein weiteres innovatives Angebot speziell für Führungskräfte von AXA war die Initiative „Digital Reverse Mentoring“, in deren Rahmen digital versierte Mitarbeiter mit ihren Vorgesetzten zusammenkamen und in Bezug auf Themen wie neue Technologien, Verwendung sozialer Medien und Trends als deren Mentoren agierten. 2016 unterstützten 525 Mitarbeiter 718 „Schüler“ weltweit und erbrachten so insgesamt mehr als 4.000 Stunden an Mentoring

Schulungen

Schulungstage 2016 Veränderung 2015
Anzahl Schulungstage von angestellten Mitarbeitern 323.967,1 Tage -1,2 % 327.939,3 Tage
- Nicht-Vertriebskräfte 222.702,2 Tage   227.968,8 Tage
- Vertriebskräfte 101.264,9 Tage   99.970,5 Tage
Schulungsteilnehmer 2016 Veränderung 2015
Anteil der angestellten Mitarbeiter, die mindestens eine Schulung erhalten haben 85,4 % +4,1 Pkt. 81,3 %
- Nicht-Vertriebskräfte 84,8 %   79,3 %
- Vertriebskräfte 89,3 %   93,5 %
Durchschnittliche Anzahl Schulungstage von angestellten Mitarbeitern 3,0 Tage   3,0 Tage
- Nicht-Vertriebskräfte 2,4 Tage   2,4 Tage
- Vertriebskräfte 6,7 Tage   6,3 Tage

Gewinnung und Bindung von Talenten

Performance- und Talentmanagement

AXA führt „Organization and Talent Review“ (OTR)-Prozesse durch. Dabei handelt es sich um systematische Überprüfungen von organisatorischen Strukturen, Herausforderungen und wesentlichen Positionen. Mit Hilfe des Prozesses soll das Potenzial wichtiger Mitarbeiter identifiziert werden, unter Berücksichtigung ihrer Performance und ihres Führungsverhaltens. Darüber hinaus bietet er Unterstützung beim Aufbau einer robusten und soliden Talent-Pipeline, um weltweit die richtigen Mitarbeiter zu finden.

2016 wurde OTR speziell begleitend zu den Änderungen innerhalb der Organisation eingeführt, die sich aus der Umsetzung eines neuen Governance-Modells für die Gruppe ergaben.

2016 wurde ein Standard für das Performancemanagement eingeführt, um sicherzustellen, dass performancebasierte Vergütung, formalisiertes Skill-Mapping und die Beurteilung von Schulungsbedarf effizient ablaufen. Während des Jahres haben zwei Gesellschaften begonnen, diesen neuen Standard des Performancemanagements mit verbundener Plattform im Rahmen eines Pilotprojektes zu testen. Die Gruppe verfügt zudem über eine multidimensionale Feedback-Plattform „AXA 360°“, die sämtlichen Mitarbeitern von AXA ermöglicht, qualitatives Feedback von ihrem beruflichen Netzwerk zu erhalten und einen umfassenden und maßgeschneiderten Entwicklungsplan zu entwerfen.

Arbeitgebermarke und Absolventen

Im gesamten Jahr 2016 förderte AXA weiter ihre Arbeitgebermarke über globale Kampagnen auf LinkedIn und anderen sozialen Medien mit dem Ziel, die Anstrengungen zur Personaleinstellung von den lokalen Gesellschaften von AXA zu unterstützen. Ziel ist es, bei den derzeitigen Mitarbeitern von AXA ein Gefühl des Stolzes und der Zusammengehörigkeit zu wecken und die besten unterschiedlichen, internationalen Talente zu gewinnen.

Zur Verbesserung der Attraktivität ihrer Marke bei Young Professionals sowie potenziellen Mitarbeitern in den Bereichen Digital und Data Science hat AXA über Facebook und Twitter ihre Initiative „Discover AXA“ weiter verbreitet (mehr als 170.800 Likes und Followers bis Ende Dezember 2016).

Des Weiteren wurde 2016 eine globale Kampagne auf LinkedIn in den Bereichen Digital IT und Data Science ins Leben gerufen, um wichtige Talente anzuziehen und für sich zu gewinnen, die bereit sind, zur Transformation von AXA beizutragen.

Um mehr Zugang zu Studenten und insbesondere Absolventen zu erhalten, hat AXA die Initiative „Great Global Adventure“ neu aufgesetzt, mit der neue Talente für AXA gewonnen werden sollen. Diese Initiativen wurden im Jahresverlauf durch Erfahrungsberichte rund um die Gewinner der Jahre 2015 und 2016 auf Instagram begleitet.

2016 stellte AXA 179 Mitarbeiter in 16 Ländern über ihr Global Graduate Program ein. Zur schnelleren Entwicklung von Führungskompetenzen verfolgt AXA den Ansatz, Führungstalente durch Zuteilung herausfordernder Aufgaben in Einklang mit ihrer Zukunftsstrategie besser vorzubereiten.

Absolventen machen sowohl lokale als auch globale Erfahrungen. 2016 wurden 32 Absolventen ausgewählt, um im Rahmen einer Job-Rotation in eine andere Gesellschaft von AXA zu wechseln. Seit 2012 stehen Zweck, Zielsetzung und Strategie im Zentrum der Graduiertenprogramme von AXA und ermöglichen es Absolventen, wichtige Aufgaben mit Auswirkungen auf das Unternehmen zu übernehmen.

7.3. Informationen zum Bereich Umwelt

AXA ist sich ihrer Möglichkeiten bei der Sensibilisierung für Umweltschutz innerhalb der Gruppe ihrer Stakeholder bewusst. Daher versucht das Unternehmen, einen Beitrag zur Verbesserung des Verständnisses über globale und lokale Umweltrisiken zu leisten, und verpflichtet sich, dem Klimawandel aktiv zu begegnen. Die Umweltstrategie von AXA umfasst sowohl Geschäftsfaktoren (unten näher beschrieben) als auch operationelle Faktoren wie z. B. die Reduzierung unserer internen Umweltbilanz. Insbesondere verpflichtet sich AXA, ihren Energie-, Papier- und Wasserverbrauch aktiv zu steuern sowie CO2-Emissionen und Abfall zu reduzieren.

Definition des Umfangs des Umweltmanagements

In Bezug auf das Gesetz Grenelle 2 stellt die AXA Gruppe klar, dass ihre direkten Geschäftstätigkeiten mit Fokus auf Finanzdienstleistungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt haben. AXA hat einige Standorte nach Umweltschutzkriterien eingestuft, sie produzierten jedoch keine signifikanten Emissionen mit Auswirkungen auf Luft, Wasser und Boden; AXA konzentriert sich hauptsächlich auf eine Reduzierung ihrer CO2-Emissionen. Es ist unwahrscheinlich, dass durch Aktivitäten und Einrichtungen Geräusch- und Geruchsemissionen generiert werden. Nach Wissen von AXA wurden in Bezug auf diese Art von Verschmutzung keine Beschwerden gegenüber AXA vorgebracht. Die Aktivitäten und die Landnutzung von AXA gefährden die biologische Vielfalt oder Wasserressourcen nicht signifikant, da sich der Wasserverbrauch hauptsächlich auf die Gebäudenutzung begrenzt. Die Landnutzung beschränkt sich auf die Flächen, auf denen AXA ihre Gebäude errichtet (d. h. rund 28 % der gesamten belegten Fläche). 2016 leisteten 545.116 m2 an von AXA verwendeten Grünflächen einen Beitrag zur Erhaltung von biologischer Vielfalt.

Kohlendioxid ist das schwerwiegendste von AXA emittierte Treibhausgas (in Verbindung mit Kraftstoff- und Energieverbrauch). Elektronikschrott ist die gefährlichste Abfallart von AXA. Papier ist der wichtigste von AXA verbrauchte Rohstoff. Infolgedessen konzentrieren sich die Berichts- und Managementprozesse im Umweltbereich auf den Energie-, Wasser- und Papierverbrauch sowie auf verbundene CO2-Emissionen.

Performance-Ziele

AXA verfügt seit 2002 über einen Berichterstattungsprozess in Sachen Umwelt. Die Steuerung unserer Umweltbilanz in Einklang mit den Standards von Grenelle 2 ist zu einem der Schwerpunkte unserer Corporate-Responsibility-Strategie geworden. Diese Maßnahmen werden vom Bereich Corporate Responsibility und operativen Teams (z. B. Beschaffung, IT, Marketing, HR). von AXA durchgeführt. AXA hat ein Ziel zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen festgelegt, das sämtliche Emissionen von Treibhausgasen umfasst („Scopes“([3])):

- Scope 1: Emissionen durch an AXA-Standorten sowie vom Fuhrpark von AXA verbrauchten Kraftstoff;

- Scope 2: Emissionen durch gekaufte Energie (hauptsächlich von AXA-Einrichtungen verbrauchte Elektrizität);

- Scope 3: Emissionen aus Geschäftsreisen und Papierverbrauch;

- Anmerkung: Anlagebezogene „indirekte“ Scope-3-Emissionen werden in untenstehendem Abschnitt über verantwortungsbewusstes Anlegen analysiert.

Der angestrebte globale Leistungsindikator (Key Performance Indicator, KPI) von AXA für den Zeitraum 2012-2020 ist es, ihre CO2-Emissionen je Vollzeitäquivalent (FTE) um 25 % zu reduzieren. Dieses Ziel ist in folgende Ziele untergliedert:

- -35 % Energieverbrauch (kwh/FTE) - Scopes 1&2;

- -15 % Geschäftsreisen: Fuhrpark (km/FTE) - Scope 1;

- -5 % Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug (km/FTE) - Scope 3;

- -45 % Büropapier (kg/FTE) - Scope 3;

- -50 % Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen (kg/Kunde) - Scope 3.

Darüber hinaus hat die Gruppe auch zwei Umweltziele festgelegt, die in keinem Zusammenhang mit CO2-Emissionen stehen:

- 95 % des Papiers muss aus recycelten oder nachhaltigen Quellen stammen;

- -15 % Wasserverbrauch.

Berichtsnetzwerk und -prozess in Umweltfragen

Zur Messung der Umweltbilanz koordiniert das Team Group Corporate Responsibility ein Netzwerk von rund 300 spezialisierten Umweltmanagern und -mitarbeitern in lokalen Gesellschaften. Dieses Netzwerk überwacht den jährlichen Fortschritt bei den Reduktionszielen über das interne Berichtstool, das lokale Gesellschaften bei der Beurteilung ihrer eigenen Maßnahmenpläne und Ziele unterstützt. Diese Manager analysieren daraufhin Indikatoren, identifizieren Performance-Ziele und fördern die Verbreitung von Best-Practices. Zur Unterstützung dieser Maßnahmenpläne haben Gesellschaften eine große Vielzahl an Aktivitäten eingeführt, um Bewusstsein für das Thema zu schaffen und Mitarbeiter über Umweltfragen und -risiken aufzuklären. Auf Konzernebene organisiert AXA ein jährliches Event zu Corporate Responsibility, die „CR Week“, die von allen lokalen Gesellschaften durchgeführt wird. Umweltbewusstsein ist eines der Hauptthemen dieser Veranstaltungen.

Darüber hinaus wird jedes Jahr in 41 Ländern und in 22 Sprachen eine Transportumfrage durchgeführt, um die Menge an CO2 Emissionen in Verbindung mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu ermitteln und Mitarbeiter für alternative Transportmöglichkeiten zu sensibilisieren.

Reduzierung der Auswirkungen der AXA Gruppe auf die Umwelt

Stromverbrauch

Der fossile Energieverbrauch ist eine der Hauptquellen für CO2 weltweit. Um unsere CO2-Emissionen aus Stromverbrauch („Scopes 1&2“) zu senken, vertraut AXA auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, eine Steigerung des Umweltbewusstseins unter Mitarbeitern und, falls möglich, den Bezug von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen.

Der Energieverbrauch von AXA pro FTE sank 2016 um 4 % verglichen mit 2015. Gesellschaften von AXA haben erhebliche Fortschritte bei der Reduzierung ihres Energieverbrauchs gemacht, z. B.:

- AXA Technology Services hat ihr Green-IT-Programm vorangetrieben, das aus Server-Überholungen, Konsolidierung und Virtualisierung von Datenzentren, PC-Überholungen und Strommanagement besteht. Beispielsweise reduzierte sich der Gesamtverbrauch von AXA Technology Services um fast 7 % im Vergleich zu 2015, was einem Nettorückgang von beinahe 4 GWh entspricht. Der Stromverbrauch in Datenzentren sank 2016 um 2 % auf rund 43 GWh, was einem Nettorückgang von 1 GWh entspricht;

- einige Gesellschaften haben ihre Energieeffizienz durch Aufbesserungen ihrer Einrichtungen verbessert. Beispielsweise hat AXA General Insurance Japan ihre Beleuchtung in einem ihrer Call-Center auf LED umgestellt und ihre Klimaanlage zur Reduzierung ihres Stromverbrauchs erneuert;

- einige Gesellschaften sind bei Standortwechseln in energieeffizientere Gebäude umgezogen (z. B. AXA Morocco).

Der Energieverbrauch in den Räumlichkeiten von AXA entfällt zu 74 % auf Elektrizität, zu 16 % auf Gas, zu 7 % auf Kraftstoff/Wasserdampf und zu 3 % auf Kaltwasser. Der Anteil der in Räumlichkeiten von AXA verbrauchten erneuerbaren Energie lag 2016 bei nahezu 53 %. Wichtige Verbesserungen wurden Ende 2016 erzielt, als sämtliche französischen Gesellschaften (AXA France, AXA Corporate Solutions France) ihren Elektrizitätsmix auf 100 % erneuerbare Energien umstellten.

CO2-Emissionen: Transport, Papier und Energie

CO2-Emissionen tragen wesentlich zum Klimawandel bei; Unternehmen müssen ihren Beitrag zur Reduzierung dieser Emissionen leisten. Neben den oben beschriebenen Zielen und Initiativen hat sich AXA auch zur Übernahme von „Science Based Targets“ (sciencebasedtargets.org) zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtet. Übernommene Ziele gelten als wissenschaftlich belegt („science-based“), wenn sie in Einklang mit dem erforderlichen Maß an „Dekarbonisierung“ liegen, um den globalen Temperaturanstieg unter 2 Grad Celsius zu halten, wie nach Definition der Zwischenstaatlichen Gruppe für Klimaveränderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC).

Die CO2-Emissionen je FTE in Bezug auf Energie, Papier und Geschäftsreisen (per Flugzeug, Zug und Firmenwagen) sanken zwischen 2016 und 2015 um 2 %. 50 % der CO2-Emissionen der Gruppe beziehen sich auf Energieverbrauch, 29 % davon aus Geschäftsreisen (per Flugzeug und Zug), 14 % aus dem Fuhrpark von AXA und 7 % aus Papier.

Die Gruppe hat 2011 Richtlinien für umweltfreundliches Reisen eingeführt, um damit verbundene Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Einige Gesellschaften haben diese Richtlinien zur Erfüllung lokal spezifischer Anforderungen angepasst. So war beispielsweise AXA Deutschland eines der ersten Unternehmen in Deutschland, das ein Programm für „flexibles Fahren“ eingeführt hat, um ein innovatives und umweltfreundliches Mobilitätskonzept zu fördern. Mitarbeitern steht es frei, die Car-Sharing-Fahrzeuge für geschäftliche und private Zwecke zu nutzen, was zur Reduzierung der Fuhrparkgröße der Gesellschaft beiträgt. Zur Förderung der Umstellung auf Elektromobilität hat AXA Schweiz ein „E-Mobilitätsprogramm“ ins Leben gerufen und damit begonnen, Aufladestationen für Mitarbeiter zu installieren. Um Mitarbeiter einen Verzicht auf Reisen zu erleichtern, hat die Gruppe darüber hinaus 50 Video-Konferenzräume geschaffen. Dennoch nahmen die mit Fahrten von Wohnung zu Arbeitsstelle verbundenen CO2-Emissionen je FTE im Vergleich zu 2015 um beinahe 3 % zu (0,72 TEQ CO2 je FTE).

Wasserverbrauch

Wasserknappheit ist ein wachsenden globales Problem, bedingt durch schnelles Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und gestiegener Nachfrage nach Rohstoffen. Intelligentes Wassermanagement kann daher eine entscheidende Rolle bei der nachhaltigen Verwendung dieser Ressource spielen. Infolge unserer Bemühungen in Vorjahren ist der Wasserverbrauch von AXA je FTE 2016 um beinahe 6 % zurückgegangen. Seit 2008 haben die Gesellschaften von AXA die Steuerung und Berichterstattung hinsichtlich ihres Wasserverbrauchsverhaltens verbessert. Verbundene aktuelle Initiativen umfassen die Installation von Wassersensoren in Toiletten von AXA France und die Einführung von Initiativen zur Wassereinsparung in verschiedenen Gesellschaften (z. B. AXA Schweiz).

Papierverbrauch

Wälder dienen als natürliche CO2-Filter und der Erhaltung von Biodiversität und Lebensräumen. Bestimmte nicht nachhaltige Prozesse bei der Herstellung von Papier gefährden viele natürliche Wälder. AXA hat sich 2015 der Plattform „We mean Business“ (www.wemeanbusinesscoalition.org) angeschlossen, um die Lieferketten des Unternehmens bis 2020 frei von rohstoffbedingter Abholzung zu machen. In Einklang mit dieser Verpflichtung hat AXA Regelungen umgesetzt, um 95 % ihres Papiers aus nachhaltigen und Recycling-Quellen zu beziehen.

AXA ist bestrebt, den Anteil an Papier aus Recycling-Quellen oder nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu erhöhen. 2016 bezog AXA 61 % ihres Büropapiers und 69% ihres Papiers für Marketing- und Vertriebsunterlagen aus Recycling-Quellen. Zur Förderung dieser Art von Papier schreibt die Gruppe seit 2011 umweltfreundliches Papier als Mindeststandard für die wichtigsten Gesellschaften der Gruppe vor. Hierbei muss erwähnt werden, dass AXA Technology Services eine Richtlinie für die Papierbeschaffung herausgegeben hat, die vorsieht, dass sämtliches beschafftes Papier bis 2020 aus recycelten oder nachhaltigen Quellen stammen muss.

Der Büropapierverbrauch von AXA pro FTE sank 2015 um 13 % verglichen mit 2016. Eine wesentliche Anzahl von Gesellschaften hat ein Druckrichtlinie zur Reduzierung des Verbrauchs von Büropapier eingeführt. Diese umfasst die Reduzierung der Anzahl an Drucker und die Einführung eines Buchungssystems zur Erfassung sämtlicher gedruckten Unterlagen (z. B. AXA UK). 2016 ging auch der Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen pro Kunde verglichen mit 2015 um 4 % zurück, teilweise zurückzuführen auf einen genaueren Bemessungsprozess in einigen Gesellschaften. Beispielsweise lieferten in der Region Asien die größten Beiträge zu diesem Rückgang AXA Malaysia GI (61 %) aufgrund des Transformationsprojekts zur Steigerung des Bewusstseins für Umweltthemen und AXA Malaysia Life (42 %) aufgrund einer stärkeren Nutzung von sozialen und digitalen Medien sowie E-Mails.

Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft

Aufbauend auf Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft und mit dem Ziel, lückenlose Lebenszyklen von Produkten zu schaffen, setzen wir auf Recycling und Wiederverwendung, um unsere Abfallwirtschaft wo immer möglich besser zu steuern. Verglichen mit 2015 hat sich die Menge an unsortiertem Abfall und für Recyclingzwecke gesammeltem Papier von AXA infolge von Erneuerungen und Verlagerungen um 21 % bzw. 8 % reduziert. Beispielsweise haben Gesellschaften wie AXA Belgium und AXA Schweiz Prozesse zur Abfallsammlung eingeführt und die Menge somit erhöht. Was das Recycling von Tintenpatronen und Tonern betrifft, hat AXA ebenfalls einen Rückgang von 68 % auf 62 % verzeichnet. Die IT-Geschäftseinheit von AXA, AXA Technology Services, für die Elektronikschrott von besonderer Relevanz ist, leistet einen wesentlichen Beitrag zu unseren Bemühung und versucht, die Einhaltung der Waste Electronic and Electrical Equipment (WEEE) Directive zu gewährleisten.

Speise- und Lebensmittelreste werden in 75 Kantinen der Gruppe gesammelt. Seit 2014 recyceln 4 Standorte in der Region Paris (Terrasses 1 und 5 in Nanterre, Val-de-Fontenay und Marly) organische Abfälle aus ihren Restaurants. Im Hauptsitz von AXA werden Speise- und Lebensmittelreste zum Recycling getrennt in Biotonnen gesammelt. Seit 2016 ist diese Kantine auch als umweltfreundliches Restaurant zertifiziert.

AXA ist sich auch der Rolle bewusst, die das Unternehmen als Versicherer in Hinblick auf Anforderungen der Kreislaufwirtschaft spielen kann. Der französische Carsharing-Dienst BlaBlaCar und AXA haben das erste Versicherungsprodukt für Fahrgemeinschaften seiner Art auf den Markt gebracht. Mitglieder von BlaBlaCar profitieren von kostenlosen Zusatzversicherungen von AXA. BlaBlaCar und AXA haben gemeinsam an der Entwicklung eines von AXA gezeichneten Versicherungsprodukts gearbeitet, das sich insbesondere auf Fahrgemeinschaften über Langdistanzen bezieht.

Geschäftsbezogene Umweltinitiativen

Neben der Verbesserung ihrer operativen Umweltbilanz versucht die Gruppe ihre „indirekten“ Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren, indem sie Versicherungs- und Anlagelösungen zur Förderung umweltfreundlichen Verhaltens bietet.

Zahlreiche Produktangebote mit ökologischem Mehrwert wurden von verschiedenen Gesellschaften von AXA im Geschäftssegment Property & Casualty entwickelt:

- Initiativen umfassen Kfz- und Fuhrpark-Versicherungen zur Förderung von CO2-armen Fahrzeugen (z. B. Elektro-, Hybrid- und schadstoffarme Fahrzeuge), Haushaltsversicherungen zur Förderungen von Energieeffizienz (Upgrades auf emissionsarme Geräte), Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie (z. B. Wind- und Sonnenenergie) sowie umweltfreundliche Strategien zur Schadenregulierung (z. B. Reparatur anstatt Ersatz von automobilen Ersatzteilen). Zusätzlich zu spezifischen Produkten hat AXA France Assurance Citoyenne entwickelt, eine Screening-Methodik und ein Gütesiegel zur stärkeren Einbeziehung von ökologischer Erwägungen (siehe Abschnitt geschäftsbezogene gesellschaftliche Initiativen);

- in Bereich Firmengeschäft hat AXA Corporate Solutions einen Geschäftsbereich Energie zur Stärkung ihrer Kompetenzen und Kapazitäten bei der Versicherung von Kunden in der Energiebranche geschaffen. Dies umfasst Produktionsanlagen für erneuerbare Energien unterstützende Versicherungsprodukte, deren Prämienvolumen AXA bis 2020 verdoppeln will, sowie fossile Kraftstoffe. Zudem hat AXA Richtlinien für das Underwriting von Kohlebergbau und thermischen Kohlekraftwerken entwickelt, die Überlegungen hinsichtlich eines nachhaltigen Energiewandels umfassen. AXA bietet parametrische Versicherungsprodukte, die beispielsweise versicherte lokale Gemeinschaften unterstützen, die sich den Folgen von klimabedingten Katastrophen (insbesondere Trockenheit oder Überschwemmungen) auf landwirtschaftliche Erzeugnisse gegenübersehen.

Neben P&C-Produkten finden Sie ausführlichere Informationen zur Integration von AXA von Umweltfaktoren in ihre Anlagestrategie unter Abschnitt 7.5 „Verantwortungsbewusstes Anlegen, Artikel 173/Klimabezogene finanzielle Angaben“. Weitere Beispiele zu geschäftsbezogenen Umweltinitiativen finden sich unter: https://www.axa.com/en/about-us/environment-climate-change

Die Position von AXA hinsichtlich des Klimawandels

AXA vertritt hinsichtlich des Klimawandels die Position, sich nicht nur daran anzupassen, sondern ihre privilegierte Position auszunutzen, um Lösungen bereitzustellen (siehe obige Abschnitte). Tatsächlich sind Versicherer gut aufgestellt, um Klimarisiken zu begegnen. Sie können Risiko-Research und -Aufklärung finanzieren und fördern. Sie besitzen Schadensdaten sowie Modelle und Tools zur Analyse und Projektion dieser Daten. Die haben die Pflicht, Wissen über solche neuen Risiken zu verbreiten, einschließlich zuvor unbekannte gesellschaftliche Gefahren. Versicherer sind durch ihre umfangreichen Anlagen zudem gut aufgestellt, um die richtigen Signale an die Anlegergemeinschaft und die spezifischen Unternehmen, in die sie investieren, zu senden. Die Strategie behandelt die Aspekte „Mitigation“ und „Adaptation“ des Klimawandels. Dabei spielen nicht nur eigene bzw. kommerzielle Interessen eine Rolle; die entsprechenden Initiativen müssen globale und kollektiv umgesetzt werden, um effektiv zu sein.

Die Gruppe ist sich der wichtigen Rolle, welche die Versicherungsbranche in der Klimadebatte spielt, bewusst. Die Bemühungen von AXA konzentrieren sich auf die folgenden drei Hauptbereiche:

- Erweiterung des Wissens über Klimarisiken;

- Stärkung von Dienstleistungen zur Verhinderung von Klimarisiken, sodass betroffene Gruppe sich besser auf den Klimawandel einstellen können;

- Entwicklung von Versicherungsprodukten und Anlagerichtlinien, die Mitigation und Adaptation fördern.

AXA war eine aktive Unterstützerin der UN-Klimaschutzkonferenzen 2015 (COP21) und 2016 (COP22) und wies insbesondere auf die Bedeutung von Klimaresistenz, die Belegung von Kohlenstoffemissionen mit umfangreichen Kosten sowie die Anforderungen für finanzielle Vorschriften und Regelungen zur Förderung und Unterstützung von langfristigen Qualitätsanlagen hin. AXA ist der Ansicht, dass das Unternehmen auch politische Entscheidungsträger darüber aufklären kann, wie wichtig es ist, dem Klimawandel beizukommen. Jüngste Beispiele für unser Engagement sind die Übernahme des stellvertretenden Vorsitzes der Taskforce on Climate-Related Financial Disclosures des Financial Stability Board und die Übernahme des Vorsitzes der EU High-Level Expert Group on Sustainable Finance (weitere Informationen siehe unteren Abschnitt „Verantwortungsvolles Anlegen“).

2016 schloss AXA eine zweijährige Partnerschaft mit UN Habitat mit Fokus auf der Reduzierung von Katastrophenrisiken. Die Partnerschaft hat das Ziel, Gebäuderegelungen und deren Umsetzung in Ländern mit Anfälligkeit gegenüber Naturkatastrophen zu verbessern und Länder dazu zu bringen, das Konzept „building back better“ umzusetzen sowie Todesfälle zu reduzieren und wirtschaftliche Verluste infolge von Naturkatastrophen zu begrenzen. Diese Partnerschaft unterstützt auch die Bemühungen im Bereich Klimaresistenz und die allgemeinen Ziele des Sendai-Rahmenkonzepts.

Der AXA Research Fund hat einen neuen Lehrstuhl im Bereich afrikanische Klimarisiken im Rahmen der African Climate and Development Initiative an der Universität von Kapstadt finanziert. Sein Ziel ist es, einen wichtigen Beitrag im Research-Bereich für Klimarisiken für den Kontinent zu leisten. Die Ziele dieses langfristigen Research-Programms umfassen die Verbesserung unseres Verständnisses über vergangene, gegenwärtige und künftigen Klimarisiken, sowohl in Bezug auf Klimaphänomene als auch auf Belastungen und Anfälligkeit. Darüber hinaus werden dadurch Möglichkeiten zur Reduzierung dieser Belastungen und Anfälligkeiten geschaffen und Mechanismen definiert, welche die Umsetzung von Maßnahmen zur Risikoreduzierung und -anpassung ermöglichen.

