![]() AXA Konzern AktiengesellschaftKölnBefreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB
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| EN | DE |
| Registration Document 2018 | Referenzdokument 2018 |
| ANNUAL FINANCIAL REPORT | GESCHÄFTSBERICHT |
INHALTSVERZEICHNIS
VORABINFORMATIONEN ÜBER DIESEN GESCHÄFTSBERICHT
Vorwort des Chairman des Board of Directors
Botschaft des Chief Executive Officer
1 Die AXA Gruppe
Änderungen bei der Berichterstattung
1.1 Kennzahlen
IFRS-Indikatoren
Aktivitäts- und Ertragskennzahlen
Verwaltetes Vermögen
Dividenden und Dividendenpolitik
Ratings
1.2 Geschichte
1.3 Geschäftsüberblick
Frankreich
Europa
Asien
AXA XL
Vereinigte Staaten
International
Transversale Einheiten & zentrale Holdings
2 Aktivitätsbericht und Kapitalmanagement
2.1 Marktumfeld
Lage am Finanzmarkt
Marktbedingungen
2.2 Überblick über den Geschäftsverlauf
2.3 Aktivitätsbericht
Aktivitätsindikatoren
Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)
Alternative Leistungskennzahlen
Kommentare zum Konzernergebnis
Eigenkapital - Konzernanteil
Solvenzinformationen
Shareholder Value
Segmentinformationen
2.4 Liquidität und Eigenmittel
Liquidität, Finanzierungsquellen und -anforderungen von operativen Tochtergesellschaften der Gruppe
Liquiditätslage
Verbrauch von Finanzmitteln
Auswirkung von regulatorischen Anforderungen
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2018, die sich auf die Liquidität von AXA auswirken
2.5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2018
2.6 Ausblick
3 Corporate Governance
3.1 Corporate-Governance-Struktur
Board of Directors
Die Ausschüsse des BoD
Geschäftsleitung
Sonstige Angaben
3.2 Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz
Vergütung von leitenden Mandatsträgern und Führungskräften
Aktienoptionen
Performance Shares und International Performance Shares
Anteilsbesitzregelung für Führungskräfte der Gruppe
Von Mitgliedern des Board of Directors 2018 durchgeführte Transaktionen in Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens
Zusagen gegenüber Vorsitzenden der Geschäftsleitung
Bericht des Board of Directors zu der Vergütungspolitik für die leitenden Mandatsträger des Unternehmens (Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung am 24. April 2019)
3.3 Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance)
3.4 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Sonderbericht des Abschlussprüfers zu Vereinbarungen und Verpflichtungen
4 Risikofaktoren und Risikomanagement
4.1 Risikofaktoren
Finanzrisiken
Risiken in Bezug auf das Unternehmen und seine Tätigkeit
Risiken in Bezug auf die Besitzverhältnisse der Aktien des Unternehmens
4.2 Interne Kontrolle und Risikomanagement
Governance- und Risikomanagement-Organisation
Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, "ORSA")
Internes Modell
Governance der Anlagestrategie und Asset & Liability Management (ALM)
4.3 Marktrisiken
Marktrisiken: Definition und Exposure
Risikokontrolle und Risikominderung
Fokus auf wesentlichen Marktrisiken und Sensitivitätsanalysen
4.4 Kreditrisiko
Kreditrisiko: Definition und Exposure
Risikokontrolle und Risikominderung
4.5 Liquiditätsrisiko
4.6 Versicherungstechnische Risiken
Versicherungstechnische Risiken: Definition und Exposure
Risikokontrolle und Risikominderung
4.7 Operationelles Risiko
4.8 Sonstige wesentliche Risiken
Strategierisiko
Reputationsrisiko
Emerging Risks
Regulatorische Risiken
Nachhaltigkeitsrisiken
5 Konzernabschluss
5.1 Konzernbilanz
5.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
5.3 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
5.4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
5.5 Konzern-Kapitalflussrechnung
5.6 Konzernanhang
5.7 Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss
Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss.
Für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr
6 Aktien, gezeichnetes Kapital und allgemeine Informationen
6.1 AXA-Aktien
Handel an der Euronext Paris
6.2 Gezeichnetes Kapital
Kapitalstruktur
Transaktionen in Zusammenhang mit dem gezeichneten Kapital von AXA
Vollständig verwässertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2018
Finanzielle Ermächtigungen
6.3 Allgemeine Informationen
Vorschriften und Aufsicht
Steuerrichtlinie der AXA Gruppe
Statuten
7 Corporate Responsibility
7.1 Einleitung
Nachhaltige Wertschöpfung
Die Corporate-Responsibility-Strategie von AXA
CR-Governance und Dialog mit Stakeholdern
Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos
AXA XL, unsere neue Einheit im Unternehmensgeschäft
Ratings
Berichtsaudit
Berichtsmethodik
7.2 Informationen zum Bereich Human Resources
Vorwort
Belegschaft auf einen Blick
Ausblick auf soziale Herausforderungen
Beziehung zu den Mitarbeitern und Arbeitsbedingungen
Lernumgebung und Kompetenzmanagement
Diversität und Inklusion zur Förderung von Talenten und Innovationen
7.3 Klimawandel und Umwelt
Die Position von AXA hinsichtlich Klimawandel und Umwelt
Beteiligungen
Versicherung
Eigene Aktivitäten
7.4 Inklusiver Versicherer
Geschäftsbezogene gesellschaftliche Initiativen
Unternehmensphilanthropie und Engagement
7.5 Geschäftsgebaren
Geschäftsethik
Verantwortungsbewusste Datennutzung und Datenschutz
Verantwortungsbewusste Beschaffung
Steuerpolitik
Bericht eines der Abschlussprüfer, der als unabhängiger Dritter ernannt wurde, über die im Konzernlagebericht enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
7.6 Risikoüberwachungsplan
Geltungsbereich des Risikoüberwachungsplans
Schutz von Menschenrechten und Umwelt
Alarmverfahren
Einbeziehung von Stakeholdern
Überwachung des Risikoüberwachungsplans
Bericht über die effektive Umsetzung des Risikoüberwachungsplans
A Anhänge
Anhang I Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zur internen Kontrolle der Finanzberichterstattung
Anhang II Erklärung der für das Referenzdokument verantwortlichen Person
Anhang III Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft
Anhang IV Group Embedded Value und Solvency II Own Funds
Anhang V Glossar
Anhang VI Lagebericht des Board of Directors - Aufstellung der Querverweise
Anhang VII Corporate-Governance-Bericht - Aufstellung der Querverweise.
Anhang VIII Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 - Aufstellung der Querverweise
Anhang IX Geschäftsbericht - Aufstellung der Querverweise

REFERENZDOKUMENT
GESCHÄFTSBERICHT 2018
AMF
Dieses Referenzdokument, dessen französische Version am 11. März 2019 bei der französischen Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte (Autorité des marchés financiers, "AMF") gemäß Artikel 212-13 der Allgemeine Bestimmungen der AMF eingereicht wurde (das "Referenzdokument"), kann zur Unterstützung einer Finanztransaktion herangezogen werden, sofern es durch einen von der AMF gebilligten Kurzprospekt (note d'opération) ergänzt wird. Dieses Referenzdokument wurde vom Emittenten erstellt und unterliegt der Haftung seiner Unterzeichner.
Das Referenzdokument umfasst (i) sämtliche Bestandteile des Geschäftsberichts (Rapport Financier Annuel), auf den in Ziffer I, Artikel L. 451-1-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monétaire et financier) sowie in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF (Règlement Général de l'AMF) Bezug genommen wird (siehe dazu die Querverweistabelle in Anhang VI dieses Referenzdokumentes, aus der hervorgeht, welche Abschnitte dieses Referenzdokuments den jeweiligen in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF genannten Elementen entsprechen), (ii) sämtliche Angaben, die in dem auf der am 24. April 2019 stattfindenden Gesellschafterversammlung von AXA präsentierten Lagebericht des Board of Directors gemäß den Artikeln L. 225-100 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) enthalten sein müssen (die jeweiligen Abschnitte dieses Referenzdokuments, die diesen erforderlichen Angaben entsprechen, wurden vom Board of Directors von AXA genehmigt und sind in der Querverweistabelle in Anhang VI dieses Referenzdokumentes (der "Geschäftsbericht") dargelegt), sowie (iii) alle Elemente, die der gemäß den Artikeln L. 225-37 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erstellte Corporate-Governance-Bericht enthalten muss (die entsprechenden Abschnitte dieses Referenzdokuments wurden vom Board of Directors von AXA genehmigt und sind in der Querverweistabelle in Anhang VI dieses Referenzdokuments (der "Geschäftsbericht") aufgeführt).
VORABINFORMATIONEN ÜBER DIESEN GESCHÄFTSBERICHT
In diesem Geschäftsbericht beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, (i) das "Unternehmen", "AXA" und "AXA SA" auf AXA, eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (société anonyme), bei der es sich um die börsennotierte Muttergesellschaft der AXA Gruppe handelt, und (ii) die "AXA Gruppe", die "Gruppe" und "wir" auf AXA SA gemeinsam mit ihren direkten und indirekten konsolidierten Tochtergesellschaften.
Die Stammaktien des Unternehmens werden in diesem Geschäftsbericht als "Aktien", "Stammaktien", "AXA-Aktien" oder "AXA-Stammaktien" bezeichnet. Der wichtigste Handelsplatz von AXA-Stammaktien ist der regulierte Markt der Euronext Paris (Compartment A), die wir in diesem Geschäftsbericht als "Euronext Paris" bezeichnen.
Der Konzernabschluss der Gruppe samt Anhang wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) (der "Konzernabschluss") und in Euro ("Euro", "EUR" oder "€") aufgestellt. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Beträge in diesem Geschäftsbericht (i) in Euro ausgedrückt, wobei die geltenden Wechselkurse in Abschnitt 2.1 "Marktumfeld" - "Wechselkurse" dieses Geschäftsberichts dargestellt sind, und (ii) zur besseren Übersicht in Millionen angegeben. Die entsprechenden Beträge wurden ggf. gerundet. Rundungsdifferenzen können bestehen, auch bei Prozentangaben.
Wenn in diesem Referenzdokument auf eine Website verwiesen wird, sind die Inhalte dieser Website nicht Teil dieses Referenzdokuments. Keine Informationen, Dokumente oder Materialien von der Website des Unternehmens (www.axa.com) oder einer anderen Quelle sind Teil dieses Referenzdokuments, es sei denn, diese Informationen, Dokumente oder Materialien werden ausdrücklich durch Verweis in dieses Referenzdokument aufgenommen.
Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und der Verwendung von Non-GAAP-Finanzkennzahlen
Dieser Geschäftsbericht kann Aussagen in Bezug auf künftige Ereignisse, Entwicklungen, Pläne, Erwartungen oder Ziele und sonstige zukunftsgerichtete Aussagen über die künftige Tätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Strategie der Gruppe enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine historischen Tatsachen und können Begriffe wie "können", "werden", "sollten", "fortsetzen", "beabsichtigen", "schätzen", "prognostizieren", "glauben", "vorhaben", "erwarten", "planen", "anstreben" oder "ausgehen" oder Wörter ähnlicher Bedeutung enthalten. Solche Aussagen basieren auf den momentanen Einschätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung und beinhalten naturgemäß bekannte und unbekannte Risiken und Unwägbarkeiten; daher sollten Anleger kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. Die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder tatsächliche Ereignisse können wesentlich von den in entsprechenden zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten oder angedeuteten Informationen abweichen, was unter anderem auf eine Reihe von Faktoren wie die allgemeine wirtschaftliche und politische Situation und das allgemeine Wettbewerbsumfeld; die künftige Entwicklung und Lage der Finanzmärkte, einschließlich Schwankungen bei Wechselkursen und Zinsen; die Häufigkeit und Schwere von Versicherungsschäden sowie Anstiege bei Schadensaufwendungen; Mortalitäts- und Morbiditätsraten und deren Entwicklung; Bestandsfestigkeit; gesetzliche und regulatorische Veränderungen; die Auswirkungen von Übernahmen und Veräußerungen, einschließlich verbundener Integrationsherausforderungen und Reorganisationsmaßnahmen; und allgemeine Wettbewerbsfaktoren, jeweils auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Basis, zurückzuführen sein kann. Viele dieser Faktoren könnten in Folge von Katastrophenereignissen, einschließlich witterungsbedingter Katastrophen oder Terrorereignissen, mit größerer Wahrscheinlichkeit eintreten bzw. sich verstärken. Für eine Beschreibung bestimmter wichtiger Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten mit Auswirkungen auf die Tätigkeiten und/oder das Geschäftsergebnis von AXA wird auf Kapitel 4 "Risikofaktoren und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts verwiesen. AXA übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Gegebenheiten öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist.
Neben dem Konzernabschluss bezieht sich dieser Geschäftsbericht auf bestimmte Non-GAAP-Finanzkennzahlen oder alternative Performance-Kennzahlen, die von der Geschäftsleitung bei der Analyse der betrieblichen Entwicklung und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe und der Bereitstellung von zusätzlichen von der Geschäftsleitung als nützlich und relevant in Bezug auf das Ergebnis der Gruppe erachteten Informationen herangezogen wurden. Diese Non-GAAP-Finanzkennzahlen haben in der Regel keine standardisierte Bedeutung und lassen sich daher unter Umständen nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichen. Demzufolge sollten keine dieser Non-GAAP-Finanzkennzahlen getrennt von oder als Ersatz für den in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts enthaltenen Konzernabschluss gelesen werden. Die von der Gruppe verwendeten Non-GAAP-Finanzkennzahlen sind in dem in Anlage V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar definiert.
Die Ergebnisse unseres US-Segments werden auf der Grundlage von IFRS dargestellt und stellen nicht die US-GAAP-Ergebnisse von AXA Equitable Holdings, Inc. ("AEH") (einschließlich AB) dar und sind auch nicht als solche zu verstehen. AEH berichtet als US-amerikanische Aktiengesellschaft nach US-GAAP in Übereinstimmung mit den Regeln der US Securities and Exchange Commission ("SEC"). Weitere Informationen über die Finanzergebnisse von AEH und andere öffentliche Berichte finden Sie auf der SEC-Website unter www.sec.gov.
Vorwort des Chairman des Board of Directors
Im Jahr 2018 konnten wir dank des Börsengangs unseres Lebensversicherungs- und Asset-Management-Geschäfts in den USA und der Übernahme der XL Group, einem weltweit führenden Unternehmen in der Schaden- und Unfallversicherung und -rückversicherung für Unternehmenskunden, das Profil unserer Gruppe grundlegend verändern. Diese beiden Geschäfte haben dazu beigetragen, unsere finanziellen Risiken zu reduzieren und ein Gleichgewicht zwischen Versicherungs- und Finanzrisiken herzustellen.
Die Übernahme der XL Group hat es AXA ermöglicht, der weltweit führende Anbieter im Bereich Property & Casualty für Unternehmenskunden zu werden und ihr Lösungs- und Dienstleistungsangebot auf eine größere Anzahl von Kunden auszuweiten. Es wird erwartet, dass dies zu einer erheblichen langfristigen Wertschöpfung für alle Beteiligten führen wird, da eine bessere Risikodiversifizierung, ein erhöhtes Potenzial für den Rückfluss von Cashflows an die Gruppe und verbesserte Wachstumsaussichten gegeben sind.
Darüber hinaus haben wir unsere Strategie des Übergangs vom Versicherer zum Partner unserer Kunden (Payer-to-Partner) weiter umgesetzt. In diesem Zusammenhang haben wir 2018 Maestro Health, Inc. übernommen, ein US-amerikanisches Unternehmen, das auf die digitale Verwaltung von Gesundheitsleistungen spezialisiert ist. Diese Investition wird Innovationen beschleunigen und spiegelt unseren Wunsch wider, unser Profil als zuverlässiger Partner schrittweise auszubauen und unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, ein besseres Leben zu führen.
Die strategische Positionierung von AXA ist klar, die Bilanz ist solide und das Wachstum der bevorzugten Segmente (Health, Protection und P&C Commercial) hat sich 2018 beschleunigt. Das Board of Directors und ich setzen uns mehr denn je dafür ein, das Managementteam um Thomas Buberl beim Roll-out des strategischen Plans Ambition 2020 zu unterstützen, der unsere volle Unterstützung genießt.
Auch 2018 haben wir das Thema Corporate Responsibility in den Mittelpunkt unserer Strategie gestellt. Wir haben unser Engagement im Kampf gegen den Klimawandel unterstrichen, insbesondere durch die Ausweitung unserer Geschäftsbeschränkungen für Kohle und Ölsand auf die Unternehmen der XL Group. Diese erheblichen Anstrengungen - mehr als 100 Mio. Euro an nicht erneuerten Prämien - spiegeln unsere Überzeugung wider, dass die Lösung der Klimakrise und die Energiewende uns alle angehen.
Ebenfalls weiterentwickelt wurden unsere parametrischen Versicherungsprodukte, die auf einem unabhängigen Parameter basieren, welcher mit den Schäden des Kunden in Korrelation steht und eine automatische Schadenszahlung ermöglicht. Sie basieren auf Daten von Satelliten, Wetterstationen und anderen Quellen hochwertiger Daten und sind heute in über 40 Ländern verfügbar, wobei sie eine Reihe von Risiken, vor allem Klima- und Naturkatastrophen, in vielen Bereichen abdecken, darunter Großunternehmen und der öffentliche Sektor.
Wir haben die erfolgreiche Entwicklung von Gesundheits- und Präventionsprodukten für Kunden aus Schwellenländern fortgesetzt und bis Ende 2018 fast 9,3 Millionen Kunden erreicht.
Im Einklang mit unserer Entscheidung im Jahr 2016, uns von Beteiligungen in der Tabakindustrie zu trennen,, haben wir schließlich die Einführung der Initiative "Tobacco-Free Finance Pledge" (1) während der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2018 unterstützt. Diese Initiative zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen der Finanz- und der Tabakindustrie zu entnormalisieren. Sie wird von mehr als 130 Investoren mit verwalteten Vermögen von insgesamt 6.800 Mrd. Euro unterstützt. Ich freue mich, dass der Impuls unserer ersten Veräußerung anhält.
Ich danke - auch im Namen des gesamten Board of Directors - allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gruppe für ihr Engagement und die Energie, die sie im Jahr 2018 in diesen jüngsten Schrittes der Transformation der Gruppe investiert haben.
Denis Duverne
Chairman des Board of Directors
Botschaft des Chief Executive Officer
2018: Solide Performance und wichtige strategische Meilensteine
2018 war ein entscheidendes Jahr in der Geschichte der AXA Gruppe.
Unsere Branche steht vor einem nie dagewesenen Wandel. Weltweit entstehen neue Schutzbedürfnisse. Emerging Risks im Zusammenhang mit Cybersicherheit und Klimawandel erzeugen und verschärfen diese neuen Bedürfnisse, ebenso wie die Entwicklung neuer Arbeitsformen und die steigenden Gesundheitskosten in immer mehr Ländern.
Zum Ende des Jahres 2018 ist unsere Gruppe besser denn je aufgestellt, um diesen neuen Herausforderungen zu begegnen. Dies war das Ziel der bedeutenden Transaktionen, die wir im Laufe des Jahres durchgeführt haben und die unsere Fähigkeit zum Schutz unserer Kunden verbessern und uns für die Zukunft gut positionieren. Die Transformation unseres Schweizer Kollektivlebensversicherungsgeschäfts, der Verkauf von AXA Life Europe und vor allem der erfolgreiche Börsengang von AXA Equitable Holdings, Inc. machen uns weniger anfällig für die Volatilität der Finanzmärkte. Durch die Übernahme der XL Group wurde AXA zum weltweit führenden Anbieter von Schaden- und Unfallversicherungen für Unternehmen, der in der Lage ist, Unternehmen jeder Größe, überall auf der Welt und vor allen Arten von Risiken zu schützen. Durch die Gesamtheit dieser Transaktionen haben wir eine Verschiebung unseres Risikoprofils eingeleitet, weg von den finanziellen Risiken hin zu den technischen Risiken, die im Mittelpunkt unseres Geschäfts und unserer Mission stehen.
Im Jahr 2018 haben wir auch eine neue Strategie für Asien vorgestellt, einen Markt, der durch starkes Wachstum und eine aufstrebende Mittelschicht gekennzeichnet ist. In China gaben wir den Erwerb der restlichen 50 % der Anteile an AXA Tianping bekannt, um unser Wachstum zu beschleunigen und damit die Nummer eins der ausländischen Schaden- und Unfallversicherer des Landes zu werden. Die internationale Präsenz unserer Marke wurde durch die globale Partnerschaft mit dem FC Liverpool und vor kurzem durch die offizielle Vorstellung unserer neuen globalen Markenbotschaft "Know you can - Du kannst den Unterschied machen" gestärkt. Dieser Leitsatz verkörpert perfekt unseren Glauben an unsere Strategie und unsere Fähigkeit, unsere Kunden besser zu unterstützen.
Um unserem Versprechen besser gerecht zu werden, Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen, und um ein zuverlässiger Partner unserer Kunden zu werden, müssen wir uns weiter auf innovative und vereinfachende Maßnahmen konzentrieren. Auf diese Weise kommen wir unseren Endkunden näher und können besser auf ihre sich wandelnden Bedürfnisse eingehen. Im Hinblick auf Innovationen war 2018 ein intensives Jahr, das mit der Einführung von AXA Next endete, einer neuen Einheit, die sich dem Aufbau neuer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle widmet, um den Versicherungsschutz zu verbessern und unseren Kunden zusätzliche Leistungen anzubieten.
Auch in diesem Jahr hat unsere Gruppe ihre Verpflichtungen im Rahmen von Ambition 2020 erfüllt. Wir konnten unser Ergebnis auch in unseren wichtigsten Regionen und Segmenten steigern und erreichten im zweiten Jahr in Folge mehr als 6 Milliarden Euro. Ein weiterer Beweis dafür, dass sich unsere Geschäftsprioritäten in unserer Gesamtperformance widerspiegeln, sind die starken Wachstumszahlen einiger unserer Schlüsselsegmente im Jahr 2018, wie der Bereich Krankenversicherung, dessen Umsatzerlöse um beachtliche 7 % gestiegen sind, oder der Bereich Schaden- und Unfallversicherung für Unternehmenskunden, der um 5 % zulegte. Angesichts eines Anstiegs des operativen Ergebnisses je Aktie um 3 %, einer bereinigten Eigenkapitalrendite von 14,4 %, einem operativen freien Cashflow von 6,6 Mrd. Euro und einer Solvenzquote deutlich innerhalb unseres Zielkorridors von 193 % haben wir alle Voraussetzungen erfüllt und unsere finanziellen Ziele übertroffen, was bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg zur Erreichung unseres strategischen Plans Ambition 2020 sind.
Ich möchte mich bei unseren mehr als 100 Millionen Kunden herzlich bedanken: Ihr anhaltendes Vertrauen ehrt uns und ihre Zufriedenheit ist unser tägliches Ziel und Mittelpunkt unseres von Engagement, Kompetenz und Leidenschaft geprägten Handelns.
Abschließend möchte ich allen unseren Mitarbeitern, Vertretern und Partnern danken und ihren Beitrag zur Verwirklichung unserer Ziele würdigen. Sie geben durch ihr Handeln der Marke AXA weltweit ein Gesicht.
Thomas Buberl
Chief Executive Officer
PROFIL DER GRUPPE

| EN | DE |
| 1 GLOBAL P&C CPMMERCIAL LINES INSURANCE | NUMMER 1 IM BEREICH PROPERTY & CASUALTY FÜR UNTERNEHMENSKUNDEN |
| HIGHEST EVER REPORTED LEVEL OF UNDERLYING EARNINGS | HÖCHSTES JEMALS AUSGEWIESENES OPERATIVES ERGEBNIS |
| GROSS REVENUES GROWTH OF 4% | ANSTIEG DES BRUTTOUMSATZES UM 4 % |
| AXA XL 6% | AXA XL 6 % |
| UNITED STATES 16% | VEREINIGTE STAATEN 16 % |
| TRANSVERSAL ENTITIES | TRANSVERSALE EINHEITEN |
| AXA Investment Managers | AXA Investment Managers |
| AXA Assistance | AXA Assistance |
| Underlying earnings is an alternative performance measure. | Das operative Ergebnis ist eine alternative Leistungskennzahl. |

| EN | DE |
| FRANCE | FRANKREICH |
| EUROPE | EUROPA |
| INTERNATIONAL | INTERNATIONAL |
| ASIA | ASIEN |
| All percentages expressed are Group gross revenues contribution. | Alle Prozentangaben beziehen sich auf den Beitrag der Gruppe zum Bruttoumsatz. |
ERGEBNIS GESAMTJAHR 2018

| EN | DE |
| REVENUES | UMSATZ |
| UNDELYING EARNINGS | OPERATIVES ERGEBNIS |
| NET INCOME | JAHRESÜBERSCHUSS |
OPERATIVES ERGEBNIS NACH REGION

| EN | DE |
| France €1.6bn+10% | Frankreich 1,6 Mrd. Euro +10 % |
| AXA €-0.2bn | AXA -0,2 Mrd. Euro |
| EUROPE €2.5bn+10% | EUROPA 2,5 Mrd. Euro +10 % |
| UNITED STATES €1.1bn+4% | VEREINIGTE STAATEN 1,1 Mrd. Euro +4 % |
| ASIA €1.1bn+5% | ASIEN 1,1 Mrd. Euro +5 % |
| INTERNATIONAL €0.4bn+28% | INTERNATIONAL 0,4 Mrd. Euro +28 % |
| Underlying earnings is an alternative performance measure. | Das operative Ergebnis ist eine alternative Leistungskennzahl. |
GESCHÄFTSMODELL

| EN | DE |
| RESOURCES | RESSOURCEN |
| IVESTORS | INVESTOREN |
| €62.4bn shareholder's equity | 62,4 Mrd. Euro Eigenkapital |
| EMPOYLEES | MITARBEITER |
| 125,934 salaried employees | 125.934 Lohn- und Gehaltsempfänger |
| 115,768 average FTEs | 115.768 VZÄ im Durchschnitt |
| CUSTOMERS | KUNDEN |
| €96.3bn gross written premiums | 96,3 Mrd. Euro gebuchte Bruttobeiträge |
| GOVERNEMENTS AND REGULATORS | REGIERUNGEN UND AUFSICHTSBEHÖRDEN |
| 193% Solvency II ratio | 193 % Solvency-II-Quote |
| WE IDENTIFY, evaluate and pool risk to people, property and assets for a more stable society. We help our customers reduce their risks. | WIR ERMITTELN, bewerten und bündeln Risiken in Bezug auf Menschen, Eigentum und Vermögenswerte für eine stabilere Gesellschaft. Wir helfen unseren Kunden, ihre Risiken zu reduzieren. |
| WE COMMIT co customers, partners and investors by reinvesting part of our profits in our business, human resources and communities. | WIR VERPFLICHTEN uns unseren Kunden, Partnern und Investoren, indem wir einen Teil unserer Gewinne in unser Geschäft, unsere Mitarbeiter und die lokalen Gemeinschaften reinvestieren, in denen wir tätig sind. |
| PRODUCT DESIGN | PRODUKTKONZEPT |
| Risk management / Actuarial insights / Data science | Risikomanagement / Versicherungstechnische Erkenntnisse / Datenanalyse |
| DISTRIBUTION | VERTRIEB |
| Advice / Support | Beratung / Support |
| Asset liability management / Financial market expertise | Asset Liability Management / Finanzmarkt-Know-how |
| INVESTMENTS | INVESTITIONEN |
| Customer service / Payments / Assistance | Kundenservice / Zahlungen / Assistenz |
| OPERATIONS | OPERATIONS |
| ADDITIONAL SERVICES | ZUSATZSERVICES |
| Innovation / Partnerships | Innovation / Partnerschaften |
| Property & Casualty | Property & Casualty |
| Protection | Protection |
| Health | Health |
| Life & Savings | Life & Savings |
| Asset management | Asset Management |
| AXA | AXA |
| WE CREATE PRODUCTS AND SERVICES enabling our customers to transfer their risks. In return, they pay us contributions, premiums or deposits, investing in the future. | WIR SCHAFFEN PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN, die es unseren Kunden ermöglichen, ihre Risiken zu übertragen. Im Gegenzug zahlen sie uns Beiträge, Prämien oder Einlagen und investieren so in die Zukunft. |
| WE GENERATE PROFITS through our insurance business and invest on behalf of our company and our customers, acting as a responsible investor. | WIR ERWIRTSCHAFTEN GEWINNE durch unser Versicherungsgeschäft und investieren im Namen unseres Unternehmens und unserer Kunden als verantwortungsvoller Investor. |
| IMPARCTS | AUSWIRKUNGEN |
| €2.48 underlying earnings per share | 2,48 Euro operatives Ergebnis je Aktie |
| €1.34 dividend per share | 1,34 Euro Dividende je Aktie |
| €9.3bn compensation costs of salaried employees | 9,3 Mrd. Euro Vergütungskosten für angestellte Mitarbeiter |
| 327,011 training days of salaried workforce | 327.011 Schulungstage von angestellten Mitarbeitern |
| 5.19% of capital owned by employees and agents | 5,19 % des gezeichneten Kapitals von Mitarbeitern und deren Vertretern gehalten |
| €80bn claims paid | 80 Mrd. Euro an regulierten Versicherungsfällen |
| €1.5bn income tax | 1,5 Mrd. Euro Ertragsteuern |
Strategische Orientierungen
Der Versicherungssektor hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert: ein anspruchsvolles finanzielles Umfeld mit anhaltend niedrigen Zinsen, zunehmender Wettbewerb durch neue Wettbewerber in allen Märkten und deutliche Veränderungen bei den Kundenerwartungen. Parallel dazu wächst der Bedarf an Versicherungen und damit verbundenen Dienstleistungen, unter anderem bedingt durch die heutigen gesellschaftlichen Verhaltensänderungen, den Klimawandel sowie den technischen Fortschritt.
Um auf diese Entwicklungen zu reagieren und diese neuen Chancen zu nutzen, überdenkt und erweitert AXA ständig ihre Wertschöpfungskette, um für ihre Kunden ein echter Partner zu werden. Mit dem Übergang von einem Konzept, das auf Risikoabsicherung basiert, hin zu einer Logik, die auf Ökosystemen aufbaut, diversifiziert die Gruppe ihr Geschäft schrittweise in Richtung einer Welt verschiedener Leistungen: Dadurch werden neben dem Versicherungsschutz zunehmend ergänzende Dienstleistungen angeboten, die es den Kunden ermöglichen, stärker von ihrer Beziehung zu ihrem Versicherer zu profitieren.
Durch die Nutzung ihrer Expertise und ihrer Beziehungen zu anderen führenden Akteuren in verschiedenen Sektoren entwickelt AXA innovative Dienstleistungen, um ihre Beziehung zu ihren Kunden durch zusätzliche Beziehungen mit hohem Mehrwert zu stärken. Diese Innovationsphilosophie besteht insbesondere darin, gemeinsam mit Unternehmen wie Uber oder ING maßgeschneiderte Lösungen nach Kundenwunsch zu entwickeln. Mit der Gründung der neuen Tochtergesellschaft AXA Next verfügt die Gruppe nun über eine Einheit, die sich der Entwicklung disruptiver Geschäftsmodelle widmet, um den Anforderungen von morgen gerecht zu werden.
In Übereinstimmung mit den strategischen Prioritäten des Plans Ambition 2020 war 2018 für AXA ein einschneidendes Jahr des Fortschritts in puncto Transformation, mit einer deutlichen Neugewichtung des Risikoprofils und einer weiteren Verschiebung in Richtung der bevorzugten Segmente: Health, Protection und P&C Commercial. Durch die Transformation des Kollektivlebensversicherungsgeschäfts in der Schweiz, den angekündigten Verkauf von AXA Life Europe und vor allem durch den Börsengang und ein anschließendes Zweitangebot von AXA Equitable Holdings, Inc. hat die Gruppe ihr Exposure gegenüber Finanzrisiken, die im Vergleich zu versicherungstechnischen Risiken naturgemäß schwieriger zu diversifizieren sind, deutlich reduziert.
Durch den Erwerb der XL Group wurde AXA zur globalen Nummer eins im Bereich Property & Casualty für Unternehmenskunden. Diese Übernahme ist auf die bevorzugten Segmente der AXA Ambition 2020 ausgerichtet, die Produktlinien mit häufigen Kundenkontakten, hochwertigem Service und hoher technischer Kompetenz vorantreiben. Die XL Group bietet sowohl eine erstklassige Plattform für Spezialversicherungen zur Ergänzung und Diversifizierung des bestehenden Versicherungsportfolios der AXA im Unternehmensgeschäft als auch Rückversicherungsmöglichkeiten, die AXA den Zugang zu verbesserter Diversifikation und alternativem Kapital ermöglichen. Dank der Integration der XL Group kann AXA verschiedene Kundentypen unterstützen, indem sie ihr Know-how einsetzt, um sich neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung wie etwa Cyberrisiken oder dem Klimawandel zu stellen.
Ausgehend von einer klaren Vision und Strategie für Asien bekräftigte AXA die Ambitionen in dieser Schlüsselregion. Mit der angekündigten Übernahme von 100 % der Anteile an AXA Tianping bekräftigte AXA ihre Einschätzung des chinesischen Marktes als Wachstumsplattform der Zukunft. Mit dieser Übernahme wird AXA der erste ausländische Versicherer sein, der 100 % an einem führenden Versicherer im Bereich Property & Casualty in China hält. Neben China formulierte die Gruppe außerdem wichtige strategische Prioritäten für Asien, um das Wachstum zu beschleunigen: Fokus auf der Transformation des Vertriebssystems, die Entwicklung von Versicherungs- und Dienstleistungsangeboten für das Geschäftsfeld Health, die Rekrutierung von Talenten mit einer starken Erfolgsbilanz in der Region und den Aufbau der lokalen Markenbekanntheit durch die Gründung neuer Partnerschaften wie der mit dem FC Liverpool.
Im Zuge der Transformation im Jahr 2018 bestätigte die Gruppe ihre Finanzziele für den strategischen Plan Ambition 2020, erhöhte ihr Ziel für die zugrunde liegende ROE von 12-14 % auf 14-16 % und erhöhte ihre Dividendenausschüttungsspanne von 45-55 % auf 50-60 % des bereinigten Ergebnisses abzüglich der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit, Vorzugsaktien der XL Group und Eigenkapitalbestandteilen der Pflichtwandelanleihe in Aktien von AXA Equitable Holdings, Inc. Darüber hinaus hat die Gruppe die Obergrenze ihres Zielbereichs für die Solvency-II-Quote von 230 % bis 220 % neu definiert.
Alle Aktivitäten der Gruppe sind darauf ausgerichtet, Werte und Nutzen zu schaffen, nicht nur für ihre Kunden und Partner, Mitarbeiter und Aktionäre, sondern für die Gesellschaft als Ganzes: AXA will langfristig weiterhin als verantwortungsbewusstes Unternehmen vorangehen. Die Gruppe fördert weiterhin ihre Ziele der Vielfalt und Inklusion, und ihre ambitionierte Ausrichtung im Bereich Corporate Social Responsibility ermöglicht es ihr, eine führende Position in diesem Sektor einzunehmen.
Ambition 2020

| EN | DE |
| UNDERLYING EARNINGS PER SHARE | OPERATIVES ERGEBNIS JE AKTIE |
| +3% 2018 VS. 2017 | +3 % 2018 GGÜ. 2017 |
| 3%-7% UEOS CAGR 2015-2020 | 3 -7 % UEPS CAGR 2015-2020 |
| FREE CASH FLOWS | FREIER CASHFLOW |
| €6.6bn 2018 | 6,6 Mrd. Euro 2018 |
| €28-32bn | 28-32 Mrd. Euro |
| Cumulative 2015-2020 | Kumulativ 2015-2020 |
| ADJUSTED RETURN EQUITY | BEREINIGTE EIGENKAPITALRENDITE |
| Target range | Zielbandbreite |
| Previously 12%-14% | Zuvor 12-14 % |
| SOLVENCY II RATIO | SOLVENCY-II-QUOTE |
| Prevoiusly 170%-230% | Zuvor 170-230 % |
Dividende

| EN | DE |
| PAYOUT RATIO | AUSZAHLUNGSQUOTE |
| Target range | Zielbandbreite |
| (1) Undelying earnings per share and Adjusted ROE are alternative performance measures. | (1) Das operative Ergebnis je Aktie und die bereinigte ROE sind alternative Leistungskennzahlen. |
| (2) Compound annual growth rate, on a reported basis. | (2) Gesamte jährliche Wachstumsrate, auf Berichtsbasis. |
| (3) Free cash flows is a non-GAAP financial measure. | (3) Der freie Cashflow ist eine Non-GAAP-Kennzahl. |
| (4) Proposed dividend, submitted for approval at the annual shareholders meeting, April 24, 2019. | (4) Vorgeschlagene Dividende, wird der Jahreshauptversammlung am 24. April 2019 vorgelegt. |
(1) https://tobaccofreeportfolios.org/the-tobacco-free-finance-pledge/
AXA SA ist die Holding-Gesellschaft der AXA Gruppe, die zu den weltweit führenden Versicherern und Vermögensverwaltern gehört. 2018 war AXA zum zehnten Mal in Folge(1) die wertvollste Versicherungsmarke weltweit. Die AXA Gruppe war mit einem Gesamtvermögen von 931 Mrd. Euro einer der weltweit größten Versicherungskonzerne(2) und der elftgrößte Vermögensverwalter(3) mit einem verwalteten Gesamtvermögen von 1.424 Mrd. Euro für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018.
AXA ist hauptsächlich in sechs Regionen tätig: Frankreich, Europa, Asien, AXA XL, USA und International (einschließlich Naher Osten, Lateinamerika und Afrika).
AXA verfügt über fünf operative Geschäftssegmente: Life & Savings, Property & Casualty, Health, Asset Management und Banking. Darüber hinaus erbringen zahlreiche Holding-Gesellschaften innerhalb der Gruppe bestimmte nicht-operative Aktivitäten.
Änderungen bei der Berichterstattung
Im Anschluss an den Abschluss der Übernahme der XL Group am 12. September 2018 wurde die Finanzberichterstattung unter den sieben folgenden Segmenten angeglichen und rückwirkend angepasst:
-- Frankreich (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings)
-- Europa, bestehend aus:
--- Schweiz (Versicherungsgeschäft)
--- Deutschland (Versicherungsgeschäft ohne AXA Art, Bankgeschäft und Holdings)
--- Belgien (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Großbritannien & Irland (Versicherungsgeschäft und Holdings)
--- Spanien (Versicherungsgeschäft)
--- Italien (Versicherungsgeschäft und Holding)
-- Asien, bestehend aus:
--- Japan (Versicherungsgeschäft)
--- Hongkong (Versicherungsgeschäft)
--- Asia High Potentials, bestehend aus:
--- Thailand (Versicherungsgeschäft)
--- Indonesien (Versicherungsgeschäft)
--- China (Versicherungsgeschäft)
--- Philippinen (Versicherungsgeschäft)
-- Asien - Direktgeschäft, bestehend aus:
--- AXA Global Direct Japan
--- AXA Global Direct Südkorea
--- Asien Holding
-- AXA XL, bestehend aus:
--- XL Group (Versicherungsgeschäft und Holdings) bei Übernahme zum 12. September 2018
--- AXA Corporate Solutions Assurance (Versicherungsgeschäft)
--- AXA Art (Versicherungsgeschäft)
-- Vereinigte Staaten (Versicherungsgeschäft, AB und Holdings)
-- International, bestehend aus:
--- 14 Ländern * innerhalb Europas, des Nahen Ostens, Afrikas und Lateinamerikas, hauptsächlich die Türkei, Mexiko, Marokko, die Tschechische Republik und die Slowakische Republik sowie Luxemburg (Versicherungsgeschäft und Holdings)
--- Singapur (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Malaysia (Versicherungsgeschäft)
--- Indien (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- AXA Bank Belgium (Bankgeschäft)
-- Transversale Einheiten und zentrale Holdings, bestehend aus:
--- AXA Investment Managers
--- AXA Assistance
--- AXA Liabilities Managers
--- AXA Global Re
--- AXA Life Europe
--- AXA SA und sonstige zentrale Holdings
1.1 Kennzahlen
IFRS-Indikatoren
Die unten dargestellten IFRS-Indikatoren sind aus dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 abgeleitet.
Die unten stehende Tabelle stellt lediglich eine Zusammenfassung dar. Sie sollte gemeinsam mit dem in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts enthaltenen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 gelesen werden.
| (in Millionen Euro) | 2018 | 2017 | 2016 |
| Daten der Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| Umsatzerlöse | 102.874 | 98.549 | 100.193 |
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 2.140 | 6.209 | 5.829 |
| (in Millionen Euro, außer Beträge je Aktie) | 2018 | 2017 | 2016 |
| Bilanzdaten | |||
| Bilanzsumme Aktiva | 930.695 | 870.128 | 892.783 |
| Eigenkapital - Konzernanteil | 62.428 | 69.611 | 70.597 |
| Eigenkapital je Aktie (a) | 23,4 | 26,1 | 25,8 |
| Dividende je Aktie (b) | 1,34 | 1,26 | 1,16 |
(a) Das Eigenkapital je Aktie wird auf Grundlage der tatsächlichen Anzahl an ausstehenden Aktien zu jedem dargestellten Periodenende berechnet. Von AXA und ihren Tochtergesellschaften gehaltene Aktien (d. h. eigene Aktien) werden aus der Basis für die Berechnung der ausstehenden Aktien ausgenommen. Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit sind für diese Berechnung im Eigenkapital nicht berücksichtigt.
(b) Eine jährliche Dividende wird im Allgemeinen jährlich in Bezug auf das Vorjahr nach der Hauptversammlung (die für gewöhnlich im April oder Mai stattfindet) und vor September des entsprechenden Jahres ausgezahlt. Die in dieser Tabelle dargestellten Dividenden beziehen sich auf das Geschäftsjahr, für das sie gezahlt wurden, und nicht auf das Geschäftsjahr, in dem sie beschlossen und ausgezahlt wurden. Auf der am 24. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von EUR 1,34 je Aktie vorgeschlagen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung wird die Dividende am 6. Mai 2019 ausgezahlt, wobei der Ex-Dividendentag der 2. Mai 2019 ist.
Aktivitäts- und Ertragskennzahlen
In der unten stehenden Tabelle sind die wichtigsten Aktivitäts- und Ertragskennzahlen dargestellt. Sie sollten gemeinsam mit Abschnitt 2.3 "Aktivitätsbericht" und dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar gelesen werden.
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 2018 | 2017 | 2016 |
| Annual Premium Equivalent (APE) | 6.631 | 6.470 | 6.600 |
| Neugeschäftswert | 2.607 | 2.787 | 2.623 |
| Life & Savings Nettozuflüsse (a) | 1.302 | 3.914 | 4.445 |
| Property & Casualty Combined Ratio (b) | 97,0 % | 96,3 % | 96,4 % |
| Asset Management Nettozuflüsse | (12.605) | 19.457 | 44.784 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) (b) | 6.182 | 6.002 | 5.688 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) (b) | 6.489 | 6.457 | 6.103 |
(a) Einschließlich Krankenversicherungen mit Lebensversicherungskomponente.
(b) Alternative Leistungskennzahlen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 2.3 "Aktivitätsbericht" und dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar.
Verwaltetes Vermögen
In der unten stehenden Tabelle wird das von den Tochtergesellschaften von AXA verwaltete Gesamtvermögen dargestellt, einschließlich im Auftrag von Dritten verwaltetes Vermögen.
| Zum 31. Dezember (in Millionen Euro) |
2018 | 2017 | 2016 |
| AXA | |||
| Anlagen auf eigene Rechnung | 633.854 | 612.606 | 628.279 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge) | 160.176 | 175.003 | 175.292 |
| Zwischensumme | 794.030 | 787.609 | 803.571 |
| Im Auftrag Dritter verwaltet (a) | 629.814 | 650.923 | 625.186 |
| SUMME VERWALTETES VERMÖGEN | 1.423.844 | 1.438.532 | 1.428.757 |
(a) Umfasst im Auftrag von Mutuelles AXA verwaltete Vermögenswerte.
Weitere Informationen zu den Umsätzen von AXA nach Segmenten finden Sie in Anhang 21 "Informationen nach Segment" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Weitere Informationen zu den Segmenten von AXA finden Sie in Abschnitt 2.3 "Aktivitätsbericht" und in Anhang 3 "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segment" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Dividenden und Dividendenpolitik
Das Unternehmen zahlt Dividenden in Euro. Künftige Dividenden hängen von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. den Erträgen von AXA, der finanziellen Lage der Gruppe, geltenden Kapital- und Solvabilitätsanforderungen, der vorherrschenden Lage am Finanzmarkt und dem allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld. Vorschläge für Dividendenzahlungen werden nach Ermessen des Board of Directors unterbreitet und der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
AXA bestimmt ihre Dividendenpolitik auf Grundlage ihres bereinigten Ergebnisses abzüglich der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit, Vorzugsaktien der XL Group und Eigenkapitalbestandteilen der Pflichtwandelanleihe in Aktien von AXA Equitable Holdings, Inc. 2018 gab AXA an, dass das Unternehmen die Auszahlung einer Gesamtdividende innerhalb einer allgemeinen Bandbreite von 50 % bis 60 % dieser Summe anstrebt (dies bedeutete einen Anstieg gegenüber der vorherigen indikativen Bandbreite von 45 % bis 55 %). Die vom Board of Directors vorgeschlagene Dividende in einem bestimmten Jahr kann jedoch aufgrund einer Reihe von Faktoren (siehe oben), die sich auf dieses Ziel von einem auf ein anderes Jahr auswirken können, erheblich abweichen. Bei der Einschätzung der in einem bestimmten Jahr zu zahlenden Dividende versucht die Geschäftsleitung einen angemessenen Ausgleich zwischen (i) intelligentem Kapitalmanagement, (ii) der Reinvestition vorangegangener Gewinne zur Unterstützung der Geschäftsentwicklung und (iii) einer attraktiven Dividende für Aktionäre zu finden.
Auf der am 24. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von 1,34 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2018 vorgeschlagen werden.
In der folgenden Tabelle werden Informationen zu den beschlossenen und ausgezahlten Dividenden der letzten fünf Geschäftsjahre dargelegt:
| Geschäftsjahr | Ausschüttung (in Millionen Euro) |
Anzahl der Aktien (zum 31. Dezember) | Nettodividende je Aktie (in Euro) |
Dividende je Aktie mit Anspruch auf Steuerbegünstigung (in Euro) |
Bruttodividende je Aktie (in Euro) |
| 2014 | 2.320 | 2.442.276.677 | 0,95 (b) | 0,95 (b) | 0,95 (b) |
| 2015 | 2.669 | 2.426.458.242 | 1,10 (c) | 1,10 (c) | 1,10 (c) |
| 2016 | 2.813 | 2.425.149.130 | 1,16 (d) | 1,16 (d) | 1,16 (d) |
| 2017 | 3.056 | 2.425.235.751 | 1,26 (e) | 1,26 (e) | 1,26 (e) |
| 2018 | 3.249 (a) | 2.424.916.626 | 1,34 (f) | 1,34 (f) | 1,34 (f) |
(a) Vorschlag auf der am 24. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung.
(b) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,38 je Aktie für das Geschäftsjahr 2014.
(c) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,44 je Aktie für das Geschäftsjahr 2015.
(d) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. EUR 0,46 je Aktie für das Geschäftsjahr 2016.
(e) Der Bruttobetrag der Dividenden unterlag einer einmaligen Quellensteuer in Höhe von insgesamt 30 %, es sei denn, es bestand die Möglichkeit einer progressiven Einkommensteuer, die dann für alle im Jahr 2018 gezahlten Kapitalerträge galt. Die Option für den progressiven Tarif begründete einen Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 40 % gemäß Artikel 158.3 Absatz 2 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuches, d. h. EUR 0,50 je Aktie für das Geschäftsjahr 2017.
(f) Vorschlag auf der am 24. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung. Der Bruttobetrag der Dividenden unterliegt einer einmaligen Quellensteuer in Höhe von insgesamt 30 %, es sei denn, es besteht die ausdrückliche und unwiderrufliche Möglichkeit einer progressiven Einkommensteuer, die dann für alle im Jahr 2019 gezahlten Kapitalerträge gilt. Die Option für den progressiven Tarif würde einen Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 40 % gemäß Artikel 158.3 Absatz 2 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuches, d. h. EUR 0,54 je Aktie für das Geschäftsjahr 2018, begründen.
Dividenden, die fünf Jahre nach dem Auszahlungsdatum nicht in Anspruch genommen wurden, gehen in die französische Staatskasse über.
Weitere Informationen zu der Dividende von AXA finden Sie in Anhang 29.4 "Sonstige Posten: Beschränkung von Dividendenzahlungen an Aktionäre" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" sowie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Statuten - Dividenden" dieses Geschäftsberichts.
Ratings
Finanzkraft, Schuldenprofil und Geschäftsergebnis des Unternehmens und bestimmter seiner Versicherungstöchter werden von anerkannten Ratingagenturen bewertet. Die unten stehenden Ratings können nach Ermessen der jeweiligen Ratingagentur jederzeit revidiert oder zurückgenommen werden. Kreditratings sollen die Fähigkeit von AXA widerspiegeln, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, und widerspiegeln unter Umständen nicht die potenziellen Auswirkungen aller Risiken auf den Wert der Wertpapiere von AXA. Ein Rating stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren dar. Diese Ratings sollten weder als Angabe oder Prognose der historischen oder potenziellen Performance der Wertpapiere von AXA ausgelegt werden, noch sollten sie einer Anlageentscheidung in Bezug auf Wertpapiere des Unternehmens zugrunde liegen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, seine Ratings zu aktualisieren, und das Unternehmen ist in keinem Falle für die Genauigkeit oder Verlässlichkeit der unten stehenden Ratings verantwortlich. Die Signifikanz und Bedeutung der einzelnen Ratings unterscheiden sich je nach Agentur.
Finanzkraft-Ratings (Insurer Financial Strength Ratings) und Kreditratings der Gegenparteien
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts lauten die entsprechenden Ratings für das Unternehmen und seine wichtigsten Versicherungstöchter folgendermaßen:
| Finanzkraft-Ratings | Kreditratings der Gegenparteien | |||||
| Agentur | Datum der letzten Überprüfung | Wichtigste Versicherungstöchter von AXA | Ausblick | Vorrangige Schulden des Unternehmens | Ausblick | Kurzfristige Schulden des Unternehmens |
| S&P Global Ratings | 10. Juli 2018 | AA- | Stabil | A | Stabil | A-1 |
| Fitch Ratings | 24. Mai 2018 | AA- | Stabil | A | Stabil | F1 |
| Moody's Investors Service | 7. März 2018 | Aa3 | Negative | A2 | Negative | P-1 |
SRI-Ratings (Socially Responsible Investment)
Die Performance von AXA in Bezug auf soziale und gesellschaftliche, ökologische und Governance-Aspekte wird von einer Reihe von Fachleuten, darunter Anleger, Broker und Ratingagenturen, die sich speziell auf den SRI-Markt konzentrieren, aber auch spezialisierten Organisationen mit Fokus auf einzelnen Nachhaltigkeitsthemen bewertet. Die Gruppe erreicht in ihrer Branche regelmäßig Spitzenplätze und ist auch in den wichtigsten internationalen Nachhaltigkeitsindizes enthalten:
-- DJSI World und DJSI Europe (basierend auf Research von RobecoSAM)
-- Euronext Vigeo, World 120, Eurozone 120 und France 20 (basierend auf Research von Vigeo Eiris)
-- FTSE4GOOD (basierend auf Research von FTSE Russell)
Die wichtigsten SRI-Ratings sind unten stehend aufgelistet (nicht alle Ratings werden jährlich aktualisiert):
| Agentur/Organisation | Bewertungen und Ratings |
| RobecoSAM "Dow Jones Sustainability Index" (a) | 79/100 - Branchendurchschnitt: 43/100 Perzentilrang: 95 |
| Vigeo Eiris | 70/100 - Branchenführer |
| FTSE ESG | 4,6/5 |
| Sustainalytics | 86/100 - Branchenplatz 2/145 |
| CDP | A- |
| MSCI | AAA |
| Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen | A+ |
(a) Hinweis: Der Dow Jones Sustainability Index ist eine Referenzkennzahl für die Performance von AXA; seine Methodik dient seit 2010 als Basis für das interne Tool zur Nachhaltigkeitsbeurteilung der Gruppe und ist seit 2016 eine der zur Berechnung von langfristigen Anreizen (Performance Shares) verwendeten Performancekennzahlen.
Weitere Informationen zu den Anbietern von außerfinanziellen Ratings
RobecoSAM ist ein Anlagespezialist mit dem Schwerpunkt "Sustainability Investing". Jedes Jahr bewertet RobecoSAM über 4500 Unternehmen anhand von Kriterien, die sowohl branchenspezifisch als auch finanziell wesentlich sind. https://www.robecosam.com/csa/
Hinweis: Der Dow Jones Sustainability Index ist eine Referenzkennzahl für die Performance von AXA; seine Methodik dient seit 2010 als Basis für das interne Tool zur Nachhaltigkeitsbeurteilung der Gruppe und ist seit 2016 eine der zur Berechnung von langfristigen Anreizen (Performance Shares) verwendeten Performancekennzahlen.
Vigeo Eiris ist eine Ratingagentur, die Unternehmen nach ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bewertet. Die Methode basiert auf einer Reihe von Nachhaltigkeitskriterien, die auf internationalen Standards basieren. http://www.vigeo-eiris.com/about-us/methodology-quality-assurance/
FTSE Russell ist ein Anbieter von Benchmarks, Analysen und Datenlösungen für alle Anlageklassen. Jedes Jahr bewertet FTSE Russell über 4.000 Unternehmen und erfasst ihr Engagement und ihren Umgang mit ESG-Themen. https://www.ftse.com/products/indices/esg
Sustainalytics ist eine Ratingagentur, die 9.000 Unternehmen nach ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bewertet. Die Agentur konzentriert sich auf Corporate Governance, wesentliche ESG-Themen und Streitfragen. https://www.sustainalytics.com/esg-ratings/
Das CDP (vormals: Carbon Disclosure Project) betreibt ein globales Offenlegungssystem, das es Unternehmen, Städten, Staaten und Regionen ermöglicht, über ihre Umweltauswirkungen zu berichten. Das CDP wertet diese Daten auch in Analysen zu kritischen Umweltrisiken, -chancen und -auswirkungen aus. https://www.cdp.net/fr
MSCI ist ein unabhängiger Anbieter von Research und Daten für institutionelle Investoren. Die Research-Analysten von MSCI bewerten Tausende von Datenpunkten zu 37 ESG-Themen und konzentrieren sich dabei sowohl auf Risiken als auch auf Chancen. https://www.msci.com/esg-ratings
UN Principles for Responsible Investment (Transparenzbericht). Die sechs Principles for Responsible Investment sind eine freiwillige und zukunftsweisende Reihe von Anlagegrundsätzen, die die Berücksichtigung von ESG-Themen bei Anlagen fördern. Die Unterzeichner der PRI sind verpflichtet, jedes Jahr öffentlich über ihre verantwortungsbewussten Anlagetätigkeiten zu berichten, wobei sie anlagespezifische Module im UN PRI-Berichtssystem verwenden. Die Antworten werden anschließend bewertet und die Ergebnisse in einem jährlichen Bewertungsbericht zusammengefasst. https://www.unpri.org/signatories/about-pri-assessment
1.2 Geschichte
AXA ging aus mehreren regionalen französischen Versicherungsvereinen hervor - den "Mutuelles Unies".
1982
Übernahme der Groupe Drouot
1986
Erwerb der Groupe Présence
1988
Übertragung des Versicherungsgeschäfts an die Compagnie du Midi (die in der Folge ihren Namen zu AXA Midi und schließlich zu AXA änderte)
1992
Erwerb eines beherrschenden Anteils an dem Unternehmen Equitable Companies Incorporated (USA), das in der Folge seinen Namen zu AXA Financial, Inc. ("AXA Financial") änderte
1995
Erwerb eines Mehrheitsanteils an dem Unternehmen National Mutual Holdings (Australien), das in der Folge seinen Namen zu AXA Asia Pacific Holdings Ltd. ("AXA APH") änderte
1997
Fusion mit Compagnie UAP
2000
Erwerb (i) des Unternehmens Sanford C. Bernstein (USA) durch die Vermögensverwaltungstochter von AXA, Alliance Capital, das seinen Namen in der Folge zu AllianceBernstein (jetzt AB) änderte; (ii) eines Minderheitsanteils an AXA Financial; und (iii) des japanischen Lebensversicherers Nippon Dantaï Life Insurance Company
Verkauf von Donaldson, Lufkin & Jenrette (USA) an die Credit Suisse Group
2004
Erwerb des US-amerikanischen Versicherungskonzerns MONY
2005
FINAXA (Hauptanteilseigner von AXA zu diesem Zeitpunkt) fusioniert mit AXA
2006
Erwerb des Winterthur-Konzerns
2008
Erwerb von Seguros ING (Mexiko)
2010
Freiwillige Dekotierung von AXA SA von der New York Stock Exchange und Abmeldung bei der Securities and Exchange Commission (SEC)
Verkauf ihres traditionellen Lebens- und Vorsorgeversicherungsgeschäfts durch AXA UK an Resolution Ltd.
2011
Verkauf (i) des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts von AXA in Australien und Neuseeland und Erwerb des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts von AXA APH in Asien; und (ii) Verkauf von AXA Canada an den kanadischen Versicherungskonzern Intact
2012
Gründung von ICBC-AXA Life, einem Joint-Venture mit ICBC im Bereich Lebensversicherungen in China
Erwerb des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts von HSBC in Hongkong und Singapur
2013
Erwerb des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts von HSBC in Mexiko
Verkauf (i) eines Mehrheitsanteils an AXA Private Equity durch AXA Investment Managers und (ii) eines Portfolios von MONY durch AXA Financial
2014
Erwerb von (i) 50 % an Tian Ping, einem chinesischen Schaden- und Unfallversicherer; (ii) 51 % am Versicherungsgeschäft von Grupo Mercantil Colpatria in Kolumbien; und (iii) 77 % an Mansard Insurance plc in Nigeria
2015
Erwerb von (i) 7 % an African Reinsurance Corporation ("Africa Re"); (ii) BRE Insurance, der Tochtergesellschaft von mBank im Bereich Schaden- und Unfallversicherung in Polen; (iii) der Versicherungstochter von SulAmérica im Bereich industrielle und gewerbliche Großrisiken; (iv) Commercial International Life, dem Joint-Venture im Bereich Lebens- und Rentenversicherung zwischen Commercial International Bank ("CIB") und Legal & General in Ägypten, und Abschluss einer exklusiven Vertriebspartnerschaften im Segment Life & Savings mit CIB; und (v) Genworth Lifestyle Protection Insurance
Gründung von (i) AXA Strategic Ventures, einem Risikokapitalfonds zur Förderung aufkommender strategischer Innovationen im Bereich Versicherungs- und Finanzdienstleistungen; und (ii) Kamet, einem InsurTech-Inkubar zur Konzeptionalisierung, Einführung und Unterstützung disruptiver InsurTech-Produkte und -Dienstleistungen
Verkauf des Geschäfts mit obligatorischen Vorsorgeplänen in Hongkong an die Principal Financial Group
2016
Erwerb von (i) Charter Ping An Insurance Co.; und (ii) des polnischen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts von Liberty Ubezpieczenia von der Liberty Mutual Insurance Group
Verkauf (i) des portugiesischen Geschäfts von AXA an Ageas; (ii) des von Isle of Man aus betriebenen UK-Geschäfts für Offshore-Anleihen an die Life Company Consolidation Group; (iii) des britischen (nicht plattformgestützten) Anlagen-, Pensions- und Direktversicherungsgeschäfts an Phoenix Group Holdings; (iv) der britischen Wrap-Plattform Elevate an Standard Life plc; (v) des ungarischen Bankgeschäfts an OTP bank plc.; (vi) des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts und Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft in Serbien an die Vienna Insurance Group und Rückzug aus dem serbischen Markt
2017
Bekanntgabe der Absicht, eine Minderheitsbeteiligung am US-Geschäft von AXA (voraussichtlich bestehend aus dem US Life & Savings-Geschäft und der Beteiligung der AXA Gruppe an AB) vorbehaltlich der Marktbedingungen an die Börse zu bringen; eine strategische Entscheidung zur Schaffung erheblicher zusätzlicher finanzieller Flexibilität, um die Transformation von AXA im Einklang mit Ambition 2020 zu beschleunigen
Unterzeichnung einer Partnerschaft mit Uber zur Stärkung des Schutzes unabhängiger Arbeitnehmer, die die Uber-Technologie in Frankreich einsetzen
Gründung von AXA Global Parametrics, einer neuen Einheit mit dem Ziel, die Entwicklung von parametrischen Versicherungslösungen zu beschleunigen, das Angebot an Lösungen zu erweitern, um bestehende Kunden besser zu bedienen, und den Anwendungsbereich auf KMU und Privatpersonen auszuweiten
Verkauf (i) des britischen Schaden- und Unfallversicherungsmaklers Bluefin Insurance Group Ltd. an Marsh, (ii) des Lebens- und Vorsorgeversicherungsgeschäfts in Rumänien an die Vienna Insurance Group und (iii) des Offshore-Anleihengeschäft der AXA Life Europe Limited an Harcourt Life International dac (vor Kurzem umbenannt in Utmost Ireland dac), eine Tochtergesellschaft der Life Company Consolidation Group
2018
Übernahme von (i) der XL Group; Schaffung der Versicherungsplattform Nummer eins im Bereich Property & Casualty für Unternehmenskunden, von (ii) Maestro Health, einem US-amerikanisches Unternehmen für die Verwaltung von digitalen Gesundheitsleistungen und (iii) der restlichen 50 % der Anteile an AXA Tianping
Börsengang ("IPO") der US-Tochter AXA Equitable Holdings, Inc. an der New Yorker Börse
Abschluss einer Vereinbarung mit Fairfax Financial Holdings Limited über den Verkauf des gesamten Versicherungsgeschäfts in der Ukraine
Abgeschlossene Exklusivitätsvereinbarung mit Cinven über die mögliche Veräußerung von AXA Life Europe ("ALE"), einer spezialisierten Plattform, welche die Produkte mit variablen Rentenzahlungen ("Variable Annuities") von AXA in ganz Europa konzipiert, produziert und vertrieben hat
Unterzeichnung einer digitalen Partnerschaft mit ING zum Aufbau einer globalen Versicherungsplattform
Weitere Informationen zu Tochtergesellschaften der Gruppe (einschließlich der Beteiligungs- und Stimmrechtsquoten der Gruppe) finden Sie in Anhang 2 "Informationen nach Segment" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts
1.3 Geschäftsüberblick
AXA ist in sieben Segmenten (Frankreich, Europa, Asien, AXA XL, USA, International sowie transversale Einheiten & zentrale Holdings) tätig und bietet eine breite Palette von Produkten und Know-how in den Bereichen Life & Savings, Property & Casualty, Health, Asset Management und Banking.
Die Art und der Grad des Wettbewerbs können sich je nach Land, in dem AXA tätig ist, unterscheiden. AXA konkurriert mit Versicherungsunternehmen und auch mit Banken, Asset-Managern, Anlageberatern und anderen Finanzinstituten.
Die wesentlichen Wettbewerbsfaktoren sind:
-- Umfang, Effektivität und Qualität der Vertriebswege, insbesondere die Kompetenz von Beratern
-- Breite der Produktpalette sowie Produktqualität, Funktionalität und Innovation
-- Preis
-- Servicequalität
-- Performance des Anlagemanagements
-- Historische Höhe der Boni in Bezug auf Verträge mit Überschussbeteiligung
-- Mindestverzinsungen bei Anlagen auf eigene Rechnung
-- Reputation, Sichtbarkeit und Bekanntheitsgrad der Marke
-- Ratings für Finanzkraft und Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen
Weitere Informationen zu Märkten finden Sie in Abschnitt 2.1 "Marktumfeld - Marktbedingungen" dieses Geschäftsberichts.
In der unten stehenden Tabelle sind die Bruttoumsätze (nach segmentinternen Verrechnungen) nach Segment zusammengefasst.
| Bruttoumsatz(a) | Life & Savings | Property & Casualty | Health | |||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember (in Millionen Euro) |
2018 | 2017 | 2018 | 2017 (angepasst)(b) | 2018 | 2017 |
| Frankreich | 13.542 | 13.151 | 7.061 | 7.307 | 4.356 | 3.877 |
| Europa | 15.679 | 15.215 | 15.760 | 15.633 | 5.258 | 5.105 |
| Asien | 5.780 | 5.702 | 1.245 | 1.313 | 1.947 | 1.970 |
| AXA XL | 45 | - | 6.241 | 2.512 | - | - |
| Vereinigte Staaten | 13.723 | 14.154 | - | - | 54 | 57 |
| International | 1.285 | 1.678 | 3.722 | 3.798 | 1.295 | 1.235 |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 5 | 7 | 1.290 | 1.199 | 146 | 158 |
| Summe | 50.059 | 49.907 | 35.320 | 31.763 | 13.056 | 12.403 |
| Bruttoumsatz(a) | Asset Management | Banking | Summe | |||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember (in Millionen Euro) |
2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 (angepasst)(b) |
| Frankreich | - | - | 215 | 139 | 25.175 | 24.475 |
| Europa | - | - | 41 | 39 | 36.738 | 35.992 |
| Asien | - | - | - | - | 8.973 | 8.985 |
| AXA XL | - | - | - | - | 6.287 | 2.512 |
| Vereinigte Staaten | 2.706 | 2.700 | - | - | 16.483 | 16.911 |
| International | - | - | 233 | 323 | 6.535 | 7.034 |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 1.243 | 1.276 | - | - | 2.684 | 2.640 |
| Summe | 3.950 | 3.976 | 490 | 501 | 102.874 | 98.549 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
In der unten stehenden Tabelle sind die Bruttoumsätze (nach segmentinternen Verrechnungen) nach Segment für die angegebenen Perioden zusammengefasst.
Frankreich
Bruttoumsatz
| Bruttoumsatz(a) Geschäftsjahr zum 31. Dezember (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) |
2018 | 2017 |
| Summe | 25.175 | 24.475 |
| davon: | ||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 24.958 | 24.335 |
| Sonstige Umsätze (b) | 216 | 140 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter, Nettoerträge aus Bankgeschäften und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Produkte und Dienstleistungen
AXA bietet in Frankreich eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health. Das Angebot umfasst eine breite Palette von Produkten, darunter Kfz-, Hausrat-, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Bank-, Spar- und andere Anlageprodukte für Privat- bzw. Einzel- und Unternehmens- bzw. Gruppenkunden sowie Gesundheits-, Vorsorge- und Rentenprodukte für Privat- oder Geschäftskunden.
Darüber hinaus entwickelt AXA France auf der Grundlage ihrer Produkt- und Vertriebskompetenz ein internationales Angebot im Bereich Arbeitnehmerleistungen für Privatpersonen, Unternehmen und andere Institutionen.
Neue Produktinitiativen
Im Jahr 2018 hat AXA France mehrere Initiativen mit dem Schwerpunkt Lebens- und Krankenversicherung eingeleitet.
Im Lebensbereich wurden im Einklang mit den Strategien "Payer-to-Partner" und Ambition 2020 viele Underwriting-Prozesse wie beispielsweise das individuelle Schutzangebot vereinfacht, um dem anhaltenden digitalen Wandel Rechnung zu tragen. Kunden können jetzt online maßgeschneiderte Policen kaufen, um ihre spezifischen und sich ständig ändernden Bedürfnisse besser abzudecken und den medizinischen Auswahlprozess zu vereinfachen.
Im Zuge des Klimawandels und der immer wichtigeren Rolle der Unternehmen in der Gesellschaft wurden neue Anlageprodukte entwickelt und werden nun auch Privatanlegern angeboten, damit Kunden die Möglichkeit haben, sich sowohl für umweltfreundliche als auch für sozialverträgliche Vermögensverwaltungsmandate wie Perspectiv'ESG zu entscheiden. Darüber hinaus wurde das Kreditlebensversicherungsangebot an die neue Gesetzesänderung ("Bourquin-Gesetz") angepasst, was unsere Fähigkeit widerspiegelt, mit regulatorischen Veränderungen Schritt zu halten.
Im Krankenversicherungsbereich wurde in Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Sektor eine Telesprechstunde eingerichtet, um eine breitere Patientenschicht zu versorgen.
Vertriebswege
AXA vertreibt ihre Versicherungsprodukte über exklusive und nicht-exklusive Kanäle, darunter exklusive Vertreter, angestellte Vertriebsmitarbeiter, Direktvertrieb, Banken sowie Makler, unabhängige Finanzberater, autorisierte Händler oder Großhandelsunternehmen und Partnerschaften.
Europa
In Europa (ohne Frankreich) ist AXA in sieben Ländern tätig (Schweiz, Deutschland, Belgien, Großbritannien & Irland, Spanien und Italien).
Bruttoumsatz
| Bruttoumsatz(a) Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2018 | 2017 | ||
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | ||||
| Schweiz | 9.531 | 26 % | 9.797 | 27 % |
| Deutschland | 10.738 | 29 % | 10.672 | 30 % |
| Belgien | 3.359 | 9 % | 3.310 | 9 % |
| Großbritannien & Irland | 5.166 | 14 % | 5.130 | 14 % |
| Spanien | 2.525 | 7 % | 2.365 | 7 % |
| Italien | 5.418 | 15 % | 4.719 | 13 % |
| Summe | 36.738 | 100 % | 35.992 | 100 % |
| davon: | ||||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 36.346 | 35.629 | ||
| Sonstige Umsätze (b) | 392 | 363 | ||
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter, Nettoerträge aus Bankgeschäften und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Produkte und Dienstleistungen
Mit Ausnahme von Großbritannien und Irland (wo AXA nur in den Bereichen Schaden- und Unfallversicherung und Krankenversicherung tätig ist) bietet AXA eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health. In jedem Land umfasst das Angebot eine breite Palette von Produkten, darunter Kfz-, Hausrat-, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, lebenslängliche Todesfallversicherungen, Universal-Life-Versicherungen, Kapitallebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, sofort beginnende Rentenversicherungen sowie andere Anlageprodukte für Privat- bzw. Einzel- oder Unternehmens- bzw. Gruppenkunden.
Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Markt.
Neue Produktinitiativen
AXA strebt in Europa danach, ein Partner der Kunden zu werden, indem AXA innovative Lösungen entlang der Customer Journeys rund um den Bedarf bei Schutz, Sicherheit und reibungslosem Geschäftsablauf anbietet. Im Jahr 2018 wurden mehrere innovative Angebote rund um die Kernversicherungsprodukte mit den Schwerpunkten Krankenversicherung und KMU lanciert.
Im Geschäftsfeld Health liegen die Schwerpunkte auf Kosten und Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung in allen sieben Märkten. So wurden verschiedene benachbarte Dienste eingeführt, die von der Telesprechstunde (in Großbritannien, Deutschland, Italien, der Schweiz und Spanien) bis hin zu Gesundheitsportalen für Unternehmen (in Belgien) reichen und in den nächsten Jahren ausgebaut werden sollen.
Eines der Hauptziele von AXA für KMU ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Kunden Wachstum zu ermöglichen. Das Angebot reicht von einer eigenständigen neuen Lösung für Kleinstunternehmen (insbesondere in Italien) über ein umfassendes Flottenmanagement (in der Schweiz) bis hin zu einem digitalen Gebäudebewertungssystem für Makler (in Belgien).
Darüber hinaus wurden weitere innovative Lösungen in Bereichen wie Mobilität lanciert, z. B. UpTo, eine neue, transparente und flexible Online-Abonnementlösung für Autos in der Schweiz.
Vertriebswege
AXA vertreibt ihre Versicherungsprodukte über exklusive und nicht-exklusive Kanäle, die sich je nach Land unterscheiden, darunter exklusive Vertreter, angestellte Vertriebsmitarbeiter, der Direktvertrieb, Banken sowie sonstige Partnerschaften (z. B. Autohändler), Makler, unabhängige Finanzberater, autorisierte Händler oder Großhandelsunternehmen.
Asien
Der asiatische Markt umfasst die Aktivitäten von AXA in sieben Ländern (Japan, Hongkong, Thailand, Indonesien, China, Philippinen und Südkorea).
Bruttoumsatz
| Bruttoumsatz (a) Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2018 | 2017 | ||
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | ||||
| Japan | 4.564 | 51 % | 4.647 | 52 % |
| Hongkong | 3.305 | 37 % | 3.170 | 35 % |
| Asia High Potentials | 153 | 2 % | 180 | 2 % |
| Asien - Direktgeschäft | 950 | 11 % | 989 | 11 % |
| Summe | 8.973 | 100 % | 8.985 | 100 % |
| davon: | ||||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 8.935 | 8.943 | ||
| Sonstige Umsätze (b) | 38 | 42 | ||
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter, Nettoerträge aus Bankgeschäften und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Produkte und Dienstleistungen
AXA ist hauptsächlich in den Bereichen Life & Savings und Health tätig. In den letzten Jahren sind zwar innerasiatische Franchise-Unternehmen entstanden, doch der Wettbewerb wird in den meisten Ländern nach wie vor von lokalen Akteuren getrieben.
AXA bietet eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health. Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Region:
-- In Japan bietet AXA vor allem Spar-, Schutz- und Gesundheitsprodukte an, insbesondere Vollkaskoversicherungen, mit oder ohne Krankenversicherung, Risikolebensversicherungen sowie andere Schutz- und Gesundheitsprodukte (z. B. Invalidität, Krebs).
-- In Hongkong vertreibt AXA individuelle Lebensversicherungen (insbesondere traditionelle Lebensversicherungen und anlagegebundene) sowie Schutz- und Gesundheitsprodukte (darunter Dread-Disease-Versicherungen). In der Schaden- und Unfallversicherung umfasst das Produktangebot klassische Schadenversicherungsprodukte wie Kfz-, Hausrat- und Gruppen-Krankenversicherungen sowie gewerbliche Versicherungen.
-- In Asia High Potentials:
--- In Thailand, Indonesien und auf den Philippinen bietet AXA eine breite Palette von Lebens- und Krankenversicherungsprodukten an, darunter Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Versicherungen, Kollektivversicherungen, Dread-Disease-Versicherungen und Krankenhaustagegeld-Versicherungen sowie ein traditionelles Schaden- und Unfallversicherungsangebot.
--- In China vertreibt AXA vor allem Kfz-Versicherungen sowie andere Schadenversicherungsprodukte und deckt die gesamte Produktpalette im Bereich Life & Savings ab.
-- In Asien - Direktgeschäft konzentriert sich das Direktgeschäft auf die Kfz-Versicherung sowie die Unfallversicherung in Südkorea sowie auf die Kfz-Versicherung und andere Personenversicherungsprodukte in Japan.
Neue Produktinitiativen
Wie in anderen Regionen ist AXA bestrebt, für ihre Kunden ein Partner zu werden, indem sie die Besonderheiten der jeweiligen Märkte, in denen sie tätig ist, berücksichtigt:
-- In Japan und Hongkong hat AXA im Einklang mit ihrer "Payer-to-Partner"-Strategie neue Initiativen in der Krankenversicherung wie das Management chronischer Krankheiten und Unterstützung bei der Änderung des Lebensstils lanciert. Darüber hinaus führte AXA eine Reihe neuer Produkte in den Bereichen Protection, Health und Savings ein, darunter Hongkongs erstes Produkt für Krebspatienten mit laufender Auszahlung sowie langfristiger finanzieller Unterstützung und ein neues Krankenversicherungsprodukt in Japan, das spezielle Gesundheitsdienstleistungen sowie Schutz für Kunden mit einer Krankengeschichte einschließlich chronischer Krankheiten anbietet.
-- In Asia High Potentials:
--- Auf den Philippinen führte AXA ein neues Produkt aus dem Bereich Protection & Savings ein, um den wachsenden Markt der vermögenden Privatkunden anzusprechen, einschließlich einer einfacheren und transparenteren Gebührenstruktur.
--- In Thailand und Indonesien führte AXA eine Reihe neuer Produkte in den Bereichen Protection, Health und Unit-Linked ein.
-- In China hat AXA eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit doppelter Deckung an gesetzlichen Feiertagen eingeführt, um Kunden, die ihr Auto hauptsächlich am Wochenende nutzen, maßgeschneiderten Schutz zu bieten.
-- In Asien - Direktgeschäft, führte AXA Global Direct Japan einen speziellen Tarif für Advanced Safety Vehicles ein, die mit einem Notbremsassistent ausgestattet sind. AXA Global Direct Südkorea führte neue Schutzprodukte ein und ging eine Partnerschaft mit dem Carsharing-Dienst SoCar für kurzfristige Kfz-Versicherungen ein.
Vertriebswege
AXA vertreibt ihre Produkte über verschiedene Vertriebskanäle, insbesondere über exklusive und nicht-exklusive Vertreter, Makler und Partnerschaften. AXA hat starke Bancassurance-Partnerschaften mit großen internationalen und lokalen Finanzinstituten aufgebaut.
AXA XL
Bruttoumsatz
| Bruttoumsatz (a) Geschäftsjahr zum 31. Dezember (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) |
2018 | 2017 (angepasst) (b) |
| Summe | 6.287 | 2.512 |
| davon: | ||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 6.286 | 2.512 |
| Sonstige Umsätze (c) | 0 | 0 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(c) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Produkte und Dienstleistungen
AXA XL ist durch ihre operativen Tochtergesellschaften ein führender Anbieter von Sach- und Haftpflichtversicherungen sowie Rückversicherungsschutz für Industrie-, Handels- und Fachfirmen, Versicherungsgesellschaften und andere Unternehmen weltweit:
-- AXA XL bietet durch ihre Versicherungsaktivitäten eine breite Palette von Lösungen, darunter Schadenversicherungen, Grund- und Exzedenten-Haftpflichtversicherungen, Spezialversicherungen, Versicherungen in den Bereichen Umwelthaftung, Berufshaftpflicht, Baugewerbe, See, Energie, Luftfahrt und Satelliten, Kunst und Valoren, Pferde, Nutztiere und Aquakultur, Unfall und Gesundheit sowie Krisenmanagement.
-- AXA XL bietet über ihr Rückversicherungsgeschäft weltweit Haftpflicht-, Sachrisiko-, Sachkatastrophen-, Spezial- und andere Rückversicherungstypen an, wobei Policen sowohl auf proportionaler und nichtproportionaler Vertragsbasis als auch auf fakultativer Basis abgeschlossen werden.
Neue Produktinitiativen
Im Jahr 2018 führte AXA XL 19 neue Sach-, Haftpflicht-, Berufs- oder Spezialversicherungen bzw. Deckungserweiterungen und Risikomanagementdienstleistungen ein. Neue Produktangebote erstrecken sich weltweit über eine Vielzahl von Geschäftsbereichen, darunter beispielsweise folgende:
-- Versicherungen gegen politische Risiken, Kredit- und Kautionsversicherungen in Frankreich
-- "Slice ICS" - die weltweit erste bedarfsbezogene Cyberversicherung in den USA
-- Unfall- und Krankenversicherungslösung in Australien
-- Krisenprävention und -bewältigung für Unternehmenskunden weltweit
In den Jahren 2017 und 2018 forcierte AXA die Entwicklung von parametrischen Versicherungsprodukten durch die Gründung von AXA Global Parametrics, einer Tochtergesellschaft, die als Kompetenzzentrum der AXA Gruppe für das Parametrik-Geschäft fungiert. Der Geschäftszweig für parametrische Lösungen bietet innovative Produkte an, die auf der Verwendung eines Parameters basieren, der mit den Schäden oder Verlusten eines Kunden korreliert. Durch eine parametrische Versicherung können eine Vielzahl von Risiken abgedeckt werden, wie z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, die sich auf Unternehmen auswirken oder Ernteausfälle verursachen.
Vertriebswege
Der Großteil des Geschäfts von AXA XL entfällt auf eine Vielzahl internationaler, nationaler und regionaler Produzenten, die als Makler und Vertreter bestehender Versicherungsnehmer und Interessenten fungieren. Dieser Kanal wird von Client- und Country-Management-Teams unterstützt, zu denen Vertriebsmitarbeiter in Schlüsselmärkten auf der ganzen Welt gehören.
Die Zeichnungsbefugnis wird auch vertraglich an ausgewählte Dritte übertragen, die vor der Übertragung einer finanziellen und operativen Due-Diligence-Prüfung sowie laufenden Überprüfungen und Audits unterzogen werden, wenn dies als notwendig erachtet wird, um die kontinuierliche Integrität des Underwriting und der damit verbundenen Geschäftsabläufe sicherzustellen.
Vereinigte Staaten
Bruttoumsatz
| Bruttoumsatz (a) Geschäftsjahr zum 31. Dezember (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) |
2018 | 2017 |
| Summe | 16.483 | 16.911 |
| davon: | ||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 12.508 | 12.954 |
| Sonstige Umsätze (b) | 3.975 | 3.956 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter, Nettoerträge aus Bankgeschäften und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Produkte und Dienstleistungen
AXA bietet in den Vereinigten Staaten eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, darunter Lebensversicherungen (Risikolebensversicherungen, lebenslängliche Todesfallversicherungen, Universal-Life-Versicherungen usw.), Anlageprodukte, Altersvorsorgeprodukte (Individualrenten, Kollektivrenten) und Leistungen an Arbeitnehmer.
AXA erbringt über AB auch verschiedene Investment- und verbundene Dienstleistungen für Einzelanleger, Privatkunden und eine Vielzahl von institutionellen Kunden (einschließlich für AXA und ihre Versicherungstöchter). Das Angebot von AB umfasst (i) verschiedene Investment-Dienstleistungen über separat verwaltete Konten, Hedge-Fonds, Anlagefonds und andere Anlagevehikel für Privatkunden (wie z. B. sehr vermögende Einzelpersonen und Familien, Trusts und Nachlässe sowie Wohltätigkeitsorganisationen), (ii) Verwaltung von Publikumsfonds für Einzelanleger, (iii) Verwaltung von Anlagen im Auftrag von institutionellen Kunden und (iv) fundamentales Research, quantitative Dienstleistungen und Brokerage-Dienstleistungen hinsichtlich börsennotierten Aktien und Optionen für institutionelle Anleger.
Neue Produktinitiativen
Im Bereich der individuellen Altersvorsorge wurde die Auswahl der Anlagemöglichkeiten bei Variable Annuities mit und ohne GMxB erweitert, um die spezifischen Kundenbedürfnisse zu berücksichtigen und gleichzeitig die Vertriebspräsenz im Rahmen vieler wichtiger Beziehungen zu Drittanbietern zu erweitern.
Darüber hinaus wurden im Bereich Protection folgende neue Produkte eingeführt: Life Indexed Unit-Linked Protect und Employee Benefits Group Life.
Vertriebswege
In den USA vertreibt AXA ihre Versicherungsprodukte über mehrere Kanäle, insbesondere über AXA Advisors und Makler-Händler.
International
Im Segment International ist AXA in verschiedenen Regionen tätig, darunter 14 Länder in Europa, dem Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika sowie Singapur, Malaysia, Indien und über die AXA Bank Belgium.(4)
Bruttoumsatz
| Bruttoumsatz (a) Geschäftsjahr zum 31. Dezember (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) |
2018 | 2017 |
| Summe | 6.535 | 7.034 |
| davon: | ||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 6.158 | 6.607 |
| Sonstige Umsätze (b) | 377 | 427 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter, Nettoerträge aus Bankgeschäften und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Produkte und Dienstleistungen
AXA bietet Versicherungsprodukte an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health, sowie von AXA Bank Belgium angebotene Produkte. Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Region und das Angebot umfasst eine breite Palette von Produkten, darunter Kfz-, Hausrat-, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, lebenslängliche Todesfallversicherungen, Universal-Life-Versicherungen, Kapitallebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, sofort beginnende Rentenversicherungen sowie andere Anlageprodukte für Privat- bzw. Einzel- oder Unternehmens- bzw. Gruppenkunden.
Neue Produktinitiativen
Die International-Märkte haben die "Payer-to-Partner"-Strategie weiter vorangetrieben. Wir haben verschiedene Innovationen eingeführt, um unseren Kunden ein besseres Kundenerlebnis zu bieten, z. B. in Marokko (Kfz-Schadenprüfung und Barzahlung vor Ort), in Polen (vollständig digitalisierter Schadenprozess) und in Kolumbien (Tele-Underwriting von Krankenversicherungen). Darüber hinaus haben die International-Märkte ihre Dienstleistungen über die Versicherung hinaus erweitert, insbesondere im Gesundheitsbereich, z. B. in der Golfregion ("Health-on-Track"-Programm mit Dienstleistungen zur Prävention und Vorsorgekoordination).
Vertriebswege
AXA vertreibt ihre Versicherungsprodukte über exklusive und nicht-exklusive Kanäle, die sich je nach Land unterscheiden, darunter exklusive Vertreter, angestellte Vertriebsmitarbeiter, Direktvertrieb, Banken und sonstige Partner (z. B. Autohändler) sowie Makler, unabhängige Finanzberater, autorisierte Händler oder Großhandelsunternehmen.
Transversale Einheiten & zentrale Holdings
Dieses Segment umfasst die wesentlichen transversalen Einheiten und die nicht operativen Aktivitäten der zentralen Holdinggesellschaften der Gruppe.
Bruttoumsatz
| Bruttoumsatz (a) Geschäftsjahr zum 31. Dezember (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) |
2018 | 2017 (angepasst) (b) | ||
| AXA Investment Managers | 1.243 | 46 % | 1.276 | 48 % |
| AXA Assistance | 1.331 | 50 % | 1.275 | 48 % |
| Sonstige (c) | 110 | 4 % | 89 | 3 % |
| Summe | 2.684 | 100 % | 2.640 | 100 % |
| davon: | ||||
| Gebuchte Bruttobeiträge | 1.117 | 1.069 | ||
| Sonstige Umsätze (d) | 1.567 | 1.570 | ||
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(c) Sonstige umfassen AXA Liabilities Managers, AXA Global Re und AXA Life Europe.
(d) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.
Über ihre in mehr als 20 Ländern ansässigen Geschäftseinheiten stellt AXA Investment Managers ("AXA IM") ihren Kunden eine breite Palette an globalen Produkten und Kompetenzen im Bereich Asset Management zur Verfügung, hauptsächlich über Anlagefonds und maßgeschneiderte Portfolios. Zu den Kunden von AXA IM zählen (i) institutionelle Anleger, (ii) Einzelanleger, an die Anlagefonds über AXA und externe Vertriebsnetzwerke vertrieben werden, und (iii) die Versicherungstöchter von AXA sowohl für deren Anlagen auf eigene Rechnung als auch für fondsgebundene Versicherungen. Zu den Schwerpunkten von AXA IM gehören (i) Fixed Income, (ii) Framlington and Rosenberg Equities, (iii) Multi-Asset Client Solutions, (iv) Structured Finance, (v) Real Assets und (vi) die von Chorus verwaltete Absolute-Return-Strategie.
AXA IM hat 2018 eine ganze Reihe innovativer Investmentfonds in ihr Angebot aufgenommen, darunter Spezialanlagestrategien, die eine breite Palette von Anlageklassen umfassen (AXA WF Framlington Clean Economy, AXA WF Framlington Fintech, AXA WF Global Multi Credit und AXA IM Andante Opera III), die Erweiterung ihres Responsible-Investment-Angebots im gesamten Spektrum und den Aufbau brandneuer strukturierter Vermögensverwaltungsstrategien wie AXA IM Conviction Autocalls.
AXA Assistance ist als Tochtergesellschaft der Gruppe zuständig für die Unterstützung von Kunden in Notfällen und alltäglichen Situationen. AXA Assistance gliedert sich in vier Geschäftsbereiche (Vehicle, Travel, Health und Home), um Kunden gezielte Dienstleistungen anbieten zu können.
Im Oktober 2018 wurde eine Partnerschaft mit den französischen Behörden angekündigt, die das Problem der medizinischen Unterversorgung durch eine beispiellose öffentlich-private Zusammenarbeit angeht. Unter Nutzung der lokalen medizinischen Netzwerke, digitalen Kapazitäten und der führenden Kompetenz von AXA Assistance im Bereich der Telemedizin gibt dies Patienten die Möglichkeit, mit Unterstützung von Pflegekräften in einer Klinik vor Ort Allgemeinärzte per Telesprechstunde zu konsultieren. Dieses Projekt ist auch eine Gelegenheit für die Regionen, die Nutzung der Telemedizin durch Patienten und niedergelassene Ärzte zu testen und zu fördern und die Telemedizin zu einer konkreten und nachhaltigen Lösung für alle Patienten zu machen.
(1) Interbrand-Ranking der wertvollsten Marken weltweit im Jahr 2018.
(2) Von AXA anhand von verfügbaren Informationen aus Geschäftsberichten von 2017 aufgestelltes Ranking in Bezug auf das Gesamtvermögen.
(3) Von AXA anhand von verfügbaren Informationen zum 30. September 2018 aufgestelltes Ranking in Bezug auf das verwaltete Vermögen.
* Die vollständige Länderliste finden Sie in dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar.
(4) Dazu gehören Brasilien, Kolumbien, die Tschechische Republik und die Slowakische Republik, Griechenland, die Golfregion, der Libanon, Luxemburg, Mexiko, Marokko, Nigeria, Polen, Russland und die Türkei.
2.1 Marktumfeld
Lage am Finanzmarkt
Die Finanzmärkte starteten 2018 positiv, unterstützt durch einen Anstieg sowohl im globalen verarbeitenden Gewerbe als auch im Handel im Laufe des Jahres 2017. Die Märkte erlitten dann in der zweiten Jahreshälfte einen Rückschlag, hauptsächlich infolge mehrerer politischer Entscheidungen in Verbindung mit enttäuschenden Konjunkturindikatoren.
In Europa gab der Aufstieg populistischer und Anti-Establishment-Parteien und die im zweiten Halbjahr veröffentlichten enttäuschenden Konjunkturindikatoren Anlass zu Befürchtungen über einen wirtschaftlichen Abschwung. Die Erwartungen eines sich abzeichnenden Handelskrieges zwischen China und den Vereinigten Staaten sowie die Abschwächung der Nachfrage aus Asien wirkten sich negativ auf die Exporte aus. In Italien führten die Diskussionen um den von der Koalition aus Lega und Fünf-Sterne-Bewegung aufgestellten Haushalt zu einer deutlichen Verschärfung der finanziellen Bedingungen, wobei der Renditeanstieg bei Staatsanleihen (auf das Niveau von Mitte 2014) auf italienische Banken und Nichtfinanzunternehmen ausstrahlte. Unterdessen setzte die Europäische Zentralbank ihre Netto-Anlagekäufe aus, deutete aber an, dass die Zinsen zumindest bis zum Sommer 2019 auf dem derzeitigen Niveau bleiben würden. Was die Finanzmärkte betrifft, so schloss der Stoxx 600 das Jahr 10 % unter dem Niveau von Ende 2017, was vor allem auf eine allgemeine Verlangsamung der Aktivität in Europa zurückzuführen ist, wie im letzten Quartal beobachtet wurde.
Im Vereinigten Königreich wurde die im November mit der Europäischen Union getroffene Brexit-Vereinbarung am 15. Januar 2019 von einer großen Mehrheit des britischen Parlaments abgelehnt. Obwohl weiter verhandelt wird, bleibt die Möglichkeit eines No-Deal-Brexit bestehen.
In den Vereinigten Staaten erreichte das BIP-Wachstum 2018 mit 2,9 % seinen Höhepunkt und die Kerninflation stieg leicht an, von 1,8 % Ende 2017 auf 2,2 % Ende 2018, unterstützt durch einen Anstieg der Lohnerhöhungen und eine historisch niedrige Arbeitslosenquote (3,9 %). In diesem Umfeld stiegen die Renditen der 10-jährigen US-Staatsanleihen von 2,4 % Ende 2017 auf ein Siebenjahreshoch von 3,24 % im November. Vor dem Hintergrund höherer Renditen von US-Staatsanleihen und niedrigerer Wachstumserwartungen wurden die Finanzmärkte im vierten Quartal 2018 risikoscheuer, wobei der Index S&P 500 das Jahr um 6,2 % unter dem Niveau von Ende 2017 beendete. Die US-Geldpolitik blieb im Laufe des Jahres unverändert, wobei die Fed ihre Leitzinsen während des Jahres viermal anhob, zum letzten Mal im Dezember auf 2,50 %.
In Asien wird für Japan ein BIP-Wachstum von 0,7 % erwartet, ein enttäuschender Abschwung gegenüber 2017 (1,7 %). Die Bank of Japan hat seit Mitte des Jahres eine neutrale Haltung eingenommen, indem sie ihre Netto-Anlagekäufe reduziert und ihre Maßnahmen zur Steuerung der Zinskurve angepasst hat. Im übrigen Asien stiegen die Aktienmärkte im Januar auf historische Höchststände und fielen danach aufgrund der Eskalation des Handelskrieges zwischen China und den USA. Während des letzten G20-Gipfels Ende November trafen sich die Präsidenten Donald Trump und Xi Jinping und kündigten ein 90-Tage-Moratorium für Zölle an, wodurch sich die nächste geplante Erhöhung der US-Zölle auf den 1. März 2019 verzögerte.
Aktienmärkte
Der MSCI World Index fiel 2018 um 9,1 %.
Der MSCI G7 Index fiel um 9,0 % und der MSCI Emerging Index um 12,3 %.
Der Dow Jones Industrial Average Index verzeichnete 2018 einen Rückgang von 5,6 %, während der S&P 500 6,2 % verlor. Die Aktienmärkte in Japan und Europa verzeichneten 2018 Verluste: Der Nikkei-Index in Tokio fiel um 12,1 %, der FTSE 100-Index in London um 12,5 % und der EUROSTOXX 50-Index in der Eurozone um 14,4 %.
Der S&P 500 Implied Volatility Index (VIX) stieg von 11,0 % zum 31. Dezember 2017 auf 25,4 % zum 31. Dezember 2018.
Anleihenmärkte
Die Renditen von Staatsanleihen sind seit dem 31. Dezember 2017 in einigen Industrieländern gestiegen: Die Rendite 10-jähriger US-Staatsanleihen stieg um 28 Bp. auf 2,69 %, die Rendite 10-jähriger belgischer Staatsanleihen um 13 Bp. auf 0,77 %, die Rendite 10-jähriger britischer Staatsanleihen um 8 Bp. auf 1,27 %, während die Rendite 10-jähriger deutscher Bundesanleihen um 18 Bp. auf 0,25 % sank, die Rendite 10-jähriger französischer Staatsanleihen um 7 Bp. auf 0,71 %, die Rendite 10-jähriger japanischer Staatsanleihen um 5 Bp. auf 0,00 % und die Rendite 10-jähriger Schweizer Staatsanleihen um 2 Bp. auf -0,17 %.
Auch in den meisten Peripherieländern der Eurozone legten die Renditen der zehnjährigen Staatsanleihen zu: in Italien um +78 Bp. auf 2,77 %, in Griechenland um +26 Bp. auf 4,38 % und in Irland um +23 Bp. auf 0,91 %, während sie in Portugal um 21 Bp. auf 1,72 % und in Spanien um 15 Bp. auf 1,42 % zurückging.
In Europa stieg der iTraxx Main Index gegenüber 31. Dezember 2017 um 43 Bp. auf 88 Bp., während der iTraxx Crossover um 122 Bp. auf 354 Bp. zulegte. In den USA stieg der CDX Main Index um 39 Bp. auf 88 Bp.
Der Index der impliziten Volatilität der Euro-Zinssätze (basierend auf 10x10-Euro-Swaptions) stieg von 43,4 % zum 31. Dezember 2017 auf 46,5 % zum 31. Dezember 2018.
Wechselkurse
| Wechselkurs zum Periodenende | Durchschnittlicher Wechselkurs | |||
| 31. Dezember 2018 (für 1 Euro) |
31. Dezember 2017 (für 1 Euro) |
31. Dezember 2018 (für 1 Euro) |
31. Dezember 2017 (für 1 Euro) |
|
| US-Dollar | 1,14 | 1,20 | 1,18 | 1,13 |
| Japanischer Yen | 125 | 135 | 130 | 127 |
| Britisches Pfund | 0,90 | 0,89 | 0,88 | 0,88 |
| Schweizer Franken | 1,13 | 1,17 | 1,16 | 1,11 |
Marktbedingungen
Versicherungsgeschäft
Aktuelle Treiber
Der französische Versicherungsmarkt erlebte 2018 einen tiefgreifenden Wandel, da neue französische sowie europäische Vorschriften in Kraft traten. Zunächst wurden mehrere Steuerreformen für Lebensversicherungsprodukte verabschiedet, darunter ein einheitlicher Steuersatz von 30 % auf Kapitalerträge und eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes ("Loi de Finances 2018"). Darüber hinaus wurden mehrere Vorschriften umgesetzt, um die Transparenz im Umgang mit den Versicherungsnehmern zu erhöhen und letztlich die Beziehung zum Kundenstamm zu verbessern, darunter die PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail Investment and Insurance-based Products), die die Schutzstandards für Privatanleger verbessern und die Markttransparenz erhöhen wird, indem vor jeder Transaktion ein vorvertragliches Dokument bereitstellt werden muss, und MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive), die darauf abzielt, die Markttransparenz durch die Einführung spezifischer Offenlegungen von Finanzdienstleistungsunternehmen zu verbessern. Diese Veränderungen brachten sowohl operative als auch organisatorische Veränderungen in der gesamten Versicherungswirtschaft mit sich. Der französische Versicherungsmarkt für Sparprodukte verzeichnete ein Wachstum von 4 % auf 140 Mrd. Euro, wovon 28 % auf fondsgebundene Verträge entfielen. Der französische Markt für Vorsorge- und Zusatzkrankenversicherungen wuchs um 6 % und erreichte Prämien im Wert von 24 Mrd. Euro. Der Markt erlebte tiefgreifende Veränderungen und bedeutende Innovationen, darunter strategische Partnerschaften, die breite Entwicklung von Telemedizinlösungen und Echtzeit-Underwriting. Vor dem Hintergrund einer immer wettbewerbsintensiveren Branche mit starkem Preisdruck und zunehmender Marktkonzentration wuchs der französische Schaden- und Unfallversicherungsmarkt auch 2018 stetig weiter, vor allem in den Sparten Kfz und Schaden, was sowohl auf eine atypische Belastung durch Naturereignisse als auch auf eine Erhöhung des verfügbaren Einkommens der Haushalte zurückzuführen ist.
In Europa stieg der Umsatz in der Schaden- und Unfallversicherung vor allem aufgrund des Wirtschaftswachstums sowie kundenorientierter Initiativen in einem starken Wettbewerbsumfeld. Die Profitabilität blieb trotz eines Anstiegs der Naturereignisse Anfang 2018 in Großbritannien, Deutschland und Belgien stabil, nachdem 2017 relativ gut verlaufen war. Reife Märkte wie die Schweiz, Deutschland und Belgien blieben sehr wettbewerbsintensiv und der Preisdruck nahm zu. In Großbritannien blieben die Märkte für Kfz-Versicherungen für Privatkunden und Haushaltsversicherungen preisbestimmt, während das Unternehmensgeschäft ein begrenztes organisches Wachstum verzeichnete. Hintergrund war der Druck auf die Profitabilität, der sich aus Naturereignissen Anfang 2018, den Wasseraustritten und Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Ogden-Gesetz ergab. Demgegenüber wuchs der irische Markt trotz leicht nachgebender Preise und Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Brexit, da viele Marktteilnehmer grenzüberschreitende Modelle einsetzten. In Spanien verlangsamte sich das Wachstum nach einem starken Anstieg im Jahr 2017. In Italien schließlich verlangsamte sich der anhaltende Rückgang der Prämien in der Kraftfahrtversicherung. Im Bereich Life & Savings wirkten sich die anhaltend niedrigen Zinsen weiterhin negativ auf den Umsatz und die Profitabilität bei Rentenversicherungen aus, insbesondere in Deutschland, Belgien, Italien, der Schweiz und Spanien. Die Performance fondsgebundener Produkte wurde durch das ungünstige Marktumfeld Ende 2018 negativ beeinflusst, aber das Segment verzeichnete Wachstum, insbesondere in Belgien und Deutschland. Der Bereich Protection blieb einer der wichtigsten Wachstumstreiber für das Segment Life & Savings. Auch in Europa verzeichnete der Krankenversicherungsmarkt ein deutliches Wachstum, auch wenn die Zahl der privat versicherten Kunden in Deutschland zurückging.
In Japan erholte sich der Bereich Life & Savings von einem starken Rückgang im vergangenen Jahr und verzeichnete ein leichtes Wachstum, das von auf Fremdwährungen lautenden Einmalbeiträgen und vom KMU-Markt dank der Entwicklung von steuereffizienten Sparprodukten getragen wurde, während die Bereiche Protection und Annuities infolge des Niedrigzinsumfelds auf einem niedrigeren Niveau blieben. Der Krankenversicherungsmarkt legte leicht zu und es wurden neue innovative Produkte entwickelt.
In Hongkong verzeichnete der Bereich Life & Savings ein stabiles Wachstum, wobei Sparprodukte den größten Beitrag lieferten und der Umsatzbeitrag von fondsgebundenen Produkten in einem Umfeld strenger regulatorischer Rahmenbedingungen gering blieb. Der Bereich Property & Casualty verzeichnete ein verbessertes Wachstum, das vor allem auf Sach- und Haftpflichtversicherungen zurückzuführen war. Der Krankenversicherungsmarkt wuchs weiter und blieb wettbewerbsintensiv.
In der Schaden- und Unfallversicherung in den Vereinigten Staaten verzeichneten die gebuchten Nettobeiträge den höchsten Anstieg gegenüber dem Vorjahr in den letzten zehn Jahren, was hauptsächlich auf eine kontinuierliche Ausweitung des Kundenstamms sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich zurückzuführen ist, unterstützt durch ein optimistisches Wirtschaftsklima mit der niedrigsten Arbeitslosenquote der letzten 50 Jahre, hohen Konsumausgaben und einem starken BIP-Wachstum. Was das versicherungstechnische Ergebnis betrifft, so war das Jahr in zwei Phasen unterteilt: In der ersten Jahreshälfte erlebten die Versicherer eine willkommene Entlastung bei den Naturkatastrophen (mit einem Rückgang der Schäden im Vorjahrsvergleich um 33 % gegenüber 2017), während in der zweiten Jahreshälfte große Naturkatastrophen auftraten, hauptsächlich durch die Hurrikane Florence und Michael, aber auch durch außergewöhnlich heftige Waldbrände in Kalifornien und ein Erdbeben in Alaska. Im Bereich Schaden- und Unfallrückversicherung verzeichneten die US-amerikanischen Rückversicherer erstmals seit 2013 wieder ein durchschnittlich deutliches Prämienwachstum. Im Sektor Life & Savings erholten sich die Umsätze mit Privatkunden nach mehreren aufeinander folgenden Quartalen des Rückgangs, vor allem als Reaktion auf die anhaltende Unsicherheit über die Auswirkungen der Umsetzung der neuen treuhänderischen Vorschriften des US-Arbeitsministeriums. Das Wachstum wurde durch höhere Umsätze mit indexierten Universal-Life-Versicherungen getrieben, während die Umsätze mit Annuities im Jahr 2018 um mehr als 5 % gestiegen sind, unterstützt durch die Normalisierung der Zinssätze in den USA in Verbindung mit einer Erhöhung des verfügbaren Einkommens. Im Laufe des Jahres haben die Lebensversicherer das Produktangebot weiter von garantierten auf variable Renditen umgestellt und gleichzeitig das Produktangebot im Bereich Protection beworben.
High Potentials
Bei den Asia High Potentials blieb der Versicherungsmarkt durch das wirtschaftliche und regulatorische Umfeld herausfordernd. In China stiegen die Prämien von Life & Savings aufgrund der regulatorischen Beschränkungen für kurzfristige Sparprodukte moderat an. Der Schaden- und Unfallversicherungsmarkt verzeichnete in Anbetracht der Marktliberalisierung, die zu einem wettbewerbsintensiven Umfeld beitrug, weiterhin ein zweistelliges Wachstum. In Thailand verzeichnete der Bereich Life & Savings in einem Umfeld niedriger Zinsen einen Rückgang, während das Segment Property & Casualty infolge eines günstigen staatlichen Programms wuchs, welches das Wachstum im Markt für Kfz-Versicherungen für Privatkunden antreibt. In Indonesien blieb der Bereich Life & Savings nahezu unverändert. Auf den Philippinen verzeichnete der Bereich Life & Savings weiterhin ein robustes zweistelliges Wachstum.
In den International-Märkten profitierte das Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft vom Marktwachstum in Lateinamerika mit positiven Trends in Mexiko und Brasilien. In Mexiko verzeichnete das Versicherungsgeschäft in den Bereichen Health sowie Life & Savings ein starkes Wachstum.
Rankings und Marktanteile
Im Folgenden finden Sie das Ranking und den Marktanteil von AXA in den jeweiligen Hauptländern, in denen die Gruppe tätig ist:
| Property & Casualty | Life & Savings | ||||
| Aktuelle Treiber | Ranking | Marktanteil (%) |
Ranking | Marktanteil (%) |
Quellen |
| Frankreich (einschl. Health für Life & Savings) | 2 | 13,5 | 3 | 8,9 | FFA zum 31. Dezember 2018. |
| Großbritannien (einschl. Health) | 2 | 8,0 | - | - | UK General Insurance: Competitor Analytics 2018, Verdict Financial, zum 31. Dezember 2017. |
| Health Großbritannien | 2 | 29,9 | - | - | LaingBuisson 2018 HealthCover-Bericht zum 31. Dezember 2017. |
| Irland (Republik Irland) Kfz | 1 | 25,0 | - | - | Insurance Ireland P&C Statistics 2017 zum 31. Dezember 2017. |
| Irland (Nordirland) Kfz | 1 | 32,0 | - | - | Northern Ireland Transport Statistics zum 31. Dezember 2017. |
| Deutschland | 6 | 5,4 | 8 | 3,7 | Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum 31. Dezember 2017. |
| Health Deutschland | - | - | 4 | 7,8 | Deutscher Verband der Privaten Krankenversicherung zum 31. Dezember 2017. |
| Schweiz | 1 | 13,0 | 2 | 26,0 | Schweizerischer Versicherungsverband (SVV), Marktanteil auf Grundlage von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung und Marktschätzungen des SVV zum 31. Januar 2019. |
| Belgien | 1 | 19,7 | 5 | 8,0 | Assuralia (Dachverband belgischer Versicherungsunternehmen), basierend auf gebuchten Bruttobeiträgen zum 30. Dezember 2018. |
| Spanien | 5 | 6,2 | 11 | 2,3 | Spanischer Versicherungsverband ICEA zum 30. September 2018. |
| Italien | 5 | 5,6 | 7 | 3,7 | Associazione Nazionale Imprese Assicuratrici (ANIA) zum 31. Dezember 2017 |
| Japan | - | - | 15 | 2,8 | Veröffentlichte Finanzberichte (außer Kampo Life) für die 12 Monate bis zum 30. September 2018. |
| Health Japan | - | - | 14 | 2,3 | Veröffentlichte Finanzberichte (außer Kampo Life) für die 12 Monate bis zum 30. September 2018. |
| Hongkong (einschl. Health) | 1 | 7,7 | 6 | 4,8 | Statistiken der Insurance Authority, basierend auf gebuchten Bruttobeiträgen zum 30. September 2018. |
| XL (Lloyd's) | 1 | 7,8 | - | - | Lloyd's Annual Report 2017 zum 31. Dezember 2017. |
| XL Reinsurance | 7 | 2,8 | - | - | Swiss Re und AM Best 2017 zum 31. Dezember 2017. |
| Life USA | - | - | 19 | 1,6 | Umsatz von LIMRA zum 30. September 2018. |
| Variable Annuities USA | - | - | 3 | 10,5 | Morningstar VARDS zum 30. Dezember 2018. |
| High Potentials | |||||
| Brasilien | 18 | 1,9 | - | - | Brasilianische Versicherungsaufsicht SUSEP zum 31. Dezember 2018. |
| Mexiko | 3 | 11,0 | 9 | 2,4 | Mexikanischer Versicherungsverband AMIS zum 30. September 2018. |
| Health Mexiko | 2 | 16,3 | - | - | Mexikanischer Versicherungsverband AMIS zum 30. September 2018. |
| China (einschl. Health) | 16 | 0,5 | 16 | 1,3 | Chinesische Banken- und Versicherungsaufsicht CBIRC zum 31. Dezember 2018. |
| Indonesien | - | - | 3 | 7,7 | AAJI-Statistiken zum 30. September 2018, basierend auf gewichteten Beitragssummen des Neugeschäfts. |
| Philippinen | - | - | 3 | 13,7 | Insurance Commission zum 31. Dezember 2017 (in Bezug auf das Ranking) und zum 30. September 2018 (in Bezug auf den Marktanteil), basierend auf der Gesamtsumme der Beitragseinnahmen. |
| Thailand (einschl. Health für Life & Savings) | 28 | 1,0 | 4 | 10,9 | Statistikbericht der TLAA (Thai Life Assurance Association) zum 30. November 2018 und TGIA (Thai General Insurance Association) zum 31. Oktober 2018. |
Asset Management
Im Zuge der 2018 wieder zunehmenden Volatilität an den Aktienmärkten und langsam steigender Renditen auf festverzinsliche Anlagen wurden Renditen in alternativen Anlageklassen für Anleger attraktiv. Institutionelle Anleger beschleunigten daher ihre Umschichtung.
Mit dem Ziel, die Rendite in einem margenschwachen Umfeld zu optimieren, diversifizieren Vermögensverwalter ihre Portfolios und passen ihre Anlagelösungen an. Von traditionellen Produkten bis zu alternativen Kredit- und Spezialprodukten, von aktiven bis zu passiven Anlagen wenden sich Vermögensverwalter Absolute-Return-Strategien und cashfloworientierten Anlagen sowie risikofaktorbasierte Analysen zu.
Vor dem Hintergrund des Preisdrucks wächst die Notwendigkeit, die Gebühren besser an die Performance anzupassen. So kamen gebührenfreie Fonds, provisionsfreie Plattformen, Modelle mit Performance Fee und neue Preismodelle auf.
Darüber hinaus mussten Vermögensverwalter die wachsende Nachfrage nach verantwortungsbewussten Anlagen befriedigen und damit ihr Angebot im ESG-Bereich (Environmental, Social, Governance) erweitern. Mittlerweile ist es zu einem globalen langfristigen Trend geworden, da 90 % der Investment-Boutiquen solche Vehikel in ihr Portfolio aufnehmen.
In diesem Zusammenhang lagen AXA Investment Managers und AB im Bereich Asset Management gemessen an ihrem verwalteten Vermögen auf dem 19.(1) bzw. 34. Platz(1). Insgesamt lag AXA auf dem 11. Platz.(1)
2.2 Überblick über den Geschäftsverlauf
Governance
Wiederwahl von Denis Duverne und Thomas Buberl als Chairman des Board of Directors bzw. Chief Executive Officer
Am 25. April 2018 erneuerte die Hauptversammlung von AXA die Mandate von Denis Duverne und Thomas Buberl als Mitglieder des Board of Directors von AXA.
Die Sitzung des Board of Directors am Ende der Hauptversammlung bestätigte die Wiederwahl von Denis Duverne und Thomas Buberl als Chairman des Board of Directors bzw. Chief Executive Officer für die Dauer ihrer Mandate als Board-Mitglieder.
Signifikante Übernahmen
AXA forciert ihre "Paye r-to-Partner"-Strategie mit der Übernahme von Maestro Health
Am 28. Februar 2018 gab AXA bekannt, dass sie die Übernahme von Maestro Health, Inc. ("Maestro Health"), einem US-amerikanisches Unternehmen für die Verwaltung von digitalen Gesundheitsleistungen, abgeschlossen hat. Die endgültige gesamte Gegenleistung für die Übernahme belief sich auf 155 Mrd. USD (bzw. 127 Mio. Euro).[1]
Maestro Health bietet eine digitale, integrierte Plattform, die eine vollständige Palette von Verwaltungsdiensten für Gesundheitsfürsorgeleistungen und Third-Party-Administrator-Leistungen für selbstversicherte Unternehmen umfasst, einschließlich Lösungen für die Vorsorgekoordination der Mitarbeiter, die es den Unternehmen ermöglichen, ihre Gesundheitskosten effektiver zu senken und die Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, bessere Entscheidungen in Gesundheits- und Vorsorgeentscheidungen zu treffen.
Das im Jahr 2013 gegründete Unternehmen mit Sitz in Chicago beschäftigt mehr als 300 Mitarbeiter und richtet sich an mittelgroße und große Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten; derzeit werden über 1 Million Leben versichert.
Diese Übernahme spiegelt die anhaltend starke Fokussierung der AXA auf das Gesundheitsgeschäft wider und unterstützt ihre "Payer-to-Partner"-Strategie im Einklang mit Ambition 2020 und stellt einen wichtigen Schritt zum Aufbau einer umfassenden und langfristigen Lösung für das Gesundheitsmanagement der Bevölkerung dar, die eine bessere Versorgung zu niedrigeren Kosten ermöglicht.
Abschluss der Übernahme der XL Group durch AXA, Schaffung der Versicherungsplattform Nummer 1 im Bereich Property & Casualty für Unternehmenskunden
Am 12. September 2018 gab AXA bekannt, dass die Übernahme der XL Group Ltd. abgeschlossen wurde, nachdem am 5. März 2018 verlautbart worden war, dass AXA einen Vertrag über den Erwerb der XL Group Ltd. abgeschlossen hat. Der Abschluss der Transaktion erfolgte nach Erfüllung der üblichen Abschlussbedingungen, darunter die Zustimmung der Gesellschafter der XL Group und der Erhalt aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
Der Gesamtpreis für die Übernahme belief sich auf 15,3 Mrd. US-Dollar (12,4 Mrd. Euro[2]), die vollständig in bar gezahlt wurden. Im Rahmen der Transaktion erhalten die Aktionäre der XL Group USD 57,60 pro Aktie. Dies entsprach einem Aufschlag von 33 % auf den Schlusskurs der XL Group am 2. März 2018.
Die XL Group wurde 1986 gegründet und ist führend in den Bereichen Schaden- und Unfallversicherungen für Unternehmen sowie Spezialversicherungen mit einem aktiven globalen Netzwerk. XL Group erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 15 Mrd. USD an gebuchten Bruttobeiträgen. Sie ist ein wachsender Konzern mit einer qualitativ hochwertigen Underwriting-Plattform und einem reichhaltigen und diversifizierten Produktangebot. Die XL Group ist ein sehr agiles Unternehmen, das für innovative Kundenlösungen bekannt ist und über ein umfassendes Geschäftsmodell für die Identifizierung, die Strukturierung und den Verkauf von Versicherungslösungen verfügt. Die XL Group beschäftigt weltweit ca. 7.400 Mitarbeiter und ist über die Erst- und Rückversicherung in den Spezial- und Mittelstandssegmenten stark vertreten.
Diese Übernahme ist auf die bevorzugten Segmente der AXA Ambition 2020 ausgerichtet, die Produktlinien mit häufigen Kundenkontakten, hochwertigem Service und hoher technischer Kompetenz vorantreiben. Die XL Group bietet sowohl eine erstklassige Plattform für Spezialversicherungen zur Ergänzung und Diversifizierung des bestehenden Versicherungsportfolios von AXA im Unternehmensgeschäft als auch Rückversicherungsmöglichkeiten, die AXA den Zugang zu verbesserter Diversifikation und alternativem Kapital ermöglichen. Durch die Kombination der bestehenden Marktpositionen von AXA und XL Group wird die Gruppe zur weltweiten Nummer 1 in der Sparte Schaden- und Unfallversicherungen für Unternehmen mit einem kombinierten Gesamtumsatz von ca. 30 Mrd. Euro[3] im Jahr 2016 und einem Gesamtumsatz von ca. 48 Mrd. Euro[4] im Bereich P&C.
Die Möglichkeit, die XL Group zu erwerben, hat AXA veranlasst, ihre Absicht bekannt zu geben, sich vollständig aus ihren bestehenden US-Aktivitäten zurückzuziehen. Zusammen mit dem Börsengang (IPO) der US-Aktivitäten von AXA[5] und den beabsichtigten späteren Veräußerungen würde diese Transaktion AXA weiter auf technische Margen ausrichten, die weniger anfällig für Schwankungen an den Finanzmärkten sind.
Die starke Komplementarität zwischen AXA und XL Group bietet Chancen für eine signifikante Wertschöpfung und wird die Verwässerung des Gewinns aus dem IPO des US-Geschäfts und die beabsichtigten späteren Veräußerungen ausgleichen. Sie ermöglicht auch wesentliche Kapitaldiversifikationsvorteile im Rahmen von Solvency II und hohe Kapitalrenditen. In diesem Zusammenhang bekräftigte die AXA auch ihre Ambition 2020-Ziele.
Der neue Geschäftsbereich AXA XL, der die Aktivitäten der XL Group, AXA Corporate Solutions und AXA Art vereint, wird von Greg Hendrick - bisher President und Chief Operating Officer der XL Group - geleitet, der als CEO der Division und Mitglied des Management Committee der AXA Gruppe an Thomas Buberl berichtet.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Übernahme wurde der Handel mit Stammaktien der XL Group vor der Marktöffnung am 12. September 2018 eingestellt und die Aktien an der New York Stock Exchange und der Bermuda Stock Exchange dekotiert.[6]
Bevorstehender Erwerb der restlichen 50 % der Anteile an AXA Tianping durch AXA, um Wachstum in China als Nummer 1 der ausländischen Schaden- und Unfallversicherer zu beschleunigen
Am 26. November 2018 gab AXA bekannt, dass sie mit den derzeitigen inländischen Gesellschaftern[7] der AXA Tianping Property & Casualty Insurance Company Ltd ("AXA Tianping") eine Vereinbarung über den Erwerb der restlichen 50 %[8] der Anteile an der Gesellschaft getroffen hat.
Der Gesamtpreis für den Erwerb von 50 % der Anteile würde sich auf 4,6 Mrd. RMB (bzw. 584 Mio. Euro8) belaufen, was einem impliziten BW-Multiple von 2,4 bezogen auf das Geschäftsjahr 20179 entspricht, von denen vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen 1,5 Mrd. RMB (bzw. 190 Mio. Euro8) durch eine Kapitalherabsetzung von AXA Tianping zum Rückkauf von Aktien von den derzeitigen inländischen Aktionären finanziert werden sollten.
Im Jahr 2017 belegte AXA Tianping mit 1 Mrd. Euro10 an gebuchten Bruttobeiträgen den 15. Platz unter den Schaden- und Unfallversicherern in China und ist das einzige Unternehmen in ausländischem Besitz unter den Top 20 der Schaden- und Unfallversicherer in China. Das Unternehmen ist führend in der direkten Kfz-Versicherung
(6. Platz auf dem Markt1), wobei die Kfz-Versicherung 91 % der gebuchten Bruttobeiträge ausmacht, wovon 41 % über direkte Kanäle vertrieben werden. Außerdem werden kurzfristige Krankenversicherungsprodukte verkauft.
AXA Tianping hat eine nationale Präsenz mit 25 Niederlassungen und 93 Zweigstellen entwickelt, die 20 Provinzen abdecken, die zusammen über 85 % des chinesischen BIP generieren.2
Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen, insbesondere von der Chinesischen Banken- und Versicherungsaufsicht.
Nach Abschluss der Transaktion wird AXA Tianping voll in den Jahresabschluss der AXA Gruppe konsolidiert.
Signifikante Veräußerungen
Geplanter Verkauf des Geschäfts in Aserbaidschan
Am 21. Februar 2018 gab AXA den Abschluss einer Vereinbarung mit Elkhan Garibli über den Verkauf ihres Versicherungsgeschäfts in Aserbaidschan bekannt. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung würde Elkhan Garibli 100 % des Nicht-Lebensversicherers AXA MBask OJSC erwerben.
Über die Bedingungen der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.
Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen.
AXA hat eine Exklusivitätsvereinbarung über die mögliche Veräußerung ihres europäischen Variable-Annuities-Anbieters mit einem erwarteten Gesamtbarerlös von 1,2 Mrd. Euro abgeschlossen.
Am 1. August 2018 gab AXA bekannt, dass sie von Cinven ein unwiderrufliches Angebot für den möglichen Verkauf von AXA Life Europe ("ALE") erhalten hat, einer spezialisierten Plattform, welche die Variable-Annuity-Produkte von AXA in ganz Europa konzipiert, produziert und vertrieben hat.
Der Gesamterlös für die AXA Gruppe würde sich auf 1.165 Mio. Euro belaufen, davon 925 Mio. Euro (was einem impliziten BW-Multiple von 1,0 entspricht3) aus dem möglichen Verkauf von ALE-Aktien, die bei Abschluss vollständig in bar zu zahlen sind, und eine Kapitalausschüttung von 240 Mio. Euro von ALE an AXA SA vor der Transaktion im Juni 2018.
ALE mit Sitz in Dublin und über 60 Mitarbeitern verfügt über starke Fähigkeiten im Bereich des finanziellen Risikomanagements und verwaltet ein Portfolio von ca. 248.000 Versicherungsverträgen mit ca. 5 Milliarden Euro an Rückstellungen.4 ALE vertrieb Produkte in ganz Europa über die Netzwerke der AXA-Gesellschaften (insbesondere Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Portugal[9]5) und der Vertriebskanäle Dritter und verfügt über eine Rückversicherungsvereinbarung mit AXA Japan. Seit 2017 nimmt ALE kein Neugeschäft mehr an. Die deutschen Versicherungsverträge machen mehr als 70 % des Portfolios von ALE aus,6 und die Leistungen zur Vertragsverwaltung für diese Verträge werden weiterhin von AXA Deutschland erbracht.
Es wird erwartet, dass diese Transaktion einen positiven Effekt von ca. 2 Punkten auf die Solvency-II-Quote der AXA Gruppe haben wird. Das operative Ergebnis aus dem infrage kommenden Geschäft betrug im GJ17 19 Mio. Euro.
Die geplante Transaktion unterliegt den üblichen Bedingungen, einschließlich der Unterrichtung und Anhörung der zuständigen Betriebsräte sowie der Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
Partnerschaften und Innovation
Uber und AXA setzen gemeinsam neuen Standard für den Schutz selbstständiger Fahrer und Kuriere
Uber und AXA teilten die Überzeugung, dass jeder, darunter auch Selbständige, die Möglichkeit haben sollte, optimalen Schutz für sich und seine Familie zu erhalten.
Am 23. Mai 2018 gaben Uber und AXA bekannt, dass sie aufbauend auf ihrer erfolgreichen Partnerschaft im Jahr 2017 die Leistungen für alle selbstständigen Partner-Fahrer und -Kuriere von Uber in Europa erweitern wollen. Seit dem 1. Juni 2018 bietet Uber die Partnerschutz-Versicherung - ein Versicherungsschutz während und außerhalb von Fahrten mit Unfall-, Verletzungs-, Krankheits- und Elternschaftsleistungen für Fahrer und Kuriere in den europäischen Märkten. Die Partnerschutz-Versicherung von Uber wird von Uber kostenlos für alle berechtigten Partner-Fahrer und -Kuriere finanziert.
Uber und AXA gaben auch die Unterzeichnung einer Absichtserklärung zum Aufbau einer gemeinsamen digitalen Plattform für Affinity-Produkte für Selbständige bekannt. Ziel war es, Partner-Fahrer und -Kuriere eine Beibehaltung ihres selbstständigen Lebensstils bei gleichzeitiger vollständiger Sicherheit zu ermöglichen. Über eine digitale Plattform wollen Uber und AXA ein umfassendes Angebot an personalisierten Angeboten anbieten, die auf die unterschiedlichen Profile und Bedürfnisse der einzelnen Partner-Fahrer und -Kuriere zugeschnitten sind, insbesondere in den Bereichen Unfallschutz, Einkommensschutz, Familienschutz, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Sparen. Diese innovative Plattform würde ein einfaches, reibungsloses Kundenerlebnis bieten.
ING und AXA kündigen digitale Partnerschaft zum Aufbau einer globalen Versicherungsplattform an
Am 13. Juni 2018 gaben ING und AXA eine langfristige und exklusive, länderübergreifende Bancassurance-Partnerschaft bekannt, um Versicherungsprodukte und damit verbundene Dienstleistungen über eine zentrale digitale Versicherungsplattform anzubieten. Im Rahmen der Partnerschaft wird ING ihre führende digitale Bankkompetenz und AXA ihre Expertise bei innovativen modularen Versicherungsprodukten und -dienstleistungen zur Verfügung stellen und ING-Kunden in sechs Ländern - Frankreich, Deutschland, Italien, Tschechien, Österreich[10] und Australien 1 - Sach-, Unfall-, Kranken- und Vorsorgeversicherungen anbieten.
Die Teams von ING und AXA werden gemeinsam personalisierte Versicherungsprodukte und zugehörige Dienstleistungen entwickeln, die über die mobile Anwendung von ING zugänglich sind und die den zukünftigen Bedürfnissen der ING-Kunden in Bezug auf Wohnen, Mobilität und Wohlbefinden entsprechen.
Für ING ist dies ein weiterer Schritt, um die "Think Forward"-Strategie umzusetzen und rund 13 Millionen ING-Kunden Zukunftssicherheit zu bieten. Für AXA ist die Partnerschaft ein weiterer Schritt in ihrer "Payer-to-Partner"-Strategie, beim Wachstum in den bevorzugten Segmenten und bei ihrer Vision, Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen.
AXA wird offizieller globaler Versicherungspartner des FC Liverpool
Am 4. Oktober 2018 hat AXA die Sponsoringstrategie neu ausgerichtet und ist stolz darauf, mit einem der bekanntesten Namen in der Sportwelt zusammenzuarbeiten.
Die mehrjährige Partnerschaft mit einem legendären Verein aus der englischen Premier League, dem Liverpool Football Club ("FC Liverpool") macht AXA zum offiziellen globalen Versicherungspartner des Clubs.
Neben der exzellenten globalen Markenpräsenz und der Steigerung des Bekanntheitsgrades von AXA bei Sportfans auf der ganzen Welt ist die Partnerschaft eine besonders gute Nachricht für Fußballfans in Asien, da sie eine Reihe von exklusiven Veranstaltungen beinhaltet, die in den Kernmärkten von AXA in der Region stattfinden werden. Dazu gehören verschiedene Publikumsveranstaltungen in der Region sowie einzigartige Möglichkeiten, die Mannschaft näher kennenzulernen.
Aufbauend auf ihren gemeinsamen Werten werden AXA und der FC Liverpool für Kunden, Partner und Fans in Asien neue Erfahrungen bieten und überall dort einen sinnvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten, wo sie beide tätig sind. In enger Zusammenarbeit mit den Spielern, dem Team-Manager, den Trainern und medizinischen Fachkräften des FC Liverpool wird AXA auch einzigartige und relevante Angebote erstellen, die dazu beitragen, das gemeinsame Ziel der Förderung eines gesunden Lebensstils zu unterstützen und dem Markenziel von AXA gerecht zu werden, Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen.
Kapital- und Schuldenmaßnahmen / Sonstige
Ratings von AXA
Am 7. März 2018 bestätigte Moody Investors Service das auf "Aa3" lautende Rating der Finanzkraft der wichtigsten Versicherungstöchter von AXA und änderte den Ausblick von stabil auf negativ.
Am 24. Mai 2018 bestätigte Fitch Ratings das auf "AA-" mit stabilem Ausblick lautende Rating der Finanzkraft der wichtigsten operativen Tochtergesellschaften der AXA und entfernte das Rating "Rating Watch Negative".
Am 10. Juli 2018 bestätigte S&P Global das Rating der langfristigen Finanzkraft der wichtigsten operativen Tochtergesellschaften von AXA von "AA-" mit stabilem Ausblick und entfernte das Rating "Credit Watch Negative".
AXA platziert nachrangige Anleihen in Höhe von 2 Mrd. USD mit Fälligkeit im Jahr 2049
Am 22. März 2018 gab AXA die erfolgreiche Platzierung nachrangiger Anleihen der Kategorie Reg S in Höhe von 2 Mrd. Euro mit Fälligkeit im Jahr 2049 bei institutionellen Anlegern bekannt. Der Nettoerlös aus der Ausgabe der Anleihen wurde zur Finanzierung eines Teils der Übernahme der XL Group Ltd. durch AXA verwendet.
Der Anfangskupon beträgt 3,25 % per annum. Er bleibt bis zum ersten Ausübungstermin im Mai 2029 fest und ist anschließend mit einer Marge variabel, einschließlich einer Step-up-Klausel um 100 Basispunkte.
Die Abrechnung der Schuldtitel fand am 26. März 2018 statt.
Die Schuldtitel sind aus Sicht von Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen innerhalb der jeweiligen Obergrenzen als Eigenmittel anrechenbar. Die Transaktion wurde so strukturiert, dass die Schuldtitel als Ergänzungskapital nach Solvency II klassifiziert werden können.
AXA transformiert Schweizer Kollektivlebensversicherungsgeschäft und schafft zusätzlichen Wert für Kunden und Aktionäre
Am 10. April 2018 gab AXA Schweiz ("AXA"), der größte Versicherer von KMU im Schweizer Markt, bekannt, dass sie mit ihren wichtigsten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge[11] ("Stiftungen") eine Vereinbarung getroffen hat, ihr Geschäftsmodell per 1. Januar 2019 von einem vollwertigen Versicherungsmodell[12] auf ein teilautonomes Model [13] umzustellen ("Modelltransformation"). Im Rahmen des teilautonomen Modells werden die Rückstellungen für Todes- und Erwerbsunfähigkeitsfälle sowie zugehörige Verwaltungsdienstleistungen weiterhin von AXA übernommen, während die Verantwortung für die Vermögensallokation und die Anlageerträge an die Versicherungsnehmer bei den Stiftungen liegt. Die AXA Gruppe wird als weltweit renommierter Vermögensverwalter den Stiftungen weiterhin Anlageverwaltungsdienstleistungen anbieten.
Das anhaltend niedrige Zinsniveau der letzten Jahre und die hohen regulatorischen Anforderungen in der Schweiz haben dazu geführt, dass die Vollversicherung für Firmenkunden und deren Mitarbeiter immer weniger Mehrwert bietet. Schweizer Lebensversicherer, die eine Vollversicherung anbieten, müssen für ihre gesamten Pensionsverpflichtungen, einschließlich der Mindestzinsgarantien, eine Kapitaldeckung unterhalten. Dieser Ansatz erfordert eine sehr vorsichtige Anlagestrategie, die zu niedrigeren Renditechancen für die Mitarbeiter ihrer Kunden im Vergleich zum teilautonomen Modell führt.
AXA bietet seit einiger Zeit erfolgreich neue teilautonome Lösungen an, die bereits vor der Transformation rund 60 % des Neugeschäfts in der beruflichen Vorsorge ausmachten. Durch die Transformation wurde AXA zum größten Anbieter von teilautonomen Lösungen für KMU in der Schweiz. AXA wird sich darauf konzentrieren, das Wachstum in der beruflichen Vorsorge wiederherzustellen und auch in Zukunft ein starker Partner der Schweizer KMU zu bleiben.
Die finanziellen Auswirkungen sind die folgenden:
-- AXA hat den größten Teil ihrer bestehenden Rückstellungen auf eigene Rechnung (in Höhe von 31 Mrd. CHF[14] oder 28 Mrd. Euro[15]) zur Deckung der Vorruhestandsleistungen[16] in ihrem Kollektivlebensversicherungs-Portfolio an die Stiftungen übertragen.
-- Diese Übertragung beinhaltet 3,0 Mrd. CHF (oder 2,7 Mrd. Euro 2) an überschüssigen Rückstellungen, um eine nachhaltige Risikotragfähigkeit der Stiftungen zu ermöglichen (Deckungsgrad[17] von 110 % ab dem GJ18).
-- Im Zuge des Übergangs zu einem teilautonomen Modell wird der Sparanteil der Prämien nicht mehr im IFRS-Bruttoumsatz der AXA ausgewiesen.
-- Die Modelltransformation wird voraussichtlich zu einer vorübergehenden Verringerung des operativen Ergebnisses der AXA Gruppe um ca. 20 Mio. Euro ab 2019 führen und zu einer einmaligen negativen Auswirkung auf den Jahresüberschuss von 495 Mio. CHF (oder 428 Mio. Euro[18]) im GJ18 im Zusammenhang mit der Übertragung des Portfolios[19] auf die Stiftungen führen.
-- Die Reduzierung der Garantien in der Bilanz von AXA wird voraussichtlich zu einer Freisetzung des lokalen Risikokapitalanforderung von ca. 2,5 Mrd. CHF (oder ca. 2,2 Mrd. Euro2) im Jahr 2019 und zu einer erhöhten Barüberweisung an die AXA Gruppe in den nächsten drei Jahren führen, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden.
AXA und die zuständigen Treuhänder informierten die zuständigen schweizerischen Aufsichtsbehörden, d. h. die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Berufliche Vorsorge (BVG) sowie die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), über die Modelltransformation. Die Transaktion wurde am 1. Januar 2019 abgeschlossen.
AXA SA erhält 3,2 Mrd. USD aus Abschluss ihrer Umstrukturierungstransaktionen vor Börsengang in den USA.
Am 25. April 2018 gab AXA bekannt, dass AXA Equitable Holdings, Inc. ihre Umstrukturierungstransaktionen vor dem Börsengang erfolgreich abgeschlossen hat, einschließlich der Rückzahlung aller von der AXA Gruppe gewährten internen Darlehen und des Erwerbs von Anteilen von AllianceBernstein, die zuvor im Besitz der AXA SA und ihrer verbundenen Unternehmen waren.
Infolgedessen erhielt AXA SA 3,2 Mrd. USD, die zur Finanzierung der Übernahme der XL Group beitrugen.
AXA schließt Börsengang von AXA Equitable Holdings, Inc. erfolgreich ab und sichert Finanzierung der Übernahme der XL Group
Am 14. Mai 2018 gab die AXA SA ("AXA") bekannt, dass sie den Börsengang ("IPO") ihrer US-Tochter AXA Equitable Holdings, Inc. ("AEH") an der New Yorker Börse erfolgreich abgeschlossen hat.
Der Gesamterlös belief sich auf 4,0 Mrd. USD, wobei 24,5 % der ausstehenden Aktien von AEH zu 20 USD pro Aktie verkauft wurden und 750 Mio. USD an Pflichtwandelanleihen, umtauschbar in Aktien von AEH, ausgegeben wurden, in Verbindung mit der Ausübung der Mehrzuteilungsoptionen, die den Konsortialbanken gewährt wurden, was dazu führte, dass die Konsortialbanken weitere 20,6 Millionen Aktien von AEH (3,7 % der ausstehenden Aktien von AEH) und Pflichtwandelanleihen [20] in Höhe von 112,5 Mio. USD erwarben.
Die Finanzierung der Übernahme der XL Group Ltd. (12,4 Mrd. Euro) entsprach vollständig der Ankündigung vom 5. März 2018: ca. 3,5 Mrd. Euro aus verfügbaren liquiden Mitteln, 2,6 Mrd. Euro[21] aus den Umstrukturierungstransaktionen vor dem Börsengang, 3,3 Mrd. Euro8 Gesamterlös[22] aus dem Börsengang und 2 Mrd. Euro an nachrangigen Schuldtiteln (von den insgesamt geplanten 3 Mrd. Euro). Angesichts der zusätzlichen vorhandenen Ressourcen hielt AXA die Finanzierung der XL Group für gesichert und nicht von der Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals abhängig.
Die Einzelheiten des Gesamterlöses aus den Transaktionen der Aktien von AEH sind nachstehend aufgeführt:
-- Verkauf der Aktien von AEH:
--- AXA verkaufte 137,25 Millionen Aktien von AEH zu einem Preis von 20 USD pro Aktie.
--- Dies entspricht 24,5 % der insgesamt ausgegebenen und ausstehenden Aktien von AEH.
--- Der Erlös beläuft sich auf 2,75 Mrd. USD bzw. 2,23 Mrd. Euro.[23]
-- Ausgabe von Anleihen, die zwingend in Aktien von AEH umtauschbar sind:
--- Ausgabe von Pflichtwandelanleihen im Wert von 0,75 Mrd. USD bzw. 0,61 Mrd. Euro.1
--- Die Anleihen haben eine Laufzeit bis zum 15. Mai 2021, sofern sie nicht auf Anweisung von AXA früher getauscht werden.[24] [25]
--- Überwiegend als Eigenkapital behandelt, mit vernachlässigbaren Auswirkungen auf die Schulden und die Verschuldungsquote.
-- Vollständige Ausübung der von AXA an die Konsortialbanken gewährten 30-tägigen Mehrzuteilungsoptionen:
--- Die Konsortialbanken übten ihre Optionen zum Kauf von 20.587.500 Aktien von AEH zu einem Preis von 20 USD pro Aktie und zum Kauf von Pflichtwandelanleihen im Wert von 112,5 Mio. USD aus, beides mit Wirkung zum 11. Mai 2018.
--- Zusätzliche Erlöse aus dem Börsengang in Höhe von 0,52 Mrd. USD bzw. 0,43 Mrd. Euro.1
-- Gesamterlös[26] von 4,02 Mrd. USD bzw. 3,26 Mrd. Euro.1
AXA schließt zweites Stammaktienangebot von AXA Equitable Holdings, Inc. und Aktienrückkauf erfolgreich ab
Am 20. November 2018 gab AXA bekannt, dass sie ein öffentliches Zweitangebot von 60.000.000 Aktien ihrer US-Tochtergesellschaft AEH (das "Zweitangebot") zu einem öffentlichen Angebotspreis von 20,25 USD pro Aktie und den Verkauf von 30.000.000 Aktien (der "Aktienrückkauf")[27] zu dem von den Konsortialbanken im Rahmen des öffentlichen Angebots gezahlten Preis pro Aktie an AEH erfolgreich abgeschlossen hat.
Der Nettoerlös[28] aus dem Verkauf von 90.000.000 Aktien von AEH aus dem Zweitangebot und dem Aktienrückkauf belief sich auf 1,8 Mrd. USD bzw. 1,6 Mrd. Euro.[29] Nach diesem Verkauf ist die Beteiligung von AXA an AEH von 72,2 %[30] [31] auf 59,3 % zurückgegangen.9 [32]
Die Auswirkungen des Börsengangs, des Zweitangebots und des Aktienrückkaufs auf das konsolidierte Eigenkapital der Gruppe betrug -2,8 Mrd. Euro, was der Differenz zwischen dem Nettoerlös für die AXA Gruppe und dem konsolidierten Buchwert der veräußerten Anteile an AEH entspricht. Nach dem Börsengang, dem Zweitangebot und dem Aktienrückkauf wurde der Anteil der AXA Gruppe an AEH zum 31. Dezember 2018 auf 59,3 % reduziert. AEH bleibt im Jahresabschluss der AXA Gruppe voll konsolidiert. Der Börsengang, das Zweitangebot und der Aktienrückkauf führten zu einem Minderheitsanteil der AXA Gruppe an AEH von +6,5 Mrd. Euro.
Jede weitere mögliche Veräußerung unserer Beteiligung an AEH wäre abhängig von der Volatilität der Finanzmärkte und anderen marktbezogenen Risiken, die sich auch auf den konsolidierten Wert unserer verbleibenden Beteiligung an AEH auswirken und negative Auswirkungen auf die konsolidierte Ertragslage und den Aktienkurs von AXA haben können.
Weitere Informationen zu den rechnungslegungsrelevanten Auswirkungen des Börsengangs der AEH, des Zweitangebots und des Aktienrückkaufs finden Sie in Kapitel 5.6 - Anhang 5.3 "Sonstige Informationen im Zusammenhang mit Geschäfts- Oder Firmenwert, Akquisitionen und Veräußerungen von Tochterunternehmen" dieses Geschäftsberichts.
AXA veranstaltet Investor Day 2018
Am 28. November 2018 veranstaltete AXA in London den Investor Day 2018 mit folgenden Themen:
-- AXA Asia - Gordon Watson, CEO von AXA in Asien, präsentierte seine Vision und Strategie für AXA in Asien, wo er lokale und erfahrene Talente gewonnen hat, um den Fokus auf die Bereich Maklergeschäft, Kranken, Markenbildung und China zu erhöhen.
-- AXA XL - Greg Hendrick, CEO von AXA XL, präsentierte seine Vision und Prioritäten für die neu geschaffene Einheit AXA XL, die auf Portfoliooptimierung sowie profitablem Wachstum und Volatilitätsmanagement basiert, und stellte höhere Synergieziele, einen Gewinnausblick für 2020 und ein Update zum Naturkatastrophenumfeld 2018 vor.
-- Kapitalmanagement - Gérald Harlin, stellvertretender CEO und Group CFO, stellte ein Finanz-Update vor, insbesondere die neue Kapitalmanagementpolitik von AXA mit einer erhöhten Dividendenausschüttungsspanne.
Update zu den wichtigsten Finanzzielen von Ambition 2020:
-- AXA Asia:
--- CAGR des Annual Premium Equivalent (APE)[33] 6-8 %[34] 2018-2020
--- CAGR2 des Neugeschäftswerts1 (NBV) von 8-12 %2 2018-2020
-- AXA XL:
--- Combined Ratio[35] von ca. 95 % bis 2020, unter der Annahme von normalisierten Naturkatastrophen von ca. 4 Punkten
--- Steigerung der jährlichen Gewinnsynergien auf 0,5 Mrd. USD vor Steuern, zuvor 0,4 Mrd. USD
--- Operatives Ergebnis[36] von ca. 1,4 Mrd. Euro bis 2020, unter der Annahme von normalisierten Naturkatastrophen
-- Die neue Kapitalmanagementrichtlinie von AXA (gültig ab GJ18):
--- Erhöhte Dividendenausschüttungsspanne: 50 % bis 60 %[37], zuvor 45 % bis 55 %
--- Neue Zielbandbreite für die Solvency-II-Quote[38]: 170 % bis 220 %, zuvor 170 % bis 230 %
--- Aktualisierte Prognose für Aktienrückkäufe: Zusätzliche Flexibilität bei Aktienrückkäufen selbst innerhalb der Zielbandbreite für die Solvency-II-Quote6
-- Erhöhtes Ambition-2020-Ziel für die bereinigte ROE4: 14-16 %, zuvor 12-14 %
-- Zielbandbreite für die Verschuldungsquote4 von 25-28 % bis 2020 bestätigt
-- Ambition-2020-CAGR des operativen Ergebnisses je Aktie (UEPS)4 bei 3-7 % bestätigt
-- Ambition-2020-Ziel des kumulierten operativen freien Cashflow1 bei 28-32 Mio. Euro bestätigt
AXA und XL Group kündigten zukünftigen Markenaufbau an
Am 11. Juli 2018, nach der Ankündigung der Übernahme der XL Group Ltd durch die AXA SA am 5. März 2018, präsentierten die beiden Unternehmen einen neuen Schritt im Planungsprozess zur Zusammenführung der Aktivitäten der XL Group, AXA Corporate Solutions und AXA Art in der neuen Division der AXA Gruppe, die sich auf die Bereiche Schaden- und Unfallversicherungen für Unternehmen und Spezialversicherungen konzentriert.
Dieser neue Geschäftsbereich trägt den Namen AXA XL und wird unter der Dachmarke AXA geführt. Das Angebot wird in drei Hauptbereichen aufgeteilt:
-- XL Insurance - umfasst das Versicherungsgeschäft der XL Group und AXA Corporate Solutions sowie XL Art & Lifestyle, die Kombination aus dem Bereich Kunst und Wertsachen der XL Group und den Angeboten von AXA Art
-- XL Reinsurance - wird das Rückversicherungsgeschäft der XL Group umfassen
-- XL Risk Consulting - wird AXA Matrix und den Bereich Property Risk Engineering GAPS der XL Group umfassen
Darüber hinaus wird das primäre Lloyd's-Syndikat der XL Group weiterhin unter XL Catlin Syndikat 2003 fungieren.
Unter der Marke AXA werden die neuen Angebote Kunden und Maklern auf der ganzen Welt ein aufregendes neues Angebot bieten.
AXA Gruppe stellt neue globale Markenbotschaft vor: "Know you can - Du kannst den Unterschied machen"
Am 1. Februar 2019 präsentierte AXA ihren neuen Slogan, der im nächsten Jahr in allen Märkten eingeführt wird: "Know you can - Du kannst den Unterschied machen". Diese Haltung symbolisiert das neue Versprechen von AXA an Kunden, ein motivierender Partner zu sein, der ihnen die Zuversicht gibt, ihre Ziele erreichen und vorankommen zu können. Dieses neue Versprechen spielt eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des strategischen Ziels von AXA, den Übergang vom Kostenträger zum Partner für ihre Kunden zu vollziehen.
Der neue Slogan wird im Rahmen einer globalen Kampagne mit einer der größten Tennisspielerinnen aller Zeiten umgesetzt: Serena Williams. Diese Kampagne verkörpert Erfolg und Selbstvertrauen und symbolisiert die Werte und Ambitionen von AXA. Die Werbefilme mit Serena Williams stehen im Mittelpunkt einer umfassenden Kommunikationskampagne, die auch die Spieler des FC Liverpool[39] und die strategischen Geschäftsfelder Kranken-, Vorsorge- und Unternehmensversicherungen der AXA beinhaltet. Darüber hinaus wird durch Beispiele das Engagement der Gruppe auf lokaler Ebene verdeutlicht.
Aktienrückkaufprogramm
Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Lieferung von Aktien und zur Bereinigung des verwässernden Effekts bestimmter aktienbasierter Vergütungspläne[40] hat AXA zum 31. Dezember 2018 7.482.568 Aktien zurückgekauft. Diese Aktien wurden den Begünstigten von aktienbasierten Vergütungsplänen angedient oder eingezogen, jeweils in Einklang mit dem Aktienrückkaufprogramm.[41]
Shareplan 2018
Am 3. Dezember 2018 zog AXA Bilanz über das Angebot eines Aktienpakets an Arbeitnehmer ("Shareplan 2018"), einer ausschließlich für Mitarbeiter weltweit reservierten Erhöhung des Anteilskapitals, das am 24. August 2018 angelaufen war. Circa 24.000 Mitarbeiter in 36 Ländern, d. h. mehr als 23 % der berechtigten Mitarbeiter, nahmen am Shareplan 2018 teil.
Die kumulierten Einkünfte aus dem Angebot belaufen sich auf ca. 330 Mio. Euro für insgesamt mehr als 15 Millionen neu ausgegebene Aktien, die zu einem Kurs von 18,56 Euro für den klassischen Plan und 21,83 Euro für den gehebelten Plan gezeichnet wurden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt.
Nach Abschluss des Shareplan 2018 am 31. Dezember 2018 halten Mitarbeiter von AXA und deren Vertreter 5,19 % des gezeichneten Kapitals und 6,37 % der Stimmrechte.
Die Gesamtanzahl der ausstehenden AXA-Aktien betrug zum 31. Dezember 2018 2.424.916.626.
2.3 Aktivitätsbericht
Aktivitätsindikatoren
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) | 31. Dezember 2018 / 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) & (b) |
| Bruttoumsatz (c) | 102.874 | 98.549 | 3,6 % |
| Frankreich | 25.175 | 24.475 | 3,5 % |
| Europa | 36.738 | 35.992 | 3,3 % |
| Asien | 8.973 | 8.985 | 3,5 % |
| AXA XL | 6.287 | 2.512 | 10,5 % |
| Vereinigte Staaten | 16.483 | 16.911 | 1,9 % |
| International | 6.535 | 7.034 | 3,7 % |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | 2.684 | 2.640 | 3,0 % |
| APE (d) | 6.631 | 6.470 | 9,4 % |
| Frankreich | 2.232 | 1.849 | 20,8 % |
| Europa | 1.146 | 1.034 | 4,3 % |
| Asien | 1.520 | 1.510 | 4,6 % |
| Vereinigte Staaten | 1.471 | 1.799 | 5,8 % |
| International | 262 | 278 | (1,7 %) |
| Neugeschäftswert-Marge (e) | 39,3 % | 43,1 % | (4,2 Pkt.) |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Veränderungen auf einer vergleichbaren Basis.
(c) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(d) Das Annual Premium Equivalent (APE) entspricht 100 % der laufenden Prämien aus Neugeschäft zuzüglich 10 % an Einmalbeiträgen in Einklang mit der EEV-Methodik. APE ist der Konzernanteil.
(e) Neugeschäftswert-Marge ist das Verhältnis von (i) Neugeschäftswert, d. h. dem Wert der im laufenden Jahr neu abgeschlossenen Verträge, zu (ii) den APE.
Der konsolidierte Bruttoumsatz belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 102.874 Mio. Euro. Damit lag er auf Berichtsbasis 4,4 % und auf vergleichbarer Basis 3,6 % höher als zum 31. Dezember 2017.
Die Vergleichsbasis ergibt sich hauptsächlich durch folgende Anpassungen: (i) Übernahme der XL Group 2018 (-3,2 Mrd. Euro oder -3,2 Pkt.), (ii) Wechselkursschwankungen (+2,0 Mrd. Euro bzw. +2,0 Pkt.) vor allem aufgrund der Aufwertung des durchschnittlichen Euro-Wechselkurses gegenüber USD, CHF, TRY und HKD, (iii) einige Anlageverträge, die 2017 in Singapur zuvor als Versicherungsverträge betrachtet wurden (+0,3 Mrd. Euro bzw. +0,3 Pkt.) und (iv) Aufgabe der Partnerschaft mit BNP Paribas (Natio) in Frankreich 2018 (+0,1 Mrd. Euro bzw. +0,1 Pkt.).
Bruttoumsatz
Der Bruttoumsatz stieg um 4 % auf Berichtsbasis und vergleichbarer Basis und lag bei 102.874 Mio. Euro. Alle Märkte verzeichneten ein starkes Wachstum.
Der Bruttoumsatz in Frankreich stieg auf einer vergleichbaren Basis um 3 % (bzw. +845 Mio. Euro) auf 25.175 Mio. Euro:
-- Life & Savings (+392 Mio. Euro oder +3 %) auf 13.542 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Protection (+201 Mio. Euro), insbesondere aufgrund höherer Umsätze im Kollektivgeschäft, und Savings (+94 Mio. Euro) aus Individualrentenversicherungen, bedingt durch höhere Umsätze sowohl bei über den Bancassurance-Kanal vertriebenen, kapitalextensiven Produkten als auch bei über proprietäre Kanäle vertriebenen Vermögensverwaltungsmandaten, teilweise kompensiert durch geringere Umsätze in der betrieblichen Altersvorsorge
-- Property & Casualty (-103 Mio. Euro oder -1 %) auf 7.061 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch einen Rückgang des Unternehmensgeschäfts aufgrund geringerer Volumina im Bereich Credit & Lifestyle Protection aufgrund einer höheren Selektivität, teilweise ausgeglichen durch ein Wachstum, das durch Tariferhöhungen vor allem in den Bereichen Kfz-Versicherung und Bau unterstützt wurde
-- Health (+479 Mio. Euro oder +12 %) auf 4.356 Mio. Euro, was vor allem auf höhere Volumina im Kollektivgeschäft aufgrund des internationalen Marktes zurückzuführen ist
-- Sonstiges (+76 Mio. Euro oder +55 %) auf 215 Mio. Euro, getragen von der AXA Banque France, hauptsächlich zurückzuführen auf eine positive Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen, die durch interne Zinsswaps mit der AXA Bank Belgium besichert werden (neutral auf Gruppenebene)
Der Bruttoumsatz in Europa stieg auf einer vergleichbaren Basis um 3 % (bzw. +1.195 Mio. Euro) auf 36.738 Mio. Euro:
-- Schweiz (+106 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 9.531 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch (i) Life & Savings, zurückzuführen auf Kollektivlebensversicherungen aufgrund höherer Einmalbeträge von Bestandskunden, und (ii) Property & Casualty, zurückzuführen auf das Unternehmensgeschäft aufgrund höherer Volumina und Beitragsanpassungen im Bereich Arbeitsunfälle
-- Deutschland (+104 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 10.738 Mio. Euro von (i) Property & Casualty, zurückzuführen auf das Individualgeschäft infolge von Tariferhöhungen in den Bereichen Property und Kfz sowie Neugeschäft von KMU in den Bereichen SUH-Unternehmensgeschäft, und (ii) Health, hauptsächlich aufgrund von Tariferhöhungen in der Vollversicherung und fortlaufendem Wachstum im Segment öffentlicher Dienst, teilweise ausgeglichen durch (iii) Life & Savings, vor allem im Bereich Vorsorge und Sparprodukte und traditionelle Rentenversicherungen im Einklang mit der Strategie, teilweise ausgeglichen durch anhaltendes Wachstum bei kapitalextensiven Produkten und Pure Protection
-- Belgien (+49 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 3.359 Mio. Euro aus (i) Property & Casualty bedingt durch Tariferhöhungen im Unternehmensgeschäft, (ii) Life & Savings, hauptsächlich bei Rentenversicherungen aus höheren Umsätzen bei kapitalextensiven Altersvorsorgeprodukten für Selbstständige sowie Protection, hauptsächlich zurückzuführen auf das Kollektivgeschäft, und (iii) Health aufgrund von neuen Großaufträgen im Kollektivgeschäft
-- Großbritannien & Irland (+76 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 5.166 Mio. Euro von (i) Health, hauptsächlich durch Tariferhöhungen und Volumenwachstum, und (ii) Property & Casualty, bedingt durch das Unternehmensgeschäft, hauptsächlich aufgrund von steigendem Neugeschäft und Tariferhöhungen, teilweise ausgeglichen durch das Individualgeschäft, hauptsächlich zurückzuführen auf geringere Volumina infolge von Tariferhöhungen und das Auslaufen eines Plans im Bereich Property
-- Spanien (+161 Mio. Euro bzw. +7 %) auf 2.525 Mio. Euro von (i) Life & Savings, bedingt durch starke Umsätze bei Unit-Linked, kapitalextensive Produkte und Protection, (ii) Property & Casualty, bedingt durch SUH-Unternehmensgeschäft und Kfz-Versicherungen für Privatkunden durch höhere Volumina und Tariferhöhungen sowie (iii) Health, bedingt durch höhere Volumina und Tariferhöhungen
-- Italien (+699 Mio. Euro bzw. +15 %) auf 5.418 Mio. Euro, hauptsächlich von (i) Life & Savings infolge von starken Umsätzen aus kapitalextensiven Produkten und Vorsorgeprodukten, hauptsächlich bedingt durch die Erholung der Umsätze der Banco Monte dei Paschi di Siena, und (ii) Property & Casualty, zurückzuführen auf Neugeschäft bei Schadenversicherungen für Privatkunden und höhere Volumina aus dem Makler-Vertriebskanal im Unternehmensgeschäft
Der Bruttoumsatz in Asien stieg auf einer vergleichbaren Basis um 4 % (bzw. +318 Mio. Euro) auf 8.973 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf:
-- Japan (+48 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 4.564 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf Life & Savings infolge des im ersten Quartal 2018 eingeführten Produkts Follow-up Life Protection, teilweise ausgeglichen durch anhaltend geringes Neugeschäft bei dem Produkt Single Premium Whole Life
-- Hongkong (+305 Mio. Euro bzw. +10 %) auf 3.305 Mio. Euro von (i) Life & Savings, hauptsächlich bei Protection und Rentenversicherungen, bedingt durch Bestandswachstum und stärkeres Neugeschäft sowie (ii) Health, hauptsächlich zurückzuführen auf höhere Volumina in Verbindung mit Tariferhöhungen in den Bereichen Individual- und Kollektivversicherung
-- Asia - Direktgeschäft (-18 Mio. Euro bzw. -2 %) auf 950 Mio. Euro, hauptsächlich in Südkorea (-18 Mio. Euro bzw. -3 %) von Kfz-Versicherungen für Privatkunden aufgrund anhaltendem Fokus der Geschäftsleitung auf Profitabilität in einem umkämpften Markt
-- Der Bruttoumsatz bei AXA XL stieg auf einer vergleichbaren Basis um 10 % (bzw. +598 Mio. Euro) auf 6.287 Mio. Euro:
-- Schaden- und Unfallversicherungen (+395 Mio. Euro bzw. +13 %) auf 3.354 Mio. Euro, vor allem durch starkes Neugeschäft und Beitragserhöhungen bei Unfallversicherungen in Nordamerika und Schadenversicherungen
-- Schaden- und Unfallversicherungen in Spezialmärkten (+55 Mio. Euro bzw. +3 %) auf 1.794 Mio. Euro, hauptsächlich durch Neugeschäft bei politischen Risiken
-- Schaden- und Unfallrückversicherungen (+155 Mio. Euro bzw. +16 %) auf 1.093 Mio. Euro durch Erhöhung des auf einen großen spartenübergreifenden Quotenrückversicherungsvertrag entfallenden Anteils
-- Life & Savings (-6 Mio. Euro bzw. -12 %) auf 45 Mio. Euro, da sich das zugrunde liegende Geschäft in Abwicklung befindet
Der Bruttoumsatz in den USA stieg auf einer vergleichbaren Basis um 2 % (bzw. +319 Mio. Euro) auf 16.483 Mio. Euro:
-- Life & Savings USA (+191 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 13.723 Mio. Euro, hauptsächlich bei Unit-Linked aufgrund höherer Umsätze von Variable Annuities ohne GMxB, hauptsächlich im zweiten Halbjahr 2018 und Anlagefonds und Sonstige aufgrund höherer Beratungsumsätze aufgrund günstiger Aktienmarktbedingungen in den ersten neun Monaten des Jahres 2018
-- AB (+129 Mio. Euro bzw. +5 %) auf 2.706 Mio. Euro, was hauptsächlich auf höhere Managementgebühren infolge eines höheren durchschnittlichen verwalteten Vermögens und höhere durchschnittliche Managementgebühren-Bp., höhere Performance-Gebühren und höhere Vertriebsgebühren hauptsächlich von Anlagefonds für Privatanleger zurückzuführen ist.
Der Bruttoumsatz von International stieg auf einer vergleichbaren Basis um 4 % (bzw. +249 Mio. Euro) auf 6.535 Mio. Euro:
-- Mexiko (+148 Mio. Euro bzw. +9 %) auf 1.704 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch (i) Health dank Volumen- und Tariferhöhungen und (ii) Property & Casualty dank höherem Neugeschäft bei Kfz-Versicherungen
-- Golfregion (-14 Mio. Euro oder -2 %) auf 770 Mio. Euro von (i) Property & Casualty, hauptsächlich zurückzuführen auf eine Reduzierung einer großen Flotte im Bereich Kfz-Versicherungen für Unternehmenskunden, teilweise ausgeglichen durch (ii) Health dank Volumen- und Tariferhöhungen
-- Kolumbien (+47 Mio. Euro bzw. +7 %) auf 700 Mio. Euro von (i) Property & Casualty, hauptsächlich bedingt durch Neugeschäft bei privatem Unfallschutz, Arbeitsunfallversicherungen, Schadenversicherungen für Unternehmenskunden und Kfz-Versicherungen für Privatkunden, teilweise ausgeglichen durch (ii) Life & Savings, hauptsächlich bedingt durch niedrigere Umsätze bei Rentenversicherungen
-- Polen (+13 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 585 Mio. Euro, hauptsächlich von Property & Casualty, vor allem dank Neugeschäft im Bereich SUH-Unternehmensgeschäft
-- Türkei (+110 Mio. Euro bzw. +16 %) auf 569 Mio. Euro, insbesondere von Property & Casualty, hauptsächlich bei Kfz-Versicherungen für Unternehmenskunden und Schadenversicherungen für Unternehmenskunden
-- AXA Bank Belgium (-89 Mio. Euro oder -28 %) auf 233 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf eine negative Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen, die durch interne Zinsswaps mit der AXA Banque France (neutral auf Gruppenebene) besichert werden, niedrigeren realisierten Nettogewinnen und einer geringeren Handelsspanne.
Der Bruttoumsatz bei Transversale Einheiten & zentrale Holdings stieg auf einer vergleichbaren Basis um 3 % (bzw. +79 Mio. Euro) auf 2.684 Mio. Euro:
-- AXA Assistance (+84 Mio. Euro bzw. +7 %) auf 1.331 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Property & Casualty aus höheren Volumina bei SUH-Versicherungen, vor allem bei Reise und Haushalt sowie höhere Volumina und Bestandswachstum bei Kfz-Versicherungen
-- AXA Investment Managers (-25 Mio. Euro bzw. -2 %) auf 1.243 Mio. Euro, was hauptsächlich auf geringere Management Fees und sonstige Gebühren zurückzuführen war, teilweise ausgeglichen durch höhere Performance Fees einschließlich realisiertem Carried Interest und Transaktionsgebühren.
Annual Premium Equivalent aus Neugeschäft[42]
Die APE aus Neugeschäft stiegen um 2 % auf Berichtsbasis und auf einer vergleichbaren Basis um 9 % und lagen damit bei 6.631 Mio. Euro, bedingt durch Wachstum in Frankreich, den USA, Asien und Europa.
Frankreich (2.232 Mio. Euro, 34 % des Gesamtanteils), Anstieg um 384 Mio. Euro (+21 %) auf vergleichbarer Basis hauptsächlich von Kollektivkrankenversicherungen (+365 Mio. Euro) aufgrund der starken Entwicklung des internationalen Marktes und Protection (+34 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch die betriebliche Altersvorsorge (-53 Mio. Euro).
Europa (1.146 Mio. Euro, 17 % des Gesamtanteils), Anstieg um 48 Mio. Euro (+4 %) auf vergleichbarer Basis von (i) Italien (+31 Mio. Euro) bedingt durch starke Umsätze von kapitalextensiven Produkten, insbesondere dank des Umsatzwachstums bei der Banca Monte dei Paschi di Siena, (ii) Spanien (+15 Mio. Euro) bedingt durch Unit-Linked, Protection und kapitalextensive Produkte, (iii) Schweiz (+15 Mio. Euro) bei Protection aufgrund höherer Umsätze bei Kollektivlebensversicherungen, teilautonome und autonome Lösungen und (iv) Belgien (+8 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch Rentenversicherungen aufgrund höherer Umsätze bei kapitalextensiven Altersvorsorgeprodukten für Selbstständige, teilweise ausgeglichen durch (iv) Deutschland (-20 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund geringeren Neugeschäfts bei Health.
Asien (1.520 Mio. Euro, 23 % des Gesamtanteils), Anstieg um 70 Mio. Euro (+5 %) auf einer vergleichbaren Basis von (i) Japan (+121 Mio. Euro), hauptsächlich infolge des Erfolgs des im ersten Quartal 2018 eingeführten Produkts Follow-up Life Protection, (ii) Hongkong (+23 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch höhere Umsätze bei Rentenversicherungen aufgrund der erfolgreichen Einführung eines neuen Produkts im ersten Quartal 2018, und (iii) Philippinen (+7 Mio. Euro) bedingt durch die starke Performance bei Bancassurance und im Maklergeschäft, teilweise ausgeglichen durch (iv) China (-49 Mio. Euro) aufgrund geringerer Umsätze bei traditionellen Rentenversicherungen, teilweise ausgeglichen durch erhöhte Umsätze von höhermargigen Vorsorgeprodukten, (v) Thailand (-22 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch Protection aufgrund geringerer Umsätze von geringmargigen Produkten, und (vi) Indonesien (-10 Mio. Euro), bedingt durch geringeres Neugeschäft in den Bereichen Maklergeschäft und Telemarketing.
Vereinigten Staaten (1.471 Mio. Euro, 22 % des Gesamtanteils), Anstieg um 85 Mio. Euro (+6 %) auf vergleichbarer Basis von Anlagefonds und Sonstige (+41 Mio. Euro) infolge höherer Beratungsumsätze dank günstiger Bedingungen am Aktienmarkt in den ersten neun Monaten 2018, Unit-Linked (+15 Mio. Euro) infolge höherer Umsätze von Variable Annuities ohne GMxB, hauptsächlich im zweiten Halbjahr 2018, und Protection (+14 Mio. Euro) infolge höherer Umsätze bei Leistungen an Arbeitnehmer.
International (262 Mio. Euro, 4 % des Gesamtanteils), Rückgang um 5 Mio. Euro (-2 %) auf vergleichbarer Basis von Singapur (-22 Mio. Euro), hauptsächlich durch geringere Umsätze bei Unit-Linked und Rentenversicherungen, teilweise ausgeglichen durch Indien (+14 Mio. Euro) und Mexiko (+5 Mio. Euro), hauptsächlich im Bereich Protection.
Neugeschäftswert-Marge[43]
Die Neugeschäftswert-Marge lag bei 39,3 % und verschlechterte sich um 3,8 Punkte. Auf vergleichbarer Basis verschlechterte sich die Neugeschäftswert-Marge um 4,2 Punkte, hauptsächlich bedingt durch höhere Umsätze bei Kollektivkrankenversicherungen in Frankreich und höhere Umsätze bei Rentenversicherungen kombiniert mit der Neugestaltung eines Vorsorgeprodukts in Hongkong mit Fokus auf profitablem Volumenwachstum.
Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | Frankreich | Europa | Asien | AXA XL |
| Kapitalanlage-Marge | 4.864 | 1.604 | 1.759 | 40 | 349 |
| Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren | 8.434 | 2.105 | 1.165 | 2.009 | - |
| Versicherungstechnische Nettomarge | 12.990 | 3.034 | 6.374 | 793 | 944 |
| Aufwendungen | (17.686) | (4.430) | (6.015) | (1.653) | (1.462) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | (55) | - | (23) | (29) | - |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit | 8.547 | 2.313 | 3.260 | 1.159 | (168) |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten | (43) | (0) | 108 | (3) | (10) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (2.004) | (755) | (755) | (219) | (70) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 315 | 20 | 2 | 171 | (3) |
| Minderheitsanteile | (632) | (5) | (84) | (7) | 18 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 6.182 | 1.573 | 2.532 | 1.101 | (233) |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | 307 | 131 | 266 | (34) | (27) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 6.489 | 1.704 | 2.797 | 1.067 | (260) |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (463) | (91) | (134) | (53) | (63) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (451) | 40 | (376) | 4 | (29) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (3.102) | - | (39) | (18) | (10) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (332) | (19) | (107) | (13) | (67) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 2.140 | 1.635 | 2.141 | 987 | (428) |
| Property & Casualty Combined Ratio | 97,0 % | 92,3 % | 94,5 % | 97,1 % | 108,6 % |
| Health Combined Ratio | 94,4 % | 97,9 % | 94,8 % | 78,8 % | - |
| Protection Combined Ratio | 95,6 % | 95,0 % | 96,7 % | 86,8 % | 89,2 % |
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | Vereinigte Staaten | International | Transversale Einheiten und zentrale Holdings |
| Kapitalanlage-Marge | 641 | 410 | 62 |
| Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren | 2.781 | 361 | 13 |
| Versicherungstechnische Nettomarge | (385) | 1.421 | 810 |
| Aufwendungen | (1.635) | (1.792) | (699) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | (1) | (3) | - |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit | 1.400 | 397 | 186 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten | 496 | 39 | (673) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (272) | (92) | 159 |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | 104 | 20 |
| Minderheitsanteile | (500) | (47) | (8) |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 1.125 | 400 | (316) |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (11) | (4) | (13) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 1.114 | 396 | (330) |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (82) | 39 | (79) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 16 | (17) | (91) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (3.006) | (29) | (1) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (27) | (35) | (64) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | (1.986) | 355 | (564) |
| Property & Casualty Combined Ratio | - | 100,6 % | 89,9 % |
| Health Combined Ratio | 169,6 % | 99,6 % | 110,4 % |
| Protection Combined Ratio | 106,2 % | 98,8 % | - |
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) | Frankreich | Europa | Asien | AXA XL |
| Kapitalanlage-Marge | 4.647 | 1.640 | 1.813 | 35 | 179 |
| Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren | 8.123 | 2.001 | 1.158 | 1.948 | - |
| Versicherungstechnische Nettomarge | 11.904 | 2.909 | 6.175 | 768 | 432 |
| Aufwendungen | (16.873) | (4.531) | (5.940) | (1.550) | (506) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | (42) | - | (25) | (13) | - |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit | 7.758 | 2.018 | 3.180 | 1.187 | 105 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten | (2) | (7) | 24 | (0) | - |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (1.665) | (598) | (807) | (257) | (35) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 297 | 20 | 7 | 166 | - |
| Minderheitsanteile | (387) | (5) | (78) | (7) | (1) |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 6.002 | 1.429 | 2.326 | 1.089 | 70 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | 455 | 237 | 237 | 23 | 32 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 6.457 | 1.666 | 2.563 | 1.111 | 102 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (134) | 31 | (2) | (59) | (36) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 124 | (252) | (57) | (0) | (6) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (90) | - | (44) | (16) | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (148) | (25) | (25) | (9) | (0) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 6.209 | 1.420 | 2.435 | 1.028 | 60 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 96,3 % | 94,6 % | 94,6 % | 97,6 % | 102,9 % |
| Health Combined Ratio | 94,7 % | 98,7 % | 96,1 % | 78,3 % | - |
| Protection Combined Ratio | 96,9 % | 95,6 % | 97,0 % | 86,7 % | - |
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | Vereinigte Staaten | International | Transversale Einheiten und zentrale Holdings |
| Kapitalanlage-Marge | 543 | 375 | 61 |
| Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren | 2.583 | 420 | 14 |
| Versicherungstechnische Nettomarge | (424) | 1.396 | 648 |
| Aufwendungen | (1.864) | (1.859) | (622) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | (1) | (3) | - |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit | 836 | 330 | 101 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten | 556 | 49 | (623) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (7) | (91) | 130 |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | 86 | 18 |
| Minderheitsanteile | (250) | (37) | (10) |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 1.135 | 337 | (383) |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (60) | (7) | (7) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 1.075 | 330 | (389) |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 96 | 11 | (175) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 268 | (22) | 193 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (2) | (27) | (1) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (21) | (16) | (53) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 1.415 | 276 | (425) |
| Property & Casualty Combined Ratio | - | 101,4 % | 97,6 % |
| Health Combined Ratio | 146,9 % | 101,6 % | 87,1 % |
| Protection Combined Ratio | 112,7 % | 98,4 % | - |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
Alternative Leistungskennzahlen
Bereinigter Gewinn, operatives Ergebnis, bereinigte Eigenkapitalrendite, operatives Ergebnis je Aktie, zugrunde liegende Combined Ratio und Verschuldungsquote sind alternative Leistungskennzahlen nach Definition der 2015 veröffentlichten Leitlinien der ESMA und der zugehörigen Positionserklärung der AMF. Eine Überleitung von bereinigtem Gewinn, operativem Ergebnis und zugrunde liegender Combined Ratio auf die direkt überleitbare Position, Zwischensumme oder Summe im Abschluss der entsprechenden Periode ist in den obigen Tabellen dargestellt. Die bereinigte Eigenkapitalrendite und das operative Ergebnis je Aktie sind in der Tabelle "Eigenkapitalrendite" bzw. "Ergebnis je Aktie" im vorliegenden Abschnitt 2.3 "Aktivitätsbericht" des Geschäftsberichts auf diesen Abschluss übergeleitet. Die Verschuldungsquote ist in der betreffenden, im vorliegenden Abschnitt 2.3 "Aktivitätsbericht" des Geschäftsberichts dargestellten Tabelle auf diesen Abschluss übergeleitet.
Weitere Informationen zu den oben genannten alternativen Leistungskennzahlen finden Sie in dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar.
Bereinigter Gewinn
Der bereinigte Gewinn stellt den Jahresüberschuss (Konzernanteil) dar, wie in den obigen Tabellen ausgeführt, vor der Auswirkung der folgenden Posten abzüglich Überschussbeteiligung der Versicherten, abgegrenzten Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteilen:
-- Integrations- und Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit wesentlichen neu erworbenen Unternehmen sowie Restrukturierungs- und damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit Plänen zur Produktivitätssteigerung
-- Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte
-- Außerordentliches Ergebnis (in erster Linie Änderungen des Konsolidierungskreises und aufgegebene Geschäftsbereiche)
-- Der Fair-Value-Option zugeordneter Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von zur Deckung von Verbindlichkeiten gehaltenen Vermögenswerten, bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird), Wechselkurseffekte auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verbundene Derivate
Operatives Ergebnis
Das operative Ergebnis entspricht dem bereinigten Gewinn ohne den folgenden Posten abzüglich Überschussbeteiligungen der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile:
-- realisierte Gewinne und Verluste und Veränderungen der Wertminderungsaufwendungen (für Vermögenswerte, die nicht nach Fair-Value-Option designiert wurden, oder zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte) und
-- Kosten bei Vertragsabschluss, innerer Wert und Auszahlung von Derivaten, die für ökonomische Sicherungsbeziehungen für realisierte Gewinne und Wertminderungen von Aktien, die Anlagen auf eigene Rechnung und Einlagen von Aktionären absichern, genutzt werden.
Bereinigte Eigenkapitalrendite
Die bereinigte Eigenkapitalrendite ("bereinigte RoE") errechnet sich aus dem bereinigten Ergebnis abzüglich der Finanzaufwendungen für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, Vorzugsaktien und Pflichtwandelanleihen (erfasst im Eigenkapital gemäß Kapitel 5.4 "Eigenkapitalveränderungsrechnung" und in zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel gemäß Kapitel 5.6 - Anhang 17 "Zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel" dieses Geschäftsberichts) dividiert durch das gewichtete durchschnittliche Eigenkapital. Das gewichtete durchschnittliche Eigenkapital:
-- basiert auf dem anfänglichem Eigenkapital, bereinigt um den gewichteten durchschnittlichen Einfluss der Kapitalflüsse (einschließlich Dividenden),
-- ohne Rückstellungen im Zusammenhang mit der in Kapitel 5.4 "Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals" dieses Geschäftsberichts dargestellten Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen,
-- ohne nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und Pflichtwandelanleihen, wie in Kapitel 5.6 - Anhang 13 "Eigenkapital und Minderheitsanteile" und Pflichtwandelanleihen in Anhang 17 "Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel" dieses Geschäftsberichts dargestellt.
Operatives Ergebnis je Aktie
Die bereinigte Eigenkapitalrendite ("bereinigte RoE") bezieht sich auf das operative Ergebnis abzüglich von Finanzaufwendungen für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und Vorzugsaktien (erfasst in Eigenkapital - Konzernanteil), Pflichtwandelanleihen (erfasst in Eigenkapital - Minderheitsanteile gemäß Kapitel 5.4 "Eigenkapitalveränderungsrechnung") und Finanzschulden gemäß Kapitel 5.6 - Anhang 17 "zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel" dieses Geschäftsberichts), dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien.
Zugrunde liegende Combined Ratio (gilt für die Bereiche Property & Casualty, Health und Protection)
Die zugrunde liegende Combined Ratio ist die Summe der auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote und der zugrunde liegenden Aufwandsquote.
-- Die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote, abzüglich Rückdeckung, ist das Verhältnis:
--- des gesamten Schadenaufwands aller Unfalljahre, vor Rückdeckung + Schadenregulierungskosten + Ergebnis der in allen Unfalljahren zedierten Rückdeckung, ohne die Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes, zu
--- den verdienten Umsatzerlösen.
-- Die zugrunde liegende Aufwandsquote ist das Verhältnis:
--- des zugrunde liegenden Aufwands (ohne Schadenregulierungskosten, einschließlich Änderungen der Abschreibung des VBI) zu
--- den verdienten Umsatzerlösen.
Verschuldungsquote
Die Verschuldungsquote bezieht sich auf die Höhe der Verschuldung eines Unternehmens in Bezug auf sein Eigenkapital, üblicherweise ausgedrückt als Prozentsatz. Die Verschuldungsquote wird von der Geschäftsleitung zur Bemessung der Fremdkapitalfinanzierung der Gruppe und des Ausmaßes verwendet, in dem ihre Geschäftstätigkeit von Gläubigern statt von Aktionären finanziert wird. Die Verschuldungsquote von AXA wird berechnet, indem die Bruttoschulden (Finanzschulden, wie in Kapitel 5.6 - Anhang 17 "Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel" dargelegt, und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, wie in Anhang 13 "Eigenkapital und Minderheitsanteile" dieses Geschäftsberichts dargelegt) durch das gesamte eingesetzte Kapital (gezeichnetes Kapital ohne nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und Rückstellungen im Zusammenhang mit der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten und Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften plus Bruttoschulden) dividiert werden.
Kommentare zum Konzernergebnis
Die Übernahme der XL Group wurde am 12. September 2018 abgeschlossen, und die XL Group wurde ab dem 1. Oktober 2018 voll konsolidiert und trug damit zum Konzernergebnis des vierten Quartals 2018 bei. In den unterstehenden Ausführungen ist der Beitrag der XL Group in den Kennzahlen enthalten, sofern nicht anders angegeben.
Operatives Ergebnis
Das operative Ergebnis der Gruppe belief sich auf 6.182 Mio. Euro, ein Anstieg von 180 Mio. Euro (+3 %) gegenüber 2017 auf berichteter Basis. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 335 Mio. Euro (+6 %).
Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group erhöhte sich das operative Ergebnis um 713 Mio. Euro (+12 %). Das operative Ergebnis der XL Group im vierten Quartal 2018 belief sich auf -374 Mio. Euro.
Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit um 962 Mio. Euro (+12 %) auf 8.547 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Versicherungsaktivitäten um 1.356 Mio. Euro (+17 %) auf 8.937 Mio. Euro.
-- Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group stieg die Kapitalanlagemarge um 158 Mio. Euro (+3 %) aufgrund von (i) Life & Savings USA (+127 Mio. Euro) bedingt durch eine höhere durchschnittlichen Vermögensbasis höhere Umsätze bei Variable Annuities ohne GMxB, (ii) International (+99 Mio. Euro) von Türkei (+74 Mio. Euro) infolge einer höheren durchschnittlichen Vermögensbasis sowie höherer Erträge aus inflationsgebundenen Anleihen, teilweise ausgeglichen durch (iii) Schweiz (-53 Mio. Euro) und (iv) Frankreich (-37 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund geringerer Erträge aus festverzinslichen Anlagen.
Die Kapitalanlagemarge der XL Group stieg im vierten Quartal 2018 auf 171 Mio. Euro.
-- Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group stiegen die Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren um 533 Mio. Euro (+7 %) aufgrund von (i) Life & Savings USA (+324 Mio. Euro) bedingt durch höhere Gebühren bei fondsgebundenen Produkten und Anlagefonds in Verbindung mit dem nicht wiederkehrenden Effekt ungünstiger Auswirkungen auf die Wertberichtigung bei Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze aufgrund von Modelländerungen im Jahr 2017, (ii) Asien (+137 Mio. Euro) hauptsächlich durch Hongkong (+91 Mio. Euro) bedingt durch eine höhere Wertberichtigung bei Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts einer Bilanzierungsinkongruenz, die in den abgegrenzten Abschlusskosten mehr als ausgeglichen wurde, (iii) Frankreich (+105 Mio. Euro) bedingt durch starke Umsätze bei kollektiven Vorsorgeverträgen und Health.
-- Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group stieg die technische Nettomarge um 831 Mio. Euro (+7 %) bedingt durch (i) Europa (+266 Mio. Euro) aus Life & Savings (+110 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch die Schweiz aufgrund verbesserter Sterblichkeits- und Invaliditätsmargen aus geringeren den Versicherten gutgeschriebenen Bonuszahlungen, Property & Casualty (+82 Mio. Euro), bedingt durch Deutschland sowie Großbritannien und Irland aufgrund einer günstigen Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen, teilweise ausgeglichen durch höhere Aufwendungen für Naturkatastrophen, Health (+74 Mio. Euro), hauptsächlich aus Großbritannien & Irland infolge besseren Schadenmanagements, (ii) Transversale Einheiten & zentrale Holdings (+162 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von AXA Global Re infolge einer günstigen Entwicklung bei den Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren, (iii) Frankreich (+129 Mio. Euro), hauptsächlich aus Life & Savings (+72 Mio. Euro) infolge der Verbesserung von Mortalitätsannahmen und einer günstigen Entwicklung bei Forderungen, und Property & Casualty (+40 Mio. Euro), hauptsächlich zurückzuführen auf eine günstige Entwicklung der Schadenrückstellungen im Vorjahr, teilweise ausgeglichen durch höhere Aufwendungen für Naturkatastrophen, (iv) AXA Corporate Solutions Assurance (+100 Mio. Euro) infolge geringerer Aufwendungen für Naturkatastrophen und höhere Vorjahresschadenrückstellungen, (v) International (+98 Mio. Euro), hauptsächlich in Mexiko (+68 Mio. Euro) infolge von Volumenwachstum in Verbindung mit einer günstigeren Schadenentwicklung, und (vi) Asien (+52 Mio. Euro), hauptsächlich aus Japan (+28 Mio. Euro) aufgrund von Bestandswachstum.
Die technische Nettomarge der XL Group im vierten Quartal 2018 betrug 414 Mio. Euro, negativ beeinflusst durch die kalifornischen Waldbrände (-335 Mio. Euro) und den Hurrikan Michael (-261 Mio. Euro).
-- Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group erhöhten sich die Aufwendungen um 151 Mio. Euro (+1 %), hauptsächlich in (i) Asien (-164 Mio. Euro), vornehmlich in Hongkong (-91 Mio. Euro) infolge höherer Abschreibungen von abgegrenzten Abschlusskosten aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts einer Bilanzierungsinkongruenz (teilweise ausgeglichen in Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren) sowie höhere Projektkosten, Japan (-68 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von Volumenwachstum und des nicht wiederkehrenden Effekts der Umstrukturierung einer Pensionskasse, (ii) Europa (-129 Mio. Euro), hauptsächlich in der Schweiz (-48 Mio. Euro) infolge von Projektkosten in Zusammenhang mit der Transformation des Bestandsgeschäfts im Bereich Kollektivlebensversicherungen, Deutschland (-36 Mio. Euro) aufgrund der Konsolidierung eines neu kontrollierten Tochterunternehmens im Bereich Rechtsschutz, Großbritannien & Irland (-26 Mio. Euro) aufgrund höherer Volumina und Aufwendungen aus Investitionen in Transformationsprogramme, (iii) Transversale Einheiten & zentrale Holdings (-77 Mio. Euro), hauptsächlich aus AXA Assistance (-61 Mio. Euro) infolge von Investitionen in Transformationsprogramme und höhere allgemeine Aufwendungen, (iv) International (-47 Mio. Euro), bedingt durch Mexiko (-27 Mio. Euro) im Einklang mit höheren Umsätzen, teilweise ausgeglichen durch (v) Life & Savings USA (+155 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund geringerer Abschreibungen auf aktivierte Abschlusskosten hauptsächlich infolge günstigerer Modell- und Annahmenänderungen in 2018, und (vi) Frankreich (+98 Mio. Euro) infolge geringerer Provisionen im Bereich Credit & Lifestyle Protection im Einklang mit geringeren Umsätzen.
Die Aufwendungen der XL Group im vierten Quartal 2018 beliefen sich auf -976 Mio. Euro.
-- Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group erhöhte sich die VBI-Abschreibung um 15 Mio. Euro (+34 %), hauptsächlich in Japan (-10 Mio. Euro) infolge einer Änderung der Zinssätze.
Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten um 5 Mio. Euro auf -33 Mio. Euro, hauptsächlich infolge von (i) Transversale Einheiten & zentrale Holdings (-46 Mio. Euro bzw. -7 %), vornehmlich durch höhere Finanzaufwendungen und Absicherungskosten im Zusammenhang mit der Übernahme der XL Group, und (ii) USA (-37 Mio. Euro bzw. -7 %), hauptsächlich infolge höherer Finanzaufwendungen überwiegend aus der Schuldenumstrukturierung im Zusammenhang mit dem Börsengang von AXA Equitable Holdings, Inc., teilweise ausgeglichen von AB, hauptsächlich infolge von höheren Umsätzen in Verbindung mit dem nicht wiederkehrenden Effekt von Einmalaufwendungen in 2017 im Zusammenhang mit der Reduzierung des Immobilienengagements, teilweise ausgeglichen durch (iii) Europa (+84 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch eine Sonderausschüttung eines Anlagefonds und geringere Pensionskosten bei den deutschen Holding-Gesellschaften.
Das operative Ergebnisvor Steuern aus sonstigen Aktivitäten der XL Group im vierten Quartal 2018 belief sich auf -10 Mio. Euro.
Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group stieg der Ertragsteueraufwand um 387 Mio. Euro (+23 %) auf -2.014 Mio. Euro, zurückzuführen auf höhere operative Ergebnisse vor Steuern in allen Regionen in Verbindung mit niedrigeren positiven steuerlichen Einmaleffekten in den USA.
Der Ertragsteuerertrag der XL Group im vierten Quartal 2018 belief sich auf +10 Mio. Euro.
Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group stiegen die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen um 40 Mio. Euro (+13 %) auf 318 Mio. Euro hauptsächlich infolge von Reso, zurückzuführen auf eine verbesserte technische Nettomarge, und China, zurückzuführen auf eine günstige Änderung des Geschäftsmixes sowie die Auswirkungen einer weniger ungünstigen Aktualisierung der Finanzannahmen zur technischen Nettomarge, teilweise ausgeglichen durch Thailand infolge der Auswirkungen von ungünstigen Annahmenänderungen zu technischen Rückstellungen.
Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group stiegen die Minderheitsanteile um 291 Mio. Euro (+75 %) auf -651 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch einen Rückgang des durchschnittlichen Anteils der AXA Gruppe im Jahresverlauf in (i) Life & Savings USA von 100 % zum 31. Dezember 2017 auf 80,8 % zum 31. Dezember 2018, und (ii) AB von 65,2 % zum 31. Dezember 2017 auf 52,6 % zum 31. Dezember 2018 infolge des im Mai 2018 abgeschlossenen Börsengangs von AXA Equitable Holdings, Inc. sowie des Zweitangebots und des verbundenen, im November 2018 abgeschlossenen Aktienrückkaufs.
Die Minderheitsanteile der XL Group im vierten Quartal 2018 beliefen sich auf +20 Mio. Euro.
Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich die Combined Ratio von Property & Casualty um 0,8 Punkte auf 97,0 %. Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der XL Group stieg die Combined Ratio von Property & Casualty um 1,2 Punkte auf 94,9 %, zurückzuführen auf eine günstigere Entwicklung der Schadenrückstellungen aus den Vorjahren sowie eine Verbesserung der Combined Ratio im laufenden Jahr.
Die Combined Ratio von Property & Casualty der XL Group im vierten Quartal 2018 betrug 116,2 %, negativ beeinflusst durch die kalifornischen Waldbrände (-335 Mio. Euro) und den Hurrikan Michael (-261 Mio. Euro).
Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich die Combined Ratio von Health um 0,4 Punkte auf 94,4 %, hauptsächlich zurückzuführen auf Maßnahmen im Schadenmanagement in Großbritannien & Irland sowie eine verbesserte Kostenquote, überwiegend zurückzuführen auf Frankreich und Großbritannien & Irland.
Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich die Combined Ratio von Protection um 1,3 Punkte auf 95,6 %, hauptsächlich zurückzuführen auf eine verbesserte Schadenquote vor allem in Life & Savings USA, in der Schweiz und in Asien.
Bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss
Die auf Anteilseigner entfallenden realisierten Netto-Veräußerungsgewinne beliefen sich auf 307 Mio. Euro.
Die auf Anteilseigner entfallenden realisierten Netto-Veräußerungsgewinne und -verluste verringerten sich bei konstanten Wechselkursen um 149 Mio. Euro, zurückzuführen auf:
-- einen Anstieg der Wertberichtigungen um -317 Mio. Euro auf -440 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Aktien (-210 Mio. Euro) und sonstige Beteiligungen (-84 Mio. Euro) aufgrund von nachteiligen Marktbedingungen Ende 2018 sowie durch festverzinsliche Anlagen (-9 Mio. Euro) und Immobilien (-6 Mio. Euro),
-- einen Anstieg der realisierten Nettogewinne um +171 Mio. Euro auf +841 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf Aktien (+295 Mio. Euro auf +620 Mio. Euro) und festverzinsliche Anlagen (+67 Mio. Euro auf +4 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch alternative Anlagen (-162 Mio. Euro auf +39 Mio. Euro) und Immobilien (-31 Mio. Euro auf +176 Mio. Euro),
-- einen stärkeren Rückgang des inneren Werts um -3 Mio. Euro auf -94 Mio. Euro im Zusammenhang mit Aktien absichernden Derivaten.
Infolgedessen belief sich der bereinigte Gewinn auf 6.489 Mio. Euro, ein Anstieg von 32 Mio. Euro (0 %). Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der bereinigte Gewinn um 187 Mio. Euro (+3 %).
Der Jahresüberschuss erreichte 2.140 Mio. Euro, ein Rückgang um 4.069 Mio. Euro (-66 %). Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich der Jahresüberschuss um 4.072 Mio. Euro (-66 %), infolge:
-- eines höheren bereinigten Gewinns (+187 Mio. Euro),
mehr als ausgeglichen durch:
-- einen größerer Auswirkungen des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte (-3.153 Mio. Euro) von -3.102 Mio. Euro aufgrund einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts von AXA Equitable Holdings, Inc. in den USA (-3.006 Mio. Euro),
-- größerer Auswirkungen des außerordentliches Ergebnisses und von aufgegebenen Geschäftsbereichen (-593 Mio. Euro), Rückgang auf -451 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch 2018 durchgeführte Transformationsinitiativen:
--- die einmaligen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Umwandlung des bestehenden Geschäftsmodells von Kollektivleben in ein teilautonomes Modell in der Schweiz (-428 Mio. Euro) und
--- die Kosten im Zusammenhang mit dem Börsengang von AXA Equitable Holdings, Inc. und dem Zweitangebot (-104 Mio. Euro),
teilweise ausgeglichen durch den einmaligen positiven Effekt aus der Rückerstattung der gezahlten Steuer auf Dividenden von zu mehr als 95 % gehaltenen europäischen Tochtergesellschaften nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf AXA SA (+71 Mio. Euro) und des nicht wiederkehrenden Effekts aus:
--- der Rückerstattung der 3 %igen Steuer auf die an die Aktionäre ausgeschüttete Dividende für Vorjahre im Jahr 2017 bei AXA SA (-283 Mio. Euro),
--- die Auswirkungen der Nettoposition der latenten Steuern in den USA (-288 Mrd. Euro) infolge der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 35 % auf 21 %, teilweise ausgeglichen durch:
--- die regulatorischen Änderungen auf die gesetzliche Rentenindexierung in Frankreich (+206 Mio. Euro) und
--- die Teilabschreibung der Nettoposition der aktiven latenten Steuern in Frankreich (+191 Mio. Euro) aufgrund der schrittweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 26 % von 2018 an,
-- einer negativeren Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzanlagen und Derivaten abzüglich Wechselkurseffekten, Rückgang um 324 Mio. Euro auf -463 Mio. Euro bedingt durch:
--- die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten, die unter der Fair-Value-Option bilanziert werden, um 551 Mio. Euro auf -326 Mio. Euro, bedingt durch die Auswirkungen der ungünstigen Marktbedingungen Ende 2018 auf Anlagefonds,
teilweise ausgeglichen durch:
--- den Anstieg des beizulegenden Zeitwerts von Aktien, Zins- und Kreditderivaten, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 nicht erfüllen, um 67 Mio. Euro auf -138 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Eigenkapitalsicherungsinstrumente, die ungünstige Marktbedingungen Ende 2018 sowie einen weniger ungünstigen Einfluss von Zinsderivaten widerspiegeln, und
--- den Anstieg des beizulegenden Zeitwerts von Devisenderivaten, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 nicht erfüllen, nach Abzug der Wechselkursänderungen bei in Fremdwährungen denominierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten um 161 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro,
-- den Anstieg der Integrations- und Restrukturierungskosten (-189 Mio. Euro) auf -332 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch die Integration der XL Group (-76 Mio. Euro) und entstandene Restrukturierungskosten in den USA im Zusammenhang mit dem Börsengang und dem Zweitangebot von AXA Equitable Holdings, Inc. (-50 Mio. Euro) sowie höhere Kosten für Elternzeit- und Vorruhestandspläne bei AXA IM, in Belgien, Spanien und Italien sowie bei der AXA Bank Belgium.
Eigenkapital - Konzernanteil
Zum 31. Dezember 2018 betrug der Konzernanteil des Eigenkapitals insgesamt 62,4 Mrd. Euro. Die Änderungen des Konzernanteils des Eigenkapitals seit 31. Dezember 2017 sind in folgender Tabelle dargestellt:
| (in Millionen Euro) | Eigenkapital - Konzernanteil |
| Zum 31. Dezember 2017 | 69.611 |
| Gezeichnetes Kapital | (1) |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | 951 |
| Aktienbasierte Vergütung | 39 |
| Am offenen Markt verkaufte oder gekaufte eigene Aktien | 22 |
| Veränderung der Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - |
| Weit nachrangige Schuldtitel (einschließlich kumuliertem Zinsaufwand) | (887) |
| Im Eigenkapital ausgewiesener beizulegender Zeitwert | (4.396) |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | 1.869 |
| Ausgeschüttete Dividenden (N-1) | (2.998) |
| Sonstige | (4.562) |
| Jahresüberschuss für die Periode | 2.140 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Pensionsleistungen | 608 |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | 31 |
| Zum 31. Dezember 2018 | 62.428 |
Solvenzinformationen[44]
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die anrechenbaren Eigenmittel der Gruppe auf 58,1 Mrd. Euro und die Solvency-II-Quote betrug 193 %, verglichen mit 57,8 Mrd. Euro und 205 % zum 31. Dezember 2017.
| (in Milliarden Euro) | EOF L&S31. Dezember 2018 | EOF Gruppe31. Dezember 2018 | EOF Gruppe31. Dezember 2017 |
| Vorheriger Schlusswert | 46,9 | 57,8 | 57,9 |
| Modelländerungen und Anfangsanpassungen | (3,0) | (1,7) | (1,5) |
| Anfangswert | 43,8 | 56,1 | 56,4 |
| Erwarteter Beitrag Bestandsgeschäft | 3,3 | 4,4 | 4,6 |
| Wert neuer Prämien | 1,7 | 2,0 | 2,5 |
| Operative Varianz und Änderung von Annahmen | (0,1) | 1,9 | 1,5 |
| Operative Rendite | 4,9 | 8,3 | 8,5 |
| Wirtschaftliche Varianz | (2,7) | (3,7) | 1,8 |
| Gesamtrendite | 2,1 | 4,6 | 10,3 |
| Wechselkurseffekt | 0,9 | 0,8 | (3,6) |
| Zu zahlende Dividende im Jahr N+1 | - | (3,2) | (3,0) |
| Nachrangige Schuldtitel und Sonstige (a) | (3,9) | (0,1) | (2,3) |
| Schlusswert | 43,0 | 58,1 | 57,8 |
(a) Einschließlich nachrangiger Verbindlichkeiten, Kapitalbewegungen, interner Dividendenzahlungen im Jahr 2018 und Sonstiger.
Shareholder Value
Ergebnis je Aktie ("EPS")
| (in Euro, Stammaktien in Millionen) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 / 31. Dezember 2017 | |||
| unverwässert | verwässert | unverwässert | verwässert | unverwässert | verwässert | |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien | 2.383 | 2.389 | 2.395 | 2.404 | ||
| Jahresüberschuss (Euro, je Stammaktie) | 0,79 | 0,79 | 2,50 | 2,49 | (68,4 %) | (68,4 %) |
| Bereinigter Gewinn (Euro, je Stammaktie) | 2,61 | 2,61 | 2,60 | 2,59 | 0,5 % | 0,6 % |
| Operatives Ergebnis (Euro, je Stammaktie) | 2,48 | 2,48 | 2,41 | 2,40 | 3,1 % | 3,2 % |
Eigenkapitalrendite ("ROE")
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 / 31. Dezember 2017 |
| ROE | 3,3 % | 9,3 % | (6,0 Pkt.) |
| Jahresüberschuss | 2.140 | 6.209 | |
| Durchschnittliches Eigenkapital | 64.419 | 66.433 | |
| Bereinigte ROE | 14,4 % | 14,5 % | (0,1 Pkt.) |
| Bereinigter Gewinn (a) | 6.227 | 6.228 | |
| Durchschnittliches Eigenkapital (b) | 43.390 | 43.067 | |
| Zugrunde liegende ROE | 13,6 % | 13,4 % | 0,2 Pkt. |
| Operatives Ergebnis (a) | 5.920 | 5.773 | |
| Durchschnittliches Eigenkapital (b) | 43.390 | 43.067 |
(a) Einschließlich einer Anpassung zur Berücksichtigung von Netto-Finanzkosten im Zusammenhang mit nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (im Eigenkapital erfasst), Vorzugsaktien und Eigenkapitalkomponenten von Pflichtwandelanleihen, umwandelbar in Aktien von AXA Equitable Holdings, Inc.
(b) Ohne den beizulegenden Zeitwert von Anlagevermögen und Derivaten sowie nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (beide im Eigenkapital erfasst).
Segmentinformationen
Frankreich
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 25.175 | 24.475 |
| Life & Savings | 13.542 | 13.151 |
| Property & Casualty | 7.061 | 7.307 |
| Health | 4.356 | 3.877 |
| Sonstige (b) | 215 | 139 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 2.232 | 1.849 |
| Neugeschäftswert-Marge | 29,5 % | 34,5 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 2.313 | 2.011 |
| Life & Savings | 1.143 | 1.007 |
| Property & Casualty | 1.022 | 908 |
| Health | 149 | 103 |
| Sonstige (b) | (0) | (7) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (755) | (598) |
| Minderheitsanteile | (5) | (5) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 20 | 20 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 1.573 | 1.429 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | 131 | 237 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 1.704 | 1.666 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (91) | 31 |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 40 | (252) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (19) | (25) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 1.635 | 1.420 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 92,3 % | 94,6 % |
| Health Combined Ratio | 97,9 % | 98,7 % |
| Protection Combined Ratio | 95,0 % | 95,6 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht Bankgeschäften und Holdings.
Der Bruttoumsatz stieg um 700 Mio. Euro (+3 %) auf 25.175 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 845 Mio. Euro (+3 %):
-- Life & Savings (+391 Mio. Euro bzw. +3 %) auf 13.542 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Life & Savings um 392 Mio. Euro (+3 %), hauptsächlich durch Protection (+201 Mio. Euro bzw. +5 %) dank höherer Umsätze im Kollektivgeschäft. Der Bruttoumsatz bei Savings stieg um 191 Mio. Euro (+2 %), hauptsächlich bedingt durch Individualrentenversicherungen infolge höherer Umsätze sowohl bei über den Bancassurance-Kanal vertriebenen kapitalextensiven Produkten als auch bei über proprietäre Kanäle vertriebenen Vermögensverwaltungsmandaten, teilweise kompensiert durch geringere Umsätze in der betrieblichen Altersvorsorge. Die Bruttoumsätze aus dem Bereich Unit-Linked trugen 38,9 % zum Gesamtumsatz des Bereichs Individualrentenversicherungen bei, verglichen mit 29,5 % im Marktdurchschnitt.
-- Property & Casualty (-246 Mio. Euro bzw. -3 %) auf 7.061 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis sank der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 103 Mio. Euro (-1 %), hauptsächlich bedingt durch einen Rückgang des Unternehmensgeschäfts (-76 Mio. Euro) aufgrund geringerer Volumina im Bereich Credit & Lifestyle Protection (-145 Mio. Euro) infolge einer höheren Selektivität, teilweise ausgeglichen durch ein Wachstum, das durch Tariferhöhungen vor allem in den Bereichen Kfz-Versicherung und Bau (+69 Mio. Euro) unterstützt wurde.
-- Health (+479 Mio. Euro bzw. +12 %) auf 4.356 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz im Bereich Health um 479 Mio. Euro (+12 %), was auf einen Anstieg im Kollektivgeschäft (+459 Mio. Euro) zurückzuführen ist, der auf den internationalen Markt sowie das Individualgeschäft (+20 Mio. Euro) zurückzuführen ist.
-- Sonstige (+76 Mio. Euro bzw. +55 %) auf 215 Mio. Euro. Der Bruttoumsatz von Sonstige stieg auf vergleichbarer Basis um 76 Mio. Euro, getragen von der AXA Banque France, hauptsächlich zurückzuführen auf eine positive Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen, die durch interne Zinsswaps mit der AXA Bank Belgium (neutral auf Gruppenebene) besichert werden. Der operative Nettoumsatzes im Banking-Bereich stieg leicht an (+2 Mio. Euro).
Die APE stiegen um 383 Mio. Euro (+21 %) auf 2.232 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis stiegen die APE um 384 Mio. Euro (+21 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Kollektivkrankenversicherungen (+365 Mio. Euro bzw. +86 %) aufgrund der starken Entwicklung des internationalen Marktes und Protection (+34 Mio. Euro bzw. +9 %), teilweise ausgeglichen durch die betriebliche Altersvorsorge (-53 Mio. Euro bzw. -33 %).
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 5,0 Punkte auf 29,5 %, was hauptsächlich auf den höheren Umsatz bei Kollektivkrankenversicherungen zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern verbesserte sich um 302 Mio. Euro (+15 %) auf 2.313 Mio. Euro:
-- Life & Savings (+136 Mio. Euro bzw. +13 %) auf 1.143 Mio. Euro, was in erster Linie auf eine höhere technische Nettomarge (+72 Mio. Euro) zurückzuführen ist, bedingt durch einer Verbesserung von Mortalitätsannahmen und eine günstige Entwicklung bei Forderungen, geringere allgemeine Aufwendungen (+35 Mio. Euro) und höhere Managementgebühren bei Unit-Linked (+21 Mio. Euro)
-- Property & Casualty (+113 Mio. Euro oder +12 %) auf 1.022 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch einen Rückgang der Aufwendungen (+109 Mio. Euro) aufgrund geringerer Provisionen in Einklang mit geringeren Umsätzen im Bereich Credit & Lifestyle Protection und einer höherer technischen Nettomarge (+40 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch aufgrund einer günstigen Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen, teilweise ausgeglichen durch höhere Aufwendungen für Naturkatastrophen. Die Netto-Kapitalerträge sanken um 36 Mio. Euro.
-- Health (+46 Mio. Euro bzw. +45 %) auf 149 Mio. Euro, was vor allem auf höhere Volumina zurückzuführen war, teilweise ausgeglichen durch höhere Akquisitionskosten
-- Sonstige (+7 Mio. Euro) auf 0 Mio. Euro, hauptsächlich durch Holding AXA France
Der Ertragsteueraufwand stieg um 157 Mio. Euro (+26 %) auf -755 Mio. Euro im Einklang mit einem höheren operativen Ergebnis vor Steuern in Verbindung mit negativen steuerlichen Einmaleffekten (-61 Mio. Euro).
Das operative Ergebnis stieg um 145 Mio. Euro (+10 %) auf 1.573 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn stieg um 38 Mio. Euro (+2 %) auf 1.704 Mio. Euro aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.
Der Jahresüberschuss stieg um 215 Mio. Euro (+15 %) auf 1.635 Mio. Euro aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns sowie des Gewinns aus der Aufgabe der Partnerschaft mit BNP Paribas (Natio), des nicht wiederkehrenden Effekts aus den regulatorischen Änderungen in Bezug auf die gesetzliche Rentenindexierung (+206 Mio. Euro) und der teilweisen Abschreibung der Nettoposition der aktiven latenten Steuern aufgrund der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 26 % im Jahr 2017, die in den kommenden Jahren wirksam wird (+52 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch eine ungünstige Änderung der beizulegenden Zeitwerte von Anlagefonds und Derivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, infolge von nachteiligen Marktbedingungen Ende 2018.
Europa
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 36.738 | 35.992 |
| Life & Savings | 15.679 | 15.215 |
| Property & Casualty | 15.760 | 15.633 |
| Health | 5.258 | 5.105 |
| Sonstige (b) | 41 | 39 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 1.146 | 1.034 |
| Neugeschäftswert-Marge | 49,6 % | 56,6 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 3.368 | 3.204 |
| Life & Savings | 1.117 | 1.127 |
| Property & Casualty | 1.834 | 1.827 |
| Health | 308 | 226 |
| Sonstige (b) | 108 | 24 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (755) | (807) |
| Minderheitsanteile | (84) | (78) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 2 | 7 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 2.532 | 2.326 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | 266 | 237 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 2.797 | 2.563 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (134) | (2) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (376) | (57) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (39) | (44) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (107) | (25) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 2.141 | 2.435 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 94,5 % | 94,6 % |
| Health Combined Ratio | 94,8 % | 96,1 % |
| Protection Combined Ratio | 96,7 % | 97,0 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht Bankgeschäften und Holdings.
EUROPA - SCHWEIZ
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 9.531 | 9.797 |
| Life & Savings | 6.534 | 6.727 |
| Property & Casualty | 2.992 | 3.070 |
| Health | 5 | 0 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 340 | 259 |
| Neugeschäftswert-Marge | 53,0 % | 66,4 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 943 | 1.014 |
| Life & Savings | 404 | 419 |
| Property & Casualty | 555 | 606 |
| Health | (16) | (11) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (177) | (202) |
| Minderheitsanteile | (4) | (4) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 762 | 809 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | 81 | 55 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 843 | 864 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (5) | (43) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (421) | - |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (26) | (28) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | - | - |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 391 | 792 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 87,0 % | 85,8 % |
| Health Combined Ratio | - | - |
| Protection Combined Ratio | 97,0 % | 97,2 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = CHF | 1,16 | 1,11 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
In den unten stehenden Ausführungen enthält die vergleichbare Basis in Bezug auf (i) die APE die Beiträge abgeschlossener Sparprodukte aus teilautonomen und autonomen Lösungen im Jahr 2017 und in Bezug auf (ii) den NBV die Netto-Anlagegebühren im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Sparkomponenten von teilautonomen und autonomen Lösungen im Jahr 2017, die in den APE und dem NBV im Jahr 2018 enthalten sind.
Der Bruttoumsatz sank um 266 Mio. Euro (-3 %) auf 9.531 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 106 Mio. Euro (+1 %):
-- Life & Savings (-193 Mio. Euro bzw. -3 %) auf 6.534 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Life & Savings um 62 Mio. Euro (+1 %), bedingt durch Kollektivlebensversicherungen dank höherer Einmalbeiträge von Bestandskunden
-- Property & Casualty (-78 Mio. Euro bzw. -3 %) auf 2.992 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 39 Mio. Euro (+1 %), hauptsächlich zurückzuführen auf das Unternehmensgeschäft infolge von höheren Volumina und Beitragsanpassungen im Bereich Arbeitsunfallversicherungen
-- Health (+5 Mio. Euro) auf 5 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Health um 5 Mio. Euro, zurückzuführen auf die Einführung des Geschäftsbereichs im zweiten Halbjahr 2017.
Die APE verbesserten sich um 80 Mio. Euro (+31 %) auf 340 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 15 Mio. Euro (+4 %) im Bereich Protection aufgrund höherer Umsätze bei Kollektivlebensversicherungen bei teilautonomen und autonomen Lösungen.
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 13,4 Punkte auf 53,0 %. Auf vergleichbarer Basis verbesserte sich die Neugeschäftswert-Marge um 0,1 Punkte infolge eines verbesserten Produktmixes bei kollektiven Vorsorgeverträgen hin zu teilautonomen und autonomen Lösungen, teilweise ausgeglichen durch Modelländerungen und Tarifsenkungen im Zusammenhang mit der Transformationen des Schweizer Kollektivlebensversicherungsgeschäfts.
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 71 Mio. Euro (-7 %) auf 943 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 34 Mio. Euro (-3 %):
-- Property & Casualty (-51 Mio. Euro bzw. -8 %) auf 555 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis vor Steuern bei Property & Casualty um 30 Mio. Euro (-5 %), da die Verbesserung der Combined Ratio im laufenden Jahr (-0,3 Prozentpunkte) infolge einer geringeren Kostenquote durch eine weniger günstige Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen (+1,5 Prozentpunkte) mehr als ausgeglichen wurde
-- Life & Savings (-15 Mio. Euro bzw. -4 %) auf 404 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen blieb das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings stabil, hauptsächlich bedingt durch eine höhere technische Nettomarge (+76 Mio. Euro) aufgrund verbesserter Sterblichkeits- und Invaliditätsmargen aus geringeren den Versicherten gutgeschriebenen Bonuszahlungen bei Kollektivlebensversicherungen und eine einmalige Auflösung von Rückstellungen für Versicherungsannuitäten bei individuellen Lebensversicherungen, teilweise ausgeglichen durch eine geringere Kapitalanlagemarge (-51 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund geringerer Erträge aus festverzinslichen Anlagen in Verbindung mit höheren Aufwendungen (-40 Mio. Euro), insbesondere durch Projektkosten im Zusammenhang mit der Transformation des Bestandsgeschäfts im Bereich Kollektivlebensversicherungen (-16 Mio. Euro)
-- Health (-5 Mio. Euro bzw. -42 %) auf -16 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern des Geschäftsfelds Health um 5 Mio. Euro (-48 %) aufgrund weiterer Investitionen infolge der Einführung des Geschäftsbereichs im zweiten Halbjahr 2017.
Der Ertragsteueraufwand sank um 25 Mio. Euro (-12 %) auf -177 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 18 Mio. Euro (-9 %) im Einklang mit einem geringeren operativen Ergebnis vor Steuern in Verbindung mit einer Senkung des Unternehmenssteuersatzes von 21 % auf 20 %.
Das operative Ergebnis sank um 46 Mio. Euro (-6 %) auf 762 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis um 17 Mio. Euro (-2 %).
Der bereinigte Gewinn sank um 21 Mio. Euro (-2 %) auf 843 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 12 Mio. Euro (+1 %), da das niedrigere operative Ergebnis durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne mehr als ausgeglichen wurde.
Der Jahresüberschuss sank um 401 Mio. Euro (-51 %) auf 391 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 386 Mio. Euro (-49 %), da ein höherer bereinigter Gewinn durch die einmaligen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Umwandlung des bestehenden Kollektivlebensversicherungsgeschäfts in ein teilautonomes Modell mehr als ausgeglichen wurde (-428 Mio. Euro).
EUROPA - DEUTSCHLAND
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 10.738 | 10.672 |
| Life & Savings | 3.559 | 3.696 |
| Property & Casualty | 4.006 | 3.879 |
| Health | 3.131 | 3.059 |
| Sonstige (b) | 41 | 39 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 340 | 361 |
| Neugeschäftswert-Marge | 53,0 % | 58,2 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 851 | 771 |
| Life & Savings | 190 | 201 |
| Property & Casualty | 438 | 419 |
| Health | 117 | 115 |
| Sonstige (b) | 107 | 36 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (238) | (221) |
| Minderheitsanteile | (4) | (1) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 2 | 7 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 612 | 556 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | 127 | 109 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 738 | 665 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (50) | 46 |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 27 | (87) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (4) | (4) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (4) | 2 |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 708 | 621 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 95,6 % | 96,0 % |
| Health Combined Ratio | 96,3 % | 96,3 % |
| Protection Combined Ratio | 97,6 % | 97,1 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht Bankgeschäften und Holdings.
Am 1. Oktober 2018 erhöhte AXA Deutschland ihren Anteil an Roland Rechtsschutz von 41 % auf 60 %. Infolgedessen wird Roland Rechtsschutz ab dem 1. Oktober 2018 konsolidiert. Die vergleichbare Basis für Property & Casualty im Jahr 2017 wurde im letzten Quartal 2017 um den Bruttoumsatz von Roland Rechtsschutz angepasst.
Am 31. Oktober 2018 hat AXA Deutschland den Verkauf eines Teils des Portfolios der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Die vergleichbare Basis von Life & Savings im Jahr 2017 in Bezug auf Bruttoumsatz, APE und NBV wurde entsprechend angepasst, um den Anteil dieses Geschäfts im Jahr 2017 auszuschließen.
Der Bruttoumsatz stieg um 65 Mio. Euro (+1 %) auf 10.738 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 104 Mio. Euro (+1 %):
-- Property & Casualty (+128 Mio. Euro bzw. +3 %) auf 4.006 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz bei Property & Casualty um 76 Mio. Euro (+2 %) bedingt durch das Privatkundengeschäft (+63 Mio. Euro), insbesondere bedingt durch Tariferhöhungen bei Schadenversicherungen und Kfz-Versicherungen, und das Unternehmensgeschäft (+16 Mio. Euro), vor allem durch höheres Neugeschäft bei KMU im Bereich SUH-Versicherungen
-- Life & Savings (-136 Mio. Euro bzw. -4 %) auf 3.559 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis ging der Bruttoumsatz von Life & Savings um 46 Mio. Euro (-1 %) zurück, hauptsächlich durch Protection & Savings (-58 Mio. Euro) sowie traditionelle Rentenversicherungen (-32 Mio. Euro), zurückzuführen auf den Rückgang des älteren Bestands im Einklang mit der Strategie, und Unit-Linked (-31 Mio. Euro). Dies wurde teilweise durch fortlaufendes Wachstum bei kapitalextensiven Produkten (+48 Mio. Euro) und durch Pure Protection (+28 Mio. Euro) ausgeglichen
-- Health (+72 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 3.131 Mio. Euro. Der Bruttoumsatz des Geschäftsfelds Health stieg auf einer vergleichbaren Basis um 72 Mio. Euro (+2 %), hauptsächlich aufgrund von fortgeführtem Wachstum im Segment öffentlicher Dienst und Tariferhöhungen in der Vollversicherung.
Die APE gingen um 21 Mio. Euro (-6 %) auf 340 Mio. Euro zurück. Auf einer vergleichbaren Basis gingen die APE um 20 Mio. Euro (-6 %) zurück, hauptsächlich zurückzuführen auf weniger Neugeschäft bei Health.
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 5,2 Punkte auf 53,0 %, hauptsächlich zurückzuführen auf einen geringeren Anteil von Neugeschäft und Modellanpassungen in Health, teilweise ausgeglichen durch eine Verbesserung der Profitabilität und einen höheren Anteil des Neugeschäfts von Pure Protection und kapitalextensiven Produkten.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 81 Mio. Euro (+10 %) auf 851 Mio. Euro:
-- Property & Casualty (+19 Mio. Euro bzw. +4 %) auf 438 Mio. Euro, zurückzuführen auf eine höhere Combined Ratio im laufenden Jahr (-0,3 Prozentpunkte) durch geringe Aufwendungen für Großschäden (-0,7 Punkte) und eine geringere Kostenquote (-0,3 Punkte) aufgrund geringerer Abschlusskosten, teilweise ausgeglichen durch höhere Aufwendungen für Naturereignisse (+0,8 Punkte), kombiniert mit einer günstigeren Entwicklung der Schadenrückstellungen aus den Vorjahren (-0,2 Punkte)
-- Life & Savings (-11 Mio. Euro bzw. -5 %) auf 190 Mio. Euro aufgrund höherer Abschreibungen von abgegrenzten Abschlusskosten infolge einer Änderung der Zinsannahmen sowie geringerer Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren aus geringeren Volumina
-- Health (+2 Mio. Euro oder +2 %) auf 117 Mio. Euro, was auf höhere Volumina zurückzuführen ist, während die Combined Ratio stabil bei 96,3 % blieb
-- Sonstige (+71 Mio. Euro) auf 107 Mio. Euro, bedingt durch Holdings (+71 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund höherer Kapitalanlageerträge infolge einer Sonderausschüttung eines Anlagefonds und des Rückgangs der Pensionskosten
Der Ertragsteueraufwand stieg um 17 Mio. Euro (+7 %) auf -238 Mio. Euro im Einklang mit einem höheren operativen Ergebnisses vor Steuern.
Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verringerten sich um 5 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro.
Das operative Ergebnis stieg um 56 Mio. Euro (+10 %) auf 612 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn stieg um 74 Mio. Euro (+11 %) auf 738 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines besseren operativen Ergebnisses und höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne, überwiegend aus Aktien.
Der Jahresüberschuss stieg um 86 Mio. Euro (+14 %) auf 708 Mio. Euro infolge eines höheren bereinigten Gewinns und des nicht wiederkehrenden Effekts der negativen Auswirkungen aus dem Jahr 2017 im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Teils des Portfolios der betrieblichen Altersversorgung, teilweise ausgeglichen durch eine unvorteilhafte Veränderung des beizulegenden Zeitwerts bei Investmentfonds hauptsächlich infolge von höheren Renditen von Unternehmenssanleihen und der nachteiligen Aktienmarktentwicklung Ende 2018 sowie durch Derivate zur Fremdwährungsabsicherung.
EUROPA - BELGIEN
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 3.359 | 3.310 |
| Life & Savings | 1.195 | 1.178 |
| Property & Casualty | 2.061 | 2.044 |
| Health | 103 | 87 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 64 | 56 |
| Neugeschäftswert-Marge | 66,5 % | 75,4 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 528 | 531 |
| Life & Savings | 281 | 253 |
| Property & Casualty | 246 | 286 |
| Health | 0 | (7) |
| Sonstige (b) | 1 | (2) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (125) | (174) |
| Minderheitsanteile | (0) | (0) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 403 | 357 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | 50 | 49 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 454 | 406 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (42) | 16 |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 3 | 34 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (2) | (4) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (40) | 23 |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 373 | 475 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 95,7 % | 93,6 % |
| Health Combined Ratio | 102,1 % | 110,2 % |
| Protection Combined Ratio | 96,0 % | 98,2 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht Holdings.
Der Bruttoumsatz stieg um 49 Mio. Euro (+1 %) auf 3.359 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 49 Mio. Euro (+1 %):
-- Property & Casualty (+17 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 2.061 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 17 Mio. Euro (+1 %), zurückzuführen auf das Unternehmensgeschäft (+21 Mio. Euro) im KMU- und Mittelstandssegment, hauptsächlich bedingt durch Tariferhöhungen, teilweise ausgeglichen durch das Privatkundengeschäft (-4 Mio. Euro), da Tariferhöhungen durch geringere Volumina mehr als ausgeglichen wurden
-- Life & Savings (+16 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 1.195 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz bei Life & Savings um 16 Mio. Euro (+1 %), zurückzuführen auf Rentenversicherungen (+14 Mio. Euro) infolge höherer Umsätze bei kapitalextensiven Produkten für Selbstständige sowie Protection (+9 Mio. Euro) insbesondere aus dem Kollektivgeschäft, teilweise ausgeglichen durch Unit-Linked (-6 Mio. Euro) im Einklang mit der Strategie zum Ausstieg aus dem Bereich Individualrentenversicherungen
-- Health (+16 Mio. Euro bzw. +18 %) auf 103 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Health um 16 Mio. Euro (+18 %), zurückzuführen auf neue Großaufträge im Kollektivgeschäft.
Die APE verbesserten sich um 8 Mio. Euro (+14 %) auf 64 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 8 Mio. Euro (+14 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Rentenversicherungen infolge stärkerer Umsätze bei kapitalextensiven Produkten für Selbstständige.
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 8,8 Punkte auf 66,5 %, was hauptsächlich auf den höheren Anteil von Altersvorsorgeprodukten für Selbstständige zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 3 Mio. Euro (-1 %) auf 528 Mio. Euro:
-- Life & Savings (+28 Mio. Euro bzw. +11 %) auf 281 Mio. Euro, zurückzuführen auf eine höhere Kapitalanlagemarge (+14 Mio. Euro), insbesondere bedingt durch geringere den Versicherten gutgeschriebene Zinsen und Bonuszahlungen sowie eine höhere technische Nettomarge (+12 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund einer günstigeren Entwicklung der Schadenrückstellungen aus den Vorjahren
-- Property & Casualty (-40 Mio. Euro bzw. -14 %) auf 246 Mio. Euro, vor allem aufgrund einer niedrigeren Combined Ratio im laufenden Jahr (+2,0 Punkte) infolge der weniger günstigen Witterungsbedingungen und höherer Großschäden, teilweise ausgeglichen durch eine geringere Kostenquote (-0,8 Punkte) durch das Kosteneinsparungsprogramm
-- Sonstige (+3 Mio. Euro) auf 1 Mio. Euro
-- Health (+7 Mio. Euro bzw.) auf 0 Mio. Euro aufgrund einer verbesserten Combined Ratio im laufenden Jahr (-9,2 Punkte) infolge eines besseren Schadenverlaufs.
Der Ertragsteueraufwand sank um 50 Mio. Euro (-28 %) auf -125 Mio. Euro aufgrund einer Senkung des Unternehmenssteuersatzes von 34 % auf 30 % in Verbindung mit einem positiven steuerlichen Einmaleffekt im Jahr 2018 (+14 Mio. Euro) und dem nicht wiederkehrenden Effekt einer an die Gruppe 2017 gezahlten Sonderdividende (+13 Mio. Euro).
Das operative Ergebnis stieg um 46 Mio. Euro (+13 %) auf 403 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn stieg um 48 Mio. Euro (+12 %) auf 454 Mio. Euro infolge eines höheren operativen Ergebnisses.
Der Jahresüberschuss sank um 102 Mio. Euro (-21 %) auf 373 Mio. Euro, da der höhere bereinigte Gewinn durch höhere Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit für Elternzeit- und Vorruhestandspläne, eine ungünstige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Anlagefonds vor dem Hintergrund ungünstiger Marktbedingungen und den nicht wiederkehrenden Effekt aus den Auswirkungen der Reduzierung der Nettoposition der latenten Steuern aufgrund der Senkung des Körperschaftsteuersatzes im Jahr 2017 mehr als ausgeglichen wurde.
EUROPA - GROSSBRITANNIEN & IRLAND
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 5.166 | 5.130 |
| Life & Savings | 57 | 57 |
| Property & Casualty | 3.369 | 3.372 |
| Health | 1.740 | 1.700 |
| Sonstige (b) | - | - |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 437 | 340 |
| Life & Savings | 3 | 12 |
| Property & Casualty | 250 | 228 |
| Health | 184 | 109 |
| Sonstige (b) | 0 | (10) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (56) | (58) |
| Minderheitsanteile | (0) | (0) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 381 | 282 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (6) | 13 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 375 | 295 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (23) | (32) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 21 | 7 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (4) | (4) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (3) | (22) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 366 | 243 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 98,4 % | 99,1 % |
| Health Combined Ratio | 91,2 % | 94,9 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht Holdings.
Der Bruttoumsatz stieg um 36 Mio. Euro (+1 %) auf 5.166 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 76 Mio. Euro (+1 %):
-- Property & Casualty (-3 Mio. Euro oder 0 %) auf 3.369 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die Bruttoumsatzerlöse bei Property & Casualty um 21 Mio. Euro (+1 %) in der Sparte Unternehmensgeschäft (+85 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von höherem Neugeschäft und Beitragsanpassungen, teilweise ausgeglichen durch das Individualgeschäft (-64 Mio. Euro) vorwiegend bei Property, bedingt durch geringere Volumina infolge von Beitragsanpassungen und das Auslaufen eines Plans
-- Health (+39 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 1.740 Mio. Euro. Der Bruttoumsatz des Geschäftsfelds Health stieg auf einer vergleichbaren Basis um 55 Mio. Euro (+3 %), hauptsächlich aufgrund von Tariferhöhungen und Volumenwachstum im internationalen Geschäft und in Großbritannien
-- Life & Savings - Architas blieb stabil bei 57 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis blieb der Bruttoumsatz von Life & Savings - Architas stabil.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 97 Mio. Euro (+28 %) auf 437 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 100 Mio. Euro (+29 %):
-- Property & Casualty (+21 Mio. Euro bzw. +9 %) auf 250 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern bei Property & Casualty um 23 Mio. Euro (+10 %), da eine höhere Combined Ratio im laufenden Jahr (+2,3 Prozentpunkte) insbesondere infolge höherer Aufwendungen für Naturereignisse, eine erhöhte Schwere der Kfz-Schadenfälle und höhere Aufwendungen aus Investitionen in Transformationsprogramme durch eine günstigere Entwicklung der Schadenrückstellungen aus den Vorjahren (-3,0 Punkte) mehr als ausgeglichen wurde
-- Health (+74 Mio. Euro bzw. +68 %) auf 184 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Health um 76 Mio. Euro (+69 %), zurückzuführen auf eine Verbesserung der Combined Ratio (-3,7 Punkte), hauptsächlich durch ein besseres Schadenmanagement und eine geringere Kostenquote (-1,3 Punkte)
-- Life & Savings - Architas (-10 Mio. Euro bzw. -78 %) auf 3 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings - Architas um 10 Mio. Euro
-- Sonstige (+10 Mio. Euro) auf 0 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Sonstige um 10 Mio. Euro insbesondere aufgrund geringerer Aufwendungen bei den britischen Holdings von AXA.
Der Ertragsteueraufwand sank um 2 Mio. Euro (-4 %) auf -56 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 2 Mio. Euro (-3 %), da der Effekt des höheren operativen Ergebnisses vor Steuern durch positive steuerliche Einmaleffekte mehr als ausgeglichen wurde (+9 Mio. Euro).
Das operative Ergebnis stieg um 99 Mio. Euro (+35 %) auf 381 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 102 Mio. Euro (+36 %).
Der bereinigte Gewinn stieg um 80 Mio. Euro (+27 %) auf 375 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 83 Mio. Euro (+28 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis, teilweise ausgeglichen durch geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne aufgrund höherer Wertminderungen von Aktien aufgrund ungünstiger Marktbedingungen Ende 2018.
Der Jahresüberschuss stieg um 122 Mio. Euro (+50 %) auf 366 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 125 Mio. Euro (+51 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns, geringerer Restrukturierungskosten, eines realisierten Gewinns aus dem Verkauf eines nicht konsolidierten Tochterunternehmens und einer günstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.
EUROPA - SPANIEN
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 2.525 | 2.365 |
| Life & Savings | 680 | 571 |
| Property & Casualty | 1.644 | 1.606 |
| Health | 202 | 188 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 88 | 73 |
| Neugeschäftswert-Marge | 79,5 % | 84,3 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 245 | 207 |
| Life & Savings | 71 | 61 |
| Property & Casualty | 152 | 131 |
| Health | 22 | 15 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (59) | (48) |
| Minderheitsanteile | (0) | (0) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 186 | 159 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | 6 | 4 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 192 | 163 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (5) | (2) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | - | (2) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (3) | (4) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (36) | (16) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 147 | 140 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 96,4 % | 97,5 % |
| Health Combined Ratio | 89,5 % | 92,8 % |
| Protection Combined Ratio | 94,0 % | 93,0 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Der Bruttoumsatz stieg um 161 Mio. Euro (+7 %) auf 2.525 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 161 Mio. Euro (+7 %):
-- Property & Casualty (+37 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 1.644 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 37 Mio. Euro (+2 %) durch das Unternehmensgeschäft (+22 Mio. Euro), insbesondere bedingt durch höhere Volumina und Tariferhöhungen bei SUH-Versicherungen und das Privatkundengeschäft (+16 Mio. Euro) aufgrund höherer Volumina bei Kfz-Versicherungen
-- Life & Savings (+109 Mio. Euro bzw. +19 %) auf 680 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz von Life & Savings um 109 Mio. Euro (+19 %), bedingt durch starke Umsätze bei Unit-Linked (+64 Mio. Euro), Rentenversicherungen (+26 Mio. Euro) aus kapitalextensiven Produkten und Protection (+21 Mio. Euro)
-- Health (+14 Mio. Euro bzw. +7 %) auf 202 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Health um 14 Mio. Euro (+7 %), zurückzuführen auf höhere Volumina und Beitragsanpassungen.
Die APE verbesserten sich um 15 Mio. Euro (+20 %) auf 88 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die APE um 15 Mio. Euro (+20 %), bedingt durch Unit-Linked (+8 Mio. Euro), Protection (+5 Mio. Euro) und kapitalextensive Produkte (+3 Mio. Euro)
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 4,7 Punkte auf 79,5 %, was hauptsächlich auf den höheren Anteil des Neugeschäfts von Sparprodukten zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 38 Mio. Euro (+18 %) auf 245 Mio. Euro:
-- Property & Casualty (+21 Mio. Euro bzw. +16 %) auf 152 Mio. Euro, was vor allem auf höhere Volumina in Verbindung mit einer günstigeren Entwicklung der Schadenrückstellungen aus den Vorjahren zurückzuführen war
-- Life & Savings (+10 Mio. Euro bzw. +16 %) auf 71 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch eine höhere technische Nettomarge bei Kollektivrentenprodukten auf eigene Rechnung
-- Health (+7 Mio. Euro bzw. +51 %) auf 22 Mio. Euro vor allem infolge eines besseren Schadenverlaufs.
Der Ertragsteueraufwand stieg um 12 Mio. Euro (+25 %) auf -59 Mio. Euro im Einklang mit einem höheren operativen Ergebnis vor Steuern.
Das operative Ergebnis stieg um 26 Mio. Euro (+17 %) auf 186 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn stieg um 28 Mio. Euro (+17 %) auf 192 Mio. Euro infolge eines höheren operativen Ergebnisses.
Der Jahresüberschuss stieg um 8 Mio. Euro (+5 %) auf 147 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns, teilweise ausgeglichen durch höhere Restrukturierungskosten infolge von Vorruhestandsplänen.
EUROPA - ITALIEN
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 5.418 | 4.719 |
| Life & Savings | 3.653 | 2.985 |
| Property & Casualty | 1.688 | 1.663 |
| Health | 77 | 70 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 315 | 284 |
| Neugeschäftswert-Marge | 30,7 % | 34,9 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 364 | 341 |
| Life & Savings | 169 | 181 |
| Property & Casualty | 193 | 156 |
| Health | 1 | 5 |
| Sonstige (b) | 0 | 0 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (101) | (105) |
| Minderheitsanteile | (75) | (72) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 188 | 164 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | 8 | 6 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 196 | 170 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (9) | 13 |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (5) | (9) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (24) | (10) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 158 | 164 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 94,4 % | 96,5 % |
| Health Combined Ratio | 101,0 % | 95,1 % |
| Protection Combined Ratio | 80,8 % | 82,9 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht Holdings.
Der Bruttoumsatz stieg um 699 Mio. Euro (+15 %) auf 5.418 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 699 Mio. Euro (+15 %):
-- Life & Savings (+668 Mio. Euro bzw. +22 %) auf 3.653 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz von Life & Savings um 668 Mio. Euro (+22 %), bedingt durch starke Umsätze bei kapitalextensiven Rentenversicherungen (+518 Mio. Euro), Protection (+107 Mio. Euro) insbesondere durch die Erholung der Umsätze der Banco Monte dei Paschi di Siena
-- Property & Casualty (+25 Mio. Euro bzw. +2 %) auf 1.688 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz bei Property & Casualty um 25 Mio. Euro (+2 %) aus dem Privatkundengeschäft (+13 Mio. Euro), bedingt durch gesteigertes Neugeschäft bei Property und im Unternehmensgeschäft (+12 Mio. Euro), vor allem durch höhere Volumina bei Agenturen
-- Health (+6 Mio. Euro bzw. +9 %) auf 77 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz bei Health um 6 Mio. Euro (+9 %), infolge einer starken Fokussierung auf Unternehmenskunden.
Die APE stiegen um 31 Mio. Euro (+11 %) auf 315 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die APE um 31 Mio. Euro (+11 %), bedingt durch starke Umsätze bei kapitalextensiven Rentenversicherungen (+28 Mio. Euro) insbesondere durch die Erholung der Umsätze der Banco Monte dei Paschi di Siena.
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 4,2 Punkte auf 30,7 %, hauptsächlich infolge des Rückgangs der künftigen Anlagemarge von Rentenversicherungen, zurückzuführen auf eine Ausweitung der Spreads von italienischen Staatsanleihen.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 22 Mio. Euro (+7 %) auf 364 Mio. Euro:
-- Property & Casualty (+37 Mio. Euro bzw. +24 %) auf 193 Mio. Euro, vor allem aufgrund einer Verbesserung der Combined Ratio des laufenden Jahres (-1,0 Punkte) aufgrund geringerer Großschäden und geringeren Aufwendungen für Naturkatastrophen sowie der Auswirkungen des Kosteneinsparungsprogramms, in Verbindung mit einer günstigeren Entwicklung der Schadenrückstellungen aus den Vorjahren (-1,1 Punkte)
-- Life & Savings (-11 Mio. Euro bzw. -6 %) auf 169 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch einen Rückgang der Anlagerenditen, teilweise ausgeglichen durch einen Rückgang der durchschnittlichen garantierten Mindestzinsen
-- Health (-4 Mio. Euro) auf 1 Mio. Euro.
Der Ertragsteueraufwand sank um 4 Mio. Euro (-4 %) auf -101 Mio. Euro, da der Effekt des höheren operativen Ergebnisses vor Steuern durch höhere positive steuerliche Einmaleffekte mehr als ausgeglichen wurde (+11 Mio. Euro).
Die Minderheitsanteile stiegen um 3 Mio. Euro (+4 %) auf -75 Mio. Euro infolge des Anstiegs des operativen Ergebnisses von AXA MPS.
Das operative Ergebnis stieg um 24 Mio. Euro (+15 %) auf 188 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn stieg um 26 Mio. Euro (+15 %), hauptsächlich infolge eines höheren operativen Ergebnisses.
Der Jahresüberschuss sank um 6 Mio. Euro (-4 %) auf 158 Mio. Euro, da ein höherer bereinigter Gewinn durch eine ungünstige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, und höhere Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit Vorruhestandsplänen mehr als ausgeglichen wurde.
Asien
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 8.973 | 8.985 |
| Life & Savings | 5.780 | 5.702 |
| Property & Casualty | 1.245 | 1.313 |
| Health | 1.947 | 1.970 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 1.520 | 1.510 |
| Neugeschäftswert-Marge | 62,2 % | 70,6 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 1.156 | 1.187 |
| Life & Savings | 665 | 679 |
| Property & Casualty | 68 | 60 |
| Health | 426 | 448 |
| Sonstige (b) | (3) | (0) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (219) | (257) |
| Minderheitsanteile | (7) | (7) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 171 | 166 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 1.101 | 1.089 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (34) | 23 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 1.067 | 1.111 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (53) | (59) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 4 | (0) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (18) | (16) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (13) | (9) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 987 | 1.028 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 97,1 % | 97,6 % |
| Health Combined Ratio | 78,8 % | 78,3 % |
| Protection Combined Ratio | 86,8 % | 86,7 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht der Holding.
ASIEN - JAPAN
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 4.564 | 4.647 |
| Life & Savings | 3.203 | 3.252 |
| Health | 1.361 | 1.395 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 546 | 441 |
| Neugeschäftswert-Marge | 97,8 % | 112,1 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 695 | 719 |
| Life & Savings | 300 | 298 |
| Health | 395 | 421 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (189) | (215) |
| Minderheitsanteile | (7) | (7) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 499 | 497 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | 8 | 9 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 507 | 506 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (40) | (8) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 4 | - |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | - | (2) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 471 | 497 |
| Health Combined Ratio | 72,0 % | 71,1 % |
| Protection Combined Ratio | 87,7 % | 88,1 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = JPY | 130 | 127 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Der Bruttoumsatz sank um 83 Mio. Euro (-2 %) auf 4.564 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 48 Mio. Euro (+1 %):
-- Life & Savings (-49 Mio. Euro bzw. -2 %) auf 3.203 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis. stieg der Bruttoumsatz von Life & Savings um 43 Mio. Euro (+1 %), hauptsächlich zurückzuführen auf den Erfolg des im ersten Quartal 2018 eingeführten Produkts Follow-up Life Protection (+145 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch anhaltend geringes Neugeschäft bei dem kapitalextensiven Produkt Single Premium Whole Life (-109 Mio. Euro)
-- Health (-34 Mio. Euro bzw. -2 %) auf 1.361 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz von Health um 5 Mio. Euro (0 %), hauptsächlich aufgrund von Medical Whole Life-Produkten, insbesondere aufgrund des Erfolgs von New Medical Care-Produkten, teilweise ausgeglichen durch geringeres Neugeschäft aus dem Produkt Medical Term.
Die APE stiegen um 105 Mio. Euro (+24 %) auf 546 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 121 Mio. Euro (+27 %), hauptsächlich zurückzuführen auf den Erfolg des im ersten Quartal 2018 eingeführten Produkts Follow-up Life Protection.
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 14,3 Punkte auf 97,8 %, was hauptsächlich auf das verbesserte Neugeschäft im Bereich Protection zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 24 Mio. Euro (-3 %) auf 695 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 5 Mio. Euro (-1 %):
-- Health (-26 Mio. Euro bzw. -6 %) auf 395 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis vor Steuern von Health um 15 Mio. Euro (-3 %), hauptsächlich infolge höherer Verwaltungskosten (-18 Mio. Euro)
-- Life & Savings (+2 Mio. Euro bzw. +1 %) auf 300 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings um 10 Mio. Euro (+3 %), was hauptsächlich auf höhere Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren (+54 Mio. Euro) zurückzuführen ist, vor allem bedingt durch Bestandswachstum und Neugeschäft sowie eine höhere technischen Nettomarge (+12 Mio. Euro) hauptsächlich infolge von Bestandswachstum, teilweise ausgeglichen durch höre Aufwendungen (-54 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund von Volumenwachstum in Verbindung mit dem nicht wiederkehrenden Effekt der Umstrukturierung einer Pensionskasse.
Der Ertragsteueraufwand sank um 26 Mio. Euro (-12 %) auf -189 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 21 Mio. Euro (-10 %) aufgrund positiver steuerlicher Einmaleffekte (+18 Mio. Euro) und eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern.
Das operative Ergebnis stieg um 2 Mio. Euro (0 %) auf 499 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 16 Mio. Euro (+3 %).
Der bereinigte Gewinn stieg um 1 Mio. Euro (0 %) auf 507 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 15 Mio. Euro (+3 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses.
Der Jahresüberschuss sank um 27 Mio. Euro (-5 %) auf 471 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 13 Mio. Euro (-3 %), da ein höherer bereinigter Gewinn in Verbindung mit einer günstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten zur Zinsabsicherung, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, durch eine unvorteilhafte Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Anlagefonds hauptsächlich infolge von nachteiligen Bedingungen auf dem Aktienmarkt Ende 2018 mehr als ausgeglichen wurden.
ASIEN - HONGKONG
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 3.305 | 3.170 |
| Life & Savings | 2.521 | 2.384 |
| Property & Casualty | 240 | 256 |
| Health | 545 | 530 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 456 | 456 |
| Neugeschäftswert-Marge | 47,2 % | 63,8 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 404 | 412 |
| Life & Savings | 358 | 367 |
| Property & Casualty | 22 | 19 |
| Health | 25 | 27 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (13) | (20) |
| Minderheitsanteile | - | - |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 391 | 392 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (2) | 2 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 389 | 393 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (5) | 1 |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | - | (0) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (15) | (15) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (13) | (5) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 357 | 373 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 95,5 % | 96,2 % |
| Health Combined Ratio | 95,6 % | 95,2 % |
| Protection Combined Ratio | 85,4 % | 84,9 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = HKD | 9,26 | 8,80 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Der Bruttoumsatz stieg um 135 Mio. Euro (+4 %) auf 3.305 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 305 Mio. Euro (+10 %):
-- Life & Savings (+137 Mio. Euro bzw. +6 %) auf 2.521 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz von Life & Savings um 266 Mio. Euro (+11 %), zurückzuführen vor allem auf Protection (+176 Mio. Euro) und Rentenversicherungen (+67 Mio. Euro) infolge verbesserten Neugeschäfts und Bestandswachstums, sowie Unit-Linked (+23 Mio. Euro) aufgrund höherer Einmalbeiträge
-- Health (+15 Mio. Euro bzw. +3 %) auf 545 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Health um 43 Mio. Euro (+8 %), hauptsächlich zurückzuführen auf höhere Volumina in Verbindung mit Tariferhöhungen im Individual- und Kollektivgeschäft
-- Property & Casualty (-16 Mio. Euro bzw. -6 %) auf 240 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 4 Mio. Euro (-1 %), hauptsächlich zurückzuführen auf das geringeres Neugeschäft bei privaten Kfz-Versicherungen im Zusammenhang mit Preisanpassungsmaßnahmen und weniger Vertragsverlängerungen im Unternehmensgeschäft.
Die APE blieben stabil bei 456 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis erhöhten sich die APE um 23 Mio. Euro (+5 %), zurückzuführen auf höhere Umsätze bei Rentenversicherungen (+23 Mio. Euro) aufgrund der erfolgreichen Einführungen eines neuen Produkts im ersten Quartal 2018 und bei Health (+6 Mio. Euro) aus dem Kollektivgeschäft, teilweise ausgeglichen durch geringere Umsätze bei Unit-Linked (-4 Mio. Euro).
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 16,6 Punkte auf 47,2 %, hauptsächlich zurückzuführen auf einen höheren Umsatz bei Rentenversicherungen in Verbindung mit der Neugestaltung eines Vorsorgeprodukts mit Fokus auf profitablem Volumenwachstum.
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 8 Mio. Euro (-2 %) auf 404 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 12 Mio. Euro (+3 %):
-- Life & Savings (-9 Mio. Euro bzw. -2 %) auf 358 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings um 9 Mio. Euro (+2 %), was hauptsächlich auf Volumenwachstum und den nicht wiederkehrenden Effekt einer Bilanzierungsinkongruenz zurückzuführen ist, teilweise ausgeglichen durch höhere Projektkosten
-- Health (-2 Mio. Euro bzw. -8 %) auf 25 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Health um 1 Mio. Euro (-3 %), hauptsächlich infolge höherer Projektkosten
-- Property & Casualty (+3 Mio. Euro bzw. +18 %) auf 22 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern von Property & Casualty um 4 Mio. Euro (+24 %), was hauptsächlich auf den nicht wiederkehrenden Effekt eines ungünstigeren Schadenverlaufs bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden im Jahr 2017 zurückzuführen ist, teilweise ausgeglichen von den negativen Auswirkungen durch Taifun Mangkhut.
Der Ertragsteueraufwand sank um 8 Mio. Euro (-38 %) auf -13 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 7 Mio. Euro (-34 %), da der Effekt des höheren operativen Ergebnisses vor Steuern durch höhere positive steuerliche Einmaleffekte mehr als ausgeglichen wurde.
Das operative Ergebnis blieb stabil bei 391 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis um 20 Mio. Euro (+5 %).
Der bereinigte Gewinn sank um 4 Mio. Euro (-1 %) auf 389 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 16 Mio. Euro (+4 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses.
Der Jahresüberschuss sank um 17 Mio. Euro (-4 %) auf 357 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 1 Mio. Euro (0 %) aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns, teilweise ausgeglichen durch höhere Restrukturierungskosten und eine ungünstigere Änderung der beizulegenden Zeitwerte von Anlagefonds und Derivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.
ASIEN - HIGH POTENTIALS
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 153 | 180 |
| Life & Savings | 56 | 66 |
| Property & Casualty | 58 | 72 |
| Health | 39 | 42 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 517 | 613 |
| Neugeschäftswert-Marge | 37,9 % | 45,8 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 6 | 4 |
| Life & Savings | 8 | 14 |
| Property & Casualty | (8) | (10) |
| Health | 6 | (0) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (2) | 1 |
| Minderheitsanteile | 0 | 0 |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 171 | 166 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 176 | 171 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (40) | 14 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 136 | 185 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (8) | (54) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | - | (0) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (2) | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | - | (2) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 126 | 129 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 114,3 % | 115,2 % |
| Health Combined Ratio | 90,1 % | 102,5 % |
| Protection Combined Ratio | 103,9 % | 94,8 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Konsolidierungskreis: (i) Tochtergesellschaft im Bereich Property & Casualty in Thailand und Tochtergesellschaft in der Sparte Life & Savings außerhalb des Bancassurance-Bereichs in Indonesien (jeweils zu 100 %); (ii) China, Thailand Life & Savings, Philippinen und die Tochtergesellschaft in der Sparte Life & Savings innerhalb des Bankassurance-Bereichs in Indonesien sind nach der Equity-Methode konsolidiert und tragen nur zum operativen Ergebnis, bereinigtem Gewinn und Jahresüberschuss bei.
Der Bruttoumsatz sank um 26 Mio. Euro (-15 %) auf 153 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verringerte sich der Bruttoumsatz um 17 Mio. Euro (-10 %):
-- Property & Casualty (-14 Mio. Euro bzw. -20 %) auf 58 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 14 Mio. Euro (-20 %) in Thailand infolge von geringeren Umsätzen bei Schadenversicherungen für Unternehmenskunden und Kfz-Versicherungen für Privatkunden infolge der Entscheidung, das Volumen unrentabler Portfolios zu reduzieren
-- Life & Savings (-9 Mio. Euro bzw. -14 %) auf 56 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Bruttoumsatz von Life & Savings um 3 Mio. Euro (-4 %) in Indonesien, bedingt durch Protection (-3 Mio. Euro), hauptsächlich infolge geringeren Neugeschäfts
-- Health (-3 Mio. Euro bzw. -7 %) auf 39 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis blieb der Bruttoumsatz im Bereich Health stabil, da geringere Umsätze in Thailand (-3 Mio. Euro) aufgrund des Abbaus von unrentablen Verträgen durch höhere Umsätze in Indonesien (+3 Mio. Euro) aus Bestandswachstum ausgeglichen wurden.
Die APE verschlechterten sich um 96 Mio. Euro (-16 %) auf 517 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterten sich die APE um 74 Mio. Euro (-12 %):
-- China (-54 Mio. Euro bzw. -20 %) auf 215 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis gingen die APE um 49 Mio. Euro (-18 %) zurück, was auf geringe Umsätze mit traditionellen Rentenversicherungen zurückzuführen ist (-65 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch verbesserte Umsätze mit Vorsorgeprodukten mit höherer Marge (+11 Mio. Euro)
-- Thailand (-22 Mio. Euro bzw. -13 %) auf 140 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterten sich die APE um 22 Mio. Euro (-14 %), zurückzuführen auf Protection (-21 Mio. Euro), was auf geringere Umsätze mit geringmargigen Produkten in Verbindung mit geringeren Umsätzen bei traditionellen Rentenversicherungen (-5 Mio. Euro) im Anschluss an den nicht wiederkehrenden Effekt aus Umsätzen eines im ersten Halbjahr 2017 eingeführten Produkts zurückzuführen ist, teilweise ausgeglichen durch höhere Umsätze bei Unit-Linked (+7 Mio. Euro) im Anschluss an erfolgreiche Marketingkampagnen
-- Indonesien (-22 Mio. Euro bzw. -17 %) auf 111 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterten sich die APE um 10 Mio. Euro (-7 %), zurückzuführen auf weniger Neugeschäft in den Bereichen Maklergeschäft und Telemarketing
-- Philippinen (+2 Mio. Euro bzw. +4 %) auf 52 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 7 Mio. Euro (+13 %) hauptsächlich aufgrund von Protection (+6 Mio. Euro) infolge der starken Performance in den Bankassurance- und Maklerkanälen.
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 7,9 Punkte auf 37,9 %. Auf einer vergleichbaren Basis sank die Neugeschäftswert-Marge um 5,0 Punkte, da eine günstige Veränderung des Geschäftsmixes in China und Thailand durch ungünstige Annahmenanpassungen mehr als ausgeglichen wurde.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 2 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 3 Mio. Euro:
-- Life & Savings (-6 Mio. Euro) auf 8 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings in Indonesien um 5 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund weniger günstiger Annahmenanpassungen
-- Health (+6 Mio. Euro) auf 6 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Health um 6 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf Indonesien (+5 Mio. Euro) durch die Einstellung unrentabler Produkte in Verbindung mit einem günstigen Portfoliowachstum
-- Property & Casualty (+2 Mio. Euro) auf -8 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Property & Casualty in Thailand um 2 Mio. Euro.
Der Ertragsteueraufwand stieg um 2 Mio. Euro auf -2 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 2 Mio. Euro aufgrund von Indonesien (-1 Mio. Euro) und Thailand (-1 Mio. Euro) im Einklang mit einem höheren operativen Ergebnis vor Steuern.
Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verbesserten sich um 6 Mio. Euro (+3 %) auf 171 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen um 13 Mio. Euro (+8 %):
-- China (+43 Mio. Euro) auf 57 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund einer günstigen Änderung des Geschäftsmixes sowie der positiven Auswirkungen von aktualisierten finanziellen Annahmen zur technischen Nettomarge
-- Thailand (-32 Mio. Euro bzw. -38 %) auf 54 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der negativen Auswirkungen von aktualisierten Annahmen zu technischen Rückstellungen
-- Indonesien (-1 Mio. Euro bzw. -1 %) auf 39 Mio. Euro
-- Philippinen (+2 Mio. Euro bzw. +11 %) auf 22 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren und einer höheren Anlagemarge infolge des Portfoliowachstums sowie eines günstigeren Schadenverlaufs.
Das operative Ergebnis stieg um 5 Mio. Euro (+3 %) auf 176 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 14 Mio. Euro (+8 %).
Der bereinigte Gewinn sank um 49 Mio. Euro (-26 %) auf 136 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 41 Mio. Euro (-22 %), da das höhere operative Ergebnis durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsverluste in China, hauptsächlich durch die negative Performance des Aktienmarkts, mehr als ausgeglichen wurde.
Der Jahresüberschuss sank um 3 Mio. Euro (-2 %) auf 126 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 5 Mio. Euro (+4 %), da ein niedrigerer bereinigter Gewinn durch eine günstige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von festverzinslichen Anlagen in China und eine weniger ungünstige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzanlagen in Thailand und Indonesien mehr als ausgeglichen wurde.
AXA XL
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) |
| Bruttoumsatz (b) | 6.287 | 2.512 |
| Life & Savings | 45 | - |
| Schaden- und Unfallversicherungen | 3.354 | 1.629 |
| Schaden- und Unfallversicherungen in Spezialmärkten | 1.794 | 884 |
| Schaden- und Unfallrückversicherungen | 1.093 | - |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | (178) | 105 |
| Life & Savings | 5 | - |
| Schaden- und Unfallversicherungen | 103 | 105 |
| Schaden- und Unfallrückversicherungen | (277) | - |
| Sonstige (c) | (10) | - |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (70) | (35) |
| Minderheitsanteile | 18 | (1) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | (3) | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | (233) | 70 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (27) | 32 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | (260) | 102 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (63) | (36) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (29) | (6) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (10) | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (67) | (0) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | (428) | 60 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 108,6 % | 102,9 % |
| Protection Combined Ratio | 89,2 % | - |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(c) Sonstige entspricht Holdings.
Die Übernahme der XL Group wurde am 12. September 2018 abgeschlossen, und die XL Group wurde ab dem 1. Oktober 2018 voll konsolidiert.
Das Unternehmen wird als Teil eines neuen Segments namens AXA XL ausgewiesen, das die XL Group, AXA Corporate Solutions Assurance und AXA Art umfasst. In den folgenden Kommentaren beinhaltet die vergleichbare Basis den Beitrag der XL Group zum Bruttoumsatz im vierten Quartal 2017.
Der Bruttoumsatz stieg um 3.774 Mio. Euro (+150 %) auf 6.287 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 598 Mio. Euro (+10 %):
-- Schaden- und Unfallversicherungen (+1.726 Mio. Euro bzw. +106 %) auf 3.354 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Schaden- und Unfallrückversicherungen um 395 Mio. Euro (+13 %) aufgrund starken Geschäftswachstums und Beitragserhöhungen bei Unfallversicherungen in Nordamerika (+203 Mio. Euro bzw. +106 %) und Schadenversicherungen (+168 Mio. Euro bzw. +19 %)
-- Schaden- und Unfallversicherungen in Spezialmärkten (+910 Mio. Euro bzw. +103 %) auf 1.794 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Schaden- und Unfallversicherungen in Spezialmärkten um 55 Mio. Euro (+3 %), hauptsächlich zurückzuführen auf Neugeschäft bei politischen Risiken (+42 Mio. Euro bzw. +63 %)
-- Schaden- und Unfallrückversicherungen (+1.093 Mio. Euro bzw. +100 %) auf 1.093 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis stieg der Bruttoumsatz bei Schaden- und Unfallrückversicherungen um 155 Mio. Euro (+16 %) durch Erhöhung des auf einen großen spartenübergreifenden Quotenrückversicherungsvertrag entfallenden Anteils
-- Life & Savings (+45 Mio. Euro bzw. +100 %) auf 45 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verringerte sich der Bruttoumsatz von Life & Savings um 6 Mio. Euro (-12 %), da sich das zugrunde liegende Geschäft in Abwicklung befindet.
Das berichtete operative Ergebnis vor Steuern betrug -178 Mio. Euro:
-- Das berichtete Ergebnis im Bereich Property & Casualty belief sich auf -174 Mio. Euro, beeinflusst durch erhebliche Belastungen aus Naturkatastrophen im vierten Quartal 2018 insbesondere durch kalifornische Waldbrände (-335 Mio. Euro) und Hurrikan Michael (-261 Mio. Euro) in den USA sowie durch sonstige Ereignisse (-120 Mio. Euro). Ohne die Belastungen im Zusammenhang mit den kalifornischen Waldbränden und Hurrikan Michael hätte das operative Ergebnis vor Steuern +422 Mio. Euro betragen, einschließlich Nettokapitalerträgen von +346 Mio. Euro
-- Das berichtete Ergebnis im Bereich Life & Savings lag bei 5 Mio. Euro
-- Das berichtete Ergebnis bei Sonstige lag bei -10 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung.
Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand betrug -70 Mio. Euro und spiegelt das positive operative Ergebnis vor Steuern der AXA XL-Gesellschaften mit Sitz außerhalb der USA wider.
Die berichteten Minderheitsanteile lagen bei +18 Mio. Euro.
Das berichtete operative Ergebnis betrug -233 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn lag bei -260 Mio. Euro und spiegelt das operative Ergebnis (-233 Mio. Euro) sowie realisierte Veräußerungsgewinne wider, die durch Wertminderungen, hauptsächlich auf Eigenkapitalinstrumente in den USA, mehr als ausgeglichen wurden.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss betrug -428 Mio. Euro und spiegelt den bereinigten Gewinn (-260 Mio. Euro), Integrations- und Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit der Übernahme der XL Group (-67 Mio. Euro), ungünstige Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Anlagefonds (-37 Mio. Euro), außergewöhnliche Aktivitäten (-29 Mio. Euro), die hauptsächlich auf den Rückkauf von Fremdkapital im Rahmen der Übernahme der XL Group zurückzuführen sind, und die Abschreibung erworbener Vertriebsnetze (-10 Mio. Euro) wider.
Vereinigte Staaten
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 16.483 | 16.911 |
| Life & Savings | 13.723 | 14.154 |
| Health | 54 | 57 |
| Sonstige (b) | 2.706 | 2.700 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 1.471 | 1.799 |
| Neugeschäftswert-Marge | 23,0 % | 23,4 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 1.897 | 1.392 |
| Life & Savings | 1.431 | 863 |
| Health | (30) | (27) |
| Sonstige (b) | 496 | 556 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (272) | (7) |
| Minderheitsanteile | (500) | (250) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 1.125 | 1.135 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (11) | (60) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 1.114 | 1.075 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (82) | 96 |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 16 | 268 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (3.006) | (2) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (27) | (21) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | (1.986) | 1.415 |
| Health Combined Ratio | 169,6 % | 146,9 % |
| Protection Combined Ratio | 106,2 % | 112,7 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = USD | 1,18 | 1,13 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht Asset-Management-Aktivitäten und Holdings.
Die hier ausgewiesenen Ergebnisse unseres US-Segments werden auf der Grundlage von IFRS dargestellt und stellen nicht die US-GAAP-Ergebnisse von AXA Equitable Holdings, Inc. ("AEH") (einschließlich AllianceBernstein) dar und sind auch nicht als solche zu verstehen. AEH berichtet als US-amerikanische Aktiengesellschaft nach US-GAAP in Übereinstimmung mit den Regeln der US Securities and Exchange Commission ("SEC"). Weitere Informationen über die Finanzergebnisse von AEH und andere öffentliche Berichte finden Sie auf der SEC-Website unter www.sec.gov.
VEREINIGTE STAATEN - LIFE & SAVINGS
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 13.777 | 14.210 |
| Life & Savings | 13.723 | 14.154 |
| Health | 54 | 57 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 1.471 | 1.799 |
| Neugeschäftswert-Marge | 23,0 % | 23,4 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 1.206 | 707 |
| Life & Savings | 1.431 | 863 |
| Health | (30) | (27) |
| Sonstige (b) | (195) | (129) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (149) | 145 |
| Minderheitsanteile | (203) | (0) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 853 | 852 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (11) | (60) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 842 | 792 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (82) | 96 |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 19 | 135 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (1.057) | (2) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (26) | (14) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | (305) | 1.006 |
| Health Combined Ratio | 169,6 % | 146,9 % |
| Protection Combined Ratio | 106,2 % | 112,7 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = USD | 1,18 | 1,13 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht Holdings.
Der Bruttoumsatz sank um 434 Mio. Euro (-3 %) auf 13.777 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 190 Mio. Euro (+1 %):
-- Life & Savings (-431 Mio. Euro bzw. -3 %) auf 13.723 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis stieg der Bruttoumsatz von Life & Savings um 191 Mio. Euro (1 %), hauptsächlich bei Unit-Linked (+120 Mio. Euro) aufgrund höherer Umsätze von Variable Annuities ohne GMxB insbesondere im zweiten Halbjahr 2018 und Anlagefonds und Sonstigen (+69 Mio. Euro) aufgrund höherer Beratungsumsätze infolge günstiger Aktienmarktbedingungen in den ersten neun Monaten 2018
-- Health (-3 Mio. Euro bzw. -6 %) auf 54 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Bruttoumsatz von Health um 1 Mio. Euro (-1 %).
Die APE verschlechterten sich um 328 Mio. Euro (-18 %) auf 1.471 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis verbesserten sich die APE um 85 Mio. Euro (+6 %), hauptsächlich bei Anlagefonds und Sonstigen (+41 Mio. Euro) infolge höherer Beratungsumsätze dank günstigerer Bedingungen am Aktienmarkt in den ersten neun Monaten 2018, Unit-Linked (+15 Mio. Euro) infolge höherer Umsätze von Variable Annuities ohne GMxB insbesondere im zweiten Halbjahr 2018 und Protection (+14 Mio. Euro) infolge höherer Umsätze bei Leistungen an Arbeitnehmer.
Die Neugeschäftswert-Marge sank um 0,4 Punkte auf 23,0 %, was vor allem auf einen weniger günstigen Produktmix bei Unit-Linked zurückzuführen ist, teilweise ausgeglichen durch günstige Aktualisierungen der finanziellen Annahmen.
Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 499 Mio. Euro (+71 %) auf 1.206 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 553 Mio. Euro (+78 %):
-- Life & Savings (+568 Mio. Euro bzw. +66 %) auf 1.431 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings um 0,6 Mrd. Euro (+73 %), was vor allem zurückzuführen war auf positive Auswirkungen von Modell- und Annahmenaktualisierungen im Jahr 2018 (+0,3 Mrd. Euro) in Verbindung mit dem nicht wiederkehrenden Effekt der ungünstigen Modell- und Annahmenänderungen aus dem Jahr 2017 (+0,1 Mrd. Euro), eine höhere Nettoinvestitionsmarge (+0,1 Mrd. Euro), die durch Variable Annuities ohne GMxB aus einer höheren durchschnittlichen Vermögensbasis bedingt war, und höhere Verwaltungsgebühren bei fondsgebundenen Produkten (+0,1 Mrd. Euro), die hauptsächlich auf höheren durchschnittlichen Salden aus fondsgebundenen Produkten beruhen
-- Sonstige (-66 Mio. Euro bzw. -51 %) auf -195 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 74 Mio. Euro (-58 %), hauptsächlich bedingt durch höhere Finanzaufwendungen insbesondere aus der Umschuldung im Rahmen des Börsengangs von AXA Equitable Holdings, Inc.
-- Health (-3 Mio. Euro bzw. -12 %) auf -30 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 5 Mio. Euro (-17 %).
Der Ertragsteueraufwand stieg um 294 Mio. Euro auf -149 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 301 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund geringerer positiver steuerlicher Einmaleffekte (+37 Mio. Euro in 2018 ggü. +202 Mio. Euro in 2017) und eines höheren operativen Ergebnisses vor Steuern.
Minderheitsanteile stiegen um 203 Mio. Euro auf -203 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen die Minderheitsanteile um 212 Mio. Euro durch einen Rückgang der durchschnittlichen Beteiligung der AXA Gruppe im Jahresverlauf von 100 % zum 31. Dezember 2017 auf 80,8 % zum 31. Dezember 2018 infolge des im Mai 2018 abgeschlossenen Börsengangs von AXA Equitable Holdings, Inc. sowie des Zweitangebots und des verbundenen, im November 2018 abgeschlossenen Aktienrückkaufs.
Das operative Ergebnis stieg um 2 Mio. Euro (0 %) auf 853 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis um 40 Mio. Euro (+5 %).
Der bereinigte Gewinn stieg um 50 Mio. Euro (+6 %) auf 842 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 88 Mio. Euro (+11 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis und niedrigere realisierte Netto-Veräußerungsverluste.
Der Jahresüberschuss sank um 1.310 Mio. auf -305 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 1.324 Mio. Euro infolge der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts (-1.057 Mio. Euro), einer negativen Änderung der beizulegenden Zeitwerte von Anlagefonds und Zinsderivaten zur Absicherung von strukturierten Produkten (-181 Mio. Euro), welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, sowie höherer Restrukturierungskosten und außergewöhnlicher Aktivitäten (-128 Mio. Euro) im Zusammenhang mit dem Börsengang und Zweitangebot von AXA Equitable Holdings, Inc.
VEREINIGTE STAATEN - AB
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 2.706 | 2.700 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 691 | 685 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (123) | (152) |
| Minderheitsanteile | (297) | (250) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | - | - |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 271 | 283 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | - | - |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 271 | 283 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | - | - |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (2) | 133 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (1.949) | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (1) | (7) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | (1.681) | 410 |
| Durchschnittliches verwaltetes Vermögen (in Mrd. Euro) | 467 | 469 |
| Asset-Management-Gebühren (in Bp.) | 40,7 | 39,8 |
| Zugrunde liegende Kostendeckungsquote | 70,8 % | 71,8 % |
| Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = USD | 1,18 | 1,13 |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 2.821 Mio. Euro vor konzerninternen Verrechnungen.
Das verwaltete Vermögen (Asset under Management, "AuM") sank gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2017 um 10 Mrd. Euro auf 459 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2018. Dies ist auf ungünstige Markteffekte in Höhe von -25 Mrd. Euro nach den Marktturbulenzen Ende 2018 sowie Nettoabflüsse in Höhe von -7 Mrd. Euro zurückzuführen, da die Zuflüsse bei Privatkunden durch Abflüsse in institutionelle Altersvorsorgeprodukte mit niedrigeren Margen mehr als ausgeglichen wurden, teilweise ausgeglichen durch positive Wechselkurseffekte in Höhe von +23 Mrd. Euro.
Die Asset-Management-Gebühren (in Bp.) stiegen um 0,9 Bp. auf 40,7 Bp. hauptsächlich infolge eines günstigeren Geschäftsmixes und eines höheren durchschnittlichen verwalteten Vermögens bei Retailanlegern und Privatkunden.
Der Bruttoumsatz stieg um 6 Mio. Euro (0 %) auf 2.706 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis stieg der Bruttoumsatz um 129 Mio. Euro (+5 %), was hauptsächlich auf höhere Managementgebühren (+118 Mio. Euro) infolge eines höheren durchschnittlichen verwalteten Vermögens und höhere durchschnittliche Managementgebühren-Bp., höhere Performance-Gebühren und höhere Vertriebsgebühren hauptsächlich von Anlagefonds für Privatanleger zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis vor Steuern verbesserte sich um 6 Mio. Euro (+1 %) auf 691 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern um 37 Mio. Euro (+5 %), hauptsächlich bedingt durch höhere Umsätze und den nicht wiederkehrenden Effekt von einmaligen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Immobilienfläche im Jahr 2017 (+33 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch höhere Aufwendungen in Einklang mit Volumenwachstum.
Die zugrunde liegende Cost-Income Ratio verschlechterte sich um 1,0 Punkte auf 70,8 %.
Der Ertragsteueraufwand sank um 29 Mio. Euro (-19 %) auf -123 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 24 Mio. Euro (-16 %), da der Effekt des höheren operativen Ergebnisses vor Steuern durch die Auswirkungen der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 35 % auf 21 % mehr als ausgeglichen wurde.
Die Minderheitsanteile stiegen um 47 Mio. Euro (+19 %) auf -297 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen die Minderheitsanteile um 60 Mio. Euro (+24 %) durch ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern und einen Rückgang der durchschnittlichen Beteiligung der AXA Gruppe im Jahresverlauf von 65,2 % zum 31. Dezember 2017 auf 52,6 % zum 31. Dezember 2018 infolge des im Mai 2018 abgeschlossenen Börsengangs von AXA Equitable Holdings, Inc. sowie des Zweitangebots und des verbundenen, im November 2018 abgeschlossenen Aktienrückkaufs.
Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn sanken um 12 Mio. Euro (-4 %) auf 271 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen blieben das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn stabil.
Der Jahresüberschuss sank um 2.091 Mio. Euro auf -1.681 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich der Jahresüberschuss um 2.167 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts (-1.949 Mio. Euro) im Anschluss an das Zweitangebot von AXA Equitable Holdings, Inc.
International
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 6.535 | 7.034 |
| Life & Savings | 1.285 | 1.678 |
| Property & Casualty | 3.722 | 3.798 |
| Health | 1.295 | 1.235 |
| Sonstige (b) | 233 | 323 |
| Neugeschäft | ||
| APE | 262 | 278 |
| Neugeschäftswert-Marge | 36,5 % | 28,0 % |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 435 | 379 |
| Life & Savings | 67 | 92 |
| Property & Casualty | 305 | 235 |
| Health | 25 | 3 |
| Sonstige (b) | 39 | 49 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (92) | (91) |
| Minderheitsanteile | (47) | (37) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 104 | 86 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 400 | 337 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (4) | (7) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 396 | 330 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | 39 | 11 |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (17) | (22) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (29) | (27) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (35) | (16) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 355 | 276 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 100,6 % | 101,4 % |
| Health Combined Ratio | 99,6 % | 101,6 % |
| Protection Combined Ratio | 98,8 % | 98,4 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(b) Sonstige entspricht AXA Bank Belgium und Holdings.
Konsolidierungskreis: (i) Mexiko, Golfregion, Kolumbien, Polen, Türkei, Singapur, Marokko, Luxemburg, Malaysia Property & Casualty, AXA Bank Belgien, Tschechische Republik Life & Savings, Slowakische Republik Life & Savings, Griechenland und Brasilien werden voll konsolidiert, (ii) Russland (Reso), Indien, Nigeria und der Libanon werden nach der Equity-Methode konsolidiert und tragen nur zum operativen Ergebnis, zum bereinigten Ergebnis und zum Jahresüberschuss bei.
Der Bruttoumsatz sank um 499 Mio. Euro (-7 %) auf 6.535 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 249 Mio. Euro (+4 %), hauptsächlich zurückzuführen auf das Versicherungsgeschäft (+5 %), teilweise ausglichen durch einen Rückgang bei den Umsätzen im Banking-Bereich (-28 %):
-- Property & Casualty (-76 Mio. Euro bzw. -2 %) auf 3.722 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 194 Mio. Euro (+5 %).
--- Mexiko (+56 Mio. Euro bzw. +7 %) auf 807 Mio. Euro, vor allem durch Neugeschäft bei Kfz-Versicherungen
--- Türkei (+100 Mio. Euro bzw. +16 %) auf 520 Mio. Euro, vor allem bei Kfz-Versicherungen für Unternehmenskunden und Schadenversicherungen für Unternehmenskunden
--- Kolumbien (+64 Mio. Euro bzw. +15 %) auf 468 Mio. Euro, vor allem durch Neugeschäft bei Schadenversicherungen für Privatkunden, Arbeitsunfälle, Schadenversicherungen für Unternehmenskunden und Kfz-Versicherungen für Privatkunden
--- Golfregion (-37 Mio. Euro bzw. -7 %) auf 455 Mio., hauptsächlich zurückzuführen auf eine Reduzierung einer großen Flotte im Bereich Kfz-Versicherungen für Unternehmenskunden
--- Polen (+17 Mio. Euro bzw. +4 %) auf 439 Mio. Euro, hauptsächlich durch Neugeschäft im SUH-Unternehmensgeschäft
--- Marokko (+7 Mio. Euro bzw. +3 %) auf 256 Mio. Euro, vor allem durch Neugeschäft bei Schadenversicherungen für Unternehmenskunden und Kfz-Versicherungen für Privatkunden
--- Malaysia (+9 Mio. Euro bzw. +4 %) auf 253 Mio. Euro, vor allem bei Kfz-Versicherungen
--- Singapur (-24 Mio. Euro bzw. -11 %) auf 184 Mio. Euro, zurückzuführen auf eine selektive Zeichnungspolitik
-- Health (+60 Mio. Euro bzw. +5 %) auf 1.295 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz im Bereich Health um 138 Mio. Euro (+11 %) aufgrund von Volumen- und Tariferhöhungen sowohl in Mexiko (+84 Mio. Euro bzw. +14 %) auf 657 Mio. Euro als auch in der Golfregion (+23 Mio. Euro oder +7 %) auf 315 Mio. Euro und in Singapur (+6 Mio. Euro oder +6 %) auf 111 Mio. Euro
-- Life & Savings (-394 Mio. Euro bzw. -23 %) auf 1.285 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis erhöhte sich der Bruttoumsatz von Life & Savings um 7 Mio. Euro (+1 %):
--- Singapur (+22 Mio. Euro bzw. +8 %) auf 278 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Gebühren aus Bestandswachstum bei Unit-Linked sowie höhere Umsätze bei Protection
--- Mexiko (+8 Mio. Euro bzw. +3 %) auf 240 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund höherer Umsätze bei Protection
--- Kolumbien (-22 Mio. Euro bzw. -11 %) auf 171 Mio. Euro, vor allem durch geringere Umsätze bei Rentenversicherungen
-- Sonstige (-89 Mio. Euro bzw. -28 %) auf 233 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis sank der Bruttoumsatz von Sonstige um 89 Mio. Euro (-28 %) bei AXA Bank Belgium, hauptsächlich zurückzuführen auf eine negative Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen, die durch interne Zinsswaps mit der AXA Banque France (neutral auf Gruppenebene) abgesichert werden, niedrigeren realisierten Nettogewinnen und einer geringeren Handelsspanne.
Die APE verschlechterten sich um 16 Mio. Euro (-6 %) auf 262 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis sanken die APE um 5 Mio. Euro (-2 %), hauptsächlich durch Singapur (-22 Mio. Euro bzw. -18 %) auf 100 Mio. Euro, vor allem bedingt durch geringere Umsätze bei Unit-Linked und Rentenversicherungen, teilweise ausgeglichen durch Indien (+14 Mio. Euro bzw. +49 %) auf 38 Mio. Euro und Mexiko (+5 Mio. Euro bzw. +20 %) auf 26 Mio. Euro, hauptsächlich bei Protection.
Die Neugeschäftswert-Marge erhöhte sich um 8,5 Punkte auf 36,5 %. Auf vergleichbarer Basis erhöhte sich die Neugeschäftswert-Marge um 7,9 Punkte, hauptsächlich aufgrund eines günstigen Produktmixes innerhalb von Protection und Unit-Linked in Singapur sowie günstige Annahmenanpassungen und des Geschäftsmixes in Polen.
Das operative Ergebnis vor Steuern verbesserte sich um 57 Mio. Euro (+15 %) auf 435 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 87 Mio. Euro (+23 %):
-- Property & Casualty (+70 Mio. Euro bzw. +30 %) auf 305 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Property & Casualty um 97 Mio. Euro (+41 %), hauptsächlich zurückzuführen auf (i) Mexiko (+34 Mio. Euro), bedingt durch eine höhere technische Nettomarge (+40 Mio. Euro) aus einer günstigeren Schadenentwicklung, (ii) die Türkei (+22 Mio. Euro), zurückzuführen auf höhere Anlagerträge infolge einer höheren durchschnittlichen Vermögensbasis sowie höherer Erträge aus inflationsverbundenen Anleihen, teilweise ausgeglichen durch eine niedrigere technische Nettomarge bei Kfz-Versicherungen, (iii) Kolumbien (+20 Mio. Euro), hauptsächlich zurückzuführen auf höhere Anlageerträge aufgrund einer höheren Vermögensbasis in Verbindung mit einer günstigeren Entwicklung der Schadenrückstellungen aus den Vorjahren, (iv) die Golfregion mit (+12 Mio. Euro) aus Protection und (v) Polen (+10 Mio. Euro) aus einer höheren technischen Nettomarge (+12 Mio. Euro), zurückzuführen auf Volumenwachstum im Unternehmensgeschäft in Verbindung mit einer weniger ungünstigen Entwicklung der Schadenrückstellungen aus den Vorjahren, teilweise ausgeglichen durch (vi) Brasilien (-10 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund höherer Aufwendungen
-- Life & Savings (-25 Mio. Euro bzw. -27 %) auf 67 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings um 23 Mio. Euro (-26 %), was hauptsächlich auf Singapur (-24 Mio. Euro) zurückzuführen war, hauptsächlich aufgrund der Neuklassifizierung des Ertragsteueranteils der Versicherungsnehmer in die technische Nettomarge (-9 Mio. Euro) und den nicht wiederkehrenden Effekt einer einmaligen positiven regulatorischen Änderung in Bezug auf die Sterbetafeln im ersten Halbjahr 2017
-- Sonstige (-11 Mio. Euro) auf 39 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis vor Steuern von Sonstige um 10 Mio. Euro, zurückzuführen auf Holdings (-24 Mio. Euro) aufgrund einer geringeren Anlagemarge, teilweise ausgeglichen durch die AXA Bank Belgium (+14 Mio. Euro auf 81 Mio. Euro), hauptsächlich zurückzuführen auf geringere Provisionen dank des positiven Effekts eines neuen Provisionssystems
-- Health (+22 Mio. Euro) auf 25 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern von Health um 24 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf Mexiko (+17 Mio. Euro), bedingt durch eine höhere technische Nettomarge infolge von Volumenwachstum und einer verbesserten Profitabilität.
Der Ertragsteueraufwand stieg um 1 Mio. Euro (+1 %) auf -92 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 9 Mio. Euro (+10 %), bedingt durch ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern, teilweise ausgeglichen durch positive steuerliche Einmaleffekte (11 Mio. Euro) sowie die oben genannte Umklassifizierung in Singapur.
Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verbesserten sich um 18 Mio. Euro (+21 %) auf 104 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen um 29 Mio. Euro (+34 %), hauptsächlich aufgrund höherer Gewinne aus Reso (+18 Mio. Euro) und in Indien (+13 Mio. Euro).
Das operative Ergebnis stieg um 64 Mio. Euro (+19 %) auf 400 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 94 Mio. Euro (+28 %).
Der bereinigte Gewinn stieg um 66 Mio. Euro (+20 %) auf 396 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 95 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses.
Der Jahresüberschuss sank um 79 Mio. Euro (+28 %) auf 355 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 115 Mio. Euro (+42 %) aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses und günstigen Wechselkurseffekten, teilweise ausgeglichen durch höhere Umstrukturierungskosten.
Transversale Einheiten und zentrale Holdings
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) |
| Bruttoumsatz (b) | 2.684 | 2.640 |
| Life & Savings | 5 | 7 |
| Property & Casualty | 1.290 | 1.199 |
| Health | 146 | 158 |
| Sonstige (c) | 1.243 | 1.276 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | (487) | (522) |
| Life & Savings | (6) | (13) |
| Property & Casualty | 208 | 92 |
| Health | (17) | 23 |
| Sonstige (c) | (673) | (623) |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | 159 | 130 |
| Minderheitsanteile | (8) | (10) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 20 | 18 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | (316) | (383) |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (13) | (7) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | (330) | (389) |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (79) | (175) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (91) | 193 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (1) | (1) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (64) | (53) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | (564) | (425) |
| Property & Casualty Combined Ratio | 89,9 % | 97,6 % |
| Health Combined Ratio | 110,4 % | 87,1 % |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
(c) Sonstige entspricht Asset-Management-Aktivitäten und Holdings.
AXA INVESTMENT MANAGERS ("AXA IM")
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 1.243 | 1.276 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 343 | 353 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (85) | (104) |
| Minderheitsanteile | (8) | (9) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 19 | 18 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 270 | 257 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | - | - |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 270 | 257 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (1) | 10 |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (53) | 68 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | (1) | (1) |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (40) | (12) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | 175 | 322 |
| Durchschnittliches verwaltetes Vermögen (in Mrd. Euro) | 642 | 630 |
| Asset-Management-Gebühren in Bp. | 17,1 | 17,9 |
| Zugrunde liegende Kostendeckungsquote | 72,1 % | 70,8 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 1.564 Mio. Euro vor konzerninternen Verrechnungen.
Das verwaltete Vermögen (Assets under Management, "AuM") sank gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2017 um 16 Mrd. Euro auf 730 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2018, hauptsächlich aufgrund negativer Markteffekte in Höhe von -12 Mrd. Euro, Nettoabflüssen in Höhe von -6 Mrd. Euro vor allem aus asiatischen Joint Ventures (-7 Mrd. Euro), teilweise ausgeglichen durch Zuflüsse von Drittkunden (+3 Mrd. Euro), eine Änderung des Konsolidierungskreises mit negativen Auswirkungen in Höhe von -4 Mrd. Euro, die hauptsächlich auf die Veräußerung eines Teils des Portfolios der betrieblichen Altersversorgung von AXA Deutschland zurückzuführen sind, teilweise ausgeglichen durch positive Wechselkurseffekte in Höhe von +6 Mrd. Euro.
Die Asset-Management-Gebühren (in Bp.) verringerten sich um 0,8 Punkte auf 17,1 Bp. Bei konstanten Wechselkursen sanken die Gebühren für das Asset Management aufgrund einer ungünstigen Änderung des Produktmixes um 0,8 Bp.
Der Bruttoumsatz sank um 32 Mio. Euro (-3 %) auf 1.243 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Bruttoumsatz um 25 Mio. Euro (-2 %), was hauptsächlich auf geringere Managementgebühren (-18 Mio. Euro) und sonstige Gebühren (-12 Mio. Euro) zurückzuführen war, teilweise ausgeglichen durch höhere Performance Fees einschließlich realisiertem Carried Interest (+5 Mio. Euro) und Transaktionsgebühren (+3 Mio. Euro).
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 9 Mio. Euro (-3 %) auf 343 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank das operative Ergebnis vor Steuern um 7 Mio. Euro (-2 %) infolge eines geringeren Bruttoumsatzes, teilweise ausgeglichen durch ein höheres zugrunde liegendes Finanzergebnis.
Die zugrunde liegende Cost-Income Ratio verbesserte sich um 1,3 Punkte auf 72,1 %. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich die zugrunde liegende Cost-Income Ratio um 1,4 Punkte.
Der Ertragsteueraufwand sank um 19 Mio. Euro (-19 %) auf -85 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 19 Mio. Euro (-18 %) im Einklang mit einem geringeren operativen Ergebnis vor Steuern in Verbindung mit einer günstigen Änderung des Geschäftsmixes dank einer niedrigen Besteuerung des realisierten Carried Interest.
Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verbesserten sich um 1 Mio. Euro (+7 %) auf 19 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen um 2 Mio. Euro (+9 %), was vor allem auf die Erhöhung des verwaltete Vermögens im koreanischen Joint Venture zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn stiegen um 13 Mio. Euro (+5 %) auf 270 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn um 15 Mio. Euro (+6 %).
Der Jahresüberschuss sank um 147 Mio. Euro (-46 %) auf 175 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 147 Mio. Euro (-46 %), was hauptsächlich auf den Wegfall des Effekts der 2017 vollzogenen positiven Anpassung der nachträglichen Zahlung in Zusammenhang mit der Veräußerung von AXA Private Equity 2013 (+61 Mio. Euro), eine außerordentliche Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Übertragung von AB-Aktien an AXA US im Rahmen des im Mai 2018 abgeschlossenen Börsengangs von AXA Equitable Holdings, Inc. (-51 Mio. Euro) sowie höhere Restrukturierungskosten hauptsächlich aufgrund des Vorruhestandsplans in Frankreich (-25 Mio. Euro) zurückzuführen war.
AXA ASSISTANCE
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Bruttoumsatz (a) | 1.331 | 1.275 |
| Property & Casualty | 1.185 | 1.117 |
| Health | 146 | 158 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 20 | 43 |
| Property & Casualty | 36 | 20 |
| Health | (17) | 23 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | (16) | (16) |
| Minderheitsanteile | (0) | (0) |
| Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen | 1 | 1 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | 4 | 27 |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (2) | 0 |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | 2 | 28 |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (7) | (7) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | 2 | (1) |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (8) | (5) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | (11) | 14 |
| Property & Casualty Combined Ratio | 97,8 % | 98,7 % |
| Health Combined Ratio | 110,4 % | 87,1 % |
(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
Der Bruttoumsatz stieg um 56 Mio. Euro (+4 %) auf 1.331 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 84 Mio. Euro (+7 %), zurückzuführen auf:
-- Property & Casualty (+69 Mio. Euro bzw. +6 %) auf 1.185 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stieg der Bruttoumsatz von Property & Casualty um 70 Mio. Euro (+6 %) bei SUH-Versicherungen (+58 Mio. Euro) durch höhere Volumina hauptsächlich bei Reise und Haushalt sowie bei Kfz-Versicherungen (+12 Mio. Euro) infolge von höheren Volumina und Bestandswachstum.
-- Health (-13 Mio. Euro bzw. -8 %) auf 146 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz von Health um 15 Mio. Euro (+11 %), hauptsächlich infolge gesteigerten Neugeschäfts.
Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 23 Mio. Euro (-54 %) auf 20 Mio. Euro:
-- Property & Casualty (+16 Mio. Euro bzw. +81 %) auf 36 Mio. Euro, vor allem aufgrund der Umklassifizierung eines Reiseprodukts von Health, einer verbesserten Schadenquote im laufenden Jahr aufgrund einer günstigen Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen, teilweise ausgeglichen durch eine höhere Schadenquote im laufenden Jahr.
-- Health (-39 Mio. Euro bzw.) auf -17 Mio. Euro, vor allem aufgrund der Umklassifizierung eines Reiseprodukts zu Property & Casualty, höhere Schadenfälle im Zusammenhang mit einer stärkeren Leistungsnutzung vor allem in der Telemedizin sowie höhere allgemeine Kosten.
Der Ertragsteueraufwand blieb stabil bei -16 Mio. Euro, da die Auswirkungen des Rückgangs des niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern durch einen Anstieg des Körperschaftsteuersatzes aufgrund eines ungünstigeren Ländermixes ausgeglichen wurden.
Das operative Ergebnis sank um 23 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro.
Der bereinigte Gewinn sank um 25 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro hauptsächlich infolge eines niedrigeren operativen Ergebnisses.
Der Jahresüberschuss sank um 25 Mio. Euro auf einen Fehlbetrag von -11 Mio. Euro hauptsächlich infolge eines geringeren bereinigten Gewinns.
AXA SA
| (in Millionen Euro, außer Prozentangaben) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | (703) | (726) |
| Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) | (23) | (0) |
| Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) | (726) | (727) |
| Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten | (68) | (197) |
| Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) | (16) | 136 |
| Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| Integrations- und Restrukturierungskosten | (9) | (35) |
| JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) | (819) | (822) |
Das operative Ergebnis stieg um 24 Mio. Euro auf -703 Mio. Euro, was hauptsächlich auf niedrigere Allgemeinkosten und eine verbesserte Performance der nicht konsolidierten Gesellschaften zurückzuführen ist, die teilweise durch höhere Finanzaufwendungen und Absicherungskosten im Zusammenhang mit der Übernahme der XL Group ausgeglichen wurden.
Der bereinigte Gewinn stieg um 1 Mio. Euro auf -726 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses, ausgeglichen durch die Auswirkungen der Kostenderivate zur Reduzierung des Aktienexposures der Gruppe.
Der Jahresüberschuss stieg um 3 Mio. Euro auf -819 Mio. Euro aufgrund von (i) einer günstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Zinsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, (ii) einem einmaligen positiven Effekt aus der Rückerstattung der gezahlten Steuer auf Dividenden von zu mind. 95 % gehaltenen europäischen Tochtergesellschaften nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, teilweise ausgeglichen durch (iii) den Wegfall des einmaligen positiven Effekts aus der Rückerstattung der 3 %igen Steuer auf die an die Aktionäre ausgeschüttete Dividende im Jahr 2017 sowie (iv) Akquisitions- und Integrationskosten im Zusammenhang mit der Übernahme der XL Group.
2.4 Liquidität und Eigenmittel
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss umfasst nur die in Anhang 4 enthaltenen Informationen.
Das Liquiditätsmanagement ist zentraler Bestandteil der Finanzplanung der Gruppe und umfasst die Schulden- und Laufzeitverwaltung sowie im Allgemeinen die Kapitalallokation der Gruppe. Die Liquiditätsmittel stammen hauptsächlich aus den Bereichen Versicherung und dem Asset Management sowie aus Maßnahmen der Kapitalbeschaffung sowie von Kreditinstituten zugesagten Kreditlinien.
In den letzten Jahren hat die Gruppe ihre Haupttätigkeiten ((Rück-) Versicherung und Asset Management) durch eine Kombination von organischem Wachstum, Direktinvestitionen und Übernahmen ausgebaut. Diese Expansion wurde hauptsächlich durch eine Kombination von (i) von Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden, (ii) Einkünften aus der Ausgabe von Schuldtiteln (hauptsächlich nachrangige Schuldtitel) und Darlehen (darunter von Tochterunternehmen ausgegebene Schuldtitel), (iii) der Ausgabe von Stammaktien und (iv) Einkünften aus dem Verkauf von nicht zentralen Aktivitäten und Vermögenswerten, darunter Beteiligungen, finanziert.
Jedes der wichtigen operativen Tochterunternehmen der Gruppe ist verantwortlich für die Steuerung seiner eigenen Liquiditätslage, in Abstimmung mit dem Unternehmen. Das Unternehmen koordiniert als Holding-Gesellschaft der AXA Gruppe das Finanzierungs- und Liquiditätsmanagement und beteiligt sich in dieser Funktion an der Finanzierung der Aktivitäten bestimmter seiner Tochterunternehmen. Bestimmte Tochterunternehmen von AXA, darunter XL Group Limited, AXA Equitable Holdings, Inc., AXA Konzern AG, AXA UK Plc. und AXA Mediterranean Holding SA, sind ebenfalls Holding-Gesellschaften und daher zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf die von ihren eigenen Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden angewiesen. Die operativen (Rück-) Versicherungsgesellschaften der Gruppe müssen verschiedene regulatorische Anforderungen erfüllen, darunter insbesondere die Einhaltung eines Mindestsolvabilitätskoeffizienten. Die Höhe der von operativen Tochterunternehmen gezahlten internen Dividenden muss sich daher nach diesen Anforderungen richten. Auch Bargeldpositionen unterliegen Schwankungen infolge von Nachschussaufforderungen mit Barausgleich von Gegenparteien im Zusammenhang mit Sicherheitenverträgen bei Derivaten. Der statuarische Abschluss des Unternehmens kann durch unrealisierte Gewinne oder Verluste bei zur Absicherung von insbesondere Währungs- und Zinsrisiken verwendeten Derivaten wesentlich beeinflusst werden.
Das Unternehmen rechnet damit, über die von operativen Tochterunternehmen erhaltenen Bardividenden und sonstige dem Unternehmen verfügbare Finanzierungsquellen weiterhin seine künftigen Betriebsausgaben (einschließlich auf ausstehende Schuldtitel und Darlehen entfallenden Zinszahlungen) und Dividendenzahlungen bedienen zu können. AXA erwartet, dass geplante Investitionen in Tochterunternehmen und bestehende Aktivitäten, künftige Erwerbungen und strategische Investments aus verfügbaren Cashflow nach Zahlung von Dividenden und operativen Aufwendungen, Einkünften aus der Veräußerung nicht-strategischer Vermögenswerte und Aktivitäten sowie künftigen Ausgaben von Schuldtiteln oder Aktien finanziert werden.
Als Holding-Gesellschaft unterliegt AXA keinen rechtlichen Beschränkungen in Bezug auf Dividendenzahlungen, sofern ihre kumulierten Gewinne ausreichend zur Erfüllung von Aufschüttungspflichten sind und die Solvency-II-Quote der Gruppe dem im Regelwerk zum angestrebten Eigenkapital der Gruppe definierten Niveau entspricht. Viele Tochterunternehmen der Gruppe, insbesondere die (Rück-) Versicherungstöchter von AXA, unterliegen jedoch lokalen regulatorischen Beschränkungen in Bezug auf die Höhe der Dividenden, die sie an ihre Anteilseigner auszahlen können. Weitere Informationen zu diesen Beschränkungen finden Sie in Anhang 29.4 "Verschiedenes: Beschränkung von Dividendenzahlungen an Aktionäre" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" und in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren"(45) dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken".
Liquidität, Finanzierungsquellen und -anforderungen von operativen Tochtergesellschaften der Gruppe
Die wesentlichen Liquiditätsquellen der Versicherungstöchter der Gruppe sind Beiträge, Investitionsgewinne und Einkünfte aus dem Verkauf von Anlagevermögen. Diese Mittel werden hauptsächlich für die Zahlung von Überschussanteilen, Schadensfällen und Schadensaufwendungen, Rückkäufe und sonstige operativen Aufwendungen verwendet sowie für den Erwerb von Finanzvermögen und zur Erfüllung möglicher Nachschussforderungen in Bezug auf Derivate. Die Liquidität des Versicherungsgeschäfts der Gruppe wird unter anderem durch die allgemeine Qualität der Anlagen der Gruppe sowie von der Fähigkeit der Gruppe zur zeitgerechten Liquidierung ihrer Finanzanlagen und zur Zahlung von Überschussanteilen und Erfüllung von Schadensforderungen bei Fälligkeit beeinflusst. Die Gruppe überprüft regelmäßig die Qualität ihrer Vermögenswerte, um ausreichend Liquidität in Stressszenarien sicherzustellen.
Informationen zu geplanten Zahlungen und Rückkäufen in Bezug auf Versicherungsverträge in den Bereichen Life & Savings und Property & Casualty finden Sie in Anhang 14.10.1 "Regulierungs- und Rückkaufprognosen" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Property & Casualty (einschließlich Rückversicherung und Health)
Die Liquiditätsanforderungen von Tochterunternehmen im Bereich Property & Casualty können von tatsächlichen Schadenerfahrungen beeinflusst werden. Die Netto-Cashflows des Bereichs Property & Casualty sind in der Regel positiv. Sie können jedoch im Fall außergewöhnlicher Verlustereignisse wie z. B. Naturkatastrophen und vom Menschen verursachter Katastrophenereignisse negativ ausfallen. Ein Teil dieser Cashflows wird in liquide, kurzfristige Anleihen und andere börsengehandelte Wertpapiere investiert, um das mit solchen Ereignissen verbundene Liquiditätsrisiko zu steuern.
Life & Savings (einschließlich Health)
Der Liquiditätsbedarf von Tochterunternehmen im Bereich Life & Savings kann von einer Reihe von Faktoren beeinflusst werden, darunter Schwankungen der Anzahl von Rückkäufen, Rücknahmen, Laufzeiten und Garantien gegenüber Versicherungsnehmern, einschließlich Garantien in Form von garantierten Leibrenten oder Mindestleistungen im Todesfall, insbesondere bei Variable Annuities.
Die Anlagestrategie von Tochterunternehmen von AXA im Bereich Life & Savings dient dazu, die Anlagerenditen und geschätzten Laufzeiten ihrer Anlagen mit den erwarteten Cashflows aus ihren Versicherungsverträgen in Einklang zu bringen. Gesellschaften überwachen sowohl die Bewertung und Laufzeit ihrer Anlagen als auch die Performance ihrer Finanzanlagen. Die Entwicklung an den Finanzmärkten kann sich auf die Anzahl von Rückkäufen und Rücknahmen von Lebensversicherungen sowie auf den kurzfristigen und erwarteten langfristigen Barmittelbedarf auswirken. Operative Gesellschaften der Gruppe versuchen, ihre Anlageportfolios anzupassen, um solche Überlegungen zu berücksichtigen und in einer zielgerichteten Art und Weise zu reagieren.
Asset Management und Banking
Die wichtigsten Liquiditätsquellen für Tochtergesellschaften von AXA in den Bereichen Asset Management und Banking sind operative Cashflows, Rückkaufvereinbarungen, Darlehen von Banken, Bankkunden, Inanspruchnahmen von Kreditfazilitäten, Einkünfte aus der Ausgabe von Stammaktien (falls zutreffend).
Die Finanzierungsbedürfnisse von Tochtergesellschaften im Bereich Asset Management ergeben sich hauptsächlich aus ihren Aktivitäten, für die Working Capital erforderlich ist, insbesondere zur Finanzierung vorab gezahlter Provisionen bei einigen Anlagefonds ähnlichen Produkten bei AXA oder zur Beschaffung von Startkapital für neue Fonds bei AB und AXA Investment Managers.
Liquiditätslage
2018 verfolgte AXA weiterhin eine umsichtige Vorgehensweise bei der Steuerung ihres Liquiditätsrisikos. Zum Jahresende 2018 verfügte AXA über:
-- eine umfassende Bargeldposition in sämtlichen Geschäftsbereichen (Informationen zu Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit finden Sie in Anhang 12 "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts). Zum 31. Dezember 2018 umfasste die Konzernbilanz von AXA Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 30,5 Mrd. Euro, abzüglich Kontokorrentkrediten in Höhe von 0,8 Mrd. Euro.
-- breiten Zugang zu verschiedenen Märkten über standardisierte Schuldenpläne: Dies umfasste zum Ende 2018 beispielsweise eine maximale Verschuldungskapazität von 6,0 Mrd. Euro an französischen Commercial Papers, 2,0 Mrd. Euro an US Commercial Papers, 18,0 Mrd. Euro im Rahmen eines EMTN-Programms (Euro Medium Term Note, davon bereits 15,6 Mrd. Euro ausgegeben) und 1,5 Mrd. Euro an französischen Titres négociables à moyen terme.
-- ein Schuldenprofil, das (i) hauptsächlich aus nachrangigen Schuldtiteln mit langen Laufzeiten besteht. Es wird erwartet, dass bei zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln von insgesamt 24,2 Mrd. Euro zum Jahresende 2018 in den nächsten beiden Jahren Schulden in Höhe von 1,9 Mrd. Euro fällig und zurückgezahlt werden.(46) Außerdem wird (ii) eine vorübergehende Erhöhung der Schuldenquote erwartet (Verschuldungsquote(47): 32,1 % zum Jahresende 2018 ggü. 24,8 % zum Jahresende 2017; Zinsdeckungsgrad(48): 10,4x zum Jahresende 2018 ggü. 14,9x zum Jahresende 2017).
AXA verfügt über ein robustes Regelwerk für die Steuerung von Liquiditätsrisiken, das regelmäßig anhand einer vierteljährlichen Überprüfung von Liquiditäts- und Solvabilitätsanforderungen in Stressszenarien sowohl auf lokaler als auch auf Gruppenebene geprüft wird. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement"(49) und Abschnitt 4.5 "Liquiditätsrisiko"(50) dieses Geschäftsberichts.
Zum Jahresende 2018 hielten Gesellschaften der Gruppe gemeinsam mehr als 236 Mrd. Euro an Staats- und ähnlichen Anleihen, wovon Anleihen im Wert von 145 Mrd. Euro von Ländern der Eurozone herausgegeben wurden. Dadurch können sie lokale Liquiditätserfordernisse über hochliquide Anlagen erfüllen. Zudem hielt AXA SA zum Jahresende 2018 12,3 Mrd. Euro an nicht in Anspruch genommenen von Kreditinstituten zugesagten Kreditlinien. AXA hat eigene Liquiditätsanforderungen, die sich hauptsächlich aus dem Solvabilitätsbedarf von Gesellschaften der Gruppe in erheblichen Stressszenarien und von AXA SA gehaltenen besicherten Derivaten ergeben. Der Derivatbestand wird täglich von der Abteilung AXA Group Treasury überwacht und gesteuert.
Darüber hinaus bleibt AXA im Rahmen ihres Risikokontrollsystems weiterhin wachsam, was vertragliche Bestimmungen betrifft, wie z. B. Rating-Trigger oder einschränkende Klauseln bei Finanzierungs- oder sonstigen Verträgen, die Darlehensgebern, Inhabern von Wertpapieren oder sonstigen Gegenparteien ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung, das Verlangen von Sicherheiten oder andere Rechtsmittel verleiht, unter Umständen, die eine wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben könnten. Zum Jahresende 2018 waren keine Kreditfazilitäten von AXA mit Rating-Triggern oder finanziellen Kreditklauseln behaftet.
Nachrangige Schuldtitel
Auf konsolidierter Basis beliefen sich als zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (mit Ausnahme von derivativen Instrumenten) zum 31. Dezember 2018 auf 11.200 Mio. Euro (10.876 Mio. Euro einschließlich Derivaten), nach Berücksichtigung aller konzerninternen Eliminierungen und ohne als Eigenkapital qualifizierte nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS/TSDI, die im Eigenkapital enthalten sind, wie in Anhang 1.13.2 "Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts beschrieben), und ohne die von der XL Group ausgegebenen Vorzugsaktien (1.025 Mio. Euro), die in den Minderheitsanteilen enthalten sind, verglichen mit 7.741 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017 (7.086 Mio. Euro einschließlich Derivaten). Ohne die Auswirkungen aus Derivaten entspricht dies demnach einem Anstieg um 3.459 Mio. Euro.
Weitere Informationen zu den nachrangigen Anleihen der Gruppe finden Sie in Anhang 17 "Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Ausgegebene Schuldinstrumente
Auf konsolidierter Basis beliefen sich die zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumente von AXA ohne Derivate zum 31. Dezember 2018 auf 5.096 Mio. Euro (5.096 Mio. Euro einschließlich Derivaten), was zum Jahresende 2017 einem Anstieg von 4.041 Mio. Euro auf 1.055 Mio. Euro entspricht (1.013 Mio. Euro einschließlich Derivaten), was auf neu ausgegebene Schuldtitel von AXA Equitable Holdings (3.594 Mio. Euro) und die Integration von Schulden von AXA XL (607 Mio. Euro) zurückzuführen ist.
Weitere Informationen zu den zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten finden Sie in Anhang 17 "Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Kredite von Finanzinstitutionen
Zum 31. Dezember 2018 hatte die Gruppe keine offenen Kredite bei Finanzinstitutionen.
Sonstige Schuldinstrumente (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel)
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente auf 505 Mio. Euro ggü. 1.608 Mio. Euro zum Jahresende 2017. Der Rückgang um 1.103 Mio. Euro ist hauptsächlich auf den Einzug von durch AXA Financial, Inc. ausgegebene Commercial Papers zurückzuführen
Von Gesellschaften der Gruppe ausgegebene Schuldinstrumente (außer zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) sind in Anhang 18 "Verbindlichkeiten" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts beschrieben.
Sonstige Kredite von Finanzinstitutionen (einschließlich Kontokorrentkredite)
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die sonstigen Kredite von Finanzinstitutionen auf 2.233 Mio. Euro (einschließlich 773 Mio. Euro an Kontokorrentkrediten). Dies entspricht einem Anstieg um 798 Mio. Euro verglichen mit den 1.435 Mio. Euro zum Jahresende 2017 (einschließlich Kontokorrentkredite in Höhe von 702 Mio. Euro).
Weitere Informationen zu Krediten von Finanzinstitutionen (außer zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) finden Sie in Anhang 18 "Verbindlichkeiten" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Ausgabe von Stammaktien
Seit einigen Jahren bietet die AXA Gruppe ihren Mitarbeitern in und außerhalb von Frankreich an, über eine ausschließlich für sie reservierte Erhöhung des Anteilskapitals Anteile am Unternehmen zu erwerben. Im Jahr 2018 wurden rund 15,4 Millionen neue Aktien im Gesamtwert von 330 Mio. Euro ausgegeben. Um den Verwässerungseffekt der neu ausgegebenen Aktien zu eliminieren, hat AXA die gleiche Anzahl an solchen Aktien zurückgekauft und eingezogen.
Neu ausgegebene Aktien aus langfristigen Anreizprogrammen (Aktienoptionen) beliefen sich 2018 auf insgesamt 2,62 Millionen Aktien. Um den Verwässerungseffekt der neu ausgegebenen Aktien zu eliminieren, hat AXA die gleiche Anzahl an solchen Aktien zurückgekauft und eingezogen.
Von Tochterunternehmen der Gruppe erhaltene Dividenden
Von Tochterunternehmen der Gruppe erhaltene Dividenden beliefen sich 2018 auf 3.973 Mio. Euro (2017: 4.990 Mio. Euro), wovon 796 Mio. Euro in anderen Währungen als dem Euro denominiert sind (2017: 1.045 Mio. Euro).
Verbrauch von Finanzmitteln
Vom Unternehmen 2018 gezahlte Zinsen beliefen sich auf 1.049 Mio. Euro (2017: 1.129 Mio. Euro), wovon Zinsen auf nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit 338 Mio. Euro ausmachten (2017: 359 Mio. Euro).
2018 an Aktionäre von AXA SA gezahlte Dividenden für das Geschäftsjahr 2017 beliefen sich auf 2.999 Mio. Euro bzw. 1,26 Euro je Aktie. 2017 wurde für das Geschäftsjahr 2016 1,16 Euro je Aktie gezahlt (2.808 Mio. Euro insgesamt). Diese Dividenden wurden in bar beglichen.
Weitere Informationen finden Sie unter Anhang III "Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft" dieses Geschäftsberichts.
Auswirkung von regulatorischen Anforderungen
Die Geschäftstätigkeit der Gruppe unterliegt einer Vielzahl von Versicherungs- und anderen Gesetzen und Vorschriften in den Ländern, in denen sie tätig ist, einschließlich aufsichtsrechtlicher Eigenkapital- und Solvabilitätsanforderungen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht"(51) dieses Geschäftsberichts.
Regulatorische Kapitalanforderungen
Die operativen (Rück-) Versicherungstöchter der Gruppe unterliegen lokalen regulatorischen Kapitalanforderungen, die zur Überwachung der Angemessenheit des Eigenkapitals sowie zum Schutz der Versicherungsnehmer dienen.
Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer (Rück-) Versicherungstöchter ihre geltenden aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen nicht erfüllen, besitzen Versicherungsaufsichten breite Befugnisse, um verschiedene aufsichtsrechtliche Maßnahmen aufzuerlegen oder durchzuführen. Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer (Rück-) Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen nicht erfüllen und/oder eine Verschlechterung ihrer Solvabilitätslage eintreten, kann uns dies dazu zwingen, neues Kapital in beträchtlichem Umfang bereitzustellen, was wiederum unsere Liquiditätslage belasten könnte. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren"(52) dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken".
Zum 31. Dezember 2018 erfüllte die Gruppe die geltenden Solvenzanforderungen und überwacht die Einhaltung solcher Anforderungen auf fortlaufender Basis.
Ziele des Kapitalmanagements
Die AXA Gruppe hat eindeutige Kapitalmanagement-Richtlinien definiert, die sich auf eine zentrale Zielbandbreite für ihre Solvency-II-Quote stützen:
-- Die zentrale Zielbandbreite liegt zwischen 170 % und 220 %. Innerhalb dieser zentralen Bandbreite strebt AXA an, (i) Dividenden in einem Umfang auszuschütten, der einer Ausschüttungsquote(53) von 50 % bis 60 % entspricht; (ii) Aktien zurückzukaufen, um die Verwässerung zumindest infolge von Aktienpaketen an Arbeitnehmer und der Ausübung von Aktienoptionen zu neutralisieren; (iii) Investitionen in Geschäftswachstum beizubehalten und (iv) die derzeitige Risikobereitschaft bei Investitionen aufrechtzuerhalten.
-- Über 220 % und bei einer Erhöhung der Solvabilität könnte überschüssiges Kapital an unsere Aktionäre zurückgegeben oder genutzt werden, um die Flexibilität innerhalb der Dividendenausschüttungsspanne zu erhöhen, in Geschäftswachstum zu investieren oder die Anlagerisikobereitschaft der Gruppe zu erhöhen.
-- Unter 170 % kann die AXA Gruppe schrittweise ihre Risikoaversität erhöhen, indem sie ausgewählte Portfoliopositionen veräußert, bei Wachstumsmaßnahmen selektiver vorgeht, eine Verwässerung infolge von Aktienangeboten für Arbeitnehmer und der Ausübung von Aktienoptionen zulässt und ggf. die Auszahlungsquote von Dividenden überprüft.
-- Unter 140 % kann die AXA Gruppe ihre Wachstumsinitiativen einschränken, ihre Risikobereitschaft weiter senken und die Auszahlungsquote von Dividenden unter ihre Zielbandbreite senken.
Die AXA Gruppe hat Standards für das Kapitalmanagement definiert und eingeführt, die sicherstellen sollen, dass das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften wettbewerbsfähig sind und eine angemessene Solvenzquote in Einklang mit lokalen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen beibehalten. Die Geschäftsleitung hat eine Reihe von Notfallplänen entwickelt. Diese Pläne können das Eingehen von Rückversicherungen, den Verkauf von Anlageportfolios und/oder sonstigen Vermögenswerten, Maßnahmen zur Reduzierung von Kapitaleinschränkungen bei Neugeschäft oder sonstige Maßnahmen umfassen. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Pläne wirksam genug sind und ihren Zweck erfüllen.
Kapitalanalyse nach Ebene (Tiering)
Das Eigenkapital gemäß Solvency II entspricht den anrechenbaren Finanzmitteln (Eligible Own Funds, "EOF") des Unternehmens vor den Auswirkungen von Regelungen der Kapitaleinstufung (Tiering) und nach Berücksichtigung der möglichen Nichtverfügbarkeit von bestimmten Elementen des Eigenkapitals.
Anrechenbare Finanzmittel werden drei verschiedenen Ebenen zugeteilt, basierend auf der Qualität jeder Komponente nach Definition gemäß Solvency II. Die Einstufung hängt davon ab, in welchem Umfang der jeweilige Eigenkapitalposten unmittelbar zum Ausgleich erlittener Verluste zur Verfügung steht, einschließlich im Falle einer Abwicklung (dauerhafte Verfügbarkeit), und sämtlichen sonstigen Verpflichtungen im Rang nachsteht, einschließlich Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern und Begünstigten. Eigenkapitalposten der höchsten Qualität werden dem Tier-1-Kapital zugeordnet. Es gelten Anrechnungsvoraussetzungen für diese Posten zur Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, "SCR").
Zur Einhaltung der SCR gelten folgende quantitativen Grenzen: (a) der anrechnungsfähige Betrag der Tier-1-Bestandteile muss mindestens die Hälfte der SCR ausmachen; (b) der anrechnungsfähige Betrag der Tier-3-Bestandteile muss weniger als 15 % der SCR ausmachen; (c) die Summe der anrechnungsfähigen Beträge der Tier-2- und Tier-3-Bestandteile darf 50 % der SCR nicht übersteigen.
Als Tier-1-Kapital anrechnungsfähige hybride Schuldinstrumente dürfen 20 % des Gesamtbetrags an Tier-1-Kapital nicht übersteigen.
Beschreibung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher und bekannter Restlaufzeit
Von dem Unternehmen ausgegebene nachrangige Schuldtitel mit unendlicher und bekannter Restlaufzeit gelten als anrechenbare Finanzmittel.
Ab dem 18. Januar 2015 von dem Unternehmen ausgegebene nachrangige Schuldtitel wurden so strukturiert, dass sie als Eigenkapital nach Solvency II klassifiziert werden können. Vor dem 18. Januar 2015 ausgegebene nachrangige Schuldtitel profitieren hauptsächlich von den in der Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) dargelegten Regelungen, welche die Solvency-II-Richtlinie änderte, da sie zuvor gemäß dem Aufsichtssystem Solvency I anrechnungsfähig waren und vor Inkrafttreten der delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vom 10. Oktober 2014 ausgegeben worden waren.
Das Unternehmen hat nachrangige Schuldtitel mit bekannter Restlaufzeit, nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit ("TSR") und weit nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit ("TSS") ausgegeben, die Bestimmungen enthalten, die dem Unternehmen im Falle einer Verschlechterung seiner finanziellen Lage die Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit ermöglichen sollen.
Bestimmte TSR enthalten Klauseln, die es dem Unternehmen erlauben oder es dazu zwingen, Zinszahlungen zurückzustellen. Darüber hinaus unterliegt die Rückzahlung bei Fälligkeit (i) der vorherigen Zustimmung der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR") und (ii) erfolgt nur, wenn kein Ereignis vorliegt, das (a) dazu führt, dass das Eigenkapital des Unternehmens und/oder der Gruppe unzureichend zur Abdeckung seiner/ihrer regulatorischen Kapitalanforderungen ist oder (b) das Unternehmen zu spezifischen Maßnahmen in Bezug auf Zahlungen auf die Schuldtitel aufgrund seiner Finanzlage zwingt oder (c) sich negativ auf die Fähigkeit seiner Versicherungstöchter zur Begleichung von Schadensforderungen auswirkt.
Gemäß den Bedingungen der TSDI von AXA kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen unter bestimmten Umständen bzw. muss das Unternehmen unter bestimmten anderen Umständen Zinszahlungen zurückstellen (z. B. kein Dividendenbeschluss oder keine Dividendenzahlung auf der vorherigen Hauptversammlung oder Eingang einer aufsichtsbehördlichen Anweisung zur Wiederherstellung der Solvabilität bei dem Unternehmen oder bestimmten wesentlichen Versicherungstöchter des Unternehmens). In bestimmten Fällen kann eine Zahlung zurückgestellter Zinsen erforderlich sein (z. B. Zahlung von Dividenden, Benachrichtigung über die Zurücknahme einer aufsichtsbehördlichen Anweisung zur Wiederherstellung der Solvabilität, Liquidation des Unternehmens oder Rückzahlung der TSDI).
Insbesondere enthalten die meisten TSS des Unternehmens Verlustabsorptionsmechanismen, die vorsehen, dass der Kapitalbetrag jeder der entsprechenden TSS in Fällen, in denen das Unternehmen seine regulatorischen Kapitalanforderungen nicht erfüllt, reduziert wird. In einem solchen Fall fallen nur Zinsen auf den reduzierten Kapitalbetrag an. Der Kapitalbetrag kann gemäß den Bedingungen der TSS wieder zurückgesetzt werden, wenn sich die Finanzlage des Unternehmens wieder verbessert hat.
Darüber hinaus ist das Unternehmen in Bezug auf die meisten seiner TSS verpflichtet, bei Auftreten bestimmter Ereignisse mit Auswirkung auf den konsolidierten Nettogewinn und das Eigenkapital die Auszahlung von Zinsen zurückzustellen. In einem solchen Fall kann das Unternehmen solche zurückgestellte Zinsen in Form alternativer Mechanismen zur Couponzahlung innerhalb von fünf Jahren (wie z. B. die Ausgabe neuer Aktien oder anderer Wertpapiere einschließlich TSS oder Vorzugsaktien, der Verkauf von eigenen Aktien oder eine Anhebung des Kapitalbetrags der entsprechenden Schuldtitel vorbehaltlich geltender Grenzen) zahlen. Geschieht das nicht, verfallen die Zinsen. Jedoch wird die Zahlung der zurückgestellten Zinsen in bestimmten Fällen fällig und das Unternehmen bemüht sich bestmöglich, diese Ansprüche zu erfüllen (z. B. Rückzahlung der Schuldtitel, Liquidation des Unternehmens, Zahlung einer Dividende oder von Zinsen auf andere TSS, Aktienrückkäufe außerhalb des Rückkaufprogramms des Unternehmen oder Rückzahlung oder Rückkauf anderer TSS).
Abschließend kann das Unternehmen gemäß den RSS Zinszahlungen bei Verschlechterung seiner Finanzlage ausfallen lassen, sofern im vorherigen Geschäftsjahr nicht bestimmte Ereignisse eingetreten sind (z. B. eine Dividenden- oder Zinszahlung auf TSS, Aktienrückkäufe außerhalb des Aktienrückkaufprogramms der Gruppe oder Rückzahlung oder Rückkauf anderer TSS).
Übertragbarkeit von Kapital
Bei der Beurteilung, ob bestimmte Einschränkungen für die Übertragbarkeit der von Tochtergesellschaften von AXA gehaltenen Geldmittel zu einer Beschränkung der Erfüllung der SCR der Gruppe führen, prüft die Gruppe:
-- ob die Eigenmittelpositionen rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen unterliegen, welche die Fähigkeit dieser Positionen zum Ausgleich sämtlicher Arten von Verlusten in jedwedem Bereich der Gruppe einschränken,
-- ob rechtliche oder regulatorische Anforderungen bestehen, welche die Übertragbarkeit von Vermögenswerten an ein anderes Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen einschränken, und
-- ob es möglich ist, diese Eigenmittel innerhalb von maximal neun Monaten zur Erfüllung der SCR der Gruppe zur Verfügung zu stellen.
Schließlich sind Eigenmittel, die nicht als auf Gruppenebene verfügbar gelten können, im Eigenkapital der Gruppe enthalten, sofern sie zur Erfüllung der SCR der Gesellschaft, von der sie gehalten werden, anrechnungsfähig sind.
Die ACPR ist momentan der Ansicht, dass AXA SA keinen Anforderungen, wie sie für Finanzkonglomerate gelten, unterliegt.
Weitere Informationen zu Regulierung und Kapitalanforderungen finden Sie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht - Regulatorische Anforderungen an Kapital und Solvabilität" dieses Geschäftsberichts.(54)
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2018, die sich auf die Liquidität von AXA auswirken
Auf der am 24. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von 1,34 Euro je Aktie vorgeschlagen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung wird die Dividende am 6. Mai 2019 ausgezahlt, wobei der Ex-Dividendentag der 2. Mai 2019 ist.
Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag finden Sie in Anhang 32 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
2.5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2018
Abschluss des Verkaufs des ukrainischen Geschäfts von AXA
Am 14. Februar 2019 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres Nicht-Lebensversicherers (AXA Insurance(1)) und ihres Lebensversicherers (AXA Insurance Life) in der Ukraine an Fairfax Financial Holdings Limited bekannt.(2)
2.6 Ausblick
AXA konzentriert sich weiterhin auf die Umsetzung ihres Ambition-2020-Plans und auf die Transformation ihres Geschäftsmodells in allen wichtigen Regionen, wobei die erfolgreiche Integration der XL Group eine zentrale Priorität darstellt. In Anbetracht der sich rasch entwickelnden Bedürfnisse ihrer Kunden orientiert sich die Strategie von AXA an ihren bevorzugten Segmenten (Health, P&C Commercial und Protection) und konzentriert sich auf Partnerschaften und Innovationen, nutzt die Chancen, die sich aus neuen Technologien ergeben, um Produkte und Dienstleistungen über die Versicherung hinaus anzubieten und für ihre Kunden ein zuverlässiger Partner zu werden.
Eine deutliche Veränderung des strategischen Profils der Gruppe ist bereits in vollem Gange und verstärkt sich durch den erfolgreichen Börsengang und der späteren Veräußerung der AXA Equitable Holdings, Inc. im Jahr 2018. Dazu kommen die Übernahme der XL Group zur Schaffung des weltweit führenden Schaden- und Unfallversicherers für Unternehmen, was zu einer geringeren Sensitivität gegenüber den Finanzmärkten und einem höheren Anteil an Erträgen durch technische Margen führt. Diese Profiländerung sowie die anhaltend starke operative Leistung in allen Regionen haben zu einer Neubewertung der Kapitalmanagement-Richtlinien der Gruppe geführt, insbesondere zur Erhöhung der Zielbandbreite für die Dividendenausschüttung auf 50 % bis 60 % und zur Senkung der Obergrenze unserer Zielbandbreite für unsere Solvency-II-Quote, die nun bei 170 % bis 220 % liegt. Diese Änderungen zeigen unser Streben nach nachhaltiger Wertschöpfung für unsere Aktionäre.
Es wird erwartet, dass die Solvency-II-Quote von AXA dank einer robusten Zeichnungspolitik, eines qualitativ hochwertigen Anlageportfolios und einer disziplinierten Kapitalallokation solide bleibt und das Unternehmen weiter hohe freie Cashflows erwirtschaftet, wodurch die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks gegeben ist. Die beabsichtigten späteren Veräußerungen von AXA Equitable Holdings, Inc., die starke Generierung von operativen Cashflows, die anstehenden Erlöse aus der angekündigten Veräußerung von AXA Life Europe und die Transformation des Bereichs Swiss Group Life sollten der AXA in den nächsten Jahren zusätzlichen Liquiditätsspielraum verschaffen. Die erste Priorität für die Gruppe bei der Nutzung dieses Liquiditätsspielraums wird die Reduzierung des Verschuldungsgrades sein.
Dank der klaren Ambition 2020-Strategie, einer vereinfachten Organisation zur Förderung des Wachstums in den bevorzugten Segmenten, einem deutlichen Wechsel des strategischen Profils und einer starken Bilanz mit finanzieller Flexibilität ist AXA gut positioniert, um nachhaltigen Shareholder Value zu schaffen und eine attraktive Rendite zu bieten.
(1) EUR 1= USD 1,2233 zum 19. Januar 2018 (Quelle: Bloomberg).
(2) EUR 1= USD 1,2317 zum 2. März 2018 (Quelle: Bloomberg).
(3) Umfasst zu Vergleichszwecken mit Mitbewerbern die Bereiche Schaden- und Unfallversicherungen für Unternehmen (P&C Commercial) sowie P&C Commercial Health.
(4) Umfasst zu Vergleichszwecken mit Mitbewerbern den Bereich P&C Health.
(5) Börseneinführung der AXA Equitable Holdings, Inc. an der NYSE, die aus dem Life & Savings-Geschäft von AXA USA und der Beteiligung der AXA Gruppe an AllianceBernstein LP und AllianceBernstein Holding LP ("AB") besteht, erfolgreich abgeschlossen am 14. Mai 2018. AXA America Corporate Solutions Inc. war nicht Teil des Börsengangs.
(6) Nach Abschluss des Zusammenschlusses und der Dekotierung der Wertpapiere der XL Group wurden die Berichtspflichten der XL Group gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 ausgesetzt.
(7) Shanghai Yi Ke Joint Venture Co., Ltd., Hainan Hua Ge Industrial Investment Co., Ltd., Tian Mao Industrial Group Joint Stock Corporation, Hainan Luda Technology Co., Ltd., Shanghai Rixingkang Biology Engineering Co., Ltd.
(8) AXA erwarb im Februar 2014 die ersten 50 % der Anteile an AXA Tianping.
(9) Chinesische Rechnungslegungsgrundsätze.
(10) Durchschnittlicher Wechselkurs: EUR 1 = RMB 7,6191 zum 31. Dezember 2017 (Quelle: Bloomberg).
(11) Kollektive Vorsorgepläne, die von einem unabhängigen Gremium verwaltet werden.
(12) Vertrag über das gesamte Angebot: garantierte Spar- und Rentenleistungen, Leistungen für Todes- und Erwerbsunfähigkeitsfälle sowie Verwaltungsleistungen.
(13) Vertrag über Leistungen für Todes- und Erwerbsunfähigkeitsfälle sowie Verwaltungsleistungen.
(14) Basierend auf dem GJ17.
(15) EUR 1 = CHF 1,1269 per 31. Dezember 2018.
(16) Die bestehenden Rückstellungen auf eigene Rechnung von AXA Schweiz für bestehende Rentenempfänger verbleiben bei AXA.
(17) Deckungsgrad für Stiftungen = Marktwert des Vermögens / der Pflichtrückstellungen
(18) Durchschnittlicher Wechselkurs: EUR 1 = CHF 1,1550 per 31. Dezember 2018.
(19) Die an die Stiftungen übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden im Konzernabschluss des ersten Halbjahres 2018 der AXA Gruppe als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert.
(20) Die Pflichtwandelanleihen (einschließlich der Ausübung der Mehrzuteilungsoption) werden bei Fälligkeit in mindestens 6,5 % der ausstehenden Aktien von AEH getauscht (vorbehaltlich Anpassungen zum Verwässerungsschutz), wenn der Kurs der Aktie von AEH 23,50 USD oder mehr pro Aktie beträgt, und höchstens in 7,7 % der ausstehenden Aktien von AEH (vorbehaltlich Anpassungen zum Verwässerungsschutz) umgetauscht, wenn der Kurs der Aktie von AEH den IPO-Kurs nicht übersteigt.
(21) EUR 1 = USD 1,23 per 2. März 2018 (Quelle: Bloomberg), wie zum Zeitpunkt der Übernahme der XL Group Ltd. am 5. März 2018 angekündigt.
(22) Der Gesamterlös umfasst alle Transaktionen mit Aktien von AEH: den Verkauf von Aktien von AEH, die Ausgabe von Pflichtwandelanleihen, umtauschbar in Aktien von AEH, und die Ausübung der Mehrzuteilungsoptionen durch die Konsortialbanken. Vor Gebühren und Aufwendungen der Angebote.
(23) EUR 1 = USD 1,23 per 2. März 2018 (Quelle: Bloomberg), wie zum Zeitpunkt der Übernahme der XL Group Ltd. am 5. März 2018 angekündigt.
(24) Die Pflichtwandelanleihen (einschließlich der Ausübung der Mehrzuteilungsoption) werden bei Fälligkeit in mindestens 6,5 % der ausstehenden Aktien von AEH getauscht (vorbehaltlich Anpassungen zum Verwässerungsschutz), wenn der Kurs der Aktie von AEH 23,50 USD oder mehr pro Aktie beträgt, und höchstens in 7,7 % der ausstehenden Aktien von AEH (vorbehaltlich Anpassungen zum Verwässerungsschutz) umgetauscht, wenn der Kurs der Aktie von AEH den IPO-Kurs nicht übersteigt.
(25) Oder bei Eintreten bestimmter Ereignisse.
(26) Der Gesamterlös umfasst alle Transaktionen mit Aktien von AEH: den Verkauf von Aktien von AEH, die Ausgabe von Pflichtwandelanleihen, umtauschbar in Aktien von AEH, und die Ausübung der Mehrzuteilungsoptionen durch die Konsortialbanken. Vor Gebühren und Aufwendungen der Angebote.
(27) Nach Abschluss des Aktienrückkaufs im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms in Höhe von 800 Mio. USD ist AEH per 31. Dezember 2018 weiterhin zum Rückkauf von Aktien im Wert von rund 151 Mio. USD ermächtigt.
(28) Abzüglich versicherungstechnischer Rabatte und Provisionen.
(29) EUR 1= USD 1,1458 zum 19. November 2018 (Quelle: Bloomberg).
(30) 558.526.870 insgesamt ausstehende Stammaktien zum 30. September 2018.
(31) Einschließlich der Aktien, die bei Rückzahlung der von AXA im Mai 2018 ausgegebenen Pflichtwandelanleihen zu liefern sind.
(32) Unter der Annahme, dass die den Konsortialbanken gewährte Mehrzuteilungsoption von 9.000.000 Aktien von AEH vollständig ausgeübt wurde, wäre der Anteil von AXA an AEH auf 57,5 % gesunken.
(33) APE, NBV und operative Free Cashflows sind Non-GAAP-Finanzkennzahlen und in dem in Anlage V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar definiert.
(34) Auf vergleichbarer Basis.
(35) Gemäß der Definition von AXA basiert die Combined Ratio auf den verdienten Bruttobeiträgen. Die Combined Ratio ist eine alternative Leistungskennzahl. Weitere Informationen finden Sie unter "Vorabinformationen über diesen Geschäftsbericht" - "Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und der Verwendung von Non-GAAP-Finanzkennzahlen" in der Einleitung dieses Geschäftsberichts.
(36) Operatives Ergebnis, operatives Ergebnis je Aktie, bereinigte RoE und Verschuldungsquote sind alternative Leistungskennzahlen. Weitere Informationen finden Sie unter "Vorabinformationen über diesen Geschäftsbericht" - "Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und der Verwendung von Non-GAAP-Finanzkennzahlen" in der Einleitung dieses Geschäftsberichts.
(37) Basierend auf dem bereinigten Ergebnis abzüglich der Finanzaufwendungen für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, Vorzugsaktien und Pflichtwandelanleihen, umwandelbar in Aktien von AXA Equitable Holdings, Inc.
(38) Die Solvency-II-Quote wird hauptsächlich unter Verwendung des internen Modells von AXA geschätzt, auf Grundlage eines einmal in 200 Jahren auftretenden Schocks und unter Annahme der Äquivalenz von AXA Equitable Holdings, Inc. in den USA. Weitere Informationen zu dem internen Modell und den Solvency-II-Angaben von AXA finden Sie im SFCR der AXA Gruppe für das Geschäftsjahr auf der Website von AXA (www.axa.com). Wie in den vorangegangenen Offenlegungen werden alle US-Gesellschaften von AXA unter der Annahme der Äquivalenz des US-Geschäftsberücksichtigt. Der Beitrag zur Solvency-II-Quote der AXA Gruppe von den Gesellschaften, die zum 31. Dezember 2018 Teil der XL Group waren ("Gesellschaften der XL Group"), wurde nach der Äquivalenzmethode berechnet, basierend auf der SCR gemäß der Bermuda-Standardformel zuzüglich einer von der obersten Aufsichtsbehörde (ACPR) von AXA geforderten Sicherheitsmarge von 5 %. Darüber hinaus werden Gesellschaften der XL Group gemäß Beschluss der ACPR für Solvency-II-Zwecke (gemäß der in der Solvency-II-Richtlinie festgelegten konsolidierungsbasierten Methode) voll konsolidiert und ihr Beitrag zur Solvenzkapitalanforderung der Gruppe wird ab dem 31. März 2019 nach der Solvency-II-Standardformel berechnet. Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die ACPR beabsichtigt die Gruppe, ihr internes Modell bereits im Geschäftsjahr 2020 auf Gesellschaften der XL Group auszudehnen.
(39) AXA ist der globale Versicherungspartner des FC Liverpool.
(40) Aktienoptionspläne und leistungsabhängige Aktienpläne.
(41) Das Aktienrückkaufprogramm von AXA wurde von der Hauptversammlung am 25. April 2018 gebilligt.
(42) Das Annual Premium Equivalent (APE) aus Neugeschäft entspricht 100 % der laufenden Prämien zuzüglich 10 % an Einmalbeiträgen in Einklang mit der EEV-Methodik. APE ist der Konzernanteil.
(43) (e) Neugeschäftswert-Marge ist das Verhältnis von (i) Neugeschäftswert, d. h. dem Wert der im laufenden Jahr neu abgeschlossenen Verträge, zu (ii) APE.
(44) Aufsichtsrechtliche Informationen im Zusammenhang mit der Solvenz, einschließlich der Solvency-II-Quote und der im Anhang und der nachstehenden Tabelle dargestellten anrechenbaren Eigenmittel (Eligible Own Funds, "EOF"), werden im SCFR 2018 der Gruppe detailliert aufgeführt, der voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird und zu dem die Konzernprüfer einen Bericht erstellen werden.
(45) Die in Absatz 4.1 enthaltenen Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses.
(46) Schätzung unter Berücksichtigung des ersten Step-up-Coupons bei nachrangigen Schuldtiteln.
(47) "Verschuldungsquote" ist eine alternative Leistungskennzahl und wird in dem in Anlage V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar definiert.
(48) Einschließlich Zinsaufwand bei nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit, Vorzugsaktien und Pflichtwandelanleihen.
(49) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.
(50) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
(51) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
(52) Die in Absatz 4.1 enthaltenen Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses.
(53) Dividendenausschüttungsspanne: 50 % bis 60 % des bereinigten Gewinns abzüglich der Finanzaufwendungen für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, Vorzugsaktien und Eigenkapitalkomponenten von Pflichtwandelanleihen, die in Aktien von AXA Equitable Holdings, Inc. umwandelbar sind.
(54) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
3.1 Corporate-Governance-Struktur
Governance-Grundsätze
Die Umsetzung wirkungsvoller Corporate-Governance-Grundsätze ist uns bei AXA seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen. In diesem Zusammenhang hat sich AXA 2008 entschlossen, den von der französischen Vereinigung privater Unternehmen AFEP (Association française des entreprises privées) und dem französischen Unternehmerverband MEDEF (Mouvement des entreprises de France) herausgegebenen Corporate-Governance-Kodex für französische Unternehmen (Code de gouvernement d'entreprises des sociétés cotées) zu übernehmen (der "AFEP-MEDEF-Kodex"). Das Board of Directors (BoD) ist der Ansicht, dass die Corporate-Governance-Verfahren von AXA im Einklang mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex (überarbeitet im Juni 2018 und abrufbar auf der Website von AXA - www.axa.com) und seinen begleitenden Richtlinien stehen und die Entwicklung der Verfahren im Bereich Corporate Governance in Frankreich und im Ausland sowie die von Aktionären, Aufsichtsbehörden, dem Hochrangigen Ausschuss für Corporate Governance in Frankreich (Haut Comité de Gouvernement d'Entreprise), Proxy Advisors, Ratingagenturen und anderen Stakeholdern abgegebenen Empfehlungen und festgesetzten Standards berücksichtigen.
Darstellung der Governance von AXA
Corporate-Governance-Rahmen von AXA
Seit April 2010 verfügt AXA über ein monistisches System mit einem Board of Directors.
Das Board of Directors wird von drei spezialisierten Ausschüssen unterstützt: Audit Committee, Finance Committee und Compensation & Governance Committee.
Das BoD hat eine Geschäftsordnung (die "Geschäftsordnung des BoD") definiert, welche die Aufgaben und Zuständigkeiten des BoD und seiner Ausschüsse sowie in der Entscheidungskompetenz des BoD liegende Themen detailliert darlegt. Die Geschäftsordnung des BoD umfasst Anforderungen an die Corporate Governance, die in manchen Fällen über die Anforderungen der französischen Aufsichtsbehörden hinausgehen, insbesondere in Bezug auf die Rolle unabhängiger Direktoren (Independent Directors) in den Ausschüssen des BoD.
Trennung der Positionen des Chairman des Board of Directors und des Chief Executive Officer
Nach der am 21. März 2016 bekanntgegebenen Entscheidung von Henri de Castries, von seinen Positionen als Chairman und Chief Executive Officer zurückzutreten, entschied das Board of Directors die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, und ernannte mit Wirkung zum 1. September 2016 Denis Duverne, den ehemaligen Deputy Chief Executive Officer und Mitglied des BoD, zum Non-Executive-Chairman und Thomas Buberl zum Chief Executive Officer.
Diese Entscheidung widerspiegelt die abschließende Meinung des BoD zum damaligen Zeitpunkt, dass eine Trennung der Funktionen des Chairman und des Chief Executive Officer im Einklang mit den Interessen des Unternehmens sei. Das BoD kam zu dem Schluss, dass die Gruppe durch die Aufgabentrennung von den unterschiedlichen und sich gegenseitig ergänzenden Erfahrungen und Kenntnissen von Thomas Buberl und Denis Duverne profitieren und dies einen reibungslosen Übergang sicherstellen würde.
Im Anschluss die Entscheidung, die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, beschloss das Board of Directors ebenfalls, die Position des Senior Independent Director beizubehalten. Den Ausschlag hierfür gab unter anderem die Tatsache, dass Denis Duverne aufgrund seiner vorherigen Funktion als Deputy Chief Executive Officer gemäß AFEP-MEDEF-Kriterien nicht als unabhängig galt.
Der Corporate-Governance-Rahmen von AXA ist in folgender Grafik zusammengefasst:

| EN | DE |
| BOARD OF DIRECTORS | BOARD OF DIRECTORS |
| Chairman: Denis Duverne | Chairman: Denis Duverne |
| The Board of Directors determines the strategic orientations of the Company and ensures its implementation | Das Board of Directors ist verantwortlich für die Festlegung der strategischen Schwerpunkte des Unternehmens und deren Umsetzung. |
| Audit Committee | Audit Committee |
| Finance Committee | Finance Committee |
| Compensation & Governance Committee | Compensation & Governance Committee |
| EXECUTIVE MANAGEMENT | GESCHÄFTSLEITUNG |
| Chief Executive Officer Thomas Buberl | Chief Executive Officer Thomas Buberl |
| The Chief Executive Officer is vested with the broadest powers to act in all circumstances on behalf of the Company and to represent the Company in its relationships with third parties | Der Chief Executive Officer ist mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten. |
| Management Committee | Management Committee |
| Assists the Chief Executive Officer in the operational management of the Group | Unterstützt den Chief Executive Officer bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe |
| Partners group | Partners Group |
| Assists the Chief Executive Officer and the Management Committee to develop and implement key strategic initiatives | Unterstützt den Chief Executive Officer und das Management Committee bei der Entwicklung und Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen |
Board of Directors
Mitglieder des Board of Directors
Diversitätsrichtlinie des Board of Directors
Die vorliegende Richtlinie den von AXA angenommenen Diversitätsansatz bei der Zusammensetzung ihres Board of Directors gemäß den Artikeln L. 225-37-4,6 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce).
Grundsatzerklärung
In einem zunehmend komplexen und hart umkämpften globalen Umfeld ist es für AXA wichtig, auf Führungskräfte mit unterschiedlichen und sich ergänzenden Profilen, Fähigkeiten und Erfahrungen bauen zu können, um ihre aktuelle und zukünftige Strategie und Entwicklung voranzutreiben. AXA ist der Ansicht, dass sich das Board of Directors von AXA aus profilierten Frauen und Männern mit unterschiedlichem Hintergrund zusammensetzen sollte, damit es die anstehenden Herausforderungen bewältigen und langfristig Wert für die Gruppe, ihre Aktionäre und alle ihre Interessengruppen schaffen kann.
Das Board of Directors ist auch der Ansicht, dass eine solche Vielfalt für das optimale Funktionieren des Gremiums unerlässlich ist und dass Diversität Kreativität fördert und die Leistungsfähigkeit steigert. Darüber hinaus bieten sich verschiedene Blickwinkel bei der Analyse der in den Sitzungen des Board of Directors diskutierten Themen.
Angesichts der globalen Präsenz der Gruppe hat es sich das Board of Directors, das bei dieser Aufgabe von seinem Compensation & Governance Committee unterstützt wird, zum Ziel gesetzt, Mitglieder mit unterschiedlichen Nationalitäten und Kulturen zu berufen. So soll eine ausgewogene und sich ergänzende Zusammensetzung des Board in Bezug auf Geschlecht, Expertise, Erfahrung und Amtsdauer seiner Mitglieder gewährleistet werden.
Die Mitglieder des Board of Directors werden von der Hauptversammlung für vier Jahre ernannt. Zum 31. Dezember 2018 umfasste das Board of Directors sechszehn Mitglieder, davon acht Frauen und acht Männer. Ein Überblick über das Board of Directors sowie das Profil, die Erfahrung und das Fachwissen jedes einzelnen Mitglieds finden Sie in diesem Abschnitt 3.1 "Corporate-Governance-Struktur" des Geschäftsberichts.
Ziel dieser Diversitätsrichtlinie ist es sicherzustellen, dass das Board langfristig eine vielfältige Zusammensetzung beibehält, um das Management der Gruppe bei der Entwicklung ihres strategischen Plans und der Definition ihrer langfristigen Ziele zu unterstützen.
Umsetzung und Überwachung
Das Board of Directors und sein Compensation & Governance Committee prüfen regelmäßig die Zusammensetzung des Board of Directors und seiner Ausschüsse.
In diesem Zusammenhang beauftragt das Compensation & Governance Committee regelmäßig externe Berater, die es bei der Identifizierung und Befragung von Kandidaten unterstützen, die bestimmte Auswahlkriterien erfüllen. Anschließend unterbreitet es seine Empfehlungen dem Board of Directors.
Die Umsetzung der Diversitätsrichtlinie des Board of Directors wird jedes Jahr im Rahmen des Selbstbeurteilungsprozesses des Board of Directors überwacht und analysiert. In diesem Zusammenhang beurteilt das Board of Directors insbesondere den Auswahlprozess für seine Mitglieder und misst die erzielten Fortschritte anhand der vorgegebenen Diversitätsziele. Die Ergebnisse dieser Selbstbeurteilung werden zudem einmal jährlich in Rahmen einer Sitzung des BoD im Detail erörtert.
Ergebnisse im vergangenen Jahr
Im Jahr 2018 berücksichtigte das Board of Directors diese Diversitätskriterien bei der Auswahl neuer Mitglieder, was zu einer Verbesserung des Geschlechterverhältnisses sowie der Vielfalt der Profile und Kompetenzen seiner Mitglieder führte.
Ziele der Diversitätsrichtlinie des Board of Directors
| Kriterien | Ziele | Umsetzung und Ergebnisse in den vergangenen Jahren |
| Geschlechterverhältnis | Mindestens 40 % je Geschlecht | Frauenanteil im Board of Directors: |
| (Ziel erreicht) | -- 8 Frauen (2 mehr als 2017) und 8 Männer (stabil im Vergleich zu 2017) | |
| -- Im Jahr 2018 wurden 5 Frauen in das Board of Directors gewählt. |

| EN | DE |
| %women | Anteil Frauen in % |
| %men | Anteil Männer in % |
| Kriterien | Ziele | Umsetzung und Ergebnisse in den vergangenen Jahren |
| Staatsangehörigkeit der Mitglieder des BoD | Ausgewogene und komplementäre Zusammensetzung nach Nationalitäten (mindestens vier Nationalitäten im BoD vertreten) | Nicht-französische Mitglieder des BoD: |
| (Ziel erreicht) | -- 44 % der Mitglieder des BoD sind keine französischen Staatsangehörigen | |
| -- 8 Nationalitäten sind im BoD vertreten | ||
| -- Ernennung von 3 nicht-französischen Mitgliedern des BoD im Jahr 2018 |

| EN | DE |
| At December 31, 2018 | Zum 31. Dezember 2018 |
| French-German | Deutsch-französisch |
| Swiss-German | Schweizerisch-deutsch |
| German | Deutsch |
| Chinese | Chinesisch |
| American | US-amerikanisch |
| British | Britisch |
| French-Argentinian | Französisch-argentinisch |
| French | Französisch |
| Dutch | Niederländisch |
| Kriterien | Ziele | Umsetzung und Ergebnisse in den vergangenen Jahren |
| Amtszeit der Mitglieder im BoD | Ausgewogene und komplementäre Zusammensetzung nach Amtszeiten (durchschnittliche Amtszeit zwischen 4 und 8 Jahren) | Amtszeit der Mitglieder des BoD zum 31. Dezember 2018: |
| (Ziel erreicht) | -- Weniger als 4 Jahre: 9 Mitglieder (ggü. 4 in 2017) | |
| -- Zwischen 4 und 8 Jahren: 3 Mitglieder des BoD (ggü. 7 in 2017) | ||
| -- Zwischen 8 und 12 Jahren: 4 Mitglieder des BoD (ggü. 3 in 2017) | ||
| -- Im Jahr 2018 wurden 5 neue Mitglieder in das Board of Directors gewählt. | ||
| -- Durchschnittliche Amtszeit der Mitglieder des BoD zum 31. Dezember 2018: 5 Jahre |

| EN | DE |
| At December 31, 2018 | Zum 31. Dezember 2018 |
| Less than 4 years | Weniger als 4 Jahre |
| Between 4 and 8 years | 4 bis 8 Jahre |
| More than 8 years | Mehr als 8 Jahre |
| Kriterien | Ziele | Umsetzung und Ergebnisse in den vergangenen Jahren |
| Alter der Mitglieder des BoD | Nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder über 70 Jahre alt | -- Zum 31. Dezember 2018 betrug das durchschnittliche Alter der Mitglieder des BoD 61 Jahre |
| (Ziel erreicht) | -- 1 Mitglied von 16 ist über 70 Jahre alt |

| EN | DE |
| > 70 years | > 70 Jahre |
| 60-69 years | 60 bis 69 Jahre |
| Kriterien | Ziele | Umsetzung und Ergebnisse in den vergangenen Jahren |
| Unabhängigkeit der Mitglieder des BoD | Mindestens 50 % Independent Directors | Zum 31. Dezember 2018 waren 10 von 16 Mitgliedern des Board of Directors unabhängig, d. h. 62,5 % der Mitglieder des Board of Directors (71 % zum 31. Dezember 2017). |
| (Ziel erreicht) | Der Chief Executive Officer, das Mitglied des BoD, das die Belegschaftsaktionäre vertritt, und die Mitglieder des BoD, welche die Arbeitnehmer vertreten (d. h. 4 Mitglieder), sind definitionsgemäß nicht unabhängig. |
Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitglieder des Board of Directors
Das Board of Directors achtet bei der Auswahl seiner Mitglieder besonders auf ihre jeweiligen Fachgebiete und Erfahrungen, einschließlich ihrer Kenntnisse der verschiedenen Regionen, in denen die Gruppe vertreten ist.
Die unten stehende Qualifikationsmatrix zeigt die Anzahl der Mitglieder des BoD mit Fähigkeiten und Kompetenzen, die für das Board of Directors von AXA als entscheidend angesehen werden:

| EN | DE |
| Experience in AXA business and industries | Erfahrung mit der Geschäftstätigkeit und den Branchen von AXA |
| Knowledge and experience of regulatory and legal matters | Kenntnisse und Erfahrungen in regulatorischen und rechtlichen Angelegenheiten |
| Financial expertise | Finanzkompetenzen |
| Extensive experience of customers services and digital strategies | Umfangreiche Erfahrung mit Kundendienstleistungen und digitalen Strategien |
| Experience in growing and emerging markets | Erfahrung mit Wachstums- und Schwellenmärkten |
| Strong leadership and senior management experience | Starke Führungs- und Senior-Management-Erfahrung |
| Oversight of sustainability and environmental stewardship | Aufsicht über Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung |
Zusammensetzung des Board of Directors zum 31. September 2018

| EN | DE |
| Number of directors | Anzahl der Mitglieder des BoD |
| Independent director ratio | Anteil Independent Directors |
| 10 independents directors | 10 Independent Directors |
| Gender balance within the Board of Directors | Geschlechterverteilung innerhalb des BoD |
| 43% of women, excluding directors representing the employees | 43 % Frauen, mit Ausnahme der Mitglieder des BoD, welche die Arbeitnehmer vertreten |
| Nationality | Staatsangehörigkeit |
| directors out of 16 are non-French nationals -8 nationalities are represented on the Board | der 16 Mitglieder des BoD sind keine französischen Staatsangehörigen - 8 Nationalitäten sind im BoD vertreten. |
| Directors' average age | Durchschnittsalter der Mitglieder des BoD |
| Name (Alter) und Hauptfunktion (a) | Position innerhalb des Board of Directors | Anzahl der AXA-Aktien (b) | Erste Ernennung/Amtszeit |
| Hauptgeschäftsadresse | |||
| Staatsangehörigkeit | |||
| Denis Duverne (65) | Chairman des Board of Directors | 1.576.337 | April 2010 / Hauptversammlung 2022 |
| Chairman des Board of Directors von AXA | |||
| 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich | |||
| Französische Staatsangehörigkeit | |||
| Thomas Buberl (45) | Mitglied des BoD und Chief Executive Officer | 206.986 | September 2016 / Hauptversammlung 2022 |
| Mitglied des BoD und Chief Executive Officer von AXA | |||
| 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich | |||
| Deutsche und schweizerische Staatsangehörigkeit | |||
| Patricia Barbizet (63) | Independent Director | 4.570 | April 2018 / Hauptversammlung 2022 |
| Chairman von Temaris & Associés | |||
| 40, Rue François 1er, 75008 Paris, Frankreich | |||
| Französische Staatsangehörigkeit | |||
| Martine Bièvre (59) | Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer | 0 | Juni 2018 / Hauptversammlung 2022 |
| Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer | |||
| AXA France, 203-205 Rue Carnot, 94138 Fontenay-sous-Bois, Frankreich | |||
| Französische Staatsangehörigkeit | |||
| Jean-Pierre Clamadieu (60) | Independent Director | 9.000 | Oktober 2012 / Hauptversammlung 2019 |
| Chairman des Board of Directors von ENGIE | Mitglied des Compensation & Governance Committee | ||
| Vorsitzender des Executive Committee und Mitglied des BoD von Solvay (c) (Belgien) | |||
| 1, Place Samuel de Champlain, 92930 Paris la Défense Cedex, Frankreich | |||
| Französische Staatsangehörigkeit | |||
| Bettina Cramm (55) | Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer | 106 | Juni 2018 / Hauptversammlung 2022 |
| Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer | Mitglied des Compensation & Governance Committee | ||
| AXA Konzern AG, Gustav-Stresemann-Ring 12-16, 65189 Wiesbaden, Deutschland | |||
| Deutsche Staatsangehörigkeit | |||
| Irene Dorner (64) | Independent Director | 6.700 | April 2016 / Hauptversammlung 2020 |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Mitglied des Audit Committee | ||
| AXA, 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich | |||
| Britische Staatsangehörigkeit | |||
| Rachel Duan (48) | Independent Director | 0 | April 2018 / Hauptversammlung 2022 |
| Senior Vice President von GE und President & Chief Executive Officer von GE China und GE Global Markets (China) | |||
| GE China, 8F 1 Building 1 Huatuo Road, Zhangjiang High Tech Park, Shanghai 201203, China | |||
| Chinesische Staatsangehörigkeit | |||
| Jean-Martin Folz (71) | Senior Independent Director | 12.084 | Mai 2007 / Hauptversammlung 2019 |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Vorsitzender des Compensation & Governance Committee | ||
| AXA, 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich | |||
| Französische Staatsangehörigkeit | |||
| André François-Poncet (59) | Independent Director | 7.842 | Dezember 2016 / Hauptversammlung 2022 |
| Vorstandsvorsitzender von Wendel SE | Mitglied des Compensation & Governance Committee | ||
| 89, Rue Taitbout, 75009 Paris, Frankreich | Mitglied des Finance Committee | ||
| Französische Staatsangehörigkeit | |||
| Angelien Kemna (61) | Independent Director | 7.250 | April 2016 / Hauptversammlung 2020 |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Mitglied des Audit Committee | ||
| AXA, 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich | |||
| Niederländische Staatsangehörigkeit | |||
| Stefan Lippe (63) Mitgründer und Verwaltungsratsvorsitzender der yes.com AG (Schweiz) und Mitgründer und stellvertretender | Independent Director | 12.000 | April 2012 / Hauptversammlung 2020 |
| Verwaltungsratsvorsitzender der Acqupart Holding AG (Schweiz) | Vorsitzender des Audit Committee | ||
| Baarerstrasse 8, CH 6300 Zug, Schweiz | Mitglied des Finance Committee | ||
| Deutsche und schweizerische Staatsangehörigkeit | |||
| François Martineau (67) | Mitglied des BoD | 6.732 | April 2008 / Hauptversammlung 2020 |
| Rechtsanwalt bei Lussan/Société d'avocats | |||
| 282 Boulevard Saint Germain, 75007 Paris, Frankreich | |||
| Französische Staatsangehörigkeit | |||
| Ramon de Oliveira (64) | Independent Director | 11.300 | April 2009 / Hauptversammlung 2021 |
| Managing Director von Investment Audit Practice, LLC (USA) | Vorsitzender des Finance Committee | ||
| 580 Park Avenue, New York, NY 10065, USA | Mitglied des Audit Committee | ||
| Französische und argentinische Staatsangehörigkeit | |||
| Doina Palici-Chehab (61) | Mitglied des BoDzur Vertretung der Belegschaftsaktionäre | 11.903 | April 2012 / Hauptversammlung 2020 |
| Executive Chairman von AXA Corporate Solutions, AXA Matrix Consultants und AXA ART | Mitglied des Finance Committee | ||
| AXA, 61, Rue Mstislav Rostropovitch, 75017 Paris, Frankreich | |||
| Deutsche und französische Staatsangehörigkeit | |||
| Elaine Sarsynski (63) | Independent Director | 2.000 | Mai 2018 / Hauptversammlung 2021 |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Mitglied des Audit Committee | ||
| AXA, 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich | |||
| US-amerikanische Staatsangehörigkeit |
(a) Weitere Informationen zu Kompetenzen, Erfahrungen und Ämtern der Mitglieder des Board of Directors sind im Abschnitt "Informationen zu den derzeitigen Mitgliedern des Board of Directors" detailliert dargelegt.
(b) AXA-Aktien, die indirekt über Investmentfonds gehalten werden können, werden nicht berücksichtigt.
Änderungen in Bezug auf die Mitglieder des BoD und seiner Ausschüsse 2018
| Amtszeit | Ernennung | Verlängerung | |
| Board of Directors | Isabelle Kocher | Patricia Barbizet | Denis Duverne |
| (25.04.2018) | (25.04.2018) | (25.04.2018) | |
| Suet Fern Lee | Rachel Duan | Thomas Buberl | |
| (25.04.2018) | (25.04.2018) | (25.04.2018) | |
| Deanna Oppenheimer | Elaine Sarsynski | André François-Poncet | |
| (24.05.2018) | (24.05.2018) | (25.04.2018) | |
| Martine Bièvre | |||
| (13.06.2018) | |||
| Bettina Cramm | |||
| (20.06.2018) | |||
| Audit Committee | - | Elaine Sarsynski | - |
| (24.05.2018) | |||
| Finance Committee | Suet Fern Lee | - | André François-Poncet |
| (25.04.2018) | (25.04.2018) | ||
| Compensation & Governance Committee | Deanna Oppenheimer | Bettina Cramm | André François-Poncet |
| (24.05.2018) | (27.06.2018) | (25.04.2018) |
Änderungen der Zusammensetzung des BoD auf der Hauptversammlung 2019
Auf der am 24. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung wird (i) über die Wiederwahl eines Mitglieds des Board of Directors, dessen Amtszeit endet (Jean-Pierre Clamadieu), und (ii) die Ratifizierung der Hinzuwahl eines Mitglieds in das BoD (am 24. Mai 2018 ernannte das Board of Directors Elaine Sarsynski als Nachfolgerin von Deanna Oppenheimer zum Mitglied des BoD bis zur Hauptversammlung 2021) abgestimmt.
Jean-Martin Folz, der dem Board of Directors zwölf Jahre angehörte, hat dem BoD seine Entscheidung mitgeteilt, sich nicht zur Wiederwahl zu stellen.
Vorbehaltlich der Zustimmung auf der Hauptversammlung am 24. April 2019 wird das Board of Directors folglich fünfzehn Mitglieder, darunter acht Frauen (53 % (1)), umfassen, von denen zehn Mitglieder (60 %) aus Sicht des Board of Directors gemäß den Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex als unabhängig gelten.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse des BoD wird während der Sitzung des Board of Directors im Anschluss an die Hauptversammlung vom 24. April 2019 überprüft.
Informationen zu den derzeitigen Mitgliedern des Board of Directors (1)
| Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe | |
| Denis Duverne | Denis Duverne ist Absolvent der École des Hautes Études Commerciales (HEC). Nach Abschluss seines Studiums an der École Nationale d'Administration (ENA) trat er seine erste Stelle 1979 in der Steuerabteilung des französischen Finanzministeriums an. | Chairman des Board of Directors: AXA * |
| Chairman des Board of Directors von AXA | Nach zwei Jahren als Wirtschaftsberater am französischen Generalkonsulat in New York (1984-1986) wurde er zum Leiter der Abteilung für Unternehmenssteuern ernannt und war anschließend von 1986 bis 1991 im französischen Finanzministerium für Steuerpolitik zuständig. 1991 wurde er zum Unternehmenssekretär der Compagnie Financière IBI ernannt. Ein Jahr später wurde er Mitglied der Geschäftsleitung der Banque Colbert mit Zuständigkeit für das operative Geschäft. | Chairman: AXA Millésimes (SAS) |
| Geboren am 31. Oktober 1953 | Denis Duverne schloss sich 1995 der AXA Gruppe an und übernahm die Verantwortung für die Überwachung der Tätigkeiten von AXA in den USA und Großbritannien. Zudem leitete er die Reorganisation der AXA-Gesellschaften in Belgien und Großbritannien. | Mitglied des BoD: AllianceBernstein Corporation * (USA) |
| Französische Staatsangehörigkeit | Von Februar 2003 bis Dezember 2009 war Denis Duverne innerhalb der Geschäftsleitung zuständig für Finanzen, Kontrolle und Strategie. Von Januar 2010 bis April 2010 nahm er breitere Aufgaben als Mitglied der Geschäftsleitung mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie wahr. Von April 2010 bis zum 31. August 2016 war Denis Duverne Mitglied des BoD und Deputy Chief Executive Officer von AXA mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie. | Amt außerhalb der AXA Gruppe |
| Gewählt am 25. April 2018 | Mitte 2014 wurde er Mitglied der 1999 gemeinsam von der Weltbank und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegründeten Private Sector Advisory Group (PSAG), die sich aus internationalen Führungskräften der Privatwirtschaft zusammensetzt und das Ziel hat, die Corporate Governance in Entwicklungsländern zu verbessern. | Keine |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 | Seit 1. September 2016 ist Denis Duverne Non-Executive Chairman des Board of Directors von AXA. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Erste Ernennung am 29. April 2010 | Seit September 2018 ist Denis Duverne Vorsitzender des Insurance Development Forum (IDF). Das IDF ist eine von der Versicherungswirtschaft geleitete und von der Weltbank und den Vereinten Nationen unterstützte öffentlich-private Partnerschaft, deren Ziel darin besteht, den Einsatz von Versicherungen zu verbessern, um mehr Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen aufzubauen und zur Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen beizutragen. | Deputy Chief Executive Officer: AXA |
| Chairman und Chief Executive Officer: AXA America Holdings, Inc. (USA) | ||
| Chairman des Board of Directors: AXA Holdings Belgium (Belgien), AXA Financial, Inc. (USA) | ||
| Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA ASIA (SAS), AXA Assicurazioni S.p.A. (Italien), AXA Belgium (Belgien), AXA Equitable Life Insurance Company SA (USA), AXA Italia S.p.A. (Italien), AXA MPS Assicurazioni Danni S.p.A. (Italien), AXA MPS Assicurazioni Vita S.p.A. (Italien), AXA UK plc (Großbritannien), MONY Life Insurance Company (USA), MONY Life Insurance Company of America (USA) | ||
| Thomas Buberl | Thomas Buberl hat einen Master of Economics der WHU in Koblenz (Deutschland) sowie einen Master of Business Administration der Universität Lancaster (Großbritannien). An der Universität St. Gallen (Schweiz) promovierte er zum Dr. oec. in Kapitalmarkttheorie. 2008 wurde er vom World Economic Forum als "Young Global Leader" ausgezeichnet. | Mitglied des BoD und Chief Executive Officer: AXA * |
| Mitglied des Board of Directors und Chief Executive Officer von AXA | Von 2000 bis 2005 arbeitete Thomas Buberl bei der Boston Consulting Group als Consultant für den Banken- und Versicherungssektor in Deutschland und in anderen Ländern. | Chairman des Board of Directors: AXA Equitable Holdings, Inc. * (USA), XL Group Ltd (Bermuda) |
| Geboren am 24. März 1973 | Von 2005 bis 2008 war er bei der Winterthur Gruppe Mitglied der Geschäftsleitung der Winterthur Schweiz, zunächst als Leiter Operations und später als Leiter Distribution und Marketing. Danach wechselte er zu Zurich Financial Services, wo er als CEO für die Zurich Schweiz verantwortlich war. | Mitglied des BoD: AXA Equitable Life Insurance Company (USA), MONY Life Insurance Company of America (USA) |
| Deutsche und schweizerische Staatsangehörigkeit | Von 2012 bis April 2016 war er CEO der AXA Konzern AG (Deutschland). Seit 2012 ist Thomas Buberl Mitglied des Executive Committee von AXA. Im März 2015 wurde er zum CEO des weltweiten Krankenversicherungsgeschäfts der Gruppe und zum Mitglied des Management Committee von AXA ernannt. | Amt innerhalb der AXA Gruppe (2) |
| Gewählt am 25. April 2018 | Im Januar 2016 erhielt Thomas Buberl zudem die Verantwortung für Global Life & Savings. Zwischen dem 21. März 2016 und dem 31. August 2016 amtierte Thomas Buberl als Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) von AXA. | Mitglied des Aufsichtsrats: Bertelsmann SE & Co. KGaA (Deutschland) |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 | Seit dem 1. September 2016 ist Thomas Buberl Chief Executive Officer und Mitglied des Board of Directors von AXA. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Erste Ernennung am 1. September 2016 | Vorstandsvorsitzender: AXA Konzern AG (Deutschland), AXA Krankenversicherung AG (Deutschland), AXA Lebensversicherung AG (Deutschland), AXA Versicherung AG (Deutschland), DBV Deutsche Beamtenversicherung AG (Deutschland) | |
| Verwaltungsratsvorsitzender: AXA Financial, Inc. (USA), AXA Leben AG (Schweiz), AXA Versicherungen AG (Schweiz) | ||
| Aufsichtsratsvorsitzender: AXA Konzern AG (Deutschland), AXA Krankenversicherung AG (Deutschland), AXA Lebensversicherung AG (Deutschland), AXA Versicherung AG (Deutschland), Deutsche Ärzteversicherung AG (Deutschland) | ||
| Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats: Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Deutschland) | ||
| Managing Director und Chief Executive Officer: Vinci B.V. (Niederlande) | ||
| Mitglied des Management Committee bzw. Aufsichtsrats: AXA ASIA (SAS), AXA ART Versicherung AG (Deutschland), AXA Life Insurance Co. Ltd (Japan), Tertia GmbH (Deutschland) | ||
| Patricia Barbizet | Patricia Barbizet erwarb 1976 einen Abschluss an der ESCP-Europe Business School. Sie begann ihre Karriere als International Treasurer bei Renault Véhicules Industriels und wurde dann Chief Financial Officer von Renault Crédit International. | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) | 1989 kam sie als Chief Financial Officer zur Groupe Pinault. Von 1992 bis 2018 war sie Chief Executive Officer von Artémis, der Investmentgesellschaft der Familie Pinault. | Mitglied des BoD: AXA * |
| Chairman von Temaris & Associés | Von 2014 bis 2016 war sie Chief Executive Officer und Chairwoman von Christie's International. Patricia Barbizet ist Lead Independent Director des Verwaltungsrates von Total und Pernod Ricard. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 17. April 1955 | Darüber hinaus war sie bis 2013 als qualifiziertes unabhängiges Mitglied in den Verwaltungsräten von Bouygues, Air France-KLM, Kering und PSA Peugeot-Citroen sowie als Vorsitzende des Anlageausschusses des Fonds Stratégique d'Investissement tätig. | Chairman des Board of Directors: Cité de la musique Philharmonie de Paris |
| Französische Staatsangehörigkeit | Seit April 2018 ist Patricia Barbizet Chairman von Temaris & Associés. | Chairman: Temaris & Associés, Zoé SAS |
| Gewählt am 25. April 2018 | Mitglied des Verwaltungsrates: Fnac Darty * , Pernod Ricard * (Lead Independent Director), Total * (Lead Independent Director), Yves Saint Laurent | |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | |
| Erste Ernennung am 25. April 2018 | Chief Executive Officer: Artémis | |
| Chairwoman und Chief Executive Officer: Christie's International Plc (Großbritannien) | ||
| Vice Chairwoman: Christie's International Plc (Großbritannien) | ||
| Vice Chairman des Board of Directors: Kering | ||
| Chief Executive Officer (non-executive) und Mitglied des Aufsichtsrats: Financière Pinault | ||
| Mitglied der Geschäftsleitung: Société Civile du Vignoble de Château Latour | ||
| Managing Director und Mitglied des BoD: Palazzo Grassi (Italien) | ||
| Mitglied des BoD und des Aufsichtsrats: Air France-KLM, Artémis, Bouygues, Fonds Stratégique d'Investissements, Peugeot S.A, Ponant, Société Nouvelle du Théâtre Marigny, TF1, Gucci Group NV (Niederlande) | ||
| Ständige Vertreterin von Artémis in den Verwaltungsräten von: Agefi, Collection Pinault Paris, Sebdo le Point | ||
| Martine Bièvre | Martine Bièvre erwarb an der Universität Lyon einen Master-Abschluss in Jura mit Schwerpunkt Versicherungsrecht. | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA zur Vertretung der Arbeitnehmer | Von 1984 bis 1988 war sie als Referentin für Schadenregulierung und Haftpflicht bei der Niederlassung von UAP in Lyon tätig. | Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer: AXA * |
| Geboren am 4. September 1959 | Ab 1988 war sie in verschiedenen Funktionen tätig, unter anderem als Schadeninspektorin/Sachverständige, in der Vertretung UAP Rhône-Alpes (1988 bis 1999), in der Vertretung UAP Bassin Parisien (1990 bis 1999), in der AXA-Region Bourgogne Franche-Comté (1999 bis 2004), bei AXA Entreprises - IARD (2004 bis 2011) und bei AXA Particuliers und IARD Entreprises (seit 2011). | Amt außerhalb der AXA Gruppe |
| Französische Staatsangehörigkeit | Von 2015 bis 2018 war sie Mitglied und Arbeitnehmervertreterin im Board of Directors von AXA France IARD. Im Juni 2018 wurde Martine Bièvre als Mitglied des Board of Directors von AXA zur Vertretung der Arbeitnehmer ernannt. | Verwaltungsratsmitglied: Caisse de retraite du personnel de l'UAP (CRUAP) |
| Gewählt am 13. Juni 2018 | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 | Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer: AXA France IARD | |
| Erste Ernennung am 13. Juni 2018 | ||
| Jean-Pierre Clamadieu | Jean-Pierre Clamadieu ist Absolvent der École Nationale Supérieure des Mines von Paris und Ingénieur du Corps des Mines. Er begann seine Karriere in verschiedenen Positionen im öffentlichen Dienst in Frankreich, insbesondere im Industrieministerium und als technischer Berater im Arbeitsministerium. | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) | 1993 schloss er sich der Rhône-Poulenc Group an und bekleidete dort verschiedene Führungspositionen. | Mitglied des BoD: AXA * |
| Chairman des Board of Directors von ENGIE | 2003 wurde er zum Chief Executive Officer der Rhodia Group ernannt und 2008 zum Chairman & Chief Executive Officer. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 15. August 1958 | Im September 2011 wurde er im Anschluss an die Fusion der Konzerne Rhodia und Solvay zum stellvertretenden Vorsitzenden des Executive Committee von Solvay und Chairman des Board of Directors von Rhodia ernannt. | Chairman des Board of Directors: ENGIE * , Opéra National de Paris |
| Französische Staatsangehörigkeit | Von Mai 2012 bis 1. März 2019 war Jean-Pierre Clamadieu Vorsitzender des Executive Committee und Mitglied des Board of Directors von Solvay. | Vice Chairman des Executive Committee: World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) (Schweiz) |
| Gewählt am 30. April 2015 | Seit 18. Mai 2018 ist Jean-Pierre Clamadieu Chairman des Board of Directors von ENGIE. | Mitglied des BoD: Airbus * , France Industries |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2019 | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | |
| Erste Ernennung am 10. Oktober 2012 | Mitglied des BoD und Chairman des Executive Committee: Solvay (Belgien) | |
| Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA | Chairman: Cytec Industries Inc (USA) | |
| Mitglied des BoD: Faurecia, SNCF |
| Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe | |
| Bettina Cramm | Bettina Cramm besitzt einen Abschluss in Medizinpädagogik von der Martin-Luther-Universität (Halle/Saale). | Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer: AXA * |
| Mitglied des Board of Directors von AXA zur Vertretung der Arbeitnehmer | Sie begann ihre Karriere 1984 als medizinisch-technische Assistentin an der Deutschen Klinik für Diagnostik in Wiesbaden. 1991 wechselte sie zur Deutschen Beamtenversicherung (DBV), heute AXA Konzern AG. | Mitglied des Aufsichtsrats: AXA Konzern AG (Deutschland) |
| Geboren am 10. Mai 1963 | Von 1991 bis 1994 war sie Sachbearbeiterin für Privatkunden bei der DBV und von 1994 bis 2002 medizinisch-technische Assistentin bei der DBV-Winterthur Wiesbaden. | Amt außerhalb der AXA Gruppe |
| Deutsche Staatsangehörigkeit | Von 2002 bis 2007 war sie Referentin für Gesundheitswesen bei der DBV-Winterthur. 1995 trat sie in den Betriebsrat der DBV-Winterthur ein und war Mitglied des Aufsichtsrats der DBV-Winterthur Krankenversicherung (2006-2008) sowie Mitglied des Aufsichtsrats der DBV Vermittlungsgesellschaft für Versicherungen und Vermögensbildung mbH (2007-2008). | Keine |
| Gewählt am 20. Juni 2018 | Von 2008 bis 2013 war sie bei der AXA Konzern AG für Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung im firmeneigenen medizinischen Dienst verantwortlich. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 | Von 2013 bis Juni 2018 war Bettina Cramm in verschiedenen Funktionen als Mitglied des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Europäischen Betriebsrats und dessen Kommissionen sowie als Mitglied des Aufsichtsrats von AXA-Gesellschaften in Deutschland tätig. | Keine |
| Erste Ernennung am 20. Juni 2018 | Seit Mai 2017 sitzt sie im Aufsichtsrat der AXA Konzern AG. Im Juni 2018 wurde Bettina Cramm als Mitglied des Board of Directors von AXA zur Vertretung der Arbeitnehmer ernannt. | |
| Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA | ||
| Irene Dorner | Irene Dorner erwarb ihren Master of Arts in Rechtswissenschaften am St. Anne's College in Oxford und erhielt ihre Zulassung als Barrister am College of Law in London, bevor sie eine Stelle in der internen Rechtsabteilung von Citibank N.A. antrat. | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) | 1986 wechselte sie als Leiterin der Rechtsabteilung zu Samuel Montagu und wurde nach der Übernahme der Midland Bank durch HSBC 1992 zur Leiterin Strategische Planung bei der Midland Bank ernannt. | Mitglied des BoD: AXA * |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Danach füllte sie verschiedene operationelle und funktionelle Führungspositionen bei Midland Global Markets und HSBC aus. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 5. Dezember 1954 | Anfang 2007 wurde sie zur Deputy Chairman und Chief Executive Officer von HSBC in Malaysia ernannt. | Mitglied des BoD: Rolls-Royce Holdings plc *** (Großbritannien), Rolls-Royce plc ** (Großbritannien) |
| Britische Staatsangehörigkeit | Von 2010 bis 2014 war sie Chief Executive Officer und President von HSBC USA. | Chairman: Control Risks Group Holding Ltd (Großbritannien) |
| Gewählt am 27. April 2016 | Während ihrer Amtszeit wurde sie von der Fachzeitschrift American Banker zur mächtigsten Frau im Bankensektor gewählt. | Trustee: SEARRP (South East Asia Rainforest Research Partnership) (Malaysia) |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 | Zudem war sie Group Managing Director von HSBC Holdings (Großbritannien) und Mitglied des Management Board der HSBC Group. 2014 verließ Irene Dorner HSBC. | Honorary Fellow: St. Anne's College, Oxford (Großbritannien) |
| Erste Ernennung am 27. April 2016 | Vom 1. März 2018 bis 15. Oktober 2018 war Irene Dorner Chairwoman von Virgin Money (Großbritannien). | Mitglied des Advisory Board: University of Nottingham for Asia (Großbritannien) |
| Mitglied des Audit Committee von AXA | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | |
| Chief Executive Officer und President: HSBC USA (USA) | ||
| Chief Executive Officer und Mitglied des Management Board: HSBC Holdings plc (Großbritannien) | ||
| Chairman: British American Business (USA), Virgin Money (Großbritannien) | ||
| Director: City of New York Partnership (USA), Committee Encouraging Corporate Philanthropy (USA), Financial Services Roundtable (USA), The Clearing House (USA) | ||
| Mitglied des Advisory Board: Outleadership (USA) | ||
| Rachel Duan | Rachel Duan besitzt einen Bachelor-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften und International Business von der Shanghai International Studies University und einen MBA von der University of Wisconsin (Madison, USA). Rachel Duan kam 1996 als Corporate Audit Staff zu General Electric (GE). | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) | Während ihrer vierjährigen Tätigkeit als Corporate-Audit-Mitarbeiterin stieg sie zum Senior Audit Manager auf und leitete Audits in mehreren Industrie- und Kapitalgesellschaften von GE weltweit. | Mitglied des BoD: AXA * |
| Senior Vice President von GE und President & Chief Executive Officer von GE China und GE Global Markets (China) | Im Jahr 2000 wurde Rachel Duan zur Six Sigma Quality Leader für GE Plastics Asia Pacific mit Sitz in Tokio ernannt. Ende 2001 zog sie nach China und wurde Lexan Commercial Director für GE Plastics China. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 25. Juli 1970 | Von 2003 bis 2005 war Rachel Duan als Marketing Director zunächst für China und dann für den asiatisch-pazifischen Raum tätig. Im Jahr 2005 wurde sie zum General Manager für das Polymergeschäft in der Region Asien-Pazifik befördert. | President und Chief Executive Officer: GE China, GE Global Markets, GE Healthcare China |
| Chinesische Staatsangehörigkeit | Im Jahr 2006 wurde Rachel Duan President & Chief Executive Officer von GE Advance Materials China. Sie fungierte als President & Chief Executive Officer von Momentive Performance Materials (vormals GE Advance Materials, nach dem Verkauf von GE Ende 2006 gegründet) für den asiatisch-pazifischen Raum. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Gewählt am 25. April 2018 | Im Jahr 2010 kehrte Rachel Duan zu GE zurück und wurde zum President & Chief Executive Officer von GE Healthcare China ernannt, eine Funktion, die sie bis heute innehat. Im Juli 2014 wurde sie zum President & Chief Executive Officer von GE China ernannt und war damit die erste Chinesin, die diese Rolle im größten Einzelmarkt von GE außerhalb der USA übernahm. | Keine |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 | Seit dem 24. Januar 2019 ist Rachel Duan President & Chief Executive Officer von GE Global Markets. Sie ist zudem Senior Vice President der General Electric Company (GE). | |
| Erste Ernennung am 25. April 2018 | ||
| Jean-Martin Folz | Jean-Martin Folz ist Absolvent der École Polytechnique und Ingénieur du Corps des Mines. | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors und Senior Independent Director von AXA | Zwischen 1975 und 1978 bekleidete er verschiedene Positionen im französischen Regierungskabinett, so zuletzt als Kabinettchef des Staatssekretärs für Industrie. | Mitglied des BoD: AXA * |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | 1978 schloss er sich Rhône-Poulenc an und übernahm die Leitung der Anlage in Saint-Fons. Im Anschluss wurde er zum Senior Executive Vice-President von Rhône-Poulenc für den Geschäftsbereich Spezialchemikalien befördert. | Amt außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 11. Januar 1947 | 1984 wurde er Senior Executive Vice-President und daraufhin Chairman und Chief Executive Officer von Jeumont-Schneider (einer Tochtergesellschaft von Schneider). | Keine |
| Französische Staatsangehörigkeit | 1987 wurde er zum Chief Executive Officer von Péchiney, 1988 zum Chairman von Carbone Lorraine ernannt. 1991 wurde zum Group Chief Executive Officer von Eridania Béghin-Say und zum Chairman und Chief Executive Officer von Béghin-Say ernannt. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Gewählt am 30. April 2015 | Jean-Martin Folz schloss sich PSA Peugeot Citroën 1995 an und wurde 1997 Vorsitzender des Management Board. Er verließ PSA im Februar 2007. | Chairman des Board of Directors: Eutelsat Communications |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2019 | Von Juni 2007 bis März 2010 war Jean-Martin Folz Vorsitzender der AFEP. Von November 2011 bis September 2013 war Jean-Martin Folz Chairman des Board of Directors von Eutelsat Communications. | Mitglied des BoD, Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Mitglieder des Management Committee: Alstom, AXA Millésimes (SAS), Compagnie de Saint-Gobain, Société Générale, Solvay (Belgien) |
| Erste Ernennung am 14. Mai 2007 | Im Dezember 2016 ernannte das Board of Directors von AXA Jean-Martin Folz zum Senior Independent Director. | |
| Vorsitzender des Compensation & Governance Committee von AXA | ||
| André François-Poncet | André François-Poncet ist Absolvent der École des Hautes Etudes Commerciales (HEC) und besitzt einen MBA der Harvard Business School. | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) | Er begann seine Karriere 1984 zunächst bei Morgan Stanley in New York, wechselte danach jedoch nach London und Paris, wo er die Eröffnung der französischen Niederlassung von Morgan Stanley leitete. | Mitglied des BoD: AXA * |
| Vorstandsvorsitzender von Wendel SE | Nach sechzehn Jahren bei Morgan Stanley schloss er sich 2000 BC Partners (Paris und London) als Managing Partner an und wechselte im Dezember 2014 in die Funktion als Senior Advisor, die er bis Dezember 2015 innehatte. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 6. Juni 1959 | Von September 2016 bis Dezember 2017 war André François-Poncet Partner bei dem französischen Asset-Manager CIAM in Paris. | Vorstandsvorsitzender: Wendel SE *** |
| Französische Staatsangehörigkeit | Seit 1. Januar 2018 ist André François-Poncet Vorstandsvorsitzender der Wendel SE. | Chairman und Mitglied des BoD: Harvard Business School Club de France, Trief Corporation ** (Luxembourg) |
| Gewählt am 25. April 2018 | Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender und Verwaltungsratsmitglied: Bureau Veritas *** | |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 | Director: Winvest Conseil ** (Luxemburg) | |
| Erste Ernennung am 14. Dezember 2016 | Mitglied des Präsidiums: Club des Trente | |
| Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA | Mitglied des European Advisory Board: Harvard Business School | |
| Mitglied des Finance Committee von AXA | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | |
| Chairman und Chief Executive Officer LMBO Europe SAS | ||
| Angelien Kemna | Dr. Angelien Kemna besitzt einen Master of Arts in Ökonometrie und einen Doktorgrad in Finanzwissenschaften von der Erasmus-Universität Rotterdam (Niederlande). Sie ist Gastdozentin an der Sloan School, MIT (USA). | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) | Dr. Angelien Kemna begann ihre Karriere an der Erasmus-Universität, wo sie von 1988 bis 1991 als außerordentliche Professorin für Finanzwissenschaften tätig war. | Mitglied des BoD: AXA * |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | 1992 schloss sie sich Robeco NV an und bekleidete dort verschiedene Positionen, u. a. als Investments and Account Management Director von 1998 bis 2001. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 3. November 1957 | Während dieser Zeit war sie auch Teilzeitprofessorin für Finanzmärkte an der Universität von Maastricht (Niederlande) (1993-1999). | Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: NIBC * (Niederlande), Railway Pension Investments Ltd ("RPMI") (Großbritannien) |
| Niederländische Staatsangehörigkeit | Von 2001 bis Juli 2007 arbeitete sie für ING Investment Management BV (Niederlande), wo sie zunächst die Position als Global Chief Investment Officer und danach als Chief Executive Officer für Europa innehatte. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Gewählt am 27. April 2016 | Von 2007 bis 2011 war Dr. Angelien Kemna Teilzeitprofessorin für Corporate Governance an der Erasmus-Universität und bekleidete auch verschiedene Positionen als Beraterin und ohne Geschäftsleitungsaufgaben, darunter insbesondere die Position als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der niederländischen Finanzmarktaufsicht AFM. | Aufsichtsratsvorsitzende: Yellow&Blue Investment Management B.V. (Niederlande) |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 | 2009 schloss sich Dr. Angelien Kemna der APG Group N.V. als Mitglied des Executive Board und Chief Investment Officer an. | Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: Duisenburg School of Finance (Niederlande), Stichting Child and Youth Finance International (Niederlande) |
| Erste Ernennung am 27. April 2016 | Von September 2014 bis November 2017 war Dr. Angelien Kemna Chief Finance & Risk Officer der APG Group (Niederlande). | |
| Mitglied des Audit Committee von AXA | ||
| Stefan Lippe | Stefan Lippe besitzt einen Abschluss in Mathematik und Betriebswirtschaftslehre von der Universität Mannheim. Er erhielt seine Doktorwürde 1982 und wurde für seine Doktorarbeit mit dem Ehrenpreis der Dr. Kurt-Hamann-Stiftung ausgezeichnet. | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) | Im Oktober 1983 schloss er sich der Bayerischen Rückversicherung an (einer früheren Tochtergesellschaft der Swiss Re). | Mitglied des BoD: AXA * |
| Mitgründer und Verwaltungsratsvorsitzender der yes.com AG (vormals YES.com AG) (Schweiz) und Mitgründer und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Acqupart Holding AG (Schweiz) | Ab 1985 arbeitete er im Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherungs-Geschäft im deutschsprachigen Raum. 1986 wurde er Leiter der Abteilung für nichtproportionale Rückversicherung. 1988 wurde er Mitglied des Vorstands und übernahm die Zuständigkeit für das Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherungs-Geschäft im deutschen Sprachraum. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 11. Oktober 1955 | 1993 wurde er zum Vorstandsvorsitzenden der Bayerischen Rückversicherung ernannt. Als Leiter der Bayerischen Rück Gruppe wurde Stefan Lippe 1995 zum Mitglied der erweiterten Konzernleitung der Swiss Re ernannt. 2001 wurde er Leiter Property & Casualty Business Group und zum Mitglied der Konzernleitung der Swiss Re ernannt. | Verwaltungsratsvorsitzender: CelsiusPro AG (Schweiz), yes.com AG (zuvor YES.com AG) (Schweiz) |
| Deutsche und schweizerische Staatsangehörigkeit | Von 2005 an leitete er die Versicherungsaktivitäten der Swiss Re in den Bereichen Property & Casualty und Life & Health und im September 2008 übernahm er die Position des Chief Operating Officer der Swiss Re und wurde zudem zum stellvertretenden Chief Executive Officer der Swiss Re ernannt. | Beiratsvorsitzender: Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (Deutschland) |
| Gewählt am 27. April 2016 | 2009 wurde er zum Chief Executive Officer der Swiss Re ernannt und verblieb in dieser Funktion bis zum Januar 2012. Stefan Lippe wurde 2011 vom führenden Branchenblatt Reaction zum Rückversicherungs-CEO des Jahres gewählt und bei den Worldwide Reinsurance Awards 2013 mit einem Preis für sein Lebenswerk ausgezeichnet. | Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender: Acqupart Holding AG (Schweiz) |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 | Nach beinahe 30 Jahren bei der Swiss Re wandte er sich anderen Aktivitäten zu. 2011 wurde er Mitgründer der Acqupart Holding AG, bei der er den stellvertretenden Vorsitz im Verwaltungsrat innehat, und der Acqufin AG. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Erste Ernennung am 25. April 2012 | 2013 wurde er Mitgründer des Unternehmens Paperless Inc., das 2018 in yes.com AG umbenannt wurde und dessen Verwaltungsratsvorsitzender er derzeit ist. | Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender: Acqufin AG (Schweiz) |
| Vorsitzender des Audit Committee von AXA | Im Oktober 2013 wurde Stefan Lippe zum Verwaltungsratsvorsitzenden der CelsiusPro AG gewählt. Von Mai 2014 bis Mai 2018 war Stefan Lippe im Aufsichtsrat der Commerzbank AG. | Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats: Commerzbank AG (Deutschland), Extremus Insurance Ltd. (Deutschland) |
| Mitglied des Finance Committee von AXA |
| Beruflicher Werdegang | Ämter innerhalb der AXA Gruppe | |
| François Martineau | François Martineau ist Absolvent der Universität Paris-Sorbonne (Paris IV) (Abschluss in Philosophie), der Universität Panthéon-Sorbonne (Paris I) und des Institut d'Études Politiques von Paris. | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA | François Martineau ist seit 1976 als Anwalt tätig. 1981 war er Secrétaire de la Conférence. 1985 hielt er Vorlesungen in Zivilrecht an der Universität Panthéon-Sorbonne. | Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA * , AXA Millésimes (SAS) |
| Rechtsanwalt | 1995 war er als Professor an der Anwaltsschule von Paris (EFB) tätig und seit 1998 hat er eine Honorarprofessur an der Fakultät für Rechts- und Politikwissenschaften der Universität Lima (Peru). | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 11. Juni 1951 | Ab 1996 arbeite er als Rechtsexperte für den Europarat und erfüllte mehrere Aufgaben in osteuropäischen Ländern in Bezug die Reform des Gerichtsorganisationsgesetzes, der Reform der Richter- und Anwaltsausbildung und der Überarbeitung der Zivilprozessordnung. Außerdem gab er Weiterbildungskurse an der École Nationale de la Magistrature (ENM). | Stellvertretender Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats: Associations Mutuelles Le Conservateur ** , Assurances Mutuelles Le Conservateur ** |
| Französische Staatsangehörigkeit | François Martineau ist seit 1987 Partner der Anwaltskanzlei Lussan/Société d'avocats und einer der Managing Partner. | Vice-Chairman und Mitglied des BoD: Bred Banque Populaire |
| Gewählt am 27. April 2016 | Managing Partner: Lussan/Société d'avocats | |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 | Mitglied des BoD: AXA Assurances IARD Mutuelle, AXA Assurance Vie Mutuelle, Conservateur Finance ** | |
| Erste Ernennung am 22. April 2008 | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | |
| Keine | ||
| Ramon de Oliveira | Ramon de Oliveira ist Absolvent der Universität von Paris und des Institut d'Études Politiques (Paris). Ramon de Oliveira begann seine Karriere 1977 bei JP Morgan & Co. und blieb 24 Jahre bei dem Unternehmen. | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) | Von 1996 bis 2001 war er Chairman & Chief Executive Officer von JP Morgan Investment Management. Ramon de Oliveira war ebenfalls Mitglied des ersten Management Committee des Unternehmens bei seiner Gründung im Jahre 1995. | Mitglied des BoD: AXA * , AllianceBernstein Corporation * (USA), AXA Equitable Holdings, Inc. * (USA) |
| Managing Director von Investment Audit Practice, LLC (USA) | Nach der Fusion mit der Chase Manhattan Bank 2001 wurde er als einzige Führungskraft von JP Morgan & Co. in das Executive Committee des neuen Unternehmens berufen und mit operativer Verantwortung betraut. | Amt außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 9. September 1954 | Zwischen 2002 und 2006 war Ramon de Oliveira außerordentlicher Professor für Finanzen an der Columbia University und der New York University. | Managing Director: Investment Audit Practice, LLC (USA) |
| Französische und argentinische Staatsangehörigkeit | Er ist Managing Director der Beratungsfirma Investment Audit Practice, LLC, mit Sitz in New York. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Gewählt am 26. April 2017 | Chairman des BoD: Friends of Education (Wohltätigkeitsorganisation) (USA) | |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2021 | Trustee und Vorsitzender des Anlagekomitees: Fondation Kaufman (USA) | |
| Erste Ernennung am 30. April 2009 | Vorsitzender des Anlagekomitees: Fonds de Dotation du Musée du Louvre | |
| Mitglied des Finance Committee von AXA | Vice Chairman: JACCAR Holdings SA (Luxemburg) | |
| Mitglied des Audit Committee von AXA | Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: American Century Companies Inc. (USA), AXA Equitable Life Insurance Company (USA), AXA Financial, Inc. (USA), JP Morgan Switzerland (Schweiz), MONY Life Insurance Company (USA), MONY Life Insurance Company of America (USA), Quilvest (Luxemburg), SunGard Data Systems (USA), Taittinger-Kobrand USA (USA) | |
| Mitglied des Anlagekomitees: Rotes Kreuz (USA) | ||
| Doina Palici-Chehab | Doina Palici-Chehab ist Absolventin der Universität von Bukarest (Rumänien) (Magister Artium) und der Deutschen Versicherungsakademie in München (Abschluss als Versicherungsbetriebswirtin - DVA). | Ämter innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA zur Vertretung der Belegschaftsaktionäre | Von 1980 bis 1983 war sie Fremdsprachenlehrerin in Rumänien. Von 1983 bis 1990 war sie Sachverständige bei AGF (jetzt Allianz France, S.A.) in Köln (Deutschland). | Chairman des Board of Directors: AXA Corporate Solutions Assurance, AXA Matrix Risk Consultants SA |
| Executive Chairman von AXA Corporate Solutions, AXA Matrix Consultants und AXA ART | 1990 schloss sie sich der AXA Gruppe als Reinsurance Director bei AXA Deutschland an. 2000 wurde sie Leiterin Group Reinsurance von AXA Global P&C in Paris (Frankreich). | Mitglied des Aufsichtsrats: AXA ART Versicherung AG (Deutschland) |
| Geboren am 4. November 1957 | Von 2010 bis März 2013 war sie Chief Executive Officer von AXA Business Services in Bangalore (Indien). Von April 2013 bis Dezember 2016 war sie Chief Executive Officer von AXA Insurance Singapore (Singapur) und von Juli 2016 bis Dezember 2016 Chief Executive Officer von AXA Life Insurance Singapore (Singapur). | Mitglied des BoD als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre: AXA * |
| Deutsche und französische Staatsangehörigkeit | Vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2017 war Doina Palici-Chehab Chief Executive Officer von AXA Insurance Pte Ltd (Singapur) (neues Unternehmen nach der Fusion der beiden Unternehmen in Singapur). | Mitglied des BoD: Sayata Labs Ltd (Israel), XL Group Ltd (Bermuda), XLICSE (Irland) |
| Gewählt am 27. April 2016 | Von Juli 2017 bis März 2018 war sie als Interim-Chief Executive Officer von AXA Asia tätig. Seit dem 1. April 2018 ist sie Executive Chairman von AXA Corporate Solutions, AXA Matrix Risk Consultants und AXA ART und übernimmt nach der Übernahme der XL Group die Funktion des Chief Integration Officer. | Amt außerhalb der AXA Gruppe |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 | Seit April 2012 gehört Doina Palici-Chehab als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre dem Board of Directors von AXA an. | Keine |
| Erste Ernennung am 25. April 2012 | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind | |
| Mitglied des Finance Committee von AXA | Chairman: AXA ASIA (SAS), Chambre de Commerce Française (Singapur) | |
| Chief Executive Officer: AXA Business Services Pvt. Ltd. (Indien), AXA Insurance Singapore (Singapur), AXA Life Insurance Singapore (Singapur), Red Switch Pte. Ltd. (Singapur) | ||
| Mitglied des BoD: AXA China Region Limited (Bermuda), AXA China Region Insurance Company (Bermuda) Limited (Bermuda), AXA China Region Insurance Company Limited (Hongkong), AXA Financial Services (Singapore) Pte Ltd (Singapur), AXA General Insurance Hong Kong Limited (Hongkong), AXA Insurance Public Company Limited (Thailand), AXA Insurance Pte Ltd (Singapur), AXA MATRIX Risk Consultants India Private Limited (Indien), AXA Wealth Management (HK) Limited (Hongkong), Charter Ping An Insurance Corporation (Philippinen), Krungthai AXA Life Insurance Public Company Limited (Thailand), Philippine AXA Life Insurance Company Limited (Philippinen), Red Switch Pte. Ltd. (Singapur) | ||
| Mitglied des Advisory Board: Singapore Management University Lee Kong Chian School of Business (Singapur) | ||
| Mitglied des Management Committee der General Insurance Association of Singapore im Board of Governors: Singapore College of Insurance (Singapur) | ||
| Elaine Sarsynski | Elaine Sarsynski schloss ihr Studium mit einem Bachelor of Arts (BA) in Wirtschaftswissenschaften am Smith College of Northampton (USA) und einem Master of Business Administration (MBA) in Accounting and Finance an der Columbia Business School, New York (USA) ab. | Amt innerhalb der AXA Gruppe |
| Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) | Elaine Sarsynski begann ihre Karriere 1977 als Immobilienanalystin bei Morgan Stanley (New York, USA). 1981 wechselte sie zu Aetna Life and Casualty (Hartford, USA), wo sie in verschiedenen Positionen tätig war, insbesondere als Leiterin der Abteilung Corporate Finance (1991-1992), als Abteilungsleiterin Mortgage Finance (1992-1995) und als Leiterin der Abteilung Real Estate Investments (1995-1998). | Mitglied des BoD: AXA * |
| Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen | Von 1998 bis 2001 war sie Mitgründerin und Partnerin der Sun Consulting Group, LLC (Hartford, USA). In dieser Zeit war sie Economic and Community Development Director (1999-2001) und wurde 2001 zum "First Selectman" der Stadt Suffield (USA) gewählt. | Ämter außerhalb der AXA Gruppe |
| Geboren am 21. April 1955 | Im Jahr 2005 kam Elaine Sarsynski der Massachusetts zur Mutual Life Insurance Company (Springfield, USA), wo sie als Managing Director bei Babson Capital Management LLC, einer Tochtergesellschaft von MassMutual, tätig war. | Mitglied des BoD: Horizon Technology Finance Corporation * (USA), TI Fluid Systems Plc * (Großbritannien) |
| US-amerikanische Staatsangehörigkeit | Im Jahr 2006 wurde sie Executive Vice President, Chief Administrative Officer, President & Chief Executive Officer von MassMutual International und im Jahr 2008 Executive Vice President, Mitglied des Office of the Chief Executive Officer und President von MassMutual Retirement Services sowie Chairwoman von MassMutual International. | Trustee: Hopkins Academy (USA) |
| Gewählt am 24. Mai 2018 | Anfang 2017 schied Elaine Sarsynski bei der Massachusetts Mutual Life Insurance Company aus. | Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind |
| Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2021 | Chairman: MassMutual International (USA) | |
| Erste Ernennung am 24. Mai 2018 | Trustee: MassMutual Fund Boards (USA) | |
| Mitglied des Audit Committee von AXA |
Unabhängigkeit der Mitglieder des Board of Directors
Das Board of Directors überprüft jährlich die Unabhängigkeit jedes seiner Mitglieder auf Basis der im AFEP-MEDEF-Kodex festgelegten Empfehlungen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Status jedes Mitglieds des BoD des Unternehmens hinsichtlich der Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex mit Stand vom 31. Dezember 2018.
| Kriterium (Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: 4) | Denis Duverne | Thomas Buberl | Patricia Barbizet | Martine Bièvre | Jean-Pierre Clamadieu | Bettina Cramm |
| 1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre | 0 | 0 | x | 0 | x | 0 |
| 2. Keine Überkreuzmandate | x | x | x | x | x | x |
| 3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen | x | x | X | x | x | x |
| 4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Unternehmensleitung | X | X | X | X | X | X |
| 5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre | X | X | X | X | X | X |
| 6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren | X | X | X | X | X | X |
| 7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) | x | X | X | X | X | x |
| Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien | 0 | 0 | x | 0 | x | 0 |
| Kriterium (Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: 4) | Irene Dorner | Rachel Duan | Jean-Martin Folz | André François-Poncet | Angelien Kemna | Stefan Lippe |
| 1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre | X | X | 0 * | X | X | X |
| 2. Keine Überkreuzmandate | X | X | X | X | X | X |
| 3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen | X | X | X | X | X | X |
| 4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Unternehmensleitung | X | X | X | X | X | X |
| 5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre | X | X | X | X | X | X |
| 6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren | X | X | X | X | X | X |
| 7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) | X | X | X | X | X | X |
| Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien | x | x | x | x | x | x |
| Kriterium (Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: 4) | François Martineau | Ramon de Oliveira | Doina Palici-Chehab | Elaine Sarsynski |
| 1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre | 0 * | 0 * | 0 | X |
| 2. Keine Überkreuzmandate | X | X | X | X |
| 3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen | X | X | X | X |
| 4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Unternehmensleitung | X | X | X | X |
| 5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre | X | X | X | X |
| 6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren | x | X | X | X |
| 7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) | 0 ** | x | X | X |
| Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien | 0 | 0 | x |
* Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA Ämter ohne Geschäftsleitungsaufgaben in einer oder mehreren mittelbaren oder unmittelbaren Tochtergesellschaften von AXA ausüben, diese nicht automatisch (i) vor einen Interessenkonflikt stellt oder (ii) ihre Unabhängigkeit in irgendeiner Weise kompromittiert. Der Verwaltungsrat erlaubt es seinen Mitgliedern, in den Verwaltungsräten bestimmter Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten zu sein, da er sich dadurch ein umfassenderes Verständnis der Tätigkeiten, der Strategie und des Risikoprofils der Gruppe verspricht. Um Interessenkonflikte oder Fragen der Unabhängigkeit zu vermeiden, dürfen Mitglieder des Board of Directors, die ebenfalls in den Organen von Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten sind, jedoch nicht an Diskussionen und Entscheidungen des Board of Directors von AXA teilhaben, welche die Interessen der Gesellschaft betreffen, dessen Organen sie angehören.
** Da François Martineau Vorsitzender des Strategy Coordination Committee von AXA Mutuals ist, kam das Board of Directors zum Schluss, dass er nicht mehr unabhängig sei.
Am 20. Februar 2019 gab das Board of Directors bekannt, dass zum 31. Dezember 2018 zehn der sechszehn Mitglieder des BoD nach Überprüfung der Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex unabhängig waren. Dabei handelt es sich um die weiblichen Mitglieder Patricia Barbizet, Irene Dorner, Rachel Duan, Angelien Kemna und Elaine Sarsynski sowie die männlichen Mitglieder Jean-Pierre Clamadieu, Jean-Martin Folz, André François-Poncet, Stefan Lippe und Ramon de Oliveira.
Ein Mitglied des Board of Directors (momentan Doina Palici-Chehab) vertritt die Belegschaftsaktionäre von AXA. Diese Vertreterin oder dieser Vertreter wird von den Aktionären alle vier Jahre aus einer Liste an Kandidaten gewählt, die von Belegschaftsaktionären der Gruppe im Rahmen eines internen Auswahlprozesses im Vorfeld zusammengestellt wird.
Darüber hinaus wurden im Juni 2018 mit Martine Bièvre und Bettina Cramm zwei Mitglieder des Board of Directors von AXA ernannt, die die Arbeitnehmer vertreten.
Das Board of Directors verfügt über keine nicht stimmberechtigten Mitglieder (Zensoren).
Aufgabe und Zuständigkeiten des Board of Directors
Das BoD ist verantwortlich für die Festlegung der strategischen Schwerpunkte des Unternehmens und deren Umsetzung sowie für die Schaffung eines internen Regelwerks zur Kontrolle der Geschäftsleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesetze und Vorschriften und der Statuten des Unternehmens. Daneben hat das BoD unter anderem folgende Aufgaben:
-- Auswahl des geeigneten Corporate-Governance-Rahmens
-- Ernennung und Abberufung des Chairman, von Vice-Chairmen/Senior Independent Directors, des Chief Executive Officer, von Deputy Chief Executive Officers, von "dirigeants effectifs" (d. h. Führungskräften, die das Unternehmen wie nach Solvency II vorgesehen tatsächlich leiten), und Bestimmung ihrer jeweiligen Vergütung
-- Einberufung von Hauptversammlungen
-- Vorschlag von zu ernennenden Mitgliedern des BoD gegenüber der Hauptversammlung bzw. Hinzuwahl von Mitgliedern in das BoD
-- Überprüfung und Beschluss (arrête) der Halbjahres- und Jahresabschlüsse des Unternehmens und der Gruppe
-- Vorlage eines Berichts zur Corporate Governance an die Hauptversammlung
-- Erfüllung aller in Solvency II dargelegten Verpflichtungen des BoD
-- Einführung und Kontrolle der allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik der Gruppe
-- Überprüfung der Strategien und Weisungen hinsichtlich des Eingehens, der Steuerung und der Überwachung von Risiken sowie abschließende Bewertung der internen Beurteilung von Risiken und Solvabilität (ORSA-Bericht - Own Risk and Solvency Assessment)
-- Vorschlag des zu ernennenden Abschlussprüfers gegenüber der Hauptversammlung und Genehmigung von Nicht-Prüfungsleistungen
Der Chief Executive Officer, der zudem dem BoD angehört, ist mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten. Dennoch behält sich das Board of Directors gemäß seiner Geschäftsordnung seine Zustimmung zu bestimmten wesentlichen Transaktionen vor, darunter Verkäufe oder Übernahmen (mit einem Volumen von mehr als 500 Mio. Euro), signifikanten Finanzierungsabkommen und sonstigen Transaktionen erheblichen Umfangs außerhalb der von dem Unternehmen angekündigten Strategie.
Um sicherzustellen, dass die persönlichen Interessen der Mitgliedern des BoD und die Interessen des Unternehmens angemessen miteinander in Einklang stehen, sieht die Geschäftsordnung des BoD vor, dass jedes Mitglied des BoD (mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter) über einen Zeitraum von zwei Jahren ab der ersten Ernennung eine bestimmte Anzahl von AXA-Aktien halten muss, deren Wert mindestens dem Bruttohonorar des Mitglieds des BoD im vorangegangenen Geschäftsjahr entspricht.(3)
Chairman des Board of Directors
Nach französischem Recht besteht die Aufgabe des Chairman in der Organisation und Überwachung der Arbeit des Board of Directors. In diesem Rahmen legt er die Tagesordnung der Sitzungen des BoD fest, bespricht sich regelmäßig mit dem Chief Executive Officer und den Mitgliedern des BoD, fordert für das BoD zur Vorbereitung seiner Sitzungen notwendige Dokumente oder Informationen an, überprüft die Qualität der bereitgestellten Informationen und stellt allgemein sicher, dass die Mitglieder des BoD in der Lage sind, ihre Aufgabe zu erfüllen. Im Vorfeld jeder Sitzung erhalten die Mitglieder des BoD Unterlagen über die zu überprüfenden Angelegenheiten, in der Regel acht Tage vor der Sitzung.
Der Chairman beruft die Mitglieder des BoD ein - wobei keine Mitglieder, die gleichzeitig der Geschäftsleitung angehören, einberufen werden -, um insbesondere die Leistung und Vergütung der Geschäftsleitung und die Nachfolgeplanung zu besprechen.
Im Anschluss an seine Entscheidung, Denis Duverne zum Chairman zu ernennen, beschloss das BoD angesichts von dessen Erfahrung und Kenntnis der AXA Gruppe, die Aufgaben des Chairman folgendermaßen zu erweitern:(4)
-- Förderung der Werte des Unternehmens und insbesondere seiner Kultur mit Bezug auf Corporate Responsibility und berufsethische Standards
-- Vertretung des Unternehmens bei seinen nationalen und internationalen Beziehungen mit öffentlichen Stellen, Institutionen, Aufsichtsbehörden, Aktionären sowie den wichtigsten strategischen Partnern und Stakeholdern des Unternehmens auf Verlangen des Chief Executive Officer
-- Beratung mit dem Chief Executive Officer zu wichtigen Themen und Ereignissen mit Bezug zum Unternehmen (einschließlich der Unternehmensstrategie, große Übernahme- oder Veräußerungsprojekte, Finanztransaktionen erheblichen Umfangs, breite soziale Initiativen und die Ernennung der meisten ranghohen Führungskräfte der Gruppe)
-- Auf Einladung des Chief Executive Officer Teilnahme an internen Sitzungen mit Führungskräften und Teams der Gruppe zur Abgabe seiner Einschätzung zu strategischen Angelegenheiten und Projekten
-- Unterstützung und Beratung des Chief Executive Officer
In diesem Zusammenhang übernahm der Chairman des Board of Directors 2018 insbesondere folgende Aufgaben:
-- Vertretung des Unternehmens bei verschiedenen nationalen und internationalen Veranstaltungen, an denen einige der wichtigsten Partner und strategischen Stakeholder der Gruppe teilnahmen
-- Gespräche mit den wichtigsten institutionellen Aktionären der Gesellschaft, insbesondere vor der Hauptversammlung
-- Auf Einladung des Chief Executive Officer Teilnahme an internen Sitzungen in Zusammenhang mit wichtigen strategischen Angelegenheiten des Unternehmens (z. B. Übernahme- und Veräußerungsprojekte)
Obschon der Chairman eng mit dem Chief Executive Officer zusammenarbeitet, ist seine Aufgabe unterstützender Natur und beinhaltet keine geschäftsleitenden Funktionen. Gemäß französischem Recht obliegt die betriebliche Leitung des Unternehmens allein dem Chief Executive Officer.
Senior Independent Director
Im Anschluss an die Entscheidung, die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, beschloss das Board of Directors, die Position des Senior Independent Director(5) beizubehalten, insbesondere aufgrund der Einstufung des Chairman des Board of Directors als nicht unabhängiges Mitglied des Board of Directors.
Der Senior Independent Director (Jean-Martin Folz) vertritt den Chairman des Board of Directors, wenn dieser vorübergehend arbeitsunfähig ist oder verstirbt, führt den Vorsitz über Sitzungen des BoD bei Abwesenheit des Chairman, fungiert bei Bedarf als Sprecher der Independent Directors und informiert den Chairman über festgestellte mögliche Interessenkonflikte. Der Senior Independent Director überprüft ebenfalls gemeinsam mit dem Chairman des Board of Directors die Tagesordnung von Sitzungen des BoD und die Qualität von den dem BoD bereitgestellten Informationen.
Zusätzlich kann der Senior Independent Director Sitzungen unabhängiger Mitglieder des BoD ohne Anwesenheit des Chairman und der Geschäftsleitung einberufen, insbesondere, um die Leistung des Chairman zu beurteilen, seine Vergütung zu prüfen und seine Nachfolge zu planen. Er kann außerdem den Chairman auffordern, eine Sitzung des BoD mit einer bestimmten Tagesordnung einzuberufen.
Der Senior Independent Director ist gegenüber der Hauptversammlung hinsichtlich seiner Tätigkeiten berichtspflichtig.
2018 führte Jean-Martin Folz, der ebenfalls als Vorsitzender des Compensation & Governance Committee agierte, folgende Tätigkeiten durch:
-- Regelmäßiger Dialog mit dem Chairman des Board of Directors und der Geschäftsleitung (d. h. dem Chief Executive Officer und den Deputy Chief Executive Officers (Directeurs Généraux Adjoints))
-- Aktive Rolle bei der Vorbereitung von Sitzungen des BoD, in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und dem Chairman des BoD
-- Leitung des Auswahlverfahrens der künftigen Mitglieder des BoD und seiner Ausschüsse
-- Enge Zusammenarbeit mit dem Chairman des Board of Directors bei der Organisation der jährlichen Selbstbeurteilung des BoD
-- Beitrag zur Überprüfung aller Mitteilungen an die Aktionäre, insbesondere zu den Themen Corporate Governance und Vergütung der Geschäftsleitung
Er berichtete auf den Hauptversammlungen am 25. April 2018 über seine Tätigkeiten.
Im Anschluss an die Entscheidung von Jean-Martin Folz, sich nicht zur Wiederwahl als Mitglied des Board of Directors zu stellen, beschloss das Board of Directors in Übereinstimmung mit den Bestimmungen seiner Geschäftsordnung, Jean-Pierre Clamadieu zum Senior Independent Director zu ernennen, vorbehaltlich seiner Wiederwahl als Mitglied des BoD durch die Hauptversammlung zum 24. April 2019 mit Wirkung ab diesem Datum und für die Dauer seiner Amtszeit als Mitglied des BoD, d. h. bis zur Hauptversammlung 2023.
Tätigkeiten des Board of Directors im Jahr 2018
2018 kam das Board of Directors zwölfmal zusammen und Besprechungen ohne Anwesenheit der Geschäftsleitung wurden bei vier Sitzungen des Board of Directors anberaumt.
2018 konzentrierte sich das BoD insbesondere auf folgende Angelegenheiten: Überprüfung der Strategie der Gruppe, Überprüfung des Jahresabschlusses 2017 und des Halbjahresabschlusses 2018, Überprüfung von vorgeschlagenen signifikanten Übernahmen und Veräußerungen (darunter die Übernahme der XL Group und deren Integration, der Börsengang der US-Tochter AXA Equitable Holdings, Inc. und das anschließende Angebot), Überprüfung der Berichte der Ausschüsse des BoD, Überprüfung des ORSA-Berichts und des internen Modells von AXA und anderer gemäß Solvency II erforderlichen schriftlichen Weisungen, Wiederherstellungsplan der Gruppe, Plan zur Steuerung systemischer Risiken und Plan zur Steuerung von Liquiditätsrisiken, Dividendenpolitik, interne Kontrollen und Risikomanagement, Genehmigung von Nicht-Prüfungsleistungen, Selbstbeurteilung des BoD und Ernennung, Mandatsverlängerung und Unabhängigkeit der Mitglieder des BoD.
Im März 2018 hielt das Board of Directors hielt seine zweitägige jährliche Offsite-Strategiesitzung mit Präsentationen von ranghohen Führungskräften der Gruppe zu einer Vielzahl wichtiger strategischer Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strategieprogramms Ambition 2020 ab.
Im Oktober 2018 reiste das Board of Directors nach Shanghai (China), wo es die Asienstrategie der Gruppe überprüfte und mit den wichtigsten externen Partnern der Gruppe in China zusammenkam.
2018 wurden von dem Chairman des Board of Directors verschiedene Schulungen organisiert, um die Mitglieder der Board of Directors mit den wesentlichen Tätigkeiten und Herausforderungen der Gruppe vertraut zu machen. Diese Sitzungen konzentrierten sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Vorstellung von Aktivitäten von AXA XL.
Selbstbeurteilung der Tätigkeiten des Board of Directors
Das Board of Directors führt eine jährliche Selbstbeurteilung zur Überprüfung seiner Zusammensetzung, Arbeitsweisen und allgemeinen Wirksamkeit durch. Die Schlussfolgerungen dieser Selbstbeurteilung werden jährlich im Board of Directors diskutiert.
Seit 2013 beauftragt das Board of Directors auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee regelmäßig einen externen Berater mit der jährlichen Beurteilung des Board of Directors.
Die Selbstbeurteilung des BoD wurde 2018 von einem Berater (SpencerStuart) durchgeführt, der jedes Mitglied des BoD einzeln über seine Einschätzungen und Empfehlungen zu der Arbeit des BoD sowie zu seiner Leistung befragte. Außerdem wurde die Einschätzung eines jeden Mitglieds zur Mitwirkung und dem Beitrag anderer Mitglieder des BoD erfasst.
Die einzelnen Beurteilungsberichte über den Beitrag jedes Mitglieds wurden nur an den Chairman des BoD weitergegeben, der in Einzelgesprächen mit jedem Mitglied des BoD individuelles Feedback gab. Der Bericht zum persönlichen Beitrag des Chairman wurde an den Senior Independent Director weitergeleitet, der die Ergebnisse mit dem Chairman erörterte.
Das Compensation & Governance Committee prüfte eingehend die Ergebnisse der Selbstbeurteilung des BoD, darunter die als verbesserungsbedürftig identifizierten Bereiche, und gab gegenüber dem Board of Directors Empfehlungen ab, die überprüft und auf der Sitzung des BoD am 13. Dezember 2018 genehmigt wurden.
Die Selbstbeurteilung des BoD 2018 zeigte, dass sich die Funktionsweise des BoD nach der Meinung der Mehrheit der Mitglieder dank der Reife seiner Prozesse und der Effizienz des Teams aus dem Chairman und dem Chief Executive Officer verbessert hatte oder unverändert auf hohem Niveau geblieben war.
Obwohl die Ergebnisse dieser Beurteilung positiv waren, ermittelten die Mitglieder des Board of Directors die folgenden Verbesserungsmöglichkeiten:
-- Genaue Überwachung der Auswahl zukünftiger Mitglieder des BoD mit dem Ziel, (i) Mitglieder mit vorab festgelegten wichtigen Fähigkeiten (Versicherungs- und Finanzkompetenzen, Digital-, Technologie-, HR-, Marketing-/Markenkenntnisse) zu ernennen und (ii) einen zusätzlichen erfahrenen und aktiven oder ehemaligen Chief Executive Officer eines großen Unternehmens zu ernennen
-- Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des BoD
-- Beibehaltung einer gemeinsamen Position des Senior Independent Director / Vorsitzenden des Compensation and Governance Committee, da die beiden Rollen eng miteinander verbunden sind
-- Durchführung regelmäßiger Gespräche zwischen dem Chairman (und dem Chief Executive Officer) und jedem Mitglied des BoD zu wichtigen Themen, da dies zu einem effizienten Entscheidungsprozess beiträgt
-- Fortsetzung und Weiterentwicklung der Vorgehensweise, die darin besteht, dass der Chief Executive Officer kurze Informationsschreiben über Nachrichten aus der Versicherungsbranche oder öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft an die Mitglieder des BoD sendet
-- Einbeziehung der Mitglieder des BoD in die Auswahl der Themen der Schulungseinheiten
-- Unterrichtung des BoD über den Nachfolgeprozess der Mitglieder der Geschäftsleitung
Anwesenheit von Mitgliedern des BoD bei Sitzungen des BoD und der Ausschüsse im Jahr 2018
2018 kam das BoD zwölfmal zusammen, wobei die durchschnittliche Anwesenheitsquote bei 97,2 % lag. Die Sitzungen des BoD dauerten im Durchschnitt etwa vier Stunden.
| Mitglieder des BoD | Board of Directors | Audit Committee | ||
| Anzahl der Teilnahmen / Anzahl der Sitzungen | Anwesenheitsquote | Anzahl der Teilnahmen / Anzahl der Sitzungen | Anwesenheitsquote | |
| Denis Duverne | 12/12 | 100 % | - | - |
| Thomas Buberl | 12/12 | 100 % | - | - |
| Patricia Barbizet | 8/8 | 100 % | - | - |
| Martine Bièvre | 6/6 | 100 % | - | - |
| Jean-Pierre Clamadieu | 10/12 | 83,3 % | - | - |
| Bettina Cramm | 6/6 | 100 % | - | - |
| Irene Dorner | 11/12 | 91,7 % | 6/7 | 85,7 % |
| Rachel Duan | 8/8 | 100 % | - | - |
| Jean-Martin Folz | 12/12 | 100 % | - | - |
| André François-Poncet | 12/12 | 100 % | - | - |
| Angelien Kemna | 12/12 | 100 % | 7/7 | 100 % |
| Isabelle Kocher | 2/4 | 50 % | - | - |
| Suet Fern Lee | 4/4 | 100 % | - | - |
| Stefan Lippe | 12/12 | 100 % | 7/7 | 100 % |
| François Martineau | 12/12 | 100 % | - | - |
| Ramon de Oliveira | 12/12 | 100 % | 5/7 | 71,4 % |
| Deanna Oppenheimer | 6/6 | 100 % | - | - |
| Doina Palici-Chehab | 12/12 | 100 % | - | - |
| Elaine Sarsynski | 6/6 | 100 % | 4/4 | 100 % |
| GESAMTE ANWESENHEITSQUOTE | 97,2 % | 90,6 % | ||
| Mitglieder des BoD | Finance Committee | Compensation & Governance Committee | ||
| Anzahl der Teilnahmen / Anzahl der Sitzungen | Anwesenheitsquote | Anzahl der Teilnahmen / Anzahl der Sitzungen | Anwesenheitsquote | |
| Denis Duverne | - | - | - | - |
| Thomas Buberl | - | - | - | - |
| Patricia Barbizet | - | - | - | - |
| Martine Bièvre | - | - | - | - |
| Jean-Pierre Clamadieu | - | - | 7/7 | 100 % |
| Bettina Cramm | - | - | 3/3 | 100 % |
| Irene Dorner | - | - | - | - |
| Rachel Duan | - | - | - | - |
| Jean-Martin Folz | - | - | 7/7 | 100 % |
| André François-Poncet | 3/3 | 100 % | 7/7 | 100 % |
| Angelien Kemna | - | - | - | - |
| Isabelle Kocher | - | - | - | - |
| Suet Fern Lee | 5/5 | 100 % | - | - |
| Stefan Lippe | 5/5 | 100 % | - | - |
| François Martineau | - | - | - | - |
| Ramon de Oliveira | 5/5 | 100 % | - | - |
| Deanna Oppenheimer | - | - | 3/3 | 100 % |
| Doina Palici-Chehab | 5/5 | 100 % | - | - |
| Elaine Sarsynski | - | - | - | - |
| GESAMTE ANWESENHEITSQUOTE | 100 % | 100 % | ||
Die Ausschüsse des BoD
Das Board of Directors hat drei themenspezifische Ausschüsse geschaffen: Audit Committee, Finance Committee und Compensation & Governance Committee.
Zur Gewährleistung einer ausgeglichenen Governance geht die Geschäftsordnung des BoD über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen in Frankreich hinaus und sieht konkret vor, dass Independent Directors in allen Ausschüssen des BoD eine wesentliche Rolle spielen, d. h.:
-- bei jedem der drei Ausschüsse führt ein Independent Director den Vorsitz,
-- alle Mitglieder des Audit Committee sind Independent Directors,
-- alle Mitglieder des Compensation & Governance Committee sind Independent Directors, mit Ausnahme des die Arbeitnehmer vertretenden Mitglieds des Board of Directors, welches entsprechend der Empfehlungen von AFEP-MEDEF im Ausschuss vertreten ist,
-- keiner der Führungskräfte von AXA darf Mitglied in einem der Ausschüsse sein.
Jeder Ausschuss gibt gegenüber dem Board of Directors seine Einschätzungen, Vorschläge oder Empfehlungen zu Angelegenheiten innerhalb seines Aufgabenbereichs ab, wobei der Vorsitzende eines jeden Ausschusses dem BoD auf der folgenden Sitzung des BoD Bericht erstattet. Gemäß französischem Recht haben Ausschüsse des BoD jedoch formell keine Entscheidungsmacht und werden nur in beratender Funktion tätig.
Die Ausschüsse können bei Bedarf externe Berater hinzuziehen. Sie können zudem externe Teilnehmer zu ihren Sitzungen einladen.
Sämtliche Ausschüsse setzen sich aus Mitgliedern mit Fachwissen in spezifischen Bereichen zusammen und ihre Zusammensetzung wird regelmäßig durch das Board of Directors überprüft.
Aufgaben, Organisation und Zuständigkeiten jedes Ausschusses sind in der Geschäftsordnung des BoD und der Geschäftsordnung des Audit Committee dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar sind.
Audit Committee 2018[6]
Zusammensetzung: Stefan Lippe (Vorsitzender) - Irene Dorner - Angelien Kemna - Ramon de Oliveira - Elaine Sarsynski
In Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen verfügen die Mitglieder des Audit Committee über besonderes Fachwissen in den Bereichen Finanzen und/oder Buchführung.

| EN | DE |
| Meetings | Sitzungen |
| Attendance | Teilnahmen |
| Independent directors | Independent Directors |
| Hauptzuständigkeiten | Haupttätigkeiten 2018 |
| Der Zuständigkeitsbereich des Audit Committee ist in seiner Geschäftsordnung dargelegt, die jährlich von dem Board of Directors überprüft und genehmigt wird. | Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen: |
| Die wesentlichen Aufgaben des Ausschusses sind folgende: | -- Jahresabschluss 2017 |
| -- Überwachung des Finanzberichterstattungsprozesses und der Integrität der in den Abschlüssen öffentlich berichteten Ergebnisse und Offenlegungen | -- Geschäftsbericht 2017 (Referenzdokument) |
| -- Überwachung der Angemessenheit und Effektivität der internen Kontroll- und Risikomanagementrahmen | -- Halbjahresabschlüsse 2018 |
| -- Einschätzung der Effektivität, Leistung und Unabhängigkeit der internen Prüfer der Gruppe | -- Interne Kontrolle und Risikomanagement (Berichte zu den finanziellen und operativen Risiken, Compliance, Rechtsstreitigkeiten, IT-Sicherheit bzw. Cyberrisiko der Gruppe, der Funktion Internal Financial Control (IFC) und den globalen Geschäftsbereichen (Global Business Lines) usw.) |
| -- Abgabe von Empfehlungen und Überwachung des Auswahlprozesses für Abschlussprüfer, Überwachung der Prüfungen des Abschlussprüfers und Überprüfung des konsolidierten Abschlusses der Gruppe sowie der Unabhängigkeit der Prüfer und der Aufschlüsselung ihrer Honorare sowie Abgabe von Empfehlungen gegenüber dem BoD hinsichtlich der Ernennung von Abschlussprüfern zur Erbringung von Nicht-Prüfungsdienstleistungen | -- Risikomanagement, Risikobereitschaft und Berichterstattungsrahmen |
| Die Überprüfung von Abschlüssen durch das Audit Committee wird von einem Bericht der Abschlussprüfer zu den wesentlichen Ergebnissen der Abschlussprüfung und den entsprechend gewählten Rechnungslegungsverfahren begleitet. | -- Konformität mit dem Aufsichtssystem Solvency II und Überprüfung von ORSA-, SFCR- und RSR-Berichten |
| Zudem werden dem Ausschuss mittels Präsentationen des Group Chief Risk Officer, des Group General Secretary, des Group General Counsel und des Group Chief Financial Officer die wesentlichen Risiken des Unternehmens und, falls zutreffend, die wichtigsten außerbilanziellen Verpflichtungen erläutert. | -- Ergebnisse interner und externer Prüfungen |
| Der Ausschuss überprüft die gemäß Solvency II erforderlichen Unterlagen und gibt eine Stellungnahme dazu ab. | -- Überprüfung des Entwurfs der Antwort des Managements auf von der ACPR gesendete Anfragen |
| Der Ausschuss trifft sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer und dem globale Leiter Interne Revision im Rahmen von Ad-hoc-Sitzungen. | -- Überprüfung, zur Empfehlung an das BoD, von durch den Abschlussprüfer erbrachten Nicht-Prüfungsdienstleistungen |
| Der Chief Executive Officer, der Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & Group Chief Financial Officer, der globale Leiter Interne Revision, der Group Chief Risk Officer, der Group Chief Accounting Officer, der Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & General Secretary sowie der Abschlussprüfer nehmen an jeder Sitzung des Audit Committee teil. | -- Überprüfung von IFRS 17 und den erwarteten Auswirkungen |
| -- Interne und externe Prüfungspläne und -ressourcen |
Finance Committee 2018[7]
Zusammensetzung: Ramon de Oliveira (Vorsitzender) - André François-Poncet - Stefan Lippe - Doina Palici-Chehab

| EN | DE |
| Meetings | Sitzungen |
| Attendance | Teilnahmen |
| Independent directors | Independent Directors |
| Hauptzuständigkeiten | Haupttätigkeiten 2018 |
| Die wesentlichen Aufgaben des Ausschusses sind folgende: | Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen: |
| -- Prüfung von und Stellungnahme zu Plänen zur Veräußerung einiger oder aller vom Unternehmen gehaltenen Beteiligungen und zu Übernahmen oder strategischen Partnerschaften, unabhängig von ihrer Form, wenn ihr unmittelbarer oder latenter Wert die Schwelle von 500 Millionen Euro überschreitet | -- Makroökonomisches Umfeld |
| -- Überprüfung und Abgabe einer Bewertung von Sicherheiten, Garantien, Zusagen und Gewährleistungen zugunsten Dritter, welche die dem Chief Executive Officer vom Board of Directors übertragenen Befugnisse übersteigen | -- Kapital und Solvabilität |
| -- Überprüfung und Abgabe einer Bewertung folgender Elemente: | -- Verschuldung und Liquidität |
| --- Wertpapieremissionen, aus denen sich ein direkter oder indirekter Anspruch auf das Anteilskapital des Unternehmens ableitet | -- Finanzrisikomanagement |
| --- Der ordentlichen Hauptversammlung vorgeschlagene Aktienrückkaufprogramme | -- Risikobereitschaft und Vermögensallokation |
| --- Finanztransaktionen mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Finanzstruktur des Unternehmens | -- Überprüfung der Anlagestrategie 2018 |
| -- Prüfung von Plänen zur Durchführung einer Finanztransaktion erheblichen Umfangs im Namen der AXA Gruppe | -- Plan zur Steuerung systemischer Risiken |
| -- Prüfung sämtlicher Themen mit Bezug zum Finanzmanagement der AXA Gruppe, darunter: | -- Plan zur Steuerung von Liquiditätsrisiken |
| --- Richtlinien zur Steuerung finanzieller Risiken | -- Wiederherstellungsplan |
| --- Liquidität und Finanzierung der Gruppe | -- Überprüfung der finanziellen Ermächtigungen (Garantien) |
| --- Solvabilitäts- und Kapitalmanagement | -- Überprüfung der den Mitarbeitern der AXA Gruppe vorbehaltenen vorgeschlagenen Kapitalerhöhung (SharePlan 2018) |
| -- Prüfung der Auswirkungen der wesentlichen Leitlinien und Beschränkungen der Regelungen zu Asset-Liability-Management auf Kapital und Solvabilität der Gruppe | |
| -- Prüfung des von der Geschäftsleitung entwickelten Regelwerks zur Risikobereitschaft für finanzielle, versicherungstechnische und operationelle Risiken | |
| Der Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & Chief Financial Officer und der Group Chief Risk Officer nehmen an sämtlichen Sitzungen des Finance Committee teil. | |
| Der Chairman des Board of Directors sowie der Chief Executive Officer - obschon sie keine Mitglieder des Ausschusses sind - unterstützen die Arbeit des Ausschusses und nehmen an dessen Sitzungen teil. |
Compensation & Governance Committee 2018[8] [9]
Zusammensetzung: Jean-Martin Folz (Chairman) - Jean-Pierre Clamadieu - Bettina Cramm - André François-Poncet

| EN | DE |
| Meetings | Sitzungen |
| Attendance | Teilnahmen |
| Independent directors | Independent Directors |
| Hauptzuständigkeiten | Haupttätigkeiten 2018 |
| Die wesentlichen Aufgaben des Ausschusses sind folgende: | Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen: |
| -- Unterbreitung von Vorschlägen an das Board of Directors in Bezug auf Folgendes: | Vergütungsthemen: |
| --- Empfehlungen gegenüber der Hauptversammlung für die Wahl und Wiederwahl der Mitglieder des Board of Directors | -- Vergütung des Chief Executive Officer, der dirigeants effectifs (nach Definition gemäß Solvency II) und der Mitglieder des Management Committee |
| --- Zusammensetzung der Ausschüsse des BoD | -- Aktienzuteilungen für 2018 und 2019 (Aktienoptionen bzw. Performance Shares) und deren Performance-Bedingungen |
| --- Ernennung des Chairman, des Senior Independent Director, der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Führungskräfte, die das Unternehmen wie nach Solvency II definiert tatsächlich leiten ("dirigeants effectifs") | -- Gewährung von Performance Shares für die betriebliche Altersvorsorge |
| Zudem plant der Ausschuss gemeinsam mit dem Board of Directors und dem Chief Executive Officer die Nachfolge der Geschäftsleitung. | -- Vergütungsrichtlinie der Gruppe |
| Die Mitglieder des Ausschusses werden außerdem laufend über die Ernennungen von wichtigen Führungskräften der Gruppe unterrichtet, insbesondere über Ernennungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung. | -- Mitspracherecht ex post und ex ante in Fragen der Vergütung von Führungskräften |
| -- Unterbreitung von Vorschlägen an das Board of Directors in Bezug auf Folgendes: | -- Betrag und Verteilung der Sitzungsgelder |
| --- Vergütung des Chairman des Board of Directors, des Chief Executive Officer sowie der Erstellung ihrer jährlichen Beurteilung | Governance-Themen: |
| --- Höhe der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Board of Directors, die der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden | -- Auswahlprozess für künftige Mitglieder des BoD |
| --- Anzahl der Aktienoptionen bzw. Performance Shares des Unternehmens, die dem Chief Executive Officer und anderen Mitgliedern des Management Committee zugeteilt werden | -- Zusammensetzung des BoD und seiner Ausschüsse |
| -- Abgabe einer Einschätzung zu den Vorschlägen des Chief Executive Officer in Bezug auf Folgendes: | -- Unabhängigkeit der Mitglieder des BoD |
| --- Grundsätze und Bedingungen für die Festlegung der Vergütung der wichtigsten Führungskräfte der AXA Gruppe | -- Selbstbeurteilung des Board of Directors |
| --- Gesamthöhe der jährlichen Zuteilung von Aktienoptionen bzw. Performance Shares an Mitarbeiter der AXA Gruppe | -- Änderungen der Geschäftsordnung des BoD |
| Der Chief Executive Officer informiert den Ausschuss zudem über die Vergütung der wichtigsten Führungskräfte der AXA Gruppe. | -- Überprüfung der Bedingungen für die Ernennung der die Arbeitnehmer vertretenden Mitglieder des BoD |
| -- Umfassende Analyse bestimmter Personalthemen der Gruppe, einschließlich der jährlichen Überprüfung der Richtlinien des Unternehmens in Bezug auf berufliche Gleichbehandlung und gleichen Lohn | -- Nachfolgeplan (einschließlich Nachfolgeplan in Notfällen) für die Geschäftsleitung und den Chairman des Board of Directors |
| -- Prüfung der Strategie der Gruppe in Bezug auf Corporate Responsibility und verwandte Themen | -- Talent Review und Nachfolgepläne |
| -- Umfassende Analyse bestimmter Governance-Themen in Bezug auf die Arbeit und Organisation des Board of Directors und die Organisation der regelmäßigen Selbstbeurteilung des BoD | Corporate-Responsibility-Themen: |
| -- Überprüfung des Compliance & Ethics Code von AXA | -- Überprüfung der Corporate-Responsibility-Strategie des Unternehmens und der Umweltpolitik der Gruppe |
| Der Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & General Secretary nimmt an jeder Sitzung des Compensation & Governance Committee teil. | -- Strategie in Bezug auf Diversität und Inklusion |
| Der Chairman des Board of Directors sowie der Chief Executive Officer - obschon sie keine Mitglieder des Ausschusses sind - unterstützen die Arbeit des Ausschusses und nehmen an dessen Sitzungen teil, außer in Fällen, in denen ihre persönliche Situation besprochen wird. | -- Compliance & Ethics Guide von AXA |
| Der Ausschuss plant gemeinsam mit dem Chairman des Board of Directors und dem Chief Executive Officer die Nachfolge der Geschäftsleitung, auch bei einer Nachfolge in Notfällen, und berichtet regelmäßig an das Board of Directors. Er stellt auch regelmäßig sicher, dass für jedes Mitglied des Management Committee Nachfolgepläne zu unterschiedlichen Zeitpunkten (kurz-, mittel-, langfristig) bestehen. |
Geschäftsleitung
Der Chief Executive Officer wird bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe von einem Management Committee und einem Team von Führungskräften (der sogenannten "Partners Group") unterstützt.
Chief Executive Officer
Der Chief Executive Officer ist mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten. Er übt diese Befugnisse innerhalb der Grenzen, die ihm der Unternehmenszweck auferlegt, und vorbehaltlich der der Hauptversammlung und dem Board of Directors gesetzlich ausdrücklich zugewiesen Befugnisse aus. Zusätzlich sieht die Geschäftsordnung des BoD bestimmte Einschränkungen der Befugnisse des Chief Executive Officer vor und verlangt, zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben, dass bestimmte bedeutende Transaktionen wie in obigem Abschnitt "Board of Directors" dargelegt vorab vom BoD genehmigt werden müssen.
Der Chief Executive Officer erstattet dem BoD regelmäßig Bericht über die Finanzlage des Unternehmens und alle wichtigen Angelegenheiten und informiert das BoD zwischen den Sitzungen in regelmäßigen Abständen über neue Entwicklungen.
Management Committee
Die Aufgabe des Management Committee ist es, den Chief Executive Officer bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe zu unterstützen.
Das Management Committee kommt wöchentlich oder alle zwei Wochen zusammen, um strategische, finanzielle und operationelle Angelegenheiten der Gruppe zu besprechen. Das Management Committee verfügt über keine formelle Entscheidungsbefugnis und ist in beratender Funktion tätig.
Zusammensetzung des Management Committee zum 31. Dezember 2018
| Name | Hauptfunktion bei AXA |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer von AXA |
| Gérald Harlin | Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & Chief Financial Officer |
| George Stansfield | Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & General Secretary |
| Benoît Claveranne | Chief Executive Officer International & New Markets |
| Greg Hendrick | Chief Executive Officer von AXA NL |
| Alban de Mailly Nesle | Group Chief Risk Officer und Leiter Group Insurance Office |
| Mark Pearson | Chief Executive Officer von AXA US |
| Antimo Perretta | Chief Executive Officer Europa |
| Jacques de Peretti | Chief Executive Officer von AXA France |
| Astrid Stange | Chief Operating Officer |
| Gordon Watson | Chief Executive Officer Asien |
"Partners Group"
Die Partners Group besteht aus den Mitgliedern des Management Committee und rund dreißig anderen hochrangigen Führungskräften der gesamten Gruppe. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Chief Executive Officer und das Management Committee bei der Definition und Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen im Zusammenhang mit dem Plan Ambition 2020 zu unterstützen und zu einem laufenden strategischen Dialog in der gesamten Gruppe beizutragen. Es verfügt über keine formelle Entscheidungsbefugnis und ist in beratender Funktion tätig. Die Partners Group kommt halbjährlich zusammen.
Die gesamte Liste der Mitglieder der Partners Group ist auf der Website von AXA abrufbar (www.axa.com).
Sonstige Angaben
Dienstleistungsverträge zwischen der AXA Gruppe und Mitgliedern des Board of Directors
Doina Palici-Chehab, die Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors von AXA, ist momentan bei GIE AXA (Frankreich) beschäftigt.
Martine Bièvre, eine Arbeitnehmervertreterin im Board of Directors von AXA, ist momentan bei AXA France IARD beschäftigt, einer der wichtigsten französischen Tochtergesellschaften von AXA.
Bettina Cramm, die ebenfalls Arbeitnehmervertreterin im Board of Directors von AXA ist, ist momentan bei der AXA Konzern AG beschäftigt, einer der wichtigsten deutschen Tochtergesellschaften von AXA.
Familiäre Beziehungen
Nach bestem Wissen des Unternehmens bestehen keine familiären Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Board of Directors untereinander oder mit Mitgliedern der Geschäftsleitung.
Sonstige Informationen zu Mitgliedern des Board of Directors
Nichtvorhandensein von Interessenkonflikten
Gemäß der Geschäftsordnung des BoD und den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex muss jedes Mitglied des BoD den Chairman des Board of Directors und/oder den Senior Independent Director über Situationen informieren, die das Mitglied betreffen und zu einem Interessenkonflikt mit dem Unternehmen oder den Unternehmen der AXA Gruppe führen könnten, und von der Stimmabgabe zu damit zusammenhängenden Beschlüssen absehen.
Der Chairman des Board of Directors und der Chief Executive Officer üben derzeit keine beruflichen Tätigkeiten oder Ämter in Gesellschaften außerhalb der AXA Gruppe aus, die nach Ansicht des BoD ihre Verfügbarkeit für die Gruppe und ihr Geschäft beeinträchtigen oder wesentlich behindern. Bestimmte Mitglieder des Board of Directors sind jedoch leitende Mandatsträger und/oder Führungskräfte von Unternehmen, die unter Umständen Vertragspartner der AXA Gruppe sind oder von zu Zeit zu Zeit Geschäfte mit der AXA Gruppe abschließen, darunter die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, die Gewährung von Darlehen, der Kauf von Wertpapieren (auf eigene Rechnung oder für Dritte) und/oder die Emission von Wertpapieren und/oder die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen. Diese Verträge oder Geschäfte werden planmäßig verhandelt und basieren auf fremdvergleichskonformen Bedingungen. Folglich ist AXA nicht der Ansicht, dass Verträge oder Geschäfte dieser Art zu Interessenkonflikten zwischen (i) den Pflichten einzelner Mitglieder des BoD gegenüber AXA und (ii) ihren persönlichen Interessen und/oder anderen Interessen führen.
Nach bestem Wissen des Unternehmens bestehen keine Verträge oder Vereinbarungen mit Großaktionären, Kunden, Lieferanten oder anderen Parteien, auf deren Grundlage ein Mitglied des BoD ausgewählt wurde.
Nichtvorhandensein von Schuldsprüchen in Bezug auf betrügerische Straftaten, öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen oder Schuld an einer Insolvenz in den letzten fünf Jahren
Nach bestem Wissen des Unternehmens (i) liegen gegen Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren keine Schuldsprüche in Bezug auf betrügerische Straftaten oder öffentliche Beschuldigungen oder Sanktionen durch gesetzliche Behörden oder Regulierungsbehörden vor, (ii) wurden keine Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer emittierenden Gesellschaft oder für die Tätigkeit im Management oder der Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen und (iii) waren keine Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans eines Unternehmens, das Konkurs angemeldet hat oder unter Konkursverwaltung gestellt oder liquidiert wurde, wobei jedoch AXA zum jeweils relevanten Zeitpunkt bestimmte Geschäftsbereiche verkauft, aufgegeben und/oder restrukturiert hat und im Zusammenhang mit diesen oder ähnlichen Geschäften verbundene Unternehmen freiwillig liquidiert hat und bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA unter Umständen mit anderen Unternehmen verbunden waren, die ähnliche freiwillige Liquidationen durchgeführt haben.
Mitarbeiter
In der unten stehenden Tabelle ist die Anzahl an angestellten Mitarbeitern der AXA Gruppe in den letzten drei Jahren nach Segment dargestellt.
| Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) | Zum 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) | Zum 31. Dezember 2018 |
| Frankreich (b) (c) | 16.385 | 15.926 | 16.570 |
| Europa (einschließlich AXA Bank Belgium) | 29.853 | 29.604 | 30.534 |
| Davon Schweiz (d) | 3.765 | 3.890 | 4.028 |
| Davon Deutschland (e) | 8.034 | 7.969 | 8.922 |
| Davon Belgien (einschließlich AXA Bank Belgium) (f) (g) | 4.193 | 4.019 | 3.881 |
| Davon Großbritannien & Irland (h) | 9.423 | 9.345 | 9.465 |
| Davon Spanien (i) | 2.647 | 2.599 | 2.467 |
| Davon Italien | 1.791 | 1.783 | 1.772 |
| Asien | 7.799 | 7.965 | 8.124 |
| Davon Japan (j) | 2.743 | 2.804 | 2.874 |
| Davon Hongkong (k) | 1.581 | 1.640 | 1.720 |
| Davon Asien - Direktgeschäft (l) | 2.553 | 2.597 | 2.771 |
| Davon Thailand (m) | 538 | 537 | 450 |
| Davon Indonesien (n) | 384 | 387 | 309 |
| AXA XL (o) | 1.514 | 1.544 | 9.071 |
| Vereinigte Staaten (p) | 7.596 | 7.636 | 7.959 |
| International (ohne AXA Bank Belgium) | 13.915 | 13.852 | 13.854 |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | 20.645 | 19.201 | 17.954 |
| Davon AXA Investment Managers | 2.424 | 2.399 | 2.356 |
| Davon Group Management Services (q) | 1.175 | 1.086 | 851 |
| Davon AXA Services and AXA Business Services (r) | 7.393 | 7.061 | 6.170 |
| Davon AXA Assistance | 9.132 | 8.170 | 8.213 |
| Davon AXA Global Re (s) | 300 | 263 | 167 |
| SUMME | 97.707 | 95.728 | 104.065 |
Mitarbeiter von nicht konsolidierten Unternehmen oder Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind in oben stehender Tabelle nicht enthalten.
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Ein Teil der Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen von AXA in Frankreich sind in den "Groupements d'Intérêt Économique" (europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, EWIV) enthalten.
(c) Der Anstieg um 644 FTE in Frankreich im Jahr 2018 war hauptsächlich auf Neueinstellungen sowohl bei der Vertriebsplattform als auch in den Callcentern in Marokko sowie durch regulatorische Projekte und Geschäftsinitiativen in Frankreich zurückzuführen.
(d) Der Anstieg um 138 FTE in der Schweiz im Jahr 2018 ist hauptsächlich auf Neueinstellungen im Rahmen von Compliance- und Regulierungsprojekten sowie bei Health nach der Aufnahme des Geschäfts im Jahr 2017 zurückzuführen.
(e) Der Anstieg um 953 FTE in Deutschland im Jahr 2018 ist vor allem auf die vollständige Konsolidierung von Roland Rechtsschutz ab dem 1. Oktober 2018 zurückzuführen.
(f) Einige Mitarbeiter von AXA Bank Belgium erbringen gemeinsame Dienstleistungen für das Versicherungs- und Bankgeschäft und umgekehrt.
(g) Der Rückgang um 139 FTE in Belgien im Jahr 2018 war hauptsächlich auf den im September 2016 angekündigten Restrukturierungsplan zurückzuführen.
(h) Der Anstieg um 120 FTE in Großbritannien und Irland im Jahr 2018 war hauptsächlich auf Geschäftswachstum bei Health zurückzuführen.
(i) Der Rückgang um 132 FTE in Spanien im Jahr 2018 war hauptsächlich auf Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen.
(j) Der Anstieg um 70 FTE in Japan im Jahr 2018 war hauptsächlich auf die Eingliederung der Kundenbetreuung zurückzuführen.
(k) Der Anstieg um 80 FTE in Hongkong im Jahr 2018 war hauptsächlich auf die Eingliederung von IT-Personal und die Besetzung von vakanten Stellen zurückzuführen.
(l) Der Anstieg um 174 FTE in Asien - Direktgeschäft im Jahr 2018 war hauptsächlich auf Südkorea infolge von Einstellungen in Callcentern zurückzuführen.
(m) Der Rückgang um 87 FTE in Thailand im Jahr 2018 war durch Reorganisations- und Effizienzinitiativen bedingt.
(n) Der Rückgang um 78 FTE in Indonesien im Jahr 2018 war hauptsächlich auf Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen.
(o) Der Anstieg um 7.528 FTE bei AXA XL im Jahr 2018 war hauptsächlich auf die Übernahme der XL Group im September 2018 zurückzuführen.
(p) Der Anstieg um 323 FTE in den Vereinigten Staaten im Jahr 2018 wurde hauptsächlich durch den vorübergehenden Anstieg aufgrund der geografischen Reorganisation in AB, die Integration von Mitarbeitern von AXA Services und das weitere Wachstum der Leistungen an Arbeitnehmer bei Life & Savings USA verursacht.
(q) Der Rückgang um 235 FTE bei Group Management Services im Jahr 2018 war durch die Vereinfachung von Zentralfunktionen bedingt.
(r) Der Rückgang um 891 FTE im Jahr 2018 war hauptsächlich auf den internen Transfer von Mitarbeitern von AXA Services zu Versicherungseinheiten von AXA zurückzuführen.
(s) Der Rückgang um 96 FTE bei AXA Global Re im Jahr 2018 war hauptsächlich auf Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen.
3.2 Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz
Einführung
Die allgemeinen Regelungen zur Führungskräftevergütung von AXA dienen dazu, die Interessen der Geschäftsleitungsmitglieder mit denen des Unternehmens und seiner Aktionäre in Einklang zu bringen, während gleichzeitig eine klare und eindeutige Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen werden soll. Dementsprechend ist es ihr Hauptziel, zur Erfüllung ambitionierter Ziele und Schaffung langfristigen Mehrwerts durch die Festsetzung anspruchsvoller Performance-Kriterien beizutragen (siehe nachstehendes Diagramm).
Die Struktur der Führungskräftevergütung von AXA basiert auf einer umfassenden Analyse von Marktpraktiken innerhalb des Finanzdienstleistungssektors (Versicherungen, Banken, Vermögensverwalter usw.) in Frankreich und anderen Ländern und berücksichtigt die Vergütungspolitik anderer internationaler Konzerne.
Die allgemeinen Regelungen zur Führungskräftevergütung konzentrieren sich auf den variablen Anteil des Vergütungspakets für die Begünstigten, d. h. der Risiken unterliegende Vergütungsanteil. Die Struktur der Führungskräftevergütung von AXA besteht aus einer variablen Komponente, die einen wesentlichen Anteil der gesamten Vergütung ausmacht. Dadurch soll die Führungskräftevergütung enger mit der betrieblichen Strategie der Gruppe und den Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht werden und gleichzeitig zu einer Verbesserung der Performance
-- sowohl auf individueller als auch kollektiver Ebene sowie
-- kurz-, mittel- und langfristig beitragen.