AXA hat die Verpflichtung des Privatsektors zur Reduzierung von Katastrophenrisiken der UNISDR (United Nations Office for Disaster Risk Reduction) unterzeichnet und ist in deren Beratungsgremium vertreten. Diese Grundsätze umfassen fünf zentrale Bereiche in Bezug auf die Rolle, die der Privatsektor bei der zusätzlichen Förderung von Katastrophenschutz, Resistenz und Risikoreduzierung einnehmen kann (z. B. mehr öffentlich-private Partnerschaften, Austausch von Fachwissen im Risikomanagement usw.). AXA ist auch Teil der African Risk Capacity, eines gemeinsamen Mechanismus für die Bereitstellung von Versicherungsschutz für afrikanische Regierungen im Falle von Naturkatastrophen oder extremen Wetterereignissen.

Rechtliche Maßnahmen und Umweltaufwendungen

In Bezug auf Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen ergibt sich das Hauptproblem aus der Existenz von spezifischen als kritisch eingestuften Einrichtungen (in Bezug auf Umweltschutzzwecke) wie z. B. Kraftstofftanks für Notstromaggregatoren oder umfassende Klimaanlagen. 2016 verfügten nach Angaben der Gruppe 32 Standorte über besondere Genehmigungen. Ihre Auswirkungen auf ihre Umgebung sind minimal. Nichtsdestotrotz profitieren diese Einrichtungen durch ihre Einstufung von angemessener Wartung und ihre Übereinstimmung mit lokalen rechtlichen Verpflichtungen wird regelmäßig überwacht.

Die gesamte Bandbreite an Aufwendungen für den Umweltschutz ist von geringerem Ausmaß, lokal begrenzt und besitzt heterogenen Charakter, weshalb sie auf Konzernebene nicht überwacht werden. Es wurden keine spezifischen Rücklagen oder Garantien zur Abdeckung von Umweltrisiken gebildet, da die Rechtsrisiken aus der Steuerung der direkten Umweltauswirkungen von AXA gering sind. Darüber hinaus besaßen nach Angaben von AXA 2016 50 Standorte irgendeine Art von Umweltzertifizierung.

Umweltkennzahlen der AXA Gruppe (a) Einheit 2015 2016
Anzahl Mitarbeiter vor Ort, Vollzeitäquivalente (FTE) FTE 116.303 115.819
Netto-Innenfläche (Standorte) m2 1.910.211 1.834.057
STROM (Standorte)      
Stromverbrauch (b) MWh 423.027 404.466
KPI: Stromverbrauch pro Person KWh/FTE 3.637 3.492
Veränderung ggü. 2015     -4%
TRANSPORT      
Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug (c) Tausend km 332.400 349.099
Geschäftsreisen: Fuhrpark AXA Tausend km 268.938 253.986
Fahrt Wohnung/Arbeitsstelle (Hin- und Zurück) (d) Tausend km 957.561 934.783
CO2-EMISSIONEN (e)      
CO2-Emissionen: Stromverbrauch vor Ort t CO2-eq. 121.514 114.231
CO2-Emissionen: Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug t CO2-eq. 61.372 65.023
CO2-Emissionen: Geschäftsreisen: Fuhrpark AXA (f) t CO2-eq. 33.441 31.304
CO2-Emissionen: Papier t CO2-eq. 16.992 16.291
KPI: CO2-Emissionen aus Stromverbrauch vor Ort, Papier und Geschäftsreisen (Flugzeug, Zug, Fuhrpark AXA) pro Person T. CO2-eq. 2,01 1,96
Veränderung ggü. 2015     -2%
CO2-Emissionen: Fahrt Wohnung/Arbeitsstelle (g) t CO2-eq. 80.963 82.984
WASSER      
Wasserverbrauch (h) m3 1.075.030 1.008.154
KPI: Wasserverbrauch pro Person m3/FTE 9,23 8,69
Veränderung ggü. 2015     -6%
PAPIER (i)      
Verbrauch von Büropapier t 2.410 2.090
KPI: Büropapierverbrauch pro Person kg/FTE 21 18
Veränderung ggü. 2015     -13%
Recyceltes Papier und/oder mit Nachhaltigkeitsgarantie: Büro % 62 61
Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen t 15.382 14.970
KPI: Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen pro Kunde (j) kg/Kunde 0,15 0,14
Veränderung ggü. 2015     -4%
Recyceltes Papier und/oder mit Nachhaltigkeitsgarantie: Marketing und Vertrieb % 65 69
ABFALL      
Unsortierter Abfall (k) t 5.963 4.707
Für Recycling sortiertes Papier t 4.636 4.253
Patronen und/oder Toner für Recycling % 68 62

Stabiler Berichtsumfang ggü. 2015, beinhaltet die 41 wichtigsten Länder, in denen die AXA Gruppe präsent ist. Key Performance Indicators (KPI) sind fett hervorgehoben.

(a) 2016 wurden Umweltindikatoren für Standorte mit insgesamt 92.553 FTEs, die an Standorten von AXA arbeiten, erfasst (sofern in diesen Fußnoten nicht anders angegeben) und wurden danach Kontinent für Kontinent extrapoliert, um sämtliche 115.819 angestellten FTEs (sämtliche Vertragstypen) abzudecken, die für die AXA Gruppe 2016 durchschnittlich arbeiten.

(b) Umfasst Elektrizität, Erdgas, Heizöl, Dampf, Kaltwasser und beinhaltet 92.553 FTEs.

(c) Diese Daten beziehen sich auf 92.469 FTEs.

(d) Schätzungen für Fahrten von Wohnung zu Arbeitsplatz basieren auf einer jährlichen Online-Transportumfrage, die an jeden angestellten Mitarbeiter von AXA ausgegeben wird. Diese Daten wurden von 17.259 FTEs erfasst und dann extrapoliert. Standorte mit einer Teilnahmequote von unter 5 % wurden aus dem Datenkonsolidierungsprozess ausgeschlossen.

(e) Die für jedes Land spezifischen Emissionsfaktoren für Energie, Zug und Flugzeug wurden 2013 überarbeitet. Quelle: lnternational Energy Agency (IEA) und Ademe.

(f) Der Fuhrpark von AXA bezieht sich auf 92.243 FTEs.

(g) Umfasst keine Firmenwagen, um eine Doppelzählung mit den Daten des Fuhrparks von AXA zu vermeiden.

(c) Diese Daten beziehen sich auf 89.450 FTEs. Einige Standorte in Asien und Amerika sind nicht mit Wasserzählern ausgestattet, was eine genaue Messung verhindert und sie aus dem Berichtsumfang vor Extrapolation ausschließt. Nichtsdestotrotz haben Gesellschaften damit begonnen, ihren Wasserverbrauch durch die Installation von Wasserzählern besser nachzuvollziehen (z. B. Datenzentren, AXA Ireland).

(f) Papier-Indikatoren beziehen sich auf 91.485 FTEs.

(j) Die Gruppe hatte 2016 107 Millionen Kunden.

(k) Unsortierte Abfälle beziehen sich auf 86.829 FTEs, was gering ist, da es vielen Gesellschaften momentan nicht möglich ist, exakte Daten für diesen Abfallstrom zu ermitteln.

7.4. Informationen zum Bereich Gesellschaft

Auswirkungen auf regionale Entwicklung, Untervergabe

Da die Tätigkeiten von AXA größtenteils dezentral erbracht werden und ihre Mitarbeiter sich auf eine Vielzahl von Standorten verteilen, haben die Aktivitäten von AXA im der Regel keine signifikanten direkten Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt oder die Entwicklung in einer spezifischen Region. Darüber hinaus vergibt AXA keine Aufträge in größerem Maße an Unterauftragnehmer.

Die größten Auswirkungen auf die Gesellschaft durch AXA geschehen durch ihre Versicherungs-, Vorsorge- und Anlagedienstleistungen, die zu Wirtschaftswachstum, Stabilisierung und einer besseren Risikoaufteilung zwischen Firmen und Haushalten wie auch Generationen beitragen. Diese gesellschaftliche Rolle betrifft nahezu alle Mitarbeiter und Unternehmen. Darüber hinaus erbringt AXA Leistungen für mehr als 100 Millionen Kunden weltweit, darunter Einzelpersonen, lokale Gemeinschaften und Unternehmen. Unsere Produkte und Dienstleistungen helfen unseren Kunden dabei, ihr Leben, ihr Eigentum, ihre Gesundheit und ihre Ersparnisse zu schützen und bietet somit langfristig Sorgenfreiheit, was es ihnen wiederum ermöglicht, in ihre Zukunft zu investieren und diese aktiv zu gestalten.

Neben dieser breiten makroökonomischen Aufgabe unterstützt AXA verschiedene Stakeholder durch Identifizierung und Underwriting von Risiken, Schadenregulierung und ihre Rolle als einflussreicher langfristiger Investor.

Geschäftsbezogene gesellschaftliche Initiativen

Wie im Abschnitt „Informationen zum Bereich Umwelt“ beschrieben, entwickelt AXA verschiedene Produkte und Dienstleistungen mit ökologischem Mehrwert. Die Produkte von AXA - Allgemeinversicherung, Vorsorge und verbundene Dienstleistungen - stellen keine direkten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für unsere Kunden dar. Im Gegenteil, in Form unserer Produkte unterstützen und belohnen wir gesundheits- und umweltbewusstes Verhalten und tragen zu einer Reduzierung sozialer Exklusion bei. Jüngste Beispiele von Geschäftsmaßnahmen mit Hinblick auf gesellschaftliche Anforderungen umfassen Folgendes:

Integration von gesellschaftlichen Themen in die Produktpalette

AXA France hat gemeinsam mit Vertretern der Zivilgesellschaft das Gütesiegel „Assurance Citoyenne“ geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Kriterien, die Mindestanforderungen für die Einstufung als „nachhaltige Versicherungsprodukte“ festlegen. Diese Kriterien basieren auf Überlegungen hinsichtlich der Aspekte „Vertrauen“ (z. B. klare Mitteilungen an Kunden und spezialisierte Schadenregulierer), „Prävention“ (z. B. Preisanreize, die Kunden dabei helfen, Risiken zu identifizieren und zu verhindern oder zu reduzieren), „Umwelt“ (z. B. papierlose Kommunikation, Produkte mit Anreizen oder Preisvorteilen für Gebäude, die umweltfreundliche Materialien verwenden) und „Fairness“ (z. B. Produktzugang für soziale Gruppen, die üblicherweise vom Versicherungsmarkt ausgeschlossen sind). Auf Grundlage von internen Ratings hat AXA France eine offizielles Gütesiegel, Assurance Citoyenne, eingeführt. Dieses Gütesiegel macht gegenüber den Kunden deutlich, dass die Produkte von AXA France neben dem klassischen Versicherungsschutz auch zusätzliche Merkmale und Dienstleistungen zur Förderung von Nachhaltigkeit und Geschäftsethik umfassen. 2016 wurde das Gütesiegel 43 Produkten verliehen, was beinahe der Hälfte des Umsatzes von AXA France im Bereich P&C entspricht.

Kunden aus Schwellenländern

17 % der globalen Versicherungsprämien kommen aus Schwellenländern, obschon deren Beitrag zum globalen BIP bei 40 % liegt. Diese Diskrepanz lässt sich größtenteils auf die Unterversicherung in Ländern mit geringerem Einkommen zurückführen. Die Gründe für die globale Kluft des Versicherungsschutzes reichen von einem mangelnden Risikoverständnis bis zur Nichtverfügbarkeit von zugänglichen und finanzierbaren Lösungen aufgrund von technischen Herausforderungen und fragmentierten regulatorischen Regelwerken. 2016 kündigte AXA eine Geschäftsinitiative zur Förderung der finanziellen Inklusion und für bessere Angebote für die Mittelschicht von morgen an. Im Rahmen dessen soll die Entwicklung des Versicherungsangebots für Kunden in sämtlichen Märkten mit hohem Wachstum beschleunigt werden. Momentane Initiativen umfassen:

- Asien - Indien: Bharti AXA General Insurance (BAGI) arbeitet seit November 2016 mit Airtel Payment Bank (APB) zusammen, um allen Kontoinhabern bei APB privaten Unfallschutz zu bieten und so bis Ende 2016 100.000 Leben abzusichern (über 2 Millionen versicherte Leben bis Februar 2017; Indonesien: mit Hinblick auf Kunden der unteren Mittelschicht auf Darlehenssuche nutzt Mandiri-AXA General Insurance ihre Partnerschaft mit Mandiri Bank, um kreditbasierende Produkte an alle Kleinstunternehmens-Kunden von Mandiri zu vertreiben; Thailand: AXA GI hat eine Partnerschaft mit einem führenden Mobilfunkbetreiber in Thailand geschlossen, um allgemeine Versicherungsprodukte an über 600.000 potenzielle Kunden zu vertreiben. Gemeinsam mit dem thailändischen Staat versichert AXA GI auch 2,6 Millionen Bauern; Malaysia: in Zusammenarbeit mit der malaysischen Post bietet AXA Malaysia Schadens- und Unfallversicherungen für mehr als 120.000 Kunden; Philippinen: AXA Philippines arbeitet mit einer führenden Mikrofinanzinstitution (MFI) sowie mehreren digitalen Playern zusammen, um Versicherungen an Kunden aus Schwellenländern zu vertreiben.

- EMEA LATAM - Marokko: AXA arbeitet seit 2012 mit einer großen MFI zusammen, um kreditbasierte Produkte für 140.000 Kleinstunternehmen bereitzustellen; Nigeria: AXA Mansard trat im Oktober 2013 in den Markt für Mikroversicherungen ein mit der Einführung eines Versicherungsprodukts für den Kundenstamm eines führenden Mobilfunkbetreibers. Zudem vertreibt AXA Mansard Mikroversicherungen über Partnerschaften mit MFIs; Ägypten: AXA Egypt arbeitet mit zwei MFIs beim Vertrieb von Lebensversicherungen zusammen; Libanon: AXA arbeitet mit einem Anbieter von Mehrwertdiensten beim Vertrieb von mobilen Mikroversicherungen zusammen; Brasilien: 2016 unterzeichnete AXA Brazil eine Vereinbarung mit einem führenden Einzelhändler über das Angebot von einigen Mikroversicherungen über diesen Kanal.

Mikroversicherungen in Frankreich

Zusätzlich zu den obengenannten Produkten für Schwellenländer bietet AXA seit 2007 auch Mikroversicherungen in Frankreich. AXA France und Macif (eine französische Versicherungsgesellschaft) bietet in Zusammenarbeit mit der französischen Organisation zur Unterstützung der Entwicklung von Kleinstunternehmen eine Mikroversicherung an. Es stehen drei Policen zur Auswahl: zwei umfassende Unternehmensversicherungs-Pakete für Unternehmer, die ihr Start-Up entweder zuhause oder in speziellen Geschäftsräumen beginnen, eine Kfz-Police und eine Haftpflichtversicherung für Unternehmen. Die durchschnittlichen Beiträge betragen weniger als 1 Euro pro Tag.

Integration von ökologischen, sozialen und ethischen Aspekten im Risikomanagement und in der Produktentwicklung

Falls angemessen integrieren die Underwriter und Portfoliomanager der Gruppe ökologische und soziale Risiken einschließlich Menschenrechtsbedenken sowie allgemeinere ethische Vorbehalte in Produktentwicklungsprozesse und Policen. Dies erfolgt insbesondere durch (1) Anwendung bestimmter sektorspezifischer Ausschlüsse (momentan in Bezug auf „kontroverse Waffen“, Kohle, Tabak und Palmöl), (2) die Underwriting-Richtlinien für das Unternehmensgeschäft im Bereich P&C, das lokale Gesellschaften von AXA verpflichtet, bestimmte sensitive Sektoren oder Aktivitäten auszuschließen, und (3) die „Richtlinie über Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Ländern und als mit hohen Korruptions- und politischen Risiken behaftete Länder“ („AXA Sanctions Policy“). Die Richtlinien und Verfahren der Gruppe für Geschäfte in oder mit Ländern, die als „Steueroasen“ gelten, internationalen Sanktionen oder Embargos unterliegen oder anderweitig als mit einem hohen Korruptions- oder politischen Risiko behaftet identifiziert sind, werden in genannter Richtlinie schriftlich festgehalten.

Dialog mit Stakeholdern

AXA definiert seine Stakeholder als sämtliche Einzelpersonen und Gruppen, die von ihren Geschäftstätigkeiten betroffen sind oder dies wahrscheinlich sein werden, was wiederum Auswirkungen auf die Performance der Gruppe oder die Umgebungen, in der sie tätig ist, haben könnte. Zu den Stakeholdern von AXA gehören die Aktionäre und Investoren der Gruppe, ihre Mitarbeiter, ihre Geschäftspartner und Lieferanten sowie Regierungen, internationale Organisationen und lokale Gemeinschaften.

Stakeholder Advisory Panel

Austausch kann durch regelmäßige Debatten, Meetings, Konferenzen, Umfragen oder formellere Strukturen wie dem Europäischen Betriebsrat des Unternehmens stattfinden. Außerdem kann AXA auch direkt mit Stakeholdern über strategische Partnerschaften zusammenarbeiten (siehe unten). Darüber hinaus verfügt AXA über ein Stakeholder Advisory Panel, das zweimal pro Jahr zusammenkommt und fundierte Einschätzungen zur Strategie der Gruppe und ihrem Corporate-Responsibility-Ansatz liefert. Im Dezember 2016 führte es eine globale Umfrage unter Stakeholdern durch, um einen besseren Austausch mit der lokalen Zivilgesellschaft und lokalen Gemeinschaften zu fördern.

Grundsätze für die Einbindung von Stakeholdern

AXA verfügt über eine Reihe von Grundsätzen für die Einbindung von Stakeholdern, die auf ihrer Unternehmens-Website veröffentlicht sind. Diese Grundsätze gelten für alle Unternehmen von AXA weltweit und legen die allgemeinen Ansatz von AXA in Bezug auf die Einbindung von Stakeholdern fest. Neben diesen Grundsätzen orientiert sich AXA bei der Einbindung ihrer Stakeholder auch an den eigenen internen Regeln und Verfahren der Gruppe sowie an externe Verpflichtungen wie dem UN Global Compact oder den UN Principles for Sustainable Insurance. Eine Einbindung der Stakeholder verbessert nach Ansicht von AXA das Verständnis der Gruppe für wichtige soziale, ökologische und Governance-Themen. Darüber hinaus werden dadurch Entscheidungsprozesse der Gruppe gestärkt, indem Risiken und Chancen für das Unternehmen leichter identifiziert und von AXA angebotene Produkte und Dienstleistungen verbessert werden können. Durch einen aktiven Austausch kann AXA auch zu einer Stärkung der Gesellschaft beitragen, indem sie Wissen, Kompetenzen und Ressourcen der Gruppe einer breiteren Zielgruppe zur Verfügung stellt. Die Einbindung von Stakeholdern bildet ein wesentliches Element der Corporate-Responsibility-Strategie von AXA.

Partnerschaften mit Stakeholdern

Im Rahmen dieser Strategie wird AXA eng mit einer Reihe von Partnern aus der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Diese Partnerschaften behandeln wichtige soziale und/oder ökologische Themen; ein Beispiel hierfür ist die seit langem bestehenden Partnerschaft von AXA mit CARE. Diese Partnerschaft wurde Ende 2016 um weitere drei Jahre verlängert. Zusammen werden AXA und CARE in drei Hauptbereichen arbeiten: Reduzierung von Katastrophenrisiken, Klimawandel und finanzielle Inklusion. Darüber hinaus ist AXA vor Kurzem zwei weitere Partnerschaften mit Stakeholdern eingegangen: Gemeinsam mit UNICEF wird man an der Bekämpfung von Fettleibigkeit bei Kindern in Mexiko arbeiten, während in Zusammenarbeit mit UN Habitat strengere Gebäudevorschriften in Ländern etabliert werden sollen, die besonders anfällig gegenüber Naturkatastrophen sind.

Gesellschaftliches Engagement: soziale und kulturelle Aktivitäten, Philanthropie, Bildung, Freiwilligenengagement von Mitarbeitern

Risiko-Research und -Aufklärung

Kunden vor Risiken und unerwarteten Ereignissen zu schützen, ist das wichtigste Ziel von AXA. Darüber ist AXA bestrebt, ihre Fähigkeiten, Ressourcen und Kompetenzen einzusetzen, um ein besseres Verständnis über die Risiken zu fördern, denen sich sowohl Einzelpersonen als auch die Gesellschaft als Ganzes gegenübersehen.

Zur Unterstützung dessen fördert das Programm für gesellschaftliches Engagement von AXA Risiko-Research und -Aufklärung. Dieser Ansatz ist in den 2011 eingeführten und regelmäßig aktualisierten Grundsätzen für gesellschaftliches Engagement des Unternehmens enthalten, nach denen Gesellschaften von AXA mindestens 50 % ihres jährlichen Budgets für gesellschaftliches Engagement in Risiko-Research und -Aufklärung investieren müssen. Dieses Ziel wurde 2016 annähernd erreicht, da 49 % der insgesamt 18,8 Mio. Euro([4]), die Gesellschaften von AXA an gesellschaftliche Projekte gespendet haben, in Risiko-Research und -Aufklärung flossen. Darüber hinaus unterstützte AXA auch andere gemeinnützige Initiativen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, Jugendbeschäftigung und humanitäre Hilfe. 2015 wurden außerdem spezielle Richtlinien für humanitäre Hilfe definiert.

Der Ansatz des gesellschaftliches Engagements von AXA umfasst zudem eine Reihe weiterer Aktivitäten und Initiativen, darunter:

- Freiwilligenengagement von Mitarbeiter über lokale Freiwilligenprogramme und die Initiative AXA Hearts in Action;

- den AXA Research Fund (siehe unteren Abschnitt);

- strategische Partnerschaften, darunter die seit Langem bestehende Partnerschaft mit CARE (seit 2011 hat AXA 5,4 Mio. Euro gespendet) und die 2016 eingegangenen Partnerschaften mit UNICEF und UN Habitat (siehe oberer Abschnitt);

- Förderung von Kunst und historischen Bauwerken, einschließlich Förderung des Louvre (bis Ende 2016) und des Schloss Versailles sowie des Nationalarchivs in Paris;

- Reaktion auf die Flüchtlingskrise: AXA hat einen Betrag von 1 Mio. Euro für Hilfsmaßnahmen während der aktuellen Flüchtlingskrise bereitgestellt, der sich zu gleichen Teilen auf „Notfallhilfe“ und „langfristige Unterstützung“ für Flüchtlingsgruppe aufteilt.

Freiwilligenengagement

Mitarbeiter von AXA weltweit unterstützen benachteiligte Menschen durch „AXA Hearts in Action“, das Freiwilligenprogramm der Gruppe. 2016 haben Tausende von Freiwilligen auf der ganzen Welt im Rahmen dieses Programmes ihre Fähigkeiten und ihre Zeit zur Verfügung gestellt, um unterprivilegierten Menschen zu helfen. AXA stellte Mitarbeiter für insgesamt rund 110.000 Arbeitsstunden(1) frei, um sich freiwillig zu engagieren, was einem Anstieg von 24 % gegenüber 2015 entspricht. Dieser Anstieg lässt sich auf neue fähigkeitenbasierte Programme, die Mitarbeiter von AXA einbeziehen, zurückführen, die in einigen Gesellschaften von AXA 2016 eingeführt wurden.

Der AXA Research Fund

Der AXA Research Fund, die wissenschaftliche Philanthropie-Initiative von AXA, unterstützt globale Grundlagenforschung, um ökologische, Lebens-, und sozio-ökonomische Risiken sowie Risiken in Zusammenhang mit Daten bzw. Technologie zu verstehen und effektiver zu verhindern. Seit 2007 hat der Fonds 166 Mio. Euro bereitgestellt, um die Forschung in 34 Ländern voranzutreiben. Die Gewährung von Fördergeldern unterliegt strengen akademischen Kriterien, aufbauend auf einem transparenten und strengen Auswahlprozess, der von einem wissenschaftlichen Gremium beaufsichtigt wird, das sich zum Großteil aus anerkannten führenden Wissenschaftlern zusammensetzt. Fünf Finanzierungsprogramme werden zur umfangreichen Förderung herausragender Forschern verwendet, um:

- wissenschaftliche Innovationen zu fördern: Lehrstühle (bis 3 Mio. Euro), Auszeichnungen (bis 250.000 Euro), Postdoktoranden-Stipendien (bis 130.000 Euro);

- Debatten zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft zu fördern: Gemeinsame Forschungsprojekte (bis 225.000 Euro), Perspektivgelder und Ad-hoc-Zuschüsse für Öffentlichkeitsarbeit durch AXARF-Forschungsstipendiaten (bis 40.000 Euro).

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Website des ARF: https://axa-research.org/en/.

Einhaltung von Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation und Geschäftsethik

UN Global Compact

Neben der Einhaltung von nationalen Gesetzen und Vorschriften hat sich AXA 2003 dem Global Compact der Vereinten Nationen angeschlossen und sich so formell zur Aufrechterhaltung und zum Schutz von Prinzipien zu Menschenrechten bekannt. Das erste Kapitel des zuvor genannten Compliance and Ethics Guide bezieht sich auf den UN Global Compact in seinen Grundprinzipien. Sämtliche Gesellschaften von AXA müssen sich an den Compliance and Ethics Guide sowie den UN Global Compact halten.

Verantwortungsbewusste Beschaffung

AXA bezieht in erheblichem Maße Produkte und Dienstleistungen für ihre internen Aktivitäten sowie für gegenüber ihren Kunden erbrachte Dienstleistungen. Einkäufer von AXA müssen neben dem Group Compliance and Ethics Guide einen bestimmten Beschaffungs-Ethikkodex unterzeichnen. Zudem hält AXA ihre Lieferanten zu sozial- und umweltverträglichem Verhalten an und verlangt von ihnen eine schriftliche Erklärung, die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation aufrechtzuerhalten. Daneben wendet die Gruppe soziale und ökologische Kriterien zur Beurteilung der Lieferantenleistung über das Tool Ecovadis an, einer speziellen Beurteilungsplattform. Ecovadis unterstützt AXA bei der Überwachung von ökologischen, ethischen und sozialen Verhaltensweisen von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern. Diese Kriterien ermöglichen es der Gruppe, die Servicequalität zu verbessern und einige Supply-Chain-Risiken zu reduzieren. Ethikgrundsätze und entsprechende Schulungen stehen allen Mitarbeitern zu Verfügung und behandeln speziell Einkaufsbeziehungen. Der Chief Procurement Officer überwacht die Einhaltung dieser Grundsätze durch die Einkaufsmitarbeiter.

Geschäftsethik

Der Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe (der „Leitfaden“) soll konzernweite Richtlinien und Regeln festlegen, um sicherzustellen, dass Gesellschaften und Mitarbeiter der AXA Gruppe ein gemeinsamer Verständnis von geltenden ethischen Standards haben, bei der Bekämpfung von Korruption mitwirken und ihre Geschäftstätigkeit entsprechend ausführen. Der Leitfaden umfasst eine Reihe von Angelegenheiten, darunter spezifische Regelungen in Bezug auf Interessenkonflikte, Transaktionen mit Wertpapieren von AXA und denen ihrer börsennotierten Gesellschaften, Vertraulichkeit und Kontrolle von sensiblen Informationen sowie Datenaufbewahrung und -Speicherung. Der Leitfaden soll auch die Werte von AXA widerspiegeln. Die meisten wichtigen operativen Gesellschaften von AXA haben ethische Leitfäden entwickelt, die mit regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Der Leitfaden ist auch auf der Website des Unternehmens (www.axa.com) verfügbar.

AXA ist aktives Mitglieder der gemeinnützigen Organisation Transparency International France. Daher unterstützt AXA die Ziele, Werte und Grundsätze von TI. Dies umfasst die Verpflichtung, „verantwortungsbewusste“ Lobby-Praktiken bei der Interaktion mit öffentlichen Stellen zu fördern. Unsere öffentlichen Verpflichtungen sind in unserer „Public Affairs Charter“ dargelegt:

https://transparency-france.org/wp-content/uploads/2016/04/2015_Charte-de-lobbying_AXA-1.pdf

7.5. Verantwortungsvolles Anlegen, „Artikel 173“ / Klimabezogene finanzielle Offenlegungen

Dieser Abschnitt beschreibt unsere Initiativen im Bereich verantwortungsvolles Anlegen in Zusammenhang mit dem französischen Dekret „Artikel 173 VI“ verbunden mit Gesetz Nr. 2015-992 vom 17. August 2015 zur „Energiewende für umweltgerechtes Wachstum“ entsprechend der Struktur des Dekrets: Überblick über ökologische, soziale und Corporate-Governance-Integrationsprozesse, Analyse von klimabezogenen Risiken und Überprüfung der Abstimmung des Portfolios auf kohlenstoffarme Szenarios. Die Struktur von „Artikel 173“ unterscheidet sich von den zusätzlichen Richtlinien der TCFD des FSB([5]) für Versicherungsunternehmen und Anlageinhaber, wie sie in den im Dezember 2016 veröffentlichten vorläufigen Empfehlungen enthalten sind (die in den finalen Empfehlungen, die 2017 veröffentlicht werden, noch angepasst werden können). Daher findet sich am Ende dieses Abschnitts eine Querverweistabelle zur besseren Übersicht.

Verantwortungsbewusstes Anlegen und Integration von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten (ESG)

AXA definiert verantwortungsbewusstes Anlegen (Responsible Investment, RI) als Integration von ESG-Aspekten in Anlageprozesse und Shareholder Engagement. Wir sind überzeugt, dass die Integration von ESG-Kriterien sich positiv auf die langfristige Anlageperformance auswirkt, indem sie ein verbessertes Verständnis über Risikofaktoren liefert. Diese Überzeugung stützt sich auf wissenschaftliches und Markt-Research. Darüber hinaus kann so einen Ausgleich zwischen unseren Anlagen und allgemeinen Verpflichtungen im Bereich Corporate Responsibility geschaffen werden. In jüngster Zeit wurde unser ESG-Regelwerk, wie im Folgenden beschrieben, um CO2-bezogene Kennzahlen ergänzt.

ESG und klimabezogene Governance

2010 schuf AXA ein Responsible Investment Committee (RIC) auf Konzernebene unter dem Vorsitz des Chief Investment Officer der Gruppe, zu dessen Mitgliedern Vertreter von Asset-Management-Gesellschaften von AXA sowie Vertreter der Bereiche Corporate Responsibility, Risk Management und Communications zählen. Der RIC berichtet an das Group Investment Committee, das in Anwesenheit der Geschäftsleitung von AXA, einschließlich des Group Chief Financial Officer, zusammenkommt. Des Weiteren wird die Strategie von AXA in Bezug auf den Klimawandel, die in unserem allgemeinen Strategierahmen zu Corporate Responsibility integriert ist, zweimal pro Jahr durch das Group Management Committee und jährlich durch das Board of Directors überprüft. Die Aufgaben des Compensation & Governance Committee umfassen die Überprüfung der Strategie der Gruppe im Bereich Corporate Responsibility und anderer verbundener Themen, insbesondere Klimawandel.

Strategie für verantwortungsbewusstes Anlegen

Das RIC hat eine umfassende, die Anlagen auf eigene Rechnung der Gruppe abdeckende Strategie im Bereich verantwortungsbewusstes Anlegen entwickelt, welche entsprechendes Research und von AXA Investment Managers seit 2000 eingeführte Produkte ergänzt. Der zentral vom RIC gesteuerte Prozess der ESG-Integration animiert unsere Asset Managers zur Einbeziehung von ESG-Kennzahlen in ihre Anlageanalysen über Anlageklassen und Regionen hinweg.

Unsere Strategie im Bereich verantwortungsbewusstes Anlegen basiert momentan auf vier Säulen: 1) Integration von ESG und CO2-Performance-Rankings und -Faktoren in Anlageprozesse und -entscheidungen; 2) Ausschluss von Sektoren oder Unternehmen, die mit schwerwiegenden sozialen, ethischen oder ökologischen Missständen sowie Menschenrechtsproblemen behaftet sind; 3) Entwicklung von „Impact Investments“, die aktiv nachverfolgte positive ökologische oder soziale und finanzielle Renditen liefern, und 4) aktive Verantwortungsübernahme durch Abstimmungen und „Engagement“ in Bezug auf eine Vielzahl von ESG- und Nachhaltigkeitsthemen. Im Folgenden wird auf die erste dieser Säulen eingegangen.

Unsere globale Richtlinie für verantwortungsvolles Anlegen sowie Branchenrichtlinien sind auf www.axa.com abrufbar. Die AXA Gruppe sowie zwei ihrer verbundenen Asset-Manager-Unternehmen (AXA IM und AB Global) sind Unterzeichner der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN PRI). 2016 erreichte die Gruppe einen UN-PRI-Score von A+, was die Ausgereiftheit unserer Strategie bestätigt.

Unsere ESG-Kriterien - Methodik, Tools und Produkte

Spezifische Bemessungstools stellen sicher, dass die ESG-Performance exakt nachvollzogen werden kann. Dieser Prozess nutzt das „RI Search Tool“ von AXA IM, das externes Research sowie ESG-Scores und qualitativen Analysen sammelt, die dann von internen RI-Teams durch Input von Portfoliomanagern weiter verfeinert werden. Dieses Tool liefert ESG-Research zu mehr als 5.000 Unternehmen, 100 % des MSCI World und 150 Ländern. RI Search stellt ESG- und CO2-Kennzahlen für jedes Wertpapier bereit, nimmt eine Beurteilung dieser Scores gegenüber Vergleichsunternehmen vor und ermöglicht damit den Portfoliomanagern ESG-Risiken zu berücksichtigen, Bereiche mit Verbesserungspotenzial zu identifizieren, Ziele festzusetzen oder Leitlinien für Shareholder Engagement zu bestimmen. Das RI-Team führt außerdem thematisches Research zur Untersuchung von wesentlichen übergreifenden ESG-Problemen durch.

Dieser Analyseprozess umfasst 76 % der Anlagen auf eigene Rechnung von AXA (597 Mrd. Euro). Neben der Analyse der Anlagen auf eigene Rechnung der Gruppe werden dieses Tool und entsprechendes Research auch zur Entwicklung von speziellen Fonds verwendet, die Kriterien für verantwortungsbewusstes Anlegen umfassen. Unsere Fondspalette umfasst innovative Produkte wie den AXA World Fund „Human Capital“ oder Planet-Bonds-Fonds, die sich auf die Bereiche Talent-Management bzw. ökologische Fixed-Income-Produkte beziehen. Mehr Informationen über unsere ESG-Methodik, -Kriterien, -Ergebnisse und umgesetzte Maßnahmen finden Sie hier: https://www.axa-im.com.

Integration von klimabezogenen Risiken

Neben der Nachverfolgung und Steuerung von ESG-Kennzahlen berücksichtigt AXA seit 2015 auch klimabezogene Risiken in ihrem RI-Prozess, da diese in der ESG-Analyse nur unzureichend erfasst werden. Unsere Analyse der Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Anlagen konzentriert sich auf „Transitionsrisiken“ sowie „physische“ Risiken wie unten beschrieben.

Risiken der Energiewende

Das auf der UN-Klimaschutzkonferenz 2015 (COP21) unterzeichnete Pariser Abkommen wies auf die Anforderung an Unternehmen und Anleger hin, sich von CO2-intensiven Entwicklungsmodellen auf Möglichkeiten des nachhaltigeren, CO2-armen Wirtschaftens umzuorientieren. Diese Energiewende wird zu gegebener Zeit zu wesentlichen Änderungen der industriellen, finanziellen und Verbrauchsstrukturen führen. Einige Unternehmen werden von dieser Umstellung profitieren, während andere es unter Umständen verpassen, neue Chancen zu ergreifen oder sich an die Entwicklung anzupassen. Dies wird sich auf ihre Fähigkeit zur Gewinnerzielung auswirken und somit zu einem Transitionsrisiko für Anleger. Aktuell umfassen die wichtigsten mit der Energiewende in Verbindung stehenden Initiativen Folgendes:

- Veräußerung von Anlagen in Kohle - Um Risiken aus dem Klimawandel zu mindern, bedarf es einer drastischen Reduzierung der CO2-Emissionen, was zu Geschäftseinschränkungen in CO2-intensiven Branchen führen kann. Dadurch wird es bei einigen Anlagewerten zum Phänomen der „Stranded Assets“ kommen, was wiederum geringere Bewertungen zur Folge hätte. Momentane Bewertungsmodelle berücksichtigen solche Risiken unter Umständen nicht angemessen. Im Mai 2015 beschloss AXA im Anschluss an eine eingehende Analyse dieser Hypothese der „Stranded Assets“ ihre Engagements in Unternehmen mit Kohleaktivitäten zu veräußern. Durch diesen Schritt wurden viele andere Mainstream-Investoren im Vorfeld der COP21 dazu animiert, über eine Veräußerung ihrer Anlagen im Kohlesektor nachzudenken. Die Veräußerung betrifft die Sektoren Stromversorger und Bergbau, deren Umsätze zu über 50 % aus der Kohleverbrennung bzw. dem Kohleabbau stammen. Die Veräußerung mit einem Volumen von 500 Mio. Euro umfasste sowohl Aktien als auch Unternehmensanleihen und wurde zum Jahresende 2015 abgeschlossen (Veräußerung der festverzinslichen Anlagen lang vor Laufzeitende). Die Veräußerung reduzierte zum einen das Portfoliorisiko, sandte jedoch doch zum anderen auch ein positives Signal an Märkte und Aufsichtsbehörden. Die Maßnahme steht in Einklang mit unserem ESG-Integrationsprozess, unterstützt die Energiewende und entspricht außerdem unserer allgemeinen Corporate-Responsibility-Strategie zur Förderung einer stärkeren und sichereren Gesellschaft;

- grüne Anlagen - Im Mai 2015 verpflichtete sich die Gruppe zu einer Verdreifachung ihrer grünen Anlagen mit dem Ziel, bis 2020 eigene grüne Anlagen in Höhe von 3 Mrd. Euro zu halten. Dem zugrunde lag die Überzeugung, dass diese Anlagen von einem Übergang hin zu einer CO2-armen Wirtschaft profitieren werden, die Maßnahme sollte jedoch auch Beweis für das Engagement von AXA zur Förderung dieses Übergangs sein. Diese Anlagen erfolgen hauptsächlich in Infrastruktur für erneuerbare Energien in Form von Aktien und Anleihen sowie grüne Anleihen. Die Gruppe hält momentan rund 1,8 Mrd. Euro an „grünen“ Anlagen in verschiedenen Anlageklassen, einschließlich Infrastrukturanleihen und -aktien, grüne Anleihen und Private-Equity-Anlagen. In dieser Summe enthalten sind in den Group Impact Investment Fund, in Infrastrukturanleihen und -aktien und in grüne Anleihen investiertes Kapital - einschließlich der neuartigen, erstmals im Januar 2017 begebenen grünen Staatsanleihe der französischen Regierung;

- CO2-Bilanz: AXA unterzeichnete 2015 das „Montreal Carbon Pledge“ und verpflichtete sich damit zur Beurteilung und Offenlegung der Kohlenstoffintensität ihrer Anlagen. Die Analyse 2016 (www.axa.com), die 63 % der eigenen Anlagen von AXA umfasst (Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen). zeigt eine sinkende durchschnittliche Kohlenstoffintensität (247 t. CO2/Mio. USD Umsatz gegenüber 284 t. CO2/Mio. USD Umsatz). Diese Bilanz zeigt die Unternehmen mit dem höchsten CO2-Ausstoß innerhalb unseres Portfolios, was ein interessanter Indikator für „CO2-Risiken“ sein kann. Sie zeigt außerdem, dass Daten zu gesamten Anlageklassen keine nützlichen Erkenntnisse liefern, Aufschlüsselungen von Teilsektoren jedoch beispielsweise Informationen zu den Bemühungen im Bereich Shareholder Engagement bereitstellen können. Es bleiben jedoch einige Einschränkungen in Bezug auf Benchmarks und Datenabdeckung, zudem muss berücksichtigt werden, dass diese Daten nur momentane Emissionswerte zeigen und keinen Ausblick in die Zukunft geben. Aus der Bilanz gehen die heutigen CO2-Emittenten, jedoch nicht die Unternehmen hervor, welche die kohlenstoffarmen Lösungen von morgen entwickeln. Es ist ein komplexerer Prozess erforderlich, um die Risiken aus der Energiewende nachzuvollziehen, wie in folgendem Abschnitt beschrieben;

- interne Berichte zu ESG-Auswirkungen: AXA IM entwickelt Ad-hoc-Berichte mit ESG- und CO2-Daten zu einer Vielzahl unterschiedlicher Fonds. Die Berichte umfassen den durchschnittlichen ESG-Score ggü. Benchmarks, die wichtigsten Anlagen, die CO2-Bilanz, Informationen zu Wasserverbrauch, Diversität usw. AXA IM ist bestrebt, Daten zum Anteil grüner Anlagen, Energiemix (Engagement in erneuerbaren Energien) oder Mitwirkungsstatistiken in Bezug auf Umweltfragen hinzuzufügen.

Physische Risiken: Bemessung der Auswirkungen von Klimaereignissen auf unsere Anlagen

Neben den obengenannten Transitionsrisiken dürfte der Klimawandel auch die Häufigkeit und Schwere von extremen Wetterereignissen steigen lassen, was Auswirkungen auf unsere am stärksten risikobehafteten Anlagewerte, Immobilien, haben kann. Dieser Hypothese gilt es angesichts des Volumens der von AXA verwalteten Immobilienanlagen nachzugehen. 2016 beschloss AXA, solche „physischen“ Risiken bei einigen seiner Sach- und Immobilienanlagen zu analysieren, und konzentrierte sich dabei auf ein Immobilienportfolio und ein Portfolio von Infrastrukturanleihen mit einem Gesamtvolumen von 15 Mrd. Euro, deren Anlagewerte sich hauptsächlich in Europa befanden.

Bei der Beurteilung unserer physischen Risiken wird auf den Ansatz unseres Risikomanagement-Teams zugegriffen, um zu analysieren, in welchem Ausmaß sich Naturkatastrophen („NatCat“-Modelle - allgemein zur Beurteilung des Risikos aus Schadensforderungen verwendet) auf unsere Anlagewerte auswirken würden. Wir haben die Beurteilungen anhand der gängigsten Katastrophenereignisse in Europa vorgenommen, in Abgleich mit einer individuellen Geolokalisierung jeder Immobilienanlage. Zur Bestimmung potenzieller Schadensquoten wurden spezifische „Zerstörungsraten“ verwendet, die Standort, Gebäudetyp und Konstruktionsmaterialien berücksichtigen.

Unsere Ergebnisse zeigen, dass bei Eintreten eines einmal in 100 Jahren auftretenden Unwetters in diesem Jahr die beiden Portfolios gemeinsam einen Verlust von rund 15 Mio. Euro erleiden würden. Bei einem Ansatz mit durchschnittlichem jährlichen Verlust würden die Portfolios zusammen einen jährlichen Verlust durch Zerstörung von 0,8 Mio. Euro erleiden. Gehen wir davon aus, dass diese Anlagen rund 30 Jahre gehaltenen werden, lässt sich daraus schließen, dass die kumulativen jährlich erlittenen Verluste in diesen 30 Jahren bei 24 Mio. Euro liegen. Diese neuartige Analyse muss weiter verfeinert werden, beispielsweise durch eine Ausweitung auf mehr Portfolios oder mehr Arten von Katastrophenereignissen. Dieser Ansatz wird auf www.axa.com detaillierter beschrieben.

Abstimmung des Portfolios auf Dekarbonisierungsziele

Prüfung von Szenarien der Energiewende

Die Umwandlung von internationalen Klimazielen (wie z. B. die aus dem Klimaabkommen von Paris, französische oder EU-Ziele in Bezug auf den Energiemix) in quantitative Anlageziele ist eine neue und komplexe Aufgabe bei der Risikomodellierung, der sich AXA 2016 angenommen hat. Der Ansatz von AXA besteht aus zwei Ebenen: 1) Überprüfung der Abstimmung unserer Anlagen anhand des 2-Grad-Ziels der internationalen Energieagentur und 2) Überprüfung des Beitrags unserer Anlagen zu der energetischen und ökologischen Wende gemessen an dem Prozentsatz des Unternehmensumsatzes aus ökologischen Aktivitäten oder dem sogenannten „grünen“ Anteil.

Zur Erfüllung folgender potenzieller Klimaziele haben wir drei Methoden zur Verbesserung von Anlagezielen verwendet:

- Beurteilung von Transitionsrisiken in kohlenstoffintensiven Sektoren;

- Back-Testing von Portfolios zur Identifizierung eines Planes zur Bestandsumstrukturierung zur Erfüllung des 2-Grad-Zieles;

- Maximierung der Auswirkungen des energetischen und ökologischen Wandels durch Erhöhung des „grünen“ Anteils.

Diese Analyse wurde anhand von repräsentativen (diversifizierten und umfangreichen) Portfolios getestet - einem Portfolio von Unternehmensanleihen von AXA France und einem Aktienportfolio. AXA fokussierte sich auf drei Sektoren - Öl und Gas, Automobil und Stromversorger - bei denen die Szenarios „Energiewende“ und „Stranded Assets“ bei angemessener Relevanz und Datenverfügbarkeit angewendet werden können, wobei auch nationale/regionale Merkmale und Einschränkungen berücksichtigt wurden.

Bei diesem Ansatz werden Wertpapiere mit ihren momentanen und künftigen zugrundeliegenden physischen Anlagewerten und Produktionsniveau nach Technologie zugeordnet. So werden beispielsweise jedem Stromversorger die momentanen in seinen seinem Besitz befindlichen Anlagewerte zur Stromerzeugung nach Erzeugungstyp zugeordnet, die danach mit dem 2-Grad-Ziel der IEA für Stromerzeuger verglichen werden. Öl- und Gasunternehmen werden ihre momentanen und künftigen Produktionsniveaus zugeordnet, basierend auf dem Verhältnis einer momentanen Produktion gegenüber den für die Zukunft nachgewiesenen Reserven (zur Beurteilung ihrer künftigen Produktion) und dann mit ihrer erforderlichen Produktionskurve im Rahmen des 2-Grad-Ziels der IEA verglichen. Automobilunternehmen wird ihre momentane und künftige Produktionsquote nach Powertrain-Technologie (Elektro, Hybrid, Diesel usw.) zugeordnet und mit dem im Rahmen des 2-Grad-Ziels der IEA dargelegten Technologiewandel verglichen.

Durch Beurteilung der Art und der Merkmale der Geschäftstätigkeiten der Unternehmen, in die wir investieren, und durch Back-Testing der Portfolios anhand von Szenarien der Energiewende können wir unserer Ansicht nach Transitionsrisiken besser identifizieren und diese Energiewende unterstützen. Dennoch bleiben viele Mängel bei den verschiedenen von uns getesteten Methoden bestehen und auf diese muss in weiteren Prüfungen eingegangen werden.

Die Ergebnisse dieser umfangreichen Analyse sind weitaus detaillierter (nach Sektor und Anlageklasse) in unserem Beitrag bei der in Oktober 2016 organisierten Auszeichnung „Best Investor Climate‑Related Disclosures“ beschrieben: https://www.axa.com. AXA belegte bei diesem Wettbewerb mit dem Ziel einer Förderung innovativer Berichte gemäß „Artikel 173“ den ersten Platz. Die internationale Jury lobte besonders die Arbeit von AXA in Bezug auf Risikoanalysen sowie die allgemeine Einheitlichkeit unseres Ansatzes.

Engagement

Shareholder Engagement

Die Ergebnisse dieser Prüfungen können auch zur Förderung des Engagements in Bezug auf spezifische Themen dienen. Die Aktivitäten von AXA im Bereich Shareholder Engagement erfolgten jedoch vor der obigen Analyse. So nutzt AXA ihren Einfluss als großer Vermögensinhaber zur Förderung von Best-Practices im Bereich ESG in ihren Portfoliounternehmen. Unsere jüngsten Initiativen umfassen:

- 2016 beschloss AXA ihr Shareholder Engagement auf Konzernebene zu stärken, in Ergänzung bestehender Bemühungen bei AXA Investment Managers und AB. Dies umfasste beispielsweise dem Betritt zu einer gemeinsamen Initiative zum Thema Ölbohrungen in der Arktis;

- das „ESG Footprint Committee“, ein Teilausschuss des RIC, überprüft Risiken durch Unternehmen, die sowohl eine niedrige ESG-Performance ausweisen als auch mit schwerwiegende und dauerhafte Kontroversen zu kämpfen haben. Die Entscheidungen des Ausschusses reichen von „no concerns“ (es kann weiter in das Unternehmen investiert werden) über„concerns“ (das Credit Team beginnt weitere Überprüfungen, was möglicherweise zu Shareholder Engagement führt) bis zu „overriding concerns“ (Veräußerung). Einige Unternehmen wurden über diesen Ausschuss bereits angesprochen;

- AXA Investment Managers verfügt über ein spezielles Shareholder-Engagement-Team mit über zehn Jahren Erfahrung. AXA Investment Managers vergleicht seine Engagements und Fortschritte mit festgelegten Zielen, die online öffentlich einsehbar sind. 2016 führte AXA Investment Managers 230 direkte Engagements durch und unterstützte 6 Gemeinschaftsinitiativen. 30 % dieser Engagements beziehen sich auf Umweltthemen. AXA Investment Managers veröffentlicht auf ihrer Website auch die Gegenstimmen. Siehe AXA Investment Managers Stewardship Report: https://www.axa-im.com;

- AXA Investment Managers schloss sich „Aiming for A“, einer einflussreichen Gemeinschaftsinitiative im Bereich Shareholder Engagement, im Jahr 2015 an. Diese Plattform übt Druck auf bestimmte Unternehmen aus, Verbesserungen ihrer Berichterstattung zu Transitionsrisiken durchzusetzen.

- im Anschluss an den Emissionsskandal bei Volkswagen im Jahr 2015 schloss sich AXA ebenfalls der Initiative ShareAction an, um Antworten auf bestimmte Fragen zu CO2- und SOX/NOX-Emissionsstandards vom Automobilsektor zu erhalten.

Sensibilisierung für Sustainable Finance

AXA gibt regelmäßig Mitteilungen zum Klimawandel an die Öffentlichkeit und ihre Kunden über verschiedene Medien (Print-Veröffentlichungen, Videos, Konferenzen usw.) und online (https://www.axa.com) heraus. Zudem geht AXA in Bezug auf Klimarisiken aktiv auf öffentliche Behörden, Regulatoren, Experten und Marktteilnehmer zu. AXA sieht sich in der Pflicht, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, wie wichtig es ist, dem Klimawandel beizukommen. Jüngste Beispiele für diesen Ansatz sind:

- AXA wurde 2015 der stellvertretende Vorsitz der Taskforce on Climate-Related Financial Disclosures des Financial Stability Board übertragen. Ihre Aufgabe ist es, Methoden für freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen finanziellen Risiken für Unternehmen zu entwickeln, damit Anlegern, Darlehensgeber, Versicherer und andere Stakeholder Informationen übermittelt werden können. Der finale Bericht, der Anfang 2017 beim Financial Stability Board (FSB) und der G20 eingereicht wurde, berücksichtigt die mit dem Klimawandel verbundenen physischen, Haftungs- und Transitionsrisiken und schlägt effektive branchenübergreifende finanzielle Angaben vor. Die Empfehlungen der Task Force gelten auch für Organisationen des Finanzsektors, einschließlich Banken, Versicherungsgesellschaften, Asset Manager und Vermögensinhaber. AXA und die TCFD hoffen, dass die Empfehlungen letztlich dabei helfen, die Art und Weise der Beurteilung von klimabezogenen Risiken und Chancen innerhalb von Unternehmen zu institutionalisieren und ein informelles Verständnis über klimabezogene Risiken und Chancen durch Anleger fördern;

- seit Januar 2017 hält AXA den Vorsitz über die von der Europäischen Kommission ins Leben gerufene Expert Group on Sustainable Finance. Ihr Ziel ist es, eine übergreifende und umfassende EU-Strategie in Bezug auf Sustainable Finance zu entwickeln und Nachhaltigkeit in Finanzregelungen und -richtlinien der EU im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion zu integrieren. Sie wird beispielsweise momentane Hindernisse für den Bereich Sustainable Finance, die erforderlichen regulatorischen Instrumente für eine effektive Anwendung sowie die Hauptrisiken für das EU-Finanzsystem identifizieren. Die Gruppe wird Ende 2017 der Kommission einen finalen Bericht vorlegen.

- Daneben hält AXA den stellvertretenden Vorsitz über das Global Steering Committee der Financial Initiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) und ist Mitglied der Beratungskommission des Centre on Green Finance and Investment der OECD.

FSB Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) - Querverweistabelle

In der folgenden Querverweistabelle sind obenstehende Inhalte (basierend auf der Struktur des Dekrets „Artikel 173“ sowie Grenelle 2) den im Dezember 2016 veröffentlichten vorläufigen Empfehlungen der TCFD des FSB gegenübergestellt. Obschon diese Empfehlungen noch nicht endgültig sind, ist AXA dennoch bestrebt, in Hinblick auf den Großteil der Posten, die in der „Supplemental Guidance“ (sowohl Versicherungen als auch institutionelle Anleger) zur Offenlegung empfohlen werden, aufgrund unserer aktiven Rolle innerhalb der TCFD im gesamten Jahr 2016 proaktiv zu behandeln. Die Überschneidungen zwischen den Abschnitten, auf die verwiesen wird, zeigt gleichzeitig den umfassenden Charakter der Empfehlungen sowie die Unterschiede in den Berichtsrahmen.

Bereich Von der TCFD zur Offenlegung empfohlene Informationen Referenzdokument von AXA: wichtigste relevante Abschnitte
Governance Überwachung durch das BoD - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > ESG und klimabezogene Governance
Überwachung durch das Management - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > ESG und klimabezogene Governance  
Strategie Identifizierung und Geschäftsauswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen, einschließlich Produkten - Kapitel 4.1 Risikofaktoren
    - Kapital 7.3 Informationen zum Bereich Umwelt > Geschäftsbezogene Umweltinitiativen (Produkte)
    - Kapitel 7.5 > Verantwortungsvolles Anlegen
Berücksichtigung in Anlagestrategie - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > Risiken aus der Energiewende> Veräußerung von Anlagen in Kohle, Grüne Anlagen  
Portfoliopositionierung gegenüber dem 2-Grad-Ziel - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > Abstimmung des Portfolios auf Dekarbonisierungsziele  
Risk Management Risikoidentifizierung - Kapitel 4.1 Risikofaktoren
    - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > Integration von klimabezogenen Risiken
Physische und Transitionsrisiken - Kapitel 4.1 Risikofaktoren  
  - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > Integration von klimabezogenen Risiken > Risiken aus der Energiewende, physische Risiken  
Risikomanagement-Tools und -Modelle - Kapitel 4.2 Interne Kontrolle und Risikomanagement  
  - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > Integration von klimabezogenen Risiken  
Shareholder Engagement - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > Shareholder Engagement  
Kennzahlen und Ziele Aggregierte Risiko-Exposition Bereich P&C - Kapitel 4.6 Versicherungstechnische Risiken
Kennzahlen zur Beurteilung von Klimarisiken - Kapitel 4.1 Risikofaktoren  
  - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > Integration von klimabezogenen Risiken > Risiken aus der Energiewende > CO2-Bilanz  
  - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > Abstimmung des Portfolios auf Dekarbonisierungsziele  
Direkte CO2-Emissionen und Ziele vgl. mit Scope 1, 2 und 3 des GHG-Protokolls - Kapitel 7.3 Informationen zum Bereich Umwelt > Performance-Ziele  
  - Kapitel 7.3 Informationen zum Bereich Umwelt > Berichtstabelle Umweltdaten  
Kohlenstoffintensität von Anlagen - Kapitel 7.5 Verantwortungsvolles Anlegen > Integration von klimabezogenen Risiken > Risiken aus der Energiewende > CO2-Bilanz  

Bericht eines der Abschlussprüfer, der als unabhängiger Dritter ernannt wurde, zu den gesamten im Lagebericht dargelegten Informationen in den Bereichen Human Resources, Umwelt und Soziales.

Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.

An die Aktionäre,

In unserer Funktion als Abschlussprüfer von AXA SA, ernannt als unabhängiger Dritter und von der COFRAC unter der Nummer 3-1060([6]) eingetragen, nehmen wir hiermit Stellung zur unserem Bericht über die gesamten im Lagebericht dargelegten Informationen in den Bereichen Human Resources, Umwelt und Soziales zum 31. Dezember 2016 (im Folgenden die „CSR-Informationen“), in Einklang mit Artikel L.225-102-1 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce).

Pflichten des Unternehmens

Das Board of Directors ist verantwortlich für die Erstellung eines Lageberichts des Unternehmens, der die gemäß Artikel R.225-105-1 des Französischen Handelsgesetzbuchs erforderlichen Informationen in Einklang mit dem Social Data Report, dem Environmental Reporting Protocol und dem Community Investment Survey Guide des Unternehmen (im Folgenden die „Leitlinien“) darlegt, die im Lagebericht zusammengefasst und auf Verlangen am Hauptsitz des Unternehmen zur Verfügung stehen.

Unabhängigkeit und Qualitätskontrolle

Unsere Unabhängigkeit ist durch regulatorische Vorschriften, den Französischen Ethikkodex (Code de déontologie) in Bezug auf unseren Berufsstand und die Anforderungen von Artikel L.822-11-3 des Französischen Handelsgesetzbuchs festgelegt. Darüber hinaus haben wir ein System der Qualitätskontrolle eingeführt, das dokumentierte Richtlinien und Verfahren in Hinblick auf die Einhaltung von ethischen Anforderungen und geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorschriften enthält.

Aufgabe des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage unserer Arbeit:

- zu bestätigen, dass die erforderlichen CSR-Informationen im Lagebericht enthalten sind oder, im Falle einer nicht erfolgten Offenlegung eines Teils oder der Gesamtheit der CSR-Informationen, zu bestätigen, dass eine Erklärung gemäß dem dritten Absatz von Artikel R.225-105 des Französischen Handelsgesetzbuchs bereitgestellt wird (Bestätigung der Vollständigkeit der CSR-Informationen);

- eine Beurteilung mit eingeschränkter Sicherheit darüber abzugeben, dass die CSR-Informationen als Ganzes hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte gemäß den Leitlinien korrekt dargestellt sind (Beurteilung der Korrektheit der CSR-Informationen).

Unsere Arbeiten wurden innerhalb eines Zeitraums von 14 Wochen zwischen Ende Oktober 2016 und Februar 2017 von 8 Personen durchgeführt. Bei unserer Arbeit wurden wir von unseren CSR-Experten unterstützt.

Wir führten unsere Arbeit im Einklang mit der Verordnung vom 13. Mai 2013 aus, in der die Bedingungen, gemäß denen der unabhängige Dritte seinen Auftrag erfüllt, dargelegt sind, sowie entsprechend den von der Französischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Compagnie nationale des commissaires aux comptes) veröffentlichten Berufsleitlinien in Bezug auf diesen Auftrag sowie nach ISAE 3000 ([7]) hinsichtlich unserer Beurteilung der Korrektheit der CSR-Informationen.

1. Bestätigung der Vollständigkeit der CSR-Informationen

Art und Umfang unserer Arbeit

Auf Grundlage von Gesprächen mit den für die jeweiligen Abteilungen zuständigen Mitarbeitern haben wir ein Verständnis der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens in Bezug auf die Herausforderungen in den Bereichen Human Resources und Umwelt und seine sozialen Engagements erhalten sowie von sich daraus gegebenenfalls ergebenden Maßnahmen oder Programmen.

Wir verglichen die im Lagebericht dargestellten Informationen mit der in Artikel R.225-105-1 des französischen Handelsgesetzbuchs dargelegten Liste.

Wurden konsolidierte Informationen nicht offengelegt, prüften wir, ob Erklärungen gemäß Artikel R.225-105, Absatz 3 des französischen Handelsgesetzbuchs bereitgestellt wurden.

Wir überprüften, ob die CSR-Informationen den gesamten Konsolidierungskreis umfassten, d. h. das Unternehmen, seine Tochtergesellschaften nach Definition in Artikel L.233-1 und die kontrollierten Gesellschaften gemäß Definition in Artikel L.233-3 des Französischen Handelsgesetzbuchs unter Berücksichtigung der in den Informationen zur Methodik dargelegten Einschränkungen, die am Ende der Datentabelle zu „Mitarbeitern“ und „Umweltkennzahlen der AXA Gruppe“ sowie in der Fußnote des Absatzes „Freiwilligenengagement“ in Kapitel 7 des Lageberichts dargelegt sind.

Fazit

Auf Grundlage der durchgeführten Arbeiten und unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkungen bestätigen wir, dass die erforderlichen CSR-Informationen im Lagebericht enthalten sind.

2. Beurteilung der Vollständigkeit der CSR-Informationen

Art und Umfang unserer Arbeit

Wir haben ein Dutzend Gespräche mit 6 Mitarbeitern geführt, die in den für die Erfassung der Informationen zuständigen Abteilungen für die Erstellung der CSR-Informationen verantwortlich sind und gegebenenfalls die Verantwortung für interne Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren tragen, um:

- die Angemessenheit der Leitlinien hinsichtlich ihrer Relevanz, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Neutralität und Verständlichkeit zu prüfen, unter eventueller Berücksichtigung von branchenweit anerkannten Best-Practices;

- die Umsetzung von Prozessen der Erfassung, Zusammenstellung, Verarbeitung und Kontrolle von Daten zu überprüfen, die dazu dienen, die Vollständigkeit und Einheitlichkeit der CSR-Informationen sicherzustellen, und um ein Verständnis der internen Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren zur Erstellung der CSR-Informationen zu erhalten.

Wir haben die Art und den Umfang unserer Prüfungen und Verfahren auf Basis der Art und Bedeutung der CSR-Informationen in Hinblick auf die Eigenheiten des Unternehmen, die Herausforderungen in den Bereichen Human Resources und Umwelt, seine Nachhaltigkeitsstrategie und branchenweit anerkannte Best-Practices bestimmt.

In Bezug auf die von uns als am wichtigsten eingeschätzten CSR-Informationen (siehe Anhang):

- Auf Ebene der Mutterunternehmen bezogen wir uns auf schriftliche Quellen und führten Gespräche zur Bestätigung der qualitativen Informationen (Organisation, Richtlinien, Maßnahmen), führten analytische Verfahren anhand der qualitativen Informationen durch und bestätigten auf der Basis von Stichproben die Berechnungen und die Konsolidierung der Daten. Zudem bestätigten wir, dass die Informationen konsistent waren und mit den anderen im Lagebericht enthaltenen Informationen übereinstimmten;

- Auf Ebene einer repräsentativen Stichprobe von Gesellschaften bestehend aus AXA Colpatria, AXA Assistance Colombia, AXA US, AXA Life Insurance Japan, AXA Ubezpieczenia TU:R S.A., AXA Polska S.A, AXA Affin General Insurance Bh, AXA Insurance SG, AXA Ireland, AXA Insurance Morocco, AXA Sigorta, AXA France, AXA Banque et AXA Corporate Solutions, die auf Basis ihrer Aktivität, ihres Beitrags zu den konsolidierten Kennzahlen, ihres geografischen Standorts und einer Risikoanalyse von uns ausgewählt wurden, führten wir Gespräche zur Prüfung der angemessen Anwendung von Verfahren und führten Detailprüfungen auf Stichprobenbasis durch, um die Berechnungen zu bestätigen und die Daten mit den Belegdokumenten abzugleichen. Die ausgewählte Stichprobe entspricht durchschnittlich 29 % der als Kenngröße für Human-Resources-Aspekte betrachteten Mitarbeiter , zwischen 19 % und 31 % der als Kenngröße für Umweltaspekte betrachteten quantitativen Umweltdaten und zwischen 22 % und 24 % der als Kenngröße für soziale Aspekte betrachteten quantitativen gesellschaftlichen Daten.

Die Einheitlichkeit der übrigen konsolidierten CSR-Informationen haben wir auf Basis unseres Verständnisses des Unternehmens beurteilt.

Darüber hinaus haben wir die Relevanz der Erklärungen in Bezug auf teilweise und im Gesamten nicht offengelegte Informationen beurteilt.

Wir sind der Ansicht, dass die von uns auf Grundlage unseres fachlichen Urteilsvermögens ausgewählten Stichprobenmethoden und -größen ausreichend sind, um als Basis für unsere Beurteilung mit eingeschränkter Sicherheit zu dienen. Für ein höheres Maß an Sicherheit hätten wir umfangreichere Verfahren anwenden müssen. Aufgrund der Verwendung von Stichproben und anderer mit Informationen und internen Kontrollsystemen grundsätzlich verbundenen Einschränkungen kann das Risiko einer Nichterkennung einer wesentlichen Falschdarstellung in den CSR-Informationen nicht komplett ausgeschlossen werden.

Fazit

Auf Grundlage der durchgeführten Arbeiten haben wir keine wesentlichen Falschdarstellungen festgestellt, die uns zu der Einschätzung gelangen lassen würden, dass die CSR-Informationen als Gesamtes in Einklang mit den Leitlinien nicht korrekt dargestellt sind.

 

Neuilly-sur-Seine, 22. März 2017

PricewaterhouseCoopers Audit

Einer der gesetzlichen Abschlussprüfer

Xavier Crépon, Partner

Sylvain Lambert, Partner der Abteilung für nachhaltige Entwicklung

Anhang: Liste der von uns als am wichtigsten eingeschätzten CSR-Informationen

Informationen zum Bereich Human Resources:

- Gesamte Mitarbeiterzahl, einschließlich der Kennzahlen Anzahl an angestellten Mitarbeitern zum Jahresende und durchschnittliches FTE von angestellten Mitarbeitern;

- Mitarbeiterverteilung nach Geschlecht, Alter und Region, einschließlich der Kennzahlen Anzahl an angestellten männlichen und weiblichen Nicht-Vertriebsmitarbeitern und Vertriebsmitarbeitern nach Berufsgruppe, Durchschnittsalter und durchschnittliches Dienstzeitalter von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern;

- Zugänge und Abgänge, einschließlich der Kennzahlen externe Neueinstellungen, Kündigungen, Entlassungen und unfreiwillige Fluktuation von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern;

- Vergütung und Veränderungen, einschließlich gesamte Brutto-Lohnsumme bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern und Brutto-Lohnsumme bei angestellten Vertriebsmitarbeitern;

- Fehlzeiten, einschließlich der Kennzahlen Fehlzeitenrate und Verhältnis nach Fehlzeitenart zwischen angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern und Vertriebsmitarbeitern;

- Organisation von Arbeitsbeziehungen;

- Arbeitsunfälle, insbesondere Häufigkeit und Schwere sowie arbeitsbedingte Krankheiten;

- Schulungsrichtlinie;

- Gesamtzahl an Schulungsstunden, einschließlich der Kennzahl durchschnittliche Anzahl an Tagen;

- Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen;

- Maßnahmen zur Förderung der Anstellung und Eingliederung von Menschen mit Behinderung;

- Achtung der Vereinigungsfreiheit und des Tarifrechts;

- Beseitigung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf.

Informationen zum Bereich Umwelt:

- Vorhandene Prozesse des Unternehmens zur Berücksichtigung von Umweltthemen;

- Maßnahmen zur Verhinderung, zum Recycling und zur Beseitigung von Abfällen, einschließlich der Kennzahlen unsortierter Abfall, für Recycling sortiertes Papier und prozentualer Anteil von Patronen und/oder Toner für Recycling;

- Wasserverbrauch und -versorgung gemäß lokaler Gegebenheiten, einschließlich der Kennzahl Wasserverbrauch pro Person;

- Rohstoffverbrauch und unternommene Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz ihrer Nutzung, einschließlich der Kennzahlen Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen und prozentualer Anteil von recyceltem Papier und/oder Papier mit Nachhaltigkeitsgarantie;

- Energieverbrauch und unternommene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung von erneuerbarer Energie, einschließlich der Kennzahlen Verbrauch von Elektrizität, Gas, Kraftstoff, Wasserdampf und Kaltwasser sowie Energieverbrauch pro Person;

- Hauptquellen von Treibhausgasemissionen durch Unternehmensaktivität, einschließlich der Kennzahl CO2-Emissionen aus Stromverbrauch vor Ort, Papier und Geschäftsreisen pro Person;

- nutzbare belegte Fläche und nutzbare Freiflächen, einschließlich der Kennzahl Netto-Innenfläche.

Informationen zum Bereich Gesellschaft/Soziales

- territoriale, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen in Bezug auf Beschäftigung und regionale Entwicklung;

- Partnerschafts- und Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich bezahlte Freistellungen für freiwilliges Engagement und Geldspenden an Projekte lokaler Gemeinschaften;

- Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Themen in Regelungen für den Einkauf;

- Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung;

- sonstige Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte.

([1]) Anmerkung zur Methodik: Die hier vorgestellten Daten zum Bereich Human Resources werden mit Hilfe eines Berichtsprozesses erfasst, der durch Verfahren in Verbindung mit einer mit allen Gesellschaften der AXA Gruppe geteilten Liste von Kennzahlen definiert ist. Dieser Prozess wird aktualisiert und jeder Gesellschaft auf jährlicher Basis mitgeteilt. Diese Kennzahlen beziehen sich auf die Daten von 312 Gesellschaften der AXA Gruppe (einige Gesellschaft können Daten auf lokaler Ebene vorab konsolidieren). Der Umfang wird jährlich im Anschluss an mögliche Übernahmen/Fusionen oder Unternehmensverkäufe aktualisiert. Diese Kennzahlen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf den Zeitraum zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2016. Die Veränderung zwischen den Daten zum Jahresende 2015 und 2016 wird in Prozent angegeben. Die Daten werden von lokalen Mitarbeitern in ein IT-Tool eingegeben, das speziell für die Berichterstattung über HR-Daten geschaffen wurde und allen Gesellschaften seit 2009 zur Verfügung steht. Konsistenzprüfungen und Qualitätskontrollen werden vor und während des Datenerhebungsprozesses durchgeführt. In Bezug auf die zur Verfügung gestellten Daten wurden keine Schätzungen oder Extrapolationen durchgeführt. Bei im Verhältnis oder als Prozentsätze angegebenen Daten werden Zähler und Nenner bei jeder Berechnung neu ausgerichtet, um Gesellschaften mit leeren Datenpunkten auszuschließen.

([2]) Quelle: 2016 Employee Scope Survey mit Teilnahmequote von 82 %.

([3]) Gemäß Definition des Greenhouse Gas Protocol www.ghgprotocol.org.

([4]) 2016 stammen diese Daten von fast 76 % der Gesamtanzahl an FTEs der Gruppe.

([5]) Financial Stability Board Taskforce on Climate-related Financial Disclosures.

([6]) Geltungsbereich abrufbar auf www.cofrac.fr.

([7]) ISAE 3000 - Versicherungsverpflichtungen, außer Abschlussprüfungen oder Überprüfungen historischer Finanzinformationen.

Teil 9

A. Anhänge

Anhang I. Bericht des Chairman des Board of Directors

Dieser Bericht legt gemäß den Bestimmungen von Artikel L.225-37 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) die Zusammensetzung des Board of Directors und die Umsetzung des Prinzips der ausgeglichenen Vertretung von Frauen und Männern innerhalb des BoD, die Bedingungen zur Vorbereitung und Organisation der Tätigkeit des BoD (Kapitel 1) sowie die vom Unternehmen eingeführten internen Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren (Kapitel 2) dar. Dieser Bericht enthält ferner die Vorkehrungen für die finanziellen Risiken von AXA im Zusammenhang mit dem Klimawandel und die vom Unternehmen ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung seines Risikos durch Umsetzung einer Strategie zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Bereichen seiner Geschäftstätigkeit (Kapitel 3). Er legt ferner die vom Board of Directors übernommenen Grundsätze und Regeln zur Bestimmung der Vergütung und der sonstigen Leistungen, die das Unternehmen seinen Führungskräften gewährt, dar (Kapitel 4). Ferner verweist der Bericht auf den Corporate Governance Code und führt ggf. die Bestimmungen dieses Codes an, die vom Unternehmen nicht angewandt wurden, sowie die Gründe, warum diese nicht angewandt wurden (Kapitel 5).

Bei der Erstellung dieses Berichts hat der Chairman des Board of Directors nach eigenem Ermessen die Führungskräfte von AXA konsultiert und Informationen berücksichtigt, die dem Board of Directors in Bezug auf das interne Kontrollumfeld der Gruppe übermittelt wurden. Dieser Bericht wurde vor der Prüfung und Genehmigung durch das Board of Directors in seiner Sitzung vom 16. März 2017 vom Audit Committee ausgewertet.

In diesem Bericht bezieht sich der Begriff „Gruppe“ auf die AXA SA (das „Unternehmen“) zusammen mit ihren direkten und indirekten konsolidierten Tochterunternehmen.

Kapitel 1 Zusammensetzung und Bedingungen für die Vorbereitung und Organisation der Tätigkeit des Board of Directors

Informationen über die Zusammensetzung des Board of Directors und die Umsetzung des Prinzips der ausgeglichen Vertretung von Frauen und Männern innerhalb des BoD sowie über die Bedingungen für die Vorbereitung und Organisation der Tätigkeit des Board of Directors finden Sie in Kapitel 3 dieses Geschäftsberichts in den Abschnitten „Corporate Governance“, „Board of Directors“ und „Ausschüsse des Board of Directors“. Informationen zu bestimmten Einschränkungen der Rechte des Chief Executive Officer, die vom Board of Directors beschlossen wurden, finden Sie in Kapitel 3 - „Corporate Governance“ und „Chief Executive Officer“ dieses Geschäftsberichts.

Kapitel 2 Interne Kontroll- und Risikomanagementverfahren

Weitere Informationen zu den vom Unternehmen eingerichteten internen Kontroll- und Risikomanagementverfahren finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ in Kapitel 4 - „Risikofaktoren und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Kapitel 3 Finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel

Weitere Informationen zu den finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und den vom Unternehmen zur Reduzierung seines Risikos durch Umsetzung einer Strategie zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Bereichen seiner Geschäftstätigkeit ergriffenen Maßnahmen finden Sie unter dem Absatz „Das Auftreten von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, einschließlich Katastrophen aufgrund von sich verändernden Witterungsbedingungen und Klimaverhältnissen, könnte sich negativ auf unsere Finanzlage, Rentabilität und Cashflows auswirken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ sowie in Abschnitt 7.5 „Verantwortungsvolle Anlagepolitik, Artikel 173 / Klimabezogene finanzielle Offenlegungen“ dieses Geschäftsberichts.

Kapitel 4. Vergütung

Weitere Informationen zu den vom Board of Directors übernommenen Grundsätzen und Regeln zur Bestimmung der Vergütung und der sonstigen Leistungen, die das Unternehmen seinen Führungskräften gewährt, finden Sie in Kapitel 3 - „Corporate Governance“ in Abschnitt 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“ dieses Geschäftsberichts.

Kapitel 5 Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance)

Im Dezember 2008 übernahm AXA sämtliche Empfehlungen von AFEP-MEDEF, einschließlich der Empfehlungen zur Vergütung der Führungskräfte vom Oktober 2008, in ihr Regelwerk zur Corporate Governance (Corporate Governance Code of Reference).

Diese Empfehlungen wurden in einem von der AFEP (Association française des entreprises privées) und dem MEDEF (Mouvement des entreprises de France) im April 2010 herausgegebenen und im November 2016 überarbeiteten Corporate Governance Code of Listed Corporation (nachstehend der „AFEP-MEDEF-Kodex“) konsolidiert, der am eingetragenen Firmensitz von AXA oder auf ihrer Website (www.axa.com) im Bereich „Corporate Governance“ verfügbar ist.

AXA hält die Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex, die sich im Einklang mit den seit Langem etablierten Grundsätzen des Unternehmens zur Corporate Governance befinden, ein. Einzelheiten werden in den Abschnitten 3.1 „Corporate-Governance-Struktur - eine ausgewogene und effiziente Governance“ und 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“ dieses Geschäftsberichts dargelegt, in denen die Mechanismen der Corporate Governance erläutert und Informationen zur Vergütung der Führungskräfte zur Verfügung gestellt werden.

Das Unternehmen setzt sämtliche Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex um. Zur Berücksichtigung bestimmter Besonderheiten ihrer Geschäftstätigkeit hat sich AXA dennoch entschieden, die Bestimmungen des AFEP-MEDEF-Kodex in bestimmten Fällen anzupassen, jedoch unter Einhaltung der Grundsätze des AFEP-MEDEF-Kodex.

- Abschnitt 8.5 des AFEP-MEDEF-Kodex im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit von Mitgliedern des Board of Directors der Muttergesellschaft, die gleichzeitig Mitglied des Board of Directors eines Tochterunternehmens der Gruppe sind: Obwohl bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA Ämter ohne Geschäftsleitungsaufgaben in einer oder mehreren mittelbaren oder unmittelbaren Tochtergesellschaften von AXA ausüben, ist das Unternehmen der Auffassung, dass dies die betreffende Person nicht automatisch (i) mit einem Interessenkonflikt konfrontiert oder (ii) ihre Unabhängigkeit in irgendeiner Weise kompromittiert. Der Verwaltungsrat erlaubt es seinen Mitgliedern, in den Verwaltungsräten bestimmter Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten zu sein, da er sich dadurch ein umfassenderes Verständnis der Tätigkeiten, der Strategie und des Risikoprofils der Gruppe verspricht. Um eventuelle Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit zu vermeiden, dürfen Mitglieder des Board of Directors, die ebenfalls in den Organen von Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten sind, jedoch nicht an Entscheidungen des Board of Directors von AXA teilhaben, welche die Interessen der Gesellschaft betreffen, dessen Organen sie angehören.

- Abschnitt 24.3.3 des AFEP-MEDEF-Kodex im Zusammenhang mit der Ausübung von Aktienoptionen: Gemäß dem AFEP-MEDEF-Kodex haben Unternehmen Zeiträume vor der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses festzulegen, während deren die Ausübung von Aktienoptionen nicht gestattet ist („sensible Zeiträume“). Der Compliance and Ethics Guide der AXA Gruppe definiert sensible Zeiträume als Zeiträume, die 30 Tage vor der Veröffentlichung der Jahres- oder Halbjahresergebnisse und ca. 15 Tage vor Veröffentlichung der vierteljährlichen Finanzberichte beginnen. Während der sensiblen Zeiträume (i) gestattet der Compliance und Ethics Guide der AXA Gruppe die Ausübung von AXA-Aktienoptionen, (ii) verbietet jedoch den Verkauf von Aktien, die nach der Ausübung von Aktienoptionen erworben wurden („Zeichnungs- oder Verkaufstransaktionen“). Demzufolge können Begünstigte von Optionen diese jederzeit zu ihrem vorab festgelegten Ausübungspreis ausüben, dürfen nach der Ausübung erlangte AXA-Aktien während sensibler Zeiträume (oder anderer Zeiträume außerhalb sensibler Zeiträume, in denen sie unter Umständen im Besitz wesentlicher nicht öffentlicher Informationen sind) jedoch nicht verkaufen (oder anderweitige Transaktionen mit AXA-Wertpapieren durchführen). Bitte beachten Sie, dass der Hochrangige Ausschuss für Corporate Governance (Haut Comité de Gouvernement d’Entreprise) in seinem Jahresbericht vom Oktober 2014 diese Position als akzeptabel betrachtet.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel L.225-37 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) werden die Bedingungen für die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen in Artikel 23 der Satzung von AXA, die in Kopie beim Handels- und Unternehmensregister Paris (Registre du commerce et des sociétés du tribunal de commerce de Paris) verfügbar ist, geregelt. Die Satzung von AXA ist auch auf der Website des Unternehmens (www.axa.com) verfügbar. Darüber hinaus werden die in Artikel L.225-100-3 des französischen Handelsgesetzbuchs genannten Informationen im Bericht des Board of Directors von AXA, der diesem Geschäftsbericht beigefügt ist, veröffentlicht.

PricewaterhouseCoopers Audit Mazars
63, rue de Villiers 61, rue Henri Régnault
92208 Neuilly-sur-Seine Cedex 92400 Courbevoie

Gemäß Artikel L. 225-235 des französischen Handelsgesetzbuchs erstellter Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Bericht des Chairman des Board of Directors von AXA (für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016)

Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des in französischer Sprache veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.

An die Aktionäre von AXA

AXA SA

25, avenue Matignon

75008 Paris

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer Eigenschaft als gesetzliche Abschlussprüfer von AXA und in Übereinstimmung mit Artikel L.225-135 des französischen Handelsgesetzbuchs erstatten wir Ihnen hiermit Bericht zu dem gemäß Artikel L.225-37 des französischen Handelsgesetzbuchs erstellten Bericht des Chairman des Board of Directors Ihres Unternehmens für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016.

Es ist Aufgabe des Chairman, einen Bericht, in dem die vom Unternehmen eingeführten internen Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren erläutert und weitere Informationen nach Artikel L.225-37 des französischen Handelsgesetzbuchs, insbesondere im Zusammenhang mit Corporate Governance, bereitgestellt werden, zu erstellen und dem Board of Directors zur Genehmigung vorzulegen.

Unsere Aufgabe ist es:

- Ihnen Bericht zu den im Bericht des Chairman über die internen Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verarbeitung von Finanz- und Bilanzdaten zu erstatten; und

- zu bestätigen, dass der Bericht die sonstigen, nach Artikel L.225-37 des französischen Handelsgesetzbuchs erforderlichen Informationen enthält, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es nicht unsere Aufgabe ist, zu bewerten, ob diese Informationen zutreffend sind.

Wir haben unsere Tätigkeit unter Beachtung der in Frankreich geltenden Prüfungsstandards durchgeführt.

Informationen zu den Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verarbeitung von Finanz- und Bilanzdaten

Die Prüfungsstandards schreiben vor, dass wir Verfahren durchführen, um zu prüfen, ob die im Bericht des Chairman enthaltenen Informationen zu den internen Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verarbeitung von Finanz- und Bilanzdaten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Diese Verfahren umfassten in erster Linie:

- das Verständnis der internen Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verarbeitung von Finanz- und Bilanzdaten, auf denen die im Bericht des Chairman dargelegten Informationen basieren, und der vorhandenen Dokumentation;

- das Verständnis der zur Untermauerung der im Bericht angegebenen Informationen und der vorhandenen Dokumentation durchgeführten Tätigkeiten;

- die Feststellung, ob wesentliche Schwächen in den internen Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verarbeitung von Finanz- und Bilanzdaten, die wir im Laufe unserer Arbeiten eventuell erkannt haben, im Bericht des Chairman ordnungsgemäß erläutert werden.

Basierend auf unserer Tätigkeit haben wir keine Einwendungen hinsichtlich der im gemäß Artikel L.225-37 des französischen Handelsgesetzbuchs erstellten Bericht des Chairman des Board of Directors enthaltenen Informationen zu den internen Kontroll- und Risikomanagement-Verfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verarbeitung von Finanz- und Bilanzdaten vorzubringen.

Sonstige Angaben

Wir bestätigen, dass der Bericht des Chairman die übrigen nach Artikel L.225-37 des französischen Handelsgesetzbuchs erforderlichen Angaben enthält.

 

Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 22. März 2017

Die gesetzlichen Abschlussprüfer

PricewaterhouseCoopers Audit

Xavier Crépon

Mazars

Jean-Claude Pauly

Maxime Simoen

Anhang II. Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung

Die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, ICOFR) der AXA Gruppe ist ein unter Aufsicht der Chief Financial Officer (CFO) der Gruppe entwickelter Prozess, der angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses gewährleisten soll.

Seit ihrer Dekotierung von der New York Stock Exchange (NYSE) im März 2010 und der Abmeldung bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC) im Juni 2010 unterhält die Gruppe ein Programm zur jährlichen internen Finanzkontrolle (Internal Financial Control, IFC) für die Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe. Die gesetzlichen Abschlussprüfer von AXA erstellen jedes Jahr einen auf angemessener Sicherheit basierenden Bericht zur ICOFR der AXA Gruppe.