| EN | DE |
| Individual Competencies | Individuelle Kompetenzen |
| Individual Performance | Individuelle Performance |
| Entity Performance | Performance der Einheit |
| AXA Group Performance | Performance der AXA Gruppe |
| AXA Share Performance | Performance der AXA-Aktie |
| Fixed Salary | Festvergütung |
| Present | Momentan |
| Annual Variable | Jährliche variable Vgt. |
| Short-term 1 year | Kurzfristig 1 Jahr |
| Deferred Variable | Zurückgestellte variable Vgt. |
| Short/Medium term 2-3 years | Kurz-/mittelfristig 2-3 Jahre |
| Performance Shares | Performance Shares |
| Medium-term 4-5 years | Kurz-/mittelfristig 4-5 Jahre |
| Stock options | Aktienoptionen |
| Long-term 5-10 years | Langfristig 5-10 Jahre |
| Future | Zukünftig |
Vergütung von leitenden Mandatsträgern und Führungskräften [10]
Vergütung der leitenden Mandatsträger und Mitglieder des Management Committee zum 31. Dezember 2018
Governance
Das wesentliche Ziel des Compensation & Governance Committee des Board of Directors von AXA besteht in der Abgabe von Vorschlägen gegenüber dem BoD insbesondere in Bezug auf (i) die Vergütungspolitik und -grundsätze des Unternehmens, (ii) die Bestimmung der Vergütung für leitende Mandatsträger und verbundene Performancebeurteilung und (iii) die Zuteilung von Aktienoptionen von AXA oder Performance Shares an den Chief Executive Officer und die anderen Mitglieder des Management Committee der Gruppe.
Die meisten Mitglieder des Compensation & Governance Committee sind unabhängig. Ihre Unabhängigkeit wird jährlich vom BoD in Einklang mit den im AFEP-MEDEF-Kodex festgelegten Kriterien überprüft. Der Senior Independent Director ist der Vorsitzende des Ausschusses und stellt die Vergütungspolitik des Unternehmens jedes Jahr auf der Hauptversammlung vor.
Der Ausschuss trifft sich häufig mit den Führungskräften der Gruppe und internen Abteilungen des Unternehmens wie Group Human Resources und Group Legal. Der Ausschuss ist befugt, Überprüfungen durchführen oder zu beauftragen und externe Fachleuten im zweckdienlichen Maße hinzuzuziehen. So arbeitete der Ausschuss während der letzten Jahre mehrmals mit einer Beratungsfirma im Bereich Vergütung zusammen, um eine externe Expertenmeinung und unabhängige Übersicht zu erhalten und so die Praktiken der variablen Vergütung von AXA mit der allgemeinen Marktpraxis vergleichen zu können.
Konzernweite Vergütungsrichtlinie gemäß Solvency II
Das Aufsichtssystem Solvency II trat am 1. Januar 2016 in Kraft und enthält eine Reihe von spezifischen Anforderungen in puncto Vergütung und Governance für europäische Versicherer und Rückversicherer. In diesem Zusammenhang hat AXA eine umfassende Überprüfung ihrer bestehenden Vergütungsrichtlinien und -praktiken anhand der Bestimmungen von Solvency II durchgeführt und zum 1. Januar 2016 eine neue Vergütungsrichtlinie für alle Mitarbeiter von AXA eingeführt. Diese Vergütungsrichtlinie soll der Unterstützung der langfristigen Geschäftsstrategie der Gruppe dienen und die Interessen ihrer Mitarbeiter mit denen anderer Stakeholder in Einklang bringen, indem (i) kurz-, mittel- und langfristig eine klare Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen wird, (ii) sichergestellt wird, dass die Gruppe wettbewerbsfähige Vergütungsvereinbarungen in den unterschiedlichen Märkten, in denen sie tätig ist, anbieten kann und dabei potenzielle Interessenkonflikte, die zum Eingehen unangemessener Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen führen können, vermeiden kann, und (iii) die Einhaltung der Anforderungen von Solvency II und anderer geltenden Vorschriften gewährleistet wird.
Die Vergütungsrichtlinie der AXA Gruppe soll:
-- Personal mit wichtigen Fähigkeiten und die besten Talente anziehen, weiterentwickeln und motivieren,
-- zu einer besseren Performance beitragen,
-- die Vergütungshöhe mit Geschäftsperformance in Einklang bringen,
-- sicherstellen, dass Mitarbeitern kein Anreiz geboten wird, unangemessene und/oder exzessive Risiken einzugehen, und sie innerhalb des allgemeinen Risikorahmens von AXA handeln, und
-- sicherstellen, dass Praktiken von AXA in Einklang mit allen geltenden regulatorischen Vorschriften liegen.
Sie folgt drei wesentlichen Grundsätzen:
-- Wettbewerbsfähigkeit und Marktvereinbarkeit der Vergütungspraktiken
-- Interne Salärgleichheit, basierend auf individueller und kollektiver Performance, zur Sicherstellung einer gerechten und ausgewogenen Entgelt gemäß der individuellen quantitativen und qualitativen Leistungen und Bedeutung des Mitarbeiters
-- Erfüllung der allgemeinen kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen und betrieblichen Ziele der Gruppe sowie deren Umsetzung gemäß mittel- und langfristigen strategischen Zielen als Vorbedingung für die Gewährung von mittel- bis langfristigen Vergütungskomponenten
Die in der konzernweiten Vergütungsrichtlinie festgelegten Anforderungen können ergänzt werden, um lokale regulatorische Anforderungen und bewährte Verfahren zu berücksichtigen. Die Richtlinie wird jährlich überprüft und aktualisiert, um den Veränderungen in der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der mit dem Geschäft der AXA verbundenen Risiken sowie dem Austausch mit der französischen Versicherungsaufsicht (Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution, ACPR) Rechnung zu tragen.
Vergütungsstruktur
AXA wendet einen Ansatz der leistungsbasierten Vergütung an, der (i) eine langfristige nachhaltige Performance durch Einführung einer Risikoadjustierung in variablen Vergütungssystemen fördert und (ii) Mitarbeiter würdigt, die auf der Basis von finanziellen Ergebnissen und nachgewiesener Führungskompetenz den größten Beitrag für das Unternehmen erbringen. Ziel dieses Ansatzes ist es, die besten Fähigkeiten und Talente anzuwerben und zu binden, das Engagement der Mitarbeiter zu fördern und die Führungsrolle von AXA zu stärken.
Dementsprechend basiert die allgemeine Vergütungsstruktur auf folgenden Komponenten, die für Ausgeglichenheit sorgen und ein Eingehen exzessiver Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen verhindern sollen:
-- Eine feste Komponente, die garantierte Elemente wie z. B. Basisgehalt und andere feste Zulagen enthält. Berücksichtigt Positionsinhalt, Zuständigkeiten, Erfahrungen, Marktpraxis, Fach- und Führungskompetenz und nachhaltige individuelle Performance sowie Wichtigkeit oder Einzigartigkeit von Fähigkeiten.
-- Eine variable Komponente, die Sofort-Zahlungen (Short Term Incentive) und einen später gezahlten Bonusanteil umfasst, der in Form von Eigenkapitalinstrumenten oder ähnlichen Instrumenten wie Aktienoptionen und/oder Performance Shares (Long Term Incentive) gewährt wird. Diese variable Komponente hängt von der gesamten Performance der AXA Gruppe, der Performance der operativen Gesellschaft des Begünstigten und von der Erfüllung der individuellen Ziele der Führungskraft ab, darunter auch nachgewiesene Führungsfähigkeiten. Der variable Anteil soll einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtvergütung der Führungskraft darstellen und - wenn eine Führungskraft die gesetzten Ziele erreicht oder übertrifft - das Vergütungsniveau von Führungskräften von AXA zwischen dem Mittel und dem dritten Quartil (oder in bestimmten Fällen über dem dritten Quartil) der Marktbenchmarks positionieren.
Das finale Vergütungsniveau von Führungskräften und die Struktur der Bestandteile dieser Vergütung basieren auf einer detaillierten Analyse der Marktpraxis sowie möglicherweise geltenden nationalen und internationalen Regelungen und berücksichtigen verschiedene andere Faktoren einschließlich der Gleichberechtigungsgrundsätze innerhalb der Gruppe und des vorherigen Vergütungsniveaus der Führungskraft.
AXA führt jedes Jahr mit der Unterstützung spezialisierter Unternehmen Überprüfungen der Vergütung durch, um Wettbewerbsfähigkeit und Einheitlichkeit der Vergütung von Führungskräften zu gewährleisten und die Angemessenheit der globalen Vergütungsrichtlinien zu bewerten. In diesem Zusammenhang werden drei Märkte als Referenz herangezogen:
-- Ein erster Markt besteht aus zwölf Unternehmen des französischen Index CAC 40 (die ausgewählten Unternehmen können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden und sind AXA in Bezug auf Marktkapitalisierung, Umsatz, Sektor, Mitarbeiteranzahl und geographische Präsenz ähnlich).
-- Ein zweiter Markt besteht ausschließlich aus internationalen Finanzunternehmen mit ähnlicher Größe und Präsenz wie die AXA Gruppe (Versicherungsunternehmen und Banken), die hauptsächlich in den wichtigsten europäischen Ländern (Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Großbritannien, Spanien und Schweiz) und in den USA ansässig sind.
-- Ein dritter Markt besteht ausschließlich aus internationalen Finanzunternehmen mit ähnlicher Größe und Präsenz wie die AXA Gruppe (Versicherungsunternehmen und Banken), die hauptsächlich in Asien ansässig sind.
Jährliche Barvergütung
Gesamte Zielvergütung
Jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer
Das Board of Directors entschloss sich auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee, die gesamte Bar-Zielvergütung des Chief Executive Officer Thomas Buberl für das Jahr 2018 unverändert bei 2.900.000 Euro zu belassen.
Diese gesamte Zielvergütung besteht aus einer jährlichen Festvergütung und einer jährlichen variablen Zielvergütung.
Die jährliche Festvergütung des Chief Executive Officer beträgt 1.450.000 Euro und die variable Komponente seiner Vergütung liegt bei 1.450.000 Euro, d. h. 100 % seiner jährlichen Festvergütung.
Die gesamte Vergütungshöhe des Chief Executive Officer und das Verhältnis zwischen den verschiedenen Komponenten (fest und variabel) basieren hauptsächlich auf einer Studie einer externen Beratungsfirma (Willis Towers Watson) zu Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor (Versicherungen, Banken) und folgt den Vergütungsempfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex, der G 20, der Europäischen Kommission und des Financial Stability Board.
Gesamtvergütung des Chairman des Board of Directors
Das Board of Directors entschloss sich auf Vorschlag seines Compensation & Governance Committee, die jährliche Festvergütung des Chairman des BoD, Denis Duverne, 2018 unverändert bei 1.200.000 Euro zu belassen.
Das Board of Directors entschied auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und gemäß den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen einfachen jährlichen Festbetrag zu beschränken.
Zur Bestimmung der Festvergütung von Denis Duverne wandte sich das Board of Directors an eine externe Beratungsfirma (Willis Towers Watson) hinsichtlich der Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor (Versicherungen, Banken).
Das Board of Directors berücksichtigte auch die umfassenden, in Abschnitt 3.1 beschriebenen Pflichten, die es Denis Duverne als Chairman des Board of Directors anvertraut hat.
Des Weiteren hat sich Denis Duverne, der seine Rentenansprüche zum 1. September 2016 in Anspruch nahm, entschieden, während seiner gesamten Amtszeit als Chairman des Board of Directors auf die Zahlung der jährlichen Rente in Höhe von ca. 750.000 Euro, die er ab 1. September 2016 gemäß dem ergänzenden Vorsorgeplan für Führungskräfte der Gruppe in Frankreich erhalten hätte, zu verzichten. Denis Duverne hat beschlossen, solche Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird.
Zudem erhält er während seiner Amtszeit weder eine variable Vergütung noch Sitzungsgelder, Aktienoptionen oder Performance Shares oder sonstige langfristige Anreize.
Jährliche variable Vergütung und Performance-Bedingungen
Performance-Bedingungen
Die jährliche variable Vergütung unterliegt vollständig Performance-Bedingungen und es werden keine Mindestzahlungen garantiert.
Die Bestimmung der variablen Vergütung für den Chief Executive Officer erfolgte 2018 auf Grundlage folgender beiden Kennzahlen:
-- Performance der Gruppe zu 50 %. Diese Kennzahl basiert (i) auf dem operativen Ergebnis je Aktie, (ii) der Eigenkapitalrendite (Adjusted Return on Equity, ROE), (iii) dem Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Protection & Health sowie dem (iv) Net Promoter Score (Customer-Recommendation-Index). Die relative Gewichtung dieser Kennzahlen beträgt in Reihenfolge ihrer Erwähnung 55 %,15 %, 15 % und 15 %.
Die für die Bewertung der Performance der Gruppe ausgewählten Kennzahlen entsprechen intern und extern bekannten Zielen hinsichtlich Wachstum, Profitabilität, Kapitalmanagement, betrieblicher Effizienz und Kundennähe. Daher sind diese direkt mit den strategischen Zielen der Gruppe verbundenen Kennzahlen sowohl finanzielle als auch betriebliche Kriterien und hängen von dem Finanzplan sowie vordefinierten Performance-Kennzahlen ab.
-- Individuelle Performance zu 50 %, wird basierend auf jährlich festgelegten und überprüften Zielen im Rahmen von strategischen Initiativen beurteilt.
Die individuelle Performance des Chief Executive Officer wird auf Basis verschiedener Kennzahlen und qualitativen wie quantitativen Zielen festgelegt, die das Board of Directors anhand einer zu Beginn des Kalenderjahres erstellten Aufgabenbeschreibung festlegt, sowie auf Basis nachgewiesener Führungskompetenz des Chief Executive Officer vor dem Performancezeitraum. Diese Beschreibung enthält detaillierte Ziele hinsichtlich der Fortschritte der Gruppe bei der Weiterentwicklung ihres strategischen Plans sowie andere Performance-Kennzahlen und -Ziele, die zur Beurteilung der Erfüllungsquote von globalen strategischen Initiativen und/oder in Bezug auf bestimmte Regionen dienen, und die Entwicklung bestimmter Investitionen mit positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Betriebstätigkeit der Gruppe.
Jede dieser beiden Kennzahlen wird getrennt beurteilt, sodass die gesamte variable Vergütung die Performance verglichen mit zwei verschiedenen, getrennt voneinander beurteilten Komponenten (beide mit Kappungsgrenze bei 150 % der Erfüllungsquote) widerspiegelt.
Der der individuellen Performance zugeteilte Anteil ergibt sich aus dem Wunsch des Board of Directors, mehr Gewicht auf die individuelle Performance des Chief Executive Officer bei der Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen mit Bedeutung für den langfristigen Erfolg der Gruppe zu legen.
Die Bestimmung des tatsächlichen Betrages der variablen Vergütung für den Chief Executive Officer erfolgt anhand folgender Formel: zahlbare variable Vergütung = variable Zielvergütung × Performance der Gruppe × individuelle Performance.
Thomas Buberl - Chief Executive Officer
| Thomas Buberl | Gewichtung | Erfüllungsquote |
| Performance der Gruppe basierend auf: | 50 % | 113 % (1) |
| -- Operatives Ergebnis je Aktie | (55 %) | (122 %) (2) |
| -- Eigenkapitalrendite | (15 %) | (106 %) (2) |
| -- Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Protection & Health | (15 %) | (148 %) (2) |
| -- Net Promoter Score | (15 %) | (51 %) (2) |
| Individuelle Performance | 50 % | 105 % |
| Globale Performance | 119 % |
(1) Der Wert von 113 % ergibt sich aus dem Durchschnitt zwischen (i) einer strengen Anwendung der vom Board of Directors Anfang 2018 definierten Formel zur Beurteilung des Gruppenperformance-Werts (137 %) einschließlich einer Neutralisierung der Auswirkungen von: (a) M&A-Transaktionen, die im Jahr 2018 stattgefunden haben (darunter der Börsengang der US-Gesellschaft AXA Equitable Holdings, Inc. und die Übernahme der XL Group) und (b) Aktienrückkäufen, die über das zum Ausgleich der Verwässerung aus den jährlichen Eigenkapitalzuwendungen an die Mitarbeiter der Gruppe erforderliche Volumen hinausgehen, sowie (ii) dem veröffentlichten Gruppenperformance-Wert (89 %), also ohne Neutralisierung. In Anbetracht des sehr hohen Gruppenperformance-Werts nach Neutralisierung durch die oben genannten Elemente hat das Board of Directors auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee beschlossen, auch den Gruppenperformance-Wert einschließlich der beiden oben genannten M&A-Transaktionen zu berücksichtigen und somit den Durchschnitt der beiden Gruppenperformance-Werte mit und ohne Neutralisierung zu berücksichtigen, um den gesamten Gruppenperformance-Wert auf 113 % festzulegen.
(2) Durchschnitt der Werte mit und ohne die in (1) genannten Elemente.
Zur Bewertung der individuellen Leistung von Thomas Buberl im Jahr 2018 hat das Board of Directors die Erreichung der in seiner Aufgabenbeschreibung festgelegten Ziele beurteilt:
-- Durchführung des Börsengangs (IPO) der AXA Equitable Holdings, Inc. und Umsetzung strategischer Optionen zur Kapitalumschichtung (20 %)
-- Fortsetzung der Erreichung der Ziele von Ambition 2020 und Umsetzung der Wachstumsstrategie von AXA (35 %):
---- Erreichung von UEPS-Wachstum und Solvency-II-Quote innerhalb des festgelegten Zielbandes
---- Entwicklung und Umsetzung von wachstumsorientierten Strategien (z. B. neue wachstumsorientierte Strategie für Asien und China)
---- Umsetzung der Strategie im Bereich International & New Markets
---- Steigerung des Mitarbeiterengagements und Unterstützung der Strategie und Führung der Gruppe
-- Beschleunigung der Innovationsstrategie (20 %):
---- Weiterer Ausbau der Payer-to-Partner-Strategie in den einzelnen Unternehmen (mit Schwerpunkt auf Vorsorgekoordination und Online-Angebot),
---- Umsetzung eines langfristigen Ansatzes in Bezug auf die Vision und den Anspruch von AXA in Bezug auf Robotisierung und KI (künstliche Intelligenz)
-- Weitere Stärkung der Talentpipeline sowie der Entwicklung der Gruppe der Group Senior Executives (GSE) (15 %):
---- Schnellere Stärkung der Talentpipeline mit Schwerpunkt auf der Geschlechterdiversität und den Talenten aus Schwellenländern: Umsetzung einer höheren Vielfalt in der Gruppe der GSE (4-5 % neue Beförderungen auf GSE-Ebene entweder extern oder aus Schwellenländern und Erreichung eines Anteils von 33-35 % Frauen in der Gruppe der GSE) und innerhalb der Partners Group
---- Stärkung der Nachfolgeplanung des Management Committee
---- Unterstützung der Entwicklung der Mitglieder des Management Committee
-- Weitere Stärkung der internen Kontrolle und der IT-Sicherheit (10 %):
---- Weitere Stärkung des internen Kontrollumfelds in den größten Gesellschaften
---- IT-Sicherheit: Erreichen des ersten Quartils der AXA-Mitbewerber bis 2020 für die größten Gesellschaften der Gruppe
Die tatsächliche jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer darf insgesamt 150 % seiner variablen Zielvergütung nicht überschreiten, d. h. 150 % seiner jährlichen Festvergütung.
Es wird ein Mechanismus angewendet, nach dem 30 % seiner variablen Vergütung über einen Zeitraum von zwei Jahren zurückgestellt werden.
Gemäß den Artikeln L. 225-37-2 und L. 225-100 des französischen Handelsgesetzbuches wird die Auszahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2018 bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 24. April 2019 zurückgehalten.
Geltende Performance-Bedingungen für die übrigen Mitglieder des Management Committee
Die variable Vergütung der Mitglieder des Management Committee wird ebenfalls auf Grundlage vorab definierter individueller Ziele bestimmt, ausschließlich basierend auf folgenden Formeln:
Die Performance der Mitglieder des Management Committee mit Aufgaben für operative Gesellschaften wird anhand folgender Kennzahlen bestimmt: [Performance der Gruppe (50 %) + Performance der operativen Gesellschaft (50 %)] × individuelle Performance (100 %).
Die variable Vergütung der Mitglieder des Management Committee mit Gruppenverantwortlichkeit wird anhand folgender Kennzahlen bestimmt: Performance der Gruppe (100 %) × individuelle Performance (100 %).
Die variable Vergütung der Mitglieder des Management Committee, die Schlüsselfunktionen der Gruppe im Sinne der Solvency-II-Anforderungen ausüben, wird ausschließlich durch die individuelle Leistung bestimmt.
Die Berechnung der Performance der Gruppe basiert (i) auf dem operativen Ergebnis je Aktie, (ii) der Eigenkapitalrendite (Adjusted Return on Equity, ROE), (iii) dem Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Protection & Health sowie (iv) dem Net Promoter Score (Customer-Recommendation-Index). Die individuelle Performance wird anhand von vorab bestimmten Zielen beurteilt, die sich konkret aus strategischen Initiativen ableiten lassen.
Die Performance der operativen Gesellschaften wird auf Basis folgender Performance-Kennzahlen bestimmt:
-- Operatives Ergebnis
-- Combined Ratio des laufenden Jahres von Property & Casualty
-- Combined Ratio des laufenden Jahres / des Gesamtjahres von Protection & Health
-- Bruttoumsatz Commercial Property & Casualty
-- Bruttoumsatz Protection & Health
-- Bruttoumsatz Unit-Linked
-- Annual Premium Equivalent Life & Savings
-- Net Promoter Score
Performance-Kennzahlen zur Bewertung der Performance der Gruppe werden zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegt und verfügen über:
-- ein vordefiniertes Ziel in Einklang mit dem strategischen Plan (Finanzplan), dessen Erreichung einer Erfüllung zu 100 % entspricht,
-- eine Untergrenze (bei der die STIC-Auszahlung 25 % beträgt), die den Schwellenwert markiert, unter dem keine variable Vergütung für diese Komponente gezahlt wird,
-- eine Obergrenze (bei der die STIC-Auszahlung 175 % beträgt), die den Schwellenwert markiert, über dem die variable Vergütung für diese Komponente begrenzt wird.
Zur Beurteilung der individuellen Performance werden (i) die erreichten Ergebnisse für jedes vorab festgelegte individuelle Ziel sowie (ii) qualitative Faktoren, darunter von den Mitgliedern des Management Committee nachgewiesene Führungskompetenzen verglichen mit dem Leadership Framework von AXA herangezogen.
Die Beurteilung der Führungskompetenzen basiert auf den verschiedenen Kriterien des Leadership Framework von AXA, darunter folgende:
-- Vision
-- Kunden
-- Transformation
-- Zielerreichung
-- Entwicklung
-- Führung
-- Zusammenarbeit
In den in diesem Abschnitt dargestellten Tabellen wurde nicht in Euro ausbezahlte Vergütung auf Basis der folgenden jährlichen durchschnittlichen Wechselkurse in 2018 umgerechnet: USD 1 = EUR 0,8468; HKD 1 = EUR 0,1080 und CHF 1 = EUR 0,8658.
Im Folgenden ist die 2016, 2017 und 2018 an Mitglieder des Management Committee gezahlte variable Vergütung dargestellt:
An Mitglieder des Management Committee gezahlte variable Vergütung
| Variable Vergütung für das Jahr 2016 | ||||
| (in Euro) | Land | Ziel | Ist-Wert (b) | % von Ziel |
| Thomas Buberl | Frankreich | 483.333 | 478.500(a) (c) | 99 % |
| Chief Executive Officer ab 1. September 2016 | ||||
| Summe andere Mitglieder des Management Committee (e) | 8.795.152 | 9.029.203 | 103 % | |
| Variable Vergütung für das Jahr 2017 | Variable Vergütung für das Jahr 2018 | |||||
| (in Euro) | Ziel | Ist-Wert (b) | % von Ziel | Ziel | Ist-Wert (b) | % von Ziel |
| Thomas Buberl | 1.450.000 | 1.754.500(a) | 121 % | 1.450.000 | 1.725.500 (a) (d) | 119 % |
| Chief Executive Officer ab 1. September 2016 | ||||||
| Summe andere Mitglieder des Management Committee (e) | 5.032.997 | 6.128.763 | 122 % | 8.691.210 | 10.453.693 | 120 % |
(a) Dieser Betrag umfasst den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2016, 2017 und 2018, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.1 "Corporate-Governance-Struktur" beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde. Der ausgezahlte Gesamtbetrag richtet sich nach Performance-Bedingungen und kann deshalb variieren.
(b) Betrag vor Abzug von 70 % der Sitzungsgelder.
(c) Es ist zu beachten, dass Thomas Buberl eine variable Vergütung in Höhe von 592.850 Euro in Bezug auf seine Mitarbeiterposition innerhalb der AXA Gruppe für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2016 erhalten hat.
(d) Gemäß den Artikeln L. 225-37-2 und L. 225-100 des französischen Handelsgesetzbuches wird die Auszahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2018 bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 24. April 2019 zurückgehalten.
(e) Zum 31. Dezember 2018 bestand das Management Committee aus 11 Mitgliedern (gegenüber 9 zum 31. Dezember 2017).
Jährliche zurückgestellte variable Vergütung
Das Board of Directors hat seit 2013 einen Mechanismus eingeführt, nach dem 30 % der variablen Vergütung von Führungskräften zwei Jahre lang zurückgestellt werden.
Gemäß diesem Mechanismus wird der zurückgestellte Betrag der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für das Geschäftsjahr 2018 in zwei Tranchen, 2020 und 2021, ausgezahlt. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt von der Kursentwicklung der AXA-Aktie während des Zeitraums der Zurückstellung ab und unterliegt einer Untergrenze von 80 % und einer Obergrenze von 120 % des zurückgestellten Betrags. Es würde jedoch keine zurückgestellte variable Vergütung ausgezahlt werden, falls (i) das operative Ergebnis der Gruppe im Geschäftsjahr unmittelbar vor dem Jahr der geplanten Auszahlung negativ ausfällt, oder (ii) im Falle einer Kündigung oder Entlassung aufgrund groben oder vorsätzlichen Fehlverhaltens vor dem Auszahlungstag (Clawback-Klausel).
Die zurückgestellte Komponente der variablen Vergütung unterliegt einem Clawback-Mechanismus, der - obschon in Frankreich nicht vorgeschrieben - die Weisungspolitik von AXA stärker mit aktuellen Praktiken, Gesetze und Verordnungen zur Vergütung von Führungskräften im Finanzdienstleistungssektor auf internationaler Ebene in Einklang bringen soll.
Ende Februar 2019 wurde (i) die zweite Tranche der variablen Vergütung von Thomas Buberl für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 81.410 Euro und (ii) die erste Tranche der variablen Vergütung von Thomas Buberl für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 243.303 Euro ausgezahlt.
Henri de Castries und Denis Duverne erhielten im Zusammenhang mit ihren früheren Amtszeiten als Chairman & CEO bzw. Deputy CEO die zweite Tranche ihrer zurückgestellten variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 (d. h. einen Betrag von 263.881 Euro für Henri de Castries und 162.820 Euro für Denis Duverne).
Diese Beträge widerspiegeln die Kursentwicklung der AXA-Aktie und wurden bei 113 % der für das Geschäftsjahr 2016 gewährten zurückgestellten variablen Vergütung bzw. bei 92 % in Bezug auf das Geschäftsjahr 2017 festgesetzt.
Bei den in vorliegendem Abschnitt 3.2 dargelegten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge vor Steuern.
Jährliche Zuteilung von Long Term Incentives (LTI)
Jedes Jahr werden Führungskräften der Gruppe LTIs (Aktienoptionen und Performance Shares) zugeteilt.
Diese LTIs stellen einen wesentlichen Teil ihrer gesamten variablen Vergütung dar, um den Führungskräften der Gruppe einen Anreiz zur Schaffung langfristigen Mehrwerts zu geben. Die Anzahl der zugeteilten LTIs orientiert sich an der Marktpraxis, wobei sichergestellt werden soll, dass der Gesamtbetrag der variablen Vergütung von Führungskräften (der sich zum einen aus Barzahlungen, zum anderen aus LTIs zusammensetzt) zwischen dem Mittel und dem dritten Quartil der Referenzunternehmen des Marktes liegt. Das Compensation & Governance Committee und das Board of Directors stellen jedoch sicher, dass kein Missverhältnis zwischen den den Führungskräften zugeteilten und gemäß IFRS bewerteten Aktienoptionen und Performance Shares und der Summe der besagten Führungskräften gewährten Vergütung, Optionen und Aktien besteht.
Die LTIs unterliegen allesamt Performance-Bedingungen (siehe "Aktienoptionen" - "Zuteilungsverfahren" sowie "Performance Shares und International Performance Shares" - "Zuteilungsverfahren"), eine Zuteilung oder ein Mindestvorteil für die Begünstigten sind daher nicht garantiert.
Das Board of Directors hat auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee entschieden, dass Denis Duverne als Chairman des Board of Directors während seiner Amtszeit keine Aktienoptionen, Performance Shares oder sonstige langfristige Anreize erhält.
Zusammenfassung der Mitgliedern des Management Committee gewährten Vergütung, Aktienoptionen und Performance Shares
| Jahr 2017 | ||||||
| (in Euro) | Land | Zu zahlende Vergütung für das Jahr | Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen | Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares | Wert der während des Jahres zugeteilten International Performance Shares | Summe |
| Thomas Buberl | Frankreich | 3.352.574 (a) | 292.022 | 1.599.369 | - | 5.243.965 |
| Chief Executive Officer | ||||||
| Summe andere Mitglieder des Management Committee (d) | 10.308.268 | 720.239 | 1.817.463 | 2.061.639 | 14.907.609 | |
| Jahr 2018 | ||||||
| (in Euro) | Land | Zu zahlende Vergütung für das Jahr | Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen | Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares | Wert der während des Jahres zugeteilten International Performance Shares | Summe |
| Thomas Buberl | Frankreich | 3.234.959 (a) | 229.748 | 1.577.687 | - | 5.042.394 (b) |
| Chief Executive Officer | ||||||
| Summe andere Mitglieder des Management Committee (d) | 19.886.304 | 1.506.333 (c) | 2.617.521 | 7.636.604 (c) | 31.646.763 | |
(a) Dieser Betrag umfasst den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2017 und 2018, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.1 "Corporate-Governance-Struktur" beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde. Der ausgezahlte Gesamtbetrag richtet sich nach Performance-Bedingungen und kann deshalb variieren.
(b) Dieser Betrag umfasst die Zahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2018, deren Auszahlung bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 24. April 2019 zurückgehalten wird.
(c) Dieser Betrag beinhaltet Zuteilungen an Mark Pearson in Form von Optionen und Performance Shares von AXA Equitable Holdings, Inc.
(d) Zum 31. Dezember 2018 bestand das Management Committee aus 11 Mitgliedern (gegenüber 9 zum 31. Dezember 2017).
An jedem Zuteilungstag wird der beizulegende Zeitwert von Aktienoptionen und Performance Shares gemäß IFRS ermittelt. Dabei handelt es sich um einen historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 "Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" des Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird. Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Optionen und Performance Shares oder den tatsächlichen Beträgen, die den Begünstigten möglicherweise ausbezahlt werden, wenn die Optionen ausgeübt oder die Performance Shares erworben werden.
Zum 21. Juni 2017 lag der beizulegende Zeitwert einer Option bei 1,66 Euro für Optionen mit Performance-Bedingungen und der beizulegende Zeitwert einer Performance Share bei 15,91 Euro.
Zum 27. Juni 2018 lagen der beizulegende Zeitwert einer Option bei 1,17 Euro für Optionen mit Performance-Bedingungen und der beizulegende Zeitwert einer Performance Share bei 14,06 Euro.
Zusammenfassung der Vergütung der Mitglieder des Management Committee für das Geschäftsjahr 2018
| Jahr 2018 | Für das Jahr gezahlte Beträge | |||||
| (in Euro) | Land | Festvergütung | Variable Vergütung | Sondervergütung | Sitzungsgelder | Sachleistungen |
| Thomas Buberl | Frankreich | 1.450.000 | 1.207.850(a) (c) | - | 106.250 | 4.044 |
| Chief Executive Officer | ||||||
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 7.067.297 | 10.467.895 | - | 313.944 | 116.304 | |
| Jahr 2018 | Für das Jahr gezahlte Beträge | Während des Jahres gezahlte Beträge | |||
| (in Euro) | Summe (b) | Festvergütung | Variable Vergütung (b) | Sondervergütung | Sitzungsgelder |
| Thomas Buberl | 2.717.309 | 1.450.000 | 1.175.885 | - | 106.250 |
| Chief Executive Officer | |||||
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 17.814.864 | 9.080.169 | 7.512.739 | - | 313.944 |
| Jahr 2018 | Während des Jahres gezahlte Beträge | |
| (in Euro) | Sachleistungen | Summe |
| Thomas Buberl | 4.044 | 2.736.179 |
| Chief Executive Officer | ||
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 161.565 | 17.068.417 |
(a) Dieser Betrag umfasst nicht den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2018, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.1 "Corporate-Governance-Struktur" beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde.
(b) Die Sitzungsgelder werden zu 70 % von der variablen Vergütung abzogen.
(c) Gemäß den Artikeln L. 225-37-2 und L. 225-100 des französischen Handelsgesetzbuches wird die Auszahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2018 bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 24. April 2019 zurückgehalten.
Zusammenfassung der Vergütung der Mitglieder des Management Committee für das Geschäftsjahr 2017
| Jahr 2017 | Für das Jahr gezahlte Beträge | |||||
| (in Euro) | Land | Festvergütung | Variable Vergütung | Sondervergütung | Sitzungsgelder | Sachleistungen |
| Thomas Buberl | Frankreich | 1.450.000 | 1.228.150 (a) | - | 280.899 | 4.044 |
| Chief Executive Officer ab 1. September 2016 | ||||||
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 4.081.782 | 6.134.541 | - | 0 | 91.945 | |
| Jahr 2017 | Für das Jahr gezahlte Beträge | Während des Jahres gezahlte Beträge | |||
| (in Euro) | Summe (b) | Festvergütung | Variable Vergütung (b) | Sondervergütung | Sitzungsgelder |
| Thomas Buberl | 2.826.224 | 1.450.000 | 226.770 | - | 280.899 |
| Chief Executive Officer ab 1. September 2016 | |||||
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 10.308.268 | 4.081.782 | 6.502.984 | - | 0 |
| Jahr 2017 | Während des Jahres gezahlte Beträge | |
| (in Euro) | Sachleistungen | Summe |
| Thomas Buberl | 4.044 | 1.961.713 |
| Chief Executive Officer ab 1. September 2016 | ||
| Summe andere Mitglieder des Management Committee | 91.945 | 10.675.346 |
(a) Dieser Betrag umfasst nicht den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2017, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.1 "Corporate-Governance-Struktur" beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde.
(b) Die Sitzungsgelder werden zu 70 % von der variablen Vergütung abzogen.
Die leitenden Mandatsträger erhalten keine Sitzungsgelder von AXA SA.
Die in oben stehenden Tabellen angegebenen Sitzungsgelder wurden 2018 für Ämter in Gesellschaften der AXA Gruppe gezahlt und werden zu 70 % (ihres Nettowerts) von der variablen Vergütung desselben Jahres in Übereinstimmung mit den für sämtliche Mitarbeiter, die Sitzungsgelder erhalten, geltenden Richtlinien der Gruppe abgezogen. Dieses Prinzip eines Abzugs von 70 % der gezahlten Sitzungsgelder soll das Fehlen von Beitragszahlungen (z. B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rente) seitens des Begünstigten aufgrund des Rückgangs der Bruttovergütung ausgleichen. Die einzigen Sachleistungen von Thomas Buberl, Henri de Castries und Denis Duverne sind ein Firmenwagen.
Sitzungsgelder
Sitzungsgelder
Während des Geschäftsjahres 2018 haben die Mitglieder des Board of Directors, mit Ausnahme der leitenden Mandatsträger, nur Sitzungsgelder als Vergütung von dem Unternehmen erhalten. Die Höhe der Sitzungsgelder für die einzelnen Mitglieder des BoD von AXA ist in der unten stehenden Tabelle angegeben.
| (Bruttobeträge in Euro) | 2019 gezahlte Sitzungsgelder für 2018 | 2018 gezahlte Sitzungsgelder für 2017 |
| Momentane Mitglieder des Board of Directors | ||
| Denis Duverne - Chairman des Board of Directors | 0 | 0 |
| Thomas Buberl - Chief Executive Officer | 0 | 0 |
| Patricia Barbizet | 58.374,91 | - |
| Martine Bièvre (1) (2) | 45.556,12 | - |
| Jean-Pierre Clamadieu | 103.085,99 | 107.166,43 |
| Bettina Cramm (1) | 59.648,37 | - |
| Irene Dorner | 125.968,16 | 139.387,94 |
| Rachel Duan | 58.374,91 | - |
| Jean-Martin Folz - Senior Independent Director | 219.824,42 | 219.387,94 |
| André François-Poncet | 137.309,10 | 120.248,57 |
| Angelien Kemna | 135.195,00 | 139.387,94 |
| Stefan Lippe | 215.754,52 | 218.753,75 |
| François Martineau | 81.354,91 | 84.437,94 |
| Ramon de Oliveira | 179.078,19 | 188.219,56 |
| Doina Palici-Chehab | 108.074,35 | 108.853,75 |
| Elaine Sarsynski | 75.519,13 | - |
| Ehemalige Mitglieder des Board of Directors | ||
| Paul Hermelin | - | 20.235.13 |
| Isabelle Kocher | 20.791,44 | 74.944,92 |
| Suet Fern Lee | 37.177,12 | 99.360,73 |
| Deanna Oppenheimer | 47.246,71 | 97.673,41 |
| Dominique Reiniche | - | 31.941,97 |
| Summe | 1.708.333,33 | 1.650.000,00 |
(1) Die die Mitarbeiter vertretenden Mitglieder des BoD, Martine Bièvre und Bettina Cramm, sind bei Tochtergesellschaften der Gesellschaft angestellt und erhalten als solche eine Vergütung, die in keinem Zusammenhang mit ihrem Amt steht. Ihre Vergütung als Mitarbeiter wird daher nicht veröffentlicht.
(2) Die Sitzungsgelder von Martine Bièvre, ein die Mitarbeiter vertretendes Mitglied des BoD, wurden auf ihren Wunsch hin von der Gesellschaft direkt an die "Fédération des Banques et des Assurances CFDT" (französische Gewerkschaftsorganisation) gezahlt.
Kriterien der Zuteilung von Sitzungsgeldern
Der Gesamtbetrag der jährlichen Sitzungsgelder für die Mitglieder des Board of Directors wurde von der Hauptversammlung am 25. April 2018 auf 1.900.000 Euro festgesetzt.
Das Unternehmen zahlt keine Sitzungsgelder an die leitenden Mandatsträger (d. h. Chairman des Board of Directors und Chief Executive Officer).
Der Gesamtmaximalbetrag der Sitzungsgelder wird von der Hauptversammlung in Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften festgelegt und von dem Board of Directors gemäß seiner Geschäftsordnung an die einzelnen Mitglieder verteilt (in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex wird ein geringer Anteil der Gelder zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern des Board of Directors als Festhonorar aufgeteilt):
-- Ein von dem Board of Directors festgesetzter Betrag wird jährlich an den Senior Independent Director gezahlt (festgelegt auf 80.000 Euro).
-- 65 % des Restbetrages werden folgendermaßen verteilt: 40 % davon werden zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern des BoD aufgeteilt und als Festhonorar gezahlt und 60 % davon werden gemäß der Anwesenheit bei Sitzungen verteilt.
-- Die restlichen 35 % werden vom Board of Directors folgendermaßen zwischen den Ausschüssen des BoD aufgeteilt: 25 % an das Finance Committee, 25 % an das Compensation & Governance Committee und 50 % an das Audit Committee. Jeder Ausschuss teilt dann den erhaltenen Betrag folgendermaßen unter seinen Mitgliedern auf: 40 % davon werden zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern aufgeteilt und als Festhonorar gezahlt und 60 % davon werden gemäß der Anwesenheit bei Sitzungen verteilt, wobei der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses jeweils ein doppeltes Honorar erhält.
Doina Palici-Chehab, Mitglied des Board of Directors als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre der AXA Gruppe, erhielt 2018 eine Bruttovergütung in bar von 1.627.691 Euro [11] in Zusammenhang mit ihrer Position als Interim-Chief Executive Officer von AXA Asien und Executive Chairman of AXA Corporate Solutions, AXA Matrix Risk Consultants und AXA ART. Diese Vergütung besteht aus einer Festvergütung von 615.165 Euro und einer variablen Vergütung von 1.012.526 Euro.
Ramon de Oliveira erhielten 2018 als Non-Executive Director mehrerer Gesellschaften der Gruppe Sitzungsgelder in Höhe von USD 107.179,07 brutto. Außerdem erhielt er im Jahr 2018 eine Zuteilung von Performance Shares von AXA Equitable Holdings, Inc. (4.844 AEH-Aktien).
Aktienoptionen
Seit 1989 teilt AXA seinen leitenden Mandatsträgern und Mitarbeitern in Frankreich und im Ausland Aktienoptionen zu. Zweck dieser Zuteilungen ist es, die Begünstigten an der Kursentwicklung der AXA-Aktie teilhaben zu lassen und sie langfristig zu guten Leistungen zu motivieren.
Aktienoptionen sind maximal für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig. Sie werden zum Marktwert (ohne Abschlag) gewährt und werden in Tranchen ausübbar, im Allgemeinen zu je einem Drittel zwischen drei und fünf Jahren nach dem Zuteilungstag.
Gemäß den Regelungen des Aktienoptionsplans verlieren Begünstigte, die die Gruppe verlassen, das Recht auf Ausübung ihrer Optionen.
Zuteilungsverfahren
Innerhalb der von der Hauptversammlung genehmigten Gesamtobergrenze stimmt das Board of Directors allen Aktienoptionsplänen vor ihrer Einführung zu. In den letzten Jahren wurde stets beschlossen, Kaufoptionen zu gewähren.
Jedes Jahr genehmigt das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee die Zuteilung eines globalen Pools an Optionen. Der jeder operativen Gesellschaft zugeteilte Pool an Optionen wird grundsätzlich auf Basis ihres jeweiligen Beitrags zum Finanzergebnis der Gruppe während des vorausgegangenen Geschäftsjahres und unter Berücksichtigung spezieller lokaler Anforderungen (Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt, Übereinstimmung mit lokalen Praktiken, spezifische regulatorische Rahmenbedingungen und Unterstützung der Entwicklung der Gruppe) bestimmt.
Aktienoptionen dienen dazu, die langfristigen Interessen von ranghohen Führungskräften der Gruppe über die Kursentwicklung der AXA-Aktie mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen.
Individuelle Zuteilungen werden bestimmt unter Berücksichtigung (i) der Bedeutung der Position innerhalb des Unternehmens, (ii) der Bedeutung der Person in der momentanen Position und ihr Zukunftspotenzial, (iii) der Nachhaltigkeit des individuellen Beitrags und (iv) den Besonderheiten von Vergütungsvereinbarungen aufgrund regulatorischer Rahmenbedingungen. Die Empfehlungen für individuelle Zuteilungen von Optionen werden von der Geschäftsleitung der operativen Gesellschaften und den Leitern der funktionellen Abteilungen der Gruppe abgegeben. Diese Empfehlungen werden von der Geschäftsleitung der Gruppe überprüft, um eine Einheitlichkeit auf globaler Ebene sicherzustellen. Über individuelle Zuteilungen von Optionen entscheidet dann das Board of Directors, wobei individuellen Zuteilungen an den Chief Executive Officer und andere Mitglieder des Management Committee ein Vorschlag des Compensation & Governance Committee vorangehen muss, der insbesondere sämtliche Vergütungselemente der Führungskraft sowie die von der Gruppe in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Beratungsfirma im Bereich Vergütung durchgeführten Branchenstudien berücksichtigt. Des Weiteren hängt die Anzahl der den Vorsitzenden der Geschäftsleitung zugeteilten Optionen auch von der Erfüllungsquote in Bezug auf die von dem Board of Directors definierten Ziele ab.
Für gewöhnlich finden die jährlichen Zuteilungen in der ersten Jahreshälfte statt. 2018 fand die Optionszuteilung am 27. Juni 2018 statt. Der Ausübungspreis, der dem durchschnittlichen Schlusskurs der AXA-Aktie während der 20 Handelstage vor dem Zuteilungstag entspricht, wurde auf 21,60 Euro festgesetzt.
Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Gesamtanzahl der Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens jährlich zugeteilten Optionen 10 % der Gesamtanzahl der während desselben Jahres zugeteilten Optionen nicht übersteigen darf, um eine übermäßige Konzentration der den leitenden Mandatsträgern zugeteilten Optionen zu verhindern.
2018 wurden 2.730.217 Zeichnungs- oder Kaufoptionen mit einem Ausübungspreis von 21,60 Euro 117 Mitarbeitern zugeteilt, was 0,11 % des zum 31. Dezember 2018 ausstehenden Aktienkapitals entspricht (die Verwässerung durch die mögliche künftige Ausübung dieser Optionen ist dabei nicht berücksichtigt).
Am 31. Dezember 2018 hielten ca. 3.400 Mitarbeiter von AXA insgesamt 19.954.302 ausstehende Optionen, was 0,82 % des Aktienkapitals des Unternehmens zu diesem Datum entspricht.
Ab der Zuteilung 2019 hat das Board of Directors auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee beschlossen, dass Aktienoptionen von nun an ausschließlich an Mitglieder des Management Committee gewährt werden.
Performance-Bedingungen
Seit 2010 gelten für sämtliche den Mitgliedern des Management Committee zugeteilten Optionen bestimmte Performance-Bedingungen. Diese Performance-Bedingung gilt auch für die letzte Tranche einer jeden Optionszuteilung (d. h. das letzte Drittel der zugeteilten Optionen) für alle Begünstigten von Optionen.
Gemäß dieser Performance-Bedingung werden die Optionen nur dann vollständig ausübbar, wenn die AXA-Aktie mindestens genauso gut wie der Referenzindex des Versicherungssektors über den gleichen Zeitraum abschneidet.[12] Keine unter Vorbehalt einer solchen Performance-Bedingung zugeteilte Option kann ausgeübt werden, solange dieses Kriterium nicht erfüllt ist. Diese externe Performance-Bedingung verknüpft den Erwerb des Rechts zur Ausübung der Optionen an die Erfüllung eines vollständig objektiven und einsehbaren Performance-Ziels und ermöglicht die Bewertung der relativen Performance von AXA verglichen mit ihren wichtigsten europäischen Mitbewerbern über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Ist die Performance-Bedingung zum Verfallsdatum der Optionen nicht erfüllt, verfallen diese Optionen automatisch.
Darüber hinaus hat das Board of Directors entschieden, dass seit 2017 für alle zugeteilten Optionen eine neue Performance-Bedingung gilt, gemäß der es Begünstigten nicht möglich ist, ihre Aktienoptionen auszuüben, wenn die Gruppe einen Jahresfehlbetrag verbucht - und zwar über den gesamten Zeitraum, in dem dies der Fall ist.
Übersicht über die Aktienoptionspläne
| Datum der Hauptversammlung | 20.04.2005 | 20.04.2005 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 |
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 01.04.2008 | 01.04.2008 | 19.05.2008 | 19.05.2008 | 22.09.2008 |
| Gesamtanzahl der Begünstigten | 4.339 | 1.027 | 2 | 10 | 3 |
| Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von folgenden Personen: | 8.056.370 | 1.240.890 | 6.004 | 12.360 | 19.127 |
| Führungskräfte: | |||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | - |
| Denis Duverne | 319.621 | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | 4.149 | - | - | - | - |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | 592.194 | 265.967 | - | 12.360 | - |
| Erster Tag der Ausübung | 01.04.2010 | 01.04.2010 | 19.05.2010 | 19.05.2012 | 22.09.2010 |
| Verfallsdatum der Option | 01.04.2018 | 01.04.2018 | 19.05.2018 | 19.05.2018 | 22.09.2018 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 21,00 | 21,00 | 23,42 | 23,42 | 21,19 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | ||
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | |||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | |
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2018 | 4.080.691 | 545.980 | 0 | 0 | 0 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2018 | 3.975.679 | 694.910 | 6.004 | 12.360 | 19.127 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2018 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Datum der Hauptversammlung | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 |
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 24.11.2008 | 20.03.2009 | 20.03.2009 | 02.04.2009 |
| Gesamtanzahl der Begünstigten | 7 | 4.627 | 759 | 28 |
| Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von folgenden Personen: | 19.047 | 4.870.844 | 407.692 | 114.324 |
| Führungskräfte: | ||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | - | 3.227 | - | - |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | - | 293.954 | 51.018 | 84.309 |
| Erster Tag der Ausübung | 24.11.2012 | 20.03.2011 | 20.03.2011 | 02.04.2011 |
| Verfallsdatum der Option | 24.11.2018 | 20.03.2019 | 20.03.2019 | 02.04.2019 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 13,89 | 9,76 | 9,76 | 9,76 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | ||
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | |||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | |
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2018 | 16.117 | 3.555.253 | 254.581 | 57.045 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2018 | 2.930 | 854.440 | 130.294 | 49.766 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2018 | 0 | 461.151 | 22.817 | 7.513 |
(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht infolge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.
(b) "Mitarbeiter" mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung.
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
| Datum der Hauptversammlung | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 |
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 10.06.2009 | 10.06.2009 | 21.09.2009 | 08.12.2009 | 08.12.2009 | 19.03.2010 |
| Gesamtanzahl der Begünstigten | 29 | 17 | 16 | 2 | 13 | 5.062 |
| Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von folgenden Personen: | 22.291 | 2.137.462 | 53.237 | 3.134 | 20.890 | 7.671.540 |
| Führungskräfte: | ||||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | 226.398 | - | - | - | 264.000 |
| Doina Palici-Chehab | - | - | - | - | - | 3.850 |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | 20.317 | 615.165 | 47.753 | - | 18.280 | 742.217 |
| Erster Tag der Ausübung | 10.06.2013 | 10.06.2011 | 21.09.2013 | 08.12.2011 | 08.12.2013 | 19.03.2012 |
| Verfallsdatum der Option | 10.06.2019 | 10.06.2019 | 21.09.2019 | 08.12.2019 | 08.12.2019 | 19.03.2020 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 13,03 | 15,47 | 15,88 | 16,60 | 16,60 | 15,43 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | |||
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | ||||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | |
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2018 | 3.508 | 1.580.861 | 38.424 | 0 | 3.656 | 4.762.869 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2018 | 16.813 | 253.569 | 12.619 | 3.134 | 16.190 | 1.319.499 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2018 | 1.970 | 303.032 | 2.194 | 0 | 1.044 | 1.589.172 |
| Datum der Hauptversammlung | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 |
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 19.03.2010 | 18.08.2010 | 18.08.2010 | 13.10.2010 |
| Gesamtanzahl der Begünstigten | 476 | 3 | 5 | 1 |
| Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von folgenden Personen: | 278.986 | 22.846 | 10.619 | 4.274 |
| Führungskräfte: | ||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | - | - | - | - |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | 75.035 | - | - | - |
| Erster Tag der Ausübung | 19.03.2012 | 18.08.2012 | 18.08.2014 | 13.10.2012 |
| Verfallsdatum der Option | 19.03.2020 | 18.08.2020 | 18.08.2020 | 13.10.2020 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 15,43 | 13,89 | 13,89 | 13,01 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | ||
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | |||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | |
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2018 | 139.071 | 15.846 | 6.458 | 3.274 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2018 | 40.898 | 7.000 | 4.161 | 0 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2018 | 99.017 | 0 | 0 | 1.000 |
(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht infolge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.
(b) "Mitarbeiter" mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung.
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
| Datum der Hauptversammlung | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 22.04.2008 | 27.04.2011 |
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 13.10.2010 | 22.12.2010 | 18.03.2011 | 18.03.2011 | 04.04.2011 | 16.03.2012 |
| Gesamtanzahl der Begünstigten | 17 | 8 | 6.372 | 423 | 170 | 467 |
| Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von folgenden Personen: | 27.772 | 12.758 | 8.598.469 | 154.705 | 375.988 | 4.508.380 |
| Führungskräfte: | ||||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | - | 247.500 | - | - | 192.000 |
| Doina Palici-Chehab | - | - | 8.750 | - | - | 7.500 |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | 21.364 | - | 980.684 | 21.412 | 183.500 | 693.745 |
| Erster Tag der Ausübung | 13.10.2014 | 22.12.2014 | 18.03.2013 | 18.03.2015 | 04.04.2013 | 16.03.2014 |
| Verfallsdatum der Option | 13.10.2020 | 22.12.2020 | 18.03.2021 | 18.03.2021 | 04.04.2021 | 16.03.2022 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 13,01 | 12,22 | 14,73 | 14,73 | 14,73 | 12,22 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | |||
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | ||||
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | |
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2018 | 7.121 | 5.582 | 5.196.172 | 77.300 | 249.715 | 3.182.600 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2018 | 16.379 | 6.379 | 1.430.826 | 29.599 | 99.923 | 552.339 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2018 | 4.272 | 797 | 1.971.471 | 47.806 | 26.350 | 773.441 |
| Datum der Hauptversammlung | 27.04.2011 | 27.04.2011 | 27.04.2011 | 23.04.2014 |
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 13.06.2012 | 22.03.2013 | 24.03.2014 | 19.06.2015 |
| Gesamtanzahl der Begünstigten | 1 | 162 | 158 | 148 |
| Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von folgenden Personen: | 76.089 | 3.480.637 | 3.100.000 | 3.014.469 |
| Führungskräfte: | ||||
| Thomas Buberl | - | - | - | - |
| Denis Duverne | - | 169.000 | 155.000 | 145.381 |
| Doina Palici-Chehab | - | 14.000 | 14.110 | 13.461 |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | - | 789.382 | 661.900 | 683.100 |
| Erster Tag der Ausübung | 13.06.2014 | 22.03.2015 | 24.03.2017 | 19.06.2018 |
| Verfallsdatum der Option | 13.06.2022 | 22.03.2023 | 24.03.2024 | 19.06.2025 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 9,36 | 13,81 | 18,68 | 22,90 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 2 Jahren | 33 % nach 3 Jahren | 33 % nach 3 Jahren |
| 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | 66 % nach 3 Jahren | |
| 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | 100 % nach 4 Jahren | |
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2018 | 76.089 | 2.114.619 | 574.219 | 8.191 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2018 | 0 | 267.346 | 303.200 | 253.655 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.2018 | 0 | 1.098.672 | 2.222.581 | 2.752.623 |
(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht infolge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.
(b) "Mitarbeiter" mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung.
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
| Datum der Hauptversammlung | 23.04.2014 | 26.04.2017 | 26.04.2017 |
| Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) | 06.06.2016 | 21.06.2017 | 27.06.2018 |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 158 | 144 | 117 |
| Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet (a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von folgenden Personen: | 3.323.259 | 3.070.397 | 2.730.217 |
| Führungskräfte: | |||
| Thomas Buberl | 175.917 | 196.366 | |
| Denis Duverne | 0 | 0 | 0 |
| Doina Palici-Chehab | 15.028 | 15.224 | 32.626 |
| Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen (b) | 813.477 | 787.665 | 761.168 |
| Erster Tag der Ausübung | 06.06.2019 | 21.06.2020 | 27.06.2021 |
| Verfallsdatum der Option | 06.06.2026 | 21.06.2027 | 27.06.2028 |
| Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen (a) | 21,52 | 23,92 | 21,60 |
| Ausübungszeitplan der Optionen | 33 % nach 3 Jahren | 33 % nach 3 Jahren | 33 % nach 3 Jahren |
| 66 % nach 4 Jahren | 66 % nach 4 Jahren | 66 % nach 4 Jahren | |
| 100 % nach 5 Jahren | 100 % nach 5 Jahren | 100 % nach 5 Jahren | |
| Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2018 | 0 | 0 | 0 |
| Verfallene Optionen zum 31.12.2018 | 426.735 | 98.193 | 31.566 |
| Ausstehende Optionen zum 31.12.18 | 2.896.524 | 2.972.204 | 2.698.651 |
(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht infolge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.
(b) "Mitarbeiter" mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung.
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Führungskräften 2018 zugeteilte Aktienoptionen
| Führungskräfte | Planzeitpunkt | Art der Optionen | Wert der Optionen (in Euro) |
Anzahl der während des Jahres zugeteilten Optionen | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 27.06.2018 | Zeichnung oder Kauf | 229.748 | 196.366 |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 27.06.2018 | Zeichnung oder Kauf | - | - |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 27.06.2018 | Zeichnung oder Kauf | 40.347 | 32.626 |
| Führungskräfte | % des Eigenkapitals | Ausübungspreis (in Euro) |
Ausübungszeitraum | Performance-Bedingungen | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 0,008 % | 21,60 | 27.06.2021-27.06.2028 | 100 % der Optionen: SXIP Index |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 0,001 % | 21,60 | 27.06.2021-27.06.2028 | Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index |
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Der beizulegende Zeitwert von Aktienoptionen wird gemäß IFRS ermittelt. Dabei handelt es sich um einen historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 "Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" des Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird.
Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Optionen oder den tatsächlichen Einkünften bei Ausübung der Optionen. Zum 27. Juni 2018 lag der beizulegende Zeitwert einer Option bei 1,27 Euro für Optionen ohne Performance-Bedingungen und bei 1,17 Euro für Optionen mit Performance-Bedingungen.
Gemäß dem Compliance & Ethics Code von AXA ist es sämtlichen Mitarbeitern (auch den Führungskräften des Unternehmens) untersagt, Transaktionen zur Absicherung des Werts von aktienbasierten Vergütungsprämien (Aktienoptionen oder Performance Shares) durchzuführen, die ihnen im Rahmen eines von AXA oder einer ihrer Tochtergesellschaften verwalteten Plans oder Schemas zugeteilt wurden. Diese Beschränkung gilt ab dem Tag der Zuteilung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Begünstigte die der Prämie zugrunde liegenden Wertpapiere erhält, z. B. der Ausübung einer Aktienoption oder dem Wegfall von Einschränkungen für Performance Shares. Entsprechend den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex verpflichten sich die Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens formell, keine solchen Sicherungsgeschäfte durchzuführen.
Von Führungskräften gehaltene Aktienoptionen, die 2018 ausübbar wurden
| Führungskräfte | Planzeitpunkt | Art der Optionen | Anzahl der zugeteilten Optionen, die während des Jahres ausübbar wurden (a) | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 24.03.2014 | Zeichnung oder Kauf | 16.267 |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 24.03.2014 | Zeichnung oder Kauf | 51.667 |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 24.03.2014 | Zeichnung oder Kauf | 4.704 |
| 19.06.2015 | Zeichnung oder Kauf | 4.487 |
| Führungskräfte | Ausübungspreis (in Euro) |
Verfallsdatum der Option | Performance-Bedingungen | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 18,68 | 24.03.2024 | 100 % der Optionen: SXIP Index |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 18,68 | 24.03.2024 | 100 % der Optionen: SXIP Index |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 18,68 | 24.03.2024 | Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index |
| 22,90 | 19.06.2025 | Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index |
(a) Übertragene Aktienoptionen (gemäß dem entsprechenden Kalender), bei denen die Performance-Bedingungen während des Jahres erfüllt wurden oder keine Performance-Bedingungen gelten.
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Von Führungskräften 2018 ausgeübte Aktienoptionen
| AXA-Optionen | |||||
| Führungskräfte | Tag der Zuteilung | Anzahl der während des Jahres ausgeübten Optionen | Ausübungspreis (in Euro) |
Tag der Ausübung | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | - | - | - | - |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 18.03.2011 | 46.102 | 14,73 | 21.12.2018 |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | - | - | - | - |
| ADS AXA-Optionen | |||||
| Führungskräfte | Tag der Zuteilung | Anzahl der während des Jahres ausgeübten Optionen | Ausübungspreis (in USD) |
Tag der Ausübung | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | - | - | - | - |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | - | - | - | - |
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Aktienoptionen, die den zehn Mitarbeitern (neben den Führungskräften) mit der höchsten Anzahl an erhaltenen Aktienoptionen 2018 zugeteilt wurden bzw. von dieser Gruppe 2018 ausgeübt wurden
| Anzahl der zugeteilten oder ausgeübten Optionen | Gewichteter Durchschnittspreis (in Euro) |
|
| Aktienoptionen, die während des Jahres den zehn nicht zu den geschäftsführenden Organen des Unternehmens oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe zählenden Mitarbeitern von AXA oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe mit der höchsten Anzahl an erhaltenen Aktien zugeteilt wurden (Gesamtanzahl) | 761.168 | 21,60 |
| Aktienoptionen von AXA oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe, die während des Jahres von den zehn nicht zu den geschäftsführenden Organen des Unternehmens oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe zählenden Mitarbeitern des Unternehmen oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe mit der höchsten Anzahl an ausgeübten Aktienoptionen ausgeübt wurden (Gesamtanzahl) | 708.930 | 14,43 |
Von Führungskräften gehaltene Aktienoptionen (zum 31. Dezember 2018 zugeteilte, jedoch nicht ausgeübte Optionen)
| Anzahl an Optionen zum 31. Dezember 2018 | |||
| Führungskräfte | AXA | ADS AXA | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 525.686 | - |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 612.092 | - |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 85.745 | - |
Performance Shares und International Performance Shares
Performance Shares dienen dazu, die Leistungen der besten Talente und Mitarbeiter mit kritischen Fähigkeiten anzuerkennen und diese zu motivieren, indem ihre Interessen mit der allgemeinen Performance der AXA Gruppe, ihrer operativen Gesellschaften sowie der mittelfristigen Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang gebracht werden. Performance Shares führen aufgrund der Möglichkeit der Lieferung bestehender Aktien - von der bislang Gebrauch gemacht wurde - allgemein zu einer geringeren Verwässerung für die Aktionäre als Aktienoptionen.
Performance Shares werden für gewöhnlich Begünstigten mit Wohnsitz in Frankreich zugeteilt, während International Performance Shares für gewöhnlich Begünstigten mit Wohnsitz außerhalb von Frankreich zugeteilt werden.
Zuteilungsverfahren
Innerhalb der von den Aktionären genehmigten Gesamtobergrenze stimmt das Board of Directors allen Performance-Share-Plänen vor ihrer Einführung zu.
Jedes Jahr genehmigt das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee die Zuteilung eines globalen Pools an Performance Shares. Die jährlichen Zuteilungen von Performance Shares finden in der Regel gleichzeitig mit den Zuteilungen von Aktienoptionen statt.
Die Empfehlungen für Zuteilungen von Performance Shares werden vom Management jeder operativen Gesellschaft und den Leitern der funktionellen Abteilungen der Gruppe abgegeben. Diese Empfehlungen werden von der Geschäftsleitung überprüft, um Einheitlichkeit auf globaler Ebene und die Einhaltung der internen Gleichheitsgrundsätze der Gruppe sicherzustellen. Über individuelle Zuteilungen von Performance Shares entscheidet dann das Board of Directors, wobei individuellen Zuteilungen an den Chief Executive Officer und andere Mitglieder des Management Committee ein Vorschlag des Compensation & Governance Committee vorangehen muss, der sämtliche Vergütungselemente sowie die von der Gruppe in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Beratungsfirma im Bereich Vergütung durchgeführten Studien berücksichtigt. Des Weiteren hängt die Zuteilung an Vorsitzende der Geschäftsleitung von AXA von der Erfüllungsquote der vorab vom Board of Directors definierten strategischen Zielen ab.
Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Gesamtanzahl der Führungskräften des Unternehmens jährlich zugeteilten Performance Shares 10 % der Gesamtanzahl der während desselben Jahres zugeteilten Performance Shares nicht übersteigen darf, um eine übermäßige Konzentration der den leitenden Mandatsträgern zugeteilten Performance Shares zu verhindern.
Regelungen in Bezug auf Performance Shares und Performance-Bedingungen
Jeder Begünstigte erhält eine erste vorläufige Zuteilung von Performance Shares, anhand der die tatsächliche Anzahl an Aktien berechnet wird, die nach Ablauf eines 3-jährigen Performance-Zeitraums endgültig zugeteilt werden.
Während des Performance-Zeitraums unterliegen alle ursprünglich zugeteilten Performance Shares Performance-Bedingungen, ungeachtet des Status des Begünstigten. Diese Kriterien messen sowohl die finanzielle als auch die operationelle Performance der AXA Gruppe sowie die Performance der operativen Gesellschaft des Begünstigten gemäß vorab bestimmten Zielen.
Die Art dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Ziele werden regelmäßig vom Board of Directors festgelegt und überprüft, in Abhängigkeit der Entwicklung der strategischen Ziel der Gruppe und nach Berücksichtigung von Marktpraktiken sowie regulatorischen Änderungen. So waren in den letzten Jahren die für diesen Zweck verwendeten Performance-Kriterien verknüpft mit (i) dem operativen Ergebnis und dem bereinigten Gewinn, um die Performance der operativen Gesellschaften zu messen, und (ii) dem bereinigten Ergebnis je Aktie, um die Performance der AXA Gruppe zu messen.
Die Erfüllungsquote der Performance-Kennzahlen ("Performance-Quote") wird zur Bestimmung der Anzahl an Aktien verwendet, die von den Begünstigten am Ende des Erwerbszeitraums endgültig erworben werden, sofern der Begünstigte weiter bei der AXA Gruppe angestellt ist. Die Anzahl an endgültig zugeteilten Performance Shares entspricht daher der Anzahl an ursprünglich zugeteilten Performance Shares multipliziert mit der Performance-Quote, die zwischen 0 % und 130 % liegen kann.
Die Performance der operativen Gesellschaft erhält eine Gewichtung von 50 % der Gesamtperformance, während die Performance der AXA Gruppe mit 40 % gewichtet wird. Bei Begünstigten in Funktionen der Gruppe (einschließlich Vorsitzenden der Geschäftsleitung von AXA) ist die berücksichtigte operative Gesellschaft die AXA Gruppe.
Seit der Zuteilung 2016 wurden zwei neue relative Performance-Kriterien für die Berechnung der Gesamtperformance eingeführt:
-- Ein Kriterium in Verbindung mit Corporate Social Responsibility - CSR (basierend auf dem Dow Jones Sustainability Index, "DJSI") fließt zu 10 % in die gesamte Performance-Quote ein. Entsprechend wird der von AXA gemäß dem DJSI während des Erwerbszeitraums erzielte Durchschnitts-Score mit den Durchschnitts-Scores der anderen im DJSI enthaltenen Unternehmen über den gleichen Zeitraum verglichen. Folglich werden gemäß dieser Kennzahl
---- keine Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA unter dem 75. Perzentil liegt,[13]
---- 80 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 75. Perzentil liegt,
---- 100 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 85. Perzentil liegt,
---- maximal 130 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 95. Perzentil oder darüber liegt.
Innerhalb dieser Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.
-- Ein finanzielles Kriterium der relativen Performance dient zum Vergleich des Anstiegs der Gesamtrendite der AXA-Aktie (Total Shareholder Return, "TSR") mit dem Anstieg der TSR des Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP), um die gesamte Performance-Quote um maximal 5 Punkte nach oben oder unten zu korrigieren. Entsprechend führt eine Outperformance von AXA (150 % oder mehr) gegenüber dem SXIP-Index zu einer maximalen Erhöhung der gesamten Performance-Quote um 5 Punkte (vorbehaltlich der Obergrenze von 130 % der gesamten Performance-Quote) und eine Underperformance (75 % oder weniger) gegenüber dem SXIP-Index zu einer maximalen Herabstufung der gesamten Performance-Quote um 5 Punkte.
Innerhalb dieser Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.
Die gesamte Performance-Quote wird daher wie folgt berechnet: [10 % CSR (DJSI) + 40 % Performance der Gruppe (bereinigtes Ergebnis je Aktie) + 50 % Performance der operativen Gesellschaft [Durchschnitt (bereinigter Gewinn + operatives Ergebnis)] +/- 5 Punkte relative Performance (TSR) bis zu einer Obergrenze von 130 %.
Ab der Zuteilung 2017 ist das Performance-Ziel mit den finanziellen Zielen des Strategieprogramms im Performance-Zeitraum (d. h. drei Jahre) verknüpft.
Im Falle einer 100%igen Erreichung der Ziele des Strategieprogramms ("Ziel") würde die Anzahl der zum Ende des Erwerbszeitraums endgültig zugeteilten Aktien der Anzahl der ursprünglich zugeteilten Performance Shares entsprechen.
Dementsprechend gilt für alle Begünstigten mit Ausnahme der Führungskräfte und der Mitglieder des Management Committee von AXA Folgendes. Falls die Performance:
-- geringer als 80 % der für die Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance ist, würde dem Begünstigten zum Ende des Erwerbszeitraums keine Aktie geliefert, folglich wird den Begünstigten keine Mindestzuteilung oder Mindestvorteil garantiert.
-- 80 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 80 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.
-- 100 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 100 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.
-- 130 % (oder mehr als 130 %) der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 130 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.
Für die Führungskräfte und die Mitglieder des Management Committee von AXA gilt Folgendes. Falls die Performance:
-- geringer als die durchschnittlichen kumulierten Ergebnisse der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum entspricht, würde dem Begünstigten zum Ende des Erwerbszeitraums keine Aktie geliefert. Ohne Wachstum würden folglich keine Aktien gewährt und keine potenzielle Underperformance belohnt.
-- 100 % der durchschnittlichen kumulierten Ergebnisse der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 50 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.
-- 100 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 100 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.
-- 130 % (oder mehr als 130 %) der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 130 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.
Innerhalb der verschiedenen oben dargelegten Performance-Bandbreiten wird die Anzahl an endgültig Begünstigten zugeteilten Aktien auf linearer Basis berechnet.
Sollte darüber hinaus die AXA Gruppe während eines Geschäftsjahres des Erwerbszeitraums keine Dividende zahlen, würde die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien automatisch durch zwei geteilt.
Die Performance-Bedingungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
| Vorsitzende der Geschäftsleitung und Management Committee | Sonstige Begünstigte | |||||
| Für 100 % der Aktien | Für 100 % der Aktien | |||||
| Performance | % zugeteilt | Performance | % zugeteilt | |||
| Performance der Gruppe (40 %) | Untergrenze | 100 % des durchschnittlichen bereinigten Gewinns je Aktie (AEPS) der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum | 50 % | Untergrenze | 80 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 80 % |
| Bereinigter Gewinn je Aktie | ||||||
| Kappungsgrenze bei 130 % | ||||||
| Ziel | AEPS-Ziel | 100 % | Ziel | AEPS-Ziel | 100 % | |
| Outperformance | 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 130 % | Outperformance | 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 130 % | |
| Vorsitzende der Geschäftsleitung und Management Committee | Sonstige Begünstigte | |||||
| Für 100 % der Aktien | Für 100 % der Aktien | |||||
| Performance | % zugeteilt | Performance | % zugeteilt | |||
| Performance der operativen Gesellschaft (50 %) | Untergrenze | 100 % des durchschnittlichen bereinigten Gewinns (AE) und des durchschnittlichen operativen Ergebnisses (UE) der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum | 50 % | Untergrenze | 80 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 80 % |
| Durchschnitt (bereinigter Gewinn + operatives Ergebnis) | ||||||
| Kappungsgrenze bei 130 % | ||||||
| Ziel | AE- + UE-Ziel | 100 % | Ziel | AE- + UE-Ziel | 100 % | |
| Outperformance | 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 130 % | Outperformance | 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance | 130 % | |
| Für alle Begünstigten | |||
| Für 100 % der Aktien | |||
| Performance | % zugeteilt | ||
| CSR-Kriterium (10 %) | Untergrenze | Score von AXA = 75. Perzentil | 80 % |
| Score von AXA ggü. DJSI | Ziel | Score von AXA = 85. Perzentil | 100 % |
| Kappungsgrenze bei 130 % | Outperformance | Score von AXA ≥ 95. Perzentil | 130 % |
Berechnung des gesamten Performance-Quote = [40 % Performance der Gruppe + 50 % Performance der operativen Gesellschaft + 10 % CSR-Kriterium] +/- 5 Punkte gemäß dem Score von AXA ggü. einem Kriterium der relativen Performance (TSR)
Wird während eines Geschäftsjahres des Erwerbszeitraums keine Dividende gezahlt, wird die Performance-Quote durch zwei geteilt.
In jedem Fall wird die Gesamtanzahl der endgültig zugeteilten Aktien bei 130 % der ursprünglichen Zuteilung nach oben begrenzt
Hinsichtlich der Performance Shares gilt Folgendes:
-- Die Zuteilung der Performance Shares erfolgt über einen Erwerbszeitraum von mindestens drei Jahren, um die Bewertung der Performance zu ermöglichen und so die endgültige Zuteilung der Aktien über einen längeren Zeitraum, d. h. mindestens drei Jahre, zu bestimmen.
-- Zum Ende des Erwerbszeitraums erworbene Aktien dürfen über einen Zeitraum von zwei Jahren ("Haltefrist") nicht veräußert werden. Ab der Zuteilung 2019 gilt diese Haltefrist nicht mehr (mit Ausnahme der Mitglieder des Management Committee, einschließlich des Chief Executive Officer).
Hinsichtlich der International Performance Shares gilt Folgendes:
-- Die International Performance Shares unterliegen einem dreijährigen Performance-Zeitraum gefolgt von einem Zeitraum von einem Jahr, in dem der Erwerb zurückgestellt ist. Ab der Zuteilung 2019 gilt diese einjährige Zurückstellung für den Erwerb nicht mehr (mit Ausnahme der Mitglieder des Management Committee), wodurch alle Zuteilungen weltweit einem einzigen Erdienungszeitplan folgen. Die Zahlung erfolgt in Aktien. Ist diese Art der Zahlung aus rechtlichen, steuerlichen oder anderen Gründen nicht möglich, kann die Zahlung in bar erfolgen.
-- Die sich auf International Performance Shares beziehende Beträge werden jährlich als variable Kosten gebucht. Sie verwässern den Anteilsbesitz von Aktionären nicht, da keine neuen Aktien ausgegeben werden.
Übersicht über die Performance-Shares-Pläne
International-Performance-Shares-Pläne
| Tag der Zuteilung (Board of Directors) | 24.03.2014 | 19.06.2015 | 06.06.2016 | 21.06.2017 | 27.06.2018 |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 5.101 | 5.093 | 4.968 | 5.200 | 4.507 |
| Gesamtzahl der zugeteilten International Performance Shares | 5.795.117 | 5.737.538 | 6.324.271 | 5.759.830 | 4.531.764 |
| davon zugeteilt an: | |||||
| Führungskräfte: | |||||
| Thomas Buberl | 29.200 | 28.727 | 40.341 (a) | - | - |
| Denis Duverne | - | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | 8.400 | 7.692 | 8.589 | 8.700 | - |
| Erwerbszeitpunkt der International Performance Shares | 24.03.2017 (b) | 19.06.2019 | 06.06.2020 | 21.06.2021 | 27.06.2022 |
| Anzahl der zum 31.12.2018 erworbenen International Performance Shares | 5.091.338 | 8.110 (c) | 421 (d) | 4.528 (e) | 0 |
| Anzahl der annullierten International Performance Shares | 1.232.039 | 960.902 | 898.207 | 396.615 | 116.789 |
| Saldo am 31.12.2018 | 0 | 5.025.507 | 5.424.980 | 5.359.732 | 4.413.687 |
(a) 2016 wurden Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA International Performance Shares zugeteilt.
(b) 50 % der Aktien wurden zum 24. März 2017, 50 % zum 24. März 2018 erworben.
(c) 8.110 Anteile des Plans vom 19. Juni 2015 wurden im Voraus erworben.
(d) 421 Anteile des Plans vom 6. Juni 2016 wurden im Voraus erworben.
(e) 4.528 Anteile des Plans vom 21. Juni 2017 wurden im Voraus erworben.
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Performance-Shares-Pläne
| Datum der Hauptversammlung | 27.04.2011 | 23.04.2014 | 27.04.2016 | 27.04.2016 | 27.04.2016 |
| Tag der Zuteilung (Board of Directors) | 24.03.2014 | 19.06.2015 | 06.06.2016 | 21.06.2017 | 27.06.2018 |
| Gesamtanzahl an Begünstigten | 2.199 | 2.250 | 2.342 | 2.673 | 2.812 |
| Gesamtzahl der zugeteilten Performance Shares | 2.662.849 | 2.459.256 | 2.358.236 | 2.486.368 | 2.979.171 |
| davon zugeteilt an: | |||||
| Führungskräfte: | |||||
| Thomas Buberl | - | - | - | 100.526 | 112.211 |
| Denis Duverne | 104.125 | 82.603 | 0 | 0 | 0 |
| Doina Palici-Chehab | - | - | - | - | 18.644 |
| Erwerbszeitpunkt der Aktien | 24.03.2016 (a) | 19.06.2018 (b) | 06.06.2019 | 21.06.2020 (c) | 27.06.2021 (d) |
| Ende der Haltefrist | 24.03.2018 | 19.06.2020 (b) | 06.06.2021 | 21.06.2022 | 27.06.2023 |
| Anzahl der erworbenen Aktien zum 31.12.2018 | 2.591.435 | 2.233.172 | 5.455 (e) | 0 | 0 |
| Anzahl der annullierten Performance Shares | 142.676 | 190.213 | 175.741 | 97.824 | 20.412 |
| Saldo am 31.12.2018 | 0 | 42.285 (b) | 2.178.299 | 2.388.544 | 2.957.600 |
(a) 50 % der Aktien wurden zum 24. März 2016 erworben, 50 % zum 24. März 2017, mit Ausnahme von 100 % der Aktien für den Chairman & CEO und den Deputy CEO, die zum 24. März 2017 erworben wurden und deren Haltefrist am 24. März 2019 endet.
(b) 26 Mitarbeiter haben gemäß den Regelungen des Plans den Übertragungskalender 4+0 gewählt (Erwerb zum 19. Juni 2019 ohne Haltefrist), da sie ihren Wohnsitz in Frankreich während des Erwerbszeitraums aufgegeben haben.
(c) Ein Mitarbeiter hat gemäß den Regelungen des Plans den Übertragungskalender 4+0 gewählt (Erwerb zum 21. Juni 2021 ohne Haltefrist), da er seinen Wohnsitz in Frankreich während des Erwerbszeitraums aufgegeben hat.
(d) Vier Mitarbeiter hat gemäß den Regelungen des Plans den Übertragungskalender 4+0 gewählt (Erwerb zum 26. Juni 2022 ohne Haltefrist), da sie ihren Wohnsitz in Frankreich während des Erwerbszeitraums aufgegeben haben.
(e) Im Voraus erworbene Aktien nach einem Todesfall.
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Führungskräften 2018 zugeteilte Performance Shares / International Performance Shares
| Führungskräfte | Planzeitpunkt | Art des Plans | Anzahl der zugeteilten Aktien | % des Eigenkapitals | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 27.06.2018 | Performance Shares | 112.211 | 0,005 % |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 27.06.2018 | Performance Shares | - | - |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 27.06.2018 | Performance Shares | 18.644 | 0,001 % |
| Führungskräfte | Wert (in Euro) | Erwerbszeitpunkt | Ende der Haltefrist | Performance-Bedingungen | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 1.577.687 | 27.06.2021 | 27.06.2023 | Bereinigter Gewinn je Aktie |
| Bereinigter Gewinn | |||||
| Operatives Ergebnis | |||||
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | - | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 253.372 | 27.06.2021 | 27.06.2023 | Bereinigter Gewinn je Aktie |
| Bereinigter Gewinn | |||||
| Operatives Ergebnis |
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Der beizulegende Zeitwert der Performance Shares wird gemäß IFRS ermittelt. Er entspricht einem historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 "Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" des Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird. Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Performance Shares oder den tatsächlichen Einkünften bei Erwerb der Performance Shares.
Gemäß dem Compliance and Ethics Guide von AXA ist es sämtlichen Mitarbeitern (auch den Führungskräften des Unternehmens) untersagt, Transaktionen zur Absicherung des Werts von aktienbasierten Vergütungsprämien (Aktienoptionen oder Performance Shares) durchzuführen, die ihnen im Rahmen eines von AXA oder einer ihrer Tochtergesellschaften verwalteten Plans oder Schemas zugeteilt wurden. Diese Beschränkung gilt ab dem Tag der Zuteilung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Begünstigte die der Prämie zugrunde liegenden Wertpapiere erhält, z. B. der Ausübung einer Aktienoption oder dem Wegfall von Einschränkungen für Performance Shares. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex verpflichten sich die Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens formell, keine Sicherungsgeschäfte durchzuführen.
Von Führungskräften 2018 erworbene Performance Shares / International Performance Shares
| Führungskräfte | Planzeitpunkt | Art des Plans | Anzahl der zugeteilten Aktien | Erwerbszeitpunkt | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 24.03.2014 | International Performance Shares | 14.600 | 24.03.2018 |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 19.06.2015 | Performance Shares | 82.603 | 19.06.2018 |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 24.03.2014 | International Performance Shares | 4.200 | 24.03.2018 |
| Führungskräfte | Während des Jahres erworbene Aktien | Performance-Quote über den Erwerbszeitraum | Ende der Haltefrist | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 15.757 | 108 % (a) | 24.03.2018 |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | 84.673 | 103 % (b) | 19.06.2020 |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 5.163 | 123 % (c) | 24.03.2018 |
(a) Die Performance-Quote von 108 % kommt wie folgt zustande: 1/3 × 109 % (Jahresüberschuss je Aktie) + 2/3 × 108 % (Jahresüberschuss und operatives Ergebnis, 50 % des Ergebnisses der Region NORCEE von 93 % und 50 % des Ergebnisses von Deutschland von 122 %).
(b) Die Performance-Quote von 103 % kommt wie folgt zustande: 1/3 × 106 % (bereinigter Gewinn je Aktie) + 2/3 × 101 % (bereinigter Gewinn und operatives Ergebnis).
(c) Die Performance-Quote von 123 % (Region Asien) kommt wie folgt zustande: 1/3 × 109 % (Jahresüberschuss je Aktie) + 2/3 × 130 % (Jahresüberschuss und operatives Ergebnis).
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Performance Shares / International Performance Shares der einzelnen Führungskräfte, deren Haltefrist 2018 abläuft
| Führungskräfte | Planzeitpunkt | Anzahl der Aktien, für die während des Jahres die Haltefrist ablief | Tag der Verfügbarkeit | |
| Thomas Buberl | Chief Executive Officer | 24.03.2014 | 15.757 | 24.03.2018 |
| Denis Duverne | Chairman des Board of Directors | - | - | - |
| Doina Palici-Chehab | Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors | 24.03.2014 | 5.163 | 24.03.2018 |
Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag.Monat.Jahr angegeben.
Anteilsbesitzregelung für Führungskräfte der Gruppe
AXA hat eine für ranghohe Führungskräfte der Gruppe geltende Anteilsbesitzregelung eingeführt. Demnach ist jede Führungskraft verpflichtet, während der Dauer ihres Mandats eine Mindestanzahl an AXA-Aktien zu halten (das "Kriterium der Mindestbeteiligung"), die einem Vielfachen der jährlichen Festvergütung der entsprechenden Führungskraft für ihre Funktionen innerhalb der Gruppe entspricht:
-- Der Chief Executive Officer ist verpflichtet, Aktien im Wert seiner jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 3 zu halten.
-- Mitglieder des Management Committee sind verpflichtet, Aktien im Wert ihrer jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 2 zu halten.
-- Mitglieder der Partners Group sind verpflichtet, Aktien im Wert ihrer jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 1 zu halten.
Bei der Berechnung dieses Kriteriums der Mindestbeteiligung werden direkt oder indirekt über Investmentfonds oder ähnliche Vehikel gehaltene AXA-Aktien, AXA ADS oder Aktien von börsennotierten Tochtergesellschaften der Gruppe mitberücksichtigt.
Jede betroffene Führungskraft muss dieses Kriterium der Mindestbeteiligung innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag ihrer ersten Ernennung erfüllen.
Gemäß den Artikeln L. 225-197-1 und L. 225-185 des Französischen Handelsgesetzbuchs haben der Aufsichtsrat und später das Board of Directors beschlossen, dass - solange der Chief Executive Officer sein Kriterium der Mindestbeteiligung nicht erfüllt hat - sämtliche ihm zugeteilten Aktienoptionen und Performance Shares folgenden Einschränkungen unterliegen:
-- Bei jeder Ausübung dieser zugeteilten Aktienoptionen muss der Chief Executive Officer weiterhin eine Anzahl an bei Ausübung erhaltenen Aktien als Namensaktien halten, deren Wert sich mindestens auf 25 % des bei Ausübung realisierten Vorsteuergewinns beläuft. Diese Aktien werden über seine gesamte Amtszeit als Chief Executive Officer gehalten.
-- Bei zugeteilten Performance Shares muss der Chief Executive Officer zu jedem Erwerbszeitpunkt von Performance Shares mindestens 25 % der während seiner gesamten Amtszeit als Chief Executive Officer erworbenen Performance Shares als Namensaktien halten.
Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn der Chief Executive Officer sein Kriterium der Mindestbeteiligung erfüllt.
Chief Executive Officer
Zum 31. Dezember 2018 hat der Chief Executive Officer ausgehend von dem Kurs der AXA-Aktie an diesem Datum (18,86 Euro) sein Kriterium der Mindestbeteiligung wie im oben stehendem Abschnitt "Anteilsbesitzregelung für Führungskräfte der Gruppe" beschrieben erfüllt.
| Beteiligungskriterium | ||||
| Festvergütung | Anzahl an Jahren | Betrag | Stichtag | |
| Thomas Buberl | 1.450.000 Euro | 3 | 4.350.000 | 01.09.2021 |
| Anteilsbesitz am 31.12.2018 | ||||
| Anzahl an Jahren | Betrag | AXA-Aktien | AXA SharePlan-Anteile | |
| Thomas Buberl | 3,4 | 4.879.195 Euro | 206.986 | 51.720 |
Mitglieder des Management Committee
Am 31. Dezember 2018 hielten die Mitglieder des Management Committee auf Grundlage des AXA-Aktienkurses zu diesem Zeitpunkt (18,86 Euro) durchschnittlich das Doppelte ihrer festen Jahresvergütung, wobei festgelegt wurde, dass zehn von elf Mitgliedern des Management Committee noch innerhalb der auf ihren Ernennungszeitpunkt folgenden fünf Jahre liegen, sodass sie ihr Kriterium der Mindestbeteiligung erfüllen können.
Mitglieder des Board of Directors
Nach bestem Wissen des Unternehmens und gemäß den ihm berichteten Informationen hielt jedes Mitglied des Board of Directors von AXA zum 31. Dezember 2018 die in unten stehender Tabelle angegebene Anzahl an AXA-Aktien oder AXA ADS.
| Aktienbesitz (1) am 31. Dezember 2018 | AXA-Aktien | ADS AXA |
| Denis Duverne - Chairman des Board of Directors | 1.576.337 | 18.734 |
| Thomas Buberl - Chief Executive Officer | 206.986 | - |
| Patricia Barbizet | 4.570 | - |
| Martine Bièvre (2) | 0 | - |
| Jean-Pierre Clamadieu | 9.000 | - |
| Bettina Cramm (2) | 106 | - |
| Irene Dorner | 6.700 | - |
| Rachel Duan | 0 | 0 |
| Jean-Martin Folz | 12.084 | - |
| André François-Poncet | 7.842 | - |
| Angelien Kemna | 7.250 | - |
| Stefan Lippe | 12.000 | - |
| François Martineau | 6.732 | - |
| Ramon de Oliveira | - | 11.300 |
| Doina Palici-Chehab | 11.903 | - |
| Elaine Sarsynski | - | 2.000 |
(1) AXA-Aktien, die indirekt über Investmentfonds gehalten werden können, werden nicht berücksichtigt.
(2) Das Halten von AXA-Aktien ist für die die Arbeitnehmer vertretenden Mitglieder des BoD (Martine Bièvre und Bettina Cramm) nicht verpflichtend.
Von Mitgliedern des Board of Directors 2018 durchgeführte Transaktionen in Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens
Nach bestem Wissen des Unternehmens und gemäß den ihm berichteten Informationen haben verschiedene Mitglieder des Board of Directors 2018 folgende Angaben zu ihren Transaktionen in Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens offengelegt. Detaillierte Informationen zu all diesen Transaktionen sowie die individuellen in Übereinstimmung mit den Artikeln 223-22 und 223-25 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF eingereichten Offenlegungen sind auf der Website des Unternehmens (www.axa.com) und auf der Website der AMF (www.amf-france.org) einsehbar.
| Name | Verkauf von AXA-Aktien (Anzahl) | Kauf von AXA ADS (Anzahl) | Kauf von AXA-Aktien (Anzahl) | Erwerb von Performance Shares (Ende des Erwerbszeitraums) (Anzahl) | Automatische Reinvestition von mit den im Rahmen des Unternehmenssparplans (PEE) gehaltenen Aktien verbundenen Dividenden in den PEE (Anzahl der Anteile) |
| Patricia Barbizet | 4.570 | ||||
| Thomas Buberl | 1.890 | 15.757 | |||
| Bettina Cramm | |||||
| Irene Dorner | 200 | ||||
| 1.000 | |||||
| Denis Duverne | 84.673 | 15.793,67 | |||
| Jean-Martin Folz | 1.000 | ||||
| André François-Poncet | 1.250 | ||||
| 2.500 | |||||
| Angelien Kemna | 400 | ||||
| 1.000 | |||||
| Doina Palici-Chehab | 5.163 | ||||
| Elaine Sarsynski | 2.000 |
| Optionen | Zeichnung von Aktienoptionen | ||||
| Name | Verkauf von Kaufoptionen (Anzahl) | Kauf von Verkaufsoptionen (Anzahl) | Optionen, die ausübbar wurden (Anzahl) | Zeichnung von AXA-Aktien (Anzahl) | Zeichnung von AXA ADS (Anzahl) |
| Patricia Barbizet | |||||
| Thomas Buberl | 16.267 | ||||
| Bettina Cramm | |||||
| Irene Dorner | |||||
| Denis Duverne | 51.667 | 46.102 (a) (b) | |||
| Jean-Martin Folz | |||||
| André François-Poncet | |||||
| Angelien Kemna | |||||
| Doina Palici-Chehab | 4.704 | ||||
| 4.487 | |||||
| Elaine Sarsynski | |||||
| Zeichnung oder Verkauf von Aktienoptionen | Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan) | |||
| Name | AXA-Aktien (Anzahl | Verkauf von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien (Anzahl der Anteile) | Übertragung von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien an andere Investmentfonds der AXA Gruppe (Anzahl der Anteile) | Zeichnung von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien (Anzahl der Anteile) |
| Patricia Barbizet | ||||
| Thomas Buberl | 39.906,93 | |||
| Bettina Cramm | 97,49 | |||
| Irene Dorner | ||||
| Denis Duverne | 39.212,74 (a) | 2.801,87 | 23.392,09 | |
| Jean-Martin Folz | ||||
| André François-Poncet | ||||
| Angelien Kemna | ||||
| Doina Palici-Chehab | 694,73 | |||
| 1.649,11 | ||||
| Elaine Sarsynski | ||||
(a) Von einem unabhängigen Finanzintermediär im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats getätigte Transaktion.
(b) Gesperrte AXA-Aktien gemäß dem Unternehmenssparplan von AXA (Plan d'Épargne d'Entreprise du Groupe).
Gemäß dem Compliance & Ethics Code von AXA ist es leitenden Mandatsträgern und anderen Mitarbeitern des Unternehmens während bestimmter Zeiträume ("Blackout-Perioden") vor der Bekanntgabe der Geschäftsergebnisse untersagt, Wertpapiere von AXA zu kaufen oder zu veräußern. Diese Blackout-Perioden beginnen in der Regel 30 Tage vor Veröffentlichung der Jahres- oder Halbjahresergebnisse und 15 Tage vor Veröffentlichung der vierteljährlichen Finanzberichte. Unter Umständen können diese Blackout-Perioden für andere Zeiträume festgelegt oder verlängert werden.
Zusagen gegenüber Vorsitzenden der Geschäftsleitung
Pensionszusagen
Denis Duverne als ehemaliger Deputy Chief Executive Officer des Unternehmens nahm wie alle anderen Managementmitglieder (Directeurs) von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich an einem leistungsorientierten gesetzlichen und kollektiven ergänzenden Vorsorgeplan teil unter der Bedingung, dass sie wie in Artikel L. 137-11 des Französischen Sozialgesetzbuches (Code de la Sécurité Sociale) vorgesehen ihre berufliche Laufbahn innerhalb der AXA Gruppe beenden.
Denis Duverne, der von seiner Position als Deputy Chief Executive Officer am 31. August 2016 zurücktrat und zum 1. September 2016 zum Chairman des Board of Directors ernannt wurde, nahm seine Rentenansprüche gemäß dem leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplan zum 1. September 2016 in Anspruch. Denis Duverne hat jedoch beschlossen, die Leistungen in Höhe von 750.000 Euro pro Jahr vor Steuern und Sozialabgaben erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird.
Der leistungsorientierte kollektive Vorsorgeplan wurde zum 31. Dezember 2016 für neue Teilnehmer geschlossen. Folglich wird kein künftiges Managementmitglied (Directeurs) oder künftiger Vorsitzender der Geschäftsleitung Leistungen aus diesem Plan erhalten.
Thomas Buberl, Chief Executive Officer von AXA, ist kein Begünstigter des oben beschriebenen leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplans.
Der Chief Executive Officer des Unternehmens, Thomas Buberl, nimmt wie alle anderen Mitarbeiter von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich an einem leistungsorientierten gesetzlichen und kollektiven ergänzenden Vorsorgeplan teil (Gruppenversicherungsvertrag / contrat d'assurance de groupe, wie in Artikel L. 141-1 des französischen Versicherungsgesetzbuchs / Code des Assurances definiert). Der AXA-Pensionsfonds wurde 2011 geschaffen und begünstigt die Mitarbeiter von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags vom 18. Dezember 2009 fallen. Der Beitragssatz des einzelnen Arbeitgebers beträgt 0,75 % der gesamten Bruttovergütung, für die keine Obergrenze Anwendung findet (die Beitragsgrundlage ist die gleiche wie bei Beiträgen des allgemeinen Sozialversicherungssystems). Beiträge unterliegen Sozialabgaben in Höhe von 9,7 % (9,2 % für CSG und 0,5 % für CRDS).
Retirement Performance Shares
Seit Dezember 2016 unterhält AXA einen Retirement Performance Shares-Plan zugunsten aller übrigen Managementmitglieder (Directeurs) der Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich, an dem auch der Chief Executive Officer von AXA, Thomas Buberl, teilnimmt.
Dadurch erwerben Begünstigte bis zum Renteneintritt übertragbare Pensionsansprüche in Übereinstimmung mit Richtlinie 2014/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen.
Für diese Performance Shares gilt (i) ein Erwerbszeitraum von drei Jahren und (ii) die Verpflichtung, die Aktien bis zum Renteneintritt zu halten, wobei die Begünstigten alle oder einen Teil ihrer Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Erwerbszeitraum) verkaufen können, sofern der Verkaufserlös in einen langfristigen Rentensparplan des Begünstigten reinvestiert wird.
Der endgültige Erwerb dieser Aktien unterliegt folgenden Bedingungen: (i) der Zugehörigkeit des Begünstigten zur Gruppe am 31. Dezember des Jahres, in dem über die Zuteilung entschieden wird und (ii) der Erfüllung einer Performance-Bedingung in Bezug auf die durchschnittliche Solvency-II-Quote der AXA Gruppe, die während des Erwerbszeitraums berechnet wurde und für die verschiedene Performance-Niveaus gelten: Um 100 % der ursprünglich zugeteilten Performance Shares zu erwerben, muss die durchschnittliche Solvency-II-Quote der AXA Gruppe während des Erwerbszeitraums größer oder gleich 170 % sein. Beträgt die Durchschnittsquote jedoch 150 % werden nur die Hälfte der ursprünglich zugeteilten Aktien erworben. Innerhalb dieser Performance-Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.
Beträgt die Durchschnittsquote weniger als 150 % werden keine Aktien erworben. Es wird keine Mindestanzahl an Aktien garantiert.
Zahlt das Unternehmen in einem Jahr des Erwerbszeitraums keine Dividenden aus, so werden keine Aktien erworben.
Das Board of Directors des Unternehmens beschloss zudem, dass den Vorsitzenden der Geschäftsleitung von AXA während eines Geschäftsjahres nicht mehr als 10 % der insgesamt zugeteilten Aktien zugeteilt werden dürfen, um eine übermäßige Konzentration der den leitenden Mandatsträgern zugeteilten Performance Shares zu verhindern.
Auf der Sitzung des Board of Directors des Unternehmens am 13. Dezember 2018 genehmigte das Board of Directors die Zuteilung von Retirement Performance Shares. So wurden 758.076 Retirement Performance Shares 474 Führungskräften zugeteilt, was 0,03 % des ausstehenden Aktienkapitals am Tag der Zuteilung entspricht. Davon wurden 24.936 Retirement Performance Shares dem Chief Executive Officer von AXA zugeteilt, was 3,3 % der gesamten Zuteilung entspricht.
Für sämtliche zugeteilten Retirement Performance Shares gelten die oben beschriebenen Performance-Bedingungen, die über einen Dreijahreszeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 berechnet werden.
Kündigungsbestimmungen
| Vorsitzende der Geschäftsleitung | Arbeitsvertrag | Ergänzender Vorsorgeplan | ||
| Ja | Nein | Ja | Nein | |
| Thomas Buberl | - | X | X (a) | - |
| Chief Executive Officer | ||||
| Beginn des derzeitigen Mandats: 25.04.2018 | ||||
| Amtszeit: bis 2022 | ||||
| Denis Duverne | - | X | X (b) | - |
| Chairman des Board of Directors | ||||
| Beginn des derzeitigen Mandats: 25.04.2018 | ||||
| Amtszeit: bis 2022 | ||||
| Vorsitzende der Geschäftsleitung | Entschädigungen oder Leistungen, die bei Niederlegung der Funktion fällig werden oder fällig werden könnten | Entschädigungen aufgrund von Wettbewerbsverbotsklauseln | ||
| Ja | Nein | Ja | Nein | |
| Thomas Buberl | X | - | - | X |
| Chief Executive Officer | ||||
| Beginn des derzeitigen Mandats: 25.04.2018 | ||||
| Amtszeit: bis 2022 | ||||
| Denis Duverne | - | X | - | X |
| Chairman des Board of Directors | ||||
| Beginn des derzeitigen Mandats: 25.04.2018 | ||||
| Amtszeit: bis 2022 | ||||
(a) Thomas Buberl ist ein Begünstigter der Retirement-Performance-Shares-Pläne.
(b) Denis Duverne hat beschlossen, die ihm gemäß dem leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplan zustehenden Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird.
In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex entschied Thomas Buberl, auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit seiner Ernennung zum Chief Executive Officer zu verzichten.
In Zusammenhang mit dieser Entscheidung führte das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee eine Prüfung der Konsequenzen dieses Verzichts durch, darunter auch in Hinblick auf den Fortbestand der Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.), auf die Thomas Buberl als Angestellter Anspruch hatte. Das Board of Directors hatte Bedenken, dass die Entscheidung von Thomas Buberl, auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex zu verzichten, den Fortbestand seiner bereits erworbenen und künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen gefährden würde.
Infolgedessen traf der Aufsichtsrat am 2. August 2016 folgende Entscheidungen:
-- Das Board of Directors beschloss, dass Thomas Buberl nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen hochrangigen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich erhalten würde.
-- Das Board of Directors genehmigte eine Vertragsabfindung für Thomas Buberl, die als Ausgleich für die Leistungen, auf die er gemäß dem Tarifvertrag aus dem Jahr 1993 für Führungskräfte aus dem Versicherungssektor Anspruch gehabt hätte, gezahlt wird. Diese Abfindungszahlung ist jedoch in Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen an Performance-Bedingungen gebunden. Eine Abfindung würde, außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, nur im Falle einer Abberufung oder einer ausbleibenden Verlängerung seines Mandats nach Entscheidung des Board of Directors fällig werden. Die Zahlung der Abfindung würde folgenden drei von dem Board of Directors während seiner Sitzung am 2. August 2016 festgelegten Performance-Bedingungen unterliegen: (1) Erreichung der in Bezug auf die variable Vergütung des Begünstigten festgelegten Ziele in mindestens zwei der letzten drei vorangegangenen Geschäftsjahre bzw. Zahlung von mindestens 60 % seiner variablen Zielvergütung, (2) Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang mit dem Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP) (in Prozent) über einen Zeitraum von drei Jahren vor dem Ende seiner Amtszeit und (3) einer durchschnittlichen bereinigten ROE der Gruppe in den drei vorangegangenen Jahren von mindestens 5 %.
Der Betrag der dem Begünstigten zu zahlenden Abfindung würde in Einklang mit der Erfüllungsquote gegenüber diesen Performance-Bedingungen angepasst: 100 % der Abfindung wird gezahlt, wenn mindestens zwei der drei Performance-Bedingungen erfüllt sind; 40 % der Abfindung wird gezahlt, wenn nur eine Performance-Bedingung erfüllt ist; und keine Abfindung wird gezahlt, wenn keine der Performance-Bedingungen erfüllt ist. Unbeschadet des Vorstehenden reduziert sich der Abfindungsbetrag bei Erfüllung von nur zwei der drei Performance-Bedingungen um 50 %, falls Performance-Bedingung (1) nicht erfüllt ist oder das Gruppenergebnis von AXA im vorangegangenen Geschäftsjahr negativ ausfällt.
Keine Abfindung wird gezahlt, wenn der Begünstigte Anspruch auf einen Pensionsplan innerhalb der auf seine Vertragsbeendigung folgenden sechs Monate hat.
Der anfängliche Abfindungsbetrag entspricht zwölf Monaten der durchschnittlichen Vergütung (fix und variabel), die während des 24-monatigen Zeitraums vor der Vertragsbeendigung gezahlt wurde. Für jedes neu dazukommende Beschäftigungsjahr wird dann ein Monat zu dem anfänglichen Abfindungsbetrag hinzugerechnet, bis zu einem Maximum von 24 Monaten.
Diese Zusagen wurden von der Hauptversammlung von AXA am 25. April 2018 genehmigt. Sie traten mit dem wirksamen Verzicht von Thomas Buberl auf seinen Arbeitsvertrag am 1. September 2016 in Kraft und werden als solche für die Dauer seines Mandats und im Rahmen etwaiger erneuter Mandate fortgeführt.
Bericht des Board of Directors zu der Vergütungspolitik für die leitenden Mandatsträger des Unternehmens (Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung am 24. April 2019)
Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit Artikel L. 225-37-2 des Französischen Handelsgesetzbuchs erstellt und legt die Grundsätze und Kriterien für die Bestimmung, Verteilung und Zuteilung aller Vergütungselemente der leitenden Mandatsträger des Unternehmens fest, wie vom Board of Directors während seiner Sitzung vom 20. Februar 2019 auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee genehmigt.
Das Compensation & Governance Committee, dessen Aufgabe und Zusammensetzung in Abschnitt 3.1 dieses Geschäftsberichts detailliert dargelegt ist, ist unter anderem für die Formulierung von Vorschlägen gegenüber dem Board of Directors in Hinblick auf die Grundsätze und Richtlinien des Unternehmens bei der Vergütung von leitenden Mandatsträgern zuständig.
Das Compensation & Governance Committee besteht überwiegend aus unabhängigen Mitgliedern, die sich häufig mit der Geschäftsleitung der Gruppe und internen Abteilungen des Unternehmens wie Group Human Resources und Group Legal austauschen. Der Ausschuss ist zudem befugt, spezifische Überprüfungen durchzuführen oder externe Fachleute damit zu beauftragen, wenn dies als zweckdienlich erachtet wird. Diese Überprüfungen ermöglichen es dem Ausschuss beim Vergleich der variablen Vergütungspraxis von AXA mit allgemeinen Marktpraktiken auf Expertenmeinungen und unabhängigen Ergebnissen zurückzugreifen.
I. Vergütungspolitik für den Chief Executive Officer
Leitlinien der Vergütungspolitik von AXA
Die Vergütungspolitik soll der Unterstützung der langfristigen Geschäftsstrategie der Gruppe dienen und die Interessen ihrer Geschäftsleitung mit denen seiner Aktionäre und sämtlicher sonstigen Stakeholder in Einklang bringen, indem (i) kurz-, mittel- und langfristig eine klare Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen wird, (ii) sichergestellt wird, dass die Gruppe wettbewerbsfähige Vergütung entsprechend den unterschiedlichen Märkten, in denen sie tätig ist, anbieten kann und dabei potenzielle Interessenkonflikte, die zum Eingehen unangemessener Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen führen können, vermeiden kann und (iii) die Übereinstimmung der Praktiken des Unternehmens mit allen geltenden Vorschriften gewährleistet wird.
Die Vergütungspolitik von AXA soll unter anderem:
-- Personal mit einzigartigen Fähigkeiten und die besten Talente anziehen, weiterentwickeln und motivieren,
-- Anreize für eine bessere Performance schaffen,
-- die Vergütungshöhe mit den Ergebnissen des Unternehmens in Einklang bringen.
Struktur und Kriterien für die Bestimmung der Vergütung des Chief Executive Officer
AXA wendet im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik für den Chief Executive Officer einen Ansatz der leistungsbasierten Vergütung an, der (i) die Erfüllung von vorab definierten, ambitionierten finanziellen und betrieblichen Zielen in Einklang mit der Strategie der Gruppe voraussetzt, (ii) eine langfristige nachhaltige Performance bei gleichzeitiger Einführung von Maßnahmen zur Risikobereinigung bei Performance-Kennzahlen fördert und (iii) die tatsächliche Höhe der individuellen Vergütung auf der Basis von finanziellen Ergebnissen und nachgewiesener Führungskompetenz bestimmt.
Daher stellt der Risiken unterliegende Anteil der Gesamtvergütung des Chief Executive Officer (variable Vergütung und aktienbasierte Vergütung) eine wesentliche Komponente seiner Vergütungsstruktur dar. Dadurch soll seine Vergütung enger mit der betrieblichen Strategie der Gruppe und den Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht werden.
Die unterschiedlichen Komponenten der Gesamtvergütung des Chief Executive Officer sind im Folgenden detailliert dargelegt:
Jährliche Festvergütung des Chief Executive Officer
Die Bestimmung der Höhe der Festvergütung des Chief Executive Officer erfolgt auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Marktpraxis sowie geltenden nationalen und internationalen Regelungen. Dabei werden auch zahlreiche andere Faktoren wie Erfahrung, Fachkompetenz, die Wichtigkeit und Einzigartigkeit solcher Fähigkeiten sowie die Gleichheitsgrundsätze der Gruppe oder die historische Vergütung der Person berücksichtigt.
Das Board of Directors entschied auf der Grundlage einer Studie einer externen Beratungsfirma (Willis Towers Watson) zu Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie der wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor (Versicherungen, Banken) und auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee, die Höhe der jährlichen Festvergütung für den Chief Executive Officer für 2019 bei 1,45 Mio. Euro zu belassen.
Jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer
Die variable Vergütung des Chief Executive Officer unterliegt in ihrer Gesamtheit ambitionierten Performance-Bedingungen und ist eng mit der Strategie der Gruppe verknüpft. Es wird keine Mindestzahlung für den Chief Executive Officer garantiert.
Bei der Bestimmung der jährlichen variablen Zielvergütung des Chief Executive Officer hat das Board of Directors auf die Ausgewogenheit zwischen dem festen und dem variablen Anteil seiner Barvergütung Wert gelegt.
So entschloss sich das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und im Anschluss an einen Vergleich mit nationalen, europäischen und Branchenpraktiken, die jährliche variable Zielvergütung des Chief Executive Officer für 2019 bei 1,45 Mio. Euro zu belassen, d. h. 100 % des Betrages seiner jährlichen Festvergütung.
Die tatsächliche variable Gesamtvergütung des Chief Executive Officer darf 150 % seiner variablen Zielvergütung nicht überschreiten, d. h. 150 % des Betrages seiner jährlichen Festvergütung.
Die Beurteilung der individuellen Performance des Chief Executive Officer im Geschäftsjahr 2019 erfolgt auf Basis der folgenden beiden Komponenten, die beide jeweils auf eine Erfüllungsquote von 150 % begrenzt sind:
-- Performance der Gruppe, basierend auf dem operativen Ergebnis je Aktie, der Eigenkapitalrendite (Adjusted Return on Equity, ROE), dem Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Protection & Health sowie dem Net Promoter Score (Customer-Recommendation-Index). Die relative Gewichtung dieser Kennzahlen beträgt in Reihenfolge ihrer Erwähnung 55 %,15 %, 15 % und 15 %. Die für die Bewertung der Performance der Gruppe ausgewählten Kennzahlen entsprechen intern und extern bekanntgegebenen Zielen hinsichtlich Wachstum, Profitabilität, Kapitalmanagement, betriebliche Effizienz und Kundennähe. Daher umfassen direkt mit den strategischen Zielen der Gruppe verbundene Kennzahlen sowohl finanzielle als auch betriebliche Kriterien und hängen von der Erfüllung eines vordefinierten Finanzplans oder einem vordefinierten Zielbetrag ab.
-- Individuelle Performance, beurteilt auf Basis verschiedener Kennzahlen sowie qualitativer und quantifizierbarer Ziele, die das Board of Directors anhand einer zu Beginn des entsprechenden Jahres erstellten Aufgabenbeschreibung festlegt, sowie auf Basis nachgewiesener Führungskompetenz des Chief Executive Officer. Die Aufgabenbeschreibung enthält detaillierte Ziele hinsichtlich der Fortschritte der Gruppe bei der Weiterentwicklung ihres strategischen Plans sowie andere Performance-Kennzahlen und -Ziele, die zur Beurteilung der Erfüllungsquote von globalen strategischen Initiativen oder in Bezug auf bestimmte Regionen dienen, und die Fortschritte bei bestimmten Investitionen mit erwarteten positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Betriebstätigkeit der Gruppe.
Jede dieser beiden Komponenten wird getrennt beurteilt, sodass die gesamte variable Vergütung des Chief Executive Officer seine Performance verglichen mit zwei verschiedenen, getrennt voneinander beurteilten Komponenten widerspiegelt.
Die Bestimmung des tatsächlichen Betrages der variablen Vergütung für den Chief Executive Officer erfolgt daher auf Grundlage der Summe zweier Komponenten: Performance der Gruppe zu 50 % und individuelle Performance zu 50 %.
Um zu gewährleisten, dass AXA in Einklang mit aktuellen Marktpraktiken und -vorschriften in Frankreich und im Ausland sowie innerhalb des Finanzsektors steht, hat das Board of Directors entschieden, weiterhin einen Mechanismus anzuwenden, nach dem ein Anteil der jährlichen variablen Vergütung des Chief Executive Officer zurückgestellt wird.
Gemäß diesem Mechanismus wird die Auszahlung von 30 % seiner tatsächlichen jährlichen variablen Vergütung über einen Zeitraum von zwei Jahren zurückgestellt und an Performance-Bedingungen geknüpft. Somit hängt der tatsächliche zurückgestellte Betrag von der Kursentwicklung der AXA-Aktie während des Zeitraums der Rückstellung ab, wobei eine Untergrenze von 80 % des zurückgestellten Betrags und eine Obergrenze von 120 % des zurückgestellten Betrags Anwendung findet. Es wird jedoch keine zurückgestellte variable Vergütung ausgezahlt, falls das operative Ergebnis der Gruppe im Geschäftsjahr unmittelbar vor dem Jahr der geplanten Auszahlung negativ ausfällt, oder im Falle einer Kündigung oder Entlassung aufgrund groben oder vorsätzlichen Fehlverhaltens vor dem Auszahlungstag.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 225-37-2 des Französischen Handelsgesetzbuchs unterliegt die Auszahlung der variable Barvergütung des Chief Executive Officer für das Jahr 2019 der Zustimmung der 2020 stattfindenden Hauptversammlung zu den dem Chief Executive Officer für das Geschäftsjahr 2019 gezahlten oder zugeteilten Vergütungselementen.
Aktienbasierte Vergütung, die dem Chief Executive Officer gewährt wurde
Das Board of Directors entscheidet jedes Jahr auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee darüber, dem Chief Executive Officer Long Term Incentives (LTI) in Form von Aktienoptionen und Performance Shares zuzuteilen.
Diese LTIs stellen einen wesentlichen Teil seiner Vergütung dar, um dem Chief Executive Officer einen Anreiz zur Schaffung langfristigen Mehrwerts zu geben. Bei der Festlegung des Wertes der zugeteilten LTIs soll daher sichergestellt werden, dass die Gesamtvergütung des Chief Executive Officer (in bar und in Aktien) zwischen dem Mittel und dem dritten Quartil der Referenzunternehmen des Marktes liegt.
Dabei darf der in Übereinstimmung mit IFRS bestimmte Wert der dem Chief Executive Officer zugeteilten Aktienoptionen und Performance Shares in keinem Fall mehr als 50 % seiner ihm Gesamtvergütung betragen.
Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Anzahl der den leitenden Mandatsträgern des Unternehmens in Form von Aktienoptionen und Performance Shares zugeteilten LTIs 10 % der Gesamtanzahl der allen Begünstigten innerhalb der Gruppe zugeteilten LTIs nicht übersteigen darf.
Die dem Chief Executive Officer zugeteilten LTIs unterliegen in ihrer Gesamtheit internen und externen Performance-Bedingungen (die in Abschnitt 3.2 dieses Geschäftsberichts detailliert dargelegt ist), die über einen Mindestzeitraum von drei Jahren beurteilt werden, wobei eine Zuteilung oder ein Mindestvorteil nicht garantiert ist. Darüber hinaus sehen die Regelungen des LTI-Plans vor, dass alle ursprünglich zugeteilten Instrumente im Falle eines Ausscheidens des Chief Executive Officer aus seiner Funktion[14] zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Ende des Performance-Zeitraums unwiederbringlich verloren gehen, sofern vom Board of Directors zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Führungskraft in einer begründeten Entscheidung nicht anderweitig beschlossen (in diesem Fall bleiben der Übertragungskalender und die zum Zeitpunkt der Gewährung festgelegten LTI-Performance-Bedingungen unverändert).
Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Grundsätze und im Anschluss an eine Analyse von Praktiken, wie sie bei ähnlichen Funktionen von im CAC 40 enthaltenen Unternehmen ähnlicher Größe und Präsenz festzustellen sind, hat das Board of Directors auf Vorschlag des Compensation & Governance Committee entschieden, dass der Gesamtwert der dem Chief Executive Officer 2019 zuzuteilenden LTIs nicht mehr als 150 % des Betrages seiner jährlichen variablen Vergütungsziels betragen darf.
Sondervergütung des Chief Executive Officer
Das Board of Directors erwägt keine Gewährung einer Sondervergütung für den Chief Executive Officer.
Sitzungsgelder des Chief Executive Officer
Der Chief Executive Officer, der ebenfalls Mitglied des Board of Directors des Unternehmens ist, ist nicht zum Erhalt von Sitzungsgeldern seitens des Unternehmens berechtigt.
Sachleistungen, die dem Chief Executive Officer gewährt wurden
Die einzige Sachleistung, die dem Chief Executive Officer gewährt wurde, ist die Nutzung eines Firmenwagens.
Vergütungselemente in Bezug auf den Renteneintritt des Chief Executive Officer
Der Chief Executive Officer nimmt an keinem leistungsbasierten Vorsorgeplan teil.
Wie alle übrigen Führungskräfte von französischen Einheiten der AXA Gruppe nimmt er an dem Retirement Performance Shares-Plan teil, in Rahmen dessen jährlich Zuteilungen stattfinden.
Für die im Rahmen dieses Plan zugeteilten Performance Shares gilt (i) ein Erdienungszeitraum von drei Jahren und (ii) die Verpflichtung, die Aktien bis zum Tag des Renteneintritts des Begünstigen nicht zu übertragen, wobei den Begünstigten angeboten wird, ihre Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Erwerbszeitraum) übertragen zu können, sofern der Erlös einer solchen Übertragung bis zum Renteneintritt des Begünstigten in einen langfristigen Rentensparplan reinvestiert wird.
Der Erwerb der Performance Shares unterliegt der Erfüllung einer Performance-Bedingung (deren Einzelheiten in Abschnitt 3.2 dieses Geschäftsberichts dargelegt sind) in Bezug auf die durchschnittliche Solvency-II-Quote der AXA Gruppe, die während des Erdienungszeitraums berechnet wurde. Daher werden dem Chief Executive Officer im Rahmen dieses Plans keine Mindestzuteilungen oder -vorteile garantiert.
Das Board of Directors hat auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee beschlossen, dass der Gesamtwert der dem Chief Executive Officer im Jahr 2019 zuzuteilenden Retirement Performance Shares 15 % seiner festen Barvergütung und jährlichen variable Zielvergütung nicht übersteigen darf.
Verpflichtungen (engagements réglementés) gegenüber dem Chief Executive Officer
Die zugunsten des Chief Executive Officer eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Sozialleistungen und Leistungen bei Arbeitslosigkeit werden im Sonderbericht des Abschlussprüfers zu Vereinbarungen und Verpflichtungen sowie im Geschäftsbericht 2018 näher erläutert.
Ernennung eines neuen Chief Executive Officer nach der am 24. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung
Ausschließlich zum Zwecke dieses Berichts und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften hat das Board of Directors auch die hypothetische Ernennung eines neuen Chief Executive Officer nach der am 24. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung in Erwägung gezogen.
In einem solchen Fall würde die für einen neuen Chief Executive Officer geltende Vergütungsstruktur mit diesen bestehenden Regelungen übereinstimmen und das Board of Directors würde eine umfassende Überprüfung der Situation der entsprechenden Führungskraft durchführen, sofern:
-- der Betrag und die Kriterien seiner Vergütung im Einklang mit bestehenden Verfahren innerhalb des Unternehmens unter Bezugnahme auf die von einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor bei ähnlichen Funktionen angewandte Vergütungspolitik bestimmt werden würde und
-- die Erfahrung, die Fähigkeiten und die individuelle Vergütungshistorie der Führungskraft ebenfalls berücksichtigt würden.
Abschließend behält sich das Board of Directors für den Fall einer externen Rekrutierung des Chief Executive Officer das Recht vor, der neu ernannten Führungskraft eine pauschale Entschädigung (in bar und/oder Aktien) zu zahlen, deren Betrag in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex unter keinen Umständen den Betrag der Leistungen, auf welche die Führungskraft bei einer Aufgabe seiner vorherigen Position verzichten müsste, übersteigen darf.
Weitere Informationen zur Vergütung des Chief Executive Officer sind in Abschnitt 3.2 dieses Geschäftsberichts dargelegt.
II. Vergütungspolitik für den Chairman des Board of Directors
Struktur und Kriterien für die Bestimmung der Vergütung des Chairman des Board of Directors
Das Board of Directors entschied auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und gemäß den im AFEP-MEDEF-Kodex dargelegten Empfehlungen, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen einfachen Festbetrag zu beschränken.
Zur Bestimmung der jährlichen Festvergütung ihres Chairman wandte sich das Board of Directors an eine externe Beratungsfirma (Willis Towers Watson), um die Vergütungspraktiken von ähnlichen Funktionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie der wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor zu ermitteln.
Das Board of Directors berücksichtigte auch die umfassenden Aufgaben, die es Denis Duverne als Chairman des Board of Directors anvertraut hat. Seine Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des BoD sowie in Abschnitt 3.1 dieses Geschäftsberichts ausführlich dargelegt und gehen über die in Frankreich geltenden gesetzlichen Pflichten eines Chairman des Board of Directors (Président du Conseil d'Administration) hinaus.
Des Weiteren hat das Board of Directors die Tatsache berücksichtigt, dass Denis Duverne, der seine Rentenansprüche zum 1. September 2016 in Anspruch nahm, entschieden hat, während seiner gesamten Amtszeit als Chairman des Board of Directors auf die Zahlung der jährlichen Rente in Höhe von ca. 750.000 Euro, die er ab 1. September 2016 gemäß dem ergänzenden Vorsorgeplan für Führungskräfte der Gruppe in Frankreich erhalten hätte, zu verzichten. Denis Duverne hat beschlossen, solche Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet werden würde.
Entsprechend hat das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee beschlossen, die Höhe der jährlichen Festvergütung für den Chairman des Board of Directors für 2019 bei 1,2 Mio. Euro zu belassen.
Aufgrund der Überlegung, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen Festbetrag zu beschränken, hat das Board of Directors beschlossen, dass der Chairman des Board of Directors weder eine variable Vergütung noch Sitzungsgelder erhält und ihm keine Aktienoptionen oder Performance Shares oder sonstige langfristige Vergütungselemente während seiner Amtszeit zugeteilt oder gewährt werden.
Zudem erwägt das Board of Directors keine Gewährung einer Sondervergütung für den Chairman des Board of Directors.
Abschließend ist festzustellen, dass zwischen dem Unternehmen und dem Chairman des Board of Directors kein Arbeitsvertrag besteht und der Chairman im Falle eines Ausscheidens aus seiner Position als Chairman des Board of Directors keinen Anspruch auf Abfindungen oder Entschädigungen aufgrund von Wettbewerbsverbotsklauseln hat.
Die einzige Sachleistung, die dem Chairman des Board of Directors gewährt wurde, ist die Nutzung eines Firmenwagens.
Ernennung eines neuen Chairman des Board of Directors nach der am 24. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung
Ausschließlich zum Zwecke dieses Berichts und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften hat das Board of Directors auch die hypothetische Ernennung eines neuen Chairman des Board of Directors nach der am 24. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung in Erwägung gezogen.
In einem solchen Fall würde die für einen neuen Chairman des Board of Directors geltende Vergütungsstruktur mit diesen bestehenden Regelungen übereinstimmen und das Board of Directors würde eine umfassende Überprüfung der Situation der entsprechenden Führungskraft durchführen, sofern:
-- der Betrag und die Kriterien seiner Vergütung im Einklang mit bestehenden Verfahren innerhalb des Unternehmens unter Bezugnahme auf die von einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor bei ähnlichen Funktionen angewandte Vergütungspolitik bestimmt werden würde und
-- die Erfahrung und die Fähigkeiten sowie der Umfang seiner Ausgaben, wie vom Board of Directors in Zusammenhang mit seiner Ernennung benannt, ebenfalls berücksichtigt würden.
Weitere Informationen zur Vergütung des Chairman des Board of Directors sind in Abschnitt 3.2 dieses Geschäftsberichts detailliert dargelegt.
3.3 Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance)
Im Dezember 2008 übernahm AXA sämtliche Empfehlungen von AFEP-MEDEF, einschließlich der Empfehlungen zur Vergütung der Führungskräfte vom Oktober 2008, in ihr Regelwerk zur Corporate Governance (Corporate Governance Code of Reference).
Diese Empfehlungen wurden in einem von der AFEP (Association française des entreprises privées) und dem MEDEF (Mouvement des entreprises de France) im April 2010 herausgegebenen und im Juni 2018 überarbeiteten Corporate Governance Code of Listed Corporations (nachstehend der "AFEP-MEDEF-Kodex") konsolidiert, der am eingetragenen Firmensitz von AXA oder auf ihrer Website (www.axa.com) im Bereich "Corporate Governance" verfügbar ist.
AXA hält die Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex, die sich im Einklang mit den seit Langem etablierten Grundsätzen des Unternehmens zur Corporate Governance befinden, ein. Einzelheiten werden in den Abschnitten 3.1 "Corporate-Governance-Struktur" und 3.2 "Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz" dieses Geschäftsberichts dargelegt, in denen die Mechanismen der Corporate Governance erläutert und Informationen zur Vergütung der Führungskräfte zur Verfügung gestellt werden.
Das Unternehmen setzt sämtliche Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex um. Zur Berücksichtigung bestimmter Besonderheiten ihrer Geschäftstätigkeit hat sich AXA dennoch entschieden, bestimmte Bestimmungen des AFEP-MEDEF-Kodex anzupassen, jedoch unter Einhaltung der Grundsätze des AFEP-MEDEF-Kodex.
-- Abschnitt 8.5 des AFEP-MEDEF-Kodex im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit von Mitgliedern des Board of Directors der Muttergesellschaft, die gleichzeitig Mitglied des Board of Directors eines Tochterunternehmens der Gruppe sind: Obwohl bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA Ämter ohne Geschäftsleitungsaufgaben in einer oder mehreren mittelbaren oder unmittelbaren Tochtergesellschaften von AXA ausüben, ist das Unternehmen der Auffassung, dass dies die betreffende Person nicht automatisch (i) mit einem Interessenkonflikt konfrontiert oder (ii) ihre Unabhängigkeit in irgendeiner Weise kompromittiert. Der Verwaltungsrat erlaubt es seinen Mitgliedern, in den Verwaltungsräten bestimmter Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten zu sein, da er sich dadurch ein umfassenderes Verständnis der Tätigkeiten, der Strategie und des Risikoprofils der Gruppe verspricht. Um eventuelle Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit zu vermeiden, dürfen Mitglieder des Board of Directors, die ebenfalls in den Organen von Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten sind, jedoch nicht an Entscheidungen des Board of Directors von AXA teilhaben, welche die Interessen der Gesellschaft betreffen, dessen Organen sie angehören.
3.4 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Weitere Informationen zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden Sie in Anhang 28 "Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Sonderbericht des Abschlussprüfers zu Vereinbarungen und Verpflichtungen
(Für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr)
Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.
An die Aktionäre von AXA
25, Avenue Matignon
75008 Paris, Frankreich
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Funktion als Abschlussprüfer von AXA legen wir hiermit unseren Bericht zu gesetzlichen Vereinbarungen und Pflichten vor.
Es gehört nicht unseren Prüfungsaufgaben, festzustellen, ob gegebenenfalls noch andere Vereinbarungen und Verpflichtungen vorhanden sind, sondern vielmehr Sie als Aktionäre auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Informationen über die wichtigsten Merkmale dieser uns mitgeteilten Vereinbarungen und Verpflichtungen zu informieren und die Gründe für das Interesse des Unternehmens an diesen zu erläutern. Es ist nicht unsere Aufgabe, eine Meinung zu der Dienlichkeit oder den Vorzügen solcher Vereinbarungen abzugeben. Artikel R. 225-31 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) besagt, dass Sie als Aktionäre sich zum Zwecke ihrer Genehmigung eine Meinung zur Relevanz solcher Vereinbarungen und Verpflichtungen bilden sollten.
Des Weiteren sind wir verpflichtet, in Übereinstimmung mit Artikel R. 225-31 des Französischen Handelsgesetzbuchs gegebenenfalls Informationen zu früheren von der Hauptversammlung genehmigten Vereinbarungen oder Verpflichtungen abzugeben, die nach wie vor Gültigkeit besitzen.
Wir haben unsere Tätigkeit unter Beachtung der in Frankreich geltenden Standards unseres Berufsstands vorgenommen. Die Standards umfassten die Bestätigung der Konsistenz zwischen der von uns erhaltenen Informationen und den zugrunde liegenden Dokumenten, aus denen sie entnommen wurden.
Vereinbarungen und Verpflichtungen, die von der Hauptversammlung zu genehmigen sind
Seit dem 31. Dezember 2018 genehmigte Vereinbarungen und Verpflichtungen
Wir teilen Ihnen mit, dass uns seit dem 31. Dezember 2018 keine genehmigten Vereinbarungen oder Verpflichtungen mitgeteilt wurden, die der Hauptversammlung gemäß Artikel L. 225-38 des französischen Handelsgesetzbuches zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Vereinbarungen und Verpflichtungen, die bereits von der Hauptversammlung genehmigt wurden
IM vergangenen Geschäftsjahr genehmigte Vereinbarungen und Verpflichtungen
Darüber hinaus wurden uns die folgenden, im abgelaufenen Geschäftsjahr abgeschlossenen und bereits von Ihrer Hauptversammlung vom 25. April 2018 genehmigten Vereinbarungen und Verpflichtungen mit dem Sonderbericht des Abschlussprüfers vom 19. März 2018 mitgeteilt.
Mit Thomas Buberl (Chief Executive Officer)
Art, Zweck und Modalitäten
Am 2. August 2016 bestätigte das Board of Directors die Entscheidung von Thomas Buberl, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA zum 1. September 2016 zu verzichten.
In der Folge führte das Board of Directors eine umfassende Prüfung der Auswirkungen auf die künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen von Thomas Buberl durch, sobald der Verzicht auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex wirksam wird. Das Board of Directors entsprach angesichts des Status von Thomas Buberl als Führungskraft und der Bedeutung seiner Dienste für das Unternehmen seinem Wunsch, als Führungskraft weiterhin Sozialleistungen zu den gleichen Bedingungen wie aller anderen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich zu erhalten, und traf folgende Entscheidungen:
-- Das Board of Directors beschloss, dass Thomas Buberl als Führungskraft nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen Mitarbeiter auf Führungskraftebene der AXA Gruppe in Frankreich erhält.
-- Das Board of Directors genehmigte für den Fall eines Endes seines Mandats als Führungskraft eine Vertragsabfindung für Thomas Buberl gemäß den unten definierten Bedingungen.
Diese Abfindung, die in Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen und geltendem Recht an Performance-Bedingungen gebunden ist, soll den Leistungen entsprechen, auf die er als AXA-Mitarbeiter im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß dem Tarifvertrag vom 3. März 1993 für Führungskräfte aus dem Versicherungssektor Anspruch gehabt hätte.
Eine Abfindung würde, außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, nur im Falle einer Abberufung oder einer ausbleibenden Verlängerung seines Mandats nach Entscheidung des Board of Directors fällig werden. Die Zahlung der Abfindung würde folgenden drei von dem Board of Directors festgelegten Performance-Bedingungen unterliegen: (1) Erreichung der in Bezug auf die variable Vergütung des Begünstigten festgelegten Ziele in mindestens zwei der letzten drei vorangegangenen Geschäftsjahre bzw. die Zahlung von mindestens 60 % seiner variablen Zielvergütung, (2) Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang mit dem Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP) (in Prozent) über einen Zeitraum von drei Jahren vor dem Ende seiner Amtszeit und (3) einer durchschnittlichen bereinigten Eigenkapitalrendite der Gruppe in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren von mindestens 5 %.
Der Betrag der dem Begünstigten zu zahlenden Abfindung würde in Einklang mit der Erfüllungsquote gegenüber diesen Performance-Bedingungen angepasst:
---- 100 % der Abfindung wird gezahlt, wenn mindestens zwei der drei Performance-Bedingungen erfüllt sind.
---- 40 % der Abfindung wird gezahlt, wenn nur eine Performance-Bedingung erfüllt ist.
---- Keine Abfindung wird gezahlt, wenn keine der Performance-Bedingungen erfüllt ist.
Unbeschadet des Vorstehenden reduziert sich der Abfindungsbetrag bei Erfüllung von nur zwei der drei Performance-Bedingungen um 50 %, falls Performance-Bedingung (1) nicht erfüllt ist oder das Gruppenergebnis von AXA im vorangegangenen Geschäftsjahr negativ ausfällt.
Keine Abfindung wird gezahlt, wenn der Begünstigte Anspruch auf einen Pensionsplan innerhalb der auf seine Vertragsbeendigung folgenden sechs Monate hat.
Der anfängliche Abfindungsbetrag entspricht zwölf Monaten der durchschnittlichen Vergütung (fix und variabel), die während des 24-monatigen Zeitraums vor der Vertragsbeendigung gezahlt wurde. Für jedes neu dazukommende Beschäftigungsjahr wird dann ein Monat zu dem anfänglichen Abfindungsbetrag hinzugerechnet, bis zu einem Maximum von 24 Monaten.
Diese Verpflichtung gilt seit dem wirksamen Verzicht von Thomas Buberl auf Fortführung seines Arbeitsvertrags. Sie gilt für die Dauer seiner derzeitigen Funktion als Führungskraft von AXA (d. h. seit dem 1. September 2016), auch im Rahmen verlängerter Mandate.
Gemäß Artikel L. 225-42-1 des französischen Handelsgesetzbuches und im Zusammenhang mit der Wiederbestellung von Herrn Thomas Buberl durch die Hauptversammlung vom 25. April 2018 wurde diese Abfindungszusage vom Board of Directors am 21. Februar 2018 genehmigt und von der Hauptversammlung am 25. April 2018 genehmigt.
Die Meinung des Board of Directors begründet sich aus der Position, dass der Verzicht von Thomas Buberl auf Fortführung seines Arbeitsvertrages ihn weder unmittelbar noch künftig von der Inanspruchnahme der von ihm als Mitarbeiter erworbenen Sozialleistungen ausschließen dürfe.
In früheren Geschäftsjahren genehmigte Vereinbarungen und Verpflichtungen, die während des vergangenen Geschäftsjahres Gültigkeit besassen
Gemäß Artikel R. 225-30 des Französischen Handelsgesetzbuchs wurden uns die folgenden Verpflichtungen und Vereinbarungen mitgeteilt, die in früheren Geschäftsjahren genehmigt wurden und während des vergangenen Geschäftsjahres weiterhin Gültigkeit besaßen.
Mit Denis Duverne (Chairman des Board of Directors)
Art, Zweck und Bedingungen
Am 17. Februar 2010 bestätigte der Aufsichtsrat die Entscheidung von Denis Duverne, auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit Wirkung zur Hauptversammlung am 29. April 2010 zu verzichten, auf der das frühere dualistische System bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat durch eine monistische Struktur mit einem Board of Directors ersetzt wurde.
Der Aufsichtsrat hatte Bedenken, dass die Entscheidung von Denis Duverne, auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex zu verzichten, den Fortbestand seiner bereits erworbenen und künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen gefährden würde.
Infolgedessen traf der Aufsichtsrat folgende Entscheidung:
-- Der Aufsichtsrat berechtigte das Unternehmen, alle angemessenen Verpflichtungen einzugehen, um zu gewährleisten, dass Denis Duverne als Führungskraft nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen oder ähnlichen Bedingungen wie aller anderen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich erhält, auch durch Anpassung von Leistungsplänen in Bezug auf die Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 11. März 2019
PricewaterhouseCoopers Audit
Die gesetzlichen Abschlussprüfer
Xavier Crépon
Mazars
Jean-Claude Pauly
Maxime Simoen
[1] Die momentan von Mitgliedern des Board of Directors bei einem börsennotierten Unternehmen bekleideten Ämter sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet: *
Die momentan von Mitgliedern des Board of Directors bei Unternehmen desselben Konzerns bekleideten Ämter sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet: **
[2] Thomas Buberl bat das Board of Directors vor der Aufnahme neuer Ämter in Unternehmen außerhalb der AXA Gruppe um Zustimmung.
[3] Zu diesem Zweck werden AXA-Aktien mit dem Schlusskurs der AXA-Aktie zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres bewertet.
[4] Die Aufgaben des Chairman sind in der Geschäftsordnung des BoD dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar ist.
[5] Die Aufgaben des Senior Independent Director sind in der Geschäftsordnung des BoD dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar ist.
[6] Zum 31. Dezember 2018.
[7] Zum 31. Dezember 2018.
[8] Zum 31. Dezember 2018.
[9] Sämtliche Mitglieder des Compensation & Governance Committee sind Independent Directors, mit Ausnahme des die Arbeitnehmer vertretenden Mitglieds im Board of Directors, welches entsprechend der Empfehlungen von AFEP-MEDEF im Ausschuss vertreten ist.
[10] Die Informationen in diesem Abschnitt werden gemäß Empfehlung Nr. 2009-16 der AMF in ihrer gültigen Fassung vom 13. April 2015 und den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex dargestellt.
[11] Ein Teil der Barvergütung von Doina Palici-Chehab wurde in HKD ausgezahlt.
[12] SXIP-Index (StoxxInsurance Index): ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Index, der europäische Versicherungsunternehmen umfasst. Zum 31. Dezember 2018 umfasste dieser Index 35 Unternehmen dieses Sektors.
[13] Das Perzentil ist der Prozentsatz anderer im Index enthaltener Unternehmen, die ein niedrigeres Ergebnis erzielt haben.
[14] Außer im Todesfall, bei Berufsunfähigkeit oder Renteneintritt.
4.1 Risikofaktoren
Die folgenden Risikofaktoren sollten zusammen mit anderen in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Informationen gelesen werden. Sämtliche dieser Risiken könnten unsere Tätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen, zu einem wesentlichen Rückgang des Börsenkurses unserer Stammaktien oder einer erheblichen Abweichung unserer tatsächlichen Ergebnisse von den seitens des Unternehmens oder in dessen Auftrag bekanntgegebenen erwarteten oder in zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten Ergebnissen führen.
Die unten beschriebenen Risiken sind nur einige der uns betreffenden Risiken. Zusätzliche Risiken und Unsicherheiten, die uns derzeit nicht bekannt sind oder die wir derzeit als unerheblich einschätzen, können sich ebenfalls in erheblichem Maße negativ auf unser Geschäft und unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Die Risikomanagementprozesse, -verfahren und -kontrollen sind in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts beschrieben, der gemeinsam mit vorliegendem Abschnitt 4.1 gelesen werden sollte. Obschon die Geschäftsleitung laufend erhebliche Ressourcen für das Risikomanagement aufwendet, unterliegen die Risikomanagement-Aktivitäten der Gruppe wie alle Kontrollsysteme inhärenten Einschränkungen und können daher keine absolute Sicherheit bieten oder vollständige Immunität der Gruppe gegen die in vorliegendem Kapitel 4 beschrieben Risiken oder die in Zusammenhang mit diesen Risiken unter Umständen erlittenen Verluste gewährleisten.
In Fällen, in denen in vorliegendem Abschnitt 4.1 beschriebene Risiken zu quantifizierbaren, wesentlichen finanziellen Auswirkungen und/oder erheblichen Eventualverbindlichkeiten führen, sind diese finanziellen Auswirkungen und/oder Eventualverbindlichkeiten im Konzernabschluss ausgewiesen. Quantitative Informationen zu den wesentlichen Risiken der Gruppe finden Sie außerdem in Abschnitt 4.3 ff. dieses Geschäftsberichts. Zur Verdeutlichung: Die Verweise auf "Versicherung", "(Rück-) Versicherung", "Property & Casualty" und "Life & Savings" in diesem Abschnitt beziehen sich gegebenenfalls auch auf Aktivitäten des Bereichs "Health".
Bei der Darstellung der in diesem Abschnitt 4.1 dargestellten Risiken hat das Management die primären Kategorien und die wesentlichsten Risiken auf eine Weise ermittelt, die der aktuellen Einschätzung des Managements hinsichtlich der Wesentlichkeit solcher Risikofaktoren für die AXA Gruppe entspricht, und zwar basierend auf der wahrgenommenen Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken und der erwarteten Höhe ihrer negativen Auswirkungen. Wie im Folgenden ausführlicher beschrieben, umfassen diese Kategorien marktbezogene Risiken, kredit- und liquiditätsbezogene Risiken, preis- und versicherungsbezogene Risiken, operationelle Risiken, regulatorische Risiken und Risiken im Zusammenhang mit dem Besitz von Aktien des Unternehmens. Darüber hinaus kann nicht garantiert werden, dass sich die Einschätzung der relativen Bedeutung solcher Risikofaktoren durch das Management im Laufe der Zeit nicht ändert, sei es aufgrund neuer Informationen, Ereignisse, Umstände oder aus anderen Gründen.
Finanzrisiken
Marktrisiken
Negative Entwicklungen des wirtschaftlichen Umfelds oder der Lage am Finanzmarkt, auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene, können sich in erheblichem Maße negativ auf unser Geschäft und unsere Profitabilität auswirken.
Unsere Tätigkeiten sowie unsere Finanz- und Ertragslage sind von Schwankungen der globalen Finanzmärkte und im Allgemeinen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betroffen. Während die Ergebnisse der Finanzmärkte und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2018 insgesamt günstig waren, gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Faktoren, die das Wirtschaftswachstum negativ beeinflussen und zu einer hohen Volatilität an den Finanzmärkten beitragen könnten. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem Bedenken hinsichtlich des wirtschaftliches Wachstums und des Konsumklimas im Allgemeinen; die derzeitigen Marktbedingungen, einschließlich der Bewertungen von Vermögenswerten und der Volatilität, die zu einer abrupten und erheblichen Preissteigerung auf den Finanzmärkten führen kann; die Auf- bzw. Abwertung von Fremdwährungen - insbesondere des US-Dollars - gegenüber dem Euro; die Verfügbarkeit und die Kosten von Darlehen; die Stabilität und Zahlungsfähigkeit bestimmter Finanzinstitute und anderer Unternehmen, einschließlich der damit verbundenen Bedenken hinsichtlich systemischer Kreditrisiken; potenzielle Handelskriege und andere staatliche Maßnahmen, die entweder verhängt wurden oder in Betracht gezogen werden und sich auf Zölle oder internationale Handelsabkommen und -strategien beziehen; anhaltende Bedenken gegenüber bestimmten Emittenten von Staatsanleihen; Inflation oder Deflation in bestimmten Märkten; Unsicherheit über die Intervention von Zentralbanken an den Finanzmärkten durch quantitative Lockerung oder ähnliche Programme; Änderungen der Referenzzinssätze, einschließlich von Reformen und potenziellen Veränderungen bei Libor, Euribor und anderen Indizes; Volatilität bei Energiekosten; ungünstige geopolitische Ereignisse (auch Terroranschläge oder militärische Konflikte); neuere Entwicklungen wie die jüngsten politischen Ereignisse in Frankreich, Deutschland und Italien; anhaltende Unsicherheit im Hinblick auf die Vereinigten Staaten. Geopolitische Risiken in verschiedenen Regionen, darunter Russland, die Ukraine, Lateinamerika, Syrien, der Irak oder Nordkorea haben ebenfalls zu einer Zunahme der wirtschaftlichen Unsicherheit geführt und allgemein zu einer Verunsicherung des Marktes beigetragen.
Darüber hinaus haben spezifische Bedenken in Bezug auf die Eurozone, einschließlich der Finanzlage bestimmter staatlicher Schuldner in der EU (insbesondere Griechenlands und Italiens), die Unsicherheit über die Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die Beziehungen zwischen europäischen Institutionen und bestimmten Mitgliedstaaten, mögliche Strukturreformen oder andere Veränderungen in Bezug auf den Euro, die Eurozone oder die Europäischen Union, in den letzten Jahren zu erheblichen Störungen an den Finanzmärkten geführt und könnten in Zukunft ähnliche Auswirkungen haben. Insbesondere die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union am 29. März 2017 zu verlassen ("Brexit"), und die daraus resultierenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über den Abschluss eines Austrittsabkommens hatten erhebliche Auswirkungen und könnten weitreichende und unvorhersehbare Folgen für die Finanzmärkte und die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen haben. Diese Auswirkungen könnten durch die Ungewissheit im Zusammenhang mit den Bedingungen des Austrittsabkommens (falls es zustande kommt), den derzeit auf der Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten ausgearbeiteten Notfallplänen für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, und ganz allgemein den künftigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union verstärkt werden. Obwohl die Gruppe die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Brexit aktiv verfolgt und Brexit-Notfallpläne entwickelt hat, kann nicht garantiert werden, dass der Brexit und seine Folgen keine negativen Auswirkungen auf die Geschäfts- und Finanzlage der Gruppe haben werden.
Diese und andere Faktoren hatten und haben weiterhin nachteilige Auswirkungen auf unseren Umsatz und unser Betriebsergebnis, unter anderem aufgrund unseres umfangreichen Anlageportfolios. Unsere Einkünfte aus Anlagetätigkeit tragen entscheidend zu unserer Profitabilität bei und unser Absatz an Versicherungs- und Asset-Management-Produkten (sowie die Anzahl zurückgekaufter und abgelaufener Policen) hängt von der Entwicklung des Finanzmarkts, dem Kundenverhalten und -vertrauen sowie anderen verbundenen Faktoren ab. So hängt unsere Fähigkeit, Versicherungs- und Anlageprodukte mit Gewinn zu verkaufen, unter anderem von den Anlagerenditen zur Sicherung unserer Verpflichtungen im Rahmen dieser Produkte ab, und der Wert bestimmter Anlagen kann je nach genannten Bedingungen erheblich schwanken. Zudem sind wir durch bestimmte Arten von Versicherungs- und Anlageprodukten in unserem Angebot Risiken ausgesetzt, die mit Schwankungen der Finanzmärkte in Zusammenhang stehen. Dazu zählen bestimmte Arten von zinssensitiven oder variablen Produkten, wie garantierte Renten oder Variable Annuities, mit Mindestverzinsung oder garantierten Zinssätzen oder garantierten Mindestleistungen, die nicht notwendigerweise mit den vorherrschenden Marktzinsen oder Renditen auf die zugrunde liegenden Anlagen zusammenhängen. Obgleich wir Sicherungsgeschäfte zur Minderung unserer Risiken aus bestimmten dieser Garantien abschließen, können wir uns nicht wirksam gegen sämtliche Risiken absichern, und die Volatilität an den Finanzmärkten in Kombination mit unerwartetem Verhalten der Versicherten kann zu einem Anstieg unserer Risikokosten führen bzw. sich negativ auf unsere Möglichkeiten zur Absicherung gegen bestimmte dieser Risiken auswirken, was wiederum einen negativen Effekt auf unsere Profitabilität hätte.
Generell könnte die Nachfrage nach unseren Finanz- und Versicherungsprodukten beeinträchtigt werden, wenn das wirtschaftliche Umfeld in den Ländern, in denen wir tätig sind, durch höhere Arbeitslosigkeit, geringeres Haushaltseinkommen, niedrigere Unternehmensgewinnen sowie geringere Geschäftsinvestitionen und Konsumausgaben geprägt ist. Darüber hinaus kommt es in solch einem Umfeld gegebenenfalls zu einem Anstieg an zurückgekauften und abgelaufenen Policen oder Fonds in einem bestimmten Segment oder zu geringeren Rückkaufraten im Vergleich zu den Erwartungen bei anderen Produkten und unsere Versicherten könnten Versicherungsprämien verspätet oder überhaupt nicht zahlen. Diese Entwicklungen könnten sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage auswirken.
Änderungen der Zinssätze und Kreditspreads können sich negativ auf unsere Tätigkeit, Solvabilität und Finanz- und Ertragslage auswirken
Unser Zinsrisiko bezieht sich hauptsächlich auf mit Änderungen der Zinssätze verbundene Schwankungen von Marktpreisen und Cashflow. Zinsänderungen können sich negativ auf den Wert unserer Anlagen (insbesondere festverzinslicher Anlagen) und unsere Fähigkeit zur Erwirtschaftung von Gewinnen oder Vermeidung von Verlusten aus dem Verkauf dieser Anlagen auswirken, was letztlich die Gewinne belastet. Insbesondere negative Zinssätze und das geringe Zinsniveau im Allgemeinen können sich negativ auf unser Zinsergebnis und die Profitabilität des Bereichs Life & Savings auswirken.
In einem Umfeld fallender Zinsen kann es für Kunden attraktiver sein, bestehende Lebensversicherungs- und Rentenprodukte mit Garantiezins zu halten, was zu einem Anstieg unserer Verbindlichkeiten (insbesondere im Vergleich zu Produkten mit flexiblen Prämien), Fristeninkongruenzen zwischen Aktiv- und Passivpositionen (da von Jahr zu Jahr mehr Policen und Verträge im Bestand verbleiben) und einer Zunahme der Rückstellungen für Lebensversicherungs- und Rentenprodukte mit Garantien führt.
Dementsprechend kann unsere Profitabilität in einer Phase fallender Zinsen oder in einem längeren Zeitraum mit niedrigen Zinsen infolge eines Rückgangs der Spanne zwischen den von Inhabern von Lebens- und Rentenversicherungen gezahlten Zinsen und den Zinsen, die wir aus unserem Portfolio an festverzinslichen Anlagen erwirtschaften können, belastet werden. Zudem basieren bestimmte regulatorische Kapital- und Reserveanforderungen auf Formeln und Modellen, wie dem internen Modell der Gruppe, welche die Zinsentwicklung berücksichtigen. Daher kann ein längerer Zeitraum niedriger Zinsen zu einem Anstieg des erforderlichen regulatorischen Kapitals und der vorgeschriebenen Höhe des unseren Rückstellungen dienenden Vermögensbestands führen und gleichzeitig den Bestand unserer EOF verringern.
Umgekehrt kann in Phasen steigender Zinsen der geschätzte beizulegende Zeitwert von bestimmten unserer festverzinslichen Anlagen abnehmen, was folgende negative Auswirken haben könnte: Rückgang unserer Solvency-II-Quote und unseres Nettogewinns; möglicher Anstieg von Rückkäufen von Lebensversicherungsverträgen und Rentenverträgen mit Garantiezins, da Versicherte nach höheren Renditen Ausschau halten, was uns zu einer schnelleren Abschreibung von abgegrenzten Abschlusskosten oder zur Liquidierung von Anlagen mit fester Laufzeit zwingen würde, um über ausreichend Liquidität zur Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verfügen, was wiederum Verluste aus Anlagetätigkeit zur Folge haben könnte; unsere Provisionserträge können aufgrund eines Wertrückgangs der in festverzinsliche Fonds investierten Variable-Annuities-Guthaben sinken; wir könnten als Emittent von Wertpapieren gezwungen sein, höhere Zinsen auf Anleihen, Darlehen und Bankfazilitäten zu zahlen, was zu einem Anstieg unserer Zinsaufwendungen führen könnte.
Für eine Beschreibung der Sensitivität unserer EOF gegenüber Zinsänderungen verweisen wir auf Anhang 4.2 "Marktrisiken (einschließlich Sensitivitätsanalyse)" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts. Weitere Informationen über die Sensitivität unserer Solvency-II-Quote gegenüber Zinsschocks finden Sie im SFCR-Bericht der AXA Gruppe, der auf der Website von AXA (www.axa.com) verfügbar ist.(1)
Unser Risiko in Bezug auf Änderungen der Kreditspreads bezieht sich in erster Linie auf die Auswirkungen dieser Änderungen auf Marktpreise und die Cashflow-Variabilität. Eine Ausweitung der Kreditspreads wird im Allgemeinen den Wert der von uns gehaltenen Wertpapiere reduzieren (einschließlich Kreditderivaten, bei denen wir Ausfallrisiken übernehmen) und unsere Anlageerträge aus Käufen von neuen festverzinslichen Wertpapieren in unseren Anlageportfolios steigern. Als Emittent könnten wir mit erhöhten Zinsaufwendungen zu kämpfen haben. Umgekehrt wird eine Verengung der Kreditspreads im Allgemeinen den Wert der von uns gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere erhöhen und unsere Anlageerträge aus Käufen von neuen festverzinslichen Wertpapieren in unseren Anlageportfolios reduzieren. Weitere Informationen über die Sensitivität unserer Solvency-II-Quote gegenüber Marktschocks bei den Spreads von Staats- und Unternehmensanleihen finden Sie im SFCR-Bericht der AXA Gruppe, der auf der Website von AXA (www.axa.com) verfügbar ist.(1)
Obschon wir Maßnahmen zur Steuerung der mit Investitionen in ein sich veränderndes Zinsumfeld verbundenen wirtschaftlichen Risiken unternehmen, darunter die Absicherung durch derivative Instrumente, könnten wir unter Umständen nicht in der Lage sein, das Zinsrisiko unserer Vermögenswerte gegenüber unseren Verbindlichkeiten zu mindern. Entsprechend kann fortlaufende Volatilität bei Zinsen und Kreditspreads - entweder für sich oder gemeinsam mit anderen Faktoren auftretend - durch realisierte Verluste, Wertminderungen und Veränderungen bei unrealisierten Gewinn- und Verlustposten einen wesentlichen negativen Effekt auf unsere Solvabilitätslage und unsere konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Schwankungen der Wechselkurse können unser Betriebsergebnis sowie unsere Finanzlage, Liquidität und Solvabilität erheblich beeinträchtigen
Unsere Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Regionen. Da ein wesentlicher Teil unserer Beteiligungen und Anlagen, Umsätze und Aufwendungen folglich in anderen Währungen als dem Euro denominiert ist, während unser Konzernabschluss in Euro aufgestellt wird, sehen wir uns dem Risiko von Wechselkursschwankungen gegenüber. Gleichzeitig unterliegt auch unserer Anteil an nicht in Euro denominierten Schulden und anderen Verpflichtungen Wechselkursschwankungen.
Obgleich wir versuchen, unser Risiko gegenüber Wechselkursschwankungen durch Sicherungsgeschäfte zu steuern, können Schwankungen der Wechselkurse unsere in Euro dargestellten Finanzzahlen wie Betriebsergebnis, Cashflows, Verschuldungsgrad, Eigenkapital und Solvabilität wesentlich belasten. Des Weiteren können die Währungsabsicherungen, die wir zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos einsetzen, an sich bereits unseren Barmittelstand und unsere Liquiditätsposition erheblich beeinträchtigen.
Eine Inflation oder Deflation in unseren wichtigsten Märkten hätte verschiedene Auswirkungen auf AXA und kann unsere Tätigkeit, unsere Solvabilitätslage und unser Betriebsergebnis erheblich belasten
Wir unterliegen in bestimmten unserer wichtigsten Märkte, insbesondere in Europa, Inflationsrisiken aufgrund unseres Bestands an festverzinslichen und anderen Instrumenten sowie aufgrund möglicher Forderungszahlungen und Aufwendungen, die stärker als in unseren Rückstellungs- und Preisannahmen erwartet ansteigen.
Insbesondere die Inflation in Bezug auf Krankheitskosten, Baukosten und unerlaubte Handlungen wirkt sich auf den Bereich Property & Casualty aus. Die Auswirkungen der Inflation auf die Schadenkosten könnten für Sparten innerhalb des Bereichs Property & Casualty, die Langzeitrisiken wie allgemeine Haftpflicht, Erwerbsunfähigkeit und Berufshaftpflicht beinhalten, sowie für andere Spezialgebiete unseres kürzlich erworbenen Geschäfts der XL Group ausgeprägter sein, da sie einen relativ langen Zeitraum benötigen, um Schäden für ein bestimmtes Schadenjahr abzuschließen und zu regulieren. Änderungen des Inflationsniveaus könnten auch zu einer erhöhten Unsicherheit bei der Schätzung der Schadenrückstellungen führen, insbesondere in den Geschäftsbereichen mit Langzeitrisiken.
Darüber hinaus unterliegen wir auch dem Risiko einer Deflation, wie sie in den letzten Jahren in der Eurozone zu beobachten ist. Durch eine Deflation verlieren Sicherheiten an Wert und die Qualität bestimmter Anlagen nimmt ab. Darüber hinaus kann auch das Kundenverhalten negativ beeinflusst oder unsere Tätigkeit und unser Betriebsergebnis anderweitig belastet werden.
Nachteilige Geschäfts- und Marktbedingungen sowie Bilanzierungsregeln könnten Auswirkungen auf die Abschreibungen auf unsere abgegrenzten Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, "DAC") und den Wert des Versicherungsbestands (Value of Business In-Force, "VBI") sowie andere immaterielle Vermögenswerte haben bzw. die latenten Steueransprüche und Ansprüche aus der Beteiligung der Versicherten mindern, was unser Betriebsergebnis und unseren Abschluss wesentlich negativ beeinflussen könnte.
Geschäfts- und Marktbedingungen sowie Bilanzierungsregeln könnten den in unserer Bilanz angegebenen Geschäfts- oder Firmenwert, unsere Verfahren bei der Abschreibung von DAC, VBI und anderen immateriellen Anlagewerten sowie den Wert unserer latenten Steueransprüche und Ansprüche aus der Beteiligung von Versicherten beeinflussen. Der Wert bestimmter Geschäftsbereiche, darunter insbesondere das Geschäft mit Lebensversicherungen und Variable Annuities in den USA, das von AEH und ihren Tochtergesellschaften betrieben wird, ist von Faktoren wie der Lage an den Finanzmärkten, insbesondere der Aktienmärkte, und der laufenden operativen Leistung wesentlich betroffen.
Nachteile durch die von der Geschäftsleitung bei der Bewertung von Anlagen und der Bestimmung von Rückstellungen und Wertberichtigungen verwendeten Methoden, Schätzungen und Annahmen können erheblich negative Auswirkungen auf unser Betriebsergebnis haben
Einige unserer Anlagewerte, für die es keinen aktiven Handelsplatz oder sonstige beobachtbare Marktdaten gibt, werden mit Hilfe von Modellen oder Methoden bewertet, die Schätzungen, Annahmen und in erheblichem Maße Ermessensentscheidungen der Geschäftsleitung beinhalten. In Zeiten von Marktumwälzungen könnte ein größerer Anteil unserer Anlagewerte anhand dieser Modelle und Methoden bewertet werden, da es weniger Handelsaktivität oder weniger beobachtbare Marktdaten zu bestimmten Anlageklassen gibt, die zuvor in liquiden Märkten aktiv gehandelt wurden. Es besteht keine Sicherheit, dass unsere Bewertungen auf Basis dieser Modelle und Methoden z. B. auch dem Preis entsprechen, für den ein Wertpapier auch endgültig oder zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft werden kann. Die Wahl der Modelle, Methoden und/oder Annahmen kann sich wesentlich auf die Beträge der geschätzten beizulegenden Zeitwerte auswirken und erhebliche Nachteile in Bezug auf unsere Ertrags- und Finanzlage mit sich bringen.
Die Bestimmung der Beträge für Rückstellungen und Wertminderungen, die wir in Bezug auf die von uns gehaltenen Anlagewerte ausweisen, hängt von der Art der Anlage ab und basiert auf unserer periodischen Beurteilung und Bewertung von bekannten und inhärenten Risiken in Verbindung mit der entsprechenden Anlageklasse. Solche Beurteilungen und Bewertungen werden überarbeitet, sobald sich die Umstände ändern und neue Informationen zur Verfügung stehen. Bei der Beurteilung von Wertminderungen berücksichtigt die Geschäftsleitung eine Vielzahl an Faktoren, einschließlich denen in Anhang 1.8.2 "Einstufung von Finanzinstrumenten" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts beschriebenen, und beurteilt den Grund für den Rückgang des geschätzten beizulegenden Zeitwerts der Anlagen und die Aussichten auf eine zeitnahe Aufholung nach bestem Ermessen. Bei bestimmten Anlageklassen, insbesondere Schuldinstrumenten, umfasst die Beurteilung der Geschäftsleitung eine Vielzahl an Annahmen und Schätzungen über die Geschäftstätigkeit des Emittenten des Instruments und sein künftiges Ertragspotenzial. Die Geschäftsleitung aktualisiert ihre Beurteilungen regelmäßig und passt Rückstellungen und Wertberichtigungen im Falle von Änderungen an. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass die Geschäftsleitung die Höhe der in unseren Abschlüssen ausgewiesenen Wertberichtigungen und Rückstellungen richtig beurteilt hat, und die Notwendigkeit und der Zeitpunkt zusätzlicher Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen kann einen wesentlichen nachteiligen Effekt auf unsere Finanz- und Ertragslage haben.
Kredit- und Liquiditätsrisiken
Nachteilige Bedingungen auf den Kapital- und Kreditmärkten können unsere Fähigkeit zur Liquiditätsbeschaffung und unseren Kapitalzugang wesentlich beeinträchtigen und unsere Kapitalkosten steigen lassen
In den letzten Jahren waren die Kapital- und Kreditmärkte zeitweise von heftigen Schwankungen und Störungen geprägt, die während bestimmter Zeiträume die Möglichkeiten zur Beschaffung zusätzlicher Liquidität auf den Märkten sowie die Kreditkapazität der meisten Emittenten, darunter auch AXA, erheblich eingeschränkt haben.
Wir benötigen Liquidität, um unsere Betriebsaufwendungen (darunter Forderungen und Rückkäufe) sowie die auf unsere Verbindlichkeiten entfallende Dividenden und Zinsen zu bezahlen und um bestimmte fällig werdende Darlehen und andere Verbindlichkeiten refinanzieren zu können. Des Weiteren benötigen wir Liquidität für von uns abgeschlossene Derivatkontrakte, in deren Rahmen wir Barsicherheiten übertragen und/oder unter Umständen Nachschussaufforderungen nachkommen müssen. Die Verfügbarkeit zusätzlicher Finanzierung zur Ergänzung interner Liquiditätsressourcen hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter Marktbedingungen, allgemeine Verfügbarkeit von Fremdkapital für die Finanzdienstleistungsbranche, unsere Kreditratings und unsere Kreditkapazität sowie die Möglichkeit, dass Kunden oder Darlehensgeber eine negative Meinung über unsere lang- oder kurzfristigen finanziellen Aussichten entwickeln, falls wir hohe Anlageverluste erleiden oder unsere Geschäftstätigkeit aufgrund eines Marktabschwungs zurückgeht. Obschon die Geschäftsleitung ein Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken eingeführt hat, das eine aktive Überwachung der Liquiditätsposition der Gruppe und Notfallpläne zur Liquiditätsbeschaffung vorsieht, können Liquiditätseinschränkungen über einen längeren Zeitraum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Tätigkeit sowie unsere konsolidierte Finanz- und Ertragslage haben.
Herabstufungen unserer Finanzkraft- und Kreditratings als Versicherer oder Rückversicherer könnten unsere Wettbewerbsposition erheblich belasten und unsere Beziehungen mit Darlehensgebern oder Handelspartnern schädigen
Finanzkraft- und Kreditratings als Versicherer (und Rückversicherer) sind wichtige Indikatoren für Marktteilnehmer und Kunden zur Bestimmung der Wettbewerbsposition von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften und Beurteilung unserer Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Ratingagenturen überprüfen ihre Ratings sowie Kriterien und Methoden regelmäßig und können ihre Ratings jederzeit ändern oder zurückziehen, und zwar auf der Grundlage relevanter Faktoren, die möglicherweise nicht vollständig in unserer Kontrolle liegen und/oder die Versicherungs- und Rückversicherungsbranche im Allgemeinen betreffen. Daher könnten unsere aktuellen Ratings in Zukunft möglicherweise nicht aufrechterhalten werden, und es sollte kein übermäßiges Vertrauen in solche Ratings gesetzt werden, die darüber hinaus nicht als Empfehlungen zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren angesehen werden sollten, die wir ausgegeben haben.
Eine Herabstufung oder die Möglichkeit einer Herabstufung könnte nachteilige Auswirkungen auf uns haben, darunter (i) eine Beeinträchtigung unserer Wettbewerbsposition, (ii) negative Auswirkungen auf unsere Fähigkeit zum Abschluss neuer Versicherungsverträge, (iii) einen Anstieg der Rückkäufe und Kündigungsquoten unseres Versicherungsbestands, (iv) einen Anstieg unserer Rückversicherungskosten, (v) eine Auslösung von Kündigungsbestimmungen oder Anforderungen zum Stellen von Sicherheiten oder die Verpflichtung, im Rahmen bestimmter Rückversicherungs- und Retrozessionsvereinbarungen Beitragsüberträge an Zedenten zurückzuerstatten, (vi) negative Auswirkungen auf unsere Fähigkeit zur Beschaffung von Fremdkapital und/oder einen Anstieg unserer Finanzierungskosten, (vii) eine Beschädigung unserer Beziehungen mit Darlehensgebern und Handelspartnern und/oder (viii) negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in uns. Jede dieser Entwicklungen könnte sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit sowie unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Die Finanzlage und das Finanzgebaren unserer Gegenparteien könnten negative Auswirkungen auf uns haben
Wir haben ein erhebliches Risiko gegenüber Dritten, die uns Geld, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte schulden und die aufgrund von Konkurs, Insolvenz, mangelnder Liquidität, operativen Fehlern oder Versagen, Betrug oder aus anderen Gründen ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen können. Zu solchen externen Parteien gehören Emittenten des privaten Sektors sowie staatliche oder staatlich garantierte Emittenten, deren Wertpapiere wir in unseren Anlageportfolios halten (darunter Mortgage-Backed-Securities, Asset-Backed-Securities, Staatsanleihen und andere Arten von Wertpapieren), Darlehensnehmer von Immobiliarkrediten und anderen von uns begebenen Krediten, Rückversicherer und Kapitalmarktgegenparteien, an die wir unsere versicherungsbezogene Risiken (direkt oder indirekt) abgetreten haben, Kunden, Zedenten, Dienstleister, Partner, Handelspartner, Gegenparteien im Rahmen von Swap- oder anderen Derivatkontrakten und andere Gegenparteien wie Broker und Dealer, Geschäfts- und Investmentbanken, Hedge-Fonds, sonstige Investmentfonds, Clearingstellen und Börsen. Möglicherweise haben wir auch Risiken gegenüber solchen Gegenparteien aus von uns abgeschlossenen Versicherungen, einschließlich D&O-, Bürgschafts- und ähnlichen Deckungen. Darüber hinaus sind wir dem Gegenparteirisiko im Zusammenhang mit bestimmten von uns abgeschlossenen Policen ausgesetzt, die unsere Versicherungsnehmer in Bezug auf ihre Kreditrisikopositionen gegenüber Dritten absichern.
Im Rahmen unserer Rückversicherungs- und Retrozessionsvereinbarungen (einschließlich eines ähnlichen Schutzes durch Transaktionen zum Risikotransfer auf dem Kapitalmarkt) übernehmen andere Versicherer, Rückversicherer oder Kapitalmarktgegenparteien einen Teil der Verluste und verbundenen Ausgaben im Zusammenhang mit von uns ausgestellten Policen, obgleich wir bei allen rückversicherten Risiken als direkter (Rück-) Versicherer haftbar bleiben. Auch wenn wir die Finanzlage unserer Rückversicherer, Retrozessionäre und Kapitalmarktgegenparteien regelmäßig überprüfen, um unser Risiko gegenüber erheblichen Verlusten aus Insolvenzfällen von Rückversicherern, Retrozessionären, und Kapitalmarktgegenparteien zu begrenzen, könnten solche Gegenparteien zum Fälligkeitstag ihrer finanziellen Verpflichtungen uns gegenüber in finanzielle Schwierigkeiten geraten und uns zwingen, für das rückversicherte oder retrozedierte Geschäft einzustehen. Weitere Informationen zu den Ratings unserer Rückversicherer finden Sie in Abschnitt 4.4 "Kreditrisiko - Risikokontrolle und Risikominderung - Forderungen gegenüber Rückversicherern: Ratingprozesse und -faktoren" dieses Geschäftsberichts.
Es besteht keine Sicherheit, dass Zahlungsausfälle bei den genannten Parteien oder anderen Gegenparteien sich nicht wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, unser Betriebsergebnis und unsere Finanzlage auswirken würden.
Risiken in Bezug auf das Unternehmen und seine Tätigkeit
Risiken in Zusammenhang mit Preisbildung und Underwriting
Nachteile in Bezug auf die bei der Festsetzung von Rückstellungen, Entwicklung und Bepreisung von Produkten und Berechnung von Branchenkennzahlen verwendeten Annahmen und Ermessensentscheidungen können unser Betriebsergebnis oder unsere Performance-Kennzahlen wesentlich beeinträchtigen, was nachteilige Auswirkungen auf den Preis unserer Wertpapiere haben kann
Die Profitabilität unserer Geschäftsbereiche hängt zum Großteil von einer Reihe verschiedener Faktoren ab, darunter soziale, wirtschaftliche und demographische Trends (einschließlich Trends bei Lebensversicherungen sowie Mortalitäts- und Morbiditätsraten und deren Entwicklung), Versichertenverhalten (einschließlich Rückkaufraten und Bestandfestigkeitsquoten), Gerichtsurteile, Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, Inflation, Anlagerenditen und Abschlusskosten. Wir tätigen Annahmen in Bezug auf diese Faktoren bei der Einschätzung unserer Risikopositionen, der Bestimmung der Preise für unsere Produkte, der Festlegung von Rückstellungen für (Rück-) Versicherungs- und Arbeitnehmerleistungen sowie der Berichterstattung von Kapitalbeständen und Geschäftsergebnissen (wobei wir Branchenkennzahlen wie NBV oder European Embedded - "EEV" verwenden). Diese Annahmen basieren auf verschiedenen Modellierungstechniken (z. B. Szenarien, prädiktive, stochastische und/oder prognostische Verfahren), die sowohl proprietäre als auch Drittmodelle, Datenanalysen und damit verbundene Analysen verwenden. Modelloutputs und damit zusammenhängende Analysen unterliegen verschiedenen Annahmen, Unsicherheiten, Modellfehlern und den inhärenten Einschränkungen jeder statistischen Analyse (darunter Verfügbarkeit, Verwendung, Genauigkeit und Relevanz historischer, interner und branchenspezifischer Daten) und beinhalten zahlreiche Annahmen und Prognosen über Marktbedingungen (wie Zinssätze, Inflation und Wechselkurse), Kapitalanforderungen, Schadenhäufigkeit und -schwere sowie das Verhalten der Versicherungsnehmer. Die Verwendung solcher Modelle kann auch durch operationelle Risiken wie Inputs, Daten und menschliches Versagen beeinflusst werden. Nachteile in Bezug auf solche Annahmen, die Verwendung und Abhängigkeit von ungenauen oder unvollständigen Modellen oder Produkten anhaftende Fehler können zu einem Anstieg der Preise unserer Versicherungsprodukte führen oder es erforderlich machen, unsere Rückstellungen für Produkte zu erhöhen, was wiederum einen negativen Effekt auf unsere Finanz- und Ertragslage haben oder zu Rechtsstreitigkeiten führen könnte.
In unserem Bereich Property & Casualty bilden wir Rückstellungen für (gemeldete oder nicht gemeldete) Schäden und Schadenaufwendungen in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Praktiken und den Rechnungslegungsvorschriften sowie den versicherungstechnischen und regulatorischen Anforderungen. Rückstellungen sind keine exakte Berechnung einer Verbindlichkeit, sondern geben vielmehr die Erwartung wider, was die endgültige Schadensregulierung basierend auf unserer Beurteilung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Fakten und Umständen, der Überprüfung historischer Erfahrungen bei der Schadensregulierung, Schätzungen der Trends bei Schadensschwere und -häufigkeit, versicherungsmathematischen Werten bei vergangenen Ergebnissen, gesetzlicher Haftung und anderen Faktoren kosten wird. Wir überprüfen die Angemessenheit unserer Schadenrückstellungen fortlaufend. Da die Festsetzung von Schadenrückstellungen naturgemäß ein unsicherer und komplexer, zahlreiche Schätzwerte umfassender Prozess ist, der auch die Auswirkungen von regulatorischen und gesetzlichen Änderungen, Gerichtsauslegungen, den medizinischen Zustand der Anspruchnehmer, aufkommende Trends und Haftungstheorien - auch in Bezug auf Umwelt-, Medizin- und Produkthaftungsrisiken - sowie Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (darunter Veränderungen von Inflation und Diskontierungssätzen, die für die Bewertung von Abwicklungen verwendet werden), beinhaltet, besteht keine Sicherheit, dass die endgültigen Verluste unsere Schadenrückstellungen nicht wesentlich übersteigen und unser Betriebsergebnis nicht erheblich belasten. Die Schätzung der Schadenrückstellungen kann auch in Zeiten widriger wirtschaftlicher Umstände aufgrund unerwarteter Verhaltensänderungen von Anspruchsberechtigten und Versicherungsnehmern schwieriger sein, einschließlich einer Zunahme der absichtlich falschen Meldung von Risiken und/oder Schäden, einer verminderten Instandhaltung der versicherten Objekte oder einer erhöhten Häufigkeit von Kleinschäden.
In unserem Geschäftsbereich Life & Savings hängen unsere Erträge wesentlich davon ab, in welchem Umfang der tatsächliche Aufwand für Schäden mit den Annahmen übereinstimmt, die wir bei der Festsetzung der Preise für unsere Produkte und der Ermittlung der Kosten für Verpflichtungen in Verbindung mit technischen Rückstellungen und Schadensersatzforderungen treffen. In bestimmten Fällen können Produktmerkmale wie Mindestgarantien oder Optionen zum Wechsel zwischen zugrunde liegenden Fonds bei bestimmten Sparprodukten mit der Zeit zu höheren realisierten Verlusten als ursprünglich angenommen führen. Insbesondere bei der Beurteilung der Auswirkungen von in bestimmten unserer Variable Annuities enthaltenen Mindestgarantien sowie bei der Beurteilung der Auswirkungen des in Bezug auf die Rückstellungen für Lebensversicherungsverträge durchgeführten Angemessenheitstests (der die Werthaltigkeit von DAC, VBI und Ansprüchen aus der Beteiligung von Versicherten umfasst) sind in erheblichem Maße Ermessensentscheidungen der Geschäftsleitung erforderlich. Obgleich wir bei der Entwicklung von Produkten und der Schätzung künftiger Vertragsleistungen sowohl auf unsere eigenen Erfahrungswerte als auch Branchendaten zurückgreifen, einschließlich bei der Bepreisung von Versicherungsprodukten und Festlegung der verbundenen versicherungsmathematischen Verbindlichkeiten verwendeten Informationen, besteht keine Sicherheit, dass die tatsächlichen Ergebnisse mit diesen Schätzungen übereinstimmen, und Emerging Risks können zu Verlusten führen, die von unseren Annahmen in Bezug auf Preise und Rückstellungen abweichen.
Zudem können, obwohl wir uns bei den Berechnungen für Neugeschäftswert und EEV an Branchenwerten orientieren, Änderungen an den bei der Berechnung dieser Werte verwendeten Annahmen sich in erheblichem Maße negativ auf die Höhe unseres Neugeschäftswerts und/oder EEV auswirken. So ist beispielsweise unser Neugeschäftswert anfällig gegenüber Zinsbewegungen, und eine nachteilige Entwicklung der Zinssätze verglichen mit unseren Annahmen kann erhebliche Auswirkungen auf unseren Neugeschäftswert sowie einen entsprechend negativen Effekt auf den Handelspreis unserer Wertpapiere haben.
Das Auftreten von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, einschließlich Katastrophen aufgrund von sich verändernden Witterungsbedingungen und Klimaverhältnissen, könnten sich negativ auf unsere Finanzlage, Profitabilität und Cashflows auswirken
Katastrophenereignisse sind naturgemäß unvorhersehbar. Unser Risiko gegenüber Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist oftmals ausgeprägter in bestimmten Regionen, u. a. in großen Ballungsräumen mit einer hohen Konzentration von Kunden, Mitarbeitern bzw. versicherten Sachanlagen und Vermögenswerten.
Im Jahr 2018 erwarben wir die XL Group, einen führenden Erst- und Rückversicherer der Schaden- und Unfallversicherungsbranche mit einer bedeutenden Spezialplattform und einer starken Präsenz in Nordamerika, Europa, bei Lloyd's und in der Region Asien-Pazifik. Die Geschäftstätigkeit der XL Group unterliegt in erheblichem Maße Risiken aus Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, sodass sich unsere Gesamtrisiken im Vergleich zu den Vorjahren erhöht haben, insbesondere in den USA und im Rückversicherungssektor.
Katastrophenereignisse, ob Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen wie Hurrikane, Tornados, Wirbelstürme, Hagelstürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Schneestürme, Überschwemmungen, Explosionen, Waldbrände, Pandemien, Terroranschläge, Cyberereignisse, systemische Cyberausfälle, Kampfhandlungen sowie Stromausfälle sowie Ausfälle sonstiger wichtiger Infrastruktur (z. B. Telefon- oder Internet) könnten zu erheblichen Schwankungen oder negativen Auswirkungen in Bezug auf unsere Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Solvabilitätslage führen, auch infolge von in höherem Maße oder wesentlich früher eintretenden Schäden, Verlusten durch Unterbrechungen unserer Betriebstätigkeit oder Nichterfüllung seitens unserer Gegenparteien und Wertverlusten unseres Anlageportfolios. Wir überwachen die Entwicklung dieser Risiken genau und versuchen sie im Allgemeinen durch individuelle Risikoauswahl, Modellierung und Überwachung von allgemeinen Risiken und Risikoanhäufung, Erwerb von externen Rückversicherungen, Transaktionen zum Risikotransfer auf dem Kapitalmarkt und Verwendung von verfügbaren Daten bei der Einschätzung potenzieller Katastrophenrisiken zu steuern. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass wir in der Lage sein werden, eine solche Entwicklung angemessen vorherzusagen, da ein einzelnes Katastrophenereignis, eine Anhäufung von Schäden, die aus mehreren Ereignissen resultieren, oder eine ungewöhnliche Häufigkeit kleinerer Schäden in einem bestimmten Zeitraum mehrere geografische Gebiete und Geschäftsfelder betreffen kann, und die Häufigkeit oder Schwere von Katastrophenereignissen unsere Schätzungen übersteigen könnte. Rechnungslegungsgrundsätze und -vorschriften, die verhindern, dass (Rück-) Versicherer für Katastrophenereignisse Rückstellungen bilden, bis sie tatsächlich eintreten, können die Auswirkungen solcher Ereignisse ebenfalls verstärken.
Das Eintreten von Katastrophenereignissen kann auch zu einer Erhöhung unserer Rückversicherung/Retrozession auf eigene Rechnung führen und uns daran hindern, für bestimmte Risiken oder Regionen angemessene Arten und Beträge von Rückversicherungen/Retrozessionen zu erhalten (oder angemessene Transaktionen zum Risikotransfer auf dem Kapitalmarkt einzugehen). Obwohl wir versuchen, das Risiko gegenüber Katastrophenereignissen durch Diversifikation und inkrementelle Rückversicherung zu verringern, haben wir erhebliche Schäden aus diesen Risikoarten erfahren und könnten dies auch in Zukunft tun. Diese Schäden könnten unseren Rückversicherungs- und Retrozessionsschutz (oder einen ähnlichen Schutz durch Transaktionen zum Risikotransfer auf dem Kapitalmarkt) übersteigen oder dieser Schutz könnte anderweitig unzureichend sein, um uns vor Schäden oder bei Fälligkeit uneinbringlichen Rückversicherungsforderungen zu schützen. Insbesondere können wir Transaktionen zum Risikotransfer auf dem Kapitalmarkt abschließen, die Rückversicherungsschutz auf der Grundlage eines Branchenschadenindex und nicht auf der Grundlage unserer tatsächlich eingetretenen Schäden bieten, was dazu führen kann, dass unsere Restschäden nicht gedeckt sind, soweit sie nicht vollständig mit dem relevanten Anteil des damit verbundenen Branchenschadens korrelieren.
In den vergangenen Jahren haben verändernde Witterungsbedingungen und Klimaverhältnisse, auch infolge der globalen Erwärmung, zur Unvorhersehbarkeit, Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen beigetragen und für zusätzliche Unsicherheit in Bezug auf die künftigen Entwicklungen und Risiken gesorgt. Insbesondere könnten sich die Folgen des Klimawandels erheblich auf die Versicherungsbranche auswirken, z. B. in Bezug auf die Risikobewertung, Annahmen zu Preisbildung und Modellierung sowie die Nachfrage nach neuen Versicherungsprodukten, was jeweils unvorhergesehene, uns momentan nicht bekannte Risiken aufkommen lassen kann.
Darüber hinaus können aufsichtsrechtliche Initiativen in Frankreich oder auf EU- oder internationaler Ebene hinsichtlich des Klimawandels unsere Tätigkeit und die unserer Gegenparteien beeinträchtigen und unsere Anlageaktivität unter Umständen einschränken bzw. sich negativ auf den Wert unserer Anlagen auswirken, da bestimmte Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich an diese neuen Regelungen anzupassen. Dazu gehören möglicherweise (i) neue Anlagerichtlinien, (ii) neue Offenlegungspflichten oder (iii) neue Anforderungen in Bezug auf die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten in Versicherungs- und Asset-Management-Produkte und die Beratung. Diese und ähnliche gesetzliche Anforderungen sowie weitere Bestimmungen in Bezug auf den Übergang zu einer CO2-ärmeren Wirtschaft, den Klimawandel und unsere Anlagen im Energiebereich könnten unsere Rechts- und Compliance-Kosten steigen lassen und unsere Tätigkeit oder den Wert unserer Anlagen beeinträchtigen. Weitere Informationen zur investitionsbezogenen Klimarisikoanalyse finden Sie im Abschnitt 7.3 "Klimawandel und Umwelt - Investitionen" dieses Geschäftsberichts.
Das Geschäft mit Schaden- und Unfallversicherungen und -rückversicherungen verläuft zyklisch, was sich auf unsere Ergebnisse auswirken kann
In der Vergangenheit unterlag das Betriebsergebnis von Schaden- und Unfallversicherern und -rückversicherern erheblichen Schwankungen aufgrund unsteter und zuweilen unvorhersehbarer Entwicklungen, von denen viele außerhalb der direkten Kontrolle des Versicherers/Rückversicherers lagen, darunter Wettbewerb, Häufigkeit und Schwere von Schadensereignissen, Volumen an Zeichnungskapazität nach Region oder Produktlinie, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen sowie andere Faktoren, einschließlich der Entwicklung des Marktes für Insurance-Linked Securities und anderer Alternativen zu traditionellen Schaden- und Unfallversicherungs- und -Rückversicherungsprodukten. Änderungen der Kundenerwartungen in Bezug auf angemessene Prämienhöhen, die Häufigkeit oder Schwere von Versicherungsschäden oder sonstige Schadensereignisse, einschließlich der Schäden unserer Zedenten oder andere den Geschäftsbereich Property & Casualty betreffende Faktoren können sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken.
Unsere Risikomanagement-Pläne können unzureichend sein, um uns vollständig gegen Risiken und Verluste, die wir zu mindern versuchen, abzusichern, und können uns nicht identifizierten, unerwarteten oder falsch quantifizierten Risiken aussetzen, die erhebliche Verluste zur Folge haben könnten
Zur Vermeidung oder Einschränkung von Verlusten und Verbindlichkeiten wenden wir eine Vielzahl von Minderungsstrategien an, darunter Rückversicherungen auf eigene Rechnung und Kapitalmarktlösungen (z. B. Katastrophenanleihen). Das Versagen einer unserer Risikomanagementstrategien könnte zu erheblichen Verlusten führen und einen wesentlichen negativen Einfluss auf unsere Finanz- und Ertragslage sowie auf den Cashflow haben.
Wir verwenden Derivate (darunter Aktienfutures, Futures auf Staatsanleihen, Zinsswaps und -swaptions, Aktienoptionen und Variance Swaps), um bestimmte - jedoch nicht alle - Risiken im Rahmen von gegenüber unseren Kunden abgegeben Garantien abzusichern, darunter auch Garantien auf Variable Annuities. Bei einem wesentlichen Teil des Bestandsportfolios und bei allen Neuabschlüssen werden diese Sicherungsinstrumente mit Verfahren zur Minderung des Volatilitätsrisikos kombiniert.
In bestimmten Fällen kann es uns jedoch nicht möglich sein, diese Verfahren zur effektiven Absicherung unserer Risiken wie beabsichtigt oder erwartet anzuwenden, oder wir können davon absehen, bestimmte Risiken abzusichern, da die entsprechenden Derivatmärkte unter Umständen nicht ausreichend groß oder liquide sind, die Kosten der Absicherung zu hoch sind (als Folge nachteiliger Marktbedingungen oder anderweitig), die Art des Risikos an sich unsere Fähigkeit zur Absicherung einschränkt oder aus anderen Gründen. Dies kann zu höheren realisierten Verlusten und unerwartetem Barmittelbedarf zur Besicherung oder Durchführung von Transaktionen führen. Auch Gegenparteien bei Sicherungsgeschäften können ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, was zu nicht abgesicherten Risiken und Verlusten bei nicht besicherten Positionen führen könnte.
Darüber hinaus basiert die Durchführung unseres Absicherungsprogramms auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen des Managements umfassen, darunter Mortalität, Stornoraten, Kapitalwahl, Volatilitätsquoten, Zinssätze und die Korrelation zwischen verschiedenen Marktbewegungen. Unser Absicherungsprogramm kann sich im Laufe der Zeit ändern und es besteht keine Sicherheit, dass die tatsächlichen Ergebnisse nicht wesentlich von unseren Annahmen abweichen, was unsere Finanz- und Ertragslage belasten könnte.
Die Profitabilität von Produkten mit variablen Rentenzahlungen ("Variable Annuities") von AXA mit Garantien hängt neben anderen Faktoren von der Fähigkeit von AXA zur effektiven Absicherung der Mindestgarantien ab. Die Gruppe hat eine Reihe von Initiativen umgesetzt und weiterverfolgt, darunter die Überarbeitung und Neubepreisung bestimmter Produktmerkmale, welche die Profitabilität dieser Produkte steigern und künftige Absicherungsverluste aus den Mindestgarantien beschränken sollen. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass diese Initiativen ihre Ziele erreichen oder die überarbeiteten und neu bepreisten Produkte weiterhin für die Versicherungsnehmer attraktiv sind und nicht zu Streitigkeiten mit den Versicherungsnehmern führen, was sich jeweils nachteilig auf die Tätigkeit, Wettbewerbsposition sowie die Ertrags- und Finanzlage von AXA auswirken könnte.
Operationelle Risiken
Cyberangriffe oder andere Sicherheitsverletzungen unserer Computersysteme, Technologien oder Netzwerke oder derjenigen unserer Drittanbieter könnten unsere Geschäftstätigkeiten stören, zu Reputationsschäden oder erheblichen finanziellen Verlusten führen und uns möglichen regulatorischen Sanktionen aussetzen
Die zunehmende Häufigkeit und Ausgereiftheit von Hacking-Angriffen und sonstigen Bedrohungen der Cybersicherheit bei wichtigen Finanzinstitutionen und anderen Organisationen in jüngster Zeit hat die Relevanz dieser Cyberrisiken und ihrer möglichen Schäden sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf den Reputationsverlust deutlich gemacht.
Trotz der Einführung einer Reihe von Sicherheitsmaßnahmen durch die Gruppe können die Computersysteme, Technologien und Netzwerke der Gruppe sowie die Dienste, die wir anbieten oder auf die wir zurückgreifen (einschließlich Mobil- und Cloud-Services) in Zukunft von unbefugten Eingriffen wie z. B. physischen oder elektronischen Einbrüchen, Cyberangriffen, unbefugtem Eingreifen oder anderen Sicherheitsverstößen betroffen sein. Wie andere globale Finanzinstitute und -unternehmen sieht die Gruppe sich von Zeit zu Zeit Bedrohungen ihrer Daten, Systeme, Technologien und Netzwerke ausgesetzt, einschließlich Malware-Angriffen, unberechtigtem Zugriff, Systemausfällen und -unterbrechungen. Die Geschäftsleitung hat interne Kontrollen und Verfahren zum Schutz von Kundendaten und Vermögenswerten der Gruppe vor Hacking-Angriffen und anderen Formen von unbefugten Eingriffen in die Computersysteme, Technologien und Netzwerke der Gruppe eingeführt. Es gibt jedoch keine absolute Garantie dafür, dass diese Kontrollen und Verfahren ausreichend, ordnungsgemäß durchgeführt oder wirksam sind und alle versuchten Eingriffe in die Systeme, Technologien und Netzwerke der Gruppe verhindern. Ein solcher Eingriff könnte zu operativen Störungen, finanziellen Verlusten, unbefugtem Zugriff auf oder Verlust von sensiblen personenbezogenen Daten und/oder geschützten Informationen führen und behördlichen Maßnahmen, Verfahren oder Sanktionen gegen uns nach sich ziehen. Darüber hinaus könnten wir aufgrund unserer Abhängigkeit von bestimmten Infrastrukturen und der Vernetzung mit Drittanbietern, Börsen, Clearingstellen, Finanzinstituten und anderen Dritten auch von einem erfolgreichen Cyberangriff oder einem anderen Sicherheitsvorfall bei diesen Parteien betroffen sein.
Unterbrechungen oder Störungen unserer Systeme, Technologien und Netzwerke oder derjenigen unserer Drittanbieter (darunter Drittanbieter, die als geschäftskritisch für unsere wichtigsten Aktivitäten gelten) oder das Versäumnis, die Verfügbarkeit, die Integrität oder die Vertraulichkeit von auf diesen Systemen befindlichen sensitiven Daten oder Technologien oder über diese Netzwerke gesendeten Daten zu gewährleisten, könnten zu finanziellen Verlusten, einer Minderung unserer Liquidität, einer Unterbrechung unserer Geschäfte, Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Sanktionen oder Reputationsschäden führen, was wiederum unsere Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erheblich beeinträchtigen könnte.
Weitere Informationen zu den Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten finden Sie im unten stehenden Absatz: "Das sich wandelnde und komplexe regulatorische Umfeld für Datenschutz und Datenübertragung in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken".
Unangemessene oder mangelhafte Prozesse, Kontrollen oder Systeme, menschliche Faktoren oder externe Ereignisse können unsere Profitabilität, Reputation oder operative Effektivität negativ beeinflussen
Operationelle Risiken bestehen in unserer Branche naturgemäß und können auf verschiedene Arten auftreten, darunter Geschäftsunterbrechung, mangelhafte Lieferantenleistung oder Nichterfüllung (einschließlich im Rahmen von wesentlichen Outsourcing-Vereinbarungen), Systemstörungen oder -ausfälle, Computerviren, Hacking-Angriffe und/oder anderweitiger unberechtigter Zugriff auf unsere Webseiten und/oder Systeme, Zuweisungsfehler sensitiver Informationen, Datenkorruption oder Betriebsfondsunterbrechungen, regulatorische Verstöße, menschliches Versagen, mangelhafte Produkte, Betrug durch Externe, Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen. Wir sind auch Risiken ausgesetzt, die sich aus möglichen Fehlern oder der Nichteinhaltung von Gruppen- und Unternehmensrichtlinien für interne Kontrollen und Verfahren sowie Richtlinien der Finanzberichterstattung, aber auch aus Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit der Mitarbeiter und Betrug ergeben können. Trotz unserer Maßnahmen zur Steuerung solcher Risiken gehören operationelle Risiken zu unserem Geschäftsumfeld. Wir können von Zeit zu Zeit Verluste aufgrund dieser Art von Risiken erleiden und es kann zu Beeinträchtigungen unserer Liquidität, Störungen unserer Geschäfte, Rechtsansprüchen, regulatorischen Sanktionen oder Reputationsschäden kommen. Das Risiko eines operativen Fehlers oder Versagens oder einer Unterbrechung der von uns zur Durchführung unserer Wertpapiergeschäfte verwendeten Clearingstellen, Börsen oder anderer Finanzintermediäre gegenüber könnte ähnliche ungünstige Auswirkungen mit sich bringen.
Unsere Geschäftstätigkeit hängt stark von dem effektiven Betrieb unserer IT- und Telekommunikationstechnik, von elektronischen Daten, IT und anderen betrieblichen Systemen ab. Wir benötigen diese Systeme zur Durchführung erforderlicher Geschäftsvorgänge, darunter Ausgabe von Versicherungsangeboten, Verarbeitung von Anträgen und Schäden, Bereitstellung von Informationen und Support an Kunden und Händler, Verwaltung komplexer Produkte, Durchführung von versicherungsmathematischen Analysen und Aufbewahrung von Finanzdaten. Zudem nutzen wir IT-Systeme, um umfangreiche sensible Kunden-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten, darunter auch proprietäre und vertrauliche Informationen, zu speichern, abzurufen, zu bewerten und zu verwenden. Einige dieser Systeme hängen wiederum von Systemen von Drittanbietern ab. Systemstörungen oder -ausfälle könnten unsere Fähigkeit zur zeitgerechten Ausführung erforderlicher Geschäftsfunktionen mindern, was sich negativ auf unsere Fähigkeit zur Geschäftsausführung auswirken und unsere Beziehungen mit Kunden und Geschäftspartnern belasten könnte. Im Falle einer Unterbrechung können unsere Systeme nicht verfügbar sein und unsere Mitarbeiter können ihre Aufgaben für längere Zeit nicht erfüllen.
Weitere Informationen zu den Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz, der Verarbeitung und der Übertragung personenbezogener Daten (einschließlich Kunden- und Mitarbeiterdaten) finden Sie im unten stehenden Absatz: "Das sich wandelnde und komplexe regulatorische Umfeld für Datenschutz und Datenübertragung in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken".
Jedes Versagen bei der Steuerung und Umsetzung unserer strategischen Initiativen könnte einen wesentlichen Einfluss auf unsere Ertragslage, den Aktienkurs und die Wettbewerbsposition haben.
Im Zusammenhang mit unserem strategischen Plan "Ambition 2020" haben wir vor kurzem eine Reihe wichtiger Initiativen umgesetzt, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, Wettbewerbsposition und Ertragslage der Gruppe hatten und erwarten lassen. Zu diesen Initiativen gehörte beispielsweise die kürzlich abgeschlossene Übernahme der XL Group, die unseren Geschäftsmix weiter in Richtung Schaden- und Unfallversicherung verlagern wird, insbesondere in die Bereiche Unternehmens- und Spezialversicherung sowie Rückversicherung. Im Mai 2018 haben wir zudem den Börsengang von AEH durchgeführt und unsere Beteiligung an AEH nach einem weiteren Aktienverkauf im November 2018 auf 59,3 % weiter reduziert. Wir haben auch erklärt, dass wir unsere Beteiligung an AEH marktabhängig weiter reduzieren wollen. Der kombinierte Effekt der Übernahme der XL Group und der letztendliche Verkauf unserer restlichen Anteile an AEH würde dazu führen, dass sich unser gesamter Geschäftsmix deutlich verschieben würde, mit einem reduzierten Engagement in den Geschäftsbereichen Lebens- und Rentenversicherung und einem deutlich erhöhten Engagement in den Bereichen Property & Casualty sowohl im Direktgeschäft als auch in der Rückversicherung. Darüber hinaus haben wir weitere wichtige Initiativen in den Bereichen Lebens- und Krankenversicherung, digitale Transformation und "Insurtech", eine verstärkte Präsenz in den asiatischen Märkten und eine neue Kapitalmanagementstrategie angekündigt. Alle diese Initiativen zielen darauf ab, uns auf die operative Umsetzung zu konzentrieren, unsere Exponierung gegenüber finanziellen Risiken (einschließlich Markt-, Kredit- und Mortalitätsrisiken) zu reduzieren, uns unseren Kunden näher zu bringen und unser Engagement für eine nachhaltige Wertschöpfung gegenüber unseren Aktionären zu demonstrieren. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass einzelne oder alle dieser Initiativen erfolgreich sein werden oder dass der Umsetzungsprozess keine wesentlichen Beeinträchtigungen unserer Geschäftstätigkeit, unseres Managements und unserer Mitarbeiter in bestimmten Zeiträumen verursachen wird. Jedes Versagen bei der ordnungsgemäßen Steuerung und erfolgreichen Umsetzung unserer strategischen Initiativen könnte einen wesentlichen Einfluss auf unsere Ertragslage, den Aktienkurs und die Wettbewerbsposition haben.
Wir könnten Akquisitionen, Joint Ventures und sonstige Transaktionen zur Erweiterung, Ergänzung oder Neuorganisation unseres Geschäfts anstreben, die sich negativ auf unser Geschäft, unsere künftige Profitabilität und unser Wachstum auswirken können.
Transaktionen für externes Wachstum bergen Risiken, die sich nachteilig auf unser operatives Ergebnis auswirken können, einschließlich des erheblichen zeitlichen Managementaufwands zur Durchführung solcher Transaktionen und damit verbundener Integrationsaufwendungen, der zulasten des Geschäftsbetriebs gehen kann. Solche Transaktionen können auch zu neuen Anleihe- oder Eigenkapitalemissionen, Finanzierungsvereinbarungen und dem Entstehen zusätzlicher Kosten, Eventualverbindlichkeiten oder unvorhergesehener Verbindlichkeiten oder Risiken sowie Wertminderungen und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte sowie einem erfolglosen Versuch führen, die Risiken und Unsicherheiten, die sich aus solchen Transaktionen ergeben, durch Due Diligence und Entschädigungsbestimmungen zu mindern, was unser Geschäft, unsere Finanzlage, unsere Ertragslage und unser Wachstum erheblich negativ beeinträchtigen könnte.
Darüber hinaus können wir von Zeit zu Zeit bestimmten Risiken im Zusammenhang mit der Integration neu erworbener Unternehmen ausgesetzt sein, zu denen beispielsweise die XL Group Ltd. im Jahr 2018 gehört. Zu diesen Risiken gehören Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der effizienten und effektiven Integration solcher Unternehmen, ihrer IT, ihres Betriebs, ihrer Mitarbeiter und Fachgebiete, die zum Verlust bestimmter wichtige Mitarbeiter und/oder Kunden der erworbenen Unternehmen führen können. Infolgedessen sind wir möglicherweise nicht in der Lage, erworbene Unternehmen effektiv zu integrieren und alle erwarteten strategischen Ziele, vorgesehenen Synergien, erwarteten Kosteneinsparungen sowie alle Auswirkungen auf Solvenzkapitalanforderungen (einschließlich der Beiträge zur Solvency-II-Quote der Gruppe, falls zutreffend), Innovation, operative Effizienz und Geschäftsentwicklung aus Übernahmen innerhalb der Planungszeiträume oder überhaupt zu erzielen, oder wir müssen zusätzliche Zeit und Geld für die Integration aufwenden, was sich nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage und unser Wachstum auswirken könnte. Wir sind möglicherweise auch Verbindlichkeiten und Risiken ausgesetzt, die zum Zeitpunkt der Transaktion nicht bekannt waren oder nicht richtig eingeschätzt wurden und/oder müssen nach Abschluss der Transaktionen auftretende Kapital-, Regulierungs-, Steuer- oder Bilanzierungsfragen lösen, die nicht durch die uns von den verkaufenden Unternehmen gewährten Entschädigungen abgedeckt sind oder deren Höhe übersteigt und die sich nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit und unsere Ertragslage auswirken könnten.
Wir können zudem Veräußerungen wie den Börsengang und den Verkauf von AEH im Jahr 2018, den angekündigten Verkauf von AXA Life Europe oder die Neuorganisation bestehender Geschäfte, einschließlich AXA Schweiz im Jahr 2018, durchführen, was negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage haben kann. Solche Veräußerungen und Neuorganisationen könnten nicht innerhalb des erwarteten Zeitrahmens durchgeführt werden: Der erwartete Gewinn und/oder positive Effekt auf unser Gesamtrisikoprofil und unsere SCR könnte nicht realisiert werden oder wir könnten einen Verlust aus solchen Transaktionen erleiden. Veräußerungen von Beteiligungen, die wir halten, einschließlich AEH, könnten ebenfalls Schwankungen und anderen marktbezogenen Risiken ausgesetzt sein, die sich auf den Buchwert unserer verbleibenden Anteile an diesen Unternehmen einschließlich des damit verbundenen Geschäfts- oder Firmenwerts auswirken und sich negativ in unserer Ertragslage niederschlagen. Weitere Informationen zu den Auswirkungen von Veräußerungen, Übernahmen und anderen Transaktionen auf den Geschäfts- oder Firmenwert finden Sie in Anhang 5 "Geschäfts- oder Firmenwert" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts.
Von Zeit zu Zeit können wir auch Übernahmen von oder Beteiligungen an anderen Unternehmen in Betracht ziehen, auch im Rahmen von Joint Ventures. Jede solche Übernahme oder Investition kann der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden in bestimmten Ländern bedürfen, auch infolge ausländischer Investitionsvorschriften und -kontrollen, die zur Übertragung bestimmter Vermögenswerte oder Tätigkeitsbereiche und/oder Verpflichtungen oder Beschränkungen führen können, die sich auf die Ausübung unserer Geschäftstätigkeit auswirken.
Wir sind in wettbewerbsintensiven Märkten tätig und aufkommende Entwicklungen könnten sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken
Zu unseren Konkurrenten zählen Investmentfonds, Asset-Manager, Private-Equity-Gesellschaften, Hedge-Fonds, Geschäfts- und Investmentbanken und sonstige Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften. Viele von ihnen unterliegen anderen Gesetzen als wir und bieten andere Produkte oder wettbewerbsorientiertere Preise als wir an.
Die Versicherungs- und Rückversicherungsbranche sieht sich erheblichen wettbewerbstechnischen Umwälzungen durch das Aufkommen neuer Marktteilnehmer gegenüber, wie z. B. Fintech- oder Insurtech-Unternehmen, die im Allgemeinen von weniger umfassenden regulatorischen Anforderungen (darunter auch weniger strengen Kapitalanforderungen) sowie Datensynergien oder technologischer Innovation profitieren. Des Weiteren kann die Entwicklung alternativer Vertriebskanäle für bestimmte Arten von Versicherungs- und Anlageprodukten, unter anderem über das Internet, zu mehr Wettbewerb sowie Margendruck bei bestimmten Produktarten führen. Eine Fortsetzung der Konsolidierung innerhalb der Versicherungs- und Rückversicherungsbranche kann ebenfalls zu mehr Wettbewerb führen.
Dieser Wettbewerbsdruck könnte für steigenden Preisdruck bei einer Reihe unserer Produkte und Dienstleistungen sorgen - insbesondere angesichts um Marktanteile kämpfender Mitbewerber - und uns die Beibehaltung oder Steigerung unserer Profitabilität erschweren.
Eine ungenügende Reaktion auf die verschiedenen aufkommenden technologischen Veränderungen könnte unsere Tätigkeit und Profitabilität beeinträchtigen
Eine fortlaufende Herausforderung, der wir uns gegenübersehen, ist die effektive Anpassung an eine sich fortlaufend verändernde technologische Landschaft. Wenn es uns nicht gelingt, die Auswirkungen sich verändernder Technologien, wie z. B. autonomes Fahren, Drohnen, Internet der Dinge, künstliche Intelligenz oder Robo-Advisors, auf unsere Geschäftstätigkeit im Voraus zu erkennen, kann unsere Fähigkeit zum erfolgreichen Betrieb unseres Geschäfts gemindert werden. Technologien im Bereich Car- und Homesharing könnten die Nachfrage nach unseren Produkte von momentanen Kunden einbrechen lassen, für Abdeckungsprobleme sorgen oder sich auf die Häufigkeit oder Schwere von Schadensereignissen auswirken. Diese Veränderungen könnten auch unsere Fähigkeit zur akkuraten Bepreisung unserer Produkte belasten und unter Umständen unsere Margen in bestimmten Geschäftsbereichen beeinträchtigen. So könnte sich mit dem Aufkommen von autonomen Fahrzeugen, dem Internet der Dinge und verbrauchsbasierten Versicherungen die Art und Weise, wie Kfz-, Kranken- und andere Privatversicherungen vermarktet, bepreist und abgeschlossen werden, drastisch verändern. Des Weiteren entwickelt sich der Markt zur Abdeckung sogenannter "Cyber-Risiken" oder ähnlicher aufkommender Gefahren rasant, und falls wir es nicht schaffen, uns gegenüber Mitbewerbern und neuen Marktteilnehmern mit innovativen Produkten zu behaupten, kann dies zu einem Wettbewerbsnachteil werden.
Zudem kann die erhebliche Zunahme bei Beschaffenheit, Umfang und Verfügbarkeit von Daten in den letzten Jahren, ob infolge von Connected Costumers, Big Data, Blockchain, Cloud Computing, Personalisierung von genetischen Daten, asymmetrischer Informationen in Bezug auf Gentests, künstlicher Intelligenz oder anderweitig, unvorhergesehene und nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben, z. B. indem sich die Art und Weise des Abschließens und der Bepreisung von Versicherungen ändert, indem Kunden und Mitbewerber sich ihren Versicherungsschutz auf eine Art und Weise maßschneidern, wie wir sie momentan nicht anbieten, oder indem wir uns möglicherweise einem höheren ethischen Risiko in Geschäftsbereichen aussetzen, in denen es uns aus regulatorischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, die Bepreisung oder die Abdeckung entsprechend individueller Risikoprofile anzupassen. Obschon datengetriebene Veränderungen auf breiter Basis noch Zeit benötigen und schwer vorherzusagen sind, könnten sie unser Geschäft in der Folge belasten, so z. B. aufgrund der erforderlichen Ausgaben und Anstrengungen, um sicherzustellen, dass sich unsere Mitarbeiter, Systeme und Prozesse anpassen und diese Veränderungen bei ihrem Aufkommen effizient steuern können.
Unsere Tätigkeit, Aussichten, Wettbewerbsposition und Finanzlage könnten darüber hinaus negativ beeinflusst werden, falls wir nicht in der Lage sind, unsere wichtigsten IT-Systeme effektiv zu nutzen und bei Überalterung bzw. Verdrängung durch effizientere IT-Lösungen zu aktualisieren oder zu ersetzen, oder falls es uns nicht gelingt, die Talente und Kenntnisse unserer Mitarbeiter entsprechend den neuen technologischen Herausforderungen weiterzuentwickeln und neue Talente in Einklang mit unseren Geschäftszielen anzuziehen und zu integrieren.
Wir agieren durch Vereinbarungen mit Dritten, einschließlich der Übertragung von Underwriting- und Schadenregulierungsbefugnissen, die uns operativen und regulatorischen Risiken aussetzen und die unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Ertrags- und Finanzlage erheblich beeinträchtigen könnten.
Wir haben mit externen Dienstleistern Outsourcing-Vereinbarungen über eine Vielzahl von erforderlichen Dienstleistungen in Verbindung mit dem Tagesgeschäft im Versicherungs-, Rückversicherungs- und Asset-Management-Bereich (darunter Vertragsverwaltung, Schadenbearbeitung, Wertpapierkursbildung und andere Dienstleistungen) sowie unserem Produktvertrieb abgeschlossen. Solche Vereinbarungen setzen uns operativen und regulatorischen Risiken aus, die diesen Dritten entstehen, darunter Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, Betrug, Versagen der internen Kontrolle, Vertragsfehler, Unterbrechung von Vertriebsvereinbarungen, Versagen bei der Verarbeitung von Richtlinien und der Bearbeitung von Ansprüchen sowie Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften.
Darüber hinaus wird ein Teil unseres (Rück-) Versicherungsgeschäfts von Dritten im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen gezeichnet, die diese Dritten typischerweise dazu bevollmächtigen, uns auf der Grundlage unserer Lizenzen und verschiedener vertraglicher Verpflichtungen und Einschränkungen an neue Policen zu binden und Verträge zu verlängern. Wenn diese Dritten die Bedingungen unserer Lizenzen nicht einhalten und gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber verstoßen, können wir wegen der Verletzung von Outsourcing-/Lizenzanforderungen mit Geldbußen, Strafen, Verfügungen oder ähnlichen Einschränkungen belegt werden und unsere Haftung kann sich auf die Richtlinien dieser Dritten stützen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Darüber hinaus bewerten wir in unserem Rückversicherungsgeschäft - wie bei anderen Rückversicherern auch - nicht jedes einzelne Risiko, das wir im Rahmen unserer Rückversicherungsverträge eingegangen sind, sondern stützen uns weitgehend auf die ursprünglichen versicherungstechnischen Entscheidungen der Zedenten. Wenn die Zedenten die versicherten Risiken nicht angemessen bewertet haben, können die an uns abgetretenen Prämien uns daher nicht für die von uns rückversicherten Risiken und die uns entstehenden Schäden entschädigen, was sich nachteilig auf unsere Ertrags- und Finanzlage auswirken kann.
Wir führen bestimmte unserer Tätigkeiten über Gemeinschaftsunternehmen und sonstige Vertriebsvereinbarungen mit Dritten aus, über die wir keine Kontrolle haben. Diese Vereinbarungen setzen uns insbesondere dem Risiko eines Verstoßes eines unserer Partner bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen oder der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften aus.
Es kann nicht garantiert werden, dass wir durch eine unserer vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten keinem operativen, finanziellen und Reputationsrisiko ausgesetzt sind, das sich erheblich nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Ertrags- und Finanzlage auswirken könnte. Wir könnten auch unvollständig für die Vertragsverletzungen unserer Dritten entschädigt werden.
Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken
AXA und ihre Tochtergesellschaften unterliegen steigenden Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit, darunter die Anforderungen des Regelwerks Solvency II. Dieses Regelwerk wird derzeit von der Europäischen Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung ("EIOPA") überprüft, auch in Bezug auf die Aufsicht über (Rück-) Versicherungskonzerne sowie interne Modelle, die von bestimmten (Rück-) Versicherern wie der AXA zur Berechnung ihrer Solvenzkapitalanforderung verwendet werden. Es ist schwer vorherzusagen, wie die Gespräche zu Änderungen an diesen Anforderungen sich entwickeln werden und auf welche Art und Weise sie sich auf unsere Finanz- und Ertragslage und Liquidität auswirken werden.
Die Solvency-II-Quote der AXA Gruppe reagiert zudem empfindlich auf Entwicklungen an den Kapitalmärkten (u. a. auf Zinsniveau, Aktien- und Devisenkurse) sowie andere wirtschaftliche Faktoren im Allgemeinen. Weitere Informationen über die Sensitivität unserer Solvency-II-Quote gegenüber Entwicklungen an den Kapitalmärkten finden Sie im SFCR-Bericht der AXA Gruppe, die auf der Website von AXA (www.axa.com) verfügbar ist.(2)
Darüber hinaus können Aufsichtsbehörden strengere Maßstäbe bei der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der entsprechenden Regelungen ansetzen, in deren Rahmen sie beispielsweise höhere Reserveanforderungen für bestimmte Arten von Versicherern oder Risiken, höhere Liquiditätsanforderungen, höhere Abschläge/"Haircuts" bei bestimmten Vermögenswerten oder Anlageklassen oder konservativere Berechnungsmethoden einführen oder andere ähnliche Maßnahmen treffen, welche die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenkapitalausstattung erheblich steigen lassen. Insbesondere kann die französische Versicherungsaufsichtsbehörde ACPR Änderungen des internen Modells vorschreiben, das wir zur Berechnung unserer SCR verwenden, oder ihre Ansicht in Bezug auf unsere Methoden und/oder die Integrationsmethode einiger unserer Tochtergesellschaften ändern, was sich nachteilig auf unsere Solvency-II-Quote auswirken kann. Weitere Informationen zu unserem internen Modell und der Solvency-II-Quote finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.(3)
Sollten wir, das Unternehmen oder unsere (Rück-) Versicherungstöchter die geltenden aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen, besitzen Versicherungsaufsichten umfassende Befugnisse, um aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie die Beschränkung und das Verbot der Aufnahme neuer Tätigkeiten, das Verbot der Auszahlung von Dividenden oder anderer Ausschüttungen an Gesellschafter und/oder die Eröffnung eines Insolvenz- oder Abwicklungsverfahrens zu verfügen bzw. durchzuführen. So verfügt die ACPR insbesondere nach dem französische Rahmen für die Sanierung und Regulierung des Versicherungssektors (der "französische Rahmen") über weitreichende Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf Versicherungsgruppen, Versicherungsholdinggesellschaften wie AXA SA und (Rück-) Versicherungsgesellschaften, darunter ein Verbot der Dividendenzahlung und die Verfügung von Portfolioübertragungen.
Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer (Rück-) Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen nicht erfüllen und/oder eine Verschlechterung ihrer Solvabilitätslage eintreten, kann uns dies dazu zwingen, neues Kapital in beträchtlichem Umfang bereitzustellen, was wiederum unsere Liquiditäts-, Finanz- und Ertragslage belasten könnte.
Regulatorische Einschränkungen, die uns daran hindern, überschüssiges Kapital frei zwischen unseren Tochtergesellschaften zu bewegen oder anderweitig die Übertragbarkeit der Kapitalressourcen der AXA Gruppe einschränken, können - je nach Art und Ausmaß der Einschränkungen - die Kapitalausstattung unserer operativen (Rück-) Versicherungstöchter belasten, was sich wiederum negativ auf die Wahrnehmung der Finanzstärke der AXA Gruppe auswirken kann.
Zusätzliche regulatorische Entwicklungen hinsichtlich Solvenzkapitalanforderungen, einschließlich Änderungen an Solvency II, können sich nachteilig auf unsere Aufsichtsregeln auswirken und zu einem Anstieg der damit verbundenen Kosten führen. Es besteht keine Sicherheit, dass die von der Geschäftsleitung entwickelten Notfallpläne wirksam genug sind, um ihren Zweck zu erfüllen, und ein Versäumnis unsererseits und/oder seitens unserer (Rück-) Versicherungstöchter, aufsichtsrechtliche Mindestkapitalanforderungen zu erfüllen und eine aufsichtsrechtliche Eigenkapitalausstattung auf wettbewerbsgerechtem Niveau beizubehalten, könnte einen wesentlichen nachteiligen Effekt auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Kreditratings sowie Finanz- und Ertragslage haben.
Als Holding-Gesellschaft sind wir auf die Abdeckung unserer Betriebsaufwendungen und Dividendenausschüttungen durch unsere Tochtergesellschaften angewiesen
Unsere (Rück-) Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen wir in der Regel über direkte und indirekte Tochtergesellschaften. Als Holding-Gesellschaft sind unsere wichtigsten Einkommensquellen Dividenden von Tochtergesellschaften und Geldmittel, die von Zeit zu Zeit über die Ausgabe von Anleihen oder Aktien oder über Bank- und andere Darlehen beschafft werden können.
Regulatorische und andere gesetzliche und vertragliche Einschränkungen können unsere Fähigkeit zur freien Übertragung von Geldmitteln zwischen uns und allen unseren Tochtergesellschaften einschränken. Insbesondere unterliegen unsere wichtigsten (Rück-) Versicherungstöchter Einschränkungen in Bezug auf die Höhe von Dividendenbeträgen und Schuldentilgungen, die an uns und unsere verbundenen Unternehmen gezahlt werden können. Finanzielle Vertragsbestimmungen in Akkreditiven und revolvierenden Kreditfazilitäten unserer Tochtergesellschaften können auch deren Deklarations- und Dividendenfähigkeit einschränken.
Darüber hinaus könnte unser Status als international tätige Versicherungsgruppe (Internationally Active Insurance Group, "IAIG") nach dem von der International Association of Insurance Supervisors ("IAIS") entwickelten Gemeinsamen Rahmen für die Beaufsichtigung von IAIGs (Common Framework for the Supervision of IAIGs, "ComFrame") im Falle der Verabschiedung von Durchführungsvorschriften in den einschlägigen Rechtsordnungen dazu führen, dass ähnliche und andere Einschränkungen in Bezug auf die Übertragung von Mitteln, einschließlich konzerninternen Finanzierungsvereinbarungen, auferlegt werden, was sich negativ auf die Übertragbarkeit unseres Kapitals auswirken könnte. Diese Faktoren können sich nachteilig auf unsere Liquiditätslage und Fähigkeit zur Zahlung von Dividenden auswirken.
Wir können Eventualverbindlichkeiten aus aufgegebenen, veräußerten und abgewickelten Geschäftsbereichen aufweisen und andere außerbilanzielle Verbindlichkeiten eingehen, die als ergebniswirksamer Aufwand gebucht werden
Von Zeit zu Zeit können Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen in Zusammenhang mit dem Verkauf, der Liquidation oder der Abwicklung verschiedener Geschäftsbereiche bei uns verbleiben. Zudem können wir von Zeit zu Zeit und im Rahmen unser Geschäftstätigkeit Garantien abgeben und Derivatgeschäfte und andere Arten von außerbilanziellen Geschäften abschließen, die als ergebniswirksamer Aufwand gebucht werden könnten.
Regulatorische Risiken
Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind
Die AXA Gruppe ist in 62 Ländern weltweit tätig und unsere Aktivitäten unterliegen einer Vielzahl von Versicherungs- sowie anderen Gesetzen und Vorschriften. Unser regulatorisches Umfeld entwickelt sich schnell und Aufsichtsbehörden weltweit nehmen eine zunehmend aktive und aggressive Rolle bei der Auslegung und Umsetzung von Vorschriften in den Ländern ein, in denen wir tätig sind, was zu wesentlichen Compliance-Herausforderungen führt. Obschon die Geschäftsleitung nicht vorhersagen kann, ob oder wann künftige gesetzliche oder regulatorische Pläne umgesetzt werden und wie sie konkret aussehen werden, können einige dieser Pläne, falls sie umgesetzt werden, sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeiten sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken. Wir rechnen damit, dass neue Gesetze und Vorschriften die Kosten der Geschäftstätigkeit, einschließlich unserer Betriebskosten, sowie unsere Rechts- und Compliance-Kosten steigen lassen werden.
Die Vielzahl an unterschiedlichen regulatorischen Systemen, Eigenkapitalanforderungen und Berichtspflichten infolge von der IAIS geleiteter Initiativen zur Einführung neuer Eigenkapitalanforderungen wie der Insurance Capital Standard (ICS), der für IAIGs wie u. a. AXA gelten würde, könnte zu einer Zunahme der operativen Komplexität sowie aufsichtsrechtlichen Kosten und zu Wettbewerbsdruck führen. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die IAIS im November 2018 ein öffentliches Konsultationspapier, in dem ein ganzheitlicher Rahmen vorgeschlagen wird, der eine Reihe verstärkter Aufsichtsmaßnahmen und eine laufende, jährliche globale Überwachung durch die IAIS ("Holistic Framework") umfasst. Die im Holistic Framework enthaltenen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen werden in die IAIS-Versicherungsgrundsätze und den ComFrame integriert und in einem angemessenen Verhältnis angewendet. Es wird erwartet, dass der Holistic Framework 2019 fertig gestellt und 2020 umgesetzt wird.
Neben dem kürzlich verabschiedeten französischen Rahmen gibt es weitere Diskussionen über die Entwicklung von Sanierungs- und Regulierungsrahmen und -strategien in der Versicherungswirtschaft, da das Financial Stability Board ("FSB") in Absprache mit dem IAIS derzeit Leitlinien für effektive Sanierungs- und Regulierungsinstrumente und -strategien für die Versicherungswirtschaft entwickelt, und EIOPA arbeitet an der Harmonisierung und Stärkung von Sanierungs- und Regulierungsrahmen innerhalb der EU. Obwohl es schwierig ist, die Auswirkungen des französischen Rahmens oder das Endergebnis der Diskussionen über die Sanierung und Regulierung im Versicherungssektor vorherzusagen, können sie zu einem Anstieg unserer Rechts- und Compliance-Kosten, regulatorischen Sanktionen oder einer Schädigung unserer Marke oder unseres Rufs führen.
Nach der Übernahme der XL Group im Jahr 2018 haben wir unsere Geschäftstätigkeiten über Catlin Underwriting Agencies Limited, Syndicate 2003, eines der größten Underwriting-Syndikate bei Lloyd's abwickeln lassen und sind daher einer Vielzahl von mit Lloyd's zusammenhängenden regulatorischen Risiken ausgesetzt. So verfügt beispielsweise das Council of Lloyd's über einen weiten Ermessensspielraum bei der Regulierung der Mitglieder von Lloyd's und kann die Methode zur Berechnung der Solvenzquote abändern oder den Mitgliedern zusätzliche oder besondere Abgaben auferlegen. Sollte Lloyd's außerdem den jährlichen Solvenztest der Financial Conduct Authority ("FCA") und der Prudential Regulation Authority in einem bestimmten Jahr nicht zufriedenstellend abschließen, könnte Syndicate 2003 verpflichtet werden, die Zeichnung über Lloyd's einzustellen oder zu reduzieren. Eine Herabstufung des Lloyd's-Marktes könnte auch die Fähigkeit von Syndicate 2003 beeinträchtigen, in bestimmten Versicherungszweigen auf dem derzeitigen Niveau zu handeln. Als Syndikat von Lloyd's, das US-Versicherungsnehmer versichert und US-Risiken abdeckt, könnten wir auch von den US-Regulierungsbehörden aufgefordert werden, den als Mindesteinlagen erforderlichen Finanzierungsbedarf zum Schutz der US-Versicherungsnehmer zu erhöhen. Alle mit Lloyd's verbundenen Risiken könnten einen negativen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage haben.
In den letzten Jahren war zudem eine Zunahme gesetzlicher und regulatorischer Initiativen und Durchsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Financial Crime Compliance, Geldwäschebekämpfung, bei internationalen Handelssanktionen und Antibestechungsgesetzen oder -vorschriften - darunter der U.S. Foreign Corrupt Practices Act, der U.K. Bribery Act von 2010 und das französische Sapin-II-Gesetz von 2016 sowie und der verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen der Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015 in ihrer jeweils gültigen Fassung, einschließlich einer verbesserten Kontrolle von Transaktionen mit Hochrisikoländern und Anforderungen an die Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentums - sowie Verbraucherschutzgesetzen - einschließlich der Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016 über den Vertrieb von Versicherungen (in der jeweils gültigen Fassung, die "IDD"), der Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II") und der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") - zu beobachten. Die Regulierungsbehörden haben auch Reformen und mögliche Änderungen vorgeschlagen, die sich auf Zinssätze, Aktien, Wechselkurse und andere Arten von Indizes (auch bekannt als "Benchmarks") wie Libor und Euribor auswirken. Die Umsetzung dieser und künftiger Vorschriften, Änderungen bestehender Vorschriften oder künftiger oder überarbeiteter Leitlinien von Regulierungsbehörden (wie der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde, der EIOPA, der AMF und der EZV) kann unsere Rechts- und Compliance-Kosten erhöhen, unsere Fähigkeit zur Geschäftstätigkeit einschränken oder beeinträchtigen oder uns zivil-, straf- oder behördlichen Klagen, Verfahren oder Sanktionen aussetzen, die sich negativ auf unsere Marke oder unseren Ruf auswirken können.
Darüber hinaus befinden sich die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards, insbesondere die vom International Accounting Standards Board ("IASB") entwickelten IFRS, in ständiger Entwicklung, und die daraus resultierenden Änderungen könnten erhebliche Auswirkungen auf Versicherer und andere Finanzinstitute, einschließlich der AXA, haben, die ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen. Insbesondere IFRS 17 - "Versicherungsverträge", der IFRS 4 ersetzen wird, kann erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern erheblich beeinflussen. Vorbehaltlich der Übernahme durch die Europäische Union soll IFRS 17 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, in Kraft treten. Aufgrund der Verflechtungen zwischen finanziellen Vermögenswerten und technischen Verbindlichkeiten können Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 emittieren, die Anwendung von IFRS 9 - "Finanzinstrumente" unter bestimmten Voraussetzungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17, spätestens jedoch auf den 1. Januar 2021 verschieben. Die Gruppe hat Anspruch auf die Option der temporären Befreiung und hat beschlossen, davon Gebrauch zu machen. Am 14. November 2018 stimmte das IASB dafür, eine einjährige Verschiebung (i) des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 und (ii) des Zeitpunkts des Ablaufs der befristeten Freistellung von der Anwendung von IFRS 9 auf den 1. Januar 2022 vorzuschlagen. Diese Verschiebung und andere vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17 bedürfen noch der endgültigen Genehmigung durch das IASB und der Annahme durch die Europäische Union. Die Umsetzung dieser Standards innerhalb der Gruppe ist im Gange und das Management prüft derzeit die Auswirkungen ihrer Annahme.
Wir rechnen damit, dass der Anwendungsbereich und das Ausmaß geltender Gesetze und Vorschriften sowie die Behördenaufsicht in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Obschon die Geschäftsleitung rechtliche und regulatorische Risiken proaktiv steuert und Richtlinien und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften in den unterschiedlichen Ländern, in denen wir tätig sind, eingeführt hat, können wir die möglichen Auswirkungen einer Änderung der geltenden Gesetze und Vorschriften, ihrer Auslegung oder Durchsetzung (oder der möglichen Auswirkungen von neuen Gesetzen und Vorschriften in Zukunft) oder die Auswirkungen einer von uns getroffenen Entscheidung über die Einhaltung widersprüchlicher Vorschriften auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere finanzielle Lage oder unsere Ertragslage nicht mit Sicherheit vorhersagen. Eine Nichteinhaltung von für uns geltenden Vorschriften können Geldbußen, Strafen oder gerichtliche Anordnungen oder andere ähnliche Einschränkungen zur Folge haben, die sich jeweils negativ auf unsere Erträge und Reputation auswirken könnten. Eine Beschreibung der für die Gruppe geltenden Vorschriften und Aufsichtsrahmen finden Sie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht" dieses Geschäftsberichts.
Wir können auch von einer Änderung der geltenden Gesetze oder Vorschriften, deren Auslegung oder Durchsetzung oder von regulatorischen Entscheidungen, Bewilligungen oder Genehmigungen in Bezug auf Dritte, mit denen wir Geschäfte tätigen, negativ betroffen sein. So sind beispielsweise bestimmte unserer Akkreditive für Zedenten nur dann wirksam, wenn die Banken, welche die Akkreditive ausstellen, auf der vom Nationalen Verband der Versicherungsaufsichtsbehörden ("NAIC") genehmigten Liste der Banken stehen. Wenn einige oder alle emittierenden Banken im Rahmen unserer Kreditfazilitäten nicht mehr von der NAIC genehmigt werden und wir nicht in der Lage sind, sie durch von der NAIC zugelassene Banken zu ersetzen, könnte unsere Fähigkeit zur Ausstellung von Akkreditiven erheblich verringert werden, insbesondere in Situationen mit widrigen Kapital- und Kreditmarktbedingungen, in denen die Kosten für Ersatzfazilitäten erheblich erhöht oder untragbar werden können. Siehe den oben stehenden Abschnitt: "Nachteilige Bedingungen auf den Kapital- und Kreditmärkten können unsere Fähigkeit zur Liquiditätsbeschaffung und unseren Kapitalzugang wesentlich beeinträchtigen und unsere Kapitalkosten steigen lassen".
Als globales Unternehmen sehen wir uns unterschiedlichen politischen, regulatorischen, geschäftlichen und finanziellen Risiken und Herausforderungen gegenüber
Da wir global tätig sind, sehen wir uns einer Vielzahl lokaler politischer und regulatorischer, geschäftlicher sowie finanzieller Risiken und Herausforderungen gegenüber - und unsere Exponierung gegenüber solchen Risiken kann sich aufgrund unseres kürzlich erworbenen Geschäfts der XL Group erhöhen -, welche sich auf die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen, den Wert unserer Anlageportfolios, die Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Eigen- und Überschusskapitals sowie die Kreditqualität unserer Gegenparteien auswirken können.
Zu diesen Risiken gehören u. a. politische, soziale oder wirtschaftliche Instabilität in den Ländern, in denen wir tätig sind, darunter das Risiko von Verstaatlichung, Enteignung, Preiskontrollen, Kapitalkontrollen, Einschränkungen für Auslandsgeschäfte und -investitionen (wie z. B. Änderungen an dem zulässigen Umfang ausländischer Beteiligungen, was unsere Fähigkeit zur Tätigung von Geschäften in bestimmten Ländern über Gemeinschaftsunternehmen betreffen kann), Wechselkursschwankungen, Kreditrisiken unserer lokalen Darlehensgeber und Gegenparteien, mangelnder lokaler Geschäftserfahrung in bestimmten Märkten, Risiken gegenüber Zahlungsausfällen im Versicherungssektor durch Garantiefonds für Versicherte oder ähnlichen Mechanismen und in bestimmten Fällen, Risiken in Zusammenhang mit der möglichen Inkompatibilität mit ausländischen Partnern, insbesondere in Ländern, in denen wir Geschäfte über Gemeinschaftsunternehmen oder andere nicht von uns kontrollierte Gesellschaften ausführen.
Gerichtsverfahren und/oder aufsichtsrechtliche Untersuchungen, denen wir in der Vergangenheit unterzogen wurden und in Zukunft unter Umständen unterzogen werden, können unser Geschäftsbetrieb, unsere Marke, unseren Ruf, unsere Beziehungen zu Aufsichtsbehörden und/oder unser Betriebsergebnis belasten
Wir sind und waren Beklagte in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten (sowohl bei Gruppen- als auch Einzelklagen) und Beteiligte an verschiedenen aufsichtsrechtlichen Untersuchungen und Überprüfungen sowie anderen Klagen, die sich in den verschiedenen Ländern ergeben, in denen wir und unsere Tochtergesellschaften tätig sind. Siehe Anhang 31 "Rechtsstreitigkeiten" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts. Wir könnten in Zukunft an ähnlichen Verfahren beteiligt sein.
Bestimmte dieser Klagen und Untersuchungen verlangen Schadenersatzzahlungen, einschließlich Strafzahlungen, in erheblicher oder unbekannter Höhe, und bestimmte der an diesen Verfahren beteiligten Aufsichtsbehörden besitzen erheblichen Einfluss auf die Durchführung unserer Tätigkeit. Die Einführung von Gruppenklagen in Frankreich 2014 und ähnlichen Entwicklungen in anderen europäischen Ländern und auf EU-Ebene haben die mit Rechtsstreitigkeiten verbundenen Risiken und Kosten steigen lassen und dürften dies weiter tun. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht" dieses Geschäftsberichts.
Aufgrund der Art dieser Klagen und Untersuchungen können wir die möglichen Verluste nicht abschätzen bzw. die möglichen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Marke, unseren Ruf, unsere Beziehungen zu Aufsichtsbehörden und/oder unsere Finanz- und Ertragslage nicht verlässlich vorhersagen.
Das sich wandelnde und komplexe regulatorische Umfeld für Datenschutz und Datenübertragung in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken
Die Erfassung, die Übermittlung und der Schutz eines erheblichen Umfangs an Daten sind für die Durchführung unserer Tätigkeit essenziell. Die Vorschriften in diesem Bereich ändern sich in der Europäischen Union rasch, was sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken könnte, wenn wir unsere Regelungen, internen Kontrollen und unsere Strategie nicht rechtzeitig an diese Änderungen anpassen.
Die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (in ihrer aktuellen Fassung, die "DSGVO") gilt ab 25. Mai 2018. Die DSGVO hat den EU-Datenschutzrahmen erheblich verändert und insbesondere neue Beschränkungen für die Nutzung und Verarbeitung von Daten (einschließlich Profilerstellung), die Offenlegung Kunden gegenüber und ein strengeres Durchsetzungssystem eingeführt, nach dem die zuständigen Datenschutzbehörden Unternehmen, welche die EU-Vorschriften nicht einhalten, mit einer Geldstrafe von bis zu 4 % ihres weltweiten Jahresumsatzes belegen können. Trotz der Einführung globaler Richtlinien zur Datenschutz-Organisation/Governance, die zur Steuerung von mit Datenschutz verbundenen Risiken dienen sollen, besteht darüber hinaus keine Sicherheit, dass unsere bestehenden oder geplanten Regelungen, einschließlich unserer datenschutzrechtlichen konzernverbindlichen Unternehmensregeln, oder unsere bestehende oder geplante Governance-Organisation nicht angepasst oder ersetzt werden müssen, um neuen in der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen wir derzeit oder in Zukunft tätig sind, geltenden Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen.
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die von der Gruppe und ihren Drittdienstleistern erhobenen Daten nicht in Übereinstimmung mit Mitteilungen oder Verpflichtungen gegenüber betroffenen Personen, Regulierungsbehörden oder anderen Gegenparteien oder in Übereinstimmung mit der DSGVO und anderen geltenden Gesetzen verarbeitet werden. Die IT- und sonstigen Systeme der Gruppe können auch in Zukunft Hackern und unbefugten Zugriffen wie physischen oder elektronischen Angriffen, unbefugten Manipulationen oder Sicherheitsverletzungen oder anderen vorsätzlichen oder unbeabsichtigten Handlungen von Parteien innerhalb oder außerhalb der Gruppe ausgesetzt sein, die dazu führen könnten, dass sensible Daten (einschließlich Kunden- und Mitarbeiterdaten) gestohlen, verloren oder missbraucht werden. Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung konzerninterner Richtlinien, insbesondere in Bezug auf die Verschlüsselung von Daten, oder die Durchführung angemessener interner Datenerhebungs-/Verarbeitungskontrollen können ebenfalls Hacking und andere Eingriffe erleichtern und zu Verstößen gegen die DSGVO und andere geltende Gesetze führen.
Jede Nichteinhaltung der DSGVO und anderer anwendbarer Datenschutzgesetze sowie Datendiebstahl, -verlust oder -missbrauch, von denen eine Gesellschaft der Gruppe oder ein Drittdienstleister betroffen ist, kann zu erheblichen regulatorischen Sanktionen, Strafen, Verfügungen oder ähnlichen Einschränkungen, zu Rufschädigung, Entschädigungspflicht für Kunden, Kundenstreitigkeiten (einschließlich Sammelklagen und Einzelklagen) und damit zu erheblichen negativen Auswirkungen auf unser Geschäft, unsere Ertragslage und unsere Geschäftsperspektiven führen.
Was die Übermittlung von Daten an die Vereinigten Staaten betrifft, so wurde im Jahr 2015 die Safe-Harbour-Regelung der Europäischen Kommission durch den Gerichtshof der Europäischen Union für ungültig erklärt, nach der personenbezogene Informationen zu Geschäftszwecken von Unternehmen in der EU an US-amerikanische Unternehmen übermittelt werden konnten. Danach erfolgte der transatlantische Datenfluss zwischen Unternehmen weiterhin über andere Mechanismen, wie z. B. Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen und verbindliche Unternehmensregeln für Transfers innerhalb eines multinationalen Konzerns. Obschon im Juli 2016 eine neue Safe-Harbor-Regelung, der "EU-US-Datenschutzschild", eingeführt wurde, können sind Banken und (Rück-) Versicherer sich im Allgemeinen derzeit noch nicht in die Liste des EU-US-Datenschutzschilds eintragen und die AXA Gruppe nutzt daher die oben genannten Mechanismen, um personenbezogene Daten von der Gesellschaft oder ihren in der EU ansässigen Tochtergesellschaften an ihre in den USA ansässigen Bank- und (Rück-) Versicherungsgesellschaften zu übermitteln. Obwohl wir momentan damit rechnen, weiterhin diese Methoden zur Datenübermittlung in die USA verwenden zu können, besteht keine Sicherheit, dass solche Methoden nicht infrage gestellt oder von den zuständigen Behörden strenger betrachtet werden oder dass weitere Änderungen der Vorschriften nicht zu einem Anstieg unserer Rechts- und Compliance-Kosten führen oder regulatorische Sanktionen oder Schäden für Marke oder Reputation nach sich ziehen.
Darüber hinaus könnte der Brexit die Übermittlung von Daten aus dem oder in das Vereinigte Königreich erheblich beeinträchtigen, wenn keine Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union zustande kommt, deren Wirkung mit denen der Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2015 vergleichbar ist. Der Datenaustausch zwischen Unternehmen zwischen der EU und Großbritannien würde fortgesetzt, sich aber auf andere Mechanismen als vor dem Brexit stützen, wie z. B. Standardvertragsklauseln mit britischen Unternehmen und verbindliche Unternehmensregeln für Übertragungen innerhalb eines multinationalen Konzerns. Obwohl wir derzeit davon ausgehen, dass wir solche Mechanismen weiterhin nutzen können, um Daten aus dem oder in das Vereinigte Königreich zu übermitteln, gibt es keine Garantie dafür, dass diese Mechanismen von allen externen Anbietern rechtzeitig vollständig umgesetzt werden, da eine allgemeine Unsicherheit über ein mögliches Ausstiegsabkommen, Notfallpläne auf EU- und Mitgliedstaatsebene und ganz allgemein die künftigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union besteht. Es kann nicht garantiert werden, dass solche Mechanismen nicht von den zuständigen Behörden angefochten oder behindert werden oder dass der Brexit und die damit verbundenen Folgen unsere Rechts- und Compliance-Kosten nicht erhöhen, nicht zu regulatorischen Sanktionen oder Schäden an unserer Marke oder unserem Ruf führen oder anderweitig negative Auswirkungen auf die Geschäfts- und Finanzlage der Gruppe haben.
Änderungen an Steuergesetzen oder Unsicherheit über die Auslegung bestimmter Steuergesetze könnten sich nachteilig auf unser Geschäft und unsere Ertragslage auswirken
Als in mehreren Ländern tätiges globales Unternehmen unterliegen wir zahlreichen Steuersystemen und -vorschriften. Änderungen an Steuergesetzen, einschließlich den Anforderungen zur Quellensteuer des U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und der Einführung des Common Reporting Standard in einer Vielzahl von Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, könnte zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen, was wiederum die Compliance-Kosten steigen lassen würde. Während wir nach wie vor davon ausgehen, dass sich der Tax Cuts and Jobs Act von 2017 (der "US Tax Act") insgesamt positiv auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe auswirken wird, wurden kürzlich wichtige neue Vorschriften zur Auslegung und Umsetzung des US Tax Act vorgeschlagen, die sich ändern können. Wir evaluieren diese neuen Rechtsvorschriften und bewerten das Ausmaß der verschiedenen möglichen Auswirkungen.
Unsicherheiten über die Auslegung oder künftige Entwicklungen bei Steuersystemen, einschließlich der Entwicklung des amerikanischen Steuersystems nach der Verabschiedung des U.S. Tax Act, können auch unsere Steuerschuld, Kapitalrendite und Geschäftstätigkeit beeinflussen. In den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind, unterliegen wir momentan und möglicherweise in Zukunft zunehmend dem Risiko von Steuerprüfungen und -untersuchungen. Das internationale Steuerumfeld verändert sich weiterhin infolge der von der OECD, der Europäischen Union und nationalen Regierungen getroffenen Maßnahmen mit Blick auf die vermeintliche Erosion des Steueraufkommens durch internationale Steuerflucht. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit vertreten wir hinsichtlich Steuerangelegenheiten Positionen, die unserer Meinung nach richtig und angemessen sind. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass unsere Steuerpositionen auch den Einschätzungen der zuständigen Steuerbehörden entsprechen. Falls eines oder mehrere der genannten Risiken eintreten, könnten unsere Geschäftstätigkeit, Ergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten und Reputation erheblich beeinträchtigt werden.
Risiken in Bezug auf die Besitzverhältnisse der Aktien des Unternehmens
Um Kapital zur Finanzierung künftigen Wachstums oder zu Solvabilitätszwecken zu beschaffen, können wir in Zukunft Bezugsrechte, Optionsscheine oder ähnliche Wertpapiere zu Preisen unter dem Marktpreis zum jeweiligen Zeitpunkt ausgeben, was sich nachteilig auf den Marktpreis unserer Stammaktien auswirken und die Positionen bestehender Aktionäre verwässern kann.
Die Mutuelles AXA, die zwei französische Versicherungsvereine umfassen, hielten zum 31. Dezember 2018 gemeinsam 14,40 % der ausstehenden Aktien des Unternehmens und 24,16 % seiner Stimmrechte. Die Mutuelles AXA haben ihre Absicht geäußert, ihre Stimmrechte gemeinsam auszuüben und können von den Interessen anderer Aktionäre abweichende Interessen vertreten. So können die Mutuelles AXA - obschon sie nicht die Mehrheit der Stimmrechte an AXA halten - ein künftiges Übernahmeangebot für AXA, das andere Aktionäre unter Umständen attraktiv finden, ablehnen oder verhindern, was andere Aktionäre daran hindern kann, einen Gewinn aus dem Verkauf ihrer Stammaktien von AXA zu erzielen. Die Mutuelles AXA können sich zu einer Aufstockung ihrer Beteiligung an AXA oder einem Verkauf aller oder eines Teils der von ihnen gehaltenen Stammaktien zu einem künftigen Zeitpunkt entscheiden.
4.2 Interne Kontrolle und Risikomanagement
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.
Die AXA Gruppe ist global im Bereich Versicherung, Rückversicherung, Asset Management und Banking tätig. Aus diesem Grund ist sie einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, darunter Marktrisiken, Kreditrisiko, Versicherungsrisiko, operationelles Risiko und andere wesentliche Risiken, die in diesem Kapitel 4 "Risikofaktoren und Risikomanagement"(4) und in Anhang 31 "Rechtsstreitigkeiten" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts näher erläutert sind.
Zur Steuerung dieser Risiken hat die Gruppe ein umfassendes System der internen Kontrolle und des Risikomanagements eingeführt, das sicherstellen soll, dass Führungskräfte über wesentliche Risiken rechtzeitig informiert werden und diese Risiken steuern können, sodass der Konzernabschluss und andere Pflichtveröffentlichungen aktuell und präzise sind.
Zudem ist die Gruppe gemäß dem Aufsichtssystem Solvency II verpflichtet, ein effektives Governance-System zu unterhalten, das ein solides und umsichtiges Risikomanagement ermöglicht. Dieses Governance-System muss eine klare Trennung zwischen den einzelnen Verantwortlichkeiten aufweisen und der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten der Gruppe entsprechen.
Daher hat AXA (i) ein Kontrollsystem mit drei Verteidigungslinien eingeführt, wobei deren jeweilige Grenzen genau festgelegt sind, und (ii) vier Schlüsselfunktionen geschaffen.
Bei den drei Verteidigungslinien handelt es sich um folgende:
| Verantwortlichkeiten | Verantwortlicher | |||
| 1. Verteidigungslinie | Verantwortlich für Risiken des Tagesgeschäfts sowie Kontrollmanagement und Entscheidungsfindung | Geschäftsleitung und Mitarbeiter | ||
| 2. Verteidigungslinie (unabhängig von den Geschäftstätigkeiten der Gruppe) | Verantwortlich für Entwicklung, Unterstützung und Überwachung eines effektiven Risiko- und Kontrollsystems | Risk Management | Compliance | Interne Kontrolle (einschließlich interne Finanzkontrolle) |
| 3. Verteidigungslinie | Verantwortlich für die unabhängige Überprüfung der Effektivität des allgemeinen Kontrollumfelds | Interne Revision | ||
Bei den vier Schlüsselfunktionen handelt es sich um folgende:
-- Die Risikomanagement-Funktion ist für die Koordinierung der zweiten Verteidigungslinie verantwortlich und stellt sicher, dass die Risikobereitschaft unter Berücksichtigung aller Risiken festgelegt wird. Darüber hinaus ist sie zuständig für Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung des ökonomischen Kapitalmodells, welches die Grundlage für das interne Solvency-II-Modell ("internes Modell") der Gruppe bildet, für die Dokumentation des internen Modells mit ggf. nachträglich vorgenommenen Änderungen sowie die Analyse der Leistung dieses Modells und die Erstellung von zusammenfassenden Berichten darüber. Der Inhaber der Risikomanagement-Funktion einschließlich der internen Kontrollfunktion auf Gruppenebene ist der Group Chief Risk Officer und Leiter des Group Insurance Office.
-- Die Compliance-Funktion (die "Compliance-Funktion") ist für die Beratung hinsichtlich der Einhaltung von Gesetze, Regelungen und administrative Vorschriften in Bezug auf Versicherungs- und Rückversicherungsaktivitäten, Asset Management und Banking-Tätigkeiten zuständig und soll eine effektive Compliance sicherstellen. Der Leiter der Compliance-Funktion auf Gruppenebene ist der Group Chief Compliance Officer.
-- Die Interne Revision ist für die Durchführung einer Beurteilung der Angemessenheit und Effektivität des internen Kontrollsystems der Gruppe und anderer Elemente des Governance-Systems verantwortlich. Die Interne Revision muss objektiv handeln und unabhängig von den operativen Funktionen sein. Der Leiter der Internen Revision auf Gruppenebene ist der globale Leiter Interne Revision.
-- Die versicherungsmathematische Funktion, ist verantwortlich für die Überwachung der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen gemäß Solvency II (einschließlich der Sicherstellung der Angemessenheit der verwendeten Methoden und zugrunde liegenden Modellen sowie der bei der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen angewandten Annahmen), die Überprüfung der Hinlänglichkeit und Qualität der bei dieser Berechnung verwendeten Daten sowie den Vergleich der bestmöglichen Schätzungen (Best Estimates) mit Erfahrungswerten und gibt eine Einschätzung in Bezug auf das allgemeine Regelwerk für das Underwriting und die Angemessenheit von Rückversicherungsvereinbarungen ab. Der Leiter der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene ist der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene. Weitere Informationen zu der versicherungsmathematischen Funktion finden Sie in Abschnitt 4.6 "Versicherungstechnische Risiken" dieses Geschäftsberichts.(5)
Die Leiter von Schlüsselfunktionen haben direkten Zugang zum Board of Directors.
Der Chief Executive Officer der Gruppe, der Chief Financial Officer der Gruppe und der Group General Secretary, die gemäß Solvency II als die die Gruppe "tatsächlich leitenden Personen" (dirigeants effectifs) gelten, und die Leiter der Schlüsselfunktionen müssen sowohl bei ihrer Ernennung als auch während ihrer Amtszeit die Anforderungen an die fachliche Qualifikation ("fit") und die persönliche Zuverlässigkeit ("proper") wie in der internen Richtlinie der Gruppe festgelegt erfüllen, die im Einklang mit den Anforderungen des Aufsichtssystems Solvency II eingeführt wurde. Folgende Voraussetzungen gelten:
-- Geeignete Kompetenzen und Fähigkeiten, unter Berücksichtigung beruflicher Qualifikationen, Ausbildung, Kompetenz und einschlägiger Erfahrung, einschließlich Verständnis der regulatorischen Anforderungen für solides und umsichtiges Management ("fit")
-- Persönliche Eigenschaften, unter Berücksichtigung von Reputation, finanzieller Solidität und persönlichen Merkmale wie Integrität und Transparenz ("proper")
Darüber hinaus müssen die Ernennungen für eine dieser Positionen der französischen Autorité de contrôle prudentiel et de résolution ("ACPR") im Rahmen eines formalen Prozesses gemeldet werden, wobei ein detaillierter Fragebogen zu der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit einer solchen Person sowie detaillierte Hintergrundinformationen einzureichen sind.
Governance- und Risikomanagement-Organisation
Governance

| EN | DE |
| Board of Directors and its Specialized Committees (Audit Committee, Finance Committee, Compensation & Governance Committee) | Das Board of Directors und seine themenspezifische Ausschüsse (Audit Committee, Finance Committee und Compensation & Governance Committee) |
| CHIEF EXECUTIVE OFFICER | CHIEF EXECUTIVE OFFICER |
| MANAGEMENT COMMITTEE | MANAGEMENT COMMITTEE |
| AUDIT RISK AND COMPLIANCE COMMITTEE (ARCC) | AUDIT RISK AND COMPLIANCE COMMITTEE (ARCC) |
| Operational Risk & Compliance Committee | Operational Risk & Compliance Committee |
| Financial Risk Committee | Financial Risk Committee |
| Solvency II Committee | Solvency II Committee |
| Operational risk, including compliance risk and other material risks (strategic, reputation, emerging) | Operationelles Risiko, einschließlich Compliance-Risiko und sonstige wesentliche Risiken (Strategie- und Reputationsrisiken sowie Emerging Risks) |
| Market, credit, liquidity risks | Markt-, Kredit-, Liquiditätsrisiken |
| Solvency II framework and systemic risk | Rahmenvereinbarung Solvency II und systemisches Risiko |
Board of Directors
Das Board of Directors ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass innerhalb der gesamten Gruppe ein geeignetes und effektives System der internen Kontrolle und des Risikomanagements vorhanden ist. In diesem Zusammenhang kann es nach eigenem Ermessen Kontrollen und Überprüfungen durchführen.
Das Board of Directors hat drei Ausschüsse geschaffen, die es bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen: ein Audit Committee, ein Finance Committee und ein Compensation & Governance Committee. Sämtliche Ausschüsse des BoD sind ein wichtiges Element des allgemeinen Rahmens der internen Kontrolle der Gruppe und spielen eine wichtige Rolle bei der Überprüfung von Themen in Bezug auf die interne Kontrolle und das Risikomanagement.
Weitere Informationen zu der Zusammensetzung und den Aufgaben des Board of Directors und seiner Ausschüsse finden Sie in Abschnitt 3.1 "Corporate-Governance-Struktur" dieses Geschäftsberichts.(6)
Audit Committee
Das Audit Committee (i) prüft die internen Kontrollsysteme und -verfahren der Gruppe für das Risikomanagement, um angemessene Sicherheit in Bezug auf deren Effektivität und einheitliche Anwendung zu erlangen, und (ii) überwacht die relevanten Risiken und Sensitivitäten der Gruppe (sowohl Versicherungs- als auch operationelle Risiken), die Ergebnisse der durchgeführten Risikobeurteilungen und die von der Geschäftsleitung durchgeführten Schritte zur Überwachung der Konformität dieser Risiken mit der von der Gruppe festgelegten Risikobereitschaft.
Der Zuständigkeitsbereich des Audit Committee ist in der Geschäftsordnung des Audit Committee dargelegt, die von dem Board of Directors genehmigt wird und auf www.axa.com abrufbar ist.
Finance Committee
Das Finance Committee überprüft sämtliche Themen mit Bezug zum Finanzmanagement der Gruppe und insbesondere die Richtlinien für die Steuerung finanzieller Risiken (einschließlich die Steuerung des Fremdwährungs- und Zinsrisikos), Themen mit Bezug zur Liquiditätslage und Finanzierungssituation der Gruppe, zu ihrem Kapital und ihrer Solvabilität.
Das Finance Committee prüft die Auswirkungen der wesentlichen Leitlinien und Beschränkungen der Regelungen zu Asset-Liability-Management auf Kapital und Solvabilität auf Gruppenebene und überprüft das von der Geschäftsleitung entwickelte Regelwerk zur Risikobereitschaft für finanzielle, versicherungstechnische und operationelle Risiken.
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung beaufsichtigt die Umsetzung des internen Kontrollsystems und prüft das Vorhandensein und die Angemessenheit interner Kontrolle sowie von Systemen zur Überwachung des Risikomanagements innerhalb der Gruppe.
Weitere Informationen über die Geschäftsleitung finden Sie in Abschnitt 3.1 "Corporate-Governance-Struktur" dieses Geschäftsberichts.(1)
Audit Risk and Compliance Committee (ARCC)
Das Audit Risk and Compliance Committee ("ARCC") wurde 2016 von dem Chief Executive Officer mit Blick auf eine Stärkung der allgemeinen Risikomanagement-Governance der Gruppe geschaffen und steht unter dem Vorsitz des Group General Counsel. Sein Zweck ist es, sämtliche für die Gruppe relevanten Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Themen zu überprüfen.
Der Aufgabenbereich des ARCC erstreckt sich über den gesamten Geschäftsbetrieb der Gruppe und umfasst Folgendes:
-- Die allgemeine Risikobereitschaft der Gruppe, wesentliche Überschreitungen von Risikogrenzen und vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen, den Risikorahmen von AXA sowie vorgeschlagene Maßnahmenpläne zur Reduzierung oder anderweitigen Änderung der wesentlichen Risikopositionen der Gruppe, wenn diese bestimmte Grenzen überschreiten
-- Die Standards und Limiten der Gruppen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit der festgelegten Risikobereitschaft der Gruppe stehen
-- Die Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, "ORSA") und die übrigen Solvency-II-Berichte (Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe, regelmäßiger Aufsichtsbericht der Gruppe, Berichte der Leiter versicherungsmathematischer Funktionen)
-- Die systemische Dokumentation (Plan zur Steuerung systemischer Risiken, Plan zur Steuerung des Liquiditätsrisikos, Wiederherstellungsplan)
-- Die wichtigsten von der Internen Revision festgestellten Ergebnisse
-- Die Compliance-Standards der Gruppe
Das ARCC erstattet dem Management Committee regelmäßig Bericht. Darüber hinaus überprüft und bespricht das ARCC die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte für das Audit Committee und das Finance Committee, um sicherzustellen, dass diese Tagesordnungen die geeigneten Punkte umfassen.
Die folgenden an das ARCC berichtenden Risikoausschüsse der Gruppe decken die wichtigsten Risikokategorien ab:
-- Für finanzielle Risiken: Das Finance Risk Committee der Gruppe steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Financial Officer und des Group Chief Risk Officer. Dieser Ausschuss legt die ALM-Regelungen der Gruppe fest und stellt sicher, dass die Risiken der Gruppe innerhalb der Risikogrenzen der Gruppe liegen.
-- Für operationelle und sonstige wesentliche Risiken (Strategie- und Reputationsrisiken sowie Emerging Risks) und interne Kontrolle: Das Operational Audit Risk & Compliance Committee steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Risk Officer und des Group Chief Operating Officer.
Versicherungstechnische Risiken werden auf Ebene des ARCC der Gruppe direkt gesteuert und überwacht.
Das Solvency II Committee unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Risk Officer und des Group Chief Financial Officer ist verantwortlich für (i) die Steuerung des allgemeinen Solvency-II-Rahmens der AXA Gruppe, (ii) die Umsetzung der Governance und Überprüfung des internen Modells und (iii) die Überprüfung der Entwicklungen in Zusammenhang mit Solvency II. Das Solvency II Committee ist auch für die Überwachung der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf das systemische Risiko zuständig.
Die Risikoausschüsse der Gruppe werden von lokalen Risikoausschüssen unterstützt, um Einheitlichkeit bei der Umsetzung des ERM-Rahmens (Enterprise Risk Management) sicherzustellen.
Organisation des Risikomanagements und der internen Kontrolle
Das aus drei Verteidigungslinien bestehende Kontrollsystem ist so konzipiert, dass die Risiken, denen die AXA Gruppe unter Umständen ausgesetzt ist, auf systematische Art und Weise identifiziert, bewertet, gesteuert und kontrolliert werden.
Erste Verteidigungslinie: Geschäftsleitung und Mitarbeiter
Geschäftsleitung und Mitarbeiter sind insbesondere verantwortlich für (i) die Schaffung und Beibehaltung eines effektiven Kontrollumfeldes, (ii) die Identifizierung und Steuerung der den Produkten, Dienstleistungen und Aktivitäten in ihrem Aufgabenbereich inhärenten Risiken und (iii) Entwicklung, Umsetzung, Pflege, Überwachung und Bewertung von Prozessen sowie Berichterstattung in Bezug auf das interne Kontrollsystem der Gruppe im Einklang mit der Risikostrategie und den vom Board of Directors genehmigten Regelungen zur internen Kontrolle.
Zweite Verteidigungslinie: Group Risk Management, einschließlich Group Internal Control und Group Compliance
Group Risk Management ("GRM")
Die Funktion GRM wird vom Group Chief Risk Officer geleitet, der an den Chief Executive Officer berichtet.
Die Aufgabe von GRM ist die Identifizierung, Quantifizierung und Steuerung der wesentlichen Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist. Zu diesem Zweck entwickelt und verwendet GRM eine Reihe von Risikomessungen sowie Überwachungsinstrumente und -methoden, u. a. ein standardisiertes Verfahren und Regelwerk zur stochastischen Modellierung (mit Hilfe des internen Modells), einschließlich der gemäß Solvency II erforderlichen ORSA.
Falls nötig leitet diese Funktion die Umsetzung von Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gruppe ein und trägt dazu bei, die Solvabilitätslage zu überwachen sowie die Volatilität der Erträge der Gruppe durch besseres Verständnis der eingegangen Risiken und Optimierung der Kapitalallokation zu verbessern.
Als fester Bestandteil aller Geschäftsprozesse der Gruppe ist GRM auch verantwortlich für die Definition und Umsetzung des ERM-Rahmens innerhalb der AXA-Gruppe.
Der ERM-Rahmen beruht auf folgenden fünf Säulen, die in eine starke Risikokultur eingebettet sind.