Das IFC-Programm basiert auf dem IFC-Standard der Gruppe, einem internen Kontroll- und Governance-Standard.

(a) IFC-Standard der Gruppe

Der IFC-Standard der Gruppe basiert auf dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk „Internal Control - Integrated Framework“. Sein Ziel ist es, Geltungsbereich und Governance des IFC festzulegen, Einheitlichkeit und Qualität der Finanzberichterstattung der AXA Gruppe sicherzustellen und ein allgemeines Regelwerk für das jährliche IFC-Programm bereitzustellen.

(a.1) Geltungsbereich der IFC

Das IFC-Programm umfasst in erster Linie die Geschäftseinheiten, die für sich genommen für die konsolidierte Finanz- oder Ertragslage wesentlich sind, sowie die Geschäftseinheiten, die für AXA und/oder ihre konsolidierten Tochterunternehmen (die „Gruppe“) wesentliche Dienstleistungen erbringen.

(a.2) Steuerung der IFC

Das Management, einschließlich des Chief Executive Officer (CEO) der Gruppe, ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer geeigneten ICOFR verantwortlich.

Das IFC-Programm wird vom Group IFC Committee unter dem Vorsitz des Group CFO gesteuert und bezieht das Planning Budgets Results Central (PBRC) Department, andere maßgebliche Abteilungen von AXA und Vertreter sämtlicher Geschäftseinheiten, die in den Geltungsbereich fallen, ein. Das IFC-Programm und die Schlussfolgerung des Managements bezüglich der Wirksamkeit des ICOFR der AXA Gruppe werden ebenfalls vom Audit Committee von AXA geprüft.

(a.3) Grundsätze der IFC

Die ICOFR der AXA-Gruppe enthält Richtlinien und Verfahren, die angemessene Sicherheit gewährleisten, dass:

- bei der Pflege von Aufzeichnungen die Transaktionen und Veräußerungen von Vermögenswerten der Gruppe korrekt und angemessen wiedergegeben werden;

- die Transaktionen in angemessener Weise aufgezeichnet werden, um die Erstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen sicherzustellen;

- die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens nur nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung der Gruppe erfolgen; und

- Fälle von unerlaubtem Erwerb, unerlaubter Nutzung oder Veräußerung von Vermögenswerten der Gruppe, die eine erhebliche Auswirkung auf den Abschluss des Unternehmens haben könnten, rechtzeitig verhindert oder aufdeckt werden.

Zur Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR werden die Risiken für die Finanzberichterstattung erstmalig auf Ebene der Gruppe festgestellt, wobei das Augenmerk auf der Erkennung derjenigen Risiken liegt, die dazu führen können, dass eine wesentliche Falschdarstellung im Konzernabschluss nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt wird. Dieser risikobasierte „Top-down“Ansatz ermöglicht die Erkennung von Geschäftseinheiten und Prozessen, die im Geltungsbereich liegen.

Entsprechend dem COSO-Rahmenkonzept ist die ICOFR der AXA Gruppe rund um die folgenden Hauptprozesskategorien organisiert: Entity-Level Controls (ELC), IT ELC, Financial Statement Closing Process, Business Processes und IT General Controls.

In jeder Hauptprozesskategorie (i) dokumentieren die dem Geltungsbereich angehörenden Gesellschaften die wichtigsten Prozesse und Kontrollen sowie die Begründung für die Vorgehensweise hinsichtlich der angemessenen Reduzierung des mit wesentlichen Falschdarstellungen aufgrund von Fehlern oder Betrug verbunden Risikos und (ii) sie prüfen den Aufbau und die operative Wirksamkeit von Schlüsselkontrollen basierend auf den in Kenntnis der Risiken erstellten Prüfungsplänen und (iii) beheben die erkannten Kontrollmängel.

Vorhandene Kontrollmängel werden auf Ebene der Gruppe konsolidiert, um ihre Auswirkung auf den Konzernabschluss unter Berücksichtigung ihrer Wahrscheinlichkeit, ihrer potenziellen Auswirkungen, ausgleichender Kontrollen oder anderer qualitativer Faktoren zu bewerten. Dieser Bewertungsprozess ist dazu bestimmt, Kontrollmängel zu erkennen, die sich zu einer wesentlichen Schwachstelle auswachsen können. Eine wesentliche Schwachstelle ist ein Mangel oder eine Kombination von Mängeln im Rahmen interner Kontrollen der Finanzberichterstattung, sodass nach vernünftigem Ermessen die Möglichkeit besteht, dass eine wesentliche Falschdarstellung im Jahresabschluss des Unternehmens nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt wird.

(a.4) IFC-Zertifizierung

Zum jeweiligen Jahresende müssen alle Einheiten im Geltungsbereich eine Beurteilung ihrer ICOFR im Rahmen des internen Zertifizierungsprozesses vornehmen. Dieser Prozess umfasst eine formelle Freigabe durch die Prozesseigentümer der jeweiligen Gesellschaft und schließt mit einem formellen Management-Bericht des CFO der Gesellschaft oder einer anderen ranghohen Führungskraft ab, in dem er/sie seine/ihre abschließende Einschätzung zur Wirksamkeit der ICOFR der Gesellschaft darlegt.

Dieser interne Zertifizierungsprozess betrifft sämtliche Gesellschaften im Geltungsbereich und soll das Management von AXA bei seiner Bewertung der ICOFR der AXA Gruppe und seiner Schlussfolgerung bezüglich der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe unterstützen.

(b) Jährliche Bewertung der ICOFR durch die Geschäftsleitung basierend auf dem IFC-Standard der Gruppe

Die Geschäftsleitung hat eine Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe gemäß dem oben beschriebenen IFC-Standard der Gruppe durchgeführt. Basierend auf dieser Bewertung ist die Geschäftsleitung zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die IFCOFR der AXA Gruppe zum 31. Dezember 2016 wirksam war.

Alle noch so intelligent entwickelten internen Kontrollsysteme besitzen jedoch inhärente Einschränkungen. Daher können selbst von der Geschäftsleitung als wirksam eingeschätzte Systeme Falschdarstellungen nicht verhindern oder aufdecken und nur eine angemessene, aber keine absolute Sicherheit im Hinblick auf die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses bieten. Projektionen von Bewertungen der Wirksamkeit auf künftige Perioden unterliegen dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund geänderter Umstände oder wenn der Grad der Einhaltung der Richtlinien oder Verfahren abnimmt, ungeeignet werden.

(c) Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zur ICOFR

PricewaterhouseCoopers Audit und Mazars haben Prüfverfahren durchgeführt, um mit angemessener Sicherheit feststellen zu können, ob die Schlussfolgerung der Geschäftsleitung bezüglich der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe auf der Grundlage des IFC-Standards den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

PricewaterhouseCoopers Audit Mazars
63, rue de Villiers 61, rue Henri Régnault
92208 Neuilly-sur-Seine Cedex 92400 Courbevoie

Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zur internen Kontrolle der Finanzberichterstattung

An das Board of Directors von AXA:

Als gesetzliche Abschlussprüfer von AXA und auf Ihre Aufforderung haben wir die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung von AXA und ihren Tochterunternehmen (das „Unternehmen“) zum 31. Dezember 2016 geprüft, um mit angemessener Sicherheit feststellen zu können, ob die Aussage der Geschäftsleitung von AXA, wonach die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung wirksam ist, wie in der jährlichen Bewertung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung angegeben, den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Die Geschäftsleitung des Unternehmens ist für die Aufrechterhaltung einer wirksamen internen Kontrolle der Finanzberichterstattung und für die Abgabe einer Erklärung zur Wirksamkeit der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2016 verantwortlich. Die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung eines Unternehmens ist ein Prozess, der entwickelt wurde, um mit angemessener Sicherheit die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses für externe Zwecke in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS zu gewährleisten. Die Bewertung der Wirksamkeit der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung basiert auf Kriterien, die im Internal Financial Control Standard von AXA („IFC-Standard von AXA“) festgelegt wurden. Hierbei handelt es sich um einen internen Kontroll- und Governance-Standard, wie in der jährlichen Bewertung der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung in Anhang II dieses Geschäftsberichts erläutert. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zur Aussage der Geschäftsleitung des Unternehmens abzugeben.

Wir haben unsere Tätigkeit unter Beachtung der französischen Prüfungsstandards und ISAE 3000 („Versicherungsverpflichtungen, außer Abschlussprüfungen oder Überprüfungen historischer Finanzinformationen“) durchgeführt. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit angemessener Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Aussage der Geschäftsleitung von AXA, dass die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung wirksam ist, in allen wesentlichen Gesichtspunkten den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Unsere Prüfverfahren umfassten das Verständnis der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung, die Bewertung des Risikos, dass eine wesentliche Schwachstelle vorhanden ist, die Prüfung und Bewertung der Gestaltung oder operativen Wirksamkeit der internen Kontrolle basierend auf dem bewerteten Risiko und die Durchführung anderer Verfahren, die wir unter den gegebenen Umständen für erforderlich hielten. Nach unserer Auffassung bilden unsere Prüfverfahren eine angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.

Aufgrund ihrer inhärenten Einschränkungen kann die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung unter Umständen Falschdarstellungen nicht verhindern oder aufdecken. Projektionen von Bewertungen der Wirksamkeit auf künftige Perioden unterliegen dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund veränderter Umstände oder, wenn Richtlinien oder Verfahren nicht mehr im ursprünglich vorgesehenen Maße eingehalten werden, ungeeignet werden.

Nach unserer Auffassung entspricht die Aussage der Geschäftsleitung des Unternehmens, wonach die Kontrolle der Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2016 wirksam ist, auf der Grundlage der im IFC-Standard von AXA festgelegten Kriterien in allen wesentlichen Gesichtspunkten den tatsächlichen Verhältnissen.

 

Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 22. März 2017

Die gesetzlichen Abschlussprüfer

PricewaterhouseCoopers Audit

Xavier Crépon

Mazars

Jean-Claude Pauly -

Maxime Simoen

Anhang III. Erklärung der für das Referenzdokument verantwortlichen Person

Ich, der Unterzeichner, erkläre, dass ich mich nach Kräften bemüht habe, sicherzustellen, dass die in diesem Referenzdokument enthaltenen Informationen den Tatsachen entsprechen und keine wesentlichen Auslassungen enthalten, die es irreführend oder fehlerhaft machen würden, und bestätige hiermit, dass dies nach meinem besten Wissen und Gewissen der Fall ist.

Ich bestätige ferner nach meinem besten Wissen und Gewissen, dass der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt wurde und die Aktiva und Passiva, die Vermögens- und Finanzlage sowie die Gewinne und Verluste des Unternehmens und seiner konsolidierten Tochterunternehmen in den dargestellten Berichtsperioden den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt sind und dass der Bericht des Board of Directors, dessen unterschiedliche Abschnitte in Anhang VII dieses Referenzdokuments aufgeführt sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäftsentwicklung, des Ergebnisses und der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens und seiner konsolidierten Tochterunternehmen vermittelt und die wichtigsten Risiken und Eventualitäten, mit denen die Gruppe konfrontiert ist, beschreibt.

Die gesetzlichen Abschlussprüfer haben mir ein Schreiben bezüglich der Erfüllung ihres Auftrags übersandt, in dem sie bestätigen, dass sie die in diesem Referenzdokument enthaltenen Informationen bezüglich der Vermögens- und Finanzlage und des Jahresabschlusses verifiziert und das gesamte Dokument geprüft haben.

Paris, 23. März 2017

Thomas Buberl

Chief Executive Officer von AXA

Anhang IV. Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft

Bericht des Board of Directors

JahresÜBERSCHUSS

Der Jahresüberschuss nach Steuern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 belief sich auf 432 Mio. Euro im Vergleich zu 1.747 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Rückgang ist in erster Linie auf die Glattstellung von Zinsderivatpositionen zurückzuführen, die zu einem Verlust in Höhe von 1.849 Mio. Euro führte.

Als systemisches Unternehmen und im Einklang mit unserer Politik der Reduzierung der Volumen von Derivatgeschäften haben wir die Veräußerung offener Derivate fortgesetzt. Dies unterstützt auch die Umstellung auf das Clearing von Derivaten, um damit die Kontrahentenrisiken, den Liquiditätsbedarf und die Betriebskosten zu vermindern. Während diese Derivate im Konzernabschluss zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden sie im gesetzlichen Abschluss zu Anschaffungskosten bewertet, was im gesetzlichen Abschluss zu einem Verlust in Höhe von 1.849 Mio. Euro nach der Restrukturierung führt.

Die von Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden beliefen sich auf 3.521 Mio. Euro gegenüber 2.552 Mio. Euro im Vorjahr, eine Zunahme um 969 Mio. Euro, die in erster Linie zurückzuführen war auf:

- 1.360 Mio. Euro an Dividenden von AXA France Assurance gegenüber 893 Mio. Euro im Vorjahr, ein Anstieg um 467 Mio. Euro aufgrund einer teilweisen Kapitalherabsetzung von AXA France Vie im Rahmen der Umsetzung von Solvency II;

- 1.267 Mio. Euro an Dividenden von AXA Versicherungen AG (Schweiz) gegenüber 688 Mio. Euro im Vorjahr, eine Zunahme um 579 Mio. Euro unter Berücksichtigung einer Abschlagsdividende für 2016;

- von AXA Asia ausgeschüttete Dividenden in Höhe von 203 Mio. Euro;

- von AXA Mediterranean Holding ausgeschüttete Dividenden in Höhe von 140 Mio. Euro gegenüber 237 Mio. Euro im Vorjahr, ein Rückgang um 97 Mio. Euro in erster Linie aufgrund der Rückzahlung interner Finanzierungen;

- von AXA Holdings Belgium gezahlte Dividenden in Höhe von 7 Mio. Euro im Vergleich zu 123 Mio. Euro im Vorjahr, ein Rückgang um 116 Mio. Euro nach der Restrukturierung der belgischen Geschäftsbereiche von AXA.

Die Netto-Finanzaufwendungen, die Zinsaufwendungen abzüglich Zinserträgen aus Darlehen und Investitionen umfassen, beliefen sich auf 2.852 Mio. Euro gegenüber 948 Mio. Euro im Vorjahr, ein Anstieg um 1.904 Mio. Euro, wovon 1.849 Mio. Euro auf die oben erwähnte Glattstellung von Zinsderivatpositionen entfielen.

Die Betriebsaufwendungen beliefen sich auf 420 Mio. Euro, im Vergleich zu 513 Mio. Euro im Vorjahr, ein Rückgang um 93 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von Kosteneinsparungen.

Die Kapitalanlagegeschäfte erbrachten 2016 einen Verlust in Höhe von 501 Mio. Euro gegenüber einem Verlust von 106 Mio. Euro im Vorjahr, der sich wie folgt aufschlüsselt:

- ein Verlust in Höhe von 69 Mio. Euro aus der Währungsumrechnung gegenüber einem Gewinn in Höhe von 189 Mio. Euro im Vorjahr, in erster Linie aufgrund der Verlängerung von Sicherungsbeziehungen für Schulden in britischen Pfund;

- ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 249 Mio. Euro für Wertminderungen von Investitionen in Tochterunternehmen gegenüber 270 Mio. Euro, einschließlich 145 Mio. Euro in AXA Life Invest Reinsurance aufgrund ihrer Liquidation und 100 Mio. Euro in AXA Global Life nach einer laufenden strategischen Überprüfung;

- Zuführungen in Höhe von 127 Mio. Euro zu Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen gegenüber 99 Mio. Euro im Vorjahr, die in erster Linie die jährliche Zuführung in Höhe von 57 Mio. Euro zu Rückstellungen für Aufschläge für die Rückzahlung von Wandelanleihen im Jahr 2017 umfasst;

- 17 Mio. Euro an realisierten Verlusten aus dem Verkauf der Geschäftsbereiche Life & Savings und Property & Casualty in Portugal.

Der Körperschaftssteueranspruch belief sich auf 692 Mio. Euro gegenüber 784 Mio. Euro im Vorjahr. Es umfasste hauptsächlich 781 Mio. Euro an Steuerforderungen von Mitgliedern der steuerlichen Organschaft in Frankreich, die teilweise durch die Zahlung in Höhe von 80 Mio. Euro in Verbindung mit dem französischen Steuersatz von 3 % auf an Aktionäre gezahlte Dividenden ausgeglichen wurden.

Bilanz

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die Aktiva auf 74.181 Mio. Euro im Vergleich zu 74.827 Mio. Euro im Vorjahr.

Aktiva

Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf 340 Mio. Euro. Sie umfassten in erster Linie die Marke AXA, die von FINAXA im Rahmen der Fusion im Jahr 2005 eingebracht und zum damaligen Zeitpunkt mit 307 Mio. Euro an Lizenzgebühren für Markennutzung, die den Tochterunternehmen der Gruppe und den Mutuelles AXA in Rechnung gestellt wurden, bewertet wurde, sowie 32 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.

Die Investitionen in Tochterunternehmen nach Wertberichtigungen beliefen sich insgesamt auf 62.548 Mio. Euro gegenüber 63.269 Mio. Euro im Vorjahr, ein Rückgang um 721 Mio. Euro, der Folgendes widerspiegelt:

- 191 Mio. Euro, 182 Mio. Euro bzw. 80 Mio. Euro an Kapitalherabsetzungen von AXA Life Insurance Co., Ltd (Japan), AXA Life Invest Reinsurance bzw. AXA Life Europe aufgrund ihres Kapitalüberschusses;

- 249 Mio. Euro an Netto-Zuführungen zu Rückstellungen für die oben erwähnten Investitionen in Tochterunternehmen.

Die Forderungen gegenüber Tochterunternehmen beliefen sich auf 3.527 Mio. Euro gegenüber 4.034 Mio. Euro im Vorjahr, ein Rückgang um 507 Mio. Euro, der in erster Linie auf Rückzahlungen von Darlehen, die US-amerikanischen Geschäftseinheiten in Höhe von 1.500 USD (1.339 Mio. Euro) und AXA UK plc in Höhe von 405 Mio. GBP (511 Mio. Euro) gewährt wurden, zurückzuführen war und der teilweise durch ein Darlehen in Höhe von 1.400 Mio. Euro, das der AXA Mediterranean Holding zur Refinanzierung fälliger interner Darlehen gewährt wurde, ausgeglichen wurde.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte beliefen sich auf 134 Mio. Euro gegenüber 1.118 Mio. Euro im Vorjahr, ein Rückgang um 984 Mio. Euro, wovon 970 Mio. Euro auf Nachschussaufforderungen entfielen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr gezahlt und 2016 an Bankkontrahenten im Rahmen von Sicherheitenverträgen rückerstattet wurden.

Die sonstigen Forderungen beliefen sich auf 965 Mio. Euro, wovon 613 Mio. Euro auf Dividendenansprüche und 311 Mio. Euro auf Ansprüche auf Finanzerträge entfielen.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich auf 2.949 Mio. Euro gegenüber 2.623 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Anstieg um 326 Mio. Euro ist hauptsächlich auf von Tochterunternehmen erhaltene Dividenden, abzüglich der an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden, die Emissionen vorrangiger und nachrangiger Anleihen, die teilweise durch die Tilgung von externen Kredite und Commercial Papers ausgeglichen wurden, zurückzuführen.

Die Kassainstrumente beliefen sich insgesamt auf 31 Mio. Euro, darunter USD-Optionen in Höhe von 18 Mio. Euro und 10 Mio. Euro in Bezug auf mexikanische Pesos.

Die nicht realisierten Verluste aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf 3.411 Mio. Euro, wovon sich 2.539 Mio. Euro auf die Erfassung latenter Verluste aus der Währungsumrechnung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beziehen, ausgeglichen durch nicht realisierte Gewinne aus Investitionen in Tochterunternehmen. Dieser Posten widerspiegelt auch in Fremdwährungen denominierte nicht realisierte Verluste auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die den Auswirkungen ihrer Neubewertung zum Wechselkurs am Stichtag zuzurechnen sind. Der Anstieg von 413 Mio. Euro im Vergleich zu 2015 ist hauptsächlich zurückzuführen auf die Fälligkeit von Fremdwährungspositionen in Schweizer Franken und japanischen Yen.

Passiva

Das Eigenkapital, vor dem Jahresüberschuss der Berichtsperiode und nach Ausschüttung der Dividenden im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Geschäftsjahr, belief sich auf 39.849 Mio. Euro, ein Rückgang um 148 Mio. Euro, einschließlich 637 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Einziehung zurückgekaufter Aktien, der teilweise durch eine den Arbeitnehmern vorbehaltene Kapitalerhöhung in Höhe von 430 Mio. Euro und die Ausübung von Aktienoptionen in Höhe von 59 Mio. Euro ausgeglichen wurde.

Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS) in Höhe von insgesamt 5.206 Mio. Euro (2015: 6.734 Mio. Euro) und berücksichtigt die Rückzahlung von 1.254 Mio. Euro an TSS und einen positiven Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung in Höhe von 237 Mio. Euro.

Die Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen beliefen sich auf 1.534 Mio. Euro und entfielen mit 689 Mio. Euro in erster Linie auf den Rückzahlungsaufschlag im Zusammenhang mit der im Januar 2017 fällig werdenden nachrangigen Wandelanleihe, mit 443 Mio. Euro auf Rückstellungen für die mögliche Rückzahlung von Steuereinsparungen an Tochterunternehmen, die der französischen steuerlichen Organschaft angehören, und mit 128 Mio. Euro auf eine Rückstellung für Wechselkursrisiken.

Die nachrangigen Anleihen beliefen sich auf 11.399 Mio. Euro gegenüber 9.187 Mio. Euro im Vorjahr, ein Anstieg um 2.212 Mio. Euro unter Berücksichtigung der Ausgabe von Anleihen im März 2016 in Höhe von 1.500 Mio. Euro und im September 2016 in Höhe 850 Mio. USD (756 Mio. Euro), der teilweise durch einen positiven Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung in Höhe von 71 Mio. Euro ausgeglichen wurde.

Die Finanzschulden beliefen sich auf 14.343 Mio. Euro gegenüber 13.557 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016, eine Zunahme um 786 Mio. Euro, die in erster Linie einen Anstieg der von Bankkontrahenten im Rahmen von Sicherheitenverträgen erhaltenen Nachschussaufforderungen in Höhe von 1.101 Mio. Euro, die Ausgabe vorrangiger Anleihen im Wert von 500 Mio. EUR und eine Zunahme der von Konzernunternehmen gewährten Darlehen um 421 Mio. Euro berücksichtigt, die teilweise durch eine Rückerstattung ausstehender Commercial Papier in Höhe von 1.285 Mio. Euro ausgeglichen wurde.

Die nicht realisierten Gewinne aus der Währungsumrechnung beliefen sich zum Jahresende auf 856 Mio. Euro gegenüber 604 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Posten widerspiegelt die Auswirkungen aufgrund der Neubewertung von in Fremdwährung denominierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Wechselkurs am Stichtag. Der Anstieg gegenüber 2015 ist in erster Linie auf den positiven Effekt aus der Abwertung des britischen Pfunds auf die Verbindlichkeiten zurückzuführen.

Sonstige Angaben

Gemäß Artikel L.225.102-1 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) erscheinen die Angaben zur Vergütung der Führungskräfte des Unternehmens in Kapitel 3, Abschnitt 3.2. „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“.

Die per 31. Dezember 2016 zu zahlenden Lieferantenrechnungen beliefen sich auf 9 Mio. Euro. Hiervon sind 8 Mio. Euro innerhalb von drei Monaten fällig (Anwendung von Artikel D.441-4 des französischen Handelsgesetzbuchs). Zum 31. Dezember 2015 beliefen sie sich auf 11 Mio. Euro. Hiervon waren 10 Mio. Euro innerhalb von drei Monaten fällig.

Erwerb von Eigenkapitalanteilen

2016 erwarb das Unternehmen keine wesentlichen Eigenkapitalanteile im Sinne von Artikel L.233-6 des französischen Handelsgesetzbuchs.

Bilanz

Aktiva

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 Nettobuchwert zum 31. Dezember 2015
Bruttobuchwert Abschreibungen und Rückstellungen Nettobuchwert
Anlagevermögen        
Immaterielle Vermögenswerte 376 36 340 343
Sachanlagen        
Unbebaute Grundstücke        
Gebäude und sonstige Sachanlagen 1   1 1
Finanzanlagen        
Investitionen in Tochterunternehmen 64.399 1.851 62.548 63.269
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3.528 1 3.527 4.034
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 231 97 134 1.118
Darlehen 75   75 40
I. 68.610 1.985 66.626 68.806
Kurzfristige Vermögenswerte        
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen        
Steuerforderungen 22   22 112
Forderungen und kurzfristige Forderungen an Tochterunternehmen 965   965 193
Börsengängige Wertpapiere 125   125 37
Kassainstrumente 31   31 15
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.949   2.949 2.623
Rechnungsabgrenzungsposten 2   2 14
II. 4.094   4.094 2.994
Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten        
Abgegrenzte Aufwendungen 301 270 31 27
Aufschläge für die Rückzahlung von Anleihen 19   19 2
Nicht realisierte Verluste aus Währungsumrechnung 3.411   3.411 2.998
Bilanzsumme Aktiva 76.435 2.255 74.181 74.827

Passiva

       
(in Millionen Euro)     31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Eigenkapital        
Gezeichnetes Kapital        
Stammaktien     5.554 5.557
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital        
Ausgabeprämien     19.162 19.309
Fusions- und Beitragsprämien     1.060 1.060
Rücklagen        
Gesetzliche Rücklage     561 564
Sonderrücklagen für langfristige Veräußerungsgewinne     2.316 2.316
Sonstige Rückstellungen     1.488 1.491
Bilanzgewinn /-verlust     9.664 10.564
Steuerliche Rückstellung     45 44
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr     432 1.747
I.     40.281 42.653
Sonstiges Eigenkapital        
Nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit     5.206 6.734
II.     5.206 6.734
Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten III     1.534 1.460
Passiva        
Nachrangige Anleihen     11.399 9.187
Finanzschulden     14.343 13.557
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen        
Steuerverbindlichkeiten     2 1
Verbindlichkeiten für Sozialabgaben     0 0
Sonstige Verbindlichkeiten        
Schulden für Sachanlagen     366 366
Sonstige     187 258
Kassainstrumente     2  
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten     4 5
IV.     26.304 23.376
Passive Rechnungsabgrenzungsposten        
Nicht realisierte Gewinne aus Währungsumrechnung     856 604
Bilanzsumme Passiva     74.181 74.827

Gewinn- und Verlustrechnung

(in Millionen Euro) 2016 2015
I. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit      
Zins- und Betriebserträge      
Von Tochterunternehmen erhaltene Dividenden   3.521 2.552
Erträge auf kurzfristige Finanzinvestitionen   87 157
Sonstige Umsätze   14 7
  I. 3.622 2.716
Betriebsaufwendungen      
Externe Aufwendungen und sonstige Aufwendungen   (404) (505)
Steueraufwand   (1)  
Löhne und Gehälter und Vergütungen   (19) (5)
Zinsaufwand   (2.939) (1.105)
Wertminderungsaufwand für die Abschreibung von Gebäuden und abgegrenzte Aufwendungen   (10) (10)
  II. (3.373) (1.625)
Betriebsgewinn (III = I + II) 250 1.091
Beitrag aus gemeinschaftlicher Tätigkeit IV.    
Finanzgeschäfte mit Wertpapieren      
Auflösungen von Rückstellungen für börsengängige Wertpapiere   1  
Nettoertrag aus dem Verkauf von Wertpapieren   (10) (22)
Zuführung zu Rückstellungen für börsengängie Wertpapiere      
Kapitalanlageergebnis aus Wertpapieren V (9) (22)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern (VI = III + IV + V) 241 1.069
II. Ergebnis aus Kapitalgeschäften      
Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen   67 169
Auflösung von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten     112
Auflösung von Rückstellungen für Aktien   82 41
Ergebnis aus der Währungsumrechnung   (69) 189
Nettobuchwert aus dem Verkauf von Sachanlagen   (108) (202)
Zuführung zu Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten   (127) (99)
Zuführung zu Rückstellungen für Aktien   (318) (320)
Außergewöhnliches Ergebnis   (28) 4
  VII (501) (106)
Steuerertrag/(-aufwand) VIII 692 784
III. Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr VI + VII +VIII 432 1.747

Finanzergebnis des Unternehmens während der letzten fünf Jahre

31. Dezember 2012 31. Dezember 2013 31. Dezember 2014 31. Dezember 2015 31. Dezember 2016
1 - Zusammenfassung Bilanz zum Abschlussstichtag          
a) Eigenkapital - Stammaktien (in Mio. Euro) 5.470 5.537 5.593 5.557 5.554
b) Stammaktien (in Mio. Stück) 2.389 2.418 2.442 2.426 2.425
c) Wandelanleihen (in Mio. Stück) (a) 7 7 7 7 7
2 - Zusammenfassung Gewinn- und Verlustrechnung (in Mio. Euro)          
a) Bruttoumsatzerlöse vor Ertragsteuern 3.438 3.289 3.394 2.709 3.608
b) Ergebnis der fortgeführten Geschäftsbereiche vor Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen 1.850 1.776 1.785 1.079 252
c) Ertragsteueraufwand/-ertrag 375 558 646 784 692
d) Ergebnis nach Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen 3.261 1.727 2.392 1.747 432
e) Dividendenausschüttung netto 1.720 1.960 2.317 2.656 2.813
3 - Angaben je Aktie (in Euro)          
a) Ergebnis nach Steuern, vor Abschreibungen und Rückstellungen 0,65 0,81 1,00 0,71 0,38
b) Ergebnis nach Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen 1,37 0,71 0,98 0,72 0,18
c) Nettodividende je Aktie (b) 0,72 0,81 0,95 1,10 1,16

(a) Seit dem 1. Januar 2007 können AXA-Anleihen von 2017 noch umgewandelt werden. Ein durch die Ausgabe neuer Aktien geschaffener etwaiger verwässender Effekt aus der Umwandlung der Anleihen wird durch die automatische Ausübung von Kaufoptionen für AXA-Aktien, die eingerichtet wurden, neutralisiert.