| EN | DE |
| The Five Pillars of Risk Management at AXA | Die fünf Säulen des Risikomanagements von AXA |
| Risk Management independence & comprehensiveness | Unabhängigkeit und Umfang des Risikomanagements |
| Common Risk Appetite | Gemeinsames Regelwerk |
| Framework | zur Risikobereitschaft |
| Systematic 2nd Opinion & Challenge | Systematische zweite Meinung und Prüfung |
| Extensive use of Internal Model based on a robust economic capital metric | Weitreichende Verwendung des internen Modells basierend auf robuster Messung des ökonomischen Kapitals |
| Proactive Risk Management | Proaktives Risikomanagement |
1. Unabhängigkeit und Umfang des Risikomanagements: Chief Risk Officers sind unabhängig von Operations (erste Verteidigungslinie) und der Internen Revision (dritte Verteidigungslinie). Die Abteilung GRM bildet gemeinsam mit Compliance und interner Kontrolle die zweite Verteidigungslinie, deren Ziel die Entwicklung, Koordinierung und Überwachung eines einheitlichen Risikorahmens in der gesamten Gruppe ist.
2. Gemeinsames Regelwerk zur Risikobereitschaft: Chief Risk Officers sind dafür verantwortlich, dass die oberste Geschäftsleitung die Risiken, denen sich die entsprechende Gesellschaft oder Geschäftseinheit gegenübersieht, prüft und genehmigt, die Folgen einer nachteiligen Entwicklung solcher Risiken versteht und Maßnahmenpläne verfügt, die im Falle von ungünstigen Entwicklungen umgesetzt werden können.
3. Systematische zweite Meinung zu zentralen Prozessen: Chief Risk Officers geben eine systematische und unabhängige zweite Meinung zu Anlagen, ALM und Rücklagen, Genehmigungsprozessen für Produkte und Rückversicherung ab und prüfen operationelle Risiken und strategische Pläne.
4. Weitreichende Verwendung des internen Modells basierend auf einer robusten Messung des ökonomischen Kapitals: Das interne Modell soll ein konkretes und wirksames Tool zur Kontrolle und Messung der meisten Risiken in Einklang mit der Rahmenvereinbarung Solvency II bieten. Das interne Modell ist als einheitliches und umfassendes Risikomanagement-Tool konzipiert, das auch einen wichtigen Bestandteil des Kapitalmanagement- und Planungsprozesses darstellt.
5. Proaktives Risikomanagement: Chief Risk Officers sind für die frühzeitige Erkennung von Risiken verantwortlich. Dies wird durch die Überprüfung des entsprechenden Bereichs, mit dem die Chief Risk Officers in stetigem Austausch stehen, sichergestellt und durch den Rahmen zur Steuerung von Emerging Risks der AXA Gruppe unterstützt.
GRM überwacht, unterstützt von den lokalen Risikomanagement-Teams, die Einhaltung des ERM durch die operativen Gesellschaften. Die Funktion koordiniert das Risikomanagement der Gruppe, steuert die lokalen Risikomanagement-Teams und bemüht sich um eine Förderung der Risikokultur innerhalb der gesamten Gruppe.
Die Risikomanagement-Funktion auf Gruppenebene wurde seit dem 1. Dezember 2017 mit der Entscheidung, ein Group Insurance Office ("GIO") zu schaffen, das dem Group Chief Risk Officer unterstellt ist und Experten aus den Bereichen Life & Savings, Health & Protection und Property & Casualty vereint, die für die Förderung der technischen Exzellenz und die Einhaltung der Versicherungsrichtlinien und -standards der Gruppe zuständig sind, weiter gestärkt. Darüber hinaus berichtet die Rückversicherungsstruktur, die für die Bereiche Property & Casualty und Life & Savings sowie die Rückversicherung im Bereich Health & Protection (AXA Global Re) zuständig ist, ebenfalls an den Group Chief Risk Officer. Ihr Hauptauftrag besteht darin, durch die Zentralisierung des Rückversicherungseinkaufs der Gruppe zum Schutz der Gruppe beizutragen. Weitere Informationen zur Rückversicherungsstrategie finden Sie in Abschnitt 4.6 "Versicherungstechnische Risiken" dieses Geschäftsberichts.(1)
Group Compliance
Die Funktion Group Compliance ist dafür zuständig, die Geschäftsleitung und das Board of Directors in Bezug auf geltende Gesetze, Regelungen und administrative Vorschriften im Compliance-Bereich zu beraten sowie in Bezug auf die Auswirkungen von erheblichen Veränderungen des für die Tätigkeiten der AXA Gruppe geltenden rechtlichen und regulatorischen Rahmens. Group Compliance stellt Fachwissen, Beratung und Unterstützung für die verschiedenen Gesellschaften des Unternehmens zur Verfügung, um wichtige Compliance-Angelegenheiten zu beurteilen, die wesentlichen Compliance-Risiken zu analysieren und trägt zur Entwicklung von Lösungen zur Minderung der Risiken der Gruppe bei. Group Compliance leitet eine Vielzahl von Compliance-Angelegenheiten, darunter (i) Angelegenheiten im Bereich Finanzkriminalität (dazu zählen Programme zur Bekämpfung von Korruption, Bestechung und Geldwäsche sowie die Beachtung internationaler Sanktionen/Embargos), (ii) Datenschutz, (iii) Compliance & Ethik und (iv) die Überwachung von sonstigen wesentlichen Compliance- und regulatorischen Risiken und (v) regelmäßige Berichterstattung zu wichtigen Compliance- und regulatorischen Angelegenheiten an die Geschäftsleitung, das Board und Aufsichtsbehörden.
Der Group Chief Compliance Officer berichtet an den Group Deputy Chief Executive Officer & Group General Secretary.
Die Compliance-Aktivitäten der Gruppe sind in einer Reihe von Standards und Richtlinien festgehalten, welche die Mindestanforderungen an die Gesellschaften und ihre Compliance-Funktionen festlegen.
Das Compliance-Kapitel der Group Standards enthält Standards und Richtlinien zu wesentlichen Risikobereichen mit Auswirkungen auf Compliance-Aktivitäten und legt die Kontroll- und Überwachungsprinzipien der höchsten Ebene fest, zu deren Einhaltung die Gesellschaften verpflichtet sind. Die Einhaltung der Standards und Richtlinien (z. B. zu Geldwäschebekämpfung, Sanktionen, Bestechungsbekämpfung usw.) ist obligatorisch.
Group Compliance führt eine jährliche Bewertung der Compliance-Risiken durch, in deren Rahmen Gesellschaften die für sie am relevantesten Compliance-Risiken identifizieren müssen. Auf Grundlage dieser Bewertung wird ein jährlicher Compliance-Plan für das kommende Jahr erstellt.
Group Compliance hat eine Reihe von Überwachungsprozessen eingeführt. Dazu zählt u. a. das Compliance Support and Development Program (CSDP), ein fortlaufendes Programm, in dessen Rahmen Group Compliance strukturierte Compliance-Prüfungen bei Gesellschaften der AXA Gruppe weltweit durchführt. Hauptziel dieser Prüfungen ist es, die Einhaltung der Standards und Richtlinien der Gruppe zu bewerten, Maßnahmenpläne zur Prozessverbesserung zu erarbeiten, fundierte Beratung zu leisten und den Reifegrad der Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften der Gruppe zu bemessen. Dieses Programm wurde 2009 unter Verwendung eines risikobasierten Ansatzes eingeführt.
Group Compliance berichtet dem Group Audit Risk & Compliance Committee, dem Audit Committee und dem Board of Directors (falls erforderlich) regelmäßig über wichtige Compliance-Angelegenheiten. Dazu zählen wesentliche regulatorische Änderungen mit Compliance-Auswirkungen, Ergebnisse der Beurteilung der Compliance-Risiken sowie sonstige wichtige Themen, die eskaliert werden müssen.
Group Internal Control
Um das Kontrollumfeld weiter zu stärken, hat die AXA Gruppe im Jahr 2017 eine zentrale interne Kontrollfunktion innerhalb der zweiten Verteidigungslinie eingerichtet, die vom operativen Geschäft unabhängig ist. Der Leiter Group Internal Control berichtet an den Leiter Group Operational Risk and Internal Control. Group Internal Control ist verantwortlich für die Entwicklung einer einheitlichen Methodik und eines einheitlichen Rahmens für die interne Kontrolle sowie für die Überwachung ihrer Umsetzung in den Tochtergesellschaften der AXA Gruppe. Weitere Informationen zur internen Kontrolle auf lokaler Ebene finden Sie im Abschnitt "Risikomanagement und interne Kontrolle auf lokaler Ebene" weiter unten.
Das interne Kontrollsystem der AXA Gruppe:
-- basiert auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und berücksichtigt die Art, den Umfang und die Komplexität der Tätigkeiten der Gesellschaften,
-- steht in Einklang mit dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework",
-- ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements und bietet der Geschäftsleitung somit einen Einblick in das Risiko- und Kontrollumfeld,
-- wird durch den Group Internal Control Standard und die Group Solvency II Internal Control Policy untermauert, die vom Audit Committee und dem Board of Directors der AXA SA im Dezember 2017 genehmigt wurden,
-- umfasst die Funktion Internal Financial Control, die seit 2010 besteht, um eine angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der internen Kontrollen für die Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, "ICOFR") zu gewährleisten, und die 2014 auf Solvency II ausgedehnt wurde, um zum Validierungsprozess des internen Modells beizutragen. Weitere Informationen zu Internal Financial Control finden Sie weiter unten in den Abschnitten "Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren" und "Überprüfung des internen Modells".
Group Internal Control berichtet regelmäßig an das Audit, Risk & Compliance Committee vorgelegt.
Dritte Verteidigungslinie: Interne Revision der Gruppe (Group Internal Audit)
Die Interne Revision auf Gruppenebene liefert dem Audit Committee und dem Management Committee der Gruppe eine unabhängige und objektive Bestätigung der Effektivität des internen Kontrollumfelds in der gesamten Gruppe.
Der globale Leiter Interne Revision berichtet dem Vorsitzenden des Audit Committee der AXA Gruppe, wobei eine administrative Berichtslinie zum Chief Executive Officer der Gruppe besteht.
Alle Teams der Internen Revision innerhalb der Gruppe berichten dem globalen Leiter Interne Revision, wobei gleichzeitig eine direkte und uneingeschränkte Berichtslinie zu ihrem jeweiligen Vorsitzenden des Audit Committee und eine administrative Berichtslinie innerhalb ihrer lokalen Managementstruktur besteht.
Die Aufgabe der Internen Revision der Gruppe besteht darin, das Board of Directors und die Geschäftsleitung beim Schutz des Vermögens, der Reputation und der Zukunftsfähigkeit der Organisation zu unterstützen, indem sie unabhängige und objektive Bestätigungen liefert, welche Mehrwert bieten und die Geschäftsprozesse der Organisation verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erfüllung ihrer Ziele, indem sie einen systematischen, disziplinierten Ansatz zur Prüfung der Geschäftsleitung und der Bewertung der Effektivität von Risikomanagement sowie Kontroll- und Governance-Prozessen bereitstellt.
Die interne Revision der Gruppe legt unter Berücksichtigung des Prüfzyklus einen jährlichen Arbeitsplan fest, der auf einer Beurteilung der inhärenten Risiken und der Angemessenheit von Kontrollen beruht. Der Plan wird überprüft und seine Wirksamkeit durch das Group Audit Committee formal überwacht.
Über den Prüfzyklus hinweg sollen sämtliche für jede Gesellschaft zutreffenden Kategorien des gemeinsamen Prüfungsumfangs geprüft werden. Sämtliche identifizierten Ausnahmen müssen dem Audit Committee zur Ratifizierung vorgelegt werden.
Bei Abschluss jedes Prüfungsauftrags erhält die jeweilige Geschäftsleitung einen entsprechenden Bericht. Die Ergebnisse der Prüfungen und der Fortschritt bei der Lösung von im Rahmen dieser Prüfungen festgestellten Problemen werden dem entsprechenden Audit Committee und Executive Management Committee regelmäßig vorgelegt.
Risikomanagement und interne Kontrolle auf lokaler Ebene
Governance: Die Governance-Standards der Gruppe sehen unter anderem die Schaffung eines Audit Committee durch die Verwaltungsorgane der wichtigsten Tochtergesellschaften von AXA vor. Die Audit Committees nehmen eine wichtige Rolle ein bei der Überprüfung von Finanzergebnissen und anderen von der Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaften erstellten Finanzinformationen, Finanzberichterstattungs- und Kontrollprozessen, wesentlichen Bilanzierungsgrundsätzen, speziellen Bilanzierungsthemen, wesentlichen Risiken und Systemen der internen Kontrolle sowie von Betrug und ähnlichen Angelegenheiten.
Darüber hinaus hat die Gruppe Standards festgelegt, die für AXA SA und Unternehmen (einschließlich Joint Ventures) gelten, bei denen AXA über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder eine Minderheitsbeteiligung besitzt, aber die Kontrolle anderweitig, z. B. über das Management, ausübt. Sie sind, sofern nicht anders angegeben, für alle betroffenen Konzernunternehmen verbindlich. Die Standards konzentrieren sich auf kritische Anforderungen und sind Teil eines umfassenden Risikomanagements, das der Gruppe ein klares Verständnis der Risiken sowohl lokal als auch konzernweit ermöglicht.
Chief Executive Officers müssen gegenüber dem Chief Executive Officer der Gruppe jährlich nachweisen, dass die unter ihrer Verantwortung stehenden Gesellschaften die Standards der Gruppe einhalten. Die BoD der einzelnen Gesellschaften müssen formell über die jährlichen Zertifizierungen informiert werden, zusammen mit allen wesentlichen Verstößen, Bereichen der Nichteinhaltung und entsprechenden Minderungsplänen, um den Fortschritt der Abhilfemaßnahmen zu überwachen.
Risikomanagement: Das Risikomanagement ist gemäß den Standards und Richtlinien von GRM auch eine lokale Aufgabe. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der lokalen Risikomanagement-Teams werden gemeinsam von den Executive Committees der lokalen Gesellschaften und dem Chief Risk Officer der Gruppe überprüft, um die Abstimmung von zentralen und lokalen Interessen zu gewährleisten.
Die grundlegenden Aufgaben der lokalen Risikomanagement-Teams sind folgende:
-- Lokale Koordinierung der zweiten Verteidigungslinie (die u. a. die Bereiche Compliance, Interne Kontrolle und Sicherheit abdeckt) durch ein spezielles Governance-System
-- Sicherstellung, dass die Risikobereitschaft unter Berücksichtigung aller Risiken im Einklang mit der Risikobereitschaft der Gruppe festgelegt wird und verbesserte Berichterstattungsprozesse sowie Risikogrenzen und Entscheidungsprozesse enthält
-- Bereitstellung einer zweiten Einschätzung zu zentralen Prozessen, wie der Definition von Merkmalen für neue Produkte vor deren Einführung, Rückstellungen, ALM-Studien und Asset Allocation sowie Rückversicherungsstrategien
-- In Bezug auf das interne Modell sind lokale Risikomanagement-Teams für die Überprüfung des lokalen Risikoprofils sowie für Umsetzung, Prüfung und Validierung des internen Modells zuständig.
Lokale Chief Risk Officers stehen den lokalen Risikomanagement-Teams innerhalb jeder operativen Gesellschaft vor und berichten sowohl an ihren lokalen Chief Executive Officer als auch an den Group Chief Risk Officer. Sie sind unabhängig von Operations und Abteilungen der Internen Revision. Lokale Chief Risk Officers berichten dem lokalen Board of Directors (oder einem Unterausschuss) regelmäßig über Angelegenheiten in Bezug auf das Risikomanagement.
Ihre Teams sind verantwortlich für die Kontrolle und Steuerung von Risiken im Rahmen der Richtlinien und Grenzen der Gruppe und für die Validierung von Anlage- oder Underwriting-Entscheidungen mit Hilfe lokaler Risk Committees. Der Group Chief Risk Officer übt den Vorsitz über die vierteljährlich stattfinden Sitzungen der Chief Risk Officers aus, an denen die Chief Risk Officers der wichtigsten Tochtergesellschaften von AXA teilnehmen. Daneben findet monatlich eine Telefonkonferenz statt.
Interne Kontrolle: Die interne Kontrolle ist eine lokale Aufgabe in Übereinstimmung mit den internen Kontrollstandards und -richtlinien. Gesellschaften sind dazu angehalten:
-- ihre Kontrollen und Kontrollverfahren zu definieren und zu dokumentieren, die alle wichtigen Risiken und Prozesse abdecken (Verantwortung der ersten Verteidigungslinie),
-- die Wirksamkeit der Kontrollumgebung regelmäßig zu überprüfen und in Frage zu stellen (Verantwortung der zweiten Verteidigungslinie),
-- eine umfassende Überwachung und Berichterstattung über interne Kontrollmängel auf oberster Ebene der Organisation durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese in angemessener und rechtzeitiger Weise behoben werden.
Lokale Leiter interne Kontrolle (oder gleichwertig) sind unabhängig vom operativen Geschäft und berichten vorzugsweise an ihren lokalen Chief Risk Officer. Lokale Leiter Interne Kontrolle (oder gleichwertig) berichten dem lokalen Executive Committee (oder ein Unterausschuss) regelmäßig über Angelegenheiten in Bezug auf die Interne Kontrolle.
Compliance: Von den lokalen Compliance-Funktionen wird erwartet, dass sie ein jährliches Compliance Risk Assessment durchführen, um die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Auf Grundlage der Beurteilung der Compliance-Risiken muss zum Ende jedes Jahres ein jährlicher Compliance-Plan für das kommende Jahr erstellt werden. Auf Grundlage der Beurteilung der Compliance-Risiken muss zum Ende jedes Jahres ein jährlicher Compliance-Plan für das kommende Jahr erstellt werden. Die lokale Compliance-Funktion muss der lokalen Geschäftsleitung und dem lokalen Audit Committee (oder ähnlichem Organ) direkt über wichtige Compliance-Angelegenheiten berichten, darunter wesentliche Compliance-Risiken, weitreichende regulatorische Veränderungen mit Compliance-Auswirkungen, den jährlichen Compliance-Plan, ausstehende Maßnahmenpunkte des Compliance Support and Development Program sowie sonstige wichtige Themen, die eskaliert werden müssen.
Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren
Aufgabenbereich
Die Abteilung PBRC innerhalb der Finanzabteilung der Gruppe ist verantwortlich für Konsolidierung, Berichterstattung für die Geschäftsleitung sowie versicherungsmathematische Kennzahlen und die ökonomische Bilanz. Die Aufgaben werden in Bezug auf periodische Bilanzaufstellungen, Prognosen und die Ausarbeitung strategischer Pläne durchgeführt. PBRC arbeitet mit lokalen PBR-Einheiten innerhalb der Finanzabteilungen von Tochtergesellschaften der Gruppe zusammen.
Die lokalen PBR-Einheiten sind verantwortlich für die Berechnung ihres jeweiligen Beitrags zum Konzernabschluss der Gruppe.
Die Aufgabe von PBRC umfasst die folgenden Haupttätigkeiten:
-- Entwicklung von Rechnungslegungs- und Berichtsstandards
-- Verwaltung von Prozessanweisungen gemeinsam mit den Tochtergesellschaften für die verschiedenen Prüfungstätigkeiten
-- Verwaltung der Systeme der Gruppe zur finanziellen Konsolidierung und zur Berichterstattung
-- Erstellung des Konzernabschlusses gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) und Analyse wichtiger Performance-Kennzahlen
-- Entwicklung und Verwendung von Tools zur Management-Kontrolle
-- Steuerung und Konsolidierung der Prozesse des European Embedded Value (EEV) und der anrechenbaren Eigenmittel, verbundener versicherungsmathematischer Indikatoren und der ökonomischen Bilanz
-- Koordinierung der Erstellung des bei der AMF eingereichten Geschäftsberichts der Gruppe
-- Koordinierung der Erstellung von bei der ACPR eingereichten Berichte in Zusammenhang mit Solvency II
-- Austausch mit dem Abschlussprüfer und, falls erforderlich, inhaltliche Beiträge zu Sitzungen des Audit Committee
-- Förderung der Konvergenz zwischen Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozessen, Systemen und Organisationen in Bezug auf Versicherungsaktivitäten in Europa
PBRC hat eine Reihe von Richtlinien und Verfahren definiert und umgesetzt, um sicherzustellen, dass der Konsolidierungsprozess eine zeitnahe und präzise Erstellung des Konzernabschluss ermöglicht. Dieser Konsolidierungsprozess basiert auf Folgendem:
Definition von Standards und Verwendung eines zentralisierten Informationssystems
Rechnungslegungsstandards der Gruppe, die im Einklang mit Rechnungslegungs- und regulatorischen Grundsätzen stehen, sind im "AXA Group Accounting Manual" dargelegt und werden regelmäßig von Experten von PBRC aktualisiert. Diese Richtlinien werden dem Abschlussprüfer von AXA zur Überprüfung vorgelegt, bevor sie den Tochtergesellschaften von AXA zur Verfügung gestellt werden.
Die Konsolidierungs- und Berichterstattungsprozesse des Konzerns basieren auf dem zentralen Informationssystem "Magnitude". Dieses Tool wird von einem speziellen Team gepflegt. Dieses System wird auch zur Bereitstellung von Informationen an die Geschäftsleitung und die Erstellung der ökonomischen Bilanz verwendet. Der Prozess, gemäß dem diese zur Management-Kontrolle erforderlichen Informationen und die ökonomische Bilanz erstellt und validiert werden, entspricht dem bei der Erstellung von konsolidierten Finanzinformationen verwendeten Prozess.
Mechanismen der operativen Kontrolle
Auf Ebene der einzelnen Gesellschaften sind Tochtergesellschaften von AXA verantwortlich für die Erfassung und Kontrolle von Bilanz- und Finanzdaten, die mit dem AXA Group Accounting Manual übereinstimmen und Konsolidierungsregeln gemäß den Rechnungslegungsstandards IFRS entsprechen. In diesem Zusammenhang bestätigt der Chief Financial Officer jeder Gesellschaft die konsolidierten Zahlen und deren Übereinstimmung mit dem AXA Group Accounting Manual und allen Anweisungen in allen erstellen Rahmenwerken (IFRS, Embedded Value, versicherungsmathematische Kennzahlen und ökonomische Bilanz) innerhalb des Programms der internen Finanzkontrolle.
Auf PBRC-Ebene werden von Gesellschaften gemeldete Bilanz-, Finanz- und ökonomische Informationen von Teams analysiert, die im ständigen Austausch mit den Tochtergesellschaften stehen. Insbesondere prüfen diese Teams die Einhaltung des AXA Group Accounting Manual und der versicherungsmathematischen Standards der Gruppe.
Interne Kontrolle für die Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, "ICOFR")
Die ICOFR der AXA Gruppe ist ein unter Aufsicht der Chief Financial Officer der Gruppe entwickelter Prozess, der angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses gewährleisten soll.
In diesem Zusammenhang hat die Gruppe hat ein umfassendes, von Group Risk Management geleitetes Programm namens Internal Financial Control ("IFC") eingeführt, das sicherstellen soll, dass der Chief Executive Officer der Gruppe über ausreichende Nachweise verfügt, um die Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres bestätigen zu können.
Das IFC-Programm basiert auf dem IFC-Standard der Gruppe, einem auf dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework" basierenden Standard der internen Kontrolle und Governance. Sein Ziel ist es, die Einheitlichkeit und Qualität der Finanzberichterstattung der AXA Gruppe sicherzustellen und ein allgemeines Regelwerk für das jährliche IFC-Programm bereitzustellen, das Geltungsbereich und Governance festlegt.
Die im IFC-Geltungsbereich befindlichen Gesellschaften dokumentieren ihren wichtigsten Prozesse und wesentliche Kontrollen sowie die Begründung für die Vorgehensweise bei der angemessenen Reduzierung des verbundenen Risikos von erheblichen Falschdarstellungen durch Fehler oder Missbrauch. Dies geschieht unter der Aufsicht des Chief Financial Officer, der Sponsor des IFC-Programms ist. Die unabhängige Funktion Internal Financial Control, die bei den meisten Gesellschaften im Risikomanagement verankert ist, ist dafür verantwortlich, die Gestaltung und die operative Wirksamkeit dieser Schlüsselkontrollen zu testen und sicherzustellen, dass festgestellte Kontrollmängel behoben werden.
An jedem Jahresende müssen die betroffenen Gesellschaften eine Bewertung ihrer ICOFR im Rahmen eines internen Zertifizierungsprozesses durchführen, der eine formelle Abnahme durch die Prozessverantwortlichen sowie einen Management-Bericht des Chief Financial Officer oder des Chief Risk Officer der Gesellschaft beinhaltet, in welchem sie ihre abschließende Einschätzung zur Effektivität der ICOFR der Gesellschaft darlegen.
Offenlegungskontrollen und -verfahren
Die Gruppe hat einen formalen Prozess der internen Prüfung und Freigabe eingeführt, nach dem sämtliche Mitglieder des Management Committee, Chief Financial Officers und bestimmte andere ranghohe Führungskräfte bestimmte im Referenzdokument von AXA enthaltene Angelegenheiten bestätigen müssen.
Dieser Prozess basiert auf den folgenden vier Säulen:
1. Der Chief Financial Officer gibt Bestätigungen frei, die von allen lokalen Chief Financial Officers gemeinsam mit den erforderlichen Finanzberichterstattungs- und Konsolidierungsinformationen der Tochtergesellschaft bei PBRC eingereicht werden müssen.
2. IFC-Berichte für die Geschäftsleitung müssen von dem Chief Financial Officer oder einer anderen ranghohen Führungskraft einer Gesellschaft im Geltungsbereich im Rahmen des IFC-Programms mit Bezug auf die ICOFR eingereicht werden.
3. Bestätigungen der Offenlegungskontrollen und -verfahren müssen von Mitgliedern des Management Committee von AXA, Chief Financial Officers und bestimmten anderen ranghohen Führungskräften eingereicht werden. Im Rahmen dessen müssen sämtliche dieser Führungskräfte das Referenzdokument der Gruppe überprüfen und formal (i) die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen in Bezug auf die Gesellschaften unter ihrer Verantwortung und (ii) die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -verfahren und der ICOFR bei Gesellschaften unter ihrer Verantwortung bestätigen, wobei auf wesentliche Mängel oder Fehler speziell hingewiesen werden muss. Zusätzlich müssen diese Führungskräfte im Rahmen dieses Prozesses eine Reihe von abschnittsübergreifenden Offenlegungen in dem Referenzdokument in Bezug auf Risiken und andere Angelegenheiten überprüfen und dazu Stellung beziehen.
4. Der Chief Financial Officer gibt Bestätigungen über die Anhangangaben zum Konzernabschluss frei: PBRC teilt den Chief Financial Officers Informationen über den Beitrag der Gesellschaften unter ihrer Verantwortung zum Konzernabschluss mit, um sie bei der Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen im Referenzdokument der Gruppe zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie unter Anhang I "Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung" dieses Geschäftsberichts.
Fazit
Die Gruppe hat ein umfassendes System interner Kontrollverfahren und -mechanismen geschaffen, das nach Einschätzung der Geschäftsleitung angemessen und an ihre Geschäftstätigkeit und das globale Ausmaß ihrer Aktivität angepasst ist.
Jedoch besitzen alle auch noch so intelligent entwickelten internen Kontrollsysteme inhärente Einschränkungen und können keine absolute Sicherheit oder Garantie gegen das Eintreten von Risiken und Kontrollmängeln bieten. Selbst von der Geschäftsleitung als effektiv eingeschätzte Systeme können nicht alle menschlichen Fehler, Systemstörungen und betrugs- oder irrtumsbedingte Falschdarstellungen verhindern oder aufdecken und können nur eine angemessene und keine absolute Sicherheit bieten.
Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, "ORSA")(7)
Richtlinien und Governance
Gemäß Solvency II müssen die Gruppe und bestimmte ihrer Tochtergesellschaften (d. h. sämtliche Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften im Europäischen Wirtschaftsraum sowie Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums im Geltungsbereich des internen Modells) jeweils einen ORSA-Bericht erstellen und bei der zuständigen nationalen Behörde einreichen. Auf Gruppenebene ist der Chief Risk Officer der Gruppe verantwortlich für die Entwicklung der ORSA-Richtlinie, die Umsetzung des ORSA-Prozesses und die Koordinierung der ORSA-Berichterstattung.
Die ORSA-Richtlinie legt Mindeststandards für die Beurteilung und Berichterstattung von Risiken und Solvabilität fest, die in der gesamten Gruppe anzuwenden sind. Sämtliche Leiter der Risikomanagement-Abteilungen auf regionaler und Unternehmensebene (Chief Risk Officers) sind angehalten, die Einhaltung dieser Richtlinie zu fördern und zu überwachen.
Der ORSA-Bericht der Gruppe wird jährlich vom Solvency II Committee geprüft und dann zunächst dem ARCC und dem Audit Committee des Board of Directors präsentiert, bevor er dem Board of Directors vorgelegt wird, das die Schlussfolgerungen des ORSA-Berichts der Gruppe bestätigt und seine Einreichung bei der ACPR genehmigt.
Neben dem jährlichen ORSA-Bericht wird eine vierteljährliche Beurteilung zur Aktualisierung des Risikoprofils der Gruppe im Hinblick auf die Risikoappetitlimite und zur entsprechenden Anpassung der Maßnahmen der Geschäftsleitung durchgeführt. Diese Informationen werden dem Finance Committee des Board of Directors und dem ARCC gemeldet, das regelmäßig sämtliche für die Gruppe wesentlichen Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Themen überprüft.
Zweck und Inhalte
Der ORSA umfasst Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der für die Gruppe relevanten kurz- bis mittelfristigen Risiken und zur Sicherstellung der Angemessenheit der Höhe der Eigenmittel entsprechend den Solvabilitätszielen der Gruppe unter Berücksichtigung des Risikoprofils, zulässiger Risikoappetitlimiten und der Geschäftsstrategie der Gruppe. Als wichtiger Bestandteil des Risikomanagement-Systems soll er fortlaufend einen umfassenden und vollständigen Überblick über die in den Aktivitäten der Gruppe enthaltenen Risiken ermöglichen.
Der ORSA umfasst hauptsächlich Risikomanagement- und Finanzaktivitäten, die sich in folgende Prozesse gliedern:
-- Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requirement, "SCR") und Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel (Eligible Own Funds, "EOF")
-- Berichterstattung über Liquiditätsrisiken
-- Strategische Planung und Finanzprognosen
-- Einhaltung der Risikoappetitlimite
-- Analyse und Überwachung von Stress- und Szenariotests
-- Risikobewertung und Überprüfung von strategischen Risiken, Reputationsrisiken, regulatorischen Risiken und Emerging Risks
Der ORSA-Bericht liefert eine Beurteilung:
-- des Gesamtsolvabilitätsbedarfs durch Bemessung von quantifizierbaren Risiken unter Berücksichtigung von im momentanen wirtschaftlichen Umfeld umgesetzten Maßnahmen zur Risikominderung und der im Strategieplan für 2018-2020 dargelegten genehmigten Geschäftsstrategie. Stressszenario-Analysen werden durchgeführt, um die Angemessenheit des beurteilten ökonomischen Kapitals sicherzustellen. Dies wird durch die Identifizierung, Überwachung und Steuerung von nicht quantifizierbaren Risiken unterstützt.
-- der fortlaufenden Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen durch die Beurteilung der Fähigkeit zur Erfüllung von Kapitalanforderungen mit Hilfe des genehmigten internen Modells, in Übereinstimmung mit dem Aufsichtssystem Solvency II. Stressszenario-Analysen werden durchgeführt, um die Angemessenheit des beurteilten ökonomischen Kapitals sicherzustellen. Auch die umfassende Nutzung der Ergebnisse des internen Modells beim Treffen wichtiger Entscheidungen bietet eine Feedbackschleife zur Verbesserung der Modellierung gemäß der Entwicklung des Risikoprofils.
-- des Ausmaßes, in dem das Risikoprofil der AXA Gruppe von den den Solvenzkapitalanforderungen (SCR) zugrunde liegenden, mit Hilfe des internen Modells berechneten Annahmen abweicht. Umfassende Validierungsprüfungen werden durchgeführt, um die Güte des internen Modells und der Modellabweichung zu beurteilen. Einschränkungen des internen Modells und des aus den Validierungen resultierenden Entwicklungsplans werden beschrieben.
Internes Modell(8)
Weitere Informationen zu den für die Gruppe geltenden regulatorischen Kapital- und Solvabilitätsanforderungen einschließlich Solvency II finden Sie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Vorschriften und Aufsicht" dieses Geschäftsberichts.
Die Gruppe unterhält seit 2007 ein internes Modell zur Berechnung des Risikokapitals. Dieses interne Modell der Gruppe (das "interne Modell") wird in ihren Risikomanagement-Systemen und Entscheidungsprozessen verwendet. Die ACPR hat die Verwendung des internen Modells durch die Gruppe zur Berechnung ihrer SCR im Rahmen von Solvency II genehmigt. Das interne Modell umfasst die Verwendung des Modells bei allen größeren Gesellschaften mit Ausnahme der Gesellschaften von AXA US, die nach der Standardformel bewertet werden, und der Gesellschaften, die Teil der XL Group waren, die 2018 erworben wurden ("Unternehmen der XL Group"). Die Solvenzkapitalanforderung für die Unternehmen, die zum 31. Dezember 2018 Teil der XL Group waren ("Unternehmen der XL Group"), wurde nach der Standardformel berechnet, basierend auf den SCR gemäß der Bermuda-Standardformel zuzüglich einer von der Aufsichtsbehörde (ACPR) von AXA geforderten Sicherheitsmarge von 5 % als Übergangsmaßnahme. Darüber hinaus werden Gesellschaften der XL Group gemäß Beschluss der ACPR für Solvency-II-Zwecke (gemäß der in der Solvency-II-Richtlinie festgelegten konsolidierungsbasierten Methode) voll konsolidiert und ihr Beitrag zur Solvenzkapitalanforderung der Gruppe wird ab dem 31. März 2019 nach der Solvency-II-Standardformel berechnet. Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die ACPR beabsichtigt die Gruppe, ihr internes Modell bereits im Geschäftsjahr 2020 auf Gesellschaften der XL Group auszudehnen.
AXA prüft weiterhin regelmäßig Geltungsbereich und zugrunde liegende Methoden und Annahmen des internen Modells und wird ihre SCR entsprechend anpassen. Darüber hinaus wurde und kann das interne Modell von AXA von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften überarbeitet werden. Trotzdem würden wesentliche Änderungen an dem Modell die Vorabgenehmigung der ACPR erfordern, die weitere Anpassungen an der Höhe der SCR fordern kann. Zudem überwacht die Gruppe das Arbeitsprogramm der EIOPA, die gemäß ihrer Aufgabenbeschreibung ebenfalls weiterhin eine Überprüfung der Einheitlichkeit von (internen) Modellen europäischer Versicherer durchführt. Eine solche Überprüfung kann zu weiteren regulatorischen Änderungen zur Verbesserung der Einheitlichkeit und der Aufsicht über globale Konzerne führen sowie Änderungen an internen Modellen und Solvenzkapitalanforderungen gemäß Solvency II nach sich ziehen.
Das vorrangige Ziel der Gruppe ist es, bei der Verwendung ihres internen Modells im Gegensatz zur Solvency-II-Standardformel das Risikoprofil der Gruppe besser in ihren Solvenzkapitalanforderungen zu berücksichtigen. Dies soll folgendermaßen erreicht werden:
-- Berücksichtigung lokaler Eigenheiten - Die Gruppe ist global aktiv und bedient eine Vielzahl von Versicherungsmärkten mit einer breiten Palette an Produkten, die sich an bestimmte demographische Gruppen richten und verschiedene Risiken aufweisen. Daher ist es soweit wie möglich angemessen, spezifische Stresskategorien für diese Risikoprofile zu kalibrieren und die Vorteile aus der Diversifizierung von Risiken mit zu berücksichtigen, die sich infolge ihrer Verbreitung über diese Märkte hinweg ergeben.
-- Reaktion auf naturgemäße Mängel der Standardformel - Dank ihrer Fachkenntnisse kann die Gruppe den Ansatz der Standardformel verbessern, der aufgrund seines allgemeinen Geltungsbereichs naturgemäß Einschränkungen unterliegt und der nicht sämtliche messbaren Risiken abdeckt, und in Hinblick auf den Geltungsbereich der Gruppe geeignetere Modelle entwickeln.
-- Weiterentwicklung des Modells im Zeitverlauf - Mit zunehmenden Kenntnisstand der Gruppe, der Erschließung neuer Märkte sowie dem Aufkommen unterschiedlicher zu berücksichtigenden Risiken durch Produktinnovationen ist die Flexibilität eines internen Modells gefragt, das die Besonderheiten dieser Entwicklungen berücksichtigt.
Das interne Modell basiert auf einer gemeinsamen Definition von Risiken, die einheitlich in der gesamten Gruppe verwendet wird. Es soll sicherstellen, dass das Risiko-Mapping sämtliche Bereiche abdeckt und im gesamten Unternehmen einheitlich angewandt wird. Darüber soll sie effiziente Verfahren und Berichterstattungsprozesse gewährleisten, sodass Funktionen und Verantwortlichkeiten für die Identifizierung, Bemessung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung von wesentlichen Risiken vorhanden sind.
Anhand der Risikomatrix der Gruppe(9) sollen alle für die Versicherungsbereiche des Unternehmens wesentlichen Risiken identifiziert werden. Das interne Modell soll alle wesentlichen Risiken für die Gruppe erfassen, ausgehend von der auf Ebene der Teilrisiken durchführten Risikobeurteilung bis zur allgemeinen Aggregation von Risikokategorien.
Die im Modell des ökonomischen Kapitals verwendeten zugrunde liegenden Methoden und Annahmen werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie das Risikoprofil der AXA korrekt widerspiegeln, und neue Methoden werden entwickelt und regelmäßig integriert (in Übereinstimmung mit den Änderungsrichtlinien des internen Modells).
Die auf Basis des internen Modells berechneten Solvenzkapitalanforderungen stellen den Value-at-risk der anrechenbaren Eigenmittel der Gruppe mit einem Konfidenzniveau von 99,5 % über einen einjährigen Zeitraum dar. Anders ausgedrückt entsprechen die Solvenzkapitalanforderungen dem erforderlichen Kapital, um einen mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,5 % eintretenden extremen Schock zu überstehen. Sie sollen alle messbaren Risiken (Marktrisiko, Kreditrisiko, Versicherungsrisiko, operationelles Risiko) berücksichtigen und das diversifizierte Profil der Gruppe widerspiegeln.
Zusätzlich zu den Risiken, die sich durch die Berechnung des internen Modells auf die SCR auswirken, überwacht die Gruppe auch Liquiditäts-, Reputations-, Strategie- und regulatorische Risiken sowie Emerging Risks.
Solvency-II-Quote der AXA Gruppe
Neben der Beurteilung der Solvenzkapitalanforderungen, bei der alle quantifizierbaren Risiken, denen sich die Gruppe gegenübersieht (Versicherungs-, Finanz- und operationelle Risiken), berücksichtigt werden, führt die AXA Gruppe Analysen der Sensitivität ihrer Solvency-II-Quote gegenüber wesentlichen Risiken und Ereignissen durch.
Diese Analysen quantifizieren beispielsweise die möglichen Auswirkungen auf die Solvenzquote der AXA Gruppe von (i) Marktschocks bei den Spreads von Staats- und Unternehmensanleihen, Zinsen oder Aktien und (ii) einem breiten Spektrum an Schocks, die historische Stressereignisse widerspiegeln (z. B. Finanzkrise 2008-2009, Finanzkrise 2011, Spanische Grippe 1918 und die Stürme Lothar und Martin 1999).
Diese Sensitivitätsanalysen berücksichtigen weder präventive Maßnahmen der Geschäftsleitung, die zur Minderung der festgelegten Schocks getroffen werden könnten, noch geben sie eine Eintrittswahrscheinlichkeit wider, sondern sollen:
-- nachweisen, dass die Solvenzquote der AXA Gruppe einem breiten Spektrum an Schocks widerstehen kann,
-- mit Hilfe des Regelwerks zur Risikobereitschaft sicherstellen, dass die Geschäftsleitung die Risiken, die in der entsprechenden Gesellschaft auftreten, prüft und erkennt, die Folgen einer nachteiligen Entwicklung solcher Risiken versteht und über Maßnahmenpläne verfügt, die im Falle von ungünstigen Entwicklungen umgesetzt werden können und
-- die Robustheit des internen Modells bestätigen.
Die am 21. Februar 2019 veröffentlichte Solvenzquote zum 31. Dezember 2018 lag bei 193 %(10)2121 (31. Dezember 2017: 205 %), was innerhalb der von AXA festgelegten Zielbandbreite von 170-220 % liegt.
Governance des internen Modells
Auf Gruppenebene sind folgende Gremien an der Governance des internen Modells beteiligt:
-- Das Board of Directors - überprüft das interne Modell und genehmigt gegenüber der ACPR gestellte Anträge auf Genehmigung von wesentlichen Änderungen an dem internen Modell
-- Das Audit, Risk & Compliance Committee
-- Das Solvency II Committee
Auf Gruppenebene wird das interne Modell fortlaufend vom Solvency II Committee überprüft, getestet und genehmigt. Das Solvency II Committee wird von technischen Arbeitsgruppen unterstützt, die vorgeschlagene Änderungen an dem internen Modell überprüfen und Schlussfolgerungen zu diesen Prüfungen gegenüber dem Solvency II Committee abgeben. Das Solvency II Committee prüft zudem die Validierung des internen Modells sowie Modelländerungsprozesse und steht in Austausch mit lokalen Governance-Organen. Des Weiteren prüft es die Schlussfolgerungen der regelmäßigen Validierungsaktivitäten.
Validierung des internen Modells
Die Gruppe hat einen Prozess zur Validierung ihres internen Modells eingeführt und dokumentiert, der zur Überwachung seiner Performance und fortlaufenden Genauigkeit dient. Dieser Prozess und die zugehörige Governance sind in der von der ARCC anerkannten Validierungsrichtlinie der Gruppe dokumentiert.
Die Validierungsrichtlinie der Gruppe wird durch lokale Validierungsrichtlinien ergänzt, welche die lokalen Validierungsaktivitäten und Verantwortlichkeiten spezifizieren.
Die Validierung erfolgt nicht nur für die quantitativen Aspekte des Modells (Input-Daten, Theorie und Methodik, Parameter und Annahmen, Daten, Ergebnisse), sondern umfasst auch die qualitativen Aspekte des Modells: fachmännische Urteile, Dokumentation, Modell-Governance, Verwendungstest, Systeme/IT.
Die Risikomanagement-Abteilung führt regelmäßige integrierte Validierungen durch, die in der Validierungsrichtlinie des internen Modells dargelegt sind und sich folgendermaßen gliedern:
-- Validierung der Modellstruktur, Modellierungsmöglichkeiten, -parameter und -annahmen
-- Validierung der Berechnung und Ergebnisse der Solvenzkapitalanforderungen.
Diese Tätigkeiten erfolgen hauptsächlich innerhalb der für das Modell zuständigen Risikomanagement-Abteilungen und werden mit Hilfe von Kontrollen und Validierungsprozessen unter Verwendung von Validierungstools wie Sensitivitätsprüfungen, Back-Testing, Szenarioprüfungen und Stabilitätsanalysen sowie anderen relevanten Aktivitäten durchgeführt.
Diese Validierungsverfahren werden durch unabhängige Überprüfung und Validierung von Annahmen, Schlüsselparametern und Ergebnissen durch Ausschüsse (darunter Ausschüsse für Annahmen, Kalibrierung und Freigabe) ergänzt, die über ein angemessenes Niveau an Fachwissen und Führungserfahrung verfügen.
Insbesondere Teams von Group Risk Management führen unabhängige Prüfungen von Modellauswahl, Parametern, Annahmen oder Kalibrierungen auf lokaler Ebene sowie von lokalen Ergebnissen durch.
Neben dieser vollständig integrierten Validierung, genehmigt nach Prüfung und Freigabe durch den Chief Risk Officer, wurde ein umfassender, unabhängiger Überprüfungsprozess definiert und umgesetzt, um der Geschäftsleitung und dem Board of Directors der AXA Gruppe angemessene Sicherheit hinsichtlich der Angemessenheit des Modells und seiner Ergebnisse zu bieten.
Die unabhängigen Prüfungen werden von den folgenden zwei internen Teams durchgeführt:
-- IFC-Teams, auf lokaler und Gruppenebene, verantwortlich für die Beurteilung der Effektivität des internen Kontrollsystems für Solvency II auf Grundlage der Prüfung von Prozessen und Kontrollen in Bezug auf anrechenbare Eigenmittel (EOF) und Risikokapital (STEC), mindestens einmal jährlich
-- Internal Model Review-Team ("IMR"), ein Team der Gruppe verantwortlich für die umfassende versicherungsmathematische Prüfung des Modells, für die Überprüfung der Methodik bei lokaler Entwicklung sowie für die Prüfung der lokalen Umsetzung der Grundsätze der Gruppe, falls zutreffend. IMR-Kontrollen werden auf rollierender Basis alle drei Jahre durchgeführt, unabhängig des Zeitplans der Gruppe.
Sowohl IMR als auch IFC sind vollkommen unabhängig von der Entwicklung, der Governance und der Steuerung des internen Modells.
Zum Ende des jährlichen Validierungsprozesses erhält das Board of Directors einen Bericht, in dem die Schlussfolgerungen der internen Prüfung der Risikomanagement-Abteilung und die Schlussfolgerung der unabhängigen Prüfung von IMR und IFC sowie eine Prüfung eines unabhängigen Dritten zusammengefasst sind.
Governance der Anlagestrategie und Asset & Liability Management (ALM)
Die AXA Gruppe verfolgt als Versicherungskonzern eine Anlagestrategie, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management ("ALM") bestimmt wird. Die allgemeinen Ziele aller innerhalb der Gruppe getroffenen Anlageentscheidungen bestehen darin, dass Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten eingehalten werden und die Solvabilität der Gesellschaften der Gruppe jederzeit gewährleistet ist. Daneben sollen nachhaltig überdurchschnittliche Kapitalrenditen erwirtschaftet werden.
Anlagerichtlinien auf Gruppen- und lokaler Ebene
Der Group Chief Investment Officer (Group CIO) leitet die konzernweite Gruppe von CIOs lokaler Versicherungsgesellschaften sowie die zentrale Abteilung Investment & ALM und berichtet an den Group Chief Financial Officer. Zu seinen Aufgaben zählen die Abstimmung der Anlagestrategie von AXA mit der allgemeineren Strategie der Gruppe, die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen lokalen Gesellschaften zur Verfahrensverbesserungen sowie die Steuerung von Anlageentscheidungen.
Lokale Aktivitäten im Bereich Investment & ALM werden von lokalen CIOs gesteuert. Lokale CIOs verwalten lokale Portfolios mit dem Ziel eines optimierten Risiko-Rendite-Verhältnisses, pflegen Berichtslinien zur Gruppe und unterhalten enge Beziehungen zu Vermögensverwaltern und lokalen Stakeholdern. Darüber hinaus sind sie für die Anlageperformance sowie die Einführung und Umsetzung eines soliden Asset-Liability Management zuständig.
Governance-Gremien auf Gruppen- und lokaler Ebene
Zur effizienten Koordinierung lokaler und globaler Anlageprozesse werden Entscheidungen innerhalb der Investment-Community der Gruppe von zwei zentralen Governance-Gremien getroffen:
-- Das Group Investment Committee steht unter der Leitung des Group Chief Financial Officer. Dieser Ausschuss legt die Anlagestrategie der Gruppe fest, steuert die taktische Asset Allocation, prüft neue Anlagemöglichkeiten und überwacht die Anlageperformance der Gruppe.
-- Das Finance Risk Committee der Gruppe steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Financial Officer und des Group Chief Risk Officer. Der Group Chief Investment Officer ist ebenfalls Mitglied dieses Ausschuss (siehe Absatz "Audit Risk and Compliance Committee" oben).
Auf Gesellschaftsebene verfügt jede Versicherungsgesellschaft über ein lokales Investment & ALM Committee, deren Geschäftsordnungen von den lokalen Executive Committees genehmigt werden.
Diese Ausschüsse sind unter anderem verantwortlich für die Definition der strategischen Asset Allocation, die Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die Erfüllung lokaler Compliance-Pflichten und die Überwachung der Beteiligung an von der Gruppe syndizierten Investments sowie lokaler Investments.
ALM-Studien und strategische Asset Allocation
Das ALM verfolgt das Ziel, eine Kongruenz zwischen den Vermögenswerten und den aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen entstandenen Verbindlichkeiten zu erreichen. Ziel ist es, die optimale Asset Allocation zu definieren, sodass sämtliche Verbindlichkeiten mit dem höchsten Maß an Sicherheit bedient werden können bei gleichzeitiger Maximierung der erwarteten Anlagerendite.
ALM-Studien werden von der Abteilung Investment & ALM gegebenenfalls mit Unterstützung von internen Asset-Managern durchgeführt, wobei die Risikomanagement-Abteilung eine zweite Einschätzung liefert. Sie verwenden Methoden und Modellierungstools zur Entwicklung deterministischer und stochastischer Szenarien und beziehen dabei die Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten durch das mögliche Verhalten der Versicherungsnehmer sowie die Effekte aus Entwicklungen an den Finanzmärkten auf die Anlagewerte mit ein und analysieren, wie sich diese beiden Faktoren zueinander verhalten. Mit Hilfe dieses Prozesses sollen die erwarteten Renditen unter Berücksichtigung eines definierten Risikoniveaus maximiert werden. Des Weiteren wird eine Reihe von zusätzlichen Einschränkungen berücksichtigt, wie z. B. Einschränkungen durch die Anforderung an das ökonomische Kapital gemäß Solvency II, Gewinnstabilität, Sicherheit der Solvabilitätsspanne, Beibehaltung von Liquidität sowie Kapitaladäquanz und -anforderungen auf lokaler und Gruppenebene.
ALM-Einschränkungen werden auch bei der Entwicklung neuer Versicherungsprodukte im Rahmen des Genehmigungsprozesses für Produkte berücksichtigt (siehe Abschnitt 4.6 "Versicherungstechnische Risiken - Produktgenehmigung" dieses Geschäftsberichts).
Auf Gesellschaftsebene muss die sich aus der ALM-Studie ergebende strategische Asset Allocation von der lokalen Risikomanagement-Abteilung überprüft werden und anhand vordefinierter Risikoappetitlimiten verifiziert werden, bevor sie vom lokalen Investment & ALM Committee genehmigt werden kann.
Genehmigungsprozess für Anlagen
Anlagechancen wie außergewöhnliche Anlagen, neue Strategien oder neue Strukturen unterliegen einem Genehmigungsprozess (Investment Approval Process, "IAP") gemäß der dritten Säule der Grundsätze des Risikomanagements, die eine systematische zweite Einschätzung zu zentralen Prozessen vorsieht. Der IAP stellt sicher, dass wichtige Eigenschaften der Anlage wie Risiko- und Renditeerwartungen, Erfahrung und Fachkenntnisse der Anlageteams sowie bilanzielle, steuerliche, rechtliche und reputationsrelevante Fragen analysiert werden.
Der IAP wird auf Gruppenebene bei jeder wesentlichen Anlage durchgeführt, insbesondere wenn mehrere lokale Gesellschaften an der gleichen Anlage beteiligt sind. In diesem Falle gilt der IAP als abgeschlossen, sobald eine zweite unabhängige Einschätzung von Group Risk Management vorliegt. Der IAP wird auf lokaler Ebene verwendet und abgeschlossen, um lokale regulatorische Merkmale abzudecken (darunter Besteuerung und vorgeschriebene Rechnungslegungsanforderungen).
Ein lokaler IAP wird auch bei Anlagen von lokalen Gesellschaften in neue Anlageklassen nach den gleichen Grundsätzen durchgeführt.
Governance-System für Derivate
Produkte mit auf derivativen Instrumenten basierenden Absicherungsmechanismen werden unter Unterstützung spezieller Teams bei AXA Bank Belgium, AXA Investment Managers, AB, AXA US und AXA SA entwickelt. Gleichzeitig gewährleistet dies, dass alle Gesellschaften im Rahmen des hier beschriebenen Governance-Systems für Derivate von technischen Fachkenntnissen, rechtlicher Sicherheit und Ausführungsexzellenz bei solchen Transaktionen profitieren.
Derivative Strategien werden von lokalen Investment & ALM Committees überprüft. Darüber herrscht eine Aufgabentrennung zwischen den einzelnen Gruppen, die für das Treffen von Anlageentscheidungen, die Ausführung und die Verarbeitung von Transaktionen sowie die Anweisung an die Depotstelle verantwortlich sind. Diese Aufgabentrennung soll insbesondere Interessenkonflikte verhindern.
Die mit Derivaten verbundenen Marktrisiken werden regelmäßig überwacht, wobei die verschiedenen Einschränkungen der Gruppe (wie z. B. Risikobereitschaft und internes Modell) berücksichtigt werden.
Eine solche Überwachung soll dazu dienen, dass aus Barmitteln oder derivativen Instrumenten entstehende Marktrisiken ordnungsgemäß überwacht werden und sich innerhalb genehmigter Grenzen bewegen.
Das rechtliche Risiko wird durch Definition einer standardisierten Rahmenvereinbarung abdeckt. Die Geschäftseinheiten der Gruppe dürfen nur mit Derivaten handeln, wenn diese auf eine Art und Weise rechtlich dokumentiert sind, die den Standards der Gruppe entspricht. Sämtliche Änderungen an bestimmten in den Standards der Gruppe definierten verbindlichen Vorschriften müssen von GRM genehmigt werden.
Daneben besteht eine für den gesamten Konzern gültige Richtlinie in Bezug auf Gegenparteien. GRM hat Regelungen zu genehmigten Gegenparteien festgelegt. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen hinsichtlich Sicherheiten und Risikogrenzen bei Gegenparteien.
Das operationelle Risiko in Bezug auf Derivate wird in Zusammenhang mit dem globalen Regelwerk zu operationellen Risiken der Gruppe gemessen und gesteuert. Des Weiteren wird die Ausführung und Verwaltung von Derivaten von speziellen Teams zentral gesteuert, was zu einer Reduzierung des operationellen Risikos der AXA Gruppe beiträgt.
Das Bewertungsrisiko wird auch durch den Einsatz von spezialisierten Teams innerhalb der Vermögensverwalter und Banken der Gruppe abgedeckt. Sie gegenprüfen den Wert der Derivatpositionen auf unabhängige Art und Weise, um ein angemessenes Bilanzierungs-, Zahlungs- und Sicherheitenmanagement zu gewährleisten. Außerdem überprüfen sie die von Gegenparteien vorgeschlagenen Bewertungen, falls die entsprechende Gesellschaft von AXA Derivatkontrakte abschließen, kündigen oder restrukturieren möchte. Eine solche Bewertungskompetenz erfordert fundiertes Fachwissen, das auf detaillierten Marktanalysen und der Fähigkeit zur Verfolgung aktuellster Marktentwicklungen für neue derivative Instrumente aufbaut.
Investment und Asset Management
Bei einem Großteil ihrer Anlagen greift die Gruppe auf die Dienstleistungen von Asset-Managern zurück, die in ihrem Auftrag Anlagen tätigen:
-- Lokale Gesellschaften von AXA übertragen die tägliche Verwaltung ihrer Anlageportfolios hauptsächlich an die Vermögensverwaltungstöchter von AXA, d. h. AXA Investment Managers, Architas und AB. Lokale CIOs überwachen, analysieren und überprüfen die Performance der Asset-Manager fortlaufend.
-- Um von spezifischen Kenntnissen über Anlageklassen oder Regionen zu profitieren, greift die Gruppe gegebenenfalls auch auf externe Asset-Managern zurück. In einem solchen Fall werden umfassende Due-Diligence-Prüfungen von den Anlage- und Risikomanagement-Gremien durchgeführt und ein fortlaufender Überwachungsprozess wird auf Gruppen- wie lokaler Ebene eingeführt.
4.3 Marktrisiken
Marktrisiken: Definition und Exposure
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz "Marktrisiken" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Die AXA Gruppe ist aufgrund ihrer zentralen Geschäftstätigkeit der finanziellen Absicherung (d. h. Versicherung) und der Finanzierung ihrer Aktivitäten durch Aktien- und Anleihegeschäfte Finanzmarktrisiken ausgesetzt.
Die Marktrisiken für die Portfolios von Life & Savings (L&S) und Property & Casualty (P&C) stammen aus einer Reihe von Faktoren, darunter folgende:
-- Ein Rückgang der Marktrenditen kann uns zur schnelleren Abschreibung von abgegrenzten Abschlusskosten, VBI oder anderen immateriellen Vermögenswerten zwingen.
-- Ein Rückgang der Anlagerenditen (verbunden mit einem dauerhaften Rückgang der Renditen für Fixed-Income-Anlagen oder einem schwächeren Aktienmarkt) könnte die Margen bei Anlagen auf eigene Rechnung oder Provisionen für fondsgebundene Verträge verringern und die Performance von Asset-Managern beeinflussen.
-- Eine Veränderung der Renditen von Fixed-Income-Anlagen (verbunden mit Änderungen der Zinssätze oder Kreditspreads) beeinflusst den Marktwert von Anlagen und Verbindlichkeiten und könnte die Solvabilitätslage der Gruppe belasten sowie die Rückkäufe durch Versicherungsnehmer aufgrund von Wettbewerbsdruck steigen lassen.
-- Ein Rückgang des Marktwerts von Anlagen (z. B. Aktien, Immobilien, alternative Anlagen usw.) könnte die Solvabilitätslage der Gruppe schwächen sowie das vorhandene Überschusskapital reduzieren.
-- Ein Anstieg der Volatilität an den Finanzmärkten kann zur einer Zunahme der Kosten zur Absicherung der mit bestimmten Produkten wie fondsgebundenen Verträgen und Variable Annuities verbundenen Garantien führen und den Marktwert der Gruppe belasten.
-- Eine Veränderung der Wechselkurse hätte begrenzte Auswirkungen auf die operativen Einheiten, da Verpflichtungen in Fremdwährung überwiegend Vermögenswerte derselben Währung gegenüberstehen oder diese Verpflichtungen abgesichert sind, sie könnte sich jedoch auf den Gewinnbetrag in Euro auswirken.
-- Des Weiteren unterliegen Aktivitäten von Health und Property & Casualty Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der den Versicherungsnehmern zu zahlenden Entschädigungen führen können, d. h. die tatsächlichen Zahlungen können die verbundenen Rückstellungen übersteigen. Dieses Risiko kann für Geschäftsbereiche mit Langzeit-Engagements erheblich sein, es wird jedoch durch regelmäßige Bewertungsanpassungen oder spezifische Schutzmechanismen gegenüber Inflationsspitzen gesteuert.
Die von der Gruppe eingeführten Richtlinien zur Steuerung dieser Risiken sind auf jeden Risikotyp und die damit verbundenen Risiken zugeschnitten.
Bei den wesentlichen Marktrisiken der AXA Gruppe handelt es sich um folgende:
-- Zins-, Spread- und Aktienrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe
-- Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe
-- Risiken in Verbindung mit der Steuerung von Risiken von Holding-Gesellschaften gegenüber Schwankungen bei Fremdwährungen und Anleihen
Das Marktrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz "Internes Modell" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts dargelegt, abdeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 "Liquiditätsrisiko" dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.
Risikokontrolle und Risikominderung
Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten erfüllen und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz "Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts).
Lokale operative Einheiten tragen die Hauptverantwortung für die Steuerung ihrer Marktrisiken, wobei sie sich hinsichtlich Grenzen/Schwellenwerte und Standards an dem auf Gruppenebene definierten Risikorahmen halten. Dieser Ansatz soll eine schnelle, präzise und zielgerichtete Reaktion auf Änderungen an den Finanzmärkten sowie des politischen und wirtschaftlichen Rahmens, innerhalb dessen sich die Gruppe bewegt, gewährleisten.
Ein breites Spektrum an Techniken des Risikomanagements wird verwendet, um die Marktrisiken, denen sich die Gruppe gegenübersieht, zu kontrollieren und zu mindern. Diese Techniken, die vorrangig bei allen operativen Tochtergesellschaften verwendet werden, umfassen Folgendes:
-- Governance-System und -Prozesse für die Risikobereitschaft auf lokaler Ebene, einschließlich funktionaler Einschränkungen bei lokal definierten und von dem lokalen Board of Directors oder Executive Committee genehmigten Marktrisiken
-- Asset-Liability Management (ALM), d. h. Definition einer optimalen strategischen Asset Allocation in Bezug auf die Verbindlichkeitsstruktur zur Reduzierung des Risikos auf ein gewünschtes Niveau
-- Disziplinierter Anlageprozess, der für jedes komplexe Anlagegeschäft eine fundierte formale Analyse durch die Investment-Abteilung sowie eine zweite Einschätzung durch die Risikomanagement-Abteilung vorschreibt
-- Absicherung von finanziellen Risiken, wenn diese die von der Gruppe festgelegten Toleranzschwellen überschreiten. Die operative Steuerung von Derivaten basiert auf strengen Regeln und wird bei Transaktionen von Holding-Gesellschaften hauptsächlich von AXA SA ausgeführt, wohingegen sie bei operativen Einheiten von Asset-Managern der Gruppe, AXA Investment Managers und AB und bei dem Hedging-Programm für Variable-Annuity-Produkte mit Garantien von AXA Bank Belgium und AXA US übernommen wird
-- Regelmäßige Überwachung der finanziellen Risiken für die Solvenzquote der Gruppe
-- Rückversicherung, die auch Lösungen zur Minderung bestimmter finanzieller Risiken bietet
Was die Marktrisiken in Bezug auf die Steuerung des Fremdwährungs- und Zinsexposures von Holding-Gesellschaften betrifft, wurden folgende Steuerungsmaßnahmen definiert und umgesetzt.
Zum Zwecke der Optimierung des Finanzmanagements und der Kontrolle von finanziellen Risiken in Verbindung mit AXA SA und ihren Subholding-Gesellschaften hat die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury eine Methodik zur Überwachung und Bewertung der finanziellen Risiken definiert.
Die Richtlinie zur Steuerung des Zinsrisikos von Holding-Gesellschaften dient der Überwachung und Begrenzung möglicher mittelfristiger Änderungen der Zinsaufwendungen und folglich dazu, einem Anstieg der Zinsaufwendungen durch künftige Veränderungen der Zinssätze teilweise vorzubeugen. In Bezug auf das Fremdwährungsrisiko ist das Ziel der eingeführten Richtlinie die Begrenzung von Änderungen bei den in Fremdwährung denominierten Netto-Vermögenswerten, die sich aus Währungsschwankungen ergeben. Daher soll die Richtlinie den Wert der in Fremdwährung denominierten Nettoinvestitionen von AXA in ihre Tochtergesellschaften ganz oder teilweise absichern und so die Anfälligkeit des Konzern-Eigenkapitals der Gruppe sowie anderer wichtiger Kennzahlen auf Gruppenebene wie Liquiditätsrate, Verschuldungsgrad und Solvenzquote gegenüber Wechselkursschwankungen reduzieren. AXA überwacht ihre Strategie zur Absicherung von Wechselkursschwankungen regelmäßig und wird weiterhin ihre Effektivität sowie die Notwendigkeit ihrer Anpassung unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf Gewinn, Bewertung, Solvabilität, Verschuldungsgrad und Liquidität prüfen.
Die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury ist verantwortlich für die Erstellung von Berichtsdaten, welche die Zins-, Wechselkurs- und Liquiditätsrisiken sowie die Zinsaufwendungen von AXA SA und ihrer Subholdings konsolidiert darstellen. Diese Berichte umfassen auch mittelfristige Prognosen.
Zusammenfassende Berichte, darunter Informationen zu Absicherungsstrategien, werden dem Finance Committee des Board of Directors von AXA fünfmal jährlich zur Überprüfung vorgelegt.
Fokus auf wesentlichen Marktrisiken und Sensitivitätsanalysen
Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe
Die AXA Gruppe führt Sensitivitätsanalysen zur Schätzung ihres Risikos gegenüber Änderungen der Zinssätze und Schwankungen an den Aktienmärkten durch. Diese Analysen quantifizieren die potenziellen Auswirkungen günstiger und nachteiliger Änderungen an den Finanzmärkten auf die Gruppe.
Die AXA Gruppe analysiert Sensitivitäten gegenüber Änderungen der Zinssätze und Schwankungen an den Aktienmärkten anhand von zwei unterschiedlichen Messwerten:
-- Sensitivitäten der anrechenbaren Eigenmittel (EOF) der Gruppe wie unten beschrieben
-- Sensitivitäten der Solvency-II-Quote der Gruppe (siehe Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.(11)
Anrechenbare Eigenmittel entsprechen dem verfügbaren Betrag an ökonomischem Kapital, um im Rahmen von Stressereignissen erlittene Verluste auszugleichen. Die EOF sind der aus der Solvency-II-Bilanz abgeleitete Überschuss der Vermögenswerte gegenüber den Verbindlichkeiten.
Die Risikomanagement-Abteilung der AXA Gruppe überwacht EOF-Sensitivitäten und die EOF werden aus dem Eigenkapital gemäß IFRS abgeleitet. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung von Eigenkapital gemäß IFRS zu den EOF der Gruppe.
| Überleitung von Eigenkapital zu EOF der Gruppe (in Mrd. Euro) |
2018 |
| Eigenkapital gemäß IFRS (a) | 62,4 |
| Nicht im Eigenkapital enthaltene nicht realisierte Netto-Veräußerungsgewinne | 5,1 |
| Eliminierung TSS/TSDI | (6,8) |
| Eliminierung immaterieller Vermögenswerte | (35,5) |
| Geschäfts- oder Firmenwert | (16,7) |
| DAC | (13,4) |
| VBI | (1,7) |
| Sonstige | (3,7) |
| Nettowert Sachanlagen (TNAV) gemäß IFRS (a) | 25,3 |
| Zu zahlende Dividenden | (3,2) |
| Anpassungen der technischen Rückstellungen | 12,0 |
| Risikomarge | (9,3) |
| BEL | 21,4 |
| Sonstige Anpassungen | 4,2 |
| Unrestricted Tier 1 | 38,3 |
| Restricted Tier 1 + Tier 2 | 18,8 |
| Tier 3 | 1,0 |
| Anrechenbare Eigenmittel (b) | 58,1 |
(a) Konzernanteil.
(b) Einschließlich Minderheitsanteile.
Die wesentlichen Schritte bei der Überleitung vom Eigenkapital gemäß IFRS in Höhe von 62,4 Mrd. Euro zum TNAV gemäß IFRS in Höhe von 25,3 Mrd. Euro sind folgende:
-- Hinzurechnung von 5,1 Mrd. Euro an nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus nicht im Eigenkapital gemäß IFRS ausgewiesenen Vermögenswerten
-- Abzug von 6,8 Mrd. Euro an im Eigenkapital gemäß IFRS enthaltenen weit nachrangigen Schuldtitel (TSS) und nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSDI)
-- Eliminierung von 35,5 Mrd. Euro an immateriellen Vermögenswerten nach Abzug von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Steuern und gutgeschriebene Überschussanteile
Das TNAV gemäß IFRS sank um 10,5 Mrd. Euro, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass hierbei zusätzliche immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Übernahme der XL Group ausgeschlossen werden. Diese Kennzahl spiegelt jedoch den IFRS-Bilanzwert der Verbindlichkeiten wider und nicht deren wirtschaftlichen Wert, der sich besser in den EOF gemäß Solvency II widerspiegelt.
Die wesentlichen Schritte bei der Überleitung vom TNAV gemäß IFRS zu den EOF (Unrestricted Tier 1) der Gruppe sind folgende:
-- Abzug von 3,2 Mrd. Euro an vorhersehbaren an Aktionäre zu zahlende Dividenden in 2019
-- Hinzurechnung von 12,0 Mrd. Euro aufgrund der Anpassungen der technischen Rückstellungen gemäß Solvency II entsprechend der Anpassung von Rückstellungen gemäß IFRS an Best Estimate Liabilities (BEL) (+21,4 Mrd. Euro) und der Risikomarge (-9,3 Mrd. Euro)
-- Sonstige Anpassungen zwischen dem TNAV gemäß IFRS und den EOF der Gruppe (Unrestricted Tier 1) (+4,2 Mrd. Euro), insbesondere die Behandlung von Versicherungstöchtern der XL Group gemäß der Äquivalenzmethode(+4,4 Mrd. Euro)
Die EOF der Gruppe sind so die Summe aus Unrestricted Tier 1, Restricted Tier 1, Tier 2 und Tier 3.
Informationen zu den EOF der Gruppe sind im "Embedded Value and Solvency II Own Funds Report 2018" dargelegt, der auf der Website der AXA Gruppe unter www.axa.com zur Verfügung steht.
Die Sensitivitäten der EOF gegenüber Änderungen an wesentlichen ökonomischen Annahmen wurden für die Werte in 2018 folgendermaßen berechnet:
-- Anhebung der Referenzzinssätze um 50 Basispunkte simuliert einen plötzlichen Schock gegenüber den ursprünglichen Bedingungen. Daraus ergeben sich Änderungen an: 1) den momentanen Marktwerten von festverzinslichen Anlagen mit verbundenen möglichen Änderungen an prognostizierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten und/oder Gebührenumsätzen, 2) den künftigen Wiederanlagequoten für sämtliche Anlageklassen und 3) den Diskontfaktoren. Die Änderung wird auf die Referenzzinssätze angewendet, einschließlich des gegebenenfalls im Basisszenario angewendeten Volatility Adjuster. Zinssätze, die Volatilität bei Zinsen und die Ultimate Forward Rates bleiben unverändert.
-- Herabstufung der Referenzzinssätze um 50 Basispunkte - wie oben, jedoch unter Annahme einer Herabstufung.
-- Anstieg der Aktienmärkte um 25 % simuliert einen Schock gegenüber den ursprünglichen Bedingungen, jedoch nur bei Aktien. Schock bei börsennotierten Aktien und Private-Equity-Werten einschließlich Aktienabsicherungen. Daraus ergeben sich Änderungen an den Marktwerten aller dieser Werte mit Ausnahme von Hedge-Fonds bei verbundenen möglichen Änderungen an prognostizierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten und/oder Gebührenumsätzen.
-- Absturz der Aktienmärkte um 25 % - gleiche Methodologie wie oben unter Annahme eines Wertverlusts.
| L&S EOF-Sensitivitäten | EOF 2018 (in Millionen Euro) |
EOF 2018 (in Prozent) |
| Endbetrag | 43.034 | 100 % |
| Zinsen +50 Bp. | 1.316 | 3 % |
| Zinsen -50 Bp. | (2.283) | -5 % |
| Aktienmärkte +25 % | 1.945 | 5 % |
| Aktienmärkte -25 % | (2.766) | -6 % |
| EOF-Sensitivitäten P&C | EOF 2018 (in Millionen Euro) |
EOF 2018 (in Prozent) |
| Endbetrag | 34.772 | 100 % |
| Zinsen +50 Bp. | (139) | 0 % |
| Zinsen -50 Bp. | 182 | 1 % |
| Aktienmärkte +25 % | 1.106 | 3 % |
| Aktienmärkte -25 % | (881) | -3 % |
Sämtliche Sensitivitäten sind abzüglich Steuern und, falls zutreffend, abzüglich der Beteiligung der Versicherten dargestellt.
Zinssensitivitäten für den Bereich Life & Savings in 2018 (% von EOF von L&S) von 3 % gegenüber einem Anstieg um 50 Bp. und -5 % gegenüber einer Herabstufung um 50 Bp. zeigen eine Asymmetrie, die sich hauptsächlich daraus ergibt, dass garantierte Zinssätze bei fallenden Zinsen einen höheren Wert haben, während höhere Wiederanlagezinsen mit Versicherungsnehmern geteilt werden müssten, was die Gewinne der Aktionäre in einem Umfeld mit höheren Zinsen begrenzen würde. Dieses klassische Muster gilt jedoch nicht für alle Bereiche, da sich bei bestimmten Bereichen mit sehr niedrigen Zinsgarantien die EOF mehr wie ein festverzinsliches Portfolio verhalten. Des Weiteren haben höhere Zinssätze sowohl positive Auswirkungen auf den Wert dank einer höheren Anlagequote als auch negative Auswirkungen aufgrund des niedrigen Ausgangswerts von festverzinslichen Anlagen und höheren Diskontfaktoren bei künftigen Gewinnen. Je nach Produkttyp sorgen diese Zusammenhänge für unterschiedliche Ergebnisse.
Zinssensitivitäten für den Bereich Property & Casualty in 2018 (% von EOF von P&C) von 0 % gegenüber einem Anstieg um 50 Bp. und 1 % gegenüber einer Herabstufung von 50 Bp. sind hauptsächlich auf die Auswirkungen auf festverzinsliche Anlagen zurückzuführen, die durch eine Abzinsung bei Verbindlichkeiten ausgeglichen wurden.
Sensitivitäten gegenüber dem Aktienmarkt für den Bereich Life & Savings in 2018 (% von EOF von L&S) von 5 % gegenüber einem Anstieg um 25 % und -6 % gegenüber einem Absturz um 25 % zeigen eine Asymmetrie, die sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Garantien und Gewinnbeteiligungsplänen sowie einigen Absicherungsprogrammen zur Begrenzung möglicher Verluste ergibt. Die Auswirkungen von Wertänderungen an den Aktienmärkten können auf Risiken bei Anlagen auf eigene Rechnung oder sich ändernden Vermögenssalden, welche die künftigen Gebührenumsätze aus fondsgebundenen Produkten belasten, zurückgehen.
Sensitivitäten gegenüber dem Aktienmarkt für den Bereich Property & Casualty in 2018 (% von EOF von P&C) von 3 % gegenüber einem Anstieg um 25 % und -3 % gegenüber einem Absturz um 25 % zeigen die Auswirkungen auf Aktien sowie Aktienderivate.
Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe
Eine Änderung des Wechselkurses um 10 % zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 zwischen dem Euro und den wichtigsten funktionalen Währungen der Gruppe (USD, JPY und CHF) hätte folgende Auswirkungen auf den Anteil der Gruppe am Eigenkapital und operativen Ergebnis gehabt:
| 2018 (in %) |
Eigenkapital | - Konzernanteil | Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | |
| Währung | -10 % | +10 % | -10 % | +10 % |
| US-Dollar | 3 % | -3 % | 1 % | -1 % |
| Japanischer Yen | 1 % | -1 % | 1 % | -1 % |
| Schweizer Franken | 1 % | -1 % | 1 % | -1 % |
| 2017 (in %) |
Eigenkapital | - Konzernanteil | Operatives Ergebnis (Konzernanteil) | |
| Währung | -10 % | +10 % | -10 % | +10 % |
| US-Dollar | 2 % | -2 % | 2 % | -2 % |
| Japanischer Yen | 1 % | -1 % | 1 % | -1 % |
| Schweizer Franken | 1 % | -1 % | 1 % | -1 % |
Bei den Versicherungsgesellschaften, auf die zum 31. Dezember 2018 91 % des Konzernvermögens entfiel (90 % in 2017), werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Fremdwährungsrisiko im Allgemeinen kongruent gehalten oder abgesichert.
-- Frankreich 24 % des Konzernvermögens zum Ende 2018 (26 % in 2017):
In Frankreich war AXA Ende 2018 Fremdwährungsrisiken in Höhe von insgesamt 19.424 Mio. Euro ausgesetzt (2017: 18.751 Mio. Euro), wobei das zugrunde liegende Vermögen direkt und indirekt über teilweise in Fremdwährung investierte Anlagefonds (US-Dollar:16.134 Mio. Euro ggü. 14.884 Mio. Euro in 2017; britisches Pfund: 2.781 Mio. Euro ggü. 2.581 Mio. Euro in 2017 und japanischer Yen: 248 Mio. Euro ggü. 261 Mio. Euro in 2017) gehalten wurde. Die Risikoengagements ermöglichen es AXA France, seine Anlagen zu diversifizieren, und bieten Versicherungsnehmern die Chance, von der Performance an den internationalen Finanzmärkten zu profitieren. AXA France gleicht sein Exposure gegenüber Fremdwährungsrisiken durch Abschluss von Devisenterminkontrakten und anderen Derivatkontrakten (Nennwert von 15.632 Mio. Euro ggü. 15.815 Mio. Euro in 2017) aus.
-- Europa 30 % des Konzernvermögens zum Ende 2018 (32 % in 2017):
Schweiz
In der Schweiz sind Gesellschaften von AXA über ihre Anlagen in Fremdwährung (hauptsächlich Euro und US-Dollar) aufgrund von beschränkten Anlagemöglichkeiten am Schweizer Markt Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Ein Großteil dieser Risiken wird gegenüber dem Schweizer Franken mit Devisenswaps, Optionen und Terminkontrakten abgesichert. Ende 2018 belief sich das Wechselkursrisiko gegenüber dem Schweizer Franken auf 24.473 Mio. Euro (33.188 Mio. Euro in 2017), was ca. 28 % des Gesamtvermögens entsprach (ca. 38 % des Gesamtvermögens in 2017), wovon 21.838 Mio. Euro abgesichert waren (29.568 Mio. Euro in 2017).
Deutschland
In Deutschland belief sich das in Fremdwährung denominierte direkt und indirekt über Anlagefonds gehaltene Gesamtvermögen von Gesellschaften von AXA Ende 2018 auf 9.417 Mio. Euro (9.582 Mio. Euro in 2017). Ziel dieses Engagements war die Diversifizierung der Anlagen und die Ausnutzung der Performance von ausländischen Märkten. Diese Anlagen waren hauptsächlich in US-Dollar denominiert (7.363 Mio. Euro ggü. 7.641 Mio. Euro in 2017), einschließlich des US Short Duration High Yield Fund (481 Mio. Euro ggü. 741 Mio. Euro in 2017), und in britischen Pfund (1.232 Mio. Euro ggü. 1.200 Mio. Euro in 2017). AXA Deutschland kontrolliert und begrenzt das Fremdwährungsrisiko durch Devisenterminkontrakte über einen Nennwert von 6.701 Mio. Euro (7.148 Mio. Euro in 2017), Währungsswaps über einen Nennwert von 853 Mio. Euro (687 Mio. Euro in 2017), Devisenoptionen über einen Nennwert von 1.194 Mio. Euro (1.241 Mio. Euro in 2017) und kongruente Deckungsgeschäfte (Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen in der gleichen Währung) in Höhe von 29 Mio. Euro (34 Mio. Euro in 2017).
Belgien
In Belgien hielt AXA 2018 in Fremdwährung denominierte Anlagen direkt und indirekt über Sachanlagen in Höhe von 1.771 Mio. Euro. Diese Anlagen sind hauptsächlich in US-Dollar (1.116 Mio. Euro) und in britischen Pfund (374 Mio. Euro) denominiert. Das Wechselkursrisiko bei Aktiva wird im Wesentlichen durch Devisenterminkontrakte, Währungsswaps und Devisenoptionen in Höhe von 1.315 Mio. Euro abgesichert.
Großbritannien & Irland
In Großbritannien unterliegt AXA Fremdwährungsrisiken durch ihre Tochtergesellschaften AXA Insurance und AXA PPP Healthcare, die ihre Geschäfte in britischem Pfund abwickeln, sowie AXA Ireland, die in Euro abrechnen. AXA hat ihre Anlageportfolios dort in Einklang mit den Zielen des Asset-Liability Management diversifiziert. AXA UK hielt in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 4.078 Mio. Euro (3.745 Mio. Euro), wovon der Großteil, d. h. 2.496 Mio. Euro, auf US-Dollar entfiel. Weitere Fremdwährungsrisiken bestehen in Großbritannien gegenüber dem Euro (1.097 Mio. Euro) und in Irland gegenüber dem britischen Pfund (264 Mio. Euro). Das diesen Risiken zugrunde liegende Vermögen wird direkt und indirekt über Anlagefonds gehalten (CLO-Fonds, alternative Anleihefonds, Assets Backed Securities, gewerbliche Immobilienkredite und andere Anlagefonds). Von diesen Risiken werden 3.535 Mio. Euro über Devisenterminkontrakte, Optionen oder Währungsswaps abgesichert, wobei weitere 374 Mio. Euro an Risiken absichernden Verbindlichkeiten von britischen Gesellschaften gehalten werden.
Spanien
Spanische Gesellschaften von AXA hielten 2018 in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 907 Mio. Euro (864 Mio. Euro in 2017) direkt und indirekt über Sachanlagen. Der Großteil dieser Anlagen, 760 Mio. Euro (764 Mio. Euro in 2017), ist in US-Dollar denominiert. Das Fremdwährungsrisiko ist über einen Nennwert von 908 Mio. Euro abgesichert, wobei hauptsächlich Devisenterminkontrakte und Währungsswaps verwendet werden.
Italien
In Italien hielt AXA 2018 in Fremdwährung denominierte Anlagen direkt und indirekt über Sachanlagen in Höhe von 1.111 Mio. Euro (1.422 Mio. Euro in 2017). Der Großteil dieser Anlagen, 913 Mio. Euro (1.218 Mio. Euro in 2017), ist in US-Dollar denominiert. Das gesamte Wechselkursrisiko wird innerhalb der in den entsprechenden lokalen Anlagekomitees genehmigten Devisenlimite verwaltet. Das nicht abgesicherte Fremdwährungsrisiko beträgt 158 Mio. Euro.
-- USA: 21 % des Konzernvermögens zum Ende 2018 (22 % in 2017):
In den USA bestehen keine wesentlichen Fremdwährungsrisiken.
-- Asien: 8 % des Konzernvermögens zum Ende 2018 (8 % in 2017):
Japan
In Japan können Gesellschaften von AXA gegebenenfalls außerhalb des japanischen Marktes investieren, um Anlagen zu diversifizieren und zu optimieren und Renditen zu steigern. Ende 2018 belief sich das in Fremdwährung denominierte direkt und indirekt über Anlagefonds gehaltene Gesamtvermögen (hauptsächlich USD) auf 9.799 Mio. Euro (10.545 Mio. Euro in 2017). Mit Ausnahme von Vermögenswerten zur Deckung von fondsgebundenen Verträgen war das verbundene Fremdwährungsrisiko vollständig durch Derivate abgesichert.
Hongkong
AXA Hong Kong hält in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 14.921 Mio. Euro (13.465 Mio. Euro in 2017) direkt und indirekt über Anlagefonds.
Der Großteil, d. h. 14.064 Mio. Euro, dieser Anlagen ist in US-Dollar denominiert (12.802 Mio. Euro in 2017), um von dem US-amerikanischen Anleihenmarkt zu profitieren, der insbesondere hinsichtlich Liquidität und verfügbarer Laufzeiten stärker entwickelt ist als der Anleihenmarkt in Hongkong. Wechselkursrisiken werden mit Hilfe von Devisenterminkontrakten und Währungsswaps über einen Nennwert von 5.684 Mio. Euro abgesichert.
-- Asien 5 % des Konzernvermögens zum Ende 2018 (5 % in 2017):
Das in Fremdwährung denominierte, von Gesellschaften von International gehaltene Anlagevermögen belief sich 2018 auf 3.384 Mio. Euro (3.003 Mio. Euro in 2017), wobei dieses Vermögen direkt und indirekt über Anlagefonds gehalten wurde, die mit 2.071 Mio. Euro hauptsächlich in US-Dollar denominiert waren (1.678 Mio. Euro in 2017). Das Fremdwährungsrisiko in Mexiko wurde hauptsächlich durch kongruente Deckungsgeschäfte abgesichert, wobei eine Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen in der gleichen Währung hergestellt wird. Darüber hinaus wurde das Fremdwährungsrisiko in Singapur durch Termingeschäfte, Währungsswaps und Devisenoptionen abgesichert. Der verbleibende Anteil entfällt auf Anlagen in Ländern, deren Währung an den US-Dollar gekoppelt ist.
-- AXA XL 7 % des Konzernvermögens zum Ende 2018 (1 % in 2017):
XL Group
Für den Großteil des Geschäfts von AXA XL lauten die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf US-Dollar. Bei Geschäften, die in anderen Währungen als dem US-Dollar abgeschlossen werden, wird das Risiko in erster Linie dadurch gesteuert, dass Kongruenz zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in jeder Währung hergestellt wird. Vermögenspositionen in bestimmten Währungen, insbesondere Kanadischer Dollar und Schweizer Franken, werden Ende 2018 durch Devisentermingeschäfte mit einem Nominalwert von 796 Mio. Euro gegenüber dem US-Dollar abgesichert.
AXA Corporate Solutions Assurance
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hält AXA Corporate Solutions Assurance einige in Fremdwährung denominierte Versicherungsverbindlichkeiten, insbesondere in US-Dollar (1.192 Mio. Euro Ende 2018 ggü. 1.193 Mio. Euro in 2017) und in geringem Maße im britischen Pfund (397 Mio. Euro Ende 2018 ggü. 372 Mio. Euro in 2017). AXA Corporate Solutions Assurance hält in Fremdwährung denominierte Vermögenswerte zur Sicherstellung der Bilanzkongruenz. Die Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen des Unternehmens in Fremdwährung wird regelmäßig korrigiert.
-- Transversale Einheiten und zentrale Holdings: 6 % des Konzernvermögens zum Ende 2018 (7 % in 2017):
AXA SA und sonstige zentrale Holdings
Seit 2001 verfolgt einen Ansatz zur Absicherung von in Fremdwährung denominierten Netto-Anlagen mit dem Ziel, das konsolidierte Eigenkapital der Gruppe mit Hilfe von derivativen Instrumenten und Fremdwährungsanleihen gegenüber Wechselkursschwankungen abzusichern.
Zum 31. Dezember 2018 waren die wesentlichen Absicherungspositionen von AXA SA folgende:
| Fremdwährungsabsicherung | Betrag in Währung (in Milliarden) |
Betrag in Euro (in Milliarden) |
Anmerkungen | ||
| 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | ||
| US-Dollar | 9,6 | 3,9 | 8,4 | 3,2 | In Bezug auf die US-Aktivitäten in Form von Anleihen und Derivaten |
| HK-Dollar | 12,4 | 10,3 | 1,4 | 1,1 | In Bezug auf die Aktivitäten in Hongkong in Form von Derivaten |
| Japanischer Yen | 108,5 | 123,7 | 0,9 | 0,9 | In Bezug auf die Aktivitäten in Japan in Form von Derivaten |
| Britisches Pfund | 1,0 | 1,00 | 1,1 | 1,1 | In Bezug auf die UK-Aktivitäten in Form von Anleihen und Derivaten |
| Schweizer Franken | 5,8 | 3,00 | 5,1 | 2,6 | In Bezug auf die Aktivitäten in der Schweiz in Form von Derivaten |
Zusätzlich zu den auf lokaler Ebene durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos (Absicherung durch Devisenterminkontrakte und Währungsswaps), steuert die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury Department das globale Fremdwährungsrisiko und meldet diese Position fünfmal pro Jahr an das Finance Committee des Board of Directors.
4.4 Kreditrisiko
Kreditrisiko: Definition und Exposure
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz "Kredit- und Liquiditätsrisiken" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine externe Partei eines Geschäfts ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Mit Blick auf die Besonderheiten ihrer zentralen Geschäftstätigkeiten überwacht die AXA Gruppe drei Hauptgruppen von Gegenparteien unter Anwendung einer für die jeweilige Gruppe geeigneten Methodik:
-- Von Versicherungsbereichen der Gruppe sowie Banken und Holding-Gesellschaften gehaltene Anlageportfolios (mit Ausnahme von Vermögenswerten zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird)
-- Forderungen gegenüber Rückversicherern infolge des von der AXA Gruppe in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft
-- Risiko in Bezug auf Drittschuldner, die aus einigen Gruppenversicherungs- und übernommenen Rückversicherungsgeschäften stammen
Das Marktrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe - mit Ausnahme von Unternehmen der XL Group -, wie im Absatz "Internes Modell" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts beschrieben, abdeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 "Liquiditätsrisiko" dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.
Bestimmte Beschränkungen berücksichtigen ebenso alle Risiken der AXA Gruppe gegenüber einem bestimmten Hauptanteilseigner durch Gegenparteienrisiken in Zusammenhang mit Anleihen, Barmitteln, Aktien, Derivaten, Forderungen gegenüber Rückversicherern sowie Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen. Sie zielen darauf ab, das Ausfallrisiko einer bestimmten Gegenpartei global zu steuern.
Risikokontrolle und Risikominderung
Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten erfüllen und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz "Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts).
Bestimmte Beschränkungen berücksichtigen ebenso alle Risiken der AXA Gruppe gegenüber einem bestimmten Hauptanteilseigner durch Gegenparteienrisiken in Zusammenhang mit Anleihen, Barmitteln, Aktien, Derivaten, Forderungen gegenüber Rückversicherern sowie Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen. Sie zielen darauf ab, das Ausfallrisiko einer bestimmten Gegenpartei global zu steuern.
Anlagevermögen: Zentrale Überwachung von Gegenparteienrisiken
Das Konzentrationsrisiko der AXA Gruppe wird durch verschiedene auf Gruppenebene durchgeführten Analysen nach Emittent und Hauptanteilseigner analysiert, zusätzlich zu lokalen Verfahren und einer Reihe von Emittentenbeschränkungen auf Gruppen- und lokaler Ebene.
Diese Beschränkungen dienen zur Steuerung des Ausfallsrisikos eines bestimmten Emittenten und hängen von seinem Rating und der Fälligkeit und Vorrangigkeit aller von dem Emittenten ausgegeben und von der AXA Gruppe gehaltenen Anleihen ab (Unternehmensanleihen, Agency-Anleihen und unterstaatliche Anleihen).
Bei Risiken gegenüber staatlichen Emittenten wurden zudem spezifische Beschränkungen bei Staatsanleihen und staatlich garantierten Anleihen festgelegt.
Die Einhaltung dieser Beschränkungen wird durch die Gruppe mittels bestimmter Governance-Verfahren sichergestellt. Das Group Credit Risk Committee bearbeitet monatlich Überschreitungen der Beschränkungen der Gruppe hinsichtlich des Emittentenrisikos und legt koordinierte Maßnahmen für übermäßige Kreditkonzentrationen fest. Ein an den Group Chief Investment Officer (Group CIO) berichtendes Group Credit Team stellt Kreditanalysen unabhängig von den Asset-Managern der Gruppe zusätzlich zu den lokalen CIO-Teams bereit. Das Group Financial Risk Committee wird regelmäßig über die wesentlichen Kreditrisiken unterrichtet.
Zum 31. Dezember 2018 gliederte sich das Anleihenportfolio (467 Mrd. Euro) in folgende Rating-Kategorien:

| EN | DE |
| BB und niedriger | BB und niedriger |
| BBB | BBB |
| A | A |
| Sonstige | Sonstige |
| AAA | AAA |
| AA | AA |
Zum 31. Dezember 2017 gliederte sich das Anleihenportfolio (431 Mrd. Euro) in folgende Rating-Kategorien: 20 % AAA, 29 % AA, 22 % in A, 24 % in BBB, 2 % in BB und niedriger und 3 % in sonstige.
Richtlinien zur Diversifizierung und Analyse von Kreditrisiken, hauptsächlich mit Hilfe von Kreditratings, werden von Investment-Abteilungen umgesetzt und von Risikomanagement-Teams überwacht.
Zum 31. Dezember 2018 verteilten sich die beizulegenden Zeitwerte von Staats- und staatsnahen Anleihen (236 Mrd. Euro) auf folgende Länder:

| EN | DE |
| Ireland | Irland |
| Netherlands | Niederlande |
| Supranationals institutuins (a) | Supranationale Institutionen (a) |
| Austria | Österreich |
| Spain | Spanien |
| United States | Vereinigte Staaten |
| Switzerland | Schweiz |
| Italy | Italien |
| Other | Sonstige |
| France | Frankreich |
| Germany | Deutschland |
| Belgium | Belgien |
| Japan | Japan |
(a) Im Wesentlichen europäische Institutionen (Europäische Investitionsbank, Europäische Union, Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, Eurofima).
Kreditderivate
Die AXA Gruppe verwendet im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Steuerung von Anlage- und Kreditrisiken Strategien, die Kreditderivate umfassen (hauptsächlich Credit Default Swaps - CDS), die gekoppelt an staatlichen Schuldverschreibungen hauptsächlich als Alternative zu Obligationenportfolios verwendet werden, jedoch auch als Absicherung gegenüber einzelnen Unternehmenstiteln oder spezifischen Portfolios.
Zum 31. Dezember 2018 betrug der Nennwert von mittels Kreditderivaten eingegangenen Positionen 16,2 Mrd. Euro(12) an CDS (kumulierter Nennwert von 1,9 Mrd. Euro an gekauften Absicherungen und 14,3 Mrd. Euro an verkauften Absicherungen), die sich folgendermaßen aufteilen:
i. 1,7 Mrd. Euro an erworbenen CDS zur Absicherung von Kreditrisiken hinsichtlich bestimmter Anlagen, hauptsächlich Unternehmensanleihen
ii. 0,1 Mrd. Euro an erworbenen CDS zur Sicherung der Liquiditätsprämie durch Kauf von Anleihen und CDS in Bezug auf denselben Titel (Strategie negativer Basistrades), hauptsächlich bei Unternehmensanleihen vorwiegend in Japan (0,07 Mrd. Euro) und Großbritannien (0,02 Mrd. Euro)
iii. 14,3 Mrd. Euro an verkauften CDS als Alternative zum direkten Kauf einer Unternehmensanleihe, hauptsächlich durch Halten von Staatsanleihen und gleichzeitigem Verkauf von Absicherungen gegenüber Titeln mit sehr hoher Qualität Diese Art von ALM-Strategie wird oft angewandt, um die mangelnde Tiefe oder Liquidität in einigen Märkten auszugleichen und synthetische Kreditrisiken einzugehen.
Für Emittenten festgesetzte Beschränkungen berücksichtigen die Kreditderivat-Positionen.
Zum 31. Dezember 2018 verteilten sich die Brutto-Risikopositionen der zugrunde liegenden Anleihen dieser CDS auf folgende Ratings:

| EN | DE |
| High Yield/NR | High Yield/ohne Rating |
| BBB | BBB |
| AAA | AAA |
| AA | AA |
| A | A |
Das Kreditrisiko in Bezug auf CDOs wird getrennt überwacht in Abhängigkeit von den gehaltenen Tranchen und unabhängig von der Art an gehaltenen Anlagen (Anleihen oder Kreditderivate).
Gegenparteienrisiko aus OTC-Derivaten (Ove r-the-Counter)
Die AXA Gruppe steuert aus OTC-Derivaten stammende Gegenparteienrisiken mit Hilfe einer konzernweiten Richtlinie. Diese Richtlinie umfasst u. a. Folgendes:
-- Regelungen zu Derivatkontrakten (ISDA, CSA)
-- Obligatorische Besicherung
-- Eine Liste autorisierter Gegenparteien
-- Ein Regelwerk zu Beschränkungen und einen Prozess zur Risikoüberwachung
Beschränkungen werden auf Grundlage eines internen Bewertungssystems individuell für jede Gegenpartei festgelegt. Diese Richtlinie umfasst auch die tägliche Besicherung in Bezug auf den Großteil der Risiken der Gruppe.
Das Group Credit Risk Committee genehmigt Änderungen an der obigen Richtlinie und überprüft die Risiken jeden Monat.
Zum 31. Dezember 2018 verteilten sich die Gegenparteienrisiken aus OTC-Derivaten auf folgende Ratings (positiver beizulegenden Zeitwert abzüglich erhaltener Sicherheiten):

| EN | DE |
| BBB | BBB |
| B- | B- |
| AAA | AAA |
| AA+ | AA+ |
| AA- | AA- |
| A+ | A+ |
| BBB+ | BBB+ |
| A | A |
| A- | A- |
Forderungen gegenüber Rückversicherern: Ratingprozesse und -faktoren
Zur Steuerung des Risikos einer Insolvenz eines Rückversicherers beurteilt ein Security Committee die Qualität von Rückversicherern und die Art von Verpflichtungen, die eingegangen werden sollten. Dieser Ausschuss steht unter gemeinsamer Verantwortung von GRM und AXA Global Re. Dieses Risiko wird überwacht, um das Kreditrisiko der Gruppe in Bezug auf Rückversicherungsverträge zu überwachen und übermäßige Risikopositionen gegenüber einem bestimmten Rückversicherer zu vermeiden. Das Group Security Committee kommt monatlich zusammen - und häufiger während Erneuerungsrunden - und entscheidet über Maßnahmen zur Begrenzung des Risikos der AXA Gruppe gegenüber einem Zahlungsausfall eines ihrer Rückversicherer.
Zudem erfasst und analysiert die Gruppe ihr Risiko gegenüber allen Rückversicherern unter Berücksichtigung sämtlicher Positionen in Bezug auf Rückversicherer (Forderungen, Prämien, Rückstellungen, Einlagen, Verpfändungen und Kautionen).
Die 50 wichtigsten Rückversicherer der Gruppe machten 2018 87 % des Anteils der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Anlageverträgen aus (ggü. 77 % in 2017).
Die versicherungstechnischen Rückstellungen an Rückversicherer verteilten sich zum 31. Dezember 2018 (27,1 Mrd. Euro) auf folgende Rückversicherer-Ratings:

| EN | DE |
| Others | Sonstige |
| BB & lower | BB und niedriger |
| BBB | BBB |
| A | A |
| AAA | AAA |
| AA | AA |
Die Kategorie "sonstige" bezieht sich auf Rückstellungen an Rückversicherungsgemeinschaften, Rückstellungen an Rückversicherer, mit denen die AXA Group Geschäfte in begrenztem Maße tätigt (nicht unter den Top 50), und Rückversicherern ohne Rating der wichtigsten Ratingagenturen.
Zum 31. Dezember 2017 gliederten sich die Rückstellungen an Rückversicherer (15,3 Mrd. Euro) in folgende Rückversicherer-Ratings: 51 % in AA, 13 % in A, 15 % in BB und niedriger, 1 % in BBB und 20 % in sonstige.
Der Anstieg der Rückstellungen an Rückversicherer ist hauptsächlich auf den Erwerb der XL Group zurückzuführen (11,8 Mrd. Euro).
Vergabe von Bankdarlehen
Zum 31. Dezember 2018 belief sich das gesamte Anlagevermögen des Segments Banking auf 35,8 Mrd. Euro (31. Dezember 2017: 33,0 Mrd. Euro).
Die Banktätigkeiten von AXA in Belgien, Frankreich und Deutschland beschränken sich hauptsächlich auf das Retail-Banking, d. h. den Vertrieb einfacher Anlage- und Kreditprodukte.
Die Risikomanagement-Richtlinien für Bankaktivitäten von AXA stehen in Einklang mit der jeweils definierten Risikobereitschaft und beruhen auf folgenden Grundprinzipien:
-- Spezielle Funktionen für Gegenparteien- und Kreditrisiken mit geeigneten Ausschüssen
-- Enge Überwachung des Portfolioengagements in Staatsanleihen, internationalen Institutionen und Banken
-- Angemessenheit gegenüber Risikostandards der Gruppe
-- Strikte Steuerung von Markt-, Aktiv- und Passiv-, Devisen und Zinsrisiken einschließlich strenger Regelungen in Bezug auf Sicherheiten
Das Kreditrisiko in den Banken umfasst:
-- Retail-Kreditrisiko infolge der geschäftlichen Aktivität - Verkauf von Hypotheken und anderen Arten von Darlehen an Retail-Kunden und Kleinunternehmen. Die Steuerung von Kreditrisiken erfolgt durch sorgfältige Risikoauswahl (z. B. in Belgien durch regelmäßige Überwachung von auf internen Ratings basierenden Bewertungsmodellen zur Sicherstellungen einer Risikoauswahl in Einklang mit der Risikobereitschaft der jeweiligen Bank) und regelmäßige Überwachung von Portfolios durch Produktmanagement-Teams und Risikomanagement-Teams.
-- neben Retail-Kreditrisiken, Risiken aus Investitionstätigkeit. Die Aktivität wird durch strenge Kontrollverfahren eingeschränkt.
Kreditrisiken werden von der Geschäftsleitung jeder Bank regelmäßig überprüft und unterliegen regulatorischen Bestimmungen. So berücksichtigen zum Beispiel die Prozesse zur Beurteilung der internen Risikotragfähigkeit und strategischen Planung von AXA Bank Belgium, das erforderliche Eigenkapital zur Minderung aller Hauptrisiken, das erforderliche Eigenkapital für das künftige Wachstum, Liquiditätsanforderungen und Stresstest-Ergebnisse.
Die Banken versuchen, sämtlichen Anforderungen an die regulatorische Kapitalausstattung nachzukommen.
4.5 Liquiditätsrisiko
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Abschnitt 2.4 "Liquiditäts- und Kapitalausstattung" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Das Liquiditätsrisiko ist die von Geschäftstätigkeiten, Anlagen oder Finanzierungsaktivitäten ausgehende Unsicherheit, ob AXA SA und/oder Gesellschaften von AXA ihren Zahlungsverpflichtungen im momentanen Umfeld oder in Stressszenarien vollständig und rechtzeitig nachkommen können. Das Liquiditätsrisiko betrifft Aktiv- und Passivvermögen sowie deren Wechselspiel.
Liquidität ist ein Schlüsselaspekt des Regelwerks zur Risikobereitschaft und ermöglicht es der AXA Gruppe sicherzustellen, dass sowohl AXA SA als auch lokale Gesellschaften zu jeder Zeit über ausreichende Liquiditätspuffer verfügen, um einem schweren Schock zu widerstehen. Dieses Ziel wird durch Überwachung der Liquiditätsausstattung innerhalb der gesamten AXA Gruppe auf Basis einer Kennzahl namens "Liquiditätsüberschuss", d. h. die Differenz zwischen Liquiditätsressourcen und Liquiditätsbedarf unter heftigen Stressbedingungen und über verschiedene Zeithorizonte von 1 Woche, 3 Monaten und 12 Monaten, erreicht.
Für jeden Zeithorizont werden die im Anschluss an das Stressszenario verfügbaren Liquiditätsressourcen und der im Anschluss an das Stressszenario bestehende Liquiditätsbedarf zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen (d. h. Nettomittelabflüsse) prognostiziert, um die Überschussliquidität zu bestimmen. Die Stressbedingungen werden so kalibriert, dass sie extreme Umstände widerspiegeln (z. B. Verwerfungen an den Finanzmärkten, Einbruch des Vertrauens gegenüber der Gruppe, Naturkatastrophen). Der Ansatz ist umsichtig, da davon ausgegangen wird, dass alle Ereignisse zur selben Zeit geschehen.
4.6 Versicherungstechnische Risiken
Versicherungstechnische Risiken: Definition und Exposure
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz "Risiken in Zusammenhang mit Preisbildung und Underwriting" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Die Versicherungstöchter der Gruppe sind hauptsächlich verantwortlich für die Steuerung ihrer versicherungstechnischen Risiken in Zusammenhang mit Underwriting, Preisbildung und Rückstellungen. Zudem sind sie dafür verantwortlich, angemessen auf Änderungen der Versicherungszyklen sowie des politischen und wirtschaftlichen Rahmens, innerhalb dessen sich die Gruppe bewegt, zu reagieren.
Im Zusammenhang mit ihren Geschäftstätigkeiten in den Bereichen Property & Casualty (P&C) und Protection & Health, wie in Abschnitt 1.3 "Geschäftsüberblick" dieses Geschäftsberichts beschrieben, ist die AXA Gruppe u. a. folgenden wesentlichen versicherungstechnischen Risiken ausgesetzt:
-- Prämienrisiko infolge von Schwankungen von Zeitpunkten, Häufigkeit und Schwere von Versicherungsereignissen und in Bezug auf:
--- drohende Verluste aus bestehenden Verträgen (unzureichende Schadenrückstellungen),
--- falsche Bepreisung von zu zeichnenden Verträgen (einschließlich Erneuerungen) während der Periode und
--- Kosten
-- Reserverisiko infolge von Schwankungen von Zeitpunkten und Höhe von Schadensabwicklungen in Bezug auf die Unangemessenheit von Schadenrückstellungen, darunter:
--- Fehleinschätzung von Schadenrückstellungen (Durchschnittszahlungen) und
--- Abweichungen von Zahlungen von ihrem statistischen Durchschnitt
-- Katastrophenrisiken, die sowohl Naturkatastrophen wie Wetterereignisse (darunter Hurrikane, Wirbelstürme, Überschwemmungen oder Hagelstürme) und von Menschen verursachte Katastrophen wie Terroranschläge umfassen.
Risiken in der Lebensversicherung umfassen u. a. Risiken in Bezug auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Stornos, Berufsunfähigkeit und Pandemien. Die Hauptrisiken, denen das Lebensversicherungsgeschäft ausgesetzt ist, sind das Langlebigkeits- und das Rückkaufrisiko, die beide zinssensitiv sind und wie folgt definiert werden könnten:
-- Das Langlebigkeitsrisiko ist das Risiko einer Überschätzung von Sterblichkeitsraten bei mit Langlebigkeit verbundenen Versicherungsverträgen.
-- Das Rückkaufrisiko ist das Risiko eines permanenten unerwarteten Rückgangs (oder Anstiegs) der Stornos in Bereichen, die von einem Rückgang (oder Anstieg) der Stornos beeinträchtigt werden.
Das Versicherungsrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz "Internes Modell" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts beschrieben, abdeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 "Liquiditätsrisiko" dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.
Risikokontrolle und Risikominderung
Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten erfüllen und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz "Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts).
Versicherungstechnische Risiken in den Bereichen Life & Savings, Health und Property & Casualty werden durch 4 Hauptprozesse abgedeckt, die auf Gruppenebene definiert und gemeinsam von zentralen und lokalen Teams durchgeführt werden:
-- Umsetzung eines Genehmigungsprozesses für Produkte, der Risikokontrolle bei neuen Produkten umfasst, die Underwriting-Regeln und Analysen zur Produktrentabilität beinhalten
-- Optimierung von Rückversicherungsstrategien zur Begrenzung der Spitzenrisiken der Gruppe bei gleichzeitiger Sicherung ihrer Solvabilität durch Reduzierung der Volatilität und zur Minderung von Risiken innerhalb der Gruppe zur Ausnutzung des Diversifizierungseffekts
-- Überprüfung versicherungstechnischer Rückstellungen einschließlich einer Überleitungsanalyse
-- Überwachung von Emerging Risks zum Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Underwriting- und Risikomanagement-Teams
Produktgenehmigung
Group Risk Management (GRM) hat eine Reihe von Verfahren zur Genehmigung neuer Produkteinführungen definiert. Diese Verfahren werden lokal angepasst und umgesetzt und dienen zur Förderung der Produktinnovation innerhalb der Gruppe bei gleichzeitiger Kontrolle von Risiken. Der Validierungsrahmen beruht unter anderem auf den Ergebnissen der Beurteilung der Solvenzkapitalanforderungen, basierend auf dem internen Modell der AXA Gruppe, um sicherzustellen, dass neue Produkte einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufen, bevor sie eingeführt werden.
Im Bereich Life & Savings sowie Kranken wird der Genehmigungsprozess für sämtliche traditionelle Produkte, die die Mindestanforderungen der Gruppe erfüllen, auf lokaler Ebene gesteuert, was eine konstante Markteinführungszeit ermöglicht. Bei komplexen Produkten müssen lokale Gesellschaften vor der Markteinführung erst die Genehmigung der Gruppe einholen, um sicherzustellen, dass alle langfristigen Verpflichtungen auf Gruppenebene überwacht werden und von Fachkenntnissen der Gruppe bei erweiterten oder spezifischen Garantien profitieren.
Im Bereich Property & Casualty werden die Methoden an die Zeichnung von Risiken angepasst, während gleichzeitig der auf einem dokumentierten Genehmigungsverfahren basierende und die Ergebnisse des internen Modells berücksichtigende Grundsatz der lokalen Entscheidungsfindung beibehalten wird. Damit werden zwei Ziele verfolgt:
-- Bei Aktivitäten vor der Markteinführung soll sichergestellt werden, dass neue von der Gruppe gezeichnete Risiken analysiert werden, bevor sie Kunden angeboten werden.
-- Bei Aktivitäten nach der Markteinführung soll sichergestellt werden, dass angemessene Profitabilitäts- und Risikokontrollen durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der Aktivität mit dem Risikorahmen der Gruppe zu gewährleisten.
Dieser Rahmen ist Teil des Regelwerks der Gruppe für das Underwriting und stellt sicher, dass keine Risiken außerhalb der Risikotoleranzen der Gruppe eingegangen werden und Mehrwert durch adäquate Bepreisung von Risiken entsteht.
Analyse von Risikopositionen
Die AXA Gruppe überprüft regelmäßig ihre Risikopositionen, um sicherzustellen, dass die gezeichneten Risiken in puncto Regionen und Geschäftsbereiche diversifiziert sind, um die Risikokonzentration zu steuern und die Angemessenheit von Rückversicherungen zu verifizieren.
Für Aktivitäten in den Bereichen Life & Savings, Health und Property & Casualty hat GRM gemeinsame Modelle und Kennzahlen entwickelt und eingeführt, die eine konsistente Bewertung von Risiken innerhalb der Gruppe sicherstellen sollen (insbesondere mit Hilfe ihres Regelwerks zum ökonomischen Kapital, wie in Abschnitt 4.2 dieses Geschäftsberichts erläutert). Damit kann die Gruppe verifizieren, dass ihre Risikopositionierung in Einklang mit den konsolidierten Risikoappetitlimiten in puncto Gewinn, Eligible Own Funds (EOF), Solvabilität und Liquidität steht. Diese Tools tragen auch wesentlich zur Überwachung der Hauptrisiken (Abweichungen von der Schadenhäufigkeit, Schadenauswirkung, Naturkatastrophen, Abweichungen von biometrischen und Verhaltensrisiken) bei.
Dieses Regelwerk ist in dem zuvor dargelegten Governance-System zur Kontrolle der Produktentwicklung enthalten.
In den Bereich Life & Savings und Health können Sterblichkeits-/Langlebigkeitsrisiken mit Hilfe dieser Tools für verschiedene Länder analysiert werden. Die AXA Gruppe überwacht regelmäßig ihr Exposure gegenüber diesen Risiken (einschließlich Sterblichkeit, Langlebigkeit und Morbidität) und verwendet die Ergebnisse daraus zur Optimierung ihrer Produktentwicklung und ihres Rückversicherungsschutzes. Diese Analysen werden im Bereich Life & Savings durch fortgeschrittene Risikomodelle unterstützt.
Was die Risiken im Bereich Property & Casualty betrifft, so werden Ad-hoc-Studien zur Identifizierung von Konzentrationsrisiken entwickelt, um sicherzustellen, dass kein einzelnes Gefahrenereignis natürlicher Art (wie z. B. Hurrikane, Wirbelstürme, Erdbeben oder Taifune) oder von Menschen verursacht (wie z. B. Cyber-Risiken) die Gruppe über die festgelegten Toleranzschwellen hinaus gefährdet.
Abgetretene Rückversicherung
Risikobeurteilung
Für die Bereiche Life & Savings, Health and Property & Casualty werden Rückversicherungsprogramme wie folgt festgelegt:
-- Die Rückversicherungskapazität von operativen Gesellschaften der Gruppe wird in Einklang mit den Standards der Gruppe und ihren lokalen Risikoappetitlimiten festgelegt.
-- Ihre Risiken werden mit Hilfe von umfassenden versicherungsmathematischen Analysen zu jedem Portfolio durchgeführt. Insbesondere in Bezug auf die Modellierung von Naturkatastrophen im Bereich Property & Casualty mit Hilfe des Modells des ökonomischen Kapitals der Gruppe verwendet GRM mehrere interne und externe Modelle zur Beurteilung der mit schweren Naturkatastrophen (z. B. Unwetter, Überschwemmungen, Erdbeben) verbundenen Risiken. Seit 2015 hat die Gruppe eine starke interne Expertise in der Entwicklung und Validierung von Naturkatastrophenmodellen entwickelt, um deren Dynamik im Kontext des globalen Klimawandels zu bewältigen.
Rückversicherungsstrategie
Die Zentralisierung und Harmonisierung von Rückversicherungskäufen beruht für die Bereiche Life & Savings, Health und Property & Casualty auf denselben Verfahren.
In den Bereichen Life & Savings und Health werden Rückversicherungen im Wesentlichen zur Unterstützung der Innovationspolitik auf lokaler Ebene verwendet sowie zur Abdeckung von Massenrisiken (Pandemien, Erdbeben oder Terrorismus).
Zum Aufbau eines angepassten und optimierten Schutzes werden die operativen Gesellschaften der Gruppe von AXA Global Re rückversichert. AXA Global Re kann einen variablen Anteil der lokalen Verträge auf dem Rückversicherungsmarkt anbieten, beispielsweise aus regulatorischen Gründen. Ein Teil der Risikopositionen wird zurückbehalten und innerhalb von AXA Global Re über interne Konzernversicherungen (einschließlich Rückversicherungsgemeinschaften) gemindert, der übrige Teil wird an externe Rückversicherer abgetreten.
Nach dem Abschluss der Übernahme der XL Group im September 2018 wurde die Erneuerungsrunde 2019 gemeinsam durchgeführt, damit die Hauptgeschäftsbereiche (Katastrophenereignisse abdeckendes Direktgeschäft und XL Re; "Property per Risk"-Verträge, internationale Haftpflicht und Marine im Bereich Direktversicherung), in denen eine Risikokumulation und Diversifikationserfolge möglich sind, zum 1. Januar Sicherungsgeschäfte gewährleistet sind.
Die Strukturen dieser Konzernversicherungen sollen die Gruppe unter Einhaltung des Regelwerks zur Risikobereitschaft der Gruppe in angemessener Art und Weise schützen. Zum Schutze der Gruppe werden spezielle Deckungen über den traditionellen Rückversicherungsmarkt oder auf dem Finanzmarkt durch Verbriefung (Cat Bonds und Insurance Linked Securities) abgeschlossen.
Im Gegensatz zu den anderen internen Konzernversicherungen im Bereich Property & Casualty, bei denen die Risiken innerhalb von AXA Global Re verbleiben, wurden 2018 89,8 % des Finanzergebnisses der Rückversicherungsgemeinschaft im Bereich Schadenversicherung und 54,33 % des Finanzergebnisses der Rückversicherungsgemeinschaft im Bereich Lebensversicherung zum Ende des Geschäftsjahrs abzüglich externen Rückversicherungsverträgen an die lokalen Gesellschaften retrozediert.
Abschließend überwacht AXA neben den oben beschriebenen Analysen ihr Risiko gegenüber ihren wichtigsten Versicherern, um sicherzustellen, dass sich die kumulierten Risiken innerhalb der Risikotoleranz der Gruppe bewegen (siehe Abschnitt 4.4 "Kreditrisiko - Forderungen gegenüber Rückversicherern").
Versicherungstechnische Rückstellungen
Operative Gesellschaften überwachen ihre Reserverisiken speziell. Schadenrückstellungen werden geschätzt und von den Schadenbearbeitern Vorgang für Vorgang gebucht. Vorsorgereserven werden ebenfalls von den lokalen Gesellschaften gebucht.
Die Berechnungen der Vorsorgereserven erfolgt zunächst lokal durch einen Prozess, der sowohl die Einschätzung der Versicherungsabteilung als auch der lokalen Risikomanagement-Abteilung berücksichtigt.
Für die Beurteilung von Rückstellungen verantwortliche Aktuare verwenden verschiedene statistische und versicherungsmathematischen Methoden. Ihre Annahmen beruhen zudem auf Gesprächen mit Schadenbearbeitern, Aktuaren der Produktentwicklung, Underwritern und anderen Fachabteilungen.
Sie stellen vor allem sicher, dass:
-- eine ausreichende Anzahl an Aspekten eingehend analysiert wurde, einschließlich Verträge, Prämien und Schadenentwicklung, Schadenregulierung und Rückversicherungseffekte),
-- die technischen Annahmen und versicherungsmathematischen Methoden professionellen Praktiken entsprechen und für die wichtigsten von ihnen in jedem Falle Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden,
-- eine Überleitungsanalyse der Rückstellungen, einschließlich einem Backtesting von Bonus-Malus-Systemen, durchgeführt wurde, regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt wurden und Erläuterungen zu wesentlichen Abweichungen vorhanden sind,
-- die operativen Verluste in Zusammenhang mit dem Rückstellungsprozess angemessen quantifiziert sind und
-- die Best Estimate Liabilities in Einklang mit den Artikeln 75 bis 86 der Solvency-II-Richtlinie sowie den Vorgaben der Gruppe berechnet wurden.
Zudem ist die Gruppe gemäß dem Aufsichtssystem Solvency II verpflichtet, eine effektive versicherungsmathematische Funktion zu unterhalten, um:
-- die Berechnung technischer Rückstellungen zu koordinieren,
-- die Angemessenheit der verwendeten Methoden und zugrunde liegenden Modelle sowie der bei der Berechnung von technischen Rückstellungen gemachten Annahmen zu gewährleisten,
-- die Hinlänglichkeit und Qualität der bei der Berechnung von technischen Rückstellungen verwendeten Daten zu beurteilen,
-- Best Estimates mit Erfahrungswerten zu vergleichen,
-- die Geschäftsleitung und das BoD über die Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung von technischen Rückstellungen zu unterrichten,
-- die Berechnung technischer Rückstellungen zu beaufsichtigen,
-- eine Einschätzung zum allgemeinen Regelwerks für das Underwriting abzugeben,
-- eine Einschätzung über die Angemessenheit von Rückversicherungsvereinbarungen abzugeben,
-- zur effektiven Umsetzung des Risikomanagement-Systems beizutragen, insbesondere hinsichtlich der der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen zugrunde liegenden Risikomodellierung.
Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene ist damit beauftragt, die von den Stakeholdern der versicherungsmathematischen Funktion der Gruppe (insbesondere GRM, PBRC) durchgeführten Aufgaben sowie die in Versicherungsgesellschaften in der gesamten Gruppen geschaffenen lokalen versicherungsmathematischen Funktionen zu überwachen.
Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene berichtet an den Group Chief Risk Officer und den Leiter Group Insurance Office.
Der Ernennung des lokalen Inhabers der versicherungsmathematischen Funktion muss im Voraus von dem Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene zugestimmt werden.
Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion der AXA Gruppe erstellt den Bericht der versicherungsmathematischen Funktion, um die Geschäftsleitung und das BoD über seine Einschätzung der Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung von technischen Rückstellungen zu unterrichten. Dieser Bericht liefert darüber hinaus eine Übersicht über die von der versicherungsmathematischen Funktion während des Berichtszeitraums in allen ihren Zuständigkeitsbereichen durchgeführten Aktivitäten.
Die versicherungstechnischen Rückstellungen des Bereichs Property & Casualty (ohne Health) der Gruppe stellten 14 % der gesamten versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe zum Ende 2018 dar (9 % Ende 2017). Ihre Aufteilung nach Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt dar:
-- Ende 2018 entfallen 26 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf das Kfz-Versicherungsgeschäft (38 % Ende 2017).
-- Ende 2018 entfallen 9 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf den Bereich Schadenversicherungen (11 % Ende 2017).
-- Ende 2018 entfallen 11 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf den Bereich Haftpflichtversicherungen (17 % Ende 2017).
-- Ende 2018 entfallen 6 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf das Spezialversicherungsgeschäft (2 % Ende 2017).
-- Ende 2018 entfallen 12 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf den Bereich Rückversicherungen.
-- Ende 2018 entfallen 36 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf die übrigen Geschäftszweige (33 % Ende 2017).
Die versicherungstechnischen Rückstellungen des Bereichs Life & Savings (ohne Health) der Gruppe stellten 81 % der gesamten versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe zum Ende 2018 dar (86 % Ende 2017). Ihre Aufteilung nach Produkttypen stellt sich wie folgt dar:
-- Ende 2018 entfallen 20 % der versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings auf fondsgebundene Produkte, welche das Risikoexposure von AXA nicht wesentlich (20 % Ende 2017) beeinträchtigen (Unit-Linked). Bei diesen Produkten wird das zugrunde liegende Finanzmarktrisiko überwiegend an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Diese Kategorie umfasst auch Produkte, die eine Garantie auf das investierte Kapital im Todesfall bieten. Insgesamt stellen sie nur ein begrenztes Marktrisiko für die Gruppe durch einen Rückgang des Shareholder Value dar.
-- Ende 2018 entfallen 11 % der versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings auf fondsgebundene Produkte mit verbundenen Zins- oder Eigenkapitalgarantien seitens der Versicherungsunternehmen, sogenannte "Variable Annuities" (12 % Ende 2017).
Angemessene Risikomanagement-Richtlinien wurden in Bezug auf diese Produkte eingeführt:
--- Derivate werden zur Minderung von mit diesen Garantien verbundenen Risiken aufgrund von Schwankungen an den Märkten für Aktien, festverzinsliche Produkte und Devisen eingesetzt. Leistungen umfassen garantierte Mindestleistungen im Todesfall (Guaranteed Minimum Death Benefits, GMDB), garantierte Leibrente (Guaranteed Minimum Income Benefits, GMIB) und garantierte Ablaufleistungen (Guaranteed Minimum Accumulation Benefits, GMAB).
--- Biometrische Risiken (z. B. Langlebigkeit/Sterblichkeit) und Versichertenverhalten (insbesondere Stornoraten und Kapitalwahlrecht) werden laufend überwacht. Die Absicherungsprogramme berücksichtigen dynamische Verhaltensmuster der Versicherten in einer Reihe von möglichen Marktsituationen.
-- Ende 2018 entfallen 16 % auf Vorsorgeprodukte ohne garantierte Geldleistung bei Rückkauf (16 % Ende 2017).
-- Ende 2018 entfallen 18 % auf Vorsorgeprodukte mit garantierter einjähriger Verzinsung, wobei der Zinssatz jährlich aktualisiert wird (20 % Ende 2017). Diese Risiken infolge eines dauerhaften Rückgangs der Zinssätze an den Finanzmärkten sind bei dieser Art von Produkten begrenzt. Absicherungsprogramme wurden eingeführt, um langfristige Produkten mit fester Laufzeit vor dem Risiko eines Zinsanstiegs zu schützen.
-- Ende 2018 entfallen 35 % auf sonstige Produkte wie Vorsorgeversicherungen (31 % Ende 2017). Diese Rückstellungen entfallen auf Produkte mit garantiertem Rückkaufwert und in einigen Fällen mit garantiertem langfristigem Zinssatz. Verbundene Risiken werden folgendermaßen gesteuert:
--- Produkte ohne Sensitivität gegenüber Rückkäufen werden üblicherweise durch festverzinsliche Anlage mit im Allgemeinen ausreichenden Laufzeiten und Zinssätzen zur Abdeckung garantierter Leistungen gedeckt, um das Wiederanlagerisiko so weit wie möglich zu reduzieren.
--- Derivate können verwendet werden, um das Risiko eines Rückgangs (Untergrenze) oder eines Anstiegs (Obergrenze) der Zinssätze abzusichern.
--- Sonstige Produkte werden so gesteuert, dass ein Überschuss zur Erfüllung von garantierten Leistungen vorhanden ist.
Die versicherungstechnischen Rückstellungen des Bereichs Health der Gruppe stellten 5 % der gesamten versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe zum Ende 2018 dar (5 % Ende 2017). Die versicherungstechnischen Rückstellungen für Produkte des Bereichs Health mit Lebensversicherungskomponente (d. h. Verträge mit langfristigen Garantien oder Deckungen und/oder Rückkaufwerten) machten Ende 2018 94 % der technischen Rückstellungen des Bereichs Health der Gruppe aus (stabil seit 2017).
4.7 Operationelles Risiko
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz "Operationelle Risiken" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Die AXA Gruppe hat ein einheitliches Rahmenwerk für die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung der wichtigsten operationellen Risiken, die sich aus einem Versagen in ihrer Organisation, ihren Systemen oder ihren Ressourcen oder durch externe Ereignisse ergeben können, definiert.
Operationelle Risiken bezeichnen die Möglichkeit eines Verlusts infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern und Systemen oder infolge von externen Ereignissen. Die Quantifizierung der operationellen Risiken im internen Modell umfasst Rechtsrisiken, schließt allerdings Risiken aus strategischen Entscheidungen sowie Reputationsrisiken nicht mit ein.
Das Regelwerk zu operationellen Risiken der AXA Gruppe sieht die Einführung eines gemeinsamen Systems, spezieller Teams für operationelle Risiken sowie einer gemeinsamen Typologie zur Einstufung operationeller Risiken in sieben Risikokategorien vor: interner Betrug, externer Betrug, Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit, Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken, Schaden an materiellem Vermögen, Betriebsunterbrechung und Systemausfälle sowie Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement. Dieses Rahmenwerk deckt nicht nur Versicherungsaktivitäten ab. Es umfasst sämtliche Gesellschaften von AXA, einschließlich Versicherungsunternehmen, Banken, Vermögensverwalter von AXA und interne Dienstleister im Einklang mit den Richtlinien von AXA zur Steuerung operationeller Risiken.
Es werden sowohl quantitative als auch qualitative Anforderungen definiert:
-- In der gesamten Gruppe werden die kritischsten operationellen Risiken jeder Gesellschaft und eine Reihe von Stressszenarien gemäß einem zukunftsgerichteten und auf Expertenmeinungen basierenden Ansatz identifiziert und beurteilt. Diese Risikoszenarien werden daraufhin verwendet, um die für die zur Deckung der operationellen Risiken erforderlichen Kapitalanforderungen auf Grundlage von auf Solvency-II-Grundsätzen basierenden Modellen zu schätzen. Der Prozess zur Steuerung von operationellen Risiken wird in die lokale Governance durch eine Validierung der Ergebnisse durch die Geschäftsleitung integriert, um die Angemessenheit, Vollständigkeit und Korrektheit der Risikobeurteilung sicherzustellen sowie zu gewährleisten, dass, sofern notwendig, geeignete Korrektur- und Präventivmaßnahmen hinsichtlich der Hauptrisiken definiert und eingeführt werden.
-- Zudem ist in den meisten Gesellschaften der Gruppe ein Prozess zur Verlustdatensammlung vorhanden, um tatsächliche Schäden durch operationelle Risiken nachzuverfolgen und in geeigneter Weise zu reduzieren. Dieser Prozess dient auch als wertvolle Informationsquelle zum Backtesting der in Risikobeurteilungen verwendeten Annahmen.
Ein zentrales Ziel des Risikomodells in Bezug auf operationelle Risiken ist das Nachvollziehen und die Reduzierung von Schäden infolge von operativen Fehlern oder Versagen sowie die Definition einer angemessenen Strategie zur Risikosteuerung bei wesentlichen operationellen Risikoszenarien. Die operationellen Risikoprofile von Gesellschaften und der Gruppe werden dem lokalen Risikokommittee sowie dem entsprechenden Gruppenkommittee vorgelegt, die daraufhin entsprechende Entscheidungen und Maßnahmen treffen.
2018 erstreckt sich das operationelle Risikoprofil der Gruppe über alle sieben Kategorien operationeller Risiken, wobei folgende Hauptrisiken vorliegen:
-- Das Compliance-Risiko aufgrund von verschärften gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen bleibt ein Schwerpunkt und wird von Group Compliance genau überwacht.
-- Risiken der geschäftsspezifischen Abläufe, Leistungserbringung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bilden nach wie vor Hauptrisiken und beziehen sich auf Prozessfehler, -ausfälle und/oder Nichterfüllung.
-- Das Risiko externen Betrugs und der Systemsicherheit ist weiterhin von großer Bedeutung. Das Exposure der AXA Gruppe gegenüber Cyber-Risiken ist nach wie vor hoch, und durch die Nutzung neuer Technologien in Produkten und Dienstleistungen gewinnen die Themen immer mehr an Bedeutung. Informationen zu Cyber-Risiken sollten gemeinsam mit dem Absatz "Operationelle Risiken" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts gelesen werden.
Das operationelle Risiko der AXA Gruppe ist Bestandteil der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz "Internes Modell" in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts dargelegt.
Spezifische Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken werden auf Gruppen- und lokaler Ebene identifiziert. Auch die Umsetzung des internen Kontrollsystems wird weiterhin dazu beitragen, die Kontrollen besser in die Aktivitäten einzubetten und die Risiken zu mindern.
Im Bereich der Informationsrisiken baut AXA einen Prozess namens Information Risk Management (IRM) auf, der es ermöglichen soll, Entscheidungen über Informationsrisiken unternehmensweit konsistent zu treffen und nachhaltige Risikomanagement-Fähigkeiten zu etablieren, die in das Unternehmen integriert sind.
Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts.
4.8 Sonstige wesentliche Risiken
Strategierisiko
Das Strategierisiko ist das Risiko, dass wesentliche negative Auswirkungen (derzeit oder in Zukunft) auf Gruppenebene auf die Einnahmen oder das Kapital aus (a) einem Mangel an Reaktionsfähigkeit gegenüber Branchenveränderungen oder (b) nachteiligen Geschäftsentscheidungen entstehen, wie z. B. folgende:
-- Wesentliche Veränderungen an der Präsenz, u. a. durch Veräußerungen und Übernahmen
-- Veränderungen an Produktangebot und Kundensegmentierung
-- Veränderungen am Vertriebsmodell (Vertriebswegemix einschließlich Allianzen/Partnerschaften, Multi-Access und digitaler Vertrieb)
Angesichts dessen, dass strategische Risiken nur schwer vorhersehbar sind, findet keine Quantifizierung statt, es ist jedochein effektives Regelwerk zur Steuerung von Strategierisiken zur frühzeitigen Erkennung und Minderungen dieser Risiken vorhanden. Group Risk Management ist frühzeitig in alle wichtigen strategischen Projekte (z. B. große M&A-Projekte etc.) eingebunden. Die Governance-Standards der Gruppe schreiben unter anderem eine Zweitmeinung des Risikomanagements zu wichtigen Prozessen vor, einschließlich wesentlicher Transaktionen und strategischer Pläne. Darüber hinaus gibt der ORSA-Bericht eine Einschätzung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs, der die bis zum strategischen Planungshorizont und in Stressszenarien durchgeführte Prognose der Solvency-II-Quote enthält, wie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement - Beurteilung von Risiken und Solvabilität" dieses Geschäftsberichts beschrieben.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko ist das Risiko, dass sich ein internes oder externes Ereignis negativ auf die Wahrnehmung und das Vertrauen der Stakeholder gegenüber dem Unternehmen auswirkt, oder das Vorhandensein einer Diskrepanz zwischen den Erwartungen des Stakeholders und Verhalten, Einstellungen, Werten, Handlungen oder Untätigkeit des Unternehmens.
Die AXA Gruppe hat ein globales Regelwerk mit zweistufigem Ansatz zum frühzeitigen Schutz vor und proaktiver Identifizierung, Überwachung, Steuerung und Minderung von Reputationsrisiken definiert, um zum einen eine Wertvernichtung zu minimieren und zudem den Markenwert zu steigern und das Vertrauen zu den Stakeholdern auszubauen.
Die AXA Gruppe verfügt über ein globales Reputationsnetzwerk mit dem Zweck, ein Regelwerk zur Steuerung von Reputationsrisiken aus lokaler Ebene einzuführen. Die Ziele des Ansatzes zur Steuerung des Reputationsrisikos liegen in Einklang mit dem allgemeinen Enterprise-Risk-Management-Ansatz von AXA, dessen Ziel es ist, eine Risikokultur und ein Verständnis hinsichtlich Reputationsrisiken zu schaffen.
Der Ansatz zur Steuerung des Reputationsrisikos wird von drei Hauptzielen getragen:
-- Proaktive Steuerung von Reputationsrisiken, Verhinderung oder Minimierung von Themen mit negativen Auswirkungen auf die Reputation von AXA und Aufbau von Vertrauen zwischen alle Stakeholdern von AXA
-- Festlegung von Verantwortlichkeiten für Reputationsrisiken innerhalb der gesamten Organisation auf Gruppen- und lokaler Ebene
-- Einführung eines gemeinsamen Regelwerks zur Steuerung von Reputationsrisiken innerhalb der Organisation
Die Einführung des Regelwerks für Reputationsrisiken umfasst sämtliche Aktivitäten der AXA Gruppe, einschließlich Versicherung, Asset Management, Banking sowie interne Dienstleister.
Emerging Risks
Emerging Risks sind Risiken, die sich entwickeln können oder bereits bestehen und stetig zunehmen. Emerging Risks sind durch ein hohes Maß an Unsicherheit gekennzeichnet, da einige von ihnen unter Umständen überhaupt nicht eintreten könnten.
Die AXA Gruppe hat Prozesse zur Qualifizierung von Emerging Risks geschaffen, die sich im Laufe der Zeit entwickeln können und an Bedeutung gewinnen. Das Regelwerk für Emerging Risks beinhaltet ein Netzwerk von ca. 100 Mitarbeitern innerhalb der AXA Gruppe (in den Bereichen Versicherung, Banking, Asset Management und in unterstützenden Gesellschaften wie AXA IT Services), was den Austausch von Fachwissen innerhalb operativer (einschließlich Underwriting) und Risikomanagementteams ermöglicht und die Definition angemessener Richtlinien für das Underwriting gewährleistet.
Die Überwachung von Emerging Risks wird durch einen Erkennungsprozess gesteuert, der Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Publikationen, Gerichtsurteilen usw. berücksichtigt. Risiken werden überwacht und innerhalb einer Risikolandkarte eingestuft, die aus sechs Untergruppen besteht (regulatorische und Rechtsrisiken, Umweltrisiken, soziale und politische Risiken, wirtschaftliche und finanzielle Risiken, medizinische und technologische Risiken). Nach Priorisierung der überwachten Risiken oder im Anschluss an eine Warnung einer Gesellschaft wird jährlich eine Arbeitsgruppe von GRM geschaffen, um ein spezifische Risiko und seine möglichen versicherungstechnischen Auswirkungen zu überprüfen.
Seit 2015 wird ein jährlicher Emerging Risks Survey durchgeführt, um die Ansichten interner und externer Interessengruppen zu den wichtigsten Emerging Risks für die Gesellschaft als Ganzes zu erfassen.
Durch Entwicklung neuer Lösungen, Bereitstellung von Fachwissen im Bereich Risikomanagement und aktive Unterstützung der allgemeinen Diskussion über die betroffenen Themen versucht die AXA Gruppe, gemeinsam mit anderen wichtigen Mitbewerbern ein besseres Verständnis und eine bessere Prognostizierung der Emerging Risks zu fördern und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Regulatorische Risiken
Weitere Informationen zu dem regulatorischen Umfeld, in dem die AXA Gruppe tätig ist, einschließlich regulatorischer Risiken, finden Sie im Absatz "Regulatorische Risiken" in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts.
Nachhaltigkeitsrisiken
Weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken, denen die AXA Gruppe ausgesetzt sein kann, finden Sie im Absatz "Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos" in Abschnitt 7.1 "Einleitung" dieses Geschäftsberichts.
(1) Der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr ist auf der Website von AXA verfügbar und der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr wird voraussichtlich am 23. Mai 2019 dort veröffentlicht.
(2) Der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr ist auf der Website von AXA verfügbar und der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr wird voraussichtlich am 23. Mai 2019 dort veröffentlicht.
(3) Siehe auch den SFCR-Bericht der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr, der voraussichtlich am 23. Mai 2019 auf der Website von AXA veröffentlicht wird.
(4) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
(5) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.6 "Versicherungstechnische Risiken" dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.
(6) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
(7) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
(8) Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.
(9) Die Risikomatrix der Gruppe soll alle für die Geschäftsbereiche von AXA wesentlichen Risiken identifizieren. Risikokategorien werden in Teilrisiken untergliedert. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Ebene der Teilrisiken. Die Risikomatrix wird regelmäßig auf Gruppenebene überprüft und validiert.
(10) Die Solvency-II-Quote wird gemäß den in 4.2. beschriebenen Verfahren berechnet.
(11) In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken" in Kapitel 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.
(12) Diese Zahl gibt die buchhalterische Betrachtung wider, d. h. 100 % der direkt im konsolidierten Anlagefonds "Core Investment Portfolios" gehaltenen Vermögenswerte und ohne Berücksichtigung von in nicht konsolidierten Anlagefonds gehaltenen Kreditderivaten, in Einklang mit Anhang 20 des Konzernabschlusses. Die Gruppe hält 17,2 Mrd. Euro (Nennwert) an Kreditderivaten als Gesamtrisiko einschließlich konsolidierter Anlagefonds "Satellite Investment Portfolios" (0,5 Mrd. Euro).
| Anhangangaben (in Millionen Euro) |
31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| 5 Geschäfts- oder Firmenwert | 16.771 | 15.391 |
| 6 Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts (a) | 2.087 | 1.891 |
| 7 Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten | 26.415 | 22.881 |
| 8 Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 5.041 | 3.170 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 50.313 | 43.333 |
| Immobilienanlagen | 20.939 | 23.101 |
| Finanzinvestitionen | 525.338 | 513.254 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (b) | 160.176 | 175.003 |
| 9 Finanzanlagen der Versicherungsbetriebe | 706.452 | 711.358 |
| 9 Finanzanlagen der Bankbetriebe und sonstigen Tätigkeiten | 41.809 | 37.335 |
| 10 Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 2.929 | 2.381 |
| 14 Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 25.751 | 13.081 |
| Sachanlagen | 1.599 | 1.380 |
| 14 Latente Ansprüche der Versicherten auf Überschussbeteiligung | 303 | (0) |
| 19 Latente Steueransprüche | 915 | 837 |
| Sonstige Vermögenswerte | 2.817 | 2.217 |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung | 25.259 | 16.360 |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung | 1.944 | 1.013 |
| Forderungen - tatsächliche Steuern | 962 | 1.266 |
| Sonstige Forderungen | 14.745 | 12.868 |
| 11 Forderungen | 42.911 | 31.507 |
| 5 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (c) | 26.384 | 5.019 |
| 12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 31.329 | 23.898 |
| BILANZSUMME AKTIVA | 930.695 | 870.128 |
| Anhangangaben (in Millionen Euro) |
31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | 26.044 | 25.033 |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | 34.244 | 38.370 |
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 2.140 | 6.209 |
| Eigenkapital - Konzernanteil | 62.428 | 69.611 |
| Minderheitsanteile | 10.824 | 5.656 |
| 13 SUMME EIGENKAPITAL DER ANTEILSEIGNER | 73.252 | 75.267 |
| Nachrangige Schuldtitel | 10.876 | 7.086 |
| Ausgegebene Schuldinstrumente | 5.096 | 1.013 |
| Kredite von Finanzinstitutionen | - | 0 |
| 17 Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (a) | 15.971 | 8.099 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 437.015 | 401.129 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (b) | 146.058 | 159.702 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 583.073 | 560.831 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen | 34.225 | 33.199 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen | 4.837 | 2.900 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 2.785 | 3.637 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 11.747 | 12.260 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen | 53.593 | 51.995 |
| Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte | 2.722 | 2.598 |
| Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen | 40.625 | 44.409 |
| Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge | (1.795) | (2.895) |
| 14 VERBINDLICHKEITEN AUS VERSICHERUNGS- UND KAPITALANLAGEVERTRÄGEN | 678.219 | 656.938 |
| 15 Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (a) | 36.054 | 32.898 |
| 16 Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | 11.363 | 11.901 |
| 19 Latente Steuerschulden | 4.621 | 5.784 |
| Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds und von Minderheitsgesellschaftern gehaltene kündbare Instrumente | 6.796 | 8.756 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite (a) | 7.104 | 6.651 |
| Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung | 10.307 | 9.318 |
| Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung | 11.488 | 6.170 |
| Verbindlichkeiten - tatsächliche Steuern | 940 | 1.023 |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen | 32.814 | 28.401 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 17.048 | 14.503 |
| 18 Verbindlichkeiten | 86.498 | 74.822 |
| 5 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten (c) | 24.718 | 4.419 |
| BILANZSUMME | 930.695 | 870.128 |
Hinweis: Das gesamte Anlagevermögen wird abzüglich der Auswirkung damit verbundener derivativer Instrumente ausgewiesen.
(a) Die Beträge verstehen sich vor Steuern.
(b) Umfasst Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.
(c) Zum 31. Dezember 2018 enthalten die Beträge die auf das Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz, AXA Life Europe und AXA Wealth Management (HK) Limited entfallenden Vermögenswerte, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
Zum 31. Dezember 2017 enthielten die Beträge die Vermögenswerte von AXA Wealth Management (HK) Limited und des deutschen Rentenversicherers ProbAV Pensionskasse AG, deren Veräußerungsprozesse zum Jahresende noch nicht abgeschlossen waren.
(a) Die Beträge werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener derivativer Instrumente ausgewiesen.
(b) Umfasst Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.
(c) Zum 31. Dezember 2018 enthalten die Beträge die auf das Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz, AXA Life Europe und AXA Wealth Management (HK) Limited entfallenden Verbindlichkeiten, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
Zum 31. Dezember 2017 enthielten die Beträge die Verbindlichkeiten von AXA Wealth Management (HK) Limited und des deutschen Rentenversicherers ProbAV Pensionskasse AG, deren Veräußerungsprozesse zum Jahresende noch nicht abgeschlossen waren.
| Anhangangaben (in Millionen Euro, Ergebnis je Aktie in Euro) |
31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Gebuchte Bruttobeiträge | 96.309 | 92.050 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | 249 | 211 |
| Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit | 96.558 | 92.261 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | 484 | 496 |
| Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit | 5.832 | 5.792 |
| 21 Umsatzerlöse (a) | 102.874 | 98.549 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | (653) | (405) |
| Nettokapitalerträge(b) | 16.579 | 12.668 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(c) | 1.982 | 1.781 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen (d) | (13.104) | 20.299 |
| davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko (e) | (10.706) | 19.215 |
| Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (f) | (1.271) | (300) |
| 22 Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | 4.186 | 34.449 |
| Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten (e) | (75.069) | (102.684) |
| 23 Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen | (285) | (578) |
| Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit | (70) | (70) |
| 25 Abschlussaufwendungen | (11.201) | (10.753) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | (470) | (44) |
| 25 Verwaltungsaufwendungen | (10.976) | (10.433) |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | (6.441) | (114) |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | (90) | (187) |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (104.603) | (124.857) |
| Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 1.805 | 7.735 |
| 10 (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 286 | 265 |
| 24 Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten (g) | (562) | (315) |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 1.530 | 7.686 |
| 19 Ertragsteuern | (1.474) | (1.083) |
| Nettobetriebsertrag | 55 | 6.603 |
| Nettoverlust aus zur Veräußerung gehaltenem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz (h) | (428) | - |
| Konzernergebnis nach Steuern | (373) | 6.603 |
| Aufteilung zwischen: | ||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 2.140 | 6.209 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | (2.513) | 394 |
| 27 Ergebnis je Aktie | 0,79 | 2,50 |
| Voll verwässertes Ergebnis je Aktie | 0,79 | 2,49 |
(a) Vor Rückversicherung.
(b) Nach Abzug der Aufwendungen für Kapitalanlagen und einschließlich Gewinnen/Verlusten aus Derivaten zur Absicherung variabeler Rentenzahlungen (Variable Annuities).
(c) Umfasst Wertaufholungen für verkaufte Kapitalanlagen.
(d) Umfasst realisierte Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Fremdwährungen und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen.
(e) Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko werden durch eine Gegenbuchung unter den technischen Kosten aus Versicherungstätigkeiten saldiert.
(f) Enthält keine Wertaufholungen für verkaufte Kapitalanlagen.
(g) Umfasst den Nettosaldo der Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Derivaten für Finanzschulden (enthält jedoch keine Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Derivate).
(h) Hauptsächlich in Bezug auf Wertminderung des VBI im Zusammenhang mit dem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz, das als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird.
5.3 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | (4.584) | 1.377 |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | 1.553 | (4.933) |
| Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können | (3.031) | (3.557) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | 253 | 408 |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | 31 | (23) |
| Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden | 284 | 385 |
| Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Nettogewinne und -verluste | (2.747) | (3.172) |
| Konzernergebnis | (373) | 6.603 |
| Aufteilung zwischen: | ||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 2.140 | 6.209 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | (2.513) | 394 |
| GESAMTERGEBNIS | (3.120) | 3.432 |
| Aufteilung zwischen: | ||
| Gesamtergebnis - Konzernanteil | 253 | 3.428 |
| Gesamtergebnis - Minderheitsanteile | (3.373) | 4 |
Die Beträge sind abzüglich Steuern, Überschussbeteiligung der Versicherten und sonstiger Veränderungen im Zusammenhang mit Schattenbilanzierung dargestellt. Steuern, Überschussbeteiligung der Versicherten und damit verbundene Effekte werden im Anhang zum Konzernabschluss näher erläutert.
5.4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
| Gezeichnetes Kapital | |||||
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Anzahl der Aktien (in Tausend) | Nennwert (in Euro) | Gezeichnetes Kapital | Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | Eigene Aktien |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2018 | 2.425.236 | 2,29 | 5.554 | 20.904 | (1.060) |
| Gezeichnetes Kapital | (319) | 2,29 | (1) | - | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | - | - | 951 | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | - | - | 39 | - |
| Eigene Aktien | - | - | - | - | 22 |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | - | - | - | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | - | - | - | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | - | - | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | - | - | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (b) | - | - | - | - | - |
| Gezahlte Dividenden | - | - | - | - | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | (319) | 2,29 | (1) | 990 | 22 |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | - | - | - | - | - |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | - | - | - | - |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | - | - | - | - | - |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | - | - | - | - | - |
| Konzernergebnis | - | - | - | - | - |
| Gesamtergebnis | - | - | - | - | - |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 | 2.424.917 | 2,29 | 5.553 | 21.894 | (1.038) |
| Sonstige Rückstellungen | ||||
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten | Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Absicherung von Zahlungsströmen) | Sonstige (a) | Rücklagen für Währungsumrechnung |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2018 | 15.992 | 272 | 7.318 | (4.142) |
| Gezeichnetes Kapital | - | - | - | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | - | - | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | - | - | - |
| Eigene Aktien | - | - | - | - |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | - | (0) | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | - | - | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | (665) | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | - | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (b) | (0) | 0 | - | 0 |
| Gezahlte Dividenden | - | - | - | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | (0) | 0 | (665) | 0 |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | (4.426) | 30 | - | - |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | - | 123 | 1.747 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | - | - | - | - |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | - | - | - | - |
| Konzernergebnis | - | - | - | - |
| Gesamtergebnis | (4.426) | 30 | 123 | 1.747 |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 | 11.566 | 302 | 6.776 | (2.395) |
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Nicht ausgeschüttete Gewinne und sonstige Rücklagen(c) | Eigenkapital - Konzernanteil | Minderheitsanteile |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2018 | 24.773 | 69.611 | 5.656 |
| Gezeichnetes Kapital | - | (1) | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | 951 | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | 39 | - |
| Eigene Aktien | - | 22 | - |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | (0) | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | - | 607 |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | (665) | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | (222) | (222) | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (b) | (4.562) | (4.562) | 7.935 |
| Gezahlte Dividenden | (2.998) | (2.998) | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | (7.783) | (7.436) | 8.542 |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | - | (4.396) | (188) |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | 1.869 | (317) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | 608 | 608 | (355) |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | 31 | 31 | 0 |
| Konzernergebnis | 2.140 | 2.140 | (2.513) |
| Gesamtergebnis | 2.779 | 253 | (3.373) |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 | 19.770 | 62.428 | 10.824 |
| Gezeichnetes Kapital | |||||
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Anzahl der Aktien (in Tausend) |
Nennwert (in Euro) |
Gezeichnetes Kapital | Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | Eigene Aktien |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2017 | 2.425.149 | 2,29 | 5.554 | 20.983 | (297) |
| Gezeichnetes Kapital | 87 | 2,29 | 0 | - | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | - | - | (116) | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | - | - | 37 | - |
| Eigene Aktien | - | - | - | - | (763) |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | - | - | - | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | - | - | - | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | - | - | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | - | - | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (b) | - | - | - | - | - |
| Gezahlte Dividenden | - | - | - | - | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | 87 | 2,29 | 0 | (80) | (763) |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | - | - | - | - | - |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | - | - | - | - |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | - | - | - | - | - |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | - | - | - | - | - |
| Konzernergebnis | - | - | - | - | - |
| Gesamtergebnis | - | - | - | - | - |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 | 2.425.236 | 2,29 | 5.554 | 20.904 | (1.060) |
| Sonstige Rückstellungen | ||||
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten | Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Absicherung von Zahlungsströmen) | Sonstige(a) | Rücklagen für Währungsumrechnung |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2017 | 14.643 | 197 | 8.137 | 61 |
| Gezeichnetes Kapital | - | - | - | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | - | - | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | - | - | - |
| Eigene Aktien | - | - | - | - |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | - | (9) | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | - | (95) | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | (331) | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | - | - | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (b) | 0 | (0) | - | (0) |
| Gezahlte Dividenden | - | - | - | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | 0 | (0) | (435) | (0) |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | 1.349 | 75 | - | - |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | - | (385) | (4.203) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | - | - | - | - |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | - | - | - | - |
| Konzernergebnis | - | - | - | - |
| Gesamtergebnis | 1.349 | 75 | (385) | (4.203) |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 | 15.992 | 272 | 7.318 | (4.142) |
| (in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) | Nicht ausgeschüttete Gewinne und sonstige Rücklagen | Eigenkapital - Konzernanteil | Minderheitsanteile |
| Eigenkapital zum 1. Januar 2017 | 21.318 | 70.597 | 5.283 |
| Gezeichnetes Kapital | - | 0 | - |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | - | (116) | - |
| Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung | - | 37 | - |
| Eigene Aktien | - | (763) | - |
| Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien | - | (9) | - |
| Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | - | (95) | - |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | - | (331) | - |
| Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | (229) | (229) | - |
| Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises) (b) | (99) | (99) | 369 |
| Gezahlte Dividenden | (2.808) | (2.808) | - |
| Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern | (3.137) | (4.414) | 369 |
| Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | - | 1.424 | (47) |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | - | (4.588) | (346) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | 405 | 405 | 3 |
| Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | (23) | (23) | (0) |
| Konzernergebnis | 6.209 | 6.209 | 394 |
| Gesamtergebnis | 6.592 | 3.428 | 4 |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 | 24.773 | 69.611 | 5.656 |
Hinweis: Die Beträge sind abzüglich der Auswirkungen einer "Schattenbilanzierung" und ihres Effekts auf die Beteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten und den Wert des Bestandsgeschäfts dargestellt.
(a) Hauptsächlich nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS, TSDI) und Eigenkapitalkomponenten zusammengesetzter Finanzinstrumente (z. B. Wandelanleihen) (siehe Anhang 13.1.2).
(b) Einschließlich Änderungen der Beteiligungsquote an konsolidierten Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen.
5.5 Konzern-Kapitalflussrechnung
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Betriebliche Erträge einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche vor Steuern | 1.530 | 7.686 |
| Nettoabschreibungsaufwand (a) | 849 | 431 |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte (b) | 6.323 | - |
| Nettoänderung der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnliche Kosten | (1.738) | (1.273) |
| Nettozunahme/(Rückbuchung) von Wertminderungen auf Kapitalanlagen, Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1.250 | 286 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen | 12.596 | (20.054) |
| Nettoänderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (c) | (7.235) | 26.571 |
| Nettozunahme/(Rückbuchung) der sonstigen Rückstellungen (d) | (9) | (228) |
| (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | (286) | (265) |
| Anpassung der in den betrieblichen Erträgen enthaltenen zahlungsunwirksamen Salden | 11.750 | 5.468 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste aus Kapitalanlagen | (1.384) | (2.110) |
| Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | 561 | 314 |
| Anpassung zur Umgliederung in Investitions- und Finanzierungstätigkeiten | (823) | (1.796) |
| Während der Periode ergebniswirksam erfasste Dividenden | (3.489) | (3.200) |
| Während der Periode ergebniswirksam erfasste Kapitalerträge und -aufwendungen (e) | (13.951) | (10.574) |
| Zahlungswirksame Anpassung abgegrenzter Posten | (17.440) | (13.775) |
| Mittelzuflüsse aus der Einlagenbilanzierung | (374) | 808 |
| Eingenommene Dividenden und Zwischendividenden | 3.541 | 3.600 |
| Kapitalerträge (e) | 18.613 | 14.968 |
| Kapitalaufwendungen (ohne Zinsen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, Nachschussaufforderungen und Sonstige) | (4.130) | (3.818) |
| Operativer Cashflow aus Banktätigkeit | 235 | 334 |
| Änderungen der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (597) | 2.010 |
| Mittelzuflüsse aus sonstigen Vermögenswerten und Schulden (f) | (3.603) | 1.593 |
| Gezahlte Steueraufwendungen | (663) | (1.247) |
| Sonstige zahlungswirksame Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und Anpassung zahlungsunwirksamer Transaktionen | (405) | 688 |
| Mittelzuflüsse aus zahlungswirksamen Transaktionen, die nicht in den betrieblichen Erträgen enthalten sind, vor Steuern | 12.617 | 18.937 |
| Mittelzufluss /-(abfluss) aus laufender Geschäftstätigkeit | 7.634 | 16.521 |
| Erwerb von Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel | (9.725) | (0) |
| Veräußerung von Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, abzüglich der veräußerten Zahlungsmittel | 71 | (12) |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit Änderungen des Konsolidierungskreises | (9.654) | (12) |
| Verkauf von Schuldinstrumenten (f) | 64.655 | 60.356 |
| Verkauf von Eigenkapitalinstrumenten und nicht konsolidierten Anlagefonds (f) (g) | 20.072 | 39.810 |
| Verkauf von direkt oder nicht direkt als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (f) | 2.718 | 2.549 |
| Verkauf und/oder Rückzahlung von Darlehen und sonstigen Vermögenswerten (f) (h) | 26.105 | 30.863 |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Rückzahlung von Kapitalanlagen (f) (g) (h) | 113.550 | 133.579 |
| Erwerb von Schuldinstrumenten (f) | (65.577) | (74.051) |
| Erwerb von Eigenkapitalinstrumenten und nicht konsolidierten Anlagefonds (f) (g) | (19.250) | (38.732) |
| Erwerb von direkt oder nicht direkt als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (f) | (3.338) | (4.230) |
| Erwerb und/oder Ausreichung von Darlehen und sonstigen Vermögenswerten (g) (h) | (21.370) | (28.287) |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgabe von Kapitalanlagen (f) (g) (h) | (109.535) | (145.299) |
| Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 15 | 45 |
| Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | (462) | (393) |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | (447) | (348) |
| Zunahme der besicherten Verbindlichkeiten/Abnahme der besicherten Forderungen | 119.885 | 140.262 |
| Abnahme der besicherten Verbindlichkeiten/Zunahme der besicherten Forderungen | (115.923) | (140.519) |
| Mittelzuflüsse im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten | 3.962 | (256) |
| Mittelzufluss /-(abfluss) aus der Investitionstätigkeit | (2.124) | (12.337) |
| Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten | 957 | 577 |
| Rückzahlung von Eigenkapitalinstrumenten | (530) | (1.655) |
| Transaktionen mit eigenen Aktien | (5) | (4) |
| Gezahlte Dividenden | (3.414) | (3.098) |
| Zinsen auf nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | (338) | (359) |
| Erwerb/Verkauf von Beteiligungen an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen | 3.688 | (212) |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit Transaktionen mit Anteilseignern | 359 | (4.750) |
| Mittelzufluss aus der Ausgabe von Schuldtiteln | 5.685 | 946 |
| Mittelabfluss für die Rückzahlung von Schuldtiteln | (1.652) | (2.179) |
| Auf zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel gezahlte Zinsen (i) | (530) | (128) |
| Zinsmarge von Sicherungsderivaten für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | 56 | - |
| Zahlungsmittel im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung | 3.560 | (1.361) |
| Sonstige zahlungswirksame Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit und Anpassung zahlungsunwirksamer Transaktionen | - | - |
| Mittelzufluss/-(abfluss) aus der Finanzierungstätigkeit | 3.919 | (6.111) |
| Mittelzufluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 0 | 4 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar (j) | 23.196 | 25.734 |
| Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 7.634 | 16.521 |
| Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit | (2.124) | (12.337) |
| Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit | 3.919 | (6.111) |
| Mittelzufluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 0 | 4 |
| Auswirkung der Änderung der Konsolidierungsmethode und Umgliederungen in zur Veräußerung gehalten (k) | (4.024) | (128) |
| Nettoauswirkung von Wechselkursänderungen und Umgliederung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | 1.955 | (487) |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember (j) | 30.556 | 23.196 |
(a) Umfasst Auf-/Abgelder und damit verbundene Abschreibungen, Abschreibungen von Immobilien, die als Finanzinvestition und als vom Eigentümer selbstgenutzte Immobilien direkt gehalten werden.
(b) Umfasst Wertminderungsaufwand und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen erfasst wurden.
(c) Umfasst die Auswirkung von Rückversicherung und Änderung der Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.
(d) Umfasst in erster Linie Änderungen der Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen, für risikobehaftete oder zweifelhafte Forderungen und Änderungen des Wertminderungsaufwands für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
(e) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabeler Rentenzahlungen (Variable Annuities).
(f) Umfasst damit verbundene Derivate.
(g) Umfasst direkt oder von konsolidierten Anlagefonds sowie nicht konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente.
(h) Umfasst Verkäufe/Erwerbe von Vermögenswerte zur Deckung von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird
(i) Umfasst die zahlungswirksame Auswirkung der Zinsmarge im Zusammenhang mit Sicherungsderivaten für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel.
(j) Abzüglich Kontokorrentkredite.
(k) 2018 enthalten die Beträge die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Kollektivleben-Portfolios in der Schweiz, AXA Life Europe und AXA Wealth Management (HK) Limited, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
2017 enthalten die Beträge die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von AXA Wealth Management Limited und des deutschen Rentenversicherers ProbAV Pensionskasse AG, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden in Anhang 12 dargestellt.
5.6 Konzernanhang
Anhang 1 Rechnungslegungsgrundsätze
1.1 Allgemeine Informationen
AXA SA, eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (Société Anonyme) (das "Unternehmen" und zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen "AXA" oder die "Gruppe"), ist das Mutterunternehmen (Holdinggesellschaft) eines internationalen Finanzdienstleistungskonzerns, der sich auf finanzielle Absicherung konzentriert. AXA ist hauptsächlich in Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Afrika tätig. Die Liste der im Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses von AXA enthaltenen wichtigsten Geschäftseinheiten befindet sich in Anhang 2 des Konzernabschlusses.
AXA ist an der Euronext Paris Compartment A notiert.
Der vorliegende Konzernabschluss, einschließlich sämtlicher Anhänge, wurde vom Board of Directors am 8. März 2019 festgestellt.
1.2 Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze
Die Konzernabschlüsse von AXA werden jeweils zum 31. Dezember aufgestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die von der Europäischen Union vor dem Bilanzstichtag übernommen wurden und ab dem 1. Januar 2018 zwingend anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzern wendet die "Carve-out"-Option, die eine Nichtanwendung sämtlicher Rechnungslegungsgrundsätze für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 zulässt, nicht an.
Am 1. Januar 2018 angenommene IFRS-Anforderungen
IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden, veröffentlicht am 28. Mai 2014, geändert am 11. September 2015 und am 12. April 2016, sehen eine stärker auf Grundsätzen basierende Herangehensweise bei der Erfassung von Erlösen vor. Das neue Modell gilt für alle Erlöse, die aus Verträgen mit Kunden hervorgehen, mit Ausnahme derjenigen, die in den Geltungsbereich anderer IFRS fallen, wie beispielsweise Versicherungsverträge, Leasingverträge und Finanzinstrumente. Die Konzernerlöse im Sinne von IFRS 15 entsprechen im Wesentlichen den Gebühren für die Vermögensverwaltung und den Performancegebühren. Der kumulierte Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 umfasste insgesamt 26 Mio. Euro und wurde als Anpassung der Eröffnungsbilanz der einbehaltenen Gewinne zum 1. Januar 2018 erfasst.
Die Anwendung der nachstehenden Änderungen zum 1. Januar 2018 hatte keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.
| Änderungen | Veröffentlichungsdatum | Thema |
| IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütung | 20. Juni 2016 | Leitlinie für folgende Themen: |
| -- Berücksichtigung der Bedingungen für die Ausübung und Nichtausübung auf die Bemessung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich | ||
| -- Einstufung einer anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich auf Nettobasis für Quellensteuerverpflichtungen | ||
| -- Bilanzierung einer Änderung der Bedingungen für eine anteilsbasierte Vergütung, die ihre Klassifizierung von Ausgleich in Barmitteln in Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten ändert | ||
| IFRS 4 - Versicherungsverträge | 12. September 2016 | IFRS 9 Aufschubangaben in Bezug auf den SPPI-Test (Solely Payments of Principal and Interest / lediglich Zahlungen von Zins und Tilgung) |
| IFRS 4 - Versicherungsverträge | 12. September 2016 | IFRS 9 Aufschubangaben in Bezug auf das Ausfallrisiko. |
| IAS 40 - Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 8. Dezember 2016 | Klarstellung der Übertragung in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltene Immobilien: Die Übertragung in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien muss zu einer Nutzungsänderung des Vermögenswertes führen. |
| IFRIC 22 - Fremdwährungsgeschäfte und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | 8. Dezember 2016 | Klarstellung des Wechselkurses, der für die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die den Erhalt oder die Zahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung in einer Fremdwährung beinhalten, heranzuziehen ist. |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS: Zyklus 2014-2016 | 8. Dezember 2016 | Sammlung von Änderungen an den IFRS als Reaktion auf Themen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind. |
Veröffentlichte, aber noch nicht in Kraft getretene Standards und Änderungen
IFRS 17 - Versicherungsverträge, veröffentlicht am 18. Mai 2017, legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und den Ausweis von Versicherungsverträgen fest und ersetzt IFRS 4 - Versicherungsverträge. Der neue Standard gilt für ausgegebene Versicherungsverträge, für alle Rückversicherungsverträge und für Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung, sofern das Unternehmen auch Versicherungsverträge ausgibt. Er erfordert die Trennung der folgenden Komponenten von den Versicherungsverträgen: (i) eingebettete Derivate, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen; (ii) unterschiedliche Anlagekomponenten; und (iii) unterschiedliche Leistungsverpflichtungen zur Bereitstellung von Nichtversicherungsgütern und -dienstleistungen. Diese Komponenten sind in Übereinstimmung mit den entsprechenden Standards gesondert zu bilanzieren.
Der Standard definiert das Aggregationsniveau für die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen und die damit verbundene Profitabilität. In der Tat verlangt IFRS 17 die Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen, die Verträge umfassen, die ähnlichen Risiken unterliegen und gemeinsam verwaltet werden. Danach wird jedes Portfolio von Versicherungsverträgen in drei Gruppen eingeteilt:
-- eine Gruppe von belastenden Verträgen bei Zugang
-- eine Gruppe von Verträgen, bei denen keine signifikante Wahrscheinlichkeit bei Zugang gegeben ist, dass diese belastend werden
-- eine Gruppe, welche die verbleibenden Verträge eines Portfolios umfasst
Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgegeben wurden, sollen nicht gemeinsam in eine Gruppe von Versicherungsverträgen aufgenommen werden.
IFRS 17 verlangt ein aktuelles Bewertungsmodell, wobei das allgemeine Modell auf den folgenden "Bausteinen" basiert:
-- (a) Erfüllungswerte (Fulfilment Cash Flows, FCF), die Folgendes umfassen:
--- Wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme
--- Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind, widerspiegelt
--- Risikobedingte Anpassung für das nicht-finanzielle Risiko
-- (b) Vertraglichen Servicemarge (Contractual Service Margin, CSM).
Die CSM stellt den noch nicht realisierten Gewinn einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, den ein Unternehmen bei Bereitstellung der zugesicherten Leistungen in der Zukunft erfasst. Die CSM kann bei Vertragsabschluss nicht negativ sein; ein negativer Nettobetrag der Erfüllungswerte bei Vertragsabschluss wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei der Folgebewertung ergibt sich der Buchwert einer Gruppe von Versicherungsverträgen zum Ende einer Berichtsperiode als Summe aus:
-- der Verbindlichkeit für zukünftigen Versicherungsschutz bestehend aus den FCF, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen, und der CSM der Gruppe zu diesem Zeitpunkt,
-- der Verbindlichkeit für eingetretene Schäden, welche als die FCF bewertet werden, die sich auf vergangene Leistungen beziehen und der Gruppe zu diesem Zeitpunkt zugeordnet wurden.
Die CSM wird nachträglich um Änderungen der Zahlungsströme im Zusammenhang mit zukünftigen Dienstleistungen angepasst, kann jedoch nicht negativ sein, sodass Änderungen der zukünftigen Zahlungsströme, die größer sind als die verbleibende CSM, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Darüber hinaus werden die Zinsen auf die CSM zu den bei der erstmaligen Erfassung eines Vertrags festgelegten Zinssätzen (d. h. dem Diskontsatz, der bei Vertragsbeginn zur Bestimmung des Barwerts der geschätzten Cashflows verwendet wird) aufgezinst. Darüber hinaus wird die CSM auf Basis von Deckungseinheiten erfolgswirksam aufgelöst, die die Höhe der erbrachten Leistungen und die erwartete Deckungsdauer der verbleibenden Verträge in der Gruppe widerspiegeln.
Der Variable Fee Approach (VFA) ist ein verbindliches Modell für die Messung von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung (auch als "Verträge mit direkter Überschussbeteiligung") bezeichnet. Ein Vertrag hat eine direkte Überschussbeteiligung, wenn er alle drei folgenden Voraussetzungen erfüllt:
-- Die Vertragsbedingungen sehen vor, dass der Versicherungsnehmer an einem Anteil an einem klar definierten Pool von Grundgeschäften beteiligt ist.
-- Das Unternehmen erwartet, dem Versicherungsnehmer einen Betrag zu zahlen, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der Grundgeschäfte entspricht.
-- Das Unternehmen erwartet, dass ein wesentlicher Teil der an den Versicherungsnehmer zu zahlenden Beträge von der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Grundgeschäfte abhängt.
Diese Beurteilung, ob der Vertrag diese Kriterien erfüllt, erfolgt bei Vertragsabschluss und wird nicht erneut überprüft.
Bei diesen Verträgen wird die CSM um (i) Änderungen der variablen Gebühr (Anteil des Unternehmens an den Grundgeschäften, der dem Ertrag des Versicherers entspricht), (ii) um den Zeitwert des Geldes und (iii) um den Effekt von Änderungen der finanziellen Risiken, die nicht aus den Grundgeschäften (wie Optionen und Garantien) resultieren, angepasst.
Darüber hinaus ist ein vereinfachter Premium Allocation Approach (PAA) für die Bewertung der Verbindlichkeit für die Restdeckung zulässig, wenn er eine Bewertung liefert, die sich nicht wesentlich vom allgemeinen Modell unterscheidet oder wenn der Deckungszeitraum ein Jahr oder weniger beträgt. Beim PAA entspricht die Verbindlichkeit für die Restdeckung den bei der erstmaligen Erfassung erhaltenen Prämien abzüglich der Anschaffungskosten. Für die Bewertung der eingetretenen Schäden gilt jedoch weiterhin das allgemeine Modell.
Im Hinblick auf die Darstellung sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge sind nach einem der folgenden Ansätze zu untergliedern:
-- Ein versicherungstechnischen Ergebnis, bestehend aus dem versicherungstechnischen Umsatz sowie den versicherungstechnischen Aufwendungen (d. h. Schadenaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Versicherungsleistungen)
-- Versicherungstechnische Finanzerträge und -aufwendungen
In einer Sitzung des Board im November 2018 beschloss das IASB vorläufig, eine Änderung des Inkrafttretens von IFRS 17 für Berichtsperioden vorzuschlagen, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Dies ist ein Aufschub von einem (1) Jahr gegenüber dem vorherigen Datum 1. Januar 2021. Diese Entscheidung sollte durch Änderungsanträge bestätigt werden.
Das Board beschloss auch, eine Änderung von IFRS 4 vorzuschlagen, um Versicherern, die Anspruch auf die Aufschiebung von IFRS 9 (siehe unten) haben, ein weiteres Jahr Aufschub zu gewähren und damit die temporäre Befreiung für Versicherer von der Umsetzung von IFRS 9 bis 2022 zu verlängern. Dies würde bedeuten, dass berechtigte Versicherer beide Standards erstmals auf Berichtsperioden anwenden könnten, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
Eine frühere Anwendung ist zulässig, wenn sowohl IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden als auch IFRS 9 - Finanzinstrumente angewendet wurden. Grundsätzlich ist IFRS 17 retrospektiv anzuwenden, es sei denn, dies ist nicht durchführbar. In diesem Fall sind zwei Optionen möglich:
-- Nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz: Basierend auf angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand zur Verfügung stehen, werden bestimmte Änderungen in dem Umfang vorgenommen, in dem eine vollständige retrospektive Anwendung nicht möglich ist, jedoch mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für die retrospektive Anwendung zu erzielen.
-- Nach dem Fair-Value-Ansatz: Der CSM wird als positive Differenz zwischen dem gemäß IFRS 13 ermittelten Fair Value und dem Erfüllungswert ermittelt (eine negative Differenz würde zum Übergangszeitpunkt in den Gewinnrücklagen erfasst).
Das IASB prüft derzeit die Anliegen der Interessengruppen sowie die Herausforderungen bei der Umsetzung und ob eine Änderung des Standards erforderlich ist. Für alle vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 wird das Board seinen üblichen Due-Diligence-Prozess für die Standardfestlegung befolgen, einschließlich der Erstellung eines Entwurfs ("Exposure Draft"). Der Exposure Draft wird für das Ende des ersten Halbjahres 2019 erwartet.
Der Standard wurde von der Europäischen Union noch nicht übernommen. Die Umsetzung von IFRS 17 und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe sind im Gange.
IFRS 9 - Finanzinstrumente, veröffentlicht am 24. Juli 2014, hat IAS 39 ersetzt. Der neue Standard befasst sich mit folgenden Themen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten:
-- Einstufung und Bemessung: IFRS 9 nutzt eine einheitliche Vorgehensweise zur Bestimmung, ob ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis oder aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn a) der Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und b) die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten Cashflows erzeugen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen ("SPPI"). Wird a) der Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und zum Verkauf zu halten, und b) sind die vertraglichen Cashflows ausschließlich für Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestimmt, wird der finanzielle Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet und eventuelle realisierte Gewinne oder Verluste werden nach dem Verkauf in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Vermögenswerte, die keiner dieser Kategorien entsprechen, werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Darüber hinaus kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die Option zur Designation eines finanziellen Vermögenswerts als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten nutzen, wenn dies eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder wesentlich vermindert. In Bezug auf Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, kann sich ein Unternehmen auch für das unwiderrufliche Wahlrecht entscheiden, im Rahmen der Folgebewertung die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieses Eigenkapitalinstruments (einschließlich realisierter Gewinne und Verluste) im sonstigen Ergebnis darzustellen. Dividenden sind ergebniswirksam zu erfassen. Ferner ist im Falle von finanziellen Verbindlichkeiten, die als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert sind, der Betrag der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der dieser finanziellen Verbindlichkeit zuzuordnen ist, im sonstigen Ergebnis zu erfassen, es sei denn, die Erfassung der Auswirkungen von Änderungen des Kreditausfallrisikos der Verbindlichkeit im sonstigen Ergebnis würde eine Rechnungslegungsanomalie in der Gewinn- und Verlustrechnung hervorrufen oder vergrößern.
-- Wertminderung: Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 spiegelt erwartete Verluste aus Kreditausfällen wider, im Gegensatz zu eingetretenen Kreditausfällen nach IAS 39. Nach der Vorgehensweise laut IFRS 9 ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Kreditereignis eingetreten sein muss, bevor ein Kreditausfall erfasst wird. Stattdessen bilanziert ein Unternehmen stets die erwarteten Kreditausfälle und etwaige Änderungen dieser erwarteten Kreditausfälle. Der Betrag der erwarteten Kreditausfälle wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um Änderungen des Kreditausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz Rechnung zu tragen.
-- Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: IFRS 9 führt neue Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ein, die die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften besser an das Risikomanagement angleichen. Die Anforderungen legen eine stärker auf Grundsätzen basierende Herangehensweise an das allgemeine Modell der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften fest. Die Änderungen gelten für die gesamte Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, mit Ausnahme von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts gegen das Zinsänderungsrisiko (üblicherweise als "Fair-Value-Makro-Hedging" bezeichnet). Auf diese kann ein Unternehmen die aktuellen Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 weiter anwenden. Diese Ausnahme wurde in erster Linie zugelassen, da das IASB das Makro-Hedge-Accounting als eigenes Projekt angeht.
Die Umsetzung von IFRS 9 und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe sind im Gange.
Das veröffentliche Datum des Inkrafttretens von IFRS 9 ist der 1. Januar 2018.
Änderungen an IFRS 4 - Versicherungsverträge: Die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge, veröffentlicht am 12. September 2016, ändert den bestehenden IFRS 4 jedoch dahingehend, dass es Unternehmen, die Versicherungsverträge im Rahmen von IFRS 4 abschließen, gestattet ist, bestimmte Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 abzumildern, bevor der neue Standard des IASB für Versicherungsverträge (auch als IFRS 17 Versicherungsverträge bezeichnet) in Kraft tritt. Die Änderungen führen zwei alternative Optionen ein:
-- (1) Anwendung einer temporären Befreiung von der Umsetzung von IFRS 9 entweder (i) bis zum Datum des Inkrafttretens des neuen Standards für Versicherungsverträge oder (ii) bis Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, je nachdem, welches Datum früher eintritt, gemäß der vorläufigen Entscheidung des IASB, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17/IFRS 9 um ein Jahr zu verschieben. Während der Aufschubfrist sind zusätzliche Angaben zu finanziellen Vermögenswerten erforderlich. Diese Option steht nur Unternehmen zur Verfügung, deren Aktivitäten vorwiegend mit dem Versicherungswesen verbunden sind und die IFRS 9 noch nicht angewandt haben.
-- (2) Übernahme von IFRS 9, aber in Bezug auf designierte finanzielle Vermögenswerte Beseitigung der Auswirkungen bestimmter Rechnungslegungsanomalien, die vor der Umsetzung des neuen Standards für Versicherungsverträge auftreten können, aus der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Zwischenzeit sind zusätzliche Angaben erforderlich.
Die Gruppe hat festgestellt, dass sie Anspruch auf die Option der temporären Befreiung (1) hat. Die Feststellung der Anspruchsberechtigung basiert auf einer Analyse des Prozentsatzes des gesamten konsolidierten Buchwerts der mit der Versicherungstätigkeit verbundenen Verbindlichkeiten im Verhältnis zum gesamten konsolidierten Buchwert sämtlicher Verbindlichkeiten, der darauf schließen lässt, dass die Tätigkeit von AXA überwiegend mit dem Versicherungswesen verbunden ist. Tatsächlich macht der zum 31. Dezember 2015 ermittelte Betrag der Versicherungsverbindlichkeiten mehr als 90 % ihres gesamten konsolidierten Buchwerts sämtlicher Verbindlichkeiten aus. Demzufolge hat die Gruppe beschlossen, die Umsetzung von IFRS 9 bis zum Datum des Inkrafttretens des neuen Standards für Versicherungsverträge aufzuschieben, wie vorstehend im Rahmen des IASB-Vorschlags erwähnt. Die Änderungen, die eine temporäre Befreiung zulassen, gelten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Neue Angaben zu finanziellen Vermögenswerten, die während der Aufschubzeit erforderlich sind, sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 enthalten (siehe Tabelle oben).
Darüber hinaus ändern die Änderungen an IFRS 9 - Finanzinstrumente: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung, am 12. Oktober 2017 veröffentlicht und von der Europäischen Union übernommen, die ursprünglichen IFRS 9 hinsichtlich der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten mit Vorfälligkeitsregelungen, die zu einer negativen Ausgleichszahlung führen können.
IFRS 16 - Leasingverhältnisse, veröffentlicht am 13. Januar 2016, legt die Grundsätze für die Erfassung, Bemessung, Darstellung und Angabe von Leasingverhältnissen für beide Parteien eines Vertrags, d. h. den Kunden ("Leasingnehmer") und den Lieferanten ("Leasinggeber"), fest. Nach IFRS 16 muss ein Leasingnehmer (i) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten erfassen, es sei denn, der zugrunde liegende Basiswert ist von geringem Wert; und (ii) die Abschreibung von Leasinggegenständen getrennt von den Zinsen auf die Leasingverbindlichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen. Der Leasinggeber klassifiziert und bilanziert seine Leasingverhältnisse weiterhin als (i) Operating-Leasing-Verhältnisse mit der Erfassung des zugrunde liegenden Basiswerts oder als (ii) Finanzierungsleasing-Verhältnisse durch Ausbuchung des zugrunde liegenden Basiswerts und Erfassung einer Nettoinvestition, ähnlich den derzeitigen Anforderungen von IAS 17. IFRS 16 tritt in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2019 oder danach beginnenden Geschäftsjahres in Kraft. Der kumulierte Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wird als Anpassung der Eröffnungsbilanz der einbehaltenen Gewinne im Jahr 2019 erfasst. Basierend auf der laufenden Analyse innerhalb der Gruppe wurden die zu erfassenden Beträge für Schulden und Nutzungsrechte auf 2,5 Mrd. Euro geschätzt. Es wird nicht erwartet, dass die Auswirkungen auf die einbehaltenen Gewinne zum 1. Januar 2019 wesentlich sein werden.
Die folgenden Änderungen und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.
| Änderungen und Interpretation | Veröffentlichungsdatum | Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen | Thema |
| IAS 23 - Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung | 7. Juni 2017 | 1. Januar 2019 * | Klarstellung, wie die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IAS 12 - Ertragsteuern bei Unsicherheiten über die Behandlung von Ertragsteuern anzuwenden sind. |
| IAS 28 - Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 12. Oktober 2017 | 1. Januar 2019 * | Klarstellung, dass ein Unternehmen IFRS 9 - Finanzinstrumente auf langfristige Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, bei denen die Equity-Methode nicht angewendet wird, die aber im Wesentlichen Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Joint Venture sind (langfristige Anteile). |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS: Zyklus 2015-2017 | 12. Dezember 2017 | 1. Januar 2019 * | Sammlung von Änderungen an den IFRS als Reaktion auf Themen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind. |
| IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer Ergänzung, Kürzung oder Abgeltung von Versorgungsplänen | 7. Februar 2018 | 1. Januar 2019 * | Die Änderungen präzisieren die Bilanzierung, wenn eine Planergänzung, -kürzung oder -abgeltung eintritt. Wenn eine Planergänzung, -kürzung oder -abgeltung eintritt, werden der laufende Dienstzeitaufwand und das Zinsergebnis für die Zeit nach der Neubewertung unter Verwendung der für die Neubewertung verwendeten Annahmen ermittelt. Änderungen präzisieren auch die Auswirkungen einer Planergänzung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Wertobergrenze des Vermögenswertes. |
| Konzeptionelles Rahmenkonzept | 29. März 2018 | 1. Januar 2020 * | Das überarbeitete Rahmenkonzept umfasst Folgendes: |
| -- Ein neues Kapitel zur Messmethode | |||
| -- Leitlinien für die Berichterstattung über die finanzielle Leistungsfähigkeit | |||
| -- Verbesserte Definitionen eines Vermögenswertes und einer Verbindlichkeit sowie Leitlinien, die diese Definitionen unterstützen | |||
| -- Klarstellungen in wichtigen Bereichen wie z. B. der Rolle von Verantwortungsübernahme, Sorgfalt und Bewertungsunsicherheit in der Finanzberichterstattung | |||
| IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse | 22. Oktober 2018 | 1. Januar 2020 * | Änderungen: |
| Definition eines Geschäftsbetriebs | -- Ein Unternehmen muss eine Eingabe (Input) und einen Prozess beinhalten | ||
| -- Eingrenzung der Definition eines Geschäftsbetriebs | |||
| -- Hinzufügung einer optionalen Konzentrierungsprüfung, die eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob ein erworbener Satz von Aktivitäten und Vermögenswerten kein Geschäftsbetrieb ist | |||
| IAS 1 - Darstellung des Abschlusses und IAS 8 - Änderungen an Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Definition von "wesentlich" | 31. Oktober 2018 | 1. Januar 2020 * | Die Änderungen präzisieren die Definition von "wesentlich" und ihre Anwendung, indem sie in die Definition die Klarstellungen aufnehmen, die bisher in anderen IFRS-Standards enthalten waren. |
* Eine frühere Anwendung ist zulässig (vorbehaltlich bestimmter Bedingungen in einigen Fällen), es wird jedoch nicht damit gerechnet, mit Ausnahme der Änderung von IFRS 3 in Bezug auf die Definition eines Geschäftsbetriebs.
Aufstellung von Jahresabschlüssen
Die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen. Sie verlangt bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gruppe ein gewisses Maß an Ermessensentscheidungen. Die wichtigsten betroffenen Bilanzpositionen sind Geschäfts- oder Firmenwert (insbesondere Wertminderungstests, wie in Absatz 1.7.1 erläutert), bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene immaterielle Vermögenswerte, der Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts, abgegrenzte Abschlusskosten und Ähnliches, bestimmte zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte, latente Steueransprüche, Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft, leistungsorientierte Pensionszusagen und Salden im Zusammenhang mit anteilsbasierter Vergütung. Die nachstehend ausgeführten Grundsätze geben die für diese Posten herangezogenen Bewertungsmethoden an. Diese Methoden, einschließlich der Schlüsselannahmen, falls erforderlich, werden im Anhang im Zusammenhang mit den betreffenden Aktiv- und Passivposten erläutert, wenn dies sinnvoll und nützlich ist.
Wie von IAS 1 empfohlen, werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Regel in der Bilanz in aufsteigender Reihenfolge nach Liquidität eingestuft, was für Finanzinstitute geeigneter ist als eine Einstufung nach kurzfristigen und langfristigen Posten. Wie bei den meisten Versicherungsgesellschaften werden Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Verwendungszweck erfasst.
Sämtliche Beträge in der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und im Konzernanhang werden in Millionen Euro angegeben.
1.3 Konsolidierung
1.3.1 Konsolidierungskreis
Von AXA beherrschte Unternehmen gelten als Tochterunternehmen. Sie werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung auf AXA übergeht, voll konsolidiert. Nach IFRS 10 beherrscht AXA ein Beteiligungsunternehmen, wenn sie aufgrund ihres Engagements bei dem Unternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch ihre Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Nur substanzielle Rechte (d. h., der Inhaber muss die praktische Möglichkeit haben, das Recht auszuüben) und Rechte, bei denen es sich nicht um Schutzrechte handelt, werden berücksichtigt. Die Bestimmungsmacht von AXA ohne Stimmrechtsmehrheit an einem Beteiligungsunternehmen kann insbesondere basieren auf Folgendem:
-- der Beteiligungsquote in Bezug auf die anderen Investoren,
-- potenziellen Stimmrechten,
-- einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Investor und anderen Stimmrechtsinhabern,
-- Rechten aus anderen vertraglichen Vereinbarungen oder
-- einer Kombination dieser Indikatoren.
Nach IFRS 11 sind Unternehmen, die von AXA gemeinsam mit einem oder mehreren Dritten beherrscht werden, Gemeinschaftsunternehmen und werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Unternehmen, auf welche AXA einen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach IAS 28 wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn AXA direkt oder indirekt 20 % oder mehr der Stimmrechte hält. Ein maßgeblicher Einfluss kann auch durch eine Vereinbarung mit anderen Anteilseignern ausgeübt werden.
Bei der Equity-Methode wird der Anteil von AXA an den Gewinnen oder Verlusten von Beteiligungen nach der Anschaffung ergebniswirksam erfasst, während ihr Anteil an den Veränderungen der Rücklagen nach der Anschaffung unter den "Sonstigen Rücklagen" ausgewiesen wird.
Anlagefonds und Immobiliengesellschaften werden entweder voll konsolidiert oder nach der Equity-Methode bilanziert, je nachdem welche Bedingungen von IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28, wie vorstehend erläutert, sie erfüllen. Von Asset-Managern erhaltene Gebühren werden bei der Bewertung des Exposures gegenüber der Variabilität der wirtschaftlichen Erfolge ebenfalls berücksichtigt. Bei voll konsolidierten Anlagefonds werden Minderheitsanteile zum beizulegenden Zeitwert erfasst und in der Bilanz als Verbindlichkeiten ausgewiesen, wenn die Instrumente des Unternehmens vom Inhaber jederzeit zum beizulegenden Zeitwert zurückgenommen werden können. Anlagefonds, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden in der Bilanz unter der Überschrift "Finanzinvestitionen" ausgewiesen.
Einige von AXA beherrschte, gemeinschaftlich kontrollierte oder maßgeblich beeinflusste Unternehmen sind nicht im Konsolidierungskreis eingeschlossen, da sie für den Konzernabschluss der Gruppe nicht wesentlich sind. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Anlagefonds.
1.3.2 Unternehmenszusammenschlüsse und nachfolgende Änderungen der Beteiligungsquote der Gruppe
Gemäß der nach IFRS 1 - Erstmalige Anwendung von IFRS - zugelassenen Option wurden Unternehmenszusammenschlüsse vor 2004 nicht in Bezug auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden französischen Rechnungslegungsgrundsätze angepasst.
Bewertung erworbener Vermögenswerte und übernommener Verbindlichkeiten neu erworbener Tochterunternehmen und Eventualverbindlichkeiten
Bei ihrer erstmaligen Konsolidierung werden sämtliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten (es sei denn, sie stellen keine aktuellen Verpflichtungen dar) des erworbenen Unternehmens mit ihrem beizulegenden Zeitwert geschätzt. Gemäß einer nach IFRS 4 zugelassenen Ausnahmeregelung werden Schulden im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen oder Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen jedoch mit ihrem Buchwert vor dem Erwerbszeitpunkt erfasst, insofern diese Bemessungsgrundlage mit den Rechnungslegungsgrundsätzen von AXA übereinstimmt. Der beizulegende Zeitwert von erworbenem Bestandsgeschäft im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen wird als Vermögenswert angesetzt, der dem Barwert der geschätzten künftigen Gewinne, die aus dem erworbenen Bestandsgeschäft zum Erwerbszeitpunkt hervorgehen, entspricht (auch als Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts oder VBI bezeichnet, der die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert der Schulden widerspiegelt). Der Barwert der künftigen Gewinne berücksichtigt die Kapitalkosten und wird anhand versicherungsmathematischer Annahmen basierend auf Prognosen, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen werden, aber auch anhand eines Abzinsungssatzes, der einen Risikoaufschlag beinhaltet, geschätzt.
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen können die nach IFRS 4 zugelassene Ausnahmeregelung in Phase 1 des oben erläuterten Versicherungsprojekts des IASB nicht in Anspruch nehmen, d. h. der beizulegende Zeitwert der übernommenen Schulden wird durch die Erfassung eines Vermögenswertes verbucht, der dem Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts entspricht. Schulden im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen werden direkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gemäß IAS 39 darf der beizulegende Zeitwert dieser Verträge den Rückkaufwert nicht unterschreiten, wenn sie kurzfristig abrufbar sind.
Andere identifizierbare immaterielle Vermögenswerte, wie der Wert von Kundenbeziehungen, sollten erfasst werden. Der immaterielle Vermögenswert der Kundenbeziehungen stellt den Wert der künftigen Zahlungsströme dar, die aus Vertragsverlängerungen und Verbundgeschäften mit neuen Produkten an Kunden erwartet werden, die zum Erwerbszeitpunkt bekannt und identifiziert sind. Diese Prognosen umfassen Annahmen bezüglich Forderungen, Aufwendungen und Finanzerträgen oder sie können auf der Grundlage des Neugeschäftswerts geschätzt werden. Im Einklang mit den vor der Übernahme der IFRS geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen, die nach der Übernahme von IFRS 4 weiter angewandt werden können, können künftige Aufschläge im Zusammenhang mit erworbenem Geschäft unter dem Posten "Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts" erfasst werden.
Ist es möglich, diese sonstigen immateriellen Vermögenswerte getrennt zu schätzen, können sie auch unter Berücksichtigung der erworbenen Marketingressourcen bewertet werden, die es ihnen gestatten, diese künftigen Zahlungsströme zu generieren. Die Art der erfassten immateriellen Vermögenswerte stimmt mit den Bewertungsmethoden, die beim Kauf des erworbenen Unternehmens angewandt wurden, überein.
Bei einem Unternehmenszusammenschluss sind in den Restrukturierungsrückstellungen, die in der Bilanz des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt erfasst sind, nur Restrukturierungskosten enthalten, die verlässlich bewertet werden können und einer bestehenden Verbindlichkeit des erworbenen Unternehmens vor dem Erwerbszeitpunkt entsprechen.
Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dieser berechnet sich, indem die von der Gruppe übertragenen Vermögenswerte, die Schulden, die die Gruppe von den früheren Eigentümer des erworbenen Unternehmens übernommen hat, und die von der Gruppe ausgegebenen Eigenkapitalanteile zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und diese beizulegenden Zeitwerte addiert werden.
Die Gegenleistung umfasst etwaige bedingte Bestandteile (Anpassung der Gegenleistung in Abhängigkeit von einem oder mehreren Ereignissen). Bei der Schätzung der bedingten Bestandteile wird auf die Verwendung von Annahmen geachtet, die mit den für die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, wie beispielsweise VBI, herangezogenen Annahmen übereinstimmen. Bei Unternehmenszusammenschlüssen, die vor dem 1. Januar 2009 stattgefunden haben, waren sämtliche bedingten Bestandteile in den Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses enthalten, insofern die Anpassung wahrscheinlich war und verlässlich bewertet werden konnte. Treten die künftigen Ereignisse nicht ein oder muss die Schätzung revidiert werden, so sind die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses entsprechend anzupassen, unter Berücksichtigung der Auswirkung eines zusätzlichen Geschäfts- oder Firmenwerts und/oder Anpassungen der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei Unternehmenszusammenschlüssen, die am oder nach dem 1. Januar 2009 stattgefunden haben, werden Änderungen der Schätzung der bedingten Bestandteile zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem anschließend tatsächlich gezahlten Betrag ergebniswirksam erfasst.
Unmittelbare Transaktionskosten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss werden nach Anfall ergebniswirksam erfasst.
Bei sukzessiven Unternehmenserwerben werden von der Gruppe zuvor gehaltene Minderheitsanteile mit dem beizulegende Zeitwert bewertet und die daraus resultierende Anpassung wird ergebniswirksam erfasst. Ändert ein zusätzlicher Erwerb das Beherrschungsverhältnis von maßgeblichem Einfluss oder gemeinschaftlicher Kontrolle in Beherrschung, werden bereits bestehende Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet und ergebniswirksam erfasst (was in der Folge zu einem neuen Geschäfts- oder Firmenwert führt).
Entsprechend einer für jeden Erwerb getroffenen Entscheidung kann jeder Minderheitsanteil mit seinem beizulegenden Zeitwert oder seiner anteiligen Beteiligung am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet werden.
Geschäfts- oder Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit dem Betrag bewertet, um den (a) die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag etwaiger Minderheitsanteile am erworbenen Unternehmen und, wenn es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss handelt, dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert des zuvor von der Gruppe gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen den (b) Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigt.
Der aus dem Erwerb einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Einheit hervorgehende Geschäfts- oder Firmenwert wird in der lokalen Währung der erworbenen Einheit erfasst und zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Sind die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs niedriger als der Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden, wird die Differenz unmittelbar erfolgswirksam erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert kann innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden, wenn neue Informationen zur Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung verfügbar werden. In diesem Fall sind die Vergleichsinformationen so darzustellen, als wäre die erstmalige Bilanzierung zum Erwerbszeitpunkt fertiggestellt worden.
Erfüllt ein latenter Steueranspruch, der ursprünglich als uneinbringlich betrachtet wurde, nach Ablauf der Frist von zwölf Monaten die Ansatzkriterien, wird der entsprechende Steuervorteil in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ohne eine entsprechende Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird den zahlungsmittelgenerierende Einheiten zugeordnet, die (i) den erworbenen Unternehmen oder Geschäftsportfolios gemäß ihrer voraussichtlichen Profitabilität und (ii) den bereits der AXA Gruppe angehörenden Geschäftseinheiten, die Nutzen aus den Synergien der erworbenen Aktivitäten ziehen werden, entsprechen. Diese Zuordnung von Geschäfts- oder Firmenwert wird sowohl für die Segmentberichterstattung als auch für Wertminderungstests verwendet.
Erwerb und Veräusserung von Minderheitsanteilen an einem beherrschten Tochterunternehmen
Erwerbs- und Veräußerungstransaktionen von Minderheitsanteilen an einem beherrschten Tochterunternehmen, die das Beherrschungsverhältnis nicht ändern, werden (einschließlich der direkten Anschaffungskosten) erfolgsneutral erfasst.
Im Falle eines Verlustes der Beherrschung über das Tochterunternehmen wird ein etwaiger Gewinn oder Verlust ergebniswirksam erfasst. Behält die Gruppe eine Beteiligung an der Geschäftseinheit, wird sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und ein etwaiger Gewinn oder Verlust wird ergebniswirksam erfasst.
Verkaufsoption für Minderheitsanteile
Wird die Beherrschung eines Tochterunternehmens erworben, kann den Minderheitsaktionären eine Verkaufsoption eingeräumt werden. Die Erfassung der kündbaren Instrumente als Verbindlichkeit hängt jedoch von den vertraglichen Verpflichtungen ab.
Umfasst der Vertrag eine vom Optionsinhaber ausübbare unbedingte Verpflichtung, wird sie als Verbindlichkeit erfasst. Da die Gegenbuchung für diese Verbindlichkeit von den aktuellen IFRS nicht spezifiziert wird, wendet die Gruppe folgende Methode an: (i) Umgliederung von Minderheitsanteilen vom Eigenkapital in Verbindlichkeiten, (ii) Neubewertung dieser Verbindlichkeit mit dem Barwert des Optionspreises und (iii) Erfassung der Differenz entweder als Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwerts für vor dem 1. Januar 2009 bestehende Verkaufsoptionen oder als Verminderung des Eigenkapitals (Konzernanteil) für eine Verkaufsoption, die nach dem 1. Januar 2009 eingeräumt wurde, insofern kein sofortiger Übergang von Risiken und Nutzen stattfindet. Desgleichen werden nachfolgende Änderungen der Verbindlichkeit mit dem Geschäfts- oder Firmenwert von Verkaufsoptionen, die vor dem 1. Januar 2009 bestanden, und Verkaufsoptionen, die nach diesem Zeitpunkt eingeräumt wurden, mit dem Eigenkapital (Konzernanteil) verrechnet.
Konzerninterne Geschäftsvorfälle
Konzerninterne Geschäftsvorfälle, einschließlich interner Dividenden, Verbindlichkeiten/Forderungen und Gewinne/Verluste aus konzerninternen Geschäftsvorfällen, werden wie folgt eliminiert:
-- vollständig bei beherrschten Tochterunternehmen und
-- entsprechend der Beteiligungsquote von AXA bei Geschäftseinheiten, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden.
Geschäftsvorfälle zwischen konsolidierten Gesellschaften werden immer eliminiert und haben somit keinen Einfluss auf den Jahresüberschuss. Im Falle eines Verlusts wird jedoch ein Wertminderungstest durchgeführt, um zu beurteilen, ob eine Wertminderung zu erfassen ist.
Im Falle eines internen Verkaufs eines Vermögenswerts, den die Gruppe nicht langfristig zu halten beabsichtigt, werden latente Steuern angesetzt und die auf den realisierten Gewinn oder Verlust errechneten Steuern werden eliminiert. Die aus diesem Geschäftsvorfall resultierende Auswirkung der eventuellen Überschussbeteiligung der Versicherten auf die Gewinn- und Verlustrechnung wird ebenfalls eliminiert und in der Bilanz wird ein Aktiv- oder Passivposten für latente Ansprüche oder Verbindlichkeiten für Überschussbeteiligung der Versicherten ausgewiesen.
Darüber hinaus sollte die Übertragung konsolidierter Anteile zwischen zwei konsolidierten Tochterunternehmen mit unterschiedlichen Beteiligungsquoten keinen Einfluss auf den Gruppenjahresüberschuss haben. Die einzige Ausnahme wären im Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall erfasste diesbezügliche Steuern und Überschussbeteiligung der Versicherten, die im Konzernabschluss ausgewiesen werden. Diese Übertragungen wirken sich auch auf das Eigenkapital der Gruppe aus (mit einer Gegenbuchung unter den Minderheitsanteilen). Diese Auswirkung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter "Sonstige Änderungen" ausgewiesen.
1.4 Umrechnung von Fremdwährungen in Jahresabschlüssen und bei Geschäftsvorfällen
Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt, der die Darstellungswährung der Gruppe ist.
Die Ergebnisse und die Finanzlage sämtlicher Geschäftseinheiten der Gruppe, die über eine funktionale Währung (d. h. die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Geschäftseinheit tätig ist) verfügen, bei der es sich nicht um die Darstellungswährung der Gruppe handelt, werden wie folgt umgerechnet:
-- Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Geschäftseinheiten in einer funktionalen Währung, bei der es sich nicht um den Euro handelt, werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
-- Umsatzerlöse und Aufwendungen werden mit den durchschnittlichen Wechselkursen während der Periode umgerechnet.
-- Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen sind als separater Bestandteil des Eigenkapitals (Umrechnungsdifferenzen) anzusetzen.
Auf lokaler Ebene der Geschäftseinheit werden Fremdwährungsgeschäfte anhand der zum jeweiligen Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls vorherrschenden Wechselkurse in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Währungsrechnung, die aus der Abwicklung derartiger Geschäftsvorfälle und aus der Umrechnung von auf Fremdwährungen lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Stichtagskursen hervorgehen, werden ergebniswirksam erfasst, außer im Falle einer Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, wie in Absatz 1.10 erläutert.
Wie in Absatz 1.3.2 ausgeführt, wird der aus dem Erwerb einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Einheit hervorgehende Geschäfts- oder Firmenwert in der lokalen Währung der erworbenen Einheit erfasst und zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus der Umrechnung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, Ausleihungen und sonstigen Währungsinstrumenten, die die Bedingungen für die Bilanzierung einer derartigen Investition als Sicherungsgeschäft erfüllen, hervorgehen, werden im Eigenkapital unter Umrechnungsdifferenzen erfasst und in die Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des realisierten Veräußerungsgewinns oder -verlusts der abgesicherten Nettoinvestition umgegliedert.
Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus zur Veräußerung verfügbaren monetären Finanzinvestitionen hervorgehen, werden bezüglich des Anteils, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, periodengerecht ertrags- oder aufwandswirksam erfasst. Die restlichen Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit Änderungen des beilegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral erfasst. Das Gleiche gilt für nicht monetäre Posten wie Aktienwerte.
Was den kumulierten Betrag von Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit veräußerten Geschäftsbetrieben anbelangt, wendet die Gruppe die schrittweise Konsolidierungsmethode (IFRIC 16) an.
1.5 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13, wie nachstehend erläutert, auf alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an, bei denen ein anderer IFRS die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts oder Angaben über die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts im Anhang vorschreibt oder zulässt. Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit der Gruppe betreffen die nachstehenden Grundsätze die meisten Vermögenswerte der Gruppe.
1.5.1 Aktiver Markt: Notierter Preis
Die beizulegenden Zeitwerte von an aktiven Märkten gehandelten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden, soweit verfügbar, anhand notierter Marktpreise ermittelt. Ein Instrument gilt als an einem aktiven Markt notiert, wenn notierte Preise an einer Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen zwischen einem vertragswilligen Verkäufer und einem vertragswilligen Käufer wie unter voneinander unabhängigen Geschäftspartnern darstellen. Bei Finanzinstrumenten, die an aktiven Märkten gehandelt werden, stellen die von externen Preisberechnungsservices bezogenen Notierungen Konsenspreise dar, d. h. unter Anwendung ähnlicher Modelle und Eingangsparameter ermittelte Preise, die zu einer sehr geringen Streuung führen.
Die Beträge des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert vollständig unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt ermittelt wird, werden im Konzernanhang als Stufe 1 angegeben.
1.5.2 Gegensatz zwischen aktiven und inaktiven Märkten - Finanzinstrumente
An Devisenbörsen notierte Eigenkapitalinstrumente und auf liquiden Märkten gehandelte Anleihen werden in der Regel als auf einem liquiden Markt notiert betrachtet, wenn:
-- Angebote, die einen Konsens darstellen, regelmäßig von externen Preisanbietern mit begrenzter Streuung bereitgestellt werden und
-- die Preise leicht verfügbar sind.
Liquidität kann als die Möglichkeit definiert werden, den Vermögenswert im normalen Geschäftsgang innerhalb eines bestimmten begrenzten Zeitraums zu ungefähr dem Preis zu verkaufen oder zu veräußern, mit dem die Investition bewertet wird. Die Liquidität der Schuldinstrumente wird anhand eines Ansatzes mit mehreren Kriterien bewertet, darunter die Anzahl der verfügbaren Notierungen, der Ort der Ausgabe und die Entwicklung der Verbreiterung der Geld-Brief-Spannen.
Ein Finanzinstrument wird nicht als an einem aktiven Markt notiert betrachtet:
-- wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Instruments schwer beobachtbar sind,
-- wenn es zu einer erheblichen Verringerung des Volumens oder des Ausmaßes an Marktaktivität kommt,
-- im Falle von wesentlicher Illiquidität,
-- falls die beobachtbaren Preise aufgrund verzerrter Marktbedingungen nicht als dem beizulegenden Zeitwert entsprechend gelten können.
Die Merkmale für inaktive Märkte können daher in ihrer Art sehr unterschiedlich, dem Instrument inhärent oder ein Anzeichen für eine Änderung der auf bestimmten Märkten vorherrschenden Bedingungen sein.
1.5.3 Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Die beizulegenden Zeitwerte von nicht an einem aktiven Markt gehandelten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden geschätzt:
-- anhand externer und abhängiger Preisberechnungsservices oder
-- anhand von Bewertungsverfahren.
Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierende beizulegende Zeitwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, werden im Konzernanhang als Stufe 2 ausgewiesen.
Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende beizulegende Zeitwerte werden im Konzernanhang als Stufe 3 ausgewiesen.
-- Nicht aktiver Markt: Nutzung von externen Preisberechnungsservices.
Im Falle von nicht konsolidierten Kapitalanlagen in Fonds oder Börsenmakler kann es sich bei den externen Preisberechnungsservices um Fondsmanager handeln. Im Rahmen des Möglichen holt die Gruppe Notierungen von externen Preisberechnungsservices als Eingangsparameter für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ein. Die erhaltenen Preise können enge Cluster oder gestreute Notierungen bilden, die dann Bewertungsmethoden unterzogen werden. Die Streuung der erhaltenen Notierungen kann ein Hinweis auf die große Bandbreite der Annahmen sein, die von externen Preisberechnungsservices aufgrund der begrenzten Anzahl von zu beobachtenden Transaktionen angewandt werden, oder das Vorhandensein von notleidenden Transaktionen widerspiegeln. Darüber hinaus haben viele Finanzinstitute angesichts der aktuellen Marktbedingungen seit der Finanzkrise und der anhaltenden vollständigen Inaktivität einiger Märkte seit diesem Zeitpunkt ihre Aktivitäten im Bereich "Strukturierte Anlagegeschäfte" eingestellt und sind nicht mehr in der Lage, sinnvolle Notierungen zu liefern.
-- Kein aktiver Markt: Nutzung von Bewertungsverfahren.
Die Zielsetzung von Bewertungsverfahren ist es, den Preis zu ermitteln, zu dem eine gewöhnliche Transaktion zwischen Marktteilnehmern (ein vertragswilliger Käufer und ein vertragswilliger Verkäufer) am Bewertungsstichtag stattfinden würde. Die Modelle der Bewertungsverfahren umfassen:
--- Marktansatz: Abwägung kürzlicher Preise und anderer relevanter Informationen, die bei Markttransaktionen mit im Wesentlichen ähnlichen Vermögenswerten oder Schulden erzielt werden
--- Kapitalwertmethode: Nutzung der Analyse von abgezinsten Cashflows (Discounted Cashflow Analysis), Optionspreismodellen und anderen Barwertmethoden zur Umwandlung künftiger Beträge in einen einzigen aktuellen (d. h. abgezinsten) Betrag
--- Kostenmethode: Abwägung der Beträge, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich wären, um die Leistungskapazität eines Vermögenswerts zu schaffen oder zu ersetzen
Bewertungsverfahren sind naturgemäß subjektiv und die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten erfordert ein erhebliches Urteilsvermögen. Sie umfassen kürzliche Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern bei ähnlichen Vermögenswerten, falls verfügbar, die für den beizulegenden Zeitwert repräsentativ sind, und beinhalten verschiedene Annahmen bezüglich des zugrunde liegenden Preises, Ertragskurven, Korrelationen, Volatilität, Ausfallquoten und sonstiger Faktoren. Nicht notierte Eigenkapitalinstrumente basieren auf Stichproben anhand unterschiedlicher Methoden, wie Discounted-Cashflow-Methoden, Multiplen für Kurs-Gewinn-Verhältnisse, angepasste Nettoinventarwerte, unter Berücksichtigung kürzlicher Geschäftsvorfälle mit im Wesentlichen identischen Instrumenten, die zwischen unabhängigen, sachverständigen und vertragswilligen Parteien abgeschlossen wurden. Die Nutzung von Bewertungsverfahren und Annahmen könnte zu unterschiedlichen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts führen. Die Bewertungen werden jedoch in der Regel anhand allgemein anerkannter Modelle (Discounted-Cashflow-Methode, Black & Scholes-Methode etc.) basierend auf notierten Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder Basiswerte (Index, Renditeaufschläge etc.) durchgeführt, wenn derartige unmittelbar beobachtbare Daten zur Verfügung stehen.
Die Bewertungen werden um das Liquiditäts- und Kreditrisiko bereinigt. Bewertungsverfahren können angewandt werden, wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Marktes nur in geringem Maße beobachtbar sind, wenn die von externen Preisberechnungsdienstleistern zur Verfügung gestellten Notierungen zu stark gestreut sind oder wenn die Marktbedingungen derartig verzerrt sind, dass beobachtete Daten nicht verwendet werden können und erhebliche Anpassungen erfordern. Interne Mark-to-Model-Bewertungen sind daher für bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die naturgemäß kaum gehandelt werden, oder außergewöhnliche Prozesse, die aufgrund spezifischer Marktbedingungen umgesetzt wurden, marktüblich.
-- Nutzung von Bewertungsverfahren auf verzerrten Märkten.
Die Verzerrung bestimmter Märkte ist an verschiedenen Faktoren zu erkennen, darunter beispielsweise: eine sehr große Verbreiterung der Geld-Brief-Spannen, die hilfreiche Indikatoren sein können, um zu erkennen, ob Marktteilnehmer zur Durchführung von Transaktionen bereit sind; eine breite Streuung der Preise einer kleinen Anzahl aktueller Transaktionen; Preisschwankungen im Zeitverlauf oder zwischen Marktteilnehmern; das Fehlen von Sekundärmärkten; das Verschwinden von Primärmärkten; die Schließung spezieller Bereiche in Finanzinstituten; notleidende und erzwungene Transaktionen, die durch einen starken Liquiditätsbedarf oder andere schwierige finanzielle Bedingungen motiviert sind, die die Notwendigkeit einer sofortigen Veräußerung von Vermögenswerten ohne ausreichende Zeit zur Vermarktung der zu verkaufenden Vermögenswerte implizieren; und umfangreiche Massenverkäufe, um aus solchen Märkten um jeden Preis auszusteigen, was Nebenabreden beinhalten kann (z. B. wonach der Verkäufer einem Käufer eine Finanzierung für einen Verkauf bereitstellt).
In solchen Fällen nutzt die Gruppe Bewertungsmethoden, einschließlich beobachtbarer Daten, wenn dies möglich und zweckmäßig ist, die, falls erforderlich, angepasst werden, um zu einer bestmöglichen Schätzung des beizulegenden Zeitwerts zu gelangen, einschließlich geeigneter Risikoaufschläge, oder entwickelt ein Bewertungsmodell basierend auf nicht beobachtbaren Daten, die Schätzungen der Annahmen darstellen, die vertragswillige Marktteilnehmer heranziehen würden, wenn Preise nicht aktuell, maßgeblich oder ohne unzumutbare Kosten und Anstrengungen verfügbar sind. Auf inaktiven Märkten können Transaktionen Eingangsparameter bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts darstellen, würden jedoch wahrscheinlich nicht als ausschlaggebend betrachtet. Nicht beobachtbare Daten können unter Umständen geeigneter sein als beobachtbare Eingangsparameter.
1.6 Segmentberichterstattung
Die Segmentanalyse im Geschäftsbericht und im Jahresabschluss von AXA spiegelt die Geschäftssegmente wider. Sie basiert auf sechs Regionen (Frankreich, Europa, Asien, AXA XL, Vereinigte Staaten und International). Das siebte Segment umfasst die transversalen Einheiten und das Corporate Center sowie sonstige zentralen Holdinggesellschaften.
Im Anschluss an den Abschluss der Übernahme der XL Group am 12. September 2018 wurde die Finanzberichterstattung in diesem Geschäftsbericht angeglichen und rückwirkend angepasst.
1.7 Immaterielle Vermögenswerte
1.7.1 Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Beim Geschäfts- oder Firmenwert wird von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen, er wird daher nicht planmäßig abgeschrieben. Wertminderungstests werden mindestens jährlich durchgeführt. Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sind nicht aufholbar.
AXA führt mindestens jährlich einen Wertminderungstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch und wendet hierbei eine multikriterielle Analysemethode mit Parametern wie beispielsweise dem Wert der Vermögenswerte, dem künftigen Betriebsgewinn und Marktanteil an, um wesentliche negative Veränderungen festzustellen. Sie berücksichtigt auch die gegenseitige Abhängigkeit der Geschäftsvorfälle innerhalb der Untergruppen. Innerhalb jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird ein Vergleich zwischen dem Nettobuchwert und dem erzielbaren Betrag (entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert) durchgeführt. Der Nutzungswert besteht aus dem Nettovermögen und den voraussichtlichen künftigen Erträgen aus dem Bestands- und dem Neugeschäft, unter Berücksichtigung der künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Der Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge wird anhand von Bewertungsmodellen basierend auf den Lebensversicherungs- und Kapitalanlageverträgen oder ähnlichen Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basiert auf dem beizulegenden Zeitwert nach IFRS 13, wie in Absatz 1.5 erläutert, anhand verschiedener Bewertungsmultiplen.
Ein Wertminderungsaufwand ist dann, und nur dann, für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit zu erfassen, wenn der erzielbare Betrag der Einheit oder Gruppe von Einheiten geringer ist als der Buchwert der Einheit oder der Gruppe von Einheiten.
Der Fair-Value-Ansatz basiert auf risikoneutralen Bewertungsmethoden, die diskontierte Zahlungsströme berücksichtigen:
-- Aktueller Nettoinventarwert der Anteilseigner zuzüglich der künftigen Profitabilität des Bestandsgeschäfts:
--- Der aktuelle Nettoinventarwert der Anteilseigner wird angepasst, um Differenzen zwischen der Basis der beim Bestandsgeschäft verwendeten Cashflow-Prognosen und den IFRS Rechnung zu tragen.
--- Die Profitabilität des Bestandsgeschäfts wird mit Hilfe der Methode des eingebetteten Werts bestimmt, bei der es sich um eine branchenspezifische Bewertungsmethode handelt, die mit den Verfahrensgrundsätzen der abgezinsten Erträge übereinstimmen, da der Wert des Bestandsgeschäfts sich aus der Prognose der ausschüttbaren Erträge ergibt. Die Gruppe nutzt jedoch sowohl marktkonsistente risikoneutrale Herangehensweisen als auch klassische, auf abgezinsten Cashflows basierende Prognosen.
-- Profitabilität des künftigen Neugeschäfts:
--- Der Wert des Neugeschäfts wird entweder auf der Grundlage von Multiplen eines standardisierten Jahresbeitrags aus dem Neugeschäft (Barwert der prognostizieren künftigen ausschüttbaren Gewinne aus Vertragsabschlüssen während eines Jahres) oder einer Prognose der voraussichtlichen künftigen jährlichen Erträge, wenn Multiplen nicht geeignet sind, errechnet. Die wichtigsten Annahmen umfassen Aufwendungen, Kapitalkosten, künftige Kapitalanlage-Margen, Volatilität der Finanzmärkte, zunächst bewertet auf einer risikofreien Basis (Basistest) und dann auf der Basis aussagekräftiger Anlageannahmen, die für einen klassischen eingebetteten Wertansatz geeignet sind, wenn der frühere erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert ist.
--- Der Nutzungswertansatz beruht auf Cashflow-Prognosen, basierend auf vom Management gebilligten Geschäftsplänen, die einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abdecken, sowie einem risikobereinigter Abzinsungssatz. Über diesen Zeitraum hinausgehende Cashflows werden mit einer konstanten Wachstumsrate und einem Restwert extrapoliert.
1.7.2 Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts (VBI)
Der Wert der erworbenen Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erfasst wird (siehe Absatz 1.32), wird abgeschrieben, wenn während der Lebensdauer des Vertragsportfolios Gewinne anfallen. In Verbindung mit dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (siehe Absatz 1.14.2) ist das VBI Gegenstand eines jährlichen Werthaltigkeitstests auf der Grundlage aktueller Erfahrungen und voraussichtlicher Änderungen der wichtigsten Annahmen.
1.7.3 Abgegrenzte Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, DAC) im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen - Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (Deferred Origination Costs, DOC) bezeichnet, im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen
Die zusätzlichen direkten Kosten für den Erwerb eines Portfolios von Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Abschluss und der Initiierung von Versicherungsverträgen in einem Portfolio, werden durch Erfassung eines Vermögenswerts abgegrenzt. Im Segment Property and Casualty werden DAC über die Laufzeiten der Policen abgeschrieben, je nach verdienter Prämie. Im Segment Life wird der Vermögenswert basierend auf den geschätzten Bruttogewinnen, die während der Laufzeit der Verträge anfallen, abgeschrieben. Dieser Vermögenswert wird auf Werthaltigkeit getestet und etwaige Beträge über den künftigen geschätzten Bruttogewinnen werden aufwandswirksam erfasst. DAC werden ferner dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (siehe Absatz 1.14.2) unterzogen.
Bei Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen wird ein ähnlicher Vermögenswert erfasst, d. h. Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC) bezeichnet (siehe Anhang 7), aber beschränkt auf zusätzliche Kosten, die direkt der Erbringung von Kapitalanlagedienstleistungen zuzuordnen sind. Dieser Vermögenswert wird unter Berücksichtigung von Prognosen der während der Lebensdauer der Verträge eingenommenen Gebühren abgeschrieben. Die Abschreibung der DOC wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um veränderten Annahmen und Erfahrungen Rechnung zu tragen. Dieser Vermögenswert wird ebenfalls auf Werthaltigkeit getestet.
DAC und DOC werden vor Abzug von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte ausgewiesen. Diese Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte werden separat als Verbindlichkeiten erfasst und über die Vertragslaufzeit unter Anwendung der gleichen Abschreibungsmethode, die für DAC und DOC herangezogen wird, abgeschrieben.
1.7.4 Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze
Bei Vertragsabschluss eingenommene Erlöse zur Abdeckung künftiger Dienstleistungen werden abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung anhand der gleichen Abschreibungsmethode erfasst, die für abgegrenzten Abschlusskosten herangezogen wird.
1.7.5 Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen für interne Zwecke entwickelte Software, deren direkte Kosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben werden.
Sie umfassen auch immaterielle Vermögenswerte in Form von Kundenbeziehungen sowie Vertriebsvereinbarungen, die infolge von Unternehmenszusammenschlüssen erfasst wurden. Verfügen diese Vermögenswerte über eine begrenzte Nutzungsdauer, werden sie über ihre geschätzte Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. In allen Fällen werden sie Wertminderungstests unterzogen, und zwar Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer an jedem Bilanzstichtag und alle anderen Vermögenswerte mindestens jährlich. Im Falle eines erheblichen Wertverlusts wird ein Wertminderungsaufwand verbucht, der der Differenz zwischen dem Wert in der Bilanz und dem höheren der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht.
1.8 Investitionen der Versicherungs-, Bank- und sonstigen Betriebe
Die Investitionen umfassen Investitionen in Immobilien und Finanzinstrumente, einschließlich Eigenkapitalinstrumente, Schuldinstrumente und Darlehen.
1.8.1 Immobilienanlagen
Immobilienanlagen (mit Ausnahme von Immobilienanlagen, die teilweise oder ganz zur Deckung von Verbindlichkeiten bestimmt sind, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird), werden zu Anschaffungskosten erfasst. Die Bestandteile der Immobilien werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, unter Berücksichtigung ihres Restwerts, wenn dieser verlässlich geschätzt werden kann.
Im Falle eines nicht realisierten Verlusts von mehr als 15 % wird ein Wertminderungsaufwand für die Differenz zwischen dem Nettobuchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts basierend auf einem unabhängigen Gutachten angesetzt. Darüber hinaus wird auf der Ebene jeder berichterstattenden Einheit, wenn der kumulierte Betrag der nicht realisierten Verluste unter 15 % (ohne Verrechnung mit nicht realisierten Gewinnen) mehr als 10 % der kumulierten Nettoanschaffungskosten der Immobilienwerte darstellt, Zeile für Zeile ein zusätzlicher Wertminderungsaufwand verbucht, bis die Schwelle von 10 % erreicht ist.
Steigt das Wertgutachten in einer der folgenden Perioden auf mindestens 15 % über den Nettobuchwert, wird der zuvor erfasste Wertminderungsaufwand in Höhe der Differenz zwischen a) dem Nettobuchwert und b) dem niedrigeren Wert aus dem Wertgutachten und den fortgeführten Anschaffungskosten (vor Wertminderung) aufgeholt.
Immobilienanlagen, die ganz oder teilweise zur Deckung von Verbindlichkeiten bestimmt sind, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und Änderungen ergebniswirksam erfasst.
1.8.2 Einstufung von Finanzinstrumenten
Abhängig von der Absicht und der Fähigkeit, das Anlagevermögen zu halten, werden Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien eingestuft:
-- Bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden
-- Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte und Vermögenswerte, die als zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und deren Änderungen ergebniswirksam erfasst werden
-- Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden und deren Änderungen ergebnisneutral erfasst werden
-- Kredite und Forderungen (einschließlich einiger Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind), die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.
Bei Vertragsabschluss wird die Option zur Designation von Finanzinvestitionen und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert mit ergebniswirksamer Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von der Gruppe hauptsächlich unter den folgenden Umständen angewandt:
-- Finanzinvestitionen, wenn die Wahl der Fair-Value-Option es der Gruppe ermöglicht, Rechnungslegungsanomalien aufzulösen, und insbesondere:
--- Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird,
--- in Absicherungsstrategien, die von der Gruppe aus wirtschaftlichen Gründen festgelegt wurden, enthaltene Vermögenswerte, die jedoch die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Sinne von IAS 39 nicht erfüllen,
--- von strukturierten Anleihefonds (hauptsächlich Collateralized Debt Obligations), die von der Gruppe kontrolliert und konsolidiert werden, gehaltene Schuldtitel.
-- Portfolios verwalteter Finanzinvestitionen, deren Profitabilität auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts bewertet wird: insbesondere Wertpapiere, die von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden, die gemäß der Richtlinie zum Risikomanagement der Gruppe ("Satelliten-Anlageportfolio", Definition siehe unten) verwaltet werden.
In der Praxis werden Vermögenswerte, die über konsolidierte Anlagefonds gehalten werden, wie folgt eingestuft:
-- entweder als Vermögenswerte der "Kern-Anlagefonds", die Vermögenswerte zur Deckung von Verbindlichkeiten umfassen, die aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen hervorgehen und gemäß der ALM-Strategie von AXA verwaltet werden, oder
-- als Vermögenswerte der "Satelliten-Anlageportfolios", die die strategische Allokation von Vermögenswerten basierend auf einem dynamischen Asset Management, das nach der Maximierung der Renditen strebt, widerspiegeln.
Die von den "Kern-Anlagefonds" gehaltenen zugrunde liegenden Finanzinstrumente werden als zur Veräußerung verfügbar eingestuft und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebnisneutral erfasst, es sei denn, sie sind Bestandteil einer geeigneten Sicherungsbeziehung, oder im weiteren Sinne, wenn die Inanspruchnahme der Fair-Value-Option Rechnungslegungsanomalien verringert. Wie oben ausgeführt, werden die von "Satelliten-Anlagefonds" gehaltenen Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral erfasst.
Als zur Veräußerung verfügbar designierte Vermögenswerte, zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte, Kapitalanlagen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert sind, sowie sämtliche Derivate werden mit dem beizulegenden Zeitwert, d. h. dem Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen getauscht werden könnte, bewertet. Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an.
Kredite, die nicht nach der Fair-Value-Option designiert sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Wertminderung von Finanzinstrumenten
AXA bewertet zu jedem Bilanzstichtag, ob ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von Finanzinvestitionen, der bzw. die zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet wird oder als "zur Veräußerung verfügbar" designiert ist, wertgemindert ist. Ein finanzieller Vermögenswert oder einer Gruppe von Finanzinvestitionen ist wertgemindert, wenn ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung infolge eines oder mehrerer Ereignisse vorliegt und dieses Ereignis eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des Vermögenswerts bzw. der Vermögenswerte hat.
Bei Schuldinstrumenten, die als "bis zur Endfälligkeit gehalten" oder als "zur Veräußerung verfügbar" eingestuft sind, wird ein Wertminderungsaufwand, der entweder auf den anhand des anfänglichen Effektivzinssatzes abgezinsten künftigen Zahlungsströmen oder dem beizulegenden Zeitwert basiert, ergebniswirksam erfasst, wenn die künftigen Zahlungsströme aufgrund eines Kreditereignisses im Zusammenhang mit dem Emittenten des Instruments möglicherweise nicht vollständig erzielbar sind. Die Herabstufung des Bonitätsratings eines Unternehmens ist für sich genommen kein Hinweis auf eine Wertminderung. Besteht das Kreditrisiko nicht mehr oder hat es sich verbessert, kann der Wertminderungsaufwand aufgeholt werden. Der Betrag der Aufholung wird ebenfalls ergebniswirksam erfasst.
Bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, wird eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwerts unter seinen Buchwert als Hinweis auf eine mögliche Wertminderung betrachtet, wie beispielsweise Eigenkapitalinstrumente, die über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger (vor dem Bilanzstichtag) nicht realisierte Verluste oder nicht realisierte Verluste aufweisen, die 20 % des Nettobuchwerts zum Bilanzstichtag übersteigen. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust - gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich eines für diesen finanziellen Vermögenswert bereits erfassten Wertminderungsaufwands - aus dem Eigenkapital ausgebucht und ein Wertminderungsaufwand wird ergebniswirksam erfasst. Ein ergebniswirksam erfasster Wertminderungsaufwand für Eigenkapitalinstrumente kann nicht ergebniswirksam aufgeholt werden, bis der Vermögenswert verkauft oder ausgebucht wird.
Wertminderungsaufwendungen für zur Veräußerung verfügbare Kredite basieren auf dem Barwert der voraussichtlichen künftigen Zahlungsströme, die mit dem Effektivzinssatz des Kredits (bis auf den beobachtbaren Marktpreis des Kredits) abgezinst werden, oder dem beizulegenden Zeitwert der Sicherheit.
Bei Finanzinvestitionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, einschließlich Kredite und Vermögenswerte, die als "bis zur Endfälligkeit gehalten" eingestuft sind, oder Vermögenswerten, die als "Kredite und Forderungen" designiert sind, wird der Wertminderungstest zunächst auf der Ebene des Vermögenswerts durchgeführt. Anschließend wird ein umfassenderer Test für Gruppen von Vermögenswerten mit ähnlichem Risikoprofil durchgeführt.
Die Methoden zur Berechnung des Nettobuchwerts der verkauften Vermögenswerte (Durchschnittskosten, First-in-First-out etc.) hängen von den lokalen ALM-Strategien (Assets and Liabilities Management) ab, da diese Strategien festgelegt wurden, um spezielle Verpflichtungen gegenüber den Versicherten zu berücksichtigen. Diese Methoden können innerhalb der Gruppe abweichen, vorausgesetzt, sie werden auf jeder Unternehmensebene durchgängig angewandt.
1.8.3 Rückkaufvereinbarungen und Wertpapierleihe
Die Gruppe ist Vertragspartner bei Rückkaufsvereinbarungen und Wertpapierverleihgeschäften, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über den Rückkauf dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit den finanziellen Vermögenswerten verbunden sind, bei der Gruppe, bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus. Die Verkaufserlöse werden gesondert ausgewiesen. Zinsaufwendungen aus Rückkaufsvereinbarungen oder Wertpapierleihen werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.
Zudem geht die Gruppe Total Return-Swaps ein, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden. Gemäß der entsprechenden Vereinbarung fließen Zahlungsströme aus den zugrunde liegenden Vermögenswerten im Austausch gegen eine feste Zahlung an die Gruppe zurück unter Berücksichtigung aller Erhöhungen oder Kürzungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte. Dadurch verbleiben im Wesentlichen alle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten bei der Gruppe. Dementsprechend bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus.
Die Gruppe ist ferner Vertragspartner bei Wertpapierleihgeschäften, im Rahmen derer finanzielle Vermögenswerte von einer Gegenpartei erworben werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über die Rückgabe dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken der Wertpapiere während der gesamten Laufzeit der Transaktion bei der Gegenpartei, werden die betreffenden Wertpapiere nicht als finanzielle Vermögenswerte der Gruppe erfasst. Die ausgezahlten Beträge an Zahlungsmitteln werden unter Finanzinvestitionen erfasst, mit Ausnahme von Transaktionen, die aus der Banktätigkeit hervorgehen, die als separate Vermögenswerte angesetzt werden. Zinsaufwendungen aus Wertpapierleihgeschäften werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.
1.9 Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird
Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die aus Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, werden in einer separaten Gesamtsumme in der Bilanz dargestellt, sodass sie symmetrisch zu den entsprechenden Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Diese Darstellung wird als für die Nutzer als geeigneter und konsistenter mit der von IAS 1 empfohlenen Liquiditätsverordnung für Finanzinstitute betrachtet, da die Risiken von den Versicherten getragen werden, ungeachtet der Art der Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten (Immobilienanlagen, Schuldinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente etc.). Nähere Angaben zu diesen Vermögenswerten befinden sich im Anhang.
1.10 Derivative Finanzinstrumente
Derivate werden erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt und anschließend mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Nicht realisierte Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf eine geeignete Sicherungsbeziehung, wie nachstehend erläutert. Die Gruppe designiert bestimmte Derivate entweder als: (i) Absicherung des beizulegenden Zeitwerts der erfassten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer festen Verpflichtung (Fair-Value-Absicherung); oder (ii) Absicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretender künftiger Transaktionen (Cashflow-Absicherung); oder (iii) Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe.
Die Gruppe dokumentiert bei Vertragsabschluss die Sicherungsbeziehung sowie ihre diesbezüglichen Risikomanagementziele und -strategien. Die Gruppe dokumentiert ferner die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung, sowohl bei Vertragsabschluss als auch danach, fortlaufend, unter Angabe des tatsächlichen oder erwarteten Grads der Wirksamkeit der bei Sicherungsgeschäften zum Ausgleich von Änderungen der beizulegenden Zeitwerte oder Zahlungsströme von abgesicherten Grundgeschäften verwendeten Derivate.
Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge)
Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Sicherung des beizulegenden Zeitwerts designiert wurden und zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts geeignet sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinsam mit etwaigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfasst. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstruments ist daher ergebniswirksam zu erfassen.
Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge)
Der wirksame Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Absicherung des Cashflows designiert und geeignet sind, wird ergebnisneutral erfasst. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstruments ist im Ergebnis zu erfassen. Der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital wird in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn sich das abgesicherte Grundgeschäft auf den Gewinn oder Verlust der Berichtsperiode auswirkt (z. B., wenn die abgesicherte künftige Transaktion erfasst wird). Erreicht ein Sicherungsinstrument seinen Fälligkeitstermin oder wird es verkauft oder erfüllt eine Sicherungsbeziehung nicht mehr die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste im Eigenkapital gehalten, bis sich die anfänglich abgesicherte Transaktion letztlich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt.
Absicherung von Nettoinvestitionen (Net Investment Hedge)
Die Bilanzierung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe ist ähnlich wie die Bilanzierung von Absicherungen von Zahlungsströmen. Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument, der dem wirksamen Teil der Sicherungsbeziehung zuzuordnen ist, wird ergebnisneutral erfasst; der Gewinn oder Verlust, der dem unwirksamen Teil zuzuordnen ist, wird ergebniswirksam erfasst. Kumulierte Gewinne oder Verluste im Eigenkapital wirken sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung nur bei Veräußerung der ausländischen Geschäftsbetriebe aus.
Derivate, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aller anderen derivativen Instrumente, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, werden ergebniswirksam erfasst. Aufgrund der Vorgaben von IAS 39 erfüllen nur wenige Sicherungsbeziehungen die oben erläuterten Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der Großteil der von der Gruppe verwendeten Derivate wird jedoch im Hinblick auf eine Absicherung oder beispielsweise die Verwendung derartiger Instrumente als Alternative zur Erlangung von Exposure gegenüber bestimmten Klassen von Vermögenswerten durch "synthetische Positionen" erworben. Siehe Anhang 20.
Die Gruppe hält Finanzinvestitionen, die auch eingebettete Derivate umfassen. Derartige eingebettete Derivate werden separat erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam ausgewiesen, wenn die Auswirkung als wesentlich erachtet wird.
In der Bilanz werden die Derivate gemeinsam mit den zugrunde liegenden Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, für die sie verwendet werden, dargestellt, ungeachtet dessen, ob diese Derivate die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen.
Der Zweck und die Bedingungen für die Nutzung von Derivaten innerhalb der Gruppe werden in Anhang 20 erläutert.
1.11 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten und Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die aufgegebene Geschäftsbereiche enthalten
Diese umfassen Vermögenswerte, insbesondere Gebäude und Betriebe, die innerhalb von zwölf Monaten verkauft oder aufgegeben werden sollen. Zur Veräußerung gehaltene Tochterunternehmen verbleiben bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die effektive Beherrschung verliert, im Konsolidierungskreis. Die betroffenen Vermögenswerte und Geschäftsbereiche (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sie werden in der Bilanz in separaten Aktiv- und Passivposten dargestellt. Die Verbindlichkeiten von zur Veräußerung gehaltenen Tochterunternehmen (ohne Eigenkapital) werden auf der Passivseite der Konzernbilanz separat ausgewiesen, ohne Saldierung mit den Vermögenswerten.
Im Falle einer Aufgabe von Geschäftsbereichen, die entweder eine Geschäftssparte, eine wichtige und unterschiedliche geografische Region darstellen, oder eines Tochterunternehmens, das nur zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wurde, wird ihr Beitrag nach Steuern in einem gesonderten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Für Vergleichszwecke gilt das Gleiche für die Darstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen, die sich auf frühere Perioden beziehen, die im Jahresabschluss enthalten sind. Dieser gesonderte Poste umfasst auch den bei der Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung erfassten Gewinn/Verlust.
1.12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel umfassen den Kassenbestand und Sichteinlagen, wohingegen es sich bei den Zahlungsmitteläquivalenten um kurzfristige, hochliquide Anlagen handelt, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und einer niedrigen Volatilität unterliegen.
1.13 Gezeichnetes Kapital und Eigenkapital
1.13.1 Gezeichnetes Kapital
Stammaktien werden als Eigenkapital eingestuft, wenn keine Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen Vermögenswerten an die Inhaber besteht.
Der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten direkt zuzuordnende zusätzliche Kosten (abzüglich Steuern) werden im Eigenkapital als Verminderung der Erlöse dargestellt.
1.13.2 Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und diesbezügliche Zinsaufwendungen werden entweder im Eigenkapital (unter "Sonstige Rücklagen") oder als Verbindlichkeiten eingestuft, abhängig von den Vertragsklauseln, ohne Berücksichtigung der Aussicht auf Rücknahme unter wirtschaftlichen Zwängen (z. B. Step-up-Klauseln oder Erwartungen der Aktionäre).
1.13.3 Zusammengesetzte Finanzinstrumente
Von der Gruppe ausgegebene Finanzinstrumente mit einer Eigenkapitalkomponente (beispielsweise bestimmte Optionen, die zur Umwandlung des Schuldinstruments in ein Eigenkapitalinstrument des Unternehmens gewährt werden) und einer Schuldkomponente (eine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von Zahlungsmitteln) werden separat auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, wobei die Eigenkapitalkomponente im Eigenkapital der Gruppe (unter "Sonstige Rücklagen") ausgewiesen wird. Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Rücknahmen oder Refinanzierungen der Eigenkapitalkomponente werden als Änderungen des Eigenkapitals erfasst.
1.13.4 Eigene Aktien
Eigene Aktien und damit direkt verbundene Kosten werden als Verminderung des Konzern-Eigenkapitals erfasst. Werden eigene Aktien anschließend verkauft oder neu ausgegeben, werden etwaige eingenommene Gegenleistungen in das Konzern-Eigenkapital aufgenommen, abzüglich direkt damit verbundener Kosten und steuerlicher Auswirkungen.
Von kontrollierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, werden jedoch nicht vom Eigenkapital abgesetzt, da sämtliche Risiken und Erträge, die aus dem Besitz dieser Aktien hervorgehen, den Versicherten zuzurechnen sind.
1.13.5 Vorzugsaktien
Von der Gruppe ausgegebene Vorzugsaktien werden als Eigenkapital erfasst, wenn keine vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung besteht und keine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von Barmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten besteht.
1.14 Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen
1.14.1 Einstufung von Verträgen
Die Gruppe schließt Verträge ab, die das Versicherungsrisiko oder das Finanzrisiko oder beides übertragen.
Versicherungsverträge, einschließlich angenommener Rückversicherungsverträge, sind Verträge, die mit signifikanten versicherungstechnischen Risiken behaftet sind. Derartige Verträge können auch Finanzrisiken von den Versicherten auf den Versicherer übertragen. Kapitalanlageverträge sind Verträge, die Finanzrisiken ohne signifikantes Versicherungsrisiko beinhalten.
Eine Reihe von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen enthält ermessensabhängige Überschussbeteiligungen. Diese Merkmale berechtigen den Vertragsinhaber - zusätzlich zum Erhalt der Standardleistungen - zum Erhalt weiterer Leistungen oder Bonuszahlungen:
-- die wahrscheinlich einen signifikanten Anteil an den gesamten vertraglichen Leistungen ausmachen,
-- deren Betrag oder Fälligkeit vertraglich im Ermessen der Gruppe liegt und
-- die vertraglich auf der Erfüllung einer Gruppe von Verträgen, den Anlagerenditen eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte oder dem Ergebnis des Unternehmens, eines Fonds oder einer anderen Einheit basieren, die den Vertrag abschließt.
Bei manchen Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen wird das Finanzrisiko von Versicherten getragen. Hierbei handelt es sich in der Regel um fondsgebundene Verträge.
Die Gruppe stuft ihre Versicherungs- und Kapitalanlageverträge in sechs Kategorien ein:
-- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
-- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird
-- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen
-- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen
-- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird. Diese beziehen sich auf fondsgebundene Verträge oder Verträge mit mehreren Fonds, die einen nicht gebundenen Fonds mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen enthalten
-- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird
1.14.2 Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen
Außer in Fällen, in denen IAS 39 gilt, basieren Ansatz und Ausbuchung gemäß IFRS 4 auf den vor der Anwendung der IFRS bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von AXA, wie nachstehend erläutert, mit Ausnahme von nach IFRS 4 zulässigen selektiven Änderungen (siehe unten) und der Erweiterung der Schattenbilanzierung.
Die Hauptmerkmale der vor den IFRS angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, die nach der Umstellung auf IFRS beibehalten werden, sind folgende:
-- Die Rückstellungen müssen ausreichend sein.
-- Die Rückstellungen für Lebensversicherungen dürfen nicht anhand eines Abzinsungssatzes abgezinst werden, der höher als der vorsichtig geschätzte Vermögensertrag ist.
-- Die Anschaffungskosten werden in dem Maße abgegrenzt, in dem sie erzielbar sind, und werden basierend auf den geschätzten Bruttogewinnen, die während der Laufzeit der Verträge anfallen, abgeschrieben.
-- Die Rückstellungen für Ansprüche aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden die geschätzten endgültigen Kosten ab. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle werden, mit wenigen Ausnahmen, in der Regel nicht abgezinst (nähere Angaben zu abgezinsten Rückstellungen befinden sich in Anhang 14.10).
Deckungsrückstellungen
Rückstellungen für Beitragsüberträge stellen den Anteil der gebuchten Bruttobeiträge dar, die sich auf zum Bilanzstichtag nicht abgewickelte Risiken beziehen.
Bei klassischen Lebensversicherungsverträgen (d. h. Verträgen mit einem signifikanten Mortalitäts- oder Morbiditätsrisiko) werden die künftigen Rückstellungen für Versicherungsleistungen auf einer prospektiven Basis gemäß der Regelung eines jeden Landes errechnet, vorausgesetzt, sie stimmen mit den Richtlinien der Gruppe überein und verwenden Annahmen zu Anlagerenditen, Morbidität/Mortalität und Aufwendungen.
Änderungen der Rückstellungen werden im Falle von Auswirkungen aufgrund einer Änderung der Mortalitätstabelle verbucht.
Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (nach den Rechnungslegungsgrundsätzen von AXA früher als "Sparverträge" bezeichnet), die über ein niedriges Mortalitäts- und Morbiditätsrisiko verfügen, werden in der Regel anhand eines prospektiven Ansatzes basierend auf Abzinsungssätzen errechnet, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurden, mit Rückstellungen ähnlich dem retrospektiven Ansatz, (d. h. "Account Balance"-Methode).
Die von AXA verwendeten Abzinsungssätze entsprechen mehr oder weniger den voraussichtlichen künftigen Anlagerenditen (vorsichtig geschätzt).
Ein Teil der Rückstellung für die Überschussbeteiligung der Versicherten ist in den Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen gemäß den Vertragsbedingungen enthalten. Außer wenn diese Garantien von einem Risikomanagement-Programm abgedeckt sind, das derivative Instrumente verwendet (siehe nächster Absatz), werden Rückstellungen für garantierte Mindestleistungen im Zusammenhang mit Verträgen gebildet, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (Versicherungsverträge, da sie derartige Garantien oder Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen enthalten), und zwar über die Laufzeit des Vertrags basierend auf einem prospektiven Ansatz. Der Barwert der an die Versicherten im Zusammenhang mit diesen Garantien zu zahlenden künftigen Leistungen wird auf der Grundlage angemessener Szenarien geschätzt. Diese Szenarien basieren auf Annahmen, wie beispielsweise Anlagerenditen, Volatilität, Rückkauf und Mortalitätsraten. Dieser Barwert der künftigen Leistungen wird entsprechend der während der Laufzeit der Verträge eingenommenen Gebühren zurückgestellt.
Einige garantierte Leistungen, wie die Guaranteed Minimum Death oder Income Benefits (GMDB oder GMIB) oder bestimmte Renditegarantien in Rückversicherungsverträgen, werden von einem Risikomanagement-Programm abgedeckt, das derivative Instrumente nutzt. Um die Rechnungslegungsanomalie zwischen Verbindlichkeiten und Sicherungsderivaten zu minimieren, hat sich AXA entschieden, die nach IFRS 4.24 zulässige Option zur Neubewertung ihrer Rückstellungen in Anspruch zu nehmen. Diese Neubewertung wird zu jedem Bilanzstichtag basierend auf Prognosen bezüglich des Garantieniveaus durchgeführt und berücksichtigt Zinssätze und andere Marktannahmen. Die Auswirkung der Neubewertung der Verbindlichkeiten in der laufenden Berichtsperiode wird ertragswirksam erfasst, symmetrisch zur Auswirkung der Änderung des Wertes der Sicherungsderivate. Diese Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze wurde bei der erstmaligen Anwendung der IFRS am 1. Januar 2004 für Vertragsportfolios, die zu diesem Zeitpunkt vom Risikomanagement-Programm abgedeckt waren, übernommen. Zusätzliche Vertragsportfolios, die nach diesem Zeitpunkt vom Risikomanagement-Programm abgedeckt wurden, werden zu den gleichen Bedingungen bewertet wie diejenigen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Programms galten.
Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Rückstellungen für Versicherungsfälle (Lebens- und andere Versicherungen)
Der Zweck der Rückstellungen für Versicherungsfälle ist die Abdeckung der endgültigen Kosten für die Regulierung eines Versicherungsfalls. Rückstellungen für Versicherungsfälle werden in der Regel nicht abgezinst, außer in bestimmten Fällen wie beispielsweise Erwerbsunfähigkeitsrenten.
Die Rückstellungen für Versicherungsfälle umfassen eingetretene und gemeldete Versicherungsfälle, eingetretene, aber nicht gemeldete Versicherungsfälle (IBNR) sowie Schadenregulierungskosten. Die Rückstellungen für Versicherungsfälle basieren auf historischen Schadensdaten, aktuellen Entwicklungen, tatsächlichen Zahlungsmustern für sämtliche Versicherungssparten sowie erwarteten Änderungen der Inflationsrate, des regulatorischen Umfelds sowie anderer Faktoren, die sich auf die zahlbaren Beträge auswirken könnten.
Schattenbilanzierung und latente Ansprüche auf Überschussbeteiligung (DPA) oder latente Verbindlichkeiten für Überschussbeteiligung (DPL) von Versicherten
In Übereinstimmung mit der in IFRS 4 enthaltenen Option wird auf Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung Schattenbilanzierung angewandt. Die Schattenbilanzierung umfasst Anpassungen der technischen Verbindlichkeiten, der Überschussbeteiligung der Versicherten, der sonstigen Verpflichtungen, der abgegrenzten Abschlusskosten und des Werts des Bestandsgeschäfts, um nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Versicherungsvermögen und -verbindlichkeiten auf die gleiche Art und Weise zu berücksichtigen, wie dies bei realisierten Gewinnen oder Verlusten von Anlagevermögen geschieht.
So wird beispielsweise bei Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung bei der Erfassung nicht realisierter Gewinne oder Verluste eine passive latente Überschussbeteiligung (DPL) oder eine aktive latente Überschussbeteiligung (DPA) angesetzt. Die DPL oder DPA entspricht der den Versicherten zustehenden ermessensabhängigen Überschussbeteiligung und wird in der Regel entsprechend der geschätzten Überschussbeteiligung der Versicherten an nicht realisierten Gewinnen und Verlusten und an sonstigen Bewertungsdifferenzen auf lokaler Vertragsbasis bestimmt.
Rechtsordnungen, in denen Überschussbeteiligungen in erheblichem Maße auftreten, sind die Schweiz (bei Gruppenversicherungen), Deutschland und Frankreich, wo die Mindestquoten auf 90 %, 90 % bzw. 85 % festgelegt sind. Die Berechnungsgrundlage kann nicht nur Finanzerträge, sondern auch andere Komponenten umfassen, wie beispielsweise in Deutschland oder in der Schweiz. In den Vereinigten Staaten oder in Japan sind Überschussbeteiligungen weniger verbreitet.
Die geschätzte Überschussbeteiligung solcher Verträge wird unter den Verbindlichkeiten vollständig erfasst. Folglich wird keine Komponente als Eigenkapitalkomponente erfasst und AXA ist nicht verpflichtet sicherzustellen, dass die für den gesamten Vertrag angesetzte Verbindlichkeit nicht kleiner als der Betrag ist, der sich bei der Anwendung von IAS 39 auf das garantierte Element ergeben würde.
Wird ein nicht realisierter Nettoverlust (nicht realisierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts, Wertminderungsaufwand, diesbezügliche Aufwendung etc.) bilanziert, kann eine aktive latente Überschussbeteiligung (DPA) nur in dem Maße angesetzt werden, in dem es sehr wahrscheinlich ist, dass sie den Versicherten künftig nach Geschäftseinheit zugerechnet werden kann. Dies könnte der Fall sein, wenn die DPA mit einer künftigen Überschussbeteiligung entweder direkt durch Abzug der DPL von künftigen Veräußerungsgewinnen saldiert oder die DPL gegen den Wert von Bestandsgeschäften aufgerechnet werden kann oder indirekt durch Abzug von künftigen Gebühren auf Prämien oder Margen.
Nicht realisierte Gewinne und Verluste auf Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert eingestuft sind, werden zusammen mit allen anderen Posten, die sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken und eine temporäre Differenz generieren, ergebniswirksam bilanziert, mit einer Anpassung der entsprechenden Schattenbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Anpassungen der Schattenbilanzierung im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten (bei denen eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts ergebnisneutral verbucht wird) werden ergebnisneutral erfasst.
Werthaltigkeitstests und Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (Liability Adequacy Test, LAT)
Latente Überschussbeteiligung
Wird eine aktive latente Überschussbeteiligung angesetzt, nutzt die Gruppe Liquiditätsanalysen, die von den Geschäftseinheiten durchgeführt werden, um die Fähigkeit zum Besitz von Vermögenswerten zu beurteilen, die nicht realisierte Verlustpositionen aufweisen, die derartige aktivische Abgrenzungsposten generieren. Die Gruppe erstellt dann Prognosen, um den Wert der Vermögenswerte zur Abdeckung der Verträge der Versicherten mit den voraussichtlichen Zahlungen an die Versicherten zu vergleichen.
Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten
Ferner werden zu jedem Bilanzstichtag Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten in allen konsolidierten Einheiten durchgeführt, um die Angemessenheit der vertraglichen Verpflichtungen abzüglich der entsprechenden DAC- und VBI-Vermögenswerte und der latenten Ansprüche auf Überschussbeteiligung der Versicherten sicherzustellen. Zur Durchführung dieser Tests fassen die Einheiten Verträge nach Art ihres Erwerbs und ihrer Verwaltung zusammen und lassen ihre Profitabilität bewerten. Die Einheiten verwenden aktuelle bestmögliche Schätzungen aller künftigen vertraglichen Zahlungsströme sowie der Aufwendungen für die Bearbeitung und Verwaltung von Versicherungsfällen und berücksichtigen Garantien und Anlagerenditen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten, die diese Verträge abdecken.
-- Diese Tests basieren auf der Absicht und der Fähigkeit der Einheiten zum Besitz finanzieller Vermögenswerte gemäß verschiedener Szenarien, ohne den Wert des Neugeschäfts.
-- Sie beinhalten Prognosen der künftigen Verkäufe von Kapitalanlagen gemäß geschätzten Rückgabemustern und
-- dem Ausmaß, in dem resultierende Gewinne/Verluste den Versicherten zugeordnet/zugerechnet werden können, d. h. Gewinnbeteiligung zwischen Versicherten und Aktionären.
Diese Tests umfassen daher die Fähigkeit, geschätzte künftige Verluste den Versicherten auf der Grundlage der Bewertung des Haltehorizonts und der potenziellen Realisierung von Verlusten unter den zum Bilanzstichtag bestehenden nicht realisierten Verlusten zuzurechnen.
Vertragsspezifische Risiken (Versicherungsrisiko, Renditerisiko, Inflationsrisiko, Bestandfestigkeit, ungünstige Auswahl etc.), die direkt mit den Verträgen verbunden sind, werden ebenfalls berücksichtigt.
Abhängig von der Art des Geschäfts können die künftigen Zahlungsströme aus der Investitionstätigkeit und die Abzinsung auf einer deterministischen bestmöglichen Schätzung mit entsprechender Beteiligung basieren oder im Falle von garantierten Mindestleistungen auch auf stochastischen Szenarien. Die Tests erfolgen entweder durch einen Vergleich der erfassten Rückstellung abzüglich der damit verbundenen Vermögenswerte (DAC, VBI etc.) direkt mit den abgezinsten Zahlungsströmen oder indem sichergestellt wird, dass der abgezinste Gewinn abzüglich Überschussbeteiligung aus der Auflösung der technischen Rückstellungen das damit verbundene Nettovermögen übersteigt.
Festgestellte Fehlbeträge werden aufwandswirksam erfasst, anfänglich durch Abschreibung der DPA, DAC oder VBI und anschließend durch Bildung einer LAT-Rückstellung für Verluste, die aus dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten hervorgehen, für alle Beträge, die die DPA, DAC und VBI übersteigen. Bei Versicherungsverträgen, bei denen es sich nicht um Lebensversicherungen handelt, wird eine Rückstellung für laufende Risiken für Verträge erfasst, deren Beiträge voraussichtlich nicht ausreichend sind, um voraussichtliche künftige Schadensfälle und Schadensaufwendungen abzudecken.
In Versicherungs- und Kapitalanlageverträge eingebettete Derivate mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen
Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen oder Optionen für die Rückgabe von Versicherungsverträgen zu einem festgelegten Betrag (oder basierend auf einem festen Betrag und einem Zinssatz) entsprechen, werden nicht separat bewertet. Alle anderen eingebetteten Derivate werden, wenn sie wesentlich sind, abgetrennt und mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst (wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst werden), wenn sie nicht als eng mit dem Basisinstrument verbunden betrachtet werden und/oder die Definition eines Versicherungsvertrags nicht erfüllen.
Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen, werden in Anhang 14.11 beschrieben.
1.14.3 Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen
Gemäß IAS 39 werden diese Verträge anhand der "Einlagenbilanzierung" bilanziert, was in erster Linie dazu führt, dass die Zahlungsströme, die Beiträgen, Leistungen und Ansprüchen entsprechen, nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden (siehe Absatz "Erfassung von Umsatzerlösen" unten). Diese Zahlungsströme sind als Einlagen oder Entnahmen zu erfassen.
Diese Kategorie umfasst hauptsächlich fondsgebundene Verträge, die die Definition eines Versicherungsvertrags oder eines Kapitalanlagevertrags mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung nicht erfüllen. Bei diesen fondsgebundenen Verträgen werden die Verbindlichkeiten mit dem Wert der Anteilseinheiten bewertet, d. h. auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinvestitionen, die diese Verträge zum Bilanzstichtag abdecken, zusammen mit den Ansprüchen auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC, wie in Absatz 1.7.3 beschrieben) bezeichnet.
Rückstellungen für nicht verdiente Entgelte
Bei Abschluss eines Kapitalanlagevertrags ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung eingenommene Entgelte zur Abdeckung künftiger Dienstleistungen werden als Verbindlichkeiten erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung anhand der gleichen Abschreibungsmethode bilanziert, die für abgegrenzten Anschaffungskosten herangezogen wurde.
1.15 Rückversicherung
Die Gruppe übernimmt und zediert im normalen Geschäftsgang Rückdeckung für Versicherungsgeschäfte. Unter einem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft ist die Übernahme bestimmter versicherungstechnischer Risiken, die andere Gesellschaften eingegangen sind, durch die Gruppe zu verstehen. Unter einer zedierten Rückdeckung ist die Übertragung des Versicherungsrisikos zusammen mit den damit verbundenen Beiträgen auf andere Rückversicherer zu verstehen, die die Risiken teilen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit ist die Gruppe bestrebt, den potenziellen Schaden aus Schadenereignissen zu reduzieren, indem sie bestimmte in verschiedenen Risikobereichen eingegangene Risiken bei anderen Versicherern oder Rückversicherern rückversichert.
Erfüllen diese Versicherungsverträge die Anforderungen für die Einstufung als Versicherungsverträge, werden Transaktionen im Zusammenhang mit der Rückversicherung in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung auf ähnliche Weise wie direkte Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den Vertragsklauseln bilanziert. Die zedierten Rückversicherungsprämien werden monatlich anteilig über den Zeitraum der Bereitstellung der Rückversicherungsdeckung als Aufwand erfasst (und die damit verbuchten Provisionen werden entsprechend als Ertrag erfasst). Die zedierten, nicht verdienten Rückversicherungsprämien entsprechen dem Anteil der zedierten Prämien, die sich aus der abgelaufenen Laufzeit der in Kraft befindlichen Verträge ergeben. Die zedierten Wiederauffüllungsprämien werden zum Zeitpunkt des Eintretens eines Schadensfalls erfasst, wenn die Deckungsgrenzen für die Restlaufzeit des Vertrages zu vordefinierten Vertragsbedingungen wiederhergestellt werden. Diese Prämien werden bei der Erfassung vollständig vereinnahmt. Die von den Rückversicherern zu zahlenden Beträge werden in Übereinstimmung mit den mit dem rückversicherten Vertrag verbundenen Schadenverbindlichkeiten geschätzt. Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe der Ansicht ist, dass die Rückversicherung nicht erstattungsfähig ist.
Ist ein Rückversicherungsvermögenswert wertgemindert, reduziert die Gruppe den Buchwert entsprechend und erfasst diese Wertminderung aufwandswirksam. Ein Rückversicherungsvermögenswert ist wertgemindert, wenn ein objektiver Hinweis vorliegt, dass die Gruppe als Folge eines nach dem erstmaligen Ansatz der Rückversicherungsvermögenswerte eingetretenen Ereignisses möglicherweise nicht alle ihr nach den Vertragsbedingungen zustehenden Beträge erhalten wird und das Ereignis eine verlässlich bewertbare Auswirkung auf die Beträge hat, die die Gruppe vom Rückversicherer erhalten wird.
Stellt die Gruppe fest, dass Rückversicherungsverträge die Voraussetzungen für die Einstufung als Versicherungsverträge nicht erfüllen und/oder hauptsächlich das Finanzrisiko übertragen, wird die Vereinbarung anhand der Einlagenbilanzierung erfasst. Erhaltene Einlagen sind in den Verbindlichkeiten enthalten und vorgenommene Entnahmen sind in den Forderungen enthalten. Werden Beträge entsprechend den zugrunde liegenden Verträgen ausgezahlt oder eingenommen, werden die Einlageaktiva oder -passiva in angemessener Weise angepasst.
1.16 Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel
Zur Finanzierung der Solvabilitätsanforderungen der operativen Geschäftseinheiten oder zum Erwerb eines Vertragsportfolios ausgegebene Schuldtitel werden in einem speziellen Bilanzposten zusammengefasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
1.17 Sonstige Verbindlichkeiten
1.17.1 Ertragsteuern
Der tatsächliche Ertragsteueraufwand/(-anspruch) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Grundlage der lokalen Steuervorschriften erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden ergeben sich aus temporären Differenzen zwischen den buchhalterischen und steuerlichen Werten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und gegebenenfalls aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ein zu versteuernder Gewinn verfügbar ist, gegen den die temporären Differenzen aufgerechnet werden können, unter Berücksichtigung des Bestehens von steuerlichen Organschaften und rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen bezüglich der Grenzwerte (was Beträge oder Zeitrahmen anbelangt) für die Vorträge nicht in Anspruch genommener Steuerguthaben. Die Realisierbarkeit von in früheren Berichtsperioden erfassten Steueransprüchen wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft.
Eine latente Steuerschuld wird insbesondere für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit dem Wert des Aktienbesitzes an einem konsolidierten Unternehmen erfasst, es sei denn, die Gruppe ist in der Lage, den Zeitpunkt der Aufholung der temporären Differenz zu steuern und es ist wahrscheinlich, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht aufgeholt wird. Beschließt ein Konzernunternehmen, seinen Anteil an einer anderen konsolidierten Einheit zu verkaufen, führt die Differenz zwischen dem Buchwert und dem steuerlichen Wert dieser Aktien für das Unternehmen, das diese hält, zur Erfassung latenter Steuern (auch im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, wenn die Gruppe als Käuferin einen Verkauf oder die Durchführung einer internen Restrukturierung der Aktien nach dem Erwerb beabsichtigt). Der gleiche Ansatz gilt für Dividendenzahlungen, die beschlossen wurden oder sehr wahrscheinlich sind, insofern Steuern auf diese Dividenden anfallen.
Latente Steuern für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit steuerlich abzugsfähigem Geschäfts- oder Firmenwert werden in dem Maße angesetzt, in dem sie nicht aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes hervorgehen. Diese latenten Steuern werden nur aufgelöst, wenn der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist oder wenn die entsprechenden konsolidierten Anteile verkauft werden.
Die Bewertung der latenten Steuerschulden und der latenten Steueransprüche spiegelt die steuerlichen Auswirkungen wider, die aus der Art und Weise hervorgehen, in der die Gruppe zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert ihrer Vermögenswerte zu realisieren bzw. diese Schuld zum Buchwert zu erfüllen. Werden Ertragsteuern zu unterschiedlichen Sätzen berechnet, wenn Dividenden ausgeschüttet werden, werden die latenten Steuern mit dem Steuersatz, der auf nicht ausgeschüttete Gewinne anzuwenden ist, bewertet. Die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen werden nur bilanziert, wenn eine Verpflichtung zur Dividendenausschüttung erfasst wird.
1.17.2 Pensionsleistungen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Pensionsleistungen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfassen die Arbeitnehmern der AXA Gruppe nach ihrem Renteneintritt zahlbaren Leistungen (Abfindungszahlungen bei Renteneintritt, zusätzliche Pensionsleistungen, Krankenversicherung). Zur Einhaltung dieser Verpflichtungen gestatten oder schreiben bestimmte regulatorische Rahmenkonzepte die Einrichtung spezieller Fonds (Planvermögen) vor.
Beitragsorientierte Pläne: Zahlungen werden vom Arbeitgeber an einen Dritten (z. B. Pensionstreuhänder) vorgenommen. Diese Zahlungen entbinden den Arbeitgeber von sonstigen Verpflichtungen und die Verpflichtung zur Auszahlung der erworbenen Leistungen an die Arbeitnehmer wird übertragen. Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge werden aufwandswirksam erfasst und sobald die Beiträge geleistet wurden, ist keine Verbindlichkeit mehr zu erfassen.
Leistungsorientierte Pläne: Eine versicherungsmathematische Bewertung der Verpflichtungen wird auf der Grundlage der internen Regeln jedes Plans durchgeführt. Der Barwert der vom Arbeitgeber gezahlten künftigen Leistungen, als leistungsorientierte Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) bezeichnet, wird jährlich auf der Grundlage langfristiger Prognosen der Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Inflationsrate, der Mortalität, der Personalfluktuation, der Rentenindexierung und der verbleibenden Dienstzeit errechnet. Der in der Bilanz für leistungsorientierte Pläne erfasste Betrag ist die Differenz zwischen dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und dem Marktwert des entsprechenden investierten Planvermögens zum Bilanzstichtag nach Bereinigung um etwaige Mindestdotierungsverpflichtungen oder Auswirkungen einer Vermögensobergrenze. Ist das Nettoergebnis positiv, wird unter den Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen eine Rückstellung gebildet. Ist das Nettoergebnis negativ, wird in der Bilanz ein Rechnungsabgrenzungsposten für Pensionsleistungen angesetzt, der jedoch den erzielbaren Betrag (Wertobergrenze) nicht übersteigen darf. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (nach dem überarbeiteten IAS 19 als Neubewertungen bezeichnet), die aus erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen hervorgehen, werden in der Periode, in der sie anfallen, in voller Höhe ergebnisneutral (im sonstigen Ergebnis) erfasst. Desgleichen werden die tatsächliche Vermögensrendite und Änderungen der Wertobergrenze, ohne Nettozinserträge auf Vermögenswerte, im Eigenkapital erfasst. Die regelmäßige Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung bezieht sich in erster Linie auf den laufender Dienstzeitaufwand (jährlich auflaufende Arbeitnehmerleistung) und den Nettozins auf den in der Eröffnungsbilanz erfassten Betrag (auf die Nettoverbindlichkeit/das Nettovermögen zu Beginn der Periode angewandte Aufzinsung, unter Berücksichtigung von Beitrags- und Leistungszahlungen während der Periode). Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand stellt die Veränderung des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung aufgrund einer Planänderung oder -kürzung eines leistungsorientierten Plans dar. Er wird nach Anfall vollständig und unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans können ebenfalls eine Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben, wenn die Abgeltung erfolgt.
Hinweis: Sämtliche kumulierten Gewinne und Verluste aus sämtlichen Versorgungsplänen für Arbeitnehmer aus der Vergangenheit wurden zum 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt der AXA Gruppe, als einbehaltene Gewinne erfasst.
1.17.3 Anteilsbasierte Vergütungspläne
Die anteilsbasierten Vergütungspläne der Gruppe werden vorwiegend in Aktien abgegolten.
Alle in Aktien abgegoltenen anteilsbasierten Vergütungspläne werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bilanziert und der beizulegende Zeitwert wird über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam erfasst.
In Barmitteln abgegoltene anteilsbasierte Vergütungspläne werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst, der zu jedem Bilanzstichtag neu bewertet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst.
Der AXA SharePlan wurde nach einem speziellen französischen regulatorischen Rahmenkonzept aufgelegt und umfasst eine klassische und eine gehebelte Variante (deren Anwendung speziellen lokalen Vorschriften innerhalb der Gruppe unterliegt).
Die Kosten der klassischen Variante des SharePlan werden entsprechend der in Frankreich von der ANC (Autorité des normes comptables) herausgegebenen spezifischen Leitlinie bewertet. Die Kosten der gehebelten Variante des Plans werden unter Berücksichtigung der fünfjährigen Sperrfrist für Arbeitnehmer (wie in der klassischen Variante) bewertet, jedoch zuzüglich des Wertes des den Arbeitnehmern gewährten Vorteils, der es ihnen ermöglicht, von einer institutionellen, auf Derivaten basierenden Notierung statt einer Notierung für Kleinaktionäre zu profitieren.
1.18 Rückstellungen für Risiken, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten
1.18.1 Restrukturierungskosten
Rückstellungen für Restrukturierungskosten, mit Ausnahme derjenigen, die in der Bilanz eines erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt angesetzt werden können, werden erfasst, wenn die Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die durch einen bindenden Kaufvertrag oder einen detaillierten förmlichen Plan nachgewiesen ist, dessen Hauptmerkmale den Betroffenen oder ihren Vertretern bekannt gegeben werden.
1.18.2 Sonstige Rückstellungen und Erfolgsunsicherheiten
Rückstellungen werden erfasst, wenn die Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) hat, die auf vergangenen Ereignissen beruht, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich sein wird und wenn die Höhe der Rückstellung verlässlich geschätzt werden kann.
Im Zusammenhang mit künftigen betrieblichen Verlusten werden keine Rückstellungen gebildet. Das Gleiche gilt für Eventualverbindlichkeiten, außer sie werden zum Zeitpunkt eines Unternehmenszusammenschlusses identifiziert (siehe Absatz 1.3.2).
Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag nach der bestmöglichen vom Management vorgenommenen Einschätzung des zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Aufwands, abgezinst zum risikolosen Zinssatz des Marktes für langfristige Rückstellungen, bewertet.
1.19 Erfassung von Umsatzerlösen
1.19.1 Gebuchte Bruttobeiträge
Die gebuchten Bruttobeiträge entsprechen der Summe der von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften auf während des Jahres abgeschlossene Versicherungsgeschäfte gebuchten Beiträge, sowohl in Bezug auf Versicherungsverträge als auch auf Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung, abzüglich Stornierungen und zuzüglich abgetretener Rückversicherungen. Bei Rückversicherungen werden Beiträge auf der Grundlage von Erklärungen erfasst, die von der abtretenden Gesellschaft abgegeben werden, und können Schätzungen der gebuchten Bruttobeiträge enthalten. Nachfolgende Differenzen, die sich aus solchen Schätzungen ergeben, werden in der Periode erfasst, in der sie ermittelt werden. Bei mehrjährigen Rückversicherungsverträgen, die in jährlichen Raten zahlbar sind, wird in der Regel nur die erste jährliche Rate als gebuchte Prämie bei Vertragsabschluss berücksichtigt, da die Rückversicherten während der Laufzeit der Versicherung die Deckung wechseln oder kündigen können. Die restlichen Jahresraten werden als Prämien erfasst, die zu jedem folgenden Jahrestag innerhalb der mehrjährigen Laufzeit verrechnet werden.
Die Wiederauffüllungsprämien werden zum Zeitpunkt des Eintretens eines Schadensfalls erfasst, wenn die Deckungsgrenzen für die Restlaufzeit des Vertrages zu vordefinierten Vertragsbedingungen wiederhergestellt werden. Diese Prämien werden bei der Erfassung vollständig vereinnahmt.
Rückwirkende Verlustportfolioübertragungsverträge werden dahingehend bewertet, ob sie die festgelegten Kriterien für die Rückversicherungsbilanzierung erfüllen, und wenn ja, werden die verbuchten Prämien zu Beginn vollständig vereinnahmt und entsprechende Verluste und Schadenaufwendungen erfasst. Die Verträge können in den Jahren, in denen sie abgeschlossen werden, zu erheblichen Schwankungen der gebuchten Bruttobeiträge, der gebuchten Nettobeiträge, der verdienten Nettobeiträge und der entstandenen Nettoverluste führen.
1.19.2 Gebühren und Erlöse aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen
Als Beiträge aus Kapitalanlageverträgen eingenommene Beträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen werden als Einlagen abzüglich Abschlusskosten und Policengebühren erfasst. Erlöse aus diesen Verträgen bestehen aus Abschlusskosten und Policengebühren im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, dem Anlagemanagement, der Verwaltung und der Rückgabe von Verträgen während der Periode. Eingenommene Vorabgebühren für künftige Dienstleistungen werden über die geschätzte Laufzeit des Vertrags erfasst (siehe "Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte" in Absatz 1.14.3).
1.19.3 Einlagenbilanzierung
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen fallen in den Anwendungsbereich von IAS 39. Diese Verträge fallen unter die Einlagenbilanzierung, die Folgendes umfasst:
-- Die Gruppe erfasst die erhaltenen Gegenleistungen nicht als Umsatzerlöse, sondern als finanzielle Verbindlichkeit im Rahmen der Einlagenbilanzierung.
-- Regulierte Versicherungsfälle werden als Entnahmen erfasst, ohne Buchung in der Gewinn- und Verlustrechnung, abgesehen von eventuellen Gebühren.
1.19.4 Entflechtung
Die Gruppe entflicht die Einlagenkomponente von Verträgen, wenn dies nach IFRS 4 vorgeschrieben ist, d. h., wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:
-- Die Gruppe kann die Einlagenkomponente separat bewerten (einschließlich eingebetteter Rückgabeoptionen, d. h. ohne Berücksichtigung der Versicherungskomponente).
-- Die Bilanzierungsmethoden der Gruppe erfordern ansonsten keine Erfassung aller Verpflichtungen und Ansprüche aus der Einlagenkomponente.
Innerhalb der Gruppe besteht derzeit keine derartige Situation. In Übereinstimmung mit IFRS 4 wendet die Gruppe weiterhin die von AXA früher auf Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung angewandten Rechnungslegungsgrundsätze an. Gemäß diesen Grundsätzen werden Ansprüche und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verträgen in allen Situationen erfasst.
1.19.5 Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte
Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte enthalten sowohl die Änderung der als Verbindlichkeit erfassten Rückstellung für Beitragsüberträge (siehe "Rückstellungen für Beitragsüberträge" in Absatz 1.14.2) als auch die Änderung der noch nicht verdienten Umsätze und Entgelte. Die noch nicht verdienten Umsätze und Entgelte entsprechen Vorabgebühren für künftige Dienstleistungen, die über die geschätzte Laufzeit der Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschlussbeteiligung (siehe "Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze" in Absatz 1.14.2) und Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung (siehe Absatz 1.14.3 "Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte") erfasst werden.
1.19.6 Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit
Die Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit umfassen sämtliche Umsatzerlöse und Aufwendungen aus der Banktätigkeit, einschließlich nicht mit der Finanzierung verbundener Zinsaufwendungen, Bankgebühren, Veräußerungsgewinne und -verluste aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten nach der Fair-Value-Option und damit verbundener Derivate.
Nicht enthalten sind betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit und Änderungen der Rückstellungen für Forderungsausfälle, zweifelhafte Forderungen oder Kredite, die unter "Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit" erfasst werden.
1.19.7 Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit umfassen in erster Linie Folgendes:
-- Erhaltene Provisionen und Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktivitäten im Bereich Asset Management
-- Umsatzerlöse von Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit Nicht-Versicherungsaktivitäten, insbesondere für den Verkauf oder Vertrieb von Finanzprodukten erhaltene Provisionen
-- Von Immobiliengesellschaften erhaltene Mieteinkünfte
Erlöse werden erfasst, wenn die Gruppe durch Übertragung einer Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Da die Vermögensverwaltungsgesellschaften der Gruppe für ihre Kunden Investmentmanagementleistungen erbringen, können die Erträge für die Erbringung dieser Dienstleistungen theoretisch über einen längeren Zeitraum anfallen, wobei eine zeitabhängige Fortschrittsmessung erfolgt, da die Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit kontinuierlich erbracht werden. Gemäß IFRS 15 werden Erlöse allerdings nur dann erfasst, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt. Da die Management- und Performancegebühren, die die Gruppe erhält, im Allgemeinen auf der Grundlage eines Prozentsatzes des verwalteten Vermögens (Assets under Management, AUM) berechnet werden, gelten sie als variable Gegenleistungen, die der Marktvolatilität unterliegen und nur dann erfasst werden, wenn die diesbezügliche Unsicherheit beseitigt ist.
1.19.8 Netto-Kapitalanlageergebnis vor Aufwendungen
Das Netto-Kapitalanlageergebnis umfasst Folgendes:
-- Kapitalerträge aus Kapitalanlagen, die nicht aus der Banktätigkeit stammen, abzüglich Abschreibungsaufwand auf Kapitalanlagen in Immobilien (Abschreibungsaufwand im Zusammenhang mit eigengenutztem Grundbesitz ist im "Verwaltungsaufwand" enthalten); dieser Posten enthält erhaltene Zinsen auf Schuldinstrumente, die anhand der Effektivzinsmethode errechnet werden, sowie auf Eigenkapitalinstrumente erhaltene Dividenden
-- Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen (ohne Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel)
-- Realisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen abzüglich der Aufholung von Wertminderungswand nach dem Verkauf
-- Änderungen der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Anlagevermögen, das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird
-- Änderungen des Wertminderungsaufwands für Kapitalanlagen (ohne Aufholungen von Wertminderungsaufwand nach dem Verkauf)
Was die Banktätigkeit anbelangt, sind Zinserträge und -aufwendungen in den "Netto-Umsatzerlösen aus Banktätigkeit" enthalten (siehe Absatz 1.19.6).
1.20 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eintreten, an dem der Jahresabschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird.
-- Derartige Ereignisse führen zu einer Anpassung des Konzernabschlusses, wenn sie substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben.
-- Derartige Ereignisse erfordern zusätzliche Angaben, wenn sie sich auf Gegebenheiten beziehen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und wenn sie maßgeblich und wesentlich sind.
2.1 Konsolidierte Unternehmen
2.1.1 Wichtigste voll konsolidierten Unternehmen
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||||
| Änderung des Konsolidierungskreises | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | |
| AXA SA und sonstige Holdings | |||||
| Frankreich | |||||
| AXA | Muttergesellschaft | Muttergesellschaft | |||
| CFP Management | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Services SAS | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Société Beaujon | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Oudinot Participation | Fusioniert mit AXA | - | - | 100,00 | 100,00 |
| AXA China | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Asia | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA US Holding | 100,00 | 100,00 | - | - | |
| Niederlande | |||||
| Vinci BV | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Frankreich | |||||
| AXA France IARD | 99,92 | 99,92 | 99,92 | 99,92 | |
| AXA France Vie | 99,77 | 99,77 | 99,77 | 99,77 | |
| AXA Protection Juridique | Verwässerung | 98,52 | 98,44 | 98,51 | 98,51 |
| Avanssur | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA France Assurance | Fusioniert mit AXA | - | - | 100,00 | 100,00 |
| Beteiligungen von AXA France | Neu gegründete Gesellschaft, um einige ehemalige Beteiligungen von AXA France Assurance zu halten | 100,00 | 100,00 | - | - |
| Genworth Financial European Group Holdings | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Financial Assurance Company Limited (Genworth) | Verwässerung | 100,00 | 99,77 | 100,00 | 100,00 |
| Financial Insurance Company Limited (Genworth) | Verwässerung | 100,00 | 99,92 | 100,00 | 100,00 |
| AXA Banque | 100,00 | 99,89 | 100,00 | 99,89 | |
| AXA Banque Financement | 65,00 | 64,93 | 65,00 | 64,93 | |
| Europa | |||||
| Deutschland | |||||
| AXA Versicherung AG | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Lebensversicherung AG | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| ProbAV Pensionskasse | Verkauf | - | - | 100,00 | 100,00 |
| Deutsche Ärzteversicherung | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Krankenversicherung AG | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Kölnische Verwaltungs AG für Versicherungswerte | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Konzern AG | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Bank AG | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG | Wechsel von Equity-Methode zu vollständiger Konsolidierung | 60,00 | 60,00 | 39,88 | 39,88 |
| Großbritannien und Irland | |||||
| Guardian Royal Exchange Plc | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| AXA UK Plc | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| AXA Equity & Law Plc | 99,96 | 99,96 | 99,96 | 99,96 | |
| AXA Insurance UK Plc | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| AXA PPP Healthcare Limited | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| Architas Multi-Manager Limited | Steigerung des Aktienwerts | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 99,98 |
| AXA Insurance Limited | 100,00 | 99,98 | 100,00 | 99,98 | |
| AXA Life Europe Limited | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Spanien | |||||
| AXA Seguros Generales, S. A. | 99,90 | 99,90 | 99,90 | 99,90 | |
| AXA Aurora Vida, S.A. de Seguros | Steigerung des Aktienwerts | 99,83 | 99,83 | 99,97 | 99,82 |
| Schweiz | |||||
| AXA Life | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA-ARAG Legal Assistance | 66,67 | 66,67 | 66,67 | 66,67 | |
| AXA Insurance (vormals Winterthur Swiss Insurance P&C) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Italien | |||||
| AXA Interlife | Fusion mit AXA Assicurazioni e Investimenti | - | - | 100,00 | 100,00 |
| AXA Assicurazioni e Investimenti | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA MPS Vita | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | |
| AXA MPS Danni | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | |
| AXA MPS Financial | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | 50,00 + 1 Stimmrecht | 50,00 | |
| AXA Italia S.p.A. | Fusion mit AXA Assicurazioni e Investimenti | - | - | 100,00 | 100,00 |
| Belgien | |||||
| Ardenne Prévoyante | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Belgium SA | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Holdings Belgium | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Touring Assurances SA | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Asien | |||||
| National Mutual International Pty Ltd. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Japan | |||||
| AXA Life Insurance | 98,69 | 98,69 | 98,69 | 98,69 | |
| AXA Non Life Insurance Co. Ltd. | 100,00 | 98,69 | 100,00 | 98,69 | |
| Hongkong | |||||
| AXA China Region Limited | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA General Insurance Hong Kong Ltd. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Indonesien | |||||
| PT AXA Life Indonesia | Fusioniert mit MLC Indonesien | - | - | 100,00 | 100,00 |
| MLC Indonesia | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Thailand | |||||
| AXA Insurance Public Company Limited | 99,47 | 99,47 | 99,47 | 99,47 | |
| Südkorea | |||||
| Kyobo AXA General Insurance Co. Ltd. | 99,71 | 99,71 | 99,71 | 99,71 | |
| AXA XL | |||||
| XL Group (a) | Kauf (a) | 100,00 | 100,00 | - | - |
| AXA Corporate Solutions Assurance (Untergruppe) | 98,75 | 98,75 | 98,75 | 98,75 | |
| AXA Art | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Vereinigte Staaten | |||||
| AXA Financial, Inc. | Fusion mit AXA Equitable Holdings, Inc. | - | - | 100,00 | 100,00 |
| AXA Equitable Holdings, Inc. (zuvor AXA America Holdings, Inc.) | Verwässerung | 59,25 | 59,25 | 100,00 | 100,00 |
| AXA Equitable Life Insurance Company | Verwässerung | 100,00 | 59,25 | 100,00 | 100,00 |
| AB (Untergruppe) | Verwässerung | 65,16 | 38,61 | 64,71 | 64,71 |
| International | |||||
| AXA Mediterranean Holding SA | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Bank Belgium (Untergruppe) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Kolumbien | |||||
| AXA Colpatria Seguros | 51,00 | 51,00 | 51,00 | 51,00 | |
| AXA Colpatria Seguros de vida | 51,00 | 51,00 | 51,00 | 51,00 | |
| Marokko | |||||
| AXA Assurance Maroc | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Al Amane Assurance | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Holding Maroc S.A. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Türkei | |||||
| AXA Hayat ve Emeklilik A.S. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Sigorta AS | 92,61 | 92,61 | 92,61 | 92,61 | |
| AXA Turkey Holding W.L.L | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Golfregion | |||||
| AXA Cooperative Insurance Company | 50,00 | 34,00 | 50,00 | 34,00 | |
| AXA Insurance B.S.C.c. | 50,00 | 50,00 | 50,00 | 50,00 | |
| Griechenland | |||||
| AXA Insurance A.E. | 99,98 | 99,98 | 99,98 | 99,98 | |
| Mexiko | |||||
| AXA Seguros S.A. de C.V. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Luxemburg | |||||
| AXA Assurances Luxembourg | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Assurances Vie Luxembourg | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Luxembourg SA | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Tschechische Republik und Slowakische Republik | |||||
| AXA Czech Republic Pension Funds | 99,99 | 99,99 | 99,99 | 99,99 | |
| AXA Czech Republic Insurance | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Slovakia | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Polen | |||||
| AXA Poland | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Poland Pension Funds | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Ubezpieczenia TUIR S.A | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Singapur | |||||
| AXA Financial Services | Fusioniert mit AXA Financial Services Singapore pte Ltd. | - | - | 100,00 | 100,00 |
| AXA Financial Services Singapore pte Ltd. | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Life Insurance Singapore | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Insurance Singapore | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Malaysia | |||||
| AXA Affin General Insurance Berhad | 50,00 | 50,00 | 50,00 | 50,00 | |
| Indien | |||||
| AXA India Holding | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Sonstige | |||||
| AXA Investment Managers (Untergruppe) | Aufkauf von Minderheitsanteilen | 97,80 | 97,73 | 97,51 | 97,44 |
| AXA Global Re (zuvor AXA Global P&C) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| AXA Assistance SA (Untergruppe) | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| Colisée Ré | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
Wesentliche Änderungen des Konsolidierungskreises sind in Anhang 5 ausführlich dargestellt.
Konsolidierte Anlagefonds und Immobiliengesellschaften
Zum 31. Dezember 2018 stellten Anlagefonds insgesamt 117.337 Mio. Euro an Anlagevermögen dar (Ende 2017: 123.468 Mio. Euro). Dies entsprach 296 Anlagefonds, hauptsächlich in Frankreich, Japan, Deutschland, Schweiz und Belgien.
Bei den meisten Anlagefonds (insbesondere offenen Anlagefonds) werden Minderheitsanteile als Verbindlichkeiten unter "Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds" dargestellt. Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Minderheitsanteile an konsolidierten Anlagefonds auf 6.799 Mio. Euro (2017: 8.756 Mio. Euro). Die im Eigenkapital erfassten Minderheitsanteile im Zusammenhang mit konsolidierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 2.275 Mio. Euro (2017: 2.545 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2018 entsprachen 31 konsolidierte Immobiliengesellschaften einem Anlagevermögen in Höhe von 12.798 Mio. Euro (Ende 2017: 10.469 Mio. Euro), hauptsächlich in Frankreich, Deutschland, der Schweiz und Japan.
Wichtigste Tochterunternehmen mit Minderheitsanteilen
Für die wichtigsten Tochterunternehmen mit Minderheitsanteilen (ausgenommen Anlagefonds und Immobiliengesellschaften) gilt Folgendes:
-- Die Finanzinformationen von AXA Equitable Holdings, Inc. sind in Teil II - Punkt 8 "Jahresabschluss und Zusatzangaben" in ihrem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018, der bei der SEC eingereicht wurde, verfügbar.
-- Die zusammengefassten Finanzinformationen für AXA MPS lauten wie folgt (einschließlich AXA und externer Anteil, aber ohne Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit den AXA-Beteiligungen und vor konzerninternen Bereinigungen mit anderen Konzernunternehmen):
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 AXA MPS | 31. Dezember 2017 AXA MPS |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 68 | 91 |
| Minderheitsanteile | 1.044 | 1.139 |
| An Minderheitsanteile gezahlte Dividenden | (84) | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 184 | 275 |
| Summe Anlagen | 25.985 | 25.841 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.780 | 1.738 |
| Summe Vermögenswerte | 27.949 | 27.854 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 24.983 | 24.621 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 878 | 955 |
| Passiva (ohne Eigenkapital) | 25.861 | 25.577 |
| Gesamtumsatz | 3.312 | 2.724 |
| Jahresüberschuss | 136 | 182 |
| Sonstiges Ergebnis | (156) | (118) |
| Gesamtergebnis | (20) | 64 |
Ohne Minderheitsanteile im Zusammenhang mit konsolidierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die als Eigenkapital eingestuft sind, stellen diese Minderheitsanteile 1 % der Minderheitsanteile der Gruppe zum 31. Dezember 2018 dar (76 % zum 31. Dezember 2017).
2.1.2 Wichtigste Beteiligungen an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Die nachstehend aufgeführten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, umfassen keine Anlagefonds und Immobiliengesellschaften:
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||||
| Änderung des Konsolidierungskreises | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | Stimmrechtsanteil | Beteiligungsanteil der Gruppe | |
| Frankreich | |||||
| Neuflize Vie | 39,98 | 39,98 | 39,98 | 39,98 | |
| Natio Assurances | Verkauf | - | - | 50,00 | 49,96 |
| Asien | |||||
| Philippines AXA Life Insurance Corporation | 45,00 | 45,00 | 45,00 | 45,00 | |
| Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. | 50,00 | 50,00 | 50,00 | 50,00 | |
| ICBC-AXA Assurance Co. Ltd. | 27,50 | 27,50 | 27,50 | 27,50 | |
| PT AXA Mandiri Financial Services | 49,00 | 49,00 | 49,00 | 49,00 | |
| AXA Tian Ping | 50,00 | 50,00 | 50,00 | 50,00 | |
| AXA SPDB Investment Managers Company limited | Steigerung des Aktienwerts | 39,00 | 38,11 | 39,00 | 38,00 |
| International | |||||
| Reso Garantia (RGI Holdings B.V.) (Russland) | 39,34 | 39,34 | 39,34 | 39,34 | |
| Bharti AXA Life (Indien) | 49,00 | 49,00 | 49,00 | 49,00 | |
| Bharti AXA General Insurance Company Limited (Indien) | 49,00 | 49,00 | 49,00 | 49,00 | |
| AXA Middle East SAL (Libanon) | 51,00 | 51,00 | 51,00 | 51,00 | |
| AXA Mansard Insurance plc (Nigeria) | 77,79 | 77,79 | 77,79 | 77,79 | |
| Sonstige | |||||
| AXA Investment Managers Asia Holdings Private Limited | Steigerung des Aktienwerts | 49,00 | 47,89 | 49,00 | 47,75 |
| Kyobo AXA Investment Managers Company Limited | Steigerung des Aktienwerts | 50,00 | 48,86 | 50,00 | 48,72 |
Wesentliche Änderungen des Konsolidierungskreises sind in Anhang 10 ausführlich dargestellt.
Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die nach der Equity-Methode bilanzierten Immobiliengesellschaften auf ein Anlagevermögen von 157 Mio. Euro (Ende 2017: 163 Mio. Euro) und die nach der Equity-Methode bilanzierten Investmentfonds beliefen sich auf ein Anlagevermögen von 4.979 Mio. Euro (Ende 2017: 4.953 Mio. Euro), insbesondere in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien und Deutschland.
2.2 Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Strukturierte Unternehmen sind Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Beurteilung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind, beispielsweise wenn die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen geregelt werden. Strukturierte Unternehmen haben häufig ein enges und genau definiertes Ziel oder ein eingeschränktes Geschäftsfeld.
Die Gruppe hält keine maßgeblichen Beteiligungen an nicht konsolidierten strukturierten Versicherungs-/Rückversicherungsunternehmen.
Aufgrund ihres Versicherungsgeschäfts hält die Gruppe darüber hinaus direkte Beteiligungen an Unternehmen aus verschiedenen Branchen, wie beispielsweise Schuldinstrumente, Eigenkapitalinstrumente und Kredite. Die Beteiligungen sind nicht für strukturierte Unternehmen bestimmt und das gesamte Exposure der Gruppe wird in der Konzernbilanz abgebildet.
Darüber hinaus hält die Gruppe Beteiligungen an Anlagefonds, einschließlich Immobiliengesellschaften. Einige dieser Fonds werden voll konsolidiert oder nach der Equity-Methode bilanziert (siehe Anhang 2.1). Andere Fonds werden nicht konsolidiert, da sie nicht beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden. Die meisten dieser Fonds sind naturgemäß - und insbesondere weil die Entscheidungsbefugnis in der Regel den Asset-Managern (AXA-intern oder extern) erteilt wird - strukturierte Unternehmen.
Als Investor sind die Beteiligungen von AXA an nicht konsolidierten Fonds auf die gehaltenen Kapitalanlagen beschränkt. Diese werden in der Konzernbilanz vollständig erfasst. Abhängig von der Art ihrer Investition erhält AXA Zinsen oder Dividenden und kann im Falle eines Verkaufs Veräußerungsgewinne oder -verluste erzielen. Diese Investitionen unterliegen Wertminderungstests wie sonstige finanzielle Vermögenswerte.
Die Vermögensverwaltungsgesellschaften der Gruppe erhalten Gebühren für die Dienstleistungen, die sie im Rahmen der Verwaltung von Anlagefonds erbringen. Einige von der Gruppe verwaltete nicht konsolidierte Fonds werden teilweise oder ganz von externen Investoren gehalten.
Informationen zu diesen nicht konsolidierten Anlagefonds befinden sich in verschiedenen Abschnitten dieses Geschäftsberichts:
-- Abschnitt 1.1 "Kennzahlen":
--- Das von AXA verwaltete Gesamtvermögen umfasst im Auftrag von Dritten verwaltetes Vermögen.
-- Abschnitt 2.3 "Aktivitätsbericht"
-- Abschnitt 5.6 "Konzernanhang":
--- Anhang 9 "Kapitalanlagen" mit Aufschlüsselung der Kapitalanlagen und Einzelheiten zu nicht konsolidierten Anlagefonds in Anhang 9.8
--- Anhang 22 "Netto-Kapitalanlageergebnis ohne Finanzierungsaufwendungen"
Anhang 3 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten
Der Chief Executive Officer (CEO) von AXA, der Hauptentscheidungsträger, ist Mitglied des Board of Directors. Er wird bei der betrieblichen Leitung der Gruppe von einem Management Committee und bei der Entwicklung und Umsetzung von strategischen Maßnahmen von einer Gruppe von Führungskräften (der sogenannten "Partners Group") unterstützt. Die Finanzinformationen im Zusammenhang mit den Geschäftssegmenten von AXA und den Holding-Gesellschaften, die dem Board of Directors zweimal jährlich berichtet werden, stimmen mit der Darstellung im Konzernabschluss überein.
Im Anschluss an den Abschluss der Übernahme der XL Group am 12. September 2018 wurde die Finanzberichterstattung in diesem Geschäftsbericht unter den sieben folgenden Segmenten angeglichen und rückwirkend angepasst. Die CEOs, welche die wichtigsten Regionen überwachen (CEO von AXA France, CEO von AXA in Europa, CEO von AXA in Asien, CEO von AXA XL, CEO von AXA US, CEO von International) sind Mitglieder des Management Committee.
Wichtige transversale Einheiten und zentrale Holdings werden neben diesen sechs Regionen verwaltet.
Die Ergebnisse der operativen und nicht operativen Aktivitäten werden auf Basis von sieben Segmenten dargestellt: Frankreich, Europa, Asien, AXA XL, die Vereinigten Staaten, International sowie transversale Einheiten und zentrale Holdings.
Frankreich: Der französische Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings und Property & Casualty, AXA Banque France und französische Holdings.
Europa: Der europäische Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings und Property & Casualty in der Schweiz, Deutschland, Belgien, Großbritannien & Irland, Spanien sowie Italien. Die Bankaktivitäten in Deutschland und die Holdinggesellschaften in diesen Ländern sind ebenfalls in Europa enthalten. Direkte und traditionelle Geschäftseinheiten werden in ihren jeweiligen Ländern gemeinsam erfasst.
Asien: Der asiatische Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings in Japan, Hongkong und der asiatischen High Potentials (Thailand, Indonesien, China und die Philippinen) sowie die Aktivitäten von Property & Casualty in Hongkong und den asiatischen High Potentials (Thailand und China). Auch das Direktgeschäft in Asien (Japan und Südkorea) und die asiatisch-pazifische Holdinggesellschaft sind enthalten.
AXA XL: Der Markt für AXA XL umfasst hauptsächlich die Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten der XL Group sowie AXA Corporate Solutions Assurance und AXA Art. Holdinggesellschaften von XL sind ebenfalls enthalten.
Vereinigte Staaten: Dieses Segment umfasst die Aktivitäten von Life & Savings in den USA sowie von AB angebotene Asset-Management-Services. US-Holdinggesellschaften sind ebenfalls enthalten.
International: Der International-Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings und Property & Casualty in 14 Ländern in Europa, dem Nahen Osten, Afrika, Lateinamerika sowie in Singapur, Malaysia und Indien. AXA Bank Belgium und Holdinggesellschaften in diesen Ländern sind in diesem Segment ebenfalls enthalten.
Transversale Einheiten und zentrale Holdings: Umfasst transversale Einheiten, namentlich AXA Investment Managers, AXA Assistance, AXA Liabilities Managers, AXA Global Re, AXA Life Europe sowie AXA SA und sonstige zentrale Holdings.
Die Eliminierungen zwischen Segmenten umfassen nur Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichen betrieblichen Tätigkeiten. Sie beziehen sich in erster Linie auf Rückversicherungsabkommen, die Weiterbelastung von Unterstützungsgarantien, Asset-Management-Gebühren und Kreditzinsen innerhalb der Gruppe.
In diesem Dokument deckt "Versicherung" folgende drei Versicherungsbereiche ab: Life & Savings, Property & Casualty sowie Health.
3.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten
| 31. Dezember 2018 (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | AXA XL | Vereinigte Staaten | International |
| Gebuchte Bruttobeiträge | 25.118 | 36.503 | 8.966 | 6.298 | 12.508 | 6.177 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | 1 | 130 | 36 | - | - | 82 |
| Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit | 25.119 | 36.633 | 9.002 | 6.298 | 12.508 | 6.259 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | 124 | 23 | - | - | - | 327 |
| Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit | 6 | 287 | 1 | 0 | 4.089 | 62 |
| Umsatzerlöse | 25.249 | 36.942 | 9.003 | 6.298 | 16.598 | 6.648 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | (47) | (99) | (199) | (222) | 12 | (128) |
| Nettokapitalerträge (b) | 4.630 | 5.976 | 1.426 | 396 | 3.514 | 556 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | 579 | 1.157 | 142 | 68 | (30) | 37 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen (c) | (2.872) | (1.507) | (750) | (81) | (7.613) | (26) |
| davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko | (2.558) | (1.168) | (785) | - | (6.109) | (29) |
| Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | (480) | (456) | (140) | (61) | (39) | (63) |
| Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | 1.857 | 5.169 | 678 | 322 | (4.167) | 503 |
| Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten | (20.126) | (31.711) | (6.624) | (4.854) | (6.778) | (4.281) |
| Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen | (249) | (344) | (1) | 123 | 7 | (228) |
| Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit | (9) | (6) | - | - | - | (56) |
| Abschlussaufwendungen | (2.919) | (3.940) | (1.139) | (935) | (602) | (1.237) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | - | (23) | (35) | (408) | (1) | (3) |
| Verwaltungsaufwendungen | (1.421) | (2.552) | (493) | (609) | (2.895) | (869) |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte | - | (41) | (16) | (12) | (6.335) | (37) |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | (8) | (25) | (100) | (3) | (339) | 60 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (24.732) | (38.643) | (8.407) | (6.699) | (16.942) | (6.651) |
| Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 2.328 | 3.369 | 1.075 | (300) | (4.500) | 372 |
| (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 20 | (6) | 119 | (3) | - | 137 |
| Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | 2 | (22) | 1 | (62) | (173) | (18) |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 2.349 | 3.341 | 1.194 | (365) | (4.673) | 492 |
| Ertragsteuern | (709) | (696) | (200) | (81) | 53 | (89) |
| Nettobetriebsertrag | 1.640 | 2.645 | 994 | (447) | (4.620) | 402 |
| Nettoverlust aus zur Veräußerung gehaltenem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz (d) | - | (428) | - | - | - | - |
| Konzernergebnis nach Steuern | 1.640 | 2.217 | 994 | (447) | (4.620) | 402 |
| Aufteilung zwischen: | ||||||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 1.635 | 2.141 | 987 | (428) | (1.986) | 355 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 5 | 75 | 7 | (18) | (2.634) | 47 |
| 31. Dezember 2018 (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten und zentrale Holdings | Eliminierungen zwischen Segmenten | Summe | davon Versicherung (a) |
| Gebuchte Bruttobeiträge | 1.236 | (497) | 96.309 | 96.309 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | - | - | 249 | 249 |
| Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit | 1.236 | (497) | 96.558 | 96.558 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | - | 11 | 484 | - |
| Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit | 1.923 | (536) | 5.832 | 1.877 |
| Umsatzerlöse | 3.159 | (1.023) | 102.874 | 98.435 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | 24 | 6 | (653) | (653) |
| Nettokapitalerträge(b) | 132 | (51) | 16.579 | 15.338 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | 26 | 3 | 1.982 | 1.953 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen (c) | (255) | (1) | (13.104) | (12.871) |
| davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko | (55) | (2) | (10.706) | (10.706) |
| Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | (31) | - | (1.271) | (1.193) |
| Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | (127) | (49) | 4.186 | 3.228 |
| Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten | (971) | 276 | (75.069) | (75.069) |
| Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen | 207 | 200 | (285) | (75.069) |
| Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit | - | - | (70) | - |
| Abschlussaufwendungen | (465) | 35 | (11.201) | (11.201) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | - | - | (470) | (470) |
| Verwaltungsaufwendungen | (2.573) | 436 | (10.976) | (6.649) |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte | (1) | - | (6.441) | (1.898) |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | 506 | (181) | (90) | (194) |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (3.296) | 766 | (104.603) | (95.766) |
| Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | (240) | (299) | 1.805 | 5.244 |
| (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 20 | - | 286 | 274 |
| Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | (588) | 299 | (562) | (3) |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | (808) | (0) | 1.530 | 5.515 |
| Ertragsteuern | 249 | - | (1.474) | (942) |
| Nettobetriebsertrag | (559) | (0) | 55 | 4.573 |
| Nettoverlust aus zur Veräußerung gehaltenem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz (d) | - | - | (428) | (428) |
| Konzernergebnis nach Steuern | (559) | (0) | (373) | 4.145 |
| Aufteilung zwischen: | ||||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | (564) | (0) | 2.140 | 4.549 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 5 | 0 | (2.513) | (404) |
(a) In diesem Dokument deckt "Versicherung" folgende drei Versicherungsbereiche ab: Life & Savings, Property & Casualty sowie Health.
(b) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabeler Rentenzahlungen (Variable Annuities) im Segment Life & Savings.
(c) Umfasst realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen
(d) Hauptsächlich in Bezug auf Wertminderung des VBI im Zusammenhang mit dem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz, das als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird.
| 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | AXA XL | Vereinigte Staaten | International |
| Gebuchte Bruttobeiträge | 24.506 | 35.782 | 8.980 | 2.518 | 12.955 | 6.625 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | 1 | 128 | 40 | - | - | 42 |
| Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit | 24.507 | 35.910 | 9.020 | 2.518 | 12.955 | 6.668 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | 125 | 26 | - | - | - | 318 |
| Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit | 6 | 262 | 2 | 0 | 4.072 | 62 |
| Umsatzerlöse | 24.638 | 36.198 | 9.022 | 2.518 | 17.026 | 7.047 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | (120) | (75) | (24) | 8 | (108) | (67) |
| Nettokapitalerträge (c) | 4.369 | 5.829 | 1.393 | 189 | 310 | 534 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | 668 | 1.036 | 203 | 41 | (125) | 17 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen (d) | 1.840 | 433 | 1.178 | (46) | 16.781 | 241 |
| davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko | 2.085 | 611 | 1.308 | - | 14.912 | 227 |
| Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | (8) | (156) | (20) | (4) | (28) | (30) |
| Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | 6.868 | 7.142 | 2.754 | 180 | 16.937 | 761 |
| Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten | (24.764) | (33.165) | (8.939) | (1.794) | (28.345) | (5.049) |
| Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen | (275) | (300) | (78) | (300) | 296 | (149) |
| Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit | (9) | (4) | - | - | - | (57) |
| Abschlussaufwendungen | (2.983) | (3.873) | (1.019) | (312) | (829) | (1.302) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | - | (25) | (14) | - | (2) | (3) |
| Verwaltungsaufwendungen | (1.406) | (2.474) | (531) | (194) | (3.073) | (864) |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte | - | (55) | (17) | - | (9) | (32) |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | (3) | 4 | 13 | (0) | (387) | 46 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (29.439) | (39.888) | (10.584) | (2.601) | (32.350) | (7.409) |
| Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 1.947 | 3.377 | 1.168 | 105 | 1.506 | 333 |
| (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 22 | 7 | 128 | - | - | 91 |
| Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten | (1) | (28) | (5) | (3) | (131) | (16) |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | 1.968 | 3.356 | 1.291 | 103 | 1.374 | 408 |
| Ertragsteuern | (542) | (825) | (257) | (42) | 278 | (96) |
| Nettobetriebsertrag | 1.426 | 2.531 | 1.035 | 60 | 1.652 | 312 |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (e) | - | 0 | - | - | - | - |
| Konzernergebnis nach Steuern | 1.426 | 2.531 | 1.035 | 60 | 1.652 | 312 |
| Aufteilung zwischen: | ||||||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | 1.420 | 2.435 | 1.028 | 60 | 1.415 | 276 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 6 | 97 | 7 | 0 | 237 | 36 |
| 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten und zentrale Holdings | Eliminierungen zwischen Segmenten | Summe | davon Versicherung (b) |
| Gebuchte Bruttobeiträge | 1.215 | (530) | 92.050 | 92.050 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | - | - | 211 | 211 |
| Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit | 1.215 | (530) | 92.261 | 92.261 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | - | 27 | 496 | - |
| Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit | 1.938 | (550) | 5.792 | 1.811 |
| Umsatzerlöse | 3.153 | (1.053) | 98.549 | 94.072 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | (13) | (6) | (405) | (405) |
| Nettokapitalerträge (c) | 181 | (136) | 12.668 | 11.717 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | (60) | 2 | 1.781 | 1.833 |
| Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen (d) | (127) | (0) | 20.299 | 20.420 |
| davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko | 74 | (1) | 19.215 | 19.215 |
| Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | (53) | - | (300) | (220) |
| Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | (60) | (135) | 34.449 | 33.751 |
| Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten | (974) | 346 | (102.684) | (102.684) |
| Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen | 46 | 182 | (578) | (578) |
| Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit | - | - | (70) | - |
| Abschlussaufwendungen | (458) | 22 | (10.753) | (10.753) |
| Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts | - | - | (44) | (44) |
| Verwaltungsaufwendungen | (2.390) | 500 | (10.433) | (6.241) |
| Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte | (1) | - | (114) | (107) |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | 364 | (225) | (187) | (67) |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (3.413) | 826 | (124.857) | (120.468) |
| Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | (332) | (368) | 7.735 | 6.949 |
| (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 17 | - | 265 | 243 |
| Aufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten | (499) | 368 | (315) | (8) |
| Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern | (815) | (0) | 7.686 | 7.184 |
| Ertragsteuern | 401 | - | (1.083) | (646) |
| Nettobetriebsertrag | (414) | - | 6.603 | 6.538 |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (e) | - | - | 0 | 0 |
| Konzernergebnis nach Steuern | (414) | - | 6.603 | 6.539 |
| Aufteilung zwischen: | ||||
| Konzernergebnis - Konzernanteil | (425) | - | 6.209 | 6.394 |
| Konzernergebnis - Minderheitsanteile | 11 | - | 394 | 145 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) In diesem Dokument deckt "Versicherung" folgende drei Versicherungsbereiche ab: Life & Savings, Property & Casualty sowie Health.
(c) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabeler Rentenzahlungen (Variable Annuities) im Segment Life & Savings.
(d) Umfasst realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen.
(e) Bezieht sich auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche von AXA Life Europe in Großbritannien und Irland.
Anhang 4 Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken
Die folgenden Absätze sind fester Bestandteil des Jahresabschlusses der Gruppe. Sie erscheinen in Abschnitt 4 "Risikofaktoren und Risikomanagement" und in Abschnitt 2.4 "Liquidität und Eigenmittel" dieses Geschäftsberichts:
4.1 Organisation des Risikomanagements
Siehe Abschnitt 4.2, "Interne Kontrolle und Risikomanagement", Unterabschnitte "Organisation des Risikomanagements und der internen Kontrolle", "Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren" und "Fazit".
4.2 Marktrisiken (einschließlich Sensitivitätsanalyse)
Siehe Abschnitt 4.3 "Marktrisiken", Unterabschnitte "Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe" und "Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe".
4.3 Kreditrisiko
Siehe Abschnitt 4.4 "Kreditrisiko", Unterabschnitte "Anlagevermögen: Zentrale Überwachung von Gegenparteienrisiken", "Kreditderivate", "Gegenparteienrisiko aus OTC-Derivaten (Over-the-Counter)"; "Forderungen gegenüber Rückversicherern - Ratingprozesse und -faktoren" und "Vergabe von Bankdarlehen".
4.4 Versicherungstechnische Risiken
Siehe Abschnitt 4.6, "Versicherungstechnische Risiken", Unterabschnitte "Produktgenehmigung", "Analyse von Risikopositionen, "Abgetretene Rückversicherung" und "Versicherungstechnische Rückstellungen".
4.5 Liquidität und Eigenmittel
Siehe Abschnitt 2.4 "Liquidität und Eigenmittel", Unterabschnitte "Liquidität, Finanzierungsquellen und -anforderungen von operativen Tochterunternehmen der Gruppe", "Liquiditätslage", "Verbrauch von Finanzmitteln", "Auswirkung von regulatorischen Anforderungen" und "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2018, die sich auf die Liquidität von AXA auswirken".
Anhang 5 Geschäfts- oder Firmenwert
5.1 Geschäfts- oder Firmenwert
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Analyse des Geschäfts- oder Firmenwerts nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) (b) | |||||
| (in Millionen Euro) | Bruttowert | Kumulierte Wertminderung | Nettowert | Bruttowert | Kumulierte Wertminderung | Nettowert |
| Frankreich | 225 | - | 225 | 225 | - | 225 |
| Life & Savings Frankreich | 57 | - | 57 | 57 | - | 57 |
| Property & Casualty Frankreich | 168 | - | 168 | 168 | - | 168 |
| Europa | 5.148 | - | 5.148 | 5.143 | - | 5.143 |
| Life & Savings Deutschland | 147 | - | 147 | 147 | - | 147 |
| Property & Casualty Deutschland | 918 | - | 918 | 918 | - | 918 |
| Life & Savings Spanien | 393 | - | 393 | 393 | - | 393 |
| Property & Casualty Spanien | 613 | - | 613 | 613 | - | 613 |
| Life & Savings Schweiz | 162 | - | 162 | 156 | - | 156 |
| Property & Casualty Schweiz | 217 | - | 217 | 209 | - | 209 |
| Life & Savings Italien | 424 | - | 424 | 424 | - | 424 |
| Property & Casualty Italien | 356 | - | 356 | 356 | - | 356 |
| Life & Savings Belgien | 296 | - | 296 | 296 | - | 296 |
| Property & Casualty Belgien | 563 | - | 563 | 563 | - | 563 |
| Life & Savings Großbritannien & Irland | 17 | - | 17 | 18 | - | 18 |
| Property & Casualty Großbritannien & Irland | 1.042 | - | 1.042 | 1.051 | - | 1.051 |
| Asien | 2.784 | (77) | 2.707 | 2.603 | (71) | 2.532 |
| Life & Savings Japan | 1.904 | (77) | 1.827 | 1.765 | (71) | 1.694 |
| Life & Savings Hongkong | 547 | - | 547 | 522 | - | 522 |
| Property & Casualty Hongkong | 194 | - | 194 | 185 | - | 185 |
| Sonstige | 139 | - | 139 | 132 | - | 132 |
| AXA XL (c) | 7.479 | - | 7.479 | 35 | - | 35 |
| Vereinigte Staaten | 7.682 | (7.682) | 0 | 7.313 | (1.089) | 6.223 |
| International | 780 | - | 780 | 805 | - | 805 |
| Life & Savings | 220 | - | 220 | 228 | - | 228 |
| Property & Casualty | 492 | - | 492 | 509 | - | 509 |
| AXA Bank Belgium | 68 | - | 68 | 68 | - | 68 |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | 432 | (0) | 432 | 427 | (0) | 427 |
| AXA Investment Managers | 381 | - | 381 | 377 | - | 377 |
| AXA Assistance | 51 | (0) | 50 | 50 | (0) | 50 |
| SUMME | 24.529 | (7.758) | 16.771 | 16.551 | (1.161) | 15.391 |
Anm.: Diese Tabelle enthält keine Geschäfts- oder Firmenwerte im Zusammenhang mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (siehe Anhang 10).
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Umgliederung von ehemaligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten von AXA Direct in den Bereich Property & Casualty (P&C) mit Auswirkungen auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, Asien - Sonstige und International.
(c) Enthält den Geschäfts- oder Firmenwert von AXA Corporate Solutions Assurance in Höhe von 35 Mio. Euro.
Der Konzernanteil am gesamten Geschäfts- oder Firmenwert belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 16.691 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2017 auf 14.285 Mio. Euro.
Gemäß IAS 36 stellt jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, die niedrigste Ebene dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Er darf niemals größer sein als ein gemäß IFRS 8 bestimmtes Segment, wie in Anhang 3 dargestellt.
5.2 Änderung des Geschäfts- oder Firmenwerts
5.2.1 Geschäfts- oder Firmenwert - Änderung des Bruttowerts
| (in Millionen Euro) | Bruttowert 1. Januar 2018 | Akquisitionen während der Periode | Veräußerungen während der Periode | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen | Bruttowert 31. Dezember 2018 |
| Frankreich | 225 | - | - | - | - | 225 |
| Europa | 5.143 | - | - | 5 | - | 5.148 |
| Asien | 2.603 | - | - | 181 | - | 2.784 |
| AXA XL | 35 | 7.354 | - | 91 | - | 7.479 |
| Vereinigte Staaten | 7.313 | - | - | 369 | - | 7.682 |
| International | 805 | - | - | (25) | - | 780 |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | 427 | 0 | - | 4 | - | 432 |
| SUMME | 16.551 | 7.354 | - | 624 | - | 24.529 |
| (in Millionen Euro) | Bruttowert 1. Januar 2017 angepasst (a) | Akquisitionen während der Periode | Veräußerungen während der Periode | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen (b) | Bruttowert 31. Dezember 2017 angepasst (a) |
| Frankreich | 195 | - | - | - | 30 | 225 |
| Europa | 5.338 | - | - | (67) | (128) | 5.143 |
| Asien | 2.828 | - | - | (282) | 57 | 2.603 |
| AXA XL | 40 | - | - | (6) | - | 35 |
| Vereinigte Staaten | 8.325 | - | - | (1.013) | - | 7.313 |
| International | 826 | - | - | (50) | 30 | 805 |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | 450 | - | - | (21) | (1) | 427 |
| SUMME | 18.002 | - | - | (1.438) | (13) | 16.551 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Hauptsächlich Umgliederung von ehemaligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten von AXA Direct in den Bereich Property & Casualty (P&C) mit Auswirkungen auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, Asien - Sonstige und International und Umgliederung von AXA Wealth Management (HK) Limited ("AWM") in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
5.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert - Änderung des Wertminderungsaufwands
| (in Millionen Euro) | Kumulierter Wertminderungsaufwand 1. Januar 2018 | Anstieg der Wertminderung während der Periode | Wertminderungs-Rückbuchung bei während der Periode veräußertem Geschäfts- oder Firmenwert |
| Frankreich | - | - | - |
| Europa | - | - | - |
| Asien | 71 | - | - |
| AXA XL | - | - | - |
| Vereinigte Staaten | 1.089 | 6.329 | - |
| International | - | - | - |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | 0 | - | - |
| SUMME | 1.161 | 6.329 | - |
| (in Millionen Euro) | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen | Kumulierter Wertminderungsaufwand 31. Dezember 2018 |
| Frankreich | - | - | - |
| Europa | - | - | - |
| Asien | 6 | - | 77 |
| AXA XL | - | - | - |
| Vereinigte Staaten | 264 | - | 7.682 |
| International | - | - | - |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | - | - | 0 |
| SUMME | 269 | - | 7.758 |
| (in Millionen Euro) | Kumulierter Wertminderungsaufwand 1. Januar 2017 angepasst (a) | Anstieg der Wertminderung während der Periode | Wertminderungs-Rückbuchung bei während der Periode veräußertem Geschäfts- oder Firmenwert |
| Frankreich | - | - | - |
| Europa | - | - | - |
| Asien | 78 | - | - |
| AXA XL | - | - | - |
| Vereinigte Staaten | 1.240 | - | - |
| International | - | - | - |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | 0 | - | - |
| SUMME | 1.318 | - | - |
| (in Millionen Euro) | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen | Kumulierter Wertminderungsaufwand 31. Dezember 2017 angepasst (a) |
| Frankreich | - | - | - |
| Europa | - | - | - |
| Asien | (7) | - | 71 |
| AXA XL | - | - | - |
| Vereinigte Staaten | (151) | - | 1.089 |
| International | - | - | - |
| Transversale Einheiten & zentrale Holdings | - | - | 0 |
| SUMME | (158) | - | 1.161 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
Methodik nach Einheit
Für die meisten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) der Lebens- und Krankenversicherungsbereiche wird die Werthaltigkeit des Firmen- oder Geschäftswerts anhand eines Fair-Value-Ansatzes beurteilt. Für AXA Belgium and AXA Equitable Holdings, Inc. ("AEH", siehe Anhang 5.3.3) wird die Werthaltigkeit anhand des Value-in-Use-Ansatzes bewertet. Beide Ansätze sind in Anhang 1 beschrieben.
Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Bereich Schaden- und Unfallversicherung und für AXA Investment Managers ("AXA IM") (separat getestet) wird die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts ebenfalls nach dem Value-in-Use-Ansatz beurteilt, wie in Anhang 1 beschrieben.
Hauptannahmen
Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) innerhalb des Geschäftssegments Property & Casualty beruht der Nutzungswertansatz auf Cashflow-Prognosen, basierend auf vom Management gebilligten Geschäftsplänen, die einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abdecken, sowie einem risikobereinigten Abzinsungssatz. Über diesen Zeitraum hinausgehende Cashflows werden mit Hilfe nachhaltiger, ewiger Wachstumsraten, die als langfristig realisierbar angenommen werden, extrapoliert, um einen Endwert zu ermitteln. Die im Businessplan jeder CGU enthaltenen Ergebnisse werden mit dem AXA Management vereinbart und lokal unter Berücksichtigung der bestmöglichen Schätzung von betrieblichen Annahmen definiert, darunter Aufwands- und Verlustquoten, Kapitalerträge, ökonomisches Kapital, Prämiensätze und Steuern, die durchweg den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entsprechen.
Die anzuwendenden Abzinsungssätze wurden mithilfe des Capital Asset Pricing Model (CAPM) berechnet, das Annahmen für risikolose Zinssätze, Aktienrisikoprämien, Beta- und Leverage Ratio der Versicherungsaktivitäten beinhaltet, die mit der Einschätzung des Managements der AXA für die Märkte übereinstimmen, in denen die jeweiligen CGUs tätig sind. Die Abzinsungssätze für die wichtigsten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten reichen von 5,6 % bis 8,4 % im Jahr 2018 im Vergleich zu einer Bandbreite von 5,4 % bis 8,2 % im Jahr 2017. Die jenseits des strategischen Planungshorizonts, falls zutreffend, geltenden Wachstumsraten reichen von 2,4 % bis 4,2 % im Vergleich zu 2,3 % bis 4,2 % im Jahr 2017.
Bei den CGUs von Life & Savings werden die erzielbaren Beträge nach einem risikoneutralen Ansatz berechnet, der sich auf branchenspezifische und weit verbreitete Techniken des European Embedded Value (EEV) stützt. Der EEV stellt den Überschuss des Marktwerts von Vermögenswerten über den Marktwert von Verbindlichkeiten dar. Der Marktwert der Verbindlichkeiten basiert auf der bestmöglichen Schätzung, die dem wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnitt der zukünftigen Cashflows entspricht, der um den Zeitwert des Geldes unter Verwendung der jeweiligen Laufzeitstruktur der risikofreien Zinssätze sowie um Abweichungen im Zusammenhang mit nicht finanziellen Risiken angepasst wird.
Die Berechnung der bestmöglichen Schätzung der Verbindlichkeiten beinhaltet die Verwendung von operativen und wirtschaftlichen Annahmen. Zu den operativen Annahmen gehören demografische Faktoren wie Mortalitäts-, Morbiditäts- und Ablauf-/Rückgaberaten, Spesenvergütung und Steuern, die alle den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entsprechen. Die Abzinsung der zukünftigen Cashflows erfolgt mit Referenzsätzen, die den EIOPA-Vorgaben für die Verwendung von um Kredit- und Volatilitätsrisiken bereinigten Swapsätzen entsprechen. Die folgende Tabelle zeigt die Anpassungen in Basispunkten nach Währungen:
| Referenz-Zinskurve (in Bp.) |
EUR | GBP | USD | JPY | CHF | HKD |
| Volatilitätsanpassung (hinzugefügt) | 24 | 27 | 56 | 3 | 4 | 56 |
| Anpassung des Ausfallrisikos (abgezogen) | 10 | 10 | 17 | 10 | 10 | 35 |
Im Falle von AXA Belgium wurde der erzielbare Wert unter Verwendung des Traditional Embedded Value (TEV) abgeleitet, der einem realwirtschaftlichen Ansatz entspricht, bei dem der Abzinsungssatz die Risikovorsorge impliziert, da die prognostizierten Cashflows nicht risikoadjustiert sind. Der verwendete Abzinsungssatz zur Bestimmung des erzielbaren Betrags von AXA Belgium lag bei 5,3 %.
Alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Das Ergebnis der Cashflow-Prognosen übersteigt den Buchwert aller betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten.
Sollten Aktienbewertungen und Zinssätze über einen längeren Zeitraum niedrig bleiben, die Volatilität und andere Marktbedingungen stagnieren oder sich verschlechtern, würden die Volumen des Neugeschäfts und die Profitabilität zusammen mit dem Bestandsgeschäft aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wahrscheinlich negativ beeinflusst. Darüber hinaus könnten die künftigen voraussichtlichen Cashflows sowohl für das Bestand- als auch für das Neugeschäft und andere Annahmen, die den aktuellen Geschäftsplänen des Managements zugrunde liegen, von anderen Risiken, denen die Geschäftstätigkeit der Gruppe ausgesetzt ist, beeinflusst werden. Für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden Sensitivitätsanalysen bezüglich des Abzinsungssatzes durchgeführt: Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 0,5 % würde nicht zu einem Wertminderungsaufwand auf eine der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen, da der erzielbare Betrag für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit deren Buchwert nach wie vor übersteigen würde.
Nachfolgende Wertminderungstests können jedoch auf unterschiedlichen Annahmen und Prognosen der künftigen Cashflows basieren, die zu einer Wertminderung dieser Vermögenswerte in absehbarer Zeit führen.
5.3 Sonstige Informationen im Zusammenhang mit Geschäfts- oder Firmenwert, Akquisitionen und Veräusserungen von Tochterunternehmen
5.3.1 Erwerb der XL Group
Am 12. September 2018 gab AXA bekannt, dass die Übernahme von 100 % der XL Group Ltd. abgeschlossen wurde, nachdem am 5. März 2018 verlautbart worden war, dass AXA einen Vertrag über den Erwerb der XL Group Ltd. abgeschlossen hat. Der Abschluss der Transaktion erfolgte nach Erfüllung der üblichen Abschlussbedingungen, darunter die Zustimmung der Gesellschafter der XL Group und der Erhalt aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
Der Gesamtpreis für die Übernahme belief sich auf 13 Mrd. US-Dollar, die vollständig in bar beglichen wurden.
Die in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung der XL Group enthaltenen Umsätze und Jahresüberschüsse gemäß IFRS beliefen sich im Berichtszeitraum auf 6.287 Mio. Euro bzw. -428 Mio. Euro.
Erworbene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden bisher nach US-GAAP bewertet. Sie wurden in der Eröffnungsbilanz an den beizulegenden Zeitwert angepasst und zum Jahresende auf Basis der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IFRS in den Konzernabschluss integriert. Gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" können Änderungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt vorgenommen werden, wenn neue Informationen zur Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung verfügbar werden.
Zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:
| (in Millionen Euro) | Zum Erwerbszeitpunkt |
| Immaterielle Vermögenswerte | 2.878 |
| Beteiligungen | 30.885 |
| Sonstige Vermögenswerte | 23.169 |
| Summe Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) | 56.932 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 38.650 |
| Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | 141 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 11.094 |
| Minderheitsanteile | 1.397 |
| Summe Verbindlichkeiten | 51.282 |
| Nettoinventarwert | 5.650 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 7.354 |
Die Akquisition der XL Group führte zur Erfassung eines Firmen- oder Geschäftswerts in Höhe von 7.354 Mio. Euro, der im Wesentlichen erwartete Synergien und andere kundenbezogene Posten darstellt, die nicht zuverlässig bewertet oder separat erfasst werden konnten.
Immaterielle Vermögenswerte im Wert von insgesamt 2.878 Mio. Euro wurden zum Zeitpunkt der Neubewertung identifiziert. Sie umfassten im Wesentlichen Folgendes:
-- 1.083 Mio. Euro, die sich auf den Wert des erworbenen Geschäfts beziehen und den beizulegenden Zeitwert der bereits gezeichneten, aber noch nicht erfüllten Verträge widerspiegeln. Dieser beizulegende Zeitwert berücksichtigt die erwarteten Margen dieser Verträge, die sich aus der Differenz zwischen den Rückstellungen für Beitragsüberträge und der Summe der bestmöglichen Schätzungen und Risikomargen der Schadenfälle ergeben, die den für die Verwaltung des Portfolios erforderlichen Kapitalkosten entsprechen. Die aktivierten Abschlusskosten wurden aus der Bilanz der XL Group entfernt, da die Beitragsüberträge bereits an den beizulegenden Zeitwert angepasst sind.
-- 1.144 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem Vertriebsnetz und 427 Mio. Euro im Zusammenhang mit den immateriellen Vermögenswerten entfallend auf die Kapazität des Lloyd's-Syndikats, die bereits vor der Akquisition in den Abschlüssen der XL Group erfasst wurden:
--- Das Vertriebsnetz stellt die zukünftige Profitabilität des bestehenden nicht syndizierten Geschäfts der XL Group dar, basierend auf Kundenbeziehungen zum Erwerbszeitpunkt.
--- Die Kapazität des Lloyd's-Syndikats stellt den Wert der Maklerbeziehung und der unbefristeten Lizenz dar, die es der XL Group ermöglicht, Geschäfte auf dem Lloyd's-Markt zu tätigen.
Diese Komponenten werden durch die Modellierung von mehr als 50 Jahren an abgezinsten Cashflows, die aus Erneuerungen erwartet werden, unter Berücksichtigung der jüngsten historischen Ergebnisse bewertet.
Diese immateriellen Vermögenswerte werden über die Restlaufzeit der Verträge abgeschrieben, mit Ausnahme der Syndikatskapazität, bei der davon ausgegangen wird, dass sie eine unbegrenzte Nutzungsdauer hat.
Geschätzter Umsatz und Jahresüberschuss der XL Group gemäß IFRS für 2018
2018 würden sich der Umsatz und der Jahresüberschuss der erworbenen XL Group unter der Annahme, dass die Übernahme zum 1. Januar 2018 stattgefunden hätte, auf 13.786 Mio. Euro bzw. -550 Mio. Euro belaufen.
Bei diesen Zahlen handelt es sich um Schätzungen auf der Grundlage von US-GAAP-Abschlüssen des ehemaligen Eigentümers. Diese Informationen sind nicht notwendigerweise ein Indikator für die Ergebnisse, die innerhalb der AXA Gruppe hätten erzielt werden können, wenn der Erwerb tatsächlich am 1. Januar 2018 stattgefunden hätte. Insbesondere berücksichtigen die Informationen keine Synergien und geben auch keinen Hinweis auf zukünftige Ergebnisse.
Die rückwirkende Berechnung des Jahresüberschusses der XL Group berücksichtigt Folgendes:
-- Anpassungen im Zusammenhang mit der Abschreibung von erworbenen GAAP-Posten und IFRS-Bilanzierungsunterschieden, insbesondere die Stornierung fast aller in der Berichtsperiode realisierten Nettogewinne und -verluste sowie die Abschreibung neu geschaffener immaterieller Vermögenswerte
-- Die Eliminierung der vor dem Erwerb aufgewendeten Transaktionskosten
5.3.2 Erwerb von Roland
Am 1. Oktober 2018 erhöhte AXA Deutschland ihre Beteiligung an Roland Rechtsschutz von 41 % auf 60 %.
Roland Rechtsschutz wird seit dem 1. Oktober 2018 bei AXA Deutschland vollkonsolidiert. Zum Erwerbszeitpunkt wurden die erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf der Grundlage der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Integration in den Konzernabschluss an den beizulegenden Zeitwert angepasst. Der sich aus der Differenz zwischen der gezahlten Gegenleistung und den oben genannten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ergebende Badwill wurde durch die Neubewertung der bereits vor Abschluss der Transaktion gehaltenen Anteile vollständig ausgeglichen.
Gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" können Änderungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt vorgenommen werden, wenn neue Informationen zur Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung verfügbar werden.
5.3.3. Börsengang, Zweitangebot von AXA Equitable Holdings, Inc. und Pflichtwandelanleihen von AXA
AXA Equitable Holdings, Inc. ("AEH") wurde im Mai 2018 erfolgreich an der New Yorker Börse notiert. Der Gesamterlös aus dem Börsengang ("IPO"), dem Zweitangebot, dem damit verbundenen Aktienrückkauf und den Pflichtwandelanleihen belief sich auf 5,8 Milliarden USD:
-- Der Emissionserlös betrug 3,1 Mrd. USD (2,6 Mrd. Euro), wobei 24,5 % der ausstehenden Aktien von AEH zu 20 USD pro Aktie verkauft wurden, verbunden mit der Ausübung der Mehrzuteilungsoptionen, die den Konsortialbanken gewährt wurden, d. h. zusätzliche 20,6 Mio. AEH-Aktien (3,7 % der ausstehenden Aktien von AEH).
-- Erlöse aus dem Zweitangebot von AEH-Aktien ("Zweitangebot") beliefen sich auf 1,2 Mrd. USA (1,0 Mrd. Euro), wobei 10,4 % der ausstehenden Aktien von AEH zu 20,25 USD pro Aktie verkauft wurden.
-- Der Erlös aus dem Verkauf von AEH-Aktien an AEH ("Aktienrückkauf") belief sich auf 0,6 Mrd. USD (0,5 Mrd. Euro) mit einer Verwässerung von 2,2 % der Beteiligung der AXA Gruppe an AEH.
-- Erlöse aus der Ausgabe von Pflichtwandelanleihen durch AXA, die in AEH-Aktien ("Pflichtwandelanleihen") mit einem Nominalwert von 0,9 Mrd. USD (0,7 Mrd. Euro) umgewandelt werden können.
Da AXA die Kontrolle über AXA Equitable Holdings, Inc. behält, handelt es sich bei dieser Transaktion um eine Transaktion zwischen Aktionären im Sinne von IFRS 10 ohne Auswirkungen auf die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung. Infolgedessen wurden die Auswirkungen mit -2,8 Mrd. Euro im konsolidierten Eigenkapital erfasst. Darüber hinaus führten der Börsengang und das Zweitangebot zu einem Anstieg der Minderheitenanteile am Eigenkapital um 6,5 Mrd. Euro. Nach dem Börsengang und dem Zweitangebot wurde der Anteil der AXA Gruppe an AEH zum 20. November 2018 auf 59,25 % reduziert.
Die Auswirkungen der oben genannten Transaktionen auf das Eigenkapital sind im Folgenden dargestellt:
| (in Millionen Euro) | Konzernanteil | Minderheitsanteile |
| Einkünfte | 3.611 | |
| Veräußerter Konzernbuchwert ohne Berücksichtigung des sonstigen Ergebnisses und der Rücklagen für die Währungsumrechnung | (7.329) | 7.329 |
| Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten | (259) | 259 |
| Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Absicherung von Zahlungsströmen) | 35 | (35) |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer | 382 | (382) |
| Rücklagen für Währungsumrechnung | 635 | (482) |
| Transaktionskosten | (82) | |
| Aktienrückkauf | 190 | (226) |
| Summe Auswirkungen Börsengang und Zweitangebot | (2.817) | 6.463 |
| Pflichtwandelanleihen | 607 | |
| Summe einschließlich Pflichtwandelanleihen | (2.817) | 7.070 |
Bei den Pflichtwandelanleihen handelt es sich um ein Hybridinstrument mit einer Fremdkapitalkomponente, das als Finanzschulden entsprechend dem Barwert der Kupons verbucht wird (122 Mio. Euro, siehe Anhang 17.1), und einer Eigenkapitalkomponente, die für den verbleibenden Teil in den Minderheitsanteilen verbucht wird (607 Mio. Euro, siehe Anhang 13.3.1).
Die Pflichtwandelanleihen haben eine Laufzeit bis zum 15. Mai 2021, sofern sie nicht auf Wunsch von AXA in 7,7 % der ausstehenden Aktien von AEH vorzeitig vollständig umgetauscht werden (vorbehaltlich Anpassungen zum Verwässerungsschutz). Bei Fälligkeit werden die Pflichtwandelanleihen in mindestens 6,5 % der ausstehenden Aktien von AEH umgetauscht (vorbehaltlich von Verwässerungsanpassungen), wenn der Kurs der AEH-Aktie über oder bei USD 23,50 pro Aktie liegt, und höchstens 7,7 % der ausstehenden Aktien von AEH (vorbehaltlich von Verwässerungsanpassungen), wenn der Kurs der AEH-Aktie den Kurs zum Zeitpunkt des Börsengangs (IPO) nicht übersteigt.
Der im Mai 2018 erfolgte Börsengang von AEH hat eine externe und beobachtbare Wertbasis für Minderheitsanteile an AEH geschaffen. Darüber hinaus hat die AXA Gruppe nun die Art und Weise geändert, wie AB und AXA US in Zukunft geführt werden sollen, nachdem die AXA Gruppe angekündigt hat, dass sie beabsichtigt, ihre Aktivitäten in den USA vollständig einzustellen. Infolgedessen und im Einklang mit der geänderten Rechtsform und Strategie fasst die AXA Gruppe nun die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten AXA US und AB zusammen, um den Werthaltigkeitstest des für AEH bilanzierten Firmen- oder Geschäftswerts durchzuführen.
Für den Werthaltigkeitstest deuten Hinweise aus vergleichbaren IPOs darauf hin, dass die Aktienkurse für einen Zeitraum nach dem IPO-Datum sehr volatil bleiben. Aus diesem Grund und angesichts der kurzen Zeitspanne seit dem Börsengang im Mai 2018 und dem Sekundärangebot im November 2018 betrachtete AXA den Kurs der AEH-Aktie zum 31. Dezember 2018 nicht als Indikator für die Value-in-Use-Methode, die zur Beurteilung der Werthaltigkeit des Firmen- oder Geschäftswerts zum Jahresende anzuwenden ist. Vielmehr schätzte das Management einen voraussichtlichen Value-in-Use von AEH unter Berücksichtigung mehreren Szenarien. Dieser Schätzung lagen die folgenden Annahmen zugrunde:
-- Zukünftige operative Erträge von AEH für die Segmente Leben und Asset Management
-- Preis-Buchwert-Verhältnisse vergleichbarer Lebensversicherer und vergleichbarer Vermögensverwalter
Auf der Grundlage dieser Berechnungen, einschließlich der Sensitivitäten gegenüber den oben genannten Grundannahmen, wurde der Firmenwert von AEH zum 30. Juni 2018 als werthaltig erachtet. Angesichts der derzeitigen Unsicherheit und Volatilität im Umfeld der Märkte und des Abschlusses des im November stattgefundenen Zweitangebots von AEH aktualisierte die AXA Gruppe jedoch ihre Berechnungen, die zu einem Buchwert von ca. 20 Euro je Aktie ohne Währungsumrechnungsdifferenzen führten, obwohl mehrere externe Analysen eine bessere Entwicklung des Aktienkurses erwarteten. Infolgedessen wurde der Firmenwert von AEH in Höhe von 6.329 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018 vollständig abgeschrieben.
Jede weitere mögliche Veräußerung der Beteiligung der AXA Gruppe an AEH hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter unter anderem das makroökonomische Umfeld, die Liquidität und Performance der US-amerikanischen Aktienmärkte sowie die Berücksichtigung sowohl der Strategie des Managements von AEH als auch der Performance von AEH im Aktienkurs. Diese Faktoren können sich auch separat auf den Konzernwert der verbleibenden Beteiligung der AXA Gruppe an AEH auswirken und sich so negativ im Konzernergebnis der Gruppe sowie im Kurs der AXA-Aktie niederschlagen.
5.3.4 Umstrukturierung des Kollektivleben-Portfolios in der Schweiz
Am 10. April 2018 gab AXA bekannt, dass sie mit ihren wichtigsten Vorsorgeeinrichtungen(1) eine Vereinbarung getroffen hat, ihr Geschäftsmodell von einem vollwertigen Versicherungsmodell(2) auf ein teilautonomes Modell(3) umzustellen. Die von diesen erwarteten Veräußerungen betroffenen Geschäftsbereiche werden im Konzernabschluss von AXA zum 31. Dezember 2018 als zur Veräußerung gehalten behandelt.
Damit stellen sich die wesentlichen Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (abzüglich konzerninterner Salden mit anderen AXA-Unternehmen), die als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen werden, folgendermaßen dar:
Vermögenswerte
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | - |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | - |
| Beteiligungen | 15.851 |
| Sonstige Vermögenswerte | 147 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3.093 |
| Summe der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte | 19.091 |
Verbindlichkeiten
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 18.240 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 850 |
| Summe der zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten | 19.091 |
Zum 31. Dezember 2018 betrug das sonstige Ergebnis der im Rahmen der Transaktion investierten Vermögenswerte null.
Zum 31. Dezember 2018 enthält die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von -428 Mio. Euro, der hauptsächlich auf die Wertminderung der VBI im Zusammenhang mit dem vorgenannten Verkauf zurückzuführen ist.
5.3.5 Beabsichtigter Verkauf von AXA Life Europe durch AXA
Am 1. August 2018 gab AXA bekannt, dass die Gruppe ein unwiderrufliches Angebot von Cinven für den Verkauf von AXA Life Europe erhalten hat. Der Verkauf wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 erfolgen. Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen. Die von diesem erwarteten Verkauf betroffenen Geschäftsbereiche werden im Konzernabschluss von AXA zum 31. Dezember 2018 als zur Veräußerung gehalten behandelt.
Damit stellen sich die wesentlichen Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (abzüglich konzerninterner Salden mit anderen AXA-Unternehmen), die als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen werden, folgendermaßen dar:
Aktiva
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 323 |
| Beteiligungen | 4.907 |
| Sonstige Vermögenswerte | (1.421) |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.040 |
| Summe der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte | 4.849 |
Verbindlichkeiten
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 4.793 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 70 |
| Summe der zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten | 4.862 |
Zum 31. Dezember 2018 betrug das sonstige Ergebnis aus der Transaktion +63 Mio. Euro.
Zum 31. Dezember 2018 enthält die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung einen Sondereffekt von -18 Mio. Euro.
5.3.6 Geplanter Verkauf der Swiss-Privilege-Franchise in Hongkong (AXA Wealth Management (HK) Ltd.)
Am 22. Dezember 2017 gab AXA den Abschluss einer Vereinbarung mit der Jeneration Holdings Limited über den Verkauf ihrer Swiss-Privilege-Franchise AXA Wealth Management (HK) Limited bekannt.
Diese Transaktion steht im Einklang mit der Vereinfachung des Portfolios der Gruppe und ermöglicht es AXA Hong Kong, sich auf ihre Kerngeschäftsbereiche Lebensversicherung und Maklergeschäft zu konzentrieren und gleichzeitig ihre Unternehmensstruktur zu verbessern. AXA ist weiterhin bestrebt, das Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft sowie das Schaden- und Unfallgeschäft in Hongkong in allen Kundensegmenten einschließlich vermögender Privatkunden auszubauen. Der Kaufpreis beträgt 2.200 Mio. HKD (oder 237 Mio. Euro(4)), die bei Abschluss vollständig zu zahlen sind, was einem impliziten EV-Multiple von 1,4 entspricht. Die von diesem erwarteten Verkauf betroffenen Geschäftsbereiche werden im Konzernabschluss von AXA zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 als zur Veräußerung gehalten behandelt.
Zum momentanen Zeitpunkt unterliegt der endgültige Abschluss der Transaktion gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen.
5.3.7 Verkauf des Portfolios der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland an die Frankfurter Leben-Gruppe
Am 31. Oktober 2018 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres Portfolios der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland (ProbAV Pensionskasse AG) an die Frankfurter Leben-Gruppe bekannt. Der Jahresüberschuss aus dem Verkauf betrug +35 Mio. Euro.
Anhang 6 Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts
6.1 Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts im Bereich Leben
Die Änderung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts (Value of Business In-Force, VBI) im Bereich Leben stellte sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | 2018 | 2017 |
| Bruttobuchwert zum 1. Januar | 5.926 | 6.569 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | (3.857) | (4.174) |
| Schattenbilanzierung bei VBI | (178) | (185) |
| Nettobuchwert zum 1. Januar | 1.891 | 2.209 |
| VBI-Aktivierung | - | - |
| Aktivierte Zinsen | 70 | 79 |
| Abschreibungen und Wertminderungen während der Periode (a) | (649) | (122) |
| Änderungen der Abschreibung, Aktivierung und Wertminderung des VBI | (579) | (44) |
| Änderung der Schattenbilanzierung des VBI | 27 | (8) |
| Währungsumrechnung und andere Änderungen | 52 | (171) |
| Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen (b) | 9 | (97) |
| Nettobuchwert zum 31. Dezember | 1.399 | 1.891 |
| Bruttobuchwert zum 31. Dezember | 6.172 | 5.926 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | (4.614) | (3.857) |
| Schattenbilanzierung bei VBI | (159) | (178) |
(a) Hauptsächlich in Bezug auf Wertminderung des VBI im Zusammenhang mit dem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz, das als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird.
(b) Hauptsächlich Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte der AXA Wealth Management (HK) Limited, für die der Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
6.2 Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts außerhalb des Bereichs Leben
Die Änderung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts (Value of Business In-Force, VBI) außerhalb des Bereichs Leben stellte sich wie folgt dar (siehe Anhang 5.3.1):
| (in Millionen Euro) | 2018 |
| Bruttobuchwert zum 1. Januar | - |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | - |
| Nettobuchwert zum 1. Januar | - |
| VBI-Aktivierung | - |
| Aktivierte Zinsen | - |
| Änderungen der Abschreibung ohne Berücksichtigung der Auswirkungen von Freigaben von Annahmen | (408) |
| Änderungen der Abschreibung des VBI und aktivierte Zinsen | (408) |
| Währungsumrechnung | 12 |
| Akquisitionen von Tochtergesellschaften (nur Untergruppe manuelle Konsolidierung) | - |
| Verkauf von Tochtergesellschaften (nur Untergruppe manuelle Konsolidierung) | - |
| Erwerb und Veräußerung von Portfolios und sonstige Änderungen | 1.083 |
| Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen | 1.083 |
| Nettobuchwert zum 31. Dezember (a) | 687 |
| Bruttobuchwert zum 31. Dezember | 1.093 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | (405) |
(a) Im Zusammenhang mit dem Erwerb der XL Group (siehe Anhang 5.3.1).
(1) Kollektive betriebliche Vorsorgepläne, die von einem unabhängigen Gremium verwaltet werden.
(2) Vertrag über das gesamte Angebot: garantierte Spar- und Rentenleistungen, Leistungen für Todes- und Erwerbsunfähigkeitsfälle sowie Verwaltungsleistungen.
(3) Vertrag über Leistungen für Todes- und Erwerbsunfähigkeitsfälle sowie Verwaltungsleistungen.
(4) 1 EUR = 9,29 HKD zum 21. Dezember 2017 (Quelle: Bloomberg).
7.1 Aufschlüsselung der abgegrenzten Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, DAC) und ähnlicher Kosten
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Abgegrenzte Abschlusskosten im Zusammenhang mit Life & Savings (a) | 23.798 | 21.935 |
| Abgegrenzte Anschaffungskosten (b) | 625 | 698 |
| Schattenbilanzierung der DAC | (488) | (1.769) |
| Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Life & Savings | 23.934 | 20.863 |
| Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Property & Casualty | 2.481 | 2.018 |
| Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten | 26.415 | 22.881 |
(a) Gilt für Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen gemäß IFRS 4 im Segment Life & Savings. Die Beträge verstehen sich nach Steuern.
(b) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).
7.2 Fortschreibung der abgegrenzten Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, DAC) und ähnlicher Kosten
Die Änderungen der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten stellten sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||
| Abgegrenzte Anschaffungskosten (a) | Abgegrenzte Anschaffungskosten (b) | Abgegrenzte Anschaffungskosten (a) | Abgegrenzte Anschaffungskosten (b) | |
| Nettobuchwert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten zum 1. Januar | 22.183 | 698 | 23.355 | 777 |
| Abschreibungen und Wertminderungen während der Periode der DAC von Leben | (1.700) | (140) | (1.883) | (94) |
| Aktivierte Zinsen während der Periode von DAC von Leben | 916 | 26 | 910 | 29 |
| DAC und ähnliche Kostenaktivierung für die Periode der DAC von Leben | 2.130 | 26 | 2.193 | 35 |
| Änderung der Schattenbilanzierung der DAC von Nicht-Leben | 464 | 67 | ||
| Änderungen der Abschreibung, Aktivierung und Wertminderung | 1.809 | (88) | 1.287 | (30) |
| Änderung der Schattenbilanzierung von DAC | 1.300 | - | (375) | - |
| Währungsumrechnung und andere Änderungen | 803 | 13 | (1.883) | (47) |
| Veräußerungen von Tochterunternehmen und Portfolios (c) | (303) | 1 | (202) | (2) |
| Nettobuchwert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten zum 31. Dezember | 25.791 | 625 | 22.183 | 698 |
| davon Schattenbilanzierung von DAC | (488) | - | (1.769) | - |
| SUMME | 26.415 | 22.881 | ||
(a) Im Zusammenhang mit Verträgen, die IFRS 4 unterliegen, d. h. Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen.
(b) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).
(c) Enthält für 2018 die Umgliederung von AXA Life Europa in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte der AXA Wealth Management (HK) Limited, für die der Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
(d) Enthält für 2017 die Umgliederung von AXA Wealth Management (HK) Limited in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und den deutschen Rentenversicherer ProbAV Pensionskasse AG, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
7.3 Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten nach Abschreibungen, Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte
Der Wert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten, nach Abschreibungen, Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte stellte sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||
| Abgegrenzte Anschaffungskosten (a) | Abgegrenzte Anschaffungskosten (b) | Abgegrenzte Anschaffungskosten (a) | Abgegrenzte Anschaffungskosten (b) | |
| Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten | 25.791 | 625 | 22.183 | 698 |
| davon Schattenbilanzierung DAC | (488) | - | (1.769) | - |
| Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte | 2.464 | 258 | 2.316 | 282 |
| davon Schattenbilanzierung Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze | (278) | - | (403) | - |
| DAC nach Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte | 23.327 | 367 | 19.867 | 416 |
| SUMME | 23.693 | 20.283 | ||
(a) Im Zusammenhang mit Verträgen, die IFRS 4 unterliegen, d. h. Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen.
(b) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).
Anhang 8 Sonstige immaterielle Vermögenswerte
8.1 Aufschlüsselung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellten zum 31. Dezember 2018 einen Nettowert von 5.041 Mio. Euro dar und umfassten hauptsächlich:
| (in Millionen Euro) | Bruttowert | Kumulierte Abschreibung | Kumulierte Wertminderung | Nettowert am 31. Dezember 2018 | Nettowert am 31. Dezember 2017 |
| Aktivierte Software | 3.955 | (2.804) | (18) | 1.132 | 864 |
| Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsvorfällen erfasste immaterielle Vermögenswerte | 5.016 | (1.242) | (27) | 3.747 | 2.184 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 626 | (464) | (0) | 161 | 122 |
| Summe der sonstigen immateriellen Vermögenswerte | 9.596 | (4.510) | (45) | 5.041 | 3.170 |
8.2 Aufschlüsselung der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsvorfällen erfassten immateriellen Vermögenswerte
| 31. Dezember 2018 | |||||
| (in Millionen Euro) | Transaktionsjahr | Bruttowert | Kumulierte Abschreibung | Kumulierte Wertminderung | Nettobuchwert |
| AXA XL Property & Casualty | 2018 | 1.659 | (11) | - | 1.647 |
| Property & Casualty Polen | 2015 | 70 | (18) | - | 52 |
| Property & Casualty Asien | 2012 | 162 | (100) | - | 62 |
| Life & Savings Griechenland | 2007 | 43 | (6) | (24) | 12 |
| Property & Casualty Griechenland | 2007 | 77 | (47) | - | 30 |
| AXA MPS (Italien) Life & Savings | 2007 und 2008 | 592 | - | - | 592 |
| AXA MPS (Italien) Property & Casualty | 2007 und 2008 | 347 | - | - | 347 |
| Life & Savings Schweiz | 2006 | 181 | (109) | - | 72 |
| Property & Casualty Schweiz | 2006 | 603 | (420) | - | 183 |
| Property & Casualty Deutschland | 2006 | 92 | (49) | - | 43 |
| Property & Casualty Belgien | 2006 | 67 | (34) | - | 33 |
| Property & Casualty Spanien | 2006 | 247 | (231) | - | 16 |
| AXA Investment Managers | 2005 | 180 | (8) | - | 172 |
| Sonstige | 698 | (209) | (2) | 487 | |
| SUMME | 5.016 | (1.242) | (27) | 3.747 | |
| 31. Dezember 2017 | |||||
| (in Millionen Euro) | Transaktionsjahr | Bruttowert | Kumulierte Abschreibung | Kumulierte Wertminderung | Nettobuchwert |
| AXA XL Property & Casualty | 2018 | - | - | - | - |
| Property & Casualty Polen | 2015 | 72 | (14) | - | 58 |
| Property & Casualty Asien | 2012 | 155 | (80) | - | 75 |
| Life & Savings Griechenland | 2007 | 43 | (5) | (24) | 13 |
| Property & Casualty Griechenland | 2007 | 77 | (42) | - | 35 |
| AXA MPS (Italien) Life & Savings | 2007 und 2008 | 592 | - | - | 592 |
| AXA MPS (Italien) Property & Casualty | 2007 und 2008 | 347 | - | - | 347 |
| Life & Savings Schweiz | 2006 | 174 | (96) | - | 78 |
| Property & Casualty Schweiz | 2006 | 581 | (381) | - | 200 |
| Property & Casualty Deutschland | 2006 | 92 | (43) | - | 49 |
| Property & Casualty Belgien | 2006 | 67 | (31) | - | 36 |
| Property & Casualty Spanien | 2006 | 247 | (227) | - | 20 |
| AXA Investment Managers | 2005 | 182 | (7) | - | 175 |
| Sonstige | 684 | (176) | - | 508 | |
| SUMME | 3.312 | (1.103) | (24) | 2.184 | |
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfassten immateriellen Vermögenswerte umfassen in erster Linie den Wert von Vertriebsvereinbarungen und kundenbezogenen immateriellen Vermögenswerten, einschließlich 1.926 Mio. Euro (Nettobuchwert) an Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer.
Die Abschreibungsperiode für im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfasste immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer reicht von 10 bis 20 Jahren.
8.3 Änderung der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsvorfällen erfassten immateriellen Vermögenswerte
| (in Millionen Euro) | 2018 | 2017 |
| Nettowert zum 1. Januar | 2.184 | 2.316 |
| Erwerb während der Periode (a) | 1.672 | 46 |
| Wertberichtigung Abschreibungsaufwand | (118) | (105) |
| Wertberichtigung Wertminderungsaufwand | (2) | - |
| Veräußerung während der Periode | (8) | (18) |
| Rückgang von Käufen nach Anpassungen | - | - |
| Währungseffekt | 20 | (57) |
| Sonstige Änderungen | - | 2 |
| Nettowert zum Bilanzstichtag, 31. Dezember | 3.747 | 2.184 |
(a) Enthält in Bezug auf 2018 hauptsächlich die 1.656 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Übernahme der XL Group.
Umfasst 2017 29 Mio. Euro in Brasilien aufgrund der Vereinbarung mit Pernambucanas und 14 Mio. Euro im Bereich Lebensversicherung in Singapur aus der Vereinbarung mit DBS Bank.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1.641 Mio. Euro, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsaktivitäten erfasst wurden, wurden zum Zeitpunkt der Übernahme der XL Group identifiziert. Dazu zählten insbesondere 1.144 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem Vertriebsnetz und 427 Mio. Euro im Zusammenhang mit den immateriellen Vermögenswerten entfallend auf die Kapazität des Lloyd's-Syndikats, die bereits vor der Übernahme in den Abschlüssen der XL Group erfasst wurden:
-- Das Vertriebsnetz stellt die zukünftige Profitabilität des bestehenden nicht syndizierten Geschäfts der XL Group dar, basierend auf Kundenbeziehungen zum Erwerbszeitpunkt.
-- Die Kapazität des Lloyd's-Syndikats stellt den Wert der Maklerbeziehung und der unbefristeten Lizenz dar, die es der XL Group ermöglicht, Geschäfte auf dem Lloyd's-Markt zu tätigen.
Diese Komponenten werden durch die Modellierung von mehr als 50 Jahren an abgezinsten Cashflows, die aus Erneuerungen erwartet werden, unter Berücksichtigung der jüngsten historischen Ergebnisse bewertet.
Diese immateriellen Vermögenswerte werden über die Restlaufzeit der Verträge abgeschrieben, mit Ausnahme der Kapazität des Lloyd's-Syndikats, bei der davon ausgegangen wird, dass sie eine unbegrenzte Nutzungsdauer hat.
Anhang 9 Investitionen
9.1 Aufschlüsselung der Investitionen
Alle Investitionsposten werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden. Nähere Informationen zu den Auswirkungen von Derivaten befinden sich ebenfalls in Anhang 20.3.
| 31. Dezember 2018 | Investitionen gemäß Konzernbilanz | |||||
| (in Millionen Euro) | Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | ||||
| Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) | |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) | 28.461 | 19.504 | 2,76 % | 1.581 | 1.495 | 3,58 % |
| Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (b) | 1.435 | 1.435 | 0,20 % | - | - | - |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Immobilienanlagen | 29.896 | 20.939 | 2,96 % | 1.581 | 1.495 | 3,58 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 394.649 | 394.649 | 55,86 % | 4.184 | 4.184 | 10,01 % |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) | 36.059 | 36.059 | 5,10 % | 183 | 183 | 0,44 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 210 | 210 | 0,03 % | 343 | 343 | 0,82 % |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (d) | 9.346 | 9.193 | 1,30 % | 938 | 938 | 2,24 % |
| Schuldinstrumente | 440.264 | 440.111 | 62,30 % | 5.648 | 5.648 | 13,51 % |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 15.131 | 15.131 | 2,14 % | 1.466 | 1.466 | 3,51 % |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | 7.815 | 7.815 | 1,11 % | 562 | 562 | 1,34 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | 43 | 43 | 0,01 % | 19 | 19 | 0,05 % |
| Eigenkapitalinstrumente | 22.990 | 22.990 | 3,25 % | 2.047 | 2.047 | 4,90 % |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 7.425 | 7.425 | 1,05 % | 98 | 98 | 0,23 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden (b) | 5.361 | 5.361 | 0,76 % | 311 | 311 | 0,74 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 250 | 250 | 0,04 % | 193 | 193 | 0,46 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.036 | 13.036 | 1,85 % | 602 | 602 | 1,44 % |
| Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden | 14.864 | 14.864 | 2,10 % | 169 | 169 | 0,40 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 744 | 744 | 0,11 % | 59 | 59 | 0,14 % |
| Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) | 491.897 | 491.745 | 69,61 % | 8.526 | 8.526 | 20,39 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | 0,00 % | - | - | - |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | - | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (e) | 34.087 | 33.592 | 4,76 % | 33.608 | 31.789 | 76,03 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - | 0 | 0 | 0,00 % |
| Darlehen | 34.087 | 33.593 | 4,76 % | 33.609 | 31.789 | 76,03 % |
| Summe Finanzinstrumente | 525.985 | 525.338 | 74,36 % | 42.134 | 40.315 | 96,42 % |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 160.176 | 160.176 | 22,67 % | - | - | - |
| INVESTITIONEN | 716.056 | 706.452 | 100,00 % | 43.715 | 41.809 | 100,00 % |
| Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) | 555.881 | 546.276 | 77,33 % | |||
| 31. Dezember 2018 | Summe | ||
| (in Millionen Euro) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) | 30.042 | 20.999 | 2,81 % |
| Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (b) | 1.435 | 1.435 | 0,19 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - |
| Immobilienanlagen | 31.477 | 22.434 | 3,00 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 398.833 | 398.833 | 53,30 % |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) | 36.242 | 36.242 | 4,84 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 553 | 553 | 0,07 % |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (d) | 10.284 | 10.131 | 1,35 % |
| Schuldinstrumente | 445.912 | 445.759 | 59,57 % |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 16.597 | 16.597 | 2,22 % |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | 8.377 | 8.377 | 1,12 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | 62 | 62 | 0,01 % |
| Eigenkapitalinstrumente | 25.036 | 25.036 | 3,35 % |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 7.523 | 7.523 | 1,01 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden (b) | 5.672 | 5.672 | 0,76 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 443 | 443 | 0,06 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.639 | 13.639 | 1,82 % |
| Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden | 15.033 | 15.033 | 2,01 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 803 | 803 | 0,11 % |
| Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) | 500.423 | 500.271 | 66,86 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | 0,00 % |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (e) | 67.696 | 65.381 | 8,74 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 0 | 0 | 0,00 % |
| Darlehen | 67.696 | 65.381 | 8,74 % |
| Summe Finanzinstrumente | 568.119 | 565.652 | 75,60 % |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 160.176 | 160.176 | 21,41 % |
| INVESTITIONEN | 759.772 | 748.261 | 100,00 % |
| Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) | |||
(a) Umfasst Investitionen in die Infrastruktur.
(b) Vermögenswerte, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
(c) Umfasst zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte, insbesondere solche, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
(d) Erfüllt die Voraussetzungen für die Bewertungskategorie Kredite und Forderungen nach IAS 39.
(e) Bezieht sich hauptsächlich auf Hypothekendarlehen und Beleihungen von Policen.
| 31. Dezember 2017 | Investitionen gemäß Konzernbilanz | |||||
| (in Millionen Euro) | Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | ||||
| Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) | |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) | 31.296 | 21.645 | 3,04 % | 778 | 699 | 1,87 % |
| Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (b) | 1.456 | 1.456 | 0,20 % | - | - | - |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Immobilienanlagen | 32.753 | 23.101 | 3,25 % | 778 | 699 | 1,87 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 380.710 | 380.710 | 53,52 % | 4.216 | 4.216 | 11,29 % |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) | 34.746 | 34.746 | 4,88 % | 200 | 200 | 0,54 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 586 | 586 | 0,08 % | 46 | 46 | 0,12 % |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (d) | 8.350 | 8.130 | 1,14 % | 997 | 997 | 2,67 % |
| Schuldinstrumente | 424.392 | 424.172 | 59,63 % | 5.459 | 5.459 | 14,62 % |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 18.461 | 18.461 | 2,60 % | 1.073 | 1.073 | 2,87 % |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | 8.809 | 8.809 | 1,24 % | 519 | 519 | 1,39 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | 41 | 41 | 0,01 % | - | - | - |
| Eigenkapitalinstrumente | 27.312 | 27.312 | 3,84 % | 1.592 | 1.592 | 4,26 % |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 9.118 | 9.118 | 1,28 % | 110 | 110 | 0,30 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden (b) | 3.858 | 3.858 | 0,54 % | 385 | 385 | 1,03 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 262 | 262 | 0,04 % | 249 | 249 | 0,67 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.238 | 13.238 | 1,86 % | 744 | 744 | 1,99 % |
| Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden | 15.231 | 15.231 | 2,14 % | 108 | 108 | 0,29 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 792 | 792 | 0,11 % | (1) | (1) | 0,00 % |
| Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) | 480.965 | 480.745 | 67,58 % | 7.903 | 7.903 | 21,17 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | - | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (e) | 33.408 | 32.509 | 4,57 % | 30.522 | 28.734 | 76,96 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - | (0) | (0) | 0,00 % |
| Darlehen | 33.408 | 32.509 | 4,57 % | 30.522 | 28.734 | 76,96 % |
| Summe Finanzinstrumente | 514.373 | 513.254 | 72,15 % | 38.424 | 36.636 | 98,13 % |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 175.003 | 175.003 | 24,60 % | - | - | - |
| Beteiligungen | 722.128 | 711.358 | 100,00 % | 39.202 | 37.335 | 100,00 % |
| Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) | 547.125 | 536.355 | 75,40 % | |||
| 31. Dezember 2017 | Summe | ||
| (in Millionen Euro) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | % (Bilanzwert) |
| Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien (a) | 32.074 | 22.344 | 2,98 % |
| Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien (b) | 1.456 | 1.456 | 0,19 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | - | - | - |
| Immobilienanlagen | 33.530 | 23.800 | 3,18 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 384.927 | 384.927 | 51,41 % |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) | 34.946 | 34.946 | 4,67 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 632 | 632 | 0,08 % |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (d) | 9.347 | 9.127 | 1,22 % |
| Schuldinstrumente | 429.851 | 429.632 | 57,38 % |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 19.534 | 19.534 | 2,61 % |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | 9.328 | 9.328 | 1,25 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | 41 | 41 | 0,01 % |
| Eigenkapitalinstrumente | 28.903 | 28.903 | 3,86 % |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 9.228 | 9.228 | 1,23 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden (b) | 4.243 | 4.243 | 0,57 % |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 510 | 510 | 0,07 % |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.982 | 13.982 | 1,87 % |
| Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden | 15.339 | 15.339 | 2,05 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 792 | 792 | 0,11 % |
| Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) | 488.867 | 488.648 | 65,27 % |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | - | - | - |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (e) | 63.930 | 61.242 | 8,18 % |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | (0) | (0) | 0,00 % |
| Darlehen | 63.930 | 61.242 | 8,18 % |
| Summe Finanzinstrumente | 552.797 | 549.890 | 73,45 % |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 175.003 | 175.003 | 23,37 % |
| Beteiligungen | 761.330 | 748.693 | 100,00 % |
| Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) | |||
(a) Umfasst Investitionen in die Infrastruktur.
(b) Vermögenswerte, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
(c) Umfasst zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte, insbesondere solche, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
(d) Erfüllt die Voraussetzungen für die Bewertungskategorie Kredite und Forderungen nach IAS 39.
(e) Bezieht sich hauptsächlich auf Hypothekendarlehen und Beleihungen von Policen.
9.2 Immobilienanlagen
Immobilienanlagen umfassen Gebäude im direkten Eigentum und Gebäude im indirekten Eigentum durch konsolidierte Immobiliengesellschaften.
Aufschlüsselung des Buchwerts und des beizulegenden Zeitwerts von Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten, einschließlich der Auswirkung sämtlicher Derivate, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||||
| Bruttowert | Abschreibung | Wertminderung | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen | |||||
| Versicherung (a) | 21.918 | (1.624) | (752) | 19.542 | 28.499 |
| Sonstige Tätigkeiten | 1.495 | - | (0) | 1.495 | 1.581 |
| Sämtliche Aktivitäten ohne Derivate | 23.413 | (1.624) | (752) | 21.037 | 30.080 |
| Auswirkungen von Derivaten | (38) | (38) | |||
| Summe sämtliche Aktivitäten ohne Derivate | 20.999 | 30.042 | |||
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||||
| Bruttowert | Abschreibung | Wertminderung | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen | |||||
| Versicherung (a) | 24.282 | (2.114) | (568) | 21.599 | 31.251 |
| Sonstige Tätigkeiten | 699 | - | (0) | 699 | 778 |
| Sämtliche Aktivitäten ohne Derivate | 24.980 | (2.114) | (568) | 22.298 | 32.028 |
| Auswirkungen von Derivaten | 46 | 46 | |||
| Summe sämtliche Aktivitäten ohne Derivate | 22.344 | 32.074 | |||
(a) Umfasst Investitionen in die Infrastruktur.
Änderung des Wertminderungsaufwands und der Abschreibungen von Immobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten (sämtliche Aktivitäten):
| (in Millionen Euro) | Wertminderungsaufwand 2018 | - Immobilienanlagen 2017 | Abschreibungen 2018 | - Immobilienanlagen 2017 |
| Wert zum 1. Januar | 568 | 704 | 2.114 | 2.202 |
| Zunahme während der Periode | 305 | 94 | 170 | 246 |
| Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung | (74) | (131) | (22) | (89) |
| Rückbuchung nach Wertaufholung | (47) | (92) | - | - |
| Sonstige (a) | (0) | (7) | (638) | (245) |
| Wert zum 31. Dezember | 752 | 568 | 1.624 | 2.114 |
(a) Umfasst Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.
9.3 Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Finanzinvestitionen
Einschließlich der Auswirkung von Derivaten werden nicht realisierte Veräußerungsgewinne und -verluste aus Finanzinvestitionen, die noch nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet sind, wie folgt zugeordnet:
Versicherung
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||||
| Restbuchwert (a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert (b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 360.667 | 394.649 | 394.649 | 41.324 | 7.342 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 9.192 | 9.346 | 9.193 | 224 | 71 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 13.341 | 15.131 | 15.131 | 2.275 | 485 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 6.774 | 7.425 | 7.425 | 741 | 90 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||||
| Restbuchwert (a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert (b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 337.654 | 380.710 | 380.710 | 47.362 | 4.306 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 8.158 | 8.350 | 8.130 | 278 | 87 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 13.931 | 18.461 | 18.461 | 4.688 | 159 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 8.000 | 9.118 | 9.118 | 1.227 | 109 |
(a) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.
(b) Ohne Wertminderung.
Sonstige Tätigkeiten
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||||
| Restbuchwert (a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert (b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 4.228 | 4.184 | 4.184 | 93 | 137 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 938 | 938 | 938 | - | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 1.030 | 1.466 | 1.466 | 451 | 15 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 96 | 98 | 98 | 2 | - |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||||
| Restbuchwert (a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert (b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 4.199 | 4.216 | 4.216 | 144 | 126 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 997 | 997 | 997 | 0 | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 844 | 1.073 | 1.073 | 257 | 28 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 95 | 110 | 110 | 15 | 0 |
(a) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.
(b) Ohne Wertminderung.
SUMME
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||||
| Restbuchwert (a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert (b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 364.895 | 398.833 | 398.833 | 41.417 | 7.479 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 10.131 | 10.284 | 10.131 | 224 | 71 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 14.371 | 16.597 | 16.597 | 2.726 | 500 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 6.870 | 7.523 | 7.523 | 744 | 90 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||||
| Restbuchwert (a) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert (b) | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 341.853 | 384.927 | 384.927 | 47.506 | 4.432 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 9.155 | 9.347 | 9.127 | 279 | 87 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 14.775 | 19.534 | 19.534 | 4.945 | 187 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 8.096 | 9.228 | 9.228 | 1.242 | 109 |
(a) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.
(b) Ohne Wertminderung.
Siehe auch Anhang 9.9.1 "Aufschlüsselung der Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind".
9.4 Schuldinstrumente und Darlehen
9.4.1 Schuldinstrumente nach Art des Emittenten
Die nachstehende Tabelle zeigt das Portfolio der Schuldinstrumente nach Art des Emittenten, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, jedoch einschließlich der Auswirkung der damit verbundenen Sicherungsinstrumente (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen). Nähere Informationen zu den Auswirkungen von Derivaten finden sich auch in Anhang 20.3.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 Buchwert | 31. Dezember 2017 Buchwert |
| Staatsanleihen und ähnliche Schuldinstrumente | 231.059 | 231.176 |
| Sonstige von Staaten ausgegebene Schuldinstrumente | 17.064 | 9.758 |
| Unternehmensanleihen (a) | 199.752 | 190.193 |
| Sonstige Schuldinstrumente (b) | 156 | 322 |
| Sicherungsderivate und sonstige Derivate | (2.272) | (1.818) |
| SUMME SCHULDINSTRUMENTE | 445.759 | 429.632 |
(a) Umfasst Schuldinstrumente, die von Unternehmen ausgegeben werden, an denen ein Staat beteiligt ist.
(b) Umfasst Anlagefonds mit fester Laufzeit und Schuldverschreibungen im Zusammenhang mit Reverse-Repo-Geschäften
Zusätzliche Informationen zum Kreditausfallrisiko im Zusammenhang mit Schuldinstrumenten befinden sich in Anhang 4 "Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken".
9.4.2 Darlehen aus Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um Versicherungstätigkeit handelt
Die folgende Tabelle zeigt das Darlehensportfolio aus anderen Aktivitäten als dem Versicherungsgeschäft, ohne mit Makrosicherungsgeschäften verbundene Derivate, jedoch einschließlich der Auswirkung der damit verbundenen Sicherungsinstrumente (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen).
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||
| Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | |
| Hypothekendarlehen | 28.213 | 26.594 | 25.249 | 23.670 |
| Sonstige Ausleihungen | 5.309 | 5.109 | 5.147 | 4.938 |
| Summe Bankdarlehen | 33.522 | 31.703 | 30.397 | 28.609 |
| Darlehen aus Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um Versicherungs- oder Banktätigkeit handelt | 86 | 86 | 125 | 125 |
| Summe ohne Auswirkung von Derivaten | 33.608 | 31.789 | 30.522 | 28.734 |
| Auswirkung von Derivaten | 0 | 0 | (0) | (0) |
| SUMME | 33.609 | 31.789 | 30.522 | 28.734 |
9.5 Vertragliche Restlaufzeiten und Zinsänderungsrisiko
Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten von Schuldinstrumenten, die von der Gruppe gehalten werden. Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Vermögenswerte Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, oder einer Verlängerung der Laufzeit enthalten. In einigen Fällen ändert die Auswirkung der Derivate (siehe Anhang 20.3) in bestimmten Fällen das Fälligkeitsprofil der nachstehend dargestellten Vermögenswerte.
Schuldinstrumente (zu Anschaffungskosten), die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, und Darlehen und Schuldinstrumente zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, werden in der nachstehenden Tabelle nicht ausgewiesen. Bei den meisten von der Gruppe gehaltenen Schuldinstrumenten und Darlehen handelt es sich um festverzinsliche Instrumente (d. h., sie sind dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt).
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 Nettobuchwert nach Laufzeit | |||||
| 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Buchwert ohne Derivate | Auswirkungen von Derivaten | Gesamtbuchwert einschließlich Derivaten | |
| Schuldinstrumente | 27.337 | 102.793 | 307.771 | 437.901 | (2.272) | 435.628 |
| Darlehen (a) | 7.747 | 22.759 | 41.296 | 71.801 | (447) | 71.354 |
| Summe - Finanzinvestitionen, die dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt sind | 35.083 | 125.552 | 349.067 | 509.702 | (2.720) | 506.982 |
| Finanzinvestitionen, die dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt sind | 32.586 | 112.885 | 327.949 | 473.420 | ||
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 Nettobuchwert nach Laufzeit | |||||
| 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Buchwert ohne Derivate | Auswirkungen von Derivaten | Gesamtbuchwert einschließlich Derivaten | |
| Schuldinstrumente | 24.533 | 98.907 | 298.855 | 422.294 | (1.790) | 420.504 |
| Darlehen (a) | 8.159 | 21.837 | 37.394 | 67.390 | (411) | 66.979 |
| Summe - Finanzinvestitionen, die dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt sind | 32.692 | 120.744 | 336.249 | 489.684 | (2.201) | 487.484 |
| Finanzinvestitionen, die dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt sind | 29.770 | 108.272 | 315.432 | 453.473 | ||
(a) Einschließlich Zusammenfassung konsolidierte Anlagefonds - Darlehen.
9.6 Preisrisiko
Einschließlich der Auswirkung von Derivaten (siehe auch Anhang 20.3) und Eigenkapitalinstrumenten von Immobiliengesellschaften stellt sich die Aufschlüsselung der im Eigentum der Gruppe befindlichen Eigenkapitalinstrumente nach Branche wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | Finanzbranche | Konsumgüter und Dienstleistungen | Energie | Kommunikation | Industrie | Grundstoffe |
| Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2018 | 8.978 | 6.637 | 741 | 1.290 | 2.550 | 932 |
| Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2017 | 8.974 | 8.043 | 785 | 1.450 | 3.921 | 1.256 |
| (in Millionen Euro) | Technologie | Sonstige | Gesamtwert ohne Derivate | Auswirkung von Derivaten | Gesamtwert einschließlich Derivaten |
| Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2018 | 1.453 | 2.490 | 25.072 | (35) | 25.036 |
| Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2017 | 1.937 | 2.522 | 28.888 | 16 | 28.903 |
9.7 Umbuchungen von finanziellen Vermögenswerten, die die Voraussetzungen für eine Ausbuchung nicht erfüllen
Die Gruppe ist Vertragspartner bei Rückkaufsvereinbarungen und Wertpapierverleihgeschäften, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über den Rückkauf dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit den finanziellen Vermögenswerten verbunden sind, bei der Gruppe, bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus. Die Verkaufserlöse werden gesondert ausgewiesen. Zinsaufwendungen aus Rückkaufsvereinbarungen oder Wertpapierleihen werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.
Zudem geht die Gruppe Total Return-Swaps ein, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei mit einer Vereinbarung verkauft werden, bei der die Gruppe im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus den Finanzinstrumenten zurückbehält. Dementsprechend bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus.
Die Aufschlüsselung der umgebuchten finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die die Voraussetzungen für eine Ausbuchung nicht erfüllen, stellt sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | Schuldinstrumente - Darlehen und Forderungen | |
| Buchwert der Vermögenswerte | 12 | 40.772 | 64 |
| Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten (a) | - | 35.658 | 66 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | Schuldinstrumente - Darlehen und Forderungen | |
| Buchwert der Vermögenswerte | 18 | 35.293 | 147 |
| Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten (a) | - | 31.153 | 100 |
(a) Beträge enthalten keine als Sicherheit für Wertpapierverleihgeschäfte erhaltenen Sicherheiten, wenn diese Sicherheit nicht gemäß den Bedingungen der Vereinbarung erfasst ist, da Risiken und Nutzen von der Gruppe nicht übertragen wurden (siehe Anhang 29).
9.8 Nicht konsolidierte Anlagefonds
Die Aufschlüsselung der nicht konsolidierten Anlagefonds stellt sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||||
| Beizulegender Zeitwert (a) | Beizulegender Zeitwert (a) | |||||
| Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | Summe | Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | Summe | |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die hauptsächlich Aktien halten | 2.605 | 470 | 3.075 | 2.359 | 698 | 3.057 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die hauptsächlich Anleihen halten | 3.897 | 41 | 3.939 | 3.622 | 0 | 3.622 |
| Sonstige nicht konsolidierte Anlagefonds | 6.511 | 90 | 6.602 | 7.345 | 46 | 7.391 |
| Nicht konsolidierte zu Anschaffungskosten bewertete Anlagen | - | - | - | - | - | - |
| Derivate im Zusammenhang mit nicht konsolidierten Anlagefonds | 23 | - | 23 | (88) | - | (88) |
| SUMME | 13.036 | 602 | 13.639 | 13.238 | 744 | 13.982 |
(a) Die Beträge werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden.
Die fortgeführten Anschaffungskosten der zur Veräußerung verfügbaren nicht konsolidierten Anlagefonds stellten sich wie folgt dar:
-- Fonds, die hauptsächlich Aktien halten: 1.566 Mio. Euro im Jahr 2018 im Vergleich zu 1.103 Mio. Euro im Jahr 2017
-- Fonds, die hauptsächlich Anleihen halten: 2.702 Mio. Euro im Jahr 2018 im Vergleich zu 2.872 Mio. Euro im Jahr 2017
-- Sonstige Fonds: 2.603 Mio. Euro im Jahr 2018 im Vergleich zu 4.121 Mio. Euro im Jahr 2017
9.9 Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind
9.9.1 Aufschlüsselung der Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind
Alle Investitionsposten werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||||
| Kosten vor Wertminderung und Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (a) | Wertminderung | Kosten nach Wertminderung, jedoch vor Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (b) | Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (c) | Buchwert | |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 364.973 | (78) | 364.895 | 33.938 | 398.833 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) | 10.131 | (0) | 10.131 | 1 | 10.131 |
| Schuldinstrumente | 375.104 | (78) | 375.025 | 33.939 | 408.964 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 17.104 | (2.733) | 14.371 | 2.226 | 16.597 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 7.785 | (915) | 6.870 | 654 | 7.523 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | - | 0 | - | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (d) | 65.999 | (199) | 65.800 | (419) | 65.381 |
| Darlehen | 65.999 | (199) | 65.800 | (419) | 65.381 |
| SUMME | 465.991 | (3.925) | 462.066 | 36.400 | 498.466 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||||
| Kosten vor Wertminderung und Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (a) | Wertminderung | Kosten nach Wertminderung, jedoch vor Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (b) | Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (c) | Buchwert | |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 342.096 | (243) | 341.853 | 43.074 | 384.927 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (c) | 9.156 | (0) | 9.155 | (28) | 9.127 |
| Schuldinstrumente | 351.252 | (243) | 351.008 | 43.046 | 394.054 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 17.056 | (2.280) | 14.775 | 4.759 | 19.534 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 9.180 | (1.084) | 8.096 | 1.133 | 9.228 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (d) | 61.864 | (228) | 61.635 | (393) | 61.242 |
| Darlehen | 61.864 | (228) | 61.635 | (393) | 61.242 |
| SUMME | 439.351 | (3.837) | 435.515 | 48.544 | 484.059 |
(a) Der Wert des Vermögenswerts umfasst die Auswirkung von Aufgeldern/Abschlägen und aufgelaufenen Zinsen, jedoch nicht die Wertminderung und Neubewertung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.
(b) Der Wert des Vermögenswerts umfasst die Wertminderung, Aufgelder/Abschläge und aufgelaufene Zinsen, jedoch nicht die Neubewertung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.
(c) Neubewertung von Instrumenten zu Anschaffungskosten zum beizulegenden Zeitwert im Zusammenhang mit der Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.
(d) Einschließlich Beleihungen von Policen.
9.9.2 Änderung des Wertminderungsaufwands für Finanzinvestitionen
| (in Millionen Euro) | 1. Januar 2018 | Zunahme während der Periode | Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung | Rückbuchung nach Wertaufholung | Sonstige (a) | 31. Dezember 2018 |
| Wertminderung - Schuldinstrumente | 243 | 53 | (220) | (0) | 2 | 78 |
| Wertminderung - Eigenkapitalinstrumente | 2.280 | 764 | (295) | - | (16) | 2.733 |
| Wertminderung - nicht konsolidierte Anlagefonds | 1.084 | 186 | (41) | - | (314) | 915 |
| Wertminderung - Darlehen | 228 | 49 | (3) | (60) | (16) | 199 |
| SUMME | 3.837 | 1.052 | (560) | (60) | (344) | 3.925 |
(a) Bezieht sich hauptsächlich auf Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.
| (in Millionen Euro) | 1. Januar 2017 | Zunahme während der Periode | Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung | Rückbuchung nach Wertaufholung | Sonstige (a) | 31. Dezember 2017 |
| Wertminderung - Schuldinstrumente | 529 | 29 | (289) | (1) | (24) | 243 |
| Wertminderung - Eigenkapitalinstrumente | 2.666 | 195 | (493) | - | (87) | 2.280 |
| Wertminderung - nicht konsolidierte Anlagefonds | 1.126 | 56 | (34) | - | (64) | 1.084 |
| Wertminderung - Darlehen | 236 | 41 | (10) | (37) | (1) | 228 |
| SUMME | 4.557 | 321 | (827) | (38) | (176) | 3.837 |
(a) Bezieht sich hauptsächlich auf Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.
9.10 Investitionen / beizulegender Zeitwert
9.10.1 Zum beizulegenden Zeitwert erfasste Investitionen
Die Aufschlüsselung der zum beizulegenden Zeitwert erfassten Investitionen nach Bewertungsmethode einschließlich Derivaten (siehe auch Anhang 20.3 und Anhang 20.5), aber ohne Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, stellt sich wie folgt dar:
| 31. Dezember 2018 | |||||
| An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte, ohne Derivate | Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt, ohne Derivate | ||||
| (in Millionen Euro) | Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 2) | Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe ohne Derivate | Summe einschließlich Derivaten |
| Schuldinstrumente | 315.367 | 84.894 | 877 | 401.138 | 398.833 |
| Eigenkapitalinstrumente | 12.168 | 1.843 | 2.624 | 16.635 | 16.597 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 1.272 | 4.781 | 1.464 | 7.517 | 7.523 |
| Darlehen | (28) | 0 | 28 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen und Darlehen | 328.779 | 91.518 | 4.992 | 425.290 | 422.954 |
| Immobilienanlagen | - | 1.435 | - | 1.435 | 1.435 |
| Schuldinstrumente | 26.681 | 8.262 | 1.126 | 36.069 | 36.242 |
| Eigenkapitalinstrumente | 2.790 | 700 | 4.885 | 8.375 | 8.377 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 409 | 3.216 | 2.031 | 5.656 | 5.672 |
| Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden | 1.135 | 6.765 | 7.125 | 15.025 | 15.033 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Finanzinvestitionen und Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | 31.014 | 20.378 | 15.167 | 66.560 | 66.759 |
| Schuldinstrumente | 512 | 181 | 0 | 694 | 553 |
| Eigenkapitalinstrumente | 43 | - | 19 | 62 | 62 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 197 | 245 | 0 | 443 | 443 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen | 753 | 427 | 19 | 1.198 | 1.059 |
| SUMME ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERTE FINANZINVESTITIONEN UND DARLEHEN | 360.546 | 112.323 | 20.179 | 493.048 | 490.771 |
| 31. Dezember 2017 | |||||
| An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte, ohne Derivate | Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt, ohne Derivate | ||||
| (in Millionen Euro) | Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 2) | Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe ohne Derivate | Summe einschließlich Derivaten |
| Schuldinstrumente | 284.910 | 101.209 | 838 | 386.956 | 384.927 |
| Eigenkapitalinstrumente | 15.900 | 1.609 | 2.009 | 19.518 | 19.534 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 930 | 6.620 | 1.677 | 9.226 | 9.228 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen und Darlehen | 301.740 | 109.437 | 4.524 | 415.701 | 413.689 |
| Immobilienanlagen | - | 1.456 | - | 1.456 | 1.456 |
| Schuldinstrumente | 25.195 | 9.299 | 262 | 34.756 | 34.946 |
| Eigenkapitalinstrumente | 3.323 | 870 | 5.135 | 9.328 | 9.328 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 561 | 2.272 | 1.501 | 4.334 | 4.243 |
| Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden | 3.297 | 6.136 | 5.875 | 15.309 | 15.339 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Finanzinvestitionen und Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | 32.377 | 20.033 | 12.773 | 65.183 | 65.313 |
| Schuldinstrumente | 329 | 252 | 2 | 582 | 632 |
| Eigenkapitalinstrumente | 41 | - | 0 | 41 | 41 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 239 | 271 | 0 | 510 | 510 |
| Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen | 609 | 523 | 2 | 1.134 | 1.183 |
| SUMME ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERTE FINANZINVESTITIONEN UND DARLEHEN | 334.726 | 129.994 | 17.298 | 482.017 | 480.185 |
Hinweis: Diese Tabelle enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.
Die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Investitionen, die im konsolidierten Jahresabschluss zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, angewandten Methoden werden in Anhang 1.5 erläutert. Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an.
Einstufung von Vermögenswerten
Beizulegende Zeitwerte, die vollständig und direkt unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmt werden, beziehen sich auf Preise, die an einer Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter voneinander unabhängigen Dritten darstellen, d. h. der Markt ist noch aktiv. Derartige Vermögenswerte werden in Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 eingestuft.
Vermögenswerte der Stufen 2 und 3 sind Investitionen, die nicht an einem aktiven Markt notiert werden oder für die es keinen aktiven Markt gibt. Beizulegende Zeitwerte für Vermögenswerte der Stufen 2 und 3 umfassen:
-- von Dritten zur Verfügung gestellte Werte, die:
--- leicht verfügbar sind, einschließlich kürzlicher Transaktionspreise, beziehen sich jedoch auf Vermögenswerte, für die es keinen ständig aktiven Markt gibt,
--- Werte, die auf Anfrage der Gruppe von Preisberechnungsservices zur Verfügung gestellt werden und die öffentlich nicht leicht verfügbar sind,
-- Vermögenswerte, die auf der Grundlage von Bewertungsmethoden bewertet werden, einschließlich eines veränderlichen Ausmaßes von Annahmen, die durch Markttransaktionen und beobachtbare Daten gestützt werden.
Das gemeinsame Merkmal von Vermögenswerten der Stufen 2 und 3 ist, dass ihr jeweiliger Markt als inaktiv betrachtet wird. Ihr Wert basiert in der Regel auf dem Mark-to-Market-Ansatz, außer, wenn kein Markt vorhanden ist oder der Markt notleidend ist. In diesem Falle wird ein Mark-to-Model-Ansatz verwendet. Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind und die anhand des Mark-to-Market-Ansatzes unter hauptsächlicher Anwendung von beobachtbaren Parametern bewertet werden, werden in Stufe 2 eingestuft. Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind und deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nicht hauptsächlich auf beobachtbaren Parametern basiert, werden in Stufe 3 eingestuft. Bei allen Vermögenswerten, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind bzw. für die kein aktiver Markt vorhanden ist und bei denen ein Mark-to-Model-Ansatz verwendet wird, hängt die Einstufung in Stufe 2 oder 3 vom Verhältnis der verwendeten Annahmen, die durch Markttransaktionen und beobachtbare Daten gestützt werden (beobachtbare Marktparameter), ab, für die Folgendes gilt:
-- Von ihnen wird angenommen, dass sie von Preisberechnungsservices genutzt werden, oder
-- sie werden von der Gruppe in den seltenen Fällen einer Anwendung von Mark-to-Model-Bewertungen genutzt.
a) Vollständig direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1)
Seit der Finanzkrise von 2008 ist eine erhebliche Volatilität im Zusammenhang mit den Renditeaufschlägen für Unternehmensanleihen zu beobachten, die zu Umstufungen zwischen Stufe 1 und 2 führen, wobei sich die Renditeaufschläge und die Geld-Brief-Spannen von einem Stichtag zum anderen erweitern oder verengen können. Seit 2010 tritt diese Volatilität auch bei europäischen Staatsanleihen auf, deren Renditemargen und Geld-Brief-Spannen sich erheblich erweitern, was zu Umstufungen von Stufe 1 auf Stufe 2 führte. Bei einigen staatlichen Emittenten hatte eine anhaltend verbesserte Marktliquidität anschließend eine Rückstufung von Stufe 2 auf Stufe 1 zur Folge. Zum 31. Dezember 2018 wurden irische, portugiesische und spanische Staatsanleihen von Stufe 2 in Stufe 1 übertragen. In der Tat ist in den Vorjahren und im laufenden Jahr eine nachhaltige Verbesserung der Marktindikatoren zu beobachten, insbesondere der Geld-Brief-Spannen dieser Staatsanleihen, was eine erhöhte Marktliquidität dieser Wertpapiere widerspiegelt.
Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Nettoumbuchung zwischen Stufe 1 und Stufe 2 auf 15.752 Mio. Euro. Dieser Betrag setzte sich aus 18.161 Mio. Euro an Investitionen, die von Stufe 2 auf Stufe 1 umgestuft wurden, und 2.409 Mio. Euro an Investitionen zusammen, die von Stufe 1 auf Stufe 2 umgestuft wurden - hauptsächlich Unternehmensanleihen.
(b) Beizulegender Zeitwert von nicht an einem aktiven Markt notierten Vermögenswerte oder Vermögenswerten ohne aktiven Markt (Stufe 2 und Stufe 3)
Überblick der Art der Vermögenswerte
Die in Stufe 2 und Stufe 3 dargestellten Beträge bilden eine Vielfalt an Gegebenheiten ab. Ein Finanzinstrument gilt als nicht an einem aktiven Markt notiert, wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Instruments schwer beobachtbar sind, wenn es eine erhebliche Verringerung des Volumens oder des Ausmaßes an Marktaktivität gibt, im Falle von wesentlicher Illiquidität oder falls die beobachtbaren Preise aufgrund verzerrter Marktbedingungen nicht als dem beizulegenden Zeitwert entsprechend gelten können. Die Merkmale für inaktive Märkte können daher in ihrer Art sehr unterschiedlich, dem Instrument inhärent oder ein Anzeichen für eine Änderung der auf bestimmten Märkten vorherrschenden Bedingungen sein.
Die Identifizierung von Vermögenswerten der Stufe 3 unter den nicht an einem aktiven Markt notierten Vermögenswerten erfordert ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen. Folgende Faktoren werden als beobachtbar betrachtet: Eingangsparameter von externen Preisberechnungsservices, von spezialisierten Datenanbietern, Ratingagenturen, aus externen Umfragen bezogene beobachtbare Informationen. Das Ausmaß, in dem derartige Daten von der Gruppe aus externen Quellen bezogen und nicht von internen Bewertungsteams beurteilt werden, ist eines der Hauptkriterien für die Entscheidung, ob Daten als beobachtbar betrachtet werden oder nicht. Sollten diese Daten in erheblichem Maße angepasst werden oder sollten sie mangels neuer verfügbarer Faktoren überholt sein, würden derartige Eingangsparameter als nicht beobachtbar betrachtet. Urteilsvermögen ist ferner bei der Bewertung der Bedeutung eines Eingangsparameters im Vergleich zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit erforderlich. Infolgedessen könnten eine unterschiedliche Trennungslinie zwischen beobachtbaren und nicht beobachtbaren Daten und Abweichungen in der Gewichtung der Bedeutung jedes Eingangsparameters im Vergleich zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit zu einer völlig unterschiedlichen Kategorisierung führen.
Vermögenswerte, wie bestimmte nicht notierte Schuldinstrumente, einige, auf privaten Märkten ausgegebene Instrumente, wie Private-Equity-Instrumente oder Privatdarlehen, wurden stets als nicht an aktiven Märkten notiert betrachtet, was als inhärentes Merkmal dieser Investitionen galt, und wurden in allen dargestellten Berichtsperioden als nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte bzw. Vermögenswerte ohne aktiven Markt verbucht. Bewertungen basieren entweder auf externen Preisberechnungsservices oder internen Modellen, die Techniken nutzen, die üblicherweise von Marktteilnehmern verwendet werden. Bewertungsteams nutzen im Rahmen des Möglichen aktuelle Transaktionspreise (soweit verfügbar) sowie beobachtbare Daten. Manche zugrunde liegende Branchen, auf die sich die Investitionen beziehen, können jedoch so speziell sein, dass erhebliche Anpassungen vorgenommen werden müssen oder nicht beobachtbare Daten herangezogen werden müssen. Private-Equity-Dachfonds werden auf der Grundlage des letzten Nettoinventarwerts der der Gruppe zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bewertet.
Umgliederungen in und aus Stufe 3 und sonstige Umbuchungen
Zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018 erhöhte sich die Summe der Vermögenswerte der Stufe 3 auf 20,1 Milliarden Euro, was 4,1 % der gesamten Vermögenswerte zum beiliegenden Zeitwert entsprach (2017: 3,6 %, d. h. 17,3 Milliarden Euro).
Die wichtigsten Umbuchungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten der Stufe 3 waren wie folgt:
-- +4,3 Milliarden Euro an Neuinvestitionen
-- +1,0 Milliarden Euro an Änderungen der nicht realisierten Gewinne und Verluste
-- +0,2 Milliarden Euro an Umbuchungen von Nettovermögen in und aus Stufe 3 und Auswirkungen der Wechselkursschwankungen
-- -2,6 Milliarden Euro aus der Veräußerung, der Rücknahme und der Abgeltung von Vermögenswerten, hauptsächlich Anleihen, Aktien und nicht konsolidierte Anlagefonds, sonstige von kontrollierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte und ergebniswirksam angesetzte Schuldinstrumente
Der Großteil der in Stufe 3 eingestuften Vermögenswerte entspricht Privatinvestitionen und insbesondere Private-Equity-Vermögen.
9.10.2 Zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasste Investitionen
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||||
| An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte | Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt | ||||
| Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender Beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe ohne Derivate | Summe einschließlich Derivaten | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen | - | 29.660 | 420 | 30.080 | 30.042 |
| Schuldinstrumente zu Anschaffungskosten (Darlehen und Forderungen) | 221 | 7.340 | 2.722 | 10.283 | 10.284 |
| Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten | 48 | 31.214 | 36.880 | 68.143 | 67.696 |
| Nicht konsolidierte zu Anschaffungskosten bewertete Anlagen | - | - | - | - | - |
| Finanzinvestitionen und Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten | 269 | 68.214 | 40.022 | 108.506 | 108.021 |
| SUMME BEIZULEGENDER ZEITWERT DES ANLAGEVERMÖGENS ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN | 269 | 68.214 | 40.022 | 108.506 | 108.021 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||||
| An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte | Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt | ||||
| Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender Beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe ohne Derivate | Summe einschließlich Derivaten | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen | - | 32.028 | (0) | 32.028 | 32.074 |
| Schuldinstrumente zu Anschaffungskosten (Darlehen und Forderungen) | 299 | 6.062 | 3.013 | 9.375 | 9.347 |
| Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten | 43 | 28.587 | 36.576 | 65.206 | 63.930 |
| Nicht konsolidierte zu Anschaffungskosten bewertete Anlagen | - | - | - | - | - |
| Finanzinvestitionen und Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten | 343 | 66.677 | 39.589 | 106.609 | 105.351 |
| SUMME BEIZULEGENDER ZEITWERT DES ANLAGEVERMÖGENS ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN | 343 | 66.677 | 39.589 | 106.609 | 105.351 |
Hinweis: Diese Tabelle enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.
Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Nähere Angaben zur Bewertung von Investitionen befinden sich in Anhang 9.10.1 und die gleichen Grundsätze gelten für den beizulegenden Zeitwert von Investitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten.
In der Regel kann der beizulegende Zeitwert von Immobilienanlagen nicht durch Bezugnahme auf Notierungen an einem aktiven Markt von einer Börse oder einem Dienstleister bestimmt werden. Daher wurden keine Immobilien in Stufe 1 eingestuft. Die Immobilienanlagen von AXA befinden sich jedoch meistens physisch auf liquiden Märkten mit identischen oder vergleichbaren Verkäufen von Vermögenswerten. In Anbetracht des regulatorischen Umfelds werden einige Immobilien, die sich auf Märkten wie Frankreich befinden, von Sachverständigen anhand sehr ähnlicher Herangehensweisen bewertet, was zu einer sehr geringen Streuung der Preise führt, wobei ein Großteil der Markteingangsparameter selbst, was Quellen und Werte anbelangt, homogen ist. Daher kommt die Gruppe, entsprechend der in Anhang 1.5 erläuterten Richtlinie, die insbesondere für Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, bei der Bewertung das Gewicht der beobachtbaren Eingangsparameter berücksichtigt, zu dem Schluss, dass die von qualifizierten Immobiliensachverständigen durchgeführten Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren und daher als beizuliegender Zeitwert der Stufe 2 zu betrachten sind. Wie in Anhang 1.5 und Anhang 9.10.1 angegeben, erfordert die Bewertung der Bedeutung eines Eingangsparameters für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in seiner Gesamtheit Urteilsvermögen und eine unterschiedliche Gewichtung könnte völlig unterschiedlichen Kategorisierung führen.
Die beizulegenden Zeitwerte von Schuldinstrumenten und Darlehen zu Anschaffungskosten werden im Rahmen des Möglichen unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktdaten bestimmt. Bei Instrumenten der Stufe 2 wird der beizulegende Zeitwert hauptsächlich anhand von Bewertungsmethoden abgeleitet, die auf beobachtbaren Marktdaten von Zinskurven basieren. Bei Instrumenten der Stufe 3 wird der beizulegende Zeitwert von Schuldinstrumenten und Darlehen zu Anschaffungskosten anhand von Methoden bestimmt, die eingeschränkte beobachtbare Marktdaten nutzen.
9.11 Investitionen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird
| (in Millionen Euro) | Beizulegender Zeitwert (a) | |
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| Immobilienanlagen | 3.560 | 3.157 |
| Eigenkapitalinstrumente und nicht konsolidierte Anlagefonds | 145.396 | 159.532 |
| Schuldinstrumente | 10.375 | 11.428 |
| Sonstige | 845 | 885 |
| Summe Versicherungsgeschäft | 160.176 | 175.003 |
(a) Beizulegender Zeitwert entspricht dem Buchwert.
Diese Vermögenswerte (einschließlich Immobilienanlagen) werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In diesen Investitionen enthaltene finanzielle Verbindlichkeiten werden nach der Fair-Value-Option ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Wie in Anhang 4 ("Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken") erläutert, wird das mit diesen Verträgen verbundene Finanzrisiko von den Versicherten getragen, mit Ausnahme von Verträgen, die bestimmte anlagebezogene Garantien bieten.
9.12 Offenlegungen in Bezug auf die vorübergehende Befreiung von der Anwendung von IFRS 9
9.12.1 Aufschubangaben in Bezug auf den SPPI-Test (Solely Payments of Principal and Interest / lediglich Zahlungen von Zins und Tilgung)
Wie in Abschnitt 1.2. "Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze" erwähnt hat die Gruppe im Rahmen der Umsetzung von IFRS 9 festgestellt, dass sie auf die durch die Änderung von IFRS 4 - Versicherungsverträge eingeführten Option der temporären Befreiung bis zum Anfang von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, Anspruch hat. Während dieser Aufschubfrist sind zusätzliche Angaben zum SPPI-Kriterium (Solely Payments of Principal and Interest) und zum Ausfallrisiko erforderlich.
Um die angemessene Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten gemäß IFRS 9 zu bestimmen, müsste ein Unternehmen die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes bewerten. Tatsächlich führen die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswertes zu bestimmten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, d. h. Zahlungsströme, die mit einer elementaren Kreditvereinbarung im Einklang stehen. Bei einer elementaren Kreditvereinbarung stellen Entgelte für den Zeitwert des Geldes und für das Ausfallrisiko normalerweise die signifikantesten Zinskomponenten dar.
IFRS 9 definiert die Begriffe "Kapital" als den beizulegenden Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes bei der erstmaligen Erfassung und "Zinsen" als Ausgleich für (i) den Zeitwert des Geldes und (ii) das Ausfallrisiko, das mit dem während eines bestimmten Zeitraums ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist.
Die Schuldtitel, die gemäß IAS 39 im Rahmen des sonstigen Ergebnisses zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden, sind potenziell für den SPPI-Test geeignet, während sie für die Schuldtitel, die im Rahmen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst wurden, nicht anwendbar sind.
Die folgenden Tabellen zeigen das Ergebnis des SPPI-Tests für die derzeit nicht als zum beizulegenden Zeitwert eingestuften Vermögenswerte mit Änderung des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeteilt nach Versicherungs- und sonstigen Aktivitäten.
Jeder Anlageposten wird steuerlich brutto und ohne den Effekt der entsprechenden Sicherungsderivate (Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) und die potenziellen Auswirkungen aus der Anwendung des zukünftigen IFRS-17-Standards auf Versicherungsverträge dargestellt, der Bilanzierungsabweichungen vermeiden soll, insbesondere für Verträge, für die das Bewertungsmodell "Variable Fee Approach" in Frage kommt.
Versicherung
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | |||
| Nichtbestehen des SPPI-Tests | Bestehen des SPPI-Tests | |||
| Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 | Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 4.784 | (179) | 392.053 | (9.051) |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | (0) | (0) | 9.345 | (69) |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 15.170 | (2.564) | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 7.419 | (242) | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | (0) | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 97 | (0) | 28.874 | (380) |
| SUMME | 27.468 | (2.985) | 430.272 | (9.500) |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | |||
| Nichtbestehen des SPPI-Tests | Bestehen des SPPI-Tests | |||
| Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2017 | Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2017 | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | (0) |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 5.274 | (113) | 377.345 | (3.633) |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 0 | 0 | 8.378 | 11 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 18.445 | 1.039 | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 9.116 | 207 | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 5 | 0 | 28.517 | (237) |
| SUMME | 32.839 | 1.133 | 414.240 | (3.860) |
Sonstige Tätigkeiten
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | |||
| Nichtbestehen des SPPI-Tests | Bestehen des SPPI-Tests | |||
| Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 | Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 3 | (0) | 4.298 | (64) |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 0 | 0 | 938 | (0) |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 1.466 | 228 | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 98 | (13) | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 8 | 0 | 33.973 | 30 |
| SUMME | 1.575 | 215 | 39.209 | (34) |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | |||
| Nichtbestehen des SPPI-Tests | Bestehen des SPPI-Tests | |||
| Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2017 | Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2017 | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 34 | 4 | 4.303 | (76) |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 0 | 0 | 997 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 1.073 | 17 | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 110 | (1) | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 9 | 0 | 30.797 | (69) |
| SUMME | 1.226 | 20 | 36.097 | (145) |
SUMME
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | |||
| Nichtbestehen des SPPI-Tests | Bestehen des SPPI-Tests | |||
| Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 | Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 4.787 | (179) | 396.351 | (9.114) |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | (0) | (0) | 10.283 | (69) |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 16.635 | (2.337) | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 7.517 | (254) | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | (0) | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 105 | (0) | 62.847 | (350) |
| SUMME | 29.043 | (2.771) | 469.481 | (9.534) |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | |||
| Nichtbestehen des SPPI-Tests | Bestehen des SPPI-Tests | |||
| Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2017 | Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2017 | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | (0) |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 5.308 | (108) | 381.648 | (3.709) |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 0 | 0 | 9.375 | 11 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 19.518 | 1.055 | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 9.226 | 206 | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 13 | 0 | 59.314 | (307) |
| SUMME | 34.066 | 1.153 | 450.337 | (4.005) |
9.12.2 Ausfallrisiko
Die folgenden Tabellen zeigen den Bruttobuchwert und die Angaben zum beizulegenden Zeitwert (ohne die Auswirkungen von Derivaten) in Bezug auf das Ausfallrisiko für finanzielle Vermögenswerte, die den SPPI-Test bestehen:
Für Schuldtitel stehen die Angaben zum Ausfallrisiko nach Ratingklassen zur Verfügung.(1)
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||||
| Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | |||||
| AAA | AA | A | BBB | BB und niedriger | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 80.997 | 98.087 | 84.834 | 88.036 | 4.310 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 76 | 1.699 | 1.086 | 2.278 | 411 |
| Summe Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | 81.073 | 99.786 | 85.921 | 90.313 | 4.721 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | |
| Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | ||
| Sonstige | Summe | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 5.535 | 361.800 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 4.581 | 10.131 |
| Summe Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | 10.117 | 371.931 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||||
| Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | |||||
| AAA | AA | A | BBB | BB und niedriger | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 75.193 | 96.264 | 74.787 | 81.930 | 4.781 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 1.033 | 958 | 526 | 2.434 | 393 |
| Summe Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | 76.226 | 97.223 | 75.312 | 84.364 | 5.174 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | |
| Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | ||
| Sonstige | Summe | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 5.340 | 338.295 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 3.812 | 9.156 |
| Summe Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | 9.152 | 347.450 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||||
| Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | |||||
| AAA | AA | A | BBB | BB und niedriger | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 86.520 | 118.467 | 89.844 | 91.777 | 4.141 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 68 | 1.734 | 1.101 | 2.316 | 414 |
| Summe Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | 86.587 | 120.201 | 90.945 | 94.093 | 4.555 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | |
| Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | ||
| Sonstige | Summe | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 5.602 | 396.351 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 4.651 | 10.283 |
| Summe Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | 10.253 | 406.634 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||||
| Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | |||||
| AAA | AA | A | BBB | BB und niedriger | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 82.732 | 118.280 | 81.080 | 89.333 | 4.782 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 1.056 | 1.028 | 545 | 2.486 | 397 |
| Summe Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | 83.788 | 119.308 | 81.624 | 91.819 | 5.179 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | |
| Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | ||
| Sonstige | Summe | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 5.442 | 381.648 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 3.863 | 9.375 |
| Summe Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen | 9.305 | 391.023 |
Für Kredite stehen die Angaben zum Ausfallrisiko in drei Kategorien zur Verfügung: Ratingklassen, Bandbreite der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD, Scoring), die von Bankinstituten von AXA veröffentlicht wird, und Informationen zur Überfälligkeit.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | |||
| Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | ||||
| Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings | Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings (Bandbreiten der Ausfallwahrscheinlichkeit) | Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Angaben zur Überfälligkeit | Summe | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | (0) | 0 | 0 | (0) |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 13.393 | 31.549 | 15.796 | 60.738 |
| Summe Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | 13.393 | 31.549 | 15.796 | 60.738 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | |||
| Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | ||||
| Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings | Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings (Bandbreiten der Ausfallwahrscheinlichkeit) | Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Angaben zur Überfälligkeit | Summe | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 11.875 | 28.291 | 16.690 | 56.857 |
| Summe Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | 11.875 | 28.291 | 16.690 | 56.857 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | |||
| Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | ||||
| Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings | Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings (Bandbreiten der Ausfallwahrscheinlichkeit) | Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Angaben zur Überfälligkeit | Summe | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | (0) | 0 | 0 | (0) |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 13.077 | 33.175 | 16.594 | 62.847 |
| Summe beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | 13.077 | 33.175 | 16.594 | 62.847 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | |||
| Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | ||||
| Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings | Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings (Bandbreiten der Ausfallwahrscheinlichkeit) | Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Angaben zur Überfälligkeit | Summe | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 11.832 | 29.881 | 17.600 | 59.314 |
| Summe beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | 11.832 | 29.881 | 17.600 | 59.314 |
Im Folgenden werden der Bruttobuchwert und der beizulegende Zeitwert von Krediten, die den SPPI-Test bestehen, nach Kreditrisiko aufgeschlüsselt:
a) Ratingklassen:
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen |
| AAA | 2.989 | 2.893 | 2.792 | 2.793 |
| AA | 7.934 | 7.739 | 6.547 | 6.513 |
| A | 1.247 | 1.255 | 1.291 | 1.303 |
| BBB | 1.196 | 1.170 | 1.184 | 1.169 |
| BB und niedriger | 23 | 17 | 54 | 48 |
| Sonstige | 4 | 4 | 7 | 7 |
| Summe an Darlehen, die den SPPI-Test bestehen und für welche die Angaben zu Ausfallrisiken auf Ratings basieren | 13.393 | 13.077 | 11.875 | 11.832 |
B) Bandbreiten von Ausfallwahrscheinlichkeit (1-jährige AW)
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen |
| 0 %<AW<0,35 % | 21.346 | 22.694 | 18.561 | 19.921 |
| 0,35 %<AW<3,78 % | 8.177 | 8.524 | 8.081 | 8.403 |
| 3,78 %<AW<10,00 % | 1.035 | 1.077 | 618 | 659 |
| AW>10,00 % | 485 | 506 | 499 | 528 |
| Ausfall | 506 | 373 | 531 | 370 |
| Summe an Darlehen, die den SPPI-Test bestehen und für welche die Angaben zu Ausfallrisiken auf Bewertungen basieren | 31.549 | 33.175 | 28.291 | 29.881 |
c) Angaben zur Überfälligkeit
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen | Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen |
| Tatsächlich | 15.689 | 16.498 | 16.284 | 17.218 |
| 0-30 Tage überfällig | 41 | 42 | 291 | 289 |
| 31-60 Tage überfällig | 5 | 5 | 48 | 46 |
| 61-89 Tage überfällig | 6 | 6 | 5 | 5 |
| 90 Tage und länger überfällig | 56 | 43 | 62 | 42 |
| Summe an Darlehen, die den SPPI-Test bestehen und für welche die Angaben zu Ausfallrisiken auf der Überfälligkeit basieren | 15.796 | 16.594 | 16.690 | 17.600 |
(1) Es gibt externe Ratings, die dem Durchschnitt der drei wichtigsten Ratingagenturen entsprechen, nämlich S&P, Fitch und Moody's.
10.1 Aufschlüsselung der Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
| 2018 (in Millionen Euro) |
1. Januar | Übernahmen und Veräußerungen | Beiträge zum Jahresüberschuss | Auswirkung der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen (a) | 31. Dezember |
| Neuflize Vie | 170 | - | 9 | - | (8) | 171 |
| Philippine AXA Life Insurance Corporation | 76 | - | 20 | 0 | (13) | 83 |
| Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd | 181 | - | 32 | 12 | 0 | 224 |
| ICBC-AXA Assurance Co. Ltd. | 413 | - | 41 | (2) | 30 | 481 |
| PT AXA Mandiri Financial Services | 52 | - | 35 | (0) | (21) | 67 |
| Bharti AXA Life | 105 | - | 9 | (4) | 6 | 116 |
| Bharti AXA General Insurance Company Limited | 25 | - | 1 | (1) | (0) | 25 |
| Reso Garantia | 500 | - | 123 | (58) | (11) | 553 |
| Kyobo AXA Investment Managers Company Limited | 33 | - | 4 | 0 | (3) | 34 |
| AXA SPDB Investment Managers Company Limited | 32 | - | 15 | (1) | 75 | 122 |
| Natio Assurance | 45 | (54) | 10 | - | (1) | - |
| AXA Tian Ping | 549 | - | (8) | (2) | 3 | 542 |
| AXA Mansard Insurance plc (P&C einschließlich Assur African Holding) | 74 | - | 0 | 3 | (0) | 77 |
| AXA Mansard Insurance plc (L&S) | 24 | - | 4 | 1 | (2) | 27 |
| Roland Rechtsschutzversicherung | 45 | (0) | 2 | - | (48) | - |
| XL Group | - | 450 | - | 7 | (104) | 352 |
| Sonstige | 56 | - | (6) | 1 | 4 | 56 |
| SUMME | 2.381 | 396 | 289 | (45) | (93) | 2.929 |
(a) Umfasst Kapitalerhöhungen, Dividendenausschüttungen, Änderungen der Konsolidierungsmethode sowie Auswirkungen der erfolgsneutralen Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert.
| 2017 (in Millionen Euro) |
1. Januar | Übernahmen und Veräußerungen | Beiträge zum Jahresüberschuss | Auswirkung der Währungsumrechnung | Sonstige Änderungen (a) | 31. Dezember |
| Neuflize Vie | 164 | - | 8 | - | (2) | 170 |
| Philippine AXA Life Insurance Corporation | 72 | - | 22 | (10) | (8) | 76 |
| Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd | 176 | - | 59 | (7) | (48) | 181 |
| ICBC-AXA Assurance Co. Ltd. | 346 | - | (3) | (24) | 94 | 413 |
| PT AXA Mandiri Financial Services | 56 | - | 44 | (7) | (40) | 52 |
| Bharti AXA Life | 98 | - | 11 | (7) | 3 | 105 |
| Bharti AXA General Insurance Company Limited | 34 | - | (8) | (2) | 0 | 25 |
| Reso Garantia | 408 | - | 78 | 13 | 0 | 500 |
| Kyobo AXA Investment Managers Company Limited | 33 | - | 3 | (0) | (3) | 33 |
| AXA SPDB Investment Managers Company Limited | 22 | - | 13 | (2) | (2) | 32 |
| Natio Assurance | 46 | - | 13 | - | (14) | 45 |
| AXA Tian Ping | 582 | - | 7 | (37) | (3) | 549 |
| AXA Mansard Insurance plc (P&C einschließlich Assur African Holding) | 85 | - | 7 | (21) | 2 | 74 |
| AXA Mansard Insurance plc (L&S) | 31 | - | (1) | (7) | 1 | 24 |
| Roland Rechtsschutzversicherung | 39 | - | 7 | - | - | 45 |
| Sonstige | 52 | - | 4 | (3) | 3 | 56 |
| SUMME | 2.245 | - | 265 | (113) | (16) | 2.381 |
(a) Umfasst Kapitalerhöhungen, Dividendenausschüttungen, Änderungen der Konsolidierungsmethode sowie Auswirkungen der erfolgsneutralen Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert.
10.2 Wichtigste Gemeinschaftsunternehmen
Die Finanzinformationen für die wichtigsten Gemeinschaftsunternehmen (einschließlich AXA und dem externen Anteil, aber ohne den Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit dem Anteil von AXA) lauten wie folgt:
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||
| (in Millionen Euro) | Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. | AXA Tian Ping | Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. | AXA Tian Ping |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 108 | 188 | 101 | 152 |
| Summe der Vermögenswerte (einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) | 7.543 | 1.407 | 6.387 | 1.586 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | - | - | 0 | - |
| Summe der Verbindlichkeiten (einschließlich zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel, aber ohne Eigenkapital) | 7.095 | 949 | 6.026 | 1.116 |
| Nettovermögen | 448 | 457 | 361 | 470 |
| Umsatzerlöse | 1.536 | 800 | 1.655 | 1.054 |
| Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte | 1 | 89 | (8) | 21 |
| Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen | 43 | 40 | 423 | 53 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (1.503) | (941) | (1.925) | (1.113) |
| Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | - | - | - | - |
| Ertragsteueraufwand oder -ertrag. | (14) | (5) | (28) | (2) |
| Jahresüberschuss | 63 | (17) | 118 | 14 |
| Sonstiges Ergebnis | 23 | 4 | (13) | (38) |
| Gesamtergebnis | 87 | (12) | 104 | (24) |
| Von AXA vom Gemeinschaftsunternehmen erhaltene Dividenden | - | - | 48 | - |
Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Anteil der Gruppe an Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. und AXA Tian Ping auf 50,0 %.
Es folgt eine Überleitungsrechnung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der Gemeinschaftsunternehmen:
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||
| (in Millionen Euro) | Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. | AXA Tian Ping | Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. | AXA Tian Ping |
| Nettovermögen wie oben dargestellt | 448 | 457 | 361 | 470 |
| Konzernanteil am Nettovermögen | 224 | 229 | 181 | 235 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | - | 313 | - | 314 |
| Buchwert | 224 | 542 | 181 | 549 |
Gemäß IAS 39 werden alle finanziellen Vermögenswerte der Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sodass der SPPI-Test (Solely Payments of Principal and Interest) nicht anwendbar ist.
10.3 Wichtigste assoziierte Unternehmen
Die Finanzinformationen für die wichtigsten assoziierten Unternehmen (einschließlich AXA und des externen Anteils, aber ohne den Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit dem Anteil von AXA) lauten wie folgt:
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||
| (in Millionen Euro) | Reso Garantia | ICBC-AXA Assurance Co. Ltd. | Reso Garantia | ICBC-AXA Assurance Co. Ltd. |
| Bilanzsumme Aktiva | 2.745 | 15.199 | 2.333 | 14.843 |
| Passiva (ohne Eigenkapital) | 1.780 | 13.449 | 1.555 | 13.342 |
| Nettovermögen | 966 | 1.750 | 778 | 1.501 |
| Umsatzerlöse | 1.438 | 4.319 | 1.404 | 5.202 |
| Jahresüberschuss | 312 | 148 | 199 | (12) |
| Sonstiges Ergebnis | (112) | 107 | 14 | (310) |
| Gesamtergebnis | 199 | 255 | 214 | (322) |
| Von AXA vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividenden | - | - | - | - |
Es folgt eine Überleitungsrechnung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der assoziierten Unternehmen:
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||
| (in Millionen Euro) | Reso Garantia | ICBC-AXA Assurance Co. Ltd. | Reso Garantia | ICBC-AXA Assurance Co. Ltd. |
| Nettovermögen wie oben dargestellt | 966 | 1.750 | 778 | 1.501 |
| Konzernanteil am Nettovermögen | 380 | 481 | 306 | 413 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 173 | - | 194 | - |
| Wertminderung des assoziierten Unternehmens | - | - | - | - |
| Buchwert | 553 | 481 | 500 | 413 |
Es wird darauf hingewiesen, dass Reso Garantia bereits IFRS 9 anwendet.
Offenlegungen in Bezug auf die vorübergehende Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 für ICBC-AXA Assurance Co. Ltd.
Die folgende Tabelle zeigt das Ergebnis des SPPI-Tests (Solely Payments of Principal and Interest) für die derzeit nicht als zum beizulegenden Zeitwert eingestuften Vermögenswerte mit Änderung des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2018. Die Beträge berücksichtigen keine Auswirkungen von Derivaten
| 31. Dezember 2018 | ||||
| (in Millionen Euro) | Nichtbestehen des SPPI-Tests | Bestehen des SPPI-Tests | ||
| Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 | Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 0 | 0 | 2.047 | 213 |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 888 | 0 | 1.992 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 371 | (43) | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 1.036 | (69) | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 1.131 | 0 | 1.606 | 0 |
| Summe | 3.426 | (112) | 5.645 | (213) |
| 31. Dezember 2017 | ||||
| (in Millionen Euro) | Nichtbestehen des SPPI-Tests | Bestehen des SPPI-Tests | ||
| Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2017 | Beizulegender Zeitwert | Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2017 | |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 0 | 0 | 2.464 | (189) |
| (Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind | 798 | 0 | 2.241 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 355 | 25 | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 925 | 18 | - | - |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 1.138 | 0 | 2.265 | 0 |
| Summe | 3.216 | 42 | 6.970 | (189) |
Dieser Anhang enthält keine nach der Equity-Methode bilanzierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die als Finanzinvestitionen dargestellt werden (Anhang 9).
Anhang 11 Forderungen
| 31. Dezember 2018 | ||||
| (in Millionen Euro) | Bruttowert | Wertminderung | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
| Einlagen und Garantien | 3.315 | (2) | 3.313 | 3.313 |
| Kurzfristige Forderungen gegenüber anderen Unternehmen | 1.928 | (4) | 1.923 | 1.923 |
| Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern | 14.941 | (511) | 14.431 | 14.431 |
| Verdiente, aber noch nicht verbuchte Beiträge | 5.592 | - | 5.592 | 5.592 |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung | 25.776 | (517) | 25.259 | 25.259 |
| Einlagen und Garantien | 5 | - | 5 | 5 |
| Forderungen gegenüber Rückversicherern | 2.002 | (65) | 1.937 | 1.937 |
| Forderungen gegenüber Maklern und Generalvertretern | 5 | (3) | 3 | 3 |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung | 2.012 | (68) | 1.944 | 1.944 |
| Tatsächliche Ertragsteuerforderungen | 962 | - | 962 | 962 |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und Ähnliches | 1.507 | (0) | 1.507 | 1.507 |
| Sonstige Einlagen | 1.845 | - | 1.845 | 1.845 |
| Sonstige | 12.226 | (833) | 11.393 | 11.393 |
| Sonstige Forderungen | 15.578 | (833) | 14.745 | 14.745 |
| SUMME FORDERUNGEN | 44.328 | (1.417) | 42.911 | 42.911 |
| 31. Dezember 2017 | ||||
| (in Millionen Euro) | Bruttowert | Wertminderung | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
| Einlagen und Garantien | 1.761 | (2) | 1.759 | 1.759 |
| Kurzfristige Forderungen gegenüber anderen Unternehmen | 1.104 | (4) | 1.100 | 1.100 |
| Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern | 8.393 | (426) | 7.967 | 7.967 |
| Verdiente, aber noch nicht verbuchte Beiträge | 5.534 | - | 5.534 | 5.534 |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung | 16.792 | (432) | 16.360 | 16.360 |
| Einlagen und Garantien | 69 | - | 69 | 69 |
| Forderungen gegenüber Rückversicherern | 996 | (57) | 940 | 940 |
| Forderungen gegenüber Maklern und Generalvertretern | 9 | (5) | 4 | 4 |
| Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung | 1.074 | (61) | 1.013 | 1.013 |
| Tatsächliche Ertragsteuerforderungen | 1.266 | - | 1.266 | 1.266 |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und Ähnliches | 1.492 | (0) | 1.492 | 1.492 |
| Sonstige Einlagen | 1.950 | - | 1.950 | 1.950 |
| Sonstige | 10.173 | (747) | 9.426 | 9.426 |
| Sonstige Forderungen | 13.615 | (747) | 12.868 | 12.868 |
| SUMME FORDERUNGEN | 32.747 | (1.241) | 31.507 | 31.507 |
Anhang 12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 Buchwert (a) | 31. Dezember 2017 Buchwert (a) |
| Aus der Versicherungstätigkeit | 25.972 | 19.060 |
| Aus der Banktätigkeit | 1.220 | 970 |
| Aus sonstigen Tätigkeiten | 4.137 | 3.867 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (b) | 31.329 | 23.898 |
(a) Aufgrund der Art dieser Vermögenswerte wird davon ausgegangen, dass der beizulegende Zeitwert dem Nettobuchwert entspricht.
(b) einschließlich 905 Mio. Euro an Einlagen bei Zentralbanken im Jahr 2018 und 708 Mio. Euro im Jahr 2017.
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der Salden der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf die Konzern-Kapitalflussrechnung.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 31.329 | 23.898 |
| Kontokorrentkredite (a) | (773) | (702) |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember (b) | 30.556 | 23.196 |
(a) In den "Sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumenten und Kontokorrentkrediten" enthalten.
(b) Der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge).
In den vorstehenden Tabellen sind keine Zahlungsmittel enthalten, die von konsolidierten Anlagefonds im "Satelliten-Anlageportfolio", wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden.
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die gesamten Nettozahlungsmittel und -zahlungsmitteläquivalente auf 30.556 Mio. Euro, abzüglich 773 Mio. Euro an Kontokorrentkrediten, die unter "Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite" eingestuft sind.
Die Nettozahlungsmittel und -zahlungsmitteläquivalente nahmen im Vergleich zu 2017 um 7.360 Mio. Euro zu, hauptsächlich aufgrund von:
-- Schweiz (+4.167 Mio. Euro) temporäre Cash-Position im Rahmen des Verkaufs des Kollektivleben-Portfolios
-- AXA XL (+3.030 Mio. Euro) aufgrund des Erwerbs der XL Group
-- Frankreich (+2.366 Mio. Euro), hauptsächlich im Zusammenhang mit dem regulären Versicherungsgeschäft (+1.620 Mio. Euro) und Dividenden von Immobilienfonds (+497 Mio. Euro)
-- AXA SA (+409 Mio. Euro), hauptsächlich aus dem Erlös aus dem Verkauf der Aktien der AXA Equitable Holdings, Inc., zusätzlichen Darlehen von Tochtergesellschaften, erhaltenen Dividenden, der Ausgabe von nachrangigen Anleihen Ende März 2018, teilweise ausgeglichen durch die Übernahme der XL Group, die gezahlte Dividende und die Rückzahlung von Schuldtitel mit unendlicher Laufzeit
-- AXA Life Europe (-1.040 Mio. Euro), umgegliedert in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
-- Deutschland (-556 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund eines Darlehens an die AXA SA (-300 Mio. Euro)
-- Vereinigte Staaten (-546 Mio. Euro), hauptsächlich aus dem regulären Versicherungsgeschäft stammend
Bezüglich der Konzern-Kapitalflussrechnung, die im Hauptteil des Abschlusses dargestellt wird, belief sich der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 auf 7.634 Mio. Euro im Vergleich zu 16.521 Mio. Euro im Vorjahr.
Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich 2018 auf -2.124 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:
-- -9.247 Mio. Euro abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel, die für den Kauf der XL Group verwendet wurden
-- +4.015 Mio. Euro an Mittelabflüssen im Zusammenhang mit Erwerbungen und Verkäufen von finanziellem Anlagevermögen
-- +3.962 Mio. Euro an Mittelzuflüssen im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten.
Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich 2017 auf -12.337 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:
-- -11.721 Mio. Euro an Mittelabflüssen im Zusammenhang mit Erwerbungen und Verkäufen von finanziellem Anlagevermögen
-- -256 Mio. Euro an Mittelzuflüssen im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten.
Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich 2018 auf insgesamt +3.919 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:
-- dem Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen ohne Kontrollwechsel +4.097 Mio. Euro, im Wesentlichen im Zusammenhang mit der teilweisen Veräußerung von AXA Equitable Holdings, Inc.
-- ausgegebenen nachrangigen Schuldtiteln in Höhe von +5.685 Mio. Euro sowie Rückzahlung von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln in Höhe von -1.681 Mio. Euro und nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von -665 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018
-- Dividendenzahlungen in Höhe von -3.414 Mio. Euro
Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich 2017 auf insgesamt -6.111 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:
-- ausgegebenen nachrangigen Schuldtiteln in Höhe von +946 Mio. Euro sowie Rückzahlung von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln in Höhe von -1.832 Mio. Euro und nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von -330 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017
-- Dividendenzahlungen in Höhe von -3.098 Mio. Euro
Anhang 13 Eigenkapital und Minderheitsanteile
13.1 Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern
Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird als primärer Bestandteil des Abschlusses dargestellt.
13.1.1 Änderung des Eigenkapitals - Konzernanteil - im Geschäftsjahr 2018
Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital
2018 hatten folgende Transaktionen Auswirkungen auf das gezeichnete Kapital und das über den Nennwert hinaus einbezahlte Kapital von AXA:
-- Kapitalerhöhung von 1.016 Mio. Euro aus der Fusion der AXA France Assurance, die von der AXA SA übernommen wurde
-- Kapitalerhöhung in Höhe von 329 Mio. Euro aus dem Angebot eines Aktienpakets von 15,4 Millionen Aktien an die Arbeitnehmer im Dezember 2018
-- Kapitalerhöhung von 38 Mio. Euro durch Ausübung von Aktienoptionen
-- Aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 39 Mio. Euro
-- Kapitalherabsetzung in Höhe von 429 Mio. Euro für 18,4 Millionen Aktien zur Eliminierung des verwässernden Effekts der aktienbasierten Vergütungspläne (Aktienoptionen von AXA SA, leistungsabhängige Aktienpläne und Aktienpläne)
Eigene Aktien
Zum 31. Dezember 2018 besaßen das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften 41,6 Millionen AXA-Aktien, die 1,7 % des Aktienkapitals ausmachten, ein Rückgang um 0,2 Millionen Aktien im Vergleich zum 31. Dezember 2017.
Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Buchwert der eigenen Aktien und der zugehörigen Derivate auf 1.038 Mio. Euro. Es wurden keine AXA-Aktien von konsolidierten Anlagefonds gehalten, die keine Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.
Zum 31. Dezember 2018 waren 1,9 Millionen in konsolidierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, nicht vom Eigenkapital abgesetzt. Ihre gesamten geschätzten historischen Anschaffungskosten beliefen sich auf 33 Mio. Euro und ihr Marktwert betrug zum 31. Dezember 2018 35 Mio. Euro.
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und verbundene finanzielle Aufwendungen
Wie in den Rechnungslegungsgrundsätzen erläutert, erfüllen von der Gruppe ausgegebene Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit nicht die Voraussetzungen für Verbindlichkeiten nach IFRS.
Nachrangige Schuldinstrumente mit unendlicher Restlaufzeit werden mit ihren historischen Anschaffungskosten und ihren Wechselkursen, was ihren Abschlusswert anbelangt, im Eigenkapital eingestuft. Die entsprechenden Umrechnungsdifferenzen werden über die Währungsumrechnungsrücklage aufgelöst.
2018 hatten folgende Transaktionen im Zusammenhang mit undatierten nachrangigen Verbindlichkeiten Auswirkungen auf die sonstigen Rücklagen der AXA:
-- -665 Mio. Euro aus der Tilgung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit
-- +123 Mio. Euro aus Wechselkursschwankungen
-- -222 Mio. Euro aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (abzüglich Steuern)
Zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 schlüsselten sich die im Eigenkapital erfassten nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit wie folgt auf:
| (in Millionen) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||
| Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Ausgabewährung | Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Millionen Euro |
Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Ausgabewährung | Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Millionen Euro |
|
| 29. Oktober 2004 - 375 Mio. Euro 6,0 % | 375 | 375 | 375 | 375 |
| 22. Dezember 2004 - 250 Mio. Euro 6,0 % | 250 | 250 | 250 | 250 |
| 25. Januar 2005 - 250 Mio. Euro 6,0 % | 250 | 250 | 250 | 250 |
| 6. Juli 2006 - 350 Mio. GBP 6,7 % | 350 | 391 | 350 | 394 |
| 14. Dezember 2006 - 750 Mio. USD 6,5 % | - | - | 750 | 623 |
| 14. Dezember 2006 - 750 Mio. USD 6,4 % | 750 | 652 | 750 | 623 |
| 16. Oktober 2007 - 700 Mio. GBP 6,8 % (a) | 219 | 243 | 219 | 245 |
| 7. November 2014 - 984 Mio. Euro 3,941 % (a) | 984 | 981 | 984 | 981 |
| 7. November 2014 - 724 Mio. GBP 5,453 % (a) | 724 | 806 | 724 | 813 |
| 20. Mai 2014 - 1.000 Mio. Euro - 3,9 % | 1.000 | 997 | 1.000 | 997 |
| 22. Januar 2013 - 850 Mio. USD 5,5 % | 850 | 737 | 850 | 703 |
| Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, - 625 Mio. Euro, variable Raten | 625 | 625 | 625 | 625 |
| Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, - 27.000 Mio. JPY, 3,3 % | 27.000 | 215 | 27.000 | 200 |
| Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, - 375 Mio. USD, variable Raten | 375 | 328 | 375 | 313 |
| SUMME | 6.849 | 7.391 | ||
(a) Diese weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit waren Bestandteil der Schuldenmanagementinitiative, die am 29. Oktober 2014 gestartet wurde.
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit haben häufig die folgenden Merkmale:
-- Vorzeitige Rückzahlungsklauseln (Calls) nach Wahl der Gruppe, die AXA die Möglichkeit geben, den Kapitalbetrag zu bestimmten Terminen vor der Abgeltung und ohne Nachteile zurückzuzahlen, und
-- Step-up-Klauseln für Zinssätze, die ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten.
Gezahlte Dividenden
Am 26. April 2018 genehmigten die Aktionäre anlässlich der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,26 Euro, was in Bezug auf das Geschäftsjahr 2017 einer Summe von 2.998 Mio. Euro entsprach.
13.1.2 Änderung des Eigenkapitals - Konzernanteil - im Geschäftsjahr 2017
Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital
2017 hatten folgende Transaktionen Auswirkungen auf das gezeichnete Kapital und das über den Nennwert hinaus einbezahlte Kapital von AXA:
-- Eine Kapitalerhöhung in Höhe von 443 Mio. Euro aus dem Angebot eines Aktienpakets von 19,6 Millionen Aktien an die Arbeitnehmer (Dezember 2017)
-- Eine Kapitalerhöhung von 133 Mio. Euro durch Ausübung von Aktienoptionen
-- Aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 37 Mio. Euro
-- Eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 688 Mio. Euro für 27,5 Millionen Aktien zur Eliminierung des verwässernden Effekts der aktienbasierten Vergütungspläne (Aktienoptionen von AXA SA, leistungsabhängige Aktienpläne und Aktienpläne)
Eigene Aktien
Zum 31. Dezember 2017 besaßen das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften 41,8 Millionen AXA-Aktien, die 1,7 % des Aktienkapitals ausmachten, ein Anstieg um 36 Millionen Aktien im Vergleich zum 31. Dezember 2016.
Zum 31. Dezember 2017 belief sich der Buchwert der eigenen Aktien und der zugehörigen Derivate auf 1.060 Mio. Euro. Es wurden keine AXA-Aktien von konsolidierten Anlagefonds gehalten, die keine Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.
Zum 31. Dezember 2017 waren 2,1 Millionen in konsolidierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, nicht vom Eigenkapital abgesetzt. Ihre gesamten geschätzten historischen Anschaffungskosten beliefen sich auf 39 Mio. Euro und ihr Marktwert betrug zum 31. Dezember 2017 52 Mio. Euro.
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und verbundene finanzielle Aufwendungen
2017 hatten folgende Transaktionen im Zusammenhang mit undatierten nachrangigen Verbindlichkeiten Auswirkungen auf die sonstigen Rücklagen der AXA:
-- -331 Mio. Euro aus der Tilgung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit
-- -385 Mio. Euro aus Wechselkursschwankungen
-- -229 Mio. Euro aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (abzüglich Steuern)
Gezahlte Dividenden
Am 26. April 2017 genehmigten die Aktionäre anlässlich der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,16 Euro, was in Bezug auf das Geschäftsjahr 2016 einer Summe von 2.808 Mio. Euro entsprach.
13.2 Gesamtergebnis der Periode
Die Gesamtergebnisrechnung, die als primärer Bestandteil des Abschlusses dargestellt wird, umfasst den Jahresüberschuss der Periode, die Rücklage für die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente, die Rücklage für Währungsumrechnung sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer.
13.2.1 Gesamtergebnis für 2018
Im Eigenkapital enthaltene Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
Der Rückgang der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten belief sich auf -11.702 Mio. Euro, darunter eine Abnahme der nicht realisierten Veräußerungsgewinne auf Schuldverschreibungen um 8.971 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch die Ausweitung der Unternehmensspreads und in geringerem Maße durch den Zinsanstieg in den USA.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten auf die entsprechende ergebniswirksam erfasste Rücklage.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Nicht realisierte Bruttogewinne und -verluste (a) | 38.575 | 50.277 |
| Abzüglich nicht realisierte Gewinne und -verluste, die entfallen auf: | ||
| Schattenbilanzierung der Beteiligung der Versicherten und anderer Verpflichtungen | (22.154) | (27.019) |
| Schattenbilanzierung der abgegrenzten Abschlusskosten (b) | (210) | (1.367) |
| Schattenbilanzierung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts | (159) | (178) |
| Nicht zugewiesene nicht realisierte Gewinne und Verluste vor Steuern | 16.052 | 21.714 |
| Latente Steuern | (4.189) | (5.540) |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte | 11.863 | 16.174 |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | (32) | 20 |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - 100 % - SUMME | 11.831 | 16.194 |
| Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten (c) | (42) | (215) |
| Rücklagen für Währungsumrechnung (d) | (223) | 14 |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (Netto-Konzernanteil) (e) | 11.566 | 15.992 |
(a) Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus insgesamt zur Veräußerung verfügbarem Anlagevermögen einschließlich Darlehen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
(b) Abzüglich Schattenbilanzierung für Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte und zur Veräußerung gehaltene Geschäftsbereiche.
(c) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.
(d) Konzernanteil.
(e) Einschließlich nicht realisierter Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten.
Zum 31. Dezember 2018 betraf der Großteil der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten Aktivitäten den Bereich Life & Savings.
In Rechtsordnungen, in denen das Beteiligungsgeschäft einen wichtigen Anteil des Bestandsgeschäfts darstellt und wo der erforderliche Mindestanteil der lokalen Versicherten an den Ergebnissen der Unternehmen (beschränkt auf Anlagen oder nicht) erheblich ist, stellte sie die Überleitungsrechnung der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten auf die entsprechende ergebnisneutral erfasste Nettorücklage zum 31. Dezember 2018 wie folgt dar:
| 31. Dezember 2018 | ||||
| (in Millionen Euro) | Life & Savings Frankreich | Life & Savings Deutschland | Life & Savings Schweiz | Life & Savings Belgien |
| Nicht realisierte Bruttogewinne und -verluste (a) | 14.970 | 6.544 | 2.771 | 4.731 |
| Abzüglich nicht realisierte Gewinne und -verluste, die entfallen auf: | ||||
| Schattenbilanzierung der Beteiligung der Versicherten und anderer Verpflichtungen | (11.311) | (5.563) | (1.759) | (1.851) |
| Schattenbilanzierung der abgegrenzten Abschlusskosten (b) | (217) | - | (68) | (77) |
| Schattenbilanzierung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts | - | - | (93) | (5) |
| Nicht zugewiesene nicht realisierte Gewinne und Verluste vor Steuern | 3.442 | 981 | 851 | 2.799 |
| Latente Steuern | (859) | (290) | (170) | (711) |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte | 2.583 | 691 | 681 | 2.087 |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | (42) | - | - | - |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - 100 % - Summe | 2.541 | 691 | 681 | 2.087 |
| Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten (c) | (6) | 0 | - | (0) |
| Rücklagen für Währungsumrechnung (d) | 0 | - | (181) | (0) |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (Netto-Konzernanteil) (e) | 2.535 | 691 | 500 | 2.087 |
(a) Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus insgesamt zur Veräußerung verfügbarem Anlagevermögen einschließlich Darlehen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
(b) Abzüglich Schattenbilanzierung für Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte.
(c) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.
(d) Konzernanteil.
(e) Einschließlich nicht realisierter Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten.
Die Änderungen der im Eigenkapital enthaltenen Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten schlüsselten sich zum 31. Dezember 2018 bzw. zum 31. Dezember 2017 wie folgt auf:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (nach Steuern) 100 % zu Beginn der Berichtsperiode | 16.194 | 15.376 |
| Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung während der Berichtsperiode (a) | (874) | (725) |
| Während der laufenden Berichtsperiode erworbene Kapitalanlagen und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts | (3.715) | 2.177 |
| Fremdwährungsauswirkung | 289 | (629) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen | (62) | (6) |
| Nicht realisierte Gewinne und Verluste (nach Steuern) 100 %, zum Ende der Berichtsperiode | 11.831 | 16.194 |
| Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten (b) | (42) | (215) |
| Rücklagen für Währungsumrechnung (c) | (223) | 14 |
| NICHT REALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE (NETTO-KONZERNANTEIL) (d) | 11.566 | 15.992 |
(a) Umbuchung aufgrund der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten, Aufholung von Wertminderungsaufwand nach der Neubewertung oder Umbuchung von Wertminderungsaufwand während der Periode sowie Auswirkung der Aufgelder oder Abschläge für Schuldinstrumente.
(b) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.
(c) Konzernanteil.
(d) Einschließlich nicht realisierter Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereichen
Rücklagen für Währungsumrechnung
Der Gesamteffekt aus Wechselkursveränderungen betrug zum 31. Dezember 2018 +1.552 Mio. Euro (davon +1.869 Mio. Euro auf die Gruppe und -319 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).
Der Anteil der Gruppe an der Veränderung der Rücklagen für Währungsumrechnung (1.869 Mio. Euro) entfiel in erster Linie auf Japan (+495 Mio. Euro), die Schweiz (+404 Mio. Euro), die Vereinigten Staaten (+368 Mio. Euro) und Asien (+175 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch International (-79 Mio. Euro).
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer
Der Gesamteffekt der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer betrug zum 31. Dezember 2018 +253 Mio. Euro (davon +608 Mio. Euro auf die Gruppe und -355 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).
Der positive Eigenkapitaleffekt aus leistungsorientierten Verpflichtungen ist hauptsächlich auf Folgendes zurückzuführen:
-- eine allgemeine Erhöhung der Annahmen über den Abzinsungssatz, die der Bewertung von Verbindlichkeiten in verschiedenen Ländern zugrunde gelegt werden (eine Erhöhung des Abzinsungssatzes unter Bezugnahme auf die finanziellen Bedingungen führt zu einer Verringerung der leistungsorientierten Verpflichtung, also zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten),
-- eine Aktualisierung der Langlebigkeitsannahmen in der Schweiz (Übernahme des neuesten Continuous Mortality Investigation Projection Model - CMI),
teilweise ausgeglichen durch:
-- Verluste aus Planvermögen, das die leistungsorientierten Verpflichtungen unterlegt, hauptsächlich in Großbritannien, den Vereinigten Staaten und der Schweiz.
In Anhang 26.2 sind weitere Informationen zu Pensionsleistungen dargelegt.
13.2.2 Gesamtergebnis für 2017
Im Eigenkapital enthaltene Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräusserung verfügbaren Finanzinstrumenten
Der Rückgang der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten belief sich auf -3.573 Mio. Euro, darunter eine Abnahme der nicht realisierten Veräußerungsgewinne auf Schuldverschreibungen um -4.690 Mio. Euro, die in erster Linie auf steigende Zinssätze zurückzuführen war.
Rücklagen für Währungsumrechnung
Der Gesamteffekt aus Wechselkursveränderungen betrug zum 31. Dezember 2017 -4.933 Mio. Euro (davon -4.588 Mio. Euro auf die Gruppe und -346 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).
Die Änderung am Anteil der Gruppe an der Veränderung der Rücklagen für Währungsumrechnung (-4.588 Mio. Euro) entfiel in erster Linie auf die Vereinigten Staaten (-1.967 Mio. Euro), die Schweiz (-953 Mio. Euro), Asien (-628 Mio. Euro), Japan (-571 Mio. Euro), AXA IM (-227 Mio. Euro) und International (198 Mio. Euro).
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer
Der Gesamteffekt der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer betrug zum 31. Dezember 2017 +408 Mio. Euro (davon +405 Mio. Euro auf die Gruppe und +3 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).
Der positive Eigenkapitaleffekt aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen ist hauptsächlich auf Folgendes zurückzuführen:
-- Outperformance von Planvermögen, das leistungsorientierte Pläne für Arbeitnehmer (hauptsächlich in Großbritannien) abdeckt, im Vergleich zum Abzinsungssatz
-- Überarbeiteter alternativer Ansatz (stochastisches Modell), der zur Ableitung der Annahmen zur Rentenerhöhung und zur Aktualisierung der Sterblichkeitsannahme (hauptsächlich in Großbritannien) verwendet wurde
-- Erwarteter Rückgang des Umwandlungssatzes bei Pensionierung, Rückgang der Anrechnungssatzannahme und Überprüfung der demografischen Annahmen
Dies wurde teilweise durch Folgendes ausgeglichen:
-- Erfahrungsbedingte Nettoverluste, die hauptsächlich auf den Rückgang der Abzinsungssätze (hauptsächlich in Großbritannien und den USA) und andere Parameter zurückzuführen sind, die sich auf die Verpflichtung aus leistungsorientierten Plänen auswirken
In Anhang 26.2 sind weitere Informationen zu Pensionsleistungen dargelegt.
13.3 Änderung der Minderheitsanteile
Nach IFRS bestehen die Minderheitsanteile an den meisten Anlagenfonds, in die die Gruppe investiert, aus Instrumenten, die die Inhaber nach Gutdünken zum beizulegenden Wert zurücknehmen können und die die Voraussetzungen für eine Verbindlichkeit, nicht jedoch für einen Bestandteil des Eigenkapitals, erfüllen.
13.3.1 Änderungen an Minderheitsanteilen in 2018
Der Anstieg der Minderheitsanteile um 5.168 Mio. Euro auf 10.824 Mio. Euro ist auf Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern und das Gesamtergebnis zurückzuführen:
-- Das Gesamtergebnis für die Periode umfasste im Wesentlichen Folgendes:
--- Auf Minderheitsanteile entfallender Gewinn mit Auswirkung von -2.513 Mio. Euro
--- Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von -355 Mio. Euro
--- Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von -188 Mio. Euro
--- Wechselkursveränderungen mit Auswirkung von -317 Mio. Euro
-- Transaktionen mit den Minderheitsgesellschaftern umfassten hauptsächlich Folgendes:
--- Erhöhung der Minderheitsanteile nach dem Börsengang in den USA und dem Zweitangebot von AXA Equitable Holdings, Inc. um +6.463 Mio. Euro (siehe Anhang 5.3.3)
--- Eigenkapitalkomponente der Pflichtwandelanleihe in Höhe von +607 Mio. Euro (siehe Anhang 5.3.3)
--- Vorzugsaktien der XL Group mit Auswirkung von +1.025 Mio. Euro.
--- Dividendenausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -428 Mio. Euro
--- als Eigenkapital qualifizierte Minderheitsanteile, die aus der Konsolidierung zweier neuer Anlagefonds und der Kapitalerhöhung bestehender konsolidierter Anlagefonds in Höhe von +532 Mio. Euro hervorgehen
13.3.2 Änderungen an Minderheitsanteilen in 2017
Die Zunahme der Minderheitsanteile um 373 Mio. Euro auf 5.656 Mio. Euro war auf das Gesamtergebnis und Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern zurückzuführen:
-- Das Gesamtergebnis für die Periode umfasste im Wesentlichen Folgendes:
--- Auf Minderheitsanteile entfallender Gewinn mit Auswirkung von +394 Mio. Euro
--- Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von -47 Mio. Euro
--- Wechselkursveränderungen mit Auswirkung von -346 Mio. Euro
-- Transaktionen mit den Minderheitsgesellschaftern umfassten hauptsächlich Folgendes:
--- Dividendenausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -274 Mio. Euro
--- als Eigenkapital qualifizierte Minderheitsanteile, die aus der Konsolidierung zweier neuer Anlagefonds und der Kapitalerhöhung bestehender konsolidierter Anlagefonds in Höhe von +682 Mio. Euro hervorgehen.
--- Rückgang eines Immobilienfonds aufgrund von Kapitalrückzahlungen und Markteffekten um -23 Mio. Euro.
Anhang 14 Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen
In der folgenden Anmerkung wird Health nicht getrennt von den Sparten Life & Savings und Property & Casualty ausgewiesen.
14.1 Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)
14.1.1 AUFSCHLÜSSELUNG NACH SEGMENTEN DER VERBINDLICHKEITEN AUS VERSICHERUNGS- UND KAPITALANLAGEVERTRÄGEN (BRUTTO UND ANTEIL DER RÜCKVERSICHERER)
| 31. Dezember 2018 (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | AXA XL | Vereinigte Staaten | International |
| Versicherungsverbindlichkeiten (A) | 149.939 | 153.272 | 56.141 | 45.689 | 165.179 | 10.917 |
| Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) | 10.384 | 33.982 | 2.035 | 864 | 3.910 | 2.417 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (C) (a) | 14.633 | 23.706 | 2.863 | 0 | (172) | 516 |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) | 174.956 | 210.961 | 61.039 | 46.553 | 168.917 | 13.850 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) | 4.563 | 1.258 | 251 | 13.641 | 5.251 | 1.057 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) | 170.392 | 209.703 | 60.788 | 32.913 | 163.667 | 12.794 |
| 31. Dezember 2018 (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten und zentrale Holdings | Summe Versicherungsgeschäft |
| Versicherungsverbindlichkeiten (A) | 1.936 | 583.073 |
| Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) | - | 53.593 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (C) (a) | 5 | 41.552 |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) | 1.942 | 678.219 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) | (270) | 25.751 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) | 2.211 | 652.468 |
(a) Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen sowie Derivaten im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen.
| 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | AXA XL | Vereinigte Staaten | International |
| Versicherungsverbindlichkeiten (A) | 149.411 | 174.578 | 51.814 | 6.483 | 164.688 | 10.761 |
| Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) | 10.476 | 34.098 | 2.197 | - | 2.849 | 2.375 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (C) (b) | 16.153 | 26.092 | 2.360 | 0 | (962) | 529 |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) | 176.040 | 234.767 | 56.371 | 6.484 | 166.575 | 13.665 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) | 4.773 | 1.138 | 264 | 1.980 | 3.905 | 1.055 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) | 171.267 | 233.629 | 56.107 | 4.504 | 162.670 | 12.610 |
| 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten und zentrale Holdings | Summe Versicherungsgeschäft |
| Versicherungsverbindlichkeiten (A) | 3.096 | 560.831 |
| Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) | - | 51.995 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (C) (b) | (60) | 44.113 |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) | 3.036 | 656.938 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) | (34) | 13.081 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) | 3.070 | 643.857 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen sowie Derivaten im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen
14.1.2 Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||||
| Life & Savings | Property & Casualty | Summe Versicherungsgeschäft | Life & Savings | Property & Casualty | Summe Versicherungsgeschäft | |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 333.688 | 103.327 | 437.015 | 334.913 | 66.216 | 401.129 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 146.058 | - | 146.058 | 159.702 | - | 159.702 |
| Summe Versicherungsverbindlichkeiten (A) | 479.746 | 103.327 | 583.073 | 494.615 | 66.216 | 560.831 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen | 34.225 | - | 34.225 | 33.199 | - | 33.199 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung | 3.973 | 864 | 4.837 | 2.900 | - | 2.900 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 14.532 | - | 14.532 | 15.896 | - | 15.896 |
| Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) | 52.729 | 864 | 53.593 | 51.995 | - | 51.995 |
| Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte | 2.711 | 10 | 2.722 | 2.586 | 12 | 2.598 |
| Verbindlichkeiten aus Beteiligung | 40.367 | 259 | 40.625 | 44.161 | 248 | 44.409 |
| Derivative Instrumente | (1.984) | 189 | (1.795) | (3.061) | 167 | (2.895) |
| Sonstige Verbindlichkeiten (C) | 41.094 | 458 | 41.552 | 43.685 | 427 | 44.113 |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) | 573.569 | 104.650 | 678.219 | 590.295 | 66.643 | 656.938 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 12.280 | 13.358 | 25.637 | 8.272 | 4.730 | 13.002 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer | 1 | 22 | 23 | 1 | 9 | 10 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen | 91 | - | 91 | 69 | - | 69 |
| Summe Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) | 12.371 | 13.380 | 25.751 | 8.342 | 4.739 | 13.081 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) | 561.198 | 91.270 | 652.468 | 581.953 | 61.904 | 643.857 |
14.2 Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, einschließlich derjenigen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, wie in der Summe (A) von Anhang 14.1.1 dargestellt, verteilten sich wie folgt:
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||||
| (in Millionen Euro) | Life & Savings | Property & Casualty | Summe Versicherungsgeschäft | Life & Savings | Property & Casualty | Summe Versicherungsgeschäft |
| Rückstellungen für Garantieleistungen | 311.915 | 102 | 312.017 | 314.660 | 89 | 314.749 |
| Rückstellungen für Beitragsüberträge | 836 | 19.091 | 19.927 | 662 | 10.961 | 11.623 |
| Schadenrückstellungen (a) | 14.054 | 78.703 | 92.757 | 13.290 | 49.841 | 63.131 |
| davon IBNR | 5.050 | 29.474 | 34.524 | 4.335 | 12.818 | 17.152 |
| Rückstellungen aus Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige Rückstellungen (b) | 6.884 | 5.431 | 12.315 | 6.302 | 5.324 | 11.626 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (A) | 333.688 | 103.327 | 437.015 | 334.913 | 66.216 | 401.129 |
| davon nach aktuellen Annahmen bewertet (c) | 14.123 | - | 14.123 | 13.427 | - | 13.427 |
| Rückstellungen für Garantieleistungen | 145.889 | - | 145.889 | 159.488 | - | 159.488 |
| Schadenrückstellungen (a) | 93 | - | 93 | 56 | - | 56 |
| davon IBNR (b) | 2 | - | 2 | 1 | - | 1 |
| Sonstige Rückstellungen | 76 | - | 76 | 158 | - | 158 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (B) | 146.058 | - | 146.058 | 159.702 | - | 159.702 |
| Zwischensumme Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (C = A+B) | 479.746 | 103.327 | 583.073 | 494.615 | 66.216 | 560.831 |
| Anteil der Rückversicherer an Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen | 9.525 | (6) | 9.519 | 5.697 | (5) | 5.693 |
| Anteil der Rückversicherer an Rückstellungen für Beitragsüberträge | 49 | 2.705 | 2.754 | 45 | 805 | 850 |
| Anteil der Rückversicherer an Schadenrückstellungen (a) | 2.072 | 10.670 | 12.742 | 1.897 | 3.952 | 5.849 |
| davon IBNR | 49 | 5.143 | 5.192 | 6 | 224 | 230 |
| Anteil der Rückversicherer an den sonstigen Rückstellungen | 633 | (11) | 622 | 632 | (22) | 611 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (D) | 12.280 | 13.358 | 25.637 | 8.272 | 4.730 | 13.002 |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (E) | 0 | - | 0 | 0 | - | 0 |
| Zwischensumme Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten (F = D+E) | 12.280 | 13.358 | 25.638 | 8.272 | 4.730 | 13.003 |
| SUMME VERBINDLICHKEITEN AUS VERSICHERUNGSVERTRÄGEN, ABZÜGLICH DES IN RÜCKDECKUNG GEGEBENEN VERSICHERUNGSGESCHÄFTS (G = C-F) | 467.466 | 89.970 | 557.436 | 486.343 | 61.486 | 547.828 |
Hinweis: Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht verdienten Umsätzen und Entgelten (siehe Anhang 7.3), Überschussbeteiligungen der Versicherten (siehe Anhang 14.9) und derivativen Instrumenten (siehe Anhang 20.4) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.
Der Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligung der Versicherten (23 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 und 10 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017) sowie derivative Instrumente (keine in den Geschäftsjahren 2018 und 2017) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.
(a) Enthält Rückstellungen für Schadensregulierungskosten.
(b) Umfasst insbesondere versicherungsmathematische Rückstellungen für Annuitäten für Nicht-Lebensversicherungen.
(c) Siehe Anhang 1.14.2 - Nach der Option laut IFRS 4.24 für die selektive Neubewertung von Rückstellungen zu aktuellen Marktannahmen bewertete Rückstellungen.
14.3 Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, einschließlich derjenigen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, wie in der Zwischensumme (B) von Anhang 14.1.1 dargestellt:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Rückstellungen für Garantieleistungen | 33.937 | 32.956 |
| Rückstellungen für Beitragsüberträge | 0 | 0 |
| Schadenrückstellungen (a) | 285 | 241 |
| Rückstellungen aus Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten | - | - |
| Sonstige Rückstellungen | 3 | 3 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (A) | 34.225 | 33.199 |
| davon nach aktuellen Annahmen bewertet (b) | - | - |
| Rückstellungen für Garantieleistungen | 3.963 | 2.892 |
| Schadenrückstellungen (a) | 10 | 8 |
| Sonstige Rückstellungen | 865 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (B) | 4.837 | 2.900 |
| Rückstellungen für Garantieleistungen | 14.519 | 15.885 |
| Schadenrückstellungen (a) | 13 | 12 |
| Sonstige Rückstellungen | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (C) | 14.532 | 15.896 |
| Zwischensumme Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (D = A+B+C) | 53.593 | 51.995 |
| Anteil der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (E) | 88 | 65 |
| Anteil der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (F) | - | - |
| Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (G) | 3 | 4 |
| Zwischensumme Anteil der Rückversicherer (H = E+F+G) | 91 | 69 |
| SUMME VERBINDLICHKEITEN AUS KAPITALANLAGEVERTRÄGEN, ABZÜGLICH DES IN RÜCKDECKUNG GEGEBENEN VERSICHERUNGSGESCHÄFTS (I = D-H) | 53.502 | 51.926 |
Hinweis: Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht verdienten Umsätzen und Entgelten (siehe Anhang 7.3), Überschussbeteiligungen der Versicherten (siehe Anhang 14.9) und derivativen Instrumenten (siehe Anhang 20.4) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.
Der Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligung der Versicherten (keine in den Geschäftsjahren 2018 und 2017) sowie derivative Instrumente (keine in den Geschäftsjahren 2018 und 2017) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.
(a) Enthält Rückstellungen für Schadensregulierungskosten.
(b) Siehe Anhang 1.14.2 - Nach der Option laut IFRS 4.24 für die selektive Neubewertung von Rückstellungen zu aktuellen Marktannahmen bewertete Rückstellungen.
14.4 Änderung der Schadenrückstellungen für Property & Casualty (Versicherungsverträge)
14.4.1 Änderung der Schadenrückstellungen vor Rückversicherung
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zu Schadenrückstellungen in Property & Casualty, wie in Anhang 14.2 dargestellt:
| (in Millionen Euro) | 2018 Property & Casualty | 2017 Property & Casualty |
| Schadenrückstellungen zum 1. Januar | 48.445 | 48.586 |
| Rückstellung für Schadenregulierungskosten zum 1. Januar | 1.396 | 1.438 |
| Schadenrückstellungen vor Rückversicherung zum 1. Januar (a) | 49.841 | 50.024 |
| Aufwand für das laufende Geschäftsjahr | 25.116 | 22.179 |
| Entwicklung der Verlustrücklage (Vorjahre) | (709) | (388) |
| Summe Schadensaufwendungen (b) | 24.407 | 21.791 |
| Schadenszahlungen (laufendes Jahr) | (12.900) | (10.540) |
| Schadenszahlungen (Vorjahre) | (10.335) | (10.046) |
| Schadenszahlungen (b) | (23.235) | (20.586) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Bilanzierungsmethode | 27.430 | 73 |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | 338 | (1.460) |
| Schadenrückstellungen zum 31. Dezember | 75.782 | 48.445 |
| Rückstellung für Schadenregulierungskosten zum 31. Dezember | 2.921 | 1.396 |
| Schadenrückstellungen vor Rückversicherung zum 31. Dezember (a) | 78.703 | 49.841 |
(a) Ohne "Verbindlichkeiten aus sonstigen Versicherungsleistungen" (hauptsächlich versicherungsmathematische Rückstellungen für Annuitäten), die sich im Geschäftsjahr 2018 auf 5,3 Mrd. Euro (2017: 5,2 Mrd. Euro) beliefen.
(b) Ohne Rückstellungen für Schadensregulierungskosten
14.4.2 Änderung des Anteils der Rückversicherer an Schadenrückstellungen
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zum Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen in Property & Casualty, wie in Anhang 14.2 dargestellt:
| (in Millionen Euro) | 2018 Property & Casualty | 2017 Property & Casualty |
| Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen zum 1. Januar | 3.952 | 4.475 |
| Anteil der Rückversicherer an den gesamten Schadensaufwendungen | 3.109 | 1.653 |
| Anteil der Rückversicherer an den Schadenszahlungen | (2.536) | (1.837) |
| Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen, Änderung der Bilanzierungsmethode und sonstige Aufwendungen | 6.014 | (151) |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | 138 | (187) |
| Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen zum 31. Dezember | 10.670 | 3.952 |
14.5 Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - Life & Savings
14.5.1 Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - vor Rückversicherung
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zur Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen in Life & Savings, wie in Anhang 14.2 (C) dargestellt:
| (in Millionen Euro) | 2018 | ||
| Versicherungsverträge | Kapitalanlageverträge | Summe | |
| Versicherungstechnische Rückstellungen zum 1. Januar (a) | 494.615 | 51.995 | 546.610 |
| Eingenommene Beiträge abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) | 48.423 | 5.421 | 53.844 |
| Rückkäufe, Fälligkeiten und sonstige gezahlte Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen | (52.390) | (5.190) | (57.581) |
| Anpassung der fondsgebundenen technischen Rückstellungen (+/-) | (10.344) | (791) | (11.135) |
| Änderung der Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-) (b) | 6.130 | 880 | 7.011 |
| Umbuchungen nach der Umklassifizierung von technischen Rückstellungen/Verträgen | 19 | (19) | - |
| Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze | (19.828) | 111 | (19.717) |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | 13.121 | 321 | 13.442 |
| Versicherungstechnische Rückstellungen zum 31. Dezember (a) | 479.746 | 52.729 | 532.475 |
| (in Millionen Euro) | 2017 | ||
| Versicherungsverträge | Kapitalanlageverträge | Summe | |
| Versicherungstechnische Rückstellungen zum 1. Januar (a) | 508.096 | 50.358 | 558.454 |
| Eingenommene Beiträge abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) | 48.217 | 5.146 | 53.364 |
| Rückkäufe, Fälligkeiten und sonstige gezahlte Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen | (49.363) | (5.322) | (54.686) |
| Anpassung der fondsgebundenen technischen Rückstellungen (+/-) | 17.991 | 386 | 18.377 |
| Änderung der Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-) (b) | 4.816 | 2.467 | 7.283 |
| Umbuchungen nach der Umklassifizierung von technischen Rückstellungen/Verträgen | (6) | 6 | (0) |
| Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze | (2.710) | (216) | (2.926) |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | (32.427) | (830) | (33.257) |
| Versicherungstechnische Rückstellungen zum 31. Dezember (a) | 494.615 | 51.995 | 546.610 |
(a) Umfasst: Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen (einschließlich Rückstellungen für Schattenbilanzierung, Rückstellungen für Beitragsüberträge, nicht abgelaufene Risikorückstellungen, Schadenrückstellungen, Rückstellungen für Schadenregulierungskosten, Rückstellungen für sonstige Versicherungsleistungen. Umfasst nicht: Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus Überschussbeteiligungen der Versicherten.
(b) Umfasst im Wesentlichen gutgeschriebene Zinsen und die den Rückstellungen zugeführte Beteiligung der Versicherten, Gebühren auf Kontosalden und Kapitalanlagegebühren sowie Änderungen der Rückstellungen für andere technische und versicherungstechnische Posten.
Im Jahr 2018 belief sich die Veränderung des Konsolidierungskreises auf insgesamt 19.717 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Umklassifizierung des Group Life Portfolios in der Schweiz für 17.111 Mio. Euro und von AXA Life Europe für 5.108 Mio. Euro als zur Veräußerung gehalten, teilweise ausgeglichen durch die Akquisition der XL Group für 3.064 Mio. Euro.
2017 belief sich die Änderung des Konsolidierungskreises auf insgesamt 2.926 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten aufgrund des geplanten Verkaufs der ProbAV Pensionskasse AG in Deutschland für 3.016 Mio. Euro sowie der AXA Wealth Management (HK) Limited in Hongkong für 914 Mio. Euro, teilweise ausgeglichen durch 1.097 Mio. Euro im Zusammenhang mit einer Änderung der Rücklageklassifizierung bei AXA France.
14.5.2 Änderung des Anteils der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zur Änderung des Anteils der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen in Life & Savings, wie in Anhang 14.2 (F) und Anhang 14.3 (H) dargestellt:
| (in Millionen Euro) | 2018 | ||
| Versicherungsverträge | Kapitalanlageverträge | Summe | |
| Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 1. Januar(a) | 8.272 | 69 | 8.342 |
| Anteil der Rückversicherer an den eingenommenen Beiträgen abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) | 1.110 | 25 | 1.135 |
| Anteil der Rückversicherer an Rückkäufen, Fälligkeiten und sonstigen gezahlten Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (-) | (872) | (17) | (889) |
| Anteil der Rückversicherer an den Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-) (b) | 913 | 12 | 925 |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze (c) | 2.651 | - | 2.651 |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | 206 | 1 | 207 |
| Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 31. Dezember(a) | 12.280 | 91 | 12.371 |
| (in Millionen Euro) | 2017 | ||
| Versicherungsverträge | Kapitalanlageverträge | Summe | |
| Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 1. Januar(a) | 9.483 | 93 | 9.576 |
| Anteil der Rückversicherer an den eingenommenen Beiträgen abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) | 1.240 | 7 | 1.247 |
| Anteil der Rückversicherer an Rückkäufen, Fälligkeiten und sonstigen gezahlten Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (-) | (732) | (15) | (747) |
| Anteil der Rückversicherer an den Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-) (b) | (1.275) | (13) | (1.288) |
| Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze (c) | 193 | - | 193 |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | (636) | (3) | (638) |
| Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 31. Dezember(a) | 8.272 | 69 | 8.342 |
(a) Umfasst: Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen (einschließlich Rückstellungen für Schattenbilanzierung, Rückstellungen für Beitragsüberträge, nicht abgelaufene Risikorückstellungen, Schadenrückstellungen, Rückstellungen für Schadenregulierungskosten, Rückstellungen für sonstige Versicherungsleistungen. Umfasst nicht: Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus Überschussbeteiligungen der Versicherten.
(b) Umfasst im Wesentlichen gutgeschriebene Zinsen und die den Rückstellungen zugeführte Beteiligung der Versicherten, Gebühren auf Kontosalden und Kapitalanlagegebühren sowie Änderungen der Rückstellungen für andere technische und versicherungstechnische Posten.
(c) Nach der Übernahme der XL Group
14.6 Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen nach Bilanzierungsmethode
Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zu Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, wie in Anhang 14.3 (D) dargestellt:
| Buchwert | ||
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| (Nicht fondsgebundene) - Verbindlichkeiten aus: | ||
| Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden (a)(d) | 34.225 | 33.199 |
| Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit aktuellen Annahmen bewertet wurden (b) | - | - |
| Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden | 4.837 | 2.900 |
| (Fondsgebundene) - Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird: | ||
| Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (DPF), die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden (a) (c) | 2.785 | 3.637 |
| Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (DPF), die anhand des aktuellen Werts der Anteilseinheit bewertet wurden (d) | 11.747 | 12.260 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen | 53.593 | 51.995 |
Hinweis: Diese Informationen verstehen sich abzüglich der Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.4.1 erläutert.
(a) In Übereinstimmung mit IFRS 4, der unter bestimmten Bedingungen die fortdauernde Anwendung einer früheren Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf die Verbindlichkeiten aus Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung gestattet.
(b) Siehe Anhang 1.14.2 -- Die Rückstellungen wurden gemäß der Option nach IFRS 4.24 bewertet, die eine Bewertung bestimmter Portfolios mit aktuellen Annahmen gestattet.
(c) & (d) Da Rückstellungen für fondsgebundene Verträge auf Basis von zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen Anteilseinheiten ("Wert der Anteilseinheit") bestimmt werden.
Nur die Bewertung der zugehörigen Vermögenswerte ist unterschiedlich:
§ Bei Unit-Linked-Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung (c) wird entsprechend den früheren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ein Vermögenswert erfasst, der die abgegrenzten Abschlusskosten darstellt.
§ bei Unit-Linked-Verträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung (d) wird gemäß IFRS 15 (Ansprüche auf künftige Managementgebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC) bezeichnet) ein Vermögenswert erfasst, der die Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren darstellt - siehe Anhang 1.7.3 und Anhang 7.
Die Erfassung von Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung unterliegt IFRS 4, der unter bestimmten Bedingungen die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen zulässt, die vor der Übernahme der IFRS angewandt wurden. Diese Verträge müssen jedoch in Bezug auf die im Konzernanhang bereitzustellenden Angaben gemäß IFRS 7 behandelt werden. IFRS 7 schreibt die Angabe des beizulegenden Zeitwerts oder von Wertebereichen für diese Verträge vor, es sei denn, die Gruppe kann die Überschussbeteiligung nicht verlässlich bewerten.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen IFRS 4 war sich der IASB der Schwierigkeiten bewusst, die sich aus der Erfassung und der Bewertung ermessensabhängiger Überschussbeteiligungen in Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen ergeben. Der IASB gab eine Leitlinie zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts heraus, die jedoch keine Grundsätze für den Umgang mit Überschussbeteiligungen der Versicherten enthält. Es wäre daher verfrüht, diese Definition zu interpretieren, bevor die Anwendungsleitlinien des zukünftigen Standards IFRS 17 (siehe Anhang 1.2) sie präzisieren.
Es verbleiben daher zu viele Unsicherheiten, um festzulegen, wie der beizulegende Zeitwert von Verträgen mit Überschussbeteiligung zu bestimmen ist. Infolgedessen können der beizulegende Zeitwert oder Wertebereiche für Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängige Überschussbeteiligung nicht verlässlich angegeben werden.
14.7 Tabelle zur Entwicklung der Rückstellung für Verluste: Property & Casualty
Die Tabelle zur Entwicklung der Rückstellung für Verluste zeigt die Veränderungen der Rückstellungen für Verluste zwischen 2008 und 2018 basierend auf zuvor angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen. Alle betroffenen Verträge sind Versicherungsverträge im Sinne von IFRS.
Die erste Zeile mit dem Titel "Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum" stellt die Rückstellungen für Verluste in der Konzernbilanz zum Berichtsdatum für das in der Spaltenüberschrift genannte Jahr dar. Der in der ersten Zeile der Tabelle in der Spalte 2008 erscheinende Betrag von 44.046 Mio. Euro stellt beispielsweise sämtliche Rückstellungen für Verluste dar, die in den Jahren bis einschließlich 2008 gebildet wurden und in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2008 erfasst wurden.
Die zweite Zeile mit dem Titel "Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2018 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises" gibt den Betrag an, der ursprünglich am Buchungsdatum erfasst worden wäre, wenn die Wechselkurse des laufenden Jahres herangezogen worden wären (bei Rückstellungen, die für die Unternehmen der AXA Gruppe, der funktionale Währung nicht der Euro ist, erfasst wurden), und unter der Annahme des gleichen Konsolidierungskreises, der für die letzte Diagonale der Tabelle verwendet wurde.
Der erste Abschnitt der Tabelle mit dem Titel "Kumulierte Zahlungen" zeigt für eine vorgegebene Spalte N den kumulierten Betrag der Zahlungen in Bezug auf Entstehungsjahre vor dem Jahr N (eingeschlossen), die seit dem 31. Dezember des Jahres N vorgenommen wurden.
Der zweite Teil mit dem Titel "Neuschätzung der Rückstellung" zeigt für eine vorgegebene Spalte N eine Schätzung der endgültigen Kosten der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Jahres N in Bezug auf alle Entstehungsjahre vor dem Jahr N (eingeschlossen) zum Ende jeder künftigen Periode. Die Schätzung der endgültigen Kosten variiert von Jahr zu Jahr, wenn die Informationen bezüglich der noch offenen Verluste verlässlicher werden.
Der Überschuss (Fehlbetrag) aus anfänglichen Rückstellungen in Bezug auf die neu geschätzten endgültigen (Brutto-)kosten für jedes Jahr stellen für ein vorgegebenes Jahr N die Differenz zwischen dem in der zweiten Zeile ausgewiesenen Betrag (Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2018 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises) und dem in der letzten Diagonale unter "Neuschätzung der Rückstellung" ausgewiesenen Betrag dar.
Tabelle zur Entwicklung der Rückstellung für Verluste: Property & Casualty
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen und der gesamten erfassten Schadenrückstellungen auf die Schadenrückstellungen und andere Rückstellungen, die aus Versicherungsverträgen hervorgehen, wie in Anhang 14.2 angegeben.
Die Daten vor 2015 berücksichtigen nicht die Auswirkung der neuen Segmentierung.
| (in Millionen Euro) | 2008 (a) | 2009 | 2010 | 2011 (b) | 2012 | 2013 (c) |
| Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum | 44.046 | 44.470 | 46.367 | 45.946 | 46.440 | 47.031 |
| Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2018 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises | 41.450 | 38.775 | 39.138 | 39.752 | 40.623 | 41.560 |
| Kumulierte Zahlungen zum: | ||||||
| Nach einem Jahr | 9.145 | 9.483 | 8.953 | 9.183 | 9.361 | 9.422 |
| Nach zwei Jahren | 13.358 | 13.360 | 13.016 | 12.841 | 13.315 | 13.727 |
| Nach drei Jahren | 15.549 | 16.078 | 15.330 | 15.911 | 16.284 | 15.299 |
| Nach vier Jahren | 17.525 | 17.684 | 18.012 | 18.331 | 17.000 | 16.126 |
| Nach fünf Jahren | 18.679 | 19.741 | 19.775 | 18.328 | 17.532 | 17.002 |
| Nach sechs Jahren | 20.317 | 20.845 | 19.305 | 18.569 | 18.370 | |
| Nach sieben Jahren | 21.408 | 20.815 | 19.075 | 19.122 | ||
| Nach acht Jahren | 20.990 | 19.093 | 19.833 | |||
| Nach neun Jahren | 19.272 | 20.498 | ||||
| Nach zehn Jahren | 23.514 | |||||
| Neuschätzung der Rückstellung zum: | ||||||
| Nach einem Jahr | 42.610 | 44.814 | 44.518 | 44.971 | 45.394 | 47.707 |
| Nach zwei Jahren | 42.501 | 41.973 | 42.904 | 43.412 | 44.479 | 46.051 |
| Nach drei Jahren | 39.889 | 41.301 | 41.782 | 42.449 | 43.953 | 44.106 |
| Nach vier Jahren | 39.302 | 40.250 | 40.769 | 42.013 | 41.813 | 39.233 |
| Nach fünf Jahren | 38.372 | 39.653 | 40.674 | 40.122 | 37.902 | 36.626 |
| Nach sechs Jahren | 37.931 | 39.684 | 38.907 | 36.153 | 35.242 | |
| Nach sieben Jahren | 38.067 | 38.079 | 34.807 | 33.932 | ||
| Nach acht Jahren | 36.330 | 33.075 | 32.991 | |||
| Nach neun Jahren | 31.779 | 32.019 | ||||
| Nach zehn Jahren | 34.154 | |||||
| Kumulierter Überschuss (Fehlbetrag) aus den anfänglichen Bruttorückstellungen, die neu geschätzten Bruttorückstellungen übersteigen (e): | ||||||
| Beträge | 7.295 | 6.756 | 6.147 | 5.820 | 5.381 | 4.934 |
| Prozentsätze | 17,6 % | 17,4 % | 15,7 % | 14,6 % | 13,2 % | 11,9 % |
| (in Millionen Euro) | 2014 | 2015 (d) | 2016 | 2017 | 2018 |
| Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum | 49.868 | 51.965 | 53.286 | 52.973 | 82.134 |
| Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2018 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises | 43.040 | 43.728 | 45.132 | 52.912 | 82.134 |
| Kumulierte Zahlungen zum: | |||||
| Nach einem Jahr | 10.111 | 9.621 | 9.055 | 9.174 | |
| Nach zwei Jahren | 13.388 | 13.757 | 12.772 | ||
| Nach drei Jahren | 14.954 | 14.824 | |||
| Nach vier Jahren | 16.397 | ||||
| Nach fünf Jahren | |||||
| Nach sechs Jahren | |||||
| Nach sieben Jahren | |||||
| Nach acht Jahren | |||||
| Nach neun Jahren | |||||
| Nach zehn Jahren | |||||
| Neuschätzung der Rückstellung zum: | |||||
| Nach einem Jahr | 49.716 | 51.097 | 50.111 | 51.727 | |
| Nach zwei Jahren | 46.359 | 43.321 | 41.951 | ||
| Nach drei Jahren | 41.132 | 40.108 | |||
| Nach vier Jahren | 38.463 | ||||
| Nach fünf Jahren | |||||
| Nach sechs Jahren | |||||
| Nach sieben Jahren | |||||
| Nach acht Jahren | |||||
| Nach neun Jahren | |||||
| Nach zehn Jahren | |||||
| Kumulierter Überschuss (Fehlbetrag) aus den anfänglichen Bruttorückstellungen, die neu geschätzten Bruttorückstellungen übersteigen (e): | |||||
| Beträge | 4.577 | 3.620 | 3.182 | 1.184 | |
| Prozentsätze | 10,6 % | 8,3 % | 7,0 % | 2,2 % |
(a) Gemäß IFRS 3, d. h. innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt, passte die Gruppe bestimmte Posten an, die sich auf die Allokation des Kaufpreises von Seguros ING (Mexiko) auswirkten und zu einer Zunahme des Geschäfts- oder Firmenwerts um 33 Mio. Euro auf 512 Mio. Euro führte. Diese Zunahme des Geschäfts- oder Firmenwert war überwiegend auf Rückstellungen für Verbindlichkeiten und Schadenrückstellungen zurückzuführen.
(b) Nach der Veräußerung der kanadischen Geschäftsbetriebe wurden diesbezügliche Beträge nicht im laufenden Jahr erfasst, wohingegen zuvor erfasste Beträge unverändert blieben.
(c) Die Vergleichsinformationen für frühere Perioden wurden nach der Umsetzung von IFRS 10 und 11 angepasst.
(d) Beträge vor 2015 enthalten die in der Vergangenheit im Segment International Insurance berichteten Unternehmen des Segments Life & Savings.
(e) Die Extrapolation künftiger Überschüsse oder künftiger Fehlbeträge basierend auf der Entwicklung der Rückstellung für Verluste, wie in der Tabelle dargestellt, ist nicht angemessen, da die Bedingungen und Trends, die sich auf die Entwicklung der Verbindlichkeit in früheren Perioden ausgewirkt haben, in künftigen Perioden nicht unbedingt eintreten müssen. Die angegebenen Überschüsse oder Fehlbeträge enthalten die Auswirkung von Fremdwährungen zwischen einem Jahr und dem darauf folgenden Jahr. Diese Zeile enthält auch die Auswirkung der Aufzinsungssätze für Annuitäten in Höhe von 119 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2013.
Die gebildeten Bruttorückstellungen und die Summe der erfassten Bruttoschadenrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen aus Versicherungsverträgen für das Segment AXA XL im Jahr 2018 betragen 34.527 Mio. Euro. Die gebildeten Nettorückstellungen und die Summe der erfassten Nettoschadenrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen aus Versicherungsverträgen für das Segment AXA XL im Jahr 2018 betragen 25.613 Mio. Euro.
Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen auf die erfassten Schadenrückstellungen
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen und der gesamten erfassten Schadenrückstellungen auf die Schadenrückstellungen und andere Rückstellungen, die aus Versicherungsverträgen hervorgehen, wie in Anhang 14.2 angegeben.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 Buchwert | 31. Dezember 2017 Buchwert |
| Brutto-Schadenrückstellung und sonstige Rückstellungen | ||
| Property & Casualty (a) | 82.134 | 52.973 |
| davon Rückstellungen für künftigen Versicherungsleistungen (Annuitäten) | 4.830 | 4.815 |
| davon Rückstellungen für noch nicht eingetretene Versicherungsfälle (PSNEM) | 1.946 | 1.897 |
| Summe Brutto-Schadenrückstellung und sonstige abgewickelte Rückstellungen | 82.134 | 52.973 |
| Sonstige nicht abgewickelte Rückstellungen (b) | 2.000 | 2.193 |
| Summe Brutto-Schadenrückstellung und sonstige Rückstellungen für Property & Casualty | 84.134 | 55.165 |
(a) Die Summe der Brutto-Schadenrückstellung und der sonstigen abgewickelten Rückstellungen werden auf der Basis der Tabelle zur Entwicklung der Rückstellungen für Verluste dargestellt. Die Rückstellungen der AXA Corporate Solutions Insurance US waren in den Rückstellungen des Segments Property & Casualty enthalten.
(b) Enthält Forderungen aus aktiver Rückversicherung (2018: 1.033 Mio. Euro; 2017: 1.029 Mio. Euro).
14.8 Asbest
AXA erhält weiterhin Schadensmeldungen aus Versicherungen, die in früheren Jahren abgeschlossen wurden und Schadenersatz für Asbestrisiken geltend machen.
Es besteht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Kosten von Asbestansprüchen. Die endgültigen Kosten der Ansprüche hängen in hohem Maße von rechtlichen Faktoren ab, die schwer vorherzusagen sind. Die Zuweisung der Haftung auf verschiedene Parteien ist in der Regel schwierig. Dies gilt auch, wenn mehrere Versicherer und mehrere Deckungsperioden betroffen sind. Dies führt zu erheblichen Problemen hinsichtlich der Deckung.
AXA steuert sein Risiko im Zusammenhang mit Asbestansprüchen aktiv und setzt dafür AXA Liabilities Manager, ein Expertenteam für Run-off-Deckung, ein. Die Ansprüche werden von dedizierten Expertenteams gesteuert, die eine Reihe von Schadensregulierungen, darunter Abgeltungen, Policen-Rückkäufe und, in bestimmten Fällen, Rechtsstreitigkeiten, nutzen. Darüber hinaus richten sie ein besonderes Augenmerk auf endgültige Lösungen für Risiken, entweder durch Umwandlungen oder andere Lösungen.
Die Berechnung der Rückstellungen für Asbestrisiken verursacht besondere Probleme, da herkömmliche Rückstellungsmethoden für die IBNR-Bewertung nicht herangezogen werden können. AXA bewertet die künftigen Kosten dieser Ansprüche anhand einer Reihe spezieller Methoden, die entweder auf Risikoanalyse, Häufigkeits-/Kostenprognosen oder Richtwerten für die Bildung von Rückstellungen basieren. Asbestrückstellungen werden jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie die neuesten Erfahrungen mit Ansprüchen sowie rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen in angemessener Weise widerspiegeln. Entsprechend der üblichen Vorgehensweise von AXA bei der Bildung von Rückstellungen und trotz der besonders langwierigen Art dieser Risiken, werden Asbestrückstellungen nicht abgezinst.
Aufgrund der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit Asbestansprüchen, ist es nicht möglich, ihre künftigen Kosten genauso verlässlich zu bestimmen, wie dies bei anderen Arten von Ansprüchen der Fall ist. Obwohl AXA der Auffassung ist, dass ihre Rückstellungen für Asbestansprüche angemessen sind, ist es möglich, dass sie sich in ungünstigen Szenarien als unzureichend herausstellen, um künftige Verluste abzudecken.
Zum 31. Dezember 2018 lauteten die wichtigsten Daten im Zusammenhang mit Asbestansprüchen wie folgt:
| (in Millionen Euro) | 2018 | 2017 | ||
| Brutto | Netto | Brutto | Netto | |
| Entwicklung der Rückstellungen | ||||
| Schadenrückstellungen zum Ende des Jahres | 560 | 432 | 878 | 832 |
| davon gemeldete Schadensfälle | 164 | 129 | 140 | 129 |
| davon IBNR-Schadensfälle | 397 | 303 | 738 | 704 |
| Angemessenheitsverhältnisse der Rückstellungen | ||||
| 3-Jahres-Überlebensrate ohne Umwandlungen (a) | 15 Jahre | 15 Jahre | 28 Jahre | 30 Jahre |
| Rückstellungen für IBNR-Fälle | 242 % | 236 % | 526 % | 548 % |
| Kumulierte Zahlungen bis dato/Prognostizierte Endkosten | 71 % | 69 % | 52 % | 50 % |
(a) Rückstellungen zum Ende des Jahres/Durchschnittliche jährliche Zahlungen in den letzten 3 Jahren (ohne Umwandlungen).
AXA hielt zum 31. Dezember 2018 insgesamt Rückstellungen für Asbestrisiko (nach Rückversicherung) in Höhe von 432 Mio. Euro. Der Rückgang der Rückstellung um 400 Mio. Euro ist hauptsächlich auf den Verkauf des britischen Asbestportfolios an ein Drittunternehmen für 397 Mio. Euro zurückzuführen, teilweise ausgeglichen durch die Übernahme der XL Group, die das Asbestrisiko um 128 Mio. Euro erhöhte. Auf vergleichbarer Basis, bereinigt um den Verkauf des britischen Asbestportfolios, hätte die 3-Jahres-Überlebensrate ohne Umwandlungen im Jahr 2017 16 Jahre betragen (verglichen mit 15 Jahren im Jahr 2018), und die Quote für Rückstellungen für IBNR-Fälle hätte 316 % betragen (verglichen mit 242 % im Jahr 2018) und die Quote Kumulierte Zahlungen bis dato/Prognostizierte Endkosten hätte 58 % betragen (verglichen mit 71 % im Jahr 2018).
Der Rückgang der Quote für Rückstellungen für IBNR-Fälle und der Überlebensrate ergibt sich aus der Verschiebung des AXA-Asbestrisikos von AXA aus Großbritannien in die USA und den Rest der Welt, deren entsprechende Quote in der Regel geringer ausfallen.
14.9 Verbindlichkeiten und Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen
Die nachstehende Tabelle zeigt die Verbindlichkeiten und Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Rückstellungen für die Überschussbeteiligung der Versicherten | 9.421 | 9.054 |
| Latente Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen | 31.205 | 35.355 |
| Summe Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen | 40.625 | 44.409 |
| Summe Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten | (303) | (0) |
Die latenten Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und die latenten Ansprüche der Versicherten auf Überschussbeteiligung enthalten die Auswirkung der Schattenbilanzierung (siehe Definition in Anhang 1.14.2) in erster Linie im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, wie in Anhang 13.2.1 beschrieben, aber auch in Bezug auf andere temporäre Differenzen, die nicht zwangsläufig mit finanziellen Vermögenswerten verbunden sind. Anhang 13.2.1 befasst sich auch mit Rechtsordnungen, die erhebliche Anteile am Geschäft mit Überschussbeteiligungen aufweisen und in denen der erforderliche Anteil der lokalen Versicherten am Ergebnis der Unternehmen signifikant ist. In diesem Anhang werden die nicht realisierten Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit zur Veräußerung verfügbaren Investitionen und die zugehörigen Anpassungen im Rahmen der Schattenbilanzierung offengelegt. Die Abnahme der latenten Verbindlichkeiten für die Überschussbeteiligung der Versicherten bezieht sich in erster Linie auf eine Abnahme der nicht realisierten Gewinne auf zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte in Deutschland und Frankreich. Die Zunahme der latenten Ansprüche auf Überschussbeteiligung der Versicherten bezieht sich auf Hongkong.
14.10 Regulierung, Rückkaufprognosen, Abzinsungssätze für Versicherungs- und Kapitalanlageverträge
In den in Anhang 14.10.1 und 14.10.2 dargestellten Tabellen verstehen sich die Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen der Segmente Life & Savings und Property & Casualty ohne Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird. Diese Verbindlichkeiten unterliegen keinem Zins- oder Laufzeitrisiko, mit Ausnahme fondsgebundener Verträge mit Leistungsgarantien. Was das Liquiditätsrisiko anbelangt, halten Unternehmen fondsgebundene Vermögenswerte zur Deckung der entsprechenden, aus diesen Verträgen hervorgehenden Verträge. Gelegentliche Rechnungslegungsanomalien ergeben sich in erster Linie aus zeitlichen Unterschieden bei der Bearbeitung des Tagesgeschäfts.
14.10.1 Regulierungs- und Rückkaufprognosen
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der prognostizierten Regulierungen und Rückkäufe im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (einschließlich Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird). Die tatsächlichen Fälligkeiten können von den nachstehenden Schätzungen erheblich abweichen, hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass einige Verträge eine Rückkaufoption enthalten, die vom Versicherten ausgeübt werden kann und deren Laufzeit verringern kann.
Die dargestellten Prognosen sind nicht mit den in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen vergleichbar und sind höher als die veröffentlichen Bilanzdaten, da sie die voraussichtlichen Cashflows ohne die Auswirkung der Abzinsung darstellen. Sie werden auch abzüglich von Zuflüssen regelmäßiger Beiträge, die von den Versicherten zu zahlen sind, dargestellt.
Die in der ersten Zeile der nachstehenden Tabelle gezeigten Zahlen stellen die geschätzten nicht abgezinsten Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Ansprüchen im Todesfall, bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Rückkäufen, Annuitäten, garantierten Mindestleistungen für fondsgebundene Verträge, Ansprüche in den Bereichen Property & Casualty und Health, abzüglich der von den Versicherten im Rahmen von Bestandsverträgen geschuldeten Beiträge, dar. Diese Cashflows basieren auf Annahmen bezüglich Mortalität, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Rückkäufen und Regulierungshäufigkeit in Bereichen der Schaden- und Unfallversicherung, die mit den geschäftlichen Erfahrungen der Gruppe in der Vergangenheit konsistent sind. Sie verstehen sich vor Rückversicherung. Aufgrund der häufigen Verwendung von Schätzungen, ist es wahrscheinlich, dass die tatsächlichen Zahlungen abweichen.
| (in Millionen Euro) | 2018 | |||
| 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe | |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 32.792 | 87.403 | 513.163 | 633.358 |
| davon Verbindlichkeiten im Segment Life & Savings im Zusammenhang mit Verträgen, die eine Rückkaufoption mit einer Rückkaufleistung vor Fälligkeit enthalten | 14.481 | 57.692 | 354.384 | 426.557 |
| (in Millionen Euro) | 2017 | |||
| 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe | |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen | 28.551 | 72.764 | 506.306 | 607.620 |
| davon Verbindlichkeiten im Segment Life & Savings im Zusammenhang mit Verträgen, die eine Rückkaufoption mit einer Rückkaufleistung vor Fälligkeit enthalten | 14.929 | 52.438 | 352.491 | 419.858 |
14.10.2 Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - Abzinsungssätze
Die nachstehende Tabelle und die zugehörigen Erläuterungen enthalten keine Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge).
Die allgemeinen Grundsätze für die Feststellung von Versicherungsverbindlichkeiten werden in Anhang 1 des Konzernabschlusses ausgeführt. Die Verbindlichkeiten basieren auf Schätzungen. Eine der Schlüsselannahmen, die bei diesen Schätzungen herangezogen werden, ist der Abzinsungssatz.
Wie in der nachstehenden Tabelle zum 31. Dezember 2018 gezeigt, wurden 86 % der Rückstellungen im Segment Life & Savings (ohne fondsgebundene Verträge) abgezinst; davon waren 16 % Gegenstand einer Revision des Abzinsungssatzes und 70 % behielten den anfänglich festgelegten Abzinsungssatz bei, vorbehaltlich des in Anhang 1 erläuterten Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten.
Vereinbarungsgemäß gelten Verträge ohne garantierte Leistung als nicht abgezinst, mit Ausnahme von Produkten, die garantierte Leistungen anbieten, die jährlich aktualisiert werden. Für die Dauer eines Jahres werden diese Verträge unter den abgezinsten Rückstellungen dargestellt. Rückstellungen für Versicherungsverträge ohne garantierte Leistung, die anhand des technischen Abzinsungssatzes zum Bilanzstichtag abgezinst werden, bestehen hauptsächlich aus Rückstellungen für Garantien (garantierte Mindestleistungen im Todesfall etc.).
Im Bereich Property & Casualty werden die meisten Rückstellungen (94 % zum 31. Dezember 2018) nicht abgezinst, mit Ausnahme der Rentenzahlungen für Erwerbsunfähigkeit und der Verbindlichkeiten aus Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, die als strukturierte Abgeltungen gelten, deren Abzinsungssatz regelmäßig überprüft wird. Nicht abgezinste Rückstellungen unterliegen im Jahresabschluss keinen Zinsänderungsrisiken.
Bei den in der Tabelle dargestellten Sätzen handelt es sich um gewichtete Durchschnittssätze für alle berücksichtigten Portfolios. Bei Verträgen mit garantierten Sätzen, die jährlich überprüft werden, werden die Sätze zum Bilanzstichtag herangezogen. Die mit den Verträgen der Versicherten verbundenen Risikofaktoren werden in Anhang 4 dargelegt.
Abzinsungssätze wird als "fest" eingestuft, wenn die bei der erstmaligen Erfassung der technischen Verbindlichkeiten verwendeten Zinssätze in den Folgejahren unverändert bleiben, und als "variabel", wenn sie in den Folgejahren aktualisiert werden.
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||
| Buchwert | Durchschnittlicher Abzinsungssatz in % |
Buchwert | Durchschnittlicher Abzinsungssatz in % |
|
| Life & Savings - fester Abzinsungssatz (a) | 262.164 | 1,80 % | 271.906 | 1,87 % |
| Life & Savings - variabler Abzinsungssatz | 59.282 | 2,73 % | 54.964 | 2,62 % |
| Life & Savings - nicht abgezinste Rückstellungen | 50.511 | - | 44.143 | - |
| Zwischensumme Life & Savings | 371.881 | - | 371.012 | - |
| Nicht-Lebensversicherungen - fester Abzinsungssatz (a) | 4.924 | 3,16 % | 4.285 | 3,15 % |
| Nicht-Lebensversicherungen - variabler Abzinsungssatz | 1.568 | 2,22 % | 1.510 | 2,25 % |
| Nicht-Lebensversicherungen - nicht abgezinste Rückstellungen | 97.703 | - | 60.422 | - |
| Zwischensumme Nicht-Lebensversicherungen | 104.195 | - | 66.216 | - |
| Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverträge | 476.077 | - | 437.228 | - |
Die dargestellten Beträge verstehen sich ohne die Auswirkung von Derivaten im Rahmen von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (dargestellt in Anhang 20.4) und ohne Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit noch nicht verdienten Umsätzen und Entgelten und Überschussbeteiligungen der Versicherten. Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, sind ebenfalls ausgeschlossen.
(a) Gegenstand von Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der bisherigen Tabelle zur Konzernbilanz (Kapitel 5.1):
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (gemäß Anhang 14.2) | 437.015 | 401.129 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (gemäß Anhang 14.3) | 34.225 | 33.199 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (gemäß Anhang 14.3) | 4.837 | 2.900 |
| Summe | 476.077 | 437.228 |
Gemäß IFRS 7 legt die Gruppe in Anhang 4 ihres Konzernabschlusses quantitative Sensitivitäten der EOF (Eligible Own Funds) der Gruppe (wie in Abschnitt 4.3 "Marktrisiken" definiert) gegenüber dem Zinsänderungsrisiko und dem Kursrisiko dar.
Die geschätzte Auswirkung der Freigabe der Abzinsungssätze im Zusammenhang mit den Rückstellungen im Segment Life & Savings belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 634 Mio. Euro (im Vergleich zu 745 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017), vor Abzug der Überschussbeteiligung der Versicherten, steuerlichen Auswirkungen und anderen Auswirkungen der Schattenbilanzierung, und war in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
14.10.3 Hauptgeschäftsbereiche
Die Tabellen in Anhang 21 zeigen die Hauptgeschäftsbereiche der Gruppe im Versicherungswesen und spiegeln den hohen Grad an Diversifizierung der Gruppe wider.
14.11 Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen
AXA verkauft Versicherungsverträge, die eine Vielzahl an Optionen und Garantien für Versicherungsnehmer enthalten. Diese Merkmale werden in Anhang 4 dargestellt. Sie sind keine eingebetteten derivativen Finanzinstrumente, die AXA getrennt zum beizulegenden Zeitwert berichtet, da:
-- viele der Merkmale als eindeutig und eng verbunden mit dem Basisvertrag betrachtet würden; und
-- viele der Merkmale selbst die Voraussetzungen für Versicherungsverträge nach Phase I (IFRS 4) erfüllen würden.
Dieser Anhang beschreibt die Merkmale, die eingebettete derivative Finanzinstrumente sind und die Definition eines Versicherungsvertrags eigenständig erfüllen. Ihre primären Merkmale können in zwei Hauptkategorien unterteilt werden: garantierte Mindestleistungen im Todesfall (GMDB) oder garantierte Mindesteinkünfte (GMIB), die für fondsgebundene Verträge und Verträge mit garantierten Rentensätzen angeboten werden.
GMDB-Merkmale sehen eine garantierte Mindestleistung im Todesfall vor, die höher ausfallen kann als die Kontosalden des fondsgebundenen Vertrags, abhängig von der Entwicklung der fondsgebundenen Vermögenswerte. GMIB-Merkmale sehen eine garantierte lebenslängliche Rente vor, für die sich ein Vertragsinhaber nach einer festgelegten Wartefrist entscheiden kann. Diese kann höher ausfallen als der Betrag, der mit dem im Rahmen des Vertrags aufgelaufenen Saldo zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätzen für den Rentenerwerb erworben werden könnte.
Das Risiko der GMDB- und GMIB-Merkmale für AXA betrifft den nicht abgesicherten Anteil der Leistungen und das Verhalten des Versicherten, wenn dieses wesentlich vom erwarteten Verhalten abweicht. Rückstellungen werden für diese Eigenschaften auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen in Zusammenhang mit Anwartschaften und verbundenen Vertragsgebühren festgelegt. Die Bestimmung der geschätzten GMDB- und GMIB-Verbindlichkeiten basiert auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und subjektive Ermessensentscheidungen beinhalten, einschließlich solcher, die die voraussichtlichen Marktrenditen, die Annahmen bezüglich des Verhaltens der Versicherten und die Quote der Entscheidungen zugunsten von GMIB betreffen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der endgültige Wert auch den Schätzungen der Geschäftsleitung entspricht. Zusätzlich zur Risikoabsicherung durch die Bildung von Rückstellungen steuert AXA Risiken auch durch eine Kombination aus Rückversicherungsprogrammen und aktiven Managementprogrammen für Finanzrisiken, einschließlich Derivaten.
Garantierte Rentensätze geben den Vertragsinhabern eine Garantie, dass zu einem Zeitpunkt in der Zukunft der im Rahmen ihres Vertrags aufgelaufene Saldo ausreichen wird, um eine lebenslange Rente zu derzeit festgelegten Sätzen zu erwerben. Das Risiko dieser Merkmale für AXA besteht darin, dass sich die Lebensdauer erheblich verlängern kann, sodass die Vertragsinhaber, die sich für die Inanspruchnahme dieser Leistung entscheiden, länger leben, als dies in den garantierten Rentensätzen angenommen wird, oder dass Anlagerenditen während der Auszahlungsfrist niedriger sind als in den garantierten Rentensätzen angenommen. Rückstellungen werden für diese Eigenschaften auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen in Zusammenhang mit Anwartschaften und verbundenen Vertragsgebühren festgelegt. Die Bestimmung der geschätzten GMDB- und GMIB-Verbindlichkeiten basiert auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und subjektive Ermessensentscheidungen beinhalten, einschließlich solcher, die die voraussichtlichen Marktrenditen, die Annahmen bezüglich des Verhaltens der Versicherten und die Quote der Inanspruchnahme von GMIB betreffen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der endgültige Wert auch den Schätzungen der Geschäftsleitung entspricht. Zusätzlich zur Risikoabsicherung durch die Bildung von Rückstellungen steuert AXA Risiken auch durch Asset-Liability-Managementprogramme, einschließlich Derivaten, zum Schutz vor einem Rückgang der Zinssätze.
Anhang 15 Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit
15.1 Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
| Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden | 2.125 | 2.125 | 2.710 | 2.710 |
| Privatkunden | 21.560 | 21.561 | 21.016 | 21.016 |
| Unternehmenskunden | 5.272 | 5.285 | 3.271 | 3.301 |
| Interbanken-Refinanzierung | 1.517 | 1.518 | 1.390 | 1.390 |
| Refinanzierung bei Zentralbanken | 1.371 | 1.371 | 1.677 | 1.677 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 4.436 | 4.490 | 3.169 | 3.231 |
| Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | (227) | (227) | (334) | (334) |
| Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 36.054 | 36.124 | 32.898 | 32.991 |
Die Fair-Value-Option wird verwendet, um den beizulegenden Zeitwert bestimmter Bankverbindlichkeiten erfolgswirksam zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2018 betrugen der Buchwert bzw. beizulegende Zeitwert und der entsprechende vertragliche Betrag, der bei Fälligkeit für diese Verbindlichkeiten fällig wird, 2.125 Mio. Euro bzw. 1.997 Mio. Euro (2.710 Mio. Euro bzw. 2.483 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017), einschließlich der Euro Medium Term Notes.
Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Die Bewertungsmethode der Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit, ohne Derivate, wie in Anhang 20.5 ausgeführt, lautet wie folgt:
-- Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden (2.125 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018):
--- 914 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018 (1.361 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017) basierend auf Marktpreisen, die auf aktiven Märkten verfügbar sind und als beizulegende Zeitwerte der Stufe 1 betrachtet werden,
--- 707 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018 (808 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017) hauptsächliche basierend auf Eingangsparametern beobachtbarer Marktpreise, die als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 betrachtet werden, und
--- 504 Mio. Euro an beizulegendem Zeitwert zum 31. Dezember 2018 (541 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017), hauptsächlich basierend auf Eingangsparametern nicht beobachtbarer Marktpreise, die als beizulegende Zeitwerte der Stufe 3 betrachtet werden.
-- Privatkunden (21.560 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018), Unternehmenskunden (5.272 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018) und Interbanken-Refinanzierungen (1.517 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018) werden nicht auf aktiven Märkten gehandelt und Börsennotierungen sind nicht verfügbar. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der wichtigsten Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (siehe Anhang 15.2) können die Buchwerte als angemessene Näherungswerte für den beizulegenden Zeitwert betrachtet werden. Daher wird der für diese Instrumente oben ausgewiesene beizulegende Zeitwert als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 betrachtet.
-- Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit beziehen sich auf ausgegebene Anleihen mit einem beizulegenden Zeitwert, der hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basiert. Daher werden die beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten als Instrumente der Stufe 2 betrachtet.
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen im Rahmen der Banktätigkeit auf 431 Mio. Euro (2017: 383 Mio. Euro).
15.2 Aufschlüsselung nach Restlaufzeit
Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit. Diese vertraglichen Fälligkeiten werden überwiegend der Kategorie "12 Monate oder weniger" zugeordnet. Folglich ist die Differenz zwischen den Fälligkeiten, die auf vertraglichen Zahlungsströmen basieren, im Vergleich zu den Buchwerten nicht signifikant.
| 31. Dezember 2018 | ||||
| Buchwert nach vertraglicher Restlaufzeit | ||||
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Buchwert |
| Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden | 129 | 1.004 | 991 | 2.125 |
| Privatkunden | 21.432 | 120 | 8 | 21.560 |
| Unternehmenskunden | 3.248 | 1.834 | 190 | 5.272 |
| Interbanken-Refinanzierung | 1.360 | 19 | 139 | 1.517 |
| Refinanzierung bei Zentralbanken | - | 1.371 | - | 1.371 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 554 | 2.378 | 1.504 | 4.436 |
| Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | (21) | (169) | (37) | (227) |
| Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 26.702 | 6.557 | 2.795 | 36.054 |
| 31. Dezember 2017 | ||||
| Buchwert nach vertraglicher Restlaufzeit | ||||
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Buchwert |
| Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden | 53 | 1.114 | 1.543 | 2.710 |
| Privatkunden | 19.456 | 1.557 | 3 | 21.016 |
| Unternehmenskunden | 1.565 | 1.621 | 85 | 3.271 |
| Interbanken-Refinanzierung | 1.324 | 49 | 17 | 1.390 |
| Refinanzierung bei Zentralbanken | 303 | 1.374 | - | 1.677 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 42 | 2.127 | 1.000 | 3.169 |
| Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | (65) | (179) | (89) | (334) |
| Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 22.677 | 7.661 | 2.559 | 32.898 |
16.1 Aufschlüsselung der Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen umfassen die folgenden Posten:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Leistungen an Arbeitnehmer | 8.716 | 9.075 |
| Aktienbasierte Vergütung | 118 | 98 |
| Zwischensumme Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütungen | 8.834 | 9.173 |
| Restrukturierungsrückstellungen | 307 | 345 |
| Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten | 278 | 279 |
| Sonstige Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | 1.943 | 2.105 |
| Zwischensumme Sonstige | 2.528 | 2.728 |
| Summe Rückstellungen Für Risiken Und Verbindlichkeiten | 11.363 | 11.901 |
Rückstellungen im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierten Vergütungen werden in Anhang 26 "Arbeitnehmer" erläutert.
Zum 31. Dezember 2018 enthielten die "Sonstigen Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten" in erster Linie Rückstellungen für Steuerschulden (862 Mio. Euro) hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (524 Mio. Euro) und Deutschland (162 Mio. Euro). Die sonstigen Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen, außer Rückstellungen für Steuerschulden, beliefen sich auf 1.080 Mio. Euro hauptsächlich in Frankreich (254 Mio. Euro), Schweiz (172 Mio. Euro), Deutschland (147 Mio. Euro), AXA SA (119 Mio. Euro) und Belgien (100 Mio. Euro).
16.2 Änderung der Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten (ohne Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütung)
Die Änderungen der Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten (ohne Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütung) werden nachstehend ausgeführt:
| (in Millionen Euro) | 2018 | 2017 |
| Buchwert zum 1. Januar | 2.728 | 2.930 |
| Finanzaufwand im Zusammenhang mit Aufzinsungen | 1 | 0 |
| Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen | 106 | 295 |
| Zunahme der Rückstellungen | 498 | 886 |
| Rückbuchung nach Nutzung | (258) | (713) |
| Rückbuchung nach Überprüfung der endgültigen Kosten | (589) | (523) |
| Auswirkung von Wechselkursschwankungen | 42 | (146) |
| Buchwert zum 31. Dezember | 2.528 | 2.728 |
Anhang 17 Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel
17.1 Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel nach Ausgabe
| Buchwert | ||
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| AXA | 9.358 | 6.950 |
| Nachrangige Anleihen, 5,25 %, fällig 2040 (in Euro) | 1.300 | 1.300 |
| Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2043 (in Euro) | 1.000 | 1.000 |
| In den USA registrierte rückzahlbare nachrangige Anleihen, 8,60 % 2030 (in USD) | 1.064 | 1.052 |
| In den USA registrierte rückzahlbare nachrangige Anleihen, 7,125 % 2020 (in GBP) | 363 | 366 |
| Nachrangige Anleihen, 5,625 %, fällig 2054 (in GBP) | 838 | 845 |
| Derivate im Zusammenhang mit nachrangigen Anleihen (a) | (324) | (655) |
| Nachrangige Anleihen, 3,375 %, fällig 2047 (in Euro) | 1.500 | 1.500 |
| Nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit, 850 Mio. USD, 4,5 % | 742 | 709 |
| Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2047 (in USD) | 873 | 834 |
| Nachrangige Anleihen, 3,25 %, fällig 2049 (in Euro) | 2.000 | - |
| AXA XL | 1.385 | - |
| Nachrangige Anleihen, 4,45 %, fällig 2025 (in USD) | 437 | - |
| Nachrangige Anleihen, 5,5 %, fällig 2045 (in USD) | 448 | - |
| Nachrangige Anleihen, 3,25 %, fällig 2025 (in Euro) | 501 | - |
| AXA Bank Belgium | 26 | 38 |
| Nachrangige Anleihen mit einer Restlaufzeit unter 10 Jahren, festverzinslich | 11 | 22 |
| Nachrangige Anleihen, festverzinslich | 16 | 17 |
| AXA Italy | 67 | 69 |
| Nachrangige Anleihen, EURIBOR 6 Monate + 81 Basispunkte | 67 | 69 |
| Sonstige nachrangige Anleihen (unter 100 Mio. Euro) | 39 | 28 |
| Nachrangige Schuldtitel | 10.876 | 7.086 |
| AXA | 622 | 500 |
| Schuldkomponente von Anleihen, die zwingend in Aktien der AXA Equitable Holdings, Inc. umgetauscht werden müssen. | 122 | - |
| Euro Medium Term Note, fällig bis 2028 | 500 | 500 |
| AXA XL | 607 | - |
| Vorrangige Anleihen, 6,25 %, fällig Mai 2027 (in USD) | 322 | - |
| Vorrangige Anleihen, 5,25 %, fällig Dezember 2043 (in USD) | 285 | - |
| AXA Financial | 3.594 | 291 |
| Vorrangige Anleihen, 7 %, fällig 2028 | 305 | 291 |
| Vorrangige Anleihen, 3,9 %, fällig 2023 | 694 | - |
| Vorrangige Anleihen, 4,35 %, fällig 2028 | 1.300 | - |
| Vorrangige Anleihen, 5 %, fällig 2048 | 1.295 | - |
| AXA UK Holdings | 168 | 170 |
| GRE: Schuldverschreibungen, 6,625 %, fällig 2023 | 168 | 170 |
| Sonstige zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente (unter 100 Mio. Euro) | 104 | 52 |
| Sonstige zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente (unter 100 Mio. Euro) | 104 | 94 |
| Derivate im Zusammenhang mit sonstigen zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten (a) | (1) | (42) |
| Ausgegebene Schuldinstrumente | 5.096 | 1.013 |
| Summe zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (b) | 15.971 | 8.099 |
(a) Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 und Derivate im Rahmen ökonomischer Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen.
(b) Ohne aufgelaufene Zinsen auf Derivate.
Derivative Instrumente zur Absicherung von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln (in der obigen Tabelle enthalten) werden in Anhang 20 erläutert.
Bezüglich der Sensitivität gegenüber Veränderungen der Zinssätze siehe Abschnitt 4.3 "Marktrisiken" unter "Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe".
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel und der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit zur Kapitalflussrechnung. Die angegebenen Zahlen beinhalten keine Derivate.
| (in Millionen Euro) | 1. Januar 2018 | Neu ausgegebene Schuldinstrumente | Rückzahlungen | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige (a) | Zum 31. Dezember 2018 |
| Nachrangige Schuldtitel | 7.742 | 2.000 | (18) | 100 | 1.377 | 11.200 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | 1.055 | 3.356 | (994) | 103 | 1.576 | 5.096 |
| Vorzugsaktien | - | - | (372) | - | 1.397 | 1.025 |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | 7.391 | (0) | (665) | 123 | - | 6.849 |
| Summe | 16.188 | 5.356 | (2.049) | 325 | 4.350 | 24.169 |
(a) Schulden aus der Übernahme der XL Group einschließlich 1.377 Mio. Euro nachrangiger Verbindlichkeiten, 1.576 Mio. Euro Finanzschulden und 1.397 Mio. Euro Vorzugsaktien.
| (in Millionen Euro) | 1. Januar 2017 | Neu ausgegebene Schuldinstrumente | Rückzahlungen | Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung | Sonstige | Zum 31. Dezember 2017 |
| Nachrangige Schuldtitel | 9.007 | 946 | (1.832) | (379) | - | 7.742 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | 1.139 | - | (16) | (34) | (34) | 1.055 |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | 8.106 | - | (330) | (385) | - | 7.391 |
| Summe | 18.252 | 946 | (2.179) | (798) | (34) | 16.188 |
17.2 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
| Nachrangige Anleihen zu Anschaffungskosten | 11.200 | 11.749 | 7.742 | 9.244 |
| Derivate im Zusammenhang mit nachrangigen Anleihen (a) | (324) | (324) | (655) | (655) |
| Nachrangige Schuldtitel | 10.876 | 11.425 | 7.086 | 8.588 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel zu Anschaffungskosten | 5.096 | 4.937 | 1.055 | 1.196 |
| Derivate im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten (a) | (1) | (1) | (42) | (42) |
| Ausgegebene Schuldinstrumente | 5.096 | 4.936 | 1.013 | 1.154 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel | 15.971 | 16.361 | 8.099 | 9.742 |
(a) Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 und Derivate im Rahmen ökonomischer Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten.
Die Gruppe hält keine als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierte und zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (Fair-Value-Option oder Handelsinstrumente).
Informationen zu den in diesem Anhang dargestellten beizulegenden Zeitwerten werden zusätzlich zu den Informationen zu den Buchwerten bereitgestellt und sollten mit Vorsicht verwendet werden. Diese Schätzungen basieren einerseits auf den Parametern zum Bilanzstichtag, wie Zinssätzen und Spreads, die im Zeitverlauf schwanken und zu momentanen Werten führen, und andererseits auf der Tatsache, dass mehrere zur Ableitung dieser Schätzungen mögliche Methoden zur Verfügung stehen.
Bei den Daten, die zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln herangezogen werden, handelt es sich um Marktdaten zum Ende der Berichtsperiode, die (i) die Zinssätze nach Währung, (ii) den durchschnittlichen Renditeaufschlag von AXA nach Laufzeit und Währung, unterteilt nach nachrangigen und vorrangigen Anleihen, und (iii) die in den ausgegebenen Verträgen enthaltenen Optionen, wie beispielsweise Rücknahmeoptionen des Emittenten, widerspiegeln.
Der beizulegende Zeitwert der zum 31. Dezember 2018 zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel, ohne aufgelaufene Zinsen, belief sich auf 16.361 Mio. Euro, einschließlich der zugehörigen derivativen Sicherungsinstrumente. Der beizulegende Zeitwert stieg im Vergleich zum 31. Dezember 2017 um 6.619 Mio. Euro, was im Wesentlichen auf die Ausgabe neuer Finanzierungsinstrumente bei AXA Equitable Holdings, Inc. für 3.031 Mio. Euro und bei AXA SA für 1.561 Mio. Euro sowie im Rahmen der Akquisition der XL Group für 1.974 Mio. Euro zurückzuführen ist.
Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Die Beträge des beizulegenden Zeitwerts basieren in erster Linie auf beobachtbaren Marktdaten und werden daher als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 betrachtet.
17.3 Zinsänderungsrisiko und vertragliche Restlaufzeiten
Die nachstehende Tabelle zeigt die Restlaufzeiten basierend auf vertraglichen Zahlungsströmen der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel (einschließlich der Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.1 erläutert). Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Instrumente Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, enthalten.
| Vertragliche Zahlungsströme der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel nach vertraglicher Laufzeit zum 31. Dezember | ||||
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe vertragliche Zahlungsströme |
| 2018 | 697 | 3.649 | 27.426 | 31.772 |
| 2017 | 494 | 2.887 | 16.584 | 19.965 |
Anhang 18 Verbindlichkeiten
18.1 Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten
| (in Millionen Euro) | Buchwert 31. Dezember 2018 | Buchwert 31. Dezember 2017 |
| Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds | 6.796 | 8.756 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite | 7.104 | 6.651 |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total-Return-Swap-Vereinbarungen ("TRS") | 4.365 | 3.608 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS (a) | 2.739 | 3.043 |
| Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung | 10.307 | 9.318 |
| Einlagen und Garantien | 564 | 373 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Versicherungsgesellschaften | 781 | 688 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern | 8.962 | 8.257 |
| Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich direkte passive Rückversicherung | 11.488 | 6.170 |
| Einlagen und Garantien | 1.808 | 1.532 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen | 9.677 | 4.632 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich direkte passive Rückversicherung | 4 | 6 |
| Verbindlichkeiten - Tatsächliche Steuerposition | 940 | 1.023 |
| Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen (b) | 32.814 | 28.401 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 17.048 | 14.503 |
| Summe Verbindlichkeiten | 86.498 | 74.822 |
(a) Sonstige Tätigkeiten außer Bankgeschäft
(b) Ohne Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen im Segment Banken (siehe Anhang 15).
Die Position "Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds" ist die Gegenbuchung zu den in den verschiedenen Zeilen der Konzernbilanz erfassten Vermögenswerten für den Anteil der konsolidierten Anlagefonds, die nicht von der Gruppe gehalten werden. Veränderungen dieser Position hängen sowohl von den Änderung der Beteiligungsquote und den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Fonds ab.
Die Minderheitsanteile an Fonds unter dieser Position beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 6.796 Mio. Euro, eine Abnahme um 1.960 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2017, und entfallen in erster Linie auf Frankreich.
Die "Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen" beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf insgesamt 32.814 Mio. Euro, eine Zunahme um 4.413 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2017, in erster Linie aufgrund der Aktivitäten in Frankreich und Belgien, teilweise ausgeglichen durch den Geschäftsbetrieb in den Vereinigten Staaten.
18.2 Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) nach Ausgabe
Die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) nach Ausgabe werden nachstehend erläutert:
| (in Millionen Euro) | Buchwert | |
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| AXA Financial | - | 1.075 |
| Commercial Paper | - | 1.075 |
| AB | 456 | 409 |
| Kurzfristige Commercial Paper, 4,3 % | 456 | 409 |
| Sonstige | 48 | 124 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) | 505 | 1.608 |
| AXA Financial | 262 | - |
| AXA Financial - (Delayed Draw Term Loan, 3-Monats-Libor, +1,125 %, fällig 2021 (in USD) | 262 | - |
| AXA Life Insurance Japan | 150 | 139 |
| Besicherte Schuldtitel - JPY Libor 3M + 4 Basispunkte Jahreszins - Fälligkeit 27. März 2021 | 150 | 139 |
| Immobilienfonds | 342 | 543 |
| Sonstige | 706 | 52 |
| Sonstige Schulden (ohne zur Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) | 1.460 | 734 |
| Kontokorrentkredite | 773 | 702 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS | 2.739 | 3.043 |
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite ohne Total Return-Swap-Vereinbarungen ("TRS") auf insgesamt 2.739 Mio. Euro, ein Rückgang um 304 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2017, in erster Linie aufgrund eines Rückgangs der ausgegebenen sonstigen Schuldtitel.
18.3 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel)
Der beizulegende Zeitwert der sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite ohne Total Return-Swap-Vereinbarungen ("TRS") belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 2.739 Mio. Euro. Unter den in der vorstehenden Tabelle enthaltenen Posten wurde der beizulegende Zeitwert nur für die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente errechnet.
Diese beizulegenden Zeitwerte basieren in erster Linie auf beobachtbaren Marktdaten (Erläuterung der beobachtbaren Marktdaten siehe Anhang 1.5) und werden daher als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 eingestuft.
18.4 Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und direkte passive Rückversicherung
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Verbindlichkeiten aus Direktversicherungen und aktiven Rückversicherungsgeschäften, wie in Anhang 18.1 angegeben, auf 10.307 Mio. Euro, ein Anstieg um 989 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2017, in erster Linie aufgrund der Übernahme der XL Group.
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Verbindlichkeiten aus direkten passiven Rückversicherungsgeschäften auf insgesamt 11.488 Mio. Euro, ein Anstieg um 5.318 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2017, der in erster Linie auf die Übernahme der XL Group zurückgeht.
Verbindlichkeiten aus Direktversicherungen, aktiven und direkten passiven Rückversicherungsgeschäften werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
18.5 Zinsänderungsrisiko und vertragliche Restlaufzeiten
Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten der sonstigen Schuldinstrumente (ohne Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.1 erläutert). Diese Laufzeiten betragen meist "12 Monate oder weniger", folglich ist die Differenz zwischen den Fälligkeiten, die auf vertraglichen Zahlungsströmen basieren bzw. im Vergleich zu den Buchwerten nicht signifikant. Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Instrumente Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, enthalten.
| 31. Dezember 2018 | Buchwert sonstiger Schuldinstrumente nach vertraglicher Restlaufzeit | |||
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe Buchwert |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total-Return-Swap-Vereinbarungen ("TRS") | - | 426 | 3.939 | 4.365 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS - Buchwert | 1.425 | 314 | 999 | 2.739 |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen | 25.433 | 7.381 | - | 32.814 |
| 31. Dezember 2017 | Buchwert sonstiger Schuldinstrumente nach vertraglicher Restlaufzeit | |||
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe Buchwert |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total-Return-Swap-Vereinbarungen ("TRS") | 5 | 167 | 3.436 | 3.608 |
| Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS - Buchwert | 2.306 | 194 | 543 | 3.043 |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen | 25.394 | 2.468 | 539 | 28.401 |
Anhang 19 Steuern
19.1 Steueraufwendungen
19.1.1 Aufschlüsselung der tatsächlichen und latenten Steuern
Der Ertragsteueraufwand schlüsselte sich wie folgt auf:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Ertragsteuern - Frankreich | 346 | 126 |
| Tatsächlich | 398 | (436) |
| Latent | (52) | 562 |
| Ertragsteuern - Ausland | 1.128 | 957 |
| Tatsächlich | 672 | 827 |
| Latent | 456 | 129 |
| Summe Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 1.474 | 1.083 |
| Summe Ertragsteuern aus zur Veräußerung gehaltenem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz | (110) | - |
| Summe Ertragsteuern | 1.364 | 1.083 |
19.1.2 Analyse des Steueraufwands
Eine Überleitungsrechnung des theoretischen Steueraufwands (Gewinn vor Steuern multipliziert mit dem in Frankreich für die betroffene Berichtsperiode geltenden Steuersatz) auf den tatsächlichen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit, vor Steuern (ohne Ergebnis der anhand der Equity-Methode konsolidierten Beteiligungen) | 1.243 | 7.421 |
| Fiktiver Steuersatz | 34,43 % | 34,43 % |
| Fiktiver Steueraufwand | 428 | 2.555 |
| Auswirkung der unterschiedlichen Steuersätze auf den fiktiven Steueraufwand | 311 | (420) |
| Auswirkung der Änderung von Steuersätzen | (82) | (144) |
| Auswirkung der unterschiedlichen Steuersätze und Auswirkung von Steuern, die nicht mit den Erträgen vor Steuern verknüpft sind | 11 | 26 |
| Auswirkung unterschiedlicher Steuersätze und der Änderung der steuerlichen Basis | 240 | (539) |
| Im laufenden Geschäftsjahr verwendete steuerliche Verluste aus früheren Jahren ohne Erfassung der latenten Steueransprüche (LSA) | (20) | (26) |
| Auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren erfasste latente Steueransprüche | (9) | (30) |
| Auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren nicht erfasste latente Steueransprüche | 79 | 31 |
| Ausbuchung von auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren erfassten latenten Steueransprüchen (a) | 4 | 19 |
| Auswirkung der steuerlichen Verluste | 52 | (5) |
| Auswirkung permanenter Differenzen | 848 | (497) |
| Anpassungen von Steuern im Zusammenhang mit früheren Jahren | (122) | (459) |
| Ausbuchung/Erfassung von latenten Steueransprüchen (LSA) auf temporäre Differenzen aus früheren Jahren (ausgenommen steuerliche Verluste) (a) | 1 | 3 |
| Sonstige | 27 | 25 |
| Auswirkung von Anpassungen, Wertminderung und sonstige Posten | (95) | (431) |
| Effektiver Steueraufwand | 1.474 | 1.083 |
| Effektiver Steuersatz (%) | 118,59 % | 14,59 % |
(a) Die Ausbuchung von latenten Steueransprüchen (LSA) aus steuerlichen Verlusten wird unter "Auswirkung der steuerlichen Verluste" dargestellt.
Der effektive Steuersatz betrug im Geschäftsjahr 2018 119 % und im Geschäftsjahr 2017 15 %. Der Anstieg um 104 Punkte ist hauptsächlich auf eine außerordentliche Wertminderung des Firmen- oder Geschäftswerts des US-Geschäfts in Höhe von 6.328 Mio. Euro zurückzuführen und stellt sich wie folgt dar (ohne diese Wertminderung des Firmen- oder Geschäftswerts hätte der effektive Steuersatz 22 % betragen):
-- Die Auswirkungen der permanenten Differenzen (+1.345 Mio. Euro) betrafen in einigen Ländern hauptsächlich die Auswirkungen von nicht zu versteuernden Dividenden und realisierten Veräußerungsgewinnen auf Eigenkapitalinstrumente, teilweise ausgeglichen durch nicht abzugsfähige finanzielle Wertminderungsaufwendungen und realisierte Veräußerungsverluste auf Eigenkapitalinstrumente. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf die oben genannte Wertminderung des Firmen- oder Geschäftswerts in den USA (Auswirkung von 1.100 Mio. Euro) zurückzuführen.
-- Die Auswirkung unterschiedlicher Steuersätze auf den fiktiven Steueraufwand (+731 Mio. Euro) entsprach der Differenz zwischen den auf Ebene jedes Unternehmens berechneten voraussichtlichen Steuern zum geltenden Standardsteuersatz und den anhand der in Frankreich für das Unternehmen geltenden Steuersätze von 34,43 %. Dieser Steuersatz setzt sich aus einem Basissteuersatz (33,33 %) und einer Sozialabgabe (1,1 %) zusammen. Der gemischte Steuersatz betrug im Geschäftsjahr 2018 59 % und im Geschäftsjahr 2017 29 %. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die oben genannte Wertminderung des Firmen- oder Geschäftswerts in den USA zurückzuführen. Ohne diesen Effekt hätte der gemischte Steuersatz 27 % betragen.
-- Die Steueranpassungen für Vorjahre (+337 Mio. Euro) waren hauptsächlich auf den nicht wiederkehrenden Effekt des Vergleichs von 2017 im Zusammenhang mit früheren Steuerprüfungen in den USA sowie auf die Erstattung der 3 %igen Dividendensteuer in Frankreich zurückzuführen.
-- Die Auswirkungen der Steuersatzänderung entsprachen im Wesentlichen den 2017 beschlossenen Steuerreformen in Frankreich, den USA und Belgien. Im Jahr 2018 wurden auch die Auswirkungen der kantonalen Steuerreform in der Schweiz berücksichtigt.
19.2 Latente Steuern
In der nachstehenden Tabelle entspricht die latente Nettosteuerposition der Differenz zwischen den latente Steueransprüchen (LSA) und den latenten Steuerschulden (LSS) in der Konzernbilanz der Gruppe. Es ist zu beachten, dass die Aufschlüsselung der LSA/LSS in diesen Tabellen den latenten Steuern vor der Saldierung entspricht, die zum Zwecke der Darstellung der Bilanz gemäß IAS 12 erfolgt. Die latenten Nettosteuersalden verteilten sich wie folgt:
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | ||
| Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden | Latente Steuerposition (netto) | Latente Steuerposition (netto) | |
| Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts | - | 355 | (355) | (362) |
| Abgegrenzte Anschaffungskosten | 72 | 3.216 | (3.144) | (2.848) |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte (einschl. Geschäfts- oder Firmenwert) | 39 | 739 | (700) | (715) |
| Immobilien | 416 | 259 | 157 | 155 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 1.275 | 11.910 | (10.635) | (12.972) |
| Versicherungstechnische Rückstellungen | 10.378 | 2.571 | 7.807 | 8.490 |
| Rückstellung für Risiken und Verbindlichkeiten | 293 | 255 | 39 | 62 |
| Pensionsleistungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer | 1.776 | 199 | 1.577 | 1.631 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 1.008 | 0 | 1.008 | 922 |
| Sonstige | 676 | 136 | 541 | 690 |
| Summe latente Steuern nach Art | 15.932 | 19.639 | (3.706) | (4.947) |
| davon | ||||
| in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern | 9.177 | 9.780 | (603) | (545) |
| Latente Steuern durch Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind | 5.615 | 9.800 | (4.186) | (5.520) |
| in den Eigenkapitalrücklagen erfasste latente Steuern | 1.141 | 59 | 1.082 | 1.118 |
Zum 31. Dezember 2018 entfielen die LSA in Höhe von 15.932 Mio. Euro hauptsächlich auf Unternehmen mit Sitz in Frankreich (5.989 Mio. Euro), Deutschland (2.862 Mio. Euro), den USA (2.248 Mio. Euro), der Schweiz (1.616 Mio. Euro) und Belgien (769 Mio. Euro).
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Latente Steueransprüche | 915 | 837 |
| Latente Steuerschulden | 4.621 | 5.784 |
| Latente Steuerposition (netto) | (3.706) | (4.947) |
Die Änderung der Nettosteuerschulden in Höhe von -4.947 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017 auf -3.706 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 ist in erster Linie auf einen Rückgang der nicht realisierten Veräußerungsgewinne auf festverzinsliche Vermögenswerte zurückzuführen.
| (in Millionen Euro) | 2018 Latente Steuern (netto) | 2017 Latente Steuern (netto) |
| 1. Januar | (4.947) | (4.770) |
| Ergebniswirksam erfasste Veränderungen | (404) | (692) |
| Erfolgsneutral erfasste Veränderungen (a) | 1.399 | 290 |
| Auswirkung von Fremdwährungen | (158) | 172 |
| Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen | 404 | 53 |
| 31. Dezember | (3.706) | (4.947) |
(a) Die ergebnisneutral erfassten Veränderungen betreffen in erster Linie die Absicherung von Nettoinvestitionen innerhalb des Unternehmens, die erfolgsneutrale Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert und versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer.
Erfasste latente Steueransprüche (LSA) auf steuerliche Verlustvorträge nach Fälligkeits- und Ablaufdatum
Die Tabellen zeigen (i) im ersten Teil eine Aufschlüsselung des Fälligkeitsdatums, bis zu dem die Gruppe die zum Jahresende bilanzierten LSA zu verwenden plant, und die entsprechenden vorgetragenen steuerlichen Verluste und (ii) im zweiten Teil das "Ablaufdatum" der LSA, d. h. den letzten Termin, zu dem die Gruppe diese verwenden könnte.
Die LSA in Höhe von 15.932 Mio. Euro umfassen 1.008 Mio. Euro an LSA auf steuerliche Verlustvorträge zum 31. Dezember 2018, davon 509 Mio. entfallend auf die steuerlichen Organschaft in Frankreich.
| 2018 (in Millionen Euro) |
LSA Restlaufzeit 1 Jahr | LSA Restlaufzeit 2 Jahre | LSA Restlaufzeit 3 Jahre | LSA Restlaufzeit 4 Jahre | LSA Restlaufzeit 5 Jahre |
| Erwartetes Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 230 | 257 | 195 | 153 | 117 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 939 | 1.032 | 826 | 620 | 472 |
| Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 2 | 0 | 4 | 1 | 1 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 6 | 0 | 22 | 5 | 7 |
| 2018 (in Millionen Euro) |
LSA Restlaufzeit 6 Jahre | LSA Restlaufzeit 7 bis 11 Jahre | LSA Restlaufzeit >11 Jahre | Keine Restlaufzeit | Summe |
| Erwartetes Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 24 | 24 | 9 | - | 1.008 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 123 | 84 | 48 | 2 | 4.145 |
| Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 2 | 66 | 148 | 783 | 1.008 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 10 | 311 | 693 | 3.091 | 4.145 |
Zum 31. Dezember 2017 umfasste die Netto-LSA-Position in Höhe von 4.947 Mio. Euro LSA in Höhe von 16.814 Mio. Euro, davon 923 Mio. Euro LSA auf steuerliche Verlustvorträge, wovon 568 Mio. Euro auf die steuerliche Organschaft in Frankreich entfallen.
| 2017 (in Millionen Euro) |
LSA Restlaufzeit 1 Jahr | LSA Restlaufzeit 2 Jahre | LSA Restlaufzeit 3 Jahre | LSA Restlaufzeit 4 Jahre | LSA Restlaufzeit 5 Jahre |
| Erwartetes Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 288 | 225 | 222 | 68 | 61 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 975 | 789 | 849 | 306 | 257 |
| Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 6 | 1 | 0 | 12 | 2 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 31 | 7 | 2 | 61 | 7 |
| 2017 (in Millionen Euro) |
LSA Restlaufzeit 6 Jahre | LSA Restlaufzeit 7 bis 11 Jahre | LSA Restlaufzeit >11 Jahre | Keine Restlaufzeit | Summe |
| Erwartetes Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 13 | 16 | 29 | - | 923 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 51 | 56 | 131 | 2 | 3.416 |
| Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme | |||||
| Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA | 10 | 11 | 72 | 809 | 923 |
| Entsprechende Verlustvorträge | 41 | 44 | 335 | 2.888 | 3.416 |
Nicht erfasste latente Steueransprüche (LSA)
Die Summe der potenziellen LSA, die zum 31. Dezember 2017 nicht im Jahresabschluss bilanziert wurden, da sie als uneinbringlich betrachtet wurden, beliefen sich auf 764 Mio. Euro (2017: 237 Mio. Euro), die sich wie folgt aufschlüsseln:
-- 556 Mio. Euro betrafen nicht erfasste LSA auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 2.771 Mio. Euro (2017: 170 Mio. Euro auf steuerliche Verluste in Höhe von 913 Mio. Euro). Der größte Teil dieser Verluste entfiel auf Länder, in denen Verlustvorträge unbegrenzt möglich sind (2.154 Mio. Euro in 2018 und 730 Mio. Euro in 2017).
-- 207 Mio. Euro in Bezug auf sonstige nicht erfasste latente Steueransprüche (2017: 66 Mio. Euro).
Der deutliche Anstieg der nicht bilanzierten LSA war hauptsächlich auf die Akquisition der XL Group mit insgesamt 312 Mio. Euro an nicht bilanzierten LSA auf steuerliche Verlustvorträge und 199 Mio. Euro auf sonstige nicht erfasste latente Steueransprüche zurückzuführen.
Anhang 20 Derivative Finanzinstrumente
Dieser Anhang umfasst alle Arten von Derivaten, einschließlich derivativer Instrumente, die von konsolidierten Investmentfonds im "Satelliten-Anlageportfolio" gehalten werden (siehe Anhang 1.8.2), die gemäß der in Anhang 1.5 beschriebenen IFRS-Hierarchie zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, jedoch ohne derivative Instrumente, die der Definition von Eigenkapitalinstrumenten entsprechen (nähere Informationen in Anhang 13).
20.1 Derivative Finanzinstrumente: Laufzeiten, Nominalwerte und beizulegende Zeitwerte
| (in Millionen Euro) | Restlaufzeit des Nominalwerts zum 31. Dezember 2018 (a) | Nominalwert | |||
| < 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | >5 Jahre | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| Zinsderivate | 57.685 | 60.370 | 82.269 | 200.324 | 231.078 |
| Aktienderivate | 17.383 | 22.006 | 3.998 | 43.387 | 37.977 |
| Währungsderivate | 113.594 | 43.103 | 10.177 | 166.873 | 147.884 |
| Kreditderivate | 3.111 | 12.504 | 600 | 16.215 | 17.928 |
| Sonstige Derivate | 21.934 | 2.645 | 6.529 | 31.108 | 32.290 |
| Summe | 213.707 | 140.628 | 103.572 | 457.907 | 467.157 |
| (in Millionen Euro) | Positiver beizulegender Zeitwert | Negativer beizulegender Zeitwert | Beizulegender Zeitwert netto | |||
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| Zinsderivate | 5.448 | 7.184 | 4.441 | 5.459 | 1.007 | 1.725 |
| Aktienderivate | 2.763 | 3.277 | 1.104 | 1.311 | 1.660 | 1.966 |
| Währungsderivate | 4.192 | 3.291 | 6.487 | 4.158 | (2.295) | (867) |
| Kreditderivate | 182 | 283 | 46 | 37 | 136 | 246 |
| Sonstige Derivate | 656 | 384 | 845 | 939 | (189) | (555) |
| Summe | 13.240 | 14.418 | 12.922 | 11.904 | 318 | 2.515 |
Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.
(a) Vereinbarungsgemäß werden Nominalbeträge in absoluten Werten und ohne potenzielle Saldierung dargestellt.
Die Hauptgründe für die Entwicklung der Nutzung von Derivaten (überwiegend Zinsderivate, Währungsderivate und Aktienderivate) werden in Anhang 20.2 erläutert.
20.2 Derivative Instrumente gemäss IAS 39 nach Art des Sicherungsgeschäfts
Die derivativen Instrumente schlüsseln sich wie folgt auf:
| 31. Dezember 2018 | Derivative Instrumente, die zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden | Derivative Instrumente, die zur Absicherung des Cashflows verwendet werden | Derivative Instrumente, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb verwendet werden | |||
| (in Millionen Euro) | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert |
| Zinsderivate | 52.686 | (780) | 4.334 | 306 | - | - |
| Aktienderivate | 1.170 | 49 | - | - | - | - |
| Währungsderivate | 4.521 | 25 | 6.725 | (392) | 12.919 | (200) |
| Kreditderivate | 140 | (2) | - | - | - | - |
| Sonstige Derivate | 287 | (22) | 4.526 | (82) | - | - |
| Summe | 58.804 | (729) | 15.585 | (168) | 12.919 | (200) |
| 31. Dezember 2018 | Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und sonstige derivative Instrumente, welche die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, jedoch in der Regel als ökonomische Sicherungsbeziehung verwendet werden | Summe | ||
| (in Millionen Euro) | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert |
| Zinsderivate | 143.304 | 1.481 | 200.324 | 1.007 |
| Aktienderivate | 42.217 | 1.610 | 43.387 | 1.660 |
| Währungsderivate | 142.708 | (1.728) | 166.873 | (2.295) |
| Kreditderivate | 16.075 | 137 | 16.215 | 136 |
| Sonstige Derivate | 26.294 | (86) | 31.108 | (189) |
| Summe | 370.599 | 1.415 | 457.907 | 318 |
Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.
| 31. Dezember 2017 | Derivative Instrumente, die zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden | Derivative Instrumente, die zur Absicherung des Cashflows verwendet werden | Derivative Instrumente, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb verwendet werden | |||
| (in Millionen Euro) | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert |
| Zinsderivate | 52.411 | (1.287) | 5.178 | 375 | - | - |
| Aktienderivate | 1.505 | 119 | - | - | - | - |
| Währungsderivate | 5.100 | (17) | 4.945 | (287) | 5.521 | 128 |
| Kreditderivate | 542 | (8) | - | - | - | - |
| Sonstige Derivate | 287 | (20) | 2.585 | (114) | - | - |
| Summe | 59.845 | (1.213) | 12.708 | (26) | 5.521 | 128 |
| 31. Dezember 2017 | Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und sonstige derivative Instrumente, welche die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, jedoch in der Regel als ökonomische Sicherungsbeziehung verwendet werden | Summe | ||
| (in Millionen Euro) | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | Nominalwert | Beizulegender Zeitwert |
| Zinsderivate | 173.490 | 2.637 | 231.078 | 1.725 |
| Aktienderivate | 36.471 | 1.847 | 37.977 | 1.966 |
| Währungsderivate | 132.318 | (692) | 147.884 | (867) |
| Kreditderivate | 17.386 | 253 | 17.928 | 246 |
| Sonstige Derivate | 29.418 | (420) | 32.290 | (555) |
| Summe | 389.083 | 3.626 | 467.157 | 2.515 |
Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.
Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Nominalwert aller derivativen Finanzinstrumente auf insgesamt 457,9 Mrd. Euro (Ende 2017: 467,2 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2018 auf insgesamt 318 Mio. Euro (Ende 2017: 2.515 Mio. Euro), bestehend aus dem beizulegenden Zeitwert der Derivate für Anlagevermögen (-1.800 Mio. Euro und -1.354 Mio. Euro Ende 2017 - siehe Anhang 20.3.) und dem beizulegenden Zeitwert der Derivate für Verbindlichkeiten (-2.285 Mio. Euro und -3.869 Mio. Euro Ende 2017 - siehe Anhang 20.4.).
AXA nutzt Derivate hauptsächlich zur Absicherung bestimmter Risiken, die aus beiden Seiten der Bilanz hervorgehen, im Zusammenhang mit seiner Asset-Liability-Management-Strategie (ALM) bei Versicherungsgesellschaften sowie Holdinggesellschaften und Banken. Der Nominalwert dieser Absicherungsstrategien belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 443,6 Mrd. Euro (Ende 2017: 453,5 Mrd. Euro) und umfasst Folgendes:
-- Die Steuerung von Zinsänderungsrisiken bei Kapitalanlagen mit fester Laufzeit, langfristigen Schulden und garantierten Zinssätzen auf Versicherungsverträge
-- Die Reduzierung von Fremdwährungsrisiken bei auf Fremdwährungen lautenden Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten
-- Die Steuerung von Liquiditätspositionen (einschließlich der Fähigkeit zur Zahlung von Leistungen und Ansprüchen bei Fälligkeit) in Verbindung mit dem Asset Liability Management und lokalen regulatorischen Anforderungen für Versicherungs- und Bankgeschäfte
-- Die Begrenzung des Eigenkapitalrisikos
-- Die Begrenzung des Kreditausfallrisikos in Bezug auf bestimmte Kapitalanlagen in Unternehmensanleihen
AXA nutzt ferner Derivate als Alternative zur Erlangung von Exposure gegenüber bestimmten Anteilsklassen durch "synthetische Positionen", beispielsweise das Halten von Zahlungsmitteln und Aktien-Termingeschäften anstelle von physischen Aktien. Ein weiteres Beispiel ist die Kombination von Staatsanleihen und Credit Default Swaps (CDS) als synthetische Position und als Alternative zum direkten Erwerb einer Unternehmensanleihe. Die Programme verursachen keine zusätzlichen spezifischen Risiken im Vergleich zu anderem Anlagevermögen.
Der Nominalwert von Derivaten, der zur Abbildung des Volumens der ausstehenden Instrumente und zur Schaffung einer Vergleichsbasis mit anderen Finanzinstrumenten herangezogen wird, setzt das Ausmaß der Aktivität mit hoher Wahrscheinlichkeit zu hoch an und bemisst das Risiko nicht direkt, da es den möglichen Kredit- und Marktausfall, die aus solchen Transaktionen hervorgehen könnte, weit übersteigt. Er stellt die Beträge, die zwischen den Parteien tatsächlich ausgetauscht werden, nicht dar und ist daher kein Maßstab für das Exposure der Gruppe gegenüber derivativen Finanzinstrumenten. So ist die Gruppe beispielsweise einem Kreditausfallrisiko in Bezug auf ihre Kontrahenten bei derivativen Finanzinstrumenten ausgesetzt, nicht jedoch dem Kreditausfallrisiko in Bezug auf den gesamten Nominalwert. AXA steuert das von Derivaten generierte Kontrahentenrisiko aktiv durch eine spezifische konzernweite Richtlinie. Diese Richtlinie umfasst ein Rahmenkonzept mit Grenzwerten und einen Prozess zur Risikoüberwachung. Für jeden zugelassenen Kontrahenten werden auf der Grundlage eines internen Punktesystems spezielle Grenzwerte festgelegt. Diese Richtlinie umfasst ferner eine tägliche bis wöchentliche Besicherung für den überwiegenden Teil des Risikoexposures der Gruppe. Die gesamte Nettobesicherung für alle derivativen Finanzinstrumente, einschließlich derjenigen, die im Zusammenhang mit Derivaten, die im Rahmen von Anlagefonds des "Satelliten-Anlageportfolio" gehalten werden (siehe Anhang 1.8.2). belief sich zum 31. Dezember 2018 auf -0,5 Mrd. Euro (Ende 2017: 1,0 Mrd. Euro). Dieser Nettobetrag enthält in der Konzernbilanz erfasste Beträge und nicht erfasste gegebene oder erhaltene Zusagen, die in Anhang 29 offengelegt werden.
Die 2008 einsetzenden Marktturbulenzen unterstrichen die zunehmende Bedeutung von Risikomanagement und hatten zusätzliche Sicherungsgeschäfte im Zeitraum von 2008 bis 2012 zur Folge. Seither hat AXA die Nutzung von Derivaten zur Risikoabsicherung fortgesetzt und Derivatepositionen gemäß dem Governance-Rahmenkonzept von AXA für Derivate erhöht oder reduziert.
Insbesondere sind Sicherungsgeschäfte eines der wichtigsten Instrumente zur Reduzierung des Risikos der in den meisten Life & Savings-Produkten und in einigen Property & Casualty-Produkten eingebetteten Optionen und Garantien. Sie führen überdies zu Reduzierung der Eigenkapitalunterlegung für die Geschäftstätigkeiten nach Solvency II. Die unterschiedlichen Richtlinien, die AXA in Bezug auf die Nutzung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten verwendet, umfassen eine intensive Überwachung ihrer Absicherungsstrategie und der zugehörigen Risiken im Rahmen eines systemischen Risikomanagementplans (SRMP), der vom Management Committee und vom Board of Directors im Rahmen der Maßnahmen, die für global systemrelevante Versicherungsunternehmen (GSII) gelten, genehmigt wurde.
Weitere Einzelheiten zur Asset Liability Management Governance befinden sich in Abschnitt 4.2. "Interne Kontrolle und Risikomanagement".
2018 nahm die Nutzung von Derivaten innerhalb der Gruppe aus den nachstehend aufgeführten Gründen in Bezug auf den Nominalwert um insgesamt 9,2 Mrd. Euro ab (siehe auch Anhang 20.2.1.):
-- Der Nominalbetrag der Zinsderivate verringerte sich um 30,7 Mrd. Euro, was hauptsächlich auf (i) die Umklassifizierung von AXA Life Europe als zur Veräußerung gehalten und (ii) den Rückgang der Zinsderivate hauptsächlich im Unternehmen durch die Auflösung des taktischen Portfolios der Euro-Zinsswaps zurückzuführen ist, das von einer steileren Euro-Zinsstrukturkurve profitieren wollte.
-- Der Nominalbetrag der Kreditderivate sank um 1,7 Mrd. Euro, was auf die Auflösung einiger Strategien mit negativen Basistrades zurückzuführen ist.
-- Der Nominalbetrag der Aktienderivate stieg um 5,4 Mrd. Euro, hauptsächlich im Unternehmen durch die im Jahr 2018 implementierten Aktienoptionsstrategien zur Unterstützung der Zahlungsfähigkeit der Gruppe.
-- Der Nominalbetrag der Währungsderivate stieg im Vergleich zu 2017 um 19,0 Mrd. Euro, was hauptsächlich auf die Erhöhung im Unternehmen zum Schutz des Wertes der Aktien der AXA Equitable Holding, Inc. vor Währungskursrisiken und die Modelltransformation des Schweizer Kollektivlebensversicherungsgeschäfts zurückzuführen ist.
In den vorstehenden Tabellen enthält die vierte Spalte Derivate, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, deren Zweck jedoch darin besteht, eine wirtschaftliche Absicherung eines Risikos zu schaffen, mit Ausnahme insbesondere bestimmter Kreditderivate. Sie enthalten ferner "Makrosicherungsderivate" gemäß Definition des IASB in IAS 39.
Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Nominalwert der derivativen Sicherungsinstrumente nach IAS 39 (Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, Absicherung von Zahlungsströmen und Absicherung von Nettoinvestitionen) der Gruppe auf 87,3 Mrd. Euro im Vergleich zu 78,1 Mrd. Euro Ende 2017. Der erfasste beizulegende Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2018 netto auf -1.097 Mio. Euro im Vergleich zu -1.111 Mio. Euro Ende 2017.
20.2.1 Derivative Zinsinstrumente
Das primäre Zinsänderungsrisiko der AXA Gruppe bezieht sich auf Verträge mit garantierten Leistungen und das Risiko, dass der Wert der mit der von den Versicherungsunternehmern erhaltenen Leistung erworbenen finanziellen Vermögenswerte nicht ausreicht, um die garantierten Leistungen und die ihnen zustehende voraussichtliche ermessensabhängige Überschussbeteiligung zu finanzieren. Zur Absicherung ungünstiger potenzieller Marktbedingungen werden derivative Strategien verwendet, um das Risiko aus der Garantieverpflichtung im Zeitverlauf zu reduzieren.
Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Nominalwert der derivativen Zinsinstrumente auf insgesamt 200,3 Mrd. Euro (Ende 2017: 231,1 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2018 netto auf insgesamt 1.007 Mio. Euro (Ende 2017: 1.725 Mio. Euro). AXA nutzt überwiegend (i) Zinsswaps (57 % des gesamten Nominalwerts der derivativen Zinsinstrumente), (ii) Zinsoptionen (22 %) und (iii) standardisierte und andere Termingeschäfte (18 %).
Diese Instrumente werden hauptsächlich für Folgendes verwendet:
-- Absicherung des Zinsrisikos und der Zinsvolatilität im Rahmen der Asset-Liability-Management-Strategie in Verbindung mit den garantierten Mindestleistungen bei Produkten mit variablen Rentenzahlungen ("Variable Annuities"), das sich zum 31. Dezember 2018 auf insgesamt 25,4 Mrd. Euro belief (2017: 53,3 Mrd. Euro), hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (Nominalwert von 20,8 Mrd. Euro in 2018 ggü. 22,5 Mrd. in 2017, diese Strategie umfasst ebenfalls als sonstige derivative Instrumente ausgewiesene Total-Return-Aktienswaps in Höhe von 12,8 Mrd. Euro in 2018 ggü. 12,6 Mrd. Euro Ende 2017) und in der Schweiz (Nominalwert von 2,1 Mrd. Euro Ende 2018 ggü. 1,6 Mrd. Euro Ende 2017)
-- Steuerung des Duration Gap und/oder des Konvexitätsrisikos von Sicherungsbeziehungen zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Rahmen von Anlagen auf eigene Rechnung als Bestandteil von Asset-Liability-Management-Strategien hauptsächlich in Frankreich in Höhe von 61,5 Mrd. Euro (Ende 2017: 60,7 Mrd. Euro), Japan in Höhe von 17,3 Mrd. Euro in 2018 (Ende 2017: 16,8 Mrd. Euro) und in der Schweiz in Höhe von 5,4 Mrd. Euro in 2018 (Ende 2017: 3,5 Mrd. Euro)
-- Minimierung der Aufwendungen der Gruppe für Schulden und die Begrenzung der Volatilität von Finanzaufwendungen, insbesondere innerhalb des Unternehmens, mit einem Nominalwert von 30,9 Mrd. Euro Ende 2018 gegenüber 40,5 Mrd. Ende 2017, in erster Linie aufgrund der Steuerung der derivativen Zinsinstrumente vor dem Hintergrund eines Umfelds niedriger aber volatiler Zinsen
-- Absicherung der Exposures gegenüber dem Zinsänderungsrisiko im Zusammenhang mit ihrer gewöhnlichen Banktätigkeit, hauptsächlich bei der AXA Bank Belgium, zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos zwischen ihren zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, bei denen es sich hauptsächlich um Zinsswaps handelt (Nominalwert von 21,7 Mrd. Euro Ende 2018 gegenüber 18,6 Mrd. Euro Ende 2017)
20.2.2 Derivative Eigenkapitalinstrumente
Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Nominalwert aller derivativen Eigenkapitalinstrumente auf insgesamt 43,4 Mrd. Euro (Ende 2017: 38,0 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2018 netto auf 1.660 Mio. Euro im Vergleich zu 1.966 Mio. Euro Ende 2017. AXA nutzt überwiegend (i) Aktienoptionskontrakte (72 % des gesamten Nominalwerts der derivativen Eigenkapitalinstrumente), (ii) standardisierte und andere Termingeschäfte (15 %) und (iii) Aktienswaps (13 %).
Diese Instrumente werden hauptsächlich für Folgendes verwendet:
-- Absicherung des Aktienrisikos, hauptsächlich im Unternehmen im Jahr 2018 in Höhe von 4,6 Mrd. Euro (2017: Null) zur Unterstützung der Solvenz der Gruppe
-- Absicherung des Aktienrisikos im Rahmen der Asset-Liability-Management-Strategie in Verbindung mit den garantierten Mindestleistungen bei Produkten mit variablen Rentenzahlungen ("Variable Annuities"), das sich zum 31. Dezember 2018 auf insgesamt 5,9 Mrd. Euro belief (Ende 2017: 7,7 Mrd. Euro), hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (Nominalwert von 5,8 Mrd. Euro 2018 ggü. 6,4 Mrd. 2017, diese Strategie umfasst ebenfalls als sonstige derivative Instrumente ausgewiesene Total-Return-Aktienswaps in Höhe von 6,5 Mrd. Euro in 2018 und 6,3 Mrd. Euro 2017)
-- Absicherung des Exposures gegenüber dem Aktienrisiko im Rahmen von Anlagen auf eigene Rechnung zum Schutz der Überschussbeteiligungen der Versicherten und ihrer garantierten Verpflichtung im Zeitverlauf, hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (Nominalwert von 18,0 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2018 gegenüber 17,1 Mrd. Euro im Vorjahr)
20.2.3 Derivative Währungsinstrumente
Die Gruppe hat verschiedene Währungsinstrumente abgeschlossen, um ihr Exposure gegenüber dem Fremdwährungsrisiko zu verringern. Derivative Währungsinstrumente sind Vereinbarungen über den Tausch der Währung eines Landes gegen die Währung eines anderen Landes zu einem vereinbarten Preis und Erfüllungstag.
Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Nominalwert der derivativen Währungsinstrumente auf insgesamt 166,9 Mrd. Euro (Ende 2017: 147,9 Mrd. Euro). Ihr Marktwert belief sich 2018 auf -2,295 Mio. Euro im Vergleich zu -867 Mio. Euro Ende 2017. AXA nutzt überwiegend (i) standardisierte und andere Devisentermingeschäfte (63 % des gesamten Nominalwerts der derivativen Währungsinstrumente), (ii) Devisenswaps (24 %) und (iii) Devisenoptionskontrakte (13 %).
Eines der Hauptziele von derivativen Währungsinstrumenten ist die Begrenzung von Änderungen der auf Fremdwährungen lautenden Nettovermögenswerte, die aus Wechselkursschwankungen hervorgehen, um den Wert der auf Fremdwährungen lautenden Nettoinvestitionen von AXA in ihre Tochterunternehmen ganz oder teilweise abzusichern und dadurch die Veränderlichkeit des konsolidierten Eigenkapitals der Gruppe bei Wechselkursschwankungen, aber auch in Bezug auf andere wichtige Kennzahlen, wie Liquidität, Verschuldungs- und Solvabilitätskoeffizient, zu verringern. Der Nominalwert der vom Unternehmen zur Absicherung des Wechselkursrisikos verwendeten Derivate erhöhte sich von 27,0 Mrd. Euro Ende 2017 auf 36,0 Mrd. Euro Ende 2018.
Derivative Währungsinstrumente werden auch zur Absicherung von unterschiedlichen Fremdwährungspositionen zwischen den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Versicherungstöchter der Gruppe verwendet. Während die Verpflichtungen der meisten operativen Einheiten durch Vermögenswerte ausgeglichen werden, die auf die gleiche Währung lauten, können einige Einheiten unter Umständen in Vermögenswerte investieren, die auf Fremdwährungen lauten, um ihre Kapitalanlagen zu diversifizieren. Dies ist hauptsächlich in (i) der Schweiz der Fall, wo derartige Kontrakte zur Absicherung des Wechselkursrisikos aus Kapitalanlagen in Aktien und Schuldinstrumenten, die nicht auf CHF lauten (insbesondere Euro und US-Dollar), mit einem Nominalwert von insgesamt 48,0 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2018 gegenüber 43,5 Mrd. Euro im Vorjahr genutzt werden, und (ii) in Japan, wo Devisenterminkontrakte zur Absicherung des Wechselkursrisikos aus Kapitalanlagen in festverzinsliche Anleihen, die nicht auf JPY lauten, mit einem Nominalwert von insgesamt 13,2 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2018 gegenüber 12,0 Mrd. Euro im Vorjahr genutzt werden.
Eine Beschreibung des Wechselkursrisikos im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit der Tochterunternehmen der Gruppe und des Unternehmens befindet sich in Abschnitt 4.3 "Marktrisiken" unter Angabe der Höhe des Exposures gegenüber dem Wechselkursrisiko und entsprechenden Sicherungsbeziehungen.
Gemäß IAS 21 und IAS 39 wird die Umrechnungsdifferenz im Zusammenhang mit diesen, in den operativen Einheiten verwendeten Schuldinstrumenten ergebniswirksam erfasst und gleicht den Großteil der Änderungen des Marktwerts der zugehörigen derivativen Finanzinstrumente aus, der ebenfalls ergebniswirksam erfasst wird.
20.2.4 Derivative Kreditinstrumente
Die Gruppe nutzt im Rahmen ihrer Aktivitäten im Hinblick auf das Finanz- und Kreditrisikomanagement Strategien, die Kreditderivate involvieren, die vorwiegend aus Credit Default Swaps (CDS) bestehen. Diese Instrumente werden in Kombination mit Staatsanleihen als Alternative zu Unternehmensanleihen genutzt, aber auch als Absicherung von Einzeladressen und speziellen Portfolios.
Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Nominalwert der von der Gruppe gehaltenen Kreditderivate auf 16,2 Mrd. Euro gegenüber 17,9 Mrd. Euro Ende 2017 (ohne im Rahmen von Anlagefonds des "Satelliten-Anlageportfolios" gehaltene Instrumente (0,5 Mrd. Euro); siehe Anhang 1.8.2.).
Derivative Kreditinstrumente werden hauptsächlich für Folgendes verwendet:
-- Absicherung von Kreditausfallrisiken im Zusammenhang mit dem Kauf von CDS, hauptsächlich für Einzeladressen und spezielle Portfolios, einschließlich ab einer bestimmten Höhe von Verlusten durch Trancheninstrumente (Nennwert von 1,8 Mrd. Euro Ende 2018 gegenüber 3,9 Mrd. Euro Ende 2017)
-- Steigerung der Renditen, hauptsächlich auf Portfolios von Staatsanleihen, indem sie Staatsanleihen halten und gleichzeitig Absicherungen für qualitativ hochwertige Adressen verkaufen als Alternative zum Erwerb von Unternehmensanleihen Diese Art von ALM-Strategie wird zur Kompensierung des Mangels an Tiefe und Liquidität auf einigen Märkten umgesetzt, indem ein synthetisches Ausfallrisiko übernommen wird (Nennwert von 14,3 Mrd. Euro Ende 2018 gegenüber 13,6 Mrd. Euro Ende 2017).
20.3 Auswirkung der Absicherung von Finanzinvestitionen
Die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente wird in der Konzernbilanz unter ihren zugehörigen Vermögenswerten (und Verbindlichkeiten, siehe Anhang 20.4) dargestellt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente auf die zugehörigen Basiswerte (Vermögenswerte).
| 31. Dezember 2018 | Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | ||||
| (in Millionen Euro) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) |
| Immobilienanlagen | 20.977 | (38) | 20.939 | 1.495 | - | 1.495 |
| Schuldinstrumente | 442.267 | (2.156) | 440.111 | 5.764 | (116) | 5.648 |
| Aktien | 23.025 | (35) | 22.990 | 2.047 | - | 2.047 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.013 | 23 | 13.036 | 602 | - | 602 |
| Sonstige Anlagen (d) | 14.847 | 17 | 14.864 | 169 | - | 169 |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | (150) | 894 | 744 | 1 | 59 | 59 |
| Summe Finanzinvestitionen | 493.002 | (1.257) | 491.745 | 8.583 | (57) | 8.526 |
| Darlehen | 33.565 | 27 | 33.593 | 32.263 | (474) | 31.789 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 160.176 | (0) | 160.176 | - | - | - |
| Summe Anlagen | 707.720 | (1.268) | 706.452 | 42.341 | (532) | 41.809 |
| 31. Dezember 2018 | Summe | ||
| (in Millionen Euro) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) |
| Immobilienanlagen | 22.472 | (38) | 22.434 |
| Schuldinstrumente | 448.031 | (2.272) | 445.759 |
| Aktien | 25.072 | (35) | 25.036 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.615 | 23 | 13.639 |
| Sonstige Anlagen (d) | 15.016 | 17 | 15.033 |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | (149) | 952 | 803 |
| Summe Finanzinvestitionen | 501.585 | (1.315) | 500.271 |
| Darlehen | 65.829 | (447) | 65.381 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 160.176 | (0) | 160.176 |
| Summe Anlagen | 750.061 | (1.800) | 748.261 |
(a) Buchwert, d. h. ohne Wertminderung, Aufgelder oder Abschläge und verbundener Abschreibung, einschließlich aufgelaufener Zinsen, jedoch ohne Auswirkungen von Derivaten.
(b) Einschließlich Makro-Hedges und sonstigen Derivaten.
(c) Buchwert (siehe (a)) einschließlich Auswirkung von Sicherungsinstrumenten (IAS 39), ökonomischen Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten, Makro-Hedges und sonstigen Derivaten.
(d) Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft werden.
| 31. Dezember 2017 | Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | ||||
| (in Millionen Euro) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) |
| Immobilienanlagen | 23.055 | 46 | 23.101 | 699 | - | 699 |
| Schuldinstrumente | 425.872 | (1.700) | 424.172 | 5.577 | (118) | 5.459 |
| Aktien | 27.296 | 16 | 27.312 | 1.592 | - | 1.592 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 13.327 | (88) | 13.238 | 744 | - | 744 |
| Sonstige Anlagen (d) | 15.201 | 30 | 15.231 | 108 | - | 108 |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 0 | 792 | 792 | (0) | (6) | (1) |
| Summe Finanzinvestitionen | 481.695 | (950) | 480.745 | 8.021 | (124) | 7.903 |
| Darlehen | 32.520 | (11) | 32.509 | 29.133 | (400) | 28.734 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 174.923 | 80 | 175.003 | - | - | - |
| Summe Anlagen | 712.193 | (835) | 711.358 | 37.853 | (523) | 37.335 |
| 31. Dezember 2017 | Summe | ||
| (in Millionen Euro) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten (a) | Auswirkungen von derivativen Instrumenten (b) | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten (c) |
| Immobilienanlagen | 23.754 | 46 | 23.800 |
| Schuldinstrumente | 431.450 | (1.818) | 429.632 |
| Aktien | 28.888 | 16 | 28.903 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 14.070 | (88) | 13.982 |
| Sonstige Anlagen (d) | 15.309 | 30 | 15.339 |
| Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate | 0 | 792 | 792 |
| Summe Finanzinvestitionen | 489.717 | (1.069) | 488.648 |
| Darlehen | 61.653 | (411) | 61.242 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 174.923 | 80 | 175.003 |
| Summe Anlagen | 750.047 | (1.354) | 748.693 |
(a) Buchwert, d. h. ohne Wertminderung, Aufgelder oder Abschläge und verbundener Abschreibung, einschließlich aufgelaufener Zinsen, jedoch ohne Auswirkungen von Derivaten.
(b) Einschließlich Makro-Hedges und sonstigen Derivaten.
(c) Buchwert (siehe (a)) einschließlich Auswirkung von Sicherungsinstrumenten (IAS 39), ökonomischen Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten, Makro-Hedges und sonstigen Derivaten.
(d) Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft werden.
20.4 Auswirkung der Absicherung von Finanzinvestitionen
Die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente wird in der Konzernbilanz unter ihren zugehörigen Verbindlichkeiten (und Vermögenswerten, siehe Anhang 20.3) dargestellt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente auf die zugehörigen Basiswerte (Verbindlichkeiten).
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||||
| (in Millionen Euro) | Nettobuchwert ohne Auswirkungen des abgesicherten Werts | Auswirkungen von derivativen Instrumenten | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten | Nettobuchwert ohne Auswirkungen des abgesicherten Werts | Auswirkungen von derivativen Instrumenten | Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 437.015 | (812) | 436.204 | 401.129 | (1.109) | 400.020 |
| Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | 146.058 | (0) | 146.058 | 159.702 | (0) | 159.702 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 583.073 | (812) | 582.262 | 560.831 | (1.109) | 559.722 |
| Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen | 53.593 | (73) | 53.520 | 51.995 | (79) | 51.916 |
| Makro-Hedges und sonstige derivative Finanzinstrumente bei Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (Verbindlichkeiten) | - | (910) | (910) | - | (1.706) | (1.706) |
| Nachrangige Schuldtitel | 11.200 | (324) | 10.876 | 7.742 | (655) | 7.086 |
| Ausgegebene Schuldinstrumente | 5.096 | (0) | 5.096 | 1.055 | (42) | 1.013 |
| Kredite von Finanzinstitutionen | - | - | - | 0 | - | 0 |
| Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (a) | 16.295 | (324) | 15.971 | 8.797 | (698) | 8.099 |
| Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit | 36.281 | (227) | 36.054 | 33.232 | (334) | 32.898 |
| Verbindlichkeiten | 86.436 | 61 | 86.498 | 74.754 | 57 | 74.811 |
| Summe Derivate | (2.285) | (3.869) | ||||
(a) Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel werden in der Bilanz abzüglich der Auswirkung von Derivaten dargestellt. Infolgedessen ist der in der Spalte ausgewiesene "Wert einschließlich Auswirkung von Derivaten" ihr Buchwert.
Zum 31. Dezember 2018 werden die in Anhang 15 ausgewiesenen Derivate im Zusammenhang mit Bankschulden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos im Rahmen der gewöhnlichen Banktätigkeit genutzt, um eine angemessene Zinsspanne zwischen den zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu erzielen. Zugehörige Basiswerte werden in Anhang 9.4.2 und Verbindlichkeiten in Anhang 15 offengelegt.
20.5 Aufschlüsselung der derivativen Finanzinstrumente nach Bewertungsmethode
| 31. Dezember 2018 | ||||
| An einem aktiven Markt notierte Instrumente | Nicht an einem aktiven Markt notierte Instrumente - Vermögenswerte ohne aktiven Markt | |||
| (in Millionen Euro) | Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe |
| Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Vermögenswerte (A) | (1.165) | (802) | - | (1.966) |
| Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge | 7 | (1.802) | - | (1.795) |
| Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln, Betriebsschulden und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | - | (324) | - | (324) |
| Derivate für Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3 | (170) | 1 | (166) |
| Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Verbindlichkeiten (B) | 10 | (2.295) | 1 | (2.285) |
| Beizulegender Zeitwert netto (C = A-B) | 318 | |||
| 31. Dezember 2017 | ||||
| An einem aktiven Markt notierte Instrumente | Nicht an einem aktiven Markt notierte Instrumente - Vermögenswerte ohne aktiven Markt | |||
| (in Millionen Euro) | Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) | Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) | Summe |
| Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Vermögenswerte (A) | (601) | (753) | (0) | (1.354) |
| Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge | 18 | (2.912) | - | (2.895) |
| Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln, Betriebsschulden und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | - | (698) | - | (698) |
| Derivate für Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2 | (262) | (17) | (277) |
| Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Verbindlichkeiten (B) | 20 | (3.872) | (17) | (3.869) |
| Beizulegender Zeitwert netto (C = A-B) | 2.515 | |||
Die von der Gruppe zur Einstufung der Finanzinstrumente in die Kategorien der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 angewandten Grundsätze und die für diese Instrumente geltende Fair-Value-Hierarchie werden in Anhang 1.5 erläutert. Die gleichen Grundsätze gelten für derivative Finanzinstrumente.
Die Gruppe mindert das Kontrahentenrisiko der derivativen Finanzinstrumente dadurch, dass sie für die meisten Verträge mit Derivaten vertraglich die Stellung von Sicherheiten verlangt. Zum 31. Dezember 2018 war die Anpassung des beizulegenden Zeitwerts für Derivate aufgrund des Kontrahentenrisikos nicht wesentlich.
Anhang 21 Segmentinformationen
Nähere Informationen über die Geschäftssegmente der Gruppe siehe Anhang 3 "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten".
21.1 Gesamtumsatz
21.1.1 Umsatz nach Segmenten
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) |
| Frankreich | 25.175 | 24.475 |
| Europa | 36.738 | 35.992 |
| Asien | 8.973 | 8.985 |
| AXA XL | 6.287 | 2.512 |
| Vereinigte Staaten | 16.483 | 16.911 |
| International | 6.535 | 7.034 |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | 2.684 | 2.640 |
| Summe (b) | 102.874 | 98.549 |
| davon Direktprämien | 89.160 | 86.198 |
| davon übernommenes Rückversicherungsgeschäft | 7.149 | 5.852 |
| davon Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen | 249 | 211 |
| davon Umsatzerlöse aus anderen Tätigkeiten (einschließlich Umsatzerlöse aus Banktätigkeit) | 6.316 | 6.288 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.
In Anbetracht der Größe und der Diversität der Gruppe macht keiner ihrer Kunden mehr als 10 % ihres Geschäfts aus.
21.1.2 Umsatzerlöse aus Nicht-Versicherungsverträgen
Die Erträge aus Nicht-Versicherungsverträgen, einschließlich der Erträge aus anderen Aktivitäten (5.832 Mio. Euro), Gebühren und Abgaben aus Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligung (249 Mio. Euro) und Provisionen aus Bankgeschäften (138 Mio. Euro), entsprechen der folgenden Art von Dienstleistungen:
| 31. Dezember 2018 (in Millionen Euro) |
Verwaltung von Kapitalanlagen | Transaktionsausführung | Verteilung von Finanzprodukten | Verwaltungsdienstleistungen |
| Frankreich | 6 | - | 1 | - |
| Europa | 109 | - | 35 | 71 |
| Asien | 38 | - | - | - |
| AXA XL | - | - | - | - |
| Vereinigte Staaten | 2.678 | 291 | 968 | 38 |
| International | 110 | 2 | 37 | 3 |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | 1.151 | 1 | 0 | 2 |
| Summe | 4.091 | 293 | 1.042 | 115 |
| davon im Zeitablauf erfasst | 3.309 | 291 | 389 | 13 |
| davon zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst | 782 | 2 | 653 | 102 |
| 31. Dezember 2018 (in Millionen Euro) |
Beratung | Unterstützung | Sonstige | Summe |
| Frankreich | - | - | 59 | 66 |
| Europa | 0 | 14 | 147 | 376 |
| Asien | - | - | - | 38 |
| AXA XL | - | - | 0 | 0 |
| Vereinigte Staaten | - | - | - | 3.975 |
| International | - | - | 44 | 197 |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | 1 | 319 | 92 | 1.567 |
| Summe | 1 | 333 | 344 | 6.219 |
| davon im Zeitablauf erfasst | 0 | 254 | 64 | 4.321 |
| davon zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst | 1 | 79 | 280 | 1.899 |
21.2 Summe Vermögenswerte
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) |
| Frankreich | 225.332 | 223.592 |
| Europa | 275.048 | 280.805 |
| Asien | 76.493 | 69.891 |
| AXA XL | 61.117 | 10.048 |
| Vereinigte Staaten | 193.220 | 188.211 |
| International | 41.951 | 40.499 |
| Transversale Einheiten und zentrale Holdings | 57.534 | 57.082 |
| Summe (b) (c) | 930.695 | 870.128 |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
(b) Abzüglich der konzerninternen Bereinigungen und nach Abzug des Werts im Zusammenhang mit den bei der Konsolidierung bereinigten Anteilen.
(c) Einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte.
21.3 Sonstige Informationen nach Geschäftsbereich
21.3.1 Life & Savings (einschließlich Health)
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||
| Bruttoumsatz | Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen | |
| Protection | 21.494 | 180.938 | 3.292 |
| Rentenversicherungen | 12.398 | 158.109 | 30.917 |
| Unit-Linked | 14.141 | 144.939 | 3.131 |
| Health | 9.385 | 31.734 | 51 |
| Fonds & Sonstige | 297 | 4.739 | 0 |
| Zwischensumme | 57.714 | 520.459 | 37.391 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen (a) | 257 | 15.719 | |
| Honorare, Provisionen und andere Erlöse | 1.472 | ||
| Summe | 59.444 | 520.459 | 53.110 |
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2017 | ||
| Bruttoumsatz | Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen | |
| Protection | 21.400 | 191.025 | 2.407 |
| Rentenversicherungen | 11.706 | 152.874 | 30.729 |
| Unit-Linked | 14.934 | 159.686 | 4.076 |
| Health | 8.848 | 29.576 | 34 |
| Fonds & Sonstige | 201 | 4.729 | 0 |
| Zwischensumme | 57.089 | 537.889 | 37.247 |
| Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen (a) | 220 | 15.159 | |
| Honorare, Provisionen und andere Erlöse | 1.445 | ||
| Summe | 58.755 | 537.889 | 52.406 |
(a) Bezieht sich auf Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung und Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung, bei denen das Risiko von Versicherten getragen wird.
21.3.2 Property & Casualty (einschließlich Health)
| (in Millionen Euro) | Bruttoumsatz | Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | ||
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| Privatgeschäft | 17.814 | 17.962 | 27.377 | 26.868 |
| Kfz-Versicherungen | 9.966 | 10.093 | 17.713 | 17.777 |
| Sachschäden | 3.916 | 3.909 | 3.295 | 3.206 |
| Haftpflicht | 399 | 405 | 932 | 938 |
| Health | 1.694 | 1.621 | 1.241 | 1.157 |
| Sonstiges Privatgeschäft | 1.838 | 1.934 | 4.196 | 3.790 |
| Unternehmensgeschäft | 21.093 | 17.236 | 77.208 | 39.390 |
| Kfz-Versicherungen | 3.568 | 3.568 | 5.766 | 5.538 |
| Sachschäden | 4.100 | 3.762 | 6.847 | 4.637 |
| Haftpflicht | 2.193 | 2.199 | 10.329 | 10.038 |
| Health | 1.977 | 1.934 | 983 | 923 |
| Spezialversicherungen | 1.794 | 884 | 7.811 | 1.525 |
| Rückversicherung | 1.093 | 0 | 11.695 | 0 |
| Sonstiges Unternehmensgeschäft | 6.368 | 4.889 | 33.777 | 16.728 |
| Sonstige | 84 | 120 | 65 | 385 |
| Summe | 38.991 | 35.318 | 104.650 | 66.643 |
| davon Honorare, Provisionen und andere Erlöse | 392 | 353 | - | - |
21.4 Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Zinserträge (netto) | 391 | 401 |
| Provisionen (netto) | 93 | 95 |
| Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit | 484 | 496 |
Das Netto-Kapitalanlageergebnis (vor Finanzierungsaufwendungen) aus den finanziellen Vermögenswerten der Versicherungsunternehmen und Unternehmen in anderen Geschäftssegmenten (ohne Umsatzerlöse aus Finanzanlagen von Banken, die in den Netto-Umsatzerlösen aus Banktätigkeit enthalten sind) lautete wie folgt:
| 31. Dezember 2018 (in Millionen Euro) |
Nettokapitalerträge (a) | Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | Netto-Kapitalanlageergebnis |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen | 888 | 574 | 0 | (258) | 1.204 |
| Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilienanlagen | 57 | - | 21 | - | 78 |
| Immobilienanlagen | 945 | 574 | 21 | (258) | 1.281 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 10.796 | 58 | (321) | (53) | 10.480 |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | 981 | - | (933) | - | 48 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 18 | - | (10) | - | 8 |
| Nicht notierte Schuldinstrumente (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) | 220 | (2) | - | - | 218 |
| Schuldinstrumente | 12.015 | 57 | (1.264) | (53) | 10.754 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 653 | 1.253 | (116) | (764) | 1.026 |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) | 551 | - | 143 | - | 694 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | 3 | - | 1 | - | 4 |
| Eigenkapitalinstrumente | 1.206 | 1.253 | 28 | (764) | 1.723 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 324 | 144 | 27 | (186) | 310 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden | 288 | - | 2 | - | 290 |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 13 | - | (26) | - | (13) |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 626 | 144 | 3 | (186) | 587 |
| Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden | 107 | - | (35) | - | 72 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 2 | - | - | - | 2 |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 1.111 | 2 | - | (10) | 1.102 |
| Darlehen | 1.112 | 2 | - | (10) | 1.104 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | - | - | (10.706) | - | (10.706) |
| Derivative Instrumente | 689 | - | (1.321) | - | (632) |
| Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen | (625) | - | - | - | (625) |
| Sonstige | 503 | (47) | 170 | 0 | 626 |
| Netto-Kapitalanlageergebnis | 16.579 | 1.982 | (13.104) | (1.271) | 4.186 |
(a) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabeler Rentenzahlungen (Variable Annuities).
(b) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.
(c) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.
| 31. Dezember 2017 (in Millionen Euro) |
Nettokapitalerträge (a) | Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen | Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen | Netto-Kapitalanlageergebnis |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen | 770 | 636 | - | (3) | 1.403 |
| Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilienanlagen | 28 | - | (16) | - | 12 |
| Immobilienanlagen | 798 | 636 | (16) | (3) | 1.415 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente | 10.900 | 147 | (89) | (28) | 10.930 |
| Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (b) | 622 | - | 282 | - | 905 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente | 34 | - | (6) | - | 28 |
| Nicht notierte Schuldinstrumente (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) | 189 | 3 | - | - | 192 |
| Schuldinstrumente | 11.745 | 150 | 188 | (28) | 12.054 |
| Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente | 642 | 886 | 150 | (198) | 1.480 |
| Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (c) | 503 | - | 480 | - | 983 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente | (3) | - | 4 | - | 0 |
| Eigenkapitalinstrumente | 1.142 | 886 | 633 | (198) | 2.463 |
| Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds | 264 | 84 | (0) | (58) | 289 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden | 271 | - | 189 | - | 460 |
| Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds | 11 | - | (1) | - | 11 |
| Nicht konsolidierte Anlagefonds | 546 | 84 | 188 | (58) | 760 |
| Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden | 98 | - | 15 | - | 113 |
| Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Darlehen | 11 | - | - | - | 11 |
| Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden | - | - | - | - | - |
| Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen | - | - | - | - | - |
| Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen | 1.156 | 9 | - | (13) | 1.153 |
| Darlehen | 1.167 | 9 | - | (13) | 1.164 |
| Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird | - | - | 19.215 | - | 19.215 |
| Derivative Instrumente | (2.387) | - | 1.829 | - | (558) |
| Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen | (606) | - | - | - | (606) |
| Sonstige | 165 | 17 | (1.755) | (0) | (1.573) |
| Netto-Kapitalanlageergebnis | 12.668 | 1.781 | 20.298 | (300) | 34.447 |
(a) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabeler Rentenzahlungen (Variable Annuities).
(b) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.
(c) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.
Die Nettokapitalanlageerträge werden nach Wertminderungsaufwand für als Finanzinvestition direkt gehaltene Immobilien und nach Abschreibung der Auf-/Abgelder für Schuldinstrumente dargestellt. Im Gesamtwert sind auch sämtliche Kapitalanlagegebühren enthalten.
Die realisierten Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen umfassen die Aufholung von Wertminderungsaufwand nach dem Verkauf von Anlagen.
Die realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen bestehen hauptsächlich aus Folgendem:
-- Anpassungen von Kapitalanlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Kunden getragen wird, die durch eine Anpassung der zugehörigen Rückstellungen für die Überschussbeteiligung der Versicherten saldiert werden, da die Wertentwicklung der gehaltenen Vermögenswerte direkt an den jeweiligen Vertragsinhaber durchgereicht wird
-- Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Kapitalanlagen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von Fonds des "Satelliten-Anlagefonds", wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden
-- Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Fair-Value-Absicherungen zugrunde liegenden Basiswerte (wie nach IAS 39 designiert) oder "natürlichen Sicherungsbeziehungen" (d. h. zugrunde liegende Basiswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert und Bestandteil einer ökonomischen Sicherungsbeziehung sind, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 nicht erfüllen)
Die Änderungen von Wertminderungen von Kapitalanlagen für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte umfassen Wertminderungsaufwand für Kapitalanlagen und Auflösungen von Wertminderungen erst nach der Neubewertung des erzielbaren Betrags. Rückbuchungen von Wertminderungen nach dem Verkauf der Kapitalanlagen sind in der Gesamtsumme der realisierten Nettoveräußerungsgewinne und -verluste enthalten.
Anhang 23 Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
Das Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft lautete wie folgt:
| 31. Dezember 2018 (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | AXA XL | Vereinigte Staaten | International |
| Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge | (1.324) | (761) | (473) | (2.220) | (1.046) | (793) |
| Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) | 957 | 327 | 384 | 2.021 | 1.046 | 443 |
| Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen | 117 | 90 | 88 | 322 | 7 | 122 |
| Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | (249) | (344) | (1) | 123 | 7 | (228) |
| 31. Dezember 2018 (in Millionen Euro) |
International | Transversale Einheiten und zentrale Holdings | Segmentinterne Verrechnungen | Summe |
| Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge | (793) | (144) | 457 | (6.303) |
| Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) | 443 | 245 | (231) | 5.191 |
| Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen | 122 | 107 | (26) | 828 |
| Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | (228) | 207 | 200 | (285) |
| 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) (in Millionen Euro) |
Frankreich | Europa | Asien | AXA XL | Vereinigte Staaten | International |
| Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge | (1.682) | (721) | (489) | (969) | (559) | (790) |
| Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) | 1.221 | 320 | 322 | 577 | 849 | 511 |
| Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen | 186 | 100 | 89 | 92 | 6 | 130 |
| Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | (275) | (300) | (78) | (300) | 296 | (149) |
| 31. Dezember 2017 (angepasst) (a) (in Millionen Euro) |
Transversale Einheiten und zentrale Holdings | Segmentinterne Verrechnungen | Summe |
| Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge | (147) | 502 | (4.855) |
| Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) | 86 | (290) | 3.597 |
| Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen | 107 | (30) | 680 |
| Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 46 | 182 | (578) |
(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur.
Anhang 24 Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel, die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit derivativen Sicherungsinstrumenten enthalten, auf 562 Mio. Euro (2017: 315 Mio. Euro), hauptsächlich innerhalb des Unternehmens: 387 Mio. Euro (2017: 206 Mio. Euro).
Anhang 25 Aufwendungen nach Art
25.1 Aufwendungen für Akquisitionen
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||
| Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | Eliminierungen zwischen Segmenten | Summe | Summe | |
| Aufwendungen für Akquisitionen - brutto (a) | 12.549 | - | (35) | 12.514 | 12.005 |
| Änderung der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten (b) | (1.312) | - | - | (1.312) | (1.252) |
| Nettoaufwand für Akquisitionen | 11.237 | - | (35) | 11.201 | 10.753 |
(a) Enthält sämtliche Aufwendungen für Akquisitionen im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen vor Aktivierung/Abschreibung der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten.
(b) Änderung (Aktivierung und Abschreibung) der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschlussbeteiligung und Änderungen der Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung.
25.2 Aufwendungen nach Art
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |||
| Versicherung | Sonstige Tätigkeiten | Eliminierungen zwischen Segmenten | Summe | Summe | |
| Aufwendungen für Akquisitionen - brutto | 12.549 | - | (35) | 12.514 | 12.005 |
| Schadensregulierungskosten | 2.451 | - | (18) | 2.433 | 2.156 |
| Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen | 156 | 45 | (12) | 189 | 137 |
| Verwaltungsaufwendungen | 6.791 | 4.621 | (436) | 10.976 | 10.433 |
| Bankgebühren | - | 91 | - | 91 | 78 |
| Zunahme/(Rückbuchung) der Abschreibungen auf Sachanlagen | 0 | - | - | 0 | (5) |
| Sonstige Erträge/Aufwendungen | 153 | (304) | 182 | 30 | 175 |
| Gesamtaufwand nach Bestimmungszweck | 22.099 | 4.453 | (320) | 26.233 | 24.980 |
| Aufschlüsselung der Aufwendungen nach Art | |||||
| Personalaufwand | 6.254 | 2.217 | (1) | 8.471 | 8.039 |
| Auslagerung und professionelle Dienstleistungen | 886 | 254 | (45) | 1.095 | 1.034 |
| IT-Aufwendungen | 1.231 | 339 | 93 | 1.663 | 1.664 |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit selbstgenutzten Immobilien | 525 | 213 | 2 | 740 | 766 |
| Gezahlte Provisionen | 10.919 | 730 | (260) | 11.389 | 10.869 |
| Sonstige Aufwendungen | 2.285 | 699 | (109) | 2.875 | 2.609 |
Die Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem 31. Dezember 2017 um 1.253 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Aufwendungen um 1.757 Mio. Euro.
Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Aufwendungen für Versicherungsaktivitäten um 1.510 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:
-- AXA XL (+1.252 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der am 12. September 2018 abgeschlossenen Übernahme der XL Group (+1.250 Mio. Euro)
-- Asien (+188 Mio. Euro), insbesondere in Hongkong, vor allem aufgrund höherer Aufwendungen im mitversicherten Geschäft
-- Europa (+85 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund höherer Restrukturierungskosten in Belgien und Spanien
Teilweise ausgeglichen durch:
-- Frankreich (-119 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund niedrigerer Provisionen im Zusammenhang mit niedrigeren Umsätzen im Bereich Credit & Lifestyle Protection
Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Aufwendungen für sonstige Aktivitäten um 241 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:
-- Transversale Einheiten (+164 Mio. Euro), insbesondere bei den sonstigen französischen Holdings, aus dem nicht wiederkehrenden Effekt der Auflösung von Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen im Jahr 2017
Anhang 26 Arbeitnehmer
26.1 Aufschlüsselung des Personalaufwands
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Löhne/Gehälter und Nebenleistungen | 6.202 | 6.141 |
| Sozialabgaben | 900 | 767 |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 634 | 614 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 326 | 299 |
| Sonstiger Personalaufwand und Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer (a) | 408 | 217 |
| Summe Personalaufwand | 8.471 | 8.039 |
(a) Einschließlich Abfindungen und Aufwendungen für Vorruhestand (auslösendes Ereignis = Einrichtung des Plans) und Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern in Frankreich.
26.2 Leistungen an Arbeitnehmer
26.2.1 Beitragsorientierte Pläne
Die Kosten der gezahlten Beiträge wurden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 183 Mio. Euro (2017: angepasst 157 Mio. Euro). Die Kosten für 2018 enthielten Aufwendungen in Höhe von 17 Mio. Euro für beitragsorientierte Pläne, die seit dem Erwerbszeitpunkt bei der XL Group in Kraft sind.
26.2.2 Leistungsorientierte Pläne
AXA betreibt mehrere Pläne mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor allem in Großbritannien, den USA, Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Belgien.
Bei den leistungsorientierten Plänen von AXA handelt es sich überwiegend um Pensionspläne auf der Grundlage des letzten Gehalts oder Pensionspläne, die auf einer Barausgleichsformel basieren, die Teilnehmern Leistungen in Form einer bei Renteneintritt zahlbaren Pauschalzahlung in garantierter Höhe oder einer lebenslangen Rente gewähren. Die Höhe der Leistung hängt in der Regel von der Dauer der Dienstzeit des Teilnehmers und seinem Gehalt in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt ab.
In der Schweiz handelt es sich bei dem beitragsorientierten Plan um einen Pensionsplan auf Beitragsbasis nach schweizerischem Recht, der aufgrund von finanziellen Garantien und der Abdeckung von Risiken im Zusammenhang mit Mortalität und Erwerbsunfähigkeit als leistungsorientierter Plan nach IAS 19 eingestuft wird.
In Großbritannien, den Vereinigten Staaten und Deutschland werden Rentenzahlungen in der Regel im Einklang mit einem Preisindex für den Einzelhandel oder der Inflationsrate aktualisiert, im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen Rentenzahlungen nicht zwangsläufig an die Inflationsentwicklung angepasst werden.
Die meisten leistungsorientierten Pläne werden durch langfristige Finanzierungen für Leistungen an Arbeitnehmer finanziert oder von Versicherungspolicen oder Publikumsfonds abgedeckt. In der Schweiz und in Belgien basieren die wichtigsten leistungsorientierten Pläne auf Beitragszahlungen, wohingegen es sich in den Vereinigten Staaten, Frankreich und Deutschland bei den wichtigsten Plänen um leistungsorientierte Pläne ohne Beitragszahlungen handelt.
In Großbritannien, den Vereinigten Staaten und in der Schweiz erfolgen die Leistungszahlungen aus Fonds, die von Treuhändern verwaltet werden, und aus von Treuhändern gehaltenen Planvermögen, die lokalen Vorschriften und Gepflogenheiten unterliegen. Der Board of Trustees, der in der Regel aus Vertretern des Unternehmens und Planteilnehmern gemäß den Regeln des jeweiligen Plans besteht, ist für die Durchführung der Pläne einschließlich Anlageentscheidungen und Beitragspläne verantwortlich, um die bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen oder Finanzierungsziele gemeinsam mit AXA auf lokaler Ebene einzuhalten.
In Frankreich und Belgien werden die Leistungszahlungen von Versicherungsgesellschaften oder Publikumsfonds verwaltet.
In Großbritannien wurde der wichtigste leistungsorientierte Plan am 31. August 2013 für neue Teilnehmer geschlossen und Teilnehmer, die dem leistungsorientierten Plan angehörten, hatten die Wahlmöglichkeit, am beitragsorientierten Plan teilzunehmen.
In den Vereinigten Staaten stellte AXA US die Ansammlung von Leistungen im Rahmen ihres leistungsorientierten Plans nach dem 31. Dezember 2013 ein und bot einen beitragsorientierten Plan seitens des Unternehmens für Dienstzeiten nach dem 1. Januar 2014 an.
Nach der Übernahme der XL Group und der Vollkonsolidierung von Roland Rechtsschutz übernahm AXA zusätzliche Verbindlichkeiten und Planvermögen im Zusammenhang mit weiteren leistungsorientierten Plänen in Großbritannien, den USA und Deutschland. Die wichtigsten Pensionspläne sind für Neueinsteiger nicht zugänglich, teilweise gedeckt und werden durch lokale Vorschriften und Treuhänder geregelt. Die XL Group unterhält auch abgegrenzte Barzuteilungen, die gemäß IAS 19 als sonstige langfristige Leistungen qualifiziert sind.
26.2.3 Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen
Die Annahmen zur Bewertung von leistungsorientierten Plänen stimmen mit den wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen in den Ländern überein, in denen sie in Kraft sind. Die gewichteten durchschnittlichen finanziellen Annahmen, die von AXA für Pensionspläne in den wichtigsten Regionen und Ländern herangezogen wurden, sind folgende:
Annahmen Dezember 2018
| Leistungsorientierte Pensionszusagen - Annahmen zum 31. Dezember 2018 | Europa | Schweiz | Großbritannien | Vereinigte Staaten | Japan | Sonstige |
| Abzinsungssatz | 1,7 % | 0,8 % | 2,8 % | 4,1 % | 0,5 % | 8,0 % |
| Gehaltsanstieg in künftigen Jahren | 2,5 % | 1,7 % | 0,0 % | 6,3 % | 2,3 % | 3,5 % |
| Inflationsrate | 1,8 % | 1,1 % | 2,2 % | 2,5 % | 0,0 % | 3,7 % |
Annahmen Dezember 2017
| Leistungsorientierte Pensionszusagen - Annahmen zum 31. Dezember 2017 | Europa | Schweiz | Großbritannien | Vereinigte Staaten | Japan | Sonstige |
| Abzinsungssatz | 1,6 % | 0,6 % | 2,5 % | 3,4 % | 0,6 % | 7,2 % |
| Gehaltsanstieg in künftigen Jahren | 2,5 % | 1,8 % | 0,0 % | 6,3 % | 1,7 % | 5,0 % |
| Inflationsrate | 1,8 % | 1,0 % | 2,2 % | 2,5 % | 0,0 % | 4,0 % |
Für jeden Plan wird der Abzinsungssatz zu jedem Bilanzstichtag anhand von Marktrenditen für die jeweilige Währung bei qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating bestimmt. Er hängt von der Laufzeit des Plans und dem Fälligkeitsprofil der leistungsorientierten Verpflichtung ab.
Von AXA verwendete signifikante demografische Annahmen bei der Bemessung der Verpflichtungen der Gruppe im Rahmen ihrer leistungsorientierten Pläne sind Mortalitätstabellen. Diese Annahmen basieren häufig auf den Empfehlungen von Versicherungsmathematikern in Übereinstimmung mit veröffentlichten Statistiken und Erfahrungswerten in jedem Land. Umgerechnet in die durchschnittliche restliche Lebenserwartung bei Renteneintritt (im Durchschnitt zwischen 60 und 65 Jahren) würden sich folgende Mortalitätsannahmen ergeben:
-- 22,65 Jahre für Männer und 25,17 für Frauen, die zum 31. Dezember 2018 in Rente gehen
-- 24,68 Jahre für Männer und 27,24 für Frauen, die zum 31. Dezember 2028 (d. h. 10 Jahre nach dem Berichtsdatum) in Rente gehen
26.2.4 Angaben zur Bilanz
Die nachstehende Tabelle zeigt die Änderung der Leistungsverpflichtung und die Änderung des Planvermögens in Verbindung mit Pensionsplänen und sonstigen Leistungsplänen, die von AXA gesponsert werden, gemeinsam mit einer Analyse des Sondervermögens und der Bilanz.
| (in Millionen Euro) | Pensionsleistungen | Sonstige Leistungen | Summe | |||
| 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | |
| Änderung der Leistungsverpflichtung | ||||||
| Leistungsorientierte Verpflichtung zu Beginn der Berichtsperiode | 20.497 | 22.132 | 566 | 645 | 21.062 | 22.777 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 230 | 259 | 41 | 5 | 271 | 264 |
| Zinsaufwand | 306 | 330 | 16 | 16 | 322 | 345 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 65 | 65 | - | - | 65 | 65 |
| Planänderungen und -kürzungen (a) | (0) | (25) | (11) | - | (11) | (25) |
| Erfahrungsbedingte (Gewinne) und Verluste | 92 | 221 | (0) | (9) | 92 | 212 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus Änderungen der demografischen Annahmen | (158) | (198) | (3) | (3) | (161) | (201) |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus Änderungen der finanziellen Annahmen | (579) | (166) | (31) | 17 | (610) | (149) |
| Aus Planvermögen und Sondervermögen ausgezahlte Leistungen | (636) | (644) | (1) | (1) | (637) | (645) |
| Direkt vom Unternehmen gezahlte Leistungen | (300) | (310) | (44) | (38) | (344) | (348) |
| Abgeltungen (b) | (216) | 0 | - | - | (216) | 0 |
| Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) (c) | 161 | (0) | 67 | 0 | 228 | (0) |
| Sonstige | 4 | 6 | - | - | 4 | 6 |
| Fremdwährungsauswirkung | 288 | (1.173) | 22 | (67) | 311 | (1.239) |
| Leistungsorientierte Verpflichtung am Ende des Geschäftsjahres (A) | 19.754 | 20.497 | 622 | 566 | 20.376 | 21.062 |
| Änderung des Planvermögens | ||||||
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn des Jahres | 12.420 | 12.436 | 5 | 6 | 12.425 | 12.442 |
| Zinserträge aus Planvermögen | 217 | 227 | 0 | 0 | 217 | 227 |
| Tatsächliche Erträge aus Planvermögen, ohne Zinserträge | (279) | 657 | (0) | (1) | (279) | 657 |
| Arbeitgeberbeiträge (d) | 236 | 399 | - | - | 236 | 399 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 55 | 55 | - | - | 55 | 55 |
| Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) (c) | 72 | (0) | - | - | 72 | (0) |
| Aus Planvermögen ausgezahlte Leistungen | (515) | (510) | - | - | (515) | (510) |
| Für Abgeltungen gezahlte Beträge (b) | (226) | - | - | - | (226) | - |
| Sonstige | (11) | (7) | - | - | (11) | (7) |
| Fremdwährungsauswirkung | 171 | (837) | - | - | 171 | (837) |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Ende des Geschäftsjahres (B) | 12.139 | 12.420 | 5 | 5 | 12.145 | 12.425 |
| Änderung des Sondervermögens | ||||||
| Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens zu Beginn des Jahres | 1.281 | 1.204 | - | - | 1.281 | 1.204 |
| Zinserträge aus Sondervermögen | 12 | 11 | - | - | 12 | 11 |
| Tatsächliche Erträge aus Sondervermögen, ohne Zinserträge | (36) | 94 | - | - | (36) | 94 |
| Arbeitgeberbeiträge | 73 | 95 | 1 | 1 | 74 | 96 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 11 | 11 | - | - | 11 | 11 |
| Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) (c) | 14 | (0) | - | - | 14 | (0) |
| Aus Sondervermögen ausgezahlte Leistungen | (121) | (134) | (1) | (1) | (122) | (135) |
| Sonstige | - | - | - | - | - | - |
| Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | 1.233 | 1.281 | - | - | 1.233 | 1.281 |
| Änderung der kumulierten Auswirkung der Wertobergrenze für Vermögenswerte | ||||||
| Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze zu Beginn des Geschäftsjahres | 17 | 18 | - | - | 17 | 18 |
| Zinsaufwand aus der Vermögensbegrenzung | 0 | 0 | - | - | 0 | 0 |
| Änderungen der Wertobergrenze für Vermögenswerte, ohne Zinsaufwand | 1 | (0) | - | - | 1 | (0) |
| Fremdwährungsauswirkung | (0) | (1) | - | - | (0) | (1) |
| Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze am Ende des Geschäftsjahres | 19 | 17 | - | - | 19 | 17 |
| Finanzierungsstatus | ||||||
| Finanzierungsstatus (B) - (A) | (7.614) | (8.077) | (617) | (560) | (8.231) | (8.637) |
| Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze für Vermögenswerte | (19) | (17) | - | - | (19) | (17) |
| In der Bilanz angesetzte Verbindlichkeiten und Vermögenswerte (ohne Sondervermögen) | ||||||
| Nettoposition (ohne Sondervermögen) | (7.633) | (8.094) | (617) | (560) | (8.250) | (8.654) |
| Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | 1.233 | 1.281 | - | - | 1.233 | 1.281 |
| Nettoposition der Bilanz (mit Sondervermögen) | (6.400) | (6.813) | (617) | (560) | (7.017) | (7.373) |
(a) 2018 spiegelte dieser Betrag hauptsächlich eine Planänderung in Belgien wider.
2017 enthielt dieser Betrag die Auswirkungen einer Planänderung in Japan.
(b) 2018 enthielt dieser Betrag hauptsächlich einen Kauf von Rentenverträgen für eine Gruppe von Teilnehmern im Ruhestand in den Vereinigten Staaten.
(c) 2018 enthielt dieser Betrag die zusätzlichen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Übernahme von XL und der Konsolidierung von Roland Rechtsschutz.
(d) 2018 enthielt dieser Beiträge zu Planvermögen in der Schweiz und in Großbritannien.
2017 enthielt dieser Betrag zudem einen Einmalbeitrag in Großbritannien.
Die unter "Sonstige Leistungen" ausgewiesenen Leistungen umfassen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die keine Pensionsleistungen sind, in erster Linie Leistungen für Gesundheitsvorsorge, Leistungen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und abgegrenzte Barzuwendungen.
Ein Überschuss (einschließlich der Auswirkung von Mindestdotierungsverpflichtungen) wird erfasst, insoweit er erzielbar ist, sei es durch künftige Beitragsreduzierungen oder eine Refinanzierung, auf die AXA einen unbedingten Anspruch hat, einschließlich der Fähigkeit zur Nutzung des Überschusses zur Generierung künftiger Leistungen.
26.2.5 Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste jährliche Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer (siehe Anhang 26.1) für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2017 bzw. 2018 stellt sich wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | Pensionsleistungen | Sonstige Leistungen | Summe | |||
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 230 | 259 | 41 | 5 | 271 | 264 |
| Planänderungen und -kürzungen | (0) | (25) | (11) | - | (11) | (25) |
| Abgeltung von Gewinnen oder Verlusten | 10 | 0 | - | - | 10 | 0 |
| Sonstige | 15 | 13 | - | - | 15 | 13 |
| Summe Dienstzeitaufwand | 255 | 247 | 30 | 5 | 285 | 252 |
| Zinsaufwand für leistungsorientierte Verpflichtung | 306 | 330 | 16 | 16 | 322 | 345 |
| Zinserträge aus Planvermögen | (217) | (227) | (0) | (0) | (217) | (227) |
| Zinserträge aus Sondervermögen | (12) | (11) | - | - | (12) | (11) |
| Zinsaufwand aus der Vermögensbegrenzung | 0 | 0 | - | - | 0 | 0 |
| Netto-Zinsergebnis | 78 | 92 | 16 | 16 | 94 | 107 |
| Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen (Dienstzeitaufwand + Netto-Zinsergebnis) | 332 | 339 | 46 | 21 | 378 | 359 |
Die Berechnung der regelmäßigen Pensionskosten basiert auf einem "Spot-Rate-Ansatz" oder einem "Full-Yield-Ansatz", der die Nutzung separater Abzinsungssätze der Renditekurve beinhaltet, um den zugehörigen Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand und Zinsertrag auf die mit jedem abgezinsten Cashflow oder abgetrennten Unterabteilungen der Planverpflichtungen zu bestimmen.
26.2.6 Änderung der in der Bilanz erfassten Verpflichtung (nach Planvermögen, aber ohne Sondervermögen und Vermögenswerte im Rahmen der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung zur Deckung von Leistungen an Arbeitnehmer)
In Übereinstimmung mit IAS 19 spiegeln in der Bilanz angesetzte finanzielle Verbindlichkeiten den Finanzierungsstatus (Verbindlichkeiten ohne Planvermögen und kumulierte Auswirkungen der Obergrenze) wider, mit Ausnahme von Sondervermögen und Vermögenswerten im Rahmen der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung zur Abdeckung von Verbindlichkeiten für Leistungen an Arbeitnehmer.
Erläuterung der Beziehung zwischen Sondervermögen (oder Erstattungsansprüche) und den zugehörigen Verpflichtungen
Das Sondervermögen belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 1.233 Mio. Euro (2017: 1.281 Mio. Euro) hauptsächlich in Frankreich und Belgien. Es stellt den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte zur Deckung der leistungsorientierten Verpflichtung dar, die sowohl von (i) den innerhalb der Gruppe abgeschlossenen Versicherungsverträgen, die den Arbeitnehmern direkte Ansprüche einräumen, als auch (ii) von Versicherungsverträgen mit verbundenen Parteien, die nicht dem Konsolidierungskreis angehören, abgedeckt wird. Unter diesen Umständen werden diese Vermögenswerte nicht als Planvermögen betrachtet, das von der leistungsbedingten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) abgezogen würde, sondern sie stellen Erstattungsansprüche dar, die nach IAS 19 als Sondervermögen bilanziert werden. Versicherungsaktiva oder -passiva (innerhalb der Gruppe) und Pensionsverpflichtungen verbleiben in der Bilanz.
Obwohl nicht übertragbare Versicherungspolicen im Zusammenhang mit leistungsorientierten Verpflichtungen zwischen Einheiten innerhalb der Gruppe tatsächlich von Anlagen auf eigene Rechnung (für allgemeine Gläubigern im Falle einer Insolvenz verfügbar) abgedeckt sind, werden sie in einigen Ländern (vor allem in der Schweiz) bei den Angaben über Pensionsvermögen nicht berücksichtigt.
IAS 19 berücksichtigt einerseits Verbindlichkeiten nach Abzug des Planvermögens und andererseits Sondervermögen und einen Teil des schweizerischen Vermögens getrennt, während aus wirtschaftlicher Sicht das Sondervermögen und ein Teil des schweizerischen Vermögens wie alle anderen Planvermögen (die in Anhang 26.28 dargestellt werden) als Abdeckung der leistungsorientierten Verpflichtung betrachtet und von der leistungsorientierten Verpflichtung abgezogen werden sollten. Die von IAS 19 geforderte Darstellung scheint zu implizieren, dass leistungsorientierte Verpflichtungen nicht von entsprechenden Vermögenswerten abgedeckt werden.
In Übereinstimmung mit den Anforderungen nach IAS 19 erfasst die nachstehend gezeigte Fortschreibung der finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 nur die Entwicklung der in der Konzernbilanz nach Abzug des Planvermögens erfassten Verbindlichkeiten, nicht jedoch das Sondervermögen und das schweizerische Vermögen, das in den Verbindlichkeiten aus der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung (siehe Anhang 26.2.8) enthalten ist. Die nachstehende Tabelle zeigt die detaillierte Fortschreibung der finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz, zu der das Sondervermögen in jedem Jahr hinzuaddiert wird.
| (in Millionen Euro) | Pensionsleistungen | Sonstige Leistungen | Summe | |||
| 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | |
| Änderung der in der Bilanz angesetzten Verbindlichkeit | ||||||
| In der Bilanz angesetzte Verbindlichkeit zu Beginn des Geschäftsjahres | (8.094) | (9.713) | (560) | (639) | (8.654) | (10.352) |
| Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen | (332) | (339) | (46) | (21) | (378) | (359) |
| Anpassung aufgrund von Sondervermögen | 14 | (116) | - | - | 14 | (116) |
| Arbeitgeberbeiträge | 236 | 399 | - | - | 236 | 399 |
| Direkt vom Unternehmen gezahlte Leistungen | 300 | 310 | 44 | 38 | 344 | 348 |
| Aus Sondervermögen ausgezahlte Leistungen | 121 | 134 | 1 | 1 | 122 | 135 |
| Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) | (89) | 0 | (67) | (0) | (156) | - |
| Im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 329 | 894 | 34 | (5) | 362 | 889 |
| Sonstige | - | - | - | - | - | - |
| Fremdwährungsauswirkung | (117) | 336 | (22) | 67 | (139) | 402 |
| In der Bilanz angesetzte finanzielle Verbindlichkeiten am Ende des Geschäftsjahres | (7.633) | (8.094) | (617) | (560) | (8.250) | (8.654) |
| Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | 1.233 | 1.281 | - | - | 1.233 | 1.281 |
| Nettoposition der Bilanz am Ende des Geschäftsjahres | (6.400) | (6.813) | (617) | (560) | (7.017) | (7.373) |
26.2.7 Sensitivitätsanalyse der leistungsorientierten Verpflichtung vor sämtlichen Vermögenswerten
Eine Erläuterung des Risikos, dem Pensionspläne ausgesetzt sind, befindet sich in Anhang 26.2.10. Die nachstehende Sensitivitätsanalyse für maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zeigt, wie die leistungsorientierte Verpflichtung (die sich zum 31. Dezember 2018 auf 20.376 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2017 auf 21.062 Mio. Euro belief) von den Änderungen der jeweiligen versicherungsmathematischen Annahmen, die nach vernünftigem Ermessen in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 möglich gewesen wären, beeinflusst worden wäre:
| 2018 | 2017 | |||
| Effekt von 0,50 % Anstieg | Effekt von 0,50 % Rückgang | Effekt von 0,50 % Anstieg | Effekt von 0,50 % Rückgang | |
| Abzinsungssatz | -6,2 % | 7,0 % | -6,6 % | 7,5 % |
| Gehaltsdynamik | 0,8 % | -0,6 % | 0,8 % | -0,6 % |
| Inflationsrate | 3,1 % | -2,9 % | 3,4 % | -3,1 % |
Eine Zunahme der Lebenserwartung um ein Jahr (abgeleitet von angepassten Mortalitätsraten) würde zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtung um 3,3 % führen.
Die Sensitivitätsanalyse wird Plan für Plan anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens (der gleichen Methode, die bei der Berechnung der in der Bilanz erfassten Schuld aus einem leistungsorientierten Plan angewandt wird) durchgeführt und basiert auf einer Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant bleiben.
26.2.8 Kurzfristige Zahlungsströme (gezahlte Leistungen und Arbeitgeberbeiträge)
Finanzierungspolitik und Finanzierungsvereinbarungen, die sich auf die künftigen Beiträge auswirken
In Großbritannien unterliegen Pensionsfonds dem Rentengesetz (Pensions Act) von 1995, und das Rentengesetz (Pensions Act) von 2004 hat Vorschriften für die Finanzierung von leistungsorientierten Plänen sowie mehrere andere Maßnahmen eingeführt. Im Mittelpunkt der Finanzierungsregeln steht das gesetzliche Finanzierungsziel (Statutory Funding Objective, SFO), das vorschreibt, dass der Plan über angemessene und geeignete Vermögenswerte verfügen muss, um seine versicherungstechnischen Bestimmungen zu erfüllen, und der Erklärung zu den Finanzierungsgrundsätzen (Statement of Funding Principles, SFP), bei der es sich um ein von den Treuhändern erstelltes Dokument handelt, in dem ihre Vorgehensweise zur Sicherstellung der Einhaltung des SFO ausgeführt wird. Im Rahmen der versicherungsmathematischen Bewertung werden von den Treuhändern des Pensionsplans nach Erörterung mit dem Unternehmen die geeignete Höhe für in den Pensionsplan einzuzahlende künftige Beiträge und eine Aufstellung der Beiträge festgelegt. Dies umfasst einen 10-jährigen Wiederherstellungsplan, um sicherzustellen, dass das SFO eingehalten wird. Die Beiträge zum Wiederherstellungsplan basieren auf der versicherungsmathematischen Bewertung, die alle drei Jahre durchgeführt wird. Der Beitragsplan kann jedoch öfter geändert werden, wenn während des Jahres wesentliche Ereignisse eintreten.
In den Vereinigten Staaten besteht die Finanzierungspolitik der Pläne darin, einen jährlichen Gesamtbeitrag zu leisten, um die Finanzierungsverpflichtungen jedes Jahr in Höhe eines Betrages zu erfüllen, der den Mindestbetrag laut ERISA (Employmee Retirement Income Security Act von 1974) nicht unterschreiten und den für steuerliche Zwecke abzugsfähigen Höchstbetrag nicht überschreiten darf. Bewertungen werden jährlich zum Bewertungszeitpunkt, dem 1. Januar, durchgeführt und Beiträge, die den Mindestbetrag übersteigen, werden nach dem Ermessen des Plansponsors festgelegt.
In der Schweiz und in Belgien sollten Unternehmen die Aufwendungen für die voraussichtlich verdienten Ansprüche mindestens jährlich finanzieren, wobei die Beiträge als Prozentsatz der pensionsfähigen Gehälter abhängig von der Altersklasse der Begünstigten festgelegt werden.
In der Schweiz spiegelt die Darstellung der Pensionsverbindlichkeit die Tatsache wider, dass die Vermögenswerte, die einen großen Teil der Neurentner abdecken, die Voraussetzungen für Pensionsvermögens nach IAS 19 nicht erfüllen (in den Angaben zu den Pensionsvermögen, wie in Anhang 26.2.6 erläutert, nicht berücksichtigt), da sie von der Versicherungsgesellschaft intern verwaltet und nicht von einem Dritten behandelt werden. Rechtlich besteht der alleinige Zweck dieser Vermögen in der Abdeckung der Verbindlichkeiten des Pensionsfonds. Dies bedeutet, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der Pensionsfonds von AXA Switzerland nicht unterfinanziert ist und daher keine Zusatzbeiträge von AXA erforderlich sind.
In Frankreich werden jedes Jahr regelmäßige freiwillige Arbeitgeberbeiträge in das Sondervermögen eingezahlt, um die Deckungsrate innerhalb einer angestrebten Spanne der gesamten leistungsorientierten Verpflichtung nach Berücksichtigung des vorab festgelegten jährlichen Dienstzeitaufwands zu halten.
In Deutschland besteht keine Verpflichtung zur Finanzierung der leistungsorientierten Verpflichtung an Arbeitnehmer.
Fazit: Unter Berücksichtigung des Falles Schweiz (und anderer Unternehmen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden) und des Sondervermögens stellt sich die wirtschaftliche Lage der Finanzierung der leistungsorientierten Pläne wie folgt dar:
| (in Millionen Euro) | Pensionsleistungen | Sonstige Leistungen | Summe | |||
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| Überleitungsrechnung Bilanz (a) | (7.633) | (8.094) | (617) | (560) | (8.250) | (8.654) |
| Vermögenswerte, die kein Planvermögen darstellen (b) | 2.701 | 2.767 | - | - | 2.701 | 2.767 |
| Wirtschaftliche Position (netto) | (4.932) | (5.328) | (617) | (560) | (5.549) | (5.888) |
(a) Dieser Betrag stellt die Verpflichtung aus leistungsorientierten Plänen abzüglich Planvermögen, bereinigt um nicht erzielbare Vermögenswerte, dar.
(b) Dieser Betrag umfasst: Sondervermögen oder Erstattungsansprüche und sonstige von der Gruppe verwaltete Vermögenswerte, die bei den Angaben zur Altersversorgung in Anhang 26.2.6 nicht berücksichtigt werden.
Geschätzte Arbeitgeberbeiträge zum Plan für das folgende Geschäftsjahr
Der geschätzte Betrag der Arbeitsgeberbeiträge für Pensionsleistungen im Geschäftsjahr 2019 beläuft sich auf 205 Mio. Euro (280 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017 geschätzt für das Geschäftsjahr 2018).
Geschätzte künftige Leistungen, die aus dem Planvermögen oder vom Arbeitgeber zu zahlen sind
| (in Millionen Euro) | Pensionsleistungen | Sonstige Leistungen |
| 2019 | 1.027 | 105 |
| 2020 | 966 | 67 |
| 2021 | 983 | 47 |
| 2022 | 977 | 38 |
| 2023 | 995 | 35 |
| Nach fünf Jahren | 5.119 | 165 |
| Ab dem Jahr N+11 bis die letzten Leistungszahlungen erfolgt sind | 21.311 | 506 |
Diese geschätzten künftigen Beiträge und erwarteten Leistungszahlungen sind unsicher, da sie in erheblichem Maße von der künftigen Wirtschaftsentwicklung abhängig sind.
26.2.9 Asset-Mix der Planvermögen
Da Pensionsverpflichtungen langfristiger Natur sind, wird im Planvermögen eine Mischung aus Eigenkapitalinstrumenten, Schuldinstrumenten und Immobilienanlagen verwendet.
Die nachstehenden Tabellen zeigen die beizulegenden Zeitwerte des Planvermögens und ihre Höhe innerhalb der Fair-Value-Hierarchie der leistungsorientierten Pläne der AXA Gruppe zum 31. Dezember 2018 bzw. 2017 (Grundsätze der Fair-Value-Hierarchie siehe Anhang 1.5):
| 31. Dezember 2018 | Summe Gruppe | Europa | ||||
| Asset-Mix des Planvermögens | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe |
| Eigenkapitalinstrumente | 11,0 % | 0,1 % | 11,1 % | 7,5 % | 0,2 % | 7,6 % |
| Schuldinstrumente | 48,3 % | 0,0 % | 48,3 % | 45,0 % | 0,0 % | 45,0 % |
| Sonstige (a) | 12,8 % | 27,9 % | 40,6 % | 14,0 % | 33,4 % | 47,4 % |
| Summe | 72,0 % | 28,0 % | 100,0 % | 66,5 % | 33,5 % | 100,0 % |
| Summe (in Mio. Euro) | 8.741 | 3.404 | 12.145 | 6.682 | 3.367 | 10.049 |
| 31. Dezember 2018 | Vereinigte Staaten | Sonstige | ||||
| Asset-Mix des Planvermögens | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe |
| Eigenkapitalinstrumente | 27,9 % | 0,0 % | 27,9 % | 0,5 % | 0,0 % | 0,6 % |
| Schuldinstrumente | 63,7 % | 0,0 % | 63,8 % | 87,5 % | 11,0 % | 98,5 % |
| Sonstige (a) | 6,7 % | 1,7 % | 8,4 % | 0,8 % | 0,2 % | 0,9 % |
| Summe | 98,3 % | 1,7 % | 100,0 % | 88,8 % | 11,2 % | 100,0 % |
| Summe (in Mio. Euro) | 2.048 | 36 | 2.084 | 11 | 1 | 12 |
(a) Die Kategorie des sonstigen Planvermögens umfasst hauptsächlich Anlagefonds.
| 31. Dezember 2017 | Summe Gruppe | Europa | ||||
| Asset-Mix des Planvermögens | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe |
| Eigenkapitalinstrumente | 11,4 % | 0,4 % | 11,8 % | 6,8 % | 0,4 % | 7,3 % |
| Schuldinstrumente | 46,2 % | 0,4 % | 46,6 % | 45,0 % | 0,4 % | 45,4 % |
| Sonstige (a) | 19,2 % | 22,4 % | 41,6 % | 19,7 % | 27,6 % | 47,4 % |
| Summe | 76,9 % | 23,2 % | 100,0 % | 71,5 % | 28,5 % | 100,0 % |
| Summe (in Mio. Euro) | 9.549 | 2.876 | 12.425 | 7.182 | 2.861 | 10.042 |
| 31. Dezember 2017 | Vereinigte Staaten | Sonstige | ||||
| Asset-Mix des Planvermögens | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe | An einem aktiven Markt notiert | Nicht an einem aktiven Markt notiert | Summe |
| Eigenkapitalinstrumente | 31,1 % | 0,0 % | 31,1 % | 0,4 % | 0,0 % | 0,4 % |
| Schuldinstrumente | 51,4 % | 0,1 % | 51,4 % | 90,1 % | 8,9 % | 99,0 % |
| Sonstige (a) | 17,0 % | 0,5 % | 17,5 % | 0,0 % | 0,6 % | 0,6 % |
| Summe | 99,4 % | 0,6 % | 100,0 % | 90,5 % | 9,5 % | 100,0 % |
| Summe (in Mio. Euro) | 2.351 | 14 | 2.365 | 16 | 2 | 18 |
(a) Die Kategorie des sonstigen Planvermögens umfasst hauptsächlich Anlagefonds.
26.2.10 Steuerung spezifischer Risiken der Gruppe, die aus leistungsorientierten Plänen hervorgehen
Lokale Geschäftseinheiten und Treuhänder sind in erster Linie für die Steuerung der Risiken, denen Pläne ausgesetzt sind, in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung und dem auf lokaler Ebene festgelegten Risikokonzept verantwortlich.
Leistungsorientierte Pläne setzen AXA in erster Linie dem Marktanlagerisiko, dem Zinsänderungsrisiko, dem Inflationsrisiko und dem Langlebigkeitsrisiko aus:
-- Ein Rückgang des Marktwerts der Vermögenswerte (Aktien, Immobilien, Alternativen etc.) erhöht sofort die Verbindlichkeiten in der Bilanz und die kurzfristigen Cashflows für Länder, in denen Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen.
-- Ein Rückgang der Renditen von Unternehmensanleihen führt zu einem Anstieg der Planverbindlichkeiten, selbst wenn dieser Effekt teilweise von einem Anstieg des Wertes der Anleihen der Pläne ausgeglichen wird.
-- Ein Anstieg der Inflationsrate oder ein Anstieg der Lebenserwartung führt zu höheren Planverbindlichkeiten, d. h. ein Anstieg der zukünftigen Arbeitgeberbeiträge für Länder, in denen Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen.
Von den Geschäftseinheiten/Treuhändern zur Risikosteuerung verwendete Kapitalanlagepolitik und -strategien
In den meisten Ländern legen Treuhänder oder Anlagekomitees die allgemeine Kapitalanlagepolitik und die Richtlinien bezüglich der Allokation des Planvermögens in Übereinstimmung mit dem langfristigen Horizont der Leistungspläne fest. Die Anlagestrategie wird nach versicherungsmathematischen Bewertungen der finanzierten Leistungspläne regelmäßig überprüft.
Die Anlagepositionen werden im Rahmen eines Asset Liability Managements (ALM) gesteuert, das eine optimale strategische Allokation in Bezug auf die Schuldenstruktur festlegt. Das Asset Management umfasst insbesondere ein Liquiditätsmanagement, eine Diversifikation aller Arten von Anlagen, sodass ein Fehlschlag einer bestimmten Kapitalanlage kein wesentliches Risiko für die Pläne und die Umsetzung der Sicherungsprogramme darstellt.
2015 schloss der britische Vorsorgeplan ein Swapgeschäft in Bezug auf Langlebigkeit ab, um das mit der Rentnerpopulation des Plans verbundene Langlebigkeitsrisiko wirtschaftlich abzusichern.
Darüber hinaus wurden Obergrenzen (Caps) eingerichtet, um die Pläne vor extremer Inflation in Großbritannien und in den USA zu schützen.
26.2.11 Überleitungsrechnung Bilanz
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Überleitungsrechnung Bilanz | ||
| Nettoposition (ohne Sondervermögen) (a) | (8.250) | (8.654) |
| -- Zur Veräußerung gehaltene (Vermögenswerte)/Verbindlichkeiten (b) | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | (426) | (420) |
| Summe (c) | (8.676) | (9.075) |
(a) Nettoposition (ohne Sondervermögen) für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen, wie in Anhang 26.2.6. berichtet.
(b) In der vorstehenden Nettoposition enthalten, aber nur der Beitrag der zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereiche wird in der Bilanz in gesonderten Aktiv- und Passivposten ausgewiesen.
(c) Entspricht einer Verbindlichkeit in Höhe von 8.716 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018 (2017: 9.075 Mio. Euro) in der Bilanz unter der Überschrift "Rückstellung für Risiken und Aufwendungen" und einem in der Bilanz unter der Überschrift "Sonstige Forderungen" enthaltenen Vermögenswert in Höhe von 40 Mio. Euro.
26.3 Sonstige anteilsbasierte Vergütungen
Alle Beträge verstehen sich vor Steuern.
| (in Millionen Euro) | 2018 | 2017 |
| Kosten nach Plan | ||
| Aktienoptionen AXA SA | 3,4 | 3,8 |
| -- Zuteilungen 2013 | - | 0,1 |
| -- Zuteilungen 2014 | 0,3 | 0,9 |
| -- Zuteilungen 2015 | 0,6 | 1,0 |
| -- Zuteilungen 2016 | 1,0 | 1,2 |
| -- Zuteilungen 2017 | 1,1 | 0,6 |
| -- Zuteilungen 2018 | 0,4 | - |
| AXA-Stammaktien für US-Holdinggesellschaft | 0,3 | 0,7 |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2014 | 0,0 | 0,1 |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2015 | 0,1 | 0,1 |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2016 | 0,1 | 0,1 |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2017 | 0,1 | 0,5 |
| -- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2018 | - | - |
| SharePlan der AXA Gruppe | 3,0 | 8,9 |
| -- Klassischer Plan | 0,3 | 0,2 |
| -- Gehebelter Plan | 2,7 | 8,7 |
| AXA Performance-Aktien (in Frankreich) | 45,8 | 36,2 |
| -- Zuteilungen 2014 | - | 1,7 |
| -- Zuteilungen 2015 | 5,3 | 10,9 |
| -- Zuteilungen 2016 | 15,0 | 14,8 |
| -- Zuteilungen 2017 | 16,4 | 8,8 |
| -- Zuteilungen 2018 | 9,0 | - |
| AXA International Performance Shares und Performance Units | 59,2 | 85,9 |
| -- Zuteilungen 2014 | 2,2 | 7,3 |
| -- Zuteilungen 2015 | 15,4 | 23,0 |
| -- Zuteilungen 2016 | 16,5 | 24,6 |
| -- Zuteilungen 2017 | 17,8 | 31,0 |
| -- Zuteilungen 2018 | 7,3 | - |
| AXA Retirement Performance Shares | 14,0 | 14,0 |
| Anteilsbasierte Vergütungsinstrumente von AXA Financial | (0,1) | 1,9 |
| -- AXA Financial TSARs/SARs | 0,1 | - |
| -- AXA Financial Restricted Shares und PARS | (0,2) | 1,9 |
| AXA Investment Managers Performance Shares | 25,4 | 18,9 |
| Anteilsbasierte Vergütungsinstrumente von AB | 158,8 | 131,9 |
| Summe anteilsbasierte Vergütung für Arbeitnehmer | 309,7 | 302,1 |
Die Kosten enthalten die Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungsinstrumenten, die von der Gruppe sowie von AXA-Tochterunternehmen ausgegeben wurden.
Die oben aufgelisteten anteilsbasierten Vergütungsinstrumente bestehen überwiegend aus in Aktien abgegoltenen Instrumenten, enthalten jedoch auch in bar abgegoltene Instrumente. Die Stückkosten der in Aktien abgegoltenen Instrumente innerhalb eines bestimmten Plans sind unveränderlich, wohingegen die Stückkosten der in bar abgegoltenen Instrumente zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert werden.
Der Gesamtaufwand wird über den Erdienungszeitraum abgeschrieben und zu jedem künftigen Bilanzstichtag um die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem voraussichtlichen Ablauf angepasst, um den tatsächlichen Leistungsbedingungen und den tatsächlichen nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen Rechnung zu tragen.
Nähere Angaben zu den wichtigsten Plänen und den damit verbundenen Kosten befinden sich in Anhang 26.3.1 und in Anhang 26.3.2.
26.3.1 Von der Gruppe ausgegebene anteilsbasierte Vergütungsinstrumente
Aktienoptionen AXA SA
Vorständen und anderen Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen des Unternehmens können im Rahmen von Aktienoptionsplänen für Arbeitnehmer Optionen für AXA-Stammaktien gewährt werden. Diese Optionen können entweder Zeichnungsoptionen für neu ausgegebene AXA-Stammaktien oder Kaufoptionen für eigene Aktien von AXA sein. Obwohl sich die genauen Bedingungen der einzelnen Optionen unterscheiden können, werden Optionen derzeit (i) zu einem Kurs gewährt, der den durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktie an der Pariser Börse während der 20 Handelstage, die dem Tag der Gewährung vorangehen, nicht unterschreiten darf, (ii) gelten für eine maximale Laufzeit von zehn Jahren und (iii) werden in Ratenzahlungen von 33,33 % pro Jahr am dritten, vierten und fünften Jahrestag des Tag der Gewährung ausübbar.
Seit 2013 unterliegt die Ausübbarkeit der letzten Teilzahlung der Erfüllung der marktbezogenen Leistungsbedingungen bezüglich der Wertentwicklung der AXA-Aktie im Vergleich zum STOXX Insurance Index ("SXIP").
Alle Optionen, die den Mitgliedern des Management Board seit 2009, den Mitgliedern des Management Committee seit 2011 und dem Executive Committee seit 2014 gewährt wurden, unterliegen der Erfüllung dieser marktbasierten Leistungsbedingung.
Die nachstehende Tabelle zeigt die im Rahmen aller Pläne gewährten Aktienoptionen der AXA SA:
| Optionen (in Millionen) |
Gewichteter Ausübungspreis (in Euro) |
|||
| 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | |
| AXA-Optionen | ||||
| Ausstehend am 1. Januar | 23,1 | 35,5 | 18,79 | 20,86 |
| Gewährt | 2,7 | 3,1 | 21,60 | 23,92 |
| Ausgeübt | (2,6) | (8,0) | 14,51 | 16,48 |
| Annulliert und verfallen | (3,3) | (7,4) | 20,11 | 33,33 |
| Ausstehend am 31. Dezember | 20,0 | 23,1 | 19,38 | 18,79 |
Die Anzahl der ausstehenden Optionen und die Anzahl der ausübbaren Optionen unter den ausstehenden Optionen werden nachstehend nach dem Datum der Endfälligkeit angegeben:
| Verfallsjahr der Option | Ausstehende Optionen | Ausübbare Optionen (unter Berücksichtigung der marktbasierten Performance-Bedingung) | ||
| (in Millionen) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| 2018 | - | 2,8 | - | 1,5 |
| 2019 | 0,8 | 1,4 | 0,8 | 1,4 |
| 2020 | 1,7 | 2,1 | 1,7 | 2,1 |
| 2021 | 2,0 | 2,6 | 2,0 | 2,6 |
| 2022 | 0,8 | 1,1 | 0,8 | 1,1 |
| 2023 | 1,1 | 1,5 | 1,1 | 1,5 |
| 2024 | 2,2 | 2,6 | 1,3 | 0,7 |
| 2025 | 2,8 | 2,9 | 0,5 | - |
| 2026 | 2,9 | 3,2 | - | - |
| 2027 | 3,0 | 3,1 | - | - |
| 2028 | 2,7 | - | - | - |
| Summe | 20,0 | 23,1 | 8,3 | 10,7 |
| AXA-Optionen | Ausstehende Optionen | Ausübbare Optionen (unter Berücksichtigung der marktbasierten Performance-Bedingung) | ||
| Anzahl (in Millionen) |
Ausübungspreis (in Euro) | Anzahl (in Millionen) |
Ausübungspreis (in Euro) |
|
| Preisspanne | ||||
| 6,48-12,96 Euro | 1,3 | 11,26 | 1,3 | 11,26 |
| 12,97-19,44 Euro | 7,4 | 15,97 | 6,5 | 15,59 |
| 19,45-25,92 Euro | 11,3 | 22,50 | 0,5 | 22,90 |
| 6,48-25,92 Euro | 20,0 | 19,38 | 8,3 | 15,40 |
Der beizulegende Zeitwert der Stammaktien der AXA SA wird anhand des Black & Scholes-Optionspreismodells ermittelt. Die Auswirkungen einer erwarteten frühzeitigen Ausübung werden anhand einer Annahme bezüglich der Lebenserwartung basierend auf historischen Daten berücksichtigt. Die Volatilität des Aktienkurses der AXA SA wird auf der Basis ihrer implizierten Volatilität geschätzt, die anhand einer Analyse der historischen Volatilität überprüft wird, um ihre Durchgängigkeit sicherzustellen. Die erwartete Dividendenrendite der AXA SA basiert auf dem Marktkonsens. Der risikolose Zinssatz basiert auf der Kurve der Euro Swap Rate für den jeweiligen Zeitraum.
Die Annahmen bezüglich der Preisgestaltung der Optionen und der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung für Pläne, die 2018, 2017, 2016 bzw. 2015 ausgegeben wurden, lauten wie folgt:
| 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | |
| Annahmen (a) | ||||
| Dividendenrendite | 5,79 % | 6,50 % | 6,60 % | 6,39 % |
| Volatilität | 20,72 % | 25,05 % | 26,60 % | 23,68 % |
| Risikoloser Zins | 0,72 % | 0,55 % | 0,36 % | 0,99 % |
| Erwartete Laufzeit (in Jahren) | 8,6 | 8,5 | 8,5 | 8,8 |
| Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert pro Option am Tag der Gewährung (in Euro) (b) (c) | 1,21 | 1,81 | 1,80 | 1,42 |
(a) Annahmen am Tag der Gewährung, als gewichteter Durchschnitt nach Gewährungen des Jahres.
(b) Die Optionen mit marktbezogenen Leistungskriterien wurden auf der Grundlage des Monte-Carlo-Modells mit 1,17 Euro pro 2018 gewährter Option und 1,66 Euro pro 2017 gewährter Option bewertet. Die Optionen ohne marktbezogene Leistungskriterien wurden auf der Grundlage des Black & Scholes-Modells mit 1,27 Euro pro 2018 gewährter Option und 1,96 Euro pro 2017 gewährter Option bewertet.
(c) Basierend auf einer geschätzten Ablaufrate von 0 % für ab 2016 gewährte Optionen.
Die Gesamtkosten werden über den Erdienungszeitraum abgeschrieben und eine geschätzte Ablaufrate vor Ausübbarkeit von 0 % wird auf den verbleibenden Erdienungszeitraum angewandt. Auf dieser Basis belief sich der für das Geschäftsjahr 2018 ergebniswirksam erfasste Aufwand auf 3,7 Mio. Euro (2017: 4,5 Mio. Euro).
SharePlan der AXA Gruppe
AXA bietet ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, durch ein spezielles Aktienangebot für Arbeitnehmer Anteilseigner zu werden. In Ländern, in denen die rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, stehen zwei Anlageoptionen zur Verfügung: der klassische Plan und der gehebelte Plan.
Der klassische Plan ermöglicht den Arbeitnehmern den Kauf von AXA-Anteilen durch eine persönliche Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Land) mit einem Nachlass von 20 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. fünf Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die Mitarbeiter tragen die Auswirkungen der positiven oder negativen Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zum Zeichnungskurs.
Nach Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist haben die Arbeitnehmer, abhängig von dem Land, in dem sie ihren Wohnort haben, folgende Möglichkeiten: (1) Erhalt des Barwerts ihrer Kapitalanlage; (2) Erhalt des Werts ihrer Kapitalanlage in Form von AXA-Aktien; oder (3) Übertragung ihrer Kapitalanlagen im gehebelten Plan in den klassischen Plan.
Der gehebelte Plan ermöglicht den Arbeitnehmern den Kauf von AXA-Anteilen auf der Basis des 10-Fachen ihrer persönlichen Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Land) mit einem Nachlass. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. fünf Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die persönlichen Anlagebeträge von Mitarbeitern sind durch eine Bank verbürgt und Mitarbeiter profitierten auch von einem Teil der Wertsteigerung der Aktie, die auf Basis des nicht-diskontierten Referenzkurses berechnet wird.
Die Kosten dieses Plans werden unter Berücksichtigung der 5-jährigen Sperrfrist, entsprechend der Empfehlung der ANC (Autorité des normes comptables) bewertet. Die Herangehensweise der ANC bewertet die nicht gebundenen Aktien anhand einer Replizierungsstrategie, wobei der Arbeitnehmer die gebundenen Aktien am Ende der Sperrfrist im Rahmen eines Terminverkaufs veräußert, ausreichende Mittel zum sofortigen Erwerb nicht gebundener Aktien aufnimmt und die Erlöse aus dem Terminverkauf zusammen mit während der Sperrfrist gezahlten Dividenden zur Finanzierung des Darlehens verwendet. Beim gehebelten Plan umfassen die Kosten auch den von AXA stillschweigend gewährten Opportunitätsgewinn, indem sie es ihren Arbeitnehmern ermöglicht, von einer institutionellen Notierung für Derivate statt einer Notierung für Kleinaktionäre zu profitieren.
2018 bot die AXA Gruppe ihren Arbeitnehmern die Zeichnung eines Aktienangebots zu einem Kurs von 18,56 Euro pro Aktie für den klassischen Plan (Nachlass von 20 % auf den Referenzpreis von 23,19 Euro, der den Durchschnitt während der zwanzig Handelstage, die dem Tag der Entscheidung des Chief Executive Officer über die endgültigen Bedingungen der Transaktion vorangehen, entspricht) und einem Kurs von 21,83 Euro pro Aktie für den gehebelten Plan (Nachlass von 5,85 % auf den Referenzpreis). Insgesamt wurden 15,4 Millionen neue Aktien ausgegeben, wodurch sich das Aktienkapital um 330 Mio. Euro erhöhte. Dieses Angebot stellte Gesamtkosten in Höhe von 3,0 Mio. Euro dar, unter Berücksichtigung der fünfjährigen Sperrfrist. 2018 beliefen sich die Kosten der Sperrfrist auf 19,40 % für den klassischen Plan und 5,85 % für den gehebelten Plan (aufgrund unterschiedlicher Nachlässe). Zusätzlich zu den Kosten der Sperrfrist, wurde der den Arbeitnehmern im Rahmen des gehebelten Plans angebotene Opportunitätsgewinn mit 0,89 % bewertet.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Hauptmerkmale, die gezeichneten Beträge, die Bewertungsannahmen und die Kosten des Plans für 2017 und 2018:
| 2018 | 2017 | |||
| Klassisch | Gehebelt | Klassisch | Gehebelt | |
| Planlaufzeit (in Jahren) | 5 | 5 | 5 | 5 |
| [A] Nachlass auf Nominalwert | 20,00 % | 5,85 % | 20,00 % | 8,98 % |
| Referenzpreis (in Euro) | 23,19 | 25,23 | ||
| Zeichnungspreis (in Euro) | 18,56 | 21,83 | 20,19 | 22,96 |
| Vom Arbeitnehmer gezeichneter Betrag (in Millionen Euro) | 39,8 | 29,0 | 37,5 | 40,6 |
| Summe gezeichneter Betrag (in Mio. Euro) | 39,8 | 289,9 | 37,5 | 406,4 |
| Anzahl der gezeichneten Aktien (in Millionen Aktien) | 2,1 | 13,3 | 1,9 | 17,7 |
| Zinssatz auf Arbeitnehmerdarlehen | 6,73 % | 6,87 % | 6,64 % | 7,16 % |
| Risikoloser Zinssatz auf 5 Jahre (Eurozone) | 0,16 % | 0,23 % | ||
| Dividendenrendite | 6,83 % | 5,53 % | ||
| Vorfälligkeitszins | 1,77 % | 1,43 % | ||
| Zinsänderungsrisiko für Wertpapierverleihgeschäfte (Repo) | -0,20 % | 0,00 % | ||
| Volatilitätsspanne Kleinanleger/institutionelle Anleger | - | 1,26 % | - | 2,50 % |
| [B] Kosten der Sperrfrist für Arbeitnehmer | 19,40 % | 5,85 % | 19,61 % | 8,95 % |
| [C] Opportunitätsgewinn | - | 0,89 % | - | 1,92 % |
| Gesamtkosten für AXA GRUPPE = [A] - [B] + [C](als Prozentsatz des Referenzpreises) | 0,60 % | 0,89 % | 0,39 % | 1,95 % |
| Gesamtkosten für AXA (in Mio. Euro) | 0,30 | 2,73 | 0,18 | 8,71 |
Sonstige anteilsbasierte Vergütungen
AXA Performance Shares
Performance Shares (leistungsabhängige Aktien) werden hauptsächlich in Frankreich angestellten Vorständen und anderen Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen des Unternehmens gewährt. Bei diesen Performance Shares handelt es sich um in Aktien abgegoltene Zuteilungspläne, die einem nicht marktbezogenen Leistungskriterium unterliegen und über einen dreijährigem Erdienungszeitraum verfügen, auf den eine zweijährige Übertragungssperrfrist nach der Unverfallbarkeit folgt.
Die Gratisaktien werden anhand der im Abschnitt "SharePlan der AXA Gruppe" beschriebenen Herangehensweise der ANC unter Zugrundelegung von Annahmen, die an die Struktur des Plans angepasst sind, bewertet.
2018 basierte die Bewertung auf einem Börsenkurs von 21,03 Euro je Aktie am Tag der Gewährung und einer geschätzten Ablaufrate von 5 % pro Jahr. Der durchschnittliche beizulegende Zeitwert von 2018 gewährten Performance Shares belief sich auf 14,06 Euro (15,91 Euro für 2017 gewährte Zuteilungen).
Die erfassten Gesamtkosten der Performance Shares beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 45,8 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2017 auf 36,2 Mio. Euro.
AXA Performance Units und International Performance Shares
AXA hat hauptsächlich an außerhalb Frankreichs angestellte Vorstände und andere Arbeitnehmer in Schlüsselpositionen des Unternehmens Performance Units und International Performance Share ausgegeben.
Die bis 2012 gewährten Zuteilungspläne von Performance Units waren in erster Linie in bar abgegoltene Zuteilungspläne, die einem nicht marktbezogenen Leistungskriterium unterworfen waren.
Seit 2013 hat AXA einheitliche Bedingungen für die Zuteilung von "International Performance Shares" an anspruchsberechtigte Arbeitnehmer festgelegt. Im Rahmen des International Performance Shares Plan (PSi) haben die Begünstigten der Performance Shares am Erfüllungstag Anspruch auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von AXA-Aktien basierend auf der Erfüllung der von AXA festgelegten Leistungskriterien und dem Erdienungszeitraum. Die Leistungs- und Bewertungsfrist liegt zwischen zwei und drei Jahren. Der Erdienungszeitraum (Dienstzeitbedingung) liegt zwischen drei und vier Jahren. Im Gegensatz zu den 2011 und 2012 gewährten Performance Units erfolgt die Abgeltung im Rahmen des International Performance Shares Plan in Aktien statt in Barmitteln (außer, wenn die Abgeltung in Aktien aus rechtlichen oder sonstigen Gründen unmöglich ist).
Die erfassten Gesamtkosten der International Performance Shares und Performance Units beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 59,2 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2017 auf 85,9 Mio. Euro.
AXA Retirement Performance Shares
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2016, ist der Board of Directors von AXA ermächtigt, designierten Führungskräften in Frankreich bei Renteneintritt leistungsabhängige Aktien zu gewähren. Im Rahmen dieses Plans haben die Begünstigten von Performance Shares am Erfüllungstag Anspruch auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von AXA-Aktien basierend auf der Erfüllung eines Leistungskriteriums im Zusammenhang mit der durchschnittlichen Solvency-II-Quote der AXA-Gruppe, die während des Performance-Zeitraums von drei Jahren errechnet wurde.
Für Zuteilungen ab dem Geschäftsjahr 2016 gilt: Nach Ablauf des Performance-Zeitraums von drei Jahren endgültig erworbene Performance Shares unterliegen (i) einer zusätzlichen Einschränkung in Bezug auf eine Haltefrist von zwei Jahren im Anschluss an den Performance-Zeitraum und (ii) einer Verpflichtung, die Aktien bis zum Renteneintritt zu halten, unter der Voraussetzung, dass die Begünstigten ihre Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Performance-Zeitraum und einer zweijährigen Haltefrist) verkaufen können, sofern die Verkaufserlöse bis zum Renteneintritt des Begünstigten in einen langfristigen Rentensparplan angelegt werden.
Die erfassten Gesamtkosten der Retirement Performance Shares beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 14,0 Mio. Euro an Erträgen vor Steuern (2017: 14,0 Mio. Euro).
26.3.2 Von AXA-Tochterunternehmen ausgegebene anteilsbasierte Vergütungsinstrumente
Die wichtigsten von AXA-Tochterunternehmen ausgegebenen anteilsbasierten Vergütungsinstrumente werden nachstehend erläutert:
Anteilsbasierte Vergütungspläne von AXA Investment Managers
AXA Investment Managers gewährt bestimmten Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen Performance Shares im Rahmen ihrer übergeordneten LTI-Politik (Long-Term Incentive Plan, langfristiger Anreizplan), die auch einen DIP-Plan (Deferred Incentive Plan, aufgeschobener Anreizplan) umfasst. Der Anreizplan "Investment Managers Performance Shares" ist ein langfristiger Zuteilungsplan, im Rahmen dessen Teilnehmern Anteile von AXA Investment Managers oder, genauer gesagt, Ansprüche auf den Erwerb von Anteilen nach Ablauf eines festgelegten Erdienungszeitraums, abhängig von geltenden lokalen Vorschriften und vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Leistungskriterien, zugeteilt werden. Die Leistungsbedingung basiert auf der Erreichung des tatsächlichen bereinigten Ergebnisses von AXA Investment Managers, Konzernanteil, im Vergleich zum geplanten Ergebnis und/oder Leistungsbedingungen in Bezug auf Kapitalanlagen.
Die erfassten Gesamtkosten der "Investment Managers Performance Shares" beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 25,4 Mio. Euro (2017: 18,9 Mio. Euro) vor Steuern.
Anteilsbasierte Vergütungspläne von AB
AB gewährt "Restricted AB Holding Units" und Optionen für den Erwerb von AB Holding Units, die gemäß den IFRS-Standards bewertet und verbucht werden.
Die aufgeschobenen Zuteilungen im Rahmen des "AB Incentive Compensation Award Plan" erfolgen in Form von gebundenen AB Holding Units oder in bar und werden bestimmten Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen gewährt.
Im 4. Quartal 2011 änderte AB alle ausstehenden langfristigen Zuteilungen im Rahmen von Vergütungsplänen an aktive Arbeitnehmer, sodass Arbeitnehmer, die ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen oder deren Beschäftigungsverhältnis ohne triftigen Grund gekündigt wird, ihre Zuteilungen behalten können, vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Vereinbarungen und einschränkender Klauseln, die in der geltenden Zuteilungsvereinbarung festgelegt sind, darunter unter anderem Wettbewerbsklauseln und Abwerbungsverbote von Kunden sowie eine Regressforderung im Falle der Nichteinhaltung bestehender Richtlinien in Bezug auf das Risikomanagement. Diese Änderung eliminierte die Anforderung bezüglich der geleisteten Dienstzeit des Arbeitnehmers, änderte jedoch nicht die in den ursprünglichen Zuteilungsvereinbarungen enthaltenen Erfüllungstermine.
Die meisten ab dem Geschäftsjahr 2016 gewährten Zuteilungen enthielten die gleichen Bedingungen wie die 2011 geänderten Zuteilungen, was zur sofortigen Erfassung der Kosten dieser Zuteilungen anstelle einer Abschreibung über eine maximale Abschreibungsfrist von vier Jahren führte.
Im Rahmen des Incentive Compensation Program beliefen sich die von AB im Dezember 2018 vorgenommenen Zuteilungen auf insgesamt 155,2 Mio. Euro (Dezember 2017: 148,8 Mio. Euro), wovon 140,0 Mio. Euro in Form von Restricted AB Holding Units (2017: 135,1 Mio. Euro) erfolgen, die 6,2 Millionen gebundene AB Holding Units zum Jahresende darstellen (2017: 6,1 Millionen).
AB teilte ferner gebundene Holding Units im Zusammenhang mit bestimmten Arbeitnehmern und Auflösungsverträgen zu.
2018 beliefen sich die Gesamtkosten auf 158,8 Mio. Euro (2017: 131,9 Mio. Euro) vor Steuern.
26.4 Vergütung des Managements und der Führungskräfte
Vergütungskosten/-aufwand:
-- Kurzfristige Leistungen: Die an Mitglieder des Management Committee 2018 gezahlte Vergütung belief sich auf 20,8 Mio. Euro (2017: 13,9 Mio. Euro), einschließlich Festgehalt, Bonuszahlungen, Vergütung, Sachleistungen und sonstige kurzfristige Leistungen.
-- Anteilsbasierte Vergütung: Der 2018 erfasste Aufwand für anteilsbasierte Vergütung, die den Mitgliedern des Management Committee von AXA SA gewährt wurde, belief sich auf 7,4 Mio. Euro (2017: 7,5 Mio. Euro).
-- Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Die der Gruppe für die Bereitstellung von leistungsorientierten Pensionsplänen und sonstigen Pensionsleistungen für Mitglieder des Management Committee entstandenen geschätzten Kosten für das laufende Dienstjahr beliefen sich nach IAS 19 im Geschäftsjahr 2018 auf 2,7 Mio. Euro (2017: 2,1 Mio. Euro).
26.5 Lohn- und Gehaltsempfänger
Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte die Gruppe 104.065 Lohn- und Gehaltsempfänger auf der Basis von Vollzeitäquivalenten (2017: 95.728).
Die Zunahme der Lohn- und Gehaltsempfänger um 8.338 im Geschäftsjahr 2018 war in erster Linie zurückzuführen auf:
-- AXA XL (+7.528), hauptsächlich aufgrund des Erwerbs der XL Group
-- Deutschland (+953), hauptsächlich aufgrund der vollständigen Konsolidierung von Roland Rechtsschutz
Die Gruppe errechnet ein unverwässertes Ergebnis je Stammaktie und ein verwässertes Ergebnis je Stammaktie.
-- Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Stammaktie geht von keinerlei Verwässerung aus und basiert auf der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien.
-- Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Stammaktie berücksichtigt die Aktien, die aufgrund von Aktienoptionsplänen möglicherweise ausgegeben werden. Die Auswirkung der Aktienoptionspläne auf die Anzahl der vollständig verwässerten Aktien wird nur berücksichtigt, wenn davon ausgegangen wird, dass Optionen auf der Basis des durchschnittlichen Aktienkurses von AXA während der Berichtsperiode ausübbar sind.
Das Ergebnis je Stammaktie berücksichtigt Zinszahlungen im Zusammenhang mit ergebnisneutral eingestuften nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit, Vorzugsaktien und Pflichtwandelanleihen.
| (in Millionen Euro) (a) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| Jahresüberschuss (Konzernanteil) | 2.140 | 6.209 | |
| Finanzaufwand für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (d) | (262) | (229) | |
| Jahresüberschuss einschließlich Auswirkung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | A | 1.878 | 5.980 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (ohne eigene Aktien) - zu Beginn der Berichtsperiode | 2.383 | 2.419 | |
| Kapitalerhöhung (ohne ausgeübte Aktienoptionen) (b) | 1 | 2 | |
| Ausgeübte Aktienoptionen (b) | 1 | 3 | |
| Eigene Aktien (b) | 1 | (18) | |
| Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung | (4) | (12) | |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien | B | 2.383 | 2.395 |
| Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie | C = A/B | 0,79 | 2,50 |
| Möglicherweise verwässernde Finanzinstrumente: | |||
| Aktienoptionen | 3 | 5 | |
| Sonstige | 4 | 4 | |
| Voll verwässert - Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien (c) | D | 2.389 | 2.404 |
| Voll verwässertes Ergebnis je Stammaktie | E = A/D | 0,79 | 2,49 |
(a) Ausgenommen Anzahl der Aktien (Millionen Stück) und Erträge je Aktie (Euro).
(b) Gewichteter Durchschnitt.
(c) Unter Berücksichtigung der Auswirkung möglicherweise verwässernder Finanzinstrumente.
(d) Im Jahr 2018 beinhaltet dies Finanzaufwendungen in Höhe von 23 Mio. Euro im Zusammenhang mit Pflichtwandelanleihen und 17 Mio. Euro im Zusammenhang mit Vorzugsaktien.
2018 belief sich das Ergebnis je Stammaktie auf unverwässerter Basis auf 0,79 Euro, die im Gesamten auf fortgeführte Geschäftsbereiche entfielen, und 0,79 Euro auf voll verwässerter Basis, die im Gesamten auf fortgeführte Geschäftsbereiche entfielen.
2017 belief sich das Ergebnis je Stammaktie auf unverwässerter Basis auf 2,50 Euro, die im Gesamten auf fortgeführte Geschäftsbereiche entfielen, und 2,49 Euro auf voll verwässerter Basis, die im Gesamten auf fortgeführte Geschäftsbereiche entfielen.
Anhang 28 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
2018 war das Unternehmen an den folgenden Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen beteiligt, die für AXA oder das betroffene nahestehende Unternehmen als wesentlich oder aufgrund ihrer Art oder Bedingungen als ungewöhnlich zu betrachten sind.
28.1 Beziehungen zu Mutuelles AXA
Die Mutuelles AXA (AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle, nachstehend die "Mutuelles AXA") sind zwei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, die im Property & Casualty-Versicherungsgeschäft und im Life & Savings-Versicherungsgeschäft in Frankreich tätig sind. Am 31. Dezember 2018 besaßen die Mutuelles AXA gemeinsam 14,40 % der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens, die 24,16 % der Stimmrechte vertreten.
Jede Mutuelle AXA wird von einem Board of Directors überwacht, der von Delegierten gewählt wird, die die Versicherten vertreten. Bestimmte Mitglieder des Executive Management und des Board of Directors des Unternehmens sind als Direktoren oder Führungskräfte der Mutuelles AXA tätig.
Die Mutuelles AXA und bestimmte französische Versicherungstochtergesellschaften des Unternehmens, AXA France IARD und AXA France Vie, (die "Tochtergesellschaften"), sind Parteien einer Vereinbarung, im Rahmen derer sie eine vollständige Palette von Managementdienstleistungen zur Steuerung der Versicherungsbetriebe und Portfolios der Mutuelles AXA erbringen. Die Vereinbarung enthält Bestimmungen, die dazu dienen, dass die rechtliche Unabhängigkeit und der Schutz der jeweiligen Kundenportfolios der Mutuelles AXA und dieser Tochtergesellschaften gewährleistet ist. Bestimmte Kosten und Aufwendungen (ohne Provisionen) werden zwischen den Tochtergesellschaften und den Mutuelles AXA durch eine wirtschaftliche Interessenvereinigung (groupement d'intérêt économique oder "GIE") zugeordnet.
Das in Frankreich von Versicherungsmaklern generierte Property & Casualty-Versicherungsgeschäft (ohne Creditor) wird hauptsächlich durch eine Mitversicherungsvereinbarung zwischen AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA France IARD, einer Property & Casualty-Versicherungstochtergesellschaft des Unternehmens, abgeschlossen. AXA France IARD schließt 89 % und AXA Assurances IARD Mutelle 11 % des Mitversicherungsgeschäfts ab. Die in dieser Mitversicherungsvereinbarung erfassten gesamten abgeschlossenen Versicherungsverträge beliefen sich 2018 auf 1.664 Mio. Euro (wovon 1.483 Mio. Euro auf AXA France IARD entfielen).
28.2 Wirtschaftliche Interessenvereinigung (Groupement d'Intérêt Economique, GIE)
Von Zeit zu Zeit schließt das Unternehmen GIEs mit bestimmten Tochtergesellschaften ab. GIEs sind unternehmensinterne Partnerschaften nach französischem Recht, die zur Durchführung verschiedener gemeinsamer Dienstleistungen für ihre Mitglieder und zur Aufteilung der zugehörigen Kosten und Aufwendungen auf ihre Mitglieder gebildet werden. Die den GIE-Mitgliedern in Rechnung gestellten aufgeteilten Kosten können auf verschiedenen vereinbarten Kriterien basieren, darunter besondere Aktivitätstreiber. Die GIEs, denen das Unternehmen 2018 angehörte, deckten eine Vielzahl von gemeinsamen Dienstleistungen ab, darunter von den Zentralfunktionen der Gruppe (GIE AXA) zum Nutzen der AXA-Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen (z. B. Finanzen, Rechnungslegung und Berichterstattung, Steuern, Rechtsberatung, Revision, Personalwesen, Beschaffung, Informationssysteme, Risikomanagement, Liquiditätsmanagement) sowie bestimmte andere Dienstleistungen. Die dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften von diesen GIEs in Rechnung gestellten Aufwendungen werden in der Regel zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und sind in den konsolidierten Aufwendungen im geprüften Konzernabschluss des Unternehmens enthalten. Die Aufwendungen, die die GIE AXA ihren Mitgliedern 2018 und 2017 in Rechnung gestellt hat, beliefen sich 255 Mio. Euro bzw. 242 Mio. Euro.
28.3 Darlehen/Garantien/Kapitaleinlagen etc.
AXA hat zahlreiche Zusagen und Garantien abgegeben, darunter Finanzierungszusagen, Garantien an Finanzinstitute und Kunden, verpfändete Vermögenswerte, besicherte Zusagen und Akkreditive. Eine Erläuterung dieser Zusagen und Garantien befindet sich in Anhang 29 "Eventualverbindlichkeiten und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen" des Konzernabschlusses der Gruppe.
Bestimmte dieser Garantien werden vom Unternehmen zugunsten seiner Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen für verschiedene geschäftliche Zwecke abgegeben, unter anderem zur Förderung der Geschäftsentwicklung (z. B. Unterstützung von Akquisitionen, Integration von erworbenen Geschäftsbereichen, Vertriebsvereinbarungen, Vereinbarungen über die Verlagerung von Unternehmensprozessen ins Ausland, interne Restrukturierungsmaßnahmen, Verkauf oder sonstige Veräußerung von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen, Verkauf oder Erneuerung von Produkten oder Dienstleistungen oder ähnliche Transaktionen), zur Unterstützung ihrer Bonitätsratings und/oder zur Förderung der effizienten Nutzung der Eigenmittel der Gruppe. Vor diesem Hintergrund kann das Unternehmen die Tilgung von Darlehen und andere Verpflichtungen zwischen seinen Tochterunternehmen oder Verpflichtungen seiner Tochterunternehmen gegenüber Dritten garantieren oder andere Arten von Garantien zugunsten seiner Tochterunternehmen stellen. Die Begünstigten dieser Garantien sind in der Regel zur Vergütung des Unternehmens zu einem vereinbarten Satz, der auf der Grundlage vorherrschender Marktsätze und -bedingungen für Garantien ähnlicher Art bestimmt wird, verpflichtet. Darüber hinaus kann das Unternehmen von Zeit zu Zeit Patronatserklärungen oder ähnliche Erklärungen zugunsten seiner Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen für verschiedene geschäftliche Zwecke an Ratingagenturen und/oder Aufsichtsbehörden abgeben, unter anderem zur Unterstützung spezieller Transaktionen, zur Erreichung angestrebter Ratings und im weiteren Sinne zur Geschäftsentwicklung dieser Tochterunternehmen.
Den Tochtergesellschaften vom Unternehmen gegebene Zusagen werden in Anlage III dieses Geschäftsberichts "Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft: Tochtergesellschaften und Beteiligungen" aufgeführt.
Das Unternehmen nimmt von Zeit zu Zeit Kapitaleinlagen, Darlehen oder sonstige Kreditvergaben vor oder stellt seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen Liquidität und Eigenmittel für verschiedene geschäftliche Zwecke zur Verfügung, unter anderem zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und/oder zur Förderung ihrer Geschäftsentwicklung (z. B. zur Unterstützung von Akquisitionen, zur Integration erworbener Geschäftsbereiche, für Vertriebsvereinbarungen, interne Restrukturierungsmaßnahmen oder ähnliche Transaktionen). Im Rahmen dieser Transaktionen kann das Unternehmen von Zeit zu Zeit verschiedene Arten von Transaktionen mit seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen abschließen, unter anderem Darlehens- oder andere Arten von Kreditvereinbarungen, Erwerb oder Verkauf von Vermögenswerten, Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und/oder ähnliche Transaktionen. Von Zeit zu Zeit kann das Unternehmen auch Kredite für verschiedene geschäftliche Zwecke bei seinen Tochtergesellschaften aufnehmen. Diese Transaktionen werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen getätigt, mit Darlehen und sonstigen Kreditvergaben zu variablen Zinssätzen, die grundsätzlich die zum jeweiligen Zeitpunkt der Kreditvergabe vorherrschenden Marktsätze widerspiegeln.
Darüber hinaus kann das Unternehmen verschiedene andere Arten von Transaktionen mit seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen für verschiedene andere geschäftliche Zwecke durchführen, unter anderem im Zusammenhang mit Liquidität, Solvabilität und Kapitalmanagementmaßnahmen, die zur Förderung der effizienten Nutzung und Fungibilität der Eigenmittel der Gruppe bestimmt sind. Zu diesen Transaktionen können Darlehen oder andere Arten von Kreditvereinbarungen, der Erwerb oder der Verkauf von Vermögenswerten, Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten (einschließlich Swaps oder andere Arten von Derivaten), Verbriefungsgeschäfte und/oder sonstige Arten von Vereinbarungen oder Transaktionen gehören, an denen das Unternehmen als direkte Vertragspartei und/oder als Bürge beteiligt ist.
28.4 Management in Schlüsselpositionen und Directors
Nach bestem Wissen des Unternehmens und basierend auf ihm berichteten Informationen:
-- bestanden zum 31. Dezember 2018 keine ausstehenden Darlehen der Gruppe an die beiden Führungskräfte oder an ein Mitglied des Board of Directors des Unternehmens,
-- können verschiedene Mitglieder des Board of Directors des Unternehmens sowie verschiedene andere Executive Officers und Directors anderer AXA-Konzernunternehmens von Zeit zu Zeit Versicherungs-, Vermögensverwaltungs- oder andere Produkte oder Dienstleistungen kaufen, die von AXA im normalen Geschäftsgang angeboten werden. Die Bedingungen dieser Transaktionen ähneln im Wesentlichen denjenigen, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern von AXA im Allgemeinen zur Verfügung stehen. Ferner sind bestimmte Mitglieder des Board of Directors Vorstände, leitende Angestellte oder, direkt oder indirekt, an Unternehmen beteiligt, die mit Konzernunternehmen der AXA Gruppe Vereinbarungen abgeschlossen oder Transaktionen durchgeführt haben, darunter Kreditvergaben, Darlehen (einschließlich Beteiligungen an Darlehen an französische Unternehmen mit mittlerer Börsenkapitalisierung, die von AXA France mit Partnerbanken ausgereicht wurden), Wertpapierkäufe (auf eigene Rechnung oder für Dritte), Platzierung von Wertpapieremissionen und/oder die Bereitstellung anderer Arten von Dienstleistungen oder Waren. Diese Vereinbarungen oder Geschäfte werden grundsätzlich vollständig verhandelt und basieren auf fremdvergleichskonformen Bedingungen.
Anhang 29 Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen
In Übereinstimmung mit den in Anhang 1.3.1 "Konsolidierungskreis" des Konzernanhangs dargelegten Grundsätzen gestatten es (i) Kapitalanlagen von AXA in nicht konsolidierte Zweckgesellschaften (SPEs) oder sonstige Vereinbarungen mit diesen AXA nicht, die Kontrolle über diese SPEs auszuüben; und (ii) von AXA kontrollierte SPEs werden, wie in Anhang 2.2 des Abschlusses angegeben, konsolidiert.
Kapitalanlagen in nicht konsolidierte Investmentfonds sind auf die Anteile an diesen Fonds beschränkt, die keine Kontrolle ermöglichen. Wesentliche Vereinbarungen zwischen AXA und diesen Fonds werden in diesem Anhang erläutert.
29.1 Erhaltene Zusagen
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| Finanzierungsverpflichtungen | 16.311 | 13.811 |
| Kunden | - | - |
| Kreditinstitute | 16.311 | 13.811 |
| Garantieverpflichtungen | 25.936 | 23.992 |
| Kreditinstitute | 4.330 | 4.877 |
| Kunden | 21.605 | 19.114 |
| Sonstige | 39.385 | 45.066 |
| Verpfändete Wertpapiere und gesicherte Verpflichtungen | 32.625 | 37.192 |
| Akkreditive | 2.762 | 3.882 |
| Sonstige Zusagen | 3.998 | 3.992 |
| Summe | 81.631 | 82.868 |
Die erhaltenen Zusagen von AXA beliefen sich Ende 2018 auf 81.631 Mio. Euro und verringerten sich gegenüber Ende 2017 um 1.237 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines Rückgangs der verpfändeten Vermögenswerte und Sicherheiten (4.567 Mio. Euro) sowie der Akkreditive (1.120 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch einen Anstieg der Finanzierungszusagen (2.499 Mio. Euro) und der Garantiezusagen (1.944 Mio. Euro). Diese Zusagen verteilen sich wie folgt:
Die erhaltenen Finanzierungszusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 16.311 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus Folgendem:
-- Von Banken erhaltene Kreditfazilitäten in Höhe von 12.608 Mio. Euro, hauptsächlich von AXA SA (12.337 Mio. Euro) und AB (219 Mio. Euro)
-- Gewährte Kreditlinien an AXA XL (2.419 Mio. Euro), AB (853 Mio. Euro) und Japan (431 Mio. Euro) im Rahmen ihrer Tätigkeiten
Die erhaltenen Garantiezusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2018 insgesamt auf 25.936 Mio. Euro und bestanden hauptsächlich aus (i) Garantien von Kunden im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen (17.268 Mio. Euro), die in erster Linie auf die Schweiz (11.288 Mio. Euro), AXA Bank Belgium (2.112 Mio. Euro), AXA Banque France (3.157 Mio. Euro) und Belgien (707 Mio. Euro) entfielen, (ii) 4.131 Mio. Euro an von Kreditinstituten erhaltenen Garantien, hauptsächlich von AXA Banque France (4.022 Mio. Euro) und Belgien (109 Mio. Euro) sowie (iii) 4.335 Mio. Euro an sonstigen von Kunden erhaltenen Garantien, hauptsächlich bei AXA Banque France (4.320 Mio. Euro).
Die erhaltenen verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2018 insgesamt auf 32.625 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus Folgendem:
-- Sicherheiten für Hypothekendarlehen in Höhe von insgesamt 21.331 Mio. Euro, die hauptsächlich auf AXA Bank Belgium (21.234 Mio. Euro) entfielen
-- Sicherheiten für Rückversicherungsgeschäfte in Höhe von insgesamt 5.531 Mio. Euro, die hauptsächlich auf die Vereinigten Staaten (2.517 Mio. Euro), Frankreich (2.128 Mio. Euro), AXA Global Re (620 Mio. Euro) und AXA XL (213 Mio. Euro) entfielen
-- Sicherheiten für Derivate in Höhe von insgesamt 3.291 Mio. Euro, die hauptsächlich auf AXA Bank Belgium (976 Mio. Euro), Deutschland (962 Mio. Euro), Belgien (569 Mio. Euro), Frankreich (335 Mio. Euro) und Spanien (191 Mio. Euro) entfielen, aus einer Erhöhung der hinterlegten Sicherheiten entsprechend der Schwankungen der Derivate zur Abdeckung des Kontrahentenrisikos.
-- Sicherheiten für umgekehrte Wertpapierpensionsgeschäfte und ähnliche Transaktionen in Höhe von insgesamt 2.323 Mio. Euro, die hauptsächlich auf Deutschland (1.681 Mio. Euro) und Japan (438 Mio. Euro) entfielen.
Die erhaltenen Akkreditive beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 2.762 Mio. Euro und entfielen hauptsächlich auf die Vereinigten Staaten (2.425 Mio. Euro), AXA Global Re (210 Mio. Euro) und die Türkei (97 Mio. Euro) aufgrund von Akkreditiven im Zusammenhang mit Rückversicherungsgeschäften.
Die sonstigen erhaltenen Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 3.998 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus:
-- 2.930 Mio. Euro hauptsächlich aus Deutschland (802 Mio. Euro), Frankreich (721 Mio. Euro), Japan (606 Mio. Euro), Italien (389 Mio. Euro) und Belgien (370 Mio. Euro) im Zusammenhang mit Hypotheken als Garantien für Schuldinstrumente
-- 638 Mio. Euro aus Frankreich im Zusammenhang mit Wertpapierleihen
-- 187 Mio. Euro von AXA XL im Zusammenhang mit Wertpapierleihe und Geldverpfändung im Rahmen des Rückversicherungsgeschäfts
-- 94 Mio. Euro aus der Schweiz, hauptsächlich aufgrund von Sicherheiten für gedeckte Schuldverschreibungen, die sich auf Investments anderer Art als Immobilien- und Private-Equity-Fonds beziehen
29.2 Gegebene Zusagen
| 31. Dezember 2018 | Restlaufzeiten | 31. Dezember 2017 | ||||
| (in Millionen Euro) | 12 Monate oder weniger | Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren | Mehr als 3 Jahr bis zu 5 Jahren | Mehr als 5 Jahre | Summe | Summe |
| Finanzierungsverpflichtungen | 2.050 | 1.282 | 187 | 11 | 3.530 | 2.795 |
| Kunden | 2.028 | 1.282 | 187 | 11 | 3.508 | 2.709 |
| Kreditinstitute | 22 | - | - | - | 22 | 86 |
| Garantieverpflichtungen | 6.928 | 2.339 | 1.259 | 1.269 | 11.796 | 10.957 |
| Kreditinstitute | 3.221 | 2.213 | 1.256 | 1.224 | 7.915 | 10.871 |
| Kunden | 3.707 | 126 | 3 | 45 | 3.881 | 86 |
| Sonstige | 41.633 | 10.802 | 2.175 | 11.506 | 66.115 | 54.373 |
| Verpfändete Wertpapiere und gesicherte Verpflichtungen | 38.444 | 4.057 | 116 | 3.514 | 46.131 | 36.914 |
| Akkreditive | 47 | 6 | 0 | 80 | 133 | 151 |
| Sonstige Zusagen (a) | 3.143 | 6.739 | 2.059 | 7.912 | 19.852 | 17.308 |
| Summe | 50.611 | 14.423 | 3.621 | 12.786 | 81.441 | 68.126 |
(a) Umfasst die künftigen Mindestzahlungen für Operating-Leasing-Verhältnisse.
Die Zusagen beliefen sich zum Jahresende 2018 auf 81.441 Mio. Euro und stiegen im Vergleich zu Ende 2017 um 13.315 Mio. Euro, was im Wesentlichen auf einen Anstieg der verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen um 9.211 Mio. Euro, der sonstigen Zusagen um 3.246 Mio. Euro und der Finanzierungszusagen um 735 Mio. Euro zurückzuführen ist. Diese Zusagen verteilen sich wie folgt:
Die gegebenen Finanzierungszusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf insgesamt 3.530 Mio. Euro und umfassten hauptsächlich (i) Finanzierungszusagen an Kunden (3.508 Mio. Euro), insbesondere bestehend aus Darlehenszusagen von AXA Bank Belgium (1.743 Mio. Euro), AXA Banque France (1.271 Mio. Euro) und Deutschland (479 Mio. Euro) an ihre Kunden sowie (ii) Finanzierungszusagen an Kreditinstitute bei AB mit zugesagten Kreditlinien (22 Mio. Euro).
Die gegebenen Garantiezusagen, die Ende 2018 insgesamt 11.796 Mio. Euro betrugen, bestanden im Wesentlichen aus (i) Garantien im Zusammenhang mit finanziellen Verpflichtungen (4.254 Mio. Euro), insbesondere von AXA XL (2.560 Mio. Euro), AXA Bank Belgium (846 Mio. Euro) und AB (736 Mio. Euro), (ii) Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Darlehen (1.654 Mio. Euro) der AXA SA und (iii) Bürgschaften im Falle von Insolvenzen und Zahlungsausfällen (1.412 Mio. Euro), insbesondere von AXA Bank Belgium (1.231 Mio. Euro) und Frankreich (179 Mio. Euro).
Die gegebenen verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2018 insgesamt auf 46.131 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus Folgendem:
-- Sicherheiten für Wertpapierpensionsgeschäfte und ähnliche Transaktionen in Höhe von insgesamt 33.560 Mio. Euro, hauptsächlich aus Frankreich (15.540 Mio. Euro), Japan (8.129 Mio. Euro), Belgien (4.797 Mio. Euro), Schweiz (1.479 Mio. Euro), Hongkong (1.359 Mio. Euro), AXA XL (641 Mio. Euro) und Spanien (383 Mio. Euro)
-- Verpfändete Vermögenswerte und Sicherheiten für Rückversicherungsgeschäfte in Höhe von insgesamt 7.051 Mio. Euro, hauptsächlich von AXA XL (5.925 Mio. Euro) und Frankreich (1.048 Mio. Euro)
-- Verpfändete Vermögenswerte und Sicherheiten für derivative Finanzinstrumente in Höhe von insgesamt 3.773 Mio. Euro, hauptsächlich in Japan (1.073 Mio. Euro), AXA Bank Belgium (929 Mio. Euro), Frankreich (853 Mio. Euro), Deutschland (389 Mio. Euro) und Belgien (121 Mio. Euro)
-- Sonstige verpfändete Vermögenswerte/Sicherheiten in Höhe von insgesamt 1.747 Mio. Euro, hauptsächlich von AXA Banque France (731 Mio. Euro), AXA Bank Belgium (604 Mio. Euro) und Hongkong (372 Mio. Euro)
Die gewährten Akkreditive beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 133 Mio. Euro und entfielen hauptsächlich auf die Türkei (72 Mio. Euro) und AXA XL (23 Mio. Euro).
Die sonstigen gegebenen Zusagen beliefen sich zum 31. Dezember 2018 insgesamt auf 19.852 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus Folgendem:
-- Zusagen in Höhe von 7.720 Mio. Euro an Private-Equity-Fonds, hauptsächlich aus Frankreich (2.668 Mio. Euro), Deutschland (1.679 Mio. Euro), der Schweiz (1.276 Mio. Euro), Japan (850 Mio. Euro), den Vereinigten Staaten (808 Mio. Euro), Hongkong (269 Mio. Euro) und AXA XL (99 Mio. Euro)
-- Zusagen in Höhe von 4.076 Mio. Euro für Investments anderer Art als Immobilien- und Private-Equity-Fonds, hauptsächlich aus Deutschland (1.858 Mio. Euro), Frankreich (1.454 Mio. Euro), Großbritannien (298 Mio. Euro), Japan (220 Mio. Euro) und Belgien (115 Mio. Euro)
-- Leasingzusagen in Höhe von 2.110 Mio. Euro, die hauptsächlich von AB (678 Mio. Euro), Frankreich (413 Mio. Euro), den Vereinigten Staaten (367 Mio. Euro), Deutschland (337 Mio. Euro), AXA Investment Managers (242 Mio. Euro) und AXA Services (122 Mio. Euro) gegeben wurden
-- Immobilienfonds gegebene Zusagen in Höhe von 1.238 Mio. Euro, hauptsächlich aus den Vereinigten Staaten (543 Mio. Euro), Deutschland (316 Mio. Euro), Frankreich (226 Mio. Euro) und Hongkong (57 Mio. Euro)
-- 850 Mio. Euro als Zusagen für Fertigungsaufträge, Renovierungen und den Vorverkauf von Immobilienverträgen, insbesondere aus der Schweiz (785 Mio. Euro)
-- 818 Mio. Euro als Zusagen an Versicherungsschutz und andere aufsichtsrechtliche Anforderungen aus AXA SA (402 Mio. Euro), Deutschland (352 Mio. Euro) und der Türkei (63 Mio. Euro)
29.3 Sonstige Vereinbarungen
29.3.1 Teilweise Veräußerung des Geschäftsbereichs UK Life & Savings
Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Teils ihres Life & Savings-Versicherungsgeschäfts an Resolution Ltd. im Jahr 2010 hat AXA eine Bürgschaft für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen von AXA UK übernommen. Diese umfasst die potenzielle Haftung von AXA UK im Rahmen üblicher Gewährleistungen und Entschädigungszusagen, die von AXA UK im Zusammenhang mit dieser Transaktion Resolution Ltd. gegeben wurden.
29.3.2 Freistellungsverpflichtungen für Arbeitnehmer und Directors
Zusätzlich zu ihren sonstigen Verpflichtungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, sind verschiedene Tochterunternehmen von AXA zur Freistellung ihrer Arbeitnehmer und Directors von bestimmten Verbindlichkeiten und Kosten, die sie bei der Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen ihrer Pflichten gegebenenfalls verursachen, verpflichtet. Zu diesen Tätigkeiten gehört beispielsweise die Tätigkeit als Director, Führungskraft, Vertreter, voll haftender Gesellschafter oder in einer ähnlichen Eigenschaft für (i) ein AXA-Konzernunternehmen, das nicht der Hauptarbeitgeber des Arbeitnehmers ist, oder (ii) ein Unternehmen außerhalb der AXA-Gruppe, in dem die Tätigkeit des Arbeitnehmers auf Verlangen (oder zum Nutzen) der Gruppe stattfindet (z. B. Gemeinschaftsunternehmen, Partnerschaften oder Unternehmen bzw. Fonds in Form von Zweckgesellschaften. Die potenzielle Höhe des Schadenersatzes im Zusammenhang mit Zusagen, die von diesen Verpflichtungen abgedeckt werden, kann nicht mit Sicherheit bewertet werden.
29.3.3 Vom Unternehmen gewährte Unterstützung ohne vertragliche oder faktische Verpflichtung
Die Gruppe hat in der Berichtsperiode keine wesentliche Unterstützung ohne diesbezügliche vertragliche oder faktische Verpflichtung für strukturierte Einheiten erbracht.
29.4 Verschiedenes: Begrenzung der Dividendenzahlungen an Aktionäre
Bestimmte Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von AXA, vor allem Versicherungsgesellschaften, unterliegen Begrenzungen bezüglich der Höhe der Beträge, die sie in Form von Bardividenden oder anderweitig ausschütten dürfen.
In den meisten Fällen sind die zur Ausschüttung durch die Versicherungstochtergesellschaften von AXA und Gemeinschaftsunternehmen verfügbaren Beträge auf den Jahresüberschuss und die gemäß den gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die von den Tochterunternehmen bei der Aufstellung ihrer lokalen Einzelabschlüsse herangezogen werden, errechneten einbehaltenen Gewinne begrenzt. Weitere Begrenzungen können von lokalen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen in Ländern, in denen AXA tätig ist, auferlegt werden. In einigen Fällen unterliegen die zur Ausschüttung verfügbaren Beträge auch Angemessenheitstests des aufsichtsrechtlichen Kapitals oder der Genehmigung eines unabhängigen Versicherungsmathematikers oder einzelnen Bestimmungen in der Satzung eines Unternehmens.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Union müssen Versicherungsgesellschaften mit eingetragenem Firmensitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union bestimmte Mindestsolvabilitätskoeffizienten einhalten, für die entsprechende Nachweise zu erbringen sind. Die Versicherungsbetriebe von AXA in Ländern außerhalb der Europäischen Union unterliegen ferner lokalen Vorschriften für die Angemessenheit des Eigenkapitals und Solvabilitätsmargen.
AXA SA unterliegt Wechselkursschwankungen, die insbesondere aus ihren nicht europäischen Beteiligungen stammen. Das Ziel der Sicherungsgeschäfte des Unternehmens ist der Schutz des Shareholder Value bei gleichzeitiger Steuerung der damit verbundenen Kosten.
Anhang 30 Den zugelassenen Abschlussprüfern gezahlte Honorare
30.1 Gesetzliche Abschlussprüfer
Amtierende Abschlussprüfer
Pricewaterhousecoopers Audit
63, Rue de Villiers - 92208 Neuilly-sur-Seine Cedex, vertreten durch Herrn Xavier Crépon, erstmalig bestellt am 28. Februar 1989. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Hauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023.
Mitgliedschaft in einem Berufsverband
PricewaterhouseCoopers Audit ist als unabhängiger Abschlussprüfer bei der Compagnie régionale des Commissaires aux Comptes de Versailles registriert.
Mazars
61, Rue Henri Regnault - 92400 Courbevoie, vertreten durch die Herren Jean-Claude Pauly und Maxime Simoen, erstmalig bestellt am 8. Juni 1994. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Hauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2021.
Mitgliedschaft in einem Berufsverband
Mazars ist als unabhängiger Abschlussprüfer bei der Compagnie régionale des Commissaires aux Comptes de Versailles registriert.
Ersatzabschlussprüfer
Patrice Morot: 63, Rue de Villiers - 92208 Neuilly-sur-Seine, erstmalig bestellt am 25. April 2018. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Jahreshauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023.
Herr Emmanuel Charnavel: 61, Rue Henri Regnault - 92400 Courbevoie Cedex, erstmalig bestellt am 27. April 2016. Der momentane Auftrag läuft über 6 Jahre, bis zur Einberufung der Jahreshauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2021.
30.2 Den zugelassenen Abschlussprüfern gezahlte Honorare
Die nachstehende Tabelle zeigt die Honorare, die AXA jedem zugelassenen Abschlussprüfer, der mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gruppe beauftragt ist, gezahlt wurden, unterteilt nach den Honoraren für den gesetzlichen Auftrag der Abschlussprüfung in ihrer Eigenschaft als zugelassene Abschlussprüfer sowie für andere Dienstleistungen.
| PwC (PricewaterhouseCoopers) | 2018 | |||
| (in Millionen Euro) | Betrag (vor MwSt.) | |||
| PwC Audit | Network | Summe | % | |
| Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss | 5 | 38 | 43 | 76 % |
| AXA SA | 3 | - | 3 | 4 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 3 | 38 | 41 | 71 % |
| Sonstige (a) | 4 | 10 | 14 | 24 % |
| AXA SA | 3 | - | 3 | 5 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 1 | 10 | 11 | 19 % |
| Summe | 9 | 48 | 57 | 100 % |
| PwC (PricewaterhouseCoopers) | 2017 | |||
| (in Millionen Euro) | Betrag (vor MwSt.) | |||
| PwC Audit | Network | Summe | % | |
| Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss | 5 | 23 | 28 | 67 % |
| AXA SA | 2 | - | 2 | 6 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 3 | 23 | 26 | 61 % |
| Sonstige (a) | 4 | 10 | 14 | 33 % |
| AXA SA | 3 | - | 3 | 7 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 1 | 10 | 11 | 27 % |
| Summe | 9 | 33 | 42 | 100 % |
(a) Honorare für andere Dienstleistungen, die an die Abschlussprüfer gezahlt werden, beziehen sich hauptsächlich auf (i) andere Versicherungsaufträge - vereinbarte Verfahren für Finanzinformationen, Versicherungsdienstleistungen in Bezug auf regulatorische Informationen, Patronatserklärungen, SSAE16/ISAE3402-Berichte, Versicherungsberichte zu EOF und SFCR und Due Diligences. (ii) Steuerdienstleistungen - außerhalb Frankreichs, wie zum Beispiel Steuer-Compliance-Dienstleistungen und (iii) andere zulässige Beratungsleistungen.
| Mazars | 2018 | |||
| Betrag (vor MwSt.) | ||||
| (in Millionen Euro) | Mazars | Network | Summe | % |
| Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss | 3 | 7 | 9 | 68 % |
| AXA SA | 1 | - | 1 | 5 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 2 | 7 | 9 | 63 % |
| Sonstige (a) | 2 | 2 | 4 | 32 % |
| AXA SA | 1 | - | 1 | 10 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 1 | 2 | 3 | 21 % |
| Summe | 5 | 9 | 14 | 100 % |
| Mazars | 2017 | |||
| Betrag (vor MwSt.) | ||||
| (in Millionen Euro) | Mazars | Network | Summe | % |
| Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss | 3 | 6 | 9 | 72 % |
| AXA SA | 1 | - | 1 | 6 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | 2 | 6 | 8 | 66 % |
| Sonstige (a) | 2 | 2 | 4 | 28 % |
| AXA SA | 1 | - | 1 | 10 % |
| Integrierte Tochtergesellschaften weltweit | - | 2 | 2 | 18 % |
| Summe | 5 | 8 | 13 | 100 % |
(a) Honorare für andere Dienstleistungen, die an die Abschlussprüfer gezahlt werden, beziehen sich hauptsächlich auf (i) andere Versicherungsaufträge - vereinbarte Verfahren für Finanzinformationen, Versicherungsdienstleistungen in Bezug auf regulatorische Informationen, Patronatserklärungen, SSAE16/ISAE3402-Berichte, Versicherungsberichte zu EOF und SFCR und Due Diligences. (ii) Steuerdienstleistungen - außerhalb Frankreichs, wie zum Beispiel Steuer-Compliance-Dienstleistungen und (iii) andere zulässige Beratungsleistungen.
Auch von bestimmten verbundenen Unternehmen und Publikumsfonds werden Prüfungshonorare gezahlt, die nicht in die vorstehende Tabelle aufzunehmen sind.
Anhang 31 Rechtsstreitigkeiten
In Bezug auf alle wesentlichen Rechtsstreitigkeiten ziehen wir die Wahrscheinlichkeit eines negativen Ausgangs in Erwägung. Wenn wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass ein negativer Ausgang wahrscheinlich ist und die Höhe des Verlust verlässlich geschätzt werden kann, bilden wir eine Rückstellung und erfassen einen geschätzten Verlust für den erwarteten Ausgang des Rechtsstreits. Es ist jedoch häufig schwierig, den Ausgang eines Rechtsstreits vorherzusagen oder einen möglichen Verlust oder eine Verlustspanne zu schätzen, da Rechtsstreitigkeiten naturgemäß Unwägbarkeiten unterliegen, insbesondere, wenn Kläger substanziellen oder unbestimmten Schadenersatz geltend machen, die Rechtsstreitigkeit sich in einem frühen Stadium befindet oder wenn die Rechtsstreitigkeit sehr komplex oder breit gefächert ist.
31.1 AXA SA direkt betreffende Angelegenheiten
AXA SA ist in Gerichtsverfahren, Ermittlungen und sonstige Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Rechtsordnungen, in denen AXA geschäftstätig ist, entstehen, involviert, darunter unter anderem folgende Sachverhalte:
2007 schloss AXA SA die Verdrängung der Minderheitsaktionäre in zwei deutschen Tochterunternehmen, AXA Konzern AG ("AKAG") und Kölnische Verwaltungs-AG für Versicherungswerte ("KVAG") ab. Nach dem Inkrafttreten dieser Verdrängungstransaktionen im Juli 2007, reichten bestimmte ehemalige Aktionäre von AKAG und KVAG in Deutschland Klage mit der Begründung ein, dass die von AXA SA angebotene Barvergütung nicht angemessen sei. Im ersten Halbjahr 2016 wurde dem Gericht ein erstes Sachverständigengutachten, basierend auf kürzlichen Präzedenzfällen bei anderen Buy-out-Transaktionen für Minderheitsaktionäre in Deutschland, vorgelegt, das eine beträchtliche Erhöhung der den Minderheitsaktionären zu zahlenden Barvergütung empfahl. Darüber hinaus fallen auf letztlich beschlossene Beträge Zinsen an. AXA SA hat einen unabhängigen Sachverständigen mit der kritischen Überprüfung dieses Gutachtens beauftragt und ihre Stellungnahme im Februar 2017 vorgelegt. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger hat als Reaktion auf den Bericht des AXA-Sachverständigen im November 2018 einen überarbeiteten Bericht vorgelegt. Eine Entscheidung in erster Instanz wird frühestens Ende 2019 erwartet, und eine Berufungsentscheidung würde nicht vor 2021 ergehen. Folglich ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, die finanzielle Auswirkung dieser Angelegenheit mit Sicherheit zu schätzen.
Im Jahr 2015 erwarb AXA SA die Financial Insurance Company Limited ("FICL") und die Financial Assurance Company Limited ("FACL") von Genworth Financial Inc. ("Genworth"). Gemäß dem Kaufvertrag (der "SPA") hat sich Genworth bereit erklärt, die AXA SA auf Verlangen für 90 % bestimmter Kosten im Zusammenhang mit Beschwerden, die sich auf den unzulässigen Verkauf einer von FICL und FACL übernommenen Ratenschutzversicherung beziehen, zu entschädigen. Nach einem nicht befriedigten Schadenersatzanspruch im Rahmen des SPA für Verluste aus unzulässigen Verkäufen reichte die AXA SA im Dezember 2017 in Großbritannien eine Klage gegen Genworth wegen Vertragsverletzung ein. Eine Entscheidung in erster Instanz wird derzeit für Ende 2019 / Anfang 2020 erwartet.
31.2 Tochterunternehmen von AXA betreffende Angelegenheiten
Darüber hinaus sind mehrere Tochterunternehmen von AXA in Gerichtsverfahren (sowohl Sammel- als auch Einzelklagen), Ermittlungen und sonstige Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Rechtsordnungen, in denen AXA geschäftstätig ist, entstehen, involviert, darunter unter anderem folgende Sachverhalte:
31.2.1 Angelegenheiten in den Vereinigten Staaten
In den Vereinigten Staaten sind bestimmte Tochterunternehmen von AXA in eine Reihe von Gerichtsverfahren (sowohl Sammel- als auch Einzelklagen), Ermittlungen und sonstige Maßnahmen, in den unterschiedlichen Bundesstaaten und Rechtsordnungen, in denen AXA geschäftstätig ist, involviert. Eine detaillierte Beschreibung wesentlicher Angelegenheiten, in die AXA Equitable Holdings, Inc. und ihre Tochterunternehmen (einschließlich AllianceBernstein LP) involviert sind, ist in den Geschäftsberichten auf Formular 10-K für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 und nachfolgenden Berichten auf Formular 10-Q der AXA Equitable Holdings, Inc. (Aktenzeichen der Securities and Exchange Commission ("SEC") Nr. 001-38469) und AllianceBernstein (SEC-Aktenzeichen Nr. 000-29961), die bei der SEC eingereicht wurden (zusammen die "SEC-Berichte der Tochterunternehmen"), enthalten. Die SEC-Berichte der Tochterunternehmen sind öffentlich verfügbar und das Management empfiehlt den Lesern des Konzernabschlusses, die SEC-Berichte der Tochterunternehmen zu konsultieren, um eine vollständige Beschreibung der verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Angelegenheiten, in die diese Tochterunternehmen involviert sind, zu erlangen. Kopien der SEC-Berichte der Tochterunternehmen sind auf der Website der SEC (www.sec.gov) erhältlich.
Eine Reihe von Gerichtsverfahren wurde gegen Versicherungsgesellschaften und andere Finanzinstitute in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern eingeleitet, unter anderem im Zusammenhang mit dem Umfang und der Auslegung bestimmter Vertriebspraktiken von Versicherern, angeblichem Fehlverhalten oder falschen Zusicherungen von Vertretern, angeblichen Versäumnissen bei der ordnungsgemäßen Beaufsichtigung von Vertretern, Vergütungen für Vermittler, Produktmerkmalen, Gebühren oder Leistungen sowie zahlreichen anderen Angelegenheiten. Einige dieser Klagen haben zum Erlass substanzieller Urteile gegen Versicherer (einschließlich erheblicher Schadenersatzzahlungen mit zusätzlichen Geldstrafen) oder substanziellen Vergleichen geführt. In bestimmten Rechtsordnungen verfügen Strafkammern über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Strafschadenersatz. Die US-amerikanischen Tochterunternehmen von AXA sind in diese Arten von Rechtsstreitigkeiten sowie Anfragen, Ermittlungen oder Klagen von Aufsichtsbehörden in Bezug auf diese und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Eigentum oder der Verwaltung von Immobilien, Vermögen oder Kapitalanlagen, Transaktionen von Unternehmen, Streitigkeiten bezüglich Leistungen an Arbeitnehmer, angebliche Diskriminierung bei Einstellungsverfahren sowie andere Angelegenheiten involviert.
AXA Equitable Life Insurance Company
Im August 2015 wurde vor dem State Court Connecticut eine Sammelklage (O'Donnell) gegen AXA Equitable Life Insurance Company ("AXA Equitable Life") eingereicht. Diese Klage wurde im Namen aller Personen erhoben, die von AXA Equitable Life Variable Annuities erworben haben, die der Volatilitätsmanagementstrategie unterlagen und dadurch Verluste erlitten haben. Die Beschwerde macht einen Anspruch auf Vertragsverletzung geltend und behauptet, dass AXA Equitable Life die Volatilitätsmanagementstrategie unter Verletzung des geltenden Rechts umgesetzt hätte. Der geltend gemachte Schadenersatz wurde nicht beziffert und ist schwierig abzuschätzen. Die Klage wurde vom State Court Connecticut an den US District Court für den District of Connecticut verwiesen und anschließend an den US District Court für den Southern District of New York ("SDNY") übertragen. Diese Klage wurde im März 2017 vom SDNY abgewiesen und der US Court of Appeals for the Second Circuit hob die Entscheidung des Trial Court mit der Anweisung auf, den Fall an den State Court von Connecticut zurückzuverweisen. Der Fall wurde im Dezember 2018 verwiesen und ist derzeit vor dem State Court von Connecticut anhängig. AXA Equitable Life ist der Ansicht, dass sie starke Klageeinwände gegen diese Forderungen hat, und wird sich im Fall O'Donnell entschieden verteidigen.
Im Februar 2016 wurde vor dem SDNY eine Sammelklage (Brach Family Foundation) gegen AXA Equitable Life eingereicht. Dieses Verfahren richten sich gegen die Entscheidung von AXA Equitable Life, die Versicherungskosten für einen bestimmten Block von Lebensversicherungspolicen bei einem Lebensalter von über 70 Jahren bei Vertragsabschluss und Nominalbeträgen über 1 Million USD ("COI") zu erhöhen. Die Beschwerde macht Vertragsbruch geltend und fordert eine Rückerstattung nach dem New York Insurance Law. Ferner werden bestimmte Abhilfemaßnahmen (unter anderem die Rückerstattung geleisteter Beiträge oder die Stornierung der Erhöhung der Versicherungskosten, Zinsen und Aufwendungen) verlangt. Seit 2016 wurden weitere Klagen wegen der COI-Erhöhung gegen AXA Equitable Life erhoben, sodass die Gesamtzahl der COI-Prozesse zum 31. Dezember 2018 zwölf betrug. AXA Equitable Life ist der Ansicht, dass sie starke Klageeinwände gegen diese Forderungen hat, und wird sich in dieser Angelegenheiten entschieden verteidigen.
31.2.2 Sonstige Rechtsstreitigkeiten
AXA France
Am 28. Oktober 2014 wurde von dem französischen Verbraucherverband CLCV eine Sammelklage gegen AXA France und AGIPI (einen französischen Versicherungsverband) eingereicht. In dieser Klage wird behauptet, dass AXA France und AGIPI gegen ihre vertragliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung eines Zinssatzes von 4,5 % für bestimmte Lebensversicherungsverträge (CLER), die von Versicherten vor Juni 1995 abgeschlossen wurden, verstoßen hätten. Die Sammelklage nennt sieben Einzelfälle und wird im Auftrag aller Versicherten, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, eingereicht. AXA France ist der Ansicht, dass sie dass sie starke Klageeinwände gegen diese Forderungen hat, und wird sich in dieser Angelegenheit entschieden verteidigen.
AXA Corporate Solutions Assurance
Enedis (ehemals ERDF, ein Tochterunternehmen von Électricité de France, dem führenden Stromversorgungsunternehmen in Frankreich) hat Ansprüche im Rahmen einer von AXA Corporate Solutions Assurance ("AXA CS") abgeschlossenen Berufshaftpflicht geltend gemacht. Die zugrunde liegenden Haftpflichtansprüche gehen aus einer Reihe von Klagen (mehr als 500 Einzelklagen) gegen Enedis durch lokale Stromerzeuger in Frankreich hervor, die Solar- bzw. Grüne Energie herstellen. Diese lokalen Erzeuger machen finanzielle Verluste aufgrund des Verzugs von Enedis bei der Bearbeitung ihrer Anträge auf Anschließung an das öffentliche Netz innerhalb der gesetzlichen Frist geltend, der dazu führte, dass sie nicht in der Lage waren, attraktive Rückkaufsraten unter bestimmten, von der französischen Regierung 2006 und 2010 erlassenen Dekreten zu nutzen. AXA CS wurde in über 200 Fällen als Versicherer in ein Verfahren einbezogen. AXA CS hat sich zur Verteidigung auf die Rechtswidrigkeit der Dekrete berufen und im September 2016 hat der Berufungsgerichtshof von Versailles die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Dekrete an den Europäischen Gerichtshof ("EuGH") weitergeleitet, der eine Entscheidung zugunsten der im März 2017 vorgebrachten Argumente getroffen hat. Seit 2017 weisen die Gerichte auf der Grundlage dieses EuGH-Urteils weiterhin Fälle ab.
RBS hat Ansprüche gegenüber AXA US im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung für die Jahre 2001 bis 2004 geltend gemacht. AXA CS hat die erste Tranche (bis zu 5 Mio. GBP pro Anspruch oder pro Reihe verbundener Ansprüche) im Rahmen dieser Policen versichert. RBS strebt nach Abdeckung potenzieller Haftungsansprüche, die aus drei Sammelklagen gegen NatWest (ein Tochterunternehmen von RBS) zwischen 2005 und 2007 vor dem Bundesgericht New York nach dem US-amerikanischen Gesetz zur Terrorismusbekämpfung wegen Unterstützung und Begünstigung terroristischer Handlungen aufgrund bestimmter von ihr geführter Konten hervorgehen. NatWest erreichte, dass dieser Fall im März 2013 in einem Sammelurteil abgewiesen wurde, das jedoch 2014 aufgehoben wurde. Der Fall wurde anschließend an das Gericht der ersten Instanz zurückverwiesen. AXA CS ist keine Partei dieses Rechtsstreits. Das Risiko von AXA CS in der Angelegenheit lässt sich derzeit nicht in angemessener Weise abschätzen und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter (i) der endgültige Ausgang des Rechtsstreits um NatWest und, im Falle eines negativen Ausgangs, (ii) die Anzahl der angenommenen separaten Vorfälle, die eine Abdeckung auslösen wurden, und (iii) ob bestimmte Haftungsausschlüsse gelten.
Zusätzlich zu den verschiedenen oben ausgeführten Angelegenheiten sind AXA und bestimmte ihrer Tochterunternehmen auch in zahlreiche Klagen und Gerichtsverfahren involviert, die aus Transaktionen bezüglich des Kaufs oder Verkaufs von Geschäftsbereichen oder Vermögenswerten, Fusionen oder anderen Unternehmenszusammenschlüssen, der Gründung oder Auflösung von Gemeinschaftsunternehmen oder anderen Partnerschaften, öffentlichen Ausschreibungen, Buy-outs von Minderheitsanteilen oder ähnlichen Arten von Transaktionen ("M&A-Transaktionen") hervorgehen. Im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen sind AXA und ihre Tochterunternehmen von Zeit zu Zeit:
-- in Klagen oder sonstige Ansprüche von Käufern, Partnern in Gemeinschaftsunternehmen, Aktionären oder anderen Transaktionspartners involviert, die Schadenersatz aus verschiedenen Gründen geltend machen (darunter unter anderem falsche Zusicherungen, versäumte Offenlegung wesentlicher Informationen, Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, Verstoß gegen treuhänderische Pflichten), vertragliche Entschädigungen anstreben oder anderweitig danach streben, AXA und/oder ihre Tochterunternehmen haftbar zu machen; und/oder
-- Nutznießer von vertraglichen Rechten auf Entschädigung durch externe Verkäufer oder andere Gegenparteien im Rahmen von Transaktionen, die dazu bestimmt sind, die Gruppe vor bestehenden oder potenziellen künftigen Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder anderen Arten von Eventualverbindlichkeiten der erworbenen Geschäftsbereiche oder Vermögenswerte zu schützen. Diese Entschädigungen stellen in der Regel nicht besicherte Verpflichtungen der entschädigenden Partei dar und folglich kann ihr Wert in erheblichem Maße wertgemindert sein oder im Falle einer Insolvenz der entschädigenden Partei wertlos werden.
AXA und einige ihrer Tochterunternehmen sind auch in Verhandlungen über Steuerbescheide und/oder aktive Rechtsstreitigkeiten mit Steuerbehörden bezüglich umstrittener Steuerbescheide oder anderer Angelegenheiten in einer Reihe von Rechtsordnungen, einschließlich Frankreich, involviert. Diese Klagen oder Bescheide gehen aus einer Vielzahl von Umständen hervor, darunter Angelegenheiten im Zusammenhang mit M&A, Restrukturierungs- oder Finanzierungstransaktionen sowie im normalen Geschäftsgang.
In den letzten Jahren wurden in verschiedenen Rechtsordnungen, einschließlich Frankreich und Belgien, Gesetze verabschiedet, die eine Strafverfolgung von Unternehmen zulassen. In vielen dieser Rechtsordnungen ist nicht eindeutig festgelegt, wie Führungskräfte und Arbeitnehmer von Unternehmen wegen strafbarer Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können und Staatsanwälte und Richter verfügen in diesem Bereich über einen großen Ermessensspielraum. In den letzten Jahren haben Anzeigen oder Klagen gegen Unternehmen wegen angeblicher strafbarer Handlungen zugenommen und bestimmte Unternehmen der AXA Gruppe waren Gegenstand von Strafanzeigen und/oder Klagen, unter anderem auch in Belgien und Frankreich. Obwohl eine Strafanzeige oder eine Klage gegen ein Unternehmen nicht unbedingt ein wesentliches finanzielles Risiko darstellen muss, hat sie für ein reguliertes Finanzinstitut wie AXA dennoch möglicherweise weitreichende Folgen, sowohl im Hinblick auf die Reputation als auch auf die Regulierung, da eine Überführung wegen einer Straftat möglicherweise weitreichende negative Folgen für die Konzernunternehmen der AXA Gruppe, die weltweit regulierten Geschäftstätigkeiten nachgehen, haben kann (einschließlich ihrer Fähigkeit zu Erlangung oder Aufrechterhaltung von Lizenzen für die Durchführung regulierter Geschäftstätigkeiten, wie Vermögensverwaltung, Versicherungs- und Banktätigkeiten).
Zusätzlich zu den oben genannten Angelegenheiten sind AXA und ihre Tochterunternehmen ebenfalls in verschiedene Klagen und Gerichtsverfahren involviert, die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind, darunter unter anderem Ansprüche im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft der Gruppe und Rechtsstreitigkeiten, die aus der Tätigkeit der Gruppe im Bereich Vermögensverwaltung hervorgehen.
Über die vorstehend erläuterten Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten hinaus, unterliegen AXA und ihre Tochterunternehmen in den verschiedenen Rechtsordnungen, in denen sie geschäftstätig sind, einer umfassenden Regulierung. In diesem Zusammenhang sind AXA und ihre Tochterunternehmen gegebenenfalls Gegenstand von Untersuchungen, Ermittlungsverfahren, Vollstreckungsverfahren und anderen Maßnahmen durch Regulierungs- und Vollstreckungsbehörden (in zivil- und/oder strafrechtlichen Angelegenheiten) sowie vorgeschlagenen Änderungen von Gesetzen und/oder Vorschriften, die sich in erheblichem Maße auf ihr Geschäfte und ihre Ertragslage auswirken können. Nähere Informationen zu diesen Angelegenheiten sowie zu sonstigen Risiken und Eventualverbindlichkeiten, die sich auf die Gruppe und ihre Geschäfte auswirken können, befinden sich in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" und in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen" in diesem Geschäftsbericht und in Anhang 29 "Eventualforderungen und nicht erfasste vertragliche Verpflichtungen" in Teil 5 "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts. Einige der oben erläuterten Rechtsstreitigkeiten wurden im Auftrag verschiedener angeblicher Gruppen von Klägern eingereicht und bestimmte Kläger erheben in diesen Klagen Ansprüche auf erhebliche oder nicht spezifizierte Schadenersatzzahlungen, einschließlich Strafschadenersatz.
Obwohl der Ausgang von Gerichtsverfahren nicht mit Sicherheit vorhersagbar ist, insbesondere in frühen Stadien einer Klage, ist das Management der Auffassung, dass der endgültige Ausgang der oben beschriebenen Angelegenheiten wahrscheinlich keine wesentliche negative Auswirkung auf die konsolidierte Finanzlage der Gruppe als Ganzes haben wird. Darüber hinaus gab es zum 31. Dezember 2018 nach Kenntnis des Unternehmens keine weiteren anhängigen oder angedrohten staatlichen, gerichtlichen oder schiedsrichterlichen Verfahren, die in den letzten 12 Monaten einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens oder der Gruppe gehabt haben könnten oder hatten. Aufgrund der Art dieser Gerichtsverfahren und Ermittlungen und der Häufigkeit der Zuerkennung hoher Schadenersatzzahlungen und regulatorischer Sanktionen in bestimmten Rechtsordnungen (insbesondere in den Vereinigten Staaten), die nur in geringem oder keinem Verhältnis zum tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden, der den Klägern entstanden ist, oder zu den zugrunde liegenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen stehen, kann das Management weder etwaige Verluste schätzen noch vorhersagen, ob sich diese Angelegenheiten einzeln oder in ihrer Gesamtheit in erheblichem Maße negativ auf die konsolidierte Ertragslage der Gruppe in einer bestimmten Berichtsperiode auswirken werden.
Anhang 32 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Abschluss des Verkaufs des ukrainischen Geschäfts von AXA
Am 14. Februar 2019 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres Nicht-Lebensversicherers (AXA Insurance(1)) und ihres Lebensversicherers (AXA Insurance Life) in der Ukraine an Fairfax Financial Holdings Limited bekannt.(2)
5.7 Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss
| PricewaterhouseCoopers Audit | Mazars |
| 63, Rue de Villiers | 61, Rue Henri Régnault |
| 92208 Neuilly-sur-Seine | 92400 Courbevoie |
Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss
Für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr
Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht enthält Informationen, die speziell durch europäische Vorschriften oder französisches Recht vorgeschrieben sind, wie z. B. Informationen über die Ernennung von Abschlussprüfern. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.
An die Aktionäre,
Beurteilung des Konzernabschlusses
Gemäß dem uns durch Ihre Hauptversammlung erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Konzernabschluss der AXA SA für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr geprüft.
Nach unserer Auffassung vermittelt der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe zum 31. Dezember 2018 in Übereinstimmung mit den Internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Der vorstehende Bestätigungsvermerk steht im Einklang mit unserem Bericht an das Audit Committee.
Grundlage des Prüfungsurteils
Prüfungsrahmen
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Frankreich geltenden Prüfungsstandards vorgenommen. Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.
Unsere Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Standards sind im Abschnitt Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschluss in unserem Bericht beschrieben.
Unabhängigkeit
Wir haben unseren Prüfungsauftrag in Übereinstimmung mit den für uns geltenden Unabhängigkeitsregeln für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum Datum unseres Berichts durchgeführt und insbesondere keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder des französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer erbracht.
Begründung unserer Beurteilung - Wesentliche Prüfungsfragen
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Artikel L. 823-9 und R. 823-7 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bezüglich der Begründung unserer Einschätzungen informieren wir Sie über die wesentlichen Prüfungsfragen im Zusammenhang mit Risiken wesentlicher falscher Angaben, die nach unserer fachlichen Beurteilung für die Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode von größter Bedeutung waren, sowie darüber, wie wir diesen Risiken begegnet sind.
Diese Sachverhalte wurden im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses insgesamt und bei der Erstellung unseres Bestätigungsvermerks behandelt, und wir geben zu einzelnen Posten des Konzernabschlusses keinen gesonderten Bestätigungsvermerk ab.
| Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen für Life & Savings, einschließlich abgegrenzter Abschlusskosten für Verträge mit langfristigen Finanzgarantien | |
| (Siehe Anhänge 1.7.3, 1.14.2, 4.4 und 14 des Konzernabschlusses) | |
| Wesentliche Prüfungsfragen | Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts |
| In der Sparte Life & Savings verkauft die Gruppe Verträge, die mit einer langfristigen Finanzgarantie kombiniert werden können, mit dem Ziel, den Versicherungsnehmern eine Mindestrendite zu bieten. In diesem Fall wird das Marktvolatilitätsrisiko von der Gruppe und nicht vom Versicherungsnehmer getragen. | Unser Prüfungsansatz für das Risiko im Zusammenhang mit der Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen einschließlich der abgegrenzten Abschlusskosten für Verträge mit langfristigen Finanzgarantien stellt sich wie folgt dar: |
| Wie in Anhang 4.4 zum Konzernabschluss dargestellt, stellen sich die Verträge zum 31. Dezember 2018 wie folgt dar: | -- Wir haben die Übereinstimmung der von der Gruppe angewandten Methodik mit den aktuellen Rechnungslegungsstandards beurteilt. |
| -- 11 % der versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings, die fondsgebundene Produkte mit entsprechenden Finanzgarantien abdecken | -- Wir haben unsere Kenntnisse über die Verfahren zur Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen für diese Verträge sowie über die Modelle zur Berechnung der Rückstellungen und gegebenenfalls über die IT-Systeme zur Verarbeitung der technischen Daten und deren Integration in das Rechnungswesen aktualisiert. |
| -- 35 % der versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings, die andere Produkte wie Protection & Health mit Rückgabegarantien und in einigen Fällen mit einem garantierten langfristigen Zinssatz abdecken | -- Wir haben die Gestaltung des Kontrollsystems beurteilt und die Wirksamkeit der Kontrollen, die wir als wesentlich für unsere Prüfung erachtet haben, geprüft. |
| Die Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen für diese Verträge, einschließlich der abgegrenzten Abschlusskosten, werden prospektiv unter Verwendung von wirtschaftlichen, biometrischen und Verhaltensannahmen der Versicherungsnehmer bewertet, wie in den Anhängen 1.14.2 und 14 zum Konzernabschluss beschrieben. Zu jedem Bilanzstichtag überprüft das Unternehmen anhand eines Liability Adequacy Test, ob die aktivierten Abschlusskosten einbringlich sind und ob die zukünftigen Deckungsrückstellungen ausreichend sind. | -- Wir haben die Berechnungsmodelle zur Schätzung der zukünftigen Cashflows, die zur Bestimmung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen oder zur Durchführung von Angemessenheitstests verwendet werden, stichprobenartig und auf Basis unserer Risikobeurteilung überprüft. |
| Die Sensitivität dieser Bewertungen steigt mit der Laufzeit und Komplexität der Garantien: Schon eine geringfügige Variation bestimmter Annahmen (vor allem zukünftige Änderungen der mittel- und langfristigen Zinssätze und künftige Erträge aus Aktienportfolios) könnte einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Risikovorsorge haben und erfordert daher ein höheres Maß an Urteilsvermögen des Managements. | -- Wir haben Verfahren angewandt, um die Zuverlässigkeit der zugrunde liegenden Daten in den Modellen und Rückstellungsberechnungen zu testen. |
| Dementsprechend haben wir die Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen für diese Verträge als wesentlichen Prüfungsgegenstand angesehen. | -- Wir haben die vom Management verwendeten Annahmen und die Sensitivität der Modelle gegenüber den Annahmen beurteilt. |
| -- Wir haben analytische Verfahren angewandt, um ungewöhnliche und/oder unerwartete Veränderungen zu identifizieren und zu analysieren. | |
| Schließlich haben wir die Angemessenheit der Angaben im Jahresabschluss beurteilt. |
| Bewertung der Schadenrückstellungen für den Geschäftsbereich Property & Casualty | |
| (Siehe Anhänge 1.14.2, 5.3.2, 1 und 14 des Konzernabschlusses) | |
| Wesentliche Prüfungsfragen | Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts |
| Zum 31. Dezember 2018 hatte die Gruppe Schadenrückstellungen in Höhe von 78.703 Mio. Euro gebildet, wie in Anhang 14.1 des Konzernabschlusses beschrieben. | Unser Prüfungsansatz für das Risiko aus der Bewertung der Schadenrückstellungen stellt sich wie folgt dar: |
| Diese Rückstellungen beziehen sich auf die geschätzten endgültigen Kosten für die Regulierung eines Versicherungsfalls. Sie umfassen eingetretene und gemeldete Versicherungsfälle, eingetretene, aber nicht gemeldete Versicherungsfälle (IBNR) sowie Schadenregulierungskosten. | -- Wir haben die Übereinstimmung der von der Gruppe angewandten Methodik mit den aktuellen Rechnungslegungsstandards beurteilt. |
| Wie in Anhang 1.14.2 des Jahresabschlusses dargelegt, werden diese Rückstellungen unter Verwendung deterministischer statistischer Methoden, auf der Grundlage historischer Schadensfalldaten und unter Verwendung versicherungsmathematischer Annahmen berechnet, für die das Urteil eines Experten zur Schätzung der endgültigen Kosten erforderlich ist. Änderungen der ausgewählten Inputfaktoren können sich am Ende der Berichtsperiode erheblich auf den Wert dieser Rückstellungen auswirken, insbesondere für Long-Tail-Versicherungskategorien, bei denen die inhärente Unsicherheit und die Wahrscheinlichkeit, dass die Prognosen nicht erreicht werden, generell höher sind. | -- Wir evaluierten und testeten das interne Kontrollumfeld in Bezug auf Folgendes: |
| Neu im Jahr 2018 und wichtig für die wesentlichen Prüfungsfragen sind die ursprünglichen Eröffnungsbilanzrückstellungen für die Übernahme der XL Group in Höhe von 38.650 Mio. Euro, wie in Anhang 5.3.1 des Konzernabschlusses angegeben, einschließlich der Risiken durch Katastrophenereignisse im durch die XL Group gezeichneten Geschäft. | --- Die Bearbeitung von Forderungen und insbesondere die Bewertung von Rückstellungen im Einzelfall |
| Aufgrund dieser inhärenten Unsicherheiten bei der Berechnung der Schätzungen haben wir die Bewertung der Schadenrückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung als eine wesentliche Prüfungsfrage angesehen. | --- Den Prozess der Berechnung der endgültigen Kosten (Annahmen, Beurteilungen, Daten, Methoden, Einhaltung der geltenden Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden), einschließlich etwaiger Zweitmeinungen des Risikomanagements in Bezug auf die technischen Rückstellungen |
| --- Die IT-Systeme, mit denen die technischen Daten verarbeitet und in das Rechnungswesen integriert werden | |
| -- Wir haben Verfahren angewandt, um die Zuverlässigkeit der zugrunde liegenden Daten zu testen. | |
| -- Zur Analyse der wesentlichen Veränderungen im Berichtszeitraum haben wir Verfahren (einschließlich der Überwachung der Veränderung der Schadenquoten) angewandt. | |
| -- Wir haben die Ergebnisse der im Vorjahr vorgenommenen Schätzungen im Hinblick auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des vom Management verwendeten Verfahrens zur Berechnung dieser Schätzungen beurteilt. | |
| -- Unsere Arbeit bestand auch in der Beurteilung der angewandten statistischen Methoden und versicherungsmathematischen Parameter sowie der verwendeten Annahmen im Hinblick auf die geltenden Vorschriften, die Marktpraxis und den wirtschaftlichen und finanziellen Kontext der AXA Gruppe. | |
| -- Mit Blick auf diejenigen Versicherungszweige, in denen Rückstellungsschätzungen ein höheres Risiko für Unsicherheit und Ermessen darstellen, haben wir eine unabhängige Bewertung der Rückstellungen für bestimmte Versicherungsrisikokategorien vorgenommen, um eine Grundlage für unsere fachliche Beurteilung und unsere Einschätzung der von der Gruppe verwendeten Schätzungen zu schaffen. | |
| Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Jahresabschluss beurteilt. |
| Bewertung des erzielbaren Betrags des Geschäfts- oder Firmenwerts | |
| (Siehe Anhänge 1.3.2, 1.7.2, 1 und 5 des Konzernabschlusses) | |
| Wesentliche Prüfungsfragen | Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts |
| Zum 31. Dezember 2018 wies die Konzernbilanz einen Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Nettobuchwert von 16.770 Mio. Euro aus. | Wir haben die Übereinstimmung der von der Gruppe angewandten Methodik mit den aktuellen Rechnungslegungsstandards beurteilt. |
| Wie in Anhang 1.7.1 des Konzernabschlusses dargelegt, entspricht der Geschäfts- oder Firmenwert dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die zum Erwerbszeitpunkt übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) der Aktivitäten zugeordnet, in die das übernommene Unternehmen eingebracht wurde. Ein Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwert wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Nettobuchwert den erzielbaren Betrag nicht übersteigt und kein Risiko einer Wertminderung besteht. | Wir haben auch eine kritische Bewertung des Verfahrens zur Umsetzung dieser Methodik vorgenommen und überprüft: |
| Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Die Berechnungen des Nutzungswertes basieren auf Annahmen, die Abzinsungssätze und finanzielle Annahmen wie Wachstumsraten zur Prognose zukünftiger Erträge und Cashflows beinhalten, was wesentliche Ermessensentscheidungen des Managements erfordert. | -- dass alle Bestandteile des Buchwerts einer CGU berücksichtigt wurden und mit denjenigen übereinstimmen, die zur Projektion zukünftiger Cashflows verwendet werden, |
| Unerwünschte Entwicklungen der erwarteten Erträge aus Geschäften, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, unabhängig davon, ob sie auf interne oder externe Faktoren zurückzuführen sind, die mit dem wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld, in dem diese Geschäfte tätig sind, zusammenhängen, können einen erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Betrag haben und eine Wertminderung erforderlich machen. | -- dass die prognostizierten zukünftigen Cashflows mit den jüngsten Schätzungen des Managements übereinstimmen, die während des Budgetprozesses berechnet wurden, |
| Dies gilt insbesondere für den Geschäfts- oder Firmenwert der CGU Life & Savings und AB in den USA, | -- dass die getroffenen Annahmen in Bezug auf die erwarteten künftigen Cashflows im Hinblick auf den wirtschaftlichen und finanziellen Kontext der CGU angemessen sind und dass der Prozess, nach dem die Schätzungen berechnet wurden, verlässlich ist, indem die Gründe für die Unterschiede zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Leistungen beurteilt werden. |
| Für diese hat die Gruppe in der zweiten Jahreshälfte 2018 festgestellt, dass ihr Nettobuchwert den erzielbaren Betrag auf Basis des Nutzungswerts übersteigt. Infolgedessen hat die Gruppe den Geschäfts- oder Firmenwert der CGU Life & Savings und AB vollständig wertberichtigt, was zu einer zusätzlichen Wertminderung von 6.329 Mio. Euro zum Jahresende 2018 führte. | Wir haben eine Sensitivitätsanalyse zu den wichtigsten Annahmen durchgeführt, um sicherzustellen, dass ausgewählte nachteilige Änderungen der wichtigsten Annahmen nicht dazu führen, dass der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts den erzielbaren Betrag übersteigt. |
| Dementsprechend haben wir die Bewertung des erzielbaren Betrags des Firmen- oder Geschäftswerts als wesentlichen Prüfungsgegenstand angesehen. | In Bezug auf die CGU Life & Savings und die CGU AB in den Vereinigten Staaten haben wir die verschiedenen Inputs, Annahmen und Methoden im Hinblick auf die von der Gruppe durchgeführte Bewertung zur Bestimmung des erzielbaren Betrags der CGU und der daraus resultierenden vollständigen Wertminderung des Firmenwerts bewertet. |
| Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Jahresabschluss beurteilt. |
| Erwerbsmethode und Kaufpreisallokation der ermittelten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme der XL Group | |
| (Siehe Anhang 5.3.1 des Konzernabschlusses) | |
| Wesentliche Prüfungsfragen | Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts |
| Im Geschäftsjahr 2018 erwarb die Gruppe die XL Group Ltd. für 13 Mrd. Euro. | Unser Prüfungsansatz für das identifizierte Risiko stellt sich wie folgt dar: |
| In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen die Erstkonsolidierung dieser Erwerbung vorgenommen und den beizulegenden Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens in Höhe von 5,7 Mrd. Euro ermittelt, einschließlich der identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte im Wert von 2,9 Mrd. Euro. Zum Jahresende 2018 wurde ein temporärer Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 7,4 Mrd. Euro verbucht. | Wir haben die internen Kontrollen für die Übernahme und Kaufpreisallokation bewertet und getestet. |
| Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts immaterieller Vermögenswerte, darunter das XL-Vertriebsnetz und die Syndikatskapazität, basierten die Bewertungen im Wesentlichen auf der Analyse von abgezinsten Cashflows. Zu den wichtigsten Annahmen für den abschreibbaren immateriellen Vermögenswert des XL-Vertriebsnetzes gehörten zukünftige Fluktuationsraten, Schadenquoten und versicherungstechnische Kostenquoten sowie der Abzinsungssatz. Zu den wichtigsten Annahmen für die nicht abschreibbare Syndikatskapazität gehörten der Abzinsungssatz und die zukünftige Rendite der Syndikatskapazität. Weitere Annahmen umfassen langfristige zukünftige Wachstumsraten und die erwartete Höhe des erforderlichen Kapitals. | Wir haben in Bezug auf die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der immateriellen Vermögenswerte des XL-Vertriebsnetzwerks und der Syndikatskapazität unter Anwendung der Analyse von abgezinsten Cashflows verwendet wurden, Folgendes durchgeführt: |
| Jede wesentliche Änderung dieser wesentlichen Annahmen kann zu erheblichen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte führen, die sich direkt auf den erfassten Geschäfts- oder Firmenwert auswirken. | -- In Bezug auf das XL-Vertriebsnetz haben wir relevante historische Daten zu Fluktuationsraten, Schadenquoten und versicherungstechnischen Kostenquoten eingeholt. |
| Wir haben die Bilanzierung des Erwerbs und die Kaufpreisallokation auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens aus folgenden Gründen als eine wesentliche Prüfungsfrage angesehen: | -- In Bezug auf die Syndikatskapazität haben wir relevante unternehmenshistorische Daten über die Rendite der Syndikatskapazität, langfristige Wachstumsraten und den Kapitalbedarf eingeholt. |
| (a) Der Erwerb ist von wesentlicher Bedeutung, (b) es gibt kritische Schätzungen und Beurteilungen im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung erworbener immaterieller Vermögenswerte, insbesondere für die Beträge, die unter Verwendung von Prognosen künftiger Verhältnisse oder Beträge bewertet werden, und (c) die Bestimmung der Art und Lebensdauer der immateriellen Vermögenswerte erfordert Ermessensentscheidungen und kann Auswirkungen auf zukünftige Gewinn- und Verlustrechnungen haben. | -- Wir haben zukünftige Annahmen mit diesen historischen Daten und anderen externen Informationen verglichen, beispielsweise von anderen Unternehmen derselben Branche und mit ähnlichen Geschäftsbereichen. |
| -- Wir haben gegebenenfalls unsere Bewertungsexperten einbezogen, wo wir es für notwendig erachteten, um die Methoden zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten zu bewerten, einschließlich der immateriellen Vermögenswerte. | |
| -- Wir haben den verwendeten Abzinsungssatz mit historischen Quoten bei Übernahmen und mit externen Quellen verglichen. | |
| -- Wir haben eine Sensitivitätsanalyse zu den wichtigsten Annahmen durchgeführt, um sicherzustellen, dass ausgewählte nachteilige Änderungen der wichtigsten Annahmen nicht dazu führen, dass der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte den erzielbaren Betrag übersteigt. | |
| Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Jahresabschluss beurteilt. |
Prüfung der im Lagebericht gemachten Angaben zur Gruppe
Wir haben nach den in Frankreich geltenden Standesregeln Zudem die gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfung der im Lagebericht des Board of Directors gemachten Angaben zur Gruppe durchgeführt.
Wir haben keine Sachverhalte hinsichtlich der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung und der Übereinstimmung mit dem Konzernabschluss zu berichten und erinnern daran, dass es nicht unsere Aufgabe ist, ein Urteil über die angemessene Darstellung und Übereinstimmung der von Artikel L. 356-23 des französischen Versicherungsgesetzbuches (Code des Assurances) geforderten solvenzbezogenen Informationen mit dem Jahresabschluss abzugeben.
Wir bestätigen, dass die in Artikel L. 225 102-1 des französischen Handelsgesetzbuches vorgesehene allgemeine Erklärung über die außerfinanzielle Leistung in den Lagebericht aufgenommen wurde, wobei darauf hingewiesen wird, dass die in dieser Erklärung enthaltenen Informationen gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 823-10 des Gesetzbuches nicht Gegenstand von Überprüfungen der Angemessenheit oder der Vereinbarkeit unserer Maßnahmen in Bezug auf den Konzernabschluss waren und von einem unabhängigen Dritten zu melden sind.
Bericht über weitere rechtliche und regulatorische Anforderungen
Ernennung der gesetzlichen Abschlussprüfer
Wir wurden auf der Generalversammlung vom 28. Februar 1989 (PricewaterhouseCoopers Audit) bzw. am 8. Juni 1994 (Mazars) zum gesetzlichen Abschlussprüfer der AXA SA ernannt. Zum 31. Dezember 2018 befanden sich PricewaterhouseCoopers Audit und Mazars im dreißigsten bzw. fünfundzwanzigsten Jahr ihres ununterbrochenen Mandats.
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Unternehmensführung Verantwortlichen für den Konzernabschluss
Das Management ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, vermittelt, sowie für die interne Kontrolle, die das Management als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben, sei es aufgrund von Verstößen oder Irrtümern, ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist das Management für die Beurteilung der Unternehmensfortführung, die Offenlegung der mit der Unternehmensfortführung zusammenhängenden Sachverhalte und die Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze verantwortlich, es sei denn, es wird erwartet, dass die Gesellschaft liquidiert oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.
Das Audit Committee ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie gegebenenfalls der internen Revision hinsichtlich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung zuständig.
Der Konzernabschluss wurde vom Board of Directors von AXA SA genehmigt.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Ziel und Prüfungsansatz
Unsere Aufgabe ist es, einen Bericht zu diesem Konzernabschluss abzugeben. Unser Ziel ist es, eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss insgesamt frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung immer dann durchgeführt wird, wenn eine wesentliche Falschaussage vorliegt. Falschaussagen können sich aus Betrug oder Irrtümern ergeben und sind als wesentlich anzusehen, wenn sie einzeln oder in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten, die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffen werden, vernünftigerweise beeinflussen könnten.
Wie in Artikel L. 823-10-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) festgelegt, umfasst unsere gesetzliche Prüfung nicht die Gewährleistung der Profitabilität des Unternehmens oder der Qualität des Managements der Angelegenheiten der Gesellschaft.
Im Rahmen einer Prüfung, die nach den in Frankreich geltenden Berufsstandards durchgeführt wird, übt der Abschlussprüfer während der gesamten Prüfung ein professionelles Urteilsvermögen aus und darüber hinaus:
-- identifiziert und bewertet er die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen des Konzernabschlusses, unabhängig davon, ob diese auf Betrug oder Fehler zurückzuführen sind, konzipiert und führt Prüfungsverfahren durch, die auf diese Risiken anschlagen, und holt Prüfungsnachweise ein, die als ausreichend und angemessen erachtet werden, um eine Grundlage für sein Prüfungsurteil zu liefern. Das Risiko, keine wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug aufzudecken, ist höher als bei einem Fehler, da Betrug Absprachen, Fälschungen, absichtliche Auslassungen, falsche Darstellungen oder die Aufhebung der internen Kontrolle beinhalten kann.
-- erlangt er ein Verständnis der für die Prüfung relevanten internen Kontrolle, um unter den gegebenen Umständen geeignete Prüfungsverfahren zu entwerfen, jedoch nicht, um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben.
-- beurteilt er die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der für die Aufstellung des Abschlusses zugrunde gelegten wesentlichen Schätzungen sowie damit verbundene Offenlegungen des Managements im Konzernabschluss.
-- beurteilt er die Angemessenheit der Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze durch das Management und, basierend auf den erhaltenen Prüfungsnachweisen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, aufkommen lassen. Diese Beurteilung stützt sich auf die bis zum Zeitpunkt des Prüfungsberichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Umstände können jedoch dazu führen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Kommt der Abschlussprüfer zu dem Schluss, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist es erforderlich, im Prüfungsbericht auf die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss hinzuweisen oder, falls solche Angaben nicht gemacht werden oder nicht ausreichen, den darin enthaltenen Bestätigungsvermerk zu ändern.
-- beurteilt er die Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und beurteilt, ob dieser die zugrunde liegenden Vorgänge und Ereignisse in einer Weise darstellt, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.
-- holt er ausreichende Prüfungsnachweise für die Finanzinformationen der Unternehmen oder Geschäftsaktivitäten innerhalb der Gruppe ein, um ein Prüfungsurteil über den Konzernabschluss abzugeben. Der Abschlussprüfer ist für die Leitung, Überwachung und Durchführung der Prüfung des Konzernabschlusses sowie für das zu diesem Konzernabschluss abgegebene Prüfungsurteil verantwortlich.
Bericht an das Audit Committee
Wir legen dem Audit Committee einen Bericht vor, der insbesondere eine Beschreibung des Prüfungsumfangs und des durchgeführten Prüfungsprogramms sowie der Ergebnisse unserer Prüfung enthält. Darüber hinaus berichten wir, falls vorhanden, über wesentliche Mängel im internen Kontrollsystem in Bezug auf die von uns festgestellten Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsverfahren.
Unser Bericht an das Audit Committee enthält die Risiken wesentlicher Fehlaussagen, die nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung für die Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode von besonderer Bedeutung waren und daher wesentliche Prüfungsfragen darstellen, die wir in diesem Bericht zu beschreiben haben.
Darüber hinaus geben wir dem Prüfungsausschuss die in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 537-2014 vorgesehene Erklärung ab, die unsere Unabhängigkeit im Sinne der in Frankreich geltenden Vorschriften bestätigt, wie sie insbesondere in den Artikeln L. 822-10 bis L. 822-14 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) und im französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer festgelegt sind. Gegebenenfalls erörtern wir mit dem Audit Committee die Risiken, die sich nach vernünftigem Ermessen auf unsere Unabhängigkeit auswirken können, und die damit verbundenen Vorkehrungen.
Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 11. März 2019
PricewaterhouseCoopers Audit
Die gesetzlichen Abschlussprüfer
Xavier Crépon
Mazars
PricewaterhouseCoopers Audit
Jean-Claude Pauly
Maxime Simoen
Neuilly-sur-Seine, 11. März 2019
Einer der gesetzlichen Abschlussprüfer
Xavier Crépon, Partner
Sylvain Lambert, Sustainable Development Partner
6 Aktien, gezeichnetes Kapital und allgemeine Informationen
6.1 AXA-Aktien
Der wichtigste Handelsplatz von AXA-Stammaktien ist die Euronext Paris (Compartment A). Seit der Dekotierung der ADRs von AXA (American Depositary Receipts, die American Depositary Shares ("ADS") verkörpern, die jeweils eine Stammaktie von AXA verkörpern) von der New York Stock Exchange am 26. März 2010 werden die ADRs von AXA am US-amerikanischen Over-the-Counter-Markt ("OTC") gehandelt und sind an der OTC QX-Plattform unter dem Symbol AXAHY gelistet.
Handel an der Euronext Paris
In Frankreich sind die Stammaktien von AXA im wichtigsten von der Euronext Paris herausgegebenen Index, dem CAC 40-Index, vertreten, der die 40 Aktien der Euronext Paris mit der höchsten Marktkapitalisierung und dem größten Handelsvolumen umfasst. Die Stammaktien von AXA sind ebenfalls im Euronext 100 vertreten, dem Blue-Chip-Index der Euronext mit den größten Unternehmen in puncto Marktkapitalisierung und Liquidität, sowie dem EURO STOXX 50, dem Blue-Chip-Index der 50 Aktien mit der höchsten Marktkapitalisierung und dem größten Handelsvolumen der wichtigsten Industrien der Eurozone. Darüber hinaus sind die Stammaktien von AXA auch im STOXX(r) Europe 600 Insurance, dem Index der europäischen Versicherungsbranche, und dem EURO STOXX Sustainability 40 vertreten, der die größten Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit in der Eurozone enthält, bewertet nach langfristigen ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien.
In der unten stehenden Tabelle sind die ausgewiesen Höchst- und Tiefstkurse (Intraday) der Stammaktien von AXA an der Euronext Paris in Euro für die angegebenen Perioden dargestellt:
| Periode | Tageshoch (in Euro) |
Tagestief (in Euro) |
| 2017 | ||
| Drittes Quartal | 25,7 | 23,8 |
| Viertes Quartal | 26,3 | 24,6 |
| 2018 | ||
| Erstes Quartal | 27,7 | 20,9 |
| Zweites Quartal | 24,0 | 20,7 |
| Drittes Quartal | 23,7 | 20,5 |
| Viertes Quartal | 23,9 | 18,4 |
| Gesamtjahr | 27,7 | 18,4 |
| 2018 und 2019 | ||
| August 2018 | 22,3 | 21,3 |
| September 2018 | 23,7 | 21,6 |
| Oktober 2018 | 23,9 | 21,4 |
| November 2018 | 22,6 | 20,8 |
| Dezember 2018 | 22,0 | 18,4 |
| Januar 2019 | 20,6 | 18,4 |
| Februar 2019 | 22,4 | 19,9 |
6.2 Gezeichnetes Kapital
Kapitalstruktur
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die ausgegebenen und voll eingezahlten Anteile von AXA auf 5.553.059.073,54 Euro, was zum 1. Januar 2018 2.424.916.626 dividendenberechtigten Stammaktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro entsprach.
In der unten stehenden Tabelle sind die Besitzverhältnisse der ausstehenden Aktien des Unternehmens und verbundener Stimmrechte zum 31. Dezember 2018 nach bestem Wissen des Unternehmens dargestellt:
| Anzahl der Aktien | % des Eigenkapitals | % der Stimmrechte (a) | |
| Mutuelles AXA (b) | 349.083.119 | 14,40 % | 24,16 % |
| Mitarbeiter und Vertreter | 125.932.806 | 5,19 % | 6,37 % |
| Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien | 41.245.315 | 1,70 % | (1,44 %) (c) |
| Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) | 368.439 | 0,02 % | (0,01 %) (c) |
| Öffentlichkeit | 1.908.286.947 | 78,69 % | 68,02 % |
| Summe | 2.424.916.626 (e) | 100 % | 100 % |
(a) In dieser Tabelle werden die Stimmrechtsanteile auf der Grundlage berechnet, dass alle ausstehenden Stammaktien mit Stimmrechten versehen sind, ungeachtet der Tatsache, dass bestimmte dieser Aktien von Gesetzes wegen oder anderweitig über keine Stimmrechte verfügen (z. B. verfügen eigene Aktien nach französischem Recht über keine Stimmrechte).
(b) AXA Assurances IARD Mutuelle (11,52 % des Eigenkapitals und 19,29 % der Stimmrechte) und AXA Assurances Vie Mutuelle (2,88 % des Eigenkapitals und 4,87 % der Stimmrechte).
(c) Diese Aktien sind stimmberechtigt, wenn sie ihren Status als eigene Aktien verlieren (z. B. bei ihrem Verkauf und der anderweitigen Übertragung an konzernunabhängige Dritte).
(d) Eigene Aktien, wie in Anhang 13 "Eigenkapital und Minderheitsanteile" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts dargelegt.
(e) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 11. Januar 2019.
AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle (die "Mutuelles AXA") haben Vereinbarungen geschlossen, in denen sie ihre Absicht geäußert haben, ihre Stimmrechte gemeinsam auszuüben. Im Rahmen dieser Vereinbarungen haben die Mutuelles AXA ein Strategy Committee (Comité de Coordination Stratégique) geschaffen, das sich aus bestimmten Mitgliedern ihrer jeweiligen Board of Directors zusammensetzt. Das Strategy Committee wählt einen Vorsitzenden aus seinen Mitgliedern (derzeit François Martineau) und wird im Allgemeinen zu allen wichtigen Angelegenheiten in Bezug auf die Mutuelles AXA einschließlich ihrer gemeinsamen Anteile an AXA und allgemeinen Beziehung zu dem Unternehmen und der AXA Gruppe befragt.
Nach bestem Wissen des Unternehmens hielt am 31. Dezember 2018 kein Aktionär mehr als 5 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens, sofern oben nicht anders angegeben.
Einige der Aktien des Unternehmens verfügen über Doppelstimmrechte wie in Abschnitt 6.3 "Allgemeine Informationen - Stimmrechte" dieses Geschäftsberichts beschrieben. Von den 2.424.916.626 ausstehenden Stammaktien zum 31. Dezember 2018 berechtigten 438.958.629 Aktien ihre Inhaber zu diesem Zeitpunkt zu Doppelstimmrechten.
Wesentliche Änderungen an der Kapitalstruktur
Wesentliche Änderungen an der Kapitalstruktur des Unternehmens zwischen 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2018 sind in der unten stehenden Tabelle dargestellt:
| Am 31. Dezember 2018 (a) | Am 31. Dezember 2017 (a) | |||||
| Anzahl der Aktien | Kapitalstruktur (in %) |
Anzahl an Stimmrechten | Stimmrechte (in %) |
Anzahl der Aktien | Kapitalstruktur (in %) |
|
| Mutuelles AXA (b) | 349.083.119 | 14,40 % | 691.850.894 | 24,16 % | 342.767.775 | 14,13 % |
| Mitarbeiter und Vertreter | 125.932.806 | 5,19 % | 182.434.659 | 6,37 % | 129.418.305 | 5,34 % |
| Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien | 41.245.315 | 1,70 % | (41.245.315) (c) | (1,44 %) (c) | 41.395.855 | 1,71 % |
| Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) | 368.439 | 0,02 % | (375.587) (c) | (0,01 %) (c) | 413.421 | 0,02 % |
| Öffentlichkeit | 1.908.286.947 | 78,69 % | 1.947.968.800 | 68,02 % | 1.911.240.395 | 78,81 % |
| Summe | 2.424.916.626 (e) | 100 % | 2.863.875.255 | 100 % | 2.425.235.751 | 100 % |
| Am 31. Dezember 2017 (a) | Am 31. Dezember 2016 (a) | |||||
| Anzahl an Stimmrechten | Stimmrechte (in %) |
Anzahl der Aktien | Kapitalstruktur (in %) |
Anzahl an Stimmrechten | Stimmrechte (in %) |
|
| Mutuelles AXA (b) | 685.535.550 | 23,97 % | 342.767.775 | 14,13 % | 685.535.550 | 23,93 % |
| Mitarbeiter und Vertreter | 196.680.918 | 6,88 % | 138.280.839 | 5,70 % | 211.925.732 | 7,40 % |
| Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien | (41,395,855) (c) | (1,45 %) (c) | 5.463.201 | 0,23 % | (5.463.201) (c) | (0,19 %) (c) |
| Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien (d) | (420.569) (c) | (0,01 %) (c) | 450.272 | 0,02 % | (457.420) (c) | (0,02 %) (c) |
| Öffentlichkeit | 1.935.625.200 | 67,69 % | 1.938.187.043 | 79,92 % | 1.961.501.796 | 68,47 % |
| Summe | 2.859.658.092 | 100 % | 2.425.149.130 | 100 % | 2.864.883.699 | 100 % |
(a) In dieser Tabelle werden die Stimmrechtsanteile auf der Grundlage berechnet, dass alle ausstehenden Stammaktien mit Stimmrechten versehen sind, ungeachtet der Tatsache, dass bestimmte dieser Aktien von Gesetzes wegen oder anderweitig über keine Stimmrechte verfügen (z. B. verfügen eigene Aktien nach französischem Recht über keine Stimmrechte).
(b) AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle.
(c) Diese Aktien sind stimmberechtigt, wenn sie ihren Status als eigene Aktien verlieren (z. B. bei ihrem Verkauf und der anderweitigen Übertragung an konzernunabhängige Dritte).
(d) Eigene Aktien, wie in Anhang 13 "Eigenkapital und Minderheitsanteile" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts dargelegt.
(e) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 11. Januar 2019.
Zum 31. Dezember 2018 hatte das Unternehmen nach bestem Wissen des Unternehmens auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen insgesamt 11.090 eingetragene Inhaber seiner Stammaktien (d. h. Inhaber von Namensaktien).
Von AXA 2018 abgeschlossene Transaktionen in Bezug auf eigene Aktien
Im Zusammenhang mit den auf den Hauptversammlungen am 26. April 2017 (Beschluss 17) und 25. April 2018 (Beschluss 18) genehmigten Aktienrückkaufprogrammen und gemäß Artikel L. 225-209 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) (i) wurden 22.906.117 AXA-Aktien zu einem durchschnittlichen gewichteten Brutto-Stückpreis von 23,11 Euro je Aktie zurückgekauft (um (a) die Zuteilung von Gratisaktien an Mitarbeiter der Gruppe abzusichern, (b) die Aktien bei Ausübung der mit Schuldinstrumenten verbundenen Umwandlungsrechten zu liefern oder (c) sie zum Ausgleich des Verwässerungseffekts von in Verbindung mit Plänen für Kapitalbeteiligungsleistungen und Angeboten von Aktienpaketen an Arbeitnehmer ausgegebenen Aktien einzuziehen), und (ii) es wurden keine AXA-Aktien zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2018 verkauft.
Folglich betrug die Gesamtanzahl der Stammaktien von AXA, die allesamt aus Zwecken der Absicherung und Einziehung ausgeben wurden, zum 31. Dezember 2018 41.245.315 Aktien (bzw. 1,70 % des gezeichneten Kapitals von AXA zu diesem Datum). Der Buchwert der 41.245.315 Stammaktien zum 31. Dezember 2018 beträgt 987.285.339,88 Euro. Diese Aktien wurden zu einem Gesamtpreis von 529.383.668,85 Euro erworben (mit einem Nennwert von 2,29 Euro je Aktie).
Belegschaftsaktionäre
SharePlan
Seit 1993 fördert die AXA Gruppe Mitarbeiterbeteiligungen, indem sie ihren Mitarbeitern jährlich anbietet, über eine ausschließlich für sie reservierte Erhöhung des Anteilskapitals ("SharePlan") Anteile am Unternehmen zu erwerben.
Auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 25. April 2018 erteilten Ermächtigung erhöhte das Board of Directors das gezeichnete Kapital durch Ausgabe von für Mitarbeiter der Gruppe im Rahmen des SharePlan 2018 reservierten Aktien. Die Aktionäre verzichteten auf ihre Vorzugsrechte, sodass dieses Angebot ausschließlich gegenüber Mitarbeitern der Gruppe gemacht werden konnte (SharePlan 2018).
In Ländern, in denen die rechtlichen, regulatorischen und steuerrechtlichen Anforderungen zur Teilnahme am SharePlan erfüllt waren, standen Mitarbeitern der Gruppe 2018 zwei Anlageoptionen zur Verfügung:
-- Klassischer Plan, in 38 Ländern angeboten
-- Gehebelter Plan, in 36 Ländern angeboten
Der klassische Plan ermöglicht den Arbeitnehmern die Zeichnung von AXA-Aktien durch eine persönliche Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom jeweiligen Land) mit einem Nachlass von 20 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die Mitarbeiter tragen die Auswirkungen der positiven oder negativen Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zum Zeichnungskurs.
Nach Ablauf der fünfjährigen Haltefrist haben die Arbeitnehmer, abhängig von dem Land, in dem sie ihren Wohnort haben, folgende Möglichkeiten: (1) Erhalt des Barwerts ihrer Kapitalanlage,
(2) Erhalt des Werts ihrer Kapitalanlage in Form von AXA-Aktien oder (3) Übertragung ihrer Kapitalanlagen im gehebelten Plan in den klassischen Plan.
Der gehebelte Plan ermöglichte den Arbeitnehmern 2018 die Zeichnung von AXA-Aktien auf der Basis des 10-Fachen ihrer persönlichen Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Wohnsitzland) mit einem Nachlass von 5,85 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die persönlichen Anlagebeträge von Mitarbeitern sind durch eine Bank verbürgt und Mitarbeiter profitierten auch von einem Teil der Wertsteigerung der Aktie, die auf Basis des nicht-diskontierten Referenzkurses berechnet wird.
Publikumsfonds mit direkten Stimmrechten wurden 2005 geschaffen, um Begünstigen in den meisten Fällen die direkte Ausübung ihrer Stimmrechte während Hauptversammlungen des Unternehmens zu ermöglichen.
Der SharePlan 2018 wurde mit Hilfe einer Kapitalerhöhung umgesetzt, die im November 2018 stattfand. Mehr als 24.000 Mitarbeiter nahmen an dem SharePlan 2018 teil, was mehr als 23 % der berechtigten Mitarbeiter entspricht:
-- Der gesamte investierte Betrag betrug ca. 330 Mio. Euro, d. h.:
--- 40 Mio. Euro für den klassischen Plan und
--- 290 Mio. Euro für den gehebelten Plan.
-- Insgesamt wurden 15 Millionen neue Aktien ausgegeben, jede zu einem Nennwert von 2,29 Euro. Diese Aktien sind ab 1. Januar 2018 dividendenberechtigt.
Am 31. Dezember 2018 hielten Mitarbeiter von AXA und deren Vertreter 5,19 % des gezeichneten Kapitals und 6,37 % der Stimmrechte. Diese Aktien werden über Publikumsfonds (FCPE) oder direkt entweder in Form von Stammaktien oder ADS gehalten.
Transaktionen in Zusammenhang mit dem gezeichneten Kapital von AXA
Zum 31. Dezember 2018 umfasste das gezeichnete Kapital von AXA 2.424.916.626 Stammaktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro. Sämtliche dieser Aktien waren voll eingezahlt und nicht nachschusspflichtig und sind ab 1. Januar 2018 dividendenberechtigt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienanzahl vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018:
| Datum | Transaktion | Anzahl der ausgebenden oder eingezogenen Aktien | Ausgabe- oder Verschmelzungsprämie (in Euro) |
Anzahl der Aktien nach der Transaktion | Höhe des gezeichneten Kapitals nach der Transaktion (in Euro) |
| 2016 | Neues Anteilskapital in Zusammenhang mit dem AXA Miles-Plan 2012 (Plan 4+0) | 1.280.050 | - | 2.427.738.292 | 5.559.520.689 |
| Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (4.928.904) | (11.287.190) | 2.422.809.388 | 5.548.233.499 | |
| Ausübung von Aktienoptionen | 1.409.808 | 16.122.698 | 2.424.219.196 | 5.551.461.959 | |
| Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan 2016) | 24.546.959 | 368.403.757 | 2.448.766.155 | 5.607.674.495 | |
| Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (26.331.484) | (60.299.098) | 2.422.434.671 | 5.547.375.397 | |
| Ausübung von Aktienoptionen und Umwandlung von Anleihen | 2.714.459 | 33.657.414 | 2.425.149.130 | 5.553.591.508 | |
| 2017 | Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (4.247.422) | (93.006.551) | 2.420.901.708 | 5.543.864.911 |
| Ausübung von Aktienoptionen | 3.077.495 | 41.047.758 | 2.423.979.203 | 5.550.912.375 | |
| Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan 2017) | 19.558.841 | 394.238.574 | 2.443.538.044 | 5.595.702.121 | |
| Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (23.272.226) | (531.851.334) | 2.420.265.818 | 5.542.408.723 | |
| 31.12.2017 | Ausübung von Aktienoptionen | 4.969.933 | 73.161.594 | 2.425.235.751 | 5.553.789.870 |
| 2018 | Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (2.935.769) | (63.784.085) | 2.422.299.982 | 5.547.066.959 |
| Ausübung von Aktienoptionen | 1.047.114 | 14.226.407 | 2.423.347.096 | 5.549.464.850 | |
| Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital | 15.423.549 | 290.581.688 | 2.438.770.645 | 5.584.784.777 | |
| (SharePlan 2018) | |||||
| Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien | (15.423.549) | (323.167.103) | 2.423.347.096 | 5.549.464.849 | |
| 31.12.2018 | Ausübung von Aktienoptionen | 1.569.530 | 17.745.639 | 2.424.916.626 | 5.553.059.074 |
Vollständig verwässertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2018
Die folgende Tabelle zeigt das vollständig verwässerte gezeichnete Kapital, davon ausgehend, dass die maximale Anzahl an neuen Aktien nach der Ausübung sämtlicher ausstehender Aktienoptionen ausgegeben wird.
| Vollständig verwässertes Eigenkapital | |
| Ausgegebene Stammaktien zum 31. Dezember 2018 (a) | 2.424.916.626 |
| Aktienoptionen | 19.954.302 |
| Maximale Gesamtzahl an Aktien | 2.444.870.928 |
(a) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 11. Januar 2019.
Finanzielle Ermächtigungen
Gültige finanzielle Ermächtigungen zum 31. Dezember 2018
Die zum 31. Dezember 2018 gültigen Ermächtigungen von AXA zur Ausgabe von Aktien oder anderen Arten von Wertpapieren sind in unten stehenden Tabellen zusammengefasst:
Ausgaben von Anteilskapital mit Vorzugsrechten für Aktionäre
| Wertpapiere | Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (in Euro) |
Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro) |
Laufzeit | Verfallsdatum |
| Einbeziehung von Rücklagen, Gewinnen oder Agios | - | 1 Milliarde (a) | 26 Monate | 26. Juni 2019 |
| Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen (b) | 6 Milliarden (c) | 2 Milliarden (d) | 26 Monate | 26. Juni 2019 |
(a) Unabhängige Höchstgrenze.
(b) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien infolge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.
(c) Der gesamte Nennwert von mit der Ausgabe von Wertpapieren mit oder ohne Vorzugsrechte verbundenen Schuldinstrumenten darf die globale Höchstgrenze von 6 Mrd. Euro nicht überschreiten.
(d) Der gesamte Nennwert des neu ausgegebenen Anteilkapitals mit oder ohne Vorzugsrechte darf 2 Mrd. Euro nicht überschreiten.
Ausgaben von Anteilskapital ohne Vorzugsrechte für Aktionäre
| Wertpapiere | Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (in Euro) |
Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro oder Prozent des Anteilskapitals) |
Laufzeit | Verfallsdatum |
| Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen (a) | 6 Milliarden (b) | 550 Millionen | 26 Monate | 26. Juni 2019 |
| Stammaktien oder Wertpapiere, die Zugang zum Kapital verschaffen, für Mitarbeiter reserviert | - | 135 Millionen (c) | 18 Monate | 25. Oktober 2019 |
| Für eine bestimmte Kategorie an Begünstigten reservierte Stammaktien im Zusammenhang mit Aktienangeboten an Mitarbeiter | - | 135 Millionen (c) | 18 Monate | 25. Oktober 2019 |
| Performance Shares (actions de performance) (d) | - | 1 % (e) | 38 Monate | 27. Juni 2019 |
| Performance Shares (actions de performance) (d) (g) | - | 0,40 % (e) | 38 Monate | 27. Juni 2019 |
| In Zusammenhang mit der Ausübungvon Aktienoptionen ausgegebene Aktien | - | 1 % (f) | 38 Monate | 26. Juni 2020 |
(a) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien oder Wertpapieren (i) im Falle von Privatinvestitionen oder über öffentliche Angebote, (ii) im Falle von öffentlichen Tauschangeboten auf Betreiben des Unternehmens, (iii) als Ausgleich für Sacheinlagen für bis zu 10 % des Anteilskapitals des Unternehmens oder (iv) in Folge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.
(b) Der gesamte Nennwert von mit der Ausgabe von Wertpapieren mit oder ohne Vorzugsrechte verbundenen Schuldinstrumenten darf die globale Höchstgrenze von 6 Mrd. Euro nicht überschreiten.
(c) Gemeinsame und unabhängige Höchstgrenze.
(d) Bestehende Aktien und/oder neu ausgegebene Aktien.
(e) Zu dem Tag, an dem Performance Shares vom Board of Directors zugeteilt werden.
(f) Zu dem Tag, an dem Aktienoptionen vom Board of Directors zugeteilt werden.
(g) Für die betriebliche Altersvorsorge.
Neue finanzielle Ermächtigungen
Die folgenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien und Wertpapieren, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens begründen, werden der Hauptversammlung am 24. April 2019 vorgelegt:
Ausgaben von Anteilskapital mit Vorzugsrechten für Aktionäre
| Wertpapiere | Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (in Euro) |
Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro) |
Laufzeit | Verfallsdatum |
| Einbeziehung von Rücklagen, Gewinnen oder Agios | - | 1 Milliarde (a) | 26 Monate | 24. Juni 2021 |
| Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen (b) | 6 Milliarden (c) | 2 Milliarden (d) | 26 Monate | 24. Juni 2021 |
(a) Unabhängige Höchstgrenze.
(b) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien infolge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.
(c) Der gesamte Nennwert von mit der Ausgabe von Wertpapieren mit oder ohne Vorzugsrechte verbundenen Schuldinstrumenten darf die globale Höchstgrenze von 6 Mrd. Euro nicht überschreiten.
(d) Der gesamte Nennwert des neu ausgegebenen Anteilkapitals mit oder ohne Vorzugsrechte darf 2 Mrd. Euro nicht überschreiten.
Ausgaben von Anteilskapital ohne Vorzugsrechte für Aktionäre
| Wertpapiere | Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten (in Euro) |
Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro oder Prozent des Anteilskapitals) |
Laufzeit | Verfallsdatum |
| Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen (a) | 6 Milliarden (b) | 550 Millionen | 26 Monate | 24. Juni 2021 |
| Stammaktien oder Wertpapiere, die Zugang zum Kapital verschaffen, für Mitarbeiter reserviert | - | 135 Millionen (c) | 18 Monate | 24. Oktober 2020 |
| Für eine bestimmte Kategorie an Begünstigten reservierte Stammaktien im Zusammenhang mit Aktienangeboten an Mitarbeiter | - | 135 Millionen (c) | 18 Monate | 24. Oktober 2020 |
| Performance Shares (actions de performance) (d) | - | 1 % (f) | 38 Monate | 24. Juni 2022 |
| Performance Shares (actions de performance) (d) (e) | - | 0,40 % (f) | 38 Monate | 24. Juni 2022 |
(a) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien oder Wertpapieren (i) im Falle von Privatinvestitionen oder über öffentliche Angebote, (ii) im Falle von öffentlichen Tauschangeboten auf Betreiben des Unternehmens, (iii) als Ausgleich für Sacheinlagen für bis zu 10 % des Anteilskapitals des Unternehmens oder (iv) in Folge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.
(b) Der gesamte Nennwert von mit der Ausgabe von Wertpapieren mit oder ohne Vorzugsrechte verbundenen Schuldinstrumenten darf die globale Höchstgrenze von 6 Mrd. Euro nicht überschreiten.
(c) Gemeinsame und unabhängige Höchstgrenze.
(d) Bestehende Aktien und/oder neu ausgegebene Aktien.
(e) Für die betriebliche Altersvorsorge.
(f) Zu dem Tag, an dem Performance Shares vom Board of Directors zugeteilt werden.
Nutzung der finanziellen Ermächtigungen in 2018
Für Mitarbeiter reserviertes neues Anteilskapital
Siehe Absatz "Belegschaftsaktionäre" des vorliegenden Abschnitts 6.2 dieses Geschäftsberichts.
Aktienoptionen / Performance Shares
Aktienoptionen
2018 wurden auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 26. April 2017 erteilten Ermächtigung (Beschluss 29) 2.730.217 Aktienoptionen zugeteilt, die dem Inhaber jeweils das Recht zum Erwerb einer AXA-Aktie (sowohl neu ausgegeben oder bestehend) zu einem bestimmten Ausübungspreis verleiht.
Performance Shares
2018 wurden auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 27. April 2016 erteilten Ermächtigungen (Beschlüsse 19 und 20) 2.979.171 bzw. 758.076 Performance Shares für die betriebliche Altersvorsorge durch das Board of Directors von AXA zugeteilt.
6.3 Allgemeine Informationen
AXA ist eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (société anonyme) und die börsennotierte Muttergesellschaft der AXA Gruppe. Der Sitz des Unternehmens lautet 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich und die Telefonnummer lautet +33 (0) 1 40 75 57 00. Das Unternehmen wurde 1957 gegründet, die Ursprünge seiner Tätigkeit gehen jedoch bis in das Jahr 1852 zurück. Das Unternehmen wird außer im Falle einer vorzeitigen Auflösung oder Verlängerung bis zum 31. Dezember 2059 fortbestehen. Das Unternehmen ist im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du commerce et des sociétés) unter der Nummer 572 093 920 eingetragen. Die Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) von AXA lautet F5WCUMTUM4RKZ1MAIE39.
Folgende Dokumente können bei der Rechtsabteilung der AXA Gruppe (21, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich) bis zur Einreichung des nächsten Referenzdokuments von AXA bei der AMF angefragt werden: (i) die Statuten des Unternehmens, (ii) die von Experten im Auftrag des Unternehmens erstellten Berichte oder anderen Dokumente, die (als Ganzes oder in Teilen) in diesem Referenzdokument enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird, und (iii) die Abschlüsse und Konzernabschlüsse in den beiden der Veröffentlichung dieses Referenzdokuments vorangegangenen Geschäftsjahren. Diese Dokumente sind auch auf der Website von AXA verfügbar, insbesondere unter den folgenden Links zur Satzung der Gesellschaft (https://group.axa.com/en/about-us/governance-overview) und den unter (ii) und (iii) genannten Dokumenten (https://group.axa.com/en/investor/annual-and-interim-reports).
Vorschriften und Aufsicht
AXA geht weltweit durch ihre zahlreichen operativen Tochtergesellschaften regulierten Geschäftstätigkeiten nach. Die wesentlichen Geschäftstätigkeiten im Bereich (Rück-) Versicherung und Asset Management unterliegen weitreichenden Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern, in denen die Gruppe geschäftstätig ist. AXA SA, die oberste Muttergesellschaft der AXA Gruppe, unterliegt zudem umfassenden Vorschriften aufgrund ihrer Börsenzulassung an der Euronext Paris und ihrer direkten und indirekten Beteiligung an zahlreichen regulierten Versicherungs- und Vermögensverwaltungstöchtern. Da die AXA Gruppe ihren Hauptsitz in Paris, Frankreich, hat, bilden insbesondere die Richtlinien und Regelungen der Europäischen Union sowie die Anforderungen der französischen Aufsichtsbehörden den aufsichtsrechtlichen Rahmen der AXA Gruppe. Die wichtigsten Aufsichtsbehörden in Frankreich sind die Finanzmarktaufsicht Autorité des marchés financiers ("AMF") und die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsaufsicht Autorité de contrôle prudentiel et de résolution ("ACPR").
Versicherungs- und Rückversicherungsaktivitäten
Obschon sich Umfang und Art der regulatorischen Vorschriften von Land zu Land unterscheiden, sind in den meisten Ländern, in denen (Rück-) Versicherungstöchter von AXA tätig sind, Gesetze und Vorschriften zur Regelung von Vertriebspraxis, Liquiditätsstandards, Höhe von Eigenkapital und Rücklagen, zulässigen Arten und Konzentrationen von Anlagen, Geschäftsgebaren von (Rück-) Versicherungsgesellschaften sowie die Zuteilung von Lizenzen an Vertreter, Genehmigung von Vertragsformularen und, für bestimmte Versicherungsbereiche, Genehmigung und Erfassung von Zinssätzen vorhanden. In bestimmten Ländern schränken Vorschriften Verkaufsprovisionen, Gebühren und bestimmte andere Marketing-Aufwendungen zulasten des Versicherers ein und schreiben die Offenlegung bestimmter Produktinformationen vor. Im Allgemeinen werden (Rück-) Versicherer verpflichtet, detaillierte Jahresabschlüsse bei den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes, in dem sie tätig sind, einzureichen. Diese Behörden können regelmäßige oder spontane Prüfungen der Tätigkeiten und Bücher des (Rück-) Versicherers durchführen und zusätzliche Auskünfte vom (Rück-) Versicherer verlangen. Bestimmte Länder sehen auch eine Registrierung und regelmäßige Berichterstattung von Holding-Gesellschaften vor, die einen lizenzierten (Rück-) Versicherer kontrollieren. Diese Rechtsvorschriften für Holding-Gesellschaften sehen in der Regel regelmäßige Offenlegungen, Berichterstattung hinsichtlich des Unternehmens, das den lizenzierten (Rück-) Versicherer und andere verbundene Unternehmen kontrolliert, einschließlich Vorabgenehmigung (oder -anmeldung) von Transaktionen zwischen dem (Rück-) Versicherer und anderen verbundenen Unternehmen, wie z. B. konzerninterne Übertragungen von Vermögenswerten und Zahlung von Dividenden durch den kontrollierten (Rück-) Versicherer, vor. Im Allgemeinen dienen diese regulatorischen Vorschriften eher zum Schutz der Interessen der Versicherungsnehmer als der der Aktionäre. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind".
Regulatorische Anforderungen an Kapital und Solvabilität
Die (Rück-) Versicherungstöchter des Unternehmens unterliegen in den Ländern, in denen sie tätig sind, regulatorischen Kapitalanforderungen, die zur Überwachung der Angemessenheit des Eigenkapitals sowie zum Schutz der Versicherungsnehmer dienen. Obschon sich die spezifischen regulatorischen Kapitalanforderungen (einschließlich der Definition von zulässigen Vermögenswerten und Berechnungsmethoden) je nach Land unterscheiden können, kann das erforderliche regulatorische Eigenkapital von einer Reihe von Faktoren betroffen sein, u. a. Geschäftsmix, Produktkonzept, Umsatzvolumen, investiertes Vermögen, Verbindlichkeiten, Rücklagen und Änderungen an den Kapitalmärkten wie Zins- und Finanzmärkten. Regulatorische Kapitalanforderungen können während Zeiten absteigender Finanzmärkte und/oder niedrigeren Zinsen unter Umständen erheblich steigen.
In den letzten Jahren hat die Europäische Union einen Aufsichtsrahmen für europäische Versicherer eingeführt, der am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Dem voraus gingen die Annahme der Richtlinie 2009/138/EG vom 25. November 2009 über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungsaktivität in ihrer aktuellen Fassung (die "Solvency-II-Richtlinie") und die darin enthaltenen Regelungen (zusammen mit der Solvency-II-Richtlinie im Folgenden "Solvency II"). Solvency II wurde ab 2015 in französisches Recht umgesetzt. Solvency II dient zur Einführung von Solvenzanforderungen, welche die Risiken von (Rück-) Versicherungsgesellschaften besser widerspiegeln, und dem Aufbau eines für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlichen Aufsichtssystems. Solvency II basiert auf drei Säulen: (1) Säule 1 umfasst die quantitativen Anforderungen rund um Eigenmittel, Bewertungsregeln für Aktiva und Passiva sowie Solvenzkapitalanforderungen, (2) Säule 2 legt qualitative Anforderungen für die Governance und das Risikomanagement von Versicherern sowie für die effektiv Aufsicht über Versicherer einschließlich der Anforderung für Versicherer zur Durchführung einer Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, "ORSA") fest; und (3) Säule 3 führt erweiterte Berichts- und Offenlegungsregelungen ein, gemäß denen betroffene Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union einen regelmäßigen Aufsichtsbericht (Regular Supervisory Report, "RSR"), der bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde regelmäßig wie von der Regelung vorgeschrieben eingereicht werden muss, sowie einen Bericht über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report, "SFCR") erstellen müssen, der jährlich zu veröffentlichen ist. Solvency II umfasst unter anderem die Bewertung von Aktiva und Passiva, die Behandlung von Versicherungskonzernen, die Definition von Eigenkapital sowie die Gesamthöhe des erforderlichen Mindestkapitals. Ein wichtiger Aspekt von Solvency II ist es, die Beurteilung der Risiken und Kapitalanforderungen der Gruppe besser mit Methoden des ökonomischen Kapitals in Einklang zu bringen und die Nutzung eines Standardmodells oder eines eigenen Modells des ökonomischen Kapitals des Versicherers (für ein besseres Verständnis der tatsächlichen Risiken und des Risikomanagements des Versicherers) zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requirements, "SCR") zu ermöglichen, wobei ein solches eigenes Modells der Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Versicherers unterläge.
Solvency II sieht zwei getrennte Ebenen von Solvenzkapitalanforderungen vor: (i) die Mindestkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirement, "MCR"), d. h. die Mindesthöhe des Eigenkapitals, unterhalb der Versicherungsnehmer und Begünstigte einem unangemessenen Risiko ausgesetzt sind, sollte den (Rück-) Versicherungsunternehmen die Fortsetzung ihres Geschäftsbetriebs gestattet werden, und (ii) die SCR, die sich auf die Höhe der anrechenbaren Eigenmittel beziehen, die es (Rück-) Versicherungsunternehmen ermöglicht, wesentliche Verluste auszugleichen und Versicherungsnehmern und Begünstigten gegenüber angemessene Sicherheit über zu leistende Zahlungen gibt.
Das ACPR hat die Verwendung des internen Modells von AXA (das "interne Modell") zur Berechnung der SCR gemäß Solvency II genehmigt. Die am 21. Februar 2019 veröffentlichte Solvenzquote zum 31. Dezember 2018 lag bei geschätzten 193 %(3) (31. Dezember 2017: 205 %), was innerhalb der von AXA festgelegten Zielbandbreite von 170-220 % liegt. Die Gruppe verfügte im Jahr 2018 jederzeit über anrechenbare Eigenmittel, die über ihre SCR hinausgingen.
AXA prüft weiterhin regelmäßig Geltungsbereich und zugrunde liegende Methoden und Annahmen des internen Modells und wird ihre SCR entsprechend anpassen. Darüber hinaus wurde und kann das interne Modell von AXA von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften überarbeitet werden. Trotzdem würden wesentliche Änderungen an dem Modell die Vorabgenehmigung der ACPR erfordern, die weitere Anpassungen an der Höhe der SCR fordern kann.
Weitere Informationen zu dem internen Modell finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts. Weitere Informationen zum SCR, dem internem Modell und anderen Solvency-II-Angaben von AXA finden Sie im SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr auf der Website von AXA (www.axa.com). Der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr wird voraussichtlich am 23. Mai 2019 auf der gleichen Website veröffentlicht.
Im Falle einer Nichterfüllung der geltenden aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen durch eine (Rück-) Versicherungsgesellschaft oder eine Versicherungs-Holdinggesellschaft (einschließlich MCR und SCR, falls zutreffend) haben Versicherungsaufsichten in der Regel umfassende Befugnisse, um aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie die Beschränkung und das Verbot der Aufnahme neuer Tätigkeiten, das Verbot der Auszahlung von Dividenden oder anderer Ausschüttungen an Gesellschafter und/oder die Eröffnung eines Insolvenz- oder Abwicklungsverfahrens aufzuerlegen oder durchzuführen. So verfügt die ACPR insbesondere nach dem französische Rahmen für die Sanierung und Regulierung des Versicherungssektors, festgelegt in Beschluss Nr. 2017-1608 vom 27. November 2017 und seinen verschiedenen Durchführungsmaßnahmen (der "französische Rahmen"), über weitreichende Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf Versicherungsgruppen, Versicherungsholdinggesellschaften wie AXA SA und (Rück-) Versicherungsgesellschaften, darunter das Verbot der Dividendenzahlung, die Anordnung von Portfolioübertragungen, die Einrichtung von temporären Brückenbanken und die Verfügung eines vorübergehenden Aussetzens von Vorkündigungsrechten. Nach dem französischen Rahmen sind französische Versicherungskonzerne wie die AXA Gruppe verpflichtet, bis zum 1. Juli 2019 einen präventiven Wiederherstellungsplan (plan préventif de rétablissement) zu erstellen und bei der ACPR einzureichen. Dieser soll Versicherungsholdinggesellschaften, deren Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften sowie alle anderen Unternehmen dieser Gruppen abdecken, die Schlüsseldienstleistungen (services indispensables) erbringen, und sicherstellen, dass dieser Wiederherstellungsplan in der Folge auf dem neuesten Stand bleibt.
Daneben gibt es weitere Diskussionen über die Entwicklung von Sanierungs- und Regulierungsrahmen und -strategien in der Versicherungswirtschaft, da das FSB in Absprache mit dem IAIS derzeit Leitlinien für effektive Sanierungs- und Regulierungsinstrumente und -strategien für die Versicherungswirtschaft entwickelt, und die EIOPA arbeitet an der Harmonisierung und Stärkung von Sanierungs- und Regulierungsrahmen innerhalb der EU.
Während die EIOPA weiterhin Vorschriften und Richtlinien im Rahmen von Solvency II herausgibt, überprüfen die Europäische Kommission und die EIOPA derzeit Solvency II, unter anderem in Bezug auf die Aufsicht über Versicherungsgruppen und die Konsistenz der internen Modelle der europäischen Versicherer. Eine solche Überprüfung kann zu weiteren regulatorischen Änderungen zur Verbesserung der Einheitlichkeit und der Aufsicht über globale Konzerne führen sowie Änderungen an internen Modellen und Solvenzkapitalanforderungen gemäß Solvency II nach sich ziehen.
Darüber hinaus haben die Europäische Union und die Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit Solvency II am 22. September 2017 das "Bilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung" (das "Rückversicherungsabkommen") unterzeichnet, das Grundsätze für die Einführung von Eigenkapital und Aufsichtsstandards für Versicherungsgruppen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder den Vereinigten Staaten, die in beiden Ländern tätig sind, festlegt. Nach der Genehmigung durch das Europäische Parlament am 1. März 2018 und den Europäischen Rat am 20. März 2018 ist das Rückversicherungsabkommen am 4. April 2018 in Kraft getreten und wird innerhalb von fünf Jahren nach Unterzeichnung vollständig umgesetzt. Gemäß dem Rückversicherungsabkommen unterliegt die AXA Gruppe weiterhin den Aufsichts- und Kapitalanforderungen der Gruppe, wie sie derzeit gemäß Solvency II vorgesehen sind, während die US-Versicherungstöchter von AXA weiterhin den lokalen Anforderungen unterliegen. Das Rückversicherungsabkommen befasst sich auch mit verschiedenen Fragen des regulatorischen Informationsaustauschs und der Berichterstattung sowie mit Fragen des EU/US-Rückversicherungsmarktes.
Weitere Informationen zu den Risiken in Zusammenhang mit regulatorischen Kapitalanforderungen finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken".
IAIS und der Status als international tätige Versicherungsgruppe ("IAIG")
Das IAIS hat drei Arten von aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Maßnahmen für die Versicherungswirtschaft entwickelt: (i) Versicherungsgrundsätze (Insurance Core Principles, "ICPs"), die für die Aufsicht über alle Versicherer und Versicherungsgruppen gelten sollen, unabhängig von Größe und Bedeutung, (ii) den gemeinsamen Rahmen (Common Framework, "ComFrame"), einschließlich der Entwicklung eines umfassenden, konzernweiten, risikobasierten Kapitalstandards für den internationalen Versicherungssektor (Insurance Capital Standard, "ICS") für IAIGs, und (iii) ordnungspolitische Maßnahmen für global systemisch wichtige Versicherer (Global Systemically Important Insurers, "GSIIs") und eine Bewertungsmethode zur Bestimmung von GSIIs. Von 2013 bis 2016 veröffentlichte das FSB in Absprache mit dem IAIS und den nationalen Behörden jährlich eine Liste der GSIIs, auf der AXA in allen Jahren vertreten war.
Am 14. November 2018 veröffentlichte das IAIS ein öffentliches Konsultationspapier (die "Konsultation"), das einen ganzheitlichen Rahmen zur Bewertung und Minderung systemischer Risiken im Versicherungssektor ("Holistic Framework") vorschlägt, der einen aktivitätsbasierten Ansatz für die sektorweite Risikoüberwachung und -steuerung mit einem unternehmensbasierten Ansatz kombiniert. Die Konsultation würde den Ansatz des IAIS in Bezug auf systemische Risiken weiterentwickeln, indem (i) anerkannt wird, dass ein solches Risiko sowohl aus den gemeinsamen Aktivitäten und Engagements von Versicherern auf sektorweiter Ebene als auch aus finanziellen Schwierigkeiten oder dem Zusammenbruch einzelner Versicherer entstehen kann, (ii) sektorübergreifende Aspekte des systemischen Risikos behandelt werden und (iii) von einem Ansatz, bei dem zusätzliche ordnungspolitische Maßnahmen auf eine kleine Gruppe von Versicherern angewendet wurden, auf einen Ansatz mit einer verhältnismäßigen Anwendung eines verbesserten Pakets von ordnungspolitischen Maßnahmen umgestellt wird, die auf Risiken und Tätigkeiten im Versicherungssektor insgesamt ausgerichtet sind. Die Schlüsselkomponenten des vorgeschlagenen Holistic Framework umfassen unter anderem ein erweitertes Spektrum an aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. laufende Aufsichtsanforderungen, verbesserte makroprudentielle Überwachung, Krisenmanagement und Wiederherstellungsplanung), eine laufende jährliche globale Überwachung durch das IAIS (auf Einzelversicherer- und sektorweiter Ebene) sowie verstärkte Aufsichtsbefugnisse, um bei der Feststellung eines potenziellen systemischen Risikos rasch und angemessen reagieren zu können. Die im Holistic Framework enthaltenen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen werden in die ICPs und den ComFrame integriert und in einem angemessenen Verhältnis angewendet. Der Holistic Framework sowie die überarbeiteten ICPs und ComFrame sollen im November 2019 verabschiedet und im Jahr 2020 umgesetzt werden.
Das IAIS hat darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Holistic Framework die Notwendigkeit einer jährlichen Identifizierung von GSII durch das FSB und die nationalen Behörden überflüssig machen sollte. Am 14. November 2018 bekundete das FSB seine Unterstützung für den Holistic Framework und kündigte seine Entscheidung an, 2018 keine Identifizierung von GSIIs vorzunehmen. Darüber hinaus erklärte das FSB, dass es die Empfehlung des IAIS, die Identifizierung von GSIIs ab 2020 auszusetzen, bewerten wird, sobald der Holistic Framework im November 2019 fertig gestellt ist. Im November 2022 wird das FSB auf der Grundlage der ersten Jahre der Umsetzung des Holistic Framework prüfen, ob eine jährliche Identifizierung von GSIIs in Absprache mit dem IAIS und den nationalen Behörden entweder eingestellt oder wieder aufgenommen werden muss. In der Zwischenzeit haben sich die zuständigen konzernweiten Aufsichtspersonen verpflichtet, die bestehenden verstärkten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Liquiditätsmanagementplanung, den Aufsichtsgremien und den Crisis Management Groups sowie der Sanierungsplanung weiter anzuwenden, da diese in die ICPs und den ComFrame integriert werden sollen.
AXA wird die Entwicklung des Holistic Framework, der ICPs und des ComFrame weiterhin beobachten und rechnet damit, dass sich das regulatorische Umfeld in Bezug auf die (Rück-) Versicherungs- und Finanzbranche 2019 und darüber hinaus weiter verändern wird, was weitere rechtliche und regulatorische Initiativen mit sich bringen wird.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter den Absätzen "Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken", "Als Holding-Gesellschaft sind wir auf die Abdeckung unserer Betriebsaufwendungen und Dividendenausschüttungen durch unsere Tochtergesellschaften angewiesen", "Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind".
Asset Management und Bankaktivitäten
AXA Investment Managers, AB und sonstige Einheiten von AXA Asset Management unterliegen weiterreichenden Vorschriften in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig sind. Dazu gehören in Europa die Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über Manager alternativer Investmentfonds und die Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie deren verschiedene Durchführungsvorschriften und Umsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus unterliegt das Anlagemanagement von AB und AXA in den Vereinigten Staaten einer umfassenden Regulierung durch die SEC.
Diese Vorschriften dienen im Allgemeinen dazu, Vermögenswerte unserer Kunden zu schützen und die Angemessenheit von Veröffentlichungen hinsichtlich Anlagerenditen, Risikomerkmalen von in verschiedenen Fonds investierten Vermögenswerten, Angemessenheit von Anlagen entsprechend Zielen und Risikobereitschaft von Kunden sowie die Identität, aufsichtsrechtlichen Genehmigungen und Qualifikationen des Vermögensverwalters sicherzustellen. Diese Vorschriften geben Aufsichtsbehörden im Allgemeinen breite administrative Befugnisse, einschließlich der Befugnis, die Durchführung von Geschäften aufgrund einer Nichtbeachtung solcher Gesetze und Vorschriften einzuschränken. In einem solchen Fall umfassen mögliche Sanktionen u. a. die Freistellung einzelner Mitarbeiter, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit über bestimmte Zeiträume, die Rücknahme der Registrierung als Anlageberater, Untersagungen und/oder Strafen.
Die Europäische Union (Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vom 4. Juli 2012, auch als Marktinfrastrukturverordnung oder EMIR-Verordnung bezeichnet) und die US-Verordnungen (hauptsächlich der Dodd-Frank Act) in der jeweils gültigen Fassung legen mehrere Anforderungen und Richtlinien für Derivate fest, die Auswirkungen auf Geschäftstätigkeiten sowie die Steuerung des Liquiditäts- und Kreditrisikos im Zusammenhang mit diesen Instrumenten haben. Asset-Manager und Banken von AXA, die Derivate im Auftrag der verschiedenen verbundenen Unternehmen der AXA Gruppe (darunter auch von AXA selbst) verwalten, arbeiten derzeit gemäß diesen Regelungen, im Einklang mit dem Regelwerk zur Steuerung finanzieller Risiken der Gruppe. Am 4. Mai 2017 schlug die Kommission eine Verordnung zur Änderung der EMIR-Verordnung vor, um insbesondere die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften und die Transparenz sowie den unzureichenden Zugang bestimmter derivativer Gegenparteien zum Clearing zu regeln. Zuletzt haben das EU-Parlament und der Rat am 5. Februar 2019 angekündigt, dass sie eine politische Einigung über den Verordnungsentwurf erzielt haben, der voraussichtlich 2019 verabschiedet wird.
Darüber hinaus müssen bestimmte Gesellschaften von AXA die überarbeiteten Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierfirmen einhalten, darunter die Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in ihrer jeweils gültigen Fassung und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26. Juni 2013 über die aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in ihrer jeweils gültigen Fassung, die spezifische Eigenkapital-, Governance- und Vergütungsvorschriften enthält.
Die MiFID II und die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über die Märkte für Finanzinstrumente in ihrer jeweils gültigen Fassung (zusammen mit der MiFID II und den verschiedenen darin enthaltenen Verordnungen, dem "MiFID-II-Paket"), die beide im Mai 2014 verabschiedet wurden, traten am 3. Januar 2018 in Kraft. Das MiFID-II-Paket, das zur besseren Integration der Finanzmärkte der Europäischen Union und Steigerung von grenzüberschreitenden Investitionen, Markttransparenz und Anlegerschutz dient, führt eine Reihe neuer Anforderungen ein, darunter Anforderungen hinsichtlich Handel/Clearing von bestimmten Derivaten auf organisierten Plattformen, regelmäßige Berichterstattung in Bezug auf Derivatpositionen und bestimmte andere Arten von Finanzinstrumenten, verbesserte Governance- und Anlegerschutzstandards, Einschränkungen und/oder Verbote für bestimmte Arten von Vergütungsvereinbarungen oder sonstige monetäre Anreize für unabhängige Anlageberatung erbringende Unternehmen sowie Regulierung von strukturierten Produkten und sonstigen komplexen Finanzinstrumenten.
Die mit dem MiFID-II-Paket eingeleiteten Reformen haben sich bereits erheblich auf die Wertpapier- und Derivatemärkte der EU ausgewirkt, die vollen Auswirkungen der umfangreichen und komplexen Maßnahmen des MiFID-II-Pakets sind jedoch noch nicht vollständig geklärt. Das MiFID-II-Paket kann auch in Zukunft überarbeitet werden, auch als Ergebnis von Durchführungsvorschriften, Umsetzungsgesetzen und regulatorischen Leitlinien, die in diesem Zusammenhang erlassen oder herausgegeben wurden, und jede derartige Änderung oder Überarbeitung kann sich nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit, unser Ergebnis und unsere Finanzlage auswirken.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind".
Andere erhebliche gesetzliche oder regulatorische Entwicklungen
EU-Datenschutzreform
Die EU-Datenschutzreform, die 2016 verabschiedet wurde und 2018 in Kraft trat, schafft einen umfassenden Rahmen für den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten im privaten und öffentlichen Sektor, zu dem auch die DSGVO gehört.
Die wichtigsten Grundsätze der DSGVO umfassen (i) die Stärkung der Grundrechte von Bürgern, um ihnen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben und ihnen den Zugriff darauf zu erleichtern, (ii) eine stärkere Harmonisierung geltenden Rechts innerhalb der Europäische Union und eine zentrale Anlaufstelle ("One-Stop-Shop"), welche die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden zu Themen mit Auswirkungen auf die ganze Europäische Union rationalisiert, und (iii) strengere Durchführungsbestimmungen, nach denen es Datenschutzbehörden möglich ist, Unternehmen, die sich nicht an EU-Regeln halten, mit einer Geldstrafe von bis zu 4 % ihres globalen Jahresumsatzes zu belegen. Die DSGVO gilt sowohl für Unternehmen aus der EU als auch aus Drittländern, wenn diese in der Europäischen Union Waren und Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten von Einzelpersonen überwachen. Da (Rück-) Versicherungsunternehmen für die Erbringung von Versicherungsdienstleistungen in der Europäischen Union eine EU-Lizenz benötigen, gilt die DSGVO im Versicherungs- und Rückversicherungssektor vor allem für in der Europäischen Union tätige Unternehmen.
In Frankreich wurde die EU-Datenschutzreform durch das Gesetz Nr. 2018-493 über den Schutz personenbezogener Daten, das am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, und verschiedene Durchführungsmaßnahmen umgesetzt, darunter das Dekret Nr. 2018-687 vom 1. August 2018.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Das sich wandelnde und komplexe regulatorische Umfeld für Datenschutz und Datenübertragung in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken".
Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten
Im Jahr 2015 wurde die Safe-Harbor-Regelung der Europäischen Kommission durch den Gerichtshof der Europäischen Union für ungültig erklärt, die die Übermittlung personenbezogener Daten zu kommerziellen Zwecken von Unternehmen in der EU an Unternehmen in den Vereinigten Staaten erlaubte, nach der personenbezogene Informationen zu Geschäftszwecken von Unternehmen in der Europäische Union an US-amerikanische Unternehmen übermittelt werden konnten, welche die vom US-Handelsministerium herausgegebenen Safe Harbour Privacy Principles unterzeichnet hatten. Demzufolge erfolgte der transatlantische Datenfluss zwischen Unternehmen weiterhin über andere Mechanismen, wie z. B. Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen und verbindliche Unternehmensregeln für Transfers innerhalb eines multinationalen Konzerns. Obschon im Juli 2016 eine neue Safe-Harbor-Regelung, der "EU-US-Datenschutzschild", eingeführt wurde, können sind Banken und Versicherer sich im Allgemeinen derzeit noch nicht in die Liste des EU-US-Datenschutzschilds eintragen und die AXA Gruppe nutzt daher die oben genannten Mechanismen, um personenbezogene Daten von der Gesellschaft oder ihren in der EU ansässigen Tochtergesellschaften an ihre in den USA ansässigen Bank- und Versicherungsgesellschaften zu übermitteln. Weitere Informationen zur transatlantischen Datenübermittlung finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Das sich wandelnde und komplexe regulatorische Umfeld für Datenschutz und Datenübertragung in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken".
Vorstandsvergütung
Solvency II legt die Vergütungsgrundsätze und Governance-Anforderungen fest, die von den europäischen Versicherern umzusetzen sind, sowie dass die Solvency II unterliegenden Unternehmen schriftliche Vergütungsrichtlinien in Einklang mit einer Reihe von Grundsätzen der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vom 10. Oktober 2014 einführen. Diese Verordnung verlangt, dass die Vergütungspolitik ein solides und effektives Risikomanagement fördert und keine Anreize liefert, Risiken einzugehen, welche die Risikotoleranz des Unternehmens übersteigen. In diesem Zusammenhang hat AXA ihre bestehende konzernweite Vergütungsrichtlinie überprüft und formalisiert, die für die Steuerung des allgemeinen Risikoprofils der Gruppe verantwortlichen Mitarbeiter identifiziert und einen einheitlichen Ansatz zur Steuerung der Vergütung von Mitarbeitern in Kontrollfunktionen definiert. Das Compensation & Governance Committee von AXA ist verantwortlich für die Beaufsichtigung der Gestaltung der Vergütungspolitik und von Vergütungspraktiken sowie für ihre Umsetzung und Anwendung.
Seit 2008 wurde vom FSB und anderen Behörden eine Vielzahl von Vorschlägen in Bezug auf die Vergütungspraktiken bei Führungskräften von Finanzinstituten gemacht. Bestimmte dieser Vorschläge wurden in Regelungen und Gesetze übertragen, während andere weiterhin nur Best-Practice-Empfehlungen darstellen.
2009 veröffentlichte das FSB "Prinzipien für eine angemessene Vergütungspraxis" gemeinsam mit Umsetzungsstandards. Zu den in diesen Standards und Grundsätzen behandelten Themen zählen eine Reihe von Mechanismen (einschließlich empfohlene Mindestzurückstellungen von Barboni, stärkere Nutzung von langfristigen Aktienzuteilungen in Gegensatz zu Barleistungen als Form der Vergütung, Mindest-Erdienungs- bzw. -Rückstellungszeiträume und Performance-Kriterien für die Erdienung von langfristigen Vergütungskomponenten), die einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen (i) der Geschäftsleitung und bestimmter Mitarbeiter (wie z. B. Trader), die potenziell wesentliche Auswirkungen auf die Art und Dauer von eingegangenen Risiken haben, (ii) des Unternehmens und (iii) der Aktionäre herstellen sollen.
Diese Grundsätze und Standards spiegeln sich in einer Reihe von Regelungen und rechtlichen Initiativen wider, die in den letzten Jahren in verschiedenen Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, eingeführt wurden. Obschon sich diese Einschränkungen oftmals hauptsächlich auf den Banksektor beziehen und für die Gruppe nicht grundsätzlich in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig ist, gelten, hat die Gruppe ihre globalen Vergütungspraktiken bei Führungskräften mit diesen Standards und Grundsätzen überwiegend in Einklang gebracht und führt regelmäßige Überprüfungen ihrer Vergütungspraktiken und -richtlinien mit Blick auf diese Standards sowie geltende rechtliche und regulatorische Anforderungen durch. Die Anwendung dieser Grundsätze und Standards kann sich je nach Finanzmarktakteur (wie z. B. Banken, Versicherer, Asset-Manager, Private-Equity-Fonds, Hedge-Fonds) und innerhalb der verschiedenen Länder, in denen die Gruppe tätig ist, unterscheiden. Dadurch können sich bestimmte Wettbewerbsfragen für die Gruppe ergeben, darunter auch Auswirkungen auf die Fähigkeit der Gruppe zur Gewinnung und Bindung von Top-Talenten.
Entwicklung von Rechnungslegungsstandards
Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern werden momentan gemäß IFRS 4 bilanziert, der in der Regel die Anwendung unterschiedlichster Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Versicherungsverträge unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Rechnungslegungsvorschriften sowie die Fortführung der vor der Umstellung auf IFRS angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erlaubt. Am 18. Mai 2017 veröffentlichte das IASB den Standard IFRS 17 - Versicherungsverträge, der IFRS 4 ablösen wird und ein langjähriges Projekt des IASB zur Entwicklung eines einheitlichen, konsistenten Ansatzes für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen abschließt. Insbesondere verlangt IFRS 17, dass Versicherungsverpflichtungen nicht zu historischen Kosten, sondern zu Zeitwerten bilanziert werden. Vorbehaltlich der Übernahme durch die Europäische Union soll IFRS 17 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, in Kraft treten. Am 14. November 2018 stimmte das IASB dafür, eine weitere einjährige Verschiebung (i) des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 und (ii) des Zeitpunkts des Ablaufs der befristeten Freistellung von der Anwendung von IFRS 9 auf den 1. Januar 2022 vorzuschlagen. Diese Verschiebung und andere vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17 bedürfen noch der endgültigen Genehmigung durch das IASB und der Annahme durch die Europäische Union.
Die Gruppe wendet parallel zu IFRS 17 den erstmalig am 24. Juli 2014 veröffentlichten Standard IFRS 9 - Finanzinstrumente an. Das veröffentliche Datum des Inkrafttretens des IFRS 9 war der 1. Januar 2018. Aufgrund der Verflechtungen zwischen finanziellen Vermögenswerten und technischen Verbindlichkeiten veröffentlichte das IASB am 12. September 2016 Änderungen an IFRS 4, die von der Europäischen Union am 3. November 2017 übernommen wurden. Diese Änderungen gestatten es Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 emittieren, die Anwendung von IFRS 9 unter bestimmten Voraussetzungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17, spätestens jedoch auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Die Gruppe hatte Anspruch auf die Option der temporären Befreiung und hat beschlossen, davon Gebrauch zu machen.
Die Umsetzung dieser Standards innerhalb der Gruppe ist im Gange und das Management prüft derzeit die Auswirkungen dieser und neuer Standards, was erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern und von Investitionen haben kann. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind".
Entwicklung des Umfelds regulatorischer Compliance und Rechtsangelegenheiten
Die Aktivitäten der Gruppe im Bereich (Rück-) Versicherung, Asset Management und Bankaktivitäten unterliegen einer zunehmenden Anzahl an rechtlichen und regulatorischen Initiativen mit dem Ziel, den Verbraucherschutz im Bereich Finanzdienstleistungen zu stärken. In der europäischen Union umfassen mit dem Finanzsektor verbundenen Initiativen insbesondere IDD, MiFID II und die Verordnung PRIIPs. Ähnliche Initiativen werden in anderen Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, geprüft (oder umgesetzt) und dürften zu einem Anstieg der betrieblichen Compliance-Kosten zur Sicherstellung der Einhaltung von Point-of-Sale-Anforderungen führen.
Die IDD ersetzt die Richtlinie über Versicherungsvermittlung und soll den Verbraucherschutz verbessern, indem sie sicherstellt, dass für alle Vertreiber von Versicherungsprodukten gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Die wichtigsten Bestimmungen der IDD umfassen erweiterte fachliche Voraussetzungen (z. B. fortlaufende Schulungen und Weiterbildung für Vertreiber), Regelungen zum Geschäftsgebaren, Interessenkonflikte (in Bezug auf Gebühren, Provisionen und Boni), erhöhte Offenlegungspflichten und Transparenz sowie umfassende Anforderungen an die Produkt-Governance. Zudem umfasst sie zusätzliche Anforderungen für den Verkauf von Versicherungsprodukten mit Anlageelementen, um sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer ein vergleichbares Maß an Schutz wie Käufer von im Rahmen von MiFID II regulierten Produkten für Privatanleger genießen (z. B. müssen beratende Vertreiber die Eignung des versicherungsbasierten Anlageprodukts für den Kunden beurteilen).
Die IDD trat am 1. Oktober 2018 in Kraft, während die MiFID II und die PRIIPs-Verordnung Anfang Januar 2018 in Kraft getreten waren.
Schließlich sind auch Initiativen von Finanzinstitutionen im Bereich Financial Crime Compliance (Geldwäschebekämpfung, Korruptionsbekämpfung und Einhaltung internationaler Sanktionen) ein Schwerpunkt von Aufsichts- und Vollstreckungsbehörden, wobei zunehmend erhebliche Strafen bei Compliance-Mängeln auferlegt werden. Insbesondere das französische Gesetz Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016 zu Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung der Wirtschaft, auch bekannt als "Sapin II", das am 1. Juni 2017 in Kraft trat, führt neue Anforderungen für alle französischen Unternehmen und Konzerne einschließlich der Gruppe ein, wie z. B. die Schaffung interner Verfahren zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruptionshandlungen und Fällen unerlaubter Einflussnahme in Frankreich und international. Im Rahmen von "Sapin II" wurde außerdem eine neue französische Antikorruptionsbehörde (Agence française anti-corruption) eingerichtet, die mit erweiterten Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet wurde.
Angesichts dieser und anderer Initiativen hinsichtlich Compliance-Anforderungen ist die Geschäftsleitung der Meinung, dass die Komplexität und Risiken für internationale Finanzinstitutionen wie AXA in diesem Bereich weiter zunehmen dürften, einhergehend mit einem entsprechenden Anstieg der Compliance-Kosten.
Auch die Prozessrisiken in den Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, nehmen weiter zu. In Kontinentaleuropa hat die Zulassung von Sammelklagen, u. a. in Frankreich im Jahr 2014, das Risiko und die Kosten in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten für Versicherer, Asset-Manager und sonstige Finanzinstitute steigen lassen und dürfte dies auch weiterhin tun. Zuletzt hat die EU-Kommission am 11. April 2018 im Rahmen ihrer Initiative "New Deal for Consumers" eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der gemeinsamen Interessen von Verbrauchern vorgeschlagen. Mit diesem Richtlinienvorschlag soll es Verbänden ermöglicht werden, mit Verbandsklagen gegen Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften in einer Vielzahl von Bereichen (einschließlich Datenschutz und Finanzdienstleistungen) vorzugehen, um ein wirksames und effizientes Mittel zum Schutz der gemeinsamen Interessen der Verbraucher zu schaffen. Es wird erwartet, dass das EU-Parlament die Annahme dieses Richtlinienvorschlags im Jahr 2019 in Betracht zieht, obwohl der Gesetzgebungskalender der EU noch unklar ist.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" und Abschnitt 4.8 "Sonstige wesentliche Risiken - Regulatorische Risiken" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind".
Steuerrichtlinie der AXA Gruppe
Sowohl als internationales Unternehmen als auch als Anbieter von Anlage- und Vorsorgeprodukten verfolgt die AXA Gruppe in Steuerfragen einen verantwortungsbewussten und transparenten Ansatz.
Die von AXA entrichteten Steuern sind ein wichtiger Aspekt ihrer breiten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkung und spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Länder, in denen AXA tätig ist.(4) AXA sieht es als wichtigen Bestandteil ihrer Verpflichtung, in einer nachhaltigen, verantwortungsbewussten und gesellschaftsverträglichen Art und Weise zu wachsen.
Zudem kommt AXA in sämtlichen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, seinen Aufgaben als kooperativer, rechtskonformer Steuerzahler mit der Notwendigkeit der Förderung eines wettbewerbsorientierten Geschäftswachstum nach - zum Vorteil sämtlicher ihrer Stakeholder, einschließlich Anleger, Lieferanten und Mitarbeiter.
Steuerliche Aspekte in Bezug auf AXA als internationales Unternehmen
Ansatz der AXA Gruppe in Bezug auf Steuerfragen
In den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, fungiert AXA sowohl als Steuerzahler als auch Steuereinnehmer, da viele spezifische Steuern auf (Rück-) Versicherungspolicen erhoben und von unseren Kunden als Teil der Einkünfte im Bereich Versicherung und Asset Management eingenommen werden, während andere an die verschiedenen staatlichen und bundesstaatlichen Behörden weltweit gehen.
Die Steuerfunktion ist innerhalb der Gruppe organisiert, um eine vollständige Einhaltung aller Steuergesetze in den Ländern, in denen AXA tätig ist, zu gewährleisten. Zusätzlich zur Steuerabteilung der Gruppe mit Sitz in Frankreich verfügen die wichtigsten operativen Gesellschaften/Länder/Regionen über ein Steuerteam, das sicherstellt, dass Steuervorschriften verstanden und von den Gesellschaften umgesetzt werden.
Im Rahmen der globalen internen Risikobewertung wird ein spezifisches internes steuerliches Kontrollprogramm implementiert. Diese Kontrollen müssen von jedem Team im Umfang berichtet und dokumentiert werden, um die vollständige Einhaltung zu gewährleisten.
Ein zwischen der Steuerabteilung der Gruppe und den lokalen Steuerteams vereinbarter Ethikkodex hebt die wichtigsten Grundsätze hervor, die das Handeln der verschiedenen Steuerteams leiten:
-- Sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften auf dem Laufenden halten,
-- die Steuergesetze und -vorschriften einhalten,
-- ein gutes Verhältnis zu den lokalen Steuerbehörden aufrechterhalten,
-- keine aggressiven Steuertransaktionen durchzuführen, welche den guten Ruf der Gruppe gefährden könnten
Die Einhaltung dieses Ethikkodexes ist Voraussetzung für die Tätigkeit aller Steuerteams von AXA. Diesbezüglich wird ein halbjährlicher Steuerüberprüfungsprozess jeder wichtigen Gesellschaft oder Einheit von der Steuerabteilung der Gruppe in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen lokalen Team durchgeführt. Bei diesen Überprüfungen wird den Betriebsprüfungen und den damit verbundenen steuerlichen Risiken sowie den Marktpositionen in Steuerfragen, die Auswirkungen auf AXA haben können, besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Überprüfungen bieten den Steuerteams einen globalen Rahmen für die Identifizierung, Analyse, Kontrolle und Berichterstattung von Steuerrisiken.
Darüber hinaus trifft sich vierteljährlich ein internationales Steuerkomitee, das sich aus verschiedenen Führungskräften der Steuerteams von AXA zusammensetzt, um eine einheitliche Vorgehensweise bei einigen technischen Themen sowie Vereinbarungen über Richtlinien zu bestimmten Themen zu gewährleisten.
Als in mehreren Ländern tätiges internationales Unternehmen unterliegt die AXA Gruppe zahlreichen Steuersystemen und -vorschriften und berücksichtigt sämtliche Änderungen an geltendem Steuerrecht. AXA legt besonderes Augenmerk auf die Änderungen, die zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen oder höheren Compliance-Kosten führen könnten oder Steuerschuld, Kapitalrendite und Geschäftstätigkeit der AXA Gruppe beeinflussen könnten. Weitere Informationen hierzu finden Sie insbesondere in Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren" dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz "Änderungen an Steuergesetzen oder Unsicherheit über die Auslegung bestimmter Steuergesetze könnten sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken".
Bei der Frage, wie die Gesellschaften von AXA kommerzielle Vereinbarungen strukturieren, werden die steuerlichen Auswirkungen parallel zu anderen Konsequenzen wie Kapitaleffizienz sowie rechtliche und regulatorische Aspekte bei der Entscheidung zwischen möglichen alternativen Vereinbarungen analysiert.
AXA übt keine lizenzierten oder operativen Geschäftstätigkeiten in den gemäß französischen und europäischen Steuerregeln als nicht kooperativen Ländern(5) eingestuften Ländern aus, mit Ausnahme von Panama. In diesem Land, das jüngst als nicht kooperativ eingestuft worden war, ist AXA lokal über zwei operative Gesellschaften tätig, die Assistenzdienstleistungen gegenüber bei AXA versicherten lokalen Kunden oder Reisenden erbringen.
Jede Präsenz in Ländern, in denen AXA mit niedrigeren Steuersätzen als in Frankreich tätig ist, ist geschäftsbedingt. Mit der jüngsten Übernahme der XL Group verfügt AXA nun über eine wesentliche Präsenz und Struktur in Bermuda, wo fast 200 Mitarbeiter für AXA XL arbeiten. Trotz der Tatsache, dass Bermuda ein Niedrigsteuerland ist, handelt es sich um ein Kompetenzzentrum und einen der wichtigsten Standorte des weltweiten Rückversicherungsmarktes. Das Land gilt nicht als nicht kooperative Rechtsordnung im Sinne des französischen und europäischen Rechts. Diese Präsenz ist hauptsächlich durch lokale Kapitalmanagementbestimmungen motiviert, die eine flexible Gestaltung des für die Rückversicherungsaktivitäten erforderlichen Kapitals ermöglichen, und AXA unterstützt die kürzlich in diesem Land verabschiedete Gesetzgebung in Bezug auf den wirtschaftlichen Gehalt. Diese Situation wird in keiner Weise die steuerliche Organisation der AXA Gruppe verändern. AXA bleibt ein in Frankreich steuerlich ansässiger Konzern, der seine Aktivitäten weiterhin in den verschiedenen Ländern versteuert, in denen Betriebsgewinne erzielt werden.
Offenlegungen zu Steuerangelegenheiten und Informationen zu Steuern in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Gruppe in sämtlichen Ländern
Der Jahresabschluss ist in Einklang mit den IFRS erstellt (wie in Anhang 1 " Rechnungslegungsgrundsätze" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts dargelegt). Bei der Bilanzierung von Ertragsteuern werden sowohl die momentanen Steuerauswirkungen von Transaktionen und Ereignissen als auch die künftigen Steuerauswirkungen aus der künftigen Realisierung oder Wertaufholung des Buchwerts der Aktiv- und Passiva der Gesellschaft berücksichtigt, wie von IAS 12 vorgesehen (siehe Anhang 1.17.1 "Ertragsteuern" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts).
Der Jahresabschluss enthält eine Überleitungsrechnung des theoretischen Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand gemäß IFRS. Sämtliche Differenzen sind ausführlich erklärt (siehe Anhang 19 "Steuern" in Kapitel 5 - "Konzernabschluss" dieses Geschäftsberichts). Es muss darauf hingewiesen werden, dass in vielen Ländern, in denen AXA tätig ist, die Ertrags- und Veräußerungsgewinne bei Vorsorgeprodukten von einer günstigen Steuerbehandlung profitieren. Dies ist ebenso der Fall, wenn diese Produkte in Lebensversicherungsprodukten enthalten sind. Dies führt zu einem niedrigeren effektiven Steuersatz für Lebensversicherer.
Zusätzlich zu den in Bezug auf den effektiven Steuersatz der Gruppe berichteten Details meldet AXA wichtige Informationen zu den Auswirkungen von Änderungen an lokalen Steuerregelungen auf ihr Geschäft sowie Details zu der Steuerlast nach Geschäftsbereich und Land. Der Ertragsteueraufwand/-ertrag von AXA wird ausführlich im Geschäftsbericht dargelegt und nach Geschäftssegment und Land aufgeschlüsselt. Der Steuerbetrag für jedes Geschäftssegment und Land ist jeweils in einem speziellen Absatz erläutert (siehe Abschnitt 2.3. "Aktivitätsbericht - Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)" dieses Geschäftsberichts).
Eine geografische Aufgliederung der Kennzahlen ist auf der Website des Unternehmens verfügbar (2).
Steuerliche Aspekte in Bezug auf Aktivitäten und von der Gruppe angebotene Produkte
Aktivitäten der Gruppe
Die Aktivitäten der Gruppe unterliegen strengen Vorschriften und gründlicher Kontrolle in sämtlichen Ländern, in denen AXA tätig ist. Neben diesen Vorschriften hat AXA eine Reihe von detaillierten internen Standards entwickelt, die für alle von AXA verwalteten oder kontrollierten Gesellschaften der Gruppe gelten, unabhängig von den von der Gesellschaft durchgeführten Aktivitäten oder ihrer Eigentümerstruktur.
Gemäß diesen internen Standards müssen CEOs sicherstellen, dass die Mitarbeiter mit den geltenden Gesetzen, verbindlichen Verhaltenskodizes, Regeln und Vorschriften (einschließlich der geltenden Steuergesetze und -vorschriften), die für ihren Tätigkeitsbereich relevant sind, vollständig vertraut sind und diese einhalten.
Demnach muss die lokale Geschäftsleitung die steuerlichen Auswirkungen der Aktivitäten ihrer Gesellschaften abschätzen. Die Schwerpunkte hierbei sind folgende:
-- Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Besteuerung von Mitarbeitern, in den Ländern oder Regionen, in denen sie angestellt sind
-- Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Besteuerung von Geschäftstätigkeiten in den jeweiligen Ländern oder Regionen (einschließlich Abgaben und Umsatzsteuern)
-- Grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung unter Anwendung dieser Standards, um sicherzustellen, dass die Preisgestaltung unserer konzerninternen Aktivitäten im Einklang mit dem Fremdvergleichsgrundsatz der OECD sowie mit den lokalen Verrechnungspreisregeln steht, um dort eine angemessene Ertragsteuer zu zahlen, wo der Wert geschaffen wird.
Insbesondere müssen Chief Financial Officers sicherstellen, dass abgeschlossene (Rück-) Versicherungsverträge eine tatsächliche Risikoübertragung darstellen und ihr Status als (Rück-) Versicherungsverträge nicht in Frage gestellt werden kann. Geschäfte zwischen Gesellschaften der Gruppe müssen, falls vorhanden, zu Marktpreisen abgeschlossen werden. Sind keine Marktpreise vorhanden, ist bei solchen Geschäften eine schriftlich Begründung für den erhobenen Betrag zu erstellen.
Von der Gruppe angebotene Produkte
Produkte von AXA dienen nicht dazu, Steuerhinterziehung zu ermöglichen oder zu Handlungen dieser Art zu ermutigen. Die Gruppe hat ein Validierungsregelwerk eingeführt, um sicherzustellen, dass neue Produkte einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufen, bevor sie auf den Markt gelangen.
Der lokalen Entscheidung, ein Produkt einzuführen, muss ein dokumentierter Genehmigungsprozess vorangehen, der mit den Standards der AXA Gruppe hinsichtlich Produktmerkmalen, Preis, Asset-Liability Management und rechtlichen, regulatorischen, bilanziellen sowie Bilanzierungs- und Reputationsaspekten übereinstimmt.
Des Weiteren hat AXA strenge Richtlinien hinsichtlich ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten und Kundenüberprüfungen eingeführt, um sicherzustellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen nicht zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung missbraucht werden und spezifischen Regeln unterliegen, nach denen grenzüberschreitende Lebensversicherungsangebote den Steuer- und Compliance-Abteilungen der Gruppe zur Validierung vorgelegt werden müssen (wie in Abschnitt 34 der AXA Group Standards dargestellt).
Sämtliche Gesellschaften der Gruppe müssen in jedem Falle lokale aufsichtsrechtliche Bestimmungen einhalten. Darüber hinaus kann die Steuerabteilung der Gruppe jedoch die Markteinführung eines Produkts verhindern, falls dieses Produkt nicht mit internen Regelungen konform ist.
Statuten
Im Folgenden sind bestimmte wesentliche Bestimmungen geltenden französischen Rechts, die zum Erstellungszeitpunkt dieses Geschäftsberichts in Kraft sind, und der Statuten des Unternehmens zusammengefasst. Kopien der Satzung von AXA sind beim Pariser Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du commerce et des sociétés du Tribunal de commerce de Paris) und auf der Website der Gesellschaft (axa.com) erhältlich.
Unternehmenszweck
Gemäß Artikel 3 dieser Statuten besteht der Unternehmenszweck von AXA im Allgemeinen aus Folgendem:
-- Erwerb von sämtlichen Arten von Anteilen an französischen oder ausländischen Unternehmen, einschließlich Versicherungsgesellschaften
-- Erwerb, Verwaltung und Verkauf aller börsennotierten oder nicht börsennotierten Aktien und Wertpapiere sowie materieller und immaterieller Vermögenswerte sowie mit diesen Vermögenswerten verbundener Rechte, börsennotierter oder nicht börsennotierter Aktien und Wertpapiere
-- Durchführung sämtlicher Transaktionen eigentumsrechtlicher, immobilienmäßiger, industrieller, kommerzieller und finanzieller Art, die direkt oder indirekt mit Obengenannten in Zusammenhang stehen
Mitglieder des Board of Directors
Zusätzlich zu den französischen Rechtsvorschriften enthalten die Statuten von AXA und die Geschäftsordnung des Board of Directors bestimmte Vorschriften in Bezug auf Mitglieder des Board of Directors und Führungskräfte des Unternehmens, darunter Folgendes:
Vergütung
Die Führungskräfte des Unternehmens erhalten eine Vergütung, deren Höhe und Bedingungen vom Board of Directors auf Vorschlag des Compensation & Governance Committee festgelegt werden.
Mitglieder des Board of Directors erhalten eine jährliche Festvergütung, deren Maximalbetrag von der Hauptversammlung festgelegt und vom Board of Directors zwischen seinen Mitgliedern aufgeteilt wird, im Einklang mit den in der Geschäftsordnung des Board of Directors festgelegten Regeln. Ungeachtet des Obenstehenden sieht die Geschäftsordnung des Board of Directors vor, dass die Führungskräfte des Unternehmens keine Vergütung erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 3 "Corporate Governance" dieses Geschäftsberichts.
Altersgrenze
Ungeachtet der Amtszeit, für die der Chairman des Board of Directors gewählt ist, enden seine Aufgaben spätestens zum Ende der zur Genehmigung des Abschlusses für das vorherige Geschäftsjahr einberufenen und in dem Jahr, in dem der Chairman das Alter von 70 Jahren erreicht, abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung.
Ungeachtet der Amtszeit, für die der Chief Executive Officer gewählt ist, enden seine Aufgaben spätestens zum Ende der zur Genehmigung des Abschlusses für das vorherige Geschäftsjahr einberufenen und in dem Jahr, in dem der Chief Executive Officer das Alter von 65 Jahren erreicht, abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung. Die gleiche Regelung gilt für die Deputy Chief Executive Officers.
Eine Person von 70 Jahren oder älter kann ausschließlich für zwei Jahre in das Board of Directors berufen oder wiederberufen werden. Ihre Amtszeit kann nur einmal verlängert werden.
Falls die Anzahl der Mitglieder des BoD im Alter von 70 Jahren oder älter mehr als ein Drittel der gesamten Mitglieder ausmacht, gilt das älteste Mitglied des BoD automatisch als von seinem Amt zurückgetreten, sofern nicht ein anderes Mitglied des BoD im Alter von 70 Jahren oder älter freiwillig innerhalb von drei Monaten zurücktritt.
Wenn der dauerhafte Vertreter einer juristischen Person, die Mitglied des Board of Directors ist, das Alter von 70 Jahren erreicht, gilt die juristische Person als automatisch von ihrem Amt zurückgetreten, sofern sie nicht innerhalb von drei Monaten einen neuen Vertreter ernennt.
Anteilsbesitz
In Übereinstimmung mit dem AFEP-MEDEF-Kodex und ungeachtet gesetzlicher Anteilsbesitzregelungen müssen die Mitglieder des BoD, mit Ausnahme der Mitglieder des BoD, die die Arbeitnehmer vertreten, Gesellschafter des Unternehmen sein und eine wesentliche Anzahl an Aktien des Unternehmens halten. Falls sie zum Zeitpunkt ihrer ersten Ernennung keine wesentliche Anzahl an Aktien halten, sollten sie ihre Vergütung zum Erwerb von AXA-Aktien verwenden. Entsprechend hat das Board of Directors festgelegt, dass jedes Mitglied des BoD - unabhängig davon, ob es sich dabei um eine natürliche Person oder einen dauerhaften Vertreter einer juristische Person, an den/die eine Vergütung gezahlt wurden, handelt - innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Ernennung eine Anzahl von Aktien des Unternehmens halten muss, deren Wert auf Grundlage des Schlusskurses der AXA-Aktie zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres mindestens dem Bruttohonorar des Mitglieds des BoD im vorangegangenen Geschäftsjahr entspricht. Die zum Zweck dieser Haltebestimmung erworbenen Aktien werden als Namensaktien gehalten.
Weitere Informationen zum Board of Directors und den Führungskräften des Unternehmens finden Sie in Kapitel 3 - "Corporate Governance" dieses Geschäftsberichts.
Mit den Aktien verbundene Rechte, Vorzugsrechte und Beschränkungen
Stimmrechte
Jedem Inhaber einer AXA-Aktie wird auf jeder Hauptversammlung von AXA eine Stimme gewährt, vorbehaltlich der unten beschriebenen Bestimmungen in Bezug auf Doppelstimmrechte. Am 26. Mai 1977 beschloss die Hauptversammlung, dass jede von einer Person voll eingezahlte Stammaktie und von derselben Person mindestens zwei Geschäftsjahre lang als Namensaktie gehaltene Aktie ihrem Inhaber ein Doppelstimmrecht in Bezug auf diese Aktie gewährt.
Im Falle einer Kapitalerhöhung durch Kapitalisierung bestehender Rücklagen, Gewinne oder Überschüsse sind den Inhabern von Aktien mit Doppelstimmrecht gratis zugeteilte Aktien ebenfalls mit einem Doppelstimmrecht versehen.
Die Rechte der Inhaber mit Doppelstimmrechten können nur auf Entscheidung einer außerordentlichen Hauptversammlung und nach Genehmigung auf einer Sondersitzung der Inhaber dieser Rechte geändert oder entzogen werden.
Mit Ausnahme der Doppelstimmrechte gibt es derzeit nur eine Aktienkategorie mit gleichen Rechten für alle Aktionäre.
Dividenden
Auf Vorschlag des Board of Directors von AXA können die Aktionäre von AXA beschließen, den gesamten oder Teile des ausschüttungsfähigen Gewinns in die Sonder- oder allgemeinen Rücklagen zu überführen, sie als einbehaltene Gewinne in das nächste Geschäftsjahr zu übertragen oder sie den Aktionären als Dividenden zuzuteilen. Hat AXA seit Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres einen ausschüttungsfähigen Gewinn erwirtschaftet, der aus der von ihrem Abschlussprüfer bestätigten Zwischenbilanz hervorgeht, kann das Board of Directors Zwischendividenden im Umfang des ausschüttungsfähigen Gewinns ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre ausschütten. Die Statuten von AXA sehen vor, dass AXA Dividenden an die Aktionäre im Verhältnis ihres Anteilsbesitzes ausschüttet.
Gemäß den Bestimmungen der Statuten von AXA wird das tatsächliche Datum der Dividendenzahlung vom Board of Directors festgelegt.
Die Statuten von AXA sehen vor, dass die Hauptversammlung jedem Aktionär die Wahlmöglichkeit anbietet, Dividenden entweder in bar oder als zusätzliche Stammaktien zu erhalten.
Vorkaufsrechte
Gemäß französischem Recht verfügen Aktionäre über Vorzugsrechte zur anteiligen Zeichnung von zusätzlichen Stammaktien (und/oder wandelbaren, umtauschbaren oder anderen Wertpapieren, aus denen sich ein direkter oder indirekter Anspruch auf Stammaktien von AXA ableitet). Dieses Zeichnungsrecht ist übertragbar und wird in der Regel während der Zeichnungsperiode für eine Kapitalerhöhung getrennt gehandelt. Die Ausgabe zusätzlicher Aktien ohne Vorzugsrechte, außer von den Aktionären von AXA bereits genehmigten oder beschlossenen Ausgaben, erfordert die Zustimmung von zwei Dritteln der an einer außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder dort vertretenen Aktionäre.
Liquidationsrechte
Wird AXA liquidiert, wird das nach Begleichung ihrer Schulden, Liquidationsausgaben und allen weiteren vorrangigen Ansprüchen verbleibende Vermögen verwendet, um Aktionäre von AXA bis zur Höhe des Liquidationssaldos und des Nennwerts der von dem jeweiligen Aktionär gehaltenen Aktien auszuzahlen. Ein etwaiger Überschuss wird zwischen allen Aktionären im Verhältnis ihrer Ansprüche auf das gezeichnete Kapital des Unternehmens aufgeteilt, vorbehaltlich sich gegebenenfalls aus den verschiedenen Anteilsklassen ableitenden Ansprüchen.
Änderungen der Aktionärsrechte
Gemäß französischem Recht haben Gesellschafter einer französischen Aktiengesellschaft (société anonyme) das Recht, die Statuten von AXA zu ändern. Eine solche Änderung bedarf im Allgemeinen der Zustimmung von zwei Drittel der auf einer außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre. Keine außerordentliche Hauptversammlung kann jedoch beschließen, (i) die Verpflichtungen der Aktionäre gegenüber dem Unternehmen oder einer Drittpartei zu erhöhen oder (ii) die jedem Aktionär gewährten individuellen Rechte zu verringern (z. B. Stimmrechte, den Anspruch auf ausschüttungsfähige Gewinne des Unternehmens, das Recht auf Verkauf seiner Aktien und das Rechte, das Unternehmen zu verklagen).
Hauptversammlungen
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihr Zusammenkommen sowie mit ihr verbundene Diskussionen finden in Übereinstimmung mit geltenden französischen Rechtsvorschriften und den Statuten von AXA statt.
Eine Einladung muss im Bulletin des annonces légales obligatoires ("BALO") mindestens 35 Tage vor einer Hauptversammlung (oder 15 Tage in einigen Sonderfällen) veröffentlicht werden und insbesondere die Tagesordnung und Beschlussvorschläge enthalten.
Mindestens 15 Tage (oder sechs Tage in bestimmten Fällen) vor dem für die Versammlung in der ersten Einladung festgelegten Termin und mindestens 10 Tage (oder vier Tage in bestimmten Fällen) vor einer etwaigen zweiten Einladung muss das Unternehmen eine finale, alle gesetzlich vorgesehen Informationen enthaltende Einladung per Post an alle eingetragenen Aktionäre versenden, die bis zum Zeitpunkt dieser finalen Einladung mindestens einen Monat lang Inhaber von AXA-Aktien waren, und eine finale Einladung in einem Amtsblatt für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen sowie im BALO veröffentlichen.
Sämtliche Aktionäre sind zur Teilnahme an diesen Versammlungen berechtigt, entweder persönlich oder durch Vertretung, sofern sie einen gültigen Nachweis über ihre Identität und ihren Anteilsbesitz wie in französischem Recht spezifiziert vorzeigen. Der Anteilsbesitz wird durch eine Eintragung in das vom Unternehmen verwaltete Register der Namensaktien oder das von einem berechtigtem Intermediär aufbewahrte Register der Inhaberaktien am zweiten Arbeitstag vor der Versammlung um 0:00 Uhr, Pariser Zeit (Frankreich), nachgewiesen, aus dem die Anzahl der auf den Namen des Aktionärs (oder des eingetragenen Vertreters) eingetragenen Aktien hervorgeht.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 225-37-4,9 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) werden die Bedingungen für die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen in Artikel 23 der Satzung von AXA geregelt, der ausdrücklich durch Verweis hierin aufgenommen wird.
Darüber hinaus werden die in Artikel L. 225-37-5 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) genannten Informationen in dem Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht, der vom Board of Directors von AXA genehmigt wurde und dem in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Bericht des Board of Directors von AXA beigefügt ist. Weitere Informationen finden Sie unter Anhang VII "Corporate-Governance-Bericht - Aufstellung der Querverweise" dieses Geschäftsberichts.
Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen
Im Gegensatz zu den von bestimmten Bundesstaaten der USA und anderen Ländern eingeführten Maßnahmen gegen Übernahmen bestehen in Frankreich keine gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen. Dennoch können eine Reihe von französischen Rechtsvorschriften, insbesondere die aus dem Gesetz Nr. 2014-384 vom 29. März 2014 (Loi visant à reconquérir l'économie réelle) hervorgehenden sowie bestimmte Vorschriften der EU-Richtlinie vom 21. April 2004 (die in Frankreich 2006 umgesetzt wurde) zu Übernahmeangeboten, in gewisser Weise zur Verhinderung von Übernahmen beitragen. Im Falle von AXA umfassen die entsprechenden Maßnahmen unter anderem das Vorhandensein von AXA-Aktien mit Doppelstimmrecht, wie vorstehend beschrieben, und spezifische Meldepflichten bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte, wie nachfolgend beschrieben.
Das französische Recht sieht allgemein vor, dass Zusammenschlüsse und bestimmte Konsolidierungen der Zustimmung von zwei Drittel der auf einer zum Zweck der Abstimmung über einen solchen Sachverhalt einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre bedürfen.
Meldepflichten bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte
Gemäß Artikel 7 der Statuten von AXA muss jede allein oder gemeinsam mit anderen Parteien handelnde Person, die direkt oder indirekt über von ihr kontrollierte Unternehmen - im Sinne von Artikel L. 233-3 des Code de commerce - über eine Anzahl an Aktien Besitz erlangt, die 0,5 % des gezeichneten Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens entspricht, das Unternehmen darüber innerhalb von fünf Tagen ab dem Überschreiten des Schwellenwerts in Form eines Einschreibens mit Rückschein in Kenntnis setzen. In dieser Mitteilung müssen die Gesamtanzahl der gehaltenen Aktien und Stimmrechte sowie die Gesamtanzahl an Wertpapieren, die einen latenten Anspruch auf das gezeichnete Kapital und die damit verbundenen potenziellen Stimmrechte verleihen, aufgeführt sein.
Eine erneute Mitteilung muss gemäß den oben dargelegten Bedingungen immer dann erfolgen, wenn wiederum eine einem Anteil von 0,5 % des gezeichneten Kapitals oder der Stimmrechte entsprechende Schwelle über- oder unterschritten wird.
Im Falle einer Nichteinhaltung der oben beschriebenen Mitteilungspflichten verlieren die den mitzuteilenden Anteil übersteigenden Aktien ihre Stimmrechte auf Hauptversammlungen, falls die ausgebliebene Mitteilung auf solchen Versammlungen erfasst worden ist und einer oder mehrere Aktionäre, die gemeinsam mindestens 5 % des gezeichneten Kapital halten, dies verlangen. Die Stimmrechte auf sämtlichen Hauptversammlungen werden zurückerlangt, sobald eine Frist von zwei Jahren ab ordnungsgemäßer Mitteilung verstrichen ist.
Kapitaländerungen
Das gezeichnete Kapital des Unternehmens kann nur gemäß den in den geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorschriften dargelegten Bedingungen geändert werden. Die Bestimmungen der Statuten oder der Geschäftsordnung des BoD haben keinen Vorrang gegenüber Änderungen der Gesetze zur Regelung des gezeichneten Kapitals des Unternehmens.
7 Corporate Responsibility
7.1 Einleitung
Dieses Kapitel beschreibt unsere Corporate-Responsibility-Strategie (CR-Strategie) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2014/95 ("Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung"). Weitreichende Informationen über Richtlinien und Verfahren der AXA Gruppe im Zusammenhang mit Corporate Responsibility stehen im "Integrated Report", im "Social Data Report" und auf der Website der AXA Gruppe (www.axa.com), insbesondere im Bereich "Corporate Responsibility".
Nachhaltige Wertschöpfung
Das Geschäft von AXA besteht darin, Menschen langfristig zu schützen, indem wir Risiken besser verstehen, auswählen, quantifizieren und managen. Dabei agieren wir an den Schnittstellen von Wirtschaft, Finanzen und Gesellschaft. Versicherungen schaffen Werte entlang dieser drei Dimensionen.