(b) Die zum 31. Dezember 2016 vorgeschlagene Dividende wird der Jahreshauptversammlung am 26. April 2017 vorgelegt und basiert auf 2.425.149.130 im Umlauf befindlichen Aktien.

Kapitalflussrechnung

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
Mittelzuflüsse    
Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern 241 1.069
Ergebnis aus Kapitalanlagegeschäften vor Steuern (501) (106)
Ertragsteueraufwand/-ertrag 692 784
Änderungen der Rücklagen und Abschreibungen 331 (18)
Bereinigter operativer Cashflow der Periode 763 1.729
Zunahmen des Eigenkapitals 489 668
Neue Ausleihungen 3.556 3.054
Verkauf oder Abgang von Sachanlagen    
- Immaterielle Vermögenswerte    
- Sachanlagen    
- Finanzielle Vermögenswerte 4.826 1.817
Summe Mittelzuflüsse 9.633 7.268
Mittelabflüsse    
Während des Jahres ausgeschüttete Dividenden 2.656 2.317
Herabsetzung des Eigenkapitals 637  
Rückzahlung von Finanzschulden 2.876 1.000
Erwerb von Sachanlagen    
- Immaterielle Vermögenswerte    
- Sachanlagen    
- Finanzielle Vermögenswerte 1.891 3.032
Über mehrere Jahre abgeschriebene Aufwendungen 28  
Summe Mittelabflüsse 8.088 7.498
Änderung des Nettoumlaufvermögens 1.545 (230)
Kurzfristige Zahlungsmitteläquivalente    
Änderungen der:    
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 670 (218)
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72 (34)
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 803 22
SUMME 1.545 (230)

Tochterunternehmen und Beteiligungen

(in Millionen Euro) Gezeichnetes Kapital Sonstiges Eigenkapital Gehaltener Kapitalanteil
in %
Bruttobuchwert der gehaltenen Wertpapiere Nettobuchwert der gehaltenen Wertpapiere Noch ausstehende, vom Unternehmen gewährte Darlehen und Kredite
1 2 3 4 5 6
A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen            
1) Tochterunternehmen (Beteiligungsquote mindestens 50%)            
AXA ASIA 8.401 358 100,00% 8.413 8.413  
21, avenue Matignon - 75008 PARIS            
AXA AFRICA HOLDING 60 1 100,00% 60 60 5
23, avenue Matignon - 75008 PARIS            
AXA PARTNERS HOLDINGS SA (vormals AXA ASSISTANCE) 90 9 100,00% 96 96 131
6, rue André Gide - 92320 CHATILLON            
AXA BANK EUROPE SA 681 260 100,00% 960 960  
25, Boulevard du Souverain - 1170 BRÜSSEL - Belgien            
AXA CHINA 462 (16) 51,00% 235 235  
23, avenue Matignon - 75008 PARIS            
AXA EQUITY AND LAW PLC 1 2.458 99,96% 1.133 1.133  
5 Old Broad Street - LONDON EC2N 1AD - England            
AXA FRANCE ASSURANCE 452 3.862 100,00% 4.315 4.315  
26, rue Drouot - 75009 PARIS            
AXA GENERAL INSURANCE 197 (15) 99,71% 294 294  
395-70, Shindaebang-dong, Dongjak-gu - SEOUL - Südkorea            
AXA GLOBAL LIFE 673 (35) 100,00% 747 557  
40, rue du Colisée - 75008 PARIS            
AXA GLOBAL P&C 176 89 95,04% 217 217  
9, avenue de Messine - 75009 PARIS            
AXA GROUP SOLUTIONS   104 100,00% 158 105 6
23, avenue Matignon - 75008 PARIS            
AXA HOLDINGS BELGIUM 453 1.177 100,00% 4.493 4.493  
25, Boulevard du Souverain - 1170 BRÜSSEL - Belgien            
AXA HOLDING MAROC 222 200 100,00% 229 229  
120-122, avenue Hassan II - 21000 CASABLANCA - Marokko            
AXA INVESTMENT MANAGERS 53 676 78,96% 1.551 1.551 52
Cœur Défense - Tour B - La Défense 4 - 100 Esplanade du            
Général de Gaulle - 92932 PARIS LA DÉFENSE            
AXA LIFE INSURANCE COMPANY CO Ltd 652 1.779 77,92% 2.381 2.381  
NBF Platinium Tower 1-17-3 Shirokane - Minato-ku            
108 - 8020 TOKYO - Japan            
AXA LIFE EUROPE 100 1.198 100,00% 1.259 1.259  
Wolfe Tone House, Wolf Tone Street - DUBLIN 1 - Irland            
AXA LIFE INVEST SERVICES 120 (117) 100,00% 120 2 6
Wolfe Tone House, Wolf Tone Street - DUBLIN 1 - Irland            
AXA MEDITERRANEAN HOLDING 147 3.516 100,00% 4.076 4.076 1.475
Calle monseñor Palmer numéro 1 - PALMA DE MALLORCA - Balearische Inseln            
AXA LIFE INVEST REINSURANCE 72 2 100,00% 250 74  
C/O KPMG, 1 Stokes Place, St. Stephens Green - DUBLIN 1 - Irland            
AXA TECHNOLOGY SERVICES 25 9 99,78% 73 55  
Les collines de l’Arche - 76 route de la Demi Lune            
92057 PARIS LA DÉFENSE            
AXA UK PLC (b) 1.790 4.267 53,12% 4.556 4.556 409
5 Old Broad Street - LONDON EC2N 1AD - England            
AXA VERSICHERUNGEN AG 155 1.746 100,00% 5.171 5.171  
General Guisan-str, 40 - CH-8401 WINTERTHUR - Schweiz            
CFP MANAGEMENT 1 2 100,00% 140 4  
21, avenue Matignon - 75008 PARIS            
COLISEE RE 95 135 100,00% 620 322  
40, rue du Colisée - 75008 PARIS            
FAMILY PROTECT 214 (196) 100,00% 214 11  
21, avenue Matignon - 75008 PARIS            
AXA PARTNERS HOLDINGS LTD 636 50 100,00% 445 445  
Building 11 Chiswick - 566 Chiswick High Road - LONDON W4 5XR - England            
HOLDING VENDÔME 3     100,00% 159    
21, avenue Matignon - 75008 PARIS            
OUDINOT PARTICIPATIONS 9.151 3.656 100,00% 12.299 12.299  
21, avenue Matignon - 75008 PARIS            
SOCIÉTÉ BEAUJON 47 1.005 99,99% 1.266 1.218 122
21, avenue Matignon - 75008 PARIS            
VINCI B.V. 1.439 841 100,00% 4.285 4.285  
Graadt van Roggenweg 500 - Postbus 30800            
3503 AP UTRECHT - Niederlande            
2) Beteiligungen            
(Beteiligungsquote 10 bis 50 %)            
AXA HOLDING AS 338 7 16,76% 112 112  
Meclisi Mebusan cadn° 15 - Salipazari            
80040 ISTANBUL - Türkei            
AXA KONZERN AG 80 1.825 34,63% 2.120 2.120  
Colonia Allee 10-20 - 51067 KÖLN - Deutschland            
LOR MATIGNON 9 139 27,78% 57 57  
100 , Esplanade du Général De Gaulle - Cœur Défense Tour B            
92400 COURBEVOIE            
RESO GARANTIA (RGI Holdings B.V.) 143 312 39,34% 805 468  
Ul, Svetlanskaya, 250/1, Wladiwostok, Region Primorje            
Föderationskreis Ferner Osten, 690000 Russische Förderation            
Zwischensumme A       63.309 61.573 2.206
B. Allgemeine Angaben zu sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen            
1) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Tochterunternehmen            
a) Französische Tochterunternehmen (gesamt)       104 78 9
a) Ausländische Tochterunternehmen (gesamt)       171 125 3
2) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Beteiligungen            
a) an französischen Únternehmen (gesamt)       42 42  
b) an ausländischen Unternehmen (gesamt)       133 89 1
SUMME (A+B)       63.759 61.907 2.219
(in Millionen Euro) Vom Unternehmen im Rahmen von Zusagen, die von Tochterunternehmen/ Beteiligungen gegeben wurden, gegebene Garantien und Zusagen Zum letzten Stichtag verfügbare Umsatzerlöse (a) Zum letzten Stichtag verfügbares Ergebnis Erhaltene Dividenden Stichtag und sonstige Anmerkungen
7 8 9 10 11
A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen          
1) Tochterunternehmen (Beteiligungsquote mindestens 50%)          
AXA ASIA 0 110 21 203 31. Dezember 2016
21, avenue Matignon - 75008 PARIS          
AXA AFRICA HOLDING 0   1 0 31. Dezember 2016
23, avenue Matignon - 75008 PARIS          
AXA PARTNERS HOLDINGS SA (vormals AXA ASSISTANCE) 0 61 (34) 0 31. Dezember 2016
6, rue André Gide - 92320 CHATILLON          
AXA BANK EUROPE SA 0 295 13 0 31. Dezember 2016
25, Boulevard du Souverain - 1170 BRÜSSEL - Belgien          
AXA CHINA 0 0 3   31. Dezember 2016
23, avenue Matignon - 75008 PARIS          
AXA EQUITY AND LAW PLC 0       31. Dezember 2016
5 Old Broad Street - LONDON EC2N 1AD - England          
AXA FRANCE ASSURANCE 0 1.487 1.458 1.360 31. Dezember 2016
26, rue Drouot - 75009 PARIS          
AXA GENERAL INSURANCE 0 572 5 0 31. Dezember 2016
395-70, Shindaebang-dong, Dongjak-gu - SEOUL - Südkorea          
AXA GLOBAL LIFE 0 125 (33)   31. Dezember 2016
40, rue du Colisée - 75008 PARIS          
AXA GLOBAL P&C 0 2.148 43   31. Dezember 2016
9, avenue de Messine - 75009 PARIS          
AXA GROUP SOLUTIONS 0 262 4   31. Dezember 2016
23, avenue Matignon - 75008 PARIS          
AXA HOLDINGS BELGIUM 0 13 13 7 31. Dezember 2016
25, Boulevard du Souverain - 1170 BRÜSSEL - Belgien          
AXA HOLDING MAROC 0 18 16 16 31. Dezember 2016
120-122, avenue Hassan II - 21000 CASABLANCA - Marokko          
AXA INVESTMENT MANAGERS 135 84 265 164 31. Dezember 2016
Cœur Défense - Tour B - La Défense 4 - 100 Esplanade du          
Général de Gaulle - 92932 PARIS LA DÉFENSE          
AXA LIFE INSURANCE COMPANY CO Ltd 0 5.157 574   31. Dezember 2016
NBF Platinium Tower 1-17-3 Shirokane - Minato-ku          
108 - 8020 TOKYO - Japan          
AXA LIFE EUROPE 3.437 41 (7) 0 31. Dezember 2016
Wolfe Tone House, Wolf Tone Street - DUBLIN 1 - Irland          
AXA LIFE INVEST SERVICES 0 25 - - 31. Dezember 2016
Wolfe Tone House, Wolf Tone Street - DUBLIN 1 - Irland          
AXA MEDITERRANEAN HOLDING 331 130 104 140 31. Dezember 2016
Calle monseñor Palmer numéro 1 - PALMA DE MALLORCA - Balearische Inseln          
AXA LIFE INVEST REINSURANCE 0     0 31. Dezember 2016
C/O KPMG, 1 Stokes Place, St. Stephens Green - DUBLIN 1 - Irland          
AXA TECHNOLOGY SERVICES   295 21   31. Dezember 2016
Les collines de l’Arche - 76 route de la Demi Lune          
92057 PARIS LA DÉFENSE          
AXA UK PLC (b) 1.168   (172)   31. Dezember 2016
5 Old Broad Street - LONDON EC2N 1AD - England          
AXA VERSICHERUNGEN AG 0 3.015 706 1.267 31. Dezember 2016
General Guisan-str, 40 - CH-8401 WINTERTHUR - Schweiz          
CFP MANAGEMENT 0     1 31. Dezember 2016
21, avenue Matignon - 75008 PARIS          
COLISEE RE 0 6 39 68 31. Dezember 2016
40, rue du Colisée - 75008 PARIS          
FAMILY PROTECT 0   (6)   31. Dezember 2016
21, avenue Matignon - 75008 PARIS          
AXA PARTNERS HOLDINGS LTD 0 6 2   31. Dezember 2016
Building 11 Chiswick - 566 Chiswick High Road - LONDON W4 5XR - England          
HOLDING VENDÔME 3 0     0 31. Dezember 2016
21, avenue Matignon - 75008 PARIS          
OUDINOT PARTICIPATIONS 0   1 0 31. Dezember 2016
21, avenue Matignon - 75008 PARIS          
SOCIÉTÉ BEAUJON 122 50 16 0 31. Dezember 2016
21, avenue Matignon - 75008 PARIS          
VINCI B.V. 0 164 216 164 31. Dezember 2016
Graadt van Roggenweg 500 - Postbus 30800          
3503 AP UTRECHT - Niederlande          
2) Beteiligungen          
(Beteiligungsquote 10 bis 50 %)          
AXA HOLDING AS 0   4   31. Dezember 2016
Meclisi Mebusan cadn° 15 - Salipazari          
80040 ISTANBUL - Türkei          
AXA KONZERN AG 0 370 445 96 31. Dezember 2016
Colonia Allee 10-20 - 51067 KÖLN - Deutschland          
LOR MATIGNON 0 14 (9)   31. Dezember 2015
100 , Esplanade du Général De Gaulle - Cœur Défense Tour B          
92400 COURBEVOIE          
RESO GARANTIA (RGI Holdings B.V.) 0 1.160 134 0 31. Dezember 2016
Ul, Svetlanskaya, 250/1, Wladiwostok, Region Primorje          
Föderationskreis Ferner Osten, 690000 Russische Förderation          
Zwischensumme A 5.192 15.608 3.843 3.486  
B. Allgemeine Angaben zu sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen          
1) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Tochterunternehmen          
a) Französische Tochterunternehmen (gesamt) 5.048        
a) Ausländische Tochterunternehmen (gesamt)       15  
2) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Beteiligungen          
a) an französischen Únternehmen (gesamt)       9  
b) an ausländischen Unternehmen (gesamt)       11  
SUMME (A+B) 5.197 15.608 3.843 3.521  

(a) Für Versicherungsgesellschaften: gebuchte Bruttobeiträge. Für Immobiliengesellschaften: Mieteinkünfte. Für Holdinggesellschaften: Dividenden. Für Finanzdienstleistungsgesellschaften: Brutto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit.

(b) Konsolidierte Daten.

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2016 belief sich auf 432 Mio. Euro gegenüber 1.747 Mio. Euro im Vorjahr.

1. Eckdaten

Die wesentlichen Veränderungen der Posten werden in den Tabellen in diesem Anhang dargestellt.

2. Rechnungslegungsgrundsätze

2.1. Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde gemäß den Bestimmungen des Buchungsplans 2014 (Vorschrift der ANC Nr. 2014-03 vom 5. Juni 2014) aufgestellt und dargestellt.

Seit dem 1. Januar 2011 wendet AXA die Bestimmungen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften zur Absicherung bestimmter Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen an (ANC-Vorschrift Nr. 2015-05).

Seit dem 1. Januar 2005 wendet AXA die Vorschriften CRC 2002-10 im Zusammenhang mit der Abschreibung von Vermögenswerten (geändert durch die Vorschriften CRC 2003-07 und CRC 2005-09) und CRC 2004-06 im Zusammenhang mit der Definition, Erfassung und Bemessung von Vermögenswerten an, die annulliert und durch die ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel „Titre II, chapitre I, Actifs non financiers“, ersetzt wurde. Die Anwendung dieser Vorschriften hat keine Auswirkung auf den Jahresabschluss des Unternehmens.

Gemäß der Vorschrift CRC 2008-15, die annulliert und durch die ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel „Titre VI, chapitre II, section 4 Plans d’options d’achat ou de souscription d’actions et plans d’attribution d’actions gratuites aux salaries” (insbesondere Artikel 624-15 and 624-16) und Kapitel „Titre IX, chapitre IV, section 5 „Comptes financiers” (insbesondere Artikel 945-50), ersetzt wurde, werden eigene Aktien als „börsengängige Wertpapiere“ erfasst. Zum 31. Dezember 2016 waren 5.463.201 Aktien im Wert von 125 Mio. Euro zu Sicherungszwecken designiert.

Die Anwendung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Aktienoptionen (Zeichnung und Kauf) und Performance Shares/Units (den Arbeitnehmern vorbehaltlich leistungsabhängiger Bedingungen gewährte Gratisaktien) hatte keine Auswirkung auf den Jahresabschluss des Unternehmens (ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel „Titre VI, chapitre II, section 4 Plans d’options d’achat ou de souscription d’actions et plans d’attribution d’actions gratuites aux salariés”).

Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Optionen und Performance Shares bzw. Units, die vom Unternehmen vergüteten Mitgliedern des Management Committee 2016 und 2016 gewährt wurden:

(in Euro) Jahr 2016 Jahr 2015
Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen des Jahres Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares und Performance Units Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares
Summe 485.915 2.672.040 487.122 3.186.475

Pläne über Aktienoptionen, Performance Shares und Performance Units werden in Kapitel 3 - Abschnitt 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“ dieses Geschäftsberichts erläutert.

2.2. Darstellung des Jahresabschlusses

Bilanz

Die immateriellen Vermögenswerte umfassen Konzessionen, Patente, Marken und Software.

Die Sachanlagen umfassen Investitionen in Immobilien, unterteilt nach Grundstücken und Gebäuden, sowie Ausstattungen und Vorrichtungen.

Die finanziellen Vermögenswerte bestehen aus (i) Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen sowie Forderungen an diese und (ii) sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Darlehen.

Wertpapiere werden anhand der folgenden Kriterien eingestuft:

- Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen stellen mindestens 10 % des Eigenkapitals des emittierenden Unternehmens dar, zuzüglich derjenigen, die das Unternehmen als langfristig gehalten betrachtet.

- Sonstige finanzielle Vermögenswerte umfassen Wertpapiere, die weniger als 10 % des Eigenkapitals ausmachen und die keine Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen darstellen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung unterscheidet zwischen gewöhnlichen Geschäften und Kapitalgeschäften:

- Die gewöhnlichen Geschäfte umfassen Dividenden, Umsatzerlöse aus sonstigen Beteiligungen, Betriebsaufwendungen und Erträge aus Beteiligungen.

- Die Kapitalgeschäfte umfassen Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen sowie Investitionen in Portfoliomanagement, Wertminderungsaufwendungen und deren Aufholung in Bezug auf diese Wertpapiere und zugehörige Forderungen, Gewinne und Verluste aus Wechselkursschwankungen, Zuführungen zu und Auflösungen von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten sowie außerordentliche Erträge und Aufwendungen;

- Veräußerungen von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen werden anhand der gewichteten Durchschnittsmethode bemessen.

Zur Verbesserung der Transparenz des Jahresabschlusses werden (i) Aufwendungen und Auflösungen von Rückstellungen für das Wechselkursrisiko im Fremdwährungsergebnis und (ii) Aufwendungen und Auflösungen von Rückstellungen für das Steuerrückerstattungsrisiko als Ertragsteuervorteil/Ertragsteueraufwand erfasst.

2.3. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf 340 Mio. Euro. Sie umfassten in erster Linie die Marke AXA, die von FINAXA im Rahmen der Fusion im Jahr 2005 eingebracht und zum damaligen Zeitpunkt mit 307 Mio. Euro an Lizenzgebühren für Markennutzung, die den Tochterunternehmen der Gruppe und den Mutuelles AXA in Rechnung gestellt wurden, bewertet wurde, sowie 32 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.

2.4. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum Übertragungswert erfasst. Gebäude werden linear über fünfzig Jahre abgeschrieben und Ausbauten werden, je nach Sachlage, über fünf oder zehn Jahre abgeschrieben.

2.5. Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Übertragungskosten erfasst. Zum Bilanzstichtag werden die Anschaffungskosten mit dem beizulegenden Zeitwert verglichen und der niedrigere dieser beiden Werte wird dann in der Bilanz erfasst.

Der beizulegende Zeitwert von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen ist der Wert, den diese Unternehmen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung für die Firma darstellen. Dieser kann anhand (i) ihres Aktienkurses oder (ii) ihres Eigenkapitals (einschließlich nicht realisierter Gewinne) oder (iii) der Aussichten für das Tochterunternehmen ermittelt werden.

Die Analyse anhand mehrerer Kriterien spiegelt die langfristige Natur der Beteiligung von AXA an diesen Tochterunternehmen wider und schließt Faktoren im Zusammenhang mit der kurzfristigen Marktvolatilität aus. Der Nettobuchwert wird mit dem Wert unter der Prämisse der Unternehmensfortführung verglichen, worunter der Wert der Vermögenswerte und der voraussichtlichen Gewinne aus Bestand- und Neugeschäft unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten des Unternehmens zu verstehen ist. Der Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge wird auf der Grundlage von Berechnungen des von der Gruppe veröffentlichten European Embedded Value des Life & Savings-Geschäfts oder ähnlicher Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt.

Bei anderen Investitionen entspricht der beizulegende Zeitwert dem Aktienkurs für notierte Wertpapiere und dem wahrscheinlichen Handelswert für nicht notierte Wertpapiere.

2.6. Forderungen

Forderungen werden mit ihrem Nominalwert bemessen. Eine Rückstellung für Wertminderung wird gebildet, wenn das Risiko der Uneinbringlichkeit besteht.

2.7. Börsengängige Wertpapiere

Zum Bilanzstichtag wird der Anschaffungspreis mit dem beizulegenden Zeitwert verglichen, der bei SICAV und Investmentfonds (FCP) dem Ausstiegswert und bei anderen Wertpapieren dem durchschnittlichen Aktienkurs während des letzten Monats vor dem Bilanzstichtag entspricht.

2.8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die abgegrenzten Aufwendungen entsprechen den Kosten für die Emission von Anleihen, die über die Laufzeit der Emission oder maximal 10 Jahre abgeschrieben werden, wenn die Anleihe über keine vorab festgelegte Laufzeit verfügt.

2.9. Nachrangige Anleihen

Zum 31. Dezember 2016 betrug die Anzahl der am 17. Februar 2000 ausgegebenen ausstehenden nachrangigen Wandelanleihen von AXA (die „Wandelanleihen“) 6.612.510 mit einem Nennwert von 165,50 Euro.

Der Fälligkeitstag der Wandelanleihen war der 1. Januar 2017. Gemäß den Bedingungen der Wandelanleihen mussten Inhaber der Anleihen AXA ihre Entscheidung hinsichtlich der Beibehaltung ihrer Tauschoption vor diesem Datum mitteilen. Folglich nahm das Unternehmen am 1. Januar 2017 6.612.162 Wandelanleihen zu einem Preis von 269,16 Euro je Wandelanleihe zurück, bei denen die Anleiheinhaber auf die Beibehaltung ihrer Tauschoption verzichtet hatten. Anleiheinhaber, die sich zur Beibehaltung ihrer Tauschoption entschieden haben, müssen ihre Tauschoption vor Ablauf einer 3-Monats-Frist ab dem 1. Januar 2017, d. h. bis einschließlich 31. März 2017, ausüben. Wandelanleihen deren Tauschoption während dieser Frist nicht ausgeübt wurde, werden am 3. April 2017 zu einem Kurs von 269,16 Euro je Wandelanleihe zurückgenommen.

Diese Anleihen wurden anhand des Einzelgeschäftsansatzes erfasst. Der Rückzahlungsaufschlag, der die Differenz zwischen dem Pari-Wert und dem Rückzahlungswert der Anleiheemission darstellt, wurde zum Zeitpunkt der Anleiheemission nicht als Verbindlichkeit erfasst. Der Rückzahlungsaufschlag wird seit 2002 abgeschrieben. Dies wird bis zur Fälligkeit der Emission anhand der Zinseszins-Methode fortgesetzt. Die angewandte Rückzahlungsrendite (3,29 %) ist die Rate, die die künftige Zahlung des Rückzahlungsaufschlags unter der Prämisse, dass die Anleihe am 1. Januar 2002 ausgegeben wurde, ermöglicht.

2.10. Leistungen an Arbeitnehmer

Die Verpflichtung für Leistungszusagen an Arbeitnehmer wurde überprüft und gemäß Empfehlung Nr. 2013-02 der ANC durchgeführt, um eventuell erforderliche weitere Anpassungen zur Gewährleistung der Deckung von Altersversorgungsleistungen aus leistungsorientierten Plänen und für Bilanzierungszwecke zu bemessen. Es wurde die in dieser Empfehlung definierte Methode 1 angewandt: Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird ergebniswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und die erwartete Vermögensrendite wird zur Bestimmung der regelmäßigen Nettoaufwendungen für Altersversorgungsleistungen angewandt. Gemäß dieser Prüfung und nach einer Zahlung in Höhe von 10 Mio. Euro an eine externe Organisation zur Finanzierung der zugehörigen Verpflichtungen war die erfasste Verbindlichkeit für Leistungen an Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2016 bzw. 2016 gleich null. Zusätzliche Informationen zu den Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus leistungsorientierten Plänen werden in Anhang 26.2 des Konzernabschlusses bereitgestellt.

2.11. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung

Die auf Fremdwährungen lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden anhand des Wechselkurses zum Bilanzstichtag angepasst. Die Gegenbuchung zu dieser Anpassung ist ein Ausgleichsposten für Währungsumrechnung auf der Aktivseite, wenn die Differenz ein nicht realisierter Verlust ist, und ein Ausgleichsposten für Währungsumrechnung auf der Passivseite, wenn sie ein nicht realisierter Gewinn ist. Diese Posten werden nicht ergebniswirksam erfasst, sondern es wird eine Rückstellung für Wechselkursrisiken gebildet, um nicht realisierte Verluste im Zusammenhang mit dem aktiven Ausgleichsposten für Währungsumrechnung zu erfassen.

Generiert ein Darlehen oder eine Ausleihung, für das bzw. die ein Sicherungsgeschäft abgeschlossen wurde, einen nicht realisierten Umrechnungsverlust. wird eine Rückstellung für nicht abgesicherte Risiken gebildet.