| EN | DE |
| Insurance protection encourages innovation, risk-taking and borrowing for investments (through lower default risk and thus more affordable credit rates) | Versicherungsschutz fördert Innovation, Risikobereitschaft und Kreditaufnahme für Investitionen (durch geringeres Ausfallrisiko und damit günstigere Kreditzinsen) |
| Robust risk management preserves financial values | Robustes Risikomanagement erhält finanzielle Werte |
| Relevant value proposition for clients creates solid earnings | Relevantes Leistungsversprechen für Kunden schafft solide Erträge |
| Through diversification. insurance can provide comparatively stable returns for investors | Durch Diversifikation können Versicherungen vergleichsweise stabile Renditen für die Anleger erzielen |
| Insurance fosters risk anticipation, management and mitigation, individual income stability and intergenerational welfare | Versicherungen fördern Risikovorsorge, -management und -minderung, individuelle Einkommensstabilität und generationenübergreifendes Wohlergehen |
| Risk pooling & mutualisation (connecting the misfortunes of the few , to the fortunes of the many) and social protection (micro insurance) generate social cohesion | Risiko-Pooling und -Mutualisierung (Verbindung des Unglücks der Wenigen mit dem Glück der Vielen) und Sozialschutz (Mikroversicherung) schaffen sozialen Zusammenhalt |
| Insurers' investment policy provides long-term funding to the economy, including for infrastructure | Die Investitionspolitik der Versicherer stellt der Wirtschaft langfristige Mittel zur Verfügung, auch für die Infrastruktur |
| Insurance helps stabilize the economic and financial cycle | Versicherungen stabilisieren den Wirtschafts- und Finanzkreislauf |
| Stabilization | Stabilisierung |
| Growth | Wachstum |
| Risk Mgt. | Risikomanagement |
| ROE | ROE |
| Stable returns | Stabile Renditen |
| Peace of mind | Sorgenfreiheit |
| Social Cohesion | Sozialer Zusammenhalt |
| Investment | Investment |
| ECONOMIC | WIRTSCHAFTLICHE |
| FINANCIAL | FINANZIELLE |
| SOCIAL | SOZIALE |
| VALUE CREATION | WERTSCHÖPFUNG |
Damit tragen wir nicht nur zum globalen Wirtschaftswachstum bei, sondern sorgen auch für soziale Stabilität, ganz im Sinne unseres Mottos "Empower people to live a better life". Dieser Ansatz ist Teil unseres Geschäfts und bestimmt auch unsere CR-Strategie. Weitere Informationen zum Geschäftsmodell der AXA finden Sie in Kapitel 1 "Geschäftsüberblick" und Kapitel 2 "Aktivitätsbericht und Kapitalmanagement".
Die Corporate-Responsibility-Strategie von AXA
Unsere CR-Strategie trägt wesentlich zur Stärkung von Mitarbeiterengagement, Kundenvertrauen und Markenimage bei. CR spielt auch eine wichtige Rolle bei der Steuerung von Risiken und Chancen und ermöglicht AXA die Reduzierung bestimmter Kosten sowie geschäftlicher und operationeller Risiken, während sie Marktchancen in entstehenden oder künftigen Geschäftssegmenten bietet. Unsere CR-Strategie konzentriert sich auf die Kernthemen Klimawandel und Umwelt, Gesundheitsrisikoprävention, soziale Ungleichheit und Integration und die Nutzung von Daten für soziale Zwecke, wobei wir uns weiterhin mit umfassenderen ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Belangen befassen.
-- Klimawandel und Umwelt: AXA verbessert ihre eigene CO2-Bilanz und nutzt ihr Kerngeschäft Versicherungen und Investitionen, um den Klimarisiken besser zu begegnen.
-- Gesundheitsrisiko- und Krankheitsprävention: Als vertrauenswürdiger Partner unserer Kunden und mit unserer Expertise als Risikomanager werden wir unsere Bemühungen zur Prävention von Gesundheitsrisiken steigern, um positive Ergebnisse für die öffentliche Gesundheit zu erzielen.
-- Soziale Ungleichheit und Integration: Als Versicherungsunternehmen wollen wir benachteiligten Bevölkerungsgruppen Schutz und Risikoprävention bieten und so zur globalen sozioökonomischen Entwicklung beitragen.
-- Verantwortungsbewusste Datenverarbeitung und Künstliche Intelligenz (KI): Daten und KI können von großem Nutzen sein, vor allem, wenn sie uns die Möglichkeit geben, die Daten über die Risiken unserer Kunden durch Stärkung der Cybersicherheit zu schützen. Wir werden insbesondere Daten an unsere Kunden und die Gesellschaft zum Wohle der Allgemeinheit "zurückgeben".
Im Jahr 2018 entwickelte die Gruppe auch einen neuen "CR-Rahmen", um zukünftige Themen für Engagements zu identifizieren, welche die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, "SDGs") berücksichtigen. Die SDGs der Vereinten Nationen sind ein Katalog von 17 globalen Zielen, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2015 entwickelt wurden und Fragen der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung abdecken, darunter Armut, Hunger, Gesundheit, Bildung, globale Erwärmung, Gleichstellung der Geschlechter, Wasser, Hygiene, Energie, Urbanisierung, Umwelt und soziale Gerechtigkeit. Der vollständige Rahmen ist auf der folgenden Website beschrieben: sustainabledevelopment.un.org.
Der SDG-Rahmen der UN wird auch mit internem Fachwissen verknüpft. Die identifizierten Themen werden dann mit Hilfe eines Business-Case-Filters überprüft, der insbesondere sicherstellt, dass AXA Anstrengungen in Bereichen unternimmt, in denen sie wirklich Wirkung zeigen können. Durch diesen Prozess konnten wir den Verlust der Artenvielfalt und die doppelten Gesundheitsgefahr von Adipositas und Diabetes als Schlüsselbereiche für weitere Maßnahmen ermitteln. Obwohl die Gruppe ihre Nachhaltigkeitsstrategie nicht auf der Grundlage des SDG-Rahmens der UN entwickelt hat und diese Arbeiten noch im Gange sind, zeigen die folgenden Seiten Zusammenhänge zwischen einigen CR-Initiativen und bestimmten SDGs auf.
AXA verpflichtet sich zudem, ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu sein, der bestrebt ist, das Engagement der Mitarbeiter ins Zentrum unserer Geschäftsstrategie zu stellen und einen von unseren Werten inspirierten Arbeitsplatz zu schaffen, der Diversität und Chancengleichheit fördert, Mitarbeiter in Entscheidungen einbezieht, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bietet und das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördert.
CR-Governance und Dialog mit Stakeholdern
AXA hat einen soliden Governance-Rahmen für die Entwicklung und Umsetzung ihrer CR-Strategie geschaffen. Jedes Jahr überprüft das Compensation and Governance Committee des Board of Directors die CR-Strategie der Gruppe. Darüber hinaus überprüft das Group Management Committee mindestens einmal jährlich die CR-Strategie. Auf lokaler Ebene ist ein Netzwerk von "Chief Corporate Responsibility Officers" (CCROs) für die Koordination der CR-Strategie und die Förderung von Best Practices verantwortlich. Die CCROs werden von lokalen CR-Teams unterstützt.
AXA nutzt auch sein Stakeholder Advisory Panel, um Themen von zukünftigem Interesse besser zu bewerten. So richtete AXA im Jahr 2014 ein Stakeholder Advisory Panel ein, um die Rolle des Unternehmens als Versicherer beim Aufbau einer stärkeren, sichereren und nachhaltigeren Gesellschaft zu stärken. Zweimal im Jahr bringt es hochrangige externe und einflussreiche Persönlichkeiten zusammen, die in der Summe die Interessengruppen von AXA sowie das Top-Management von AXA und die Mitglieder unseres Board of Directors vertreten.
Das Panel soll ein informelles Forum für eingehende Diskussionen über weltweit prägende Trends bieten, indem es sich mit einer Mischung aus Geschäfts- und Nachhaltigkeitsthemen befasst. Zu den im Jahr 2018 behandelten Themen gehörten beispielsweise die Strategie des AXA Research Fund, die "Zukunft des Lernens" ("Future of Learning"), die Innovationsstrategie von AXA, die "Kreislaufwirtschaft" ("Circular Economy"), unser neuer CR-Rahmen für Engagements, mit einer ausführlichen Diskussion über Artenvielfalt und die doppelte Gesundheitsgefahr von Adipositas und Diabetes, die Gesundheitsstrategie von AXA in Afrika und die "Zukunft des Vertrauens" ("Future of Trust"). Externe Diskussionsteilnehmer werden ermutigt, langfristige Ansichten über das Geschäft von AXA zu äußern und die Strategie des Unternehmens anhand einer CR-Vision zu überprüfen. Dadurch kann AXA ihre positiven Auswirkungen auf die Kunden und die lokalen Gemeinschaften, in denen das Unternehmen tätig ist, maximieren. Ausführliche Informationen über das Stakeholder Panel finden Sie hier: www.axa.com/en/about-us/stakeholder-advisory-panel.
Insgesamt hat AXA eine Kultur des Dialogs mit den Interessengruppen entwickelt, indem sie eng mit einer Reihe von Partnern der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet hat, um ihre Risikobewertung zu verbessern (unter den Interessengruppen von AXA sind die Einzelpersonen und Gruppen zu verstehen, die von ihrer Geschäftstätigkeit betroffen sind oder die die Leistung der Gruppe oder das Umfeld, in dem sie tätig ist, beeinflussen können - wie unsere Kunden, Aktionäre und Investoren, Mitarbeiter, Lieferanten sowie Regierungen und Bürgerinitiativen).
Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos
Gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung hat AXA eine interne Risikobewertung durchgeführt, um die wichtigsten Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren. Diese Risiken wurden in die folgenden Hauptkategorien unterteilt: soziale Risiken, Menschenrechtsrisiken, Umweltrisiken und Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäftsgebaren.
Diese Risiken standen im Zusammenhang mit folgenden Auswirkungen auf das Geschäft von AXA: finanziell (Auswirkungen auf unsere Ertragskraft), personell (Auswirkungen auf unsere Personalressourcen), reputationsbezogen (Auswirkungen auf unser Markenimage), operativ (Auswirkungen auf unsere Fähigkeit, unseren täglichen Geschäftsaktivitäten nachzugehen) und ökologisch (Auswirkungen auf unsere Investitionen, Versicherungen und Aktivitäten im Umweltbereich).
Um diese wesentlichen Risiken zu identifizieren, wurde von einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe bestehend aus Group Legal, Group Corporate Responsibility, Group HR, Group Risk Management und Group Communications eine Risikobewertungsmethode entwickelt. Die Teams bewerteten die Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsrisiken anhand ihrer Schwere und Häufigkeit. Diese Risiken wurden mit mehreren Auswirkungen auf das Geschäft von AXA verglichen, insbesondere mit finanziellen, personellen (z. B. Mitarbeitergewinnung), reputationsbezogenen, operativen (z. B. Business Continuity) und ökologischen Auswirkungen.
Die Ergebnisse wurden dann mit dem operationellen Risikoprofil der AXA Gruppe (zu den operationellen Risiken siehe den Abschnitt 4.7 "Operationelle Risiken") sowie mit dem Emerging Risks Survey von AXA verglichen, der die wichtigsten Emerging Risks für das Unternehmen insgesamt umreißt (weitere Informationen zu neu auftretenden Risiken finden Sie in Abschnitt 4.8 "Sonstige wesentliche Risiken"). Die wesentlichsten Risiken werden auch mit der Bewertung des Dow Jones Sustainability Index verglichen, um eine externe Analystensicht zu integrieren. Basierend auf dieser Methodik wurden die folgenden Risiken identifiziert:
-- Soziale Risiken: Die identifizierten Themen sind verantwortungsvolle Beschäftigungspraktiken, sozialer Dialog und Arbeitsbedingungen, Mitarbeiterentwicklung, Gewinnung und Bindung von Talenten. Siehe Kapitel 7.2 und 7.4 für weitere Informationen.
-- Identifizierte Themen im Zusammenhang mit Menschenrechtsrisiken sind "inklusive" Versicherungslösungen, Kundenschutz, Kundendaten und die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen innerhalb unserer Lieferkette. Weitere Informationen zu diesen Risiken finden Sie in den Abschnitten 7.4, 7.5 und 7.6.
-- Umweltrisiken beziehen sich auf umwelt- und klimabedingte Fragen, die in Abschnitt 7.3 beschrieben sind.
-- Zu den gesellschaftlichen risikobezogenen Themen gehören die Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, Partnerschaften und Philanthropie sowie Methoden zur Einbeziehung von Interessengruppen. Siehe Abschnitt 7.4 und CR-Governance und Dialog mit Stakeholdern für weitere Informationen.
-- Zu den Themen im Zusammenhang mit fairen Geschäftspraktiken gehören die Sicherstellung, dass unsere Lieferanten und Auftragnehmer die CR-Anforderungen erfüllen, sowie die Bekämpfung von Bestechung, Korruption und Steuerhinterziehung. Siehe Abschnitte 7.5 und 7.6.
AXA XL, unsere neue Einheit im Unternehmensgeschäft
AXA erwarb die XL Group im September 2018 und fusionierte sie mit den bestehenden AXA-Teams zu AXA XL, einer neuen Einheit, die sich auf Schaden- und Unfallversicherungen für Unternehmen konzentriert. AXA XL wurde nicht in die vorstehend beschriebene Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisikos einbezogen, wird aber dennoch schrittweise in die Richtlinien und Prozesse von AXA integriert, einschließlich unserer Sozial- und Umweltberichterstattung (die in diesem Bericht veröffentlichten Sozial- und Umweltdaten beinhalten Daten der XL Group für das letzte Quartal 2018). AXA XL wendet die Underwriting-Einschränkungen (Kohle, Tabak usw.) der Gruppe an. Zu den wichtigsten Initiativen gehört die "Ocean Risk Initiative", die 2017 ins Leben gerufen wurde, um die Auswirkungen von Risiken mit Meeresbezug hervorzuheben und sektorübergreifende Lösungen zu entwickeln, die dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit auf lokaler, regionaler und globaler Ebene zu erhöhen. Es wird durch Thought-Leadership-Projekte, Maßnahmen der Industrie gegen Meeresrisiken und Bildungsressourcen für Schulen unterstützt. AXA XL hat zudem ein Umweltmanagementsystem eingeführt und gleicht seine weltweiten Reiseemissionen durch den Kauf von CO2-Zertifikaten bei The Nature Conservancy aus. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter von AXA XL ermutigt, einen Beitrag zu ihren lokalen Gemeinschaften zu leisten, indem sie sich für Freiwilligenarbeit und gemeinnützige Zwecke einsetzen. Im Jahr 2018 nahmen über 5.000 Mitarbeiter (von insgesamt 7.500 Mitarbeitern) teil, und über 4 Millionen US-Dollar wurden an lokale Gemeinschaften auf der ganzen Welt gespendet.
Ratings
Die Performance der Gruppe in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) wird von spezialisierten Ratingagenturen beurteilt. Die Gruppe erreicht in ihrer Branche regelmäßig Spitzenplätze und ist auch in den wichtigsten internationalen Nachhaltigkeitsindizes vertreten. Diese Ratings werden in Kapitel 1 näher beschrieben.
Berichtsaudit
PricewaterhouseCoopers Audit, eine der als unabhängiger Dritter bestellten Wirtschaftsprüfer der AXA SA, legt in seinem in diesem Geschäftsbericht vorgelegten Bericht eine begründete Stellungnahme zur Übereinstimmung der im Lagebericht des Unternehmens zum 31. Dezember 2018 veröffentlichten konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit der französischen Verordnung sowie zur Richtigkeit dieser Informationen vor.
Berichtsmethodik
Eine Bewertung der sozialen, ökologischen, gesellschaftlichen, geschäftlichen und menschenrechtlichen Auswirkungen der Aktivitäten der Gruppe hat es ermöglicht, die entsprechenden Leistungsindikatoren in Übereinstimmung mit den Anforderungen des französischen Handelsgesetzbuches zu definieren.
Umfang der sozialen Indikatoren
Die in Abschnitt 7.1 genannten sozialen Daten werden von 315 aktiven Unternehmen der AXA Gruppe erhoben, die alle in den Konsolidierungskreis der AXA einbezogen sind (d. h. für die Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 vollkonsolidiert, also die Tochtergesellschaften, an denen AXA direkt oder indirekt die Kontrolle über das Management ausübt). Mit Ausnahme einiger weniger Unternehmen, die Daten auf lokaler Ebene vorkonsolidieren können, werden die sozialen Indikatoren auf Gruppenebene konsolidiert.
Der Umfang entspricht den Rechtseinheiten (Unternehmen und/oder Organisationen), an denen AXA zum Jahresende direkt oder indirekt mit mindestens 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte besitzt. Dieser Umfang wird jährlich im Anschluss an mögliche Übernahmen/Fusionen oder Unternehmensverkäufe aktualisiert. 315 aktive Rechtseinheiten haben ihre sozialen Daten für 2018 gemeldet. Daher werden die Tochtergesellschaften, die im Berichtsjahr finanziell konsolidiert wurden oder deren Mitarbeiter im Berichtsjahr eingegliedert wurden, in den Konsolidierungskreis 2018 einbezogen (z. B. XL Group).
Umfang der Umweltindikatoren
Die in Abschnitt 7.3 "Eigene Aktivitäten" genannten Umweltdaten werden bei 81 Unternehmen nach den gleichen Regeln wie bei der Definition des Umfangs der sozialen Indikatoren erhoben (d. h. bei Tochtergesellschaften, die zum 31. Dezember 2018 nach der Methode der Vollkonsolidierung konsolidiert werden). AXA-Standorte mit weniger als 50 FTEs werden nicht in die Datenerfassung einbezogen, sondern per Extrapolation einbezogen. 2018 wurden Umweltindikatoren für 101.977 an Standorten von AXA tätige FTEs erfasst (sofern nicht anders angegeben), anschließend wurden die Daten nach Kontinenten getrennt extrapoliert, um sämtliche 124.355 angestellten FTEs abzudecken (sämtliche Vertragstypen, einschließlich der XL Group, für die für das vierte Quartal 2018 anteilig FTE-Daten erfasst wurden), die für die AXA Gruppe 2018 durchschnittlich arbeiten.
Abschnitt 7.3 beschreibt auch die Art und Weise, auf die AXA als Versicherer und Investor bestrebt ist, Umweltbelange in ihr Geschäft zu integrieren. Der Umfang unserer verantwortungsbewussten Anlagestrategie (zu der auch die Klimafinanzierung gehört) umfasst unsere Anlagen auf eigene Rechnung, während unsere klimabezogenen Versicherungsaktivitäten im Wesentlichen den Bereich Schaden- und Unfallversicherungen für Unternehmen umfassen.
Umfang der sozialen Indikatoren
Unsere Community Investment Survey, wie in Kapitel 7.4 beschrieben, umfasst 73 % der FTEs von AXA.
Konsolidierungsmethode und -richtlinien
Für die oben definierten Umfänge werden die Indikatoren zu 100 % konsolidiert, sofern nicht anders angegeben. Um ihre CR-Strategie weiterzuentwickeln und ihre nichtfinanzielle Performance offenzulegen, befolgt AXA freiwillig einige internationale Richtlinien, wie sie in den entsprechenden Abschnitten im vorliegenden Kapitel 7 ausdrücklich beschrieben sind. Zu diesen Richtlinien gehört beispielsweise das Greenhouse Gas Protocol (ghgprotocol.org) für CO2-bezogene KPIs. Andere Richtlinien werden an geeigneter Stelle hervorgehoben.
Zeitraum
Die Indikatoren beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018, sofern nicht anders angegeben (z. B. wurden Daten der XL Group anteilig für das vierte Quartal 2018 berücksichtigt). Die Daten werden jedes Jahr zum 31. Dezember als Statusbericht zum Zeitpunkt oder am Ende des Betrachtungszeitraums erhoben. Um ihre Erfassung und Verarbeitung zu erleichtern, werden einige Daten unter Umständen früher im Jahresverlauf erfasst. Die Daten für die verbleibenden Monate (maximal sechs Monate) werden dann in Übereinstimmung mit den Annahmen geschätzt, die in der Beschreibung der Indikatoren bzw. vorab festgelegten Annahmen enthalten sind.
Datenerfassung
Die in Abschnitt 7.2 vorgestellten sozialen Daten werden mithilfe eines Berichtsprozesses erfasst, der durch Verfahren in Verbindung mit einer für alle Gesellschaften der AXA Gruppe geltenden Liste von Kennzahlen definiert ist. Dieser Prozess wird aktualisiert und jeder Gesellschaft auf jährlicher Basis mitgeteilt. Sozialen Daten werden von Mitarbeitern vor Ort in ein IT-Tool eingegeben, das speziell für die Berichterstattung über HR-Daten geschaffen wurde. Konsistenzprüfungen und Qualitätskontrollen werden vor und während des Datenerhebungsprozesses durchgeführt. In Bezug auf die zur Verfügung gestellten Daten wurden keine Schätzungen oder Extrapolationen durchgeführt. Bei im Verhältnis oder als Prozentsätze angegebenen Daten werden Zähler und Nenner bei jeder Berechnung neu ausgerichtet, um Gesellschaften mit leeren Datenpunkten auszuschließen. Die sozialen Daten der XL Group sind in die Daten zu Mitarbeiterzahl, Vergütung und Neueinstellungen der Gruppe einbezogen, jedoch nicht für Fehlzeiten, Unfälle und Schulungen.
Wie vorstehend erläutert werden Umweltdaten von AXA-Standorten mit mehr als 50 Vollzeitäquivalenten sowie von AXA-eigenen Rechenzentren erhoben. Die Beitragenden von Umweltdaten sind verpflichtet, alle relevanten Daten in einem speziellen Berichtstool zu erfassen. Für jeden Standort legen die Beitragenden fest, ob die Daten auf der Grundlage der in den Berichtsverfahren der Gruppe definierten Berechnungsregeln gemessen oder geschätzt wurden. Im Jahr 2018 wurden Umweltdaten für 82 % unserer gesamten Vollzeitäquivalente erhoben, die restlichen 18 % wurden per Extrapolation berechnet. Bei AXA-eigenen Rechenzentren werden 100 % der Daten auf Basis der tatsächlichen Daten gemeldet (keine Extrapolation). Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 7.3 "Berichtsprozess und -verifizierung zu Umweltfragen" sowie in den Randnotizen unterhalb unserer Umweltdatentabelle. Umweltdaten und allgemein Richtlinien für unser Kapitalanlage- und Versicherungsgeschäft werden von verschiedenen Teams bearbeitet, darunter Group Investments, Group Corporate Responsibility und Group Insurance Office.
Bezüglich der gesellschaftlichen Daten verweisen wir auf Abschnitt 7.4 "Gesellschaftliches Engagement". Insbesondere ist die Anzahl der einzelnen Freiwilligen eine Schätzung, die auf dem Wissen der lokalen Einheiten über Freiwilligentätigkeiten basiert.
Methodische Präzisierungen und Einschränkungen
Die Berichterstattung über bestimmte Indikatoren kann aufgrund folgender Faktoren eingeschränkt sein:
-- Fehlen national und/oder international anerkannter Definitionen, insbesondere für die verschiedenen Kategorien von Arbeitsverträgen
-- Erforderliche Schätzungen, Repräsentativität der durchgeführten Messungen oder begrenzte Verfügbarkeit externer Daten, die für die Berechnungen erforderlich sind
-- Praktische Verfahren zur Erfassung und Eingabe dieser Informationen
Daher werden für die betreffenden Indikatoren nach Möglichkeit Definitionen, Methoden und gegebenenfalls die damit verbundenen Unsicherheitsmargen festgelegt.
Methodik und Berichtsumfang: Geschäftsgebaren
Im Laufe des Jahres 2018 hat AXA ausführliche Informationen über die Richtlinien und die Steuerung der mit dem Geschäftsgebaren verbundenen Hauptrisiken bereitgestellt. In diesem Zusammenhang hat AXA robuste interne Prozesse entwickelt und die notwendigen Richtlinien sowie Key Performance Indicators eingeführt, um deren Wirksamkeit zu messen.
Für einige spezifische Risiken wie Korruption, Kundenschutz, Menschenrechte und CR-Anforderungen im Zusammenhang mit verantwortungsbewusster Beschaffung umfasst die aktuelle Offenlegung jedoch interne Richtlinien, Rahmenvorgaben und Sorgfaltspflichten, die von AXA umgesetzt wurden. Diese sind in den Abschnitten 7.5 "Geschäftsgebaren" und 7.6 "Risikoüberwachungsplan" beschrieben. Im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung hat die Gruppe im Rahmen ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung 2019 an der Entwicklung von Key Performance Indicators für diese spezifischen Themen gearbeitet.
7.2 Informationen zum Bereich Human Resources(6)
Vorwort
AXA verfolgt das Ziel, ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu sein, der das Mitarbeiterengagement ins Zentrum seiner Geschäftsstrategie stellt. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir ein auf den Werten von AXA aufbauendes Arbeitsumfeld geschaffen, das Diversität und Chancengleichheit fördert, Mitarbeiter in Entscheidungen einbezieht, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bietet und das Wohlbefinden der Mitarbeiter berücksichtigt. Ausführlichere Informationen finden Sie unter den Rubriken "About us" und "Career" auf www.axa.com.
Es ist allgemein bekannt, dass soziale und wirtschaftliche Veränderungen zu mehr Vielfalt am Arbeitsplatz führen werden. Die Digitalisierung verbessert die Interaktion mit mehreren Kunden und liefert mehr Informationen für die Entscheidungsfindung. Technologie- und Datenfortschritte werden es Maschinen ermöglichen, arbeitsintensive Aufgaben zu übernehmen, um so die Arbeitsbedingungen zu verbessern und den menschlichen Beitrag auf stärker wertschöpfende Aktivitäten zu verlagern. Der Klimawandel wird private Unternehmen zu Einführung umweltfreundlicher Richtlinien zwingen. Kontinuierliche Fortschritte in der medizinischen Forschung werden die Lebenserwartung erhöhen und zu einem späteren Ruhestand führen.
Daher ist AXA bestrebt, diese Trends zu analysieren, ihre Verfahren und ihr Leistungsangebot entsprechend frühzeitig zu überprüfen und anzupassen und unsere Mitarbeiter auf zukünftige Formen des Geschäftsbetriebs vorzubereiten.
Um unserem Motto ("Empower people to live a better life") gerecht zu werden und das Potenzial unserer Mitarbeiter auszuschöpfen, sind wir bestrebt, einen Arbeitsplatz zu schaffen, der auf unseren Werten aufbaut, also einen Arbeitsplatz, der:
-- Vielfalt stärkt, da sie Leistung und Innovation fördert, Chancengleichheit für alle anstrebt und die Voraussetzungen dafür schafft, dass jeder sein volles Potenzial am Arbeitsplatz entfalten kann,
-- die Beteiligung der Mitarbeiter am Entscheidungsprozess fördert und sie in die Lage versetzt, Risiken einzugehen,
-- erstklassige Lösungen und Möglichkeiten zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit bietet und kontinuierliches Lernen und berufliche Entwicklung fördert,
-- einen Generationenmix am Arbeitsplatz fördert,
-- das die Work-Life-Balance fördert und die Gesundheit der Menschen am Arbeitsplatz schützt.
Zur Bestätigung der Relevanz unseres Angebots und seiner angemessenen globalen Umsetzung haben wir einen kontinuierlichen Dialog mit unseren Mitarbeitern aufgenommen, welche die Verantwortung dafür haben, mögliche Fehlentwicklungen zu erkennen und Managementmaßnahmen für deren Behebung zu unterbreiten. Regelmäßige Umfragen zum Engagement der Mitarbeiter werden unternehmensweit durchgeführt.
Belegschaft auf einen Blick
Zum 31. Dezember 2018 betrug die Gesamtanzahl der angestellten Mitarbeiter von AXA 125.934 (befristete und unbefristete Verträge), was einem Anstieg von 8 % gegenüber 2017 entspricht. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Übernahme der XL Group zurückzuführen, die mit rund 7.400 Mitarbeitern weltweit präsent ist.
Highlights und wichtige Zahlen: Geschlechter- und Geschäftsverteilung (*)
| Nicht-Vertriebskräfte | Vertriebskräfte | Summe | |
| Frauen | 55.449 | 8.566 | 64.015 |
| Männer | 47.394 | 8.371 | 55.765 |
| Summe | 102.843 | 16.937 | 119.780 |
| Frauenanteil | 54 % | 51 % | 53 % |
(*) Nur unbefristete Verträge.
Nach Regionen gegliedert verteilten sich die angestellten Mitarbeiter von AXA 2018 auf folgende Länder: 56,6 % in Europa (-2,5 Punkte gegenüber 2017), 22,5 % in Asien-Pazifik (+1 Punkt gegenüber 2017), 15,5 % in Nord- und Südamerika (+1 Punkt gegenüber 2017) und 5,4 % in Afrika (+0,5 Punkt gegenüber 2017).
Highlights und wichtige Zahlen: Verteilung nach Regionen ( *)
| Kontinent | Mitarbeiteranzahl | Verteilung |
| Europa | 71.260 | 56,6 % |
| Asien/Pazifik | 28.322 | 22,5 % |
| Nord- und Südamerika | 19.580 | 15,5 % |
| Afrika | 6.772 | 5,4 % |
| Summe | 125.934 |
(*) Anzahl an Mitarbeitern mit unbefristeten und befristeten Verträgen.
2018 stellte AXA mehr als 17.400 Mitarbeiter mit zeitlich unbefristeten Verträgen ein (einschließlich der Zugänge aufgrund von Übernahmen und Fusionen), davon mehr als 4.200 Vertriebsmitarbeiter.
Weitere Details zu den oben genannten Zahlen und ein Vergleich zwischen 2017 und 2018 sind den Tabellen am Ende von Abschnitt 7.2 zu entnehmen.
Ausblick auf soziale Herausforderungen
In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung hat der AXA Gruppe drei wesentliche potenzielle soziale Risiken identifiziert:
-- Nachhaltige und verantwortungsvolle Arbeitgeberpraktiken könnten nicht durchweg durch ein ehrgeiziges Arbeitgeberleistungsangebot und einen kontinuierlichen sozialen Dialog aufrechterhalten werden
-- Unzureichende Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten, begrenzte interne und externe Beschäftigungsfähigkeit und Fähigkeiten, die in einem von Umwälzungen betroffenen Unternehmensumfeld veraltet sind
-- Talente könnten nicht gewonnen, gehalten und betreut werden, weil es nicht möglich ist, ein integratives und engagiertes Umfeld aufzubauen
Diese Risiken wurden durch Arbeitsgruppen mit Experten der AXA Gruppe aus verschiedenen Abteilungen sowie durch interne Unterlagen identifiziert, die AXA als etablierter Versicherer und Experte für das Management aller Arten von Risiken in den letzten Jahren verbessert hat. Sie bestehen aus Dokumenten, die vom Group Risk Management (Operational Risk Grid) und von den Human-Resources-Abteilungen (HR) der Gruppe (Benachrichtigungen zu Zielen und Roadmap von AXA HR und AXA HR Group Standards) entwickelt wurden. Die Personalabteilungen von AXA werden regelmäßig in die Corporate-Responsibility-Teams eingebunden, um auf Anfragen externer Interessengruppen (Nichtregierungsorganisationen, Ratingagenturen, Presse usw.) bezüglich der Verantwortung und Nachhaltigkeit ihrer sozialen Praktiken zu reagieren.
Die AXA Gruppe ist weltweit insbesondere durch ihre Personalabteilung bestrebt, diese potenziellen sozialen Risiken zu minimieren.
Beziehung zu den Mitarbeitern und Arbeitsbedingungen
Die Aufrechterhaltung nachhaltiger und verantwortungsbewusster Arbeitgeberpraktiken sowie die Förderung des sozialen Dialogs und der Arbeitsbedingungen haben bei AXA Priorität. In den letzten Jahren hat AXA als gewachsenes Unternehmen Prozesse und Instanzen implementiert, die zur Weiterentwicklung des sozialen Dialogs und der Arbeitsbedingungen in ihren verschiedenen Einheiten weltweit beitragen.
Laufender und organisierter sozialer Dialog
AXA ist bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem die Stimmen der Mitarbeiter gehört (unter anderem durch Umfragen zum Mitarbeiterengagement) und Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin engagiert bleiben. AXA ist Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen und verpflichtet sich, das Recht auf Vereinigungsfreiheit und die Tarifautonomie zu wahren. Kommunikation zwischen Management und Mitarbeitern sowie sozialer Dialog sorgen für die notwendige Stabilität, um die Strategie zur Geschäftsentwicklung der Gruppe umzusetzen. Jede Gesellschaft der AXA Gruppe tritt daher regelmäßig mit Mitarbeitern oder deren Vertretern in Dialog. Zudem hat AXA einen Europäischen Betriebsrat (EBR) eingerichtet, dessen umfassende Funktion über die regulatorischen Anforderungen hinausgeht.
In Europa wurde 1996 bei AXA ein erster Tarifvertrag unterzeichnet. Im Juni 2009 wurde eine konzernweite EBR-Vereinbarung (abrufbar auf www.axa.com) abgeschlossen, um ein hohes Maß an sozialem Dialog zu gewährleisten und die Mehrheit der Mitarbeiter der Gruppe abzudecken. AXA hält jährlich zwei EBR-Plenarsitzungen unter dem Vorsitz des CEO von AXA, bei denen 50 Arbeitnehmervertreter aus europäischen Ländern zusammenkommen, sowie monatliche Sitzungen ab, an denen jeweils 12 Mitglieder des EBR teilnehmen. Auf diese Weise hält sich das Unternehmen über arbeitstechnische und wirtschaftliche Entwicklungen in sämtlichen Ländern auf dem Laufenden.
Andere verbundene Unternehmen außerhalb des Geltungsbereichs des EBR haben ebenfalls Vereinbarungen über gesellschaftlichen Dialog geschlossen, diese werden jedoch nicht auf Gruppenebene überwacht. International, über Europa hinausgehend betrachtet, ist die Gruppe bestrebt sicherzustellen, dass die Interessen von Mitarbeitern in allen Ländern, in denen sie tätig ist, angemessen vertreten werden. Während des Jahres sind regelmäßig Austauschsitzungen zwischen der Gruppe und den lokalen Heads of Social Relations geplant.
Verantwortungsbewusste Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Work-Life-Balance
AXA setzt sich dafür ein, ihren Kunden und ihren Mitarbeitern zu helfen, ein besseres Leben zu führen, zu dem auch ein besseres Arbeitsleben und die Work-Life-Balance gehören.
Die Arbeitsbedingungen machen einen wesentlichen Teil des gesamten Leistungsversprechens für Mitarbeiter von AXA aus. Es liegt in der Verantwortung der Gruppe, ein integratives Arbeitsumfeld zu schaffen, das gleichzeitig die Grundlage für die persönliche Entfaltung bildet. AXA hat Programme zur Prävention von Stress am Arbeitsplatz und zur Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens eingeführt. Die Gruppe arbeitet auch daran, ein integratives Arbeitsumfeld durch den NWOW-Ansatz (New Way of Working) zu schaffen: ein Umfeld, das verschiedene Formen flexibler Arbeitsvereinbarungen (Telearbeit, Teilzeitarbeit, Hot Desking, Desk Sharing, flexible Arbeitszeiten, verkürzte Arbeitswoche) unterstützt und auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben achtet. Acht Länder haben den NWOW-Ansatz ganz oder teilweise an mehreren Campussen umgesetzt. Ende 2018 übten bei AXA France 3.706 Mitarbeiter Telearbeit aus, während 2.200 Mitarbeiter von anderen Aspekten von NWOW profitierten. In Belgien haben 3.155 Mitarbeiter die Möglichkeit, zwei Arbeitstage pro Woche per Telearbeit zu leisten. Bei AXA Spanien profitieren 63 % der Mitarbeiter (mehr als 1.700 Mitarbeiter) von "Smart Working"-Modellen.
Auch im Hinblick auf die Work-Life-Balance engagiert sich AXA weltweit für die Unterstützung berufstätiger Eltern. Im Januar 2017 führte AXA die Global Parental Policy ein, die allen Mitarbeitern von AXA in allen Ländern, in denen AXA tätig ist, die gleichen Rechte und Möglichkeiten bietet, wenn sie Eltern werden: mindestens 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub und vier Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die Zahl der mit Mutterschafts-/Vaterschaftsurlauben zusammenhängenden Tage ist im Vergleich zu 2016 weltweit um 8 % gestiegen, mit einem deutlicheren Einfluss auf die Vertriebsmitarbeiter (+17 %) im Vergleich zu 2016. Die Global Parent Policy hatte in einigen Ländern, in denen die lokalen Leistungen nicht so großzügig waren wie in Europa, einen großen Einfluss. Zur Veranschaulichung: In Indien, in der Einheit AXA Business Services, verdreifachte sich die Anzahl der Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaubstage in zwei Jahren (von 5.100 Tagen im Jahr 2016 auf 15.600 Tage im Jahr 2018) und in den USA bei AXA Equitable stieg die Zahl im gleichen Zeitraum um mehr als 60 %.
Gesicherte und geprüfte Arbeitsbedingungen
Als verantwortungsbewusster Versicherer und Arbeitgeber liegt es in der DNA von AXA, das gesamte Personal nach internationalen Best Practices, nach den gesetzlichen Anforderungen der "Sorgfaltspflicht" sowie der "Wachsamkeitspflicht" und in drei großen Bereichen zu schützen:
-- "Physische Sicherheit": Schutz der Mitarbeiter vor vorsätzlichen Bedrohungen (Kriminalität, Terrorismus, politische und soziale Instabilität)
-- "Gesundheit und Sicherheit": Schutz des Personals vor Gefahren und Unfällen (Feuer, Pandemien, Naturkatastrophen usw.)
-- "Krisenmanagement": Wenn ein Zwischenfall die Steuerung außergewöhnlicher Prozesse erfordert
In diesem Zusammenhang wird seit 2014 der Gruppenstandard "Physische Sicherheit" konzernweit implementiert. Dieser ermöglicht es, einen einheitlichen Ansatz für die physische Sicherheit in allen Einheiten zu schaffen, basierend auf den lokal identifizierten Risiken, die von externen Anbietern bewertet werden. Der Rahmen konzentriert sich auf die betrieblichen Verfahren zur Risikominderung für das Personal während der Arbeitszeit, auf Reisen oder während einer Auslandsentsendung. Damit ist es auch möglich, die Auswirkungen von Vorfällen und Krisen zu begrenzen, wenn sie auftreten. Dieser Standard ist auf die gesamte AXA Gruppe anwendbar und die CEOs der einzelnen Unternehmen sind für seine Anwendung verantwortlich.
Verbesserungen mit zunehmender Dauer werden vierteljährlich anhand von 20 Kontrollpunkten überwacht, in Übereinstimmung mit den vom Group Management Committee festgelegten Zielen.
Diese Ziele decken die gesamte AXA Gruppe ab und lauten wie folgt:
-- Einführung einer Mindestvorgabe für die physische Sicherheit
-- Vorhandensein eines besonderen Schwerpunkts dort, wo die Risiken am größten sind
Alle Verbesserungen werden durch Nachweise und Besuche der zentralen Teams der AXA Gruppe vor Ort kontrolliert.
Die von Group Security definierte Zielvorgabe wurde in 90 % der Gruppe per Ende 2018 umgesetzt - in Übereinstimmung mit den Zielen des Group Management Committees. Ziel ist es, die Gruppe zu 100 % aufeinander abzustimmen und je nach Risikograd höhere Reifegrade zu erreichen. Die Steuerung der physischen Sicherheit spiegelt sich in der globalen Fehlzeitenquote von 5 % im Jahr 2018 für Angestellte und mit dem geringen Anteil an Fehlzeiten aufgrund von Arbeitsunfällen wider, der stabil bei 2 % liegt.
Lernumgebung und Kompetenzmanagement
In einem unvorhersehbaren Geschäftsumfeld, in dem neue Risiken und Wettbewerber aufkommen, muss AXA sicherstellen, dass ihr Geschäft, ihre Organisation und ihre Mitarbeiter bereit sind, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Der Versicherungssektor verändert sich schnell, da Technologien und Kundenerwartungen den Markt umwälzen. Daher müssen sich die Geschäfts- und Servicefunktionen ständig an das Umfeld anpassen, was den Mitarbeitern von AXA viele Möglichkeiten eröffnet, ihre Fähigkeiten zu erweitern. Lernen ist mehr als ein wichtiger Faktor, um die Mitarbeitern dazu zu befähigen, persönlich zu wachsen und die Fähigkeiten der Zukunft zu entwickeln. Ein Mangel an Karriere-, Qualifikations- und Talentmanagement in einem wettbewerbsintensiven Umfeld könnte die Wettbewerbsfähigkeit von AXA beeinträchtigen.
Rahmen für das Talent- und Kompetenzmanagement mit dem Ziel, wichtige Talente anzuziehen
Ein einheitlicher Performance-Management-Prozess wurde eingerichtet und muss von jeder Gesellschaft von AXA verwendet werden, um mindestens einmal jährlich 100 % ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
Dieser Prozess ist eng mit der Vergütungspolitik von AXA verknüpft, die darauf abzielt, die langfristige Geschäftsstrategie der Gruppe zu unterstützen (der Dow Jones Sustainability Index ("DJSI") von AXA wird zur Berechnung von 10 % der zugeteilten Long-Term Incentives von AXA verwendet) und die Interessen der Mitarbeiter und anderer Interessengruppen miteinander in Einklang zu bringen.
Ziel des Ansatzes der Vergütungspolitik ist es, die besten Fähigkeiten und Talente anzuziehen und zu halten, das Engagement der Mitarbeiter zu fördern und die Führung von AXA zu stärken. Zudem machen die Leistungen einen wesentlichen Teil des gesamten Leistungsversprechens für Mitarbeiter von AXA aus. Dabei verfolgt AXA das Ziel, mindestens Leistungen entsprechend der durchschnittlichen gewährten Leistungen innerhalb des jeweiligen Marktes zu gewähren. Die Leistungen sollten Renten-, Gesundheits- und Vorsorgeleistungen umfassen.
Im Rahmen des seit 2005 bestehenden Organization and Talent Review (OTR) führt AXA eine systematische Überprüfung der Organisationsstruktur durch, die für das laufende Geschäft und die zukünftigen Bedürfnisse erforderlich ist. Der OTR ist die Überprüfung der Führungspositionen in allen Märkten und Funktionen von AXA. Verpflichtungen, eingebettet in Rekrutierungs-, Talent-, Leistungs-, Lern- und Entwicklungsprozesse, wurden als Leitfaden für die Art und Weise übernommen, wie Mitarbeiter von AXA arbeiten und miteinander interagieren und das Management ihrer Karriere selbst in die Hand nehmen. AXA hat das Ziel, in fünf wichtigen Bereichen des Beschäftigungszyklus aktiv zu sein:
-- Arbeitgebermarke, um auch in Zukunft die Mitarbeiter von morgen zu gewinnen und die Zufriedenheit der Mitarbeiter in unsere Rekrutierungsstrategie zu integrieren, sowohl intern als auch extern
-- Ressourcenbeschaffung, bei der qualifizierte Fachleute die Entscheidungsfindung im Unternehmen erleichtern
-- Steuerung der Leistung unserer Mitarbeiter und Förderung von High Potentials, indem wir systematische Leistungs- und Talentüberprüfungen durchführen und die Kompetenzen und Fertigkeiten ermitteln, die für heute und morgen erforderlich sind
-- Mitarbeiterentwicklung, um den Mitarbeitern differenzierte Lern- und Entwicklungsmaßnahmen anzubieten
-- Führungsmanagement, damit aktuelle und zukünftige Führungskräfte sowie High Potentials die kontinuierliche Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um unser Geschäft und unsere Kultur zu steuern und zu verändern
Ein ehrgeiziges und globales Lern- und Entwicklungsangebot
Die Ziele von AXA in den Bereichen Talent, Leistung, Lernen und Entwicklung konzentrieren sich auf den Aufbau der Organisation von morgen und die Transformation von AXA in eine selbstlernende Organisation. In dieser sollen die Mitarbeiter während der Arbeit individuell und kollektiv kontinuierlich aus Fehlern, Feedback, Rückschlägen und Herausforderungen lernen, und in der Lage sein, nicht nur zu lernen, sondern auch fortwährend zu hinterfragen und neu zu lernen. Eine der Säulen dieser Transformation ist ein nahtloses digitales Lernumfeld mit dem Global Learning Management System als Rückgrat mit Zugang für rund 154.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner weltweit in 55 Geschäftseinheiten zum Ende des Jahres 2018. AXA engagiert sich auch für die Weiterentwicklung ihrer Führungskräfte in den Bereichen Führungskompetenz, Integrität, Zusammenarbeit und Förderung der Teams.
AXA konzentriert sich auf die Bereitstellung neuer digitaler Lernerfahrungen zur Förderung einer selbstlernenden Organisation und nutzt dabei die neuesten Ansätze und Technologien:
-- Die Partnerschaft mit Coursera bietet über 550 Kurse zu kritischen Fähigkeiten für alle Mitarbeiter von AXA einschließlich Kurse mit am Markt anerkannten Universitätszertifikaten. 2018 haben mehr als 7.800 Mitarbeiter einen Kurs begonnen und 2.400 sind bereits zertifiziert. Insgesamt erreichten wir einen Umfang von 19.000 begonnenen Kursen, d. h. mehr als 85.000 Schulungsstunden.
--- Nach nur einjähriger Partnerschaft mit Coursera trägt dieser Anbieter mehr als 80 % zur gesamten digitalen Lernzeit von AXA bei - eine Verdopplung gegenüber 2017.
--- Wir stellen auch fest, dass etwa 50 % der Lernenden auf Coursera mehr als ein Zertifikat haben.
-- Gemeinsame Nutzung eines gemeinsamen virtuellen "Off-the-shelf"-Lernangebots, genannt "Click & Learn": Mitarbeiter von AXA können die Kurse je nach der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit auswählen. Dabei werden ihnen mehr als 600 Module zu den Themen Leadership, Management, Workplace und Personal Excellence angeboten. Rund 48.000 "Click & Learn"-Kurse wurden gestartet und mehr als 30.000 sind absolviert.
-- Die Bemühungen von AXA, die Fähigkeiten der Zukunft für ihre Mitarbeiter zu entwickeln, sind greifbar: So wurden 50 % der digitalen Lernzeit für Hard Skills wie Data Science (30 %), künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen (7 %) sowie sonstige Hard Skills (14 %) aufgewendet. Mehr als 10.000 Kurse, was 30 % der digitalen Lernzeit ausmacht, wurden für persönliche Entwicklung und Soft Skills (Kommunikation, zwischenmenschliche Beziehungen und Resilienz, Führungskompetenz, Empathie, Umgang mit Stress, Produktivität und Sonstiges) aufgewendet.
-- Die Kompetenzentwicklung von AXA betrifft mittlerweile fast alle Mitarbeiter. Die Anzahl der Schulungstage der Angestellten blieb stabil (327.000 Tage im Jahr 2018 gegenüber 330.000 Tagen im Jahr 2017). Angesichts von 97 % an Mitarbeitern, die mindestens einmal im Jahr geschult wurden, ist dies jedoch ein sehr deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr (+13 Punkte gegenüber 2017).
-- Im Jahr 2018 haben mehr als 25.000 Menschen weltweit die unterstützende App heruntergeladen und an den AXA Learning Games teilgenommen, die aus mehreren Herausforderungen und Veranstaltungen bestanden, um die Mitarbeiter von AXA für Lernthemen zu sensibilisieren. Die Lernzeit während der AXA Learning Games stieg um 100 % und wir konnten einen beeindruckenden Anstieg der Zeit für Kurse verzeichnen, die während der Learning Games beworben wurden. Dieses Ergebnis bestätigte die Annahme der Gruppe, dass eine gute Vermarktung unseres Lernangebots einen großen Einfluss auf die Lernenden haben kann.
Die Mitarbeiter von AXA haben die Möglichkeit, ihre Karriere zu steuern
AXA hat konzernweite Mobilitätsrichtlinien und -prozesse geschaffen und die konzernweite Ausschreibung von intern und extern verfügbaren Stellen ermöglicht. Alle offenen Stellen werden intern auf einer globalen Rekrutierungsplattform ausgeschrieben, die von Gesellschaften von AXA genutzt wird, die 80 % der Vollzeitkräfte von AXA umfassen. Dies macht die Mobilitätsmöglichkeiten für unsere Mitarbeiter sofort erkennbar und hilft AXA, die richtigen Mitarbeiter für ihre geschäftlichen Bedürfnisse zu finden. Internationale Mobilität, die durch einen weltweit einheitlichen Rahmen für internationale Mobilität und die Centers of Expertise for International Mobility (CEMI) geregelt wird, ist ein weiterer wichtiger Faktor für die Transformation des Unternehmens. So strebt AXA danach, die Sichtbarkeit internationaler Angebote zu verbessern und es Mitarbeitern durch direkte Erfahrungen in neuen Umgebungen zu ermöglichen, integraler Bestandteil einer auf Vertrauen und Leistung basierenden Kultur zu werden.
Im Jahr 2018 verlangsamte sich die internationale Mobilität, obschon in der zweiten Jahreshälfte die gewohnte Dynamik wieder einsetzte. Im Jahr 2018 blieb das Gesamtvolumen der von den CEMIs im Rahmen ihrer internationalen Aktivitäten unterstützten Mitarbeiter stabil (785 Mitarbeiter unterstützt gegenüber 788 im Jahr 2017). Im dritten Jahr in Folge beobachten wir eine Veränderung im Bereich der Einsätze und Entsendungsarten. Traditionell waren langfristige Einsätze immer beliebt, aber der rückläufige Trend der Vorjahre setzte sich 2018 fort, was den Anteil dieser Gruppe unter den aktiven Entsandten um 44 % verringerte (gegenüber 50 % im Jahr 2017). Nun kommt ein Trend zu grenzüberschreitenden Pendlerentsendungen auf, die mit 13 % der Auslandsentsendungen ein Allzeithoch erreichten (gegenüber 5 % im Jahr 2016 und 8 % im Jahr 2017).
Diversität und Inklusion zur Förderung von Talenten und Innovationen
Um die Herausforderungen von morgen zu bewältigen, ist AXA bestrebt, ein Umfeld und eine Kultur zu schaffen und zu fördern, in der Diversität und Inklusion aller Mitarbeiter wertgeschätzt werden, unabhängig von ihrem Persönlichkeitsprofil. Die Mitarbeiter von AXA sollten die Vielfalt der Welt widerspiegeln, in der AXA tätig ist, und das mittlere und obere Management muss eine zentrale Rolle bei der Erreichung dieser Ziele spielen. Die AXA Gruppe ist überzeugt, dass Diversitäts- und Inklusionsmanagement Schlüsselfaktoren sind, um Talente und Innovationen innerhalb des Unternehmens zu fördern und ein führender Akteur auf dem Markt zu bleiben.
Ziele für Diversität und Inklusion und Fokussierung auf ausgewogenes Geschlechterverhältnis
Da Diversität und Inklusion wichtige Faktoren sind, um Talente und Innovationen zu fördern, die besten Talente anzuziehen und zu halten und der bevorzugte Arbeitgeber der Branche zu bleiben, fördert AXA Diversität durch ihre Rekrutierungs-, Lern- und Entwicklungsprozesse und ihr Talent Management. Die AXA-Gruppe hat eine Diversity and Inclusion (D&I) Policy und ehrgeizige Verpflichtungen entwickelt, um Initiativen, einschließlich öffentlicher Verpflichtungen, im Zusammenhang mit den D&I-Prioritäten der Gruppe voranzutreiben. Die Entscheidungsträger von AXA treten als Fürsprecher dieser Verpflichtungen auf und verpflichten sich, die Gruppe zu unterstützen, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Ebenen des Unternehmens zu erreichen, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen, die Dynamik bei der Einbeziehung der LGBT-Community aufrechtzuerhalten und unsere Führungskräfte als Fürsprecher von D&I zu gewinnen.
Ende 2018 machten Frauen über 53,4 % der Vertriebs- und Nichtvertriebsmitarbeiter von AXA aus und hatten 29 % aller Vertriebs- und Nichtvertriebspositionen auf Führungsebene inne. Seit 2009 beobachtet AXA den Anteil von Frauen in der Gruppe der obersten Führungskräfte.
Im März 2018 bekräftigte AXA ihre Absicht, bis 2023 eine Geschlechterparität in der obersten Führungsebene zu erreichen und konzentrierte sich auf mehrere Maßnahmen:
-- Aufforderung an das Top-Management, eine aktivere Rolle bei der Förderung der Geschlechterdiversität zu spielen - Diversitätsziele werden für alle oberen Führungskräfte mit einem klaren Fokus auf die Geschlechterdiversität festgelegt. Diversität in den Teams ist ein gemeinsames Ziel der 150 obersten Führungskräfte von AXA. Die Mitglieder des Management Committee und der Partner Group sind an einer Sponsoringinitiative beteiligt, die im Dezember 2018 gestartet wurde und sich an 30 Talente richtet: 23 Frauen (davon 83 % in operativen Funktionen) und 7 Männer (davon 86 % in operativen Funktionen). Diese Sponsoringinitiative ist Bestandteil von zwei verschiedenen Programmen, welche die Pipeline zukünftiger Führungskräfte füllen:
--- Das 2014 gestartete Programm "Group Sponsorship Tandem" wurde entwickelt, um weibliche Talente konzernweit zu fördern. 42 % der Frauen, die in den ersten drei Phasen am Programm teilgenommen haben, wurden Ende 2018 in die oberste Führungsebene befördert.
--- Das 2017 gestartete Programm "Global Executive Development" war ein zweijähriges Programm für weibliche und männliche Führungskräfte, denen das Management zutraut, in wichtige globale Führungspositionen hineinzuwachsen. 36 % der Teilnehmer 2017 wurden 2018 nach nur einem Jahr der Teilnahme in die oberste Führungsebene befördert.
-- Stärkung von Talentpipelines und Nachfolgeplänen mit ausgeglichenem Geschlechterverhältnis - Gesellschaften von AXA wurden angehalten, lokale Ziele für Frauen auf der Ebene des Executive Committee (ca. 300 Personen) und der Führungsebene (ca. 3.000 Personen) festzulegen.
-- Darüber hinaus hat sich AXA darauf konzentriert, eine innovative Lernlösung zu entwickeln, die weltweit 10.000 Führungskräfte auf unserem Weg der Transformation unterstützt, mit dem Ziel, sie mit Schlüsselkompetenzen in der Zusammenarbeit und modernem Networking-Leadership auszustatten. Das AXELERATE-Programm kombiniert eine maßgeschneiderte Pulsbefragung (Teambarometer), mobiles Lernen (Pocket Coach), umfangreiche Workshops mit AXA-Führungskräften, Peer-Coaching und Online-Kurse. Zu den Kernthemen gehören die AXA-Transformationsstrategie, Networking Leadership, Empowerment und agile Praktiken sowie die Frage, wie man als Führungskraft andere inspirieren kann. Ende 2018 haben bereits 4.500 Führungskräfte an der weltweiten Initiative AXELERATE teilgenommen. AXA hat sich zum Ziel gesetzt, im Jahr 2019 5.000 weitere Führungskräfte im Rahmen des AXELERATE-Programms auszubilden.
-- Einstellung und Förderung kompetenter Frauen auf Führungsebene - AXA wendet die Gleichstellung der Geschlechter im Einstellungsverfahren an. Für jede offene Führungsposition sind mindestens ein Mann und eine Frau in der engeren Wahl. Personalvermittler sind in diesem Bereich von wesentlicher Bedeutung. Im Jahr 2018 haben 200 Personalvermittler Schulungen der Resourcing Academy in sieben wichtigen Ländern, aber auch in den internationalen neuen Märkten und in zwei der wichtigsten transversalen Einheiten von AXA (AXA Investment Managers und AXA Partners), die in bis zu 36 Ländern tätig sind, erhalten. D&I sind unter den Themen, die in diesem Programm behandelt werden.
-- Die Resourcing Academy, die den Gesellschaften je nach Bedarf zur Verfügung steht, fördert bewährte Verfahren in Bezug auf Kultur, Diversität und Inklusion im Auswahlprozess.
Ende 2018 stellte sich die Geschlechterdiversität in Führungsteams wie folgt dar:
Highlights und wichtige Zahlen: Geschlechterdiversität in Führungsteams von AXA
| Management Committee | Partners Group | Oberste Führungskräfte | |
| Frauen | 9 % | 17 % | 32 % |
| Männer | 91 % | 83 % | 68 % |
| Pool | 11 | 36 | 150 |
Das Management Committee unterstützt den Chief Executive Officer bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe.
Die Partners Group besteht aus den Mitgliedern des Management Committee und rund dreißig anderen hochrangigen Führungskräften der gesamten Gruppe. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Chief Executive Officer und das Management Committee bei der Definition und Umsetzung strategischer Schlüsselinitiativen zu unterstützen.
Die obersten Führungskräfte sind die leitenden Angestellten von AXA und verantwortlich für die langfristige Strategie, nachhaltige Ergebnisse und die Kultur von AXA. Eine wichtige strategische Initiative wurde vom Management Committee mit Unterstützung der Partners Group definiert: Erreichen der Geschlechterparität auf der obersten Führungsebene bis 2023.
Weitere Informationen zur D&I Policy von AXA in Bezug auf das Top-Management finden Sie unter www.axa.com.
AXA weltweit gemeinsam mit der Zivilgesellschaft im Einsatz für Vielfalt und Integration
AXA engagiert sich auch in vielen Bereichen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft.
Im Januar 2018 gab AXA bekannt, dass sie die LGBTI Standards of Conduct for Business der Vereinten Nationen unterstützt. AXA verstärkte ihre Partnerschaften mit LGBT-Organisationen, um das Bewusstsein im gesamten Konzern zu schärfen und unser Netzwerk in diesen Gruppen auszubauen. Gesellschaften von AXA haben ihre Mitarbeiter weiterhin durch die Teilnahme an mehreren LGBT-Veranstaltungen motiviert: Sponsoring von (bzw. Teilnahme an) "Pride"-Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen. Die Gesellschaften haben erhebliche Fortschritte bei der Verankerung der LGBT-Thematik als Geschäftspriorität gemacht, wobei gleichgeschlechtlicher Paare von integrative Maßnahmen zu ihrer Unterstützung profitierten.
Am 3. Dezember 2018, am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, wurde allen Mitarbeitern von AXA ein globales Webinar angeboten, um das Bewusstsein für das Thema zu schärfen.
Am 10. Dezember 2018 verpflichtete sich der CEO von AXA, Thomas Buberl, im Namen aller Gesellschaften von AXA zur Unterstützung der Women's Empowerment Principles der Vereinten Nationen.
Schließlich kamen im Jahr 2018 zum sechsten Mal 140 Mitarbeiter, vor allem Führungskräfte, zum Thema "Inclusive leadership: how can we act as catalysts for change?" zusammen, um zu zeigen, dass Diversität und Inklusion bei AXA weiterhin Priorität genießen und um über mögliche Verbesserungen zu diskutieren.
Personalbestand (a)
| Personalbestand (Mitarbeiteranzahl) zum 31. Dezember | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern (befristete und unbefristete Verträge) | 125.934 | Mit. | +8,1 % | 116.514 | Mit. |
| Anzahl an angestellten Mitarbeitern mit unbefristeten Verträgen | 119.780 | Mit. | +7,3 % | 111.588 | Mit. |
| -- Männeranteil | 46,6 | % | 46,6 | % | |
| -- Frauenanteil | 53,4 | % | 53,4 | % | |
| Anzahl an angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | 102.843 | Mit. | +7,7 % | 95.447 | Mit. |
| Alle Führungskräfte | 3.583 | Mit. | 3.255 | Mit. | |
| -- Männeranteil | 71,0 | % | 70,6 | % | |
| -- Frauenanteil | 29,0 | % | -0,4 Pkt. | 29,4 | % |
| Alle Fachkräfte | 48.504 | Mit. | 14.828 | Mit. | |
| -- Männeranteil | 54,9 | % | 57,4 | % | |
| -- Frauenanteil | 45,1 | % | +2,5 Pkt. | 42,6 | % |
| Associates | 50.756 | Mit. | 77.364 | Mit. | |
| -- Männeranteil | 36,0 | % | 42,7 | % | |
| -- Frauenanteil | 64,0 | % | 57,3 | % | |
| Anzahl an angestellten Vertriebsmitarbeitern | 16.937 | Mit. | +4,9 % | 16.141 | Mit. |
| -- Männeranteil | 49,4 | % | 50,8 | % | |
| -- Frauenanteil | 50,6 | % | +1,4 Pkt. | 49,2 | % |
| Anzahl an angestellten Mitarbeitern mit befristeten Verträgen | 6.154 | Mit. | 4.926 | Mit. | |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 4.752 | Mit. | 4.282 | Mit. | |
| -- Vertriebskräfte | 1.402 | Mit. | 644 | Mit. |
| Vollzeitäquivalente (Personalbestand umgerechnet in Vollzeitäquivalente (FTE)) | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Durchschnittliches FTE von angestellten Mitarbeitern | 115.768,5 | FTE | +8,3 % | 106.928,6 | FTE |
| Durchschnittliches FTE von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | 99.134,4 | FTE | 91.109,7 | FTE | |
| -- Alle Führungskräfte | 3.657,6 | FTE | 3.203,2 | FTE | |
| -- Alle Fachkräfte | 46.263,1 | FTE | 14.804,2 | FTE | |
| -- Associates | 49.213,7 | FTE | 73.102,3 | FTE | |
| Durchschnittliches FTE von angestellten Vertriebsmitarbeitern | 16.634,1 | FTE | 15.818,9 | FTE | |
| Durchschnittliches FTE von nicht angestellten Zeitarbeitskräften | 8.586,9 | FTE | 8.399,9 | FTE | |
| -- Nicht angestellte Zeitarbeitskräfte und externe Mitarbeiter | 5.768,1 | FTE | 5.784,9 | FTE | |
| -- Praktikanten/Auszubildende | 2.818,8 | FTE | 2.615,0 | FTE |
| Mitarbeiterprofil | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Durchschnittliches Alter von angestellten Mitarbeitern | 40,8 | Jahre | 40,9 | Jahre | |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 40,7 | Jahre | 40,8 | Jahre | |
| -- Vertriebskräfte | 41,4 | Jahre | 41,4 | Jahre | |
| Durchschnittliche Beschäftigungsdauer von angestellten Mitarbeitern | 10,4 | Jahre | 10,8 | Jahre | |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 10,7 | Jahre | 11,3 | Jahre | |
| -- Vertriebskräfte | 8,2 | Jahre | 8,3 | Jahre | |
| Mitarbeiter mit Behinderung (befristete und unbefristete Verträge) | |||||
| Anzahl an Mitarbeiter mit Behinderung - betrifft ausschließlich in Frankreich tätige Gesellschaften | 743 | Mit. | 770 | Mit. |
(a) Angestellte Mitarbeiter bezieht sich auf Nicht-Vertriebs- und Vertriebsmitarbeiter mit unbefristeten Verträgen, sofern nicht anders angegeben.
Personalbewegungen(7)
| Zu- und Abgänge | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Zu- und Abgänge von angestellten Mitarbeitern | |||||
| Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) | 707 | Mit. | -2.176 | Mit. | |
| -- Zugänge | 19.533 | Mit. | +16,5 % | 16.766 | Mit. |
| -- Abgänge | 18.826 | Mit. | -0,6 % | 18.942 | Mit. |
| Zu- und Abgänge von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | |||||
| Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) | 234 | Mit. | -1.729 | Mit. | |
| Zugänge | 15.165 | Mit. | +14,0 % | 13.302 | Mit. |
| -- Anzahl von externen Neueinstellungen (einschließlich Wiedereinstellungen) | 13.218 | Mit. | 11.467 | Mit. | |
| -- Anzahl von befristeten in unbefristete Verträge umgewandelten Verträge | 1.915 | Mit. | 1.637 | Mit. | |
| -- Anzahl von Zugängen in Folge von Übernahmen und Fusionen | 32 | Mit. | 198 | Mit. | |
| Abgänge | 14.931 | Mit. | -0,7 % | 15.031 | Mit. |
| -- Anzahl von Kündigungen | 9.460 | Mit. | 8.332 | Mit. | |
| -- Anzahl von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen / Massenentlassungen | 1.352 | Mit. | 1.894 | Mit. | |
| -- Anzahl von Einzelkündigungen | 2.028 | Mit. | 1.847 | Mit. | |
| -- Anzahl von Pensionierungen/Frühpensionierungen | 1.769 | Mit. | 1.538 | Mit. | |
| -- Anzahl von Abgängen aufgrund von externen Versetzungen (a) | 129 | Mit. | 1.252 | Mit. | |
| -- Anzahl von sonstigen Abgängen | 193 | Mit. | 168 | Mit. | |
| Zu- und Abgänge von angestellten Vertriebsmitarbeitern | |||||
| Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) | 473 | Mit. | -447 | Mit. | |
| Zugänge | 4.368 | Mit. | +26,1 % | 3.464 | Mit. |
| -- Anzahl von externen Neueinstellungen (einschließlich Wiedereinstellungen) | 4.265 | Mit. | 3.336 | Mit. | |
| -- Anzahl von befristeten in unbefristete Verträge umgewandelten Verträge | 98 | Mit. | 94 | Mit. | |
| -- Anzahl von Zugängen in Folge von Übernahmen und Fusionen | 5 | Mit. | 34 | Mit. | |
| Abgänge | 3.895 | Mit. | -0,4 % | 3.911 | Mit. |
| -- Anzahl von Kündigungen | 2.913 | Mit. | 2.752 | Mit. | |
| -- Anzahl von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen / Massenentlassungen | 122 | Mit. | 82 | Mit. | |
| -- Anzahl von Einzelkündigungen | 500 | Mit. | 490 | Mit. | |
| -- Anzahl von Pensionierungen/Frühpensionierungen | 264 | Mit. | 240 | Mit. | |
| -- Anzahl von Abgängen aufgrund von externen Versetzungen (a) | 77 | Mit. | 321 | Mit. | |
| -- Anzahl von sonstigen Abgängen | 19 | Mit. | 26 | Mit. | |
| Zu- und Abgänge von angestellten Mitarbeitern mit befristeten Verträgen | |||||
| Netto-Veränderung bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern (Zugänge ggü. Abgänge) | 2.212 | Mit. | 1.828 | Mit. | |
| -- Anzahl von externen Neueinstellungen | 5.531 | Mit. | 5.337 | Mit. | |
| -- Anzahl von beendeten befristeten Verträgen | 3.319 | Mit. | 3.509 | Mit. | |
| Netto-Veränderung bei angestellten Vertriebsmitarbeitern (Zugänge ggü. Abgänge) | 376 | Mit. | 172 | Mit. | |
| -- Anzahl von externen Neueinstellungen | 585 | Mit. | 335 | Mit. | |
| -- Anzahl von beendeten befristeten Verträgen | 209 | Mit. | 163 | Mit. |
(a) Angestellte Mitarbeiter, die AXA aufgrund eines Tätigkeitswechsels bzw. einer Versetzung zu einem externen Unternehmen oder aufgrund eines Unternehmensverkaufs verlassen haben. Der Mitarbeiter ist nicht mehr bei AXA angestellt.
| Mobilität | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Interne Mobilitätsrate von angestellten Mitarbeitern | 8,9 | % | -1,6 Pkt. | 10,5 | % |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 9,6 | % | 11,3 | % | |
| -- Vertriebskräfte | 5,0 | % | 6,1 | % |
| Mitarbeiterfluktuation | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Fluktuationsrate von angestellten Mitarbeitern | 15,6 | % | +0,2 Pkt. | 15,4 | % |
| -- Unfreiwillig (Entlassungen) | 3,6 | % | 3,8 | % | |
| -- Freiwillig (Kündigungen) | 10,4 | % | 9,8 | % | |
| -- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) | 1,9 | % | 1,8 | % | |
| Fluktuationsrate bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | 14,4 | % | +0,1 Pkt. | 14,3 | % |
| -- Unfreiwillig (Entlassungen) | 3,6 | % | 3,9 | % | |
| -- Freiwillig (Kündigungen) | 9,2 | % | 8,6 | % | |
| -- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) | 1,9 | % | 1,8 | % | |
| Fluktuationsrate bei angestellten Vertriebsmitarbeitern | 22,8 | % | +0,5 Pkt. | 22,3 | % |
| -- Unfreiwillig (Entlassungen) | 3,7 | % | 3,6 | % | |
| -- Freiwillig (Kündigungen) | 17,4 | % | 17,0 | % | |
| -- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) | 1,7 | % | 1,7 | % |
Arbeitsbeziehungen (8)
| Arbeitszeit | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Durchschnittliche Anzahl an Arbeitstagen | 229,1 | Tage | +0,6 % | 227,7 | Tage |
| Durchschnittliche Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche | 36,8 | Std. | -0,3 % | 36,9 | Std. |
| -- Vollzeitkräfte | 38,6 | Std. | 38,0 | Std. | |
| -- Teilzeitkräfte | 25,9 | Std. | 26,6 | Std. | |
| Angestellte Teilzeitkräfte | |||||
| -- Anteil von in Teilzeit angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | 10,0 | % | 11,1 | % | |
| -- Anteil von in Teilzeit angestellten Vertriebsmitarbeitern | 3,1 | % | 2,7 | % |
| Fehlzeiten | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Fehlzeitenrate bei angestellten Mitarbeitern | 4,7 | % | 0,0 Pkt. | 4,7 | % |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit | 69,7 | % | 69,9 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen | 1,9 | % | 2,0 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit | 28,4 | % | 28,1 | % | |
| Fehlzeitenrate bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern | 4,9 | % | 4,9 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit | 69,7 | % | 69,5 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen | 1,7 | % | 1,9 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit | 28,6 | % | 28,6 | % | |
| Fehlzeitenrate bei angestellten Vertriebsmitarbeitern | 3,5 | % | 3,7 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit | 69,4 | % | 72,5 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen | 3,4 | % | 2,9 | % | |
| -- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit | 27,1 | % | 24,6 | % |
Vergütung
| Vergütungskosten | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Vergütungskosten für angestellte Mitarbeiter (a) | 9.275 | in Mio. Euro | +9,1 % | 8.501 | in Mio. Euro |
| -- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) | 77,2 | % | 76,2 | % | |
| -- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) | 22,8 | % | 23,8 | % | |
| Jährliche Brutto-Lohnsumme für angestellte Nicht-Vertriebsmitarbeiter | |||||
| -- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) | 83,1 | % | 83,1 | % | |
| -- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) | 16,9 | % | 16,9 | % | |
| Jährliche Brutto-Lohnsumme für angestellte Vertriebsmitarbeiter | |||||
| -- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) | 45,0 | % | 44,9 | % | |
| -- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) | 55,0 | % | 55,1 | % |
(a) Umfasst gemäß der Definition von Vergütung die individuelle Festvergütung, die individuelle variable Vergütung, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Gewinnbeteiligungen (falls zutreffend) und berücksichtigt keine aktienbasierten Vergütungskomponenten (Aktienoptionen, Performance Shares, AXA Miles). Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die gesamten Vergütungskosten um 11,2 %.
Schulungen(9)
| Schulungstage | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Anzahl Schulungstage von angestellten Mitarbeitern | 327.011,4 | Tage | -1,0 % | 330.248,7 | Tage |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 224.034,3 | Tage | 226.600,0 | Tage | |
| -- Vertriebskräfte | 102.977,1 | Tage | 103.648,7 | Tage |
| Schulungsteilnehmer | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
| Anteil der angestellten Mitarbeiter, die mindestens eine Schulung erhalten haben | 97,8 | % | +13,6 Pkt. | 84,2 | % |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 97,6 | % | 83,5 | % | |
| -- Vertriebskräfte | 99,2 | % | 88,6 | % | |
| Durchschnittliche Anzahl Schulungstage von angestellten Mitarbeitern | 2,7 | Tage | 3,1 | Tage | |
| -- Nicht-Vertriebskräfte | 2,2 | Tage | 2,5 | Tage | |
| -- Vertriebskräfte | 6,1 | Tage | 6,6 | Tage |
7.3 Klimawandel und Umwelt
Wie bereits im Abschnitt "Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisikos" beschrieben, ist der Umweltschutz, einschließlich der damit verbundenen Fragen im Zusammenhang mit Klimawandel und dem Verlust der Artenvielfalt, für die AXA Gruppe als Versicherer, Investor und großes multinationales Unternehmen ein zentrales Anliegen. Dieses Kapitel behandelt alle drei Aspekte. Die im Folgenden beschriebenen Initiativen stehen im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen Nr. 12 (nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen) und Nr. 13 (Klimaschutz).
Die Position von AXA hinsichtlich Klimawandel und Umwelt
AXA nimmt hinsichtlich des Klimawandels und der Umweltrisiken die Position ein, sich nicht nur passiv anzupassen, sondern die eigenen Kompetenzen zu nutzen, um Lösungen zu bieten. Tatsächlich sind Versicherer gut aufgestellt, um Klimarisiken zu begegnen. Sie können Research finanzieren und fördern. Sie besitzen Schadensdaten sowie Modelle und Tools zur Analyse und Projektion dieser Daten. Sie haben die Pflicht, Wissen über neue Risiken zu verbreiten. Versicherer sind durch ihre umfangreichen Anlagen zudem gut aufgestellt, um die richtigen Signale an die Anlegergemeinschaft und die jeweiligen Unternehmen zu senden, in die sie investieren.
Die Arbeit von AXA konzentriert sich auf die Verbesserung des Wissens über Klimarisiken und die Entwicklung geeigneter Versicherungsprodukte und Anlagerichtlinien. Die Strategie bezieht sich auf die Klimaaspekte "Verringerung des CO2-Ausstoßes" und "Anpassung an den Klimawandel/Klimaresilienz". Um effektiv zu sein, bedarf es sowohl gemeinsamer Anstrengungen als auch wettbewerbsfähigerer Initiativen.
Konkret umfasst unsere Strategie derzeit die folgenden Initiativen:
-- Investitionen: Investitionen in grüne Anlagen, Rückzug aus bestimmten kohlenstoffintensiven Industrien (Kohle und Ölsand), klimabezogene Beteiligung der Aktionäre, Klimarisikoanalyse mit langfristiger Perspektive, um die Investitionen auf das Zwei-Grad-Ziel auszurichten
-- Versicherung: Beschränkungen für die Kohle- und Ölsandindustrie, grüne/nachhaltige Produkte in den Bereichen Property & Casualty sowie Life & Savings
-- Geschäftstätigkeit: Direkte Ziele für die Umweltbilanz, die Energie und CO2-Ausstoß, Wasser und Papier in allen drei "Scopes" des Greenhouse Gas Protocol umfassen
-- Thought Leadership, NGO-Partnerschaften, akademische Forschung (AXA Research Fund)
-- Im Jahr 2018 hat die Gruppe auch beschlossen, das Thema Verlust der Artenvielfalt durch eine umfassende Strategie anzugehen, die schrittweise umgesetzt wird.
Diese Initiativen werden auf den folgenden Seiten näher erläutert. Siehe auch den Abschnitt 4.1 "Risikofaktoren".
Beteiligungen
Dieser Abschnitt beschreibt unsere Initiativen im Bereich Responsible Investment (RI) im Einklang mit den freiwilligen Offenlegungspflichten der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD(10)) und dem verbindlichen Rahmen, der in der französischen Verordnung zur Umsetzung von Artikel 173 VI des Gesetzes Nr. 2015-992 vom 15. August 2015 (Loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte), das neben Umweltfragen auch soziale und Governance-Fragen berücksichtigt, vorgesehen ist. Aus diesem Grund geht der unten stehende Text stellenweise über reine Umweltfaktoren hinaus. Darüber hinaus ist dieser Abschnitt ein Überblick über unseren vollständigen "2019 Climate Risk Report", der im Frühjahr 2019 auf www.axa.com veröffentlicht wird, entsprechend den allgemeinen Richtlinien der TCFD für den Finanzsektor und den ergänzenden Richtlinien für Versicherungsunternehmen und Vermögenseigentümer.
Definitionen und Governance
AXA definiert verantwortungsbewusstes Anlegen (Responsible Investment, RI) als Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in Anlageprozesse, einschließlich Shareholder Engagement. Wir sind überzeugt, dass die Integration von ESG-Kriterien sich positiv auf die langfristige Anlageperformance auswirkt, indem sie ein verbessertes Verständnis über Risikofaktoren liefert. Diese Überzeugung stützt sich auf wissenschaftliches Research und empirische Marktdaten. Darüber hinaus kann so ein Ausgleich zwischen unseren Anlagen und allgemeinen Verpflichtungen im Bereich CR geschaffen werden. AXA hat eine umfassende RI-Strategie entwickelt, die das Vermögen der Gruppe im Bereich der Anlagen auf eigene Rechnung abdeckt, und schrittweise auf ihre Unit-Linked-Anlagen ausgedehnt. Der Prozess der ESG-Integration wird zentral vom RIC gesteuert, wobei unsere Asset-Manager aktiv Input liefern unter Einbeziehung von ESG-Kennzahlen in ihre Anlageanalysen über Anlageklassen und Regionen hinweg.
AXA hat ein Responsible Investment Committee (RIC) auf Gruppenebene unter dem Vorsitz des Chief Investment Officer der Gruppe geschaffen, zu dessen Mitgliedern Vertreter von Asset-Management-Gesellschaften von AXA sowie Vertreter der Bereiche Corporate Responsibility, Risk Management und Communications zählen. Der RIC berichtet an das Group Investment Committee unter dem Vorsitz des Group Chief Financial Officer. Darüber hinaus überprüft das "ESG Footprint Committee" Risiken durch Unternehmen oder Sektoren, die sowohl eine niedrige ESG-Performance ausweisen als auch mit schwerwiegenden und dauerhaften Kontroversen zu kämpfen haben. Die RI-Richtlinien von AXA werden vom RI Center of Expertise unterstützt, einer übergreifenden Arbeitsgruppe der lokalen Anlageteams von AXA, die mit dem CR-Netzwerk und den Asset-Management-Einheiten der Gruppe zusammenarbeiten. Darüber hinaus leisten das Board of Directors und das Stakeholder Advisory Panel, wie in Abschnitt 7.1 erwähnt, Beiträge zur CR-Strategie der Gruppe.
Responsible-Investment-Strategie
Die RI-Strategie von AXA basiert auf vier Säulen:
-- Integration von ESG- und CO2-Kennzahlen in Investmentprozesse und -entscheidungen unter Verwendung von KPIs und qualitativem Research für die meisten unserer Anlagewerte.
-- Ausschluss von Sektoren oder Unternehmen, die mit akuten sozialen, menschenrechtlichen, ethischen oder ökologischen Herausforderungen konfrontiert sind. Zu diesen sektoralen Beschränkungen (die sowohl für Investitionen als auch für Versicherungen gelten) gehören derzeit umstrittene Waffen, Kohleabbau/Kohleverstromung, Ölsand und zugehörige Pipelines, Palmöl, Nahrungsmittelderivate und Tabak. Diese Richtlinien sind auf axa.com abrufbar.
-- Förderung von "grünen" Investitionen über verschiedene Anlageklassen hinweg, basierend auf proprietären Kriterien, die von einem anerkannten Marktstandard abgeleitet sind. Dazu zählen "Impact Investments", die aktiv nachverfolgte positive ökologische oder soziale und finanzielle Renditen liefern.
-- Aktive Verantwortungsübernahme durch Abstimmungen und Engagement in Bezug auf eine Vielzahl von ESG- und Nachhaltigkeitsthemen.
Die AXA Gruppe sowie zwei ihrer verbundenen Asset-Management-Einheiten (AXA IM und AB Global) sind Unterzeichner der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN PRI). Die globale RI-Richtlinie der Gruppe (zugänglich unter www.axa.com) wird überarbeitet, um unsere aktuelle RI-Strategie besser abzubilden.
ESG-Tools und -Methodik
AXA verfolgt die ESG-Performance ihrer Investitionen mit Genauigkeit, indem sie das Tool "RI Search" von AXA IM (und die MSCI ESG-Daten bei AB) nutzt, über das anlagenübergreifende ESG-Scores und Kennzahlen nach "Impact"-Art entwickelt und gespeichert werden. Sie tragen dazu bei, ESG-Risiken zu überwachen, Bereiche mit Verbesserungspotenzial zu identifizieren, Ziele festzusetzen oder Leitlinien für Shareholder Engagement zu bestimmen. Das "RI Search Tool" ist ebenfalls der dezidierte Empfangspunkt für die Verwaltung von ESG-Scores für nicht börsennotierte Vermögenswerte wie Gebäude, gewerbliche Immobilienkredite und Infrastrukturanleihen. Dieser Analyseprozess umfasst die Anlagen auf eigene Rechnung von AXA (Staats- und Unternehmensanleihen, Eigenkapital, Immobilien, Immobilien- und Gewerbeimmobilienkredite) RI Search wird auch zur Entwicklung spezieller Responsible Investment Funds eingesetzt und kann als Orientierung für die Ziele des Aktionärsengagements dienen. Das RI-Team von AXA IM schult regelmäßig Portfoliomanager, damit sie RI Search optimal nutzen können. Im Jahr 2019 wird dieses Tool schrittweise durch eine neue, umfassendere "ESG Solution Engine" ersetzt, die ein besseres Screening von Anlageuniversen, Scores und KPI-Berechnungen sowie der Berichterstattung ermöglicht.
Die ESG-Methodik ist an verschiedene Anlageklassen angepasst:
-- Unternehmensemittenten (Eigen- und Fremdkapital): Die ESG-Bewertung besteht darin, sich auf die wichtigsten und wirkungsvollsten ESG-Themen auf Sektorebene zu konzentrieren, mit einer gründlichen Auswahl der besten Datenquellen und genauesten ESG-Kriterien. Ökologische, soziale und Governance-Faktoren werden in den ESG-Gesamtscores je nach Branche unterschiedlich gewichtet. Der gesamte Berechnungsprozess des Scores beinhaltet auch eine Überwachung der "Core ESG"-Risiken einschließlich der Behandlung schwerster Verletzungen von Grundprinzipien, was zu einem systematischen Score-Abzug im Falle der meisten wesentlichen Kontroversen führt. Schließlich berücksichtigen die ESG-Scores die Performance jedes Unternehmens innerhalb seiner Vergleichsgruppe und berücksichtigen bei der Bewertung der ESG-Qualität die (insbesondere regionalen) Besonderheiten der Emittenten.
-- Staatliche Emittenten: Das AXA-Regelwerk für ESG-Scores für Länder basiert auf öffentlichen Datenquellen der Weltbank, der OECD und der UNO (z. B. Umweltrisiken, soziale und politische Risiken). Die Kriterien werden an den Entwicklungsstand aller Länder angepasst.
-- Sachanlagen: Das AXA-Regelwerk für ESG-Scores für Sachanlagen deckt drei Anlageklassen ab: direkte Immobilienkredite, gewerbliche Immobilienkredite und Infrastrukturanleihen. Die ESG-Scores für diese Anlagen basieren auf eigenen, dedizierten Fragebögen, die Kriterien wie Energieeffizienz, Umweltzertifikate und Zugänglichkeit abdecken.
-- Schließlich ergänzt eine CO2-Bilanzierung, die auf unsere Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen angewendet wird, die ESG-Kennzahlen.
Methodik für Klimarisiken
Die Umwandlung von internationalen Klimazielen (wie z. B. die aus dem Übereinkommen von Paris, französische oder EU-Ziele in Bezug auf den Energiemix) in quantitative Anlageziele ist eine neue und komplexe Aufgabe bei der Risikomodellierung. AXA testet seit 2016 verschiedene Ansätze. Aufbauend auf früheren Maßnahmen hat AXA 2018 beschlossen, ihre Aktivitäten auf der Grundlage der Methodik eines externen Klima-Risikopartners (Carbon Delta, schon 2017 genutzt) zu vertiefen und gleichzeitig den Einsatz interner "NatCat"-Modelle auszuweiten, um ein breiteres Spektrum unserer Investitionen in Sachanlagen abzudecken. Diese Arbeit umfasst zwei große Bereiche: "Übergangsrisiko" und "physische Risiken", wie sie in der TCFD definiert und im Folgenden näher erläutert werden.
"Übergangsrisiken": Finanzrisiken und Portfolioanpassung an das Zwei-Grad-Ziel
Die Modellierung des Ausmaßes, in dem Investoren von sich ändernden Markt- und Regulierungstrends im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft betroffen sein können, wird als "Übergangsrisiko" bezeichnet. Es kann finanziell oder rein "klimatisch" gemessen werden.
-- Für Aktien und Unternehmensanleihen verwendet AXA einen Rahmen, der das Übergangsrisiko auf der Grundlage von "politikbezogenen" Risiken modelliert, die sich aus regulatorischen Bemühungen zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes ergeben und die die Pariser Vereinbarung von 2015 zur Eindämmung der globalen Erwärmung auf unter 2 °C erfüllen. Unser Top-down-Ansatz teilt die Emissionsziele nach Ländern (gemäß den "Nationally Determined Contributions" - NDCs des Pariser Übereinkommens), dann nach sektoralen Zielen auf der Grundlage von Politikforschung und schließlich nach Unternehmenszielen auf der Grundlage ihrer individuellen Anlagen/Einrichtungen auf. Danach wird eine Kohlenstoffpreisannahme bei jeder budgetären Überschreitung der tatsächlichen Kohlenstoffintensität angewendet. Der Rahmen berücksichtigt auch eine separate Schätzung für den künftigen Umsatz aus ökologischen Aktivitäten, die aus einer Analyse der jüngsten Einreichungen "grüner" Patente abgeleitet wurden. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, die potenziellen Kosten oder Gewinne der Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erreichen des Zwei-Grad-Szenarios pro Sektor und Land zu prognostizieren. Diese Ergebnisse werden in einen zukunftsgerichteten Katalog von Klimakosten- und Ertragskennzahlen pro Wertpapier überführt, der den Anteil der Einnahmen eines Unternehmens darstellt, der aufgrund von klimabedingten Einschränkungen sinken oder steigen kann. Für unsere Staatsanleihen verwenden wir auch eine andere (von einem anderen Dienstleister entwickelte) Methodik, um eine vergleichbare Messung des "Übergangsrisikos" zu erstellen, die auf der Zuweisung des CO2-Budgets durch Länder basiert und verschiedene Erwärmungsszenarien in Abhängigkeit von verschiedenen makroökonomischen Variablen wie BIP-Wachstum, Bevölkerungswachstum und Energieeffizienz berücksichtigt.
-- Zusätzlich zu diesem finanziellen Risikoindikator untersucht AXA Möglichkeiten zur Messung der "Temperaturauswirkung" ihrer Investitionen, indem sie ihre Unternehmensanleihen sowie Aktien und Staatsanleihen gegenüber dem in der Pariser Vereinbarung festgelegten Zwei-Grad-Ziel ausrichtet. Dieser Ansatz erfasst die klimabezogenen Aspekte der Aktivitäten eines Unternehmens, einschließlich seiner direkten und indirekten Treibhausgasemissionen, Technologieentwicklungen und "grüne" Ertragsmöglichkeiten. Dies ergibt sich aus der Anpassung der CO2-Intensität jedes Unternehmens an das sektorale CO2-Intensitätsziel, das für jeden Sektor erforderlich ist, um seinen Beitrag zur Erreichung des globalen Zwei-Grad-Ziels zu leisten. Daraus ergibt sich ein "Erwärmungspotenzial" pro Unternehmen und Branche und letztlich für die Anlagen von AXA, für welche langfristige Ziele gesetzt werden können. Dies dürfte in Zukunft zu einer Schlüsseldimension des Aspekts "Klimafinanzierung" werden.
Weitere Erläuterungen finden Sie in unserem vollständigen Bericht "2019 Climate Risk" (www.axa.com).
"Physische" Risiken: Klimaauswirkungen auf das Sachanlagen-Portfolio von AXA
Neben den oben genannten Transitionsrisiken dürften der Klimawandel und insbesondere extreme Wetterereignisse die Auswirkungen auf Sachanlagen sowie Immobilien steigen lassen. Diese werden als "physische" Risiken gemäß den TCFD-Richtlinien bezeichnet. Als Versicherer verfügt AXA über eine beträchtliche Anzahl von schadenrelevanten Daten, die sie nutzen kann, um eine Analyse der "physischen Risiken" ihres Immobilienportfolios durchzuführen. So arbeiten die Teams von Investments und Group Risk Management bei der Bewertung der finanziellen Auswirkungen von Überschwemmungen und Stürmen auf die Gebäude und die Infrastruktur dieser Portfolios zusammen.
Unsere Bewertung physischer Risiken für Immobilien verwendet "NatCat"-Modelle - in der Regel nur zur Beurteilung der Auswirkungen von Naturkatastrophen auf das versicherte Risiko verwendet - und kombiniert stochastische Ereignisse (Stürme, Überschwemmungen und Hurrikane) mit einem geolokalisierten Portfolio an Sachanlagen. Spezifische "Zerstörungsraten", die Standort, Gebäude-/Infrastrukturtyp und Konstruktionsmaterialien berücksichtigen, werden dann verwendet, um potenzielle Schadensquoten zu bestimmen und für jedes Gebäude / jede Infrastruktur einen Schaden abzuleiten. Auch hier werden die Ergebnisse dieser innovativen Aktivitäten in unserem vollständigen Bericht näher erläutert.
Darüber hinaus bewerten wir bei Unternehmensanleihen und Aktien die Kosten von "physischen Risiken", indem wir die erwarteten finanziellen Auswirkungen extremer Wetterereignisse auf die Einrichtungen der Unternehmen modellieren. Die Kostenschätzungen des physischen Risikos berücksichtigen die Anfälligkeit für Betriebsunterbrechungsrisiken und Vermögensschäden, basierend auf der Gefährdung der Standorte durch extreme Wetterereignisse.
ESG- und klimabezogene Ausschlüsse
Die Responsible Investment-Strategie von AXA umfasst mehrere Veräußerungen auf Branchenebene. Tatsächlich gelten bestimmte Aktivitäten und Produkte als im Widerspruch zu unserer Klimastrategie und der breiteren unternehmerischen Verantwortung stehend, Menschen langfristig zu schützen. In diesem Zusammenhang hat die AXA spezifische "Branchenrichtlinien" entwickelt, die sowohl für Kapitalanlagen(11) als auch für Versicherungen gelten (siehe folgenden Abschnitt). Dazu gehören derzeit die folgenden Sektoren:
-- Kohle und Ölsand: siehe unten
-- Hersteller von "umstrittenen Waffen", die durch internationale Übereinkommen verboten sind (Antipersonenminen, Streumunition/Clusterbomben, chemische und biologische Waffen sowie Waffen aus abgereichertem Uran, Verbreitung von Kernwaffen)
-- Tabakhersteller, deren Produkte unserer Rolle als einer der größten Krankenversicherer der Welt widerspricht
-- Palmölproduzenten, die sich nicht an die bewährten Nachhaltigkeitspraktiken dieser Branche halten (insbesondere in Bezug auf Entwaldung, Land und Arbeitsrechte)
-- Agrarrohstoff-Derivate, die den Preis von Grundnahrungsmitteln in die Höhe treiben können
Im Jahr 2018 erweiterte die Gruppe ihre Anlagebeschränkungen auf die Vermögenswerte der XL Group, was einem zusätzlichen Verkauf von 660 Millionen Euro entspricht. Insgesamt belaufen sich die Veräußerungen von AXA auf rund 7,15 Mrd. Euro (Kohle, Tabak, Ölsand, umstrittene Waffen und Palmöl, in abnehmender Größenordnung, einschließlich der Vermögenswerte der XL Group).
Insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel war AXA 2015 der erste globale Investor, der den Ausstieg aus der Kohle eingeleitet hat. Im Vorfeld des Übereinkommens von Paris haben wir signalisiert, dass die Klimafinanzierung ein komplexes Thema ist, das aber dennoch angegangen werden kann. Dies half AXA und einigen Kollegen, eine Paralyse durch Analyse zu überwinden und Maßnahmen einzuleiten. Im Jahr 2017 hat AXA ihre klimabezogene Veräußerungsstrategie forciert.
Um Risiken aus dem Klimawandel zu mindern, bedarf es einer drastischen Reduzierung des CO2-Ausstoßes, was zu Geschäftseinschränkungen in CO2-intensiven Branchen führen kann. Dadurch wird es bei einigen Anlagewerten zum Phänomen der "Stranded Assets" kommen, was wiederum geringere Bewertungen zur Folge hätte. Deshalb hat AXA beschlossen, ihre Beteiligungen aus dem Steinkohlenbergbau zu veräußern, und sich dabei auf Grundlage von drei Kriterien auf Bergbauunternehmen und kohlebasierte Stromversorger zu konzentrieren.
-- Stromversorger mit einem Kohleanteil an der Stromproduktion (Energiemix) von über 30 %; Bergbauunternehmen mit einem Kohleanteil am Umsatz von über 30 %. Damit werden langfristige finanzielle Risiken im Zusammenhang mit "Stranded Assets" erfasst.
-- Unternehmen, die aktiv neue kohlebasierte Stromkapazitäten entwickeln (mit kohlebasierten Entwicklungsplänen von mehr als 3 Gigawatt). Dieser Ansatz erfasst "echte" Klimaauswirkungen, die über die reinen finanziellen Risiken hinausgehen.
-- Bergbauunternehmen mit einer jährlichen Kohleproduktion von über 20 Millionen Tonnen.
Da Ölsande eine extrem CO2-intensive Energieform sind, ihre Produktion erhebliche Menschenrechtsprobleme hervorruft und eine ernste Ursache für lokale Umweltverschmutzung darstellt, hat AXA auch ihre Investitionen in die wichtigsten Ölsandproduzenten abgestoßen (definiert als Produzenten mit mindestens 30 % ihrer Reserven auf der Grundlage von Ölsand). Die Produktionsmenge von Ölsand wird maßgeblich durch die Entwicklung bestimmter Pipelines beeinflusst. Damit trennt sich AXA auch von den Hauptbetreibern der zugehörigen Pipelines.
Grüne Investitionen
AXA hat das Ziel, bis 2020 12 Milliarden Euro in "grüne" Anlagen zu investieren. Damit verdoppelt sich die jüngste Empfehlung von Christiana Figueres, einer der Hauptarchitektinnen des Übereinkommens von Paris, 1 % der institutionellen Investitionen für grüne Investitionen zu verwenden. Dieses Ziel umfassen insbesondere grüne Infrastrukturen, grüne Anleihen, Impact Investments sowie Immobilien- und Gewerbeimmobiliendarlehen mit strengen Umweltstandards. Die Definition von "grüner" Infrastruktur basiert auf einem anerkannten und anspruchsvollen marktorientierten Ansatz: der Klassifizierung gemäß der "Climate Bonds Initiative". Darüber hinaus wendet AXA bei Immobilienanlagen und Darlehen für Gewerbeimmobilien (Commercial Real Estate, CRE) die strengsten Umweltzertifizierungen und -standards an, wenn das Objekt oder der Basiswert des CRE-Darlehens als "grün" klassifiziert wird. Im Dezember 2018 erreichten die grünen Investitionen von AXA 11,3 Mrd. Euro.
Darüber hinaus haben AXA und die IFC, ein Mitglied der Weltbankgruppe, die sich auf den Privatsektor konzentriert, eine Partnerschaft mit einem Volumen von über 500 Millionen Dollar gegründet, die einen Infrastrukturfonds unterstützt, der insbesondere grüne Infrastrukturen in Schwellenländern, darunter erneuerbare Energien, Wasser, umweltfreundlicher Verkehr und Telekommunikation, finanzieren wird. Kohle- und Ölsandprojekte sind explizit ausgeschlossen.
Kommunikation und Einbeziehung in Zusammenhang mit klimabezogenen und ESG-Fragen
Shareholder Engagement
Die Veräußerungen von AXA werden durch eine aktive Engagement-Strategie ergänzt. Als Aktionär und Anleihegläubiger hat AXA die Möglichkeit, mit dem Management von Unternehmen, in die sie investiert, zusammenzuarbeiten, um einen positiven Wandel in bestimmten Bereichen (wie Klimawandel, Gesundheit, Governance, Marktpraktiken usw.) zu bewirken. Dies geschieht direkt durch die Gruppe und über das Engagement-Team von AXA IM. Darüber hinaus schlossen sich AXA und AXA IM mehreren Aktionärskoalitionen an, insbesondere folgende:
-- Climate Action 100+, eine auf fünf Jahre angelegte Investoreninitiative, die sich mit den weltweit größten Treibhausgasemittenten befasst, um Emissionen einzudämmen, klimabezogene Finanzberichte zu verbessern und die Steuerung des Klimawandels zu optimieren
-- Das UN PRI ESG Engagement Advisory Committee, das strategische Ausrichtung und Feedback zu Themen für zukünftige Zusammenarbeit bietet
-- Verschiedene andere Initiativen im Zusammenhang mit Plastikmüll, den TCFD-Richtlinien, arktischen Bohrungen, Palmöl, der Automobilindustrie usw.
Kommunikation, Mitgliedschaften und Partnerschaften
AXA unterstützt verschiedene Initiativen im Zusammenhang mit Klimawandel und Umweltschutz. Dazu gehören die folgenden:
-- Climate Finance Leadership Initiative: Die CFLI, die im September 2018 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde und von Michael Bloomberg geleitet wird, zielt darauf ab, standardisierte und verbriefte Anlagen in großem Maßstab zu entwickeln, um so dem Klimawandel zu begegnen
-- Alliance of CEO Climate Leaders: Eine Gruppe von 50 CEOs, die vom Weltwirtschaftsforum (Davos) ins Leben gerufen wurde, um sich aktiv an den globalen Anstrengungen zur Schaffung von Marktchancen für den Umgang mit dem Klimawandel zu beteiligen. Ihre Ziele sind die Förderung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich einer Verpflichtung zur Verringerung des CO2-Ausstoßes, die Unterstützung der TCFD, die Unterstützung kohlenstoffarmer Lösungen und Finanzierungen sowie die Förderung einer angemessenen Regulierung. AXA schloss sich der Initiative 2018 an.
-- IDF: Der Chairman von AXA führt seit 2018 den Vorsitz im Insurance Development Forum. Die IDF ist eine öffentlich-private Partnerschaft, die Versicherer, Rückversicherer und Makler sowie die Weltbank und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen zusammenbringt. Durch die Optimierung und Ausweitung des Einsatzes von Versicherungs- und Risikomanagement-Kompetenzen will die IDF das G20-Ziel "InsuResilience" unterstützen, bis 2020 400 Millionen Menschen in Schwellenländern gegen klimabedingte Katastrophen zu versichern und ihre Klimaresilienz zu verbessern. Die Organisation besteht aus 500 Experten, darunter Spezialisten von AXA, die sich auf folgende Bereiche konzentrieren: (i) Verbesserung der Katastrophenrisikomodellierung durch die Entwicklung von Modellen in Schwellenländern, in denen sie noch nicht existieren, sowie Verbesserung ihrer Vereinbarkeit; (ii) Auseinandersetzung mit der entscheidenden Rolle, die das richtige rechtliche und regulatorische Umfeld und die unterstützende staatliche Politik bei der Schließung der Versicherungslücke spielen; (iii) Auflegung neuer und Verbesserung bestehender Versicherungsprogramme auf staatlicher und kommunaler Ebene, wobei auf erfolgreichen Modellen wie den Risikopools von Afrika, der Karibik und der pazifischen Inseln aufgebaut wird; (iv) Förderung neuer inklusiver Versicherungssysteme für Privatpersonen in Schwellenländern, die auf die Aktivitäten von AXA Emerging Customers ausgerichtet sind; (v) Schließung der Lücke zwischen dem Finanzierungsbedarf für klimaresiliente Infrastruktur in Schwellenländern und der Rolle der Versicherer als institutionelle Investoren mit der Fähigkeit, in diese Vermögenswerte zu investieren. Die IDF hat bereits alle bestehenden Katastrophenmodelle katalogisiert, einen Katalog von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien veröffentlicht, welche die Ressourcen des Versicherungssektors in einer Volkswirtschaft verbessern oder behindern, und arbeitet an zwei staatlichen Versicherungs-Pilotprojekten in Sri Lanka und Pakistan. Seitdem AXA den Vorsitz innehat, hat das IDF auch ein ständiges Sekretariat in London eingerichtet und gemeinsam mit der Bank of England eine wegweisende Veranstaltung zu Infrastrukturinvestitionen veranstaltet.
-- TCFD: AXA führte den gemeinsamen Vorsitz (2015-2017) der globalen industriegeführten Task Force on Climate Related Financial Disclosures (TCFD), die vom Financial Stability Board (FSB) sowie Michael Bloomberg eingerichtet wurde. Die TCFD gibt Hinweise, wie Risiken und Chancen des Klimawandels offengelegt werden können.
-- Hochrangige Expertengruppe der EU für nachhaltige Finanzen: Ein hochrangiger AXA-Experte leitete (2016-2018) die hochrangige Expertengruppe der EU für nachhaltige Finanzen und entwickelte Empfehlungen für nachhaltige Finanzierungen, die die Grundlage für den Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums bildeten.
Die Gruppe hat mehrere NGO-Partnerschaften unterzeichnet:
-- C40: Im Oktober 2018 hat AXA in Zusammenarbeit mit C40 einen öffentlichen Bericht darüber erstellt, wie das Verständnis der Städte für die Wechselwirkungen der Infrastrukturen ihre Klimaanpassungspläne beeinflusst. Ziel des Berichts ist es, Städten zu helfen, das Klimarisiko besser zu bewältigen.
-- UN Habitat: Unsere Partnerschaft von 2016-2019 mit der UN-Agentur für menschliche Siedlungen und nachhaltige Stadtentwicklung konzentriert sich auf die Unterstützung des Wohnungswiederaufbaus nach Katastrophen und die Durchführung von technischer Hilfe in großem Maßstab, um den lokalen Gemeinschaften zu helfen, das Konzept "building back better" umzusetzen sowie Todesfälle zu reduzieren und wirtschaftliche Verluste infolge von Naturkatastrophen zu begrenzen. Diese Richtlinien für den (Wieder-) Aufbau werden bis zum 2. Quartal 2019 veröffentlicht.
-- UNISDR: AXA hat sich (2015-2018) mit dem UN Office for Disaster Risk Reduction zusammengeschlossen, um die "Verpflichtung des Privatsektors zur Katastrophenrisikominderung" zu unterstützen. Diese Grundsätze umfassen fünf zentrale Bereiche in Bezug auf die Rolle, die der Privatsektor bei der zusätzlichen Förderung von Katastrophenschutz, Resistenz und Risikoreduzierung einnehmen kann.
-- CARE: Die 2009 gestartete Partnerschaft von AXA mit CARE International (eine große internationale humanitäre Organisation, die Soforthilfe leistet und langfristige internationale Entwicklungsprojekte durchführt) hinsichtlich Katastrophenvorsorge sowie Anpassung an den Klimawandel (insbesondere an eine bessere Erfassung der Dynamik von Klimaflüchtlingen).
AXA hat sich ebenfalls im Laufe der Jahre vielen von Investoren und Versicherungen geführten Koalitionen in den Bereichen ESG, RI und CR angeschlossen oder diese unterstützt: UN PRI, UN PSI, IIGCC, Montreal Carbon Pledge, Science Based Targets, RE100, Caring for Climate Carbon Pricing Leadership Coalition, UN Global Compact, CDP, ORSE, EpE, Finance for Tomorrow, "Kyoto Statement" der Geneva Association usw. AXA unterstützt zudem über den AXA Research Fund die universitäre Klimaforschung (siehe Kapitel 7.4).
Versicherung
Governance
Versicherungsbezogene ESG-Risiken und -Chancen profitieren auch von einer spezifischen Governance, insbesondere dem Group Underwriting Committee, das Underwriting-Beschränkungen festlegt. Das CR-Team der Gruppe stellt eine Verbindung zur RI-bezogenen Governance dar. Darüber hinaus analysiert ein spezielles Team mit dem Group Risk Management Emerging Risks über ein spezifisches Regelwerk, Tools und ein lokales Netzwerk. Diese Risiken, die sich häufig auf langfristige ESG-Themen beziehen, werden im Rahmen einer Risikokartierung überwacht und ihre möglichen Auswirkungen bewertet (regulatorische und Rechtsrisiken, Umweltrisiken, soziale und politische Risiken, wirtschaftliche und finanzielle Risiken, medizinische und technologische Risiken).
Underwriting-Einschränkungen
Es ist widersprüchlich, Industrien, aus denen sich die Gruppe zurückzieht, kommerziell zu unterstützen. Daher beschränkt AXA auch den Versicherungsschutz für kohle- und ölsandbezogene Anlagen (sowie für die anderen im vorherigen Abschnitt genannten Industrien und die arktischen Bohrungen). Die Ausschlüsse betreffen die folgenden Punkte:
-- Die Entwicklung neuer Kohleprojekte ist strengstens untersagt, da keine Baudeckungen (sowohl Direktversicherung als auch fakultative Rückversicherung) für neue Kohlekraftwerke und neue Kohlebergwerke bereitgestellt werden. Dies gilt unabhängig von der Region oder dem Kunden (unabhängig von unserer Anlageausschlussliste).
-- Eigentumsversicherungen für bestehende Kohlekraftwerke und Kohlebergwerke sind ebenfalls untersagt. Dies gilt nicht für die am wenigsten entwickelten Länder der Welt gemäß UN-Klassifizierung.
-- Ölsandgewinnung: Sowohl Sach- als auch Bauversicherungen sind verboten (sowohl Direktversicherung als auch fakultative Rückversicherung)
-- Ölsandtransportgeschäft, insbesondere über Pipelines: Sowohl Sach- als auch Bauversicherungen sind verboten (sowohl Direktversicherung als auch fakultative Rückversicherung)
-- Öl- und Gasfördergeschäft in arktischen Regionen: Sowohl Sach- als auch Bauversicherungen sind verboten (sowohl Direktversicherung als auch fakultative Rückversicherung)
Für komplexe Fälle wie Pakete von "gemischten Risiken" usw. gelten detailliertere interne Regeln. Diese Beschränkungen wurden 2017 eingeführt. Wir glauben, dass AXA als erster großer Versicherer solche Einschränkungen umgesetzt hat, die ein bedeutendes wirtschaftliches Engagement darstellen. Im Jahr 2018 dehnte AXA ihre Zeichnungsbeschränkungen (Kohle, Ölsand, Tabak, umstrittene Waffen, Palmöl, arktische Bohrungen) auf die Aktivitäten der XL Group aus, was ein erhebliches wirtschaftliches Engagement darstellt (Prämienauswirkung von über 100 Mio. Euro).
Unsere Produkte
Neben der Neuausrichtung ihrer Anlagestrategie versucht die Gruppe ihre "indirekten" Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren, indem sie Versicherungslösungen zur Förderung umweltfreundlichen Verhaltens bietet. Im Unternehmensgeschäft verfügen die Underwriter von AXA XL über umfangreiche Kompetenzen und Kapazitäten bei der Versicherung von Kunden aus der Energiebranche, mit einem starken Fokus auf erneuerbare Energien und einem ausdrücklichen Ausschluss von Kohle- und Ölsandgeschäften. Einige lokale Einheiten entwickeln auch Versicherungspolicen für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugflotten, die CO2-arme Fahrzeuge fördern, Hausratsversicherungen zur Förderung von Energieeffizienz und Anlagen für erneuerbare Energien sowie umweltfreundliche Schadenstrategien. Wie in Abschnitt 7.4 beschrieben, hat AXA France das umfassende Label "Assurance Citoyenne" entwickelt. AXA Global Parametrics bietet auch parametrische Versicherungsprodukte, die beispielsweise versicherte lokale Gemeinschaften unterstützen, die mit den Auswirkungen von klimabedingten Katastrophen (insbesondere Trockenheit oder Überschwemmungen) auf landwirtschaftliche Erzeugnisse konfrontiert sind.
Eigene Aktivitäten
Im Rahmen der Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos von AXA wurden die Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit als eines der zu minimierenden Risiken identifiziert. Dazu gehören vor allem der CO2-Ausstoß sowie der Wasser- und Papierverbrauch. Als Reaktion auf dieses Risiko hat AXA eine Umweltpolitik und -strategie entwickelt, die sowohl geschäftliche als auch operative Fragen abdeckt. Das Klimabilanzmanagement von AXA trägt auch zur Verbesserung unserer betrieblichen Umwelteffizienz bei, insbesondere durch Kosteneinsparungen bei Energie, Kraftstoff, Reisen, Papier und Wasser.
Die Umweltrichtlinie von AXA beschreibt unsere Kernfelder und geplanten Praktiken zur Verringerung unserer direkten und indirekten Umweltauswirkungen. Im Rahmen dieser Richtlinie hat AXA:
-- einen Umweltberichtsprozess eingerichtet, um die Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu messen und zu reduzieren,
-- einen Due-Diligence-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass eine angemessene Governance auf Unternehmensebene implementiert wird,
-- Umweltziele für 2020 festgelegt.
Dank ihrer Umweltpolitik und -strategie kann AXA als Versicherer, Investor und globales Unternehmen bei der Sensibilisierung für Umweltschutz innerhalb der Gruppe ihrer Stakeholder eine wichtige Rolle spielen. Daher versucht das Unternehmen, einen Beitrag zur Verbesserung des Verständnisses für globale und lokale Umweltrisiken zu leisten, und verpflichtet sich, dem Klimawandel aktiv zu begegnen. Durch unsere Strategie tragen wir zu dem UN-Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 (nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen) bei (Unterziel 12.6: Ermutigung von Unternehmen, nachhaltige Praktiken anzuwenden und Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichtszyklus zu integrieren).
Berichtsprozess und -verifizierung zu Umweltfragen
AXA verfügt seit 2002 über einen Berichterstattungsprozess und zugehörige Richtlinien in Sachen Umwelt. Die Steuerung unserer Umweltbilanz in Einklang mit der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung ist zu einem der Schwerpunkte unserer CR-Strategie geworden.
Dieser Prozess basiert auf einem internen Berichterstattungstool und umfasst die Erfassung von Informationen über Stromverbrauch, Geschäftsreisen, AXA-eigene Fuhrparks und Papierverbrauch mit den damit verbundenen CO2-Emissionen sowie Abfall und Wasser. Zur Messung unserer Umweltbilanz koordiniert das Team Group CR ein Netzwerk von rund 300 spezialisierten Umweltmanagern in lokalen Gesellschaften. Dieses Netzwerk überwacht unseren jährlichen Fortschritt bei den Reduktionszielen, was lokale Gesellschaften bei der Beurteilung ihrer eigenen Maßnahmenpläne und Ziele unterstützt. Die endgültigen Ergebnisse dieses jährlichen Berichtsprozesses werden in unserem jährlichen Referenzdokument veröffentlicht.
Die Umweltberichterstattung von AXA ist Teil des umfassenderen Managementsystems, das interne Kontrollen, Prozesse und Fortschritte bei der Zielerreichung umfasst. Die über die Berichterstattung gesammelten und gemeldeten Daten werden lokal vom Chief Financial Officer der Unternehmen überprüft. Darüber hinaus führt AXA Prüfungen auf Gruppen- und Unternehmensebene durch, um die Datenqualität sicherzustellen und die Effizienz der lokalen Umweltmanagementsysteme zu messen. Die Genauigkeit der gemeldeten Daten und Indikatoren wird durch die folgenden Schritte gemessen:
-- Überprüfung des Umweltprotokolls und der Berichtsverfahren auf Gruppen- und Unternehmensebene
-- Datenüberprüfung und detaillierte Tests an ausgewählten Unternehmen, einschließlich der Überprüfung der Datengenauigkeit, der Überprüfung lokaler Berichtsprozesse und der Rückmeldung über gemeldete Daten
-- Konsolidierung der Datenüberprüfung, die alle Indikatoren umfasst, sowie Konsistenz- und Kontrolltests, die von der Gruppe und unseren Abschlussprüfern durchgeführt werden
-- Prüfung der qualitativen Informationen (Organisation, Richtlinien und Maßnahmen) sowie der quantitativen Informationen (Indikatoren unter Verwendung von Stichprobenverfahren). Die Prüfung umfasst alle Unternehmensdaten, die zur Eingabe der in diesem Bericht veröffentlichten Umweltinformationen verwendet werden. Siehe Erklärung zur gesetzlichen Abschlussprüfung am Ende von Kapitel 7.
Performance-Ziele
AXA hat ein Ziel zur Verringerung ihres CO2-Ausstoßes festgelegt, das sämtliche Emissionen von Treibhausgasen umfasst ("Scopes"):(12)
-- Scope 1: Emissionen durch an AXA-Standorten sowie vom Fuhrpark von AXA verbrauchten Kraftstoff
-- Scope 2: Emissionen durch gekaufte Energie (hauptsächlich von AXA-Einrichtungen verbrauchte Elektrizität)
-- Scope 3: Emissionen durch Geschäftsreisen und Papierverbrauch Anmerkung: Anlagebezogene "indirekte" Scope-3-Emissionen werden in Abschnitt 7.3 "Investitionen" analysiert.
Das Ziel von AXA für den Zeitraum 2012-2020 ist es, ihre CO2-Emissionen je Vollzeitäquivalent (FTE) um 25 % zu reduzieren, aufgeteilt in folgende Unterziele:
-- -35 % Energieverbrauch (kWh/FTE) - Scope 1 und 2
-- -15 % Geschäftsreisen: Fuhrpark (km/FTE) - Scope 1
-- -5 % Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug (km/FTE) - Scope 3
-- -45 % Büropapier (kg/FTE) - Scope 3
-- -50 % Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen (kg/Kunde) - Scope 3.
Darüber hinaus hat die Gruppe auch zwei Umweltziele festgelegt, die nicht im Zusammenhang mit dem CO2-Ausstoß stehen:
-- -15 % Wasserverbrauch
-- 95 % des Papiers muss aus recycelten oder nachhaltigen Quellen stammen
Darüber hinaus hat die Gruppe sich zum Ziel gesetzt, bis 2025 100 % des verbrauchten Stroms (für Bürostandorte und AXA-eigene Rechenzentren) aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen, im Einklang mit unserer Verpflichtung "RE100" (RE100 ist eine Koalition von Unternehmen, die sich verpflichten, 100 % ihres Stroms aus erneuerbaren Quellen zu beziehen).
Die Fortschritte bei diesen Zielen werden im Folgenden beschrieben.
Ergebnisüberblick 2018
CO2-Emissionen
Die gesamten CO2-Emissionen je FTE in Bezug auf Energie, Papier und Geschäftsreisen (per Flugzeug, Zug und Firmenwagen) sanken zwischen 2017 und 2018 um 14 % und zwischen 2012 und 2018 um 38 % (unser globales Ziel für 2020 wurde damit früher als geplant erreicht). 43 % der CO2-Emissionen der Gruppe beziehen sich auf den Energieverbrauch, 35 % auf Geschäftsreisen (per Flugzeug und Zug), 15 % auf den Fuhrpark von AXA und 7 % auf Papier.
Scope-1-CO2-Emissionen
Die Scope-1-Emissionen von AXA umfassen die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung von Gas und Heizöl an Standorten von AXA entstehen, sowie den Kraftstoffverbrauch des AXA-Fuhrparks. Die Scope-1-Emissionen pro FTE sanken zwischen 2017 und 2018 um 15 % und seit 2012 um 37 %. Was den Gasverbrauch betrifft, so haben einige Unternehmen (Schweiz, Deutschland) Gas größtenteils durch Dampf ersetzt, der eine geringere Kohlenstoffintensität pro KWh aufweist. Im Jahr 2018 sank der CO2-Ausstoß der Fahrzeugflotte von AXA im Vergleich zu 2017 um 14 %.
Scope-2-CO2-Emissionen
Die Scope-2-Emissionen pro FTE sanken zwischen 2017 und 2018 um 14 % und seit 2012 um 52 %. Diese Entwicklung steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien. Zur Berechnung der CO2-Emissionen aus zugekauftem Strom verwendet AXA sowohl marktbasierte (Stromlieferanten-Energiemix) als auch standortbezogene (durchschnittlicher Länderenergiemix) Ansätze. Für die Abnehmer von Strom aus erneuerbaren Energien, die über Stromverbrauchsdaten nach Technologie verfügen (z. B. Wasser, Sonne, Wind, Biomasse und Geothermie oder sonstige auf Basis des von ihren Anbietern verwendeten Stromerzeugungsmixes), verwendet AXA einen präziseren "marktbasierten" Ansatz und ordnet jedem Quellentyp die entsprechenden Emissionsfaktoren zu. Für Unternehmen, die keine Informationen über den Energiemix ihres Energieversorgers haben, verwendet AXA einen "standortbezogenen" Ansatz (mit Emissionsfaktoren der französischen Umweltbehörde ADEME).
Scope-3-CO2-Emissionen
Scope-3-Emissionen von AXA umfassen CO2-Emissionen aus Geschäftsreisen und den Papierverbrauch. Im Jahr 2018 sanken die Scope-3-CO2-Emissionen pro FTE im Vergleich zu 2012 um 17 % und nahmen zwischen 2017 und 2018 um 4 % leicht zu. Um ihre CO2-Bilanz zu verbessern, haben einige Gesellschaften von AXA auch Emissionsgutschriften zur CO2-Kompensation erworben.
Darüber hinaus misst AXA auch den CO2-Ausstoß im Zusammenhang mit dem Pendelverkehr ihrer Mitarbeiter, auch wenn diese indirekten Emissionen nicht in den Verantwortungsbereich der Gruppe fallen. Im Jahr 2018 wurden Antworten aus 32 Ländern erhoben, in denen die teilnehmenden Mitarbeiter insgesamt 920 Millionen Kilometer pendelten, von denen 50 % mit öffentlichen Verkehrsmitteln, 6 % mit Firmenwagen, 38 % mit dem privaten Pkw und der Rest zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden. Die mit Fahrten zwischen Wohnung zu Arbeitsstelle verbundenen CO2-Emissionen je FTE nahmen im Vergleich zu 2017 um 16 % zu (entspricht 0,88 t Äqu.). CO2 je FTE). Dieser Anstieg der Emissionen steht im Zusammenhang mit einer höheren Beteiligung und Antwortquote von Mitarbeitern von AXA sowie mehr Mitarbeitern, die den Individualverkehr zum Pendeln nutzen.
Stromverbrauch
Der Stromverbrauch von AXA umfasst den gesamten Energieverbrauch unserer Standorte und Rechenzentren im Berichtsjahr. Dazu gehören der Energieverbrauch vor Ort für Heizung und Kühlung sowie Strom für den täglichen Betrieb. Im Jahr 2018 bestand unser Gesamtenergiemix aus Strom (74 %), Gas (14 %), Brennstoff/Dampf (9 %) und Kaltwasser (3 %). Wir haben zwischen 2017 und 2018 einen Rückgang des Gesamtstromverbrauchs um 5 % und gegenüber 2012 um 25 % erzielt. Unser Stromverbrauch je FTE sank zwischen 2017 und 2018 um 12 % und zwischen 2012 und 2018 um 37 %. 53 Standorte von AXA verfügen über ein Umweltzertifikat von Gebäudezertifizierungsprogrammen wie Building Research Establishment Environmental Assessment Methodology (BREEAM), Leadership in Energy and Environmental Design (LEED), HQE (Haute Qualité Environnementale) usw.
Im Jahr 2018 stammten 55 % des von AXA verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen (Wasser, Wind, Sonne, Geothermie, Biomasse). Das "RE100"-Ziel von AXA ist es, bis 2025 100 % zu erreichen.
Geschäftsreisen
Die Geschäftsreisen je FTE sanken zwischen 2017 und 2018 um 5 % und zwischen 2012 und 2018 um 13 %. Die Trends im Bereich Geschäftsreisen stehen in engem Zusammenhang mit unserer Geschäftsdynamik, wobei wir Online-Tools zur Zusammenarbeit einsetzen, die dazu beitragen, Geschäftsreisen zu reduzieren.
Fahrzeugflotte
Der Fuhrpark der AXA besteht aus Vertriebsfahrzeugen und im Rahmen von Leistungspaketen zugeteilten Fahrzeugen. Im Jahr 2018 ist die gesamte zurückgelegte Wegstrecke des Fuhrparks der Gruppe gegenüber 2017 um 16 % gesunken. Darüber hinaus ist der Nutzung je FTE im Vergleich zu 2012 um 29 % gesunken. Die Gruppe hat Fuhrpark-Richtlinien implementiert, die für alle Fahrzeugtypen unabhängig von den Beiträgen der Mitarbeiter Emissionsgrenzwerte festlegen. Die Richtlinien enthalten auch Sicherheitsstandards für Fahrzeuge und fördern den Zugang der Mitarbeiter zu Kursen für "sicheres und umweltfreundliches Fahren". Im Jahr 2018 befanden sich unter den Fahrzeugen im Besitz von AXA 27 %, die 100 g CO2/km oder weniger emittieren (und 24 % im Jahr 2017), 41 %, die 101 g bis 120 g emittieren (46 % im Jahr 2017), bei einer durchschnittlichen Emissionsrate von 120 g CO2/km (119 g im Jahr 2017). Auch die Mitarbeiter werden angehalten, sich für Hybrid- oder Elektroautos zu entscheiden.
Papier
Der Papierverbrauch von AXA betrifft Büro- (Druck, gemessen pro Mitarbeiter) sowie Marketing- und Vertriebszwecke (Broschüren usw., gemessen pro Kunde). Unser Stromverbrauch je FTE sank zwischen 2017 und 2018 um 17 % und zwischen 2012 und 2018 um 54 %. Viele Gesellschaften haben eine Druckrichtlinie eingeführt. Diese umfasst die Reduzierung der Anzahl der Drucker je Mitarbeiter und die Einführung eines Buchungssystems zur Erfassung sämtlicher gedruckter Unterlagen. Im Jahr 2018 stieg der Verbrauch von Marketing- und Vertriebspapier pro Kunde gegenüber 2017 um 18 % (aber nur um 6 % zwischen 2012 und 2018). Diese jüngste zusätzliche Erhöhung ist mit erheblichen Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Börsengang der AXA Equitable Holdings, Inc. verbunden. Wir sind uns bewusst, dass unser Ziel für Marketing- und Vertriebspapier für 2020 eine Herausforderung sein wird. Das Group CR Team wird weitere Optionen prüfen, um diesen Trend umzukehren, insbesondere durch weiteren Materialverzicht.
2018 bezog AXA 58 % ihres Büropapiers und 41 % ihres Papiers für Marketing- und Vertriebsunterlagen aus Recycling-Quellen.
Wasserverbrauch
Unser Wasserverbrauch je FTE blieb zwischen 2017 und 2018 stabil und sank zwischen 2012 und 2018 um 19 %. Dieser Rückgang unseres Wasserverbrauchs ist auf bessere Initiativen für das Wassermanagement zurückzuführen, die von unseren lokalen Einheiten geleitet werden.
Abfallmanagement
Im Jahr 2018 sank das für Recycling sortierte Papier von AXA im Vergleich zu 2017 um 10 % und zwischen 2012 und 2018 um 39 %. Dieser Rückgang der gesamten Recyclingquote ist auf den insgesamt geringeren Verbrauch von Büropapier zurückzuführen (siehe Absatz oben). 66 % der Tintenpatronen und Tonerkartuschen wurden recycelt. Die IT-Geschäftseinheit von AXA Services, für die Elektronikschrott von besonderer Relevanz ist, leistet einen wesentlichen Beitrag zu unseren Bemühung und gewährleistet die Einhaltung der WEEE-Richtlinie (Waste Electronic and Electrical Equipment). Unsortierte Abfälle sind zwischen 2017 und 2018 um 5 % gestiegen und zwischen 2012 und 2018 um 29 % gesunken. Dies ist vor allem auf bessere Abfallmessverfahren in den lokalen Einheiten sowie die Integration neuer Einheiten wie AXA Brazil, AXA Partners Malaysia und AXA XL zurückzuführen. Zudem sammeln über 75 Kantinen der Gruppe organische Abfälle aus ihren Restaurants.
Performance der AXA Gruppe 2018
| Umweltkennzahlen der AXA Gruppe (a) | Einheit | 2017 | 2018 |
| Anzahl Mitarbeiter vor Ort, Vollzeitäquivalente (FTE) | FTE | 115.328 | 124.355 |
| Netto-Innenfläche (Standorte) | m 2 | 1.777.687 | 1.705.774 |
| STROM (Standorte) | |||
| Stromverbrauch (b) | MWh | 363.283 | 344.684 |
| KPI: Stromverbrauch pro Person | kWh/FTE | 3.150 | 2.772 |
| Veränderung ggü. Vorjahr | -12 % | ||
| TRANSPORT | |||
| Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug (c) | Tausend km | 328.523 | 336.918 |
| Geschäftsreisen: Fuhrpark AXA | Tausend km | 266.242 | 223.577 |
| Fahrt Wohnung/Arbeitsstelle (Hin- und Zurück) (d) | Tausend km | 932.534 | 920.155 |
| CO2-EMISSIONEN (e) | |||
| CO2-Emissionen: Stromverbrauch vor Ort | t CO2-Eq. | 94.756 | 80.652 |
| CO2-Emissionen: Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug | t CO2-Eq. | 63.494 | 64.948 |
| CO2-Emissionen: Geschäftsreisen: Fuhrpark AXA (f) | t CO2-Eq. | 31.799 | 27.287 |
| CO2-Emissionen: Papier | t CO2-Eq. | 11.446 | 13.056 |
| KPI: CO2-Emissionen aus Stromverbrauch vor Ort, Papier und Geschäftsreisen (Flugzeug, Zug, Fuhrpark AXA) pro Person | t. CO2-Eq. | 1,75 | 1,50 |
| Veränderung ggü. Vorjahr | -14 % | ||
| CO2-Emissionen: Fahrt Wohnung/Arbeitsstelle (g) | t CO2-Eq. | 87.116 | 109.389 |
| WASSER | |||
| Wasserverbrauch (h) | m3 | 927.017 | 1.003.964 |
| KPI: Wasserverbrauch pro Person | m 3 /FTE | 8,04 | 8,07 |
| Veränderung ggü. Vorjahr | 0 % | ||
| PAPIER (i) | |||
| Verbrauch von Büropapier | t | 1.815 | 1.616 |
| KPI: Büropapierverbrauch pro Person | kg/FTE | 16 | 13 |
| Veränderung ggü. Vorjahr | -17 % | ||
| Recyceltes Papier und/oder mit Nachhaltigkeitsgarantie: Büro | % | 58 | 58 |
| Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen | t | 10.220 | 12.078 |
| KPI: Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen pro Kunde (j) | kg/Kunde | 0,10 | 0,12 |
| Veränderung ggü. Vorjahr | 18 % | ||
| Recyceltes Papier und/oder mit Nachhaltigkeitsgarantie: Marketing und Vertrieb | % | 51 | 41 |
| ABFALL | |||
| Unsortierter Abfall (k) | t | 4.301 | 4.512 |
| Für Recycling sortiertes Papier | t | 3.588 | 3.223 |
| Patronen und/oder Toner für Recycling | % | 55 | 66 |
Daten von 81 Unternehmen, darunter die XL Group (Umweltdaten der XL Group wurden anteilig für das vierte Quartal 2018 berücksichtigt). Key Performance Indicators (KPI) sind fett hervorgehoben. AXA-Standorte mit weniger als 50 FTEs werden nicht in unsere Datenerfassung einbezogen, sondern per Extrapolation einbezogen.
(a) 2018 wurden Umweltindikatoren für 101.977 an Standorten von AXA tätige FTEs erfasst (sofern in diesen Anmerkungen nicht anders angegeben), anschließend wurden die Daten nach Kontinenten getrennt extrapoliert, um sämtliche 124.355 angestellten FTEs abzudecken (sämtliche Vertragstypen, einschließlich der FTEs der XL Group), die für die AXA Gruppe 2018 durchschnittlich arbeiten.
(b) Umfasst Daten zu Elektrizität, Erdgas, Heizöl, Dampf, Kaltwasser von Unternehmen mit insgesamt 93.740 FTEs.
(c) Diese Daten wurden von Unternehmen gesammelt, die 86.364 FTEs umfassen.
(d) Schätzungen für Fahrten von Wohnung zu Arbeitsplatz basieren auf einer jährlichen Online-Transportumfrage, die an jeden angestellten Mitarbeiter von AXA ausgegeben wird. Diese Daten wurden von 15.084 FTEs im Rahmen von Umfragen erfasst und dann extrapoliert. Standorte mit einer Teilnahmequote von unter 5 % wurden aus dem Datenkonsolidierungsprozess ausgeschlossen.
(e) Die für jedes Land spezifischen Emissionsfaktoren für Energie, Zug und Flugzeug wurden 2017 überarbeitet. Quelle: lnternational Energy Agency (IEA) und ADEME.
(f) Die Daten des Fuhrparks von AXA werden von Unternehmen gesammelt, die 93.497 FTEs umfassen.
(g) Umfasst keine Firmenwagen, um eine Doppelzählung mit den Daten des Fuhrparks von AXA zu vermeiden.
(h) Diese Daten wurden von Unternehmen gesammelt, die 91.339 FTEs umfassen. Einige Standorte sind nicht mit Wasserzählern ausgestattet, was eine genaue Messung verhindert und sie aus dem Berichtsumfang vor Extrapolation ausschließt.
(i) Die Papierdaten beziehen sich auf Unternehmen mit insgesamt 93.854 FTEs.
(j) Die Gruppe hatte 2018 111 Millionen Kunden.
(k) Die Daten in Bezug auf unsortierte Abfälle werden von Unternehmen gesammelt, die 91.928 FTEs umfassen.
7.4 Inklusiver Versicherer
Wie im Abschnitt zur Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos beschrieben, ist nachhaltiges Wirtschaften unter Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen für AXA ein wichtiges Thema. Als Versicherer ist es Teil unseres Geschäfts, Produkte zu entwickeln und zu gestalten, die einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen. In Form unserer Produkte unterstützen und belohnen wir gesundheitsbewusstes und sozial verantwortliches Verhalten und tragen zu einer Reduzierung sozialer Exklusion bei.
Darüber hinaus hat AXA im Rahmen ihres Engagements für Gesundheit und Krankheitsprävention (eine der vier Säulen ihrer CR-Strategie) 2018 beschlossen, der zunehmenden Zunahme von Fettleibigkeit und Typ-2-Diabetes entgegenzuwirken. In Anbetracht des Zusammenhangs zwischen Ernährung und Lebensgewohnheiten und dieser Krankheit werden sich die Initiativen von AXA an der Aufklärung über Gesundheitsrisiken und der Förderung eines gesunden Lebensstils orientieren.
Die im Folgenden beschriebenen Initiativen stehen im Einklang mit den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 (Armutsbekämpfung), Nr. 3 (gesundes Leben) und Nr. 10 (Ungleichheit verringern).
Geschäftsbezogene gesellschaftliche Initiativen
Indem wir unser Wissen über Schutz und Risikomanagement mit denjenigen teilen, die es am meisten brauchen, trägt AXA zu einem integrativen Wirtschaftswachstum bei und entspricht unseren eigenen internen Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion. Da AXA Risiken und Prämien bündelt, um das Unglück der Wenigen mit dem Glück der Vielen zu teilen, schützt die Versicherung den Einzelnen und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Darüber hinaus bieten Versicherungslösungen ein Gefühl des Schutzes und der Sicherheit. Dazu zählt Folgendes:
-- Integration gesellschaftlicher Themen in unsere Produktpalette durch spezielle Produktkennzeichnungen wie Assurance Citoyenne
-- AXA konzentriert sich auf Kunden in Schwellenländern mit geringen finanziellen Ressourcen und engagiert sich aktiv im Bereich der finanziellen Inklusion, um die Mittelschicht von morgen besser zu versorgen
-- Bereitstellung von Versicherungslösungen und Möglichkeiten für Frauen
-- Entwicklung parametrischer Versicherungslösungen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen vor den Auswirkungen des Klimawandels
-- Veräußerungen von Anlagen aus der Tabakindustrie
Integration von gesellschaftlichen Themen in die Produktpalette
Zusätzlich zu den im vorherigen Abschnitt beschriebenen grünen Produkten entwickelt AXA Produkte mit sozialem/gesellschaftlichem Mehrwert. Zum Beispiel:
-- In Frankreich steigt die Nachfrage unserer Kunden nach verantwortungsbewussten Produkten weiter an. AXA France hat daher im Jahr 2015 das Label "Assurance Citoyenne" ins Leben gerufen, das sicherstellt, dass alle Versicherungsverträge sowohl den Kunden zugutekommen als auch die Gesellschaft positiv beeinflussen. Dieses Label basiert auf einem Bewertungs-Toolkit, der in Zusammenarbeit mit einem Gremium externer Interessengruppen erstellt und von einem unabhängigen Dritten geprüft wurde. Unsere Verpflichtungen werden über die vier wichtigsten Punkte des Labels kommuniziert, die nachfolgend aufgeführt sind: "Vertrauen" (z. B. einfache Verträge), "Prävention" (z. B. Präventionsdienste zur Minimierung der Risiken, denen unsere Kunden ausgesetzt sind), "Umwelt" (z. B. papierloser Vertrag) und "Fairness" (z. B. Produktzugänglichkeit für Bevölkerungsgruppen, die in der Regel von Versicherungsmechanismen ausgeschlossen sind). Im Jahr 2018 vermarktete AXA France 52 Produkte mit dem Label und baut nun alle seine neuen Versicherungsangebote um diese Verpflichtungen herum auf. Seit 2015 wurden 3,3 Millionen solcher Verträge verkauft.
-- Im Jahr 2018 lancierte AXA France das Angebot Perspectiv'Allegro. Dieses Produkt ermöglicht es Kunden, in Unternehmen zu investieren, die im Mittelpunkt sozialer und ökologischer Herausforderungen wie Klimawandel, Langlebigkeit, Gesundheit oder Veränderungen im Lebensstil stehen. Alle zugrunde liegenden Fonds werden nach ihrer finanziellen Performance und ESG-Praktiken bewertet und beinhalten gekennzeichnete Plattformen (basierend auf offiziellen französischen Kennzeichnungen für Sparprodukte). Perspectiv'Allegro macht 55 % dieser Fonds in Unit-Linked-Konten aus, die in Aktien und Anleihen (einschließlich grüner Anleihen) investiert sind. Die restlichen 45 % sind in Euro-Fonds investiert, die das Screening von AXA nach verantwortungsvollen Investments berücksichtigen (siehe 7.3). Schließlich wird in Frankreich für jede Einlage ein Baum gepflanzt, um die Wiederaufforstung zu fördern.
Kunden aus Schwellenländern
Durch die Entwicklung ihres Versicherungsangebots "Emerging Customer" in wachstumsstarken Märkten begegnet AXA der sozialen Ausgrenzung, indem sie gefährdeten Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Versicherungsdienstleistungen ermöglicht, die sie bei ihrem wirtschaftlichen Fortschritt begleiten und ein Sicherheitsnetz bieten, das sie vor dem Rückfall in die Armut schützt. Unser Ansatz ist es, Produkte zu entwickeln, die einfach, fair und gut zugänglich sind. Ein eigenes Team mit Sitz in Paris sowie Mitarbeiter, die sich ganz oder teilweise dem Geschäft vor Ort widmen, unterstützen die Einheiten von AXA fachkundig bei der Wachstumsförderung. Im Jahr 2018 umfasste das Schwellenländergeschäft von AXA fast 9,3 Millionen Stammkunden und verschiedene Partnerschaften wurden weiter ausgebaut:
-- Indien: Bharti AXA General Insurance (BAGI) arbeitet seit 2017 mit der Airtel Payment Bank (APB) zusammen, um alle APB-Kunden mit einer kostenlosen Unfallversicherung zu versichern. Für aktive Kunden wird die Versicherung anschließend erneuert und deckt 2018 monatlich ca. 1 Million Kunden ab. BAGI versichert 1,8 Millionen Reisende auf den nationalen Eisenbahnen. Darüber hinaus deckt BAGI - mit Unterstützung der indischen Regierung - mehr als 360.000 Landwirte durch eine Landwirtschaftsversicherung über verschiedene Abteilungen in Indien ab.
-- Indonesien: Um die Kunden der unteren Mittelklasse anzusprechen, die einen Kredit beantragen, nutzt Mandiri-AXA General Insurance seine Partnerschaft mit der Mandiri Bank, um allen Kleinstkunden von Mandiri Kreditlebens-, Unfall- und Sicherheitenversicherungen anzubieten.
-- Thailand: AXA GI startete in Partnerschaft mit AIS, dem ersten Mobilfunknetzbetreiber in Thailand, ein Pilotprojekt zur Bereitstellung von Unfallversicherungs- und Krankenhausgeld-Produkten als Belohnung für treue AIS Prepaid-Kunden. Gemeinsam mit der thailändischen Regierung versichert AXA GI auch 2,6 Millionen Reisbauern.
-- Malaysia: In Zusammenarbeit mit der malaysischen Post bietet AXA Malaysia 110.000 Kunden eine günstige Unfall- und Zweiradversicherung an. AXA Malaysia hat außerdem (in Zusammenarbeit mit Merchantrade, dem größten Geldtransferunternehmen des Landes) das erste Versicherungsprodukt für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die Geld nach Hause schicken, auf den Markt gebracht.
-- Philippinen: AXA Philippinen arbeitet mit TSKI, einer führenden Mikrofinanzinstitution (MFI), sowie mehreren Digital Player zusammen, um Versicherungen an Kunden aus Schwellenländern zu vertreiben. AXA Philippinen nimmt auch am Oversea Filipino Workers Scheme teil, das Arbeitsmigranten schützt.
-- Marokko: AXA Marokko arbeitet seit 2012 mit einer MFI, Albaraka, zusammen, um fast 150.000 Mikrounternehmern Kreditlebens-, Sach- und Krankenhausgeld-Versicherungen ("hospicash") bereitzustellen.
-- Lokale Gesellschaften von AXA haben auch Vertriebspartnerschaften in Nigeria (über einem MFI), Ägypten (MFI für Kredit- und Gesundheitsprodukte), Brasilien (über einen führenden Einzelhändler) und Mexiko (MFI für Schaden- und Unfall- sowie Kreditlebensversicherungen an Kleinstunternehmer) aufgebaut.
Darüber hinaus hat AXA damit begonnen, einen internen Ansatz zur Messung der Auswirkungen von Versicherungen auf die lokalen Gemeinschaften zu entwickeln. Der erste Schritt bestand darin, an einer Methodik zur Beurteilung der Kundenorientierung unserer bestehenden Produkte zu arbeiten, und 2019 wird erstmals das gesamte Portfolio der Kunden aus Schwellenländern bewertet. Ziel ist es, einen Verbesserungsplan zu erstellen, der den Kunden in Mittelpunkt unserer Aktivitäten als Unternehmens stellt und unser Angebot verbessert.
Versicherungsangebote für Frauen
Frauen, insbesondere in Schwellenländern, sind weniger gut versichert als Männer, obwohl sie einen wichtigen Stellenwert in der Wirtschaft einnehmen. Im Jahr 2014 hat die AXA einen Sonderbericht "SheForShield" in Auftrag gegeben, der die Haltung von Frauen gegenüber Versicherungen sowie ihre Bedürfnisse und Erwartungen untersucht. Deshalb haben wir die Initiative "Women in Insurance" lanciert, die darauf abzielt, den Zugang von Frauen zu Versicherungsprodukten und -dienstleistungen zu verbessern, die ihren Bedürfnissen und Erwartungen entsprechen und im Einklang mit unserer Vision "Payer-to-Partner" stehen.
Die drei Hauptbereiche sind Frauen als Privatkunden, als Unternehmerinnen und im Vertrieb. AXA hat einen dualen Ansatz entwickelt: In reifen Märkten wird AXA Frauen in die Lage versetzen, finanziell unabhängig zu sein, und für Schwellenländer ist es das Ziel, Frauen zu befähigen, ein "besseres Leben" zu führen. Im Jahr 2018 hatten zwölf Einheiten "Women in Insurance" als strategische Priorität integriert und 18 Produkte wurden entwickelt. Diese Strategie wird durch unsere Ziele im Rahmen von "2020 Women Insurer of Choice" umgesetzt:
-- 45 % weibliche Privatkunden
-- 30 % Frauen als KMU-Kunden (was die globale Marktchance widerspiegelt)
-- 25 % der Frauen im Vertriebs- und Verkaufsmanagement
-- 40 % der Frauen bei Rekrutierungen und Beförderungen
Darüber hinaus stellen wir über den AXA Research Fund 1 Million Euro für die Forschung zur Verfügung, um gesundheitliche und unternehmerische Barrieren für Frauen besser zu verstehen und abzubauen.
Im Jahr 2017 kooperierte AXA auch mit "Global Invest Her" (GIH), einer Plattform, die es Unternehmerinnen erleichtert, Zugang zu Kapital und Fachwissen zu erhalten, um ihr Geschäft auszubauen. 260 Bewerbungen aus 57 Ländern gingen ein und fünf Unternehmerinnen wurden in das Mentorenprogramm aufgenommen. Zusammen mit Sparknews, einem auf Medienarbeit spezialisierten Social-Business-Unternehmen, und Makesense, einer internationalen Community, die Sozialunternehmern bei der Lösung von Problemen hilft, startete AXA 2018 "Women in Business for Good", ein Medien- und Mentoring-Programm, das von Frauen geführte Unternehmen, die sich mit sozialen Herausforderungen auf der ganzen Welt befassen, hervorhebt und fördert. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden 100 Unternehmerinnen ermittelt, wovon sechs ausgewählt wurden, um an Workshops mit AXA-Teams teilzunehmen, um geschäftliche Herausforderungen zu meistern. Danach wurden drei Finalistinnen ausgewählt, um an einem viermonatigen Acceleration Program zur Unterstützung bei der Gestaltung und Entwicklung von Lösungen teilzunehmen.
Die Partnerschaft gibt uns die Möglichkeit, unser Fachwissen zu teilen, Wahrnehmungen zu verändern und zu hinterfragen und innovative Investitionen in Technologie durch ein Mentoring-Programm zu fördern, das Unternehmerinnen mit Führungskräften der AXA verbindet. Das Programm, das derzeit in Mexiko, den USA und Nigeria läuft, fördert erfolgreich weiblich geführte Unternehmen und befähigt sie, gemeinsam mit AXA professionelle und innovative Produkte zu entwickeln und Teil unseres internationalen Netzwerks zu werden.
Parametrische Versicherung
AXA nutzt die neuesten Fortschritte in den Bereichen Datenwissenschaft und -technologie, um die Bevölkerung in Schwellenländern zu unterstützen, die durch den Klimawandel gefährdet ist. AXA Global Parametrics erstellt eine parametrische Versicherung, die nur wenige Tage nach einer Naturkatastrophe oder einem extremen Wetterereignis Auszahlungen auf Basis von Satelliten- und anderen Wetterdaten auslöst. Dies ermöglicht es den Staaten, schnell Mittel für Notfallmaßnahmen zu erhalten, oder den betroffenen Bevölkerungsgruppen, Lebensmittel oder Barauszahlungen zu erhalten, die sie vor Armutsfallen schützen. Die Wetterdaten können auch als Frühwarnsystem genutzt werden, um die Notfallplanung vor einem Extremereignis zu starten.
-- Afrika: AXA Global Parametrics ist ein führender Rückversicherer und technischer Berater der African Risk Capacity, einem wechselseitigen Risikopool von afrikanischen Staaten, die eine parametrische Dürreversicherung abschließen. Das Dürremodell, das satellitengestützte Niederschlagsdaten verwendet, ermöglicht es den Staaten, potenzielle Dürren bereits in der Mitte der jeweiligen Vegetationsperiode zu prognostizieren.
-- Pazifische Inseln: Die Pacific Catastrophe Risk Insurance Company ist ein Risikopool für die Pazifischen Inseln, der vier Regierungen parametrische Taifun- und Erdbebenversicherungen bietet. AXA Global Parametrics ist auch ein führender Rückversicherer, der letztes Jahr zur Auszahlung von 3,5 Millionen Dollar an Tonga beigetragen hat, nachdem es von Zyklon Gita getroffen wurde.
-- Karibische Inseln und Mittelamerika: AXA Global Parametrics rückversichert die Caribbean Catastrophe Risk Insurance Facility, die parametrisch 21 Länder der Region gegen Wirbelstürme, Erdbeben und übermäßige Niederschläge versichert. Eine Reihe von Staaten, die im vergangenen Jahr von Katastrophen heimgesucht wurden, erhielten innerhalb von 14 Tagen Auszahlungen.
-- Philippinen: Die Weltbank ermöglichte den Philippinen eine umfangreiche Deckung in Höhe von 390 Millionen Dollar, um 25 Gemeinden vor Taifunen und Erdbeben zu schützen. AXA Global Parametrics unterstützt die Vereinbarung bereits im zweiten Jahr.
-- Senegal: Mit Unterstützung der West African Development Bank und in Partnerschaft mit der National Agricultural Insurance Company of Senegal (CNAAS) sowie den wichtigsten Baumwoll- und Maisverbänden hat sie Tausende von Landwirten gegen Dürre versichert. Die parametrische Versicherung wurde Ende 2018 ausgelöst, wobei der Präsident des Senegals selbst die Auszahlung an die Bauerngenossenschaft anbot.
-- Kamerun und Elfenbeinküste: AXA arbeitet mit der Global Index Insurance Facility der Weltbankgruppe zusammen, um eine parametrische Dürreversicherung für Baumwoll- und Maisbauern zu entwickeln. AXA Global Parametrics arbeitet mit AXA Cameroon und AXA Cote d'Ivoire sowie wichtigen Kooperationspartnern zusammen, um diese neuen Produkte zu entwickeln.
Investitions- und Versicherungseinschränkungen für die Tabakbranche
Wie im Mai 2016 öffentlich angekündigt, hat AXA beschlossen, sich von Versicherungsleistungen für die Tabakindustrie zu trennen und diese einzustellen. AXA ist überzeugt, dass die Unterstützung einer Branche, die die Hauptursache für langfristige, nicht übertragbare Krankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und chronische Atemwegserkrankungen ist, nicht mit unserer Rolle als einer der weltweit größten Krankenversicherer und unserer Strategie vereinbar ist, der Partner für die Prävention von Gesundheitsrisiken unserer Kunden zu werden. Wir glauben auch, dass die Aussendung eines solchen Signals an die Märkte und Regulierungsbehörden die Entwicklung von Tabakkontrollen verstärkt, die letztendlich zur Verbesserung der Gesundheit unserer Kunden beitragen, und dass diese Maßnahme zudem gemeinsam mit unserer umfassenderen CR-Strategie zur Förderung einer stärkeren und sichereren Gesellschaft im Einklang steht. Die Veräußerung umfasst 2,05 Milliarden Euro (einschließlich der im Jahr 2018 hinzugekommenen Vermögenswerte der XL Group): Die Aktienanlagen wurden sofort veräußert, die Fremdkapitalanlagen werden schrittweise abgebaut.
AXA unterstützt die "tabakfreien Portfolios" und hat die Einführung der Initiative "Tobacco-Free Finance Pledge" während der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2018 unterstützt. Diese von AXA, BNP Paribas, Natixis und AMP Capital gemeinsam gegründete Initiative zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen der Finanzwelt und der Tabakindustrie zu "entnormalisieren". Mittlerweile wird sie von mehr als 130 Investoren unterstützt, die 6,8 Billionen US-Dollar an verwalteten Vermögenswerten repräsentieren: Die starke Dynamik, die mit unserer Veräußerung ausgelöst wurde, hält an.
Unsere Veräußerungen spiegeln sich auch auf der versicherungstechnischen Seite wider: AXA deckt die Aktivitäten der Tabakhersteller nicht mehr als Versicherer ab.
Unternehmensphilanthropie und Engagement
Im Einklang mit unserer Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos (beschrieben in Kapitel 7.1) haben wir das gesellschaftliche Engagement und die Philanthropie als Schlüsselfaktoren für die Rolle von AXA als verantwortungsbewusster Corporate Citizen identifiziert. Infolgedessen hat AXA verschiedene Strategien und Initiativen entwickelt und umgesetzt, die darauf abzielen, bestimmte gesellschaftliche Anliegen zu berücksichtigen, wie im Folgenden beschrieben. Diese lassen sich mit den folgenden UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung in Beziehung setzen: Nr. 17 (Umsetzungsmittel und globale Partnerschaft), Nr. 4 (Bildung) und Nr. 10 (Ungleichheit verringern).
Gesellschaftliches Engagement
Als verantwortungsbewusster Corporate Citizen ist AXA bestrebt, eine positive Rolle in der Gesellschaft zu spielen, indem wir unsere Geschäftsexpertise teilen und dazu beitragen, ein besseres Verständnis für die Risiken zu entwickeln, denen Einzelpersonen und die Gesellschaft insgesamt ausgesetzt sind, sowie durch den Aufbau einer Kultur, die das freiwillige Engagement der Mitarbeiter fördert, um die lokalen Gemeinschaften zu unterstützen, in denen wir tätig sind. Das von AXA aufgelegte Programm für gesellschaftliches Engagement fördert Risiko-Research und -Prävention für diejenigen Gruppen, die es am dringendsten benötigen. Dieser Ansatz ist in den Grundsätzen für gesellschaftliches Engagement der Gruppe enthalten, nach denen Gesellschaften von AXA ihre Investitionen für gesellschaftliches Engagement auf vier Hauptbereiche konzentrieren müssen: Gesundheit, Umwelt, soziale Integration sowie neue Technologien und Daten.
Im Jahr 2018 wurden 71 % der 25,8 Millionen Euro, die von den Gesellschaften von AXA und der Gruppe (einschließlich des AXA Research Fund) gespendet wurden, für Gemeinschaftsprojekte zu diesen Themen verwendet. Darüber hinaus unterstützte AXA auch andere gemeinnützige Initiativen, beispielsweise in den Bereichen Verkehrssicherheit, Bildung und humanitäre Hilfe.
In Erweiterung ihrer Aktivitäten unterstützt AXA auch mehrere NROs finanziell, insbesondere im Bereich Klimawandel (CARE) und widerstandsfähige Städte (UN Habitat und C40) sowie kulturelle Institutionen zur Erhaltung und zum Schutz des kulturellen Erbes.
Da das im letzten Geschäftsbericht erwähnte Programm zur Bekämpfung von Fettleibigkeit bei Kindern in Mexiko aufgrund lokaler Gegebenheiten nicht umgesetzt wurde, wurde die Partnerschaft mit UNICEF beendet.
AXA Research Fund
Der AXA Research Fund unterstützt akademische Projekte von Spitzenforschern aus aller Welt in den Bereichen Gesundheit, Klima und Umwelt, neue Technologien und sozioökonomische Themen. Der Fonds bietet Forschern die Mittel und Freiheiten, ihre Projekte erfolgreich abzuschließen. Die Gewährung von Fördergeldern unterliegt strengen akademischen Kriterien, aufbauend auf einem transparenten und strengen Auswahlprozess, der von einem unabhängigen wissenschaftlichen Gremium beaufsichtigt wird. Die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung durch AXA geht über die reine Förderung hinaus: Um die Entscheidungsfindung besser zu unterstützen und eine Plattform für die Wissenschaft zu schaffen, bietet der AXA Research Fund den Stipendiaten Kommunikationsressourcen, Medien und Engagementmöglichkeiten und fördert den Austausch und die Diskussion über unterstützte Bereiche durch Konferenzen und Veranstaltungen.
Im Jahr 2018 förderte AXA über den Fonds 13 Postdoktoranden-Stipendien, zwei AXA-Lehrstühle und neun gemeinsame Forschungsinitiativen (AXA Business-Academic Partnerships) und unterstützte neben anderen strategischen Projekten einen gemeinsamen Lehrstuhl für Frauenunternehmertum mit privaten Partnerunternehmen. Zum 31. Dezember 2018 unterstützte der AXA Research Fund insgesamt 597 Forschungsprojekte, die von Forschern aus 58 Nationen in 36 Ländern geleitet wurden, und eine Projektfinanzierung von insgesamt 146,6 Millionen Euro.
Im Jahr 2018 kündigte der Axa Research Fund anlässlich seines zehnjährigen Bestehens im Rahmen einer Veranstaltung, die Stipendiaten, akademische Partner, öffentliche Entscheidungsträger sowie das Management und Mitarbeiter von AXA zusammenbringt, eine erneute Zusage von 50 Mio. Euro für die nächsten fünf Jahre an.
Weitere Informationen zum AXA Research Fund finden Sie unter axa-research.org.
Ehrenamtliche Tätigkeit von Mitarbeitern
AXA Hearts in Action ist ein internationales Programm für Mitarbeiter von AXA, im Rahmen dessen sie ehrenamtliche Tätigkeiten zu verschiedenen Themen (z. B. Behinderung, Bildung, Umwelt, Gesundheit und Soziales) ausüben. Im Jahr 2018 leisteten (schätzungsweise) mehr als 34.000 Mitarbeiter von AXA Freiwilligenarbeit, hauptsächlich durch lokale Programme von AXA Hearts in Action, die in 38 Gesellschaften von AXA (73 % der FTEs) eingerichtet wurden und in deren Rahmen die Mitarbeiter ihre Fähigkeiten und Zeit für die Durchführung sozialer Projekte zur Verfügung stellten. Ihr Engagement betrug ca. 97.000 Stunden (2017: 93.000 Stunden), die von Mitarbeitern von AXA für ehrenamtliche Tätigkeiten (während der Arbeitszeit) aufgewendet wurden.
Jedes Jahr organisieren Gesellschaften von AXA eine "CR-Woche" für Mitarbeiter, die sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft engagieren und dabei das AXA Hearts in Action Program zunehmend in den Vordergrund rücken. Im Jahr 2018 wurden bei dieser Veranstaltung mehr als 36.000 Freiwilligentätigkeiten durchgeführt, was 67.000 Stunden zur Unterstützung der lokalen Gemeinden entspricht.
Darüber hinaus führten im Jahr 2018 47 Mitarbeiter im Rahmen des kompetenzbezogenen Freiwilligenprogramms "AXA Expérience Solidaire" (AXA Hearts in Action France) Freiwilligeneinsätze bei Partnerorganisationen durch. Insgesamt entsprechen die Lohnausgaben für die 60.000 Stunden, die für diese Freiwilligeneinsätze aufgewendet wurden, einer Spende von 4,5 Millionen Euro.
7.5 Geschäftsgebaren
AXA verpflichtet sich, ihre Geschäfte nach hohen ethischen Standards zu führen. Dieses Engagement zielt darauf ab, die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in den verschiedenen Ländern sicherzustellen, in denen wir tätig sind, das anhaltende Vertrauen unserer Kunden, Aktionäre, Mitarbeiter und Geschäftspartner zu gewinnen, geht aber häufig auch über die gesetzlichen Verpflichtungen zu einer Reihe von Themen hinaus, in Bezug auf die AXA starke Überzeugungen vertritt.
Die im Folgenden beschriebenen Initiativen stehen insbesondere im Einklang mit dem UN-Nachhaltigkeitsziel Nr. 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).
Geschäftsethik
Compliance & Ethics Guide
Der Compliance & Ethics Guide der AXA Gruppe soll konzernweite Richtlinien und Regeln festlegen, damit Gesellschaften und Mitarbeiter der AXA Gruppe ein gemeinsames Verständnis für die von der Gruppe geforderten Compliance- und Ethikstandards haben. Der Leitfaden umfasst eine Reihe von Angelegenheiten, darunter spezifische Regelungen in Bezug auf Interessenkonflikte, Transaktionen mit Wertpapieren von AXA, Vertraulichkeit und Kontrolle von sensiblen Informationen sowie Datenaufbewahrung. Der Leitfaden ist auch auf der Website des Unternehmens (www.axa.com) verfügbar. Im Jahr 2019 wurde ein neuer AXA Group Compliance & Ethics Code veröffentlicht. Der Kodex enthält einige Themen, die in den letzten Jahren immer wichtiger geworden sind. Dazu gehören Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Schutz und verantwortungsvolle Nutzung von Kundendaten, Umgang mit sozialen Medien, Prävention von Diskriminierung und Belästigung sowie faire und professionelle Behandlung von Kunden. Inhalt und Stil des Kodex wurden ebenfalls überarbeitet, um ihn zugänglicher und leichter verständlich zu machen.
Bekämpfung von Bestechung und Korruption (Anti-Bribery & Corruption, ABC)
Um das Risiko von Bestechung und Korruption zu vermeiden, hat die AXA Gruppe eine Group ABC Policy eingeführt, die Mindeststandards für ABC festlegt, die von den Gesellschaften von AXA umzusetzen sind. Diese Richtlinie wurde regelmäßig aktualisiert, um den neuen Vorschriften und insbesondere dem jüngsten französischen Gesetz Sapin II Rechnung zu tragen. Ein Group Anti-Bribery Officer wurde benannt, der das globale ABC-Programm auf Gruppenebene konzipiert und unterstützt und dessen Umsetzung innerhalb von AXA begleitet. Gesellschaften von AXA verfügen über lokale Anti-Bribery Officers, die ihre ABC-Programme in Übereinstimmung mit den Richtlinien von AXA umsetzen. Es bestehen Prozesse und Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der ABC-Standards von AXA in der gesamten Gruppe.
Geschäftsgebaren
Die Aktivitäten der Gruppe im Bereich Versicherung, Banking und Asset Management unterliegen einer zunehmenden Anzahl an rechtlichen und regulatorischen Initiativen mit dem Ziel, den Kundenschutz im Bereich Finanzdienstleistungen zu stärken. In der europäischen Union umfassen mit dem Finanzdienstleistungssektor verbundenen Initiativen die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, MiFID II und die Regelungen zu wesentlichen Anlegerinformationen für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs-Verordnung).
Infolgedessen sind die Verbraucherschutzvorschriften zu einem immer wichtigeren Bereich für den Finanzdienstleistungssektor geworden, und AXA hat in jedem ihrer in der EU tätigen Unternehmen erhebliche Maßnahmen ergriffen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Ähnliche regulatorische Entwicklungen im Bereich des Geschäftsgebarens finden auch in vielen anderen Teilen der Welt statt, in denen AXA tätig ist. Es wurden ähnliche Vorkehrungen getroffen, um darauf zu reagieren und Erfahrungen zwischen Unternehmen mit vergleichbaren Herausforderungen auszutauschen. Compliance-Risiken einschließlich der Risiken aus dem Geschäftsgebaren werden jährlich bewertet, und die Ergebnisse sowie alle erforderlichen Minderungsmaßnahmen werden ausgearbeitet und mit dem leitenden Management erörtert.
Verantwortungsbewusste Datennutzung und Datenschutz
Im Einklang mit der Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos von AXA hat die Gruppe verschiedene Initiativen ergriffen, um die Nutzung von Daten zu fördern, um gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und den Schutz der Kundendaten zu gewährleisten.
Datenschutz
AXA hat eine Group Data Privacy Policy mit den folgenden Zielen implementiert:
-- Sicherstellen, dass Gesellschaften von AXA die persönlichen und sensiblen Daten von Kunden und anderen Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erworben wurden, angemessen schützen
-- Minimierung des Risikos, dass Gesellschaften von AXA gegen geltende Datenschutzgesetze (z. B. die Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) verstoßen
AXA hat ein Datenschutzteam auf Gruppenebene und ein Netzwerk von über 100 Datenschutzbeauftragten (Data Privacy Officers, DPOs) geschaffen, deren Aufgabe es ist, den konzernweiten Schutz personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten.
AXA ist die erste Versicherungsgruppe, die die Binding Corporate Rules (BCR) übernommen hat, einen international anerkannten Standard für den Schutz personenbezogener Daten. Sie wurden von der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) und 15 weiteren EU-Datenschutzbehörden (Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Tschechien, Rumänien, Großbritannien, Slowakei und Schweden) genehmigt. Stand heute haben 315 Gesellschaften von AXA die BCR unterzeichnet. AXA hat zudem eine Datenschutzerklärung mit der klaren Verpflichtung veröffentlicht, Kundendaten nicht an Dritte zu verkaufen.
AXA hat einen Beirat unabhängiger Experten für den Datenschutz und die Ethik der künstlichen Intelligenz (KI) eingerichtet: das "Data Protection and Ethics Panel". Das Gremium liefert den Teams der Gruppe entscheidende Informationen im Bereich des Datenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit KI. Dieses Gremium tagt zweimal im Jahr und ist ein wichtiges Forum, um sicherzustellen, dass die Strategie von AXA zur Nutzung von Daten in einem sich sehr schnell entwickelnden Bereich von unabhängigen Experten unterstützt wird.
Die Informationen zu den Richtlinien und Kontrollmechanismen von AXA zur Bewältigung von Datenschutzrisiken werden im Abschnitt "Schutz personenbezogener Daten" in Kapitel 7.6 erläutert. Informationen darüber, warum AXA den Datenschutz als zentrales Risikothema betrachtet, sind in den Abschnitten "EU-Datenschutzreform" in Kapitel 4.1 und 6.3 aufgeführt.
Zusätzlich zu unseren Datenschutzrichtlinien hat AXA Cybersicherheitsfunktionen entwickelt. Diese Sicherheit ist für die Geschäftstätigkeit von AXA unerlässlich. Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die "Payer to Partner"-Strategie von AXA ist, dass die Kunden AXA vertrauen, wenn es darum geht, sie und ihre Daten zu schützen. Während soziale Unruhen, Terrorismus, disruptive Technologien, unvorhersehbare Naturkatastrophen, Cyberrisiken und der Missbrauch von Informationen Realität sind, ist es für AXA entscheidend, im Krisenfall funktionsfähig zu bleiben, um die Daten, Mitarbeiter, den Ruf und die Vermögenswerte ihrer Kunden zu schützen. Die Sicherheit bei AXA wird von Group Security verwaltet und basiert auf drei Disziplinen: Informationssicherheit, operative Resilienz sowie physische Sicherheit und Schutz. Daten-Hacking, Identitätsdiebstahl und der Handel mit sensiblen Informationen sind tägliche Bedrohungen in einem Bereich, in dem Cyberkriminelle immer professioneller werden. AXA hat seine Fähigkeiten zum Schutz, zur Erkennung und Reaktion auf Cyberbedrohungen ausgebaut und gestärkt. Die Mitarbeiter von AXA spielen eine Schlüsselrolle und sind voll und ganz in unsere Sicherheitsstrategie eingebunden. Group Security unterstützt weltweite Kampagnen und Schulungen im Bereich Security Awareness.
Daten für soziale Zwecke ("Data for Good")
Neben dem Schutz der Daten kann AXA diese nutzen, um bestimmte gesellschaftliche Themen anzugehen, z. B. folgende:
-- Give Data Back - AXA hat 2017 die Website "Give Data Back" eingerichtet, eine der ersten konkreten Umsetzungen unserer Strategie "Payer to Partner". Ziel ist es, Informationen mit unseren Kunden und Nicht-Kunden auszutauschen, um ihr Wohneigentum besser zu schützen, indem wir die beiden häufigsten Risiken (Wasserschäden und Diebstahl) verstehen und ihnen vorbeugen. Wir setzten auf den Datenaustausch, indem wir die anonymisierte Analyse und Konsolidierung unserer Schaden- und Policendaten für sieben europäische Länder (Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Italien und die Schweiz) zu diesen Risiken veröffentlichen. In Mexiko teilen wir auch unsere Daten über Autounfälle und identifizieren die gefährlichsten Verkehrswege, um die Fahrer zu warnen, wo sie Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen ergreifen sollten. Seit 2017 zählte die Website 190.000 eindeutige Besucher. In Singapur wurde die Website für ihre Nutzer angepasst, um die mit dem Kraftverkehr verbundenen Risiken besser zu steuern und zu verstehen. Sie wurde in Verbindung mit der AXA Mobility Survey 2018 lanciert, die darauf abzielt, die öffentliche Meinung und die Wahrnehmung der Verkehrssicherheit zu verstehen, insbesondere die Meinungen über besonders verletzliche Verkehrsteilnehmer wie ältere Menschen. Durch den Austausch dieser Erkenntnisse und Daten mit der Gesellschaft wollen wir nicht nur sichereres Verkehrsverhalten fördern, sondern auch den Menschen in Singapur helfen, die realen Risiken auf der Straße zu verstehen.
-- Responsible AI - AXA ist eines der Gründungsmitglieder (2018) des französischen Verbandes Impact AI, wo wir innerhalb der Arbeitsgruppe "Responsible AI" zum Aufbau einer Bibliothek an Online-Tools für einen verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz beitragen. Die Bibliothek umfasst Schulungen, technische und Governance-Tools. Impact AI ist ein "Think and Do Tank", der sich aus Unternehmen, Beratungsunternehmen, Start-ups, Lehranstalten und Akteuren zusammensetzt, die im Bereich Responsible AI arbeiten, und umfasst fünf Aktionsprogramme. Dazu gehören die Analyse der Wahrnehmung von KI und die Entwicklung einer "vertrauenswürdigen KI", der Austausch von Instrumenten für eine verantwortungsvolle Nutzung von KI, die Unterstützung der Menschen bei der Anpassung an das digitale Zeitalter und der Aufbau von Partnerschaften zur Förderung einer verantwortungsvollen KI bei allen Arten von Akteuren (Unternehmen, Lehranstalten, Verbänden usw.).
-- High Level Expert Group on Artificial Intelligence - Im Jahr 2018 trat AXA der High Level Expert Group (HLEG) on Artificial Intelligence bei, deren Aufgabe es ist, die Umsetzung der europäischen Strategie für künstliche Intelligenz zu unterstützen. Dazu gehört auch die Entwicklung von Empfehlungen zur zukunftsorientierten politischen Gestaltung und zu ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit KI, einschließlich sozioökonomischer Herausforderungen. Die AI HLEG wird als Lenkungsausschuss für die Arbeit der Europäischen KI-Allianz fungieren, mit anderen Initiativen interagieren, einen Dialog unter verschiedenen Stakeholdern anregen, die Ansichten der Teilnehmer sammeln und in ihren Analysen und Berichten berücksichtigen. Als Teil dieser hochrangigen Expertengruppe hat AXA zu dem ersten Bericht über Responsible AI beigetragen.
Verantwortungsbewusste Beschaffung
AXA bezieht in erheblichem Maße Produkte und Dienstleistungen, sowohl für den internen Betriebsbedarf als auch für Dienstleistungen für ihre versicherten Kunden. Im Rahmen unserer Beurteilung der Nachhaltigkeit haben wir "verantwortungsbewusste Beschaffung" als ein wichtiges Thema für AXA identifiziert. Die Strategie der verantwortungsbewussten Beschaffung von AXA basiert auf drei Säulen:
-- Verantwortungsbewusster Einkäufer: AXA ist bestrebt sicherzustellen, dass ihre Lieferkettenpraktiken fair sind. Jeder Einkäufer von AXA ist verpflichtet, den Verhaltenskodex der Gruppe zu unterzeichnen und einzuhalten, der Fairness, Neutralität, Vertraulichkeit und Transparenz fördert. Der Kodex soll sicherstellen, dass finanzielle, betriebliche und Reputationsrisiken im Zusammenhang mit der Lieferantenauswahl minimiert werden.
-- Verantwortungsbewusste Lieferanten: AXA stellt sicher, dass ihre Lieferanten verantwortungsvolle Praktiken einhalten, indem wir von ihnen verlangen, unsere "Corporate Responsibility Clause" zu unterzeichnen, die die Einhaltung der Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation beinhaltet (Verbot des Einsatzes von Kinder- und Zwangsarbeit, Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, der Meinungsfreiheit und der Nichtdiskriminierung). Darüber hinaus hat AXA eine CR-Risikobewertung ihrer Lieferanten auf der Grundlage einer Drittplattform (EcoVadis) und einer Risikokategorisierung durchgeführt. Die Lieferanten werden in Kategorien von Beschaffungsrisiken eingeteilt und anhand von fünf CR-Kriterien (Umwelt, Soziales, Auswirkungen auf die Endverwendung von Produkten und Dienstleistungen, Lieferkette der Lieferanten und Unternehmensintegrität) beurteilt und anschließend anhand der EcoVadis-Plattform bewertet. Über das Netzwerk der AXA CR Champions steht ein Schulungspaket zur Sensibilisierung für dieses Thema für die gesamte Beschaffungsgemeinschaft zur Verfügung.
-- Verantwortungsbewusste Güter und Produkte: AXA fördert die Beschaffung von umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten und Dienstleistungen, wo immer dies relevant ist.
Detaillierte Informationen zu unserer verantwortungsbewussten Beschaffungspolitik und -standards sind in den Beschaffungsrichtlinien der AXA Gruppe enthalten. Das Dokument wird für die Lieferantenauswahl und das Lieferantenmanagement verwendet.
Steuerpolitik
Sowohl als internationales Unternehmen als auch als Anbieter von Anlage- und Vorsorgeprodukten verfolgt die AXA Gruppe in Steuerfragen einen verantwortungsbewussten und transparenten Ansatz. Weitere Informationen zur Steuerpolitik von AXA finden Sie in Kapitel 6.
Bericht eines der Abschlussprüfer, der als unabhängiger Dritter ernannt wurde, über die im Konzernlagebericht enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Richtlinien zu verstehen.
Für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr
An die Aktionäre
In unserer Funktion als Abschlussprüfer von AXA SA (im Folgenden die "Gesellschaft"), ernannt als unabhängiger Dritter und von der COFRAC unter der Nummer 3-1060 Rev. 2 (Geltungsbereich abrufbar auf www.cofrac.fr.) akkreditiert, berichten wir Ihnen hiermit über die nicht finanzielle Erklärung für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr (nachfolgend "Erklärung" genannt), die gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen der Artikel L. 225-102-1, R. 225-105 und R. 225-105-1 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) in den Lagebericht aufgenommen wurde.
Verantwortung des Unternehmens
Gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen ist das Board of Directors für die Erstellung der Erklärung verantwortlich, einschließlich einer Darstellung des Geschäftsmodells, einer Beschreibung der wichtigsten nichtfinanziellen Risiken, einer Darstellung der umgesetzten Richtlinien unter Berücksichtigung dieser Risiken und der Ergebnisse dieser Richtlinien einschließlich von Key Performance Indicators.
Die Erklärung wurde in Übereinstimmung mit den Verfahren des Unternehmens (nachfolgend "Leitlinien" genannt) erstellt, deren wesentliche Bestandteile auf Anfrage bei der Hauptverwaltung des Unternehmens erhältlich sind.
Unabhängigkeit und Qualitätskontrolle
Unsere Unabhängigkeit wird durch die Bestimmungen von Artikel L. 822-11-3 des französischen Handelsgesetzbuches und des französischen Ethikkodex (Code de déontologie) unseres Berufsstandes definiert. Darüber hinaus haben wir ein System der Qualitätskontrolle eingeführt, das dokumentierte Richtlinien und Verfahren in Hinblick auf die Einhaltung von ethischen Anforderungen, französischen Berufsleitlinien sowie geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorschriften enthält.
Verantwortung des als unabhängigen Dritten bestellten Abschlussprüfers
Auf der Grundlage unserer Arbeit ist es unsere Aufgabe, einen Bericht zu erstellen, der eine Beurteilung mit eingeschränkter Sicherheit zu folgenden Aspekten enthält:
-- Übereinstimmung der Erklärung mit den Bestimmungen des Artikels R. 225-105 des französischen Handelsgesetzbuches
-- Richtigkeit der gemäß Artikel R. 225-105 I, 3 und II des französischen Handelsgesetzbuches gemachten Angaben, d. h. der Ergebnisse, einschließlich der Key Performance Indicators, und der unter Berücksichtigung der wichtigsten Risiken durchgeführten Maßnahmen (im Folgenden die "Angaben")
Es liegt jedoch nicht in unserer Verantwortung, zu folgenden Aspekten Stellung zu nehmen:
-- Einhaltung anderer anwendbarer Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch das Unternehmen, insbesondere des französischen Sorgfaltsrechts sowie der Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und Steuerhinterziehung
-- Übereinstimmung von Produkten und Dienstleistungen mit den geltenden Vorschriften
Art und Umfang unserer Arbeit
Die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten wurden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel A. 225-1 ff. des französischen Handelsgesetzbuches, in denen die Bedingungen festgelegt sind, unter denen der unabhängige Dritte seinen Auftrag ausführt, sowie entsprechend den von der Französischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Compagnie nationale des commissaires aux comptes, "CNCC") veröffentlichten Berufsleitlinien in Bezug auf diesen Auftrag sowie nach ISAE 3000 ("Assurance engagements other than audits or reviews of historical financial information") durchgeführt.
Unsere Verfahren erlaubten es uns, die Übereinstimmung der Erklärung mit den regulatorischen Bestimmungen und die Richtigkeit der Angaben zu beurteilen:
-- Wir haben ein Verständnis für alle Aktivitäten der konsolidierten Einheiten, die Beschreibung der mit ihren Aktivitäten verbundenen sozialen und ökologischen Risiken und gegebenenfalls der Auswirkungen dieser Aktivitäten auf die Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung und Steuerhinterziehung sowie der daraus resultierenden Richtlinien und deren Ergebnisse entwickelt.
-- Wir haben die Angemessenheit der Leitlinien hinsichtlich ihrer Relevanz, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Objektivität und Verständlichkeit geprüft, unter eventueller Berücksichtigung von branchenweit anerkannten Best-Practices.
-- Wir haben überprüft, ob die Erklärung jede Kategorie von Sozial- und Umweltinformationen gemäß Artikel L. 225-102-1 III sowie Informationen über die Einhaltung der Menschenrechte und der Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und Steuerhinterziehung enthält.
-- Wir haben überprüft, ob die Erklärung das Geschäftsmodell und die Hauptrisiken im Zusammenhang mit allen Aktivitäten der konsolidierten Einheiten widerspiegelt, einschließlich, soweit relevant und verhältnismäßig, der Risiken im Zusammenhang mit ihren Geschäftsbeziehungen und Produkten oder Dienstleistungen sowie ihrer Richtlinien, Maßnahmen und der betreffenden Ergebnisse einschließlich der Key Performance Indicators.
-- Wir haben, soweit relevant in Bezug auf die Hauptrisiken oder die vorgestellten Richtlinien, überprüft, dass die Erklärung die gemäß Artikel R. 225-105 II erforderlichen Informationen enthält.
-- Wir haben den Prozess zur Identifizierung und Bestätigung der wesentlichen Risiken bewertet.
-- Wir haben erfragt, welche internen Kontroll- und Risikomanagementverfahren das Unternehmen eingeführt hat.
-- Wir haben die Konsistenz der Ergebnisse und der verwendeten Key Performance Indicators in Bezug auf die Hauptrisiken und die vorgestellten Richtlinien bewertet.
-- Wir haben überprüft, ob die Erklärung den Konsolidierungskreis abdeckt, d. h. alle in den Konsolidierungskreis gemäß Artikel L. 233-16 einbezogenen Unternehmen innerhalb der in der Erklärung dargelegten Einschränkungen.
-- Wir haben den von dem Unternehmen implementierten Datenerhebungsprozess bewertet, um die Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen zu gewährleisten.
-- Für die Key Performance Indicators und andere von uns als die wichtigsten eingeschätzten quantitativen Ergebnisse haben wir Folgendes umgesetzt:
--- analytische Verfahren zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Konsolidierung der gesammelten Daten und der Übereinstimmung aller Änderungen dieser Daten,
--- substantielle Tests unter Verwendung von Stichprobentechniken, um die ordnungsgemäße Anwendung der Definitionen und Verfahren zu überprüfen und die Daten mit den Nachweisen abzugleichen. Diese Tätigkeiten wurden an einer Auswahl von beteiligten Unternehmen durchgeführt, zu denen AXA Belgium, AXA Bank Belgium, AXA France VIE, AXA France IARD, AXA Partners Holding SA, 1001 Vies Habitat, AXA Investment Managers Paris, AXA Konzern AG, AXA Business Services, AXA Insurance DAC, AXA Assicurazioni S.p.A, AXA ITALIA Servizi S.c.p.A, AXA MPS Ass.Vita S.p.A, AXA MPS Ass. Danni S.p.A, AXA Partners CLP Operaciones S. de R.L. de C.V., AXA Assistance Mexico S.A. de C.V., AXA Seguros S.A. de C.V., AXA Assurance Maroc, AXA France IARD Maroc, AXA France Vie Maroc, Philippine AXA Life Insurance Corporation, Charter Ping An Insurance Corp, AXA Versicherungen AG und AXA Services Switzerland AG gehörten. Sie decken zwischen 18 % und 77 % der konsolidierten Daten über die für diese Tests ausgewählten Key Performance Indicators und Ergebnisse ab.
-- Wir zogen schriftliche Quellen hinzu und führten Gespräche zur Bestätigung der qualitativen Informationen (Maßnahmen und Ergebnisse), die von uns als die wichtigsten eingeschätzt wurden.
-- Wir haben die allgemeine Kohärenz des Abschlusses auf der Grundlage unserer Kenntnisse aller konsolidierten Unternehmen beurteilt.
Wir sind der Ansicht, dass die von uns auf Grundlage unseres fachlichen Urteilsvermögens durchgeführten Tätigkeiten ausreichend sind, um als Basis für unsere Beurteilung mit eingeschränkter Sicherheit zu dienen. Für ein höheres Maß an Sicherheit hätten wir umfangreichere Verfahren anwenden müssen.
Mittel und Ressourcen
Unsere Arbeiten wurden zwischen September 2018 und März 2019 von einem Team von zehn Personen durchgeführt und nahmen insgesamt acht Wochen in Anspruch.
Unterstützt wurden wir bei unserer Arbeit von unseren Spezialisten für nachhaltige Entwicklung und Corporate Social Responsibility. Wir haben etwa fünfzehn Interviews mit den Verantwortlichen für die Erstellung der Erklärung durchgeführt, die die Bereiche Group Public Affairs and Corporate Responsibility, Risk Management, Compliance, Tax, Legal, Procurement und Human Resources vertreten.
Fazit
Auf der Grundlage unserer Arbeit sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung nicht mit den geltenden regulatorischen Bestimmungen übereinstimmt und dass die Angaben im Ganzen nicht korrekt gemäß den Leitlinien dargestellt sind.
Anmerkungen
Ohne unsere Schlussfolgerung einzuschränken und in Übereinstimmung mit Artikel A. 225-3 des französischen Handelsgesetzbuches haben wir folgende Anmerkungen:
-- Für einige Hauptrisiken, darunter die Nichteinhaltung der Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation durch die Lieferanten und die Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Verbraucherschutz, arbeitet das Unternehmen derzeit an der Darstellung der Key Performance Indicators (siehe Abschnitt "Methodik und Berichtsumfang: Geschäftsgebaren" in der Erklärung).
-- Das Unternehmen XL, das 6 % der Belegschaft der Gruppe ausmacht, ist angesichts des Integrationsdatums im vierten Quartal 2018 nicht immer in die Konsolidierung bestimmter Indikatoren einbezogen (siehe Abschnitte "Berichtsumfang, Methodik und Umfang" und "AXA XL" der Erklärung).
Anhang: Liste der von uns als am wichtigsten eingeschätzten Informationen
Quantitative Informationen (darunter Key Performance Indicators):
-- Umwelt: Energieverbrauch, Entfernung, die durch Geschäftsreisen und Fuhrpark zurückgelegt wird, CO2-Emission nach "Scope", Wasserverbrauch, Verbrauch von Büro- und Marketingpapier, Abfallproduktion, "grüne" Investitionen
-- Personalwesen: Personalbestand und -verteilung, Anzahl der externen Einstellungen, Anzahl der Austritte, Anzahl der Entlassungen, Jährliche Bruttolohnsumme (fest und variabel), Anzahl der Schulungstage, Fehlzeitenquote
-- Menschenrechte: Anzahl der Kunden aus Schwellenländern, Anzahl der Unternehmen, die sich an die "Binding Corporate Rules" gehalten haben
-- Soziales: Anzahl der Stakeholder Advisory Panels, Geldspenden an Projekte lokaler Gemeinschaften, Anzahl der Mitarbeiter, die ehrenamtlichen Tätigkeiten wahrgenommen haben, Gesamtstunden, die für ehrenamtlichen Tätigkeiten aufgewendet wurden
-- Korruption und Steuerhinterziehung: Steueraufwand im Konzernabschluss
Qualitative Angaben (Maßnahmen und Ergebnisse):
-- Umwelt: Informationen über Umwelt und Klimawandel
-- Personalwesen: Informationen über die Beziehung zu den Mitarbeitern und Arbeitsbedingungen, Lernumgebung und Kompetenzmanagement, Diversität und Inklusion
-- Menschenrechte: Informationen zu Versicherungsangeboten für Frauen, Kunden aus Schwellenländern, parametrische Versicherung, Geschäftsgebaren, verantwortungsbewusste Datennutzung, verantwortungsbewusste Beschaffung
-- Soziales: Informationen zu den UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, Stakeholder-Dialog, Unternehmensphilanthropie und Engagement
-- Korruption und Steuerhinterziehung: Informationen über Korruption und Steuerpolitik
7.6 Risikoüberwachungsplan
Die AXA Gruppe setzt sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Förderung und den Schutz international anerkannter Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Gesundheit und Sicherheit sowie der Umwelt ein.
Um den Anforderungen des französischen Rechts(13) gerecht zu werden, hat AXA einen Risikoüberwachungsplan (der "Risikoüberwachungsplan") verabschiedet, in dem dargelegt wird, wie AXA Sicherheitsvorkehrungen getroffen und umgesetzt hat, um schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltverletzungen zu erkennen und zu verhindern, und legt ihren Bericht über die Umsetzung des Risikoüberwachungsplans im Jahr 2018 vor.
Geltungsbereich des Risikoüberwachungsplans
Der Risikoüberwachungsplan gilt für die Gesellschaften der AXA Gruppe und ihre jeweiligen Aktivitäten, einschließlich konzerninterner Aktivitäten, sowie für alle Mitarbeiter von AXA weltweit.
Er legt vorbehaltlich lokaler Gesetze und Vorschriften bestimmte Leitsätze und konzernweite Richtlinien fest, die sicherstellen sollen, dass alle Unternehmen der AXA Gruppe und ihre Mitarbeiter eine gemeinsame Vision der Standards der AXA Gruppe in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt haben und entsprechend handeln.
Der Risikoüberwachungsplan erstreckt sich auf die Aktivitäten von Dienstleistern und Lieferanten der Unternehmen der AXA Gruppe, mit denen eine etablierte Geschäftsbeziehung besteht.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, hat die AXA Gruppe eine Analyse durchgeführt, um zu messen, wie sich die Aktivitäten der AXA Gruppe im Sinne der geltenden Gesetze potenziell auf die Umwelt und die einzelnen Menschenrechte auswirken, um sicherzustellen, dass jedes identifizierte potenzielle Risiko durch eine Richtlinie der AXA Gruppe abgedeckt ist. Es wird festgelegt, dass die Definition der Menschenrechte gemäß AXA und gemäß den Prinzipien der Vereinten Nationen die Grundfreiheiten, die Gesundheit und die Sicherheit umfasst.
Identifizierung und Bewertung von Risiken für Menschenrechte und Umwelt
Die AXA Gruppe geht davon aus, dass ihre Aktivitäten keine größeren (hohen) Risiken von Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen. Die Gruppe schätzt jedoch, dass sie potenzielle direkte und indirekte Auswirkungen auf die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter und Kunden sowie potenzielle indirekte Auswirkungen auf die Menschenrechte anderer durch Beziehungen zu Firmenkunden, die in Sektoren und/oder Ländern mit erhöhtem Risiko von Menschenrechtsverletzungen tätig sind, haben kann.
Daher hat die AXA Gruppe mit Unterstützung von KPMG einen Prozess zur Beurteilung von Menschenrechtsrisiken entwickelt, welche die wichtigsten Risiken für die Menschenrechte identifiziert, die die AXA Gruppe bei ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigen sollte. Diese wurden als Risiken für die Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz und der Nichtdiskriminierung (in Bezug auf Minderheiten), der Freiheit von Zwangs- und Pflichtarbeit, des Kinderschutzes, der Vereinigungsfreiheit, der Tarifverhandlungen, des Rechts auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, der Freiheit und Sicherheit der Person, des Rechts auf Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard sowie des Rechts auf Privatsphäre identifiziert.
Die direkten Geschäftstätigkeiten der AXA Gruppe mit Fokus auf Finanzdienstleistungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt. Infolgedessen konzentrieren sich die Berichts- und Managementprozesse im Umweltbereich auf den Energie-, Wasser- und Papierverbrauch sowie auf verbundene CO2-Emissionen. Der umfassende Umweltberichterstattungsprozess von AXA, der von einem unabhängigen Dritten überprüft wird, ermöglicht es AXA, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Umwelt zu bewerten und Risiken für die Umwelt zu identifizieren.
Weitere Informationen zum Umweltberichterstattungsprozess der AXA finden Sie in Abschnitt 7.3 "Klimawandel und Umwelt - Eigene Aktivitäten - Berichtsprozess und -verifizierung zu Umweltfragen" des Geschäftsberichts.
In ihrer Funktion als Investor hat AXA proaktiv eine Global Responsible Investment Policy implementiert, die auf der Website der AXA Gruppe (www.axa.com) verfügbar ist, und einen Analyserahmen entwickelt, um mögliche indirekte Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu identifizieren. Weitere Informationen zur Anlagestrategie der AXA finden Sie in Abschnitt 7.3 "Klimawandel und Umwelt - Beteiligungen" des Geschäftsberichts.
In ihrer Funktion als Geschäftspartner hat AXA Prozesse zur Identifizierung und Bewertung von Risiken für die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstleistern und Lieferanten implementiert. AXA hat eine Matrix erstellt, welche die Höhe der Beschaffungsrisiken und -chancen nach Themen (Soziales, Umwelt, Auswirkungen auf die Endverbraucher, Lieferkette, Geschäftsintegrität) bewertet und es den Teams Group Procurement und Corporate Responsibility ermöglicht, die Risiken zu identifizieren und ihre Auswirkungen zu analysieren. Die Risiken wesentlicher Dienstleister und Lieferanten, die zu den als mittleres oder hohes Risiko eingestuften Kategorien gehören, werden mindestens alle zwei Jahre durch ein spezielles Tool (EcoVadis) abgebildet und freiwillig bewertet.
Schutz von Menschenrechten und Umwelt
Schutz von Menschenrechten und die Human Rights Policy von AXA
Die Human Rights Policy (im Folgenden "Human Rights Policy") von AXA, die auf der Website der AXA Gruppe abrufbar ist, zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und spiegelt das Engagement der AXA Gruppe für internationale allgemeine und branchenspezifische Standards wie den United Nations Global Compact, die United Nations Principles for Responsible Investment und die UN Principles for Sustainable Insurance wider. Die Human Rights Policy beschreibt das Engagement von AXA im eigenen Unternehmen als Arbeitgeber und verantwortungsvoller Geschäftspartner, aber auch als Versicherer und Investor und zeigt, auf welche Art und Weise der Schutz der Menschenrechte im Mittelpunkt der Aktivitäten von AXA steht.
Schutz der Menschenrechte der Mitarbeiter
AXA engagiert sich für den Schutz der Menschenrechte der Mitarbeiter von AXA, insbesondere der Grundsätze der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen und der Nichtdiskriminierung:
-- Der Compliance & Ethics Guide von AXA, der auf der Website der AXA Gruppe abrufbar ist und dessen Einhaltung die Mitarbeiter jährlich zertifizieren müssen
-- Förderung der zehn Leitprinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, von denen sich die Prinzipien 1 und 2 auf die Menschenrechte und die Prinzipien 3 bis 6 auf die Arbeitsnormen beziehen, und Förderung der Meldung von Verstößen an die Compliance-Funktion
-- Festlegung ambitionierter Ziele und Initiativen im Bereich Diversity and Inclusion (D&I)
Weitere Informationen zu der Beziehung zu den Mitarbeitern und den Tarifverträgen bei AXA finden Sie in Abschnitt 7.2 "Informationen zum Bereich Human Resources" - "Beziehung zu den Mitarbeitern und Arbeitsbedingungen" - "Laufender und fundierter sozialer Dialog" dieses Geschäftsberichts.
Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
Die AXA Gruppe hatte einen Sicherheitsstandard eingeführt, nach dem Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften für physische Sicherheit und Gesundheit und Sicherheit zertifizieren müssen. Diese Standards legen Prozesse fest, um lokale Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen zu identifizieren, Gesundheits- und Sicherheitsprobleme zu melden sowie Mitarbeiter von AXA zu beraten und zu schulen.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 7.2 Abschnitt 7.2 "Informationen zum Bereich Human Resources" - "Beziehung zu den Mitarbeitern und Arbeitsbedingungen" - "Gesicherte und geprüfte Arbeitsbedingungen" dieses Geschäftsberichts.
Schutz personenbezogener Daten
Die AXA Gruppe verpflichtet sich außerdem, Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen ("personenbezogene Daten") verantwortungsvoll zu verwenden und die Privatsphäre von Mitarbeitern und Kunden zu schützen, um einen verantwortungsvollen, transparenten und ethischen Umgang mit persönlichen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Datenschutzerklärung von AXA, die öffentliche Erklärung zum Datenschutzkonzept von AXA, welche die Verpflichtung der AXA Gruppe beinhaltet, keine personenbezogenen Daten ihrer Kunden zu verkaufen, ist auf der Website der AXA Gruppe abrufbar.
Als erster Versicherungskonzern hat AXA datenschutzbezogene Binding Corporate Rules (abrufbar auf der Website der AXA Gruppe) verabschiedet, die Verarbeitungsgrundsätze und -maßnahmen (z. B. Schulungen, Governance, Verantwortlichkeiten) zur Gewährleistung des Datenschutzes und des verantwortungsvollen Datentransfers festlegen. Die Binding Corporate Rules sind das Ergebnis von Konsultationen mit den europäischen Datenschutzbehörden und bilden einen international anerkannten vertraglichen Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitern und anderen Stakeholdern, die multinationale Unternehmen wie AXA im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sammeln.
Zusätzlich zu dieser führenden Position im Bereich des Datenschutzes verfügt AXA über einen Beirat unabhängiger Experten, der im Jahr 2015 gegründet wurde und der der Gruppe Einblicke in die Strategie und Governance in diesem Bereich geben soll. Der Beirat befasst sich mit Datenschutzrichtlinien, Gesetzgebung und Ethik, dem Zusammenspiel von Datenschutz und Technologie sowie Marketing- und Betriebsaspekten des Datenschutzes einschließlich der Nutzung in der Versicherungsbranche und unterstützt AXA bei der öffentlichen Positionierung in Bezug auf Datenschutzfragen.
Darüber hinaus engagiert sich die AXA Gruppe von 2016 bis 2018 uneingeschränkt für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch rund dreißig Projekte, die in der AXA Gruppe mit über dreihundert Personen und Unternehmen aus 16 Ländern durchgeführt werden. Die AXA Gruppe begrüßte die neue Verordnung des Europäischen Parlaments, die bereits mit den gegenüber den Interessengruppen eingegangenen Verpflichtungen übereinstimmt.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 7.5 "Geschäftsgebaren - Verantwortungsbewusste Datennutzung und Datenschutz - Datenschutz" dieses Geschäftsberichts.
Integration von Menschenrechten in Geschäftsprozesse
Als Versicherer ist AXA bestrebt, Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (einschließlich derjenigen, die sich auf die Menschenrechte beziehen) in ihre Versicherungsprozesse zu integrieren, im Einklang mit dem Bekenntnis von AXA zu den UN-Prinzipien für eine nachhaltige Versicherung. Darüber hinaus definieren Underwriting-Richtlinien verbotene Geschäfte und beziehen die Richtlinien von AXA von, die Versicherungsaktivitäten in Bereichen mit erhöhten Risiken regeln und direkt oder indirekt mit den Menschenrechten in Zusammenhang stehen können.
Darüber hinaus ist AXA bestrebt, die Rechte ihrer Kunden zu unterstützen und gleichzeitig nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich aus der Bereitstellung von Versicherungsprodukten und -dienstleistungen für Firmenkunden ergeben können, folgendermaßen zu verhindern oder abzumildern:
-- Gewährleistung einer fairen Behandlung aller Kunden
-- Angebot von Produkten und Dienstleistungen, die zur Verringerung der sozialen Ausgrenzung beitragen und die Menschen in die Lage versetzen, positive Gesundheits- und Sicherheitsergebnisse zu erzielen
-- Bereitstellung von Mitteln an Kunden, um etwaige Streitigkeiten mit Unternehmen der AXA Gruppe auszutragen und beizulegen, insbesondere durch spezielle Beschwerdestellen
Weitere Informationen zur Integration von ESG-Kriterien in Produkte und Dienstleistungen finden Sie in den Abschnitten 7.3 "Klimawandel und Umwelt - Beteiligungen" und 7.4 "Inklusiver Versicherer - Geschäftsbezogene gesellschaftliche Initiativen" des Geschäftsberichts.
Weitere Informationen zum Schutz der Menschenrechte im Kontext der Anlagestrategie der AXA finden Sie in Abschnitt 7.3 "Klimawandel und Umwelt - Beteiligungen" des Geschäftsberichts.
Umweltschutz und die Strategie von AXA
Die Umweltrichtlinie der AXA Gruppe, die auf der Website der AXA Gruppe abrufbar ist, beschreibt die wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung der direkten und indirekten Umweltauswirkungen der AXA Gruppe.
Insbesondere mit den 2013 festgelegten ehrgeizigen Umweltzielen von AXA für das Jahr 2020, die sich besonders auf die Verringerung des CO2-Ausstoßes, eine der Hauptursachen des Klimawandels, konzentrieren, stehen Umweltaspekte im Mittelpunkt der Strategie von AXA.
AXA versucht auch ihre indirekten Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren, indem sie Kunden Versicherungs- und Anlagelösungen zur Förderung umweltfreundlichen Verhaltens bietet.
Ein Teil der Standorte von AXA verfügt über Umweltzertifikate wie BREEAM, LEED, HQE. Weitere Informationen zu den Zertifizierungen von AXA finden Sie in Abschnitt 7.3 "Klimawandel und Umwelt - Eigene Aktivitäten - Ergebnisüberblick 2018 - Stromverbrauch" des Geschäftsberichts.
Weitere Informationen zu Strategie, Richtlinien, Zielen und Ergebnissen finden Sie in Abschnitt 7.3 "Klimawandel und Umwelt" des Geschäftsberichts.
Verantwortungsvolle Investitionstätigkeiten
Als Investor ist AXA bestrebt, ESG-Kriterien in ihre Anlagestrategie zu integrieren. Im Einklang mit der Group Responsible Investment Policy, die auf der Website der AXA Gruppe abrufbar ist, hat die Gruppe insbesondere fünf Branchenrichtlinien entwickelt, um Investitionen in besonders sensiblen Branchen aus ESG-Sicht anzugehen. Diese Richtlinien beziehen sich auf Menschenrechte und Umweltbelange (z. B. umstrittene Waffen, Tabak, Kohlebergbau, Palmölproduktion). Die Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der Richtlinien nachzuweisen.
Weitere Informationen zu Governance, Richtlinien, Zielen und Ergebnissen im Bereich verantwortungsvolles Anlegen finden Sie in Abschnitt 7.3 "Klimawandel und Umwelt - Beteiligungen" des Geschäftsberichts.
Verantwortungsbewusste Beschaffungstätigkeiten
Als Geschäftspartner arbeitet AXA mit Dienstleistern und Lieferanten zusammen, zu denen professionelle Dienstleister und Berater gehören, sowie Unternehmen, die technische und wartungsbezogene Dienstleistungen erbringen.
Die AXA Gruppe stellt sicher, dass sie mit Dienstleistern und Lieferanten zusammenarbeitet, welche die Standards von AXA in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 7.5 "Geschäftsgebaren - Verantwortungsbewusste Beschaffung" dieses Geschäftsberichts.
Alarmverfahren
Das aktuelle Alarmverfahren ermöglicht es allen Beteiligten (Mitarbeitern, Geschäftspartnern usw.), ihre Vorbehalte auszutauschen und/oder Praktiken, Handlungen oder Verhaltensweisen zu melden, die sie für unangemessen, illegal oder unmoralisch halten. Benachrichtigungen können innerhalb der jeweiligen Gesellschaft erfolgen oder auch direkt an die Gruppe gesendet werden. Seit 2017 verfügt die Gruppe über ein spezielles E-Mail-Postfach (speak-up@axa.com) für Warnmeldungen aus allen geografischen Regionen, in denen die Gruppe Geschäfte tätigt, unabhängig von den jeweiligen Interessengruppen und ohne Einschränkungen.
Die AXA Gruppe prüft alle eingegangenen Warnungen mit dem Ziel, eine angemessene Reaktion sicherzustellen (Intervention geeigneter Akteure, Einsatz von Sofortmaßnahmen und/oder Vorsichtsmaßnahmen, Untersuchungen usw.). Warnungen werden in Übereinstimmung mit einem strengen, unabhängigen Prozess behandelt, der die wichtigsten Interessengruppen gegebenenfalls in den Risikoüberwachungsplan einbezieht. Die Identität des Urhebers der Warnung wird vertraulich behandelt. Ohne seine Zustimmung dürfen Elemente, die eine Identifizierung ermöglichen, nicht offengelegt werden (außer gegenüber Justizbehörden). Darüber hinaus toleriert AXA keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben über tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten berichten und/oder sich an der Feststellung des Tatbestands beteiligt haben, der ein Fehlverhalten durch Beweise bestätigt.
Sämtliche Unternehmen der AXA Gruppe müssen über klar definierte interne Vorschriften und andere Richtlinien verfügen, die das Whistleblowing gemäß den lokalen Gesetzen und Vorschriften regeln. Im Jahr 2018 legte die Gruppe nach Prüfung der Frage, ob ihre Mitarbeiter ausreichend dazu angehalten wurden, abweichende Verhaltensweisen zu melden, Aktionspläne fest, um ihre Kommunikation rund um das Verfahren zu verstärken. Diese Aktionspläne werden ab dem zweiten Quartal 2019 in allen Gesellschaften der Gruppe umgesetzt.
Einbeziehung von Stakeholdern
Für AXA ist es unerlässlich, mit den französischen Arbeitnehmervertretern in einen Dialog über den Risikoüberwachungsplan einzutreten und diesen Dialog mit Mitarbeitern, Aktionären, Investoren, Geschäftspartnern von AXA sowie öffentlichen Einrichtungen, internationalen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppen auch darüber hinaus fördert.
Weitere Informationen zum Dialog mit Stakeholdern von AXA finden Sie in Abschnitt 7.1 "Einleitung - CR-Governance und Dialog mit Stakeholdern" des Geschäftsberichts.
Überwachung des Risikoüberwachungsplans
Die AXA Gruppe stellt die Umsetzung aller im Risikoüberwachungsplan beschriebenen Richtlinien und Verfahren durch ein Netzwerk von Experten für u. a. Compliance, Datenschutz, Unternehmensverantwortung und physische Sicherheit sicher.
Bericht über die effektive Umsetzung des Risikoüberwachungsplans
Im Jahr 2018 waren verschiedene Arbeitsgruppen mit Vertretern der Abteilungen Group Legal, Human Resources, Corporate Responsibility, Procurement, Compliance und Risk Management nicht nur an der Überprüfung des Risikoüberwachungsplans, sondern auch an dessen effektiver Umsetzung beteiligt.
Berichtsprozess
Einer der ersten Schritte bei der Umsetzung des Risikoüberwachungsplans war die Präsentation der neuen französischen Vorschriften über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und Auftrag erteilenden Unternehmen sowie der Strafen für die Nichteinhaltung der daraus resultierenden gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Gruppengesellschaften in Frankreich oder im Ausland.
Um den Risikoüberwachungsplan der Gruppe so weit wie möglich zu verbreiten und das Bewusstsein aller Beteiligten für seinen gesamten Inhalt zu schärfen, wurde darüber hinaus ein Berichtsprozess für die Gruppengesellschaften eingerichtet. Die Gruppengesellschaften wurden aufgefordert, den Risikoüberwachungsplan zu überprüfen, seine Bestimmungen mit ihren lokalen Corporate Responsibility und Compliance Managern zu besprechen und Kommentare zum Risikoüberwachungsplan sowie zu allen möglichen Schwierigkeiten abzugeben, die sie erwarten und/oder mit seiner Umsetzung haben.
Dieser Berichtsprozess ermöglichte es den Gruppengesellschaften, eine interne Risikobewertung durchzuführen und Bereiche zu identifizieren, in denen Verbesserungen erforderlich waren, um den Risikoüberwachungsplan auf ihrer Ebene umzusetzen. Auf Gruppenebene ermöglichten die Schlussfolgerungen aus diesen Berichten die Identifizierung einiger weniger Unternehmen, deren interne Praktiken und Richtlinien in einigen Punkten nicht vollkommen mit dem Risikoüberwachungsplan übereinstimmten. Um diese Unstimmigkeit zu beheben, haben die betroffenen Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Gruppe die geeigneten Korrekturmaßnahmen festgelegt, um sie vor Ort umzusetzen, z. B.: Einrichtung eines Systems für Menschenrechts- und Umweltprüfungen bei lokalen Dienstleistern, Aufnahme von CR-Klauseln in bestimmte Handelsverträge oder Änderung der lokalen Berichterstattungsrichtlinien zur Berücksichtigung von Menschenrechten und/oder Umweltfragen.
Alarmverfahren
Auf Unternehmensebene beziehen sich die meisten Alarmverfahren auf schwere Verstöße in den Bereichen Finanzen, Bankwesen und Buchhaltung, Bekämpfung von Korruption, Datendiebstahl, Diskriminierung, Belästigung am Arbeitsplatz und Schutz der Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie generell Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften und Standards der AXA Gruppe.
Im Jahr 2018 wurden die Unternehmen daran erinnert, dass sie verpflichtet waren, ein Alarmverfahren für Menschenrechte und Umwelt einzurichten oder den Umfang ihres Alarmverfahrens gemäß den lokalen Vorschriften zu erweitern. Zum Zeitpunkt dieses Geschäftsberichts passen einige Unternehmen den Umfang ihres Alarmverfahrens noch an, damit es den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt abdeckt.
XL Group
Die von der AXA im Jahr 2018 erworbenen Unternehmen der XL Group befinden sich zwar noch in der Integrationsphase, legen jedoch besonderen Wert auf die Einhaltung der Standards der AXA Gruppe und insbesondere des Risikoüberwachungsplans in einem angemessenen Zeitraum. Diese Unternehmen arbeiten bereits an der Umsetzung von Due-Diligence-Prozessen, die es ihnen ermöglichen, Dienstleister und Lieferanten auszuwählen, die den Standards von AXA für Menschenrechte und Umweltverträglichkeit entsprechen, und ihr internes Warnverfahren im Hinblick auf die Einhaltung der Konzernstandards zu aktualisieren.
Verantwortungsbewusstes Beschaffungswesen
Die AXA Gruppe hat im Jahr 2018 ihren Kreis der Hauptlieferanten nach einem Ansatz ausgewählt, der auf einer Analyse des Lieferantenrisikos nach Einkaufskategorie und -volumen basiert. Die meisten Hauptlieferanten wurden unter anderem aufgrund der spezialisierten Bewertungsplattform EcoVadis bewertet. Bei der Bewertung stellte die Gruppe fest, dass nur sehr wenige ihrer Hauptlieferanten als mangelhaft identifiziert wurden. EcoVadis hat den genannten Lieferanten einen Plan von Korrekturmaßnahmen übermittelt. Die Hauptlieferanten, die dem Lieferantenkreis der AXA Gruppe angehören, können alle zwei Jahre über EcoVadis bewertet werden.
Die AXA Gruppe setzt ihr Engagement für die Anwendung dieser Grundsätze fort und erhielt in ihrer letzten EcoVadis-Bewertung ein "Gold"-Rating.
Die meisten im Jahr 2018 abgeschlossenen oder verlängerten Verträge enthielten eine Corporate Responsibility-Klausel oder CR-Klausel, die von den Lieferanten der Gruppe verlangt, sozial und ökologisch verantwortungsbewusst zu handeln und sich an die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation zu halten.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 7.5 "Geschäftsgebaren - Verantwortungsvolle Beschaffung".
Einbindung von Stakeholdern
Mit dem Ziel, eine effektive Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Management und einen konstruktiven sozialen Dialog zu pflegen, wurde der Risikoüberwachungsplan 2018 den Arbeitnehmervertretern vorgestellt. Durch Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern der Gruppe in Frankreich und insbesondere mit dem Sozialausschuss des Konzernbetriebsrats in Frankreich wurden einige Bestimmungen des Risikoüberwachungsplans in den Mittelpunkt des Dialogs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt.
Die AXA Gruppe beabsichtigte auch, ihren Risikoüberwachungsplan mit der internationalen Organisation CARE, mit der sie seit langem eine Partnerschaft unterhält, zu teilen, um wichtige soziale und/oder ökologische Fragen wie Katastrophenvorsorge, Klimawandel und finanzielle Integration zu behandeln und Bereiche für Fortschritte zu ermitteln.
Weitere Informationen zu CARE finden Sie in Abschnitt 7.3 "Klimawandel und Umwelt - Beteiligungen - Kommunikation und Einbeziehung in Zusammenhang mit klimabezogenen und ESG-Fragen - Kommunikation, Mitgliedschaften und Partnerschaften" dieses Geschäftsberichts.
(1) AXA Insurance in der Ukraine ist ein Joint Venture zwischen AXA (50 % Beteiligung) und der Ukrsibbank.
(2) Über ihre Tochtergesellschaft FFHL Group Ltd.
(3) Die Solvency-II-Quote wird basierend auf dem internen Modell geschätzt, auf Grundlage eines einmal in 200 Jahren auftretenden Schocks und unter Annahme der Äquivalenz des US-Geschäfts. Unternehmen, die Teil der XL Group waren, die wir 2018 erworben haben, unterlagen für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 Sonder- und Übergangsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.2 "Interne Kontrolle und Risikomanagement" dieses Geschäftsberichts. Die Berechnung der Solvency-II-Quote wird vor der derzeit für den 23. Mai 2019 geplanten Veröffentlichung des Solvency and Financial Condition Report (SFCR) der AXA Gruppe abgeschlossen.
(4) Die Liste der wichtigsten Tochtergesellschaften und Beteiligungen ist in Anhang III "Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft" dieses Geschäftsberichts aufgeführt. Das rechtliche Organigramm der Gruppe ist zudem auf der Website des Unternehmens veröffentlicht (www.axa.com).
(5) Die Liste der nicht kooperativen Länder nach französischem Steuerrecht ist durch einen Ministerialerlass vom 8. April 2016 festgelegt und setzt sich aus den folgenden Ländern zusammen: Botswana, Brunei, Guatemala, Marshallinseln, Nauru, Niue und Panama. Seit dem 1. Dezember 2018 wird diese Liste gemäß Artikel 238-0 A des Code général des impôts auf die Staaten und Rechtsordnungen ausgedehnt, die auf der Schwarzen Liste in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2017 stehen und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden (die neueste Fassung dieser Liste wurde am 9. November 2018 veröffentlicht und umfasst Amerikanisch-Samoa, Guam, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln).
(6) Anmerkung zur Methodik: Die hier vorgestellten Daten zum Bereich Human Resources werden mit Hilfe eines Berichtsprozesses erfasst, der durch Verfahren in Verbindung mit einer mit allen Gesellschaften der AXA Gruppe geteilten Liste von Kennzahlen definiert ist. Dieser Prozess wird aktualisiert und jeder Gesellschaft auf jährlicher Basis mitgeteilt. Diese Kennzahlen beziehen sich auf die Daten von 315 aktiven Gesellschaften der AXA Gruppe (einige Gesellschaft können Daten auf lokaler Ebene vorab konsolidieren). Der Umfang wird jährlich im Anschluss an mögliche Übernahmen/Fusionen oder Unternehmensverkäufe aktualisiert. Diese Kennzahlen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018. Die Veränderung zwischen den Daten zum Jahresende 2017 und 2018 wird in Prozent angegeben. Die Daten werden von lokalen Mitarbeitern in ein IT-Tool eingegeben, das speziell für die Berichterstattung über HR-Daten geschaffen wurde. Konsistenzprüfungen und Qualitätskontrollen werden vor und während des Datenerhebungsprozesses durchgeführt. In Bezug auf die zur Verfügung gestellten Daten wurden keine Schätzungen oder Extrapolationen durchgeführt. Bei im Verhältnis oder als Prozentsätze angegebenen Daten werden Zähler und Nenner bei jeder Berechnung neu ausgerichtet, um Gesellschaften mit leeren Datenpunkten auszuschließen.
(7) Die Einheiten XL Group, Kamet und AllianceBernstein meldeten die Zu- und Abgänge nur teilweise.
(8) Die Einheiten XL Group und Kamet meldeten die Arbeitszahlen nicht.
(9) Die Einheiten XL Group und Kamet meldeten die Schulungszahlen nicht.
(10) Empfehlungen der TaskForce on Climate-related Financial Dislosures: www.fsb-tcfd.org.
(11) Aktienanlagen werden sofort veräußert; Schuldtitel werden abgewickelt (mit Ausnahme von umstrittenen Waffen, bei denen auch Schuldtitel sofort veräußert werden).
(12) Gemäß Definition des Greenhouse Gas Protocol www.ghgprotocol.org.
(13) Gesetz Nr. 2017-399 vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und Auftrag erteilenden Unternehmen ("devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre") und Artikel L. 225-102-4 des französischen Handelsgesetzbuches.
Anhang I Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung
Die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, ICOFR) der AXA Gruppe ist ein unter Aufsicht der Chief Financial Officer (CFO) der Gruppe entwickelter Prozess, der angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses gewährleisten soll.
Seit ihrer Dekotierung von der New York Stock Exchange (NYSE) im März 2010 und der Abmeldung bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC) im Juni 2010 unterhält die Gruppe ein Programm zur jährlichen internen Finanzkontrolle (Internal Financial Control, IFC) für die Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe. Die gesetzlichen Abschlussprüfer von AXA erstellen jedes Jahr einen auf angemessener Sicherheit basierenden Bericht zur ICOFR der AXA Gruppe.
Das IFC-Programm basiert auf dem Group Internal Control Standard und der Group Internal Control Policy, die zusätzliche spezifische Anforderungen an den IFC-Rahmen enthalten.
(a) IFC-Rahmen
Der IFC-Rahmen basiert auf dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework". Er soll den Umfang, die Governance und die Grundsätze der IFC definieren, um die Konsistenz und Qualität der Finanzberichterstattung der AXA Gruppe sicherzustellen.
(a.1) Geltungsbereich der IFC
Das IFC-Programm umfasst in erster Linie die Geschäftseinheiten, die für sich genommen für die konsolidierte Finanz- oder Ertragslage wesentlich sind, sowie die Geschäftseinheiten, die für AXA und/oder ihre konsolidierten Tochterunternehmen (die "Gruppe") wesentliche Dienstleistungen erbringen.
(a.2) Steuerung der IFC
Das Management, einschließlich des Chief Executive Officer (CEO) der Gruppe, ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer geeigneten ICOFR verantwortlich.
Das IFC-Programm wird vom Group IFC Committee unter dem Vorsitz des Group CFO gesteuert, der auch das Programm sponsert, wobei der Group CRO für die Funktion Group Internal Control verantwortlich ist und die Abteilung Planning Budgets Results Central (PBRC) und andere relevante Abteilungen von AXA umfasst. Das IFC-Programm und die Schlussfolgerung des Managements bezüglich der Wirksamkeit des ICOFR der AXA Gruppe werden ebenfalls vom Audit Committee von AXA geprüft.
(a.3) Grundsätze der IFC
Die ICOFR der AXA-Gruppe enthält Richtlinien und Verfahren, die angemessene Sicherheit gewährleisten, dass:
-- bei der Pflege von Aufzeichnungen die Transaktionen und Veräußerungen von Vermögenswerten der Gruppe korrekt und angemessen wiedergegeben werden,
-- die Transaktionen in angemessener Weise aufgezeichnet werden, um die Erstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen sicherzustellen,
-- die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens nur nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung und die Mitglieder des Board of Directors erfolgen und
-- Fälle von unerlaubtem Erwerb, unerlaubter Nutzung oder Veräußerung von Vermögenswerten der Gruppe, die eine erhebliche Auswirkung auf den Abschluss des Unternehmens haben könnten, rechtzeitig verhindert oder aufdeckt werden.
Zur Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR werden die Risiken für die Finanzberichterstattung erstmalig auf Gruppenebene festgestellt, wobei das Augenmerk auf der Erkennung derjenigen Risiken liegt, die dazu führen können, dass eine wesentliche Falschdarstellung im Konzernabschluss nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt wird. Dieser risikobasierte "Top-down"-Ansatz ermöglicht die Erkennung von Geschäftseinheiten und Prozessen, die im Geltungsbereich liegen.
Entsprechend dem COSO-Rahmenkonzept ist die ICOFR der AXA Gruppe rund um die folgenden Hauptprozesskategorien organisiert: Entity-Level Controls (ELC), IT ELC, Financial Statement Closing Process, Business Processes und IT General Controls.
In jeder Hauptprozesskategorie (i) dokumentieren die dem Geltungsbereich angehörenden Gesellschaften die wichtigsten Prozesse und Kontrollen sowie die Begründung für die Vorgehensweise hinsichtlich der angemessenen Reduzierung des mit wesentlichen Falschdarstellungen aufgrund von Fehlern oder Betrug verbunden Risikos und (ii) sie prüfen den Aufbau und die operative Wirksamkeit von Schlüsselkontrollen basierend auf den in Kenntnis der Risiken erstellten Prüfungsplänen und (iii) beheben die erkannten Kontrollmängel.
Vorhandene Kontrollmängel werden auf Gruppenebene konsolidiert, um ihre Auswirkung auf den Konzernabschluss, ausgleichende Kontrollen und andere qualitative Faktoren zu bewerten. Dieser Bewertungsprozess ist dazu bestimmt, Kontrollmängel zu erkennen, die sich zu einer wesentlichen Schwachstelle auswachsen können. Eine wesentliche Schwachstelle ist ein Mangel oder eine Kombination von Mängeln im Rahmen interner Kontrollen der Finanzberichterstattung, sodass nach vernünftigem Ermessen die Möglichkeit besteht, dass eine wesentliche Falschdarstellung im Jahresabschluss des Unternehmens nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt wird.
(a.4) IFC-Zertifizierung
Zum jeweiligen Jahresende müssen alle Einheiten im Geltungsbereich eine Beurteilung ihrer ICOFR im Rahmen des internen Zertifizierungsprozesses vornehmen. Dieser Prozess umfasst eine formelle Freigabe durch die Prozesseigentümer der jeweiligen Gesellschaft und schließt mit einem formellen Management-Bericht des CFO der Gesellschaft oder einer anderen ranghohen Führungskraft ab, in dem er/sie seine/ihre abschließende Einschätzung zur Wirksamkeit der ICOFR der Gesellschaft darlegt.
Dieser interne Zertifizierungsprozess betrifft sämtliche Gesellschaften im Geltungsbereich und soll das Management von AXA bei seiner Bewertung der ICOFR der AXA Gruppe und seiner Schlussfolgerung bezüglich der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe unterstützen.
(b) Jährliche Bewertung der ICOFR durch die Geschäftsleitung basierend auf dem IFC-Rahmen
Die Geschäftsleitung hat eine Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe gemäß dem oben beschriebenen IFC-Rahmen durchgeführt. Basierend auf dieser Bewertung ist die Geschäftsleitung zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die IFCOFR der AXA Gruppe zum 31. Dezember 2018 wirksam war.
Alle noch so intelligent entwickelten internen Kontrollsysteme besitzen jedoch inhärente Einschränkungen. Daher können selbst von der Geschäftsleitung als wirksam eingeschätzte Systeme Falschdarstellungen nicht verhindern oder aufdecken und nur eine angemessene, aber keine absolute Sicherheit im Hinblick auf die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses bieten. Projektionen von Bewertungen der Wirksamkeit auf künftige Perioden unterliegen dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund geänderter Umstände oder wenn der Grad der Einhaltung der Richtlinien oder Verfahren abnimmt, ungeeignet werden.
(c) Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zur ICOFR
PricewaterhouseCoopers Audit und Mazars haben Prüfverfahren durchgeführt, um mit angemessener Sicherheit feststellen zu können, ob die Schlussfolgerung der Geschäftsleitung bezüglich der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe auf der Grundlage des IFC-Rahmens den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
| PricewaterhouseCoopers Audit | Mazars |
| 63, Rue de Villiers | 61, Rue Henri Régnault |
| 92208 Neuilly-sur-Seine Cedex | 92400 Courbevoie |
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zur internen Kontrolle der Finanzberichterstattung
An das Board of Directors von AXA
Als gesetzliche Abschlussprüfer von AXA und auf Ihre Aufforderung haben wir die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung von AXA und ihren Tochterunternehmen (das "Unternehmen") zum 31. Dezember 2018 geprüft, um mit angemessener Sicherheit feststellen zu können, ob die Aussage der Geschäftsleitung von AXA, wonach die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung wirksam ist, wie in der jährlichen Bewertung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung angegeben, den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Die Geschäftsleitung des Unternehmens ist für die Aufrechterhaltung einer wirksamen internen Kontrolle der Finanzberichterstattung und für die Abgabe einer Erklärung zur Wirksamkeit der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2018 verantwortlich. Die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung eines Unternehmens ist ein Prozess, der entwickelt wurde, um mit angemessener Sicherheit die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses für externe Zwecke in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS zu gewährleisten. Die Bewertung der Wirksamkeit der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung basiert auf Kriterien, die im Internal Financial Control-Rahmen ("IFC-Rahmen") festgelegt wurden, wie in der jährlichen Bewertung der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung im voliegenden Anhang 1 dieses Geschäftsberichts unter "IFC-Rahmen" erläutert. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zur Aussage der Geschäftsleitung des Unternehmens abzugeben.
Wir haben unsere Tätigkeit unter Beachtung der französischen Prüfungsstandards und des ISAE 3000 ("Assurance engagements other than audits or reviews of historical financial information") durchgeführt. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit angemessener Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Aussage der Geschäftsleitung von AXA, dass die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung wirksam ist, in allen wesentlichen Gesichtspunkten den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Unsere Prüfverfahren umfassten das Verständnis der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung, die Bewertung des Risikos, dass eine wesentliche Schwachstelle vorhanden ist, die Prüfung und Bewertung der Gestaltung oder operativen Wirksamkeit der internen Kontrolle basierend auf dem bewerteten Risiko und die Durchführung anderer Verfahren, die wir unter den gegebenen Umständen für erforderlich hielten. Nach unserer Auffassung bilden unsere Prüfverfahren eine angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.
Aufgrund ihrer inhärenten Einschränkungen kann die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung unter Umständen Falschdarstellungen nicht verhindern oder aufdecken. Projektionen von Bewertungen der Wirksamkeit auf künftige Perioden unterliegen dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund veränderter Umstände oder, wenn Richtlinien oder Verfahren nicht mehr im ursprünglich vorgesehenen Maße eingehalten werden, ungeeignet werden.
Nach unserer Auffassung entspricht die Aussage der Geschäftsleitung des Unternehmens, wonach die Kontrolle der Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2018 wirksam ist, auf der Grundlage der im IFC-Rahmen festgelegten Kriterien in allen wesentlichen Gesichtspunkten den tatsächlichen Verhältnissen.
Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 11. März 2019
Pricewaterhouse Coopers Audit
Die gesetzlichen Abschlussprüfer
Xavier Crépon
Mazars
Jean-Claude Pauly
Maxime Simoen
Anhang II Erklärung der für das Referenzdokument verantwortlichen Person
Ich, der Unterzeichner, erkläre, dass ich mich nach Kräften bemüht habe, sicherzustellen, dass die in diesem Referenzdokument enthaltenen Informationen den Tatsachen entsprechen und keine wesentlichen Auslassungen enthalten, die es irreführend oder fehlerhaft machen würden, und bestätige hiermit, dass dies nach meinem besten Wissen und Gewissen der Fall ist.
Ich bestätige ferner nach meinem besten Wissen und Gewissen, dass der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt wurde und die Aktiva und Passiva, die Vermögens- und Finanzlage sowie die Gewinne und Verluste des Unternehmens und seiner konsolidierten Tochterunternehmen in den dargestellten Berichtsperioden den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt sind und dass der Bericht des Board of Directors, dessen unterschiedliche Abschnitte in Anhang VI dieses Referenzdokuments aufgeführt sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäftsentwicklung, des Ergebnisses und der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens und seiner konsolidierten Tochterunternehmen vermittelt und die wichtigsten Risiken und Eventualitäten, mit denen die Gruppe konfrontiert ist, beschreibt.
Die gesetzlichen Abschlussprüfer haben mir ein Schreiben bezüglich der Erfüllung ihres Auftrags übersandt, in dem sie bestätigen, dass sie die in diesem Referenzdokument enthaltenen Informationen bezüglich der Vermögens- und Finanzlage und des Jahresabschlusses verifiziert und das gesamte Dokument geprüft haben.
Paris, 11. März 2019
Thomas Buberl, Chief Executive Officer von AXA
Anhang III Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft
Bericht des Board of Directors
Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 belief sich auf 307 Mio. Euro im Vergleich zu 4.958 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen zurückzuführen auf Kapitalverluste aus dem Verkauf von Aktien von AXA Equitable Holdings, Inc. (der Anteil von AXA sank von 100 % auf 59,25 %), die Wertminderung der restlichen Aktien und geringere Dividenden von Tochtergesellschaften.
Die von Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden beliefen sich auf 3.973 Mio. Euro gegenüber 4.989 Mio. Euro im Vorjahr, ein Rückgang um 1.016 Mio. Euro, in erster Linie zurückzuführen auf:
-- Dividenden von französischen Unternehmen in Höhe von 1.575 Mio. Euro gegenüber 1.188 Mio. Euro im Jahr 2017, was einem Anstieg von 387 Mio. Euro entspricht, der vor allem auf die von AXA Partners Holdings Limited gezahlte Dividende von 415 Mio. Euro zurückzuführen ist
-- Dividenden der europäischen Unternehmen in Höhe von 1.576 Mio. Euro gegenüber 3.436 Mio. Euro im Jahr 2017, was einem Rückgang um 1.860 Mio. Euro entspricht, hauptsächlich aufgrund der Dividendenzahlungen Belgiens und Deutschlands, die um 895 Mio. Euro bzw. 634 Mio. Euro zurückgegangen sind, nachdem 2017 dank des Kapitalüberschusses Sonderdividenden gezahlt wurden, sowie der Schweiz mit 444 Mio. Euro aufgrund der höheren Dividendenzahlung im Jahr 2017
-- Dividendenzahlungen asiatischer Unternehmen in Höhe von 179 Mio. Euro gegenüber 108 Mio. Euro im Jahr 2017
-- Dividendeneinnahmen von 643 Mio. Euro von anderen Gruppengesellschaften gegenüber 257 Mio. Euro im Jahr 2017, ein Anstieg um 386 Mio. Euro aufgrund von 163 Mio. Euro bei AXA Global Re und 133 Mio. Euro bei Colisée Re
Die Netto-Finanzaufwendungen, die Zinsen und ähnliche Aufwendungen abzüglich der Erträge aus Ausleihungen und Beteiligungen beinhalten, beliefen sich auf 919 Mio. Euro gegenüber 744 Mio. Euro im Jahr 2017, ein Anstieg um 175 Mio. Euro unter Berücksichtigung der Ausgabe von 2 Mrd. Euro an nachrangigen Darlehen und Kosten von Währungsabsicherungen im Rahmen der Akquisition der XL Group.
Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 441 Mio. Euro nach 443 Mio. Euro im Jahr 2017 unter Berücksichtigung der Fortsetzung des Kosteneinsparungsprogramms, das durch die Priorisierung von Innovation teilweise ausgeglichen wurde.
Die Kapitalanlagegeschäfte erbrachten 2018 einen Verlust in Höhe von 3.048 Mio. Euro gegenüber einem Gewinn von 122 Mio. Euro im Vorjahr, der sich wie folgt aufschlüsselt:
-- Nettowertminderung von 1.869 Mio. Euro auf Kapitalanlagen, davon 1.449 Mio. Euro auf restliche Anteile von AXA Equitable Holdings, Inc. und 467 Mio. Euro auf Anteile von AXA Partners Holdings Limited entfallend, unter Berücksichtigung der oben genannten Dividende
-- Kapitalverluste in Höhe von 1.731 Mio. Euro aus dem Verkauf der AXA Equitable Holdings, Inc.
-- Einmaliger Gewinn von 479 Mio. Euro vor allem aufgrund der Überschussprämien aus den Fusionen mit Oudinot Participations und AXA France Assurance in Höhe von 856 Mio. Euro, teilweise ausgeglichen durch die Zahlung von internen Garantien in Höhe von 179 Mio. Euro im Rahmen eines Rechtsstreits, 106 Mio. Euro an Prämien im Zusammenhang mit Hedging-Derivaten an den Aktienmärkten und 62 Mio. Euro für die Akquisitions- und Integrationskosten der XL Group
Der Körperschaftsteueranspruch betrug 762 Mio. Euro gegenüber 1.048 Mio. Euro im Jahr 2017 und enthielt 864 Mio. Euro Steuerforderungen gegen Mitglieder des steuerlichen Konsolidierungskreises, denen 66 Mio. Euro an Körperschaftsteueraufwand für das Geschäftsjahr gegenüberstanden.
Bilanz
Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Aktiva auf 79.033 Mio. Euro im Vergleich zu 73.065 Mio. Euro im Vorjahr.
Aktiva
Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf insgesamt 333 Mio. Euro. Sie umfassten in erster Linie die Marke AXA, die von FINAXA im Rahmen der Fusion im Jahr 2005 eingebracht und zum damaligen Zeitpunkt mit 307 Mio. Euro an Lizenzgebühren für Markennutzung, die den Tochterunternehmen der Gruppe und den Mutuelles AXA in Rechnung gestellt wurden, bewertet wurde, sowie 26 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.
Die Investitionen in Tochtergesellschaften nach Abzug von Wertberichtigungen beliefen sich auf 71.317 Mio. Euro gegenüber 62.373 Mio. Euro zum Jahresende 2017, was einem Anstieg von 8.944 Mio. Euro entspricht:
-- 12.9957 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der XL Group
-- 1.028 Mio. Euro Kapitalerhöhungen, davon 620 Mio. Euro für die XL Group (Finanzierung der Schuldentilgung)
-- 1.872 Mio. Euro für die obengenannten Fusionen
teilweise ausgeglichen durch:
-- 5.829 Mio. Euro für den Buchwert der veräußerten Aktien von AXA Equitable Holdings, Inc.
-- Nettowertberichtigungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 1.869 Mio. Euro, wie oben erwähnt
Die Forderungen gegenüber Tochterunternehmen beliefen sich auf 774 Mio. Euro gegenüber 3.773 Mio. Euro Ende 2017, d. h. ein Rückgang von 2.999 Mio. Euro hauptsächlich aufgrund der Rückzahlung von 2 Mrd. USD (1.729 Mio. Euro) an Darlehen für das US-Geschäft und der Rückzahlung eines Darlehens an die AXA Mediterranean Holding in Höhe von 925 Mio. Euro.
Die Steuerforderungen beliefen sich auf 27 Mio. Euro, ein Rückgang von 379 Mio. Euro, wovon 369 Mio. Euro auf die Rückzahlung der 3%igen Steuer auf Dividendenzahlungen an die Aktionäre entfielen.
Die sonstigen Forderungen beliefen sich auf 255 Mio. Euro, ein Rückgang um 454 Mio. Euro aufgrund des Mangels an Dividendenansprüchen im Vergleich zu 514 Mio. Euro zum Jahresende 2017.
Bei den börsengängigen Wertpapieren in Höhe von 987 Mio. Euro handelt es sich um den Rückkauf AXA-Aktien, um Verpflichtungen zur Lieferung von Aktien nachzukommen und den Verwässerungseffekt für bestimmte aktienbasierte Vergütungssysteme zu eliminieren.
Die Kassainstrumente beliefen sich auf 290 Mio. Euro und betreffen die gezahlten Optionsprämien im Rahmen des Erwerbs von Sicherungsinstrumenten auf dem Aktienmarkt.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich auf 1.538 Mio. Euro im Vergleich zu 990 Mio. Euro gegen Ende 2017. Dies bedeutet einen Anstieg um 548 Mio. Euro durch Erlöse aus dem Verkauf von Aktien von AXA Equitable Holdings, Inc., zusätzliche von den Tochterunternehmen gewährte Darlehen, erhaltene Dividenden, die Ausgabe nachrangiger Anleihen Ende März 2018, teilweise ausgeglichen durch den Erwerb der XL Group, die gezahlten Dividenden sowie die Rückzahlung nachrangiger Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit.
Die nicht realisierten Verluste aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf 3.133 Mio. Euro, wovon sich 2.829 Mio. Euro auf die Erfassung latenter Nettoverluste aus der Währungsumrechnung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beziehen, mehr als ausgeglichen durch nicht realisierte Gewinne aus Investitionen in Tochterunternehmen. Dieser Posten widerspiegelt auch in Fremdwährungen denominierte nicht realisierte Verluste auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die den Auswirkungen ihrer Neubewertung zum Wechselkurs am Stichtag zuzurechnen sind. Der Anstieg um 124 Mio. Euro gegenüber 2017 ist hauptsächlich auf die ertragswirksame Erfassung der Währungsdifferenzen in Bezug auf den US-Dollar infolge der teilweisen Veräußerung von Aktien von AXA Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen.
Verbindlichkeiten
Das Eigenkapital, vor dem Jahresüberschuss der Berichtsperiode und nach Ausschüttung der Dividenden im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Geschäftsjahr, belief sich auf 40.274 Mio. Euro, d. h. ein Anstieg um 954 Mio. Euro, davon 1.016 Mio. Euro aufgrund der Prämien aus der Fusion mit AXA France Assurance, 329 Mio. Euro aus einer den Arbeitnehmern vorbehaltenen Kapitalerhöhung, 38 Mio. Euro im Anschluss an eine Ausübung von Aktienoptionen, teilweise ausgeglichen durch 429 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Einziehung zurückgekaufter Aktien.
Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von insgesamt 4.032 Mio. Euro verglichen mit 4.640 Mio. Euro 2017, zurückzuführen auf eine Schuldentilgung in Höhe von 750 Mio. USD (bzw. 569 Mio. Euro).
Die Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen beliefen sich auf 561 Mio. Euro und entfielen mit 379 Mio. Euro in erster Linie auf die mögliche Rückzahlung von Steuereinsparungen an Tochterunternehmen, die der französischen steuerlichen Organschaft angehören, und mit 44 Mio. Euro auf eine Rückstellung für Wechselkursrisiken.
Die nachrangigen Schuldtitel beliefen sich auf 12.885 Mio. Euro verglichen mit 10.667 Mio. Euro 2017, ein Anstieg in Höhe von 2.218 Mio. Euro, hauptsächlich infolge der Ausgabe von 2 Mrd. Euro an nachrangigen Schuldtiteln und eines negativen Wechselkurseffekts in Höhe von 176 Mio. Euro.
Die Finanzschulden beliefen sich auf 19.522 Mio. Euro verglichen mit 13.230 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017, ein Anstieg von 6.292 Mio. Euro infolge der Zunahme der von Konzernunternehmen gewährten Darlehen zur Steuerung der Bargeldposition des Unternehmens als Mittel zur Erhöhung der liquiden Mittel des Unternehmens im Zusammenhang mit den Reorganisationstransaktionen vor dem Börsengang und als Beitrag zur Finanzierung der Akquisition der XL Group.
Die nicht realisierten Gewinne aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf 1.099 Mio. Euro gegenüber 1.253 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Posten widerspiegelt die Auswirkungen aufgrund der Neubewertung von in Fremdwährung denominierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Wechselkurs am Stichtag. Sie sanken vor allem aufgrund des ungünstigen Einflusses des US-Dollars auf die Verschuldung.
Sonstige Angaben
Gemäß Artikel L. 225-102-1 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) befinden sich die Angaben zur Vergütung der Führungskräfte des Unternehmens in Kapitel 3, Abschnitt 3.2. "Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz" dieses Geschäftsberichts.
| In der Periode ausgestellte und zum Abschlussstichtag nicht bezahlte Rechnungen | Gruppe Zahlungsverzug | |||||
| 0 Tage | 1 bis 30 Tage | 31 bis 60 Tage | 61 bis 90 Tage | Mehr als 91 Tage | Summe (1 Tag und mehr) | |
| Anzahl an betroffenen Rechnungen | 25 | 7 | 38 | 21 | 49 | 115 |
| Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (Euro) | 28.452.033 | 757.656 | 11.323.001 | 3.471.091 | 5.829.683 | 21.381.430 |
| Prozentualer Anteil am Umsatz (inkl. MwSt.) der Periode | 14,81 % | 0,39 % | 5,89 % | 1,81 % | 3,03 % | 11,13 % |
| In der Periode ausgestellte Rechnungen mit Zahlungsverzug | Gruppe Zahlungsverzug | |||||
| 0 Tage | 1 bis 30 Tage | 31 bis 60 Tage | 61 bis 90 Tage | Mehr als 91 Tage | Summe (1 Tag und mehr) | |
| Anzahl an betroffenen Rechnungen | 295 | 76 | 43 | 18 | 74 | 211 |
| Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (Euro) | 76.303.661 | 36.726.186 | 19.068.539 | 3.424.447 | 10.479.765 | 69.698.937 |
| Prozentualer Anteil am Umsatz (inkl. MwSt.) der Periode | 39,72 % | 19,12 % | 9,93 % | 1,78 % | 5,46 % | 36,28 % |
| Erhaltene, zum Abschlussstichtag nicht bezahlte Rechnungen | Gruppe Zahlungsverzug | |||||
| 0 Tage | 1 bis 30 Tage | 31 bis 60 Tage | 61 bis 90 Tage | Mehr als 91 Tage | Summe (1 Tag und mehr) | |
| Anzahl an betroffenen Rechnungen | 6 | 4 | 1 | 0 | 3 | 8 |
| Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (Euro) | 590.357 | 2.616.851 | 17.600 | - | 48.534 | 2.682.985 |
| Prozentualer Anteil am Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der Käufe während der Periode (Euro) | 0,10 % | 0,45 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,01 % | 0,46 % |
| Erhaltene, während der Periode verspätet bezahlte Rechnungen | Gruppe Zahlungsverzug | |||||
| 0 Tage | 1 bis 30 Tage | 31 bis 60 Tage | 61 bis 90 Tage | Mehr als 91 Tage | Summe (1 Tag und mehr) | |
| Anzahl an betroffenen Rechnungen | 198 | 4.049 | 72 | 16 | 37 | 4.174 |
| Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (Euro) | 180.929.088 | 376.618.799 | 16.094.452 | 3.301.882 | 2.801.366 | 398.816.500 |
| Prozentualer Anteil am Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der Käufe während der Periode (Euro) | 31,21 % | 64,96 % | 2,78 % | 0,57 % | 0,48 % | 68,79 % |
Der für diese Berechnung verwendete Zahlungsverzug ist der Zahlungsverzug nach französischem Recht (30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung).
Aus diesen Angaben wurden keine Rechnungen ausgeschlossen, die sich auf strittige oder nicht bilanzierte Forderungen oder Verbindlichkeiten beziehen.
Erwerb von Eigenkapitalanteilen
2018 erwarb das Unternehmen keine wesentlichen Eigenkapitalanteile im Sinne von Artikel L. 233-6 des französischen Handelsgesetzbuchs.
Bilanz
Aktiva
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | ||||
| Bruttobuchwert | Abschreibungen und Rückstellungen | Nettobuchwert | Nettobuchwert zum 31. Dezember 2017 | ||
| Anlagevermögen | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 376 | 43 | 333 | 336 | |
| Sachanlagen | |||||
| Unbebaute Grundstücke | - | - | - | - | |
| Gebäude und sonstige Sachanlagen | 1 | - | 1 | 1 | |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Investitionen in Tochterunternehmen | 74.552 | 3.235 | 71.317 | 62.373 | |
| Forderungen gegenüber Tochterunternehmen | 775 | 1 | 774 | 3.773 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 327 | 97 | 230 | 231 | |
| Darlehen | 70 | - | 70 | 106 | |
| I | 76.101 | 3.376 | 72.725 | 66.821 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||||
| Steuerforderungen | 27 | - | 27 | 406 | |
| Forderungen und kurzfristige Forderungen an Tochterunternehmen | 255 | - | 255 | 709 | |
| Börsengängige Wertpapiere | 987 | - | 987 | 1.000 | |
| Kassainstrumente | 290 | - | 290 | 76 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.538 | - | 1.538 | 990 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 9 | - | 9 | 10 | |
| II | 3.106 | - | 3.106 | 3.191 | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| Abgegrenzte Aufwendungen | 325 | 285 | 40 | 28 | |
| Aufschläge für die Rückzahlung von Anleihen | 29 | - | 29 | 17 | |
| Nicht realisierte Verluste aus der Währungsumrechnung | 3.133 | - | 3.133 | 3.009 | |
| BILANZSUMME AKTIVA | 82.694 | 3.661 | 79.033 | 73.065 | |
Verbindlichkeiten
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | |||
| Stammaktien | 5.553 | 5.554 | |
| Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital | |||
| Ausgabeprämien | 18.981 | 19.045 | |
| Fusions- und Beitragsprämien | 2.076 | 1.060 | |
| Rücklagen | |||
| Gesetzliche Rücklage | 558 | 560 | |
| Sonderrücklagen für langfristige Veräußerungsgewinne | 2.316 | 2.316 | |
| Sonstige Rückstellungen | 1.488 | 1.488 | |
| Einbehaltene Gewinne | 9.257 | 7.293 | |
| Steuerliche Rückstellung | 45 | 45 | |
| Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr | 307 | 4.958 | |
| I | 40.581 | 42.318 | |
| Sonstiges Eigenkapital | |||
| Nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit | 4.032 | 4.640 | |
| II | 4.032 | 4.640 | |
| Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | III | 561 | 571 |
| Verbindlichkeiten | |||
| Nachrangige Schuldtitel | 12.885 | 10.667 | |
| Finanzschulden | 19.522 | 13.230 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Steuerverbindlichkeiten | 4 | 1 | |
| Verbindlichkeiten für Sozialabgaben | - | - | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | |||
| Schulden für Sachanlagen | 75 | 75 | |
| Sonstige | 273 | 307 | |
| Kassainstrumente | - | - | |
| Passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 1 | 3 | |
| IV | 32.760 | 24.283 | |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | |||
| Nicht realisierte Gewinne aus der Währungsumrechnung | 1.099 | 1.253 | |
| BILANZSUMME PASSIVA | 79.033 | 73.065 |
Gewinn- und Verlustrechnung
| (in Millionen Euro) | 2018 | 2017 | |
| i. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | |||
| Zins- und Betriebserträge | |||
| Von Tochterunternehmen erhaltene Dividenden | 3.973 | 4.989 | |
| Erträge auf kurzfristige Finanzinvestitionen | 187 | 299 | |
| Sonstige Umsätze | 27 | 15 | |
| I | 4.187 | 5.302 | |
| Betriebsaufwendungen | |||
| Externe Aufwendungen und sonstige Aufwendungen | (440) | (424) | |
| Steueraufwand | (2) | (3) | |
| Löhne und Gehälter und Vergütungen | (14) | (21) | |
| Zinsaufwand | (1.106) | (1.042) | |
| Wertminderungsaufwand für die Abschreibung von Gebäuden und abgegrenzte Aufwendungen | (13) | (9) | |
| II | (1.575) | (1.500) | |
| Betriebsgewinn | (III = I + II) | 2.612 | 3.802 |
| Beitrag aus gemeinschaftlicher Tätigkeit | IV | - | - |
| Finanzgeschäfte mit Wertpapieren | |||
| Auflösungen von Rückstellungen für börsengängige Wertpapiere | - | - | |
| Nettoertrag aus dem Verkauf von Wertpapieren | (19) | (14) | |
| Zuführung zu Rückstellungen für börsengängige Wertpapiere | - | - | |
| Kapitalanlageergebnis aus Wertpapieren | V | (19) | (14) |
| Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern | (VI = III + IV + V) | 2.593 | 3.788 |
| ii. Ergebnis aus Kapitalgeschäften | |||
| Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen | 4.765 | 22 | |
| Auflösung von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | 28 | 1 | |
| Auflösung von Rückstellungen für Aktien | 320 | 374 | |
| Ergebnis aus der Währungsumrechnung | 3 | 39 | |
| Nettobuchwert aus dem Verkauf von Sachanlagen | (6.422) | (197) | |
| Zuführung zu Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten | (32) | (21) | |
| Zuführung zu Rückstellungen für Aktien | (2.189) | (70) | |
| Außergewöhnliches Ergebnis | 479 | (27) | |
| VII | (3.048) | 122 | |
| ERTRAGSTEUERERTRAG/(-AUFWAND) | VIII | 762 | 1.048 |
| III JAHRESÜBERSCHUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR | VI + VII + VIII | 307 | 4.958 |
Finanzergebnis des Unternehmens während der letzten fünf Jahre
| 31. Dezember 2014 | 31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2018 | |
| 1 - Zusammenfassung Bilanz zum Abschlussstichtag | |||||
| a) Eigenkapital - Stammaktien (in Mio. Euro) | 5.593 | 5.557 | 5.554 | 5.554 | 5.553 |
| b) Stammaktien (in Mio. Stück) | 2.442 | 2.426 | 2.425 | 2.425 | 2.425 |
| c) Wandelanleihen (in Mio. Stück) | 7 | 7 | 7 | - | - |
| 2 - Zusammenfassung Gewinn- und Verlustrechnung (in Mio. Euro) | |||||
| a) Bruttoumsatzerlöse vor Ertragsteuern | 3.394 | 2.709 | 3.608 | 5.287 | 4.161 |
| b) Ergebnis der fortgeführten Geschäftsbereiche vor Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen | 1.785 | 1.079 | 252 | 3.799 | 2.610 |
| c) Ertragsteueraufwand/-ertrag | 646 | 784 | 692 | 1.048 | 762 |
| d) Ergebnis nach Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen | 2.392 | 1.747 | 432 | 4.958 | 307 |
| e) Dividendenausschüttung netto | 2.317 | 2.656 | 2.808 | 3.056 | 3.249 |
| 3 - Angaben je Aktie (in Euro) | |||||
| a) Ergebnis nach Steuern, vor Abschreibungen und Rückstellungen | 1,00 | 0,71 | 0,31 | 1,44 | 0,90 |
| b) Ergebnis nach Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen | 0,98 | 0,72 | 0,18 | 2,04 | 0,13 |
| c) Nettodividende je Aktie (a) | 0,95 | 1,10 | 1,16 | 1,26 | 1,34 |
(a) Die zum 31. Dezember 2018 vorgeschlagene Dividende wird der Jahreshauptversammlung am 24. April 2019 vorgelegt und basiert auf 2.424.916.626 im Umlauf befindlichen Aktien.
Kapitalflussrechnung
| (in Millionen Euro) | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
| MITTELZUFLÜSSE | ||
| Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern | 2.594 | 3.788 |
| Ergebnis aus Kapitalanlagegeschäften vor Steuern | (3.048) | 122 |
| Ertragsteueraufwand/-ertrag | 762 | 1.048 |
| Änderungen der Rücklagen und Abschreibungen | 1.019 | (1.457) |
| Bereinigter operativer Cashflow der Periode | 1.327 | 3.501 |
| Zunahmen des Eigenkapitals | 368 | 576 |
| Neue Ausleihungen | 9.489 | 1.152 |
| Verkauf oder Abgang von Sachanlagen | ||
| -- Immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| -- Sachanlagen | - | - |
| -- Finanzielle Vermögenswerte | 8.697 | 1.773 |
| SUMME MITTELZUFLÜSSE | 19.881 | 7.002 |
| Mittelabflüsse | ||
| Während des Jahres ausgeschüttete Dividenden | 2.998 | 2.808 |
| Herabsetzung des Eigenkapitals | 429 | 688 |
| Rückzahlung von Finanzschulden | 1.761 | 2.113 |
| Erwerb von Sachanlagen | ||
| -- Immaterielle Vermögenswerte | - | - |
| -- Sachanlagen | - | - |
| -- Finanzielle Vermögenswerte | 14.956 | 2.041 |
| Über mehrere Jahre abgeschriebene Aufwendungen | 37 | 11 |
| SUMME MITTELABFLÜSSE | 20.181 | 7.661 |
| ÄNDERUNG DES NETTOUMLAUFVERMÖGENS | (300) | (659) |
| KURZFRISTIGE ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE | ||
| Änderungen der: | ||
| -- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (841) | 136 |
| -- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (14) | 209 |
| -- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 555 | (1.004) |
| SUMME | (300) | (659) |
Tochterunternehmen und Beteiligungen
| (in Millionen Euro) | Gezeichnetes Kapital | Sonstiges Eigenkapital | Gehaltener Kapitalanteil in % |
Bruttobuchwert der gehaltenen Wertpapiere | Nettobuchwert der gehaltenen Wertpapiere | Noch ausstehende, vom Unternehmen gewährte Darlehen und Kredite |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen | ||||||
| 1) Tochterunternehmen (Beteiligungsquote mindestens 50 %) | ||||||
| AXA ASIA | 8.401.354 | 341.302 | 100,00 % | 8.413.436 | 8.413.436 | - |
| 21, Avenue Matignon, 75008 Paris | - | - | - | - | - | |
| ARCHITAS LIMITED | 7 | 12.790 | 100,00 % | 76.851 | 76.851 | - |
| 5 Old Broad Street, EC2N 1AD, London | - | - | - | - | - | |
| AXA PARTNERS HOLDINGS SA | 152.000 | 21.419 | 100,00 % | 158.280 | 158.280 | 69.000 |
| 6, Rue André Gide, 92320 Chatillon | - | - | - | - | - | |
| AXA BANK BELGIUM (ehemals AXA BANK EUROPE SA) | 636.318 | 396.594 | 100,00 % | 915.000 | 915.000 | - |
| 25, Boulevard du Souverain - 1170 Brüssel - Belgien | - | - | - | - | - | |
| AXA CHINA | 461.655 | (13.745) | 51,00 % | 235.448 | 235.448 | - |
| 23, Avenue Matignon, 75008 Paris | - | - | - | - | - | |
| AXA France Vie | 487.725 | 4.851.766 | 98,34 % | 2.525.109 | 2.525.109 | - |
| 313 Terrasses de l'Arche, 92727 Nanterre | - | - | - | - | - | |
| AXA France IARD | 214.799 | 2.359.507 | 99,92 % | 1.801.832 | 1.801.832 | - |
| 313 Terrasses de l'Arche, 92727 Nanterre | - | - | - | - | - | |
| Beteiligungen von AXA France | 453.966 | (2) | 100,00 % | 453.966 | 453.966 | - |
| 313 Terrasses de l'Arche, 92727 Nanterre | - | - | - | - | - | |
| AXA CORPORATE SOLUTIONS ASSURANCE | 190.069 | 694.698 | 98,75 % | 489.251 | 489.251 | - |
| 61, Rue Mstislav Rostropovitch, 75832 Paris | - | - | - | - | - | |
| AXA EQUITABLE HOLDINGS INC | (567.577) | 5.042.764 | 59,25 % | 7.364.854 | 7.364.854 | - |
| 1290 Avenue of the Americas - New York, NY 10104 - USA | - | - | - | - | - | |
| AXA EQUITY AND LAW PLC | 1.140 | 2.192.091 | 99,96 % | 1.133.234 | 1.133.234 | - |
| 5 Old Broad Street, EC2N 1AD, London | - | - | - | - | - | |
| XL GROUP | - | 13.784.543 | 100,00 % | 13.615.136 | 13.615.136 | - |
| O'Hara House, One Bermudiana Road - Hamilton Bermuda HM 08 | - | - | - | - | - | |
| AXA GENERAL INSURANCE | 196.669 | (445) | 99,71 % | 293.728 | 293.728 | - |
| 395-70, Shindaebang-dong, Dongjak-gu - SEOUL - Südkorea | - | - | - | - | - | |
| AXA GLOBAL RE (ehemals AXA GLOBAL P&C) | 196.723 | 63.497 | 95,74 % | 490.268 | 490.268 | - |
| 61, Rue Mstislav Rostropovitch, 75017 Paris | - | - | - | - | - | |
| AXA HOLDINGS BELGIUM | 453.101 | 428.341 | 100,00 % | 4.493.243 | 4.493.243 | - |
| 25, Boulevard du Souverain - 1170 BRÜSSEL - Belgien | - | - | - | - | - | |
| AXA HOLDING MAROC | 216.207 | 178.314 | 100,00 % | 229.113 | 229.113 | - |
| 120-122, Avenue Hassan II - 21000 Casablanca - Marokko | - | - | - | - | - | |
| AXA INVESTMENT MANAGERS | 52.843 | 831.738 | 78,96 % | 1.550.558 | 1.550.558 | - |
| Cœur Défense - Tour B - La Défense 4 - 100 Esplanade du Général de Gaulle - 92932 Paris la Defense | - | - | - | - | - | |
| A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen | ||||||
| AXA LIFE INSURANCE COMPANY | 677.719 | 2.292.946 | 78,01 % | 2.384.259 | 2.384.259 | - |
| NBF Platinium Tower 1-17-3 Shirokane - Minato-ku | - | - | - | - | - | |
| 108 - 8020 Tokio - Japan | - | - | - | - | - | |
| AXA LIFE EUROPE | 99.970 | 850.337 | 100,00 % | 1.019.424 | 925.000 | - |
| Guild House, Guild Street, IFSC, Dublin | - | - | - | - | - | |
| AXA LIFE INVESTMENT SERVICES | 120.000 | (115.245) | 100,00 % | 120.000 | 8.995 | 6.000 |
| Guild House, Guild Street, IFSC, Dublin | - | - | - | - | - | |
| AXA MEDITERRANEAN HOLDING | 206.753 | 3.427.606 | 100,00 % | 4.135.473 | 4.135.473 | 550.500 |
| Calle Monseñor Palmer numéro 1 - Palma de Mallorca - Balearische Inseln | - | - | - | - | - | |
| AXA SERVICES SAS (ehemals AXA TECHNOLOGY SERVICES) | 38.893 | 109.431 | 99,92 % | 236.406 | 164.281 | 71.000 |
| Les collines de l'Arche - 76 Route de la Demi Lune | - | - | - | - | - | |
| 92057 Paris la Defense | - | - | - | - | - | |
| AXA UK PLC (b) | 1.702.124 | 4.581.843 | 53,12 % | 4.555.833 | 4.555.833 | - |
| 5 Old Broad Street - London EC2N 1AD - Vereinigtes Königreich | - | - | - | - | - | |
| AXA VERSICHERUNGEN AG | 149.707 | 2.212.097 | 100,00 % | 5.171.327 | 5.171.327 | - |
| General Guisan-Str. 40 - CH-8401 Winterthur - Schweiz | - | - | - | - | - | |
| CFP MANAGEMENT | 1.300 | 2.262 | 100,00 % | 139.808 | 14.424 | - |
| 21, Avenue Matignon, 75008 Paris | - | - | - | - | - | |
| KAMET (ehemals AXA Matignon 5) | 75.010 | (8.409) | 100,00 % | 141.360 | 123.412 | - |
| 30, Rue Fortuny, 75017 Paris | - | - | - | - | - | |
| COLISEE RE | 95.436 | 24.097 | 100,00 % | 619.892 | 202.677 | - |
| 61, Rue Mstislav Rostropovitch, 75017 Paris | - | - | - | - | - | |
| AXA PARTNERS HOLDINGS LTD (ehemals GENWORTH FINANCIAL EUROPEAN GROUP HOLDINGS LTD) | 660.197 | (359.988) | 100,00 % | 501.834 | 34.732 | - |
| Building 11 Chiswick - 566 Chiswick High Road, Chiswick - London W4 5XR - Großbritannien | - | - | - | - | - | |
| HOLDING VENDOME 3 | 145 | (44) | 100,00 % | 159.400 | 95 | - |
| 21, Avenue Matignon, 75008 Paris | - | - | - | - | - | |
| AXA US HOLDINGS INC | 859.030 | (2) | 100,00 % | 798.031 | 798.031 | - |
| 525 Washington Blvd 3300, Jersey City, NJ 07310, USA | - | - | - | - | - | |
| AVANSSUR | 99.429 | 110.069 | 100,00 % | 367.793 | 367.793 | - |
| 313 Terrasses de l'Arche, 92727 Nanterre | - | - | - | - | - | |
| SOCIÉTÉ BEAUJON | 52.537 | 1.092.072 | 99,99 % | 1.375.662 | 1.298.050 | - |
| 21, Avenue Matignon, 75008 Paris | - | - | - | - | - | |
| VINCI B.V. | 1.438.711 | 800.925 | 100,00 % | 4.284.806 | 4.284.806 | - |
| Graadt van Roggenweg 500 - Postbus 30800 | - | - | - | - | - | |
| 3503 AP Utrecht - Niederlande | - | - | - | - | - | |
| A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen | ||||||
| 2) Beteiligungen (Anteil von 10 bis 50 %) | ||||||
| AXA HOLDING AS | 206.113 | 6.520 | 16,76 % | 112.497 | 112.497 | - |
| Meclisi Mebusan cadn° 15 - Salipazari | - | - | - | - | - | |
| 34433 Istanbul - Türkei | - | - | - | - | - | |
| AXA MILLESIMES | 97.828 | 91.403 | 22,09 % | 70.396 | 70.396 | - |
| 21-23, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich | - | - | - | - | - | |
| AXA KONZERN AG | 79.840 | 1.415.744 | 34,63 % | 2.119.549 | 2.119.549 | - |
| Colonia Allee 10-20 - 51067 Köln - Deutschland | - | - | - | - | - | |
| LOR MATIGNON | 8.538 | 137.623 | 27,78 % | 56.695 | 56.695 | - |
| 100, Esplanade du Général De Gaulle - Cœur Défense Tour B | - | - | - | - | - | |
| 92400 COURBEVOIE | - | - | - | - | - | |
| RESO GARANTIA (RGI Holdings B.V.) | 133.008 | 586.840 | 39,34 % | 805.217 | 727.463 | - |
| Ul, Svetlanskaya, 250/1, Wladiwostok, Region Primorje | - | - | - | - | - | |
| Föderationskreis Ferner Osten, 690000 Russische Förderation | - | - | - | - | - | |
| Zwischensumme A | 18.349.287 | 48.443.299 | 3253,27 % | 73.414.969 | 71.795.095 | 696.500 |
| B. Allgemeine Angaben zu sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen | - | - | - | - | - | |
| 1) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Tochterunternehmen | - | - | - | - | - | |
| a) Französische Tochterunternehmen (gesamt) | - | - | 94.566 | 63.218 | 6.000 | |
| a) Ausländische Tochterunternehmen (gesamt) | - | - | 160.995 | 81.101 | 4.661 | |
| 2) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Beteiligungen | - | - | - | - | - | |
| a) an französischen Únternehmen (gesamt) | - | - | 8.025 | 8.025 | - | |
| b) an ausländischen Unternehmen (gesamt) | - | - | 134.085 | 84.111 | 746 | |
| SUMME (A+B) | - | - | 73.812.640 | 72.031.550 | 707.907 |
| (in Millionen Euro) | Vom Unternehmen im Rahmen von Zusagen, die von Tochterunternehmen/ Beteiligungen gegeben wurden, gegebene Garantien und Zusagen | Zum letzten Stichtag verfügbare Umsatzerlöse (a) | Zum letzten Stichtag verfügbares Ergebnis | Erhaltene Dividenden | Stichtag und sonstige Anmerkungen |
| 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | |
| A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen | |||||
| 1) Tochterunternehmen (Beteiligungsquote mindestens 50 %) | |||||
| AXA ASIA | - | - | 47.464 | 52.508 | 31. Dezember 2018 |
| 21, Avenue Matignon, 75008 Paris | - | - | - | - | |
| ARCHITAS LIMITED | - | - | 19.984 | - | 31. Dezember 2018 |
| 5 Old Broad Street, EC2N 1AD, London | - | - | - | - | |
| AXA PARTNERS HOLDINGS SA | - | 1.597.055 | (10.589) | - | 31. Dezember 2018 |
| 6, Rue André Gide, 92320 Chatillon | - | - | - | - | |
| AXA BANK BELGIUM (ehemals AXA BANK EUROPE SA) | - | 330.435 | 125.777 | 50.000 | 31. Dezember 2018 |
| 25, Boulevard du Souverain - 1170 Brüssel - Belgien | - | - | - | - | |
| AXA CHINA | - | - | 26 | - | 31. Dezember 2018 |
| 23, Avenue Matignon, 75008 Paris | - | - | - | - | |
| AXA France Vie | - | 17.893.705 | 861.891 | 580.140 | 31. Dezember 2018 |
| 313 Terrasses de l'Arche, 92727 Nanterre | - | - | - | - | |
| AXA France IARD | - | 6.003.451 | 784.954 | 536.570 | 31. Dezember 2018 |
| 313 Terrasses de l'Arche, 92727 Nanterre | - | - | - | - | |
| Beteiligungen von AXA France | - | - | (19) | - | 31. Dezember 2018 |
| 313 Terrasses de l'Arche, 92727 Nanterre | - | - | - | - | |
| AXA CORPORATE SOLUTIONS ASSURANCE | - | 1.059.324 | 107.370 | - | 31. Dezember 2018 |
| 61, Rue Mstislav Rostropovitch, 75832 Paris | - | - | - | - | |
| AXA EQUITABLE HOLDINGS INC | - | - | (739.239) | 77.550 | 31. Dezember 2018 |
| 1290 Avenue of the Americas - New York, NY 10104 - USA | - | - | - | - | |
| AXA EQUITY AND LAW PLC | - | - | 145.412 | 198.563 | 31. Dezember 2018 |
| 5 Old Broad Street, EC2N 1AD, London | - | - | - | - | |
| XL GROUP | - | 3.660.924 | (564.884) | - | 31. Dezember 2018 |
| O'Hara House, One Bermudiana Road - Hamilton Bermuda HM 08 | - | - | - | - | |
| AXA GENERAL INSURANCE | - | 533.551 | 13.102 | - | 31. Dezember 2018 |
| 395-70, Shindaebang-dong, Dongjak-gu - SEOUL - Südkorea | - | - | - | - | |
| AXA GLOBAL RE (ehemals AXA GLOBAL P&C) | - | 2.504.746 | 103.376 | 162.919 | 31. Dezember 2018 |
| 61, Rue Mstislav Rostropovitch, 75017 Paris | - | - | - | - | |
| AXA HOLDINGS BELGIUM | - | 434.391 | 434.541 | 410.000 | 31. Dezember 2018 |
| 25, Boulevard du Souverain - 1170 BRÜSSEL - Belgien | - | - | - | - | |
| AXA HOLDING MAROC | - | 31.585 | 31.896 | 26.923 | 31. Dezember 2018 |
| 120-122, Avenue Hassan II - 21000 Casablanca - Marokko | - | - | - | - | |
| AXA INVESTMENT MANAGERS | 129.837 | 549.171 | 548.251 | 177.676 | 31. Dezember 2018 |
| Cœur Défense - Tour B - La Défense 4 - 100 Esplanade du Général de Gaulle - 92932 Paris la Defense | - | - | - | - | - |
| A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen | |||||
| AXA LIFE INSURANCE COMPANY | - | 4.564.097 | 521.687 | 126.585 | 31. Dezember 2018 |
| NBF Platinium Tower 1-17-3 Shirokane - Minato-ku | - | - | - | - | |
| 108 - 8020 Tokio - Japan | - | - | - | - | |
| AXA LIFE EUROPE | - | 3.177 | (6.389) | - | 31. Dezember 2018 |
| Guild House, Guild Street, IFSC, Dublin | - | - | - | - | |
| AXA LIFE INVESTMENT SERVICES | - | 16.304 | 3.649 | - | 31. Dezember 2018 |
| Guild House, Guild Street, IFSC, Dublin | - | - | - | - | |
| AXA MEDITERRANEAN HOLDING | 331.274 | 280.753 | 226.645 | 162.663 | 31. Dezember 2018 |
| Calle Monseñor Palmer numéro 1 - Palma de Mallorca - Balearische Inseln | - | - | - | - | |
| AXA SERVICES SAS (ehemals AXA TECHNOLOGY SERVICES) | - | - | 15.957 | - | 31. Dezember 2018 |
| Les collines de l'Arche - 76 Route de la Demi Lune | - | - | - | - | |
| 92057 Paris la Defense | - | - | - | - | |
| AXA UK PLC (b) | 1.341.487 | - | 387.205 | 166.826 | 31. Dezember 2018 |
| 5 Old Broad Street - London EC2N 1AD - Vereinigtes Königreich | - | - | - | - | |
| AXA VERSICHERUNGEN AG | - | 2.944.201 | 727.960 | 192.051 | 31. Dezember 2018 |
| General Guisan-Str. 40 - CH-8401 Winterthur - Schweiz | - | - | - | - | |
| CFP MANAGEMENT | - | - | 1.961 | 520 | 31. Dezember 2018 |
| 21, Avenue Matignon, 75008 Paris | - | - | - | - | |
| KAMET (ehemals AXA Matignon 5) | - | 7.902 | (9.116) | - | 31. Dezember 2018 |
| 30, Rue Fortuny, 75017 Paris | - | - | - | - | |
| COLISEE RE | - | 5.948 | 29.027 | 133.166 | 31. Dezember 2018 |
| 61, Rue Mstislav Rostropovitch, 75017 Paris | - | - | - | - | |
| AXA PARTNERS HOLDINGS LTD (ehemals GENWORTH FINANCIAL EUROPEAN GROUP HOLDINGS LTD) | - | 442.740 | (265.478) | 415.000 | 31. Dezember 2018 |
| Building 11 Chiswick - 566 Chiswick High Road, Chiswick - London W4 5XR - Großbritannien | - | - | - | - | |
| HOLDING VENDOME 3 | - | - | (6) | - | 31. Dezember 2018 |
| 21, Avenue Matignon, 75008 Paris | - | - | - | - | |
| AXA US HOLDINGS INC | - | - | (20.444) | - | 31. Dezember 2018 |
| 525 Washington Blvd 3300, Jersey City, NJ 07310, USA | - | - | - | - | |
| AVANSSUR | - | 547.391 | 11.860 | 16.831 | 31. Dezember 2018 |
| 313 Terrasses de l'Arche, 92727 Nanterre | - | - | - | - | |
| SOCIÉTÉ BEAUJON | 119.190 | 55.442 | 15.364 | - | 31. Dezember 2018 |
| 21, Avenue Matignon, 75008 Paris | - | - | - | - | |
| VINCI B.V. | - | 255.877 | 255.666 | 255.877 | 31. Dezember 2018 |
| Graadt van Roggenweg 500 - Postbus 30800 | - | - | - | - | |
| 3503 AP Utrecht - Niederlande | - | - | - | - | |
| A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen | |||||
| 2) Beteiligungen (Anteil von 10 bis 50 %) | |||||
| AXA HOLDING AS | - | - | 595 | - | 31. Dezember 2018 |
| Meclisi Mebusan cadn° 15 - Salipazari | - | - | - | - | |
| 34433 Istanbul - Türkei | - | - | - | - | |
| AXA MILLESIMES | - | 84.242 | 8.450 | - | 31. Dezember 2018 |
| 21-23, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich | - | - | - | - | |
| AXA KONZERN AG | - | 509.155 | 571.802 | 157.775 | 31. Dezember 2018 |
| Colonia Allee 10-20 - 51067 Köln - Deutschland | - | - | - | - | |
| LOR MATIGNON | - | 15.033 | 7.808 | - | 31. Dezember 2018 |
| 100, Esplanade du Général De Gaulle - Cœur Défense Tour B | - | - | - | - | |
| 92400 COURBEVOIE | - | - | - | - | |
| RESO GARANTIA (RGI Holdings B.V.) | - | 1.437.779 | 295.935 | - | 31. Dezember 2018 |
| Ul, Svetlanskaya, 250/1, Wladiwostok, Region Primorje | - | - | - | - | |
| Föderationskreis Ferner Osten, 690000 Russische Förderation | - | - | - | - | |
| Zwischensumme A | 1.921.787 | 45.768.379 | 4.689.451 | 3.900.143 | |
| B. Allgemeine Angaben zu sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen | - | - | - | - | |
| 1) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Tochterunternehmen | - | - | - | - | |
| a) Französische Tochterunternehmen (gesamt) | 3.517 | - | - | - | |
| a) Ausländische Tochterunternehmen (gesamt) | - | - | - | 4.216 | |
| 2) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Beteiligungen | - | - | - | - | |
| a) an französischen Únternehmen (gesamt) | - | - | - | 8.025 | |
| b) an ausländischen Unternehmen (gesamt) | - | - | - | 13.371 | |
| SUMME (A+B) | 1.925.304 | 45.768.379 | 4.689.451 | 3.925.755 |
(a) Für Versicherungsgesellschaften: gebuchte Bruttobeiträge. Für Immobiliengesellschaften: Mieteinkünfte. Für Holdinggesellschaften: Dividenden. Für Finanzdienstleistungsgesellschaften: Brutto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit.
(b) Konsolidierte Daten.
Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 belief sich auf 307 Mio. Euro im Vergleich zu 4.958 Mio. Euro im Vorjahr.
1. Eckdaten
Die wesentlichen Veränderungen der Posten werden in den Tabellen in diesem Anhang dargestellt.
2. Rechnungslegungsgrundsätze
2.1. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde gemäß den Bestimmungen des Buchungsplans 2014 (Vorschrift der ANC Nr. 2014-03 vom 5. Juni 2014) aufgestellt und dargestellt.
Seit dem 1. Januar 2011 wendet AXA die Vorschrift der ANC Nr. 2015-05 über Finanztermininstrumente und Sicherungsgeschäfte an.
Seit dem 1. Januar 2005 wendet AXA die Vorschriften CRC 2002-10 im Zusammenhang mit der Abschreibung von Vermögenswerten (geändert durch die Vorschriften CRC 2003-07 und CRC 2005-09) und CRC 2004-06 im Zusammenhang mit der Definition, Erfassung und Bemessung von Vermögenswerten an, die durch die ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel "Titre II, chapitre I, Actifs non financiers", annulliert und ersetzt wurde. Die Anwendung dieser Vorschriften hat keine Auswirkung auf den Jahresabschluss des Unternehmens.
Gemäß der Vorschrift CRC 2008-15, die durch die ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel "Titre VI, chapitre II, section 4 Plans d'options d'achat ou de souscription d'actions et plans d'attribution d'actions gratuites aux salariés" (insbesondere Artikel 624-15 and 624-16) und Kapitel "Titre IX, chapitre IV, section 5 "Comptes financiers" (insbesondere Artikel 945-50), annulliert und ersetzt wurde, werden eigene Aktien als "börsengängige Wertpapiere" erfasst. Zum 31. Dezember 2018 waren 41.245.315 Aktien im Wert von 987 Mio. Euro zu Sicherungszwecken designiert.
Die Anwendung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Aktienoptionen (Zeichnung und Kauf) und Performance Shares/Units (den Arbeitnehmern vorbehaltlich leistungsabhängiger Bedingungen gewährte Gratisaktien) hatte keine Auswirkung auf den Jahresabschluss des Unternehmens (ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel "Titre VI, chapitre II, section 4 Plans d'options d'achat ou de souscription d'actions et plans d'attribution d'actions gratuites aux salariés").
Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Optionen und Performance Shares bzw. Units, die vom Unternehmen vergüteten Mitgliedern des Management Committee 2018 und 2017 gewährt wurden:
| (in Euro) | Jahr 2018 | Jahr 2017 | ||
| Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen | Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares und Performance Units | Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen | Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares | |
| SUMME | 687.288 | 4.004.072 | 603.955 | 3.710.871 |
Pläne über Aktienoptionen, Performance Shares und Performance Units werden in Kapitel 3 - Abschnitt 3.2 "Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz" dieses Geschäftsberichts erläutert.
2.2. Darstellung des Jahresabschlusses
Bilanz
Die immateriellen Vermögenswerte umfassen Konzessionen, Patente, Marken und Software.
Die Sachanlagen umfassen Investitionen in Immobilien, unterteilt nach Grundstücken und Gebäuden, sowie Ausstattungen und Vorrichtungen.
Die finanziellen Vermögenswerte bestehen aus (i) Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen sowie Forderungen an diese und (ii) sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Darlehen.
Wertpapiere werden anhand der folgenden Kriterien eingestuft:
-- Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen stellen mindestens 10 % des Eigenkapitals des emittierenden Unternehmens dar, zuzüglich derjenigen, die das Unternehmen als langfristig gehalten betrachtet.
-- Sonstige finanzielle Vermögenswerte umfassen Wertpapiere, die weniger als 10 % des Eigenkapitals ausmachen und die keine Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen darstellen.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung unterscheidet zwischen gewöhnlichen Geschäften und Kapitalgeschäften:
-- Die gewöhnlichen Geschäfte umfassen Dividenden, Umsatzerlöse aus sonstigen Beteiligungen, Betriebsaufwendungen und Erträge aus Geschäften mit börsengängigen Wertpapieren.
-- Die Kapitalgeschäfte umfassen Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen sowie Investitionen in Portfoliomanagement, Wertminderungsaufwendungen und deren Aufholung in Bezug auf diese Wertpapiere und zugehörige Forderungen, Gewinne und Verluste aus Wechselkursschwankungen, Zuführungen zu und Auflösungen von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten sowie außerordentliche Erträge und Aufwendungen.
Veräußerungen von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen werden anhand der gewichteten Durchschnittsmethode bemessen.
Zur Verbesserung der Transparenz des Jahresabschlusses werden (i) Aufwendungen und Auflösungen von Rückstellungen für das Wechselkursrisiko im Fremdwährungsergebnis und (ii) Aufwendungen und Auflösungen von Rückstellungen für das Steuerrückerstattungsrisiko als Ertragsteuervorteil/Ertragsteueraufwand erfasst.
2.3. Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf insgesamt 333 Mio. Euro. Sie umfassten in erster Linie die Marke AXA, die von FINAXA im Rahmen der Fusion im Jahr 2005 eingebracht und zum damaligen Zeitpunkt mit 307 Mio. Euro an Lizenzgebühren für Markennutzung, die den Tochterunternehmen der Gruppe und den Mutuelles AXA in Rechnung gestellt wurden, bewertet wurde, sowie 26 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.
2.4. Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum Übertragungswert erfasst. Gebäude werden linear über fünfzig Jahre abgeschrieben und Ausbauten werden, je nach Sachlage, über fünf oder zehn Jahre abgeschrieben.
2.5. Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Übertragungskosten erfasst. Zum Bilanzstichtag werden die Anschaffungskosten mit dem beizulegenden Zeitwert verglichen und der niedrigere dieser beiden Werte wird dann in der Bilanz erfasst.
Der beizulegende Zeitwert von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen ist der Wert, den diese Unternehmen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung für die Firma darstellen. Dieser kann anhand (i) ihres Aktienkurses oder (ii) ihres Eigenkapitals (einschließlich nicht realisierter Gewinne) oder (iii) der Aussichten für das Tochterunternehmen ermittelt werden.
Die Analyse anhand mehrerer Kriterien spiegelt die langfristige Natur der Beteiligung von AXA an diesen Tochterunternehmen wider und schließt Faktoren im Zusammenhang mit der kurzfristigen Marktvolatilität aus. Der Nettobuchwert wird mit dem Wert unter der Prämisse der Unternehmensfortführung verglichen, worunter der Wert der Vermögenswerte und der voraussichtlichen Gewinne aus Bestand- und Neugeschäft unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten des Unternehmens zu verstehen ist. Der Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge wird auf der Grundlage von Berechnungen des von der Gruppe veröffentlichten European Embedded Value des Life & Savings-Geschäfts oder ähnlicher Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt.
Bei anderen Investitionen entspricht der beizulegende Zeitwert dem Aktienkurs für notierte Wertpapiere und dem wahrscheinlichen Handelswert für nicht notierte Wertpapiere.
2.6. Forderungen
Forderungen werden mit ihrem Nominalwert bemessen. Eine Rückstellung für Wertminderung wird gebildet, wenn das Risiko der Uneinbringlichkeit besteht.
2.7. Börsengängige Wertpapiere
Zum Bilanzstichtag wird der Anschaffungspreis mit dem beizulegenden Zeitwert verglichen, der bei SICAV und Investmentfonds (FCP) dem Ausstiegswert und bei anderen Wertpapieren dem durchschnittlichen Aktienkurs während des letzten Monats vor dem Bilanzstichtag entspricht.
2.8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die abgegrenzten Aufwendungen entsprechen den Kosten für die Emission von Anleihen, die über die Laufzeit der Emission oder maximal 10 Jahre abgeschrieben werden, wenn die Anleihe über keine vorab festgelegte Laufzeit verfügt.
2.9. Leistungen an Arbeitnehmer
Die Verpflichtung für Leistungszusagen an Arbeitnehmer wurde überprüft und gemäß Empfehlung Nr. 2013-02 der ANC durchgeführt, um eventuell erforderliche weitere Anpassungen zur Gewährleistung der Deckung von Altersversorgungsleistungen aus leistungsorientierten Plänen und für Bilanzierungszwecke zu bemessen. Es wurde die in dieser Empfehlung definierte Methode 1 angewandt: Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird ergebniswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und die erwartete Vermögensrendite wird zur Bestimmung der regelmäßigen Nettoaufwendungen für Altersversorgungsleistungen angewandt. Gemäß dieser Prüfung war die erfasste Verbindlichkeit für Leistungen an Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2018 gleich null. Zusätzliche Informationen zu den Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus leistungsorientierten Plänen werden in Anhang 26.2 des Konzernabschlusses bereitgestellt.
2.10. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung
Die auf Fremdwährungen lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden anhand des Wechselkurses zum Bilanzstichtag angepasst. Die Gegenbuchung zu dieser Anpassung ist ein Ausgleichsposten für Währungsumrechnung auf der Aktivseite, wenn die Differenz ein nicht realisierter Verlust ist, und ein Ausgleichsposten für Währungsumrechnung auf der Passivseite, wenn sie ein nicht realisierter Gewinn ist. Diese Posten werden nicht ergebniswirksam erfasst, sondern es wird eine Rückstellung für Wechselkursrisiken gebildet, um nicht realisierte Verluste im Zusammenhang mit dem aktiven Ausgleichsposten für Währungsumrechnung zu erfassen.
Generiert ein Darlehen oder eine Ausleihung, für das bzw. die ein Sicherungsgeschäft abgeschlossen wurde, einen nicht realisierten Umrechnungsverlust. wird eine Rückstellung für nicht abgesicherte Risiken gebildet.
2.11. Derivative Produkte
-- Zinsswaps: Diese Transaktionen werden anhand der Zinsabgrenzungsmethode erfasst. In der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz wird eine Unterscheidung zwischen dem Grundgeschäft, das Gegenstand des Swaps ist, und dem Nettoertrag aus dem Swapgeschäft gemacht. Der Nominalwert der Swaps, die als Grundlagen für Zinsswaps dienen, wird außerbilanziell erfasst.
-- Derivative Produkte, welche die Voraussetzungen für Absicherungen von Wechselkursrisiken erfüllen (Wechselkurs- oder Devisenswaps, Devisentermingeschäfte), werden außerbilanziell als wechselseitige Verpflichtung und Forderungszusage erfasst. Bei Devisenoptionen wird der beim Erwerb gezahlte Aufschlag in der Bilanz unter dem Posten "Kassainstrumente" als Vermögenswert erfasst. Bei Ausübung der Option wird der Aufschlag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Gleiche gilt, wenn die Option nicht fristgerecht ausgeübt wird. Bei Optionsverkäufen wird eine Rückstellung für Risiken und Aufwendungen zur Berücksichtigung des nicht realisierten Verlusts erfasst. Sonstige derivative Instrumente werden außerbilanziell mit ihrem Nennwert erfasst. Für aus dem Marktwert dieser Finanzinstrumente hervorgehende nicht realisierte Verluste wird eine Rückstellung für Verluste aus der Währungsumrechnung gebildet, wenn die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht angewandt werden kann.
-- Derivative Eigenkapitalprodukte: Ausgezahlte oder erworbene Optionsrechte auf Eigenkapitalinstrumente werden bei Zahlung oder Erhalt von Mitteln auf einem Durchgangskonto verbucht. Wird die Option nicht ausgeübt, werden die erworbenen Rechte, die einen möglichen Ertrag darstellen, zum Bilanzstichtag nicht ergebniswirksam erfasst. Für ausgezahlte Rechte wird eine Rückstellung gebildet, wenn es angesichts der Markttendenzen wahrscheinlich ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Bei Ausübung der Option stellt dies eine Erhöhung des Kaufpreises des zugrunde liegenden Instruments und eine Erhöhung des Verkaufspreises dar, wenn die Option verkauft wird.
2.12. Sonstiges Eigenkapital
Weit nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit werden als "Sonstiges Eigenkapital" eingestuft, wenn, wie bei Stammaktien, keine vertragliche Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten besteht.
Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS) in Höhe von insgesamt 4.032 Mio. Euro, verglichen mit 4.640 Mio. Euro 2017, unter Berücksichtigung der Rückzahlung von TSS in Höhe von 750 Mio. USD (bzw. 569 Mio. Euro).
2.13. Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten
Das Unternehmen ist die Spitze der ertragsteuerlichen Organschaft in Frankreich. Die ertragsteuerliche Organschaft sieht vor, dass Steuereinsparungen direkt im Jahresabschluss des Unternehmens zu erfassen sind. Eine Rückstellung für die Rückerstattung von Steuereinsparungen wird jedoch erfasst, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Vorteil den Tochterunternehmen infolge der Aussicht auf künftige zu versteuernde Erträge aus der strategischen Planung der Gruppe entsteht.
3.1. Veränderungen der immateriellen Vermögenswerte
Dieser Posten umfasst die Marke AXA, die von FINAXA im Rahmen der Fusion im Jahr 2005 eingebracht und zum damaligen Zeitpunkt mit 307 Mio. Euro an Lizenzgebühren für Markennutzung, die den Tochterunternehmen der Gruppe und den Mutuelles AXA in Rechnung gestellt wurden, bewertet wurde, sowie 26 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.
3.2. Veränderungen der finanziellen Vermögenswerte (vor Rückstellungen)
| (in Millionen Euro) | Bruttowert zum 31. Dezember 2017 | Erwerbe | Veräußerungen/Umrechnungsdifferenz und abgegrenzte Zinsen | Bruttowert zum 31. Dezember 2018 |
| Investitionen in Tochterunternehmen (a) | 63.718 | 34.112 | 23.278 | 74.552 |
| Forderungen gegenüber Tochterunternehmen (b) | 3.774 | 1.518 | 4.517 | 775 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 327 | - | - | 327 |
| Darlehen | 106 | 99 | 135 | 70 |
| SUMME | 67.925 | 35.729 | 27.930 | 75.724 |
(a) Der Nettoanstieg um 10.834 Mio. Euro ist hauptsächlich auf den Erwerb von Aktien der XL Group für 12.995 Mio. Euro zurückzuführen.
(b) Ein Rückgang von 2.999 Mio. Euro hauptsächlich aufgrund der Rückzahlung von 2 Mrd. USD (1.729 Mio. Euro) an Darlehen für das US-Geschäft und der Rückzahlung eines Darlehens an AXA Mediterranean Holding in Höhe von 925 Mio. Euro.
3.3. Veränderungen der Rückstellungen für Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
| (in Millionen Euro) | Rücklagen zum 31. Dezember 2017 | Zuführungen | Auflösungen | Rücklagen zum 31. Dezember 2018 |
| Investitionen in Tochterunternehmen (a) | 1.345 | 2.210 | 320 | 3.235 |
| Forderungen gegenüber Tochterunternehmen | 1 | - | - | 1 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 96 | 1 | - | 97 |
| SUMME | 1.442 | 2.211 | 320 | 3.333 |
(a) Wertminderungsaufwand von 1.869 Mio. Euro, davon 1.449 Mio. Euro auf restliche Anteile von AXA Equitable Holdings, Inc. und 467 Mio. Euro auf Anteile von AXA Partners Holdings Limited entfallend.
3.4. Aufstellung der Forderungen nach Fälligkeit
| (in Millionen Euro) | Bruttowert zum 31. Dezember 2018 | Weniger als 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
| Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 775 | 35 | 667 | 73 |
| Steuerforderungen | 27 | 27 | - | - |
| Darlehen | 70 | 54 | 5 | 11 |
| Sonstige Forderungen und kurzfristige Kredite an Tochterunternehmen | 255 | 255 | - | - |
| SUMME | 1.127 | 371 | 672 | 84 |
3.5. Sonstige Forderungen und kurzfristige Kredite an Tochterunternehmen
| (in Millionen Euro) | |
| Ausstehende Erträge | 13 |
| Verschiedene Debitorenposten | 114 |
| Aufgelaufene Zinsen auf Swaps | 128 |
| SUMME | 255 |
3.6. Auf mehr als eine Berichtsperiode aufzuteilende Aufwendungen
| (in Millionen Euro) | Bruttowert zum 31. Dezember 2018 | Abgeschriebener Wert zum 31. Dezember 2017 | Aufwand und Zunahme während der Periode | Nettowert zum 31. Dezember 2018 |
| Aufwendungen für die Emission von Anleihen | 129 | 123 | 2 | 4 |
| Sonstige Aufwendungen für die Emission von Schuldtiteln | 125 | 81 | 8 | 36 |
| Aufwendungen für den Erwerb von Effekten | 71 | 71 | - | - |
| SUMME | 325 | 275 | 10 | 40 |
3.7. Nicht realisierte Verluste aus der Währungsumrechnung
Die nicht realisierten Verluste aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf 3.133 Mio. Euro, wovon sich 2.829 Mio. Euro auf die Erfassung latenter Verluste aus der Währungsumrechnung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beziehen, mehr als ausgeglichen durch nicht realisierte Gewinne aus Investitionen in Tochterunternehmen. Dieser Posten widerspiegelt auch in Fremdwährungen denominierte nicht realisierte Verluste auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die den Auswirkungen ihrer Neubewertung zum Wechselkurs am Stichtag zuzurechnen sind. Der Anstieg um 124 Mio. Euro im Vergleich zu 2017 ist im Wesentlichen auf den günstigen Einfluss des US-Dollars auf die Verschuldung infolge der Veräußerung der Wertpapiere von AXA Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen.
3.8. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital des Unternehmens wird durch 2.424.916.626 Aktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro vertreten, was zum 31. Dezember 2018 einen Gesamtwert von 5.553.059.073,54 Euro ergab. Sämtliche dieser Aktien waren vollständig gezeichnet und eingezahlt und sind ab 1. Januar 2018 stimmberechtigt.
3.9. Veränderung des Eigenkapitals
| (in Millionen Euro) | Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 | Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 |
| Jahresüberschuss | 4.958 | 307 |
| Je Aktie | 2,04 | 0,13 |
| Veränderung des Eigenkapitals im Vergleich zur Eröffnungsbilanz | 2.038 | (1.737) |
| Je Aktie | 0,84 | (0,72) |
| Vorgeschlagene Dividende (a) | 3.056 | 3.249 |
| Je Aktie | 1,26 | 1,34 |
(a) Die zum 31. Dezember 2018 vorgeschlagene Dividende wird der Jahreshauptversammlung am 24. April 2019 vorgelegt.
| (in Millionen Euro) | |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 | 42.318 |
| Kapitalerhöhung für Arbeitnehmer | 329 |
| Ausübung von Eigenkapitalinstrumenten | 38 |
| Rückkauf/Einziehung von Aktien | (429) |
| Ausgeschüttete Dividenden | (2.998) |
| Verschmelzungsprämie | 1.016 |
| Jahresüberschuss für die Periode | 307 |
| Steuerliche Rückstellung und Sonstiges | - |
| Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 | 40.581 |
3.10. Sonstiges Eigenkapital
Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS) in Höhe von insgesamt 4.032 Mio. Euro verglichen mit 4.640 Mio. Euro 2017, zurückzuführen auf die Rückzahlung von TSS in Höhe von 750 Mio. USD (bzw. 569 Mio. Euro).
| (in Millionen Euro) | Wert zum 31. Dezember 2017 | Rückzahlungen | Umrechnungsdifferenz/ aufgelaufene Zinsen | Wert zum 31. Dezember 2018 |
| Weit nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit (Nennwert) | 4.567 | (569) | (38) | 3.960 |
| Aufgelaufene Zinsen | 73 | - | (1) | 72 |
| SUMME | 4.640 | (569) | (39) | 4.032 |
3.11. Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten
| (in Millionen Euro) | Wert zu Beginn der Berichtsperiode | Zuführungen während der Berichtsperiode | Auflösungen während der Berichtsperiode (aufgebrauchte Rückstellungen) | Auflösungen während der Berichtsperiode (nicht aufgebrauchte Rückstellungen) | Wert zum Ende der Berichtsperiode |
| Rückstellungen für latente Steuern (a) | 360 | 49 | 13 | - | 396 |
| Rückstellung für Verluste aus der Währungsumrechnung | 103 | - | 59 | - | 44 |
| Sonstige Rückstellungen für Risiken | 108 | 49 | 36 | - | 121 |
| SUMME | 571 | 98 | 108 | - | 561 |
(a) Die Rückstellung in Höhe von 396 Mio. Euro für latente Steuern zum Ende der Berichtsperiode umfasst 379 Mio. Euro an Rückstellungen für die mögliche Rückzahlung von Steuereinsparungen an Tochterunternehmen, die der französischen steuerlichen Organschaft angehören.
3.12. Nachrangige Schuldtitel
| (in Millionen Euro) | Wert zum 31. Dezember 2018 | Weniger als ein Jahr | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
| Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit | 214 | - | - | 214 |
| Nachrangige Euro Medium Term Notes mit unendlicher Restlaufzeit | 2.695 | - | - | 2.695 |
| Nachrangige Anleihen, 5,25 %, fällig 2040 | 1.300 | - | - | 1.300 |
| Nachrangige Anleihen, 5.125 %, fällig 2043 | 1.000 | - | - | 1.000 |
| Nachrangige Anleihen, 4,5 %, fällig 2046 | 742 | - | - | 742 |
| Nachrangige Anleihen, 3.375 %, fällig 2047 | 1.500 | - | - | 1.500 |
| Nachrangige Anleihen, 5,625 %, fällig 2054 (GBP) | 839 | - | - | 839 |
| Nachrangige Anleihen, 5.125 %, fällig 2047 | 873 | - | - | 873 |
| Nachrangige Anleihen, 3,337 %, fällig 2049 | 2.000 | - | - | 2.000 |
| Rückzahlbare nachrangige Anleihen, 8,60 %, fällig 2030 (USD) | 1.092 | - | - | 1.092 |
| Rückzahlbare nachrangige Anleihen, 7,125 %, fällig 2020 (GBP) | 363 | - | 363 | - |
| Nachrangige EMTN | 10 | - | - | 10 |
| Aufgelaufene Zinsen | 257 | 257 | - | - |
| SUMME | 12.885 | 257 | 363 | 12.265 |
Die nachrangigen Schuldtitel beliefen sich auf 12.885 Mio. Euro verglichen mit 10.667 Mio. Euro 2017, ein Anstieg in Höhe von 2.218 Mio. Euro, hauptsächlich infolge der Ausgabe von 2 Mrd. Euro an nachrangigen Schuldtiteln und eines negativen Wechselkurseffekts in Höhe von 176 Mio. Euro.
Bei den ewig nachrangigen Anleihen handelt es sich um Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit. Das Unternehmen hat die Wahlmöglichkeit, die Zahlung der Kupons unter bestimmten Bedingungen aufzuschieben. Die Kupons müssen jedoch gezahlt werden, wenn diese Bedingungen nicht mehr eingehalten werden, oder bei Rückzahlung der Instrumente. Wird die Zahlung für einen längeren Zeitraum aufgeschoben, bleiben die Kupons gesetzlich zahlbar. Werden keine Dividenden ausgeschüttet, werden die im Laufe der Zeit aufgelaufenen, nicht ausgezahlten Kupons als ggf. bei Liquidation zahlbar erfasst. Diese Instrumente werden auf der Grundlage dieser vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung der Kupons als Schuldtitel eingestuft.
3.13. Finanzschulden
| (in Millionen Euro) | Wert zum 31. Dezember 2018 | Weniger als ein Jahr | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
| Euro Medium Term Notes | 500 | - | - | 500 |
| Anleihen | 8.215 | 660 | 4.979 | 2.576 |
| Einlagen im Rahmen von Sicherheitenverträgen | 497 | 497 | - | - |
| Von Konzernunternehmen gewährte Darlehen | 10.204 | 772 | 7.360 | 2.072 |
| Aufgelaufene Zinsen | 106 | 106 | - | - |
| SUMME | 19.522 | 2.035 | 12.339 | 5.148 |
Die Finanzschulden beliefen sich auf 19.522 Mio. Euro verglichen mit 13.230 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017, ein Anstieg von 6.292 Mio. Euro infolge der Zunahme der von Konzernunternehmen gewährten Darlehen zur Steuerung der Bargeldposition des Unternehmens als Mittel zur Erhöhung der liquiden Mittel des Unternehmens im Zusammenhang mit den Reorganisationstransaktionen vor dem Börsengang und als Beitrag zur Finanzierung der Akquisition der XL Group.
3.14. Aufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
| (in Millionen Euro) | Wert zum 31. Dezember 2018 | Weniger als 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre |
| Schulden für Sachanlagen (a) | 75 | 75 | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten, einschließlich Steuern und Sozialabgaben (b) | 278 | 278 | - |
| SUMME | 353 | 353 | - |
(a) Die Schulden im Zusammenhang mit langfristigen Vermögenswerten beliefen sich auf insgesamt 75 Mio. Euro und umfassten Aktien, die von AXA Life Europe ausgegeben, aber noch nicht vollständig eingezahlt wurden.
(b) Davon 212 Mio. Euro an zahlbaren Aufwendungen.
3.15. Nicht realisierte Gewinne aus der Währungsumrechnung
Die nicht realisierten Gewinne aus der Währungsumrechnung beliefen sich zum Jahresende auf 1.099 Mio. Euro gegenüber 1.253 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Posten widerspiegelt die Auswirkungen aufgrund der Neubewertung von in Fremdwährung denominierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Wechselkurs am Stichtag. Sie sanken vor allem aufgrund des ungünstigen Einflusses des US-Dollars auf die Verschuldung.
4. Anmerkungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1. Führungskräftevergütung
-- Den Mitgliedern des Board of Directors zuerkannte Sitzungsgelder: 2 Mio. Euro.
-- Sonstige Vergütung (abzüglich Weiterbelastung): 12 Mio. Euro.
Das Unternehmen hatte zum Bilanzstichtag 3 Arbeitnehmer und 2 Führungskräfte.
4.2. Ertragsteuern
| (in Millionen Euro) | Ergebnis vor Steuern | Steuerertrag/-aufwand* | Jahresüberschuss |
| Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (a) | 2.593 | - | 2.593 |
| Ergebnis aus Kapitalgeschäften | (3.048) | - | (3.048) |
| Ertragsteueraufwand (b) | - | 762 | 762 |
| SUMME | (455) | 762 | 307 |
* Ein positives Vorzeichen bezeichnet einen Steuervorteil.
(a) Aus Investitionen in Tochterunternehmen mit einer Beteiligungsquote von mehr als 5 % für mehr als 2 Jahre erhaltene Dividenden sind steuerbefreit, abgesehen von einem Anteil an den Kosten und Aufwendungen in Höhe von 5 % für nicht-europäische Gesellschaften oder 1 % für europäische Gesellschaften.
(b) Der Körperschaftsteueranspruch belief sich auf 762 Mio. Euro gegenüber 1.048 Mio. Euro im Vorjahr. Er enthielt hauptsächlich 864 Mio. Euro Steuerforderungen gegen Mitglieder des steuerlichen Konsolidierungskreises, denen 66 Mio. Euro an Körperschaftsteueraufwand für das Geschäftsjahr gegenüberstanden.
5. Außerbilanzielle Zusagen
| (in Millionen Euro) | Nennwert (gegebene Zusagen) | Marktwert |
| Finanzterminkontrakte | 69.249 | 456 |
| Devisenterminkontrakte | 15 | - |
| Swaps | 58.534 | 39 |
| Zinsswaps | 31.685 | 631 |
| Cross Currency Swaps (langfristig) | 10.328 | (380) |
| Foreign Exchange Swaps (kurzfristig) | 16.521 | (212) |
| Optionen | 10.700 | 417 |
| Devisenoptionen | 10.695 | - |
| Aktienoptionen | - | 261 |
| Indexoptionen | - | 156 |
| Untergrenze | 5 | - |
| Sonstige Zusagen | Gegebene Zusagen | Erhaltene Zusagen |
| Kreditfazilitäten (bewilligt, aber nicht in Anspruch genommen) | 898 | 12.337 |
| Bürgschaften und Wertpapiere | ||
| Zusagen für den Rückkauf von Aktien und Anleihen von Konzernunternehmen | - | - |
| Sonstige Zusagen | 12.028 | 84 |
| Davon Konzernunternehmen gegebene Finanzbürgschaften | 7.408 | - |
6. Sensitivität
Aufgrund seiner Geschäftstätigkeit ist das Unternehmen in erster Linie Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken ausgesetzt.
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Schätzung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Schuldtiteln, Darlehen und Sicherungsinstrumenten im Falle einer Anhebung der Zinskurve um 1 % oder einer Abwertung des Euro um 10 %.
| Sensitivität | Änderung des beizulegenden Zeitwerts | |
| (in Millionen Euro) | Zinssätze: +100 Bp. (1) | Abwertung des Euro: 10 % (2) |
| Schuldtitel (a) | 3,7 % | 5,9 % |
| Derivate (b) | 61,1 % | -103,2 % |
| Darlehen (c) | -8,2 % | -1,2 % |
(a) Externe und interne Schuldtitel.
(b) Sowohl für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften berechtigte als auch nicht berechtigte Derivate.
(c) Externe und interne Darlehen.
(1) Eine Anhebung der Zinssätze um 100 Basispunkte führt zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der Schuldtitel um 3,7 %, einer Verschlechterung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten um -8,2 % und einer Verbesserung des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen um -61,1 %.
(2) Eine Abwertung des Euro um 10 % führt zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der Schuldtitel um 5,9 %, eines Rückgangs des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten um -103,2 % und eines Rückgangs des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen um -1,2 %.
Die vorstehenden Informationen zum beizulegenden Zeitwert sind mit Vorsicht zu behandeln:
§ Diese Kennzahlen können im Laufe der Zeit schwanken, da diese Schätzungen auf der Nutzung von Kennzahlen wie Zinssätzen und Spreads zum Bilanzstichtag basieren und
§ da es mehrere Möglichkeiten zur Durchführung dieser Berechnungen gibt.
Bei den Informationen, die zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln herangezogen werden, handelt es sich um Marktdaten zum Ende der Berichtsperiode, die (i) die Marktzinsen für jede Währung, (ii) den durchschnittlichen Renditeaufschlag von AXA nach Laufzeit und Hauptwährungen, unterteilt nach nachrangigen und vorrangigen Anleihen, und (iii) die in den ausgegebenen Verträgen enthaltenen Optionen, wie beispielsweise Rücknahmeoptionen des Emittenten, widerspiegeln.
Diese Anmerkung berücksichtigt alle wesentlichen Zusagen oder Zusagen, die in der Zukunft wesentlich werden könnten.
7. Sonstige Angaben
Keine der von verbundenen Unternehmen und Personen durchgeführten Transaktionen, die zum Jahresende noch nicht abgeschlossen waren oder die im Laufe des Jahres vorgenommen wurden, erfüllen die besonderen Merkmale von Transaktionen, die gemäß den ANC-Vorschriften Nr. 2014-03 (Artikel 831-3) offengelegt werden müssen.
| PricewaterhouseCoopers Audit | Mazars |
| 63, Rue de Villiers | 61, Rue Henri Régnault |
| 92208 Neuilly-sur-Seine Cedex | 92400 Courbevoie |
Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss
(Für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr)
Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht enthält Informationen, die speziell durch europäische Vorschriften oder französisches Recht vorgeschrieben sind, wie z. B. Informationen über die Ernennung von Abschlussprüfern. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.
An die Aktionäre,
AXA SA
25, Avenue Matignon
75008 Paris
Frankreich
Gemäß dem uns durch Ihre Hauptversammlung erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Abschluss der AXA SA für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr geprüft.
Nach unserer Auffassung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zum 31. Dezember 2018 in Übereinstimmung mit den französischen Rechnungslegungsgrundsätzen.
Der vorstehende Bestätigungsvermerk steht im Einklang mit unserem Bericht an das Audit Committee.
Grundlage des Prüfungsurteils
Prüfungsrahmen
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Frankreich geltenden Prüfungsstandards vorgenommen. Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.
Unsere Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Standards sind im Abschnitt Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses in unserem Bericht beschrieben.
Unabhängigkeit
Wir haben unseren Prüfungsauftrag in Übereinstimmung mit den für uns geltenden Unabhängigkeitsregeln für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum Datum unseres Berichts durchgeführt und insbesondere keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder des französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer erbracht.
Begründung unserer Beurteilung - Wesentliche Prüfungsfragen
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Artikel L. 823-9 und R. 823-7 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bezüglich der Begründung unserer Einschätzungen informieren wir Sie über die wesentlichen Prüfungsfragen im Zusammenhang mit Risiken wesentlicher falscher Angaben, die nach unserer fachlichen Beurteilung für die Prüfung des Abschlusses der laufenden Periode von größter Bedeutung waren, sowie darüber, wie wir diesen Risiken begegnet sind.
Diese Sachverhalte wurden im Rahmen unserer Prüfung des Abschlusses insgesamt und bei der Erstellung unseres Bestätigungsvermerks behandelt, und wir geben zu einzelnen Posten des Abschlusses keinen gesonderten Bestätigungsvermerk ab.
| Bemessung von Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen | |
| (Siehe Anhänge 2.5, 3.2, und 3.3 des Abschlusses) | |
| Wesentliche Prüfungsfragen | Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts |
| Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen auf 71.317 Mio. Euro, eine wesentliche Bilanzposition. | Zur Beurteilung der Angemessenheit des geschätzten Nutzungswertes von Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Informationen bestand unsere Prüfungstätigkeit im Wesentlichen darin, zu überprüfen, ob die von der Geschäftsleitung ermittelten Schätzwerte in Abhängigkeit von der jeweiligen Beteiligung auf angemessenen Bewertungsmethoden und Annahmen beruhen. |
| Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum Einbringungswert. Am Ende des Geschäftsjahres wird eine Wertberichtigung vorgenommen, wenn die Anschaffungskosten unter dem Wert am Bilanzstichtag liegen. | Für Bewertungen auf Basis von Prognosedaten: |
| Wie in Anhang 2.5 des Abschlusses beschrieben, entspricht der Wert am Bilanzstichtag dem Nutzungswert und wird von der Geschäftsleitung auf Basis des Aktienkurses, des Eigenkapitals (inklusive unrealisierter Gewinne) oder der Zukunftsaussichten der Tochtergesellschaft ermittelt. | -- Beurteilung der Angemessenheit der verwendeten Methodik und Annahmen in Bezug auf die Solvency-II-Bestimmungen und die vom CFO-Forum veröffentlichten Grundsätze des European Embedded Value, insofern die Nutzungswerte von Lebens- und Nichtlebensversicherungsunternehmen auf diesen Regelwerken beruhen |
| Die Schätzung des Nutzungswerts dieser Arten von Beteiligungen verlangt von der Geschäftsleitung ein hohes Maß an Urteilsvermögen bei der Auswahl der Bewertungsmethoden in Abhängigkeit von der jeweiligen Beteiligung und bei der Festlegung, welche Daten und Annahmen zur Schätzung der erwarteten Gewinne herangezogen werden sollten, wenn diese bei der Bewertung berücksichtigt werden. Der Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge wird auf der Grundlage von Berechnungen des von der Gruppe veröffentlichten European Embedded Value (EEV) des Life & Savings-Geschäfts oder ähnlicher Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt. | -- Für die anderen Unternehmen: Erhalt der Prognosen für den Cashflow und den operativen Cashflow für die von ihren jeweiligen Teams des operativen Managements generierten Geschäfte und: |
| Insbesondere hat das Management zum 31. Dezember 2018 festgestellt, dass der Nutzungswert der Beteiligung an der AXA Equitable Holding Inc. niedriger ist als der Nettobuchwert. Infolgedessen wurde eine Wertminderung in Höhe von 1.449 Mio. Euro vorgenommen, wie in Anhang 3.3 beschrieben. | -- Überprüfung der Übereinstimmung der verwendeten historischen Daten mit dem geprüften Abschluss |
| In Anbetracht der mit der Verwendung von Prognosen verbundenen Unsicherheiten (im Hinblick darauf, ob diese erreicht werden oder nicht) und der für die Beurteilung des Nutzungswerts erforderlichen Beurteilungen haben wir die korrekte Bewertung von Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, insbesondere solcher, die auf zukunftsgerichteten Daten beruhen, als eine wichtige Prüfungsaufgabe betrachtet. | -- Überprüfung, ob die getroffenen Annahmen mit dem wirtschaftlichen Umfeld zum Abschlussstichtag und zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung übereinstimmen |
| -- Gegenüberstellung der Prognosen früherer Perioden mit den tatsächlichen Ergebnissen, um die Zuverlässigkeit der Schätzungen zu beurteilen | |
| -- Überprüfung der Genauigkeit des berechneten Nutzungswertes | |
| -- Überprüfung, ob der Nutzungswert, der auf den prognostizierten Cashflows basiert, zur Berücksichtigung der Schulden angepasst wurde | |
| -- In Bezug auf die Beteiligung an AXA Equitable Holdings Inc. Bewertung der Daten, Annahmen und Methoden in Bezug auf die vom Management vorgenommene Bewertung zur Bestimmung des Nutzungswerts und der daraus resultierenden Wertminderung | |
| Darüber hinaus haben wir die Bildung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten überprüft, bei denen das Unternehmen den Verlusten einer Tochtergesellschaft mit negativem Eigenkapital ausgesetzt ist. |
Prüfung des Lageberichts und der sonstigen Unterlagen für die Aktionäre
Darüber hinaus haben wir in Übereinstimmung mit den in Frankreich geltenden Prüfungsstandards die vom französischen Recht geforderten spezifischen Überprüfungen durchgeführt.
Angaben im Lagebericht zur Lage des Unternehmens und zum Jahresabschluss
Wir haben keine Einwendungen hinsichtlich der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der im Lagebericht des Board of Directors und in den sonstigen Unterlagen, die den Aktionären bereitgestellt wurden, gegebenen Informationen bezüglich der Finanzlage und des Jahresabschlusses und keine Einwendungen hinsichtlich der Übereinstimmung dieser Informationen mit dem Jahresabschluss vorzubringen. Wir weisen darauf hin, dass es nicht in unserer Verantwortung liegt, eine Schlussfolgerung in Bezug auf die angemessene Darstellung und Übereinstimmung der in Artikel L. 355-5 des französischen Versicherungsgesetzbuches (Code des assurances) geforderten solvenzbezogenen Informationen mit dem Abschluss abzugeben.
Wir bestätigen die Richtigkeit und Konsistenz der Informationen über die in Artikel D. 441-4 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) genannten Zahlungsbedingungen.
Bericht zu Corporate Governance
Wir bestätigen, dass der Bericht des Board of Directors zur Corporate Governance die nach den Artikeln L. 225-37-3 und L. 225-37-4 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erforderlichen Angaben enthält.
Bezüglich der in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Artikel L. 225-37-3 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) bereitgestellten Angaben zur Vergütung und zu den Leistungen für Führungskräfte und sonstige zu ihren Gunsten gegebene Zusagen haben wir deren Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss oder den zugrunde liegenden Angaben, die bei der Aufstellung dieses Jahresabschlusses herangezogen wurden, oder, falls zutreffend, mit den von Ihrem Unternehmen von beherrschenden oder beherrschten Unternehmen erhaltenen Angaben geprüft. Auf der Grundlage dieser Tätigkeit bestätigen wir die Richtigkeit und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung dieser Informationen.
Hinsichtlich der Informationen, die Ihr Unternehmen im Falle eines öffentlichen Bar- oder Umtauschangebots als potenziell aussagekräftig erachtet und gemäß den Anforderungen von Artikel L. 225-37-5 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bereitstellt, haben wir ihre Übereinstimmung mit den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen überprüft. Auf der Grundlage dieser Tätigkeit bestätigen wir die Richtigkeit und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung dieser Informationen.
Sonstige Angaben
Gemäß französischem Recht haben wir geprüft, ob die erforderlichen Angaben zur Identität der Aktionäre und Stimmrechtsinhaber im Lagebericht ordnungsgemäß dargestellt sind.
Bericht über weitere rechtliche und regulatorische Anforderungen
Ernennung der gesetzlichen Abschlussprüfer
Auf der Generalversammlung vom 28. Februar 1989 (PricewaterhouseCoopers Audit) und vom 8. Juni 1994 (Mazars) wurden wir zum gesetzlichen Abschlussprüfer der AXA SA ernannt. Zum 31. Dezember 2018 befanden sich PricewaterhouseCoopers Audit und Mazars im dreißigsten bzw. fünfundzwanzigsten Jahr ihres ununterbrochenen Mandats.
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Unternehmensführung Verantwortlichen für den Abschluss
Die Geschäftsleitung ist für die Aufstellung eines Abschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe in Übereinstimmung mit den französischen Rechnungslegungsgrundsätzen, vermittelt, sowie für die interne Kontrolle, die die Geschäftsleitung als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben, sei es aufgrund von Verstößen oder Irrtümern, ist.
Bei der Aufstellung des Abschlusses ist das Management für die Beurteilung der Unternehmensfortführung, die Offenlegung der mit der Unternehmensfortführung zusammenhängenden Sachverhalte und die Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze verantwortlich, es sei denn, es wird erwartet, dass die Gesellschaft liquidiert oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.
Das Audit Committee ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie gegebenenfalls der internen Revision hinsichtlich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung zuständig.
Der Abschluss wurde vom Board of Directors von AXA SA genehmigt.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses
Ziel und Prüfungsansatz
Unsere Aufgabe ist es, einen Bericht zu diesem Abschluss abzugeben. Unser Ziel ist es, eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Abschluss insgesamt frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung immer dann durchgeführt wird, wenn eine wesentliche Falschaussage vorliegt. Falschaussagen können sich aus Betrug oder Irrtümern ergeben und sind als wesentlich anzusehen, wenn sie einzeln oder in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten, die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffen werden, vernünftigerweise beeinflussen könnten.
Wie in Artikel L. 823-10-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) festgelegt, umfasst unsere gesetzliche Prüfung nicht die Gewährleistung der Profitabilität des Unternehmens oder der Qualität des Managements der Angelegenheiten der Gesellschaft.
Im Rahmen einer Prüfung, die nach den in Frankreich geltenden Berufsstandards durchgeführt wird, übt der Abschlussprüfer während der gesamten Prüfung ein professionelles Urteilsvermögen aus und darüber hinaus:
-- identifiziert und bewertet er die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen des Abschlusses, unabhängig davon, ob diese auf Betrug oder Fehler zurückzuführen sind, konzipiert und führt Prüfungsverfahren durch, die auf diese Risiken anschlagen, und holt Prüfungsnachweise ein, die als ausreichend und angemessen erachtet werden, um eine Grundlage für sein Prüfungsurteil zu liefern. Das Risiko, keine wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug aufzudecken, ist höher als bei einem Fehler, da Betrug Absprachen, Fälschungen, absichtliche Auslassungen, falsche Darstellungen oder die Aufhebung der internen Kontrolle beinhalten kann.
-- erlangt er ein Verständnis der für die Prüfung relevanten internen Kontrolle, um unter den gegebenen Umständen geeignete Prüfungsverfahren zu entwerfen, jedoch nicht, um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben.
-- beurteilt er die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der für die Aufstellung des Abschlusses zugrunde gelegten wesentlichen Schätzungen sowie damit verbundene Offenlegungen des Managements im Abschluss.
-- beurteilt er die Angemessenheit der Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze durch das Management und, basierend auf den erhaltenen Prüfungsnachweisen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, aufkommen lassen. Diese Beurteilung stützt sich auf die bis zum Zeitpunkt des Prüfungsberichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Umstände können jedoch dazu führen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Kommt der Abschlussprüfer zu dem Schluss, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist es erforderlich, im Prüfungsbericht auf die entsprechenden Angaben im Abschluss hinzuweisen oder, falls solche Angaben nicht gemacht werden oder nicht ausreichen, den darin enthaltenen Bestätigungsvermerk zu ändern.
-- beurteilt er die Gesamtdarstellung des Abschlusses und beurteilt, ob dieser die zugrunde liegenden Vorgänge und Ereignisse in einer Weise darstellt, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.
Bericht an das Audit Committee
Wir legen dem Audit Committee einen Bericht vor, der insbesondere eine Beschreibung des Prüfungsumfangs und des durchgeführten Prüfungsprogramms sowie der Ergebnisse unserer Prüfung enthält. Darüber hinaus berichten wir, falls vorhanden, über wesentliche Mängel im internen Kontrollsystem in Bezug auf die von uns festgestellten Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsverfahren.
Unser Bericht an das Audit Committee enthält die Risiken wesentlicher Fehlaussagen, die nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung für die Prüfung des Abschlusses der laufenden Periode von besonderer Bedeutung waren und daher wesentliche Prüfungsfragen darstellen, die wir in diesem Bericht zu beschreiben haben.
Darüber hinaus geben wir dem Prüfungsausschuss die in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 537/2014 vorgesehene Erklärung ab, die unsere Unabhängigkeit im Sinne der in Frankreich geltenden Vorschriften bestätigt, wie sie insbesondere in den Artikeln L. 822-10 bis L. 822-14 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) und im französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer festgelegt sind. Gegebenenfalls erörtern wir mit dem Audit Committee die Risiken, die sich nach vernünftigem Ermessen auf unsere Unabhängigkeit auswirken können, und die damit verbundenen Vorkehrungen.
Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 11. März 2019
PricewaterhouseCoopers Audit
Die gesetzlichen Abschlussprüfer
Xavier Crépon
Mazars
Jean-Claude Pauly
Maxime Simoen
Anhang IV Group Embedded Value und Solvency II Own Funds
Die Informationen werden im "Embedded Value and Solvency II Own Funds Report 2018" dargelegt, der auf der Website der AXA Gruppe unter www.axa.com zur Verfügung steht.
Anhang V Glossar
Dieses Glossar enthält Definitionen von Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen oder alternativen Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs) - mit Asterisk (*) gekennzeichnet -, die die Geschäftsleitung für das Verständnis der Geschäftstätigkeit der Gruppe und die Analyse der Leistung der Gruppe als nützlich erachtet. Der Umfang der folgenden Definitionen von APMs bleibt gegenüber früheren Perioden unverändert, mit der Ausnahme, dass der Umfang bestimmter Definitionen aktualisiert wurde, um den Auswirkungen der im Mai 2018 durch AXA vorgenommenen Ausgabe von Pflichtwandelanleihen, die in Aktien von AXA Equitable Holdings, Inc (AEH) wandelbar sind, Rechnung zu tragen, die in "Eigenkapital - Minderheitsanteile" und "Finanzschulden" erfasst werden.
Geltungsbereich und Vergleichsbasis
Aufteilung nach Regionen
Die Trennung nach Regionen wird nachstehend erläutert:
-- Frankreich (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings)
-- Europa, bestehend aus:
--- Schweiz (Versicherungsgeschäft)
--- Deutschland (Versicherungsgeschäft ohne AXA Art, Bankgeschäft und Holdings)
--- Belgien (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Großbritannien und Irland (Versicherungsgeschäft und Holdings)
--- Spanien (Versicherungsgeschäft)
--- Italien (Versicherungsgeschäft und Holding)
-- Asien, bestehend aus:
--- Japan (Versicherungsgeschäft)
--- Hongkong (Versicherungsgeschäft)
--- Asia High Potentials, bestehend aus:
--- Thailand (Versicherungsgeschäft)
--- Indonesien (Versicherungsgeschäft)
--- China (Versicherungsgeschäft)
--- Philippinen (Versicherungsgeschäft)
--- Asien - Direktgeschäft, bestehend aus:
--- AXA Global Direct Japan
--- AXA Global Direct Südkorea
--- Asien Holding
-- AXA XL, bestehend aus:
--- XL Group (Versicherungsgeschäft und Holdings) bei Übernahme zum 12. September 2018
--- AXA Corporate Solutions Assurance (Versicherungsgeschäft)
--- AXA Art (Versicherungsgeschäft)
-- Vereinigte Staaten (Versicherungsgeschäft, AB und Holdings)
-- International, bestehend aus:
--- AXA Bank Belgium (Bankgeschäft)
--- Brasilien (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Kolumbien (Versicherungsgeschäft)
--- Tschechische Republik und Slowakische Republik (Versicherungsgeschäft)
--- Griechenland (Versicherungsgeschäft)
--- Golfregion (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Indien (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Libanon (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Luxemburg (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Malaysia (Versicherungsgeschäft)
--- AXA Mediterranean Holdings
--- Mexiko (Versicherungsgeschäft)
--- Marokko (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Nigeria (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Polen (Versicherungsgeschäft)
--- Russland (Reso) (Versicherungsgeschäft)
--- Singapur (Versicherungsgeschäft und Holding)
--- Türkei (Versicherungsgeschäft und Holding)
-- Transversale Einheiten & zentrale Holdings, bestehend aus:
--- AXA Investment Managers
--- AXA Assistance
--- AXA Liabilities Managers
--- AXA Global Re
--- AXA Life Europe
--- AXA SA und sonstige zentrale Holdings
Aktuelle Treiber und High Potentials
Die Trennung zwischen aktuellen Treibern ("Current Engines") und High Potentials wird nachstehend erläutert:
-- Aktuelle Treiber: Belgien, Deutschland, Frankreich, Hongkong, Italien, Japan, Spanien, Schweiz, Großbritannien und Irland, AXA XL, USA und AB
-- High Potentials: Brasilien, China, Indonesien, Mexiko, Philippinen und Thailand.
Vergleichbare Basis für Umsatz, Annual Premium Equivalent und NBV-Marge
"Auf vergleichbarer Basis" bedeutet Folgendes:
-- Die Daten für die aktuelle Berichtsperiode wurden anhand der vorherrschenden Wechselkurse für den gleichen Zeitraum des Vorjahres angepasst (konstante Wechselkursbasis).
-- Vergleichsdaten in einer der beiden Berichtsperioden wurden an die Ergebnisse von Akquisitionen, Veräußerungen und Geschäftsübertragungen (konstante strukturelle Basis) und an Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze (konstante methodische Basis) angepasst.
Ergebnis und Eigenkapital
Bereinigter Gewinn *
Der bereinigte Gewinn stellt den Jahresüberschuss (Konzernanteil), wie in der Tabelle "Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)" in Abschnitt 2.3 "Aktivitätsbericht" dieses Geschäftsberichts ausgeführt, vor der Auswirkung der folgenden Posten abzüglich der Überschussbeteiligung der Versicherten, abgegrenzten Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile, dar:
-- Integrations- und Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit wesentlichen neu erworbenen Unternehmen sowie Restrukturierungs- und damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit Plänen zur Produktivitätssteigerung
-- Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte
-- Außerordentliches Ergebnis (in erster Linie Änderungen des Konsolidierungskreises und aufgegebene Geschäftsbereiche)
-- Der Fair-Value-Option zugeordneter Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von zur Deckung von Verbindlichkeiten gehaltenen Vermögenswerten, bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird), Wechselkurseffekte auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verbundene Derivate
Derivate im Zusammenhang mit Anlagevermögen:
-- enthalten sämtliche Derivate in Fremdwährungen, außer Derivate im Zusammenhang mit Devisenoptionen im Rahmen von Strategien zur Absicherung der Erträge, die im operativen Ergebnis enthalten sind,
-- enthalten keine Derivate im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, die nach der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode der "selektiven Freisetzung" bewertet werden, und
-- enthalten keine Derivate, die im Rahmen von ökonomischen Sicherungsbeziehungen für realisierte Gewinne und Verluste für Kapitalanlagen auf eigene Rechnung und Einlagen von Aktionären genutzt werden. Die Kosten bei Vertragsabschluss, der innere Wert und der Wert bei Fälligkeit dieser Derivate werden im bereinigten Ergebnis berücksichtigt und der Zeitwert wirkt sich lediglich auf den Jahresüberschuss aus. Im Falle einer kurzfristigen Veräußerung der Derivate wirkt sich der Zeitwert jedoch auf das bereinigte Ergebnis aus.
Operatives Ergebnis *
Das operative Ergebnis entspricht dem bereinigten Gewinn ohne den folgenden Posten abzüglich Überschussbeteiligungen der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile:
-- realisierte Gewinne und Verluste und Veränderungen der Wertminderungsaufwendungen (für Vermögenswerte, die nicht nach Fair-Value-Option designiert wurden, oder zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte) und
-- Kosten bei Vertragsabschluss, innerer Wert und Auszahlung von Derivaten, die für ökonomische Sicherungsbeziehungen für realisierte Gewinne und Wertminderungen von Aktien, die Anlagen auf eigene Rechnung und Einlagen von Aktionären absichern, genutzt werden.
Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie (EPS) stellt das konsolidierte Ergebnis von AXA (abzüglich Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit unbefristeten nachrangigen Schuldverschreibungen und Vorzugsaktien, die im Eigenkapital - Konzernanteil erfasst werden, und Pflichtwandelanleihen, die im Eigenkapital - Minderheitsanteile und Finanzschulden erfasst werden) dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien dar.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie (verwässertes EPS) stellt das konsolidierte Ergebnis von AXA (abzüglich Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit unbefristeten nachrangigen Schuldverschreibungen und Vorzugsaktien, die im Eigenkapital - Konzernanteil erfasst werden, und Pflichtwandelanleihen, die im Eigenkapital - Minderheitsanteile und Finanzschulden erfasst werden) dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien auf verwässerter Basis dar (d. h. einschließlich der potenziellen Auswirkung aller ausstehenden verwässernden Optionen, die ausgeübt werden, Performance Shares und der Umwandlung bestehender Wandelanleihen in Aktien, vorausgesetzt, sie haben keinen negativen Verwässerungseffekt).
Das operative Ergebnis je Aktie * stellt das operative Ergebnis (abzüglich Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit unbefristeten nachrangigen Schuldverschreibungen und Vorzugsaktien, die im Eigenkapital - Konzernanteil erfasst werden, und Pflichtwandelanleihen, die im Eigenkapital - Minderheitsanteile und Finanzschulden erfasst werden) dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien dar.
Eigenkapitalrendite
Die Berechnung der Eigenkapitalrendite ("RoE") basiert auf den folgenden Prinzipien:
-- Bei der Eigenkapitalrendite (RoE) auf den Jahresüberschuss basiert die Berechnung auf dem Konzernabschluss, d. h. dem gezeichneten Kapital einschließlich nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (Super Subordinated Debts, TSS bzw. Undated Subordinated Debts, TSDI), Vorzugsaktien und Pflichtwandelanleihen, die im Eigenkapital - Minderheitsanteile und Finanzschulden erfasst werden, und dem sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) sowie dem Jahresüberschuss ohne Berücksichtigung von Zinsaufwendungen für TSS/TSDI.
-- Für die Eigenkapitalrendite (RoE) auf das bereinigte und das zugrunde liegende Ergebnis gilt Folgendes:
--- Nachrangige Schuldtitel (TSS/TSDI) und Pflichtwandelanleihen werden als zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel behandelt und sind daher im gezeichneten Kapital nicht enthalten.
--- Zinsaufwendungen für TSS/TSDI, Vorzugsaktien und Pflichtwandelanleihen werden vom Ergebnis abgezogen.
--- Die Rücklagen aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen werden aus dem durchschnittlichen Eigenkapital herausgerechnet.
Freier Cashflow
Der freie Cashflow ist als Kennzahl für die Fähigkeit des Unternehmens zur Ausschüttung von Dividenden, berechnet als die Summe des Ergebnisses und die Veränderung des erforderlichen Eigenkapitals, definiert.
EOF (Eligible Own Funds)
Überschuss abgeleitet aus einer Solvency-II-Bilanz. Er ist definiert als der Überschuss des Marktwerts der Vermögenswerte gegenüber der bestmöglichen Schätzung der Verbindlichkeiten und der Risikomarge nach der Solvency-II-Vorschrift.
Solvency-II-Quote
Diese Quote wird gemäß Solvency II errechnet und entspricht der Summe der verfügbaren anrechenbaren Eigenmittel (Eligible Own Funds, "EOF") dividiert durch die Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, "SCR") der Gruppe. Die Solvenzkapitalanforderung, d. h. der Nenner der Solvency-II-Quote wird in einer Höhe festgesetzt, die sicherstellt, dass Versicherer und Rückversicherer in der Lage sind, ihre Verpflichtungen gegenüber Versicherten und Begünstigten in den kommenden 12 Monaten mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 % einzuhalten. Die Solvenzkapitalanforderung kann entweder anhand einer Standardformel oder anhand eines internen Modells errechnet werden. Die Gruppe nutzt ein internes Modell.
Die Solvency-II-Quote wird hauptsächlich unter Verwendung des internen Modells von AXA geschätzt, auf Grundlage eines einmal in 200 Jahren auftretenden Schocks und unter Annahme der Äquivalenz von AXA Equitable Holdings, Inc. in den USA. Weitere Informationen zu dem internen Modell und den Solvency-II-Angaben von AXA finden Sie im SFCR der AXA Gruppe für das Geschäftsjahr auf der Website von AXA (www.axa.com). Wie in den vorangegangenen Offenlegungen werden alle US-Gesellschaften von AXA unter der Annahme der Äquivalenz des US-Geschäftsberücksichtigt. Der Beitrag zur Solvency-II-Quote der AXA Gruppe von den Gesellschaften, die zum 31. Dezember 2018 Teil der XL Group waren ("Gesellschaften der XL Group"), wurde nach der Äquivalenzmethode berechnet, basierend auf der SCR gemäß der Bermuda-Standardformel zuzüglich einer von der obersten Aufsichtsbehörde (ACPR) von AXA geforderten Sicherheitsmarge von 5 %. Darüber hinaus werden Gesellschaften der XL Group gemäß Beschluss der ACPR für Solvency-II-Zwecke (gemäß der in der Solvency-II-Richtlinie festgelegten konsolidierungsbasierten Methode) voll konsolidiert und ihr Beitrag zur Solvenzkapitalanforderung der Gruppe wird ab dem 31. März 2019 nach der Solvency-II-Standardformel berechnet. Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die ACPR beabsichtigt die Gruppe, ihr internes Modell bereits im Geschäftsjahr 2020 auf Gesellschaften der XL Group auszudehnen.
Verschuldungsquote *
Die Verschuldungsquote bezieht sich auf die Höhe der Verschuldung eines Unternehmens in Bezug auf sein Eigenkapital, üblicherweise ausgedrückt als Prozentsatz. Die Verschuldungsquote wird von der Geschäftsleitung zur Bemessung der Fremdkapitalfinanzierung der Gruppe und des Ausmaßes verwendet, in dem ihre Geschäftstätigkeit von Gläubigern statt von Aktionären finanziert wird. Die Verschuldungsquote von AXA wird berechnet indem die Bruttoschulden (zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit) durch das gesamte eingesetzte Kapital (Konzern-Eigenkapital ohne nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und Rückstellungen im Zusammenhang mit der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten und Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften plus Bruttoschulden) dividiert werden.
Aktivitäten
Versicherung
Hybridprodukte und Kapitalanlagen auf eigene Rechnung (G/A Capital) mit geringfügigen Abgaben im Bereich Life & Savings
Hybridprodukte: Sparprodukte, die es Kunden ermöglichen, sowohl in Unit-Linked- als auch in Anlagen auf eigene Rechnung (General Account) zu investieren.
Kapitalanlagen auf eigene Rechnung (G/A Capital) mit geringfügigen Abgaben: Rentenversicherungen, die bei Vertragsabschluss mehr EOF generieren als das wirtschaftliche Kapital, das sie verbrauchen.
Life & Savings Nettozuflüsse
Die Nettozuflüsse im Segment Life & Savings sind definiert als die eingenommenen Beiträge (einschließlich Risikoprämien, Gebühren und Erträge), abzüglich Rückkäufe, Fälligkeiten, gezahlte Ansprüche und sonstige gezahlte Leistungen. Diese Definition gilt für alle Produkte des Bereichs Life & Savings sowie des Bereichs Health mit Lebensversicherungskomponente, mit Ausnahme der Produkte im Rahmen von Investmentfonds.
APE aus Neugeschäft
Dies stellt 100 % der neuen regelmäßigen Beiträge zuzüglich 10 % der Einzelbeiträge entsprechend der EEV-Methode dar. APE ist der Konzernanteil.
Neugeschäftswert
Der Wert der während des laufenden Jahres abgeschlossenen Verträge. Er besteht aus dem Barwert künftiger Gewinne nach Akquisitionskosten, abzüglich (i) einer Wertberichtigung für den Zeitwert der finanziellen Optionen und Garantien, (ii) Kapitalkosten und nicht finanzielle Risiken. AXA berechnet diesen Wert nach Steuern.
Neugeschäftswert-Marge
Die Neugeschäftswert-Marge ist das Verhältnis:
-- zwischen dem Neugeschäftswert, d. h. dem Wert der während des laufenden Jahres abgeschlossenen Verträge, und
-- dem Annual Premium Equivalent.
Das Verhältnis bezieht sich auf die Profitabilität des Neugeschäfts.
Margenanalyse
Die Margenanalyse wird auf zugrunde liegender Basis (Basis des operativen Ergebnisses) dargestellt.
Obwohl die Darstellung der Margenanalyse nicht mit der der Gewinn- und Verlustrechnung (auf zugrunde liegender Basis) identisch ist, basiert sie auf den gleichen GAAP-Kennzahlen, die zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS herangezogen werden.
Die zugrunde liegende Investitionsmarge umfasst die folgenden Posten:
-- Nettokapitalanlageerträge und
-- den Versicherten gutgeschriebene Zinsen und Bonuszahlungen sowie nicht zugewiesene Bonuszahlungen an Versicherte (sowie die Änderungen der speziellen Rücklagen, die ausschließlich mit Renditen auf das Anlagevermögen verbunden sind) im Zusammenhang mit den Nettokapitalanlageerträgen sowie die Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes.
Die zugrunde liegenden Gebühren und Erträge umfassen Folgendes:
-- Erträge aus dem Verkauf von Investmentfonds (die Teil des konsolidierten Umsatzes sind)
-- Belastungen der Versicherungsnehmer (oder vertragliche Belastungen) auf die Prämien aller Produkte des Bereichs Life & Savings
-- Belastungen aus erhaltenen Einlagen auf alle Lebensversicherungsprodukte und Gebühren für Gelder, die auf fremde Rechnung (fondsgebunden) verwaltet werden
-- Abgegrenzte Erträge, wie Kapitalisierung abzüglich Abschreibung von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (URR) und nicht verdiente Entgelte (UFR)
-- Sonstige Gebührenumsätze, z. B. für Finanzplanung oder den Verkauf von Produkten Dritter erhaltene Gebühren
Die zugrunde liegende technische Nettomarge umfasst die folgenden Posten:
-- Mortalitäts- und Morbiditätsmarge: die Differenz zwischen dem Einkommen oder den verdienten Beiträgen für die Übernahme von Risiken und den Kosten der Leistungen und Schadenaufwendungen, die direkt mit der Schadenentwicklung oder ihrer Prognostizierung (Tod oder Erwerbsunfähigkeit) zusammenhängen
-- Rückkaufmarge: die Differenz zwischen der Leistungsrückstellung und dem Rückkaufwert, der dem Versicherten im Falle einer frühzeitigen Vertragskündigung gezahlt wird
-- Aktives Management der finanziellen Risiken in Bezug auf GMxB (Variable Annuity Guarantees): das Nettoergebnis der GMxB-Zeilen, die den ausdrücklichen Aufwendungen für diese Arten von Garantien abzüglich Sicherungskosten entsprechen. Es umfasst auch das nicht abgesicherte Geschäftsergebnis.
-- Bonuszahlungen an die Versicherten, wenn die Versicherten an der Risikomarge beteiligt sind
-- Abgetretene Rückversicherungsergebnisse
-- Sonstige Änderungen der Schaden- und Versicherungsrückstellungen, worunter alle Erhöhungen und Auflösungen von Rückstellungen zu verstehen sind, die aus Änderungen der Bewertungsannahmen, dem Schadenverlauf, zusätzlichen Rückstellungen für das Mortalitätsrisiko und sonstigen technischen Auswirkungen, wie Beitragsdefizite abzüglich Derivate, hervorgehen
-- Schadenregulierungskosten
Die zugrunde liegenden Aufwendungen umfassen die folgenden Posten:
-- Aufwendungen für Akquisitionen, einschließlich Provisionen und dem Neugeschäft zugeordnete Gemeinkosten
-- Aktivierungen von Aufwendungen für Akquisitionen im Zusammenhang mit Neugeschäft: Abgegrenzte Abschlusskosten (DAC) und Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren nur für Kapitalanlageverträge ohne Überschussbeteiligung
-- Abschreibung auf abgegrenzte Abschlusskosten (DAC) und Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren für Kapitalanlageverträge ohne Überschussbeteiligung; einschließlich der Auswirkung aktivierter Zinsen
-- Verwaltungsaufwand
-- Bonuszahlungen an die Versicherten, wenn die Versicherten an den Aufwendungen des Unternehmens beteiligt sind
Die zugrunde liegende VBI-Abschreibung umfasst Abschreibungen auf den Wert des Versicherungsbestands (Value of Purchased Life Business In-force, VBI) im Zusammenhang mit zugrunde liegenden Margen.
Zwischen der detaillierten Zeile-für-Zeile-Darstellung in der Gewinn-und Verlustrechnung und den Bestandteilen der Margenanalyse im Bereich Life & Savings bestehen bestimmte wesentliche Unterschiede, die nachstehend erläutert werden:
-- Bei Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen:
--- Die Bruttobeiträge (abzüglich Einlagen), Gebühren und sonstige Erträge werden in der Margenanalyse basierend auf der Art der Erträge den Posten "Gebühren und Erträge" und "Technische Nettomarge" zugeordnet.
--- Die Überschussbeteiligung der Versicherten wird als Änderung der Versicherungsleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Margenanalyse wird sie der zugehörigen Marge, d. h. hauptsächlich der "Investitionsmarge" und der "Technischen Nettomarge" zugeordnet.
--- Die "Investitionsmarge" stellt das Nettoergebnis aus der Investitionstätigkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung dar und wird um die zugehörige Überschussbeteiligung der Versicherten (siehe oben) sowie Änderungen der mit dem Anlagevermögen verbundenen speziellen Rücklagen angepasst und enthält keine Gebühren auf Verträge (oder in Verträgen enthaltene vertragliche Gebühren), bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird, die in den "Gebühren und Erträgen" enthalten sind.
--- Änderungen der Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (Unearned Revenues Reserves, URR) werden in der Zeile "Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte" in der zugrunde liegenden Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, wohingegen sie in der Margenanalyse in der Zeile "Gebühren und Erträge" ausgewiesen sind.
-- Bei Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligung:
--- kommt die Einlagenbilanzierung zur Anwendung. Aufgrund dessen werden Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen in der zugrunde liegenden Gewinn- und Verlustrechnung unter dem konsolidierten Bruttoumsatz in einer eigenen Zeile und in der Margenanalyse in den Zeilen "Gebühren und Erträge" und "Technische Nettomarge" dargestellt.
--- Änderungen der Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte (Unearned Fees Reserves, UFR) werden in der Zeile "Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte" in der zugrunde liegenden Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, wohingegen sie in der Margenanalyse in der Zeile "Gebühren und Erträge" ausgewiesen sind.
Versicherungskennzahlen (gilt für Aktivitäten in den Bereichen Property & Casualty, Health und Protection)
Die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote, abzüglich Rückdeckung, ist das Verhältnis:
-- des Schadenaufwands des laufenden Jahres, vor Rückdeckung + Schadenregulierungskosten + Ergebnis der im laufenden Unfalljahr zedierten Rückdeckung, ohne die abgezinsten Rückstellungen aus der Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes, zu
-- den verdienten Umsatzerlösen.
Die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote, abzüglich Rückdeckung, ist das Verhältnis:
-- des gesamten Schadenaufwands aller Unfalljahre, vor Rückdeckung + Schadenregulierungskosten + Ergebnis der in allen Unfalljahren zedierten Rückdeckung, ohne die Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes, zu
-- den verdienten Umsatzerlösen.
Die zugrunde liegende Aufwandsquote ist das Verhältnis:
-- des zugrunde liegenden Aufwands (ohne Schadenregulierungskosten, einschließlich Änderungen der Abschreibung des VBI) zu
-- den verdienten Umsatzerlösen.
Der zugrunde liegende Aufwand umfasst zwei Komponenten: Aufwendungen (einschließlich Provisionen) im Zusammenhang mit der Akquise von Verträgen (mit der zugehörigen Akquisitionsaufwandsquote) und allen anderen Aufwendungen ohne Schadenregulierungskosten (mit der zugehörigen Verwaltungsaufwandsquote). Die zugrunde liegenden Aufwendungen umfassen keine Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, enthalten jedoch die Effekte aus der Veränderung der Abschreibung des VBI.
Die zugrunde liegende Combined Ratio * ist die Summe der Schadenquote für alle Unfalljahre und der zugrunde liegenden Aufwandsquote.
Asset Management
Nettozuflüsse: Zuflüsse von Kundengeldern abzüglich Abflüsse von Kundengeldern. Die Nettozuflüsse werden von der Geschäftsleitung zur Bemessung der Auswirkung von Verkaufsanstrengungen, Produktattraktivität (in erster Linie abhängig von Leistung und Innovation) und der allgemeinen Marktentwicklung bei der Platzierung von Kapitalanlagen verwendet.
Die zugrunde liegende Cost-Income Ratio ist das Verhältnis:
-- Gemeinkosten ohne Vertriebskosten zu
-- Bruttoumsatzerlösen ohne erhaltene Vertriebsgebühren.
Verwaltete Vermögen (Assets under Management, AUM) sind definiert als die Vermögenswerte, deren Verwaltung von ihren Eigentümern an eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, wie AXA Investment Managers und AB, delegiert wurden. AUM umfassen nur Fonds und Mandate, die Gebühren erwirtschaften und Doppelzählungen ausschließen.
Banking
Der operative Nettoumsatz im Banking-Bereich wird vor konzerninternen Eliminierungen und vor realisierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten oder Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Vermögenswerten und Sicherungsderivaten ausgewiesen.
Anhang VI Lagebericht des Board of Directors - Aufstellung der Querverweise
Der vorliegende Geschäftsbericht enthält alle Punkte, die der vom Board of Directors von AXA gemäß den Artikeln L. 225-100 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erstellte Lagebericht enthalten muss.
Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Lageberichts des Board of Directors, in der vom Board of Directors des Unternehmens gebilligten Form.
Abschnitte
1. Trends/Ergebnis/Finanzlage und wichtige Performance-Kennzahlen
2. Nutzung von Finanzinstrumenten durch das Unternehmen, wenn dies für die Bewertung seiner Aktiva und Passiva, seiner Finanzlage und seiner Gewinne und Verluste relevant ist
3. Beschreibung der wichtigsten Risikofaktoren und Unwägbarkeiten
4. Interne Kontrolle und Risikomanagement-Verfahren
5. Erwerb von wesentlichen Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in Frankreich
6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag/Ausblick
7. Dividendenausschüttungen während der letzten drei Jahre
8. Informationen zu Markt- und Liquiditätsrisiken (Zinssatz, Wechselkurs und Schwankungsrisiko des Aktienkurses)
9. Kauf und Verkauf eigener Aktien des Unternehmens
10. Von Führungskräfte durchgeführte Transaktionen im Zusammenhang mit Unternehmensanteilen
11. Kapitalstruktur
12. Belegschaftsaktionäre
13. Anpassung der Rechte von Inhabern von Wertpapieren mit Anspruch auf das Eigenkapital des Unternehmens
14. Außerfinanzielle Leistungsbilanz
15. Finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel
16. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
17. Zahlungsbedingungen
18. Risikoüberwachungsplan
19. Corporate-Governance-Bericht
Aufstellungen
20.Aufstellung des Finanzergebnisses des Unternehmens während der letzten fünf Jahre
21.Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Corporate-Governance-Bericht
Anhang VII Corporate-Governance-Bericht - Aufstellung der Querverweise
Der vorliegende Geschäftsbericht enthält alle Punkte, die der gemäß Artikel L. 225-37 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erstellte Corporate-Governance-Bericht von AXA enthalten muss.
Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Corporate-Governance-Berichts, in der vom Board of Directors des Unternehmens gebilligten Form.
Abschnitte
1. Grundsätze und Kriterien für die Festlegung der Vergütung der Führungskräfte
2. Vergütung der Führungskräfte
3. Von Führungskräften bekleidete Ämter und Positionen
4. Vereinbarungen zwischen einer Führungskraft oder einem Aktionär des Unternehmens und einer Tochtergesellschaft des Unternehmens
5. Aufstellung der Delegierungen in Bezug auf Kapitalerhöhungen
6. Ausübung der Geschäftsleitung
7. Zusammensetzung und Bedingungen für die Vorbereitung und Organisation der Tätigkeit des Board of Directors
8. Anwendung des Prinzips der ausgeglichen Vertretung von Frauen und Männern innerhalb des Board of Directors
9. Diversitätsrichtlinie des Board of Directors
10. Geschlechterdiversität in Führungsteams
11. Einschränkungen der Befugnisse des Chief Executive Officer
12. Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance)
13. Bedingungen für die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen
14. Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen
Anhang VIII Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 - Aufstellung der Querverweise
Bei der französischen Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte (Autorité des marchés financiers, "AMF") am 11. März 2019 eingereichtes Referenzdokument.
Anhang 1 zur Verordnung (EG) Nr. 809/2004
1. Verantwortliche Personen
1.1 Angabe der verantwortlichen Personen
1.2 Erklärung der verantwortlichen Personen
2. Zugelassene Abschlussprüfer
2.1 Namen und Anschriften der Abschlussprüfer
2.2 Rücktritt, Abberufung oder Neubestellung von Abschlussprüfern
3. Ausgewählte Finanzdaten
3.1 Historische Finanzdaten
3.2 Finanzdaten für Zwischenberichtsperioden
4. Risikofaktoren
5. Angaben zum Aussteller
5.1 Historie und Entwicklung des Ausstellers
5.1.1 Rechtliche und geschäftliche Namen
5.1.2 Ort und Nummer der Registrierung
5.1.3 Gründungsdatum und Lebensdauer
5.1.4 Sitz, Rechtsform, anwendbares Recht, Land der Gründung, Adresse und Telefonnummer des Firmensitzes
5.1.5 Wichtige Ereignisse in der Entwicklung des Geschäfts des Ausstellers
5.2 Beteiligungen
5.2.1 Abgeschlossene wesentliche Investitionen
5.2.2 Laufende wesentliche Investitionen
5.2.3 Abgeschlossene wesentliche Investitionen
6. Geschäftsüberblick
6.1 Haupttätigkeiten
6.1.1 Art der Geschäftstätigkeit und der Haupttätigkeiten
6.1.2 Neue Produkte und/oder Dienstleistungen
6.2 Hauptmärkte
6.3 Außergewöhnliche Faktoren
6.4 Grad der Abhängigkeit von Patenten oder Lizenzen, betrieblichen, kommerziellen oder finanziellen Verträgen oder neuen Fertigungsmethoden
6.5 Grundlage für Erklärungen des Ausstellers zu seiner Wettbewerbsposition
7. Organisationsstruktur
7.1. Kurzbeschreibung der Gruppe und der Position des Ausstellers innerhalb der Gruppe
7.2. Liste der wesentlichen Tochterunternehmen des Ausstellers
8. Sachanlagen
8.1 Bestehende oder geplante wesentliche Sachanlagen
8.2 Umweltaspekte, die sich auf die Nutzung der Sachanlagen durch den Aussteller auswirken können
9. Betriebliche und finanzielle Prüfung
9.1. Finanzielle Lage
9.2. Betriebsergebnis
9.2.1 Wesentliche Faktoren, die das Ergebnis erheblich beeinflussen
9.2.2 Gründe für die Veränderung der Nettoumsätze oder Umsätze
9.2.3 Strategien und staatliche, wirtschaftliche, steuerliche, monetäre oder politische Informationen, die die Geschäftstätigkeit des Ausstellers direkt oder indirekt wesentlich beeinflussen bzw. beeinflussen könnten.
10. Kapitalressourcen
10.1. Kapitalressourcen des Ausstellers
10.2. Quellen und Beträge der Kapitalflüsse des Ausstellers
10.3. Fremdfinanzierungsbedarf und Finanzierungsstruktur des Ausstellers
10.4. Nutzungseinschränkungen der Kapitalressourcen
10.5. Zur Erfüllung von Zusagen voraussichtlich erforderliche Mittel
11. Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen
12. Informationen zu Trends
12.1 Wichtigste kürzliche Trends bei Produktion, Vertrieb und Vorräten sowie Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Verkaufspreisen
12.2 Bekannte Trends, Unwägbarkeiten, Forderungen, Zusagen oder Ereignisse, die nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich eine wesentliche Auswirkung auf die Aussichten des Ausstellers haben werden
13. Gewinnprognosen oder -schätzungen
13.1 Annahmen, auf die der Aussteller seine Prognosen oder Schätzungen gestützt hat
13.2 Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer
13.3 Vergleichbarkeit zwischen der für Prognosen und Schätzungen verwendeten Basis und den historischen Finanzdaten
13.4 Erklärung zur Bestätigung der in den ausstehenden Prospekten enthaltenen Prognosen und Schätzungen
14. Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien und Führungskräfte
14.1. Angaben zur Zusammensetzung und den Mitgliedern
14.2. Interessenskonflikte
15. Vergütung und Leistungen
15.1. Betrag der gezahlten Vergütung und Sachleistungen
15.2. Reservierte oder zurückgestellte Beträge für Pensionen, Altersversorgung oder ähnliche Leistungen
16. Board-Angelegenheiten
16.1. Derzeitige Amtszeiten
16.2. Dienstverträge der Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien mit dem Aussteller oder einem seiner Tochterunternehmen zur Erbringung von Leistungen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
16.3. Angaben zum Prüfungsausschuss und zum Vergütungsausschuss des Ausstellers
16.4. Erklärung zur Corporate Governance
17. Mitarbeiter
17.1.Anzahl der Mitarbeiter
17.2. Aktienbesitz und Aktienoptionen
17.3. Vereinbarungen zur Beteiligung der Mitarbeitern am Eigenkapital des Ausstellers
18. Hauptaktionäre
18.1 Identifizierung von Hauptaktionären
18.2 Stimmrechte von Hauptaktionären
18.3 Eigentum und Beherrschung des Erstellers
18.4 Dem Aussteller bekannte Abmachungen, deren Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Änderung des Beherrschungsverhältnisses des Ausstellers führen könnte
19. Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
20. Finanzdaten bezüglich der Aktiva und Passiva, der Finanzlage und der Gewinne und Verluste des Ausstellers
20.1. Historische Finanzdaten *
20.2. Proforma-Finanzdaten
20.3. Abschluss
20.4. Prüfung der historischen jährlichen Finanzdaten
20.4.1 Erklärung, dass die historischen Finanzdaten geprüft wurden
20.4.2 Sonstige von den Abschlussprüfern geprüfte Informationen
20.4.3 Quellen der Finanzdaten, die nicht aus geprüften Abschlüssen entnommen wurden
20.5. Alter der letzten Finanzdaten
20.6. Zwischen- und sonstige Finanzdaten
20.6.1 Vierteljährliche oder halbjährliche Finanzdaten und zugehörige Prüfungsberichte
20.6.2 Zwischenfinanzdaten
20.8. Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren
20.9. Wesentliche Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage oder der Handelsposition des Unternehmens
21. Zusätzliche Informationen
21.1. Gezeichnetes Kapital
21.1.1 Gezeichnetes Anteilskapital
21.1.2 Das Kapital nicht vertretende Anteile
21.1.3 Eigene Aktien, die vom Aussteller, in seinem Namen oder von seinen Tochtergesellschaften gehalten werden.
21.1.4 Wandelbare, börsenfähige Wertpapiere oder Wertpapiere mit Optionsscheinen
21.1.5 Erwerbsrechte und/oder -pflichten aus genehmigtem, aber nicht ausgegebenem Kapital oder eine Verpflichtung zur Kapitalerhöhung
21.1.6 Optionen auf das Anteilskapital der Mitglieder der Gruppe
21.1.7 Historische Informationen zum Anteilskapital
21.2. Memorandum und Satzung
21.2.1 Unternehmenszweck
21.2.2 Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
21.2.3 Mit jeder Klasse bestehender Anteile verbundene Rechte, Vorzugsrechte und Beschränkungen
21.2.4 Beschreibung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Rechte der Aktionäre zu ändern
21.2.5 Einberufung und Zulassung zu ordentlichen jährlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen
21.2.6 Bestimmungen, die einen Verlust der Beherrschung über den Aussteller aufschieben, verzögern oder verhindern können
21.2.7 Gesetzliche Erklärungen zum Überschreiten von Schwellenwerten
21.2.8 Bedingungen für Änderungen des Anteilskapitals, wenn diese restriktiver sind als die gesetzlichen Bestimmungen
22. Wesentliche Verträge
23. Informationen Dritter und Erklärungen von Sachverständigen sowie Interessenserklärungen
23.1. Erklärung oder Bericht der Person, die als Sachverständiger agiert
23.2. Von Dritten erhaltene Informationen
24. Einsehbare Dokumente
25. Angaben zu Holdinggesellschaften
* Gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Europäischen Kommission werden die folgenden Punkte durch Verweis aufgenommen:
§ Konzernabschluss von AXA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 sowie der Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer hierzu, dargelegt auf den Seiten 188 bis 330 und auf den Seiten 331 bis 336 der französischen Fassung des Geschäftsberichts (Referenzdokument), die bei der AMF am 19. März 2018 unter der Referenznr. D.18-0145 eingereicht wurde
§ Konzernabschluss von AXA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 sowie der Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer hierzu, dargelegt auf den Seiten 224 bis 369 und auf den Seiten 370 bis 371 der französischen Fassung des Geschäftsberichts (Referenzdokument), die bei der AMF am 23. März 2017 unter der Referenznr. D.17-0218 eingereicht wurde.
Anhang IX Geschäftsbericht - Aufstellung der Querverweise
Dieser Geschäftsbericht umfasst sämtliche Bestandteile des Geschäftsberichts (Rapport Financier Annuel), auf den in Ziffer I, Artikel L. 451-1-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monétaire et financier) sowie in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF (Règlement Général de l'AMF) Bezug genommen wird.
Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Geschäftsberichts.
Abschnitte
Jahresabschluss der Muttergesellschaft AXA
Konzernabschluss der Gruppe
Bericht des Board of Directors
Erklärung der für den Geschäftsbericht verantwortlichen Person
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Jahresabschluss der Muttergesellschaft AXA
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Konzernabschluss der Gruppe
Honorar der gesetzlichen Abschlussprüfer
Corporate-Governance-Bericht
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Corporate-Governance-Bericht