2.12. Derivative Produkte

- Zinsswaps: Diese Transaktionen werden anhand der Zinsabgrenzungsmethode erfasst. In der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz wird eine Unterscheidung zwischen dem Grundgeschäft, das Gegenstand des Swaps ist, und dem Nettoertrag aus dem Swapgeschäft gemacht. Der Nominalwert der Swaps, die als Grundlagen für Zinsswaps dienen, wird außerbilanziell erfasst.

- Derivative Produkte, die die Voraussetzungen für Absicherungen von Wechselkursrisiken erfüllen (Wechselkurs- oder Devisenswaps, Devisentermingeschäfte), werden außerbilanziell als wechselseitige Verpflichtung und Forderungszusage erfasst. Bei Devisenoptionen wird der beim Erwerb gezahlte Aufschlag in der Bilanz unter dem Posten „Kassainstrumente“ als Vermögenswert erfasst. Bei Ausübung der Option wird der Aufschlag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Gleiche gilt, wenn die Option nicht fristgerecht ausgeübt wird. Bei Optionsverkäufen wird eine Rückstellung für Risiken und Aufwendungen zur Berücksichtigung des nicht realisierten Verlusts erfasst. Sonstige derivative Instrumente werden außerbilanziell mit ihrem Nennwert erfasst. Für aus dem Marktwert dieser Finanzinstrumente hervorgehende nicht realisierte Verluste wird eine Rückstellung für Verluste aus der Währungsumrechnung gebildet, wenn die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht angewandt werden kann.

- Derivative Eigenkapitalprodukte: Ausgezahlte oder erworbene Optionsrechte auf Eigenkapitalinstrumente werden bei Zahlung oder Erhalt von Mitteln auf einem Durchgangskonto verbucht. Wird die Option nicht ausgeübt, werden die erworbenen Rechte, die einen möglichen Ertrag darstellen, zum Bilanzstichtag nicht ergebniswirksam erfasst. Für ausgezahlte Rechte wird eine Rückstellung gebildet, wenn es angesichts der Markttendenzen wahrscheinlich ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Bei Ausübung der Option stellt dies eine Erhöhung des Kaufpreises des zugrundeliegenden Instruments und eine Erhöhung des Verkaufspreises dar, wenn die Option verkauft wird.

2.13. Sonstiges Eigenkapital

Weit nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit werden als „Sonstiges Eigenkapital“ eingestuft, wenn, wie bei Stammaktien, keine vertragliche Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten besteht.

Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von insgesamt 5.206 Mio. Euro (2015: 6.734 Mio. Euro) und berücksichtigt die Rückzahlung von 1.254 Mio. Euro an TSS und einen positiven Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung in Höhe von 237 Mio. Euro.

2.14. Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

Das Unternehmen ist die Spitze der ertragsteuerlichen Organschaft in Frankreich. Die ertragsteuerliche Organschaft sieht vor, dass Steuereinsparungen direkt im Jahresabschluss des Unternehmens zu erfassen sind. Eine Rückstellung für die Rückerstattung von Steuereinsparungen wird jedoch erfasst, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Vorteil den Tochterunternehmen infolge der Aussicht auf künftige zu versteuernde Erträge aus der strategischen Planung der Gruppe entsteht.

3. Anmerkungen zur Bilanz

3.1. Veränderungen der immateriellen Vermögenswerte

Dieser Posten umfasst die Marke AXA, die von FINAXA im Rahmen der Fusion im Jahr 2005 eingebracht und zum damaligen Zeitpunkt mit 307 Mio. Euro an Lizenzgebühren für Markennutzung, die den Tochterunternehmen der Gruppe und den Mutuelles AXA in Rechnung gestellt wurden, bewertet wurde, sowie 32 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.

3.2. Veränderungen der finanziellen Vermögenswerte (vor Rückstellungen)

(in Millionen Euro) Bruttowert zum 31. Dezember 2015 Erwerbe Veräußerungen/Umrechnungsdifferenz und abgegrenzte Zinsen Bruttowert zum 31. Dezember 2016
Investitionen in Tochterunternehmen (a) 64.897 82 580 64.399
Forderungen gegenüber Tochterunternehmen (b) 4.035 4.015 4.522 3.528
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (c) 1.201   970 231
Darlehen 40 106 71 75
SUMME 70.173 4.203 6.143 68.233

(a) Der Nettorückgang um 498 Mio. Euro war auf Kapitalherabsetzungen von AXA Life Insurance Co., Ltd (Japan), AXA Life Invest Reinsurance bzw. AXA Life Europe um 191 Mio. Euro, 182 Mio. Euro bzw. 80 Mio. Euro aufgrund ihres Kapitalüberschusses zurückzuführen.

(b) Der Nettorückgang um 507 Mio. Euro ist in erster Linie auf Rückzahlungen von Darlehen, die US-amerikanischen Geschäftseinheiten in Höhe von 1.500 USD (1.339 Mio. Euro) und AXA UK plc in Höhe von 405 Mio. GBP (511 Mio. Euro) gewährt wurden, zurückzuführen, der teilweise durch ein Darlehen in Höhe von 1.400 Mio. Euro ausgeglichen wurde, das der AXA Mediterranean Holding zur Refinanzierung fälliger interner Darlehen gewährt wurde.

c) Der Rückgang um 970 Mio. Euro entfiel auf Nachschussaufforderungen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr gezahlt und 2016 an Bankkontrahenten im Rahmen von Sicherheitenverträgen rückerstattet wurden.

3.3. Veränderungen der Rückstellungen für Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

(in Millionen Euro) Rücklagen zum 31. Dezember 2015 Zuführungen Auflösungen Rücklagen zum 31. Dezember 2016
Investitionen in Tochterunternehmen (a) 1.628 305 82 1.851
Forderungen gegenüber Tochterunternehmen 1     1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 83 14   97
SUMME 1.712 319 82 1.949

(a) Wertminderungsaufwand in Höhe von 223 Mio. Euro für Wertminderungen von Investitionen in Tochterunternehmen gegenüber 270 Mio. Euro im Vorjahr, einschließlich 145 Mio. Euro in AXA Life Invest Reinsurance aufgrund ihrer Liquidation und 100 Mio. Euro in AXA Global Life nach einer laufenden strategischen Überprüfung.

3.4. Aufstellung der Forderungen nach Fälligkeit

(in Millionen Euro) Bruttowert zum 31. Dezember 2016 Weniger als 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3.528 493 451 2.584
Steuerforderungen 22 22    
Darlehen 75 66 3 6
Sonstige Forderungen und kurzfristige Kredite an Tochterunternehmen 965 965    
SUMME 4.590 1.546 454 2.590

3.5. Sonstige Forderungen und kurzfristige Kredite an Tochterunternehmen

(in Millionen Euro)
Ausstehende Erträge 625
Verschiedene Debitorenposten 29
Aufgelaufene Zinsen auf Swaps 310
Kurzfristige Kredite an Tochterunternehmen 1
SUMME 965

3.6. Auf mehr als eine Berichtsperiode aufzuteilende Aufwendungen

(in Millionen Euro) Bruttowert zum 31. Dezember 2016 Abgeschriebener Wert zum 31. Dezember 2015 Aufwand und Zunahme während der Periode Nettowert am 31. Dezember 2016
Aufwendungen für die Emission von Anleihen 126 107 3 16
Sonstige Aufwendungen für die Emission von Schuldtiteln 104 85 4 15
Aufwendungen für den Erwerb von Effekten 71 71    
SUMME 301 263 7 31

3.7. Nicht realisierte Verluste aus der Währungsumrechnung

Die nicht realisierten Verluste aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf 3.411 Mio. Euro, wovon sich 2.539 Mio. Euro auf die Erfassung latenter Verluste aus der Währungsumrechnung im Einklang mit den Bestimmungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beziehen, die durch nicht realisierte Gewinne aus Investitionen in Tochterunternehmen ausgeglichen wurden. Dieser Posten widerspiegelt auch in Fremdwährungen denominierte nicht realisierte Verluste auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die den Auswirkungen ihrer Neubewertung zum Wechselkurs am Stichtag zuzurechnen sind. Der Anstieg von 413 Mio. Euro im Vergleich zu 2015 ist hauptsächlich zurückzuführen auf die Fälligkeit von Fremdwährungspositionen in Schweizer Franken und japanischen Yen.

3.8. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital des Unternehmens wird durch 2.425.149.130 Aktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro vertreten, was zum 31. Dezember 2016 einen Gesamtwert von 5.553.591.507,70 Euro ergab. Sämtliche dieser Aktien waren vollständig gezeichnet und eingezahlt und sind ab 1. Januar 2016 stimmberechtigt.

3.9. Veränderung des Eigenkapitals

(in Millionen Euro) Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016
Jahresüberschuss 1.747 432
Je Aktie 0,72 0,18
Veränderung des Eigenkapitals im Vergleich zur Eröffnungsbilanz (1.050) (2.371)
Je Aktie (0,43) (0,98)
Vorgeschlagene Dividende (a) 2.656 2.813
Je Aktie 1,10 1,16

(a) Die zum 31. Dezember 2016 vorgeschlagene Dividende wird der Jahreshauptversammlung am 26. April 2017 vorgelegt.

(in Millionen Euro)
Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 42.652
Kapitalerhöhung für Arbeitnehmer 430
Ausübung von Eigenkapitalinstrumenten 59
Rückkauf/Einziehung von Aktien (637)
Ausgeschüttete Dividenden (2.656)
Jahresüberschuss für die Periode 432
Steuerliche Rückstellung und Sonstiges 1
Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 40.281

3.10. Sonstiges Eigenkapital

Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von insgesamt 5.206 Mio. Euro (2015: 6.734 Mio. Euro) und berücksichtigt die Rückzahlung von 1.254 Mio. Euro an TSS und einen positiven Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung in Höhe von 237 Mio. Euro.

(in Millionen Euro) Wert zum 31. Dezember 2015 Rückzahlung Umrechnungsdifferenz/ aufgelaufene Zinsen Wert zum 31. Dezember 2016
Weit nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit (Nennwert) 6.618 (1.254) (237) 5.127
Aufgelaufene Zinsen 116   (37) 79
SUMME 6.734   (1.528) 5.206

3.11. Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

(in Millionen Euro) Wert zu Beginn der Berichtsperiode Zuführungen während der Berichtsperiode Auflösungen während der Berichtsperiode (aufgebrauchte Rückstellungen) Auflösungen während der Berichtsperiode (nicht aufgebrauchte Rückstellungen) Wert zum Ende der Berichtsperiode
Rückstellungen für latente Steuern (a) 397 77 14   460
Rückstellung für Verluste aus der Währungsumrechnung 235   107   128
Sonstige Rückstellungen für Risiken 196 87 26   257
Abschreibung von Aufschlägen für die Rückzahlung von Wandelanleihen 632 57     689
SUMME 1.460 221 147   1.534

(a) Die Rückstellung in Höhe von 460 Mio. Euro für latente Steuern zum Ende der Berichtsperiode umfasst 443 Mio. Euro an Rückstellungen für die mögliche Rückzahlung von Steuereinsparungen an Tochterunternehmen, die der französischen steuerlichen Organschaft angehören.

3.12. Nachrangige Schuldtitel

(in Millionen Euro) Wert zum 31. Dezember 2016 Weniger als ein Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit 219     219
Nachrangige Euro Medium Term Notes mit unendlicher Restlaufzeit 2.787     2.787
Nachrangige Wandelanleihen, 3,75 %, fällig 2017 1.094 1.094    
Nachrangige Anleihen, 3,375 %, fällig 2057 1.500     1.500
Nachrangige Anleihen, 5,25 %, fällig 2040 1.300     1.300
Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2043 1.000     1.000
Nachrangige Anleihen, 5,625 %, fällig 2054 (GBP) 876     876
Nachrangige Anleihen, 4,5 %, fällig 2046 (USD) 806     806
Rückzahlbare nachrangige Anleihen, 8,60 %, fällig 2030 (USD) 1.186     1.186
Rückzahlbare nachrangige Anleihen, 7.125 %, fällig 2020 (GBP) 380   380  
Nachrangige EMTN 10     10
Aufgelaufene Zinsen 241 241    
SUMME 11.399 1.335 380 9.684

Die nachrangigen Anleihen beliefen sich auf 11.399 Mio. Euro gegenüber 9.187 Mio. Euro im Vorjahr, ein Anstieg um 2.212 Mio. Euro unter Berücksichtigung der Ausgabe von Anleihen im März 2016 in Höhe von 1.500 Mio. Euro und im September 2016 in Höhe 850 Mio. USD (756 Mio. Euro), der teilweise durch einen positiven Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung in Höhe von 71 Mio. Euro ausgeglichen wurde.

Bei den ewig nachrangigen Anleihen handelt es sich um Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit. Das Unternehmen hat die Wahlmöglichkeit, die Zahlung der Kupons unter bestimmten Bedingungen aufzuschieben. Die Kupons müssen jedoch gezahlt werden, wenn diese Bedingungen nicht mehr eingehalten werden, oder bei Rückzahlung der Instrumente. Wird die Zahlung für einen längeren Zeitraum aufgeschoben, bleiben die Kupons gesetzlich zahlbar. Werden keine Dividenden ausgeschüttet, werden die im Laufe der Zeit aufgelaufenen, nicht ausgezahlten Kupons als ggf. bei Liquidation zahlbar erfasst. Diese Instrumente werden auf der Grundlage dieser vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung der Kupons als Schuldtitel eingestuft.

3.13. Finanzschulden

(in Millionen Euro) Wert zum 31. Dezember 2016 Weniger als ein Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
Nachrangige Euro Medium Term Notes 850   350 500
Anleihen 7.269 150 3.966 3.153
Einlagen im Rahmen von Sicherheitenverträgen 1.101 1.101    
Von Konzernunternehmen gewährte Darlehen 4.973 400 3.630 943
Aufgelaufene Zinsen 150 150    
SUMME 14.343 1.801 7.946 4.596

Die Finanzschulden beliefen sich auf 14.343 Mio. Euro gegenüber 13.557 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016, eine Zunahme um 786 Mio. Euro, die in erster Linie einen Anstieg der von Bankkontrahenten im Rahmen von Sicherheitenverträgen erhaltenen Nachschussaufforderungen in Höhe von 1.101 Mio. Euro, die Ausgabe vorrangiger Anleihen im Wert von 500 Mio. Euro und eine Zunahme der von Konzernunternehmen gewährten Darlehen um 421 Mio. Euro berücksichtigt, die teilweise durch eine Rückzahlung ausstehender Commercial Papers in Höhe von 1.285 Mio. Euro ausgeglichen wurde.

3.14. Aufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

(in Millionen Euro) Wert zum 31. Dezember 2016 Weniger als 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Schulden für Sachanlagen (a) 366 366  
Sonstige Verbindlichkeiten, einschließlich Steuern und Sozialabgaben (b) 187 187  
SUMME 553 553  

(a) Die Schulden im Zusammenhang mit langfristigen Vermögenswerten beliefen sich auf insgesamt 366 Mio. Euro und umfassten Aktien, die von Unternehmen ausgegeben, aber noch nicht vollständig eingezahlt wurden, einschließlich 237 Mio. Euro für Axa Global Life, 75 Mio. Euro für AXA Life Europe und 54 Mio. Euro für AXA Life Invest Reinsurance.

(b) Davon 175 Mio. Euro an zahlbaren Aufwendungen.

3.15. Nicht realisierte Gewinne aus der Währungsumrechnung

Die nicht realisierten Gewinne aus der Währungsumrechnung beliefen sich zum Jahresende auf 856 Mio. Euro gegenüber 604 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Posten widerspiegelt die Auswirkungen aufgrund der Neubewertung von in Fremdwährung denominierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Wechselkurs am Stichtag. Der Anstieg gegenüber 2015 ist in erster Linie auf den positiven Effekt aus der Abwertung des britischen Pfunds auf die Verbindlichkeiten zurückzuführen.

4. Anmerkungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1. Führungskräftevergütung

- Den Mitgliedern des Board of Directors zuerkannte Sitzungsgelder: 2 Mio. Euro.

- Sonstige Vergütung (abzüglich Weiterbelastung): 8 Mio. Euro.

Das Unternehmen hatte zum Bilanzstichtag 4 Arbeitnehmer und 2 Führungskräfte.

4.2. Ertragsteuern

(in Millionen Euro) Ergebnis vor Steuern Steuerertrag/-aufwand* Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)
Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (a) 241   241
Ergebnis aus Kapitalgeschäften (501)   (501)
Ertragsteueraufwand (b)   692 692
SUMME (260) 692 432

* Ein positives Vorzeichen bezeichnet einen Steuervorteil.

(a) Aus Investitionen in Tochterunternehmen mit einer Beteiligungsquote von mehr als 5 % für mehr als 2 Jahre erhaltene Dividenden sind steuerbefreit, abgesehen von einem Anteil an den Kosten und Aufwendungen in Höhe von 5 % (Anwendung von Artikel 216 des französischen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts).

(b) Der Körperschaftssteueranspruch belief sich auf 692 Mio. Euro gegenüber 784 Mio. Euro im Vorjahr. Es umfasste hauptsächlich 781 Mio. Euro an Steuerforderungen von Mitgliedern der ertragsteuerlichen Organschaft in Frankreich, die teilweise durch die Zahlung in Höhe von 80 Mio. Euro in Verbindung mit dem französischen Steuersatz von 3 % auf an Aktionäre gezahlte Dividenden ausgeglichen wurden.

5. Ausserbilanzielle Zusagen

(in Millionen Euro) Nennwert (gegebene Zusagen) Marktwert
Finanzterminkontrakte 60.790 1.145
Devisenterminkontrakte 1.345 (1)
Swaps 55.337 1.150
Zinsswaps. 32.858 1.316
Cross Currency Swaps (langfristig) 11.624 (199)
Foreign Exchange Swaps (kurzfristig) 10.855 33
Optionen 4.108 (4)
Aktienoptionen 1.786  
Devisenoptionen 2.317 (4)
Min. Grenze 5  
Sonstige Verpflichtungen Gegebene Zusagen Erhaltene Zusagen
Kreditfazilitäten (bewilligt, aber nicht in Anspruch genommen) 2.484 12.385
Bürgschaften und Wertpapiere    
Zusagen für den Rückkauf von Aktien und Anleihen von Konzernunternehmen 52  
Sonstige Zusagen 18.339 26
Davon Konzernunternehmen gegebene Finanzbürgschaften 11.109  

6. Sensitivität

Aufgrund seiner Geschäftstätigkeit ist das Unternehmen in erster Linie Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken ausgesetzt.

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Schätzung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Schuldtiteln, Darlehen und Sicherungsinstrumenten im Falle einer Anhebung der Zinskurve um 1 % oder einer Abwertung des Euro um 10 %.

Sensitivität Änderung des beizulegenden Zeitwerts
(in Millionen Euro) Zinssätze: +100 bps (d) Abwertung des Euro: 10% (e)
Schuldtitel (a) 5,5% -3,9%
Derivate (b) 10,4% 0,9%
Darlehen (c) -0,1% 5,3%

(a) Externe und interne Schuldtitel.

(b) Sowohl berechtigte als auch nicht berechtigte Derivate.

(c) Externe und interne Darlehen.

(d) Eine Anhebung der Zinssätze um 100 Basispunkte führt zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts des Schuldtitels um 5,5 %, einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten um 10,4 % und einer Verschlechterung des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen um -0,1 %.

(d) Eine Anhebung der Zinssätze um 10 Basispunkte führt zu einer Abnahme des beizulegenden Zeitwerts des Schuldtitels um 3,9 %, einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten um 0,9 % und einer Verbesserung des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen um 5,3 %.

Die vorstehenden Informationen zum beizulegenden Zeitwert sind mit Vorsicht zu behandeln:

- Diese Kennzahlen können im Laufe der Zeit schwanken, da diese Schätzungen auf der Nutzung von Kennzahlen, wie Zinssätzen und Spreads zum Bilanzstichtag, basieren, und

- da es mehrere Möglichkeiten zur Durchführung dieser Berechnungen gibt.

Bei den Informationen, die zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln herangezogen werden, handelt es sich um Marktdaten zum Ende der Berichtsperiode, die (i) die Marktzinsen für jede Währung, (ii) den durchschnittlichen Renditeaufschlag von AXA nach Laufzeit und Hauptwährungen, unterteilt nach nachrangigen und vorrangigen Anleihen, und (iii) die in den ausgegebenen Verträgen enthaltenen Optionen, wie beispielsweise Rücknahmeoptionen des Emittenten, widerspiegeln.

Diese Anmerkung berücksichtigt alle wesentlichen Zusagen oder Zusagen, die in der Zukunft wesentlich werden könnten.

7. Sonstige Angaben

Keine der von verbundenen Unternehmen und Personen durchgeführten Transaktionen, die zum Jahresende noch nicht abgeschlossen waren oder die im Laufe des Jahres vorgenommen wurden, erfüllen die besonderen Merkmale von Transaktionen, die gemäß den ANC-Vorschriften Nr. 2014-03 (Artikel 831-3) offengelegt werden müssen.

PricewaterhouseCoopers Audit Mazars
63, rue de Villiers 61, rue Henri Régnault
92208 Neuilly-sur-Seine Cedex 92400 Courbevoie

Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Jahresabschluss des Unternehmensfür das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

An die Aktionäre

AXA SA25, avenue Matignon75008 Paris

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß dem uns durch Ihre Hauptversammlung erteilten Auftrag berichten wir Ihnen hiermit für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 über folgende Themen:

- die Abschlussprüfung des beigefügten Jahresabschlusses der AXA SA;

- die Begründung unserer Beurteilungen;

- die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderprüfungen und spezifischen Angaben.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde vom Board of Directors genehmigt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzernabschluss abzugeben.

I - Beurteilung des Jahresabschlusses

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Frankreich geltenden Prüfungsstandards vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit angemessener Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Eine Prüfung besteht darin, die Nachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Beträge und Angaben auf der Basis von Stichproben oder anderer Auswahlverfahren zu beurteilen. Sie umfasst ebenfalls die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der für die Aufstellung des Abschlusses zugrunde gelegten wesentlichen Schätzungen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.

Nach unserer Auffassung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zum 31. Dezember 2016 in Übereinstimmung mit den französischen Rechnungslegungsgrundsätzen.

II - Begründung unserer Beurteilung

In Anwendung der Bestimmungen von Artikel L. 823-9 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) über die Begründung unserer Beurteilung bringen wir Ihnen Folgendes zur Kenntnis:

- Die finanziellen Vermögenswerte werden anhand der für jede Kategorie geltenden Methoden, die in Absatz 2.5 des Anhangs zum Jahresabschluss erläutert werden, bewertet.

Bezüglich Kapitalanlagen, bei denen eine Wertminderung auf dem Nutzungswert und der Absicht beruht, die Kapitalanlagen zu halten, haben wir die verwendeten Daten ausgewertet, um den Nutzungswert der wichtigsten Kapitalanlagen zu bestimmen, und die Bestätigung der Absicht, sie zu halten, eingeholt.

- Gemäß den in Absatz 2.9 des Anhangs zum Jahresabschluss erläuterten Richtlinien wurden zum Jahresende Rückstellungen für die Rückzahlungsaufschläge für Anleihen, die vom Unternehmen ausgegeben wurden, gebildet. Wir haben die Angemessenheit der zur Berechnung dieser Rückstellungen verwendeten Annahmen im Hinblick auf die Volatilität der Aktienmärkte und die Laufzeiten der vom Unternehmen ausgegebenen Wandelanleihen geprüft.

- Die von ihrem Unternehmen verwendeten Derivate werden anhand der Regeln in Absatz 2.12 des Anhangs zum Jahresabschluss bewertet. Wir haben geprüft, ob die Umsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, falls zutreffend, ordnungsgemäß dokumentiert war. In allen anderen Fällen haben wir überprüft, ob angemessene Rückstellungen für die nicht realisierten Verluste erfasst wurden.

Diese Beurteilungen wurden im Rahmen unserer Prüfung des gesamten Konzernabschlusses durchgeführt und flossen daher in die von uns gebildete Meinung, die im ersten Teil dieses Berichts dargelegt ist, ein.

III - Sonderprüfung und spezifische Angaben

Gemäß den in Frankreich geltenden Standesregeln haben wir ferner die nach französischem Recht gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfung durchgeführt.

Wir haben keine Einwendungen hinsichtlich der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung und der Übereinstimmung der im Lagebericht des Board of Directors und in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt wurden, gegebenen Informationen bezüglich der Finanzlage und des Jahresabschlusses vorzubringen.

Bezüglich der in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Artikel L.225-101-1 des französischen Handelsgesetzbuchs bereitgestellten Angaben zur Vergütung und zu den Leistungen für Führungskräfte und sonstige zu ihren Gunsten gegebene Zusagen haben wir deren Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss oder den zugrundeliegenden Angaben, die bei der Aufstellung dieses Jahresabschlusses herangezogen wurden, oder, falls zutreffend, mit den von Ihrem Unternehmen von beherrschenden oder beherrschten Unternehmen erhaltenen Angaben geprüft. Auf der Grundlage dieser Tätigkeit bestätigen wir die Richtigkeit und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung dieser Informationen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben wir geprüft, dass die Angaben bezüglich der Identität der Inhaber von gezeichnetem Kapital oder Stimmrechten und wechselseitigen Beteiligungen im vorstehend genannten Bericht des Board of Directors ordnungsgemäß offengelegt wurden.

 

Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 22. März 2017

Die gesetzlichen AbschlussprüferFranzösisches Original unterzeichnet von*

PricewaterhouseCoopers Audit

Xavier Crépon

Mazars

Jean-Claude Pauly

Maxime Simoen

Anhang V. Group Embedded Value & AFR

Die Informationen werden im „Embedded Value & AFR Report 2016“ dargelegt, der auf der Website der AXA Gruppe unter www.axa.com zur Verfügung steht.

Anhang VI. Glossar

Dieses Glossar enthält Definitionen von NON-GAAP-Finanzkennzahlen oder alternativen Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs), die die Geschäftsleitung für das Verständnis der Geschäftstätigkeit der Gruppe und die Analyse der Leistung der Gruppe als nützlich erachtet. Der Geltungsbereich der folgenden Definitionen von APMs bleibt im Vergleich zu vorangegangenen Berichtsperioden unverändert. Alle APMs sind mit Sternchen* gekennzeichnet.

Geltungsbereich und Vergleichsbasis

Schwellenmärkte und reife Märkte

Die Trennung zwischen Schwellenmärkten und reifen Märkten wird nachstehend erläutert:

Die Schwellenmärkte (aufstrebende Märkte) umfassen die folgenden Länder: die Region Europe, Middle East, Africa und Lateinamerika (Mexiko, Kolumbien, Nigeria, Brasilien, Marokko, Türkei, Golfregion, Libanon, Poland, Tschechische Republik, Slowakische Republik und Russland), Hongkong, Südostasien (Singapur, Indonesien, Thailand, Malaysia und die Philippinen), Indien und China, mit Ausnahme von Direktgeschäften.

Die reifen Märkte umfassen die folgenden Länder: Frankreich, USA, Großbritannien, Irland, Japan, Deutschland, Schweiz, Belgien, Italien, Spanien, Portugal (nur 2015), Griechenland, Luxemburg, AXA Corporate Solutions Assurance und AXA Assistance.

Vergleichsbasis und „Annual Premium Equivalent“

„Auf vergleichbarer Basis“ bedeutet Folgendes:

- Die Daten für die aktuelle Berichtsperiode wurden anhand der vorherrschenden Wechselkurse für den gleichen Zeitraum des Vorjahres angepasst (konstante Wechselkursbasis);

- Vergleichsdaten in einer der beiden Berichtsperioden wurden an die Ergebnisse von Akquisitionen, Veräußerungen und Geschäftsübertragungen (konstante strukturelle Basis) und an Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze (konstante methodische Basis) angepasst.

Ergebnis und Eigenkapital

Bereinigter Gewinn*

Der bereinigte Gewinn stellt den Jahresüberschuss (Konzernanteil), wie in Kapitel 5 - „Konzernabschluss” dieses Geschäftsberichts ausgeführt, vor der Auswirkung der folgenden Posten abzüglich Überschussbeteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile, dar:

- Integrations- und Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit wesentlichen neu erworbenen Unternehmen sowie Restrukturierungs- und damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit Plänen zur Produktivitätssteigerung;

- Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte;

- Außergewöhnliche Tätigkeiten (in erster Linie Änderungen des Konsolidierungskreises und aufgegebene Geschäftsbereiche)

- Der Fair-Value-Option zugeordneter Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von zur Deckung von Verbindlichkeiten gehaltenen Vermögenswerten, bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird), Wechselkurseffekte auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und mit Anlagevermögen verbundene Derivate.

Derivate im Zusammenhang mit Anlagevermögen:

- enthalten sämtliche Derivate in Fremdwährungen, außer Derivate im Zusammenhang mit Devisenoptionen im Rahmen von Strategien zur Absicherung der Erträge, die im operativen Ergebnis enthalten sind;

- enthalten keine Derivate im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, die nach der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode der „selektiven Freisetzung“ bewertet werden; und

- enthalten keine Derivate, die im Rahmen von ökonomischen Sicherungsbeziehungen für realisierte Gewinne und Verluste für Kapitalanlagen auf eigene Rechnung und Einlagen von Aktionären genutzt werden. Die Kosten bei Vertragsabschluss, der innere Wert und der Wert bei Fälligkeit dieser Derivate werden im bereinigten Ergebnis berücksichtigt und der Zeitwert wirkt sich lediglich auf den Jahresüberschuss aus. Im Falle einer kurzfristigen Veräußerung der Derivate wirkt sich der Zeitwert jedoch auf das bereinigte Ergebnis aus.

Operatives Ergebnis*

Das operative Ergebnis entspricht dem bereinigten Gewinn ohne den Aktionären zurechenbare Nettoveräußerungsgewinne oder -verluste und einschließlich der folgenden Posten abzüglich Überschussbeteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile:

- realisierte Gewinne und Verluste und Veränderungen der Wertminderungsaufwendungen (für Vermögenswerte, die nicht nach Fair-Value-Option designiert wurden, oder zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte); und

- Kosten bei Vertragsabschluss, innerer Wert und Auszahlung von Derivaten, die für ökonomische Sicherungsbeziehungen für realisierte Gewinne und Wertminderungen von Aktien, die Vermögenswerte im Rahmen von Anlagen auf eigene Rechnung und Einlagen von Aktionären absichern, genutzt werden.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie (EPS) stellt das konsolidierte Ergebnis von AXA (nach Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit ergebnisneutral erfassten Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit) dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien dar.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie (verwässertes EPS) stellt das konsolidierte Ergebnis von AXA (nach Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit ergebnisneutral erfassten Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit) dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien auf verwässerter Basis (d. h. einschließlich der potenziellen Auswirkung aller ausstehenden verwässernden Optionen, die ausgeübt werden, Performance Shares und der Umwandlung bestehender Wandelanleihen in Aktien, vorausgesetzt sie haben keinen negativen Verwässerungseffekt) dar.

Eigenkapitalrendite

Die Berechnung der Eigenkapitalrendite (RoE) basiert auf den folgenden Prinzipien:

- Bei der Eigenkapitalrendite (RoE) auf den Jahresüberschuss basiert die Berechnung auf dem Konzernabschluss, d. h. dem gezeichneten Kapital einschließlich nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (Super Subordinated Debts,TSS/Undated Subordinated Debts, TSDI) und dem sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) sowie dem Jahresüberschuss ohne Berücksichtigung von Zinsaufwendungen für TSS/TSDI.

- Bei der Eigenkapitalrendite (RoE) auf das bereinigte und das zugrundeliegende Ergebnis:

- werden alle nachrangigen Schuldtitel (TSS/TSDI) als zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel behandelt und sind daher im gezeichneten Kapital nicht enthalten,

- werden Zinsaufwendungen für TSS/TSDI vom Ergebnis abgezogen,

- ist das sonstige Ergebnis (OCI) nicht im durchschnittlichen gezeichneten Kapital enthalten.

Freier Cashflow

Der freie Cashflow ist als Kennzahl für die Fähigkeit des Unternehmens zur Ausschüttung von Dividenden, berechnet als die Summe des Ergebnisses und die Veränderung des erforderlichen Eigenkapitals, definiert.

Verfügbare Finanzmittel (Available Financial Resources, AFR)

Überschuss abgeleitet aus einer Solvency II-Bilanz. Er ist definiert als der Überschuss des Marktwerts der Vermögenswerte gegenüber der bestmöglichen Schätzung der Verbindlichkeiten und der Risikomarge nach der Solvency II-Vorschrift.

Regulatorische Solvenzquote

Diese Quote wird gemäß der Solvency II-Vorschrift errechnet und entspricht der Summe der verfügbaren finanziellen Mittel (AFR) dividiert durch die Solvabilitätskapitalanforderung der Gruppe. Die Solvabilitätskapitalanforderung wird in einer Höhe festgesetzt, die sicherstellt, dass Versicherer und Rückversicherer in der Lage sind, ihre Verpflichtungen gegenüber Versicherten und Begünstigten während der kommenden 12 Monate mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 % einzuhalten. Der Nenner der Quote kann entweder anhand einer Standardformel oder anhand eines internen Modells errechnet werden. AXA nutzt ein internes Modell.

Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote bezieht sich auf die Höhe der Verschuldung eines Unternehmens in Bezug auf sein Eigenkapital, üblicherweise ausgedrückt als Prozentsatz. Die Verschuldungsquote wird von der Geschäftsleitung der Gruppe zur Bemessung der Fremdkapitalfinanzierung und des Ausmaßes, in dem ihre Geschäftstätigkeit von Gläubigern statt von Aktionären finanziert wird. Die Verschuldungsquote von AXA wird berechnet indem die Bruttoschulden (zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit) durch das gesamte eingesetzte Kapital (gezeichnetes Kapital ohne nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und Rückstellungen im Zusammenhang mit der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten und Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften plus Bruttoschulden) dividiert werden.

Segment

Life & Savings

Hybridprodukte und Kapitalanlagen auf eigene Rechnung (G/A Capital) mit geringfügigen Abgaben

Hybridprodukte: Sparprodukte, die es Kunden ermöglichen, sowohl in fondsgebundene als auch in Anlagen auf eigene Rechnung (General Account, G/A) zu investieren.

Kapitalanlagen auf eigene Rechnung (G/A Capital) mit geringfügigen Abgaben: Sparprodukte auf eigene Rechnung, die bei Vertragsabschluss mehr verfügbare finanzielle Mittel (AFR) generieren als das wirtschaftliche Kapital, das sie verbrauchen.

Nettozuflüsse

Die Nettozuflüsse im Segment Life & Savings sind definiert als die eingenommenen Beiträge (einschließlich Risikoprämien, Gebühren und Erträge), abzüglich Rückkäufe, Fälligkeiten, gezahlte Ansprüche und sonstige gezahlte Leistungen. Diese Definition gilt für alle Produkte des Segments Life & Savings, mit Ausnahme der Produkte im Rahmen von Investmentfonds.

Annual Premium Equivalent (APE)

Es stellt 100 % der neuen regelmäßigen Beiträge zuzüglich 10 % des Einzelbeitrags entsprechend der EEV-Methode dar. APE ist der Konzernanteil.

NGW (Neugeschäftswert)

Der Wert der während des laufenden Jahres abgeschlossenen Verträge. Er besteht aus dem Barwert künftiger Gewinne nach Akquisitionskosten, abzüglich (i) einer Wertberichtigung für den Zeitwert der finanziellen Optionen und Garantien, (ii) Kapitalkosten und nicht finanzielle Risiken. AXA berechnet diesen Wert nach Steuern.

Margenanalyse*

Die Margenanalyse des Segments Life & Savings wird auf zugrundeliegender Basis dargestellt.

Obwohl die Darstellung der Margenanalyse nicht mit der Gewinn- und Verlustrechnung (auf zugrundeliegender Basis) identisch ist, basiert sie auf den gleichen GAAP-Kennzahlen, die zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS herangezogen werden. Aufgrund dessen entsprechen die betrieblichen Erträge in der Margenanalyse denjenigen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung von AXA für das Segment angegeben sind.

Zwischen der detaillierten Zeile-für-Zeile-Darstellung in der Gewinn-und Verlustrechnung und den Bestandteilen der Margenanalyse bestehen bestimmte wesentliche Unterschiede, die nachstehend erläutert werden:

Bei Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen:

- Die Bruttobeiträge (abzüglich Einlagen), Gebühren und sonstige Erträge werden in der Margenanalyse basierend auf der Art der Erträge den Posten „Gebühren und Erträge“ und „Technische Nettomarge“ zugeordnet.

- Die Überschussbeteiligung der Versicherten wird als Änderung der Versicherungsleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Margenanalyse wird sie der zugehörigen Marge, d. h. hauptsächlich der „Investitionsmarge“ und der „Technischen Nettomarge“ zugeordnet.

- Die „Investitionsmarge“ stellt das Nettoergebnis aus der Investitionstätigkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung dar und wird um die zugehörige Überschussbeteiligung der Versicherten (siehe oben) sowie Änderungen der mit dem Anlagevermögen verbundenen speziellen Rücklagen angepasst und enthält keine Gebühren auf Verträge (oder in Verträgen enthaltene vertragliche Gebühren), bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird, die in den „Gebühren und Erträgen“ enthalten sind.

- Änderungen der Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (Unearned Revenues Reserves, URR) werden in der Zeile „Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte“ in der zugrundeliegenden Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, wohingegen sie in der Margenanalyse in der Zeile „Gebühren und Erträge“ ausgewiesen sind.

Bei Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligung:

- kommt die Einlagenbilanzierung zur Anwendung. Aufgrund dessen werden Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen in der zugrundeliegenden Gewinn- und Verlustrechnung unter dem konsolidierten Bruttoumsatz in einer eigenen Zeile und in der Margenanalyse in den Zeilen „Gebühren und Erträge“ und „Technische Nettomarge“ dargestellt.

- Änderungen der Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte (Unearned Fees Reserves, ULFR) werden in der Zeile „Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte“ in der zugrundeliegenden Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, wohingegen sie in der Margenanalyse in der Zeile „Gebühren und Erträge“ ausgewiesen sind.

Die zugrundeliegende Investitionsmarge umfasst die folgenden Posten:

- Nettokapitalanlageerträge; und

- den Versicherten gutgeschriebene Zinsen und Bonuszahlungen sowie nicht zugewiesene Bonuszahlungen an Versicherte (sowie die Änderungen der speziellen Rücklagen, die ausschließlich mit Renditen auf das Anlagevermögen verbunden sind) im Zusammenhang mit den Nettokapitalanlageerträgen.

Die zugrundeliegenden Gebühren und Erträge umfassen:

- Erträge aus dem Verkauf von Investmentfonds (die Teil des konsolidierten Umsatzes sind);

- Versicherten für Beiträge/Einlagen in Rechnung gestellte Abschlusskosten und Gebühren für Gelder, die für fremde Rechnung (fondsgebunden) verwaltet werden;

- Abschlusskosten für Beiträge/Einlagen, die für sämtliche Produkte auf eigene Rechnung erhalten werden, oder hierin enthalten sind;

- Abgegrenzte Erträge, wie Kapitalisierung abzüglich Abschreibung von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (URR) und nicht verdiente Entgelte (UFR); und

- sonstige Gebührenumsätze, z. B. für Finanzplanung oder den Verkauf von Produkten Dritter erhaltene Gebühren.

Die zugrundeliegende technische Nettomarge umfasst die folgenden Posten:

- Mortalitäts-/Morbiditätsmarge: Der Betrag, der dem Versicherten in Bezug auf Mortalität und Morbidität für die entsprechende Periode belastet wird, abzüglich Leistungen und Ansprüche. Sie entspricht der Differenz zwischen dem Ertrag für die Übernahme von Risiken und den tatsächlichen Kosten der Leistungen. Diese Marge enthält weder Schadenregulierungskosten noch Änderungen der Rückstellungen für Schadenregulierungskosten.

- Rückkaufmarge: Die Differenz zwischen der Leistungsrückstellung und dem Rückkaufwert, der dem Versicherten im Falle einer frühzeitigen Vertragskündigung gezahlt wird.

- Ein aktives Management der finanziellen Risiken, GMxB (Variable Annuity Guarantees), ist das Nettoergebnis der GMxB-Zeilen, die den ausdrücklichen Aufwendungen für diese Arten von Garantien abzüglich Sicherungskosten entsprechen. Es umfasst auch das nicht abgesicherte Geschäftsergebnis;

- Bonuszahlungen an die Versicherten, wenn die Versicherten an der Risikomarge beteiligt sind;

- abgetretene Rückversicherungsergebnisse; und

- sonstige Änderungen der Versicherungsrückstellungen, worunter alle Erhöhungen und Auflösungen von Rückstellungen, die aus Änderungen der Bewertungsannahmen, zusätzlichen Rückstellungen für das Mortalitätsrisiko und sonstigen technischen Auswirkungen, wie Beitragsdefizite abzüglich Derivate, hervorgehen zu verstehen sind.

Zugrundeliegende Aufwendungen sind:

- Aufwendungen für Akquisitionen, einschließlich Provisionen und dem Neugeschäft zugeordnete Gemeinkosten, im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten sowie anderen Aktivitäten (z. B. Verkauf von Investmentfonds);

- Aktivierungen von Aufwendungen für Akquisitionen im Zusammenhang mit Neugeschäft: Abgegrenzte Abschlusskosten (DAC) und Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren nur für Kapitalanlageverträge ohne Überschussbeteiligung;

- Abschreibungen von Aufwendungen für Akquisitionen von Neugeschäft im laufenden und im vorangegangenen Jahr, einschließlich der Auswirkung aktivierter Zinsen, Abschreibungsaufwand für abgegrenzte Abschlusskosten (DAC) und Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren nur für Kapitalanlageverträge ohne Überschussbeteiligung;

- Verwaltungsaufwand;

- Schadenregulierungskosten; und

- Bonuszahlungen an die Versicherten, wenn die Versicherten an den Aufwendungen des Unternehmens beteiligt sind.

Die zugrundeliegende VBI-Abschreibung umfasst Abschreibungen auf den Wert des Versicherungsbestands (Value of Purchased Life Business In-force, VBI) im Zusammenhang mit zugrundeliegenden Margen.

Zugrundeliegende Kostendeckungsquote des Segments Life & Savings: Zugrundeliegende Aufwendungen zuzüglich zugrundeliegende VBI-Abschreibung dividiert durch „zugrundeliegende“ operative Marge, wobei die „zugrundeliegende“ operative Marge die Summe der (i) zugrundeliegenden Investitionsmarge, der (ii) zugrundeliegenden Gebühren und Erträge und der (iii) zugrundeliegenden technischen Nettomarge ist (alle Posten gemäß vorstehender Definition).

Rentabilitätsanalyse des Segments Property & Casualty*

Das zugrundeliegende Ergebnis aus der Investitionstätigkeit umfasst das Nettoergebnis aus der Investitionstätigkeit abzüglich der regelmäßigen Zinsen, die den Rückstellungen für Versicherungsannuitäten gutgeschrieben werden.

Das zugrundeliegende versicherungstechnische Ergebnis ist die Summe der folgenden Posten:

- verdiente Beiträge, vor Rückdeckung:

- Schadensaufwendungen, vor Rückdeckung

- Änderung der Schadenrückstellungen, einschließlich Rückstellungen für Schadenregulierungskosten, vor Rückdeckung, ohne regelmäßige Zinsen, die den Rückstellungen für Versicherungsannuitäten gutgeschrieben werden.

- Schadenregulierungskosten; und

- Nettoergebnis der zedierten Rückdeckung

Die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote, abzüglich Rückdeckung, ist das Verhältnis:

- des Schadenaufwands des laufenden Jahres, vor Rückdeckung + Schadenregulierungskosten + Ergebnis der im laufenden Unfalljahr zedierten Rückdeckung, ohne die regelmäßigen Zinsen, die den Rückstellungen für Versicherungsannuitäten gutgeschrieben werden, zu

- den verdienten Umsatzerlösen, vor Rückversicherung.

Die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote, abzüglich Rückdeckung, ist das Verhältnis:

- des gesamten Schadenaufwands aller Unfalljahre, vor Rückdeckung + Schadenregulierungskosten + Ergebnis der in allen Unfalljahren zedierten Rückdeckung, ohne die regelmäßigen Zinsen, die den Rückstellungen für Versicherungsannuitäten gutgeschrieben werden, zu

- den verdienten Umsatzerlösen, vor Rückversicherung.

Die zugrundeliegende Aufwandsquote ist das Verhältnis:

- des zugrundeliegenden Aufwands (ohne Schadenregulierungskosten); zu

- den verdienten Umsatzerlösen, vor Rückversicherung.

Der zugrundeliegende Aufwand umfasst zwei Komponenten: Aufwendungen (einschließlich Provisionen) im Zusammenhang mit der Akquise von Verträgen (mit der zugehörigen Akquisitionsaufwandsquote) und allen anderen Aufwendungen (mit der zugehörigen Verwaltungsaufwandsquote). Die zugrundeliegenden Aufwendungen umfassen keine Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte von Kunden und Integrationskosten im Zusammenhang mit wesentlichen neu erworbenen Unternehmen.

Die erweiterte Aufwandsquote ist die Summe der zugrundeliegenden Aufwandsquote und der Schadenregulierungsquote.

Die zugrundeliegende Combined Ratio ist die Summe der zugrundeliegenden Aufwandsquote und der Verlustquote für alle Unfalljahre.

Asset Management

Nettozuflüsse: Zuflüsse von Kundengeldern abzüglich Abflüsse von Kundengeldern. Die Nettozuflüsse werden von der Geschäftsleitung zur Bemessung der Auswirkung von Verkaufsanstrengungen, Produktattraktivität (in erster Linie abhängig von Leistung und Innovation) und der allgemeinen Marktentwicklung bei der Platzierung von Kapitalanlagen verwendet.

Zugrundeliegende Kostendeckungsquote: (Gemeinkosten ohne Vertriebskosten)/(Bruttoumsatzerlöse ohne Vertriebskosten).

Verwaltete Vermögen (Assets under Management, AUM) sind definiert als die Vermögenswerte, deren Verwaltung von ihren Eigentümern an eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, wie AXA Investment Managers und AB, delegiert wurden. AUM umfassen nur Fonds und Mandate, die Gebühren erwirtschaften und Doppelzählungen ausschließen.

Banking

Neue Nettogelder ist eine Kennzahl für das Volumen des Bankgeschäfts. Sie stellen die Netto-Cashflows der Kundensalden mit den Mittelzuflüssen (Geldeingänge) und den Mittelabflüssen (Geldausgänge) dar. Sie umfassen den Markteffekt und die aktivierten Zinsen während der Periode.

Die Nettoumsätze aus der betrieblichen Tätigkeit werden vor konzerninternen Eliminierungen und vor realisierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten oder Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Vermögenswerten und Sicherungsderivaten ausgewiesen.

Anhang VII Lagebericht des Board of Directors - Aufstellung der Querverweise

Der vorliegende Geschäftsbericht enthält alle Elemente, die der vom Board of Directors von AXA gemäß den Artikeln L.225-100 und L.225-100-2 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erstellte Lagebericht enthalten muss.

Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Lageberichts des Board of Directors, in der vom Board of Directors des Unternehmens gebilligten Form.

Abschnitte
1. Geschäftstätigkeit und Trends/Ergebnis/Finanzlage und wichtige Performance-Kennzahlen
2. Nutzung von Finanzinstrumenten durch das Unternehmen, wenn dies für die Bewertung seiner Aktiva und Passiva, seiner Finanzlage und seiner Gewinne und Verluste relevant ist
3. Beschreibung der wichtigsten Risikofaktoren und Unwägbarkeiten
4. Erwerb von wesentlichen Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in Frankreich
5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag/Ausblick
6. Dividendenausschüttungen während der letzten drei Jahre
7. Informationen zu Markt- und Liquiditätsrisiken (Zinssatz, Wechselkurs und Schwankungsrisiko des Aktienkurses)
8. Kauf und Verkauf eigener Aktien des Unternehmens
9. Vorstandsvergütung
10. Von Führungskräfte durchgeführte Transaktionen im Zusammenhang mit Unternehmensanteilen
11. Von Führungskräften des Unternehmens bekleidete Ämter und Positionen
12. Maßgebliche Rückstellungen im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots für das Unternehmen
13. Kapitalstruktur
14. Belegschaftsaktionäre
15. Anpassung der Rechte von Inhabern von Wertpapieren mit Anspruch auf das Eigenkapital des Unternehmens
16. Soziale und umweltrelevante Informationen
17. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
18. Zahlungsbedingungen
19. Vereinbarungen zwischen einer Führungskraft oder einem Aktionär des Unternehmens und einer Tochtergesellschaft des Unternehmens
Aufstellungen  
20. Aufstellung der Delegierungen in Bezug auf Kapitalerhöhungen
21. Aufstellung des Finanzergebnisses des Unternehmens während der letzten fünf Jahre
22. Bericht des Chairman des Board of Directors
23. Bericht zur Vergütungspolitik für die Führungskräfte des Unternehmens

Anhang VIII. Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 - Aufstellung der Querverweise

Bei der französischen Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte Autorité des marchés financiers, AMF) am 23. März 2017 eingereichtes Referenzdokument.

Anhang 1 zur Verordnung (EG) Nr. 809/2004

1. Verantwortliche Personen
1.1. Angabe der verantwortlichen Personen
1.2. Erklärung der verantwortlichen Personen
2. Gesetzliche Abschlussprüfer
2.1. Namen und Anschriften der Abschlussprüfer
2.2. Rücktritt, Abberufung oder Neubestellung von Abschlussprüfern
3. Ausgewählte Finanzdaten
3.1. Historische Finanzdaten
3.2. Finanzdaten für Zwischenberichtsperioden
4. Risikofaktoren
5. Angaben zum Aussteller
5.1. Historie und Entwicklung des Ausstellers
5.2. Beteiligungen
6. Geschäftsüberblick
6.1. Haupttätigkeiten
6.2. Hauptmärkte
6.3. Außergewöhnliche Faktoren
6.4. Abhängigkeit von Patenten oder Lizenzen, betrieblichen, kommerziellen oder finanziellen Verträgen oder neuen Fertigungsmethoden
6.5. Grundlage für Erklärungen des Ausstellers zu seiner Wettbewerbsposition
7. Organisationsstruktur
7.1. Kurzbeschreibung der Gruppe und der Position des Ausstellers innerhalb der Gruppe
7.2. Liste der wesentlichen Tochterunternehmen des Ausstellers
8. Sachanlagen
8.1. Bestehende oder geplante wesentliche Sachanlagen
8.2. Umweltaspekte, die sich auf die Nutzung der Sachanlagen durch den Aussteller auswirken können
9. Betriebliche und finanzielle Prüfung
9.1. Finanzielle Lage
9.2. Betriebsergebnis
10. Kapitalressourcen
10.1. Kapitalressourcen des Ausstellers
10.2. Quellen und Beträge der Kapitalflüsse des Ausstellers
10.3. Fremdfinanzierungsbedarf und Finanzierungsstruktur des Ausstellers
10.4. Nutzungseinschränkungen der Kapitalressourcen
10.5. Zur Erfüllung von Zusagen voraussichtlich erforderliche Mittel
11. Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen
12. Informationen zu Trends
12.1. Wichtigste kürzliche Trends bei Produktion, Vertrieb und Vorräten sowie Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Verkaufspreisen
1.2. Bekannte Trends, Unwägbarkeiten, Forderungen, Zusagen oder Ereignisse, die nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich eine wesentliche Auswirkung auf die Aussichten des Ausstellers haben werden
13. Gewinnprognosen oder -schätzungen
14. Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien und Führungskräfte
14.1. Angaben zur Zusammensetzung und den Mitgliedern
14.2. Interessenskonflikte
15. Vergütung und Leistungen
15.1. Vergütung und Sachleistungen
15.2. Pensions-, Altersversorgungs- und ähnliche Leistungen
16. Board-Angelegenheiten
16.1. Derzeitige Amtszeiten
16.2. Dienstverträge der Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien mit dem Aussteller oder einem seiner Tochterunternehmen zur Erbringung von Leistungen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
16.3. Angaben zum Prüfungsausschuss und zum Vergütungsausschuss des Ausstellers
16.4. Erklärung zur Corporate Governance
17. Mitarbeiter
17.1. Anzahl der Mitarbeiter
17.2. Aktienbesitz und Aktienoptionen
17.3. Vereinbarungen zur Beteiligung der Mitarbeitern am Eigenkapital des Ausstellers
18. Hauptaktionäre
18.1. Identifizierung der Hauptaktionäre
18.2. Stimmrechte
18.3. Eigentum und Beherrschung des Erstellers
18.4. Dem Aussteller bekannte Abmachungen, deren Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Änderung des Beherrschungsverhältnisses des Ausstellers führen könnte
19. Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
20. Finanzdaten bezüglich der Aktiva und Passiva, der Finanzlage und der Gewinne und Verluste des Ausstellers
20.1. Historische Finanzdaten*
20.2. Proforma-Finanzdaten
20.3. Abschluss
20.4. Prüfung der historischen jährlichen Finanzdaten
20.5. Alter der letzten Finanzdaten
20,6. Zwischen- und sonstige Finanzdaten
20.7. Dividendenpolitik
20.8. Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren
20.9. Wesentliche Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage oder der Handelsposition des Unternehmens
21. Zusätzliche Informationen
21,1. Gezeichnetes Kapital
21.2. Memorandum und Satzung
22. Wesentliche Verträge
23. Informationen Dritter und Erklärungen von Sachverständigen sowie Interessenserklärungen
23.1. Erklärung oder Bericht der Person, die als Sachverständiger agiert
23.2. Von Dritten erhaltene Informationen
24. Verfügbare Dokumente
25. Angaben zu Holdinggesellschaften

* Gemäß Artikel 28 der Verordnung Nr. 809/2004 der Europäischen Kommission ist Folgendes durch Bezugnahme Bestandteil des vorliegenden Dokuments:

- Konzernabschluss von AXA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 sowie der Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer hierzu, dargelegt von Abschnitt 4.4.2. bis Anhang 26.2.2. und von Anhang 26.2.3.bis 26.2.4. des Geschäftsberichts (Referenzdokument), dessen französische Fassung bei der AMF am 31. März 2016 unter der Referenznr. D.16-0233 eingereicht wurde;

- Konzernabschluss von AXA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2014 sowie der Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer hierzu, dargelegt von Abschnitt 4.2.1. bis Anhang 21.3.2. und von Anhang 21.3.3 bis 22 des Geschäftsberichts (Referenzdokument), dessen französische Fassung bei der AMF am 26. März 2015 unter der Referenznr. D.15-0208 eingereicht wurde.

Anhang IX. Geschäftsbericht - Aufstellung der Querverweise

Dieser Geschäftsbericht umfasst sämtliche Bestandteile des Geschäftsberichts (Rapport Financier Annuel), auf den in Ziffer I, Artikel L.451-1-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monétaire et financier) sowie in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF (Règlement Général de l’AMF) Bezug genommen wird.

Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Geschäftsberichts.

Abschnitte
Jahresabschluss der Muttergesellschaft AXA
Konzernabschluss der Gruppe
Bericht des Board of Directors
Erklärung der für den Geschäftsbericht verantwortlichen Person
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Jahresabschluss der Muttergesellschaft AXA
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Konzernabschluss der Gruppe
Honorar der gesetzlichen Abschlussprüfer
Bericht des Chairman des Board of Directors über die Bedingungen für die Vorbereitung und Organisation der Tätigkeit des Board of Directors und zu internen Kontrollverfahren
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Bericht des Chairman des Board of Directors

* Dieses Dokument ist eine Übersetzung der englischen Übersetzung des ursprünglichen Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, der von Gesetzes wegen in Französisch erstellt wird. Bei der Erstellung der Übersetzung wurde größtmögliche Sorgfalt angewendet, um sicherzustellen, dass sie eine exakte Darstellung der Übersetzung des Originaltextes ist. Jedoch hat das Dokument in Originalsprache in allen Fragen bezüglich der Auslegung der hierin enthaltenen Informationen Vorrang gegenüber dieser Übersetzung. Diese deutsche Übersetzung ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.